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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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4. Empfehlungen<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

1.6 Empfehlungen zur weiteren Umsetzung der investiven Maßnahmen<br />

Wie die Fallstudien (insbesondere FS 7: „Klostergarten Belgern“) gezeigt haben, sind über die verschiedenen<br />

Maßnahmebereichen des Natürlichen Erbes auch mit vergleichsweise geringen finanziellen<br />

Aufwendungen wichtige Wirkungen <strong>für</strong> den Naturschutz zu erzielen. Einer stärkeren Umsetzung<br />

dieser Maßnahme steht aber offensichtlich der unangemessen hohe bürokratische Aufwand<br />

beim Antrags- und Abrechnungsverfahren entgegen, der in keinem Verhältnis zu den oftmals<br />

geringen Fördersummen steht. Hier ist eine umfassende Überarbeitung der Förderrichtlinien und<br />

der Verfahrensbestimmungen <strong>für</strong> das Antrags- und Bewilligungsverfahren unseres Erachtens unumgänglich.<br />

Die folgenden Punkte sollten hierbei geprüft werden:<br />

- Vereinfachung des Antragsverfahrens (hier ist durch die im Januar 2010 überarbeiteten Antragsformulare<br />

bereits eine gewisse Vereinfachung eingetreten),<br />

- Vereinheitlichung und Anhebung der Förderquoten (teilweise bereits erfolgt),<br />

- raschere Antragsprüfung und Antragsbewilligung,<br />

- raschere Prüfung des Verwendungsnachweises und zügige Auszahlung von Fördermitteln,<br />

- Überprüfung der Aussetzung der Fördermaßnahme „Obstgehölzschnitt/Pflege von Streuobstwiesen“<br />

(außerhalb des EPLR, rein mit Landesmitteln finanziert),<br />

- Umstellung einzelner Pflegemaßnahmen auf Festbetragsfinanzierung entsprechend der<br />

Verordnung (EG) Nr. 482/2009 der Kommission vom 8. Juni 2009,<br />

- Entlastung von privaten Antragstellern durch Bündelung von Einzelanträgen im Rahmen<br />

eines Gesamtprojektes, dass beispielsweise von Stiftungen oder Landschaftspflegeverbänden<br />

getragen werden kann (z. B. <strong>für</strong> die Maßnahmen zur Akzeptanzförderung <strong>für</strong> den<br />

Wolf).<br />

Für einen potentiellen Antragsteller sollte jederzeit klar erkennbar sein, mit welcher Förderquote er<br />

bei Bewilligung rechnen kann, da er seinen zu erbringenden Eigenanteil abschätzen muss. Dies<br />

war in den ersten Jahren bei einzelnen Fördergegenständen der Richtlinie NE nicht der Fall, da<br />

jeweils nur der maximale Fördersatz in der Richtlinie festgelegt ist. In Anbetracht des geringen Mittelabflusses<br />

sollten feste Fördersätze vorgegeben und die maximal möglichen Fördersätze auch<br />

ausgeschöpft werden, z. B. bei der Anlage von Gehölzstrukturen des Offenlandes bis zu 80 %.<br />

Hier ist in 2010 aber bereits eine Überarbeitung erfolgt.<br />

Bei der Neuanlage von Streuobstwiesen sollte die Staffelung der Förderquoten je nach der Lage<br />

innerhalb oder außerhalb der Förderkulisse „FFH-Gebiete / benachteiligte Gebiete“ entfallen, da<br />

Streuobstwiesen als wichtige Kulturlandschaftselemente überwiegend außerhalb dieser Kulisse<br />

liegen. Generell sollte auch nach der Einschätzung der befragten Naturschutzberater eine zu starke<br />

Fokussierung der Förderung auf die FFH-Gebiete vermieden werden, da sie die Umsetzung<br />

von wichtigen Naturschutzmaßnahmen in der Fläche behindert.<br />

Aufgrund der besonderen Bedeutung des Streuobstanbaus (SMUL, 2006) und der bereits bestehenden<br />

Kontakte mit potentiellen Antragstellern sollte eine Wiedereinführung des früheren Fördergegenstands<br />

Streuobstpflege (B.2, aus Landesmitteln finanziert) geprüft werden.<br />

Für einzelne Pflegemaßnahmen (z. B. Heckenpflege) sollten evt. andere Fördermöglichkeiten auf<br />

der Grundlage einer Festbetragsfinanzierung gesucht werden. Die Möglichkeit zu einer Festbetragsfinanzierung<br />

auch im Bereich des Natürlichen Erbes ergibt sich durch die Verordnung (EG)<br />

Nr. 482/2009 der Kommission vom 8. Juni 2009. Diese ergänzt die Durchführungsverordnung<br />

1974/2006 zur ELER-Verordnung (EG) Nr. 1698/2005.<br />

Weitere Empfehlungen finden sich in den Anmerkungen zu den einzelnen Fallstudien. Sie werden<br />

nachfolgend stichwortartig zusammengefasst:<br />

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