(2005 - 2009) des ZAR - Zentrum für Angewandte ...
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2.1.8 Open Access Online-Zeitschrift “Journal of Intellectual Property, Information Technology and E-Commerce Law (JIPITEC)” Projektarbeit: Dreier Projektzeitraum: ab 2009 Mit der von der DFG auf gemeinsamen Antrag von Prof. Dreier (Karlsruhe), Spindler (Göttingen) und Metzger (Hannover) im Anschub geförderten Online-Zeitschrift “Journal of Intellectual Property, Information Technology and E-Commerce Law (JIPITEC)” soll ab Frühjahr 2010 eine mehrsprachige Open Access-Plattform für Aufsätze zur Verfügung stehen, die sich in wissenschaftlicher Tiefe mit Rechtsfragen des deutschen und europäischen Informationstechnologierechts befassen. Damit soll zum einen auch im juristischen Bereich eine Zeitschrift etabliert werden, die dem Grundsatz des Peer-Reviewing verpflichtet ist, zum anderen soll – auch dies bislang in der juristischen Informationsvermittlung noch wenig genutzt – die neue Zeitschrift die inzwischen vorhandenen Möglichkeiten einer originären Verbreitung über das Internet nutzen und damit der „Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ entsprechen. Das Eröffnungssymposium ist für März 2010 geplant. 2.2. Nicht-drittmittelfinanzierte Projekte und Studien 2.2.1 Rechtspolitische Stellungnahmen Projektarbeit: Dreier Rechtspolitisch ausgerichtet waren zunächst die Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzgebungsvorhaben, die unter Leitung von Prof. Dreier im Rahmen des Fachausschusses „Urheber- und Verlagsrecht“ der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR) erarbeitet und an das Bundesministerium der Justiz sowie an die EU-Kommission gerichtet wurden (s. Abschnitt VII.5). Darüber hinaus hat das ZAR an zwei Initiativen europäischer Urheberrechtler mitgewirkt, mit denen Einfluss auf die Entwicklung 30
des europäischen und internationalen Urheberrechts genommen werden sollte. Zum einen ging es darum, Plänen der EU-Kommission entgegen zu treten, die Schutzdauer für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller weitgehend einseitig zugunsten der Tonträgerhersteller von bislang 50 auf 95 Jahre zu verlängern. Ein offener Brief an die EU- Kommission, der auch von Prof. Dreier unterschrieben wurde, ist am 21.7.2008 in der Londoner Times abgedruckt worden. In der Folge hat der ursprüngliche Richtlinienvorschlag zumindest gewisse Modifikationen durch das Europäische Parlament erfahren. Zum anderen hat das ZAR durch Prof. Dreier an der Erarbeitung einer Erklärung zum sog. Drei-Stufen-Test mitgearbeitet, die unter Federführung des Münchner Max-Planck-Instituts für Geistiges Eigentum veröffentlicht worden ist (http://www.ip.mpg.de/ww/de/ pub/aktuelles/declaration_on_the_three_step_.cfm). Dabei geht es darum, im Urheberrecht den internationalrechtlichen Spielraum für einen angemessenen Ausgleich der Interessen von Rechtsinhabern und Nutzern offen zu halten und einer allzu große Verengung zugunsten der Medienproduzenten und der industrialisierten Staaten entgegen zu wirken. Die Erklärung hat immerhin dazu beigetragen, dass die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf das Thema der Schrankenbestimmungen auf Betreiben einiger Schwellenländer inzwischen auf ihre Tagungsordnung gesetzt hat (http://www.wipo.int/copyright/en/ limitations/index.html). Schließlich ist das ZAR durch Prof. Spiecker gen. Döhmann im Winter 2009 aktiv geworden, die Staatsferne des Rundfunks gegen zunehmenden politischen Einfluss zu verteidigen. Als Mitunterzeichnerin eines offenen Briefes, der in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung am 22.10.2009 an prominenter Stelle abgedruckt wurde, setzte sie sich dafür ein, die Verlängerung des Vertrags für den Chefredakteur des ZDF, Nikolaus Brender, nicht von sachfremden Erwägungen der politisch besetzten Gremien abhängig zu machen. 31
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<strong>des</strong> europäischen und internationalen Urheberrechts genommen<br />
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Zum einen ging es darum, Plänen der EU-Kommission entgegen zu<br />
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weitgehend einseitig zugunsten der Tonträgerhersteller von<br />
bislang 50 auf 95 Jahre zu verlängern. Ein offener Brief an die EU-<br />
Kommission, der auch von Prof. Dreier unterschrieben wurde, ist am<br />
21.7.2008 in der Londoner Times abgedruckt worden. In der Folge<br />
hat der ursprüngliche Richtlinienvorschlag zumin<strong>des</strong>t gewisse<br />
Modifikationen durch das Europäische Parlament erfahren.<br />
Zum anderen hat das <strong>ZAR</strong> durch Prof. Dreier an der Erarbeitung einer<br />
Erklärung zum sog. Drei-Stufen-Test mitgearbeitet, die unter<br />
Federführung <strong>des</strong> Münchner Max-Planck-Instituts <strong>für</strong> Geistiges<br />
Eigentum veröffentlicht worden ist (http://www.ip.mpg.de/ww/de/<br />
pub/aktuelles/declaration_on_the_three_step_.cfm). Dabei geht es<br />
darum, im Urheberrecht den internationalrechtlichen Spielraum <strong>für</strong><br />
einen angemessenen Ausgleich der Interessen von Rechtsinhabern<br />
und Nutzern offen zu halten und einer allzu große Verengung<br />
zugunsten der Medienproduzenten und der industrialisierten Staaten<br />
entgegen zu wirken. Die Erklärung hat immerhin dazu beigetragen,<br />
dass die Weltorganisation <strong>für</strong> geistiges Eigentum (WIPO) in Genf das<br />
Thema der Schrankenbestimmungen auf Betreiben einiger<br />
Schwellenländer inzwischen auf ihre Tagungsordnung gesetzt hat<br />
(http://www.wipo.int/copyright/en/ limitations/index.html).<br />
Schließlich ist das <strong>ZAR</strong> durch Prof. Spiecker gen. Döhmann im Winter<br />
<strong>2009</strong> aktiv geworden, die Staatsferne <strong>des</strong> Rundfunks gegen<br />
zunehmenden politischen Einfluss zu verteidigen. Als<br />
Mitunterzeichnerin eines offenen Briefes, der in der Frankfurter<br />
Allgemeinen Sonntagszeitung am 22.10.<strong>2009</strong> an prominenter Stelle<br />
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Vertrags <strong>für</strong> den Chefredakteur <strong>des</strong> ZDF, Nikolaus Brender, nicht von<br />
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