Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...
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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />
EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />
Ackerflächen, auch in Kombination mit Nitratgefährdung) bzw. zu 11 % (Ackerflächen mit ausschließlicher<br />
Nitratgefährdung) mit wirksamen Agrarumweltmaßnahmen bewirtschaftet (A.1, A.2,<br />
A.3). Eine weitere Abdeckung der Gefährdungsgebiete bzw. die Konzentration auf diese Flächen<br />
im Hinblick auf die Verbesserung von Boden- und Wasserqualität ist anzustreben. Dennoch wurde<br />
die Kulisse im Rahmen des Health Check und einer verstärkten Fokussierung auf Klimaziele 195 auf<br />
die gesamte Ackerfläche Sachsens ausgeweitet. Mit der Ausdehnung des Flächenumfangs kann<br />
dem Klimawandel durch die Minderung von Emissionen in gesteigertem Maße entgegengewirkt<br />
werden. Bezüglich Boden und Wasser ist die Wirksamkeit entsprechender Fördergegenstände auf<br />
Flächen außerhalb der „alten“ Boden-Wasser-Kulisse jedoch nur begrenzt. Allerdings eröffnete<br />
sich dadurch und auf Grund des damit verbundenen Wegfalls der Verpflichtung, dass zum Zeitpunkt<br />
der Antragsstellung mindestens 50 % der Maßnahmefläche innerhalb der Kulisse liegen<br />
muss, breitere und attraktivere Teilnahmemöglichkeiten <strong>für</strong> Unternehmen, die nur anteilig Flächen<br />
in der ehemaligen Kulisse bewirtschaften. Insofern hat die Ausweitung auch eine indirekte verbesserte<br />
Wirkung auf den Erfolg innerhalb der „alten“ Kulisse.<br />
Im Maßnahmebereich 214 B erreichen sowohl die extensive Grünlandwirtschaft als auch die<br />
zentralen Fördergegenstände der naturschutzgerechten Grünlandwirtschaft (B.2.2, B.2.5) zumindest<br />
mit den Anträgen des Jahres 2009 einen hohen Umsetzungsstand. Auch die Wirkungsintensität<br />
<strong>für</strong> die Biodiversität ist auf diesen Flächen hoch, gesteigert im Bereich B.2 durch die<br />
Einführung der Förderkulisse auf Schutzgebiete und schutzwürdige Flächen, durch die Flankierung<br />
durch Beratung und naturschutzfachliche Stellungnahmen sowie durch den vollständigen<br />
Verzicht auf die Anwendung mineralischen bzw. jeglichen Stickstoffdüngers in den meisten Fördervarianten.<br />
Im Maßnahmebereich B.3, den naturschutzgerechten ackerbaulichen Verfahren,<br />
bleibt zum einen der Umsetzungsstand weit hinter den Zielen zurück, zum andern ist auf einem<br />
Teil der Förderfläche nur mit eingeschränkten Wirkungen auf die Biodiversität zu rechnen.<br />
Empfehlungen<br />
Generelle Empfehlungen <strong>für</strong> Agrarumweltmaßnahmen auf EU-Ebene<br />
− Die staatliche Aufgabe der Erhaltung des 2003 angemeldeten Dauergrünlands 196 kann mit<br />
Agrarumweltmaßnahmen nur begleitet oder erleichtert werden. Gesetzliche, sonstige hoheitliche<br />
Maßnahmen oder betriebsbezogene Bedingungen <strong>für</strong> die Direktzahlungen sind erforderlich,<br />
um die Fläche des bewirtschafteten Grünlands zu erhalten oder grünlandbezogene<br />
Agrarumweltmaßnahmen attraktiv zu machen.<br />
− Generell besteht ein Konflikt zwischen dem Erfordernis nach Kontrollierbarkeit und damit<br />
präziser Festlegung der Fördergegenstände einerseits und der Notwendigkeit, gerade bei<br />
Maßnahmen mit Biodiversitätszielen flexibel reagieren zu können. Ein Mindestmaß an Flexibilität<br />
und Möglichkeiten kurzfristiger Vereinbarungen oder Vertragsänderungen ist erforderlich,<br />
um die fachlichen Ziele der biodiversitätsbezogenen Agrarumweltmaßnahmen zu<br />
erreichen. Ohne dies kann weder auf außergewöhnliche Witterung noch auf unvorhergesehene<br />
Schutzanforderungen reagiert werden. Z.B. die Erhaltung EU-rechtlich geschützter<br />
Vorkommen, die nach Vertragsschluss bekannt werden, sollte im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen<br />
möglich und mit Kontroll- oder Wettbewerbsvorschriften zu vereinbaren<br />
sein.<br />
− Die erfolgreiche Umsetzung einiger Maßnahmen im Ackerbau und der Ertrag auf entsprechend<br />
bewirtschafteten Flächen ist teilweise stark von der Witterung und weiteren schwierig<br />
vorhersehbaren äußeren Bedingungen abhängig (z.B. kann bei Untersaaten Trockenheit zu<br />
Totalausfällen der Untersaat oder Ertragseinbußen bei der Hauptfrucht führen, auch bei<br />
Zwischenfrüchten ist der Witterungsablauf ein entscheidender Faktor des Erfolgs). Viele<br />
195<br />
Als Klimaziel wird in der dritten Programmänderung definiert:<br />
- Einerseits die Abschwächung des Klimawandels durch die Reduktion von Emissionen klimarelevanter Gase aufgrund von C-<br />
Bindung/Stickstoffbindung,<br />
- andererseits die Abschwächung von durch den Klimawandel bedingter Folgewirkungen wie Humusabbau und Erosion<br />
196<br />
EU-Direktzahlungen-Verordnung, VO (EG) Nr. 73/2009, Art. 6 Absatz 2<br />
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