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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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Tabelle 11: Potenzielle Wirkbereiche und ergänzende Kriterien<br />

Potentielle Wirkbereiche:<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Floristischer Artenschutz Faunistischer Artenschutz Biotoperhaltung und -entwicklung Kulturlandschaftspflege<br />

/ + / +<br />

Gewässerschutz Grundwasserschutz Klimaschutz Naherholung/Naturerleben<br />

/ / / +<br />

<strong>Umwelt</strong>bildung / Akzeptanz <strong>für</strong><br />

Naturschutz<br />

Wertschöpfung Tourismus Wertschöpfung Landwirtschaft Stärkung regionaler Identität /<br />

Dorfgemeinschaft<br />

++ / / +<br />

Zu erwartende Wirkungen: ++: stark positiv +: positiv /: keine Wirkung, nicht relevant -: negativ --: stark negativ<br />

Ergänzende Kriterien:<br />

Einordnung in übergeordnete<br />

Planungen<br />

angemessener Umgang mit naturschutzinternen<br />

Zielkonflikten<br />

Einbindung örtlicher Verbände<br />

und Initiativen, Bürgerbeteiligung<br />

Nachhaltigkeit der Wirkungen<br />

/ / + +<br />

++: sehr positives Beispiel, „best practice“ +: gegeben /: nicht relevant -: nicht erkennbar, nicht gegeben (..) Einschätzung unsicher<br />

Sonstige Anmerkungen:<br />

Fördervolumen<br />

Bei einem bisherigen Bewilligungsvolumen von 3,4 Mio. EURO <strong>für</strong> den Bereich des Natürlichen<br />

Erbes nach der Richtlinie NE haben die beiden Teilmaßnahmen A.2 (Gehölzanlagen)<br />

mit einen Finanzvolumen von ca. 25.000 EURO (5 Vorhaben) und C.2 (Öffentlichkeitsarbeit)<br />

mit ca. 47.000 EURO (25 Vorhaben) bisher nur eine sehr untergeordnete Bedeutung.<br />

Verwaltungstechnische Umsetzung<br />

Die Zusammenarbeit mit der Bewilligungsbehörde wurde bei dem hier betrachteten Fördervorhaben<br />

von dem befragten Zuwendungsempfänger als sehr konstruktiv beschrieben. Allerdings<br />

war hinderlich, dass bei geringfügigen Fehlern die Antragsunterlagen zurückgeschickt<br />

und vom Antragsteller korrigiert werden mussten. Eine Ergänzung der Antragsunterlagen<br />

durch die Bewilligungsbehörde nach telefonischer Rücksprache sei auch bei geringfügigen<br />

Fehlern nicht möglich.<br />

Gegenüber der vergangenen Förderperiode seien die Antragsunterlagen sehr viel komplexer<br />

und umfangreicher geworden und dadurch schwieriger zu bearbeiten.<br />

Problematisch sei, dass auch die Abrechnung abgeschlossener Projekte sich verzögere und<br />

damit der Verband die erbrachten Leistungen über einen sehr langen Zeitraum vorfinanzieren<br />

müsse (Bearbeitungszeiten: ein halbes Jahr und länger).<br />

Eigene Anmerkungen zur verwaltungstechnischen Umsetzung<br />

Die Managementleistungen waren seinerzeit nach der Richtlinie NE noch auf 10 % der <strong>für</strong><br />

die A.2-Maßnahme zuwendungsfähigen Kosten begrenzt, höhere Aufwendungen waren<br />

nicht zuwendungsfähig. Gerade bei kleineren Projekten dürfte damit der tatsächliche Aufwand<br />

zumeist nicht gedeckt sein. Hier ist mittlerweile mit Neufassung der Richtlinie zum<br />

14.08.2009 eine Änderung eingetreten, insofern in begründeten Einzelfällen auch höhere<br />

Anteile anerkannt werden können (Ziff. 5.2.1.2 der RL). Inwieweit in der Bewilligungspraxis<br />

von dieser Einzelfallregelung auch Gebrauch gemacht wird ist nicht bekannt.<br />

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