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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Fazit KLIMA<br />

Im Jahr 2008 trugen durch Verringerung von Emissionen aufgrund verminderten Kraftstoffverbrauchs<br />

und Festlegung von Treibhausgasen im Boden insgesamt 83.579 ha Förderflächen zur<br />

Bekämpfung des Klimawandels bei, die in die entsprechende Zieldefinition einbezogen sind (Fördergegenstände<br />

des Maßnahmebereichs A). Bezogen auf Antragsflächen hat sich die Fläche im<br />

Jahr 2009 auf 130.079 ha ausgeweitet. Mit einem Zielerreichungsgrad von 115 % wurde das<br />

Flächenziel damit bereits überschritten.<br />

Die höchste Wirkungsintensität geht dabei von den Förderflächen mit Zwischenfrüchten (A.1) mit<br />

15.071 ha und – mit 178 ha in sehr geringem Umfang - von Flächen mit Untersaaten (A.2) aus.<br />

Zwar erhöht sich bei der Umsetzung der Fördergegenstände der Kraftstoffverbrauch, diese negative<br />

Wirkung wird jedoch durch gesteigerten Humusaufbau im Boden und die damit verbundene<br />

CO2-Speicherung sowie verringerten Düngemitteleinsatz aufgrund der N-rückhaltenden<br />

Wirkung von Zwischenfrüchten überkompensiert.<br />

Die Klimawirkung der Förderflächen mit dauerhaft konservierender Bodenbearbeitung/Direktsaat<br />

(A.3) durch C-Bindung im Boden kann nicht eindeutig bestimmt werden. Von einer Humusanreicherung<br />

und damit verbundenen positiven Klimaeffekten wird generell ausgegangen (siehe Bewertungsfrage<br />

4). Neueste Erkenntnisse weisen jedoch darauf hin, dass im Unterboden unter Umständen<br />

eine gleichzeitige Humusabreicherung möglich ist 181 . Hier besteht weiterer Forschungsbedarf.<br />

Zudem steigt mit dem Humusanteil auch der Wassergehalt im Boden, was erhöhte Denitrifikation<br />

und damit negative Klimaeffekte zur Folge hat. Ein weiterer positiver Klimaaspekt bei<br />

unterlassener bzw. reduzierter Bodenbearbeitung ist die Verminderung des erforderlichen<br />

Kraftstoffeinsatzes bei der Bewirtschaftung (Ein gegebenenfalls in der Umstellungsphase erforderlicher<br />

Mehraufwand von Pflanzenschutzmaßnahmen 182 kann diesen Effekt verringern oder gar<br />

aufheben.).<br />

Eine sehr positive Wirkung zur Vermeidung des Klimawandels kann von den Maßnahmen im<br />

Bereich Extensive Grünlandwirtschaft, naturschutzgerechte Grünland- und Ackerbewirtschaftung<br />

(B) erwartet werden, die 2009 insgesamt 54.712 ha umfassten. In der Verringerung des Düngemittelauftrags<br />

183 , der <strong>für</strong> diese Maßnahmen gefordert wird – insbesondere B.2.2 bis B.2.6a und<br />

B.2.7 - liegt ein hohes Potenzial zur Minderung des Klimawandels.<br />

Nach vorsichtigen Schätzungen liegt die Menge eingesparter CO2-äq-Emissionen insgesamt<br />

zwischen 9.992 t und 36.889 t. Dabei sind Einsparungen im vorgelagerten Bereich der Landwirtschaft<br />

(weniger CO2-äq-Emissionen durch geminderte Pflanzenschutz- und Düngemittelproduktion<br />

und durch Deposition und Verlagerung klimarelevanter Gase in Folge von Düngemitteleinsatz)<br />

noch nicht berücksichtigt. Die tatsächlich eingesparte Menge CO2-äq-Emissionen<br />

liegt aus diesem Grund deshalb noch deutlich höher.<br />

181<br />

Institut <strong>für</strong> Biodiversität – Netzwerk e.V. (2008): Anpassungsstrategien bei Bodennutzungssystemen an den Klimawandel. F&E<br />

Vorhaben im Auftrag des <strong>Umwelt</strong>bundesamt. Institut <strong>für</strong> Biodiversität – Netzwerk e.V., Dessau. S. 178.<br />

182<br />

Siehe Bewertungsfrage Wasser (Ein erhöhter Einsatz vom Pflanzenschutzmitteln in der Umstellungsphase auf Pflugverzicht wird<br />

vielfach in der Literatur angenommen. Dagegen zeigen einjährige Untersuchungen auf A.3-Förderflächen im Rahmen der fachlichen<br />

Begleitung keine signifikant höheren PSM-Intensitäten. Für belastbare Aussage ist jedoch eine mindestens 3-jährige Betrachtung<br />

erforderlich. Eine Abschließende Aussage deshalb noch nicht möglich).<br />

183<br />

Verbot synthetischer Düngemittel <strong>für</strong> B.1, zeitliche Einschränkung <strong>für</strong> B.3, Verbot jeglicher Düngung <strong>für</strong> B.2<br />

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