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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

sprechende Schulungs- und Beratungsangebote von großer Bedeutung. (zu Möglichkeiten<br />

der Finanzierung und Umsetzung von Beratungsangeboten siehe unten)<br />

A.4 – Biotechnische Maßnahmen im Obstbau/Weinbau (siehe auch Tabelle 35)<br />

Die Maßnahme A.4 (Biotechnische Maßnahmen im Obstbau/Weinbau) wurde mit einer flächenmäßigen<br />

Zielerfüllung von 274 % im Jahr 2009 sehr gut angenommen. Gründe <strong>für</strong> die hohe Teilnahmebereitschaft<br />

sind in der zunehmend eingeschränkten Zulassungssituation bei Pflanzenschutzmitteln<br />

im Obstbau zu sehen, die die Suche nach alternativen Methoden der Schaderregerbekämpfung<br />

erfordert. Die Verfahren wurden bereits im vorangegangenen Förderzeitraum im<br />

Programm UL eingeführt. Damit haben Obstbauern Erfahrungen bereits gesammelt. Weitere<br />

begünstigende Faktoren mögen die Ausweitung auf die Granulosevirusanwendung und die Marktentwicklungen<br />

(Nachfrage nach wenig belasteten Produkten) sein.<br />

�� Die Förderung biotechnischer Verfahren im Obstbau im Rahmen des EPLR vor<br />

dem Hintergrund der Marktentwicklung (Absatzvorteile) und der hoheitlichen Regelungen<br />

(zunehmende Einschränkung zugelassener Pflanzenschutzmittel) und damit<br />

verbundener sehr hoher Teilnahmebereitschaft ist zu überdenken.<br />

� Die Förderung von Beratungsangeboten zu Besonderheiten und Wirkungsweise der<br />

Verfahren ist weiterhin sinnvoll und erforderlich, um die Anwendung und damit verbundene<br />

positive <strong>Umwelt</strong>wirkungen durch Nützlingsschonung weiterhin zu unterstützen<br />

und zu optimieren.<br />

Maßnahmebereich B<br />

Nach den bisherigen Erkenntnissen entfalten die Grünland- und Naturschutzmaßnahmen grundsätzlich<br />

die angestrebten Wirkungen, der Umsetzungsstand bleibt jedoch noch hinter den Zielen<br />

zurück. Auch unter den Teilnehmern und bei der mit der Umsetzung befassten Verwaltung wird<br />

eine Reihe von Kritikpunkten zum Ausdruck gebracht, die sich insbesondere auf die Maßnahmen<br />

unter B.2 beziehen. Das Bestreben die Anforderungen der Kommission an eine umfassende Kontrollierbarkeit<br />

zu erfüllen hat zu einer sehr hohen Regelungsdichte und damit Kompliziertheit des<br />

Verfahrens geführt. Die folgende Tabelle 31 fasst die wichtigsten Problempunkte und mögliche<br />

Lösungen zusammen. Die Lösungsvorschläge werden kurz diskutiert und ggf. werden Beispiele<br />

genannt. Dabei wird nicht der Anspruch erhoben mit der Summe der Einzelvorschläge ein konsistentes<br />

Gesamtkonzept <strong>für</strong> die Agrarumweltmaßnahmen vorzulegen. Vor dem Hintergrund sich<br />

laufend ändernder politischer, finanzieller und personeller Rahmenbedingungen erscheint dies<br />

nicht sinnvoll. Die Empfehlungen sind vielmehr als ein Beitrag zu verstehen, der z.B. auch mit<br />

parallel zu diesem Thema laufenden Überlegungen im LfULG und im SMUL zu diskutieren ist. Im<br />

Anschluss an diesen Exkurs folgen dann die Empfehlungen zu den einzeln Fördergegenständen<br />

des Maßnahmebereichs B.<br />

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