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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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<strong>Anhang</strong> 6.10.2:<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Kapitel 6.10.2 (Langversion): Wirkungsanalyse und räumliche Darstellung der<br />

Erstaufforstungen <strong>für</strong> die Maßnahmen 221 und 223<br />

Kapitel 6.10.2.1: Räumliche Verteilung der Erstaufforstungen<br />

Aufgrund der geringen Gesamtfläche, die in den Maßnahmen 221 und 223 im Berichtszeitraum<br />

gefördert wurde, werden in den folgenden Ausführungen beide Maßnahmen zusammen betrachtet.<br />

Die Gesamtfläche der hier betrachteten Erstaufforstungen ergibt sich aus 57,96 ha in der<br />

Maßnahme 221 sowie 4,9 ha in der Maßnahme 223.<br />

Die Erstaufforstungen in beiden Maßnahmen konzentrieren sich auf den Erzgebirgskreis, den südlichen<br />

Teil der Landkreise Mittelsachsen und Bautzen sowie die nördlichen Gemeinden des Landkreises<br />

Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Darüber hinaus befinden sich Aufforstungen im Leipziger<br />

Umland (Leipzig Stadt sowie in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen). Kleinstflächen<br />

wurden des Weiteren in den Landkreisen Görlitz, Meißen und dem Vogtlandkreis gefördert. In den<br />

überwiegend intensiv ackerbaulich genutzten Regionen (z.B. Lommatzscher Pflege) fanden keine<br />

Erstaufforstungen statt, was aufgrund des Förderkriteriums „landwirtschaftliche Vergleichszahl“<br />

auch nicht zu erwarten war. Festzustellen ist auch, dass die Erstaufforstungen nicht überwiegend<br />

in Gemeinden mit hohen Waldflächenprozenten liegen und somit keine signifikante Waldzunahme<br />

in ohnehin stark bewaldeten Regionen stattfindet. Durch die Aufforstung waldarmer Gebiete können<br />

sich besonders die ökologischen Funktionen der Wälder wie Trittsteinbiotope, Verbesserung<br />

der Randstrukturen sowie der Erosionsschutz entfalten. Bei der schriftlichen Befragung gaben<br />

57,3 % der Zuwendungsempfänger an, das ihre Erstaufforstungen „mit mindestens einer Seite an<br />

einen bestehenden Wald“ angrenzen bzw. „wenigstens an einer Seite Berührung zu einem bestehenden<br />

Wald haben bzw. der Abstand zum Wald kleiner als 5 Meter ist“. Die angegeben Flächen<br />

ergeben in Bezug zur gesamten Aufforstungsfläche einen Anteil von 24,3 %. Das bedeutet, dass<br />

rund dreiviertel aller Erstaufforstungen in Insellage errichtet wurden, so dass die Trittsteinfunktion<br />

besonders wirkungsvoll ist.<br />

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