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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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Tabelle 2: Potenzielle Wirkbereiche und ergänzende Kriterien<br />

Potentielle Wirkbereiche:<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Floristischer Artenschutz Faunistischer Artenschutz Biotoperhaltung und -entwicklung Kulturlandschaftspflege<br />

/ (+) / ++<br />

Gewässerschutz Grundwasserschutz Klimaschutz Naherholung/Naturerleben<br />

/ / / +<br />

<strong>Umwelt</strong>bildung / Akzeptanz <strong>für</strong><br />

Naturschutz<br />

Wertschöpfung Tourismus Wertschöpfung Landwirtschaft Stärkung regionaler Identität /<br />

Dorfgemeinschaft<br />

/ + / +<br />

Zu erwartende Wirkungen: ++: stark positiv +: positiv /: keine Wirkung, nicht relevant -: negativ --: stark negativ<br />

Ergänzende Kriterien:<br />

Einordnung in übergeordnete<br />

Planungen<br />

angemessener Umgang mit naturschutzinternen<br />

Zielkonflikten<br />

Einbindung örtlicher Verbände und<br />

Initiativen, Bürgerbeteiligung<br />

Nachhaltigkeit der Wirkungen<br />

/ / / +<br />

++: sehr positives Beispiel, „best practice“ +: gegeben /: nicht relevant -: nicht erkennbar, nicht gegeben (..) Einschätzung unsicher<br />

Sonstige Anmerkungen<br />

Fördervolumen<br />

In den Jahren 2007-2009 wurden über die Fördermaßnahme des Natürlichen Erbes insgesamt<br />

1,52 Mio. EURO an öffentlichen Mitteln <strong>für</strong> den Erhalt und den Wiederaufbau von Weinbergsmauern<br />

bewilligt. Die genannte Maßnahme setzt damit ähnliche Fördermaßnahmen aus der vorangegangenen<br />

Förderperiode fort.<br />

Allerdings wurde nur ein Teil der Vorhaben (innerhalb der Förderkulisse Ländlicher Raum) mit EU-<br />

Mitteln kofinanziert. Die übrigen Vorhaben wurden bei gleicher Förderrichtlinie allein aus Landesmitteln<br />

finanziert (Genehmigung seitens der EU-Kommission durch Schreiben vom 11.12.2009).<br />

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass <strong>für</strong> Weinbergsmauern von großer weinbaulicher, kulturhistorischer<br />

und landschaftsprägender Bedeutung auch die Möglichkeit besteht, im Rahmen eines<br />

Projektes zum Erhalt von Weinbergsmauern Hilfe von der Sächsischen Landesstiftung Natur und<br />

<strong>Umwelt</strong> zu erhalten.<br />

Mitnahmeeffekte<br />

Zumeist besteht bei den jeweiligen Weinbergsbesitzern zwar ein erhebliches Eigeninteresse an<br />

einer Sanierung der Weinbergsmauern, u. a. auch aufgrund der ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflicht,<br />

die von Naturschutzseite begründeten fachlichen Auflagen (Verwendung regionaltypischer<br />

Materialien, unverfugt) verursachen aber erhebliche Mehrkosten, die ansonsten von den<br />

Flächeneigentümern kaum getragen werden könnten. Die Mitnahmeeffekte werden daher als gering<br />

eingeschätzt.<br />

Verwaltungstechnische Umsetzung<br />

Die Zusammenarbeit mit der Bewilligungsbehörde wurde bei dem hier betrachteten Fördervorhaben<br />

von dem befragten Zuwendungsempfänger als sehr konstruktiv beschrieben. Allerdings war<br />

hinderlich, dass bei geringfügigen Fehlern die Antragsunterlagen zurückgeschickt und eigenhändig<br />

vom Antragsteller korrigiert werden mussten. Eine Antragsänderung durch die Bewilligungsbehörde<br />

nach telefonischer Rücksprache war auch bei geringfügigen Fehlern nicht möglich. Durch die<br />

dadurch lange Bearbeitungszeit und die späte Mittelzusage verengte sich der Zeitraum <strong>für</strong> die<br />

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