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FLIP36_EIGENES.qxd - Landesverwaltung Liechtenstein

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USM APO FLip<br />

Neues Besoldungsgesetz tritt in Kraft<br />

Der Landtag befasste sich in seiner<br />

Sitzung vom 18. September 2003 in<br />

zweiter Lesung mit der Abänderung<br />

des Besoldungsgesetzes für die<br />

Peter Mella<br />

Amtsleiter APO<br />

Staatsangestellten. Grundlage der<br />

Beratungen bildete eine in verschiedenen<br />

Punkten gegenüber der<br />

ursprünglichen Fassung abgeänderte<br />

Gesetzesvorlage. Diese aktuelle Vorlage<br />

war aufgrund der Diskussionen in<br />

der ersten Lesung weiterentwickelt<br />

worden.<br />

Trotz positiver Grundstimmung<br />

rege Diskussion<br />

Auch in der zweiten Lesung kam<br />

zum Ausdruck, dass der Landtag das<br />

neue Besoldungsgesetz, welches<br />

mehr Leistungsorientierung, Flexibilität<br />

und Marktgerechtigkeit bringt,<br />

im Grundsatz begrüsst. Trotzdem entspann<br />

sich eine lange und ausführliche<br />

Diskussion, in deren Mittelpunkt<br />

einerseits ein politischer Schlagabtausch<br />

über die Regierungslöhne und<br />

andererseits eine vertiefte Behandlung<br />

einzelner Fragen standen. Dabei<br />

gaben insbesondere die Teuerungsregelung<br />

und die Nichtunterstellung der<br />

Lehrer unter das neue Gesetz zu<br />

reden.<br />

Die Eckpunkte des neuen<br />

Systems<br />

Die Grundzüge des neuen Besoldungsgesetzes<br />

fanden eine breite<br />

Zustimmung im Landtag. Eckpunkte<br />

sind die Verstärkung der Leistungsorientierung<br />

und der Abbau der automa-<br />

INFORMATION 6<br />

tischen Lohnvorrückungen, die höhere<br />

Flexibilität und Annäherung an die<br />

Privatwirtschaft sowie die Verlagerung<br />

von Kompetenzen an die Amtsstellen.<br />

Demgegenüber werden die Staatsangestellten<br />

in Zukunft die Möglichkeit<br />

haben, sich an die neu zu schaffende<br />

paritätische Personalkommission zu<br />

wenden, wenn sie sich bezüglich Einstufung<br />

oder Entlöhnung ungerecht<br />

behandelt fühlen. Entgegen den Diskussionen<br />

in der ersten Lesung stimmte<br />

der Landtag der Bildung einer solchen<br />

Personalkommission nämlich zu.<br />

Die Besoldung der<br />

Regierung<br />

Parallel zur Erhöhung der Maximallöhne<br />

der Staatsangestellten und<br />

Amtsstellenleiter war in der ursprünglichen<br />

Vorlage auch eine Erhöhung<br />

der Regierungslöhne vorgesehen, um<br />

das Verhältnis zwischen Amtsleiterund<br />

Regierungslöhnen beizubehalten.<br />

Dieser Anpassung lagen entsprechende<br />

Vergleiche mit ausländischen<br />

Regierungen sowie mit Kaderlöhnen<br />

in der Privatwirtschaft zu Grunde. Die<br />

Anpassung der seit 12 Jahren nicht<br />

mehr erhöhten Regierungslöhne wäre<br />

einer 13-prozentigen Lohnerhöhung<br />

gleichgekommen.<br />

In der ersten Lesung war kritisiert<br />

worden, dass diese markante<br />

Erhöhung nicht in das derzeitige<br />

finanzielle und wirtschaftliche Umfeld<br />

passe. Die Regierung nahm diese Einwände<br />

ernst und passte ihren Vorschlag<br />

- auch unter dem Eindruck sich<br />

weiter verschlechternder Konjunkturdaten<br />

- dahingehend an, dass zwar an<br />

den vorgesehenen Lohnansätzen im<br />

Sinne von Ziellöhnen festgehalten<br />

wird, die Umsetzung jedoch neu<br />

schrittweise erfolgen soll. Die Löhne<br />

der Regierungsmitglieder werden also<br />

in gleicher Höhe angepasst wie die<br />

Löhne der Staatsangestellten. D.h.,<br />

bewilligt der Landtag beispielsweise<br />

für individuelle Lohnerhöhungen des<br />

Staatspersonals 1.5 %, erhalten auch<br />

die Regierungsmitglieder eine Lohnerhöhung<br />

von 1.5 %, und zwar solange,<br />

bis die Ziellöhne erreicht sind. Für<br />

die Richter gilt eine analoge Regelung.<br />

Stark umstrittene Teuerung<br />

Auch in der zweiten Lesung war<br />

die Teuerung Anlass vieler Voten, die<br />

sich teilweise diametral gegenüber<br />

standen. Die Gesetzesformulierung<br />

war auf Grund der Diskussionen in der<br />

ersten Lesung in Richtung einer flexibleren<br />

Lösung angepasst worden<br />

und entspricht weitgehend dem<br />

Gesetz für das Bundespersonal der<br />

Schweiz. Danach sind neben dem<br />

Landesindex der Konsumentenpreise<br />

auch das finanzielle und wirtschaftliche<br />

Umfeld und die Situation auf dem<br />

Arbeitsmarkt zu berücksichtigen. Da<br />

auch in der Vergangenheit die Teuerung<br />

nicht immer voll ausgeglichen<br />

wurde, wird sich substantiell für die<br />

Betroffenen nicht viel ändern. Ein Vorteil<br />

gegenüber der bisherigen Regelung<br />

ist zweifellos die höhere Rechtssicherheit.<br />

Ein Antrag, die Gesetzesvorlage im<br />

Sinne einer «Sockellösung» so anzupassen,<br />

daß die besser Verdienenden<br />

nicht in den Genuss des Teuerungsausgleichs<br />

kommen sollten, wurde<br />

ebenso abgelehnt wie der Vorschlag,<br />

für die Lehrer und Polizisten die alte<br />

Teuerungsregelung beizubehalten.

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