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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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Bewertungsfrage 7 – Verbesserung der <strong>Umwelt</strong><br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Inwieweit haben Agrarumweltmaßnahmen zur Verbesserung der <strong>Umwelt</strong> beigetragen?<br />

Unterscheidung zwischen dem Beitrag von Agrarumweltmaßnahmen, die als ortsspezifische Maßnahmen<br />

mit hohen Anforderungen, und solchen, die als allgemeine Maßnahmen mit weniger<br />

hohen Anforderungen durchgeführt werden<br />

Bewertungsindikatoren und Bewertungsmethoden<br />

Für die Beantwortung der Frage werden keine zusätzlichen Bewertungsmethoden eingesetzt. Die<br />

Einschätzung der Beiträge basiert auf den in Tabelle 4 vorgenommenen Zuordnungen der Ziele<br />

und Wirkungen zu den einzelnen Fördergegenständen. Zur qualitativen Einschätzungen der Beiträge<br />

werden die Erkenntnisse aus der Beantwortung der Bewertungsfragen 2, 3, 4 und 5 herangezogen.<br />

Die Einstufung des Anspruchs bzw. der Anforderungen eines Fördergegenstandes richtet sich<br />

nach dem Umfang der jeweiligen Auflagen 188 , die Ortsspezifität nach den jeweiligen Regelungen<br />

des EPLR bzw. der Richtlinie. Dabei wird grundsätzlich die Bindung an eine Kulisse als ortsspezifisch<br />

gewertet, wobei der in der Frage unterstellte Zusammenhang zwischen ortsspezifisch und<br />

hohen Anforderungen nicht zwingend gegeben ist. Bei der <strong>für</strong> die Beantwortung der Frage erforderlichen<br />

Zusammenfassung wurde im Zweifel der Aspekt „hohe Auflagen“ stärker gewichtet.<br />

Dabei ist zu beachten, dass die Einstufung in „dark green“ und „light green“ keine Wertung beinhaltet.<br />

Vielmehr erfordern die verschiedenen Zielsetzungen der Fördergegenstände u.U. breitere<br />

oder spezifische Ansätze bzw. mehr oder weniger weitgehende Auflagen.<br />

Bewertungsgrundlagen und Zusammenhänge (vgl. Tabelle 30)<br />

Auf dem weitaus überwiegenden Teil der Förderflächen werden Agrarumweltmaßnahmen mit<br />

weniger hohen Anforderungen 189 durchgeführt. Im Jahr 2008 wurden auf 100.761 ha und damit<br />

auf 87 % der Förderflächen „light green“ 190 - Maßnahmen umgesetzt, im Jahr 2009 auf 166.466 ha<br />

(86 %). Maßnahmen mit hohem Anspruch machten 2008 15.358 ha (13 % der Förderflächen<br />

2008) und 2009 26.671 ha (14 %) aus.<br />

Weil <strong>für</strong> Maßnahmen mit hohen Anforderungen entsprechend höhere Prämien gezahlt werden,<br />

liegen die Ausgaben <strong>für</strong> durchgeführte „dark green“-Maßnahmen fast ebenso hoch wie <strong>für</strong> „light<br />

green“-Maßnahmen. Für 2008 umgesetzte Agrarumweltmaßnahmen mit hohem Anspruch wurden<br />

4,9 Mio. EURO ausgezahlt (47 % der Gesamtausgaben), die Ausgaben <strong>für</strong> Maßnahmen mit weniger<br />

hohen Anspruch betrugen 5,5 Mio. EURO (53 %). Für 2009 umgesetzte Fördermaßnahmen<br />

liegen dem Evaluator noch keine Auszahlungsdaten vor bzw. werden diese im Rahmen der Halbzeitbewertung<br />

nicht behandelt. Nach Berechnungen auf Basis der Antragsflächen und Prämienhö-<br />

188<br />

Beispielsweise wurden Zuwendungsvoraussetzungen, die ein Verbot oder einer Beschränkung des Düngemitteleinsatzes fordern<br />

vom Evaluator als hohe Anforderungen betrachtet; als Indiz <strong>für</strong> einen hohen Anspruch kann außerdem die Prämienhöhe herangezogen<br />

werden<br />

189<br />

Die Einstufung des Anspruchs bzw. des Anforderungsgrades einer Maßnahmen erfolgte anhand (des Umfangs) der jeweiligen<br />

Auflagen. Beispielsweise wurden Zuwendungsvoraussetzungen, die ein Verbot oder einer Beschränkung des Düngemitteleinsatzes<br />

fordern, vom Evaluator als hohe Anforderungen betrachtet. Als Indiz <strong>für</strong> einen hohen Anspruch kann außerdem die Prämienhöhe<br />

herangezogen werden.<br />

190<br />

„Dark green“ steht <strong>für</strong> ortsspezifische Maßnahmen mit hohen Anforderungen, „light green“ <strong>für</strong> allgemeine Maßnahmen mit weniger<br />

hohen Anforderungen. Dabei hängen die Eigenschaften Ortsspezifität und Anforderungsgrad nicht zwangsläufig miteinander zusammen.<br />

Im Zweifel gibt die Höhe der Auflage den Ausschlag. Eine differenzierte Darstellung zur Höhe der Anforderungen sowie<br />

zur Ortsspezifität der einzelnen Maßnahmen findet sich im <strong>Anhang</strong> zu Kapitel 6.9.2. – Zu beachten ist, dass die Einstufung in „dark<br />

green“ und „light green“ keine Wertung beinhaltet. Vielmehr erfordern verschiedene Zielsetzungen der Fördergegenstände u.U.<br />

breitere oder spezifische Ansätze bzw. mehr oder weniger hohe Auflagen.<br />

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