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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

baut würden, kann der angestrebte Zielwert nur knapp zur Hälfte erreicht werden 83 . Der Zielwert ist<br />

entsprechend zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren bzw. an den Zielen der WRRL<br />

auszurichten (siehe Kap. 6.9.3, Empfehlungen).<br />

Die im Hinblick auf Stickstoffeinträge besonders gefährdeten Ackerflächen Sachsens (Teilkulisse<br />

„WRRL/Hochwasserschutz N-Gefährdung“ 84 ) wurden 2009 insgesamt zu 11 % mit Fördermaßnahmen<br />

zur Minderung von Stickstoffausträgen (A.1, A.3, A.2) bewirtschaftet (vgl. Abbildung 8).<br />

Damit wird bisher nur ein kleiner Teil dieser gefährdeten Flächen erreicht.<br />

Abbildung 8 Anteil der <strong>für</strong> die Verminderung von Stickstoffeinträgen wirksamen Fördergegenstände<br />

an der Ackerflächen Sachsens mit potenzieller N-Gefährdung<br />

A.3<br />

8%<br />

A.1+A.3<br />

1%<br />

2%<br />

A.1<br />

81%<br />

Auf 3 % der besonders stickstoffgefährdeten Ackerflächen<br />

(Teilkulisse „WRRL/HW-Schutz N-Gefährdung“) wird die Gefahr<br />

der Stickstoffauswaschung durch den Zwischenfruchtanbau<br />

wirksam verringert, auf 8 % der gefährdeten Flächen hat<br />

bodenkonservierende Bodenbearbeitung einen mindernden<br />

Effekt.<br />

N-gefährdete<br />

Ackerflächen<br />

ohne Förderung Quelle: eigene Darstellung<br />

(Datenbasis: SID, Lichtenwalde; Datenbank AUM)<br />

Auch die B-Maßnahmen vermindern die potenzielle N-Auswaschung, wenn diese auch nicht in die<br />

Quantifizierung des Zielwertes einbezogen sind. Grünlandmaßnahmen (B.1, B.2) leisten insbesondere<br />

durch die Begrenzung bzw. das Verbot von Stickstoffdüngereinsatz einen Beitrag (Einsparungen<br />

um 110 kg kg N/ha <strong>für</strong> B.1, 120 kg N/h <strong>für</strong> B.2.1, 170 kg N/ha <strong>für</strong> B.2.2-2.7 85 ). Der<br />

Beitrag der Flächen mit extensiver Grünlandwirtschaft (B.1) kann nach Osterburg & Runge (2007)<br />

<strong>für</strong> 2008 auf 121 t NO3-N, <strong>für</strong> 2009 auf 279 t NO3-N geschätzt werden. Für die nach B.2 bewirtschafteten<br />

Förderflächen ist von einem Beitrag in ähnlicher Größenordnung auszugehen. Die<br />

Wirksamkeit <strong>für</strong> den Gewässerschutz ist jedoch stark standortabhängig (Durchlässigkeit der Böden,<br />

Hanglage etc.). Hinzu kommen außerdem – aufgrund des geringen Flächenumfangs begrenzte<br />

– Wirkungsbeiträge der Fördergegenstände zur Naturschutzgerechten Bewirtschaftung<br />

von Ackerflächen (B.3). Die Maßnahmen B.3.1 (Einschränkung von Pflanzenschutzmitteln und<br />

Vorgaben zu angebauten Kulturen, B.3.2 (überwinternde Stoppel) und B.3.4 (Anlage von Brachflächen/-streifen<br />

im Ackerland) wirken durch die Einschränkung des Düngemitteleinsatzes. Unterlassene<br />

Bodenbearbeitung auf B.3.2-Flächen wirkt ähnlich der konservierenden Bodenbearbeitung<br />

durch Bodenbedeckung und Minderung erosionsbedingter N-Austräge (vgl. A.3).<br />

Ein quantifizierter Bezug des oben genannten Beitrags der Agrarumweltmaßnahmen hinsichtlich<br />

der Reduktion von Nitrateinträgen zur landesweiten Entwicklung der Brutto-Stickstoffbilanz (Basisindikator<br />

20) ist wenig sinnvoll. Die Brutto-Stickstoffbilanz zeigt insgesamt eine rückläufige Entwicklung<br />

und war 2009 besonders niedrig. Von einem Beitrag der Agrarumweltmaßnahmen zur<br />

83<br />

bei Erreichung des A.1-Flächenziels von 40.000 ha ist mit einer Minderung von 1.200 t NO3-N zu rechnen,<br />

bei Anwendung von A.1 auf allen geeigneten Ackerflächen (Flächen mit Sommerungen, bei gleichbleibender Fruchtfolge ca. 82.000<br />

ha – Quelle: LfULG (2010): Fragen zu stoffeintragsminimierenden Maßnahmen (214 A) und Ergebnissen der fachlichen Begleitung.<br />

Schriftliche Mitteilung vom 20.08.2010.) beträgt die Minderung 2.460 t NO3-N<br />

84<br />

Ackerflächen mit potenzieller N-Gefährdung bzw. Gebiete, in denen hinsichtlich der N-Belastung der Gewässer die Zielerreichung<br />

nach WRRL bis 2015 unwahrscheinlich/unklar ist<br />

85<br />

EPLR 2007 – 2013, genehmigte Fassung vom 15.12.2009 (3. Änderung). 3. Änderungsfassung vom 15.12.2009, Anlage 19.<br />

Prämienkalkulation. S. 72ff. – Der Kalkulation der Düngemitteleinsparung liegen die maximal erlaubten Düngemengen nach Düngemittelverordnung<br />

zu Grunde. Zu vermuten ist jedoch, dass die tatsächliche Düngeintensität ohne Förderung auf entsprechenden<br />

B-Flächen unter diesen Maximalwerten liegt, weil u.a. ökologisch wirtschaftende Betriebe, die ohnehin keine mineralischen N-<br />

Dünger einsetzen, teilnehmen und Flächen z.T. in Schutzgebieten mit entsprechenden Auflagen liegen.<br />

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