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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

gleich zur Fördersumme einem zu hohen Verwaltungsaufwand. Überdies sind die Formulare kompliziert<br />

und nicht während der Bearbeitung speicherbar. Der hohe Beratungsbedarf zeigt überdies<br />

an, dass weder die Förderrichtlinie noch die Antragsformulare selbsterklärend <strong>für</strong> Waldbesitzer<br />

sind. Der Evaluator empfiehlt deshalb, zusammen mit dem Waldbesitzerverband oder dem Landesforstausschuss<br />

die Richtlinie und die Anträge hinsichtlich Lesbarkeit und Verständnis zu überarbeiten.<br />

Überprüft sollte seitens des SMUL auch werden, ob durch einen weiteren Beantragungstermin<br />

(z.B. im Frühjahr) eine Steigerung der Attraktivität des Förderprogramms <strong>für</strong> Waldbesitzer erreicht<br />

wird. Grundsätzlich begrüßt der Evaluator die Konzentration der Anträge, da dadurch eine Auswahl<br />

von besonders geeigneten Projekten möglich ist. Der geringe Zielerreichungsgrad der Maßnahme<br />

227 zeigt aber, dass die Attraktivität erheblich gesteigert werden muss, um die Ziele im<br />

Planungszeitraum zu erreichen und es derzeit keine Rivalität um verfügbare finanzielle Mittel gibt.<br />

Empfehlungen:<br />

4<br />

5<br />

Einführung eines zweiten Antragstermins im Frühjahr, um Arbeitsspitzen bei den Waldbesitzern<br />

und in der Bewilligungsstelle zu vermeiden. Weiterhin ermöglicht der zweite Termin<br />

eine wiederholte Antragsstellung bei fehlerhaften Anträgen sowie eine schnelle Reaktion<br />

auf ungeplante Veränderungen im Forstbetrieb.<br />

Verbesserung des Informationsangebots <strong>für</strong> Waldbesitzer zur Projektförderung, z.B. in<br />

Form von best-practice Beispielen, die im Internet oder in Verbandszeitungen veröffentlicht<br />

werden. Hinzu sollte im Internet eine kurze und prägnante Übersicht <strong>für</strong> jede Fördermaßnahme<br />

dargestellt werden, ähnlich dem Vorbild Rheinland-Pfalz 4 . Da die Projektförderung<br />

zu einer erheblichen Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes <strong>für</strong> alle Beteiligten führt,<br />

sollte das Förderverfahren weitergeführt werden und nicht wieder umgestellt werden.<br />

Streichung der zusätzlichen Förderbedingungen <strong>für</strong> die Teilmaßnahme C. 5, die über das<br />

Bestehen eines wirtschaftlichen Nutzens des Habitat- oder Totholzes hinausgehen. Andere<br />

Bundesländer, z.B. der Freistaat Thüringen, gewährt eine pauschale Förderung, differenziert<br />

nach Laub- und Nadelholz und in Abhängigkeit vom Industrieholzpreis 5 .<br />

Förderung der Eigenleistung von Waldbesitzern <strong>für</strong> die Maßnahme Waldumbau (siehe <strong>Anhang</strong>).<br />

Dies ist nach Artikel 54 Abs. 1 der VO (EG) 1974/2006 möglich und wird <strong>für</strong> waldbauliche<br />

Maßnahmen in anderen Bundesländern (z.B. im Freistaat Thüringen) erfolgreich<br />

angewendet.<br />

Vgl. http://www.wald-rlp.de/index.php?id=70<br />

Vgl. Tiret 5.3 der Richtlinie zur Förderung von Waldumweltmaßnahmen, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 34/2009,<br />

vom 24. Aug. 2009, S. 1412 - 1416<br />

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