Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...
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Bewertungsfrage 7 – Verbesserung der <strong>Umwelt</strong><br />
Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />
EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />
Inwieweit haben Agrarumweltmaßnahmen zur Verbesserung der <strong>Umwelt</strong> beigetragen?<br />
Unterscheidung zwischen dem Beitrag von Agrarumweltmaßnahmen, die als ortsspezifische Maßnahmen<br />
mit hohen Anforderungen, und solchen, die als allgemeine Maßnahmen mit weniger<br />
hohen Anforderungen durchgeführt werden<br />
Bewertungsindikatoren und Bewertungsmethoden<br />
Für die Beantwortung der Frage werden keine zusätzlichen Bewertungsmethoden eingesetzt. Die<br />
Einschätzung der Beiträge basiert auf den in Tabelle 4 vorgenommenen Zuordnungen der Ziele<br />
und Wirkungen zu den einzelnen Fördergegenständen. Zur qualitativen Einschätzungen der Beiträge<br />
werden die Erkenntnisse aus der Beantwortung der Bewertungsfragen 2, 3, 4 und 5 herangezogen.<br />
Die Einstufung des Anspruchs bzw. der Anforderungen eines Fördergegenstandes richtet sich<br />
nach dem Umfang der jeweiligen Auflagen 188 , die Ortsspezifität nach den jeweiligen Regelungen<br />
des EPLR bzw. der Richtlinie. Dabei wird grundsätzlich die Bindung an eine Kulisse als ortsspezifisch<br />
gewertet, wobei der in der Frage unterstellte Zusammenhang zwischen ortsspezifisch und<br />
hohen Anforderungen nicht zwingend gegeben ist. Bei der <strong>für</strong> die Beantwortung der Frage erforderlichen<br />
Zusammenfassung wurde im Zweifel der Aspekt „hohe Auflagen“ stärker gewichtet.<br />
Dabei ist zu beachten, dass die Einstufung in „dark green“ und „light green“ keine Wertung beinhaltet.<br />
Vielmehr erfordern die verschiedenen Zielsetzungen der Fördergegenstände u.U. breitere<br />
oder spezifische Ansätze bzw. mehr oder weniger weitgehende Auflagen.<br />
Bewertungsgrundlagen und Zusammenhänge (vgl. Tabelle 30)<br />
Auf dem weitaus überwiegenden Teil der Förderflächen werden Agrarumweltmaßnahmen mit<br />
weniger hohen Anforderungen 189 durchgeführt. Im Jahr 2008 wurden auf 100.761 ha und damit<br />
auf 87 % der Förderflächen „light green“ 190 - Maßnahmen umgesetzt, im Jahr 2009 auf 166.466 ha<br />
(86 %). Maßnahmen mit hohem Anspruch machten 2008 15.358 ha (13 % der Förderflächen<br />
2008) und 2009 26.671 ha (14 %) aus.<br />
Weil <strong>für</strong> Maßnahmen mit hohen Anforderungen entsprechend höhere Prämien gezahlt werden,<br />
liegen die Ausgaben <strong>für</strong> durchgeführte „dark green“-Maßnahmen fast ebenso hoch wie <strong>für</strong> „light<br />
green“-Maßnahmen. Für 2008 umgesetzte Agrarumweltmaßnahmen mit hohem Anspruch wurden<br />
4,9 Mio. EURO ausgezahlt (47 % der Gesamtausgaben), die Ausgaben <strong>für</strong> Maßnahmen mit weniger<br />
hohen Anspruch betrugen 5,5 Mio. EURO (53 %). Für 2009 umgesetzte Fördermaßnahmen<br />
liegen dem Evaluator noch keine Auszahlungsdaten vor bzw. werden diese im Rahmen der Halbzeitbewertung<br />
nicht behandelt. Nach Berechnungen auf Basis der Antragsflächen und Prämienhö-<br />
188<br />
Beispielsweise wurden Zuwendungsvoraussetzungen, die ein Verbot oder einer Beschränkung des Düngemitteleinsatzes fordern<br />
vom Evaluator als hohe Anforderungen betrachtet; als Indiz <strong>für</strong> einen hohen Anspruch kann außerdem die Prämienhöhe herangezogen<br />
werden<br />
189<br />
Die Einstufung des Anspruchs bzw. des Anforderungsgrades einer Maßnahmen erfolgte anhand (des Umfangs) der jeweiligen<br />
Auflagen. Beispielsweise wurden Zuwendungsvoraussetzungen, die ein Verbot oder einer Beschränkung des Düngemitteleinsatzes<br />
fordern, vom Evaluator als hohe Anforderungen betrachtet. Als Indiz <strong>für</strong> einen hohen Anspruch kann außerdem die Prämienhöhe<br />
herangezogen werden.<br />
190<br />
„Dark green“ steht <strong>für</strong> ortsspezifische Maßnahmen mit hohen Anforderungen, „light green“ <strong>für</strong> allgemeine Maßnahmen mit weniger<br />
hohen Anforderungen. Dabei hängen die Eigenschaften Ortsspezifität und Anforderungsgrad nicht zwangsläufig miteinander zusammen.<br />
Im Zweifel gibt die Höhe der Auflage den Ausschlag. Eine differenzierte Darstellung zur Höhe der Anforderungen sowie<br />
zur Ortsspezifität der einzelnen Maßnahmen findet sich im <strong>Anhang</strong> zu Kapitel 6.9.2. – Zu beachten ist, dass die Einstufung in „dark<br />
green“ und „light green“ keine Wertung beinhaltet. Vielmehr erfordern verschiedene Zielsetzungen der Fördergegenstände u.U.<br />
breitere oder spezifische Ansätze bzw. mehr oder weniger hohe Auflagen.<br />
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