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(2005 - 2009) des ZAR - Zentrum für Angewandte ...

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isikoaverse Akteure. Hierzu bieten sich unter anderem die<br />

Instrumente Vertragsstrafe und Reugeld an. In der Arbeit wird<br />

gezeigt, dass der Einsatz von Agenten zum Vertragsschluss<br />

möglich ist. Parallelen zu natürlichen oder juristischen Personen<br />

bestehen nach heutigem Stand nicht; wohl aber können durch<br />

Agenten erstellte Willenserklärungen in gleicher Weise wie die<br />

bereits seit längerem in der Literatur diskutierten Computererklärungen<br />

dem Benutzer der Agenten zugerechnet werden.<br />

Zugleich wird ein Signaturmechanismus <strong>für</strong> Agentenkommunikation<br />

vorgestellt, wie er Voraussetzung <strong>für</strong> den sicheren<br />

und verlässlichen Vertragsschluss ist, und in die Kategorien <strong>des</strong><br />

deutschen Signaturgesetzes eingeordnet. Zudem wird ein<br />

Multiagentensystem entwickelt und in mehreren Szenarien<br />

erprobt. Zuletzt wird diskutiert, wie dem durch die fortschreitende<br />

Entwicklung zu autonomeren Agenten möglicherweise<br />

entstehenden Problem der mangelnden Zurechenbarkeit durch<br />

Agenten erstellter Erklärungen zu deren Benutzer begegnet<br />

werden könnte.<br />

José Luis Cárdenas T. – „Rolle, Kriterien und Methodik der<br />

kartellrechtlichen Marktabgrenzung: eine juristische und<br />

ökonomische Analyse", Karlsruhe, Schriftenreihe Band 3, <strong>2005</strong>,<br />

ISBN 3-937300-93-7<br />

Die Marktabgrenzung ist <strong>für</strong> die Würdigung der meisten<br />

kartellrechtlichen Fälle schlechthin entscheidend. Trotzdem hat<br />

sich dabei gezeigt, dass die Rechtsanwender von einer<br />

unzureichend geklärten Ausgangsbasis bei der Marktabgrenzung<br />

ausgehen. Sind die Ausgangskriterien nur unzureichend<br />

ökonomisch orientiert und die Auslegungsmethoden nicht den<br />

wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst, so besteht die Gefahr,<br />

dass die Abgrenzung der Märkte nahezu willkürlich erfolgt; dies<br />

wiederum bedeutet, dass die einzelnen Rechtsanwender im<br />

Ergebnis unzutreffende Sachentscheidungen zur Frage von<br />

Wettbewerbsbeschränkungen treffen. Derartige „illegitime<br />

staatliche Markteingriffe“, die gegen das Subsidiaritätsprinzip<br />

verstoßen, können auch gesamtwirtschaftliche Beeinträchtigungen<br />

mit sich bringen. Ausgehend von dieser Problematik<br />

versucht die Arbeit, folgende Fragestellungen zu beantworten: (i)<br />

Warum soll der Markt überhaupt abgegrenzt werden? In diesem<br />

Zusammenhang werden die rechtlichen und ökonomischen<br />

Gründe der Marktabgrenzung dargestellt und denkbare<br />

gesamtwirtschaftlich nachteilige Folgen einer inkorrekten<br />

Marktabgrenzung bezeichnet. (ii) Wie soll der Markt abgegrenzt<br />

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