Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...
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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />
EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />
aufgewendeten Zeit und des Stunden- und Tagessatzes <strong>für</strong> eine entsprechende Arbeit ermittelt,<br />
gegebenenfalls auf der Grundlage eines im Voraus aufgestellten Systems <strong>für</strong> die Ermittlung der<br />
Standardkosten, sofern das Kontrollsystem ausreichende Gewähr da<strong>für</strong> bietet, dass die Arbeitsleistungen<br />
tatsächlich erbracht worden sind.“. Andere Bundesländer kalkulieren deshalb Standardkosten<br />
auf Grundlage der verfügbaren Daten der Landesforsten und fördern davon bis zu 80 %.<br />
Die Sicherstellung der Arbeitsleistung kann durch eine entsprechende Erklärung des Zuwendungsempfängers<br />
erreicht werden. Im Freistaat Thüringen wird dies zum Beispiel durch folgende<br />
Formulierung in der Förderrichtlinie erreicht 3 :<br />
„Unbezahlte, freiwillige Arbeitsleistungen der Zuwendungsempfänger und seiner Familienangehörigen<br />
(Eigenleistung) sind förderfähig bis zu 80 v. H. der Ausgaben, die sich bei<br />
Vergabe der Arbeiten an Unternehmer oder bei Durchführung der vergleichbaren Arbeiten<br />
im Staatswald ergeben würden […]. Beabsichtigt ein Antragsteller Maßnahmen dieser Förderrichtlinie<br />
in Eigenleistung selbst durchzuführen, setzt dies vom staatlichen Forstamt eine<br />
Prüfung und Bestätigung voraus, dass der Begünstigte mit seinen Familienangehörigen in<br />
der Lage ist, diese Leistung tatsächlich selbst zu erbringen.“<br />
Besonders kritisch ist die Zufriedenheit der Waldbesitzer mit der Teilmaßnahme C.5 „Erhalt von<br />
Biotopbäumen und starkem Totholz“ zu sehen. Die zwei durchgeführten Fallstudien sowie der<br />
Workshop haben Defizite beim Verwaltungsablauf und bei den Förderbedingungen gezeigt. Die,<br />
oftmals mehreren, Vor- Ort Besichtigungen werden im Vergleich zum Förderbetrag als zu aufwendigen<br />
angesehen. Besonders kritisch ist der Ablauf zu sehen, bei dem der Waldbesitzer mit einem<br />
Mitarbeiter der Naturschutzbehörde die Bäume aufsucht, sie in eine Arbeitskarte einträgt, auf dieser<br />
Grundlage Mitarbeiter des Staatsbetriebs Sachsenforst die Vermessung vornehmen, ohne die<br />
Bäume dauerhaft zu markieren, da dies der Waldbesitzer nach Zusendung der Plaketten durchzuführen<br />
hat. Der mehrmalige Flächenbegang von verschiedenen Mitarbeitern und die Entkopplung<br />
von Vermessung und Markierung bergen erhebliche Abstimmungsrisiken und Synergieverluste<br />
sowie Verdruss bei den Waldbesitzern. Es sollte geprüft werden, ob sämtliche Arbeiten (Entscheidung<br />
des naturschutzfachlichen Wertes, Vermessen, Markieren) nicht in einem Begang mit dem<br />
Waldbesitzer erledigt werden können oder die Förderbedingungen so vereinfacht werden, dass<br />
eine Beantragung allein durch die Waldbesitzer möglich ist.<br />
Hinzu kommt bei der Teilmaßnahme die Förderbedingung, dass <strong>für</strong> Biotopbäume sowie <strong>für</strong> das<br />
Totholz eine wirtschaftliche Nutzungsoption bestehen muss. Werden die anderen Förderbedingungen<br />
(z.B. Bäume mit Pilzkonsolen) in mindestens einem Punkt aber erfüllt, gibt es diese Nutzungsoption<br />
oftmals nicht. Deshalb werden, wie die Expertenbefragung beim Staatsbetrieb Sachsenforst<br />
ergeben hat, zahlreiche Anträge abgelehnt. Geprüft werden sollte deshalb, ob durch eine<br />
Lockerung der Förderbedingungen das Ziel einer Entwicklung hin zu mehr Biotopen gemäß §26<br />
SächsNatSchG nicht ebenfalls erreicht werden. Denn wenn es keine wirtschaftliche Nutzungsoption<br />
<strong>für</strong> den Waldbesitzer gibt ist fraglich, warum Waldbesitzer diese Biotopbäume oder das Totholz<br />
noch nutzen sollen. Für die oftmals vermutete Brennholznutzung gibt es meist qualitativ bessere<br />
Bäume, da der Heizwert der Biotopbäume und des Totholzes ohnehin gering ist. Andere Bundesländer,<br />
z.B. Niederachsen und Thüringen fördern ähnliche Maßnahmen, allerdings pauschal und in<br />
der Maßnahme 225, differenziert nach Laub- und Nadelholz mit dem Ziel, starke Bäume mit einem<br />
geringen naturschutzfachlichen, aber hohen wirtschaftlichen Wert, zu schützen, damit diese nicht<br />
von den Waldbesitzern genutzt werden und dadurch mittelfristig einen höheren Naturschutzwert<br />
erlangen. Bäume werden dauerhaft aus der Nutzung genommen und der Zerfallsphase preisgegeben.<br />
Schlussfolgerungen<br />
Insgesamt muss festgestellt werden, dass der Verfahrensablauf überwiegend negativ durch die<br />
Zuwendungsempfänger beurteilt werden. Das Verfahren ist sehr komplex und es bedarf im Ver-<br />
3<br />
Vgl. Punkt 05 der Richtlinie des TMLNU „Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen“ vom 04.04.2008<br />
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