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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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3. Maßnahmenbewertung<br />

1.4 Hinweise zur Methodik<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Die Evaluierung stützt sich auf folgende Informationsquellen:<br />

- Auszahlungsdaten (Monitoring-Bericht),<br />

- Liste mit bewilligten Projekten,<br />

- Expertengespräche mit Vertretern des SMUL und des LfULG sowie der DVL-<br />

Koordinationsstelle,<br />

- Fachgutachten, Entwicklungskonzepte, allgemeine Literaturauswertungen,<br />

- vertiefende Fallstudien zu ausgewählten Fördervorhaben (Auswertung von Antragsunterlagen<br />

und fachlichen Stellungnahmen, Gespräche mit Zuwendungsempfängern, Vor-Ort-<br />

Besichtigungen).<br />

Zur Halbzeitbewertung können noch keine abschließenden Aussagen zu den Wirkungen der aktuell<br />

umgesetzten Vorhaben getroffen werden, da diese teilweise erst im Rahmen eines Entwicklungsprozesses<br />

über mehrere Jahre zum Tragen kommen. Zur Beantwortung der Bewertungsfragen<br />

wird daher sehr weitgehend auf die Ergebnisse von Pilotstudien, allgemeine Literaturauswertungen<br />

und die Erfahrungen der jeweiligen Projektbearbeiter zurückgegriffen.<br />

Die einzelnen Fallstudien (siehe Kap. 5) decken die Bandbreite der möglichen Fördergegenstände<br />

weitgehend ab und jede einzelne Studie steht beispielhaft <strong>für</strong> eine größere Anzahl von Fördervorhaben.<br />

1.5 Bewertungsfragen<br />

Bewertungsfrage 1: Inwieweit hat die Maßnahme die Attraktivität von ländlichen Gebieten<br />

erhalten?<br />

Diesbezügliche Wirkungen wurden im Rahmen der Fallstudien (FS) <strong>für</strong> den Bereich der Erneuerung<br />

von Weinbergsmauern (FS 1), die Bergwiesenpflege (FS 3) und die Erneuerung von Streuobstwiesen<br />

(FS 7) festgestellt. Auch die Naturschutzberatung wirkt indirekt in diesem Bereich, insbesondere<br />

die Beratungseinheiten zum Streuobstanbau sind hier hervorzuheben.<br />

Nach den vorliegenden Projektbeschreibungen kann bewilligten Maßnahmen in einem Umfang von<br />

1,9 Mio. EURO (Maßnahmebereiche A.1 und A.2) eine Wirkung in diesem Bereich zugeordnet<br />

werden.<br />

Bewertungsfrage 2: Inwieweit hat die Maßnahme zur nachhaltigen Bewirtschaftung und<br />

Entwicklung von Natura 2000-Gebieten oder anderen Orten mit hohem Naturwert und zum<br />

<strong>Umwelt</strong>bewusstsein der ländlichen Bevölkerung beigetragen?<br />

Direkte und auch kurzfristig eintretende positive Wirkungen zum Erhalt der Biodiversität sind insbesondere<br />

im Rahmen der verschiedenen Artenschutzmaßnahmen zu erwarten. Zu nennen wären<br />

hier Maßnahmen zur Entwicklung von Amphibienlebensräumen (siehe Fallstudie 4), zum Schutz<br />

von Fledermäusen und zur Entwicklung von Pflegekonzepten <strong>für</strong> die gefährdete Serpentinit-Flora.<br />

Direkte Wirkungen sind auch infolge der Umsetzung der Maßnahmebereiche A.1 (Biotoppflege)<br />

und A.2 (Gehölzanlagen) zu erwarten.<br />

Die beiden Maßnahmebereiche B.3 (Naturschutzberatung) und B.4 (Technik und Ausstattung) entfalten<br />

indirekte aber nicht weniger wichtige Wirkungen in diesem Bereich. Nähere Hinweise hierzu<br />

sind den Fallstudien 3, 5 und 6 zu entnehmen (siehe Anlage). Gerade die Naturschutzberatung<br />

vermag, das Verständnis und damit die Akzeptanz <strong>für</strong> Naturschutzmaßnahmen zu steigern.<br />

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