(2005 - 2009) des ZAR - Zentrum für Angewandte ...
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gebraucht wird. Folglich sind die Abnehmer weit entfernt und der<br />
Strom muss in das Übertragungsnetz eingespeist werden. Besonders<br />
gravierend ist das Problem der Einspeisung von Strom aus<br />
Windenergie in den norddeutschen Küstenregionen. Sowohl an den<br />
nationalen Grenzen als auch bei der regional konzentrierten<br />
Erzeugung von erneuerbaren Energien müssen rechtliche<br />
Regelungen gefunden werden, die Anreize da<strong>für</strong> setzen,<br />
Übertragungsnetzkapazitäten auszubauen und bestehende<br />
Kapazitäten energieeffizient und ökonomisch effizient zu nutzen.<br />
2.2.4 Internationales Privatrecht der Gesellschaften<br />
Projektarbeit: Sester, Wasmeier<br />
Gesellschaften sind als Zweckverbände von Personen und Kapital<br />
unerlässlich <strong>für</strong> eine auf Arbeitsteilung beruhende Volkswirtschaft. Mit<br />
der Globalisierung <strong>des</strong> Wirtschaftssystems und der Entstehung eines<br />
Gemeinsamen Binnenmarktes innerhalb der Europäischen Gemeinschaft<br />
geht eine Zunahme der grenzüberschreitenden Mobilität von<br />
Gesellschaften einher und damit das Problem der Reichweite der<br />
Anerkennung ausländischer Gesellschaften in der Rechtsordnung der<br />
Bun<strong>des</strong>republik. Dieses ist zentral geknüpft an die Frage <strong>des</strong> anwendbaren<br />
Rechts. Der Gesetzgeber hat sich nunmehr entschlossen,<br />
die diese Frage regelnde kollisionsrechtliche Anknüpfung, die zuvor<br />
auf ungeschriebener Spruchpraxis <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gerichtshofs basierte,<br />
zu kodifizieren und dabei grundlegend zu reformieren. Danach soll<br />
künftig nicht mehr das Recht <strong>des</strong> Staates Anwendung finden, das am<br />
Ort <strong>des</strong> effektiven Verwaltungssitzes einer Gesellschaft gilt, sondern<br />
das jeweilige Recht <strong>des</strong> Gründungsstaates.<br />
Das vorliegende Projekt untersucht diesen Regelungsentwurf auf<br />
seine Auswirkungen und seine Übereinstimmung mit anderen<br />
rechtlichen Vorgaben. Dabei wird versucht, anhand <strong>des</strong> supranationalen<br />
regulatorischen Rahmens ein integriertes Konzept zu<br />
entwickeln, das den Schutzinteressen <strong>des</strong> Staates und der<br />
tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit ebenso Rechnung trägt wie<br />
der ökonomischen Struktur von Gesellschaften als Netzwerke von<br />
Verträgen privatautonomer Akteure. Des Weiteren wird auch ein<br />
rechtsvergleichender Blick auf das Nachbarland Schweiz geworfen,<br />
<strong>des</strong>sen eigenes, sehr liberales internationales Privatrecht trotz<br />
fehlender Zugehörigkeit zur Europäischen Gemeinschaft Modellcharakter<br />
besitzt. Schließlich werden auch die ökonomischen<br />
Auswirkungen eines durch Öffnung <strong>des</strong> internationalen Privatrechts<br />
entstehenden regulatorischen Wettbewerbs in die Abwägung<br />
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