14.12.2012 Aufrufe

Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

- Überprüfung der Zuordnung des Fördergegenstands „Sanierung von Weinbergsmauern“<br />

zum Bereich des Natürlichen Erbes,<br />

- Unterstützung komplexer Renaturierungsvorhaben mit aufwendigen Planungsphasen (z. B.<br />

Moorrenaturierung) durch Landeskoordinatoren (Finanzierung ggf. über die technische Hilfe),<br />

- Finanzierung von kleineren, naturschutzfachlich aber sinnvollen Vorhaben (z. B. Präventionsmaßnahmen<br />

Wolf) allein aus Landesmitteln (mit einem schlankeren Antragsverfahren)<br />

oder Zwischenschaltung einer Stiftung als Zuwendungsempfänger mit Bündelungsfunktion.<br />

Entsprechende Beispiele existieren in anderen Bundesländern, in denen im Rahmen eines<br />

einzigen bewilligten Fördervorhabens eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen über privatrechtliche<br />

Vereinbarungen zwischen Vorhabensträger (z. B. einer Stiftung) und Landwirten<br />

umgesetzt werden, ohne dass die Landwirte selber jeweils einen eigenen EU-Förderantrag<br />

stellen müssen.<br />

Unter der Maßnahme 323 dürfen keine Maßnahmen programmiert werden, bei denen es sich um<br />

regelmäßig wiederkehrende Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen handelt. In Frage kommen<br />

aber zeitlich begrenzte Erprobungs- oder Modellvorhaben, bei denen es darum geht, fachliche<br />

Grundlagen <strong>für</strong> neu zu entwickelnde Agrarumweltmaßnahmen zu erarbeiten oder aber neue<br />

Konzepte zu erproben (z. B. Verfahren zur Honorierung ökologischer Leistungen oder Ausschreibungsverfahren).<br />

Die Programmierung unter 323 kann dazu beitragen, in der Erprobungsphase<br />

den Antrags- und Kontrollaufwand zu verringern und zunächst einmal eine breite Akzeptanz <strong>für</strong> die<br />

Maßnahme, u. a. auch durch eine differenzierte aufwandsangepasste Prämiengestaltung, zu<br />

schaffen. Diese Möglichkeit sollte, soweit ein entsprechender Bedarf gesehen wird, auch genutzt<br />

werden.<br />

1.7 Empfehlungen zur weiteren Umsetzung der Naturschutzberatung<br />

Auf der Grundlage der durchgeführten Fallstudien sowie der Gespräche mit den Beratern können<br />

aus Sicht der Evaluation die folgenden Empfehlungen zur weiteren Umsetzung der Naturschutzberatung<br />

gegeben werden:<br />

- Es sollte geprüft werden, ob und wie die bestehende Naturschutzberatung in Richtung einer<br />

breit angelegten <strong>Umwelt</strong>- und Naturschutzberatung weiterentwickelt werden kann. Ein<br />

weit gefasstes Verständnis der Beratung ist durch die Formulierung des Artikels 57 der<br />

ELER Verordnung („Förderung von Aktionen zur Sensibilisierung <strong>für</strong> den <strong>Umwelt</strong>schutz“)<br />

gedeckt und entspricht den Zielsetzungen des Förderschwerpunkts III zur Entwicklung des<br />

ländlichen Raumes. Die bereits etablierte Naturschutzberatung bietet eine gute Grundlage<br />

hier<strong>für</strong>. Fördergegenstände des Maßnahmebereichs „Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit“<br />

(Maßnahmebereich C.2 nach Richtlinie NE) sollte hierzu in die Naturschutzberatung integriert<br />

werden.<br />

- In der aktuellen Förderperiode sollten die Abrechnungsmodalitäten noch weiter vereinfacht<br />

werden. So verursacht die sehr weitgehende Unterteilung von Beratungsleistungen im Leistungskatalog,<br />

etwa in die Kontaktaufnahme zur kurzen Informationsvermittlung (pro Landnutzer<br />

einmal pro Beratungsjahr zuwendungsfähig) und die ausführliche Information des<br />

Landnutzers (Erstberatung oder Folgeberatung, ebenfalls pro Landnutzer einmal pro Beratungsjahr<br />

zuwendungsfähig), einen erheblichen Verwaltungsaufwand und geht an der Beratungspraxis<br />

vorbei. Hier wäre unseres Erachtens eine sehr viel weitergehende Pauschalierung<br />

möglich.<br />

- Den Beratern wurden aus datenschutzrechtlichen Erwägungen heraus keine Informationen<br />

über die bereits bestehenden freiwilligen Vereinbarungen und deren Laufzeit übermittelt<br />

(ebenso nicht die Telefonnummern der Betriebe). Dies führte zu erheblichen Zeitverlusten<br />

in der Anfangsphase. Diese Vorgehensweise sollte dringend überprüft werden. Ggf. kann<br />

ein Passus in die Vertragsformulare der Agrarumweltprogramme mit aufgenommen wer-<br />

12 von 55

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!