Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...
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A.2 – Untersaaten (siehe auch Tabelle 33)<br />
Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />
EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />
Noch weitaus problematischer zeigt sich die Umsetzung des Fördergegenstandes A.2 (Untersaaten),<br />
von dem ebenso eine hohe Wirkungsintensität zur Minderung von Stickstoffeinträgen zu<br />
erwarten ist. Untersaaten ermöglichen Zwischenfruchtanbau in Gebieten mit periodischer Sommertrockenheit<br />
und haben einen Wachstumsvorsprung gegenüber Stoppelsaaten (A.1) 204 . Damit<br />
können z.B. auf abgeernteten Maisflächen auftretende herbstliche N-Überhänge wirksam vor dem<br />
Austrag bewahrt werden. Die flächenmäßige Zielerreichung von 6 % (178 ha) im Jahr 2009 kann<br />
auch nach den Antragszahlen 2010 nur auf etwa 13 % (386 ha) gesteigert werden 205 . Schon im<br />
Programm UL wurde das Ziel von 45.000 ha mit nur 2.422 ha (2005) weit verfehlt und das Ziel in<br />
diesem Förderzeitraum mit 3.000 ha entsprechend niedrig angesetzt. Die Ursachen sind ähnlich<br />
wie bei A.1. Hemmnisse können hier insbesondere die Auflage zur Anwendung auf 5 % der Fläche,<br />
der hohe acker- und pflanzenbauliche Anspruch, der erforderliche Einsatz spezieller Technik<br />
und das Unsicherheiten bezüglich der Bestandsentwicklung (Risiko von Ertragsausfällen insbesondere<br />
bei Trockenheit) sein. Außerdem lässt die enge Saat der Hauptfrüchte üblicherweise<br />
Untersaaten nicht zu, eine Umstellung der „gewöhnlichen“ Ackerbewirtschaftung ist damit notwendig.<br />
�� Angesichts bisher sehr geringer Akzeptanz, jedoch hoher Wirksamkeit hinsichtlich der<br />
Minderung von Nitrateinträgen in Gewässer ist die Prüfung einer möglichen Zusammenfassung<br />
mit A.1 zu einer Maßnahme entsprechend den derzeitigen GAK-<br />
Fördergrundsätzen 206 zu empfehlen.<br />
� Im Hinblick auf die Verringerung der Nitratauswaschungsgefahr ist auch die Erprobung<br />
von Verfahren zur Honorierung ökologischer Leistungen (N-min Zielwerte) möglich<br />
(siehe Tabelle 40 mit Beispielen aus anderen Bundesländern im Anschluss)<br />
� Betriebliche Beratung und persönliche Ansprache kann Hemmnisse der Landwirte abbauen<br />
und die Implementierung des schwierigen Verfahrens in die Praxis unterstützen<br />
(s.o.).<br />
� Be<strong>für</strong>chtete Ertragseinbußen stellen offensichtlich ein wesentliches Hemmnis <strong>für</strong> die Teilnahme<br />
dar. Vor diesem Hintergrund sollte eine Überprüfung der Prämienkalkulation und<br />
der eventuellen Berücksichtigung des Risikos möglicher Ertragsminderungen weitergehend<br />
untersucht werden. 207<br />
A.3 – Dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung / Direktsaat (siehe auch Tabelle 34)<br />
Mit einer flächenmäßigen Zielerfüllung von 175 % sehr gut angenommen wird der Fördergegenstand<br />
A.3 (dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung/Direktsaat). Damit verbunden ist die<br />
Erfüllung der angestrebten Ziele im Hinblick auf die Minderung von Erosion und Phosphateinträgen<br />
in Gewässer 208 . Viele Teilnehmer haben im zweiten Jahr der Förderung ihre Fläche vergrößert<br />
(vgl. Abbildung 13). Verstärkt angenommen wird die Maßnahme in Gebieten mit hoher Bodengüte<br />
und günstigem Klima im Südwesten Sachsens (LK Leipzig, Mittelsachsen, Zwickau). Während im<br />
vorangegangenen Förderzeitraum - ohne Verpflichtung zur Dauerhaftigkeit der Anwendung - die<br />
Ackerfläche Sachsens zu 30 % mit (periodischer) Mulchsaat, jedoch nur etwa zu 10 % dauerhaft<br />
konservierend bewirtschaftet wurde, waren 2009 17 % der sächsischen Ackerflächen A.3-<br />
Förderflächen. Von einer darüber hinausgehenden Umsetzung der periodischen Mulchsaat (ohne<br />
Förderung) kann ausgegangen werden. Diese Tatsache, die hohen Teilnehmerzahlen sowie die<br />
204<br />
Lüdtke Entrup, N. (2001): Zwischenfrüchte im umweltgerechten Pflanzenbau. Auswertungs- und Informationsdienst <strong>für</strong> Ernährung,<br />
Landwirtschaft und Forsten (aid), Bonn. Verlag Th. Mann, Gelsenkirchen. S. 20.<br />
205<br />
Antragsdaten 2010 sind noch ungeprüft und deshalb als vorläufig zu betrachten<br />
206<br />
BMELV (2010): Rahmenregelung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ <strong>für</strong> den<br />
Zeitraum 2010-2013 vom 06.05.2010. S. 45.<br />
207<br />
Die Berechnung der Prämienhöhe <strong>für</strong> A.2 basiert auf erhöhten Saatgut-, Maschinen- und Personalkosten (EPLR Sachsen 2007-<br />
2013, 3. Änderung, genehmigte Fassung vom 15.12.2009, Anlage 19, S. 73)<br />
208<br />
Damit verbunden ist langfristig auch eine Erhöhung des Wasseraufnahmevermögens, die dem Ziel des präventiven Hochwasserschutzes<br />
dient. Diese Wirkung kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht quantifiziert werden.<br />
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