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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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Bewertungsfrage 6 – Landschaft<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Inwieweit haben Agrarumweltmaßnahmen zum Erhalt oder zur Verbesserung von Landschaften<br />

und ihren charakteristischen Ausprägungen beigetragen?<br />

Anders als mit dem allgemeinen Landschaftsbegriff in der Bezeichnung des Schwerpunktes 2 wird<br />

hier mit den „Landschaften und ihren charakteristischen Ausprägungen“ Bezug auf das Erscheinungsbild<br />

der Landschaft einschließlich ihrer natur- und kulturhistorischen Besonderheiten und<br />

ihrer regional- bzw. naturraumtypischen Struktur und Ausstattung genommen.<br />

Bewertungsindikatoren<br />

Im CMEF ist kein gemeinsamer Wirkungsindikator vorgesehen. Lediglich der Ergebnisindikator<br />

„Flächen mit erfolgreichen Landbewirtschaftungsmaßnahmen mit Beitrag zur Vermeidung von<br />

Marginalisierung und Landnutzungsaufgabe“ könnte diesem Thema zugeordnet werden. Er deckt<br />

mit der Betrachtung von Landnutzungsaufgabe bedrohter Landschaften jedoch nur einen extremen<br />

Teilbereich des Themas ab, der unter den derzeitigen Rahmenbedingungen kaum Relevanz<br />

hat. Darüber hinaus ist dieser Indikator im sächsischen EPLR ausschließlich den Maßnahmen 211<br />

und 212 zugeordnet. Die Ziele des EPLR im Zusammenhang mit den Agrarumweltmaßnahmen<br />

sind weiter gefasst. Ziel der Maßnahmen ist es durch Bewirtschaftungsvorgaben (u.a.) „die Kulturlandschaft<br />

zu pflegen, naturnah zu gestalten und in ihrem Erholungs- und Erlebniswert zu bereichern“<br />

184 Ein programmspezifischer Indikator wurde hierzu nicht benannt.<br />

Für die Beantwortung der Frage wird daher ein Indikator „Fläche der Fördergegenstände mit Beitrag<br />

zur Erhaltung oder optischen Aufwertung landschaftlicher Vielfalt und kulturlandschaftlicher<br />

Eigenart und Tradition“ eingeführt.<br />

Bewertungsmethoden<br />

Grundsätzlich sind die durch Maßnahme 214 erreichbaren Wirkungen auf Landschaft als ein<br />

erwünschter Nebeneffekt anzusehen. Zielgerichtete Verbesserungen des Landschaftsbildes sind<br />

eher im Rahmen der Maßnahme Ländliches Erbe vorgesehen; dagegen sind die Agrarumweltmaßnahmen<br />

konzeptuell ausschließlich an den Erfordernissen der Schutzgüter Boden, Wasser,<br />

Klima und Biodiversität ausgerichtet. Die <strong>für</strong> die Landschaft erreichten Wirkungen können daher<br />

auch nicht an einem Bedarf oder quantifizierten Zielen gemessen werden. Eine genaue Einschätzung<br />

der Wirkungen auf Landschaft (in erster Linie Landschaftsbild) kann darüber hinaus nur im<br />

räumlichen Kontext, d.h. im Rahmen von Fallstudien erfolgen. Trotz dieser methodischen Vorbehalte<br />

soll eine Beantwortung der Frage vorgenommen werden, indem der Umfang der geförderten<br />

Fläche dargestellt wird, die grundsätzlich zur Erhaltung oder Verbesserung des Landschaftsbildes<br />

beiträgt. Zur Einschätzung der Wirkungsbeiträge der einzelnen Fördergegenstände auf die Landschaft<br />

bzw. den eingeführten evaluationsspezifischen „Hilfsindikator“ (s.o.) werden insbesondere<br />

mögliche Effekte im Hinblick auf<br />

- landschaftliche Vielfalt und Struktur (visuell wahrnehmbare Landschaftsmerkmale, -<br />

elemente und Bodennutzungsformen),<br />

- den Erhalt von Landnutzungen, die sich von vorherrschenden Nutzungen unterschieden<br />

(z. B: intensiver Ackerbau) sowie<br />

- die Verbesserung der kulturellen Eigenart landwirtschaftlicher Flächen (traditionelle<br />

Nutzungsmuster/historische Tradition und Erscheinungsbild) betrachtet.<br />

184 EPLR, 3. Änderung vom 15.12.2009, S. 241 (Kap. 5.3.2.1.4 Ziele)<br />

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