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Anhang Endbericht.pdf - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt ...

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BERICHT ZUR HALBZEITBEWERTUNG<br />

des<br />

ENTWICKLUNGSPROGRAMMS FÜR DEN LÄNDLICHEN RAUM<br />

IM FREISTAAT SACHSEN<br />

2007 bis 2013<br />

<strong>Anhang</strong> zum Bericht<br />

Oktober 2010


Im Auftrag des Sächsischen <strong>Staatsministerium</strong>s <strong>für</strong> <strong>Umwelt</strong> und Landwirtschaft.<br />

Erstellt durch:<br />

AFC Management Consulting AG<br />

Dr. Otto Strecker<br />

Dr. Christoph Kliebisch<br />

Dr. Gerald Oerkermann<br />

Veronika Hannus<br />

BONNEVAL<br />

Dr. Susanne Stegmann<br />

Dietmar Welz<br />

entera<br />

Dr. Thomas Horlitz<br />

Manfred Bathke<br />

Martin Roger<br />

Katja Rudow<br />

Mareike Thies<br />

TSS Forstplanung<br />

Dr. Frank Setzer<br />

Katharina Weiser


Erläuterung zum <strong>Anhang</strong><br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 – 2013<br />

Der <strong>Anhang</strong> ist analog zum Bericht gegliedert und jeweils in den einzelnen <strong>Anhang</strong>sdokumenten<br />

separat nummeriert. Insbesondere Tabellen, Auswertungen und Übersichten zu den Analysen der<br />

einzelnen Maßnahmen und deren Bewertung finden sich im <strong>Anhang</strong>. Hintergrundmaterial <strong>für</strong> die<br />

Bewertung, verwendete Artikel, Detailauswertungen, verwendete Fragebögen etc. sind zudem in<br />

einem Materialband enthalten, welcher dem <strong>Endbericht</strong> als CD-Rom beiliegt.<br />

Die im Inhaltsverzeichnis angegebenen Seitenzahlen sind bezogen auf das jeweilige <strong>Anhang</strong>skapitel<br />

und nicht fortlaufend.<br />

III


Inhaltsverzeichnis <strong>Anhang</strong><br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 – 2013<br />

Kapitel Nr. Inhalt Seitenzahl<br />

3.1.1 Aktualisierung der gemeinsamen Basisindikatoren nach <strong>Anhang</strong> VIII<br />

der Verordnung (EG) Nr. 1974/2006 zum Basisjahr 2006 14<br />

3.1.2 Übersichten zur aktualisierten SWOT-Analyse 6<br />

5.3 Anteilige Verteilung der geplanten Mittel 2007 – 2013<br />

auf Schwerpunkte und Maßnahmen 2<br />

6.1 Langversion des Kapitels 6.1: Modernisierung landwirtschaftlicher<br />

Betriebe (Maßnahme 121) 23<br />

6.2 Indikatorenübersicht zur Maßnahme 124 1<br />

6.3.1 Indikatorenübersicht zur Maßnahme 125 1<br />

6.3.2 Zufriedenheitsanalyse der Zuwendungsempfänger der<br />

Maßnahme 125 2<br />

6.3.3 Abbildung zur Auswertung der Befragung der Zuwendungsempfänger<br />

zur Motivation <strong>für</strong> den Wegebau 1<br />

6.4 Indikatorenübersicht zur Maßnahme 132 1<br />

6.5 Indikatorenübersicht zur Maßnahme 133 1<br />

6.6 Langversion des Kapitels 6.6:<br />

Ausgleichszahlungen <strong>für</strong> naturbedingte Nachteile zugunsten von<br />

Landwirten in Berggebieten (Maßnahme 211) 4<br />

6.7 Langversion des Kapitels 6.7:<br />

Ausgleichszahlungen <strong>für</strong> naturbedingte Nachteile zugunsten von<br />

Landwirten in benachteiligten Gebieten außerhalb von Berggebieten<br />

(Maßnahme 212) 9<br />

6.8 Langversion des Kapitels 6.8:<br />

Zusammenfassung - Ausgleichszahlungen <strong>für</strong> naturbedingte Nachteile<br />

zugunsten von Landwirten in Berggebieten (Maßnahme 211) und<br />

sonstigen benachteiligten Gebieten (Maßnahme 212) 2<br />

6.9 Langversion des Kapitels 6.9: Bewertungsgrundlagen<br />

Agrarumweltmaßnahmen (Maßnahme 214) 113<br />

6.10.1 Indikatorenübersicht zur Maßnahme 221 1<br />

6.10.2 Langversion des Kapitels 6.10.2: Wirkungsanalyse und räumliche<br />

Darstellung der Erstaufforstungen <strong>für</strong> die Maßnahmen 221 und 223 9<br />

6.10.3 Evaluierung der Zufriedenheit der Zuwendungsempfänger <strong>für</strong> die<br />

Maßnahmen 221 und 223 2<br />

6.11 Langversion des Kapitels 6.11: Erstaufforstung nichtlandwirtschaftlicher<br />

Flächen (Maßnahme 223) 4<br />

6.12.1 Indikatorenübersicht zur Maßnahme 227 1<br />

IV


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 – 2013<br />

6.12.2 Evaluierung des Verfahrensablaufes und der Zufriedenheit der Waldbesitzer<br />

<strong>für</strong> Maßnahme 227 5<br />

6.12.3 Ergänzende Informationen zur Beantwortung der Bewertungsfragen<br />

<strong>für</strong> Maßnahme 227 5<br />

6.13.2 Begriffsdefinitionen zur Verwendung von „Lebensqualität“ und<br />

„Attraktivität“ bezogen auf den ländlichen Raum 2<br />

6.14 Indikatorenübersicht zur Maßnahme 313 3<br />

6.15 Indikatorenübersicht und Tabellen zu den Ergebnissen der Förderung<br />

durch die Maßnahme 321: Dienstleitungseinrichtungen <strong>für</strong> die ländliche<br />

Wirtschaft und Bevölkerung 4<br />

6.16 Indikatorenübersicht und Tabellen zu den Ergebnissen der Förderung<br />

durch die Maßnahme 322: Dorferneuerung und -entwicklung 4<br />

6.17 Langversion der Kapitel 6.17.1 bis 6.17.3: Erhalt und Verbesserung<br />

des Ländlichen Erbes (Maßnahme 323 – Teil natürliches Erbe) 55<br />

6.18 Tabellen zur Maßnahme 341: Kompetenzentwicklung sowie zur<br />

Struktur und zur Kapazitätsförderung in den ILE – Gebieten 2<br />

6.19 Indikatorenübersicht und Tabellen zu den Ergebnissen der Förderung<br />

durch die Maßnahme 41 Lokale Entwicklungsstrategien im SP 4: Umsetzung<br />

des LEADER - Konzepts 1<br />

6.21 Tabellen zur Maßnahme 431: Betreiben einer lokalen Aktionsgruppe,<br />

Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung in dem betreffenden Gebiet<br />

3<br />

6.22 Tabellen zu ausgewählten Ergebnissen der Förderung im Rahmen<br />

der Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepte 5<br />

7.1.2 Dimension <strong>Umwelt</strong> 10<br />

7.2.2 Überprüfung des Verwaltungs- und Kontrollsystems 21<br />

7.2.3 Überprüfung der Strategischen <strong>Umwelt</strong>prüfung (SUP) 31<br />

7.2.5.1 Datenauswertung zum Personalaufwand finanziert aus der<br />

Technischen Hilfe 1<br />

7.2.5.2 Übersicht zur Mittelverwendung der Technischen Hilfe im Bereich der<br />

Öffentlichkeitsarbeit 1<br />

V


it<br />

quote<br />

der LW<br />

in der<br />

t<br />

tivität in der<br />

t<br />

vestition in<br />

t; Fischerei<br />

er<br />

it im<br />

Erwerbstätigenquote<br />

15 bis 64 Jahre<br />

Erwerbstätigenquote Frauen<br />

15 bis 64 Jahre<br />

Erwerbstätigenquote von<br />

15 bis unter 25 Jahre<br />

Arbeitslosenquote insgesamt (Anteil<br />

der Erwerbsfähigen Bevölkerung)<br />

Arbeitslosenquote Frauen<br />

insgesamt<br />

Arbeitslosenquote von 15 bis unter<br />

25 Jahre<br />

Anteil der Landwirte (Betriebsleiter)<br />

mit Grund- oder Vollausbildung<br />

Anteil Landwirte mit<br />

Grundausbildung<br />

% Ländliche Räume: Chance 67,5 65,1<br />

% 62,2 62,7<br />

% 43,4 43,5<br />

%<br />

Land-, Forst- und<br />

Ernährungswirtschaft<br />

& Ländliche Räume: Schwäche<br />

10,2 16,6<br />

% 10,1 16,7<br />

% 13,7 18,4<br />

%<br />

Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft:<br />

Stärke<br />

67,0 71,0<br />

% 22,0 26,0<br />

Anteil Landwirte mit Vollausbildung % 45,0 45,0<br />

Anteil der jungen Landwirte


<strong>Anhang</strong> 3.1.1<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Aktualisierung der gemeinsamen Basisindikatoren nach <strong>Anhang</strong> VIII der Verordnung (EG) Nr. 1974/2006<br />

Zielorientierte Indikatoren 1-17, Teil II<br />

Basisindikator Messwert <strong>für</strong> Sachsen Einheit Bewertung alte SWOT<br />

1* Wirtschaftsentwicklung<br />

2* a Erwerbstätigenquote<br />

b<br />

c<br />

3* a Arbeitslosigkeit<br />

b<br />

c<br />

4* a Ausbildung in der LW<br />

c<br />

5 a<br />

6*<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

12<br />

13<br />

14<br />

15<br />

16<br />

17*<br />

*<br />

**<br />

***<br />

Altersstruktur in der<br />

Landwirtschaft<br />

Arbeitsproduktivität in der<br />

Landwirtschaft<br />

Bruttoanlageinvestition in<br />

der Land- und<br />

Forstwirtschaft; Fischerei<br />

Entwicklung der<br />

Erwerbstätigkeit im<br />

Primärsektor<br />

Wirtschaftsentwicklung<br />

des Primärsektors<br />

Arbeitsproduktivität in der<br />

Ernährungswirtschaft<br />

Bruttoanlageinvestition in<br />

der Ernährungswirtschaft<br />

Entwicklung der<br />

Beschäftigungslage in der<br />

Ernährungswirtschaft<br />

Wirtschaftsentwicklung in<br />

der Ernährungswirtschaft<br />

Arbeitsproduktivität in der<br />

Forstwirtschaft<br />

Bruttoanlageinvestition in<br />

der Forstwirtschaft<br />

Bedeutung von Semi-<br />

Subsistenzbetrieben in<br />

neuen Mitgliedstaaten<br />

Biodiversität:<br />

Vogelpopulationen der<br />

Agrarlandschaft<br />

Pro-Kopf-BIP<br />

(je Einwohner)<br />

Erwerbstätigenquote<br />

15 bis 64 Jahre<br />

Erwerbstätigenquote Frauen<br />

15 bis 64 Jahre<br />

Erwerbstätigenquote von<br />

15 bis unter 25 Jahre<br />

Arbeitslosenquote insgesamt<br />

(Anteil der Erwerbsfähigen<br />

Bevölkerung)<br />

Arbeitslosenquote Frauen<br />

insgesamt<br />

Arbeitslosenquote von 15 bis unter<br />

25 Jahre<br />

Anteil der Landwirte (Betriebsleiter)<br />

mit Grund- oder Vollausbildung<br />

Anteil Landwirte mit<br />

Grundausbildung<br />

KKS,<br />

EU=100<br />

Bereich sowie<br />

Positiv, Negativ, Risiko, Chance<br />

Land-, Forst- und<br />

Ernährungswirtschaft: Risiko<br />

Wert<br />

Wert BRD<br />

Sachsen<br />

alte SWOT<br />

alte SWOT<br />

Basisjahr<br />

alt<br />

Quelle alt<br />

108,7 78,0 2002 Eurostat<br />

% Ländliche Räume: Chance 64,3 60,4 2004 Eurostat<br />

% 58,5 58,5 2004 Eurostat<br />

% 41,3 41,2 2004 Eurostat<br />

%<br />

Land-, Forst- und<br />

Ernährungswirtschaft & Ländliche<br />

Räume: Schwäche<br />

10,0 18,3 2004 Eurostat<br />

% 10** 18,5** 2004 Eurostat<br />

% 12,6** 16,5** 2004 Eurostat<br />

%<br />

Land-, Forst- und<br />

Ernährungswirtschaft: Stärke<br />

56,1 73,8 2000<br />

Eurostat,<br />

StaLaSn<br />

2007<br />

% - - - -<br />

Anteil Landwirte mit Vollausbildung % - 6,0 2007 Eurostat<br />

Anteil der jungen Landwirte


<strong>Anhang</strong> 3.1.1<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Aktualisierung der gemeinsamen Basisindikatoren nach <strong>Anhang</strong> VIII der Verordnung (EG) Nr. 1974/2006<br />

Zielorientierte Indikatoren 18-27, Teil I<br />

18*<br />

19 a<br />

b<br />

c<br />

Basisindikator Messwert <strong>für</strong> Sachsen Einheit Bewertung alte SWOT<br />

Biodiversität: LF mit<br />

hohem Naturwert<br />

Biodiversität:<br />

Baumartenzusammensetzung<br />

20 a Bruttonährstoffbilanz<br />

b<br />

21 a<br />

22<br />

b<br />

c<br />

d<br />

Wasserqualität: Nitrat-<br />

und Pestizitbelastung<br />

Boden: Risikogebiete <strong>für</strong><br />

Bodenerosion<br />

23 Boden: Ökolandbau<br />

24* a<br />

25<br />

26<br />

b<br />

27 a<br />

b<br />

c<br />

Klimawandel: Nawaro-<br />

Produktion in der Land-<br />

und Forstwirtschaft<br />

Klimawandel: LF zur<br />

Erzeugung erneuerbarer<br />

Energien<br />

Klimawandel/Luftqualität:<br />

Gas-Emission aus der<br />

Landwirtschaft<br />

Landwirte mit<br />

Nebenerwerbstätigkeit<br />

* Leitindikator<br />

(1) Index-Trend = +2%<br />

(2) Index-Trend = -30%<br />

LF mit hohem Naturwert<br />

(indikativ) SN<br />

Landnutzungsfläche mit hohem<br />

Naturwert gesamt (Bezogen auf<br />

Landwirtschafts-, Wald- und<br />

Teichflächen)<br />

Baumartenverteilung<br />

Nadelbäume nach Flächenanteil<br />

Baumartenverteilung<br />

Laubbäume nach Flächenanteil<br />

Anteil Waldflächen und andere<br />

Bewaldete Flächen<br />

(Mischbestände) %<br />

Brutto-N-Bilanz<br />

(Stickstoffüberschuss) kg/ha<br />

Brutto-P-Bilanz<br />

(Phosphorüberschuss) kg/ha<br />

Trend der Nitrat-Konzentration<br />

im Grundwasser [NO 3mg/l 1992-<br />

1994=100]<br />

Trend der Nitrat-Konzentration<br />

im Oberflächenwasser [NO 3mg/l<br />

1992-1994=100]<br />

Trend der Pestizid-<br />

Konzentration im Grundwasser<br />

Trend der Pestizid-<br />

Konzentration im<br />

Oberflächenwasser<br />

Bodenabtrag<br />

(geschätzt)<br />

Ökologisch bewirtschaftete<br />

Fläche<br />

Nawaro produziert in der<br />

Landwirtschaft<br />

Nawaro produziert auf FW (Holz<br />

und Holzabfälle, etc. s.<br />

Guidance note G) Schätzwert,<br />

nur <strong>für</strong> Rohholz (keine<br />

Holzabfälle)<br />

Mio. ha<br />

%<br />

Bereich sowie<br />

Stärke, Schwäche, Risiko, Chance<br />

<strong>Umwelt</strong> und Landbewirtschaftung:<br />

Schwäche, Stärke, Risiko<br />

Ländliche Räume: Stärke<br />

<strong>Umwelt</strong> und Landbewirtschaftung:<br />

Schwäche, Risiko<br />

Wert 2006<br />

BRD<br />

Wert 2006<br />

Sachsen<br />

Basisjahr Quelle 2006<br />

- 7,3 2005/2006 LfULG<br />

57,6 68,1 2002 BWI²<br />

% 40,1 29,9 2002 BWI²<br />

% 73,2 61,5 2002 BWI²<br />

kg/ha 104 28,3<br />

BRD 2004-<br />

2006,<br />

Sn: 2005-<br />

2007<br />

BRD: UBA<br />

(KIS), LfULG<br />

kg/ha - 6,0 2002-2004 LfL 2005<br />

mg/l 1992-<br />

1994=100<br />

mg/l 1992-<br />

1994=100<br />

[μg/l]<br />

1992-<br />

1994=100<br />

[μg/l]<br />

1992-<br />

1994=100<br />

t/ha/a<br />

(geschätzt)<br />

Tsd. ha<br />

1000t Öl<br />

Äquivalent<br />

1000t Öl<br />

Äquivalent<br />

Nawaro auf stillgelegten Flächen 1000 ha<br />

Treibhausgasemissionen der<br />

LW [1000 t CO 2 Äquivalente]<br />

Betriebsleiter mit zusätzlicher<br />

anderer Erwerbstätigkeit [%]<br />

Betriebsleiter weiblich mit<br />

zusätzlicher anderer<br />

Erwerbstätigkeit [%]<br />

Betriebsleiter


<strong>Anhang</strong> 3.1.1<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Aktualisierung der gemeinsamen Basisindikatoren nach <strong>Anhang</strong> VIII der Verordnung (EG) Nr. 1974/2006<br />

Zielorientierte Indikatoren 18-27, Teil II<br />

18*<br />

19 a<br />

b<br />

c<br />

Basisindikator Messwert <strong>für</strong> Sachsen Einheit Bewertung alte SWOT<br />

Biodiversität: LF mit<br />

hohem Naturwert<br />

Biodiversität:<br />

Baumartenzusammensetzung<br />

20 a Bruttonährstoffbilanz<br />

b<br />

21 a<br />

22<br />

b<br />

c<br />

d<br />

Wasserqualität: Nitrat-<br />

und Pestizitbelastung<br />

Boden: Risikogebiete <strong>für</strong><br />

Bodenerosion<br />

LF mit hohem Naturwert (indikativ)<br />

SN Landnutzungsfläche mit<br />

hohem Naturwert gesamt<br />

(Bezogen auf Landwirtschafts-,<br />

Wald- und Teichflächen)<br />

Baumartenverteilung Nadelbäume<br />

nach Flächenanteil<br />

Baumartenverteilung Laubbäume<br />

nach Flächenanteil<br />

Anteil Waldflächen und andere<br />

Bewaldete Flächen<br />

(Mischbestände) %<br />

Brutto-N-Bilanz<br />

(Stickstoffüberschuss) kg/ha<br />

Brutto-P-Bilanz<br />

(Phosphorüberschuss) kg/ha<br />

Trend der Nitrat-Konzentration im<br />

Grundwasser [NO 3mg/l 1992-<br />

1994=100]<br />

Trend der Nitrat-Konzentration im<br />

Oberflächenwasser [NO 3mg/l<br />

1992-1994=100]<br />

Trend der Pestizid-Konzentration<br />

im Grundwasser<br />

Trend der Pestizid-Konzentration<br />

im Oberflächenwasser<br />

Bodenabtrag<br />

(geschätzt)<br />

Mio. ha<br />

%<br />

Bereich sowie<br />

Stärke, Schwäche, Risiko,<br />

Chance<br />

<strong>Umwelt</strong> und<br />

Landbewirtschaftung: Schwäche,<br />

Stärke, Risiko<br />

Ländliche Räume: Stärke<br />

<strong>Umwelt</strong> und<br />

Landbewirtschaftung: Schwäche,<br />

Risiko<br />

Wert<br />

Wert BRD<br />

Sachsen<br />

alte SWOT<br />

alte SWOT<br />

0,5 0,1<br />

Basisjahr<br />

alt<br />

BRD 2004<br />

SN<br />

2005/<br />

2006<br />

56,4 74,6 1997<br />

% 25,3 24,3 1997<br />

% 18,4 1,1 1997<br />

kg/ha 120 60,0<br />

kg/ha 6,0 -9,8<br />

mg/l 1992-<br />

1994=100<br />

mg/l 1992-<br />

1994=100<br />

[μg/l]<br />

1992-<br />

1994=100<br />

[μg/l]<br />

1992-<br />

1994=100<br />

t/ha/a<br />

(geschätzt)<br />

23 Boden: Ökolandbau Ökologisch bewirtschaftete Fläche Tsd. ha<br />

24* a<br />

25<br />

26<br />

b<br />

27 a<br />

b<br />

c<br />

Klimawandel: Nawaro-<br />

Produktion in der Land-<br />

und Forstwirtschaft<br />

Klimawandel: LF zur<br />

Erzeugung erneuerbarer<br />

Energien<br />

Klimawandel/Luftqualität:<br />

Gas-Emission aus der<br />

Landwirtschaft<br />

Landwirte mit<br />

Nebenerwerbstätigkeit<br />

Nawaro produziert in der<br />

Landwirtschaft<br />

Nawaro produziert auf FW (Holz<br />

und Holzabfälle, etc. s. Guidance<br />

note G) Schätzwert, nur <strong>für</strong><br />

Rohholz (keine Holzabfälle)<br />

1000t Öl<br />

Äquivalent<br />

1000t Öl<br />

Äquivalent<br />

Nawaro auf stillgelegten Flächen 1000 ha<br />

Treibhausgasemissionen der LW<br />

[1000 t CO 2 Äquivalente]<br />

Betriebsleiter mit zusätzlicher<br />

anderer Erwerbstätigkeit [%]<br />

Betriebsleiter weiblich mit<br />

zusätzlicher anderer<br />

Erwerbstätigkeit [%]<br />

Betriebsleiter


<strong>Anhang</strong> 3.1.1<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Aktualisierung der gemeinsamen Basisindikatoren nach <strong>Anhang</strong> VIII der Verordnung (EG) Nr. 1974/2006<br />

Zielorientierte Indikatoren 28-36, Teil I<br />

28 a<br />

29<br />

30*<br />

31<br />

NEU<br />

b<br />

c<br />

Basisindikator Messwert <strong>für</strong> Sachsen Einheit Bewertung alte SWOT<br />

Entwicklung der<br />

Beschäftigungslage im<br />

Nichtlandwirts. Sektor<br />

Wirtschaftliche<br />

entwicklung des Nichtlandwirtschaftlichen<br />

Sektors<br />

Entwicklung der<br />

Selbständigkeit<br />

Tourismusinfrastruktur<br />

in ländlichen Räumen<br />

32 Internetverbindungen<br />

33<br />

Entwicklung des<br />

Dienstleistungssektors<br />

34 a Wanderungsbilanz<br />

b<br />

c<br />

35* a Lebenslanges Lernen<br />

36*<br />

b<br />

c<br />

*<br />

Entwicklung von<br />

Lokalen<br />

Aktionsgruppen<br />

Leitindikator<br />

Anzahl der Erwerbstätigen außer der<br />

Land- und Forstwirtschaft; Fischerei<br />

Anzahl der Erwerbstätigen außer der<br />

Land- und Forstwirtschaft; Fischerei<br />

im ländlichen Raum<br />

Anzahl der weiblichen Erwerbstätigen<br />

außer<br />

der Land- und Forstwirtschaft;<br />

Fischerei<br />

Anzahl der 15-24 Jährigen<br />

Erwerbstätigen außer<br />

der Land- und Forstwirtschaft;<br />

Fischerei<br />

Bruttowertschöpfung außer der<br />

Land- und Forstwirtschaft; Fischerei<br />

Bruttowertschöpfung außer der<br />

Land- und Forstwirtschaft; Fischerei<br />

im ländlichen Raum<br />

Selbständige Erwerbspersonen Tsd.<br />

Selbständige Erwerbspersonen im<br />

ländlichen Raum<br />

Anzahl Gästebetten insgesamt n<br />

Bereich sowie<br />

Stärke, Schwäche, Risiko, Chance<br />

Wert 2006<br />

BRD<br />

Wert 2006<br />

Sachsen<br />

Tsd. 38.271 1.871<br />

Basisjahr Quelle 2006<br />

EU 2005 /<br />

2006<br />

VGRdL,<br />

Eurostat /<br />

RDR<br />

Tsd. - 1.148 2006 VGRdL<br />

Tsd. - - - -<br />

Tsd. - - - -<br />

Mio. EUR Ländliche Räume: Chance 2.075.440 79.515<br />

EU 2005 /<br />

2006<br />

VGRdL,<br />

Eurostat /<br />

RDR<br />

Mio. EUR - 48.487 2006 VGRdL<br />

Land-, Forst- und<br />

Ernährungswirtschaft: Chance<br />

4.135 223 2006 VGRdL<br />

Tsd. - 126 2006 VGRdL<br />

Ländliche Räume: Schwäche,<br />

Risiko<br />

3.329.191 137.896 2006<br />

VGRdL,<br />

Eurostat /<br />

RDR<br />

Anzahl Gästebetten insgesamt n<br />

Anzahl Gästebetten im ländlichen<br />

Raum insgesamt<br />

n - 94.517 2006 VGRdL<br />

Ausstattungsgrad der Haushalte mit<br />

Internetanschluss<br />

Ausstattungsgrad der Haushalte mit<br />

Internetanschluss in ländlichen<br />

Gebieten<br />

Anteil Bruttowertschöpfung des<br />

Dienstleistungssektors<br />

Anteil Bruttowertschöpfung des<br />

Dienstleistungssektors im ländlichen<br />

Raum<br />

Überschuss der Zu- bzw. Fortzüge<br />

je 1000 EW (Nettowanderung)<br />

Überschuss der Zu- bzw. Fortzüge<br />

der 15- bis unter 40-Jährigen<br />

je 1000 EW<br />

Überschuss der Zu- bzw. Fortzüge<br />

je 1000 EW im ländl. Raum<br />

Anteil der (25- bis 64 Jährigen)<br />

Erwachsenen an Aus- u. Fortbildungsmaßnahmen<br />

national<br />

Anteil der (25- bis 64 Jährigen)<br />

Erwachsenen an Aus- u. Fortbildungsmaßnahmen<br />

im LR<br />

weibliche Teilnehmer an Aus- und<br />

Fortbildungs-maßnahmen im LR<br />

25-34 jährige Teilnehmer an Aus-<br />

und Fortbildungs-maßnahmen im LR<br />

Anteil der Bevölkerung in LEADER<br />

–Gebieten am ländlichen Raum<br />

% 67,0 59,0 2006 Eurostat<br />

% - 26,1 2006<br />

Abgeleitet<br />

aus Daten<br />

des<br />

StaLaSn<br />

% - 70,8 2006 Eurostat<br />

% - 67,2 2006 Eurostat<br />

Rate je<br />

1000 EW<br />

Rate je<br />

1000 EW<br />

Rate je<br />

1000 EW<br />

%<br />

Land-, Forst- und<br />

Ernährungswirtschaft: Risiko<br />

Ländlicher Raum: Stärke,<br />

Schwäche, Chance, Risiko<br />

Ländliche Räume: Stärke,<br />

Schwäche, Chance<br />

Werte 2006<br />

- -1,9 2006 StaLaSn<br />

- - - -<br />

- -9,1 2006<br />

- 13,7 2006<br />

% - 13,3 2006<br />

StaLaSn<br />

über SMUL<br />

StaLaSn /<br />

Mikrozensus<br />

StaLaSn /<br />

Mikrozensus<br />

% - - - -<br />

% - - - -<br />

% Ländliche Räume: Stärke - 34,5 2006<br />

StaLaSn,<br />

LEADER<br />

Strategien,<br />

ILEK<br />

5 von 14


<strong>Anhang</strong> 3.1.1<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Aktualisierung der gemeinsamen Basisindikatoren nach <strong>Anhang</strong> VIII der Verordnung (EG) Nr. 1974/2006<br />

Zielorientierte Indikatoren 28-36, Teil II<br />

28 a<br />

29<br />

30*<br />

31<br />

NEU<br />

b<br />

c<br />

Basisindikator Messwert <strong>für</strong> Sachsen Einheit Bewertung alte SWOT<br />

Entwicklung der<br />

Beschäftigungslage im<br />

Nichtlandwirts. Sektor<br />

Wirtschaftliche<br />

entwicklung des Nichtlandwirtschaftlichen<br />

Sektors<br />

Entwicklung der<br />

Selbständigkeit<br />

Tourismusinfrastruktur<br />

in ländlichen Räumen<br />

32 Internetverbindungen<br />

33<br />

Entwicklung des<br />

Dienstleistungssektors<br />

34 a Wanderungsbilanz<br />

b<br />

c<br />

35* a Lebenslanges Lernen<br />

36*<br />

b<br />

c<br />

Anzahl der Erwerbstätigen außer der<br />

Land- und Forstwirtschaft; Fischerei<br />

Anzahl der Erwerbstätigen außer der<br />

Land- und Forstwirtschaft; Fischerei<br />

im ländlichen Raum<br />

Anzahl der weiblichen<br />

Erwerbstätigen außer<br />

der Land- und Forstwirtschaft;<br />

Fischerei<br />

Anzahl der 15-24 Jährigen<br />

Erwerbstätigen außer<br />

der Land- und Forstwirtschaft;<br />

Fischerei<br />

Bruttowertschöpfung außer der Land-<br />

und Forstwirtschaft; Fischerei<br />

Bruttowertschöpfung außer der Land-<br />

und Forstwirtschaft; Fischerei im<br />

ländlichen Raum<br />

Selbständige Erwerbspersonen Tsd.<br />

Selbständige Erwerbspersonen im<br />

ländlichen Raum<br />

Anzahl Gästebetten insgesamt n<br />

Bereich sowie<br />

Stärke, Schwäche, Risiko, Chance<br />

Wert BRD<br />

alte<br />

SWOT<br />

Wert<br />

Sachsen<br />

alte SWOT<br />

Basisjahr<br />

alt<br />

Tsd. 37.763 1.779 2002<br />

Tsd. - 881** 2006<br />

Tsd. - 824 2002<br />

Tsd. - 244 2002<br />

Mio. EUR Ländliche Räume: Chance 1.937.000 69.616 2002<br />

Mio. EUR - 37.264** 2006<br />

Land-, Forst- und<br />

Ernährungswirtschaft: Chance<br />

3.879 192 2004<br />

Tsd. - 96,6** 2006<br />

Ländliche Räume: Schwäche,<br />

Risiko<br />

3.292.221 63.927 2004<br />

Anzahl Gästebetten insgesamt n 111.368** 2006<br />

Anzahl Gästebetten im ländlichen<br />

Raum insgesamt<br />

Ausstattungsgrad der Haushalte mit<br />

Internetanschluss<br />

Ausstattungsgrad der Haushalte mit<br />

Internetanschluss in ländlichen<br />

Gebieten<br />

Anteil Bruttowertschöpfung des<br />

Dienstleistungssektors<br />

Anteil Bruttowertschöpfung des<br />

Dienstleistungssektors im ländlichen<br />

Raum<br />

Überschuss der Zu- bzw. Fortzüge<br />

je 1000 EW (Nettowanderung)<br />

Überschuss der Zu- bzw. Fortzüge<br />

der 15- bis unter 40-Jährigen<br />

je 1000 EW<br />

Überschuss der Zu- bzw. Fortzüge<br />

je 1000 EW im ländl. Raum<br />

Anteil der (25- bis 64 Jährigen)<br />

Erwachsenen an Aus- u.<br />

Fortbildungsmaßnahmen national<br />

Anteil der (25- bis 64 Jährigen)<br />

Erwachsenen an Aus- u.<br />

Fortbildungsmaßnahmen im LR<br />

weibliche Teilnehmer an Aus- und<br />

Fortbildungsmaßnahmen im LR<br />

25-34 jährige Teilnehmer an Ausund<br />

Fortbildungsmaßnahmen im LR<br />

Entwicklung von Anteil der Bevölkerung in LEADER<br />

Lokalen Aktionsgruppen –Gebieten am ländlichen Raum<br />

Quelle alt<br />

Eurostat,<br />

StaLaSn /<br />

Arbeitsmarkt<br />

StaLaSn<br />

2006, VGRdL,<br />

Eurostat<br />

StaLaSn /<br />

Arbeitsmarkt<br />

StaLaSn /<br />

Arbeitsmarkt<br />

Eurostat,<br />

StaLaSn,<br />

VGRdL<br />

StaLaSn<br />

2006, VGRdL<br />

B.1 R. 1<br />

Eurostat,<br />

StaLaSn<br />

StaLaSn /<br />

Mikrozensus<br />

Eurostat,<br />

StaLaSn (1)<br />

Beherbergungsstat.<br />

2006<br />

n - 63.927** 2004 StaLaSn (1)<br />

% 54,0 34,7 2003<br />

Eurostat,<br />

StaLaSn<br />

% - - - -<br />

% 70,1 69,6 2002<br />

% - 69,6** 2006<br />

Rate je<br />

1000 EW<br />

Rate je<br />

1000 EW<br />

Rate je<br />

1000 EW<br />

%<br />

Land-, Forst- und<br />

Ernährungswirtschaft: Risiko<br />

Ländliche Räume: Stärke,<br />

Schwäche, Chance, Risiko<br />

Ländliche Räume: Stärke,<br />

Schwäche, Chance<br />

1,7 -2,1 2003<br />

- -6,0 2004<br />

Eurostat,<br />

StaLaSn<br />

2006, VGRdL<br />

B.1 R.1<br />

Eurostat,<br />

StaLaSn<br />

2006, VGRdL<br />

B.1 R.2<br />

Eurostat,<br />

StaLaSn /<br />

Bevölkerungsbewegung<br />

StaLaSn /<br />

Bevölkerungsbewegung<br />

- - - -<br />

7,4 13,3 2004<br />

Eurostat,<br />

StaLaSn<br />

% - - - -<br />

% - 8,8 2004 StaLaSn<br />

% - 16,9 2004 StaLaSn<br />

% Ländliche Räume: Stärke 12,4 48,0 2004<br />

* Leitindikator<br />

** wenn in der Erstfassung des EPLR keine Daten vorhanden waren, sind Werte aus der Fassung 03.08.2009 eingefügt<br />

(1) Reiseverkehrsstatistik<br />

Angaben ursprüngliche SWOT<br />

(EPLR 05.09.2007, Kap. 3.1.6)<br />

DG-AGRI-F3,<br />

SN SMUL<br />

6 von 14


<strong>Anhang</strong> 3.1.1<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Aktualisierung der gemeinsamen Basisindikatoren nach <strong>Anhang</strong> VIII der Verordnung (EG) Nr. 1974/2006<br />

Kontextbezogene Indikatoren 1-4, Teil I<br />

1<br />

2 a<br />

b<br />

c<br />

d<br />

e<br />

f<br />

g<br />

h<br />

3 a<br />

Basisindikator Messwert <strong>für</strong> Sachsen Einheit Bewertung alte SWOT<br />

Ausweisung ländlicher<br />

Gebiete<br />

Bedeutung ländlicher<br />

Gebiete<br />

Nutzung<br />

landwirtschaftlicher<br />

Flächen<br />

Anteil der Raumkategorien<br />

„ländlicher Raum“ und „verdichtete<br />

Bereiche im ländlichen Raum“ an<br />

der Gesamtfläche<br />

Flächenanteil des ländlichen<br />

Raums<br />

Anteil Bevölkerung des ländlichen<br />

Raums<br />

b.1 Anteil der weiblichen<br />

Bevölkerung des ländlichen Raums<br />

b.2 Anteil Bevölkerung 0-14 J. des<br />

ländlichen Raums<br />

b.2 Anteil Bevölkerung 15-64J. des<br />

ländlichen Raums<br />

b.2 Anteil Bevölkerung 65 J. des<br />

ländlichen Raums<br />

Anteil BIP des ländlichen Raums<br />

am BIP SN<br />

Anteil Erwerbstätige des ländlichen<br />

Raums an den Erwerbstätigen<br />

Bereich sowie<br />

Stärke, Schwäche, Risiko, Chance<br />

Wert 2006<br />

BRD<br />

Wert 2006<br />

Sachsen<br />

Basisjahr Quelle 2006<br />

% - 19 2006 Eurostat<br />

% - 86,9 2008 StaLaSn<br />

% - 56,4 2006<br />

BBSR und<br />

eigene<br />

Berechnung<br />

% - - - -<br />

% - 10,6 2006 StaLaSn<br />

% - 66,8 2006 StaLaSn<br />

% - 22,6 2006 StaLaSn<br />

% - 47,7 2006 Eurostat<br />

% - 56,7 2006<br />

BBSR und<br />

eigene<br />

Berechnung<br />

Anteil Ackerland % 69,9 78,9 2005 StBA<br />

b Anteil Dauergrünland % 28,9 20,4 2005 StBA<br />

c Anteil Dauerkulturen % 1,17 0,63 2005 StBA<br />

4 a Agrarstruktur Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe n<br />

Land-, Forst- und<br />

Ernährungswirtschaft: Stärke<br />

389.880 7.790 2005 Eurostat<br />

b<br />

Landwirtschaftlich genutzte Fläche<br />

(LF)<br />

ha<br />

Land-, Forst- und<br />

Ernährungswirtschaft: Stärke<br />

17.035.220 912.520 2005 Eurostat<br />

c<br />

cc<br />

ccc<br />

ccc<br />

c<br />

d<br />

dd<br />

dd<br />

d<br />

dd<br />

dd<br />

Durchschnittliche Betriebsgröße<br />

landwirtschaftlicher Unternehmen<br />

Verteilung der Betriebsgröße<br />

landwirtschaftlicher Unternehmen in<br />

< 5 ha<br />

Verteilung der Betriebsgröße<br />

landwirtschaftlicher Unternehmen in<br />

von 5 bis 50 ha<br />

Verteilung der Betriebsgröße<br />

landwirtschaftlicher Unternehmen in<br />

> 50 ha<br />

Durchschnittliche wirtschaftliche<br />

Betriebsgröße (EGE)<br />

Verteilung der wirtschaftlichen<br />

Betriebsgröße;<br />

landwirtschaftlicher Unternehmen in<br />

< 2 ESU<br />

Verteilung der wirtschaftlichen<br />

Betriebsgröße;<br />

landwirtschaftlicher Unternehmen<br />

von 2 bis 100 ESU<br />

Verteilung der wirtschaftlichen<br />

Betriebsgröße;<br />

landwirtschaftlicher Unternehmen<br />

über 100 ESU<br />

ha<br />

Land-, Forst- und<br />

Ernährungswirtschaft: Stärke<br />

43,7 117 2005<br />

Abgeleitet<br />

aus Daten<br />

Eurostat<br />

% - 29,5 2006 StaLaSn (1)<br />

% - 42,2 2006 StaLaSn (1)<br />

% - 28,3 2006 StaLaSn (1)<br />

EGE /<br />

Betrieb<br />

e Anzahl Arbeitskräfte in der LW JAE<br />

* Leitindikator<br />

(1) repräsentative Bodennutzungshaupterhebung<br />

(2) stimmen mit den Werten des StaLaSn (Basis EGE) überein<br />

Land-, Forst- und<br />

Ernährungswirtschaft: Stärke<br />

49,7 117 2005<br />

% 12,6 16,5 2005<br />

% 75,7 65,3 2005<br />

% 11,7 18,2 2005<br />

Land-, Forst- und<br />

Ernährungswirtschaft: Stärke<br />

Wert 2006<br />

Abgeleitet<br />

aus Daten<br />

Eurostat<br />

Abgeleitet<br />

aus Daten<br />

Eurostat (2)<br />

Abgeleitet<br />

aus Daten<br />

Eurostat (2)<br />

Abgeleitet<br />

aus Daten<br />

Eurostat (2)<br />

643.230 26.670 2005 Eurostat<br />

7 von 14


<strong>Anhang</strong> 3.1.1<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Aktualisierung der gemeinsamen Basisindikatoren nach <strong>Anhang</strong> VIII der Verordnung (EG) Nr. 1974/2006<br />

Kontextbezogene Indikatoren 1-4, Teil II<br />

1<br />

2 a<br />

b<br />

c<br />

d<br />

e<br />

f<br />

g<br />

h<br />

3 a<br />

Basisindikator Messwert <strong>für</strong> Sachsen Einheit Bewertung alte SWOT<br />

Ausweisung<br />

ländlicher Gebiete<br />

Bedeutung ländlicher<br />

Gebiete<br />

Nutzung<br />

landwirtschaftlicher<br />

Flächen<br />

Anteil der Raumkategorien<br />

„ländlicher Raum“ und „verdichtete<br />

Bereiche im ländlichen Raum“ an der<br />

Gesamtfläche<br />

Bereich sowie<br />

Stärke, Schwäche, Risiko, Chance<br />

Wert BRD<br />

alte SWOT<br />

Wert<br />

Sachsen<br />

alte SWOT<br />

Basisjahr<br />

alt<br />

% - 83,0 2006<br />

Flächenanteil des ländlichen Raums % 36,5 83,5<br />

Anteil Bevölkerung des ländlichen<br />

Raums<br />

b.1 Anteil der weiblichen<br />

Bevölkerung des ländlichen Raums<br />

b.2 Anteil Bevölkerung 0-14 J. des<br />

ländlichen Raums<br />

b.2 Anteil Bevölkerung 15-64J. des<br />

ländlichen Raums<br />

b.2 Anteil Bevölkerung 65 J. des<br />

ländlichen Raums<br />

Anteil BIP des ländlichen Raums am<br />

BIP Sn<br />

Anteil Erwerbstätige des ländlichen<br />

Raums an den Erwerbstätigen<br />

% 13,2 47,9<br />

2003<br />

Sn 2004<br />

2003<br />

SN 2004<br />

% - 50,9 SN 2004<br />

% - 10,7<br />

% - 67,9<br />

% - 21,4<br />

% 9,7 42,9<br />

% 11,3 50,6<br />

SN<br />

2004<br />

SN<br />

2004<br />

SN<br />

2004<br />

2002<br />

SN 2003<br />

2002<br />

SN<br />

März2004<br />

Quelle alt<br />

Landesentwicklungsbericht<br />

SN<br />

2006<br />

Eurostat, SN<br />

LfL, StaLaSn<br />

Eurostat, SN<br />

LfL, StaLaSn<br />

SN LfL,<br />

StaLaSn<br />

SN LfL,<br />

StaLaSn<br />

SN LfL,<br />

StaLaSn<br />

SN LfL,<br />

StaLaSn<br />

Eurostat, SN<br />

LfL, StaLaSn<br />

Eurostat, SN<br />

LfL, StaLaSn<br />

Anteil Ackerland % 69,7 79,4 2003 Eurostat<br />

b Anteil Dauergrünland % 29,1 19,9 2003 Eurostat<br />

c Anteil Dauerkulturen % 1,20 0,70 2003 Eurostat<br />

4 a Agrarstruktur Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe n<br />

b<br />

c<br />

cc<br />

ccc<br />

cccc<br />

d<br />

dd<br />

ddd<br />

dddd<br />

Landwirtschaftlich genutzte Fläche<br />

(LF)<br />

Durchschnittliche Betriebsgröße<br />

landwirtschaftlicher Unternehmen<br />

Verteilung der Betriebsgröße<br />

landwirtschaftlicher Unternehmen in<br />

< 5 ha<br />

Verteilung der Betriebsgröße<br />

landwirtschaftlicher Unternehmen in<br />

von 5 bis 50 ha<br />

Verteilung der Betriebsgröße<br />

landwirtschaftlicher Unternehmen in<br />

> 50 ha<br />

Durchschnittliche wirtschaftliche<br />

Betriebsgröße (EGE)<br />

Verteilung der wirtschaftlichen<br />

Betriebsgröße;<br />

landwirtschaftlicher Unternehmen in<br />

< 2 ESU<br />

Verteilung der wirtschaftlichen<br />

Betriebsgröße;<br />

landwirtschaftlicher Unternehmen<br />

von 2 bis 100 ESU<br />

Verteilung der wirtschaftlichen<br />

Betriebsgröße;<br />

landwirtschaftlicher Unternehmen<br />

über 100 ESU<br />

ha<br />

ha<br />

Land-, Forst- und<br />

Ernährungswirtschaft: Stärke<br />

Land-, Forst- und<br />

Ernährungswirtschaft: Stärke<br />

Land-, Forst- und<br />

Ernährungswirtschaft: Stärke<br />

412.300 6.564 2003 Eurostat<br />

16.981.750 914.480 2003 Eurostat<br />

41,2 113 2003 Eurostat<br />

% 21,3 35,8 2005<br />

% 52,7 50,7 2005<br />

% 20,5 32,1 2005<br />

EGE /<br />

Betrieb<br />

e Anzahl Arbeitskräfte in der LW JAE<br />

*<br />

**<br />

%<br />

%<br />

%<br />

Land-, Forst- und<br />

Ernährungswirtschaft: Stärke<br />

Land-, Forst- und<br />

Ernährungswirtschaft: Stärke<br />

Leitindikator<br />

wenn in der Erstfassung des EPLR keine Daten vorhanden waren, sind Werte aus der Fassung 03.08.2009 eingefügt<br />

Angaben ursprüngliche SWOT<br />

(EPLR 05.09.2007, Kap. 3.1.6)<br />

51,0 125 2003<br />

Werte im EPLR<br />

in ha, %<br />

Abgeleitet aus<br />

Daten Eurostat<br />

Werte im EPLR<br />

in ha, %<br />

Abgeleitet aus<br />

Daten Eurostat<br />

Werte im EPLR<br />

in ha, %<br />

abgeleitet aus<br />

Daten Eurostat<br />

Eurostat<br />

688.780 27.200 2003 Eurostat<br />

8 von 14


<strong>Anhang</strong> 3.1.1<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Aktualisierung der gemeinsamen Basisindikatoren nach <strong>Anhang</strong> VIII der Verordnung (EG) Nr. 1974/2006<br />

Kontextbezogene Indikatoren 5-13, Teil I<br />

Basisindikator Messwert <strong>für</strong> Sachsen Einheit Bewertung alte SWOT<br />

5 a Forststruktur Waldfläche Tsd. ha<br />

b<br />

Anteil Wald, außer Privat-, Staats-,<br />

und Landeswald<br />

Bereich sowie<br />

Stärke, Schwäche, Risiko, Chance<br />

Land-, Forst- und<br />

Ernährungswirtschaft: Schwäche<br />

Wert 2006<br />

BRD<br />

Wert 2006<br />

Sachsen<br />

- 523 2007<br />

% - 11,0 2007<br />

c Anteil Privatwald % - 45,0 2007<br />

d<br />

Anteil Staatswald % 44,0 2007<br />

Durchschnittliche Betriebsgröße im<br />

Privatwald<br />

6 Waldproduktivität Holzzuwachs m³/ha/a<br />

7 a<br />

b<br />

c<br />

d<br />

Flächennutzung /<br />

Bodendeckung<br />

8 a Benachteiligte Gebiete<br />

Anteil Flächennutzung:<br />

Landwirtschaft<br />

Anteil Flächennutzung:<br />

Waldflächen<br />

Anteil Flächennutzung:<br />

Naturflächen<br />

Anteil Flächennutzung:<br />

Bebaut<br />

Anteil LF außerhalb benachteiligter<br />

Gebiete<br />

b Anteil LF Bergebiete %<br />

c Anteil LF Benachteiligte Agrarzonen %<br />

d<br />

9 a Gebiete mit extensiver LW<br />

b<br />

10 a Natura 2000 Gebiete<br />

11<br />

12<br />

b<br />

c<br />

13 a<br />

b<br />

c<br />

Biodiversität: Geschützte<br />

Waldfläche<br />

Entwicklung der<br />

Waldfläche<br />

Gesundheitszustand des<br />

Waldes<br />

Anteil LF Gebiete mit spezifischen<br />

Nachteilen<br />

Anteil LF mit extensivem<br />

Marktfruchtbau %<br />

(Marktfruchtanbau auf Flächen<br />

deren Getreideertrag unter 60 %<br />

des EU-27 Durchschnitts liegt.)<br />

Anteil LF mit extensiver<br />

Weidehaltung %<br />

Anteil Natura 2000-Gebiete an<br />

Landesfläche<br />

Anteil der landwirtschaftlichen<br />

Nutzfläche mit NATURA 2000-<br />

Gebieten<br />

Anteil der Waldflächen mit NATURA<br />

2000-Gebieten<br />

Anteil geschützter Waldflächen in<br />

NATURA 2000-Gebieten<br />

Durchschnittliche jährliche<br />

Zunahme der Wald- und<br />

Forstfläche<br />

Anteil geschädigte Bäume gesamt<br />

in Schadstufe 2-4<br />

Anteil geschädigte Nadelbäume in<br />

Schadstufe 2-4<br />

Anteil geschädigte Laubbäume in<br />

Schadstufe 2-4<br />

Anteil geschädigte Mischwald in<br />

Schadstufe 2-4<br />

* Leitindikator<br />

(1) Agrarstrukturerhebung sowie Nationaler Strategieplan<br />

Basisjahr Quelle 2006<br />

Forstbericht<br />

2008<br />

Forstbericht<br />

2008<br />

Forstbericht<br />

2008<br />

Forstbericht<br />

2008<br />

ha - - - -<br />

Land-, Forst- und<br />

Ernährungswirtschaft: Stärke<br />

- 9,4 2007<br />

Forstbericht<br />

2007<br />

% - 56,0 2006 StaLaSn 2006<br />

% - 27,0 2006 StaLaSn 2006<br />

% - 1,2 2006<br />

%<br />

<strong>Umwelt</strong> und Landbewirtschaftung:<br />

Schwäche, Risiko<br />

- 11,3 2006<br />

"Unland" gem.<br />

StaLaSn-<br />

Definition 2006<br />

StaLaSn 2006<br />

berichtigt direkt<br />

% 50,4 61,3 2005 EPLR SN (1)<br />

<strong>Umwelt</strong> und Landbewirtschaftung:<br />

Schwäche<br />

<strong>Umwelt</strong> und Landbewirtschaftung:<br />

Schwäche<br />

1,9 0,2 2005 EPLR SN (1)<br />

46,5 38,5 2005 EPLR SN (1)<br />

% 1,2 0,0 2005 EPLR SN (1)<br />

% 0 0 2005<br />

% - 3,91 2006<br />

%<br />

<strong>Umwelt</strong> und Landbewirtschaftung:<br />

Stärke, Chance<br />

% 4,07 11,5<br />

Eurostat<br />

(FSS/crops<br />

production)<br />

Agrarbericht<br />

2006<br />

- 15,9 2006 BfN, LfUG<br />

2005, Sn<br />

2006<br />

EEA (EUNIS),<br />

LfUG<br />

% 11,59 28,6 2006 LfUG<br />

%<br />

ha/Jahr<br />

%<br />

<strong>Umwelt</strong> und Landbewirtschaftung:<br />

Schwäche<br />

Land-, Forst- und<br />

Ernährungswirtschaft: Stärke<br />

<strong>Umwelt</strong> und Landbewirtschaftung:<br />

Schwäche, Chance<br />

- 98,7 2006 LfUG<br />

- 500,6 2007<br />

25 14 2006<br />

Forstbericht<br />

2008<br />

Wald-zustandsbericht<br />

2007,<br />

WB 2009,<br />

Eurostat<br />

% - 14 2007 Wald-zustandsbericht<br />

2008<br />

% - 26 2007 Wald-zustandsbericht<br />

2008<br />

% 17<br />

Werte 2006<br />

9 von 14


<strong>Anhang</strong> 3.1.1<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Aktualisierung der gemeinsamen Basisindikatoren nach <strong>Anhang</strong> VIII der Verordnung (EG) Nr. 1974/2006<br />

Kontextbezogene Indikatoren 5-13, Teil II<br />

Basisindikator Messwert <strong>für</strong> Sachsen Einheit Bewertung alte SWOT<br />

5 a Forststruktur Waldfläche Tsd. ha<br />

b<br />

Anteil Wald, außer Privat-, Staats-,<br />

und Landeswald<br />

Bereich sowie<br />

Stärke, Schwäche, Risiko, Chance<br />

Land-, Forst- und<br />

Ernährungswirtschaft: Schwäche<br />

Wert<br />

Wert BRD<br />

Sachsen<br />

alte SWOT<br />

alte SWOT<br />

Basisjahr<br />

alt<br />

10.142 513 2000<br />

% 19,9 16,8 2000<br />

c Anteil Privatwald % 46,7 39,9 2000<br />

d<br />

Quelle alt<br />

TBFRA<br />

2000, SN<br />

LFP 2005<br />

TBFRA<br />

2000, SN<br />

LFP 2006<br />

TBFRA<br />

2000, SN<br />

LFP 2007<br />

Anteil Bundes, Landeswald % 43,7** 2006 SMUL<br />

Durchschnittliche Betriebsgröße im<br />

Privatwald<br />

6 Waldproduktivität Holzzuwachs m³/ha/a<br />

7 a<br />

b<br />

c<br />

d<br />

Flächennutzung /<br />

Bodendeckung<br />

8 a Benachteiligte Gebiete<br />

Anteil Flächennutzung:<br />

Landwirtschaft<br />

Anteil Flächennutzung:<br />

Waldflächen<br />

Anteil Flächennutzung:<br />

Naturflächen<br />

Anteil Flächennutzung:<br />

Bebaut<br />

Anteil LF außerhalb benachteiligter<br />

Gebiete<br />

b Anteil LF Bergebiete %<br />

c Anteil LF Benachteiligte Agrarzonen %<br />

d<br />

9 a Gebiete mit extensiver LW<br />

b<br />

10 a Natura 2000 Gebiete<br />

11<br />

12<br />

b<br />

c<br />

13 a<br />

b<br />

c<br />

Biodiversität: Geschützte<br />

Waldfläche<br />

Entwicklung der<br />

Waldfläche<br />

Gesundheitszustand des<br />

Waldes<br />

Anteil LF Gebiete mit spezifischen<br />

Nachteilen<br />

Anteil LF mit extensivem<br />

Marktfruchtbau %<br />

(Marktfruchtanbau auf Flächen<br />

deren Getreideertrag unter 60 %<br />

des EU-27 Durchschnitts liegt.)<br />

Anteil LF mit extensiver<br />

Weidehaltung %<br />

Anteil Natura 2000-Gebiete an<br />

Landesfläche<br />

Anteil der landwirtschaftlichen<br />

Nutzfläche mit NATURA 2000-<br />

Gebieten<br />

Anteil der Waldflächen mit NATURA<br />

2000-Gebieten<br />

Anteil geschützter Waldflächen in<br />

NATURA 2000-Gebieten<br />

Durchschnittliche jährliche<br />

Zunahme der Wald- und<br />

Forstfläche<br />

Anteil geschädigte Bäume gesamt<br />

in Schadstufe 2-4<br />

Anteil geschädigte Nadelbäume in<br />

Schadstufe 2-4<br />

Anteil geschädigte Laubbäume in<br />

Schadstufe 2-4<br />

Anteil geschädigte Mischwald in<br />

Schadstufe 2-4<br />

ha 14,2 2,8 2003<br />

Land-, Forst- und<br />

Ernährungswirtschaft: Stärke<br />

8,8 9,5 2000<br />

% 59,9 56,0 2000<br />

% 29,1 26,5 2000<br />

% - 1,1** 2000<br />

%<br />

<strong>Umwelt</strong> und Landbewirtschaftung:<br />

Schwäche, Risiko<br />

% 50,4 61,1 2000<br />

Land-, Forst- und<br />

Ernährungswirtschaft: Schwäche<br />

Land-, Forst- und<br />

Ernährungswirtschaft: Schwäche<br />

1,9 0,2 2000<br />

46,5 38,7 2000<br />

% 1,2 0,0 2000<br />

MCPFE<br />

2003, SN<br />

LFP 2005<br />

Eurostat,<br />

TBFRA<br />

2000, SN<br />

BWI² 2008-<br />

2012<br />

CLC 2000,<br />

StaLaSn (1)<br />

CLC 2000,<br />

StaLaSn (1)<br />

CLC 2000,<br />

StaLaSn (1)<br />

Eurostat, SN<br />

LfL 2004<br />

Eurostat, SN<br />

LfL 2004<br />

Eurostat, SN<br />

LfL 2004<br />

Eurostat, SN<br />

LfL 2004<br />

% 0,0 0,0 2003 Eurostat<br />

% 0,3 0,0 2003 Eurostat<br />

%<br />

<strong>Umwelt</strong> und Landbewirtschaftung:<br />

Stärke, Chance<br />

% 4,1<br />

10,8 9,2<br />

Mai 2005<br />

Sn<br />

2003<br />

11,5 Dez 2004<br />

Sn 2006<br />

% 11,5 28,6 Dez 2004<br />

%<br />

ha/Jahr<br />

%<br />

<strong>Umwelt</strong> und Landbewirtschaftung:<br />

Schwäche<br />

Land-, Forst- und<br />

Ernährungswirtschaft: Stärke<br />

<strong>Umwelt</strong> und Landbewirtschaftung:<br />

Schwäche, Chance<br />

0,0/0,8/19,<br />

1/43,6<br />

98,7 2000/2002<br />

- 507** 2000-2005<br />

31,4 15,0 2004<br />

% 26,3 13,0 2004<br />

% 41,5 27,0 2004<br />

* Leitindikator<br />

** wenn in der Erstfassung des EPLR keine Daten vorhanden waren, sind Werte aus der Fassung 03.08.2009 eingefügt<br />

%<br />

Angaben ursprüngliche SWOT<br />

(EPLR 05.09.2007, Kap. 3.1.6)<br />

DG-ENV,<br />

LfUG<br />

EEA<br />

(ETC_NPB),<br />

SN SMUL,<br />

SN LfL,<br />

LfUG<br />

EEA<br />

(ETC_NPB),<br />

LfUG<br />

MCPFE<br />

2003<br />

Frau 2005,<br />

SN LFP<br />

1993-2004<br />

ICP 2005,<br />

SN WZB<br />

2005<br />

ICP 2005,<br />

SN WZB<br />

2005<br />

ICP 2005,<br />

SN WZB<br />

2005<br />

10 von 14


<strong>Anhang</strong> 3.1.1<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Aktualisierung der gemeinsamen Basisindikatoren nach <strong>Anhang</strong> VIII der Verordnung (EG) Nr. 1974/2006<br />

Kontextbezogene Indikatoren 14-20, Teil I<br />

14 Wasserqualität<br />

Basisindikator Messwert <strong>für</strong> Sachsen Einheit Bewertung alte SWOT<br />

Anteil LF , die vor erhöhter<br />

Nitratbelastung zu schützen ist<br />

Bereich sowie<br />

Stärke, Schwäche, Risiko, Chance<br />

Wert 2006<br />

BRD<br />

Wert 2006<br />

Sachsen<br />

Basisjahr Quelle 2006<br />

% 100 100 2006 DG-ENV<br />

15 Wassernutzung Anteil LF mit Bewässerung % - 0,25 2002 StaLaSn (1)<br />

16<br />

Schutzwälder –<br />

hauptsächlich<br />

Boden und Wasser<br />

Anteil Wasserschutzgebiete unter<br />

Wald<br />

% - 51,9 2008<br />

Forstbericht<br />

2008<br />

17 a Bevölkerungsdichte Bevölkerungsdichte EW/km² 231 231 2006 Eurostat<br />

b<br />

Bevölkerungsdichte im ländlichen<br />

Raum<br />

EW/km² - 130 2006<br />

StaLaSn 2006<br />

(2)<br />

18 a Altersstruktur Anteil der Bevölkerung 0-14J. % Ländliche Räume: Risiko - 10,3 2006 StaLaSn<br />

b Anteil der Bevölkerung 15-64 J. % - 66,6 2006 StaLaSn<br />

d Anteil der Bevölkerung >=65 J. % - 23,1 2006 StaLaSn<br />

e<br />

f<br />

g<br />

19 a Wirtschaftsstruktur<br />

b<br />

c<br />

d<br />

e<br />

f<br />

20 a Beschäftigungs-struktur<br />

b<br />

c<br />

d<br />

e<br />

f<br />

* Leitindikator<br />

(1) keine aktuelleren Werte verfügbar<br />

(2) Bevölkerungsfortschreibung<br />

Anteil der Bevölkerung 0-14J. im<br />

ländlichen Raum<br />

Anteil der Bevölkerung 15-64 J. im<br />

ländlichen Raum<br />

Anteil der Bevölkerung >=65 J. im<br />

ländlichen Raum<br />

Anteil der Bruttowertschöpfung im<br />

Primärsektor<br />

Anteil der Bruttowertschöpfung im<br />

Sekundärsektor<br />

Anteil der Bruttowertschöpfung im<br />

Tertiärsektor<br />

Anteil der Bruttowertschöpfung im<br />

Primärsektor im ländlichen Raum<br />

Anteil der Bruttowertschöpfung im<br />

Sekundärsektor im ländlichen<br />

Raum<br />

Anteil der Bruttowertschöpfung im<br />

Tertiärsektor im ländlichen Raum<br />

Anteil Erwerbstätige im<br />

Primärsektor<br />

Anteil Erwerbstätige im<br />

Sekundärsektor<br />

Anteil Erwerbstätige im<br />

Tertiärsektor<br />

Anteil Erwerbstätige im<br />

Primärsektor im ländlichen Raum<br />

Anteil Erwerbstätige im<br />

Sekundärsektor im ländlichen<br />

Raum<br />

Anteil Erwerbstätige im<br />

Tertiärsektor im ländlichen Raum<br />

Werte 2006<br />

% - 10,6 2006 StaLaSn<br />

% - 66,8 2006 StaLaSn<br />

% - 22,6 2006 StaLaSn<br />

% 0,85 0,88 2006<br />

% 29,4 29,4 2006<br />

% 69,7 69,7 2006<br />

% - 0,8 2006<br />

% - 29,3 2006<br />

% - 69,9 2006<br />

Eurostat,<br />

VGRdL<br />

Eurostat,<br />

VGRdL<br />

Eurostat,<br />

VGRdL<br />

StaLaSn 2006,<br />

VGRdL B1R1<br />

StaLaSn 2006,<br />

VGRdL B1R1<br />

StaLaSn 2006,<br />

VGRdL B1R1<br />

% 2,1 2,2 2006 VGRdL<br />

% 25,6 26,6 2006 VGRdL<br />

% 72,3 71,2 2006 VGRdL<br />

% - 3,5 2006<br />

% - 36,2 2006<br />

% - 60,2 2006<br />

StaLaSn 2006,<br />

Beschäftigungsstatistik<br />

der BA<br />

StaLaSn 2006,<br />

Beschäftigungsstatistik<br />

der BA<br />

StaLaSn 2006,<br />

Beschäftigungsstatistik<br />

der BA<br />

11 von 14


<strong>Anhang</strong> 3.1.1<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Aktualisierung der gemeinsamen Basisindikatoren nach <strong>Anhang</strong> VIII der Verordnung (EG) Nr. 1974/2006<br />

Kontextbezogene Indikatoren 14-20, Teil II<br />

14 Wasserqualität<br />

Basisindikator Messwert <strong>für</strong> Sachsen Einheit Bewertung alte SWOT<br />

Anteil LF , die vor erhöhter<br />

Nitratbelastung zu schützen ist<br />

Bereich sowie<br />

Stärke, Schwäche, Risiko, Chance<br />

Wert<br />

Wert BRD<br />

Sachsen<br />

alte SWOT<br />

alte SWOT<br />

Basisjahr<br />

alt<br />

Quelle alt<br />

% 100 100 2005 DG-ENV<br />

15 Wassernutzung Anteil LF mit Bewässerung % - 0,25 2003<br />

16<br />

Schutzwälder –<br />

hauptsächlich<br />

Boden und Wasser<br />

Anteil Wasserschutzgebiete<br />

unter Wald<br />

% 22,6 12,3 2000/2002<br />

Eurostat /<br />

FSS,<br />

StaLaSn<br />

2002<br />

MCPFE, SN<br />

SBS 2006<br />

17 a Bevölkerungsdichte Bevölkerungsdichte EW/km² 231 235 2003<br />

Eurostat,<br />

StaLaSn<br />

b<br />

Bevölkerungsdichte im<br />

ländlichen Raum<br />

EW/km²<br />

18 a Altersstruktur Anteil der Bevölkerung 0-14J. % Ländliche Räume: Risiko 15,5 11,9 2001<br />

Eurostat,<br />

StaLaSn<br />

b Anteil der Bevölkerung 15-64 J. % 67,8 68,8 2001<br />

Eurostat,<br />

StaLaSn<br />

d Anteil der Bevölkerung >=65 J. % 16,6 19,3 2001<br />

Eurostat,<br />

StaLaSn<br />

e<br />

Anteil der Bevölkerung 0-14J. im<br />

ländlichen Raum<br />

% - 10,4** 2006<br />

SN LfL,<br />

StaLaSn<br />

f<br />

Anteil der Bevölkerung 15-64 J.<br />

im ländlichen Raum<br />

% - 66,3** 2006<br />

SN LfL,<br />

StaLaSn<br />

g<br />

Anteil der Bevölkerung >=65 J.<br />

im ländlichen Raum<br />

% - 23,3** 2006<br />

SN LfL,<br />

StaLaSn<br />

19 a Wirtschaftsstruktur<br />

Anteil der Bruttowertschöpfung<br />

im Primärsektor<br />

% 1,10 1,3 2002-2003<br />

Eurostat,<br />

StaLaSn,<br />

VGR 2003<br />

b<br />

c<br />

d<br />

e<br />

f<br />

20 a Beschäftigungsstruktur<br />

b<br />

c<br />

d<br />

e<br />

f<br />

*<br />

**<br />

Anteil der Bruttowertschöpfung<br />

im Sekundärsektor<br />

Anteil der Bruttowertschöpfung<br />

im Tertiärsektor<br />

Anteil der Bruttowertschöpfung<br />

im Primärsektor im ländlichen<br />

Raum<br />

Anteil der Bruttowertschöpfung<br />

im Sekundärsektor im ländlichen<br />

Raum<br />

Anteil der Bruttowertschöpfung<br />

im Tertiärsektor im ländlichen<br />

Raum<br />

Anteil Erwerbstätige im<br />

Primärsektor<br />

Anteil Erwerbstätige im<br />

Sekundärsektor<br />

Anteil Erwerbstätige im<br />

Tertiärsektor<br />

Anteil Erwerbstätige im<br />

Primärsektor im ländlichen Raum<br />

Anteil Erwerbstätige im<br />

Sekundärsektor im ländlichen<br />

Raum<br />

Anteil Erwerbstätige im<br />

Tertiärsektor im ländlichen Raum<br />

% 29,00 28,3 2002-2003<br />

% 69,90 70,4 2002-2003<br />

%<br />

%<br />

%<br />

% 2,40 2,5 2002<br />

% 27,80 28,8 2002<br />

% 69,70 68,7 2002<br />

Leitindikator<br />

wenn in der Erstfassung des EPLR keine Daten vorhanden waren, sind Werte aus der Fassung 03.08.2009 eingefügt<br />

%<br />

%<br />

%<br />

Angaben ursprüngliche<br />

SWOT (EPLR 05.09.2007, Kap. 3.1.6)<br />

Eurostat,<br />

StaLaSn,<br />

VGR 2003<br />

Eurostat,<br />

StaLaSn,<br />

VGR 2003<br />

Eurostat, GD-<br />

AGRI,<br />

StaLaSn /<br />

Arbeitsmarkt<br />

2003<br />

Eurostat, GD-<br />

AGRI,<br />

StaLaSn /<br />

Arbeitsmarkt<br />

2003<br />

Eurostat, GD-<br />

AGRI,<br />

StaLaSn /<br />

Arbeitsmarkt<br />

2003<br />

12 von 14


<strong>Anhang</strong> 3.1.1<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Aktualisierung der gemeinsamen Basisindikatoren nach <strong>Anhang</strong> VIII der Verordnung (EG) Nr. 1974/2006<br />

Kontextbezogene Indikatoren 21-23, Teil I<br />

Basisindikator Messwert <strong>für</strong> Sachsen Einheit Bewertung alte SWOT<br />

21 a Langzeitarbeitslosigkeit<br />

b<br />

c<br />

aa<br />

22 a Bildungsstand<br />

b<br />

aa<br />

SN Anteil Langzeitarbeitslose<br />

(>12 Monate) an Arbeitslosen<br />

SN Anteil weiblicher<br />

Langzeitarbeitsloser<br />

(>12 Monate) an Arbeitslosen<br />

SN Anzahl unter 25 jähriger<br />

Langzeitarbeitsloser<br />

(>12 Monate)<br />

SN Anteil Langzeitarbeitslose<br />

(>12 Monate) an Arbeitslosen<br />

im ländlichen Raum<br />

Anteil der Bevölkerung (25-64<br />

Jährige) mit mittlerem oder<br />

höherem Bildungsabschluss<br />

Anteil weiblicher Bevölkerung mit<br />

mittlerem oder höherem<br />

Bildungsabschluss<br />

Anteil der Bevölkerung (25-64<br />

Jährige) mit mittlerem oder<br />

höherem Bildungsabschluss im<br />

ländlichen Raum<br />

Bereich sowie<br />

Stärke, Schwäche, Risiko, Chance<br />

Wert 2006<br />

BRD<br />

Wert 2006<br />

Sachsen<br />

Basisjahr Quelle 2006<br />

% 5,7 10,4 2006 Eurostat<br />

% 5,3 36,1 2006<br />

n 48.664 - 2006<br />

BA /<br />

Arbeitsmarkt<br />

2006<br />

BA /<br />

Arbeitsmarkt<br />

2006<br />

% - 36,1 2007 StaLaSn<br />

% - 95,2 2006 StaLaSn<br />

% - 80,4 2006 StaLaSn<br />

% - 95,8 2006 StaLaSn<br />

23 a Internetinfrastruktur DSL coverage % 83,7 82,9 2006<br />

b DSL coverage rural areas % 77,0 74,4 2006<br />

*<br />

Leitindikator<br />

Werte 2006<br />

Breitbandatlas<br />

BMWI<br />

Abgeleitet<br />

Breitbandatlas<br />

BMWI<br />

13 von 14


<strong>Anhang</strong> 3.1.1<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Aktualisierung der gemeinsamen Basisindikatoren nach <strong>Anhang</strong> VIII der Verordnung (EG) Nr. 1974/2006<br />

Kontextbezogene Indikatoren 21-23, Teil II<br />

Basisindikator Messwert <strong>für</strong> Sachsen Einheit Bewertung alte SWOT<br />

21 a Langzeitarbeitslosigkeit<br />

b<br />

c<br />

aa<br />

22 a Bildungsstand<br />

b<br />

aa<br />

SN Anteil Langzeitarbeitslose<br />

(>12 Monate) an Arbeitslosen<br />

SN Anteil weiblicher<br />

Langzeitarbeitsloser (>12 Monate)<br />

an Arbeitslosen<br />

SN Anzahl unter 25 jähriger<br />

Langzeitarbeitsloser (>12 Monate)<br />

SN Anteil Langzeitarbeitslose<br />

(>12 Monate) an Arbeitslosen im<br />

ländlichen Raum<br />

Anteil der Bevölkerung (25-64<br />

Jährige) mit mittlerem oder<br />

höherem Bildungsabschluss<br />

Anteil weiblicher Bevölkerung mit<br />

mittlerem oder höherem<br />

Bildungsabschluss<br />

Anteil der Bevölkerung (25-64<br />

Jährige) mit mittlerem oder<br />

höherem Bildungsabschluss im<br />

ländlichen Raum<br />

Bereich sowie<br />

Stärke, Schwäche, Risiko,<br />

Chance<br />

Wert<br />

Wert BRD<br />

Sachsen<br />

alte SWOT<br />

alte SWOT<br />

Basisjahr<br />

alt<br />

% 4,9 42,8 2003<br />

% - 49,7 2003<br />

n 41.955 4.390 2003<br />

Quelle alt<br />

Eurostat, GD-<br />

AGRI,<br />

StaLaSn (1)<br />

Eurostat, GD-<br />

AGRI,<br />

StaLaSn (1)<br />

Eurostat, GD-<br />

AGRI,<br />

StaLaSn (1)<br />

% - 28,2** 2006 StaLaSn 2006<br />

% 83,9 55,8 2004<br />

% - 52,3 2004<br />

% - 74,4** 2006<br />

23 a Internetinfrastruktur DSL coverage % 54,0 55,9**<br />

b DSL coverage rural areas % 26,1**<br />

*<br />

**<br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

Bevölkerung 2005<br />

Einkommens- und Verbrauchsstudie<br />

Angaben ursprüngliche SWOT<br />

(EPLR 05.09.2007, Kap. 3.1.6)<br />

wenn in der Erstfassung des EPLR keine Daten vorhanden waren, sind Werte aus der Fassung 03.08.2009 eingefügt<br />

vorläufiges Ergebnis der Erfassung von 2004-2007, das den Daten von 1993-1997 (= 100) gegenübergestellt wird, siehe Tabellenblatt 2-Z1<br />

Arbeitsmarkt 2003<br />

2003<br />

SN 2006<br />

2003<br />

SN 2006<br />

Eurostat,<br />

StaLaSn (2)<br />

Eurostat,<br />

StaLaSn (2)<br />

StaLaSn /<br />

Mikrozensus<br />

Eurostat,<br />

StaLaSn (3)<br />

Eurostat,<br />

StaLaSn (3)<br />

14 von 14


<strong>Anhang</strong> 3.1.2<br />

Übersichten zur aktualisierten SWOT-Analyse<br />

SWOT Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft<br />

STÄRKEN Nummer Basisindikator<br />

Überwiegend günstige Bewirtschaftungsstrukturen und Flächenausstattung in den landwirtschaftlichen<br />

Unternehmen<br />

Regional gute bis mittlere Böden mit guten Ertragspotenzialen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der<br />

Betriebe<br />

Eine modernisierte, materiell – technische Basis in einigen Produktionsbereichen der Landwirtschaft und<br />

sektorspezifisch in der Ernährungswirtschaft<br />

Forstbetriebe mit zuwachsstarken Waldbeständen (aufgrund der Altersstruktur der Waldbestände) 6<br />

Waldproduktivität<br />

BC 4 Agrarstruktur<br />

B 7<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Bruttoanlageinvestition in der Land- und Forstwirtschaft;<br />

Fischerei<br />

BC 6 Waldproduktivität<br />

BC 12 Waldflächenentwicklung<br />

hohes Qualifikationsniveau der Beschäftigten in der Landwirtschaft 4* Ausbildung in der LW B 4 Ausbildung in der Landwirtschaft<br />

Eigenkapitalschwäche und hoher Pachtflächenanteil in landwirtschaftlichen Unternehmen<br />

SCHWÄCHEN Nummer Basisindikator<br />

Geringe Wertschöpfung je Erwerbstätigem B 6 Arbeitsproduktivität in der Landwirtschaft<br />

Kaum regionale Wirtschaftskreisläufe, die die Wertschöpfung in der Region selbst sichern<br />

Geringer Selbstversorgungsgrad mit in Sachsen produzierten tierischen Agrarprodukten und Produkten des<br />

ökologischen Landbaus<br />

Geringe Produktivität in den Unternehmen B 6 Arbeitsproduktivität in der Landwirtschaft<br />

Überdurchschnittlich hohe Erwerbslosigkeit und fehlende Einkommensmöglichkeiten infolge des<br />

landwirtschaftlichen Strukturwandels<br />

geringe Bruttojahresverdienste<br />

B 3 Arbeitslosigkeit<br />

rückläufige Beschäftigtenzahlen B 8 Entwicklung der Erwerbstätigkeit im Primärsektor<br />

Kleinflächig parzellierter privater Waldbesitz mit häufig unzureichender Walderschließung BC 5 Forststruktur<br />

Nur ca. 30% der Waldbesitzer bewirtschaften derzeit ihren Wald aktiv, deshalb ungenutzte Potenziale bezüglich<br />

der Nutzung nachwachsender Rohstoffe und der sich daraus ergebenden Beschäftigungs- und<br />

Einkommensmöglichkeiten<br />

Hoher Veralterungsgrad und daraus resultierender Modernisierungsbedarf des Anlagevermögens in einigen<br />

Produktionsbereichen der Landwirtschaft<br />

B 7<br />

Bruttoanlageinvestition in der Land- und Forstwirtschaft,<br />

Fischerei<br />

1 von 6


<strong>Anhang</strong> 3.1.2<br />

Übersichten zur aktualisierten SWOT-Analyse<br />

SWOT Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft<br />

CHANCEN Nummer Basisindikator<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Starkes Wachstum der Ernährungswirtschaft B 13 Wirtschaftsentwicklung in der Ernährungsindustrie<br />

Stärkung der unternehmerischen Handlungsfreiheit durch die GAP<br />

Erschließungspotential vion Nutzungsreserven im Privatwald. Diese Nutzungsreserven stellen eine Chance <strong>für</strong><br />

eine höhere Wertschöpfung im ländlichen Raum dar.<br />

BC 5 Forststruktur*<br />

Noch ungenutzte Möglichkeiten zur Produktion von nachwachsenden Rohstoffen B 25 Klimawandel: LF zur Erzeugung erneuerbarer Energien<br />

Vorhandenes Wertschöpfungspotenzial/Marktchancen <strong>für</strong> Qualitätsprodukte und Spezialitäten<br />

Möglichkeiten <strong>für</strong> Synergien bei räumlicher Nähe von Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft<br />

Vorhandene Rationalisierungspotenziale zur Erhöhung der Produktivität und der Wettbewerbsfähigkeit in<br />

landwirtschaftlichen und Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen<br />

Kapazitätserweiterungen in der Tierproduktion B 7<br />

Nicht ausgeschöpftes Nutzungspotenzial in der Waldwirtschaft bei steigender Nachfrage nach einheimischen<br />

Hölzern sowohl <strong>für</strong> stoffliche als auch energetische Verwertung<br />

Zentrale Lage im gesamteuropäischen Binnenmarkt nach der EU-Osterweiterung (Brückenfunktion)<br />

Ausbaupotenzial bisher weniger genutzter Direktvermrktungswege (Frei-Haus-Lieferungen, Internet,<br />

Bestellservice sowie Filialverkauf)<br />

B 8<br />

Bruttoanlageinvestition in der Land- und Forstwirtschaft,<br />

Fischerei<br />

Klimawandel: Nawaro-Produkte in der Land- und<br />

Forstwirtschaft<br />

Hohes Innovations- und Forschungspotenzial B 30 Entwicklung der Selbständigkeit<br />

RISIKEN Nummer Basisindikator<br />

Liberalisierung der Märkte bedingen zunehmenden Kostendruck B 6 Arbeitsprod. in der Landwirtschaft<br />

Nachhaltig steigende Energiepreise<br />

Sich beschleunigender Klimawandel mit negativen Auswirkungen auf den Waldzustand und auf die<br />

Standortbedingungen <strong>für</strong> die Landwirtschaft Konkurrenz, Wettbewerb, Lohndruck durch EU-Osterweiterung<br />

B 25 Klimawandel: LF zur Erzeugung erneuerbarer Energien<br />

Konkurrenz, Wettbewerb, Lohndruck durch EU-Osterweiterung B 1 Wirtschaftsentwicklung<br />

geringe Einkommensmöglichkeit in der Landwirtschaft verstärkt Abwanderung junger Leute B 34 Wanderungsbilanz<br />

mangelnde Finanzkraft des Ernährungsgewerbes <strong>für</strong> Werbung, Investitionen sowie höhere innerbetriebliche<br />

Verarbeitungskapazitäten<br />

z. T schadhafter Zustand der Waldwege<br />

B 11 Bruttoanlageinvestition in der Ernährungswirtschaft<br />

weiterhin hoher Rationalisierungsdruck in der Landwirtschaft B 6 Arbeitsprod. in der Landwirtschaft<br />

Abhängigkeit der Landwirte von stark schwankenden Erlösen der landwirtschaftlichen Urproduktion B 9 Wirtschaftsentwicklung im Primärsektor<br />

* zusätzlicher Indikator oder geänderte Einschätzung gegenüber der ursprüngl. SWOT im EPLR<br />

2 von 6


<strong>Anhang</strong> 3.1.2<br />

Übersichten zur aktualisierten SWOT-Analyse<br />

SWOT <strong>Umwelt</strong> und Landbewirtschaftung<br />

STÄRKEN Nummer Basisindikator<br />

Wertvolle Lebensärume, Biotope und Arten von europäischer Bedeutung BC 10 Natura 2000 Gebiete<br />

Vielfältige naturräumliche Ausstattung B 18 Biodiversität: LF mit hohem Naturwert<br />

Deutliche Verbesserung der <strong>Umwelt</strong>qualität seit den neunziger Jahren B 21 Wasserqualität<br />

rückläufiger Trend seit den 1990er Jahren aufgrund gesunkener Viehbestände und Investitionen in<br />

immissionsverringernde Lager- und Ausbringeverfahren<br />

Hoher Anteil geschädigter Waldbestände veringert den Zuwachs und das Vorratsvolumen<br />

zusätzl.<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Luftbelastung durch Ammoniak-Emissionen aus der<br />

Landwirtschaft*<br />

SCHWÄCHEN Nummer Basisindikator<br />

zusätzl.<br />

BC 13<br />

Nur langsame Zunahme der Flächen <strong>für</strong> ökologischen Landbau, Zielsetzung wird nicht erreicht B 23 Ökolandbau<br />

Gesundheitszustand des Waldes*<br />

Anhaltende Gefärdung bzw. negative Tendenzen bei Landschafts- und Artenvielfalt B 18 Biodiversität: LF mit hohem Naturwert<br />

Anhaltende Gefärdung bzw. negative Tendenzen bei Landschafts- und Artenvielfalt B 17 Biodiversität: Vogelpopulation der Agrarlandschaft<br />

Stoffliche Belastungen der Böden, Erreichung des guten Zustands vieler Wasserkörper unwahrscheinlich/unklar B 21 Wasserqualität<br />

relativ hoher Anteil LF mit natürlichen Nachteilen B 8 Benachteiligte Gebiete<br />

relativ hoher Anteil an Flächen mit Erosionsgefährdung B 22 Boden: Risikogebiete <strong>für</strong> Bodenerosion<br />

keine bedeutende Verringerung der Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft B 26<br />

Klimawandel: Treibhausgasemissionen der<br />

Landwirtschaft*<br />

3 von 6


<strong>Anhang</strong> 3.1.2<br />

Übersichten zur aktualisierten SWOT-Analyse<br />

SWOT <strong>Umwelt</strong> und Landbewirtschaftung<br />

CHANCEN Nummer Basisindikator<br />

Landesweites Schutzgebietssystem zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt BC 10a Natura 2000 Gebiete<br />

Schlechter Gesundheitszustand führt zur Beschleunigung des Waldumbaus und zur Anpassung an den<br />

Klimawandel<br />

zusätzl.<br />

BC 13<br />

Nicht ausgeschöpftes Portenzial zur Ausweitung des ökologischen Landbaus B 23 Ökolandbau<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Gesundheitszustand des Waldes*<br />

B 25 Klimawandel: Nawaro auf stillgelegten Flächen**<br />

RISIKEN Nummer Basisindikator<br />

Weitere Zunahme der Produktionsintensität auf ertragreichen und Nutzungsaufgabe auf ertragsschwachen<br />

Standorten<br />

B 18 Biodiversität: LF mit hohem Naturwert<br />

Gefahr durch Hochwasser BC 7 Flächennutzung<br />

Verlust positiver Effekte <strong>für</strong> die biologische Vielfalt (Nahrungs-, Rückzugsräume) durch Aufhebung der<br />

Flächenstilllegung<br />

* zusätzlicher Indikator oder geänderte Einschätzung gegenüber der ursprüngl. SWOT im EPLR<br />

** mit dem Wegfall der Stilllegungspflicht seit 2008 kann dieser Basisindikator nicht mehr erfasst werden.<br />

zusätzl. Stilllegungsfläche*<br />

4 von 6


<strong>Anhang</strong> 3.1.2<br />

Übersichten zur aktualisierten SWOT-Analyse<br />

SWOT Ländlicher Raum<br />

Ein hoher Anteil an historisch wertvollen Gebäuden und Siedlungsensembles in den Dörfern<br />

STÄRKEN Nummer Basisindikator<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Ein hoher Anteil an Dörfern mit einem integrierten Örtlichen Entwicklungskonzept B 36 Entwicklung von Lokalen Aktionsgruppen<br />

Vergleichsweise gute Ausstattung mit sozialen Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen in Orten über 2000<br />

Einwohner<br />

B 34 Wanderungsbilanz<br />

Reichtum an ländlichem Kulturerbe und wertvolle Flächen <strong>für</strong> den Arten- und Biotopschutz B 18 Biodiversität: LF mit hohem Naturwert<br />

Gute Erfahrungen mit dem bottom up-Ansatz bei der integrierten ländlichen Entwicklung<br />

großzügiger Lebensraum insbesondere <strong>für</strong> junge Familien<br />

hohe Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement, starke Vereinslandschaft B 35 Lebenslanges Lernen in ländlichen Räumen<br />

Verkehrsgünstige Lage vieler Gewerbegebiete an wichtigen Verkehrstrassen<br />

SCHWÄCHEN Nummer Basisindikator<br />

Stagnation des Einkommensanteil aus landwirtschaftlicher Urproduktion B 6 Arbeitsproduktivität in der Landwirtschaft<br />

Ausdünnung sozialer, kultureller und Versorgungsinfrastruktur B 34 Wanderungsbilanz<br />

Hohe Arbeitslosigkeit B 3 Arbeitslosigkeit<br />

Brachliegende Humanressourcen besonders bei Älteren B 35 Lebenslanges Lernen in ländlichen Räumen<br />

Teilweise sehr schlechter Zustand der Straßenverkehrsinfrastruktur<br />

Unzureichendes Angebot an Planung, Beratung und Manage-ment <strong>für</strong> Naturschutzmaßnahmen<br />

mangelnde Erschließung und Entwicklung des ländlichen Kulturerbes<br />

mangelnde Qualifikation leitender ehrenamtlicher Akteure in der Integrierten Ländlichen Entwicklung<br />

Unzureichend entwickelte Freiräume und leerstehende Gebäude in den Dörfern<br />

Infrastruktur- und Vermarktungsdefizite im Tourismusbereich B 31 Tourismusinfrastr. in ländlichen Räumen<br />

5 von 6


<strong>Anhang</strong> 3.1.2<br />

Übersichten zur aktualisierten SWOT-Analyse<br />

SWOT Ländlicher Raum<br />

CHANCEN Nummer Basisindikator<br />

Erschließung neuer Einkommensquellen in den landwirtschaftlichen Unternehmen durch Diversifizierung B 27 Landwirte mit Nebenerwerbstätigkeit<br />

stärkeres Nutzung des integrierten Ansatzes auf regionaler Ebene<br />

starke Nachfrage nach Beschäftigungs- und Erwerbsmöglichkeiten B 2 Erwerbstätigenquote<br />

hoher Anteil leer stehender Gebäude, die zur Umnutzung zur Verfügung stehen<br />

Potenziale <strong>für</strong> Ausbau des produzierenden Gewerbes und des Tourismus B 29<br />

Ausbau von regionalen Wertschöpfungsketten<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Wirtschaftliche Entwicklung des Nichtlandwirtschaftlichen<br />

Sektors<br />

Erschließung brachliegender Humanressourcen B 35 Lebenslanges Lernen in ländlichen Räumen<br />

Sicherung des Betriebes sozialer Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen durch Funktionsanreicherung B 34 Wanderungsbilanz<br />

Beitrag der Naturschutzmaßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung und Wertschöpfung im ländlichen Raum<br />

(Stärkung der Wirtschafts-kraft z.B. im Tourismus)<br />

An die lokale Situation angepasste Möglichkeiten zur ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung<br />

RISIKEN Nummer Basisindikator<br />

Infrastrukturdefizite in den Ortslagen und bei Gemeindeverbindungstraßen in Baulast der Gemeinden<br />

Allgemeine nachteilige, aber regional sehr unterschiedliche demographische Entwicklung (Entleerung und<br />

Überalterung)<br />

B 34 Wanderungsbilanz<br />

BC 18 Altersstruktur<br />

unzureichende soziokulturelle Infrastruktur B 34 Wanderungsbilanz<br />

Hohe Infrastrukturkosten<br />

hohe individuelle Transportkosten<br />

Verlust der Multifunktionalität der Dörfer B 31 Tourismusinfrastr. in ländlichen Räumen<br />

geringe Finanzkraft der Kommunen<br />

geringe Finanzkraft der Vereine<br />

Landwirtschaft regional oft wichtigster Arbeitgeber<br />

B 8 Entwicklung der Erwerbstätigkeit im Primärsektor<br />

B 20 Beschäftigungsstruktur<br />

6 von 6


<strong>Anhang</strong> 5.3:<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Anteilige Verteilung der geplanten Mittel 2007 – 2013 auf Schwerpunkte und Maßnahmen<br />

Schwerpunkte / Maßnahmen<br />

Öffentl. Ausgaben<br />

2007- 2013<br />

gesamt*<br />

Anteilige Verteilung der Mittel<br />

am<br />

Gesamtvolumen<br />

innerhalb des<br />

jew. Schwerpunkts<br />

Schwerpunkt 1 EURO % %<br />

113 Vorruhestand (Altverpflichtungen) 14.389.789 1,13 5,0<br />

121 Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe 260.223.061 20,39 91,1<br />

124<br />

125<br />

132<br />

133<br />

Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer<br />

Produkte, Verfahren und Technologien<br />

Verbesserung und Ausbau der Infrastruktur<br />

im Zusammenhang mit der Entwicklung und<br />

Anpassung der Land- und Forstwirtschaft<br />

Teilnahme der Landwirte an Lebensmittelqualitätsregelungen<br />

Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen<br />

2.400.000 0,19 0,8<br />

5.000.000 0,39 1,8<br />

600.000 0,05 0,2<br />

3.000.000 0,24 1,1<br />

Summe Schwerpunkt 1 285.612.850 22,38 100<br />

Schwerpunkt 2<br />

211<br />

212<br />

Zahlungen <strong>für</strong> naturbedingte Nachteile in<br />

Berggebieten<br />

Zahlungen <strong>für</strong> naturbedingte Nachteile in<br />

anderen Gebieten mit Benachteiligung<br />

1.500.000 0,12 0,4<br />

110.000.000 8,62 26,3<br />

214 Zahlungen <strong>für</strong> Agrarumweltmaßnahmen 230.771.944 18,09 55,2<br />

221<br />

223<br />

Erstaufforstung landwirtschaftlicher<br />

Flächen<br />

Erstaufforstung nicht-landwirtschaftlicher<br />

Flächen<br />

25.075.000 1,97 6,0<br />

730.000 0,06 0,2<br />

227 Beihilfen <strong>für</strong> nichtproduktive Investitionen 49.923.864 3,91 11,9<br />

Summe Schwerpunkt 2 418.000.808 32,76 100<br />

Schwerpunkt 3<br />

311<br />

Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen<br />

Tätigkeiten<br />

7.500.000 0,59 1,5<br />

313 Förderung des Fremdenverkehrs 11.900.000 0,93 2,4<br />

321<br />

Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung<br />

143.091.531 11,21 28,9<br />

322 Dorferneuerung und –entwicklung 254.924.228 19,98 51,6<br />

323<br />

341<br />

Erhaltung und Verbesserung des<br />

ländlichen Erbes<br />

Kompetenzentwicklung, Sensibilisierung bei<br />

Ausarbeitung und Umsetzung einer lokalen<br />

Entwicklungsstrategie<br />

66.900.000 5,24 13,5<br />

10.000.000 0,78 2,0<br />

Summe Schwerpunkt 3 494.315.759 38,74 100<br />

1 von 2


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Schwerpunkt 4 EURO % %<br />

411 Wettbewerbsfähigkeit 2.368.224 0,19 4,2<br />

413 Lebensqualität /Diversifizierung 44.996.245 3,53 78,8<br />

421<br />

431<br />

Transnationale und gebietsübergreifende<br />

Zusammenarbeit<br />

Betreiben der LAG, Kompetenzentwicklung<br />

und Sensibilisierung<br />

2.500.000 0,20 4,4<br />

7.201.156 0,56 12,6<br />

Summe Schwerpunkt 4 57.065.625 4,74 100<br />

Technische Hilfe 21.000.000 1,65<br />

Gesamtsumme 1.275.995.042 100<br />

* gemäß Indikative Finanzplanung zum EPLR in Sachsen 2007-2013, 3. Änderung, genehmigte Fassung vom 15.12.2009<br />

2 von 2


<strong>Anhang</strong> 6.1:<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Kapitel 6.1 (Langversion): Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe<br />

(Maßnahme 121)<br />

INDIKATORENÜBERSICHT zu Code 121<br />

Indikator<br />

Outputindikatoren<br />

Anzahl geförderter landwirtschaftlicher Unternehmen [n]<br />

NACH:<br />

Geschlecht des Betriebsinhabers<br />

Rechtsform des Betriebes<br />

Alter des Betriebsinhabers<br />

Förderschwerpunkt<br />

Produktionszweig<br />

Zielwert*<br />

2007 - 2013<br />

1.490 (HC: +58;<br />

EU-KP: +20)<br />

Anzahl geförderter Einzelvorhaben [n] 2.175 (HC: +81;<br />

EU-KP: +28)<br />

Gesamtinvestitionsvolumen der geförderten<br />

Unternehmen<br />

NACH Art der Investition und<br />

Produktionszweig [Mio. EURO]<br />

Ergebnisindikatoren<br />

Anzahl der Betriebe, die höhere Wertschöpfung je Flächeneinheit<br />

durch weitere betriebliche Aufbereitungs-,<br />

Verarbeitungs- oder Vermarktungsstufe erreichen [n]<br />

Steigerung des Arbeitseinkommens je AK in den geförderten<br />

landwirtschaftlichen Betrieben im ZIEL zum bisherigen<br />

IST (nur bei großen Investitionen über 100<br />

Tsd. EURO) [EURO/AK]<br />

627 Mio. EURO<br />

(HC: +34;<br />

EU-KP: +11)<br />

100 Betriebe<br />

1.000 EURO/AK<br />

Anzahl geschaffener Arbeitsplätze [n] 257 (HC: 0;<br />

EU-KP: 0)<br />

Anzahl gesicherter Arbeitsplätze [n] 2.769 (HC: +151;<br />

EU-KP: +52)<br />

Zunahme der Bruttowertschöpfung der geförderten Betriebe<br />

[EURO]<br />

Anzahl der geschaffenen bzw.<br />

gesicherten Ausbildungsplätze im Unternehmen [n]<br />

Anzahl der Betriebe / Unternehmen, die neue Erzeugnisse<br />

bzw. Techniken eingeführt haben [n]<br />

20.000 EURO x<br />

1.490 Betriebe<br />

Umsetzungsstand<br />

2007 - 2009<br />

Auszahlungsdaten<br />

Zielerreichung<br />

bis 2009 (%)<br />

bezogen auf<br />

Auszahlungsdaten<br />

238 16 %<br />

257 12 %<br />

150,1 Mio.<br />

EURO<br />

24 %<br />

8 8 %<br />

14.472<br />

EURO / AK<br />

1.447 %<br />

2.146 71 %<br />

k.A.<br />

100 k.A.<br />

100 Betriebe<br />

* Quelle: ELER Sachsen 2007 – 2013, 3. Änderung vom 30.06.2009, genehmigte Fassung vom 15.12.2009.<br />

8 8 %<br />

1 von 23


Beschreibung der Maßnahme<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Die Maßnahme „Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe“ dient wesentlich der Verbesserung<br />

der Produktivität/Rentabilität in der Landwirtschaft durch Umstrukturierung und Weiterentwicklung<br />

des Sachkapitals. 1 Eine besondere Bedeutung kommt im Freistaat Sachsen<br />

der Unterstützung einer „wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten<br />

und multifunktionalen Landwirtschaft“ 2 durch die Förderung investiver Maßnahmen zu.<br />

Schwerpunkte der geförderten Produktionsrichtungen erstrecken sich dabei besonders auf<br />

arbeitsintensive Zweige wie die tierische Erzeugung sowie den Gartenbau.<br />

Umsetzungsstand der Maßnahmendurchführung<br />

Darstellung und Bewertung der maßnahmenspezifischen Inputs: Inanspruchnahme<br />

der finanziellen Mittel<br />

Die Darstellung und Bewertung der maßnahmenspezifischen Inputs berücksichtigt die bis<br />

Ende 2009 erfolgten Zahlungen. Da der Umsetzungsstand der Bewilligungen insbesondere<br />

aufgrund des verzögerten Anlaufens des Programms deutlich weiter fortgeschritten ist, soll<br />

der Stand der Bewilligungen per 31.12.2009 ebenfalls im Rahmen der Halbzeitbewertung der<br />

Maßnahmen berücksichtigt werden. Auf diese Weise kann ein klareres Bild zum Verlauf der<br />

Förderung gegeben werden.<br />

Analyse der Auszahlungsdaten<br />

Auszahlungen im Maßnahmencode 121 erfolgten erstmals im Jahr 2008.<br />

Im Zeitraum 2007 bis 2009 sind 257 Vorhaben3 von 238 Unternehmen gefördert worden.<br />

Hierbei handelt es sich überwiegend um Baumaßnahmen, die über mehrere Jahre durchgeführt<br />

werden. Für diese Förderfälle entstanden in dem Zeitraum öffentliche Ausgaben in Höhe<br />

von 41,6 Mio. EURO, durch die ein förderfähiges Investitionsvolumen von rund 150<br />

Mio. EURO generiert wird. 4 Bezogen auf das anvisierte förderfähige Investitionsvolumen der<br />

Maßnahme von 627 Mio. EURO ergibt sich hierdurch ein Umsetzungsstand von 24 %, bezogen<br />

auf die anvisierte Gesamtzahl der Förderfälle beträgt der Umsetzungsstand hingegen<br />

rund 12 %.<br />

Eine Analyse der Auszahlungen zeigt zudem, dass ein Großteil der bis Ende 2009 durchgeführten<br />

Projekte in den folgenden Bereichen stattgefunden hat: 5<br />

− Geflügelhaltung (40,22 % der bis Ende 2009 privat investierten Mittel)<br />

− Mischbetriebe (18,07 % der bis Ende 2009 privat investierten Mittel)<br />

− Milchviehhaltung (15,73 % der bis Ende 2009 privat investierten Mittel)<br />

1 Nationaler Strategieplan <strong>für</strong> die Entwicklung der ländlichen Räume bis 2013, S. 35. unter:<br />

http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Landwirtschaft/Laendliche-<br />

Raeume/KonzepteStrategien/natStrategieplan.html Stand: 20.07.2010<br />

2 Förderrichtlinie Land- und Ernährungswirtschaft - RL LuE/2007.<br />

3 Ein einzelnes Investitionsvorhaben der geförderten Betriebe wird definiert über den jeweiligen Fördergegenstand der Maßnahme.<br />

So kann ein einzelner Betrieb verschiedene Vorhaben beantragen, z.B. im Bereich Gartenbau vs. Bereich Nutztierhaltung.<br />

Ein einzelnen Investitionsvorhaben kann seinerseits mehrere Einzelinvestitionen beinhalten. So kann sich ein einzelnes<br />

Vorhaben im Bereich der Nutztierhaltung z.B. auf die Einzelinvestitionen der Errichtung eines Stalls zur Nutztierhaltung<br />

sowie den hierzu komplementären Kauf von Technik <strong>für</strong> die Innenwirtschaft erstrecken.<br />

4 Vgl. Monitoringdaten: Tabelle O.121(1) (Outputindikatoren CMEF).<br />

5 Vgl. Monitoringdaten: Tabelle O.121(1) (Outputindikatoren CMEF).<br />

2 von 23


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Tabelle 1: Investitionen Maßnahme 121, nach ldw. Bereich und Investitionsart<br />

Landwirtschaftlicher<br />

Bereich<br />

Investitionsart<br />

Anzahl der genehmigten Anträge Öffentliche Ausgaben<br />

Ökologischer<br />

Landbau<br />

Konventioneller<br />

Landbau<br />

INSGESAMT ELER INSGESAMT<br />

Gesamtinvestitionsvolumen<br />

[EUR]<br />

Anteil Privat<br />

[EURO]<br />

Anteil Privat<br />

(%)<br />

Ackerbau<br />

Maschinen<br />

Gebäude<br />

NI<br />

NI<br />

10<br />

12<br />

10<br />

12<br />

253.853<br />

1.027.396<br />

338.471<br />

1.369.861<br />

1.255.708<br />

3.845.712<br />

917.237<br />

2.475.850<br />

0,85%<br />

2,28%<br />

Gartenbau<br />

Maschinen<br />

Gebäude<br />

NI<br />

NI<br />

2<br />

18<br />

2<br />

18<br />

15.395<br />

381.393<br />

20.526<br />

508.524<br />

73.365<br />

1.867.903<br />

52.839<br />

1.359.379<br />

0,05%<br />

1,25%<br />

Anbau von<br />

Dauerkulturen<br />

Gebäude 1 NI 1 58.806 78.408 196.020 117.612 0,11%<br />

Milchviehhaltung<br />

Maschinen<br />

Gebäude<br />

2<br />

5<br />

33<br />

52<br />

35<br />

57<br />

717.842<br />

7.009.031<br />

957.123<br />

9.345.375<br />

3.234.747<br />

26.408.475<br />

2.277.624<br />

17.063.100<br />

2,10%<br />

15,73%<br />

Mastviehhaltung Gebäude NI 1 1 592.190 789.586 1.994.883 1.205.296 1,11%<br />

Schweinehaltung<br />

Maschinen<br />

Gebäude<br />

NI<br />

NI<br />

1<br />

3<br />

1<br />

3<br />

17.798<br />

1.159.962<br />

23.730<br />

1.546.617<br />

79.100<br />

3.771.806<br />

55.370<br />

2.225.189<br />

0,05%<br />

2,05%<br />

Geflügelhaltung<br />

Gebäude<br />

Sonstiges<br />

2<br />

NI<br />

9<br />

NI<br />

11 7.949.890<br />

11.298<br />

10.599.853<br />

15.064<br />

54.221.136<br />

50.213<br />

43.621.283<br />

35.149<br />

40,22%<br />

0,03%<br />

Mischbetriebe Maschinen 4 32 36 861.070 1.148.094 4.003.720 2.855.626 2,63%<br />

(Ackerbau+Viehhal Gebäude 3 59 62 6.983.889 9.311.853 28.908.163 19.596.311 18,07%<br />

tung)<br />

Sonstiges NI 1 1 4.559 6.078 36.320 30.242 0,03%<br />

Sonstiges<br />

Maschinen<br />

Gebäude<br />

NI<br />

NI<br />

NI<br />

7 7<br />

14.355<br />

4.145.746<br />

19.140<br />

5.527.661<br />

63.828<br />

20.057.488<br />

44.688<br />

14.529.827<br />

0,04%<br />

13,40%<br />

INSGESAMT<br />

17 240 257 31.204.472 41.605.965 150.068.587 108.462.622 100,00%<br />

Quelle: CMEF-Outputindikatoren des ELER-Monitoring im Freistaat Sachsen 2010<br />

Während im Bereich der Milchviehhaltung eine große Anzahl Einzelbetriebe gefördert wurde<br />

(57 Einzelbetriebe, davon 5 ökologischer Landbau, 52 konventioneller Landbau), verteilt sich<br />

das Investitionsvolumen der Geflügelhaltung auf große Betriebe (11 Einzelbetriebe, davon 2<br />

ökologischer Landbau, 9 konventioneller Landbau). Der überwiegende Teil aller bis Ende<br />

2009 angezahlten Projekte entfällt auf Investitionen in Gebäude (73 % aller geförderten Investitionen).<br />

Analyse der Bewilligungsdaten<br />

Ausgehend von den bis Ende 2009 bewilligten Vorhaben lässt sich der folgende Trend feststellen:<br />

− Bis Ende 2009 wurden Anträge von 326 unterschiedlichen Betrieben bewilligt, dies<br />

entspricht einem Umsetzungsstand von 21,9 %.<br />

− Es werden 380 unterschiedliche Investitionsvorhaben 6 (Investitionen nach Fördergegenständen)<br />

durchgeführt. Diese untergliedern sich ihrerseits in 892 Einzelinvestitionen.<br />

− Das bis Ende 2009 bewilligte Investitionsvolumen beträgt 321 Mio. EURO, damit ergibt<br />

sich ein Umsetzungsstand von 51,2 %<br />

Insofern kann der Umsetzungsstand bezogen auf das bewilligte Investitionsvolumen zum<br />

Zeitpunkt der Halbzeitbewertung durchaus als zielführend betrachtet werden. Unter der Annahme<br />

einer ähnlichen Entwicklung <strong>für</strong> den weiteren Verlauf der Förderperiode ist davon<br />

auszugehen, dass die zuvor im EPLR definierten Ziele bzgl. des Umsetzungsstandes <strong>für</strong> die<br />

Anzahl der Vorhaben und geförderten Investitionsvolumina erreicht werden können. Ein anderes<br />

Bild zeichnet sich hingegen <strong>für</strong> die Zielsetzung ‚Gesamtzahl geförderter Unternehmen’<br />

sowie ‚Anzahl bewilligter Vorhaben’ ab. Hier erscheint vor dem Hintergrund des Umsetzungsstandes<br />

fraglich, ob die anvisierte Gesamtzahl an Zuwendungsempfängern und Vorhaben<br />

bis Ende der Förderperiode erreicht werden kann. Im Hinblick auf die zu erwartende<br />

Wirkung der Förderung kann dieser Aspekt insbesondere bezüglich der regionalen Verteilung<br />

geförderter Investitionen sowie der zu erwartenden Multiplikatorwirkung bedeutsam<br />

sein.<br />

6 Quelle: Vorhaben-ID der Investitionskonzepte.<br />

3 von 23


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Darstellung und Bewertung der maßnahmespezifischen Outputs, Ergebnisse<br />

und Wirkungen<br />

Analyse der Auszahlungsdaten<br />

Tendenziell vermittelt die bisherige Maßnahmenumsetzung den Eindruck, die vorab definierte<br />

Zielsetzung der Förderung von Investitionen insbesondere in arbeitsintensiven Bereichen<br />

– vornehmlich der Tierproduktion – gut zu erfüllen. So stellt insbesondere die Milchviehhaltung<br />

mit 92 Fördervorhaben (36 % aller Vorhaben) einen klaren Schwerpunkt dar. 7 Dies ist<br />

insofern als zielgenau zu betrachten, als insbesondere die Förderung der Milchviehbetriebe<br />

einen Schwerpunkt der Förderung darstellt. So soll die einzelbetriebliche Förderung die<br />

Milchvieh haltenden Betriebe insbesondere bei den Herausforderungen der bevorstehenden<br />

Konsolidierung in ihrem Sektor unterstützen.<br />

Abbildung 1: Prozentuale Verteilung der geförderten Betriebe 2007 bis 2009<br />

nach Hauptproduktionsrichtung (n = 238)<br />

38%<br />

4%<br />

3%<br />

2%<br />

0%<br />

9%<br />

8%<br />

36%<br />

0%<br />

Pflanzenproduktion<br />

Gartenbau<br />

Weinbau<br />

Dauerkulturen<br />

Milchkuhhaltung<br />

Tierproduktion (außer Milchkuhhaltung)<br />

Schweinehaltung<br />

Geflügelhaltung<br />

Gemischtbetriebe (Pflanzen- und<br />

Tierproduktion)<br />

Andere<br />

Quelle: Zusätzliche Outputindikatoren der ELER-Monitoringdaten <strong>für</strong> den Freistaat Sachsen 2007 – 2009<br />

Insgesamt entfallen 207 der bislang angezahlten Fördervorhaben zielkonform auf den Bereich<br />

der Tierproduktion, hierunter auf 99 Mischbetriebe (Ackerbau und Viehhaltung). Daraus<br />

ergibt sich ein Anteil von 87 % der Förderfälle, die auf Investitionen in der arbeitsintensiven<br />

Tierproduktion entfallen. Das angezahlte Investitionsvolumen im Bereich der Tierproduktion<br />

liegt bis Ende 2009 bei rund 123 Mio. EURO (81,7 % des angezahlten Gesamtinvestitionsvolumens).<br />

8<br />

Neben der Tierhaltung stellt die Förderung des Gartenbaus einen Schwerpunkt der Modernisierung<br />

landwirtschaftlicher Betriebe im Freistaat Sachsen dar. Hier zeigt sich jedoch, dass<br />

der Umsetzungsstand mit 8 % Gartenbautrieben an der Summe aller Förderfälle9 keinen<br />

klaren Schwerpunkt erkennen lässt.<br />

Betrachtet man die Fördergegenstände, so zeigt sich ein deutlicher Fokus bei der Förderung<br />

von Investitionen im Bereich Maschinen (33 % aller angezahlten Fördervorhaben) und Gebäude<br />

(63 %). Dieses Ergebnis entspricht den Erwartungen, da gerade Gebäude und Maschinen<br />

den größten Anteil unter den im EPLR festgeschriebenen Fördergegenständen<br />

7 Vgl. Monitoringdaten: Tabelle O.121(1) (Outputindikatoren CMEF)<br />

8 Die Ergebnisse der durchgeführten Betriebsleiterbefragung bestätigen den hohen Anteil geförderter Betriebe in diesem<br />

Bereich. Hier sind 35,4 % der befragten Unternehmen den Milchvieh- und Rinderzuchtbetrieben zuzuordnen.<br />

9 Quelle: Monitoringtabellen O.121 (1)<br />

4 von 23


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

ausmachen. 10 Mit Blick auf die Bewilligungen machen die Gebäudeinvestitionen ebenfalls<br />

den größten Anteil aus. So sind 54 % der bis Ende 2009 bewilligten Vorhaben den Investitionen<br />

in Gebäude zur Rinderhaltung zuzurechnen, 18 % aller bewilligten Vorhaben entfallen<br />

auf den Milchviehstallbau.<br />

Analyse der Bewilligungsdaten<br />

Betrachtet man perspektivisch die bis Ende 2009 bewilligten Vorhaben, so zeichnet sich ein<br />

vergleichbares Bild ab, indem 691 von 871 bewilligten Einzelinvestitionen (79 %) dem Bereich<br />

der Nutztierhaltung zuzurechnen sind, verbunden mit einem Investitionsvolumen in<br />

Höhe von 276 Mio. EURO (vgl. Tabelle 2).<br />

Tabelle 2: Bewilligungsstand der Fördervorhaben per 31.12.2009<br />

Fördergegenstand<br />

Anzahl der<br />

Vorhaben<br />

Anteil (%)<br />

Anzahl der Einzelinvestitionen<br />

Anteil (%)<br />

förderfähiges<br />

Investitionsvolumen<br />

[EURO]<br />

Nutztierhaltung 256 76% 691 78% 275.810.801<br />

Lager <strong>für</strong><br />

Wirtschaftsdünger 6 bis 9<br />

Monate<br />

15 4% 46 5% 15.225.424<br />

Gartenbau 22 7% 44 5% 4.405.511<br />

Regenerative Energien 9 3% 21 2% 15.103.725<br />

Technik Flüssigdung- /<br />

Stallmistausbringung<br />

Lagerung, Trocknung und<br />

Aufbereitung<br />

Verarbeitung und<br />

Vermarktung innerhalb<br />

<strong>Anhang</strong> | EG Vertrag<br />

18 5% 35 4% 3.786.349<br />

4 1% 6 1% 1.791.331<br />

8 2% 13 1% 874.284<br />

Innovative Spezialtechnik 1 0% 1 0% 73.780<br />

Plantagen<br />

Energiepflanzen<br />

2 1% 5 1% 151.954<br />

Spezialmaschinen<br />

Freilandgemüse, Heil-<br />

Duft- und<br />

Gewürzpflanzenanbau,<br />

Nawaro<br />

5 1% 9 1% 981.849<br />

SUMME 335 100% 892 100% 320.721.562<br />

Quelle: Eigene Darstellung basierend auf den Investitionskonzepten der Antragsteller, Bewilligungsstand per 31.12.2009<br />

Es entfällt ein deutlicher Schwerpunkt der bewilligten Vorhaben im Maßnahmecode 121 auf<br />

die Förderung im Bereich der Nutztierhaltung, die übrigen Fördergegenstände bewegen sich<br />

demgegenüber in marginalen Größenordnungen. Vor dem Hintergrund der im EPLR festgeschriebenen<br />

Vielfalt der Maßnahmenbereiche stellt sich somit die Frage der Zielgenauigkeit<br />

der gewählten Schwerpunkte im Hinblick auf die tatsächlich bestehenden Bedarfe. So kann<br />

die geringe Nachfrage im Bereich regenerativer Energien und Energiepflanzen teilweise auf<br />

die bereits in der vergangenen Periode erfolgte Förderung in diesem Bereich zurückgeführt<br />

werden. 11 Auffällig ist insbesondere die geringe Nachfrage im Bereich der innovativen Spezialtechnik.<br />

12<br />

10 Vgl. EPLR, S. 197<br />

11 Experten-Auskunft des Fachreferats 31 des SMUL, am 22.07.2010.<br />

12 Während der gemäß EPLR definierte Maßnahmenbereich A: Innovative, umweltschonende Spezialtechnik neben innovativen<br />

Vorhaben auch konventionelle Technikanschaffungen beinhaltet (Umsetzungsstand der zusätzlichen Outputindikatoren<br />

2007 – 2009: 30 Betriebe), zeigen die Daten der Investitionskonzepte, dass bis Ende 2009 tatsächlich nur ein Fördervorhaben<br />

bewilligt wurde, dass tatsächlich dem Bereich innovativer Spezialtechnik zuordenbar ist.<br />

5 von 23


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Die Untersuchung der regionalen Verteilung der Förderfälle auf Basis der Bewilligungen zeigt<br />

ein heterogenes Bild (vgl. Abbildung 2).<br />

Abbildung 2: Regionale Verteilung der geförderten Investitionen<br />

Quelle: Eigene Darstellung, basierend auf den Investitionskonzepten der Antragsteller, Bewilligungsstand per 31.12.2009<br />

Mit Fokus auf die Fördervolumina in benachteiligten Gebieten ergibt sich folgendes Bild:<br />

− Insgesamt werden 143 Einzelvorhaben in benachteiligten Gebieten 13 realisiert. Dabei<br />

wird ein Gesamtinvestitionsvolumen von 89.356.341 EURO generiert. Dies entspricht<br />

einem Anteil von rund 28 % des bewilligten förderfähigen Investitionsvolumens, das<br />

auf die Förderung in überwiegend benachteiligten Gebieten entfällt.<br />

− Hierunter sind Investitionen in den folgenden Landkreise am stärksten den benachteiligten<br />

Gebieten zuzuordnen:<br />

Erzgebirgskreis (87 % der geförderten Investitionen im Erzgebirgskreis entfallen<br />

auf überwiegend 14 benachteiligte Gebiete): 26 Investitionsvorhaben,<br />

10,6 Mio. EURO Investitionsvolumen<br />

Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (51,19 % der geförderten Investitionen in<br />

diesem Landkreis entfallen auf überwiegend benachteiligte Gebiete): 16 Investitionsvorhaben,<br />

10,2 Mio. EURO Investitionsvolumen<br />

13 Zur Definition benachteiligter Gebiete werden an dieser Stelle diejenigen Anträge hinzugezogen, deren ldw. Fläche über<br />

wiegend, d.h. zu mindestens 50 % im benachteiligten Gebiet liegen.<br />

14 LF liegen zu mindestens 50 % im benachteiligten Gebiet.<br />

6 von 23


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Vogtland (99,1 % der geförderten Investitionen in diesem Landkreis entfallen<br />

auf überwiegend benachteiligte Gebiete): 47 Vorhaben, 20,5 Mio. EURO Investitionsvolumen<br />

Die aufgeführten Fälle zeigen, dass ein nicht unerheblicher Anteil der Förderung in benachteiligten<br />

Gebieten stattfindet. So wird rund ein Drittel der bislang bewilligten Investitionsvorhaben<br />

in überwiegend benachteiligten Gebieten realisiert.<br />

Abbildung 3: Benachteiligte Gebiete im Freistaat Sachsen<br />

Quelle: Eigene Darstellung, basierend auf den Investitionskonzepten der Antragsteller, Bewilligungsstand per 31.12.2009<br />

Aufgeschlüsselt nach den einzelnen Landkreisen zeigt sich zudem, dass einige der vorgenannten<br />

Landkreise sowohl im Hinblick auf die Anzahl der Bewilligungen als auch auf die<br />

Höhe des Fördervolumens deutlich über dem Durchschnitt liegen (vgl. Abbildung 4).<br />

7 von 23


Abbildung 4: Investitionsvolumina nach Landkreisen<br />

in Mio. Euro<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

Mittelsachsen<br />

57,6<br />

52<br />

Erzgebirgskreis<br />

26<br />

55,1<br />

Meißen<br />

36<br />

42,6<br />

Bautzen<br />

27<br />

37,3<br />

Nordsachsen<br />

30<br />

36,6<br />

40<br />

Görlitz<br />

41<br />

21,4 20,7 20,4<br />

Vogtlandkreis<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Investitionsvolumen in Mio. Anzahl Betriebe<br />

20<br />

29<br />

14,5<br />

Zwickau<br />

Sächs. Schweiz-Osterzgebirge<br />

Leipzig<br />

27<br />

10,8<br />

Chemnitz, Stadt<br />

1<br />

7<br />

2,1 1,6<br />

Dresden, Stadt<br />

Durchschnitt<br />

Quelle: Eigene Darstellung, basierend auf den Investitionskonzepten der Antragsteller, Bewilligungsstand per 31.12.2009<br />

Für die Förderwirkung in benachteiligten Gebieten zeichnen die Ergebnisse insofern ein anderes<br />

Bild gegenüber dem bisherigen Umsetzungsstand ausgezahlter Fördermittel, 15 hier<br />

liegt der Anteil bei 36 % aller genehmigter Anträge, der Anteil am Gesamtinvestitionsvolumen<br />

bei 20,5 %.<br />

Tabelle 3: Outputindikator regionaler Verteilung Code 121<br />

Interventionsbereich<br />

28<br />

26,7<br />

Ökologischer Landbau Sonstiger Landbau INSGESAMT<br />

Benachteiligte Gebiete, die keine Berggebiete sind 9 87 96<br />

Sonstiges 8 153 161<br />

INSGESAMT 17 240 257<br />

Quelle: Outputindikatoren der ELER-Monitoringdaten 2007 – 2009<br />

Anzahl der genehmigten Anträge<br />

Im Hinblick auf die Zielsetzungen, die die untersuchten Betriebe mit der Förderung verfolgen,<br />

können die Ergebnisse der durchgeführten Betriebsleiterbefragung hinzugezogen werden.<br />

15 Quelle: Outputindikatoren der ELER-Monitoringdaten 2007 – 2009<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

Betriebe pro LK<br />

8 von 23


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Abbildung 5: Ziele der im Freistaat Sachsen geförderten Betriebe (Ergebnisse<br />

der Betriebsleiterbefragung)<br />

Quelle: eigene Darstellung auf Basis der durchgeführten Betriebsleiterbefragung<br />

Die Ergebnisse zeigen, dass durch die Investitionen überwiegend eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit<br />

verfolgt wird. Hiermit verbunden sind u.a. die Erzielung höherer Arbeitsproduktivität<br />

(Hauptziel <strong>für</strong> 41,8 % der Befragten), Kostensenkungen (Hauptziel <strong>für</strong> 36,7 %) und<br />

die Erzielung einer besseren Produktqualität (25,3 %). Die Verfolgung besserer Arbeitsbedingungen<br />

kann ebenfalls durchaus einen positiven Einfluss auf die Arbeitsproduktivität und<br />

damit mittelbar auf eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit haben. Besonders hervorzuheben<br />

ist demgegenüber insbesondere der hohe Anteil an Befragten, der die Verfolgung<br />

eines besseren Tierschutzes als Hauptziel der Förderung nannte (26,6 %).<br />

9 von 23


Beantwortung der maßnahmespezifischen Bewertungsfragen<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Es ist zu konstatieren, dass <strong>für</strong> einen Großteil der Förderfälle der Zeitpunkt der Halbzeitbewertung<br />

zu früh liegen dürfte, um anhand von Erfolgskennzahlen der Auflagenbuchführung<br />

bereits Rückschlüsse auf die Förderwirkung ziehen zu können. So liegen zum Zeitpunkt der<br />

Berichtslegung 2010 die Buchführungsergebnisse <strong>für</strong> die Wirtschaftsjahre 2007/08 und<br />

2008/09 vor. Aussagen, die sich auf quantifizierbare Kennzahlen der Auflagenbuchführung<br />

und Investitionskonzepte stützen, sollen dementsprechend kritisch gewürdigt werden. 16<br />

Neben einem Soll-Ist Vergleich und einem Vorher-Nachher-Vergleich wird auch ein Mit-<br />

Ohne-Vergleich im Rahmen der Maßnahmenbewertung durchgeführt. 17<br />

Bewertungsfrage 1: Inwieweit haben geförderte Investitionen zu einer besseren Nutzung<br />

der Produktionsfaktoren in landwirtschaftlichen Betrieben beigetragen?<br />

Vorgesehene Indikatoren:<br />

− Entwicklung des nachhaltigen Arbeitseinkommens (Ordentliches Ergebnis plus Personalaufwand<br />

in EURO/AK)<br />

− Zusätzlicher Ergebnisindikator „Steigerung des Arbeitseinkommens je AK“ IST (nur<br />

bei großen Investitionen über 100 Tsd. EURO) [EURO/AK]<br />

− Entwicklung der Arbeitsproduktivität in geförderten Betrieben [EURO/AK]<br />

− Entwicklung der Relativen Faktorentlohnung<br />

− Einschätzung zur Investitionswirkung auf die Entwicklung der Arbeitsproduktivität,<br />

Energieeinsparungen sowie eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen (qualitativ) 18<br />

− Einschätzung der Wirkung der Investitionsförderung zur Verbesserung der Voraussetzungen<br />

<strong>für</strong> betriebliches Wachstum (qualitativ) 19<br />

Eine verbesserte Nutzung der Produktionsfaktoren zeigt sich insbesondere durch einen Anstieg<br />

ihrer Produktivität. Die Betrachtung der Arbeitsproduktivität (Bruttowertschöpfung/AK)<br />

zeigt hierzu das nachfolgende Bild.<br />

16 Es ist festzustellen, dass im Hinblick auf den angestrebten Mit-Ohne-Vergleich die Datenlage insofern problematisch ist, als<br />

<strong>für</strong> die in 2008 geförderten Betriebe keine auswertbaren Buchführungsergebnisse <strong>für</strong> das Wirtschaftsjahr 2007/08 vorliegen.<br />

Zudem konnte auch nur ein Teil dieser bewilligten Betriebe in die Auswertungen aufgenommen werden, da die in der Vorwegbuchführung<br />

eingereichten Abschlüsse bzgl. des Wirtschaftsjahres (Ausgangsjahr) differieren. Vor dem Hintergrund,<br />

dass es sich nur bei den in 2008 bewilligten Betrieben um eine ausreichend große Stichprobe handelt, <strong>für</strong> die bereits weitere<br />

Buchführungsabschlüsse nach Förderung vorliegen, können diese Datenlücken in der Betrachtung nicht vollständig ausgeglichen<br />

werden.<br />

17 Als Vergleichsgruppe konnten Buchführungsergebnisse des Testbetriebsnetzes hinzugezogen werden. Es handelt sich<br />

dabei um eine Gruppe von 255 Betrieben, die seit 2003 keine Förderung mehr erhalten haben. Eine Gegenüberstellung der<br />

Teilaggregate dieser Betriebe, aufgeteilt nach Produktionsrichtung zeigt, dass z.T. erhebliche Differenzen in der Ausgangssituation<br />

zu den geförderten Betrieben bestehen. Gleichwohl kann die Gegenüberstellung eine geeignete Basis bilden, um<br />

Tendenzaussagen zur Förderwirkung ableiten zu können.<br />

18 Quelle: Ergebnisse der durchgeführten Betriebsleiterbefragung<br />

19 Quelle: Ergebnisse der durchgeführten Betriebsleiterbefragung<br />

10 von 23


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Abbildung 6: Entwicklung der Arbeitsproduktivität geförderter vs. nicht geförderter<br />

Betriebe (EURO/AK)<br />

60.000<br />

50.000<br />

40.000<br />

30.000<br />

20.000<br />

10.000<br />

0<br />

37.141<br />

19.772<br />

32.548<br />

50.832<br />

26.128<br />

AP (€/AK) Ohne<br />

Förderung<br />

AP (€/AK) Mit<br />

Förderung<br />

Linear (AP (€/AK)<br />

Mit Förderung)<br />

2006/07 2007/08 2008/09<br />

Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der Buchführungsergebnisse und Investitionskonzepte der Zuwendungsempfänger<br />

Obgleich das Ausgangsniveau zwischen geförderten und nicht geförderten Betrieben differiert,<br />

so zeigt der Trend der geförderten Betriebe gleichwohl einen leicht höheren Anstieg der<br />

Arbeitsproduktivität gegenüber nicht geförderten Betrieben (+36,8 % im Vergleich der Wirtschaftsjahre<br />

2006/07 gegenüber 2008/09; Nicht Geförderte: +32,1 % im gleichen Betrachtungszeitraums).<br />

Die Differenz ist jedoch nicht so signifikant, dass sie bereits als Wirkung der<br />

Förderung zu interpretieren sein dürfte. Im Hinblick auf die Erfassung der Wirkung der Förderung<br />

auf die Arbeitsproduktivität ist davon auszugehen, dass die öffentlich eingesetzten Mittel<br />

in Sachsen eine Hebelwirkung induzieren und dazu führen, dass mehr investiert wird gegenüber<br />

einer Situation ohne Beihilfe. 20 Abschätzungen der Evaluatoren zufolge führt ein<br />

Prozent zusätzlicher Kapitalausstattung durch die Förderung zu einer Steigerung der Arbeitsproduktivität<br />

um 0,72%. 21<br />

Ein ähnliches Bild zeigt die Betrachtung der Entwicklung des nachhaltigen Arbeitseinkommens<br />

je AK. Diese kann im Rahmen der Bewertung als ein weiteres Produktivitätsmaß hinzugezogen<br />

werden (vgl. Abbildung 7).<br />

20 Vgl. hierzu auch die Beantwortung der Horizontalen Bewertungsfrage 18 des Berichts.<br />

21 Quelle: Abschätzung der Evaluatoren auf Basis von Daten des Testbetriebsnetzes des Bundesministeriums.<br />

11 von 23


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Abbildung 7: Mit-Ohne-Vergleich des nachhaltigen Arbeitseinkommens (EURO/AK)<br />

(Stichprobe: Bewilligungen 2008)<br />

80.000<br />

70.000<br />

60.000<br />

50.000<br />

40.000<br />

30.000<br />

20.000<br />

10.000<br />

0<br />

2006/07 2007/08 2008/09*<br />

Ordentliches Ergebnis<br />

plus<br />

Personalaufwand(€/AK)<br />

keine Förderung<br />

Ordentliches Ergebnis<br />

plus<br />

Personalaufwand(€/AK)<br />

Förderung<br />

Ordentliches Ergebnis<br />

plus<br />

Personalaufwand(€/AK)<br />

keine Förderung<br />

Ordentliches Ergebnis<br />

plus<br />

Personalaufwand(€/AK)<br />

Förderung<br />

Ordentliches Ergebnis<br />

plus<br />

Personalaufwand(€/AK)<br />

keine Förderung<br />

Ordentliches Ergebnis<br />

plus<br />

Personalaufwand(€/AK)<br />

Förderung<br />

Ordentliches Ergebnis<br />

plus<br />

Personalaufwand(€/AK)<br />

keine Förderung<br />

Ordentliches Ergebnis<br />

plus<br />

Personalaufwand(€/AK)<br />

Förderung<br />

Linear (Ordentliches<br />

Ergebnis plus<br />

Personalaufwand(€/AK)<br />

Förderung)<br />

Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der Buchführungsergebnisse und Investitionskonzepte der Zuwendungsempfänger<br />

Die Ergebnisse spiegeln den allgemeinen Trend wider, dass das nachhaltige Arbeitseinkommen<br />

je Erwerbstätigen (Indikator: Ordentliches Ergebnis plus Personalaufwand je AK) in<br />

Sachsen in den vergangenen Jahren einem Rückgang unterliegt, mit einem weiteren prognostizierten<br />

Rückgang <strong>für</strong> das Wirtschaftsjahr 2009/10. 22 Die Entwicklung des Arbeitseinkommens<br />

je AK zeigt sowohl <strong>für</strong> geförderte wie <strong>für</strong> nicht geförderte Betriebe, dass ein Rückgang<br />

im Betrachtungszeitraum 2006/07 bis 2008/09 zu verzeichnen ist. Erwartungsgemäß ist<br />

noch keine signifikante Wirkung zur Kompensation dieser Entwicklung ersichtlich – Wirkungen<br />

der Investitionen sind frühestens zwei Jahre nach deren Abschluss zu erwarten. Zudem<br />

zeigt sich <strong>für</strong> die zur Verfügung stehenden Stichproben, dass die Ergebnisse bzgl. des Ausgangsniveaus<br />

deutlich differieren. Betrachtet man in Abgrenzung zu diesem Ergebnis die<br />

Stichprobe der Bewilligungen des Jahres 2007, so ist eine vergleichbare Ausgangsbasis der<br />

Betriebe mit und ohne Förderung zu konstatieren. Auch hier zeigt sich, dass noch keine signifikanten<br />

Wirkungsbeiträge der Maßnahme feststellbar sind (vgl. Abbildung 8).<br />

Im Hinblick auf die Erfassung der Wirkung der Förderung auf die Arbeitsproduktivität ist davon<br />

auszugehen, dass die öffentlich eingesetzten Mittel in Sachsen eine Hebelwirkung induzieren<br />

und dazu führen, dass mehr investiert wird gegenüber einer Situation ohne Beihilfe. 23<br />

Abschätzungen der Evaluatoren zufolge führt ein Prozent zusätzlicher Kapitalausstattung<br />

durch die Förderung zu einer Steigerung der Arbeitsproduktivität um 0,72%.<br />

22 Quelle: Publikation Buchführungsergebnisse 2009/10, SMUL<br />

23 Vgl. hierzu auch die Beantwortung der Horizontalen Bewertungsfrage 18 des Berichts.<br />

12 von 23


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Abbildung 8: Mit-Ohne-Vergleich des nachhaltigen Arbeitseinkommens<br />

[EURO/AK] (Stichprobe: Bewilligungen 2007)<br />

40.000<br />

35.000<br />

30.000<br />

25.000<br />

20.000<br />

15.000<br />

10.000<br />

5.000<br />

0<br />

24.327<br />

35.429<br />

34.765<br />

29.732<br />

27.804<br />

Ordentliches Ergebnis plus<br />

Personalaufwand(€/AK)<br />

keine Förderung<br />

Ordentliches Ergebnis plus<br />

Personalaufwand(€/AK)<br />

Förderung<br />

2006/07 2007/08 2008/09<br />

Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der Buchführungsergebnisse der Zuwendungsempfänger<br />

Wie Abbildung 8 zeigt, ist zum Zeitpunkt der Halbzeitbewertung noch kein signifikanter Unterschied<br />

im Verlauf der Kennziffern des ordentlichen Ergebnisses plus Personalaufwand <strong>für</strong><br />

geförderte gegenüber nicht geförderten Betrieben feststellbar. Dieses Ergebnis verwundert<br />

nicht, liegt der Zeitpunkt der Halbzeitbewertung <strong>für</strong> die Entwicklung ökonomischer Wirkungen<br />

streng genommen zu früh. Investitionen im Agrarbereich erfordern i.d.R. einen Zeitraum von<br />

mehreren Jahren, bis sich ökonomische Wirkungen entfalten. 24<br />

Zur Bewertung der Nutzung des Produktionsfaktors ‚Arbeit’ können qualitative Ergebnisse<br />

der Betriebsleiterbefragung verwendet werden. So zeigt die durchgeführte Betriebsleiterbefragung<br />

die folgenden Ergebnisse zur Bewertung der Nutzung der Produktionsfaktoren aufgrund<br />

der durchgeführten Investition:<br />

− 74,7 % der Befragten geben an, dass die Investition zu einer Verbesserung der Arbeitsproduktivität<br />

im geförderten Betrieb geführt habe, davon in 30,4 % der Fälle sogar<br />

zu einer deutlichen Verbesserung.<br />

− Die generellen Arbeitsbedingungen wurden in 72,2 % der Förderfälle verbessert, davon<br />

wird in 38 % der Förderfälle eine deutliche Verbesserung seitens der Betriebsleiter<br />

festgestellt.<br />

24 Die Belastbarkeit der in Abbildung 8 dargestellten Ergebnisse ist insofern zusätzlich eingeschränkt, als zunächst nur die<br />

bewilligten Betriebe des Jahres 2007 diesen Mit-Ohne-Vergleich widerspiegeln. Diese Stichprobe ist äußerst klein (n=7),<br />

verglichen mit der gewählten Stichprobe der Betriebe ohne Förderung (n=255, hierunter fallen sämtliche ldw. Betriebe<br />

Sachsens, die seit 2003 keine Förderung erhielten). Hierdurch entsteht eine große Diskrepanz bzgl. der Vergleichbarkeit<br />

der Stichproben.<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

− Energieeinsparungen aufgrund der getätigten Investitionen werden von 45,5 % der<br />

Befragten als Wirkung genannt. In 13,9 % der Förderfälle werden deutliche Energieeinsparungen<br />

festgestellt.<br />

Für eine deutliche Mehrzahl der geförderten Betriebe lässt sich somit eine Verbesserung des<br />

Einsatzes des Produktionsfaktors ‚Arbeit’ feststellen. Sowohl die Ergebnisse der durchgeführten<br />

Befragung als auch die deutlichen Einkommenszuwächse je AK lassen diesen<br />

Schluss zu. Dabei dürfte auch die in 72 % der Fälle erfolgte Verbesserung der Arbeitsbedingungen<br />

einen positiven Effekt auf die Arbeitsproduktivität haben. Die Bildung von Kapital<br />

erhöht die Produktivität der übrigen Produktionsfaktoren und führt damit zu höheren Erträgen,<br />

die wiederum zur weiteren Kapitalbildung beitragen, aber auch die Voraussetzung einer<br />

besseren Entlohnung des Produktionsfaktors Arbeit sind.<br />

Im Hinblick auf die Untersuchung einer möglichen Verbesserung der Nutzung des Produktionsfaktors<br />

„Kapital“ können die Ergebnisse der durchgeführten Betriebsleiterbefragung Verwendung<br />

finden. Die Agrarinvestitionsförderung bewirkt eine Verbilligung des Kapitals, so<br />

dass hierdurch eine relative Verbesserung des Kapitals im Verhältnis zu anderen Produktionsfaktoren<br />

bewirkt wird. Zur Beantwortung der Frage, inwiefern diese Verbilligung des Kapitals<br />

aus Sicht der Zuwendungsempfänger notwendig erscheint, wurden die Betriebsleiter<br />

nach möglichen Wachstumshemmnissen in ihren Betrieben befragt. Dabei gaben über 50 %<br />

der Befragten an, dass fehlende liquide Eigenmittel Hemmnisse <strong>für</strong> Wachstumsinvestitionen<br />

im eigenen Betrieb mit sich brächten. Entsprechend wird der Schluss gezogen, dass durch<br />

die Verbilligung des Kapitals in über 50 % der Fälle eine bessere Nutzung – im Hinblick auf<br />

das erforderliche Wachstum des Betriebs – herbeigeführt werden kann. 25<br />

25 Zur Generalisierbarkeit der Aussagen muss einschränkend festgestellt werden, dass sich die Befragung auf große Investitionen<br />

über 50 Tsd. EURO beschränkte.<br />

Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass die Förderung geeignet ist, einigen wichtigen Aspekten, die Hemmnisse <strong>für</strong><br />

Wachstumsinvestitionen darstellen, entgegenzuwirken. Hierzu zählen neben der Kapitelverfügbarkeit u.a. die Erfüllung von<br />

Bauauflagen oder Tierschutzstandards. Für andere der genannten Hemmnisse – so z.B. ungünstigen Flächenzuschnitt –<br />

kann die einzelbetriebliche Förderung hingegen kein geeignetes Mittel darstellen.<br />

14 von 23


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Abbildung 9: Wachstumshemmnisse aus Sicht der befragten Betriebsleiter im<br />

Freistaat Sachsen (n = 79)<br />

Quelle: eigene Darstellung auf Basis der durchgeführten Betriebsleiterbefragung<br />

Der Indikator „Relative Faktorentlohnung“ zeigt an, inwiefern die eingesetzten Produktionsfaktoren<br />

entlohnt werden und die Produktion damit als rentabel zu bezeichnen ist. Auch hier<br />

zeigen die Ergebnisse eines Mit-Ohne-Vergleichs keine signifikanten Unterschiede.<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Abbildung 10: Entwicklung der relativen Faktorentlohnung (%) (Stichprobe Geförderte:<br />

Bewilligungen 2007)<br />

160,0<br />

140,0<br />

120,0<br />

100,0<br />

80,0<br />

60,0<br />

40,0<br />

20,0<br />

0,0<br />

96,7<br />

140,2<br />

125,5<br />

114,0<br />

107,5<br />

Relative Faktprentlohnung<br />

Ohne Förderung (%)<br />

Relative Faktprentlohnung<br />

Mit Förderung (%)<br />

2006/07 2007/08 2008/09<br />

Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der Buchführungsergebnisse und Investitionskonzepte der Zuwendungsempfänger<br />

Bewertungsfrage 2: Inwieweit haben geförderte Investitionen insbesondere zur Einführung<br />

von neuen Technologien und Innovation beigetragen?<br />

Vorgesehene Indikatoren: Ergebnisindikator „Anzahl der Betriebe/Unternehmen, die neue<br />

Produkte und/oder Verfahren einführen“. (Datenquelle: Monitoringdaten)<br />

Für den Zeitraum 2007 bis 2009 der laufenden Förderperiode werden bislang 8 Unternehmen<br />

gefördert, die mit der Investition eine Neuausrichtung der Produktion nach einem neuen<br />

Verfahren zum Gegenstand haben. Keines der geförderten Unternehmen hat die Einführung<br />

eines neuen Produktes zum Ziel. Der Aspekt der Prozessinnovation ist entsprechend als<br />

einzig bedeutsamer Beitrag der Maßnahmenförderung zur Einführung von neuen Technologien<br />

und/oder Innovationen zu sehen. Dieses Ergebnis verwundert nicht, als es insbesondere<br />

Investitionen in bauliche Veränderungen und Technik sind, die mit der Maßnahme gefördert<br />

werden. 26 Diese finden, wenn sie innovativen Charakter haben, ihren Niederschlag insbesondere<br />

in der Modernisierung der Produktionsprozesse und -abläufe. Prozessinnovationen<br />

können dabei ihrerseits wiederum eine gute Grundlage <strong>für</strong> darauf aufbauende Produktinnovationen<br />

bilden. 27 Die Konzepte sind demnach nicht vollständig unabhängig voneinander<br />

zu betrachten.<br />

Bezogen auf die Zielsetzung gemäß EPLR im Freistaat Sachsen, 100 Unternehmen im Laufe<br />

der Förderperiode zu fördern, die neue Produkte und/oder Verfahren einführen, beträgt<br />

26 Die Begriffe ‚Technologie’ und ‚Technik’ werden im allgemeinen Sprachgebrauch synonym verwendet. Da anzunehmen ist,<br />

dass mit der Förderung die Entwicklung von Techniken und Produktionsverfahren verfolgt werden soll, sind die Begriffe<br />

Technik und Technologie ebenfalls <strong>für</strong> die Zwecke der Evaluation bedeutungsgleich zu verwenden.<br />

27 Vgl. Lay, G.: Prozessinnovationen als Schlüssel zu innovativen Produkten, Fraunhofer ISI 1997<br />

16 von 23


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

der Umsetzungsstand 8%. Vor diesem Hintergrund erscheint es kritisch, ob das anvisierte<br />

Ziel von 100 geförderten Unternehmen im Rahmen der Förderperiode erreicht werden kann.<br />

Setzt man die Summe der Förderfälle, die die Einführung neuer Produkte und/oder Verfahren<br />

verfolgen, ins Verhältnis zu den insgesamt bislang geförderten 238 Betrieben, so entspricht<br />

dies einem Anteil von 3,4 % aller Zuwendungsempfänger.<br />

Bewertungsfrage 3: Inwieweit haben geförderte Investitionen den Marktzugang und<br />

den Marktanteil landwirtschaftlicher Betriebe verbessert?<br />

Vorgesehene Indikatoren: Entwicklung der Umsatzerlöse im geförderten Bereich. (Datenquelle:<br />

Investitionskonzept und Auflagenbuchführung)<br />

Für deutsche Betriebe ist grundsätzlich von einem bestehenden Marktzugang auszugehen.<br />

Der Marktzugang von Anbieterseite bezeichnet die Freiheit, auf einem Markt als Anbieter<br />

teilzunehmen und Produkte abzusetzen. Eine Verbesserung des Marktzugangs kann entsprechend<br />

als eine Reduktion möglicher Markteintrittsbarrieren verstanden werden. Strukturelle<br />

Markteintrittsbarrieren, die durch die einzelbetriebliche Förderung abgemildert werden<br />

können, betreffen dabei z.B. geringe Betriebsgrößen, erforderliche Investitionen, hohe Qualitätsanforderungen<br />

etc. Neben dem getätigten Investitionsvolumen, das zur Reduktion möglicher<br />

struktureller Markteintrittsbarrieren beiträgt, ist insbesondere die Entwicklung des Umsatzes<br />

im geförderten Bereich ein geeigneter Indikator zur Beantwortung der Bewertungsfrage.<br />

28<br />

Der Marktanteil eines Unternehmens kann definiert werden als dessen Umsatz im Verhältnis<br />

zum Gesamtumsatz des Marktes bzw. der Branche, auf den es sich bezieht. Insofern kann<br />

die Steigerung der betrieblichen Umsätze der geförderten Betriebe als ein geeigneter Indikator<br />

zur Beurteilung der Verbesserung des Marktanteils angesehen werden, unter der Annahme,<br />

dass die Gesamtumsätze der Branche sich in dem gleichen Betrachtungszeitraum<br />

nicht proportional mit erhöht haben. Für die im Zeitraum ab 2007 über ELER geförderten<br />

Betriebe im Freistaat Sachsen lassen sich im Vergleich zu nicht geförderten Betrieben<br />

(Stichprobe: Betriebe, die seit 2003 keine Förderung erhielten, n = 42) die folgenden Angaben<br />

machen.<br />

28 Die Wahl dieses Indikators begründet sich daraus, dass der Marktanteil eines Unternehmens/Betriebs definiert ist als sein<br />

Umsatz im Verhältnis zum Gesamtumsatz des relevanten Marktes.<br />

17 von 23


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Abbildung 11: Umsatzentwicklung geförderter vs. nicht geförderter Betriebe<br />

2006/07 bis 2008/09<br />

2.000<br />

1.800<br />

1.600<br />

1.400<br />

1.200<br />

1.000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

1.290<br />

697<br />

1.675<br />

1.602<br />

1.112<br />

822<br />

1.899<br />

1.600<br />

2006/07 2007/08 2008/09<br />

Quelle: Eigene Darstellung auf Basis von Auswertungen der Buchführungsergebnisse, LfULG<br />

1.412<br />

754<br />

Umsatzerlöse (€/ha LF) keine Förderung<br />

dar. Tierproduktion keine Förderung<br />

Umsatzerlöse (€/ha LF) Förderung<br />

dar. Tierproduktion Förderung<br />

Die Auswertung eines Mit-Ohne-Vergleichs zeigt, dass Unternehmen, die eine Förderung<br />

durch ELER-Mittel erhielten, deutliche Steigerungen ihrer Umsatzerlöse aufweisen. Dabei ist<br />

insbesondere <strong>für</strong> die Gesamtzahl der Betriebe interessant, dass sich die Umsätze im Wirtschaftsjahr<br />

2007/08 auf einem vergleichbaren Niveau bewegen, von dem ausgehend die<br />

Umsätze geförderter Betriebe einen sprunghaften Anstieg gegenüber nicht geförderten aufweisen.<br />

29 Da die bisherige Förderung in Sachsen zu einem überwiegenden Teil im Bereich<br />

der Tierproduktion stattfindet, wird dieser Bereich gesondert betrachtet. Im Vergleich zu dieser<br />

Entwicklung zeigt sich, dass die Bruttowertschöpfung im ldw. Bereich nach einem deutlichen<br />

Anstieg zwischen 2006 und 2007 insbesondere in den Jahren 2007 bis 2009 einem<br />

schrittweisen Rückgang unterliegt. 30 Vor diesem Hintergrund erscheint es plausibel, dass die<br />

Förderung einen Beitrag zur Verbesserung des Marktanteils leistet. Eine genaue Quantifizierung<br />

verbietet sich jedoch vor dem Hintergrund der folgenden Grenzen der Aussagekraft der<br />

Daten:<br />

- Wie zu Beginn des Abschnitts bereits ausgeführt, kann zum Zeitpunkt der Halbzeitbewertung<br />

keine seriöse Angabe zu Wirkungen der Investitionen abgeleitet werden.<br />

29 Es ist zu betonen, dass die erreichten wirtschaftlichen Ergebnisse stark von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des<br />

jeweiligen Jahres geprägt sind. So waren wesentliche Ursachen <strong>für</strong> die positive Einkommensentwicklung im Jahr 2007/08<br />

die außerordentlich stark gestiegenen Preise <strong>für</strong> Getreide und Ölfrüchte sowie die deutlich höheren Milchpreise. Diese sehr<br />

günstigen Marktbedingungen konnten die sächsischen Betriebe mit guten Erträgen in der Ernte 2007 und einer hohen<br />

Milchleistung <strong>für</strong> sich nutzen. Im Wirtschaftsjahr 2008/09 zogen Preiseinbrüche bei Getreide und Milch und vor allem gestiegene<br />

Aufwendungen eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation nach sich. Vgl. Fachauskunft LfULG, Referat<br />

22 agrar- und umweltpolitische Analysen, am 28.05.10.<br />

Da jedoch im Rahmen eines Mit-Ohne-Vergleichs derartige externe Effekte auf Vergleichs- und Kontrollgruppe gleichermaßen<br />

einwirken, sind sie im Hinblick auf die Abschätzung einer Nettowirkung hinreichend berücksichtigt. Vgl. hierzu auch<br />

European Evaluation Network for Rural Development: Approaches for assessing the impacts of the rural development programmes<br />

in the context of multiple intervening factors, Brüssel 2009/2010<br />

30 SMUL (2010): Sächsischer Agrarbericht in Zahlen 2009.<br />

18 von 23


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Da ökonomische Wirkungen der Investitionen zeitverzögert auftreten, bedarf es hierzu<br />

eines längeren Zeitraums und der Abbildung entsprechender Zeitreihen, die eine<br />

Wirkungsbeurteilung zulassen.<br />

- Die Vergleichbarkeit der dargelegten Stichproben ist begrenzt, da zum einen zwar<br />

Vergleichsgruppen auf Basis der Hauptproduktionsrichtung (Tierproduktion) gebildet<br />

werden konnten, die Verteilung der Betriebsgrößen in beiden Gruppen jedoch variieren<br />

kann.<br />

- Zudem ist die Stichprobe der geförderten Betriebe deutlich niedriger als die der nicht<br />

geförderten (Geförderte: n=7; Nicht Geförderte: n=42). Entsprechend können systematische<br />

Unterschiede zwischen den einzelnen geförderten Betrieben deutlich stärker<br />

ins Gewicht fallen als bei den nicht geförderten Betrieben.<br />

Hier wäre die Stichprobe der Bewilligungen des Jahres 2008 aussagekräftiger, es wurden<br />

91 Betriebe bewilligt. Da jedoch <strong>für</strong> diese Betriebe nur ein Jahresabschluss nach<br />

Förderung vorliegt (Wirtschaftsjahr 2008/09) und unklar ist, inwiefern die Investitionen<br />

bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sind, wird von einer näheren Betrachtung dieser<br />

Förderfälle zur Beantwortung der Bewertungsfrage Abstand genommen.<br />

Abbildung 12: Entwicklung der Bruttowertschöpfung 2000 bis 2009<br />

Quelle: Sächsischer Agrarbericht in Zahlen 2009; Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (nach volkswirtschaftlicher<br />

Gesamtrechnung der Länder (VGR)), Berechnungsstand: Februar 2010<br />

Bewertungsfrage 4: Inwieweit haben geförderte Investitionen zu dauerhafter und<br />

nachhaltiger Aktivität von landwirtschaftlichen Betrieben beigetragen?<br />

Vorgesehene Indikatoren:<br />

− Zusätzliche Bruttowertschöpfung in den geförderten Betrieben [EURO]<br />

− Entwicklung der Arbeitsproduktivität (Bruttowertschöpfung/AK) in den geförderten Unternehmen<br />

− Zusätzlicher Ergebnisindikator: Anzahl geschaffener bzw. gesicherter Arbeitsplätze in<br />

den geförderten Unternehmen<br />

− Anzahl geförderter Junglandwirte<br />

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EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

− Entwicklung des nachhaltigen Arbeitseinkommens je Erwerbstätigem (Indikator: Ordentliches<br />

Ergebnis plus Personalaufwand je AK)<br />

− Synergetische Wirkungen der Maßnahme 121 zu Schwerpunkt 2<br />

Zur Beantwortung der Bewertungsfrage 4 kann zunächst eine nähere Spezifizierung des<br />

Begriffs der Nachhaltigkeit vorgenommen werden. Diese lässt sich näher charakterisieren<br />

über die folgenden Dimensionen (vgl. Abbildung 13).<br />

Abbildung 13: Dimensionen der Nachhaltigkeit<br />

Nachhaltigkeit stellt ein generelles Ziel der Förderrichtlinie Land- und Ernährungswirtschaft -<br />

RL LuE/2007 dar. Dabei zielt die Richtlinie neben ökonomischen Aspekten, die durch die<br />

Förderung verbessert werden sollen, insbesondere auch auf ökologische Faktoren ab. Diese<br />

finden ihren Niederschlag z.T. in den Fördergegenständen, so z.B. in der Förderung umweltschonender<br />

Spezialtechnik oder baulicher Anlagen zur Vermeidung von Grundwasserbelastungen.<br />

31<br />

Zur Beurteilung der Zielerreichung ‚Nachhaltiger Aktivität landwirtschaftlicher Betriebe’ wird<br />

zunächst der Indikator ‚Anzahl geförderter Junglandwirte’ vorgeschlagen. Die nachhaltige,<br />

langfristige Aktivität kann besonders durch die Förderung von Junglandwirten erzielt werden,<br />

hiermit kann ggf. ein zusätzlicher Anreiz zu Betriebsübernahmen verbunden sein. Da die<br />

spezielle Junglandwirteförderung Ende 2009 in das EPLR <strong>für</strong> Maßnahme 121 aufgenommen<br />

wurde, sind Ergebnisse erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erwarten. Im Hinblick auf die<br />

Demographie zeigt der Umsetzungsstand der bis Ende 2009 geförderten Betriebe, dass bis<br />

zu diesem Zeitpunkt 21 natürliche Personen unter 40 Jahren gefördert wurden (29 % aller<br />

geförderten natürlichen Personen). 32<br />

Nachhaltigkeit der Aktivitäten landwirtschaftlicher Betriebe spiegelt sich auch in der Anzahl<br />

geschaffener respektive gesicherter Arbeitsplätze wider. Nach Angaben der Zuwendungsempfänger<br />

werden durch die bisherige Förderung 2.146 Arbeitsplätze geschaffen respektive<br />

gesichert. Diese Angaben sind jedoch kritisch zu betrachten, da die getätigten Investitionen<br />

auch zu einer Substitution des Faktors ‚Arbeit’ durch den Faktor ‚Kapital’ führen können. Die<br />

Wirkung der getätigten Investitionen auf die Schaffung von Arbeitsplätzen hängt insofern<br />

auch davon ab, welcher Effekt im Rahmen der geförderten Projekte überwiegen wird.<br />

Neben dem dargestellten Fokus der Nachhaltigkeit auf die ökonomische Perspektive spielen<br />

auch ökologische und soziale Faktoren <strong>für</strong> den Nachhaltigkeitsgedanken eine bedeutsame<br />

31 Vgl. Förderrichtlinie Land- und Ernährungswirtschaft - RL LuE/2007.<br />

32 Hierzu ist anzumerken, dass die spezielle Junglandwirteförderung im Freistaat Sachsen erst Ende 2009 eingeführt wurde.<br />

20 von 23


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Rolle. 33 So werden neben ökonomischen Wirkungen auch <strong>Umwelt</strong>wirkungen durch die einzelbetriebliche<br />

Förderung unter Code 121 entfaltet, die unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit<br />

bedeutsam sind. 34 Zudem zeigen die Ziele der Zuwendungsempfänger, dass die Verfolgung<br />

besserer Arbeitsbedingungen <strong>für</strong> 39,2 % der befragten Betriebsleiter und Tierschutzstandards<br />

<strong>für</strong> 26,6 % der Befragten das Hauptziel der Förderung darstellt. 35<br />

Bewertungsfrage 5: Inwieweit haben geförderte Investitionen zur Verbesserung der<br />

Wettbewerbsfähigkeit im Agrarsektor beigetragen?<br />

Vorgesehene Bewertungsindikatoren:<br />

− Siehe Bewertungsfrage 4: Entwicklung der Bruttowertschöpfung und Arbeitsproduktivität<br />

in geförderten Betrieben<br />

− Aus Betriebsleiterbefragung: Einschätzung der Wirkungen der Investition auf die Umstrukturierung<br />

des Sachkapitals (qualitativ)<br />

− Zusätzlicher Ergebnisindikator „Anzahl der Betriebe, die höhere Wertschöpfung durch<br />

weitere betriebliche Aufbereitungs-, Verarbeitungs- oder Vermarktungsstufe erreichen<br />

Die Umstrukturierung und Weiterentwicklung des Sachkapitals ist eine zentrale Zielsetzung<br />

der Maßnahme 121 und kann als ein bedeutsamer Faktor zur Anpassung der Unternehmen<br />

an veränderte Wettbewerbsbedingungen gesehen werden. Die Ergebnisse der durchgeführten<br />

Betriebsleiterbefragung zeigen hierzu folgendes Bild:<br />

- Bei 35 % der Befragten haben sich die Produktionsbereiche als Folge der geförderten<br />

Investitionen verändert, 62 % der Unternehmen tätigten Investitionen mit dem Ziel der<br />

Optimierung einzelner Bereiche der bestehenden Produktion.<br />

- Eine Ausdehnung der Produktionsbereiche hat durch die Förderung insbesondere in<br />

den Bereichen der Milchvieh- und Geflügelhaltung stattgefunden (jeweils 20 % der<br />

geförderten Betriebe). Neu aufgenommen wurde in erster Linie der Bereich der Energieproduktion,<br />

in 16 % der befragten Zuwendungsempfänger.<br />

- Eine Einschränkung der Produktion hat lediglich im kleineren Umfang im Geflügelbereich<br />

stattgefunden (4 % der Förderfälle).<br />

Vor dem Hintergrund einer Bruttoanlageinvestition in der Landwirtschaft Sachsens in Höhe<br />

von 393 Mio. EURO36 leistet die bisherige Förderung (Zeitraum 2007 bis 2009) durch die<br />

Maßnahme 121 einen Nettobeitrag zur Erhöhung des Kapitalstocks in Höhe von<br />

128,6 Mio. EURO. 37 Im Freistaat Sachsen ist mit einer Steigerung der Bruttowertschöpfung<br />

pro AK durch die Förderung in Höhe von 0,2721 EURO bei 1 EURO zusätzlicher Kapitalausstattung<br />

pro AK zu rechnen. 38 Im Hinblick auf die Erfassung der Wirkung der Förderung auf<br />

die Arbeitsproduktivität ist davon auszugehen, dass die öffentlich eingesetzten Mittel in<br />

Sachsen eine Hebelwirkung induzieren und dazu führen, dass mehr Eigenmittel investiert<br />

werden als in einer Situation ohne Beihilfe. 39 Abschätzungen der Evaluatoren zufolge führt<br />

33 So lässt sich der Begriff der Nachhaltigkeit anhand der drei Dimensionen ‚Ökonomie’, Ökologie’ und ‚Soziales’ beschreiben.<br />

34 Siehe hierzu die Beantwortung der horizontalen Bewertungsfragen 2 und 14 in Kapitel 7 dieses Berichts.<br />

35 Vgl. durchgeführte Betriebsleiterbefragung.<br />

36 Vgl. VGR der Länder, Zahlen <strong>für</strong> 2007.<br />

37 Siehe hierzu auch Horizontale Bewertungsfrage 18 dieses Berichts.<br />

38 Quelle: Berechnungen der Evaluatoren auf Basis von Daten des Testbetriebsnetzes des BMELV.<br />

39 Vgl. hierzu auch die Beantwortung der Horizontalen Bewertungsfrage 18 des Berichts.<br />

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EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

ein Prozent zusätzlicher Kapitalausstattung durch die Förderung zu einer Steigerung der<br />

Arbeitsproduktivität um 0,72%. 40<br />

Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

Die Bewertungen des Kapitels zusammenfassend, können nachfolgend Schlussfolgerungen<br />

und Handlungsempfehlungen <strong>für</strong> die zukünftige Förderung der Maßnahme 121 „Modernisierung<br />

landwirtschaftlicher Betriebe“ abgeleitet werden.<br />

Die Bewertungen des Kapitels zusammenfassend, können nachfolgend Schlussfolgerungen<br />

und Handlungsempfehlungen <strong>für</strong> die zukünftige Förderung der Maßnahme 121 „Modernisierung<br />

landwirtschaftlicher Betriebe“ abgeleitet werden.<br />

- Der Umsetzungsstand der Maßnahme als auch die Inanspruchnahme im Hinblick auf<br />

die im EPLR definierten Zielsetzungen kann mit Blick auf den Mittelabfluss als zielführend<br />

bezeichnet werden. So zeigt das Volumen der induzierten Investitionen bezogen<br />

auf die Hauptzielsetzungen der Maßname und die mit der Förderung verbundene<br />

regionale Verteilung ein vorwiegend positives Bild, auch bezogen auf die Ergebnisse<br />

der Maßnahmendurchführung. 41 Insgesamt ist davon auszugehen, dass im<br />

Durchschnitt ca. 20 % aller im landwirtschaftlichen Sektor im Freistaat Sachsen getätigten<br />

Investitionen 42 auf die ELER-geförderten Investitionen unter Maßname 121 entfallen.<br />

- Der Umsetzungsstand bezogen auf die Anzahl der Zuwendungsempfänger und geförderten<br />

Vorhaben zeigt demgegenüber jedoch, dass die hierzu ursprünglich anvisierten<br />

Zielsetzungen voraussichtlich nicht erreicht werden. Vor dem Hintergrund der<br />

durchaus zufriedenstellenden Inanspruchnahme der finanziellen Mittel ist hierzu zu<br />

prüfen, ob die Zahl der anvisierten Zuwendungsempfänger ggf. zu hoch angesetzt<br />

worden war. Dabei fällt insbesondere auf, dass <strong>für</strong> eine Vielzahl der Fördergegenstände<br />

der Maßnahme 121 eine geringe Akzeptanz zu konstatieren ist – z.B. <strong>für</strong> die<br />

Vermarktung von <strong>Anhang</strong> I-Erzeugnissen, Energiepflanzen etc. Hier empfiehlt sich zu<br />

prüfen, inwiefern die Vielzahl der definierten Fördergegenstände die tatsächlich bestehenden<br />

Bedarfe seitens der landwirtschaftlichen Betriebe in Sachsen trifft.<br />

- Obgleich sich die Förderung zieladäquat <strong>für</strong> die arbeitsintensive Nutztierhaltung darstellt,<br />

so fällt gleichfalls auf, dass sich die Förderung bislang einseitig auf diesen Fördertatbestand<br />

konzentriert, zuungunsten der zahlreichen weiteren Fördergegenstände<br />

der Maßnahme. Dieser Aspekt zeigt sich insbesondere <strong>für</strong> die Förderung innovativer<br />

Spezialtechnik, hier liegt bislang nur ein Förderfall vor. Entsprechend wird empfohlen<br />

zu prüfen, inwiefern eine Reduktion der Fördergegenstände im Bereich Technik<br />

durch Zusammenführung erreicht werden kann. Hier wäre eine Zusammenführung<br />

der Fördergegenstände „Innovative Spezialtechnik“, „Technik Flüssigdung“ und<br />

„Spezialmaschinen“ denkbar. Die Reduktion der Fördergegenstände dürfte die Komplexität<br />

der Förderung reduzieren und die Effizienz der Abwicklung steigern.<br />

- Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich zu prüfen, inwiefern die Förderung durch<br />

die Maßnahme 121 eine ausreichende Anreizwirkung induzieren kann <strong>für</strong> die im<br />

EPLR festgeschriebene Vielfalt an Fördergegenständen.<br />

- Als besonderer Schwerpunkt der einzelbetrieblichen Förderung wird gemäß EPLR<br />

neben der Förderung im Bereich der Nutztierhaltung besonders die Förderung von<br />

40 Quelle: Abschätzung der Evaluatoren auf Basis von Daten des Testbetriebsnetzes des Bundesministeriums.<br />

41 Vgl. gemeinsame (CMEF) und spezifische Ergebnisindikatoren <strong>für</strong> die Förderung im Freistaat Sachsen.<br />

42 Vergleichszahlen sind der VGR des Bundes und der Länder zu entnehmen. Hiernach betragen die Investitionsvolumina in<br />

neue Anlagen, Ausrüstungen und neue Bauten in der Land- und Forstwirtschaft sowie Fischereiwirtschaft in 2007 rund 787<br />

Mio. EURO.<br />

22 von 23


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EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Gartenbaubetrieben betont. Gleichwohl zeigt sich, dass dieser Förderschwerpunkt<br />

mit 5 % Anteil an allen bis Ende 2009 bewilligten Fördervorhaben einen unbedeutenden<br />

Anteil ausmacht. Es empfiehlt sich zu prüfen, inwiefern die Förderung des Gartenbaus<br />

vor diesem Hintergrund und der zumeist rentabilitätsschwachen Strukturen<br />

als besonderer Förderschwerpunkt der einzelbetrieblichen Förderung gewählt werden<br />

sollte. 43<br />

- Die Betriebsleiterbefragung ergab, dass ein hoher Anteil der geförderten Betriebe die<br />

‚Verbesserung der Arbeitsbedingungen’ als eines der wichtigsten Nebenziele ihrer<br />

geförderten Investitionen ansehen. Eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen geht<br />

in der Regel mit Produktivitätssteigerungen einher und hat damit mittelbaren Einfluss<br />

auf die ökonomischen Zielsetzungen. Im Hinblick auf die zukünftige Ausgestaltung<br />

des Programms kann überlegt werden, inwiefern die Verbesserung der Arbeitsbedingungen<br />

als ein weiteres (Teil-)Ziel der Maßnahme explizit in die Maßnahmendefinition<br />

aufgenommen werden sollte. 44<br />

- Die Datenauswertungen der Investitionskonzepte sowie deren Zusammenführung mit<br />

den Buchführungsdaten der geförderten Betriebe vermittelten den Eindruck z.T. bestehender<br />

Inkonsistenzen und fehlender Daten. Dieser Umstand erschwerte die Verarbeitung<br />

der Daten z.T. erheblich, überdies konnte nur ein Teil der Daten <strong>für</strong> die<br />

Auswertungen genutzt werden. Es wird empfohlen, die Kontrollen auf Vollständigkeit<br />

und Richtigkeit respektive Plausibilität der Daten zukünftig weiter zu verstärken.<br />

43 Vgl. Ex-Post Bewertung 2000 – 2006 (vTI) sowie Expertenauskunft Fachreferat.<br />

44 Vgl. EPLR Sachsen 2007 – 2013, 3. Änderung vom 30.06.2009, genehmigte Fassung vom 15.12.2009, S. 195<br />

23 von 23


<strong>Anhang</strong> 6.2:<br />

INDIKATORENÜBERSICHT zur Maßnahme 124<br />

Indikator<br />

Outputindikatoren<br />

Anzahl geförderter Kooperationsprojekte /<br />

Zusammenarbeitsinitiativen [n]<br />

Gesamt sowie getrennt nach:<br />

Bereichen<br />

wie Obst, Gemüse, Kartoffeln/Verarbeitung,<br />

Fleisch und Wurstwaren, Milch/Käse, Ölsaaten/Öl,<br />

Getreide/Mehl/Backwaren, Getränke, etc.<br />

Arten der Zusammenarbeit<br />

Entwicklung neuer Produkte, neuer Produktionsprozesse,<br />

neuer Technologien, etc.<br />

Gesamtinvestitionsvolumen der geförderten<br />

Unternehmen [EURO]<br />

Ergebnisindikatoren<br />

Anzahl der Betriebe, die neue Produkte / Methoden<br />

eingeführt haben [n]<br />

gesamt sowie getrennt nach:<br />

Anzahl landwirtschaftlicher<br />

Unternehmen<br />

Anzahl beteiligter Unternehmen der Ernährungsindustrie<br />

Zunahme der Bruttowertschöpfung der<br />

geförderten Betriebe [EURO]<br />

Zielwert*<br />

2007 - 2013<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Umsetzungsstand<br />

2007 - 2009<br />

Zielerreichung<br />

bis 2009 in %<br />

12 Kein Projekt 0 %<br />

Kein Projekt 0 %<br />

Kein Projekt 0 %<br />

3.000.000 - 0 %<br />

100 - 0 %<br />

- 0 %<br />

- 0 %<br />

50.000 - 0 %<br />

* gemäß EPLR Sachsen 2007-2013, (Kap. 5.3.1.2.4), 3. Änderung, genehmigte Fassung vom 15.12.2009<br />

1 von 1


<strong>Anhang</strong> 6.3.1:<br />

INDIKATORENÜBERSICHT zur Maßnahme 125<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Indikator Umsetzungsstand<br />

Zielwert*<br />

2007 - 2013<br />

2007 – 2009 2007 – 2009<br />

Outputindikatoren<br />

Auszahlungsdaten Bewilligungsdaten*<br />

Zielerreichung<br />

bis 2009 (%) bezogen<br />

auf Auszahlungsdaten<br />

Förderfähiges Investitionsvolumen [EURO] 6.250.000 1.586.098 25 %<br />

Anzahl geförderter Erschließungsvorhaben [n] 100 38 36*** 38 %<br />

Anzahl geförderter Forstbetriebe gesamt [n] 100 32 32 %<br />

Ergebnisindikatoren<br />

Geförderte Waldwege [km] 90 41,4886 46 %<br />

Zunahme der Bruttowertschöpfung der geförderten<br />

Betriebe [EURO]**<br />

15.800 7.261 46 %<br />

* Quelle: EPLR in Sachsen 2007 – 2013, 3. Änderung vom 30.06.2009, genehmigte Fassung vom 15.12.2009<br />

** Zielwert von (alt) 158 Euro auf (neu) 15.800 Euro (<strong>für</strong> 100 Betriebe) in Abstimmung mit dem SMUL angepasst<br />

*** Quelle: Mitteilung der Bewilligungsstelle am 02.08.2010 per E-Mail<br />

1 von 1


<strong>Anhang</strong> 6.3.2:<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Zufriedenheitsanalyse der Zuwendungsempfänger der Maßnahme 125<br />

Zur Evaluierung der Zufriedenheit der Zuwendungsempfänger mit der Förderung des forstlichen<br />

Wegebaus wurden eine schriftliche Befragung sowie ein Workshop mit Waldbesitzern durchgeführt.<br />

Im April und Mai 2010 wurden 32 Zuwendungsempfänger schriftlich durch den Evaluator<br />

befragt. Der Rücklauf beträgt 32 %, d.h. 10 Fragebögen standen <strong>für</strong> die Auswertung zur<br />

Verfügung. Der Fragebogen befindet sich im Materialband.<br />

Am 16.04.2010 fand in Tharandt mit dem Waldbesitzerverband Sachsen ein Workshop mit<br />

13 Teilnehmern statt. Der Teilnehmerkreis setzte sich aus Waldbesitzern, Verbandsvertretern<br />

sowie Vertretern der Bewilligungsstelle und des SMUL zusammen.<br />

Bei der Befragung gaben 90 % der Antwortenden an, dass sie den Wegebau ohne die finanzielle<br />

Förderung nicht durchgeführt hätten. Insofern hat die Förderung den Impuls gegeben, den Wald<br />

zu erschließen. Mitnahmeeffekte können ausgeschlossen werden.<br />

Auf die Frage, wie sie die Förderung rückblickend einschätzen, ergibt sich ein heterogenes Bild.<br />

Abbildung 1: Rückwirkende Einschätzung der Zuwendungsempfänger <strong>für</strong> den<br />

forstlichen Wegebau<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

Quelle: Eigene Erhebung und eigene Darstellung<br />

Positiv wird die fachliche Unterstützung und Kompetenz der Verwaltungsmitarbeiter eingeschätzt.<br />

Die Unzufriedenheit mit der Klarheit der Förderrichtlinie und den Antragsformularen wird so offenbar<br />

kompensiert. Auffallend negativ wird aber insbesondere auch der Zeitraum von der Beantragung<br />

bis zur Bewilligung sowie von der Fertigstellung des Wegebauprojektes bis zur Auszahlung<br />

1 von 2<br />

positiv<br />

eher positiv<br />

eher negativ<br />

negativ<br />

nicht relevant


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

eingeschätzt. Die durchschnittliche Wartezeit von der Fertigstellung bis zum Geldeingang beträgt<br />

nach Angabe der Befragten 31,2 Wochen, was im Vergleich zu den Ergebnissen einer Befragung<br />

im Freistaat Thüringen erheblich länger ist. Berücksichtigt man ferner, dass die durchschnittliche<br />

Förderhöhe pro Vorhaben 30.415 Euro beträgt, kommen auf die Waldbesitzer beachtliche Vorfinanzierungskosten<br />

zu, die bei einer notwendigen Fremdfinanzierung weitere Kosten verursachen<br />

können.<br />

Die Einschätzung der Nachkontrollen ist ebenfalls negativ. Da diese aber aufgrund der Vorgaben<br />

der EU-KOM erfolgen, kann die Verwaltungsbehörde diesbezüglich nichts ändern.<br />

Im Ergebnis dieser Befragung muss festgestellt werden, dass die Förderrichtlinie <strong>für</strong> die Zuwendungsempfänger<br />

nicht einfach zu verstehen ist und die Bearbeitung des Antrages bei der Bewilligungsstelle<br />

sehr lange dauert. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass gerade kleine Forstbetriebe<br />

oder forstliche Zusammenschlüsse ohne entsprechende Liquidität aufgrund der hohen Vorfinanzierungskosten<br />

von einer Beantragung abgehalten werden.<br />

In dem Workshop mit den Waldbesitzern wurde dieser Punkt ebenfalls kritisch erwähnt. Einige<br />

Teilnehmer gaben an, dass die Vorfinanzierung in einigen Fällen bis zu einem Jahr betragen hat.<br />

Darüber hinaus wurden durch die Teilnehmer folgende Punkte kritisch angemerkt:<br />

Die Senkung des Förderanteils von 90 % auf 80 % in der neuen Programmperiode hat <strong>für</strong><br />

die Waldbesitzervereinigung negative Konsequenzen im Hinblick auf die Mobilisierung der<br />

Waldbesitzer gehabt. Der Eigenanteil steigt damit um 10 Prozentpunkte auf 20 %, so dass<br />

viele Waldbesitzer einen Wegebau nicht mehr in Betracht ziehen. Hinzu kommt, dass das<br />

bisher sehr wirkungsvolle Argument entfällt, dass durch die Mitgliedschaft in einem Zusammenschluss<br />

die Förderung attraktiver wird.<br />

Vorgabe des Regelbauverfahrens als Fördervoraussetzung: Die Teilnehmer weisen darauf<br />

hin, dass das Regelbauverfahren im Gebirge oft nicht anwendbar ist oder erhebliche Kosten<br />

verursacht (z.B. Steilhanglagen). Aus Sicht des Evaluators stellt jedoch das Regelbauverfahren<br />

ein durchaus übliches und in anderen Bundesländern ebenfalls angewendetes<br />

Verfahren dar, das die langfristige Sicherung der Infrastruktur gewährleistet.<br />

Förderung von Rückewegen: Da auch Rückewege der Senkung der Rückekosten dienen,<br />

sollte aus Sicht der Waldbesitzer eine Förderung angeboten werden. Dies ist jedoch aus<br />

Sicht des Evaluators nicht erforderlich, da die Kosten <strong>für</strong> die Anlage eines Rückeweges<br />

sehr gering sind und bereits mit der ersten Hiebsmaßnahme refinanziert werden können.<br />

Aufgrund der Befragung und dem Workshop lassen sich folgende Empfehlungen ableiten:<br />

Differenzierung des Förderanteils <strong>für</strong> den forstlichen Wegebau in Abhängigkeit von der<br />

Leistungsfähigkeit der Forstbetriebe (z.B. zw. 60% und 90%), um die finanziellen Mittel auf<br />

den ertragsschwachen Kleinprivatwald und Forstbetriebsgemeinschaften konzentrieren zu<br />

können.<br />

Verkürzung des Zeitraums von der Beantragung bis zur Bewilligung sowie von der Fertigstellung<br />

bis zur Auszahlung. Aufgrund der Vorleistungen und den damit verbundenen Unsicherheiten<br />

verzichten Waldbesitzer auf eine Förderung, so dass insbesondere im Kleinprivatwald<br />

mittelfristig nicht mit einer signifikanten Verbesserung der Erschließungsdichte zu<br />

rechnen ist.<br />

2 von 2


<strong>Anhang</strong> 6.3.3:<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Abbildung: Antworten der Zuwendungsempfänger zur Motivation <strong>für</strong> den Wegebau<br />

(N=32, n=10)<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

Nutzung der<br />

Waldbestände wurde<br />

dadurch überhaupt erst<br />

möglich (Erstzugang)<br />

Rückewege verkürzen<br />

sich, so dass die<br />

Rückekosten gesenkt<br />

wurden<br />

Der Wegebau wurde zur<br />

Verbesserung der<br />

Holzabfuhr angelegt<br />

Der Wegebau führt zu<br />

einer intensiveren<br />

Erholungsnutzung des<br />

Waldes durch die<br />

Bevölkerung<br />

Trifft voll zu<br />

Trifft eher zu<br />

Trifft eher nicht zu<br />

Trifft überhaupt nicht zu<br />

1 von 1


<strong>Anhang</strong> 6.4:<br />

INDIKATORENÜBERSICHT zur Maßnahme 132<br />

Indikator<br />

Outputindikatoren<br />

Zielwert*<br />

2007 - 2013<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Umsetzungsstand<br />

2007 - 2009<br />

Zielerreichung<br />

bis 2009<br />

Anzahl geförderter Landwirte insgesamt [n] 200 Kein Projekt 0%<br />

davon nach EU-Verordnungen geschützten Bezeichnungen;<br />

national anerkannter Qualitätsregelungen;<br />

Art des Agrarerzeugnis<br />

Anzahl der nach EU-Verordnungen geschützten<br />

Bezeichnungen gesamt [n]<br />

- 0%<br />

10 Kein Projekt 0%<br />

davon nach Produktgruppen - 0%<br />

Anzahl geförderter national anerkannter Qualitätsregelungen<br />

gesamt [n]<br />

2 Kein Projekt 0%<br />

davon nach Produktgruppen - 0%<br />

Ergebnisindikatoren<br />

Steigerung des Umsatzes der beteiligten Betriebe<br />

bezogen auf die jeweiligen Qualitätsprodukte<br />

[EURO]<br />

Steigerung des Anteils der Qualitätsprodukte<br />

am Gesamthandelsumsatz der beteiligten<br />

Unternehmen [%]<br />

50.000 - 0%<br />

5% - 0%<br />

* gemäß EPLR Sachsen 2007-2013, (Kap. 5.3.1.3.2), 3. Änderung, genehmigte Fassung vom 15.12.2009<br />

1 von 1


<strong>Anhang</strong> 6.5:<br />

INDIKATORENÜBERSICHT zur Maßnahme 133<br />

Indikator<br />

Outputindikatoren<br />

Zielwert*<br />

2007 - 2013<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Umsetzungsstand<br />

2007 - 2009<br />

Zielerreichung<br />

bis 2009 in %<br />

Anzahl geförderter Einzelvorhaben [n] 70 Kein Projekt 0%<br />

förderfähiges Investitionsvolumen [EURO]<br />

Gesamt sowie getrennt nach<br />

Produktgruppen;<br />

Produkten gemäß VO (EG) 510/2006;<br />

Produkten gemäß VO (EG) 509/2006;<br />

Öko-Produkten;<br />

Produkten QbA- Wein;<br />

national anerkannten Qualitätsregelungen<br />

Ergebnisindikatoren<br />

4.285.714 Kein Projekt 0%<br />

- 0%<br />

Steigerung der produzierten Mengen [n] 100 - 0%<br />

nach Öko-Produkten<br />

(gesamte Produktpalette)<br />

nach Produkten gemäß VO (EG) 510/06 und<br />

509/06<br />

Steigerung des Umsatzes der beteiligten<br />

Betriebe bezogen auf die jeweiligen<br />

Qualitätsprodukte [EURO]<br />

Gesamt sowie getrennt nach<br />

VO (EG) geschützter Bezeichnungen;<br />

national anerkannten Qualitätsregelungen;<br />

Art von Agrarerzeugnis<br />

- 0%<br />

- 0%<br />

500.000 - 0%<br />

* gemäß EPLR Sachsen 2007-2013, (Kap. 5.3.1.3.3), 3. Änderung, genehmigte Fassung vom 15.12.2009<br />

- 0 %<br />

1 von 1


<strong>Anhang</strong> 6.6:<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Kapitel 6.6 (Langversion): Ausgleichszahlungen <strong>für</strong> naturbedingte Nachteile zugunsten<br />

von Landwirten in Berggebieten (Maßnahme 211)<br />

Kapitel 6.6.1: Beschreibung der Maßnahme und Umsetzungsstand<br />

Berggebiete sind Gebiete mit erschwerten natürlichen Produktionsbedingungen (Höhenlage,<br />

Hangneigung, etc.), die sich in höheren Kosten und geringeren Erträgen widerspiegeln. Um die<br />

Landwirtschaft in den Berggebieten zu erhalten, wird landwirtschaftlichen Betrieben in Berggebieten<br />

eine Ausgleichszahlung zur Kompensation der Kostennachteile gewährt. Die Zahlung der<br />

Prämie erfolgt differenziert nach der Nutzungsart (Grünlandnutzung, Ackernutzung) je ha im Fördergebiet<br />

liegender Fläche und muss jährlich beantragt werden.<br />

INDIKATORENÜBERSICHT zur Maßnahme 211<br />

Indikator Umsetzungsstand**<br />

Zielwert*<br />

2007 - 2013<br />

2007 – 2009<br />

Outputindikatoren<br />

Auszahlungsdaten<br />

Zielerreichung<br />

bis 2009 (%) bezogen auf<br />

Auszahlungsdaten<br />

Anzahl geförderter Betriebe in Berggebieten [n] 25 27 >100 %<br />

Geförderte landwirtschaftlich genutzte Fläche in<br />

Berggebieten [ha]<br />

Ergebnisindikatoren<br />

Einkommensentwicklung in landw. Betrieben<br />

benachteiligter Gebiete gesamt (Anteil am ordentl.<br />

Ergebnis) [%]<br />

Förderflächen, die dazu beitragen, Marginalisierung<br />

zu verhindern [ha]<br />

1.100 ca. 1.110 100 %<br />

15 k.A.*** k.A.<br />

1.100 1.100 100 %<br />

* Quelle: EPLR Sachsen 2007 – 2013, 3. Änderung, genehmigte Fassung vom 15.12.2009<br />

** Monitoringdaten mit Ausnahme der Einkommensentwicklung<br />

*** Im Testbetriebsnetz sind aufgrund der geringen Anzahl von Betrieben in Berggebieten keine belastbaren Angaben vorhanden.<br />

In den Jahren 2007 bis 2009 erhielten jeweils zwischen 27 und 31 Betriebe im Berggebiet Ausgleichzulage.<br />

Damit wurde zu jedem Zeitpunkt der Zielwert von 25 Betrieben mit Ausgleichzulage<br />

geförderten im Berggebiet übertroffen. Die Flächenförderung war mit jährlich ca. 1.100 ha relativ<br />

konstant und entspricht damit dem Zielwert von 1.100 ha.<br />

Kapitel 6.6.2: Beantwortung der maßnahmespezifischen Bewertungsfragen<br />

Hinsichtlich der Bewertungsfragen liegt <strong>für</strong> die Ausgleichszulage eine Besonderheit im EPLR 2007<br />

bis 2013 vor. Da die benachteiligten Gebiete neu abgegrenzt werden sollen, gilt bis zur erfolgten<br />

Neuabgrenzung weiterhin die VO (EG) Nr. 1257/1999 und damit auch die Bewertungsfragen der<br />

Förderperiode 2000 – 2006. Zunächst war die Neuabgrenzung bis zum Jahr 2010 geplant, zum<br />

heutigen Zeitpunkt steht jedoch fest, dass es bis zum Jahr 2013 zu keiner Neuabgrenzung der<br />

benachteiligten Gebiete kommen wird. Zur Halbzeitbewertung gelten daher <strong>für</strong> die Bewertung der<br />

Ausgleichszulage die unten aufgeführten Bewertungsfragen der VO (EG) Nr. 1257/1999.<br />

1 von 4


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Als Datenquellen stehen neben den Monitoringdaten verschiedene externe Datenquellen zur Verfügung.<br />

Eine wichtige Basis <strong>für</strong> die Beantwortung der Bewertungsfragen stellt eine Aufbereitung<br />

der amtlichen Agrarstatistik <strong>für</strong> benachteiligte Gebiete dar. Diese wurde von dem Statistischen<br />

Landesamt Sachsen zur Verfügung gestellt. Hier liegen vor allem Informationen über Flächennutzungen,<br />

Betriebszahlen und Arbeitskräfte vor <strong>für</strong> die Zeitpunkte 2007 und 2009 vor. Da es sich bei<br />

dem Erhebungszeitpunkt 2009 jedoch nicht um eine Vollerhebung handelt, liegen einige Informationen<br />

nicht so detailliert vor wie <strong>für</strong> das Jahr 2007. Für die Arbeitskräfte liegen <strong>für</strong> 2009 gar keine<br />

Daten vor. Als weitere ergiebige Datenquelle wurde auf die Test- und auflagenbuchführenden Betriebe<br />

Sachsens <strong>für</strong> die Wirtschafsjahre 2007/2008 und 2008/2009 zurückgegriffen. Leider sind<br />

aufgrund der geringen Anzahl von Betrieben im Berggebiet aus den Testbetrieben keine repräsentativen<br />

Aussagen <strong>für</strong> das Berggebiet abzuleiten. Außerdem wurden die Daten um eine Sonderauswertung<br />

des SMUL <strong>für</strong> die Abbildung der <strong>Umwelt</strong>wirkungen der Ausgleichszulage ergänzt,<br />

wegen des geringen Flächenumfangs der Berggebiete wurde hier auch auf eine nach Berggebieten<br />

getrennte Analyse verzichtet.<br />

Da es sich bei den <strong>für</strong> die Bewertung herangezogenen Datenquellen überwiegend um amtliche<br />

Daten handelt, kann deren Zuverlässigkeit als gesichert angesehen werden. Aufgrund des kleinen<br />

Umfangs an Betrieben bei Berggebieten ist es allerdings schwierig, hier<strong>für</strong> allgemeingültige Aussagen<br />

abzuleiten, da Einzelentscheidungen das Gesamtergebnis stark verzerren können.<br />

Bewertungsfrage 1: In welchem Umfang hat die Ausgleichszulage beigetragen zum: Ausgleich<br />

<strong>für</strong> natürliche Nachteile in benachteiligten Gebieten, die sich in hohen Produktionskosten<br />

und geringem Produktionspotenzial niederschlagen?<br />

Aufgrund der geringen Fallzahl im Berggebiet Sachsens liegen <strong>für</strong> die Abbildung der Einkommenssituation<br />

der Betriebe keine belastbaren Angaben in den Testbetrieben vor. Erläuterungen<br />

zum Beitrag der Ausgleichszulage zum Ausgleich der höheren Produktionskosten und geringeren<br />

Erträge in den anderen benachteiligten Gebieten Sachsens können dem Kapitel 6.7.2 entnommen<br />

werden. Aus Untersuchungen zur Wirkung der Ausgleichzulage in anderen Berggebieten 1 weiß<br />

man jedoch, dass insbesondere der Anteil der Ausgleichzulage am Einkommen der Betriebe im<br />

Berggebiet höher ist als in den sonstigen benachteiligten Gebieten.<br />

Bewertungsfrage 2: In welchem Umfang haben die Ausgleichszahlungen zur dauerhaften<br />

Nutzung landwirtschaftlicher Flächen beigetragen?<br />

Für die Beurteilung der Flächenentwicklung in den benachteiligten Gebieten wird neben der Entwicklung<br />

der LF im Untersuchungsgebiet auch die Entwicklung in den nicht benachteiligten Gebieten<br />

und Sachsens insgesamt analysiert. Auf diese Weise wird versucht, die Einflüsse allgemeiner<br />

Entwicklungstendenzen zu minimieren.<br />

1<br />

Vgl. Rudow, K., Pitsch, M (2008): Fallstudie zur Wirkung der Ausgleichszulage im Landkreis Oberallgäu, Arbeitsbericht aus dem<br />

Institut <strong>für</strong> Ländliche Räume, Johann Heinrich von Thünen-Institut, Braunschweig<br />

sowie Plankl, R., Rudow, K. (2009): Ex-Post-Bewertung der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (2000 – 2006) – Baden-<br />

Württemberg, Institut <strong>für</strong> Ländliche Räume, Johann Heinrich von Thünen-Institut, Braunschweig<br />

2 von 4


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Tabelle 1: Differenz der Flächenentwicklung 2007 bis 2009 nach Gebietskategorien<br />

und Nutzungsarten<br />

Sachsen insgesamt<br />

davon<br />

ohne Benachteiligung<br />

mit Benachteiligung<br />

davon<br />

Berggebiet<br />

Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen.<br />

LF insgesamt Ackerfläche Dauergrünland<br />

in ha in % in ha in % in ha in %<br />

-2.430 -0,26 -1.459 -0,20 -2.385 -1,30<br />

462 0,07 -17 0,00 172 0,19<br />

-2.892 -0,96 -1.443 -0,69 -2.560 -2,79<br />

-136 -36,66 -14 -60,87 -123 -35,24<br />

Die Auswertungen zeigen, dass seit dem Programmbeginn im Jahr 2007 die Landwirtschaftliche<br />

Nutzfläche in Sachsen um 2430 ha und somit um 0,26 % zurückgegangen ist. Dieser Flächenverlust<br />

fand fast ausschließlich in den benachteiligten Gebieten statt. In den nicht benachteiligten Gebieten<br />

sind die Flächen hingegen konstant geblieben bzw. haben leicht zugenommen. Prozentual<br />

besonders auffällig ist der Flächenrückgang im Berggebiet. Hier hat sich die Ackerfläche zwischen<br />

2007 und 2009 um 61 % reduziert (von 23 auf 9 ha). Weniger drastisch, aber immer noch sehr<br />

deutlich ist der Flächenrückgang bei Dauergrünland mit 35 % (von 349 auf 226 ha). Aufgrund der<br />

kleinen Fläche im Berggebiet und der geringen Anzahl der Betriebe ist es schwierig, allgemeingültige<br />

Aussagen <strong>für</strong> das gesamte Gebiet abzuleiten, da Einzelentscheidungen eines Betriebsleiters<br />

das Gesamtergebnis stark beeinflussen können. Es scheint aber insgesamt einen Trend zur Flächenaufgabe<br />

im Berggebiet zu geben. Bezüglich von Ackerflächen ist dies jedoch als unproblematisch<br />

zu beurteilen, da Ackernutzung nicht zu den typischen Nutzungen im Berggebiet gehört.<br />

Bewertungsfrage 3: In welchem Umfang haben die Ausgleichszahlungen zur Erhaltung einer<br />

lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum beigetragen?<br />

In zahlreichen Studien zu dem Thema wurde festgestellt, dass ein wesentlicher Beitrag der Ausgleichszulage<br />

in der Erhaltung von landwirtschaftlichen Arbeitsplätzen in den benachteiligten Gebieten<br />

besteht 2 . Bisher liegen jedoch hinsichtlich der Arbeitskräfte nur Daten <strong>für</strong> 2007 vor, so dass<br />

eine zeitliche Entwicklung erst zu einem späteren Bewertungszeitpunkt abgebildet werden kann.<br />

Im Jahr 2007 sind in den 15 Betrieben mit dem Betriebssitz im Berggebiet 23 Arbeitskräfte (entsprechend<br />

7 AKE) beschäftigt.<br />

Die genaue Entwicklung der Betriebszahl im Berggebiet kann zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls<br />

nicht ermittelt werden, da aufgrund der Datenlage die Betriebsentwicklung in den benachteiligten<br />

Gebieten nicht differenziert nach Berggebieten dargestellt werden kann. In Kapitel 6.7.2. wird aber<br />

erläutert, dass in den benachteiligten Gebieten insgesamt die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe<br />

zwischen 2007 und 2009 um 5 % gesunken ist. Inwieweit auch die Berggebiete hiervon betroffen<br />

sind, lässt sich nicht eindeutig feststellen. Die Anzahl der geförderten Betriebe mit Flächen im<br />

Berggebiet hat sich jedoch 2009 gegenüber 2007 nur leicht verändert (-1 Betrieb), sodass der<br />

Rückgang der Betriebe im Berggebiet zumindest nicht stärker zu sein scheint als in den sonstigen<br />

benachteiligten Gebieten.<br />

2<br />

Vgl. Plankl, R., Pohl, C. (2009): Ex-Post-Bewertung der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (2000 – 2006) – Sachsen,<br />

Institut <strong>für</strong> Ländliche Räume, Johann Heinrich von Thünen-Institut, Braunschweig<br />

sowie Rudow, K. (2009): Wirkungen der Förderung in benachteiligten Gebieten am Beispiel der Ausgleichszulage In: Rolle der<br />

Landwirtschaft in benachteiligten Regionen, Tagungsband der 19. Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft <strong>für</strong> Agrarökonomie,<br />

Innsbruck<br />

3 von 4


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Bewertungsfrage 4: In welchem Umfang hat die Regelung zum Schutz der <strong>Umwelt</strong> beigetragen,<br />

durch Erhaltung und Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft, die den Belangen<br />

des <strong>Umwelt</strong>schutzes in den benachteiligten Gebieten Rechnung trägt?<br />

Für die Beantwortung dieser Bewertungsfrage muss auf das Kapitel 6.8.2 verwiesen werden, da<br />

keine gesonderten Daten <strong>für</strong> das Berggebiet ermittelt werden konnten.<br />

Kapitel 6.6.3: Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

Schlussfolgerungen und Empfehlungen werden in Kapitel 6.8.3 gemeinsam mit den Empfehlungen<br />

<strong>für</strong> Maßnahme Code 212 dargestellt.<br />

4 von 4


<strong>Anhang</strong> 6.7:<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Kapitel 6.7 (Langversion): Ausgleichszahlungen <strong>für</strong> naturbedingte Nachteile zugunsten<br />

von Landwirten in benachteiligten Gebieten außerhalb von Berggebieten<br />

(Maßnahme 212)<br />

Kapitel 6.7.1: Beschreibung der Maßnahme und Umsetzungsstand<br />

Benachteiligte Gebiete außerhalb der Berggebiete sind durch schlechte natürliche Produktionsvoraussetzungen,<br />

vor allem ein geringes Ertragspotential der Böden, gekennzeichnet. Die<br />

schlechten Produktionsbedingungen können sich in höheren Kosten und geringeren Erträgen niederschlagen<br />

und zu einer verstärkten Aufgabe der Landwirtschaft führen. Um die Landwirtschaft in<br />

den benachteiligten Gebieten aufrecht zu erhalten und die Kostenunterschiede zur den nicht benachteiligten<br />

Gebieten auszugleichen wird Landwirten <strong>für</strong> jeden Hektar bewirtschafteter Fläche<br />

eine Ausgleichszulage gewährt. Die Prämie wird dabei nach Nutzungsart (Ackerland / Grünland)<br />

und Erschwernis (LVZ-Staffelung) differenziert. Die Förderung ist jährlich zu beantragen.<br />

INDIKATORENÜBERSICHT zur Maßnahme 212<br />

Indikator Umsetzungsstand**<br />

Zielwert*<br />

2007 - 2013<br />

2007 - 2009<br />

Outputindikatoren<br />

Anzahl geförderter Betriebe in benachteiligten<br />

Gebieten außerhalb von Berggebieten [n]<br />

Geförderte landwirtschaftlich genutzte Fläche in<br />

benachteiligten Gebieten außerhalb von Berggebieten<br />

[ha]<br />

Ergebnisindikatoren<br />

Einkommensentwicklung in landw. Betrieben<br />

benachteiligter Gebiete gesamt (Anteil am ordentl.<br />

Ergebnis ( + Personalaufwand)) [%]<br />

Förderflächen, die dazu beitragen, Marginalisierung<br />

zu verhindern [ha]<br />

Auszahlungsdaten<br />

Zielerreichung<br />

bis 2009 (%) bezogen auf<br />

Auszahlungsdaten<br />

2.450 2.545 >100 %<br />

258.900 241.867 93 %<br />

15<br />

2007/2008: 6,8 %<br />

2008/2009: 8,6 %<br />

2009/2010: k.A.<br />

258.900 241.867 93 %<br />

* Quelle: EPLR Sachsen 2007-2013, 3. Änderung, genehmigte Fassung vom 15.12.2009<br />

** Monitoringdaten mit Ausnahme der Einkommensentwicklung (hier: ausgewählte Testbetriebe Sachsens)<br />

Für die Maßnahme 212 liegen die Förderfälle zwischen 2.435 Betrieben im Jahr 2007 und<br />

2.545 Betrieben im Jahr 2009. Das Output-Ziel <strong>für</strong> geförderte Betriebe wird somit erreicht. Die geförderten<br />

Flächen liegen jeweils bei ca. 240.000 ha. Der Zielwert von ca. 258.900 ha geförderter<br />

Fläche wird zwar zu keinem Zeitpunkt erreicht, mit 93 % ist der Zielerreichungsgrad jedoch sehr<br />

hoch.<br />

-<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Kapitel 6.7.2: Beantwortung der maßnahmespezifischen Bewertungsfragen<br />

Anmerkungen zur Herkunft der Bewertungsfragen und Aussagen zu Daten und Datenquellen können<br />

unter 6.6.2. nachgelesen werden.<br />

Bewertungsfrage 1: In welchem Umfang hat die Ausgleichszulage beigetragen zum: Ausgleich<br />

<strong>für</strong> natürliche Nachteile in benachteiligten Gebieten, die sich in hohen Produktionskosten<br />

und geringem Produktionspotenzial niederschlagen?<br />

Bevor die nach der VO 1257/99 geforderten Indikatoren abgebildet werden, soll der entsprechende<br />

im ELER genannte Ergebnisindikator „Einkommensentwicklung in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

benachteiligter Gebiete gesamt (Anteil am ordentl. Ergebnis (+ Personalaufwand))“ betrachtet<br />

werden. Die Auswertung der Testbetriebe zeigt, dass der Anteil der Ausgleichszulage am Einkommen<br />

der Betriebe im benachteiligten Gebiet im Wirtschaftsjahr 2007/2008 bei 6,8 % liegt. Im<br />

Wirtschaftsjahr 2008/2009 beträgt der Anteil 8,6 %. Der angestrebte Zielwert von 15 % wird somit<br />

nicht erreicht. Für das WJ 2009/2010 liegen noch keine Daten vor, insofern kann nicht ermittelt<br />

werden, wie sich die Prämienerhöhung aus dem Jahr 2009 auf die Ergebnisse auswirkt.<br />

Der Indikator zeigt jedoch nur, welcher Anteil des Einkommens der Betriebe aus der Ausgleichszulage<br />

resultiert. Ein hoher Anteil zeigt zwar die große Bedeutung der Zahlung <strong>für</strong> den einzelnen Betrieb,<br />

aufgrund der geringen Beträge der Ausgleichszulage (bei den Testbetrieben durchschnittlich<br />

52 EURO je ha) deutet dies auch auf ein insgesamt nur geringes Einkommen der Betriebe hin.<br />

Aus Sicht der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe ist daher ein hoher Wert nicht wünschenswert<br />

und auch dauerhaft nicht vertretbar.<br />

Wenn die Ausgleichszulage den Betrieben in den benachteiligten Gebieten ein ähnliches Einkommen<br />

wie Betrieben in nicht benachteiligten Gebieten ermöglichen und dennoch 15 % des Einkommens<br />

ausmachen soll, müsste sie wesentlich höher sein.<br />

Indikatoren nach der VO 1257/99:<br />

Die VO 1257/99 sieht zwei Indikatoren <strong>für</strong> die Ermittlung der Wirkung der Ausgleichszulage auf<br />

das Einkommen der Betriebe in den benachteiligten Gebieten vor, wobei sich der erste (a) auf den<br />

Durchschnitt der Betriebe in den benachteiligten Gebieten bezieht und zweite (b) eine Analyse jedes<br />

einzelnen Betriebs vornimmt.<br />

a) Beitrag der Ausgleichszulage zur Kompensation der Einkommensnachteile bzw. –verluste<br />

(Durchschnittsbetrachtung)<br />

Die konkreten Einkommensnachteile bzw. –verluste in den benachteiligten Gebieten können mit<br />

den zur Verfügung stehenden Daten nicht abgebildet werden. Ersatzweise wird daher das Einkommen<br />

der Betriebe in den benachteiligten Gebieten mit dem Einkommen von Betrieben in nicht<br />

benachteiligten Gebieten verglichen. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtform und Struktur der<br />

Betriebe wird als repräsentative Größe <strong>für</strong> das Betriebseinkommen das ordentliche Ergebnis +<br />

Personalaufwand betrachtet. Um den Größenunterschieden der Betriebe bei der Analyse besser<br />

gerecht zu werden, wird das ordentliche Ergebnis + Personalaufwand je ha bzw. ja AK normiert.<br />

Für die Analyse werden der Durchschnitt der Betriebe im benachteiligten Gebiet und der Durchschnitt<br />

der Betriebe im nicht benachteiligten Gebiet betrachtet.<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Tabelle 1: Durchschnittlicher Ausgleich der Einkommensdifferenz der untersuchten Betriebe<br />

im benachteiligten Gebiet gegenüber Vergleichsbetrieben im nicht benachteiligten<br />

Gebiet in Prozent bei angegebener ökonomischer Bezugsgröße und Wirtschaftsjahr<br />

Ordentliches Ergebnis plus<br />

Personalaufwand je AK<br />

Ordentliches Ergebnis plus<br />

Personalaufwand je ha LF<br />

WJ 07/08 33,7 24,6<br />

WJ 08/09 19,8 13,3<br />

Quelle: Eigene Berechnung anhand der sächsischen Test- und auflagenbuchführenden Betriebe<br />

Die Tabelle 1 zeigt, dass der durchschnittliche Ausgleich der Einkommensnachteile der Betriebe<br />

im benachteiligten Gebiet je nach Wirtschaftsjahr schwankt. Im WJ 07/08 ist der durchschnittliche<br />

Ausgleich der Einkommensnachteile wesentlich höher als im WJ 08/09. Die Gründe hier<strong>für</strong> liegen<br />

an den in beiden Wirtschaftsjahren sehr unterschiedlichen erzielten Einkommen. Gegenüber<br />

07/08 sind die Einkommen sowohl im benachteiligten als auch im nicht benachteiligten Gebieten<br />

deutlich gesunken, wobei der Rückgang in den benachteiligten Gebieten deutlicher ausfällt. Die<br />

gestiegene Differenz der Einkommen kann die gleichgebliebene Ausgleichszulage nicht ausgleichen<br />

und der durchschnittliche Kompensationsgrad verringert sich. Da <strong>für</strong> das WJ 09/10 noch keine<br />

TB-Daten vorliegen, kann leider nicht ermittelt werden, wie sich die Prämienerhöhung aus dem<br />

Jahr 2009 auf die dargestellten Ergebnisse auswirkt. Da es sich jedoch nur um eine leichte Erhöhung<br />

um durchschnittlich 10 EURO je ha handelt, wird dies die Ergebnisse vermutlich nicht wesentlich<br />

beeinflussen.<br />

b) Beitrag der Ausgleichszulage zur Kompensation der Einkommensnachteile bzw. –verluste<br />

(Einzelbetrachtung der Betriebe)<br />

Nach der Durchschnittsbetrachtung unter a) wird im Folgenden <strong>für</strong> jeden einzelnen untersuchten<br />

Betrieb in den benachteiligten Gebieten ermittelt, in wie weit seine Einkommensnachteile gegenüber<br />

dem Durchschnitt der Betriebe im nicht benachteiligten Gebiet durch die Ausgleichszulage<br />

ausgeglichen werden. Anschließend werden die Betriebe entsprechend ihrer Kompensation gruppiert.<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Abbildung 1: Verteilung der untersuchten Betriebe im benachteiligten Gebiet entsprechend<br />

ihres jeweiligen Kompensationsgrades in die Gruppen 100 % Ausgleich des Einkommensnachteils gegenüber dem Durchschnitt der untersuchten<br />

Betriebe im nicht benachteiligten Gebiet bei angegebenen ökonomischen Bezugsgrößen<br />

und Wirtschaftsjahren<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

5 5 5 3<br />

66<br />

26<br />

77<br />

11<br />

WJ 07/08 WJ 08/09 WJ 07/08 WJ 08/09<br />

67<br />

26<br />

oE + PA je AK oE + PA je ha LF<br />

Quelle: Eigene Darstellung und Berechnungen anhand der sächsischen Test- und auflagenbuchführenden Betriebe<br />

87<br />

10<br />

>100<br />

90 - 100<br />

50 - 90<br />

0 - 50<br />

Die Abbildung zeigt die Zuordnung der Betriebe im benachteiligten Gebiet entsprechend der im<br />

einzelnen Betrieb durch die Ausgleichszulage erzielten Kompensation. Wie auch schon in der<br />

Durchschnittsbetrachtung wird deutlich, dass sich die Kompensationswirkung der Ausgleichszulage<br />

im WJ 07/08 gegenüber den WJ 08/09 verschlechtert. Die Gruppe der Betriebe, die eine vergleichsweise<br />

geringe Kompensation zwischen 0 und 50 % erfahren, nimmt bei beiden ökonomischen<br />

Bezugsgrößen im WJ 08/09 zu. Im Gegenzug nimmt die Gruppe der Betriebe im benachteiligten<br />

Gebiet, die gegenüber den Betrieben im nicht benachteiligten Gebiet keine Einkommensnachteile<br />

aufweist (Kompensation < 0 %), ab.<br />

Insgesamt kann man feststellen, dass die Wirkung der Ausgleichszulage stark vom jeweiligen<br />

Wirtschaftsjahr und den dort herrschenden Produktions- und Preisbedingungen abhängt. Insofern<br />

ist es schwierig ausgehend von der Betrachtung von zwei Wirtschaftsjahren verallgemeinernde<br />

Aussagen zu treffen. Außerdem beziehen sich die durchgeführten Analysen auf die gesamte Einkommenssituation<br />

der Betriebe. Neben den natürlichen Produktionsvoraussetzungen spielen auch<br />

andere Einflüsse, z.B. Betriebsgröße, AK-Besatz, Betriebsausrichtung, Betriebsleiterqualifikation<br />

etc. eine Rolle <strong>für</strong> das Einkommen der Betriebe. Der konkrete Einfluss der (schlechteren) Produktionsvoraussetzungen<br />

in den benachteiligten Gebieten kann mit den vorliegenden Daten nicht ermittelt<br />

werden. Der Interventionslogik folgend kann von der Ausgleichszulage kein 100 %er Ausgleich<br />

der Einkommensunterschiede zwischen Betrieben in benachteiligten und nicht benachteiligten<br />

Gebieten erwartet werden. Trotz all dieser Einschränkungen muss aber festgehalten werden,<br />

dass der Beitrag der Ausgleichszulage zum Ausgleich der Produktionsnachteile gegenüber den<br />

nicht benachteiligten Gebieten <strong>für</strong> den Großteil der Betriebe insgesamt eher gering ist.<br />


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Bewertungsfrage 2: In welchem Umfang haben die Ausgleichszahlungen zur dauerhaften<br />

Nutzung landwirtschaftlicher Flächen beigetragen?<br />

Für die Beurteilung der Flächenentwicklung in den benachteiligten Gebieten wird neben der Entwicklung<br />

der LF im Untersuchungsgebiet auch die Entwicklung in den nicht benachteiligten Gebieten<br />

und Sachsens insgesamt analysiert. Auf diese Weise wird versucht, die Einflüsse allgemeiner<br />

Entwicklungstendenzen zu minimieren.<br />

Tabelle 2: Differenz der Flächenentwicklung 2007 bis 2009 nach Gebietskategorien und<br />

Nutzungsarten<br />

LF insgesamt Ackerfläche Dauergrünland<br />

in ha in % in ha in % in ha in %<br />

Sachsen insgesamt -2.430 -0,26 -1459 -0,20 -2.385 -1,30<br />

davon<br />

ohne Benachteiligung 462 0,07 -17 0,00 172 0,19<br />

mit Benachteiligung -2.892 -0,96 -1.443 -0,69 -2.560 -2,79<br />

davon<br />

benachteiligte Agrarzone<br />

einschl. "kleines<br />

Gebiet"<br />

Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen<br />

-2.756 -0,92 -1.429 -0,69 -2.437 -2,66<br />

Die Auswertungen zeigen, dass seit dem Programmbeginn im Jahr 2007 die Landwirtschaftliche<br />

Nutzfläche in Sachsen um 2430 ha und somit um 0,26 % zurückgegangen ist. Dieser Flächenverlust<br />

fand fast ausschließlich in den benachteiligten Gebieten statt. Hier liegt der Flächenrückgang<br />

bei knapp 1 %. In den nicht benachteiligten Gebieten hat die Fläche im gleichen Zeitraum hingegen<br />

leicht zugenommen. Von dem Flächenrückgang im benachteiligten Gebiet besonders stark<br />

betroffen ist das Dauergrünland. In den benachteiligten Agrarzonen lag der Rückgang gegenüber<br />

2007 bei 2,7 %. Ackerflächen hingegen nahmen nur um 0,7 % ab. Bei den hier dargestellten Flächenverlusten<br />

handelt es sich neben der tatsächlichen Aufgabe landwirtschaftlicher Flächen auch<br />

um Flächen, die aus anderen Gründen in eine andere Nutzung umgewandelt wurden, z.B. Bauland,<br />

Verkehrsflächen, etc. Diese Nutzungsänderungen können nicht separiert werden; es kann<br />

aber angenommen werden, dass benachteiligte und nicht benachteiligte Gebiete davon gleichermaßen<br />

betroffen sind. Ein weiterer denkbarer Grund <strong>für</strong> einen Rückgang der Flächen im benachteiligten<br />

Gebiet wäre auch die Übernahme von Flächen im benachteiligten Gebiet von Betrieben<br />

mit Betriebssitz im nicht benachteiligten Gebiet, was statistisch dazu führen würde, dass die Flächen<br />

dem nicht benachteiligten Gebiet zugeschlagen würden. Die Flächen im benachteiligten Gebiet<br />

haben jedoch nur geringfügig zugenommen. Ein weiterer Grund <strong>für</strong> die Abnahme der LF im<br />

benachteiligten Gebiet kann darin liegen, dass zum Jahr 2007 die Bagatellgrenze auf 250 Euro<br />

angehoben wurde, wodurch ca. 300 Betriebe aus der Förderung gefallen sind. Es ist vorstellbar,<br />

dass diese eher kleinen Betriebe ohne die Ausgleichszulage die Bewirtschaftung ihrer Flächen (im<br />

benachteiligten Gebiete) aufgegeben haben.<br />

Insgesamt ist der konkrete Beitrag der Ausgleichszulage schwer zu ermitteln, da neben den angesprochenen<br />

Problemen auch die Tatsache, dass neben der Ausgleichszulage auch andere Fördermaßnahmen<br />

in den benachteiligten Gebieten Anwendung finden, eine Rolle <strong>für</strong> die Bewertung<br />

der Wirkung spielt. Dennoch kann aber festgestellt werden, dass der Rückgang der LF in den benachteiligten<br />

Gebieten stärker ausgeprägt ist als in den nicht benachteiligten Gebieten. Im Gegenzug<br />

muss jedoch auch erwähnt werden, dass der Umfang der bewirtschafteten Flächen <strong>für</strong> die<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

auch Ausgleichszulage gewährt wird, in den Jahren 2007 bis 2009 konstant geblieben ist. Dies gilt<br />

auch <strong>für</strong> Grünland. Insofern scheint die Ausgleichszulage auf den Flächen, auf denen sie angewendet<br />

wird, auch erfolgreich gegen die Bewirtschaftungsaufgabe zu wirken.<br />

Bewertungsfrage 3: In welchem Umfang haben die Ausgleichszahlungen zur Erhaltung einer<br />

lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum beigetragen?<br />

Wie bereits dargestellt liegt ein wesentlicher Beitrag der Ausgleichszulage in der Erhaltung von<br />

landwirtschaftlichen Arbeitsplätzen in den benachteiligten Gebieten. Bisher liegen jedoch <strong>für</strong> landwirtschaftliche<br />

Arbeitskräfte in benachteiligten Gebieten nur Daten <strong>für</strong> 2007 vor, so dass eine zeitliche<br />

Entwicklung erst zu einem späteren Bewertungszeitpunkt abgebildet werden kann. Im Jahr<br />

2007 sind in den benachteiligten Gebieten 12.166 Personen als landwirtschaftliche Arbeitskräfte<br />

tätig, dies entspricht 7.557 Vollzeitarbeitskräften.<br />

Tabelle 3: landwirtschaftliche Arbeitskräfte im Jahr 2007 unterteilt nach Gebietskategorien<br />

Familienarbeitskräfte Familienfremde<br />

Arbeitskräfte<br />

Arbeitskräfte<br />

insgesamt<br />

Personen AKE Personen Personen AKE Personen<br />

Sachsen insgesamt 12.523 5.006 28.831 19.173 41.354 24.179<br />

davon<br />

ohne Benachteiligung 7.534 3.279 21.654 13.343 29.188 16.622<br />

mit Benachteiligung 4.989 1.727 7.177 5.830 12.166 7.557<br />

davon<br />

benachteiligte Agrarzone<br />

einschl. "kleines<br />

Gebiet"<br />

Quelle: Eigene Darstellung mit Daten des statistischen Landesamtes Sachsen<br />

4.966 1.720 7.176 5.829 12.142 7.549<br />

Ersatzweise wird die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe als potenzielle Arbeitsgeber in den<br />

benachteiligten Gebieten analysiert (Tabelle 4). Es zeigt sich, dass Sachsen insgesamt von einem<br />

Betriebsrückgang zwischen 2007 und 2009 betroffen ist, dabei ist der Rückgang der Betriebe in<br />

den benachteiligten Gebieten stärker ausgeprägt als in den nicht benachteiligten Gebieten.<br />

Tabelle 4: Entwicklung der Betriebszahlen 2007 bis 2009 unterteilt nach Gebietskategorien<br />

2007 2009 Diff. Entwicklung in %<br />

Sachsen insgesamt 8.241 7.988 -253 -3,07<br />

davon<br />

ohne Benachteiligung 5.131 5.040 -91 -1,77<br />

mit Benachteiligung 3.110 2.948 -162 -5,21<br />

davon<br />

"benachteiligte Agrar-zone einschl. "kleines Gebiet“<br />

3.095<br />

Berggebiet 15 2.948 -162 -5,21<br />

Quelle: Eigene Darstellung und Berechnung mit Daten des statistischen Landesamtes<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Neben der Möglichkeit, überhaupt einen Erwerb in der Landwirtschaft zu finden, spielt auch die<br />

Frage der Höhe der Einkommensmöglichkeiten in diesem Sektor eine Rolle. Am Beispiel der Testbetriebe<br />

zeigt sich, dass der Personalaufwand 1 in den benachteiligten Gebieten geringer ist als in<br />

den nicht benachteiligten Gebieten (Tabelle 5). Im Wirtschaftsjahr 2008/2009 beträgt der Abstand<br />

6.033 EURO. Verglichen zu den Einkommensmöglichkeiten in der gewerblichen Wirtschaft ist der<br />

Unterschied noch größer. Für das Jahr 2009 liegt er bei 6.574 EURO 2 . Es zeigt sich aber auch,<br />

dass die Einkommen leicht steigen und sich der Abstand zwischen benachteiligten und nicht benachteiligten<br />

Gebieten zwischen dem WJ 07/08 und dem WJ 08/09 leicht verringert. Dies ist insbesondere<br />

deshalb erstaunlich, weil die Auswertung der Einkommenssituation der Testbetriebe in<br />

der Bewertungsfrage 1 gezeigt hat, dass die betrieblichen Einkommen im gleichen Zeitraum sinken<br />

und sich der Abstand der Betriebe zwischen den benachteiligten und nicht benachteiligten<br />

Gebieten eher vergrößert.<br />

Tabelle 5: Personalaufwand in EURO je entlohnte vollbeschäftigte Arbeitskraft in verschiedenen<br />

Wirtschaftsjahren und Gebietskategorien<br />

Benachteiligtes Gebiet Nicht benachteiligtes<br />

Gebiet<br />

Änderungsrate 08/09<br />

zu 07/08 in %<br />

WJ 2007/08 16.914 23.035 3,3<br />

WJ 2008/09 17.472 23.505 2,7<br />

Quelle: Eigene Darstellung und Berechnung anhand der Daten der Sächsischen Test– und auflagenbuchführenden Betriebe.<br />

Insgesamt kann die genaue Wirkung der Ausgleichszulage auf die lebensfähige Gesellschaftsstruktur<br />

aufgrund der Datenverfügbarkeit zum Zeitpunkt der Halbzeitbewertung nicht ermittelt werden.<br />

Fest steht jedoch, dass die Zahlung einen Beitrag zum Ausgleich der Einkommensunterschiede<br />

zwischen benachteiligten und nicht benachteiligten Gebieten beiträgt. Ohne die Ausgleichszulage<br />

wäre vermutlich der Rückstand der in der Landwirtschaft bestehenden Einkommensmöglichkeiten<br />

im benachteiligten Gebiet noch größer.<br />

Bewertungsfrage 4: In welchem Umfang hat die Regelung zum Schutz der <strong>Umwelt</strong> beigetragen,<br />

durch Erhaltung und Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft, die den Belangen<br />

des <strong>Umwelt</strong>schutzes in den benachteiligten Gebieten Rechnung trägt?<br />

Die Wirkung der Ausgleichszulage auf die <strong>Umwelt</strong> wird nach der VO 1257/99 vor allem durch die<br />

nachfolgend dargestellten Indikatoren ermittelt. Im Zuge der Einordnung der Maßnahme in den<br />

Schwerpunkt 2 der ELER VO werden jedoch <strong>für</strong> die aktuelle Bewertung noch weitere Programmindikatoren<br />

relevant, die im Anschluss ebenfalls erörtert werden.<br />

Indikatoren nach der VO 1257/99:<br />

Dem Beispiel der Evaluierung <strong>für</strong> das Programm 2000 – 2006 3 folgend wird der Indikator „umweltfreundliche<br />

LF“ wieder als LF, auf der Agrarumweltmaßnahmen durchgeführt werden, definiert.<br />

Auch die anderen Indikatoren werden durch entsprechende Agrarumweltmaßnahmen abgebildet.<br />

Da sich der Schwerpunkt der Agrarumweltmaßnahmen thematisch gegenüber dem Programmzeitraum<br />

2000 – 2006 geändert hat, ist der Anteil der Indikatoren gegenüber der letzten Bewertung<br />

vergleichsweise geringer.<br />

1<br />

Der abgebildete Personalaufwand entspricht dem Arbeitgeberbrutto, d.h. die Bruttogehälter der Angestellten sind entsprechend den<br />

Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung geringer.<br />

2<br />

3<br />

Als Referenzeinkommen wurde das Bruttojahreseinkommen eines in der gewerblichen Wirtschaft Sachsens Vollbeschäftigten angenommen.<br />

Laut StaLa Sachsen lag dies im Jahr 2009 bei 24.046 EURO.<br />

Plankl, R., Pohl, C. (2009): Ex-Post-Bewertung der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (2000 – 2006) – Sachsen, Institut<br />

<strong>für</strong> Ländliche Räume, Johann Heinrich von Thünen-Institut, Braunschweig<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Tabelle 6: Anteile der Indikatoren der VO 1257/99 im benachteiligten und nicht benachteiligen<br />

Gebiet in Prozent <strong>für</strong> den Durchschnitt 2007 - 2009<br />

4.A-1. Anteil der LF, die umweltfreundlich bewirtschaftet wird 1)<br />

(a) darunter LF, die <strong>für</strong> den ökologischen Landbau genutzt wird 1)<br />

Fläche im benachteiligten<br />

Gebiet in %<br />

Fläche im nicht benachteiligten<br />

Gebiet<br />

in %<br />

15,94 9,28<br />

19,08 19,58<br />

(b) darunter LF, auf der integrierter Pflanzenbau oder integrierter<br />

Pflanzenschutz betrieben wird 1) - -<br />

(c) darunter LF, die als Weiden mit weniger als 2 GVU/ha dienen *<br />

4.A-1.2. Anteil der LF, die <strong>für</strong> den Ackerbau genutzt wird und auf<br />

der die ausgebrachte Stickstoffmenge weniger als 170 kg/ha und<br />

Jahr beträgt 1)<br />

4.A-1.3. Anteil der LF, die <strong>für</strong> den Ackerbau genutzt wird und auf<br />

der die Menge an ausgebrachten Pflanzenschutzmitteln so bemessen<br />

ist, dass spezifische Schwellenwerte berücksichtigt werden 1)<br />

* definiert als Fläche, auf der (bestimmte) Agrarumweltmaßnahmen durchgeführt werden.<br />

Quelle: Eigene Berechnung anhand der Daten des SMUL.<br />

9,91 6,21<br />

0,24 0,23<br />

1,04 0,29<br />

Die Analyse zeigt, dass in den benachteiligten Gebieten der Anteil der umweltfreundlichen LF höher<br />

ist als im nicht benachteiligten Gebiet (16 % gegenüber 9 %). Der Anteil an diesen Flächen,<br />

die <strong>für</strong> den ökologischen Landbau genutzt werden ist hingegen in beiden Gebietskategorien ähnlich<br />

(ca. 19 %). Der Anteil der umweltfreundlich bewirtschafteten LF, der auf Weiden mit weniger<br />

als 2 GV entfällt, ist mit ca. 10 % wiederum in den benachteiligten Gebieten höher. Ebenfalls in<br />

den benachteiligten Gebieten deutlich höher ist der Anteil der umweltfreundlich bewirtschafteten<br />

LF, auf dem spezifische Schwellenwerte <strong>für</strong> Pflanzenschutzmittel eingehalten werden. Der Anteil<br />

der Flächen, auf denen die ausgebrachte Stickstoffmenge nachweislich weniger als 170 kg N je<br />

ha beträgt, ist in beiden Gebietskategorien ungefähr gleich.<br />

Insgesamt zeigt sich, dass gemäß Definition in den benachteiligten Gebieten umweltfreundlicher<br />

gewirtschaftet wird als in den nicht benachteiligten Gebieten. Ein deutlicher Einfluss der Ausgleichszulage<br />

lässt sich hieraus jedoch nicht ableiten.<br />

Programmindikator: Förderflächen, die dazu beitragen, Marginalisierung zu verhindern.<br />

Gemäß der Interventionslogik besteht ein Beitrag der Ausgleichszulage darin, in den benachteiligten<br />

Gebieten Flächen in der Bewirtschaftung zu halten, die ohne die Förderung brach fallen würden.<br />

Mit den vorliegenden Daten lässt sich nicht konkret ermitteln, welche Flächen ohne die Förderung<br />

aufgegeben werden würden. Die Auswertungen im Zusammenhang mit den anderen Bewertungsfragen<br />

haben aber gezeigt, dass Betriebe in den benachteiligten Gebieten ein geringes<br />

Einkommen erzielen als Betriebe in nicht benachteiligten Gebieten. Gleichzeitig ist der Rückgang<br />

der Betriebe und der bewirtschafteten Flächen in den benachteiligten Gebieten höher als in den<br />

nicht benachteiligten Gebieten. Auch der Anteil an aus der Produktion genommenen Flächen ist in<br />

den benachteiligten Gebieten höher (Tabelle 6 und 7). Insofern scheint schon eine Tendenz zur<br />

Bewirtschaftungsaufgabe zu bestehen. Die Ausgleichszulage trägt dazu bei, die Einkommensunterschiede<br />

zwischen den benachteiligten und den nicht benachteiligten Gebieten auszugleichen<br />

und somit die flächendeckende Bewirtschaftung auf den geförderten Flächen zu erhalten. Da Flächen,<br />

die aus der Produktion genommen wurden, nicht förderberechtigt sind, ist auch gewährleistet,<br />

dass auf den geförderten Flächen weiterhin eine Bewirtschaftung stattfindet und somit einer<br />

Marginalisierung entgegen gewirkt wird.<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Tabelle 7: Aus der Produktion genommene Flächen in benachteiligten und nicht benachteiligten<br />

Gebieten<br />

Jahr<br />

Quelle: SMUL<br />

Fläche im benachteiligten Gebiet Fläche im nicht benachteiligten Gebiet<br />

ha Anteil an LF in % ha Anteil an LF in %<br />

2007 555,96 0,18 327,35 0,05<br />

2008 2.929,53 0,96 1.489,04 0,24<br />

2009 2.364,56 0,78 1.388,99 0,23<br />

Kapitel 6.7.3: Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

Schlussfolgerungen und Empfehlungen werden in Kapitel 6.8.3 gemeinsam mit den Empfehlungen<br />

<strong>für</strong> Maßnahme Code 212 dargestellt.<br />

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<strong>Anhang</strong> 6.8:<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Kapitel 6.8 (Langversion): Zusammenfassung – Ausgleichszahlungen <strong>für</strong> naturbedingte<br />

Nachteile zugunsten von Landwirten in Berggebieten (Maßnahme 211) und<br />

sonstigen benachteiligten Gebieten (Maßnahme 212)<br />

Kapitel 6.8.1: Umsetzungsstand<br />

In den Jahren 2007 bis 2009 wurden jährlich zwischen 2.463 Betrieben im Jahr 2007 und<br />

2.572 Betriebe im Jahr 2009 mit Ausgleichszulage <strong>für</strong> benachteiligte Gebiete gefördert. Die geförderten<br />

Flächen liegen jährlich bei ca. 240.000 ha.<br />

Kapitel 6.8.2: Beantwortung der maßnahmespezifischen Bewertungsfragen<br />

An dieser Stelle sollen noch einmal kurz die Ergebnisse <strong>für</strong> die Beantwortung der einzelnen Bewertungsfragen<br />

<strong>für</strong> beide Gebietskategorien zusammen dargestellt werden. Wie bereits an anderer<br />

Stelle dargelegt stammen die Bewertungsfragen aus der VO (EG) Nr. 1257/1999.<br />

Bewertungsfrage 1: In welchem Umfang hat die Ausgleichszulage beigetragen zum: Ausgleich<br />

<strong>für</strong> natürliche Nachteile in benachteiligten Gebieten, die sich in hohen Produktionskosten<br />

und geringem Produktionspotenzial niederschlagen?<br />

Hinsichtlich der Bewertungsfrage 1 lässt sich <strong>für</strong> die WJ 2007/2008 und 2008/2009 feststellen,<br />

dass die Wirkung der Ausgleichszulage auch stark von den Produktionsbedingungen des jeweiligen<br />

Wirtschaftsjahrs abhängt. Dies betrifft sowohl den Anteil der Prämie am Einkommen als auch<br />

die Kompensationswirkung gegenüber den Betrieben im nicht benachteiligten Gebiet. Für das benachteiligte<br />

Gebiet außerhalb der Berggebiete liegt der Anteil der Ausgleichszulage am Einkommen<br />

der Betriebe zwischen ca. 7 % und ca. 9 %.<br />

Für das Berggebiet liegen keine belastbaren Daten vor, es kann aber vermutet werden, dass der<br />

Anteil hier noch höher ist. Die Kompensationswirkung der Ausgleichszulage liegt in den sonstigen<br />

benachteiligten Gebieten <strong>für</strong> den Durchschnitt der Betriebe je nach Berechnungsgrundlage und<br />

Wirtschaftsjahr zwischen 34 % und 20 % bzw. 25 % und 13 % und ist somit insgesamt eher gering.<br />

Auch die Einzelbetrachtung der analysierten Betriebe zeigt, dass jeweils mindestens zwei<br />

Drittel der Betriebe nur eine Kompensation der Einkommensunterschiede zu den Betrieben im<br />

nicht benachteiligten Gebiet von maximal 50 % erfährt.<br />

Bewertungsfrage 2: In welchem Umfang haben die Ausgleichszahlungen zur dauerhaften<br />

Nutzung landwirtschaftlicher Flächen beigetragen?<br />

Die Untersuchungen der Flächenentwicklung haben gezeigt, dass sich zwischen 2007 und 2009 in<br />

den benachteiligten Gebieten die landwirtschaftlich genutzte Fläche reduziert hat, während sie in<br />

den Gebieten außerhalb der benachteiligten Gebiete eher konstant geblieben ist. Insbesondere<br />

Grünlandflächen waren von dem Flächenrückgang betroffen.<br />

Bewertungsfrage 3: In welchem Umfang haben die Ausgleichszahlungen zur Erhaltung einer<br />

lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum beigetragen?<br />

Die Analysen zu dieser Bewertungsfrage beziehen sich vor allem auf die Entwicklung der landwirtschaftlichen<br />

Betriebe und Arbeitskräfte. Hinsichtlich der Entwicklung der Arbeitskräfte kann zum<br />

jetzigen Zeitpunkt der Bewertung aufgrund der Datenlage keine Entwicklung abgebildet werden;<br />

hier liegen erst zur Ex-Post-Bewertung genaue Daten vor. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die<br />

1 von 2


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe und damit der potenziellen Arbeitsgeber in den benachteiligten<br />

Gebieten stärker zurückgegangen ist als in den nicht benachteiligten Gebieten. Die Auswertungen<br />

des in der Landwirtschaft <strong>für</strong> landwirtschaftliche Arbeitskräfte zu erzielenden Einkommens<br />

hat ergeben, dass die Einkommensmöglichkeiten in den benachteiligten Gebieten hinter den Einkommensmöglichkeiten<br />

außerhalb zurück bleiben. Auch sind die Einkommensmöglichkeiten in der<br />

Landwirtschaft schlechter als im produzierenden Gewerbe. Dies betrifft jedoch benachteiligte und<br />

nicht benachteiligte Gebiete in gleicher Weise.<br />

Bewertungsfrage 4: In welchem Umfang hat die Regelung zum Schutz der <strong>Umwelt</strong> beigetragen,<br />

durch Erhaltung und Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft, die den Belangen<br />

des <strong>Umwelt</strong>schutzes in den benachteiligten Gebieten Rechnung trägt?<br />

Die Auswertung der Indikatoren nach der VO 1257/99 hat gezeigt, dass der Anteil der umweltfreundlich<br />

bewirtschafteten LF in den benachteiligten Gebieten höher ist als in den nicht benachteiligten<br />

Gebieten. Lediglich der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Flächen ist in beiden Gebietskategorien<br />

gleich. Außerdem tragen alle Förderflächen dazu bei, Marginalisierung in den benachteiligten<br />

Gebieten zu verhindern.<br />

Kapitel 6.8.3: Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

Die Ausgleichszulage <strong>für</strong> benachteiligte Gebiete zeichnet sich in Sachsen durch eine sehr hohe<br />

Akzeptanz unter den Betrieben in den benachteiligten Gebieten aus. Die Analyse der Wirkung der<br />

Ausgleichszulage hat ergeben, dass die Förderung in den untersuchten Jahren (WJ 2007/08 und<br />

2008/09) dazu beiträgt, die Einkommensdifferenzen zwischen benachteiligten und nicht benachteiligten<br />

Gebieten auszugleichen. Für den Großteil der Betriebe ist dieser Ausgleich jedoch eher gering.<br />

Die Auswertungen haben auch gezeigt, dass zwischen 2007 und 2009 der Rückgang der LF<br />

und der landwirtschaftlichen Betriebe in den benachteiligten Gebieten etwas stärker ist als in den<br />

nicht benachteiligten Vergleichsgebieten, der Umfang der landwirtschaftlich genutzten Flächen mit<br />

Ausgleichszulagenförderung hingegen bleibt relativ konstant. Zwar hängt die Kompensationswirkung<br />

der Ausgleichszulage auch immer von den jährlich variierenden klimatischen Produktionsbedingungen<br />

und Preisschwankungen ab, vor dem Hintergrund der Ergebnisse aus 2007 bis 2009<br />

erschien die Erhöhung der Fördersätze im Jahr 2009 eine gute Option zur Verbesserung der Zielerreichung<br />

zu sein. Ob die Erhöhung ausreichend war, um den verstärkten Rückgang der LF und<br />

der Betriebe in den benachteiligten Gebieten abzumildern, müssen Untersuchungen zu einem<br />

späteren Zeitpunkt zeigen.<br />

Des Weiteren ist der vergleichsweise deutliche Rückgang von Dauergrünland auffällig. Insofern ist<br />

zu überlegen, ob nicht explizit die Fördersätze <strong>für</strong> Grünland unabhängig von den Fördersätzen <strong>für</strong><br />

Ackerflächen angehoben werden.<br />

Die Tatsache, dass alle geförderten Flächen auch zu dem Ziel der Verhinderung der Marginalisierung<br />

in den benachteiligten Gebieten beitragen, spricht ebenfalls da<strong>für</strong>, die Maßnahme auf jeden<br />

Fall beizubehalten.<br />

2 von 2


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

<strong>Anhang</strong> 6.9:<br />

Kapitel 6.9 (Langversion): Bewertungsgrundlagen Agrarumweltmaßnahmen<br />

Maßnahme (214)<br />

Hinweis: Zugunsten der Lesbarkeit sind Redundanzen mit dem Hauptteil des Berichtes unvermeidlich.<br />

6.9.1 Kurzbeschreibung der Maßnahme und Umsetzungsstand 2<br />

6.9.2 Beantwortung der maßnahmespezifischen Bewertungsfragen 8<br />

Bewertungsfrage 1 – Nachhaltige Agrarsysteme 10<br />

Bewertungsfrage 2 – Biodiversität 11<br />

Bewertungsfrage 3 – Wasser 36<br />

Bewertungsfrage 4 – Boden 50<br />

Bewertungsfrage 5 – Klima 61<br />

Bewertungsfrage 6 – Landschaft 69<br />

Bewertungsfrage 7 – Verbesserung der <strong>Umwelt</strong> 73<br />

6.9.3 Schlussfolgerungen und Empfehlungen – Grundlagen und Herleitung 76<br />

Methode bzw. Informationsquellen 76<br />

Schlussfolgerungen 76<br />

Empfehlungen 77<br />

Tabellarische Zusammenfassung der Evaluationsergebnisse der<br />

Fördergegenstände 214 A und B 87<br />

Exkurs: Möglichkeiten der Finanzierung und Umsetzung von Beratungsangeboten<br />

<strong>für</strong> Agrarumweltmaßnahmen 104<br />

Exkurs: Gegenüberstellung positiver und negativer Aspekte<br />

„neuer“ Förderkonzepte 106<br />

1 von 113


6.9.1 Kurzbeschreibung der Maßnahme und Umsetzungsstand<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Die Agrarumweltmaßnahmen sind gegliedert in die Maßnahmebereiche<br />

A (stoffeintragsminimierende Maßnahmen)<br />

B (Extensive Gründlandbewirtschaftung, naturschutzgerechte Gründlandbewirtschaftung<br />

und Pflege/naturschutzgerechte Bewirtschaftung und Gestaltung von Ackerflächen).<br />

Die Maßnahmebereiche unterscheiden sich wesentlich im Hinblick auf Zielsetzung bzw. Zielschutzgüter,<br />

finanzielle Ausstattung, Fördersätze, Gebietskulisse und weitere Zuwendungsvoraussetzungen:<br />

Während die A-Maßnahmen auf die Verminderung von Erosion und Stoffeinträgen in<br />

Grund- und Oberflächenwasserkörper und damit primär auf die Verbesserung der Schutzgüter<br />

Boden und Wasser abzielen, steht bei den B-Maßnahmen zur naturschutzgerechten Grünlandbewirtschaftung<br />

und Pflege (B.1, B.2) sowie zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung und Gestaltung<br />

von Ackerflächen (B.3) der Erhalt der Biologischen Vielfalt im Vordergrund.<br />

Viele Agrarumweltmaßnahmen - vor allem im Bereich der stoffeintragminimierenden Maßnahmen -<br />

wurden in vergleichbarer Form bereits im Programm „<strong>Umwelt</strong>gerechte Landwirtschaft (UL)“<br />

des vorangegangenen Förderzeitraums angeboten. Änderungen bestehen in der Einführung von<br />

Gebietskulissen und weiterer Zuwendungsvoraussetzungen sowie bei den Förderprämien. Neu<br />

bzw. in weit differenzierterer Form als im Programm UL (bzw. im Teilprogramm NAK) werden<br />

Maßnahmen zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung und Gestaltung von Ackerflächen (B.3)<br />

gefördert.<br />

Das <strong>für</strong> Agrarumweltmaßnahmen vorgesehene Budget zeigt deren Bedeutung im EPLR: Mit etwa<br />

230,8 Mio. EURO sind 18 % des Gesamtplafonds an öffentlichen Mitteln und mehr als die Hälfte<br />

der Mittel im Schwerpunkt 2 <strong>für</strong> die Maßnahme 214 vorgesehen.<br />

Stand der Maßnahmendurchführung<br />

Betrachtete Daten zur Umsetzung<br />

Zur Einschätzung des Umsetzungsstandes und der Wirkungen der Agrarumweltmaßnahmen<br />

werden nicht nur die Antragstellung 2008 bzw. die Auszahlungsdaten 2009 (Förderflächen, die<br />

2008 beantragt wurden und <strong>für</strong> die 2009 Auszahlungen erfolgten 1 ), sondern auch die Antragstellung<br />

2009 (Förderflächen, die 2009 beantragt wurden 2 ) betrachtet. Grund: Flächenbezüge liegen<br />

nur <strong>für</strong> Antragsdaten vor, die darüber hinaus den aktuelleren Stand der Teilnahme angeben. Der<br />

Vergleich der 2008 beantragten mit den 2009 ausgezahlten Flächen zeigt keine gravierenden<br />

Abweichungen, z.B. durch zurückgezogene oder abgelehnte Anträge. Die Abweichung liegt im<br />

Durchschnitt bei 1 %, <strong>für</strong> einzelne Fördergegenstände mit geringem Flächenumfang bei max.<br />

7 % (vgl. Tabelle 1) Hinzu kommt, dass die Antragsdaten 2009 sich auf Flächen beziehen, die<br />

tatsächlich in diesem Jahr mit Auflagen bewirtschaftet wurden und auch die Ergebnisse der Fachlichen<br />

Begleitung überwiegend auf Antragsdaten basieren.<br />

1 Datenquelle: SID, Lichtenwalde; ELER-Basisdatenbank<br />

2 Datenquelle: SID, Lichtenwalde; Datenbank AUM<br />

Auszahlungsdaten <strong>für</strong> diese Förderflächen lagen dem Evaluator zum Zeitpunkt der Halbzeitbewertung noch nicht vor<br />

2 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Tabelle 1: Förderflächen und Abweichungen zwischen Antrags- und Auszahlungsdaten<br />

Antragstellung Abweichung Antragstellung<br />

2008<br />

2009<br />

Fördergegenstand<br />

beantragte ausgezahlte<br />

Flächen Flächen<br />

beantr.ausgez.<br />

Fl.<br />

beantragte Flächen<br />

[ha] [ha] [%] [ha]<br />

A A Stoffeintragsminimierende Bewirtschaftung<br />

A.1 Ansaat von Zwischenfrüchten 9.548 9.560 0% 15.071<br />

A.2 Untersaaten<br />

Dauerhaft konservierende<br />

178 166 -7% 178<br />

A.3.1 Bodenbearbeitung/Direktsaat im Herbst<br />

Dauerhaft konservierende<br />

56.770 56.082 -1% 87.607<br />

A.3.2 Bodenbearbeitung/Direktsaat im Frühjahr<br />

Biotechnische Maßnahme (im Obst- und<br />

22.874 22.735 -1% 34.749<br />

A.4 Weinbau) 156 155 -1% 821<br />

Gesamt A (Bruttofläche)<br />

89.527 88.698 -1% 138.426<br />

B Extensive Grünlandwirtschaft und naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland und Acker<br />

B.1 Extensive Grünlandwirtschaft 12.059 27.874<br />

B.1.1 Weide 10.068 9.986 -1% 22.694<br />

B.1.2 Wiese 2.128 2.073 -3% 5.180<br />

B.2 Naturschutzgerechte Wiesennutzung und<br />

Beweidung<br />

Naturschutzgerechte Wiesennutzung mit<br />

14.099 24.402<br />

B.2.1 Düngungsverzicht vor erster Nutzung<br />

Naturschutzgerechte Wiesennutzung mit<br />

823 817 -1% 2.372<br />

B.2.2 Düngungsverzicht<br />

Naturschutzgerechte Wiesennutzung mit<br />

8.515 8.428 -1% 13.743<br />

B.2.3 Düngungsverzicht - Aushagerung<br />

Naturschutzgerechte Wiesennutzung mit<br />

71 71 0% 101<br />

B.2.4 Düngungsverzicht - Nutzungspause<br />

Naturschutzgerechte Beweidung mit<br />

535 530 -1% 725<br />

B.2.5 späterer Erstnutzung<br />

Naturschutzgerechte Beweidung - Hutung<br />

2.727 2.669 -2% 4.735<br />

B.2.6 mit Schafen und Ziegen<br />

Anlage von Brachefläche und<br />

1.450 1.375 -5% 2.432<br />

B.2.7 Brachestreifen im Grünland<br />

Naturschutzgerechte Bewirtschaftung<br />

217 210 -3% 294<br />

B 3 von AF 1.263 2.435<br />

Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung<br />

B.3.1 mit Vorgaben zu Kulturen 294 274 -7% 649<br />

B.3.2 Überwinternde Stoppel 4 4 0% 166<br />

B.3.3 Bearbeitungspause im Frühjahr<br />

Anlage von Bracheflächen und<br />

832 774 -7% 1.203<br />

B.3.4 Brachestreifen auf Ackerland 213 211 -1% 417<br />

Gesamt B (Bruttofläche)<br />

Gesamt 214 (Bruttofläche)<br />

27.878 27.421 -2% 54.711<br />

117.405 116.118 -1% 193.137<br />

Quelle: Eigene Darstellung (Datenquelle: SID, Lichtenwalde; ELER-Basisdatenbank / Datenbank AUM)<br />

3 von 113


Tabelle 2: Umsetzungsstand Maßnahme 214<br />

Outputindikatoren<br />

Indikator ohne<br />

Health<br />

Check<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Zielwert Umsetzungsstand Zielerreichung (%)<br />

Ergänzung<br />

mit Health<br />

Check<br />

2007 – 2008<br />

Antragstellung<br />

2008<br />

2007 – 2009<br />

Antragstellung<br />

2009<br />

2007 – 08<br />

Antragstellung<br />

2008<br />

Gesamtanzahl der Verträge [n] 3.100 + 900 1.910 62 %<br />

Zuwendungsempfänger [n] 3.100 + 900 1.204 39 %<br />

Geförderte Gesamtfläche [ha] 213.200 + 132.000 116.118 * 1<br />

geförderte physische Fläche [ha] 188.200 + 94.000 111.000 * 1<br />

(zusätzlicher Indikator) Förderflächenumfang<br />

in Natura 2000 Gebieten [ha]<br />

Ergebnisindikatoren<br />

(nur B.1)<br />

27.200<br />

Fläche [ha] im Rahmen erfolgreicher Landbewirtschaftungsmaßnahmen, die beiträgt zu ...<br />

Verbesserung der Biodiversität [ha] 74.900 + 9.000 27.874 * 1<br />

(Erläuterungen auf der folgenden Seite)<br />

2007 – 09<br />

Antragstellung<br />

2009<br />

193.136 54 % 91 %<br />

184.789 59 % 98 %<br />

- k. A. 9.347 k.A. 34 %<br />

54.710 37 % 73 %<br />

- davon B2 und B3 40.900 + 2.000 15.272 26.837 37 % 66 %<br />

- davon B1 34.000 + 7.000 12.059 27.874 35 % 82 %<br />

Wasserqualitätsverbesserung [ha] 113.300 + 82.000 83.579 130.079 74 % 115 %<br />

(Minderung) Klimawandel [ha] 113.300 + 82.000 83.579 130.079 74 % 115 %<br />

Bodenqualitätsverbesserung [ha] 113.300 + 82.000 83.579 130.079 74 % 115 %<br />

(Vermeidung d.) Landnutzungsaufgabe [ha] 0 - 0 0 - -<br />

Programmspezifische (maßnahmenbezogene) Ergebnisindikatoren<br />

Geschätzte Minderung der potenziellen<br />

Nitratauswaschung [t NO3-N/Jahr]<br />

5.100 ** -<br />

(<strong>für</strong> Fördergegenstand A.1:)<br />

277 * 2<br />

452 * 3<br />

5 % * 4<br />

9 % * 4<br />

Geschätzte Minderung des Bodenabtrags<br />

in Gewässer [t Boden/Jahr]<br />

140.000 + 70.000<br />

(<strong>für</strong> Fördergegenstand A.3):<br />

158.000 * 5<br />

244.712 * 6<br />

113 % 175 %<br />

Geschätzte Minderung des P-Eintrags in<br />

Oberflächengewässer [t /Jahr]<br />

10 + 4,7<br />

11,07 *<br />

(<strong>für</strong> Fördergegenstand A.3):<br />

5<br />

17,12 * 6<br />

111 % 171 %<br />

Geschätzte Erhöhung des Wasserrückhalts<br />

[Mio. m³/Jahr]<br />

15 - k.A. k.A. k.A. k.A.<br />

Geschätzte Minderung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes<br />

[kg Wirkstoff /Jahr]<br />

500 -<br />

46 *<br />

(<strong>für</strong> Fördergegenstand A.4:)<br />

7<br />

243 * 8<br />

9% 49 %<br />

Zielwert: aus dem EPLR Sachsen 2007 – 2013, 3. Änderung vom 30.06.2009, genehmigte Fassung vom 15.12.2009, ohne und mit Zielen<br />

zur Erreichung der neuen Herausforderungen (Health Check)<br />

Umsetzungsstand, Zielerreichung: Antragstellung 2008: Flächen, <strong>für</strong> die 2009 Auszahlungen erfolgten (Quelle: Monitoringdaten 2009)<br />

Antragstellung 2009: Flächen, die 2009 beantragt wurden (Quelle: SID, Lichtenwalde; Datenbank AUM)<br />

*1 berechnet auf Basis von Auszahlungsdaten (SID, Lichtenwalde; ELER-Basisdatenbank), weicht von dem in der Monitoringtabelle<br />

angegebenen Wert ab. Hier sind nur Förderflächen berücksichtigt, <strong>für</strong> die im Jahr 2009 Auszahlungen erfolgten. (Bereits 2008 gefördert e<br />

Flächen sind weiterhin enthalten, weil der Verpflichtungszeitraum mindestens fünf Jahre beträgt und Auszahlungen jährlich erfolgen).<br />

*2 LfULG (2010): Bericht zur laufenden Bewertung EPLR. – Teil Agrarumweltmaßnahmen AUM, Berichtsjahr 2009, <strong>Anhang</strong> 3, Indikatorblätter,<br />

Ergebnisindikator 01. – Auf Basis von Beprobungsergebnissen auf Versuchsflächen im Jahr 2008 bestimmter Wert bezogen auf<br />

Antragsflächen 2008, aufgrund witterungsbedingter Schwankungen noch nicht belastbar.<br />

*3 basiert auf Erkenntnissen 15-jähriger Untersuchungen des LfULG auf repräsentativen Versuchsflächen, aus denen sich im Mittel eine<br />

Minderung von 30 kg NO3-N ergibt. Dieser Wert wurde auf A.1-Förderflächen 2009 hochgerechnet.<br />

*4 Das im EPLR angegebene Ziel von 5.100 NO3-N/a scheint zu hoch angesetzt und kann selbst bei vollständiger Umsetzung von A.1 auf<br />

allen geeigneten Ackerflächen in Sachsen bei gleichbleibender Fruchtfolge nur knapp zur Hälfte erreicht werden. Der Zielwert ist zu prüfen<br />

und ggf. zu korrigieren bzw. an den Zielen der WRRL auszurichten (siehe Empfehlungen).<br />

*5 LfULG (2010) S. 37. – auf Basis modellbasierter Erosionsabschätzungen <strong>für</strong> ein Niederschlagsreferenzjahr bestimmter Wert <strong>für</strong> A.3-<br />

Förderflächen 2008 (Umsetzungsstand 2007-2008) sowie dieser Wert bezogen auf Antragsflächen 2009 (Umsetzungsstand 2007-2009).<br />

*6 LfULG (2010 S. 37. – auf Basis modellbasierter Erosionsabschätzungen <strong>für</strong> ein Niederschlagsreferenzjahr bestimmter Wert <strong>für</strong> A.3-<br />

Förderflächen 2008, hochgerechnet auf Antragsflächen 2009.<br />

*7 Monitoringdaten 2009 auf Basis von Ergebnissen der fachlichen Begleitung <strong>für</strong> Antragsflächen 2008<br />

*8 Monitoringdaten 2009, i.R. der fachlichen Begleitung bestimmter Wert <strong>für</strong> A.4-Flächen 2008, hochgerechnet auf Antragsflächen 2009<br />

4 von 113


Maßnahmenspezifischer Input und Output bis 2008<br />

40 Mio. €<br />

30 Mio. €<br />

20 Mio. €<br />

10 Mio. €<br />

Mio. €<br />

300.000 ha<br />

250.000 ha<br />

200.000 ha<br />

150.000 ha<br />

100.000 ha<br />

50.000 ha<br />

0<br />

38,79<br />

284.237<br />

5,2<br />

18,70<br />

neu 214 A<br />

neu 214 B<br />

Altverpflichtungen<br />

Ziel: 188.200 ha<br />

175.011<br />

21.872<br />

4,02<br />

6,21<br />

0,25<br />

2007 1 2008 2 20093<br />

214 A<br />

214 B<br />

Altverpflichtungen<br />

2.793<br />

26.865<br />

83.452<br />

2007 1 2008 2 2009 3<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Abbildung 1: Finanzielle Umsetzung (Input):<br />

Bis Ende 2009 ausgezahlte Mittel <strong>für</strong> Agrarumweltmaßnahmen<br />

(Jahr der Auszahlung)<br />

Quelle: Eigene Darstellung (Monitoringdaten 2009)<br />

Abbildung 2: Flächenmäßige Umsetzung<br />

(Output): Förderflächen mit Agrarumweltmaßnahmen<br />

(im jeweiligen Jahr ausgezahlte Flächen)<br />

Quelle: Eigene Darstellung (Monitoringdaten 2009)<br />

5 von 113


Maßnahmenspezifischer Output 2008-2009 nach Fördergegenständen<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Abbildung 3: Förderflächen 2008 und 2009 nach Fördergegenständen und Zielbezug<br />

140.000 ha<br />

120.000 ha<br />

100.000 ha<br />

80.000 ha<br />

60.000 ha<br />

40.000 ha<br />

20.000 ha<br />

ha<br />

40.000<br />

15.071<br />

70.000<br />

122.356<br />

3.000<br />

166178 300 155821<br />

Antragstellung 2008<br />

(Flächen, <strong>für</strong> die 2009 Auszahlungen erfolgten)<br />

Antragstellung 2009<br />

(Flächen, die 2009 beantragt wurden)<br />

34.000<br />

27.874<br />

36.400<br />

24.402<br />

4.500<br />

2.435<br />

A.1 A.2 A.3 A.4 B.1 B.2 B.3<br />

Quelle: Eigene Darstellung (Datenquelle: SID, Lichtenwalde; ELER-Basisdatenbank / Datenbank AUM)<br />

Abbildung 4: Förderflächen 2008 und 2009 - Maßnahmebereich A (alle Kombinationen)<br />

A.4<br />

A.3.2<br />

A.3.1<br />

A.2+A.3.2<br />

A.2+A.3.1<br />

A.2<br />

A1+A.3.2<br />

A.1<br />

821<br />

8.248<br />

6.823<br />

26.470<br />

Ziel<br />

0 ha 20.000 ha 40.000 ha 60.000 ha 80.000 ha 100.000 ha<br />

30<br />

68<br />

80<br />

87.539<br />

Antragstellung 2008<br />

(Flächen, <strong>für</strong> die 2009 Auszahlungen erfolgten)<br />

Antragstellung 2009<br />

(Flächen, die 2009 beantragt wurden)<br />

Quelle: Eigene Darstellung (Datenquelle: SID, Lichtenwalde; ELER-Basisdatenbank / Datenbank AUM)<br />

6 von 113


Abbildung 5: Förderflächen 2008 und 2009 - Maßnahmebereich B<br />

B.1.1<br />

B.1.2<br />

B.2.1<br />

B.2.2<br />

B.2.3<br />

B.2.4<br />

B.2.5<br />

B.2.6<br />

B.2.7<br />

B.3.1<br />

B.3.2<br />

B.3.3<br />

B.3.4<br />

0 ha 5.000 ha 10.000 ha<br />

101<br />

294<br />

166<br />

725<br />

649<br />

417<br />

1.203<br />

2.372<br />

2.432<br />

5.180<br />

4.735<br />

Antragstellung 2008<br />

(Flächen, <strong>für</strong> die 2009 Auszahlungen erfolgten)<br />

Antragstellung 2009<br />

(Flächen, die 2009 beantragt wurden)<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Quelle: Eigene Darstellung (Datenquelle: SID, Lichtenwalde; ELER-Basisdatenbank / Datenbank AUM)<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

6.9.2 Beantwortung der maßnahmespezifischen Bewertungsfragen<br />

Indikatoren und weitere Informationsgrundlagen<br />

Im Hinblick auf die Bewertung der Maßnahme 214 kann das dargelegte Indikatorensystem basierend<br />

auf den Vorgaben des CMEF als hinreichend angesehen werden.<br />

Zur Beantwortung der maßnahmespezifischen Fragen werden in erster Linie Ergebnisse aus dem<br />

im Auftrag des SMUL durch das LfULG erstellten Bericht zur fachlichen Begleitung 3 “ herangezogen,<br />

der neben ausführlichen Ergebnissen <strong>für</strong> gemeinsame und programmspezifische Indikatoren<br />

auf Basis von Geländerhebungen und Modellierungen auch Hinweise zum Einfluss der Maßnahmen<br />

auf den landwirtschaftlichen Ertrag enthält. Die vorliegenden Ergebnisse <strong>für</strong> Indikatoren<br />

beziehen sich auf das Jahr 2008 und werden <strong>für</strong> Antragsflächen 2009 hochgerechnet.<br />

Zuordnung der Ziel- bzw. Wirkungsbeiträge der Fördergegenstände<br />

In Tabelle 4 sind die laut EPLR zu erwartenden Ziele bzw. Wirkungen der einzelnen Fördergegenstände<br />

ergänzt um weitere mögliche (Sekundär-)Wirkungen dargestellt. Aus dieser<br />

Zuordnung ergibt sich, welche Fördergegenstände zur Beantwortung der maßnahmenspezifischen<br />

Bewertungsfragen jeweils betrachtet werden und in welcher Form die Einschätzung erfolgen kann.<br />

Während primäre Ziele durch Indikatoren auf Basis der Ergebnisse der fachlichen Begleitung<br />

insbesondere im Maßnahmebereich A weitestgehend quantifiziert werden können, müssen sekundäre<br />

oder lageabhängige Wirkungen qualitativ oder mit Hilfe von Analogieschlüssen eingeschätzt<br />

werden.<br />

Soweit gemeinsame oder maßnahmenspezifische Indikatoren vorliegen, werden die Wirkungsbeiträge<br />

einzelner Fördergegenstände neben den Ausführungen im Text <strong>für</strong> jeden Indikator in tabellarischer<br />

Form zusammengefasst. In den „Indikatoren-Tabellen“ werden jeweils Angaben zu Wirkungszusammenhang<br />

(Wirkungsweise), Wirkungsumfang (Förderfläche in ha), Wirkungsintensität<br />

(Grundbewertung der Art und Stärke der Wirkung) und der sich daraus ergebenden quantitativen<br />

sowie qualitativen Wirkung gemacht. Wo eine quantitative Bestimmung (noch) nicht möglich ist,<br />

wird die Wirkung auf Basis von Literaturauswertungen und Analogieschlüssen ausschließlich<br />

qualitativ eingeschätzt. Folgende Bewertungsskala wird dabei zu Grunde gelegt:<br />

Tabelle 3: Bewertungsskala <strong>für</strong> die qualitative Einschätzung der Wirkung<br />

Wertstufe Wirkung Definition / Erläuterung<br />

++ sehr positive Wirkung wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Qualität des Schutzgutes<br />

+ positive Wirkung Beitrag zu geringfügiger Verbesserung oder Erhalt des Qualität des Schutzgutes,<br />

Verschlechterungstendenzen werden abgebremst<br />

(+)<br />

eingeschränkt positive<br />

Wirkung<br />

+ / - positive und negative<br />

Wirkung<br />

Wirkung ist standortabhängig bzw. langfristig oder kommt aufgrund des<br />

geringen Anwendungsumfangs nicht zur Geltung<br />

Fördergegenstand kann sowohl positive wie negative Effekte auf das Schutzgut<br />

haben (z.B. kann eine Maßnahme positiv durch C-Bindung und gleichzeitig<br />

negativ durch erhöhten Kraftstoffverbrauch auf das Klima wirken)<br />

� keine oder neutrale Wirkung keine erkennbaren Effekte im Hinblick auf das Schutzgut/die Fragestellung<br />

- negative Wirkung negative Wirkung auf die Qualität des Schutzgutes / Verschlechterung<br />

Quelle: Eigene Darstellung<br />

3<br />

LfULG (2010): Bericht zur laufenden Bewertung EPLR - Teil Agrarumweltmaßnahmen AuW – Berichtsjahr 2009.<br />

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Tabelle 4: Ziele und Wirkungen der Fördergegenstände<br />

Fördergegenstände<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Was- Kli- Boden Bio- Landser<br />

ma ErosionsHochw.diver- schaft<br />

schutzvermeid.sität A.1 Ansaat Zwischenfrüchte � � � � • x<br />

A.2 Untersaaten � � � � •<br />

A.3 dauerhaft konser- A.3.1 im Herbst � � � � •<br />

vier.Bodenbearbeit. / Direktsaat<br />

A.3.2 im Frühjahr � � � � •<br />

A.4 Biotechn. Maßnahmen im Obstbau und Weinbau � � � x<br />

A.5 HC: Anlage von Grünstreifen im Ackerland � � � � o x<br />

A.6 HC: bodenschonender Ackerfutterbau � � � � •<br />

B.1 Extensive Grün- B.1.1 Extensive Weide � • � � o<br />

landewirtschaf<br />

B.1.2 Extensive Wiese � • � � o<br />

tung<br />

B.2 NaturschutzgerechteGrünlandbewirtschaftung<br />

und Pflege<br />

B.3<br />

Naturschutzgerechte<br />

Bewirtschaftung<br />

und Gestaltung<br />

von Ackerflächen<br />

B.2.1 Wiesennutzung mit<br />

Düngungsverzicht vor<br />

erster Nutzung<br />

x x x � x<br />

B.2.2 - Düngungsverzicht x x x � x<br />

B.2.3 - Düngungsverzicht<br />

- Aushagerung<br />

B.2.4 - Düngungsverzicht<br />

- Nutzungspause<br />

B.2.5 Beweidung mit<br />

später Erstnutzung<br />

B.2.6 - Hutung mit Schafen/Ziegen<br />

B.2.7 Brachflächen/-strei-fen im<br />

Grünland<br />

B.3.1 Einschränkung PSM,<br />

Vorgaben Kulturen<br />

B.3.2 Überwinternde<br />

Stoppel<br />

B.3.3 Bearbeitungspause im<br />

Frühjahr<br />

B.3.4 Anlage Brachflächen/streifen<br />

(a,b,c, d=HC)<br />

x x x � x<br />

x x x � x<br />

• x • � x<br />

• x • � x<br />

• x • � x<br />

x • x � x<br />

x • x x � x<br />

x • �<br />

x • x x � x<br />

B.4 HC: Umwandlung von Acker in Dauergrünland � � � � � x<br />

� Ziel in Maßnahmenbeschreibung enthalten; Fördergegenstand geht in Ergebnisindikator (R6) oder<br />

(<strong>für</strong> Ziel Hochwasserschutz) in spezifischen Ergebnisindikator ("Geschätzte Erhöhung des Wasserrückhaltes") ein.<br />

� Ziel in Maßnahmenbeschreibung enthalten, aber Fördergegenstand geht nicht in Ergebnisindikator (R6) ein.<br />

HC neue Health-Check-Maßnahme<br />

weitere mögliche (Sekundär-)Wirkungen<br />

x Wirkung zu vermuten - ggf. lageabhängig -> qualitative Einschätzung, ggf. Quantifizierung mit Analogieschlüssen<br />

• geringfügige oder langfristige Wirkung zu vermuten -> qualitative Einschätzung<br />

o Ziel in Maßnahmenbeschreibung genannt, aber es gibt keinen Indikator -> qualitative Einschätzung<br />

Quelle: Eigene Darstellung<br />

9 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Grundlagen und Hintergründe der Antworten auf die Bewertungsfragen<br />

Bewertungsfrage 1 – Nachhaltige Agrarsysteme<br />

Inwieweit haben Agrarumweltmaßnahmen zum Erhalt oder zur Förderung nachhaltiger<br />

Agrarsysteme beigetragen?<br />

„Nachhaltige Agrarsysteme“ werden im Folgenden verstanden als Konzentrationsbereiche von<br />

Bewirtschaftungsformen, die sich aufgrund ihrer strukturell-betrieblichen Merkmale oder funktionalen<br />

Beziehungen von anderen Agrarsystemen dadurch unterscheiden, dass sie <strong>Umwelt</strong> und Landschaft<br />

deutlich weniger nachhaltig durch Nährstoffeintrag, Biodiversitätsverlust oder andere Einwirkungen<br />

belasten. Zur Beantwortung der Bewertungsfrage lässt sich kein CMEF-Indikator<br />

direkt heranziehen.<br />

Aus diesem Blickwinkel ist die dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung (A.3) als nachhaltiges<br />

Agrarsystem anzusehen. Sie führt nach einer Umstellungsphase zu einer pfluglosen Bewirtschaftung<br />

mit einem spezifischen Pflanzenschutz-Management und eigenen Geräten, z.B. <strong>für</strong> die Direktsaat.<br />

Über die Stabilisierung der Aggregate im Oberboden wird die Erosion nachhaltig verringert.<br />

438 Betriebe (6 % der sächsischen landwirtschaftlichen Betriebe) mit über 120.000 ha (17 %<br />

der sächsischen Ackerfläche, Anträge 2009) sind in die Förderung eingebunden. In einigen Bereichen<br />

des mittelsächsischen Lössgebiets auf ertragreichen Böden im Norden und Westen von<br />

Chemnitz wird diese pfluglose Bewirtschaftungsform auf großen Teilen der Ackerfläche angewandt.<br />

Wie unter Frage 4 dargelegt, gibt es Hinweise darauf, dass nicht nur die „einfache“ konservierende<br />

Bodenbearbeitung aus der vorangegangenen Förderperiode auch ohne Förderung fortgesetzt<br />

wird, sondern auch die „dauerhafte“ vermutlich nicht wieder aufgegeben würde. Damit<br />

hätte die Förderung zur Einführung eines nachhaltigen Agrarsystems beigetragen.<br />

Die Förderung der extensiven Grünlandwirtschaft (B.1) erfasst mit der gesamtbetrieblichen Beschränkung<br />

von Viehbesatz und Wirtschaftsdüngeranfall Betriebe in einem relativ nachhaltigen<br />

Agrarsystem. Auch wenn grundsätzlich die Möglichkeit besteht Wirtschaftsdünger zuzukaufen,<br />

bleibt der Stickstoffkreislauf auf den Flächen dieser Betriebe weitgehend geschlossen. Die Förderung<br />

erfasst 593 bzw. 9 % aller Betriebe (Anträge 2009). Die Hütehaltung (B.2.6) wird zwar nur<br />

von fünf Betrieben auf insgesamt 2.400 ha gefördert, bildet aber in den Heidelandschaften ein<br />

relativ abgeschlossenes und gerade im Hinblick auf Stoffeintrag und Erhaltung der Biodiversität<br />

ein sehr nachhaltiges Agrarsystem.<br />

Die bio-technischen Maßnahmen im Obstbau (A.4), die mit einer erheblichen Verringerung des<br />

Pflanzenschutzmitteleinsatzes verbunden sind, haben bereits einen sehr hohen Zuspruch. Von<br />

einer Fortführung der Anwendung der biotechnischen Maßnahmen nach Ende der Förderperiode<br />

und damit einer nachhaltigen Etablierung dieser Wirtschaftsweise mit geringem Pflanzenschutzmittelniveau<br />

ist auszugehen (u.a. vor dem Hintergrund der aktuellen Marktentwicklung; siehe auch<br />

6.9.3 unten sowie <strong>Anhang</strong> zu 6.9.3 und Maßnahmenblatt zu A.4). Insofern ist auch dies ein Zeichen<br />

<strong>für</strong> Impulse aus der AUM-Förderung zu nachhaltigen Agrarsystemen im sächsischen Obstbau.<br />

Ein nachhaltiges Agrarsystem bildet auch die Wiesennutzung ohne Düngung (14.000 ha in B.2.2<br />

und B.2.4) mit einer räumlichen Konzentration in den nordsächsischen Auen von Mulde und Elbe<br />

sowie im Mittelgebirge mit hängigem Grünland – z.B. um Annaberg oder beiderseits der A 17.<br />

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Bewertungsfrage 2 – Biodiversität<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Inwieweit haben Agrarumweltmaßnahmen zum Erhalt oder zur Förderung von Lebensräumen<br />

und Artenvielfalt beigetragen?<br />

Zu dieser gemeinsamen Bewertungsfrage treten zwei weitere Fragen, die sinnvoll nur im Zusammenhang<br />

mit ihr zu beantworten sind: eine zusätzliche programmspezifische Bewertungsfrage mit<br />

Bezug zur Programmwirkung: „Inwieweit haben Agrarumweltmaßnahmen zur Umkehr des Biodiversitätsrückgangs<br />

und dem Erhalt von besonders wertvollen Landwirtschaftsflächen beigetragen?“<br />

sowie eine Frage nach der Programmwirkung (vgl. Kap. 7), zu deren Beantwortung ein<br />

starker Beitrag der Agrarumweltmaßnahmen zu erwarten ist: „Inwieweit haben die Maßnahmen<br />

den Erhaltungszustand in Natura 2000 verbessert?“<br />

Zusammen mit den Lebensräume und der Artenvielfalt sind damit fünf Themenschwerpunkte<br />

angesprochen. Sie werden zunächst gegeneinander abgegrenzt, anschließend wird die Wirkung<br />

der Agrarumweltmaßnahmen auf diese fünf Punkte der Reihe nach diskutiert, und schließlich<br />

werden die Fragen beantwortet. Der Text zu Bewertungsfrage 2 enthält daher acht Abschnitte:<br />

− Biodiversitätskriterien und -indikatoren<br />

− Erhaltung und Förderung von Lebensräumen<br />

− Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt<br />

− Umkehr des Biodiversitätsrückgangs<br />

− Erhaltung besonders wertvoller Landwirtschaftsflächen<br />

− Erhaltungszustand in Natura 2000<br />

− Fazit: Beitrag der Agrarumweltmaßnahmen zur Biodiversität<br />

Biodiversitätskriterien und -indikatoren<br />

Die fünf Begriffe der Bewertungsfrage(n) hängen stark miteinander zusammen (s. Abbildung 6),<br />

setzen aber jeweils besondere Schwerpunkte und können durchaus unterschiedlich zu bewerten<br />

sein. Biodiversität im Sinne des Übereinkommens über die biologische Vielfalt umfasst die Vielfalt<br />

der Arten, die genetische Vielfalt (der Haustiere<br />

4<br />

Umkehr des Biodiversitätsrückgangs<br />

Erhaltung und Förderung<br />

von Lebensräumen<br />

Erhaltung besonders wertvoller<br />

Landwirtschaftsflächen<br />

Verbesserung des Erhaltungszustands<br />

in Natura 2000<br />

Erhaltung und Förderung<br />

der Artenvielfalt .<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

Abbildung 6: Verknüpfung der Themen zu Bewertungsfrage 2<br />

Landgesellschaft Sachsen-Anhalt: Ex-post-Bewertung 2007, Kurzfassung, S.6<br />

und Kulturarten) sowie die Vielfalt der Lebensräume<br />

(Biotop- und Strukturtypen). Die programmspezifische<br />

Frage nach der Biodiversität schließt insofern<br />

die Themen Lebensräume und Arten mit ein.<br />

Die Förderung genetischer Vielfalt hatte nach Einschätzung<br />

der Ex-post-Bewertung 4 im vorangegangenen<br />

Förderzeitraum ihr Ziel erreicht und ist kein<br />

Fördergegenstand mehr im EPLR Sachsen 2007-<br />

2013, sodass <strong>für</strong> die Wirkung auf die Biodiversität<br />

neben der Maßnahmenwirkung auf Lebensräume<br />

und Arten nur noch die generelle Frage nach der<br />

Wirkung des Programms auf die Biodiversität in der<br />

Normallandschaft (anhand des Feldvogelindex) zu<br />

beantworten ist. Danach werden die ergänzenden<br />

Fragen zur Biodiversität im Hinblick auf besonders<br />

wertvolle Flächen (HNV) sowie auf eine besondere<br />

Kulisse (Natura 2000) beantwortet.<br />

11 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Zwar ist die Förderfläche bekannt, auf der entsprechende Wirkungen beabsichtigt sind, die Wirkungsindikatoren<br />

zur Messung der Wirkung der Agrarumweltmaßnahmen auf die Arten und<br />

Lebensräume weisen jedoch deutliche Lücken auf (vgl. Tabelle 5). Zur Beantwortung der Frage<br />

nach den Lebensräumen (generell, über HNV hinaus) ist kein Wirkungsindikator vorgesehen, <strong>für</strong><br />

Natura 2000 nur teilweise. Für HNV, Biodiversitätsrückgang und Arten sind Indikatoren vorgesehen,<br />

aber keiner dieser Indikatoren kann quantitativ im Vorher-Nachher-Vergleich <strong>für</strong> den Förderzeitraum<br />

eingeschätzt werden. Zur Ex-post-Bewertung ist allerdings zu erwarten, dass Daten<br />

vorliegen, anhand derer die Wirkung der Förderung auch quantitativ benannt werden kann. Insbesondere<br />

das FFH-Monitoring verfügt dann über den ersten (2007) und zweiten nationalen Bericht<br />

(2013), die in der Ex-post-Bewertung verglichen werden können. Auch die repräsentativen Grünlanduntersuchungen<br />

im Rahmen der fachlichen Begleitung sollen im Jahr 2014 in einem Vergleich<br />

zweier Bearbeitungsdurchgänge während der Förderperiode vorliegen 5 .<br />

Tabelle 5: Indikatoren zur Biodiversität<br />

Indikatoren zur Biodiversität<br />

** Outputindikator<br />

spez<br />

Ziel<br />

ohne HC<br />

Umsetzung<br />

(+ HC)* Ausz. 09 Antr. 09<br />

Zielerreichung<br />

Förderflächenumfang in Natura 2000 Gebieten (nur B.1) 27.200 ha (nicht erf.) 9.347 ha 34 %<br />

** Ergebnisindikator<br />

CMEF/spez<br />

Flächen mit erfolgreicher Landbewirtschaftung – Biodiversität<br />

/ EPLR: “Förderflächen unter erfolgreichem Landmanagement,<br />

die dazu beitragen die Biodiversität (anhand indikatorisch<br />

bedeutsamer Arten und Landwirtschaftsflächen mit<br />

besonderem Naturwert) zu verbessern“<br />

** Wirkungsindikatoren (vgl. Programmwirkung, Kap.7)<br />

CMEF<br />

spez<br />

FB<br />

B.1<br />

B.2-B.3<br />

34.000 ha<br />

(+7.000 ha)<br />

40.900 ha<br />

(+2.000 ha)<br />

Erhalt von ökologisch besonders wertvollen Landwirtschaftsflächen (13 % ���<br />

13 %<br />

Umkehr des Biodiversitätsrückgangs anhand Bestandsdaten von<br />

Vogelarten der Agrarlandschaft ergänzt um qualitative Einschätzungen<br />

Umkehr des Biodiversitätsrückgangs anhand Bestandsdaten indikatorisch<br />

bedeutsamer Zielarten (insb. FFH), qualitative Einschätzungen<br />

Umkehr des Biodiversitätsrückgangs anhand des Erhaltungszustands<br />

der landwirtschaftsabhängigen FFH-Lebensraumtypen und -arten,<br />

ergänzt um qualitative Einschätzungen (Vorschlag, aus NSP)<br />

** Basisindikatoren ***<br />

CMEF<br />

spez<br />

FB<br />

Vogelpopulationen der Agrarlandschaft (1993-96: 100 % | 2004-07: 69 %)<br />

(69 % ���<br />

70 %<br />

12.059 ha 27.874 ha 82 %<br />

15.362 ha 26.837 ha 66 %<br />

--- ---<br />

(qualitativ) (qualitativ)<br />

(qualitativ) (qualitativ) (qualitativ)<br />

(noch nicht definiert)<br />

Landwirtschaftsfläche mit hohem Naturwert – indikativ (2009: 13,3 %, Ersterfassung)<br />

Landwirtschaftsfläche mit hohem Naturwert – FFH-Lebensraumtypen (2000-06 Ersterfassung, siehe Text)<br />

Bestandssituation ausgewählter Zielarten des Programms (insb. FFH) (siehe Text)<br />

Erhaltungszustand der landwirtschaftsabhängigen FFH-Lebensraumtypen und -arten (2000-06 Ersterfassung)<br />

* Zielwerte ohne (/ mit) Änderungen im Zuge des Health Check Quelle: EPLR Sachsen, 3. Änderung vom 15.12.2009<br />

** CMEF: vorgegebene gemeinsame Indikatoren Quelle: CMEF, Indicator fiches G,H,I,J, 2007<br />

spez: zusätzliche programmspezifische Indikatoren Quelle: EPLR Sachsen, 3. Änderung vom 15.12.2009<br />

FB: von der fachlichen Begleitung vorgeschlagen Quelle: Nationaler Strategieplan <strong>für</strong> die Entwicklung ländlicher<br />

Räume 2007-2013, BMELV, Stand 2009, in: LfULG, 2010<br />

*** Die Trends in zielbezogenen Basisindikatoren werden durch Wirkungsindikatoren und ihre Zielquantifizierung operationalisiert.<br />

5<br />

LfULG 2010, S.18 (Leistung 4.1)<br />

12 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Da die Agrarumweltmaßnahmen auf Landwirtschaftsflächen wirken, sind <strong>für</strong> die Wirkungsanalyse<br />

jeweils die Lebensräume und Arten der Agrarlandschaften maßgeblich. Das schließt die Lebensräume<br />

außerhalb der Landwirtschaftsflächen ein, die von der Art der Landwirtschaft beeinflusst<br />

werden, etwa Hecken, Raine oder Gewässer. Wirkungen auf die Biodiversität der Agrarlandschaft<br />

gehen vor allem vom Maßnahmebereich B aus (s.o., Tabelle 4). Darüber hinaus können auch<br />

stoffeintragsminimierende Maßnahmen (214.A) positive Wirkungen auf das Bodenleben und auf<br />

angrenzende nährstoffempfindliche Lebensräume entfalten. Für den Indikator „Förderflächen unter<br />

erfolgreichem Landmanagement, die dazu beitragen die Biodiversität (...) zu verbessern“ (siehe<br />

Tabelle 5) werden allerdings nur die Förderflächen des Maßnahmebereichs B eingerechnet.<br />

Erhaltung und Förderung von Lebensräumen<br />

Bewertungsfrage 2 lautet: „Inwieweit haben Agrarumweltmaßnahmen zum Erhalt oder zur Förderung<br />

von Lebensräumen und Artenvielfalt beigetragen?“. Die fachlichen Ziele in Bezug auf Lebensräume<br />

lassen sich aus dem EPLR und den naturschutzfachlichen Stellungnahmen ableiten.<br />

Auch wenn kein Wirkungsindikator <strong>für</strong> Lebensräume vorgesehen ist, liegen doch <strong>für</strong> die Wirkung<br />

auf Lebensräume im Zuge der fachlichen Begleitung ermittelte Ergebnisse vor. Diese beruhen auf<br />

Ersterfassungen und teilweise auf Mit-Ohne-Vergleichen.<br />

Die Ziele <strong>für</strong> und die Wirkung auf die Erhaltung und Förderung von Lebensräumen werden zunächst<br />

<strong>für</strong> das Grünland insgesamt und dann <strong>für</strong> die verschiedenen Agrarbiotoptypen beschrieben,<br />

schließlich auch mit Bezug zu den verschiedenen Förderinstrumenten. Die Ziele und Wirkungen<br />

zur Erhaltung besonders wertvoller Landwirtschaftsflächen sowie der Lebensraumtypen in<br />

Natura 2000 werden später in eigenen Abschnitten behandelt. Die Beantwortung der Bewertungsfrage<br />

erfolgt anschließend zusammenfassend.<br />

Ein Ziel des Maßnahmebereichs B.1 ist es laut EPLR, als Grünland bewirtschaftete Fläche zu<br />

erhalten. Allerdings ist die Förderung der extensiven Grünlandwirtschaft (B.1) seit 2007 nicht<br />

mehr mit der Auflage verbunden, dass die Grünlandfläche des Betriebs nicht verringert wird. Die<br />

im Bundesvergleich relativ geringe Grünlandfläche in Sachsen sank zwar von 2003 bis 2008 sehr<br />

viel weniger als im Bundesvergleich. Im letzten Jahr war der Rückgang allerdings deutlich größer<br />

(siehe Tabelle 6). Diese Entwicklung mag stark durch andere Faktoren beeinflusst sein, sie wird<br />

durch die ELER-Förderung jedenfalls kaum gebremst. Eine größere, aber auch nur vorübergehende<br />

Wirkung hat evtl. die aktuelle Auflage zur flächenstarken Förderung der stoffeintragsminimierenden<br />

Bewirtschaftung von Ackerflächen (A.1-A.3), die dazu verpflichtet, zumindest bis zum<br />

Ende des Vertragszeitraums die betriebliche Grünlandfläche nicht zu verringern. Die langfristige<br />

Erhaltung der 2003 vorhandenen Dauergrünlandflächen ist letztlich eine Aufgabe des Landes 6 , die<br />

über vertragliche Regelungen mit einzelnen Landwirten nicht sichergestellt werden kann.<br />

Tabelle 6: Rückgang der Grünlandfläche<br />

Grünlandfläche Veränderung<br />

2003 ... 2008 2009 2003-08 2003-09<br />

in Sachsen 192.000 ha ... 189.000 ha 187.000 ha -1,2 % -1,7 %<br />

in Deutschland 5.024.000 ha ... 4.821.000 ha 4.798.000 ha -4,1 % -4,5 %<br />

Quelle: Bundesregierung, Bundestag 7<br />

Für den Maßnahmebereich B.2 werden Zielbiotoptypen genannt. Hier wird angestrebt, zur Erhaltung<br />

derjenigen in Sachsen schutzbedürftigen Lebensräume beizutragen, die zu ihrer Erhaltung<br />

auf bestimmte Formen der landwirtschaftlichen Nutzung angewiesen sind.<br />

6<br />

EU-Direktzahlungen-Verordnung, VO (EG) Nr. 73/2009, Art. 6 Absatz 2<br />

7<br />

www.cornelia-behm.de/cms/default/dok/314/314972.finanzkrise_und_gruenlandverordnungen_br.html,<br />

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/108/1610803.<strong>pdf</strong><br />

13 von 113


Tabelle 7: Schutz, Gefährdung und Förderung der Agrarbiotoptypen<br />

Biotoptypengruppe<br />

Biotoptyp<br />

Frischwiese<br />

Feucht- und Nassgrünland<br />

Staudenflur<br />

Heide und Trockenrasen<br />

Erläuterungen<br />

§ 26 RL<br />

SN<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

FFH-RL<br />

<strong>Anhang</strong> I<br />

Förderfläche<br />

mit jew. Ziel<br />

zum Vergl.:<br />

SBK-Fläche<br />

magere Frischwiese § 1 6510 3.800 ha 2.100 ha<br />

extensiv genutzte Frischwiese (§) 2-3 (6510) 6.600 ha 2.130 ha<br />

Bergwiese § 2 6520 3.800 ha 1.900 ha<br />

Niedermoor/Sumpf § 2 - 10 ha 310 ha<br />

Kleinseggenried § 2 (7230) - 300 ha<br />

Großseggenried (außerhalb Verlandung) § 2 - 290 ha<br />

Binsen-, Waldsimsen-, Schachtelhalmsumpf § 3 10 ha 780 ha<br />

Pfeifengraswiese § 1 (ggf. 6440) - 230 ha<br />

seggen- und binsenreiche Feuchtweide § 2 100 ha 590 ha<br />

sonstiges Feuchtgrünland (§) 2-3 2.500 ha 1.670 ha<br />

Staudenflur feuchter Standorte (§) 3 (6430) 40 ha 45 ha<br />

Hochstaudenflur sumpfiger Standorte § 3 (6430) 40 ha 750 ha<br />

Uferstaudenflur (§) 3 (6430) - 320 ha<br />

Staudenflur trockenwarmer Standorte § - - 5 ha<br />

Zwergstrauchheide § 2 300 ha 30 ha<br />

Feuchtheide § 2 4010 - 45 ha<br />

trockene Sandheide § 2 (2310) 4030 30 ha 2.790 ha<br />

Berg- und Felsheide § 2-3 4030 10 ha 280 ha<br />

Besenginsterheide § 3 50 ha 440 ha<br />

Borstgrasrasen § 1 *6230 90 ha 170 ha<br />

Trockenrasen § 2 120 ha 55 ha<br />

Sand- und Silikatmagerrasen § 2 (2330) 600 ha 4.500 ha<br />

Halbtrockenrasen, Kalk-Trockenrasen § 1 6210, 6240 160 ha 90 ha<br />

Streuobstwiese § 2-3 400 ha 4.360 ha<br />

extensiver Acker 1 420 ha 200 ha<br />

extensiver Weinberg (§) 2 - 20 ha<br />

Biotoptypengruppe / Biotoptyp (vgl. Tabelle 9, nur die landwirtschaftsabhängigen Biotoptypen, ohne „GM“ und „GF“)<br />

Biotoptyp entsprechend der sächsischen selektiven Biotopkartierung *<br />

§ 26 gesetzlicher Biotopschutz nach § 26 SächsNatSchG *<br />

RL SN Schutzstatus in der Roten Liste Biotoptypen von Sachsen *<br />

FFH-RL <strong>Anhang</strong> I Nr. des Lebensraumtyps nach <strong>Anhang</strong> I der FFH-Richtlinie<br />

(in Klammern: der Lebensraumtyp repräsentiert nur einen Teil des jeweiligen Biotoptyps)<br />

Förderfläche mit jew.. Ziel ungefähre Förderfläche ermittelt aus den Angaben zu den naturschutzfachlichen Stellungnahmen **<br />

und den Förderflächen zu den Anträgen des Jahres 2009 ***<br />

SBK-Fläche in der sächsischen selektiven Biotopkartierung erfasste Fläche * zum Vergleich<br />

*,**,*** Quellen * LfUG 2005 in EPLR 2010, Anlage 5; ** LfULG 2010; *** SID 2010<br />

Dazu gehören insbesondere die Lebensraumtypen des <strong>Anhang</strong>s I der FFH-Richtlinie, die geschützten<br />

Biotope nach § 26 des Sächsischen Naturschutzgesetzes, weitere im Freistaat Sachsen<br />

besonders schutzbedürftige Biotoptypen sowie die zur Verwirklichung des landesweiten Biotopverbundes<br />

erforderlichen Biotope. Durch die Kulissenförderung in den Maßnahmebereichen B.2<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

und B.3 wird gewährleistet, dass die genannten Biotope und Biotoptypen vorrangig gefördert<br />

werden 8 . Die ersten drei genannten Kategorien sind in Tabelle 7 aufgelistet.<br />

Interessant wäre ein Vergleich der genannten Zielbiotoptypen mit der Gesamtfläche des jeweiligen<br />

Biotoptyps in Sachsen, um den Beitrag der Förderung zur Erhaltung der Flächen zu erkennen.<br />

Über die Gesamtflächen liegen jedoch keine Daten vor 9 . Dass die Grünlandförderung einen hohen<br />

Anteil der Zielbiotope erreicht, lässt sich jedoch daraus schließen, dass die 2009 beantragten<br />

Förderflächen 29 % der gesamten Grünlandfläche erreichen 10 . Davon liegen 13 % innerhalb der<br />

Zielkulisse im Maßnahmebereich B.2.<br />

Einen Hinweis auf die Größenordnung der Förderung der einzelnen Biotoptypen im Vergleich zum<br />

Bedarf liefert zum einen die Fläche der entsprechenden Biotoptypen innerhalb der landesweit<br />

selektiv kartierten besonders wertvollen Biotope und zum andern die Fläche, die in den naturschutzfachlichen<br />

Stellungnahmen dem jeweiligen Biotoptyp als Ziel der Förderung zugeordnet<br />

(und meist zunächst nur in Teilbereichen der Förderfläche tatsächlich vorhanden) ist. Die zwei<br />

Flächenkategorien sind in den beiden rechten Spalten der Tabelle 7 gegenübergestellt. Bei den<br />

Biotoptypengruppen Frischwiese und Bergwiese sowie den Biotoptypen „sonstiges Feuchtgrünland“,<br />

Zwergstrauchheide, (Kalk-, Halb-)Trockenrasen und extensiver Acker steht der in der selektiven<br />

Biotopkartierung erfassten Fläche eine deutlich größere Förderfläche gegenüber. Insbesondere<br />

bei diesen Biotoptypen könnte die Förderung zu einer Qualitätsverbesserung oder Flächenausdehnung<br />

in landesweit erheblichem Maßstab führen 11 . Hingegen werden andere Heide- und<br />

Trockenrasenbiotope sowie Streuobstwiesen im Vergleich zur Fläche in den kartierten Biotopen<br />

nur in geringem Maß von der Förderung erfasst. Soweit sich die Förderung dieser Bestände auch<br />

mit verstärkter Beratung nicht erreichen lässt, ist zu ermitteln, welche alternativen Maßnahmen <strong>für</strong><br />

ihre Erhaltung erforderlich sind. Eine biotoptypenspezifische, gezielte Förderung von Niedermoor,<br />

Seggenried oder Simsensumpf ist z.B. eher über Maßnahme 323 zu erreichen.<br />

Wirkung auf die verschiedenen Lebensräume<br />

Um zu verdeutlichen, in welchen Größenordnungen die naturschutzgerechte Grünlandbewirtschaftung<br />

(B.2) welche Art von Lebensräumen fördert, sind in Tabelle 9 die in der naturschutzfachlichen<br />

Stellungnahme als Ziel angegebenen Biotoptypen in Biotoptypengruppen und Flächengrößenklassen<br />

zusammengefasst. In der Folge wird die Wirkung der Förderung auf die Hauptbiotoptypengruppen<br />

diskutiert.<br />

Aus Tabelle 9 wird deutlich, dass der Schwerpunkt der Grünlandförderung auf der Erhaltung des<br />

Grünlands mittlerer bzw. frischer Standorte liegt, insbesondere wenn man davon ausgeht, dass<br />

auch der wesentliche Teil der Förderung der extensiven Grünlandwirtschaft (B.1) auf mittleren<br />

Standorten stattfindet. Der größte Teil der B.2-Förderfläche auf frischen Standorten wird gemäht<br />

(ab 15. Juni, B.2.2a), ein erheblicher Teil auch beweidet. Das Verhältnis ist in der B.1-Förderung<br />

umgekehrt: die geförderte Weidefläche (B.1.1) ist viermal so groß wie die geförderte Wiesenfläche<br />

(B.1.2). Obwohl bei den Bergwiesen der optimale Mahdzeitpunkt später liegt als im Tiefland,<br />

überwiegt auch dort die Förderung mit der frühen Mahd-Variante (B.2.2a > B.2.2b). Die Wiesennutzung<br />

ohne Düngung vor der ersten Nutzung (B.2.1) oder ganz ohne Düngung mit Mahd am<br />

15. Juni (B.2.2a) wird zum größten Teil (65-75 %) mit dem Ziel gefördert, Frischwiesenbiotope zu<br />

erhalten oder zu entwickeln. Variante B.2.1 zielt auf Biotope, die ein eingeschränktes Maß an<br />

Düngung erfordern, und eignet sich kaum zur Verbesserung artenarmer nährstoffreicher Wiesen;<br />

da<strong>für</strong> dürfte der völlige Düngungsverzicht (B.2.2) oder die Aushagerung (B.2.3) wirksamer sein 12 .<br />

8<br />

9<br />

EPLR, 3.Änderung vom 15.12.2009, S. 241 (Kap. 5.3.2.1.4 Ziele)<br />

Auch die Biotoptypen- und Landnutzungskartierung, die Grünland zumindest grob in feucht, extensiv, mesophil und intensiv einteilt,<br />

verfügt da<strong>für</strong> nicht über belastbare landesweite Flächensummen (LfULG, Ref. 61, H. Reimann, 10.08.2010 mdl.).<br />

10<br />

Die 2009 beantragte Förderfläche (SID 2010) beträgt <strong>für</strong> B.1 + B.2 54.752 ha (davon 24.460 ha in B.2), die Grünlandfläche Sachsens<br />

beträgt 188.020 ha (SMUL 2010: Agrarbericht in Zahlen 2009, S.11)<br />

11<br />

Die Spalte „Förderfläche mit jew. Ziel“ in Tabelle 7 nennt die Förderfläche <strong>für</strong> den Biotoptyp, der laut naturschutzfachlicher Stellungnahme<br />

mit der Förderung erhalten oder erreicht werden soll. In welchem Maß die Förderung der Erhaltung von Biotopen oder<br />

der Entwicklung hin zu anderen dient, ist - zumindest bezogen auf Fördergegenstände - den Grobuntersuchungen der fachlichen<br />

Begleitung zu entnehmen (vgl. Tabelle 8 bzw. LfULG 2010, <strong>Anhang</strong> 2, Leistung 4.1, Tab.3).<br />

12<br />

LfULG 2010, <strong>Anhang</strong> 1, B.2.1, A) 1.3 (Ergebnisse) und 1.5 (Fazit).<br />

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Auch die Förderung des Feucht- und Nassgrünlands erfolgt in geringerem Maß durch Beweidung<br />

und vorwiegend über Wiesennutzung. Der Verzicht auf Düngung leistet hier einen besonders<br />

wichtigen Beitrag dazu, dass sich die standörtliche Vielfalt weiterhin in einer Vielfalt an Pflanzengesellschaften<br />

ausdrücken kann. In der Regel sind die in Senken gelegenen Feuchtgebiete auch<br />

(mehr als) ausreichend mit Nährstoffen versorgt. Die späte Mahdvariante (ab 15.7., B.2.2b) wird<br />

<strong>für</strong> Nasswiesen in ähnlicher Größenordnung beantragt (knapp 500 ha) wie die Variante mit Mahd<br />

ab 15.6. (B.2.2a, > 600 ha). Kritisch wäre in Feuchtgebieten die Anlage von Brachen (B.2.7) zu<br />

sehen, weil die mangelnde Nutzung eine ihrer vorrangigen Gefährdungsursachen darstellt 13 .<br />

Tabelle 8: Biotoptypen und Zieldifferenz in den Fördervarianten<br />

Fördergegenstand<br />

wertvollen<br />

Grünlandbiotopen<br />

Anteil der Untersuchungsflächen mit<br />

Stickstoffzeigern<br />

Magerbiotopen<br />

extens.<br />

Frisch<br />

wiese<br />

Bergwiese<br />

Nassgrünland<br />

B.1.1 Extensive Weide - / 66 % - 27 % 37 % 4% 10 %<br />

B.1.2 Extensive Wiese - / 70 % - 14 % 47 % --- ---<br />

starker<br />

Zieldifferenz<br />

B.2.1 Wiese ohne Düngung vor der 1. Mahd 74 % / - 39 % 8% 58 % 29 % --- 57 %<br />

B.2.2a Wiese ohne Düngung, Mahd ab 15. Juni 85 % / 96 % 38 % 21 % 48 % 12 % 9% 49 %<br />

B.2.2b Wiese ohne Düngung, Mahd ab 15. Juli 83 % / 94 % 37 % 23 % 26 % 30 % 10 % 40 %<br />

B.2.3 Wiese ohne Düngung, Aushagerung 92 % / - 52 % 9% 80 % 1% --- 62 %<br />

B.2.4 Wiese ohne Düngung, Nutzungspause 80 % / - 50 % 17 % 48 % 5% 12 % 67 %<br />

B.2.5 Weide ab 1. Juni 75 % / 89 % 56 % 9% 58 % 10 % 4% 63 %<br />

B.2.6a Hutung von Grünland (Schafe, Ziegen) 95 % / - 72 % 23 % 70 % --- --- 75 %<br />

B.2.6b Hutung von Heide (Schafe, Ziegen) 99 % / - ��� % 100 % --- --- --- 52 %<br />

B.2.7 Brachflächen und -streifen im Grünland 87 % / - 52 % --- 38 % 10 % 7% 39 %<br />

Vergleichsflächen ohne Förderung - / 17 %<br />

Anteil der Unters.fläche mit ... Flächenanteil pro Fördergegenstand in den Grobuntersuchungen untersuchte Fläche<br />

(100 % = Flächensumme im jeweiligen Fördergegenstand),<br />

nur in der zweiten Zahlenspalte bezogen auf die Detailuntersuchungen<br />

wertvolle Grünlandbiotope wertvolle Biotope nach SBK-Schlüssel in den Grobuntersuchungen / Detailuntersuchungen (zum Vgl.)<br />

Stickstoffzeiger (als Beeinträchtigung anzusehende) Arten mit den Zeigerwerten 8-9 nach Ellenberg<br />

Magerbiotope magere Frischwiese (GM), Magerrasen und Heiden<br />

Extensive Frischwiese sonstige extensive Frischwiese (GY; ohne GM / magere Frischwiese)<br />

Bergwiese Bergwiese (GB) | (einschließlich der jeweils zugeordneten<br />

Nassgrünland Nasswiese (GF) | potenziell wertvollen Flächen und Lebensraumtypen)<br />

starke Zieldifferenz Häufigkeit, mit der die Differenz zum Zielzustand als deutlich, groß, oder sehr groß eingestuft wurde<br />

(drei von sechs Kategorien, nur im Grobmonitoring erfasst)<br />

Quellen LfULG 2010, <strong>Anhang</strong> 1, Abbildungen zu einzelnen Maßnahmen;<br />

LfULG 2010, <strong>Anhang</strong> 2, Leistung 4.1, Repräsentative Grünlanduntersuchungen, Abb.1,3,5, Tab.6<br />

Neben der Förderung der Bergwiesen über naturschutzgerechte Grünlandbewirtschaftung (Beweidung<br />

und Hutung und vor allem Mahd in B.2.1-B.2.3) ist das sächsische Mittelgebirge auch ein<br />

Förderschwerpunkt der extensiven Grünlandwirtschaft (B.1). Für artenreiche Bergwiesen mit<br />

Heunutzung, die auf gelegentliche Düngerzufuhr angewiesen sind, könnte der Verzicht auf die<br />

Düngung vor der ersten Mahd (B.2.1) eine gute Alternative zum Düngungsverzicht sein 14 . Allerdings<br />

kann eine Düngung nach der ersten Mahd angesichts des dann nur noch geringen Auf-<br />

13<br />

Kleinflächig könnte der Fördergegenstand dort wirksam sein, wo ein entsprechendes Biotoptypenmosaik angestrebt oder die<br />

Melioration verhindert werden soll. Der Fördergegenstand nimmt auch weniger als 5 % der Feuchtgebiets-Förderflächen ein. In einigen<br />

Fällen (insgesamt < 100 ha) wird die Anlage von Brachen mit dem Ziel Röhricht oder Hochstaudenflur gefördert. Großseggenbestände<br />

können Jahrzehnte ohne Nutzung sukzessionsstabil bleiben (G. Rosenthal u.a.: Feuchtgrünland in Norddeutschland,<br />

BfN, Angewandte Landschaftsökologie 15, 1998).<br />

14<br />

Eine Begrenzung der ausgebrachten Düngermenge ist nach Einschätzung des Europäischen Rechnungshofes nicht kontrollierbar.<br />

-<br />

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wuchses nur noch wenig zur Ertragssteigerung beitragen. Das könnte der Grund da<strong>für</strong> sein, dass<br />

die Förderfläche der Bergwiesen ohne jede Düngung (B.2.2) fünfmal so groß ist wie in B.2.1. Eine<br />

erforderliche Nährstoffzufuhr müsste dann in einem förderungsfreien Jahr nach Abschluss des<br />

Vertrags erfolgen. Die Nutzungspause ab dem 10. Juni (B.2.4) kommt <strong>für</strong> Bergwiesen nicht infrage,<br />

da sie den Zeitraum der ersten Mahd ausschließt.<br />

Tabelle 9: Zielbiotoptypen in naturschutzgerechter Grünlandbewirtschaftung<br />

Biotoptypengruppe<br />

(zum Vgl.:<br />

Fl. in SBK)<br />

B.2.1 B.2.2a B.2.2b B.2.3 B.2.4 B.2.5 B.2.6a B.2.6b B.2.7<br />

Grünland frischer Standorte (4.200 ha) -<br />

Bergwiese (1.900 ha) -<br />

Feucht- und Nassgrünland (4.100 ha) -<br />

Heide und Trockenrasen (8.400 ha) - - - - - - -<br />

Streuobstwiese (4.400 ha) - - - -<br />

Staudenflur (1.100 ha) - - - - - - - -<br />

Biotoptypengruppe (Biotoptypen einschließlich FFH-Lebensraumtypen) und Fläche besonders wertvoller Biotoptypen in Sachsen 15<br />

Förderfläche, deren Zielzustand in der naturschutzfachlichen Stellungnahme dem jeweiligen Biotoptypenbereich zugeordnet wurde:<br />

1-50 ha > 50 ha > 500 ha > 1.000 ha > 3.000 ha > 8.000 ha<br />

(Quelle: Eigene Darstellung)<br />

Unter den Biotoptypen der Heiden und Trockenrasen, die mit Schafen und Ziegen beweidet werden<br />

(B.2.6), überwiegen mit etwa der Hälfte der Förderfläche Sand- und Silikatmagerrasen, daneben<br />

aber auch Zwergstrauchheiden, Borstgrasrasen und Trockenrasen. In Streuobstwiesen wird<br />

zu zwei Dritteln Mahd, sonst Beweidung gefördert.<br />

Zur Erhaltung der Qualität extensiver Äcker als Lebensraum oder Teillebensraum trägt der Maßnahmebereich<br />

B.3 bei (s.u., Wirkung auf Arten). Zur Erhaltung und Förderung nichtlandwirtschaftlicher<br />

Lebensräume wie z.B. Gewässer kann auch der Maßnahmebereich A beitragen (s.u., Wirkung<br />

auf Arten, Flussperlmuschel). In einigen Fällen (insgesamt < 20 ha) werden Brachen, vor<br />

allem auf Acker, zugunsten von Fließgewässerbiotopen gefördert.<br />

Wirkung der Förderinstrumente<br />

Um die Wirkung der verschiedenen Fördergegenstände auf die Lebensräume zu ermitteln, wurden<br />

im Rahmen der fachlichen Begleitung in Grobuntersuchungen von Förderflächen der naturschutzgerechten<br />

Grünlandbewirtschaftung der Ist-Zustand <strong>für</strong> die Untersuchungsflächen erhoben<br />

sowie der verbleibende Abstand zu dem Ziel, das in der naturschutzfachlichen Stellungnahme<br />

formuliert wurde 16 (siehe Tabelle 8). Die größten Zieldifferenzen (also die ehrgeizigsten Ziele)<br />

wurden <strong>für</strong> die Flächen mit Förderung der Hutung auf Grünland (B.2.6a) und der Wiesennutzung<br />

ohne Düngung mit Nutzungspause (B.2.4) festgestellt.<br />

Der Anteil wertvoller Biotope in den Grobuntersuchungsflächen (Tabelle 8, erste Zahlenspalte)<br />

liegt bei den Förderflächen in Aushagerung (B.2.3) und mit Hutung (B.2.6) sehr hoch, bei der<br />

Wiesennutzung ohne Düngung vor der ersten Mahd (B.2.1) und der Weidenutzung ab 1. Juni<br />

(B.2.5) relativ niedrig, aber immer noch weit über dem Anteil in intensiv genutzten Vergleichsflächen<br />

17 . Soweit es um die Erhaltung der Lebensräume geht, lassen die Untersuchungen den<br />

Schluss zu, dass die Förderung überwiegend die wertvollen Flächen erreicht. Bei den Biotoptypen,<br />

<strong>für</strong> die eine Verringerung des Nährstoffniveaus angestrebt wird (v.a. Frischwiesen und Feuchtwie-<br />

15 LfUG, Ergebnisse des 2. Durchgangs der selektiven Biotopkartierung, 2005, in EPLR 2009, Anlage 5.<br />

16<br />

Wenn bei den Grobuntersuchungen das in den Stellungnahmen angegebene Ziel als nicht angemessen angesehen wurde, wurde<br />

es modifiziert.<br />

17<br />

Intensiv genutzte Vergleichsflächen wurden zwar nur bei den Detailuntersuchungen erfasst (zweite Zahlenspalte in Tabelle 8), die<br />

näherungsweise mögliche Parallelisierung der Grob- und Detailuntersuchung (vgl. die beiden ersten Zahlenspalten in Tabelle 8)<br />

lässt aber eine solche Aussage zu.<br />

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sen), wäre eine Erhöhung des Anteils der wertvollen Biotope im Verlauf der Förderperiode ein<br />

Maß <strong>für</strong> die Wirksamkeit der Förderung. Bei Biotoptypen, deren Erhaltung vor allem von einer<br />

Mindestintensität der Bewirtschaftung abhängt (z.B. B.2.6b), spielt dies keine Rolle.<br />

Eine positive Wirkung auf die Vielfalt und die Qualität der Lebensräume entfaltet die Förderung<br />

aufgrund der folgenden Fördervorschriften:<br />

− Eine zentrale Gefährdung der Vielfalt an Lebensräumen ist das Niveau der landwirtschaftlichen<br />

Düngung. Mit der Beschränkung auf ein niedriges Düngungsniveau (B.1, B.2.1) bzw.<br />

dem Ausschluss jeglicher Stickstoffdüngung auf den Förderflächen (B.2.2-B.2.7) erhöht die<br />

Förderung die biotoptypische Vielfalt und erhält und fördert gerade die gefährdeten Lebensräume.<br />

Die Biotoptypen, die in den Stichprobenflächen der begleitenden Untersuchungen<br />

ermittelt wurden (siehe Tabelle 8), geben einen Hinweis darauf, dass Magerbiotope<br />

bereits zum Zeitpunkt der Erstuntersuchung einen großen Teil einnehmen.<br />

− Pflanzenschutzmittel werden auf Grünland zwar nur in geringem Maß angewandt, dennoch<br />

verbessert der generelle Ausschluss chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel die<br />

Förderflächen in ihrer Qualität als Nahrungshabitat. Im Grünland erzeugen unbekämpfte<br />

Massenvermehrungen von Schnakenlarven eine vorübergehende Dynamik in der Nahrungskette<br />

und durch Kahlstellen im Grünland zusätzliche Vielfalt.<br />

− Die Beschränkung auf die Kulisse der schutzwürdigen Bereiche erhöht die Treffsicherheit<br />

der Förderung im Hinblick auf Lebensräume. Die Einbeziehung tatsächlicher (jetzt auch potenzieller)<br />

Vorkommen gefährdeter Arten ist wichtig, um dem Artenschutz auch außerhalb<br />

der Flächenschutzgebiete Rechnung zu tragen. Sie wird jedoch wahrscheinlich nicht umfassend<br />

genutzt, weil schon die Berater außerhalb der sonstigen Zielkulisse in der Regel<br />

nicht über die entsprechenden Informationen verfügen.<br />

− Die naturschutzgerechte Wiesennutzung ohne Düngung vor dem ersten Schnitt ist eine<br />

gut kontrollierbare Möglichkeit, auch etwas nährstoffreichere Biotope zu erhalten. Sie könnte<br />

insbesondere im Tiefland noch größere Akzeptanz finden, wenn der früheste Mahdtermin<br />

vor dem 15. Juni läge, damit die Obergräser im ersten Schnitt nicht überhand nehmen<br />

18 . Er darf freilich nicht zu früh liegen, um die Wirkung des Düngungsausschlusses vor<br />

dem ersten Schnitt nicht in Frage zu stellen.<br />

Nur schwer können Übergänge zu Feuchtwiesen, Röhricht, Borstgrasrasen und nasse Senken<br />

vom vorhandenen Förderspektrum erfasst werden. Der Zwang zu einheitlicher Vertragsgestaltung<br />

birgt die Gefahr, dass kleinräumige Übergänge, die früher je nach Jahreswitterung gemäht wurden<br />

oder nicht, nivelliert werden. Vertragsmuster, die die Möglichkeit eröffnen, die Fläche nicht in<br />

jedem Jahr zu nutzen, könnten zumindest <strong>für</strong> eigenständig abgrenzbare Flächen Abhilfe schaffen.<br />

Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt<br />

Bewertungsfrage 2 lautet: „Inwieweit haben Agrarumweltmaßnahmen zum Erhalt oder zur Förderung<br />

von Lebensräumen und Artenvielfalt beigetragen?“ Auf die Frage nach der Artenvielfalt nehmen<br />

ein Ergebnis- und ein Wirkungsindikator Bezug (siehe Tabelle 5). Die fachlichen Ziele des<br />

EPLR in Bezug auf Arten lassen sich nur aus beispielhaften Erwähnungen im EPLR und mittelbar<br />

aus den naturschutzfachlichen Stellungnahmen ableiten. Zur Wirkung auf Arten und Artengruppen<br />

liegen Untersuchungen der fachlichen Begleitung vor 19 .<br />

Der Reihe nach werden hier die Indikatoren, die kleinräumige Wirksamkeit der Fördergegenstände<br />

die Auswahl der Zielarten und die Wirkung der Förderung auf diese sowie die Wirkung der einzelnen<br />

Fördervorschriften vorgestellt. Die Antwort auf die Bewertungsfragen erfolgt zusammenfassend<br />

nach der Behandlung der fünf Biodiversitätskriterien.<br />

18 LfULG 2010: <strong>Anhang</strong> 1, Maßnahme B.2.1, Zf. 1.5 (Fazit)<br />

19 Leistungen 4.1, 4.2 und 4.3, insbesondere zur kleinräumigen Wirkungsintensität bezogen auf Wirbellose und Pflanzen (außer den<br />

Dauerbeobachtungsflächen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Vorher-Nachher-Vergleiche)<br />

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Vorgesehene Indikatoren<br />

In die „Förderflächen ..., die dazu beitragen (anhand indikatorisch bedeutsamer Arten) die Biodiversität<br />

zu verbessern“ werden zur Ermittlung des gemeinsamen Ergebnisindikators die Förderflächen<br />

des Maßnahmebereichs B.1 bis B.3 einbezogen (siehe Tabelle 5). Mit den Anträgen 2009<br />

ist das Flächenziel <strong>für</strong> die extensive Grünlandwirtschaft (B.1) zu 82 % und <strong>für</strong> die naturschutzgerechte<br />

Bewirtschaftung von Grünland und Ackerflächen (B.2, B.3) zu 66 % erreicht. Dies beschreibt<br />

jedoch eher das Maß der Umsetzung der entsprechenden Agrarumweltmaßnahmen als<br />

die damit erreichte Wirkung auf die „Umkehr des Biodiversitätsrückgangs“. Diese soll <strong>für</strong> den<br />

gemeinsamen Wirkungsindikator in der Formulierung des EPLR (siehe Tabelle 5) „anhand Bestandsdaten<br />

indikatorisch bedeutsamer Zielarten (insb. FFH) ergänzt um qualitative Einschätzungen“<br />

ermittelt werden. Als Ziel <strong>für</strong> die naturschutzgerechte Grünlandbewirtschaftung nennt das<br />

EPLR „insbesondere“ die nach den Anhängen der Natura-2000-Richtlinien geschützten und weitere<br />

besonders schutzbedürftige Arten. Auch diese Aufzählung dient nicht der Erklärung des Begriffs<br />

„indikatorisch bedeutsame Arten“, da sie nur <strong>für</strong> einen Teil des Maßnahmebereichs B Ziele vorgibt<br />

und sich nicht auf die Indikatorqualität der Arten, sondern auf deren Schutzbedürftigkeit bezieht<br />

(s.u., Abschnitt zu Natura 2000).<br />

Wirkung auf untersuchte Artengruppen mit Indikatorfunktion<br />

Im Rahmen der fachlichen Begleitung wurden u.a. Artengruppen untersucht, die aufgrund ihrer<br />

ökologischen Einnischung bzw. eines geringen Aktivitätsradius einen engen Bezug zur Art der<br />

Bewirtschaftung auf der Förderfläche zeigen und insofern indikatorisch <strong>für</strong> die Wirkungsintensität<br />

der Förderung bedeutsam sein können (Pflanzen, Tagfalter und Widderchen, Heuschrecken, in<br />

Brachen auch Laufkäfer). Die Ergebnisse dieser Untersuchungen zeigen eine deutlich höhere<br />

Artenvielfalt der Förderflächen, auch in Bezug auf gefährdete Arten, im Vergleich mit nicht geförderten<br />

Flächen.<br />

Die höchsten Biodiversitätswerte unter den stärker nachgefragten Fördergegenständen erreicht<br />

die Spätschnittvariante der Wiesennutzung ohne Düngung (B.2.2b). Die Förderung der naturschutzgerechten<br />

Grünlandnutzung (B.2) ist auf eher artenreichere Flächen konzentriert als die der<br />

extensiven Grünlandwirtschaft (B.1), doch auch diese erreicht zum Teil hohe Werte in der Artenvielfalt<br />

und durchweg deutlich bessere Werte als nicht geförderte Flächen (vgl. Tabelle 10 und<br />

Tabelle 11). Aus diesen Unterschieden lässt sich noch nicht unmittelbar, sicher und generell auf<br />

eine hohe Wirkungsintensität der Förderung im Hinblick auf die Artenvielfalt schließen, doch ist<br />

eine positive Wirkung der Förderung zumindest <strong>für</strong> die Erhaltung der Vielfalt von Flora und Wirbellosenfauna<br />

anzunehmen.<br />

Tabelle 10: Faunistische Vielfalt in flächenstarken Fördergegenständen<br />

mittlere<br />

Artenzahl<br />

Tagfalter Heuschrecken<br />

Flächen mit gefährdeten<br />

Arten<br />

mittlere<br />

Artenzahl<br />

Flächen mit gefährdeten<br />

Arten<br />

B.1.1 Extensive Weidenutzung 12 23 % 7 20 %<br />

B.1.2 Extensive Wiesennutzung 12 22 % 8 25 %<br />

B.2.2a Wiesennutzung ohne Düngung, Mahd ab 15. Juni 15 48 % 7 29 %<br />

B.2.2b Wiesennutzung ohne Düngung, Mahd ab 15. Juli 17 79 % 10 42 %<br />

B.2.5 Weidenutzung ab 1. Juni 13 39 % 7 24 %<br />

Vergleichsflächen ohne Förderung 8 6% 5 12 %<br />

mittlere Artenzahl (2009) in einem repräsentativen Bereich der Detailuntersuchungsfläche<br />

Anteil (2009) der Untersuchungsflächen mit mindestens einer gefährdeten oder seltenen Art (laut Roter Liste Sachsen)<br />

Quelle: LfULG 2010, <strong>Anhang</strong> 2, Leistung 4.1, Repräsentative Grünlanduntersuchungen, Abb. 53, Abb. 57 sowie ergänzende<br />

Auskünfte des LfULG<br />

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Tabelle 11: Floristische Vielfalt und Eigenart in flächenstarken Fördergegenständen<br />

mittlere<br />

Artenzahl<br />

Flächen mit<br />

gef. Arten<br />

MagerkeitsStickstoffundAushagezeigerrungszeiger<br />

B.1.1 Extensive Weidenutzung 20 17 % 36 % 8%<br />

B.1.2 Extensive Wiesennutzung 18 12 % 31 % 9 %<br />

B.2.2a Wiesennutzung ohne Düngung, Mahd ab 15. Juni 20 42 % 34 % 7%<br />

B.2.2b Wiesennutzung ohne Düngung, Mahd ab 15. Juli 21 82 % 41 % 4%<br />

B.2.5 Weidenutzung ab 1. Juni 19 27 % 29 % 8%<br />

Vergleichsflächen ohne Förderung 14 6 % 20 % 13 %<br />

mittlere Artenzahl in den Vegetationsaufnahmen in einem repräsentativen Bereich der Detailuntersuchungsfläche<br />

Anteil der Untersuchungsflächen mit mindestens einer gefährdeten Art (nach Roter Liste Sachsen, Suche auf der gesamten Fläche<br />

bzw. 1-ha-Ausschnitt)<br />

Magerkeitszeiger (Zeigerwert nach Ellenberg N ������������������������������������������������������������������hmen<br />

Stickstoffzeiger (Zeigerwert nach Ellenberg N �����������������ationsaufnahmen<br />

Quelle: LfULG 2010 <strong>Anhang</strong> 2, Leistung 4.1, Repräsentative Grünlanduntersuchungen, Tab. 6, Abb. 6, Abb. 8<br />

Welchen Einfluss die Förderung über längere Zeit auf die Flora hat, wird anhand von 159 Dauerbeobachtungsflächen<br />

untersucht, von denen allerdings nur ein geringer Teil jeweils in vergleichbarer<br />

Förderung und in aktuellen ELER-Förderflächen liegen. Für die Auswertung der Untersuchungen<br />

seit 1995 wurden deshalb jeweils die B.1-Förderflächen und die B.2-Förderflächen in<br />

Gruppen zusammengefasst. In den vier Erfassungszeiträumen seit 1995 (2008 und 2009 wurden<br />

erst 78 Flächen aufgesucht) wiesen die mittleren Artenzahlen der Förderflächen in Maßnahmebereich<br />

B eine leicht steigende Tendenz auf. In den Flächen der extensiven Grünlandbewirtschaftung<br />

(B.1) bewegten sie sich zwischen 19 und 23 (zuletzt 22), in den Flächen der naturschutzgerechten<br />

Grünlandbewirtschaftung (jetzt B.2) zwischen 16 und 21 (zuletzt 19). In den ökologisch bewirtschafteten<br />

und in den konventionellen Vergleichsflächen bewegten sie sich jeweils mit fallender<br />

Tendenz zwischen 16 und 19 (zuletzt jeweils 16). Die von Erhebungszeitraum zu Erhebungszeitraum<br />

schwankenden Ergebnisse <strong>für</strong> die Grünland-Förderflächen sind schwer zu interpretieren.<br />

Auch die steigende Tendenz der Artenzahl in den aktuellen ELER-Förderflächen kehrt sich in eine<br />

fallende Tendenz um, wenn nur die drei letzten Perioden (ab 1999) verglichen werden 20 . Auch<br />

wenn der Trend in den Dauerbeobachtungsflächen zum Teil uneinheitlich ist, zeigt er in der Summe<br />

doch eine deutlich positivere Entwicklung als in den konventionell genutzten und in den ökologisch<br />

bewirtschafteten Vergleichsflächen. Er verweist dabei allerdings eher auf die Wirkung vergangener<br />

Förderperioden als auf die des aktuellen Förderzeitraums 21 .<br />

Wirkung auf Zielarten<br />

Neben der Wirkung auf Wirbellose und Pflanzen wird die Biodiversitätswirkung auch davon bestimmt,<br />

in welchem Maß sie Arten mit großem und differenzierterem Biotopanspruch fördert. Für<br />

die meisten in der Maßnahmenstrategie des EPLR oder in den naturschutzfachlichen Stellungnahmen<br />

als Zielarten genannten Arten ist von einer hohen Wirkung auf die Erhöhung der Artenvielfalt<br />

auszugehen. Die Treffsicherheit der Förderung wird in den Maßnahmebereichen B.2 und<br />

B.3 bereits durch die Förderkulisse und die zusätzliche räumlich-funktionale Steuerung durch die<br />

naturschutzfachlichen Stellungnahmen zusätzlich erhöht 22 .<br />

20 LfULG 2010, <strong>Anhang</strong> 2, Leistung 4.1, Repräsentative Grünlanduntersuchungen, Abb. 14, Abb. 21<br />

21<br />

2010 hat das LfULG weitere Vegetationsaufnahmen auf Förderflächen erhoben, die bereits in der vorangegangenen Förderperiode<br />

in vergleichbarer Weise naturschutzgerecht bewirtschaftet und erfasst wurden. Diese Untersuchungen werden voraussichtlich bessere<br />

Erkenntnisse über die langfristige Wirkung der Förderung erbringen als die auf den Dauerbeobachtungsflächen.<br />

22<br />

Die Sachgebiete Naturschutz der LfULG-Außenstellen geben <strong>für</strong> jeden B.2- und B.3-Förderantrag eine Stellungnahme ab, in der<br />

sie zumindest eine Zielart und in der Regel auch einen Zielbiotoptyp angeben. Dass nicht <strong>für</strong> alle Biotoptypen im fachlich erforderlichen<br />

Umfang Flächen in die Förderung aufgenommen wurden, ist aufgrund der Freiwilligkeit der Maßnahmen unvermeidlich und<br />

hat im Fall der Heidebiotope auch noch andere Ursachen (ehemalige Nutzung durch Militär oder Bodenabbau).<br />

20 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Die Zuordnung der naturschutzfachlichen Stellungnahmen zu Zielarten ermöglicht darüber hinaus<br />

Einschätzungen dazu, in welchem Maß die Förderung <strong>für</strong> die genannten Zielarten wirksam werden<br />

kann. Für die Halbzeitbewertung werden hier die folgenden Arten bzw. Artengruppen in die Auswahl<br />

der Zielarten einbezogen (siehe Tabelle 12):<br />

− die bei den Fördergegenständen im EPLR genannten Arten,<br />

− die Arten, die in den naturschutzfachlichen Stellungnahmen als Ziel genannt wurden (<strong>für</strong><br />

Förderflächen über 100 ha).<br />

Nicht allen Förderflächen der Maßnahmebereiche B.2 und B.3, aber ihrem größten Teil 23 wurde in<br />

den naturschutzfachlichen Stellungnahmen eine Hauptzielart zugeordnet. Die zugehörige Förderfläche<br />

ist in ihrer Größenordnung und Zuordnung zum Fördergegenstand ebenfalls in Tabelle 12<br />

dargestellt.<br />

Die Agrarumweltmaßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen zur Erhaltung von Arten<br />

wie Baumfalke oder Rotmilan mit großen Flächenansprüchen an den Nahrungsraum beitragen.<br />

Zur Brutzeit beträgt die Größe des Aktionsraums <strong>für</strong> einen Baumfalken 30 km², <strong>für</strong> ein Rotmilan 15<br />

km² 24 . Verringerung von oder Verzicht auf Anwendung chemisch-synthetischer Stickstoffdünger<br />

und Pflanzenschutzmittel im Grünland kann die Nahrungsgrundlage dieser Arten verbessern,<br />

wenn die Förderfläche innerhalb der Aktionsräume eine bestimmte Größenordnung erreicht. Die<br />

2009 beantragte Förderfläche im Rahmen der extensiven Grünlandbewirtschaftung (B.1) umfasst<br />

14 % des sächsischen Grünlands. Durch den hohen Anteil beweideter Flächen (B.1.1) können sie<br />

einen merklichen Beitrag zur Erhaltung der Populationen in einigen Regionen der Normallandschaft<br />

Sachsens leisten 25 . Hinzu kommt die Wirkung der naturschutzgerechten Grünlandbewirtschaftung<br />

(B.2), die, fokussiert auf schutzwürdige Bereiche, weitere 12 % des sächsischen Grünlands<br />

erfasst 26 . Da Deutschland den größten Teil der weltweiten Rotmilan-Population beherbergt,<br />

leistet die Verbesserung seines Lebensraums in Sachsen auch einen Beitrag zur globalen Stabilisierung<br />

seines Bestandes. Auf Beutegreifer wie Baumfalke und Rotmilan hat auch die stoffeintragsminimierende<br />

Bewirtschaftung eine positive Wirkung. So erhöht der Zwischenfruchtanbau<br />

(A.1, 15.000 ha) über die Verbesserung des Bodenlebens auch das Angebot an Beutetieren 27 .<br />

Weitere Nahrungsgäste des Grünlands wie Weißstorch, Schwarzstorch, Wiesenweihe 28 und<br />

Steinkauz sind im näheren Umfeld des Brutplatzes auf einen hohen Grünlandanteil angewiesen<br />

und darin auf einen hohen Anteil von produktivem und artenreichem Grünland bzw. Nassgrünland<br />

und Sumpfbereichen 29 . Solche Voraussetzungen sind am ehesten in großen Flussauen gegeben.<br />

Die hohe Förderintensität in den Tälern von Mulde und Elbe in Nordsachsen (B.1, B.2 30 ) kann dort<br />

großräumig Wirkung entfalten. Auch im Umfeld der letzten aktuellen Steinkauz-Brutvorkommen<br />

nordwestlich von Chemnitz konzentrieren sich viele Förderflächen. Außerhalb solcher „Ballungsräume“<br />

ist Voraussetzung <strong>für</strong> die Maßnahmenwirkung, dass die Förderflächen (B.1.-B.3) gezielt<br />

den entsprechenden Artenvorkommen zugeordnet werden, wie dies aus Tabelle 12 z.B. <strong>für</strong> Weißund<br />

Schwarzstorch auch ersichtlich ist. Die Effektivität der Fördermaßnahmen <strong>für</strong> die Populationsentwicklung<br />

kann <strong>für</strong> die vorigen Förderperioden mit ähnlichem Förderumfang nicht belegt werden.<br />

23<br />

Jeder <strong>für</strong> die Förderung beantragten Fläche wird in einer naturschutzfachlichen Stellungnahme mindestens ein konkretes Biotopund/oder<br />

Tierarten-Ziel gemäß Förderkulisse zugeordnet.<br />

24<br />

LfUG & LfL: Vogelschutz und Landwirtschaft, Leitfaden <strong>für</strong> die landw. Nutzung in Europ. Vogelschutzgebieten, 2007, S.27f, S.67f.<br />

25<br />

26<br />

Innerhalb von B.1 leistet die extensive Beweidung (B.1.1) dazu quantitativ (12 % der sächsischen Grünlandflächen) und qualitativ<br />

(geringerer Sichtschutz <strong>für</strong> Beutetiere über längere Zeit im Jahr bei noch mäßig hoher Flächenproduktivität) den größten Beitrag.<br />

In B.2 ist die Wirkung durch die zusätzliche räumlich-funktionale Zuordnung der Förderung im Rahmen der naturschutzfachlichen<br />

Stellungnahmen weiter erhöht. Hier leistet die Wiesenbewirtschaftung im Fördergegenstand B.2.2 einen wichtigen Beitrag ind<br />

quantitativer (7% des sächsischen Grünlands) und qualitativer Hinsicht (Vielfalt an Wirbellosen). Die Förderung nach B.2.1 trägt<br />

(auf weiteren 1 % des Grünlands) dazu bei, in etwas nährstoffreicheren Wiesen durch den Verzicht auf chemisch-synthetische<br />

Pflanzenschutzmittel ein hohes Nahrungsangebot vorzuhalten.<br />

27 LfUG & LfL 2007, S. 171<br />

28<br />

in Sachsen nur sporadischer Brutvogel<br />

29<br />

LfUG & LfL 2007, S.27f, S.67f; vgl. M. Flade: Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands 1994; vgl. U. Wilms u.a.:<br />

Verfahren zur Bewertung von Vogelbrutgebieten in Niedersachsen 1997.<br />

30<br />

Dem Weißstorch helfen allerdings vor allem Wiesen mit relativ früher Schnittnutzung.<br />

21 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Tabelle 12: Zielarten und Förderfläche naturschutzgerechter Bewirtschaftung/Pflege<br />

Zielarten des EPLR (Pr) und der Natur-<br />

schutzfachlichen Stellungnahmen (St)<br />

Pr St Gefährd.<br />

EU D SN<br />

Bestand in Sachsen<br />

(1993-96 �������-07<br />

Bekassine (Gallinago gallinago) � � (a) 1 2 (180-220)<br />

Brutpaare (BP)<br />

Birkhuhn (Tetrao tetrix, VRL I) � � (a) 2 1 (20-30) Individuen<br />

Braunkehlchen (Saxicola rubetra) � � (a) 3 3 (2.500-5.000) 1.500-2.500<br />

Wachtelkönig (Crex crex, VRL I) � � (-) 2 1 (80-150)<br />

Förderfläche<br />

mit Zielart<br />

B.2.2b, B.2.4<br />

B.2.7<br />

B.2.2b<br />

B.2.7<br />

B.3.1 (B.3.4)<br />

B.2.1, B.2.2<br />

B.2.5, B.2.6a<br />

B.3.1 (B.3.4)<br />

B.2.2(a,)b<br />

B.2.5, B.2.6<br />

B.2.7<br />

Wirkung<br />

anzunehmen<br />

B.1, B.2<br />

nasse Flächen<br />

B.2.2b<br />

B.1, B.2.1,<br />

B.2.2, B.2.5,<br />

B.2.6, B.2.7<br />

B.2.2b, B.2.5,<br />

B.2.7<br />

Heidelerche (Lullula arborea, VRL I) � � (-) V 2 (1.500-3.000) B.2.6b B.2.6b<br />

Rebhuhn (Perdix perdix) � � 3 2 2 (1.500-3.000) 200-400 B.2.2.b, B.2.5 B.3.1, B.3.2,<br />

B.3.1<br />

B.3.3<br />

B.3.4<br />

B.3.4<br />

Brachpieper (Anthus campestris) � (-) 1 2 (300-500) B.2.6<br />

Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus) � - 3 1 (300-400) B.2.6<br />

Kiebitz (Vanellus vanellus) � 3 2 2 (900-1.600) 400-800 B.3.1, B.3.4 B.2.2b, B.3.1,<br />

B.3.3 B.3.4<br />

Kornweihe (Circus cyaneus, VRL I) � (a) 2 1 (0-1) B.3 großfl.<br />

Wiesenweihe (Circus pygargus, VRL I) � - 2 1 (2-6) B.1, B.2 großfl.<br />

Steinkauz (Athene noctua) � (a) 2 1 (5-10) B.2.6,Streuobst<br />

Ortolan (Emberiza hortulana, VRL I) � (a) 3 2 (400-600) B.3.1 (B.3.4) B.3.1<br />

Rast- / Zugvögel (Bsp. Saat-, Graugans) � B.3.2 B.3.2<br />

Weißstorch (Ciconia ciconia, VRL I) � (-) 3 3 (3.900-4.300) B.2.1-4 B.1, B.2<br />

Schwarzstorch (Ciconia nigra, VRL I) � (r) - 2 (40-60) B.2.1 B.1, B.2<br />

B.2.5 (B.2.6) Feuchtwiese<br />

Rotmilan (Milvus milvus, VRL I) � (a) - !! - (800-1.100) B.2.1, B.2.2 B.1, B.2, B.3<br />

B.2.5 (B.2.6) großflächig<br />

Baumfalke (Falco subbuteo) � - 3 2 (100-200) B.2.1 (B.2.2a) B.1-B.3 großfl.<br />

Raubwürger (Lanius excubitor) � (a) 2 2 (150-200) B.2.1, B.2.2 B.2.5 - B.2.7,<br />

B.2.5, B.2.6 B.3.1, B.3.4<br />

Neuntöter (Lanius collurio, VRL I) � (-) - - (6.000-12.000) 7.500-15.000 B.2.2 (B.2.1) B.2.5, B.2.6,<br />

B.2.5, B.2.6<br />

B.2.7, B.3.4<br />

B.3.1, B.3.4<br />

Grauammer (Miliaria calandra) (a) 3 2 (300-500) 1.000-1.500 B.2.2b B.2.5, B.2.6,<br />

B.3.3 (B.3.4) B.3<br />

Kranich (Grus grus, VRL I) � (v) - 2 (150-200) B.2.2a<br />

B.3.3 (B.3.4)<br />

B.2, B.3.2<br />

Wendehals (Jynx torquilla) � (a) 2 2 (300-400) B.2.6a + B.2.1, B.2.5<br />

Braunes Langohr (Plecotus auritus) � � - V V B.2.1 B.1, B.2<br />

Fransenfledermaus (Myotis nattereri) � - - 2 (kaum wirks.)<br />

Feldhamster (Cricetus cricetus, FFH II+IV) � - 1 1 B.3.1, B.3.4<br />

Großes Mausohr (Myotis myotis, FFH II+IV) � - V ! 2<br />

Nordfledermaus (Eptesicus nilssonii, FFH IV) � - G 2<br />

Fischotter (Lutra lutra, FFH II+IV) � (nt) 3 ! 1<br />

Amphibien �<br />

B.2.1, B.2.2<br />

B.2.5, B.2.6<br />

B.2.7, B.3.4<br />

B.3.1, B.3.3<br />

B.2.1<br />

B.2.5<br />

B.3.1 (B.3.4)<br />

B.2.1<br />

B.2.6a<br />

B.2.5, B.2.6,<br />

allg. weniger<br />

Pflanzenschutzmittel<br />

(Grünland kaum<br />

wirksam)<br />

B.2.7, B.3.4<br />

Uferflächen<br />

Knobl.kröte, Moorfrosch, Rotbauchunke B.3.3 B.3.3, B.3.4<br />

Laubfrosch B.3.4 B.2.7, B.3.4<br />

22 von 113


Zielarten des EPLR (Pr) und der Natur-<br />

schutzfachlichen Stellungnahmen (St)<br />

Flussperlmuschel<br />

(Margaritifera margaritifera, FFH II)<br />

Pr St Gefährd.<br />

EU D SN<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Bestand in Sachsen<br />

(1993-96 �������-07<br />

� � 1 1 keine natürliche Fortpflanzung<br />

Förderfläche<br />

mit Zielart<br />

B.2.2-4<br />

B.2.5(B.2.6a)<br />

B.2.7<br />

Wirkung<br />

anzunehmen<br />

A.2, A.3, B.3.4<br />

Uferflächen<br />

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling � � (nt) 3 -<br />

B.2.4 B.2.4, B.2.7<br />

(Glaucopsyche nausithous, FFH II+IV)<br />

B.2.7<br />

Heller W.-Ameisenbläuling (G.teleius,FFH II+IV) � 3 2 1 B.2.4, B.2.7<br />

Abbiss-Scheckenfalter (Euphydryas aurinia, II) � - 2 1 B.2.4, B.2.7<br />

Orchideen (hier Bsp. Dactylorhiza majalis) � � 2 2 B.2.2b B.2.2b<br />

Arnika (Arnica montana) � 2 2 B.2.2b<br />

Firnisglänzendes Sichelmoos (H. vernicosus, II) � 1 1 Moorwiese<br />

Sonnentau (Drosera spec.) � 1-2 1-2 Moorheide<br />

(Arten der) Ackerwildkraut-Gesellschaften � B.3.1 B.3.1<br />

Erläuterungen zu Tabelle 12<br />

Zielarten ... VRL I = Art des <strong>Anhang</strong>s I der Vogelschutzrichtlinie, FFH II+IV = Art der Anh. II und IV der FFH-Richtlinie<br />

Pr Im EPLR beispielhaft genannte Zielart oder Zielartengruppe (neben den Natura-2000-Arten, s.u.)<br />

St In der naturschutzfachlichen Stellungnahme als Hauptzielart genannt (Quelle: LfULG 2010, <strong>Anhang</strong> 1; von den nicht im<br />

EPLR genannten Arten sind hier nur die Zielarten > 100 ha Förderfläche aufgeführt)<br />

Gefährdung Gefährdungsgrade laut Roten Listen 31<br />

• EU <strong>für</strong> Vögel 2004: 3 = gefährdet (vulnerable); (a) = Abnahme (nicht gefährdet, aber >10 % Abnahme<br />

von 1990 bis 2000); (r) = rar (keine Abnahme, aber < 5.000 Brutpaare),<br />

• EU <strong>für</strong> Säugetiere 2007 und Schmetterlinge 2010: 3 = gefährdet, (nt) = Vorwarnstufe (near threatened)<br />

• Deutschland <strong>für</strong> Wirbeltiere 2009 und Sachsen (o.J.)<br />

1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, (V) =<br />

Vorwarnstufe, ! = Verantwortung Deutschlands <strong>für</strong> den eur. Bestand hoch, !! = ... besonders hoch<br />

Bestand in<br />

Sachsen<br />

Förderfläche<br />

mit Zielart<br />

(nur <strong>für</strong> Vogelarten) Populationsgröße in Brutpaaren, Stand der Kartierungen 1993-96 und 2004-07, vorläufig)<br />

(Quelle: Excel-Tabelle „Regelmäßig auftretende Vogelarten, tw. nach Mitteilung des LfULG aktualisiert)<br />

Förderfläche nach Größenklasse, der die jeweilige Art in der naturschutzfachlichen Stellungnahme als<br />

Hauptzielstellung zugeordnet ist, sowie zugeordneter Fördergegenstand, getrennt nach Mahd (B.2.1-4),<br />

Beweidung (B.2.5-6) Acker (B.3.1-3) und ggf. Brache (B.2.7, B.3.4). Die 2009 beantragte Förderfläche<br />

ist den nebenstehenden Größenklassen zugeteilt.<br />

Wirkung<br />

anzunehmen den Lebensraumansprüchen der Zielart entsprechender Fördergegenstand oder Biotoptyp 32<br />

Quelle: Eigene Darstellung<br />

> 0 ha<br />

> 20 ha<br />

> 50 ha<br />

> 100 ha<br />

> 300 ha<br />

Beim Weißstorch wäre die Bestandsentwicklung ohne die Zuwanderung aus Populationsüberschüssen<br />

in Osteuropa 33 deutlich schlechter, beim Schwarzstorch und beim Steinkauz spielen<br />

neben dem Grünland andere Teilbiotope eine große Rolle 34 . Die Gesamtwirkung der Grünlandförderung<br />

kann dabei durchaus einen positiven Beitrag zur Verbesserung des Nahrungsangebots <strong>für</strong><br />

die genannten Arten geleistet haben, konnte aber gegenläufige Entwicklungen (Verringerung der<br />

Grünlandfläche, Intensivierung der Grünlandnutzung, Verlust/Verschlechterung des Bruthabitats)<br />

in vielen Teilen des Landes nicht ausgleichen.<br />

31 C. Papazoglou u.a. (BirdLife International): Birds in the European Union, a status assessment 2004; H.J. Temple & A. Terry: The<br />

Status and Distribution of European Mammals 2007; C. Van Swaay u.a.: European Red List of Butterflies, Luxemburg 2010; BfN:<br />

Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 1 Wirbeltiere, Münster 2009; Artenliste Sachsen,<br />

www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/20592.htm; Rote Listen Sachsen, www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/ 8486.htm<br />

32 Kartier- und Bewertungsschlüssel, www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/18723.htm; - LfUG & LfL: Vogelschutz und Landwirtschaft<br />

2007, www.smul.sachsen.de/lfl/publikationen/download/4017_1.<strong>pdf</strong>; EPLR, 3. Änderung vom 15.12.2009<br />

33 J. Schimkat: Analyse der Bestandsentwicklung [des Weißstorchs] im Osten Deutschlands, o.J., www.naturschutzinstitut.de<br />

34 Für die Nahrungsversorgung des Schwarzstorchs sind insbesondere Sümpfe, Teiche und Bäche wichtig. Der Steinkauz benötigt<br />

großräumige (>50 ha) Streuobst-Wiesen-Komplexe mit hohem Anteil an Weiden sowie mit kleinflächigem Nutzungsmosaik (vgl.<br />

z.B. Landesamt <strong>für</strong> <strong>Umwelt</strong>schutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz, 1998: Planung Vernetzter Biotopsysteme, Bereich Landkreis<br />

Bad Kreuznach).<br />

23 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Die Anforderung an nahrungsreiches Grünland in der Umgebung des Nestes gilt ebenso <strong>für</strong> die<br />

Wiesenbrüter unter den Zielarten. Braunkehlchen, Bekassine und Wachtelkönig brauchen zwar<br />

den größten Teil des Grünlands als Nahrungsraum, Engpass ist jedoch der Brutplatz, der während<br />

der Brut oder Jungenführung durch Mahd zum falschen Zeitpunkt oder durch Weidevieh zerstört<br />

werden kann. Hier schaffen die zeitlichen Einschränkungen der Nutzung in den verschiedenen<br />

Fördergegenständen Abhilfe. Eine erste Mahd vor dem 10. Juni (B.2.4) kann zwar Verluste bei<br />

Bekassine 35 und Braunkehlchen bedeuten, bei einer Wiesennutzung ab 15. Juni (B.2.1 und<br />

B.2.2a) können aber Braunkehlchen und Bekassine ihre erste Brut erfolgreich abgeschlossen<br />

haben. Auf einer Fläche mit Brutvorkommen des Wachtelkönigs führt diese Vorgabe wahrscheinlich<br />

zum Gelegeverlust 36 . Für Zweitbruten anderer Wiesenvögel ist ein Nutzungstermin ab 15. Juli<br />

(B.2.2b) wichtig. Generell unterstützt der völlige Ausschluss von Pflanzenschutzmitteln das Nahrungsangebot<br />

<strong>für</strong> Wiesenvögel. Der Bruterfolg setzt freilich voraus, dass daneben auch die sonstigen<br />

Ansprüche an die Biotopqualität (z.B. Bodenfeuchte, geringer Prädatorendruck) erfüllt sind.<br />

Heidelerche, Brachpieper, Ziegenmelker, Raubwürger und Neuntöter profitieren von der Erhaltung<br />

der Heide-Biotoptypen und von der Strukturvielfalt, die aus dem selektiven Verbiss der<br />

Schafe und Ziegen (B.2.6b) entsteht. Die Förderung der Hutung konzentriert sich allerdings bislang<br />

zum großen Teil auf den ehemaligen Truppenübungsplatz Gohrischheide bei Riesa.<br />

Ortolan, Kiebitz, Rebhuhn, Kornweihe und Wiesenweihe nutzen Brutplätze in Ackerflächen 37 .<br />

Ihre Bestände sind zurückgegangen, weil Feld- und Wegraine beackert, Getreide durch Mais und<br />

Raps, Sommergetreide durch Wintergetreide ersetzt, intensiv Pflanzenschutzmittel angewandt und<br />

die Frequenz der Bearbeitungsgänge erhöht wurde. Neben Prädatoren können auch ackerbauliche<br />

Störungen während der Brutzeit und bis zur Flugfähigkeit der Jungvögel den Bruterfolg verringern<br />

oder zunichte machen. Der am stärksten in Anspruch genommene Fördergegenstand der<br />

naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Ackerflächen (B.3, 2.400 ha) ist die Bearbeitungspause<br />

vom 1. März bis 30. April (B.3.3, 1.200 ha). Wiederum etwa die Hälfte davon ist laut naturschutzfachlichen<br />

Stellungnahmen <strong>für</strong> Bodenbrüter vorgesehen. Wenn diese tatsächlich auf der Förderfläche<br />

brüten, dann führt die Anfang Mai einsetzende ackerbauliche Tätigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

zum Gelegeverlust 38 . Der Verzicht auf Herbizide und Insektizide und die Verstärkung<br />

von Getreide in der Fruchtfolge (B.3.1, bereits 650 von angestrebten 700 ha) trägt hingegen den<br />

Ansprüchen der Ackervögel Rechnung, auch wenn Verluste durch ackerbauliche Bearbeitung<br />

ebenfalls nicht völlig ausgeschlossen sind 39 . Zur Erhaltung hochgradig bestandsgefährdeter Arten<br />

wie des Ortolans ist auch dieser Fördergegenstand nicht ausreichend. Unter Umständen sind<br />

hoheitliche Maßnahmen erforderlich (<strong>Sächsisches</strong> Naturschutzgesetz § 25 Abs. 5, mit Entschädigung),<br />

insbesondere wenn ein Brutplatz bekannt wird 40 und schon im Zeitablauf keine Vereinbarung<br />

mehr möglich ist. Junge Brachen können Wachtelkönig, Braunkehlchen und Rebhuhn als<br />

Brutplatz dienen. Die Wirkung der Ackerbrachen (B.3.4, rund 400 ha) bleibt neben der bislang<br />

geringen Flächenwirkung auch dann eingeschränkt, wenn die Brachvegetation zu dicht wird und<br />

<strong>für</strong> die Brutvögel keine Ausweichmöglichkeiten bereitstehen. Der Kiebitz sucht ohnehin Flächen,<br />

die ihm vom Nest aus einen weiten Überblick bieten. Brachen, die Anfang Mai hoch bewachsen<br />

sind, werden vom Kiebitz nicht angenommen oder bald wieder verlassen.<br />

35 siehe auch LfULG 2010, <strong>Anhang</strong> 1, B.2.4 A) 2.5 (Fazit)<br />

36 LfUG & LfL 2007, S. 30f, 36f, 93f. Für den Wachtelkönig kann auch der Mahdtermin 15. Juli schon zu früh sein. Hier ist Flexibilität<br />

erforderlich. Eine Ergänzung des Lebensraums um Grünlandbrachen (B.2.7) kann die Ansiedlung und den Bruterfolg unterstützen.<br />

37<br />

Das Rebhuhn brütet auch auf ungenutzten Flächen. Die Wiesenweihe ist nur sporadischer Brutvogel, von der Kornweihe liegt nur<br />

ein Brutnachweis aus der Mitte der Neunzigerjahre vor. Der Kiebitz brütet auch auf Grünland, hat sich in Sachsen aber weitgehend<br />

auf Ackerflächen zurückgezogen.<br />

38<br />

vgl. LfULG (H. Stahl u.a.) Bericht zur laufenden Bewertung EPLR, Umsetzung der fachlichen Begleitung zu Fördermaßnahmen des<br />

EPLR, Teil Agrarumweltmaßnahmen, Berichtsjahr 2009, 3. Version 2010, <strong>Anhang</strong> 1, B.3.3, Ziffer 1.4: „ökologische Falle“, Ziffer 2.5<br />

(Fazit): „Erfolgsaussichten <strong>für</strong> die Feldvögel ... fraglich“<br />

39<br />

Der Ansatz des LfULG, mit selbstbegrünenden rotierenden oder ortsfesten Brachen kleinräumige Schutzflächen <strong>für</strong> den Kiebitz zu<br />

schaffen, kann unter besonderen Voraussetzungen Erfolg haben. Neben der kleinräumigen Auswahl von Nassstellen oder anderen<br />

Bereichen mit verzögertem Aufwuchs ist auch das Aufrauen im Spätwinter oder zeitigen Frühjahr erforderlich. Im Bodenbrüterprojekt<br />

werden Vereinbarungen erprobt, die auf die Ansprüche der Art und den Betriebsablauf zugeschnitten sind und auf individuell<br />

von den Landwirten kalkulierten Angeboten beruhen (J.-U. Schmidt u.a.: Das Bodenbrüterprojekt des Freistaats Sachsen, 2009)<br />

40<br />

Das in Sachsen eingeführte Meldeverfahren bei Brutplatznachweisen ist hier wegweisend.<br />

24 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Rast- und Zugvögel können im Herbst sowohl von Zwischenfrüchten (A.1, 15.000 ha) als auch<br />

von Stoppelfeldern profitieren, die nach der Ernte nicht umgebrochen werden, insbesondere wenn<br />

Durchzügler und Wintergäste dort auch noch Ernterückstände, gekeimtes Ausfallgetreide und<br />

Wildkräuter finden können. Das entsprechende Förderangebot (B.3.2, 170 ha) wurde allerdings<br />

noch kaum angenommen. Aus der Sicht des Vogelschutzes ist es günstig, wenn die Alternativen<br />

„Zwischenfruchtanbau“ und „überwinternde Stoppel“ in einem ausgewogenen Verhältnis stehen 41 .<br />

Beim Rückzug im Frühjahr werden Stoppeläcker kaum mehr aufgesucht 42 . Von der Bearbeitungspause<br />

im Frühjahr (B.3.3) profitieren Nahrungsgäste in Ackerflächen wie der Kranich kaum 43 .<br />

Eine positive Wirkung auf Amphibien, die im Frühjahr über den Acker zum Laichgewässer wandern,<br />

hat die Bearbeitungspause in den Monaten März und April auf Ackerflächen (B.3.3). Allerdings<br />

wäre <strong>für</strong> alle Arten außer der Knoblauchkröte eine ähnlich positive Wirkung auf die Bestände<br />

wahrscheinlich auch mit anderen Fördergegenständen (Brachestreifen, Umwandlung in Grünland)<br />

oder mit Projektförderung (Landkauf, Landtausch, Anlage von Uferstreifen oder anderen<br />

Gewässern) geeigneter. Selbst wo Amphibien auf breiter Front über den Acker wandern, erscheinen<br />

Maßnahmen außerhalb der Agrarumweltmaßnahmen effizienter <strong>für</strong> die Erhaltung der Populationen<br />

als Maßnahme B.3.3 44 .<br />

Der Fördergegenstand B.3.1 entspricht den Ansprüchen des Feldhamsters, braucht aber angesichts<br />

vergleichbarer privat finanzierter Maßnahmen da<strong>für</strong> nicht eingesetzt werden 45 .<br />

Eine Wirkung der naturschutzgerechten Grünlandbewirtschaftung (B.2) auf die Erhaltung der als<br />

Zielarten genannten Fledermausarten bleibt gering, weil Grünlandflächen, insbesondere Wiesen,<br />

nicht zu ihren bevorzugten Jagdhabitaten zählen 46 . Soweit sie dort jagen, wirkt sich der Ausschluss<br />

von Pflanzenschutzmitteln 47 positiv aus. Die Größe der Wochenstuben des Großen<br />

Mausohrs hängt davon ab, in welchem Maß geeignete Nahrungsflächen bereitstehen (vor allem<br />

im Zeitraum von Anfang Juni bis Mitte Juli in einem Umkreis von 5 bis 10 km um die Wochenstube)<br />

48 . Auch Wiesen können zum Nahrungsangebot beitragen, allerdings nur <strong>für</strong> kurze Zeit nach<br />

der Mahd, da das Mausohr die Beute auf dem Boden ergreift. Besser eignen sich ständig kurz<br />

gehaltene, produktive Weideflächen (B.2.5), ggf. auch lückige Hutungsflächen (B.2.6) sowie lichte<br />

Wälder und lückige Verlandungsbereiche. Die Anlage von Brachestreifen (B.2.7), die <strong>für</strong> rund 20<br />

ha mit Hauptzielart Mausohr vorgesehen ist, engt dessen Nahrungsangebot eher ein 49 .<br />

Zur Erhaltung des Fischotter-Bestands leisten die gewählten Fördergegenstände (Wiese mit<br />

Düngungsverzicht vor erster Nutzung, B.2.1, und Beweidung mit später Erstnutzung, B.2.5) einen<br />

positiven Beitrag (vorausgesetzt, dass es sich um Uferflächen im Otter-Lebensraum handelt).<br />

Ebenfalls effektiv wären dort, wo Acker ans Gewässer grenzt, selbstbegrünte Brachflächen.<br />

41 LfUG & LfL 2007, S. 171<br />

42<br />

LfUG & LfL: Vogelschutz und Landwirtschaft, Leitfaden <strong>für</strong> die landwirtschaftliche Nutzung in Europäischen Vogelschutzgebieten in<br />

Sachsen, 2007, S.171; vgl. auch A. Degen u.a.: Gastvogelmanagement in der Niedersächsischen Elbtalaue 1999 bis 2005 – Ein<br />

Beitrag des Vertragsnaturschutzes, Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 1/09; P. Haase u.a.: Management von wandernden<br />

Wasservogelarten (Gänse, Schwäne, Kraniche) zum Schutze landwirtschaftlicher Kulturen in Brandenburg - Möglichkeiten<br />

und Grenzen. Berichte zum Vogelschutz 1999, S.69-84<br />

43<br />

Der Kranich wurde auf über 250 ha in den naturschutzfachlichen Stellungnahmen als Zielart <strong>für</strong> B.3.3 gewählt; vgl. dazu auch<br />

LfULG 2010, <strong>Anhang</strong> 1, B.3.3, Ziffer 2.5 Fazit: „keine ... über allgemeine Wohlfahrtswirkungen hinausgehende Wirksamkeit“<br />

44<br />

Aufgrund der zeitversetzten Wanderungsbewegungen der Arten lässt sich eine Bearbeitungsruhe nur schlecht zielgerecht terminieren.<br />

Das ZALF empfiehlt eine sehr frühe Grunddüngung (bei Moorfrosch-Vorkommen Anfang Februar), Stickstoff-Injektionsdüngung<br />

(5-7cm tief) sowie Pflanzenschutzmittel mit schneller Abbauzeit (DT50 < zwei Wochen) und nur dort angewandt, wo im<br />

Acker tatsächlich Schadkräuter wachsen. Diese Auflagen sind im ELER-Kontext kaum umzusetzen.<br />

45<br />

Die (verbliebene) Feldhamsterpopulation um Delitzsch wird zum Teil durch Kompensationsmaßnahmen und zum Teil durch<br />

Maßnahmen aus einem privatwirtschaftlich finanzierten Fonds gefördert (SMUL, mündlich). Der Einsatz von ELER-Mitteln ist daher<br />

nicht erforderlich.<br />

46<br />

Braunes Langohr, Nordfledermaus, Fransenfledermaus, zur Nordfledermaus vgl. LfULG 2010, <strong>Anhang</strong> 1, B.2.1 (Ergebnisse)<br />

47 LfULG 2010, <strong>Anhang</strong> 1, B.2.1, Ergebnisse<br />

48<br />

E. Mühlbach, Hannover, mündlich, 03.08.2010; vgl. SMUL/LfUG: Großes Mausohr, Arten der FFH-Richtlinie, Faltblatt 2006:<br />

„Reduzierung des Insektizideinsatzes ... im Umkreis von ca. 15 km“, „in der Umgebung der Wochenstuben in der Zeit zwischen<br />

April und September artenreiche kurzrasige Grünländer“<br />

49<br />

vgl. LfULG 2010, <strong>Anhang</strong> 1, B.2.7 (Ergebnisse)<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Die Flussperlmuschel-Populationen im südlichen Vogtland können sich derzeit nicht mehr natürlich<br />

vermehren. Die Bäche, in denen sie leben, sind fast durchgehend durch Grünlandstreifen vor<br />

übermäßigen Nährstoff- und Sedimenteinträgen geschützt, doch gelangt aus den verbleibenden<br />

angrenzenden Äckern und Teichen 50 oder auch von entfernteren Flächen (Gülle bei Starkregen<br />

wie im Mai 2008) immer noch zu viel ins Gewässer. Zahlreiche Feldblöcke im Einzugsgebiet werden<br />

inzwischen dauerhaft konservierend bearbeitet 51 , doch sehr viel wirksamer wäre die Anlage<br />

von Brachflächen oder Brachestreifen (B.3.4) auf den Ackerschlägen, die direkt ans Fließgewässer<br />

angrenzen. Sie wird im Gebiet allerdings nicht umgesetzt. Das Wirksamste wäre die Umwandlung<br />

von Acker in Dauergrünland (neu geschaffener Fördergegenstand B.4). Ergänzend kann im<br />

bachbegleitenden Grünland die naturschutzgerechte Bewirtschaftung (B.2) Nährstoffüberschüsse<br />

vermeiden.<br />

Die Wiesennutzung mit Düngungsverzicht und Nutzungspause vom 10. Juni bis zum 15. September<br />

(B.2.4) ist auf die Erhaltung der beiden Arten der Wiesenknopf-Ameisen-Bläulinge zugeschnitten<br />

und wird <strong>für</strong> über 200 ha (32 % der beantragten Förderfläche) auch so zugeordnet. Nach<br />

den vorläufigen Ergebnissen einer noch in Bearbeitung befindlichen Einzelfallstudie 52 ist davon<br />

auszugehen, dass ein hoher Anteil an Vorkommen mit Förderflächen belegt ist. Das lässt eine<br />

hohe Wirksamkeit <strong>für</strong> die Erhaltung der Zielarten vermuten.<br />

Die Vorkommen gefährdeter Ackerwildkräuter könnten von einer Förderung nach B.3.1 profitieren.<br />

Zahlreiche Arten sind auch als Zielart angegeben 53 . Für die Wirksamkeit der Förderung wären<br />

hier eine sehr zielgenaue Verortung, Beratung und Beobachtung erforderlich 54 . Die genaue Lokalisierung<br />

der geeigneten Randstreifen oder Ackerschläge mit aktuellen oder ehemaligen Artvorkommen,<br />

die intensive Beratung mit dem Landwirt (Fruchtfolgen, Bewirtschaftungstermine) und<br />

das begleitende Erfolgsmonitoring 55 erfordern einen hohen Aufwand, ohne den jedoch die an<br />

spezifische ackerbauliche Situationen angepassten Arten nicht erhalten werden können.<br />

Wirkung der Förderinstrumente<br />

Eine positive Wirkung auf die Artenvielfalt und die Erhaltung der Populationen gefährdeter Arten<br />

entfaltet die Förderung aufgrund der folgenden Fördervorschriften:<br />

− Die Beschränkung auf die Kulisse der schutzwürdigen Bereiche erhöht die Treffsicherheit<br />

der Förderung im Hinblick auf Lebensräume. Die Einbeziehung tatsächlicher (und jetzt<br />

auch potenzieller) Vorkommen gefährdeter und anderer schutzbedürftiger Arten ist wichtig,<br />

um dem Artenschutz auch außerhalb der Flächenschutzgebiete Rechnung zu tragen.<br />

− Mit der Beschränkung auf ein niedriges Düngungsniveau (B.1, B.2.1) bzw. dem Ausschluss<br />

jeglicher Stickstoffdüngung auf den Förderflächen (B.2.2-B.2.7) kann die Förderung<br />

einen Beitrag zur Erhöhung der Artenvielfalt insbesondere im Bereich der Arten leisten,<br />

die auf magere Standorte angewiesen sind.<br />

− Pflanzenschutzmittel werden auf Grünland zwar nur wenig angewandt, dennoch erhöht<br />

der generelle Ausschluss chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel die Artenvielfalt.<br />

50<br />

C. Schmidt u.a.: Ermittlung des Einflusses der landwirtschaftlichen Nutzung auf die Wasserqualität vogtländischer Perlmuschelgewässer<br />

und daraus abzuleitende Maßnahmen, 2008, i.A. des Zweckverbands Naturpark Erzgebirge/Vogtland.<br />

51<br />

Ob die Förderflächen innerhalb der Feldblöcke an der richtigen Stelle liegen, um den Nährstoffeintrag zu verringern, kann auf der<br />

verfügbaren Datenbasis nicht nachvollzogen werden.<br />

52<br />

U. Fischer: Naturschutzfachliche Begleitung biodiversitätsbezogener Agrarumweltmaßnahmen Agrarumweltmaßnahmen des<br />

EPLR, Einzelfallstudie des AuW/2007 – Maßnahme G5 Wiesenknopfameisenbläulinge – Vegetation, i.B.; LfULG 2010, <strong>Anhang</strong> 1,<br />

B.2.4 A) 2.3 (Ergebnisse); zum hohen Bekanntheitsgrad der Vorkommen trägt das sächsische Meldeverfahren <strong>für</strong> Arten der FFH-<br />

Richtlinienanhänge bei<br />

53<br />

Lämmersalat, Acker-Filzkraut, Korn-Rade, Sommer-Adonisröschen, Feld-Rittersporn, Finkensame, Pfeilblättriges Tännelkraut,<br />

Kleine Wolfsmilch, Breitblättrige Wolfsmilch u.a. sind <strong>für</strong> B.3.1 als Zielart genannt (allerdings in LfULG 2010, <strong>Anhang</strong> 1, Maßnahme<br />

B.3.1, Tab.2 nicht erwähnt). In Tabelle 12 sind sie als (Arten der) Ackerwildkraut-Gesellschaften zusammengefasst.<br />

54<br />

vgl. LfULG 2010, S. 84; vgl. auch G. Wicke: Ergebnisse von 20 Jahren Ackerwildkrautschutz in Niedersachsen und Förderung im<br />

Kooperationsprogramm Naturschutz ab 2007, Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen Heft 2, 2007.<br />

55<br />

Das Monitoring auf Förderflächen erfolgt bereits. Im Jahr 2010 sind alle nach B.3.1 und B.3.4a geförderten Ackerschläge auf<br />

Ackerwildkräuter hin untersucht worden.<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Umkehr des Biodiversitätsrückgangs in der Agrarlandschaft (Feldvogelindex)<br />

In Anlehnung an den gemeinsamen Wirkungsindikator hat Sachsen eine programmspezifische<br />

Bewertungsfrage eingeführt: „Inwieweit haben Agrarumweltmaßnahmen zur Umkehr des Biodiversitätsrückgangs<br />

und dem Erhalt von besonders wertvollen Landwirtschaftsflächen beigetragen?“<br />

Feldvogelindex<br />

Zur Messung der Wirkung auf die Entwicklung der biologischen Vielfalt soll in der laufenden Förderperiode<br />

zunächst als Basisindikator der Index der Vogelpopulationen der gesamten Agrarlandschaft<br />

(der Feldvogelindex) ermittelt werden. Aus dem Trend dieses Basisindikators soll der Wirkungsindikator<br />

abgeleitet werden: „Umkehr des Biodiversitätsrückgangs (anhand Bestandsdaten<br />

von Vogelarten der Agrarlandschaft)“. Für die Ermittlung des Feldvogelindikators sind auf Bundesund<br />

Landesebene repräsentative Stichprobenflächen ausgewählt worden.<br />

Tabelle 13: Entwicklung der Feldvogelarten in Sachsen<br />

Vogelart<br />

Bestandszahlen (Brutpaare) Trend von 1993-96 bis 2004-07<br />

1993-1996 2004-2007 landesweit im Agrarraum<br />

Grauammer 300 - 500 1.000 - 1.500 Zunahme kein Trend / unsicher<br />

Stieglitz 15.000 - 30.000 15.000 - 30.000<br />

nach langfristiger Zunahme wieder<br />

leichte Abnahme<br />

Abnahme<br />

Turmfalke 2.500 - 4.000 2.500 - 4.000 kein Trend / unsicher Abnahme<br />

Kiebitz 900 - 1.600 400 - 800 starke Abnahme starke Abnahme<br />

Neuntöter 6.000 - 12.000 7.500 - 15.000<br />

Zunahme, nach 2000 konstant,<br />

z.T. wieder Abnahme<br />

Feldlerche 100.00 - 300.000 80.000 - 160.000 Abnahme Abnahme<br />

z.T. wieder Abnahme<br />

Star 70.000 - 140.000 100.000 - 200.000 kein Trend / Abnahme nach 2000 Abnahme nach 2000<br />

Rauchschwalbe 40.000 - 120.000 30.000 - 60.000 Abnahme starke Abnahme<br />

Feldsperling 30.000 - 70.000 40.000 - 80.000 kein Trend / unsicher<br />

Turteltaube 3.500 - 7.000 2.000 - 4.000 Abnahme Abnahme<br />

Braunkehlchen 2.500 - 5.000 1.500 - 2.500 starke Abnahme starke Abnahme<br />

Dorngrasmücke 20.000 - 40.000 20.000 - 40.000 Abnahme nach 2000 Abnahme<br />

Ringeltaube 25.000 - 50.000 30.000 - 60.000<br />

Zunahme in Siedlungen,<br />

im Wald kein Trend<br />

kein Trend/unsicher<br />

Schafstelze 3.000 - 6.000 2.500 - 4.500 kein Trend / unsicher kein Trend / unsicher<br />

Goldammer 25.000 - 50.000 30.000 - 60.000<br />

Zunahme bis Anfang/Mitte 2000,<br />

seither wieder Rückgang<br />

Haubenlerche 500 - 800 250 - 350 starke Abnahme<br />

kein Trend<br />

Ausgewählte vorläufige Daten aus der sächsischen Brutvogelkartierung in den Zeiträumen 1993-1996 und 2004-2007<br />

(Quelle: Mitteilung des LfULG am 09.08.2010, unveröffentlicht, eigene Hervorhebungen in der rechten Spalte)<br />

In Sachsen wird der Feldvogel-Index aus den Bestandsdaten von 16 Vogelarten zusammengesetzt<br />

(siehe Tabelle 13). Hier<strong>für</strong> wurden aus der Liste der 19 Arten des CMEF diejenigen ausgewählt,<br />

die in Sachsen vorkommen. Damit umfasst er neben den fünf LIKI-Kernindikator-Arten 56<br />

56 Länderinitiative <strong>für</strong> einen länderübergreifenden Kernindikatorsatz (LIKI): Kennblatt zum UMK-Indikator Nr. 23 - Repräsentative<br />

Arten, Bestandsentwicklung repräsentativer Arten, Index zum Ziel 2010, 2009; R. Achtziger u.a.: „Nachhaltigkeitsindikator <strong>für</strong> den<br />

Naturschutzbereich“ - Informationspapier zur Artenauswahl, Kriterien und Vorgehensweise, 2009.<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

(Feldlerche, Goldammer, Braunkehlchen, Kiebitz, Neuntöter) eine Art, die auch der DDA <strong>für</strong> den<br />

Bundesindikator verwendet (Grauammer) sowie weitere 10 Arten der CMEF-Liste 57 . Der Feldvogel-Index<br />

bildet anhand der Lebensraumansprüche der aufgenommenen Arten den Zustand der<br />

offenen bis parkartigen, feuchten bis trockenen und intensiven bis extensiven Agrarlandschaft ab.<br />

Zur Ermittlung des Feldvogel-Index in Deutschland hat ein Expertengremium 1990 <strong>für</strong> jede Art<br />

Bestandszielwerte <strong>für</strong> das Jahr 2015 festgelegt, die erreicht werden könnten, wenn europäische<br />

und nationale rechtliche Regelungen und Leitlinien einer nachhaltigen Entwicklung zügig umgesetzt<br />

werden (= 100 % Zielerreichung) 58 . Der Wert <strong>für</strong> die Zielerreichung in Deutschland war in den<br />

1970er und 1980er Jahren stark gefallen und stagniert seit 1998. 2007 betrug er 68 % 59 . Er speist<br />

sich aus einem Netz von 1.000 repräsentativen Stichprobenflächen, von denen derzeit (2010) 710<br />

bearbeitet werden. In Sachsen fehlen zur Ermittlung des Feldvogel-Index aus den da<strong>für</strong> festgelegten<br />

– <strong>für</strong> Sachsen repräsentativen – 91 Stichprobenflächen ausreichende Daten. Bislang (2010)<br />

konnten nur <strong>für</strong> 28 der 91 Flächen ehrenamtliche Kartierer gefunden werden 60 .<br />

Hilfsindex <strong>für</strong> Sachsen<br />

Ersatzweise stehen <strong>für</strong> den Basisindikator die Daten der sächsischen Brutvogelkartierung zur<br />

Verfügung (siehe Tabelle 13). Etwa alle zehn Jahre wird eine Rasterkartierung mit einer Abschätzung<br />

der Häufigkeiten durchgeführt. Als Zielwert dienen die Ergebnisse der Kartierung im Zeitraum<br />

1993-1996 (= 100 % Zielerreichung). Die vorläufige 61 Auswertung der Kartierung der Jahre<br />

2004-2007 ergibt einen Indexwert von 69 %. Analog zur Ermittlung des Feldvogel-Index durch den<br />

DDA wird dazu das geometrische Mittel der Indextrendwerte errechnet, was zu einer starken<br />

Betonung außergewöhnlicher Trends einzelner Arten führt. Die Populationen der Feldvogelarten<br />

haben sich nach Einschätzung der Experten bis zur Mitte dieses Jahrzehnts im Agrarraum deutlich<br />

schlechter entwickelt als in ihrem gesamten Lebensraum (z.B. Stieglitz , vgl. Tabelle 13).<br />

Auch der sächsische Hilfsindex auf Basis der Brutvogelkartierung kann keine Auskunft darüber<br />

geben, welche Wirkung die Maßnahme oder das Programm auf die biologische Vielfalt hat. Das<br />

liegt daran, dass derzeit nur die Änderungen von der Mitte der Neunzigerjahre bis zur Mitte dieses<br />

Jahrzehnts abgebildet werden. Auf diese Änderung kann das EPLR 2007-2013 keine Wirkung<br />

gehabt haben. Eine direkte kausale Verknüpfung einer Förderfläche mit dem Auftreten einer Vogelart<br />

ist ohnehin nur schwer zu herzustellen, ist aber <strong>für</strong> die Begründung der Wirkung auch nicht<br />

unbedingt erforderlich. Ob das Ziel des Programms erreicht wird, den Rückgang des vor Beginn<br />

der Förderperiode auf 69 % abgesunkenen Index bis zum Ende der Förderperiode umzukehren,<br />

ist voraussichtlich nicht einmal in der Ex-post-Bewertung festzustellen, denn da<strong>für</strong> müsste entweder<br />

eine neue Brutvogelkartierung 2013 auswertbare Daten bereitstellen, oder die Stichprobenflächen<br />

des sächsischen Feldvogel-Index müssten eine verlässliche Datenbasis liefern. Dies ist aber<br />

bereits in vier von sieben Programmjahren nicht der Fall.<br />

Die Kenntnis des Bestandestrends der Feldvogelpopulationen erlaubt keinen direkten Rückschluss<br />

auf die Wirkung der Agrarumweltmaßnahmen. Sie ist dennoch von zentraler Bedeutung um einzuschätzen,<br />

in welchem Maß die generellen Rahmenbedingungen <strong>für</strong> die Entwicklung der Landwirtschaft<br />

und des ländlichen Raumes Einfluss auf Agrarbiotope nehmen und damit die Zielerreichung<br />

der Agrarumweltmaßnahmen unterstützen oder behindern.<br />

Ein vorläufiger Schluss lässt sich zumindest aus dem bisherigen Index-Rückgang von 100 auf<br />

69 % und der bisherigen Entwicklung der Agrarumweltmaßnahmen nach Art und Umfang ziehen:<br />

57<br />

Europäische Kommission, DG Agri: Common Monitoring and Evaluation Framework (CMEF), Guidance note J – Impact Indicator<br />

Fiches, Indicator 4, Reversing biodiversity decline, Change in trend in biodiversity decline as measured by farmland bird species<br />

population<br />

58<br />

Statistisches Bundesamt: Nachhaltige Entwicklung in Deutschland, Indikatorenbericht 2008, S.15<br />

59 DDA: Vögel in Deutschland 2009, 2009, S.24.<br />

60<br />

Dies ist eine Verbesserung der Datenlage gegenüber dem Vorjahr, in dem nur 23 von 91 Flächen bearbeitet wurden. Allerdings<br />

werden von den 49 in Sachsen liegenden Bundesstichprobenflächen statt wie im Vorjahr 23 jetzt nur noch 17 bearbeitet. DDA-<br />

Homepage www.dda-web.de/index.php?cat=monitoring&subcat=ha_neu&subsubcat=probeflaechen, Abfrage am 15.11.2009 und<br />

22.07.2010<br />

61<br />

Einzelne Messtischblätter werden auch 2010 noch nachkartiert. Der vorläufige Trendwert bis zur Mitte des Jahrzehnts könnte noch<br />

geändert werden, evtl. auch aufgrund einer Änderung des Basiswerts (LfULG, mdl. Mitteilungen, 27.07.2010).<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Unter der Annahme, dass die Agrarumweltmaßnahmen in den beiden vorausgegangenen Förderperioden<br />

nicht völlig anders gestaltet waren und nicht wesentlich geringere Anteile an der landwirtschaftlichen<br />

Fläche einnahmen als gegenwärtig, dann lässt der bisherige Rückgang der biologischen<br />

Vielfalt in diesem Zeitraum erwarten, dass die Größenordnung der aktuellen Agrarumweltmaßnahmen<br />

trotz der im Einzelfall belegten positiven Wirkungen (s.o., s.u.) nicht ausreichen,<br />

einen weiteren Rückgang der biologischen Vielfalt zu verhindern, wenn die sonstigen Einflussfaktoren<br />

auf die Agrarlandschaft sich so weiterentwickeln wie zwischen den Zeitpunkten der letzten<br />

Brutvogelkartierungen.<br />

Erhaltung besonders wertvoller Landwirtschaftsflächen (High Nature Value Farmland, HNV)<br />

Auch die programmspezifische Bewertungsfrage: „Inwieweit haben Agrarumweltmaßnahmen zur<br />

Umkehr des Biodiversitätsrückgangs und dem Erhalt von besonders wertvollen Landwirtschaftsflächen<br />

beigetragen?“ nimmt Bezug auf einen gemeinsamen Basis- und Wirkungsindikator.<br />

Tabelle 14: Anteil der Grünland-Förderflächen an den HNV-Wertstufen<br />

Anteil der Förderfläche am gesamten an der HNV-Wertstufenfläche<br />

Fördergegenstand<br />

Grünland in Sachsen 3 4 5<br />

an der HNV-<br />

Fläche insg.*<br />

B.1.1 Extensive Beweidung 12 % 23 % 8% 3% 14 %<br />

B.1.2 Extensive Mahd 3% 3% 15 % — 5%<br />

B.2.1 Wiese, keine Düngung vor 1.Mahd 1% 3% 2% 6% 4%<br />

B.2.2 Wiese ohne Düngung 7% 3% 12 % 37 % 15 %<br />

B.2.3 Wiese, Aushagerung 0,2 % — — — —<br />

B.2.4 Wiese, Nutzungspause 0,4 % — — — —<br />

B.2.5 Beweidung mit später Erstnutzung 3% 3% 21 % 22 % 13 %<br />

B.2.6 Hutung mit Schafen und Ziegen 1% 15 % — — 8%<br />

B.2.7 Brache im Grünland 0,2 % — < 1 % < 1 % < 1 %<br />

HNV-Probefläche mit ELER-Förderung 50 % 58 % 68 % 58 %<br />

gesamte HNV-Probefläche 100 % 100 % 100 % 100 %<br />

* Anteil an der HNV-Probefläche. Der Rückschluss auf den Anteil der ELER-Förderung an der gesamten HNV-Fläche des Freistaats<br />

würde erfordern, dass die Lage der ELER-Förderflächen entsprechend der standörtlichen Schichtung der repräsentativen<br />

Probeflächen gewichtet wird.<br />

Quelle: LfULG 2010, Version 3 vom 29.03.2010, S.99<br />

Indikatoren<br />

Der Ergebnisindikator „Förderflächen ..., die dazu beitragen die Biodiversität (anhand ... Landwirtschaftsflächen<br />

mit besonderem Naturwert) zu verbessern“ nimmt Bezug auf die in den Maßnahmebereichen<br />

B.1 bis B.3 umgesetzten Förderflächen und weist Zielerreichungsgrade von 82 %<br />

(B.1) bzw. 66 % (B.2+B.3) auf (siehe Tabelle 5).<br />

Für den HNV-Basisindikator (zum Bestand an HNV-Flächen) wurde 2009 erstmals der Anteil von<br />

Landschaftsteilen mit hohem Naturwert (HNV) anhand repräsentativer Stichprobenflächen ermittelt.<br />

Nach einem bundesweit einheitlichen Vorgehen wird dazu das Offenland nach Qualität und<br />

Umfang bestimmter Flächentypen kartiert. Der HNV-Anteil betrug 2009 in Sachsen 13,3 % 62 . In<br />

dieser Situation ist es noch nicht möglich, eine Auswirkung der Agrarumweltmaßnahmen auf den<br />

HNV-Anteil festzustellen. Für den gemeinsamen HNV-Wirkungsindikator „Veränderungen bei den<br />

ökologisch besonders wertvollen Landwirtschaftsflächen“ 63 sind Wiederholungsuntersuchungen in<br />

der Förderperiode erforderlich, anhand derer ein Trend ermittelt werden kann.<br />

62 mündl. Mitteilung des LfULG, Ref. 63, 16.08.2010<br />

63 Europäische Kommission, DG Agri: CMEF, Guidance note J – Impact indicator fiches, Indicator 5, Maintenance of high nature<br />

value farming and forestry areas, measured by: Changes in high nature value areas<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Die hohen Anteile von Förderflächen in den HNV-Stichproben von fast 60 % – jeweils rund 20 %<br />

der Stichprobenfläche unterliegen einer extensiven Bewirtschaftung (B.1), naturschutzgerechten<br />

Wiesennutzung (B.2.1, B.2.2) oder Beweidung (B.2.5, B.2.6) – legen aber den Schluss nahe, dass<br />

die Agrarumweltmaßnahmen einen wesentlichen Anteil an der Erhaltung dieser Flächen haben. In<br />

den Flächen, die mit äußerst hohem Naturwert (Wertstufe 5) kartiert wurden, haben die Förderflächen<br />

– vor allem B.2.2 und B.2.5 – sogar einen Anteil von fast 70 % (siehe Tabelle 14).<br />

Verbesserung des Erhaltungszustands in Natura 2000<br />

Die Beantwortung der Frage nach der Programmwirkung: „Inwieweit haben die Maßnahmen den<br />

Erhaltungszustand in Natura 2000 verbessert?“ beruht im Wesentlichen auf dem Beitrag der Agrarumweltmaßnahmen.<br />

Daher wird sie hier diskutiert. Die Antwort erfolgt anschließend gemeinsam<br />

mit der Bewertungsfrage 2 und der zugehörigen programmspezifischen Frage. Behandelt werden<br />

die Indikatoren, die FFH-Lebensraumtypen und die <strong>Anhang</strong>sarten der FFH-Richtlinie und der<br />

Vogelschutzrichtlinie.<br />

Indikatoren<br />

Die Wirkung der Agrarumweltmaßnahmen auf die biologische Vielfalt soll neben der Auswertung<br />

des Feldvogelindex auch anhand der „Bestandsdaten indikatorisch bedeutsamer Zielarten (insb.<br />

FFH)“ gemessen werden und um qualitative Einschätzungen ergänzt werden.<br />

Laut Bericht der fachlichen Begleitung soll dieser Indikator dem Indikator der Nationalen Strategie<br />

zur biologischen Vielfalt angepasst werden und wird wie dort bezeichnet als: „Erhaltungszustand<br />

der landwirtschaftsabhängigen FFH-Lebensraumtypen und -Arten“ 64 . Der Vorschlag hat den Vorteil,<br />

dass es <strong>für</strong> das FFH-Monitoring regelmäßig – alle sechs Jahre – Daten geben wird, die vollständig<br />

und nachvollziehbar ermittelt worden sind. Die FFH-Arten sind freilich nicht mit dem Ziel<br />

der Bewertung von Agrarumweltmaßnahmen ausgewählt worden, sondern <strong>für</strong> die Erhaltung der<br />

aus EU-Sicht wertvollsten Arten (und Lebensräume) eines großräumigen Schutzgebietssystems.<br />

Gerade die Landwirtschaftsflächen sind in den Natura-2000-Lebensraumtypen nicht entsprechend<br />

ihrem Naturschutzwert im Freistaat repräsentiert, die Arten der Anhänge II und IV der FFH-<br />

Richtlinie noch weniger. Beispielsweise fehlen in Natura 2000 und in der zugehörigen Berichterstattung<br />

weite Bereiche des nährstoffreicheren sowie des feuchten und nassen Grünlands oder<br />

Biotoptypen wie Streuobstwiesen. Für die Bewertung des aktuellen Förderzeitraums, z.B. <strong>für</strong> die<br />

Ex-post-Bewertung, könnte dieser Indikator daher nur ergänzend zu den weiteren indikatorisch<br />

bedeutsamen Arten (und den Lebensräumen) einbezogen werden.<br />

Förderfläche in Natura 2000<br />

42 % der Förderfläche im Maßnahmebereich B liegen in Natura 2000. Im Vergleich zur vorangegangenen<br />

Förderperiode (36 % 65 ) hat die Konzentration auf Natura 2000 zugenommen. Bezieht<br />

man die Förderfläche in Natura 2000 auf die Grünlandfläche in Natura 2000, dann ist ein Drittel<br />

des Natura-2000-Grünlands mit Fördermaßnahmen (B.1, B.2) belegt. 14 % des Natura-2000-<br />

Grünlands unterliegen den Verpflichtungen der extensiven Grünlandnutzung (B.1), die restlichen<br />

19 % der naturschutzgerechten Grünlandbewirtschaftung (B.2). Für B.1 ist sachsenspezifisch das<br />

Output-Ziel einer Förderfläche von 27.200 ha in Natura-2000-Gebieten formuliert. Wenn dieses<br />

Ziel erreicht wird, wären immerhin 41 % des Grünlands in Natura 2000 allein in extensiver Grünlandbewirtschaftung<br />

nach B.1. Vom Ackerland in Natura 2000 sind weniger als 1 % mit Fördermaßnahmen<br />

(B.3) belegt. Die Agrarumweltmaßnahmen können zur Erhaltung der in Tabelle 15<br />

genannten Lebensraumtypen beitragen.<br />

64<br />

LfULG 2010, S.25; Nationaler Strategieplan <strong>für</strong> die Entwicklung ländlicher Räume 2007-2013, BMELV, Stand 2009; vgl. U. Sukopp<br />

u.a.: Bilanzierung der Indikatoren der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt, Wo steht Deutschland beim 2010-Ziel? in Natur<br />

und Landschaft 7/2010, S.288-300.<br />

65<br />

LfUG-Bericht 2006, in Landgesellschaft Sachsen-Anhalt: Ex-post-Bewertung 2007, S.189. Ermittelt ist der Anteil der Förderflächen<br />

NAK 2.1.1 bis 2.1.8, der in Natura 2000, Stand 2005, liegt.<br />

30 von 113


Abbildung 7: Anteil der Förderflächen in Natura 2000<br />

80%<br />

12%<br />

7%<br />

1%<br />

Landw.fläche außerhalb Natura 2000<br />

Ackerland in Natura 2000<br />

Grünland in Natura 2000<br />

Landschaftselemente u.a. in Natura 2000<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der Antragstellung 2009 (Datenquelle: SID, Lichtenwalde; Datenbank AUM)<br />

Erhaltungszustand der FFH-Lebensraumtypen<br />

Viele der landwirtschaftsabhängigen Lebensraumtypen, die in Sachsen nur in geringer Fläche<br />

vorkommen, erfordern eine besondere Pflege und eignen sich daher nicht gut als Agrarumweltmaßnahmen<br />

in Maßnahme 214. Sie sind im unteren Teil der Tabelle 15 separat dargestellt. Unter<br />

den Lebensraumtypen mit größerer Fläche in Sachsen haben die Binnendünen mit Sandheide<br />

und die trockenen Heiden einen unzureichenden Erhaltungszustand. In beiden Fällen trägt Sachsen<br />

außerdem eine gewisse Verantwortung <strong>für</strong> die Erhaltung der Bestände in der gesamten kontinentalen<br />

Region Deutschlands. Für die trockenen Heiden wird dort der Erhaltungszustand sogar<br />

als schlecht eingeschätzt 66 . Die Agrarumweltmaßnahmen bieten mit der Beweidung (B.2.6) eine<br />

geeignete Fördervariante, die dringend genutzt werden sollte, aber bislang kaum bzw. gar nicht<br />

zur Anwendung kommt 67 . Hier sollten die Hindernisse (Truppenübungsplätze, fehlende Triftwege<br />

...) analysiert und beseitigt werden. Besondere Aufmerksamkeit erfordern die verbliebenen Bestände<br />

an feuchten Heiden (50 ha), die sowohl in Sachsen als auch (kontinental) regional nur in<br />

einem unzureichenden Erhaltungszustand sind. Hier ist zu prüfen, ob (und ggf. wie) Agrarumweltmaßnahmen<br />

den Erhaltungszustand verbessern können.<br />

Einen positiven Beitrag leistet die Förderung in den verschiedenen Varianten zur Erhaltung der<br />

Lebensraumtypen Flachland-Mähwiese und Berg-Mähwiese. Die naturschutzfachlichen Stellungnahmen<br />

sehen <strong>für</strong> die Maßnahmen B.2.1 bis B.2.6a das Ziel Flachland-Mähwiese in Anteilen<br />

von 5 bis 33 % vor. Der bislang nur in geringem Umfang beantragte Fördergegenstand B.2.3<br />

(Aushagerung, 100 ha) wird zu 43 % mit dem Ziel der Herstellung der genannten Lebensraumtypen<br />

eingesetzt, der gut angenommene Fördergegenstand Wiesennutzung mit Düngungsverzicht<br />

(B.2.2, knapp 14.000 ha) zu 30 %. Die bislang geschätzte Fläche des Lebensraumtyps Berg-<br />

Mähwiese (1.600 ha) und ihr gegenwärtiger Anteil am Bestand der kontinentalen Region Deutschlands<br />

(8 %) könnten durch die Förderung sogar vergrößert werden. Auch die Förderfläche, <strong>für</strong> die<br />

als Ziel-Biotoptyp kein FFH-Lebensraumtyp angegeben ist (Bergwiese und die verschiedenen<br />

Frischwiesen-Biotoptypen) ist denkbar, dass sie sich mittelfristig zum entsprechenden FFH-<br />

Lebensraumtyp entwickeln. Dazu trägt vor allem die Verringerung bzw. der Ausschluss der Stickstoffdüngung<br />

bei. Die Senkung des Nährstoffniveaus könnte auch in den Beständen, die bereits<br />

als FFH-Lebensraumtyp anzusprechen sind, durch die Zunahme kennzeichnender Arten den<br />

66 Tabelle FFH-BERICHTSPFLICHT_LRT_Sachsen.xls<br />

67%<br />

67 Vielleicht ist diese Folgerung aus den Flächengrößen der Zielbestimmung in den naturschutzfachlichen Stellungnahmen (siehe<br />

Tabelle 12) nicht zulässig, denn bei der Grobuntersuchung wurden in den Flächen der Hutungsmaßnahme B.2.6b 51 % der Untersuchungsflächen<br />

als Lebensraumtyp trockene Heide (4030) und 2 % als Binnendüne (2330) angesprochen. Allerdings ist auch<br />

nicht sicher, wie repräsentativ die Anteile der Lebensraumtypen in den Untersuchungsflächen sind.<br />

14%<br />

13%<br />

6%<br />

0,2%<br />

Grünland in Natura 2000 ohne ELER-Förderung<br />

B.1 (Extensive Grünlandnutzung)<br />

B.2.1 (Naturschutzgerechte Wiesennutzung)<br />

B.2.2 (Naturschutzgerechte Beweidung)<br />

B.2.7<br />

B.2. B.2.3 (Brachflächen im Grünland)<br />

31 von 113


Erhaltungszustand verbessern.<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Tabelle 15: Landwirtschaftsabhängige FFH-Lebensraumtypen in Sachsen<br />

FFH-Lebensraumtyp<br />

mit Maßnahme<br />

Lebensraumtypen mit über 100 ha Fläche in Sachsen<br />

Fläche Erhaltungszustand Förderung<br />

in Sachsen Sachsen kont. Reg. Fläche Fördergegenst.<br />

2310 Binnendüne mit Sandheide 220 ha (!) unzureich. unzureichend --- --- ---<br />

2330 B.düne mitoffenen Grasfluren 320 ha günstig unzureichend --- --- ---<br />

Wirkung<br />

4030 Trockene Heide 3.100 ha (!) unzureich. schlecht 30 ha B.2.6b gering<br />

6230* Artenreicher Borstgrasrasen 130 ha günstig unzureichend --- --- ---<br />

6430 Feuchte Hochstaudenflur 330 ha günstig günstig 10 ha B.2.7 gering<br />

6510 Flachland-Mähwiese 5.000 ha günstig unzureichend 3.800 ha B.2.2 >> B.2.5 … hoch<br />

6520 Berg-Mähwiese 1.600 ha (!) günstig unzureichend 2.000 ha B.2.2 >> B.2.1 ... hoch<br />

Lebensraumtypen mit weniger als 100 ha Fläche in Sachsen<br />

4010 Feuchte Heide 50 ha (!!) unzureich. unzureichend --- --- ---<br />

5130 Wacholderheide < 1 ha günstig unzureichend --- --- ---<br />

6210 Kalk-Trockenrasen 50 ha schlecht unzureichend 150 ha B.2.6a hoch<br />

6240* Steppen-Trockenrasen 2 ha schlecht unzureichend --- --- ---<br />

6410 Pfeifengraswiese 95 ha günstig schlecht --- --- ---<br />

6440 Brenndolden-Auenwiese 30 ha günstig schlecht 10 ha B.2.4 > B.2.3 hoch<br />

FFH-Lebensraumtyp entsprechend <strong>Anhang</strong> I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie<br />

* prioritärer Lebensraumtyp nach <strong>Anhang</strong> I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie<br />

Fläche in Sachsen Fläche der selektiven Biotopkartierung, z.T. durch fachgutachtliche Schätzungen ergänzt<br />

(!) In Sachsen liegen > 5 % (bis 10 %) der Bestände der kontinentalen Region Deutschlands.<br />

(!!) In Sachsen liegen rund 20 % der Bestände der kontinentalen Region Deutschlands.<br />

Erhaltungszustand / Sachsen, kont.Reg. Erhaltungszustand in Sachsen und in der kontinentalen Region Deutschlands<br />

(entsprechend dem nationalen FFH-Bericht 2007, www.bmu.de: günstig / unzureichend / schlecht)<br />

Förderung / Fläche Im Unterschied zu Tabelle 7 und Tabelle 9 sind hier nur (stark gerundet) die Förderflächen angegeben,<br />

die in der naturschutzfachlichen Stellungnahme ausdrücklich den jeweiligen Lebensraumtyp als Ziel haben,<br />

nicht die vergleichbaren Zielbiotoptypen ohne Status als FFH-Lebensraumtyp<br />

Förd. / Fördergegenst. Fördergegenstand in der Reihenfolge der Förderfläche, (naturschutzfachl. Stellungnahmen, in LfULG 2010)<br />

Wirkung Quelle: eigene Einschätzung<br />

Die Erhaltung artenreicher Borstgrasrasen (prioritärer Lebensraumtyp mit 130 ha in Sachsen)<br />

und die Verbesserung ihres Erhaltungszustands kann vielfach im Zusammenhang mit der Bergwiesenbewirtschaftung<br />

erfolgen. Insgesamt haben die Borstgrasrasen einen günstigen Erhaltungszustand,<br />

zumindest in Sachsen, doch sollte darauf hingearbeitet werden, dass die einzelnen<br />

Bestände, deren Erhaltungszustand noch nicht günstig ist, in eine geeignete Fördervariante einbezogen<br />

werden. Ebenso sollte <strong>für</strong> die Binnendünen mit offenen Grasfluren nach Möglichkeit<br />

eine geförderte Bewirtschaftung sichergestellt werden, auch wenn der Lebensraumtyp insgesamt<br />

einen günstigen Erhaltungszustand aufweist. Unter den Lebensraumtypen mit kleineren Vorkommen<br />

im Land könnten die Kalk-Trockenrasen (50 ha) mit Hilfe der Hutung mit Schafen und Ziegen<br />

(B.2.6a) nicht nur ihren Bestand ausweiten, sondern auch ihren bislang schlechten Erhaltungszustand<br />

verbessern. Das Gleiche gilt <strong>für</strong> die Steppen-Trockenrasen (2 ha).<br />

Zur Erhaltung der Brenndolden-Auenwiesen (30 ha) eignet sich die Wiesennutzung ohne Düngung<br />

mit Nutzungspause (B.2.4). Für Pfeifengraswiesen (95 ha) sind passgenauere Auflagen<br />

erforderlich, die außerhalb der ELER-Förderung umgesetzt werden.<br />

32 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Tabelle 16: Landwirtschaftsabhängige Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie<br />

RL Art Förderfl. Fördergegenstand Wirkung<br />

Arten der Anhänge II und/oder IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie<br />

- Dunkler W.-A.-Bläuling 200 ha B.2.4 >> B.2.7 zielgenau, hohe Wirkungsintensität<br />

2 Kammmolch - - -<br />

1 Fischotter 100 ha B.2.1 > B.2.66 Brachen wären wirksamer<br />

1 Feldhamster - - -<br />

1 Flussperlmuschel 400 ha(+) B.2.2 >> B.2.5 Brachen (oder Ackerumwandlung) wären wirksamer<br />

1 Heller W.-A.-Bläuling - B.2.4 zielgenau, hohe Wirkungsintensität<br />

1 Abbiss-Scheckenfalter - - -<br />

2 Großes Mausohr 1.500 ha B.2.1 > B.2.2 > B.2.5 ... Spätschnittwiesen weniger wirksam als Weiden<br />

2 Rotbauchunke 100 ha B.3.3 positive Wirkung<br />

1 Firnisgl. Sichelmoos - - -<br />

Arten des <strong>Anhang</strong>s I der Vogelschutz-Richtlinie<br />

- Rotmilan 1.200 ha(+) B.2.1>B.2.5>B.2.2>>… artgerecht, wahrscheinlich hohe Wirkungsintensität<br />

- Neuntöter 400 ha B.2.2>>B.2.5>B.2.1>… wahrscheinlich wirksam, geeignete Teillebensräume<br />

3 Weißstorch 400 ha B.2.2>>B.3.3>B.2.1>... B.2.1 oder B.1 sind wohl effizienter als B.2.2<br />

2 Heidelerche 250 ha B.3.3>>B.3.1>B.2.6>... B.3.3 riskant <strong>für</strong> Bodenbrüter, B.2.6 ist wirksamer<br />

2 Kranich 450 ha(+) B.3.3 > B.2.2 >> B.3.4 B.3.3 wenig wirksam, Weidevarianten in B.1 und<br />

B.2 sowie Brachen wirksamer<br />

2 Ortolan 100 ha B.3.1 > B.3.4 wahrscheinlich wirksam<br />

2 Schwarzstorch 300 ha B.2.1 > B.2.5 > B.2.6 Grünland ist als Nahrungshabitat weniger wichtig<br />

1 Birkhuhn 250 ha B.2.2b >> B.3.1 > ... insbesondere Bergwiesenmahd ab 15.7. und Hüteschafhaltung<br />

auf Heiden sind artgerecht / wirksam<br />

1 Kornweihe - - -<br />

1 Wiesenweihe - - -<br />

1 Wachtelkönig 730 ha B.2.2b,B.2.2a…>B.2.7 wirksam, aber B.2.2a riskant <strong>für</strong> Bruterfolg<br />

RL Rote Listen Sachsen: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet<br />

Art die in Tabelle 12 genannten Arten mit Natura-2000-Schutzstatus, sortiert nach Gefährdungsgrad<br />

(also nur die Arten, die im EPLR oder in den naturschutzfachlichen Stellungnahmen (in LfULG 2010) <strong>für</strong> > 100 ha<br />

Förderfläche als Zielart benannt wurden; damit werden z.B. Grauspecht, Moorfrosch, Knoblauchkröte, Laubfrosch,<br />

Fledermäuse, Biber, Grüne Keiljungfer, Sperbergrasmücke, Wespenbussard, Zauneidechse hier nicht genannt)<br />

Förderfl. 2009 beantragte Förderflächen mit entsprechender Hauptzielart in der naturschutzfachlichen Stellungnahme<br />

- als Zielart im EPLR genannt, aber nicht in den naturschutzfachlichen Stellungnahmen (laut LfULG 2010)<br />

(+) zusätzliche Wirkung durch stoffeintragsminimierende Bewirtschaftung (z.B. Zwischenfrüchte, A.1)<br />

Fördergegenstand Der Hauptzielart zugeordnete Fördergegenstände in der Reihenfolge der Förderfläche<br />

Wirksamkeit Zusammenfassung der Einschätzung im Abschnitt „Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt“ (s.o.)<br />

Erhaltungszustand der in Natura 2000 geschützten Arten<br />

Zahlreiche Arten, die im Schutzgebietssystem Natura 2000 in Sachsen zu erhalten sind, hängen<br />

von besonderen Formen der Landwirtschaft ab. Tabelle 16 enthält einen Auszug dieser Arten aus<br />

Tabelle 12. Schon aus der Aufnahme in die Anhänge II oder IV der FFH-Richtlinie bzw. <strong>Anhang</strong> I<br />

der Vogelschutz-Richtlinie ergibt sich der Förderbedarf, daneben aber auch aus dem Gefährdungsgrad<br />

und ggf. der Verantwortung Sachsens <strong>für</strong> die Erhaltung der Art (zu Bestandsgrößen,<br />

überregionaler Gefährdung und Verantwortungsgrad siehe Tabelle 12). In Tabelle 16 sind die<br />

bereits im Abschnitt „Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt“ diskutierten Wirkungen der Förderung<br />

zusammengefasst. Aufgrund der Freiwilligkeit der Maßnahmen ist nicht zu erwarten, dass sie<br />

33 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

passgenau an den Orten des höchsten Bedarfs stattfinden. Dennoch zeigt die Zuordnung der<br />

Ziele in den meisten Fällen eine klare Orientierung am fachlichen Förderbedarf. Darüber hinaus<br />

hat eine Förderfläche, die einer bestimmten Hauptzielart zugeordnet ist, auch über diese Zielart<br />

hinaus sicher positive Wirkungen auf die Entwicklung des Lebensraums.<br />

Da die Arten aufgrund ihrer überregionalen Schutzwürdigkeit in die Anhänge aufgenommen wurden,<br />

befinden sich unter den Arten, die überhaupt in Sachsen vorkommen, zahlreiche hochgradig<br />

gefährdete Arten, von denen viele bereits vom Aussterben bedroht sind (s. Tabelle 16, RL-Kat.1).<br />

Für diese Arten kann die Förderung nur in Ausnahmefällen und bei sehr zielgenauer räumlicher<br />

und funktionaler Zuordnung Wirkung entfalten. Die zielgenaue Konzeption eines Fördergegenstands<br />

wie B.2.4 <strong>für</strong> den – nicht gefährdeten – Dunklen Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling ist erfolgreich<br />

und nachahmenswert, kann aber nicht <strong>für</strong> jede der stark gefährdeten Arten erfolgen 68 .<br />

Fazit Biodiversität<br />

Auf deutlich über 50.000 ha wurden im Jahr 2009 Agrarumweltmaßnahmen mit dem Ziel der Verbesserung<br />

der Artenvielfalt und Lebensräume beantragt. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt,<br />

dass die Fördervereinbarungen wahrscheinlich auch in dieser Größenordnung umgesetzt wurden.<br />

Die Förderfläche der einzelnen Fördergegenstände ist in Tabelle 17 aufgelistet.<br />

Die Förderung der extensiven Grünlandwirtschaft und der naturschutzgerechten Bewirtschaftung<br />

und Gestaltung von Grünland- und Ackerflächen hat auf der überwiegenden Fläche, auf knapp<br />

40.000 ha eine sehr hohe Wirkungsintensität (siehe „++“ in Tabelle 17), auf weiteren rund<br />

15.000 ha eine hohe („+“) Wirkungsintensität. Die Wirkungen der Förderung naturschutzgerechter<br />

Ackerbewirtschaftung und -gestaltung hat eine nur eingeschränkte Wirkung, die in Teilen jeweils<br />

auf geringer Wirksamkeit oder auf nicht zielgerechter Anwendung und insgesamt auf geringe<br />

Resonanz bei den potenziellen Teilnehmern beruht. Hinzu kommt aber eine positive Wirkung der<br />

stoffeintragsminimierenden Bewirtschaftung (214 A) in gleicher Größenordnung (15.000 ha) wie im<br />

Maßnahmebereich 214 B, wenn auch hier mit eingeschränktem Wirkungsspektrum. Auch die<br />

dauerhaft bodenkonservierende Ackerbewirtschaftung (A.3 mit rund 120.000 ha) hat durchaus<br />

positive Wirkungen auf bestimmte Kleintiere 69 , kann aber in den ersten Jahren auch mit einem<br />

verstärkten Pflanzenschutzmitteleinsatz verbunden sein.<br />

Wesentliche Beiträge zur hohen Wirkungsintensität der Grünland-Förderung leisten die Auflagen<br />

zur Düngung, und im Maßnahmebereich B.2 die Förderkulisse, verstärkt um die Nachsteuerung<br />

durch Beratung und naturschutzfachliche Stellungnahmen.<br />

Insgesamt haben die Agrarumweltmaßnahmen, insbesondere aufgrund der Grünland-Förderung,<br />

eine sehr hohe positive Wirkung auf die Biodiversität. Dies bezieht sich zunächst auf das Ziel<br />

der Erhaltung der Lebensräume und Populationen. In welchem Maß die Förderung auch zu deren<br />

Verbesserung beiträgt, bleibt Wiederholungsuntersuchungen vorbehalten. Ob die Agrarumweltmaßnahmen<br />

den fortschreitenden Verlust an biologischer Vielfalt aufhalten können, lässt sich<br />

daraus nicht ableiten. Vergleicht man den negativen Trend aus den vorläufigen Angaben zur<br />

Bestandsentwicklung der Vögel in der Agrarlandschaft mit der Entwicklung der agrarökonomischen<br />

Rahmenbedingungen sowie der Größenordnung der Agrarumweltmaßnahmen im gleichen<br />

Zeitraum, erscheint eine grundlegende Trendumkehr fraglich.<br />

Der Wirkungsbeitrag der Fördergegenstände ist in Tabelle 17 eingeschätzt. Der größte Wirkungsbeitrag<br />

stammt von der extensiven Grünlandbewirtschaftung (B.1) und der Wiesennutzung ohne<br />

Düngung (B.2.2). Am Schluss des Abschnitts zu 6.9.3 (Schlussfolgerungen und Empfehlungen)<br />

geben Maßnahmenblätter <strong>für</strong> jeden Fördergegenstand einen Gesamtüberblick über die Förderfläche,<br />

den Zielerreichungsgrad, mögliche Akzeptanzprobleme, die Wirkungsintensität im Hinblick<br />

auf die verschiedenen Ziele des Programms sowie Empfehlungen zur weiteren Handhabung.<br />

68 Ein speziell zugeschnittener Fördergegenstand kann in einer freiwilligen Agrarumweltmaßnahme bei kleinräumiger Verbreitung in<br />

der Regel nicht zielgenau wirksam werden, zumindest nicht mit vertretbaren Kosten <strong>für</strong> Konzeption, Umsetzung und Kontrolle.<br />

69 MENGE 2007, In: LfULG (2010), S.84<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Tabelle 17: Beitrag einzelner Fördergegenstände zum Indikator R.6a (Biodiversität)<br />

Flächen mit erfolgreichen Landbewirtschaftungsmaßnahmen<br />

mit Beitrag zur Verbesserung der Biodiversität<br />

Fördergegst.<br />

hauptsächlicher Wirkzusammenhang Wirkungsumfang<br />

34.000 ha (Ziel <strong>für</strong> B.1)<br />

40.900 ha (Ziel <strong>für</strong> B.2+B.3)<br />

Wirkungsintensität<br />

B.1.1 geringes betriebliches Nährstoffniveau, hohe Wirkung auf Artenvielfalt 22.694 ha + +<br />

B.1.2 geringes betriebl. Nährstoffniveau, Wirkung auf Arten- und Biotopvielfalt 5.180 ha + +<br />

B.2.1 hohe Wirkung auf etwas nährstoffreicheres Grünland 2.372 ha + +<br />

Wirkung<br />

B.2.2 sehr hohe Wirkung auf Artenvielfalt und wertvolle Biotope 13.743 ha ++ ++<br />

B.2.3 hohe Wirkung aufs Nährstoffniveau, erst langfristig auf Biodiversität 101 ha + (+)<br />

B.2.4 sehr hohe Wirkung auf Artenvielfalt und wertvolle Biotope,<br />

spezifische Wirkung auf bestimmte Insekten- und Pflanzenarten<br />

725 ha ++ ++<br />

B.2.5 hohe Wirkung auf Artenvielfalt, gefährdete Arten und wertvolle Biotope 4.735 ha ++ ++<br />

B.2.6 sehr hohe Wirkung auf Artenvielfalt, insbesondere in Magerbiotopen 2.432 ha ++ ++<br />

B.2.7 hohe Wirkung auf Artenvielfalt, auch auf Nachbarflächen 294 ha + +<br />

B.3.1 hohe Wirkung auf Vielfalt von Fauna inkl. Nahrungsgästen und Flora 649 ha ++ ++<br />

B.3.2 Wirkung auf Artenvielfalt, auch <strong>für</strong> Nahrungsgäste 166 ha + (+)<br />

B.3.3 eingeschr. Wirkung auf Amphibien, keine Verbesserung <strong>für</strong> Brutvögel 1.203 ha ��� ���<br />

B.3.4 hohe Wirkung auf Artenvielfalt, auch in Nachbarflächen 417 ha + (+)<br />

insges.<br />

(214 B)<br />

flächenstarke hoch wirksame Fördergegenstände neben kleineren<br />

Fördergegenständen mit spezifischer Wirkung<br />

weitere Wirkungsbeiträge durch Maßnahmen ohne explizites Biodiversitätsziel:<br />

54.710 ha +/++ ++<br />

A.1 verbesserte Nahrungsgrundlage <strong>für</strong> Beutegreifer und Rastvögel 15.071 ha* + +<br />

A.2 verbesserte Nahrungsgrundlage <strong>für</strong> Beutegreifer und Rastvögel 178 ha + (+)<br />

A.3 überwiegend positive Wirkung auf Bodenfauna, evtl. in den ersten<br />

Jahren reduziert durch erhöhte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln<br />

122.356 ha* ��� (+)<br />

A.4 verringerte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln 821 ha + (+)<br />

Erläuterungen<br />

Wirkzusammenhang in den folgenden Textabschnitten ausgeführt (v.a. Einschätzung anhand der Wirkungswahrscheinlichkeiten<br />

und der Erstuntersuchungen des LfULG; Vorher-Nachher-Vergleiche liegen noch nicht vor)<br />

Wirkungsumfang auf Grundlage der Anträge des Jahres 2009 (Datenquelle: SID 2010)<br />

* davon 8.248 ha Förderfläche mit einer Kombination von A.1 und A.3<br />

Wirkungsintensität eigene Einschätzung (vgl. Text) entsprechend der Skala, die in Tabelle 3 erläutert ist<br />

(++ sehr positive, + positive, (+) eingeschränkt positive, �����������������������������������������<br />

Wirkung eigene Verknüpfung von Wirkungsintensität und Wirkungsumfang (auch im Hinblick auf die Zielerreichung, zur<br />

Wirkungseinschätzung insgesamt siehe Text) und Darstellung anhand der Skala, die in Tabelle 3 erläutert ist<br />

(++ sehr positive, + positive, (+) eingeschränkt positive, ������������������������������<br />

35 von 113


Bewertungsfrage 3 – Wasser<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Inwieweit haben Agrarumweltmaßnahmen zum Erhalt oder zur Verbesserung der Wasserqualität<br />

beigetragen?<br />

Die Frage nach der Verbesserung der Wasserqualität wird konkretisiert durch die programmspezifische<br />

Bewertungsfrage „Inwieweit haben Agrarumweltmaßnahmen zur Abnahme von Nitratund<br />

Phosphatgehalt in Grund- und Oberflächengewässern beigetragen?“, die die Verminderung<br />

von Stoffeinträgen aus der Landwirtschaft in Gewässerkörper fokussiert und sich an Zielsetzungen<br />

der WRRL (Richtlinie 2000/60/EG) vor allem in Bezug auf deren chemischen Zustand orientiert.<br />

Sie korrespondiert mit den Basisindikatoren B20 (Bruttonährstoffbilanz N, P) sowie B21 (Verschmutzung<br />

durch Nitrat und Pestizide) und dem gemeinsamen Wirkungsindikator VI (Verbesserung<br />

der Wasserqualität), der die Veränderung der Basisindikatoren und den Beitrag des Programms<br />

messen soll. Damit leistet sie einen Beitrag zur Beantwortung den horizontalen Bewertungsfragen<br />

2 („Inwieweit hat das Programm zum Schutz und zur Förderung von Wasser beigetragen?“)<br />

und 3 („Inwieweit hat das Programm zur Verwirklichung der Ziele der Richtlinie<br />

2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens <strong>für</strong> Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich<br />

der Wasserpolitik beigetragen?“).<br />

Bewertungsindikatoren<br />

Tabelle 18: Indikatorenset zur Bewertung der Wirkungen hinsichtlich der Wasserqualitätsverbesserung<br />

Indikatoren Wasser<br />

** Ergebnisindikator<br />

CMEF<br />

spec<br />

Flächen mit erfolgreichen Landbewirtschaftungsmaßnahmen mit Beitrag<br />

zur Verbesserung der Wasserqualität (R6.b) [ha]<br />

Minderung der pot. Nitratauswaschung“ [t NO3/Jahr]<br />

Ziel Umsetzung*<br />

113.000 ha<br />

(A)<br />

5.100 t NO3-<br />

N/a<br />

Geschätzte Minderung des P-Eintrags in Oberflächengewässer [t /Jahr] 10 t P/a<br />

(HC: + 4,7)<br />

Minderung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes“ [kg Wirkstoff/Jahr]<br />

500 kg<br />

Wirkstoff/a<br />

130.079<br />

ha (A)<br />

452 t NO3-<br />

N 70 (A.1)<br />

> 1.345<br />

(ges. 214)<br />

> 17 t P 72<br />

(A.3)<br />

> 243 kg<br />

Wirkstoff 73<br />

(A.4)<br />

Zielerreichung<br />

*<br />

115 %<br />

9%<br />

(A.1) 71<br />

> 26 %<br />

(ges.)<br />

171 %+<br />

> 49 % 74<br />

70 Die Berechnung basiert auf Erkenntnissen 15-jähriger Untersuchungen des LfULG auf repräsentativen Versuchsflächen, aus denen<br />

sich im Mittel eine Minderung von 30 kg NO3-N ergibt. Dieser Wert wurde auf A.1-Förderflächen 2009 bezogen. Die erst einjährigen<br />

Untersuchungen im Rahmen der fachlichen Begleitung <strong>für</strong> Förderflächen 2008 stellen eine ähnliche Wirkungsintensität von 29kg<br />

NO3-N/ha fest, sind jedoch aufgrund möglicher witterungsbedingter Schwankungen nur bedingt belastbar.<br />

71 Das im EPLR angegebene Ziel von 5.100 NO3-N/a scheint zu hoch angesetzt und kann selbst bei vollständiger Umsetzung von<br />

A.1 auf allen geeigneten Ackerflächen in Sachsen bei gleichbleibender Fruchtfolge nur knapp zur Hälfte erreicht werden. Der Zielwert<br />

ist zu prüfen und ggf. zu korrigieren bzw. an den Zielen der WRRL auszurichten (siehe Empfehlungen).<br />

72<br />

LfULG (2010): Bericht zur laufenden Bewertung EPLR. – Teil Agrarumweltmaßnahmen AUM, Berichtsjahr 2009, S. 37. – auf Basis<br />

modellbasierter Erosionsabschätzungen <strong>für</strong> ein Niederschlagsreferenzjahr bestimmter Wert <strong>für</strong> Förderflächen 2008 hochgerechnet<br />

auf Antragsflächen 2009.<br />

73<br />

Monitoringdaten 2009, im Rahmen der fachlichen Begleitung bestimmter Wert <strong>für</strong> 2008, hochgerechnet auf Antragsflächen 2009<br />

74 Hinsichtlich der geringen Zielerreichung trotz flächenmäßiger Übererfüllung ist zu beachten, dass Kalkulationen von PSM-Einsparungen<br />

in der Zukunft – v. a aufgrund schwankender Befallsintensitäten und nicht absehbarer längerer Wirkungsdauer neu entwickelter<br />

Mittel - mit erheblichen Unschärfen verbunden und deshalb nur bedingt als Beurteilungskriterium geeignet. sind<br />

36 von 113


Indikatoren Wasser<br />

** Wirkungsindikatoren (vgl. Programmwirkung, Kap.7)<br />

CMEF<br />

spec.<br />

VI Verbesserung der Wasserqualität<br />

(Verbesserung der Bruttonährstoffbilanz) [kg N/ha/a]<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Ziel Umsetzung*<br />

5 kg N/ha/a<br />

Anzahl der Wasserkörper mit abnehmendem Nitrat- bzw. Phosphatgehalt<br />

[n] k.A.<br />

Minderung der potenziellen Nitratauswaschung [t NO3-N/Jahr]<br />

** Basisindikatoren ***<br />

CMEF<br />

B20 Bruttonährstoffbilanz<br />

Brutto N-Bilanz [kg/ha] (28,3 kg/ha 2004-2006)<br />

Brutto-P-Bilanz [kg/ha] (-8 kg/ha 2007-2008)<br />

5.100 t NO3-<br />

N<br />

Zielerreichung<br />

*<br />

Betrachtung über kurzen<br />

Zeitraum bis zur HZB<br />

nicht sinnvoll, da N-<br />

Bilanz witterungsbedingt<br />

jährlich stark schwankt<br />

s.o.; Angabe erst nach<br />

Vorliegen der Ergebnisse<br />

der WRRL-Bewertung<br />

2015 möglich<br />

452 t NO3-<br />

N 70 (A.1)<br />

> 1.345 t<br />

(ges. 214)<br />

9 % (A.1)<br />

> 26 % 71<br />

(ges.)<br />

B21 Verschmutzung durch Nitrat und Pestizide (Trendaussagen erst nach Vorliegen der Ergebnisse im Rahmen<br />

der WRRL-Bewertung 2015 möglich)<br />

Trend der Nitratkonzentration im Grundwasser [mg/l] (mittlere Konzentration 36 mg/l 75 ; 2006-2008)<br />

Trend der Nitratkonzentration im Oberflächenwasser [mg/l] (24,5 mg/l 76 ; 2006)<br />

Trend der Pestizidkonzentration im Grundwasser (5,8 %; 2006 77)<br />

Trend der Pestizidkonzentration im Oberflächenwasser [μg/l] (14,2 %; 2006) s.o.<br />

* bezogen auf Antragstellung 2009 (Quelle: SID, Lichtenwalde; Datenbank AUM)<br />

** gemeinsame Indikatoren (Quelle: CMEF, Indicator fiches G,H,I,J, 2007) sowie zusätzliche programmspezifische Indikatoren (spec)<br />

(Quelle: EPLR Sachsen, 3. Änderung vom 15.12.2009)<br />

*** Die Trends in zielbezogenen Basisindikatoren werden <strong>für</strong> die Bewertung durch Wirkungsindikatoren und ihre Zielquantifizierung<br />

operationalisiert.<br />

Bewertungsgrundlagen und Zusammenhänge<br />

Mit welchem FLÄCHENUMFANG tragen Agrarumweltmaßnahmen zur Verbesserung der<br />

Wasserqualität bei?<br />

Im Jahr 2008 leisteten 83.479 ha einen Beitrag zum gemeinsamen Ergebnisindikator R.6b („Flächen<br />

mit erfolgreichen Landbewirtschaftungsmaßnahmen mit Beitrag zur Verbesserung der<br />

Wasserqualität“), bezogen auf die Antragsflächen hat sich die Fläche 2009 auf 130.079 ha ausgedehnt<br />

und übertrifft damit das definierte Ziel von 113.000 ha. Über die in den Indikator R.6b<br />

einbezogenen Förderflächen mit A-Maßnahmen gingen auch von Förderflächen der Maßnahmebereiche<br />

B.1, B.2 und B.3 Wirkungen im Hinblick auf die Wasserqualitätsverbesserung aus (vgl.<br />

Tabelle 4). Unter Berücksichtigung dieser Förderflächen trugen im Jahr 2009 184.789 ha zur<br />

Verbesserung der Wasserqualität bei. Umfang, Intensität und Wirkungsbereich (Grundwasserbzw.<br />

Oberflächenwasserkörper, Verminderung von Nitrat- bzw. Phosphateinträgen etc.) sind dabei<br />

unterschiedlich und differenziert zu betrachten (Tabelle 19).<br />

75 LfULG (2009): Bericht über die sächsischen Beiträge zu den Bewirtschaftungsplänen der Flussgebietseinheiten Elbe und Oder.<br />

76 LfULG (2006) - Mittelwert der 15 EUA-Nitratmessstellen<br />

77 LfULG (2006) - Die geforderte Angabe in μg/l ist aus fachlicher Sicht nicht sinnvoll, da Mittelwerte aus Messergebnissen unterhalb<br />

der Nachweisgrenze einerseits und hohen Einzelwerten andererseits nicht aussagekräftig sind. Zudem haben sich Bestimmungsmethoden<br />

in den zurückliegenden Jahren verändert. Deshalb Angabe des Anteils der Messstellen mit Überschreitung der <strong>Umwelt</strong>qualitätsnormen<br />

(vgl. Jahresmittelwert)<br />

37 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Tabelle 19 Beiträge einzelner Fördergegenstände zum Indikator R.6b (Wasser)<br />

Flächen mit erfolgreichen Landbewirtschaftungsmaßnahmen mit Beitrag zur Verbesserung<br />

der Wasserqualität [ha] (CMEF-Ergebnisindikator R.6b)<br />

Fördergegenstände<br />

mit Beitrag<br />

Wirkzusammenhang<br />

Wirkungsumfang<br />

(2009) [ha]<br />

Ziel: 113.000 ha<br />

Wirkungsintensität<br />

(Legende vgl. Tabelle 3)<br />

A.1<br />

v.a. Minderung von Stickstoffeinträgen ins Grund-<br />

15.071 ha ++<br />

A.2<br />

wasser durch Bindung in der Pflanzenmasse 178 ha +<br />

A.3 v.a. Minderung von erosionsbedingten P-Einträgen<br />

in Oberflächengewässer durch Bodenbedeckung<br />

und Verbesserung der Bodenstruktur<br />

A.4 Minderung von Pflanzenschutzmitteleinträgen durch<br />

reduzierten PSM-Einsatz<br />

weitere Wirkungsbeiträge durch Maßnahmen ohne explizites Wasser-Ziel<br />

122.356 ha ++<br />

821 ha +<br />

B.1 27.874 ha (+)<br />

Minderung von Stoffeinträgen durch reduzierten<br />

(lageabhängig)<br />

B.2<br />

Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz<br />

(+)<br />

24.402 ha<br />

(lageabhängig)<br />

B.3 Minderung von Stoffeinträgen durch reduzierten<br />

Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz, Stickstoffbindung<br />

und Minderung erosionsbedingter<br />

Stoffausträge (B.3.2, B.3.4)<br />

Wirkung<br />

insgesamt<br />

Verminderung von Stoffeinträgen in Gewässer durch<br />

Minderung von Erosion aufgrund von Bodenbedeckung<br />

und Bodenstrukturverbesserung, Stickstoffbindung<br />

und Minderung der Dünge- und Pflanzenschutzmittelintensität<br />

2.435 ha +<br />

Flächen mit Wasserziel<br />

(A):<br />

130.079 ha* = 115 %<br />

Zielerreichung<br />

(inkl. Flächen mit<br />

sek. Wirkung:<br />

184.789 ha)<br />

* physische Fläche (entspricht nicht der Summe aus A.1-A.4, weil Fördergegenstände z.T. auf derselben Fläche umgesetzt werden)<br />

Wie tragen die Agrarumweltmaßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität bei?<br />

Verminderung von NITRATeinträgen (vgl. Tabelle 20)<br />

Die Verminderung der Nitratgehalte im Grundwasser ist ein wesentlicher Faktor zur Verbesserung<br />

der Wasserqualität. Die höchste Wirkungsintensität im Hinblick auf die (geschätzte) „Minderung<br />

der potenziellen N-Auswaschung“ (spezifischer Ergebnis- und Wirkungsindikator) geht hier von<br />

der Förderflächen mit Zwischenfrüchten (A.1) aus. Zwischenfrüchte binden löslichen Stickstoff<br />

über Winter in der Pflanzenmasse, der nach der Ernte der Hauptfrüchte im Boden verbleibt. Untersuchungen<br />

auf Testflächen im Rahmen der fachlichen Begleitung zeigen, dass im Jahr 2008<br />

dadurch Stickstoffeinträge in das Grundwasser um bis zu 29 kg NO3-N/ha bzw. 38 % reduziert<br />

werden konnten. Auf 9.560 ha mit Zwischenfruchtanbau (Förderfläche 2008) konnte die potenzielle<br />

N-Auswaschung damit um 277 t NO3-N (im Vergleich zur Schwarzbrache) reduziert werden.<br />

Angesichts des erst einjährigen Betrachtungszeitraumes und der starken witterungs- und standörtlichen<br />

Abhängigkeit von N-Speicherung und Trockenmasseerträgen ist dieses Ergebnis wesentlich<br />

durch die Bedingungen im Untersuchungsjahr geprägt und muss durch über mehrere Jahre geprüft<br />

bzw. ergänzt werden. Der Wert entspricht aber in etwa dem Mittelwert langjähriger Untersu-<br />

++<br />

38 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

chungen des LfULG auf Versuchsflächen mit Zwischenfrüchten von 30 kg NO-3-N/ha 78 . Literaturauswertungen<br />

bestätigen darüber hinaus die Größenordnung der festgestellten Wirkungsintensität<br />

bzw. stellen eine noch höhere Wirkungen fest. So geben Osterburg & Runge (2007) 79 in einer<br />

Studie im Auftrag der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) nach Auswertung verschiedener<br />

Literaturquellen ergänzt um Experteneinschätzungen eine Minderung der potenziellen<br />

N-Auswaschung von im Mittel 40 kg N/ha <strong>für</strong> Flächen mit Zwischenfruchtanbau gegenüber<br />

Schwarzbrache an. Eine im Mittel noch höhere Wirkung der A.1-Flächen ist also anzunehmen. Für<br />

die Antragsflächen 2009 beträgt die Verringerung der potenziellen Nitratauswaschung nach dem<br />

oben erwähnten langjährigen Mittelwert des LfULG 452 t NO3-N. Aufgrund des noch zögerlichen<br />

Anlaufens des Fördergegenstandes (mit 15.071 ha wurde im Jahr 2009 38 % der angestrebten<br />

Zielfläche gefördert) kommt die mögliche Wirkung nach den ersten zwei Umsetzungsjahren jedoch<br />

noch nicht optimal zum Tragen und kann bei weiterer Ausdehnung weiter gesteigert werden.<br />

Gründe <strong>für</strong> die noch nicht den Erwartungen entsprechende Akzeptanz sind vor allem in der<br />

schlechten Saatgutverfügbarkeit, der Beschränkung auf die Gebietskulisse (bis 2009), der Verpflichtung,<br />

dass jährlich 5 % der Ackerfläche mit Zwischenfrüchten bestellt sein müssen sowie im<br />

langen Verpflichtungszeitraum, der keine flexible Reaktionen auf Witterung und Bewirtschaftungsverhältnisse<br />

zulässt zu sehen 80 (vgl. Analyse des Fördergegenstandes im <strong>Anhang</strong> zu Kap. 6.9.3,<br />

Tabelle 32).<br />

Eine hohe Wirkungsintensität im Hinblick auf die Reduktion der potenziellen Nitratauswaschung<br />

wird auch von Förderflächen mit Untersaaten (A.2) angenommen, die wie A.1 die Auswaschungsgefahr<br />

über Winter durch Stickstoffbindung in der Pflanzenmasse reduzieren. Der Umfang<br />

der Förderflächen A.2 und damit der Wirkungsumfang ist jedoch mit 178 ha im Jahr 2009 bisher<br />

sehr gering, die Wirkung mit einer Minderung der potenziellen N-Auswaschung um 4 t NO3-N 81<br />

unbedeutend (zu möglichen Ursachen und der Analyse des Fördergegenstandes siehe unten,<br />

Tabelle 33).<br />

Dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung (A.3) verringert einerseits N-Austräge über Erosion,<br />

andererseits verzögert die fehlende bzw. verminderte Durchlüftung des Bodens durch Verzicht<br />

auf Pflugeinsatz die Mineralisation und reduziert damit die Gefahr der Stickstoffauswaschung<br />

ins Grundwasser. Die Wirkungsintensität liegt Erfahrungswerten des LfULG zufolge mit einem<br />

Minderungsfaktor von etwa 3 kg NO3-N 82 zwar niedriger als bei A.1 und A.2, dennoch tragen Förderflächen<br />

mit konservierender Bodenbearbeitung aufgrund ihres großen Umfanges insgesamt in<br />

beträchtlichem Maße zur Reduktion der N-Auswaschung bei: Ausgehend vom genannten Erfahrungswert<br />

konnte auf A.3-Flächen im Jahr 2008 eine Verringerung der Menge potenziell auswaschungsgefährdeten<br />

Stickstoffs um etwa 237 t NO3-N, auf Antragsflächen 2009 um etwa<br />

367 t NO3-N erreicht werden.<br />

Auf den mit stoffeintragsminimierenden Maßnahmen bewirtschafteten Förderflächen konnte die<br />

potenzielle Nitratauswaschung damit 2008 um insgesamt geschätzte 547 t NO3-N verringert werden,<br />

im Jahr 2009 um 823 tNO3-N. Das <strong>für</strong> diesen Maßnahmebereich definierte Ziel von 5.100 t/<br />

NO3-N/Jahr ist bezogen auf entsprechende Fördergegenstände 2009 damit erst zu 16 % erreicht.<br />

Ein Grund ist das oben beschriebene zögerliche Anlaufen der wirkungsintensivsten Maßnahmen<br />

A.1 und A.2. Dennoch würde auch bei Erfüllung des Flächenziels <strong>für</strong> A.1 und selbst, wenn auf<br />

allen geeigneten Ackerflächen Sachsens bei gleichbleibender Fruchtfolge Zwischenfrüchte ange-<br />

78<br />

LfULG (2010): Fragen zu stoffeintragsminimierenden Maßnahmen (214 A) und Ergebnissen der fachlichen Begleitung. Schriftliche<br />

Mitteilung vom 20.08.2010.<br />

79<br />

Osterburg, B.; Runge, T. (Hrsg.) (2007): Maßnahmen zur Reduzierung von Stickstoffeinträgen in Gewässer - eine wasserschutzorientierte<br />

Landwirtschaft zur Umnutzung der Wasserrahmenrichtlinie. In: Landbauforschung Völkenrode GAL Agricultural Research,<br />

Sonderheft 207. S. 41.<br />

80<br />

Nach Aussagen Verantwortlicher im SMUL, LfULG und der <strong>für</strong> die Bewilligung zuständigen Außenstellen des LfULG, siehe 6.9.3<br />

81<br />

berechnet nach Werten von Osterburg, B.; Runge, T. (Hrsg.) 2007: Maßnahmen zur Reduzierung von Stickstoffeinträgen in<br />

Gewässer - eine wasserschutzorientierte Landwirtschaft zur Umnutzung der Wasserrahmenrichtlinie. In: Landbauforschung Völkenrode<br />

GAL Agricultural Research, Sonderheft 207. S. 44.<br />

82<br />

LfULG (2010): Fragen zu stoffeintragsminimierenden Maßnahmen (214 A) und Ergebnissen der fachlichen Begleitung. Schriftliche<br />

Mitteilung vom 20.08.2010.<br />

39 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

baut würden, kann der angestrebte Zielwert nur knapp zur Hälfte erreicht werden 83 . Der Zielwert ist<br />

entsprechend zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren bzw. an den Zielen der WRRL<br />

auszurichten (siehe Kap. 6.9.3, Empfehlungen).<br />

Die im Hinblick auf Stickstoffeinträge besonders gefährdeten Ackerflächen Sachsens (Teilkulisse<br />

„WRRL/Hochwasserschutz N-Gefährdung“ 84 ) wurden 2009 insgesamt zu 11 % mit Fördermaßnahmen<br />

zur Minderung von Stickstoffausträgen (A.1, A.3, A.2) bewirtschaftet (vgl. Abbildung 8).<br />

Damit wird bisher nur ein kleiner Teil dieser gefährdeten Flächen erreicht.<br />

Abbildung 8 Anteil der <strong>für</strong> die Verminderung von Stickstoffeinträgen wirksamen Fördergegenstände<br />

an der Ackerflächen Sachsens mit potenzieller N-Gefährdung<br />

A.3<br />

8%<br />

A.1+A.3<br />

1%<br />

2%<br />

A.1<br />

81%<br />

Auf 3 % der besonders stickstoffgefährdeten Ackerflächen<br />

(Teilkulisse „WRRL/HW-Schutz N-Gefährdung“) wird die Gefahr<br />

der Stickstoffauswaschung durch den Zwischenfruchtanbau<br />

wirksam verringert, auf 8 % der gefährdeten Flächen hat<br />

bodenkonservierende Bodenbearbeitung einen mindernden<br />

Effekt.<br />

N-gefährdete<br />

Ackerflächen<br />

ohne Förderung Quelle: eigene Darstellung<br />

(Datenbasis: SID, Lichtenwalde; Datenbank AUM)<br />

Auch die B-Maßnahmen vermindern die potenzielle N-Auswaschung, wenn diese auch nicht in die<br />

Quantifizierung des Zielwertes einbezogen sind. Grünlandmaßnahmen (B.1, B.2) leisten insbesondere<br />

durch die Begrenzung bzw. das Verbot von Stickstoffdüngereinsatz einen Beitrag (Einsparungen<br />

um 110 kg kg N/ha <strong>für</strong> B.1, 120 kg N/h <strong>für</strong> B.2.1, 170 kg N/ha <strong>für</strong> B.2.2-2.7 85 ). Der<br />

Beitrag der Flächen mit extensiver Grünlandwirtschaft (B.1) kann nach Osterburg & Runge (2007)<br />

<strong>für</strong> 2008 auf 121 t NO3-N, <strong>für</strong> 2009 auf 279 t NO3-N geschätzt werden. Für die nach B.2 bewirtschafteten<br />

Förderflächen ist von einem Beitrag in ähnlicher Größenordnung auszugehen. Die<br />

Wirksamkeit <strong>für</strong> den Gewässerschutz ist jedoch stark standortabhängig (Durchlässigkeit der Böden,<br />

Hanglage etc.). Hinzu kommen außerdem – aufgrund des geringen Flächenumfangs begrenzte<br />

– Wirkungsbeiträge der Fördergegenstände zur Naturschutzgerechten Bewirtschaftung<br />

von Ackerflächen (B.3). Die Maßnahmen B.3.1 (Einschränkung von Pflanzenschutzmitteln und<br />

Vorgaben zu angebauten Kulturen, B.3.2 (überwinternde Stoppel) und B.3.4 (Anlage von Brachflächen/-streifen<br />

im Ackerland) wirken durch die Einschränkung des Düngemitteleinsatzes. Unterlassene<br />

Bodenbearbeitung auf B.3.2-Flächen wirkt ähnlich der konservierenden Bodenbearbeitung<br />

durch Bodenbedeckung und Minderung erosionsbedingter N-Austräge (vgl. A.3).<br />

Ein quantifizierter Bezug des oben genannten Beitrags der Agrarumweltmaßnahmen hinsichtlich<br />

der Reduktion von Nitrateinträgen zur landesweiten Entwicklung der Brutto-Stickstoffbilanz (Basisindikator<br />

20) ist wenig sinnvoll. Die Brutto-Stickstoffbilanz zeigt insgesamt eine rückläufige Entwicklung<br />

und war 2009 besonders niedrig. Von einem Beitrag der Agrarumweltmaßnahmen zur<br />

83<br />

bei Erreichung des A.1-Flächenziels von 40.000 ha ist mit einer Minderung von 1.200 t NO3-N zu rechnen,<br />

bei Anwendung von A.1 auf allen geeigneten Ackerflächen (Flächen mit Sommerungen, bei gleichbleibender Fruchtfolge ca. 82.000<br />

ha – Quelle: LfULG (2010): Fragen zu stoffeintragsminimierenden Maßnahmen (214 A) und Ergebnissen der fachlichen Begleitung.<br />

Schriftliche Mitteilung vom 20.08.2010.) beträgt die Minderung 2.460 t NO3-N<br />

84<br />

Ackerflächen mit potenzieller N-Gefährdung bzw. Gebiete, in denen hinsichtlich der N-Belastung der Gewässer die Zielerreichung<br />

nach WRRL bis 2015 unwahrscheinlich/unklar ist<br />

85<br />

EPLR 2007 – 2013, genehmigte Fassung vom 15.12.2009 (3. Änderung). 3. Änderungsfassung vom 15.12.2009, Anlage 19.<br />

Prämienkalkulation. S. 72ff. – Der Kalkulation der Düngemitteleinsparung liegen die maximal erlaubten Düngemengen nach Düngemittelverordnung<br />

zu Grunde. Zu vermuten ist jedoch, dass die tatsächliche Düngeintensität ohne Förderung auf entsprechenden<br />

B-Flächen unter diesen Maximalwerten liegt, weil u.a. ökologisch wirtschaftende Betriebe, die ohnehin keine mineralischen N-<br />

Dünger einsetzen, teilnehmen und Flächen z.T. in Schutzgebieten mit entsprechenden Auflagen liegen.<br />

40 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Minderung der Stickstoffbilanz vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Wirkungen ist auszugehen.<br />

Ein quantifizierter Bezug ist jedoch nicht möglich, weil <strong>für</strong> die N-Bilanz aufgrund witterungsbedingter<br />

jährlicher Schwankungen nur eine mehrjährige Betrachtung sinnvoll ist, die „neuen“<br />

stoffeintragsminimierenden Maßnahmen aber erst zwei Jahre laufen.<br />

Langjährige Zeitreihen der Herbst-Nitratstickstoffgehalte des LfULG unterstreichen die grundsätzliche<br />

Wirksamkeit der stoffeintragsminimierenden Maßnahmen, die in vergleichbarer Form seit<br />

Anfang der 1990er Jahre angeboten werden: Seit 1993 liegen die Nitratstickstoffgehalte auf mit<br />

Agrarumweltmaßnahmen bewirtschafteten Flächen niedriger als auf Flächen ohne Förderung und<br />

konnten im Trend gesenkt werden 86 (siehe Materialband).<br />

Aussagen und Bezüge zu den spezifischen Wirkungsindikatoren „Anzahl der Grundwasserkörper<br />

bzw. Oberflächenwasserkörper mit abnehmenden Nitratgehalten“ können erst nach Vorliegen der<br />

Ergebnisse der Wasserrahmenrichtlinien-Bewertung 2015 getroffen werden.<br />

�� In der Summe der Beiträge der Maßnahmebereiche A und B ist von einer geschätzten<br />

Verminderung der potenziellen N-Auswaschung von über 646 t NO3-N auf Förderflächen<br />

im Jahr 2008 (> 13 % Zielerreichung) bzw. über 1.346 t NO3-N im Jahr 2009 (> 26 %) auszugehen.<br />

Am effektivsten wirken dabei Förderflächen mit Zwischenfruchtanbau (A.1)<br />

durch Stickstoffbindung in der Pflanzenmasse. Der Umsetzungsstand entspricht jedoch<br />

noch nicht den Erwartungen. Durch eine weitere Ausdehnung der A.1-Fläche kann die<br />

mindernde Wirkung noch erheblich gesteigert werden – das definierte Ziel<br />

(5.100 t NO3-N) wird jedoch auch bei flächenmäßiger Zielerfüllung und selbst bei Bewirtschaftung<br />

aller geeigneten sächsischen Ackerflächen mit Zwischenfrüchten nicht erreicht 87 .<br />

Einen großen Beitrag leisten aufgrund des großen Umfangs auch Förderflächen mit konservierender<br />

Bodenbearbeitung (A.3), die Nitratausträge vor allem über Erosion mindern.<br />

Über die stoffeintragsminimierenden Maßnahmen hinaus wirken auch die Fördergegenstände<br />

im Maßnahmebereich B in erster Linie durch reduzierten Düngemitteleinsatz. Die<br />

Wirkung <strong>für</strong> den Gewässerschutz ist hier jedoch stark vom Standort (Durchlässigkeit der<br />

Böden, Hanglagen etc.) abhängig und schwierig zu quantifizieren.<br />

Tabelle 20 Beiträge einzelner Fördergegenstände zur „(Geschätzten) Minderung der<br />

potenziellen Nitratauswaschung“ (spezif. Ergebnis-/Wirkungsindikator)<br />

(Geschätzte) Minderung der pot. Nitratauswaschung [t NO3/Jahr]<br />

(spezif. Ergebnis- und spezif. Wirkungsindikator)<br />

Fördergegenstände<br />

mit Beitrag<br />

Wirkzusammenhang<br />

A.1* Verminderung der Auswaschung löslichen Stickstoffs<br />

ins Grund- (und Oberflächen)wasser durch:<br />

- Bindung in der Pflanzenmasse der ZWF<br />

- Förderung der N-Speicherung durch Humusauf-<br />

86 SMUL (2010): Agrarbericht in Zahlen 2009. S. 77.<br />

Wirkungsumfang<br />

(2009) [ha]<br />

15.071 ha **<br />

(dv.<br />

6.937 ha Ngef.<br />

AF)<br />

Wirkungsintensität<br />

++<br />

Ziel: 5.100 t NO3-N/Jahr<br />

Wirkung<br />

(Legende vgl. Tabelle 3)<br />

quantitativ qualitativ 88<br />

452 t<br />

NO3-N 89<br />

87 Das angesetzte Ziel scheint zu hoch angesetzt, ist zu ggf. zu korrigieren und an den Zielen der WRRL auszurichten<br />

88<br />

Die qualitative Wirkungseinschätzung ergibt sich aus Wirkungsintensität und Wirkungsumfang bzw. die quantitative Wirkung<br />

bezogen auf das definierte Ziel und wird im Text argumentativ begründet.<br />

89<br />

Die Berechnung basiert auf Erkenntnissen 15-jähriger Untersuchungen des LfULG auf repräsentativen Versuchsflächen, aus denen<br />

sich im Mittel eine Minderung von 30 kg NO3-N ergibt. Dieser Wert wurde auf A.1-Förderflächen 2009 bezogen. (Die einjährigen<br />

Untersuchungen im Rahmen der fachlichen Begleitung <strong>für</strong> Förderflächen 2008 stellen eine ähnliche Wirkungsintensität von 29kg<br />

NO3-N/ha fest, sind jedoch aufgrund möglicher witterungsbedingter Schwankungen nur bedingt belastbar. Literaturauswertungen<br />

stellen noch etwas höhere durchschnittliche Wirkungsintensitäten fest; Osterburg & Runge (2007) gehen von einer Minderung um<br />

40 kg NO3-N/ha auf Flächen mit Zwischenfrüchten aus.)<br />

+<br />

41 von 113


Fördergegenstände<br />

mit Beitrag<br />

A.2<br />

A.3<br />

Wirkzusammenhang<br />

bau aufgrund von Durchwurzelung und Bodenbedeckung,<br />

dadurch auch Verminderung des N-<br />

Austrages mit dem Oberflächenabfluss<br />

Verminderung der Stickstoffauswaschung durch:<br />

- Verzögerung der N-Mineralisation nach der<br />

Ernte und damit der Restnitratgehalte im Boden<br />

aufgrund geringer Bodenbearbeitungsintensität -<br />

Förderung der N-Speicherung (Humusbildung)<br />

- Verminderung von Bodenerosion<br />

weitere Wirkungsbeiträge durch Maßnahmen ohne explizites Wasser-Ziel<br />

B.1<br />

B.2<br />

B.3<br />

Wirkung<br />

insgesamt<br />

Verminderung des Stickstoffüberschusses durch:<br />

- Minderung der Direkteinträge aufgrund reduzierten<br />

Viehbesatzes / Verbot chem.-synth. Stickstoffdüngers<br />

und begrenztem Einsatz organ. Dünger<br />

(Wirkungsintensität stark standortabhängig)<br />

Verminderung des Stickstoffüberschusses durch:<br />

- Minderung der Direkteinträge aufgrund reduzierter<br />

Stickstoffdüngung (B.3.1 nur organ. Stickstoffdünger,<br />

B.3.4 Verbot; B.3.2/B.3.3 zeitliche Einschränkung<br />

)<br />

Verminderung der Auswaschung löslichen Stickstoffs<br />

durch (B.3.2): Verminderung von Bodenerosion,<br />

- Förderung der N-Speicherung (Humusaufbau)<br />

- Verzögerung der Mineralisation aufgrund von<br />

Ernterückständen auf der Bodenoberfläche<br />

Verminderung der N-Auswaschung ins Grundwasser<br />

durch Stickstoffbindung (Pflanzenmasse, Humus),<br />

Verringerung N-Austräge über Erosion<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Wirkungsumfang<br />

(2009) [ha]<br />

Wirkungsintensität<br />

178 ++ 3,6 t<br />

NO3-N 90<br />

122.356 ha*<br />

*<br />

(dv.<br />

17.809 ha<br />

N- gef. AF)<br />

27.874 ha<br />

24.402 ha<br />

+<br />

(+)<br />

(lageabh.)<br />

(+)<br />

(lageabh.)<br />

Wirkung<br />

(Legende vgl. Tabelle 3)<br />

quantitativ qualitativ 88<br />

367 t<br />

NO3-N 91<br />

~279 t<br />

NO3-N 90<br />

o/(+)<br />

+<br />

(+)<br />

(+)<br />

2.435 ha + (+)<br />

Zielflächen<br />

(A):<br />

137.605ha**<br />

(dv. 24.746<br />

N-gef. AF)<br />

(inkl. Fl. mit<br />

sek. Wirkung:<br />

192.316)<br />

+<br />

(A): 823 t<br />

NO3-N<br />

(16 % d.<br />

Ziels) 92<br />

+ B :<br />

> 1.102 t<br />

* Wirkung wird im Hinblick auf den Indikator im Rahmen der fachlichen Begleitung untersucht<br />

** Gesamtfläche inkl. Kombinationen - Auf 8.248 ha (7 % der A.3- bzw. 55 % der A.1-Flächen) wird A.1 mit A.3 kombiniert. Auf diesen<br />

Flächen vermindern Zwischenfrüchte Stickstoffauswaschung ins Grundwasser durch N-Bindung in der Pflanzenmasse, während<br />

durch konservierende Bearbeitung vor allem N-Austräge über Erosion verringert werden. Die kombinierten Flächen sind deshalb<br />

jeweils im Flächenumfang A.1 wie A.3 berücksichtigt. - Die tatsächliche bzw. physische Fläche <strong>für</strong> A.1-A.3 umfasst insgesamt<br />

129.841 ha<br />

90 Die Wirkungsintensität wurden berechnet auf Basis von durch Osterburg & Runge (2007) ermittelten Durchschnittswerten verschiedener<br />

Untersuchungen ergänzt um Experteneinschätzungen:<br />

Osterburg, B.; Runge, T. (Hrsg.) (2007): Maßnahmen zur Reduzierung von Stickstoffeinträgen in Gewässer - eine wasserschutzorientierte<br />

Landwirtschaft zur Umnutzung der Wasserrahmenrichtlinie. In: Landbauforschung Völkenrode GAL Agricultural Research,<br />

Sonderheft 207.<br />

Untersaaten (~ A.2): Minderung um im Mittel ca. 20 kg N/ha<br />

Gründlandextensivierung (~ B.1): Minderung um im Mittel ca. 10 kg N/ha<br />

91<br />

Die Berechnung basiert auf dem aus Erfahrungswerten des LfULG resultierenden Pauschalwert von 3 kg NO3-N/ha<br />

LfULG (2010): Fragen zu stoffeintragsminimierenden Maßnahmen (214 A) und Ergebnissen der fachlichen Begleitung. Schriftliche<br />

Mitteilung vom 20.08.2010.<br />

92<br />

Das im EPLR angegebene Ziel von 5.100 NO3-N/a scheint zu hoch angesetzt und kann selbst bei vollständiger Umsetzung von<br />

A.1 auf allen geeigneten Ackerflächen in Sachsen bei gleichbleibender Fruchtfolge (ca. 82.000 ha AF mit Sommerungen) nur<br />

knapp zur Hälfte erreicht werden. Der Zielwert ist zu prüfen und ggf. zu korrigieren bzw. an den Zielen der WRRL auszurichten<br />

(siehe Empfehlungen).<br />

+<br />

42 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Verminderung von PHOSPHAT-Einträgen in Oberflächengewässer (vgl. Tabelle 21)<br />

Einen wesentlichen Beitrag zur Wasserqualitätsverbesserung leistet der flächenmäßig bedeutsame<br />

und mit einem Zielerreichungsgrad von 175 % (Anträge 2009) sehr gut akzeptierte Fördergegenstand<br />

A.3 durch die Verminderung der mit dem Wassererosionsprozess verbundenen<br />

partikelgebundenen Phosphateinträge in Oberflächenwasserkörper. Der Verzicht auf Pflugeinsatz<br />

bzw. auf jegliche Bodenbearbeitung (Direktsaat) und Mulchbedeckung fördern die Aggregatstabilität<br />

des Bodens, Humusbildung und Bodenleben und beugen so Bodenerosion und damit<br />

verbundenen Nährstoffausträgen in angrenzende Gewässer vor. 2009 wurden insgesamt 17 %<br />

der Ackerfläche Sachsens dauerhaft konservierend bewirtschaftet. Besonders effektiv ist die<br />

Wirkung in Gebieten mit erhöhter P-Austragsgefahr 93 . Diese Gebietskulisse wird zu 22 % mit A.3-<br />

Förderflächen abgedeckt wird.<br />

Nach Messungen und modellbasierten Berechnungen im Rahmen der fachlichen Begleitung konnte<br />

der P-Eintrag in Oberflächenwasserkörper auf A.3-Flächen im Jahr 2008 um im Mittel 77 %<br />

bzw. 11 t P 94 gesenkt werden. Bezogen auf Förderflächen 2009 wurde eine geschätzte Minderung<br />

der P-Einträge in Oberflächengewässer um 17 t P 95 erreicht. In Abhängigkeit vom Standort ist eine<br />

noch stärkere Reduktion um bis zu 90 % möglich. Das definierte Ziel von 10 t P/Jahr ist damit<br />

allein durch A.3 zu 171 % erfüllt.<br />

Mit geringerer Wirkungsintensität und geringerem Umfang tragen darüber hinaus auch die Fördergegenstände<br />

A.1 und A.2 zur Minderung des Phosphateintrages bei: Bodenbedeckung, intensive<br />

Durchwurzelung und Zufuhr organischer Substanz durch Zwischenfrüchte und Untersaaten<br />

verbessern die Bodenstruktur und vermindern damit erosionsbedingte Phosphatausträge über<br />

Winter. Untersuchungen im Rahmen der fachlichen Begleitung zum Humusaufbau und weitere<br />

Studien zum Anbau von Zwischenfrüchten bestätigen die erosionsmindernde Wirkung (vgl. z.B.<br />

Frielinghaus 2005 96 und 1992 97 , Lütke Entrup 2001 98 ; Ministerium <strong>für</strong> <strong>Umwelt</strong> und Naturschutz,<br />

Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen 2004 99 ). Die Abhängigkeit<br />

von Kulturarten und Fruchtfolge macht eine Quantifizierung jedoch schwierig.<br />

Die Fördergegenstände B.3 wirken durch reduzierten Düngemitteleinsatz und Pufferwirkungen mit<br />

begrenzter Wirkungsintensität und geringem Wirkungsumfang. Auf B.3.2-Flächen (überwinternde<br />

Stoppel) werden durch unterlassene Bodenbearbeitung über Winter Bodenerosion und damit<br />

verbundene P-Austräge vermindert, im Hinblick auf den geringen Umfang jedoch nicht in bedeutendem<br />

Ausmaß.<br />

93<br />

besonders erosionsgefährdete Ackerflächen mit Anschluss an Oberflächengewässerkörper oder hochwassergefährdete Ackerflächen<br />

der Gebietskulisse „WRRL/Hochwasserschutz Sonstige Gefährdung“<br />

94<br />

LfULG (2010): Bericht zur laufenden Bewertung EPLR. – Teil Agrarumweltmaßnahmen AUM, Berichtsjahr 2009, S. 37. – auf Basis<br />

modellbasierter Erosionsabschätzungen <strong>für</strong> ein Niederschlagsreferenzjahr bestimmter Wert <strong>für</strong> Förderflächen 2008.<br />

95<br />

LfULG (2010): Bericht zur laufenden Bewertung EPLR. – Teil Agrarumweltmaßnahmen AUM, Berichtsjahr 2009, S. 37. – auf Basis<br />

modellbasierter Erosionsabschätzungen <strong>für</strong> ein Niederschlagsreferenzjahr bestimmter Wert <strong>für</strong> Förderflächen 2008 bezogen auf<br />

Antragsflächen 2009.<br />

96<br />

Frielinghaus et al. (2005): Bodenerosion in Brandenburg - Praktische Umsetzung von Schutzstrategien. In: Thüringer Landesanstalt<br />

<strong>für</strong> <strong>Umwelt</strong> (Hrsg.) 2005. Vorsorge vor Bodenabtrag und Sanierung von Erosionsschäden. Tagungsband. Schriftenreihe der Thüringer<br />

Landesanstalt <strong>für</strong> <strong>Umwelt</strong> Nr. 19. S. 58 - 64.<br />

97<br />

Frielinghaus et al. (1992): Bewertung von Nutzungssystemen in Hinblick auf den Bodenschutz vor Erosion im nordostdeutschen<br />

Tiefland. – VDLUFA-Schriftenreihe 35, Kongressband 1992: 615-618, Darmstadt.<br />

98<br />

Lüdtke Entrup, N. (2001): Zwischenfrüchte im umweltgerechten Pflanzenbau. Auswertungs- und Informationsdienst <strong>für</strong> Ernährung,<br />

Landwirtschaft und Forsten (aid), Bonn. Verlag Th. Mann, Gelsenkirchen. S. 14.<br />

99<br />

Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (2004): Materialien zur Altlastensanierung<br />

und zum Bodenschutz. Maßnahmen zur Minderung von Bodenerosion und Stoffabtrag. Band 19. Essen.<br />

43 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Tabelle 21 Beiträge einzelner Fördergegenstände zur „Geschätzten Minderung von<br />

Phosphateinträgen in Oberflächengewässerkörper“ (spezif. Ergebnisindikator)<br />

Geschätzte Minderung von Phosphateinträgen in Oberflächenwasserkörper<br />

[t NO3/Jahr] (spezif. Ergebnisindikator)<br />

Fördergegenstände<br />

mit Beitrag<br />

A.1<br />

A.2<br />

Wirkzusammenhang<br />

Verminderung von P-Einträgen in angrenzende<br />

Gewässer durch Verminderung von Bodenerosion<br />

durch Bodenbedeckung, Förderung des Humusaufbau<br />

und Verbesserung der Aggregatstabilität<br />

des Bodens aufgrund von Durchwurzelung und<br />

Wirkungsumfang<br />

(2009)<br />

[ha]<br />

15.071 ha **<br />

(dv. 6.936 Pgef.<br />

AF)<br />

Ziel: 10 t P/Jahr<br />

Wir- Wirkung<br />

kungsinten<br />

(Legende vgl. Tabelle 3)<br />

sität quantitativ qualitativ 100<br />

+ +<br />

Zufuhr organischen Materials 178 ha + o/(+)<br />

A.3* Verminderung von P-Einträgen in angrenzende<br />

Gewässer durch Verminderung von Bodenerosion<br />

aufgrund gesteigerten Humusaufbaus, verbesserter<br />

Aggregatstabilität des Bodens und Mulchbedeckung<br />

weitere Wirkungsbeiträge durch Maßnahmen ohne explizites Wasser-Ziel<br />

B.3 Verminderung von P-Einträgen in angrenzende<br />

Gewässer durch Verminderung von Bodenerosion<br />

aufgrund von Bodenbedeckung, Förderung des<br />

Humusaufbau und Verbesserung der Aggregatstabilität<br />

des Bodens (B.3.2) sowie Pufferwirkung<br />

durch Brachestreifen (B.3.4)<br />

Wirkung<br />

insgesamt<br />

Verminderung der P-Einträge in angrenzende<br />

Oberflächengewässer mit Bodenabträgen durch<br />

die Verminderung von Erosion aufgrund von Bodenbedeckung,<br />

Humusaufbau und Verbesserung<br />

des Wasseraufnahmevermögens des Bodens<br />

(-> siehe Boden)<br />

122.356ha **<br />

(dv. 79.888<br />

P-gef. AF)<br />

574 ha<br />

Zielfl. (A):<br />

137.605 ha**<br />

(dv. 86.824 Pgef.<br />

AF)<br />

(inkl. Fl. mit<br />

sek. Wirk.<br />

192.316 ha)<br />

++ 17 t P 101<br />

+<br />

(lageabhängig)<br />

++<br />

> 17 t<br />

(> 171 %<br />

d. Ziels 102<br />

* Wirkung wird im Hinblick auf den Indikator im Rahmen der fachlichen Begleitung untersucht<br />

** Gesamtfläche inkl. Kombinationen - Auf 8.248 ha (7 % der A.3- bzw. 55 % der A.1-Flächen) wird A.1 mit A.3 kombiniert. Auf diesen<br />

Flächen ergänzen sich die erosionsmindernde und damit P-Austragsmindernde Wirkung durch Zwischenfrüchte (v.a. Bodenbedeckung/kurzfristiger<br />

Effekt) und konservierender Bearbeitung (v.a. Verbesserung der Bodenstruktur/längerfristig). Die kombinierten<br />

Flächen sind deshalb jeweils im Flächenumfang A.1 wie A.3 berücksichtigt. - Die tatsächliche bzw. physische Fläche <strong>für</strong> A.1-A.3<br />

umfasst insgesamt 129.841 ha<br />

Ein begrenzter Zusammenhang der Fördermaßnahmen besteht mit der Brutto-Phosphorbilanz<br />

(Basisindikator B20), die neben dem Bodenabtrag auch durch Fruchtfolge, Tierbesatz und Düngereinsatz<br />

beeinflusst wird. Zu der leichten Verbesserung der Phosphorbilanz <strong>für</strong> Sachsen im Jahr<br />

2008 (-7,3 kg/ha) gegenüber 2007 (-8,5 kg/ha) haben die Förderflächen A.3 mit einer Verminderung<br />

des P-Austrages um mehr als 11 t im Jahr 2008 beigetragen, bezogen auf die gesamte<br />

100<br />

Die qualitative Wirkungseinschätzung ergibt sich aus Wirkungsintensität und Wirkungsumfang bzw. die quantitative Wirkung<br />

bezogen auf das definierte Ziel und wird im Text argumentativ begründet.<br />

101<br />

LfULG (2010): Bericht zur laufenden Bewertung EPLR. – Teil Agrarumweltmaßnahmen AUM, Berichtsjahr 2009, S. 38. – auf Basis<br />

modellbasierter Erosionsabschätzungen <strong>für</strong> ein Niederschlagsreferenzjahr bestimmter Wert <strong>für</strong> Förderflächen 2008 bezogen auf<br />

Antragsflächen 2009.<br />

102<br />

Der Zielwert wurde auf Basis des erwarteten, sehr vorsichtig eingeschätzten A.3-Förderflächenumfangs relativ niedrig angesetzt.<br />

Das Ziel ist eventuell anzupassen und an den Erfordernissen bzw. Zielsetzungen der WRRL auszurichten.<br />

)<br />

++<br />

(+)<br />

++<br />

44 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Ackerfläche entspricht das einer Verringerung der Austräge um 0,016 kg/ha. Diese Wirkung kann<br />

jedoch nicht direkt auf die Bilanz bezogen werden, weil nicht klar ist, in welchem Maße P-Einträge<br />

bzw. -Austräge die Bilanz ausmachen und die Bilanz in der Regel stark vom Eintrag bzw. der<br />

Düngeintensität abhängt.<br />

Aussagen und Bezüge zum Wirkungsindikator „Anzahl der Oberflächenwasserkörper mit<br />

abnehmendem P-Gehalt“ können erst nach Vorliegen der Ergebnisse im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinien-Bewertung<br />

2015 getroffen werden. (Im Zeitraum 2006-2008 überschritten ca.<br />

70 % der Oberflächenwasserkörper bei Fließgewässern die Orientierungswerte der LAWA <strong>für</strong><br />

Gesamtphosphor hinsichtlich der Erreichbarkeit des guten ökologischen Zustands, 40 % der<br />

Standgewässer verfehlten den guten ökologischen Zustand im Hinblick auf Phosphatbelastungen.)<br />

�� Insgesamt zeigen die Agrarumweltmaßnahmen eine hohe Wirksamkeit im Hinblick<br />

auf die Verminderung von Phosphat-Einträgen in Oberflächengewässer durch Reduktion<br />

von Bodenerosion. Wirksam sind in erster Linie Förderflächen mit dauerhaft konservierender<br />

Bodenbearbeitung (A.3), die insgesamt 17 % der gesamten Ackerfläche und 22 %<br />

der erosionsgefährdeten Flächen Sachsens abdecken. Phosphateinträge in angrenzende<br />

Oberflächengewässer konnten auf diesen Flächen 2009 um rund 17 t P verringert und das<br />

entsprechende Ziel damit bereits überschritten werden 103 .<br />

Verminderung von Einträgen von PFLANZENSCHUTZMITTELN in Gewässer (vgl. Tabelle 21)<br />

Die Belastung von Grund- und Oberflächenkörpern mit Pflanzenschutzmitteln und deshalb die<br />

Minderung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes (spezifischer Ergebnisindikator) ist ein weiterer<br />

Faktor im Hinblick auf die Wasserqualität. Als explizites Ziel ist die Verminderung von Pflanzenschutzmitteleinträgen<br />

in Gewässer im EPLR <strong>für</strong> den vom Förderumfang her „kleinen“, aber mit<br />

273 % flächenmäßiger Zielerreichung sehr gut angenommenen Fördergegenstand A.4 (Biotechnische<br />

Maßnahmen im Obstbau) angegeben. Durch den Einsatz spezieller biotechnischer Verfahren<br />

(naturidentischer Pheromone 104 ) wurden nach Schätzungen im Rahmen der fachlichen Begleitung<br />

auf Basis von Betriebsheftauswertungen <strong>für</strong> Förderflächen 2008 (Antragsflächen) ca. 46 kg Pflanzenschutzmitte<br />

nicht ausgebracht. Bezogen auf 821 ha Förderflächen im Jahr 2009 wurde damit<br />

eine Einsparung von 243 kg Wirkstoff erreicht. Die Zielerreichung hinsichtlich der angestrebten<br />

Pflanzenschutzmitteleinsparung von 500 kg/Jahr entspricht damit 2009 mit 49 % nicht der flächenmäßig<br />

sehr guten Umsetzung (Zielerreichung 2009 bei fast 300 %). Dabei ist jedoch zu bedenken,<br />

dass Voraussagen über Einsparungen beim Pflanzenschutzmitteleinsatz – v. a. aufgrund<br />

schwankender Befallsintensitäten und nicht absehbarer eventuell längerer Wirkungsdauer neu<br />

entwickelter Mittel - mit erheblichen Unschärfen verbunden sind.<br />

Die Bestimmung des durch den geringeren Pflanzenschutzmitteleinsatz verminderten Eintrags von<br />

Pflanzenschutzmitten in Grund- und Oberflächenwasserkörper ist schwierig, weil entsprechende<br />

Pestizide in den Untersuchungen im Rahmen der WRRL nicht erfasst werden.<br />

Darüber hinaus werden durch das Verbot bzw. Einschränkungen des Pestizideinsatzes auf B.3-<br />

Förderflächen Pflanzenschutzmittel eingespart. Die Wirkung ist durch den geringen Flächenumfang<br />

jedoch begrenzt (3.921 ha beantragte Flächen 2009).<br />

Die Grünlandmaßnahmen B.1 und B.2 tragen durch das Verbot des Pflanzenschutzmitteleinsatzes<br />

- der auf Grünland jedoch ohnehin nur verhalten ist und in der vorhergegangenen Förderperiode<br />

auf geförderten Grünlandflächen bei nur 0,16 Behandlungen/Jahr lag 105 - in begrenztem Umfang<br />

zur Minderung von Pestizideinträgen in Gewässer bei.<br />

103<br />

Der Zielwert wurde auf Basis des erwarteten, sehr vorsichtig eingeschätzten A.3-Förderflächenumfangs relativ niedrig angesetzt.<br />

Das Ziel ist eventuell anzupassen und an den Erfordernissen bzw. Zielsetzungen der WRRL auszurichten.<br />

104<br />

Die Verwendung der Pheromone (zugelassen ist RAK 3 gegen Apfelwickler) führt zur Verwirrung der Apfelwicklermännchen, so<br />

dass sie die Weibchen nicht auffinden können.<br />

105<br />

Landesgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (2007): Evaluation des Entwicklungsplanes <strong>für</strong> den ländlichen Raum <strong>für</strong> den Interventionsbereich<br />

des EAGFL-Garantie im Förderzeitraum 2000 bis 2006 des Freistaates Sachsen. Bericht zur Ex-Post-Bewertung. Im<br />

Auftrag des Sächsischen <strong>Staatsministerium</strong>s <strong>für</strong> <strong>Umwelt</strong> und Landwirtschaft. S. 131.<br />

45 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Die Fördergegenstände A.1 und A.2 leisten bisher keinen Beitrag durch entsprechende Auflagen<br />

zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Mit der dritten Programmänderung bzw. der Änderung der<br />

RL AuW/2007 vom 30.Dezember 2009 ist jedoch durch das <strong>für</strong> beide Maßnahmen ergänzte Verbot<br />

des Pflanzenschutzmitteleinsatzes eine Minderung zu erwarten. Darüber hinaus trägt die<br />

erhöhte bodenbiologische Aktivität durch Bodenbedeckung und organisches Material zum Abbau<br />

von Pflanzenschutzmitteln bei 106 .<br />

Dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung (A.3) kann dagegen in der Umstellungsphase mit<br />

einem erhöhten Pestizideinsatz verbunden sein 107 : Ergebnisse der fachlichen Begleituntersuchungen<br />

zum Programm UL stellten höhere Aufwandmengen bei Maßnahmen mit Zusatzförderung<br />

ZFII (darunter fallen die den 214 A-Maßnahmen entsprechenden stoffeintragsminimierenden<br />

Maßnahmen mit nur geringen Änderungen) fest, die einen hohen Anteil konservierender Bodenbearbeitung<br />

umfassten 108 . Ein Grund ist der erhöhte Infektionsdruck bei Direktsaatverfahren insbesondere<br />

nach der Vorfrucht Mais durch die dichte Maisstrohauflage 109 . (Zu beachten ist jedoch ,<br />

dass bei konservierender Bodenbearbeitung häufiger Mittel zur nicht selektiven Unkrautbekämpfung<br />

eingesetzt werden, die hohe Aufwandmengen im Vergleich zu selektiven Herbiziden erfordern<br />

und nicht unbedingt mit einer höheren Pflanzenschutzmittelintensität, die heute mit dem<br />

Behandlungsindex (BI) erfasst wird und Anwendungsanzahl, Verhältnis von tatsächlicher zu zugelassener<br />

Aufwandmenge und mögliche Teilflächenbehandlungen berücksichtigt, verbunden ist 110 ).<br />

Nach Ergebnissen einjähriger Untersuchungen der Pflanzenschutzmittelintensitäten in Indikatorbetrieben<br />

im Rahmen der fachlichen Begleitung wurden jedoch keine signifikanten Unterschiede<br />

zwischen A.3-Förderflächen und Vergleichsflächen festgestellt 111 . Für eine gesicherte Aussage ist<br />

jedoch eine mindestens dreijährige Bewertung erforderlich 110 . Mögliche negative Effekte sind<br />

jedoch begrenzt, weil einerseits erosionsbedingte Stoffeinträge in Gewässer durch konservierende<br />

Bodenbearbeitung und damit auch Pestizidausträge in Oberflächengewässer vermindert werden<br />

(s.o.) und andererseits der Anbau fusariumanfälliger Weizensorten nach der Vorfrucht Mais - der<br />

damit potenziell mit einem erhöhten Pflanzenschutzmitteleinsatz verbunden ist - von der Förderung<br />

ausgeschlossen ist. Langfristig kann der Bedarf an Pestiziden mit der Stabilisierung des<br />

Systems sinken 112 ..<br />

Zusammenhänge zwischen dem Wirkungsbeitrag der Agrarumweltmaßnahmen und dem Basisindikator<br />

21 (Trend der Pestizidkonzentration in Grund- und Oberflächenwasserkörpern) sind<br />

aufgrund fehlender Daten derzeit nicht möglich. (Die Pestzidbelastung in Gewässern ist - aufgrund<br />

der langen zeitlichen Verzögerung von der Pflanzenschutzmittel-Ausbringung bis zum Nachweis<br />

im Grundwasser und den jährlichen Schwankungen durch die Beeinflussung der Intensität des<br />

Pestzideinsatzes vom vorherrschenden Produktionsverfahren, angebauten Kulturen und dem<br />

Zeitpunkt und Grad des Schaderregerauftretens infolge des jährlichen Witterungsverlaufes - nur in<br />

Jahresmittelwerten sinnvoll 113 ). In den Jahren 2006 - 2008 lag die Pestizidbelastung bei 6,6 % der<br />

Oberflächengewässer über der WRRL-<strong>Umwelt</strong>qualitätsnorm <strong>für</strong> Pestizide. Kein Grundwasserkörper<br />

überschritt in diesem Zeitraum das mittlere Konzentrationsniveau von 0,5 μg/l (WRRL-<br />

106<br />

Lüdtke Entrup, N. (2001): Zwischenfrüchte im umweltgerechten Pflanzenbau. Auswertungs- und Informationsdienst <strong>für</strong> Ernährung,<br />

Landwirtschaft und Forsten (aid), Bonn. Verlag Th. Mann, Gelsenkirchen. S. 14.<br />

107<br />

Europäische Gemeinschaften(2009): Factsheet 5: Konservierende Bodenbearbeitung.<br />

http:/soco.jrc.ec.europa.eu. Stand: 22.07.2010.<br />

108<br />

LfL (2007): <strong>Umwelt</strong>gerechte Landwirtschaft 2005. Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung des Programms „<strong>Umwelt</strong>gerechte<br />

Landwirtschaft“ (UL) in der Förderperiode 2000 bis 2005. Schriftenreihe der Sächsischen Landesanstalt <strong>für</strong> Landwirtschaft, Heft<br />

1/2007. S.14.<br />

109<br />

LfL (2008): Fusarienproblematik bei pfluglosem Weizenanbau.<br />

www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/download/pflanzliche_Erzeugung/Fusarien-Problematik.<strong>pdf</strong>. Stand. 13.07.2010.<br />

110<br />

LfULG (2010): Fragen zu stoffeintragsminimierenden Maßnahmen und Ergebnissen der fachlichen Begleitung. Schriftliche Mitteilung<br />

vom 20.08.2010.<br />

111<br />

LfULG (2010): Bericht zur laufenden Bewertung EPLR. – Teil Agrarumweltmaßnahmen AUM, Berichtsjahr 2009. <strong>Anhang</strong> 2, A2-27f.<br />

112<br />

Europäische Gemeinschaften(2009): Factsheet 5: Konservierende Bodenbearbeitung.<br />

http:/soco.jrc.ec.europa.eu. Stand: 22.07.2010.<br />

113<br />

SMUL (Hrsg.) (2007): <strong>Umwelt</strong>gerechte Landwirtschaft 2005. Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung des Programms<br />

„<strong>Umwelt</strong>gerechte Landwirtschaft“ (UL) in der Förderperiode 2000 bis 2005. Schriftenreihe der Sächsischen Landesanstalt <strong>für</strong> Landwirtschaft,<br />

Heft 1/2007. S. 14.<br />

46 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

<strong>Umwelt</strong>qualitätsnorm) 114 . Dennoch sind ca. 10 % der untersuchten Grundwassermessstellen mit<br />

mindestens einem Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff belastet 115 .<br />

�� Insgesamt haben Agrarumweltmaßnahmen eine begrenzte positive Wirkung auf die<br />

Wasserqualität durch Minderung von Pestizideinträgen aufgrund verminderten Einsatzes<br />

von Pflanzenschutzmitteln (214 B) sowie durch Förderung des Abbaus von Pflanzenschutzmitteln<br />

aufgrund erhöhter bodenbiologischer Aktivität auf Ackerflächen (214 A).<br />

Tabelle 22 Beiträge einzelner Fördergegenstände zur „Geschätzten Minderung des<br />

Pflanzenschutzmitteleinsatzes“ (spezif. Ergebnisindikator)<br />

Geschätzte Minderung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes [kg Wirkstoff/Jahr]<br />

(spezif. Ergebnisindikator)<br />

Fördergegenstände<br />

mit Beitrag<br />

A.1<br />

A.2<br />

Wirkzusammenhang<br />

Minderung des PSM-Einsatzes durch Verbot des<br />

Einsatzes von PSM (seit Änderung RL AuW/2007<br />

vom Dez. 2009)<br />

Förderung des Abbaus von PSM durch erhöhte<br />

bodenbiologische Aktivität aufgrund von Bodenbedeckung<br />

und Zufuhr organischer Substanz 117<br />

Wirkungsumfang<br />

(2009) [ha]<br />

Wirkungsintensität<br />

Ziel: 500 kg/Jahr<br />

Wirkung<br />

(Legende vgl. Tabelle 3)<br />

quantitativ<br />

qualitativ<br />

116<br />

15.071 ha (+) (+)<br />

178 ha (+) o<br />

A.3<br />

event. erhöhter Einsatz von PSM in der Umstellungsphase<br />

durch unterlassene Bodenbearbeitung,<br />

langfristig geringerer PSM-Einsatz erforderlich 118<br />

122.356 ha o/- o/-<br />

A.4* Minderung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln<br />

durch den Einsatz spezifischer biotechnischer<br />

Verfahren (naturidentischer Pheromone)<br />

821 ha + 243 kg 119<br />

+<br />

weitere Wirkungsbeiträge durch Maßnahmen ohne explizites Wasser-Ziel<br />

B.1<br />

B.2<br />

B.3<br />

Minderung des PSM-Einsatzes durch Verbot des<br />

Einsatzes von PSM,<br />

Förderung des Abbaus von PSM durch erhöhte<br />

bodenbiologische Aktivität (B.3.2)<br />

27.874 ha<br />

24.402 ha<br />

2.435 ha<br />

+<br />

(lageabhängig)<br />

+<br />

+<br />

+<br />

Wirkung<br />

insgesamt<br />

Minderung des PSM-Einsatzes durch Verbote/<br />

Beschränkungen und Einsatz spezifischer Biotechnischer<br />

Verfahren<br />

55.431 ha<br />

* Wirkung wird im Hinblick auf den Indikator im Rahmen der fachlichen Begleitung untersucht<br />

> 243 kg<br />

(> 49 %<br />

d. Ziels<br />

120<br />

)<br />

> 243 kg +<br />

114 SMUL (2009): Europäische Wasserrahmenrichtlinie. Neue Impulse <strong>für</strong> Sachsen „Bericht über die sächsischen Beiträge zu den<br />

Bewirtschaftungsplänen der Flussgebietseinheiten Elbe und Oder“.<br />

115 SMUL (2010): <strong>Umwelt</strong>indikator Pflanzenschutzmittel im Grundwasser.<br />

www.umwelt.sachsen.de/umwelt/4716.asp?id=4822&headline= Land- und Forstwirtschaft. Stand. 12.07.2010.<br />

116<br />

Die qualitative Wirkungseinschätzung ergibt sich aus Wirkungsintensität und Wirkungsumfang bzw. die quantitative Wirkung<br />

bezogen auf das definierte Ziel und wird im Text argumentativ begründet.<br />

117<br />

Lüdtke Entrup, N. (2001): Zwischenfrüchte im umweltgerechten Pflanzenbau. Auswertungs- und Informationsdienst <strong>für</strong> Ernährung,<br />

Landwirtschaft und Forsten (aid), Bonn. Verlag Th. Mann, Gelsenkirchen. S. 14.<br />

118<br />

Europäische Gemeinschaften(2009): Factsheet 5: Konservierende Bodenbearbeitung.<br />

http:/soco.jrc.ec.europa.eu. Stand: 22.07.2010.<br />

119<br />

Monitoringdaten 2009. - bezogen auf A.4-Antragsflächen 2009.<br />

120 Voraussagen über Einsparungen beim Pflanzenschutzmitteleinsatz sind – v. a aufgrund schwankender Befallsintensitäten und nicht<br />

absehbarer eventuell längerer Wirkungsdauer neu entwickelter Mittel - mit erheblichen Unschärfen verbunden<br />

47 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Fazit WASSER<br />

Durch Verminderung von Stoffeinträgen in Grund- und Oberflächenwasserkörper gingen von<br />

mehr als 83.579 ha Förderflächen mit Agrarumweltmaßnahmen im Jahr 2008 und 130.079 ha<br />

2009 (Antragsflächen) erhebliche positive Effekte zur Verbesserung der Wasserqualität aus.<br />

Dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung (A.3) und Zwischenfruchtanbau (A.1) führen zum<br />

Einen zu einer Verminderung der Oberflächenabflüsse und damit verbundene Stoffausträge<br />

in angrenzende Gewässer, zum Anderen wird Stickstoff auf dem Acker gebunden und die Auswaschung<br />

ins Grundwasser gemindert. In begrenztem Maße werden Einträge von Pflanzenschutzmitteln<br />

durch Beschränkungen bezüglich erlaubter Wirkstoffmengen, die mit Fördergegenständen<br />

im Maßnahmebereich B verbunden sind, reduziert.<br />

Aufgrund des großen Umfangs leisteten Flächen mit dauerhaft konservierender Bodenbearbeitung<br />

den größten Beitrag zur Verbesserung der Wasserqualität: 17 % der gesamten Ackerfläche und<br />

22 % der erosionsgefährdeten Flächen Sachsens wurden 2009 dauerhaft konservierend bewirtschaftet.<br />

Wirksam ist hier in erster Linie die Verringerung erosionsbedingter Stoffausträge,<br />

insbesondere Phosphat. Der verminderte Oberflächenabfluss ist begründet durch die Mulchbedeckung<br />

sowie die Zufuhr organischer Substanz und reduzierte Bodenbearbeitung, die zur Verbesserung<br />

der Bodenstruktur und des Bodenlebens, einem erhöhten Wasseraufnahmevermögen<br />

und Humusaufbau führt. Aufgrund dieser Wirkungszusammenhänge konnten auf A.3-Flächen<br />

Phosphateinträge in Oberflächengewässer um 77 % bzw. mehr als 11t P 121 im Jahr 2008 und 17 t<br />

P 122 im Jahr 2009 reduziert werden. Das definierte Ziel ist damit bereits weit überschritten (Zielerfüllung<br />

171 % - Im Hinblick auf diesen hohen Zielerreichungsgrad ist zu beachten, dass der Zielwert<br />

auf Basis des sehr vorsichtig geschätzten, möglichen Förderflächenumfangs mit dauerhaft<br />

konservierender Bodenbearbeitung relativ niedrig angesetzt wurde. Das Ziel ist aus diesem Grund<br />

eventuell anzupassen und an den Erfordernissen bzw. Zielsetzungen der WRRL auszurichten.).<br />

Positive Effekte durch mit Bodenbedeckung verbundene Erosionsminderung sind darüber hinaus<br />

auch von A.1 und A.2 zu erwarten. 123<br />

In Bezug auf die Minderung von Stickstoffausträgen in Grund- und Oberflächenwasserkörper<br />

ist die Wirkungsintensität der Förderflächen mit Zwischenfrüchten (A.1) am höchsten. Auf diesen<br />

Flächen wird Stickstoff über Winter in der Pflanzenmasse gebunden und daneben der Austrag<br />

über Erosion durch Bodenbedeckung reduziert. Untersuchungen im Rahmen der fachlichen Begleitung<br />

ergaben eine geschätzte Minderung der potenziellen Nitratauswaschung auf A.1-<br />

Förderflächen im Jahr 2008 um 38 % bzw. 277 t NO3-N 124 . Ausgehend von einer mittleren Differenz<br />

langjähriger Untersuchungen des LfULG konnte die potenzielle Nitratauswaschung auf Förderflächen<br />

mit Zwischenfruchtanbau 2009 um geschätzt 452 t NO3-N 125 gemindert werden. Die<br />

Wirkung des Fördergegenstandes kommt angesichts der noch zögerlichen Inanspruchnahme<br />

jedoch noch nicht voll zum Tragen. Ebenso ist der Fördergegenstand A.2 (Untersaaten) bei extrem<br />

geringer Akzeptanz trotz hoher Effektivität kaum wirksam. Mit geringerer Wirkungsintensität<br />

121 LfULG (2010): Bericht zur laufenden Bewertung EPLR. – Teil Agrarumweltmaßnahmen AUM, Berichtsjahr 2009, S. 37. – auf Basis<br />

modellbasierter Erosionsabschätzungen <strong>für</strong> ein Niederschlagsreferenzjahr bestimmter Wert Förderflächen 2008.<br />

122<br />

LfULG (2010): Bericht zur laufenden Bewertung EPLR. – Teil Agrarumweltmaßnahmen AUM, Berichtsjahr 2009, S. 37. – auf Basis<br />

modellbasierter Erosionsabschätzungen <strong>für</strong> ein Niederschlagsreferenzjahr bestimmter Wert <strong>für</strong> Förderflächen 2008 hochgerechnet<br />

auf 2009 beantragte Förderflächen.<br />

123<br />

Ein begrenzter Zusammenhang der Fördermaßnahmen besteht mit der Brutto-Phosphorbilanz (Basisindikator B20), die neben dem<br />

Bodenabtrag auch durch Fruchtfolge, Tierbesatz und Düngereinsatz beeinflusst wird. Zu der leichten Verbesserung der Phosphorbilanz<br />

<strong>für</strong> Sachsen im Jahr 2008 (-7,3 kg/ha) gegenüber 2007 (-8,5 kg/ha) um 1,2 kg/ha, haben die Förderflächen A.3 mit einer<br />

Verminderung des P-Austrages um mehr als 11 t im Jahr 2008 beigetragen.<br />

Aussagen und Bezüge zum Wirkungsindikator „Anzahl der Oberflächenwasserkörper mit abnehmendem P-Gehalt“ können erst<br />

nach Vorliegen der Ergebnisse im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinien-Bewertung 2015 getroffen werden. (Im Zeitraum 2006-<br />

2008 überschritten ca. 70% der Oberflächenwasserkörper bei Fließgewässern die Orientierungswerte der LAWA <strong>für</strong> Gesamtphosphor<br />

hinsichtlich der Erreichbarkeit des guten ökologischen Zustands, 40% der Standgewässer verfehlen den guten ökologischen<br />

Zustand im Hinblick auf Phosphatbelastungen.)<br />

124<br />

LfULG (2010): Bericht zur laufenden Bewertung EPLR. – Teil Agrarumweltmaßnahmen AUM, Berichtsjahr 2009, <strong>Anhang</strong> 3,<br />

Indikatorblätter, Ergebnisindikator 01. – Auf Basis von Beprobungsergebnissen auf Versuchsflächen im Jahr 2008 bestimmter Wert<br />

hochgerechnet auf Antragsflächen 2008, aufgrund witterungsbedingter Schwankungen noch nicht belastbar.<br />

125<br />

LfULG (2010): Antworten auf Fragen zu stoffeintragsminimierenden Maßnahmen und Ergebnissen der fachlichen Begleitung.<br />

Schriftliche Mittelung vom 20.08.2010.<br />

48 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

aber aufgrund des großen Umfangs in beträchtlichem Maße tragen darüber hinaus Flächen mit<br />

konservierender Bodenbearbeitung zur Minderung des Gehalts auswaschungsgefährdeten Nitrats<br />

bei, die nach Erfahrungswerten aus Untersuchungen des LfULG <strong>für</strong> 2008 auf 237 t NO3-N 126 , <strong>für</strong><br />

Förderflächen 2009 auf 367 t NO3-N 126 geschätzt werden kann. Die Fördergegenstände im Maßnahmebereich<br />

B ergänzen die beschriebenen Wirkungen durch Minderung von Direkteinträgen<br />

aufgrund reduzierter Düngemittelintensität und Viehbesatz. Auswirkungen auf die Wasserqualität<br />

sind hier jedoch stark vom Standort abhängig und daher schwierig einzuschätzen. Einschließlich<br />

dieser Wirkungsbeiträge kann insgesamt von einer Minderung der potenziellen Nitratauswaschung<br />

von über 637 t NO3-N und mehr als 1.345 t NO3-N im Jahr 2009 ausgegangen werden 127 . Das<br />

definierte Ziel <strong>für</strong> die Stickstoffaustragsminderung von 5.100 kg NO3-N/a ist bezogen auf 2009<br />

damit erst zu 26 %, allein durch A.1 erst zu 9 % erfüllt 128 . Zu beachten ist dabei, dass das im EPLR<br />

angegebene Ziel von 5.100 NO3-N/a selbst bei vollständiger Umsetzung von A.1 auf allen geeigneten<br />

Ackerflächen in Sachsen bei gleichbleibender Fruchtfolge nur knapp zur Hälfte erreicht<br />

werden kann. Der Zielwert ist zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren bzw. an den Zielen der<br />

WRRL auszurichten (siehe Empfehlungen).<br />

Die bis Ende 2009 geltende Kulisse der Ackerflächen mit Stickstoffaustragsrisiko ist bisher erst zu<br />

11 % mit stoffeintragsminimierenden Maßnahmen abgedeckt. Eine Ausdehnung insbesondere der<br />

bisher zögerlich umgesetzten Fördergegenstände A.1 und A.2 ist anzustreben und – insbesondere<br />

vor dem Hintergrund der Kulissenausweitung ab 2010 - auf die Fokussierung entsprechend gefährdeter<br />

Gebiete zu achten.<br />

In begrenzterem Maße haben Agrarumweltmaßnahmen positive Wirkung auf die Wasserqualität<br />

durch Minderung von Pestizideinträgen in Gewässer. Wirksam sind hier der mit den Zuwendungsvoraussetzungen<br />

<strong>für</strong> die B-Maßnahmen (seit 2010 auch <strong>für</strong> die Fördergegenstände A.1 und<br />

A.2) geforderte geringere bzw. der vollständige Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln<br />

sowie die Förderung des Abbaus von Pflanzenschutzmitteln aufgrund erhöhter bodenbiologischen<br />

Aktivität auf Ackerflächen (Maßnahmebereich A, B.3).<br />

Durch den Einsatz spezieller biotechnischer Verfahren im Obstbau im Rahmen des kleinen Fördergegenstandes<br />

A.4 werden Pflanzenschutzmittel eingespart. Im Jahr 2008 wurden auf 155 ha<br />

A.4-Flächen nach Betriebsheftauswertungen im Rahmen der fachlichen Begleitung schätzungsweise<br />

46 kg Wirkstoff nicht ausgebracht, bezogen auf 821 ha Förderfläche im Jahr 2009 ergibt<br />

sich eine Verminderung von 243 kg 129 Wirkstoff. Das <strong>für</strong> diesen Fördergegenstand definierte Ziel<br />

eingesparten Wirkstoffs ist damit bei flächenmäßiger Zielüberschreitung nur zu 49 % erfüllt. Zu<br />

bedenken ist hier jedoch, dass Voraussagen über Einsparungen beim Pflanzenschutzmitteleinsatz<br />

– v. a aufgrund schwankender Befallsintensitäten und nicht absehbarer eventuell längerer Wirkungsdauer<br />

neu entwickelter Mittel - mit erheblichen Unschärfen verbunden sind 130 .<br />

Konservierende Bodenbearbeitung (A.3) kann dagegen gegebenenfalls in der Umstellungsphase<br />

auch mit erhöhten Pflanzenschutzmittelerfordernissen verbunden sein, wenn Fruchtfolgen, Bodenbedeckung<br />

und Sortenwahl nicht optimal aufeinander abgestimmt sind 131 . Beratung und Schulung<br />

sind aus diesem Grund hier unverzichtbar.<br />

126<br />

Wert basiert auf aus Erfahrungswerten des LfULG angesetztem Wirkfaktor von 3 kg NO3-N/ha<br />

LfULG (2010): Fragen zu stoffeintragsminimierenden Maßnahmen (214 A) und Ergebnissen der fachlichen Begleitung. Schriftliche<br />

Mitteilung vom 20.08.2010.<br />

127<br />

Ein Bezug dieser Wirkung zum Basis- und Wirkungsindikator (Brutto-N-Bilanz) ist aufgrund starker witterungsbedingter Schwankungen<br />

und der bisher kurzen Laufzeit der Fördermaßnahmen derzeit nicht sinnvoll.<br />

128<br />

Das im EPLR angegebene Ziel von 5.100 NO3-N/a scheint zu hoch angesetzt und kann selbst bei vollständiger Umsetzung von<br />

A.1 auf allen geeigneten Ackerflächen in Sachsen bei gleichbleibender Fruchtfolge (ca. 82.000 ha AF mit Sommerungen) nur<br />

knapp zur Hälfte erreicht werden. Der Zielwert ist zu prüfen und ggf. zu korrigieren bzw. an den Zielen der WRRL auszurichten<br />

(siehe Empfehlungen).<br />

129<br />

Monitoringdaten 2009. - hochgerechnet auf A.4-Antragsflächen 2009.<br />

130<br />

LfULG (2010): Antworten auf Fragen zu stoffeintragsminimierenden Maßnahmen und Ergebnissen der fachlichen Begleitung.<br />

Schriftliche Mittelung vom 20.08.2010<br />

131<br />

Nach Ergebnissen einjähriger Untersuchungen der PSM-Intensitäten in Indikatorbetreiben im Rahmen der fachlichen Begleitung<br />

wurden keine signifikanten Unterschiede zwischen A.3-Förderflächen und Vergleichsflächen festgestellt (vgl. LfULG (2010): Bericht<br />

zur laufenden Bewertung EPLR. – Teil Agrarumweltmaßnahmen AUM, Berichtsjahr 2009. <strong>Anhang</strong> 2 – A2-27f). - Für eine gesicher-<br />

49 von 113


Bewertungsfrage 4 – Boden<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Inwieweit haben Agrarumweltmaßnahmen zum Erhalt oder zur Verbesserung der Bodenqualität<br />

beigetragen?<br />

Die Frage steht im engen Zusammenhang mit Bewertungsfrage 3 zur Wasserqualität und<br />

entsprechenden Indikatoren. Belastungen durch Stoffeinträge aus der Landwirtschaft betreffen<br />

sowohl Wasser als auch Boden; die Verminderung von Bodendegradation durch Erosion und die<br />

Förderung der Bodenstruktur sowie des Bodenlebens dienen nicht nur dem Erhalt und der Entwicklung<br />

der natürlichen Bodenfunktionen, sondern auch der Verminderung von Stoffeinträgen in<br />

Gewässer. Einige Indikatoren und entsprechende Untersuchungen im Rahmen der fachlichen<br />

Begleitung zielen deshalb auf beide Schutzgüter ab. Von besonderer Bedeutung im Hinblick auf<br />

die Bodenfunktionen ist in Sachsen die Frage nach der Verminderung von Bodenerosion und der<br />

Verbesserung der Wasserrückhaltefähigkeit bzw. des präventiven Hochwasserschutzes. Die<br />

Frage korrespondiert mit dem Basisindikator B22 (Risikogebiete <strong>für</strong> Bodenerosion).<br />

Bewertungsindikatoren<br />

Tabelle 23 Indikatorenset zur Bewertung des Wirkungen hinsichtlich der Bodenqualitätsverbesserung<br />

Indikatoren Boden<br />

** Ergebnisindikator<br />

CMEF<br />

spec<br />

Flächen mit erfolgreichen Landbewirtschaftungsmaßnahmen mit Beitrag zur<br />

Verbesserung der Bodenqualität (R6.d) [ha]<br />

Minderung des Bodenabtrags in Gewässer [t Boden/Jahr]<br />

Erhöhung des Wasserrückhaltes [Mio. m³/Jahr]<br />

** Basisindikatoren ***<br />

CMEF<br />

B22 Risikogebiete <strong>für</strong> Bodenerosion (geschätzter Bodenabtrag) (2006: 2,6 t/ha)<br />

Ziel Umsetzung*<br />

113.000ha<br />

(214 A)<br />

140.000<br />

t/a<br />

15 Mio.<br />

m³/a<br />

130.079<br />

ha (A)<br />

Zielerreichung<br />

*<br />

115 %<br />

> 245.000 t 13<br />

><br />

175 %<br />

133<br />

.<br />

noch nicht quantifizierbar<br />

* bezogen auf Antragstellung 2009 (Quelle: SID, Lichtenwalde; Datenbank AUM)<br />

** gemeinsame Indikatoren (Quelle: CMEF, Indicator fiches G,H,I,J, 2007) sowie zusätzliche programmspezifische Indikatoren (spec)<br />

(Quelle: EPLR Sachsen, 3. Änderung vom 15.12.2009)<br />

*** Die Trends in zielbezogenen Basisindikatoren werden <strong>für</strong> die Bewertung durch Wirkungsindikatoren und ihre Zielquantifizierung<br />

operationalisiert.<br />

Aufgrund des engen Zusammenhangs des Bodens mit dem Grund- und Oberflächenwasser durch<br />

seine Puffer- und Filterfunktion lassen über die in der Tabelle 23 dargestellten Indikatoren hinaus<br />

auch Ergebnisse zur Wasserqualität Rückschlüsse auf die Qualität des Bodens zu (siehe Bewertungsfrage<br />

3). Ein gemeinsamer CMEF-Wirkungsindikator <strong>für</strong> Boden ist nicht vorgesehen.<br />

te Aussage ist jedoch eine mindestens dreijährige Bewertung erforderlich (vgl. LfULG (2010): Antworten auf Fragen zu stoffeintragsminimierenden<br />

Maßnahmen und Ergebnissen der fachlichen Begleitung. Schriftliche Mittelung vom 20.08.2010)<br />

132<br />

LfULG (2010): Bericht zur laufenden Bewertung EPLR. – Teil Agrarumweltmaßnahmen AUM, Berichtsjahr 2009, S. 37. – auf Basis<br />

modellbasierter Erosionsabschätzungen <strong>für</strong> ein Niederschlagsreferenzjahr bestimmter Wert <strong>für</strong> A.3-Förderflächen 2008.<br />

133<br />

Der Zielwert wurde auf Basis des erwarteten, sehr vorsichtig eingeschätzten A.3-Förderflächenumfangs relativ niedrig angesetzt.<br />

Das Ziel ist eventuell anzupassen und an den Erfordernissen bzw. Zielsetzungen der WRRL auszurichten.<br />

50 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Bewertungsmethoden<br />

Wie im Hinblick auf die Wasserqualität bilden auch <strong>für</strong> die Beantwortung der Frage nach dem<br />

Beitrag der Agrarumweltmaßnahmen zur Verbesserung der Bodenqualität vor allem erste Ergebnisse<br />

aus der fachlichen Begleitung (Bodenabtragsmessungen, Modellierungen, Beprobung von<br />

Dauertestflächen) eine wichtige Grundlage. Aufgrund der zu berücksichtigenden Langfristigkeit bei<br />

bodenbildenden Prozessen und Stoffein- und -austrägen ist die Verfügbarkeit bzw. Aussagekraft<br />

erforderlicher Daten - wie <strong>für</strong> die Wasserfrage - zum Teil begrenzt. Neben den wesentlichen Beiträgen<br />

der Fördergegenstände unter 214 A sind positive Effekte auch von den B-Maßnahmen zu<br />

erwarten. Eine Quantifizierung ist hier nur zum Teil möglich. Entsprechende Wirkungen werden <strong>für</strong><br />

diese Maßnahmen mit Hilfe von Literaturauswertungen abgeleitet und qualitativ beschrieben.<br />

Bewertungsgrundlagen und Zusammenhänge<br />

Mit welchem FLÄCHENUMFANG tragen Agrarumweltmaßnahmen zur Verbesserung der<br />

Bodenqualität bei?<br />

Im Jahr 2009 leisteten 83.579 ha und bezogen auf Antragsflächen 2009 130.079 ha Förderflächen<br />

mit Agrarumweltmaßnahmen - das entspricht 18 % der Ackerflächen Sachsens - einen Beitrag<br />

zum gemeinsamen Ergebnisindikator R.6d („Flächen mit erfolgreichen Landbewirtschaftungsmaßnahmen<br />

mit Beitrag zur Verbesserung der Bodenqualität“). Das definierte Ziel von<br />

113.000 ha <strong>für</strong> Flächen, die dem Erhalt und der Entwicklung der natürlichen Bodenfunktionen<br />

sowie der Funktionen des Bodens als Standort <strong>für</strong> die landwirtschaftliche Nutzung dienen, ist<br />

damit bereits übertroffen (Zielerfüllung 115 %). Über die in den Indikator R.6d einbezogenen Förderflächen<br />

mit A-Maßnahmen, die durch Bodenbedeckung und Verzicht auf wendende Bearbeitung<br />

Bodenabträge vermindern sowie Humusaufbau- und Bodenstruktur fördern hinaus, gingen<br />

positive Wirkungen auch von Förderflächen der Maßnahmebereiche B.1, B.2 und B.3 durch Verminderung<br />

von Stoffeinträgen und Vermeidung von Erosion aus (vgl. Tabelle 4). Unter Berücksichtigung<br />

dieser Förderflächen trugen im Jahr 2009 insgesamt 184.140 ha zur Verbesserung der<br />

Bodenqualität bei. Umfang und Intensität sind dabei differenziert zu betrachten (vgl. Tabelle 24)<br />

51 von 113


Tabelle 24 Beiträge einzelner Fördergegenstände zum Indikator R.6d<br />

Flächen mit erfolgreichen Landbewirtschaftungsmaßnahmen mit Beitrag zur Verbesserung<br />

der Bodenqualität [ha] (CMEF-Ergebnisindikator R.6d)<br />

Fördergegenstände<br />

mit Beitrag<br />

Wirkzusammenhang<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Wirkungsumfang<br />

(2009) [ha]<br />

Ziel: 113.000 ha<br />

Wirkungsintensität<br />

(Legende vgl. Tabelle 3)<br />

A.1 Verminderung von Bodenabträgen durch<br />

- Bodenbedeckung und Durchwurzelung über Winter<br />

15.071 ha +<br />

A.2<br />

- Förderung Humusaufbau, Bodenleben/ -stabilität<br />

- Zufuhr organ. Materials und Durchwurzelung<br />

178 ha (++)<br />

A.3<br />

Verminderung von Bodenabträgen und Erhöhung<br />

des Wasserrückhaltepotenzials durch Förderung<br />

von Humusaufbau, Bodenleben, Bodenstruktur/stabilität<br />

aufgrund von Bodenbedeckung, Verzicht<br />

auf wendende Bearbeitung, langfristig verminderter<br />

Düngemittel- und PSM-Einsatz<br />

122.356 ha ++<br />

A.4<br />

Verminderung der Belastung des Bodens mit PSM<br />

durch den Einsatz biochemischer Verfahren<br />

821 ha (+)<br />

weitere Wirkungsbeiträge durch Maßnahmen ohne explizites Boden-Ziel<br />

B.1 Bodenruhe und Vermeidung von Erosion und durch<br />

Verminderung von Trittbelastung durch begrenzten<br />

27.874 ha<br />

(+)<br />

B.2<br />

Viehbesatz, Verminderung von Stoffeinträgen<br />

(-> Wasser)<br />

24.402 ha<br />

(lageabhängig)<br />

B.3<br />

Verminderung von Bodenerosion und Förderung<br />

von Humusaufbau durch Bodenbedeckung über<br />

Winter (B.3.2) und Anlage von Brachflächen/-streifen<br />

(B.3.4), Bodenruhe/-regeneration (B.3.3)<br />

insbesondere A.3-Flächen tragen durch Förderung<br />

1.786 ha ++<br />

von Humusbildung / Bodenleben und damit Flächen mit Boden-<br />

verbundene Verbesserung der Bodenstruktur zur ziel (A):<br />

Wirkung<br />

insgesamt<br />

Erhöhung des Wasserspeicher-, Filter- und Puffervermögens<br />

bei. Dadurch Verminderung von Bodendegradation<br />

durch Bodenabträge in erosionsgefähr-<br />

130.079 ha*<br />

= 115 % d. Ziels<br />

(inkl. Flächen. mit<br />

++<br />

deten Gebieten, auf die sich bodenqualitätsverbes- sek. Wirkung:<br />

sernde Maßnahmen aufgrund der Gebietskulisse<br />

konzentrieren (23 % der Kulisse abgedeckt)<br />

184.140 ha)<br />

* physische Fläche (entspricht nicht der Summe aller Fördergegenstände unter A, weil Fördergegenstände z.T. auf derselben Fläche<br />

umgesetzt werden)<br />

Wie tragen die Agrarumweltmaßnahmen zur Verbesserung der Bodenqualität bei?<br />

Verminderung von BODENEROSION<br />

Das Ausmaß von Bodenabträgen hängt neben äußeren Gegebenheiten und Einflüssen mit der<br />

Bodenqualität – Struktur, Aggregatstabilität, Humus- und Nährstoffgehalt sowie biologischer Aktivität<br />

im Boden - zusammen. Eine Verminderung der Bodenerosion lässt deshalb gleichzeitig Rückschlüsse<br />

hinsichtlich Wasserspeicher-, Filter- und Puffervermögen des Bodens zu.<br />

Den größten – spezifischen wie absoluten - Beitrag zur „(geschätzten) Verminderung der Bodenerosion“<br />

leistet die Maßnahme A.3: Auf einer Förderfläche von 122.355 ha im Jahr 2009 (17 %<br />

der Ackerfläche Sachsens) konnte der geschätzte Bodenabtrag durch dauerhaft konservierende<br />

Bodenbearbeitung um rund 245.000 t bzw. durchschnittlich 77 % reduziert werden (0,6 t/ha gegenüber<br />

2,6 t/ha bei konventioneller Bodenbearbeitung) 134 . Mit einer Zielerfüllung von 175 % ist<br />

die angestrebte Erosionsminderung pro Jahr (140.000 t) bereits überschritten. Wirksam ist einer-<br />

134<br />

LfULG (2010): Bericht zur laufenden Bewertung EPLR. – Teil Agrarumweltmaßnahmen AUM – Berichtsjahr 2009, S. 37. – bezogen<br />

auf Antragsflächen 2009.<br />

52 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

seits die höhere Mulchbedeckung, die den Boden direkt vor Verschlämmung durch auftreffende<br />

Regentropfen schützt 135 . Andererseits fördert die Mulchauflage und der dauerhafte Pflugverzicht<br />

die biologische Aktivität und die Humusbildung im Oberboden, erhöht die Aggregatstabilität und<br />

die Infiltrationsrate und verringert dadurch langfristig den Oberflächenabfluss 136 . Der Flächenumfang<br />

mit konservierender Bodenbearbeitung hat sich im Vergleich zum vorangegangenen Förderzeitraum<br />

(245.838 ha 2005 137 ) zwar verringert (siehe Materialband), die Wirkungsintensität der<br />

Maßnahme durch die Verpflichtung zur dauerhaften Anwendung auf derselben Fläche während<br />

des gesamten Verpflichtungszeitraumes, die die Langfristigkeit der bodenbildenden Prozesse<br />

berücksichtigt - und im Programm UL nicht vorgeschrieben war - hat sich aber erheblich erhöht<br />

(Bei dauerhaftem Pflugverzicht kann der Bodenabtrag um 70-100 % gemindert werden, bei nicht<br />

dauerhafter Anwendung nur um 30-50 % 138 ). Während 2009 der Anteil dauerhaft konservierend<br />

bewirtschafteter Ackerflächen in Sachsen bei 17 % lag, waren es im vorangegangenen Förderzeitraum<br />

schätzungsweise nur ca. 10 % 139 . (Insgesamt werden nach Einschätzung des LfULG ca.<br />

50 % der sächsischen Ackerflächen pfluglos – jedoch nicht in dauerhafter Anwendung und daher<br />

ohne Förderung - bewirtschaftet 140 ). Zudem wirkt der Fördergegenstand durch die bis Ende 2009<br />

geltende Beschränkung auf erosionsgefährdete Ackerflächen mit hydrologischem Anschluss an<br />

Oberflächengewässer sowie Ackerflächen in hochwassergefährdeten Gebieten (Gebietskulisse<br />

„WRRL/Hochwasserschutz Sonstige“) zielgenauer und dadurch effektiver. 65 % der A.3-<br />

Förderflächen liegen innerhalb dieser Gebietskulisse (siehe unten, zu 6.9.3 – A.3), die damit zu<br />

22 % dauerhaft pfluglos bewirtschaftet wird.<br />

Neben dem flächenmäßig umfangreichsten und wirkungsintensivsten Fördergegenstand A.3 wirken<br />

Förderflächen mit Zwischenfrüchten (A.1) und mit sehr geringem Umfang Untersaaten (A.2)<br />

Bodenabträgen durch Bodenbedeckung nach der Ernte der Hauptfrucht entgegen. Die Zufuhr<br />

organischer Substanz fördert auch hier Humusbildung und biologische Aktivität im Boden. Intensive<br />

Durchwurzelung verbessert die Bodenstruktur sowie Infiltrationsfähigkeit. Damit werden Oberflächenabflüsse<br />

und dadurch bedingte Bodenabträge reduziert. Der Wirkungsbeitrag kann angesichts<br />

der bisher zögerlichen Umsetzung von A.1 bzw. extrem geringer Teilnahme an A.2 (Zielerreichung<br />

A.1 2009 erst bei 35 %, A.2 bei 6 %) jedoch noch gesteigert werden.<br />

Positive Wirkungen im Hinblick auf die Verminderung von Erosion und die Bodenqualität gehen<br />

auch von den Fördergegenständen im Maßnahmebereich 214 B aus. Die B.3-Maßnahmen (insbesondere<br />

B.3.2, B.3.4) vermindern Bodenabträge durch Bodenbedeckung über Winter und fördern<br />

den Humusaufbau durch Zufuhr organischer Substanz und Bodenruhe - aufgrund des geringen<br />

Flächenumfangs jedoch nur in begrenztem Maße. Die Maßnahme B.3.3 kann mit einem erhöhten<br />

Erosionsrisiko bei einer eventuellen früheren Bearbeitung im Februar verbunden sein.<br />

Auf Grünland sind Probleme des Bodenschutzes – und entsprechend auch Wirkungen der entsprechenden<br />

Fördergegenstände – begrenzt. Die Maßnahmen B.1 und B.2 wirken dennoch durch<br />

geringere Besatzdichten mit Weidevieh sowie generell durch den Grünlanderhalt Bodenverlusten<br />

entgegen. Das Verbot bzw. die Einschränkung des Pflanzenschutz- und Düngemitteleinsatzes<br />

vermindert Nährstoffbelastungen und fördert die Lebensraumfunktion des Bodens.<br />

135<br />

Frielinghaus, M. (1998): Bodenbearbeitung und Bodenerosion. In: Bodenbearbeitung und Bodenschutz. Kuratorium <strong>für</strong> Technik und<br />

Bauwesen in der Landwirtschaft (Hrsg.). KTBL-Arbeitspapier 266, S.31-55.<br />

136<br />

Europäische Gemeinschaften(2009): Factsheet 5: Konservierende Bodenbearbeitung.<br />

http:/soco.jrc.ec.europa.eu. Stand: 22.07.2010.<br />

LfULG (2010): Bericht zur laufenden Bewertung EPLR. – Teil Agrarumweltmaßnahmen AUM – Berichtsjahr 2009, S. 36.<br />

Krück, S.; Nietzsche, O.; Zimmeramann, B.; Schmidt, W. (2002): Boden- und gewässerschonende Landbewirtschaftung in Flusseinzugsgebieten.<br />

Schriftenreihe der Sächsischen Landesanstalt <strong>für</strong> Landwirtschaft. Heft 1/2007.<br />

137<br />

SMUL (2010): Agrarbericht 2009. S.74.<br />

138<br />

Machulla, G.; Nitzsche, O.; Schmidt, W. (2007): Minimierung des Stoffaustrages durch pfluglose Bodenbearbeitung. In: Neue<br />

Landwirtschaft Heft 11/2007: 58-59.<br />

EPLR 2007 – 2013, genehmigte Fassung vom 15.12.2009 (3. Änderung). 3. Änderungsfassung vom 15.12.2009, S. 248.<br />

139<br />

EPLR 2007 – 2013, genehmigte Fassung vom 15.12.2009 (3. Änderung). 3. Änderungsfassung vom 15.12.2009, S. 249.<br />

140<br />

LfULG (2010): Fragen zu stoffeintragsminimierenden Maßnahmen und Ergebnissen der fachlichen Begleitung. Schriftliche Mitteilung<br />

vom 20.08.2010.<br />

53 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Tabelle 25 Beiträge einzelner Fördergegenstände zur „Geschätzten Minderung des<br />

Bodenabtrags in Gewässer“ (spezif. Ergebnisindikator)<br />

Geschätzte Minderung des Bodenabtrags in Gewässer [t Boden/Jahr]<br />

(spezif. Ergebnisindikator)<br />

Fördergegenstände<br />

mit Beitrag<br />

Wirkzusammenhang<br />

Wirkungsumfang<br />

(2009) [ha]<br />

A.1 15.071 ha**<br />

A.2<br />

Verminderung von Bodenabträgen durch<br />

Förderung von Humusaufbau im Oberboden,<br />

Bodenleben und Bodenstabilität aufgrund von<br />

Zufuhr organischen Materials, Durchwurzelung und<br />

(dv. 6.936ha<br />

erosions-gef.<br />

AF)<br />

Wirkung<br />

sintensität<br />

Ziel: 140.000 t Boden/Jahr<br />

Wirkung<br />

(Legende vgl. Tabelle 3)<br />

quantitativ<br />

qualitativ<br />

141<br />

+ +<br />

Bodenbedeckung über Winter 178 + o/(+)<br />

A.3* Verminderung von Bodenabträgen durch Förderung<br />

von Humusaufbau, Bodenleben, Bodenstruktur/stabilität<br />

aufgrund von Mulchbedeckung und Verzicht<br />

auf wendende Bearbeitung<br />

122.356 ha**<br />

(dv. 79.888<br />

erosionsgef.<br />

AF)<br />

weitere Wirkungsbeiträge durch Maßnahmen ohne explizites Hochwasserschutz-Ziel<br />

B.1 Entgegenwirken von Bodenverlusten durch geringe 27.874 ha<br />

Besatzdichten mit Weidevieh und generell durch<br />

B.2<br />

Grünlanderhalt<br />

24.402 ha<br />

B.3.2<br />

B.3.4<br />

Wirkung<br />

insgesamt<br />

Verminderung von Bodenerosion durch von Bodenbedeckung,<br />

Förderung des Humusaufbau und<br />

Verbesserung der Aggregatstabilität des Bodens<br />

Verminderung von Bodenabträgen<br />

durch höheren Humusgehalt, Förderung des Bodenlebens<br />

und verbesserte Bodenstabilität<br />

aufgrund von Bodenbedeckung, Zufuhr organ.<br />

Materials, Durchwurzelung<br />

++ 244.712 t 142<br />

o /(+)<br />

(lageabhängig)<br />

++<br />

o/(+)<br />

583 ha + (+)<br />

Flächen mit<br />

Erosionsschutzziel:<br />

137.605ha**<br />

(inkl. Fl. mit<br />

sek. Wirkung:<br />

190.464ha)<br />

++<br />

> 244.712<br />

t Boden<br />

(> 175 %<br />

d.<br />

Ziels 143 .)<br />

* Wirkung wird im Hinblick auf den Indikator im Rahmen der fachlichen Begleitung untersucht<br />

** Gesamtfläche inkl. Kombinationen - Auf 8.248 ha (7 % der A.3- bzw. 55 % der A.1-Flächen) wird A.1 mit A.3 kombiniert. Auf diesen<br />

Flächen ergänzen sich die erosionsmindernde Wirkung durch Zwischenfrüchte (v.a. Bodenbedeckung/kurzfristiger Effekt) und konservierender<br />

Bearbeitung (v.a. Verbesserung der Bodenstruktur/längerfristig). Die kombinierten Flächen sind deshalb jeweils im<br />

Flächenumfang A.1 wie A.3 berücksichtigt. - Die tatsächliche bzw. physische Fläche <strong>für</strong> A.1-A.3 umfasst insgesamt 129.841 ha.<br />

141<br />

Die qualitative Wirkungseinschätzung ergibt sich aus Wirkungsintensität und Wirkungsumfang bzw. die quantitative Wirkung<br />

bezogen auf das definierte Ziel und wird im Text argumentativ begründet.<br />

142<br />

LfULG (2010): Bericht zur laufenden Bewertung EPLR. – Teil Agrarumweltmaßnahmen AUM, Berichtsjahr 2009, S. 37. – auf Basis<br />

modellbasierter Erosionsabschätzungen <strong>für</strong> ein Niederschlagsreferenzjahr bestimmter Wert <strong>für</strong> Förderflächen 2008 bezogen auf<br />

Antragsflächen 2009.<br />

143<br />

Der Zielwert wurde auf Basis des erwarteten, sehr vorsichtig eingeschätzten A.3-Förderflächenumfangs relativ niedrig angesetzt.<br />

Das Ziel ist eventuell anzupassen und an den Erfordernissen bzw. Zielsetzungen der WRRL auszurichten.<br />

++<br />

54 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Hochwasserprävention / Verbesserung der WASSERRÜCKHALTEFÄHIGKEIT des Bodens<br />

(vgl. Tabelle 26)<br />

Aufgrund starker Hochwassergefährdung großer Teile Sachsens ist die „(geschätzte) Erhöhung<br />

des Wasserrückhaltes“ (spezifischer Ergebnisindikator) im Boden von großer Bedeutung. Einen<br />

wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Infiltrationsfähigkeit des Bodens leistet die Maßnahme<br />

A.3 sowie – mit geringerem Anwendungsumfang in begrenzterem Maße - die Maßnahme A.1. Bei<br />

geringem Flächenumfang gehen positive Effekte auch von den Förderflächen A.2, B.3.2 und B.3.4<br />

aus. Insgesamt kann von einer Erhöhung der Infiltrationsfähigkeit auf rund 83.638 ha Förderflächen<br />

2008 und mehr als 129.841 ha im Jahr 2009 ausgegangen werden.<br />

Die erhebliche Verbesserung des Wasseraufnahmevermögens auf diesen Flächen hängt zusammen<br />

mit der durch dauerhaften Pflugverzicht, durch Bodenbedeckung und Zufuhr organischer<br />

Substanz längerfristig bewirkten Erhöhung des Humusgehaltes im Oberboden sowie mit der Steigerung<br />

der biologischen Aktivität und des Anteils wasserstabiler Aggregate und Makroporen 144 .<br />

Versuchsergebnisse mit Beregungssimulation (38 mm/20 min) auf einer Fläche im Sächsischen<br />

Lösshügelland im Rahmen der fachlichen Begleitung zeigen eine mit bis zu 70 % fast doppelt so<br />

hohe Infiltrationsrate auf einer langjährig konservierend bestellten im Vergleich mit einer konventionell<br />

bearbeiteten Fläche (40 %), bei Direktsaat wird fast der gesamte Niederschlag infiltriert<br />

(86 %). Zurückzuführen ist die höhere Infiltration auf den hier gemessenen um 30 % höheren<br />

Humusgehalt in der Oberkrume, die Verdopplung der mikrobiellen Biomasse sowie eine 15 %<br />

höhere Aggregatstabilität bei konservierender Bodenbearbeitung 145 . Dadurch kann der Oberflächenabfluss<br />

bei kurzzeitigen Regenschauern fast vollständig vermieden, bei lang anhaltenden<br />

Regenereignissen vermindert und erheblich verzögert werden 146 . Von Bedeutung ist die möglichst<br />

flächenhafte Anwendung, damit entsprechende Auswirkungen auf das Erosionsgeschehen bzw.<br />

den Oberflächenabfluss und die damit im Einzelfall verbundene Ausprägung von Hochwasserereignissen<br />

zu erwarten sind. In Einzugsgebieten mit einem zunehmenden Flächenanteil konservierender<br />

Bodenbearbeitung stellen unterschiedliche Studien durch Auswertung von Abflussganglinien<br />

von Bächen und Flüssen eine deutliche Abnahme des Hochwasserscheitelabflusses (um ca.<br />

20 %) fest (vgl. Potter 1991 147 , Schmidt 2002 148 ).<br />

Durch die Konzentration auf Ackerflächen der Gebietskulisse „WRRL/Hochwasserschutz 149 “ (50 %<br />

der Förderfläche im ersten Jahr, 30 % ab dem zweiten Förderjahr müssen bis Ende 2009 in dieser<br />

Kulisse liegen) wirken A.3-Maßnahmen zielgerichtet in erosions- und hochwassergefährdeten<br />

Gebieten: 79.888 ha bzw. 65 % der 2009 geförderten A.3-Flächen liegen in dieser Teilkulisse, die<br />

damit zu 22 % konservierend bewirtschaftet wird. Langfristig kann das Wasseraufnahmevermögen<br />

144<br />

LfULG (2010): Bericht zur laufenden Bewertung EPLR. – Teil Agrarumweltmaßnahmen AUM – Berichtsjahr 2009, S. 36.<br />

Schmidt, W. (2002): Vorbeugender Hochwasserschutz durch konservierende Bodenbearbeitung im Einzugsgebiet der Pließnitz.<br />

www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/download/pflanzliche_Erzeugung/Vorbeugende_Hochwasserschutz.<strong>pdf</strong><br />

Kornmann, M; Müller, E; Schmidt, W. (2006): Hochwasserschutz durch konservierende Bodenbearbeitung. Schriftenreihe des<br />

Sächsischen Landesanstalt <strong>für</strong> Landwirtschaft, Heft 16/2006.<br />

145 LfULG (2010): Bericht zur laufenden Bewertung EPLR. – Teil Agrarumweltmaßnahmen AUM – Berichtsjahr 2009, S. 36.<br />

146<br />

Machulla, G.; Nitzsche, O.; Schmidt, W. (2007): Minimierung des Stoffaustrages durch pfluglose Bodenbearbeitung. In: Neue<br />

Landwirtschaft 11/2007: 58-59.<br />

147<br />

Potter, K.W. (1991): Hydrological impacts of changing land management practices in a moderate-sized agricultural catchment .<br />

Water Resources Research. 27, 845-855.<br />

148<br />

Schmidt, W. (2002): Vorbeugender Hochwasserschutz durch konservierende Bodenbearbeitung im Einzugsgebiet der Pließnitz.<br />

www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/download/pflanzliche_Erzeugung/Vorbeugende_Hochwasserschutz.<strong>pdf</strong>. Stand:<br />

22.07.2010.<br />

149<br />

Die bis Ende 2009 geltende Kulisse „WRRL/Hochwasserschutz“ umfasst<br />

- „WRRL (ausschließlich) N-Gefährdung“: Gebiete, in denen bezogen auf die N-Belastung von Grund- und Oberflächenwasserkörpern<br />

die Zielerreichung nach WRRL bis 2015 unwahrscheinlich/schlecht/unklar ist oder <strong>für</strong> die eine potenzielle Gefährdung<br />

durch Stickstoffein- und austräge besteht: 196.230 ha -> in dieser Kulisse ausschließlich Förderung von A.1 und A.2<br />

- „WRRL sonstige Gefährdung“: Gebiete, bei denen eine Gefahr durch P-Einträge und/oder Hochwasser (Überschwemmung/<br />

Entstehung) oder N in Verbindung mit P und/oder Hochwasser besteht. Für A.3-Flächen beinhaltet die Kulisse erosionsgefährdete<br />

Feldblöcke mit hydrologischem Anschluss an Oberflächengewässer und Feldblöcke in Hochwasserentstehungs-<br />

/Überschwemmungsgebieten. -> in dieser Kulisse Förderung von A.1, A.2, A.3<br />

55 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

auf diesen Förderflächen verbessert werden, Oberflächenabflüsse werden vermindert und verzögert.<br />

Mit geringerer Wirkungsintensität kann durch Humusbildung und Verbesserung der Bodenstruktur<br />

das Infiltrationsvermögen auch auf A.1 und A.2-Flächen, die 1 % der Teilkulisse ausmachen,<br />

gesteigert werden (Abbildung 9). Insgesamt wird das Risiko der Hochwasserentstehung<br />

damit auf 25 % der gefährdeten Ackerflächen durch erosionsmindernde und infiltrationsfördernde<br />

Fördermaßnahmen abgeschwächt.<br />

Um eine Minderung des Hochwasserscheitelabflusses zu erreichen, sollten Ackerflächen in Einzugsgebieten<br />

möglichst flächendeckend pfluglos bewirtschaftet werden (s.o.). Im Hinblick auf den<br />

Hochwasserschutz ist eine Konzentration der A.3-Förderflächen auf erosionsgefährdete Flächen in<br />

entsprechenden Gebieten deshalb weiterhin sinnvoll. Mit der Aufweitung der Kulisse auf das gesamte<br />

Ackerland Sachsens ab 2010 ist die Entwicklung der A.3-Förderflächen bzw. die Abdeckung<br />

der „alten“ Kulisse deshalb weiter zu verfolgen. (Außerhalb der „alten Kulisse“ wirken die<br />

Förderflächen hinsichtlich des Klimaziels, die Hochwasserschutzwirkung ist hier eingeschränkt.)<br />

Quantifizierte Aussagen zur „(geschätzten) Erhöhung des Wasserrückhaltes [Mio. m³/Jahr]“ (Ziel<br />

15 Mio. m³/Jahr) durch die Agrarumweltmaßnahmen sind noch nicht möglich, können aber in<br />

Zukunft <strong>für</strong> die Förderflächen A.3 auf Basis einer im Rahmen der fachlichen Begleitung 2009<br />

erarbeiteten Datengrundlage <strong>für</strong> ein spezifisches Niederschlagsereignis ermittelt werden.<br />

Abbildung 9 Anteil der <strong>für</strong> den präventiven Hochwasserschutz wirksamen Fördergegenstände<br />

(A.3, A.1) an hochwasser- bzw. erosionsgefährdeten AF Sachsens<br />

A.1+A.3 A.1<br />

A.3<br />

1% 1%<br />

21%<br />

77%<br />

erosions-/<br />

hochwassergefährdete<br />

AF<br />

ohne Förderung<br />

23 % der erosions- und hochwassergefährdeten Ackerflächen<br />

Sachsens wurden 2009 mit Maßnahmen zum präventiven<br />

Hochwasserschutz durch Erhöhung des Wasseraufnahmevermögens<br />

und Verminderung des Oberflächenabflusses<br />

bewirtschaftet.<br />

Quelle: Quelle: eigene Darstellung<br />

(Datenbasis: SID, Lichtenwalde; Datenbank AUM)<br />

56 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Tabelle 26 Beiträge einzelner Fördergegenstände zur „Geschätzten Erhöhung des Wasserrückhaltes“<br />

(spezif. Ergebnisindikator)<br />

Geschätzte Erhöhung des Wasserrückhaltes [Mio. m³/Jahr]<br />

(spezif. Ergebnisindikator)<br />

Fördergegenstände<br />

mit Beitrag<br />

A.1<br />

A.2<br />

Wirkzusammenhang<br />

Verbesserung des Wasseraufnahmevermögens<br />

durch Förderung des Humusaufbaus, Bodenleben<br />

und Bodenstabilität aufgrund von Bodenbedeckung,<br />

Zufuhr organischen Materials und Durchwur-<br />

Wirkungsumfang<br />

(2009) [ha]<br />

15.071 ha**<br />

(dv. 6.936<br />

ha erosions-/<br />

HW-gef. AF)<br />

Wirkungsintensität<br />

Ziel: 15 Mio. m³/Jahr<br />

Wirkung<br />

(Legende vgl. Tabelle 3)<br />

quantitativ qualitativ 150<br />

+ +<br />

zelung 178 + (+)/o<br />

A.3* Verbesserung des Wasseraufnahmevermögens<br />

durch Erhöhung des Humusgehaltes sowie der<br />

biologischen Aktivität und damit des Anteils wasserstabiler<br />

Aggregate und Makroporen aufgrund<br />

des dauerhaften Verzichts auf Bodenbearbeitung,<br />

Bodenbedeckung und Zufuhr organischer Substanz<br />

151<br />

weitere Wirkungsbeiträge durch Maßnahmen ohne explizites Boden-Ziel<br />

B.3.2<br />

B.3.4<br />

Wirkung<br />

insgesamt<br />

Verbesserung des Wasseraufnahmevermögens<br />

durch Förderung des Humusaufbaus, Bodenleben<br />

und Bodenstabilität aufgrund von Bodenbedeckung,<br />

Zufuhr organischen Materials<br />

Langfristig Erhöhung der Wasseraufnahmevermögens<br />

des Bodens auf Ackerflächen durch gesteigerte<br />

Humusbildung, Bodenleben und verbesserte<br />

Bodenstruktur (Makroporen) aufgrund von Bodenbedeckung,<br />

Zufuhr organischer Substanz und unterlassene<br />

Bodenbearbeitung<br />

122.356<br />

ha**<br />

(dv. 79.888<br />

ha<br />

erosions-/<br />

HW-gef.<br />

AF)<br />

++<br />

(langfristig)<br />

583 + (+)/o<br />

129.841ha**<br />

(dv.<br />

86.824ha<br />

erosions-/<br />

HW-gef. AF)<br />

(inkl. Fl. mit<br />

sek. Wirkung:<br />

130.424ha)<br />

* Wirkung wird im Hinblick auf den Indikator im Rahmen der fachlichen Begleitung untersucht, erste Ergebnisse ab 2010 auf Basis<br />

einer 2009 erstellten Datengrundlage<br />

** Gesamtfläche inkl. Kombinationen - Auf 8.248 ha (7 % der A.3- bzw. 55 % der A.1-Flächen) wird A.1 mit A.3 kombiniert. Auf diesen<br />

Flächen wird die Verbesserung des Wasserrückhaltes durch A.3 bestimmt. In der Summe des Wirkungsumfanges wird deshalb die<br />

physische Fläche (ohne Dopplung) angegeben.<br />

150<br />

Die qualitative Wirkungseinschätzung ergibt sich aus Wirkungsintensität und Wirkungsumfang bzw. die quantitative Wirkung<br />

bezogen auf das definierte Ziel und wird im Text argumentativ begründet.<br />

151<br />

LfULG (2010): Bericht zur laufenden Bewertung EPLR. – Teil Agrarumweltmaßnahmen AUM – Berichtsjahr 2009, S. 36.<br />

Schmidt, W. (2002): Vorbeugender Hochwasserschutz durch konservierende Bodenbearbeitung im Einzugsgebiet der Pließnitz.<br />

www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/download/pflanzliche_Erzeugung/Vorbeugende_Hochwasserschutz.<strong>pdf</strong><br />

Kornmann, M; Müller, E; Schmidt, W. (2006): Hochwasserschutz durch konservierende Bodenbearbeitung. Schriftenreihe des<br />

Sächsischen Landesanstalt <strong>für</strong> Landwirtschaft, Heft 16/2006.<br />

Machulla, G.; Nitzsche, O.; Schmidt, W. (2007): Minimierung des Stoffaustrages durch pfluglose Bodenbearbeitung. In: Neue<br />

Landwirtschaft 11/2007: 58-59.<br />

+<br />

+<br />

+<br />

57 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Fazit BODEN<br />

Agrarumweltmaßnahmen trugen im Jahr 2009 mit der Förderung von Humusaufbau und Bodenleben<br />

sowie damit verbundener Bodenstrukturverbesserung auf insgesamt 130.079 ha zum<br />

Erhalt und zur Verbesserung der Bodenqualität bei – das entspricht mehr als 18 % der Ackerfläche<br />

Sachsens. Besonders wirkungsintensiv sind Förderflächen in erosions-, hochwasser- und<br />

überschwemmungsgefährdeten Gebieten. 23 % der Ackerflächen in dieser Gebietskulisse wurden<br />

2009 mit erosionsmindernden und bodenverbessernden Maßnahmen bewirtschaftet.<br />

Eine wesentliche Bedeutung im Hinblick auf Wirkungsintensität und Wirkungsumfang kommt<br />

dabei Förderflächen mit dauerhaft konservierender Bodenbearbeitung (A.3) zu, die 2009 17 %<br />

der sächsischen Ackerflächen abdeckten. Die Verpflichtung zur Dauerhaftigkeit der Anwendung<br />

auf derselben Fläche trägt dabei dem erforderlichen Entwicklungszeitraum von Bodenbildungsprozessen<br />

Rechnung und ermöglicht die Erreichung einer von Längerfristigkeit abhängigen optimalen<br />

Wirkung.<br />

Durch Bodenbedeckung und die Verbesserung der Bodenstabilität konnten auf A.3-Flächen Bodenabträge<br />

in angrenzende Gewässer im Jahr 2008 um über 158.000 t 152 , auf Förderflächen<br />

2009 um über 250.000 t 153 verringert und das angestrebte Ziel weit übertroffen werden (Zielerfüllung<br />

175 %) 154 . Weitere Beiträge zur Erosionsminderung leisteten Flächen mit Zwischenfruchtanbau<br />

(A.1), sowie in geringem Umfang Ackerflächen mit naturschutzgerechter Bewirtschaftung<br />

(B.3).<br />

Längerfristig wird aufgrund der durch Bodenbedeckung und reduzierte Bodenbearbeitung gesteigerten<br />

biologischen Aktivität und des dadurch bedingten höheren Anteils wasserstabiler Aggregate<br />

und Makroporen das Infiltrationsvermögen auf Förderflächen mit dauerhaft konservierender Bodenbearbeitung<br />

erheblich gesteigert und so der präventive Hochwasserschutz in der Fläche<br />

verbessert. Um eine Minderung des Hochwasserscheitelabflusses zu erreichen, sollten gefährdete<br />

Ackerflächen in Einzugsgebieten möglichst flächendeckend pfluglos bewirtschaftet werden. Im<br />

Hinblick auf den Hochwasserschutz ist die zielgerichtete Ausweitung der wirksamen Förderflächen<br />

in entsprechenden Gebieten deshalb weiterhin erforderlich und sollte gerade vor der Hintergrund<br />

der Kulissenaufweitung 2010 weiterhin verfolgt werden. (Außerhalb der „alten Kulisse“ kommt die<br />

Hochwasserschutzwirkung nicht oder nur eingeschränkt zum Tragen.)<br />

152 LfULG (2010): Bericht zur laufenden Bewertung EPLR. – Teil Agrarumweltmaßnahmen AUM, Berichtsjahr 2009, S. 37. – auf Basis<br />

modellbasierter Erosionsabschätzungen <strong>für</strong> ein Niederschlagsreferenzjahr bestimmter Wert <strong>für</strong> A.3-Antragsflächen 2008<br />

153<br />

LfULG (2010): Bericht zur laufenden Bewertung EPLR. – Teil Agrarumweltmaßnahmen AUM, Berichtsjahr 2009, S. 37. – auf Basis<br />

modellbasierter Erosionsabschätzungen <strong>für</strong> ein Niederschlagsreferenzjahr bestimmter Wert <strong>für</strong> A.3-Antragsflächen 2008 bezogen<br />

auf Antragsflächen 2009.<br />

154<br />

Entsprechend der Zieldefinition zur Minderung der P-Einträge in Gewässer (siehe Bewertungsfrage 3) wurde der Zielwert auf Basis<br />

des erwarteten, sehr vorsichtig eingeschätzten A.3-Förderflächenumfangs relativ niedrig angesetzt. Das Ziel ist eventuell anzupassen<br />

und an den Erfordernissen bzw. Zielsetzungen der WRRL auszurichten.<br />

58 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Exkurs zu Wasser/Boden:<br />

Hinweis zur Gebietskulisse „WRRL/Hochwasserschutz“ und deren Ausweitung<br />

Die auf die Verbesserung der Boden- und Wasserqualität abzielenden Fördergegenstände A.1,<br />

A.2, 3 waren bis Ende 2009 155 auf die Gebietskulisse „WRRL/ Hochwasserschutz“ begrenzt 156 .<br />

Durch die Fokussierung auf besonders gefährdete Gebiete im Hinblick auf Stickstoffauswaschung,<br />

Erosion/Phosphatausträge, Hochwasserentstehung und Überschwemmung sollen besonders hohe<br />

Wirkungsintensitäten erzielt werden und die Effektivität der Maßnahmen zur Verbesserung von<br />

Boden- und Wasser gewährleistet werden.<br />

Abbildung 10 AF Sachsens und Anteil der Gebietskulisse „WRRL/Hochwasserschutz“ 157<br />

P-/N-/HW-<br />

Gefährdung<br />

("WRRL sonstige<br />

Gefährdung")<br />

49%<br />

24%<br />

Ackerflächen<br />

außerhalb der<br />

Kulisse<br />

27%<br />

ausschließlich<br />

N-Gefährdung<br />

("WRRL N-Gefährdung")<br />

76 % der Ackerfläche Sachsens ist in die Gefährdungskulisse<br />

„WRRL/Hochwasserschutz“ einbezogen,<br />

auf die die Förderung stoffeintragsminimierender<br />

Maßnahmen bis Ende 2009 beschränkt war. Während<br />

A.1, A.2 in der gesamten Kulisse förderfähig ist, ist<br />

A.3 auf die Gebiete mit „sonstiger Gefährdung“ fokussiert<br />

(im ersten Jahr 50 % der Fläche, ab dem zweiten<br />

Jahr 30 % ).<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

(Datenbasis: SID, Lichtenwalde; Datenbank AUM)<br />

Abbildung 11 Lage der stoffeintragsminimierenden Maßnahmen (2009) bzw. Anteil an der<br />

Gebietskulisse "WRRL Hochwasserschutz“<br />

außerhalb der WRRL-<br />

Gebietskulisse<br />

20% 17%<br />

63%<br />

155 Betrachtungszeitraum der Halbzeitbewertung<br />

innerhalb der Kulisse<br />

WRRL N-Gefährdung<br />

innerhalb der Kulisse<br />

WRRL sonstige Gefährdung<br />

80 % der stoffeintragsminimierenden Maßnahmen (A.1,<br />

A.2, A.3) liegen in der Kulisse „WRRL/ Hochwasserschutz“<br />

– davon 17 % innerhalb der N-Gefährdungskulisse<br />

und 63% innerhalb der Kulisse mit P-Austrags-,<br />

Erosions- und Hochwassergefährdung. Auf den übrigen<br />

20 % der Förderflächen mit diesen Maßnahmen<br />

kommt die Wirkung nicht voll zum Tragen, weil entsprechende<br />

Gefährdungen hier geringer oder gar nicht<br />

ausgeprägt sind.<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

(Datenbasis: SID, Lichtenwalde; Datenbank AUM)<br />

156 50 % der geförderten Flächen im ersten, 30 % ab dem zweiten Jahre der Förderung müssen innerhalb der Kulisse liegen<br />

157<br />

Die bis Ende 2009 geltende Kulisse „WRRL/Hochwasserschutz“ umfasst<br />

- „WRRL (ausschließlich) N-Gefährdung“: Gebiete, in denen bezogen auf die N-Belastung von Grund- und Oberflächenwasserkörpern<br />

die Zielerreichung nach WRRL bis 2015 unwahrscheinlich/schlecht/unklar ist oder <strong>für</strong> die eine potenzielle Gefährdung<br />

durch Stickstoffein- und austräge besteht: 196.230 ha -> in dieser Kulisse Förderung von A.1 und A.2<br />

- „WRRL sonstige Gefährdung“: Gebiete, bei denen eine Gefahr durch P-Einträge und/oder Hochwasser (Überschwemmung/ Entstehung)<br />

oder N in Verbindung mit P und/oder Hochwasser besteht. Für A.3-Flächen beinhaltet die Kulisse erosionsgefährdete<br />

Feldblöcke mit hydrologischem Anschluss an Oberflächengewässer und Feldblöcke in Hochwasserentstehungs-<br />

/Überschwemmungsgebieten. -> in dieser Kulisse Förderung von A.1, A.2, A.3<br />

59 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Mit der dritten Programmänderung wird die Kulisse im Hinblick auf die Verstärkung der Klimawirkung<br />

(Beitrag zur Minderung des Klimawandels und klimabedingter Folgewirkungen wie erhöhter<br />

Erosion und Oberflächenwasserabfluss) auf die gesamte Ackerfläche Sachsens ausgeweitet bzw.<br />

aufgelöst. Durch die Erhöhung des Förderflächenumfangs ist zwar eine höhere Wirkung in Bezug<br />

auf die Minderung des Klimawandels zu erwarten, die nicht an die „alte“ Boden-Wasser-Kulisse<br />

gebunden ist, bei der Beurteilung der Wirksamkeit in Bezug auf die Ziele zur Verbesserung der<br />

Bodenqualität ist jedoch auch in Zukunft darauf zu achten, dass die festgestellte Effektivität der A-<br />

Maßnahmen weiterhin nur auf den Ackerflächen der bis Ende 2009 geltenden Kulisse gegeben ist<br />

(Bei geringer Gefährdung ist auch die Wirksamkeit geringer.)<br />

60 von 113


Bewertungsfrage 5 – Klima<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Inwieweit haben Agrarumweltmaßnahmen zur Abschwächung des Klimawandels beigetragen?<br />

Die wesentlichen Einflussfaktoren der Landwirtschaft auf den Klimawandel sind einerseits Emissionen,<br />

die die durch Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen entstehen, und andererseits<br />

die Bindung von Treibhausgasen im Boden durch Humusanreicherung fördern. Die Frage steht<br />

deshalb auch im Zusammenhang mit den Bewertungsfragen 3 und 4, in denen u.a. die Verbesserung<br />

der Bodenqualität betrachtet wird. Der Aspekt „Minderung klimabedingter Folgewirkungen“<br />

(Bodenerosion, Oberflächenwasserabfluss) ist ebenfalls in Bewertungsfrage 4 behandelt worden.<br />

Bewertungsindikatoren<br />

Tabelle 27 Indikatorenset zur Bewertung des Wirkungen hinsichtlich Abschwächung<br />

des Klimawandels<br />

Indikatoren Klima<br />

** Ergebnisindikator<br />

CMEF<br />

Flächen mit erfolgreichen Landbewirtschaftungsmaßnahmen mit Beitrag zur<br />

Abschwächung des Klimawandels (R6.c) [ha]<br />

** Wirkungsindikator<br />

CMEF<br />

eval.<br />

VII Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels<br />

(Anstieg der Produktion von nachwachsenden Rohstoffen)<br />

Abschätzung des flächenspezifischen Minderungsbeitrags von CO2äquivalenten<br />

Emissionen in Abhängigkeit vom der geförderten Fläche nach<br />

Maßnahmentyp [CO2-äqu]<br />

** Basisindikatoren ***<br />

CMEF<br />

Ziel Umsetzung*<br />

113.000<br />

ha (A)<br />

130.079<br />

ha (A)<br />

Zielerreichung<br />

*<br />

115 %<br />

die Produktion nachwachsender<br />

Rohstoffe wird in Sachsen nicht<br />

über ELER gefördert und eignet<br />

sich deshalb nicht als Messgröße<br />

25.934-<br />

-- 50.079<br />

CO 158<br />

--<br />

B24a Erzeugung erneuerbarer Energien aus der Landwirtschaft [1.000t Öl Äquivalente]<br />

B25 Landwirtschaftlich genutzte Fläche zur Erzeugung erneuerbarer Energien<br />

(B24/25 sind nicht geeignet als Vergleichsgröße in Bezug auf Wirkungen des EPLR, weil die Produktion erneuerbarer<br />

Energien nicht Gegenstand der Förderung ist ;s.o.)<br />

B26 Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft [1.000 t CO2-Äquivalente] (2006: 2.033 t CO2-Äquivalente)<br />

* bezogen auf Antragstellung 2009 (Quelle: SID, Lichtenwalde; Datenbank AUM)<br />

** gemeinsame Indikatoren (Quelle: CMEF, Indicator fiches G,H,I,J, 2007) sowie evaluationsspezifische Indikatoren („eval.“; „zusätzliche<br />

Hilfsindikatoren“ zur Wirkungsabschätzung anhand von Literaturauswertungen<br />

*** Die Trends in zielbezogenen Basisindikatoren werden <strong>für</strong> die Bewertung durch Wirkungsindikatoren und ihre Zielquantifizierung<br />

operationalisiert.<br />

Bewertungsmethoden<br />

Über den gemeinsamen flächenbezogenen Ergebnisindikator R6.c hinaus sind weder nach CMEF<br />

noch EPLR Indikatoren zur Beantwortung der Frage vorgesehen bzw. geeignet. Der gemeinsame<br />

Wirkungsindikator VII („Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels“), der die Zunahme der Produktion<br />

erneuerbarer Energien in Erdöläquivalenten misst, ist <strong>für</strong> den Beitrag der Maßnahme 214<br />

zur Abschwächung des Klimawandels nicht maßgeblich, weil die Produktion erneuerbarer Energien<br />

im Rahmen des EPLR nicht gefördert wird. Zur Abschätzung der Klimawirkung der Förderflächen<br />

werden deshalb anhand von Literaturauswertungen plausible Spannen der flächenspezifi-<br />

158 berechnet auf Basis von Anhaltswerten aus verschiedenen Literaturquellen (siehe unten)<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

schen Einsparung an klimarelevanten Gasen (CO2, N2O und CH4 als CO2-Äquivalente pro ha) in<br />

Abhängigkeit vom Maßnahmentyp ermittelt. Für die Bewertung geeignete Kriterien werden aus<br />

dem eingesparten Düngermitteleinsatz, dem Humusaufbau und den verminderten Kraftstoffverbrauch<br />

bei der Flächenbewirtschaftung hergeleitet.<br />

Bewertungsgrundlagen und Zusammenhänge<br />

Mit welchem FLÄCHENUMFANG tragen Agrarumweltmaßnahmen zur Abschwächung des<br />

Klimawandels bei?<br />

Die Förderfläche der stoffeintragsminimierenden Maßnahmen, die nach Zieldefinition in den Ergebnisindikator<br />

R.6c zu einer Abschwächung des Klimawandels einbezogen werden, umfasste im<br />

Jahr 2008 83.579 ha und im Jahr 2009 130.079 ha. Das Flächenziel von 113.00 ha ist damit zu<br />

115 % erfüllt. Weitere positive Wirkungen auf das Klima sind darüber hinaus von den Fördergegenständen<br />

im Maßnahmebereich B zu erwarten (vgl Tabelle 4). Unter Einbeziehung dieser Flächen<br />

erhöht sich die Förderfläche der Maßnahmen, die sich positiv auf das Klima auswirken um<br />

52.339 ha auf 193.138 ha. (Tabelle 28)<br />

Wie tragen die Agrarumweltmaßnahmen zur Abschwächung des Klimawandels bei?<br />

(vgl. Tabelle 28)<br />

Die Bewirtschaftungsart von landwirtschaftlichen Flächen kann auf unterschiedliche Weise zu<br />

einer Abschwächung des Klimawandels beitragen. Ein direkter Effekt kann sich beispielsweise<br />

durch Flächenstillegung und Umwandlung von Ackerland zu Grünland ergeben 159 , wodurch Humus<br />

im Boden aufgebaut und damit CO2 gespeichert wird 160 . Auch der Anbau von Zwischenfrüchten<br />

und Untersaaten in der Fruchtfolge wirkt sich positiv auf die Humusmenge im Boden aus 161 .<br />

Diese Wirkung wird durch die Maßnahmen A.1, A.2, B.2.7, B.3.2 und B.3.4, in einem vergleichsweise<br />

kleinen Flächenumfang von 15.832 ha (ca. 8 % des gesamten geförderten Flächenumfangs)<br />

erreicht. Die Menge des Kohlenstoffs, die durch den Humusaufbau im Boden gespeichert<br />

wird, kann aufgrund mangelnder Daten zu der durch die jeweiligen Fördergegenstände angereicherten<br />

Humusmenge, nicht näher bestimmt werden, sodass eine Aussage bezüglich der Reduzierung<br />

von CO2 derzeit nicht möglich ist. Ein indirekter Effekt der Humusanreicherung in der<br />

Oberkrume ist die Minderung von Bodenerosion und demzufolge eine Verbesserung der Bodenaggregate.<br />

Dadurch wird eine zusätzliche CO2-Freisetzung aus dem Boden verhindert, die infolge<br />

des zerstörten Bodenaggregats und der damit verbundenen Freilegung von Humus auftritt 162 .<br />

Diese Wirkung wird durch die Fördergegenstände A1 und A.2, sowie A.3 erzielt.<br />

Für den Fördergegenstand A.3 kann die Klimawirkung durch Humusaufbau bzw. C-Bindung nicht<br />

eindeutig bestimmt werden. Generell wird – auf Basis der Ergebnisse der fachlichen Begleitung<br />

sowie weiterer Literaturrecherche - von einer Humusanreicherung im Oberboden ausgegangen<br />

(vgl. Bewertungsfragen zu Wasser/Boden). Neueste Erkenntnisse weisen jedoch darauf hin, dass<br />

in der Unterkrume eine Abreicherung von Humus möglich ist 163 , 164 . Bei erhöhtem Humusanteil<br />

steigt auch der Wassergehalt im Boden. Damit kann die Denitrifikation im Boden zunehmen, was<br />

159<br />

Umwandlung von Acker- in Grünland bzw. Anlage von Grünstreifen im Ackerland wir mit der Einführung der neuen Fördergegenstände<br />

A.5 und B.4 im Rahmen der 3. Programmänderung eingeführt um die Wirkung des Programms im Hinblick auf den Klimawandel<br />

zu verstärken (diese Maßnahmen sind noch nicht Gegenstand der Evaluation zur Halbzeitbewertung).<br />

160<br />

Saathoff et al. (2008?): Der Einfluss veränderter Landnutzung auf Klimawandel und Biodiversität / unter besonderer Berücksichtigung<br />

der Klimarelevanz von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege. Sachverständigengutachten. Leibnitz Universität<br />

Hannover. S. 84.<br />

161<br />

Institut <strong>für</strong> Biodiversität – Netzwerk e.V. (2008): Anpassungsstrategien bei Bodennutzungssystemen an den Klimawandel. F&E<br />

Vorhaben im Auftrag des <strong>Umwelt</strong>bundesamt. Institut <strong>für</strong> Biodiversität – Netzwerk e.V., Dessau. S. 182.<br />

162<br />

Ebd. S. 180.<br />

163 Ebd. S. 178f.<br />

164 Nitzsche et al. (2002): Entwicklung von dauerhaft umweltgerechten Landbewirtschaftungsverfahren im sächsischen Einzugsgebiet<br />

der Elbe. Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben. Teilthema I: Begleitende Untersuchung zur praktischen Anwendung und<br />

Verbreitung von konservierender Bodenbearbeitung, Zwischenfruchtanbau sowie Mulchsaat in den Ackerbaugebieten Sachsens<br />

zur Minderung von Wassererosion und Nährstoffaustrag im Elbeeinzugsgebiet. Sächsische Landesanstalt <strong>für</strong> Landwirtschaft,<br />

Fachbereich Bodenkultur und Pflanzenbau, Leipzig. S. 42.<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

zu einer erhöhten N2O-Bildung und damit negativen Klimaeffekten führt 165 . Hinzu kommt, dass auf<br />

Ackerflächen mit konservierender Bodenbearbeitung in der Umstellungsphase ein höherer Einsatz<br />

von Pflanzenschutzmitteln möglich ist 166 . Durch den eventuellen Mehrverbrauch an Pflanzenschutzmitteln,<br />

bei deren Produktion ebenfalls CO2-äq-Emissionen anfallen, und den erhöhten<br />

Kraftstoffverbrauch bei der Ausbringung sind negative Klimawirkungen verbunden. In welchem<br />

Maß konservierende Bodenbearbeitung sich positiv (durch Humusanreicherung in der Oberkrume)<br />

bzw. negativ (durch eventuelle Humusabreicherung in der Unterkrume, erhöhte Denitrifikation,<br />

Mehraufwand PSM) auf die Menge an CO2-äq-Emissionen auswirkt, kann nicht hinreichend beurteilt<br />

werden, weshalb der Fördergegenstand A.3 diesbezüglich als wirkungsneutral bewertet<br />

wird. 167<br />

Einen deutlich positiven Effekt auf den Klimawandel hat der Fördergegenstand A.3 unter Berücksichtigung<br />

des Gesamtkraftstoffverbrauchs bei der Ackerflächenbewirtschaftung. Im Vergleich<br />

zur konventionellen Bodenbearbeitung wird bei der Direktsaatmethode nur ca. 1/3 des Dieselkraftstoffs<br />

pro bewirtschaftetem Hektar verbraucht 168 . Dem gegenüber steht der Mehrverbrauch von<br />

Kraftstoff durch die Ackerbewirtschaftung der Fördergegenstände A.1 (Zwischenfrüchte) und A.2<br />

(Untersaaten). Dies ergibt sich aus der technischen Notwendigkeit, dass durch einen zusätzlichen<br />

Saatvorgang auch ein zusätzlicher Maschineneinsatz erforderlich ist. Dabei ist der Aufwand bei<br />

Ansaat von Zwischenfrüchten höher als bei Direktsaat, da eine zusätzliche Pflanzenschutzmaßnahme<br />

durchgeführt werden muss 169 . Dies schmälert die positive Wirkung durch Humusaufbau<br />

der Maßnahmen A.1 und A.2 zur Minderung der CO2-äq-Emissionen. Mit der folgenden Gleichung<br />

können die CO2-äq-Emissionen in Folge des geminderten bzw. erhöhten Kraftstoffverbrauchs<br />

berechnet werden:<br />

Formel 1<br />

mit<br />

= CO2-äq-Emissionen pro Jahr (kg/a)<br />

= Fläche der Maßnahme (ha)<br />

= reduzierter Treibstoffverbrauch (l/ha/a) 170<br />

= produzierte CO2Äq-Emissionen bei Verbrennung von einem Liter Dieselkraftstoff, inkl. Vorkette (3,12<br />

CO2äq/Liter)<br />

Der Fördergegenstand A.2 wird in seiner positiven Wirkung, aufgrund des Humusaufbaus hinsichtlich<br />

einer Reduktion von CO2-äq-Emissionen nur gering durch den Mehrverbrauch an Kraftstoff<br />

geschmälert – angesichts des geringen Flächenumfangs greifen die Wirkungen dieses Fördergegenstandes<br />

nur sehr begrenzt. Etwas stärker hingegen wirkt A.1 im Hinblick auf zusätzliche CO2äq-Emissionen<br />

durch erhöhten Kraftstoffverbrauch. Hierbei ist jedoch zu betonen, dass mehr als<br />

der Hälfte der Förderfläche von A.1 (8.248 ha) gleichzeitig auch dauerhaft konservierend (A.3)<br />

bewirtschaftet wird. Diese gleicht den Mehrverbrauch durch die zusätzliche Ansaat von Zwischen-<br />

165 Institut <strong>für</strong> Biodiversität – Netzwerk e.V. (2008), S. 179.<br />

166<br />

Elsen et al. (2003): Statusbericht zur naturverträglichen Bodennutzung als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Landesamt <strong>für</strong><br />

Ökologie, Bodenordnung und Forsten, Recklinghausen. S. 77.<br />

167<br />

Im Rahmen der dritten Programmänderung wird mit der Aufweitung der Kulisse „WRRL/HW-Schutz/Klimawandel“ <strong>für</strong> A.3 neben<br />

Stoffeintrags- und Erosionsminderung verstärkt das Klimaziel herausgestellt. Die angestrebte Klimawirkung besteht dabei nicht nur<br />

in der Verminderung klimarelevanter Gase (C-Konservierung, Einsparung Treibstoff) als direkter Beitrag zur Abschwächung des<br />

Klimawandels, sondern auch in der Anpassung an den Klimawandel durch Abschwächung der Folgewirkungen (Erosion/Humusabbau).<br />

Diese Wirkungen sind hier – auf Basis der zur Halbzeitbewertung zu Grunde liegenden zweiten Programmänderung<br />

– nicht bzw. unter Bewertungsfrage Boden/Wasser berücksichtigt.<br />

168<br />

Kuratorium <strong>für</strong> Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft [Hrsg.](2004): Betriebsplanung Landwirtschaft 2004/2005. KTBL-<br />

Schriften-Vertrieb im Landwirtschaftsverlag GmbH, Münster. S. 160ff.<br />

169<br />

SMUL [Hrsg.](2009): Entwicklungsprogramm <strong>für</strong> den ländlichen Raum – Förderperiode 2007-2013. Anlagen, S. 72ff.<br />

170 Verwendete Werte <strong>für</strong> Kraftstoffverbrauch: Direktsaat x = 43 l/ha (Wert ermittelt nach den Vorgaben zur Bewirtschaftung der<br />

Prämienkalkulationen (vgl. SMUL [Hrsg](2009), S. 74f) und nach KTBL(2004), S. 160ff), Ansaat von Zwischenfrüchten x = -10 l/ha<br />

(vgl. ebd. S. 74), Untersaaten x = 4 (vgl. ebd. S. 91)<br />

63 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

früchten mehr als aus. Insgesamt werden durch die Maßnahme A.3 ca. 16.415 t CO2-äq-<br />

Emissionen eingespart.<br />

Eine andere Wirkungsweise auf das Klima haben die Agrarumweltmaßnahmen unter B sowie A.1<br />

durch Minderung und Verzicht der Anwendung von Düngemitteln: Beim Aufbringen von Dünger<br />

wird eine große Menge klimarelevanter Gasen (hauptsächlich N2O) emittiert, welche als Treibhausgase<br />

wirken. Die Menge des reduzierten Düngemittels ist proportional zu den eingesparten<br />

Emissionen. Für eine Berechnung der geminderten CO2-äq-Emissionen werden Angaben zu den<br />

nicht verwendeten Mengen an Düngemittel benötigt. Die folgende Berechnung wird mit Richtwerten<br />

<strong>für</strong> den Mindergebrauch an Düngemittel der Maßnahmen unter B.1, B.2 und A.1, welche <strong>für</strong><br />

die Prämienkalkulation der Maßnahmen im EPLR bestimmt wurden, durchgeführt 171 . Für die Maßnahme<br />

B.3.4 stammt der Wert <strong>für</strong> den geminderten Düngemitteleinsatz aus den Planungs- und<br />

Bewertungsdaten des LfULG 172 . Die Berechnung erfolgt anhand des im IPCC beschriebenen<br />

Verfahrens zur Ermittlung der N2O-Emissionen durch den Einsatz von Düngermitteln. Verwendet<br />

wird da<strong>für</strong> folgende Gleichung:<br />

Formel 2 (verändert nach IPCC 173 )<br />

mit<br />

= CO2-äq-Emissionen pro Jahr (kg/a)<br />

= geminderter N-Düngermitteleinsatz pro Hektar und Jahr (kg/ha+a)<br />

= Fläche der Maßnahme (ha)<br />

= Emissionsfaktor <strong>für</strong> die Anwendung von Dünger (0,0125 kg/kg N) 174<br />

= Stöchiometrischer Umrechnungsfaktor <strong>für</strong> Massen (44/28 g/g mol/mol)<br />

= Treibhausgaspotential von N2O (310 kg CO2-äq/kg N2O)<br />

Dieser Berechnung zufolge haben die Maßnahmen unter A.1, B.1, B.2.1-B.2.6a, B.2.7 und B.3.4<br />

insgesamt zu einer Einsparung von 36.889 t CO2-äq-Emissionen geführt, das sind ca. 4,7 % der<br />

gesamten CO2-äq-Emissionen, die im Jahr 2008 in Sachsen durch Düngung entstanden sind 175 .<br />

Nicht berücksichtigt sind bei dieser Berechnung die Emissionen, die infolge des Düngerauftrags,<br />

durch Deposition und Auswaschung entstehen. Allerdings muss an dieser Stelle darauf hingewiesen<br />

werden, dass die zugrunde liegenden Werte <strong>für</strong> die Bestimmung des eingesparten Düngemittels<br />

nur geschätzt wurden und vermutlich nicht den tatsächlich eingesparten Düngemittelmengen<br />

entsprechen. Deshalb wird an dieser Stelle eine weitere Möglichkeit zur Berechnung der eingesparten<br />

CO2-äq-Emissionen dargelegt. Nach einer Studienauswertung durch Jungkunst et al.<br />

(2006) beträgt der Mittelwert <strong>für</strong> N2O-N-Emissionen auf gedüngtem Grünland 2,15 kg ha -1 a -1<br />

(Minimum = 0,30 kg/ha * a -1 ; Maximum = 3,40 kg/ha * a -1 ) und auf ungedüngtem Grünland 1,18<br />

kg/ha * a -1 (Minimum = 0,10 kg/ha * a -1 ; 10,00 kg/ha * a -1 ) 176 . Demzufolge kann die Menge der einge-<br />

171<br />

Folgende Werte zur N-Düngemitteleinsparung wurden auf Basis der Prämienkalkulation <strong>für</strong> die Berechnung herangezogen: A.1 =<br />

30 kg/ha, B.1 = 60 kg/ha, B.2.1 = 120 kg/ha, B.2.2 bis B.2.5, B.2.6a und B.2.7 = 170 kg/ha (vgl. ebd. Anlagen, S. 80 ff)<br />

172<br />

Angenommen wird eine N-Düngermittelminderung von 130 kg/ha. Berechnung anhand den Vorgaben zur Prämienkalkulation <strong>für</strong><br />

eine durchschnittliche Fruchtfolge in Sachsen, unter Zuhilfenahme der Planungs- und Bewertungsdaten des LfULG <strong>für</strong> einen<br />

Lößstandort (vgl. SMUL [Hrsg](2009), S. 106; und SMUL [Hrsg.](2010): Planungs- und Bewertungsdaten. Internetdatenbank. Zuletzt<br />

abgerufen Aug. 2010. Verfügbar unter http://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/254.htm).<br />

173<br />

IPCC – Intergovernmental Panel on Climate Change (2006): 2006 IPCC Guidelines for National Greenhouse Gas Inventories, Vol.<br />

4 Agriculture, Forestry and Other Land Use. S. 11.9.<br />

174<br />

Der hier verwendete Emissionsfaktor stimmt nicht mit dem im IPCC 2006 verwendeten Emissionsfaktor von 0,01 überein, da nach<br />

dem NIR 2010 der alte IPCC Emissionsfaktor von Distickstoffoxid von 1996 besser auf die deutschen Verhältnisse zutrifft (vgl.<br />

Haendel et al. (2010): Berechnung der Emissionen aus der deutschen Landwirtschaft – Nationaler Emissionsbericht (NIR) 2010 <strong>für</strong><br />

2008. Sonderheft 334. Johann Heinrich von Thünen-Institut, Braunschweig.)<br />

175<br />

Nach Haendel sind im Jahr 2008 in Sachsen, nur durch den Auftrag von Düngemitteln (mineralisch und organisch), 0,789 Mio. t<br />

CO2-äq-Emissionen entstanden. Nicht miteinberechnet sind bei diesem Wert die Emissionen, die durch Deposition und Verlagerung<br />

entstehen. (vgl. Haendel et al. (2010), Tabelle EM1001.02, Tabelle EM1001.03 und Tabelle EM1001.04).<br />

176<br />

Jungkunst et al (2006): Nitrous oxide emissions from agricultural land use in Germany – a synthesis of avvilable annual field data.<br />

Journal of Plant Nutrition and Soil Science 169. S. 341ff.<br />

64 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

sparten CO2-äq-Emissionen, unabhängig von der nicht verwendeten Düngermittelmenge, wie folgt<br />

berechnet werden:<br />

Formel 3<br />

mit<br />

= CO2-äq-Emissionen pro Jahr (kg/a)<br />

= Fläche der Maßnahme (ha)<br />

= 0,97 kg N2O-N/ha/a bzw. 0,20 kg N2O-N/ha/a (Min) und 6,6 kg N2O-N/ha/a (Max)<br />

= Stöchiometrischer Umrechnungsfaktor <strong>für</strong> Massen (44/28 g/g mol/mol)<br />

= Treibhausgaspotential von N2O (310 kg CO2-äq/kg N2O)<br />

Nach dieser Gleichung beträgt die eingesparte Menge an CO2-äq-Emissionen 9.992 t und ist<br />

damit wesentlich geringer als die zuvor genannte Menge, die anhand der nicht verwendeten Düngermittelmengen<br />

berechnet wurde. Berücksichtigt man allerdings die angegebenen Minimal- und<br />

Maximalwerte, so ergibt sich eine Menge von eingesparten CO2-äq-Emissionen zwischen 2.060 t<br />

und 67.984 t. Insoweit sind die Ergebnisse aus Formel 2 und Formel 3 der Größenordnung nach<br />

vergleichbar. Des Weiteren konnten <strong>für</strong> diese Berechnung nur die Förderflächen der Maßnahmen<br />

B.2.2 bis B.2.6a und B.2.7 verwendet werden, da nur bei diesen Flächen von einem kompletten<br />

Düngungsverzicht ausgegangen wird. Beide Werte können demnach nur bedingt miteinander<br />

verglichen werden. Die genaue Einschätzung des Minderungspotentials der CO2-äq-Emissionen<br />

durch Düngungsverzicht ist schwierig.<br />

Zu weiteren Effekten der Düngermittelminderung zählt die Verringerung der CO2-äq-Emissionen,<br />

die bei der Produktion von Düngermitteln entstehen. Die Maßnahmen tragen demnach auch zur<br />

Minderung von CO2-äq-Emissionen im vorgelagerten Bereich der Landwirtschaft bei. Gleicher<br />

Effekt wird durch geminderten Einsatz (Maßnahmen beteiligt an einem geminderten Einsatz von<br />

PSM: A.1, A.2 und A.4, sowie B.1, B.3.2 und B.3.3) und Verzicht (Maßnahmen beteiligt an einem<br />

Verzicht von PSM: B.2.1 bis B.2.7, B.3.1 und B.3.4) von Pflanzenschutzmitteln erreicht.<br />

Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass die Maßnahmen, die einen kompletten Düngungs-<br />

und Pflanzenschutzmittelverzicht fordern (B.2.2 - B.2.6a und B.3.4) einen bedeutenden<br />

positiven Effekt auf die Minderung von CO2-äq-Emissionen haben, somit dazu beitragen, Klimaveränderungen<br />

vorzubeugen. 177<br />

177 Mit den im Rahmen der dritten Programmänderung neu eingeführten Fördergegenständen A.5, A.6 und B.4 mit explizitem Klimaziel<br />

sind weitere positive Effekte der Agrarumweltmaßnahmen im Hinblick auf die Abschwächung des Klimawandels zu erwarten, die<br />

noch nicht Gegenstand der Halbzeitbewertung sind.<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Tabelle 28 Beiträge einzelner Fördergegenstände zur „Geschätzten Minderung der<br />

Emission klimarelevanter Gase“ (evaluationsspezifisch)<br />

Geschätzte Minderung der Emissionen klimarelevanter Gase [t CO2-Äquivalente/Jahr]<br />

(evaluationsspezifischer Indikator)<br />

Fördergegenstände<br />

mit Beitrag<br />

Wirkzusammenhang<br />

Wirkungsumfang<br />

(2009) [ha]<br />

Wirkungsintensität<br />

Quantitativ<br />

Wirkung<br />

(Legende vgl. Tabelle 3)<br />

[t CO2-Äquivalente]<br />

178<br />

qualitativ 179<br />

180<br />

A.1 - Förderung der CO2-Speicherung durch<br />

Humusbildung bzw. Minderung von Hu-<br />

15.071 ha + 2.283 ++<br />

A.2<br />

musabbau<br />

A.3<br />

A.4<br />

- Minderung von N2O-Emissionen durch<br />

Stickstoffbindung in der Pflanzenmasse<br />

- Minderung des PSM-Einsatzes und damit<br />

Reduzierung von CO2-äq-Emissionen, die<br />

bei der Produktion von PSM entstehen<br />

- negativ: erhöhter Kraftstoffverbrauch durch<br />

zusätzlichen Saatvorgang<br />

- Verringerung von CO2-Emissionen durch<br />

Minderung von Humusabbau<br />

- Minderung von CO2-Emissionen durch<br />

Verringerung der Arbeitsgänge und damit<br />

reduziertem Kraftstoffverbrauch<br />

- Minderung des PSM-Einsatzes und damit<br />

Reduzierung von CO2-äq-Emissionen, die<br />

bei der Produktion von PSM entstehen<br />

weitere Wirkungsbeiträge durch Maßnahmen ohne explizites Klima-Ziel<br />

178 ha +/-<br />

122.356 ha o/+<br />

-2 (Kraftstoffverbrauch)<br />

+ (CO2-<br />

Speicherung,<br />

Minderung<br />

PSM)<br />

16.415 (Kraftstoffverbrauch)<br />

+/o (CO2-<br />

Speicherung<br />

821 ha + +<br />

B.1 - Minderung des PSM- und Düngemit- 27.874 ha + 10.184 +<br />

teleinsatzes und damit Reduzierung von<br />

B.2.1 CO2-äq-Emissionen, die bei der Produktion 2.372 ha + 1.733 +<br />

B.2.2 von PSM und Mineraldünger entstehen 13.742 ha ++ 14.226/6.494 ++<br />

B.2.3 102 ha ++ 106/48 +<br />

B.2.4 725 ha ++ 751/343 +<br />

B.2.5<br />

+<br />

o/+<br />

4.735 ha ++ 4.902/2.237 ++<br />

178<br />

Bei den Angaben <strong>für</strong> A.2 und A.3 beziehen sich die Werte lediglich auf die erhöhten (negative Werte) bzw. geminderten (positiven<br />

Werte) CO2-äq-Emissionen durch den erhöhten bzw. geminderten Kraftstoffverbrauch ohne Einbeziehung der Minderung durch<br />

Humusanreicherung und Erhöhung bzw. Minderung durch erhöhten bzw. geminderten PSM-Einsatz. Bei den Angaben <strong>für</strong> die Maßnahmen<br />

unter B beziehen sich die Werte lediglich auf die geminderten CO2-äq-Emissionen durch Minderung der verwendeten<br />

Düngemittel, ohne Einbeziehung geminderter CO2-äq-Emissionen durch geminderten PSM-Einsatz. Bei den Maßnahmen B.1,<br />

B.2.1 und B.3.4 sind die Werte mit Formel 2 berechnet worden. Bei den Maßnahmen B.2.2 bis B.2.6a und B.2.7 sind als erste Zahl<br />

die Werte mit der Formel 2 und als zweite Zahl die Werte mit Formel 3 berechnet. Für die Berechnung der CO2-Minderung bei A.1<br />

wurde sowohl der erhöhte Kraftstoffeinsatz (Formel 1) als auch die CO2-Minderung durch Düngungsminderung (Formel 2) ermittelt<br />

und summiert.<br />

179<br />

Bei der quantitativen Bewertung der Wirkung <strong>für</strong> die Maßnahmen A.1 bis A.3 kann die Einschätzung nur unter starkem Vorbehalt<br />

vorgenommen werden. Da eine Quantifizierung des gespeicherten bzw. freigewordenen CO2 durch Humusauf- und abbau nicht<br />

möglich ist, kann nur schwer eingeschätzt werden, welche Wirkung tatsächlich überwiegt. Vermutet wird, dass bei den Maßnahmen<br />

Ansaat von Zwischenfrüchten und Untersaaten der positive Effekt durch Humusanreicherung überwiegt. Für die Maßnahme A.3<br />

wird dies nicht angenommen (vgl. Institut <strong>für</strong> Biodiversität – Netzwerk e.V. (2008), S. 178f)<br />

180<br />

Die qualitative Wirkungseinschätzung ergibt sich aus Wirkungsintensität und Wirkungsumfang bzw. die quantitative Wirkung<br />

bezogen auf das definierte Ziel und wird im Text argumentativ begründet.<br />

66 von 113


Geschätzte Minderung der Emissionen klimarelevanter Gase [t CO2-Äquivalente/Jahr]<br />

(evaluationsspezifischer Indikator)<br />

Fördergegenstände<br />

mit Beitrag<br />

Wirkzusammenhang<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Wirkungsumfang<br />

(2009) [ha]<br />

Wirkungsintensität<br />

Quantitativ<br />

Wirkung<br />

(Legende vgl. Tabelle 3)<br />

[t CO2-Äquivalente]<br />

178<br />

qualitativ 179<br />

180<br />

B.2.6a) 1.800 ha ++ 1.600/731 ++<br />

B.2.6b) 632 ha + o<br />

B.2.7 294 ha ++ 304/139 +<br />

B.3.1 - Minderung des PSM- und Düngemit- 649 ha + o/+<br />

B.3.2<br />

teleinsatzes und damit Reduzierung von<br />

CO2-äq-Emissionen, die bei der Produktion<br />

166 ha + o/+<br />

B.3.3 von PSM und Mineraldünger entstehen 1.203 ha + o/+<br />

B.3.4<br />

- Förderung der CO2-Speicherung durch<br />

Humusbildung bzw. Minderung von Humusabbau<br />

417 ha ++ 330 +<br />

Wirkung<br />

insgesamt<br />

Verminderung von Emissionen klimarelevanter<br />

Gase durch CO2-Speicherung im Boden<br />

(Humusaufbau), Einsparung von Kraftstoff<br />

und reduzierter Anwendung von landwirtschaftlichen<br />

Produktionsmitteln (Dünger,<br />

PSM)<br />

(Flächen m.<br />

Klimaziel):<br />

130.079ha*<br />

(inkl. Fl. m.<br />

sek. Wirkung:<br />

184.791 ha)<br />

+<br />

25.934 t -<br />

52.832<br />

tCO2-äqu<br />

* physische Fläche (entspricht nicht der Summe aller Fördergegenstände unter A weil Fördergegenstände z.T. auf derselben Fläche<br />

umgesetzt werden)<br />

+<br />

67 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Fazit KLIMA<br />

Im Jahr 2008 trugen durch Verringerung von Emissionen aufgrund verminderten Kraftstoffverbrauchs<br />

und Festlegung von Treibhausgasen im Boden insgesamt 83.579 ha Förderflächen zur<br />

Bekämpfung des Klimawandels bei, die in die entsprechende Zieldefinition einbezogen sind (Fördergegenstände<br />

des Maßnahmebereichs A). Bezogen auf Antragsflächen hat sich die Fläche im<br />

Jahr 2009 auf 130.079 ha ausgeweitet. Mit einem Zielerreichungsgrad von 115 % wurde das<br />

Flächenziel damit bereits überschritten.<br />

Die höchste Wirkungsintensität geht dabei von den Förderflächen mit Zwischenfrüchten (A.1) mit<br />

15.071 ha und – mit 178 ha in sehr geringem Umfang - von Flächen mit Untersaaten (A.2) aus.<br />

Zwar erhöht sich bei der Umsetzung der Fördergegenstände der Kraftstoffverbrauch, diese negative<br />

Wirkung wird jedoch durch gesteigerten Humusaufbau im Boden und die damit verbundene<br />

CO2-Speicherung sowie verringerten Düngemitteleinsatz aufgrund der N-rückhaltenden<br />

Wirkung von Zwischenfrüchten überkompensiert.<br />

Die Klimawirkung der Förderflächen mit dauerhaft konservierender Bodenbearbeitung/Direktsaat<br />

(A.3) durch C-Bindung im Boden kann nicht eindeutig bestimmt werden. Von einer Humusanreicherung<br />

und damit verbundenen positiven Klimaeffekten wird generell ausgegangen (siehe Bewertungsfrage<br />

4). Neueste Erkenntnisse weisen jedoch darauf hin, dass im Unterboden unter Umständen<br />

eine gleichzeitige Humusabreicherung möglich ist 181 . Hier besteht weiterer Forschungsbedarf.<br />

Zudem steigt mit dem Humusanteil auch der Wassergehalt im Boden, was erhöhte Denitrifikation<br />

und damit negative Klimaeffekte zur Folge hat. Ein weiterer positiver Klimaaspekt bei<br />

unterlassener bzw. reduzierter Bodenbearbeitung ist die Verminderung des erforderlichen<br />

Kraftstoffeinsatzes bei der Bewirtschaftung (Ein gegebenenfalls in der Umstellungsphase erforderlicher<br />

Mehraufwand von Pflanzenschutzmaßnahmen 182 kann diesen Effekt verringern oder gar<br />

aufheben.).<br />

Eine sehr positive Wirkung zur Vermeidung des Klimawandels kann von den Maßnahmen im<br />

Bereich Extensive Grünlandwirtschaft, naturschutzgerechte Grünland- und Ackerbewirtschaftung<br />

(B) erwartet werden, die 2009 insgesamt 54.712 ha umfassten. In der Verringerung des Düngemittelauftrags<br />

183 , der <strong>für</strong> diese Maßnahmen gefordert wird – insbesondere B.2.2 bis B.2.6a und<br />

B.2.7 - liegt ein hohes Potenzial zur Minderung des Klimawandels.<br />

Nach vorsichtigen Schätzungen liegt die Menge eingesparter CO2-äq-Emissionen insgesamt<br />

zwischen 9.992 t und 36.889 t. Dabei sind Einsparungen im vorgelagerten Bereich der Landwirtschaft<br />

(weniger CO2-äq-Emissionen durch geminderte Pflanzenschutz- und Düngemittelproduktion<br />

und durch Deposition und Verlagerung klimarelevanter Gase in Folge von Düngemitteleinsatz)<br />

noch nicht berücksichtigt. Die tatsächlich eingesparte Menge CO2-äq-Emissionen<br />

liegt aus diesem Grund deshalb noch deutlich höher.<br />

181<br />

Institut <strong>für</strong> Biodiversität – Netzwerk e.V. (2008): Anpassungsstrategien bei Bodennutzungssystemen an den Klimawandel. F&E<br />

Vorhaben im Auftrag des <strong>Umwelt</strong>bundesamt. Institut <strong>für</strong> Biodiversität – Netzwerk e.V., Dessau. S. 178.<br />

182<br />

Siehe Bewertungsfrage Wasser (Ein erhöhter Einsatz vom Pflanzenschutzmitteln in der Umstellungsphase auf Pflugverzicht wird<br />

vielfach in der Literatur angenommen. Dagegen zeigen einjährige Untersuchungen auf A.3-Förderflächen im Rahmen der fachlichen<br />

Begleitung keine signifikant höheren PSM-Intensitäten. Für belastbare Aussage ist jedoch eine mindestens 3-jährige Betrachtung<br />

erforderlich. Eine Abschließende Aussage deshalb noch nicht möglich).<br />

183<br />

Verbot synthetischer Düngemittel <strong>für</strong> B.1, zeitliche Einschränkung <strong>für</strong> B.3, Verbot jeglicher Düngung <strong>für</strong> B.2<br />

68 von 113


Bewertungsfrage 6 – Landschaft<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Inwieweit haben Agrarumweltmaßnahmen zum Erhalt oder zur Verbesserung von Landschaften<br />

und ihren charakteristischen Ausprägungen beigetragen?<br />

Anders als mit dem allgemeinen Landschaftsbegriff in der Bezeichnung des Schwerpunktes 2 wird<br />

hier mit den „Landschaften und ihren charakteristischen Ausprägungen“ Bezug auf das Erscheinungsbild<br />

der Landschaft einschließlich ihrer natur- und kulturhistorischen Besonderheiten und<br />

ihrer regional- bzw. naturraumtypischen Struktur und Ausstattung genommen.<br />

Bewertungsindikatoren<br />

Im CMEF ist kein gemeinsamer Wirkungsindikator vorgesehen. Lediglich der Ergebnisindikator<br />

„Flächen mit erfolgreichen Landbewirtschaftungsmaßnahmen mit Beitrag zur Vermeidung von<br />

Marginalisierung und Landnutzungsaufgabe“ könnte diesem Thema zugeordnet werden. Er deckt<br />

mit der Betrachtung von Landnutzungsaufgabe bedrohter Landschaften jedoch nur einen extremen<br />

Teilbereich des Themas ab, der unter den derzeitigen Rahmenbedingungen kaum Relevanz<br />

hat. Darüber hinaus ist dieser Indikator im sächsischen EPLR ausschließlich den Maßnahmen 211<br />

und 212 zugeordnet. Die Ziele des EPLR im Zusammenhang mit den Agrarumweltmaßnahmen<br />

sind weiter gefasst. Ziel der Maßnahmen ist es durch Bewirtschaftungsvorgaben (u.a.) „die Kulturlandschaft<br />

zu pflegen, naturnah zu gestalten und in ihrem Erholungs- und Erlebniswert zu bereichern“<br />

184 Ein programmspezifischer Indikator wurde hierzu nicht benannt.<br />

Für die Beantwortung der Frage wird daher ein Indikator „Fläche der Fördergegenstände mit Beitrag<br />

zur Erhaltung oder optischen Aufwertung landschaftlicher Vielfalt und kulturlandschaftlicher<br />

Eigenart und Tradition“ eingeführt.<br />

Bewertungsmethoden<br />

Grundsätzlich sind die durch Maßnahme 214 erreichbaren Wirkungen auf Landschaft als ein<br />

erwünschter Nebeneffekt anzusehen. Zielgerichtete Verbesserungen des Landschaftsbildes sind<br />

eher im Rahmen der Maßnahme Ländliches Erbe vorgesehen; dagegen sind die Agrarumweltmaßnahmen<br />

konzeptuell ausschließlich an den Erfordernissen der Schutzgüter Boden, Wasser,<br />

Klima und Biodiversität ausgerichtet. Die <strong>für</strong> die Landschaft erreichten Wirkungen können daher<br />

auch nicht an einem Bedarf oder quantifizierten Zielen gemessen werden. Eine genaue Einschätzung<br />

der Wirkungen auf Landschaft (in erster Linie Landschaftsbild) kann darüber hinaus nur im<br />

räumlichen Kontext, d.h. im Rahmen von Fallstudien erfolgen. Trotz dieser methodischen Vorbehalte<br />

soll eine Beantwortung der Frage vorgenommen werden, indem der Umfang der geförderten<br />

Fläche dargestellt wird, die grundsätzlich zur Erhaltung oder Verbesserung des Landschaftsbildes<br />

beiträgt. Zur Einschätzung der Wirkungsbeiträge der einzelnen Fördergegenstände auf die Landschaft<br />

bzw. den eingeführten evaluationsspezifischen „Hilfsindikator“ (s.o.) werden insbesondere<br />

mögliche Effekte im Hinblick auf<br />

- landschaftliche Vielfalt und Struktur (visuell wahrnehmbare Landschaftsmerkmale, -<br />

elemente und Bodennutzungsformen),<br />

- den Erhalt von Landnutzungen, die sich von vorherrschenden Nutzungen unterschieden<br />

(z. B: intensiver Ackerbau) sowie<br />

- die Verbesserung der kulturellen Eigenart landwirtschaftlicher Flächen (traditionelle<br />

Nutzungsmuster/historische Tradition und Erscheinungsbild) betrachtet.<br />

184 EPLR, 3. Änderung vom 15.12.2009, S. 241 (Kap. 5.3.2.1.4 Ziele)<br />

69 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Bewertungsgrundlagen und Zusammenhänge<br />

Mit welchem FLÄCHENUMFANG tragen Agrarumweltmaßnahmen zum Erhalt oder zur Verbesserung<br />

von Landschaften und ihren charakteristischen Ausprägungen bei?<br />

Die Förderfläche der Agrarumweltmaßnahmen mit Beitrag zum Erhalt oder zur Verbesserung von<br />

Landschaften und ihren charakteristischen Ausprägungen umfasste im Jahr 2008 26.647 ha 185<br />

und im Jahr 2009 68.758 ha 186 und hatte in diesem Jahr damit einen Anteil von 35,6 % an der<br />

Gesamtförderfläche der Agrarumweltmaßnahmen. Davon entfielen 15.294 ha auf stoffeintragsminimierende<br />

Maßnahmen und 53.508 ha auf Maßnahmen der Extensiven Grünlandwirtschaft und<br />

naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Grünland und Acker (vgl. Tabelle 29).<br />

Wie tragen die Agrarumweltmaßnahmen zur Erhaltung und zur Verbesserung von Landschaften<br />

und ihren charakteristischen Ausprägungen bei?<br />

Hoher Pflanzenvielfalt und abwechslungsreiche Nutzung bei zusätzlicher Ausprägung der spezifischen<br />

Eigenarten sind entscheidende Kriterien eines ansprechenden Landschaftsbildes. Viele<br />

Fördergegenstände der Agrarumweltmaßnahmen begünstigen solche Eigenschaften.<br />

Die Maßnahmen zur extensiven (B.1) und naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Grünland<br />

(B.2) tragen mit insgesamt 52.276 ha zum Erhalt und zur Verbesserung einer standortgemäßen<br />

und abwechslungsreichen Vegetation und damit zur Erhöhung der Qualität des Landschaftsbildes<br />

bei. Gleichsam können diese Maßnahmen in Regionen, die von einer verstärkten<br />

Umwandlung von Grün- zu Ackerland betroffen sind, diese Entwicklung bremsen um eine ausgeglichene<br />

Acker-/ Grünlandverteilung zu erhalten.<br />

Die Beiträge der Maßnahmen im Ackerland (A.1, A.2 und B.3) zu einem optisch ansprechendem<br />

Landschaftsbild bestehen aus der Schaffung kleinräumig wechselnder Nutzungsstrukturen, der<br />

Vermeidung kahler Ackerflächen im Winter durch Begrünung und dem Stehen lassen von Stoppeln,<br />

und dem Setzen farblicher Akzente durch Blüten.<br />

Im Hinblick auf die charakteristischen Ausprägungen von Landschaften sind die Maßnahmen der<br />

extensiven (B.1.1) und der naturschutzgerechten Beweidung (B.2.5 und B.2.6) als sehr positiv zu<br />

bewerten, da durch die Weidetiere visuelle Anziehungspunkte und eine besondere Geräuschkulisse<br />

geschaffen werden, welche den Charakter und den Erholungswert von Landschaften aufwerten.<br />

Zudem wird ein Beitrag zum Erhalt kulturlandschaftlicher Vielfalt geleistet. Qualitativ ist<br />

hier besonders die Maßnahme zur naturschutzgerechten Beweidung mit Schafen und Ziegen<br />

(B.2.6) hervorzuheben, die auf einer Fläche von 2.432 ha gefördert wird. Der Wirkumfang von<br />

29.861 ha entspricht einem Anteil von 3 % an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche<br />

Sachsens, womit man diesen Maßnahmen auch eine landesweit sehr positive Wirkung konstatieren<br />

kann.<br />

Die Maßnahmen im Grünland mit einem positiven Effekt auf das Landschaftsbild werden auf einer<br />

Fläche von 22.416 ha wirksam. Darunter fallen die Maßnahmen zur naturschutzgerechten Wiesennutzung<br />

(B.2.1-B.2.4), welche zur Bewahrung von Grünland und zum Erhalt und zur Verbesserung<br />

der Arten- und Grünlandvielfalt beitragen. Die Förderfläche dieser vier Fördergegenstände<br />

beträgt zusammen 16.941 ha. Die Anlage von Brachebereichen im Grünland (B.2.7) trägt<br />

auf 294 ha durch den Wechsel von gemähten und ungemähten Wiesenteilen zu einer kleinräumigen<br />

und vielgestaltigen Struktur bei. Im Ackerland wird diese positive Wirkung durch den Wechsel<br />

von unbestellten und bestellten Ackerflächen nach Maßnahme (B.3.4) auf 417 ha erreicht. Durch<br />

Begrünung ansonsten kahler Ackerflächen im Winter tragen 15.071 ha Förderflächen mit<br />

Zwischenfrüchten (A.1) zu einer landschaftlichen Aufwertung bei. Blütenreiche Zwischenfruchtbestände<br />

setzen außerdem farbige Akzente in der Landschaft. Förderflächen mit Untersaaten (A.2)<br />

und Überwinternden Stoppeln (B.3.2) schaffen ein vielfältiges Bodennutzungsmuster und die auf<br />

185<br />

Antragstellung 2008: Förderflächen 2008, <strong>für</strong> die 2009 Auszahlungen erfolgten (Datenquelle: SID, Lichtenwalde; ELER-Basisdatenbank)<br />

186<br />

Antragstellung 2009: Förderflächen 2009, die 2008 beantragt wurden (Datenquelle: SID, Lichtenwalde; Datenbank AUM)<br />

70 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

naturschutzgerecht bewirtschafteten Ackerflächen auftretende Ackerbegleitflora (B.3.1) bereichert<br />

das Landschaftsbild durch weitere farbige Akzente. Durch die Aggregierung fließen sie in den<br />

Wirkungsumfang der Maßnahmen auf Ackerland mit positiver Wirkungsintensität mit ein und<br />

ergänzen diesen auf 16.481 ha. Da dieser eher geringe Flächenumfang die Wirkung der Maßnahmen<br />

nicht ausreichend zur Geltung kommen lässt, ist den Maßnahmen im Ackerland hinsichtlich<br />

des Landschaftsbildes nur eine eingeschränkt positive qualitative Wirkung zuzuschreiben.<br />

Die Agrarumweltmaßnahmen wirkten sich im Jahr 2009 auf einer Fläche von 29.861 ha (16 % der<br />

Gesamtförderfläche) sehr positiv auf die Landschaft aus, auf ( der Gesamtförderfläche) fanden<br />

Maßnahmen Anwendung, die die Landschaft beeinflussen. Zusammenfassend lässt sich die Wirkung<br />

der Agrarumweltmaßnahmen auf die Landschaft als positiv bewerten.<br />

Um der Wirkung der Einzelmaßnahmen auf die Landschaft – auch trotz eines teilweise geringen<br />

Wirkungsumfangs - gerecht zu werden, wurde zur Bewertung der qualitativen Wirkung der Fördergegenstände<br />

eine Aggregierung der Maßnahmeflächen hinsichtlich ihrer Wirkungsintensität<br />

durchgeführt. Die Bewertung der qualitativen Wirkung erfolgt anhand des aggregierten Wirkungsumfanges<br />

(vgl. Tabelle 29).<br />

Fazit LANDSCHAFT<br />

Die Agrarumweltmaßnahmen trugen im Jahr 2008 auf einer Fläche von 26.647 ha, im Jahr 2009<br />

auf einer Fläche von 68.758 ha zum Erhalt und zur Verbesserung von Landschaften bei. Auf einer<br />

Fläche von 38.897 ha und somit auf 20 % der Gesamtförderfläche kann von einer positiven Wirkung<br />

und auf 16 % der Gesamtförderfläche bzw. auf 29.861 ha von einer sehr positiven Wirkung<br />

ausgegangen werden. Die Beitragsfläche entsprach einem Anteil von 8 % der landwirtschaftlich<br />

genutzten Fläche Sachsens und gut einem Drittel der Maßnahmeflächen der Agrarumweltmaßnahmen.<br />

Vor dem Hintergrund, dass diese Ergebnisse lediglich Nebeneffekte von <strong>für</strong><br />

andere Ziele konzipierten Maßnahmen sind, ist dieses Ergebnis als durchaus positiv zu<br />

bewerten.<br />

Ausblickend lässt sich festhalten, dass weiterhin mit positiven Auswirkung der Agrarumweltmaßnahmen<br />

auf die Landschaft gerechnet werden kann, da gerade die Förderung von Maßnahmen<br />

zur Erhaltung der biologischen Vielfalt - sowie einer weiteren Extensivierung der Landwirtschaft<br />

auch dem Landschaftsbild zu Gute kommen wird. Es ist in jedem Fall zu empfehlen die<br />

Erhaltung und Verbesserung der Landschaft als Ziel der Agrarumweltmaßnahmen beizubehalten.<br />

71 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Tabelle 29 Beiträge einzelner Fördergegenstände zum Erhalt und zur Verbesserung der<br />

Landschaft<br />

Fläche der Fördergegenstände mit Beitrag zur Erhaltung oder optischen Aufwertung landschaftlicher Vielfalt<br />

und kulturlandschaftlicher Eigenart und Tradition [h]<br />

evaluationsspezifischer Indikator, da kein Indikator <strong>für</strong> Landschaft im EPLR vorgesehen ist<br />

Fördergegenstände<br />

mit<br />

Beitrag<br />

Wirkzusammenhang<br />

Maßnahmen im Grünland mit positiver Wirkungsintensität (+)<br />

B.1.2 Extensive Wiesennutzung wertet Landschaftsbild<br />

durch Artenreichtum auf 5.180 ha<br />

B.2.1 Erhalt der GL-Nutzung, Naturschutzgerechte 2.372 ha<br />

B.2.2 Wiesennutzung wertet Landschaftsbild durch 13.743 ha<br />

B.2.3<br />

B.2.4<br />

größeren Artenreichtum auf, vielfältige GL-<br />

Typen<br />

102 ha<br />

725 ha<br />

B.2.7 Anlage von Brachebereichen führt zu abwechslungsreichem<br />

Landschaftsbild durch Nutzungsmosaik<br />

294 ha<br />

Maßnahmen im Grünland mit sehr positiver Wirkungsintensität (++)<br />

B.1.1 Extensive Beweidung wertet Landschaftsbild<br />

durch Artenreichtum und Weidetiere auf, Erhalt<br />

der typ. Kulturlandschaft 22.694 ha<br />

B.2.5 Naturschutzgerechte Beweidung wertet Land- 4.735 ha<br />

B.2.6 schaftsbild durch größeren Artenreichtum auf,<br />

Erhalt der landschaftstyp. Bewirtschaftung,<br />

Weidetiere beleben Landschaft, kulturlandschaftliche<br />

und landschaftsästhetische Vielfalt 2.432 ha<br />

Maßnahmen im Ackerland mit positiver Wirkungsintensität (+)<br />

A.1 Aufwertung des Landschaftsbildes im Winterhalbjahr<br />

durch Bodenbedeckung, blütenreiche<br />

Zwischenfrüchte setzen farbliche Akzente 15.071 ha<br />

A.2 Aufwertung des Landschaftsbildes im Winterhalbjahr<br />

durch Bodenbedeckung 178 ha<br />

B.3.1 Naturschutzgerecht bewirtschaftete Ackerflächen<br />

mit blütenreicher Segetalfora setzen farbliche<br />

Akzente im Landschaftsbild 649 ha<br />

B.3.2 Zusätzliche Stoppelflächen im Winterhalbjahr<br />

werten das Landschaftsbild durch erhöhte<br />

Abwechslung auf 166 ha<br />

B.3.4 Anlage von Brachebereichen führt zu abwechslungsreichem<br />

Landschaftsbild durch Nutzungsmosaik<br />

417 ah<br />

Wirkung<br />

insgesamt<br />

187<br />

Agrarumweltmaßnahmen tragen in begrenztem<br />

Maße zur Erhöhung landschaftlicher Vielfalt bei,<br />

indem insbesondere im Winterhalbjahr das Landschaftsbild<br />

durch Begrünung von Ackerflächen<br />

(A, B.3), durch Bracheflächen und -streifen (B.3)<br />

aufgewertet wird. Durch die Förderung extensiver<br />

Grünlandwirtschaft wird ein Beitrag zur Erhaltung<br />

artenreicher – damit vielfältigerer und landschaftsästhetisch<br />

wertvoller - Wiesen und Weiden<br />

geleistet (B).<br />

Wirkungsumfang<br />

(2009) [ha]<br />

Wirkungsintensität<br />

Wirkung 187<br />

(qualitativ)<br />

22.416 ha + +<br />

29.861 ha ++ ++<br />

16.481 ha + (+)<br />

68.758 ha + +<br />

Auf eine Bewertung der quantitativen Wirkung wird verzichtet, da der Effekt einer Maßnahme auf das Landschaftsbild<br />

zahlenmäßig nur sehr schwer und zudem nur in unzureichendem Maße dargestellt werden kann.<br />

72 von 113


Bewertungsfrage 7 – Verbesserung der <strong>Umwelt</strong><br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Inwieweit haben Agrarumweltmaßnahmen zur Verbesserung der <strong>Umwelt</strong> beigetragen?<br />

Unterscheidung zwischen dem Beitrag von Agrarumweltmaßnahmen, die als ortsspezifische Maßnahmen<br />

mit hohen Anforderungen, und solchen, die als allgemeine Maßnahmen mit weniger<br />

hohen Anforderungen durchgeführt werden<br />

Bewertungsindikatoren und Bewertungsmethoden<br />

Für die Beantwortung der Frage werden keine zusätzlichen Bewertungsmethoden eingesetzt. Die<br />

Einschätzung der Beiträge basiert auf den in Tabelle 4 vorgenommenen Zuordnungen der Ziele<br />

und Wirkungen zu den einzelnen Fördergegenständen. Zur qualitativen Einschätzungen der Beiträge<br />

werden die Erkenntnisse aus der Beantwortung der Bewertungsfragen 2, 3, 4 und 5 herangezogen.<br />

Die Einstufung des Anspruchs bzw. der Anforderungen eines Fördergegenstandes richtet sich<br />

nach dem Umfang der jeweiligen Auflagen 188 , die Ortsspezifität nach den jeweiligen Regelungen<br />

des EPLR bzw. der Richtlinie. Dabei wird grundsätzlich die Bindung an eine Kulisse als ortsspezifisch<br />

gewertet, wobei der in der Frage unterstellte Zusammenhang zwischen ortsspezifisch und<br />

hohen Anforderungen nicht zwingend gegeben ist. Bei der <strong>für</strong> die Beantwortung der Frage erforderlichen<br />

Zusammenfassung wurde im Zweifel der Aspekt „hohe Auflagen“ stärker gewichtet.<br />

Dabei ist zu beachten, dass die Einstufung in „dark green“ und „light green“ keine Wertung beinhaltet.<br />

Vielmehr erfordern die verschiedenen Zielsetzungen der Fördergegenstände u.U. breitere<br />

oder spezifische Ansätze bzw. mehr oder weniger weitgehende Auflagen.<br />

Bewertungsgrundlagen und Zusammenhänge (vgl. Tabelle 30)<br />

Auf dem weitaus überwiegenden Teil der Förderflächen werden Agrarumweltmaßnahmen mit<br />

weniger hohen Anforderungen 189 durchgeführt. Im Jahr 2008 wurden auf 100.761 ha und damit<br />

auf 87 % der Förderflächen „light green“ 190 - Maßnahmen umgesetzt, im Jahr 2009 auf 166.466 ha<br />

(86 %). Maßnahmen mit hohem Anspruch machten 2008 15.358 ha (13 % der Förderflächen<br />

2008) und 2009 26.671 ha (14 %) aus.<br />

Weil <strong>für</strong> Maßnahmen mit hohen Anforderungen entsprechend höhere Prämien gezahlt werden,<br />

liegen die Ausgaben <strong>für</strong> durchgeführte „dark green“-Maßnahmen fast ebenso hoch wie <strong>für</strong> „light<br />

green“-Maßnahmen. Für 2008 umgesetzte Agrarumweltmaßnahmen mit hohem Anspruch wurden<br />

4,9 Mio. EURO ausgezahlt (47 % der Gesamtausgaben), die Ausgaben <strong>für</strong> Maßnahmen mit weniger<br />

hohen Anspruch betrugen 5,5 Mio. EURO (53 %). Für 2009 umgesetzte Fördermaßnahmen<br />

liegen dem Evaluator noch keine Auszahlungsdaten vor bzw. werden diese im Rahmen der Halbzeitbewertung<br />

nicht behandelt. Nach Berechnungen auf Basis der Antragsflächen und Prämienhö-<br />

188<br />

Beispielsweise wurden Zuwendungsvoraussetzungen, die ein Verbot oder einer Beschränkung des Düngemitteleinsatzes fordern<br />

vom Evaluator als hohe Anforderungen betrachtet; als Indiz <strong>für</strong> einen hohen Anspruch kann außerdem die Prämienhöhe herangezogen<br />

werden<br />

189<br />

Die Einstufung des Anspruchs bzw. des Anforderungsgrades einer Maßnahmen erfolgte anhand (des Umfangs) der jeweiligen<br />

Auflagen. Beispielsweise wurden Zuwendungsvoraussetzungen, die ein Verbot oder einer Beschränkung des Düngemitteleinsatzes<br />

fordern, vom Evaluator als hohe Anforderungen betrachtet. Als Indiz <strong>für</strong> einen hohen Anspruch kann außerdem die Prämienhöhe<br />

herangezogen werden.<br />

190<br />

„Dark green“ steht <strong>für</strong> ortsspezifische Maßnahmen mit hohen Anforderungen, „light green“ <strong>für</strong> allgemeine Maßnahmen mit weniger<br />

hohen Anforderungen. Dabei hängen die Eigenschaften Ortsspezifität und Anforderungsgrad nicht zwangsläufig miteinander zusammen.<br />

Im Zweifel gibt die Höhe der Auflage den Ausschlag. Eine differenzierte Darstellung zur Höhe der Anforderungen sowie<br />

zur Ortsspezifität der einzelnen Maßnahmen findet sich im <strong>Anhang</strong> zu Kapitel 6.9.2. – Zu beachten ist, dass die Einstufung in „dark<br />

green“ und „light green“ keine Wertung beinhaltet. Vielmehr erfordern verschiedene Zielsetzungen der Fördergegenstände u.U.<br />

breitere oder spezifische Ansätze bzw. mehr oder weniger hohe Auflagen.<br />

73 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

hen ergibt sich mit 8,6 Mio.EURO <strong>für</strong> „dark green“- Maßnahmen und 9,6 Mio. EURO <strong>für</strong> „light<br />

green“-Maßnahmen dasselbe Verhältnis. (vgl. Abbildung 12)<br />

Abbildung 12 Anteil der Förderflächen mit und Ausgaben <strong>für</strong> „dark green“ und „light<br />

green“-Maßnahmen<br />

86%<br />

14%<br />

Anteil Förderflächen<br />

(ha)<br />

53%<br />

47%<br />

Anteil Ausgaben<br />

(EUR)<br />

Quelle: Eigene Darstellung (Datenquelle: SID, Lichtenwalde; Datenbank AUM)<br />

Maßnahmen mit<br />

hohen Anforderungen<br />

ortsspezifisch<br />

w eniger hohen Anforderungen<br />

allgemein und ortsspezifisch<br />

Fast alle Fördergegenstände sind aufgrund ihrer Beschränkung auf eine Gebietskulisse bzw. die<br />

spezifische Ausrichtung auf bestimmte Gebiete (z.B. Obstbau bei A.4) als ortsspezifisch einzustufen.<br />

Die Maßnahme B.1 Extensive Grünlandwirtschaft unterliegt keiner besonderen Einschränkung<br />

(gesamtes Grünland im Freistaat Sachsen) und ist daher nicht ortsspezifisch. 191<br />

Maßnahmen mit hohem Anspruch sind aufgrund höherer Zuwendungsvoraussetzungen (insbesondere<br />

Düngeverbot) die Maßnahmen zur naturschutzgerechten Grünlandbewirtschaftung und<br />

Pflege (B.1) sowie zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung und Gestaltung von Ackerflächen<br />

(B.3) mit Ausnahme von B.3.2 („Überwinternde Stoppel“; hier gilt kein Düngeverbot). Ein Indiz <strong>für</strong><br />

den hohen Anspruch dieser Fördergegenstände sind auch die entsprechend höheren Prämien.<br />

Weniger hohe Anforderungen sind mit den stoffeintragsminimierenden Maßnahmen (A.1, A.2, A.3,<br />

A.4) sowie der extensiven Grünlandwirtschaft (B.1) verbunden.<br />

Während die „light green“-Maßnahmen - vor allem auch aufgrund ihres großen Flächenumfangs -<br />

einen erheblichen Beitrag zur Verbesserung der Boden- und Wasserqualität leisten, liegen die<br />

Wirkungen der „dark green“-Maßnahmen im Bereich Biodiversität. Positiv im Hinblick auf die<br />

Biologische Vielfalt wirkt auch die mit weniger hohen Anforderungen verbundene extensive Grünlandwirtschaft<br />

(B.1). Eine Übersicht der wichtigsten Wirkungen und Einstufungen gibt Tabelle 30)<br />

191 Mit der Ausweitung der Förderkulisse <strong>für</strong> die stoffeintragsminimierenden Maßnahmen auf die gesamte Ackerfläche Sachsens ab<br />

2010 sind auch die Maßnahmen A.1, A.2, A.3 als allgemeine Maßnahmen zu betrachten.<br />

74 von 113


Tabelle 30 Beiträge der AUM zur Verbesserung der <strong>Umwelt</strong><br />

Fördergegenstände<br />

Wasser<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Beiträge zu Schutzgut Anspruch Spezifität Prämie Förderfläche Fördersumme 1<br />

Klima<br />

Eros.schutz<br />

Boden<br />

HW-<br />

Verm.<br />

Biodiversität<br />

Land<br />

schaft<br />

A.1 Ansaat Zwischenfrüchte + + + + o (+) x x 4<br />

A.2 Untersaaten o/(+) o/(+) o/(+) o/(+) o o x x 4<br />

A.3 dauerhaft konserv. Bodenbearbeitung/ Direktsaat ++ o/+ ++ ++ (+) o x x 4<br />

hoch<br />

weniger<br />

hoch<br />

ortsspez.<br />

allgemein<br />

[EURO/ha]<br />

Antragstellung<br />

2008 2<br />

[ha]<br />

Antragstellung<br />

2009 3<br />

[ha]<br />

<strong>für</strong> Antragstellung<br />

2008 1<br />

[EURO]<br />

<strong>für</strong> Antragstellung<br />

2009<br />

[EURO]<br />

(x) 70 9.560 15.071 669.200 1.054.991<br />

(x) 50 166 178 8.295 8.909<br />

(x) 44 78.817 122.356 3.467.949 5.383.664<br />

A.4 Biotechn. Maßnahmen im Obstbau und Weinbau + (+) o o (+) o x x 120 155 821 18.606 98.474<br />

A.5 HC: Anlage von Grünstreifen im Ackerland 5<br />

� � � � • x x x - - - - -<br />

A.6 HC: bodenschonender Ackerfutterbau 5<br />

� � � � • x x - - - - -<br />

B.1 Extensive GL-Bewirtschaftung + + (+) o + (+) x x 108 12.059 27.874 1.302.354 3.010.368<br />

B.2 Naturschutzgerechte GL-Bewirtschaftung/ Pflege + + (+) o ++ + x x 237-545 14.099 24.402 4.625.174 8.046.466<br />

B.3 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung und<br />

Gestaltung von Ackerflächen (ohne B.3.2)<br />

(+) o/(+) (+) (+) + (+) x x 232-304 1.259 2.269 318.331 585.085<br />

B.3.2 Überwinternde Stoppel (+) o/(+) (+) (+) (+) o x x 47 4 166 182 7.802<br />

B.4 HC: Umwandlung von Acker in Dauergrünland 5<br />

� � � � � x x x - - - - -<br />

Summe „light green“ 100.761 166.466 5.466.586 9.564.208<br />

Summe „dark green“ 15.358 26.671 4.943.505 8.631.551<br />

Erläuterungen ++ sehr positive Wirkung<br />

+ positive Wirkung � Ziel in Maßnahmenbeschreibung enthalten / geht in Ergebnisindikator (R.6) ein<br />

(+) eingeschränkt positive Wirkung oder geringer Flächenumfang x Wirkung zu vermuten - ggf. lageabhängig<br />

o keine oder neutrale Wirkung • geringfügige oder langfristige Wirkung zu vermuten<br />

- negative Wirkung<br />

1<br />

Fördersumme: berechnet aus Prämie und nebenstehend angegebenem Förderflächenumfang. Angaben zur Antragstellung 2008 enthalten u.a. auch Rückforderungsbeträge<br />

2<br />

Antragstellung 2008: Förderflächen, <strong>für</strong> die 2009 Auszahlungen erfolgten (Datenquelle: SID, Lichtenwalde; ELER-Basisdatenbank)<br />

3<br />

Antragstellung 2009: Förderflächen, die 2009 beantragt wurden (Datenquelle: SID, Lichtenwalde; Datenbank AUM)<br />

4<br />

Mit der Aufweitung der Gebietskulisse i. R. der 3. Programmänderung werden A.1, A.2, A.3 als allgemeine Maßnahmen auf der gesamten Ackerfläche Sachsens angeboten<br />

5 im Rahmen des Health Check ab 2010 neu eingeführter Fördergegenstand, im Rahmen der HZB noch nicht betrachtet<br />

Quelle: Eigene Darstellung<br />

75 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

6.9.3 Schlussfolgerungen und Empfehlungen – Grundlagen und Herleitung<br />

Methode bzw. Informationsquellen<br />

Die Analyse der Beiträge einzelner Fördergegenstände zu den Bewertungsfragen, deren Akzeptanz<br />

(Wirkungsumfang) und Wirkungsintensität hinsichtlich der Erfüllung der Ziele, der Vergleich<br />

mit ähnlichen Maßnahmen des vorangegangenen Förderzeitraumes sowie die Betrachtung<br />

der verwaltungstechnischen Abwicklung zeigen eventuelle Fehlsteuerungen oder<br />

verstärkt zu fördernde Potenziale auf.<br />

Daraus gewonnene Erkenntnisse und Annahmen werden durch die Abfrage eingebundener beratender,<br />

steuernder und fachlich begleitender Akteure ergänzt und geprüft. Dazu wurden Gespräche<br />

mit Verantwortlichen im SMUL sowie im LfULG geführt. Mit Hilfe eines Fragebogens an<br />

die zehn Außenstellen des LfULG (vgl. Fragebogen im Materialband) wurden Einschätzungen<br />

und Erfahrungen der vor Ort Tätigen abgefragt. Ferner wurden Erkenntnisse aus der fachlichen<br />

Begleitung zur Analyse der Information und Beratung <strong>für</strong> Landnutzer (Maßnahme 323 B.3) 192<br />

einbezogen, in der die Berater u.a. nach den Erfahrungen bei der Umsetzung der Grünlandmaßnahmen<br />

befragt wurden.<br />

Schlussfolgerungen<br />

Die Agrarumweltmaßnahmen insgesamt stellen eine Maßnahme mit hohem Umsetzungstand<br />

und umfangreichen positiven <strong>Umwelt</strong>wirkungen insbesondere <strong>für</strong> die Schutzgüter Arten und Biotope,<br />

Boden, Wasser und Klima dar; dabei geht von vielen Fördergegenständen eine Mehrfachwirkung<br />

aus. Die Umsetzung ist allerdings <strong>für</strong> die einzelnen Fördergegenstände sehr unterschiedlich<br />

ausgeprägt. Überwiegend hängen z.T. eingeschränkte Zielerreichungsgrade bei den Wirkungen<br />

direkt mit dem erreichten Flächenumfang zusammen. Hauptgründe <strong>für</strong> den geringeren Flächenumfang<br />

liegen bei den stoffeintragsminimierenden Maßnahmen neben anderen Ursachen (s.u.)<br />

auch in dem Wegfall von Fördergegenständen mit Düngerreduzierung 193 ; bei den Naturschutzmaßnahmen<br />

u.a. in einem relativ differenzierten System, in verschiedenen allgemeinen Entwicklungen<br />

des Marktes sowie weiteren fördergegenstandsspezifischen Ursachen, die zu einer geringeren<br />

Teilnahme als geplant geführt haben.<br />

Die Beurteilung der Wirkungen hat vorläufigen Charakter, da <strong>für</strong> viele Indikatoren noch keine<br />

„Vorher-Nachher-Werte“ vorliegen. Durch Einzeluntersuchungen - und bei vielen Fördergegenständen<br />

durch in der Vergangenheit nachgewiesene Wirkungsweisen - lassen sich dennoch relativ<br />

gute Einschätzungen vornehmen. Wesentlich präzisere Aussagen werden zur Ex-post-Evaluation<br />

möglich sein.<br />

Der Umfang der Förderflächen mit stoffeintragsminimierenden Maßnahmen (214 A) hat sich im<br />

Vergleich zur vorherigen Förderperiode verringert, gleichzeitig sind durch höhere Auflagen (vor<br />

allem die Verpflichtung zur Dauerhaftigkeit bei der Anwendung konservierender Bodenbearbeitung)<br />

und die Fokussierung auf Problemgebiete mit der Einführung der Gebietskulisse<br />

„WRRL/Hochwasserschutz“ z.T. erheblich höhere Wirkungen auf diesen Flächen feststellbar 194 .<br />

Die Kulissen wurden 2009 zu 23 % (phosphataustrags-, erosions- und hochwassergefährdete<br />

192<br />

LfULG (2010): Bericht zur fachlichen Begleitung und Bewertung der ELER Förderung im Freistaat Sachsen. Berichtsteil Erhaltung<br />

und Verbesserung des ländlichen Erbes (NE). Maßnahme B.3 Information und Beratung von Landnutzern.<br />

193<br />

Der EU-Rechnungshof hat mehrfach die bessere Kontrollierbarkeit von EU-kofinanzierten Agrarumweltmaßnahmen angemahnt,<br />

was zur Folge hat, dass z.B. eine graduelle Reduzierung der Düngung keine Auflage sein kann, da sie nicht ausreichend kontrollierbar<br />

ist.<br />

194<br />

Der Förderflächenumfang mit konservierender Bodenbearbeitung war im Jahr 2009 mit 122.356 ha nur knapp halb so groß wie<br />

2005 (245.838 ha). Der Anteil der Ackerflächen in Sachsen mit dauerhaft konservierender Bewirtschaftung konnte jedoch im Vergleich<br />

zur vorherigen Förderperiode (schätzungsweise 10 %) auf 17 % im Jahr 2009 gesteigert werden. Durch dauerhafte Anwendung<br />

wird eine mehr als doppelt so hohe Wirkung hinsichtlich der Minderung von Erosion und Phosphatauswaschung erzielt.<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Ackerflächen, auch in Kombination mit Nitratgefährdung) bzw. zu 11 % (Ackerflächen mit ausschließlicher<br />

Nitratgefährdung) mit wirksamen Agrarumweltmaßnahmen bewirtschaftet (A.1, A.2,<br />

A.3). Eine weitere Abdeckung der Gefährdungsgebiete bzw. die Konzentration auf diese Flächen<br />

im Hinblick auf die Verbesserung von Boden- und Wasserqualität ist anzustreben. Dennoch wurde<br />

die Kulisse im Rahmen des Health Check und einer verstärkten Fokussierung auf Klimaziele 195 auf<br />

die gesamte Ackerfläche Sachsens ausgeweitet. Mit der Ausdehnung des Flächenumfangs kann<br />

dem Klimawandel durch die Minderung von Emissionen in gesteigertem Maße entgegengewirkt<br />

werden. Bezüglich Boden und Wasser ist die Wirksamkeit entsprechender Fördergegenstände auf<br />

Flächen außerhalb der „alten“ Boden-Wasser-Kulisse jedoch nur begrenzt. Allerdings eröffnete<br />

sich dadurch und auf Grund des damit verbundenen Wegfalls der Verpflichtung, dass zum Zeitpunkt<br />

der Antragsstellung mindestens 50 % der Maßnahmefläche innerhalb der Kulisse liegen<br />

muss, breitere und attraktivere Teilnahmemöglichkeiten <strong>für</strong> Unternehmen, die nur anteilig Flächen<br />

in der ehemaligen Kulisse bewirtschaften. Insofern hat die Ausweitung auch eine indirekte verbesserte<br />

Wirkung auf den Erfolg innerhalb der „alten“ Kulisse.<br />

Im Maßnahmebereich 214 B erreichen sowohl die extensive Grünlandwirtschaft als auch die<br />

zentralen Fördergegenstände der naturschutzgerechten Grünlandwirtschaft (B.2.2, B.2.5) zumindest<br />

mit den Anträgen des Jahres 2009 einen hohen Umsetzungsstand. Auch die Wirkungsintensität<br />

<strong>für</strong> die Biodiversität ist auf diesen Flächen hoch, gesteigert im Bereich B.2 durch die<br />

Einführung der Förderkulisse auf Schutzgebiete und schutzwürdige Flächen, durch die Flankierung<br />

durch Beratung und naturschutzfachliche Stellungnahmen sowie durch den vollständigen<br />

Verzicht auf die Anwendung mineralischen bzw. jeglichen Stickstoffdüngers in den meisten Fördervarianten.<br />

Im Maßnahmebereich B.3, den naturschutzgerechten ackerbaulichen Verfahren,<br />

bleibt zum einen der Umsetzungsstand weit hinter den Zielen zurück, zum andern ist auf einem<br />

Teil der Förderfläche nur mit eingeschränkten Wirkungen auf die Biodiversität zu rechnen.<br />

Empfehlungen<br />

Generelle Empfehlungen <strong>für</strong> Agrarumweltmaßnahmen auf EU-Ebene<br />

− Die staatliche Aufgabe der Erhaltung des 2003 angemeldeten Dauergrünlands 196 kann mit<br />

Agrarumweltmaßnahmen nur begleitet oder erleichtert werden. Gesetzliche, sonstige hoheitliche<br />

Maßnahmen oder betriebsbezogene Bedingungen <strong>für</strong> die Direktzahlungen sind erforderlich,<br />

um die Fläche des bewirtschafteten Grünlands zu erhalten oder grünlandbezogene<br />

Agrarumweltmaßnahmen attraktiv zu machen.<br />

− Generell besteht ein Konflikt zwischen dem Erfordernis nach Kontrollierbarkeit und damit<br />

präziser Festlegung der Fördergegenstände einerseits und der Notwendigkeit, gerade bei<br />

Maßnahmen mit Biodiversitätszielen flexibel reagieren zu können. Ein Mindestmaß an Flexibilität<br />

und Möglichkeiten kurzfristiger Vereinbarungen oder Vertragsänderungen ist erforderlich,<br />

um die fachlichen Ziele der biodiversitätsbezogenen Agrarumweltmaßnahmen zu<br />

erreichen. Ohne dies kann weder auf außergewöhnliche Witterung noch auf unvorhergesehene<br />

Schutzanforderungen reagiert werden. Z.B. die Erhaltung EU-rechtlich geschützter<br />

Vorkommen, die nach Vertragsschluss bekannt werden, sollte im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen<br />

möglich und mit Kontroll- oder Wettbewerbsvorschriften zu vereinbaren<br />

sein.<br />

− Die erfolgreiche Umsetzung einiger Maßnahmen im Ackerbau und der Ertrag auf entsprechend<br />

bewirtschafteten Flächen ist teilweise stark von der Witterung und weiteren schwierig<br />

vorhersehbaren äußeren Bedingungen abhängig (z.B. kann bei Untersaaten Trockenheit zu<br />

Totalausfällen der Untersaat oder Ertragseinbußen bei der Hauptfrucht führen, auch bei<br />

Zwischenfrüchten ist der Witterungsablauf ein entscheidender Faktor des Erfolgs). Viele<br />

195<br />

Als Klimaziel wird in der dritten Programmänderung definiert:<br />

- Einerseits die Abschwächung des Klimawandels durch die Reduktion von Emissionen klimarelevanter Gase aufgrund von C-<br />

Bindung/Stickstoffbindung,<br />

- andererseits die Abschwächung von durch den Klimawandel bedingter Folgewirkungen wie Humusabbau und Erosion<br />

196<br />

EU-Direktzahlungen-Verordnung, VO (EG) Nr. 73/2009, Art. 6 Absatz 2<br />

77 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Landwirte sehen deshalb im <strong>für</strong> Agrarumweltmaßnahmen festgelegten Mindestverpflichtungszeitraum<br />

von fünf Jahren 197 , der die Möglichkeit flexibel auf äußere Einflüsse zu reagieren<br />

einschränkt, ein erhebliches Risiko, das sie von der Teilnahme abhält. Die Flexibilisierung<br />

des Verpflichtungszeitraumes könnte einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der<br />

Akzeptanz dieser Maßnahmen leisten.<br />

− Hilfreich wäre eine Darstellung von Best-Practice-Maßnahmen, die flexibel auf ökologische<br />

Anforderungen eingehen, durch den Evaluation Helpdesk der DG Agri. 198<br />

Generelle Empfehlungen <strong>für</strong> die Umsetzung der Agrarumweltmaßnahmen in Sachsen<br />

− Die flächenbezogenen Teile der Richtlinie NE könnten mit der Richtlinie AuW zusammengefasst<br />

werden, um Naturschutzmaßnahmen in einem konsistenten System anzubieten. Die<br />

grundsätzlichen Unterschiede zwischen investiven und nichtinvestiven Flächenmaßnahmen<br />

bleiben aber weiterhin bestehen.<br />

− Differenzierung von Nutzungsterminen<br />

a) räumlich (nach Höhenlage)<br />

b) phänologisch, d.h. anhand der tatsächlichen witterungsbedingten Vegetationsentwicklung,<br />

bspw. durch eine Aussage des Wetterdienstes zu einem Stichtag.<br />

Hintergrund sind Rückmeldungen der Berater und der Außenstellen des LfULG, das landesweit<br />

festgelegte und unveränderbare Nutzungstermine naturschutzfachlich und betrieblich<br />

kontraproduktiv sein können.<br />

− Erprobung von<br />

a) Verfahren zur Honorierung ökologischer Leistungen und<br />

b) Ausschreibungsverfahren<br />

anhand von räumlich und zeitlich begrenzten Modellvorhaben Diese von der Kommission<br />

ausdrücklich vorgesehen Verfahren können u.a. den Antrags- und Kontrollaufwand mindern<br />

(a) und zu einer differenzierten aufwandsangepassten Prämiengestaltung (b) führen (ausführlichere<br />

Darstellung dazu im <strong>Anhang</strong>; Förderung im Rahmen des EPLR z.B. über Maßnahme<br />

323).<br />

− Weiterhin Förderung der Beratung <strong>für</strong> Agrarumweltmaßnahmen (zu Möglichkeiten der<br />

Finanzierung und Umsetzung von Beratungsangeboten <strong>für</strong> Agrarumweltmaßnahmen siehe<br />

unten) und Einbeziehung der gesamten Flächen des Betriebes und förderungsbezogener<br />

landwirtschaftlicher Fragestellungen in die Naturschutzberatung<br />

Schlussfolgerungen und Empfehlungen zur Optimierung von Akzeptanz und Wirkung<br />

der Förderung<br />

Maßnahmebereich A<br />

Der Umfang der Förderflächen mit stoffeintragsminimierenden Maßnahmen (214 A) hat sich im<br />

Vergleich zur vorherigen Förderperiode verringert, gleichzeitig sind durch höhere Auflagen (vor<br />

allem die Verpflichtung zur Dauerhaftigkeit bei der Anwendung konservierender Bodenbearbeitung)<br />

und die Fokussierung auf Problemgebiete mit der Einführung der Gebietskulisse<br />

„WRRL/Hochwasserschutz“ z.T. erheblich höhere Wirkungen auf diesen Flächen feststellbar 199 .<br />

Die Kulissen wurden 2009 zu 23 % (phosphataustrags-, erosions- und hochwassergefährdete<br />

197 ELER-Verordnung, VO (EG) Nr. 1698/2005, Art. 39, Absatz 3: „in der Regel <strong>für</strong> einen Zeitraum von fünf bis sieben Jahren“<br />

198<br />

http://enrd.ec.europa.eu/evaluation/whos-who/evaluation-helpdesk/en/evaluation-helpdesk_home_en.cfm<br />

Der Evaluation Helpdesk im Rahmen des European Evaluation Network for Rural Development wurde von der DG Agri eingerichtet,<br />

um die Arbeiten zur Evaluation der EPLR methodisch zu unterstützen<br />

199<br />

Der Förderflächenumfang mit konservierender Bodenbearbeitung war im Jahr 2009 mit 122.356 ha nur knapp halb so groß wie<br />

2005 (245.838 ha). Der Anteil der Ackerflächen in Sachsen mit dauerhaft konservierender Bewirtschaftung konnte jedoch im Vergleich<br />

zur vorherigen Förderperiode (schätzungsweise 10 %) auf 17 % im Jahr 2009 gesteigert werden. Durch dauerhafte Anwendung<br />

wird eine mehr als doppelt so hohe Wirkung hinsichtlich der Minderung von Erosion und Phosphatauswaschung erzielt.<br />

78 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Ackerflächen, auch in Kombination mit Nitratgefährdung) bzw. zu 11 % (Ackerflächen mit ausschließlicher<br />

Nitratgefährdung) mit wirksamen Agrarumweltmaßnahmen bewirtschaftet (A.1, A.2,<br />

A.3). Eine weitere Abdeckung der Gefährdungsgebiete bzw. die Konzentration auf diese Flächen<br />

im Hinblick auf die Verbesserung von Boden- und Wasserqualität ist anzustreben. Dennoch wurde<br />

die Kulisse im Rahmen des Health Check und einer verstärkten Fokussierung auf Klimaziele 200 auf<br />

die gesamte Ackerfläche Sachsens ausgeweitet. Durch die Ausdehnung des Flächenumfangs<br />

kann dem Klimawandel durch die Minderung von Emissionen in gesteigertem Maße entgegengewirkt<br />

werden. Bezüglich Boden und Wasser ist die Wirksamkeit entsprechender Fördergegenstände<br />

auf Flächen außerhalb der „alten“ Boden-Wasserkulisse jedoch nur begrenzt.<br />

�� Vor diesem Hintergrund und angesichts der z.T. noch geringen Abdeckung der gefährdeten<br />

Flächen ist die „alte“ Gebietskulisse WRRL/Hochwasserschutz weiterhin zu beobachten<br />

und die Beurteilung der Wirkungen auf Boden- und Wasserqualität daran auszurichten.<br />

Klima- und Boden- bzw. Wasser-Ziele sind abzuwägen (Wie stehen die Ziele zueinander<br />

bzw. welche Ziele sind wie wichtig? Werden die bezüglich Boden- und Wasserqualität<br />

gefährdeten Gebiete trotz Aufweitung der Kulisse ausreichend abgedeckt oder tragen<br />

entsprechende Maßnahmen weitgehend „nur“ noch zur Abschwächung des Klimawandels<br />

bei?). Zur Behebung eventueller Fehlsteuerungen ist die Anwendung von Prioritätsregeln<br />

denkbar.<br />

Die Erreichungsgrad der mit den stoffeintragsminimierenden Maßnahmen angestrebten Ziele zur<br />

Verbesserung von Boden- und Wasserqualität zeigt bezogen auf einzelne Teilbereiche bzw. Indikatoren<br />

Unterschiede. Während das Ziel zur Verminderung von Phosphateinträgen und Erosion<br />

bereits weit überschritten ist, konnte das hinsichtlich der Minderung der potenziellen Nitratauswaschung<br />

definierte Ziel noch nicht erreicht werden.<br />

Hauptursache ist einerseits die ebenso unterschiedliche flächenmäßige Zielerreichung der Fördergegenstände<br />

mit der jeweils höchsten Wirkungsintensität (A.3 mit höchster Wirkungsintensität<br />

hinsichtlich Reduktion von Phosphateinträgen und Erosion wird bereits sehr gut angenommen, A.1<br />

mit stickstoffaustragsmindernder Wirkung erst zögerlich). Zudem mag neben dem zögerlichen<br />

Anlaufen der bezüglich der Nitratminderung effektivsten Fördergegenstände A.1 und A.2 auch der<br />

Wegfall der im vorangegangen Förderzeitraum in den Zuwendungsvoraussetzungen enthaltenen<br />

Düngemittelbeschränkungen eine Rolle spielen 201 . Andererseits spielt die Quantifizierung der Ziele<br />

eine Rolle, die anhand des angenommen möglichen Förderflächenumfangs entsprechend wirksamer<br />

Fördergegenstände abgeleitet wurde. Die Ziele bezüglich der potenziellen Minderung von<br />

Phosphateinträgen und Erosion, die auf Basis der vorsichtigen Abschätzung des umsetzbaren<br />

Flächenumfangs mit dauerhaft pflugloser Bewirtschaftung (A.3) erfolgte, scheinen relativ niedrig<br />

angesetzt, während die Bestimmung des Ziels zur Minderung von Stickstoffeinträgen nicht nachvollziehbar<br />

ist und zu hoch angesetzt scheint (Selbst bei vollständiger Umsetzung des im Hinblick<br />

auf die Verringerung von N-Einträgen wirksamsten Fördergegenstandes A.1 auf allen geeigneten<br />

Ackerflächen in Sachsen bei gleichbleibender Fruchtfolge würde nur knapp zur Hälfte des im<br />

EPLR angegebenen Ziels von 5.100 NO3-N/a erreicht werden.). Ein Bezug zu den Zielen nach<br />

Wasserrahmenrichtlinie wird nicht deutlich.<br />

� Die Zieldefinition zur Verbesserung der Wasserqualität sollte geprüft in Zukunft auf Basis<br />

der Erfordernisse bzw. Ziele nach Wasserrahmenrichtlinie erfolgen. Wie hoch kann bzw.<br />

soll der Beitrag der Agrarumweltmaßnahmen zu diesen Zielen sein?<br />

� Die Erprobung von Verfahren zur Honorierung ökologischer Leistungen (N-min Zielwerte)<br />

bietet eine Möglichkeit zur Verbesserung der Zielerreichung hinsichtlich der Minde-<br />

200<br />

Als Klimaziel wird in der dritten Programmänderung definiert:<br />

- Einerseits die Abschwächung des Klimawandels durch die Reduktion von Emissionen klimarelevanter Gase aufgrund von C-<br />

Bindung/Stickstoffbindung,<br />

- andererseits die Abschwächung von durch den Klimawandel bedingter Folgewirkungen wie Humusabbau und Erosion<br />

201<br />

Der EU-Rechnungshof hat mehrfach die bessere Kontrollierbarkeit von EU-kofinanzierten Agrarumweltmaßnahmen angemahnt,<br />

was zur Folge hat, dass z.B. eine graduelle Reduzierung der Düngung keine Auflage sein kann, da sie nicht ausreichend kontrollierbar<br />

ist.<br />

79 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

rung der Nitrateinträge in Gewässer 202 (zur Honorierung ökologischer Leistungen vgl.<br />

Abbildung 18).<br />

�� Zur Steigerung der Akzeptanz und Optimierung der Umsetzung und damit der durch die<br />

Maßnahmen erzielten <strong>Umwelt</strong>wirkung ist die Wiederaufnahme von Beratungsangeboten<br />

<strong>für</strong> acker- und pflanzenbaulich anspruchsvollere Fördergegenstände (wie Zwischenfruchtanbau,<br />

Untersaaten) sinnvoll, wie sie bereits im Rahmen des Programms UL möglich<br />

war (zu Möglichkeiten der Finanzierung und Umsetzung von Beratungsangeboten <strong>für</strong> Agrarumweltmaßnahmen<br />

siehe unten).<br />

A.1 – Ansaat von Zwischenfrüchten (siehe auch Tabelle 32)<br />

Die Akzeptanz des Fördergegenstandes A.1 (Zwischenfruchtanbau) konnte bisher mit einer<br />

flächenmäßigen Zielerreichung von 38 % – und im Vergleich zur ähnlichen Maßnahme der vorangegangenen<br />

Förderperiode - noch nicht den Erwartungen entsprechend umgesetzt werden. Von<br />

diesen A.1-Förderflächen geht die höchste Wirkungsintensität hinsichtlich der Minderung von<br />

Nitrateinträgen in Gewässer aus (siehe Bewertungsfrage 3 - Wasser). Eine Ausweitung der Förderflächen<br />

mit Zwischenfruchtanbau ist zur Erreichung des entsprechenden Ziels deshalb unbedingt<br />

anzustreben. Gründe <strong>für</strong> die zögerliche Inanspruchnahme sind nach Einschätzungen Zuständiger<br />

in der Verwaltungsbehörde und in den Außenstellen sowie der fachlichen Begleitung in<br />

erster Linie die schlechte Saatgutverfügbarkeit bzw. -kosten in den ersten beiden Umsetzungsjahren<br />

(2008, 2009), die Beschränkung auf die Gebietskulisse (bis 2009), der lange Verpflichtungszeitraum,<br />

der flexible Reaktionen auf Witterungsverhältnisse nicht zulässt, die Fruchtfolgegestaltung<br />

sowie die Verpflichtung zur jährlichen Anwendung auf 5 % der betrieblichen Fläche gesehen.<br />

Von Bedeutung sein könnte außerdem der Wegfall von Beratungsangeboten und damit persönlicher<br />

Ansprache, die im vorherigen Programm UL <strong>für</strong> acker- und pflanzenbaulich anspruchsvolle<br />

Maßnahmen wie Zwischenfruchtanbau und Untersaaten möglich war.<br />

Mit der Aufweitung der Kulisse und der Anhebung der Prämien seit 2010 sowie verstärkten Werbemaßnahmen<br />

(u.a. wurde im Juni 2010 ein Faltblatt mit Informationen zum Zwischenfruchtanbau,<br />

den Vorteilen und Fördermöglichkeiten veröffentlicht) lassen die Antragsdaten 2010 nun eine<br />

Ausweitung des Förderflächenumfangs um mehr als zwei Drittel und damit eine Zielerreichung von<br />

61 % erkennen 203 .<br />

� Um die Akzeptanz und damit die Wirkung hinsichtlich der Stickstoffaustragsminderung weiter<br />

zu erhöhen, sollten weiterhin akzeptanzfördernde Maßnahmen ergriffen werden, die<br />

an den Gründen der zögerlichen Inanspruchnahme ansetzen (Aufhebung Flächenfestlegung,<br />

s.u.). Beratungsangebote mit persönlicher Ansprache fördern die Akzeptanz und die<br />

optimale Anwendung der Maßnahme (zu Möglichkeiten der Finanzierung und Umsetzung<br />

von Beratungsangeboten <strong>für</strong> Agrarumweltmaßnahmen siehe unten).<br />

� Durch Aufhebung der festgelegten Flächenverpflichtung zur Anwendung der Maßnahme<br />

auf 5 % der Ackerfläche des Betriebes wird Landwirten mehr Flexibilität gewährt, sie<br />

können selbst entscheiden, auf wie viel Fläche sie Zwischenfrüchte anbauen wollen und<br />

können. Zudem verringert sich der Verwaltungsaufwand, der z.B. durch Anpassungen bei<br />

Ausweitung der Betriebsfläche etc. entsteht.<br />

� Sicherzustellen ist außerdem die ausreichend frühe Ansaat der Zwischenfrüchte, damit<br />

sich die Pflanzenmasse optimal entwickeln und sich damit die volle <strong>Umwelt</strong>wirkung entfalten<br />

kann. Im Rahmen von Beratung oder durch die Aufnahme einer entsprechenden Aussaatfrist<br />

in die Zuwendungsvoraussetzungen sollte auf optimale Aussaattermine hingewiesen<br />

werden.<br />

202<br />

Analyse der N-min-Werte durch die Landwirte; Begegnung des Risikos verfehlter Zielwerte trotz optimaler Bewirtschaftung bei<br />

witterungsbedingten Schwankungen durch Betrachtung mind. 3jähriger Mittelwerte<br />

203<br />

Antragsdaten 2010 sind noch ungeprüft und deshalb als vorläufig zu betrachten<br />

80 von 113


A.2 – Untersaaten (siehe auch Tabelle 33)<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Noch weitaus problematischer zeigt sich die Umsetzung des Fördergegenstandes A.2 (Untersaaten),<br />

von dem ebenso eine hohe Wirkungsintensität zur Minderung von Stickstoffeinträgen zu<br />

erwarten ist. Untersaaten ermöglichen Zwischenfruchtanbau in Gebieten mit periodischer Sommertrockenheit<br />

und haben einen Wachstumsvorsprung gegenüber Stoppelsaaten (A.1) 204 . Damit<br />

können z.B. auf abgeernteten Maisflächen auftretende herbstliche N-Überhänge wirksam vor dem<br />

Austrag bewahrt werden. Die flächenmäßige Zielerreichung von 6 % (178 ha) im Jahr 2009 kann<br />

auch nach den Antragszahlen 2010 nur auf etwa 13 % (386 ha) gesteigert werden 205 . Schon im<br />

Programm UL wurde das Ziel von 45.000 ha mit nur 2.422 ha (2005) weit verfehlt und das Ziel in<br />

diesem Förderzeitraum mit 3.000 ha entsprechend niedrig angesetzt. Die Ursachen sind ähnlich<br />

wie bei A.1. Hemmnisse können hier insbesondere die Auflage zur Anwendung auf 5 % der Fläche,<br />

der hohe acker- und pflanzenbauliche Anspruch, der erforderliche Einsatz spezieller Technik<br />

und das Unsicherheiten bezüglich der Bestandsentwicklung (Risiko von Ertragsausfällen insbesondere<br />

bei Trockenheit) sein. Außerdem lässt die enge Saat der Hauptfrüchte üblicherweise<br />

Untersaaten nicht zu, eine Umstellung der „gewöhnlichen“ Ackerbewirtschaftung ist damit notwendig.<br />

�� Angesichts bisher sehr geringer Akzeptanz, jedoch hoher Wirksamkeit hinsichtlich der<br />

Minderung von Nitrateinträgen in Gewässer ist die Prüfung einer möglichen Zusammenfassung<br />

mit A.1 zu einer Maßnahme entsprechend den derzeitigen GAK-<br />

Fördergrundsätzen 206 zu empfehlen.<br />

� Im Hinblick auf die Verringerung der Nitratauswaschungsgefahr ist auch die Erprobung<br />

von Verfahren zur Honorierung ökologischer Leistungen (N-min Zielwerte) möglich<br />

(siehe Tabelle 40 mit Beispielen aus anderen Bundesländern im Anschluss)<br />

� Betriebliche Beratung und persönliche Ansprache kann Hemmnisse der Landwirte abbauen<br />

und die Implementierung des schwierigen Verfahrens in die Praxis unterstützen<br />

(s.o.).<br />

� Be<strong>für</strong>chtete Ertragseinbußen stellen offensichtlich ein wesentliches Hemmnis <strong>für</strong> die Teilnahme<br />

dar. Vor diesem Hintergrund sollte eine Überprüfung der Prämienkalkulation und<br />

der eventuellen Berücksichtigung des Risikos möglicher Ertragsminderungen weitergehend<br />

untersucht werden. 207<br />

A.3 – Dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung / Direktsaat (siehe auch Tabelle 34)<br />

Mit einer flächenmäßigen Zielerfüllung von 175 % sehr gut angenommen wird der Fördergegenstand<br />

A.3 (dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung/Direktsaat). Damit verbunden ist die<br />

Erfüllung der angestrebten Ziele im Hinblick auf die Minderung von Erosion und Phosphateinträgen<br />

in Gewässer 208 . Viele Teilnehmer haben im zweiten Jahr der Förderung ihre Fläche vergrößert<br />

(vgl. Abbildung 13). Verstärkt angenommen wird die Maßnahme in Gebieten mit hoher Bodengüte<br />

und günstigem Klima im Südwesten Sachsens (LK Leipzig, Mittelsachsen, Zwickau). Während im<br />

vorangegangenen Förderzeitraum - ohne Verpflichtung zur Dauerhaftigkeit der Anwendung - die<br />

Ackerfläche Sachsens zu 30 % mit (periodischer) Mulchsaat, jedoch nur etwa zu 10 % dauerhaft<br />

konservierend bewirtschaftet wurde, waren 2009 17 % der sächsischen Ackerflächen A.3-<br />

Förderflächen. Von einer darüber hinausgehenden Umsetzung der periodischen Mulchsaat (ohne<br />

Förderung) kann ausgegangen werden. Diese Tatsache, die hohen Teilnehmerzahlen sowie die<br />

204<br />

Lüdtke Entrup, N. (2001): Zwischenfrüchte im umweltgerechten Pflanzenbau. Auswertungs- und Informationsdienst <strong>für</strong> Ernährung,<br />

Landwirtschaft und Forsten (aid), Bonn. Verlag Th. Mann, Gelsenkirchen. S. 20.<br />

205<br />

Antragsdaten 2010 sind noch ungeprüft und deshalb als vorläufig zu betrachten<br />

206<br />

BMELV (2010): Rahmenregelung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ <strong>für</strong> den<br />

Zeitraum 2010-2013 vom 06.05.2010. S. 45.<br />

207<br />

Die Berechnung der Prämienhöhe <strong>für</strong> A.2 basiert auf erhöhten Saatgut-, Maschinen- und Personalkosten (EPLR Sachsen 2007-<br />

2013, 3. Änderung, genehmigte Fassung vom 15.12.2009, Anlage 19, S. 73)<br />

208<br />

Damit verbunden ist langfristig auch eine Erhöhung des Wasseraufnahmevermögens, die dem Ziel des präventiven Hochwasserschutzes<br />

dient. Diese Wirkung kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht quantifiziert werden.<br />

81 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Flächenausweitung vieler Zuwendungsempfänger sind ein deutliche Hinweise darauf, dass die<br />

konservierende Bodenbearbeitung nach der Umstellungsphase langfristig nicht nur ökologisch,<br />

sondern auch ökonomisch interessant wird. Nachdem in den ersten Jahren Erstinvestitionen<br />

und Fruchtfolgeumstellungen erforderlich sind und es eventuell zu erhöhten Pflanzenschutzmittelintensitäten<br />

und Ertragseinbußen kommen kann, verringert sich der Arbeits- und<br />

Energieaufwand sowie der Bedarf an Düngemitteln und Bodensanierungsmaßnahmen nach einigen<br />

Jahren 209 , Erträge können im Vergleich zur konventionellen Bewirtschaftung sogar steigen 210<br />

211<br />

.<br />

�� Vor diesem Hintergrund scheint eine Begrenzung der Förderung auf jeweils eine Förderperiode<br />

sinnvoll („Anschubfinanzierung“). Nach der Etablierung des Systems hat eine<br />

weitere Gewährung von Förderprämien jedoch den Effekt der „Mitnahme“.<br />

Abbildung 13 Anträge A.3 2009 und Änderungen der jeweils beantragten Förderfläche<br />

gegenüber Anträgen 2008<br />

Antragssteller mit<br />

vergrößerter<br />

Förderfläche<br />

40%<br />

Antragssteller mit<br />

verkleinerter Förderfläche<br />

9% 5%<br />

28%<br />

18%<br />

neue Antragssteller<br />

2009<br />

unverändert<br />

keine erneute<br />

Antragsstellung 2009<br />

40 % der Antragssteller 2009 haben ihre Förderfläche<br />

im Vergleich zu 2008 vergrößert (18 % sogar um das<br />

Doppelte oder mehr), 28 % der 2009 gestellten Anträge<br />

sind neu. 17 Antragssteller 2008 (5 % der Antragssteller<br />

2009) stellten 2009 keinen erneuten Antrag<br />

(diese Anträge wurden entweder gar nicht bewilligt<br />

oder Förderflächen sind durch Betriebsaufgabe ausgeschieden).<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

(Datenbasis: SID, Lichtenwalde; Datenbank AUM)<br />

Konservierende Bodenbearbeitung erfordert genaue Kenntnisse über Anbaustrategien und Fruchtfolgeumstellungen.<br />

Die Abstimmung von Fruchtfolgen, Bodenbedeckung und Sortenwahl ist notwendig,<br />

um einen erhöhten Pflanzenschutzmitteleinsatz zu vermeiden. (Aussagen dazu, ob<br />

auf Flächen mit dauerhaft konservierender Bodenbearbeitung tatsächlich ein erhöhter PSM-<br />

Einsatz erfolgte, können bisher nicht getroffen werden. In einjährigen Untersuchungen im Rahmen<br />

der fachlichen Begleitung zu PSM-Intensitäten auf A.3-Flächen wurden zwar keine signifikanten<br />

Unterschiede festgestellt 212 , verschiedene Literaturquellen und Untersuchungen weisen dennoch<br />

darauf hin 213 )<br />

� Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf A.3-Flächen sollte im Rahmen der fachlichen<br />

Begleitung weiterhin betrachtet werden. Zur Vermeidung erhöhter Einsatzmengen<br />

und weiterer Fehlsteuerungen sind <strong>für</strong> die Sicherstellung der optimalen Umsetzung ent-<br />

209<br />

Europäische Gemeinschaften(2009): Factsheet 5: Konservierende Bodenbearbeitung.<br />

http:/soco.jrc.ec.europa.eu. Stand: 22.07.2010.<br />

210<br />

LfULG (2010): Bericht zur laufenden Bewertung EPLR. – Teil Agrarumweltmaßnahmen AUM – Berichtsjahr 2009. <strong>Anhang</strong> 1, S. 18.<br />

211<br />

Europäische Gemeinschaften(2009): Factsheet 5: Konservierende Bodenbearbeitung.<br />

http:/soco.jrc.ec.europa.eu. Stand: 22.07.2010.<br />

212<br />

LfULG (2010): Bericht zur laufenden Bewertung EPLR. – Teil Agrarumweltmaßnahmen AUM, Berichtsjahr 2009. <strong>Anhang</strong> 2 – A2-<br />

27f). - Für eine gesicherte Aussage ist jedoch eine mindestens dreijährige Bewertung erforderlich (vgl. LfULG (2010): Antworten auf<br />

Fragen zu stoffeintragsminimierenden Maßnahmen und Ergebnissen der fachlichen Begleitung. Schriftliche Mittelung vom<br />

20.08.2010)<br />

213<br />

LfL (2007): <strong>Umwelt</strong>gerechte Landwirtschaft 2005. Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung des Programms „<strong>Umwelt</strong>gerechte<br />

Landwirtschaft“ (UL) in der Förderperiode 2000 bis 2005. Schriftenreihe der Sächsischen Landesanstalt <strong>für</strong> Landwirtschaft, Heft<br />

1/2007. S.14.<br />

82 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

sprechende Schulungs- und Beratungsangebote von großer Bedeutung. (zu Möglichkeiten<br />

der Finanzierung und Umsetzung von Beratungsangeboten siehe unten)<br />

A.4 – Biotechnische Maßnahmen im Obstbau/Weinbau (siehe auch Tabelle 35)<br />

Die Maßnahme A.4 (Biotechnische Maßnahmen im Obstbau/Weinbau) wurde mit einer flächenmäßigen<br />

Zielerfüllung von 274 % im Jahr 2009 sehr gut angenommen. Gründe <strong>für</strong> die hohe Teilnahmebereitschaft<br />

sind in der zunehmend eingeschränkten Zulassungssituation bei Pflanzenschutzmitteln<br />

im Obstbau zu sehen, die die Suche nach alternativen Methoden der Schaderregerbekämpfung<br />

erfordert. Die Verfahren wurden bereits im vorangegangenen Förderzeitraum im<br />

Programm UL eingeführt. Damit haben Obstbauern Erfahrungen bereits gesammelt. Weitere<br />

begünstigende Faktoren mögen die Ausweitung auf die Granulosevirusanwendung und die Marktentwicklungen<br />

(Nachfrage nach wenig belasteten Produkten) sein.<br />

�� Die Förderung biotechnischer Verfahren im Obstbau im Rahmen des EPLR vor<br />

dem Hintergrund der Marktentwicklung (Absatzvorteile) und der hoheitlichen Regelungen<br />

(zunehmende Einschränkung zugelassener Pflanzenschutzmittel) und damit<br />

verbundener sehr hoher Teilnahmebereitschaft ist zu überdenken.<br />

� Die Förderung von Beratungsangeboten zu Besonderheiten und Wirkungsweise der<br />

Verfahren ist weiterhin sinnvoll und erforderlich, um die Anwendung und damit verbundene<br />

positive <strong>Umwelt</strong>wirkungen durch Nützlingsschonung weiterhin zu unterstützen<br />

und zu optimieren.<br />

Maßnahmebereich B<br />

Nach den bisherigen Erkenntnissen entfalten die Grünland- und Naturschutzmaßnahmen grundsätzlich<br />

die angestrebten Wirkungen, der Umsetzungsstand bleibt jedoch noch hinter den Zielen<br />

zurück. Auch unter den Teilnehmern und bei der mit der Umsetzung befassten Verwaltung wird<br />

eine Reihe von Kritikpunkten zum Ausdruck gebracht, die sich insbesondere auf die Maßnahmen<br />

unter B.2 beziehen. Das Bestreben die Anforderungen der Kommission an eine umfassende Kontrollierbarkeit<br />

zu erfüllen hat zu einer sehr hohen Regelungsdichte und damit Kompliziertheit des<br />

Verfahrens geführt. Die folgende Tabelle 31 fasst die wichtigsten Problempunkte und mögliche<br />

Lösungen zusammen. Die Lösungsvorschläge werden kurz diskutiert und ggf. werden Beispiele<br />

genannt. Dabei wird nicht der Anspruch erhoben mit der Summe der Einzelvorschläge ein konsistentes<br />

Gesamtkonzept <strong>für</strong> die Agrarumweltmaßnahmen vorzulegen. Vor dem Hintergrund sich<br />

laufend ändernder politischer, finanzieller und personeller Rahmenbedingungen erscheint dies<br />

nicht sinnvoll. Die Empfehlungen sind vielmehr als ein Beitrag zu verstehen, der z.B. auch mit<br />

parallel zu diesem Thema laufenden Überlegungen im LfULG und im SMUL zu diskutieren ist. Im<br />

Anschluss an diesen Exkurs folgen dann die Empfehlungen zu den einzeln Fördergegenständen<br />

des Maßnahmebereichs B.<br />

83 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Tabelle 31: Lösungsansätze zur Optimierung der Naturschutzfördergegenstände<br />

Von verschiedenen<br />

Seiten vorgebrachte<br />

Probleme<br />

Zu viele Fördergegenstände,<br />

zu differenziert<br />

Flexibilität nicht<br />

ausreichend<br />

Starre Nutzungstermine<br />

unflexibel in<br />

Bezug auf Witterung<br />

Schutz neuer<br />

Vorkommen gefährdeter<br />

Arten<br />

Geringe Antragszahlen<br />

in Maßnahmebereich<br />

B.3<br />

Antragsverfahren<br />

aufwändig <strong>für</strong><br />

Antragsteller,<br />

u.a. Erfordernis<br />

der digitalen<br />

Antragstellung<br />

mögliche<br />

Lösungsansätze<br />

Übertragung kleinerer<br />

Fördergegenstände zu<br />

Maßnahme 323 (NE)<br />

Umwandlung kleinerer<br />

Fördergegenstände in rein<br />

landesfinanzierte Maßnahmen<br />

Diskussion / Empfehlungen / Beispiele<br />

Jährlich wiederkehrende Nutzungen/Pflegemaßnahmen können<br />

nicht über 323 finanziert werden. Ausnahmen: Modellvorhaben,<br />

zeitlich befristete Projekte (Aushagerung, Vernässung etc)<br />

Landesmaßnahmen müssen zwar notifiziert werden, laufende<br />

Berichts- und Kontrollpflichten sind aber (vermutlich) geringer.<br />

Durch entsprechende Vereinbarungen müsste sichergestellt werden,<br />

dass die Maßnahmen auch bei finanziellen Engpässen weiterlaufen.<br />

Stufenmodell Stufenmodell: ein- zweistufige Grundförderung über ELER, weitere<br />

„Spezialisierung“ Beispiel Entry Level und Higher Level Stewardship<br />

in England. Je nach Umfang und Flexibilität 2. Stufe landesfinanziert.<br />

Punktwertverfahren Punktesystem zur flexiblen Auflagenkombination. Beispiel: Erschwernisausgleich<br />

und Kooperationsprogramm Feuchtgrünland in<br />

Niedersachsen.<br />

Alternative: Stiftungen Beispiel: Feldhamster in Sachsen. (kein gutes Beispiel, da in<br />

diesem speziell Fall der Fördergegenstand eine doppelte Zielsetzung<br />

hat,)<br />

Zusammenfassung RL AuW<br />

und NE<br />

Differenzierung Nutzungstermine<br />

a) räumlich (n. Höhenlage)<br />

b) phänologisch<br />

nachträgliche Anpassung<br />

des Weideplans<br />

Rückzahlungsfreier Wechsel<br />

in höherwertige Maßnahmen<br />

Landesfinanzierte Maßnahmen<br />

<strong>für</strong> nichtlandwirtschaftliche<br />

Antragsteller<br />

Bildung von Genossenschaften<br />

zur gemeinschaftlichen<br />

Antragstellung<br />

Abwicklung über Landschaftspflegeverbände<br />

Im Prinzip gut, um flächenbezogene Naturschutzmaßnahmen in<br />

einem konsistenten System anbieten zu können. Die grundsätzlichen<br />

Unterschiede zwischen investiven und Flächenmaßnahmen<br />

bleiben aber weiterhin zu beachten.<br />

Differenzierung Nutzungstermine rel. Unaufwändig. Festlegung<br />

nach Angaben des Wetterdienstes o.ä. zu einem Stichtag im<br />

Frühjahr (Beispiel zu b): GAK-Grünland-Einzelflächenförderung<br />

Niedersachsen)<br />

Nachträgliche Änderungen bedeuten relativ hohen Verwaltungsaufwand.<br />

Dennoch ermöglichen <strong>für</strong> klar definierte Ausnahmefälle.<br />

Große Flächen in A.3 könnten effektiver in B.3.1, B.3.2, B.3.4<br />

bewirtschaftet werden. Die Flächen würden wahrscheinlich weiterhin<br />

dauerhaft konservierend, aber mit höherem Aufwand und<br />

höherer Prämie und Zusatznutzen <strong>für</strong> den Naturschutz bewirtschaftet.<br />

Finanzierbarkeit klären (unter jetzigen Bedingungen etwa 1,5 % der<br />

Gesamtantragsfläche unter B keine Primärproduktionsbetriebe)<br />

Anbieter einer Region treten unter einem Dach auf und organisieren<br />

Antragstellung zentral. Beispiel: Niederlande 214 (Freese 2009)<br />

Spezialisten in den Verbänden organisieren Antragstellung <strong>für</strong><br />

landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen Teilnehmer,<br />

übernehmen Beratung etc.<br />

214 Freese, J. (2009): <strong>Umwelt</strong>genossenschaften – eine Chance <strong>für</strong> Naturschutz und Landwirtschaft. LandInForm 2/2009, S. 26-27<br />

84 von 113


Von verschiedenen<br />

Seiten vorgebrachte<br />

Probleme<br />

Nichtlandw.<br />

Antragsteller<br />

kommen in das<br />

InVeKos-Verfahren<br />

Antragsverfahren<br />

verwaltungsaufwändig<br />

Hoher Kontrollaufwand<br />

---<br />

mögliche<br />

Lösungsansätze<br />

Ergebnisorientierte Honorierung<br />

ökologischer Leistungen<br />

Ausschreibungsverfahren<br />

Standardisierung (Abgleich<br />

Maßnahmenkataloge mit<br />

Fördergegenständen)<br />

Qualifikation in den Bewilligungsbehörden:naturschutzfachlich<br />

+ im „Fördergeschäft“<br />

Verstärkte Eigenkontrolle/Dokumentation<br />

Erfolgsorientierte Honorierung<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Diskussion / Empfehlungen / Beispiele<br />

unvermeidlich bei landwirtschaftlicher Nutzung ab gewisser Flächengröße<br />

(mit div. Konsequenzen <strong>für</strong> den Antragsteller)<br />

Beides von der KOM vorgesehen. Beispiele in Niedersachsen,<br />

Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, vgl. gesonderte Darstellung<br />

in Tabelle 40.<br />

Empfehlung: Testen im Rahmen von Modellvorhaben über Maßnahme<br />

323<br />

Zumindest bei FFH-Managementplänen und anderen Pflegeplänen:<br />

Orientierung an Standardmaßnahmenkatalog; Umsetzung über<br />

EPLR-Maßnahmen<br />

Landesmaßnahmen<br />

Sonstige (Life, Stiftungen, privat, ungeklärt)<br />

(>geringere Kontrolldichte bei diesen Betrieben)<br />

s.o.<br />

− Klare Benennung der Zielarten und -lebensräume, die durch Agrarumweltmaßnahmen gefördert<br />

werden können und sollen<br />

− Abgrenzung und räumliche Darstellung der obersten Prioritäten <strong>für</strong> Arten- und Biotopschutz<br />

aus Landessicht (z.B. GIS-Darstellung der Prioritäten <strong>für</strong> Ackerwildkrautvorkommen)<br />

− Konzept zur Umsetzung der prioritären Förderung einschließlich Umfang, Art und Zeitraum<br />

der vorgesehenen Beratung (z.B. <strong>für</strong> Ackerbrüter und Ackerwildkrautarten auch nach der<br />

Bewilligung)<br />

− Bestimmung einiger Leitarten, die durch Agrarumweltmaßnahmen gefördert werden können,<br />

Untersuchung dieser Arten im Hinblick auf den Einfluss der Förderung und sonstiger<br />

Rahmenbedingungen auf die Entwicklung der Population<br />

− Zusätzliches Vertragsmuster, das vorsieht, die Fläche z.B. zweimal in fünf Jahren zu mähen,<br />

um z.B. auch Feuchtflächen zu erhalten, die nicht bei jeder Jahreswitterung bewirtschaftet<br />

werden können<br />

− Bessere Verzahnung von Bewilligung, Beratung und örtlicher Sachkenntnis (fachlicher Austausch<br />

von LfULG, Beratern und Naturschutzbehörden, Einbeziehung der LfULG-<br />

Außenstellen und der Naturschutzbehörden in die Beratung)<br />

− Schaffung von (finanziellen) Anreizen zur deutlichen Ausweitung der ehrenamtlichen Beteiligung<br />

am Brutvogelmonitoring in den repräsentativen Probeflächen zur jährlichen Ermittlung<br />

des Feldvogelindex<br />

− Ergänzung eines Wirkungsindikators mit Bezug auf den Erhaltungszustand der landwirtschaftsabhängigen<br />

FFH-Lebensraumtypen und -arten, da zur Ex-post-Bewertung da<strong>für</strong> eine<br />

gute Datengrundlage bereitsteht<br />

85 von 113


B.1 – Extensive Grünlandbewirtschaftung<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

− Weiter Unterstützung der Förderung der extensiven Grünlandbewirtschaftung, Information<br />

und Werbung, z.B. auf landwirtschaftlichen Winterveranstaltungen und über den Landesbauernverband<br />

auch außerhalb der B.2-Kulisse, außerdem über Fachpresse und ELER-<br />

Internet-Auftritt<br />

B.2 – Naturschutzgerechte Grünlandbewirtschaftung<br />

− Weiter Unterstützung der Förderung der naturschutzgerechten Grünlandbewirtschaftung,<br />

insbesondere der Wiesennutzung ohne Düngung (B.2.2), durch Information und akzeptanzfördernde<br />

Maßnahmen.<br />

− Weitere Optimierung der Zuordnung beantragter Förderflächen zum Förderbedarf in naturschutzfachlichen<br />

Stellungnahmen unter Einbeziehung der Beratung und ggf. der lokalen<br />

Naturschutzbehörden.<br />

− Prüfung der Aufsplittung, Flexibilisierung oder phänologischen Fixierung des frühesten<br />

Mahdtermins auf nährstoffreicheren Flächen (B.2.1), soweit sichergestellt ist, dass Jahresdüngermengen<br />

> 50 kg N/ha nicht wirtschaftlich verwertet werden können.<br />

B.3 – Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung<br />

− Erarbeitung eines Konzepts <strong>für</strong> den gezielten Schutz der Vorkommen gefährdeter Ackerwildkräuter<br />

unter Einbeziehung von Beratung und naturschutzfachlichen Stellungnahmen,<br />

ggf. auf der Grundlage von B.3.1.<br />

− Einbeziehung der gesamten Betriebsflächen in die Beratung, Bekanntmachung bei den<br />

landwirtschaftlichen Winterveranstaltungen sowie Ermöglichung des Umstiegs von A.3 auf<br />

B.3.1, B.3.2, oder B.3.4, um auch Ackerflächen stärker in die Förderung zu bringen. Der<br />

rückzahlungsfreie Umstieg in höherwertige Maßnahmen spielt hier eine besondere Rolle<br />

− Keine weitere Förderung der Bearbeitungspause im Frühjahr (B.3.3), Schutz gefährdeter<br />

Amphibienarten bei der Frühjahrswanderung stattdessen möglichst über die Förderung<br />

selbstbegrünter Brachestreifen oder über Projektförderung (Leitmaßnahmen, Landerwerb,<br />

Landschaftsgestaltung)<br />

86 von 113


Tabellarische Zusammenfassung der Evaluationsergebnisse der<br />

Fördergegenstände 214 A und B<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

87 von 113


Tabelle 32 Fördergegenstand A.1<br />

A.1 Ansaat von Zwischenfrüchten<br />

(AuW: S1)<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Ziel Umsetzung 2009<br />

Fläche 40.000 ha<br />

15.071 ha (2 % der AF Sachsens)<br />

(8.248 ha (55 %) Kombination mit A.3)<br />

davon in N-Kulisse: 6.937 ha (40 %)<br />

davon in WRRL-Kulisse sonstige:<br />

6.936 ha (46 %)<br />

außerhalb der Kulisse: 2.098 (14 %)<br />

(Wegfall der Kulisse ab 2010)<br />

38 %<br />

noch relativ geringer Umsetzungsstand nach ersten zwei Umsetzungsjahren; nach<br />

Wegfall der Gebietskulisse, Anhebung der Förderprämien und verstärkter Öffentlichkeitsarbeit<br />

Zunahme der Antragsfläche 2010 um gut 2/3 (Zielerreichung 61 %) 215<br />

Akzeptanz<br />

Betriebe sind überwiegend größere Betriebe (vgl. Abbildung 15), mehr als die Hälfte der<br />

Betriebe kombiniert A.1 mit A.3<br />

mögliche Gründe/Probleme: hohe Saatgutkosten/Saatgutverfügbarkeit, Fruchtfolgegestaltung,<br />

langer Verpflichtungszeitraum lässt keine flexible Reaktion auf Wetterverhältnisse<br />

zu, Beschränkung auf Gebietskulisse, Verpflichtung zur Anwendung auf 5 %<br />

der AF, Wegfall der im vorigen Förderzeitraum <strong>für</strong> ZWF-Anbau angebotenen Beratung<br />

primär: Minderung von N- - Geschätzte Minderung der pot. N-Auswaschung<br />

Einträgen in GWK/OWK durch<br />

Bindung in der ZWF über Winter<br />

Ziel 214 gesamt: 5.100 t N/a<br />

um: 452 t NO3-N 216<br />

Wirkung<br />

außerdem:<br />

- Minderung von Erosion<br />

- Minderung von Bodenabtrag und P-Einträgen in<br />

Gewässer<br />

- Wasserrückhaltefähigkeit - Verbesserung der Infiltration durch Humusaufbau<br />

- Abschwächung Klimawandel<br />

Minderung der Emissionen<br />

Abschwächung Folgewirkungen<br />

- CO2-Speicherung durch Humusaufbau, N2O-<br />

Speicherung in ZWF<br />

- Entgegenwirken der Folgewirkungen Erosion/Humusabbau<br />

(s.o.)<br />

Maßnahme mit höchster Wirkungsintensität im Hinblick auf Minderung von Stickstoffeinträgen<br />

in Gewässer, die aufgrund des bisher geringen Flächenumfangs<br />

nicht zur vollen Wirkung kommt.<br />

Probleme: Ansaat der ZWF z.T. verhältnismäßig spät, damit geringere Pflanzenmassebildung<br />

und Stickstoffbindung = geringe <strong>Umwelt</strong>wirkung<br />

Empfehlungen Akzeptanzsteigerung / praktische Umsetzung:<br />

- Verzicht auf die 5 %-Flächenfestlegung zur Erhöhung der betriebl. Flexibilität und<br />

damit der Akzeptanz sowie der Verminderung des Verwaltungsaufwandes<br />

- Fortführung akzeptanzsteigernder Maßnahmen: Information, Schulung/Beratung<br />

<strong>Umwelt</strong>wirkung:<br />

- Aussaattermine optimieren: durch Beratung auf ausreichend frühe Aussaattermine<br />

hinweisen oder entsprechende Aussaatfrist in Zuwendungsvoraussetzung aufnehmen<br />

- Beachtung der „alten“ Förderkulisse bei weiterer Prüfung der Wirksamkeit Mit<br />

der dritten Programmänderung entfällt die Beschränkung von A.1 auf erosions-, stoffeintrags-,<br />

und hochwassergefährdete Gebiete; im Hinblick auf Wasser- und Bodenschutz<br />

ist die Wirkung auf diesen Flächen außerhalb der „alten“ Gefährdungskulisse<br />

jedoch nur begrenzt. Die festgestellte Effektivität bezüglich der Verbesserung von<br />

Boden- und Wasserqualität ist daher in Zukunft weiterhin „nur“ auf den Ackerflächen<br />

der bis Ende 2009 geltenden Förderkulisse gegeben.<br />

215 Antragsdaten 2010 sind noch ungeprüft und deshalb als vorläufig zu betrachten<br />

216 Die Berechnung basiert auf Erkenntnissen 15-jähriger Untersuchungen des LfULG auf repräsentativen Versuchsflächen, aus denen<br />

sich im Mittel eine Minderung von 30 kg NO3-N ergibt. Dieser Wert wurde auf A.1-Förderflächen 2009 bezogen. (Auch die Untersuchungen<br />

im Rahmen der fachlichen Begleitung <strong>für</strong> Förderflächen 2008 stellen eine ähnliche Wirkungsintensität von 29kg NO3-N/ha<br />

fest, sind jedoch aufgrund möglicher witterungsbedingter Schwankungen nur bedingt belastbar. Literaturauswertungen stellen noch<br />

etwas höhere durchschnittliche Wirkungsintensitäten fest; Osterburg & Runge (2007) gehen von einer Minderung um 40 kg NO3-<br />

N/ha auf Flächen mit Zwischenfrüchten aus.)<br />

88 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Abbildung 14 Anteil der Förderflächen A.1 (2009) an der Gebietskulisse "WRRL/Hochwasserschutz<br />

- Stickstoffgefährdung (N)" und "WRRL/Hochwasserschutz -<br />

sonstige Gefährdung (P, N, HW)"<br />

außerhalb der WRRL-<br />

Gebietskulisse<br />

14%<br />

46%<br />

innerhalb der Kulisse WRRL<br />

N-Gefährdung<br />

40%<br />

innerhalb der Kulisse<br />

WRRL sonstige Gefährdung<br />

40 % der Förderflächen mit Zwischenfrüchten liegen<br />

innerhalb der bis zur Aufhebung der Kulisse ab 2010<br />

geltenden Kulisse „WRRL/Hochwasserschutz N-Gefährdung“<br />

(ausschließlich N-gefährdete Flächen) und<br />

wirken hier aufgrund der hohen N-Auswaschungsgefahr<br />

auf diesen Ackerflächen besonders zielgerichtet.<br />

Die Wirkung auf den Flächen in der Teilkulisse<br />

„WRRL/ Hochwasserschutz Sonstige Gefährdung“<br />

(Ackerflächen mit erhöhter Erosionsgefahr und hydrologischem<br />

Anschluss an Oberflächengewässer, mit<br />

erhöhtem P- oder N-Austragsrisiko oder in Hochwasser-<br />

oder Überschwemmungsgebieten) ist aufgrund der<br />

nur teils bestehenden N-Gefährdung weniger zielgerichtet.<br />

Die A.1-Förderflächen auf Flächen ohne Gefährdung<br />

außerhalb der Kulisse sind weniger wirksam.<br />

Quelle: eigene Darstellung auf Basis der Antragstellung 2009<br />

(SID, Lichtenwalde; Datenbank AUM)<br />

Abbildung 15 Größe der Betriebe mit A.1-Förderflächen (alle Kombinationen)<br />

31%<br />

17%<br />

0,5% 5%<br />

8%<br />

39%<br />

< 10 ha<br />

< 50 ha<br />

50 - > 100 ha<br />

100 - < 500 ha<br />

500 - < 1000 ha<br />

> 1000 ha<br />

ö<br />

Unter den Betrieben mit Förderflächen mit Zwischenfruchtanbau<br />

sind nur wenige kleinere Betriebe. Die<br />

Mehrzahl der Betriebe mit Förderflächen mit Zwischenfruchtanbau<br />

(38 %) sind mittelgroße Betriebe<br />

mit einer Durchschnittsfläche von 100-500 ha. 31 %<br />

sind Großbetriebe.<br />

89 von 113


Tabelle 33 Fördergegenstand A.2<br />

A.2 Untersaaten<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

(AuW: S2) Ziel Umsetzung 2009<br />

Fläche 3.000 ha 178 ha 6%<br />

Akzeptanz<br />

Wirkung<br />

davon in N-Kulisse: 45 ha (25 %)<br />

davon in WRRL-Kulisse sonstige:<br />

127 ha (71 %)<br />

außerhalb der Kulisse: 6 ha (3 %)<br />

sehr geringe Akzeptanz (bereits im Programm UL nicht gut angenommen – Ziel von<br />

45.000 ha mit 2.422 ha (2005) nur zu 5 % erfüllt), nach dem Wegfall der Gebietskulisse<br />

2010, hat sich die Antragsfläche 2010 zwar verdoppelt, bleibt mit einem Zielerreichungsgrad<br />

von um 13 % jedoch weiterhin weit hinter den Erwartungen 217 . Die wenigen<br />

Teilnehmer sind mittelgroße bis größere Betriebe, > Hälfte kombinieren A.2 mit A.3.<br />

mögliche Gründe/Probleme: hohe acker- und pflanzenbaul. Anforderungen, Krankheitsprobleme<br />

(Fusarien), Unsicherheiten bezgl. Bestandsentwicklung (Wasserkonkurrenz;<br />

Totalausfälle der Untersaat bei Trockenheit/Ertragseinbußen der Hauptfrucht bei<br />

zu starker Entwicklung der Untersaat möglich), übliche enge Saat der Hauptfrucht lässt<br />

Untersaat nicht zu (Umstellung der „gewöhnlichen“ Ackerbewirtschaftung erforderlich),<br />

Verpflichtung zur Anwendung auf 5 % der AF, Wegfall der im vorhergehenden Förderzeitraum<br />

<strong>für</strong> Untersaaten angebotenen Beratungsleistungen<br />

primär: Minderung von Nitrateinträgen<br />

in Grund- und Oberflächenwasser<br />

Ziel (214 gesamt): 5.100 t N/a<br />

- Geschätzte Minderung der pot. N-Auswaschung:<br />

3,6 t N 218<br />

außerdem:<br />

- Minderung von Bodenabtrag und P-Einträgen in<br />

Minderung von Erosion<br />

Gewässer<br />

- Wasserrückhaltefähigkeit - Verbesserung der Infiltration durch Humusaufbau<br />

- Abschwächung Klimawandel<br />

Minderung der Emissionen<br />

Anpassung an den Klimawandel<br />

(Folgewirkungen abschwächen)<br />

- CO2-Speicherung durch Humusaufbau, N2O-<br />

Speicherung in ZWF Minderung der Emission<br />

- Entgegenwirken der Folgewirkungen Erosion/Humusabbau<br />

(s.o.)<br />

, aufgrund des sehr geringen Wirkungsumfangs leistet der Fördergegenstand trotz<br />

guter Wirkungsintensität nur einen marginalen Beitrag zur Verbesserung der Bodenund<br />

Wasserqualität<br />

Empfehlungen<br />

- Aufgrund extrem geringer Akzeptanz und keiner bedeutenden Steigerung 2010 ist<br />

eine Zusammenfassung mit A.1 in Erwägung zu ziehen<br />

- akzeptanzsteigernde Maßnahmen: Betriebliche Beratung / pers. Ansprache<br />

- Überprüfung der Prämienkalkulation/Berücksichtigung des Risikos möglicher Ertragsminderung<br />

219<br />

- Beachtung der „alten“ Förderkulisse bei der weiteren Prüfung der Wirksamkeit<br />

Mit der dritten Programmänderung entfällt die Beschränkung auf erosions-, stoffeintrags-<br />

und hochwassergef. Gebiete; im Hinblick auf Wasser- und Bodenschutz ist die<br />

Wirkung auf den Flächen außerhalb der „alten“ Kulisse nur begrenzt (wenn Flächen<br />

nicht/nur in geringem Umfang gefährdet sind, ist auch die Wirkung geringer). Die festgestellte<br />

Effektivität hinsichtlich Boden-/sserqualität ist daher in Zukunft weiterhin „nur“<br />

auf den Ackerflächen der bis Ende 2009 geltenden Förderkulisse gegeben.<br />

217 Antragsdaten 2010 sind noch ungeprüft und deshalb als vorläufig zu betrachten<br />

218<br />

Berechnet <strong>für</strong> A.2-Antragsflächen 2009 nach: Osterburg, B.; Runge, T. (Hrsg.) (2007): Maßnahmen zur Reduzierung von Stickstoffeinträgen<br />

in Gewässer - eine wasserschutzorientierte Landwirtschaft zur Umnutzung der Wasserrahmenrichtlinie. In: Landbauforschung<br />

Völkenrode GAL Agricultural Research, Sonderheft 207.<br />

219<br />

Die Berechnung der Prämienhöhe basiert auf erhöhten Saatgut-, Maschinen- und Personalkosten (EPLR Sachsen 2007-2013, 3.<br />

Änderung, genehmigte Fassung vom 15.12.2009, Anlage 19, S. 73.) – Das Risiko möglicher Ertragseinbußen stellt jedoch bisher<br />

ein wichtiges Hemmnis zur Teilnahme dar. Eine Berücksichtigung dieses Risikos in der Prämienkalkulation scheint aus diesem<br />

Grund sinnvoll.<br />

90 von 113


Tabelle 34 Fördergegenstand A.3<br />

A.3.1/A.3.2<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung/Direktsaat<br />

im Herbst / im Frühjahr<br />

(AuW: S.3a/S.3b) Ziel Umsetzung 2009<br />

Fläche<br />

Akzeptanz<br />

Wirkung<br />

A.3.1: 60.000 ha 87.607 ha 146 %<br />

A.3.2: 10.000 ha 34.749 ha 347 %<br />

A.3 (gesamt): 70.000 ha<br />

122.356 ha (17 % der AF Sachsens)<br />

(8.248 ha (7 %) Kombination mit A.1)<br />

davon in N-Kulisse:17.809 ha (15 %)<br />

davon in WRRL-Kulisse sonstige:<br />

79.888 ha (65 %)<br />

außerhalb Kulisse: 24.658 ha (20 %)<br />

175 %<br />

die Erwartungen übertreffende Akzeptanz, bereits 2008 Zielerfüllung, 2009 weitere<br />

Steigerung (ein großer Anteil der Teilnehmer hat im zweiten Jahr die Fläche vergrößert,<br />

vgl. Abbildung 13), verstärkte Inanspruchnahme in Gebieten mit günstigen Produktionsbedingungen<br />

(hohe Bodengüte, günstiges Klima) im Südwesten Sachsens<br />

2005: 30 % der AF Sachsens mit kons. Bearbeitung gefördert, aber < 10 % dauerhaft<br />

konservierend (= erheblich höhere Wirkungsintensität);<br />

2009: 17 % der AF mit dauerhafter Anwendung gefördert (geschätzt insgesamt ca. 50 %<br />

der sächs. AF mit pflugloser Bearbeitung - jedoch nicht dauerhaft, deshalb ohne<br />

Förderung 220 )<br />

Vor allem größere Betriebe nehmen teil (vgl. Abbildung 17), 17 % kombinieren mit A.1<br />

Mögliche Gründe: bereits langjährig angebotene Förderung kons. Bodenbearbeitung,<br />

Landwirte haben Erfahrungen gesammelt, Schwelle zum Übergang auf dauerhafte<br />

Anwendung niedriger als erwartet; nach Umstellungsphase durch verringerten<br />

Arbeitsaufwand auch wirtschaftlich interessant; dennoch weiterhin bestehende<br />

Vorbehalte bei Landwirten gegenüber dauerhafter Anwendung<br />

primär: Minderung von Bodenerosion<br />

und P-Einträgen in OWK<br />

durch Bodenbedeckung,<br />

Verbesserung der Bodenstruktur<br />

Ziel (214 gesamt):<br />

- Minderung des Bodenabtrags in<br />

Gewässer um 140.000 t/Jahr<br />

- Minderung des pot. P-Eintrages<br />

in OWK 10 t/Jahr -<br />

außerdem:<br />

- Minderung von N- Auswaschung<br />

- geschätzte Minderung des Bodenabtrags in<br />

Gewässer: 245.000 t Boden 221<br />

- gesch. Minderung P-Eintrag in OWK: 17 t P 221<br />

- geschätzte Minderung der pot. N-Auswaschung:<br />

367 t NO3-N 222<br />

220<br />

LfULG (2010): Fragen zu stoffeintragsminimierenden Maßnahmen und Ergebnissen der fachlichen Begleitung. Schriftliche Mitteilung<br />

vom 20.08.2010.<br />

221<br />

LfULG (2010): Bericht zur laufenden Bewertung EPLR. – Teil Agrarumweltmaßnahmen AUM – Berichtsjahr 2009. S. 37.<br />

bezogen auf A.3-Antragsflächen 2009.<br />

222<br />

Die Berechnung basiert auf dem aus Erfahrungswerten des LfULG resultierenden Pauschalwert von 3 kg NO3-N/ha<br />

LfULG (2010): Fragen zu stoffeintragsminimierenden Maßnahmen und Ergebnissen der fachlichen Begleitung. Schriftliche Mitteilung<br />

vom 20.08.2010.<br />

91 von 113


A.3.1/A.3.2<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung/Direktsaat<br />

im Herbst / im Frühjahr<br />

(AuW: S.3a/S.3b) Ziel Umsetzung 2009<br />

Empfehlungen<br />

- Erhöhung des Wasserrückhaltes<br />

um 15 Mio. m³/Jahr<br />

- Abschwächung des<br />

Klimawandels<br />

Minderung der Emissionen<br />

klimarelevanter Gase<br />

Anpassung an den Klimawandel<br />

(Folgewirkungen abschwächen)<br />

- Verbesserung der Infiltrationsfähigkeit des<br />

Bodens nach langjähriger Anwendung auf<br />

Förderflächen um bis zu 70 % 223 ; „Erhöhung des<br />

Wasserrückhaltes“ noch nicht quantifizierbar 224<br />

CO2-Einsparung durch reduzierten<br />

Maschineneinsatz,<br />

- C-Speicherung aufgrund erhöhten Humusgehalts<br />

eicherung zwar in der Oberkrume, möglich aber<br />

Abbau im Unterboden)<br />

- in Umstellungsphase Anstieg N2O-Emissionen 225<br />

Minderung der Klimafolgewirkungen (Erosion,<br />

Hochwasserschutz; s.o.)<br />

Aufgrund der hohen Wirkungsintensität im Hinblick auf Minderung von Bodenerosion<br />

und P-Einträgen in Gewässer und des (in Bezug auf die Zielerwartung) großen<br />

Wirkungsumfangs leistet der Fördergegenstand einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung<br />

der Ziele zur Verbesserung der Boden- und Wasserqualität. Durch die Fokussierung<br />

der gefährdeten Gebiete wirkt A.3 zielgerichtet mit Hinblick auf die Herausforderungen<br />

der WRRL (65 % der A.3-Flächen liegen in P-Kulisse, 15 % in N-Kulisse,<br />

vgl. Abbildung 16).<br />

- Prüfung einer möglichen Begrenzung der Förderung desselben Betriebes auf<br />

eine Förderperiode (5-7 Jahre): Nach einer Übergangs- und Lernphase (5-7 Jahre),<br />

in der Erstinvestitionen in spezielle Maschinen erforderlich sind und es u.U. zu<br />

Ertragseinbußen und event. erhöhtem PSM-Bedarf kommen kann 226 , stabilisiert sich<br />

das System, Erträge können im Vergleich zur konvent. Bewirtschaftung steigen 225.227<br />

Zudem ist der Arbeits- und Energieaufwand geringer, der Bedarf an Düngemitteln und<br />

Bodensanierungsmaßnahmen verringert sich 225 . Die dauerhaft konserv. Bearbeitung<br />

rentiert sich damit mittel- bis langfristig nicht nur ökologisch, sondern spart auch<br />

Kosten. Das zeigen die hohen Teilnehmerzahlen und die Tatsache, dass ein Großteil<br />

der teilnehmenden Betriebe im zweiten Jahr ihre Fläche erweitert hat. Dass die<br />

pfluglose Bewirtschaftung nach Einführung mit Hilfe von Fördermitteln auch ohne<br />

Förderung funktioniert, wird auch darin deutlich, dass über die A.3-Förderflächen<br />

hinaus nach Einführung im Rahmen des Programms UL insgesamt vermutlich ca. 50%<br />

der AF Sachsens ohne Förderung pfluglos bearbeitet werden (nicht dauerhaft) 228 . Ein<br />

möglicher Einwand der Begrenzung auf nur eine Förderperiode könnte die<br />

Be<strong>für</strong>chtung sein, dass Landwirte ohne Förderung zwar pfluglos weiter arbeiten,<br />

jedoch die Dauerhaftigkeit nicht konsequent einhalten. Allerdings sind nicht nur die<br />

positiven <strong>Umwelt</strong>-, sondern auch die positiven ökonomischen Effekte an<br />

Dauerhaftigkeit gebunden (bei Unterbrechung bzw. Pfluganwendung wird das System<br />

wieder zerstört, die Umstellungsphase müsste erneut durchlaufen werden); aus<br />

diesem Grund ist mit einer Beibehaltung der dauerhaften Anwendung zu rechnen.<br />

223<br />

Machulla, G.; Nitzsche, O.; Schmidt, W. (2007): Minimierung des Stoffaustrages durch pfluglose Bodenbearbeitung. In: Neue<br />

Landwirtschaft 11/2007: 58-59.<br />

224<br />

Ergebnisse aus der fachlichen Begleitung ab 2010 auf Basis einer 2009 geschaffenen Datengrundlage zu erwarten<br />

225<br />

Europäische Gemeinschaften(2009): Factsheet 5: Konservierende Bodenbearbeitung.<br />

http:/soco.jrc.ec.europa.eu. Stand: 22.07.2010.<br />

226<br />

Nach Ergebnissen einjähriger Untersuchungen der PSM-Intensitäten in Indikatorbetreiben im Rahmen der fachlichen Begleitung<br />

wurden bisher keine signifikanten Unterschiede zwischen A.3-Förderflächen und Vergleichsflächen festgestellt (vgl. LfULG (2010):<br />

Bericht zur laufenden Bewertung EPLR. – Teil Agrarumweltmaßnahmen AUM, Berichtsjahr 2009. <strong>Anhang</strong> 2 – A2-27f). - Für eine<br />

gesicherte Aussage ist jedoch eine mindestens dreijährige Bewertung erforderlich (vgl. LfULG (2010): Antworten auf Fragen zu<br />

stoffeintragsminimierenden Maßnahmen und Ergebnissen der fachlichen Begleitung. Schriftliche Mittelung vom 20.08.2010)<br />

227 LfULG (2010): Bericht zur laufenden Bewertung EPLR. – Teil Agrarumweltmaßnahmen AUM – Berichtsjahr 2009. <strong>Anhang</strong> 1, S. 18.<br />

228<br />

LfULG (2010): Fragen zu stoffeintragsminimierenden Maßnahmen und Ergebnissen der fachlichen Begleitung. Schriftliche Mitteilung<br />

vom 20.08.2010.<br />

92 von 113


A.3.1/A.3.2<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung/Direktsaat<br />

im Herbst / im Frühjahr<br />

(AuW: S.3a/S.3b) Ziel Umsetzung 2009<br />

- Schulung, Beratung: genaue Kenntnisse über Anbaustrategien und Fruchtfolgeumstellungen<br />

sind erforderlich (Abstimmung von Fruchtfolgen, Bodenbedeckung,<br />

Sortenwahl, da ansonsten mehr PSM erforderlich sein können; s.o.) und müssen<br />

weiterhin über Schulungs-, Beratungs- und Informationsangebote vermittelt werden<br />

(z. B. Fortführung der 2009/2010 an Außenstellen des LfULG in Gebieten mit<br />

besonders belasteten Grund- und Oberflächengewässerkörpern eingerichteten<br />

Arbeitskreise (Gruppenberatung) und einzelbetriebliche Beratung)<br />

- Beachtung der „alten“ Förderkulisse bei der weiteren Prüfung der Wirksamkeit<br />

Ab 2010 Ausweitung der Kulisse (Wegfall der Beschränkung von A.3 auf erosions-,<br />

stoffeintrags-, und hochwassergefährdete Gebiete) zur Ausweitung der Klimawirkung<br />

� Im Hinblick auf Wasser- und Bodenschutz ist die Wirkung der stoffeintragsminimierenden<br />

Maßnahmen auf diesen Flächen außerhalb der „alten“ Gefährdungskulisse<br />

nur begrenzt (bei nur geringem Gefährdung ist auch die Wirkung nur gering).<br />

Die festgestellte Effektivität der A-Maßnahmen bezüglich der Verbesserung von<br />

Boden- und Wasserqualität ist daher in Zukunft weiterhin „nur“ auf den Ackerfläche<br />

der bis Ende 2009 geltenden Förderkulisse gegeben.<br />

Abbildung 16 Anteil der Förderflächen A.3 (2009, gesamte Fläche) an der Gebietskulisse<br />

„WRRL/Hochwasserschutz - Stickstoffgefährdung (N)" und "WRRL/Hochwasserschutz<br />

- sonstige Gefährdung (P, N, HW)"<br />

außerhalb der WRRL-<br />

Gebietskulisse<br />

20%<br />

65%<br />

15%<br />

innerhalb der Kulisse<br />

WRRL N-Gefährdung<br />

innerhalb der<br />

Kulisse WRRL<br />

sonstige Gefährdung<br />

Quelle: eigene Darstellung auf Basis der Antragstellung 2009 (SID, Lichtenwalde; Datenbank AUM)<br />

65 % der Förderflächen mit dauerhaft konservierender<br />

Bodenbearbeitung liegen innerhalb der Zielkulisse<br />

„WRRL/Hochwasserschutz“, d.h. auf Ackerflächen mit<br />

erhöhter Erosionsgefahr und hydrologischem Anschluss<br />

an Oberflächengewässer, mit erhöhtem P- oder N-Austragsrisiko<br />

oder in Hochwasser- oder Überschwemmungsgebieten<br />

und hier besonders wirksam im Hinblick<br />

auf Erosionsschutz und Minderung von P-Einträgen in<br />

Gewässer. 15 % der A.3-Förderflächen liegen in Feldblöcken<br />

der Teilkulisse „WRRL/ Hochwasserschutz N-<br />

Gefährdung“ (ausschließliche N-gefährdete Flächen).<br />

Quelle: eigene Darstellung auf Basis der Antragstellung 2009<br />

(SID, Lichtenwalde; Datenbank AUM)<br />

Abbildung 17 Größe der Betriebe mit A.3-Förderflächen (alle Kombinationen)<br />

26%<br />

19%<br />

1%<br />

6%<br />

9%<br />

39%<br />

< 10 ha<br />

< 50 ha<br />

50 - > 100 ha<br />

100 - < 500 ha<br />

500 - < 1000 ha<br />

> 1000 ha<br />

Fast die Hälfte (45 %) der Betriebe mit A.3-Förderflächen<br />

(auch in Kombination mit Zwischenfrüchten und<br />

Untersaaten) sind Betriebe mit einer Durchschnittsfläche<br />

von über 500 ha. Aber auch kleinere Betriebe nehmen<br />

die Förderung in Anspruch, 7 % der Betriebe bewirtschaften<br />

eine durchschnittliche Fläche von unter 50 ha. .<br />

Quelle: eigene Darstellung auf Basis der Antragstellung 2009<br />

(SID, Lichtenwalde; Datenbank AUM)<br />

93 von 113


Tabelle 35: Fördergegenstand A.4<br />

A.4 Biotechnische Maßnahme im Obst- und Weinbau<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

(AuW: S.4) Ziel Umsetzung 2009<br />

Fläche A.4: 300 ha 821ha 274 %<br />

Akzeptanz Sehr gute Akzeptanz, Flächenziel weit übertroffen<br />

Mögliche Gründe: zunehmend eingeschränkte Zulassungssituation bei Pflanzenschutzmitteln<br />

im Obstbau zwingt zur Suche nach alternativen Methoden in der Schaderregerbekämpung,<br />

Einführung der Verfahren mit dem Programm UL/bereits gesammelte<br />

Erfahrung, Ausweitung der auf Granulosevirusanwendung<br />

Wirkung<br />

primär:<br />

- Verminderung tierischer<br />

Schaderreger<br />

- Minderung des Einsatzes von<br />

Pflanzenschutzmitteln,<br />

dadurch Verminderung des<br />

Eintrags in Grund- und<br />

Oberflächenwasser<br />

Ziel (214 gesamt): Minderung<br />

des PSM-Einsatzes um<br />

500 kg Wirkstoff/Jahr<br />

geschätzte Minderung des PSM-<br />

Einsatzes um 243kg Wirkstoff 229<br />

, Die Wirkung bleibt trotz sehr guter Akzeptanz hinter dem angestrebten Ziel zurück (-><br />

zu beachten ist dabei, dass Kalkulationen von PSM-Einsparungen in der Zukunft – v. a<br />

aufgrund schwankender Befallsintensitäten und nicht absehbarer möglicherweise<br />

längerer Wirkungsdauer neu entwickelter Mittel - mit erheblichen Unschärfen verbunden<br />

sind 230 .)<br />

Durch die Verfahrensanwendung außerdem: Stabilisierung der Ökosystems (Nützlingsschonung),<br />

reduzierte PSM-Rückstände im Obst<br />

Empfehlungen<br />

49 %<br />

Keine weitere Förderung biotechnischer Verfahren im Obstbau im Rahmen des EPLR<br />

vor dem Hintergrund der Marktentwicklung (Absatzvorteile durch geringe PSM-<br />

Rückstände in den Produkten) und der hoheitlichen Regelungen (zunehmende<br />

Einschränkung zugelassener Pflanzenschutzmittel) -> dadurch bedingte sehr hohe<br />

Teilnahmebereitschaft.<br />

Die Förderung von Beratungsangeboten zu Anwendung, Besonderheiten und<br />

Wirkungsweise der Verfahren ist weiterhin sinnvoll und erforderlich, um die<br />

Anwendung und damit verbundene positive <strong>Umwelt</strong>wirkungen durch Nützlingsschonung<br />

weiterhin zu unterstützen und zu optimieren<br />

229 Monitoringdaten 2009, im Rahmen der fachlichen Begleitung bestimmter Wert <strong>für</strong> 2008, hochgerechnet auf Antragsflächen 2009<br />

230<br />

LfULG (2010): Fragen zu stoffeintragsminimierenden Maßnahmen und Ergebnissen der fachlichen Begleitung. Schriftliche Mitteilung<br />

vom 20.08.2010.<br />

94 von 113


Tabelle 36: Fördergegenstände B.1.1 bis B.1.2<br />

B.1.1 Extensive Grünlandwirtschaft – Weide<br />

(AuW: G.1a) Ziel Umsetzung<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Fläche 26.000 ha Auszahlung 2009: 9.986 ha 44 % Zielerreichung<br />

Akzeptanz<br />

Wirkung<br />

Lebensräume:<br />

- Grünlanderhaltung<br />

Arten:<br />

- Artenvielfalt<br />

Anträge 2009: 22.694 ha 87 % Zielerreichung<br />

= 12% der Grünlandfläche Sachsens; B.1-Flächen liegen zu 34 % in Natura 2000<br />

- gute Umsetzung (vgl. KULAP-Zusatzförderung I, Ext Weide, 2006: 35.504 ha),<br />

vor allem im Bergland und in Flussniederungen;<br />

- z.T. sehr große Vertragsflächen, daneben viele kleine (Mittel: 29 ha, Median 8 ha)<br />

- zahlreiche kleinere Betriebe (50 % mit weniger als 34 ha LF/Betrieb)<br />

- 7 % der Teilnehmer sind Schäfer<br />

hohe Akzeptanz, obwohl im Vergleich zum Vorgänger-Fördergegenstand die<br />

Prämie fast halbiert ist (108 EURO/ha gegenüber 204 EURO/ha KULAP-Grundund<br />

Zusatzförderung); die hohe Flächendeckung der KULAP-Grundförderung mit<br />

eher geringen Anspruch (2003: 61 % des sächsischen Grünlands) wird nicht mehr<br />

erreicht<br />

- höchste Flächenwirkung bei der Erhaltung mäßig nährstoffreichen Grünlands<br />

- gleichzeitig höchste Flächenwirkung bei der Erhaltung mageren artenreichen<br />

Weidegrünlands (36 % der Flächen in Detailuntersuchung mit Magerkeitszeigern)<br />

- Erhaltung von Bergwiesen, Frischgrünland, Feuchtgrünland<br />

- hohe Deckung mit den untersuchten HNV-Flächen mittlerer Wertstufe (3)<br />

- höchste Flächenwirkung bei Pflanzenartenvielfalt (Artenzahl)<br />

- hohe Flächenwirkung beim Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten<br />

hohe Wirkung aufgrund großer Förderfläche und hoher Wirkungsintensität (aber geringer als B.2)<br />

Datenlage: Bislang liegen nur Ersterfassungen und Mit-Ohne-Vergleiche vor. Die Entwicklung der<br />

Förderflächen im Verlauf der Förderperiode ist erst durch weitere Untersuchungen zu ermitteln.<br />

Die Auflage zu Besatzdichte (1,4 RGV/ha) und Wirtschaftsdünger erfasst gezielt bei B.1.1 und B.1.2<br />

die im Nährstoffkreislauf wirtschaftenden Betriebe mit positiver Wirkung auf <strong>Umwelt</strong> und Biodiversität.<br />

Empfehlungen • soweit möglich, Förderfläche auch über das Ziel hinaus ausweiten<br />

B.1.2 Extensive Grünlandwirtschaft – Wiese<br />

(AuW: G.1b) Ziel Umsetzung 2009<br />

Fläche 8.000 ha Auszahlung 2009: 2.073 ha 26 % Zielerreichung<br />

Akzeptanz<br />

Wirkung<br />

Lebensräume:<br />

- Grünlanderhaltung<br />

Anträge 2009: 5.180 ha = 2,8 % des Grünlands in Sachsen, 65 % Zielerreichung<br />

- mittlerer Umsetzungsstand (vgl. KULAP, Grund- und Zusatzförd. 2006: 8.475 ha)<br />

relativ hohe Akzeptanz, obwohl im Vergleich zum Vorgänger-Fördergegenstand<br />

die Prämie fast halbiert ist (108 EURO/ha gegenüber 204 EURO/ha)<br />

- hohe Flächenwirkung bei der Erhaltung mäßig nährstoffreicher Wiesen<br />

- Erhaltung wertvoller Biotope in Bergwiesen und Frischgrünland<br />

- hohe Deckung mit den untersuchten HNV-Flächen hoher Wertstufe (4)<br />

Arten: Vielfalt - Beitrag zum Schutz gefährdeter Arten (Heuschrecken, Tagfalter)<br />

im Vergleich mit anderen Fördergegenständen geringe Wirkungsintensität, aber deutlich höhere<br />

Wirkungsintensität als Vergleichsflächen, über Förderfläche vergrößerte Wirkung<br />

Empfehlungen • soweit möglich, Förderfläche auch über das Ziel hinaus ausweiten<br />

95 von 113


Tabelle 37: Fördergegenstände B.2.1 bis B.2.7<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

B.2.1 Naturschutzgerechte Wiesennutzung mit Düngungsverzicht vor erster Nutzung<br />

(AuW: G.2) Ziel Umsetzung 2009<br />

Fläche 8.000 ha Auszahlung 2009: 817 ha 10 % Zielerreichung<br />

Akzeptanz<br />

Wirkung<br />

Lebensräume:<br />

- mäßig nährst.reiche<br />

Wiesen<br />

Arten:<br />

- v.a. Nahrungsgäste<br />

im<br />

Grünland<br />

Anträge 2009: 2.372 ha 30 % Zielerreichung<br />

= 1,3 % der Grünlandfläche Sachsens; 38 % der Förderfläche liegt in Natura 2000<br />

- angesichts der umfangreichsten potenziellen Förderfläche (im Vergleich der<br />

Fördergegenstände) bislang eher geringe Umsetzung<br />

- mittlere Förderfläche (11 ha) größer als in den anderen Mahdvarianten<br />

- Teilnehmer sind eher große Betriebe (zur Hälfte > 80 ha) und ganz überwiegend<br />

(80 %) Futterbau- und Verbundbetriebe (Antragsdaten 2009)<br />

- Schwerpunktraum: Erzgebirge zwischen Freiberg und Oberwiesenthal<br />

Eine Ausweitung der Förderfläche erscheint möglich, wenn Erfahrungen mit dieser<br />

bis 2006 nicht angebotenen Variante gesammelt werden konnten, und wenn ggf.<br />

weitere Varianten mit unterschiedlichen frühesten Mahdterminen ergänzt werden.<br />

Für Bergwiesen mit geringem oder gar keinem zweiten Aufwuchs ist dieser<br />

Fördergegenstand allerdings nicht interessant.<br />

- Erhaltung mäßig nährstoffreicher Frischwiesen und Bergwiesen<br />

- Unterbliebene Tipula-Bekämpfung erhöht durch Kahlstellen die<br />

Lebensraumvielfalt und durch die Larven-Vermehrung ein wichtiges Glied der<br />

Nahrungskette<br />

- Auf 10 % der Flächen (in der Grobuntersuchung) ist die Zieldifferenz so groß,<br />

dass eine bloße Einschränkung der Düngung mittelfristig wahrscheinlich nicht<br />

zum Erfolg führt.<br />

- Für Greifvogelarten oder Störche (wie In den naturschutzfachlichen Stellungnahmen<br />

vorwiegend vorgesehen), die im Grünland Mäuse oder Amphibien jagen,<br />

erzielt die Maßnahme aufgrund der Kombination geringer Düngung mit dem Verzicht<br />

auf Pflanzenschutzmittel eine hohe Wirkungsintensität.<br />

- Für die meisten Fledermausarten bleibt die Wirkung wahrscheinlich gering.<br />

Der vollständige Verzicht auf Düngung vor dem ersten Schnitt ist eine gut kontrollierbare Möglichkeit,<br />

auch etwas nährstoffreichere gefährdete Arten und Lebensräume zu erhalten.<br />

Datenlage: Bislang liegen nur Ersterfassungen vor. Welche Entwicklung die Förderflächen im Verlauf<br />

der Förderperiode nehmen, kann erst durch weitere Untersuchungen ermittelt werden.<br />

Empfehlungen • Eine Vorverlegung des frühesten Mahdtermins vor den 15. Juni könnte auf mäßig nährstoffreichen<br />

Wiesen im Tiefland verhindern, dass bis dahin die Obergräser überhand nehmen (vgl. LfULG 2010).<br />

Liegt der Termin aber zu früh, besteht auf Böden mit hoher Austauschkapazität das Risiko, dass zu<br />

stark <strong>für</strong> den zweiten Schnitt oder auf Vorrat <strong>für</strong> das kommende Jahr gedüngt wird. Die <strong>Umwelt</strong>ziele<br />

werden mit einem Termin erfüllt, der am jeweiligen Standort sicherstellt, dass Jahresdüngermengen<br />

> 50 kg N/ha nicht wirtschaftlich verwertet werden können.<br />

• Wenn sehr nährstoffreichen Flächen in einen mageren Zustand überführt werden sollen, ist der<br />

Wechsel in eine Variante mit völligem Dünungsverzicht (oder Aushagerung) erforderlich.<br />

96 von 113


B.2.2 Naturschutzgerechte Wiesennutzung mit Düngungsverzicht<br />

a) Mahd ab 15. Juni – b) Mahd ab 15. Juli<br />

(AuW: G.3) Ziel Umsetzung 2009<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Fläche 13.000 ha Auszahlung 2009: 8.428 ha 65 % Zielerreichung<br />

Akzeptanz<br />

Wirkung<br />

(B.2.2a+B.2.2b) Anträge 2009: 13.743 ha = a) 10.702 ha + b) 3.041 ha, 106% Zielerreichung<br />

davon (a+b) 52 % in Natura 2000; die Antragsflächen decken 7 % des Grünlands<br />

in Sachsen bzw. 11 % des Grünlands in Natura 2000<br />

Lebensräume:<br />

- mageres<br />

Grünland<br />

- unerwartet hoher Umsetzungsstand (vgl. NAK Naturschutzgerechte<br />

Wiesennutzung, 2006: 8.091 ha)<br />

- im gesamten Freistaat, mit besonderen Schwerpunkten im Osterzgebirge<br />

(Geisingberg-Wiesen, Naturschutzgroßprojekt) und im südlichen Vogtland<br />

- sehr viele kleine Betriebe (50 % der Teilnehmer mit < 27 ha LF/Betrieb!)<br />

- 11 % (B.2.2a) bzw. 16 % (B.2.2b) der Teilnehmer sind Nichtlandwirte<br />

(Landschaftspflege ...) (jeweils bezogen auf die Anträge 2009)<br />

Im Vergleich mit der NAK-Förderung (bis 2006)<br />

sind die Auflagen teils höher, teils niedriger:<br />

- keine spezifischen Auflagen mehr durch die UNB,<br />

jetzt starre frühestmögliche Mahdtermine,<br />

- Wirtschaftsdünger jetzt ausgeschlossen,<br />

- Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland<br />

auf anderen Flächen des Betriebs jetzt erlaubt,<br />

aber die Prämie ist ggü. Beweidung erhöht worden.<br />

Prämie<br />

[EURO/h<br />

a]<br />

Mahd ab 15. Juni<br />

/ Mahd ab 15. Juli<br />

bis 2006 Frischwiese: 360<br />

Feuchtwiese: 390<br />

Bergwiese: 450<br />

2007-09 350 (373)<br />

ab 2010 373 (394)<br />

Denkbare Gründe <strong>für</strong> die unerwartet hohe Teilnahme:<br />

- stärkere Verlässlichkeit fester Mahdtermine<br />

- Möglichkeit, andere Grünlandflächen des Betriebs umzubrechen<br />

- Sensibilisierung durch das Naturschutzgroßprojekt um den Geisingberg<br />

- evtl. Umsteiger der „Extensiven Grünlandwirtschaft“ (NAK bis 2006, Mahd ab 15.<br />

Juni, 108 EURO/ha, vgl. B.1.2), die bisher kaum Wirtschaftsdünger aufgebracht<br />

hatten.<br />

- höchste Wirkungsintensität auf magere Frischwiesen, auch <strong>für</strong> Bergwiesen<br />

und Feuchtwiesen hoch wirksam,<br />

- aufgrund des Düngerverzichts evtl. auch wirksam <strong>für</strong> die Schaffung magerer<br />

Bestände aus zuvor stärker gedüngten Beständen<br />

- höchste Deckung mit untersuchten HNV-Flächen (15 % der HNV-Flächen) und<br />

insbesondere mit Flächen höchster Wertstufe (37% der HNV-Flächen in Stufe 5)<br />

Arten: - höchste Wirkungsintensität <strong>für</strong> die Erhaltung gefährdeter Tagfalter- und<br />

Pflanzenarten (bei Mahd ab 15. Juni auf jeder zweiten Fläche gefährdete<br />

Tagfalterarten, bei Mahd ab 15. Juli auf über 80 % der Flächen)<br />

- Mahd ab 15. Juli: höchste Wirkungsintensität <strong>für</strong> gefährdete Heuschreckenarten,<br />

höchste Artenzahlen an Tagfaltern, Heuschrecken und Pflanzen<br />

- Mahd ab 15. Juli: hohe Wirkungsintensität <strong>für</strong> Wiesenbrüter<br />

Angesichts der außerordentlich hohen Wirkungsintensitäten und des sehr hohen Umsetzungsstandes<br />

ist dies die Agrarumweltmaßnahme mit der höchsten Wirksamkeit auf Arten und Lebensräume.<br />

Datenlage: Bislang liegen nur Ersterfassungen und Mit-Ohne-Vergleiche vor. Die Entwicklung der<br />

Förderflächen im Verlauf der Förderperiode ist erst durch weitere Untersuchungen zu ermitteln.<br />

Empfehlungen • Soweit weitere Anträge eingehen oder Antragsteller ermuntert werden können, sollte dies genutzt<br />

werden, die Förderfläche auch deutlich über die Zielmarke hinaus zu erhöhen.<br />

• Insbesondere die (gegenüber B.2.2a noch einmal sehr viel wirksamere, aber auf geringerer Fläche<br />

umgesetzte) Förderung nach B.2.2b mit der Mahd ab 15.Juli sollte möglichst auf größerer Fläche<br />

als bisher umgesetzt werden.<br />

• Zur Ex-post-Bewertung sollte die bislang festgestellte hohe Wirksamkeit durch<br />

Wiederholungsuntersuchungen und Überprüfung der Repräsentativität validiert werden.<br />

97 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

B.2.3 Naturschutzgerechte Wiesennutzung mit Düngungsverzicht – Aushagerung<br />

(AuW: G.4) Ziel Umsetzung 2009<br />

Fläche 2.100 ha Auszahlung 2009: 71 ha 3 % Zielerreichung<br />

Akzeptanz<br />

Wirkung<br />

Lebensräume:<br />

- Magergrünland<br />

Arten: ---<br />

(langfristig)<br />

Anträge 2009: 102 ha 5 % Zielerreichung<br />

0,25 % der Grünlandfläche Sachsens, 11 % der Antragsfläche in Natura 2000<br />

- sehrgeringer Umsetzungsstand<br />

- wenig im Erzgebirge, sonst relativ gleichmäßig verteilt<br />

- viele sehr kleine Flächen (im Mittel 4 ha, die Hälfte der Verträge mit < 1,2 ha)<br />

- in eher großen Betrieben (zur Hälfte mit > 100 ha LF)<br />

- drei der 25 teilnehmenden Betriebe (12 %) sind Nichtlandwirte<br />

Die Aushagerung dient Naturschutzzwecken. Betriebe haben nur dann ein<br />

grundsätzliches Interesse an Aushagerung, wenn sie auf längere Sicht Einnahmen<br />

durch Pflegeverträge erwarten können. Von den Teilnehmern an der<br />

Aushagerungs-Förderung kann dies angenommen werden.<br />

- geringe Förderfläche, aber dort hohe Wirkungsintensität <strong>für</strong> die Schaffung bzw.<br />

Wiederherstellung magerer Bergwiesen und Frischwiesen<br />

- Anspruchsvolle Arten können den Lebensraum erst dann besiedeln, wenn die<br />

Aushagerung abgeschlossen ist.<br />

Wenig in Anspruch genommener Fördergegenstand, aber voraussichtlich langfristig sehr hohe<br />

Wirkungsintensität.<br />

Problem: Für bereits magere Standorte hat die Förderung keine, u.U. sogar nachteilige Wirkung im<br />

Hinblick auf die Erhaltung anspruchsvoller Arten. (10 % der Flächen in den Grobuntersuchungen<br />

wurden bereits als FFH-Lebensraumtyp Flachland- oder Berg-Mähwiese (6510, 6520) eingestuft.)<br />

Datenlage: Bislang liegen nur Ersterfassungen vor. Welche Entwicklung die Förderflächen im Verlauf<br />

der Förderperiode nehmen, kann erst durch weitere Untersuchungen ermittelt werden.<br />

Empfehlungen • Gezielte Beratung bzw. Zuordnung der Förderung zum Förderbedarf<br />

98 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

B.2.4 Naturschutzgerechte Wiesennutzung mit Düngungsverzicht – Nutzungspause<br />

(AuW: G.5) Ziel Umsetzung 2009<br />

Fläche 1.000 ha Auszahlung 2009: 530 ha 53 % Zielerreichung<br />

Anträge 2009: 725 ha 73 % Zielerreichung<br />

= 0,4% der Grünlandfläche Sachsens, 67 % der Antragsfläche in Natura 2000<br />

Akzeptanz - relativ hohe Zielerreichung, vielfach entlang der Flusstäler<br />

- 8 der 96 Teilnehmer (Anträge 2009) sind Nichtlandwirte<br />

- 10 der 96 Teilnehmer (Anträge 2009) sind Öko-Betriebe<br />

Wirkung<br />

Lebensräume:<br />

- Wiesen<br />

Arten:<br />

- Insekten<br />

- Wiesenbrüter<br />

- Ameisen-<br />

Bläulinge<br />

- in der Wirkung wahrscheinlich vergleichbar mit B.2.2, erhält aber andere<br />

Varianten von Biotoptypen oder Pflanzengesellschaften<br />

- im Verbund mit anderen Maßnahmen hohe Wirksamkeit <strong>für</strong> die beiden Arten der<br />

Wiesenknopf-Ameisen-Bläulinge (wahrscheinlich alle Vorkommen in Förderung)<br />

- insbesondere in Nachbarschaft zu später gemähten Wiesen wertvoller<br />

Teilnahrungsraum <strong>für</strong> Wiesenbrüter und Grünland-Nahrungsgäste<br />

- wahrscheinlich wirksam zur Erhaltung von Insekten und Spinnen des Grünlands<br />

neuer Fördergegenstand mit geringem Förderflächen- Ziel , aber spezifischer Wirksamkeit<br />

Datenlage: Bislang liegen nur Ersterfassungen vor. Welche Entwicklung die Förderflächen im Verlauf<br />

der Förderperiode nehmen, kann erst durch weitere Untersuchungen ermittelt werden.<br />

Empfehlungen • Wiederholungsuntersuchung <strong>für</strong> Bläulinge stärker auf Wirksamkeit der EPLR-Förderung beziehen<br />

B.2.5 Naturschutzgerechte Beweidung mit später Erstnutzung<br />

(AuW: G.6) Ziel Umsetzung 2009<br />

Fläche 7.500 ha Auszahlung 2009: 2.669 ha 36 % Zielerreichung<br />

Akzeptanz<br />

Wirkung<br />

Lebensräume:<br />

- Magerweiden<br />

- Feuchtweiden<br />

Arten:<br />

- Wiesenbrüter<br />

- Nahrungsgäste<br />

Anträge 2009: 4.735 ha 63 % Zielerreichung<br />

2,5 % der Grünlandfläche Sachsens, 46 % der Förderfläche liegt in Natura 2000<br />

mittlere Umsetzung (vgl. NAK, Naturschutzgerechte Beweidung 2006: 8.949 ha)<br />

- relativ kleine Betriebe (die Hälfte mit weniger als 44 ha Betriebsfläche)<br />

- 30 der 397 Teilnehmer (= 8 % der Anträge 2009) sind Schäfer<br />

- Erhaltung beweideter Frischwiesen, Feuchtwiesen und Bergwiesen<br />

- hohe Deckung mit den untersuchten HNV-Flächen, insbesondere in hohen<br />

Wertstufen (13 % der HNV-Flächen, jeweils >20 % der Flächen in Stufe 4 und 5)<br />

- Der jährliche Weideplan kann auf den Schutz von Wiesenbrütern und<br />

Vorkommen anderer gefährdeter Arten zugeschnitten werden.<br />

- hohe Wirkung auf Tagfalter, z.T. auch auf Heuschrecken<br />

Datenlage: Bislang liegen nur Ersterfassungen und Mit-Ohne-Vergleiche vor. Die Entwicklung der<br />

Förderflächen im Verlauf der Förderperiode ist erst durch weitere Untersuchungen zu ermitteln.<br />

Empfehlungen • Änderungen des Weideplans im Jahreverlauf sollten möglich sein, wenn sie fachlich erforderlich<br />

oder unbedenklich sind und keinen geringeren Bewirtschaftungsaufwand erfordern.<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

B.2.6 Naturschutzgerechte Hutung mit Schafen und Ziegen – a) Grünland – b) Heide<br />

(AuW: G.7) Ziel Umsetzung 2009<br />

Fläche 3.800 ha Auszahlung 2009: 1.375 ha 36 % Zielerreichung<br />

Akzeptanz<br />

Wirkung<br />

(B.2.6a+B.2.6b) Anträge 2009: 2.432 ha = a) 1.800 ha + b) 632 ha, 64 % Zielerreichung<br />

Lebensräume:<br />

- Trockenrasen<br />

- Heiden<br />

- Binnendünen<br />

Arten: u.a.<br />

- Heidelerche,<br />

- Brachpieper,<br />

1,3 % der Grünlandfläche Sachsens; 76 % der Fläche liegt in Natura 2000<br />

mittlerer Umsetzungsstand (vgl. NAK-Hüteschafhaltung 2006: 2.857 ha)<br />

- große Vertragsflächen: auf Grünland im Durchschnitt 43 ha, auf Heide (B.2.6b)<br />

126 ha wegen einiger sehr großer Flächen im ehem. TrÜbPlatz Gohrischheide<br />

- große Betriebe (B.2.6a: die Hälfte der Teilnehmer > 100 ha Betriebsfläche)<br />

- auf Grünland inkl. Trockenrasen (B.2.6a) sind ein Drittel der Teilnehmer (14 von<br />

42) Schäfer,<br />

auf Heiden (B.2.6b) sind vier der fünf Teilnehmer Schäfer<br />

- Zielbiotoptypen v.a. Frischwiese und Heide/Trockenrasen (jeweils >1.200 ha)<br />

- hohe Wirkung auf Kalk-Trockenrasen (Bestand: 50 ha, Förderziel: 150 ha)<br />

- stark überproportionale Deckung mit untersuchten HNV-Flächen<br />

(nur 1,3 % der Grünlandfläche, aber 8 % der HNV-Probeflächen)<br />

- hohe Wirkung auf Braunkehlchen (Förderziel: >300 ha), Wendehals (>100 ha)<br />

- Der jährliche Weideplan kann auf den Schutz von Wiesenbrütern und<br />

Vorkommen anderer gefährdeter Arten zugeschnitten werden.<br />

Datenlage: Bislang nur Ersterfassungen. Wirkungsermittlung durch Wiederholungsuntersuchungen.<br />

Empfehlungen • 3.100 ha wertvolle Heideflächen (v.a. trockene Heide, z.T. Truppenübungsplätze) in einem<br />

suboptimalen Pflegezustand sollten möglichst in Bewirtschaftung gebracht werden.<br />

• Änderungen des Weideplans im Jahresverlauf sollten möglich sein, wenn sie fachlich erforderlich<br />

oder unbedenklich sind und keinen geringeren Bewirtschaftungsaufwand erfordern.<br />

• Enge Definition von Hütehaltung, ggf. Ergänzung eines Fördergegenstands Koppelschafhaltung<br />

B.2.7 Anlage von Bracheflächen und Brachestreifen im Grünland<br />

(AuW: G.9) Ziel Umsetzung 2009<br />

Fläche 1.000 ha Auszahlung 2009: 210 ha 21 % Zielerreichung<br />

Akzeptanz<br />

Wirkung<br />

Lebensräume:<br />

- Staudenfluren<br />

Arten:<br />

- Braunkehlchen<br />

- Wachtelkönig<br />

- Abbiss-<br />

Scheckenfalter<br />

Anträge 2009: 294 ha 29 % Zielerreichung<br />

= 0,16 % des sächsischen Grünlands, davon 52 % in Natura 2000<br />

geringer Umsetzungsstand, bisher v.a. in Osterzgebirge und Vogtland<br />

- Einzelschlag max. 2 ha, Vertragsfläche im Durchschnitt 2,4 ha (50 % < 1,3 ha)<br />

- zahlreiche große Betriebe (Betriebsfläche im Mittel 450 ha, bei 50 % > 110 ha)<br />

- 7 % der Teilnehmer sind Nichtlandwirte mit < 50 ha Fläche<br />

- wirksam bei der Anreicherung der Landschaft um Strukturen, Rückzugsräume<br />

und Wanderkorridore<br />

- wirksam <strong>für</strong> Braunkehlchen und Wachtelkönig<br />

- wirksam <strong>für</strong> Insekten und Kleintiere<br />

Datenlage: Bislang liegen nur Ersterfassungen vor. Die Entwicklung auf den Förderflächen im Verlauf<br />

der Förderperiode kann erst durch weitere Untersuchungen ermittelt werden.<br />

Empfehlungen • Flächen mit starkem Nährstoffreservoir oder starkem seitlichen Nährstoffeintrag (Indiz: hochwüchsige<br />

Brennnessel- und Klebkraut-Fluren) sollten in diesem Fördergegenstand nicht gefördert werden.<br />

100 von 113


Tabelle 38: Fördergegenstände B.3.1 bis B.3.4<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

B.3.1 Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung mit Einschränkung von<br />

Pflanzenschutzmitteln und Vorgaben zu angebauten Kulturen<br />

(AuW: A.4) Ziel Umsetzung 2009<br />

Fläche 700 ha Auszahlung 2009: 274 ha 39 % Zielerreichung<br />

Akzeptanz<br />

Wirkung<br />

Lebensräume:<br />

- Extensivacker<br />

Arten:<br />

- Feldhamster<br />

- Ortolan<br />

- Segetalflora<br />

Anträge 2009: 649 ha 92 % Zielerreichung<br />

= 0,1 % der Ackerfläche Sachsens, davon 47 % % in Natura 2000<br />

hoher Umsetzungsstand<br />

- 42 Betriebe mit einer mittleren Förderflächengröße von 15 ha (50 % über 5 ha)<br />

- hoher Flächenanteil (30 %) relativ kleiner ökologisch wirtschaftender Betriebe<br />

- hohe Wirkung <strong>für</strong> Nahrungsräume von Beutegreifern<br />

- hohe Wirkung als Rückzugsraum <strong>für</strong> Ackerarten in Nachbarflächen<br />

- hohe Wirkung <strong>für</strong> das Rebhuhn anzunehmen (Zielart <strong>für</strong> >300 ha Förderfläche)<br />

- Die Meldepflicht <strong>für</strong> nach Natura 2000 geschützte Arten hilft, Vorkommen des<br />

Ortolans einzubeziehen (Zielart <strong>für</strong> > 50 ha).<br />

Um die Hamstervorkommen rund um Delitzsch jenseits einer zentralen Ausgleichsfläche kümmert<br />

sich ein Fonds aus Sponsorenmitteln.<br />

Problem: Die im Programm angestrebte Erhaltung gefährdeter Ackerwildkrautarten findet sich nicht<br />

unter den Zielarten der naturschutzfachlichen Stellungnahmen (falls sie nicht unter dem Biotoptyp<br />

„Acker, extensiv“ erfasst sind.<br />

Bislang liegen nur Ersterfassungen und Mit-Ohne-Vergleiche vor. Die Entwicklung auf den<br />

Förderflächen im Verlauf der Förderperiode kann erst durch weitere Untersuchungen ermittelt<br />

werden.<br />

Empfehlungen • Erstellung eines Konzepts zum Schutz der Ackerwildkräuter: Bekannte rezente Vorkommen mit<br />

Prioritäten als Zielräume <strong>für</strong> Beratung, Beratung zu Fruchtfolgen, Monitoring durch Berater nach<br />

Abschluss des Fördervertrags<br />

• Die Förderfläche sollte auch über das Flächenziel hinaus vergrößert werden. Dazu sollten Verträge<br />

in 214.A.3 (dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung) in B.3.1 umgewandelt werden können.<br />

101 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

B.3.2 Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung - Überwinternde Stoppel<br />

(AuW: A.1) Ziel Umsetzung 2009<br />

Fläche 2.000 ha Auszahlung 2009: 4 ha 0 % Zielerreichung<br />

Anträge 2009: 166 ha 8 % Zielerreichung<br />

= 0,02 % der Ackerfläche Sachsens, davon nichts in Natura 2000<br />

Akzeptanz sehr geringer Umsetzungsstand (bis zu den Anträgen 2009 nur zwei Betriebe)<br />

Wirkung<br />

Lebensräume:<br />

- Acker als<br />

Nahrungsraum<br />

- hohe Wirkung auf die Qualität von Ackerflächen als Nahrungsraum <strong>für</strong> Zugvögel<br />

(wichtige Ergänzung zum Angebot durch Zwischenfrüchte und Untersaaten)<br />

- hohe Wirkung durch Verbesserung des Nahrungsangebots <strong>für</strong> Beutegreifer<br />

Arten:Rastvögel - hohe Wirkung <strong>für</strong> Gänse und Schwäne auf dem Herbstzug<br />

Bislang liegen nur Ersterfassungen und Mit-Ohne-Vergleiche vor. Die Entwicklung auf den<br />

Förderflächen im Verlauf der Förderperiode kann erst durch weitere Untersuchungen ermittelt<br />

werden.<br />

Empfehlungen • Die Förderfläche sollte vor allem in Bereichen großer Rastvogelansammlungen im Herbst<br />

vergrößert werden. Dazu sollten Förderverträge in 214.A.3 (dauerhaft konservierende<br />

Bodenbearbeitung) in B.3 umgewandelt werden können.<br />

B.3.3 Naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung - Bearbeitungspause im Frühjahr<br />

(AuW: A.2) Ziel Umsetzung 2009<br />

Fläche 300 ha Auszahlung 2009: 774 ha 260 % Zielerreichung<br />

Akzeptanz<br />

Wirkung Arten:<br />

- Amphibien<br />

Anträge 2009: 1.203 ha 400 % Zielerreichung<br />

= 0,17 % der Grünlandfläche Sachsens, davon 25 % in Natura 2000<br />

sehr hoher Umsetzungsstand, ein Schwerpunkt in Nordostsachsen<br />

- hohe Wirkung beim Schutz von Amphibien, die in März und April den Acker<br />

überqueren<br />

Problem: Später wandernde Amphibienarten werden nicht mehr geschützt. Als Förderung <strong>für</strong><br />

Brutvogelarten ungeeignet, weil die Brut in der Regel Ende April noch nicht beendet ist. Als<br />

Maßnahme <strong>für</strong> Nahrungsgäste (z.B. Kranich) nur wenig geeignet.<br />

Bislang liegen nur Ersterfassungen und Mit-Ohne-Vergleiche vor. Die Entwicklung auf den<br />

Förderflächen im Verlauf der Förderperiode kann erst durch weitere Untersuchungen ermittelt<br />

werden.<br />

Empfehlungen • keine weitere Förderung dieses Fördergegenstands außer auf Schlägen, auf denen über lange Zeit<br />

im Frühjahr und auf breiter Front Amphibien wandern<br />

• Schutz von Amphibien auf der Frühjahrswanderung statt dessen möglichst über Brachstreifen oder<br />

Brachflächen oder über investive Maßnahmen<br />

102 von 113


B.3.4 Anlage von Bracheflächen und Brachestreifen auf Ackerland<br />

(AuW: A.3) Ziel Umsetzung 2009<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Fläche 1.500 ha Auszahlung 2009: 211 ha 14 % Zielerreichung<br />

Akzeptanz<br />

Wirkung Arten:<br />

- Heidelerche<br />

- Kiebitz<br />

- Rebhuhn<br />

Anträge 2009: 408 ha 27 % Zielerreichung<br />

= a) 183 ha (Selbstbegrünung mit Umbruch alle zwei Jahre ab 15.9.)<br />

+b+c) 234 ha (Einsaat, Schnitt mindestens alle zwei Jahre)<br />

= 0,06 % der Ackerfläche Sachsens, davon 24 % in Natura 2000<br />

geringe Umsetzung, insbesondere in Variante c (7 ha) und d (0 ha),<br />

bislang vor allem Flächen im Nordteil des Freistaats<br />

- mittlere Förderflächengröße 4,9 ha<br />

- vor allem von großen Betrieben beantragt (mittlere Betriebsgröße 800 ha)<br />

- Strukturen mit hoher Wirkung <strong>für</strong> Rebhuhn und Heidelerche und als<br />

Rückzugsraum <strong>für</strong> sonstige Ackerfauna<br />

- <strong>für</strong> den Kiebitz nur Nahrungsraum (aber evtl. erhöhte Attraktivität <strong>für</strong> Nesträuber)<br />

Für Brache mit Selbstbegrünung liegt eine Einzelfallstudie vor.<br />

Für Brache mit Einsaat ist eine Einzelfallstudie geplant.<br />

Die Entwicklung im Verlauf der Förderperiode ist erst durch weitere Untersuchungen zu ermitteln.<br />

Empfehlungen • Ab 15. September sollte Beweidung zugelassen werden.<br />

• Ermöglichung des rückzahlungsfreien Wechsels aus A.3 in B.3.4<br />

103 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Exkurs: Möglichkeiten der Finanzierung und Umsetzung von Beratungsangeboten<br />

<strong>für</strong> Agrarumweltmaßnahmen<br />

Aus der Analyse der einzelnen Fördergegenstände wird deutlich, von welcher Bedeutung Beratungsangebote<br />

<strong>für</strong> Agrarumweltmaßnahmen sind: Gezielte Beratung und Information kann zum<br />

einen zur Teilnahme an bestimmten bzw. „passenden“ Maßnahmen bewegen und deren Akzeptanz<br />

erhöhen. Darüber hinaus helfen Angebote der Beratung, die neben <strong>Umwelt</strong>zielen auch landwirtschaftliche<br />

bzw. umsetzungsbezogene Fragestellungen einbeziehen, dabei, die Wirkung entsprechender<br />

Fördergegenstände optimal zur Geltung zu bringen (So können z. B. bei konservierender<br />

Bodenbearbeitung (A.3) mangelnde Kenntnisse über Anbaustrategien und Fruchtfolgeumstellungen<br />

einen erhöhten Bedarf an Pflanzenschutzmitteln zur Folge haben. Ebenso sind Zwischenfrüchte<br />

(A.1) und Untersaaten (A.2) acker- und pflanzenbaulich anspruchsvolle Maßnahmen,<br />

<strong>für</strong> die durch entsprechende Beratung bestehende Hemmnisse oder Be<strong>für</strong>chtungen abgebaut und<br />

Anwendung und Wirkung optimiert werden können. Die Naturschutzberatung kann dazu beitragen,<br />

dass zum einen wichtige Biotope oder Habitate in die Förderung aufgenommen werden und<br />

zum anderen Vorbehalte gegenüber ungewohnten Änderungen im Betriebsablauf abgebaut werden.)<br />

Erforderliche Kürzungen und Personaleinsparungen werfen allerdings die Frage nach Finanzierungs-<br />

und Umsetzungsmöglichkeiten von Beratungsangeboten auf. Eine Offizialberatung, wie sie<br />

mit dem Programm UL eingeführt wurde und einzelbetriebliche Ansprache ermöglichte, gibt es<br />

nun nicht mehr. Hinweise im Internet und auf Fachveranstaltungen müssen diese ersetzen. Im<br />

Rahmen des EPLR ist in Sachsen die Förderung von Naturschutzberatung über die Maßnahme<br />

323 Natürliches Erbe möglich (siehe Kap. 6.17 Natürliches Erbe) 231 . Beratung zu landwirtschaftlichen<br />

oder gesamtbetrieblichen Fragen ist hier nicht vorgesehen.<br />

Welche darüber hinausgehenden Ansätze gibt es, Beratungsangebote zu realisieren?<br />

- Grundsätzlich ist die Bedeutung von Beratung zur Umsetzung einzelner Fördergegenstände<br />

(insbesondere solcher mit geringer Akzeptanz) bzw. deren Potenzial zur Steigerung der<br />

Teilnehmerzahlen und Optimierung der Ausgestaltung zu überprüfen: Eine geringfügig<br />

nach unten korrigierte Zieldefinition kann Mittel <strong>für</strong> Beratung frei setzen.<br />

- Mittel zur Unterstützung von Beratungsangeboten können auch durch Einschränkung der<br />

Wirkungskontrollen in ausreichend erforschten Bereichen zur Verfügung stehen (siehe<br />

Kapitel 7.2.4)<br />

- Über ELER ist die Förderung von Beratung über weitere Bildungs-, Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen<br />

(111, 114, 331) möglich. Die in der ELER-Verordnung vorgegebenen<br />

Maßnahmenkategorien lassen Interpretationsspielraum, der in unterschiedlicher<br />

Weise von den Ländern genutzt wird 232 :<br />

- Maßnahme 111 „Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen, einschließlich der<br />

Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und innovativer Verfahren, <strong>für</strong> Personen, die<br />

in der Land-, Ernährungs- oder Forstwirtschaft tätig sind“ (ELER-Verordnung Art. 20a (i),<br />

21). – Im Rahmen der Bildungsmaßnahme 111 (wie auch 331) kann die Organisation und<br />

Durchführung von Demonstrationsprojekten oder unterschiedlicher Veranstaltungen (Seminare,<br />

Lehrgänge, Exkursionen etc.) zur beruflichen Fort- und Weiterbildung finanziert<br />

werden. Die Bildungsmaßnahmen unterscheiden sich damit grundsätzlich von der einzelbetrieblichen<br />

(individuellen) Beratung. Beispiele zeigen jedoch den hier bestehenden Interpretationsspielraum:<br />

In Brandenburg/Berlin zählt z.B. zu den Maßnahmenzielen 111 „die<br />

231 Mit der Etablierung der „Naturschutzberatung“ als Fördergegenstand im Rahmen der Maßnahme 323 hat der Freisaat Sachsen<br />

bereits die Bedeutung von Beratungsleistungen herausgestellt. Als Fördergegenstand ist die „Naturschutzberatung“ innerhalb 323<br />

nur noch in Bayern, Thüringen und Sachsen-Anhalt enthalten, darüber hinaus werden in vier weiteren Ländern Beratungsleistungen<br />

im weiteren Sinne über den Fördertatbestand „Aktionen zur Sensibilisierung <strong>für</strong> den <strong>Umwelt</strong>schutz“ angeboten. (vgl. Stratmann, U.<br />

(2007): Möglichkeiten und Perspektiven der Finanzierung von Naturschutzberatung im ELER-Kontext – Förderperiode 2007 – 2013<br />

232 Insgesamt wird die Möglichkeit der Implementierung von Naturschutzberatung im EPLR noch wenig genutzt.<br />

104 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Erhöhung der Kompetenz im Bereich der Umsetzung der Agrarumweltmaßnahmen und der<br />

Maßnahmen in Natura-2000-Gebieten [...] sowie bei der Umsetzung der WRRL“ 233 . In Thüringen<br />

sollen die Kompetenzen der Betriebsleiter/innen und Beschäftigten bezüglich des<br />

Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Gewässerschutzes gestärkt und eine „Sensibilisierung<br />

und Akzeptanz bei den Landbewirtschaftern <strong>für</strong> den Erhalt der Biodiversität,<br />

die Belange von Natura 2000, die WRRL sowie effizienter Einsatz von Agrarumweltmaßnahmen<br />

erreicht werden“ 234 .<br />

- Maßnahme 331 „Berufsbildung und Informationsmaßnahmen <strong>für</strong> Wirtschaftsakteure in<br />

den unter Schwerpunkt 3 fallenden Maßnahmen“ (ELER-Verordnung Art. 52c, Zwar zielt<br />

die Maßnahme laut Titel auf die Umsetzung von Maßnahmen im Schwerpunkt 3, Beispiele<br />

verdeutlichen aber auch hier, dass die Finanzierung von Naturschutzberatung über 331<br />

möglich ist: In Niedersachsen werden im Rahmen von 331 Qualifizierungsleistungen <strong>für</strong><br />

Naturschutzmaßnahmen <strong>für</strong> Bewirtschafter und Multiplikatoren gefördert um die „Treffsicherheit<br />

von Agrarumweltmaßnahmen und deren Akzeptanz“ zu verbessern 235 . Zuwendungsempfänger<br />

sind die Unteren Naturschutzbehörden. Diese organisieren Veranstaltungen<br />

(bzw. beauftragen Dritte damit), die Kenntnisse der Landwirte über spezifische Ziele<br />

des Naturschutzes wie auch über Fördermöglichkeiten erhöhen sollen.<br />

- Maßnahme 114: „Inanspruchnahme von Beratungsdiensten durch Landwirte und Waldbesitzer“<br />

(ELER-Verordnung Art. 20 a (iv), 24) – Die Kofinanzierung der Förderung einzelbetrieblicher<br />

Beratung ist in dieser Förderperiode erstmals möglich. Die Nationalen Rahmenregelung<br />

sieht die „CC-Beratung“ und darüber hinaus die Dokumentation von betrieblichen<br />

<strong>Umwelt</strong>leistungen vor. Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt bieten die Beratungsmaßnahme<br />

außerhalb der NRR an. Sachsen-Anhalt verweist auch auf die Inanspruchnahme<br />

von Beratungsdiensten zur Anpassung an die Anforderungen der WRRL und<br />

Natura 2000. Die Förderung des Aufbaus von Beratungsdiensten (115) wird in keinem<br />

Bundesland angeboten 236 .<br />

- Durch Einbeziehung von Transaktionskosten bei der Prämienkalkulation kann nach<br />

ELER-VO Art. 39, Absatz 2 mit Antragsstellung bzw. Vertragsabschluss verbundener bürokratischer<br />

Aufwand ausgeglichen werden. Auch Beratungskosten können hier einfließen.<br />

Beispielsweise wird im Kooperationsprogramm Naturschutz in Niedersachsen („KoopNat“)<br />

ein Pauschalbetrag von 100 €/Jahr pro abgeschlossener Vereinbarung angesetzt, mit dem<br />

zusätzliche Aufwendungen wie auch die „Inanspruchnahme von Beratung“ vergütet wird. .<br />

- Finanzierungsmöglichkeiten von Modellprojekten oder Standardangeboten zur Naturschutzberatung<br />

über Stiftungen (in NRW haben z.B. die Ökolandbauverbände Bioland und<br />

Demeter eine einzelbetriebliche Naturschutzberatung eingerichtet, die von der nordrheinwestfälischen<br />

Stiftung <strong>für</strong> <strong>Umwelt</strong>- und Entwicklung finanziert wird und kostenlose Beratung<br />

der Betriebe vor Ort zur Entwicklung von Naturschutzmaßnahmen umfasst.)<br />

233<br />

Ministerium <strong>für</strong> Ländliche Entwicklung, <strong>Umwelt</strong> und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (Hrsg.): Entwicklungsplan <strong>für</strong> den<br />

ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins 2007 – 2013. Fassung vom 11.11.2009. S. 111f.<br />

234<br />

Ministerium <strong>für</strong> Landwirtschaft, Naturschutz und <strong>Umwelt</strong> (Hrsg.): FörderInitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen 2007 – 2013<br />

(FILET). Fassung vom 23.11.2009. S. 216.<br />

235<br />

Niedersächsisches Ministerium <strong>für</strong> Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (Hrsg.): Programm zur<br />

Förderung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen PROFIL 2007 – 2013. Konsolidierte Fassung vom 15.12.2009. S. 385f.<br />

236<br />

vgl. Stratmann, U. (2007): Möglichkeiten und Perspektiven der Finanzierung von Naturschutzberatung im ELER-Kontext – Förderperiode<br />

2007 – 2013.<br />

105 von 113


Exkurs: Gegenüberstellung positiver und negativer Aspekte<br />

„neuer“ Förderkonzepte<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Ergebnisorientierte Honorierung<br />

Kurzbeschreibung: Nachfrageseite (Staat oder Region) gibt Zielvorgaben <strong>für</strong> den Wirkumfang der<br />

Maßnahme vor; Antragsberechtigte (Anbieterseite) können das nachgefragte<br />

Ergebnis (Ziel) unter freier Wahl der Mittel bereitstellen<br />

Abbildung 18 Übersicht Verfahren „Ergebnisorientierte Honorierung“<br />

Handlungs- und ergebnisorientierte Maßnahmen im Vergleich<br />

handlungsorientiert ergebnisorientiert<br />

Zieldefinition Verwaltung Verwaltung<br />

Auswahl der Maßnahmen Verwaltung Landwirt<br />

Realisation Landwirt Landwirt<br />

Überprüfung der Ergebnisse Verwaltung Landwirt<br />

Vor-Ort-Kontrolle Verwaltung Verwaltung<br />

Landwirt als „Angestellter“ „Unternehmer“<br />

Maßnahmen sind klar definiert/transparent flexibel, aber risikoreich<br />

Entscheidend: genaue Vorgaben genauer Indikator<br />

Quelle: Verändert nach Osterburg (2010) 237 .<br />

237<br />

Osterburg (2010): Evaluating Agri-Environmental Schemes in Germany – some considerations for the post 2013 period. Vortrag im<br />

Rahmen des ENCA Workshop, 22.April 2010. Brüssel<br />

106 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Tabelle 39 Ergebnisorientierte Honorierung – positive und negative Aspekte<br />

Allgemein<br />

Aus Sicht der Landwirte<br />

Aus Sicht der Verwaltungsbehörde<br />

Positive Aspekte Negative Aspekte Anmerkungen<br />

Innovative und kostengünstige Umsetzungswege<br />

Vergrößerter Handlungsspielraum<br />

erlaubt bessere Integration in den<br />

Betriebsablauf<br />

Kein Risiko, Direktzahlungen durch<br />

Auflagenverstöße zu verlieren<br />

Anwendung von spezifischen Kenntnissen<br />

und Erfahrungen<br />

Positiver Imagewechsel: landwirtschaftliche<br />

Betriebe als aktive und<br />

innovative Unternehmen/ Produzenten<br />

von <strong>Umwelt</strong>gütern, statt passive<br />

Empfänger von Fördergeldern<br />

Bewusstseinsbildung und Bildungseffekt<br />

bzgl. Artenkenntnis und Naturschutz<br />

durch direkte Einbindung in die<br />

Flächen- und Zielerreichungsbewertung<br />

Verwaltungsvereinfachung, da<br />

- Zielerfüllung und <strong>Umwelt</strong>nutzen in<br />

einem Kontrollvorgang überprüft<br />

werden<br />

- Kontrollparameter flexibler handhabbar<br />

sind (nur Zielvorgabe, statt detaillierter<br />

Handlungsvorgaben)<br />

- Kontrolle nur am Stichtag, statt über<br />

die gesamte Förderperiode durchgeführt<br />

wird<br />

Erfolg von Fördermaßnahmen ist<br />

direkt messbar<br />

Monitoring wird teilweise durch die<br />

Landwirte durchgeführt<br />

Freigewordene Mittel durch geringeren<br />

Kontrollaufwand können auf Beratungstätigkeiten<br />

umgelegt werden<br />

Ansatz findet bisher nur auf<br />

Grünflächen Anwendung<br />

Anlastungsrisiko: Auch bei<br />

idealer Bewirtschaftung ist die<br />

Zielerreichung und damit die<br />

Erhaltung der Fördergelder<br />

nicht gewährleistet Unterschiedlich<br />

hoher Aufwand <strong>für</strong><br />

Zielerreichung wird nicht<br />

honoriert Zusatzkosten (<strong>für</strong><br />

bspw. Bodenproben) müssen<br />

bei Zielverfehlung selbst<br />

getragen werden<br />

Methodische Schwierigkeit<br />

der Festlegung belastbarer<br />

Indikatoren<br />

- im Bezug auf Vorkommen<br />

und Vielfalt von Tierarten<br />

aufgrund deren Unstetigkeit<br />

und räumlicher Mobilität<br />

- im Bereich abiotischer<br />

Ressourcen wegen aufwendiger<br />

Analysen<br />

- viele positive Effekte erst<br />

nach vielen Jahren nachweisbar<br />

- belastbare Indikatoren<br />

bisher nur <strong>für</strong> Artenvielfalt<br />

höherer Pflanzen vorhanden<br />

Erhöhter Beratungsaufwand<br />

Im Projekt "Naturindikatoren <strong>für</strong><br />

die landwirtschaftliche Praxis"<br />

wird eine Methode zur Erfassung<br />

"kennartenreicher Ackerflächen"<br />

entwickelt und erprobt<br />

238<br />

Besonders geringe Akzeptanz<br />

zu erwarten bei Betrieben, die<br />

Bewirtschaftung ändern müssen;<br />

die nicht auf die Zahlungen<br />

angewiesen sind; deren Flächen<br />

starken <strong>Umwelt</strong>einflüssen<br />

ausgesetzt sind und bei stark<br />

naturschutzorientierten Maßnahmen<br />

Anforderungen an belastbare<br />

Indikatoren:<br />

einheitlich und rechtssicher<br />

nachzuweisen und zu kontrollieren;<br />

Implizierung positiver<br />

ökologischer Effekte; Realisierbarkeit;<br />

Honorierbarkeit<br />

Bei einem Evaluationsprojekt in<br />

der Schweiz wurden Vogelarten<br />

als Indikator erprobt 239<br />

Der gesteigerte Beratungsaufwand<br />

kann durch freigewordene<br />

Mittel aus dem verringerten<br />

Kontrollaufwand gedeckt werden<br />

238<br />

Vgl.: Braband, D.; van Elsen, T. Oppermann, R.; Haack, S.: Ökologisch bewirtschaftete Ackerflächen - eine ökologische Leistung?<br />

- Ein ergebnisorientierter Ansatz <strong>für</strong> die Praxis. In: Freyer, B. (Hrsg.) (2003): Beiträge zur 7. Wissenschaftstagung zum Ökologischen<br />

Landbau - Ökologischer Landbau der Zukunft Wien. Universität <strong>für</strong> Bodenkultur. Institut <strong>für</strong> ökologischen Landbau. S. 153-<br />

156.<br />

239<br />

Spiess, M. (2003): Ökologischer Ausgleich in der Schweiz: Ziele erreicht? Ergebnisse der Effizienzforschung. In Angebotsnaturschutz:<br />

Vorschläge zur Weiterentwicklung des Vertragsnaturschutzes. Tagungsbericht. S.41-52<br />

107 von 113


Aus Sicht des Landes und der<br />

EU<br />

aus naturschutzfachlicher Sicht<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Positive Aspekte Negative Aspekte Anmerkungen<br />

Ökonomische Effizienzsteigerung:<br />

Honorierung in Abhängigkeit des<br />

tatsächlichen <strong>Umwelt</strong>effektes<br />

Direkt messbarer Erfolg der Fördermaßnahmen<br />

höhere Akzeptanz und Motivation von<br />

Seiten der Landwirte<br />

Aus Landessicht: ergebnisorientierte<br />

Entlohnung wird durch Mittel des GAK<br />

vom Bund kofinanziert 240<br />

zielgenauer pflanzlicher Artenschutz<br />

ökologische Schäden durch starre,<br />

von der natürlichen Nährkraft des<br />

Bodens abgekoppelte Nutzungsfrequenzen<br />

werden verhindert 241<br />

bessere Kontrollmöglichkeiten der<br />

ökologischen Effektivität<br />

Quelle: eigene Darstellung auf Basis angegebener Literaturquellen<br />

dient nur der Erhaltung von<br />

Schutzgütern, Maßnahmen<br />

zur Verbesserung sind<br />

weiterhin handlungsorientiert<br />

zu gestalten 242<br />

Zieldefinition anhand bestimmter<br />

Kennarten birgt die<br />

Gefahr eines einseitig orientierten<br />

Naturschutzes<br />

Die teilnehmenden Länder<br />

müssen mind. 4 Kennarten aus<br />

einem landesweit gültigem<br />

Indikatorenkatalog wählen und<br />

einen länderspezifischen Indikatorenkatalog<br />

<strong>für</strong> das "artenreiche<br />

Grünland" erstellen<br />

240<br />

Vgl.: Matzdorf, B. Kaiser, T.; Rohner, M.-S.; Becker, N. (2006): Vorschlag <strong>für</strong> ergebnisorientierte Agrarumweltmaßnahmen im<br />

Rahmen des Brandenburger Agrarumweltprogramms. - NNA-Berichte.19 (1): 244-254<br />

241<br />

Vgl.: Oppermann, R. (2003): Ergebnisorientierte Förderung artenreichen Grünlands in der Praxis - Erfahrungen aus 3 Jahren<br />

landesweiter Anwendung in Baden-Württemberg<br />

242<br />

Vgl.: Osterburg, B. (2004): Möglichkeiten und Grenzen der Umsetzung eines ergebnisorientierten Honorierungsansatzes im<br />

Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen. Vortrag im Rahmen des Projektes „Entwicklung und Erprobung von Methoden <strong>für</strong> die ergebnisorientierte<br />

Honorierung ökologischer Leistungen im Grünland Nordwestdeutschlands“<br />

108 von 113


Tabelle 40 Beispiele Ergebnisorientierte Honorierung<br />

Niedersachsen/ Bremen<br />

Baden-Württemberg<br />

Thüringen<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Bezeichnung Indikator Zuwendungsvoraussetzungen Förderung<br />

Wertvolle Grünlandvegetation<br />

auf Einzelflächen<br />

nach dem Prinzip<br />

der ergebnisorientierten<br />

Honorierung<br />

(Maßnahme B2)<br />

Zusätzlich: Dauergrünland<br />

nach dem ErgebnisorientiertenHonorierungsprinzip(KooperationsprogrammNaturschutz)<br />

Ergebnisorientierter<br />

Ansatz zur N-<br />

Minderung im EU-LIFE-<br />

Projekt WAgriCo 243<br />

Bewirtschaftung von<br />

artenreichem Grünland<br />

(N-B4)<br />

Artenreiches Grünland<br />

(L4)<br />

Vorkommen von mind. 4<br />

Kennarten aus dem<br />

niedersächs. Zielartenkatalog<br />

in jedem nach dem<br />

Transsektverfahren<br />

bestimmten Teil der<br />

Fläche<br />

Vorkommen von mind. 6<br />

Kennarten aus dem<br />

niedersächs. Zielartenkatalog<br />

in jedem nach dem<br />

Transsektverfahren<br />

bestimmten Teil der<br />

Fläche<br />

Testphase<br />

Vorkommen von mind. 4<br />

Kennarten aus dem<br />

badenwürttembergischen<br />

Zielartenkatalog (28<br />

Kräuter)<br />

Vorkommen von mind. 4<br />

Kennarten aus dem<br />

thüring. Zielartenkatalog<br />

(30 Kräuter und Leguminosen),<br />

3 Individuen pro<br />

Kennart und Feldstück<br />

nach der Transektmethode<br />

Für den Verpflichtungszeitraum<br />

von fünf Jahren gilt:<br />

• einheitlich bewirtschaften,<br />

• mind. einmal jährlich <strong>für</strong> landwirt.<br />

Erzeugung nutzen,<br />

• Bewirtschaftungsmaßnahmen<br />

aufzeichnen,<br />

• einmal jährlich zwischen dem<br />

01.05. und dem 31.07. auf das<br />

Vorkommen der Kennarten kontrollieren,<br />

aufzeichnen und bereithalten<br />

Für den Verpflichtungszeitraum<br />

von fünf Jahren gilt:<br />

• flächenbezogene Aufzeichnungen<br />

über Düngung (Düngerart, Menge,<br />

Zeitpunkt und Nutzungszeitpunkt)<br />

• Verzicht auf flächigen Einsatz von<br />

chem.-synth. PSM auf gesamter<br />

Grünlandfläche des Unternehmens<br />

• Verzicht auf Grünlandumbruch im<br />

ges. Unternehmen (Ausnahme:<br />

Wiederanlage von Grünland in<br />

gleichem Umfang)<br />

Für den Verpflichtungszeitraum<br />

von fünf Jahren gilt:<br />

• Einhaltung eines Mindesttierbesatzes<br />

von 0,5 RGV/ha Hauptfutterfläche<br />

• Führung der Thüringer Grünlandkarte<br />

(u.a. Aufzeichnungen über<br />

Art und Zeitpunkt von Bewirtschaftungsmaßnahmen<br />

110 EU-<br />

RO/ha<br />

zusätzlich zu<br />

Maßnahme<br />

B2: 105<br />

EURO/ha<br />

(insgesamt<br />

215 EU-<br />

RO/ha)<br />

5 Punkte je<br />

ha<br />

(10 EU-<br />

RO/Punkt)<br />

110 EU-<br />

RO/ha<br />

243 Vgl. dazu auch umfangreiche Diskussion bei Osterburg, B. & Th. Schmidt (2008): Deliverable 9.1: Katalog der <strong>für</strong> Agrarumweltprogramme<br />

geeigneten Maßnahmen, ihrer Kosten und <strong>Umwelt</strong>wirkungen, Im Rahmen des EU-Forschungsvorhabens WagriCo (LI-<br />

FE05ENV/D/000182) Final Report Annex 47-LS<br />

109 von 113


Brandenburg<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Bezeichnung Indikator Zuwendungsvoraussetzungen Förderung<br />

Reduzierung des<br />

Stickstoffaustrages<br />

durch Senkung der<br />

betrieblichen Stickstoffsalden<br />

(W1)<br />

Freiwillige Gewässerschutzleistung<br />

(B5)<br />

N-Saldo von < 50kg N/ha<br />

und a<br />

N-Saldo von < 30kg N/ha<br />

und a<br />

N-Saldo von 30 kg N/ha<br />

auf den geförderten<br />

Schlägen (und max. 60<br />

kg N/ha gesamtbetrieblich)<br />

Quelle: eigene Darstellung auf Basis angegebener Literaturquellen<br />

Für den Verpflichtungszeitraum<br />

von fünf Jahren gilt:<br />

• gefördert werden Ackerflächen<br />

die mit einem Anteil von mind.<br />

50 % in einem ausgewiesenen<br />

Nährstoffüberschussgebiet (NÜG)<br />

liegen<br />

• Teilnahme an mind. zwei Bildungsveranstaltungen<br />

zu gewässerschonendenBewirtschaftungsverfahren<br />

in der Landwirtschaft<br />

• Nmin-Bodenuntersuchungen im<br />

Frühjahr und nach der Ernte,<br />

schlagweise Stickstoffbedarfsanalysen<br />

(SBA) (durch Landwirt)<br />

• Düngungsempfehlungen während<br />

der Vegetationsperiode auf der<br />

Grundlage von Pflanzenanalysen<br />

• Stickstoffuntersuchungen von<br />

flüssigem Wirtschaftsdünger<br />

(erreichte Werte werden immer im<br />

dreijährigen Mittel betrachtet, um<br />

mögliche witterungsbedingte Zielverfehlungen<br />

trotz optimaler<br />

Bewirtschaftung auszugleichen).<br />

Für den Verpflichtungszeitraum<br />

von 5 Jahren gilt:<br />

• Maßnahme anwendbar, so fern<br />

betriebl. Flächenbilanz N-Saldo ><br />

30 kg N/ha<br />

• Durchführung schlagweiser Nmin-<br />

Untersuchungen im Frühjahr<br />

• TS- und N-Gehaltsbestimmung<br />

flüssiger Wirtschaftsdünger<br />

• operative Verfahren bei dritter N-<br />

Gabe<br />

• aggregierte Schlagbilanzen<br />

(zusätzlich zur betriebl. N-Bilanz)<br />

• Teilnahme am Schulungsprogramm<br />

zur Umsetzung der WRRL<br />

und zur Durchführung der Maßnahme<br />

N-Saldo von<br />

< 50kg N/ha<br />

und a 45<br />

EURO/ha<br />

N-Saldo von<br />

< 30kg N/ha<br />

und a 70<br />

EURO/ha<br />

65 EURO/ha<br />

110 von 113


Ausschreibungsverfahren<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Kurzbeschreibung: Anbieterseite erstellt auf Grundlage einer individuelle Kosten- und Gewinnkalkulation<br />

ein Angebot <strong>für</strong> einen nachgefragten Fördergegenstand, Zuschlag erfolgt<br />

anhand ökonomischer und ökologischer Kriterien, Orientierung an<br />

Marktmechanismen (Angebot und Nachfrage), keine konkreten Umsetzungsvorgaben,<br />

Endkontrolle der vereinbarten Zielvorgaben<br />

Tabelle 41 Ausschreibungsverfahren – positive und negative Aspekte<br />

Aus Sicht der Landwirte<br />

Aus Sicht der Verwaltungsbehörde<br />

Positive Aspekte Negative Aspekte Anmerkungen<br />

Freie Preiskalkulation (gewünscht<br />

von 40-50 % der Landwirte in NS 244 )<br />

Regionale Differenzierung statt<br />

starren, landesweit geltenden Prämien,<br />

welche möglicherweise die<br />

Kosten/Verluste der standortspezifischen<br />

Bewirtschaftung nicht decken<br />

Überblick über die individuellen<br />

Kostenstrukturen der Landwirte<br />

(wobei anzunehmen ist, dass die<br />

Angebote der Landwirte ihre Opportunitätskosten<br />

nicht exakt wiedergeben,<br />

sondern diese übersteigen)<br />

Zuschlag erhalten in der<br />

Regel die geringsten<br />

Gebote pro Qualitätsstufe<br />

Erhöhung des Verwaltungsaufwandes<br />

durch<br />

Vergabeverfahren (Bekanntmachung,<br />

Beratung<br />

der Bieter, Bewertung der<br />

Gebote, Erteilung des<br />

Zuschlags)<br />

Angebote werden in der<br />

Regel die tatsächlichen<br />

Opportunitätskosten<br />

übersteigen<br />

Anreizkomponente liegt in<br />

der Differenz zwischen<br />

Angebot und Opportunitätskosten<br />

245 . Nur Betriebe mit<br />

geringen OK können diese<br />

überbieten und dennoch mit<br />

einem Zuschlag rechnen �<br />

höhere Akzeptanz der Methode<br />

bei Betrieben mit<br />

geringen OK zu erwarten<br />

(z.B. in benachteiligten<br />

Gebieten)<br />

Matzdorf et. al (2006) schlagen<br />

vor, Beratungskosten in<br />

die Transaktionskosten<br />

einzuschließen, Beratung<br />

soll „eingekauft“ werden" 246<br />

244<br />

Vgl.: Bräutigam, L.; Erlecke, A.; Münnich, A. (2009): Gemeinwohlmarkt Sachsen 2020 - Optimierung der Umsetzungsmethoden bei<br />

der Förderung im Agrarumweltbereich.<br />

245<br />

Opportunitätskosten = Zusatzkosten + Einkommensverluste + Transaktionskosten<br />

246 Vgl.: Matzdorf, B.; Kaiser, T.; Rohner, M.-S.; Becker, N. (2006): Vorschlag <strong>für</strong> ergebnisorientierte Agrarumweltmaßnahmen im<br />

Rahmen des Brandenburger Agrarumweltprogramms. - NNA-Berichte.19 (1): 244-254<br />

111 von 113


Aus Sicht des Landes und der EU<br />

aus naturschutzfachl.<br />

Sicht<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Positive Aspekte Negative Aspekte Anmerkungen<br />

Kosteneffizienz<br />

Modellprojekt Northeim: Kostenreduktion<br />

von 21-36 %;<br />

Modellprojekt Steinburg: Kostenreduktion<br />

von 41-52 % gegenüber<br />

einheitlichen Prämienzahlungen 247<br />

Bei schwankenden Agrarmärkten<br />

müssen Prämien nicht kurzfristig<br />

angepasst werden<br />

Gezieltere und damit wirksamere<br />

Verteilung der Fördermittel: Mitnahmeeffekte<br />

werden verhindert,<br />

Anreize geschaffen<br />

Wahrscheinlichkeit <strong>für</strong> ökologisch<br />

hochwertige Flächen auf Zuschlag<br />

ist höher<br />

Quelle: eigene Darstellung auf Basis angegebener Literaturquellen<br />

nicht jede geeignete<br />

Fläche kann angenommen<br />

werden<br />

Artikel 39 der ELER-<br />

Verordnung gewährt Ausschreibungsverfahren<br />

seit<br />

2007<br />

Hinweise zur Diskussion Naturschutzfachliche Anforderungen vs. einfache, standardisierte<br />

Abwicklung<br />

Je hochwertiger die Flächen sind, desto weniger lässt sich standardisieren oder (personell) einsparen.<br />

Der Erfolg von Arten- und Biotopschutzmaßnahmen ist (hinsichtlich der Personalrelevanz)<br />

von vier Komponenten abhängig:<br />

a) Präzise Vorplanung<br />

b) Beratung<br />

c) Abgleich zwischen beantragten Fördergegenständen und fachlichen Erfordernissen<br />

d) Kontrolle<br />

Je genauer eine Vorplanung über FFH-Managementpläne, Pflege- und Entwicklungspläne, Biotopverbundplanungen,<br />

ggf. Landschaftspläne, ist und je weitgehender es gelingt, diese Planwerke<br />

auf den Bezug zu Fördergegenständen zu verpflichten (soweit das fachlich sinnvoll ist), desto<br />

geringer könnte der Aufwand <strong>für</strong> Stellungnahmen/Gutachten zu Anträgen ausfallen.<br />

247<br />

Vgl.: Groth, M. (2008): Kosteneffizienter und effektiver Biodiversitätsschutz durch Ausschreibungen und ergebnisorientierte Honorierung:<br />

Das Modelprojekt "Blühendes Steinburg".<br />

112 von 113


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Abbildung 19: Schematische Zuordnung von Arten- und Biotopschutzmaßnahmen zu<br />

Förderinstrumenten<br />

Regelmäßig wiederkehrend<br />

Unregelmäßig, flexibel<br />

Zeitlich begrenzt, investiv<br />

oder Modellcharakter<br />

Standardisierung möglich Maßnahme 214 X X<br />

Standardisierung nicht<br />

möglich<br />

(kleinteilig, differenziert,<br />

stark spezialisiert)<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

Landesmaßnahme<br />

ggf. Stiftung<br />

Landesmaßnahme<br />

ggf. Stiftung<br />

Maßnahme 323 (sofern in<br />

Zusammenhang mit Agrarumweltmaßnahmen<br />

auch<br />

Maßnahme 216)<br />

113 von 113


<strong>Anhang</strong> 6.10.1:<br />

INDIKATORENÜBERSICHT zur Maßnahme 221<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Indikator Umsetzungsstand<br />

Zielwert*<br />

2007 - 2013 2007 – 2009 2007 – 2009<br />

Outputindikatoren<br />

Auszahlungsdaten** Bewilligungsdaten*<br />

Zielerreichung<br />

bis 2009 (%) bezogen<br />

auf Auszahlungsdaten<br />

Anzahl geförderter Erstaufforstungsprojekte<br />

[n] 600 25 4,2 %<br />

Anzahl geförderter land- und/oder forstwirtschaftlicher<br />

Betriebe [n] 600 25 4,2 %<br />

Fläche Aufforstung [ha] 1.190 57,96 4,9 %<br />

Anzahl der Zuwendungsempfänger [n] 600 25 4,2 %<br />

Ergebnisindikatoren<br />

Förderflächen (Anwendungsumfang), welche<br />

dazu beitragen hat, die Biodiversität zu<br />

verbessern [ha] 1.190 57,96 4,9 %<br />

Förderflächen (Anwendungsumfang), welche<br />

dazu beitragen hat, die Wasserqualität<br />

zu verbessern [ha] 1.190 57,96 4,9 %<br />

Förderflächen (Anwendungsumfang), welche<br />

dazu beitragen hat die Bodenqualität zu<br />

verbessern [ha] 1.190 57,96 4,9 %<br />

Förderflächen (Anwendungsumfang), welche<br />

dazu beitragen hat, dem Klimaveränderungen<br />

vorzubeugen [ha] 1.190 57,96 4,9 %<br />

Förderflächen (Anwendungsumfang), welche<br />

dazu beitragen hat, die Marginalisierung<br />

zu vermeiden [ha] 1.190 57,96 4,9 %<br />

* Quelle: EPLR Sachsen 2007-2013, 3. Änderung, genehmigte Fassung vom 15.12.2009.<br />

** Quelle: Monitoringsystem<br />

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<strong>Anhang</strong> 6.10.2:<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Kapitel 6.10.2 (Langversion): Wirkungsanalyse und räumliche Darstellung der<br />

Erstaufforstungen <strong>für</strong> die Maßnahmen 221 und 223<br />

Kapitel 6.10.2.1: Räumliche Verteilung der Erstaufforstungen<br />

Aufgrund der geringen Gesamtfläche, die in den Maßnahmen 221 und 223 im Berichtszeitraum<br />

gefördert wurde, werden in den folgenden Ausführungen beide Maßnahmen zusammen betrachtet.<br />

Die Gesamtfläche der hier betrachteten Erstaufforstungen ergibt sich aus 57,96 ha in der<br />

Maßnahme 221 sowie 4,9 ha in der Maßnahme 223.<br />

Die Erstaufforstungen in beiden Maßnahmen konzentrieren sich auf den Erzgebirgskreis, den südlichen<br />

Teil der Landkreise Mittelsachsen und Bautzen sowie die nördlichen Gemeinden des Landkreises<br />

Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Darüber hinaus befinden sich Aufforstungen im Leipziger<br />

Umland (Leipzig Stadt sowie in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen). Kleinstflächen<br />

wurden des Weiteren in den Landkreisen Görlitz, Meißen und dem Vogtlandkreis gefördert. In den<br />

überwiegend intensiv ackerbaulich genutzten Regionen (z.B. Lommatzscher Pflege) fanden keine<br />

Erstaufforstungen statt, was aufgrund des Förderkriteriums „landwirtschaftliche Vergleichszahl“<br />

auch nicht zu erwarten war. Festzustellen ist auch, dass die Erstaufforstungen nicht überwiegend<br />

in Gemeinden mit hohen Waldflächenprozenten liegen und somit keine signifikante Waldzunahme<br />

in ohnehin stark bewaldeten Regionen stattfindet. Durch die Aufforstung waldarmer Gebiete können<br />

sich besonders die ökologischen Funktionen der Wälder wie Trittsteinbiotope, Verbesserung<br />

der Randstrukturen sowie der Erosionsschutz entfalten. Bei der schriftlichen Befragung gaben<br />

57,3 % der Zuwendungsempfänger an, das ihre Erstaufforstungen „mit mindestens einer Seite an<br />

einen bestehenden Wald“ angrenzen bzw. „wenigstens an einer Seite Berührung zu einem bestehenden<br />

Wald haben bzw. der Abstand zum Wald kleiner als 5 Meter ist“. Die angegeben Flächen<br />

ergeben in Bezug zur gesamten Aufforstungsfläche einen Anteil von 24,3 %. Das bedeutet, dass<br />

rund dreiviertel aller Erstaufforstungen in Insellage errichtet wurden, so dass die Trittsteinfunktion<br />

besonders wirkungsvoll ist.<br />

1 von 9


Abbildung 1: Räumliche Verteilung der Erstaufforstungen der<br />

Maßnahmen 221 und 223<br />

Quelle: Eigene Berechnung und eigene Darstellung<br />

Kapitel 6.10.2.2: Analyse der <strong>Umwelt</strong>wirkungen<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Erstaufforstungen entfalten zahlreiche verschiedene <strong>Umwelt</strong>wirkungen, die sich u.a. durch folgende<br />

Aspekte ergeben:<br />

Umwandlung des landwirtschaftlichen Ökosystems bzw. Offenlandökosystems in ein<br />

Waldökosystem führt zu einer Veränderung des Biotop- und Artenschutzes; Die Ökosysteme<br />

sind durch spezifische Leitarten der Flora und Fauna gekennzeichnet, so dass es zu<br />

einer Veränderung der Artenzusammensetzung kommt.<br />

Aufbau nachhaltig bewirtschafteter, standortgerechter Waldökosysteme<br />

Veränderung der Flächennutzungsintensität, da Waldböden nach der Anlage des Waldes<br />

nicht technisch bearbeitet und keine Düngemittel oder Pflanzenschutzmittel ausgebracht<br />

werden. Ehemals intensiv genutzte Flächen werden durch die Erstaufforstungen extensiv<br />

bewirtschaftet. Für die Maßnahme 223 gilt hierbei einschränkend, dass die aufgeforsteten<br />

Flächen nicht landwirtschaftlich sondern überwiegend extensiv genutzt wurden. Hierdurch<br />

ergeben sich unterschiedliche ökologischen Wirkungen.<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Lage der Erstaufforstungen in der Region, so dass sie als Trittsteinbiotope zwischen bestehenden<br />

Biotopen von verschiedenen Tieren und Pflanzen wahrgenommen werden können.<br />

Dies gilt besonders <strong>für</strong> Erstaufforstungen in waldarmen Gebieten.<br />

Der Vergleich der Auswirkung von forstlicher oder landwirtschaftlicher Bodennutzung auf den Biotop-<br />

und Artenschutz durch die Umwandlung der Ökosysteme ist problematisch. Die natürliche<br />

Vegetation im mitteleuropäischen Klima ist, mit Ausnahme weniger Sonderstandorte, Wald (Klimaxstadium<br />

der potentiell natürlichen Vegetation). Jede andere Landnutzungsform ist daher naturferner<br />

und wird mit erhöhter Bewirtschaftungsintensität vor Sukzession geschützt. Reine Waldlandschaften<br />

sind jedoch im Gegensatz zu traditioneller bäuerlicher Kulturlandschaft aus einer Mischung<br />

von Wäldern, Wiesen, Feldern, Hecken und Einzelbäumen und deren reichhaltigem Nischenangebot<br />

<strong>für</strong> Pflanzen- und Tierarten weniger vielfältig. So ist beispielsweise die Artenzahl<br />

eines Hainsimsen-Buchenwaldes geringer, als die im kleinstrukturierten Offenland mit unterschiedlichen<br />

Biotopen.<br />

Aber auch die intensive Bewirtschaftung der Äcker reduziert die ursprüngliche Artenvielfalt durch<br />

Schlagvergrößerung und Begradigung der Landschaft. Somit werden Habitate, Brut- und Nahrungseinzugsgebiete<br />

verringert und das Artenspektrum durch Biozide, Düngemittel und Bodenbearbeitung<br />

verkleinert. Die Verinselung der Biotope führt zu einer Homogenisierung des Genpools<br />

der dort lebenden Arten. Wachtel, Neuntöter, Steinkauz, Ortolan und Grauammer zählen zu den<br />

Leitarten des Landschaftstyps halboffene, reich strukturierte Felder, welcher sich durch eine Vielzahl<br />

von Strukturelementen, wie Hecken und Feldgehölzen auszeichnet. 1<br />

Aufforstungen inmitten landwirtschaftlich genutzter Fläche haben zumindest vorerst den Charakter<br />

von Feldgehölzen. Dies wirkt sich positiv auf die Populationen der typischen Gehölzbewohner wie<br />

Waldohreule und Turmfalke aus, wenn die Aufforstung inselartig oder als Waldfortsatz in die landwirtschaftliche<br />

Fläche integriert ist. Erst nach einiger Zeit wird die Erstaufforstungsfläche auch von<br />

typischen Waldvogelarten besiedelt.<br />

Der Aufbau nachhaltig bewirtschafteter, standortgerechter Waldökosysteme erfolgt durch die<br />

Pflanzung standortgerechter Baumarten. Sie vermögen die Bodenpotentiale optimal zu nutzen und<br />

können unter den gegebenen <strong>Umwelt</strong>- und Klimabedingen dauerhaft wachsen. Die Analyse der<br />

Bestandestypen ist deshalb wichtig, da die <strong>Umwelt</strong>wirkungen bei Laubbäumen deutlich positivere<br />

Multiplikatoreneffekte aufweisen als bei Nadelbeständen. Bedingt durch ihre Stabilität und ihre Artenvielfalt<br />

bieten sie überdies einem breiten Spektrum von Flora und Fauna hervorragende Lebensbedingungen.<br />

Eine Verschlechterung bestehender naturschutzfachlich wertvoller Biotope<br />

kann ausgeschlossenen werden, da Erstaufforstungen nur nach vorheriger Genehmigung seitens<br />

der unteren Forstbehörde, die ihrerseits Einvernehmen mit den zuständigen unteren Naturschutz-,<br />

Landwirtschafts- und Flurbereinigungsbehörden herstellt, möglich sind.<br />

1<br />

Eisenbeiss, Ralf (2002): Biodiversität und Waldmehrung – Ein Verfahren zur naturschutzfachlichen Evaluation von Erstaufforstungen.<br />

Dissertation. Georg-August-Universität Göttingen<br />

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Abbildung 2: Verwendete Baumarten bei den Erstaufforstungen 2008 und 2009<br />

Anzahl der Aufforstungsprojekte (n)<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

Quelle: Eigene Darstellung nach Daten des SMUL (2010), Ref. 34<br />

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Abbildung 2 stellt die bei Erstaufforstungen der Jahre 2008 und 2009 verwendeten Baumarten<br />

sowie die Gruppe „Sträucher“ dar. 2 Im Durchschnitt wurden pro Erstaufforstungsprojekt 4,6 unterschiedliche<br />

Baumarten bzw. Sträucher verwendet, wobei bei keiner Erstaufforstung nur eine<br />

Baumart eingebracht wurde. Bei 25 Erstaufforstungen 3 (dies entspricht 74 % aller Erstaufforstungen)<br />

wurden Sträucher <strong>für</strong> die Waldrandgestaltung eingebracht, gefolgt vom Bergahorn auf 20<br />

Flächen (Anteil von 59 %). Fremdländische Baumarten wie die Douglasie und die Roteiche wurden<br />

auf 12 bzw. 6 Flächen beigemischt.<br />

Insgesamt kann somit festgestellt werden, dass bei den Erstaufforstungen überwiegend standortheimische<br />

Laubbaumarten verwendet wurden, die eine höhere ökologische Wertigkeit während<br />

der Bestandesentwicklung entfalten und im Klimaxstadium eine sehr hohe Naturnähe aufweisen<br />

werden. Der hohe Strauchanteil führt zu einer deutlichen Strukturvielfalt in der Landschaft ergänzt<br />

die Erstaufforstungen in hervorragender Weise.<br />

Unabhängig vom Bestandestyp entfalten Erstaufforstungen auf ehemals landwirtschaftlich genutzten<br />

Flächen insbesondere folgende flächenbezogene positive <strong>Umwelt</strong>wirkungen:<br />

• Reduzierung der Nährstoffeinträge gegenüber ackerbaulicher Nutzung,<br />

insbesondere von Phosphor und Stickstoff<br />

• Erosionsschutz durch permanente Bestockung<br />

2 Quelle: SMUL (2010): Ref. 34<br />

3 Hier sind Erstaufforstungsflächen gemeint, da eine ausgezahlte Maßnahme mehrere Flächen umfassen kann.<br />

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Abbildung 3: Übersicht der Erstaufforstungen in Gemeinden mit<br />

Stickstoffüberschuss<br />

Quelle: Eigene Darstellung und Berechnung<br />

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Wie Abbildung 3 entnommen werden kann, wurden die Erstaufforstungen in den Landkreisen<br />

Nordsachsen, Meißen, Mittelsachsen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge teilweise in Gebieten<br />

mit Stickstoffüberschuss etabliert. Die räumliche Zuordnung ist jedoch nicht das Ergebnis einer<br />

entsprechend ausgerichteten Gebietskulisse, sondern zufällig aufgrund der freiwilligen Teilnahme<br />

der Landwirte. Grundsätzlich kommt es durch die Erstaufforstungen in den Stickstoffüberschussgebieten<br />

zu einer Verringerung der Nitratausträge. Im Vergleich zu Ackerflächen, auf denen etwa<br />

40 % der Jahresniederschläge verdunsten, sind es auf Grasland- und Waldflächen durch Interzeptionsverdunstung<br />

60 – 70 %. Somit tragen 33 % des Niederschlages bei Äckern, 25 % bei Grünland<br />

und 10 % bei Wäldern zur Grundwasserneubildung bei, entsprechend gering ist die Versickerungsrate<br />

und damit die Gefahr einer Nährstoffauswaschung. 4<br />

Zu beachten ist allerdings, dass es infolge der intensive Bodenvorbereitung und der fehlenden Bestockung<br />

der Fläche im Jahr der Erstaufforstung ehemaliger Ackerfläche und einige Jahre danach<br />

zunächst zu einer erhöhten Nitratauswaschung kommt. Langfristig sinkt sie aufgrund der fehlenden<br />

Düngung und der Stickstoffspeicherung in der organischen Masse jedoch unter den Ausgangswert.<br />

Insgesamt kann somit festgestellt werden, dass auf den Erstaufforstungsflächen die<br />

4<br />

Elsasser, Peter (1991): <strong>Umwelt</strong>wirkungen der Aufforstung ackerbaulich genutzter Flächen, Bundesforschungsanstalt <strong>für</strong> Forst- und<br />

Holzwirtschaft, Hamburg, S. 39<br />

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Stickstoffeinträge und Nitratauswaschungen langfristig drastisch gesenkt werden, die <strong>Umwelt</strong>wirkung<br />

gemessen am geringen Flächenumfang der Maßnahme aber insgesamt schwach bleibt.<br />

Abbildung 4: Übersicht der Erstaufforstungen in Gemeinden mit<br />

Phosphorüberschuss<br />

Quelle: Eigene Darstellung und Berechnung<br />

In der Abbildung 4 wird die Lage der Erstaufforstungen vor dem Hintergrund der Phosporüberschussgebiete<br />

dargestellt. Im Vergleich zu den Stickstoffüberschussgebieten zeigt sich eine deutlich<br />

stärkere Überlagerung der Gebiete, so dass die Erstaufforstungen einen sehr positiven Einfluss<br />

auf die Phosphorbilanz des Bodens in diesen Gebieten haben. Dies gilt besonders <strong>für</strong> Aufforstungen<br />

östlich von Dresden, in den südlichen Teilen des Landkreises Mittelsachsens sowie im<br />

Landkreis Vogtland. Aber auch hier gilt, dass die Erstaufforstungen nicht das Ergebnis der Gebietskulisse<br />

sind, sondern allein aus den zufälligen Anträgen der Grundeigentümer herrühren. Bei<br />

der Beurteilung der Wirkungen muss auch zwischen den Maßnahmen 221 und 223 unterschieden<br />

werden, da Erstaufforstungen nichtlandwirtschaftlich genutzter Flächen in der Regel weniger intensiv<br />

genutzt wurden als landwirtschaftliche Flächen. Da die Gesamtfläche der Erstaufforstungen<br />

in der Maßnahme 223 aber nur 4,9 ha beträgt, kann dieser Aspekt unberücksichtigt bleiben.<br />

Eine weitere potenzielle <strong>Umwelt</strong>wirkung der Erstaufforstungen ist der Erosionsschutz. Er resultiert<br />

hauptsächlich an Steilhängen. Je vielschichtiger dabei der Bestandesaufbau und die Bodenvegetation<br />

sind, desto höher ist diese Wirkung. Ebenso kann dieser der Winderosion entgegen wirken,<br />

die je nach Korngröße und Bodenvegetation, Bodenfeuchte und Windgeschwindigkeit vor allem zu<br />

Nährstoffverlusten führen kann. In Untersuchungen fand EISENBEISS heraus, dass der oberflä-<br />

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chige Abfluss in einem überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flusstal mehr als 10 % über dem<br />

Abfluss eines fast vollständig bewaldeten Flusstals lag. Bei Starkniederschlag flossen im bewaldeten<br />

Gebiet nur 680 l/s*km² ab, während es im landwirtschaftlich genutzten Gebiet 1225 l/s*km² waren.<br />

In Trockenzeiten kann der Wald gegenüber Ackerflächen überdies sogar als Wasserspender<br />

fungieren. 5<br />

Hinzu kommt, dass durch Erstaufforstungen Abflussspitzen nach Starkniederschlägen gebrochen<br />

werden und es dadurch zu einer Stabilisierung des Wasserhaushaltes und zum Schutz vor Hochwasser<br />

in Oberflächengewässern kommt. Dies geschieht zum einen durch den mechanischen Widerstand,<br />

den die Bestände dem Wasser entgegensetzen und zum anderen durch die Wasseraufnahmefähigkeit<br />

der Streu- und Humusanteile. Die Beschattung im Frühjahr verlangsamt zudem<br />

die Schneeschmelze um ein bis drei Wochen, wodurch der Abfluss des Schmelzwassers gleichmäßiger<br />

verläuft. Abbildung 5 zeigt die Lage der Erstaufforstungen vor der Hochwasserkulisse. Es<br />

zeigt sich eine sehr große Übereinstimmung in den Flächen, insbesondere in den Erzgebirgslagen<br />

und im Erzgebirgsvorland sowie im Leipziger Raum.<br />

Abbildung 5: Übersicht der Erstaufforstungen in Gemeinden mit Hochwasserkulisse<br />

Quelle: Eigene Darstellung und Berechnung<br />

5<br />

Eisenbeiss, Ralf (2002): Biodiversität und Waldmehrung – Ein Verfahren zur naturschutzfachlichen Evaluation von Erstaufforstungen.<br />

Dissertation. Georg-August-Universität Göttingen. S. 208<br />

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Im Vergleich aller drei gezeigten <strong>Umwelt</strong>wirkungen kann somit festgestellt werden, dass die<br />

Hauptwirkung der Erstaufforstungen im Hochwasserschutz liegt. Durch die Lage in den Hochwasserentstehungs-<br />

und Überschwemmungsgebieten bieten sie einen wirksamen Schutz.<br />

Zur Evaluierung der (<strong>Umwelt</strong>)Wirkungen wurden die Zuwendungsempfänger auch gefragt, welche<br />

Wirkungen die Erstaufforstungen aus Ihrer Sicht entfalten. Hierzu wurden im Fragebogen Vorgaben<br />

gegeben, die durch die Antwortenden ergänzt werden konnten (vgl. Abbildung 6).<br />

Abbildung 6: Wirkungen der Erstaufforstungen aus Sicht der<br />

Zuwendungsempfänger<br />

sonstige Gründe<br />

Verbesserung des Landschaftsbildes<br />

Verhütung von Bränden<br />

Schutz vor natürlichen Gefahren (z.B.<br />

Hochwasser, Hangschutz)<br />

Verbesserung der Artenvielfalt auf der Fläche<br />

im Vergleich zur bisherigen Nutzung<br />

Quelle: Eigene Darstellung und Berechnung<br />

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90%<br />

Anteil der Antworten<br />

Keine Angabe<br />

Trifft überhaupt nicht zu<br />

Trifft eher nicht zu<br />

Trifft eher zu<br />

Trifft voll zu<br />

77 % der Antwortenden gaben an, dass sich durch die Erstaufforstungen das Landschaftsbild verbessert<br />

hat. Dass sich die Artenvielfalt im Vergleich zur bisherigen Nutzung verbessert hat, schätzen<br />

rund 58 % der Befragten ein. Der Schutz vor natürlichen Gefahren wie Hochwasser oder<br />

Hangschutz wird mit rund 60 % der Befragten als „trifft eher zu“ eingeschätzt. Bei diesen Antworten<br />

ist davon auszugehen, dass eine gewisse Unklarheit bei der Fragestellung sowie der möglichen<br />

Wirkung der Erstaufforstungen besteht. So werden viele Befragte die Hochwasserkatastrophe<br />

von 2002 vor Augen haben, gegen die ihre getätigten Erstaufforstungen keinen nennenswerten<br />

Beitrag hätten liefern können. Gleichwohl werden den Befragten aber auch die allgemeinen<br />

Zusammenhänge zum Hochwasserschutz durch Wald bekannt sein.<br />

Mehr als 60 % der Befragten schätzten ein, dass die Wirkung „Verhütung von Bränden“ „eher<br />

nicht“ entfaltet wird.<br />

Insgesamt lässt sich damit feststellen, dass die Erstaufforstungen überwiegend positive <strong>Umwelt</strong>wirkungen<br />

entfalten, wenngleich sich die naturschutzfachlichen Auswirkungen nicht abschließend<br />

beurteilen lassen.<br />

9 von 9


<strong>Anhang</strong> 6.10.3:<br />

Evaluierung der Zufriedenheit der Zuwendungsempfänger <strong>für</strong> die<br />

Maßnahmen 221 und 223<br />

Methoden<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 – 2013<br />

Zur Evaluierung des Verwaltungsaufwandes im Rahmen der Maßnahmen 221 und 223 wurden<br />

drei Interviews mit Experten aus dem SMUL, der LfULG und der Forstbetriebsgemeinschaft „Mittleres<br />

Erzgebirge“ geführt.<br />

Zur Ermittlung der Zufriedenheit der Waldbesitzer mit dem Verwaltungsablauf wurden 27 Zuwendungsempfänger<br />

schriftlich im April und Mai 2010 befragt 1 . Bei der Befragung handelt es sich um<br />

eine Vollerhebung aller Zuwendungsempfänger. Der Rücklauf beträgt 37 %.<br />

Ergebnisdarstellung<br />

Die Expertenbefragungen im SMUL und LfULG zeigen, dass bei der Umsetzung der Richtlinie<br />

AuW (Teil B, ökologische Waldmehrung) im Allgemeinen keine Probleme auftreten, da bisher wenige<br />

Anträge eingegangen sind. Die Vertreterin der Forstbetriebsgemeinschaft Freiberger Land<br />

bestätigte diese Einschätzung, wies aber auf die aus ihrer Sicht zu detaillierten Kontrollen hin.<br />

Aufgrund des langen Kontrollzeitraums von bis zu 15 Jahren besteht bei den „neuen“ Waldbesitzern<br />

überdies eine hohe Unsicherheit über etwaige Rückzahlungen in späteren Jahren (Nachkontrollen).<br />

Die Zuwendungsempfänger wurden unter anderem befragt, wie sie die Klarheit der Antragsunterlagen<br />

und des Bewilligungsbescheides sowie die Unterstützung während des Verwaltungsablaufes<br />

einschätzen.<br />

1 In der Anlage des Materialbandes ist der versendete Fragebogen dargestellt.<br />

1 von 2


Abbildung 1: Beurteilung der Verwaltungsabläufe<br />

Umfang und Intensität der Nachkontrollen<br />

Zeitraum von Fertigstellung bis Auszahlung<br />

Klarheit des Bewilligungsbescheides<br />

Zeitraum von der Beantragung bis Bewilligung<br />

Kompetenz der Verwaltungsmitarbeiter<br />

Unterstützung der Verwaltung während der<br />

Antragsphase<br />

Klarheit der Antragsformulare<br />

Klarheit der Förderrichtlinie<br />

Quelle: Eigene Erhebung und Darstellung<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 – 2013<br />

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90%<br />

nicht relevant<br />

-- negativ<br />

- eher negativ<br />

+ eher positiv<br />

++ positiv<br />

Die Befragten beurteilen die Verwaltungsabläufe <strong>für</strong> die Maßnahmen 221 und 223 tendenziell positiv.<br />

Negativ wird der „Zeitraum von der Beantragung bis zur Bewilligung“ und der „Zeitraum von<br />

der Fertigstellung bis zur Auszahlung“ eingeschätzt. Auch der Umfang der Nachkontrollen wird<br />

negativ beurteilt. Mehrheitlich positiv wird jedoch die „Kompetenz der Verwaltungsmitarbeiter“ sowie<br />

die „Unterstützung der Verwaltung währen der Antragsphase“ beurteilt. Auch die Klarheit der<br />

Antragsformulare wird überwiegend positiv gesehen. Die insgesamt positive Einschätzung bestätigt<br />

sich auch darin, dass 81 % der Befragten angaben, die Förderung auch mit den gesammelten<br />

Erfahrungen wieder in Anspruch nehmen zu würden. Nur 4 % würden aufgrund der gesammelten<br />

Erfahrungen auf eine Förderung verzichten. 2<br />

2<br />

15 % der Befragten machten keine Angaben.<br />

2 von 2


<strong>Anhang</strong> 6.11<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Kapitel 6.11 (Langversion): Erstaufforstung nichtlandwirtschaftlicher Flächen<br />

(Maßnahme 223)<br />

6.11.1. Kurzbeschreibung der Maßnahme und Umsetzungsstand<br />

Die Maßnahme 223 zielt gemäß den Ausführungen im EPLR 1 (Kap. 5.3.2.2.3) als Ergänzung zur<br />

Maßnahme 221 auf die Förderung der Erstaufforstung nichtlandwirtschaftlich genutzter Flächen<br />

zur Verbesserung des ländlichen Raumes ab, indem Industrie- und Militärflächen (Konversionsflächen)<br />

aufgeforstet werden. Dadurch wird auf den versiegelten und kulturbetonten Flächen langfristig<br />

eine Verbesserung der Biodiversität sowie ein Beitrag zur Verbesserung des Landeswasserhaushaltes<br />

erreicht. In der vorherigen Programmperiode 2000 bis 2006 wurden insgesamt 44 ha<br />

gefördert 2 .<br />

Zum Programmbeginn wurde eine Gebietskulisse definiert, die sich an der Ertragsfähigkeit des<br />

landwirtschaftlichen Bodens orientiert. Alle landwirtschaftlichen Flächen mit einer Vergleichszahl<br />

bis zu 45 sowie Bergbaufolgelandschaften, schadstoffbelastete Böden, Hochwasserentstehungsund<br />

Hochwasserüberschwemmungsgebiete sowie Gebiete mit Klimaschutz- oder besonderer<br />

Hochwasserschutzfunktion sind demnach förderfähig 3 .<br />

Stand der Maßnahmendurchführung<br />

Darstellung und Bewertung der maßnahmenspezifischen Inputs: Inanspruchnahme der finanziellen<br />

Mittel<br />

Für die Maßnahme 223 wurden in den Jahren 2007 bis 2009 12.633 Euro ausgezahlt 4 . Geplant<br />

wurden <strong>für</strong> den Zeitraum 2007 bis 2013 hingegen Ausgaben in Höhe von730.000,00 Euro 5 . Somit<br />

ergibt sich ein Ausschöpfungsgrad von rund 1,7 %, der bei Annahme einer jährlich gleichmäßigen<br />

Verteilung als stark unterdurchschnittlich bezeichnet werden muss.<br />

Darstellung und Bewertung der maßnahmespezifischen Outputs, Ergebnisse<br />

In den Jahren 2007 bis 2009 wurden in 2 Projekten insgesamt 4,9 ha aufgeforstet. Hinsichtlich der<br />

Fläche entspricht dies einer Zielerreichung von 3,5 %. Mit Blick auf die Anzahl der Zuwendungsempfänger<br />

und die Anzahl der geförderten Projekte kann eine Zielerreichung von 1,3 % ermittelt<br />

werden. Eine signifikante Erhöhung der Zielerreichung im Jahr 2010 ist aufgrund der bewilligten,<br />

jedoch noch nicht ausgezahlten Anträge, nicht zu erwarten, da zum 31.12.2009 ein Projekt mit<br />

einem Hektar bewilligt und noch nicht ausgezahlt wurde 6 .<br />

Insgesamt muss somit konstatiert werden, dass die Zielerreichung im Vergleich zur Laufzeit des<br />

Programms nicht zufriedenstellend ist. Im Vergleich zur letzten Programmperiode, in der durchschnittlich<br />

6,28 ha/a aufgeforstet wurden, schien der Zielwert von 20 ha/a zu optimistisch, da eine<br />

grundlegende Veränderung der Rahmenbedingungen nicht zu erwarten war.<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

EPLR Sachsen 2007 – 2013, 3. Änderung vom 30.06.2009, genehmigte Fassung vom 15.12.2009. Kap. 5.3.2.2.1 S. 272.<br />

Aktualisierung der Halbzeitbewertung des OP Sachsen 2000-2006, Schwerpunkt: Ländliche Entwicklung (EAGFL-A), Kap. 5.4.1 S.<br />

67<br />

EPLR Sachsen 2007 – 2013, 3. Änderung vom 30.06.2009, genehmigte Fassung vom 15.12.2009.<br />

SMUL: VI_jährlicher Zwischenbericht Finanztabellen 2007-2013_07+08+09.xls, übermittelt per email am 26.03.2010.<br />

SMUL: IFP_Zwischenstände_20091130.xls, EPLR Fassung vom 30.06.2009., übermittelt per email am 04.03.2010.<br />

6 Mitteilung des SMUL per email vom 21.07.2010 von Frau Ackermann, Ref. 34.<br />

1 von 4


INDIKATORENÜBERSICHT zur Maßnahme 223<br />

Indikator Umsetzungsstand **<br />

Outputindikatoren<br />

Anzahl geförderter Erstaufforstungsprojekte<br />

[n]<br />

Anzahl geförderter land- und/oder forstwirtschaftlicher<br />

Betriebe [n]<br />

Zielwert*<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

2007 – 2009 2007 – 2009<br />

Auszahlungsdaten Bewilligungsdaten*<br />

Ziel-erreichung<br />

bis 2009 (%)<br />

bezogen auf<br />

Auszahlungsdaten<br />

155 2 1,3 %<br />

2 k.A.<br />

Fläche Aufforstung [ha] 140 4,9 3,5 %<br />

Anzahl der Zuwendungsempfänger [n] 155 2 1,3 %<br />

Ergebnisindikatoren<br />

Förderflächen (Anwendungsumfang), welche<br />

dazu beitragen hat, die Biodiversität zu<br />

verbessern [ha]<br />

Förderflächen (Anwendungsumfang), welche<br />

dazu beitragen hat, die Wasserqualität<br />

zu verbessern [ha]<br />

Förderflächen (Anwendungsumfang), welche<br />

dazu beitragen hat die Bodenqualität zu<br />

verbessern [ha]<br />

Förderflächen (Anwendungsumfang), welche<br />

dazu beitragen hat ,dem Klimaveränderungen<br />

vorzubeugen [ha]<br />

Förderflächen (Anwendungsumfang), welche<br />

dazu beitragen hat, die Marginalisierung<br />

zu vermeiden [ha]<br />

140 4,9 3,5 %<br />

140 4,9 3,5 %<br />

140 4,9 3,5 %<br />

140 4,9 3,5 %<br />

140 4,9 3,5 %<br />

* Quelle: EPLR Sachsen 2007 – 2013, 3. Änderung vom 30.06.2009, genehmigte Fassung vom 15.12.2009.<br />

** Quelle: Monitoringsystem<br />

Eine Hauptursache <strong>für</strong> die unzureichende Zielerreichung ist in der geringen Attraktivität der Maßnahme<br />

im Vergleich zur alternativen Nutzung zu sehen. Konversionsflächen werden zunehmend<br />

<strong>für</strong> die Anlage von Kurzumtriebsplantagen oder die Nutzung <strong>für</strong> Photovoltaikanlagen in Anspruch<br />

genommen. Mit beiden Nutzungsalternativen können die Eigentümer in der Regel höhere Bodenrenten<br />

erwirtschaften als durch die Bestockung mit Wäldern. Hinzu kommt, dass städtische Gebiete<br />

oder Gebiete in einer städtischen Randlage, die nach 1870 erschlossen und bebaut worden<br />

sind, auch über das Programm EFRE revitalisiert werden können 7 . Dies mindert ebenfalls die Attraktivität<br />

der Aufforstung.<br />

In Hinsicht auf die Erreichung der Ergebnisindikatoren kann eine Zielerreichung von 3,5 % festgestellt<br />

werden, die durch die geringe Förderfläche beeinflusst wird. Aufgrund der oben beschriebenen<br />

Bewilligungszahl ist ebenfalls nicht mit einer signifikant besseren Zielerreichung im Jahr 2010<br />

zu rechnen.<br />

7<br />

<strong>Sächsisches</strong> <strong>Staatsministerium</strong> <strong>für</strong> Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Infoblatt „Revitalisierung von Industriebrachen und Konversionsflächen“,<br />

Stand Januar 2010.<br />

2 von 4


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

6.11.2. Beantwortung der maßnahmenspezifischen Bewertungsfragen<br />

Bewertungsfrage 1: Inwieweit hat die Maßnahme zur Schaffung umfangreicher Waldflächen<br />

unter <strong>Umwelt</strong>schutzgesichtspunkten beigetragen?<br />

In den Jahren 2007 bis 2009 wurden insgesamt 4,9 ha aufgeforstet. Dies entspricht bei der Waldfläche<br />

von ca. 513.000 ha einer Erhöhung von 0,001 %. Die beiden Aufforstungen liegen in der<br />

Gemeinde Hoyerswerda bzw. in der Stadt Groitzsch.<br />

Die Wirkungen des Waldes hängen maßgeblich von der Lage und der vorherigen Nutzung ab. In<br />

Hoyerswerda wurde städtische Infrastruktur im Rahmen des Stadtumbaus zurückgebaut und die<br />

Aufforstungen in das Gesamtprojekt „Patchwork-Landschaft –Neue Freiräume Hoyerswerda“ integriert.<br />

<strong>Umwelt</strong>gesichtspunkte standen dabei nicht im Vordergrund, sondern die Verbesserung des<br />

Landschaftsbildes durch Integration in einen grünen Saum 8 .<br />

Bei den 3,5 ha Aufforstungen in Groitzsch wurde Offenland in der Umgebung des Vogelschutzgebietes<br />

„Elsteraue bei Groitzsch“ (DE 4739-451) aufgeforstet. Diese Aufforstung fügt sich hervorragend<br />

in das Flussauengebiet der Weißen Elster mit Fließgewässer und Altwässer mit Unterwasser-,<br />

Ufer- und Verlandungsvegetation ein. Die Wirkung dieser Erstaufforstung ist deshalb vor allem<br />

im Hochwasserschutz zu sehen.<br />

Fazit: Die Wirkungen der beiden Erstaufforstungen sind standortspezifisch und regional begrenzt.<br />

Beide Aufforstungen erfüllen aber auch die allgemeinen ökologischen Funktionen von Wäldern<br />

(<strong>Anhang</strong> 2 der Maßnahme 221).<br />

Bewertungsfrage 2: Inwieweit hat die Maßnahme zur Schaffung nachhaltig bewirtschafteter<br />

Waldflächen beigetragen, die dem Erhalt der ökologischen Funktionen von Wäldern, dem<br />

Schutz gegen natürliche Gefahren und der Brandverhütung dienen?<br />

Durch die umfangreichen fachlichen Kontrollen innerhalb des Förderverfahrens und den im EPLR<br />

genannten Fördervoraussetzungen 9 kann prinzipiell davon ausgegangen werden, dass auf 4,9 ha<br />

nachhaltig bewirtschaftete Wälder gemäß §2 SächsWaldG geschaffen wurden. Darüber hinaus<br />

haben die Erstaufforstungen keinen relevanten Einfluss auf den Erhalt der ökologischen Funktionen<br />

von Wäldern, da Konversionsflächen aufgeforstet wurden. Unterstellt man <strong>für</strong> diese Wälder<br />

aufgrund der bisher naturfernen Nutzung einen durchschnittlichen Vorrat 10 von 150 m³/ha, entsteht<br />

durch die Erstaufforstungen langfristig ein nachhaltig nutzbarer Holzvorrat von mindestens 735 m³.<br />

In der Antwort zur 1. Bewertungsfrage wurde bereits auf die allgemeinen <strong>Umwelt</strong>wirkungen eingegangen.<br />

Darüber hinaus haben die Erstaufforstungen keinen relevanten Einfluss auf den Erhalt der<br />

ökologischen Funktionen von Wäldern, da Konversionsflächen aufgeforstet wurden und mithin kein<br />

bestehender Wald beeinflusst wird. Jedoch führen die Aufforstungen mit laubholzdominierten Bestandestypen<br />

(siehe 1. Bewertungsfrage) tendenziell zu einer Verbesserung der ökologischen<br />

Funktionen der Wälder, da die Biodiversität in diesen Waldtypen höher ist als in Nadelbeständen.<br />

Erstaufforstungen im Offenland können als Trittsteinbiotope <strong>für</strong> diverse Arten dienen.<br />

Fazit: Auf 4,9 ha sind Wälder entstanden, die zahlreiche ökologische Funktionen haben. Die entstandenen<br />

Erstaufforstungen haben keine Bedeutung <strong>für</strong> die Brandverhütung.<br />

8<br />

9<br />

Bundesministerium <strong>für</strong> Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Bundesinstitut <strong>für</strong> Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im<br />

Bundesamt <strong>für</strong> Bauwesen und Raumordnung (BBR), Bonn (2009: Renaturierung als Strategie nachhaltiger Stadtentwicklung. Ergebnisse<br />

des Forschungsprojekts. Werkstatt: Praxis Heft 62<br />

EPLR Sachsen 2007 – 2013, 3. Änderung vom 30.06.2009, genehmigte Fassung vom 15.12.2009, Kap. 5.3.2.2.,<br />

10 Die Auswertung der Landeswaldinventur Sachsen 2009 hat <strong>für</strong> Sächsische Wälder einen durchschnittlichen Vorrat von 319 m³/ha<br />

ergeben. (Quelle: Schmid, Michael (2009: Landeswaldinventur 2008 in Sachsen. Ergebnisse der Zwischenerhebung zur Bundeswaldinventur<br />

<strong>für</strong> den Landeswald Freistaat Sachsen. www.forsten.sachsen.de/wald/139.htm)<br />

3 von 4


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Bewertungsfrage 3: Inwieweit hat die Maßnahme zum Erhalt der Landschaft und zur Verbesserung<br />

der <strong>Umwelt</strong> beigetragen?<br />

Erstaufforstungen führen zu einem Ökosystemwechsel und dadurch zu einer Veränderung der<br />

Landschaft. Im Rahmen des Genehmigungsprozesses werden jedoch vielfältige <strong>Umwelt</strong>gesichtspunkte<br />

geprüft, so dass grundsätzlich von einer Erhaltung der typischen Landschaft in einer Region<br />

ausgegangen werden kann. Die Umwandlung von sensiblen, naturschutzfachlich wertvollen<br />

Biotopen ist somit ausgeschlossen.<br />

Da in Hoyerswerda ehemals überwiegend versiegelte Fläche aufgeforstet wurde, kann von einer<br />

deutlichen Verbesserung der Naturnähe der Flächen ausgegangen werden, die langfristig auch zu<br />

einer Verbesserung des ökologischen Wertes der Flächen führt. In Groitzsch hingegen ist eine<br />

Verbesserung der Landschaft oder der <strong>Umwelt</strong> nicht von vornherein zu unterstellen, da bestehende<br />

Offenlandbiotope aufgeforstet wurden.<br />

Fazit: Die Wirkungen der beiden Erstaufforstungen sind standortspezifisch und regional begrenzt.<br />

6.11.3. Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

Die Maßnahme 223 liefert keinen Beitrag zur Waldmehrung im Freistaat Sachsen und überregionale<br />

ökologische Wirkungen der Wälder sind aufgrund des geringen Förderumfangs nicht zu erwarten.<br />

Regional entfalten sie jedoch spezifische und wertvolle Wirkungen.<br />

Die unzureichende Zielerfüllung deutet auf ein geringes Interesse <strong>für</strong> die Maßnahme hin, wobei die<br />

Ursachen in der geringen Flächenverfügbarkeit oder der besseren alternativen Nutzung liegen.<br />

Inwieweit sich die Flächenverfügbarkeit vor dem Hintergrund der industriellen Entwicklung und der<br />

Einwohnerentwicklung in Sachsen verändert, ist nicht vorhersagbar. Da es aber politisches Ziel im<br />

Freistaat Sachsen ist, den Flächenverbrauch zu reduzieren und mehr Flächen zu entsiegeln 11 , ist<br />

mit einer zunehmenden Flächenverfügbarkeit zu rechnen. Inwieweit diese freiwerdenden Flächen<br />

jedoch aufgeforstet werden, ist nicht vorhersagbar.<br />

Zur Begleitung des politischen Vorhabens der Flächenrenaturierung sollte die Maßnahme weiterhin<br />

angeboten werden, da im regionalen Kontext positive Wirkungen zu erkennen sind. Veränderungen<br />

im Verfahrensablauf oder hinsichtlich des Fördergegenstandes sind nicht erforderlich, da<br />

sie kaum Restriktionen <strong>für</strong> die Zuwendungsempfänger enthalten.<br />

11 SMUL (2008): Klimaschutz ist zentrales Thema sächsischer <strong>Umwelt</strong>politik. Pressemitteilung zur Vorstellung des <strong>Umwelt</strong>berichtes<br />

2007 durch <strong>Umwelt</strong>minister Wöller. http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/140752<br />

4 von 4


<strong>Anhang</strong> 6.12.1:<br />

INDIKATORENÜBERSICHT zur Maßnahme 227<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Indikator Umsetzungsstand<br />

Zielwert*<br />

2007 - 2013 2007 – 2009 2007 – 2009<br />

Outputindikatoren<br />

Auszahlungsdaten Bewilligungsdaten*<br />

Zielerreichung<br />

bis 2009 (%) bezo-<br />

gen auf Auszah-<br />

lungsdaten<br />

förderfähiges Investitionsvolumen [EURO] 58.690.909 6.485.563 11 %<br />

Kalkungsfläche [ha] 92.000 15.991 17 %<br />

Anzahl geförderter Waldumbauprojekte<br />

gesamt [n]<br />

3.150 288 9 %<br />

Fläche geförderter Waldumbauprojekte [ha] 3.150 542,80 17 %<br />

Anzahl geförderter Forstbetriebe / sonstiger<br />

Zuwendungsempfänger gesamt [n]<br />

Ergebnisindikatoren<br />

Förderflächen (Anwendungsumfang), welche<br />

dazu beitragen hat, die Biodiversität zu<br />

verbessern [ha]<br />

Förderflächen (Anwendungsumfang), welche<br />

dazu beitragen hat, die Wasserqualität zu verbessern<br />

[ha]<br />

Förderflächen (Anwendungsumfang), welche<br />

dazu beitragen hat, die Bodenqualität zu<br />

verbessern [ha]<br />

Förderflächen (Anwendungsumfang), welche<br />

dazu beitragen hat dem Klimaveränderungen<br />

vorzubeugen [ha]<br />

Förderflächen (Anwendungsumfang), welche<br />

dazu beitragen hat, die Marginalisierung zu<br />

vermeiden [ha]<br />

3.150 192 229** 6 %<br />

3.150 543,91 17 %<br />

3.150 542,80 17 %<br />

3.150 542,80 17 %<br />

3.150 542,80 17 %<br />

92.000 15.991 17 %<br />

ausgebrachte Kalkungsmengen [t] 360.000 62.161 17 %<br />

Förderflächen unter erfolgreichem Landmanagement<br />

welche dazu beitragen, die Biodiversität<br />

(anhand indikatorisch bedeutsamer Arten und<br />

Waldflächen mit besonderem Naturwert) zu<br />

verbessern [ha]<br />

Erhalt von Biotopbäumen und starkem<br />

Totholz [n]<br />

1.400 1,11 0,08 %<br />

50.000 92 0,18 %<br />

* Quelle: EPLR Sachsen 2007 – 2013, 3. Änderung, genehmigte Fassung vom 15.12.2009<br />

** Bewilligte, noch nicht ausgezahlte Anträge. Quelle: Mitteilung der Bewilligungsstelle am 02.08.2010<br />

1 von 1


<strong>Anhang</strong> 6.12.2:<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Evaluierung des Verfahrensablaufes und der Zufriedenheit der Waldbesitzer <strong>für</strong><br />

Maßnahme 227<br />

Methoden<br />

Zur Evaluierung des Verwaltungsaufwandes im Rahmen der Maßnahme 227 wurden sieben Interviews<br />

mit Experten aus der Bewilligungsstelle und den Forstbezirken, zwei mit Vertretern des<br />

sächsischen Waldbesitzerverbandes und einer Forstbetriebsgemeinschaft Freiberger Land, Mittleres<br />

Erzgebirge im Januar und Februar 2010 durchgeführt.<br />

Zur Ermittlung der Zufriedenheit der Waldbesitzer mit dem Verwaltungsablaufes wurden 188 Zuwendungsempfänger<br />

schriftlich im April und Mai 2010 befragt. In der Anlage 1 des Materialbandes<br />

ist der versendete Fragebogen dargestellt. Bei der Befragung handelt es sich um eine Vollerhebung<br />

aller Zuwendungsempfänger. Der Rücklauf beträgt rund 31 %.<br />

Zusätzlich wurde durch den Evaluator zusammen mit dem Waldbesitzerverband Sachsen am 16.<br />

April 2010 ein Workshop mit 13 Teilnehmern durchgeführt. Der Teilnehmerkreis setzte sich aus<br />

Waldbesitzern, Verbandsvertretern sowie Vertretern der Bewilligungsstelle und des SMUL zusammen.<br />

Ergebnisdarstellung<br />

Die Expertenbefragungen bei der Bewilligungsstelle und den Forstbezirken hat ergeben, dass die<br />

größten Probleme aufgrund des einzigen Termins zur Beantragung der Fördermittel (31.10.) entstehen.<br />

Durch den intensiven Beratungsbedarf häufen sich die Anfragen kurz vor dem Termin, so<br />

dass sich Fehler und Unvollständigkeiten ergeben. Da die Bewilligungsbescheide überwiegend<br />

erst im Januar erteilt werden, ist eine Herbstpflanzung nicht möglich. Bei verspäteter Bewilligung<br />

wird die Frühjahrpflanzung gefährdet. Eine vorherige Flächenvorbereitung im Herbst <strong>für</strong> eine Frühjahrspflanzung<br />

ist ebenfalls oftmals durch den späten Antragstermin nicht möglich.<br />

Von den Experten wird auch nachteilig angesehen, dass durch die lange Bearbeitungszeit die<br />

Waldbesitzer lange in Vorkasse gehen müssen. Für die Fälle, in denen der vorzeitige Maßnahmenbeginn<br />

beantragt wurde, ergeben sich dadurch erhebliche finanzielle Risiken <strong>für</strong> die Waldbesitzer,<br />

die viele nicht eingehen wollen. Deshalb ist das Interesse der Waldbesitzer <strong>für</strong> kostenintensive<br />

Maßnahmen in den Kammlagen des Erzgebirges gering. Weiterhin wurden folgende Stichworte<br />

bezüglich des Verwaltungsaufwandes von den Experten genannt:<br />

Ersatzherkünfte müssen vorab im Antrag angegeben werden. Wenn diese gepflanzt werden,<br />

müssen sie trotzdem noch einmal vorab genehmigt werden. Die Angabe im Antrag<br />

sollte genügen.<br />

Der im Bewilligungszeitraum angegebene Zeitraum zur Abrechnung ist oft sehr kurz, da<br />

Forstunternehmer im Frühjahr stark ausgelastet sind und es deshalb zu Engpässen kommen<br />

kann.<br />

Die Antragsformulare sind sehr komplex, können aber nicht abgespeichert werden. Die Lösung<br />

besteht darin, eine Speicherung zuzulassen oder zumindest identische Formulare als<br />

EXCEL-Kalkulation zu veröffentlichen, damit Waldbesitzer vorab kalkulieren können.<br />

Die Zuwendungsempfänger wurden unter anderem befragt, wie sie die Klarheit der Antragsunterlagen<br />

und des Bewilligungsbescheides sowie die Unterstützung während des Verwaltungsablaufes<br />

einschätzen.<br />

1 von 5


Abbildung 1: Beurteilung der Maßnahme 227<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

positiv eher positiv eher negativ negativ keine<br />

++ + - -- Aussage<br />

Quelle: Eigene Erhebungen und eigene Darstellung (2010)<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Klarheit der Förderrichtlinie (z.B.<br />

Förderumfang, -Bedingungen etc.)<br />

Klarheit der Antragsformulare<br />

Unterstützung der Verwaltung<br />

während der Antragsphase<br />

Kompetenz der Verwaltungsmitarbeiter<br />

Zeitraum von der Beantragung bis<br />

Bewilligung<br />

Klarheit des Bewilligungsbescheides<br />

Zeitraum von Fertigstellung bis<br />

Auszahlung<br />

Umfang und Intensität der<br />

Nachkontrolle(n)<br />

Die Befragten beurteilen die Verwaltungsabläufe <strong>für</strong> die Maßnahme 227 tendenziell negativ. Besonders<br />

die „Klarheit der Förderrichtlinie“ und des „Bewilligungsbescheides“ sowie der „Zeitraum<br />

von der Beantragung bis zur Bewilligung“ und von der „Fertigstellung [des Förderprojektes] bis zur<br />

Auszahlung“ werden sehr negativ eingeschätzt. Mehrheitlich positiv wird jedoch die „Kompetenz<br />

der Verwaltungsmitarbeiter“ eingeschätzt.<br />

Eine Ursache <strong>für</strong> die schlechte Beurteilung kann die Umstellung der Förderung auf die Projektförderung<br />

sein, da 63 % der Befragten angaben, dass das derzeitige Fördersystem komplizierter ist<br />

als in der vorherigen Förderperiode. Nur 5% gaben an, dass die Projektförderung einfacher ist.<br />

Hinzu kommt, dass nach Angaben der Befragten der „Zeitraum von der Fertigstellung bis zur Auszahlung“<br />

im Mittel 34,79 Wochen, also rund acht Monate, dauert. Im Vergleich hierzu beträgt dieser<br />

Wert im Freistaat Thüringen 9,16 Wochen. Insgesamt gesehen, schätzen 71 % der Befragten<br />

die Förderung als praktikabel und 69 % als attraktiv ein. Zur Verbesserung des Verwaltungsablaufes<br />

werden die Vorgabe von festen Fördersätzen und Beispiele <strong>für</strong> die Vorhabensbeschreibung im<br />

Freitextfeld des Fragebogens genannt.<br />

Die Zuwendungsempfänger wurden auch befragt, welche der vorgegebenen Punkte im Förderzeitraum<br />

2000 bis 2006 aus ihrer Sicht besser waren (Abbildung 2). Klarer Schwerpunkt bei den Nennungen<br />

(Doppelnennungen waren möglich) ist die Klarheit der Förderrichtlinie sowie der Bewilligungszeitraum<br />

sowie der Zeitraum von der Fertigstellung bis zur Auszahlung. Hingegen wird die<br />

Unterstützung durch die Verwaltung, die eigene Gestaltungsmöglichkeit sowie die Klarheit des<br />

Bewilligungsbescheides ähnlich zur alten Förderperiode eingeschätzt.<br />

2 von 5


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Abbildung 2: Beurteilung der Zuwendungsempfänger, welche Punkte in der<br />

vorherigen Förderperiode besser waren<br />

War in den Jahren 2000 bis 2006 besser<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

Quelle: Eigene Erhebungen und eigene Darstellung (2010)<br />

Der Bewilligungsstelle sind Unzulänglichkeiten im Verfahrensablauf weitestgehend bekannt 1 , da<br />

auch sie Schwierigkeiten bei der Antragsstellung und bei der Realisierung von Projekten einräumt.<br />

Seitens der Bewilligungsstelle werden die Waldbesitzer besonders auf die Einhaltung der Fristen<br />

sowie die vollständige Einreichung aller erforderlichen Unterlagen hingewiesen 1 . Nach seiner<br />

Kenntnis haben Waldbesitzer oftmals Probleme, die Antragsformulare korrekt auszufüllen und alle<br />

notwendigen zusätzlichen Unterlagen bereitzustellen. Insgesamt haben die Waldbesitzer demnach<br />

Schwierigkeiten bei der Einhaltung der formalen Verfahrensanforderungen.<br />

Die Aussagen der Waldbesitzer während des Workshops stützen diese Einschätzung überwiegend.<br />

Die Projektförderung wird, im Gegensatz zu den Ergebnissen der Befragung, nicht durchweg<br />

negativ gesehen, auch wenn sie bei der ersten Beantragung erheblich mehr Verwaltungsaufwand<br />

bedeutet. Die Waldbesitzer kritisierten vor allem, dass Eigenleistungen nicht förderfähig<br />

sind, obwohl dies in anderen Bundesländern (z.B. im Freistaat Thüringen) möglich ist.<br />

Die Förderung der Eigenleistung <strong>für</strong> waldbauliche Maßnahmen wurde sowohl von den Experten<br />

als auch den Waldbesitzern angeregt. Beispiele aus anderen Bundesländern (z.B. Thüringen und<br />

Mecklenburg-Vorpommern) zeigen, dass die EU-KOM dies auch genehmigt 2 . Nach Artikel 54 der<br />

VO (EG) 1974/2005 ist es möglich, Eigenleistungen durch den Zuwendungsempfänger zu bezahlen:<br />

„Im Fall unbezahlter freiwilliger Arbeit wird der Wert dieser Arbeit unter Berücksichtigung der<br />

1<br />

Ullrich, Heiko (2010): Vollzug der forstlichen Förderung im Freistaat Sachsen – Erfahrungen der Bewilligungsstelle. In: Der Sächsische<br />

Waldbesitzer 2/2010, S. 20 – 23<br />

2<br />

http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/agriculture-2007/n438-a-07.<strong>pdf</strong><br />

3 von 5


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

aufgewendeten Zeit und des Stunden- und Tagessatzes <strong>für</strong> eine entsprechende Arbeit ermittelt,<br />

gegebenenfalls auf der Grundlage eines im Voraus aufgestellten Systems <strong>für</strong> die Ermittlung der<br />

Standardkosten, sofern das Kontrollsystem ausreichende Gewähr da<strong>für</strong> bietet, dass die Arbeitsleistungen<br />

tatsächlich erbracht worden sind.“. Andere Bundesländer kalkulieren deshalb Standardkosten<br />

auf Grundlage der verfügbaren Daten der Landesforsten und fördern davon bis zu 80 %.<br />

Die Sicherstellung der Arbeitsleistung kann durch eine entsprechende Erklärung des Zuwendungsempfängers<br />

erreicht werden. Im Freistaat Thüringen wird dies zum Beispiel durch folgende<br />

Formulierung in der Förderrichtlinie erreicht 3 :<br />

„Unbezahlte, freiwillige Arbeitsleistungen der Zuwendungsempfänger und seiner Familienangehörigen<br />

(Eigenleistung) sind förderfähig bis zu 80 v. H. der Ausgaben, die sich bei<br />

Vergabe der Arbeiten an Unternehmer oder bei Durchführung der vergleichbaren Arbeiten<br />

im Staatswald ergeben würden […]. Beabsichtigt ein Antragsteller Maßnahmen dieser Förderrichtlinie<br />

in Eigenleistung selbst durchzuführen, setzt dies vom staatlichen Forstamt eine<br />

Prüfung und Bestätigung voraus, dass der Begünstigte mit seinen Familienangehörigen in<br />

der Lage ist, diese Leistung tatsächlich selbst zu erbringen.“<br />

Besonders kritisch ist die Zufriedenheit der Waldbesitzer mit der Teilmaßnahme C.5 „Erhalt von<br />

Biotopbäumen und starkem Totholz“ zu sehen. Die zwei durchgeführten Fallstudien sowie der<br />

Workshop haben Defizite beim Verwaltungsablauf und bei den Förderbedingungen gezeigt. Die,<br />

oftmals mehreren, Vor- Ort Besichtigungen werden im Vergleich zum Förderbetrag als zu aufwendigen<br />

angesehen. Besonders kritisch ist der Ablauf zu sehen, bei dem der Waldbesitzer mit einem<br />

Mitarbeiter der Naturschutzbehörde die Bäume aufsucht, sie in eine Arbeitskarte einträgt, auf dieser<br />

Grundlage Mitarbeiter des Staatsbetriebs Sachsenforst die Vermessung vornehmen, ohne die<br />

Bäume dauerhaft zu markieren, da dies der Waldbesitzer nach Zusendung der Plaketten durchzuführen<br />

hat. Der mehrmalige Flächenbegang von verschiedenen Mitarbeitern und die Entkopplung<br />

von Vermessung und Markierung bergen erhebliche Abstimmungsrisiken und Synergieverluste<br />

sowie Verdruss bei den Waldbesitzern. Es sollte geprüft werden, ob sämtliche Arbeiten (Entscheidung<br />

des naturschutzfachlichen Wertes, Vermessen, Markieren) nicht in einem Begang mit dem<br />

Waldbesitzer erledigt werden können oder die Förderbedingungen so vereinfacht werden, dass<br />

eine Beantragung allein durch die Waldbesitzer möglich ist.<br />

Hinzu kommt bei der Teilmaßnahme die Förderbedingung, dass <strong>für</strong> Biotopbäume sowie <strong>für</strong> das<br />

Totholz eine wirtschaftliche Nutzungsoption bestehen muss. Werden die anderen Förderbedingungen<br />

(z.B. Bäume mit Pilzkonsolen) in mindestens einem Punkt aber erfüllt, gibt es diese Nutzungsoption<br />

oftmals nicht. Deshalb werden, wie die Expertenbefragung beim Staatsbetrieb Sachsenforst<br />

ergeben hat, zahlreiche Anträge abgelehnt. Geprüft werden sollte deshalb, ob durch eine<br />

Lockerung der Förderbedingungen das Ziel einer Entwicklung hin zu mehr Biotopen gemäß §26<br />

SächsNatSchG nicht ebenfalls erreicht werden. Denn wenn es keine wirtschaftliche Nutzungsoption<br />

<strong>für</strong> den Waldbesitzer gibt ist fraglich, warum Waldbesitzer diese Biotopbäume oder das Totholz<br />

noch nutzen sollen. Für die oftmals vermutete Brennholznutzung gibt es meist qualitativ bessere<br />

Bäume, da der Heizwert der Biotopbäume und des Totholzes ohnehin gering ist. Andere Bundesländer,<br />

z.B. Niederachsen und Thüringen fördern ähnliche Maßnahmen, allerdings pauschal und in<br />

der Maßnahme 225, differenziert nach Laub- und Nadelholz mit dem Ziel, starke Bäume mit einem<br />

geringen naturschutzfachlichen, aber hohen wirtschaftlichen Wert, zu schützen, damit diese nicht<br />

von den Waldbesitzern genutzt werden und dadurch mittelfristig einen höheren Naturschutzwert<br />

erlangen. Bäume werden dauerhaft aus der Nutzung genommen und der Zerfallsphase preisgegeben.<br />

Schlussfolgerungen<br />

Insgesamt muss festgestellt werden, dass der Verfahrensablauf überwiegend negativ durch die<br />

Zuwendungsempfänger beurteilt werden. Das Verfahren ist sehr komplex und es bedarf im Ver-<br />

3<br />

Vgl. Punkt 05 der Richtlinie des TMLNU „Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen“ vom 04.04.2008<br />

4 von 5


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

gleich zur Fördersumme einem zu hohen Verwaltungsaufwand. Überdies sind die Formulare kompliziert<br />

und nicht während der Bearbeitung speicherbar. Der hohe Beratungsbedarf zeigt überdies<br />

an, dass weder die Förderrichtlinie noch die Antragsformulare selbsterklärend <strong>für</strong> Waldbesitzer<br />

sind. Der Evaluator empfiehlt deshalb, zusammen mit dem Waldbesitzerverband oder dem Landesforstausschuss<br />

die Richtlinie und die Anträge hinsichtlich Lesbarkeit und Verständnis zu überarbeiten.<br />

Überprüft sollte seitens des SMUL auch werden, ob durch einen weiteren Beantragungstermin<br />

(z.B. im Frühjahr) eine Steigerung der Attraktivität des Förderprogramms <strong>für</strong> Waldbesitzer erreicht<br />

wird. Grundsätzlich begrüßt der Evaluator die Konzentration der Anträge, da dadurch eine Auswahl<br />

von besonders geeigneten Projekten möglich ist. Der geringe Zielerreichungsgrad der Maßnahme<br />

227 zeigt aber, dass die Attraktivität erheblich gesteigert werden muss, um die Ziele im<br />

Planungszeitraum zu erreichen und es derzeit keine Rivalität um verfügbare finanzielle Mittel gibt.<br />

Empfehlungen:<br />

4<br />

5<br />

Einführung eines zweiten Antragstermins im Frühjahr, um Arbeitsspitzen bei den Waldbesitzern<br />

und in der Bewilligungsstelle zu vermeiden. Weiterhin ermöglicht der zweite Termin<br />

eine wiederholte Antragsstellung bei fehlerhaften Anträgen sowie eine schnelle Reaktion<br />

auf ungeplante Veränderungen im Forstbetrieb.<br />

Verbesserung des Informationsangebots <strong>für</strong> Waldbesitzer zur Projektförderung, z.B. in<br />

Form von best-practice Beispielen, die im Internet oder in Verbandszeitungen veröffentlicht<br />

werden. Hinzu sollte im Internet eine kurze und prägnante Übersicht <strong>für</strong> jede Fördermaßnahme<br />

dargestellt werden, ähnlich dem Vorbild Rheinland-Pfalz 4 . Da die Projektförderung<br />

zu einer erheblichen Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes <strong>für</strong> alle Beteiligten führt,<br />

sollte das Förderverfahren weitergeführt werden und nicht wieder umgestellt werden.<br />

Streichung der zusätzlichen Förderbedingungen <strong>für</strong> die Teilmaßnahme C. 5, die über das<br />

Bestehen eines wirtschaftlichen Nutzens des Habitat- oder Totholzes hinausgehen. Andere<br />

Bundesländer, z.B. der Freistaat Thüringen, gewährt eine pauschale Förderung, differenziert<br />

nach Laub- und Nadelholz und in Abhängigkeit vom Industrieholzpreis 5 .<br />

Förderung der Eigenleistung von Waldbesitzern <strong>für</strong> die Maßnahme Waldumbau (siehe <strong>Anhang</strong>).<br />

Dies ist nach Artikel 54 Abs. 1 der VO (EG) 1974/2006 möglich und wird <strong>für</strong> waldbauliche<br />

Maßnahmen in anderen Bundesländern (z.B. im Freistaat Thüringen) erfolgreich<br />

angewendet.<br />

Vgl. http://www.wald-rlp.de/index.php?id=70<br />

Vgl. Tiret 5.3 der Richtlinie zur Förderung von Waldumweltmaßnahmen, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 34/2009,<br />

vom 24. Aug. 2009, S. 1412 - 1416<br />

5 von 5


<strong>Anhang</strong> 6.12.3:<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 bis 2013<br />

Kapitel 6.12.3: Ergänzende Informationen zu den Bewertungsfragen<br />

Bewertungsfrage 1: Inwieweit haben geförderte Investitionen zum Erhalt oder zur Förderung<br />

nachhaltiger Waldsysteme beigetragen?<br />

Die Interventionen in Maßnahme 227 sind sehr verschieden, so dass nicht jede Teilmaßnahme<br />

gleich stark zum Erhalt oder auf die Förderung nachhaltiger Waldsysteme beigetragen hat. Wesentliche<br />

Wirkungen entfalten die folgenden Teilmaßnahmen:<br />

Bodenschutzkalkung<br />

Waldumbaumaßnahmen<br />

Investive Maßnahmen zur Förderung von struktureller Vielfalt und natürlicher Arteninventar<br />

im Wald (vor allem der Erhalt von Biotopbäumen und starkem Totholz)<br />

Mit der Bodenschutzkalkung, die im Berichtszeitraum auf 11.664 ha durchgeführt wurde, werden<br />

basische Puffersubstanzen flächig auf den Waldboden ausgebracht, welche die eingetragenen<br />

Säurebildner neutralisieren und den weiteren Versauerungsfortschritt und der damit einhergehenden<br />

Nährstoffauswaschung entgegenwirken. Zudem erfolgt die Einbringung von Erdalkalien in<br />

Auflagehumus und Boden, wodurch die Pufferkapazität des Bodens gestärkt und die Fähigkeit zur<br />

Nährstoff- und Wasserspeicherung gesichert bzw. wiederhergestellt wird. Ebenso wird infolge der<br />

Kalkung der Stoffumsatz aktiviert und die Bildung von Mineralboden-Humusformen gefördert. Dies<br />

trägt zur erheblichen Erleichterung der natürlichen Verjüngung bei. Durch die Kalkungsmaßnahmen<br />

wird die <strong>für</strong> die naturnahe Bewirtschaftung der Wälder (dem langfristigen Umbau von Nadelholzforsten<br />

in standortsgerechte und vielschichtige Mischwälder) notwendige Zeit gewonnen, die<br />

einerseits zur Emissionsbegrenzung und andererseits zum Waldumbau entsprechend der potentiellen<br />

natürlichen Vegetation erforderlich ist. Auch das Grund- und Quellwasser wird durch die<br />

Bodenschutzkalkung vor schädlichen Schwermetall-, Aluminium- und Säureeinträgen geschützt. 1<br />

Bei aviotechnischer Ausbringung der Kalke verbleiben zudem Feinstpartikel im Schirm der Bestände<br />

und erhöhen dort die natürliche Kronenraumpufferung, wodurch die Versauerung im Boden<br />

vermindert wird: 1 Vergleichend kann auf einen Praxisversuch im Freistaat Thüringen verwiesen<br />

werden, der zeigte, dass der pH-Anstieg infolge einer einmaligen Kalkung mit 4 t Kalk pro ha nur<br />

im Humus (von ph-Wert 3,1 auf 4,5 – 4,9) und nicht im Boden nachweisbar war, da über Jahrhunderte<br />

hinweg enorme Säuremengen (Altlast) im Boden gespeichert wurden 1;2 . Durch den Waldumbau,<br />

realisiert auf 542,80 ha, werden naturferne, weitgehend gleichaltrige und einschichtige<br />

Nadelbaum-Reinbestände aus Fichte oder Kiefer in naturnahe, leistungsfähige und stabile Mischwälder<br />

und Laubwälder überführt. Da reine Nadelbaumforste ein Ungleichgewicht in der natürlichen<br />

Beziehung zwischen Standort und Lebensgemeinschaften der Wälder darstellen, ist die Einbringung<br />

von an die Standortsverhältnisse angepassten, naturnahen Artengemeinschaften auch<br />

im Hinblick auf mögliche Klimaänderungen ein stabilisierender Bewirtschaftungseingriff. Begonnen<br />

wird dieser Prozess mit dem künstlichen Einbringen der Zielbaumarten, wobei sich an der potentiell<br />

natürlichen Vegetation (Vegetation, die sich unter den aktuellen Klima- und Bodenverhältnissen<br />

ohne direkten menschlichen Einfluss etablieren würde) orientiert wird. Waldumbau erhöht die<br />

Stabilität gegen biotische und abiotische Kalamitäten 3;4 . Durch den zunehmenden Laubanteil in<br />

Nadelbaumbeständen, der <strong>für</strong> eine positive Veränderung des Bestandesklimas sorgt, verringert<br />

sich die Gefahr der Massenvermehrung von Schadinsekten.<br />

1<br />

Sächsische Landesanstalt <strong>für</strong> Forsten (Hrsg.) (2008). Leitfaden Forstliche Bodenschutzkalkung in Sachsen. Pirna / OT Graupa<br />

2<br />

Heinsdorf, D. (1994): Bemerkungen zur Aufforstung stillgelegter Ackerflächen im nordostdeutschen Tiefland. Beiträge <strong>für</strong> Forstwirtschaft<br />

und Landschaftsökologie, 28, 1. Forstliche Forschungsanstalt, Berlin<br />

3<br />

4<br />

Fritz, P. (2006): Ökologischer Waldumbau in Deutschland, Frage, Antworten, Perspektiven. München<br />

Teufel, K./ Baumgarten, M./ Hanewinkel, M.; Konold, W./ Sauter, H. U./ Spieker, H./ Wilpert, K. (Hrsg.) (2005): Waldumbau <strong>für</strong> eine<br />

zukunftsorientierte Waldwirtschaft. Berlin Heidelberg<br />

1 von 5


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 bis 2013<br />

Der Waldumbau erzielt zudem auch so genannte Umgebungseffekte. Ein Beispiel im Norddeutschen<br />

Tiefland zeigt, dass der Schädlingsbefall von Kiefern-Reinbeständen durch die Foreule<br />

(Pannolis flammea) in unmittelbarer Nähe von Laubbeständen geringer war als in dem von Kiefern<br />

dominierten Gebiet.<br />

Der ökologische Waldumbau trägt zudem langfristig und global zum Erhalt der Biodiversität bei.<br />

Kurzfristig kann der Umbau die Abnahme der Artenvielfalt bewirken, mittel- bis langfristig etablieren<br />

sich jedoch naturnahe Lebensgemeinschaften, die einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität<br />

leisten (Abbildung 1)<br />

Abbildung 1: Zeitliche Entwicklung der Pflanzenartenvielfalt (Artenzahlen bezogen<br />

auf 160 m²) in einer unechten Zeitreihe im norddeutschen Tiefland<br />

Mittlere Artenzahl (pro 160 qm)<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

0 50 100<br />

Entwicklung (Jahre)<br />

150 200<br />

Buchenunterbau Entnahme der Kiefern Reifer Buchenbestand<br />

Quelle: In Anlehnung an Jenssen und Hofmann in Fritz (2006) 5<br />

Hinzu kommt, dass es durch den Waldumbau zu einer Erhöhung der Kohlenstoffspeicherung und<br />

damit der Wasser- und Nährstoffspeicherkapazität, sowie der Stabilisierung der atmosphärisch<br />

eingetragenen Stoffe in die Böden kommt. Unter Reinbeständen aus Kiefer und Fichte finden sich<br />

häufig biologisch inaktive Humusformen, da in der Nadelstreu weniger Nährstoffe und zahlreiche<br />

<strong>für</strong> den Abbau behindernde Substanzen enthalten sind. Nach FRITZ 5 konnte in allen untersuchten<br />

Beständen vom norddeutschen Tiefland bis zum Schwarzwald mit zunehmendem Buchenanteil<br />

eine Verbesserung der Humusqualität festgestellt werden. Der Grund ist das durch den zunehmenden<br />

Laubbaumanteil enger werdende C/N-Verhältnis, durch das die biologische Umsetzung in<br />

der organischen Auflage und im oberflächennahen Mineralboden aktiver abläuft. Mit Verbesserung<br />

der Humusqualität verändert sich auch die Bodenfauna. Die Individuenzahlen von Regenwürmern<br />

nehmen im Mineralboden und Auflagehumus im Zuge des Waldumbaus zu. Sie tragen entscheidend<br />

zur Zerkleinerung und Einarbeitung der Streu in den Mineralboden bei. 5<br />

5<br />

FRITZ, P. (2006): Ökologischer Waldumbau in Deutschland, Frage, Antworten, Perspektiven. München<br />

2 von 5


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 bis 2013<br />

Waldumbau trägt durch die Einbringung von Laubbäumen auch erheblich zur Verbesserung der<br />

Wasserqualität aus bewaldeten Einzugsgebieten bei. Die Ursachen da<strong>für</strong> sind die höhere Bestandesvorräte,<br />

die tiefere und intensivere Durchwurzelung und die damit langfristige Erhöhung der<br />

organischen Substanz im Mineralboden. Durch seine Schwammwirkung, Speicherung, Schadstofffilterung<br />

und langsame Abgabe des Wassers in die offene Landschaft wirkt er überdies positiv auf<br />

den gesamten Wasserhaushalt 5 .<br />

Bewertungsfrage 2: Inwieweit haben geförderte Investitionen zur Verbesserung des öffentlichen<br />

Nutzungswertes von Waldflächen beigetragen?<br />

Die Einschätzung des öffentlichen Nutzungswertes von Waldflächen ist nur aufgrund empirischer<br />

Untersuchungen möglich, da die Wertschätzung von den regionalen Gegebenheiten abhängt.<br />

Die Befragung der Zuwendungsempfänger ergab ein differenziertes Bild bezüglich der Auswirkungen<br />

über die Veränderung der Landschaft oder des Landschaftsbildes (Abbildung 2). So gab die<br />

Mehrheit der Befragten an, dass die „Einbringung standortgerechter Baumarten“ und die „Verjüngung<br />

mit standortheimischen Baumarten“ (in Schutzgebieten) das Landschaftsbild und damit den<br />

öffentlichen Nutzungswert von Waldflächen positiv beeinflusst. Die geringste Zustimmung fand die<br />

Maßnahme „Entnahme unerwünschter Mischbaumarten“.<br />

Abbildung 2: Verbesserung der (Kultur-)Landschaft bzw. des Landschaftsbildes durch die<br />

Interventionen<br />

Erhalt von Biotopbäumen und starkem Totholz<br />

Erhalt und Wiederherstellung von lichten<br />

Bereichen<br />

Erhalt und Wiederherstellung von<br />

Feuchtbiotopen<br />

Entnahmeunerwünschter Mischbaumarten<br />

Verjüngung standortheimischer Baumarten in<br />

Schutzgebieten<br />

Einbringung standortgerechter Baumarten<br />

Quelle: Eigene Erhebung und eigene Darstellung (2010)<br />

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80%<br />

keine Ahnung<br />

vermutlich nicht<br />

vielleicht<br />

ja, wahrscheinlich<br />

ja, ganz sicher<br />

Die Zuwendungsempfänger wurden auch befragt, inwieweit durch die Interventionen die Attraktivität<br />

des geförderten Waldbestandes (also im engeren Umkreis) erhöht wurde (Abbildung 3). Im Ergebnis<br />

bestätigt sich, dass besonders die Förderung der Waldumbaumaßnahmen zu einer deutlichen<br />

Steigerung der Attraktivität führen. Der Entnahme naturschutzfachlich unerwünschter Baumarten<br />

oder der Wiederherstellung lichter Bereiche im Wald werden hingegen kaum Effekte zugemessen<br />

bzw. die Zuwendungsempfänger können die Wirkung nicht einschätzen.<br />

3 von 5


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 bis 2013<br />

Abbildung 3: Steigerung der Attraktivität von Waldbeständen durch die Förderung<br />

Erhalt von Biotopbäumen und starkem<br />

Totholz<br />

Erhalt und Wiederherstellung von<br />

lichten Bereichen im Wald<br />

Erhalt und Wiederherstellung von<br />

Feuchtbiotopen im Wald<br />

Entnahme naturschutzfachlich<br />

unerwünschter Mischbaumarten und<br />

Sträucher zugunsten…<br />

Verjüngung standortheimischer<br />

Baumarten in Schutzgebieten<br />

Einbringung standortgerechter<br />

Baumarten (z.B. Voranbau,<br />

Wiederaufforstung)<br />

0% 20% 40% 60% 80%<br />

keine Ahnung vermutlich nicht vielleicht ja, wahrscheinlich ja, ganz sicher<br />

Quelle: Eigene Erhebung und eigene Darstellung (2010)<br />

Die Befragungsergebnisse über die positiven Wirkungen der Waldumbaumaßnahmen können<br />

durch Ergebnisse früherer Untersuchungen bestätigt werden. Nach einer Umfrage von ROSZS-<br />

NYAY 6 im Königsforst bei Köln, bei der 1.000 Waldbesucher interviewt wurden, sind die am häufigsten<br />

bevorzugten Waldaufenthaltsstandorte der geschlossene Wald, Waldwiesen und Lichtungen.<br />

Der Großteil der Befragten (2/3) bevorzugte den Mischwald. Der Nadelwald wurde von 25 %<br />

der Befragten bevorzugt und nur jeder 10. Besucher gab den Laubwald als bevorzugtes Waldbild<br />

an. Zu einem ähnlichen Ergebnis kam auch WASSER 7 . Nach dessen Befragung bevorzugte der<br />

Großteil mit 24 % den Mischwald. Der Nadelwald wurde von 14,2 % als beliebtestes Waldbild angegeben.<br />

Nur 5,4 % bevorzugten den Laubwald. 56,4 % der Befragten hatten keine eindeutige<br />

Bevorzugung.<br />

ROTHE 8 zeigt in seinen Untersuchungen, dass plenter- und femelartige Bestockungen die ideale<br />

Waldaufbauform zur Erholung sind. Große gleichaltrige Bestände werden am ungünstigsten bewertet,<br />

da sie keine gute Orientierung ermöglichen und wenig Abwechslung in ästhetischer und<br />

6<br />

Roszsnyay, Z. (1974): Zum Mischwaldbegriff der Waldbesucher und ihre Ansichten über die Schichtigkeit der Bestände. Ergebnisse<br />

einer Meinungsumfrage in Königsforst bei Köln. In: Forstwissenschaftliches Zentralblatt S. 222-223, Volume 98, Nummer 1, Dezember<br />

1979<br />

7<br />

Wasser, W. (1986): Versuch einer Bewertung des visuellen Erlebnispotentials naturnaher Landschaftsräume aus physischgeographischer<br />

Sicht - dargestellt an regionalen Beispielen. Diplomarbeit. Universität Hannover<br />

8<br />

Rothe, A-B. (1976): Ein Beitrag zur forstlichen Bewirtschaftung des Naherholungswaldgebietes Dresdner Heide unter besonderer<br />

Berücksichtigung aktueller ökonomischer Forderungen und bei Wahrung landeskultureller und sozialer Leistungen des Waldes als<br />

eine Grundlage <strong>für</strong> die Vertragsbeziehungen zwischen dem Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieb Dresden und dem Rat der Stadt<br />

Dresden. Diplomarbeit. Technische Universität Dresden<br />

4 von 5


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 bis 2013<br />

klimatischer Hinsicht bieten. Positiv <strong>für</strong> die Erholung sind die aus Voranbau oder Naturverjüngung<br />

entstandenen zweischichtigen Bestockungen, da diese kahlschlagsfrei bewirtschaftet werden können.<br />

Pflegeeingriffe sollen frühzeitig durchgeführt werden, um Mischungsregulierung zu erreichen<br />

und Individuen mit ausgeprägten habituellen Merkmalen am Wegesrand zu fördern.<br />

Nach HASEL 9 bieten im Altersklassenwald Jungwuchs, Jungbestand, Stangen- und Baumholz,<br />

ein-, mehrschichtige und stufig aufgebaute Waldbilder ein wechselndes Erlebnis. Starke und alte<br />

Bäume steigern dabei die Erlebniswirkung. Der dichte niedrige Wald wird ähnlich einer undurchsichtigen<br />

Mauer empfunden. Während bei der Wanderung durch das Stangenholz der Blick nur<br />

auf die Randzonen der Bestände möglich ist, erlaubt erst das Baumholz tiefere Einblicke in das<br />

Bestandesinnere. Das schwach bestockte Altholz kommt den Ansprüchen des Erholungssuchenden<br />

besonders entgegen. Die Verjüngung unter Schirm stellt im Hochwald eine Bereicherung dar.<br />

Der Erlebniswert der Bestände wird somit durch den vertikalen und horizontalen Aufbau mitbestimmt.<br />

Insgesamt kann somit keine abschließende Beurteilung über die Veränderung des öffentlichen<br />

Nutzungswertes der Wälder durch die Interventionen gegeben werden.<br />

Bewertungsfrage 3: Inwieweit haben geförderte Maßnahmen zum Erhalt der Landschaft und<br />

zur Verbesserung der <strong>Umwelt</strong> beigetragen?<br />

Die Landschaft des Freistaates Sachsens ist auf 27,9 % der Fläche durch Wald geprägt. Waldkalkungs-<br />

und Waldumbaumaßnahmen sowie Maßnahmen zur strukturellen Vielfalt dienen vornehmlich<br />

der Entwicklung von naturnahen, leistungsfähigen und stabilen Mischwäldern aus Laub- und<br />

Nadelbäumen und somit indirekt dem Erhalt der Landschaft. Durch die Etablierung stabiler und<br />

standortgerechter Waldbestände wird die langfristige Existenz der Wälder und mithin der Landschaft<br />

gesichert. Die Interventionen wirken sehr komplex mit vielfältigen positiven Auswirkungen<br />

auf den Boden, das Wasser sowie die Fauna und Flora. Infolge der Langfristigkeit der Produktion<br />

und der Abhängigkeit der Wirkungsentfaltung vom Alter eines Waldbestandes ist eine Quantifizierung<br />

der Verbesserungen nicht möglich. Durch die Formulierung der Förderrichtlinien und die<br />

forstfachliche Kontrolle der durchgeführten Fördermaßnahmen durch das zuständige Fachpersonal<br />

kann eine negative Beeinflussung der <strong>Umwelt</strong> oder der Landschaft aufgrund vorliegender Informationen<br />

ausgeschlossen werden.<br />

9<br />

Hasel, K. (1971): Waldwirtschaft und <strong>Umwelt</strong>. Eine Einführung in die forstwirtschaftlichen Probleme der Industriegesellschaft. Hamburg<br />

und Berlin<br />

5 von 5


<strong>Anhang</strong> 6.13.2:<br />

Begriffsdefinitionen „Lebensqualität und Attraktivität“<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 bis 2013<br />

Insgesamt wird in den Schwerpunkten 3 und 4 bei den Bewertungsfragen, die sich auf die Ergebnisse<br />

und Wirkungen der integrierten ländlichen Entwicklung beziehen nach Beiträgen zur Verbesserung<br />

der Lebensqualität,<br />

der Attraktivität sowie<br />

der allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung ("Umkehr des Niedergangs") in<br />

ländlichen Räumen unter Berücksichtigung des Bevölkerungsschwundes<br />

gesucht.<br />

Für "Lebensqualität" und "Attraktivität" gibt es im CMEF keine von der Europäischen Kommission<br />

vorgegebene eindeutige und allgemein gültige Definition.<br />

Die European Foundation for the Improvement of Living and Working Conditions 1 hat 2004 eine<br />

vergleichende Analyse der Lebensqualität in den EU – Mitgliedsstaaten vorgelegt. In dieser Studie<br />

wird auch die wissenschaftliche Diskussion über die beiden Kategorien "Lebensqualität" und "Attraktivität"<br />

aufgegriffen und die in dieser Studie verwendeten Begriffbestimmungen haben die inhaltliche<br />

Ausgestaltung des CMEF mit geprägt. In Anlehnung daran wird im Rahmen der Halbzeitbewertung<br />

des EPLR der auf die individuelle Lebenssituation abzielende Begriff "Lebensqualität"<br />

durch folgende Dimensionen erfasst und untersucht:<br />

Private Haushalte und Familie: verfügbares Einkommen, Zugang zu ökonomischen Ressourcen,<br />

Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, individuelle Gestaltungsmöglichkeiten<br />

sowie Betreuung von Kindern;<br />

Wohnen: Qualität der Wohnraumversorgung und regionale <strong>Umwelt</strong>bedingungen;<br />

Arbeit: Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitsplätzen und angemessene Arbeitsbedingungen;<br />

Verhältnis von Arbeit zu Freizeit (Freizeitgestaltungsmöglichkeiten);<br />

Gesundheit, Gesundheitsversorgung und Unterstützung in besonderen Lebenslagen<br />

(Krankheit, altersbedingten Einschränkungen etc.);<br />

Zugang zu Bildung und Kultur;<br />

regionales gesellschaftliches Leben und zivilgesellschaftliche Beteiligung.<br />

Die genannten Dimensionen und Merkmale <strong>für</strong> Lebensqualität lassen sich den Indikatoren des<br />

Monitoringsystems zuordnen und auch wenn sich Lebensqualität nicht quantitativ messen lässt,<br />

können quantifizierte Outputs und Ergebnisse <strong>für</strong> eine qualitative Beschreibung einer Verbesserung<br />

von Lebensqualität herangezogen werden.<br />

1<br />

European Foundation for the Improvement of Living and Working Conditions, Quality of life in Europe, First - European Quality of<br />

Life Survey 2003, Luxembourg: Office for Official Publications of the European Communities, 2004.<br />

1 von 2


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 bis 2013<br />

Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass die Lebensqualität unter dem Begriff "Lebensniveau" in<br />

der deutschen wirtschaftwissenschaftlichen Literatur 2 bereits seit den 70ger Jahren weitgehend<br />

eindeutig definiert wird durch folgende kennzeichnende Faktoren:<br />

Einkommen der Bevölkerung aufgrund steigender Leistungen und dem wachsenden<br />

Verbrauch von Konsumgütern;<br />

Wohnverhältnisse;<br />

Inanspruchnahme von kommunalen Dienstleistungen sowie von Dienstleistungen des Bildungswesens,<br />

des Gesundheits- und Sozialwesens, der Kultur, des Erholungswesens<br />

(Freizeitmöglichkeiten) etc.;<br />

der Gestaltung der Arbeitsbedingungen (Qualität der Arbeitsplätze) sowie die Arbeitszeitregelungen<br />

(Länge der Arbeitszeit, Urlaub, Lebensarbeitszeit);<br />

die bestmögliche Gestaltung der der natürlichen und technischen <strong>Umwelt</strong>bedingungen.<br />

Im Bewertungssystem des CMEF wird unter "Attraktivität" im Wesentlichen die ausgewogene<br />

Ausstattung mit ökonomischen, sozialen und ökologischen Infrastrukturen verstanden, die geeignet<br />

sind, Investoren, Arbeitskräfte oder Wohnbevölkerung anzuziehen. Attraktivität und Lebensqualität<br />

stehen damit in einem engen Zusammenhang, beeinflussen sich aber gegenseitig nicht<br />

unbedingt immer in der gleichen Richtung. So kann eine gute wirtschaftsnahe Infrastruktur oder<br />

ein gutes Verkehrsnetz <strong>für</strong> potenzielle Investoren interessant sein, aber die Lebensqualität aus<br />

Sicht der Bevölkerung negativ beeinträchtigen. Dies ist bei der Programmbewertung zu berücksichtigen.<br />

2<br />

Kinze, H.-H.; Knop, H.; Seifert, E. (Hrsg.) (1974): Volkswirtschaftsplanung (Lehrbuch), Berlin<br />

2 von 2


<strong>Anhang</strong> 6.14:<br />

INDIKATORENÜBERSICHT zur Maßnahme 313<br />

Indikator Umsetzungsstand<br />

Outputindikatoren<br />

Förderfähiges Investitionsvolumen<br />

[EURO]<br />

Öffentliche Ausgaben / Bewilligte FM der<br />

Tourismusförderung [EURO]<br />

Öffentliche Ausgaben / Bewilligte FM<br />

Tourismusmarketingvorhaben<br />

[EURO] (Maßnahmebereich A)<br />

Anzahl der geförderten Tourismusmarketingvorhaben<br />

[n] (Maßnahmebereich A)<br />

Zielwert*<br />

2007-<br />

2013<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

2007 – 2009 2007 – 2009<br />

Auszahlungsdaten**/<br />

°<br />

Bewilligungsdaten°<br />

Zielerreichung<br />

bis 2009 (%) bezogen auf<br />

Auszahlungsdaten<br />

19,2 Mio. 4,387 Mio. - 22,8 % -<br />

11,9 Mio. 1,534 Mio.<br />

6,9 Mio. 0,878 Mio.<br />

4,776 Mio.<br />

Bewilligte<br />

Fördermittel<br />

2,497 Mio.<br />

Bewilligte<br />

Fördermittel<br />

Bewilligungsdaten<br />

12,9 % 41,4 %<br />

12,7 % 36,9 %<br />

276 26 41 9,4 % 14,9 %<br />

davon Messen [n] 8 14<br />

Marketingkonzepte [n] 5 8<br />

Sonstige Marketingmaßnahmen [n] 16 20<br />

Beschilderte Qualitätswanderwege [km] 75 228° 618 304 % 824 %<br />

Öffentliche Ausgaben / Bewilligte FM <strong>für</strong><br />

neu gesch. Tourismusinfrastruktur<br />

[EURO] (Maßnahmebereich B)<br />

Anzahl neu gesch. Tourismusinfrastruktur [n]<br />

(Maßnahmebereich B)<br />

davon kleine Infrastrukturen (z.B. Infocenter,<br />

Ausschilderungen, etc.) [n]<br />

2,5 Mio. 0,438 Mio.<br />

0,880 Mio.<br />

Bewilligte<br />

Fördermittel<br />

17,5 % 35,8 %<br />

89 25 48 28,1 % 53,9 %<br />

11 25<br />

davon Freizeitinfrastruktur [n] 14 23<br />

Rechtlich gesicherte Reitwege / -routen [km] 1.000 95 95 9,5 % 9,5 %<br />

Beschilderte Reitwege / -routen [km] 1.000 95 95 9,5 % 9,5 %<br />

Neu errichtete und ausgeschilderte Lehr- und<br />

Erlebnispfade [km]<br />

Öffentliche Ausgaben / Bewilligte FM <strong>für</strong><br />

Umnutzung von ortsbildprägender ländl.<br />

Bausubstanz [EURO] (Maßnahmebereich<br />

C)<br />

Anzahl der neu umgenutzten ortsbildprägenden<br />

ländlichen Bausubstanz [n]<br />

(Maßnahmebereich C)<br />

Anzahl neu geschaffener<br />

Bettenkapazitäten [n]<br />

150 40,5 179 27,0 % 119,3 %<br />

2,5 Mio. 0,224 Mio.<br />

1,399 Mio.<br />

Bewilligte Fördermittel<br />

9,0 % 59,4 %<br />

25 8° 15 32 % 60 %<br />

179 91 199 50,8 % 111,2 %<br />

davon in Ferienwohnungen [n] 68 129<br />

davon in Ferienzimmern [n] 16°° 36<br />

1 von 3


Indikator Umsetzungsstand<br />

Anzahl der geförderten Ferienwohnungen in<br />

kleinen Beherbergungsbetrieben [n]<br />

Anzahl der geförderter Ferienzimmer in kleinen<br />

Beherbergungsbetrieben [n]<br />

Zielwert*<br />

2007-<br />

2013<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

2007 – 2009 2007 – 2009<br />

Auszahlungsdaten**/<br />

°<br />

Bewilligungsdaten°<br />

19 45<br />

8 19<br />

Zielerreichung<br />

bis 2009 (%) bezogen auf<br />

Auszahlungsdaten<br />

Bewilligungsdaten<br />

Anzahl geförderter Vorhaben insg. [n] 390 59° ** 104 15,1 % 26,6 %<br />

davon Träger von Unternehmen [n] 9° 18<br />

davon Gebietskörperschaften [n] 21° 40<br />

davon nichtgewerbliche Zusammenschlüsse<br />

[n]<br />

Ergebnisindikatoren<br />

29° 46<br />

Anzahl geschaffener Arbeitsplätze [n] 32 11,5° 23,75 35,9 % 74,2 %<br />

davon Frauen 13<br />

davon Männer 13<br />

davon >= 25 Jahre 27<br />

davon < 25 Jahre 5<br />

bisher keine<br />

Angaben verfügbar<br />

bisher keine<br />

Angaben verfügbar<br />

bisher keine<br />

Angaben verfügbar<br />

bisher keine<br />

Angaben verfügbar<br />

davon Arbeitsplätze in lwl. Betrieben 0 0<br />

Anzahl gesicherter Arbeitsplätze [n] 64 7,0** / 12,25° 17,75 19,5 %° 27,7 %<br />

davon Frauen 32 5,0**<br />

davon Männer 32 2,0**<br />

davon >= 25 Jahre 55 5,0**<br />

davon < 25 Jahre 9 2,0**<br />

davon Arbeitsplätze in lwl. Betrieben 2 0** / 2° 2,5 100 % 125 %<br />

Anzahl temporärer Arbeitsplatzeffekte in<br />

Personenjahren [n]<br />

138 20,11**<br />

Zus. Anzahl Tagesgäste [n] 11.536 42.602**<br />

Zus. Anzahl Übernachtungsgäste [n] 8.874 11.514**<br />

bisher keine<br />

zusätzlichen Angaben<br />

vorhanden<br />

bisher keine<br />

zusätzlichen Angaben<br />

vorhanden<br />

bisher keine<br />

zusätzlichen Angaben<br />

vorhanden<br />

14,7 %<br />

369 %<br />

130 %<br />

* gemäß EPLR Sachsen 2007-2013, 3. Änderung, genehmigte Fassung vom 15.12.2009<br />

** Datenquelle: Monitoringsystem des SMUL, Tabellen zu Common and additional Output bzw. Result indicators<br />

° Eigene Auswertung und Berechnungen auf Basis von Einzelfall-Listen zur Richtlinie ILE des SMUL zum Stand 31.12.2009<br />

°° Die Differenz zwischen der Gesamtbettenzahl der Anzahl der Betten in Zimmern und der Anzahlt der Betten in Ferienwohnungen<br />

ergibt sich aus der Anzahl der „Schlafplätze im Heu“, in die ebenso Investiert wurden und die der Gesamtbettenzahl zu gerechnet<br />

sind.<br />

2 von 3


Erläuterungen zur Tabelle:<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Die Angabe „Auszahlungsdaten“ bezieht sich auf Vorhaben in welchen bereits eine Auszahlung<br />

zum Stichtag 31.12.2009 erfolgt war. Abweichungen der Angaben in der Übersicht gegenüber der<br />

Werte aus dem Jahresbericht <strong>für</strong> 2010 (Daten des Monitoringsystems) ergeben sich aus der Verwendung<br />

von Werten, welche im Rahmen eigener Auswertungen der Einzelfall-Listen zur Richtlinie<br />

ILE des SMUL ermittelt wurden.<br />

Die EDV-mäßige Erfassung mancher Output- und Ergebnis-Indikatoren in der Datenbank AGRI-<br />

FÖRDER war nach Angaben des SMUL in der Anfangsphase des Förderverfahrens nicht klar geregel<br />

bzw. war eine Bearbeitung der Anträge auch ohne eine Hinterlegung der Indikatoren in der<br />

EDV möglich. Bei der Einzelfallanalyse wurde daher festgestellt, dass einige Angaben in der Datenbank<br />

relativ willkürlich <strong>für</strong> alle unterschiedlichen Verfahrensstände, zwischen Antragsannahme<br />

und Endfestsetzung bzw. manchmal gar nicht hinterlegt sind. So fehlen bisweilen Eintragungen zu<br />

einzelnen Verfahren, welche sich jedoch aus der Projektbeschreibung klar erschließen lassen. Um<br />

bei der Bewertung der Maßnahme unter Verwendung der Auszahlungsdaten jedoch zu einer realistischen<br />

Einschätzung zu gelangen wurden die vorliegenden Einzelfalllisten bezüglich der Auszahlungs-<br />

und der Bewilligungsdaten komplett neu ausgewertet.<br />

Die Werte zu den „Bewilligungsdaten“ beziehen sich auf alle bis Ende 2009 bewilligten Vorhaben,<br />

auch wenn zum 31.12.2009 noch kein Auszahlungsantrag bei der Bewilligungsstelle vorlag.<br />

Diese Daten wurden ebenfalls durch Einzelfall-Analysen ermittelt.<br />

Es scheint bezüglich der Erfassung der Indikatoren kein systematischer Fehler vorzuliegen, sondern<br />

auf Grund unterschiedlicher Handhabung bei der Antragsbearbeitung häufiger zu diesen Abweichungen<br />

zu kommen.<br />

3 von 3


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

<strong>Anhang</strong> 6.15:<br />

Kapitel 6.15: Indikatorenübersicht und Tabellen zu den Ergebnissen der Förderung<br />

durch die Maßnahme 321: Dienstleitungseinrichtungen <strong>für</strong> die ländliche Wirtschaft<br />

und Bevölkerung<br />

Der Umsetzungsstand wird entsprechend den Vorgaben der Europäischen Kommission <strong>für</strong> die<br />

jährliche Berichterstattung durch die Verwaltungsbehörde auf Basis der Auszahlungsdaten berichtet.<br />

Diesem Stand der Durchführung wird in der folgenden Tabelle der Bewilligungsstand gegenübergestellt.<br />

Die Notwendigkeit, diese beiden Durchführungsstände darzustellen wird bei der<br />

Maßnahmebewertung im Kapitel 6.15 begründet.<br />

Tabelle 1: INDIKATORENÜBERSICHT zur Maßnahme 321<br />

Outputindikatoren<br />

Indikator<br />

Gesamtinvestitionsvolumen / förderfähiges<br />

Investitionsvolumen [1.000 EURO]<br />

Zielwert<br />

2007-2013 Auszahlungsdaten<br />

Umsetzungsstand Zielerreichung<br />

Bewilligungsstand<br />

Auszahlungsdaten<br />

Bewilligungsstand<br />

208.903 21.232 78.270 10,2 % 37,5 %<br />

Anzahl der Fördermaßnahmen 1.315 183 513 13,9 % 39,0 %<br />

Öffentliche Ausgaben insgesamt [1.000<br />

EURO]<br />

143.092 9.365 6,5 %<br />

davon ELER [1.000 Euro] 109.610 7.024 6,4 %<br />

Ergebnisindikatoren<br />

Anzahl geschaffener Arbeitsplätze insgesamt<br />

Anzahl gesicherter Arbeitsplätze insgesamt<br />

145 29 155 20 % über 100 %<br />

670 31 347 4,6 % 51,8 %<br />

geschaffene Gewerbefläche in [m²] 48.000 1.257 28.000 2,6 % 58,3 %<br />

Anzahl temporärer Arbeitsplatzeffekte 1 in<br />

Mannjahren [n]<br />

Anzahl der Einwohner, <strong>für</strong> welche eine<br />

ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung<br />

geschaffen wurde [n]<br />

geschaffene verkehrliche Infrastruktur<br />

(km)<br />

Anzahl der erreichten Bürger im LR, die<br />

von dem Vorhaben profitiert<br />

2.037 257 12,6 %<br />

85.000 NI<br />

Zunahme der Internetverbreitung im LR 14.196 NI<br />

Anzahl der Dörfer, in denen Vorhaben<br />

unterstützt wurden<br />

180 18 45 10 % 25 %<br />

612.775 783.766 Zielwert unterschätzt<br />

1. Bewilligung<br />

im Jahr 2010<br />

405 175 450 43,2 % über 100 %<br />

1 Da die temporären Beschäftigungseffekte während der Bauphase von Investitionsvorhaben entstehen, werden sie erst nach Abschluss<br />

der Investitionen messbar. Sie wurden in der HZB bei den Maßnahmebewertungen nicht berücksichtigt, sondern fließen in<br />

die Multiplikatorwirkungen bei der Beantwortung der horizontalen Bewertungsfragen ein.<br />

1 von 4


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Die in der Tabelle 1 aufgeführten Indikatoren: "Öffentliche Ausgaben insgesamt" und "davon<br />

ELER" sind Finanzindikatoren, die nicht zu den im EPLR definierten Outputindikatoren gehören. 2<br />

Sie werden hier mit aufgeführt, da sie einen Einblick in den finanziellen Durchführungsstand erlauben.<br />

Die angegebenen Werte entsprechen den Angaben der Tabelle G 5, der Outputindikatoren,<br />

die mit dem Jährlichen Zwischenbericht, Berichtsjahr 2009, der Verwaltungsbehörde an die Europäische<br />

Kommission gemeldet wurden.<br />

Tabelle 2: Verteilung der bewilligten Vorhaben (Einzelbewilligungen) nach Maßnahmebereichen<br />

und Fördergegenständen gemäß EPLR 3<br />

Maßnahmebereiche und Fördergegenstände<br />

Anzahl<br />

Vorhaben*<br />

in %<br />

Gesamt<br />

investitionsvolumen<br />

[EURO]*<br />

A: Dienstleistungseinrichtungen allgemein 436 84,99 59.451.680 75,96<br />

A.1 Umnutzung leerstehender oder ungenutzter Gebäude <strong>für</strong><br />

die Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren, Dienstleistungen<br />

durch gewerbliche Nutzung (KMU)<br />

A.2 Umnutzung leerstehender oder ungenutzter ländlicher<br />

Bausubstanz zur Sicherung der Grundversorgung der Bevölkerung<br />

mit öffentlich zugänglichen Dienstleistungen ohne<br />

Erwerbszweck<br />

A.3 Investive Maßnahmen und Ausgaben zur Sicherung der<br />

Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen<br />

A.4 Investive Maßnahmen zur Modernisierung und/oder Funktionsanreicherung<br />

bestehender nichtgewerblicher Grundversorgungseinrichtungen<br />

A.5 Investive Maßnahmen zur Zusammenlegung und Qualifizierung<br />

der sozialen und kulturellen Grundversorgung<br />

A.6 Neu- und Ausbau von öffentlich nutzbaren Freianlagen<br />

zur Sicherstellung eines Mindestangebotes an soziokulturellen<br />

Angeboten, insbesondere <strong>für</strong> Kinder, Jugendliche und<br />

Senioren<br />

A.7 Erhaltung oder Entwicklung der Außenhülle und Erschließungsflächen<br />

von Einrichtungen zur Grundversorgung<br />

C: Ausbau von Gemeindeverbindungsstraßen in Baulast<br />

der Gemeinden zum Zweck der Anbindung im ländlichen<br />

Raum<br />

2 von 4<br />

in %<br />

56 10,92 11.524.794 14,72<br />

27 5,26 8.526.351 10,89<br />

50 9,75 4.399.617 5,62<br />

59 11,50 7.660.064 9,79<br />

4 0,78 1.224.126 1,56<br />

113 22,03 6.511.246 8,32<br />

127 24,76 19.605.482 25,05<br />

77 15,01 18.818.083 24,04<br />

Summe (Maßnahme 321) 513 100,00 78.269.762 100,00<br />

* Quelle: SMUL, Monitoring - Datei: Budgetüberwachung-Netto-Einzelfallliste Stand: 20.04.2010 und eigene Berechnungen<br />

2<br />

Entwicklungsprogramm <strong>für</strong> den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007 – 2013, genehmigte Fassung vom 15.12.2009, 3. Änderung,<br />

S. 335<br />

3<br />

Entwicklungsprogramm <strong>für</strong> den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007 – 2013, genehmigte Fassung vom 15.12.2009, 3. Änderung,<br />

S. 334 und S. 336 ff


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Tabelle 3: Auswertung der Verteilung der bewilligten Vorhaben (Einzelbewilligungen)<br />

nach Zielen und wirkungsbezogenen Kategorien in Anlehnung an die Vorgaben des CMEF<br />

Ziel- und wirkungsbezogene Kategorien<br />

Mobilität: Straßenbaumaßnahmen und Ingenieurbauwerke (Brücken<br />

u. ä.)<br />

Anzahl<br />

Vorhaben*<br />

in %<br />

Gesamtinvestitionsvolumen<br />

[EURO]*<br />

3 von 4<br />

in %<br />

79 15,43 19.047.681 24,41<br />

Dorfplätze: Neu- oder Umgestaltung von Dorfgemeinschaftsplätzen 9 1,76 1.013.254 1,30<br />

Parkanlagen: Neu- und Umgestaltung von Parkanlagen und Park –<br />

ähnlichen Plätzen<br />

Investitionen zur Verbesserung der gewerblichen Infrastruktur<br />

(Förderung der gewerblichen Entwicklung)<br />

24 4,69 1.536.991 1,97<br />

79 15,43 10.927.914 14,01<br />

Gewerbe allgemein 10 1,95 2.052.511 2,63<br />

Förderung des agrarsektoralen Umfeldes 3 0,59 529.358 0,68<br />

Energiewirtschaft 5 0,98 839.907 1,08<br />

Handwerk (auch Nahrungs- und Gaststättengewerbe) 35 6,84 3.923.434 5,03<br />

Handel (einschl. Dorfläden) 12 2,34 1.688.120 2,16<br />

Dienstleistungen (Dienstleistungssektor aber ohne medizinische<br />

und sonstige soziokulturelle Dienstleistungen)<br />

Investitionen zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur (Förderung<br />

der sozialen Entwicklung)<br />

Bürgereinrichtungen: Förderung von Einrichtungen, die den Bürgern<br />

insgesamt zugute kommen wie Bürgerhäuser, bürgernahe<br />

Dienstleitungseinrichtungen, Dorfgemeinschaftshäuser etc.<br />

Sozialeinrichtungen: Förderung von Einrichtungen zur Verbesserung<br />

von sozialen Angeboten wie z.B.: Mehrgenerationenhäuser,<br />

Altentagesstätten, Heime etc. aber ohne Gesundheitsversorgung<br />

Gesundheitswesen (einschl. Arztpraxen und gesundheitlicher Versorgung<br />

im Alter sowie Altenpflege)<br />

14 2,73 1.894.584 2,43<br />

187 36,54 22.817.641 29,25<br />

59 11,52 8.194.935 10,50<br />

16 3,13 5.333.998 6,84<br />

16 3,13 1.831.615 2,35<br />

Bildungseinrichtungen 5 0,98 925.938 1,19<br />

Kinderbetreuung: Investitionen, die zur Verbesserung der Situation<br />

von Kindern führen wie Kindergärten, Horte und Kinderspielplätze<br />

Jugend: Investitionen, die zur Verbesserung der Situation von Jugendlichen<br />

führen: wie Jugendfreizeiteinrichtungen, Förderung des<br />

Jugendsports etc.<br />

Kultur: Investitionen, die zur Verbesserung von kulturellen Angeboten<br />

führen einschließlich der Erhaltung von Kulturgütern, kulturellen<br />

Werten sowie entsprechenden Bildungs- und Freizeitangeboten<br />

65 12,70 4.094.005 5,25<br />

26 5,08 2.437.150 3,12<br />

134 26,17 22.674.555 29,06<br />

Summe (Maßnahme 321) 512 100 78.018.038 100<br />

** Quelle: SMUL, Monitoring - Datei: Budgetüberwachung-Netto-Einzelfallliste Stand: 20.04.2010 und eigene Berechnungen, Anmerkung:<br />

gegenüber Tabelle 2 wurde ein Vorhaben nicht berücksichtigt.


Tabelle 4: Regionale Verteilung der bewilligten Vorhaben<br />

Landkreise und Direktionsbezirke<br />

Anzahl<br />

Vorhaben*<br />

in %<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Gesamtinvestitionsvolumen<br />

[EURO]*<br />

Direktionsbezirk Chemnitz 193 37,77 33.571.080 42,92<br />

Erzgebirgskreis 40 7,83 4.107.550 5,25<br />

Mittelsachsen 84 16,44 14.347.951 18,34<br />

Vogtlandkreis 45 8,81 10.965.152 14,02<br />

Zwickau 24 4,70 4.150.427 5,31<br />

Direktionsbezirk Dresden 208 40,70 29.356.236 37,53<br />

Bautzen 35 6,85 5.268.822 6,74<br />

Görlitz 71 13,89 10.308.242 13,18<br />

Meißen 45 8,81 6.965.669 8,91<br />

Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 57 11,15 6.813.503 8,71<br />

Direktionsbezirk Leipzig 110 21,53 15.284.722 19,54<br />

Leipzig 61 11,94 8.934.961 11,42<br />

Nordsachsen 49 9,59 6.349.761 8,12<br />

Summe (Maßnahme 321) 511 100 78.212.038 100<br />

* Quelle: SMUL, Monitoring - Datei: Budgetüberwachung-Netto-Einzelfallliste Stand: 20.04.2010 und eigene Berechnungen, Anmerkung:<br />

gegenüber Tabelle 2 wurden 2 überregionale Vorhaben nicht berücksichtigt.<br />

Abbildung 1: Regionale Verteilung der Gesamtinvestitionsvolumen der bewilligten Vorhaben<br />

(Einzelbewilligungen) im Vergleich zu regionalen Anteilen der Landkreise am Gesamtinvestitionsvolumen<br />

aller Vorhaben, die im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepte<br />

(ILEK) gefördert werden.<br />

Erzgebirgskreis<br />

Mittelsachsen<br />

Vogtlandkreis<br />

Zwickau<br />

Bautzen<br />

Görlitz<br />

Meißen<br />

Sächsische Schweiz-Osterzgebirge<br />

Anteil der Landkreise am Investitionsvolumen<br />

Leipzig<br />

Nordsachsen<br />

0% 5% 10% 15% 20%<br />

in %<br />

Maßnahme 321<br />

ILEK insgesamt<br />

4 von 4


<strong>Anhang</strong> 6.16:<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Kapitel 6.16: Indikatorenübersicht und Tabellen zu den Ergebnissen der Förderung<br />

durch die Maßnahme 322: Dorferneuerung und -entwicklung<br />

Es wird zunächst der Umsetzungsstand Ende 2009 entsprechend den Vorgaben der Europäischen<br />

Kommission <strong>für</strong> die jährliche Berichterstattung durch die Verwaltungsbehörde dargestellt. Dabei<br />

wird der Umsetzungsstand auf Basis der Auszahlungsdaten berichtet. Diesem Stand der Durchführung<br />

wird der Bewilligungsstand gegenübergestellt. Die Notwendigkeit, diese beiden Durchführungsstände<br />

darzustellen wird bei der Maßnahmebewertung im Kapitel 6.16 begründet.<br />

Tabelle 1: INDIKATORENÜBERSICHT zur Maßnahme 322<br />

Outputindikatoren<br />

Indikator<br />

Gesamtinvestitionsvolumen / förderfähiges<br />

Investitionsvolumen [1.000 EURO]<br />

Zielwert<br />

2007-2013 Auszahlungsdaten<br />

Umsetzungsstand Zielerreichung<br />

Bewilligungsstand<br />

Auszahlungsdaten<br />

Bewilligungsstand<br />

320.469 70.067 245.103 21,9 % 76,5 %<br />

Anzahl der Fördermaßnahmen 3.435 450 1.498 13,1 % 43,6 %<br />

Öffentliche Ausgaben insg.[1.000 EURO] 254.924 36.585 14,4 %<br />

davon ELER [1.000 Euro] 191.193 27.439 14,4 %<br />

Ergebnisindikatoren<br />

Anzahl geschaffener Arbeitsplätze 244 8 155 3,3 % 63;5<br />

Anzahl gesicherter Arbeitsplätze 670 40 306 6,0 % 45,7 %<br />

Anzahl temporärer Arbeitsplatzeffekte 1<br />

in Personenjahren<br />

4.320 832 2.912 19,3 % 67,4 %<br />

verkehrliche Infrastruktur in km 316 53 248 16,8 % 78,5 %<br />

Anzahl der angesiedelten Personen aus<br />

dem ländlichen Raum stammend<br />

Anzahl der angesiedelten Personen aus<br />

dem städtischen Raum (Großstadt)<br />

2.575 65 905 2,5 % 35,1 %<br />

318 61 298 19,2 % 93,7 %<br />

neu geschaffener Wohnraum in m² 29.000 2.864 34.405 9,9 % 118,6 %<br />

wieder hergerichteter Wohnraum in m² 65.800 3.559 29.042 5,4 % 44,1 %<br />

Wohnraum insgesamt in m² 94.800 6.423 63.447 6,8 % 66,9 %<br />

geschaffene Gewerbefläche in [m²] 457.000 1.780 26.799 0,4 % 5,9 %<br />

Anzahl der erreichten Bürger im LR, die<br />

von dem Vorhaben profitiert<br />

Anzahl der Dörfer, in denen Vorhaben<br />

unterstützt wurden<br />

1.071.720 1.850.997 über 2 Mio.<br />

über 100 %<br />

Zielwert unterschätzt<br />

3.435 450 960 13,1 % 27,9 %<br />

1 Da die temporären Beschäftigungseffekte während der Bauphase von Investitionsvorhaben entstehen, werden sie erst nach Abschluss<br />

der Investitionen messbar. Hier werden nur Schätzungen vorgenommen. Sie wurden in der HZB bei den Maßnahmebewertungen<br />

nicht berücksichtigt, sondern fließen in die Multiplikatorwirkungen bei der Beantwortung der horizontalen Bewertungsfragen<br />

ein.<br />

1 von 4


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Die in der Tabelle 1 aufgeführten Indikatoren: "Öffentliche Ausgaben insgesamt" und "davon<br />

ELER" sind Finanzindikatoren, die nicht zu den im EPLR definierten Outputindikatoren gehören. 2<br />

Sie werden hier mit aufgeführt, da sie einen Einblick in den finanziellen Durchführungsstand erlauben.<br />

Die angegebenen Werte entsprechen den Angaben der Tabelle G 5, der Outputindikatoren,<br />

die mit dem Jährlichen Zwischenbericht, Berichtsjahr 2009, der Verwaltungsbehörde an die Europäische<br />

Kommission gemeldet wurden.<br />

Tabelle 2: Verteilung der bewilligten Vorhaben (Einzelbewilligungen) nach Maßnahmebereichen<br />

und Fördergegenständen gemäß EPLR 3<br />

Maßnahmebereiche und Fördergegenstände<br />

A: Gebäudeentwicklung <strong>für</strong> private und gewerbliche Zwecke<br />

A.1 Umnutzung und Wiedernutzung leerstehender oder ungenutzter<br />

ländlicher Bausubstanz <strong>für</strong> private Zwecke<br />

A.2 Umnutzung leerstehender oder ungenutzter ländlicher<br />

Bausubstanz <strong>für</strong> eine wirtschaftliche Nutzung<br />

A.3 Erhaltung oder Entwicklung der Außenhülle und/oder Erschließungsflächen<br />

vongewerblich oder landwirtschaftlich<br />

genutzten Gebäuden<br />

Anzahl<br />

Vorhaben*<br />

in %<br />

Gesamt<br />

investitionsvolumen<br />

[EURO]*<br />

2 von 4<br />

in %<br />

550 36,7 % 98.522.456 40,2 %<br />

435 29,0 % 75.157.388 30,7 %<br />

108 7,2 % 22.663.174 9,2 %<br />

7 0,5 % 701.894 0,3 %<br />

B: verkehrliche Infrastruktur 772 51,5 % 138.149.926 56,4 %<br />

B.1 Ausbau innerörtlicher Gemeindestraßen 516 34,4 % 106.934.306 43,6 %<br />

B.2 Neu- und Ausbau von kommunalen innerörtlichen Gehwegen<br />

und/oder Straßenbeleuchtung<br />

218 14,6 % 24.403.914 10,0 %<br />

B.3 Neu- und Ausbau von innerörtlichen Plätzen 38 2,5 % 6.811.706 2,8 %<br />

C: Siedlungsökologische Maßnahmen 176 11,7 % 8.430.311 3,4 %<br />

C.1 Abbruch von baulichen Anlagen, Flächenentsiegelung<br />

und Rückbau<br />

C.2 Anlagen zum Schutz der Ortslagen vor Oberflächen- und<br />

Niederschlagswasser<br />

166 11,1 % 7.682.800 3,1 %<br />

10 0,7 % 747.511 0,3 %<br />

Summe (Maßnahme 322) 1.498 100 % 245.102.693 100 %<br />

Quelle: SMUL, Monitoring - Datei: Budgetüberwachung-Netto-Einzelfallliste Stand: 20.04.2010 und eigene Berechnungen<br />

2<br />

Entwicklungsprogramm <strong>für</strong> den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007 – 2013, genehmigte Fassung vom 15.12.2009, 3. Änderung,<br />

S. 356<br />

3<br />

Entwicklungsprogramm <strong>für</strong> den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007 – 2013, genehmigte Fassung vom 15.12.2009, 3. Änderung,<br />

S. 354 und S. 356 ff


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Tabelle 3: Verteilung der bewilligten Vorhaben (Einzelbewilligungen) nach Zweck<br />

und zielbezogenen Kategorien in Anlehnung an die Vorgaben des CMEF<br />

Zweck- und Zielbezogene Kategorien in Anlehnung an<br />

EU – Monitoringtabelle<br />

Anzahl<br />

Vorhaben*<br />

in %<br />

Gesamtinvestitionsvolumen<br />

[EURO]*<br />

Physische Infrastruktur 946 63,15 146.444.635 59,75<br />

Straßenausbau und -erneuerungsmaßnahmen 486 32,44 102.292.537 41,73<br />

Ingenieurbauwerke wie Brücken, Stützbauten etc. 33 2,20 4.437.308 1,81<br />

Ausbau von Gehwegen einschl. Straßenbeleuchtung 3 0,20 606.911 0,25<br />

Ausbau von Dorfplätzen: Neu- oder Umgestaltung von innerörtlichen<br />

Plätzen<br />

Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsinfrastruktur durch zusätzliche<br />

Gestaltungsmaßnahmen<br />

3 von 4<br />

in %<br />

217 14,49 24.298.362 9,91<br />

19 1,27 4.376.738 1,79<br />

Touristische Infrastruktur 14 0,93 2.132.147 0,87<br />

Hochwasserschutzmaßnahmen 8 0,53 617.832 0,25<br />

Abbruch von baulichen Anlagen aller Art, Flächenentsiegelung etc. 166 11,08 7.682.800 3,13<br />

Soziale Infrastruktur 456 30,44 82.843.313 33,80<br />

Wohnen: Verbesserung der Wohnraumsituation durch Maßnahmen<br />

zur Umnutzung und Wiedernutzung<br />

436 29,11 75.343.974 30,74<br />

Sozialeinrichtungen 4 0,27 3.327.989 1,36<br />

Gesundheitswesen 9 0,60 2.324.674 0,95<br />

Bildungseinrichtungen 3 0,20 872.519 0,36<br />

Kultur 2 0,13 586.335 0,24<br />

Freizeiteinrichtungen 2 0,13 387.822 0,16<br />

Wirtschaftliche Infrastruktur: Bauliche Maßnahmen / Umnutzung<br />

und Umbaumaßnahmen sowie Investitionen zur Verbesserung der<br />

gewerblichen Infrastruktur (Förderung der gewerblichen Entwicklung)<br />

95 6,34 15.812.215 6,45<br />

Gewerbe allgemein (allg. KMU Unterstützung) 48 3,20 6.867.776 2,80<br />

Förderung des agrarsektoralen Umfeldes 4 0,27 1.024.481 0,42<br />

Handwerk (auch Nahrungs- und Gaststättengewerbe) 18 1,20 2.463.259 1,00<br />

Handel (einschl. Dorfläden) 8 0,53 1.667.593 0,68<br />

Gastgewerbe 1 0,07 103.970 0,04<br />

Dienstleistungen 18 3,21 3.791.635 1,55<br />

sonstiges 1 0,07 2.530 0,00<br />

Summe (Maßnahme 322) 1498 100 245.102.693 100<br />

* Quelle: SMUL, Monitoring - Datei: Budgetüberwachung-Netto-Einzelfallliste Stand: 20.04.2010 und eigene Berechnungen


Tabelle 4: Regionale Verteilung der bewilligten Vorhaben<br />

Landkreise und Direktionsbezirke<br />

Anzahl<br />

Vorhaben*<br />

in %<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Gesamtinvestitionsvolumen<br />

[EURO]*<br />

Direktionsbezirk Chemnitz 626 41,8 % 94.233.601 38,5 %<br />

Erzgebirgskreis 176 11,6 % 26.996.689 11,0 %<br />

Mittelsachsen 225 15,0 % 29.455.584 12,0 %<br />

Vogtlandkreis 132 8,8 % 22.307.347 9,1 %<br />

Zwickau 93 6,2 % 15.473.982 6,3 %<br />

Direktionsbezirk Dresden 587 39,2 % 111.305.832 45,4 %<br />

Bautzen 135 9,0 % 24.408.105 10,0 %<br />

Görlitz 187 12,5 % 37.403.088 15,3 %<br />

Meißen 124 8,3 % 24.212.733 9,9 %<br />

Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 141 9,4 % 25.281.906 10,3 %<br />

Direktionsbezirk Leipzig 285 19,0 % 39.563.260 16,1 %<br />

Leipzig 149 9,9 % 22.357.436 9,1 %<br />

Nordsachsen 136 9,1 % 17.205.824 7,0 %<br />

Summe Maßnahme 322 1498 100 % 245.102.693 100 %<br />

* Quelle: SMUL, Monitoring - Datei: Budgetüberwachung-Netto-Einzelfallliste Stand: 20.04.2010 und eigene Berechnungen<br />

Abbildung 1: Regionale Verteilung der Gesamtinvestitionsvolumen der bewilligten<br />

Vorhaben (Einzelbewilligungen) im Vergleich zu regionalen Anteilen der Landkreise<br />

am Gesamtinvestitionsvolumen aller Vorhaben, die im Rahmen der Integrierten<br />

Ländlichen Entwicklungskonzepte (ILEK) gefördert werden.<br />

Erzgebirgskreis<br />

Mittelsachsen<br />

Vogtlandkreis<br />

Zwickau<br />

Bautzen<br />

Görlitz<br />

Meißen<br />

Sächsische Schweiz-Osterzgebirge<br />

Anteil der Landkreise am Investitionsvolumen<br />

Leipzig<br />

Nordsachsen<br />

0% 5% 10% 15% 20%<br />

Maßnahme 322<br />

ILEK insgesamt<br />

in %<br />

4 von 4


<strong>Anhang</strong> 6.17:<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Kapitel 6.17.1 bis 6.17.3 (Langversion): Erhalt und Verbesserung des Ländlichen<br />

Erbes (Maßnahme 323 - Teil natürliches Erbe)<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. UMSETZUNGSSTAND 2<br />

2. PROBLEME IN DER UMSETZUNG 6<br />

2.1. Allgemeine verwaltungstechnische Probleme 6<br />

2.2. Verwaltungstechnische Probleme in der Umsetzung der<br />

Naturschutzberatung 6<br />

2.3. Befragung der Außenstellen zur verwaltungstechnischen Umsetzung 7<br />

3. MAßNAHMENBEWERTUNG 9<br />

3.1. Hinweise zur Methodik 9<br />

3.2. Bewertungsfragen 9<br />

4. EMPFEHLUNGEN 11<br />

4.1. Empfehlungen zur weiteren Umsetzung der investiven Maßnahmen 11<br />

4.2. Empfehlungen zur weiteren Umsetzung der Naturschutzberatung 12<br />

4.3. Beispiele aus anderen Bundesländern zur Naturschutzberatung 13<br />

4.4. Hinweise an die EU-Kommission 15<br />

5. FALLSTUDIEN 17<br />

FS 1: Instandsetzung einer Weinbergsmauer 17<br />

FS 2: Renaturierung von Erzgebirgsmooren 22<br />

FS 3: Bergwiesenpflege am Geisingberg 27<br />

FS 4: Artenschutzprojekt - Amphibienschutzzaun 32<br />

FS 5: Naturschutzberatung von Landnutzern, Zschopau Flöhatal 36<br />

6. LITERATUR 54<br />

1 von 55


1. Umsetzungsstand<br />

INDIKATORENÜBERSICHT zur Maßnahme 323<br />

Indikator<br />

Outputindikatoren<br />

Förderfähiges Investitionsvolumen Naturerbe<br />

[EURO]<br />

Zielwert*<br />

2007 - 2013<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Umsetzungsstand<br />

2007 - 2009<br />

Auszahlungsdaten<br />

Zielerreichung<br />

bis 2009 (%) bezogen auf<br />

Auszahlungsdaten<br />

67.481.833 344.108** 0,5<br />

Anzahl geförderter Vorhaben (Naturerbe) [n] 2.500 35** 1,4<br />

Programmspezifische (maßnahmenbezogene) Outputindikatoren<br />

Zusätzlicher Indikator NSP: Anzahl der Fördermaßnahmen<br />

zur Umsetzung von Natura 2000 [n]<br />

Zusätzlicher Indikator NSP: Öffentliche Ausgaben<br />

zur Umsetzung von Natura 2000 [EURO]<br />

Zusätzlicher Indikator NSP: Anzahl der Fördermaßnahmen<br />

zur Umsetzung der WRRL [n]<br />

Zusätzlicher Indikator NSP: Öffentliche Ausgaben<br />

zur Umsetzung der WRRL [EURO]<br />

- 35<br />

- 243.781**<br />

- NP<br />

- NP<br />

Geförderte Fläche [m²] - 11.950 m 2<br />

Geförderte Einzelstrukturen [n] - 698<br />

Geförderte Fläche in Natura 2000-Gebieten [m²] - 11.300 m 2<br />

Geförderte Einzelstrukturen in Natura 2000-<br />

Gebieten [n]<br />

Ergebnisindikatoren<br />

Gefördertes Investitionsvolumen, welches dazu<br />

beiträgt, die Biodiversität und Flächen mit besonderem<br />

Naturwert zu verbessern [EURO]<br />

- 2<br />

67.481.833 344.108** 0,5<br />

* Quelle: EPLR Sachsen 2007 – 2013, 3. Änderung, genehmigte Fassung vom 30.06.2009, überarbeitet am 16.11.2009.<br />

** Quelle: Monitoring NP: nicht programmiert<br />

Nach dem Umfang der eingeplanten Finanzmittel wäre die Fördermaßnahme „323-Natürliches Erbe“<br />

eine wesentliche Säule des Naturschutzes in Sachsen und das entscheidende Finanzierungsinstrument<br />

<strong>für</strong> die Umsetzung von Natura 2000. Die Maßnahme ist bisher aber nur sehr zögerlich<br />

angelaufen. Für 2009 war allerdings eine deutliche Zunahme der erteilten Bewilligungen festzustellen.<br />

Mit Stand vom 19.02.2010 waren Bewilligungen in Höhe von etwa 3,36 Mio. EURO erteilt (inkl.<br />

Ländermittel). Es dominieren die Maßnahmen zur Biotopgestaltung (A.1) mit 1,876 Mio. EURO<br />

sowie die Naturschutzberatung <strong>für</strong> Landnutzer (B.3) mit 1,080 Mio. EURO.<br />

2 von 55


Im Detail stellte sich der Bewilligungsstand am 19.02.2010 wie folgt dar:<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Tabelle 1: Umsetzungsstand des Maßnahmebereichs 323 (inklusive Ländermittel)<br />

Teilmaßnahme<br />

nach EPLR<br />

Teilmaßnahme<br />

nach Richtlinie<br />

NE<br />

Fördergegenstand Anzahl<br />

bewilligter<br />

Vorhaben<br />

A.1 A.1 Biotopgestaltung / Naturschutz<br />

A.2 A.2 Gehölzanlagen / Naturschutz<br />

B.4 A.3 Technik und Ausstattung /<br />

Naturschutz<br />

Bewilligungssumme<br />

[EURO]<br />

96 1.876.131<br />

5 24.739<br />

13 226.658<br />

A.3 A.4 Investiver Artenschutz 38 103.669<br />

B.3 C.1 Naturschutzberatung <strong>für</strong><br />

Landnutzer<br />

B.5 C.2 Öffentlichkeitsarbeit / Naturschutz<br />

84 1.080.088<br />

25 47.459<br />

Gesamt: 261 3.358.744<br />

Quelle: eigene Darstellung nach Daten des SMUL<br />

Unter den biotopgestaltenden Maßnahmen (A.1) spielt insbesondere die Sanierung von Weinbergsmauern<br />

eine größere Rolle, wie die folgende Abbildung zeigt. Es ist aber darauf hinzuweisen,<br />

dass ein großer Anteil dieser Vorhaben allein aus Landesmitteln finanziert wurde, da sich die<br />

sächsischen Weinbaugebiete überwiegend nicht in der Förderkulisse Ländlicher Raum befinden.<br />

3 von 55


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Abbildung 1: Verteilung der bewilligten Finanzmittel im Maßnahmebereich<br />

A.1 auf einzelne Fördergegenstände (inkl. Ländermittel)<br />

2%<br />

3%<br />

11%<br />

3%<br />

Quelle: Eigene Darstellung nach Daten des SMUL<br />

81%<br />

Instandsetzung von<br />

Trockenmauern und Weinbergen<br />

Vernässung von Mooren<br />

Anlage und Pflege von Gehölzen<br />

Sonstige<br />

Biotopgestaltungsmaßnahmen<br />

Rückbau von Fichten<br />

Die Artenschutzmaßnahmen (A.3, nach Richtlinie NE: A.4) umfassen von der Anzahl der Bewilligungen<br />

her in erster Linie Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz gegenüber dem Wolf (21<br />

Bewilligungen). Da es sich hierbei aber oft nur um relativ geringe Fördersummen handelt nehmen<br />

diese Maßnahmen nur etwa 10 % der Finanzmittel in diesem Bereich ein.<br />

Abbildung 2: Verteilung der bewilligten Finanzmittel im Maßnahmebereich<br />

A.3: Investiver Artenschutz auf einzelne Arten / -gruppen<br />

39%<br />

10%<br />

Quelle: eigene Darstellung nach Daten des SMUL<br />

35%<br />

14%<br />

2%<br />

Präventionsmaßnahmen Wolf<br />

Amphibien, Reptilien<br />

Fledermäuse<br />

Weißstorch<br />

Serpentinit-Flora<br />

4 von 55


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Für den Maßnahmebereich B.3 „Naturschutzberatung <strong>für</strong> Landnutzer“ wurden bisher Bewilligungen<br />

in Höhe von 1,08 Mio. EURO ausgesprochen.<br />

Im Verlauf des 1. Durchgangs der Naturschutzberatung zeigte sich, dass der Leistungskatalog in<br />

einzelnen Positionen offensichtlich nicht den tatsächlichen Aufwand der Beratungsträger abdecken<br />

konnte. Es wurde hierauf reagiert, indem vom LfULG der Leistungskatalog mit Festkostensätzen<br />

<strong>für</strong> die Beratungsanbieter überarbeitet und angepasst wurde (aktueller Stand: 12.11.09). Für 2010<br />

wurden dann deutlich mehr Bewilligungen ausgesprochen als noch in 2009 und <strong>für</strong> nahezu alle<br />

Beratungsgebiete konnten auch Auftragnehmer gefunden werden.<br />

Trotz des in 2009 angestiegenen Bewilligungsstandes ist die Mittelbindung <strong>für</strong> die Maßnahme 323<br />

mit 3,4 Mio. EURO (inkl. der nur landesfinanzierten Maßnahmen), gemessen an den ursprünglichen<br />

Output-Zielen, noch sehr gering (ca. 5 %, Stand: 19.02.2010). Der Auszahlungsstand liegt<br />

mit bisher nur knapp 0,24 Mio. EURO noch deutlich darunter.<br />

5 von 55


2. Probleme in der Umsetzung<br />

1.1 Allgemeine verwaltungstechnische Probleme<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Wie oben dargestellt liegt die Umsetzung der Maßnahme weit hinter den ursprünglichen Erwartungen<br />

zurück. Nach den Ergebnissen der durchgeführten Befragungen und der Fallstudien kommen<br />

eine Reihe von Faktoren <strong>für</strong> den bisher geringen Mittelabfluss in Frage:<br />

- späte Notifizierung des EPLR durch die Kommission,<br />

- zuwendungsrechtliche Vorgaben bei der Verwendung von EU-Finanzmitteln,<br />

- Finanzierungsprobleme potentieller Antragsteller (Vorfinanzierung, Mehrwertsteuer),<br />

- Anlaufschwierigkeiten in der verwaltungstechnischen Umsetzung, teilweise auch dadurch<br />

bedingt, dass die Phase der Neu-Etablierung von EU-Fördermaßnahmen mit der Umstrukturierung<br />

der Landesämter und der Neuorganisation des LfULG zusammenfiel,<br />

- sehr späte Bekanntgabe der Förderbedingungen und Regularien aufgrund neuer zuwendungsrechtlicher<br />

Anforderungen,<br />

- sehr differenziert auf die Problemlage eingehende Maßnahmenprogrammierung im Bereich<br />

des Natürlichen Erbes und dadurch Einführung neuer Maßnahmen, <strong>für</strong> deren Umsetzung<br />

wenig Verwaltungserfahrung hinsichtlich der Anpassung an EU-Förderregularien vorlag,<br />

- zahlreiche EU-Förderanträge insbesondere in den Bereichen A.4 und C.2 (Richtliniencode)<br />

mit niedrigen Bewilligungssummen, die naturschutzfachlich hochgradig sinnvoll und zielführend<br />

sein können aber einen überproportional hohen Verwaltungsaufwand verursachen.<br />

Von einzelnen Bewilligungsstellen wurde in der Vergangenheit die Beratung <strong>für</strong> investive Maßnahmen<br />

des Natürlichen Erbes in den Zuwendungsverträgen <strong>für</strong> die Naturschutzberatung kategorisch<br />

ausgeschlossen. Begründet wurde dies mit unzureichender Rechtssicherheit aufgrund häufig<br />

sich ändernder Rahmenbedingungen. Dies zeigt deutlich, wie hoch die Rechtsunsicherheit in diesem<br />

Förderbereich in den Anfangsjahren des Programms war. Unter solchen Bedingungen war<br />

nicht mit einer hohen Inanspruchnahme von Förderangeboten durch die jeweiligen Landnutzer zu<br />

rechnen. Auch Niens & Marggraf (2010) haben darauf hingewiesen, dass nach den Ergebnissen<br />

ihrer Befragung die Akzeptanz <strong>für</strong> Naturschutzmaßnahmen zwar in erster Linie von den Fördersätzen<br />

und den Förderbedingungen bestimmt wird, daneben aber die Rechtssicherheit und die Verlässlichkeit<br />

von Förderbedingungen eine wesentliche Rolle spielen. Es sollte also in den kommenden<br />

Jahren durch deutliche Vereinfachungen des Bewilligungs- und Abrechnungsverfahrens und<br />

mehr Kontinuität in den Antrags- und Bewilligungsmodalitäten ein verlässlicherer Rahmen <strong>für</strong> potentielle<br />

Antragsteller geschaffen werden. Erste wichtige Schritte in dieser Richtung wurden bereits<br />

unternommen.<br />

1.2 Verwaltungstechnische Probleme in der Umsetzung der Naturschutzberatung<br />

Die folgenden Hinweise zur Umsetzung der Naturschutzberatung basieren auf einer Auswertung<br />

der vorliegenden Unterlagen (insbesondere Schneier (2010), Kraft (2009) und Kretzschmar (2009))<br />

sowie auf Gesprächen mit den Naturschutzberatern im Rahmen der Fallstudien und mit Mitarbeitern<br />

des LfULG und der DVL-Koordinationsstelle.<br />

Die Neueinführung der Naturschutzberatung fiel zeitlich zusammen mit der Kommunalisierung der<br />

Aufgaben der ehemaligen Ämter <strong>für</strong> Landwirtschaft. Während die Aufgaben im Bereich Agrarstruktur<br />

den neu gebildeten Landkreisen übertragen wurden, gingen alle sonstigen Aufgaben (Fördervollzug,<br />

Weiterbildung, Fachrecht, Investitionsförderung) an das Landesamt <strong>für</strong> <strong>Umwelt</strong>, Landwirtschaft<br />

und Geologie (LfULG), welches aus der bisherigen Landesanstalt <strong>für</strong> Landwirtschaft und<br />

dem Landesamt <strong>für</strong> <strong>Umwelt</strong> und Geologie gebildet worden war. Das LfULG unterhält <strong>für</strong> die ge-<br />

6 von 55


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

nannten Aufgaben in jedem Landkreis eine Außenstelle. Deren Sitze sind Mockrehna, Rötha, Döbeln,<br />

Zwickau, Plauen, Zwönitz, Großenhain, Kamenz, Pirna und Löbau. Diese Außenstellen sind<br />

u. a. zuständig <strong>für</strong> die Bearbeitung von Förderanträgen zur Richtlinie Natürliches Erbe B.1 und B.2.<br />

Die verwaltungstechnische Umsetzung der Naturschutzberatung <strong>für</strong> Landnutzer wird ausschließlich<br />

von den Außenstellen mit Sachgebiet Naturschutz (Mockrehna, Zwickau und Kamenz) wahrgenommen.<br />

Die Neuorganisation der Bewilligungsbehörden und die damit verbundene geringe Personalkontinuität<br />

waren sicher ein wesentlicher Grund <strong>für</strong> Anlaufschwierigkeiten in der Programmumsetzung<br />

im Bereich des Naturschutzes. Zusätzliche verwaltungstechnische Probleme ergeben sich aber u.<br />

a. auch daraus, dass die drei Bewilligungsstellen sehr unterschiedliche Ansätze in der Umsetzung<br />

der Fördermaßnahme C.1 „Naturschutzberatung“ verfolgten. So werden von der Bewilligungsstelle<br />

in Mockrehna ausschließlich Beratungsaufträge vergeben, die sich auf einzelne FFH-Gebiete beziehen<br />

während sich Beratungsaufträge der Bewilligungsstelle in Zwickau überwiegend auf ganze<br />

Landkreise (Altkreise) beziehen. Dies mag durch die unterschiedlichen naturräumlichen Gegebenheiten<br />

begründbar sein. Problematisch ist allerdings u. a. die unterschiedliche Abgrenzung der Beratungsgebiete.<br />

Während <strong>für</strong> Kamenz das Betriebssitzprinzip gilt (der Beratungsauftrag bezieht<br />

sich auf sämtliche Flächen der Betriebe mit Betriebssitz im Projektgebiet) gilt <strong>für</strong> andere Bewilligungsstellen<br />

das Flächenprinzip (beraten werden nur die Flächen innerhalb einer vertraglich vereinbarten<br />

Gebietskulisse). In den Grenzgebieten führte dies zu Abstimmungsproblemen zwischen<br />

den Beratern und den beteiligten Behörden. Hier sollte das SMUL klare Vorgaben zur Vereinheitlichung<br />

erlassen.<br />

Der Leistungskatalog wurde in 2009 grundlegend überarbeitet. Hierbei wurden folgende Änderungen<br />

eingeführt (vgl. Kraft, 2009):<br />

- deutliche Erhöhung der Festkostensätze bei nahezu allen Einzelleistungen,<br />

- Zusammenfassung von Leistungen zur Vereinfachung und Aufwandsreduzierung bei Abrechnung<br />

(statt 13 Leistungsoberkategorien jetzt nur noch 7),<br />

- z. T. Erweiterung des Leistungsspektrums innerhalb der Einzelleistungen,<br />

- Berücksichtigung von Festkostensätzen <strong>für</strong> Fahrzeit und Materialkosten.<br />

Auch der Zuwendungsvertrag wurde 2009 überarbeitet und vereinfacht.<br />

Nach Aussage der befragten Berater waren hiermit deutliche Verbesserungen hinsichtlich der finanziellen<br />

Ausstattung sowie auch der verwaltungstechnischen Abwicklung verbunden. Es sollte<br />

aber geprüft werden, ob hinsichtlich des Leistungskataloges nicht noch eine weitergehende Überarbeitung<br />

möglich ist.<br />

1.3 Befragung der Außenstellen zur verwaltungstechnischen Umsetzung<br />

Im Rahmen der Befragung der Außenstellen zur Umsetzung der Agrarumweltmaßnahmen wurden<br />

auch einige Fragen zum Förderbereich „Natürliches Erbe“ gestellt. Die Ergebnisse werden nachfolgend<br />

kurz zusammengefasst und unterstreichen nochmals die Aussagen, die sich aus den geführten<br />

Gesprächen ergeben haben.<br />

In der Frage 18 wurde auf mögliche Gründe <strong>für</strong> den geringen Umsetzungsstand der Maßnahmen<br />

des Natürlichen Erbes eingegangen. Von den vorgegebenen Antwortkategorien wurden die folgenden<br />

Gründe am häufigsten bejaht:<br />

- Antragsteller durch kompliziertes Antragsverfahren überfordert (10 Zustimmungen),<br />

- Anlaufschwierigkeiten bei der verwaltungstechnischen Umsetzung (9 Zustimmungen),<br />

- sehr späte Bekanntgabe der Förderbedingungen und Regularien aufgrund neuer zuwendungsrechtlicher<br />

Anforderungen.<br />

7 von 55


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Als Vorschläge zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes (Frage 20 und Frage 25) wurde u. a.<br />

genannt:<br />

- Förderung kleinerer Maßnahmen ausschließlich aus Landesmitteln (4 Nennungen)<br />

- Einführung bzw. Anhebung der Bagatellgrenze (2 Nennungen)<br />

- vereinfachte Antragsverfahren <strong>für</strong> kleine Projekte,<br />

- Wegfall einzelner Fördertatbestände, die einen überproportional hohen Verwaltungsaufwand<br />

verursachen (z. B. Wolfsprävention),<br />

- Vereinfachung des Programmaufbaus, weniger Maßnahmebereiche,<br />

Bemerkenswert ist, dass fünf der zehn Außenstellen die Rechtsunsicherheit aufgrund sich häufig<br />

ändernder Rahmenbedingungen zumindest in der Vergangenheit als so gravierend einstuften,<br />

dass eine Beratung <strong>für</strong> investive Maßnahmen im Rahmen der Naturschutzberatung nicht vertretbar<br />

erschien. Zwei der befragten Außenstellen halten auch jetzt noch (August 2010) eine positive Beratung<br />

im Hinblick auf investive Maßnahmen nicht <strong>für</strong> vertretbar.<br />

Nahezu alle Außenstellen halten es <strong>für</strong> erforderlich, dass auch die Außenstellen selber beraten<br />

bzw. aktiv <strong>für</strong> die Antragstellung von Projekten werben (8 Nennungen). Nach Einschätzung von<br />

sechs Außenstellen geschieht dies bisher nicht in ausreichendem Umfang. Überwiegend werden<br />

fehlende personelle Kapazitäten bzw. Auslastung durch andere Aufgaben als Gründe genannt (5<br />

Nennungen). Aber auch der häufige Personalwechsel aufgrund von Umstrukturierungen wurde<br />

mehrfach als Grund genannt (3 Nennungen).<br />

8 von 55


3. Maßnahmenbewertung<br />

1.4 Hinweise zur Methodik<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Die Evaluierung stützt sich auf folgende Informationsquellen:<br />

- Auszahlungsdaten (Monitoring-Bericht),<br />

- Liste mit bewilligten Projekten,<br />

- Expertengespräche mit Vertretern des SMUL und des LfULG sowie der DVL-<br />

Koordinationsstelle,<br />

- Fachgutachten, Entwicklungskonzepte, allgemeine Literaturauswertungen,<br />

- vertiefende Fallstudien zu ausgewählten Fördervorhaben (Auswertung von Antragsunterlagen<br />

und fachlichen Stellungnahmen, Gespräche mit Zuwendungsempfängern, Vor-Ort-<br />

Besichtigungen).<br />

Zur Halbzeitbewertung können noch keine abschließenden Aussagen zu den Wirkungen der aktuell<br />

umgesetzten Vorhaben getroffen werden, da diese teilweise erst im Rahmen eines Entwicklungsprozesses<br />

über mehrere Jahre zum Tragen kommen. Zur Beantwortung der Bewertungsfragen<br />

wird daher sehr weitgehend auf die Ergebnisse von Pilotstudien, allgemeine Literaturauswertungen<br />

und die Erfahrungen der jeweiligen Projektbearbeiter zurückgegriffen.<br />

Die einzelnen Fallstudien (siehe Kap. 5) decken die Bandbreite der möglichen Fördergegenstände<br />

weitgehend ab und jede einzelne Studie steht beispielhaft <strong>für</strong> eine größere Anzahl von Fördervorhaben.<br />

1.5 Bewertungsfragen<br />

Bewertungsfrage 1: Inwieweit hat die Maßnahme die Attraktivität von ländlichen Gebieten<br />

erhalten?<br />

Diesbezügliche Wirkungen wurden im Rahmen der Fallstudien (FS) <strong>für</strong> den Bereich der Erneuerung<br />

von Weinbergsmauern (FS 1), die Bergwiesenpflege (FS 3) und die Erneuerung von Streuobstwiesen<br />

(FS 7) festgestellt. Auch die Naturschutzberatung wirkt indirekt in diesem Bereich, insbesondere<br />

die Beratungseinheiten zum Streuobstanbau sind hier hervorzuheben.<br />

Nach den vorliegenden Projektbeschreibungen kann bewilligten Maßnahmen in einem Umfang von<br />

1,9 Mio. EURO (Maßnahmebereiche A.1 und A.2) eine Wirkung in diesem Bereich zugeordnet<br />

werden.<br />

Bewertungsfrage 2: Inwieweit hat die Maßnahme zur nachhaltigen Bewirtschaftung und<br />

Entwicklung von Natura 2000-Gebieten oder anderen Orten mit hohem Naturwert und zum<br />

<strong>Umwelt</strong>bewusstsein der ländlichen Bevölkerung beigetragen?<br />

Direkte und auch kurzfristig eintretende positive Wirkungen zum Erhalt der Biodiversität sind insbesondere<br />

im Rahmen der verschiedenen Artenschutzmaßnahmen zu erwarten. Zu nennen wären<br />

hier Maßnahmen zur Entwicklung von Amphibienlebensräumen (siehe Fallstudie 4), zum Schutz<br />

von Fledermäusen und zur Entwicklung von Pflegekonzepten <strong>für</strong> die gefährdete Serpentinit-Flora.<br />

Direkte Wirkungen sind auch infolge der Umsetzung der Maßnahmebereiche A.1 (Biotoppflege)<br />

und A.2 (Gehölzanlagen) zu erwarten.<br />

Die beiden Maßnahmebereiche B.3 (Naturschutzberatung) und B.4 (Technik und Ausstattung) entfalten<br />

indirekte aber nicht weniger wichtige Wirkungen in diesem Bereich. Nähere Hinweise hierzu<br />

sind den Fallstudien 3, 5 und 6 zu entnehmen (siehe Anlage). Gerade die Naturschutzberatung<br />

vermag, das Verständnis und damit die Akzeptanz <strong>für</strong> Naturschutzmaßnahmen zu steigern.<br />

9 von 55


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Insgesamt kann etwa 54 % des bewilligten Finanzvolumens eine Wirkung in diesem Bereich zugesprochen<br />

werden. Ausgenommen ist hier die Erneuerung von Weinbergsmauern. Hier wird die<br />

Wirkung deutlich stärker im Bereich der Kulturlandschaftspflege als im Bereich der Biodiversität<br />

gesehen.<br />

Mit Blick auf das <strong>Umwelt</strong>bewusstsein der ländlichen Bevölkerung sind wesentliche Wirkungen aufgrund<br />

der Maßnahmebereiche B.3 (Naturschutzberatung) und B.5 (Öffentlichkeitsarbeit) zu erwarten.<br />

Die Fallstudienberichte FS 5 und FS 6 geben hierzu detaillierte Hinweise.<br />

Auch die Präventionsmaßnahmen Wolf (Maßnahmebereich A.3) leisten einen Beitrag zur Verbesserung<br />

der Akzeptanz <strong>für</strong> den Naturschutz.<br />

Bewertungsfrage 3: Inwieweit hat die Maßnahme zur Verbesserung der Lebensqualität im<br />

ländlichen Raum beigetragen?<br />

Ein schönes Landschaftsbild, eine hohe Biodiversität (z. B. Vögel und Ackerkräuter), naturnahe<br />

Fließgewässer und Moore sowie auch ein ausreichendes Angebot an <strong>Umwelt</strong>bildungseinrichtungen<br />

sind wichtige Elemente <strong>für</strong> die Lebensqualität im ländlichen Raum. Von daher überdeckt sich<br />

diese Bewertungsfrage weitgehend mit den Fragen 1 und 2. Der einzige Bereich, der von den Bewertungsfragen<br />

1 und 2 nur teilweise abgedeckt wird, beinhaltet die Frage nach den Naherholungsmöglichkeiten<br />

und den Möglichkeiten des Naturerlebens. Einen Wirkungsbeitrag in diesem<br />

Sinne beschreibt exemplarisch die Fallstudie 7.<br />

10 von 55


4. Empfehlungen<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

1.6 Empfehlungen zur weiteren Umsetzung der investiven Maßnahmen<br />

Wie die Fallstudien (insbesondere FS 7: „Klostergarten Belgern“) gezeigt haben, sind über die verschiedenen<br />

Maßnahmebereichen des Natürlichen Erbes auch mit vergleichsweise geringen finanziellen<br />

Aufwendungen wichtige Wirkungen <strong>für</strong> den Naturschutz zu erzielen. Einer stärkeren Umsetzung<br />

dieser Maßnahme steht aber offensichtlich der unangemessen hohe bürokratische Aufwand<br />

beim Antrags- und Abrechnungsverfahren entgegen, der in keinem Verhältnis zu den oftmals<br />

geringen Fördersummen steht. Hier ist eine umfassende Überarbeitung der Förderrichtlinien und<br />

der Verfahrensbestimmungen <strong>für</strong> das Antrags- und Bewilligungsverfahren unseres Erachtens unumgänglich.<br />

Die folgenden Punkte sollten hierbei geprüft werden:<br />

- Vereinfachung des Antragsverfahrens (hier ist durch die im Januar 2010 überarbeiteten Antragsformulare<br />

bereits eine gewisse Vereinfachung eingetreten),<br />

- Vereinheitlichung und Anhebung der Förderquoten (teilweise bereits erfolgt),<br />

- raschere Antragsprüfung und Antragsbewilligung,<br />

- raschere Prüfung des Verwendungsnachweises und zügige Auszahlung von Fördermitteln,<br />

- Überprüfung der Aussetzung der Fördermaßnahme „Obstgehölzschnitt/Pflege von Streuobstwiesen“<br />

(außerhalb des EPLR, rein mit Landesmitteln finanziert),<br />

- Umstellung einzelner Pflegemaßnahmen auf Festbetragsfinanzierung entsprechend der<br />

Verordnung (EG) Nr. 482/2009 der Kommission vom 8. Juni 2009,<br />

- Entlastung von privaten Antragstellern durch Bündelung von Einzelanträgen im Rahmen<br />

eines Gesamtprojektes, dass beispielsweise von Stiftungen oder Landschaftspflegeverbänden<br />

getragen werden kann (z. B. <strong>für</strong> die Maßnahmen zur Akzeptanzförderung <strong>für</strong> den<br />

Wolf).<br />

Für einen potentiellen Antragsteller sollte jederzeit klar erkennbar sein, mit welcher Förderquote er<br />

bei Bewilligung rechnen kann, da er seinen zu erbringenden Eigenanteil abschätzen muss. Dies<br />

war in den ersten Jahren bei einzelnen Fördergegenständen der Richtlinie NE nicht der Fall, da<br />

jeweils nur der maximale Fördersatz in der Richtlinie festgelegt ist. In Anbetracht des geringen Mittelabflusses<br />

sollten feste Fördersätze vorgegeben und die maximal möglichen Fördersätze auch<br />

ausgeschöpft werden, z. B. bei der Anlage von Gehölzstrukturen des Offenlandes bis zu 80 %.<br />

Hier ist in 2010 aber bereits eine Überarbeitung erfolgt.<br />

Bei der Neuanlage von Streuobstwiesen sollte die Staffelung der Förderquoten je nach der Lage<br />

innerhalb oder außerhalb der Förderkulisse „FFH-Gebiete / benachteiligte Gebiete“ entfallen, da<br />

Streuobstwiesen als wichtige Kulturlandschaftselemente überwiegend außerhalb dieser Kulisse<br />

liegen. Generell sollte auch nach der Einschätzung der befragten Naturschutzberater eine zu starke<br />

Fokussierung der Förderung auf die FFH-Gebiete vermieden werden, da sie die Umsetzung<br />

von wichtigen Naturschutzmaßnahmen in der Fläche behindert.<br />

Aufgrund der besonderen Bedeutung des Streuobstanbaus (SMUL, 2006) und der bereits bestehenden<br />

Kontakte mit potentiellen Antragstellern sollte eine Wiedereinführung des früheren Fördergegenstands<br />

Streuobstpflege (B.2, aus Landesmitteln finanziert) geprüft werden.<br />

Für einzelne Pflegemaßnahmen (z. B. Heckenpflege) sollten evt. andere Fördermöglichkeiten auf<br />

der Grundlage einer Festbetragsfinanzierung gesucht werden. Die Möglichkeit zu einer Festbetragsfinanzierung<br />

auch im Bereich des Natürlichen Erbes ergibt sich durch die Verordnung (EG)<br />

Nr. 482/2009 der Kommission vom 8. Juni 2009. Diese ergänzt die Durchführungsverordnung<br />

1974/2006 zur ELER-Verordnung (EG) Nr. 1698/2005.<br />

Weitere Empfehlungen finden sich in den Anmerkungen zu den einzelnen Fallstudien. Sie werden<br />

nachfolgend stichwortartig zusammengefasst:<br />

11 von 55


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

- Überprüfung der Zuordnung des Fördergegenstands „Sanierung von Weinbergsmauern“<br />

zum Bereich des Natürlichen Erbes,<br />

- Unterstützung komplexer Renaturierungsvorhaben mit aufwendigen Planungsphasen (z. B.<br />

Moorrenaturierung) durch Landeskoordinatoren (Finanzierung ggf. über die technische Hilfe),<br />

- Finanzierung von kleineren, naturschutzfachlich aber sinnvollen Vorhaben (z. B. Präventionsmaßnahmen<br />

Wolf) allein aus Landesmitteln (mit einem schlankeren Antragsverfahren)<br />

oder Zwischenschaltung einer Stiftung als Zuwendungsempfänger mit Bündelungsfunktion.<br />

Entsprechende Beispiele existieren in anderen Bundesländern, in denen im Rahmen eines<br />

einzigen bewilligten Fördervorhabens eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen über privatrechtliche<br />

Vereinbarungen zwischen Vorhabensträger (z. B. einer Stiftung) und Landwirten<br />

umgesetzt werden, ohne dass die Landwirte selber jeweils einen eigenen EU-Förderantrag<br />

stellen müssen.<br />

Unter der Maßnahme 323 dürfen keine Maßnahmen programmiert werden, bei denen es sich um<br />

regelmäßig wiederkehrende Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen handelt. In Frage kommen<br />

aber zeitlich begrenzte Erprobungs- oder Modellvorhaben, bei denen es darum geht, fachliche<br />

Grundlagen <strong>für</strong> neu zu entwickelnde Agrarumweltmaßnahmen zu erarbeiten oder aber neue<br />

Konzepte zu erproben (z. B. Verfahren zur Honorierung ökologischer Leistungen oder Ausschreibungsverfahren).<br />

Die Programmierung unter 323 kann dazu beitragen, in der Erprobungsphase<br />

den Antrags- und Kontrollaufwand zu verringern und zunächst einmal eine breite Akzeptanz <strong>für</strong> die<br />

Maßnahme, u. a. auch durch eine differenzierte aufwandsangepasste Prämiengestaltung, zu<br />

schaffen. Diese Möglichkeit sollte, soweit ein entsprechender Bedarf gesehen wird, auch genutzt<br />

werden.<br />

1.7 Empfehlungen zur weiteren Umsetzung der Naturschutzberatung<br />

Auf der Grundlage der durchgeführten Fallstudien sowie der Gespräche mit den Beratern können<br />

aus Sicht der Evaluation die folgenden Empfehlungen zur weiteren Umsetzung der Naturschutzberatung<br />

gegeben werden:<br />

- Es sollte geprüft werden, ob und wie die bestehende Naturschutzberatung in Richtung einer<br />

breit angelegten <strong>Umwelt</strong>- und Naturschutzberatung weiterentwickelt werden kann. Ein<br />

weit gefasstes Verständnis der Beratung ist durch die Formulierung des Artikels 57 der<br />

ELER Verordnung („Förderung von Aktionen zur Sensibilisierung <strong>für</strong> den <strong>Umwelt</strong>schutz“)<br />

gedeckt und entspricht den Zielsetzungen des Förderschwerpunkts III zur Entwicklung des<br />

ländlichen Raumes. Die bereits etablierte Naturschutzberatung bietet eine gute Grundlage<br />

hier<strong>für</strong>. Fördergegenstände des Maßnahmebereichs „Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit“<br />

(Maßnahmebereich C.2 nach Richtlinie NE) sollte hierzu in die Naturschutzberatung integriert<br />

werden.<br />

- In der aktuellen Förderperiode sollten die Abrechnungsmodalitäten noch weiter vereinfacht<br />

werden. So verursacht die sehr weitgehende Unterteilung von Beratungsleistungen im Leistungskatalog,<br />

etwa in die Kontaktaufnahme zur kurzen Informationsvermittlung (pro Landnutzer<br />

einmal pro Beratungsjahr zuwendungsfähig) und die ausführliche Information des<br />

Landnutzers (Erstberatung oder Folgeberatung, ebenfalls pro Landnutzer einmal pro Beratungsjahr<br />

zuwendungsfähig), einen erheblichen Verwaltungsaufwand und geht an der Beratungspraxis<br />

vorbei. Hier wäre unseres Erachtens eine sehr viel weitergehende Pauschalierung<br />

möglich.<br />

- Den Beratern wurden aus datenschutzrechtlichen Erwägungen heraus keine Informationen<br />

über die bereits bestehenden freiwilligen Vereinbarungen und deren Laufzeit übermittelt<br />

(ebenso nicht die Telefonnummern der Betriebe). Dies führte zu erheblichen Zeitverlusten<br />

in der Anfangsphase. Diese Vorgehensweise sollte dringend überprüft werden. Ggf. kann<br />

ein Passus in die Vertragsformulare der Agrarumweltprogramme mit aufgenommen wer-<br />

12 von 55


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

den, dass der Landnutzer zukünftig einer Übermittlung der Vertragsdaten an den jeweils<br />

beauftragten Naturschutzberater in der Region zustimmt.<br />

- Die im Leistungskatalog vorgesehene Abrechnung auf Basis des Einzelschlags ist verwaltungstechnisch<br />

aufwendig (z. B. Abgleich auf Doppelförderung im Grenzbereich zweier Beratungseinheiten)<br />

und sollte überprüft werden.<br />

- Intensivere Schulung der Berater im Hinblick auf das Förderangebot. Eine gezielte, spezifische<br />

Weiterbildung und Schulung <strong>für</strong> die in der Naturschutzberatung tätigen Personen<br />

wurde auch von den Projektpartnern im Pilotprojekt als wichtiges Qualifizierungsinstrument<br />

angesehen (Kretzschmar, 2008).<br />

- Die DVL-Koordinationsstelle hat sich nach Auskunft der befragten Berater sehr bewährt<br />

und sollte erhalten werden. Die Ansiedlung dieser Koordinationsstelle beim DVL-<br />

Landesbüro ist unserer Einschätzung nach insofern von Vorteil, als die hier bereits bestehenden<br />

Kontakte sowohl zu den sächsischen Landschaftspflegeverbänden als auch zur<br />

DVL-Bundesgeschäftsstelle genutzt werden können und damit auch Erfahrungen aus der<br />

Umsetzung der Naturschutzberatung in anderen Bundesländern in die Weiterentwicklung<br />

der Fördermaßnahme einfließen können.<br />

- Einführung einer Fördermaßnahme zur Stärkung institutioneller Strukturen bei Naturschutzorganisationen<br />

und Verbänden (=potentielle Antragsteller <strong>für</strong> investive Maßnahmen,<br />

siehe Kapitel 4.1.8: Förderung lokaler Bündnisse).<br />

Die ELER-Verordnung ermöglicht im Hinblick auf eine Beratung zur Verbesserung der Akzeptanz<br />

<strong>für</strong> freiwillige Maßnahmen des Naturschutzes und <strong>für</strong> Aktionen zur Sensibilisierung <strong>für</strong> den <strong>Umwelt</strong>schutz<br />

einen sehr breiten Förderansatz, der unseres Erachtens mit Blick auf die möglichen<br />

Wirkungen auch genutzt werden sollte. Die in Sachsen nun vorhandene und etablierte Naturschutzberatung<br />

stellt in Verbindung mit dem Maßnahmebereich „Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit“<br />

eine gute Grundlage dar, sollte aber in der nächsten Förderperiode auch in der beschriebenen<br />

Richtung weiterentwickelt und flexibilisiert werden.<br />

Um den großen Herausforderungen hinsichtlich der Umsetzung von Natura 2000 gerecht werden<br />

zu können, sind in Zukunft über die einzelflächenbezogenen Bemühungen hinaus vermehrt auch<br />

Betrachtungen der gesamtbetrieblichen Situationen und der jeweiligen Schutzgebiete notwendig.<br />

Die Naturschutzberatung kann dabei zu einem wichtigen Instrumente werden – wie sich bereits<br />

erfolgreich in einigen anderen Bundesländern (Partnerbetriebe Naturschutz Rheinland-Pfalz) und<br />

angrenzenden EU-Ländern (Agrarökologischer Aktionsplan Belgien, Whole-farm-approach Großbritannien)<br />

gezeigt hat (vgl. u. a. van Elsen, 2008).<br />

Allerdings benötigt die Naturschutzberatung <strong>für</strong> eine erfolgreiche Arbeit immer auch ein verlässliches<br />

und attraktives Angebot an Fördermaßnahmen, die auch ohne unverhältnismäßigen bürokratischen<br />

Aufwand in Anspruch genommen werden können (vgl. Hinweise zur Umsetzung der investiven<br />

Maßnahmen des Natürlichen Erbes sowie zur Umsetzung der Agrarumweltmaßnahmen,<br />

Maßnahme 214).<br />

1.8 Beispiele aus anderen Bundesländern zur Naturschutzberatung<br />

Auch in einigen anderen Bundesländern wird eine Naturschutzberatung als Fördergegenstand unter<br />

den Maßnahmen 323 oder 331 angeboten. Beispielhaft kann hier auf die Maßnahme „Qualifizierung<br />

<strong>für</strong> Naturschutz“ in Niedersachsen eingegangen werden. Der Leistungskatalog dieser von<br />

der Zielsetzung vergleichbaren Fördermaßnahme sieht die folgenden förderfähigen Leistungen vor<br />

(Niedersächsisches <strong>Umwelt</strong>ministerium (2008): Leistungskatalog zur ELER-Maßnahme 331: Qualifizierung<br />

<strong>für</strong> Naturschutz):<br />

1. Qualifizierungsmaßnahmen <strong>für</strong> Bewirtschafter<br />

1.1. Gruppenqualifizierung (inkl. kurzer Ergebnisprotokolle)<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

1.1.1 Informationsveranstaltungen, allgemein<br />

1.1.2 Informationsveranstaltungen, Fallgruppen<br />

1.1.3 Feldrundfahrten<br />

1.1.4 Besichtigungen von Beispielgebieten<br />

1.2. Einzelbetriebliche Qualifizierung (inkl. kurzer Ergebnisprotokolle)<br />

1.2.1 Einzelfallqualifizierung<br />

1.2.2 Einzelbetriebliche Flächenbegehungen<br />

2. Flankierende Öffentlichkeitsarbeit<br />

2.1. Presseinformationen / -arbeit <strong>für</strong> Zielgruppe und Öffentlichkeit<br />

2.2. Informationsmaterial (z.B. Faltblätter)<br />

2.3. Informationsausstellung (z.B. mit Postern)<br />

3. Begleitung (inkl. kurzer Ergebnisprotokolle)<br />

3.1. Vertragsbegleitung <strong>für</strong> Gruppen<br />

3.2. Einzelbetriebliche Vertragsbegleitung<br />

4. Berichte über Qualifizierungsmaßnahmen<br />

4.1. Jährlicher Zwischenbericht<br />

4.2. Zusammenfassender <strong>Endbericht</strong><br />

Zuwendungsempfänger sind in diesem Fall die Unteren Naturschutzbehörden der Kreise, die Auftragsvergabe<br />

an Dritte (u. a. freie Büros, Landschaftspflegeverbände) erfolgt nach den Vergabevorschriften<br />

des öffentlichen Auftragswesens. Es handelt sich um eine Projektförderung als Vollfinanzierung.<br />

Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage von Stundennachweisen. Bei der Auftragsvergabe<br />

wird die fachliche Qualifizierung in den Bereichen Naturschutz und Landwirtschaft sowie<br />

auch die Vernetzung mit den relevanten Akteuren innerhalb der Region berücksichtigt.<br />

Der Beratungsauftrag wird hier sehr weit gefasst und beinhaltet auch Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit<br />

und zur <strong>Umwelt</strong>bildung. Diese können in Sachsen zwar auch durch den Maßnahmebereich<br />

B.5 gefördert werden, dies erfordert dann aber ein separates Antrags-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren<br />

(hoher Verwaltungsaufwand).<br />

Wie in den Fallstudien dargestellt ist die Arbeit lokaler Naturschutzverbände (z. B. Landschaftspflegeverbände)<br />

potentiell mit einer Vielzahl von positiven Wirkungen <strong>für</strong> den ländlichen Raum<br />

verbunden. Eine direkte Förderung des Aufbaus von lokalen Bündnissen dieser Art entspräche<br />

daher in besonderer Weise den Zielsetzungen des Schwerpunkts 3 des ELER-Fonds und wäre<br />

über den Art. 57 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20.09.2005 auch gedeckt.<br />

Beispielhaft kann an dieser Stelle auf die entsprechende Förderung in Schleswig-Holstein hingewiesen<br />

werden. Die Förderung erfolgt dort auf der Grundlage der „Richtlinie <strong>für</strong> die Gewährung von<br />

Zuwendungen <strong>für</strong> die Arbeit „Lokaler Bündnisse“ zur Umsetzung von Natura 2000 in Schleswig-<br />

Holstein vom 27.12.2006“.<br />

Ein lokales Bündnis im Sinne der Richtlinie ist ein Zusammenschluss, in dem Institutionen, Verbände<br />

oder Interessengruppen der lokalen/regionalen Ebene vertreten sind. Insbesondere der<br />

kommunale Bereich, der Natur- und Gewässerschutz, die Landwirtschaft, der Tourismus sowie<br />

weitere relevante Interessengruppen zählen zum Kreis der möglichen Beteiligten. In ihrem Aufbau<br />

und ihrer Organisation entsprechen die Lokalen Bündnisse damit den Landschaftspflegeverbänden<br />

im übrigen Bundesgebiet, deren Kriterium die Erfüllung der Drittelparität ist. Naturschutz, Kommunen<br />

und Landnutzer müssen innerhalb des Vereins gleichberechtigt vertreten sein. Zur Erfüllung<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

der Kriterien nach der Förderrichtlinie müssen die Lokalen Bündnisse die Umsetzung von Natura<br />

2000 zum Ziel haben und die Realisierung entsprechender Projekte vorantreiben. Ferner sollen sie<br />

über eine hauptamtliche Geschäftsführung mit Fachqualifikation verfügen und die Umsetzung des<br />

Naturschutzes in Ihrer Satzung verankert haben.<br />

Zuwendungsfähig sind dann nachweisbare Ausgaben <strong>für</strong>:<br />

- Personalkosten einer hauptamtlichen Geschäftsführung,<br />

- Miete, Mietnebenkosten, inkl. Heizung der Geschäftsstelle.<br />

Die Förderquote beträgt bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, jedoch höchstens<br />

50.000 EURO pro Haushaltsjahr. Bei den dort im Land bestehenden Bündnissen werden die verbliebenen<br />

30 % der Personalkosten von privaten Naturschutzstiftungen bzw. der Landesnaturschutzstiftung<br />

übernommen. Die Förderung kann <strong>für</strong> einen Zeitraum bis zu fünf Jahren beantragt<br />

werden, Folgeanträge sind möglich.<br />

Die Lokalen Bündnisse haben das Ziel, in Ergänzung zu den bestehenden behördlichen Strukturen<br />

durch vor Ort abgestimmte Konzepte die Umsetzung von Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen<br />

zu ermöglichen. Aufgrund ihrer Organisationsstruktur sind sie potentiell in der Lage,<br />

einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Akzeptanz <strong>für</strong> Naturschutzmaßnahmen zu leisten.<br />

Eine Förderung von solchen lokalen Bündnissen würde die bei den Verbänden in Sachsen vorhandenen<br />

personellen und organisatorischen Strukturen stärken und zu einer weiteren Professionalisierung,<br />

etwa auch in Bezug auf die Abwicklung von EU-Förderverfahren, beitragen. Damit wäre<br />

eine wichtige Voraussetzung <strong>für</strong> einen stärkeren Mittelabfluss und die Erreichung von Gemeinschaftszielen<br />

(Natura 2000, WRRL) gegeben.<br />

1.9 Hinweise an die EU-Kommission<br />

Von Seiten der Evaluation wurden bereits in der letzten Förderperiode Bedenken vorgebracht hinsichtlich<br />

des ausufernden Verwaltungs- und Kontrollaufwandes bei den EU-kofinanzierten Maßnahmen.<br />

Die Situation hat sich in der aktuellen Förderperiode weiter verschärft. Dies zwingt die<br />

Länder dazu, sehr sorgfältig abzuwägen, in welchen Bereichen und von welchen Zuwendungsempfängern<br />

EU-Mittel in Anspruch genommen werden sollen, um den Verwaltungsaufwand in<br />

Grenzen zu halten.<br />

Naturschutzarbeit lebt aber ganz wesentlich vom Engagement von Privatpersonen und von lokalen<br />

meist ehrenamtlich geführten Naturschutzverbänden. Im Hinblick auf die von der EU-Kommission<br />

formulierten Ziele (nachhaltige Bewirtschaftung von FFH-Gebieten, <strong>Umwelt</strong>bildung, Verbesserung<br />

der Akzeptanz <strong>für</strong> Naturschutzmaßnahmen) wäre es von erheblicher Bedeutung, gerade diesen<br />

Personenkreis über geeignete Fördermaßnahmen in die Naturschutzarbeit einzubinden. Das den<br />

Bewilligungsstellen und den Zahlstellen von der EU-Kommission aufgezwungene Verwaltungsund<br />

Kontrollsystem mutet aber gerade diesem Personenkreis einen im Rahmen einer ehrenamtlichen<br />

Tätigkeit nicht mehr leistbaren verwaltungstechnischen Aufwand zu.<br />

Eine sehr grundlegende Vereinfachung des Verwaltungs- und Kontrollverfahrens ist unseres Erachtens<br />

zwingend erforderlich. Als Stichworte seien hier genannt:<br />

- Erstattung der Mehrwertsteuer,<br />

- Wegfall der de-minimis-Regelung <strong>für</strong> Naturschutzverbände,<br />

- Wegfall der Erfordernis festgelegter Projektauswahlkriterien,<br />

- ausdrückliche Zulassung von Pauschalberechnungen <strong>für</strong> die Anerkennung unbarer Eigenleistungen<br />

von Verbänden,<br />

- höhere Toleranz bei Abweichungen in der Projektumsetzung gegenüber der Projektplanung,<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

- Vereinfachung des Kontrollverfahrens und Wegfall unsinniger Bestimmungen (vor-Ort-<br />

Kontrollen bei Flächenkäufen),<br />

- Verbesserung des Informationsflusses zwischen EU-Kontrollbehörden und den Zahlstellen<br />

über die Anforderungen an das Bewilligungs- und Kontrollverfahren, Hinweise auf Spielräume<br />

zur Flexibilisierung des Verwaltungsverfahrens, keine rückwirkende Geltung von<br />

Änderungen von EU-Regularien und Förderbestimmungen.<br />

Falls hier in der nächsten Förderperiode keine Änderungen eintreten, wird das den Ländern aufgezwungene<br />

Verwaltungs- und Kontrollverfahrens zu einer einseitigen Selektion von Vorhaben führen,<br />

die „EU-kompatibel“ und verwaltungstechnisch einfach umsetzbar sind. Wichtige Gemeinschaftsziele<br />

(Umsetzung von Natura 2000, Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie) werden dann<br />

aufgrund fehlender breiter Akzeptanz <strong>für</strong> Naturschutzmaßnahmen möglicherweise nicht erreichbar<br />

sein.<br />

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5. Fallstudien<br />

FS 1: Instandsetzung einer Weinbergsmauer<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Projekt:<br />

Instandsetzung einer Trockenmauer unterhalb des Weinbergs Kronenberg (Meißen) in zwei Bauabschnitten<br />

Fördermaßnahme/Richtlinie:<br />

Antragsteller:<br />

323: Förderrichtlinie Natürliches Erbe - RL Sächsische Winzergenossenschaft Meißen e. G.<br />

NE/2007, Maßnahmebereich A.1<br />

(Antrag vom 09.06.2008)<br />

Haushaltsjahr/Laufzeit:<br />

Finanzvolumen:<br />

Bewilligung: Mai 2009<br />

Gesamtbewilligung <strong>für</strong> die Bauabschnitte 1 und 2:<br />

Maßnahmenumsetzung: Sommer-Herbst 2009 55.576 EURO. Die Zuwendung entspricht 70 %<br />

(Bauabschnitt 1)<br />

der zuwendungsfähigen Ausgaben.<br />

Gebietskulisse:<br />

Ortsteil Oberspaar, Stadt Meißen, Landkreis Meißen.<br />

Der Wegeabschnitt ist Teil der Etappe 5 des Sächsischen Weinwanderweges von Oberau nach<br />

Meißen.<br />

Durchgeführte Maßnahmen:<br />

Erneuerung der Trockenmauer am Rodelandweg unterhalb des Weinbergs Kronenberg mit regionaltypischem<br />

Gesteinsmaterial, unverfugt, mit Gründung (ohne Beton) und Hinterfüllung.<br />

Ziele und Planungsgrundlagen<br />

Naturschutzfachliche Ziele:<br />

Erhalt/Entwicklung des Biotops Trockenmauer<br />

Sonstige Ziele: -<br />

Vorhandene Planungsgrundlagen: -<br />

Durchgeführte Untersuchungen und Informationsquellen<br />

Zuwendungsbescheid vom 27.05.2009<br />

Vor-Ort-Besichtigung und Gespräch mit dem Zuwendungsempfänger am 03.06.2010<br />

Internetseite der Winzergenossenschaft:<br />

http://www.winzergenossenschaft-meissen.de/web/haupt.htm<br />

Literatur: (Morandell Meißner; Lorz und Jäger, 2009): Ein landschaftsökologisches Bewertungsverfahren<br />

<strong>für</strong> Trockenmauern in Weinbergen Sachsens; Natur und Landschaft, 84. Jahrgang (2009),<br />

Heft 12<br />

Wirkungen<br />

Zu erwartende oder nachgewiesene Wirkungen:<br />

Die Trockenmauern charakterisieren zusammen mit anderen Bauwerken die historische Kulturlandschaft<br />

des Weinbaugebietes zwischen Pillnitz und Meißen und sind dadurch ein Teil der kulturellen<br />

Identität der Region (Morandell Meißner; Lorz und Jäger, 2009).<br />

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EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Aufgrund der schwierigen geomorphologischen Bedingungen (Steillage) und des entsprechend<br />

hohen Instandhaltungsaufwands sind diese Mauern teilweise vernachlässigt oder zerstört worden.<br />

Ziel der Förderung ist nun die Restaurierung und Erhaltung der Weinbergsmauern entsprechend<br />

der Regeln des traditionellen Trockenmauerbaus.<br />

Die vielfältigen landschaftsökologischen Wirkungen von Trockenmauern sind ausführlich von Morandell<br />

Meißner et. al. (2009) beschrieben worden. So sind Trockenmauern Ersatzlebensräume <strong>für</strong><br />

Arten der Felswände und der Lockergesteinsflächen und werden von Spezialisten besiedelt. Tierökologisch<br />

sind Mauern als Sonn- und Versteckplätze u. a. <strong>für</strong> Reptilien wie die Zauneidechse bedeutend.<br />

Wildbienen, Ameisen und verschiedene Wespenarten finden Nistmöglichkeiten in bodengefüllten<br />

Mauerspalten. Die Habitatfunktion hängt u. a. stark von der Fugenstruktur der Mauer ab.<br />

Zunehmendes Alter der Trockenmauer wird als werterhöhend im Hinblick auf die Habitatqualitäten<br />

angesehen.<br />

Abbildung 3: Lage des erneuerten Mauerabschnitts unterhalb des Weinbergs Kronenberg am Stadtrand von Meißen (Download<br />

Google-Earth vom 11.06.2010)<br />

Nach Morandell Meißner et al. (2009) ist die Habitatfunktion von Terrassenweinbergen am höchsten,<br />

wenn:<br />

- der Weinberg nicht mehr bewirtschaftet wird und sich am Beginn der Sukzession befindet,<br />

- der Weinberg nach biologischen Prinzipien bewirtschaftet wird,<br />

- die Mauern intakt sind und zu über 90 % aus Zyklopenmauerwerk bestehen,<br />

- die Mauerkrone standortgerecht bewachsen ist und am Mauerfuß artenreiche Vegetation<br />

vorhanden ist,<br />

- die Umgebung des Weinbergs naturnah ist,<br />

- in der Umgebung Trockenmauern, Felsstandorte, Steinriegel oder Geröll vorhanden sind.<br />

Die Bedeutung der Mauern <strong>für</strong> das Landschaftsbild und als Dokumente der historischen Kulturlandschaft<br />

ist am größten, wenn:<br />

- die Mauern zu über 90 % intakt sind,<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

- die Mauern zu über 90 % aus Zyklopenmauerwerk bestehen,<br />

- die Mauern in Ausmaß, Anzahl und Anordnung das ganze Jahr über erkennbar sind, sich<br />

die Mauern an historisch bedeutsamen, optisch attraktiven oder bekannten Gebäuden befinden,<br />

- sich der Weinberg direkt an der Elbe befindet,<br />

- die Steillage von Weitem sichtbar ist (Zug, Hauptverkehrsstraßen, Elbe und Elberadweg),<br />

- der Weinberg öffentlich zugänglich oder von öffentlichen Wegen und Treppen einsehbar ist,<br />

- Orts- oder Flurnamen in der Nähe auf Weinbau oder diesen Weinberg hinweisen.<br />

Aufgrund der zentralen Lage des Weinbergs am Rande des Stadtgebietes von Meißen und der<br />

hohen Bedeutung des Landschaftsbildes <strong>für</strong> den Tourismus in der Region sind in diesem Fördervorhaben<br />

die Wirkungen im Hinblick auf das Landschaftsbild deutlich höher zu bewerten als die<br />

Habitatfunktionen.<br />

Abbildung 4: Die instand gesetzte Trockenmauer am Rodelandweg nach Fertigstellung<br />

des 1. Bauabschnitts (eigene Aufnahme, 02.06.2010)<br />

Mit dem Erhalt dieser Kulturlandschaftselemente werden nicht nur Effekte hinsichtlich des Landschaftsbildes<br />

und des Naturerbes erreicht, es werden auch regionale Entwicklungspotenziale unterstützt<br />

und langfristig Einkommen und Beschäftigung in der Region gesichert.<br />

Die Sächsische Weinbauregion ist mit ca. 470 ha Rebfläche (Stand: 2006) relativ klein, sie gehört<br />

aber mit ihren rund 50 Weinbergen in Steillagen wohl zu den schönsten Kulturlandschaften<br />

Deutschlands. So wurden die landschaftsprägenden Steillagen aus Syenitverwitterungsböden und<br />

die trocken gesetzten Syenit-Weinbergsmauern der Weinberglandschaft Radebeul nicht nur als<br />

Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen, sondern auch 1999 unter Denkmalschutz gestellt.<br />

Das Elbtal bei Dresden wird jährlich von rund 10,3 Millionen Touristen besucht, in 2006 wurden<br />

allein in Dresden fast 3,5 Millionen Übernachtungen gezählt. Der Vergleich mit den Vorjahren zeigt<br />

die zunehmende Bedeutung des Tourismus in der Region:<br />

Entwicklung des Tourismusaufkommens in Dresden:<br />

1992: 2,8 Mio. Gäste gesamt, ca. 940.000 Übernachtungen<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

2000: 7,1 Mio. Gäste gesamt, ca. 2,4 Mio. Übernachtungen<br />

Welche Bedeutung neben den Schlössern und Museen der kulturhistorisch bedeutsamen Weinbergslandschaft<br />

zuzumessen ist, lässt sich allerdings nicht quantifizieren. Die zahlreichen geführten<br />

Wanderungen in den Weinbergen (siehe z. B. Internetseite der Sächsischen Winzergenossenschaft<br />

Meißen), die Attraktivität der in Weinbergsnähe gelegenen Restaurants und die zahlreichen<br />

Besucher, Wanderer und Fahrradfahrer in den Weinbergslandschaften um Pillnitz, Dresden, Radebeul<br />

und Meißen scheinen aber diese Bedeutung zu belegen.<br />

Abbildung 5: Abgerutschte oder anderweitig beschädigte Weinbergsmauern erfüllen weder die<br />

Habitatfunktionen noch die Funktionen im Hinblick auf das Landschaftsbild<br />

(Foto: Sächsische Winzergenossenschaft Meißen)<br />

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Tabelle 2: Potenzielle Wirkbereiche und ergänzende Kriterien<br />

Potentielle Wirkbereiche:<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Floristischer Artenschutz Faunistischer Artenschutz Biotoperhaltung und -entwicklung Kulturlandschaftspflege<br />

/ (+) / ++<br />

Gewässerschutz Grundwasserschutz Klimaschutz Naherholung/Naturerleben<br />

/ / / +<br />

<strong>Umwelt</strong>bildung / Akzeptanz <strong>für</strong><br />

Naturschutz<br />

Wertschöpfung Tourismus Wertschöpfung Landwirtschaft Stärkung regionaler Identität /<br />

Dorfgemeinschaft<br />

/ + / +<br />

Zu erwartende Wirkungen: ++: stark positiv +: positiv /: keine Wirkung, nicht relevant -: negativ --: stark negativ<br />

Ergänzende Kriterien:<br />

Einordnung in übergeordnete<br />

Planungen<br />

angemessener Umgang mit naturschutzinternen<br />

Zielkonflikten<br />

Einbindung örtlicher Verbände und<br />

Initiativen, Bürgerbeteiligung<br />

Nachhaltigkeit der Wirkungen<br />

/ / / +<br />

++: sehr positives Beispiel, „best practice“ +: gegeben /: nicht relevant -: nicht erkennbar, nicht gegeben (..) Einschätzung unsicher<br />

Sonstige Anmerkungen<br />

Fördervolumen<br />

In den Jahren 2007-2009 wurden über die Fördermaßnahme des Natürlichen Erbes insgesamt<br />

1,52 Mio. EURO an öffentlichen Mitteln <strong>für</strong> den Erhalt und den Wiederaufbau von Weinbergsmauern<br />

bewilligt. Die genannte Maßnahme setzt damit ähnliche Fördermaßnahmen aus der vorangegangenen<br />

Förderperiode fort.<br />

Allerdings wurde nur ein Teil der Vorhaben (innerhalb der Förderkulisse Ländlicher Raum) mit EU-<br />

Mitteln kofinanziert. Die übrigen Vorhaben wurden bei gleicher Förderrichtlinie allein aus Landesmitteln<br />

finanziert (Genehmigung seitens der EU-Kommission durch Schreiben vom 11.12.2009).<br />

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass <strong>für</strong> Weinbergsmauern von großer weinbaulicher, kulturhistorischer<br />

und landschaftsprägender Bedeutung auch die Möglichkeit besteht, im Rahmen eines<br />

Projektes zum Erhalt von Weinbergsmauern Hilfe von der Sächsischen Landesstiftung Natur und<br />

<strong>Umwelt</strong> zu erhalten.<br />

Mitnahmeeffekte<br />

Zumeist besteht bei den jeweiligen Weinbergsbesitzern zwar ein erhebliches Eigeninteresse an<br />

einer Sanierung der Weinbergsmauern, u. a. auch aufgrund der ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflicht,<br />

die von Naturschutzseite begründeten fachlichen Auflagen (Verwendung regionaltypischer<br />

Materialien, unverfugt) verursachen aber erhebliche Mehrkosten, die ansonsten von den<br />

Flächeneigentümern kaum getragen werden könnten. Die Mitnahmeeffekte werden daher als gering<br />

eingeschätzt.<br />

Verwaltungstechnische Umsetzung<br />

Die Zusammenarbeit mit der Bewilligungsbehörde wurde bei dem hier betrachteten Fördervorhaben<br />

von dem befragten Zuwendungsempfänger als sehr konstruktiv beschrieben. Allerdings war<br />

hinderlich, dass bei geringfügigen Fehlern die Antragsunterlagen zurückgeschickt und eigenhändig<br />

vom Antragsteller korrigiert werden mussten. Eine Antragsänderung durch die Bewilligungsbehörde<br />

nach telefonischer Rücksprache war auch bei geringfügigen Fehlern nicht möglich. Durch die<br />

dadurch lange Bearbeitungszeit und die späte Mittelzusage verengte sich der Zeitraum <strong>für</strong> die<br />

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EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Maßnahmenumsetzung auf wenige Monate.<br />

Gegenüber der vergangenen Förderperiode sei der Umfang der benötigten Angaben zwar nur in<br />

geringem Maße gestiegen, die Antragsunterlagen seien aber sehr viel komplexer und umfangreicher<br />

geworden und dadurch schwieriger zu bearbeiten.<br />

Zuordnung des Maßnahmebereichs zum Natürlichen Erbe:<br />

Von der eigentlichen Zielsetzung und den zu erwartenden Wirkungen her wäre der hier betrachtete<br />

Fördergegenstand der Erhaltung von Weinbergsmauern eher dem Maßnahmebereich des kulturellen<br />

Erbes zuzuordnen. Gegenüber der landschaftskulturellen Bedeutung der Weinbergsmauern<br />

tritt deren Bedeutung <strong>für</strong> die Biodiversität stark zurück, zumal auch bei der Projektbewilligung keine<br />

Priorisierung von Weinbergsmauern mit besonders hohen Habitatqualitäten erkennbar ist. Für die<br />

kommende Förderperiode sollte die Zuordnung dieses Fördergegenstands überprüft werden.<br />

FS 2: Renaturierung von Erzgebirgsmooren<br />

Projekt:<br />

Umsetzung von Maßnahmen zur Moorrevitalisierung im Projektgebiet „Hühnerhaide“<br />

Fördermaßnahme/Richtlinie:<br />

Antragsteller:<br />

323: Förderrichtlinie Natürliches Erbe - RL Zweckverband Naturpark Erzgebirge/Vogtland<br />

NE/2007, Maßnahmebereich A.1: Biotopgestaltung<br />

Haushaltsjahr/Laufzeit:<br />

Bewilligung: Oktober 2009<br />

Ausführungszeitraum: 22.07.2009-31.12.2009<br />

(Vorzeitiger Maßnahmenbeginn am 22.07.09<br />

bewilligt)<br />

Finanzvolumen:<br />

Beantragte Zuwendung:<br />

5.180 EURO (Projektgebiet Hühnerhaide)<br />

Gebietskulisse:<br />

Projektgebiet Hühnerhaide: etwa 2,5 km westlich der Ortslage Rübenau<br />

Landkreis: Erzgebirgskreis, Naturpark Erzgebirge/Vogtland<br />

FFH-Gebiet: „Kriegwaldmoore“ (SCI DE 5345-304)<br />

SPA-Gebiet: „Erzgebirgskamm bei Satzung“ (SPA DE 5345-452)<br />

Das Vorhaben ist Bestandteil des Schwerpunktprojektes zum Schutz der erzgebirgischen Moore<br />

und in einer im Auftrag des LfULG angefertigten Vorstudie als Maßnahme mit hoher Priorität eingestuft.<br />

Durchgeführte (geplante) Maßnahmen:<br />

Eine Beschreibung der geplanten bzw. derzeit in Umsetzung befindlichen Maßnahmen im Projektgebiet<br />

Hühnerhaide ist den Antragsunterlagen des Zweckverbands Naturpark Erzgebirge/Vogtland<br />

zu entnehmen. Die Projektbeschreibung gibt sehr detailliert die bisherige Geschichte der Wiedervernässung<br />

der Hühnerhaide sowie den aktuellen Stand der Arbeiten wieder und wird an dieser<br />

Stelle daher abschnittsweise zitiert.<br />

Umsetzung Moorrevitalisierung im Moorgebiet Hühnerhaide 6. Bauabschnitt 2010<br />

Im Rahmen des Schwerpunktprojektes zum Schutz der erzgebirgischen Moore soll im Jahr 2010<br />

die Umsetzung von Wasserrückhaltemaßnahmen im Moorgebiet Hühnerheide fortgeführt werden.<br />

Die Hühnerheide gehört mit ihrer Ausdehnung von etwa 33 ha zu den größeren Mooren im mittleren<br />

Erzgebirge. Das Moorgebiet besteht aus drei Torfkernen, die teilweise Torfmächtigkeiten von<br />

über 4 m aufweisen. Dazwischen flach vermoorte Rüllenstrukturen. Ein ausgedehntes Grabensys-<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

tem entwässert das Moor seit dem frühen 19. Jahrhundert. Dadurch entstanden Sackungen und<br />

Schrumpfungen in den Torfkörpern. Zwergstrauchheiden mit Heidel-, Preisel- und Rauschbeere<br />

prägen großflächig die Bodenvegetation. An zwei Standorten kommt noch die Krähenbeere vor.<br />

Torfmoose sind vor allem in den Gräben und kleineren Senken der Moorkörper zu finden. Nach<br />

dem immissionsbedingten Absterben der Fichten, wurden die Moorflächen hauptsächlich mit der<br />

aus Nordamerika stammenden Murraykiefer wieder aufgeforstet. Die Hühnerheide ist Bestandteil<br />

des FFH-Gebietes „Kriegwaldmoore“ (Landesnummer 264). Im dazugehörigen FFH-<br />

Managementplan (Schindler et al.) wurden Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen beschrieben,<br />

die vorrangig die Wasserrückhaltung in der Fläche betreffen.<br />

Wie in verschiedenen Veröffentlichungen dargestellt, müssen die 1999 durchgeführten Wasserrückhaltemaßnahmen<br />

in Form von Rundholzdämmen in den Hauptentwässerungsgräben als unzureichend<br />

angesehen werden. Daraufhin erfolgte im Jahr 2001 der Bau großer Test-Dämme in<br />

Holzspundwand- und Bretter-Technologie, die sich bis heute bewähren. Im Jahr 2005 begann der<br />

Naturpark unter Verwendung der neuen Erkenntnisse mit ergänzenden Wasserrückhaltemaßnahmen<br />

in dem östlichen Moorkern. Diese neuen Staus verhindern den schnellen Abfluss der Niederschläge<br />

aus den Kernbereichen und verringern damit auch die Erosionskraft in den früher angestauten<br />

Hauptentwässerungsgräben. Sie verhindern auch, dass die ggf. sich etablierende, torfbildende<br />

Vegetation (Torfmoose, Seggen, Wollgräser) bei höheren Niederschlägen immer wieder<br />

weggerissen und damit die Selbstregulation des Moores unterbrochen wird. Ziel der Maßnahmen<br />

ist es somit, möglichst keinen konzentrierten Oberflächenabfluß zuzulassen und den verzögerten<br />

hypodermischen Abfluß zu erhöhen. So ist es möglich, den Wasserstand oberflächennah zu stabilisieren,<br />

so dass sich auf größeren Teilbereichen wieder eine torfbildende Vegetation entwickeln<br />

kann.<br />

In den Jahren 2006 bis 2009 wurden weitere Bauabschnitte in dem östlichen und in dem mittleren<br />

Moorkern realisiert. Zudem wurde im Jahr 2006 mit einem Waldumbau im Bereich der Murraykiefernbestände<br />

begonnen.<br />

Der 6. Bauabschnitt beinhaltet insgesamt 11 Grabenanstaus. Die Technologie <strong>für</strong> die Staus ist abhängig<br />

von der Grabengröße und der Torfauflage. Es kommen bei diesem Bauabschnitt zehn Bretterdämme<br />

mit Geotextil und ein Holzspundwanddamm als Verbauvarianten zum Einsatz. Der Bau<br />

der Dämme erfolgt manuell. Die zu verwendenden Baustoffe hier<strong>für</strong> sind ausschließlich natürlicher<br />

Herkunft (unbehandeltes Lärchenholz zur Gewährleistung einer längeren Haltbarkeit, Geotextil aus<br />

Naturfaser) und das Verfüllmaterial (Torf) wird vor Ort gewonnen. Für den Fall von unüberbrückbaren<br />

Lieferschwierigkeiten bei Lärche könnte auch das etwas weniger haltbare Kiefernholz verwendet<br />

werden, während Eichenholz zu kostenintensiv ist. Weil nur eine begrenzte Zahl von Waldarbeiterstunden<br />

zur Verfügung steht, soll die praktische Umsetzung durch Arbeitsfördermaßnahmen<br />

unterstützt werden.“ (aus Antragsunterlagen Naturpark Erzgebirge/Vogtland, 2009).<br />

Ziele und Planungsgrundlagen<br />

Naturschutzfachliche Ziele (Dr.Dittrich & Partner Hydro-Consult GmbH, 2008):<br />

- Sicherung und Regeneration des Hochmoorkomplexes<br />

- Vernässung bedeutender Moorbereiche, um den Anteil lichter Bestände und offener Moore<br />

zu erhöhen. Hierdurch Förderung verschiedener (nicht FFH-relevanter) Biotoptypen wie<br />

degradierte Armmoore, Zwischenmoore ohne Hochmoorarten und Regenerationsflächen<br />

- Auflichtung der Kiefern zur Förderung der Grabenverlandung<br />

- Beruhigung und Abschirmung des Gebietes insbesondere gegenüber touristischen und<br />

sportlichen Aktivitäten.<br />

- Schrittweiser Waldumbau zu einer naturnahen Baumartenzusammensetzung mit der Förderung<br />

des Alt und Totholzreichtums und insgesamt einer naturnahen Alters- und Raumstruktur,<br />

schrittweise Entfernung fremdländischer Gehölze wie der Murray-Kiefer.<br />

Wesentliches Schutzziel des SPA-Gebietes ist unter anderem die Erhaltung und Entwicklung der<br />

Lebensraumfunktion des Gebietes <strong>für</strong> das vom Aussterben bedrohte Birkhuhn (Tetrao tetrix) und<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

weitere seltene Brutvogelarten wie z.B. den Schwarzstorch (Ciconia nigra), Uhu (Bubo bubo) und<br />

Raufußkauz (Aegolius funereus). Zum Schutz des Birkhuhns ist es wichtig, Offenstrukturen, beruhigte<br />

Zonen und Nahrungsquellen (Beersträucher!) zu erhalten und zu entwickeln. Natürliche Offenstrukturen<br />

sind auf sächsischer Seite fast nur im Moorkomplex vorhanden bzw. dort zu schaffen<br />

(Keßler et. al., 2009).<br />

Die Revitalisierung der Erzgebirgsmoore ist ein landesweit bedeutsames Naturschutzprojekt und<br />

wird im Regionalplan Chemnitz/Erzgebirge als gemeinsames Ziel formuliert. Es wird durch den<br />

früheren <strong>Umwelt</strong>fachbereich der Landesdirektion Chemnitz begleitet und in Zusammenarbeit mit<br />

dem Zweckverband Naturpark Erzgebirge/Vogtland sowie dem Staatsbetrieb Sachsenforst, vertreten<br />

durch die jeweiligen Forstbezirke, umgesetzt.<br />

Sonstige Ziele:<br />

- Abflachung von Abflussspitzen durch Wasserrückhalt in der Fläche, dadurch Beitrag zum<br />

Hochwasserschutz<br />

Vorhandene Planungsgrundlagen:<br />

- (LfUG Sachsen (Hrsg.), 2002): Vorstudie und Prioritätenkatalog zur Vernässung der Erzgebirgsmoore,<br />

im Auftrag des Sächsischen Landesamt <strong>für</strong> <strong>Umwelt</strong> und Geologie (LfUG), erstellt<br />

durch den Naturpark Erzgebirge/Vogtland (2002)<br />

- (Dr.Dittrich & Partner Hydro-Consult GmbH, 2008): Hydrologisches Gutachten, Maßnahmen<br />

zur Wiedervernässung im Westteil der Hühnerhaide bei Rübenau (Erzgebirgskreis),<br />

Gutachten im Auftrag der Landesdirektion Chemnitz, Abteilung <strong>Umwelt</strong>schutz, unveröffentlicht<br />

Von den insgesamt mehr als 150 in der Vorstudie untersuchten Moorgebieten wurden ca. 50<br />

Standorte <strong>für</strong> kurz- oder langfristig umzusetzende Wasserrückhaltemaßnahmen wie das Anstauen<br />

oder Verfüllen von Entwässerungsgräben vorgesehen (http://www.naturpark-erzgebirgevogtland.de/).<br />

Durchgeführte Untersuchungen und Informationsquellen<br />

Informationsquellen:<br />

- Antragsunterlagen des Zweckverbands Naturpark Erzgebirge/Vogtland<br />

- Vor-Ort-Besichtigung und Gespräch mit dem Zuwendungsempfänger am 16.04.2010<br />

- Internetseite des Naturparks Erzgebirge/Vogtland, http://www.naturpark-erzgebirgevogtland.de/<br />

Wirkungen<br />

Zu erwartende oder nachgewiesene Wirkungen:<br />

Die hier erfolgte Förderzusage ermöglicht die Fortsetzung eines in 1999 begonnenen Vorhabens<br />

zur Wiedervernässung des Moorgebietes Hühnerhaide. In den Jahren 2005 bis 2007 wurden mit<br />

Waldarbeitern bereits über 100 Dämme als Holzspundwand oder Bretterdamm angelegt. Für 2010<br />

ist der Bau von 11 weiteren Dämmen vorgesehen.<br />

Zum Zeitpunkt der Vor-Ort-Besichtigung war die Umsetzung der in 2009 bewilligten Maßnahme<br />

abgeschlossen. Da es um die Fortsetzung eines langfristig angelegten Vorhabens handelt, kann<br />

bei der Abschätzung von Wirkungsbeiträgen auch auf Erfahrungen aus bereits weiter zurückliegenden<br />

Maßnahmen zurückgegriffen werden.<br />

Im mittleren und westlichen Moorkern verdrängten mit zunehmendem Bestandesschluss die Kiefern<br />

die lichtbedürftigen Moorarten und Zwergsträucher in der Krautschicht. Hier sind durch die<br />

forstlichen Arbeiten in den vergangenen Jahren (Auflichtung, Entnahme der Murray-Kiefern) bereits<br />

wichtige Wirkungen im Hinblick auf den Biotopschutz erreicht worden.<br />

24 von 55


Abbildung 6: Aufgrund des starken Gefälles und der starken<br />

Abflussspitzen haben sich die Hauptentwässerungsgräben<br />

tief in den Torfkörper eingeschnitten (eigene Aufnahme, 16.04.2010).<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

In den Anstaubereichen haben sich insbesondere das Scheidige Wollgras (Eriophorum vaginatum)<br />

und Torfmoose ausgebreitet. Durch die Abschrägung der Grabenböschungen dringt Wasser aus<br />

den aufgestauten Gräben in den Torfkörper ein. An einzelnen Stellen dringen Torfmoose aus den<br />

Gräben in die Fläche vor. Es handelt sich überwiegend noch um „Allerweltsarten“ wie Sphagnum<br />

fallax, an einzelnen Stellen breiten sich aber auch hochmoortypische Arten wie Sphagnum magellanicum<br />

und Sphagnum rubellum aus. Erste Regenerationserfolge sind also zu verzeichnen.<br />

Abbildung 7: Die Holzspundwände wurden mit Torf überdeckt und werden<br />

25 von 55


mittlerweile von Heidel- und Preiselbeere überwachsen. In einigen Anstaubereichen<br />

wächst in erster Linie das Scheidige Wollgras (Eriophorum vaginatum)<br />

(eigene Aufnahme vom 16.04.2010).<br />

Abbildung 8: Die Wasserrückhaltung erfolgt mit Hilfe von Dämmen in Holzspundwandund<br />

Bretter-Technologie. Hier ein (vermutlich von Wildschweinen) freigelegter Damm<br />

im Bild (eigene Aufnahme vom 16.04.2010).<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Die Wirkungen liegen im Bereich des Biotop- und faunistischen Artenschutzes (Schaffung eines<br />

Lebensraumes <strong>für</strong> Birkhühner, Verbesserung des Lebensraumes <strong>für</strong> gefährdete Arten wie die<br />

Kreuzotter und die hochmoortypischen Libellen).<br />

Sonstige Wirkbereiche sind nicht vorhanden.<br />

Von Wirkungen im Bereich Klimaschutz kann derzeit noch nicht gesprochen werden, da eine flächenhafte<br />

Vernässung aufgrund des Reliefs bisher noch nicht möglich ist. Sehr langfristig gesehen<br />

werden solche Wirkungen aber angestrebt.<br />

Tabelle 3: Potenzielle Wirkbereiche und ergänzende Kriterien<br />

Potentielle Wirkbereiche:<br />

Floristischer Artenschutz Faunistischer Artenschutz Biotoperhaltung und -entwicklung Kulturlandschaftspflege<br />

/ + ++ /<br />

Gewässerschutz Grundwasserschutz Klimaschutz Naherholung/Naturerleben<br />

/ / / /<br />

<strong>Umwelt</strong>bildung / Akzeptanz <strong>für</strong> Naturschutz<br />

Wertschöpfung Tourismus Wertschöpfung Landwirtschaft Stärkung regionaler Identität / Dorfgemeinschaft<br />

/ / / /<br />

Zu erwartende Wirkungen: ++: stark positiv +: positiv /: keine Wirkung, nicht relevant -: negativ --: stark negativ<br />

Ergänzende Kriterien:<br />

Einordnung in übergeordnete Pla- angemessener Umgang mit natur- Einbindung örtlicher Verbände und Nachhaltigkeit der Wirkungen<br />

26 von 55


nungen schutzinternen Zielkonflikten Initiativen, Bürgerbeteiligung<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

+ + / +<br />

++: sehr positives Beispiel, „best practice“ +: gegeben /: nicht relevant -: nicht erkennbar, nicht gegeben (..) Einschätzung unsicher<br />

Sonstige Anmerkungen<br />

Fördervolumen<br />

In den Jahren 2007-2009 wurden im Rahmen des Maßnahmebereichs A.1 (Biotopgestaltung) Bewilligungen<br />

<strong>für</strong> 96 Projekte über eine Förderhöhe von insgesamt 1,9 Mio. EURO erteilt. Die Biotopgestaltung<br />

ist damit neben der Naturschutzberatung der wichtigste Förderschwerpunkt der Richtlinie<br />

Natürliches Erbe. Innerhalb des Maßnahmebereichs A.1 nimmt die Renaturierung von Mooren<br />

einen Anteil von etwa 3 % ein.<br />

Der Zweckverband Naturpark Erzgebirge/Vogtland hat in 2009 insgesamt fünf Projekte über die<br />

Richtlinie NE bewilligt bekommen. Die Projektgebiete liegen in der Hühnerhaide, in der Philliphaide,<br />

am Kleinen Kranichsee, im Moorgebiet Kroatenbach sowie im Moorgebiet am Salzflüßchen.<br />

Verwaltungstechnische Umsetzung<br />

Obwohl das Vorhaben allein Naturschutzzwecken dient und keinerlei touristische oder sonstige Interessen<br />

hiermit verbunden sind, wird generell nur eine Förderquote von 90 % bewilligt. Der<br />

Zweckverband als Antragsteller muss neben dem Eigenanteil von 10 % aber auch die Mehrwertsteuer<br />

in vollem Umfang tragen. Die dadurch hohe Eigenbelastung hat sich in den vergangenen<br />

Jahren als begrenzender Faktor <strong>für</strong> den Umfang der beantragten Projekte herauskristallisiert.<br />

Erschwerend <strong>für</strong> die Antragstellung waren auch sich häufig ändernde Antragsformulare. Insgesamt<br />

wird die Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde aber als sehr konstruktiv beschrieben.<br />

Die Beantragung von Fördermitteln über die Richtlinie NE erfordere aufgrund des komplexen Antragsverfahrens<br />

einen erheblichen personellen Aufwand. Dieser könne über den Zweckverband<br />

kaum noch geleistet werden, nachdem die bis Ende 2008 noch vorhandene Unterstützung durch<br />

den vom LfULG beauftragten „Landeskoordinator Moorschutz“ entfallen sei.<br />

Technische Umsetzung<br />

Die Umsetzung der Vorhaben erfolgte in Zusammenarbeit des Zweckverbandes mit der örtlichen<br />

Forstverwaltung, der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit (ARGE) und der Stiftung Tauris. Diese Stiftung verfolgt<br />

das Ziel, langzeitarbeitslosen Bürgerinnen und Bürgern eine Perspektive außerhalb der traditionellen<br />

Erwerbsarbeit aufzuzeigen. Vor diesem Hintergrund haben die beantragten Vorhaben auch<br />

gewisse Wirkungen im Bereich Arbeit und Beschäftigung.<br />

FS 3: Bergwiesenpflege am Geisingberg<br />

Projekt:<br />

Erwerb eines hangtauglichen Traktors mit passendem Mähwerk <strong>für</strong> die Bergwiesenpflege<br />

Fördermaßnahme/Richtlinie:<br />

323: Förderrichtlinie Natürliches Erbe - RL<br />

NE/2007, Maßnahmebereich A.3: Technik<br />

und Ausstattungsgegenstände<br />

Haushaltsjahr/Laufzeit:<br />

Bewilligung: Juli 2009<br />

Gebietskulisse:<br />

Kreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge,<br />

Antragsteller:<br />

Privater Antragsteller<br />

(Antrag vom 25.02.2009)<br />

Finanzvolumen:<br />

Beantragte Zuwendung: 37.796 EURO, Gesamtausgaben:<br />

62.994 EURO (beantragter Fördersatz<br />

entspricht dem Höchstfördersatz: 60 %)<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

NSG Geisingberg und Umgebung, Landschaftsschutzgebiet „Oberes Osterzgebirge“.<br />

Die Pflegeflächen liegen weitgehend im Projektgebiet des ehemaligen Naturschutzgroßprojektes<br />

„Bergwiesen im Osterzgebirge“ (Laufzeit von 1999-2008)<br />

Durchgeführte Maßnahmen:<br />

Erwerb eines Spezialtraktors <strong>für</strong> die Bergwiesenpflege im Naturschutzgebiet Geisingberg und Umgebung<br />

zur Durchführung von Pflegemaßnahmen nach NE- und AuW-Richtlinie: Allrad-<br />

Wendeschlepper mit Achsschenkellenkung und Universal Terra-Bereifung sowie ein Scheibenmähwerk<br />

mit einer Schnittbreite von 2,10 m. Mit der neuen Technik soll die Bergwiesenpflege in<br />

mittleren und steilen Hanglagen im Bereich des Geisingberges ohne Beschädigung der Grasnarbe<br />

ermöglicht werden. Zusätzlich wird die Technik eingesetzt <strong>für</strong> Pflegemaßnahmen auf Steinrücken<br />

im Projektgebiet „Bergwiesen im Osterzgebirge“ (Abtransport der Holz- und Grünmasse, Häckseln<br />

der Äste, Arbeit mit Seilwinde). Die breite Terra-Bereifung sowie der tiefe Schwerpunkt des<br />

Schleppers ermöglichen ein hohes Maß an Arbeitssicherheit an steilen Berghängen.<br />

Ziele und Planungsgrundlagen<br />

Naturschutzfachliche Ziele:<br />

- Erhalt der Biodiversität durch angepasste Pflege von Bergwiesen und Steinrücken<br />

- Sicherung oder Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes des Lebensraumtyps<br />

6520 (Berg-Mähwiesen)<br />

- Sicherung der floristischen Besonderheiten des Gebietes<br />

- Verbesserung des lebensraumtypischen Arteninventars<br />

Sonstige Ziele: -<br />

Vorhandene Planungsgrundlagen:<br />

- (LfUG Sachsen, 2010a): FFH-Managementplan <strong>für</strong> das Gebiet 039 „Geisingberg und Geisingwiesen“<br />

(Böhnert & Reichhoff GmbH)<br />

- (Böhnert, 2003): Pflege- und Entwicklungsplan zum Naturschutz-Großprojekt „Bergwiesen<br />

im Osterzgebirge“, unveröffentlicht<br />

Durchgeführte Untersuchungen und Informationsquellen<br />

Informationsquellen:<br />

- Antragsunterlagen vom 25.02.2009<br />

- Vor-Ort-Besichtigung und Gespräch mit dem Zuwendungsempfänger am 15.04.2010<br />

- Literatur: (Forker, 2007): Auswirkungen von landwirtschaftlicher Nutzung und Pflegemaßnahmen<br />

auf die Grünlandvegetation am Geisingberg (Osterzgebirge), Erfolgskontrolle<br />

1996-2006; Diplomarbeit im Diplomstudiengang Landschaftsökologie der Universität Oldenburg,<br />

unveröffentlicht<br />

Wirkungen<br />

Zu erwartende oder nachgewiesene Wirkungen:<br />

Der 824 m hohe Basaltkegel des Geisingberges ist einer der markantesten Berge des Ost-<br />

Erzgebirges. An seinen Hängen finden sich Berg-Mähwiesen, die aufgrund ihrer besonderen östlichen<br />

Ausprägung von bundesweiter Bedeutung sind. Sie zeichnen sich durch einen sehr hohen<br />

Artenreichtum aus, da das anstehende Basaltgestein hier das Vorkommen zahlreicher Basenzeiger<br />

ermöglicht.<br />

Das vom Bund, vom Land und vom Kreis finanzierte Naturschutzgroßprojekt „Bergwiesen im Osterzgebirge“<br />

hatte sich dementsprechend den Erhalt der artenreichen Bergwiesen und Steinrücken<br />

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EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

durch eine naturverträgliche Landwirtschaft zum Ziel gesetzt. Im Rahmen des von 1999-2008 laufenden<br />

Projektes wurden Pflegekonzepte erarbeitet und in Zusammenarbeit mit den örtlichen<br />

Landwirten oder spezialisierten Landschaftspflegebetrieben umgesetzt.<br />

Nach dem vorliegenden FFH-Managementplan <strong>für</strong> das Gebiet 039 „Geising und Geisingwiesen“,<br />

das einen Teil des Projektgebietes abdeckt, befinden sich hier von den 57 LRT-Flächen bereits 52<br />

in einem günstigen Erhaltungszustand (A oder B) (vgl. http://www.smul.sachsen.de).<br />

Abbildung 9: Der Basaltkegel des Geisingberges mit den umgebenden Bergwiesen in steiler<br />

Hanglage (eigene Aufnahme)<br />

Die dauerhafte naturschutzgerechte Pflege setzt in den steilen Hanglagen aber eine angepasste<br />

Maschinentechnik voraus.<br />

Der Zuwendungsempfänger hat sich auf die Durchführung von Landschaftspflegearbeiten spezialisiert.<br />

Nach seinen Angaben bestehen Pflegevereinbarungen über insgesamt 25 ha Naturschutzgrünland,<br />

wobei einzelne Flächen aber auch weiterhin eine Handmahd erfordern. Für etwa 50 %<br />

der Flächen besteht eine Pflegevereinbarung über die Förderrichtlinie des Natürlichen Erbes<br />

(Handmahd, Steinrückenpflege), <strong>für</strong> die restlichen Flächen nach der Richtlinie AuW. Die Schnitttermine<br />

<strong>für</strong> die 1. Nutzung liegen je nach Höhenlage zwischen dem 15. Juni und dem 15. Juli.<br />

Die bisher eingesetzte Maschinentechnik war <strong>für</strong> die Arbeit in steilen Hanglagen nicht geeignet,<br />

viele Flächen konnten nur per Hand gemäht werden, der Flächenumfang war daher aus arbeitswirtschaftlichen<br />

Gründen begrenzt. Durch den Einsatz des neuen Schleppers können zukünftig<br />

auch weitere Flächen in Steillage in die Pflege mit einbezogen werden.<br />

29 von 55


Abbildung 10: Dieser Allrad-Wendeschlepper mit Breitbereifung ist <strong>für</strong> die Bergwiesenpflege<br />

in steilen und steilsten Hanglagen einsetzbar (eigene Aufnahme vom 15.04.2010).<br />

Abbildung 11: Die bisher eingesetzte Maschinentechnik war <strong>für</strong> den Einsatz in steilen<br />

Hanglagen wenig geeignet, große Flächenanteile konnten daher nur von Hand gemäht<br />

werden. (Aufnahme: Zuwendungsempfänger).<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Die naturschutzfachlichen Wirkungen des hier betrachteten Fördervorhabens (Maschinenkauf) treten<br />

nur im Zusammenspiel mit der Förderung der durchzuführenden Pflegemaßnahmen (AuW<br />

oder Biotoppflege NE) auf, der investiven Förderung ist aber ein erheblicher Wirkungsbeitrag zuzuschreiben,<br />

da ohne die entsprechende Technik eine dauerhafte Pflege kaum aufrecht zu erhalten<br />

sein dürfte.<br />

Da in zahlreichen anderen FFH-Gebieten des Erzgebirges eine vergleichbare Technik offensichtlich<br />

nicht vorhanden ist wird häufig auf eine Beweidung als Kompromissvariante zurückgegriffen<br />

(vgl. z. B. MaP 177 Bergwiesen bei Dönschten<br />

www.smul.sachsen.de/de/wu/umwelt/lfug/.../177_MaP_Kurzfassung.<strong>pdf</strong>).<br />

Für Bergwiesen stellt aber die 1-2-malige Mahd, evt. mit Nachbeweidung die aus naturschutzfach-<br />

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EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

licher Sicht optimale Pflegevariante dar.<br />

Im Rahmen einer Diplomarbeit an der Universität Oldenburg wurden die Auswirkungen der Pflegemaßnahmen<br />

am Geisingberg auf die Vegetation detailliert untersucht (Forker, 2007). Die Ergebnisse<br />

werden an dieser Stelle auszugsweise wiedergegeben:<br />

„Die vorliegende Arbeit vergleicht den gegenwärtigen Zustand der Graslandvegetation am Geisingberg<br />

(Osterzgebirge) mit den Ergebnissen der Untersuchungen von Hachmöller (2000) aus<br />

dem Zeitraum von 1993-1997. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer Erfolgskontrolle der Bewirtschaftung<br />

und Pflege, die in der ca. 180 ha Offenland umfassenden Kernzone „Geisingberg“ des<br />

1999 (begonnen) NSGP „Bergwiesen im Osterzgebirge“ erfolgte. Die Flächen werden durch einbis<br />

dreischürige Mahd (tlw. portioniert, manuell oder mit Kleintechnik) und Nachbeweidung von<br />

Rindern, Schafen oder Ziegen genutzt oder gepflegt. [.....] Außerdem dominierten 1996 ehemals<br />

intensiv beweidete Wiesenfuchsschwanzwiesen und ausgedehnte Bärwurz-Brachestadien das<br />

Gebiet. [.....] Innerhalb der Borstgrasrasen war ein leichter Artenrückgang zu verzeichnen und die<br />

Feuchtwiesen sind verstärkt von Arten des Wirtschaftsgrünlandes durchsetzt. In ihrer Ausdehnung<br />

konnten die bestehenden Feuchtwiesen und Kleinseggenrasen als auch die Borstgrasrasen erhalten<br />

werden. Die Regeneration der Brachestadien ist durch vorausgehende Entbuschung mit anschließender<br />

einschüriger Mahd und tlw. Nachbeweidung durch Schafe bereits weit fortgeschritten.<br />

Demzufolge hat sich der Flächenanteil des Polygono-Trisetion (rund 60 ha) nahezu verdoppelt, da<br />

auch hier bestehende Anteile erhalten geblieben sind, die in ihrem Umfang in etwa dem der ehemaligen<br />

Brachestadien entsprechen. Das ehemalige Intensivgrünland stellt auf einem Großteil der<br />

zugehörigen Flächen aktuell Übergangsbestände zwischen Alopecurus pratensis-Gesellschaft und<br />

Bergwiesen dar. Erst rund 11 % sind zum Polygono-Trisetion übergetreten. Die einschürige Mahd<br />

hat relativ gesehen den größten Anteil an dieser Entwicklung und ist daher <strong>für</strong> den weiteren Einsatz<br />

zu empfehlen. Die Vegetationsdynamik auf den Flächen in die intendierte Entwicklungsrichtung<br />

ist jedoch noch nicht abgeschlossen, weder <strong>für</strong> die ehemaligen Brachestadien noch <strong>für</strong> die<br />

Gesellschaften des Arrhenatherion. Durch das voraussichtliche Ende der Projektlaufzeit 2008 ist<br />

die weitere Entwicklung des Gebietes vorerst ungewiss.“<br />

Die indirekten Wirkungen der hier betrachteten Fördermaßnahme liegen zunächst im Bereich des<br />

floristischen Artenschutzes und der Kulturlandschaftspflege. Weitere Wirkungsbeiträge werden<br />

aber auch <strong>für</strong> den faunistischen Artenschutz erreicht (Steinrückenpflege: Schaffung von Lebensräumen<br />

<strong>für</strong> Reptilien).<br />

Aufgrund der besonderen Bedeutung des Geisingbergs <strong>für</strong> den Tourismus im Osterzgebirge sind<br />

auch in den Bereichen „Wertschöpfung Tourismus“ und „Naherholung/Naturerleben“ Wirkungsbeiträge<br />

zu erwarten.<br />

Tabelle 4: Potenzielle Wirkbereiche und ergänzende Kriterien<br />

Potentielle Wirkbereiche:<br />

Floristischer Artenschutz Faunistischer Artenschutz Biotoperhaltung und -entwicklung Kulturlandschaftspflege<br />

+ + + +<br />

Gewässerschutz Grundwasserschutz Klimaschutz Naherholung/Naturerleben<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

/ / / +<br />

<strong>Umwelt</strong>bildung / Akzeptanz <strong>für</strong> Naturschutz<br />

Wertschöpfung Tourismus Wertschöpfung Landwirtschaft Stärkung regionaler Identität / Dorfgemeinschaft<br />

/ + / /<br />

Zu erwartende Wirkungen: ++: stark positiv +: positiv /: keine Wirkung, nicht relevant -: negativ --: stark negativ<br />

Ergänzende Kriterien:<br />

Einordnung in übergeordnete Planungen<br />

angemessener Umgang mit naturschutzinternen<br />

Zielkonflikten<br />

Einbindung örtlicher Verbände und<br />

Initiativen, Bürgerbeteiligung<br />

Nachhaltigkeit der Wirkungen<br />

/ / / +<br />

++: sehr positives Beispiel, „best practice“ +: gegeben /: nicht relevant -: nicht erkennbar, nicht gegeben (..) Einschätzung unsicher<br />

Sonstige Anmerkungen<br />

Fördervolumen<br />

In den Jahren 2007-2009 wurden im Rahmen des Maßnahmebereichs A.3 (Technik und Ausstattung)<br />

Bewilligungen <strong>für</strong> 13 Projekte über eine Förderhöhe von insgesamt 0,227 Mio. EURO erteilt.<br />

Bei einer Bewilligungssumme von insgesamt 3,4 Mio. EURO <strong>für</strong> das Natürliche Erbe sind dies etwa<br />

7 %.<br />

Diese Teilmaßnahme umfasst in erster Linie den Erwerb von Mähtechnik <strong>für</strong> die naturschutzgerechte<br />

Grünlandbewirtschaftung, daneben aber auch z. B. die Errichtung von Zäunen <strong>für</strong> die Beweidung.<br />

Mitnahmeeffekte<br />

Die Prämienkalkulation im Rahmen der Agrarumweltprogramme berücksichtigt in der Regel nur die<br />

variablen Maschinenkosten, nicht die Festkosten. Die Anschaffung von Spezialtechnik ist damit allein<br />

über die Prämienzahlungen im Rahmen von Pflegevereinbarungen nicht abgedeckt. Dem Fördergegenstand<br />

A.3 kommt daher eine erhebliche Bedeutung <strong>für</strong> die langfristige Sicherung von Pflegemaßnahmen<br />

zu. Die über die Pflegemaßnahmen erzielten Wirkungen sind in hohem Maße auch<br />

dieser indirekten Förderung durch den Erwerb von Spezialtechnik zuzuschreiben. Mitnahmeeffekte<br />

spielen hier aufgrund der geringen Förderquote von bis zu maximal 60 % kaum eine Rolle.<br />

Verwaltungstechnische Umsetzung<br />

Die Zusammenarbeit mit der Bewilligungsbehörde wird als sehr konstruktiv beschrieben. Kritisiert<br />

wurde allerdings der Umfang der beizubringenden Unterlagen. So wurden u. a. drei Angebote über<br />

die Miete vergleichbarer Traktoren eingefordert. Insgesamt verzögerte sich durch die Vielzahl der<br />

benötigten Unterlagen der Kauf um mehrere Monate und der Traktor konnte <strong>für</strong> die Saison 2009<br />

nicht mehr wie ursprünglich geplant eingesetzt werden.<br />

Es sollte geprüft werden, ob die Verfahrensbestimmungen des SMUL <strong>für</strong> das Antrags- und Bewilligungsverfahren<br />

nach der Förderrichtlinie Natürliches Erbe evtl. noch Vereinfachungen zulassen,<br />

die zu einem schlankeren Bewilligungsverfahren, einer Entlastung der Bewilligungsbehörden und<br />

einer rascheren Bearbeitung von Förderanträgen führen könnten.<br />

FS 4: Artenschutzprojekt - Amphibienschutzzaun<br />

Projekt:<br />

Kauf eines Amphibienschutzzaunes (1.000m)<br />

Fördermaßnahme/Richtlinie:<br />

323: Förderrichtlinie Natürliches Erbe - RL<br />

NE/2007, Teilmaßnahme A.4: Investiver Arten-<br />

Antragsteller:<br />

Naturschutzstation Neschwitz e. V.<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

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schutz<br />

Haushaltsjahr/Laufzeit:<br />

Finanzvolumen:<br />

Bewilligung: 14.07.2009<br />

Beantragte Zuwendung: 2.094 EURO<br />

Umsetzung: 2009<br />

Gebietskulisse:<br />

Landkreis Bautzen<br />

Durchgeführte (geplante) Maßnahmen:<br />

Kauf eines Amphibienschutzzaunes (1.000 m), Einsatz an verschiedenen Standorten im Landkreis<br />

Bautzen durch die Naturschutzstation Neschwitz (Standorte in den Bereichen Doberschütz, Döhlen/Rachlau,<br />

Milkwitz, Nechern, Sohland und Wilthen).<br />

Ziele und Planungsgrundlagen<br />

Naturschutzfachliche Ziele:<br />

- Erhalt der Biodiversität durch aktive Maßnahmen zum Schutz von Amphibienpopulationen<br />

Sonstige Ziele: -<br />

Vorhandene Planungsgrundlagen: -<br />

Durchgeführte Untersuchungen und Informationsquellen<br />

Informationsquellen:<br />

- Gespräch mit der Geschäftsführerin der Naturschutzstation Neschwitz am 02.06.2010<br />

- Jahresbericht der Naturschutzstation Neschwitz 2009<br />

- (Naturschutzstation Neschwitz, 2009): Amphibienschutz im Landkreis Bautzen: Fördermittel<br />

2009, Sachstandsbericht<br />

- Allgemeine Informationen zum Amphibienschutz: z. B. „www.amphibienschutz.de“<br />

Wirkungen<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Zu erwartende oder nachgewiesene Wirkungen:<br />

Wandernde Amphibien müssen vielerorts Straßen überqueren, um zu ihren Laichgewässern zu<br />

gelangen. Untersuchungen haben gezeigt, dass schon bei einer Verkehrsdichte von 60 Autos pro<br />

Stunde 90 Prozent der wandernden Erdkröten überfahren werden. Neben dauerhaften Schutzanlagen<br />

(Krötentunnel) stellen insbesondere mobile Schutzzäune eine wichtige Schutzmaßnahme<br />

dar. Zur Betreuung der Zäune ist mindestens einmal täglich eine Kontrolle mit Leerung der Fangeimer<br />

notwendig. In Zeiten starker Wanderaktivität können sogar mehrmalige Leerungen notwendig<br />

sein. (www.amphibienschutz.de).<br />

Die Naturschutzstation Neschwitz errichtet und betreut mobile Amphibienleiteinrichtungen an 11<br />

verschiedenen Standorten im Landkreis Bautzen. In 2009 waren insgesamt 4.968 m Amphibienschutzzaun<br />

aufgebaut. Die Standzeit betrug im Mittel 34 Tage (Mitte März bis etwa Mitte April). An<br />

zwei Standorten wurden beide Straßenseiten nacheinander betreut, der Zaun wurde also nach erfolgter<br />

Hinwanderung auf die gegenüberliegende Straßenseite umgesetzt.<br />

An den 11 Amphibienschutzeinrichtungen wurden 14 Amphibien- und Reptilienarten festgestellt.<br />

Insgesamt wurden 10.365 Exemplare gefangen und umgesetzt. Von den 18 im Freistaat Sachsen<br />

heimischen Amphibienarten wurde also ein großer Anteil auch hier nachgewiesen.<br />

Die folgende Tabelle zeigt die Verteilung der Gesamtzahl auf die festgestellten Arten:<br />

Tabelle 5: Verteilung der festgestellten Arten<br />

Art Anzahl<br />

Bergmolch 57<br />

Kammolch 10<br />

Teichmolch 36<br />

Rotbauchunke 66<br />

Knoblauchkröte 1332<br />

Erdkröte 8047<br />

Wechselkröte 1<br />

Laubfrosch 8<br />

Grasfrosch 709<br />

Moorfrosch 25<br />

Teichfrosch/Grünfroschkomplex 54<br />

Waldeidechse 13<br />

Zauneidechse 6<br />

Blindschleiche 1<br />

Summe 10.365<br />

Die Rotbauchunke und der Kammolch wurde in drei Gebieten festgestellt, der Laubfrosch in zwei<br />

34 von 55


Abbildung 12: Amphibienschutzzaun der Naturschutzstation Neschwitz<br />

(Aufnahme: Naturschutzstation Neschwitz)<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Die Förderung der Anschaffung eines neuen Amphibienschutzzaunes unterstützt die Arbeit der<br />

Naturschutzstation Neschwitz in diesem Bereich.<br />

Das Fördervorhaben zielt auf die Erhaltung und Steigerung der Biodiversität durch aktiven Amphibienschutz.<br />

Wirkungen in diesem Bereich sind sicher zu erwarten. Andere Zielsetzungen oder Wirkungen<br />

(Naherholung, <strong>Umwelt</strong>bildung) sind nicht vorhanden.<br />

Tabelle 6: Potenzielle Wirkbereiche und ergänzende Kriterien<br />

Potentielle Wirkbereiche:<br />

Floristischer Artenschutz Faunistischer Artenschutz Biotoperhaltung und -entwicklung Kulturlandschaftspflege<br />

/ ++ / /<br />

Gewässerschutz Grundwasserschutz Klimaschutz Naherholung/Naturerleben<br />

/ / / /<br />

<strong>Umwelt</strong>bildung / Akzeptanz <strong>für</strong> Naturschutz<br />

Wertschöpfung Tourismus Wertschöpfung Landwirtschaft Stärkung regionaler Identität / Dorfgemeinschaft<br />

/ / / /<br />

Zu erwartende Wirkungen: ++: stark positiv +: positiv /: keine Wirkung, nicht relevant -: negativ --: stark negativ<br />

Ergänzende Kriterien:<br />

Einordnung in übergeordnete Planungen<br />

angemessener Umgang mit naturschutzinternen<br />

Zielkonflikten<br />

Einbindung örtlicher Verbände und<br />

Initiativen, Bürgerbeteiligung<br />

Nachhaltigkeit der Wirkungen<br />

/ / + ( )<br />

++: sehr positives Beispiel, „best practice“ +: gegeben /: nicht relevant -: nicht erkennbar, nicht gegeben (..) Einschätzung unsicher<br />

Sonstige Anmerkungen:<br />

Verwaltungstechnische Umsetzung<br />

Die verwaltungstechnische Umsetzung des Vorhabens erfolgte nach Aussagen des Zuwendungsempfängers<br />

relativ reibungslos. Allerdings wurde das in Bezug zur Fördersumme sehr aufwendige<br />

Antragsverfahren kritisiert.<br />

35 von 55


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Weitere Anmerkungen zur Förderung von Artenschutzmaßnahmen allgemein (A.4)<br />

In den Jahren 2007-2009 wurden im Rahmen des Maßnahmebereichs A.4 (Investiver Artenschutz)<br />

Bewilligungen <strong>für</strong> 38 Vorhaben über eine Förderhöhe von insgesamt 0,104 Mio. EURO erteilt. Der<br />

Amphibienschutz nimmt hiervon wiederum etwa 14 % ein.<br />

Da es sich zumeist um spezifische Artenschutzmaßnahmen handelt liegt die Wirkung des Maßnahmebereichs<br />

A.4 auch im Bereich des floristischen und faunistischen Artenschutzes. Lediglich<br />

die „Präventionsmaßnahmen Wolf“ (21 Bewilligungen, 10 % der Bewilligungssumme des Maßnahmebereichs<br />

A.4) entfalten Wirkungen nur im Bereich „Akzeptanz <strong>für</strong> Naturschutz“, da hiermit kein<br />

direkter Artenschutz verbunden ist.<br />

Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass bei dem Maßnahmebereich A.4 die durchschnittliche Bewilligungssumme<br />

mit etwa 2.800 EURO relativ niedrig ist. Für die „Präventionsmaßnahmen Wolf“<br />

(Kauf von Elektrozäunen, n=21) liegt die durchschnittliche Fördersumme bei nur 501 EURO. Es<br />

sollte dringend geprüft werden, ob eine verwaltungstechnische Vereinfachung dieser „kleinen“ (aber<br />

gleichwohl <strong>für</strong> den Naturschutz wichtigen) Maßnahmen möglich ist (Stellen von Sammelanträgen,<br />

Einschalten einer Stiftung oder eines Landschaftspflegeverbandes als Antragsteller, vereinfachtes<br />

Antragsverfahren).<br />

FS 5: Naturschutzberatung von Landnutzern, Zschopau Flöhatal<br />

Projekt:<br />

Naturschutzberatung von Landnutzern, Durchführung in der Beratungseinheit „Bergwiesen, magere<br />

Frischwiesen und Nasswiesen in und außerhalb der FFH-Kulisse im Mittleren Erzgebirgskreis<br />

(1. Beratungsdurchgang)<br />

Fördermaßnahme/Richtlinie:<br />

323: Natürliches Erbe, Maßnahmebereich<br />

B.3: Naturschutzberatung, RL NE/2007<br />

Haushaltsjahr/Laufzeit:<br />

Bewilligung: 09.01.2009<br />

Beratungsdurchgang 2008/2009<br />

Antragsteller:<br />

Landschaftspflegeverband Zschopau-/Flöhatal e. V.<br />

Finanzvolumen:<br />

Bewilligung 1. Beratungsdurchgang: 12.160 EURO<br />

Abrechnung: ca. 40 % der bewilligten Leistung im<br />

August 2009, Auszahlung bis Mai 2010 noch nicht<br />

erfolgt<br />

Gebietskulisse:<br />

Mittlerer Erzgebirgskreis. Die Abgrenzung des Beratungsgebietes erfolgt hier nach dem Betriebssitzprinzip,<br />

d. h. es konnte <strong>für</strong> sämtliche Flächen derjenigen Betriebe beraten werden, die ihren<br />

Betriebssitz im Mittleren Erzgebirgskreis haben.<br />

Durchgeführte (geplante) Maßnahmen:<br />

Durchführung von Beratungsmaßnahmen in der genannten Beratungseinheit.<br />

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die in der genannten Beratungseinheit erbrachten<br />

Leistungen (1. Beratungsdurchgang) (LfULG Sachsen, 2010):<br />

36 von 55


Tabelle 7: Überblick über Anzahl erbrachter Beratungsleistungen<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Art der Leistung Anzahl<br />

Erstkontakte mit Landnutzer, ohne Besuch 67<br />

Besuche bei Landnutzern 47<br />

Beratungsgespräche (Stunden) 56,6<br />

Flächenbezogene Beratung zu Fördermöglichkeiten (Anzahl Schläge) 397<br />

Detaillierte fachliche Einschätzung von Flächen (Anzahl Schläge) 0<br />

Anzahl Maßnahmenvorschläge 82<br />

Der vorliegende Projektsteckbrief bezieht sich in erster Linie auf den 1. Beratungsdurchgang<br />

2008/2009, da bisher nur hier<strong>für</strong> übergreifende Auswertungen vorliegen. In der Zwischenzeit ist<br />

das erste Jahr des 2. Beratungsdurchgangs nahezu abgeschlossen, der hinsichtlich der verwaltungstechnischen<br />

Umsetzung wichtige Änderungen gebracht hat (neuer Leistungskatalog, veränderter<br />

Zuwendungsvertrag). In den Gesprächen mit den Zuwendungsempfängern wurden die Erfahrungen<br />

aus dem 2. Durchgang mit berücksichtigt.<br />

Ziele und Planungsgrundlagen<br />

Naturschutzfachliche Ziele:<br />

- Information von Landnutzern im Hinblick auf fachliche Ziele des Naturschutzes und Fördermöglichkeiten<br />

zur naturschutzgerechten Flächennnutzung<br />

- Erhöhung der Akzeptanz <strong>für</strong> Naturschutzmaßnahmen<br />

- Abgabe von fachlichen Einschätzungen potentieller Maßnahmenflächen<br />

Sonstige Ziele:<br />

- Begleitung von Landnutzern, deren Flächen einer naturschutzgerechten Nutzung unterliegen,<br />

bei der Maßnahmenumsetzung<br />

Vorhandene Planungsgrundlagen:<br />

- Diverse Managementpläne <strong>für</strong> FFH-Gebiete im Mittleren Erzgebirgskreis<br />

- „Fachgrundlagen“ zum Zuwendungsvertrag nach Maßnahme C.1 Naturschutzberatung der<br />

Förderrichtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2007)<br />

Durchgeführte Untersuchungen und Informationsquellen<br />

Informationsquellen:<br />

- Antragsunterlagen und Zuwendungsbescheide des LPV Zschopau-/Flöhatal<br />

- Gespräch mit den Zuwendungsempfängern am 16.04.2010<br />

- (LfULG Sachsen, 2010): Bericht zur fachlichen Begleitung und Bewertung der ELER Förderung<br />

im Freistaat Sachsen, Berichtsteil Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes<br />

(NE), Maßnahme B.3 Information und Beratung von Landnutzern; Bearbeitung: C. Schneier,<br />

Stand: 11.05.2010<br />

- (Kraft, 2009): Vortrag auf der Auftaktschulung Naturschutzberatung am 14. Dezember<br />

2009: Verfahrensfragen Naturschutzberatung<br />

- Internetseite des LPV Zschopau-Flöhatal: http://www.lpv-pobershau.de<br />

- (Prantl, 2010): Die Landschaftspflegeverbände im Erzgebirgskreis, Powerpoint-Päsentation<br />

vom 23.03.2010<br />

- (Niens und Marggraf, 2010) (2010): Handlungsempfehlungen zur Steigerung der Akzeptanz<br />

von Agrarumweltmaßnahmen - Ergebnisse einer Befragung von Landwirten und Landwir-<br />

37 von 55


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

tinnen in Niedersachsen; in: Berichte über Landwirtschaft, H. 1 (2010)<br />

- (Luz, 1994): Zur Akzeptanz landwirtschaftlicher Projekte: Determinanten lokaler Akzeptanz<br />

und Umsetzbarkeit von landschaftsplanerischen Projekten zur Extensivierung, Biotopvernetzung<br />

und anderen Maßnahmen des Natur- und <strong>Umwelt</strong>schutzes. Europäischer Verlag<br />

der Wissenschaften, Frankfurt am Main<br />

- (Müller et al. (Hrsg.), 2002): Nachhaltigkeit und Landschaftsnutzung. Neue Wege kooperativen<br />

Handelns. Margraf Verlag Weikersheim<br />

Wirkungen<br />

Zu erwartende oder nachgewiesene Wirkungen:<br />

Die prinzipielle Bedeutung einer Beratung <strong>für</strong> die Akzeptanz von Agrarumweltmaßnahmen ist<br />

durch verschiedene Untersuchungen gut belegt. So haben jüngst Niens & Marggraf (2010) in einer<br />

breit angelegten Befragung von Landwirten mögliche Ansatzpunkte <strong>für</strong> eine Steigerung der Akzeptanz<br />

von Agrarumweltmaßnahmen untersucht. Danach hängt die Akzeptanz von AUM in erster Linie<br />

davon ab, ob diese flexibel und praxisnah gestaltet sind. Starre Regelungen und großer bürokratischer<br />

Aufwand erschweren den Betriebsleitern die Integration der Maßnahmen in den Betriebsablauf<br />

und führen zu Problemen bei der Umsetzung. Die These, dass sich die Landwirte und<br />

Landwirtinnen mehr betriebsspezifische Beratungsangebote zu den Agrarumweltmaßnahmen<br />

wünschen, wurde durch die Befragungsergebnisse bestätigt (Befragung von 2000 zufällig ausgewählten<br />

landwirtschaftlichen Betrieben in Niedersachsen). Die fachkundige Beratung stelle ein entscheidendes<br />

Kriterium <strong>für</strong> oder gegen die Teilnahme an AUM dar. Dies gelte insbesondere bei Einführung<br />

neuer Komponenten. Luz (1994) setzte sich qualitativ mit der Akzeptanz von Projekten zur<br />

Extensivierung und Biotopvernetzung auseinander und kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass<br />

die Akzeptanz durch den Einsatz eines individuellen Beraters deutlich gesteigert werden kann.<br />

Auch Müller et al. (2002) sehen in der Beratung ein zentrales Element zur Akzeptanzsteigerung<br />

von Maßnahmen zur umweltfreundlichen Landbewirtschaftung.<br />

Auch die Erfahrungen in Nachbarländern (Österreich, England, Belgien) und in anderen Bundesländern<br />

zeigen, dass bei langfristiger Etablierung der Beratung und einer dadurch verbesserten<br />

Akzeptanz <strong>für</strong> freiwillige Naturschutzmaßnahmen Wirkungen im Bereich Biodiversität und Kulturlandschaftspflege<br />

zu erwarten sind. So hätten auch hier im Projektgebiet nach Angaben der Beraterin<br />

des Verbandes etwa 1/3 der Betriebe (Gesamtzahl der Betriebe ca. 80) ohne Beratung an<br />

den Agrarumweltprogrammen nicht teilgenommen.<br />

Der Naturschutzberatung kann potentiell eine breite Wirkung in vielen Bereichen zugeschrieben<br />

werden. Die Wirkungen sind überwiegend indirekt, da sie nur in Verbindung mit anderen Fördermaßnahmen<br />

zum Tragen kommen. Direkte Wirkungen können insbesondere im Bereich „<strong>Umwelt</strong>bildung/Akzeptanz<br />

<strong>für</strong> Naturschutz“ erzielt werden. Die Ausgestaltung der Zuwendungsvereinbarungen<br />

mit den Beratungsträgern schloss allerdings einige Wirkbereiche von vornherein aus, da<br />

die Beratung (zumindest im 1. Beratungsdurchgang) sehr stark auf die Informationsübermittlung an<br />

die Bewilligungsstellen ausgerichtet war und weder eine gesamtbetriebliche Naturschutzberatung<br />

noch die Durchführung breit angelegter Maßnahmen zur Akzeptanzsteigerung (Seminare, Vorträge,<br />

Informationsbroschüren, Feldrundfahrten) zuließ (außer bei einer Zusatzbewilligung <strong>für</strong> den<br />

Maßnahmebereich B.5).<br />

38 von 55


Abbildung 13: Beratungsgespräch mit einem Landnutzer im Büro<br />

des Landschaftspflegeverbandes (Aufnahme: LPV Zschopau-/Flöhatal)<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Die Wirkungen im Hinblick auf die verstärkte Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen lassen sich<br />

zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zuverlässig abschätzen, da die Einführung der Naturschutzberatung<br />

von verwaltungstechnischen Problemen in der Abwicklung der Förderung nach der Richtlinie<br />

NE überlagert wurde. Es ist aber davon auszugehen, dass der in 2009 erfolgte deutliche Anstieg<br />

in den Antragszahlen <strong>für</strong> die AuW-Maßnahmen (Antragsstand 2009 <strong>für</strong> die Maßnahmen<br />

B1/B2/B3 bei etwa 70 % der Zielvorgaben) nicht unwesentlich der Naturschutzberatung zugeschrieben<br />

werden kann.<br />

Die in der Umsetzung noch bestehenden Probleme sind an anderer Stelle bereits ausführlich beschrieben<br />

worden (siehe Projektsteckbrief Naturschutzberatung LPV Mulde/Flöha). Sie sollen hier<br />

nicht wiederholt werden, da sich die jeweiligen Aussagen der Berater weitgehend decken.<br />

Tabelle 8: Potenzielle Wirkbereiche und ergänzende Kriterien<br />

Potentielle Wirkbereiche:<br />

Floristischer Artenschutz Faunistischer Artenschutz Biotoperhaltung und -entwicklung Kulturlandschaftspflege<br />

(+) (+) (+) (++)<br />

Gewässerschutz Grundwasserschutz Klimaschutz Naherholung/Naturerleben<br />

/ (+) / (+)<br />

<strong>Umwelt</strong>bildung / Akzeptanz <strong>für</strong> Naturschutz<br />

Wertschöpfung Tourismus Wertschöpfung Landwirtschaft Stärkung regionaler Identität / Dorfgemeinschaft<br />

+(+) (+) / (+)<br />

Zu erwartende Wirkungen: ++: stark positiv +: positiv /: keine Wirkung, nicht relevant -: negativ --: stark negativ<br />

Ergänzende Kriterien:<br />

Einordnung in übergeordnete Planungen<br />

angemessener Umgang mit naturschutzinternen<br />

Zielkonflikten<br />

Einbindung örtlicher Verbände und<br />

Initiativen, Bürgerbeteiligung<br />

Nachhaltigkeit der Wirkungen<br />

+ + + (+)<br />

++: sehr positives Beispiel, „best practice“ +: gegeben /: nicht relevant -: nicht erkennbar, nicht gegeben (..) Einschätzung unsicher<br />

39 von 55


Sonstige Anmerkungen:<br />

Finanztechnische Abwicklung<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Wie oben dargstellt konnte insbesondere <strong>für</strong> die Beratungseinheit „Streuobstwiesen im Landkreis<br />

Mittweida und Freiberg“ nur ein Bruchteil der bewilligten Mittel tatsächlich abgerechnet werden.<br />

Dies ergab sich daraus, dass im ersten Beratungsdurchgang der zu erwartende Beratungsaufwand<br />

nur sehr grob abgeschätzt werden konnte. In Verbindung mit einem restriktiven Leistungskatalog<br />

und niedrigen Festkostensätzen führte dies zu teilweise sehr hohen Abweichungen zwischen Bewilligung<br />

und beantragter Auszahlung. Aufgrund einer Überarbeitung des Leistungskataloges, einer<br />

Anhebung der Festkostensätze und einer genaueren Schätzung des Beratungsbedarfs ist davon<br />

auszugehen, dass im 2. Beratungsdurchgang die Differenzen deutlich geringer sein werden.<br />

Sonstige Probleme in der verwaltungstechnischen Umsetzung der Maßnahme<br />

Im Rahmen der Gespräche mit den Zuwendungsempfängern wurden die verwaltungstechnischen<br />

Probleme in der Umsetzung der Naturschutzberatung (Antrags-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren)<br />

stark thematisiert. Um Doppelungen durch wiederholte Hinweise auf die gleichen auftretenden<br />

Probleme zu vermeiden wurden diese sowie die daraus abgeleiteten Empfehlungen in einem<br />

gesonderten Kapitel des Fallstudienberichtes zusammengefasst.<br />

Ergänzende Hinweise zum Landschaftspflegeverband Zschopau-/Flöhatal<br />

Der Landschaftspflegeverband „Zschopau-/Flöhatal” e.V. ist ein gemeinnütziger Verein mit dem<br />

Ziel, naturnahe Lebensräume im mittleren Erzgebirge zu erhalten. Dies geschieht zum einen mittels<br />

klassischer Projekte zur Landschaftspflege (wie z.B. Pflege von naturschutzfachlich wertvollen<br />

Wiesen, Heckenneuanlagen, Heckenpflege, Anlage und Pflege von Streuobstwiesen), zum anderen<br />

aber auch über Projekte zur Förderung der Vermarktung von naturschutzgerecht erzeugten<br />

Produkten (Naturmärkte, Obstsäfte von Streuobstwiesen). Daneben beteiligt sich der Verband an<br />

Projekten im <strong>Umwelt</strong>bildungsbereich. Besonderer Schwerpunkt der Verbandsarbeit ist die Pflege<br />

und der Erhalt der Bergwiesen.<br />

Der Verband erhält keine institutionelle Förderung und finanziert sich allein durch Mitgliedsbeiträge<br />

und Projektförderungen. Er hat seit seiner Gründung insgesamt Fördermittel in Höhe von 12,1 Mio.<br />

EURO umgesetzt. Hiervon wurden etwa 35 % <strong>für</strong> das eigene Personal (derzeit eine Vollzeitkraft, 3<br />

Teilzeitkräfte) eingesetzt, 7,8 Mio. EURO wurden an die regionale Wirtschaft weitergereicht. Den<br />

Aktivitäten des Landschaftspflegeverbandes kommt daher eine nicht unbeträchtliche Bedeutung im<br />

Hinblick auf die Förderung von Arbeit und Beschäftigung in der Region zu.<br />

40 von 55


Abbildung 14: Kräuter- und Staudenbeete im öffentlichen Natur- und Lehrgarten<br />

des Landschaftspflegeverbandes Zschopau-Flöhatal in Pobershau<br />

(eigene Aufnahme, 16.04.2010)<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Da abgesehen von den Mitgliedsbeiträgen kein festes Finanzbudget zur Verfügung steht hatte das<br />

Ausbleiben von Projektbewilligungen in den Jahren 2007 und 2008 erhebliche Auswirkungen auf<br />

die finanzielle Situation des Verbandes. Der Verband erhielt zwar den Zuschlag <strong>für</strong> die Naturschutzberatung<br />

in zwei Beratungseinheiten, hier waren aber bis Juni 2010 noch keine Mittel ausgezahlt<br />

worden, obwohl die abrechnungsfähigen Unterlagen <strong>für</strong> den 1. Beratungsdurchgang bereits<br />

im August 2009 vorgelegt wurden.<br />

Der Verband hat daher gemeinsam mit den Landschaftspflegeverbänden Mittleres Erzgebirge und<br />

Westerzgebirge in einem offenen Brief an den Landrat auf die finanziell schwierige Situation der<br />

Verbände hingewiesen (Schreiben vom 20.11.2010).<br />

Abbildung 15: Apfelsorten-Bestimmung auf einer Veranstaltung des Landschaftspflegeverbandes<br />

Zschopau-Flöhatal (Aufnahme: LPV Schopau Flöhatal)<br />

41 von 55


FS 6: Naturschutzberatung von Landnutzern, Mulde-Flöha<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Projekt:<br />

Naturschutzberatung von Landnutzern, Durchführung in zwei Beratungseinheiten (Streuobstwiesen<br />

im Landkreis Mittweida und Freiberg und FFH-Gebiet 251 Flöhatal), 1. Beratungsdurchgang<br />

Fördermaßnahme:<br />

323: Natürliches Erbe, Maßnahmebereich<br />

B.3: Naturschutzberatung, RL NE/2007<br />

Haushaltsjahr/Laufzeit:<br />

Bewilligung: 30.10.2008 und 09.01.2009<br />

Beratungsdurchgang 2008/2009<br />

Antragsteller:<br />

Landschaftspflegeverband Mulde/Flöha e. V.<br />

Finanzvolumen:<br />

Bewilligung 1. Beratungsdurchgang:<br />

Beratungseinheit Streuobstwiesen: 101.400 EURO<br />

Beratungseinheit FFH-Gebiet Flöhatal: 5.840 EURO<br />

Abrechung:<br />

Beratungseinheit Streuobstwiesen: 6.769 EURO<br />

Beratungseinheit FFH-Gebiet Flöhatal: 3.986 EURO<br />

Gebietskulisse:<br />

Beratungseinheit Streuobstwiesen: Altkreise Mittweida und Freiberg<br />

Beratungseinheit Flöhatal: FFH-Gebiet DE 5144-301, Altkreise Mittlerer Erzgebirgskreis und Freiberg<br />

Durchgeführte Maßnahmen:<br />

Durchführung der Naturschutzberatung in den genannten Beratungseinheiten.<br />

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die in den beiden genannten Beratungseinheiten<br />

erbrachten Leistungen (1. Beratungsdurchgang) (nach Schneier, 2010):<br />

Tabelle 9: Überblick über Anzahl erbrachter Beratungsleistungen<br />

Art der Leistungen Streuobstwiesen<br />

FFH-Gebiet<br />

Flöhatal<br />

Erstkontakte mit Landnutzer, ohne Besuch 36 18<br />

Besuche bei Landnutzern 127 33<br />

Beratungsgespräche (Stunden) 93 83<br />

Flächenbezogene Beratung zu Fördermöglichkeiten<br />

(Anzahl Schläge)<br />

54 259<br />

Detaillierte fachliche Einschätzung von Flächen<br />

(Anzahl Schläge)<br />

54 89<br />

Anzahl Maßnahmenvorschläge 66 117<br />

Der Landschaftspflegeverband hat im ersten Jahr 2009/2010 des zweiten Beratungsdurchgangs<br />

insgesamt drei Beratungseinheiten bearbeitet. Hierbei wurde insgesamt mit 338 Betrieben der<br />

Erstkontakt hergestellt, <strong>für</strong> 171 Betriebe ergab sich hieraus eine Erstberatung, <strong>für</strong> 49 Betriebe eine<br />

Folgebetreuung (Erstellung von Weideplänen). Für 145 Schläge wurde eine Flächenbegutachtung<br />

erstellt.<br />

Der vorliegende Projektsteckbrief bezieht sich in erster Linie auf den 1. Beratungsdurchgang<br />

2008/2009, da bisher nur hier<strong>für</strong> übergreifende Auswertungen vorliegen. In der Zwischenzeit ist<br />

das erste Jahr des 2. Beratungsdurchgangs nahezu abgeschlossen, der hinsichtlich der verwaltungstechnischen<br />

Umsetzung wichtige Änderungen gebracht hat (neuer Leistungskatalog, veränderter<br />

Zuwendungsvertrag). In den vorliegenden Projektsteckbrief fließen die Erfahrungen der Berater<br />

aus dem 2. Durchgang mit ein.<br />

42 von 55


Ziele und Planungsgrundlagen<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Naturschutzfachliche Ziele:<br />

- Information von Landnutzern im Hinblick auf fachliche Ziele des Naturschutzes und Fördermöglichkeiten<br />

zur naturschutzgerechten Flächennnutzung<br />

- Erhöhung der Akzeptanz <strong>für</strong> Naturschutzmaßnahmen<br />

- Abgabe von fachlichen Einschätzungen potentieller Maßnahmenflächen<br />

Sonstige Ziele:<br />

- Begleitung von Landnutzern, deren Flächen einer naturschutzgerechten Nutzung unterliegen,<br />

bei der Maßnahmenumsetzung<br />

Vorhandene Planungsgrundlagen:<br />

- Managementplan <strong>für</strong> das Gebiet 251: Flöhatal (GFN <strong>Umwelt</strong>planung, 2005)<br />

- „Fachgrundlagen“ zum Zuwendungsvertrag nach Maßnahme C.1 Naturschutzberatung der<br />

Förderrichtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2007)<br />

Durchgeführte Untersuchungen und Informationsquellen<br />

Informationsquellen:<br />

- Gespräch mit dem Zuwendungsempfänger am 03.06.2010<br />

- (LfULG Sachsen, 2010): Bericht zur fachlichen Begleitung und Bewertung der ELER Förderung<br />

im Freistaat Sachsen, Berichtsteil Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes<br />

(NE), Maßnahme B.3 Information und Beratung von Landnutzern; LfULG, Stand:<br />

11.05.2010<br />

- Kraft, W. (2009): Vortrag auf der Auftaktschulung Naturschutzberatung am 14. Dezember<br />

2009: Verfahrensfragen Naturschutzberatung<br />

- (LfUG Sachsen, 2010b): Kurzfassung Managementplan 251 Flöhatal:<br />

http://www.smul.sachsen.de/de/wu/umwelt/lfug/lfuginternet/documents/251_MaP_Kurzfassung.<strong>pdf</strong><br />

- Informationen zum Streuobstanbau in Sachsen, z. B. unter<br />

http://www.wunschapfel.de/apfel/<br />

- (Kretzschmar, 2008): Ergebnisbericht zum Pilotprojekt: Regionalisierte Informationskampagne<br />

der LPV mit den Flächenbewirtschaftern und -eigentümern zur Umsetzung der Naturschutzziele<br />

in Sachsen i.V. mit der ELER-VO (EG) 1698/2005<br />

Sonstige Literatur:<br />

- (SMUL (Hrsg.), 2006): Streuobst in Sachsen, Hrsg. <strong>Sächsisches</strong> <strong>Staatsministerium</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>Umwelt</strong> und Landwirtschaft<br />

- (Simon, 2002): Ökologische Bedeutung und Erhaltung einer historischen Kulturlandschaft.<br />

In: Landesamt <strong>für</strong> <strong>Umwelt</strong>schutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz (Hrsg.): Streuobstwiesen.<br />

Ökologische Bedeutung – Pflege – Nutzung – Förderprogramm. Oppenheim<br />

- (Zehnder und Weller, 2006): Streuobstanbau – Obstwiesen erleben und erhalten. Ulmer<br />

Verlag. Stuttgart<br />

- Niens, C. & R. Marggraf (2010): Handlungsempfehlungen zur Steigerung der Akzeptanz<br />

von Agrarumweltmaßnahmen - Ergebnisse einer Befragung von Landwirten und Landwirtinnen<br />

in Niedersachsen; in: Berichte über Landwirtschaft, H. 1 (2010)<br />

- Luz, F. (1994): Zur Akzeptanz landwirtschaftlicher Projekte: Determinanten lokaler Akzeptanz<br />

und Umsetzbarkeit von landschaftsplanerischen Projekten zur Extensivierung, Biotopvernetzung<br />

und anderen Maßnahmen des Natur- und <strong>Umwelt</strong>schutzes. Europäischer Verlag<br />

der Wissenschaften, Frankfurt am Main<br />

- Müller, K. et al. (2002): Nachhaltigkeit und Landschaftsnutzung. Neue Wege kooperativen<br />

Handelns. Margraf Verlag Weikersheim<br />

43 von 55


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

- (van Elsen (Hrsg.), 2008): Von der einzelbetrieblichen Naturschutzberatung im Ökolandbau<br />

zum Gesamtbetriebskonzept. FiBL Deutschland e.V., Witzenhausen.<br />

Wirkungen<br />

Zu erwartende oder nachgewiesene Wirkungen:<br />

Beratungseinheit FFH-Gebiet 251 Flöhatal<br />

Das FFH-Gebiet „Flöhatal“ umfasst 1.814 ha und liegt im Erzgebirge innerhalb der Altkreise Freiberg<br />

und Mittlerer Erzgebirgskreis. Es ist überwiegend bewaldet. Bei der Ersterfassung wurden elf<br />

Lebensraumtypen (LRT) auf einer Gesamtfläche von 139,5 ha kartiert (überwiegend Hainsimsen-<br />

Buchenwälder). Hierunter fallen auch 32 Flächen mit einer Gesamtgröße von 13,1 ha, die als LRT<br />

6520 (Berg-Mähwiesen) erfasst wurden. Aktuell werden etwa 5,5 ha der erfassten Bergwiesen<br />

gemäht. Bei den anderen Flächen erfolgt eine Mahd mit Nachbeweidung oder eine ausschließliche<br />

Beweidung. Bei sieben Flächen des LRT wurde ein Brachezustand festgestellt. Die Artenreichen<br />

Borstgrasrasen (LRT 6230) nehmen mit 0,2 ha ebenso wie die Mageren Flachland-Mähwiesen<br />

(LRT 6510) mit 0,7 ha nur geringe Flächen ein. Für die Lebensraumtypen 6510 (Flachland-<br />

Mähwiesen) und 6520 (Berg-Mähwiesen) ist eine ein- bis zweischürige Mahd ab Mitte Juli als<br />

Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen vorgesehen. Bei einigen Flächen sollte vorher eine<br />

zweischürige Mahd zur Aushagerung <strong>für</strong> mindestens drei Jahre erfolgen.<br />

Das Gutachterbüro (GfN <strong>Umwelt</strong>planung, 2005) kommt bezüglich der Maßnahmenumsetzung zu<br />

der folgenden Empfehlungen:<br />

„Entscheidend <strong>für</strong> die erfolgreiche und zeitnahe Umsetzung der Maßnahmen ist die Fortsetzung<br />

der Gespräche mit Eigentümern und Nutzern. Fast alle Eigentümer zeigten sich gegenüber Naturschutz<br />

und Landschaftspflege sehr aufgeschlossen. Daraus resultiert eine insgesamt sehr hohe<br />

Bereitschaft zur Umsetzung von Einzelmaßnahmen, oftmals allerdings unter der Voraussetzung,<br />

dass entsprechende Fördermittel genutzt werden können. Für einige Maßnahmen konnten die Flächeneigentümer<br />

nicht ermittelt werden. Eine Umsetzung der Maßnahmen ist deshalb vorerst<br />

schwierig.“ (siehe: Kurzfassung Managementplan 251).<br />

Die Erfordernis einer Beratung in diesem Gebiet ist durch die vorhergehende Managementplanung<br />

festgestellt worden.<br />

Die prinzipielle Bedeutung einer Beratung <strong>für</strong> die Steigerung der Akzeptanz von Agrarumweltmaßnahmen<br />

ist durch verschiedene Untersuchungen gut belegt. So haben jüngst Niens & Marggraf<br />

(2010) in einer breit angelegten Befragung von Landwirten mögliche Ansatzpunkte <strong>für</strong> eine Steigerung<br />

der Akzeptanz von Agrarumweltmaßnahmen untersucht. Danach hängt die Akzeptanz von<br />

AUM in erster Linie davon ab, ob diese flexibel und praxisnah gestaltet sind. Starre Regelungen<br />

und großer bürokratischer Aufwand erschweren den Betriebsleitern die Integration der Maßnahmen<br />

in den Betriebsablauf und führen zu Problemen bei der Umsetzung. Die These, dass sich die<br />

Landwirte und Landwirtinnen mehr betriebsspezifische Beratungsangebote zu den Agrarumweltmaßnahmen<br />

wünschen, wurde durch die Befragungsergebnisse bestätigt (2000 zufällig ausgewählte<br />

landwirtschaftliche Betriebe). Die fachkundige Beratung stelle ein entscheidendes Kriterium<br />

<strong>für</strong> oder gegen die Teilnahme an AUM dar. Dies gelte insbesondere bei Einführung neuer Komponenten.<br />

Luz (1994) setzte sich qualitativ mit der Akzeptanz von Projekten zur Extensivierung und<br />

Biotopvernetzung auseinander und kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die Akzeptanz durch<br />

den Einsatz eines individuellen Beraters deutlich gesteigert werden kann. Auch Müller et al. (2002)<br />

sehen in der Beratung ein zentrales Element zur Akzeptanzsteigerung von Maßnahmen zur umweltfreundlichen<br />

Landbewirtschaftung.<br />

Bei langfristiger Etablierung der Naturschutzberatung und einer dadurch verbesserten Akzeptanz<br />

<strong>für</strong> freiwillige Naturschutzmaßnahmen sind Wirkungen im Bereich Biodiversität und Kulturlandschaftspflege<br />

zu erwarten.<br />

Diese Wirkungen lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht eindeutig quantifizieren, da die<br />

Einführung der Naturschutzberatung von verwaltungstechnischen Problemen in der Abwicklung<br />

der Förderung nach der Richtlinie NE überlagert wurde. Es ist aber davon auszugehen, dass der in<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

2009 erfolgte deutliche Anstieg in den Antragszahlen <strong>für</strong> die AuW-Maßnahmen (Antragsstand<br />

2009 <strong>für</strong> die Maßnahmen B1/B2/B3 bei etwa 70 % der Zielvorgaben) nicht unwesentlich der Naturschutzberatung<br />

zugeschrieben werden kann.<br />

Abbildung 16: Auch im FFH-Gebiet Flöhatal ist die Umsetzung von Pflegemaßnahmen<br />

auf den Bergwiesen (LRT 6520) von besonderem naturschutzfachlichem Interesse<br />

(eigene Aufnahme Juni 2010, Westerzgebirge)<br />

Beratungseinheit Streuobstwiesen im Landkreis Mittweida und Freiberg<br />

Die besondere Bedeutung von Streuobstwiesen und Streuobstgärten <strong>für</strong> die Biodiversität ist in<br />

zahlreichen Publikationen gut dokumentiert (u. a. SMUL, 2006, 2008; Simon, 2002; Zehnder et. al.,<br />

2006). In dem unmittelbaren Nebeneinander von Grünland mit ganzjähriger dichter Krautschicht<br />

und den lückigen Baumbeständen finden zahlreiche Tierarten Unterschlupf und Nahrung (Simon,<br />

2002). Mit zunehmendem Alter steigt der Wert der Streuobstbestände <strong>für</strong> die Höhlenbrüter und -<br />

bewohner, wie z. B. Steinkauz, Wendehals, Haselmaus und Fledermäuse, da ihnen der steigende<br />

Totholzanteil Lebensraum bietet.<br />

Streuobstbestände sind nicht nur Lebensraum <strong>für</strong> eine Vielzahl von Arten, sie sorgen auch <strong>für</strong> ein<br />

abwechslungsreiches Landschaftsbild. In Ortsbereichen haben sie eine besondere gestalterische<br />

Funktion (Simon, 2002). Die bedeutendsten Wirkungen einer Förderung des Streuobstanbaus sind<br />

damit im Bereich der Kulturlandschaftspflege und der Stärkung der regionalen Identität zu erwarten.<br />

„Streuobstwiesen werten die Kulturlandschaften auf und bieten einer Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten<br />

wertvollen Lebensraum. Daneben finden sich auf Streuobstwiesen traditionelle Obstsorten,<br />

die dem Klima und den Böden der Region angepasst und wenig empfindlich sind. Dieses<br />

kostbare Kulturgut gilt es zu bewahren und weiter zu entwickeln. Deshalb steht es nach dem<br />

Sächsischen Naturschutzgesetz unter besonderem Schutz ...... Die vom Streuobstbau geprägten<br />

Gebiete zählen zu den interessantesten Kulturlandschaften Mitteleuropas und haben mit der Vielgestaltigkeit<br />

des Landschaftsbildes eine hohe Erholungswirkung auf den Menschen“. (SMUL,<br />

2006).<br />

Die Förderung des Streuobstanbaus entspricht aufgrund der breiten damit verbundenen<br />

Wirkungen in besonderer Weise den Zielsetzungen des Förderschwerpunkts 3 des Europäi-<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

schen Landwirtschaftsfonds <strong>für</strong> die Entwicklung des ländlichen Raums.<br />

Sie entspricht aber auch den drei Hauptzielsetzungen der sächsischen Landschaftspflegeverbände:<br />

- Impulse <strong>für</strong> eine nachhaltige Regionalentwicklung und umweltverträgliche Landnutzung geben,<br />

die das Besondere der einzelnen Regionen herausarbeiten und ihre Eigenkräfte wecken,<br />

- ein flächendeckendes Netz natürlicher und naturnaher Lebensräume aufbauen, um in allen<br />

deutschen Kulturlandschaften die Lebensgrundlagen intakt zu erhalten,<br />

- der Landwirtschaft ein verlässliches Zusatzeinkommen im Naturschutz verschaffen und sie<br />

bei der Vermarktung gebietstypischer Produkte unterstützen.<br />

Daher ist die Einrichtung von Beratungseinheiten, deren Fokus auf Streuobstwiesen liegt,<br />

zu begrüßen.<br />

Der Streuobstanbau hat in den Altkreisen Mittweida und Freiberg eine erhebliche Bedeutung. So<br />

wurde hier in der vergangenen Förderperiode über den Landschaftspflegeverband die Neuanlage<br />

von 100 Streuobstwiesen initiiert. Allein in dem Ort Kirchbach (Sieger des Landeswettbewerbs<br />

"Unser Dorf hat Zukunft" 2009) wurden 14 Förderprojekte in diesem Bereich realisiert. Ein diesbezüglicher<br />

Beratungsbedarf in dieser Region kann also vorausgesetzt werden.<br />

Im Rahmen eines Modellprojektes des DVL wurden u. a. auch im Gebiet des Landschaftspflegeverbandes<br />

Mulde/Flöha die vorhandenen Streuobstbestände stichprobenartig erfasst. Es wurden<br />

in diesem Zusammenhang insgesamt 59 Apfelsorten bestimmt. Die wichtigsten Sorten waren Apfel<br />

von Croncels, Kaiser Wilhelm, James Grieve und Jacob Lebel (Nähere Hinweise siehe unter<br />

„www.wunschapfel.de“).<br />

Nach Aussagen der Naturschutzberater war aufgrund der unattraktiven und unsicheren Förderbedingungen<br />

<strong>für</strong> den Streuobstanbau bei den Landnutzern nur wenig Bereitschaft vorhanden, neue<br />

Streuobstwiesen anzulegen. So ist nach der Förderrichtlinie Natürliches Erbe zwar die Neuanlage<br />

von Streuobstwiesen förderfähig (einschließlich Schutzmaßnahmen, Nachpflanzungen sowie Erziehungsschnitt),<br />

die Förderquote liegt aber außerhalb von FFH-Gebieten und benachteiligten Gebieten<br />

bei nur 40 %. Eine maximale Förderquote von 80 % wäre zwar theoretisch innerhalb von<br />

FFH-Gebieten möglich, die <strong>für</strong> den Streuobstanbau üblichen Standorte in Ortsnähe liegen jedoch<br />

zumeist außerhalb dieser rein naturschutzfachlichen Gebietskulisse. Auch durch den Antragsstopp<br />

<strong>für</strong> die Förderung der Streuobstwiesenpflege (B.2) Anfang des Jahres 2010 waren nur noch wenige<br />

Anknüpfungspunkte <strong>für</strong> eine entsprechende Beratungstätigkeit vorhanden. Dieser aufgrund der<br />

angespannten Haushaltslage des Landes ausgesprochene Antragsstopp sei schwierig zu vermitteln<br />

gewesen, da der Maßnahmebereich bereits intensiv beworben worden war und eine Vielzahl<br />

von potentiellen Antragstellern Interesse gezeigt hatten. Dies habe örtlich zu einem Akzeptanzverlust<br />

der Naturschutzberatung generell geführt.<br />

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Abbildung 17: Erweiterung/Ergänzung einer Streuobstwiese durch Anpflanzung 24 hochstämmiger<br />

Obstbäume in Augustusburg 2005 (Aufnahme: LPV Mulde-Flöha)<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Der Naturschutzberatung kann potentiell eine breite Wirkung in vielen Bereichen zugeschrieben<br />

werden. Die Wirkungen sind überwiegend indirekt, da sie nur in Verbindung mit anderen Fördermaßnahmen<br />

zum Tragen kommen. Direkte Wirkungen können insbesondere im Bereich „<strong>Umwelt</strong>bildung/Akzeptanz<br />

<strong>für</strong> Naturschutz“ erzielt werden.<br />

Die aktuelle Ausgestaltung der Zuwendungsvereinbarungen mit den Beratungsträgern schließt allerdings<br />

einige Wirkbereiche von vornherein aus, da die Beratung (zumindest im 1. Beratungsdurchgang)<br />

sehr eng auf die reine Vermittlung von Fördermaßnahmen und die Informationsübermittlung<br />

an die Bewilligungsstellen ausgerichtet war und weder eine gesamtbetriebliche Naturschutzberatung<br />

noch die Durchführung breit angelegter Maßnahmen zur Akzeptanzsteigerung<br />

(Seminare, Vorträge, Informationsbroschüren, Feldrundfahrten) möglich war (außer bei einer Zusatzbewilligung<br />

<strong>für</strong> den Maßnahmebereich B.5).<br />

Wie bereits angedeutet ist eine abschließende Wirkungsabschätzung der Naturschutzberatung<br />

aufgrund der Umsetzungsprobleme in den Anfangsjahren schwierig. Hier<strong>für</strong> sollte evt. auch eine<br />

Befragung von beteiligten Landnutzern ins Auge gefasst werden. Diese war zur Halbzeitbewertung<br />

aufgrund des späten Anlaufens der Programmumsetzung unseres Erachtens noch nicht sinnvoll.<br />

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Tabelle 10: Potenzielle Wirkbereiche und ergänzende Kriterien<br />

Potentielle Wirkbereiche:<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Floristischer Artenschutz Faunistischer Artenschutz Biotoperhaltung und -entwicklung Kulturlandschaftspflege<br />

(+) (+) + +(+)<br />

Gewässerschutz Grundwasserschutz Klimaschutz Naherholung/Naturerleben<br />

/ (+) / (+)<br />

<strong>Umwelt</strong>bildung / Akzeptanz <strong>für</strong> Naturschutz<br />

Wertschöpfung Tourismus Wertschöpfung Landwirtschaft Stärkung regionaler Identität / Dorfgemeinschaft<br />

+(+) (+) / (+)<br />

Zu erwartende Wirkungen: ++: stark positiv +: positiv /: keine Wirkung, nicht relevant -: negativ --: stark negativ<br />

Ergänzende Kriterien:<br />

Einordnung in übergeordnete Planungen<br />

angemessener Umgang mit naturschutzinternen<br />

Zielkonflikten<br />

Einbindung örtlicher Verbände und<br />

Initiativen, Bürgerbeteiligung<br />

Nachhaltigkeit der Wirkungen<br />

+ + + (+)<br />

++: sehr positives Beispiel, „best practice“ +: gegeben /: nicht relevant -: nicht erkennbar, nicht gegeben (..) Einschätzung unsicher<br />

Sonstige Anmerkungen:<br />

Finanztechnische Abwicklung<br />

Wie oben dargstellt konnte insbesondere <strong>für</strong> die Beratungseinheit „Streuobstwiesen im Landkreis<br />

Mittweida und Freiberg“ nur ein Bruchteil der bewilligten Mittel tatsächlich abgerechnet werden.<br />

Dies ergab sich daraus, dass im ersten Beratungsdurchgang der zu erwartende Beratungsaufwand<br />

nur sehr grob abgeschätzt werden konnte. In Verbindung mit einem restriktiven Leistungskatalog<br />

und niedrigen Festkostensätzen führte dies zu teilweise sehr hohen Abweichungen zwischen Bewilligung<br />

und beantragter Auszahlung. Aufgrund einer Überarbeitung des Leistungskataloges, einer<br />

Anhebung der Festkostensätze und einer genaueren Schätzung des Beratungsbedarfs ist davon<br />

auszugehen, dass im 2. Beratungsdurchgang die Differenzen deutlich geringer sein werden.<br />

Sonstige Probleme in der verwaltungstechnischen Umsetzung der Maßnahme<br />

Im Rahmen der Gespräche mit den Zuwendungsempfängern wurden die verwaltungstechnischen<br />

Probleme in der Umsetzung der Naturschutzberatung (Antrags-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren)<br />

stark thematisiert. Um Doppelungen durch wiederholte Hinweise auf die gleichen auftretenden<br />

Probleme zu vermeiden wurden diese sowie die daraus abgeleiteten Empfehlungen in einem<br />

gesonderten Kapitel des Fallstudienberichtes zusammengefasst.<br />

FS 7: Streuobstwiese Klostergarten Belgern<br />

Projekt:<br />

Erneuerung der Streuobstwiese im Klostergarten Belgern<br />

Fördermaßnahme/Richtlinie:<br />

Antragsteller:<br />

323: Förderrichtlinie Natürliches Erbe - RL Landschaftspflegeverband Torgau-Oschatz e.V.<br />

NE/2007, Maßnahmebereichen A.2: Gehölzanlagen<br />

und C.2: Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Haushaltsjahr/Laufzeit:<br />

Finanzvolumen:<br />

Antrag vom 27.02.2009<br />

Bewilligte Zuwendung: 1.731,11 EURO<br />

Bewilligung: 18.11.2009<br />

(Förderquote 70 %)<br />

Verpflichtungsermächtigungen <strong>für</strong> die Haus- A.2: 814,11 EURO<br />

haltsjahre 2010 und 2011<br />

C.2: 917,00 EURO<br />

Gebietskulisse:<br />

Klostergarten in Belgern, Landkreis Nordsachsen<br />

nach §26 SächsNatSchG besonders geschützter Streuobstbestand<br />

Durchgeführte (geplante) Maßnahmen:<br />

A.2: Lückenbepflanzung mit einheimischen hochstämmigen Obstgehölzen inkl. Baumschutz, Fertigstellungspflege<br />

und Entwicklungspflege sowie zugeordnete Managementleistungen<br />

C.2: Öffentlichkeit- und Bildungsarbeit: Anfertigung und Aufstellung einer Schautafel zur Artenvielfalt<br />

auf Obstwiesen, Anfertigung und Aufstellung eines Insektenhotels (Umsetzung in 2010)<br />

Als Zweckbindungsfrist <strong>für</strong> die Nachpflanzungen auf der Streuobstwiese wurden 15 Jahre festgesetzt,<br />

<strong>für</strong> die Informationstafel 5 Jahre.<br />

Ziele und Planungsgrundlagen<br />

Naturschutzfachliche Ziele:<br />

- Förderung der Biodiversität (Streuobstwiese als Biotop, Insektenhotel, Erhalt alter Obstsorten)<br />

Sonstige Ziele:<br />

- Naturschutzorientierte Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit: Förderung des Verständnisses<br />

<strong>für</strong> ökologische Zusammenhänge<br />

Vorhandene Planungsgrundlagen: -<br />

Durchgeführte Untersuchungen und Informationsquellen<br />

Informationsquellen:<br />

- Zuwendungsbescheid der Bewilligungsbehörde<br />

- Vor-Ort-Besichtigung und Gespräch mit dem Zuwendungsempfänger am 03.06.2010<br />

Literatur:<br />

- Simon, Ludwig (2002): Ökologische Bedeutung und Erhaltung einer historischen Kulturlandschaft.<br />

In: Landesamt <strong>für</strong> <strong>Umwelt</strong>schutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz (Hrsg.):<br />

Streuobstwiesen. Ökologische Bedeutung – Pflege – Nutzung – Förderprogramm. Oppenheim<br />

- SMUL (2006): Streuobst in Sachsen, Leitfaden zum Anlegen, Pflegen und Nutzen von<br />

Streuobstpflanzungen<br />

- Zehnder, Markus und Friedrich Weller (2006): Streuobstanbau – Obstwiesen erleben und<br />

erhalten. Ulmer Verlag. Stuttgart<br />

Wirkungen<br />

Zu erwartende oder nachgewiesene Wirkungen:<br />

Die besondere Bedeutung von Streuobstwiesen und Streuobstgärten <strong>für</strong> die Biodiversität ist in<br />

zahlreichen Publikationen gut dokumentiert (u. a. SMUL, 2006).<br />

In dem unmittelbaren Nebeneinander von Grünland mit ganzjähriger dichter Krautschicht und den<br />

lückigen Baumbeständen finden zahlreiche Tierarten Unterschlupf und Nahrung (Simon, 2002). Mit<br />

zunehmendem Alter steigt der Wert der Streuobstbestände <strong>für</strong> die Höhlenbrüter und -bewohner,<br />

wie z. B. Steinkauz, Wendehals, Haselmaus und Fledermäuse, da ihnen der steigende Totholzan-<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

teil Lebensraum bietet. Streuobstbestände sorgen aber auch <strong>für</strong> ein abwechslungsreiches Landschaftsbild.<br />

In Ortsbereichen haben sie eine besondere gestalterische Funktion und bieten Erholungssuchenden<br />

zu jeder Jahreszeit andere Aspekte, wie Blütenfarben und Wiesenblumen im<br />

Frühjahr, Fruchtreichtum im Sommer, Laubfärbung im Herbst und knorrige Baumformen im Winter<br />

(Simon, 2002). Auf Grund ihres hohen ökologischen Wertes sind Streuobstwiesen nach § 26 des<br />

Sächsischen Naturschutzgesetzes geschützt.<br />

In dem hier vorliegenden Fördervorhaben erfüllt der Streuobstgarten aber noch wichtige andere<br />

Funktionen. Durch die Lage in dem zentral gelegenen Klostergarten und die Verknüpfung mit <strong>Umwelt</strong>bildungsaktivitäten<br />

des Landschaftspflegeverbandes wird die Streuobstanlage zu einem Anschauungsobjekt,<br />

an dem sich ökologische Zusammenhänge demonstrieren lassen. Durch die geplante<br />

Umsetzung von Apfel-Themenschwerpunkten in örtlichen Kindergärten und in der Grundschule<br />

kann das Verständnis <strong>für</strong> alte Obstsorten geweckt werden.<br />

Abbildung 18: Nachgepflanzte Hochstamm-Obstbäume im Klostergarten Belgern<br />

(eigene Aufnahme, 03.06.2010).<br />

In Zusammenhang mit dem geplanten Insektenhotel kann den Kindern in besonders geeigneter<br />

Weise die Biologie der Insekten und praktischer Naturschutz anschaulich nahe gebracht werden.<br />

Die Wirkungen des Gesamtprojektes liegen damit nicht nur im Bereich des Biotop- und Artenschutzes<br />

sondern auch im <strong>Umwelt</strong>bildungsbereich (Sortenkenntnis, Insektenhotel) sowie in den<br />

Bereichen Naherholung (öffentlicher Garten, ortsnaher Bereich) und Stärkung der dörflichen Gemeinschaft<br />

(Klostergarten als Treffpunkt).<br />

Die Unterstützung dieser und ähnlicher Aktivitäten entspricht aufgrund der breiten damit verbundenen<br />

Wirkungen in besonderer Weise den Zielstellungen des Förderschwerpunkts 3 des Europäischen<br />

Landwirtschaftsfonds <strong>für</strong> die Entwicklung des ländlichen Raums.<br />

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Abbildung 19: So in etwa wird das Insektenhotel später aussehen<br />

(Aufnahme: LPV Torgau Oschatz, baugleiches Exemplar, Hersteller: Naturschutzwerkstatt<br />

des NABU-Naturschutzzentrums Biberhof Torgau), das nicht nur einen geeigneten<br />

Lebensraum <strong>für</strong> zahlreiche Insekten darstellt sondern auch hervorragend geeignet ist,<br />

Kindern die Biologie der Insekten und praktischen Naturschutz anschaulich nahe zu bringen.<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Abbildung 20: Die geplante Informationstafel informiert über den Lebensraum Streuobst-<br />

wiese und gibt einen Überblick über die vorhandenen Obstbaumsorten (Entwurf: LPV Torgau Oschatz).<br />

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Tabelle 11: Potenzielle Wirkbereiche und ergänzende Kriterien<br />

Potentielle Wirkbereiche:<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Floristischer Artenschutz Faunistischer Artenschutz Biotoperhaltung und -entwicklung Kulturlandschaftspflege<br />

/ + / +<br />

Gewässerschutz Grundwasserschutz Klimaschutz Naherholung/Naturerleben<br />

/ / / +<br />

<strong>Umwelt</strong>bildung / Akzeptanz <strong>für</strong><br />

Naturschutz<br />

Wertschöpfung Tourismus Wertschöpfung Landwirtschaft Stärkung regionaler Identität /<br />

Dorfgemeinschaft<br />

++ / / +<br />

Zu erwartende Wirkungen: ++: stark positiv +: positiv /: keine Wirkung, nicht relevant -: negativ --: stark negativ<br />

Ergänzende Kriterien:<br />

Einordnung in übergeordnete<br />

Planungen<br />

angemessener Umgang mit naturschutzinternen<br />

Zielkonflikten<br />

Einbindung örtlicher Verbände<br />

und Initiativen, Bürgerbeteiligung<br />

Nachhaltigkeit der Wirkungen<br />

/ / + +<br />

++: sehr positives Beispiel, „best practice“ +: gegeben /: nicht relevant -: nicht erkennbar, nicht gegeben (..) Einschätzung unsicher<br />

Sonstige Anmerkungen:<br />

Fördervolumen<br />

Bei einem bisherigen Bewilligungsvolumen von 3,4 Mio. EURO <strong>für</strong> den Bereich des Natürlichen<br />

Erbes nach der Richtlinie NE haben die beiden Teilmaßnahmen A.2 (Gehölzanlagen)<br />

mit einen Finanzvolumen von ca. 25.000 EURO (5 Vorhaben) und C.2 (Öffentlichkeitsarbeit)<br />

mit ca. 47.000 EURO (25 Vorhaben) bisher nur eine sehr untergeordnete Bedeutung.<br />

Verwaltungstechnische Umsetzung<br />

Die Zusammenarbeit mit der Bewilligungsbehörde wurde bei dem hier betrachteten Fördervorhaben<br />

von dem befragten Zuwendungsempfänger als sehr konstruktiv beschrieben. Allerdings<br />

war hinderlich, dass bei geringfügigen Fehlern die Antragsunterlagen zurückgeschickt<br />

und vom Antragsteller korrigiert werden mussten. Eine Ergänzung der Antragsunterlagen<br />

durch die Bewilligungsbehörde nach telefonischer Rücksprache sei auch bei geringfügigen<br />

Fehlern nicht möglich.<br />

Gegenüber der vergangenen Förderperiode seien die Antragsunterlagen sehr viel komplexer<br />

und umfangreicher geworden und dadurch schwieriger zu bearbeiten.<br />

Problematisch sei, dass auch die Abrechnung abgeschlossener Projekte sich verzögere und<br />

damit der Verband die erbrachten Leistungen über einen sehr langen Zeitraum vorfinanzieren<br />

müsse (Bearbeitungszeiten: ein halbes Jahr und länger).<br />

Eigene Anmerkungen zur verwaltungstechnischen Umsetzung<br />

Die Managementleistungen waren seinerzeit nach der Richtlinie NE noch auf 10 % der <strong>für</strong><br />

die A.2-Maßnahme zuwendungsfähigen Kosten begrenzt, höhere Aufwendungen waren<br />

nicht zuwendungsfähig. Gerade bei kleineren Projekten dürfte damit der tatsächliche Aufwand<br />

zumeist nicht gedeckt sein. Hier ist mittlerweile mit Neufassung der Richtlinie zum<br />

14.08.2009 eine Änderung eingetreten, insofern in begründeten Einzelfällen auch höhere<br />

Anteile anerkannt werden können (Ziff. 5.2.1.2 der RL). Inwieweit in der Bewilligungspraxis<br />

von dieser Einzelfallregelung auch Gebrauch gemacht wird ist nicht bekannt.<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Problematisch ist auch, dass <strong>für</strong> den Antragsteller nicht im Vorfeld erkennbar ist, welcher<br />

Fördersatz letztendlich zur Anwendung kommt. Die Höhe des erforderlichen Eigenanteils ist<br />

damit nicht planbar.<br />

Unter anderem auch aufgrund des komplexen Bewilligungs- und Abrechnungsverfahrens<br />

verzögerte sich offensichtlich die Antragsbearbeitung bei den Bewilligungsstellen. So hatte<br />

der Zuwendungsempfänger im Februar 2009 10 Förderanträge in den Bereichen A.1 und A.2<br />

eingereicht, von diesen wurden bisher (Juni 2010) drei Projekte positiv beschieden. Die übrigen<br />

Anträge sind derzeit noch in Bearbeitung. Einige wurden aufgrund von Fehlern bei der<br />

Antragstellung zunächst zurückgezogen und dann in einer überarbeiteten Form neu eingereicht.<br />

Wie das Fallbeispiel „Klostergarten Belgern“ zeigt, sind in den Bereichen A.2 (Gehölzpflanzungen)<br />

und C.2 (Öffentlichkeitsarbeit) mit vergleichsweise geringen finanziellen Aufwendungen<br />

wichtige Wirkungen <strong>für</strong> den Naturschutz zu erzielen. Einer stärkeren Umsetzung dieser<br />

Maßnahmebereiche steht aber offensichtlich der unangemessen hohe bürokratische<br />

Aufwand beim Antrags- und Abrechnungsverfahren entgegen, der in keinem Verhältnis zu<br />

den oftmals geringen Fördersummen steht. Hier ist eine umfassende Überarbeitung der Förderrichtlinien<br />

und der Verfahrensbestimmungen <strong>für</strong> das Antrags- und Bewilligungsverfahren<br />

unseres Erachtens unumgänglich. Die folgenden Punkte sollten hierbei geprüft werden:<br />

- Vereinfachung des Antragsverfahrens (hier ist durch die im Januar 2010 überarbeiteten<br />

Antragsformulare bereits eine gewisse Vereinfachung eingetreten),<br />

- Vereinheitlichung und Anhebung der Förderquoten,<br />

- raschere Antragsprüfung und Antragsbewilligung,<br />

- raschere Prüfung des Verwendungsnachweises und zügige Auszahlung von Fördermitteln,<br />

- Anhebung des Grenzwertes <strong>für</strong> die Berücksichtigung von Managementleistungen als<br />

zuwendungsfähigen Kosten (ist mit Änderung der Richtlinie vom 14.08.2009 bereits<br />

umgesetzt),<br />

- Überprüfung der (sehr niedrigen) Stundensätze bei der Entlohnung von Managementleistungen,<br />

- Überprüfung der Aussetzung der Fördermaßnahme „Obstgehölzschnitt/Pflege von<br />

Streuobstwiesen“ (außerhalb des EPLR, rein mit Landesmitteln finanziert).<br />

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6. LITERATUR<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Böhnert, W. (2003): Pflege- und Endwicklungsplan zum Naturschutz-Großprojekt "Bergwiesen im<br />

Osterzgebierge". unveröffentlicht.<br />

Dr.Dittrich & Partner Hydro-Consult GmbH (2008): Hydrologisches Gutachten: Maßnahmen zur<br />

Wiedervernässung im Westteil der Hühnerhaide bei Rübenau (Erzgebirgskreis), Unveröffentlichtes<br />

Gutachten im Auftrag der Landesdirektion Chemnitz. Bannewitz.<br />

Forker, M. (2007): Auswirkungen von landwirtschaftlicher Nutzung und Pflegemaßnahmen auf die<br />

Grünlandvegetation am Geisinggebirge (Osterzgebierge), Erfolgskontrolle 1996-2006. unveröffentlichte<br />

Diplomarbeit im Diplomstudiengang Landschaftsökologie (Universität Oldenburg).<br />

Kraft, W. (2009): Verfahrensfragen Naturschutzberatung. Vortrag am 14. Dezember 2009 im Rahmen<br />

der Auftaktschulung Naturschutzberatung.<br />

Kretzschmar, C. (2008): Ergebnisbericht zum Pilotprojekt: Regionalisierte Informationskampagne<br />

der LPV mit den Flächenbewirtschaftern und -eigentümern zur Umsetzung der Naturschutzziele<br />

in Sachsen i.V. mit der ELER-VO (EG) 1698/2005.<br />

LfUG Sachsen, <strong>Sächsisches</strong> Landesamt <strong>für</strong> <strong>Umwelt</strong> Landwirtschaft und Geologie, Hrsg. (2002):<br />

Vorstudie und Prioritätenkatalog zur Vernässung der Erzgebirgsmoore.<br />

LfUG Sachsen, <strong>Sächsisches</strong> Landesamt <strong>für</strong> <strong>Umwelt</strong> und Geologie (2010a): Kurzfassung des Managementplans<br />

<strong>für</strong> das Gebiet 039 "Geisingberg und Geisingwiesen" (Langfassung von<br />

Dr.Böhnert & Dr.Reichhoff GmbH, Planungsbüro <strong>für</strong> Ökologie, Naturschutz, Landschaftspflege<br />

und <strong>Umwelt</strong>werbung). http://www.smul.sachsen.de/de/wu/umwelt/lfug/lfuginternet/documents/039_MaP_Kurzfassung.<strong>pdf</strong>.<br />

Stand 23.7.2010a.<br />

LfUG Sachsen, <strong>Sächsisches</strong> Landesamt <strong>für</strong> <strong>Umwelt</strong> und Geologie (2010b): Kurzfassung des Managementplans<br />

<strong>für</strong> das Gebiet 251 "Flöhatal" (Langfassung: GFN,<strong>Umwelt</strong>planung Gharadjedaghi<br />

& Mitarbeiter). http://www.smul.sachsen.de/de/wu/umwelt/lfug/lfuginternet/documents/251_MaP_Kurzfassung.<strong>pdf</strong>.<br />

Stand 23.7.2010b.<br />

LfULG Sachsen, <strong>Sächsisches</strong> Landesamt <strong>für</strong> <strong>Umwelt</strong> Landwirtschaft und Geologie (2010): Bericht<br />

zur fachlichen Begleitung und Bewertung der ELER Förderung im Freistaat Sachsen, Berichtsteil<br />

Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes (NE), Maßnahme B.3 Information<br />

und Beratung von Landnutzern.<br />

Luz, F. (1994): Zur Akzeptanz landwirtschaftlicher Projekte: Determinanten lokaler Akzeptanz und<br />

Umsetzbarkeit von landschaftsplanerischen Projekten zur Extensivierung, Biotopvernetzung<br />

und anderen Maßnahmen des Natur- und <strong>Umwelt</strong>schutzes. Europäische Hochschulschriften,<br />

H. 42 (Ökologie, <strong>Umwelt</strong> und Landespflege Vol. 11). Frankfurt am Main.<br />

Morandell Meißner, A.; Lorz, C. und Jäger, W. (2009): Ein landschaftsökologisches Bewertungsverfahren<br />

<strong>für</strong> Trockenmauern in Weinbergen Sachsens. Natur und Landschaft 84, H. 12, S.<br />

553-559.<br />

Müller, K.; Toussaint, V.; Bork, H.-R.; Hagedorn, K.; Kern, J.; Nagel, U. J.; Peters, J.; Schmidt, R.;<br />

Weith, T.; Werner, A.; Dosch, A. und Piorr, A., Hrsg. (2002): Nachhaltigkeit und Landschaftsnutzung.<br />

Neue Wege kooperativen Handelns. Weikersheim.<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Naturschutzstation Neschwitz (2009): Amphibienschutz im Landkreis Bautzen: Fördermittel 2009,<br />

Sachstandsbericht.<br />

Niens, C. und Marggraf, R. (2010): Handlungsempfehlungen zur Steigerung der Akzeptanz von<br />

Agrarumweltmaßnahmen - Ergebnisse einer Befragung von Landwirten und Landwirtinnen<br />

in Niedersachsen. Berichte über Landwirtschaft 2010, H. 1.<br />

Prantl, T. (2010): Die Landschaftspflegeverbände im Erzgebirgskreis. Powerpoint-Präsentation<br />

vom 23.03.2010.<br />

Simon, L. (2002): Ökologische Bedeutung und Erhaltung einer historischen Kulturlandschaft. In:<br />

LfUG, Landesamt <strong>für</strong> <strong>Umwelt</strong>schutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz (Hrsg.): Streuobstwiesen.<br />

Ökologische Bedeutung - Pflege - Nutzung - Förderprogramm. Oppenheim.<br />

SMUL, <strong>Sächsisches</strong> <strong>Staatsministerium</strong> <strong>für</strong> <strong>Umwelt</strong> und Landwirtschaft, Hrsg. (2006): Streuobst in<br />

Sachsen.<br />

van Elsen, T., Hrsg. (2008): Von der einzelbetrieblichen Naturschutzberatung im Ökolandbau zum<br />

Gesamtbetriebskonzept. Witzenhausen.<br />

Zehnder, M. und Weller, F. (2006): Streuobstanbau - Obstwiesen erleben und erhalten. Stuttgart.<br />

55 von 55


<strong>Anhang</strong> 6.18:<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Kapitel 6.18: Tabellen zur Maßnahme 341: Kompetenzentwicklung sowie zur Struktur<br />

und zur Kapazitätsförderung in den ILE – Gebieten<br />

Tabelle 1: Mitglieder und Struktur der Koordinierungskreise der ILE - Gebiete<br />

(Summe über alle ILE – Gebiete)<br />

Zusammensetzung der<br />

Koordinierungskreise<br />

ernannte Mitglieder<br />

stimmberechtigte<br />

Mitglieder<br />

Anzahl in % Anzahl in %<br />

Mitglieder insgesamt 450 100,0 364 100,0<br />

davon Frauen 129 28,7 88 24,2<br />

Zusammensetzung:<br />

Wirtschaft- und Sozialpartner 208 46,2 169 46,4<br />

davon: Frauen 77 17,1 56 15,4<br />

Wirtschaft<br />

(Gewerbe, Handwerk, Handel, Banken<br />

einschl. Kammern)<br />

81 18,0 70 19,2<br />

Tourismus 24 5,3 18 4,9<br />

Landwirtschaft 28 6,2 29 8,0<br />

<strong>Umwelt</strong> 17 3,8 17 4,7<br />

Verbände der Wirtschaft 9 2,0 4 1,1<br />

Verbände Arbeit / Agentur 4 0,9 2 0,5<br />

Soziales / Vereine und Organisationen 8 1,8 7 1,9<br />

Kultur und Sport 6 1,3 4 1,1<br />

Frauen und Jugend 21 4,7 18 4,9<br />

Bildung 2 0,4 2 0,5<br />

LAG / Regionalmanagement 11 2,4 3 0,8<br />

Privatpersonen 10 2,2 10 2,7<br />

Behörden und kommunale Vertreter 242 53,8 192 52,7<br />

Quelle: ILEK Jahresberichte 2008 und 2009 und eigene Berechnungen<br />

1 von 2


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Tabelle 2: Maßnahmen zur Steuerung und Verbesserung des Umsetzungsprozesses von<br />

ILEK (Summe der über alle ILE - Gebiete)<br />

Indikatoren Anzahl<br />

Sitzungen des ILE- Koordinierungskreises - direkt 237<br />

Sitzungen des ILE- Koordinierungskreises - Umlaufverfahren 176<br />

Veranstaltungen zur Sensibilisierung/ Öffentlichkeitsarbeit 753<br />

Teilnehmer an diesen Veranstaltungen 11.902<br />

* davon weiblich/männlich 4.766 6.677<br />

* davon weiblich jünger als 25 J./ männlich jünger als 25 J. 680 1.956<br />

Vorhaben Weiterbildung (insbesondere Beratung Antragsteller) 2.627<br />

Teilnehmer an diesen Veranstaltungen/Beratungen 5.092<br />

* davon weiblich/männlich 1.550 2.622<br />

* davon weiblich jünger als 25 J./ männlich jünger als 25 J. 225 748<br />

Quelle: ILEK Jahresberichte 2008 und 2009 und eigene Berechnungen<br />

2 von 2


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 – 2013<br />

<strong>Anhang</strong> 6.19:<br />

Kapitel 6.19: Indikatorenübersicht und Tabellen zu den Ergebnissen der Förderung<br />

durch die Maßnahme 41 Lokale Entwicklungsstrategien im Schwerpunkt 4: Umsetzung<br />

des LEADER - Konzepts<br />

Der Umsetzungsstand wird entsprechend den Vorgaben der Europäischen Kommission <strong>für</strong> die<br />

jährliche Berichterstattung durch die Verwaltungsbehörde auf Basis der Auszahlungsdaten berichtet.<br />

Diesem Stand der Durchführung wird in der folgenden Tabelle der Bewilligungsstand gegenübergestellt.<br />

1<br />

Tabelle 1: INDIKATORENÜBERSICHT zur Maßnahmen 41<br />

Outputindikatoren<br />

Indikator<br />

Gesamtinvestitionsvolumen / förderfähiges<br />

Investitionsvolumen [1.000 EURO]<br />

Zielwert<br />

2007-2013 Auszahlungsdaten<br />

Umsetzungsstand Zielerreichung<br />

Bewilligungsstand<br />

Auszahlungsdaten<br />

Bewilligungsstand<br />

60.982 17.618 32.884 28,9 % 53,9 %<br />

Anzahl lokaler Aktionsgruppen [n] 12 12 12 100 % 100 %<br />

Fläche der LAG gesamt [km 2 ] 5.056 5.056 5.056 100 % 100 %<br />

Einwohnerzahl der LAG – Fläche gesamt 812.658 812.658 812.658 100 % 100 %<br />

Anzahl der von LAG finanzierten<br />

Vorhaben gesamt [n]<br />

Anzahl der Zuwendungsempfänger<br />

gesamt [n]<br />

Öffentliche Ausgaben insgesamt<br />

[1.000 EURO]<br />

870 121 222 13,9 % 25,5 %<br />

870 107 180 12,3 % 20,7<br />

47.364 5.610 11,8 %<br />

davon ELER [1.000 Euro] 37.892 4.488 11,8 %<br />

Ergebnisindikatoren<br />

Anzahl geschaffener Arbeitsplätze<br />

insgesamt [n]<br />

Anzahl gesicherter Arbeitsplätze<br />

insgesamt [n]<br />

Anzahl temporärer Arbeitsplatzeffekte<br />

in Personenjahren [n]<br />

100 7 51 7,0 % 51,0 %<br />

200 18 171 9,0 % 85,5 %<br />

897 164 306 18,3 % 34,1 %<br />

Die in der Tabelle 1 aufgeführten Indikatoren: "Öffentliche Ausgaben insgesamt" und "davon<br />

ELER" sind Finanzindikatoren, die nicht zu den im EPLR definierten Outputindikatoren gehören. 2<br />

Sie werden hier mit aufgeführt, da sie einen Einblick in den finanziellen Durchführungsstand erlauben.<br />

Die angegebenen Werte entsprechen den Angaben der Tabelle G 5, der Outputindikatoren,<br />

die mit dem Jährlichen Zwischenbericht, Berichtsjahr 2009, der Verwaltungsbehörde an die Europäische<br />

Kommission gemeldet wurden.<br />

1 Die Notwendigkeit, diese beiden Durchführungsstände darzustellen wird bei der Maßnahmebewertung im Kapitel 6.15 begründet.<br />

2<br />

Entwicklungsprogramm <strong>für</strong> den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007 – 2013, genehmigte Fassung vom 15.12.2009, 3. Änderung,<br />

S. 420<br />

1 von 1


<strong>Anhang</strong> 6.21:<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Kapitel 6.21: Tabellen zur Maßnahme 431: Betreiben einer lokalen Aktionsgruppe,<br />

Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung in dem betreffenden Gebiet<br />

Der Umsetzungsstand wird entsprechend den Vorgaben der Europäischen Kommission <strong>für</strong> die<br />

jährliche Berichterstattung durch die Verwaltungsbehörde auf Basis der Auszahlungsdaten berichtet.<br />

Diesem Stand der Durchführung wird in der folgenden Tabelle der Bewilligungsstand gegenübergestellt.<br />

1<br />

Tabelle 1: INDIKATORENÜBERSICHT zur Maßnahme 431<br />

Outputindikatoren<br />

Indikator<br />

förderfähiges Ausgabenvolumen<br />

[1.000 EURO]<br />

Anzahl unterstützter Vorhaben (LAG –<br />

Management) gesamt<br />

Anmerkung: Hier wird nur die Zahl der<br />

geförderten LAG Managements erfasst<br />

und nicht die periodisch wiederholten<br />

Verträge, die als einzelne Vorhaben gebucht<br />

werden.<br />

Vorhaben der LAG zur projektbezogenen<br />

Weiterbildung<br />

Vorhaben der LAG zur Sensibilisierung<br />

Öffentliche Ausgaben insgesamt [1.000<br />

EURO]<br />

Zielwert<br />

2007-2013 Auszahlungsdaten<br />

Umsetzungsstand Zielerreichung<br />

Bewilligungsstand<br />

Auszahlungsdaten<br />

Bewilligungsstand<br />

9.001 2.387 4.193 26,5 % 46,6 %<br />

12 12 12 100 % 100 %<br />

mindestens<br />

1 pro Jahr<br />

und LAG<br />

mindestens<br />

1 pro Jahr<br />

und LAG<br />

100 % 100 % 100 % 100 %<br />

100 % 100 % 100 % 100 %<br />

7.201 1.245 17,3 %<br />

davon ELER [1.000 Euro] 5.761 996 17,3 %<br />

Ergebnisindikatoren<br />

Anzahl der erreichten Bürger im LR, die<br />

von dem Vorhaben profitieren<br />

687.405 687.405 687.405 100 % 100 %<br />

Die in der Tabelle 1 aufgeführten Indikatoren: "Öffentliche Ausgaben insgesamt" und "davon<br />

ELER" sind Finanzindikatoren, die nicht zu den im EPLR definierten Outputindikatoren gehören. 2<br />

Sie werden hier mit aufgeführt, da sie einen Einblick in den finanziellen Durchführungsstand erlauben.<br />

Die angegebenen Werte entsprechen den Angaben der Tabelle G 5, der Outputindikatoren,<br />

die mit dem Jährlichen Zwischenbericht, Berichtsjahr 2009, der Verwaltungsbehörde an die Europäische<br />

Kommission gemeldet wurden.<br />

1 Die Notwendigkeit, diese beiden Durchführungsstände darzustellen wird bei der Maßnahmebewertung im Kapitel 6.15 begründet.<br />

2<br />

Entwicklungsprogramm <strong>für</strong> den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007 – 2013, genehmigte Fassung vom 15.12.2009, 3. Änderung,<br />

S. 433<br />

1 von 3


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Tabelle 2: Mitglieder und Struktur der Koordinierungskreise der LEADER Regionen (Summe<br />

über alle LEADER – Gebiete)<br />

Zusammensetzung der<br />

Koordinierungskreise<br />

ernannte Mitglieder<br />

stimmberechtigte<br />

Mitglieder<br />

Anzahl in % Anzahl in %<br />

Mitglieder insgesamt 261 100,0 220 100,0<br />

davon Frauen 61 23,4 47 21,4<br />

Zusammensetzung:<br />

Wirtschaft- und Sozialpartner 144 55,2 133 60,5<br />

davon: Frauen 36 13,8 30 13,6<br />

Wirtschaft<br />

(Gewerbe, Handwerk, Handel, Banken<br />

einschl. Kammern)<br />

56 21,5 52 23,6<br />

Tourismus 4 1,5 4 1,8<br />

Landwirtschaft 13 5,0 13 5,9<br />

<strong>Umwelt</strong> 4 1,5 4 1,8<br />

Verbände der Wirtschaft 5 1,9 5 2,3<br />

Verbände Arbeit / Agentur 2 0,8 1 0,5<br />

Soziales / Vereine und Organisationen 10 3,8 10 4,5<br />

Kultur und Sport 8 3,1 6 2,7<br />

Frauen und Jugend 5 1,9 5 2,3<br />

Bildung 3 1,1 3 1,4<br />

LAG / Regionalmanagement 6 2,3 3 1,4<br />

Privatpersonen 0 0,0 0 0,0<br />

Behörden und kommunale Vertreter 117 44,8 86 39,1<br />

davon Frauen 25 9,6 17 7,7<br />

Quelle: ILEK Jahresberichte 2008 und 2009 und eigene Berechnungen<br />

2 von 3


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Tabelle 3: Maßnahmen zur Steuerung und Verbesserung des Umsetzungsprozesses<br />

von ILEK (Summe der über alle ILE Regionen)<br />

Indikatoren Anzahl<br />

Sitzungen des LEADER- Koordinierungskreises - direkt 145<br />

Sitzungen des LEADER- Koordinierungskreises - Umlaufverfahren 126<br />

Veranstaltungen zur Sensibilisierung/ Öffentlichkeitsarbeit 269<br />

Teilnehmer an diesen Veranstaltungen 6.253<br />

* davon weiblich/männlich 2.553 3.713<br />

* davon weiblich jünger als 25 J./ männlich jünger als 25 J. 600 982<br />

Vorhaben Weiterbildung (insbesondere Beratung Antragsteller) 2.176<br />

Teilnehmer an diesen Veranstaltungen/Beratungen 4.386<br />

* davon weiblich/männlich 1.897 2.489<br />

* davon weiblich jünger als 25 J./ männlich jünger als 25 J. 154 299<br />

Quelle: ILEK Jahresberichte 2008 und 2009 und eigene Berechnungen<br />

3 von 3


<strong>Anhang</strong> 6.22:<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Kapitel 6.22: Tabellen zu ausgewählten Ergebnissen der Förderung im Rahmen der<br />

Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepte<br />

Tabelle 1: Regionale Verteilung der bewilligten Vorhaben der integrierten ländlichen Entwicklung:<br />

alle ILEK und Basisgebiete<br />

Landkreise und Direktionsbezirke<br />

Anzahl<br />

Vorhaben*<br />

in %<br />

Gesamtinvestitionsvolumen<br />

[EURO]*<br />

Direktionsbezirk Chemnitz 1.028 40,66 144.918.773 38,47<br />

Erzgebirgskreis 296 11,71 38.908.493 10,33<br />

Mittelsachsen 387 15,31 51.292.830 13,61<br />

Vogtlandkreis 213 8,43 36.511.882 9,69<br />

Zwickau 132 5,22 18.205.569 4,83<br />

Direktionsbezirk Dresden 1.015 40,15 164.936.093 43,78<br />

Bautzen 242 9,57 37.388.046 9,92<br />

Görlitz 315 12,46 51.596.076 13,70<br />

Meißen 227 8,98 40.191.991 10,67<br />

Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 231 9,14 35.759.980 9,49<br />

Direktionsbezirk Leipzig 485 19,19 66.889.236 17,75<br />

Leipzig 263 10,40 38.416.676 10,20<br />

Nordsachsen 222 8,78 28.472.560 7,56<br />

Summe 2.528 100 376.744.103 100<br />

* Quelle: SMUL, Monitoring - Datei: Budgetüberwachung-Netto-Einzelfallliste Stand: 20.04.2010 und eigene Berechnungen<br />

in %<br />

1 von 5


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Tabelle 2: Verteilung der bewilligten Vorhaben nach Zweck und zielbezogenen Kategorien<br />

in Anlehnung an die Vorgaben des CMEF<br />

Zweck- und Zielbezogene Kategorien<br />

Anzahl<br />

Vorhaben<br />

in %<br />

Investitionsvolumen<br />

Physische Infrastruktur: 1.158 45,81 171.350.476 45,48<br />

Straßenausbau und -erneuerungsmaßnahmen einschl. Ingenieurbauwerke<br />

wie Brücken, Stützbauten etc.<br />

in %<br />

623 24,64 124.415.064 33,02<br />

Ausbau von Gehwegen einschl. Straßenbeleuchtung 226 8,94 25.116.558 6,67<br />

Ausbau von Dorfplätzen: Neu- oder Umgestaltung von innerörtlichen<br />

Plätzen<br />

Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsinfrastruktur durch zusätzliche<br />

Gestaltungsmaßnahmen<br />

32 1,27 5.802.136 1,54<br />

13 0,51 1.919.647 0,51<br />

Verbesserung der touristischen Verkehrsinfrastruktur 32 1,27 1.711.400 0,45<br />

Parkanlagen: Neu- und Umgestaltung von Parkanlagen 30 1,19 2.285.916 0,61<br />

Touristische Infrastruktur mit <strong>Umwelt</strong>bezug 10 0,40 384.361 0,10<br />

Hochwasserschutzmaßnahmen 11 0,44 999.638 0,27<br />

Rückbau und Renaturierung Abbruch 181 7,16 8.715.756 2,31<br />

Soziale Infrastruktur und gesellschaftliche Entwicklung 958 37,90 153.249.342 40,68<br />

Wohnen: Verbesserung der Wohnraumsituation durch Maßnahmen<br />

zur Umnutzung und Wiedernutzung<br />

494 19,54 87.023.157 23,10<br />

Sozialeinrichtungen 22 0,87 8.950.796 2,38<br />

Gesundheitswesen 32 1,27 5.088.726 1,35<br />

Bildungseinrichtungen 10 0,40 2.107.753 0,56<br />

Kinderbetreuung: Investitionen, die zur Verbesserung der Situation<br />

von Kindern führen wie Kindergärten, Horte und Kinderspielplätze<br />

Kinder einschl. touristischer Einrichtungen <strong>für</strong> Kinder<br />

Jugend: Investitionen zur Verbesserung der Situation von Jugendlichen,<br />

Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendsports etc.<br />

Bürgereinrichtung, Bürger Service Einrichtungen, Vereinsräume,<br />

Gemeinschaftseinrichtungen<br />

Kultur: Investitionen, die zur Verbesserung von kulturellen Angeboten<br />

führen einschließlich der Erhaltung von Kulturgütern, entsprechenden<br />

Bildungs- und Freizeitangeboten<br />

82 3,24 4.979.640 1,32<br />

24 0,95 1.925.992 0,51<br />

72 2,85 9.639.241 2,56<br />

196 7,75 30.393.768 8,07<br />

Freizeiteinrichtungen 26 1,03 3.140.269 0,83<br />

Wirtschaftliche Infrastruktur: Bauliche Maßnahmen sowie Investitionen<br />

zur Verbesserung der gewerblichen Infrastruktur<br />

275 10,88 41.938.037 11,13<br />

Gewerbe allgemein (allg. KMU Unterstützung) 59 2,33 9.796.676 2,60<br />

Energiewirtschaft 6 0,24 1.235.092 0,33<br />

Förderung des agrarsektoralen Umfeldes 9 0,36 1.787.284 0,47<br />

Handwerk (auch Nahrungs- und Gaststättengewerbe) 62 2,45 7.949.814 2,11<br />

Handel (einschl. Dorfläden) 23 0,91 3.884.799 1,03<br />

Gastgewerbe 28 1,11 7.608.064 2,02<br />

Dienstleistungen 30 1,19 5.727.944 1,52<br />

Tourismusinvestitionen 15 0,59 604.671 0,16<br />

Tourismus Konzepte, Vermarktung, Messen 43 1,70 3.343.694 0,89<br />

Regionalmanagement, Konzeptentwicklung, Studien 136 5,38 10.066.247 2,67<br />

Summe 2.528 100 376.744.103 100<br />

* Quelle: SMUL, Monitoring - Datei: Budgetüberwachung-Netto-Einzelfallliste Stand: 20.04.2010 und eigene Berechnungen<br />

2 von 5


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Tabelle 3: Mitglieder und Struktur der Koordinierungskreise der ILE/LEADER - Gebiete<br />

(Summe aller ILE- und LEADER - Gebiete)<br />

Zusammensetzung der<br />

Koordinierungskreise<br />

ernannte Mitglieder stimmberechtigte Mitglieder<br />

Anzahl in % Anzahl in %<br />

Mitglieder insgesamt 711 100,0 584 100,0<br />

davon Frauen 190 26,7 139 23,8<br />

Zusammensetzung:<br />

Wirtschaft- und Sozialpartner 352 49,5 302 51,7<br />

davon: Frauen 113 15,9 86 14,7<br />

Wirtschaft<br />

(Gewerbe, Handwerk, Handel, Banken<br />

einschl. Kammern)<br />

137 19,3 122 20,9<br />

Tourismus 28 3,9 22 3,8<br />

Landwirtschaft 41 5,8 42 7,2<br />

<strong>Umwelt</strong> 21 3,0 21 3,6<br />

Verbände der Wirtschaft 14 2,0 9 1,5<br />

Verbände Arbeit / Agentur 6 0,8 3 0,5<br />

Soziales, Vereine u Organisationen 18 2,5 17 2,9<br />

Kultur und Sport 14 2,0 10 1,7<br />

Frauen und Jugend 26 3,7 23 3,9<br />

Bildung 5 0,7 5 0,9<br />

LAG / Regionalmanagement 17 2,4 6 1,0<br />

Privatpersonen 10 1,4 10 1,7<br />

Behörden und kommunale Vertreter 359 50,5 278 47,6<br />

davon Frauen 81 11,4 53 9,1<br />

Quelle: ILEK Jahresberichte 2008 und 2009 und eigene Berechnungen<br />

3 von 5


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Tabelle 4: Maßnahmen zur Steuerung und Verbesserung des Umsetzungsprozesses der<br />

ILEK (Summe aller ILE und LEADER - Gebiete)<br />

Indikatoren Anzahl<br />

Sitzungen des Koordinierungskreises – direkt 382<br />

Sitzungen des Koordinierungskreises – Umlaufverfahren 302<br />

Veranstaltungen zur Sensibilisierung/ Öffentlichkeitsarbeit 1.022<br />

Teilnehmer an diesen Veranstaltungen 18.155<br />

* davon weiblich/männlich 7.319 10.390<br />

* davon weiblich jünger als 25 J./ männlich jünger als 25 J. 1.280 2938<br />

Vorhaben Weiterbildung (insbesondere Beratung Antragsteller) 4.803<br />

Teilnehmer an diesen Veranstaltungen/Beratungen 9.478<br />

* davon weiblich/männlich 3.447 5.111<br />

* davon weiblich jünger als 25 J./ männlich jünger als 25 J. 379 1.047<br />

Quelle: ILEK Jahresberichte 2008 und 2009 und eigene Berechnungen<br />

4 von 5


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Tabelle 5: Übersicht über die Verteilung bewilligter Vorhaben und Gesamtinvestitionsvolumen<br />

über alle Gebiete<br />

ILEK ILEK - ILE - LEADER -Gebiet<br />

Anzahl<br />

Vorhaben<br />

in %<br />

Investitionsvolumen bzw.<br />

Gesamtausgaben [EURO]<br />

LAG-01 Annaberger Land 78 3,09 10.006.597 2,66<br />

LAG-02 Augustusburger Land 65 2,57 9.155.160 2,43<br />

LAG-03 Delitzscher Land 82 3,24 12.350.536 3,28<br />

LAG-04 Elbe-Röder Dreieck 50 1,98 8.266.355 2,19<br />

LAG-05 Klosterbezirk Altzella 88 3,48 14.958.700 3,97<br />

LAG-06 Land des Roten Porphyr 134 5,30 19.404.454 5,15<br />

LAG-07 Leipziger Muldenland 180 7,12 24.130.201 6,40<br />

LAG-08 Lommatzscher Pflege 85 3,36 14.173.402 3,76<br />

LAG-09 Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft 51 2,02 7.412.239 1,97<br />

LAG-10 Vogtland 154 6,09 28.899.616 7,67<br />

LAG-11 Westlausitz 37 1,46 8.493.233 2,25<br />

LAG-12 Zentrale Oberlausitz 78 3,09 13.971.298 3,71<br />

Summe LEADER Gebiete 1.082 42,80 171.221.792 45,45<br />

ILE-01 Bautzner Oberland 70 2,77 11.141.368 2,96<br />

ILE-02 Dresdner Heidebogen 112 4,43 18.748.349 4,98<br />

ILE-03 Dübener Heide 69 2,73 8.382.593 2,23<br />

ILE-04 Falkenstein 35 1,38 4.827.995 1,28<br />

ILE-05 Gemeinsame Zukunft Erzgebirge 16 0,63 1.837.118 0,49<br />

ILE-06 Kottmar 58 2,29 10.647.629 2,83<br />

ILE-07 Lausitzer Seenland 69 2,73 10.855.651 2,88<br />

ILE-08 Lugau - Oelsnitzer Becken - Vision 21 6 0,24 666.131 0,18<br />

ILE-09 Mittleres Flöha- und Zschopautal 27 1,07 4.137.690 1,10<br />

ILE-10 Naturpark Zittauer Gebirge 62 2,45 8.104.170 2,15<br />

ILE-11 Ostelbien - Brücke im Dreiländereck 14 0,55 1.677.256 0,45<br />

ILE-12 Östliche Oberlausitz 89 3,52 14.572.007 3,87<br />

ILE-13 SachsenKreuz 60 2,37 6.048.640 1,61<br />

ILE-14 Sächsische Schweiz 101 4,00 15.880.013 4,22<br />

ILE-15 <strong>Sächsisches</strong> Zweistromland 58 2,29 6.305.128 1,67<br />

ILE-16 Schönburger Land 42 1,66 5.252.211 1,39<br />

ILE-17 Silbernes Erzgebirge 194 7,67 27.132.109 7,20<br />

ILE-18 Südraum Leipzig 14 0,55 2.522.354 0,67<br />

ILE-19 Tor zum Erzgebirge 15 0,59 1.569.637 0,42<br />

ILE-20 Weiße Elster 24 0,95 3.645.972 0,97<br />

ILE-21 Westerzgebirge 114 4,51 15.537.568 4,12<br />

ILE-22 Zwickauer Land 83 3,28 11.729.600 3,11<br />

ILE-23 Zwönitztal/Greifensteinregion 51 2,02 6.770.309 1,80<br />

Summe ILE - Gebiete 1.383 54,71 197.991.499 52,55<br />

BG Basisgebiete 63 2,49 7.530.811 2,00<br />

Summe 2.528 100 376.744.103 100<br />

* Datenquelle: SMUL, Monitoring - Datei: Budgetüberwachung-Netto-Einzelfallliste Stand: 20.04.2010 und eigene Berechnungen<br />

in %<br />

5 von 5


<strong>Anhang</strong> 7.1.2<br />

Kapitel 7.1.2: Dimension <strong>Umwelt</strong><br />

Horizontale Bewertungsfrage 2<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Inwieweit hat das Programm zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in ländlichen<br />

Gebieten beigetragen?<br />

Inwieweit hat das Programm insbesondere zu den drei vorrangigen Bereichen zum Schutz<br />

und zur Förderung natürlicher Ressourcen und Landschaften in ländlichen Gebieten beigetragen:<br />

Biodiversität sowie Schutz und Entwicklung von Agrar- und Forstsystemen mit hohem<br />

Naturwert und traditionellen Agrarlandschaften? Wasser? Klimawandel?<br />

Interpretation der Frage und Methodik der Bewertung<br />

Die zweite horizontale Bewertungsfrage bezieht sich auf die Gesamtheit der <strong>Umwelt</strong>wirkungen des<br />

Programms unter besonderer Berücksichtigung der Biodiversität (und Flächen mit hohem Naturwert<br />

sowie traditionelle Agrarlandschaften), Wasser und Klima. „Nachhaltige Entwicklung“ wird in<br />

diesem Zusammenhang im Sinne einer ökologischen Nachhaltigkeit verstanden, da sich zahlreiche<br />

andere Fragen mit den sozialen und wirtschaftlichen Aspekten der Nachhaltigkeit befassen.<br />

Vier der insgesamt sieben gemeinsamen Wirkungsindikatoren sind den in Frage 2 angesprochenen<br />

Themen zugeordnet:<br />

− Umkehr des Verlustes an biologischer Vielfalt,<br />

− Erhaltung von ökologisch wertvollen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen,<br />

− Verbesserung der Wasserqualität,<br />

− Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels.<br />

Für diese Indikatoren sind unmittelbar keine programmübergreifenden Werte verfügbar. Ihre Operationalisierung<br />

muss vielmehr über die Bilanzierung der von den unterschiedlichen Maßnahmen<br />

bzw. Fördergegenständen des Programms ausgehenden sowohl positiven als auch negativen<br />

Wirkungen erfolgen. Dabei zeigt sich, dass sowohl die gemeinsamen als auch die programmspezifischen<br />

Wirkungsindikatoren (die unmittelbar erreichte Wirkungen im Hinblick auf die intendierten<br />

Ziele abbilden sollen) überwiegend noch nicht in einer auswertbaren Form vorliegen. Als<br />

Grundlage <strong>für</strong> die Einschätzung werden daher Hilfsindikatoren herangezogen, in erster Linie programmspezifische<br />

Ergebnisindikatoren. Ferner werden Indikatoren und Einschätzungen aus der<br />

aktualisierten SUP verwendet, die bis zu einem gewissen Grad auch positive und negative <strong>Umwelt</strong>wirkungen<br />

der Maßnahmen abbilden, bei denen <strong>Umwelt</strong>wirkungen nicht im Vordergrund stehen.<br />

Damit kann der Umstand teilweise kompensiert werden, dass die maßnahmenbezogenen<br />

Indikatoren nahezu ausschließlich auf die primären Zielsetzungen der Maßnahmen ausgerichtet<br />

sind.<br />

Insbesondere <strong>für</strong> die Maßnahmen 214, 221, 223, 227 und 323 werden in diesem Zusammenhang<br />

keine neuen Bewertungen vorgenommen, sondern die Ergebnisse aus der Maßnahmenbewertung<br />

eingespeist. Die Einschränkungen <strong>für</strong> die Wirkungseinschätzung aufgrund des teils späten Anlaufens<br />

der Maßnahmen bzw. des Umstandes, dass die fachliche Begleitung (<strong>für</strong> die AUM) zum jetzigen<br />

Zeitpunkt im Wesentlichen zunächst eine Ersterfassung darstellen kann, gelten insofern auch<br />

<strong>für</strong> die Programmebene. D.h. Aussagen zu den Wirkungen basieren in großen Teilen auf Analogieschlüssen<br />

und Erkenntnissen der vorherigen Förderperiode, weniger auf aktuell gemessenen<br />

Werten; in diesem Sinne kommt die Halbzeitbewertung ‚zu früh’.<br />

1 von 10


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Einschätzung der Relevanz der Maßnahmen hinsichtlich der Beiträge zu<br />

<strong>Umwelt</strong>schutzgütern<br />

Tabelle 1 gibt eine Übersicht der wichtigsten potenziellen Wirkungsbeiträge der Maßnahmen des<br />

EPLR und ihres bisherigen Umsetzungsstandes. In grau dargestellt sind Maßnahmen, von denen<br />

entweder prinzipiell keine <strong>Umwelt</strong>wirkung zu erwarten ist oder/und aufgrund niedrigen Umsetzungsstandes<br />

noch keine Effekte ausgehen können. Weitere Erläuterungen zu den nicht näher<br />

betrachteten Maßnahmen finden sich im Text zur Strategischen <strong>Umwelt</strong>prüfung im <strong>Anhang</strong>.<br />

Tabelle 1: Mögliche Wirkungen des EPLR auf Wasser, Klima und Biodiversität<br />

Fördergegenstand<br />

Schwerpunkt 1<br />

121 Modernisierung landwirtschaftlicher<br />

Betriebe +<br />

Mögliche Wirkung auf Schutzgut<br />

Wasser Biodiversität/HNV Klima<br />

Investitionen zur ErhöhungGüllelagerkapazität<br />

o +<br />

Invest. in erneuerbare<br />

Energien<br />

finanz.<br />

Umsetz.<br />

[Mio. EU-<br />

RO]*<br />

41,61<br />

(16 %)<br />

124 Zusammenarbeit bei Entwicklung, Verfahren und Technologien 0<br />

125 Infrastruktur zur Entwicklung<br />

und Anpassung der<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

o -<br />

Zerschneidung/ Störung<br />

Lebensräume<br />

+/-<br />

- mehr Emiss. d.<br />

Erschließung/<br />

weniger d. mehr<br />

Holznutzung<br />

1,16<br />

(23 %)<br />

132 Teilnahme an Lebensmittelqualitätsregelungen 0<br />

133 Information und Absatzförderung <strong>für</strong> Qualitätsprodukte 0<br />

Schwerpunkt 2<br />

211<br />

212<br />

Ausgleichszahlungen <strong>für</strong><br />

naturbedingte Nachteile<br />

214 Agrarumweltmaßnahmen<br />

221 Erstaufforstung landw.<br />

Flächen<br />

223 Erstaufforstung nichtlandwirtschaftl.<br />

Flächen<br />

227 Beihilfen <strong>für</strong> nichtproduktive<br />

Investitionen im Wald<br />

Schwerpunkt 3<br />

+<br />

+<br />

Einhaltung Nährstoffbilanzen,Verminderung<br />

Bodenerosion<br />

durch KulturvorschriftenStoffeintragsminimierende<br />

Bewirtschaftung,<br />

HW-Schutz<br />

+<br />

+<br />

Erhalt<br />

ökol.wertvollen LF<br />

d. Erhalt Weidemaßnahmen<br />

extensive und naturschutzgerechteBewirtschaftung<br />

+<br />

Wasserrückhalt, HW-<br />

Schutz durch Aus-<br />

(+)<br />

ökol. Funktion des<br />

Waldes, standortan-<br />

+<br />

dehnung Waldanteil gepasste Baumarten<br />

+<br />

(+)<br />

+<br />

+<br />

Stabilisierung Waldboden/<br />

Puffervermögen<br />

/Verm. Stoffeinträge<br />

+<br />

ökol. Funktion durch<br />

Waldumbau (B),<br />

Verjüngung/ Biotopbäume<br />

(C)<br />

+<br />

)<br />

vermind. Kraftstoffeinsatz,Humusaufbau,Einsparung<br />

PSM<br />

Ausdehnung des<br />

Waldanteils<br />

43,96<br />

(39 %)<br />

73,09<br />

(32 %)<br />

4,73<br />

(19 %)<br />

12,63<br />

(2 %)<br />

5,33<br />

(11 %)<br />

311 Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten 0,49<br />

313 Förderung des Fremdenverkehrs 1,53<br />

321 Dienstleistungseinrichtungen<br />

zu Grundversorgung<br />

322 Dorferneuerung und -<br />

entwicklung +<br />

323 Erhalt und Verbesserung<br />

des natürlichen Erbes<br />

(NE)<br />

+<br />

Verbesserung Abwasserbeseitigung<br />

(B) (-)<br />

Entsiegelung/Siedlungskolog.<br />

Maßn. (C)<br />

o (-)<br />

+<br />

Biotoppflege (A),<br />

Akzeptanzsteigerung<br />

(B)<br />

- indirekt Förderung<br />

MIV (C)<br />

- indirekt Förderung<br />

MIV (B)<br />

9,36<br />

(7 %)<br />

36,6<br />

(14 %)<br />

0,7<br />

(1 %)<br />

341 Kompetenzentwicklung, Förderveranstaltungen und Durchführung 1,55<br />

2 von 10


Schwerpunkt 4<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

A Umsetzung Lokale Entwicklungsstrategien 5,61<br />

B Gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen 0<br />

C Betreiben einer LAG 1,24<br />

grau: Maßnahme ohne <strong>Umwelt</strong>wirkung<br />

* Ausgaben bis 2009, Monitoringdaten<br />

Inwieweit hat das Programm zum Schutz und zur Förderung von Biodiversität beigetragen?<br />

Tabelle 2: Wirkungsbeiträge der Maßnahmen zur Umkehr des Biodiversitätsrückgangs<br />

Horizontale Bewertungsfrage 2: Inwieweit hat das Programm zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen?<br />

Inwieweit hat das Programm insbesondere zu den drei vorrangigen Bereichen zum Schutz und zur Förderung<br />

natürlicher Ressourcen und Landschaften in ländlichen Räumen beigetragen?<br />

Teil 2.1.a Umkehr des Biodiversitätsrückgangs<br />

Indikatoren Wirkungsintensität<br />

/ Begründung (nur <strong>für</strong> Ergebnisindikatoren)<br />

CMEF (4) Umkehr des Biodiversitätsrückgangs ...<br />

... anhand von Vogelarten<br />

der Agrarlandschaft<br />

(Feldvogelindex /<br />

FVI)<br />

Wirkungsbeiträge durch Agrarumweltmaßnahmen (Code 214)<br />

progr.spezif.Wirkungsindikator<br />

progr.spezif.Wirkungsindikator<br />

Hilfsindikator<br />

... anhand Bestandsdaten<br />

indikatorisch bedeutsamer<br />

Zielarten<br />

(insb. FFH) ergänzt um<br />

qualitative Einschätzungen<br />

... anhand des Erhaltungszustands<br />

der landwirtschaftsabhängigen<br />

FFH-Lebensraumtypen<br />

und -Arten<br />

Geförderte Fläche, die<br />

dem Schutz und der<br />

Entwicklung der o.g.<br />

gewidmet ist [ha]<br />

(extensive und naturschutzgerechteBewirtschaftung)<br />

voraussichtlich hohe Wirkung<br />

auf Artenvielfalt der Pflanzen,<br />

Tagfalter und Heuschrecken<br />

sowie auf Nahrungsgäste des<br />

Grünlands<br />

finanzieller Output<br />

(nur <strong>für</strong> Ergebnisindikatoren)<br />

11,41 Mio. EURO<br />

Wirkungsbeitrag<br />

quantitativ qual.<br />

fehlende Daten <strong>für</strong><br />

den FVI-Trend und <strong>für</strong><br />

sonstige Einflüsse auf<br />

Agrarbiotope<br />

Aussage voraussichtl.<br />

nach Wiederholungsuntersuchungmöglich<br />

Aussage voraussichtl.<br />

nach Wiederholungsuntersuchungmöglich<br />

27.421 ha<br />

(2008)<br />

50.000 ha<br />

(2009)<br />

++<br />

3 von 10


Hilfsindikator<br />

Geförderte Fläche zur<br />

Verbesserung des Erhaltungszustands<br />

der landwirtschaftsabhängigen<br />

FFH-Lebensraumtypen<br />

und -Arten<br />

32 % des Natura-2000-Grünlands<br />

sind Förderfläche, hohe<br />

Wirkung auf Erhaltungszustand<br />

der LRT Berg- und Flachland-<br />

Mähwiese (+ entspr. Arten)<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Wirkungsbeiträge durch Waldumweltmaßnahmen und Erstaufforstung (Code 227, 221/223)<br />

progr.spezif.Wirkungsindikator<br />

Hilfsindikator<br />

Hilfsindikator<br />

... anhand Bestandsdaten<br />

indikatorisch bedeutsamer<br />

Zielarten<br />

(insb. FFH)<br />

Anzahl von Biotopbäumen<br />

/ starkem Totholz<br />

[n]<br />

Zusätzl. Fläche mit<br />

standortgerechter Bestockung<br />

[ha]<br />

Wirkungsbeiträge durch Maßnahme Natürliches Erbe (Code323)<br />

progr.spezif.Wirkungsindikator<br />

Hilfsindikator<br />

... anhand Bestandsdaten<br />

indikatorisch bedeutsamer<br />

Zielarten<br />

(insb. FFH) ergänzt um<br />

qualitative Einschätzungen<br />

Ausschließlich qualitative<br />

Beschreibung, Fallbespiele<br />

Förderumfang [EURO]<br />

(negative) Wirkungsbeiträge durch Maßnahme 125<br />

Hilfsindikator<br />

Erläuterungen<br />

Wirkungsindikatoren:<br />

Länge neuer/ausgebauter<br />

Wege<br />

[lfd. m]<br />

Davon (2009)<br />

22.000 ha<br />

Keine Untersuchungen<br />

vorgesehen<br />

Förderung lebensraumtypischer<br />

Arten der Flora und Fauna 92<br />

Maßnahmen auch auf land- und<br />

forstwirtschaftlich genutzten<br />

Flächen (z.B. Artenschutzmaßnahmen);Naturschutzberatung<br />

verbessert die Effizienz<br />

und Akzeptanz anderer Maßnahmen<br />

Zerschneidungswirkung (aufgrund<br />

geringen Umfangs nur<br />

geringe negative Wirkung)<br />

1,8 Mio. EURO<br />

63 ha<br />

(221+223)<br />

Keine Untersuchungen<br />

vorgesehen<br />

Quantifizierung<br />

nicht<br />

möglich<br />

+<br />

(+)<br />

(+)<br />

(++)<br />

1,6 Mio. EURO, 38.717 lfdm (-)<br />

- CMEF (Nr.) Wirkungsindikator und Definition/Maßeinheit nach CMEF, Guidance Note J<br />

- progr.spezif. Wirkungsindikator Programmspezifischer Wirkungsindikator<br />

(Quelle: EPLR Sachsen, 3. Änderung vom 15.12.2009, Anlagen 14 und 23)<br />

- Hilfsindikator Spezif. Ergebnisindikatoren oder evalationsspezif. Hilfsindikatoren, anhand derer sich Aussagen<br />

zu Wirkungen ableiten lassen<br />

Anwendungsumfang / fin.Output auf der Grundlage der Auszahlungen bis 2009 (ohne Altverpflichtungen)<br />

<strong>für</strong> 214 (größter Beitrag) zusätzlich Angabe auf Basis der Antragsdaten 2009<br />

4 von 10


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Wirkungsbeitrag Beitrag der Maßnahme zur Wirkung des Programms (bezogen auf Auszahlungsdaten 2009, <strong>für</strong><br />

214 zusätzl. Angabe auf Basis Antragsdaten 2009)<br />

quantitativ: hilfsweise Umfang der voraussichtl wirksamen Ergebnisindikatoren<br />

qual.: eigene Einschätzung nach folgender Skala, vgl. auch Text<br />

++ sehr positive Wirkung wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Qualität des Schutzguts<br />

+ positive Wirkung Beitrag zu geringfügiger Verbesserung oder Erhaltung der Qualität des Schutzguts, Verschlechterungstendenzen<br />

werden abgebremst<br />

( ) eingeschränkte Wirkung Wirkung standortabhängig bzw. langfristig oder kommt aufgrund des geringen Anwendungsumfangs<br />

nicht zur Geltung<br />

� keine oder neutrale Wirkung keine erkennbaren Effekte im Hinblick auf das Schutzgut / die Fragestellung<br />

- negative Wirkung negative Wirkung auf die Qualität des Schutzguts / Verschlechterung<br />

Inwieweit hat das Programm zum Schutz und Entwicklung der Ressource Wasser beigetragen?<br />

Tabelle 3: Wirkungsbeiträge der Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität<br />

Horizontale Bewertungsfrage 2: Inwieweit hat das Programm zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen?<br />

Inwieweit hat das Programm insbesondere zu den drei vorrangigen Bereichen zum Schutz und zur Förderung<br />

natürlicher Ressourcen und Landschaften in ländlichen Räumen beigetragen?<br />

Teil 2.2: Verbesserung der Wasserqualität<br />

Indikatoren Wirkungsintensität<br />

/ Begründung (nur <strong>für</strong> Ergebnisindikatoren)<br />

CMEF(6)<br />

Verbesserung der Bruttonährstoffbilanz<br />

Brutto-N-Bilanz [kg N/ha]<br />

Brutto-P-Bilanz [kg P/ha]<br />

finanzieller Output<br />

(nur <strong>für</strong> Ergebnisindikatoren)<br />

Wirkungsbeiträge durch Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe (Code121)<br />

Hilfsindikator<br />

geschaffene Güllelagerkapazität<br />

[m³]<br />

Verminderung von Stoffeinträgen<br />

durch Investitionen<br />

zur Verbesserung der Gülle-<br />

/Festmistlagerkapazität<br />

Wirkungsbeiträge durch Ausgleichszahlung (Code 211/212)<br />

1<br />

15,7 Mio. EURO (Investitionsvol.<br />

2009)<br />

Wirkungsbeitrag<br />

quantitativ qual.<br />

Bewertung über kurzen<br />

Zeitraum bis zur<br />

HZB aufgrund starker<br />

Witterungsabhängigkeit<br />

nicht<br />

sinnvoll<br />

73.361m³ 1<br />

Bereits im vorangehenden Förderzeitraum wurden bauliche Investitionen zur Erhöhung der umweltgerechten Lagerkapazität <strong>für</strong><br />

Gülle, Festmist, Jauche und Silosickersaft intensiv gefördert, so dass der Bedarf sich hier weitestgehend auf neue bzw. zu erweiternde<br />

Tierhaltungsanlagen beschränkt (Insgesamt werden damit ca. 90 % des anfallenden Düngers und Festmistes entsprechend<br />

gelagert).<br />

(+)<br />

5 von 10


Hilfsindikator<br />

Fläche, auf der aufgrund<br />

zusätzl. AUM die ausgebrachte<br />

Stickstoffmenge<br />

646 t<br />

NO3-N (nur<br />

A.1: 227 t<br />

NO3-N)<br />

2009: > 1.102<br />

t NO3-N (nur<br />

A.1: 425 t)<br />

+<br />

Vergleichsaussagen<br />

erst nach Vorliegen<br />

der Ergebnisse der<br />

WRRL-Bewertung<br />

2015 möglich<br />

2008: > 11 t P<br />

2009: > 17 t P<br />

2008: 46 kg<br />

(A.4)<br />

2009: 243 kg<br />

(A.4)<br />

++<br />

+<br />

Keine Daten verfügbar<br />

(s.o.) bzw. Indikator<br />

nicht relevant<br />

6 von 10


Hilfsindikator<br />

Geförderte Fläche, die<br />

zur Verbesserung der<br />

Wasserqualität beiträgt<br />

[ha]<br />

vermutl. keine Wirkung, da vorher<br />

keine landw. Nutzung stattgefunden<br />

hat; langfristig positive<br />

Wirkung durch Erhöhung<br />

Humusgehalt<br />

Erstaufforstung nichtlandwirtschaftlicher Nutzflächen (223)<br />

progr.spezif.Wirkungsindikator<br />

Hilfsindikator<br />

Anzahl Wasserkörper<br />

mit abnehmenden Nitratgehalten<br />

(davon Anzahl<br />

Oberflächen-<br />

/Grundwasserkörper) [n]<br />

Geförderte Fläche, die<br />

zur Verbesserung der<br />

Wasserqualität beiträgt<br />

[ha]<br />

vermutl. keine Wirkung, da vorher<br />

keine landw. Nutzung stattgefunden<br />

hat; langfristig positive<br />

Wirkung durch Erhöhung Humusgehalt<br />

Beihilfen <strong>für</strong> nichtproduktive Investitionen im Wald (227)<br />

progr.spezif.Wirkungsindikator<br />

Hilfsindikator<br />

progr.spezif.Wirkungsindikator<br />

Anzahl Wasserkörper<br />

mit abnehmenden Nitratgehalten<br />

(davon Anzahl<br />

Oberflächen-<br />

/Grundwasserkörper) [n]<br />

Förderfläche, auf der<br />

standortangepasste<br />

Laub- und Laubmischwälder<br />

etabliert wurden<br />

[ha]<br />

Förderfläche mit Beitrag<br />

zur Boden/Wasserverbesserung<br />

(Humus, Ca,<br />

Mg-Bindung<br />

/Kalkungsfläche[ha]<br />

Verbesserung der bodenchem.<br />

Verhältnisse durch höhere pH-<br />

Werte bei Zersetzung Laubstreu<br />

sowie komplexere Durchwurzelung<br />

(abhg. von Baumarten)<br />

Erhöhung des pH-Wertes durch<br />

Kalkung im Humus und Oberboden,<br />

dadurch Verhinderung der<br />

Freisetzung von Schwermetallen<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

0,19 Mio. EURO 58 ha o<br />

Fördermittel:<br />

0,012 Mio. EURO<br />

5,3 Mio. EURO<br />

Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung - Abwasserbeseitigung (321 B)<br />

Hilfsindikator<br />

2<br />

Anzahl der Einwohner,<br />

<strong>für</strong> die eine ordnungsgemäßeAbwasserbeseitigung<br />

geschaffen<br />

wurde [n]<br />

Verminderung von Stoffeinträgen<br />

aus Punktquellen durch Verbesserung<br />

dezentraler Abwasserentsorgungslösungen<br />

0 EURO 2<br />

Keine Daten verfügbar<br />

(s.o.) bzw. Indikator<br />

nicht relevant (vermutl.<br />

keine Wirkung, da ökolog.<br />

wertvolle LF nicht<br />

<strong>für</strong> Erstaufforstung genehmigt<br />

werden)<br />

5ha o<br />

Keine Daten verfügbar<br />

(s.o.) bzw. Indikator<br />

nicht relevant<br />

543 ha ++<br />

15.991 ha ++<br />

0 o<br />

ELER-Mittel sind aufgrund der Nachwirkungen eines zum Ende der vorangegangenen Förderperiode aufgelegten landesfinanzierten<br />

Programms bisher noch nicht gezahlt worden. Zudem werden Abwasserkanäle und Kleinkläranlagen über die ELER-Förderung<br />

hinaus in großem Umfang mit Landesmitteln gefördert (seit 2007 wurden hier bereits 280 Mio.€ verausgabt). Die im Rahmen des<br />

EPLR vorgesehenen Mittel machen weniger als 5 % der <strong>für</strong> die Verbesserung der Abwasserentsorgung insgesamt vorgesehenen<br />

Fördermittel aus. Der Bedarf ist dennoch hoch, sodass nach Auslaufen des landesfinanzierten Programms aus der alten Förderperiode<br />

mit einer raschen Umsetzung der ELER-Maßnahmen und damit verbundenen positiven Wirkungen auf die Wasserqualität gerechnet<br />

werden kann.<br />

Zienert (2010): Fragen zur Umsetzung der Maßnahmen zur Abwasserentsorgung. Mündliche Mitteilung vom 21.10.2010.<br />

7 von 10


Erläuterungen<br />

Wirkungsindikatoren:<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

- CMEF (Nr.) Wirkungsindikator und Definition/Maßeinheit nach CMEF, Guidance Note J<br />

- progr.spezif. Wirkungsindikator Programmspezifischer Wirkungsindikator<br />

(Quelle: EPLR Sachsen, 3. Änderung vom 15.12.2009, Anlagen 14 und 23)<br />

- Hilfsindikator Spezif. Ergebnisindikatoren oder evalationsspezif. Hilfsindikatoren, anhand derer sich Aussagen<br />

zu Wirkungen ableiten lassen<br />

Anwendungsumfang / fin.Output auf der Grundlage der Auszahlungen bis 2009 (ohne Altverpflichtungen)<br />

<strong>für</strong> 214 (größter Beitrag) zusätzlich Angabe auf Basis der Antragsdaten 2009<br />

Wirkungsbeitrag Beitrag der Maßnahme zur Wirkung des Programms (bezogen auf Auszahlungsdaten 2009, <strong>für</strong><br />

214 zusätzl. Angabe auf Basis Antragsdaten 2009)<br />

quantitativ: hilfsweise Umfang der voraussichtl wirksamen Ergebnisindikatoren<br />

qual.: eigene Einschätzung nach folgender Skala, vgl. auch Text<br />

++ sehr positive Wirkung wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Qualität des Schutzguts<br />

+ positive Wirkung Beitrag zu geringfügiger Verbesserung oder Erhaltung der Qualität des Schutzguts, Verschlechterungstendenzen<br />

werden abgebremst<br />

( ) eingeschränkte Wirkung Wirkung standortabhängig bzw. langfristig oder kommt aufgrund des geringen Anwendungsumfangs<br />

nicht zur Geltung<br />

� keine oder neutrale Wirkung keine erkennbaren Effekte im Hinblick auf das Schutzgut / die Fragestellung<br />

- negative Wirkung negative Wirkung auf die Qualität des Schutzguts / Verschlechterung<br />

Inwieweit hat das Programm zum Abschwächung des Klimawandels beigetragen?<br />

Tabelle 4: Wirkungsbeiträge der Maßnahmen zur Abschwächung des Klimawandels<br />

Horizontale Bewertungsfrage 2: Inwieweit hat das Programm zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen?<br />

Inwieweit hat das Programm insbesondere zu den drei vorrangigen Bereichen zum Schutz und zur Förderung<br />

natürlicher Ressourcen und Landschaften in ländlichen Räumen beigetragen?<br />

Teil 2.3: Abschwächung des Klimawandels<br />

Indikatoren Wirkungsintensität<br />

/ Begründung (nur <strong>für</strong> Ergebnisindikatoren)<br />

CMEF(7)<br />

Anstieg der Produktion<br />

von nachwachsenden<br />

Rohstoffen<br />

Wirkungsbeiträge durch Agrarumweltmaßnahmen (Code 214)<br />

Ergebnisindindikator<br />

Hilfsindikator<br />

Flächen mit Beitrag zur<br />

Abschwächung des Klimawandels<br />

[ha]<br />

Abschätzung des flächenspez.Minderungsbeitrags<br />

von CO2-äqui-<br />

Verminderung von Emissionen<br />

klimarelevanter Gase durch<br />

CO2-Speicherung im Boden<br />

(Humusaufbau), Einsparung<br />

von Kraftstoff und reduzierter<br />

Anwendung von landwirtschaftlichen<br />

Produktionsmitteln<br />

(Dünger, PSM)<br />

finanzieller Output<br />

(nur <strong>für</strong> Ergebnisindikatoren)<br />

2008: 10,4 Mio.<br />

EURO<br />

2009: 18,2 Mio.<br />

EURO<br />

Wirkungsbeitrag<br />

quantitativ qual.<br />

die Produktion nachwachsenderRohstoffe<br />

wird in Sachsen<br />

nicht über ELER gefördert<br />

und eignet<br />

sich deshalb nicht als<br />

Messgröße<br />

2008: 111.000<br />

ha<br />

2009: 184.791<br />

ha<br />

2008: 16.266-<br />

28.570 t CO2<br />

pro Jahr<br />

+<br />

+<br />

8 von 10


valenten Emissionen in<br />

Abhängigkeit von der<br />

geförderten Fläche nach<br />

Maßnahmentyp [CO2-äqu]<br />

Erstaufforstung landwirtschaftlicher Nutzflächen (221)<br />

progr.spezif.Indikator<br />

progr.spezif.Indikator<br />

Erwartete Zunahme des<br />

Holzvorrates [m³]<br />

Erwartete Speicherung<br />

von Kohlendioxid durch<br />

neue Waldbestände [t]<br />

C-Bindung durch Zunahme des<br />

Holzvorrates<br />

Untersuchungen zeigen ein<br />

Minderungspotential von 5-20 t<br />

CO2/ha/a auf Aufforstungsprojekten<br />

in den gemäßigten<br />

Breiten<br />

Erstaufforstung nichtlandwirtschaftlicher Nutzflächen (223)<br />

progr.spezif.Indikator<br />

progr.spezif.Indikator<br />

Erwartete Zunahme des<br />

Holzvorrates [m³]<br />

Erwartete Speicherung<br />

von Kohlendioxid durch<br />

neue Waldbestände [t]<br />

C-Bindung durch Zunahme des<br />

Holzvorrates<br />

Untersuchungen zeigen ein<br />

Minderungspotential von 5-20 t<br />

CO2/ha/a auf Aufforstungsprojekten<br />

in den gemäßigten<br />

Breiten<br />

Beihilfen <strong>für</strong> nichtproduktive Investitionen im Wald (227)<br />

Hilfsindikator<br />

Förderfläche, auf der<br />

standortangepasste<br />

Laub- und Laubmischwälder<br />

etabliert wurden<br />

[ha]<br />

+ Positiv: die C-Bindung durch<br />

längere Umtriebszeiten, höhere<br />

Vorräte pro ha (Buche)<br />

- Negativ: durchschnittl. Holzvorräte<br />

in Nadelbeständen sind<br />

mind. 10 m³/ha höher als in<br />

Laubbeständen; Zuwächse in<br />

Fichten- höher als in Buchenbeständen;Vorratsabsenkungen<br />

führen zu einer<br />

kurzfristigen Kohlenstofffreisetzung<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

0,19 Mio. EURO<br />

Wirkungsbeiträge durch Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe (Code121)<br />

2009: 25.934-<br />

50.079 t CO<br />

10.896 m³<br />

(im Vgl. zum<br />

Ges.vorrat<br />

Sächs. Wälder<br />

59 Mio.m³<br />

zu vernachlässigen)<br />

(+)<br />

540 t/a (+)<br />

697 m³ (im<br />

Vgl. zum<br />

Ges.vorrat<br />

Sächs. Wälder<br />

(59 Mio.<br />

m³) zu vernachlässigen<br />

46 t/a<br />

(+)<br />

(+)<br />

5,3 Mio. EURO 543 ha o<br />

9 von 10


Hilfsindikator<br />

Leistung geförderter<br />

Biomasseanlagen [KW]<br />

Förderung von Produktion und<br />

Nutzung Erneuerbarer Energien<br />

durch Förderung von Biomasse-<br />

und Biogasanlagen<br />

(negative) Wirkungsbeiträge durch Maßnahme 321, 322<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Investitionsvolumen<br />

15,8 Mio. EURO<br />

3.346 KW (+)<br />

Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung – Ausbau Gemeindeverbindungsstraßen (321 C)<br />

Hilfsindikator<br />

Länge aus- und neugebauterGemeindeverbindungsstraßen<br />

[km]<br />

Erhöhung des MIV und damit<br />

verbundener Emissionen klimarelevanter<br />

Gase, durch geringen<br />

Förderumfang nicht erheblich<br />

Dorferneuerung und -entwicklung – Verkehrliche Infrastruktur (322 B )<br />

Hilfsindikator<br />

Erläuterungen<br />

Wirkungsindikatoren:<br />

Länge ausgebauter innerörtlicherGemeindestraßen<br />

[km]<br />

Erhöhung des MIV und damit<br />

verbundener Emissionen klimarelevanter<br />

Gase, durch geringen<br />

Förderumfang nicht erheblich<br />

Investitionsvolumen:<br />

ca. 6 Mio. EURO<br />

Investitionsvolumen:<br />

ca. 28,1 Mio. EURO<br />

- CMEF (Nr.) Wirkungsindikator und Definition/Maßeinheit nach CMEF, Guidance Note J<br />

18 km (-)<br />

65 km (-)<br />

- progr.spezif. Indikator Programmspezifischer Wirkungsindikator<br />

(Quelle: EPLR Sachsen, 3. Änderung vom 15.12.2009, Anlagen 14 und 23)<br />

- Hilfsindikator Spezif. Ergebnisindikatoren oder evalationsspezif. Hilfsindikatoren, anhand derer sich Aussagen<br />

zu Wirkungen ableiten lassen<br />

Anwendungsumfang / fin.Output auf der Grundlage der Auszahlungen bis 2009 (ohne Altverpflichtungen)<br />

<strong>für</strong> 214 (größter Beitrag) zusätzlich Angabe auf Basis der Antragsdaten 2009<br />

Wirkungsbeitrag Beitrag der Maßnahme zur Wirkung des Programms (bezogen auf Auszahlungsdaten 2009, <strong>für</strong><br />

214 zusätzl. Angabe auf Basis Antragsdaten 2009)<br />

quantitativ: hilfsweise Umfang der voraussichtl wirksamen Ergebnisindikatoren<br />

qual.: eigene Einschätzung nach folgender Skala, vgl. auch Text<br />

++ sehr positive Wirkung wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Qualität des Schutzguts<br />

+ positive Wirkung Beitrag zu geringfügiger Verbesserung oder Erhaltung der Qualität des Schutzguts, Verschlechterungstendenzen<br />

werden abgebremst<br />

( ) eingeschränkte Wirkung Wirkung standortabhängig bzw. langfristig oder kommt aufgrund des geringen Anwendungsumfangs<br />

nicht zur Geltung<br />

� keine oder neutrale Wirkung keine erkennbaren Effekte im Hinblick auf das Schutzgut / die Fragestellung<br />

- negative Wirkung negative Wirkung auf die Qualität des Schutzguts / Verschlechterung<br />

10 von 10


<strong>Anhang</strong> 7.2.2:<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen2007 - 2013<br />

Kapitel 7.2.2 (Langversion): Überprüfung des Verwaltungs- und Kontrollsystems<br />

7.2.2.1 Bewertung des Verwaltungs- und Kontrollsystems (VKS)<br />

Die <strong>für</strong> die Programmumsetzung zur Verfügung stehenden Ressourcen sind neben dem finanziellen<br />

Input der zweite Einflussfaktor, der maßgeblich <strong>für</strong> eine erfolgreiche Umsetzung der ELER-<br />

Förderung relevant ist. Neben der Bewertung der Wirkungen und Effizienz des EPLR wird daher<br />

das Verwaltungs- und Kontrollsystem (VKS) im Hinblick auf seine Funktionsfähigkeit zur Programmdurchführung<br />

in einzelnen Bereichen näher untersucht.<br />

Hierzu ist vor dem Hintergrund der Verfahrensvorschriften und Förderrichtlinien des Programms<br />

zu analysieren, inwiefern die Umsetzung des EPLR durch das VKS effektiv und effizient begleitet<br />

und überwacht wird.<br />

Dies geschieht im Rahmen eines Benchmarkings exemplarisch <strong>für</strong> die investive Maßnahme 121<br />

(Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe, Art. 26 VO (EG) Nr. 1698/2005, gefördert über die<br />

Richtlinie LuE, Teil A) aus dem SP 1 sowie <strong>für</strong> die flächenbezogene Maßnahme 214 (Zahlungen<br />

<strong>für</strong> Agrarumweltmaßnahmen, Art. 39 VO (EG) Nr. 1698/2005, gefördert über die Richtlinie AuW,<br />

Teil A) aus dem SP 2. Die Auswahl dieser zwei Maßnahmen liegt darin begründet, dass beide<br />

über das LfULG bzw. deren Außenstellen abgewickelt werden und über verhältnismäßig hohe<br />

Fallzahlen sowie ein hohes Fördermittelvolumen verfügen. Als Berichtszeitraum wird das Jahr<br />

2009 gewählt. Die Datengrundlage bilden <strong>für</strong> die beiden Maßnahmen inputseitig Angaben u.a.<br />

über den jeweils anteiligen AK-Aufwand und durchschnittliche Personalkostensätze <strong>für</strong> die verschiedenen<br />

Außenstellen des LfULG, outputseitig Angaben u.a. über die Anzahl der Bewilligungen<br />

und ausgereichten Mittel. Die Daten wurden den Evaluatoren durch das LfULG im Zeitraum Februar/März<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

Neben dem Benchmarking wird <strong>für</strong> die Maßnahme 121 die Akzeptanz der Antragsteller bzw. der<br />

Zuwendungsempfänger untersucht. Über eine Betriebsleiterbefragung wurden auf diese Weise<br />

Aspekte zur Zufriedenheit mit dem Förderverfahren erhoben und analysiert.<br />

Im Rahmen der Halbzeitbewertung wird mit der Evaluierung des VKS auch die Umsetzung der<br />

Förderabwicklung im Rahmen die ILE-Richtlinie einer kritischen Würdigung unterzogen. Untersucht<br />

werden insbesondere die Schwerpunkte 3 und 4 des sächsischen ELER-Fördermanagements,<br />

welche im Rahmen der Richtlinie ILE umgesetzt werden. Der Fokus der Betrachtung<br />

liegt dabei auf Verwaltungsbereichen, die besonders zeitkritisch sind. Dies sind zum einen<br />

der Bereich der Sanktionierungen, die <strong>für</strong> alle Teilauszahlungsanträge gesondert berechnet und<br />

ggf. verhängt werden, und zum anderen die Kontrollsystematik.<br />

7.2.2.2 Bewertung des VKS zur Maßnahme 121<br />

Die Bewertung des Verwaltungs- und Kontrollsystem (VKS) führt bei der Maßnahme 121 in einem<br />

ersten Schritt über ein Benchmarking der Außenstellen des LfULG, um Unterschiede im Verwaltungshandeln<br />

aufzudecken und Best Practice Ansätze abzuleiten. Dazu werden <strong>für</strong> das Referenzjahr<br />

2009 die Fall- und Kennzahlen pro Außenstelle ermittelt und gegenüber gestellt. In einem<br />

zweiten Schritt wird das Antrags- und Bewilligungsverfahren im Zuge einer Kundenzufriedenheitsanalyse<br />

bewertet. Abschließend wird das Verwaltungs- und Kontrollsystem <strong>für</strong> die Maßnahme 121<br />

insgesamt einer kritischen Würdigung unterzogen.<br />

In Tabelle 1 sind <strong>für</strong> die Maßnahme 121 der AK-Besatz sowie die wesentlichen Förderkenndaten<br />

<strong>für</strong> die jeweiligen Außenstellen des LfULG angeführt. Dabei wurden die insgesamt <strong>für</strong> das För-<br />

1 von 21


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen2007 - 2013<br />

dermanagement der Maßnahme 121 zur Verfügung stehenden Arbeitsstunden pro Außenstelle<br />

ermittelt, indem die durch das LfULG berechneten AK-Anteile mit 1.672 Jahresarbeitszeitstunden<br />

multipliziert wurden. Die bei der Ermittlung der Arbeitsstunden pro Außenstelle gewählte Jahresarbeitszeit<br />

pro Arbeitskraft von 1.672 Stunden versteht sich exklusive der Zeitanteile <strong>für</strong> Urlaub und<br />

Krankheit. Verteilzeiten (z.B. Besprechungen, Rüstzeiten) sowie anteilige Führungs- und Verwaltungsaufgaben<br />

wurden aus dem Ansatz <strong>für</strong> die Jahresarbeitszeit nicht heraus gerechnet. Die Darstellung<br />

der Personalressourcen auf die LfULG-Außenstellen ist zudem vergleichsweise starr, weil<br />

sie geleistete Überstunden, Urlaubsansprüche (<strong>für</strong> nicht genommenen Urlaub aus dem Vorjahr<br />

bzw. <strong>für</strong> das Referenzjahr), Krankheitsausfälle etc. nicht berücksichtigten kann.<br />

Bei der Analyse des Personaltableaus <strong>für</strong> die Maßnahme 121 ist zu berücksichtigen, dass nicht<br />

alle Arbeitskräfte, die der investiven Förderung zugerechnet werden, ausschließlich mit dem Fördermanagement<br />

der Maßnahme 121 betraut sind. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die gleichen<br />

Arbeitskräfte zu geringen Teilen im Bereich Invekos und anderen Förderrichtlinien bzw. fachlichen<br />

Aufgaben (z.B. Düngeverordnung) eingebunden sind. Eine diesbezügliche Trennung lässt<br />

die Datenbasis nicht zu. Zahlenmäßig können die AK-Anteile, die nicht der Maßnahme 121 zuzurechnen<br />

sind, demzufolge nicht erfasst werden.<br />

Die Antragsannahme sowie die Bearbeitung der Anträge erfolgt in den zehn Außenstellen des<br />

LfULG, das <strong>für</strong> das Fördermanagement der Maßnahme 121 über 35,5 AK verfügt. Die Bewilligung<br />

wird zentral im Referat 33 des LfULG mit insgesamt 5 AK vorgenommen. Die Bearbeitung von<br />

Klagen (Prüfung der Akte, Klageerwiderung, Verhandlung beim VG/OVG) erfolgt im Referat 14<br />

des LfULG. Für diese Aufgabe steht 1 AK zur Verfügung. Die Auszahlung wird wiederum dezentral<br />

gesteuert. Die Vor-Ort-Kontrollen führt das LfULG entsprechend der Verordnung (EG) Nr.<br />

1975/2006 durch.<br />

Tabelle 1: Arbeitskräfte-Besatz <strong>für</strong> die Maßnahme 121 (2009)<br />

LfULG Anträge Bewilligungen*<br />

Förderfähiges<br />

Investitionsvolumen<br />

(in Mio. EURO)<br />

Bewilligtes<br />

förderfähiges<br />

Investitionsvolumen<br />

(in Mio. EURO)<br />

Zuwen-dungen<br />

(in Mio. EURO) AK-Besatz<br />

Zwönitz 47 33 38,65 6,29 2,22 2,89<br />

Döbeln 85 56 23,81 14,34 5,78 4,92<br />

Plauen 65 34 8,28 5,17 2,41 3,09<br />

Zwickau 46 13 10,75 2,73 1,06 1,95<br />

Kamenz 52 18 17,51 7,33 3,42 4,40<br />

Löbau 49 23 5,54 5,18 1,94 3,40<br />

Großenhain 38 20 8,61 12,48 5,97 4,20<br />

Pirna 49 42 4,86 5,52 2,30 3,70<br />

Rötha 35 3 5,35 0,14 0,05 4,00<br />

Mockrehna 35 17 14,87 9,08 3,63 2,96<br />

Referat 33 5,00<br />

Referat 14 1,00<br />

Gesamt 501 259 138,23 68,26 28,78 41,51<br />

*Anmerkung: Die Bewilligungen werden zentral im Referat 33 erteilt.<br />

Quelle: LfULG, 2010.<br />

Im Jahr 2009 wurden über die Maßnahme 121 insgesamt 259 Projekte mit einem Mittelvolumen<br />

von rund 29 Mio. EURO bewilligt. Die meisten Förderanträge kamen dabei aus dem Bereich Nutztierhaltung<br />

Rinder (193 Bewilligungen). In allen anderen Förderbereichen wurden bis maximal 21<br />

Anträge bewilligt. Gleichwohl ist die Höhe der bewilligten Mittel <strong>für</strong> den Maßnahmebereich Geflügel<br />

bei 17 bewilligten Anträgen mit rund 10,2 Mio. EURO <strong>für</strong> 2009 ähnlich hoch wie <strong>für</strong> den Maßnahmebereich<br />

Rind. Dort wurden <strong>für</strong> die 193 beantragten Projekte 15,2 Mio. EURO Fördermittel bewilligt.<br />

Was die Höhe der im Jahr 2009 bewilligten Fördermittel anbelangt, rangiert der Maßnahmebereich<br />

Schwein mit 4,4 Mio. EURO an dritter Position bei 21 geförderten Projekten.<br />

2 von 21


7.2.2.2.1 Benchmarking <strong>für</strong> die Maßnahme 121<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen2007 - 2013<br />

Im Rahmen des Benchmarking <strong>für</strong> die Maßnahme 121 werden die wesentlichen maßnahmenspezifischen<br />

Kenndaten der jeweiligen LfULG-Außenstellen gegenüber gestellt. Dabei fällt zunächst<br />

auf, dass der AK-Besatz der LfULG-Außenstellen <strong>für</strong> die Maßnahme 121 vergleichsweise stark<br />

variiert. Er liegt zwischen 1,95 AK und 4,92 AK. Der durchschnittliche AK-Besatz liegt bei 3,55 AK.<br />

Dem Input in Form der Personalressourcen kann der Output über die Anzahl der bearbeiteten Anträge<br />

bzw. Bewilligungen gegenüber gestellt werden. Die Anzahl an insgesamt bearbeiteten Anträgen<br />

<strong>für</strong> die Maßnahme 121 liegt im Referenzjahr 2009 bei 501 Anträgen gegenüber 259 Bewilligungen.<br />

Dabei variiert die Anzahl der Anträge pro LfULG-Außenstelle zwischen 35 Anträgen und<br />

85 Anträgen. Der Durchschnitt liegt bei rund 50 Anträgen.<br />

Die Anzahl der Anträge pro Außenstelle ist lediglich bedingt als Kennzahl aussagefähig, da im<br />

Rahmen der Maßnahme 121 sowohl große komplexe Vorhaben bearbeitet und geprüft werden<br />

müssen (hoher Prüfaufwand) als auch viele kleine einfache Maßnahmen. Die durchschnittliche<br />

Anzahl Anträge pro AK liegt bei 14,73. Dabei variieren die Zahlen zwischen 8,75 und 23,59 Anträgen/AK.<br />

Abbildung 1: Anträge pro Außenstelle <strong>für</strong> die Maßnahme 121<br />

Anträge (2009)<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

16<br />

4,92<br />

3<br />

12<br />

54<br />

7<br />

2<br />

5<br />

51<br />

3,09<br />

14<br />

11<br />

27<br />

4,40<br />

14<br />

4<br />

31<br />

3,40<br />

8<br />

2<br />

39<br />

3,70<br />

Rind Schwein Geflügel Sonstiges Ak<br />

17<br />

5<br />

0<br />

25<br />

2,89<br />

12<br />

34<br />

1,95<br />

23<br />

9<br />

5<br />

1<br />

4,20<br />

6<br />

10<br />

4<br />

3 1<br />

AS 1 AS 2 AS 3 AS 4 AS 5 AS 6 AS 7 AS 8 AS 9 AS 10 Durchschnitt<br />

Legende: AS = Außenstelle (Die Nummerierung der Außenstellen ist zufällig gewählt. Eine Zuordnung der jeweiligen Nummer zu einer<br />

Außenstelle ist nicht möglich.)<br />

Neben der Anzahl bearbeiteter Anträge pro AK lässt sich der Stundenaufwand pro Antrag <strong>für</strong> die<br />

Maßnahme 121 bezogen auf die Außenstellen ermitteln. Der durchschnittliche Stundenaufwand<br />

zur Bearbeitung eines Antrags der Maßnahme 121 liegt bei rund 125 Stunden. Die Spannbreite<br />

liegt dabei zwischen 70,88 und 191,09 Stunden pro Antrag.<br />

Setzt man die Anzahl der Anträge mit der Ressourcenausstattung pro Außenstelle zu einander in<br />

Beziehung, ist kein direkter Bezug erkennbar. Ein anderes Bild zeigt sich jedoch, wenn die Anträge<br />

nach den Förderschwerpunkten Rind, Schwein, Geflügel und Sonstiges unterschieden werden<br />

(vgl. Abbildung 1).<br />

16<br />

4,00<br />

13<br />

17<br />

2,96<br />

13<br />

6<br />

5<br />

30<br />

3,55<br />

6,00<br />

5,00<br />

4,00<br />

3,00<br />

2,00<br />

1,00<br />

0,00<br />

3 von 21<br />

Arbeitskräfte (in AK)


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen2007 - 2013<br />

Es besteht Grund zu der Annahme, dass insbesondere die Anträge <strong>für</strong> die Förderschwerpunkte<br />

Geflügel und Sonstiges im Vergleich zu den Anträgen der Förderschwerpunkte Rind und Schwein<br />

vergleichsweise arbeitsaufwendig sind. Diese Arbeitshypothese wird unter Einbeziehung der bewilligten<br />

Fördermittel pro Außenstelle <strong>für</strong> die Förderschwerpunkte Rind, Schwein, Geflügel und Sonstiges<br />

bestätigt. Der Förderschwerpunkt Sonstiges scheint bezogen auf die Höhe des Fördermittelvolumens<br />

jedoch keine Rolle zu spielen.<br />

Auch die Kennzahl bewilligte Fördermittel pro Außenstelle ist kein hinreichend geeigneter Indikator,<br />

um daraus den tatsächlichen Ressourcenbedarf <strong>für</strong> die Bearbeitung der Maßnahme 121 in der<br />

jeweiligen Außenstelle abzuleiten.<br />

Fazit<br />

In der Gesamtschau zum Benchmarking der Maßnahme 121 bleibt festzuhalten, dass die Ressourcenausstattung<br />

der Außenstellen <strong>für</strong> die Bearbeitung der Maßnahme nur bedingt auf die unterschiedliche<br />

Anzahl der Förderanträge in den LfULG-Außenstellen zurückgeführt werden kann.<br />

Auch die Höhe des Fördervolumens kann bei der Bemessung des AK-Besatzes nur ein zusätzlicher<br />

Indikator sein. Die Einbeziehung der Förderschwerpunkte Rind, Schwein, Geflügel und Sonstiges<br />

lässt lediglich dahingehend Aussagen zu, als dass die Anträge im Förderschwerpunkt Geflügel<br />

im Durchschnitt ein sehr hohes Fördervolumen aufweisen, was die Komplexität der jeweiligen<br />

Anträge und damit die Bearbeitungsintensität in den Außenstellen bedingen könnte. Im Durchschnitt<br />

werden 14,73 Anträge pro AK bearbeitet. Dies entspricht rund 125 Stunden pro Antrag mit<br />

einer Spannbreite zwischen 71 und 191 Stunden pro Antrag. Diese große Spannbreite lässt auf<br />

Effizienzunterschiede zwischen den LfULG-Außenstellen schließen. Eine genaue Ursache <strong>für</strong> die<br />

Effizienzunterschiede kann jedoch nur durch eine detaillierte Prozessanalyse im Rahmen des Fördermanagements<br />

der Maßnahme 121 ermittelt werden.<br />

7.2.2.2.2 Zufriedenheitsanalyse des Antrags- und Bewilligungsverfahren <strong>für</strong> die<br />

Maßnahme 121<br />

Um im Rahmen der Untersuchung des VKS <strong>für</strong> die Maßnahme 121 auch einen Eindruck von der<br />

Akzeptanz seitens der Antragsteller respektive Zuwendungsempfänger zu erhalten, wurden im<br />

Rahmen einer durchgeführten Betriebsleiterbefragung Aspekte zur Zufriedenheit mit dem Förderverfahren<br />

erhoben. 1 Um auch hier die Möglichkeit eines Benchmarkings zu nutzen, wurden ausgewählte<br />

Ergebnisse einer Vergleichserhebung im Land Brandenburg gegenübergestellt.<br />

Zentrale Fragen, die der Untersuchung dabei zugrunde liegen, sind insbesondere:<br />

− Wo liegen bedeutsame Verbesserungspotenziale des Fördermanagements aus Sicht der<br />

Antragsteller?<br />

− Welches sind Haupthemmnisse bzw. Hinderungsgründe, warum landwirtschaftliche Unternehmen<br />

keine Förderung erhielten oder gar nicht erst beantragten?<br />

− Prüfung der <strong>für</strong> Sachsen spezifischen Anforderungen bezüglich der geforderten nachhaltigen<br />

Leistungsfähigkeit (Stärken-Schwäche-Profil). Hier steht neben der Frage der Zielgenauigkeit<br />

insbesondere eine Abwägung der Akzeptanz sowie des Verwaltungsaufwandes<br />

im Vordergrund.<br />

1 Die Befragung wurde im Zeitraum Mai bis Juni 2010 bei Zuwendungsempfängern der Maßnahme 121 durchgeführt, deren Projekt<br />

bis Ende 2009 bewilligt worden war und deren Investitionsvolumen mindestens 50.000 EURO betrug. Es wurden 211 Betriebe angeschrieben,<br />

der Rücklauf betrug 37,4 %.<br />

4 von 21


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen2007 - 2013<br />

Im Rahmen des Förderverfahrens zeigen die Zuwendungsempfänger eine hohe Zufriedenheit mit<br />

den folgenden Punkten:<br />

− Qualität der Förderberatung: Zustimmung durch 63,3 % der Befragten, die die Beratungsqualität<br />

als hoch bis sehr hoch einstufen. Dieses Ergebnis unterstützt die Entscheidung<br />

seitens SMUL und LfULG, keine Offizialberatung – inklusive Antragsberatung – mehr<br />

anzubieten. Die Zuwendungsempfänger zeigen sich mit der reinen Förderberatung zufrieden.<br />

− Auszahlungszeiträume: Diese werden von 62,1 % der Befragten positiv bewertet.<br />

− Höhe der Zuwendungen: Diese werden von 78,5 % positiv bewertet. Entsprechend dürften<br />

die laut Richtlinie definierten Fördersätze im Hinblick auf die Maßnahmenakzeptanz<br />

zielführend sein. Es erscheint insofern keine Änderung an den Fördersätzen oder Fördergrenzen<br />

empfehlenswert. Letztere werden ebenso von über 80 % der befragten Zuwendungsempfänger<br />

positiv bewertet. 2<br />

Demgegenüber zeigen die befragten Betriebsleiter eine geringe Akzeptanz <strong>für</strong> die folgenden Aspekte:<br />

− Aufwand <strong>für</strong> die Antragstellung (vgl. Abbildung 2): Über 90 % der befragten Betriebe<br />

bewerten den Aufwand der Antragstellung geteilt bis negativ. Dabei verwundert insbesondere<br />

der hohe Anteil der vollkommen Unzufriedenen (30,4 %) insofern, als es sich bei den<br />

befragten Betrieben mehrheitlich um große Wirtschaftseinheiten handelt, die den mit der<br />

Antragstellung verbundenen Aufwand aufgrund ihrer Struktur oftmals gut erfüllen können.<br />

Abbildung 2: Akzeptanz <strong>für</strong> den Aufwand der Antragstellung<br />

Insbesondere zeigt sich, dass die Unzufriedenheit mit dem Aufwand der Antragstellung im direkten<br />

Ländervergleich mit Brandenburg signifikant höher liegt (vgl. Abbildung 3).<br />

2<br />

Es muss einschränkend hinsichtlich der Aussagen konstatiert werden, dass im Rahmen der Befragung diejenigen Betriebe kontaktiert<br />

wurden, deren Investitionsvolumen jeweils 50.000 EURO übersteigt.<br />

5 von 21


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen2007 - 2013<br />

Abbildung 3: Akzeptanz <strong>für</strong> den Aufwand der Antragstellung (Ländervergleich)<br />

Es dürfte sich insofern empfehlen, den Aufwand der Antragstellung einer weiteren dezidierten Prüfung<br />

zu unterziehen. Dabei kann festgestellt werden, dass die mit Antragstellung einzureichenden<br />

Dokumente und Unterlagen in beiden Bundesländern keine bedeutsamen Unterschiede erkennen<br />

lassen. Insbesondere die erhöhten Auflagen <strong>für</strong> große Investitionen über 100.000 EURO werden<br />

in Brandenburg von einer höheren Zahl der Unternehmen akzeptiert, als es im Freistaat Sachsen<br />

der Fall ist (vgl. Abbildung 4).<br />

Abbildung 4: Zufriedenheit der Antragsteller mit erhöhten Auflagen<br />

<strong>für</strong> Investitionen über 100.000 EURO<br />

6 von 21


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen2007 - 2013<br />

Auch wenn der Prozentsatz derjenigen Betriebe, die keine Aussage zu dieser Frage tätigten, in<br />

Sachsen deutlich höher liegt, so ist doch deutlich erkennbar, dass die befragten Antragsteller in<br />

Brandenburg eine insgesamt höhere Akzeptanz <strong>für</strong> die Auflagen der Antragstellung mitbringen.<br />

Dies zeigt insbesondere die hohe Zustimmung, die Auflagen seien „vollkommen zumutbar“<br />

(40,3 % der Befragten).<br />

Zudem zeigen sich die Zuwendungsempfänger in Sachsen unzufrieden mit der Bewilligungsdauer.<br />

So zeigen sich knapp 60 % der Befragten mit der Dauer der Bewilligung geteilter Ansicht bis<br />

unzufrieden. Für eine Erleichterung der Beratung und Antragstellung <strong>für</strong> die in der Fläche befindlichen<br />

Betriebe empfiehlt es sich, die Beratung, Antragsannahme und Plausibilitätsprüfung weiterhin<br />

dezentral organisiert in der Fläche zu belassen (vgl. Abbildung 5).<br />

Abbildung 5: Beurteilung der Bewilligungsdauer<br />

Zur Beantwortung der Frage, warum landwirtschaftliche Betriebe keine Förderung erhielten oder<br />

gar nicht erst beantragten, kann wie folgt Stellung genommen werden:<br />

− Verschiedene Aspekte des Fördermanagements werden seitens der Zuwendungsempfänger<br />

respektive potenzieller Antragsteller unterschiedlich positiv aufgenommen. Entsprechend<br />

kann eine Negativ-Bewertung der Kosten-Nutzen-Relation von Aufwand der Antragstellung<br />

und erwartbarer Förderung dazu führen, dass potenzielle Antragsteller sich dazu<br />

entschließen von einer Antragstellung wieder Abstand zu nehmen.<br />

− Zudem kann die Unkenntnis der Fördermöglichkeit ein möglicher Grund sein. Die Ergebnisse<br />

der Betriebsleiterbefragung zeigen, dass ein Drittel der Befragten keine Angabe dazu<br />

machten, über welches Programm sie gefördert wurden. Einzelne Telefonate mit den angeschriebenen<br />

Zuwendungsempfängern bestätigten den Eindruck, dass z.T. Unkenntnis<br />

des Förderprogramms eine Ursache hier<strong>für</strong> sein dürfte. Hier wird vor allem der Unternehmer<br />

in der Verantwortung gesehen, da ausreichende Informationsmöglichkeiten zur Verfügung<br />

stehen.<br />

− Überdies wurden bis zum Zeitpunkt der Berichtslegung nur 28 Anträge <strong>für</strong> die Maßnahme<br />

121 abgelehnt. Vor dem Hintergrund eines Umsetzungsstandes von ca. 400 Bewilligungen<br />

bis zu diesem Zeitpunkt erscheint dieser Anteil zu geringfügig (7 % aller Anträge), um eine<br />

tiefer gehende Untersuchung der Ablehnungsgründe zu unternehmen.<br />

7 von 21


7.2.2.2.3 Kritische Würdigung des VKS <strong>für</strong> die Maßnahme 121<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen2007 - 2013<br />

Aus Sicht der Evaluatoren gibt es zum VKS der Maßnahme 121 folgendes anzumerken:<br />

− Das Fördermanagement der Maßnahme 121 wird mit einem AK-Besatz von 35,51 AK<br />

maßgeblich über die 10 Außenstellen des LfULG abgewickelt. Die Bewilligung erfolgt hingegen<br />

zentral im Referat 33 des LfULG mit einem Personalbestand von 5 AK. Das Auszahlungsverfahren<br />

wiederum wird über die Außenstellen hinsichtlich der Vor-Ort-Kontrollen<br />

dezentral gesteuert. Vor dem Hintergrund einer weitergehenden Verwaltungsvereinfachung<br />

und einer Effizienzsteigerung im Verwaltungshandeln der Maßnahme 121 sollte in Erwägung<br />

gezogen werden, die Anträge stärker zentral abzuwickeln. Dabei sollte die Antragsannahme<br />

jedoch weiterhin in der Fläche über die Außenstellen erfolgen. Nach Prüfung auf<br />

Vollständigkeit der Unterlagen könnte dann eine Weiterleitung an die zentrale Bewilligungsstelle<br />

erfolgen. Im Einzelnen würden folgende Aufgaben bei den LfULG-<br />

Außenstellen verbleiben:<br />

Antragsannahme und Kennzeichnung (Eingangsstempel) der Antragsunterlagen,<br />

Prüfung auf Vollständigkeit,<br />

Durchführung der Inaugenscheinnahme im Rahmen der Verwaltungskontrolle<br />

(mind. eine Person).<br />

Die weitgehende Zentralisierung des Fördermanagements <strong>für</strong> die Maßnahme 121 hat aller<br />

Voraussicht nach insbesondere positive Auswirkungen auf die<br />

Verkürzung des Bewilligungsverfahrens,<br />

Erhöhung der Transparenz im Antrags- und Bewilligungsverfahren,<br />

Vereinfachung bei Nachkorrekturen,<br />

Vereinheitlichung der Bewertung der Antragsqualität.<br />

− Derzeit gibt es keinen festgelegten Antragstermin <strong>für</strong> die Annahme der Anträge in den<br />

LfULG-Außenstellen. Die Antragsannahme findet das ganze Jahr über statt. Ein weiterer<br />

Effizienzgewinn könnte erzielt werden, indem der Termin zur Antragsstellung auf ein Zeitfenster<br />

eingegrenzt würde. Dabei könnte die Arbeitsspitze durch Abordnung von personellen<br />

Ressourcen aus anderen Aufgabenbereichen aufgefangen werden.<br />

− Die Aufhebung der Stärken- und Schwächenanalyse sollte einer Vereinfachung der Verwaltungs-<br />

und Kontrollsystems dienen. Es ist jedoch festzustellen, dass einige der zentralen<br />

Aspekte der Stärken- und Schwächenanalyse weiterhin durch die Bewilligungsbehörden<br />

erfasst werden. Somit führt der Wegfall nur bedingt zu einer Erleichterung seitens der<br />

Zuwendungsempfänger sowie der Behörden. Eine Erschwernis ergibt sich seitens der Behörden<br />

insofern, als die Stärken- und Schwächenanalyse ein brauchbares Instrument zur<br />

Bewertung der Antragsunterlagen darstellte. Zudem führt der Wegfall dazu, dass erforderliche<br />

Informationen in hohem Maße von den Antragstellern nachgefordert werden müssen.<br />

Aus diesem Grund empfehlen die Gutachter, das Stärken-Schwächen-Profil, das seit Ende<br />

2009 ausgesetzt wurde, <strong>für</strong> das Antragsverfahren der Maßnahme 121 wieder einzuführen.<br />

− Die Kontrollintensität wird – wie auch in anderen Bereichen des ELER – als zu hoch eingestuft.<br />

Daher könnte beispielsweise eine stärkere Verknüpfung der Art. 26 und 27 VO (EG)<br />

1975/2006 dazu genutzt werden, die Anzahl der Kontrollen zu reduzieren. Im konkreten<br />

Fall könnte dies durch eine zeitliche Zusammenlegung der Inaugenscheinnahme mit der<br />

Vor-Ort-Kontrolle (VOK) erwirkt werden. Und zwar insbesondere in den Fällen, in denen die<br />

VOK vor der Inaugenscheinnahme erfolgt ist.<br />

8 von 21


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen2007 - 2013<br />

− Obgleich rund 60 % der Zuwendungsempfänger mit den Auszahlungszeiträumen zufrieden<br />

sind, wird von anderer Seite das langwierige Auszahlungssystem kritisiert. Dies hängt in<br />

erster Linie damit zusammen, dass mit der Sanktionierungsregelung ein hoher zeitintensiver<br />

Arbeitsaufwand in den Außenstellen verbunden ist. Darüber hinaus muss dann die<br />

Plausibilitätsprüfung, die 1. und 2. Verwaltungskontrolle sowie ggf. die Vor-Ort-Kontrolle<br />

durchgeführt werden, bevor es zur einer Auszahlung kommen kann. Dies ist insbesondere<br />

vor dem Hintergrund kritisch zu sehen, als dass die Zuwendungsempfänger in Vorleistung<br />

gehen müssen. Durch ein strafferes Fördermanagement der Maßnahme 121, insbesondere<br />

aufgrund der weiteren Zentralisierung, dürften sich insgesamt auch die Auszahlungsräume<br />

reduzieren.<br />

− Für die Steuerung des Fördermanagements der Maßnahme 121 werden keine Kennzahlen<br />

erhoben. Demzufolge ist es auch nicht möglich, das Fördermanagement der Maßnahme<br />

121 mit Hilfe eines maßnahmenspezifischen Controllings zu lenken. Auch wenn das LfULG<br />

über keine Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) verfügt, die die Ermittlung von Ressourcen<br />

bezogenen Effizienzkennzahlen (z.B. Stunden pro Maßnahme, Stunden pro Stellungnahme)<br />

erleichtern würde, sollten zeitnah Kennzahlen ermittelt und <strong>für</strong> die Steuerung der<br />

Maßnahme 121 verwendet werden. Für die Maßnahme 121 bieten sich beispielsweise<br />

Kennzahlen wie „Anträge pro AK“, „Stunden pro Antrag“ oder „Fördervolumen pro Antrag“<br />

an. Die Einführung und Verwendung von Effizienzkennzahlen hilft nicht nur bei der Maßnahmensteuerung,<br />

sondern erhöht maßgeblich die Transparenz im Fördermanagement.<br />

− Seitens der EDV-Unterstützung des Bewilligungsverfahrens der Maßnahme 121 bestehen<br />

unterschiedliche Auffassungen bzgl. der Anwendbarkeit des Systems AGRIFÖRDER. Folgende<br />

Aspekte sind dabei von besonderer Bedeutung:<br />

Die EDV-Unterstützung durch AGRIFÖRDER wird in seiner Grundprogrammierung<br />

als generell gut nutzbar zur Unterstützung des Bewilligungsverfahrens eingeschätzt.<br />

Zusätzliche Auflagen der Zahlstelle führten dazu, das <strong>für</strong> die Maßnahme 121 nahezu<br />

sämtliche relevanten Dokumente und Vorgehen als Datensätze in dem Programm<br />

Verwendung finden – so z.B. Bescheide, Auszahlungsdaten, Investitionskonzepte<br />

der Antragsteller, Bearbeiter etc. Durch dieses vollumfängliche Datenangebot<br />

wird zum Einen die Transparenz bzgl. des Fördermanagements deutlich erhöht,<br />

zum Anderen das Programm an die Grenzen der Verarbeitungskapazität geführt.<br />

Die EDV-technische Unterstützung wird „schwerfälliger“. Dabei ist zu konstatieren,<br />

dass die Gründe hier<strong>für</strong> nicht in der ursprünglichen Form des Programms<br />

liegen, sondern in den zusätzlichen Anforderungen, die bzgl. des Datenangebotes<br />

sukzessive <strong>für</strong> das Programm hausintern festgelegt wurden.<br />

In diesem Zusammenhang stellt sich insbesondere das Problem, dass Fehler des<br />

Programms oftmals nicht zeitnah bearbeitet werden können aufgrund der folgenden<br />

Ursachen:<br />

o Für jeden Programmfehler ist zunächst ein Angebot der Programmierfirma<br />

einzuholen und erst dann zu entscheiden, ob ein Auftrag zur Fehlerbehebung<br />

erteilt werden soll.<br />

o Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es nicht immer möglich und zulässig,<br />

dass die Entwickler von AGRIFÖRDER noch auf das in Anwendung befindliche<br />

Programm und die hiermit verknüpften Daten zugreifen.<br />

Entsprechend werden Fehlerbehebungen erschwert und die Prozesse bis zur Fehlerbehebung<br />

verlangsamt. Demzufolge sollte geprüft werden, inwieweit den EDV-<br />

Entwicklern von AGRIFÖRDER erhöhte Zugriffsrechte eingeräumt werden können.<br />

9 von 21


7.2.2.3 Bewertung des VKS zur Maßnahme 214<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen2007 - 2013<br />

Im Zuge der Bewertung des Verwaltungs- und Kontrollsystem (VKS) wird die Maßnahme 214 -<br />

Zahlungen <strong>für</strong> Agrarumweltmaßnahmen in Analogie zur Maßnahme 121 – Modernisierung landwirtschaftlicher<br />

Betriebe einem Benchmarking sowie einer allgemeinen kritischen Würdigung unterzogen.<br />

Die Vorbereitung und Durchführung der Antragstellung, die Antragserfassung sowie die Kontrollen<br />

(Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen) und die Bewilligung der Anträge erfolgen bei den Agrarumweltmaßnahmen<br />

in den 10 Außenstellen des LfULG. Insgesamt stehen hier<strong>für</strong> 36 AK zur Verfügung.<br />

Die Aufgaben der Verfahrenskoordinierung sowie die fachliche Anleitung und die Kontrolle<br />

der Außenstellen werden durch das Referat 32 des LfULG wahrgenommen. Hierzu stehen insgesamt<br />

4,45 AK zur Verfügung. Die Bearbeitung von Klagen (Prüfung der Akte, Klageerwiderung,<br />

Verhandlung beim VG/OVG) erfolgt im Referat 14 des LfULG. Für diese Aufgabe stehen 1,05 AK<br />

zur Verfügung, so dass die Agrarumweltmaßnahmen mit einem Personaltableau von 41,5 AK insgesamt<br />

bearbeitet wird (Tabelle 2).<br />

Tabelle 2: Arbeitskräfte-Besatz <strong>für</strong> die Maßnahme 214 (2009)<br />

LfULG<br />

Antragsteller<br />

Fläche (ha)<br />

Zuwendungen<br />

in<br />

Mio. EURO<br />

Anzahl VOK<br />

Anzahl Rückforderungen<br />

AK-Besatz<br />

Zwönitz 300 25.000 3,00 15 30 4,30<br />

Döbeln 280 50.000 4,10 13 100 5,70<br />

Plauen 270 25.000 3,60 11 90 3,50<br />

Zwickau 130 20.000 1,40 8 30 2,50<br />

Kamenz 210 20.000 3,50 10 40 3,40<br />

Löbau 180 10.000 2,30 7 20 3,00<br />

Großenhain 230 20.000 3,20 19 40 3,30<br />

Pirna 320 32.000 3,90 15 40 4,50<br />

Rötha 170 20.000 2,60 11 15 2,90<br />

Mockrehna 200 20.000 2,90 11 20 2,90<br />

Referat 32 - - - - - 4,45<br />

Referat 14 - - - - - 1,05<br />

Gesamt 2.290 242.000 30,50 120 425 41,50<br />

Quelle: LfULG, 2010.<br />

7.2.2.3.1 Benchmarking der Agrarumweltmaßnahmen<br />

Der AK-Besatz in den Außenstellen des LfULG erstreckt sich zwischen 2,5 AK bis hin zu 5,7 AK<br />

pro Außenstelle. Im Durchschnitt beträgt der AK-Besatz pro Außenstelle 3,6 AK.<br />

Ein Antragsteller von Agrarumweltmaßnahmen stellt einen UM-Antrag, der entsprechend den<br />

durchzuführenden Maßnahmen aus einem oder mehreren Einzelanträgen bestehen kann. Die Anzahl<br />

der UM-Anträge bzw. Antragsteller pro Außenstelle reicht von 130 bis hin zu 320 Anträgen<br />

pro Außenstelle. Im Durchschnitt lag die Anzahl der Antragsteller pro Außenstelle <strong>für</strong> das Referenzjahr<br />

2009 bei 229.<br />

Die Zahl der bearbeiteten Antragsteller pro AK in den Außenstellen reicht von 49 Antragstellern bis<br />

hin zu 77 Antragstellern pro AK. Der Durchschnitt der bearbeiteten Antragsteller pro AK liegt <strong>für</strong><br />

die Maßnahme 214 bei 64.<br />

Ähnlich wie die Kennziffer Anträge bzw. Antragsteller pro AK zeigt die Kennzahl Stundenaufwand<br />

pro Antragsteller in den jeweiligen Außenstellen ein vergleichsweise homogenes Bild. Hier reicht<br />

der Stundenaufwand pro Antragsteller von 21,65 Stunden bis hin zu 34,00 Stunden. Im Durchschnitt<br />

liegt der Stundenaufwand pro Antragsteller bei 26,25 Stunden.<br />

10 von 21


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen2007 - 2013<br />

Ein Grund <strong>für</strong> die Abweichung in der Abwicklung der Antragsbearbeitung zwischen den Außenstellen<br />

ist insbesondere darin zu sehen, dass in den Außenstellen Zwickau, Mockrehna und Kamenz<br />

bei der Vorbereitung und Durchführung der Antragsstellung Naturschutzfachliche Stellungnahmen<br />

erstellt werden. Dies geschieht ausschließlich in den genannten Außenstellen, denen die übrigen<br />

LfULG-Außenstellen regional zugeordnet sind.<br />

Ohne eine weitergehende Untersuchung der Maßnahmebereiche A: Stoffeintragminimierende Bewirtschaftung,<br />

B.1, B.2 und B.4: Extensive Grünlandwirtschaft und Naturschutzgerechte Grünlandbewirtschaftung<br />

und Pflege sowie B.3: Naturschutzgerechte Bewirtschaftung und Gestaltung von<br />

Ackerflächen können aber keine oder nur sehr bedingt Rückschlüsse auf die Effizienz des Fördermanagements<br />

in den Außenstellen gezogen werden. Aus diesem Grund wird im weiteren Verlauf<br />

dieser Untersuchung speziell auf die drei genannten Maßnahmebereiche eingegangen.<br />

Setzt man die Anzahl der Maßnahmen <strong>für</strong> die Maßnahmebereiche A sowie B.1, B.2, B.4 und B.3<br />

mit dem in den LfULG-Außenstellen zur Verfügung stehenden Personalbestand in Beziehung, wird<br />

deutlich, dass die Höhe des AK-Besatzes pro Außenstelle mit der Anzahl der Maßnahmen korreliert.<br />

Dabei scheint die Verteilung der Anträge aus den Maßnahmebereichen A sowie B.1, B.2, B.4<br />

und B.3 in den jeweiligen LfULG-Außenstellen keinen Einfluss auf den Ressourcenbedarf zuhaben.<br />

D.h. eine relativ hohe Anzahl an B.1, B.2, B.4 oder B.3 Maßnahmen zieht nicht notwendigerweise<br />

einen hohen Personalbedarf nach sich.<br />

Was die Verwaltungseffizienz anbelangt, nimmt die Produktivität in den Außenstellen mit Anstieg<br />

der beantragten Maßnahmen scheinbar zu. D.h. mit zunehmenden Personalbesatz in den Außenstellen<br />

steigt die Anzahl der Maßnahmen überproportional.<br />

Eine Ausnahme stellt die Außenstelle Döbeln dar. Mit dem höchsten AK-Besatz in Höhe von<br />

5,7 AK bearbeitet sie rund 600 Maßnahmen. Im Vergleich: Die Außenstelle Zwönitz bearbeitet etwa<br />

750 Maßnahmen mit 4,3 AK (Abbildung 6).<br />

Abbildung 6: Anzahl A sowie B.1, B.2, B.4 und B.3-Maßnahmen<br />

Anzahl<br />

900<br />

800<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

10<br />

664<br />

93<br />

4,3<br />

27<br />

591<br />

141<br />

4,5<br />

7<br />

576<br />

108<br />

3,5<br />

25<br />

416<br />

159<br />

5,7<br />

45<br />

345<br />

102<br />

3,3<br />

Maßnahmenbereich A Maßnahmenbereich B.1, B.2, B.4<br />

Maßnahmenbereich B.3 Ak pro Außenstelle<br />

21<br />

295<br />

75<br />

3,4<br />

6<br />

198<br />

136<br />

2,9<br />

21 21<br />

261<br />

37<br />

3<br />

229<br />

60<br />

2,9<br />

5<br />

143<br />

2,5<br />

19<br />

372<br />

114 103<br />

AS 3 AS 8 AS 4 AS 1 AS 6 AS 7 AS 10 AS 5 AS 2 AS 9 Durchschnitt<br />

Legende: AS = Außenstelle (Die Nummerierung der Außenstellen ist zufällig gewählt. Eine Zuordnung der jeweiligen Nummer zu einer<br />

Außenstelle ist nicht möglich.)<br />

3,6<br />

6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1<br />

0<br />

11 von 21<br />

AK


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen2007 - 2013<br />

Fazit: Für die Agrarumweltmaßnahmen besteht ein Zusammenhang zwischen der Anzahl der<br />

Maßnahmen und dem Ressourcenbedarf. Ein Zusammenhang zwischen der Anzahl bearbeiteter<br />

Maßnahmen in den Maßnahmebereichen A sowie B.1, B.2, B.4 und B.3 und dem Ressourcenbedarf<br />

in den Außenstellen ist nicht erkennbar.<br />

Neben der Anzahl an Maßnahmen gibt es weitere Einflussfaktoren auf den Ressourcenbedarf in<br />

den Außenstellen <strong>für</strong> die Bearbeitung der Agrarumweltmaßnahmen. So bedingt auch die Höhe der<br />

geförderten Fläche die Höhe der Ressourcenausstattung in den Außenstellen (Abbildung 7).<br />

Abbildung 7: Geförderte A sowie B.1, B.2, B.4 und B.3-Flächen<br />

Fläche (in ha)<br />

45.000<br />

40.000<br />

35.000<br />

30.000<br />

25.000<br />

20.000<br />

15.000<br />

10.000<br />

5.000<br />

0<br />

206<br />

7.015<br />

5,7<br />

31.142<br />

202<br />

9.019<br />

18.900<br />

4,5<br />

34<br />

4,3<br />

10.338<br />

23<br />

3,5<br />

1.064<br />

6.087 4.290<br />

11.741 11.741 12.372<br />

Maßnahmenbereich A Maßnahmenbereich B.1, B.2, B.4<br />

Maßnahmenbereich B.3 Ak pro Außenstelle<br />

3,4<br />

32<br />

5.547<br />

2,9<br />

10.891<br />

22<br />

967<br />

2,5<br />

14.167<br />

198<br />

4.326<br />

9.165<br />

3,3<br />

359<br />

3.244<br />

8.094<br />

2,9<br />

295<br />

4.195<br />

1.726<br />

3,0<br />

244<br />

5.503<br />

3,6<br />

12.994<br />

AS 1 AS 8 AS 3 AS 4 AS 7 AS 10 AS 9 AS 6 AS 2 AS 5 Durchschnitt<br />

Legende: AS = Außenstelle (Die Nummerierung der Außenstellen ist zufällig gewählt. Eine Zuordnung der jeweiligen Nummer<br />

zu einer Außenstelle ist nicht möglich.)<br />

Mit Zunahme der geförderten Fläche nimmt der Bedarf an Arbeitskräften in den Außenstellen zu<br />

(z.B. in Döbeln). Ausnahmen sind die Außenstellen Großenhain, Mockrehna und Löbau. Die vergleichsweise<br />

hohe Personalausstattung könnte zumindest in den Außenstellen Mockrehna und<br />

Löbau auf die überdurchschnittliche hohen Flächenanteilen in den B.1, B.2, B.4 und B.3-<br />

Maßnahmen zurückgeführt werden.<br />

Fazit: Für die Agrarumweltmaßnahmen gibt es einen Zusammenhang zwischen der Höhe der geförderten<br />

Fläche und dem Ressourcenbedarf. Ein Zusammenhang zwischen geförderter Fläche in<br />

den drei Maßnahmebereichen A sowie B.1, B.2, B.4 und B.3 und dem AK-Bedarf in den Außenstellen<br />

lässt sich bedingt erkennen.<br />

Ein ähnliches Bild wie bei der Untersuchung der Anzahl der Maßnahmen und der Höhe der geförderten<br />

Fläche ergibt sich bei der Betrachtung des Fördervolumens. Auch hier lässt sich konstatieren,<br />

dass der Ressourcenbedarf mit Zunahme des Fördervolumens zunimmt. Unabhängig davon,<br />

ob es sich um Förderungen aus den Maßnahmebereichen A sowie B.1, B.2, B.4 und B.3 handelt<br />

(vgl. Abbildung 8).<br />

6,0<br />

5,0<br />

4,0<br />

3,0<br />

2,0<br />

1,0<br />

0,0<br />

12 von 21<br />

AK


Abbildung 8: A sowie B.1, B.2, B.4 und B.3-Fördervolumen<br />

in Euro<br />

4.000.000<br />

3.500.000<br />

3.000.000<br />

2.500.000<br />

2.000.000<br />

1.500.000<br />

1.000.000<br />

500.000<br />

0<br />

5,7<br />

83.143<br />

1.365.248<br />

2.217.663<br />

85.416<br />

4,5<br />

1.794.951<br />

1.410.997<br />

4,3<br />

10.832 10.543<br />

1.908.396 1.555.046<br />

839.805<br />

3,5<br />

377.248<br />

913.004<br />

925.970 882.656<br />

3,4<br />

91.802<br />

1.100.296<br />

729.757 658.119<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen2007 - 2013<br />

Maßnahmenbereich A Maßnahmenbereich B.1, B.2, B.4<br />

Maßnahmenbereich B.3 Ak pro Außenstelle<br />

856.106<br />

587.435<br />

820.265<br />

187.413<br />

1.061.979<br />

986.130<br />

133.638<br />

1.125.403<br />

968.085<br />

− Für die Steuerung des Fördermanagements der Agrarumweltmaßnahmen werden keine<br />

Kennzahlen erhoben. Demzufolge gibt es auch kein Controlling im Fördermanagement der<br />

Agrarumweltmaßnahmen. Auch wenn das LfULG über keine Kosten- und Leistungsrechnung<br />

(KLR) verfügt, die die Ermittlung von Ressourcen bezogenen Effizienzkennzahlen<br />

(z.B. Stunden pro Maßnahme, Stunden pro Stellungnahme) erleichtern würde, sollten zeitnah<br />

Kennzahlen ermittelt und <strong>für</strong> die Steuerung der Agrarumweltmaßnahmen verwendet<br />

13 von 21<br />

3,3<br />

2,9<br />

90.978<br />

12.645<br />

2,9<br />

2,5<br />

10.301<br />

3,0<br />

96.596<br />

3,6<br />

86.950<br />

AS 1 AS 8 AS 3 AS 4 AS 7 AS 10 AS 9 AS 6 AS 2 AS 5 Durchschnitt<br />

Legende: AS = Außenstelle (Die Nummerierung der Außenstellen ist zufällig gewählt. Eine Zuordnung der jeweiligen Nummer zu einer<br />

Außenstelle ist nicht möglich.)<br />

Fazit: Für die Agrarumweltmaßnahmen besteht ein Zusammenhang zwischen der Höhe des Fördervolumens<br />

und dem Ressourcenbedarf, unabhängig davon, ob die Fördermittel über die A sowie<br />

B.1, B.2, B.4 und B.3-Maßnahmebereiche ausgezahlt werden.<br />

Gesamtfazit<br />

In der Gesamtschau zur Überprüfung des VKS <strong>für</strong> die Maßnahme 214 – AUM ist festzuhalten,<br />

dass es keine signifikanten Effizienzunterschiede zwischen den einzelnen Außenstellen des<br />

LfULG gibt. Die Homogenität des Fördermanagements in den Außenstellen ist im Vergleich zum<br />

AUM-Fördermanagement mit anderen Bundesländern verhältnismäßig hoch.<br />

7.2.2.3.2 Kritische Würdigung des VKS <strong>für</strong> die Agrarumweltmaßnahmen<br />

Aus Sicht der Evaluatoren gibt es zum VKS der Maßnahme 214 – AUM folgendes anzumerken:<br />

− Das Fördermanagement der Agrarumweltmaßnahmen ist – wie auch in anderen Bundesländern<br />

- an die Direktzahlungen (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem - InVeKoS)<br />

geknüpft. D.h. es erfolgt keine „separate“ Antragstellung. Die AUM - Anträge gehen mit<br />

den Anträgen <strong>für</strong> die Direktzahlungen bis zum 15. Mai eines jeden Jahres bei den LfULG-<br />

Außenstellen ein. Durch die Kopplung der AUM-Maßnahme an InVeKoS konnte eine weitgehende<br />

Verwaltungsvereinfachung erreicht werden. Dies gilt in gleicher Weise <strong>für</strong> die Digitalisierung<br />

des Antragsverfahrens.<br />

6,0<br />

5,0<br />

4,0<br />

3,0<br />

2,0<br />

1,0<br />

0,0<br />

AK


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen2007 - 2013<br />

werden. Für die Agrarumweltmaßnahmen bieten sich Kennzahlen wie „Fläche pro AK“,<br />

„Maßnahmen pro AK“ oder „Fördervolumen pro AK“ an. Die Einführung und Verwendung<br />

von Effizienzkennzahlen hilft nicht nur bei der Maßnahmensteuerung, sondern erhöht<br />

maßgeblich die Transparenz im Fördermanagement.<br />

− Im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Antragstellung sind vom LfULG Naturschutzfachliche<br />

Stellungnahmen zu erstellen. Dies geschieht ausschließlich in den Außenstellen<br />

Kamenz, Zwickau und Mockrehna. Die Stellungnahmen werden immer bei Maßnahmenneubeginn<br />

und bei einer Änderung der Antragsfläche erstellt. Den genannten drei<br />

Außenstellen sind die Außenstellenbereiche regional zugeordnet. Da die AUM Anträge an<br />

die Antragsfristen der Direktzahlungen gekoppelt sind, müssen die Naturschutzfachlichen<br />

Stellungnahmen bis Anfang Mai eines jeden Jahres bearbeitet werden. In 2009 waren das<br />

immerhin 1.713 Stellungnahmen. Ab dem Jahr 2011 sollen die Stellungnahmen papierlos<br />

erstellt werden, was die Verwaltungsabläufe zur Bearbeitung der Agrarumweltmaßnahmen<br />

vereinfachen dürfte.<br />

− Insgesamt ist der Umfang der Teil- und Untermaßnahmen der Agrarumweltmaßnahmen<br />

sehr hoch. Dies erschwert in erheblichem Umfang die Administration, also das Vorhalten<br />

des maßnahmenspezifischen Sachverstandes, die Kontrollierbarkeit etc. Gerade <strong>für</strong> die nur<br />

sehr schwach nachgefragten Teilmaßnahmen sollte daher geprüft werden, ob eine Flächenförderung<br />

unter ELER erforderlich ist.<br />

7.2.2.4 Schwerpunkt 3 - Kontrollsystematik der Richtlinie ILE<br />

Im Rahmen der ILE-Richtlinie werden die Maßnahmen des Schwerpunkts (SP) 3 ohne die Maßnahme<br />

„Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten“ Maßnahme 311, ohne Maßnahmenteil<br />

„Siedlungswasserwirtschaft“ in Maßnahme 321 und ohne Maßnahmenteil „natürliches<br />

Erbe“ in Maßnahme 323 umgesetzt.<br />

Neben der Bearbeitung der Sanktionen (vgl. Kapitel 7.2.2.5) zeigt sich, dass die Kontrollsystematik<br />

im ELER mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist. Zudem ist die Vielfalt der verschiedenen<br />

Kontrollen im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie ILE sehr hoch. In Zuge der Bewertung<br />

des VKS wurde geprüft, ob die unterschiedlichen Kontrolltypen im Einzelnen erforderlich<br />

sind oder möglicherweise zusammengelegt werden können. Ansatzpunkte <strong>für</strong> eine mögliche Reduzierung<br />

des Kontrollaufwands durch Zusammenziehung unterschiedlicher Kontrolltypen zeigt die<br />

Untersuchung jedoch nicht.<br />

Nach der VO 1975/2006, Artikel 5, Abs. 2 ist geregelt, dass - soweit möglich - VOK <strong>für</strong> Maßnahmen<br />

aus SP 1 und 3 gemeinsam mit den Kontrollen von Maßnahmen aus SP 2 und 4 durchführt<br />

werden. Dies ist jedoch in der sächsischen Verfahrensweise von Vor-Ort-Kontrollen nicht umgesetzt.<br />

Hier sind die VOK grundsätzlich von einander unabhängig organisiert. Im Bereich der ILE-<br />

Richtlinie (SP 3) werden die Kontrollen von einem zentralen Prüfdienst beim LfULG organisiert.<br />

Die Kontrollen im Bereich des SP 2 hingegen erfolgen gemeinsam mit den übrigen flächenbezogenen<br />

Kontrollen im Rahmen des INVEKOS und werden von den zehn Außenstellen des LfULG<br />

abgewickelt. Für die investiven Maßnahmen 121 und 311 führen ebenso alle zehn Außenstellen<br />

die Kontrollen durch. Zusätzlich gibt es jedoch in diesem Bereich noch die Umsetzung der Maßnahme<br />

323 Teil „natürliches Erbe“ – investive Vorhaben, die lediglich an drei Außenstellen bearbeitet<br />

und vor Ort kontrolliert wird. 3<br />

Aus Sicht der Evaluatoren sollte daher geprüft werden, ob durch eine organisatorische Neuausrichtung<br />

der Vor-Ort-Kontrollen Effizienzverbesserungen möglich sind. In erster Linie ist dabei die<br />

organisatorische Zentralisierung der Kontrollen in einem zentralen technischen Prüfdienst des<br />

LfULG in Erwägung zu ziehen.<br />

3<br />

Telefonische Auskunft LfULG vom 5. Aug. 2010<br />

14 von 21


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen2007 - 2013<br />

Analyse erfolgter Vor-Ort-Kontrollen<br />

Insgesamt müssen nach den Vorgaben der EU 4 % der ausgezahlten Fördermittel pro Jahr und<br />

5 % der Fördermittel über die gesamte Förderperiode kontrolliert werden. Die Auswahl der zu kontrollierenden<br />

Verfahren erfolgt zu 75 % bis 80 % über eine Risikoauswahl (RIA), die statistisch auf<br />

der Basis ausgesuchter Risikokriterien berechnet wird sowie zu 20 % bis 25 % über eine Zufallsauswahl.<br />

Die Risikokriterien werden auf Basis der bestehenden Kriterien vom Fachreferat und<br />

der Zahlstelle definiert. Sie berücksichtigen die Größe des jeweiligen Maßnahmebereiches wie<br />

auch die jeweiligen Verfahrensgrößen etc.<br />

Es muss vor jedem Zahlungslauf eine Risikoauswahl zur Vor-Ort-Kontrolle getätigt werden. Liegen<br />

<strong>für</strong> einen Auszahlungslauf unter 20 Maßnahmen vor, so kann keine statistische Risikoauswahl getroffen<br />

werden und es müssen alle vorliegenden Maßnahmen kontrolliert werden.<br />

Von 2008 bis zum 25.03.2009 erfolgten im Rahmen der ILE-Richtlinie insgesamt 213 Auszahlungen<br />

an 24 verschiedenen Terminen, die zu 100 % im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen überprüft<br />

wurden. So erfolgten teilweise im Rahmen eines Förderprojektes drei bis vier Kontrollen (<strong>für</strong> jeden<br />

Teilzahlungsantrag eine). Seit 26.03.2009 wurden zudem 157 Verfahren meist über Risikoauswahl<br />

ermittelt und kontrolliert. Bezogen auf die Gesamtzahl an Auszahlungsanträgen wurden somit<br />

25,14 % kontrolliert, bezogen auf die Höhe der überprüften Fördersumme wurden 21,92 % der zur<br />

Auszahlung stehenden Fördermittel kontrolliert 4 .<br />

Die Zahl der Teilzahlungsanträge ist damit im Rahmen <strong>für</strong> die zur VOK auszuwählenden Verfahren<br />

von maßgeblicher Bedeutung. Reduziert man die Zahl der möglichen Teilzahlungen <strong>für</strong> jedes Verfahren<br />

oder legt eine Mindestsumme / -höhe <strong>für</strong> einen Teilzahlungsantrag fest, so kann davon<br />

ausgegangen werden, dass insgesamt weniger Auszahlungsanträge eingehen und damit auch der<br />

Verwaltungsaufwand <strong>für</strong> die Bearbeitung, vor allem jedoch <strong>für</strong> die arbeitsintensiven Vor-Ort-<br />

Kontrollen reduziert wird.<br />

Darüber hinaus ist bei einer zukünftig verstärkten Auswahl der VOK über die RIA zwar mit einer<br />

geringeren anteiligen Kontrollquote der Verfahren oder Fördersumme zu rechen, insgesamt steigt<br />

mit der zunehmenden Anzahl der Förderanträge und somit auch der Auszahlungsanträge in 2010<br />

die Zahl der zu kontrollierenden Verfahren beträchtlich. Insgesamt wurden von den 52,84 Mio.<br />

ausgezahlten EURO im Zeitraum 2007 bis Ende 2009 rund 22 % kontrolliert 4 . Auch nach Einführung<br />

der Risikoanalysen zur Auswahl der VOK Ende März 2009 wurden bis Ende 2009 10,20 %<br />

der ausgezahlten Fördermittel kontrolliert. Bis Ende April 2010 war noch einmal doppelt soviel wie<br />

im gesamten Zeitraum 2007 bis 2009 an Fördermitteln bewilligt und es lagen Förderanträge mit<br />

einer Fördersumme von insgesamt 76,43 Mio. EURO bei den Bewilligungsstellen vor. Damit ist<br />

künftig eine hohe Anzahl an Auszahlungsanträgen <strong>für</strong> die VOK zu erwarten.<br />

Fazit<br />

4<br />

Die Kontrollintensität wird – wie auch in anderen Bereichen des ELER – als zu hoch eingestuft.<br />

Daher könnte beispielsweise eine stärkere Verknüpfung der Art. 26 und 27 VO (EG)<br />

1975/2006 dazu genutzt werden, die Anzahl der Kontrollen zu reduzieren. Im konkreten Fall<br />

könnte dies durch den Verzicht der Inaugenscheinnahme erwirkt werden, und zwar dann,<br />

wenn im Vorfeld bereits eine Vor-Ort-Kontrolle (VOK) durchgeführt wurde.<br />

Grundsätzlich hängt der Zeitpunkt <strong>für</strong> die Auszahlung bzw. die Risikoanalyse von den Bewilligungsstellen<br />

ab. Es wird empfohlen, die Konsequenzen einer Auszahlung bei einer geringen<br />

Fallzahl von Auszahlungsanträgen künftig stärker auch in Bezug auf die VOK zu prüfen.<br />

Grundsätzlich sollte stets versucht werden, die Fallzahl von 20 Anträgen zu erreichen, um die<br />

Kontrollen nach den Vorgaben der RIA festsetzen zu können.<br />

Vgl.: Präsentation des LfULG zur Vor-Ort-Kontrollen 01.08.2008 bis 31.12.2009, SMUL<br />

15 von 21


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen2007 - 2013<br />

In diesem Zusammenhang würde ebenso eine Reduzierung der Zahl der Teilzahlungen pro<br />

Förderprojekt den Aufwand verringern, da die Risikoauswahl anteilig stets über alle Auszahlungsanträge<br />

vorgenommen werden muss. Es wird daher empfohlen, <strong>für</strong> die Teilzahlungen<br />

monetäre oder zeitliche Fristen bzw. eine zulässige Maximalzahl einzuführen.<br />

7.2.2.5 Sanktionsverfahren<br />

Das ELER-Fördermanagement in Sachsen sieht die Prüfung von Auszahlungsanträgen nach Art.<br />

31 VO (EG) Nr. 1975/2006 auf Förderfähigkeit vor. Werden bei dieser Prüfung Kosten als nicht<br />

förderfähig erachtet und übersteigen sie einen festgelegten Anteilswert, ist die Bewilligungsbehörde<br />

verpflichtet, Sanktionen zu verhängen. Dabei wird eine Kürzung der förderfähigen Kosten vorgenommen.<br />

Ausgezahlt wird letztlich der ursprünglich beantragte Betrag abzüglich aller nicht förderfähigen<br />

Kosten sowie abzüglich des Sanktionsbetrages.<br />

Gemäß Art. 31 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1975/2006 setzt die jeweilige Bewilligungsbehörde die förderfähigen<br />

Beträge fest und ermittelt:<br />

a) den dem Begünstigten ausschließlich auf der Grundlage des Zahlungsantrags zu zahlenden<br />

Betrag sowie<br />

b) den dem Begünstigten nach Prüfung der Förderfähigkeit des Zahlungsantrags zu zahlenden<br />

Betrag.<br />

Ist die Differenz zwischen den beiden durch die Bewilligungsbehörde ermittelten Positionen größer<br />

als 3 %, so tritt der in Abs. 31 beschriebene Sanktionsmechanismus in Kraft. Übersteigt der gemäß<br />

Buchstabe a) ermittelte Betrag den gemäß Buchstabe b) ermittelten Betrag um mehr als 3 %,<br />

so wird der gemäß Buchstabe b) ermittelte Betrag gekürzt. Die Kürzung beläuft sich auf die Differenz<br />

zwischen diesen beiden Beträgen. Es lassen sich insbesondere folgende Grundsätze der<br />

Sanktionierung unterscheiden:<br />

− Die Sanktionsregelung findet auf jeden (Teil-)Auszahlungsantrag Anwendung. Es findet<br />

keine Gesamtbetrachtung aller Teilauszahlungsanträge bei Abschluss einer Maßnahme<br />

und somit keine Rückzahlung der einbehaltenden Sanktionsbeträge statt.<br />

− Die Sanktionsregelung wird sinngemäß auf nicht förderfähige Ausgaben angewandt, die<br />

bei Vor-Ort-Kontrollen und Ex-Post-Kontrollen festgestellt werden (Art. 31 Abs. 1 UA 4 S. 2<br />

der VO (EG) Nr. 1975/2006).<br />

− Es wird keine Sanktionierung vorgenommen, wenn der Begünstigte nachweisen kann,<br />

dass er <strong>für</strong> die Angabe des nicht förderfähigen Betrages nicht verantwortlich ist (Art. 31<br />

Abs. 1 UA 4 S. 1 der VO (EG) Nr. 1975/2006).<br />

Nachfolgend werden die in der laufenden Förderperiode verhängten Sanktionen aus den Jahren<br />

2007 bis 2009 <strong>für</strong> die Maßnahmenschwerpunkte 3 5 und 4, die über die ILE-Richtlinie umgesetzt<br />

werden, vertiefend betrachtet. In die Betrachtungen fließen alle bewilligten Verfahren mit ein, <strong>für</strong><br />

welche bis zum 31.12.2009 ein Auszahlungsantrag eingereicht wurde.<br />

Die Anzahl der in den genannten Maßnahmenschwerpunkten eingegangenen Anträge sowie die<br />

Anzahl der verhängten Sanktionen sind aufgeteilt auf die unterschiedlichen Maßnahmen in<br />

Abbildung 9 dargestellt (Zeitraum 2007 bis 2009).<br />

5<br />

ohne Maßnahme „Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten“ Code 311, ohne Maßnahmenteil „Siedlungswasserwirtschaft“<br />

im Code 321 und ohne Maßnahmenteil „natürliches Erbe“ im Code 323<br />

16 von 21


Abbildung 9: Verteilung der Sanktionierungen auf Maßnahmen<br />

Anträge<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

4<br />

59<br />

14<br />

183<br />

30<br />

594<br />

46<br />

1<br />

14 2 0<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen2007 - 2013<br />

2<br />

12<br />

118<br />

0 0 2<br />

313 321* 322 323** 341 411 413 421 431<br />

Maßnahmecode<br />

Sanktionierte Anträge<br />

Auszahlungsanträge gesamt<br />

Quelle: Eigene Berechnungen in Anlehnung an SMUL Daten zu „Sanktionierten Auszahlungen der Richtlinie "ILE" auf der<br />

Basis ZA ELER bis 31.12.2009“ vom 14.07.2010.<br />

* Code 321 ohne Maßnahmenteil „Siedlungswasserwirtschaft“<br />

** Code 323 ohne Maßnahmenteil „natürliches Erbe<br />

Insgesamt wurden in den Jahren 2007 bis 2009 6,26 % der Anträge aus den Schwerpunkten 3<br />

und 4 (Maßnahmen 313 bis 431) sanktioniert. Bei 1.039 eingereichten Auszahlungsanträgen wurden<br />

demzufolge bei 65 Anträgen Sanktionen verhängt. Auf Basis der vorliegenden Daten kann<br />

keine Aussage zur Verteilung der Sanktionen auf Grund von VOK oder auf Basis der Verwaltungskontrolle<br />

getroffen werden.<br />

Bei einer Gegenüberstellung der Sanktionsgründe wird deutlich, dass eine Sanktionierung auf<br />

Grund der „Nichtanerkennung von Ausgaben“ mit 53,8 % die bei weitem häufigste Ursache darstellt.<br />

Abbildung 10: Gründe <strong>für</strong> verhängte Sanktionen<br />

8%<br />

5%<br />

5%<br />

21%<br />

5%<br />

3%<br />

53%<br />

Nichtanerkennung von Ausgaben<br />

Nichteinhaltung Zuwendungsvoraussetzung<br />

Nichteinhaltung Zuwendungszweck<br />

Nichteinhaltung von Auflagen und<br />

Bedingungen des Zuwendungsbescheides<br />

Umsetzung der M aßnahme stimmt nicht mit<br />

Inhalt des Auszahlungsantrages überein<br />

Kostenabweichung<br />

Sonstige<br />

Quelle: Eigene Berechnungen in Anlehnung an SMUL Daten zu „Sanktionierten Auszahlungen der Richtlinie "ILE" auf der<br />

Basis ZA ELER bis 31.12.2009“ vom 14.07.2010.<br />

23<br />

17 von 21


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen2007 - 2013<br />

Die Häufung der „Nichtanerkennung von Ausgaben“ (53 %) als Sanktionsgrund ist vielfach auf die<br />

konkreten Bestimmungen und Auflagen des jeweiligen Zuwendungsbescheides zurückzuführen. 6<br />

Daher wird im Folgenden untersucht, ob ein Zusammenhang zwischen dem o.a. Sanktionsgrund<br />

und den unterschiedlichen Verfahrensarten oder Maßnahmen besteht.<br />

Die Abbildung 11 legt den Zusammenhang zwischen den Maßnahmen und der Sanktionierung auf<br />

Grund der „Nichtanerkennung von Ausgaben“ offen. Ein signifikanter Zusammenhang ist hierbei<br />

nicht erkennbar.<br />

Abbildung 11: Anteil „Nicht Anerkennung von Ausgaben“ an den<br />

Sanktionen einzelner Codes<br />

Anzahl betroffener Anträge<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

4<br />

3<br />

14<br />

9<br />

30<br />

14<br />

1<br />

1<br />

2<br />

0<br />

0<br />

Sanktionierte Anträge<br />

"Nicht-Anerkennung von Ausgaben"<br />

313 321* 322 323** 341 411 413 421 431<br />

Maßnahmecode<br />

Quelle: Eigene Berechnungen in Anlehnung an SMUL Daten zu „Sanktionierten Auszahlungen der Richtlinie "ILE" auf der Basis ZA<br />

ELER bis 31.12.2009“ vom 14.07.2010.<br />

* Code 321 ohne Maßnahmenteil „Siedlungswasserwirtschaft“<br />

** Code 323 ohne Maßnahmenteil „natürliches Erbe<br />

Unterscheidet man die Sanktionen nach der Kategorie der Antragsteller, also Städte/Gemeinden,<br />

andere öffentliche Institutionen (z.B. Vereine) und private Antragsteller, wird deutlich, dass der<br />

Grund „Nichtanerkennung von Ausgaben“ (im Folgenden: Grund I) bei keiner Gruppierung der Antragssteller<br />

schwerpunktmäßig auftritt, sondern stets rund die Hälfte der gesamten Sanktionen in<br />

der jeweiligen Kategorie der Antragsteller ausmacht. Damit erscheint die Antragstellung <strong>für</strong> alle<br />

verschiedenen Antragsteller in Sachsen gleichermaßen einfach oder komplex zu sein.<br />

6<br />

Auskunft SMUL, Referat 24.<br />

12<br />

7<br />

0<br />

2<br />

1<br />

18 von 21


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen2007 - 2013<br />

Abbildung 12: Verteilung der Sanktionen nach Kategorie der Antragsteller<br />

Anträge<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

Städte / Gemeinden andere öffentlichen Institutionen z.B. Vereine Private<br />

Antragsteller<br />

davon Grund I<br />

Anzahl der Anträge sanktioniert<br />

andere Gründe<br />

Quelle: Eigene Berechnungen in Anlehnung an SMUL Daten zu „Sanktionierten Auszahlungen der Richtlinie "ILE" auf der<br />

Basis ZA ELER bis 31.12.2009“ vom 14.07.2010.<br />

Unterteilt man hingegen die verhängten Sanktionen in verschiedene monetäre Sanktionsklassen<br />

in Euro, wird deutlich, dass der Großteil der meisten Sanktionen unterhalb von 1.000 bzw.<br />

1.500 EURO verhängt werden.<br />

Abbildung 13: Verteilung der Sanktionierungshöhe<br />

Anträge<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

14<br />

27<br />

13<br />

9<br />

12<br />

4<br />

3 3<br />

7<br />

3<br />

5<br />

2<br />

davon Grund I<br />

Anzahl der Anträge sanktioniert<br />

Andere Gründe<br />

0 bis 1.000.- 1.000.- bis 1.500.- 1.500.- bis 2.000.- 2.000.- bis 3.000.- 3.000.- bis 5.000.- größer 5.000.-<br />

Sanktionen nach Klassen in €<br />

Quelle: Eigene Berechnungen in Anlehnung an SMUL Daten zu „Sanktionierten Auszahlungen der Richtlinie "ILE" auf der<br />

Basis ZA ELER bis 31.12.2009“ vom 14.07.2010.<br />

4<br />

10<br />

6<br />

1<br />

5<br />

4<br />

19 von 21


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen2007 - 2013<br />

Wird bei der Einteilung der Sanktionen in verschiedene Sanktionsklassen die Ursache <strong>für</strong> die<br />

Sanktionierung zusätzlich berücksichtigt, wird deutlich, dass der Grund I „Nichtanerkennung von<br />

Ausgaben“ in allen Sanktionsklassen zu etwa gleichen Anteilen auftritt. Demzufolge gibt es keine<br />

Häufung nichtanerkannter Ausgaben in einer der dargestellten Sanktionsklassen.<br />

Damit ist die Anzahl der Fälle, in denen möglicherweise unbeabsichtigt auf Grund der Komplexität<br />

der Antragsstellung eine Sanktion verhängt wird, als sehr gering einzustufen. Den in Abbildung 13<br />

dargstellten fünf Sanktionsfällen „Grund I“ von mehr als 3.000 EURO stehen insgesamt 1.039 angezahlte<br />

Förderfälle mit einem zum 31.12.2009 bereits beantragten und ausgezahlten Fördervolumen<br />

von 53 Mio. EURO gegenüber.<br />

FAZIT der Datenauswertung zur Sanktionierung<br />

Sicherlich geht mit der separaten Betrachtung der einzelnen Teilzahlungen als Basis <strong>für</strong> Sanktionierungen<br />

ein sehr hoher Verwaltungsaufwand einher. Eine Benachteiligung bestimmter Gruppen<br />

oder einzelner Verfahren kann jedoch mit der vorhandenen Datengrundlage nicht gestützt werden.<br />

7.2.2.6 Handlungsempfehlungen zum VKS<br />

Aus Sicht der Evaluatoren lassen sich <strong>für</strong> das Verwaltungs- und Kontrollsystem folgende Handlungsempfehlungen<br />

ableiten:<br />

Maßnahme 121<br />

Das Fördermanagement der Maßnahme 121 sollte stärker zentralisiert werden, um das Antrags-<br />

und Bewilligungsverfahren insgesamt transparenter, vor allem aber effizienter zu machen.<br />

Damit würde eine vergleichende Prozessanalyse aller LfULG-Außenstellen zwecks<br />

Identifizierung von Best Practice Ansätzen obsolet.<br />

Im Zuge einer möglichen Zentralisierung der Maßnahme 121 sollte eine Eingrenzung des Antragszeitraums<br />

in Erwägung gezogen werden. Auf diese Weise könnte das Fördermanagement<br />

zusätzlich straffer gestaltet werden.<br />

Um ein standardisiertes und neutrales Antragsverfahren zu ermöglichen, sollte die Stärkenund<br />

Schwächenanalyse zur Bewertung der Anträge wieder eingeführt werden (Punktbewertungssystem).<br />

Obgleich im Rahmen des Antrags- und Bewilligungsverfahrens <strong>für</strong> die Maßnahme 121 die<br />

Qualität der Förderberatung, die Auszahlungszeiträume und die Höhe der Zuwendungen<br />

durch die Zuwendungsempfänger positiv beurteilt wird, fällt das Votum <strong>für</strong> den Aufwand der<br />

Antragstellung weitaus kritischer aus. Dabei sind es insbesondere Zuwendungsempfänger der<br />

Förderfälle unter 100.000 EURO, die den Aufwand der Antragstellung kritisch beurteilen. Entsprechend<br />

dürfte es sich empfehlen, den Aufwand der Antragstellung im Hinblick auf diese<br />

Förderfälle einer weiteren dezidierten Prüfung zu unterziehen.<br />

Maßnahme 214<br />

Ohne eine weitergehende Untersuchung des Fördermanagements der Maßnahme 214 – AUM<br />

ist eine gesicherte Aussage darüber, welche Einflussgrößen den Ressourcenaufwand bei der<br />

Maßnahmenbearbeitung maßgeblich verursachen, nur sehr eingeschränkt möglich. Zu diesem<br />

Zweck sollten die Einflussvariablen „Anzahl der Anträge bzw. Maßnahmen“, die „Flächenhöhe“<br />

der geförderten Maßnahmen sowie das „Fördervolumen“ der Maßnahmen einer<br />

gesonderten Untersuchung unterzogen werden.<br />

Kontrollsystematik ILE<br />

Eine Verringerung der Teilzahlungen hätte eine Reduktion der Vor-Ort-Kontrollen zur Folge.<br />

Dies stützt die Forderung nach einer Beschränkung von Teilzahlungen.<br />

20 von 21


Kontrollsystematik allgemein<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen2007 - 2013<br />

Die vergleichsweise starke Zergliederung des ELER-Kontrollsystems in Sachsen ist insgesamt<br />

kritisch zu beurteilen. Derzeit werden über vier unterschiedliche Verfahren <strong>für</strong> Antragsstellung<br />

und Vor-Ort-Kontrollen teils halbzentralisiert in den Außenstellen und dem LfULG,<br />

teils dezentral in alle zehn Außenstellen und in einem einzelnen Bereich konzentriert auf drei<br />

Außenstellen durchgeführt. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Verwaltung durch<br />

eine Zusammenführung der Kontrollen in einem zentralen Prüfdienst effizienter arbeitet.<br />

Sanktionsverfahren<br />

Für die Weiterentwicklung des Sanktionsverfahrens sollte eine Überprüfung der gemeinsamen<br />

Auslegung der Bundesländer von Artikel 31 VO (EG) Nr. 1975/2006 angestrebt werden.<br />

Eine Vereinfachung würde beispielsweise die Anwendung der Sanktionsregelung auf den Gesamtzahlungsbetrag<br />

anstatt auf einzelne Teilzahlungen bringen. Darüber hinaus sollte geprüft<br />

werden, ob eine Einführung von Mindestbeträgen <strong>für</strong> Teilzahlungsanträge möglich ist.<br />

Zudem sollte untersucht werden, inwieweit die Bestimmungen zur Förderfähigkeit einer Maßnahme<br />

im Zuwendungsbescheid angepasst werden können, damit sie dem Zuwendungsempfänger<br />

unmissverständlich klar machen, was er zur Auszahlung beantragen kann und was<br />

nicht.<br />

Allgemeines<br />

Für eine bessere Steuerung des Fördermanagements sollten Effizienzkennzahlen eingeführt<br />

werden, die eine transparentere und effizientere Abwicklung des Verwaltungs- und Kontrollsystems<br />

ermöglichen. Dies gilt neben den Maßnahmen 121 und 214 <strong>für</strong> die alle anderen E-<br />

LER-Maßnahmen.<br />

21 von 21


<strong>Anhang</strong> 7.2.3<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Kapitel 7.2.3 (Langversion): Überprüfung der Strategischen <strong>Umwelt</strong>prüfung (SUP)<br />

Notwendigkeit der Überprüfung<br />

Die SUP im Rahmen der Ex-ante-Bewertung 1 des EPLR konnte vielfach nur auf die Wahrscheinlichkeit<br />

erheblicher <strong>Umwelt</strong>auswirkungen hinweisen, ohne eine Quantifizierung vorzunehmen.<br />

Nicht <strong>für</strong> alle Maßnahmen war eine Einschätzung ihrer <strong>Umwelt</strong>wirkungen möglich, weil konkrete<br />

Projektausgestaltungen und deren Umfang zu diesem Zeitpunkt unbestimmt waren oder keine<br />

Indikatoren und entsprechenden Datengrundlagen zur Verfügung standen, um Trendaussagen<br />

hinsichtlich der <strong>Umwelt</strong>wirkungen treffen zu können.<br />

Klare Abschätzungen waren eher <strong>für</strong> die Maßnahmen möglich, die auf eine Verbesserung der<br />

<strong>Umwelt</strong> zielen (Schwerpunkt 2). Damit verbunden ist das Risiko einer eventuellen positiven<br />

Überzeichnung. Zudem sind seit der Ex-ante-Bewertung mehrere Programmänderungen erfolgt.<br />

Durch das Entfallen oder Hinzukommen von Maßnahmen oder Fördergegenständen ist eine<br />

Verschiebung von <strong>Umwelt</strong>wirkungen im Hinblick auf das Gesamtprogramm möglich.<br />

Im Rahmen der Halbzeitbewertung ist deshalb vorgesehen, die Einschätzung der <strong>Umwelt</strong>wirkungen<br />

auf Basis der bisher erfolgten Programmumsetzung zu überprüfen. Anhand nun vorliegender<br />

konkreterer Daten zur Maßnahmenausgestaltung und deren Umfang, im <strong>Umwelt</strong>bericht<br />

vorgeschlagener sowie zusätzlich verfügbarer Monitoringindikatoren sollen mögliche positive wie<br />

negative <strong>Umwelt</strong>wirkungen der Programmumsetzung nachvollzogen werden. Zumindest soweit<br />

Maßnahmen in nennenswertem Umfang angelaufen sind, lässt sich genauer einschätzen, ob erhebliche<br />

Wirkungen bereits eingetreten sind. Die Betrachtung der quantitativen Entwicklung der<br />

Indikatoren erlaubt zudem eine bessere Vorausschätzung bis zum Ende der Programmperiode.<br />

Die SUP in der Ex-ante-Bewertung<br />

Auswahl der im <strong>Umwelt</strong>bericht bewerteten Maßnahmen<br />

Zur Abschätzung der voraussichtlichen erheblichen <strong>Umwelt</strong>wirkungen des EPLR wurden in der<br />

SUP zunächst die einzelnen Fördergegenstände im Hinblick auf mögliche Wirkungen analysiert,<br />

um auf dieser Basis zusammenfassende Aussagen zur Gesamtwirkung des Programms<br />

auf die Schutzgüter treffen zu können. Dabei wurden nicht alle Maßnahmen betrachtet.<br />

Die Auswahl der im <strong>Umwelt</strong>bericht bewerteten Maßnahmen erfolgte innerhalb des Scopings im<br />

Abstimmungsprozess mit den <strong>Umwelt</strong>behörden. Sie richtete sich vor allem danach, ob <strong>für</strong> eine<br />

Maßnahme generell <strong>Umwelt</strong>wirkungen zu erwarten und ob Maßnahmenbeschreibungen ausreichend<br />

detailliert sind und grundlegende Informationen und quantifizierbare Indikatoren<br />

zur Verfügung stehen, um diese einschätzen zu können. Insbesondere in den Schwerpunkten 1<br />

und 2 ließ die Ungewissheit der Maßnahmenausgestaltung eine sinnvolle Einschätzung ihrer <strong>Umwelt</strong>wirkungen<br />

zum Ex-ante-Zeitpunkt noch nicht zu. Betrachtet wurden deshalb vor allem Maßnahmen<br />

des Schwerpunktes 2. Hier ist die <strong>Umwelt</strong>verbesserung das fokussierte Maßnahmenziel,<br />

die Abschätzbarkeit war deshalb meist möglich. Zum Teil konzentriert sich die Auswahl auch auf<br />

einzelne Fördergegenstände innerhalb einer Maßnahme (z. B. <strong>für</strong> 322). Die Maßnahmen 124, 132<br />

und 311 sowie 133, 226, 313, 321, 341 und die Maßnahmen im Schwerpunkt 4 wurden nicht bewertet,<br />

weil ihre <strong>Umwelt</strong>auswirkungen vernachlässigbar und/oder die konkrete Ausgestaltung nicht<br />

eindeutig war.<br />

Im Vordergrund der SUP – sowie ihrer Überprüfung - stehen die Wirkungen, die sich direkt aus<br />

den Fördermaßnahmen ergeben. Die Beurteilung weitergehender indirekter Auswirkungen wäre<br />

vielfach mit spekulativen Überlegungen verbunden und wird deshalb als wenig seriös und sinnvoll<br />

1<br />

SJK; TAURUS; b&s 2007: Ex-ante-Bewertung des EPLR 2007-2013 im Freistaat Sachsen (Kapitel 6, S.56-148), Chemnitz.<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

eingestuft. (Tabelle 1 fasst zusammen, welche Maßnahmen im Rahmen der SUP sowie auf Basis<br />

nun verfügbarer Informationen betrachtet werden).<br />

Ex-ante Einschätzung der <strong>Umwelt</strong>wirkungen des Programms<br />

Basierend auf der Bewertung der <strong>Umwelt</strong>wirkungen auf Maßnahmenebene fällt die Ex-ante-<br />

Einschätzung <strong>für</strong> das Gesamtprogramm insgesamt positiv aus. Festgestellt wird ein genereller<br />

Beitrag der untersuchten Maßnahmen zur Förderung der <strong>Umwelt</strong>schutzziele auf strategischer<br />

Ebene.<br />

Für keine der Maßnahmen wurden deutlich negative Auswirkungen gesehen. Nur <strong>für</strong> den Fördergegenstand<br />

322 B wurde von negativen <strong>Umwelt</strong>effekten ausgegangen. Die hier als ungünstig eingeschätzten<br />

Wirkungen auf die Schutzgüter Boden und Landschaft sind begründet durch die mit<br />

der Förderung verkehrlicher Infrastruktur verbundene Flächenversiegelung. Die Bewertung der<br />

Nullvariante schneidet <strong>für</strong> alle Maßnahmen – mit Ausnahme von 322 – im Vergleich zur Einschätzung<br />

der Wirkungen bei Durchführung der entsprechenden Maßnahmen negativ bzw. weniger positiv<br />

ab.<br />

Im <strong>Umwelt</strong>bericht wird jedoch auf das Risiko einer möglichen positiven Überzeichnung hingewiesen.<br />

Diese kann sich daraus ergeben, dass zum Ex-ante-Zeitpunkt aufgrund der unklaren Ausgestaltung<br />

vieler Fördergegenstände im Schwerpunkt 1 und 3 vor allem Maßnahmen im Schwerpunkt<br />

2 bewertet wurden, der auf die Verbesserung der <strong>Umwelt</strong> abzielt.<br />

Wirkungen auf die Biologische Vielfalt wurden insbesondere durch die Maßnahmen im Schwerpunkt<br />

2 sowie die Maßnahme 323 erwartet. Insgesamt wurden die erheblichen Auswirkungen auf<br />

dieses Schutzgut als positiv bis sehr positiv eingestuft. Vor allem durch die Agrarumweltmaßnahmen<br />

sowie ebenso durch Maßnahme 323 wurden positive Wirkungen auf Schutzgut Boden angenommen,<br />

die den Erosionsschutz und die Verringerung von Stoffeinträgen betreffen 2 . Negative<br />

Wirkungen durch Flächenversiegelung wurden bei der Maßnahme 322 B festgestellt.<br />

Für die Landschaft wurde von positiven Wirkungen durch Um- und Wiedernutzung von Gebäuden,<br />

Renaturierung und Entsiegelung im Rahmen von Gebäudeentwicklungen (322 A) und siedlungsökologischen<br />

Maßnahmen (322 C) im Schwerpunkt 3 ausgegangen. Insgesamt zielten die<br />

Maßnahmen im Schwerpunkt 2 auf die Verbesserung der Landschaft und der Schutzgüter Boden<br />

und Wasser, während im Schwerpunkt 1 und 3 Auswirkungen auf Landschaftsbild und Flächenverbrauch<br />

zu berücksichtigen seien. Für das Klima oder die Luftqualität wurde kaum von erheblichen<br />

Auswirkungen der Fördermaßnahmen ausgegangen. Genaue Abschätzungen waren hier<br />

nicht möglich, hingewiesen wurde aber auf negative Wirkungen durch die Erhöhung der Treibhausgasemissionen<br />

durch Maßnahmen zum Ausbau der verkehrlichen Infrastruktur (322 B),<br />

gleichzeitig auch auf mögliche punktuelle Entlastungen und damit die Erhöhung der Luftqualität<br />

durch diese Maßnahmen. Außerdem werden mögliche positive Wirkungen durch die Förderung<br />

der Umstellung auf regenerative Energieträger in Maßnahme 121 erwähnt.<br />

Für das Schutzgut Wasser wurde von positiven Wirkungen ausgegangen, die die Verbesserung<br />

der Wasserqualität durch Verminderung von Stickstoffeinträgen und Pflanzenschutzmitteln sowie<br />

bessere Abwasserklärung betreffen. Ein Beitrag wird von den Agrarumweltmaßnahmen (214), einem<br />

Teil der Maßnahmen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe (121), von Erstaufforstungsmaßnahmen<br />

(221/223) und Maßnahmen zur Abwasserbeseitigung (322 bzw. nach aktueller<br />

Programmfassung 321) erwartet. Eine Abschätzung der Wirkungen auf die menschliche Gesundheit<br />

war zum Ex-ante-Zeitpunkt nicht möglich. Von erheblichen negativen Wirkungen wurde<br />

jedoch nicht ausgegangen, positive Wirkungen wurden durch Maßnahmen zum Hochwasserschutz<br />

(214) vermutet.<br />

Genauso schwierig gestaltete sich die Abschätzung der insgesamt eher positiv erwarteten Wirkungen<br />

auf das Kulturelle Erbe/Sachwerte.<br />

2<br />

Die besonders positiv bewerteten Fördergegenstände der Agrarumweltmaßnahmen „Teichpflege“ und „ökologischer Landbau“ sind<br />

nicht mehr Fördergegenstände des EPLR<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Überprüfung der Einschätzungen der <strong>Umwelt</strong>wirkungen auf Basis der bisherigen<br />

Programmdurchführung<br />

Methode und verwendete Daten<br />

Auf Basis der im Rahmen der Begleitung und Bewertung jährlich zu erhebenden Monitoringdaten<br />

lässt sich anhand der Angaben zu Ausgaben und bisher geförderten Projekten, Investitionen oder<br />

Flächen in einem ersten Schritt einschätzen, ob und in welchem Umfang Vorhaben innerhalb einer<br />

Maßnahme bisher umgesetzt wurden und inwieweit deshalb von merklichen <strong>Umwelt</strong>wirkungen<br />

überhaupt auszugehen ist. Die Betrachtung der <strong>für</strong> jede Maßnahme formulierten (Output-<br />

)Zielwerte hilft dabei, diesen bisherigen Umsetzungsstand einschätzen bzw. mit dem zu erwartenden<br />

Gewicht der Maßnahme in Relation stellen zu können.<br />

Sofern eine Maßnahme im nennenswerten Umfang angelaufen ist, können in einem zweiten<br />

Schritt <strong>Umwelt</strong>indikatoren betrachtet werden, die Hinweise zur <strong>Umwelt</strong>wirkung der einzelnen<br />

Maßnahmen bzw. der Programmumsetzung liefern. In erster Linie werden gemeinsame und programmspezifische<br />

Ergebnis- und Wirkungsindikatoren sowie mit den Antragsunterlagen aufgenommene<br />

Daten zur <strong>Umwelt</strong>relevanz herangezogen (einzelfallbezogene Daten aus den Antragsunterlagen<br />

werden insbesondere <strong>für</strong> die Maßnahmen 121 und 322 betrachtet). Wenn möglich bzw.<br />

wenn Vergleichsdaten vorliegen, werden die Maßnahmen außerdem vor dem Hintergrund der mit<br />

Hilfe allgemeiner <strong>Umwelt</strong>indikatoren (zum großen Teil Basisindikatoren) abgebildeten landesweiten<br />

Entwicklungen einzelner <strong>Umwelt</strong>schutzgüter betrachtet, um eventuelle Auswirkungen einordnen<br />

bzw. Beiträge der Maßnahmen zu diesen Entwicklungen einschätzen zu können.<br />

Im <strong>Umwelt</strong>bericht werden eine Reihe von Monitoringindikatoren vorgeschlagen, die auch in die<br />

Gesamtliste der Indikatoren im EPLR (Anlage 23) aufgenommen wurden. Neben einigen maßnahmenbezogenen<br />

Indikatoren sind im Wesentlichen allgemeine <strong>Umwelt</strong>indikatoren zur Beschreibung<br />

der landesweiten Situation vorgesehen (meist Basisindikatoren). Bezüge sind hier nur zum<br />

Teil möglich, weil aufgrund der bisher erst kurzen Programmlaufzeit in vielen Fällen noch keine<br />

aktuelleren Daten bzw. Aussagen zu Trendentwicklungen vorliegen, die Betrachtung vieler <strong>Umwelt</strong>indikatoren<br />

jedoch nur über längere Zeiträume sinnvoll ist (z.B. durch Verzögerung bei Stoffeinträgen,<br />

witterungsbedingten Schwankungen etc.). Zur Einschätzung der <strong>Umwelt</strong>wirkungen auf<br />

Maßnahmenebene zeigen sich die allgemeinen Indikatoren zudem teilweise wenig aussagekräftig.<br />

Beispielsweise lassen sich anhand des Indikators „Siedlungs- und Verkehrsfläche [km²]“ nur sehr<br />

vage Rückschlüsse ziehen, wie und in welchem Umfang sich die Förderung verkehrlicher Infrastrukturen<br />

in Maßnahme 322 auswirkt bzw. wie hoch der Anteil der Förderung an der Zu- oder Abnahme<br />

der Siedlungs- und Verkehrsfläche ist. Hier ist es deshalb sinnvoll, die maßnahmen- bzw.<br />

einzelfallbezogenen Daten zur Flächenversiegelung, den Neu- oder Ausbau von Straßen [m] zu<br />

betrachten. Weitere einzelfallbezogene Indikatoren werden deshalb herangezogen. Die zur Überprüfung<br />

der <strong>Umwelt</strong>wirkungen genutzten Indikatoren sind in den Tabelle 2 bis 13 (am Ende des<br />

Kapitels) abgebildet.<br />

Der Hauptfokus der Überprüfung der SUP liegt nicht in der Betrachtung der bisherigen <strong>Umwelt</strong>wirkungen<br />

bezogen auf einen Stichtag, sondern in der Vorausschätzung der Wirkung in der Gesamtlaufzeit<br />

und darüber hinaus. Insofern ist es vertretbar, <strong>für</strong> die einzelnen Maßnahmen auf<br />

Daten unterschiedlicher Aussagekraft zurück zu greifen. So bilden beispielsweise die neuesten<br />

verfügbaren Antragsdaten <strong>für</strong> die Investiven Maßnahmen das tatsächliche Fördergeschehen wesentlich<br />

unschärfer ab als Antragsdaten der Agrarumweltmaßnahmen. Gleichwohl kann mit diesen<br />

Daten schon ein wesentlich genaueres Bild der möglichen Entwicklung gezeichnet werden, als es<br />

zum ex ante-Zeitpunkt geschehen konnte.<br />

Zu bewertende Maßnahmen<br />

Die ex ante formulierten Einschätzungen zu erwartender <strong>Umwelt</strong>wirkungen, die vielfach auf Annahmen<br />

basieren mussten, können nun mit Hilfe der genannten quantitativen Daten belegt oder<br />

auch in Frage gestellt werden. Vor allem die Überprüfung der Maßnahmen im Schwerpunkt 1, 3<br />

und 4 ist interessant, weil hier zum ex ante-Zeitpunkt noch unklar war, welche Art von Projekten<br />

umgesetzt werden und die Einschätzung der <strong>Umwelt</strong>wirkung deshalb besonders stark mit Unsicherheiten<br />

behaftet war. Der bisherige Stand der Programmumsetzung fällt in den einzelnen<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Maßnahmen recht unterschiedlich aus und ist im Detail in den jeweiligen Unterkapiteln in Kapitel 6<br />

des Halbzeitberichts dargestellt. In einigen Maßnahmen sind bereits nennenswerte Zielerreichungsgrade<br />

zu verzeichnen (u.a. 121, 214), andere sind bisher 3 in nur sehr geringem Maße oder<br />

noch gar nicht in Anspruch genommen worden (u.a. 212, 223, 323). Bei noch geringen Umsetzungsständen<br />

lassen sich angenommene <strong>Umwelt</strong>wirkungen zwar noch nicht wirklich überprüfen,<br />

dennoch wird in vielen Fällen zumindest die ungefähre Richtung der Maßnahmen- und Projektausgestaltung<br />

der zum Ex-ante-Zeitpunkt noch unklaren Maßnahmen deutlich, die Anhaltspunkte<br />

zur Einschätzung der Wirkung liefert 4 .<br />

Die der SUP zu Grunde liegende zu bewertende Maßnahmenauswahl wird um die Maßnahme<br />

321 sowie Maßnahmen im Schwerpunkt 4 ergänzt, deren Ausgestaltung ex ante noch sehr unscharf<br />

und eine eventuelle <strong>Umwelt</strong>wirkung entsprechend noch nicht abschätzbar waren. Die Auswahl<br />

der auf ihre <strong>Umwelt</strong>wirkung hin betrachteten Maßnahmen ist in unten stehender Tabelle 1<br />

dargestellt. Das in der SUP verwendete Bewertungsschema zur Einschätzung der Wirkung der<br />

einzelnen Maßnahmen bzw. des Programms auf ein Schutzgut wird übernommen bzw. ergänzt<br />

(vgl. Abbildung 1).<br />

Abbildung 1 Legende zur Einschätzung der <strong>Umwelt</strong>wirkungen<br />

++ deutlich positiver Beitrag der Maßnahme zur Erreichung des <strong>Umwelt</strong>zieles<br />

+ leicht positiver Beitrag der Maßnahme zur Erreichung des <strong>Umwelt</strong>zieles<br />

o kein oder zu vernachlässigender Beitrag<br />

- leicht negativer Beitrag der Maßnahme zur Erreichung des <strong>Umwelt</strong>zieles<br />

-- deutlich negativer Beitrag der Maßnahme zur Erreichung des <strong>Umwelt</strong>zieles<br />

(+) Wirkung in () entsprechend Legende; bei anhaltend geringer Umsetzung jedoch nicht erheblich<br />

k. A. keine Angabe/(noch) keine Einschätzung möglich<br />

Quelle: vgl. SKJ; TAURUS, b&s (2007), ergänzt 5<br />

Weiterhin nicht betrachtete Maßnahmen<br />

Für Maßnahme 124, 132, 133, 311, 313, 341 sowie 421 und 431 ist weiterhin von vernachlässigbaren<br />

oder indirekten <strong>Umwelt</strong>wirkungen auszugehen, die nur Aussagen von sehr spekulativem<br />

Charakter zuließen.<br />

− Gegenstand der Förderung von Maßnahme 124 ist die Zusammenarbeit bei der Entwicklung<br />

neuer Produkte, Verfahren und Technologien in der Land- und Ernährungswirtschaft<br />

sowie im Forstsektor. Unter anderem gehören dazu auch neue Technologien im Bereich<br />

Nachwachsender Rohstoffe, die sich positiv auf das Klima auswirken können. Die Einschätzung<br />

entsprechender <strong>Umwelt</strong>wirkungen der Zusammenarbeit und Konzeptentwicklung<br />

bliebe allerdings sehr vage, denn erst mit dem nächsten Schritt – in der Anwendung<br />

dieser neuen Produkte – werden direkte Wirkungen abschätzbar. Bis Ende 2009 wurden<br />

außerdem noch keine Zahlungen in dieser Maßnahme getätigt.<br />

− Mit Maßnahme 132 wird die Teilnahme der Landwirtschaft an Lebensmittelqualitätsregelungen<br />

gefördert. Erhebliche <strong>Umwelt</strong>wirkungen sind weiterhin nicht zu erwarten, zumal die<br />

Förderung bis Ende 2009 noch nicht angelaufen ist.<br />

− Mit der Förderung regionaler Produktion in Maßnahme 133 (Unterstützung von Erzeugergemeinschaften<br />

bei Informations- und Absatzfördermaßnahmen <strong>für</strong> Qualitätsprodukte)<br />

kann durch die umweltschonenden Bewirtschaftungsauflagen zwar von leichten positiven<br />

3<br />

4<br />

5<br />

bezogen auf die Auszahlungen 2009<br />

Insbesondere bei Maßnahmen mit noch relativ geringem Umsetzungsstand (z.B. 321, 322, 323, 411/413) ist eine Änderung der<br />

Projektausgestaltung in den kommenden Jahren nicht ausgeschlossen.<br />

SJK; TAURUS; b&s (2007): Ex-ante-Bewertung des EPLR 2007-2013 im Freistaat Sachsen (Kapitel 6, S.56-148), Chemnitz. S.<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Wirkungen auf Landschaft, Boden und Wasser ausgegangen werden. Eine Bewertung,<br />

welche Wirkung die Förderung an sich hat – die Unterstützung von Informations- und Absatzmaßnahmen<br />

– wäre aufgrund des indirekten Wirkungsweges sehr spekulativ. Zudem<br />

ist auch diese Maßnahme bis Ende 2009 noch nicht angelaufen<br />

− Ebenso ist <strong>für</strong> Maßnahme 311 (Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten<br />

mit Ausnahme von Maßnahmen des Landtourismus und der regenerativen Energieerzeugung)<br />

von erheblichen <strong>Umwelt</strong>wirkungen weiterhin nicht auszugehen bzw. die bisher geringe<br />

Anzahl an Förderfällen (2% des angestrebten Zieles).<br />

− Mit der Maßnahme 313 zur Förderung des Fremdenverkehrs werden Marketingmaßnahmen<br />

(A), öffentlich zugängliche kleine Infrastrukturen zur Förderung des Landtourismus (B)<br />

sowie Erweiterungen von Beherbergungskapazitäten durch Umnutzung von Gebäuden (C)<br />

gefördert. Die <strong>Umwelt</strong>wirkungen sind in der SUP als leicht positiv, aber nicht abschätzbar<br />

bewertet worden. Wie Marketingmaßnahmen, die Umnutzung bereits vorhandener Gebäude<br />

und kleine Infrastrukturmaßnahmen wie Reitsysteme, Beschilderungen oder Besucherlenkungskonzepten<br />

auf die <strong>Umwelt</strong> wirken, ist auch vor dem Hintergrund vorliegender Monitoringdaten<br />

nur indirekt zu vermuten und bliebe sehr vage, zumal die Umsetzung mit<br />

15 % Zielerreichung bisher noch zögerlich ist und zudem viele Projekte im Bereich Vermarktung.<br />

− In Maßnahme 341 geht es um Kompetenzentwicklung, Förderveranstaltungen und Durchführung.<br />

Die Abschätzung dieser auf die <strong>Umwelt</strong> nur indirekt wirkenden Maßnahmen zur<br />

Entwicklung von örtlichen Entwicklungskonzepten und „Softskills“ ist kaum möglich.<br />

Änderungen des Programms mit Relevanz <strong>für</strong> die Einschätzung der <strong>Umwelt</strong>wirkungen<br />

Die Ex ante-Bewertung stützt sich auf einen Vorab-Entwurf des EPLR, der sich bereits mit der 1.<br />

Fassung (genehmigt am 05.09.2007) und im Rahmen der folgenden drei Programmänderungen<br />

geändert hat. Entfallen, Hinzukommen oder Änderungen einzelner Maßnahmen oder Fördergegenstände<br />

sind gegebenenfalls mit entsprechend veränderten <strong>Umwelt</strong>wirkungen im Hinblick auf<br />

das Gesamtprogramm verbunden, die bei der Überprüfung der SUP berücksichtigt werden müssen.<br />

Relevante Änderungen gegenüber dem der SUP zu Grunde liegenden Entwurf des EPLR<br />

sind:<br />

− Maßnahme 214: „Ökologischer Landbau“ und „Teichpflege“ sind nicht mehr Fördergegenstand<br />

der Agrarumweltmaßnahmen im EPLR. Damit entfallen im Rahmen der SUP<br />

herausgearbeitete erhebliche positive <strong>Umwelt</strong>wirkungen, insbesondere <strong>für</strong> das Schutzgut<br />

„Biologische Vielfalt“.<br />

− Maßnahme 321/322: Der Fördergegenstand „Abwasserbeseitigung“ ist nicht mehr dem<br />

Maßnahmenbereich 322 zugeordnet, sondern wird im Rahmen der Maßnahme 321(B) angeboten.<br />

Damit verschieben sich die angenommenen positiven Wirkungen auf die Wasserqualität<br />

allerdings nur auf Maßnahmenebene - im Hinblick auf die <strong>Umwelt</strong>wirkung des<br />

Programms ist diese Änderung nicht von Bedeutung.<br />

− Im Rahmen des Health Checks sind mit der 3. Programmänderung insbesondere im Bereich<br />

der Agrarumweltmaßnahmen zusätzliche Maßnahmen zur Begegnung der neuen<br />

Herausforderungen aufgenommen bzw. bestehende verstärkt worden, die – mit Ausnahme<br />

der Priorität „Milch“ - auf die Verbesserung der <strong>Umwelt</strong> zielen (vgl. Kapitel 3). Diese Änderungen<br />

sind bisher noch nicht umgesetzt und werden in die Überprüfung der SUP deshalb<br />

nicht einbezogen. Aufgrund der umweltorientierten Zielsetzungen der neuen „Health<br />

Check-Maßnahmen“ ist jedoch grundsätzlich von einer Verstärkung der positiven <strong>Umwelt</strong>wirkungen<br />

der Programmumsetzung auszugehen.<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Tabelle 1 Auswahl der betrachteten Maßnahmen mit <strong>Umwelt</strong>wirkung<br />

Maßnahme<br />

Schwerpunkt 1<br />

SUP (Ex-ante) Überprüfung (HZB)<br />

Einschätzung<br />

<strong>Umwelt</strong>wirkung<br />

121 Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe o/+ ja ja<br />

124<br />

125<br />

132<br />

133<br />

Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren<br />

und Technologien<br />

Infrastruktur im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anpassung<br />

der Landwirtschaft und Forstwirtschaft<br />

Teilnahme der Landwirtschaft an Lebensmittelqualitätsregelungen<br />

Informations- und Absatzfördermaßnahmen <strong>für</strong> Qualitätsprodukte<br />

Schwerpunkt 2<br />

211<br />

212<br />

Zahlungen <strong>für</strong> naturbedingte Nachteile in Berggebieten und Zahlungen<br />

in anderen Gebieten mit Benachteiligung<br />

Abschätzbarkeit<br />

Abschätzbarkeit<br />

o nein nein<br />

+/- ja ja<br />

o nein nein<br />

+ nein nein<br />

++ ja ja<br />

214 6 Agrarumweltmaßnahmen ++ ja ja<br />

221 Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen ++ ja ja<br />

223 Erstaufforstung nichtlandwirtschaftlicher Flächen ++ ja ja<br />

227 Beihilfen <strong>für</strong> nichtproduktive Investitionen im Wald ++ ja ja<br />

Schwerpunkt 3<br />

311 Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten o nein ja<br />

313 Förderung des Fremdenverkehrs + nein nein<br />

321 7 Dienstleistungseinrichtungen zu Grundversorgung + nein ja<br />

322 )<br />

Dorferneuerung und -entwicklung +/- ja ja<br />

323 Erhalt und Verbesserung des ländlichen Erbes ++ ja ja<br />

341<br />

Kompetenzentwicklung, Förderveranstaltungen und Durchführung<br />

Schwerpunkt 4<br />

+ nein nein<br />

A Umsetzung Lokale Entwicklungsstrategien o/+ ja nein<br />

B Gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen o/+ nein nein<br />

C Betreiben einer LAG o/+ nein nein<br />

Grund <strong>für</strong> event.<br />

Nichtbetrachtung<br />

keine erheblichen<br />

<strong>Umwelt</strong>wirkungen<br />

keine erheblichen<br />

<strong>Umwelt</strong>wirkungen<br />

indirekte Wirkung<br />

vernachlässigbar<br />

keine erheblichen<br />

<strong>Umwelt</strong>wirkungen<br />

indirekte Wirkung<br />

vernachlässigbar<br />

indirekte Wirkung<br />

vernachlässigbar<br />

indirekte Wirkung<br />

vernachlässigbar<br />

in SUP betrachtete Maßnahme über SUP-Auswahl hinausgehend betrachtete Maßnahme weiterhin nicht betrachtet<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

6<br />

7<br />

Programmänderung: „Ökolandbau“ und „Teichpflege“ sind keine Fördergegenstände des EPLR mehr<br />

Programmänderung: der Fördergegenstand „Abwasserbeseitigung", der im der ex-ante Bewertung zu Grunde liegenden EPLR-<br />

Entwurf noch der Maßnahme 322 zugeordnet war, ist nun Teil der Maßnahme 321 (B)<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Zwischenbilanz der <strong>Umwelt</strong>wirkungen der einzelnen Maßnahmen und Abschätzung der weiteren<br />

Entwicklung<br />

Hinweis zu den folgenden Tabellen:<br />

Die Überprüfung der <strong>Umwelt</strong>wirkungen erfolgt in Anlehnung an die ex-ante-Bewertung in einer tabellarischen<br />

Übersicht <strong>für</strong> jede einzelne Maßnahme mit <strong>Umwelt</strong>relevanz. In den Tabelle 2-<br />

Tabelle 13 sind die ex ante-Bewertung und die auf Basis der bisherigen Umsetzung aktualisierte<br />

Einschätzung der (zukünftigen) <strong>Umwelt</strong>wirkungen hinsichtlich der einzelnen Schutzgüter gegenübergestellt<br />

(Bewertet wird nicht die bisherige Wirkung, sondern die auf Basis bisheriger Erkenntnisse<br />

zu erwartende Wirkung).<br />

Die Überprüfung bzw. Aktualisierung erfolgt dabei anhand der oben genannten und in den Tabellen<br />

aufgeführten maßnahmebezogenen <strong>Umwelt</strong>indikatoren. Um Maßnahmewirkungen vergleichbar<br />

machen bzw. eine Vorstellung der Dimension bisheriger Wirkungen zu bekommen, wird<br />

der Umfang der seit Programmbeginn erfolgten Investitionen oder Fördermittelausgaben<br />

<strong>für</strong> entsprechend wirksame Projekte, Flächen oder Investitionen angegeben 8 . Die anhand der<br />

maßnahmenbezogenen Indikatoren abgeschätzte potenzielle (zukünftige) Wirkung wird – soweit<br />

möglich - auf die in der SUP vorgeschlagenen allgemeinen <strong>Umwelt</strong>indikatoren bezogen (allgemeine<br />

<strong>Umwelt</strong>indikatoren kursiv) 9 .<br />

Die Angabe des Umsetzungsstandes gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die bisherigen Daten<br />

die Ausgestaltung der Maßnahme bereits „repräsentativ“ abbilden oder ob diese aufgrund erst zögerlicher<br />

Inanspruchnahme erst einen ersten Trend aufzeigen und bisher festgestellte Wirkungen<br />

deshalb unter Vorbehalt betrachtet werden müssen (ist eine Maßnahme erst in geringem Umfang<br />

angelaufen, kann sich die Ausgestaltung - z.B. die Schwerpunktsetzung bei Projekten und Investitionen<br />

– in den kommenden Jahren eventuell noch erheblich verändern)<br />

Ein Fazit am Ende der Tabelle fasst die Abschätzung der <strong>Umwelt</strong>effekte anhand der Erkenntnisse<br />

der bisherigen Umsetzung und Wirkung sowie eventuelle Verschiebungen gegenüber der ex-ante-<br />

Einschätzung zusammen.<br />

8 Nicht <strong>für</strong> alle Maßnahmen liegen Ausgaben oder Investitionen auf Fördergegenstandsebene vor. Oft geht eine positive oder negative<br />

Wirkung jedoch nur von einem einzelnen Fördergegenstand innerhalb einer Maßnahme aus. die Angaben sind deshalb nicht<br />

einheitlich (immer Fördermittel oder immer Gesamtinvestitionsvolumen).<br />

9<br />

Bezüge zu den in der SUP vorgeschlagenen allgemeinen <strong>Umwelt</strong>indikatoren sind in vielen Fällen aufgrund noch nicht vorliegender<br />

Vergleichsdaten bzw. Trendentwicklungen und/oder erforderlicher Langfristigkeit bei der Betrachtung einiger <strong>Umwelt</strong>indikatoren<br />

nicht möglich bzw. sinnvoll (s.o.)<br />

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Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Schwerpunkt 1: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft<br />

Maßnahme 121 (Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe – Investitionen)<br />

Ex-ante-Einschätzung: positive Effekte durch Reduktion Stoffeinträge<br />

− Verringerung von Stoffeinträgen durch neue Technologien > positive Wirkungen auf Boden<br />

und Wasser (+)<br />

− Einsparung von Treibhausgasen > positive Klimawirkung (++)<br />

− Versiegelung bei Neubauten/Investitionen in bestehende Gebäude > positive bzw. negative<br />

Wirkungen zum Flächensparziel (o)<br />

Tabelle 2 Überprüfung der Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen (121)<br />

Schutzgut<br />

Boden / Landschaft<br />

<strong>Umwelt</strong>schutzziel<br />

Flächensparziel durch<br />

Umnutzung/Entsiegelung<br />

Verringerung von Stoffeinträgen<br />

10 Auswertung Investitionskonzept 2009<br />

Einschätzung<br />

pot. Wirkung<br />

Ex-ante<br />

Aktualisierung<br />

-<br />

o o<br />

+<br />

Indikatoren<br />

(maßnahmenspezifisch, allgemein)<br />

Umfang Investitionen mit möglichem<br />

Flächenverbrauch (Stallbau, Gebäu-<br />

deflächen) 11<br />

Umfang Gebäudefläche <strong>für</strong> Nutztierhaltung<br />

Zu- und Abnahme der Siedlungs- und<br />

Verkehrsfläche: 6,9 ha/Tag (2008)-<br />

(6,23 ha/Tag 2006)<br />

Umfang Stoffaustragsmindernde<br />

Maßnahmen (Investitionen in Gülle-<br />

/Stalldunglagerung, Technik Gülleausbringung,<br />

geschlossene Systeme)<br />

Umfang 10<br />

216,3 Mio. EURO<br />

(80%)<br />

< 303.080m² = 30<br />

ha 12<br />

Beitrag 121:<br />

< 0,03 ha/ Tag 13<br />

(0,4%)<br />

15,7 Mio. EURO<br />

(6% der bisherigen<br />

Invest.)<br />

Umfang Gülle/Festmistlager (m³) >73.361m³ 14<br />

11<br />

Der Indikator umfasst Investitionen in Gebäude/Innentechnik <strong>für</strong> Nutztierhaltung (A.6), der genaue Inhalt dieser Investitionen - ob<br />

es sich um mit Flächenversiegelung verbundene Stallneubauten oder den Ausbau bestehender Gebäude handelt – ist nicht eindeutig<br />

erfasst. Von negativen Auswirkungen durch Flächenversiegelung ist jedoch zumindest <strong>für</strong> einen Teil dieser Investitionen auszugehen,<br />

der Wert insofern als maximaler Umfang („worst case“) zu betrachteten. Die Investitionen in Gebäude können auch mit positiven<br />

Nebeneffekten durch die Sanierung nicht mehr umweltgerechter Produktionsgebäude oder die Neubauvermeidung durch<br />

Umnutzung von Gebäuden verbunden sein.<br />

12<br />

Der Indikator liegt nur <strong>für</strong> einen Teil der Investitionen bzw. in heterogener Form quantifiziert vor (z.T. Flächenangaben / Anzahl<br />

Ställe / Anzahl Tiere). Der hier angegebene Flächenwert beinhaltet die vorliegenden Flächenangaben sowie auf Basis angegebener<br />

Tierzahlen hochgerechnete Stallflächen (<strong>für</strong> Investitionen, <strong>für</strong> die nur Angaben zur Anzahl der Tiere gemacht wurden). Bei der<br />

Hochrechnung wurden Richtwerte der Arbeitsgemeinschaft <strong>für</strong> Rationalisierung, Landtechnik und Bauwesen in der Landwirtschaft<br />

Hessen e.V. verwendet. – Nicht alle Investitionen sind Neubauten und damit mit Flächenversiegelung verbunden. Wie oben beschrieben<br />

ist der Wert deshalb als Maximalwert oder „worst case“ zu verstehen.<br />

Quelle <strong>für</strong> Berechnung der geförderten Stallflächen: Arbeitsgemeinschaft <strong>für</strong> Rationalisierung, Landtechnik und Bauwesen in der<br />

Landwirtschaft Hessen e.V (2003): Richtpreise <strong>für</strong> den Neu- und Umbau landwirtschaftlicher Wirtschaftsgebäude und ländlicher<br />

Wohnhäuser. 37. Ausgabe.<br />

13<br />

Berechneter Maximalwert <strong>für</strong> versiegelte Fläche durch neu gebaute Ställe (s.o.) bezogen auf bisherigen Förderzeitraum (3 Jahre)<br />

14 Der Indikator ist nur <strong>für</strong> 96,7 % der Investitionen quantifiziert; auszugehen ist deshalb von einem größeren Umfang.<br />

8 von 31


Wasser<br />

Klima<br />

Umsetzung<br />

Wassereinsparung<br />

Verringerung von Stoffeinträgen<br />

Verringerung von Treibhausgasen(Energieeinsparung/<br />

Energieerzeugung)<br />

+ +<br />

o<br />

+<br />

++ +<br />

+<br />

+ +<br />

++ +<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Bewirtschaftungsbedingter Stickstoffbilanzüberschuss<br />

(uneineinheitlicher<br />

Trend)<br />

Umfang Vorhaben zur Wassereinsparung<br />

(Regenwassersammel-,<br />

Schlauchtröpfchenberegnungsanlage)<br />

Umfang Investitionen in Stoffaustragsmindernde<br />

Maßn.<br />

(Investitionen in Güllelagerung, Technik<br />

Gülleausbringung, geschlossene<br />

Systeme<br />

0,833 Mio. EURO<br />

15,7 Mio. EURO<br />

(6% der bisherigen<br />

Invest.)<br />

Umfang Gülle/Festmistlager (m³) >73.361m³ 14<br />

Anteil der Gewässer mit gutem Zustand<br />

(mind. Güteklasse 2): 73% 15<br />

(2003, keine neuen Werte)<br />

Umfang Investitionen zur Erzeugung<br />

regen. Energien/ Energieeinsparung<br />

(Biomasse/-gasanlagen, Wärmenutzung,<br />

Energiepflanzenplantage)<br />

Leistung geförderter Biomasse-<br />

/Biogasanlagen<br />

Treibhausgasemissionen der LW (inkl.<br />

CO2-Emissionen): 2032,8 kt/a (2007) –<br />

(2062,8 kt/a 2005 17 )<br />

Energiebedingte CO2-Emissionen (Mio.<br />

t/Jahr)<br />

15,8 Mio. EURO<br />

(6% der bisherigen<br />

Invest.)<br />

3.346 KW 16<br />

Ausgaben bis 2009 (121 gesamt)<br />

41,6 Mio. EURO<br />

Zielerreichung (2009 ausgezahlte Mittel)<br />

16%<br />

Gesamtinvestitionsvolumen bis 2009 266,6 Mio. EURO<br />

davon Investitionen mit möglicher negativer Wirkung (Flächenversiegelung)<br />

(Anteil an bisherigen Investitionen)<br />

davon Investitionen mit potenziell positiver Wirkung (Energieerzeugung, Stoffeintragsminderung,<br />

Wassereinsparung)<br />

davon Investitionen mit potenziell neutraler Wirkung<br />

(Anteil an bisherigen Investitionen)<br />

15 SMUL (2010): <strong>Umwelt</strong>status: Schutzgut Wasser. – Gewässergüte.<br />

www.umwelt.sachsen.de/umwelt/4644.asp?id=4978&headline=Schutzgut: Wasser, Stand: 15.03.2010.<br />

16 Der Indikator nicht nur <strong>für</strong> 81 % der Investitionen erfasst; auszugehen ist von einer höheren Leistung<br />

17 SMUL (2010): <strong>Umwelt</strong>status: Schutzgut Klima. – Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft.<br />

www.umwelt.sachsen.de/umwelt/4770.asp?id=4976&headline=Schutzgut: Klima, Stand: 15.03.2010.<br />

216,3 Mio. EURO<br />

81%<br />

32,4 Mio. EURO<br />

13%<br />

16,4 Mio. EURO<br />

6%<br />

9 von 31


Fazit - 121<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Der mit Abstand überwiegende Teil der Fördergelder im Maßnahmenbereich 121 wurde bisher <strong>für</strong> „Gebäude<br />

und Technik im Bereich Nutztierhaltung“ (A.6) gezahlt. Die Art der Investitionen bzw. ob es sich dabei um Neubauten<br />

oder Investitionen in bestehende Gebäude handelt, ist im Einzelnen nicht oder nur zum Teil erfasst<br />

bzw. mit Indikatoren quantifiziert. Die Überprüfung der ex-ante-Einschätzungen ist anhand tatsächlicher bisheriger<br />

Wirkungen/Umsetzungen deshalb nur begrenzt möglich. Bei der Annahme, dass alle Investitionen mit<br />

Neubau verbunden sind, wäre nach bisheriger Umsetzung von einer Versiegelung von 30 ha bzw. 0,03 ha/Tag<br />

auszugehen, das macht 0,4% der Gesamtversiegelungsbilanz und damit einen relativ geringen Teil aus. (Nicht<br />

alle Investitionen sind jedoch mit Neubau verbunden. Dem oben angegebenen Wert versiegelter Fläche (30<br />

ha) liegt die „worst case“-Annahme zu Grunde, dass bei allen Investitionen Fläche versiegelt wurde – Der Wert<br />

ist insofern als maximale negative Wirkung zu betrachten!)<br />

Investitionen zur Sanierung nicht mehr umweltgerechter Produktionsgebäude oder Umnutzungen können andererseits<br />

auch mit positiven Effekten verbunden sein und Neubau und Flächenversiegelung entgegenwirken<br />

(Eine Quantifizierung ist aufgrund fehlender Information hier nicht möglich). Die Einschätzung im Hinblick auf<br />

Boden/Landschaft (Fächenversiegelung) ist deshalb weiterhin mit Unsicherheiten behaftet, fällt durch das relativ<br />

große Fördervolumen <strong>für</strong> Investitionen mit potenzieller Flächenversiegelung jedoch etwas negativer aus als<br />

zum ex-ante Zeitpunkt.<br />

Das Investitionsvolumen zur Erzeugung/Einsparung von Energie (positive Klimawirkung) macht mit 6% (ca.<br />

15,8 Mio. EURO) nur einen relativ geringen Anteil der insgesamt geförderten Investitionen aus. Von positiven<br />

Wirkungen ist hier weiterhin auszugehen.<br />

Ebenso ist der Anteil von Investitionen zur Minderung von Stoffeinträgen (ca. 15,7 Mio. EURO) im Verhältnis zu<br />

geförderten Investitionen in Gebäude klein. Die geschaffene Lagerkapazität <strong>für</strong> Wirtschaftsdünger von insgesamt<br />

über 74.000m³ ist mit positiven Wirkungen auf Wasser und Boden verbunden (Minderung von Stoffeinträgen<br />

aufgrund möglicher Optimierung von Ausbringungszeitpunkt und Menge).<br />

� keine wesentlichen Änderungen abzusehender <strong>Umwelt</strong>wirkungen gegenüber der ex-ante Einschätzung,<br />

insgesamt etwas negativer durch Flächenverbrauch. Durch die Aufstockung des Maßnahmenbudgets im Rahmen<br />

der dritten Programmänderung insbesondere zur Unterstützung Milchvieh haltender Betriebe sind bei<br />

möglichen Investitionen in Stallneu- oder ausbauten weitere eher negative Wirkungen durch Flächenversiegelung<br />

möglich<br />

Abbildung 2 Bis 2013 vorgesehenes Investitionsvolumen zur Modernisierung landwirtschaftlicher<br />

Betriebe (121) und bisherige Investitionen nach potenzieller<br />

<strong>Umwelt</strong>wirkung<br />

(die Einstufung von Investitionen mit möglicher negativer <strong>Umwelt</strong>wirkung durch Flächenverbrauch<br />

ist als „worst case“ bzw. Maximalwert zu verstehen)<br />

noch ausstehende<br />

Investitionen<br />

362 Mio. €<br />

Quelle: eigene Darstellung (Datenbasis: Investitionskonzept 2009)<br />

32 Mio. € Investitionen mit mögl.<br />

positiver <strong>Umwelt</strong>wirkung<br />

216 Mio. €<br />

Investitionen mit mögl.<br />

negativer <strong>Umwelt</strong>wirkung<br />

16 Mio. € Investitionen<br />

ohne <strong>Umwelt</strong>wirkung<br />

10 von 31


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Maßnahme 125 (Infrastruktur in Zusammenhang mit der Entwicklung und Anpassung<br />

der Landwirtschaft sowie im Forstsektor – Forstwirtschaftlicher Wege- und Brückenbau)<br />

Ex-ante-Einschätzung: insgesamt: nur geringes Fördervolumen > positive, jedoch kaum erhebliche,<br />

quantifizierbare Wirkungen<br />

− Erleichterung Waldpflege/Holznutzung > leicht positive Klimawirkungen Reduktion CO2-<br />

Emissionen (o)<br />

− Störung von Lebensräumen aufgrund wirtschaftlicher Nutzung > negative Wirkung Biodiversität<br />

(o)<br />

− Wege <strong>für</strong> Erholung > positiv Landschaft (+)<br />

Tabelle 3 Überprüfung der Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen (125)<br />

Schutzgut<br />

Boden / Biol. Vielfalt<br />

Landschaft<br />

Klima<br />

Umsetzung<br />

<strong>Umwelt</strong>schutzziel<br />

Flächensparziel<br />

Erhalt zusammenhängender<br />

Lebensräume 18<br />

Einschätzung<br />

pot.<br />

Wirkung<br />

Ex-ante<br />

Aktualisierung<br />

o/-<br />

o/-<br />

Waldpflege<br />

Erschließung <strong>für</strong> Erholungszwecke<br />

+ +<br />

Verringerung von Treibhausgasen<br />

o o<br />

Indikatoren<br />

(maßnahmenspezifisch, allgemein)<br />

Umfang Investitionen in Wegeneu-, -<br />

ausbau/-instandsetzung<br />

Umfang Wegeneubau/-ausbau/instandsetzung<br />

Zu- und Abnahme der Siedlungs- und<br />

Verkehrsfläche: 6,9 ha/Tag (2008)-<br />

(6,23 ha/Tag 2006)<br />

Erschließung von Waldflächen <strong>für</strong><br />

Waldpflegemaßnahmen (ha)<br />

Kein sinnvoller maßnahmespezif. Indikator<br />

zur Reduktion der CO2-<br />

Emissionen durch den Fördergegenstand<br />

verfügbar<br />

Energiebedingte CO2-Emissionen (Mio.<br />

t/Jahr)<br />

Umfang<br />

1,6 Mio. EURO 19<br />

38.717 lfm 20<br />

= 116.148 m² 21<br />

(11 ha)<br />

Beitrag 125: max.<br />

0,01 ha/ Tag 22<br />

(0,2%)<br />

Ausgaben bis 2009 (125 gesamt)<br />

1,2 Mio. EURO<br />

Zielerreichung (2009 ausgezahlte Mittel)<br />

23%<br />

Gesamtinvestitionsvolumen 1,5 Mio. EURO<br />

Investitionen mit möglicher negativer Wirkung (Flächenversiegelung, Biolog. Vielfalt)<br />

1,5 Mio. EURO<br />

Investitionen mit möglicher positiver Wirkung (Waldpflege, Klima): 1,5 Mio. EURO<br />

18<br />

als <strong>Umwelt</strong>schutzziel nicht in der SUP bzw. im Programm oder der Maßnahmenbeschreibung enthalten, hier aufgenommen um<br />

potenzielle negative Wirkung der Maßnahme durch mögliche Flächenversiegelung abzubilden.<br />

19<br />

nur ein Teil der Investitionen sind Wegeneubauten und damit mit negativen Wirkungen durch Versiegelung verbunden. Durch das<br />

Verbot der Verwendung von Schwarz- oder Betondecken ist der negative Effekt zudem begrenzt .<br />

20 Quelle: Monitoringdaten 2009<br />

21 Berechneter Maximalwert <strong>für</strong> versiegelte Fläche durch neu/ausgebaute Wege unter Annahme der nach Zulassungsvoraussetzung<br />

einzuhaltender Fahrbahnbreite von 3m (nur ein Teil der Investitionen ist mit Neubau verbunden, s.o.)<br />

22<br />

Berechneter Maximalwert <strong>für</strong> durch neu/ausgebaute Wege versiegelte Fläche (s.o.) bezogen auf bisherigen Förderzeitraum (aufgrund<br />

verzögerter Umsetzung 2 Jahre)<br />

k.A.<br />

11 von 31


Fazit - 125<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Aufgrund des geringen Fördervolumens sind insgesamt keine erheblichen <strong>Umwelt</strong>wirkungen zu erwarten.<br />

Leicht positiv wirkt sich die Maßnahme auf die Landschaft und den Erholungswert der Landschaft durch die<br />

Erleichterung der Waldpflege und naturnaher Erholung aus. Positive Effekte auf das Klima durch Förderung<br />

der Nutzung der nachwachsenden Ressource Holz sowie Verkürzung von Anfahrtswegen und damit Einsparung<br />

von Emissionen sind schwierig zu quantifizieren. Der Wegebau ist ebenso mit negativen Wirkungen <strong>für</strong><br />

Landschaft und Biologische Vielfalt durch die Versiegelung von Flächen und Zerschneidung von Lebensräumen<br />

verbunden, die aufgrund des geringen Umfangs jedoch nicht erheblich sind (Bei Annahme der maximalen<br />

Versiegelung wurden bei finanzieller Zielerreichung von 23% 11 ha versiegelt, hochgerechnet auf das zur Verfügung<br />

stehende Budget wäre eine Flächenversiegelung von maximal etwa 45 ha zu erwarten – das entspricht<br />

0,01 ha pro Tag und 0,2% der landesweiten Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche.).<br />

� keine wesentlichen Änderungen abzusehender <strong>Umwelt</strong>wirkungen gegenüber der ex-ante Einschätzung,<br />

Wirkungseinschätzung fällt aufgrund der Flächenversiegelung etwas negativer aus, Wirkungen sind aufgrund<br />

des Umfangs dennoch nicht erheblich.<br />

12 von 31


Schwerpunkt 2: Verbesserung der <strong>Umwelt</strong> und Landschaft<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Maßnahme 211/212 (Ausgleichszahlungen <strong>für</strong> naturbedingte Nachteile zugunsten von<br />

Landwirten in Berggebieten/in benachteiligten Gebieten außerhalb der Berggebiete)<br />

Ex-ante-Einschätzung: Erhaltung landwirtschaftl. Produktion fördert Bodenstruktur, mindert Erosionsgefahr<br />

− Aufrechterhaltung Landwirtschaftsbetrieb in ben. Regionen > Einhaltung Nährstoffbilanzen/Verminderung<br />

Bodenerosion, positiv <strong>für</strong> Boden/Wasser (+)<br />

Tabelle 4 Überprüfung der Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen (211/212)<br />

Schutzgut<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Umsetzung<br />

Fazit – 211/212<br />

<strong>Umwelt</strong>schutzziel<br />

Verminderung Bodenerosion<br />

Verringerung des Stoffeintrags<br />

in Gewässer<br />

Einschätzung<br />

pot.<br />

Wirkung<br />

Ex-ante<br />

Ausgaben bis 2009 (211/212 gesamt)<br />

Zielerreichung (2009 ausgezahlte Mittel)<br />

+<br />

Aktualisierung<br />

+<br />

+ +<br />

Indikatoren<br />

(maßnahmenspezifisch, allgemein)<br />

Umfang Ausgaben zur Förderung<br />

landwirt. genutzter Fläche im ben.<br />

Gebiet:<br />

Umfang landwirt. genutzter Fläche im<br />

ben. Gebiet<br />

Anteil der Gewässer mit gutem Zustand<br />

(mind. Güteklasse 2): 73% 24<br />

(2003, keine neuen Werte),<br />

Umfang<br />

43,9 Mio. EURO 23<br />

298.288 ha (33%<br />

d. LF)<br />

43,9 Mio. EURO<br />

39%<br />

Anteil Ausgaben mit möglicher negativer Wirkung 0<br />

Anteil Ausgaben mit möglicher positiver Wirkung (Boden, Wasser) 43,9 Mio. EURO<br />

Bei sehr guter/erwartungsgemäßer Inanspruchnahme kommen potenzielle leichte positive <strong>Umwelt</strong>wirkungen<br />

durch Unterstützung der landwirtschaftlichen Produktion in benachteiligten Regionen zum Tragen<br />

Aufgrund fehlender Indikatoren ist die Möglichkeit der Überprüfung tatsächlicher Wirkungen der Maßnahme<br />

auf Boden/Wasser begrenzt. Die Maßnahme hat eher indirekte und deshalb weiterhin schwierig zu quantifizierende<br />

<strong>Umwelt</strong>wirkungen. Zwar gehen die Bewirtschaftungsauflagen über Standards der guten fachlichen Praxis<br />

nicht hinaus, unter anderem sind durch den Ausschluss bestimmter Kulturarten (u.a. Zuckerrüben, Mais)<br />

erosionsmindernde Effekte zu erwarten.<br />

� keine Änderungen abzusehender <strong>Umwelt</strong>wirkungen gegenüber der ex-ante Einschätzung<br />

23 Auszahlungen bis Ende 2009; Monitoringdaten 2009<br />

24 SMUL (2010): <strong>Umwelt</strong>status: Schutzgut Wasser. – Gewässergüte.<br />

www.umwelt.sachsen.de/umwelt/4644.asp?id=4978&headline=Schutzgut: Wasser, Stand: 15.03.2010.<br />

13 von 31


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Maßnahme 214 (Agrarumweltmaßnahmen)<br />

Innerhalb der Agrarumweltmaßnahmen sind die Fördergegenstände „Ökologische Bewirtschaftung“<br />

(ehemals 214B) und „Teichpflege“ (ehemals 214D) entfallen. Von diesen Fördergegenständen<br />

waren ex-ante erhebliche positive Wirkungen <strong>für</strong> Biodiversität und Boden erwartet worden. Die<br />

Gesamtwirkung der Agrarumweltmaßnahmen und entsprechend des Programms fällt mit der Herausnahme<br />

der beiden Fördergegenstände damit weniger positiv aus. 25<br />

214 A – Stoffeintragsminimierende Bewirtschaftung<br />

Ex-ante-Einschätzung: positive Wirkungen <strong>für</strong> Boden und Wasser<br />

− Bewirtschaftungsformen/-auflagen > Minimierung Stoffeintrag, HW-Schutz (+)<br />

Tabelle 5 Überprüfung der Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen (214A)<br />

Schutzgut<br />

Boden<br />

Wasser<br />

<strong>Umwelt</strong>schutzziel<br />

Verminderung<br />

Bodenerosion<br />

Verringerung des Stoffeintrags<br />

in Gewässer<br />

Einschätzung<br />

pot.<br />

Wirkung<br />

Ex-ante<br />

Aktualisierung<br />

++<br />

+ +<br />

++<br />

++<br />

+<br />

++<br />

Indikatoren<br />

(maßnahmenspezifisch, allgemein)<br />

Ausgezahlte Fördermittel <strong>für</strong> Flächen,<br />

die zur Verbesserung der Bodenqualität<br />

beitragen (Mio.EURO)<br />

Flächen, die zur Verbesserung der<br />

Bodenqualität beitragen (ha)<br />

Geschätzte Verminderung der Bodenerosion<br />

(t Boden/Jahr)<br />

Bewirtschaftungsbedingter Stickstoffbilanzüberschuss<br />

(uneineinheitlicher<br />

Trend)<br />

Auszahlungen <strong>für</strong> Flächen, die zur<br />

Verbesserung der Wasserqualität beitragen<br />

(Mio.EURO)<br />

Flächen, die zur Verbesserung der<br />

Wasserqualität beitragen (ha)<br />

Geschätzte Verminderung der pot.<br />

Nitrateinträge in Gewässer (t NO3-<br />

N/Jahr)<br />

Geschätzte Verminderung der pot.<br />

Phosphateinträge in Gewässer (t<br />

P/Jahr)<br />

Umfang<br />

4,02 Mio. EURO 26<br />

83.297 ha<br />

>150.676 t 27<br />

4,02 Mio. EURO<br />

83.297 ha<br />

> 277 t NO3-N 28<br />

> 11,04 t P 29<br />

25<br />

Beide Maßnahmen werden weiterhin außerhalb des EPLR gefördert. Von positiven <strong>Umwelt</strong>wirkungen ist deshalb weiterhin auszugehen,<br />

die jedoch nicht mehr Gegenstand dieser Betrachtung sind.<br />

26<br />

Auszahlungen bis Ende 2009; Monitoringdaten 2009<br />

27 LfULG (2010): Bericht zur laufenden Bewertung EPLR. – Teil Agrarumweltmaßnahmen AUM, Berichtsjahr 2009, <strong>Anhang</strong> 2. -<br />

28<br />

LfULG (2010): Bericht zur laufenden Bewertung EPLR. – Teil Agrarumweltmaßnahmen AUM, Berichtsjahr 2009, S. 38. – geschätzte<br />

Wirkung auf A.1-Förderflächen im Jahr 2008 (aufgrund witterungs- und ertragsbedingter Schwankungen noch nicht belastbar),<br />

darüber hinausgehende Wirkungen durch A.3 und A.2-Flächen.<br />

29<br />

LfULG (2010): Bericht zur laufenden Bewertung EPLR. – Teil Agrarumweltmaßnahmen AUM, Berichtsjahr 2009, S. 38. – geschätzte<br />

Wirkung auf A.3-Förderflächen im Jahr 2008, darüber hinausgehende Wirkung durch A.1-Förderflächen.<br />

14 von 31


Klima<br />

Umsetzung<br />

Fazit - - 214 A<br />

Verminderung von Emissionen<br />

Klimarelevanter Gase<br />

+ +<br />

+/o<br />

+/o<br />

Ausgaben bis 2009 (214 A)<br />

Zielerreichung (2009 ausgezahlte Flächen 214 A) 31<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Anteil der Gewässer mit gutem Zustand<br />

(mind. Güteklasse 2): 73% 30<br />

(2003, keine neuen Werte),<br />

Auszahlungen (2009) <strong>für</strong> Flächen, die<br />

zur Abschwächung des Klimawandels<br />

beitragen (Mio.EURO)<br />

Flächen, die zur Abschwächung des<br />

Klimawandels beitragen (ha)<br />

4,0 Mio. EURO<br />

83.297 ha<br />

4,0 Mio. EURO<br />

74%<br />

Anteil Ausgaben mit möglicher negativer Wirkung 0 EURO<br />

Anteil Ausgaben mit möglicher positiver Wirkung (Boden, Wasser, Klima) 4,0 Mio. EURO<br />

Aufgrund guter Inanspruchnahme (und weiterer erheblicher Steigerung nach Antragsdaten 2009) kommen<br />

durch bodenschonende Bewirtschaftungsauflagen positive Wirkungen auf Boden- und Wasserqualität durch<br />

Minderung von Stoffeinträgen und Bodenerosion sowie in geringerem Umfang auf das Klima durch Minderung<br />

klimarelevanter Emissionen zum Tragen (vgl. Maßnahmenbewertung Kapitel 6).<br />

Im Rahmen der 3. Programmänderung wird ab 2010 die Kulisse auf die gesamte Ackerfläche Sachsens ausgeweitet,<br />

durch Budgetaufstockung die Zielfläche erhöht und zwei weitere Fördergegenstände (A.5 “Anlage<br />

von Grünstreifen auf dem Ackerland“; A.6 Anwendung bodenschondender Produktionsverfahren des Ackerfutterbaus“)<br />

angeboten. Damit ist von einer weiteren Ausdehnung des Wirkungsumfangs auszugehen.<br />

� keine Änderungen abzusehender <strong>Umwelt</strong>wirkungen gegenüber der ex-ante Einschätzung, ergänzend zeigen<br />

sich ex-ante nicht berücksichtigte (begrenzte) positive Effekte auf das Klima durch die Verringerung klimarelevanter<br />

Emissionen aufgrund verminderten Treibstoffverbrauchs und C-Festlegung hinzu<br />

214 B – extensive Grünlandbewirtschaftung und naturschutzgerechte Grünlandbewirtschaftung<br />

und Pflege/ naturschutzgerechte Bewirtschaftung und Gestaltung von Ackerflächen<br />

Ex-ante-Einschätzung: positive Wirkungen <strong>für</strong> Wasser und Biodiversität<br />

− Ext. Bewirtschaftung > Artenzuwachs, Biodiverstiät (+)<br />

− Ext. Bewirtschaftung > Verminderung Erosion, Nährstoffeintrag; Bode/Wasser (+), Hochwasserprävention<br />

− Landschaftspflegerische Effekte > positiv Landschaftsbild<br />

Tabelle 6 Überprüfung der Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen (214B)<br />

Schutzgut<br />

Biolog.<br />

Vielfalt<br />

<strong>Umwelt</strong>schutzziel<br />

Einschätzung<br />

pot. Wirkung<br />

Ex-ante<br />

Aktualisierung<br />

Sicherung der natürlichen<br />

Vielfalt +<br />

Indikatoren<br />

(maßnahmenspezifisch, allgemein)<br />

Ausgezahlte Fördermittel <strong>für</strong> Flächen,<br />

die zur Biodiversität beitragen<br />

(Mio.EURO)<br />

30 SMUL (2010): <strong>Umwelt</strong>status: Schutzgut Wasser. – Gewässergüte.<br />

www.umwelt.sachsen.de/umwelt/4644.asp?id=4978&headline=Schutzgut: Wasser, Stand: 15.03.2010.<br />

Umfang<br />

11,41 Mio. EU-<br />

RO 32<br />

31 hier Angabe der flächenmäßigen Zielerreichung, weil auf Fördergegenstandsebene bezogen auf Auszahlungen nicht vorliegend<br />

32 Auszahlungen bis Ende 2009; Monitoringdaten 2009<br />

15 von 31


Wasser<br />

Klima<br />

Umsetzung<br />

Fazit - 214 B<br />

Verringerung des Stoffeintrags<br />

in Gewässer<br />

Verminderung von Emissionen<br />

Klimarelevanter Gase<br />

+<br />

++<br />

++<br />

+ +<br />

Ausgaben bis 2009 (214 B)<br />

Zielerreichung (ausgezahlte Flächen 2009) 35<br />

+/o<br />

+/o<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

R.6a: Flächen, die zur Biodiversität<br />

beitragen (ha)<br />

Qualitativer Indikator zur Bewertung<br />

der biologischen Vielfalt<br />

Ausgezahlte Fördermittel <strong>für</strong> Flächen,<br />

die zur Verbesserung der Wasserqualität<br />

beitragen (Mio.EURO)<br />

Flächen, die zur Verbesserung der<br />

Wasserqualität beitragen (ha)<br />

Anteil der Gewässer mit gutem Zustand<br />

(mind. Güteklasse 2): 73% 33<br />

(2003, keine neuen Werte),<br />

Ausgezahlte Fördermittel <strong>für</strong> Flächen,<br />

die zur Abschwächung des Klimawandels<br />

beitragen 34 (Mio.EURO)<br />

Flächen, die zur Abschwächung des<br />

Klimawandels beitragen (ha)<br />

27.421 ha<br />

4,02 Mio. EURO<br />

27.421 ha<br />

11,41 Mio. EURO<br />

27.421 ha<br />

11,41 Mio. EURO<br />

37%<br />

Anteil Ausgaben mit möglicher negativer Wirkung 0 EURO<br />

Anteil Ausgaben mit möglicher positiver Wirkung (Biologische Vielfalt, Wasser) 11,41 Mio. EURO<br />

Positive Wirkungen durch extensive Wirtschaftsweisen insbesondere auf die Biologische Vielfalt und den Erhalt<br />

landwirtschaftlicher Flächen von hohem Naturwert sowie in geringerer Intensität auf Wasser und - Klima<br />

sind festzustellen (vgl. Maßnahmenbewertung Kapitel 6.9) und mit weiterer Zunahme der Inanspruchnahme<br />

noch zu steigern. Im Rahmen der dritten Programmänderung wurde das Budget <strong>für</strong> die Maßnahme weiter aufgestockt<br />

und die Zielfläche <strong>für</strong> B.1 erhöht. Für die naturschutzgerechten Maßnahmen B.2 und B.3 wurde die<br />

Kulisse auf Arten, <strong>für</strong> die eine Gefährdung nach fachlicher Einschätzung anzunehmen ist bzw. <strong>für</strong> die ein<br />

Rückgang zu verzeichnen ist, ausgeweitet. - Auch vor diesem Hintergrund ist von einer weiteren Ausdehnung<br />

der Förderflächen und der positiven Wirkungen insbesondere auf das Schutzgut Biologische Vielfalt auszugehen.<br />

Mit der Aufnahme eines weiteren Fördergegenstandes „Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland“ (B.4)<br />

im Rahmen der dritten Programmänderung sind darüber hinaus zusätzlich positive Effekte <strong>für</strong> den Gewässerschutz<br />

(Pufferstreifen), Erosions- und Hochwasserschutz (Erhöhung der Wasserinfiltration) sowie den Klimaschutz<br />

(langfristige Speicherung von Bodenkohlenstoff, Minderung von Stickstoffverlusten) zu erwarten.<br />

� keine Änderungen abzusehender <strong>Umwelt</strong>wirkungen gegenüber der ex-ante Einschätzung, Wirkungen vor<br />

allem im Bereich Biologische Vielfalt; ergänzend sind ex-ante nicht berücksichtigte begrenzte positive Klimaeffekte<br />

durch die Verringerung klimarelevanter Emissionen aufgrund verringerten Düngemitteleinsatzes festzustellen;<br />

durch Flächenausweitung und Ergänzung des Förderangebotes im Rahmen des Health Checks ist von<br />

weiteren positiven Wirkungen vor allem auf Wasser und Klima auszugehen.<br />

33 SMUL (2010): <strong>Umwelt</strong>status: Schutzgut Wasser. – Gewässergüte.<br />

www.umwelt.sachsen.de/umwelt/4644.asp?id=4978&headline=Schutzgut: Wasser, Stand: 15.03.2010.<br />

34 Flächen der Fördergegenstände unter 214 B sind nicht in den Ergebnisindikator R.6c einbezogen, weil <strong>für</strong> diese Fördergegenstände<br />

kein primäres Klimaziel definiert wurde. Eine begrenzte Klimawirkung dieser Förderflächen ist dennoch zu erwarten.<br />

35 hier Angabe der flächenmäßigen Zielerreichung, weil auf Fördergegenstandsebene bezogen auf Auszahlungen nicht vorliegend<br />

16 von 31


Maßnahme 221 (Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen)<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Ex-ante-Einschätzung: positive ökologische Wirkungen und Bereicherung Kulturlandschaft<br />

− Ausdehnung Waldanteil > CO2-Bindung, positive Klimawirkung<br />

− Ausdehnung Waldanteil > Wasserrückhalt, Hochwasserschutz > Biodiversität/ökologische<br />

Funktion des Waldes (++)<br />

Tabelle 7 Überprüfung der Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen (221)<br />

Schutzgut<br />

Biol. Vielfalt<br />

Wasser<br />

Klima<br />

Umsetzung<br />

Fazit – 221<br />

<strong>Umwelt</strong>schutzziel<br />

Stärkung der ökologischen<br />

Funktion des Waldes<br />

Verbesserung des Gewässerzustandes,Hochwasserschutz<br />

Abschwächung des Klimawandels<br />

durch CO2-<br />

Speicherung<br />

Einschätzung<br />

pot. Wirkung<br />

Ex-ante<br />

Aktualisierung<br />

(+)<br />

++ +<br />

Ausgaben bis 2009 (221 gesamt)<br />

Zielerreichung (2009 ausgezahlte Mittel)<br />

+<br />

(+)<br />

o<br />

Indikatoren<br />

(maßnahmenspezifisch, allgemein)<br />

Ausgezahlte Fördermittel <strong>für</strong> Flächen,<br />

die zur Biodiversität beitragen (Mio.<br />

EURO)<br />

Flächen, die zur Biodiversität beitragen<br />

(ha) 37<br />

Erhöhung des Anteils standortsgerechter<br />

Bestockungen (%)<br />

Erhöhung des Anteils standortsgerechter<br />

Bestockungen (%)<br />

Erwartete Speicherung von Kohlendioxid<br />

durch neue Waldbestände (t)<br />

Umfang<br />

0,19 Mio. EURO 36<br />

57,9 ha<br />

Beitrag 221:<br />

0,05% 38<br />

0,05% 39<br />

57,9 ha<br />

272-1.090 t/a 40<br />

Zunahme der Waldfläche (%) Beitrag 221:<br />

0,01%<br />

0,19 Mio. EURO<br />

19 %<br />

Anteil Ausgaben mit möglicher negativer Wirkung 0 EURO<br />

Anteil Ausgaben mit möglicher positiver Wirkung<br />

(Biodiversität, Boden, Wasser, Klima)<br />

0,19 Mio. EURO<br />

Aufgrund des noch geringen Umsetzungsstandes (5% der Zielfläche) hat die Maßnahme bisher nur einen unwesentlichen<br />

Beitrag zur Zunahme der Waldfläche in Sachsen geleistet (0,01%), positive Wirkungen durch die<br />

Stärkung der Waldfunktionen und damit <strong>für</strong> die Biologische Vielfalt und das Wasser (Verringerung von Nährstoffausbringung<br />

und damit -auswaschung in Gewässer, Verbesserung Wasserrückhalt) sowie in geringem Maße<br />

<strong>für</strong> das Klima (CO2-Bindung) sind bei weiter Akzeptanzsteigerung zu erwarten.<br />

� keine Änderungen abzusehender <strong>Umwelt</strong>wirkungen gegenüber der ex-ante Einschätzung, bei anhaltend geringer<br />

Umsetzung kommen Wirkungen jedoch nur geringfügig zum Tragen.<br />

36 Monitoringdaten 2009; Anteil Laubbäume<br />

37 Monitoringdaten 2009; Flächen mit Laubbäumen<br />

38<br />

nach Richtlinie AuW/2007 werden nur standortgerechte Bestockungen gefördert, alle Flächen können daher berücksichtigt werden<br />

(vgl. Kapitel 6)<br />

39<br />

nach Richtlinie AuW/2007 werden nur standortgerechte Bestockungen gefördert, alle Flächen können daher berücksichtigt werden<br />

(vgl. Kapitel 6)<br />

40<br />

bei Annahme von 10t CO2/ha*a, im Vergleich zum Gesamtvorrat der Sächsischen Wälder (zu vernachlässigen) – vgl. Halbzeitbericht,<br />

Kapitel 6<br />

17 von 31


Maßnahme 223 (Erstaufforstung nicht landwirtschaftlicher Flächen)<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Ex-ante-Einschätzung: insgesamt: positive ökologische Wirkungen und Bereicherung Kulturlandschaft<br />

− Ausdehnung Waldanteil > CO2-Bindung, positive Klimawirkung<br />

− Ausdehnung Waldanteil > Wasserrückhalt, Hochwasserschutz, Verbesserung Gewässerzustand<br />

− > Biodiversität/ökologische Funktion des Waldes (++)<br />

Tabelle 8 Überprüfung der Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen (223)<br />

Schutzgut<br />

Biol. Vielfalt<br />

Wasser<br />

Klima<br />

Umsetzung<br />

<strong>Umwelt</strong>schutzziel<br />

Stärkung der ökologischen<br />

Funktion des Waldes<br />

Verbesserung des Gewässerzustandes,Hochwasserschutz<br />

Abschwächung des Klimawandels<br />

durch CO2-<br />

Speicherung<br />

Einschätzung<br />

pot. Wirkung<br />

Ex-ante<br />

Aktualisierung<br />

(+)<br />

(+)<br />

++ (+)<br />

++<br />

(++)<br />

(++)<br />

o<br />

o<br />

Indikatoren<br />

(maßnahmenspezifisch, allgemein)<br />

Ausgezahlte Fördermittel <strong>für</strong> Flächen,<br />

die zur Biodiversität beitragen<br />

(Mio. EURO)<br />

Flächen, die zur Biodiversität beitragen<br />

(ha)<br />

Erhöhung des Anteils standortsgerechter<br />

Bestockungen (%)<br />

Umfang<br />

0,012 Mio. EURO 41<br />

4,9 ha<br />

0,004 % 42<br />

Zunahme der Waldfläche (%) Beitrag 223<br />


Fazit - 223<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Aufgrund des geringen Umsetzungsstandes (4% der Zielfläche) hat die Maßnahme bisher nur einen marginalen<br />

Beitrag (0,001%) zur Zunahme der Waldfläche in Sachsen geleistet. Positive Wirkungen durch die Stärkung<br />

der Waldfunktionen und damit <strong>für</strong> die Biologische Vielfalt und in Abhängigkeit von vorheriger Nutzung<br />

und Wasserqualität <strong>für</strong> das Wasser sowie in geringem Maße <strong>für</strong> das Klima (CO2-Bindung) sind bei weiter Akzeptanzsteigerung<br />

zu erwarten, durch den geringen Förderumfang (Budget: 0,73 Mio. EURO) jedoch begrenzt.<br />

� keine Änderungen abzusehender <strong>Umwelt</strong>wirkungen gegenüber der ex-ante Einschätzung, bei anhaltend<br />

geringer Umsetzung kommen Wirkungen jedoch nicht zum Tragen.<br />

Maßnahme 227 (Beihilfen <strong>für</strong> nichtproduktive Investitionen im Wald<br />

227 A - Waldkalkung<br />

Ex-ante-Einschätzung: positive Wirkung auf Biodiversität durch Entgegenwirkung schädigender<br />

Einflüsse, Wiederherstellung des Puffervermögens des Bodens, Grundlage <strong>für</strong> langfristige Waldgesundung<br />

− Stabilisierung Waldböden, Bodenfruchtbarkeit > Stabilisierung Waldökosystem, Biodiversität<br />

(++)<br />

227 B – Waldumbau<br />

Ex-ante-Einschätzung: Beitrag zum Erhalt und Verbesserung des Waldzustandes und der gesamten<br />

<strong>Umwelt</strong>situation<br />

− Bereicherung Baumartenspektrum, Erhaltung/Verbesserung der Artenvielfalt > Stabilisierung<br />

Waldökosystem, Biodiversität (++)<br />

227 C – Investive Maßnahmen zur Förderung von struktureller Vielfalt und natürlichem Arteninventar<br />

Ex-ante-Einschätzung: Beitrag zur Steigerung des öffentlichen Wertes der Wälder durch Verbesserung<br />

der Arten- und Biotopschutzfunktion und weiterer <strong>Umwelt</strong>ziele<br />

− Verjüngung, Biotopbäume/Totholz, Pflegeeingriffe, Feuchtbiotope > Entgegenwirkung<br />

Schädlinge, Stabilisierung Waldökosystem, Biodiversität (++), Attraktivität der Kulturlandschaft<br />

Tabelle 9 Überprüfung der Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen (227 A, B, C)<br />

Schutzgut<br />

Biol. Vielfalt<br />

<strong>Umwelt</strong>schutzziel<br />

Stabilisierung des Waldökosystems<br />

Sicherung der Funktionen<br />

des Waldes<br />

Erhöhung der Arten- und<br />

Biotopvielfalt<br />

45 Monitoringdaten 2009<br />

46 SMUL (2008): Waldzustandsbericht 2008.<br />

Einschätzung<br />

pot. Wirkung<br />

Ex-ante<br />

Aktualisierung<br />

+<br />

+<br />

++ (+)<br />

Indikatoren<br />

(maßnahmenspezifisch, allgemein)<br />

Umfang Investitionen zur Verbesserung<br />

des Waldökosystems (Mio. EURO)<br />

A: Flächen, die zur Stabilisierung des<br />

Waldökosystems beitragen (Kalkungsfläche)<br />

(ha)<br />

Umfang 45<br />

5,3 Mio.EURO<br />

15.991 ha<br />

+ A: Ausgebrachte Kalkungsmenge (t) 41.462 t<br />

A: Waldzustand (Anteil Fläche der Schadensklasse<br />

2-4): 17% Verbesserung um<br />

3% (2005-2008) 46<br />

19 von 31


Wasser<br />

Umsetzung<br />

Fazit - 227<br />

Verbesserung der Wasserqualität<br />

++<br />

+<br />

+<br />

(+)<br />

+<br />

++<br />

++<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

B/C: Verbesserung der ökologischen<br />

Stabilität der Waldbestände (ha)<br />

Flächen, die zum Erhalt ökologisch besonders<br />

wertvoller Forstflächen beitragen<br />

(ha)<br />

C: Holzvorräte der geförderten Biotopund<br />

Totholzbäume: Biotopbäume (m³)<br />

B: Förderfläche, auf der standortangepasste<br />

Laub- und Laubmischwälder<br />

etabliert werden (ha) 49<br />

A: Flächen, die zur Stabilisierung des<br />

Waldökosystems beitragen (Kalkungsfläche)<br />

(ha)<br />

543 ha<br />

1,11 ha<br />

(nur C) 47<br />

368m³ 48<br />

543 ha<br />

15.991 ha<br />

Ausgaben bis 2009 (227 gesamt)<br />

5,3 Mio. EURO<br />

Zielerreichung (2009 ausgezahlte Mittel)<br />

11 %<br />

Anteil Ausgaben mit möglicher negativer Wirkung 0 EURO<br />

Anteil Ausgaben mit möglicher positiver Wirkung<br />

(Biodiversität, Boden, Wasser)<br />

5,3 Mio. EURO<br />

Positive <strong>Umwelt</strong>wirkungen der Maßnahme durch Stabilisierung des Waldökosystems bestätigen sich. Kalkung<br />

(A) und Etablierung standortangepasster Laub- und Laubmischwälder (B) stärken die Waldfunktionen<br />

im Allgemeinen, verbessern das Puffervermögen des Waldbodens durch Erhöhung des pH-Wertes und Förderung<br />

von Humusaufbau (Wirkungen hängen vom Bodentyp und Baumarten ab) und leisten damit einen<br />

Beitrag zur Verbesserung der Wasserqualität durch Verringerung von Nährstoffausträgen in Gewässer.<br />

Im Maßnahmenbereich 227 A und 227 B werden überwiegend naturferne Waldökosysteme umgebaut bzw.<br />

gekalkt. Ein Beitrag zum Erhalt ökologisch besonders wertvoller Forstflächen ist deshalb nur vom Fördergegenstand<br />

227 C zu erwarten, der bisher jedoch erst in sehr geringem Umfang umgesetzt wurde. Nur bei einer<br />

Steigerung der Akzeptanz kommen die sehr positiven Wirkungen im Hinblick auf die Erhöhung der Biologischen<br />

Vielfalt durch Erhalt von Biotop- und Totholzbäumen zum Tragen.<br />

Ein Zusammenhang zwischen Maßnahme und landesweit sich abzeichnender Verbesserung des Waldzustandes<br />

ist aufgrund des geringen Umsetzungsstandes nicht wirklich herstellbar.<br />

� keine wesentlichen Änderungen abzusehender <strong>Umwelt</strong>wirkungen gegenüber der ex-ante Einschätzung.<br />

Die ex ante angenommenen positive Wirkungen auf die Biologische Vielfalt durch Fördergegenstand A sind<br />

etwas geringer einzustufen, da hier überwiegend naturferne Waldökosysteme gekalkt werden.<br />

Bei anhaltend geringer Umsetzung bleiben die positiven Wirkungen der Fördergegenstände B und C auf die<br />

Biologische Vielfalt begrenzt.<br />

47 durch A und B vermutlich geringe Wirkung, da überwiegend naturferne Waldökosysteme umgebaut bzw. gekalkt werden<br />

48 Annahme von 4m³/Baum; gefördert wurden 92 Biotopbäume<br />

49 Verbesserung der bodenchemischen Verhältnisse und Pufferkapazität des Bodens durch höhere pH-Werte bei Zersetzung von<br />

Laubstreu und komplexere Durchwurzelung – vgl. Halbzeitbericht Kapitel 6 zu Maßnahme 227<br />

20 von 31


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Schwerpunkt 3: Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen<br />

Wirtschaft<br />

Maßnahme 321 (Dienstleistungen zur Grundversorgung)<br />

Ex-ante-Einschätzung: A und C nicht betrachtet, weil im der ex-ante-Bewertung zu Grunde liegenden<br />

Programmentwurf noch nicht enthalten; 321 B als ehemals 322 E betrachtet<br />

Maßnahmenbereich 321 A – Dienstleistungen allgemein<br />

− positive Effekte durch Umnutzung von Gebäuden (A.1-2) > Beitrag zum Flächensparziel<br />

durch Gebäudeumnutzungen (Landschaft/Boden) (+)<br />

− mögliche negative Effekte durch Neu- und Ausbau von Gebäuden/Flächen (A.3, 4., 6)><br />

Flächenversiegelung (Landschaft/Boden) (-)<br />

− positive Effekte auf das Klima durch Förderung von Anlagen <strong>für</strong> erneuerbare Energien ><br />

Abschwächung des Klimawandels (+)<br />

Maßnahmenbereich 321 B – Abwasserbeseitigung 50<br />

Ex-ante-Einschätzung: direkte positive Auswirkungen auf den Gewässerzustand und nicht quantifizierbare<br />

Wirkungen auf Boden, Landschaft, Biodiversität<br />

− Gewässerreinhaltung durch Abwasseranlagen > Verbesserung Gewässerzustand (+),<br />

übergreifend auch <strong>für</strong> Boden/Biodiv./Landschaft<br />

Maßnahmenbereich C – Ausbau von Gemeindeverbindungsstraßen<br />

− Mögl. <strong>Umwelt</strong>wirkung: Flächenversiegelung > Flächenverbrauch, negative Wirkung auf<br />

Boden/Landschaft (-)<br />

− Förderung MIV > CO2-Emissionen, negative Klimawirkung (-)<br />

Tabelle 10 Überprüfung der Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen (321A, B, C)<br />

Schutzgut<br />

Boden / Landschaft<br />

<strong>Umwelt</strong>schutzziel<br />

Schonender Umgang<br />

mit Flächen (Verringerung<br />

des Versiegelungsgrades)<br />

50 ehemals 322E<br />

51 Monitoringdaten 2009<br />

Einschätzung<br />

pot. Wirkung<br />

Ex-ante<br />

Aktualisierung<br />

-<br />

+<br />

Indikatoren<br />

(maßnahmenspezifisch, allgemein)<br />

Umfang Investitionen mit mögl. Flächenversiegelung<br />

(C, A.6) (Mio.EURO)<br />

A: Versiegelungsbilanz Neu- und Ausbau<br />

(m²)<br />

C: Ausbau von Gemeindeverbindungsstraßen<br />

(m)<br />

Umfang Investitionen mit mögl. positiven<br />

Beitrag zum Flächensparziel<br />

durch Umnutzung (A.1, A.2, A.7)<br />

(Mio.EURO)<br />

52 Mit den Antragsdaten aufgenommene Daten, berücksichtigt Anträge die bis zum Jahr 2009 erstausgezahlt wurden<br />

Umfang<br />

> 6,03<br />

Mio. EURO 51<br />

24.062 m² 52<br />

(= 2,4 ha)<br />

29.178 m<br />

(> 87.534m² 53 = 8,7<br />

ha)<br />

> 8,4 Mio. EURO 51<br />

53<br />

bei angenommener Maximalbreite von 3 m (Wert ist als Maximalwert zu verstehen, weil es sich nicht um Straßenneubau, sondern<br />

Ausbau bzw. Instandsetzung handelt)<br />

21 von 31


Klima<br />

Wasser<br />

Umsetzung<br />

Fazit - 321<br />

Abschwächung des Klimawandels<br />

durch Nutzung<br />

erneuerbarer Energien<br />

Verbesserung der Wasserqualität<br />

durch Verbesserung<br />

der ordnungsgemäßenAbwasserbeseitigung<br />

im ländlichen Raum<br />

+<br />

o<br />

(+)<br />

(+)<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Anteil der Förderfälle mit Umnutzung,<br />

die einen Neubau verhinderten (%)<br />

83 % 52<br />

Eingesparte Neubaulandfläche (m²) 16.656 m² 52<br />

Flächenbilanz insgesamt (Umnutzung<br />

- eingesparte Neubaulandfläche)<br />

Umfang Investitionen zur Erzeugung<br />

erneuerbarer Energien (A.8)<br />

(Mio. EURO)<br />

321 B: Umfang Investitionen zur Verbesserung<br />

der Abwasserbeseitigung<br />

Verhältnis der EW <strong>für</strong> die eine ordnungsgemäße<br />

Abwasserbeseitigung<br />

geschaffen wurde zu den EW der politischen<br />

Gemeinde<br />

7.406 m² 52<br />

(= 0,7 ha)<br />

0 Mio. EURO 51<br />

0 Mio. EURO 51<br />

Ausgaben bis 2009 (321 gesamt)<br />

9,4 Mio. EURO<br />

Zielerreichung (2009 ausgezahlte Mittel)<br />

7%<br />

Gesamtinvestitionsvolumen bis 2009 21,2 Mio. EURO<br />

Davon Investitionen mit möglicher negativer Wirkung (Flächenversiegelung) > 6,03 Mio. EURO<br />

Anteil an bisherigen Ausgaben<br />

28%<br />

Davon Investitionen mit möglicher positiver Wirkung (Wasser, Klima, Land-<br />

8,4 Mio. EURO<br />

schaft)<br />

Anteil an bisherigen Ausgaben<br />

70%<br />

Die Versiegelungsbilanz zeigt bisher eine geringfügig negative Wirkung des Fördergegenstandes A (z.B.<br />

durch Aus-/Neubau von Dorfplätze, Dorfgemeinschaftshäuser etc.). Durch Umnutzung (A.1, A.2., A.7) wurde<br />

weniger Neubaulandfläche eingespart als durch andere Projekte neu versiegelt wurde (in der Differenz bliebe<br />

eine Versiegelungsfläche von + 7.406 m²).<br />

Die Förderung von Anlagen <strong>für</strong> erneuerbare Energien (A.6) lässt (aufgrund des Förderumfangs) begrenzte<br />

positive Klimawirkungen erwarten, eine Umsetzung ist bisher noch nicht erfolgt. Mit erheblichen Wirkungen ist<br />

weiterhin nicht zu rechnen.<br />

Auch die <strong>für</strong> Fördergegenstand 321 B zu erwartenden positiven Wirkungen auf die Wasserqualität kommen<br />

bisher aufgrund noch nicht angelaufener Förderung nicht zum Tragen und können deshalb nicht genauer abgeschätzt<br />

werden.<br />

Angesichts des bisher noch geringen Umsetzungsstandes der Maßnahme 321 insgesamt sind Verschiebungen<br />

bei der Projektausgestaltung und entsprechenden <strong>Umwelt</strong>effekten möglich.<br />

(Kein Vgl. mit ex-ante-Einschätzung, weil ex-ante nicht betrachtet)<br />

22 von 31


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Abbildung 3 Bis 2013 vorgesehenes Investitionsvolumen <strong>für</strong> Dienstleistungen der<br />

Grundversorgung (321) und bisherige Ausgaben nach potenzieller <strong>Umwelt</strong>wirkung<br />

(die Einstufung Investitionen mit möglicher negativer <strong>Umwelt</strong>wirkung durch Flächenverbrauch ist<br />

als „worst case“ bzw. Maximalwert zu verstehen)<br />

Investitionen mit<br />

möglicher positiver<br />

<strong>Umwelt</strong>wirkung<br />

8 Mio. €<br />

188 Mio. €<br />

6 Mio. €<br />

Investitionen mit<br />

möglicher negativer<br />

<strong>Umwelt</strong>wirkung<br />

7 Mio. €<br />

noch ausstehende<br />

Investitionen bis 2013<br />

Quelle: eigene Darstellung (Datenbasis: Monitoringdaten 2009)<br />

Investitionen ohne<br />

<strong>Umwelt</strong>wirkung<br />

Maßnahme 322 (Dorferneuerung und –entwicklung)<br />

Maßnahmenbereich A – Gebäudeentwicklung <strong>für</strong> private und gewerbliche Zwecke<br />

Ex-ante-Einschätzung: Vermeidung von Neubauten, positive Wirkung auf Boden, weitere Wirkungen<br />

nicht abschätzbar<br />

− Umnutzung, Einsparung von Neubaulandfläche > Boden, Landschaft (+)<br />

Maßnahmenbereich C – Siedlungsökologische Maßnahmen<br />

Ex-ante-Einschätzung: direkte positive Auswirkungen auf Verringerung des Flächenverbrauchs,<br />

weitere nicht abschätzbarer <strong>Umwelt</strong>wirkungen<br />

− Entsiegelung, Rückbau von Infrastrukturen > Verringerung Flächenverbrauch, Boden/Landschaft<br />

(+)<br />

Maßnahmenbereich B – Verkehrliche Infrastruktur<br />

Ex-ante-Einschätzung: nicht abschätzbare Auswirkungen auf verschiedene <strong>Umwelt</strong>schutzgüter<br />

− Flächenverbrauch, Zerschneidung > Boden (--), Landschaft (--)<br />

− Förderung des MIV nicht abschätzbar > event. CO2-Emissionen, Klima (-),<br />

23 von 31


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Tabelle 11 Überprüfung der Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen (322 A, B, C)<br />

Schut<br />

zgut<br />

Boden / Landschaft<br />

Umsetzung<br />

Fazit - 322<br />

<strong>Umwelt</strong>schutzziel<br />

Schonender Umgang mit<br />

Flächen (Verringerung<br />

des Versiegelungsgrades)<br />

Einschätzung<br />

pot.<br />

Wirkung<br />

Ex-ante<br />

--/+<br />

--/+<br />

Ausgaben bis 2009 (322 gesamt)<br />

Zielerreichung (2009 ausgezahlte Mittel)<br />

Aktualisierung<br />

-<br />

+<br />

Indikatoren<br />

(maßnahmenspezifisch, allgemein)<br />

B: Umfang Investitionen mit mögl. negativen<br />

Beitrag zum Flächensparziel durch<br />

Versiegelung (Mio.EURO)<br />

C: Ausbau innerörtl. Gemeindestraßen<br />

(m)<br />

A/C.1: Umfang Investitionen mit möglichem<br />

positiven Beitrag zum Flächensparziel<br />

durch Umnutzung/ Rückbau<br />

(Mio.EURO)<br />

Umfang<br />

(Mio. EURO)<br />

37,6 Mio. EURO 54<br />

+65.819 m 55<br />

(> +197.457m²<br />

(+19,7 ha) 56<br />

32,5 Mio.EURO<br />

A: Versiegelungsbilanz (m²) +50.474 m² 55<br />

(+5 ha)<br />

A: Eingesparte Neubaulandfläche (m²) (-)95.566m² 55<br />

(-9,5ha)<br />

A: Wiederhergerichteter Wohnraum (m²) 10.074m² 55<br />

C: Aus Entsiegelung entstandene renaturierte<br />

Fläche<br />

Zu- und Abnahme der Siedlungs- und<br />

Verkehrsfläche: 6,9 ha/Tag (2008) - (6,23<br />

ha/Tag 2006)<br />

Effektive Maschenweite unzerschnittener<br />

Räume: meff: 18,58 km² (2007) – (18,75<br />

km² 2004) 57<br />

(-1ha)<br />

(-)16.265m² 55<br />

(-1,6ha)<br />

36,5 Mio.EURO<br />

14%<br />

Gesamtinvestitionsvolumen bis 2009 70,1 Mio.EURO<br />

Davon Investitionen mit möglicher negativer Wirkung (Landschaft/Boden) 37,6 Mio. EURO<br />

(46%)<br />

Davon Investitionen mit möglicher positiver Wirkung (Landschaft/Boden) 32,5 Mio.EURO<br />

(54%)<br />

Die Maßnahme zeigt - der ex ante-Einschätzung entsprechend - positive wie negative Effekte hinsichtlich des<br />

Flächenverbrauchs. Ausgehend von Maximal- bzw. „worst-case“-Schätzungen (unter Annahme des maximalen<br />

Versiegelungsgrades beim Ausbau von Straßen ohne Berücksichtigung von Ausgleichsmaßnahmen) wurde<br />

insgesamt mehr Fläche versiegelt als durch Gebäudeum- und Wiedernutzung (A) entsiegelt, vor Versiegelung<br />

verschont oder renaturiert wurde (C). Nicht eingeschätzt werden kann, in welcher Art und in welchem<br />

Umfang entsiegelte Flächen/Gebäudeabbrüche in der Folge genutzt oder wiederum versiegelt werden.<br />

� Keine wesentlichen Änderungen zur ex-ante Einschätzung, jedoch kommen positive Einschätzung durch<br />

Verhinderung von Flächenverbrauch aufgrund von Gebäudeumnutzungen nicht in dem Maße zum Tragen wie<br />

negative Wirkungen durch Flächenversiegelung bei Aus- und Neubau von Straßen, Gebäuden oder Plätzen<br />

54 Monitoringdaten 2009<br />

55 Mit den Antragsdaten aufgenommene Daten, berücksichtigt Anträge die bis zum Jahr 2009 erstausgezahlt wurden<br />

56<br />

bei angenommener Maximalbreite von 3 m (Wert ist als Maximalwert zu verstehen, weil es sich nicht um Straßenneubau, sondern<br />

Ausbau bzw. Instandsetzung handelt)<br />

57<br />

SMUL (2010): <strong>Umwelt</strong>status: Schutzgut Boden – Landschaftszerschneidung.<br />

www.umwelt.sachsen.de/umwelt/19780.asp?id=4538&headline=<strong>Umwelt</strong>indikatoren von F bis M?id=4977&headline=Schutzgut: Boden,<br />

Stand: 15.03.2010.<br />

24 von 31


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Abbildung 4 Bis 2013 vorgesehenes Budget <strong>für</strong> Dorferneuerung und -entwicklung<br />

(322) und bisherige Investitionen nach potenzieller <strong>Umwelt</strong>wirkung<br />

(die Einstufung Investitionen mit möglicher negativer <strong>Umwelt</strong>wirkung durch Flächenverbrauch ist als „worst<br />

case“ bzw. Maximalwert zu verstehen)<br />

Ausgaben mit möglicher<br />

positiver <strong>Umwelt</strong>wirkung<br />

250 Mio. €<br />

33 Mio. €<br />

38 Mio. €<br />

Ausgaben mit<br />

möglicher negativer<br />

<strong>Umwelt</strong>wirkung<br />

noch ausstehende<br />

Investitionen bis 2013<br />

Quelle: eigene Darstellung (Datenbasis: Monitoringdaten 2009)<br />

Maßnahme 323 (Erhalt und Verbesserung des ländlichen Erbes) 58<br />

Maßnahmenbereich A (Sichernde und gestaltende Maßnahmen <strong>für</strong> Biotope, Lebensräume<br />

geschützter bzw. gefährdeter Arten und Landschaftsstrukturelemente<br />

Ex-ante-Einschätzung: Sicherung von Landbewirtschaftung (Erosionsschutz) und kulturellem Erbe<br />

(Biotopschutz, Biotopverbund, Landschaftsbild)<br />

Neuanlage/Pflege/Wiederherstellung von Biotopen und Lebensräumen > Biotopverbund,<br />

Landschaftselemente, Biodiversität (++)<br />

Maßnahmenbereich B (Vorbereitende und begleitende Fachleistungen)<br />

Ex-ante-Einschätzung: ind. positive Wirkungen auf Biologische Vielfalt und andere Schutzgüter<br />

Beratungsleistungen > Sensibilisierung, Akzeptanzsteigerung der Maßnahmen zur Förderung<br />

der Biologischen Vielfalt, Erhalt von Flächen mit hohem Naturwert, Biodiversität (++)<br />

Maßnahmenbereich D (Kulturerbe)<br />

Ex-ante-Einschätzung: Erhalt/Wiederherstellung von Kulturlandschaft, keine erheblichen Auswirkungen<br />

auf die <strong>Umwelt</strong>schutzgüter<br />

Erhalt/Wiederherstellung vorhandener Parkanlagen, seltener/schutzwürdiger Pflanzen,<br />

Strauch-, Baumarten > Landschaft (+)<br />

Indirekte, nicht abschätzbare, aber nicht erhebliche Wirkungen durch Tourismus/Naherholung<br />

58 Änderungen: der Fördergegenstand „Betreuung Schutzgebiete“ (ehemals 323 B) und die damit verbundene sehr positiv eingeschätzte<br />

<strong>Umwelt</strong>wirkung im Hinblick auf Biodiversität ist entfallen; der Fördergegenstand „Vorbereitende und begleitende Fachleistungen“<br />

(ehemals 323C) ist jetzt mit 323B codiert<br />

25 von 31


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Tabelle 12 Überprüfung der Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen (323 A, B, C)<br />

Schutzgut<br />

Biologische Vielfalt<br />

Landschaft<br />

Umsetzung<br />

Fazit - 323<br />

<strong>Umwelt</strong>schutzziel<br />

Erhalt von Flächen mit<br />

hohem Naturwert<br />

Biotopverbund, Landschaftsstrukturelemente<br />

Erhalt bzw. Wiederherstellung<br />

vorhandener<br />

Parkanlagen<br />

Einschätzung<br />

pot. Wirkung<br />

Ex-ante<br />

++<br />

++<br />

++<br />

+<br />

Aktualisierung<br />

(++)<br />

(+)<br />

(+)<br />

Ausgaben bis 2009 (323 gesamt)<br />

Zielerreichung (2009 ausgezahlte Mittel, ges. 323)<br />

Davon Naturerbe (A, B)<br />

Davon Kulturerbe (C, D)<br />

Indikatoren<br />

(maßnahmenspezifisch, allgemein)<br />

A: Umfang Investitionen mit möglichem<br />

positiven Beitrag zum<br />

(Mio.EURO)<br />

Anzahl geförderter Vorhaben (Naturerbe)<br />

(n)<br />

Änderungen im Trend des Biodiversitätsrückgangs<br />

gemessen an Bestandsdaten<br />

indikatorisch bedeutsamer<br />

Zielarten<br />

A, B: Änderung des Bestandes von<br />

Flächen mit besonderem Naturwert<br />

A: Umfang Investitionen mit möglichem<br />

positiven Beitrag zum Erhalt des<br />

Kulturerbes (Mio.EURO)<br />

Anzahl geförderter Vorhaben im Bereich<br />

Kulturerbe (n)<br />

Umfang<br />

(Mio. EURO)<br />

0,34 Mio. EURO 59<br />

(0,5% d. Ziels)<br />

k.A<br />

k.A<br />

35 54<br />

1,08 Mio. EURO<br />

14<br />

(7% d. Ziels)<br />

0,7 Mio.EURO<br />

1%<br />

0,24 Mio.EURO<br />

0,43 Mio.EURO<br />

Gesamtinvestitionsvolumen bis 2009 1,42 Mio.EURO<br />

Investitionen mit möglicher negativer Wirkung 0 Mio.EURO<br />

Investitionen mit möglicher positiver Wirkung auf Biodiversität<br />

Investitionen mit möglicher positiver Wirkung auf Landschaft<br />

0,34 Mio.EURO<br />

1,08 Mio.EURO<br />

Aufgrund des noch sehr geringen Umsetzungsstandes ist eine Konkretisierung der Maßnahmenausgestaltung<br />

bzw. Überprüfung der Wirkungen noch nicht wirklich möglich. Trotz einer Steigerung der Bewilligungszahlen<br />

(Stand 19.02.2010, rund 3 Mio. EURO) entspricht die Akzeptanz bei Weitem noch nicht den Zielen; entsprechend<br />

kommen die als sehr positiv eingeschätzten Wirkungen der Maßnahme im Hinblick auf die Biologische<br />

Vielfalt und insbesondere die Erhaltung und Wiederherstellung geschützter Arten und Lebensräume noch<br />

nicht voll zum Tragen kommen.<br />

Bisher liegt der Schwerpunkt der Förderung im Bereich Naturerbe auf Maßnahmen zur Biotopgestaltung (A.1)<br />

und Naturschutzberatung (B.3). Unter A.1 spielt insbesondere die Sanierung von Weinbergsmauern eine größere<br />

Rolle.<br />

� Keine Änderung der ex ante-Einschätzung, bei Akzeptanzsteigerung (Bewilligungszahlen zeigen eine Zunahme<br />

der Projekte im Bereich Naturerbe, die jedoch weiterhin hinter den Erwartungen zurück bleibt) ist weiterhin<br />

von sehr positiven Wirkungen auszugehen<br />

59 Monitoringdaten 2009<br />

26 von 31


Schwerpunkt 4: Umsetzung des LEADER-Konzepts<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Maßnahme 411/413 (Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien zur Verbesserung der<br />

Wettbewerbsfähigkeit und Lebensqualität/Diversifizierung)<br />

Ex-ante-Einschätzung: nicht betrachtet<br />

Über Maßnahme 411 können Projekte aus 121 umgesetzt werden<br />

Über Maßnahme 413 können Projekte aus 311, 313, 322, 323, 341 umgesetzt werden<br />

Mögliche Wirkungen entsprechen den <strong>für</strong> diese Maßnahmen oben dargestellten<br />

121: mögliche negative Wirkungen durch Flächenversiegelung bei Förderung von Neubauten,<br />

mögliche positive Wirkungen auf Wasser/Boden/Klima durch Investitionen mit positiven <strong>Umwelt</strong>effekten<br />

(Verringerung von Stoffausträgen durch Bau von Güllelagern etc, Investitionen in<br />

erneuerbare Energien)<br />

321: negative Wirkungen durch Flächenversiegelung möglich, positive Effekte durch Umnutzung<br />

322: negative Wirkungen durch Flächenversiegelung möglich, positive Effekte durch Umnutzung<br />

323: positive Wirkungen <strong>für</strong> Biodiversität und Landschaftsbild durch Neuanlage/Pflege Biotope<br />

Tabelle 13 Überprüfung der Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen (411, 413)<br />

Schutzgut<br />

Landschaft<br />

Biolog.<br />

Vielfalt<br />

Umsetzung<br />

<strong>Umwelt</strong>schutzziel<br />

Schonender Umgang mit<br />

Flächen (Verringerung<br />

des Versiegelungsgrades)<br />

Einschätzung<br />

pot. Wirkung<br />

Ex-ante<br />

Aktualisierung<br />

+<br />

-<br />

(++)<br />

Indikatoren<br />

(maßnahmenspezifisch, allgemein)<br />

Anzahl der Projekte mit möglichem positiven<br />

Beitrag (n)<br />

Ausgaben (Mio.EURO)<br />

Anzahl der Projekte mit möglichem positiven<br />

Beitrag (n)<br />

Ausgaben (Mio.EURO)<br />

Keine <strong>Umwelt</strong>indikatoren <strong>für</strong> SP 4 vorliegend<br />

Anzahl der umgesetzten Projekte im<br />

Maßnahmenbereich 323 (n)<br />

Ausgaben (Mio.EURO)<br />

Umfang 60<br />

(Mio. EU-<br />

RO)<br />

106 61<br />

5,1 Mio.EURO<br />

106 61<br />

5,1 Mio.EURO<br />

0 Projekte<br />

0 Mio.EURO<br />

Ausgaben bis 2009 (41- gesamt)<br />

5,6 Mio.EURO<br />

Zielerreichung (2009 ausgezahlte Mittel)<br />

12 %<br />

Davon Ausgaben mit möglicher negativer Wirkung (Landschaft) < 5,1<br />

Mio.EURO<br />

Davon Ausgaben mit möglicher positiver Wirkung (Landschaft) < 5,1<br />

Mio.EURO<br />

60 Monitoringdaten 2009<br />

61 umgesetzte Projekte im Maßnahmenbereich 321 und 322, die sowohl mit Flächenversiegelung oder Einsparung von Flächenversiegelung<br />

verbunden sein können (maximale Projektanzahl)<br />

27 von 31


Fazit - Schwerpunkt 4<br />

Anzahl umgesetzter Projekte (Auszahlung 2009)<br />

Davon 322<br />

Davon 321<br />

Davon 121<br />

Davon 323<br />

Davon 341<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

121 (14%)<br />

67<br />

28<br />

3<br />

0<br />

7<br />

Möglich ist die Förderung von Projekten in folgenden Maßnahmenbereichen mit <strong>Umwelt</strong>wirkung: 121, 321,<br />

322, 323. Mögliche Wirkungen sind unter diesen Maßnahmen entsprechend dargestellt (s.o.). Von 121, 321<br />

und 322 können positive wie negative Effekte auf Landschaft/Boden durch Flächenversiegelung ausgehen,<br />

Bei Projekten im Maßnahmenbereich 323 ist mit sehr positive Wirkungen <strong>für</strong> die Biologische Vielfalt zu rechnen.<br />

Schwerpunktmäßig zeichnet sich im Schwerpunkt 4 die Umsetzung von Projekten zur Dorferneuerung (322,<br />

62% der Projekte) und Dienstleistungen (321, 25%) ab, im Bereich 323 wurden noch keine Projekte umgesetzt.<br />

Möglich sind - der oben dargestellten Analyse und Einschätzung der Maßnahmen entsprechend - sowohl<br />

positive wie negative Wirkungen auf die Landschaft und Boden durch Flächenversiegelung bzw. Verhinderung<br />

von Neubauten durch Umnutzung, die nicht näher bewertet werden können.<br />

In der Summe sind keine erheblichen <strong>Umwelt</strong>wirkungen zu erwarten.<br />

28 von 31


Zusammenfassende Wirkungsabschätzung auf Programmebene<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Wo auf Basis des bisherigen Umsetzungsstandes Aussagen zur Projektgestaltung bzw. bisher<br />

erzielter direkter oder indirekter <strong>Umwelt</strong>wirkungen der einzelnen Maßnahmen und des gesamten<br />

Programms möglich sind, bestätigen sich die in der SUP erwarteten <strong>Umwelt</strong>wirkungen weitgehend.<br />

Die wesentlichste Änderung entsteht durch den Wegfall der Teile „Ökologischer Landbau“<br />

und „Teichpflege“. Mit der Herausnahme dieser Fördergegenstände innerhalb der Agrarumweltmaßnahmen<br />

entfallen erhebliche positive <strong>Umwelt</strong>wirkungen des EPRL. (Beide Maßnahmen werden<br />

außerhalb der ELER-Förderung weiterhin angeboten; positive Effekte entfallen deshalb nicht<br />

grundsätzlich, sind jedoch nicht mehr dem Programm zuzuordnen).<br />

Die bei Weitem größte <strong>Umwelt</strong>wirkung geht – entsprechend der Zielsetzung sowie der ex ante-<br />

Einschätzung – dennoch weiterhin von den Agrarumweltmaßnahmen (214) aus. Mit bereits sehr<br />

guter Akzeptanz tragen die stoffeintragsminimierenden Maßnahmen (A) durch Bewirtschaftungsauflagen<br />

und -formen im Ackerbau in bedeutendem Umfang zur Verbesserung der Boden- und<br />

Wasserqualität bei. Bodenbedeckung und reduzierte Bodenbearbeitung bewirken auf diesen Förderflächen<br />

eine Erhöhung der Bodenstabilität, Verringerung von Erosion und die Bindung von<br />

Nährstoffen auf dem Acker. Durch Festlegung von Kohlenstoff im Boden und geringeren Treibstoffeinsatz<br />

leisten diese Maßnahmen darüber hinaus einen Beitrag zum Klimaschutz.<br />

� Vor dem Hintergrund der Anhebung des Flächenziels und der Aufstockung des Budgets<br />

durch zusätzliche Mittel aus dem Health Check sowie der Aufhebung der Gebietskulisse<br />

„WRRL/Hochwasserschutz“ ab 2010, die stoffeintrags-, erosions- und hochwassergefährdete<br />

Ackerflächen umfasst, ist eine weitere Ausdehnung der Förderflächen mit stoffeintragsminimierenden<br />

Agrarumweltmaßnahmen zu erwarten. Die Wirkungsintensität<br />

auf den hinzukommenden Flächen außerhalb der „alten“ Boden-Wasserkulisse wird hinsichtlich<br />

der Minderung von Erosion und Stoffeinträgen aufgrund geringerer Gefährdung<br />

weniger zum Tragen kommen bzw. werden die Maßnahmen hier weniger effektiv wirken.<br />

Nicht an die Kulisse gebunden sind dagegen die mit den Maßnahmen verbundenen Klimawirkungen.<br />

Mit der Ausdehnung des Flächenumfangs kann deshalb vor allem von einer<br />

Erhöhung der Klimaschutzwirkung und einer geringeren zusätzlichen – weil weniger gezielten<br />

– Wirkung auf Boden und Wasserqualität ausgegangen werden. Ebenso lassen die<br />

im Rahmen der dritten Programmänderung neu hinzugekommenen Fördergegenstände<br />

zur Anlage von Grünstreifen im Ackerland (A.5) und Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland<br />

(B.4) positive Effekte auf das Klima durch langfristige Speicherung von Bodenkohlenstoff<br />

und Minderung von Stickstoffverlusten erwarten, aber auch auf die Wasserqualität<br />

(Pufferstreifen) und den Erosions- und Hochwasserschutz (Durchwurzelung, Bodenbedeckung,<br />

Erhöhung der Wasserinfiltration).<br />

Auch die Agrarumweltmaßnahmen zur extensiven Grünlandwirtschaft und naturschutzgerechten<br />

Bewirtschaftung von Grünland und Ackerflächen im Bereich 214 B, die auf die Erhaltung und Verbesserung<br />

der Biologischen Vielfalt abzielen, werden – mit Ausnahme einzelner Fördergegenstände<br />

insbesondere im Bereich der naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Ackerflächen - insgesamt<br />

bereits gut angenommen. Entsprechende positive Effekte sind feststellbar (vgl. Maßnahmenbewertung<br />

Kapitel 6.9).<br />

� Angesichts zunehmender Antragszahlen sowie durch die Mittelaufstockung, die Erhöhung<br />

des Flächenziels und die Ausweitung der Kulisse <strong>für</strong> B.2 und B.3 im Rahmen des Health<br />

Checks kann mit einer weiteren Zunahme der positiven Wirkungen auf die Biodiversität<br />

durch die Agrarumweltmaßnahmen im Bereich der extensiven Grünlandwirtschaft<br />

und naturschutzgerechten Bewirtschaftung gerechnet werden.<br />

Investive Maßnahmen im Naturschutzbereich (323 A), von denen durch Neuanlage, Pflege und<br />

Wiederherstellung von Biotopen und Lebensräumen besonders positive Wirkungen auf die Biologische<br />

Vielfalt - insbesondere gesetzlich geschützte Arten und Lebensstätten - erwartet werden<br />

29 von 31


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

können, ist bisher nur in sehr geringem Umfang umgesetzt worden. Die ersten Projekte lassen<br />

konkretere Einschätzungen deshalb noch immer kaum zu.<br />

� Bewilligungszahlen lassen zwar eine Akzeptanzsteigerung erkennen, die Teilnehmerzahlen<br />

bleiben jedoch weiter hinter den Erwartungen zurück. Damit die erwarteten positiven Effekte<br />

voll zum Tragen kommen, ist eine Erhöhung der Inanspruchnahme erforderlich (-> Empfehlungen<br />

zur Erhöhung der Akzeptanz und Optimierung vgl. Kapitel 6.17 zu Maßnahme<br />

323 - Natürliches Erbe).<br />

Auch die positiven <strong>Umwelt</strong>wirkungen der Forstmaßnahmen (221, 223, 227) sind aufgrund<br />

des geringen Umfangs (noch) sehr begrenzt. Der Schwerpunkt liegt nach bisherigem Umsetzungsstand<br />

und vorgesehenem Budget im Bereich der Waldkalkung (227 A), die durch eine Erhöhung<br />

der Pufferwirkung des Bodens einen Beitrag zur Verbesserung der Wasserqualität leistet.<br />

Von positiven Effekten auf die Biologische Vielfalt kann von diesem Fördergegenstand kaum<br />

ausgegangen werden, da überwiegend naturferne Waldökosysteme gekalkt werden. Die Inanspruchnahme<br />

der Fördergegenstände im Forstbereich mit Biodiversitätswirkung durch Bereicherung<br />

des Baumartenspektrums (227 B), Verjüngung und Erhalt von Biotopbäumen und Totholz<br />

(227 C) ist bisher nur sehr begrenzt.<br />

� Während das geringe Budget <strong>für</strong> die Maßnahme 223 keine <strong>Umwelt</strong>wirkungen von großem<br />

Umfang erwarten lässt, kann bei gesteigerter Inanspruchnahme der Aufforstungsmaßnahme<br />

221 der Waldanteil weiter erhöht und damit ein Beitrag zum Hochwasserund<br />

Klimaschutz sowie zur Verbesserung der Wasserqualität geleistet werden.<br />

Die anhand der ersten Umsetzungsdaten nun verbesserte Abschätzbarkeit der Ausgestaltung und<br />

damit auch der <strong>Umwelt</strong>wirkungen der Maßnahmen im Schwerpunkt 1 und 3 führt insgesamt zu<br />

nur leichten Verschiebungen im Vergleich zur ex ante-Einschätzung. Hier zeichnet sich jedoch<br />

ab, dass die Inanspruchnahme von Fördergegenständen mit positiven <strong>Umwelt</strong>effekten<br />

in vielen Fällen noch relativ gering ist und in der SUP als positiv bewertete Wirkungen aufgrund<br />

des begrenzten Umfangs deshalb nicht (optimal) zum Tragen kommen können:<br />

In der Maßnahme zur Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe (121) lässt die bisherige<br />

Umsetzung erkennen, dass der Schwerpunkt der Förderung eindeutig auf Investitionen in<br />

Gebäude liegt, die im Falle von Neu- oder Ausbauten negative <strong>Umwelt</strong>wirkungen durch Versiegelung<br />

von Fläche bedingen können.<br />

� Investitionen in Gülle- und Festmistlager oder Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien<br />

sind weitaus seltener bzw. insgesamt geringer. Von positiven Wirkungen auf Wasser- und<br />

Klimaschutz durch Minderung von Stoffeinträgen und Reduktion von Klimagasen kann jedoch<br />

ausgegangen werden. Durch die Aufstockung des Maßnahmenbudgets im Rahmen<br />

der dritten Programmänderung insbesondere zur Unterstützung Milchvieh haltender Betriebe<br />

sind bei Investitionen in Stallneu- oder -ausbauten weitere eher negative Wirkungen<br />

durch Flächenversiegelung möglich.<br />

Ebenso zeigen sich <strong>für</strong> die Maßnahmen zur Dorferneuerung und -entwicklung (322) die angenommenen<br />

positiven <strong>Umwelt</strong>wirkungen durch Verhinderung von Flächenversiegelung bislang<br />

weniger ausgeprägt.<br />

� Die Bewertung der Maßnahme ändert sich angesichts bisher vorliegender Umsetzungsdaten<br />

zwar nicht wesentlich, jedoch kommen die positiven Effekte der Gebäudeumnutzungen<br />

bisher nicht in dem Maße zum Tragen wie negative Wirkungen durch Flächenversiegelung<br />

bei Aus- und Neubau von Straßen, Gebäuden oder Plätzen.<br />

Für Maßnahme 321 (Dienstleitungen zur Grundversorgung) ergibt sich ein ähnliches Bild.<br />

� Auch wenn der Flächenverbrauch in beiden Maßnahmen keine erheblichen Ausmaße erreicht,<br />

unterstützt er in begrenztem Umfang den landesweiten Trend der weiterhin zunehmenden<br />

Flächenneuinanspruchnahme.<br />

30 von 31


Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Fördergegenstände mit potenziellen Beiträgen zur Abschwächung des Klimawandels außerhalb<br />

des Schwerpunktes 2 (z.B. Investitionen in Anlagen und Technik zur Erzeugung erneuerbarer<br />

Energien in Maßnahme 121 A.9 oder in Maßnahmen 321 A.8) wurden bisher nur in sehr<br />

geringem Maße in Anspruch genommen. Die Einführung eines neuen Fördergegenstandes zur<br />

Förderung von Biomasseanlagen unter 321 im Rahmen der dritten Programmänderung verspricht<br />

zusätzliche positive Klimawirkungen.<br />

Genauso konnten mögliche positive Effekte auf die Wasserqualität durch die Verbesserung<br />

der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung (Förderung von Kleinkläranlagen) im Rahmen der<br />

Maßnahme 321 B aufgrund noch nicht erfolgter Umsetzung bisher nicht wirksam werden. Bei<br />

Anlaufen der Maßnahme werden diese jedoch zum Tragen kommen.<br />

Fazit<br />

Insgesamt fällt die Bilanz der <strong>Umwelt</strong>wirkung des Programms vor allem hinsichtlich der Biologischen<br />

Vielfalt etwas weniger positiv aus als ex ante eingeschätzt. Das liegt vor allem an<br />

der Herausnahme der Förderung des „Ökologischen Landbaus“ und der „Teichpflege“ aus dem<br />

EPLR 62 . Dennoch sind die Agrarumweltmaßnahmen weiterhin mit den weitaus größten positiven<br />

<strong>Umwelt</strong>effekten auf Wasser, Boden, Biodiversität und in geringerem Maße auf das Klima verbunden.<br />

Mit der Aufstockung des Budgets und des Flächenziels im Rahmen des Health Checks ist mit<br />

einer weiteren Ausdehnung des Wirkungsumfangs der Agarumweltmaßnahmen zu rechnen. Die<br />

ebenfalls mit der dritten Programmänderung erfolgte Ausweitung der Gebietskulisse <strong>für</strong> stoffeintragsminimierende<br />

Agrarumweltmaßnahmen sowie die Einführung neuer Fördergegenstände mit<br />

Klimaschutzziel lässt insbesondere eine stärkere Wirkung im Klimabereich erwarten. Auch hinsichtlich<br />

der Biodiversität verspricht die angestrebte Erhöhung des Förderflächenumfangs mit extensiver<br />

Grünlandwirtschaft (B.1) und die Kulissenaufweitung <strong>für</strong> die Förderung naturschutzgerechter<br />

Bewirtschaftung (B.2, B.3) einen höheren Wirkungsumfang.<br />

Kleine Verschiebungen ergeben sich aufgrund sich abzeichnender relativ geringer Inanspruchnahme<br />

der Fördergegenstände, von denen ex ante positive <strong>Umwelt</strong>effekte erwartet wurden. So<br />

kommen positive Effekte auf die Wasserqualität durch Förderung von Kleinkläranlagen über Maßnahme<br />

321 bisher noch nicht zum Tragen. Der Großteil der Fördermittel <strong>für</strong> Investitionen im Rahmen<br />

der Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe (121) fließt in „Gebäude und Technik im Bereich<br />

Nutztierhaltung“ mit möglichen negativen Wirkungen durch Flächenversiegelung; nur ein relativ<br />

geringer Anteil wird <strong>für</strong> mit positiven <strong>Umwelt</strong>wirkungen verbundene Investitionen in Biogasanlagen<br />

(Klima) oder Gülle- und Festmistlager (Wasser) gezahlt.<br />

Vermutete negative Wirkungen der Maßnahmen 321 und 322 durch mit der Förderung von Straßenbaumaßnahmen<br />

verbundene Flächenversiegelung bleiben bisher in begrenzten Umfang. Bei<br />

nicht wesentlich gesteigerter Inanspruchnahme entsprechender Fördergegenständen sind diese<br />

nicht als erheblich einzustufen.<br />

Insgesamt konnte aufgrund des - insbesondere bei den relevanten Maßnahmen in den Schwerpunkten<br />

1 und 3 – noch geringen Umsetzungsstandes die Einschätzung der <strong>Umwelt</strong>wirkungen<br />

nicht ganz in dem Umfang präzisiert werden, wie zur Halbzeit zu erwarten war.<br />

62 Beide Maßnahmen werden außerhalb der ELER-Förderung weiterhin angeboten - positive Effekte entfallen deshalb nicht grundsätzlich,<br />

sind jedoch nicht mehr dem Programm zuzuordnen<br />

31 von 31


<strong>Anhang</strong> 7.2.5.1:<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Datenauswertung zum Personalaufwand finanziert aus der Technischen Hilfe<br />

Förderbereich Technische Hilfe<br />

Fachl. Begleitung Argrarumweltmaßnahmen 1.018.071 763.554 254.518<br />

Verwaltungs- und Kontrollsystem Durchführung 533.942 400.457 133.485<br />

Verwaltungs- und Kontrollsystem Zahlstelle 619.302 464.477 154.825<br />

Gesamtausgaben 2.171.315 1.628.488 542.828<br />

* Obwohl das Programm erst 2007 in Kraft getreten ist, war gemäß Schreiben d. KOM vom 07.11.2006<br />

eine Verw. von TH-Mitteln aus dem EPLR 2007 – 2013 bereits 2006 möglich.<br />

Berechnung der Jahresarbeitskräfte<br />

Gesamt<br />

Summe aus<br />

2008 / 2009<br />

Summe aus<br />

2006 / 2007<br />

Arbeitskraftmonate** (AkM) 641,0 271,5 98,0<br />

AkM Durchschn. pro Jahr 53,4 22,6 8,2<br />

Stellenübersicht **<br />

Gesamt<br />

Öffentliche Ausgaben –<br />

Personalkosten 2006 – 2009*<br />

Gesamtmittel ELER<br />

Summe aus<br />

2008 / 2009<br />

Summe aus<br />

2006 / 2007<br />

Begleitforschung (+ zusätzliche saisonale AK) 18 12 (+2) 4<br />

VKS Durchführung 13 8 5<br />

VKS Zahlstelle 8 8<br />

Gesamt 39 30 9<br />

Land<br />

** Auswertung aus Zahlungstabellen des SMUL aus der Technischen Hilfe, Bereich Personalkosten 2006<br />

bis 2008<br />

1 von 1


<strong>Anhang</strong> 7.2.5.2:<br />

Bericht zur Halbzeitbewertung des<br />

EPLR im Freistaat Sachsen 2007 - 2013<br />

Übersicht zur Mittelverwendung TH im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit<br />

Übersicht Kommunikationsmaßnahmen EPLR 2007 bis 2009<br />

PR-Bereich Maßnahme / Projekt Anzahl<br />

Publikationen und Informationsmaterial<br />

Gesamtkosten<br />

(in EURO)<br />

Druck des EPLR 240 11.234<br />

EPLR CD-ROM inkl. Aufdruck 100 922<br />

Nutzungsrecht <strong>für</strong> Titelbild EPLR 150<br />

Corporate design Logo, Slogan und Erscheinungsbild von Werbeagentur<br />

erstellen lassen<br />

Plakate und<br />

Hinweistafeln<br />

2.054<br />

Aufkleber 500 Bögen 500 1.159<br />

EPLR Erläuterungstafeln 4.474 21.684<br />

Ausstellungstafeln 2 897<br />

Tischbanner 15x25 inkl. Ständer 85 1.025<br />

Postkarten 148.000 10.221<br />

Werbemittel Layoutleistungen 4.611<br />

SUMME<br />

Drei-Monats-Kalender 1.050 2.395<br />

Taschenkalender 5.000 737<br />

Stoffbeutel 1.517 2.908<br />

Papiertaschen 5.000 5.044<br />

Kugelschreiber 2.593 3.241<br />

Schreibblöcke A4 1.500 2.434<br />

Notizpapier 520 2.160<br />

Klebezettel 1.500 1.089<br />

Kaffeetassen /Glasbecher 97 437<br />

USB-Sticks 3.600 13.666<br />

Frisbee 1.010 1.490<br />

Sonnenschutz <strong>für</strong> KFZ 20 225<br />

PR-Bereich Maßnahme / Projekt<br />

Veranstaltungen<br />

und Workshops<br />

verschiedene Veranstaltungen durch die Fachreferate<br />

Ausstellungen<br />

und Messen<br />

keine separaten Maßnahmen<br />

Medienarbeit klass. keine separaten Maßnahmen<br />

laufend<br />

Artikel/Beilage in Fachzeitschriften zu Fördermöglichkeiten<br />

(z.T. durch Fachreferate)<br />

Internet Internetauftritte (Auswertungen zum Nutzungsverhalten fehlen)<br />

89.783<br />

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