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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

schen Landwirtschaftsfonds <strong>für</strong> die Entwicklung des ländlichen Raums.<br />

Sie entspricht aber auch den drei Hauptzielsetzungen der sächsischen Landschaftspflegeverbände:<br />

- Impulse <strong>für</strong> eine nachhaltige Regionalentwicklung und umweltverträgliche Landnutzung geben,<br />

die das Besondere der einzelnen Regionen herausarbeiten und ihre Eigenkräfte wecken,<br />

- ein flächendeckendes Netz natürlicher und naturnaher Lebensräume aufbauen, um in allen<br />

deutschen Kulturlandschaften die Lebensgrundlagen intakt zu erhalten,<br />

- der Landwirtschaft ein verlässliches Zusatzeinkommen im Naturschutz verschaffen und sie<br />

bei der Vermarktung gebietstypischer Produkte unterstützen.<br />

Daher ist die Einrichtung von Beratungseinheiten, deren Fokus auf Streuobstwiesen liegt,<br />

zu begrüßen.<br />

Der Streuobstanbau hat in den Altkreisen Mittweida und Freiberg eine erhebliche Bedeutung. So<br />

wurde hier in der vergangenen Förderperiode über den Landschaftspflegeverband die Neuanlage<br />

von 100 Streuobstwiesen initiiert. Allein in dem Ort Kirchbach (Sieger des Landeswettbewerbs<br />

"Unser Dorf hat Zukunft" 2009) wurden 14 Förderprojekte in diesem Bereich realisiert. Ein diesbezüglicher<br />

Beratungsbedarf in dieser Region kann also vorausgesetzt werden.<br />

Im Rahmen eines Modellprojektes des DVL wurden u. a. auch im Gebiet des Landschaftspflegeverbandes<br />

Mulde/Flöha die vorhandenen Streuobstbestände stichprobenartig erfasst. Es wurden<br />

in diesem Zusammenhang insgesamt 59 Apfelsorten bestimmt. Die wichtigsten Sorten waren Apfel<br />

von Croncels, Kaiser Wilhelm, James Grieve und Jacob Lebel (Nähere Hinweise siehe unter<br />

„www.wunschapfel.de“).<br />

Nach Aussagen der Naturschutzberater war aufgrund der unattraktiven und unsicheren Förderbedingungen<br />

<strong>für</strong> den Streuobstanbau bei den Landnutzern nur wenig Bereitschaft vorhanden, neue<br />

Streuobstwiesen anzulegen. So ist nach der Förderrichtlinie Natürliches Erbe zwar die Neuanlage<br />

von Streuobstwiesen förderfähig (einschließlich Schutzmaßnahmen, Nachpflanzungen sowie Erziehungsschnitt),<br />

die Förderquote liegt aber außerhalb von FFH-Gebieten und benachteiligten Gebieten<br />

bei nur 40 %. Eine maximale Förderquote von 80 % wäre zwar theoretisch innerhalb von<br />

FFH-Gebieten möglich, die <strong>für</strong> den Streuobstanbau üblichen Standorte in Ortsnähe liegen jedoch<br />

zumeist außerhalb dieser rein naturschutzfachlichen Gebietskulisse. Auch durch den Antragsstopp<br />

<strong>für</strong> die Förderung der Streuobstwiesenpflege (B.2) Anfang des Jahres 2010 waren nur noch wenige<br />

Anknüpfungspunkte <strong>für</strong> eine entsprechende Beratungstätigkeit vorhanden. Dieser aufgrund der<br />

angespannten Haushaltslage des Landes ausgesprochene Antragsstopp sei schwierig zu vermitteln<br />

gewesen, da der Maßnahmebereich bereits intensiv beworben worden war und eine Vielzahl<br />

von potentiellen Antragstellern Interesse gezeigt hatten. Dies habe örtlich zu einem Akzeptanzverlust<br />

der Naturschutzberatung generell geführt.<br />

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