Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...
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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />
EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />
nannten Aufgaben in jedem Landkreis eine Außenstelle. Deren Sitze sind Mockrehna, Rötha, Döbeln,<br />
Zwickau, Plauen, Zwönitz, Großenhain, Kamenz, Pirna und Löbau. Diese Außenstellen sind<br />
u. a. zuständig <strong>für</strong> die Bearbeitung von Förderanträgen zur Richtlinie Natürliches Erbe B.1 und B.2.<br />
Die verwaltungstechnische Umsetzung der Naturschutzberatung <strong>für</strong> Landnutzer wird ausschließlich<br />
von den Außenstellen mit Sachgebiet Naturschutz (Mockrehna, Zwickau und Kamenz) wahrgenommen.<br />
Die Neuorganisation der Bewilligungsbehörden und die damit verbundene geringe Personalkontinuität<br />
waren sicher ein wesentlicher Grund <strong>für</strong> Anlaufschwierigkeiten in der Programmumsetzung<br />
im Bereich des Naturschutzes. Zusätzliche verwaltungstechnische Probleme ergeben sich aber u.<br />
a. auch daraus, dass die drei Bewilligungsstellen sehr unterschiedliche Ansätze in der Umsetzung<br />
der Fördermaßnahme C.1 „Naturschutzberatung“ verfolgten. So werden von der Bewilligungsstelle<br />
in Mockrehna ausschließlich Beratungsaufträge vergeben, die sich auf einzelne FFH-Gebiete beziehen<br />
während sich Beratungsaufträge der Bewilligungsstelle in Zwickau überwiegend auf ganze<br />
Landkreise (Altkreise) beziehen. Dies mag durch die unterschiedlichen naturräumlichen Gegebenheiten<br />
begründbar sein. Problematisch ist allerdings u. a. die unterschiedliche Abgrenzung der Beratungsgebiete.<br />
Während <strong>für</strong> Kamenz das Betriebssitzprinzip gilt (der Beratungsauftrag bezieht<br />
sich auf sämtliche Flächen der Betriebe mit Betriebssitz im Projektgebiet) gilt <strong>für</strong> andere Bewilligungsstellen<br />
das Flächenprinzip (beraten werden nur die Flächen innerhalb einer vertraglich vereinbarten<br />
Gebietskulisse). In den Grenzgebieten führte dies zu Abstimmungsproblemen zwischen<br />
den Beratern und den beteiligten Behörden. Hier sollte das SMUL klare Vorgaben zur Vereinheitlichung<br />
erlassen.<br />
Der Leistungskatalog wurde in 2009 grundlegend überarbeitet. Hierbei wurden folgende Änderungen<br />
eingeführt (vgl. Kraft, 2009):<br />
- deutliche Erhöhung der Festkostensätze bei nahezu allen Einzelleistungen,<br />
- Zusammenfassung von Leistungen zur Vereinfachung und Aufwandsreduzierung bei Abrechnung<br />
(statt 13 Leistungsoberkategorien jetzt nur noch 7),<br />
- z. T. Erweiterung des Leistungsspektrums innerhalb der Einzelleistungen,<br />
- Berücksichtigung von Festkostensätzen <strong>für</strong> Fahrzeit und Materialkosten.<br />
Auch der Zuwendungsvertrag wurde 2009 überarbeitet und vereinfacht.<br />
Nach Aussage der befragten Berater waren hiermit deutliche Verbesserungen hinsichtlich der finanziellen<br />
Ausstattung sowie auch der verwaltungstechnischen Abwicklung verbunden. Es sollte<br />
aber geprüft werden, ob hinsichtlich des Leistungskataloges nicht noch eine weitergehende Überarbeitung<br />
möglich ist.<br />
1.3 Befragung der Außenstellen zur verwaltungstechnischen Umsetzung<br />
Im Rahmen der Befragung der Außenstellen zur Umsetzung der Agrarumweltmaßnahmen wurden<br />
auch einige Fragen zum Förderbereich „Natürliches Erbe“ gestellt. Die Ergebnisse werden nachfolgend<br />
kurz zusammengefasst und unterstreichen nochmals die Aussagen, die sich aus den geführten<br />
Gesprächen ergeben haben.<br />
In der Frage 18 wurde auf mögliche Gründe <strong>für</strong> den geringen Umsetzungsstand der Maßnahmen<br />
des Natürlichen Erbes eingegangen. Von den vorgegebenen Antwortkategorien wurden die folgenden<br />
Gründe am häufigsten bejaht:<br />
- Antragsteller durch kompliziertes Antragsverfahren überfordert (10 Zustimmungen),<br />
- Anlaufschwierigkeiten bei der verwaltungstechnischen Umsetzung (9 Zustimmungen),<br />
- sehr späte Bekanntgabe der Förderbedingungen und Regularien aufgrund neuer zuwendungsrechtlicher<br />
Anforderungen.<br />
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