Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...
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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />
EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />
- Überprüfung der Zuordnung des Fördergegenstands „Sanierung von Weinbergsmauern“<br />
zum Bereich des Natürlichen Erbes,<br />
- Unterstützung komplexer Renaturierungsvorhaben mit aufwendigen Planungsphasen (z. B.<br />
Moorrenaturierung) durch Landeskoordinatoren (Finanzierung ggf. über die technische Hilfe),<br />
- Finanzierung von kleineren, naturschutzfachlich aber sinnvollen Vorhaben (z. B. Präventionsmaßnahmen<br />
Wolf) allein aus Landesmitteln (mit einem schlankeren Antragsverfahren)<br />
oder Zwischenschaltung einer Stiftung als Zuwendungsempfänger mit Bündelungsfunktion.<br />
Entsprechende Beispiele existieren in anderen Bundesländern, in denen im Rahmen eines<br />
einzigen bewilligten Fördervorhabens eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen über privatrechtliche<br />
Vereinbarungen zwischen Vorhabensträger (z. B. einer Stiftung) und Landwirten<br />
umgesetzt werden, ohne dass die Landwirte selber jeweils einen eigenen EU-Förderantrag<br />
stellen müssen.<br />
Unter der Maßnahme 323 dürfen keine Maßnahmen programmiert werden, bei denen es sich um<br />
regelmäßig wiederkehrende Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen handelt. In Frage kommen<br />
aber zeitlich begrenzte Erprobungs- oder Modellvorhaben, bei denen es darum geht, fachliche<br />
Grundlagen <strong>für</strong> neu zu entwickelnde Agrarumweltmaßnahmen zu erarbeiten oder aber neue<br />
Konzepte zu erproben (z. B. Verfahren zur Honorierung ökologischer Leistungen oder Ausschreibungsverfahren).<br />
Die Programmierung unter 323 kann dazu beitragen, in der Erprobungsphase<br />
den Antrags- und Kontrollaufwand zu verringern und zunächst einmal eine breite Akzeptanz <strong>für</strong> die<br />
Maßnahme, u. a. auch durch eine differenzierte aufwandsangepasste Prämiengestaltung, zu<br />
schaffen. Diese Möglichkeit sollte, soweit ein entsprechender Bedarf gesehen wird, auch genutzt<br />
werden.<br />
1.7 Empfehlungen zur weiteren Umsetzung der Naturschutzberatung<br />
Auf der Grundlage der durchgeführten Fallstudien sowie der Gespräche mit den Beratern können<br />
aus Sicht der Evaluation die folgenden Empfehlungen zur weiteren Umsetzung der Naturschutzberatung<br />
gegeben werden:<br />
- Es sollte geprüft werden, ob und wie die bestehende Naturschutzberatung in Richtung einer<br />
breit angelegten <strong>Umwelt</strong>- und Naturschutzberatung weiterentwickelt werden kann. Ein<br />
weit gefasstes Verständnis der Beratung ist durch die Formulierung des Artikels 57 der<br />
ELER Verordnung („Förderung von Aktionen zur Sensibilisierung <strong>für</strong> den <strong>Umwelt</strong>schutz“)<br />
gedeckt und entspricht den Zielsetzungen des Förderschwerpunkts III zur Entwicklung des<br />
ländlichen Raumes. Die bereits etablierte Naturschutzberatung bietet eine gute Grundlage<br />
hier<strong>für</strong>. Fördergegenstände des Maßnahmebereichs „Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit“<br />
(Maßnahmebereich C.2 nach Richtlinie NE) sollte hierzu in die Naturschutzberatung integriert<br />
werden.<br />
- In der aktuellen Förderperiode sollten die Abrechnungsmodalitäten noch weiter vereinfacht<br />
werden. So verursacht die sehr weitgehende Unterteilung von Beratungsleistungen im Leistungskatalog,<br />
etwa in die Kontaktaufnahme zur kurzen Informationsvermittlung (pro Landnutzer<br />
einmal pro Beratungsjahr zuwendungsfähig) und die ausführliche Information des<br />
Landnutzers (Erstberatung oder Folgeberatung, ebenfalls pro Landnutzer einmal pro Beratungsjahr<br />
zuwendungsfähig), einen erheblichen Verwaltungsaufwand und geht an der Beratungspraxis<br />
vorbei. Hier wäre unseres Erachtens eine sehr viel weitergehende Pauschalierung<br />
möglich.<br />
- Den Beratern wurden aus datenschutzrechtlichen Erwägungen heraus keine Informationen<br />
über die bereits bestehenden freiwilligen Vereinbarungen und deren Laufzeit übermittelt<br />
(ebenso nicht die Telefonnummern der Betriebe). Dies führte zu erheblichen Zeitverlusten<br />
in der Anfangsphase. Diese Vorgehensweise sollte dringend überprüft werden. Ggf. kann<br />
ein Passus in die Vertragsformulare der Agrarumweltprogramme mit aufgenommen wer-<br />
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