(2005 - 2009) des ZAR - Zentrum für Angewandte ...
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∗ Stellungnahme der GRUR durch den Fachausschuss für Urheber- und Verlagsrecht zum Fragenkatalog des Bundesministeriums der Justiz vom 13.02.2009, GRUR 2009, 1035 Darüber hinaus hat Prof. Dreier auf Ersuchen des Bundesverfassungsgerichts für die GRUR zusammen mit Prof. Loewenheim (Universität Frankfurt) und Dr. v. Ungern-Sternberg, Richter am BGH i.R., eine Stellungnahme zu den Verfassungsbeschwerden gegen die BGH-Entscheidungen „Drucker und Plotter“, „PC“ und „Kopierstationen“ (1 BvR 1631/08 u.a.) verfasst. 6. Charles Clark Memorial Lectures In Kooperation mit dem europäischen Verlegerverband (Federation of European Publishers, FEP), der britischen Copyright Licensing Agency (CLA) und einer Reihe weiterer Verlegerverbände organisiert das ZAR (Prof. Dreier) seit 2008 die jährliche Charles Clark Memorial Lecture in Erinnerung an den 2006 verstorbenen britischen Verleger und Spezialisten des europäischen und Urheberrechts, der sich für eine interessengerechte Weiterentwicklung des Urheberrechts in Zeiten von Digitalisierung und Internet eingesetzt hat („The answer to the machine is in the machine“). Abb. 12: Charles Clark (1933–2006) 90
14.04.2008 “Is copyright fit for the digital generation?” Jukka Liedes, Vorsitzender des Standing Committee on Copyright and Related Rights, Weltorganisation für Geistiges Eigentum, Genf (WIPO) 20.04.2009 „Today’s challenges to copyright” Hon. Marybeth Peters, Register of Copyrights, Library of Congress, Washington, U.S.A. Die Memorial Lecture 2010 wird Francis Gurry, Generaldirektor der Weltorganisation für Geistiges Eigentum, Genf (WIPO), halten. Bereits 2005 hat Prof. Dreier zusammen mit Prof. Bing von der Universität Oslo einen Sammelband mit den wichtigsten Veröffentlichungen von Charles Clark herausgegeben (Bing/Dreier [Hrsg.]: Charles Clark - „The answer to the machine is in the machine” and other collected writings, Complex 4/04, Institutt for rettsinformatikk, Oslo 2005, 252 S.). 7. Heidelberger Kunstrechtstag; Zentrum für Kunst- und Medientechnologie (ZKM) und Hochschule für Gestaltung (HfG) Auch Kunst lässt sich als kommunikativer Informationsakt begreifen, der unter dem besonderen Schutz der verfassungsrechtlich garantierten Kunstfreiheit steht und dessen einfachgesetzliche Rahmenbedingungen vor allem durch das Urheberrecht bestimmt werden. Das ZAR hat sich 2009 erstmals in Kooperation mit dem Heidelberger Institut für Kunst und Recht IFKUR e.V. an der Ausrichtung des 3. Heidelberger Kunstrechtstags beteiligt und einen Tagungsteil zum Thema „Kunst im Markt“ konzipiert (09.-10.10.2009). Die Zusammenarbeit mit dem IFKUR e.V., in dessen Beirat Prof. Dreier 2009 aufgenommen wurde, soll fortgesetzt werden. 91
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14.04.2008 “Is copyright fit for the digital generation?”<br />
Jukka Lie<strong>des</strong>, Vorsitzender <strong>des</strong> Standing Committee on Copyright<br />
and Related Rights, Weltorganisation <strong>für</strong> Geistiges Eigentum, Genf<br />
(WIPO)<br />
20.04.<strong>2009</strong> „Today’s challenges to copyright”<br />
Hon. Marybeth Peters, Register of Copyrights, Library of Congress,<br />
Washington, U.S.A.<br />
Die Memorial Lecture 2010 wird Francis Gurry, Generaldirektor der<br />
Weltorganisation <strong>für</strong> Geistiges Eigentum, Genf (WIPO), halten.<br />
Bereits <strong>2005</strong> hat Prof. Dreier zusammen mit Prof. Bing von der<br />
Universität Oslo einen Sammelband mit den wichtigsten<br />
Veröffentlichungen von Charles Clark herausgegeben (Bing/Dreier<br />
[Hrsg.]: Charles Clark - „The answer to the machine is in the machine”<br />
and other collected writings, Complex 4/04, Institutt for<br />
rettsinformatikk, Oslo <strong>2005</strong>, 252 S.).<br />
7. Heidelberger Kunstrechtstag; <strong>Zentrum</strong> <strong>für</strong> Kunst-<br />
und Medientechnologie (ZKM) und Hochschule <strong>für</strong><br />
Gestaltung (HfG)<br />
Auch Kunst lässt sich als kommunikativer Informationsakt begreifen,<br />
der unter dem besonderen Schutz der verfassungsrechtlich<br />
garantierten Kunstfreiheit steht und <strong>des</strong>sen einfachgesetzliche<br />
Rahmenbedingungen vor allem durch das Urheberrecht bestimmt<br />
werden. Das <strong>ZAR</strong> hat sich <strong>2009</strong> erstmals in Kooperation mit dem<br />
Heidelberger Institut <strong>für</strong> Kunst und Recht IFKUR e.V. an der<br />
Ausrichtung <strong>des</strong> 3. Heidelberger Kunstrechtstags beteiligt und einen<br />
Tagungsteil zum Thema „Kunst im Markt“ konzipiert (09.-10.10.<strong>2009</strong>).<br />
Die Zusammenarbeit mit dem IFKUR e.V., in <strong>des</strong>sen Beirat Prof.<br />
Dreier <strong>2009</strong> aufgenommen wurde, soll fortgesetzt werden.<br />
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