(2005 - 2009) des ZAR - Zentrum für Angewandte ...

(2005 - 2009) des ZAR - Zentrum für Angewandte ... (2005 - 2009) des ZAR - Zentrum für Angewandte ...

14.12.2012 Aufrufe

Abb. 7: Podium des 1. Karlsruher Informationsrechtstages Zur rechtspolitischen Debatte zu dieser Frage nach „Schutz durch und vor dem Staat unter Wahrung der Balance von Sicherheit und Freiheit“ organisierte das ZAR in Kooperation mit der Stadt Karlsruhe und den Jungen Juristen Karlsruhe e. V. im Dezember 2007 in der Städtischen Galerie im Zentrum für Kunst- und Medientechnologie (ZKM) ein Podium, das mit Gerhard Baum, Bundesminister des Inneren und des Äußeren a.D., Jörg Ziercke, Präsident des BKA, Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, sowie Prof. Hansjörg Geiger, ehem. Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des BND, hochkarätig besetzt war. Weitere Teilnehmer des Panels unter Moderation von Prof. Dreier und Ellen Euler waren Richter am BGH Dr. Jürgen-Peter Graf und Dirk Fox, Secorvo Security Consulting. – Zur Berichterstattung s. Heise-Online, Meldung 168994 v. 10.12.2007. 15.09.2008 2. Karlsruher Informationsrechtstag: „Hackerparagraph und Penetrationstests" Bartsch, Mitsdörffer, Klümper Bereits im Jahr 2005 hatte der Rat der Europäischen Union einen Rahmenbeschluss über Angriffe auf Informationssysteme gefasst und damit der wachsenden Gefahr „über das Potenzial an 50

Terroranschlägen auf Informationssysteme“ Ausdruck verliehen. Um dem Ziel des Aufbaus einer sichereren Informationsgesellschaft und eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts nachzukommen, fügte der Deutsche Gesetzgeber im August 2007 unter anderem die §§ 202a ff. StGB in das Strafgesetzbuch ein, mit denen das Ausspähen von Daten unter Strafe gestellt wurde. Mit seiner Entscheidung über die Zulässigkeit von Online- Durchsuchungen hatte das Bundesverfassungsgericht einen solchen Schutz als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme auch verfassungsrechtlich verankert. Bereits im Gesetzgebungsverfahren hatten Kritiker eingewandt, der sog. „Hacker“-Paragraf (§ 202c StGB) erschwere die Arbeit von IT-Sicherheitsexperten und mache sie über weite Strecken sogar unmöglich. Tests, bei denen Sicherheitsexperten, in IT- Systeme ihrer Kunden einzudringen und so die Schwächen und Stärken dieser Systeme im Hinblick auf deren Sicherheit zu überprüfen suchen (sog. Penetrationstests) sind jedoch für die Erprobung der Sicherheit und für deren Verbesserung unabdinglich. Unter Moderation von Rechtsanwalt Prof. Bartsch (ZAR) befasste sich ein Podium unter dem Untertitel „Stirbt der Markt für IT-Sicherheit oder schafft Regulierung Innovationen?“ mit folgenden Fragen: Ist die Überprüfung der Sicherheit von IT-Systemen nach der Gesetzesänderung überhaupt noch legal möglich? Wo werden in der Zukunft die Herausforderungen für den Gesetzgeber liegen, wenn die IT-Sicherheit erhöht aber nicht zugleich die Arbeit von IT- Sicherheitsexperten kriminalisiert werden soll? Besteht gegenwärtig die Möglichkeit, durch entsprechende Gestaltung des Vertragsverhältnisses zwischen Sicherheits-Experten und Kunden den Penetrationstest auf rechtlich tragfähigen Grund zu stellen? Beleuchtet wurde dies aus der Perspektive von IT-Sicherheitsexperten (Prof. Freiling, Universität Mannheim; Prof. Pohl, Universität Bonn), Juristen (RA Dr. habil. Irini Vassilaki, Athen) und weiteren Praktikern. Durchgeführt wurde die Veranstaltung vom ZAR in Kooperation mit der DFG-Graduiertenschule „Information Management and Market Engineering (IME)“) und dem Junge Juristen Karlsruhe e.V. im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Karlsruhe. 51

Terroranschlägen auf Informationssysteme“ Ausdruck verliehen. Um<br />

dem Ziel <strong>des</strong> Aufbaus einer sichereren Informationsgesellschaft und<br />

eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und <strong>des</strong> Rechts<br />

nachzukommen, fügte der Deutsche Gesetzgeber im August 2007<br />

unter anderem die §§ 202a ff. StGB in das Strafgesetzbuch ein, mit<br />

denen das Ausspähen von Daten unter Strafe gestellt wurde. Mit<br />

seiner Entscheidung über die Zulässigkeit von Online-<br />

Durchsuchungen hatte das Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht einen solchen<br />

Schutz als besondere Ausprägung <strong>des</strong> allgemeinen Persönlichkeitsrechts<br />

das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und<br />

Integrität informationstechnischer Systeme auch verfassungsrechtlich<br />

verankert. Bereits im Gesetzgebungsverfahren hatten Kritiker<br />

eingewandt, der sog. „Hacker“-Paragraf (§ 202c StGB) erschwere die<br />

Arbeit von IT-Sicherheitsexperten und mache sie über weite Strecken<br />

sogar unmöglich. Tests, bei denen Sicherheitsexperten, in IT-<br />

Systeme ihrer Kunden einzudringen und so die Schwächen und<br />

Stärken dieser Systeme im Hinblick auf deren Sicherheit zu<br />

überprüfen suchen (sog. Penetrationstests) sind jedoch <strong>für</strong> die<br />

Erprobung der Sicherheit und <strong>für</strong> deren Verbesserung unabdinglich.<br />

Unter Moderation von Rechtsanwalt Prof. Bartsch (<strong>ZAR</strong>) befasste sich<br />

ein Podium unter dem Untertitel „Stirbt der Markt <strong>für</strong> IT-Sicherheit<br />

oder schafft Regulierung Innovationen?“ mit folgenden Fragen: Ist die<br />

Überprüfung der Sicherheit von IT-Systemen nach der<br />

Gesetzesänderung überhaupt noch legal möglich? Wo werden in der<br />

Zukunft die Herausforderungen <strong>für</strong> den Gesetzgeber liegen, wenn die<br />

IT-Sicherheit erhöht aber nicht zugleich die Arbeit von IT-<br />

Sicherheitsexperten kriminalisiert werden soll? Besteht gegenwärtig<br />

die Möglichkeit, durch entsprechende Gestaltung <strong>des</strong><br />

Vertragsverhältnisses zwischen Sicherheits-Experten und Kunden<br />

den Penetrationstest auf rechtlich tragfähigen Grund zu stellen?<br />

Beleuchtet wurde dies aus der Perspektive von IT-Sicherheitsexperten<br />

(Prof. Freiling, Universität Mannheim; Prof. Pohl, Universität<br />

Bonn), Juristen (RA Dr. habil. Irini Vassilaki, Athen) und weiteren<br />

Praktikern.<br />

Durchgeführt wurde die Veranstaltung vom <strong>ZAR</strong> in Kooperation mit<br />

der DFG-Graduiertenschule „Information Management and Market<br />

Engineering (IME)“) und dem Junge Juristen Karlsruhe e.V. im<br />

Schwurgerichtssaal <strong>des</strong> Landgerichts Karlsruhe.<br />

51

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!