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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

1.1.1 Informationsveranstaltungen, allgemein<br />

1.1.2 Informationsveranstaltungen, Fallgruppen<br />

1.1.3 Feldrundfahrten<br />

1.1.4 Besichtigungen von Beispielgebieten<br />

1.2. Einzelbetriebliche Qualifizierung (inkl. kurzer Ergebnisprotokolle)<br />

1.2.1 Einzelfallqualifizierung<br />

1.2.2 Einzelbetriebliche Flächenbegehungen<br />

2. Flankierende Öffentlichkeitsarbeit<br />

2.1. Presseinformationen / -arbeit <strong>für</strong> Zielgruppe und Öffentlichkeit<br />

2.2. Informationsmaterial (z.B. Faltblätter)<br />

2.3. Informationsausstellung (z.B. mit Postern)<br />

3. Begleitung (inkl. kurzer Ergebnisprotokolle)<br />

3.1. Vertragsbegleitung <strong>für</strong> Gruppen<br />

3.2. Einzelbetriebliche Vertragsbegleitung<br />

4. Berichte über Qualifizierungsmaßnahmen<br />

4.1. Jährlicher Zwischenbericht<br />

4.2. Zusammenfassender <strong>Endbericht</strong><br />

Zuwendungsempfänger sind in diesem Fall die Unteren Naturschutzbehörden der Kreise, die Auftragsvergabe<br />

an Dritte (u. a. freie Büros, Landschaftspflegeverbände) erfolgt nach den Vergabevorschriften<br />

des öffentlichen Auftragswesens. Es handelt sich um eine Projektförderung als Vollfinanzierung.<br />

Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage von Stundennachweisen. Bei der Auftragsvergabe<br />

wird die fachliche Qualifizierung in den Bereichen Naturschutz und Landwirtschaft sowie<br />

auch die Vernetzung mit den relevanten Akteuren innerhalb der Region berücksichtigt.<br />

Der Beratungsauftrag wird hier sehr weit gefasst und beinhaltet auch Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit<br />

und zur <strong>Umwelt</strong>bildung. Diese können in Sachsen zwar auch durch den Maßnahmebereich<br />

B.5 gefördert werden, dies erfordert dann aber ein separates Antrags-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren<br />

(hoher Verwaltungsaufwand).<br />

Wie in den Fallstudien dargestellt ist die Arbeit lokaler Naturschutzverbände (z. B. Landschaftspflegeverbände)<br />

potentiell mit einer Vielzahl von positiven Wirkungen <strong>für</strong> den ländlichen Raum<br />

verbunden. Eine direkte Förderung des Aufbaus von lokalen Bündnissen dieser Art entspräche<br />

daher in besonderer Weise den Zielsetzungen des Schwerpunkts 3 des ELER-Fonds und wäre<br />

über den Art. 57 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20.09.2005 auch gedeckt.<br />

Beispielhaft kann an dieser Stelle auf die entsprechende Förderung in Schleswig-Holstein hingewiesen<br />

werden. Die Förderung erfolgt dort auf der Grundlage der „Richtlinie <strong>für</strong> die Gewährung von<br />

Zuwendungen <strong>für</strong> die Arbeit „Lokaler Bündnisse“ zur Umsetzung von Natura 2000 in Schleswig-<br />

Holstein vom 27.12.2006“.<br />

Ein lokales Bündnis im Sinne der Richtlinie ist ein Zusammenschluss, in dem Institutionen, Verbände<br />

oder Interessengruppen der lokalen/regionalen Ebene vertreten sind. Insbesondere der<br />

kommunale Bereich, der Natur- und Gewässerschutz, die Landwirtschaft, der Tourismus sowie<br />

weitere relevante Interessengruppen zählen zum Kreis der möglichen Beteiligten. In ihrem Aufbau<br />

und ihrer Organisation entsprechen die Lokalen Bündnisse damit den Landschaftspflegeverbänden<br />

im übrigen Bundesgebiet, deren Kriterium die Erfüllung der Drittelparität ist. Naturschutz, Kommunen<br />

und Landnutzer müssen innerhalb des Vereins gleichberechtigt vertreten sein. Zur Erfüllung<br />

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