Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...
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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />
EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />
passgenau an den Orten des höchsten Bedarfs stattfinden. Dennoch zeigt die Zuordnung der<br />
Ziele in den meisten Fällen eine klare Orientierung am fachlichen Förderbedarf. Darüber hinaus<br />
hat eine Förderfläche, die einer bestimmten Hauptzielart zugeordnet ist, auch über diese Zielart<br />
hinaus sicher positive Wirkungen auf die Entwicklung des Lebensraums.<br />
Da die Arten aufgrund ihrer überregionalen Schutzwürdigkeit in die Anhänge aufgenommen wurden,<br />
befinden sich unter den Arten, die überhaupt in Sachsen vorkommen, zahlreiche hochgradig<br />
gefährdete Arten, von denen viele bereits vom Aussterben bedroht sind (s. Tabelle 16, RL-Kat.1).<br />
Für diese Arten kann die Förderung nur in Ausnahmefällen und bei sehr zielgenauer räumlicher<br />
und funktionaler Zuordnung Wirkung entfalten. Die zielgenaue Konzeption eines Fördergegenstands<br />
wie B.2.4 <strong>für</strong> den – nicht gefährdeten – Dunklen Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling ist erfolgreich<br />
und nachahmenswert, kann aber nicht <strong>für</strong> jede der stark gefährdeten Arten erfolgen 68 .<br />
Fazit Biodiversität<br />
Auf deutlich über 50.000 ha wurden im Jahr 2009 Agrarumweltmaßnahmen mit dem Ziel der Verbesserung<br />
der Artenvielfalt und Lebensräume beantragt. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt,<br />
dass die Fördervereinbarungen wahrscheinlich auch in dieser Größenordnung umgesetzt wurden.<br />
Die Förderfläche der einzelnen Fördergegenstände ist in Tabelle 17 aufgelistet.<br />
Die Förderung der extensiven Grünlandwirtschaft und der naturschutzgerechten Bewirtschaftung<br />
und Gestaltung von Grünland- und Ackerflächen hat auf der überwiegenden Fläche, auf knapp<br />
40.000 ha eine sehr hohe Wirkungsintensität (siehe „++“ in Tabelle 17), auf weiteren rund<br />
15.000 ha eine hohe („+“) Wirkungsintensität. Die Wirkungen der Förderung naturschutzgerechter<br />
Ackerbewirtschaftung und -gestaltung hat eine nur eingeschränkte Wirkung, die in Teilen jeweils<br />
auf geringer Wirksamkeit oder auf nicht zielgerechter Anwendung und insgesamt auf geringe<br />
Resonanz bei den potenziellen Teilnehmern beruht. Hinzu kommt aber eine positive Wirkung der<br />
stoffeintragsminimierenden Bewirtschaftung (214 A) in gleicher Größenordnung (15.000 ha) wie im<br />
Maßnahmebereich 214 B, wenn auch hier mit eingeschränktem Wirkungsspektrum. Auch die<br />
dauerhaft bodenkonservierende Ackerbewirtschaftung (A.3 mit rund 120.000 ha) hat durchaus<br />
positive Wirkungen auf bestimmte Kleintiere 69 , kann aber in den ersten Jahren auch mit einem<br />
verstärkten Pflanzenschutzmitteleinsatz verbunden sein.<br />
Wesentliche Beiträge zur hohen Wirkungsintensität der Grünland-Förderung leisten die Auflagen<br />
zur Düngung, und im Maßnahmebereich B.2 die Förderkulisse, verstärkt um die Nachsteuerung<br />
durch Beratung und naturschutzfachliche Stellungnahmen.<br />
Insgesamt haben die Agrarumweltmaßnahmen, insbesondere aufgrund der Grünland-Förderung,<br />
eine sehr hohe positive Wirkung auf die Biodiversität. Dies bezieht sich zunächst auf das Ziel<br />
der Erhaltung der Lebensräume und Populationen. In welchem Maß die Förderung auch zu deren<br />
Verbesserung beiträgt, bleibt Wiederholungsuntersuchungen vorbehalten. Ob die Agrarumweltmaßnahmen<br />
den fortschreitenden Verlust an biologischer Vielfalt aufhalten können, lässt sich<br />
daraus nicht ableiten. Vergleicht man den negativen Trend aus den vorläufigen Angaben zur<br />
Bestandsentwicklung der Vögel in der Agrarlandschaft mit der Entwicklung der agrarökonomischen<br />
Rahmenbedingungen sowie der Größenordnung der Agrarumweltmaßnahmen im gleichen<br />
Zeitraum, erscheint eine grundlegende Trendumkehr fraglich.<br />
Der Wirkungsbeitrag der Fördergegenstände ist in Tabelle 17 eingeschätzt. Der größte Wirkungsbeitrag<br />
stammt von der extensiven Grünlandbewirtschaftung (B.1) und der Wiesennutzung ohne<br />
Düngung (B.2.2). Am Schluss des Abschnitts zu 6.9.3 (Schlussfolgerungen und Empfehlungen)<br />
geben Maßnahmenblätter <strong>für</strong> jeden Fördergegenstand einen Gesamtüberblick über die Förderfläche,<br />
den Zielerreichungsgrad, mögliche Akzeptanzprobleme, die Wirkungsintensität im Hinblick<br />
auf die verschiedenen Ziele des Programms sowie Empfehlungen zur weiteren Handhabung.<br />
68 Ein speziell zugeschnittener Fördergegenstand kann in einer freiwilligen Agrarumweltmaßnahme bei kleinräumiger Verbreitung in<br />
der Regel nicht zielgenau wirksam werden, zumindest nicht mit vertretbaren Kosten <strong>für</strong> Konzeption, Umsetzung und Kontrolle.<br />
69 MENGE 2007, In: LfULG (2010), S.84<br />
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