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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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2. Probleme in der Umsetzung<br />

1.1 Allgemeine verwaltungstechnische Probleme<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Wie oben dargestellt liegt die Umsetzung der Maßnahme weit hinter den ursprünglichen Erwartungen<br />

zurück. Nach den Ergebnissen der durchgeführten Befragungen und der Fallstudien kommen<br />

eine Reihe von Faktoren <strong>für</strong> den bisher geringen Mittelabfluss in Frage:<br />

- späte Notifizierung des EPLR durch die Kommission,<br />

- zuwendungsrechtliche Vorgaben bei der Verwendung von EU-Finanzmitteln,<br />

- Finanzierungsprobleme potentieller Antragsteller (Vorfinanzierung, Mehrwertsteuer),<br />

- Anlaufschwierigkeiten in der verwaltungstechnischen Umsetzung, teilweise auch dadurch<br />

bedingt, dass die Phase der Neu-Etablierung von EU-Fördermaßnahmen mit der Umstrukturierung<br />

der Landesämter und der Neuorganisation des LfULG zusammenfiel,<br />

- sehr späte Bekanntgabe der Förderbedingungen und Regularien aufgrund neuer zuwendungsrechtlicher<br />

Anforderungen,<br />

- sehr differenziert auf die Problemlage eingehende Maßnahmenprogrammierung im Bereich<br />

des Natürlichen Erbes und dadurch Einführung neuer Maßnahmen, <strong>für</strong> deren Umsetzung<br />

wenig Verwaltungserfahrung hinsichtlich der Anpassung an EU-Förderregularien vorlag,<br />

- zahlreiche EU-Förderanträge insbesondere in den Bereichen A.4 und C.2 (Richtliniencode)<br />

mit niedrigen Bewilligungssummen, die naturschutzfachlich hochgradig sinnvoll und zielführend<br />

sein können aber einen überproportional hohen Verwaltungsaufwand verursachen.<br />

Von einzelnen Bewilligungsstellen wurde in der Vergangenheit die Beratung <strong>für</strong> investive Maßnahmen<br />

des Natürlichen Erbes in den Zuwendungsverträgen <strong>für</strong> die Naturschutzberatung kategorisch<br />

ausgeschlossen. Begründet wurde dies mit unzureichender Rechtssicherheit aufgrund häufig<br />

sich ändernder Rahmenbedingungen. Dies zeigt deutlich, wie hoch die Rechtsunsicherheit in diesem<br />

Förderbereich in den Anfangsjahren des Programms war. Unter solchen Bedingungen war<br />

nicht mit einer hohen Inanspruchnahme von Förderangeboten durch die jeweiligen Landnutzer zu<br />

rechnen. Auch Niens & Marggraf (2010) haben darauf hingewiesen, dass nach den Ergebnissen<br />

ihrer Befragung die Akzeptanz <strong>für</strong> Naturschutzmaßnahmen zwar in erster Linie von den Fördersätzen<br />

und den Förderbedingungen bestimmt wird, daneben aber die Rechtssicherheit und die Verlässlichkeit<br />

von Förderbedingungen eine wesentliche Rolle spielen. Es sollte also in den kommenden<br />

Jahren durch deutliche Vereinfachungen des Bewilligungs- und Abrechnungsverfahrens und<br />

mehr Kontinuität in den Antrags- und Bewilligungsmodalitäten ein verlässlicherer Rahmen <strong>für</strong> potentielle<br />

Antragsteller geschaffen werden. Erste wichtige Schritte in dieser Richtung wurden bereits<br />

unternommen.<br />

1.2 Verwaltungstechnische Probleme in der Umsetzung der Naturschutzberatung<br />

Die folgenden Hinweise zur Umsetzung der Naturschutzberatung basieren auf einer Auswertung<br />

der vorliegenden Unterlagen (insbesondere Schneier (2010), Kraft (2009) und Kretzschmar (2009))<br />

sowie auf Gesprächen mit den Naturschutzberatern im Rahmen der Fallstudien und mit Mitarbeitern<br />

des LfULG und der DVL-Koordinationsstelle.<br />

Die Neueinführung der Naturschutzberatung fiel zeitlich zusammen mit der Kommunalisierung der<br />

Aufgaben der ehemaligen Ämter <strong>für</strong> Landwirtschaft. Während die Aufgaben im Bereich Agrarstruktur<br />

den neu gebildeten Landkreisen übertragen wurden, gingen alle sonstigen Aufgaben (Fördervollzug,<br />

Weiterbildung, Fachrecht, Investitionsförderung) an das Landesamt <strong>für</strong> <strong>Umwelt</strong>, Landwirtschaft<br />

und Geologie (LfULG), welches aus der bisherigen Landesanstalt <strong>für</strong> Landwirtschaft und<br />

dem Landesamt <strong>für</strong> <strong>Umwelt</strong> und Geologie gebildet worden war. Das LfULG unterhält <strong>für</strong> die ge-<br />

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