Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...
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2. Probleme in der Umsetzung<br />
1.1 Allgemeine verwaltungstechnische Probleme<br />
Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />
EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />
Wie oben dargestellt liegt die Umsetzung der Maßnahme weit hinter den ursprünglichen Erwartungen<br />
zurück. Nach den Ergebnissen der durchgeführten Befragungen und der Fallstudien kommen<br />
eine Reihe von Faktoren <strong>für</strong> den bisher geringen Mittelabfluss in Frage:<br />
- späte Notifizierung des EPLR durch die Kommission,<br />
- zuwendungsrechtliche Vorgaben bei der Verwendung von EU-Finanzmitteln,<br />
- Finanzierungsprobleme potentieller Antragsteller (Vorfinanzierung, Mehrwertsteuer),<br />
- Anlaufschwierigkeiten in der verwaltungstechnischen Umsetzung, teilweise auch dadurch<br />
bedingt, dass die Phase der Neu-Etablierung von EU-Fördermaßnahmen mit der Umstrukturierung<br />
der Landesämter und der Neuorganisation des LfULG zusammenfiel,<br />
- sehr späte Bekanntgabe der Förderbedingungen und Regularien aufgrund neuer zuwendungsrechtlicher<br />
Anforderungen,<br />
- sehr differenziert auf die Problemlage eingehende Maßnahmenprogrammierung im Bereich<br />
des Natürlichen Erbes und dadurch Einführung neuer Maßnahmen, <strong>für</strong> deren Umsetzung<br />
wenig Verwaltungserfahrung hinsichtlich der Anpassung an EU-Förderregularien vorlag,<br />
- zahlreiche EU-Förderanträge insbesondere in den Bereichen A.4 und C.2 (Richtliniencode)<br />
mit niedrigen Bewilligungssummen, die naturschutzfachlich hochgradig sinnvoll und zielführend<br />
sein können aber einen überproportional hohen Verwaltungsaufwand verursachen.<br />
Von einzelnen Bewilligungsstellen wurde in der Vergangenheit die Beratung <strong>für</strong> investive Maßnahmen<br />
des Natürlichen Erbes in den Zuwendungsverträgen <strong>für</strong> die Naturschutzberatung kategorisch<br />
ausgeschlossen. Begründet wurde dies mit unzureichender Rechtssicherheit aufgrund häufig<br />
sich ändernder Rahmenbedingungen. Dies zeigt deutlich, wie hoch die Rechtsunsicherheit in diesem<br />
Förderbereich in den Anfangsjahren des Programms war. Unter solchen Bedingungen war<br />
nicht mit einer hohen Inanspruchnahme von Förderangeboten durch die jeweiligen Landnutzer zu<br />
rechnen. Auch Niens & Marggraf (2010) haben darauf hingewiesen, dass nach den Ergebnissen<br />
ihrer Befragung die Akzeptanz <strong>für</strong> Naturschutzmaßnahmen zwar in erster Linie von den Fördersätzen<br />
und den Förderbedingungen bestimmt wird, daneben aber die Rechtssicherheit und die Verlässlichkeit<br />
von Förderbedingungen eine wesentliche Rolle spielen. Es sollte also in den kommenden<br />
Jahren durch deutliche Vereinfachungen des Bewilligungs- und Abrechnungsverfahrens und<br />
mehr Kontinuität in den Antrags- und Bewilligungsmodalitäten ein verlässlicherer Rahmen <strong>für</strong> potentielle<br />
Antragsteller geschaffen werden. Erste wichtige Schritte in dieser Richtung wurden bereits<br />
unternommen.<br />
1.2 Verwaltungstechnische Probleme in der Umsetzung der Naturschutzberatung<br />
Die folgenden Hinweise zur Umsetzung der Naturschutzberatung basieren auf einer Auswertung<br />
der vorliegenden Unterlagen (insbesondere Schneier (2010), Kraft (2009) und Kretzschmar (2009))<br />
sowie auf Gesprächen mit den Naturschutzberatern im Rahmen der Fallstudien und mit Mitarbeitern<br />
des LfULG und der DVL-Koordinationsstelle.<br />
Die Neueinführung der Naturschutzberatung fiel zeitlich zusammen mit der Kommunalisierung der<br />
Aufgaben der ehemaligen Ämter <strong>für</strong> Landwirtschaft. Während die Aufgaben im Bereich Agrarstruktur<br />
den neu gebildeten Landkreisen übertragen wurden, gingen alle sonstigen Aufgaben (Fördervollzug,<br />
Weiterbildung, Fachrecht, Investitionsförderung) an das Landesamt <strong>für</strong> <strong>Umwelt</strong>, Landwirtschaft<br />
und Geologie (LfULG), welches aus der bisherigen Landesanstalt <strong>für</strong> Landwirtschaft und<br />
dem Landesamt <strong>für</strong> <strong>Umwelt</strong> und Geologie gebildet worden war. Das LfULG unterhält <strong>für</strong> die ge-<br />
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