08/03 - Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein
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Informationsdienst 8/20<strong>03</strong> 4<br />
nen natürlich auch die Möglichkeit zu Rückfragen<br />
geben. Wir gehen davon aus, dass damit gemeinsam<br />
mit den weiteren schriftlichen Unterlagen<br />
eine umfassende Information aller Vertragszahnärztinnen<br />
und Vertragzahnärzte gewährleistet<br />
ist. In diesen Veranstaltungen werden Sie<br />
über die offizielle Auffassung und Interpretation<br />
der KZV <strong>Nordrhein</strong> informiert. Für den Besuch<br />
von zur Zeit angebotenen nichtoffiziellen<br />
Veranstaltungen sieht der Vorstand der KZV<br />
<strong>Nordrhein</strong> deshalb keine Notwendigkeit und<br />
möchte von einer Teilnahme eher abraten.<br />
Wir möchten Sie bitten, zum gegenwärtigen Zeitpunkt<br />
von Rückfragen hinsichtlich der Änderungen<br />
des BEMA und der Richtlinien in der Verwaltung<br />
der KZV <strong>Nordrhein</strong> abzusehen, weil derzeit<br />
noch etliche Fragen auf Vorstandsebene abgeklärt<br />
werden. Die Mitarbeiter der Verwaltung können<br />
deshalb noch keine detaillierte Auskunft erteilen.<br />
Wir bitten, Ihre eventuellen Fragen mit den<br />
Vorstandsreferenten in den Informationsveranstaltungen<br />
zu erörtern.<br />
3. Änderung des zahntechnischen Leistungsverzeichnisses<br />
BEL II ab 01.01.2004<br />
Die Änderung des Bewertungsmaßstabes und<br />
der Richtlinien ab 01.01.2004 macht auch eine<br />
Änderung des bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses<br />
der zahntechnischen Leistungen<br />
erforderlich.<br />
Die Beratungen des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen<br />
und der Spitzenverbände der<br />
Krankenkassen, an denen auch die KZBV teilnimmt,<br />
sollen im Laufe des Monats Oktober 20<strong>03</strong><br />
abgeschlossen werden.<br />
Im Hinblick auf die vom Bewertungsausschuss<br />
und vom Bundesausschuss beschlossenen Leistungseingrenzungen<br />
werden voraussichtlich<br />
mehrere Leistungen aus dem BEL II gestrichen.<br />
Einige neue zahntechnische Leistungen werden<br />
zusätzlich aufgenommen (z. B. Adhäsivbrücke).<br />
Sobald uns die Vereinbarung des Verbandes<br />
Deutscher Zahntechniker-Innungen und der Spitzenverbände<br />
der Krankenkassen vorliegt, werden<br />
wir Sie Ihnen zuleiten.<br />
4. Neufassung der Verfahrensordnung<br />
Die Vertragsverhandlungen zur Neufassung der<br />
Regelungen für die Wirtschaftlichkeitsprüfung<br />
(Verfahrensordnung) konnten im Juni diesen<br />
Jahres abgeschlossen werden. In der Anlage ist<br />
diesem Informationsdienst eine Ausfertigung der<br />
neugefassten Verfahrensordnung beigefügt. Wir<br />
möchten Sie bitten, den Text in den Ratgeber<br />
Band II der KZV <strong>Nordrhein</strong> unter Klappe IV – 2<br />
einzufügen und auszutauschen.<br />
Zu Ihrer Information ist diesem Informationsdienst<br />
auch eine Zusammenfassung der wesentlichen,<br />
durch die Neufassung begründeten Änderungen<br />
als Anlage beigefügt.<br />
5. Leitfaden zu Verordnungen in der vertragszahnärztlichen<br />
Praxis<br />
Die KZV <strong>Nordrhein</strong> hat ein Nachschlagewerk mit<br />
"Verordnungshinweisen" erstellt, das diesem<br />
Informationsdienst als Anlage beigefügt ist. Es<br />
soll helfen, Ihre Fragen bzgl. der Beachtung der<br />
vertraglichen Bestimmungen im Zusammenhang<br />
mit jeglicher Art von Arznei- und Heilmittelverordnung<br />
schnell zu beantworten.<br />
Die Hinweise beinhalten neben den rechtlichen<br />
und vertraglichen Grundlagen der Verordnungstätigkeit<br />
eine alphabetische Übersicht aller Präparate,<br />
Gegenstände, Substanzen und Heilmittel,<br />
die in der Vergangenheit Gegenstand von Nachfragen<br />
waren. Die Übersicht enthält für jedes<br />
Präparat Angaben zu Zweckbestimmung, Verordnungsfähigkeit<br />
im Rahmen der Sprechstundenbedarfs,<br />
Verordnungsfähigkeit auf den Namen<br />
des Patienten sowie in einer Spalte "Bemerkung“<br />
die Begründung in Stichworten für eine<br />
fehlende oder gegebene Verordnungsfähigkeit.<br />
Die Übersicht ist in Form einer Loseblattsammlung<br />
konzipiert, um sie in Zukunft bei Bedarf<br />
schnell aktualisieren zu können.<br />
II. ABRECHNUNGS-+VERTRAGSHINWEISE<br />
1. Merkblatt über die vertragszahnärztliche<br />
Versorgung von Personen, die nach zwischenstaatlichemKrankenversicherungsrecht<br />
Anspruch auf Leistungen aus der<br />
Krankenversicherung haben<br />
Wir informieren über Änderungen des Merkblattes<br />
über die vertragszahnärztliche Versorgung<br />
von Personen, die nach zwischenstaatlichem<br />
Krankenversicherungsrecht Ansprüche auf Leistungen<br />
aus der Krankenversicherung haben.<br />
Die aktuelle Fassung ist als Anlage beigefügt.<br />
Die Neufassung berücksichtigt folgende Änderungen:<br />
• Zwischen den Staaten der Europäischen<br />
Union und der Schweiz ist am 01.06.2002<br />
das sog. "Sektoralabkommen“ in Kraft getreten.<br />
Damit sind im Verhältnis zur<br />
Schweiz die Verordnungen (EWG) über<br />
soziale Sicherheit anzuwenden, soweit es