Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...
Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...
Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />
EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />
Tabelle 16: Landwirtschaftsabhängige Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie<br />
RL Art Förderfl. Fördergegenstand Wirkung<br />
Arten der Anhänge II und/oder IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie<br />
- Dunkler W.-A.-Bläuling 200 ha B.2.4 >> B.2.7 zielgenau, hohe Wirkungsintensität<br />
2 Kammmolch - - -<br />
1 Fischotter 100 ha B.2.1 > B.2.66 Brachen wären wirksamer<br />
1 Feldhamster - - -<br />
1 Flussperlmuschel 400 ha(+) B.2.2 >> B.2.5 Brachen (oder Ackerumwandlung) wären wirksamer<br />
1 Heller W.-A.-Bläuling - B.2.4 zielgenau, hohe Wirkungsintensität<br />
1 Abbiss-Scheckenfalter - - -<br />
2 Großes Mausohr 1.500 ha B.2.1 > B.2.2 > B.2.5 ... Spätschnittwiesen weniger wirksam als Weiden<br />
2 Rotbauchunke 100 ha B.3.3 positive Wirkung<br />
1 Firnisgl. Sichelmoos - - -<br />
Arten des <strong>Anhang</strong>s I der Vogelschutz-Richtlinie<br />
- Rotmilan 1.200 ha(+) B.2.1>B.2.5>B.2.2>>… artgerecht, wahrscheinlich hohe Wirkungsintensität<br />
- Neuntöter 400 ha B.2.2>>B.2.5>B.2.1>… wahrscheinlich wirksam, geeignete Teillebensräume<br />
3 Weißstorch 400 ha B.2.2>>B.3.3>B.2.1>... B.2.1 oder B.1 sind wohl effizienter als B.2.2<br />
2 Heidelerche 250 ha B.3.3>>B.3.1>B.2.6>... B.3.3 riskant <strong>für</strong> Bodenbrüter, B.2.6 ist wirksamer<br />
2 Kranich 450 ha(+) B.3.3 > B.2.2 >> B.3.4 B.3.3 wenig wirksam, Weidevarianten in B.1 und<br />
B.2 sowie Brachen wirksamer<br />
2 Ortolan 100 ha B.3.1 > B.3.4 wahrscheinlich wirksam<br />
2 Schwarzstorch 300 ha B.2.1 > B.2.5 > B.2.6 Grünland ist als Nahrungshabitat weniger wichtig<br />
1 Birkhuhn 250 ha B.2.2b >> B.3.1 > ... insbesondere Bergwiesenmahd ab 15.7. und Hüteschafhaltung<br />
auf Heiden sind artgerecht / wirksam<br />
1 Kornweihe - - -<br />
1 Wiesenweihe - - -<br />
1 Wachtelkönig 730 ha B.2.2b,B.2.2a…>B.2.7 wirksam, aber B.2.2a riskant <strong>für</strong> Bruterfolg<br />
RL Rote Listen Sachsen: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet<br />
Art die in Tabelle 12 genannten Arten mit Natura-2000-Schutzstatus, sortiert nach Gefährdungsgrad<br />
(also nur die Arten, die im EPLR oder in den naturschutzfachlichen Stellungnahmen (in LfULG 2010) <strong>für</strong> > 100 ha<br />
Förderfläche als Zielart benannt wurden; damit werden z.B. Grauspecht, Moorfrosch, Knoblauchkröte, Laubfrosch,<br />
Fledermäuse, Biber, Grüne Keiljungfer, Sperbergrasmücke, Wespenbussard, Zauneidechse hier nicht genannt)<br />
Förderfl. 2009 beantragte Förderflächen mit entsprechender Hauptzielart in der naturschutzfachlichen Stellungnahme<br />
- als Zielart im EPLR genannt, aber nicht in den naturschutzfachlichen Stellungnahmen (laut LfULG 2010)<br />
(+) zusätzliche Wirkung durch stoffeintragsminimierende Bewirtschaftung (z.B. Zwischenfrüchte, A.1)<br />
Fördergegenstand Der Hauptzielart zugeordnete Fördergegenstände in der Reihenfolge der Förderfläche<br />
Wirksamkeit Zusammenfassung der Einschätzung im Abschnitt „Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt“ (s.o.)<br />
Erhaltungszustand der in Natura 2000 geschützten Arten<br />
Zahlreiche Arten, die im Schutzgebietssystem Natura 2000 in Sachsen zu erhalten sind, hängen<br />
von besonderen Formen der Landwirtschaft ab. Tabelle 16 enthält einen Auszug dieser Arten aus<br />
Tabelle 12. Schon aus der Aufnahme in die Anhänge II oder IV der FFH-Richtlinie bzw. <strong>Anhang</strong> I<br />
der Vogelschutz-Richtlinie ergibt sich der Förderbedarf, daneben aber auch aus dem Gefährdungsgrad<br />
und ggf. der Verantwortung Sachsens <strong>für</strong> die Erhaltung der Art (zu Bestandsgrößen,<br />
überregionaler Gefährdung und Verantwortungsgrad siehe Tabelle 12). In Tabelle 16 sind die<br />
bereits im Abschnitt „Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt“ diskutierten Wirkungen der Förderung<br />
zusammengefasst. Aufgrund der Freiwilligkeit der Maßnahmen ist nicht zu erwarten, dass sie<br />
33 von 113