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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Exkurs: Möglichkeiten der Finanzierung und Umsetzung von Beratungsangeboten<br />

<strong>für</strong> Agrarumweltmaßnahmen<br />

Aus der Analyse der einzelnen Fördergegenstände wird deutlich, von welcher Bedeutung Beratungsangebote<br />

<strong>für</strong> Agrarumweltmaßnahmen sind: Gezielte Beratung und Information kann zum<br />

einen zur Teilnahme an bestimmten bzw. „passenden“ Maßnahmen bewegen und deren Akzeptanz<br />

erhöhen. Darüber hinaus helfen Angebote der Beratung, die neben <strong>Umwelt</strong>zielen auch landwirtschaftliche<br />

bzw. umsetzungsbezogene Fragestellungen einbeziehen, dabei, die Wirkung entsprechender<br />

Fördergegenstände optimal zur Geltung zu bringen (So können z. B. bei konservierender<br />

Bodenbearbeitung (A.3) mangelnde Kenntnisse über Anbaustrategien und Fruchtfolgeumstellungen<br />

einen erhöhten Bedarf an Pflanzenschutzmitteln zur Folge haben. Ebenso sind Zwischenfrüchte<br />

(A.1) und Untersaaten (A.2) acker- und pflanzenbaulich anspruchsvolle Maßnahmen,<br />

<strong>für</strong> die durch entsprechende Beratung bestehende Hemmnisse oder Be<strong>für</strong>chtungen abgebaut und<br />

Anwendung und Wirkung optimiert werden können. Die Naturschutzberatung kann dazu beitragen,<br />

dass zum einen wichtige Biotope oder Habitate in die Förderung aufgenommen werden und<br />

zum anderen Vorbehalte gegenüber ungewohnten Änderungen im Betriebsablauf abgebaut werden.)<br />

Erforderliche Kürzungen und Personaleinsparungen werfen allerdings die Frage nach Finanzierungs-<br />

und Umsetzungsmöglichkeiten von Beratungsangeboten auf. Eine Offizialberatung, wie sie<br />

mit dem Programm UL eingeführt wurde und einzelbetriebliche Ansprache ermöglichte, gibt es<br />

nun nicht mehr. Hinweise im Internet und auf Fachveranstaltungen müssen diese ersetzen. Im<br />

Rahmen des EPLR ist in Sachsen die Förderung von Naturschutzberatung über die Maßnahme<br />

323 Natürliches Erbe möglich (siehe Kap. 6.17 Natürliches Erbe) 231 . Beratung zu landwirtschaftlichen<br />

oder gesamtbetrieblichen Fragen ist hier nicht vorgesehen.<br />

Welche darüber hinausgehenden Ansätze gibt es, Beratungsangebote zu realisieren?<br />

- Grundsätzlich ist die Bedeutung von Beratung zur Umsetzung einzelner Fördergegenstände<br />

(insbesondere solcher mit geringer Akzeptanz) bzw. deren Potenzial zur Steigerung der<br />

Teilnehmerzahlen und Optimierung der Ausgestaltung zu überprüfen: Eine geringfügig<br />

nach unten korrigierte Zieldefinition kann Mittel <strong>für</strong> Beratung frei setzen.<br />

- Mittel zur Unterstützung von Beratungsangeboten können auch durch Einschränkung der<br />

Wirkungskontrollen in ausreichend erforschten Bereichen zur Verfügung stehen (siehe<br />

Kapitel 7.2.4)<br />

- Über ELER ist die Förderung von Beratung über weitere Bildungs-, Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen<br />

(111, 114, 331) möglich. Die in der ELER-Verordnung vorgegebenen<br />

Maßnahmenkategorien lassen Interpretationsspielraum, der in unterschiedlicher<br />

Weise von den Ländern genutzt wird 232 :<br />

- Maßnahme 111 „Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen, einschließlich der<br />

Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und innovativer Verfahren, <strong>für</strong> Personen, die<br />

in der Land-, Ernährungs- oder Forstwirtschaft tätig sind“ (ELER-Verordnung Art. 20a (i),<br />

21). – Im Rahmen der Bildungsmaßnahme 111 (wie auch 331) kann die Organisation und<br />

Durchführung von Demonstrationsprojekten oder unterschiedlicher Veranstaltungen (Seminare,<br />

Lehrgänge, Exkursionen etc.) zur beruflichen Fort- und Weiterbildung finanziert<br />

werden. Die Bildungsmaßnahmen unterscheiden sich damit grundsätzlich von der einzelbetrieblichen<br />

(individuellen) Beratung. Beispiele zeigen jedoch den hier bestehenden Interpretationsspielraum:<br />

In Brandenburg/Berlin zählt z.B. zu den Maßnahmenzielen 111 „die<br />

231 Mit der Etablierung der „Naturschutzberatung“ als Fördergegenstand im Rahmen der Maßnahme 323 hat der Freisaat Sachsen<br />

bereits die Bedeutung von Beratungsleistungen herausgestellt. Als Fördergegenstand ist die „Naturschutzberatung“ innerhalb 323<br />

nur noch in Bayern, Thüringen und Sachsen-Anhalt enthalten, darüber hinaus werden in vier weiteren Ländern Beratungsleistungen<br />

im weiteren Sinne über den Fördertatbestand „Aktionen zur Sensibilisierung <strong>für</strong> den <strong>Umwelt</strong>schutz“ angeboten. (vgl. Stratmann, U.<br />

(2007): Möglichkeiten und Perspektiven der Finanzierung von Naturschutzberatung im ELER-Kontext – Förderperiode 2007 – 2013<br />

232 Insgesamt wird die Möglichkeit der Implementierung von Naturschutzberatung im EPLR noch wenig genutzt.<br />

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