Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...
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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />
EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />
Ackerflächen, auch in Kombination mit Nitratgefährdung) bzw. zu 11 % (Ackerflächen mit ausschließlicher<br />
Nitratgefährdung) mit wirksamen Agrarumweltmaßnahmen bewirtschaftet (A.1, A.2,<br />
A.3). Eine weitere Abdeckung der Gefährdungsgebiete bzw. die Konzentration auf diese Flächen<br />
im Hinblick auf die Verbesserung von Boden- und Wasserqualität ist anzustreben. Dennoch wurde<br />
die Kulisse im Rahmen des Health Check und einer verstärkten Fokussierung auf Klimaziele 200 auf<br />
die gesamte Ackerfläche Sachsens ausgeweitet. Durch die Ausdehnung des Flächenumfangs<br />
kann dem Klimawandel durch die Minderung von Emissionen in gesteigertem Maße entgegengewirkt<br />
werden. Bezüglich Boden und Wasser ist die Wirksamkeit entsprechender Fördergegenstände<br />
auf Flächen außerhalb der „alten“ Boden-Wasserkulisse jedoch nur begrenzt.<br />
�� Vor diesem Hintergrund und angesichts der z.T. noch geringen Abdeckung der gefährdeten<br />
Flächen ist die „alte“ Gebietskulisse WRRL/Hochwasserschutz weiterhin zu beobachten<br />
und die Beurteilung der Wirkungen auf Boden- und Wasserqualität daran auszurichten.<br />
Klima- und Boden- bzw. Wasser-Ziele sind abzuwägen (Wie stehen die Ziele zueinander<br />
bzw. welche Ziele sind wie wichtig? Werden die bezüglich Boden- und Wasserqualität<br />
gefährdeten Gebiete trotz Aufweitung der Kulisse ausreichend abgedeckt oder tragen<br />
entsprechende Maßnahmen weitgehend „nur“ noch zur Abschwächung des Klimawandels<br />
bei?). Zur Behebung eventueller Fehlsteuerungen ist die Anwendung von Prioritätsregeln<br />
denkbar.<br />
Die Erreichungsgrad der mit den stoffeintragsminimierenden Maßnahmen angestrebten Ziele zur<br />
Verbesserung von Boden- und Wasserqualität zeigt bezogen auf einzelne Teilbereiche bzw. Indikatoren<br />
Unterschiede. Während das Ziel zur Verminderung von Phosphateinträgen und Erosion<br />
bereits weit überschritten ist, konnte das hinsichtlich der Minderung der potenziellen Nitratauswaschung<br />
definierte Ziel noch nicht erreicht werden.<br />
Hauptursache ist einerseits die ebenso unterschiedliche flächenmäßige Zielerreichung der Fördergegenstände<br />
mit der jeweils höchsten Wirkungsintensität (A.3 mit höchster Wirkungsintensität<br />
hinsichtlich Reduktion von Phosphateinträgen und Erosion wird bereits sehr gut angenommen, A.1<br />
mit stickstoffaustragsmindernder Wirkung erst zögerlich). Zudem mag neben dem zögerlichen<br />
Anlaufen der bezüglich der Nitratminderung effektivsten Fördergegenstände A.1 und A.2 auch der<br />
Wegfall der im vorangegangen Förderzeitraum in den Zuwendungsvoraussetzungen enthaltenen<br />
Düngemittelbeschränkungen eine Rolle spielen 201 . Andererseits spielt die Quantifizierung der Ziele<br />
eine Rolle, die anhand des angenommen möglichen Förderflächenumfangs entsprechend wirksamer<br />
Fördergegenstände abgeleitet wurde. Die Ziele bezüglich der potenziellen Minderung von<br />
Phosphateinträgen und Erosion, die auf Basis der vorsichtigen Abschätzung des umsetzbaren<br />
Flächenumfangs mit dauerhaft pflugloser Bewirtschaftung (A.3) erfolgte, scheinen relativ niedrig<br />
angesetzt, während die Bestimmung des Ziels zur Minderung von Stickstoffeinträgen nicht nachvollziehbar<br />
ist und zu hoch angesetzt scheint (Selbst bei vollständiger Umsetzung des im Hinblick<br />
auf die Verringerung von N-Einträgen wirksamsten Fördergegenstandes A.1 auf allen geeigneten<br />
Ackerflächen in Sachsen bei gleichbleibender Fruchtfolge würde nur knapp zur Hälfte des im<br />
EPLR angegebenen Ziels von 5.100 NO3-N/a erreicht werden.). Ein Bezug zu den Zielen nach<br />
Wasserrahmenrichtlinie wird nicht deutlich.<br />
� Die Zieldefinition zur Verbesserung der Wasserqualität sollte geprüft in Zukunft auf Basis<br />
der Erfordernisse bzw. Ziele nach Wasserrahmenrichtlinie erfolgen. Wie hoch kann bzw.<br />
soll der Beitrag der Agrarumweltmaßnahmen zu diesen Zielen sein?<br />
� Die Erprobung von Verfahren zur Honorierung ökologischer Leistungen (N-min Zielwerte)<br />
bietet eine Möglichkeit zur Verbesserung der Zielerreichung hinsichtlich der Minde-<br />
200<br />
Als Klimaziel wird in der dritten Programmänderung definiert:<br />
- Einerseits die Abschwächung des Klimawandels durch die Reduktion von Emissionen klimarelevanter Gase aufgrund von C-<br />
Bindung/Stickstoffbindung,<br />
- andererseits die Abschwächung von durch den Klimawandel bedingter Folgewirkungen wie Humusabbau und Erosion<br />
201<br />
Der EU-Rechnungshof hat mehrfach die bessere Kontrollierbarkeit von EU-kofinanzierten Agrarumweltmaßnahmen angemahnt,<br />
was zur Folge hat, dass z.B. eine graduelle Reduzierung der Düngung keine Auflage sein kann, da sie nicht ausreichend kontrollierbar<br />
ist.<br />
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