Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...
Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...
Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />
EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />
Exkurs: Möglichkeiten der Finanzierung und Umsetzung von Beratungsangeboten<br />
<strong>für</strong> Agrarumweltmaßnahmen<br />
Aus der Analyse der einzelnen Fördergegenstände wird deutlich, von welcher Bedeutung Beratungsangebote<br />
<strong>für</strong> Agrarumweltmaßnahmen sind: Gezielte Beratung und Information kann zum<br />
einen zur Teilnahme an bestimmten bzw. „passenden“ Maßnahmen bewegen und deren Akzeptanz<br />
erhöhen. Darüber hinaus helfen Angebote der Beratung, die neben <strong>Umwelt</strong>zielen auch landwirtschaftliche<br />
bzw. umsetzungsbezogene Fragestellungen einbeziehen, dabei, die Wirkung entsprechender<br />
Fördergegenstände optimal zur Geltung zu bringen (So können z. B. bei konservierender<br />
Bodenbearbeitung (A.3) mangelnde Kenntnisse über Anbaustrategien und Fruchtfolgeumstellungen<br />
einen erhöhten Bedarf an Pflanzenschutzmitteln zur Folge haben. Ebenso sind Zwischenfrüchte<br />
(A.1) und Untersaaten (A.2) acker- und pflanzenbaulich anspruchsvolle Maßnahmen,<br />
<strong>für</strong> die durch entsprechende Beratung bestehende Hemmnisse oder Be<strong>für</strong>chtungen abgebaut und<br />
Anwendung und Wirkung optimiert werden können. Die Naturschutzberatung kann dazu beitragen,<br />
dass zum einen wichtige Biotope oder Habitate in die Förderung aufgenommen werden und<br />
zum anderen Vorbehalte gegenüber ungewohnten Änderungen im Betriebsablauf abgebaut werden.)<br />
Erforderliche Kürzungen und Personaleinsparungen werfen allerdings die Frage nach Finanzierungs-<br />
und Umsetzungsmöglichkeiten von Beratungsangeboten auf. Eine Offizialberatung, wie sie<br />
mit dem Programm UL eingeführt wurde und einzelbetriebliche Ansprache ermöglichte, gibt es<br />
nun nicht mehr. Hinweise im Internet und auf Fachveranstaltungen müssen diese ersetzen. Im<br />
Rahmen des EPLR ist in Sachsen die Förderung von Naturschutzberatung über die Maßnahme<br />
323 Natürliches Erbe möglich (siehe Kap. 6.17 Natürliches Erbe) 231 . Beratung zu landwirtschaftlichen<br />
oder gesamtbetrieblichen Fragen ist hier nicht vorgesehen.<br />
Welche darüber hinausgehenden Ansätze gibt es, Beratungsangebote zu realisieren?<br />
- Grundsätzlich ist die Bedeutung von Beratung zur Umsetzung einzelner Fördergegenstände<br />
(insbesondere solcher mit geringer Akzeptanz) bzw. deren Potenzial zur Steigerung der<br />
Teilnehmerzahlen und Optimierung der Ausgestaltung zu überprüfen: Eine geringfügig<br />
nach unten korrigierte Zieldefinition kann Mittel <strong>für</strong> Beratung frei setzen.<br />
- Mittel zur Unterstützung von Beratungsangeboten können auch durch Einschränkung der<br />
Wirkungskontrollen in ausreichend erforschten Bereichen zur Verfügung stehen (siehe<br />
Kapitel 7.2.4)<br />
- Über ELER ist die Förderung von Beratung über weitere Bildungs-, Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen<br />
(111, 114, 331) möglich. Die in der ELER-Verordnung vorgegebenen<br />
Maßnahmenkategorien lassen Interpretationsspielraum, der in unterschiedlicher<br />
Weise von den Ländern genutzt wird 232 :<br />
- Maßnahme 111 „Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen, einschließlich der<br />
Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und innovativer Verfahren, <strong>für</strong> Personen, die<br />
in der Land-, Ernährungs- oder Forstwirtschaft tätig sind“ (ELER-Verordnung Art. 20a (i),<br />
21). – Im Rahmen der Bildungsmaßnahme 111 (wie auch 331) kann die Organisation und<br />
Durchführung von Demonstrationsprojekten oder unterschiedlicher Veranstaltungen (Seminare,<br />
Lehrgänge, Exkursionen etc.) zur beruflichen Fort- und Weiterbildung finanziert<br />
werden. Die Bildungsmaßnahmen unterscheiden sich damit grundsätzlich von der einzelbetrieblichen<br />
(individuellen) Beratung. Beispiele zeigen jedoch den hier bestehenden Interpretationsspielraum:<br />
In Brandenburg/Berlin zählt z.B. zu den Maßnahmenzielen 111 „die<br />
231 Mit der Etablierung der „Naturschutzberatung“ als Fördergegenstand im Rahmen der Maßnahme 323 hat der Freisaat Sachsen<br />
bereits die Bedeutung von Beratungsleistungen herausgestellt. Als Fördergegenstand ist die „Naturschutzberatung“ innerhalb 323<br />
nur noch in Bayern, Thüringen und Sachsen-Anhalt enthalten, darüber hinaus werden in vier weiteren Ländern Beratungsleistungen<br />
im weiteren Sinne über den Fördertatbestand „Aktionen zur Sensibilisierung <strong>für</strong> den <strong>Umwelt</strong>schutz“ angeboten. (vgl. Stratmann, U.<br />
(2007): Möglichkeiten und Perspektiven der Finanzierung von Naturschutzberatung im ELER-Kontext – Förderperiode 2007 – 2013<br />
232 Insgesamt wird die Möglichkeit der Implementierung von Naturschutzberatung im EPLR noch wenig genutzt.<br />
104 von 113