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FLIP36_EIGENES.qxd - Landesverwaltung Liechtenstein

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Argumentiert wurde dabei, dass die<br />

Lehrer nicht vom neuen Lohnsystem<br />

profitieren können. Dem muss<br />

gegenübergestellt werden, dass die<br />

Lehrer nach wie vor von einem Automatismus<br />

profitieren können und so<br />

gesehen keine Schlechterstellung<br />

erfahren. Ausserdem bringt das neue<br />

Lohnsystem zwar mehr Flexibilität, das<br />

bedeutet aber nicht, dass nun generell<br />

die Löhne in der <strong>Landesverwaltung</strong><br />

angehoben werden.<br />

Eigenes Lohnsystem<br />

für die Lehrer<br />

Aufgrund der Diskussion in der<br />

ersten Lesung wurde für die Polizei<br />

eine Übergangsfrist festgelegt. Nach<br />

einer organisatorisch bedingten Übergangsfrist<br />

wird sie spätestens auf den<br />

1. Januar 2007 dem neuen Gesetz<br />

unterstellt. Für die Lehrer soll hingegen<br />

ein eigenes Besoldungssystem<br />

erarbeitet werden. Entsprechende<br />

konkrete Schritte wurden bereits eingeleitet.<br />

Die Ausgangslage ist insbesondere<br />

aufgrund der Problematik der<br />

Leistungsbeurteilung bei den Lehrern<br />

ungleich viel schwieriger zu realisieren<br />

als die Leistungsbeurteilung der Angestellten<br />

in der Verwaltung. Vom Landtag<br />

und von der Regierung wurde<br />

der Wille bekundet, die Arbeiten am<br />

neuen System für die Lehrer zügig<br />

in Angriff zu nehmen.<br />

Weiteres Vorgehen<br />

Die Umsetzung des Gesetzes ist<br />

nun mit Massnahmen auf verschiedenen<br />

Ebenen verbunden. Vorrangig<br />

werden nun aufgrund des Informationskonzepts<br />

die entsprechenden<br />

Informations- und Schulungsunterlagen<br />

erarbeitet. Die Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter sollen mit einer<br />

Broschüre, Informationsveranstaltungen<br />

und entsprechenden Seiten im<br />

Intranet umfassend über das neue<br />

Gesetz informiert werden. Vor allem<br />

im Intranet wird es eine Plattform<br />

geben, die über gestellte Fragen Auskunft<br />

gibt, aber auch Ansprechpersonen<br />

definiert. Die Informationen werden<br />

gestaffelt erfolgen und beginnen<br />

ab Mitte November. Parallel dazu werden<br />

die Schulungsunterlagen erarbeitet.<br />

Die Schulung der Vorgesetzten<br />

beginnt im nächsten Frühjahr und<br />

wird ebenfalls gestaffelt erfolgen.<br />

Neben der Information und Schulung<br />

geht es auf einer zweiten Ebene<br />

darum, die erforderlichen Systeme<br />

aufzubauen. Wichtigste Elemente<br />

dabei sind die neue Leistungsbeurteilung<br />

sowie die Informatiktools.<br />

Unmittelbare<br />

Konsequenzen<br />

Das neue Lohnsystem hat noch<br />

keine unmittelbaren Konsequenzen.<br />

Obwohl es auf den 1.1.2004 in Kraft<br />

treten wird, bleiben die Löhne ab dem<br />

1.1.2004 unverändert. Die Lohnrunde<br />

2004 erfolgt noch nach dem alten<br />

System, sodass auch noch die automatische<br />

Vorrückung letztmals<br />

gewährt wird.<br />

Eine erste Konsequenz wir die<br />

Übernahme der Löhne in das neue<br />

System sein. Damit verbunden ist<br />

eine Neueinstufung. Alle Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter werden darüber<br />

informiert, wie ihre Stelle nun<br />

neu eingestuft ist und welche Lohnbandbreite<br />

damit definiert ist. Diese<br />

Übernahme ist auf das Frühjahr 2004<br />

geplant.<br />

Erste grosse Auswirkungen des<br />

neuen Systems werden sich dann im<br />

FLip USM APO<br />

nächsten Jahr bei der Personalbeurteilung<br />

ergeben. Diese wird nach einem<br />

neuen System durchgeführt werden<br />

und bildet dann die Basis für die Lohnfestsetzung<br />

auf den 1.1.2005.<br />

Resumée<br />

Die <strong>Landesverwaltung</strong> hat mit<br />

dem neuen Besoldungssystem einen<br />

weiteren grossen Schritt Richtung<br />

moderne und effiziente Verwaltung<br />

getan. Leistung kann in Zukunft<br />

wesentlich besser honoriert werden<br />

als dies bisher der Fall war. Die Delegation<br />

der Lohnfestsetzung an die<br />

direkten Vorgesetzten rsp. Amtsleiter<br />

ist ein weiteres wesentliches Merkmal<br />

des neuen Gesetzes. Die Führungsverantwortung<br />

vor Ort wird damit<br />

gestärkt. Es ist aber auch eine Herausforderung<br />

an die Führungskräfte der<br />

<strong>Landesverwaltung</strong>.<br />

Dem Amt für Personal und Organisation<br />

kommt im neuen Gesetz eine<br />

zentrale Rolle zu. Neben dem Aufbau<br />

und der Pflege der erforderlichen<br />

Systeme ist es auch für die einheitliche<br />

Anwendung des Systems und die<br />

Beratung und Unterstützung verantwortlich.<br />

Beim Aufbau wird es an uns<br />

liegen, transparent und offen zu informieren<br />

und vor allem die Vorgesetzten<br />

im Umgang mit dem neuen<br />

System zu schulen.<br />

Der Ball liegt nun bei uns! Zusammen<br />

werden wir den Kritikern beweisen,<br />

dass die <strong>Liechtenstein</strong>ische <strong>Landesverwaltung</strong><br />

durchaus in der Lage<br />

ist, ein modernes Besoldungssystem<br />

umzusetzen.<br />

7<br />

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