Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...
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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />
EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />
den, dass der Landnutzer zukünftig einer Übermittlung der Vertragsdaten an den jeweils<br />
beauftragten Naturschutzberater in der Region zustimmt.<br />
- Die im Leistungskatalog vorgesehene Abrechnung auf Basis des Einzelschlags ist verwaltungstechnisch<br />
aufwendig (z. B. Abgleich auf Doppelförderung im Grenzbereich zweier Beratungseinheiten)<br />
und sollte überprüft werden.<br />
- Intensivere Schulung der Berater im Hinblick auf das Förderangebot. Eine gezielte, spezifische<br />
Weiterbildung und Schulung <strong>für</strong> die in der Naturschutzberatung tätigen Personen<br />
wurde auch von den Projektpartnern im Pilotprojekt als wichtiges Qualifizierungsinstrument<br />
angesehen (Kretzschmar, 2008).<br />
- Die DVL-Koordinationsstelle hat sich nach Auskunft der befragten Berater sehr bewährt<br />
und sollte erhalten werden. Die Ansiedlung dieser Koordinationsstelle beim DVL-<br />
Landesbüro ist unserer Einschätzung nach insofern von Vorteil, als die hier bereits bestehenden<br />
Kontakte sowohl zu den sächsischen Landschaftspflegeverbänden als auch zur<br />
DVL-Bundesgeschäftsstelle genutzt werden können und damit auch Erfahrungen aus der<br />
Umsetzung der Naturschutzberatung in anderen Bundesländern in die Weiterentwicklung<br />
der Fördermaßnahme einfließen können.<br />
- Einführung einer Fördermaßnahme zur Stärkung institutioneller Strukturen bei Naturschutzorganisationen<br />
und Verbänden (=potentielle Antragsteller <strong>für</strong> investive Maßnahmen,<br />
siehe Kapitel 4.1.8: Förderung lokaler Bündnisse).<br />
Die ELER-Verordnung ermöglicht im Hinblick auf eine Beratung zur Verbesserung der Akzeptanz<br />
<strong>für</strong> freiwillige Maßnahmen des Naturschutzes und <strong>für</strong> Aktionen zur Sensibilisierung <strong>für</strong> den <strong>Umwelt</strong>schutz<br />
einen sehr breiten Förderansatz, der unseres Erachtens mit Blick auf die möglichen<br />
Wirkungen auch genutzt werden sollte. Die in Sachsen nun vorhandene und etablierte Naturschutzberatung<br />
stellt in Verbindung mit dem Maßnahmebereich „Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit“<br />
eine gute Grundlage dar, sollte aber in der nächsten Förderperiode auch in der beschriebenen<br />
Richtung weiterentwickelt und flexibilisiert werden.<br />
Um den großen Herausforderungen hinsichtlich der Umsetzung von Natura 2000 gerecht werden<br />
zu können, sind in Zukunft über die einzelflächenbezogenen Bemühungen hinaus vermehrt auch<br />
Betrachtungen der gesamtbetrieblichen Situationen und der jeweiligen Schutzgebiete notwendig.<br />
Die Naturschutzberatung kann dabei zu einem wichtigen Instrumente werden – wie sich bereits<br />
erfolgreich in einigen anderen Bundesländern (Partnerbetriebe Naturschutz Rheinland-Pfalz) und<br />
angrenzenden EU-Ländern (Agrarökologischer Aktionsplan Belgien, Whole-farm-approach Großbritannien)<br />
gezeigt hat (vgl. u. a. van Elsen, 2008).<br />
Allerdings benötigt die Naturschutzberatung <strong>für</strong> eine erfolgreiche Arbeit immer auch ein verlässliches<br />
und attraktives Angebot an Fördermaßnahmen, die auch ohne unverhältnismäßigen bürokratischen<br />
Aufwand in Anspruch genommen werden können (vgl. Hinweise zur Umsetzung der investiven<br />
Maßnahmen des Natürlichen Erbes sowie zur Umsetzung der Agrarumweltmaßnahmen,<br />
Maßnahme 214).<br />
1.8 Beispiele aus anderen Bundesländern zur Naturschutzberatung<br />
Auch in einigen anderen Bundesländern wird eine Naturschutzberatung als Fördergegenstand unter<br />
den Maßnahmen 323 oder 331 angeboten. Beispielhaft kann hier auf die Maßnahme „Qualifizierung<br />
<strong>für</strong> Naturschutz“ in Niedersachsen eingegangen werden. Der Leistungskatalog dieser von<br />
der Zielsetzung vergleichbaren Fördermaßnahme sieht die folgenden förderfähigen Leistungen vor<br />
(Niedersächsisches <strong>Umwelt</strong>ministerium (2008): Leistungskatalog zur ELER-Maßnahme 331: Qualifizierung<br />
<strong>für</strong> Naturschutz):<br />
1. Qualifizierungsmaßnahmen <strong>für</strong> Bewirtschafter<br />
1.1. Gruppenqualifizierung (inkl. kurzer Ergebnisprotokolle)<br />
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