(2005 - 2009) des ZAR - Zentrum für Angewandte ...
(2005 - 2009) des ZAR - Zentrum für Angewandte ...
(2005 - 2009) des ZAR - Zentrum für Angewandte ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
III. Forschung<br />
Der Bereich <strong>des</strong> Informations- und Wirtschaftsrechts in der<br />
Informationsgesellschaft ist inzwischen so umfassend, dass sich die<br />
Forschungsarbeit <strong>des</strong> <strong>ZAR</strong> auf eine Reihe wichtiger Schwerpunkte<br />
konzentrieren muss. Entsprechend der Ausrichtung der drei<br />
Professuren sind dies zum einen das private Informationsrecht mit<br />
Betonung <strong>des</strong> Rechts <strong>des</strong> geistigen Eigentums und insbesondere <strong>des</strong><br />
nationalen und internationalen Urheberrechts, das öffentliche<br />
Informationsrecht unter Einschluss der staatlichen Steuerung<br />
informationeller Infrastruktur sowie das nationale und insbesondere<br />
europäische Wirtschaftsrecht. Hinzu kommen mit der<br />
Rechtsinformatik und dem Patentrecht zwei Bereiche, mit denen sich<br />
jeweils eine eigene Forschergruppe befasst.<br />
1. Forschungsbereiche<br />
1.1 Nationales und internationales Urheberrecht<br />
Als rechtliches Steuerungsinstrument <strong>für</strong> Produktion, Vertrieb und<br />
Nutzung textlicher, bildlicher und audiovisueller Informationen nimmt<br />
das Urheberrecht nach wie vor eine zentrale Stellung im Recht der<br />
Informationsgesellschaft ein. Das Hauptproblem liegt hier darin, dass<br />
die gegenwärtigen Regelwerke in ihrer Begrifflichkeit wie auch in ihrer<br />
Struktur weitgehend aus der Zeit der analogen Werkverwertung<br />
stammen. Zugleich stellt die Massenhaftigkeit rechtsrelevanter<br />
Transaktionen das Recht ebenso vor neue Herausforderungen wie<br />
die zunehmende Automatisierung. Die Konvergenz der Medien wie<br />
auch der Rollen der an den interaktiven Kommunikationsprozessen<br />
Beteiligten schränkt trotz der erheblichen Ausdifferenzierung<br />
technischer Lösungen und wirtschaftlicher Geschäftsmodelle den<br />
gesetzgeberischen Spielraum wesentlich ein. Erforderlich ist daher<br />
nicht lediglich eine punktuelle Anpassung materieller Normen und<br />
eine Erweiterung <strong>des</strong> gesetzgeberischen Handlungsinstrumentariums,<br />
sondern es bedarf darüber hinaus einer grundlegenden<br />
Neuausrichtung <strong>des</strong> Regulierungsrechts im Sinne eines allgemeinen<br />
Ordnungsrahmens, der zugleich die betroffenen Interessen neu<br />
vermisst und gewichtet.<br />
Konkrete Fragen betreffen daher den Freiraum <strong>für</strong> die Schaffung und<br />
den Wettbewerb informationeller Mehrwertdienste der Informationsgesellschaft;<br />
das Verhältnis der von Privaten eingesetzten<br />
technischen Schutzmechanismen und Möglichkeiten <strong>des</strong> digitalen<br />
17