Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...
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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />
EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />
Tabelle 31: Lösungsansätze zur Optimierung der Naturschutzfördergegenstände<br />
Von verschiedenen<br />
Seiten vorgebrachte<br />
Probleme<br />
Zu viele Fördergegenstände,<br />
zu differenziert<br />
Flexibilität nicht<br />
ausreichend<br />
Starre Nutzungstermine<br />
unflexibel in<br />
Bezug auf Witterung<br />
Schutz neuer<br />
Vorkommen gefährdeter<br />
Arten<br />
Geringe Antragszahlen<br />
in Maßnahmebereich<br />
B.3<br />
Antragsverfahren<br />
aufwändig <strong>für</strong><br />
Antragsteller,<br />
u.a. Erfordernis<br />
der digitalen<br />
Antragstellung<br />
mögliche<br />
Lösungsansätze<br />
Übertragung kleinerer<br />
Fördergegenstände zu<br />
Maßnahme 323 (NE)<br />
Umwandlung kleinerer<br />
Fördergegenstände in rein<br />
landesfinanzierte Maßnahmen<br />
Diskussion / Empfehlungen / Beispiele<br />
Jährlich wiederkehrende Nutzungen/Pflegemaßnahmen können<br />
nicht über 323 finanziert werden. Ausnahmen: Modellvorhaben,<br />
zeitlich befristete Projekte (Aushagerung, Vernässung etc)<br />
Landesmaßnahmen müssen zwar notifiziert werden, laufende<br />
Berichts- und Kontrollpflichten sind aber (vermutlich) geringer.<br />
Durch entsprechende Vereinbarungen müsste sichergestellt werden,<br />
dass die Maßnahmen auch bei finanziellen Engpässen weiterlaufen.<br />
Stufenmodell Stufenmodell: ein- zweistufige Grundförderung über ELER, weitere<br />
„Spezialisierung“ Beispiel Entry Level und Higher Level Stewardship<br />
in England. Je nach Umfang und Flexibilität 2. Stufe landesfinanziert.<br />
Punktwertverfahren Punktesystem zur flexiblen Auflagenkombination. Beispiel: Erschwernisausgleich<br />
und Kooperationsprogramm Feuchtgrünland in<br />
Niedersachsen.<br />
Alternative: Stiftungen Beispiel: Feldhamster in Sachsen. (kein gutes Beispiel, da in<br />
diesem speziell Fall der Fördergegenstand eine doppelte Zielsetzung<br />
hat,)<br />
Zusammenfassung RL AuW<br />
und NE<br />
Differenzierung Nutzungstermine<br />
a) räumlich (n. Höhenlage)<br />
b) phänologisch<br />
nachträgliche Anpassung<br />
des Weideplans<br />
Rückzahlungsfreier Wechsel<br />
in höherwertige Maßnahmen<br />
Landesfinanzierte Maßnahmen<br />
<strong>für</strong> nichtlandwirtschaftliche<br />
Antragsteller<br />
Bildung von Genossenschaften<br />
zur gemeinschaftlichen<br />
Antragstellung<br />
Abwicklung über Landschaftspflegeverbände<br />
Im Prinzip gut, um flächenbezogene Naturschutzmaßnahmen in<br />
einem konsistenten System anbieten zu können. Die grundsätzlichen<br />
Unterschiede zwischen investiven und Flächenmaßnahmen<br />
bleiben aber weiterhin zu beachten.<br />
Differenzierung Nutzungstermine rel. Unaufwändig. Festlegung<br />
nach Angaben des Wetterdienstes o.ä. zu einem Stichtag im<br />
Frühjahr (Beispiel zu b): GAK-Grünland-Einzelflächenförderung<br />
Niedersachsen)<br />
Nachträgliche Änderungen bedeuten relativ hohen Verwaltungsaufwand.<br />
Dennoch ermöglichen <strong>für</strong> klar definierte Ausnahmefälle.<br />
Große Flächen in A.3 könnten effektiver in B.3.1, B.3.2, B.3.4<br />
bewirtschaftet werden. Die Flächen würden wahrscheinlich weiterhin<br />
dauerhaft konservierend, aber mit höherem Aufwand und<br />
höherer Prämie und Zusatznutzen <strong>für</strong> den Naturschutz bewirtschaftet.<br />
Finanzierbarkeit klären (unter jetzigen Bedingungen etwa 1,5 % der<br />
Gesamtantragsfläche unter B keine Primärproduktionsbetriebe)<br />
Anbieter einer Region treten unter einem Dach auf und organisieren<br />
Antragstellung zentral. Beispiel: Niederlande 214 (Freese 2009)<br />
Spezialisten in den Verbänden organisieren Antragstellung <strong>für</strong><br />
landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen Teilnehmer,<br />
übernehmen Beratung etc.<br />
214 Freese, J. (2009): <strong>Umwelt</strong>genossenschaften – eine Chance <strong>für</strong> Naturschutz und Landwirtschaft. LandInForm 2/2009, S. 26-27<br />
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