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zahnärztliche nachrichten niedersachsen - Zahnärztekammer ...

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INFORMATIONSBLATT<br />

FÜR ZAHNÄRZTINNEN<br />

UND ZAHNÄRZTE MIT<br />

AMTLICHEN MITTEILUNGEN,<br />

HERAUSGEGEBEN VON DER<br />

ZAHNÄRZTEKAMMER<br />

NIEDERSACHSEN K.d.ö.R.<br />

dental informa<br />

Sonderteil mit Hallenplan<br />

www.zkn.de<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN<br />

Aktuelle Rechtsprechung<br />

zum <strong>zahnärztliche</strong>n Haftpflichtrecht (Teil 2)<br />

Univ.-Prof. Dr. Dr. Ludger Figgener<br />

Die Kombination verschiedener Bleaching-Methoden<br />

als Alternative zu invasiven Therapieverfahren<br />

Univ.-Prof. Dr. Andrej M. Kielbassa, Dr. Catharina Zantner<br />

mit Abrechnungshinweisen von Dr. Henning Otte<br />

6<br />

März Juni 2003 2004


Zahnärztliche Nachrichten Niedersachsen ZNN<br />

Informationsblatt für Zahnärzte mit amtlichen Mitteilungen<br />

der <strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen (ZKN)<br />

erscheint bis zu zwölfmal jährlich, jeweils zum Beginn des Monats.<br />

Herausgeber<br />

<strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen (K.d.ö.R.)<br />

Zeißstr. 11a, 30519 Hannover<br />

Postfach 81 06 61, 30506 Hannover<br />

Tel.: 05 11 / 8 33 91 - 0<br />

Redaktion<br />

Redaktionsbüro:<br />

<strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen<br />

Redaktion ZNN<br />

Zeißstr. 11a, 30519 Hannover<br />

Tel.: 05 11 / 8 33 91 - 301, Fax: 05 11 / 8 33 91 - 106<br />

e-mail: keigner@zkn.de<br />

Redaktionsleiter:<br />

Dr. Michael Loewener / loe<br />

Rabensberg 17, 30900 Wedemark<br />

Tel.: 0 51 30 / 37 44 87, Fax: 0 51 30 / 37 44 86<br />

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Mitglieder:<br />

Dr. Henning Otte / ot<br />

Richard-Lattorf-Str. 5, 30453 Hannover<br />

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e-mail: Dr.Henning_Otte@gmx.de<br />

Dr. jur. Holger Andersen<br />

Hauptgeschäftsführer ZKN<br />

Tel.: 05 11 / 8 33 91 - 110<br />

Rüdiger Thiel, Journalist / ti<br />

Tel.: 0 51 02 / 93 19 49, Fax: 0 51 02 / 93 19 50<br />

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Kirsten Eigner, Sekretärin<br />

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<strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen<br />

Redaktion ZNN<br />

Zeißstr. 11a, 30519 Hannover<br />

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Redaktionshinweise:<br />

Namentlich gekennzeichnete Beiträge stellen die persönliche Meinung<br />

des Verfassers bzw. der Verfasser dar. Die Redaktion behält sich das<br />

Recht vor, Kürzungen vorzunehmen. Für unverlangt eingesandte<br />

Manuskripte, Fotos und Illustrationen kann keine Haftung übernommen<br />

werden. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung<br />

der Redaktion.<br />

Bezugsbedingungen:<br />

Der Bezugspreis für Mitgleider ist durch den Beitrag abgegolten.<br />

Nichtmitglieder der Körperschaften erhalten das Jahresabonnement zu<br />

30 €, Einzelheft 3 €, zuzüglich Versandkosten.<br />

ISSN 1437-4927<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

Leitartikel 1<br />

Aktuelle Rechtsprechung<br />

zum <strong>zahnärztliche</strong>n Haftpflichtrecht (Teil 2) 2<br />

Qualitätszirkel<br />

– Fortbildung aus der Praxis für die Praxis 5<br />

Die Kombination verschiedener Bleaching-Methoden<br />

als Alternative zu invasiven Therapieverfahren 8<br />

Bleichen von Zähnen aus gebührenrechtlicher Sicht 10<br />

a. o. Vertreterversammlung der KZVN - Schaukampf? 12<br />

Gebührenrechtliche Richtigstellung 13<br />

Stellungnahme der DGZMK<br />

• Zahnärztliche Chirurgie bei Patienten<br />

mit Antikoagulanzientherapie 14<br />

Erfolgreicher 1. ZMF-Kongreß der ZKN 16<br />

BZÄK – Alterseinkünftegesetz 17<br />

BZÄK - Deutsches Kammersystem<br />

mit Vorbild-Charakter für Europa 17<br />

Viele Erhebungen dienen vor allem Lobbyzwecken 18<br />

Befundorientierte Festzuschüsse für Zahnersatz:<br />

Fahrplan zur Einführung<br />

des neuen Systems im Jahr 2005 21<br />

Ein Huhn… 22<br />

Dr. Ekkehard Ficken wird 80 Jahre 25<br />

Dr. Hans H. K. Jäger wird 75 Jahre 26<br />

Wieland Speckmann - 25 Jahre ZKN 27<br />

Roland Gutsche – 10 Jahre ZKN 27<br />

Termine in den Bezirksstellen 29<br />

Glückwünsche 30<br />

Kleinanzeigen 30<br />

Bitte notieren 32<br />

Bitte beachten Sie!<br />

Redaktioneller Sonderteil zur dental informa<br />

im Mittelteil dieser Ausgabe.<br />

Beilagenhinweis:<br />

ZFN-Fortbildung<br />

Aktion „Datenschutz in der Arztpraxis“ (Selbst-Check)<br />

dental informa (Heckmann)


L E I T A R T I K E L<br />

Zahnheilkunde zwischen Ethik,<br />

Politik und Ökonomie<br />

Die Zahnmedizin in Deutschland befindet<br />

sich im Umbruch. Die traditionellen Werte<br />

des Berufsstandes stehen ebenso auf<br />

dem Prüfstand wie die Steuerungsprinzipien<br />

für die zahnmedizinische Versorgung<br />

der Bevölkerung. Mancher mag diese Feststellung<br />

als provokantes Sakrileg empfinden:<br />

Aber die reine Lehre des Hippokrates<br />

als medizinische Hilfe am bedürftigen<br />

Menschen gegen ein freiwilliges „Honorarium“<br />

(Ehrensold) trifft das reale zahnmedizinische<br />

Geschehen in unserem Lande<br />

ebenso wenig wie die schöne Idee eines umfassenden<br />

Sozialstaates, der – ungeachtet der individuellen Vorsorge -<br />

jedem seiner Bürger alles und jedes schuldet, was dessen<br />

Gesundheit braucht. Zahnheilkunde ist längst zu einer<br />

Dienstleistungsbranche geworden, zu einem Wirtschaftsfaktor,<br />

der mit einem Branchenumsatz von 17 Milliarden<br />

Euro pro Jahr nicht nur Existenzgrundlage für über 60.000<br />

Zahnärzte und mindestens ebenso viele Zahntechniker ist,<br />

sondern auch dem Praxispersonal, dem Dentalhandel und<br />

der Dentalindustrie Arbeitplätze bietet. Das Einkommen,<br />

das hier erzielt wird, ist Quelle für Steuer- und Beitragseinnahmen<br />

und ein sicherer Bestandteil für die Binnennachfrage<br />

in der Volkswirtschaft.<br />

Zahnheilkunde ist als Teil des Gesundheitswesens wichtiges<br />

Segment eines der bedeutendsten Wachstumsmärkte der<br />

Zukunft. In Deutschland sind diese Chancen immer wieder<br />

überlagert durch kurzatmig reagierende Gesundheitspolitik.<br />

Arbeitsplätze im Gesundheitswesen verlieren offenbar an<br />

Stellenwert, wenn es um das allgemeine Niveau der Lohnnebenkosten<br />

und damit um die deutsche Wettbewerbsfähigkeit<br />

in einer globalen Weltwirtschaft geht. Und deshalb<br />

werden immer wieder neu die latenten Wachstumsimpulse<br />

auf dem Gebiet der Zahnmedizin durch Staatseingriffe mit<br />

dem Ziel der Kostendämpfung unterdrückt. Bevor man zulassen<br />

will, dass der Zugang zu neuen und besseren medizinischen<br />

Möglichkeiten über den Geldbeutel des Patienten<br />

gesteuert wird, lässt man diese Möglichkeiten lieber gar<br />

nicht erst zu. Zu der von allen Experten aus der Gesundheitsökonomie<br />

geforderten marktwirtschaftlichen Steuerung<br />

des Gesundheitswesens durch Wettbewerb bekennen sich<br />

theoretisch auch alle politischen Parteien – aber leider nur<br />

nach dem Prinzip „wasch mir den Pelz, aber mach mich<br />

nicht nass“. Und irgendwie ist die reale Politik in einer Mediendemokratie<br />

ja wohl letztlich auch Ausdruck von gesellschaftlicher<br />

Tendenz.<br />

Auch vielen Unternehmen in der Dentalbranche<br />

wird es offenbar mulmig bei<br />

dem Gedanken, sich im freien Spiel der<br />

Marktkräfte dem Urteil des Verbrauchers<br />

stellen zu müssen, der auch auf den Preis<br />

schaut. Die Zahntechniker fürchten Billiganbieter<br />

aus dem Osten und aus Asien<br />

und rufen nach staatlicher Protektion. Vielen<br />

Zahnärzten wird es Angst und Bange<br />

bei dem Gedanken, dass die Abschlagszahlung<br />

aus der KZV wegfallen sollte. Auch<br />

hier scheint man sich immer wieder neu<br />

lieber mit der trügerischen Sicherheit eines<br />

regulierten Versorgungssystems arrangieren<br />

zu wollen, als die Chancen der<br />

Freiheit mit dem Risiko des wirtschaftlichen Scheiterns bezahlen<br />

zu müssen. Hinzu kommt, dass die eigene Standespolitik<br />

der Profession dieselben Blüten treibt, wie es die<br />

Standesführer den Akteuren der „großen Politik“ wortgewaltig<br />

öffentlich ankreiden. Und hier wie da machen sich<br />

Ohnmachtsgefühl und Politikverdrossenheit breit.<br />

Marketing wird demgegenüber von nicht wenigen Zahnärzten<br />

als Ausdruck einer kommerziellen Degenerierung ihres<br />

Heilberufes empfunden. Sie können und wollen noch immer<br />

nicht unverkrampft über Geld sprechen. Manche verhalten<br />

sich demgegenüber längst so, als wäre Zahnheilkunde ein<br />

reines Geschäft. Beides ist irgendwie nicht zeitgemäß. Marketing<br />

in der Zahnheilkunde, im modernen Sinne als fundamentaler<br />

und umfassender Ausdruck von Kundenorientierung<br />

verstanden, könnte und sollte Ausgangspunkt einer<br />

neuerlichen Hinwendung des Versorgungsgeschehens zum<br />

Patienten sein. Wenn der einzelne Patient in seiner subjektiven<br />

Problemsicht und Präferenz wieder zum Maßstab des<br />

Handels erhoben wird, ist dies den alten berufsethischen<br />

Idealen des Heilberufes sehr viel näher als die rechtlich erzwungene<br />

Exekution sinnentleerter bürokratischer Mechanismen<br />

eines wirtschaftlich überforderten sozialen Versorgungssystems.<br />

Der durch zwingende sozialrechtliche Vorschriften<br />

bevormundete Patient ist dem Leitbild von Hippokrates<br />

jedenfalls weit entfernt.<br />

Nicht nur das Berufsverständnis, sondern auch das Fach<br />

und die Branche könnten von einer marktwirtschaftlichen<br />

Re-Individualisierung der Zahnheilkunde profitieren. Auch<br />

die künstlich unterdrückten enormen Wachstumskräfte der<br />

Branche könnten aufblühen, wenn man der Systementwicklung<br />

im Rahmen von Selbstregulierung freieren Raum ließe.<br />

Marktwirtschaftliche Steuerung muss und darf dabei nicht<br />

heißen, auf Spielregeln zu verzichten, oder gar den Kunden<br />

der wirtschaftlichen Überforderung auszuliefern. Marktwirtschaftliche<br />

Steuerung heißt vielmehr, dem Tüchtigen Chancen<br />

bieten und ihm seinen Erfolg lassen und die Schiedsrichterfunktion<br />

von der Politik auf den Patienten übertragen.<br />

Prof. Dr. Wolfgang Goetzke<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 6/04<br />

1


2<br />

AKTUELLE RECHTSPRECHUNG<br />

zum <strong>zahnärztliche</strong>n Haftpflichtrecht (Teil 2)<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 6/04<br />

Hohe Verantwortung des Arztes bei<br />

Verdacht auf bösartige Erkrankung<br />

Eine gottlob nicht tägliche, leider aber auch<br />

nicht seltene Situation war Gegenstand einer<br />

Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf<br />

vom 06.03.03 (8 U 22/02).<br />

Die Leitsätze des Urteils, welches auch wieder<br />

im gynäkologischen Bereich erging, ohne weiteres<br />

aber auch in unserem Fach zur Anwendung<br />

kommen können, lauten:<br />

Univ.-Prof. Dr. Dr. Ludger • Besteht bei einer Patientin ein auffälliger<br />

Figgener, Münster<br />

klinischer Befund, bei dem der Verdacht<br />

einer tumorösen Erkrankung nicht ausgeschlossen werden<br />

kann, ist es fehlerhaft, wenn die behandelnde Ärztin eine<br />

Wiedervorstellung der Patientin zur Kontrolluntersuchung<br />

nur für den Fall vorsieht, dass es zu keiner Befundbesserung<br />

kommt. Damit wird die Beurteilung des medizinischen Befundes<br />

in unzulässiger Weise der Patientin überlassen.<br />

• Es ist als grobes Versäumnis anzusehen, wenn eine Ärztin<br />

ihre Patientin über den konkreten Verdacht einer Krebserkrankung<br />

und die dringende Notwendigkeit einer entsprechenden<br />

diagnostischen Abklärung nicht aufklärt.<br />

• Die Weigerung der Patientin, dringend indizierte Diagnosemaßnahmen<br />

durchführen zu lassen, ist in der Behandlungsdokumentation<br />

zu vermerken. Das Fehlen eines entsprechenden<br />

Vermerks kann die Annahme rechtfertigen, eine solche<br />

Weigerung der Patientin sei nicht erfolgt.<br />

Ohne auf den Sachverhalt im Einzelnen eingehen zu müssen,<br />

sprechen diese Leitsätze für sich. Sie lassen sich direkt übertragen<br />

in den zahnmedizinischen Bereich und machen die hohe<br />

Verantwortung deutlich, die der Zahnarzt seinen Patienten gegenüber<br />

bei der Früherkennung bösartiger Erkrankungen im<br />

Mund-, Kiefer-, Gesichtsbereich trägt.<br />

Außerdem wird einmal mehr deutlich, eine wie große Bedeutung<br />

die Dokumentation hat, auch und gerade dann, wenn der<br />

behandelnde Arzt sorgfaltsgemäß auf die Notwendigkeit der<br />

Abklärung eines schweren Krankheitsverdachtes hinweist, der<br />

Patient seinen ärztlichen Weisungen aber nicht nachzukommen<br />

bereit ist.<br />

Kontraindizierte Wunschbehandlung<br />

erlangt auch durch Einwilligung des Patienten<br />

keine Rechtmäßigkeit<br />

Ein immer wieder thematisiertes Problem, welches fast regelhaft<br />

zu gerichtlichem Streit führt, sind kontraindizierte Wunschbehandlungen.<br />

Es kann gar nicht eindringlich genug und immer<br />

wieder darauf hingewiesen werden, dass eine medizinisch<br />

kontraindizierte Behandlung auch durch den ausdrücklichen<br />

Wunsch des Patienten keine Rechtmäßigkeit erlangt. Das bestätigt<br />

ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 11.09.02<br />

(7 U 102/01). Ein Patient begab sich im Jahre 1993 in eine augenärztliche<br />

Behandlung, um seine starke Weitsichtigkeit<br />

durch eine Laserbehandlung beheben zu lassen. Auf Wunsch des<br />

Patienten führte der Augenarzt eine damals noch nicht wissenschaftlich<br />

anerkannte und noch im Erprobungsstadium befindliche<br />

Behandlungsmethode durch. Nachdem es nach einem<br />

anfänglichen Erfolg wieder zu einer Zunahme der Fehlsichtigkeit<br />

auf beiden Augen kam, drängte der Patient auf eine Nachbehandlung.<br />

Der Arzt willigte ein und ließ sich handschriftlich<br />

bestätigen, dass die Behandlung trotz einer Narbenbildung auf<br />

den Augen auf Wunsch des Patienten erfolgte. Nach diversen<br />

weiteren Operationen auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten<br />

kam es letzten Endes zu einem eingeschränkten Sehvermögen<br />

des Patienten auf dem rechten Auge von 10 bis 20 %<br />

und auf dem linken Auge von 30 bis 50 %.<br />

In seinem Urteil kommt das OLG Karlsruhe zu dem Ergebnis,<br />

dass es grob fehlerhaft ist, eine Behandlung, die sich im experimentellen<br />

Stadium befindet, zu wiederholen, nachdem sie<br />

zuvor keine dauerhafte positive Wirkung, ja sogar eine Verschlechterung<br />

hervorgerufen hatte. Auch auf nachhaltigen<br />

Wunsch eines Patienten dürfe eine kontraindizierte Behandlung<br />

nicht vorgenommen werden; zudem hätte der Augenarzt<br />

nicht beide Augen gleichzeitig operieren dürfen. Dem Patienten<br />

sei auch kein Mitverschulden anzurechnen. Es obliege dem<br />

Arzt aufgrund seiner Stellung und seines Wissensvorsprungs,<br />

dem Patienten nicht nur von einer weiteren Operation abzuraten,<br />

sondern diese zu verweigern.<br />

Fazit daraus: Ohne oder gar gegen ärztliche und medizinisch<br />

verantwortbare Überzeugung dürfen wir uns zu keiner Behandlung<br />

verleiten lassen, auch wenn ein Patient dies noch so<br />

dringlich wünscht. Verwirklicht sich das Risiko der Kontraindikation,<br />

so steht fast zwangsläufig die ärztliche Haftung fest.<br />

Diagnosefehler ist nicht zwangsläufig<br />

gleichzusetzen mit Behandlungsfehler<br />

Wenn man als Sachverständiger mit einem Sachverhalt konfrontiert<br />

ist, so ist es aus ex post-Sicht meistens nicht sehr<br />

schwer, zu beurteilen, ob eine Behandlung gut gelaufen ist<br />

oder ob sie weniger gut gelaufen ist. Ist sie weniger gut gelaufen,<br />

so steht damit aber noch nicht von vornherein fest, dass<br />

es sich um einen Behandlungsfehler handelte.<br />

In einem Urteil vom 08.07.03 hat der BGH (VI ZR 304/02) wiederholt<br />

seine Auffassung bekräftigt, dass ein Diagnosefehler<br />

nicht zwingend eine Haftung des Arztes begründet, sondern<br />

bei der Einstufung eines Diagnosefehlers als Behandlungsfehler<br />

eine gewisse Zurückhaltung an den Tag zu legen ist:<br />

„Ein Behandlungsfehler ist nicht immer schon dann anzunehmen,<br />

wenn ein Arzt zu einer objektiv unrichtigen Diagnose<br />

gelangt.<br />

Grundsätzlich ist zwar das Nichterkennen einer erkennbaren<br />

Erkrankung und der für sie kennzeichnenden Symptome als<br />

Behandlungsfehler zu werten. Irrtümer bei der Diagnosestellung,<br />

die in der Praxis nicht selten vorkommen, sind jedoch oft<br />

nicht die Folge eines vorwerfbaren Versehens des Arztes. Die<br />

Symptome einer Erkrankung sind nämlich nicht immer eindeu-


tig, sondern können auf die verschiedensten Ursachen hinweisen.<br />

Dies gilt auch unter Berücksichtigung der vielfachen technischen<br />

Hilfsmittel, die zur Gewinnung von zutreffenden Untersuchungsergebnissen<br />

einzusetzen sind. Auch kann jeder<br />

Patient wegen der Unterschiedlichkeit des menschlichen Organismus<br />

die Anzeichen ein und derselben Krankheit in anderer<br />

Ausprägung aufweisen. Diagnoseirrtümer, die objektiv auf eine<br />

Fehlinterpretation der Befunde zurückzuführen sind, können<br />

deshalb nur mit Zurückhaltung als Behandlungsfehler gewertet<br />

werden.<br />

Dieser Gesichtspunkt greift allerdings dann nicht, wenn Symptome<br />

vorliegen, die für eine bestimmte Erkrankung kennzeichnend<br />

sind, vom Arzt aber nicht ausreichend berücksichtigt<br />

werden.<br />

Die Frage nach einem ärztlichen Fehlverhalten kann sich jedoch<br />

auch stellen, wenn der behandelnde Arzt ohne vorwerfbare<br />

Fehlinterpretation von Befunden eine objektiv unrichtige Diagnose<br />

stellt und diese darauf beruht, dass der Arzt eine notwendige<br />

Befunderhebung entweder vor der Diagnosestellung<br />

oder zur erforderlichen Überprüfung der Diagnose unterlassen<br />

hat. Ein solcher Fehler in der Befunderhebung kann zur Folge<br />

haben, dass der behandelnde Arzt für eine daraus folgende<br />

objektiv falsche Diagnose und für eine der tatsächlich vorhandenen<br />

Krankheit nicht gerecht werdende Behandlung und deren<br />

Folgen einzustehen hat.<br />

Grundsätzlich muss der Patient die Voraussetzungen eines Behandlungsfehlers<br />

und deren Ursächlichkeit für den geklagten<br />

Gesundheitsschaden darlegen und beweisen. Dies gilt sowohl<br />

für den Vorwurf eines Diagnosefehlers als auch für den eines<br />

Fehlers der Befunderhebung. Gelingt dem Patienten zwar der<br />

Beweis eines Behandlungsfehlers, nicht aber der Nachweis der<br />

Ursächlichkeit dieses Fehlers für den geltend gemachten Gesundheitsschaden,<br />

kommen ihm Beweiserleichterungen nur<br />

dann zu Hilfe, wenn der objektive Fehler der Behandlungsseite<br />

als grober Behandlungsfehler zu qualifizieren ist.“<br />

Unter einem groben Behandlungsfehler versteht der BGH einen<br />

eindeutigen Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln<br />

oder gesicherte medizinische Erkenntnisse, der aus objektiver<br />

Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem<br />

Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf.<br />

Der Eintritt eines Schadens deutet nicht<br />

zwingend auf einen Behandlungsfehler hin<br />

Das Landgericht Bremen stellte in einem Urteil vom 20.12.01<br />

(6 O 2653/00) fest, dass ein Spritzenabszess allein noch kein<br />

Beleg für einen Behandlungsfehler darstellt. Das bloße Auftreten<br />

einer Abszedierung belege nicht einen Behandlungsfehler<br />

als Ursache.<br />

Eine Patientin hatte von einem Facharzt für Orthopädie zur<br />

Schmerzlinderung eine Infiltrationsspritze in den Oberschenkel<br />

erhalten. Kurz danach stellte sich im Spritzenbereich eine<br />

Schwellung ein. Es kam zu einer subfaszialen Abszedierung im<br />

rechten Oberschenkel, deretwegen die Klägerin im Krankenhaus<br />

behandelt werden musste. Es stellte sich zudem mit einer<br />

Beinvenenthrombose eine Komplikation ein.<br />

Die Patientin verklagte den Orthopäden auf Schadensersatz<br />

und Schmerzensgeld.<br />

Das Gericht wies die Klage ab und führte aus: „Das bloße Auftreten<br />

einer subfaszialen Abszedierung belegt nicht den Be-<br />

handlungsfehler als Ursache. Mag das Risiko einer solchen<br />

auch gering sein, so ist letztlich nicht ausgeschlossen, dass<br />

trotz sorgfältigsten Vorgehens sich ein Abszess einstellt.<br />

Dafür, dass der Beklagte Hygienemaßnahmen nicht einhielt<br />

und dies auch ursächlich war für die Bildung des Abszesses,<br />

wie die Klägerin behauptet, bietet sie keinen Beweis an.<br />

Schließlich kann dem Beklagten, selbst wenn seine Behandlung<br />

für die Entstehung des Abszesses ursächlich gewesen wäre,<br />

ein relevanter Verstoß gegen Aufklärungspflichten nicht<br />

vorgeworfen werden.<br />

Nach Auffassung der Kammer ist das Risiko, das sich vorliegend<br />

realisiert hat, wegen seiner Seltenheit nicht aufklärungsbedürftig.<br />

Darüber hinaus hat die Klägerin nicht hinreichend dargelegt,<br />

dass sie im Fall einer Aufklärung der von ihr geforderten Art in<br />

einen Entscheidungskonflikt geraten wäre, in dessen Rahmen<br />

sie eine Abstandnahme von einer Infiltrationsspritze erwogen<br />

hätte.<br />

Es handelt sich bei dem hier vorgenommenen Eingriff um einen<br />

in aller Regel harmlosen, der es mit relativ einfachen Mitteln<br />

erlaubt, den von der Klägerin seinerzeit erwünschten Zustand<br />

der Schmerzfreiheit rasch herbeizuführen. Es wäre demzufolge<br />

objektiv unvernünftig gewesen, wenn die Klägerin in Kenntnis<br />

des sehr geringen Abszedierungsrisikos eine Infiltration abgelehnt<br />

hätte.<br />

Zwar gilt die durch die Aufklärungspflicht zu schützende Patientenhoheit<br />

auch für solche Entscheidungen, die Dritte nicht<br />

ohne weiteres nachzuvollziehen vermögen (Stichwort: der Arzt<br />

hat keinen Anspruch auf den vernünftigen Patienten); indessen<br />

bedarf es in einem solchen Fall näheren Vortrag dazu, inwiefern<br />

ein subjektiver Entscheidungskonflikt vorgelegen haben<br />

soll. Hieran fehlt es vorliegend.<br />

Wiederum eine sehr arztfreundliche Entscheidung, die man<br />

sich auch im Bereich der Zahnmedizin analog vorstellen kann.<br />

Allenfalls die schlechtere Desinfizierbarkeit der Schleimhaut<br />

gegenüber der Epidermis könnte, was die Seltenheit der Abszesskomplikation<br />

anlangt, eine andere Beurteilung denkbar erscheinen<br />

lassen. Wer sich daher auf der rechtlich absolut sicheren<br />

Seite bewegen will, sollte daher den anderen Aufklärungsdetails<br />

(z. B. Unverträglichkeit des Anästhetikums oder Nervverletzung)<br />

das Stichwort Abszesskomplikation hinzufügen.<br />

Strenge Anforderungen<br />

an die Aufklärungspflicht bei medizinisch<br />

nicht indizierten Behandlungen<br />

Geradezu zwingend wäre dieses Aufklärungsdetail im folgenden<br />

Fall gewesen, den das Amtsgericht Neubrandenburg am<br />

10.10.00 (18 C 160/00) entschieden hat.<br />

Eine junge Frau ließ sich in einem Piercingstudio die Zunge mit<br />

einem Stecker durchbohren. Die Wunde begann kurze Zeit<br />

später zu eitern. Die Lymphknoten im Halsbereich entzündeten<br />

sich, der Mundboden eiterte und die Zunge schwoll heftig an.<br />

Als die schmerzgepeinigte Frau nach vier Tagen endlich einen<br />

Arzt aufsuchte, war der Stecker durch den fortschreitenden<br />

Vereiterungsprozess bereits bis ins Zungenbändchen vorgedrungen.<br />

Der entsetzte Mediziner entfernte schleunigst den<br />

Stecker. Die Zunge war bereits derartig verletzt, dass sie beinahe<br />

hätte teilamputiert werden müssen. Erst nach intensiver<br />

antiseptischer Behandlung der Wunde konnte die Zungen-<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 6/04<br />

3


4<br />

funktion wiederhergestellt werden. Die junge Frau verlangte<br />

von dem Betreiber des Piercingstudios Schmerzensgeld, doch<br />

dieser war sich keiner Schuld bewusst. Das Amtsgericht Neubrandenburg<br />

entschied jedoch zugunsten der verletzten Kundin.<br />

Der Piercer habe versäumt, die Frau über alle möglichen<br />

Folgen eines Zungenpiercings aufzuklären. Die in dem Piercingstudio<br />

verwendeten Formulare über mögliche Folgen hätten<br />

diese nicht umfassend dargestellt. Das Risiko von Komplikationen<br />

wie Abszess, Thrombose, Embolie, Lymphknotenentzündungen<br />

und neurologischen Ausfallserscheinungen sei darin<br />

nicht enthalten gewesen. Das Gericht verurteilte den Piercer<br />

dazu, der Kundin ein Schmerzensgeld in Höhe von damals<br />

noch 600,00 DM zu zahlen.<br />

Strenge Anforderungen an die Aufklärungspflicht<br />

auch bei Wahleingriffen<br />

Dass insbesondere in Fällen, in denen es um einen Wahleingriff<br />

geht, im Unterschied zum vorletzten Fall auch über seltene Risiken<br />

aufgeklärt werden muss, musste sich ein Zahnarzt vom<br />

Oberlandesgericht Köln sagen lassen.<br />

Er hatte einem Patienten einen Weisheitszahn gezogen. Nach<br />

der Behandlung entwickelte sich in der Wunde eine schmerzhafte,<br />

mehrere Wochen andauernde Osteomyelitis. Der Patient<br />

klagte, er sei über dieses Risiko nicht aufgeklärt worden und<br />

forderte Schmerzensgeld. Der Zahnarzt lehnte das ab.<br />

Die Richter des OLG Köln jedoch erklärten, dass der Arzt den<br />

Patienten vor dem Eingriff über all diejenigen Risiken aufklären<br />

muss, die für seine Entscheidung, sich der Behandlung zu<br />

unterziehen oder nicht, ernsthaft ins Gewicht fallen könnten.<br />

Dazu zählten auch seltene Risiken, wenn sich deren Auswirkungen<br />

nachhaltig für die weitere Lebensführung des Patienten<br />

gestalten. Letzteres sei im Fall der Osteomyelitis der Fall.<br />

Die mit einer solchen Entzündung verbundenen Nachteile<br />

samt möglicher Spätfolgen hätten dem Patienten verdeutlicht<br />

werden müssen.<br />

Der Patient sei vor der im Übrigen nicht dringend erforderlich<br />

gewesenen Weisheitszahnoperation schmerzfrei gewesen und<br />

könne somit aufgrund der nicht erfolgten Aufklärung der Risiken<br />

ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 Euro beanspruchen,<br />

so die Richter (OLG Köln, Urteil vom 12.03.03, 5 U 52/02).<br />

Rechtzeitigkeit der Aufklärung<br />

Um die Rechtzeitigkeit der Aufklärung vor einem operativen<br />

Eingriff ging es in der folgenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes<br />

vom 25.03.03 (VI ZR 131/02).<br />

Der Kläger verlangte im entschiedenen Fall Schadensersatz<br />

und Schmerzensgeld nach zwei Bandscheibenoperationen, die<br />

seiner Darstellung nach zu einer kompletten Lähmung seiner<br />

Blase geführt haben, weshalb er sich sechs Mal am Tag selbst<br />

katheterisieren muss.<br />

Umstritten ist, ob er ausreichend und rechtzeitig vor dem ersten<br />

Eingriff über die Möglichkeit einer Blasenschwächung oder<br />

-lähmung aufgeklärt wurde. Der Kläger hatte den beklagten<br />

Arzt in der Klinik aufgesucht. Dieser stellte die Operationsindikation<br />

und ließ den Patienten drei Tage später zur Operation<br />

vormerken, weil am Konsultationstag kein Bett mehr frei war.<br />

Erst am Nachmittag des ins Auge gefassten Operationstages<br />

klärte der Arzt den Patienten über die Risiken des Eingriffs auf.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 6/04<br />

Er wies auf Komplikationen wie Blutungen, Nachblutungen<br />

und neurologische Ausfälle hin, die auf einem vom Kläger unterzeichneten<br />

Einwilligungsformular erwähnt waren. Zudem<br />

informierte er über eine in Einzelfällen auftretende Lähmung<br />

der Blase. Gegen 20:00 Uhr erfolgte dann die Operation.<br />

Zur Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechts forderte der<br />

Bundesgerichtshof, dass ein Arzt, der einem Patienten eine<br />

Entscheidung über die Duldung eines operativen Eingriffs abverlangt<br />

und für diesen bereits einen Termin bestimmt, ihm<br />

schon zu diesem Zeitpunkt die Risiken aufzeigt, die mit einem<br />

Eingriff verbunden sind. Allerdings gilt eine spätere Aufklärung<br />

nicht in jedem Falle als zu spät. Vielmehr hängt die Wirksamkeit<br />

einer Einwilligung dann davon ab, ob ein Patient unter<br />

den gegebenen Umständen noch ausreichend Gelegenheit hat,<br />

sich innerlich frei zu entscheiden.<br />

Bei normalen ambulanten und diagnostischen Eingriffen reicht<br />

es nach der Rechtsprechung grundsätzlich aus, wenn die Aufklärung<br />

am Tag des Eingriffs erfolgt. Auch in solchen Fällen<br />

muss einem Patienten jedoch bei der Aufklärung über die Art<br />

des Eingriffs und seine Risiken verdeutlicht werden, dass ihm<br />

eine eigenständige Entscheidung darüber überlassen bleibt, ob<br />

er den Eingriff vornehmen lassen will oder nicht.<br />

Bei größeren ambulanten Eingriffen mit beträchtlichen Risiken<br />

ist nach Auffassung des BGH davon auszugehen, dass eine<br />

Aufklärung erst am Tag des Eingriffs als nicht mehr rechtzeitig<br />

zu bewerten sei, zumal solchen Operationen gewöhnlich Untersuchungen<br />

vorangehen, in deren Rahmen die erforderliche<br />

Aufklärung hätte erfolgen können.<br />

So hätte der Kläger beispielsweise am Konsultationstage über<br />

die Risiken einer Bandscheibenoperation aufgeklärt werden<br />

können. Dies wäre der korrekte Zeitpunkt für eine solche Information<br />

gewesen, auch wenn eine rechtzeitige Aufklärung<br />

notfalls durch zusätzliche Einbestellung zu einem späteren<br />

Zeitpunkt auch noch möglich gewesen wäre.<br />

Eine Aufklärung am Nachmittag des Operationstages befand<br />

der Bundesgerichtshof in Anbetracht der möglichen erheblichen<br />

Folgen des Eingriffs für die Lebensführung des Patienten<br />

jedoch als nicht rechtzeitig.<br />

Damit ist der Nachweis eines Aufklärungsfehlers mit entsprechenden<br />

Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen des<br />

Patienten geführt worden.<br />

Auch dieser Fall – wiewohl nicht im Bereich der Zahnmedizin<br />

ergangen – lässt sich ohne weiteres auf unseren Bereich transformieren.<br />

Man denke nur an die operative Entfernung verlagerter<br />

Weisheitszähne, zumal wenn die Indikation aufgrund<br />

von Beschwerdefreiheit eine relative ist. Auch hier dürfte eine<br />

Aufklärung unmittelbar vor dem Eingriff, sozusagen mit der<br />

Zange oder dem Skalpell in der Hand, als nicht rechtzeitig eingestuft<br />

werden, weil sie dem Patienten aufgrund des bereits<br />

angelaufenen Geschehens keine wirkliche Entscheidungsfreiheit<br />

mehr lässt.<br />

Wird fortgesetzt...<br />

Univ.-Prof. Dr. Dr. L. Figgener<br />

Westfälische Wilhelms-Universität Münster<br />

Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde<br />

Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik<br />

Waldeyerstr. 30, 48149 Münster


Qualitätszirkel – Fortbildung aus der Praxis für die Praxis<br />

Es ist Bewegung in die Diskussion um die Qualitätssicherung<br />

gekommen: der Gesetzgeber hat eine Fortbildungspflicht<br />

eingeführt und uns Zahnärzten damit den Nachweis<br />

eines Mindestmaßes an beruflicher Fortbildung auferlegt.<br />

Erfüllen wir diese Anforderung nicht, drohen Sanktionen,<br />

die bis zum Entzug der Zulassung gehen können.<br />

Dadurch ist für die Standesorganisationen Handlungsbedarf<br />

entstanden, der über das Anbieten von Veranstaltungen<br />

und Appelle an die Kollegenschaft, sie doch auch bitte wahrzunehmen,<br />

hinausgeht. Nun sind sie bisher ja nicht untätig<br />

gewesen: kammereigene Fortbildungsinstitute, Programmangebote<br />

von wissenschaftlichen Gesellschaften, aber auch<br />

von berufspolitischen Verbänden sind schon immer gut besucht<br />

gewesen. Sie zeugen von einem großen Engagement<br />

der Kollegenschaft, die - im Gegensatz zur Medizin, deren<br />

Fortbildungsangebote zum größeren Teil von der Pharmaindustrie<br />

gesponsert sind- viel Geld und Freizeit investieren,<br />

um Anschluss an den sich ständig verändernden Stand des<br />

Wissens zu halten.<br />

Dabei gab es aber immer ein Problem: nicht alle Kollegen<br />

engagieren sich gleichermaßen. Es gibt sehr Fortbildungsbeflissene,<br />

die man immer wieder trifft, andere sieht man<br />

eher selten.<br />

Nun soll hier nicht darüber diskutiert werden, welche Art<br />

der Wissensaneignung besser oder schlechter ist. Das muss<br />

jeder für sich entscheiden.<br />

Die Kammern sind jetzt jedenfalls gefordert, ein System zu<br />

entwickeln, in dem das Engagement jedes Einzelnen möglichst<br />

gerecht bewertet wird.<br />

lm Folgenden möchte ich meine (überaus positiven) Erfahrungen<br />

mit einer ganz besonderen Form der Weiterbildung<br />

vorstellen: den so genannten „Qualitätszirkeln“. Während<br />

alle mir bekannten Teilnehmer von den Ergebnissen dieser<br />

Arbeitsgruppen sehr angetan sind, viele sie inzwischen sogar<br />

für unverzichtbar halten, führen sie innerhalb des Fortbildungsspektrums<br />

nur ein Nischendasein. Niemand wirbt<br />

für sie, niemand verdient Geld an ihnen, ihre Wirkung zielt<br />

nach innen auf die Teilnehmer selbst.<br />

Was ist das Besondere an ihnen? Worin unterscheiden sie<br />

sich vom „normalen Fortbildungsbetrieb“? Wer heute frisch<br />

approbiert die Uni verlässt, ist mit einem theoretischen und<br />

praktischen Grundwissen ausgestattet, dessen Weiterentwicklung<br />

ganz wesentlich von der Ausbildungspraxis geprägt<br />

wird: geht es in erster Linie darum, mit möglichst vielen<br />

abrechnungsfähigen Leistungen und Umsatzbeteiligung<br />

den Chef entlasten oder nicht eher darum, unter der Anleitung<br />

des erfahrenen Praktikers jeden einzelnen Patienten<br />

so behandeln zu lernen, wie man selbst gern behandelt<br />

werden würde?<br />

Zwischen diesen Optionen liegen Welten, die im „normalen“<br />

Ausbildungs- und Fortbildungs-Betrieb praktisch keine Rolle<br />

spielen.<br />

Immer noch unentwickelt in der Zahnärzteschaft (und zwar<br />

bei Jung und Alt) ist die Fähigkeit, sich auch einmal selbst<br />

über die Schulter zu sehen, über seine Arbeit nachzudenken<br />

- und auch der Wunsch, mehr über die Qualität seiner eigenen<br />

Arbeit zu erfahren.<br />

Was bedeutet Qualität für mich?<br />

Bin ich bei einem heulenden Vierjährigen mit einer pV zur<br />

Schmerzbeseitigung zufrieden oder muss es eine Kompomerfüllung<br />

unter Kofferdam sein?<br />

Restauriere ich einen zerstörten Seitenzahn<br />

mit einem gnathologisch angefertigten<br />

Keramik-Inlay oder mit einer 4-flächigen<br />

sauber polierten Amalgamfüllung?<br />

Versorge ich einen identischen Zahnbefund<br />

mit Implantaten und vorheriger KFO-Aufrichtung<br />

gekippter Molaren oder mit einer<br />

Resignationsprothese mit gebogenen Klammern?<br />

Alles Vorgenannte kann im Einzelfall genau<br />

richtig, es kann aber auch genau falsch sein.<br />

Dr. Roland Ernst<br />

Qualität ist das Erreichte<br />

im Verhältnis zum Machbaren.<br />

Was aber ist im Einzelfall machbar und wer beurteilt das?<br />

Bin ich qualifiziert genug ausgebildet für die optimale Therapie?<br />

Kann der Patient sie sich leisten?<br />

Halte ich das erforderliche Prophylaxeangebot vor?<br />

Kann ich es mir betriebswirtschaftlich leisten, dem zahlungskräftigen<br />

Patienten seine Wunschbehandlung zu versagen,<br />

wenn sie nicht indiziert ist?<br />

Die angemessenste und normalste Art der Überprüfung<br />

unserer Arbeit erfolgt sicher über uns selbst. Das hört sich<br />

blauäugig an, ist es aber nicht, wenn wir ein paar Wahrnehmungsfilter<br />

abbauen und lernen, unsere Beurteilungskriterien<br />

nach den Standards auszurichten. Wie und wo<br />

aber erfährt man etwas über eigene und andere Standards?<br />

Die Zahnheilkunde, auch das an der Universität vermittelte<br />

Wissen, basiert erschreckend wenig auf Evidenz im wissenschaftlichen<br />

Sinn, sondern eher auf Erfahrungen, die durch<br />

„trial and error“ zustande kommen.<br />

Auf jeden Teilnehmer an einer Fortbildungsveranstaltung<br />

geht ein Feuerwerk an neuen Erkenntnissen nieder. Ob und<br />

wie sie dann im Alltag eingesetzt werden, ist dagegen sehr<br />

fraglich.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 6/04<br />

5


6<br />

Jeder ist Experte in seiner eigenen Praxis und behandelt -<br />

jeder auf seine Art - sehr erfolgreich seine Patienten. Was<br />

liegt also näher, als diese Experten auf regionaler Ebene<br />

einmal zusammenzubringen? Jeder weiß viel, aber gemeinsam<br />

wissen alle mehr!<br />

Aus dieser Einsicht heraus entstanden Ende der 70er Jahre<br />

nach US-amerikanischem Vorbild unabhängig voneinander<br />

sog. „Study-Groups“ (im DAZ: Studiengruppen), die alle nach<br />

einem ähnlichen Prinzip arbeiten, das heute der Arbeit in<br />

den sog. Qualitätszirkeln zugrunde liegt.<br />

Die Struktur meiner eigenen Studiengruppe in Oldenburg<br />

soll im Folgenden kurz skizziert werden.<br />

• Die Gruppe hat zur Zeit elf Teilnehmer/innen.<br />

Diese Zahl ist seit fast 20 Jahren konstant und hat sich aus<br />

folgenden Gründen bewährt:<br />

Erstens ist reihum jeder nur einmal jährlich Gastgeber.<br />

Zweitens hat auch jeder einen Raum zur Verfügung, der für<br />

eine solche Gruppengröße ausreicht. Drittens wird eine<br />

strukturierte Fachdiskussion bei einem größeren Kreis<br />

schwierig - die Aufmerksamkeit zerfasert leicht.<br />

• Die Gruppe trifft sich monatlich<br />

an jedem dritten Montag des Monats pünktlich um 20 Uhr,<br />

der Sommerferienmonat ist ausgenommen. Es gehört zum<br />

guten Stil, dass man nur aus triftigem Grunde fernbleibt<br />

und sich dann selbstverständlich beim Gastgeber entschuldigt.<br />

• Es sind viele Tätigkeitsschwerpunkte vertreten.<br />

Es hat in der Gruppe immer einen Kieferchirurgen und<br />

einen Kieferorthopäden gegeben. Selbstverständlich gehört<br />

neben dem Allgemeinspektrum auch qualifizierte Parodontologie<br />

dazu.<br />

• Der Gastgeber hält ein Fach-Referat seiner Wahl.<br />

Das Thema wird in der Regel beim voraus gehenden Treffen<br />

angekündigt. Die Vortragsweise steht dem Referenten frei.<br />

Die Dauer beträgt zwischen 15 und 45 Minuten. In der Regel<br />

werden Dias, Folien, neuerdings auch vermehrt Power-<br />

Point eingesetzt. Normalerweise gibt es auch ein zusammenfassendes<br />

Skript. Über das Referat wird anschließend<br />

diskutiert.<br />

• Ab ca. 21 Uhr werden Fälle aus der Praxis besprochen.<br />

Durch möglichst einartikulierte Modelle und Röntgenbilder<br />

gut dokumentierte Fälle werden von den Teilnehmern vorgestellt<br />

und diskutiert. Diesen Erfahrungsaustausch, das<br />

ernsthafte Bemühen um die beste machbare Lösung, die<br />

fachliche wie emotionale vertrauensvolle Teilnahme aller<br />

am Gelingen oder Scheitern von Therapieverläufen über<br />

größere Zeiträume hinweg gibt es nur in Studiengruppen.<br />

Sie stellen den eigentlichen Kernpunkt der Studiengruppenarbeit<br />

dar.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 6/04<br />

• Verschiedenes/Feedback<br />

Berichte über Besuche von Fortbildungen, Erfahrungen mit<br />

neuen Materialien, berichtenswertes aus der Praxis (Helferinnen<br />

- Steuerberater - Technik - Abrechnung - Gutachter -<br />

gemeinsame Materialbestellung - Umgang mit der KZV etc.)<br />

• Ende spätestens um 22.30 Uhr<br />

• Zusammenfassung:<br />

1. Nicht das Wissen, sondern das Handeln der Teilnehmer<br />

steht im Zentrum der Gespräche.<br />

2. Alle Teilnehmer sind gleichberechtigt (Peer Group). Es<br />

gibt einen interkollegialen Rahmen, der einen völlig anderen<br />

Charakter hat als ein loser „Stammtisch“.<br />

3. Jeder bringt seine eigene Expertenschaft ein. Alle haben<br />

ähnliche Probleme, die aber individuell unterschiedlich<br />

erfahren werden.<br />

4. Durch den engen Praxisbezug wird Erfahrungswissen<br />

nachvollziehbar und aufgewertet.<br />

5. Die Themen werden von den Teilnehmern selbst gewählt.<br />

6. Es besteht Kontinuität, was Teilnehmerzahl und Themen<br />

angeht.<br />

7. Arbeitsgrundlage ist eine verbindliche Systematik. Sie<br />

wird, jedenfalls in unserem Qualitätszirkel, nicht als einengend,<br />

sondern als tragende Struktur empfunden, die<br />

aber auch offen für Veränderungen ist. (Anm.: in unserer<br />

Gruppe in Oldenburg hat es über fast zwei Jahrzehnte<br />

kaum Veränderungen der Teilnehmerstruktur und des<br />

Ablaufs gegeben.)<br />

Empfohlene Literatur:<br />

Micheelis, Walther, Szecsenyi:<br />

Zahnärztliche Qualitätszirkel<br />

Grundlagen und Ergebnisse eines Modellversuchs<br />

Institut der Deutschen Zahnärzte<br />

Band 18<br />

Dr. Roland Ernst<br />

Waldblick 2<br />

26188 Edewecht-Friedrichsfehn


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ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 6/04<br />

7


8<br />

DIE KOMBINATION VERSCHIEDENER<br />

BLEACHING-METHODEN ALS ALTERNATIVE<br />

ZU INVASIVEN THERAPIEVERFAHREN<br />

Ein strahlend weißes Gebiss gilt seit Jahrtausenden als ein<br />

Zeichen von Schönheit, Gesundheit und Vitalität. Schöne<br />

und weiße Zähne waren schon im römischen Reich gesellschaftlich<br />

von großer Wichtigkeit. Prinzipiell hat sich dies<br />

während der Jahrhunderte nicht geändert. Die Barbiere extrahierten<br />

nicht nur Zähne, sie bleichten auch Zähne mit<br />

Aquafortis, einem salpetersäurehaltigen Gemisch. Ende des<br />

19. Jahrhunderts wurden die Zähne dann erstmals mit hochprozentigem<br />

Wasserstoffperoxid (H 2O 2) gebleicht. Auch das<br />

insbesondere für die Bleichbehandlung verfärbter, avitaler<br />

Zähne verwendete Natriumperborat entfaltet seine<br />

Wirkung durch die Freisetzung von Wasserstoffperoxid. Ursprünglich<br />

als orales Antiseptikum verwendet, ist heute das<br />

(ebenfalls Wasserstoffperoxid abspaltende) Carbamidperoxid<br />

(CH 6N 2O 3) sehr weit verbreitet.<br />

Carbamidperoxid zerfällt bei der Anwendung zu etwa einem<br />

Drittel in den aktiven Bestandteil Wasserstoffperoxid (H 2O 2)<br />

sowie in Harnstoff (CO[NH 2] 2). Der Harnstoff wiederum<br />

wird anschließend zu Ammonium (NH 3) und Kohlendioxid<br />

(CO 2) umgesetzt. Das Wasserstoffperoxid hingegen dringt<br />

in den Schmelz bzw. das Dentin ein und entfaltet dort (also<br />

im Inneren des Zahnes) seine oxidierende und damit aufhellende<br />

Wirkung.<br />

Mit den beschriebenen Substanzen stehen dem Zahnarzt<br />

Materialien zur Verfügung, die eine Zahnhartsubstanz schonende<br />

Verbesserung des ästhetischen Erscheinungsbildes ermöglichen.<br />

Auch die Kombination der verschiedenen Verfahren<br />

wird dadurch möglich; der vorliegende Beitrag soll<br />

exemplarisch einige Aspekte dieser Möglichkeiten aufzeigen.<br />

Einordnung der Bleichtherapie im<br />

<strong>zahnärztliche</strong>n Behandlungsspektrum<br />

Es gilt heute als unbestritten, dass die Bleichtherapie als unverzichtbare<br />

Behandlungsoption einer modern ausgerichteten<br />

Zahnheilkunde einzustufen ist. Nach wie vor ist jedoch<br />

häufig die Abgrenzung zu kosmetischen Verfahren unklar.<br />

Hilfreich sind hier die verschiedenen Verordnungen (§ 4<br />

Abs. 1 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, LMBG<br />

– Kosmetische Mittel sowie Europäische Richtlinie 76/768<br />

EWG Kosmetika-Richtlinie), wo im Zusammenhang mit Kosmetika<br />

von „äußerlich anzuwendenden“ Mitteln zur Reinigung,<br />

Parfümierung usw. gesprochen wird.<br />

Der der Europäischen Richtlinie 76/768 EWG zugrunde liegende<br />

Rechtstext besagt, dass unter kosmetischen Mitteln<br />

„Stoffe und Zubereitungen verstanden werden, die dazu<br />

bestimmt sind, äußerlich mit den verschiedenen Teilen des<br />

Körpers oder den Zähnen oder Schleimhäuten in Berührung<br />

zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden<br />

Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, zu<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 6/04<br />

schützen und sie in gutem Zustand zu erhalten, ihr Aussehen<br />

zu verändern und den Körpergeruch zu beeinflussen“.<br />

Dabei muss diese Merkmalsgliederung in ihrer Gesamtheit<br />

zutreffen. Darüber hinaus wird diese Verordnung durch die<br />

bereits erwähnte LMBG ergänzt, welche Mittel, „die überwiegend<br />

dazu bestimmt sind, Leiden, Körperschäden oder<br />

krankhafte Beschwerden zu lindern oder zu beseitigen“<br />

ausschließt.<br />

Unter Berücksichtigung der getroffenen Merkmalsgliederung<br />

lässt sich festhalten, dass Bleichmittel zwar primär<br />

„äußerlich“ angewendet werden; dabei ist jedoch zu betonen,<br />

dass die eigentliche Wirksubstanz, in den meistem<br />

Bleichmitteln das Wasserstoffperoxid (H 2O 2), im Zahninneren<br />

aktiv wird. Damit ist die<br />

Wirkung eines Bleichmittels<br />

sehr wohl invasiv (und eben<br />

nicht nur rein äußerlich). Der<br />

Begriff „invasives Produkt“<br />

wird im Anhang IX der Medizinproduktrichtlinien<br />

93/42<br />

als Produkt definiert, das<br />

„durch die Körperoberfläche<br />

oder über eine Körperöffnung<br />

ganz oder teilweise<br />

eindringt“. Dabei beschränkt<br />

sich im Falle der Bleichtherapie<br />

die Invasivität auf die<br />

Zahnhartsubstanzen; in diese<br />

dringt jedoch nicht das gesamte<br />

Bleichmittel (inklusive<br />

seiner Trägersubstanzen) ein,<br />

sondern lediglich ein kleiner<br />

Teil (nämlich das Wasserstoffperoxid).<br />

Äußerst geringe<br />

Mengen sind darüber hinaus<br />

in der Pulpa nachweisbar.<br />

Daher kann konstatiert werden,<br />

dass es sich bei einer<br />

Bleichtherapie nicht um eine<br />

rein äußerliche Anwendung<br />

mit temporärem Charakter<br />

handelt; vielmehr wird mit<br />

der Bleichbehandlung eine<br />

Wiederherstellung und keine<br />

Veränderung des natürlichen<br />

Aussehens angestrebt. Gleichzeitig<br />

handelt es sich dabei<br />

um eine Therapie mit einem<br />

dauerhaften, langfristigen Ergebnis.<br />

Auch das oben er-<br />

Abb. 1: Ausgangssituation (Labialansicht):<br />

Ausgeprägte Verfärbung nach endodontischer<br />

Behandlung, Mundhygienedefizite,<br />

initialkariöse Läsionen.<br />

Abb. 2: Ausgangssituation<br />

(Ansicht von palatinal).<br />

Abb. 3: Zustand nach einmaliger interner<br />

Bleicheinlage. Die Trepanationsöffnung musste<br />

aufgrund des kariös erweichten Dentinkerns<br />

zum besseren Zugang erweitert werden.


Abb. 4: Applikation des sahnig angerührten<br />

Bleichmittels (Natriumperborat/Wasser).<br />

Abb. 5: Die Bleicheinlage wird mit einem<br />

Wattepelett vorsichtig abgedeckt.<br />

Abb. 6: Das Wattepelett wird anschließend<br />

mit einem Bondingmaterial getränkt und<br />

polymerisiert. Auf diese Weise wird sichergestellt,<br />

dass die Bleicheinlage zur gesamten<br />

verfärbten Zahnhartsubstanz Kontakt hat.<br />

Abb. 7: Polymerisation des mit Heliobond<br />

getränkten Wattepeletts. Die nachfolgende<br />

Deckfüllung kann nun appliziert werden,<br />

ohne dass versehentlich Füllungsmaterial in<br />

die Kavität gedrückt wird.<br />

wähnte Merkmal „Reinigen<br />

oder Aussehen verändern“<br />

trifft demnach auf Bleichmittel<br />

nicht zu. Vielmehr dienen<br />

Bleichmittel im weitesten<br />

Sinne der Veränderung des<br />

(in diesem Fall pathologischen)<br />

anatomischen Aufbaus des<br />

Zahnes, da hier Substanzen<br />

eingelagert sind, die normalerweise<br />

nicht vorgefunden<br />

werden. Dementsprechend<br />

haben gerichtliche Einstufungen<br />

zu einer Einordnung<br />

als Medizinprodukt geführt.<br />

Die Tatsache, dass die Bleichbehandlung<br />

in keiner Gebührenordnung<br />

aufgeführt ist,<br />

lässt darüber hinaus nicht den<br />

Schluss zu, dass es sich nicht<br />

um eine <strong>zahnärztliche</strong> Maßnahme<br />

handelt, die sehr wohl<br />

aus medizinischen Gründen<br />

indiziert sein kann (Abb.1).<br />

Die genaue Kenntnis der Ursachen<br />

verschiedenartiger<br />

Zahnverfärbungen, der Wirkungsweise<br />

der unterschiedlichen<br />

Bleichmittel und deren<br />

Nebenwirkungen bedingt,<br />

dass die Bleichtherapie eine<br />

<strong>zahnärztliche</strong> Maßnahme darstellt<br />

und keinesfalls von Personen<br />

ohne entsprechende<br />

Ausbildung durchgeführt<br />

werden sollte; unter diesem<br />

Aspekt sollten insbesondere<br />

auch die neuerdings auf dem<br />

Markt erhältlichen OTC-Produkte<br />

nur nach <strong>zahnärztliche</strong>m<br />

Rat angewendet werden.<br />

Anderenfalls sind Misserfolge<br />

vorprogrammiert,<br />

auch wenn hier nach gegenwärtigem<br />

Wissenstand keine<br />

gravierenden Nebenwirkungen<br />

zu erwarten sind.<br />

Darstellung einer komplexen Therapie mit<br />

Kombination von Mundhygieneinstruktion,<br />

professioneller Zahnreinigung, internem/<br />

externen Bleaching und Füllungstherapie<br />

Der vorliegende Fall verdeutlicht die oben getroffenen Aussagen.<br />

Der Patient stellte sich etwa vier Jahre nach alio loco<br />

erfolgter endodontischer Behandlung der Zähne 11 und 21<br />

bei uns vor. Zentrales Anliegen war die deutlich sichtbare<br />

Verfärbung der mittleren oberen Frontzähne (Abb. 1 und 2),<br />

die provisorisch verschlossen waren. Die intraorale Untersuchung<br />

zeigte erhebliche Mundhygienedefizite, die sich unter<br />

anderem in initialkariösen Veränderungen der Labialflächen<br />

und plaquebedingter Gingivitis äußerten.<br />

Nach entsprechender Aufklärung und ursachenbezogener<br />

Beratung erfolgte zunächst eine Mundhygieneinstruktion.<br />

Die anschließende Zahnreinigung beinhaltete eine supragingivale<br />

Säuberung sowie die subgingivale Reinigung mittels<br />

Handinstrumenten.<br />

Die Trepanation der mittleren oberen Frontzähne ließ eine<br />

deutliche Verfärbung des gesamten Dentinkerns erkennen,<br />

der teilweise kariös war. Es folgte eine interne Bleicheinlage<br />

mit Natriumperborat und Wasser; nach fünftägiger Einlage<br />

stellte sich der Patient erneut vor. Die interne Bleichtherapie<br />

hatte eine deutliche Aufhellung bewirkt, wobei die angestrebte<br />

Aufhellung noch nicht erreicht war (Abb. 3). Die<br />

Bleicheinlage wurde nach Konditionierung der gesamten<br />

Kavität (Phosphorsäuregel) erneuert (Abb. 4) und mit einem<br />

Wattepellet vorsichtig abgedeckt (Abb. 5), um den Kontakt<br />

des Bleichmaterials zu allen Bereichen der Zahnhartsubstanz<br />

zu gewährleisten. Das Wattepelett wurde nun mit<br />

einem lichthärtenden Bondingmaterial<br />

getränkt (Abb.<br />

6); nach der Polymerisation<br />

(Abb. 7) lag nun eine einigermaßen<br />

stabile Grundlage für<br />

die adhäsive Deckfüllung vor,<br />

die ohne ein Verschieben der<br />

Bleicheinlage appliziert werden<br />

konnte (Abb. 8).<br />

Die farbliche Anpassung nach<br />

zweimaliger Bleicheinlage<br />

war zufrieden stellend (Abb.<br />

9). Zum Zeitpunkt der Kon-<br />

trolluntersuchung (zwei Monate<br />

nach der erstmaligen<br />

Vorstellung) zeigte der Patient<br />

eine deutlich optimierte<br />

häusliche Mundhygiene. Die<br />

im Rahmen der vorausgegangenen<br />

Behandlungssitzungen<br />

erfolgten Behandlungen hatten<br />

offensichtlich dazu beigetragen,<br />

das „dentale Bewusstsein“<br />

zu steigern, so<br />

dass der Patient den Wunsch<br />

nach einer generellen Aufhellung<br />

äußerte.<br />

Abb. 8: Applikation der Deckfüllung<br />

(Tetric Flow).<br />

Abb. 9: Zustand nach internem Bleaching,<br />

professioneller Zahnreinigung und intensiver<br />

Einweisung in die häusliche Mundhygiene.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 6/04<br />

9


Abb. 10: Das Bleichgel (hier XX-White) wird<br />

aufgebracht und kann nun mit Hilfe der<br />

Kaltlicht-Lampe aktiviert werden. Der Expander<br />

(blau) erfüllt zwei Funktionen: Er<br />

hält Wangen, Lippen und gleichzeitig die<br />

Zunge zurück.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 6/04<br />

In der darauf folgenden Sitzung<br />

erfolgte nach Abdeckung<br />

der Gingiva die Applikation<br />

des hochprozentigen Bleichgels<br />

(Abb. 10), das unter Lichteinwirkung<br />

aktiviert wurde<br />

(Abb. 11). Dieses als In-officebleaching<br />

bekannte Verfahren<br />

wurde zweimal durchgeführt.<br />

Zwei Wochen später<br />

konnten die frakturierte<br />

Schneidekante bei Zahn 11<br />

sowie die kariösen Läsionen<br />

mit einem ästhetischen Komposit<br />

versorgt werden (Abb.12).<br />

Fazit<br />

Während das Home-bleaching<br />

noch bis vor kurzen<br />

einen großen Teil der Bleichbehandlungen<br />

ausmachte,<br />

hat das In-office-bleaching<br />

vor allem auf Grund des aus-<br />

Abb. 11: Bei der Verwendung von speziell für gedehnterenTherapiespek- das In-office-Bleaching bestimmten Kaltlicht-Lampen<br />

(Zaap Light) tragen Patient, trums im Vergleich zu ande-<br />

Assistenz und Behandler eine Schutzbrille. ren Verfahren und infolge<br />

der deutlichen Zeitersparnis<br />

für den Patienten eine zentrale Stellung im Rahmen der<br />

vom Zahnarzt durchgeführten Bleichbehandlungen eingenommen.<br />

Dabei sind verschiedene Anwendungskombinationen<br />

(auch mit internen Verfahren) denkbar, von denen<br />

einige im vorliegenden Fall beschrieben wurden.<br />

Die Veröffentlichung von Kielbassa und<br />

Zantner gibt Veranlassung, sich mit der<br />

komplexen Therapie in Kombination von<br />

Mundhygieneinstruktion, professioneller<br />

Zahnreinigung, internem/externem Bleaching<br />

und Füllungstherapie aus der Sicht<br />

der Berechnungsmöglichkeiten auseinander<br />

zu setzen.<br />

Die Autoren führen in diesem Zusammenhang<br />

zutreffend aus, dass die Bleichbe-<br />

Dr. Henning Otte<br />

handlung zwar in keiner Gebührenordnung<br />

aufgeführt ist, sich aber daraus nicht<br />

schließen lasse, dass es sich um <strong>zahnärztliche</strong> Maßnahmen<br />

handele, die medizinisch nicht indiziert sein könnten.<br />

Die Weiterentwicklung der Zahnheilkunde führte in den<br />

letzten Jahren dazu, dass das Bleichen von Zähnen einen<br />

festen Stellenwert in der modernen Zahnheilkunde erhalten<br />

hat. Die vorstehende Publikation zeigt deutlich, dass mit<br />

10<br />

Insbesondere die Bleichtherapie<br />

bei starken, mitunter<br />

entstellenden Verfärbungen<br />

stellt nach oben Gesagtem<br />

keinen kosmetischen Vorgang<br />

dar, der in Friseur- oder<br />

Kosmetiksalons durchgeführt<br />

wird; vielmehr ist die Bleichtherapie<br />

in diesen Fällen als<br />

Abb. 12: Zustand vier Wochen nach In-of-<br />

medizinischer Eingriff mit<br />

fice-bleaching und Versorgung der initialka-<br />

eventuellen Nebenwirkungen riösen Läsionen bzw. der Fraktur mit einem<br />

zu betrachten. Aus zahnärzt- ästhetischen Komposit (Enamel HFO).<br />

licher Sicht ist zu fordern,<br />

dass zur Vermeidung systemischer bzw. lokaler Komplikationen<br />

die Indikationsstellung und Durchführung von Aufhellungstherapien<br />

in den Händen des Zahnarztes bleibt.<br />

Nach abgeschlossener Bleichbehandlung kann der Patient<br />

den Erfolg selbstverständlich mit OTC-Produkten niedriger<br />

Konzentration langfristig sicherstellen. Diese sind jedoch in<br />

der Regel nicht geeignet, bei komplexen Fällen ein günstiges<br />

Ergebnis zu erzielen.<br />

Prof. Dr. Andrej M. Kielbassa<br />

Charité - Universitätsmedizin Berlin<br />

Campus Benjamin Franklin<br />

Klinik und Polikliniken für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde<br />

Poliklinik für Zahnerhaltungskunde und Parodontologie<br />

Aßmannshauser Straße 4-6<br />

14179 Berlin<br />

e-mail: andrej.kielbassa@charite.de<br />

www.charite.de/zahnerhaltung<br />

Bleichen von Zähnen aus Gebührenrechtlicher Sicht<br />

- eine Ergänzung zu der Publikation von Kielbassa und Zantner<br />

derartigen Maßnahmen minimalinvasiver Art, im Gegensatz<br />

zur Versorgung mit Kronen oder Veneers, ein befriedigendes<br />

ästhetisches Ergebnis erreicht werden kann.<br />

Das interne Bleichen von Zähnen ist eine Maßnahme, die<br />

schon vor der Entstehung der GOZ hinreichend bekannt<br />

war und somit gebührenrechtlich nicht als neue Maßnahme<br />

im Sinne des § 6 Abs. 2 GOZ, die nach 1988 Praxisreife<br />

erlangt hat, anzusehen ist.<br />

Für die Berechnung der in der Publikation beschriebenen<br />

Maßnahmen – geleitet durch die Abbildungen- findet das<br />

ganze Spektrum der GOZ Anwendung.<br />

Bei der Berechnung von Bleachingmaßnahmen muss auf<br />

Grund der Vorschriften des § 2 Abs. 3 GOZ im Vorfeld ein<br />

Heil- und Kostenplan erstellt werden.<br />

Bei der Auswertung der Abb. 1 und 2 muss sich also der Behandler<br />

über den Aufwand im Klaren sein, der mit dem internen<br />

und externen Bleaching verbunden ist. Die Verein-


arung lässt nach § 2 Abs. 3 GOZ eine Kostenkalkulation zu,<br />

die sich am Praxisaufwand orientiert. Um hier nachvollziehbar<br />

kalkulieren zu können, ist eine Kostenanalyse der<br />

Praxis notwendig, d. h. es sollte bekannt sein, welchen Preis<br />

eine Behandlungsminute hat.<br />

Die einzelnen Arbeitsschritte, wie Schaffung einer palatinalen<br />

Kavität, Aufbereitung bis in den Bereich des Wurzelkanals,<br />

Legung einer dichten Unterfüllung, die im vorliegenden Fall<br />

notwendige zweimalige Einlage von Bleichmitteln, sowie<br />

der speicheldichte Verschluß sind in die Kostenschätzung<br />

nach § 2 Abs. 3 GOZ einzubeziehen.<br />

Ist die vor dem Bleichen vorhandene palatinale Füllung erneuerungsbedürftig<br />

– wie dieses im vorliegenden Fall gegeben<br />

war - wird die Füllung nach Abschluß der Behandlung<br />

auf Grundlage der GOZ berechnet. Wäre sie intakt gewesen,<br />

müsste die Berechnung in der Liquidation (§ 10 Abs. 3 GOZ)<br />

als Leistung auf Verlangen kenntlich gemacht werden, da<br />

erst das Bleaching die Notwendigkeit dieser Füllungserneuerung<br />

hervorruft.<br />

Unterstellt, dass das externe Bleaching (Abb. 9-11) als Verlangensleistung<br />

mitgeplant war, könnte der Heil- und<br />

Kostenplan wie folgt erstellt werden:<br />

Heil und Kostenplan<br />

Vereinbarung nach § 2 Abs. 3 GOZ<br />

Vereinbarung von nicht in der Gebührenordnung enthaltenen<br />

Verlangensleistungen gemäß § 2 Absatz 3 GOZ:<br />

zwischen<br />

Herrn/Frau Veronika Schön (Patient/Zahlungspflichtiger)<br />

Herrn/Frau Dr. Sabine Leichtweiss (Zahnärztin/Zahnarzt)<br />

Auf Verlangen des Patienten werden die Vergütungen für Leistungen im<br />

Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 2 GOZ, die weder im Gebührenverzeichnis der<br />

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) noch im Gebührenverzeichnis der<br />

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) enthalten sind, in diesem Heil- und<br />

Kostenplan wie folgt vereinbart:<br />

Anzahl Leistungstext abgekürzt Zähne €-Betrag<br />

2 Internes Bleichen (Praxiszeit? - Praxiskosten?) 11,21 ?<br />

1 Mundhygieneberatung ?<br />

1 Professionelle Zahnreinigungsmaßnahmen<br />

(Praxiszeit? - Praxiskosten?)<br />

?<br />

1 In-office-Bleaching<br />

(Praxiszeit? - Praxiskosten?)<br />

12-22 ?<br />

Material- und Laborkosten ca. (Bleichgel, Schutzlack, Expander) ?<br />

speicheldichter Deckverschluss ?<br />

voraussichtliche Kosten ?<br />

Eine Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen ist möglicherweise<br />

nicht gewährleistet.<br />

Hannover, den 5.05.2004<br />

Ort/Datum Unterschrift des Zahlungspfl. Unterschrift des Zahnarztes<br />

Abb. 12 zeigt die definitive Versorgung der Initialkaries an<br />

12 und 22, sowie den Kantenaufbau an 11.<br />

Geht man davon aus, dass die Initialkaries noch nicht bis in<br />

das Dentin reicht, kommen ausschließlich die Füllungspositionen<br />

205 ff. GOZ zur Anwendung.<br />

Dem Aufwand ist nach § 5 GOZ oder über eine Vergütungsvereinbarung<br />

nach § 2 Abs. 1 u. 2 GOZ Rechnung zu tragen.<br />

Die Rechnungslegung für den Patienten kann wie folgt<br />

aussehen:<br />

Dr. Sabine Leichtweiss Zahnstraße 5<br />

Zahnärztin 30453 Hannover<br />

24.05.2004<br />

Frau Veronika Schön<br />

Zahnstraße 23<br />

99999 Musterhausen<br />

Für meine <strong>zahnärztliche</strong>n Leistungen erlaube ich mir auf der Grundlage<br />

der Gebührenordnung für Zahnärzte und Ärzte zu berechnen:<br />

Datum Geb.-Nr. Zahn Anz. Leistung S.F. EURO<br />

10.05. 11,21 Bleichmaßnahmen lt. Vereinbarung<br />

§ 2 Abs. 3 GOZ vom 5.05.04<br />

?<br />

§ 3 GOZ Materialkosten ?<br />

405 12-22 4 Zahnreinigung<br />

Dentin-adhäsive Komposit-Rekon-<br />

?<br />

215 11,21 2 struktion entspr. § 6 Abs. 2 GOZ<br />

Einlagefüllung, einflächig<br />

Füllung, einflächig<br />

1,2 74,23<br />

12.05. 205 12,22 2 Erhöhter Zeitaufwand durch<br />

mehrschichtige Farbangleichung<br />

Füllung mehr als dreiflächig,<br />

3,5 74,80<br />

211 11 1 Erhöhter Zeitaufwand durch<br />

mehrschichtige Farbangleichung<br />

Spanngummi<br />

3,5 74,80<br />

204 13-23 1 Erhöhter Zeitaufwand durch Aus- 3,5 12,79<br />

dehnung über die gesamte Front<br />

17.05. 206 12,22 2 Politur, einflächige Füllung 2,3 7,76<br />

212 11 Politur, mehr als dreifl. Füllung 2,3 7,76<br />

Rechnungsbetrag ?<br />

Das externe Bleichen<br />

als minimal invasiver Eingriff<br />

Der Wunsch, vitale Zähne extern zu bleichen, existiert schon<br />

seit vielen Jahrzehnten. Nach untauglichen Versuchen mit<br />

entsprechend agressiven Substanzen kam ein nicht sehr<br />

wirksames „Proxigel" auf den Markt, das jedoch keine weite<br />

Verbreitung fand, da es schlecht wirkte.<br />

Die erste ernsthafte Publikation zur Thematik des externen<br />

Bleachings kam 1989 von Haywood VB, Heymann HO.<br />

(Nightguard vital bleaching. Quintessence Int. 1989 Mar;<br />

20(3):173-6.), die diese Methode an der University von<br />

North Carolina aufgriffen.<br />

Als erstes marktfähiges Präparat wurde Opalescence von<br />

Ultradent Products 1990 eingeführt.<br />

1992 berichtete Murchinson über den Effekt von Carbamidperoxid<br />

auf den Schmelz.<br />

Aufgrund der vorstehenden Ausführungen kann das externe<br />

Bleichen als minimal invasiver Eingriff z.B. gegenüber der<br />

Anfertigung einer Krone bzw. der Anfertigung eines Veneers<br />

als selbständige <strong>zahnärztliche</strong> Leistung angesehen werden,<br />

die erst nach Inkrafttreten dieser Gebührenordnung auf<br />

Grund wissenschaftlicher Erkenntnisse entwickelt wurde.<br />

Eine Berechnung des externen Bleachings als minimal invasiver<br />

Eingriff auf der Grundlage der Bestimmungen des § 6<br />

Abs. 2 GOZ ist somit möglich.<br />

Dr. Henning Otte<br />

GOZ-Referent des Vorstandes der ZKN<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 6/04<br />

11


Es gab einmal eine gemeinsamen interfraktionelle<br />

Arbeitsgruppe zur Überarbeitung<br />

der Satzung in der KZVN. Das ist inzwischen<br />

Dr. Jobst-Wilken Carl fast 2 Jahre her. Damals wurde die Arbeit<br />

vom Vorstand der KZVN eingestellt, weil<br />

man sich über verschiedene Punkte nicht einigen konnte.<br />

Am Mittwoch, den 5.5.2004 lagen nun die Satzung und<br />

eine neue Wahlordnung wieder auf dem Tisch. Genau 14<br />

Tage hatten die Delegierten Zeit, sich in die komplexe Materie<br />

einzuarbeiten. Der Zwang zur Neufassung war bereits<br />

im Sommer des letzten Jahres erkennbar. Verwunderlich ist<br />

es, dass der KZVN-Vorstand nicht schon früher den Konsens<br />

mit der Opposition gesucht hat, weil Änderungen immer<br />

eine 2/3 Mehrheit erfordern. Der Vertreter der Aufsichtsbehörde<br />

kannte den Entwurf erst seit Beginn der Sitzung.<br />

Dr. Schirbort führte denn auch mit stockenden Sätzen in<br />

das Thema ein und prognostizierte, dass nach Einschätzung<br />

seines Vorstands dieser Entwurf keine erforderliche Mehrheit<br />

bekommen würde. Zahlreiche Ungereimtheiten wurden<br />

in der Diskussion deutlich.<br />

12<br />

CHAUKAM<br />

a. o. Vertreterversammlung der KZVN<br />

- SCHAUKAMPF?<br />

Bleibt festzuhalten, dass eine Satzung die Grundlage der<br />

Arbeit der KZVN auch in Zukunft bilden wird. Da spielt es<br />

eine untergeordnete Rolle, ob der Gesetzgeber die Selbstverwaltung<br />

mehr oder weniger entmachtet hat. Es bleibt in<br />

der Verantwortung des gewählten Vorstands, einen konsensfähigen<br />

Entwurf vorzulegen und entspricht demokratischen<br />

Gepflogenheiten, darüber bereits im Vorfeld mit der Opposition<br />

eine Abstimmung zu suchen. Geschieht das nicht,<br />

stellt sich die Frage nach dem eigenen Selbstverständnis bei<br />

allem Frust über die Eingriffe der Politik in die Eigenverantwortlichkeit<br />

der Selbstverwaltung.<br />

Der Kollege Albers aus Jever, langjähriger Vorsitzender der<br />

KZVN, brachte es in der Diskussion auf den Punkt: In der Satzung<br />

geht es nicht um Politik, sondern sie hat sich an Recht,<br />

Gesetz und am Interesse der Mitglieder zu orientieren.<br />

Das Sozialministerium war durch den Abteilungsleiter, Herrn<br />

Rutert-Klein, vertreten. Auf die Frage, was denn passiere,<br />

wenn nichts verabschiedet würde, antwortete er: Er stelle<br />

vorab klar, dass die Aufsichtbehörde wenig Interesse daran<br />

habe, bestimmte Dinge in ihrem Sinne durchzusetzen. Sie<br />

bestehe allerdings darauf, dass das Gesetz umgesetzt und<br />

darin enthaltene Vorgaben bezüglich der Fristen eingehalten<br />

werden. Würden diese Vorgaben durch die KZVN nicht<br />

eingehalten, sei man allerdings in letzter Konsequenz gezwungen,<br />

mit einer Ersatzvornahme zu reagieren.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 6/04<br />

Es bleibt der Spekulation überlassen, ob der KZVN-Vorstand<br />

hier eine bewusste Provokation aus politischen Gründen –<br />

Protest gegen das GMG - herbeiführen wollte.<br />

Viel wichtiger war jedoch die sich anschließende Diskussion<br />

über die Wahlordnung. Danach wollte der KZVN-Vorstand<br />

allen Mitgliedern der KZVN, die ins Mitgliederverzeichnis<br />

eingetragen sind, die Wahlberechtigung geben. Vielen ist<br />

dabei nicht bekannt, dass dort auch die a.o. (außerordentlichen)<br />

Mitglieder (Zahnärzte ohne Zulassung, Rentner) eingetragen<br />

sind. Nun schreibt das Sozialgesetzbuch V in der<br />

neuen Fassung aber vor, dass es diese a.o. Mitglieder ab<br />

dem 1.1.2005 nicht mehr gibt und dass die Wahlen zur KZV<br />

im Jahre 2004 bereits nach den Regeln ab dem 1.1.2005<br />

durchzuführen sind. Wahlberechtigt wären danach nur<br />

noch zugelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte. Nur für sie<br />

finden die Satzungsbestimmungen auch Anwendung.<br />

Immerhin stellen die a.o. Mitglieder ein Potential von gut<br />

1000 Wählern (ca. 20% aller Wähler) dar. Der Vorstand<br />

interpretiert das in seinem Sinne und hält sie für wahlberechtigt.<br />

So kam es wie es kommen musste (sollte?), beide<br />

Entwürfe (Satzung und Wahlordnung) verfehlten die erforderliche<br />

2/3 Mehrheit.<br />

Ein von der ZfN-Fraktion eingebrachter Antrag, eine Arbeitsgruppe<br />

zur Konsensfindung zu bilden und am 26.5.04<br />

eine außerordentliche Vertreterversammlung erneut darüber<br />

abstimmen zu lassen, um eine Ersatzvornahme durch<br />

das Sozialministerium zu verhindern, wurde mit knapper<br />

Mehrheit, trotz erkennbarer Uneinigkeit in der Freiverbandsfraktion,<br />

abgelehnt.<br />

Man darf gespannt sein, wie die Aufsicht angesichts knapper<br />

Terminvorgaben darauf reagiert.<br />

Die niedersächsischen Zahnärzte haben erst einmal rund<br />

50.000 Euro Reise- und Sitzungskosten umsonst ausgegeben.<br />

Dr. Jobst-Wilken Carl<br />

Mitglied der Vertreterversammlung der KZVN


PF? Gebührenrechtliche Richtigstellung<br />

Mit Rundschreiben vom 25.03.2004 hat die KZVN diverse<br />

Abrechnungsempfehlungen zu Mehrkostenvereinbarungen<br />

im ZE-Bereich gegeben.<br />

Im Beispiel 8 ist die Mehrkostenberechnung bei Metallbasen<br />

im Zusammenhang mit totalen Prothesen beschrieben.<br />

Die KZVN empfiehlt ihren Mitgliedern bei der Anfertigung<br />

von totalen Prothesen im Ober- und Unterkiefer den Mehraufwand<br />

bei Verwendung von Metallbasen nach § 30 Abs. 3<br />

SGB V durch die zusätzliche Berechnung der Gebührennummer<br />

521a GOZ zu berechnen.<br />

Auf Grund zahlreicher Anrufe im GOZ-Ausschuss sieht sich<br />

der GOZ-Ausschuss veranlasst, nachstehende Richtigstellung<br />

vorzunehmen:<br />

Die Empfehlung ist so nicht korrekt.<br />

Die Geb.-Nr. 521 GOZ beschreibt die Versorgung eines teilbezahnten<br />

Kiefers durch eine Modellgussprothese mit gegossenen<br />

Halte- und Stützelementen einschl. Einschleifen<br />

der Auflagen.<br />

Das Immunsystem<br />

Das Immunsystem (lat: immunis = frei, unberührt) dient<br />

dem Organismus vor allem zur Abwehr von Krankheitserregern<br />

und Fremdstoffen, die von außen eingedrungen sind.<br />

In der GOZ sind totale Prothesen mit Metallbasis in Gebührennummern<br />

eindeutig beschrieben.<br />

Die Geb.-Nr. 522 GOZ beschreibt die Versorgung eines<br />

zahnlosen Kiefers durch eine totale Prothese bei Verwendung<br />

einer Kunststoff- oder Metallbasis im Oberkiefer.<br />

Die Geb.-Nr. 523 GOZ beinhaltet Versorgung eines zahnlosen<br />

Kiefers durch eine totale Prothese bei Verwendung einer<br />

Kunststoff- oder Metallbasis im Unterkiefer.<br />

Nach Auffassung des GOZ-Ausschusses müssen im Rahmen<br />

einer Mehrkostenberechnung nach § 30 Abs. 3 SGB V GOZ<br />

die vorgenannten GOZ-Geb.-Nrn. für eine totale Prothese<br />

in Ansatz gebracht werden und davon die entsprechende<br />

Geb.-Nrn. des Bema für totale Prothesen abgezogen werden.<br />

Dr. Henning Otte<br />

Vorsitzender des GOZ-Ausschusses<br />

Darüber hinaus kann es eigene, krankhaft veränderte Zellen<br />

erkennen und beseitigen.<br />

Globus


14<br />

Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde<br />

ZAHNÄRZTLICHE CHIRURGIE<br />

BEI PATIENTEN MIT<br />

ANTIKOAGULANZIENTHERAPIE<br />

Allgemeines<br />

Zum Verhindern von Thrombosen und Embolien werden<br />

Patienten in zunehmendem Maße ambulant und zum Teil<br />

langjährig mit gerinnungshemmenden Mitteln behandelt.<br />

Weit verbreitet ist die Gerinnungshemmung mit Cumarinderivaten<br />

wie Phenprocoumon (Marcumar®) oder Coumadin<br />

(Warfarin®). Cumarinderivate hemmen als Vitamin-K-<br />

Antagonisten die �-Carboxylierung von Glutaminsäure bei<br />

der Synthese der Gerinnungsfaktoren II, VII, IX und X und<br />

der Inhibitoren Proteine C und S in der Leber. Dadurch geht<br />

deren Calciumbindungsfähigkeit verloren. Die Konzentration<br />

der gerinnungsfähigen Faktoren im Blut nimmt ab, so<br />

dass die Gerinnungsfähigkeit verzögert wird. Durch den<br />

Mangel an aktiven Gerinnungsfaktoren sinkt die Gerinnungsfähigkeit<br />

des Blutes.<br />

Der wirksame, sog. therapeutische Bereich wird i.d.R. nicht<br />

vor dem 3.-4. Tag nach Beginn der Medikation erreicht. Das<br />

Ausmaß der Gerinnungshemmung wird durch die Höhe der<br />

täglichen Phenprocoumon-Dosis festgelegt. Der individuelle<br />

gerinnungsphysiologische Zustand des Patienten wird<br />

anhand der International Normalisierten Ratio (INR) überwacht<br />

und in einem Antikoagulanzien-Pass dokumentiert.<br />

Die Angabe der In-vitro-Gerinnungszeit als INR wurde von<br />

der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Hinblick auf<br />

eine Vergleichbarkeit und Standardisierung der Testergebnisse<br />

bei oraler Antikoagulanzientherapie empfohlen, da<br />

sich gezeigt hat, dass die Angabe in Prozent des physiologischen<br />

Gerinnungswertes (Quickwert) große interindividuelle<br />

Abweichungen ergaben. Dies führte zu Unsicherheiten<br />

bei der Phenprocoumon-Dosierung und der Beurteilung des<br />

Blutungsrisikos.<br />

Ursache dieser Abweichungen sind die im Test zur Auslösung<br />

der Gerinnung eingesetzten unterschiedlichen Thromboplastine<br />

und Messmethoden.<br />

Der INR-Wert wird anhand des ISI (Internationaler Sensitivitäts<br />

Index ) errechnet. Der ISI drückt die Empfindlichkeit<br />

der im Labor verwendeten Reagenzien im Vergleich zu einem<br />

WHO-Standard-Thromboplastin-Reagenz aus und verändert<br />

die Ratio (Quotient der Gerinnungszeiten des Testblutes<br />

und eines Normalblutes) so, als wären sie mit dem<br />

StandardThromboplastin der WHO bestimmt worden. ISI-<br />

Werte um 1.0 bedeuten eine sehr gute Übereinstimmung<br />

mit dem WHO-Standard. Die Normierung der Gerinnungs-<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 6/04<br />

zeit erfolgt durch die Potenzierung der Ratio (des Quotienten)<br />

aus der Gerinnungszeit des Patientenplasmas und der<br />

eines Normalplasmas mit dem ISI-Wert.<br />

Bei der INR handelt es sich somit nicht um eine neue Bestimmungsmethode,<br />

sondern um eine internationale Normierung<br />

des bekannten Quickwertes.<br />

Bei ungestörter Hämostase liegt der INR zwischen 0,9-1,2<br />

(120-70% Thromoboplastinzeit bzw. Quickwert: nach A.<br />

Quick 1935). Im Unterschied zum Quickwert nimmt die INR<br />

mit steigender Gerinnungshemmung zu.<br />

Die empfohlenen therapeutischen Bereiche der oralen Antikoagulation<br />

sind indikationsabhängig. INR-Werte zwischen<br />

2.0-3.0 werden empfohlen bei Lungenembolien, venösen<br />

Thrombosen, arteriellen Verschlusserkrankungen, Apoplex,<br />

Vorhofflimmern, Myokardinfarkt,<br />

Herzklappenerkrankungen, Herzklappenbioprothesen und<br />

postoperativ z.B. nach Endoprothetik und bei Extremitätenfrakturen.<br />

Bei mechanischen Herzklappen und rezidivierenden<br />

Embolien wird ein INR-Wert von 2.5-3.5 eingestellt.<br />

Aufgrund der zunehmenden Häufigkeit der aufgeführten<br />

Erkrankungen gehören Patienten mit gerinnungshemmender<br />

Medikation zum Praxisalltag. Zahnärzte müssen verstehen,<br />

dass Antikoagulanzien mit Rücksicht auf die Grundkrankheit<br />

des Patienten aus vitaler Indikation verabreicht<br />

werden. Auf keinen Fall ist vor der Durchführung zahnärztlich-chirurgischer<br />

Maßnahmen das eigenständige Absetzen<br />

der Antikoagulation durch den behandelnden Zahnarzt<br />

erlaubt, ohne dass eine Rücksprache mit dem zuständigen<br />

oder dem behandelnden Arzt oder Hämatologen erfolgt ist.<br />

Der Zahnarzt muss das erhöhte Blutungsrisiko dieser Patientengruppe<br />

bezüglich des von ihm geplanten Eingriffes<br />

beurteilen können . Blutungen, wie sie z. B. nach Zahnextraktionen<br />

auftreten können, sind bei Patienten unter Antikoagulanzientherapie<br />

nur in Ausnahmefällen vital bedrohlich.<br />

Demgegenüber kann das eigenständige Absetzen einer<br />

Antikoagulanzientherapie vor zahnärztlich-chirurgischen<br />

Maßnahmen den Patienten einem unnötigen und lebensbedrohlichen<br />

Risiko von Thromboembolien aussetzen.<br />

Bei 5 von 576 Patienten, bei denen eine medikamentöse<br />

Antikoagulation zur Durchführung <strong>zahnärztliche</strong>r Eingriffe<br />

unterbrochen wurde, traten Emboliekomplikationen, davon<br />

4 mit tödlichem Ausgang (0,95 %) auf. Bei einem weiteren<br />

Patienten traten schwerwiegende Thrombosen auf.


Demgegenüber kam es bei 2400 zahnärztlich-chirurgischen<br />

Eingriffen, auch Serienextraktionen und Alveolarplastiken,<br />

an 950 Patienten unter Antikoagulanzientherapie nur in 12<br />

Fällen zu Nachblutungen, die durch lokale Maßnahmen<br />

nicht beherrschbar waren. In diesen Fällen konnten die<br />

Nachblutungen durch systemische Maßnahmen gestoppt<br />

werden, ohne das über schwerwiegende Folgeschäden berichtet<br />

wurde. Bei vielen dieser Patienten lag der INR-Wert<br />

sogar über dem empfohlenen therapeutischen Bereich (M.<br />

Wahl, J Am Dent Assoc, 1/2000).<br />

Bei INR-Werten im therapeutischen Bereich zwischen 2.0-<br />

3.5 sind Extraktionen eines oder mehrerer Zähne und unkomplizierte<br />

Osteotomien unter Berücksichtigung entsprechender<br />

lokaler Blutstillungsmaßnahmen ohne stärkere<br />

Blutungsgefahr möglich, wobei der INR-Wert präoperativ<br />

am Operationstag zu bestimmen ist.<br />

Bei umfangreichen chirurgischen Sanierungen oder Operationen<br />

mit ungenügender Möglichkeit der lokalen Blutstillung<br />

ist eine vorübergehende Änderung des INR-Wertes,<br />

z.B. von 1,6 - 1,9 durch den die Antikoagulanzientherapie<br />

einstellenden Arzt möglich. Dieser Arzt muss dann noch<br />

entscheiden, ob das durch Reduzierung der Therapie ggf.<br />

höhere Thromboembolierisiko eine vorübergehende Gabe<br />

von Heparin erfordert.<br />

Chirurgisches Vorgehen<br />

Wenn nicht durch eine Grunderkrankung des Patienten<br />

kontraindiziert, spricht prinzipiell nichts gegen den Einsatz<br />

von Lokalanästhetika mit gefäßverengendem Zusatz bei<br />

Patienten unter Antikoagulanzientherapie. Zu berücksichtigen<br />

ist, dass aufgrund der Vasokonstriktion eventuelle Blutungen<br />

nicht sofort erkannt werden.<br />

Bei einer Extraktion kann die Trennung von Krone und Wurzeln<br />

bzw. Separation der Wurzeln den Umfang eines Gewebetraumas<br />

vermindern. Blutungen im Knochen können mit<br />

Knochenwachs gestillt werden, die Einlage eines resorbierbaren<br />

Materials, z.B. eines KoIlagenpräparates, kann indiziert<br />

sein. Die Wundränder werden mit resorbierbarem<br />

Nahtmaterial adaptiert. Fibrinkleber kann zusätzlich appliziert<br />

werden. Ein Aufbißtupfer während der ersten Stunde<br />

schützt vorübergehend den lokalen Gerinnungsvorgang.<br />

Auch eine Spülung der Operationswunde mit einer Ampulle<br />

Tranexamsäurelösung 1:2 verdünnt hat sich bewährt. Es<br />

kann zusätzlich in den darauffolgenden Tagen 4 mal täglich<br />

eine Mundspülung mit 5 ml 5 % Tranexamsäurelösung<br />

durchgeführt werden. Bei Risikopatienten kann das Anfertigen<br />

einer Tiefziehschiene präoperativ eine erhöhte Sicherheit<br />

für den postoperativen Verlauf bewirken.<br />

Verabreichung weiterer Medikamente<br />

Bei der Verabreichung weiterer Medikamente (z.B. Analgetika)<br />

bei gerinnungsgehemmten Patienten muss berücksichtigt<br />

werden, dass Wechselwirkungen mit den Phenprocoumon-<br />

Präparaten eintreten können, die den Gerinnungsstatus<br />

verändern. Dabei kann es durch Hemmung der Thrombozytenaggregation<br />

zu einer Verstärkung der Blutungsbereitschaft<br />

oder durch eine Abschwächung der Marcumarwir-<br />

kung zu einem erhöhten Thromboserisiko kommen. Bei<br />

Patienten, die eine Cumarintherapie erhalten sind vor Verabreichung<br />

weiterer Medikamente, insbesondere Analgetika,<br />

die Packungsbeilagen auf mögliche Wechselwirkungen<br />

und Gegenanzeigen zu lesen. Beispielsweise können Medikamente<br />

wie Phenybutazon die Cumarinwirkung u.U. bedrohlich<br />

verstärken. Thrombozytenaggregationshemmer<br />

(z.B. Acetylsalicylsäure) hemmen zusätzlich die Hämostase.<br />

Andere Medikamente wie z.B. Barbiturate schwächen die<br />

Cumarinwirkung ab.<br />

Antibiotikagabe<br />

Die prophylaktische oder therapeutische Anwendung von<br />

Antibiotika sollte sich nur auf die absolut notwendigen Fälle<br />

beschränken (z.B. bei Endokarditisgefahr). Antibiotika<br />

können, vor allem wenn sie in mehreren Dosen gegeben<br />

werden, den gerinnungshemmenden Effekt von Antikoagulanzien<br />

verstärken.<br />

Stationäre Behandlung<br />

Umfangreiche chirurgischen Sanierungen oder Operationen<br />

mit ungenügender Möglichkeit der lokalen Blutstillung<br />

können eine Indikation für eine kurzfristige Anhebung der<br />

Gerinnungsfähigkeit sein. In diesen Fällen müssen die behandelnden<br />

Ärzte ggf. durch eine zusätzliche Antikoagulation<br />

mit Heparin das Thromboserisiko ausschalten und können<br />

dann auch z.B. durch kurzfristiges Sperren der Heparinzufuhr<br />

eine intraoperative Blutung oder eine akute postoperative<br />

Nachblutung beherrschen. Dabei kommen Heparinperfusoren<br />

oder die s.c. Gabe von niedermolekularem Heparin<br />

zur Anwendung. Das bei der Umstellung der Gerinnungshemmung<br />

von Phenprocoumon auf Heparin und von Heparin<br />

zurück auf Phenprocoumon erforderliche intensive<br />

Monitoring des Gerinnungsstatus ist in einer ambulanten<br />

Behandlung kaum realisierbar. In diesen Fällen ist eine stationäre<br />

Behandlung indiziert.<br />

Die Indikation zur stationären Aufnahme wird in vielen Fällen<br />

neben der möglichen Blutungskomplikation auch ganz<br />

entscheidend von der Schwere der zugrunde liegenden Erkrankung<br />

und deren Risikofaktoren bestimmt. Auch die Ausdehnung<br />

des Eingriffes, wie z.B. Augmentationsverfahren<br />

können eine stationäre Behandlung geraten erscheinen lassen.<br />

Gültigkeit des beschriebenen Vorgehens<br />

Das geschilderte Vorgehen bezieht sich ausschließlich auf<br />

zahnärztlich-chirurgische Eingriffe an Patienten unter Antikoagulanzientherapie<br />

(Patienten mit Cumarintherapie)<br />

und nicht auf Patienten mit angeborenen oder erworbenen<br />

Gerinnungsstörungen. Chirurgische Behandlungen von Patienten<br />

mit einem angeborenen oder erworbenen Blutungsleiden,<br />

mit einer Thrombozytenzahl von weniger als 80.000<br />

und mit einer Leberzirrhose sollten in Abstimmung mit dem<br />

zuständigen Arzt erfolgen, der dann ggf. die erforderliche<br />

zusätzliche Therapie Übernehmen muss bzw. veranlasst. Insbesondere<br />

bei Patienten mit Leberzirrhosen sind Todesfälle<br />

nach Zahnextraktionen durch unstillbare Blutungen mit<br />

Entgleisung der Hämostase beschrieben.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 6/04<br />

15


16<br />

Zusammenfassung<br />

Thrombosezwischenfälle mit tödlichem Ausgang oder bleibenden<br />

gesundheitlichen Schäden aufgrund der Unterbrechung<br />

der Antikoagulanzientherapie vor zahnärztlich-chirurgischen<br />

Eingriffen sind in der Literatur beschrieben.<br />

Ähnlich schwere Konsequenzen aufgrund unbeherrschbarer<br />

Blutungen nach chirurgischen Eingriffen finden sich nicht<br />

in der Literatur. Obwohl somit bei im therapeutischen Bereich<br />

antikoagulierten Patienten ein theoretisches Hämorrhagierisiko<br />

bei <strong>zahnärztliche</strong>r Chirurgie besteht, ist dieses<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 6/04<br />

„Facettenreiches, hervorragend<br />

abgestimmtes<br />

Programm“, „kompetente<br />

Referenten“, „gelungene<br />

Vielfalt der Themen“<br />

so lauteten nur einige<br />

der begeisterten Kommentare<br />

der Kongressbesucherrinnen.<br />

Unter dem Motto „Update<br />

2004 - für zukunftorientiertesFachpersonal“<br />

veranstaltete die<br />

<strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen<br />

am 05.05.unter<br />

der Leitung von<br />

Vorstandsmitglied Dr.<br />

Henning Otte und dem<br />

Wissenschaftlicher Lei-<br />

Prof. Kielbassa, Dr. Rößler, Dr. Otte<br />

ter der ZMF-Schule Dr.<br />

Ralf Rößler- ihren ersten<br />

ZMF-Kongress. Wie es der Name schon nahe legt, war<br />

es das Ziel der Veranstalter, die Besucherrinnen fachlich auf<br />

den neusten Stand zu bringen.<br />

Fast hundert Teilnehmerinnen konnten die Organisatoren<br />

verzeichnen. Zumeist handelte es sich hierbei um Absolventinnen<br />

der kammereigenen ZMF-Schule, was der Veranstaltung<br />

–im positiven Sinne- einen Hauch von Klassentreffen<br />

gab.<br />

Die Themenpalette der Vorträge erstreckte sich von der PAR-<br />

Therapie als Partnertherapie (Dr. Rößler) über Bleaching<br />

(Prof. Kielbassa), Kommunikation (Frau Schmidt) und Abrechnung<br />

(Dr. Otte) bis hin zur Hygiene (Prof. Bößmann)<br />

und Osteoporose (Frau Dr. Schröpfer).<br />

als gering einzustufen und kann in der Mehrzahl der Fälle<br />

durch lokale Maßnahmen beherrscht werden. Dieses Risiko<br />

ist geringer einzustufen als das Risiko einer Thromboembolie<br />

nach Unterbrechung der Antikoagulation.<br />

Die Unterbrechung der Antikoagulation vor zahnärztlichchirurgischen<br />

Eingriffen ohne gesicherte Evidenz für die<br />

Notwendigkeit dieser Maßnahme stellt für den Patienten<br />

ein unnötiges, lebensbedrohliches Risiko dar.<br />

R. Schmelzeisen, Freiburg<br />

Quelle: Stellungnahme der DGZMK V 2.0 Stand 7/01<br />

Erfolgreicher 1. ZMF-KONGRESSder ZKN<br />

Dass ZMF hochmotivierte Mitarbeiterinnen sind,<br />

zeigte der bis auf den letzten Platz besetzte Saal<br />

im ZFN der ZKN.<br />

Dentalausstellung und<br />

Industrieforum waren<br />

stark besucht.<br />

Die namhaften Referenten zeigten eindrucksvoll, dass Wissensvermittlung<br />

auf hohem Niveau durchaus kurzweilig<br />

und mitreißend sein kann. Die nach jedem Vortrag erfolgten<br />

Kurzdiskussionen waren getragen von der regen Mitarbeit<br />

und den qualifizierten Fragen der Teilnehmerinnen.<br />

Besonders der Themenkomplex Bleaching und die sich daraus<br />

ergebenden Berechnungsmöglichkeiten erfreuten sich<br />

in diesem Zusammenhang eines regen Interesses.<br />

Neben den Fachvorträgen hatte der Kongress auch eine<br />

Dentalausstellung und ein Industrieforum zu bieten. Im<br />

Rahmen des Industrieforums präsentierten die ausstellenden<br />

Firmen ihre neuesten Produktinnovationen und boten<br />

Hilfestellungen für den Praxisalltag an.<br />

Zum Ende der Veranstaltung hatten die Besucherrinnen bei<br />

einem gemeinsamen Abendessen hinreichend Gelegenheit,<br />

sich über Fachliches und selbstverständlich auch über Privates<br />

auszutauschen.<br />

Auf Grund des großen Erfolges der diesjährigen Veranstaltung<br />

wird es auch im nächsten Jahr wieder einen ZMF-<br />

Kongress geben. Interessentinnen können sich diesbezüglich<br />

schon den 27.04.2005 vormerken.<br />

Michael Behring<br />

Diplom-Betriebswirt (FH)<br />

Abteilungsleiter Aus- und Weiterbildung


www.bzaek.de<br />

ALTERSEINKÜNFTEGESETZ<br />

Zweifachbesteuerung nicht zuverlässig vermieden<br />

Das vom Bundestag verabschiedete Alterseinkünftegesetz<br />

vermeide die Gefahr der Zweifachbesteuerung bei Selbständigen<br />

als Mitglieder der berufsständischen <strong>Zahnärztekammer</strong>,<br />

Dr. Dr. Jürgen Weltkamp und der ABV-Vorsitzende RA<br />

Dr. Ulrich Kirchhoff, nach einem Zusammentreffen, bei dem<br />

gemeinsam interessierende Fragen erörtert wurden. Bedauerlich<br />

sei insbesondere, so Weitkamp und Kirchhoff, dass<br />

die in das Gesetz aufgenommene Möglichkeit des Einzelnachweises<br />

bei über dem Höchstbeitrag der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung liegender Beitragszahlung, durch ihre<br />

Beschränkung auf Beiträge, die bis zum 31.12.2004 und<br />

dann auch nur für Fälle einer mindestens 70-jährigen höheren<br />

Beitragszahlung, viele Freiberufler, insbesondere die-<br />

jenigen in den neuen Bundesländern, benachteilige. Weitkamp<br />

wies darauf hin, dass die Bundeszahnärztekammer<br />

die von ABV im Gesetzgebungsverfahren vorgetragenen Positionen<br />

unterstütze, Kirchhoff erklärte, ABV werde sich in<br />

dem immer wahrscheinlicher werdenden Vermittlungsverfahren<br />

darum bemühen, noch Verbesserungen des Gesetzes<br />

zu erreichen. Ausdrücklich schloss Kirchhoff Verfassungsbeschwerden<br />

negativ betroffener Freiberufler nicht aus.<br />

Bundeszahnärztekammer,<br />

ABV - Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V.<br />

www.abv.de, 30.04.2004<br />

DEUTSCHES KAMMERSYSTEM<br />

mit Vorbild-Charakter für Europa<br />

"Die Perspektiven des Korporatismus in Deutschland sind<br />

keineswegs düster, wie von interessierten Kreisen gern dargestellt",<br />

fasste BZÄK-Präsident Dr. Dr. Jürgen Weitkamp<br />

die Ergebnisse der jüngsten Sitzung des Strategieausschusses<br />

am vergangenen Freitag zusammen. Diese Zuversicht<br />

bestärkten die Impulsreferate der beiden Consiliums-Mitglieder<br />

Prof. Dr. Peter J. Tettinger sowie Prof. Dr. Dr. Wilfried<br />

Wagner ebenso wie der Bericht der Arbeitsgruppe<br />

„Kammer der Zukunft", den Dr. Markus Schulte, Hauptgeschäftsführer<br />

der Landeszahnärztekammer Hessen, vorstellte.<br />

Den vielleicht zentralen Satz zur Zukunft des Kammerwesens<br />

lieferte der Jurist Prof. Tettinger in seinem Fazit:<br />

„Kammern erweisen sich nicht nur unter Zugrundelegung<br />

des nationalen Rechts, sondern auch im Rahmen des durch<br />

Grundfreiheiten wie der Dienstleistungs- und der Niederlassungsfreiheit<br />

strukturierten europäischen Binnenmarktes<br />

als in Selbstverwaltung betriebene Agenturen der Qualitätssicherung<br />

sehr wohl als zukunftsfähig, so dass vorsichtiger<br />

Optimismus angebracht ist." Diesen Optimismus sah<br />

Tettinger auch durch die jüngste Entschließung des Europäischen<br />

Parlaments zu Marktregelungen und Wettbewerbsregeln<br />

der Freien Berufe bestätigt. Einen Schritt weiter ging<br />

Dr. Markus Schulte, der in den Kammern die „Kompetenz-<br />

zentren der Freien Berufe" erkannte. Auch Prof. Wagner<br />

kam zu dem Ergebnis, dass die Kammern mit gestärktem<br />

Selbstverständnis in die Zukunft blicken könnten. Für Wagner<br />

stand aber auch fest: „Entscheidend für die Zukunft der<br />

Kammern ist deren Gestaltungskompetenz." Das betreffe<br />

auch die Bereiche Fortbildung, Qualitätssicherung und<br />

Gesundheitsziele, die stärker in den Vordergrund gerückt<br />

werden sollten. Zur Sicherung der Stellung der Kammern<br />

empfahl Prof. Tettinger, auf nationaler wie auf europäischer<br />

Ebene ihre Vorzüge im Rahmen eines zunehmend<br />

favorisierten „bench marking"-Konzepts im Vergleich zu<br />

Kontrastmodellen (wie der Betrauung von Privatorganisationen<br />

mit einzelnen Aufsichtsfunktionen oder der Schaffung<br />

eines staatlichen Regulators) offensiver zu vertreten.<br />

"Wir fühlen uns in der Auffassung bestärkt, dass das deutsche<br />

Kammersystem eher als Vorbild für Europa taugt, als<br />

dass europäische Vorstellungen von uns übernommen werden<br />

sollten", stellte BZÄK-Präsident Weitkamp fest. Die<br />

BZÄK werde sich weiter auf allen Ebenen für eine Beibehaltung<br />

des deutschen Kammermodells einsetzen.<br />

BZÄK Klartext, 12.05.2004<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 6/04<br />

17


Meinungsumfragen zum Gesundheitswesen<br />

18<br />

VIELE ERHEBUNGEN DIENEN VOR ALLEM LOBBYZWECKEN<br />

Sage mir, welche Antwort du brauchst, und ich sage dir, wie du fragen musst – so einseitig<br />

sind nicht alle Umfragen angelegt. Manche aber doch. Ein Tagungsbericht aus Bremen<br />

Ergebnisse von Meinungsumfragen zum Gesundheitswesen<br />

sollte man mit Vorsicht genießen. Das meinen erst recht<br />

diejenigen, die sich um seriöse Erhebungen bemühen. Dr.<br />

Bernard Braun vom Zentrum für Sozialpolitik (ZeS) der Universität<br />

Bremen beispielsweise arbeitet mit am Gesundheitsmonitor<br />

der Bertelsmann Stiftung, für den seit 2001 in<br />

regelmäßigen Abständen Versicherte und Ärzte zur ambulanten<br />

Versorgung befragt werden. Dennoch sagt der Wissenschaftler,<br />

er kenne niemanden, der bei Befragungen von<br />

Ärzten „alles verwetten würde, dass sie repräsentativ sind“.<br />

Bei Daten zu Versicherten- oder Patienteneinstellungen ist<br />

eine gewisse Grundskepsis ebenfalls nicht verkehrt. Das legt<br />

eine Veröffentlichung von Klaus Zok nahe, der für das Wissenschaftliche<br />

Institut der AOK (WIdO) analysiert hat, wie<br />

sich die Reformbereitschaft der Bürger in Umfragen spiegelt.<br />

Solche sozialwissenschaftlichen Repräsentativbefragungen<br />

seien wichtig, weil sie „die gesellschaftliche Wirklichkeit<br />

aus anderer Perspektive beleuchten als die amtliche<br />

Statistik“, schreibt Zok. Er weist jedoch darauf hin, dass viele<br />

Erhebungen überhaupt nicht wissenschaftlich angelegt<br />

sind, sondern „erkennbar lediglich Kommunikations- und<br />

Lobbyzwecken dienen“.<br />

Wann ist eine Umfrage zum Gesundheitswesen schlecht<br />

gemacht? Welche Manipulationen erkennt man als Zeitungsleser,<br />

Fernsehzuschauer oder Kongressteilnehmer so<br />

gut wie nie? Wieso scheitern an manchen interessanten<br />

Fragestellungen selbst die besten Meinungsforscher? Vielfältige<br />

Antworten darauf fanden Referenten und Teilnehmer<br />

der Tagung* „Surveys im Gesundheitswesen“, die Mitte<br />

März vom ZeS veranstaltet wurde.<br />

Dass man durch die Art der Fragestellung die Antwort beeinflussen<br />

kann, lernt jeder, der sich mit den Grundlagen<br />

empirischer Sozialforschung befasst. Dennoch ist es immer<br />

wieder frappierend, wie stark die Wirkung unterschiedlicher<br />

Fragestellungen sein kann. Zok führte als Beispiel die Ergebnisse<br />

verschiedener Befragungen an, die die Zustimmung<br />

zu Grund- und Wahlleistungen in der Gesetzlichen<br />

Krankenversicherung (GKV) zum Thema hatten. Bei Forsa<br />

hieß es im August 2001: „Die Krankenversicherung soll in<br />

Zukunft nur die unbedingt notwendigen Grundleistungen<br />

bezahlen.“ Dem stimmten 19 Prozent der Befragten zu.<br />

Allensbach formulierte im Frühjahr 2002: „Medizinische<br />

Leistungen, die nicht unbedingt zur Heilung von Krankheiten<br />

notwendig sind, werden nicht mehr von den Krankenkassen<br />

bezahlt.“ Das hielten 48 Prozent für richtig. Der Verband<br />

Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) ließ im März<br />

2003 abfragen: „Versicherte sollten die Freiheit haben, ihr<br />

Leistungspaket auch in der GKV selbst zu gestalten.“ Dem<br />

stimmten 77 Prozent der Interviewten zu. Zok wies darauf<br />

hin, dass die Frage in der VFA-Umfrage positiv eingebettet<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 6/04<br />

war: dort wurde mit dem<br />

Begriff Freiheit gearbei-<br />

Wie sollte ein Gesundheitswesen getet.<br />

Das zog offensichtstaltet<br />

sein, dass sich an den Bedürflich<br />

mehr Zustimmung<br />

nissen der Versicherten orientiert?<br />

nach sich. Zweites<br />

Anspruch der für den „Gesundheits-<br />

Beispiel dafür, wie die<br />

monitor“ Verantwortlichen ist es seit<br />

Fragestellung die Antwort<br />

2001, darauf Antworten zu geben<br />

beeinflusst: Bei Fragen<br />

(Seite eins, DÄ 14/ 2004). „Dabei<br />

nach der Zustimmung zu<br />

sind weniger Bewertungen als viel-<br />

Selbstbehalt-Tarifen in<br />

mehr primäre Erfahrungen erhoben<br />

der Krankenversicherung<br />

worden, um möglichst objektive<br />

waren die Interviewten<br />

Grundlagen für eine Systemanalyse<br />

umso zurückhaltender, je<br />

zu erhalten“, heißt es im „Gesund-<br />

konkreter die genannten<br />

heitsmonitor 2003“. Von Bertels-<br />

Zahlen waren. Wurde<br />

mann wird er als Politikberatungsin-<br />

eher allgemein erhoben,<br />

strument eingestuft. Doch lassen<br />

ob Selbstbehalte sinnvoll<br />

sich Politiker von Surveys beeinflus-<br />

sind, fiel die Zustimmung<br />

sen? Ein etwas idealistisches Unter-<br />

deutlich höher aus.<br />

fangen seien solche Projekte schon,<br />

Untrügliches Merkmal<br />

befand in Bremen Sophia Schette,<br />

dafür, dass Umfrageer-<br />

MPH, von der Bertelsmann Stiftung.<br />

gebnisse in eine bestim-<br />

Aber wenn der Reformdruck steigt,<br />

mte Richtung gelenkt<br />

können solche Veröffentlichungen<br />

werden sollen, ist es häu-<br />

oder der international vergleichende<br />

fig, wenn keine repräsen-<br />

Health Policy Monitor von Bertelstative<br />

Stichprobe erhomann<br />

möglicherweise eine Rolle bei<br />

ben wird und/ oder sehr<br />

Entscheidungsprozessen spielen.<br />

Rie<br />

kleine Fallzahlen als Basis<br />

für Meinungen herhalten<br />

müssen. Irreführend kann es auch sein, wenn Ergebnisse<br />

einer Umfrage stark verkürzt dargestellt werden. So berichtete<br />

Dr. Hanfried H. Andersen von der Technischen Universität<br />

Berlin von einer Versichertenbefragung, an der er<br />

beteiligt war. Der Auftraggeber präsentierte einen Teil der<br />

Ergebnisse der Presse, nämlich die Erkenntnis, dass rund<br />

drei Viertel der Befragten eine medizinische Beratung durch<br />

die Krankenkassen wünschen. Nicht erläutert wurde allerdings,<br />

dass in den Interviews nach Kassenberatung bei bestimmten<br />

Erkrankungen gefragt worden war. Zudem war<br />

dieses mögliche Angebot einer Krankenkasse den Befragten<br />

im Vergleich mit anderen am unwichtigsten.<br />

Starke Verkürzungen sind allerdings auch eine Spezialität<br />

der Medien, wie Wissenschaftsjournalist Klaus Koch feststellte:<br />

„Medien mögen Umfragen, gehen aber unkritisch<br />

und oberflächlich mit ihnen um.“ Oft würden Umfrageergebnisse<br />

nur mit ein, zwei Sätzen zitiert. Gewählte Methode,<br />

Umfang der Stichprobe et cetera spielen nach Kochs<br />

Kenntnis nie oder allenfalls sehr selten eine Rolle. Ausnahme:<br />

Das betreffende Blatt beziehungsweise der Sender hat<br />

selbst eine Umfrage in Auftrag gegeben. Dann werden die


Ergebnisse meist umfangreich dokumentiert. Journalisten<br />

sind nach Kochs Ansicht als Filter für gute beziehungsweise<br />

schlechte Umfragen allerdings überfordert: „Wenn es Qualitätsprobleme<br />

gibt, müssen Sie selbst etwas tun“, empfahl<br />

Koch den Wissenschaftlern.<br />

Doch auch um Seriosität bemühten Fachleuten fällt es<br />

nicht immer leicht, aus Daten herauszufiltern, was die Befragten<br />

wirklich meinen und wollen. Das verdeutlichte<br />

Claude Longchamp vom GfS-Forschungsinstitut in Bern,<br />

das seit 1999 den Gesundheitsmonitor Schweiz* veröffentlicht.<br />

Dafür werden Schweizer Bürgern jährlich wiederkehrende<br />

Fragen zum Gesundheitswesen gestellt. Ihr Ziel sei es<br />

gewesen, ein zuverlässiges, langfristiges Beobachtungsinstrument<br />

zu entwickeln, betonte Longchamp. Bei Einmalumfragen<br />

sei immer hypothetisch, was die Ergebnisse für<br />

die Zukunft bedeuteten: eine Stimmungslage – oder einen<br />

echten Trend?<br />

Mut zur Reform – theoretisch<br />

Als Beispiel verwies er darauf, dass es vor zwei Jahren eine<br />

Zulassungssperre für Ärzte in der Schweiz gegeben habe. In<br />

der Umfrage spiegelte sich dies darin wider, dass mehr Befragte<br />

als zuvor einen Rückgang der Versorgungsqualität<br />

befürchteten. Ein Jahr später hatte sich offenbar die Erkenntnis<br />

durchgesetzt, dass die Versorgungsdichte weiter<br />

hoch ist. Die Umfrageergebnisse normalisierten sich wieder.<br />

Ein anderer kritischer Punkt ist, welche Interviewfragen<br />

überhaupt verstanden werden. Fragen an Laien zur Integrierten<br />

Versorgung oder zum Risikostrukturausgleich<br />

gelten als kaum realisierbar. In anderen Fällen verändern<br />

notwendige Umschreibungen oder ein unterschiedliches<br />

Begriffsverständnis möglicherweise die Befragungsergebnisse.<br />

Darauf wies unter anderem Prof. Dr. med. Klaus Kossow<br />

hin. Wenn beispielsweise nach dem Hausarzt gefragt<br />

werde, seien meist Allgemeinmediziner und Internisten<br />

gemeint. Manche Frau bezieht die Fragen jedoch vielleicht<br />

auf ihre Gynäkologin. Braun vom ZeS nannte ein anderes<br />

Zustimmung zur Praxisgebühr<br />

Beispiel: Man kann strenggenommen eigentlich keinen Patienten<br />

fragen, ob ihm schon einmal ein notwendiges Medikament<br />

verweigert worden ist, und allein auf seine Auskunft<br />

setzen. Um dies zu beurteilen, müsste man eigentlich in jedem<br />

Einzelfall die gegebene Antwort mit der Diagnose und<br />

Therapie abgleichen. Ähnliches gilt für Fragen nach Doppeluntersuchungen.<br />

Gewisses Kopfzerbrechen bereitet Wissenschaftlern wie Politikern,<br />

dass Antworten im Rahmen von Umfragen immer<br />

sozial folgenlos sind, wie es im Fachjargon heißt. Es lässt<br />

sich leicht für eine Erhöhung der GKV-Beiträge zum Erhalt<br />

einer qualitativ hochwertigen Versorgung votieren, wenn<br />

sich dadurch nichts am eigenen Krankenkassenbeitrag<br />

ändert. Ein anderes, häufig zitiertes Beispiel sind Patientenquittungen.<br />

Mehrere Umfragen erbrachten nach Darstellung<br />

von Zok Zustimmungswerte zwischen 78 und 86 Prozent.<br />

In Modellversuchen zeigte sich bislang jedoch, dass<br />

das Interesse an Patientenquittungen in der Praxis gering<br />

ist. Hinter den politischen Kulissen wird zudem hartnäckig<br />

kolportiert, bei den parteiübergreifenden Konsensgesprächen<br />

zur Gesundheitsreform im Sommer 2003 habe man<br />

sich deshalb auf die Einführung der Praxisgebühr verständigt,<br />

weil Umfragen signalisiert hätten, die Bevölkerung<br />

werde diese akzeptieren.<br />

Gerade die Praxisgebühr ist aber auch ein Beispiel dafür,<br />

dass manche Regelungen Menschen besonders hart treffen,<br />

die in Meinungsumfragen nicht zu Wort kommen.<br />

Bestimmte Gruppen sind schwer zu befragen, „oft gerade<br />

die Schwächsten der Gesellschaft“, gab Braun zu bedenken.<br />

Kossow kritisierte, dass häufig nur Frauen und Männer bis<br />

65 Jahre befragt würden. Gerade die Klientel der Hausärzte<br />

sei jedoch meist älter. Ihn stört zudem, dass viele Umfragen<br />

– ähnlich wie klinische Studien zu Arzneimitteln – gar nicht<br />

erst veröffentlicht werden.<br />

Sabine Rieser<br />

Mit freundlicher Genehmigung aus<br />

„Deutsches Ärzteblatt”, Heft 19, 7. Mai 2004<br />

Auftraggeber Methode Zeitraum Fragestellung Ergebnis<br />

Wissenschaftliches n=3.000 / GKV-Mit- März-April „Patienten sollten bei jedem 10%<br />

Institut der AOK glieder zwischen 18 2002 Arztbesuch einen festen Zustimmung<br />

und 65 Jahre (CATI*) Mindestbeitrag bezahlen.“<br />

Financial Times n=1.000 / Bevölkerung Februar „…Gebühr bei jedem 12%<br />

Deutschland ab 14 Jahre (CATI*) 2003 Arztbesuch…“ Zustimmung<br />

Landesverband n=2.019 / GKV-Versi- Februar- „…bei jedem Arztbesuch 15%<br />

der Betriebs- cherte in ausgewähl- März 2003 eine feststehende Pauschale, Zustimmung<br />

krankenkassen Ost ten neuen Bundeslän- zum Beispiel 10 Euro, selbst<br />

dern ab 19 Jahre (CATI*) zahlen.“<br />

Allensbach n=2.092 August Listenvorlage: „Für den ersten 23%<br />

Bevölkerung ab 2003 Praxisbesuch je Quartal beim Zustimmung<br />

18 Jahre Hausarzt und Zahnarzt muss<br />

(Face to Face) man eine Gebühr von jeweils<br />

10 Euro zahlen.“<br />

*CATI=Computer Aided Personal Interviewing aus: Klaus Zok, Gestaltungsoptionen in der Gesundheitspolitik, WldO 2003<br />

* Die Vorträge der Tagung erscheinen voraussichtlich im Oktober<br />

als Sammelband im Asgard-Verlag. Kürzere Fassungen sind unter<br />

www.zes.uni-bremen.de und www.aerzteblatt.de/plus1904 abrufbar.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 6/04<br />

19


FREIE BERUFE Jährlich zweitausend unbesetzte Ausbildungsplätze<br />

20<br />

Anlässlich der Pressekonferenz "TeamArbeit für Deutschland:<br />

Start der Ausbildungsoffensive 2004" erklärt BFB-<br />

Hauptgeschäftsführer RA Arno Metzler:<br />

"Die Freien Berufe sind der drittstärkste Ausbildungssektor<br />

in Deutschland. Derzeit werden in Praxen und Apotheken,<br />

Kanzleien und Büros 157 Tausend junge Frauen und Männer<br />

ausgebildet. Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen<br />

Lage sowie einiger existenzgefährdender politischer<br />

Initiativen ist das Stellenangebot derzeit zwar etwas rückläufig,<br />

doch noch immer bilden Freiberufler über Bedarf<br />

aus - und vor allem: Jahr für Jahr bleiben Ausbildungsplätze<br />

unbesetzt!<br />

Speziell Steuerberater, aber auch rechtsberatende Freiberufler<br />

sowie vereinzelt unsere Heilkundler und Techniker suchen<br />

geeignete Auszubildende. Allerdings stoßen sie dabei<br />

häufig auf erhebliche Defizite hinsichtlich Rechtschreibund<br />

Mathematikkenntnissen sowie mangelnde soziale Kompetenz<br />

bei Bewerberinnen und Bewerbern.<br />

Der BFB hat deshalb die Einrichtung intensiver, ausbildungsbegleitender<br />

Stützkurse angeregt, um leistungswilligen Jugendlichen<br />

den Erwerb von Grundqualifikationen in ihrer<br />

Freizeit zu ermöglichen. Die ausbildungsrelevante Gesetzgebung<br />

ist so zu ändern, dass Schulstoff auch an Samstagen<br />

oder abends nachgeholt werden kann.<br />

International steht<br />

Deutschlands Gesundheitswesen<br />

nicht<br />

schlecht da<br />

Das deutsche Gesundheitswesen ist besser als sein Ruf, im<br />

internationalen Vergleich nur teuer und mittelmäßig zu<br />

sein. Das besagt eine Studie des Fritz Beske Instituts für<br />

Gesundheits-System-Forschung in Kiel. Danach gilt<br />

Deutschlands negative Einstufung durch die Weltgesundheitsorganisation<br />

(Platz 25) als wissenschaftlich nicht mehr<br />

haltbar. Ebenso werden entsprechende Daten der Organisation<br />

für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung<br />

angezweifelt. Deutschland sei Spitzte bei schneller, umfassender<br />

medizinischer Versorgung (hervorragender, aber<br />

teurer GKV-Leistungskatalog inklusive Rehabilitation), die<br />

Wartezeiten seien hier am kürzesten. Bei Lebenserwartung,<br />

Säuglings- und Müttersterblichkeit liege Deutschland im<br />

14-Länder-Vergleich leicht unter oder über dem<br />

Durchschnitt.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 6/04<br />

Der Gelbe Dienst, 23.4.2004<br />

Jugendliche, die eine solche Herausforderung annehmen,<br />

signalisieren potentiellen Ausbildern damit eindrucksvoll<br />

ihre Leistungsbereitschaft und könnten innerhalb eines halben<br />

Jahres erste deutliche Lernerfolge erzielen. Sollte sich<br />

keine positive Entwicklung erkennen lassen, ist allerdings<br />

eine unbürokratische Aufhebung des Ausbildungsvertrages<br />

vorzusehen. Wir glauben, auf diese Weise im Bereich der<br />

Freien Berufe nicht nur zahlreiche unbesetzte Ausbildungsplätze<br />

vergeben, sondern sogar zusätzliche Stellen schaffen<br />

zu können.<br />

Die vom Bundestag beschlossene Ausbildungsplatzabgabe<br />

halten wir dagegen für verfehlt. Sie würde alle Freiberufler<br />

mit zusätzlichem Bürokratieaufwand und jene, die keine<br />

geeigneten Bewerber finden, sogar doppelt strafen."<br />

Der BFB als Spitzenorganisation der freiberuflichen Kammern<br />

und Verbände vertritt rund 815 Tausend selbstständige<br />

Freiberufler. Diese beschäftigen über 2,8 Millionen Mitarbeiter<br />

- darunter ca. 157 Tausend Auszubildende - und erwirtschaften<br />

rund neun Prozent des Bruttoinlandsproduktes.<br />

Bundesverband der Freien Berufe (BFB)<br />

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Ermittlung der Festzuschüsse, sowie Festlegung der zahntechnischen<br />

Preise<br />

• 30.11.2004: Bekanntmachung der Vereinbarungen im<br />

Bundesanzeiger<br />

• 01.01.2005: Inkrafttreten des Festzuschusssystems<br />

KZBV telegramm, Nr. 2/29.04.2004<br />

Anzeige<br />

Termine: Veranstaltungsort: Kursgebühren:<br />

Session II: 04.06. – 06.06. 2004 Golf & Landhotel Ahaus-Alstätte € 1.275,00 / pro Session zzgl. Mwst.<br />

Session III: 19.11. – 21.11. 2004 € 795,00 / pro Session für Assistenten zzgl. Mwst.<br />

Weitere Informationen: I.S.W. International Straight Wire and Orthopedic Seminars, Frau Andrea Deunk<br />

Sieringhoeker Weg 17 · 48455 Bad Bentheim · Tel.: 00 49 - 59 24 - 78 59 20 · Fax: 00 49 - 59 24 - 7 85 90 90<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 6/04<br />

21


22<br />

Ein Huhn…<br />

Ausgangssituation<br />

Ein Huhn überquert die Straße. Warum?<br />

Hier eine Analyse aus berufenen Mündern:<br />

Kindergärtnerin:<br />

Um auf die andere Straßenseite zu kommen.<br />

Aristoteles:<br />

Es ist die Natur von Hühnern, Straßen zu überqueren.<br />

George W. Bush:<br />

Dies war ein unprovozierter Akt des internationalen Terrorismus<br />

und wir behalten uns gegen das Huhn jede Maßnahme<br />

vor, die geeignet ist, die nationale Sicherheit der Vereinigten<br />

Staaten sowie die Werte von Demokratie und Rechtgläubigkeit<br />

zu verteidigen.<br />

Johannes Rau:<br />

Ich glaube, das Huhn hat uns auf eine ganz bestimmte ruhige<br />

Art und Weise gezeigt, dass es gerade in einer Zeit, die so viele<br />

Menschen nachdenklich macht - ich erlebe das in meinen Gesprächen<br />

immer wieder - darauf ankommt, eine Straße nicht<br />

als etwas Trennendes zu begreifen, sondern als etwas, das die<br />

Herzen der Menschen zueinander führen kann.<br />

Captain James T. Kirk:<br />

Um dahin zu gehen, wo noch nie ein Huhn zuvor gewesen ist.<br />

Martin Luther King, Jr.:<br />

Ich sehe eine Welt, in der alle Hühner frei sein werden, Straßen<br />

zu überqueren, ohne dass ihre Motive in Frage gestellt werden.<br />

Moses:<br />

Und der Herr sprach zu dem Huhn: „Du sollst die Straße überqueren“.<br />

Und das Huhn überquerte die Straße, und es gab großes<br />

Frohlocken.<br />

Helmut Kohl:<br />

Ich habe dem Huhn mein Ehrenwort gegeben, seine staatsbürgerlichen<br />

Gründe für das überqueren der Straße nicht in aller<br />

Öffentlichkeit breitzutreten.<br />

Clinton:<br />

Ich war zu keiner Zeit mit diesem Huhn allein.<br />

Machiavelli:<br />

Das Entscheidende ist, dass das Huhn die Straße überquert hat.<br />

Wer interessiert sich für den Grund? Die Überquerung der<br />

Straße rechtfertigt jegliche möglichen Motive.<br />

Gerhard Schröder:<br />

Ich sach das jetzt mal so - wahrscheinlich hat das Huhn auf der<br />

anderen Straßenseite eine ruhige Hand mit Futter entdeckt.<br />

Basta!<br />

Pfarrer Jürgen Fliege:<br />

Die Frage ist nicht „Warum überquerte das Huhn die Straße?“,<br />

sondern „Wer überquerte die Straße zur gleichen Zeit, den wir<br />

in unserer Hast übersehen haben, während wir das Huhn beobachteten?“<br />

Edmund Stoiber:<br />

Der - ähhh - die Huhn hat, wie ich meine, und wie die Auffassung<br />

einer Mehr- bzw. Vielzahl von Bundesbürgerinnen und<br />

Bundesbürgern, gerade auch hier in Bayern, aber ebenso in<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 6/04<br />

den neuen alten Bundesländern zeigt, so bin ich geneigt anzunehmen,<br />

dem Bundeskanzler und hier insbesondere der Bundesregierung,<br />

die es ja versäumt hat, in der Gesetzgebung und<br />

gegenüber den Vereinigten Staaten auf die Richtung einzugehen,<br />

mithin nicht erstaunen – ähh - zu vermitteln vermag.<br />

Darwin:<br />

Hühner wurden über eine große Zeitspanne von der Natur in<br />

der Art ausgewählt, Straßen zu überqueren.<br />

Einstein:<br />

Ob das Huhn die Straße überquert hat oder die Straße sich<br />

unter dem Huhn bewegte, hängt von ihrem Referenzrahmen<br />

ab.<br />

Dieter Bohlen:<br />

Also ich find’ das nur absolut geil, wie das Huhn das da so<br />

gemacht hat. Rattenscharf!<br />

Hemingway:<br />

Um zu sterben. Im Regen.<br />

Mummert & Partner:<br />

Die zunehmende Deregulierung auf der Straßenseite des Huhns<br />

bedrohte seine dominante Marktposition sowie seine bisherigen<br />

Kompetenzfelder. Das Huhn sah sich signifikanten Herausforderungen<br />

gegenüber, die Kompetenzen entwickeln, die erforderlich<br />

sind, in den neuen Wettbewerbsmärkten bestehen zu<br />

können. In einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit dem<br />

Klienten hat Mummert & Partner dem Huhn geholfen, seine<br />

physische Distributionsstrategie und marktadäquate Umsetzungsprozesse<br />

zu überdenken. Unter Verwendung des Geflügel-<br />

Alokationsmodells (GAM) hat Mummert dem Huhn den erforderlichen<br />

Support gegeben, um seine Fähigkeiten, Methodologien,<br />

Wissen, Kapital und Erfahrung einzusetzen, um Mitarbeiter,<br />

Prozesse und Technologien des Huhns für die kooperative<br />

Umsetzung seiner Gesamtstrategie innerhalb des Programm-<br />

Management-Rahmens auszurichten. Mummert & Partner zog<br />

ein diverses Cross-Spektrum von Straßen-Analysten und besten<br />

Hühnern sowie Mummert Beratern mit breitgefächerten<br />

Erfahrungen in der ornithologischen Logistik heran, die in<br />

mehrtägigen Besprechungen ihr persönliches Wissensasset sowohl<br />

stillschweigend als auch deutlich auf ein gemeinsames<br />

Niveau brachten und Synergien herstellten, um das unbedingte<br />

Ziel zu erreichen, nämlich die Erarbeitung und Umsetzung<br />

eines unternehmensweiten Werterahmens innerhalb des mittleren<br />

Geflügelprozesses. Der Workshop fand in einer parkähnlichen<br />

Umgebung statt, um eine wirkungsvolle Testatmosphäre<br />

zu erhalten. Dadurch war ein Strategiencommittment möglich,<br />

das den Weg zu einer konsistenten, klaren und einzigartigen<br />

Marktaussage öffnete. Mummert & Partner hat dem Huhn geholfen,<br />

sich zu verändern. Mit anderen Worten:<br />

Mummert bringt Veränderung, Veränderung ist Erfolg, Erfolg<br />

ist Zukunft.<br />

Autor unbekannt.


BERUFSBEGLEITENDE AUFSTIEGSFORTBILDUNG<br />

FÜR ZAHNARZTHELFERINNEN (BAZ)<br />

der <strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen<br />

Ausschreibung für den Grundkursus<br />

in Osnabrück OS 13<br />

Für Niedersachsen wird für die BAZ-Fortbildung wieder ein<br />

Grundkursus angeboten, an dem alle Zahnarzthelferinnen<br />

teilnehmen können, die interessiert sind, einen Fachbereichskursus<br />

(außer Verwaltung und Abrechnung) zu besuchen.<br />

Der Grundkursus findet an den beiden o. g. Wochenenden<br />

statt und umfasst insgesamt 25 Unterrichtsstunden.<br />

Ein ausführlicher Stundenplan wird den Teilnehmerinnen<br />

zugeschickt.<br />

Nach Abschluss dieses Grundkurses ist geplant, im Herbst/<br />

Winter 2004/2005 einen Fachbereichskursus für „Kariesprophylaxe<br />

und Parodontologie“ anzubieten. Eine Anmeldung<br />

für diesen Fachbereichskursus, mit den genauen Daten,<br />

wird allen Teilnehmerinnen, die den Grundkursus erfolgreich<br />

absolviert haben, zugesandt.<br />

Anmeldeformalitäten: Nach den Teilnahmebedingungen<br />

ist das vorgegebene Anmeldeformular zu verwenden. Die<br />

Anmeldung ist zu richten an: <strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen,<br />

Abt. 5 - BAZ, Postfach 81 06 61, 30506 Hannover.<br />

ANMELDUNG - GRUNDKURSUS OS 13<br />

Name, Vorname<br />

Geb.-Datum, Geb.-Ort<br />

Straße<br />

PLZ, Ort<br />

Tel.-Nr. privat<br />

beschäftigt bei<br />

Praxis-Anschrift<br />

Tel.-Nr. Praxis, Telefax<br />

Unterrichtstermine:<br />

Samstag, 21.08.2004: 9.00 - 16.00 Uhr<br />

Samstag, 28.08.2004: 9.00 - 16.00 Uhr<br />

Samstag, 11.09.2004: 9.00 - 16.00 Uhr<br />

Mit der Anmeldung sind an die <strong>Zahnärztekammer</strong> die Teilnahmegebühren<br />

von € 80,00 auf das Konto bei der Dt.<br />

Apotheker- und Ärztebank Hannover, Nr. 000 2323 273,<br />

BLZ 250 906 08, zu überweisen oder per Verrechnungsscheck<br />

der Anmeldung beizufügen.<br />

Zulassung: Voraussetzung für die Zulassung ist die Anmeldung<br />

mit den vorgeschriebenen Unterlagen (Abschlusszeugnis,<br />

Nachweise der beruflichen Tätigkeitszeiten, Strahlenschutzbescheinigung<br />

und eine Bestätigung des jetzigen<br />

Arbeitgebers über die Freistellung zur Fortbildung). Bitte<br />

nur beglaubigte Kopien von den Dokumenten einreichen!<br />

Die Anmeldung wird nach Eingang der Teilnahmegebühr<br />

berücksichtigt. Da für die Maßnahme eine Teilnehmerbegrenzung<br />

besteht, erfolgt die Registrierung in der Reihenfolge<br />

des Eingangs der Anmeldungen. Eine Warteliste wird<br />

geführt. Der Eingang der Anmeldung und die Teilnahme am<br />

Grundkursus werden schriftlich bestätigt.<br />

für die Berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung für Zahnarzthelferinnen<br />

der <strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen<br />

ANMELDESCHLUSS:<br />

23.07.2004 (Poststempel)<br />

(Bitte in Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausfüllen)<br />

➢BITTE WENDEN➢<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 6/04<br />

23


24<br />

Entsprechend den Richtlinien für die berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung<br />

melde ich mich zu dem ausgeschriebenem<br />

Grundkursus Nr. OS 13 in Osnabrück an.<br />

1. Zeugnis der Abschlussprüfung als Zahnarzthelferin bzw. Helferinnenbrief oder<br />

Prüfungsbescheinigung, aus dem das Datum der Abschlussprüfung hervorgeht.<br />

(nur beglaubigte Kopie)<br />

2. Nachweis der beruflichen Tätigkeit aus der hervorgehen soll, dass nach der<br />

Abschlussprüfung mindestens 1 Berufsjahr als Zahnarzthelferin (bitte Nachweis<br />

beifügen, Zeugnisse bzw. Bestätigung des jetzigen Arbeitgebers) innerhalb der<br />

letzen 2 Jahre vor Kursusbeginn absolviert wurden.<br />

Berufliche Tätigkeit als Zahnarzthelferin<br />

vom bis bei<br />

vom bis bei<br />

vom bis bei<br />

3. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Strahlenschutzkursus.<br />

(nur beglaubigte Kopie)<br />

4. Bestätigung des jetzigen Arbeitgebers über die Freistellung zur Fortbildungsmaßnahme<br />

(§ 3 Abs. 4 der Richtlinien) zur Durchführung praktischer Übungen entsprechend<br />

dem jeweiligen Katalog der Lerninhalte und Lernziele (§ 3 Abs. 3 der<br />

Richtlinien).<br />

Hinweis:<br />

Mit der Anmeldung ist eine Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Berücksichtigung<br />

kann erst nach Eingang dieser Gebühr erfolgen. Die Unterzeichnenden erkennen die<br />

Teilnahmebedingungen und die Ausführungsbestimmungen für die Durchführung<br />

der berufsbegleitenden Aufstiegsfortbildung für Zahnarzthelferinnen an.<br />

(Ort/Datum) (Unterschrift + Stempel) Praxisinhaber<br />

(Ort/Datum) (Unterschrift) Antragstellerin / Zahnarzthelferin<br />

Wird von der ZKN ausgefüllt:<br />

Eingang geprüft am Bestätigung Warteliste<br />

Zahlungseingang Unterlagen vollst. Zertifikat am<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 6/04<br />

wird von der ZKN ausgefüllt


Dr. Ekkehard Ficken<br />

wird 80 Jahre<br />

Mit Dr. Ekkehard Ficken begeht einer der<br />

engagiertesten und beliebtesten niedersächsischen<br />

<strong>zahnärztliche</strong>n Berufspolitiker<br />

Dr. Ekkehard Ficken<br />

seinen 80. Geburtstag. „Im kleinen Kreis“,<br />

wie mir der Jubilar im Vorfeld anvertraute,<br />

„es kommen nur etwa 120 Gäste“.<br />

Damit ist wohl schon viel über den Bekanntheits- und Beliebtheitsgrad<br />

von Dr. Ekkehard Ficken gesagt.<br />

Ein kurzer biografischer Blick auf seine berufliche und standespolitische<br />

Vita zeigt eine außergewöhnliche Karriere, die<br />

einen Mann charakterisiert, der seine Ziele zwar beharrlich,<br />

aber mit Augenmaß und Menschlichkeit verfolgt hat.<br />

Dr. Ekkehard Ficken wurde am 22. Mai 1922 in Molzen bei<br />

Uelzen geboren. Kriegsbedingt konnte er das Studium der<br />

Zahnheilkunde in Kiel erst 1953 beenden. 1958 ließ er sich<br />

in freier Praxis in Westerstede im Ammerland nieder.<br />

Seine standespolitischen Aktivitäten begannen 1969 mit<br />

seiner erstmaligen Wahl in die Kammerversammlung, wo er<br />

u.a. im Finanz- und Fortbildungsausschuss tätig war und<br />

zwölf Jahre bis 1993 dem Kammervorstand angehörte.<br />

1985 lernte ich ihn persönlich im Fortbildungsausschuss<br />

kennen, das letzte Jahr „Winterfortbildungskongress in<br />

Hahnenklee“. Wir stellten damals die Weichen für „Braunlage“.<br />

Fast alle seine standespolitischen Engagements fanden 1993<br />

ein abruptes, nicht ganz freiwilliges Ende. Gewisse politische<br />

Konstellationen ließen eine Fortsetzung seiner Tätigkeit<br />

in der Kammerversammlung nicht mehr zu. Einerseits<br />

für ihn sicherlich menschlich enttäuschend, andererseits<br />

vielleicht aber ein Segen.<br />

Ein Segen für die Zahnärztliche Behindertenhilfe in<br />

Niedersachsen, der er sich mit aller in ihm<br />

steckender Energie und Hingabe bis vor 1 1/2<br />

Jahren als Vorsitzender widmen konnte.<br />

Aufgrund dieser selbstlosen und mit viel Motivation<br />

erfüllten Tätigkeit, aber auch wegen seines<br />

weiteren vielfältigen Wirkens für die Kammer<br />

wurde ihm nach vielen anderen Ehrungen<br />

1997 das Bundesverdienstkreuz verliehen.<br />

Nicht zuletzt die gemeinsame Arbeit für<br />

die Zahnärztliche Behindertenhilfe hat<br />

zu unserer persönlichen Freundschaft<br />

beigetragen.<br />

Ich habe ihn in allen unseren gemeinsamen Jahren als einen<br />

Mann erlebt, mit einem zwar ausgeprägten Durchsetzungsvermögen,<br />

der aber an erster Stelle all seines Tuns<br />

und Handelns Toleranz zeigte, Toleranz im Voltaire`schen<br />

Sinne der Aufklärung als Duldung abweichender Überzeugung<br />

auf Grund der Auffassung, dass niemand die absolute<br />

Wahrheit für sich beanspruchen kann und aus Achtung vor<br />

dem Gewissen des anderen.<br />

Er ist stets ein Mann des Ausgleichs, der bei aller Gegensätzlichkeit<br />

im Gegenüber auch immer den Menschen sieht<br />

und gesehen hat, auch wenn es ihm manchmal schwer gemacht<br />

wurde, noch Verständnis zu zeigen.<br />

Es ist an dieser Stelle sicherlich müßig darüber zu spekulieren,<br />

woher dieser ausgeprägte Charakterzug stammt, denn<br />

um eine Tugend im klassischen Sinn handelt es sich bei der<br />

Toleranz ja nicht. War es christliche Erziehung im elterlichen<br />

Pfarrhaus?<br />

Ich weiß es nicht. Sicherlich haben aber seine liebe Ehefrau<br />

und seine Familie ein gutes Teil mit dazu beigetragen, dass<br />

er es verstanden hat, persönliche Beziehung und sachliche<br />

Auseinandersetzung nicht miteinander zu vermengen.<br />

Wenn uns allen das gelänge, wäre unsere Welt vielleicht ein<br />

wenig friedlicher und harmonischer.<br />

„Lieber Ekkehard,<br />

die niedersächsische Zahnärzteschaft<br />

gratuliert ganz herzlich<br />

zu Deinem 80. Geburtstag“.<br />

Dr. Wilhelm Bomfleur<br />

Mitglied des Vorstandes der ZKN<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 6/04<br />

25


Am 1. Juni 1929 wurde Hans H. K. Jäger in<br />

Magdeburg geboren. Nach politisch begründetem<br />

Verweis von der Schule begann er<br />

Dr. Hans H. K. Jäger<br />

1945 die dentistische Ausbildung, die, nach<br />

Verfolgung der Familie durch die Kommunisten<br />

und der Übersiedlung nach Hannover, am Lehrinstitut<br />

Hannover 1952 abgeschlossen wurde. Im April 1954 wurde<br />

ihm die Bestallung als Zahnarzt erteilt. Im Oktober 1954<br />

ließ er sich in eigener Praxis nieder, die er bis 1997 ausübte.<br />

26<br />

Auf Anregung des ehemaligen Präsidenten der ZKN, Werner<br />

Schrader, begann er 1958 seine Tätigkeit als Fachlehrer für<br />

Zahnarzthelferinnen, die bis 1992 mit einer Unterbrechung<br />

von 1983 - 1989, dauerte. Sein Bestreben, neue Wege bei<br />

der Entwicklung des Berufsstandes zu suchen und umzusetzen,<br />

führte ihn durch die ganze Palette der <strong>zahnärztliche</strong>n<br />

Berufsorganisationen. Während seiner Mitgliedschaft<br />

in der VV der KZVN war Hans H. K. Jäger mit den Schwerpunkten<br />

RVO-Prüfungsausschuss und VdAK-Disziplinarausschuss<br />

in verschiedenen Ausschüssen tätig. Später verlagerte<br />

sich seine Tätigkeit in die ZKN. Noch bevor er Mitglied<br />

der KV wurde, berief ihn diese 1973 in den Helferinnenausschuss<br />

(ein Novum in der damaligen Zeit). Von 1973 - 1989<br />

war er Vorsitzender dieses Ausschusses. In dieser Zeit kreuzten<br />

sich erstmals unsere beruflichen Wege.<br />

In meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Fortbildungsausschusses<br />

wurde eine Zusammenarbeit mit dem damaligen<br />

Vorsitzenden des Helferinnenausschusses Herrn Kollege Jäger<br />

die ideale Verzahnung gewährleistet.<br />

Seine Tätigkeit im Bereich der Helferinnen Aus- und Fortbildung<br />

umfasste alle nationalen und internationalen Gebiete:<br />

unter den Präsidenten Dr. Senge, Dr. Lufft und Dr.<br />

Bunke war er im Berufsbildungsausschuss der ZKN, dem<br />

Programmbeirat des Fortbildungsinstitutes der ZKN, organisierte<br />

die Fortbildung der Fachlehrer<br />

und Helferinnen in Niedersachsen.<br />

Bei seiner Teilnahme an den ersten Konferenzen<br />

zur Schaffung des ZMF-Berufes<br />

trug er mit selbst besorgten Unterlagen<br />

über die Ausbildung der Dental Hygienist<br />

und der Dental Assistent in den USA bei. Er war Mitglied<br />

des BDZ-Helferinnenausschusses, der ZMF-Koordinierungskonferenz<br />

und wurde in das Bundesinstitut für berufliche<br />

Bildung entsandt. In der FDI gehörte er als Berater verschiedener<br />

Arbeitsgruppen an. Schließlich setze er die Fortbildung<br />

zur ZMF in Niedersachsen durch, richtete die ZMF-<br />

Schule mit ein und übernahm die Leitung dieser Einrichtung<br />

in der schwierigen Anfangsphase von 1985 - 1989.<br />

Speziell zu allen Problemen der Helferinnenausbildung hielt<br />

er eine große Zahl von Vorträgen im ganzen Bundesgebiet.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 6/04<br />

Dr. Hans H. K. Jäger<br />

wird 75 Jahre<br />

Im letzten Jahr des Bestehens des IVDZ übernahm er die<br />

Schriftleitung der bundesweit erscheinenden Verbandszeitschrift<br />

„Sonde“. Auch gehörte er in den ersten Jahren des<br />

Niedersächsischen Zahnärzteblattes (NZB) dem Redaktionsausschuss<br />

an. Im FVDZ war Hans H. K. Jäger zeitweilig Landesgeschäftsführer<br />

Niedersachsen.<br />

Nach Beendigung aller Tätigkeiten in den Berufsorganisationen<br />

promovierte Hans H. K. Jäger 1997 am Karl-Sutthof-<br />

Institut der Universität Leipzig auf dem Gebiet der Geschichte<br />

der Medizin mit dem Prädikat summa cum laude. Eine<br />

Leistung, welche höchste Anerkennung verdient. Immerhin<br />

mit fast 70 Jahren, wahrscheinlich um nicht einzurosten.<br />

Außer Anerkennung seiner Verdienste waren die Verleihungen<br />

der Ehrennadeln der Zahnärzteschaft, Ehrenteller der<br />

ZKN sowie das Bundesverdienstkreuz.<br />

Nach Überstehung einiger gesundheitlicher Rückschläge ist<br />

Hans H. K. Jäger auf dem weiteren aktiven Weg in die kommenden<br />

Lebensjahre.<br />

Ich wünsche Hans H. K. Jäger noch viele Jahre voller Gesundheit<br />

und geistiger Aufgeschlossenheit im Kreis seiner<br />

Familie und der gesamten <strong>zahnärztliche</strong>n Kollegenschaft.<br />

Dr. Bodo Rischke, Lahstedt


Wieland Speckmann - 25 Jahre ZKN<br />

Ein Berufsleben zwischen Bits und Bytes.<br />

Hilfe, mein Computer streikt! Immer wenn<br />

dieser Ruf in der ZKN erschallt, ist Wieland<br />

Speckmann zur Stelle und eines ist ganz<br />

sicher, nach kurzer Zeit macht der Bildschirm<br />

des jeweiligen Arbeitsplatzes wieder<br />

ein freundliches Gesicht und zeigt genau<br />

Wieland Speckmann<br />

das an, was sein Anwender von ihm erwartet.<br />

Am 1.06.1979 in der ZKN als Ton- und Bildtechniker<br />

und zur Medienunterstützung der Kreis- und Bezirksstellen<br />

eingestellt, umfasst sein heutiges Arbeitsgebiet als Abteilungsleiter<br />

weit mehr. Zuständig für die Technik, Verwaltungsaufgaben,<br />

die Hausdruckerei und natürlich die EDV,<br />

Verlust von Mitgliedsausweisen<br />

vom 12.02.1987 Herr Jürgen Koch<br />

Häcklinger Weg 57, 21335 Lüneburg<br />

vom 26.08.1996 Herr Hanno Roes<br />

Meppener Straße 78, 49808 Lingen<br />

Wir bitten umgehend um Mitteilung, falls eine Person mit diesen Ausweisen<br />

Missbrauch treiben sollte. Die Ausweise werden hiermit für<br />

ungültig erklärt.<br />

Am 1.6.1994 wurd Roland Gutsche als Leiter<br />

der Abteilung Buchhaltung der ZKN<br />

eingestellt. Seit dieser Zeit sind Unterlagen<br />

und Belege über viele Millionen an Einnah-<br />

Roland Gutsche men und Ausgaben zumindest über seinen<br />

Schreibtisch gelaufen und von ihm und den<br />

Mitarbeitern seiner Abteilung präzise und exakt verbucht in<br />

den Kammerhaushalt eingeflossen. Dieser Kammerhaushalt<br />

wird jedes Jahr von einer unabhängigen Prüfgesellschaft<br />

überprüft. Ohne Beanstandungen blieben diese Prüfungen<br />

und dafür danken wir Herrn Gutsche.<br />

sieht man Wieland Speckmann als gefragten und kompetenten<br />

Spezialisten fast mehr im Haus in den unterschiedlichsten<br />

Abteilungen als an seinem Arbeitsplatz im 1. Stock<br />

des Zahnärztehauses. Eine der größten Herausforderungen<br />

war sicherlich die Umstellung der gesamten EDV von den in<br />

der ZKN ehemals eingesetzten Apple Macintosh-Computern<br />

auf das jetzige PC-basierte System und die damit zusammenhängende<br />

vollständige Neuvernetzung der ZKN-EDV.<br />

Wie viele Kilometer EDV-Kabel im Zahnärztehaus verlegt<br />

sind, kann auch Wieland Speckmann nicht genau sagen,<br />

doch es müssten mehrere hundert Kilometer sein. Ein Highlight<br />

jeden Jahres ist sicherlich auch der Winterfortbildungskongress.<br />

Hier geht die gesamte Ton- und Videotechnik inklusive<br />

der benötigten EDV-Technologie in<br />

einem großen LKW auf die Reise nach<br />

Braunlage, um den Winterfortbildungs-<br />

ZKN<br />

kongress und seine Seminare ton- und<br />

videotechnisch richtig in Szene zu setzen.<br />

Wie perfekt auch das ihm und seinem<br />

Team gelingt, davon können sich die Teilnehmer<br />

des Kongresses jedes Jahr in Bild<br />

und Ton überzeugen. Die ZKN wünscht<br />

Wieland Speckmann weiterhin viel Freude<br />

an der Arbeit und hofft, dass seine Kenntnisse<br />

der ZKN noch lange erhalten bleiben.<br />

Dr. Joachim Wömpner<br />

Vizepräsident der ZKN<br />

Roland Gutsche - 10 Jahre ZKN<br />

Der Herr der Zahlen<br />

EDV Umstellung incl. Implementierung neuer Software und<br />

EURO-Einführung sind zwei wesentliche Herausforderungen,<br />

die in seine Zuständigkeit fielen. Besondere Anerkennung<br />

gebührt Herrn Gutsche für seinen Einsatz im<br />

Personalrat der Kammer.<br />

Der Vorstand dankt Herrn Gutsche und freut sich auf die<br />

nächsten Jahre guter Zusammenarbeit.<br />

Dr. Joachim Wömpner,<br />

Vizepräsident der ZKN<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 6/04<br />

27


28<br />

Wir trauern um<br />

unsere Kollegen … Egbert Stohlmann<br />

Bahnhofstraße 9, 26969 Butjadingen<br />

geboren am 20.04.1945, verstorben am 21.04.2004<br />

Von März bis Oktober<br />

Bei Temperaturen über zehn Grad werden Zecken aktiv und<br />

damit gefährlich. Sind die kleinen Blutsauger mit Erregern<br />

der Frühsommer-Hirnhautentzündung (FSME) oder der<br />

Lyme-Borreliose (LB) infiziert, können sie die Krankheiten<br />

beim Blutsaugen übertragen. Für den Aufenthalt in FSME-<br />

Risikogebieten - in Deutschland sind das vor allem Bayern<br />

und Baden-Württemberg - gibt es die Möglichkeit der<br />

Schutzimpfung. Um sich gegen die überall verbreitete LB zu<br />

schützen, kann man sich nur entsprechend kleiden und ver-<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 6/04<br />

Dr. Herbert Kater<br />

Hannoversche Straße 12, 31515 Wunstorf<br />

geboren am 25.01.1909, verstorben am 30.04.2004<br />

halten. Fängt man sich dennoch eine Zecke ein, sollte diese<br />

so schnell wie möglich fachgerecht entfernt werden. Das<br />

mindert das Infektionsrisiko. Dabei darf sie nicht gequetscht<br />

oder mit Öl behandelt werden, weil sie sonst noch mehr infizierenden<br />

Speichel absondert.<br />

Globus<br />

Statistische Angaben: Robert Koch-Institut, Paul-Ehrlich-Institut


Termine Termine Termine Termine Termine Termine<br />

Bezirksstelle<br />

Braunschweig<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Harald Salewski,<br />

Berliner Str. 28-30, 38226 Salzgitter,<br />

Tel: 0 53 41/8 48 30<br />

16.06.2004<br />

19.00 Uhr – ca. 21.30 Uhr<br />

Ort:<br />

Hotel „Play Off“, Salzdahlumer<br />

Str. 126, 38126 Braunschweig<br />

„Parodontologie: PSI, neue<br />

Nomenklatur und Antibiose“<br />

Referent:<br />

Prof. Dr. Rainer Mausberg, Göttingen<br />

Bezirksstelle<br />

Göttingen<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Gerd Laufenberg,<br />

Keplerstr. 13, 37085 Göttingen,<br />

Tel: 05 51/4 80 48<br />

4.09.2004<br />

10.00 Uhr – ca. 12.30 Uhr<br />

Ort:<br />

Hotel „Freizeit IN“, Dransfelder Str. 3,<br />

37079 Göttingen<br />

„Endodontie - Aufbereitung und<br />

Füllung - ein Update“<br />

Referent:<br />

Dr. Clemens Bargholz, Hamburg<br />

Bezirksstelle<br />

Lüneburg<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Axel Wiesner,<br />

Buchholzer Str. 7, 21271 Hanstedt,<br />

Tel. 04184/1305<br />

16.06.2004<br />

19.00 Uhr – ca. 21.30 Uhr<br />

Ort:<br />

Fachhochschule Lüneburg, Fachbereich<br />

angewandte Automatisierungstechnik,<br />

Volgershall 1 (Neubau),<br />

21339 Lüneburg<br />

„Stand der ästhetischen<br />

Frontzahnkompositfüllung<br />

in direkter Technik“<br />

Referent:<br />

Dr. Walter Denner, Würzburg<br />

15.10.2004<br />

Uhrzeit :<br />

16.00 Uhr – ca. 20.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Fachhochschule Lüneburg, Fachbereich<br />

angewandte Automatisierungstechnik,<br />

Volgershall 1 (Neubau),<br />

21339 Lüneburg<br />

„Inlay/Teilkrone Gold/Keramik -<br />

klinische Entscheidungskriterien“<br />

Referent:<br />

Prof. Dr. Georg Meyer, Greifswald<br />

Bezirksstelle<br />

Oldenburg<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Volker Schaper,<br />

Burgstr. 11, 27243 Harpstedt,<br />

Tel. 04244/1671<br />

30.06.2004<br />

18.30 Uhr – ca. 21.30 Uhr<br />

Ort:<br />

Universität Carl von Ossietzky, Hörsaal<br />

A, Ammerländer Heerstr. 114-118,<br />

26129 Oldenburg<br />

„Bleaching“<br />

Referent:<br />

Dr. Markus Lenhard, Bülach/Schweiz<br />

… in den Bezirksstellen<br />

11.09.2004<br />

Uhrzeit :<br />

09.00 Uhr – ca. 12.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Haus der Ärztekammer Oldenburg,<br />

Huntestraße 14, 26135 Oldenburg<br />

„Meditation“<br />

Referentin:<br />

ZÄ Silke Lange, Oldenburg<br />

Bezirksstelle<br />

Verden<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Siegbert Kiese,<br />

Zum Achimer Bahnhof 25,<br />

28832 Achim, Tel. 0 42 02/8 20 30<br />

07.07.2004<br />

18.00 Uhr - ca. 21.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Haags Hotel Niedersachsen,<br />

Lindhooper Str. 97, 27283 Verden<br />

„Kinderzahnheilkunde in der Praxis“<br />

Referent:<br />

Dr. Tanja Roloff, Hamburg<br />

01.09.2004<br />

18.00 Uhr - ca. 21.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Haags Hotel Niedersachsen,<br />

Lindhooper Str. 97, 27283 Verden<br />

„CEREC 3D - Cerec heute, klinische<br />

und wirtschaftliche Sicherheit für<br />

Ihre Praxis“<br />

Referent:<br />

Dr. Klaus Wiedhahn, Buchholz/Nordheide<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 6/04<br />

29


30<br />

Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag!<br />

01.05.2004 Dr. Dorothea Lorenz (90)<br />

Wiesengrund 5, 38667 Bad Harzburg<br />

03.05.2004 Dr. Norbert Krüger (70)<br />

Lindenallee 2, 37603 Holzminden<br />

04.05.2004 Walter Hanschen (88)<br />

Rheinstraße 108, 26382 Wilhelmshaven<br />

05.05.2004 Dr. Annette Borchard (70)<br />

Steinvorthhof 6 D, 30455 Hannover<br />

10.05.2004 Dr. Käthe Hillemann (95)<br />

Dr.-Jansen-Straße 20, 31061 Alfeld<br />

14.05.2004 Dr. Herbert Hupp (93)<br />

Wieterallee 32, 37154 Northeim<br />

14.05.2004 Dr. Heinrich Ernst (85)<br />

Burgberg 26, 27283 Verden<br />

14.05.2004 Klaus-Jürgen Scheer (70)<br />

Freiligrathstraße 292, 26386 Wilhelmshaven<br />

Ein neuer Service ihrer <strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen<br />

Ab sofort KOSTENLOS: praxisbezogene<br />

15.05.2004 Margarete Stanossek (95)<br />

c/o Dr. L. Szaraz, Theodor-Heuss-Straße 68<br />

26129 Oldenburg<br />

20.05.2004 Herbert Krage (89)<br />

Soltauer Straße 45, 30625 Hannover<br />

22.05.2004 Dr. Ekkehard Ficken (80)<br />

Am Melmenkamp 17, 26655 Westerstede<br />

22.05.2004 Erich Wilkens (75)<br />

Schulstraße 5, 27607 Langen<br />

24.05.2004 Dr. Dorothee Schümmelfeder (75)<br />

Richard-Wagner-Straße 60<br />

49076 Osnabrück<br />

29.05.2004 Dr. Karl-Heinz Herold (80)<br />

Weizenbleek 109, 38112 Braunschweig<br />

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Kleinanzeigen-Bestellung<br />

Bitte als Fax: 05 11 / 8 33 91 - 106<br />

oder per Post an: Zahnärztliche Nachrichten Niedersachsen ZNN · Zeißstr. 11a · 30519 Hannover<br />

Name, Vorname<br />

PLZ, Ort<br />

Bitte ankreuzen, wenn die Einstellung ins Internet nicht gewünscht ist.<br />

Datum Unterschrift<br />

Bitte veröffentlichen Sie den Text in der nächst erreichbaren Ausgabe der ZNN<br />

Gewerbliche Kleinanzeigen an:<br />

Satztechnik Meißen GmbH<br />

Fax 0 35 25 / 71 86 10<br />

e-mail: satztechnik.meissen@t-online.de<br />

ISDN/Leo: 0 35 25 / 71 86 34<br />

Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung von Kleinanzeigen besteht nicht.<br />

Die Redaktion der ZNN hat das Recht, Anzeigen abzuweisen bzw. in einer anderen als der gewünschten Ausgabe zu veröffentlichen.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 6/04


Kleinanzeigen Kleinanzeigen Kleinanzeigen Kleinanzeigen<br />

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Tel.: 0 5154/70 9619<br />

Zulassung Hildesheim vorhanden.<br />

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evtl. Ortswechsel kann Zulassung in<br />

Praxis verbleiben.<br />

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Beitragszahlung<br />

II. Quartal 2004<br />

Der Kammerbeitrag für das<br />

II. Quartal 2004 ist fällig geworden.<br />

Kammerangehörige, die keine Abtretungserklärung unterschrieben<br />

haben bzw. nicht am Lastschrifteinzugsverfahren<br />

teilnehmen, werden gebeten, den Kammerbeitrag<br />

einschließlich eventuell noch vorhandener Rückstände<br />

zu überweisen.<br />

Hannover, im Juni 2004<br />

Sie planen den Schritt in die<br />

Eigenständigkeit?<br />

Sie suchen<br />

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Sie möchten Ihre Praxis abgeben?<br />

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Ahrensburgerstraße 1<br />

30659 Hannover<br />

Tel. 05 11/6 15 21 80<br />

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E-Mail: Joerg.Jarschewski@demedis.com<br />

Ihr Ansprechpartner: Jörg Jarschewski<br />

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Kfo Niedersachsen<br />

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zur Übernahme.<br />

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Stark frequentierte Praxis sucht zum<br />

4. Quartal zulassungsber. Kollegen/in,<br />

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zugesichert.<br />

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senden Sie bitte unter<br />

Angabe der Chiffre-Nr. an:<br />

<strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen<br />

Redaktion ZNN<br />

Postfach 81 06 61<br />

30506 Hannover<br />

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ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 6/04<br />

31


32<br />

BITTE NOTIEREN<br />

11./12. Juni 2004 Bremen 20. dental informa 2004<br />

Messe Centrum<br />

Infos: <strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen<br />

Tel.: 0511/83391-303, e-mail: azboron@zkn.de<br />

26. Juni - 3. Juli 2004 Antalya/Türkei 25. Sportweltspiele der Medizin und Gesundheit<br />

Infos: mpr, Feldbergstr. 49, 60323 Frankfurt<br />

Tel.: 069/7103 43 45, Fax: -/7103 43 46<br />

e-Mail: info@sportweltspiele.de, www. sportweltspiele.de<br />

9. - 11. September 2004 Dresden 80 Jahre DGP<br />

Jubiläumstagung zum 80. Jahrestag der ARPA Gründung<br />

Infos: Deutsche GEsellschaft für Parodontologie e.V.<br />

Tel.: 0941/270493, e-mail: dgparo@t-online.de<br />

25. September 2004 Dillingen/Saar 8. Offene Europäische Fechtmeisterschaften<br />

der Medizin-Berufe a.W.<br />

Infos: Dr. H.-W. Deutscher<br />

Tel.: 0 68 81/70 26, Fax: 0 68 81/89 73 99<br />

e-mail: Dr.Deutscher@t-online.de<br />

Rainer Schwickenrath<br />

Tel.: 0 68 38/86 04 71, Fax: 0 68 38/86 04 72<br />

e-mail: Rainer.Schwickenrath@t-online.de<br />

30. Sept.- 2. Okt. 2004 Prag/Tschechien 3. Int. Orthodontisches Symposium<br />

-ORTHODONTICS 2004 - „Overjet and overbite“<br />

Infos: Dr. Jan V. Raiman, Kirchröder Str. 77<br />

30625 Hannover, Tel.: 0511/55 44 77<br />

e-mail: info@raiman.de, www.orthodontics2004.com<br />

27. November 2004 Göttingen Göttinger Symposium der Zahnmedizin<br />

Thema: „Kinderzahnheilkunde“<br />

Infos: www.ydp-goettingen.de<br />

ZNN-DOPPELAUSGABE<br />

JULI/AUGUST<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 6/04<br />

Liebe ZNN-Leserinnen und Leser,<br />

mit dieser Ausgabe verabschiedet sich die Redaktion in die<br />

Sommerpause. Anfang August wird die ZNN mit einer Doppelausgabe<br />

für die Monate Juli/August erscheinen.<br />

red


HERSTELLERINFORMATIONEN<br />

Implantate belasten – aber wann?<br />

Osstell mentor, die Weiterentwicklung des<br />

Messgerätes Osstell, beantwortet diese Frage<br />

mit Hilfe von Resonanzfrequenzanalyse.<br />

Implantatstabilität und Osseointegration können<br />

absolut noninvasiv bei der Positionierung<br />

Kontrolle behalten mit Präparationsset<br />

Die Verblendung von Front- und Eckzähnen<br />

mit Keramik-Veneers hat sich in Zahnarztpraxen<br />

längst etabliert. Sie gilt heute als wissenschaftlich<br />

anerkannte definitive Restaurationsart<br />

und ist wegen ihrer hervorragenden<br />

ästhetischen Eigenschaften bei Patienten sehr<br />

beliebt. Vor allem im Frontzahnbereich sind<br />

Veneers eine sehr gute Alternative zur Krone.<br />

Für den Behandler ist die Verblendung mit Keramik-Veneers<br />

stets eine Herausforderung: Einerseits<br />

ist ein Mindestmaterialabtrag erforderlich,<br />

andererseits darf dieser nicht zu tief in<br />

den Schmelz eindringen.<br />

Das neue Präparationsset „Keramik-Veneers.de<br />

4388” von KOMET ermöglicht ein<br />

kontrolliertes, präzises und schonendes Vorgehen.<br />

Es wurde in Zusammenarbeit mit Dr. Oliver<br />

M. Ahlers, Hamburg, entwickelt und enthält<br />

ein modernes Instrumentarium, das den<br />

klinischen Erfolg bei der Verblendung mit<br />

Veneers sichert:<br />

• Neu entwickelte Tiefenmarkierer definieren<br />

die Abtragstiefen und kontrollieren damit<br />

den Materialabtrag. Durch die abgerundete<br />

Spitze und die konische Form des Arbeitsteils<br />

wird selbst bei zu steiler Positionierung<br />

ein Überschreiten der Eindringtiefe vermieden.<br />

• Passend dazu enthält das Set formgruente,<br />

konische Diamantschleifer in normaler Körnung<br />

und Diamantfinierer in feiner Körnung.<br />

und jederzeit während der Einheilphase von<br />

Implantaten überprüft werden. Dadurch wird<br />

deutlich, ob die Knochenbildung wie gewünscht<br />

voranschreitet. Mit dem Messgerät<br />

ist es möglich, den Belastungszeitpunkt zuverlässig<br />

zu bestimmen, auf Stabilitätsveränderungen<br />

zu reagieren und gezielte Qualitätssicherung<br />

durchzuführen.<br />

Mit seinem kabellosen ergonomisches Design,<br />

der Übersichtlichkeit des Arbeitsbereiches und<br />

unmerklicher Beeinflussung von Gewebe und<br />

Nachbarzähnen, bietet das Messgerät ein einfaches<br />

Handling. Selbst bei Implantaten die in<br />

asymmetrischem Knochen verankert sind, ist<br />

das Messergebnis ebenso zuverlässig als auch<br />

bei geringer Implantatstabilität.<br />

Die Straumann GmbH ist seit April 2004 für<br />

den deutschlandweiten Vertrieb von Osstell<br />

mentor zuständig und erweitert somit ihr Produktportfolio<br />

um eine gelungene Innovation.<br />

Instrumentensatz<br />

4388 „Keramik-Veneers.de“<br />

• Zwei aufeinander abgestimmte Größen<br />

decken alle Indikationen im Frontzahnbereich<br />

ab.<br />

• Eiförmige Diamantschleifer und -finierer<br />

ermöglichen die Präparation von palatinalen<br />

funktionskorrigierenden Veneers.<br />

Weitere Informationen:<br />

Straumann GmbH<br />

Tel.: 0761/4501-0<br />

www.straumann.com<br />

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• Mit einem besonders ruhig laufenden Separierer<br />

sowie einem eiförmigen Finierer in<br />

extrafeinem Korn lassen sich bei Bedarf<br />

überschüssige Befestigungskomposite kontrolliert<br />

entfernen.<br />

Weitere Informationen:<br />

GEBR. BRASSELER<br />

GmbH & Co. KG<br />

Telefon 052/61 701-0<br />

www.kometdental.de<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 6/04<br />

33


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Deppe Dental GmbH<br />

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Owiedenfeldstrasse 6, D-30559 Hannover<br />

Tel: 0511-959970; Fax: 0511-591777 - E-Mail: sternweber@deppe-dental.de<br />

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