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(2005 - 2009) des ZAR - Zentrum für Angewandte ...

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III. Forschung<br />

Der Bereich <strong>des</strong> Informations- und Wirtschaftsrechts in der<br />

Informationsgesellschaft ist inzwischen so umfassend, dass sich die<br />

Forschungsarbeit <strong>des</strong> <strong>ZAR</strong> auf eine Reihe wichtiger Schwerpunkte<br />

konzentrieren muss. Entsprechend der Ausrichtung der drei<br />

Professuren sind dies zum einen das private Informationsrecht mit<br />

Betonung <strong>des</strong> Rechts <strong>des</strong> geistigen Eigentums und insbesondere <strong>des</strong><br />

nationalen und internationalen Urheberrechts, das öffentliche<br />

Informationsrecht unter Einschluss der staatlichen Steuerung<br />

informationeller Infrastruktur sowie das nationale und insbesondere<br />

europäische Wirtschaftsrecht. Hinzu kommen mit der<br />

Rechtsinformatik und dem Patentrecht zwei Bereiche, mit denen sich<br />

jeweils eine eigene Forschergruppe befasst.<br />

1. Forschungsbereiche<br />

1.1 Nationales und internationales Urheberrecht<br />

Als rechtliches Steuerungsinstrument <strong>für</strong> Produktion, Vertrieb und<br />

Nutzung textlicher, bildlicher und audiovisueller Informationen nimmt<br />

das Urheberrecht nach wie vor eine zentrale Stellung im Recht der<br />

Informationsgesellschaft ein. Das Hauptproblem liegt hier darin, dass<br />

die gegenwärtigen Regelwerke in ihrer Begrifflichkeit wie auch in ihrer<br />

Struktur weitgehend aus der Zeit der analogen Werkverwertung<br />

stammen. Zugleich stellt die Massenhaftigkeit rechtsrelevanter<br />

Transaktionen das Recht ebenso vor neue Herausforderungen wie<br />

die zunehmende Automatisierung. Die Konvergenz der Medien wie<br />

auch der Rollen der an den interaktiven Kommunikationsprozessen<br />

Beteiligten schränkt trotz der erheblichen Ausdifferenzierung<br />

technischer Lösungen und wirtschaftlicher Geschäftsmodelle den<br />

gesetzgeberischen Spielraum wesentlich ein. Erforderlich ist daher<br />

nicht lediglich eine punktuelle Anpassung materieller Normen und<br />

eine Erweiterung <strong>des</strong> gesetzgeberischen Handlungsinstrumentariums,<br />

sondern es bedarf darüber hinaus einer grundlegenden<br />

Neuausrichtung <strong>des</strong> Regulierungsrechts im Sinne eines allgemeinen<br />

Ordnungsrahmens, der zugleich die betroffenen Interessen neu<br />

vermisst und gewichtet.<br />

Konkrete Fragen betreffen daher den Freiraum <strong>für</strong> die Schaffung und<br />

den Wettbewerb informationeller Mehrwertdienste der Informationsgesellschaft;<br />

das Verhältnis der von Privaten eingesetzten<br />

technischen Schutzmechanismen und Möglichkeiten <strong>des</strong> digitalen<br />

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