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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

sparten CO2-äq-Emissionen, unabhängig von der nicht verwendeten Düngermittelmenge, wie folgt<br />

berechnet werden:<br />

Formel 3<br />

mit<br />

= CO2-äq-Emissionen pro Jahr (kg/a)<br />

= Fläche der Maßnahme (ha)<br />

= 0,97 kg N2O-N/ha/a bzw. 0,20 kg N2O-N/ha/a (Min) und 6,6 kg N2O-N/ha/a (Max)<br />

= Stöchiometrischer Umrechnungsfaktor <strong>für</strong> Massen (44/28 g/g mol/mol)<br />

= Treibhausgaspotential von N2O (310 kg CO2-äq/kg N2O)<br />

Nach dieser Gleichung beträgt die eingesparte Menge an CO2-äq-Emissionen 9.992 t und ist<br />

damit wesentlich geringer als die zuvor genannte Menge, die anhand der nicht verwendeten Düngermittelmengen<br />

berechnet wurde. Berücksichtigt man allerdings die angegebenen Minimal- und<br />

Maximalwerte, so ergibt sich eine Menge von eingesparten CO2-äq-Emissionen zwischen 2.060 t<br />

und 67.984 t. Insoweit sind die Ergebnisse aus Formel 2 und Formel 3 der Größenordnung nach<br />

vergleichbar. Des Weiteren konnten <strong>für</strong> diese Berechnung nur die Förderflächen der Maßnahmen<br />

B.2.2 bis B.2.6a und B.2.7 verwendet werden, da nur bei diesen Flächen von einem kompletten<br />

Düngungsverzicht ausgegangen wird. Beide Werte können demnach nur bedingt miteinander<br />

verglichen werden. Die genaue Einschätzung des Minderungspotentials der CO2-äq-Emissionen<br />

durch Düngungsverzicht ist schwierig.<br />

Zu weiteren Effekten der Düngermittelminderung zählt die Verringerung der CO2-äq-Emissionen,<br />

die bei der Produktion von Düngermitteln entstehen. Die Maßnahmen tragen demnach auch zur<br />

Minderung von CO2-äq-Emissionen im vorgelagerten Bereich der Landwirtschaft bei. Gleicher<br />

Effekt wird durch geminderten Einsatz (Maßnahmen beteiligt an einem geminderten Einsatz von<br />

PSM: A.1, A.2 und A.4, sowie B.1, B.3.2 und B.3.3) und Verzicht (Maßnahmen beteiligt an einem<br />

Verzicht von PSM: B.2.1 bis B.2.7, B.3.1 und B.3.4) von Pflanzenschutzmitteln erreicht.<br />

Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass die Maßnahmen, die einen kompletten Düngungs-<br />

und Pflanzenschutzmittelverzicht fordern (B.2.2 - B.2.6a und B.3.4) einen bedeutenden<br />

positiven Effekt auf die Minderung von CO2-äq-Emissionen haben, somit dazu beitragen, Klimaveränderungen<br />

vorzubeugen. 177<br />

177 Mit den im Rahmen der dritten Programmänderung neu eingeführten Fördergegenständen A.5, A.6 und B.4 mit explizitem Klimaziel<br />

sind weitere positive Effekte der Agrarumweltmaßnahmen im Hinblick auf die Abschwächung des Klimawandels zu erwarten, die<br />

noch nicht Gegenstand der Halbzeitbewertung sind.<br />

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