FLIP36_EIGENES.qxd - Landesverwaltung Liechtenstein
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USM APO FLip<br />
Neues Besoldungsgesetz tritt in Kraft<br />
Der Landtag befasste sich in seiner<br />
Sitzung vom 18. September 2003 in<br />
zweiter Lesung mit der Abänderung<br />
des Besoldungsgesetzes für die<br />
Peter Mella<br />
Amtsleiter APO<br />
Staatsangestellten. Grundlage der<br />
Beratungen bildete eine in verschiedenen<br />
Punkten gegenüber der<br />
ursprünglichen Fassung abgeänderte<br />
Gesetzesvorlage. Diese aktuelle Vorlage<br />
war aufgrund der Diskussionen in<br />
der ersten Lesung weiterentwickelt<br />
worden.<br />
Trotz positiver Grundstimmung<br />
rege Diskussion<br />
Auch in der zweiten Lesung kam<br />
zum Ausdruck, dass der Landtag das<br />
neue Besoldungsgesetz, welches<br />
mehr Leistungsorientierung, Flexibilität<br />
und Marktgerechtigkeit bringt,<br />
im Grundsatz begrüsst. Trotzdem entspann<br />
sich eine lange und ausführliche<br />
Diskussion, in deren Mittelpunkt<br />
einerseits ein politischer Schlagabtausch<br />
über die Regierungslöhne und<br />
andererseits eine vertiefte Behandlung<br />
einzelner Fragen standen. Dabei<br />
gaben insbesondere die Teuerungsregelung<br />
und die Nichtunterstellung der<br />
Lehrer unter das neue Gesetz zu<br />
reden.<br />
Die Eckpunkte des neuen<br />
Systems<br />
Die Grundzüge des neuen Besoldungsgesetzes<br />
fanden eine breite<br />
Zustimmung im Landtag. Eckpunkte<br />
sind die Verstärkung der Leistungsorientierung<br />
und der Abbau der automa-<br />
INFORMATION 6<br />
tischen Lohnvorrückungen, die höhere<br />
Flexibilität und Annäherung an die<br />
Privatwirtschaft sowie die Verlagerung<br />
von Kompetenzen an die Amtsstellen.<br />
Demgegenüber werden die Staatsangestellten<br />
in Zukunft die Möglichkeit<br />
haben, sich an die neu zu schaffende<br />
paritätische Personalkommission zu<br />
wenden, wenn sie sich bezüglich Einstufung<br />
oder Entlöhnung ungerecht<br />
behandelt fühlen. Entgegen den Diskussionen<br />
in der ersten Lesung stimmte<br />
der Landtag der Bildung einer solchen<br />
Personalkommission nämlich zu.<br />
Die Besoldung der<br />
Regierung<br />
Parallel zur Erhöhung der Maximallöhne<br />
der Staatsangestellten und<br />
Amtsstellenleiter war in der ursprünglichen<br />
Vorlage auch eine Erhöhung<br />
der Regierungslöhne vorgesehen, um<br />
das Verhältnis zwischen Amtsleiterund<br />
Regierungslöhnen beizubehalten.<br />
Dieser Anpassung lagen entsprechende<br />
Vergleiche mit ausländischen<br />
Regierungen sowie mit Kaderlöhnen<br />
in der Privatwirtschaft zu Grunde. Die<br />
Anpassung der seit 12 Jahren nicht<br />
mehr erhöhten Regierungslöhne wäre<br />
einer 13-prozentigen Lohnerhöhung<br />
gleichgekommen.<br />
In der ersten Lesung war kritisiert<br />
worden, dass diese markante<br />
Erhöhung nicht in das derzeitige<br />
finanzielle und wirtschaftliche Umfeld<br />
passe. Die Regierung nahm diese Einwände<br />
ernst und passte ihren Vorschlag<br />
- auch unter dem Eindruck sich<br />
weiter verschlechternder Konjunkturdaten<br />
- dahingehend an, dass zwar an<br />
den vorgesehenen Lohnansätzen im<br />
Sinne von Ziellöhnen festgehalten<br />
wird, die Umsetzung jedoch neu<br />
schrittweise erfolgen soll. Die Löhne<br />
der Regierungsmitglieder werden also<br />
in gleicher Höhe angepasst wie die<br />
Löhne der Staatsangestellten. D.h.,<br />
bewilligt der Landtag beispielsweise<br />
für individuelle Lohnerhöhungen des<br />
Staatspersonals 1.5 %, erhalten auch<br />
die Regierungsmitglieder eine Lohnerhöhung<br />
von 1.5 %, und zwar solange,<br />
bis die Ziellöhne erreicht sind. Für<br />
die Richter gilt eine analoge Regelung.<br />
Stark umstrittene Teuerung<br />
Auch in der zweiten Lesung war<br />
die Teuerung Anlass vieler Voten, die<br />
sich teilweise diametral gegenüber<br />
standen. Die Gesetzesformulierung<br />
war auf Grund der Diskussionen in der<br />
ersten Lesung in Richtung einer flexibleren<br />
Lösung angepasst worden<br />
und entspricht weitgehend dem<br />
Gesetz für das Bundespersonal der<br />
Schweiz. Danach sind neben dem<br />
Landesindex der Konsumentenpreise<br />
auch das finanzielle und wirtschaftliche<br />
Umfeld und die Situation auf dem<br />
Arbeitsmarkt zu berücksichtigen. Da<br />
auch in der Vergangenheit die Teuerung<br />
nicht immer voll ausgeglichen<br />
wurde, wird sich substantiell für die<br />
Betroffenen nicht viel ändern. Ein Vorteil<br />
gegenüber der bisherigen Regelung<br />
ist zweifellos die höhere Rechtssicherheit.<br />
Ein Antrag, die Gesetzesvorlage im<br />
Sinne einer «Sockellösung» so anzupassen,<br />
daß die besser Verdienenden<br />
nicht in den Genuss des Teuerungsausgleichs<br />
kommen sollten, wurde<br />
ebenso abgelehnt wie der Vorschlag,<br />
für die Lehrer und Polizisten die alte<br />
Teuerungsregelung beizubehalten.