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Notfalldienst (einschließlich bis zum 03.01.2010) IV. Quartal 2009

Notfalldienst (einschließlich bis zum 03.01.2010) IV. Quartal 2009

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Vorsicht bei Anträgen auf Eintrag der<br />

privaten Telefonnummer in Telefonbücher<br />

Das Referat Berufsrecht weist aus gegebenem<br />

Anlass darauf hin, dass man bei Anträgen auf Eintrag der<br />

privaten Telefonnummer in amtliche Telefonbücher (z. B. Das Telefonbuch<br />

etc.) besondere Sorgfalt walten sollte.<br />

Bei den Verlagen (z. B. DeTeMedien oder Sutter Telefonbuchverlag<br />

GmbH) wird zwischen zwei Teilnehmerarten unterschieden:<br />

– Teilnehmer 1 sind reine Privatkunden<br />

– Teilnehmer 2 sind Kundeneinträge, welche als „gewerblich<br />

genutzt“ eingestuft werden.<br />

Sollte aus Ihren Angaben auf dem Anmeldeformular nicht<br />

eindeutig hervorgehen, dass es sich um Ihren Privatanschluss<br />

handelt, sind die Verlage ggf. berechtigt, Ihre Daten<br />

an gewerbliche Branchenfernsprechbücher (z. B. Gelbe Seiten)<br />

weiterzugeben, ohne dass Sie hierüber in Kenntnis gesetzt<br />

werden. Hierdurch kann z. B. die Situation entstehen,<br />

dass Ihre Privatanschrift (an welcher Sie nicht zahnärztlich<br />

tätig sind) unter der Rubrik „Zahnärzte“ eingetragen<br />

wird und für den Patienten der Eindruck entsteht, er würde<br />

dort eine Praxis vorfinden. Da dies berufsrechtlich unzulässig<br />

ist, müssten Sie dann ggf. mit berufsrechtlichen Sanktionen<br />

rechnen.<br />

Wir bitten daher stets darauf zu achten, in welcher Art Ihre<br />

Einträge veröffentlicht werden. Insbesondere wenn Sie im Telefonbuch<br />

neben Ihrem Namen und Ihrer Privatanschrift die Berufsbezeichnung<br />

„Zahnarzt“ stehen haben wollen, sollten Sie<br />

deutlich darauf hinweisen, dass es sich bei der Anschrift nicht<br />

um eine Zahnarztpraxis, sondern um Ihre private Adresse handelt<br />

und Sie keine Weitergabe dieser Daten, z. B. an die Gelben<br />

Seiten, wünschen.<br />

Dietmar Kuhn<br />

Untragbare Forderungen:<br />

Mitgliedschaft im Bündnis für die Vergütungsbedingungen<br />

der Zahnmedizinischen Fachangestellten<br />

gekündigt<br />

Nach Bekanntwerden der Forderungen<br />

des Verbandes der medizinischen Fachberufe (VmF) im Vorfeld<br />

der diesjährigen Verhandlungen für die Arbeits- und<br />

Vergütungsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten<br />

(ZFA) haben die Vertreter der Berliner Zahnärzte<br />

den sofortigen Ausstieg aus dem langjährigen Bündnis beschlossen.<br />

Das Bündnis war <strong>bis</strong>her auf Seiten der Zahnärzteschaft als<br />

Arbeitgeber durch die Bundesländer Hessen, Westfalen-<br />

Lippe, Hamburg und Berlin vertreten. Im Jahr 2007 hatte<br />

ein von beiden Seiten einvernehmlich beschlossener Abschluss<br />

vereinbart werden können mit einer Lohnsteigerung<br />

in Höhe von 3,5% sowie der gesetzlichen Verankerung der<br />

betrieblichen Altersvorsorge. Der zuständige Referent des<br />

Vorstandes der Berliner Zahnärztekammer, Ingmar Dobberstein,<br />

hatte für die Berliner Kollegen, mit der hier sehr hohen<br />

Zahnarztdichte und einer im Vergleich zu den anderen<br />

Ländern deutlich geringeren Vergütung der Leistungen,<br />

eine Sondervereinbarung aushandeln müssen: Der Beschluss<br />

zur betrieblichen Altersversorgung wurde in vollem Umfang<br />

mitgetragen, die Lohnsteigerungen aber nur <strong>bis</strong> zu einer<br />

Höhe von 3 %.<br />

Mit den jetzt bekannt gewordenen Forderungen des VmF<br />

nach einer Lohnsteigerung von 7,5 % (für Berlin demnach<br />

8%) und 75 Euro mehr Ausbildungsvergütung bei einer angestrebten<br />

Laufzeit von gerade mal einem Jahr ist auch nach<br />

Ansicht des Vorstandes der Zahnärztekammer Berlin ein<br />

tragbares Verhandlungsergebnis für die Berliner Kollegen in<br />

keinem Fall erreichbar. Die Berliner Zahnärzte haben sich<br />

schon immer erheblich für die Ausbildung und beruflichen<br />

Weiterbildungsmöglichkeiten der Zahnmedizinischen Fachangestellten<br />

engagiert und diese gefördert. Sie leisten bereits<br />

jetzt Ausbildungsvergütungen von durchschnittlich 100<br />

Euro über den Sätzen in allen neuen Bundesländern. „Wir<br />

nehmen das Thema einer leistungsgerechten Vergütung für<br />

unsere Mitarbeiter in der Berliner Kammer sehr ernst, die<br />

Entscheidung <strong>zum</strong> Ausstieg aus dem Bündnis war dementsprechend<br />

keine leichte. Bedenkt man jedoch, in welcher Situation<br />

die Zahnmedizin im deutschen Gesundheitssystem<br />

steckt, grenzt es an Gedankenlosigkeit und Unverhältnismäßigkeit,<br />

mit solchen Forderungen in eine Verhandlung zu gehen.“<br />

so Ingmar Dobberstein.<br />

Info ZÄK<br />

Mehr dazu unter: www.zaek-berlin.de<br />

MBZ Heft 7/8 <strong>2009</strong><br />

ZÄK i n t E r n<br />

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