(2005 - 2009) des ZAR - Zentrum für Angewandte ...
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isikoaverse Akteure. Hierzu bieten sich unter anderem die<br />
Instrumente Vertragsstrafe und Reugeld an. In der Arbeit wird<br />
gezeigt, dass der Einsatz von Agenten zum Vertragsschluss<br />
möglich ist. Parallelen zu natürlichen oder juristischen Personen<br />
bestehen nach heutigem Stand nicht; wohl aber können durch<br />
Agenten erstellte Willenserklärungen in gleicher Weise wie die<br />
bereits seit längerem in der Literatur diskutierten Computererklärungen<br />
dem Benutzer der Agenten zugerechnet werden.<br />
Zugleich wird ein Signaturmechanismus <strong>für</strong> Agentenkommunikation<br />
vorgestellt, wie er Voraussetzung <strong>für</strong> den sicheren<br />
und verlässlichen Vertragsschluss ist, und in die Kategorien <strong>des</strong><br />
deutschen Signaturgesetzes eingeordnet. Zudem wird ein<br />
Multiagentensystem entwickelt und in mehreren Szenarien<br />
erprobt. Zuletzt wird diskutiert, wie dem durch die fortschreitende<br />
Entwicklung zu autonomeren Agenten möglicherweise<br />
entstehenden Problem der mangelnden Zurechenbarkeit durch<br />
Agenten erstellter Erklärungen zu deren Benutzer begegnet<br />
werden könnte.<br />
José Luis Cárdenas T. – „Rolle, Kriterien und Methodik der<br />
kartellrechtlichen Marktabgrenzung: eine juristische und<br />
ökonomische Analyse", Karlsruhe, Schriftenreihe Band 3, <strong>2005</strong>,<br />
ISBN 3-937300-93-7<br />
Die Marktabgrenzung ist <strong>für</strong> die Würdigung der meisten<br />
kartellrechtlichen Fälle schlechthin entscheidend. Trotzdem hat<br />
sich dabei gezeigt, dass die Rechtsanwender von einer<br />
unzureichend geklärten Ausgangsbasis bei der Marktabgrenzung<br />
ausgehen. Sind die Ausgangskriterien nur unzureichend<br />
ökonomisch orientiert und die Auslegungsmethoden nicht den<br />
wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst, so besteht die Gefahr,<br />
dass die Abgrenzung der Märkte nahezu willkürlich erfolgt; dies<br />
wiederum bedeutet, dass die einzelnen Rechtsanwender im<br />
Ergebnis unzutreffende Sachentscheidungen zur Frage von<br />
Wettbewerbsbeschränkungen treffen. Derartige „illegitime<br />
staatliche Markteingriffe“, die gegen das Subsidiaritätsprinzip<br />
verstoßen, können auch gesamtwirtschaftliche Beeinträchtigungen<br />
mit sich bringen. Ausgehend von dieser Problematik<br />
versucht die Arbeit, folgende Fragestellungen zu beantworten: (i)<br />
Warum soll der Markt überhaupt abgegrenzt werden? In diesem<br />
Zusammenhang werden die rechtlichen und ökonomischen<br />
Gründe der Marktabgrenzung dargestellt und denkbare<br />
gesamtwirtschaftlich nachteilige Folgen einer inkorrekten<br />
Marktabgrenzung bezeichnet. (ii) Wie soll der Markt abgegrenzt<br />
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