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Preise - Stadtwerke Pforzheim

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Für den Allgemeinstrombedarf eines Hauses (vor allem die<br />

Hausbeleuchtung) wird bei Goldstadtstrom classic neben dem<br />

Verbrauchspreis nur der Verrechnungspreis berechnet. Der<br />

Grundpreis wird nicht berechnet.<br />

Für Allgemeinstrombedarf bei Goldstadtstrom spezial<br />

zusätzlich netto brutto<br />

Leistungspreis EUR/Jahr 28,45 33,86<br />

Für alle Stromtarife gilt die Durchschnittshöchstpreisbegrenzung:<br />

<strong>Preise</strong> gültig ab 01. 01. 2007<br />

Alle Stromprodukte netto Stromsteuer brutto<br />

Durchschnittshöchstpreis ct/kWh 27,52 2,05 35,19<br />

Grundversorgung nach<br />

§ 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)<br />

Die SWP <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Pforzheim</strong> GmbH & Co. KG (SWP) führen<br />

im Stadtgebiet von <strong>Pforzheim</strong> gemäß § 36 Abs. 2 EnWG die<br />

Grundversorgung von Haushaltskunden durch. Die Allgemeinen<br />

Bedingungen und Allgemeinen <strong>Preise</strong> für die Versorgung in Niederspannung<br />

(Strom) entsprechen den <strong>Preise</strong>n von Goldstadtstrom<br />

classic (Seite 6). Für die Versorgung in Niederdruck (Gas) gelten<br />

die <strong>Preise</strong> der Grundversorgung 1 bis 3 (Seite 17).<br />

Ersatzversorgung nach<br />

§ 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)<br />

<strong>Preise</strong> gültig ab 01. 01. 2007<br />

Letztverbraucher, die im Stadtgebiet von <strong>Pforzheim</strong> über das<br />

Energieversorgungsnetz der Allgemeinen Versorgung in Niederspannung<br />

(Strom) oder Niederdruck (Gas) Energie beziehen, ohne<br />

dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag<br />

zugeordnet werden kann, beziehen diese Energie gemäß<br />

§ 38 Abs. 1 von der SWP <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Pforzheim</strong> GmbH & Co. KG<br />

im Wege der Ersatzversorgung. Die Allgemeinen Bedingungen<br />

und Allgemeinen <strong>Preise</strong> für die Ersatzversorgung entsprechen<br />

denen der Grundversorgung nach § 36 EnWG. Die Ersatzversorgung<br />

endet, wenn die Energielieferung auf der Grundlage eines<br />

Energieliefervertrags des Kunden erfolgt, spätestens aber drei<br />

Monate nach Beginn der Ersatzversorgung.<br />

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