14.12.2012 Aufrufe

Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Ackerflächen, auch in Kombination mit Nitratgefährdung) bzw. zu 11 % (Ackerflächen mit ausschließlicher<br />

Nitratgefährdung) mit wirksamen Agrarumweltmaßnahmen bewirtschaftet (A.1, A.2,<br />

A.3). Eine weitere Abdeckung der Gefährdungsgebiete bzw. die Konzentration auf diese Flächen<br />

im Hinblick auf die Verbesserung von Boden- und Wasserqualität ist anzustreben. Dennoch wurde<br />

die Kulisse im Rahmen des Health Check und einer verstärkten Fokussierung auf Klimaziele 200 auf<br />

die gesamte Ackerfläche Sachsens ausgeweitet. Durch die Ausdehnung des Flächenumfangs<br />

kann dem Klimawandel durch die Minderung von Emissionen in gesteigertem Maße entgegengewirkt<br />

werden. Bezüglich Boden und Wasser ist die Wirksamkeit entsprechender Fördergegenstände<br />

auf Flächen außerhalb der „alten“ Boden-Wasserkulisse jedoch nur begrenzt.<br />

�� Vor diesem Hintergrund und angesichts der z.T. noch geringen Abdeckung der gefährdeten<br />

Flächen ist die „alte“ Gebietskulisse WRRL/Hochwasserschutz weiterhin zu beobachten<br />

und die Beurteilung der Wirkungen auf Boden- und Wasserqualität daran auszurichten.<br />

Klima- und Boden- bzw. Wasser-Ziele sind abzuwägen (Wie stehen die Ziele zueinander<br />

bzw. welche Ziele sind wie wichtig? Werden die bezüglich Boden- und Wasserqualität<br />

gefährdeten Gebiete trotz Aufweitung der Kulisse ausreichend abgedeckt oder tragen<br />

entsprechende Maßnahmen weitgehend „nur“ noch zur Abschwächung des Klimawandels<br />

bei?). Zur Behebung eventueller Fehlsteuerungen ist die Anwendung von Prioritätsregeln<br />

denkbar.<br />

Die Erreichungsgrad der mit den stoffeintragsminimierenden Maßnahmen angestrebten Ziele zur<br />

Verbesserung von Boden- und Wasserqualität zeigt bezogen auf einzelne Teilbereiche bzw. Indikatoren<br />

Unterschiede. Während das Ziel zur Verminderung von Phosphateinträgen und Erosion<br />

bereits weit überschritten ist, konnte das hinsichtlich der Minderung der potenziellen Nitratauswaschung<br />

definierte Ziel noch nicht erreicht werden.<br />

Hauptursache ist einerseits die ebenso unterschiedliche flächenmäßige Zielerreichung der Fördergegenstände<br />

mit der jeweils höchsten Wirkungsintensität (A.3 mit höchster Wirkungsintensität<br />

hinsichtlich Reduktion von Phosphateinträgen und Erosion wird bereits sehr gut angenommen, A.1<br />

mit stickstoffaustragsmindernder Wirkung erst zögerlich). Zudem mag neben dem zögerlichen<br />

Anlaufen der bezüglich der Nitratminderung effektivsten Fördergegenstände A.1 und A.2 auch der<br />

Wegfall der im vorangegangen Förderzeitraum in den Zuwendungsvoraussetzungen enthaltenen<br />

Düngemittelbeschränkungen eine Rolle spielen 201 . Andererseits spielt die Quantifizierung der Ziele<br />

eine Rolle, die anhand des angenommen möglichen Förderflächenumfangs entsprechend wirksamer<br />

Fördergegenstände abgeleitet wurde. Die Ziele bezüglich der potenziellen Minderung von<br />

Phosphateinträgen und Erosion, die auf Basis der vorsichtigen Abschätzung des umsetzbaren<br />

Flächenumfangs mit dauerhaft pflugloser Bewirtschaftung (A.3) erfolgte, scheinen relativ niedrig<br />

angesetzt, während die Bestimmung des Ziels zur Minderung von Stickstoffeinträgen nicht nachvollziehbar<br />

ist und zu hoch angesetzt scheint (Selbst bei vollständiger Umsetzung des im Hinblick<br />

auf die Verringerung von N-Einträgen wirksamsten Fördergegenstandes A.1 auf allen geeigneten<br />

Ackerflächen in Sachsen bei gleichbleibender Fruchtfolge würde nur knapp zur Hälfte des im<br />

EPLR angegebenen Ziels von 5.100 NO3-N/a erreicht werden.). Ein Bezug zu den Zielen nach<br />

Wasserrahmenrichtlinie wird nicht deutlich.<br />

� Die Zieldefinition zur Verbesserung der Wasserqualität sollte geprüft in Zukunft auf Basis<br />

der Erfordernisse bzw. Ziele nach Wasserrahmenrichtlinie erfolgen. Wie hoch kann bzw.<br />

soll der Beitrag der Agrarumweltmaßnahmen zu diesen Zielen sein?<br />

� Die Erprobung von Verfahren zur Honorierung ökologischer Leistungen (N-min Zielwerte)<br />

bietet eine Möglichkeit zur Verbesserung der Zielerreichung hinsichtlich der Minde-<br />

200<br />

Als Klimaziel wird in der dritten Programmänderung definiert:<br />

- Einerseits die Abschwächung des Klimawandels durch die Reduktion von Emissionen klimarelevanter Gase aufgrund von C-<br />

Bindung/Stickstoffbindung,<br />

- andererseits die Abschwächung von durch den Klimawandel bedingter Folgewirkungen wie Humusabbau und Erosion<br />

201<br />

Der EU-Rechnungshof hat mehrfach die bessere Kontrollierbarkeit von EU-kofinanzierten Agrarumweltmaßnahmen angemahnt,<br />

was zur Folge hat, dass z.B. eine graduelle Reduzierung der Düngung keine Auflage sein kann, da sie nicht ausreichend kontrollierbar<br />

ist.<br />

79 von 113

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!