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Taxi Times DACH Österreich - April 2018

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PLUS entnehmen Sie bitte den allgemeinen Versicherungsbedingungen der mobile GARANTIE Deutsch land GmbH für Volkswagen<br />

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6,2 und 5,7, außerorts zwischen 4,8 und 4,4, kombiniert zwischen 5,2 und 5,0. CO 2-Emission in g/km: kombiniert zwischen 136<br />

und 131. Effizienzklasse: B. 3 Caddy und Caddy Maxi, 2,0-l-TDI-Motor mit 75 kW, Kraftstoffverbrauch in l/100 km: innerorts<br />

zwischen 5,8 und 5,6, außerorts zwischen 4,8 und 4,3, kombiniert zwischen 5,1 und 4,8. CO 2-Emission in g/km: kombiniert<br />

zwischen 134 und 126. Effizienzklasse: B. Abbildungen zeigen Sonder- und Spezialausstattungen.


INHALT<br />

TAXI-DEMOS GEGEN<br />

DEN IRRGLAUBEN<br />

Ride-Sharing – geteilte Fahrten –<br />

sind in aller Munde. Fahrzeughersteller<br />

und Mobilitätsanbieter<br />

stehen unter dem Druck, sich neue<br />

Geschäftsfelder suchen zu müssen,<br />

weil ihnen die traditionellen<br />

Verdienstfelder wegbrechen. Nur<br />

entrückte Augen-Verschließer<br />

konnten davon ausgehen, dass<br />

Großkonzerne ihre digitalen technischen<br />

Entwicklungen nicht auch bei der Personenbeförderung<br />

einsetzen wollen.<br />

Dagegen ist prinzipiell nichts einzuwenden. Es ist sogar gut, wenn<br />

Politik und Verwaltung mit Ideen geködert werden, die zusätzliche<br />

Alternativen aufzeigen und Löcher zwischen ÖPNV und <strong>Taxi</strong> schließen.<br />

Absolut unakzeptabel ist allerdings, dass man ernsthaft glaubt, solche<br />

Ideen ließen sich mit dem <strong>Taxi</strong>gewerbe nicht umsetzen. Woher<br />

kommt dieser Irrglaube? Liegt das daran, dass die erste <strong>Taxi</strong>-App<br />

von einem Start-up entwickelt wurde und man deswegen übersieht,<br />

dass die <strong>Taxi</strong>-Apps der Branche mittlerweile genauso viel können,<br />

inklusive einer flächendeckenden Bestellung bis ins kleinste Dorf?<br />

Wird die moderne digitale Auftragsvermittlung, mit der seit Jahren<br />

auf allen Kommunikationskanälen <strong>Taxi</strong>s vermittelt werden, nicht<br />

wahrgenommen, weil sie so selbstverständlich und (fehlerlos!) im<br />

Hintergrund abläuft?<br />

Warum lassen sich Politik und Verwaltungen von Versprechen<br />

externer Wettbewerber blenden, sie könnten alles umweltschonender<br />

und billiger gestalten, wenn man ihnen nur die entsprechenden<br />

Sondergenehmigungen erteilen würde?<br />

Das <strong>Taxi</strong>gewerbe wechselt seinen Fuhrpark im Schnitt alle drei<br />

Jahre, garantiert somit also den Einsatz neuester Motoren. Es hat<br />

längst genügend Großraumfahrzeuge im Einsatz, um damit jede Art<br />

von Ride-Sharing durchführen zu können (und darüber hinaus auch<br />

die technische Umsetzung per App fertig entwickelt). Es verfügt über<br />

jahrzehntelange Erfahrung mit Rollstuhltransporten, ist an Studien<br />

und ersten Praxiserfahrungen im Bereich Elektromobilität beteiligt.<br />

Und steckt trotzdem immer noch in der Schublade des ewig<br />

Gestrigen. Um hier rauszukommen, müssen die Politik, die Verwaltung<br />

und vor allem der Fahrgast mehr denn je aufgeklärt werden.<br />

Diese Aufgabe darf nicht nur den Funktionären überlassen werden.<br />

Das ist die Pflicht jedes einzelnen Unternehmers, jedes Zentralenmitarbeiters,<br />

jedes <strong>Taxi</strong>fahrers.<br />

Die wachsende Zahl an <strong>Taxi</strong>streiks, Protestaktionen und <strong>Taxi</strong>demos<br />

verdeutlicht die Unruhe, die in der Branche ausgebrochen ist. Die<br />

Kollegen sind getrieben von der Sorge, dass sie bald ihre Familien<br />

nicht mehr ernähren können. Das sollte man sehr ernst nehmen.<br />

INHALT<br />

PERSONEN<br />

4 Schmids Aufstieg, Kollars Achterbahnfahrt<br />

TAXI-SHARING<br />

6 <strong>Taxi</strong>demo in Hamburg<br />

8 Geteiltes <strong>Taxi</strong>: Trend zum Mitmachen<br />

GEWERBEPOLITIK<br />

10 Politik als Totengräber?<br />

TAXI-KONTROLLEN<br />

12 Die Bilanz einer bundesweiten Zoll-Razzia<br />

TAXITARIF<br />

14 Wende im mytaxi-Rabatt-Prozess<br />

15 Tariferhöhung wird zum Bumerang<br />

INKLUSION<br />

17 Inklusionstaxi in den Städten<br />

ÖSTERREICH + SCHWEIZ<br />

18 Wiener <strong>Taxi</strong>demo<br />

19 Einheitstarif in der Steiermark<br />

21 Uber-Partner sind Personalentleiher<br />

ANTRIEB<br />

23 Die Unterschiede der Euro-6-Motoren<br />

24 Vorstellung Tesla<br />

25 Fahrverbote: Erkenntnisse aus Leipzig<br />

26 E-Busse in den Startlöchern<br />

28 Vorstellung Kia Soul EV<br />

GASTKOMMENTAR<br />

31 Plädoyer für das bedingungslose Grundeinkommen<br />

32 Wenn die Chefin nichts dafür kann<br />

33 Alles kostenlos, oder was?<br />

33 Impressum<br />

FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

Jürgen Hartmann (Chefredakteur)<br />

TAXI APRIL / MAI <strong>2018</strong><br />

3


PERSONEN<br />

DAS WIENER REZEPT:<br />

WEITERENTWICKLUNG UND ANPASSUNG<br />

Im Februar ist Manfred Schmid in die Geschäftsführung<br />

des österreichischen <strong>Taxi</strong>vermittlers 40100 eingetreten.<br />

Ihm ist die technische Weiterentwicklung wichtig.<br />

Etwa 2 000 Wagen sind inzwischen<br />

in <strong>Österreich</strong> an die Vermittlung<br />

der Zentrale angeschlossen, deren<br />

Technik der heute 53-Jährige seit 2005<br />

betreut. Über die Software von fms/Austrosoft<br />

werden jährlich etwa 4,2 Millionen<br />

Fahraufträge an die <strong>Taxi</strong>s vergeben. Der<br />

Zusammenschluss mit dem Betrieb Wihup<br />

(60 1 60) im Jahr 2007, bei dem zwei Flotten<br />

von jeweils etwa 800 Wagen zusammengelegt<br />

wurden, war für Schmid eine große<br />

Herausforderung. Danach war es die Registrierkassenverordnung,<br />

die das Gewerbe<br />

bewegte und Anpassungen notwendig<br />

machte. Die technische und strategische<br />

Weiterentwicklung des <strong>Taxi</strong>gewerbes und<br />

die weitere Digitalisierung sieht er als<br />

wichtigste Aufgaben der Zukunft an. Bislang<br />

scheint die GmbH dabei auch erfolgreich<br />

zu sein, so seien die 1 800 <strong>Taxi</strong>s der<br />

Zentrale in Wien zum Beispiel auch über<br />

die App des städtischen ÖPNV buchbar.<br />

Auch das Anruf-Sammeltaxi in Linz kann<br />

Schmid als Beispiel für eine gute Zusammenarbeit<br />

mit dem ÖPNV, aber auch für die<br />

technologische Entwicklung anführen.<br />

40100<br />

Geschäftsführer<br />

Manfred Schmid<br />

Nachdem er 1987 als <strong>Taxi</strong>lenker angefangen<br />

hatte, wurde Schmid nach seinem Einstieg<br />

bei 40100 im Jahr 1988 bald mit der<br />

Qualitätssicherung und der Ausbildung der<br />

Fahrer beauftragt. Er betreut außerdem<br />

weiterhin das Beschwerdemanagement und<br />

die Flotten von <strong>Taxi</strong> 40100 und Flughafentaxi<br />

ttc. <br />

prh<br />

AUF UND AB …<br />

Für Rechtsanwalt und BZP-Vorstandsmitglied Herwig Kollar waren<br />

zwei seiner Verfahren vor dem Bundesgerichtshof wie eine Achterbahnfahrt.<br />

Von Karlsruhe, dem Sitz von<br />

Deutschlands höchstem Gericht,<br />

bis zum Europapark Rust, dem<br />

Mekka für Achterbahnfans, sind es gerade<br />

mal 100 Kilometer. Doch warum extra in<br />

den Schwarzwald fahren, wenn man schon<br />

beim BGH ein Auf und Ab vom Feinsten<br />

haben kann? Ende Februar freute sich<br />

Kollar noch, Ende März war die Enttäuschung<br />

groß. Letzteres, weil der BGH die<br />

Klage gegen mytaxi und deren Rabattaktionen<br />

zurückgewiesen hat (siehe Beitrag<br />

auf S.14). Ersteres, weil der US-Vermittler<br />

Uber die Revision gegen das Verbot von<br />

UberPOP zurückgezogen hat.<br />

Rechtsanwalt<br />

Herwig Kollar<br />

Kollar hat in beiden Verfahren die <strong>Taxi</strong><br />

Deutschland eG vertreten, den Zusammenschluss<br />

der Gefos-Zentralen. Das Verfahren<br />

gegen Uber hatte am 25. August 2014<br />

begonnen, als Kollar einen Antrag auf eine<br />

einstweilige Verfügung gegen UberPOP<br />

eingereicht hatte. Deren Chef Travis Kalanick<br />

hatte damals von einem Kampf gegen<br />

das „Arschloch“ namens <strong>Taxi</strong> gesprochen.<br />

WENDE IM MYTAXI-VERFAHREN<br />

Die Verfügung war zunächst gewährt, dann<br />

aber wieder abgelehnt worden. Im Hauptsacheverfahren<br />

(März 2015) entschied das<br />

Landgericht Frankfurt pro <strong>Taxi</strong>gewerbe. Im<br />

von Uber angestrengten Berufungsverfahren<br />

im Februar 2016 bestätigte schließlich<br />

auch noch das Oberste Landgericht (OLG)<br />

Frankfurt das Verbot der App UberPOP.<br />

„Wegen der Bedeutung des Urteils hatte<br />

damals das OLG ausdrücklich die Revision<br />

vor dem BGH zugelassen“, berichtet Kollar.<br />

Da im März 2016 aber bereits ein spanisches<br />

UberPOP-Verfahren vor dem Europäischen<br />

Gerichtshof (EuGH) zur<br />

Entscheidung vorlag, hatten sich alle Prozessbeteiligten<br />

darauf verständigt, dass<br />

Uber die Begründung zur Revision erst vorlegen<br />

müsse, wenn das EuGH-Verfahren<br />

aus Spanien entschieden sei.<br />

Diese Entscheidung wurde im Dezember<br />

2017 getroffen. Uber wurde vom EuGH<br />

als Verkehrsdienstleister eingestuft, der in<br />

Sachen UberPOP dem nationalen Verkehrsdienstgesetzen<br />

unterliege.<br />

Für Deutschland bedeutet das: UberPOP<br />

muss voll und ganz nach den Paragrafen<br />

des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)<br />

agieren. Der BGH hätte in der Revision also<br />

gar nicht anders können, als gegen Uber<br />

zu entscheiden. Das hat das Unternehmen<br />

nun wohl veranlasst, die Revision zurückzuziehen.<br />

Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt<br />

(AZ 6U-73/15 vom März 2016) Ende<br />

Februar <strong>2018</strong> endgültig rechtskräftig und<br />

beendete ein Verfahren, das insgesamt<br />

1 280 Tage gedauert hat. Nach wie vor nicht<br />

endgültig entschieden sind zwei weitere<br />

Verfahren Uber gegen <strong>Taxi</strong>gewerbe: Ein<br />

Verbot von UberBlack wurde vom BGH an<br />

den EuGH weitergereicht, ein Verbot von<br />

UberX in München wird im Juni vor dem<br />

LG München verhandelt. <br />

jh<br />

FOTOS: <strong>Taxi</strong> 40100, <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>, Wim Faber<br />

4 APRIL / MAI <strong>2018</strong> TAXI


WER IST DABEI, WER IST RAUS?<br />

Weltweit stellt man sich derzeit die Frage, wie der Mobilitätsmarkt<br />

der Zukunft aussehen könnte. Die Befürchtungen, dass dabei das<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe auf der Strecke bleiben könnte, sind global vorhanden.<br />

Das wurde auch auf der von Katie Challans und Wim Faber (Foto)<br />

in Brüssel veranstalteten Konferenz „<strong>Taxi</strong> und Mobility Update<br />

<strong>2018</strong>“ thematisiert. Eine Zusammenfassung dazu können Sie auf<br />

unserer Homepage nachlesen (Stichwortsuche Brüssel), einen ausführlichen<br />

Bericht in der nächsten Printausgabe.<br />

TAXI APRIL / MAI <strong>2018</strong><br />

5


TAXI-SHARING<br />

Etwa 350 <strong>Taxi</strong>s versammelten sich bis<br />

kurz vor dem Start des Autokorsos.<br />

Clemens Grün (HTV) beim Fernsehinterview:<br />

Moia schließt weite Teile<br />

der Bevölkerung aus.<br />

SCHAFFT SICH<br />

DIE »STADT DER<br />

LÖSUNGEN«<br />

NEUE PROBLEME?<br />

Dem »Freien Montag« genannten Streik der Hamburger <strong>Taxi</strong>s im März –<br />

über die sozialen Medien organisiert – folgte im <strong>April</strong> eine Demonstration<br />

gegen Moia mit über 350 Fahrzeugen und bis zu 400 Teilnehmern.<br />

Wie geht es nach den Aktionen weiter?<br />

Eine Demo mit Vorgeschichte: Bereits<br />

im März hatten Hamburger Kollegen<br />

Hamburgs Halteplätze an Bahnhöfen<br />

und am Flughafen nicht angefahren.<br />

Die Verbände sahen dies zunächst etwas<br />

skeptisch und kritisierten, es gäbe kein<br />

Konzept und man wisse nicht genau,<br />

„wofür oder wogegen“ sich der Protest<br />

gerichtet habe. Doch schon bei der ersten<br />

Aktion wurde deutlich: Hamburgs <strong>Taxi</strong>fahrer<br />

und Unternehmer sorgen sich wegen<br />

der Pläne der VW-Tochter Moia, 1 000 elektrische<br />

Sammeltaxis zu einem „Dumpingpreis“<br />

anzubieten.<br />

Am 17. <strong>April</strong>, fünf Wochen nach dem<br />

Protest im März, kamen dann mit Beteiligung<br />

etablierter Verbände knapp 400 Personen<br />

zusammen, um mit einem Autokorso<br />

in Hamburgs Innenstadt zu demonstrieren.<br />

Rund einhundert von ihnen konnten durch<br />

die enge Straße direkt bei der Verkehrsbehörde<br />

vorfahren, überzählige Fahrzeuge<br />

wurden an andere Parkplätze weitergeleitet.<br />

Die Demo-<strong>Taxi</strong>s waren mit bedruckten<br />

Folien beklebt, auf denen individuell zu<br />

lesen war, worum es den Fahrern ging: unter<br />

anderem um eine drohende Aufweichung<br />

des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)<br />

und damit des Verbraucherschutzes.<br />

MOIA KOSTET ARBEITSPLÄTZE<br />

Vor den etwa 120 Teilnehmern der anschließenden<br />

Kundgebung vor dem Gebäude der<br />

Verkehrsbehörde sprach unter anderem<br />

Christian Brüggmann, erster Vorsitzender<br />

der Hamburger Taxen-Union. Der Antrag<br />

Moias dürfe nicht genehmigt werden, denn<br />

mit 1 000 Fahrzeugen handele es sich nicht<br />

mehr nur um einen Test, sondern würden<br />

Fakten geschaffen. 1 000 weitere Konzessionen<br />

für Sammeltaxis würden in dem<br />

bereits seit Jahren schrumpfenden Markt<br />

für viele <strong>Taxi</strong>betriebe eine Existenzbedrohung<br />

sein und „viele, viele Arbeitsplätze“<br />

kosten. 50 bis 100 Fahrzeuge reichten als<br />

Test aus, zumal es bereits einen Test in Hannover<br />

gebe. Zahlen dazu würde Moia aber<br />

nicht veröffentlichen.<br />

Übereinstimmend sagten auch alle weiteren<br />

Redner – Clemens Grün (HTV), Ivica<br />

Krijan („Die Klage“) und Orhan Tasbilek<br />

(Plenarier der Handelskammer) –, dass<br />

Moia den Wettbewerb verzerre, da es von<br />

den klassischen Pflichten der gesetzlich<br />

vorgesehenen Personenbeförderer befreit<br />

wäre und die Preise außerdem subventioniert<br />

würden. Brüggmann forderte deswegen,<br />

alle Beteiligten sollten an einem<br />

runden Tisch zusammenkommen, um mögliche<br />

Lösungen zu diskutieren.<br />

FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

6<br />

APRIL / MAI <strong>2018</strong> TAXI


TAXI-SHARING<br />

Die Demonstranten kritisierten eine anhaltende Serie von<br />

Regeländerungen, die das <strong>Taxi</strong>gewerbe schwächen.<br />

120 Teilnehmer nahmen an der Kundgebung vor dem Gebäude der<br />

Verkehrsbehörde teil.<br />

Die Existenz einer „Lücke zwischen ÖPNV<br />

und <strong>Taxi</strong>gewerbe“, die Moia wohl schließen<br />

möchte, sei nicht bewiesen, so Tasbilek. Es<br />

gebe zwar Gebiete mit einer schlechten Versorgung<br />

des ÖPNV, aber niemand würde<br />

garantieren, dass die Moia-Busse auch<br />

gerade dort eingesetzt würden. Das<br />

befürchtet auch Clemens Grün: Moia könnte<br />

nur in jenen Gebieten der Stadt operieren,<br />

in denen es sich lohnen würde.<br />

Tasbilek, Krijan und Grün zweifelten an<br />

dem propagierten Ziel der VW-Tochter, die<br />

Umweltbelastung zu reduzieren. Die deutschen<br />

Autohersteller würden dem <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

nämlich keine verwendbaren reinen<br />

Elektrofahrzeuge bereitstellen, sondern<br />

hätten das erst für 2021 angekündigt. Von<br />

staatlicher Seite wünschte sich Tasbilek<br />

eine Verlängerung der Subventionen für<br />

die Umstellung auf Hybridfahrzeuge, bis<br />

die Industrie Elektrofahrzeuge produziere.<br />

Umso verwunderter ist man, da VW nun<br />

der Tochter Moia einen elektrisch angetriebenen<br />

Kleinbus mit 400 km Reichweite<br />

exklusiv zur Verfügung stellen wird. An<br />

dem hätte auch das <strong>Taxi</strong>gewerbe Interesse.<br />

Clemens Grün formulierte pointiert: Die<br />

„Wolfsburger Abgasbetrüger“ wollten dem<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe mit Subventionen von 50 Millionen<br />

Euro jährlich erhebliche Marktanteile<br />

abkaufen. Sie wollten ihre eigenen Preise<br />

machen und auch nach dem Prinzip des<br />

„Surge Pricings“ die Fahrpreise in den Stoßzeiten<br />

„kräftig erhöhen“. Die VW-Tochter<br />

betreibe eine absichtliche Diskriminierung<br />

von Fahrgästen, um Gewinn zu erzielen. Ein<br />

solcher Verkehrsanbieter, der auch mit den<br />

städtischen ÖPNV-Betrieben um Fahrgäste<br />

konkurriere, könne nicht „auf dem Verwaltungswege<br />

kalt durchgewunken werden,<br />

ohne Diskussion im Verkehrsausschuss“.<br />

Die Bitte wurde erhört. Das Thema ist<br />

mittlerweile auf die Tagesordnung des Verkehrsausschusses<br />

der Hamburger Bürgerschaft<br />

gelandet. Außerdem wurden zwei<br />

Anfragen an den Senat der Hansestadt Hamburg<br />

gestellt, so im Januar von dem FDP-<br />

Abgeordneten Ewald Aukes und im März<br />

von den AfD-Abgeordneten Prof. Jörn Kruse<br />

und Detlev Ehlebracht. Der Senat verweist<br />

jedoch darauf, dass der Volkswagen-Konzern<br />

seinen Probebetrieb eigenverantwortlich<br />

durchführe und die geschäftlichen Details<br />

ohnehin Betriebsgeheimnisse wären. Die<br />

Antworten des Senats bleiben somit in vielen<br />

Punkten lapidar.<br />

BEHÖRDE PRÜFT PROBEBETRIEB<br />

Hinzu kommt: Ein Zustimmungsvorbehalt<br />

politischer Gremien ist in einem Antragsverfahren<br />

gesetzlich nicht vorgesehen. Dirk<br />

Ritter von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr<br />

und Innovation stellte gegenüber <strong>Taxi</strong><br />

<strong>Times</strong> die Rechtslage klar: Die Firma Moia<br />

sei berechtigt, einen solchen Antrag bei der<br />

Behörde zu stellen. Deren Aufgabe sei es<br />

dann, darüber gemäß der Vorgaben des<br />

PBefG zu entscheiden.<br />

So wird die Verkehrsbehörde dann<br />

zunächst feststellen müssen, ob der Probebetrieb<br />

von 20 Fahrzeugen ab September<br />

<strong>2018</strong> im Sinne des § 1, Absatz 2, Satz 1 des<br />

Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)<br />

genehmigungsfrei ist, weil die Betriebskosten<br />

angeblich nicht durch das Entgelt<br />

gedeckt werden. Hier wird die Begründung<br />

interessant, denn nach Kenntnis d. R. könnten<br />

auch mittelbare wirtschaftliche Vorteile<br />

als Entgelt anzusehen sein, zum Beispiel<br />

die Gewinnung von Kenntnissen und Daten<br />

über den Markt.<br />

Dirk Ritter bekräftigte gegenüber <strong>Taxi</strong><br />

<strong>Times</strong>, dass man die Bedenken des <strong>Taxi</strong>gewerbes<br />

sehr ernst nehmen würde: „Wir<br />

arbeiten für, nicht gegen das Gewerbe.“ Bei<br />

einer Genehmigung über den Antrag würde<br />

genau geprüft, ob und welche Bedingungen<br />

für das Bediengebiet, die Anzahl der Fahrzeuge<br />

und die Preise festgesetzt werden<br />

müssen. Wie diese Bedingungen dann im<br />

Detail aussehen werden, wird aus dem<br />

Behördenbescheid zu entnehmen sein.<br />

Anstatt Spekulationen anzustellen, solle<br />

man sich besser auf neue Konkurrenten<br />

einstellen.<br />

Die Auswirkungen des Projektes auf die<br />

wirtschaftliche Lage des <strong>Taxi</strong>gewerbes sollen<br />

während der Probephase untersucht<br />

werden. Ritter: Die Fragestellungen, Methodik<br />

und durchführende Stellen müssten<br />

erst noch bestimmt werden. Damit hätte<br />

die Behörde am Ende des vierjährigen Testbetriebes<br />

belastbare Entscheidungsgrundlagen<br />

über den weiteren Betrieb.<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> liegen derzeit keine Informationen<br />

vor, ob VW bereits an einer Realisierung<br />

von notwendigen Ladestationen<br />

arbeitet. Nach unbestätigten Informationen<br />

hat die Hamburger Hochbahn AG eine Mitbenutzung<br />

ihrer Betriebshöfe aus Kapazitätsgründen<br />

abgelehnt. Probleme könnte es auch<br />

bei der Genehmigung und Realisierung von<br />

„bis zu 3000“ virtuellen Haltestellen geben,<br />

denn weder deren Lage noch Ausgestaltung<br />

scheint spezifiziert. Ob sie sich gemäß Straßenverkehrsrecht<br />

sicher im knappen Stadtraum<br />

realisieren lassen, hat die<br />

Straßenverkehrsbehörde mitzuentscheiden.<br />

Die grundsätzliche Absicht, den Moia-<br />

Dienst einzuführen, scheint bereits an<br />

anderer Stelle beschlossen worden zu sein.<br />

Als Begründung werden vorgeschobene<br />

Vorteile für die Umwelt, für die Fahrgäste<br />

und eine angenommene verringerte Verkehrsbelastung<br />

genannt. Die Hansestadt<br />

Hamburg arbeitet mit der Wolfsburg AG,<br />

zu 50 Prozent im Besitz von VW, zusammen<br />

an einem Kongress für „Intelligente Transportsysteme“<br />

(ITS) unter dem Motto „City<br />

of Solutions“ („Stadt der Lösungen“); dort<br />

möchte Hamburg sich fortschrittlich präsentieren.<br />

<br />

prh<br />

TAXI APRIL / MAI <strong>2018</strong><br />

7


TAXI-SHARING<br />

DAS<br />

GETEILTE<br />

TAXI<br />

Die Idee einer Ride-Sharing-App ist nicht neu und verspricht<br />

doch Zugang zu einer zusätzlichen Zielgruppe. Deshalb darf sich<br />

das <strong>Taxi</strong>gewerbe diesem Trend nicht entgegenstellen.<br />

Die gute Nachricht vorweg: Wenn man das neue Modewort<br />

„Ride-Sharing“ mit dem schnöden Begriff „Sammelfahrten“<br />

übersetzt, sprechen wir von einem Phänomen, das<br />

es schon lange gibt und das in den letzten Jahren, sogar Jahrzehnten,<br />

niemand besser durchführte als die <strong>Taxi</strong>branche. Rufbusse,<br />

Anruf-Sammel-<strong>Taxi</strong>s. Anruf-Linien-Verkehre etc. funktionieren<br />

alle nach dieser Methode. In der Regel meldet der Kunde seinen<br />

Bedarf an einer Beförderung per Telefon an und wird dann zu<br />

einer vereinbarten Zeit an einem festgelegten Ort abgeholt und<br />

an sein Ziel gefahren. Haben mehrere Kunden zeitgleich ähnliche<br />

Absichten, treffen sich alle im gleichen (Großraum-)<strong>Taxi</strong>.<br />

Die Organisation dieser Sammelfahrten liegt meist in der Hand<br />

der örtlichen <strong>Taxi</strong>betriebe, und nicht selten kommen dabei auch<br />

schon speziell entwickelte Softwaresysteme zum Einsatz.<br />

Ride-Sharing als Idee ist somit keine Neuerfindung, worauf<br />

auch BZP-Vizepräsident Hermann Waldner, Mitgründer der App<br />

taxi.eu, hinweist. „Zwei Kollegen teilen sich auf der Heimfahrt ein<br />

<strong>Taxi</strong>, und Oma nimmt den Enkel mit. Das ist nicht neu, das gab<br />

es immer schon. Neu dagegen ist etwas anderes: Man bestellt per<br />

App.“<br />

FÜNF ARGUMENTE FÜR TAXI-SHARING<br />

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er mit anderen<br />

(fremden) Fahrgästen das Fahrzeug teilt und dass die Fahrt länger<br />

dauern kann, weil zum einen die Vermittlungszeit ein größeres<br />

Zeitfenster bekommt und zum anderen kleine Umwege in Kauf<br />

genommen werden müssen. Im Gegenzug für diese kleinen Unannehmlichkeiten<br />

verringert sich für ihn der Fahrpreis. Einem solchen<br />

Konzept darf sich das <strong>Taxi</strong>gewerbe nicht verschließen, der<br />

sich hier anbahnende zusätzliche Markt darf nicht den Fremdanbietern<br />

wie Moia, Berlkönig, Via etc. (siehe Infokasten auf<br />

Seite 7) überlassen werden.<br />

Diesen Appell richtet Waldner auch im vom Bundesverband<br />

herausgegeben „BZP-Report“ an die <strong>Taxi</strong>unternehmer und nennt<br />

fünf Argumente: „Erstens senkt <strong>Taxi</strong>-Sharing die Einstiegshürde.<br />

Wer nach einer Partynacht nur noch Kleingeld fürs <strong>Taxi</strong> übrig hat,<br />

wird mit dem neuen Angebot nicht auf den Bus warten. Wir werden<br />

damit konkurrenzfähiger. Zweitens: Besonders junge Menschen<br />

und Technik-Affine nutzen Apps, sie sind auch besonders<br />

aufgeschlossen gegenüber neuen Diensten. Aber auch jüngere<br />

Kunden werden mal älter – und so wächst die Gruppe unserer<br />

Fahrgäste. Drittens erproben viele derzeit die Carsharing-Dienste.<br />

Deren Reichweite konzentriert sich aber meist auf die Ballungsräume.<br />

Das <strong>Taxi</strong> dagegen fährt auch außerhalb der City – und kann<br />

so seine Dienstleistung bei konkurrenzfähigen Preisen besser darstellen.<br />

Viertens schont <strong>Taxi</strong>-Sharing natürlich die Umwelt. Und<br />

ein fünftes Argument lautet schlichtweg: Wir gehen mit der Zeit!“<br />

TAXI PICKT NICHT NUR DIE ROSINEN<br />

Gerade Letzteres ist immens wichtig, steckt das <strong>Taxi</strong>gewerbe doch<br />

im Dilemma, als altmodisch und ewig gestrig zu wirken. Die mantramäßig<br />

vorgetragenen Lügen von Uber, aber auch von mytaxi,<br />

nur sie seien modern und digital, haben Wirkung gezeigt. Doch<br />

genau so wenig, wie mytaxi und Uber die digitale Fahrtenvermittlung<br />

in der Personenbeförderung erfunden haben, sind Moia &<br />

Co. nun die Entdecker des Ride-Sharing. Sie machen es sich sehr<br />

einfach, indem sie nur in den Ballungszentren und zu den besten<br />

Zeiten ihr Angebot anbieten – was BZP-Präsident Michael Müller<br />

zu Recht als Rosinenpickerei bezeichnet – und zum anderen ihr<br />

Angebot als Mietwagen offerieren. Damit sparen sie sich komplizierte<br />

Programmierungen, verstoßen aber gegen das Personenbeförderungsgesetz<br />

(siehe nebenstehender Infokasten).<br />

Ganz ohne Gesetzesverstoß und Schlupflöcher funktionieren<br />

dagegen die Sharing-Apps der <strong>Taxi</strong>branche. HansaFunk in Hamburg<br />

ist seit Dezember damit im Einsatz, in Kürze sollen auch die<br />

anderen Millionenstädte Berlin, München und Köln folgen. Das<br />

sind alles Städte, in denen die dortigen <strong>Taxi</strong>zentralen mit der App<br />

taxi.eu arbeiten. „Weitere Orte folgen“, verspricht Waldner und<br />

nennt gleich den entscheidenden Unterschied zu den aktuellen<br />

Anbietern: „Wir werden im Gegensatz zu manchen unserer Wettbewerber<br />

keine verdeckten Nachlässe auf den <strong>Taxi</strong>tarif gewähren,<br />

sondern sehr konsequent im gesetzlich festgelegten <strong>Taxi</strong>-Tarifrahmen<br />

bleiben. Das bedeutet, dass mindestens eine der mitfahrenden<br />

Personen die volle Bezahlung der <strong>Taxi</strong>fahrt garantiert.“<br />

Waldner spielt damit auf mytaxi an, den Dauerkonkurrenten der<br />

<strong>Taxi</strong>zentralen, die im Gleichschritt mit taxi.eu ihre Sharing-Funktion<br />

„match“ ebenfalls in Hamburg testen. „Im Mai folgt Berlin, und<br />

wir führen Gespräche in München“, verrät mytaxi-Generalmanager<br />

MONTAGE: Raufeld Medien<br />

8 APRIL / MAI <strong>2018</strong> TAXI


TAXI-SHARING<br />

Alexander Mönch gegenüber den „Stuttgarter Nachrichten“ die weiteren<br />

Pläne. „In nächster Zeit sollen weitere Städte dazukommen<br />

wie beispielsweise Düsseldorf, Frankfurt, Köln oder auch Stuttgart.“<br />

Für diese Städte gebe es aber noch keinen konkreten Plan.<br />

Anders als HansaFunk und die gesamte taxi.eu-Gruppe pusht<br />

mytaxi seinen Sharing-Dienst mit einer Rabatt-Aktion, in diesem<br />

Fall mit dem Versprechen, dass der Kunde auf jeden Fall nur die<br />

Hälfte bezahlen muss, auch dann, wenn er die Strecke alleine fährt.<br />

Der Kampf um Marktanteile innerhalb der neuen Kundengruppen,<br />

die sich laut Überzeugung beider Anbieter durch die Sharing-Funktion<br />

erschließen lassen, hat also auch in diesem Segment begonnen,<br />

und er wird seitens mytaxi mit derselben Methode ausgefochten<br />

wie im Bereich der klassischen <strong>Taxi</strong>vermittlung. Während die einen<br />

also auf vorhandenes Kapital des Daimler-Konzerns zurückgreifen<br />

können, üben sich die anderen in Geduld: „Noch wissen wir<br />

nicht, wie sich der neue Service auf den Umsatz auswirkt“, sagt<br />

Waldner. „Dazu muss noch mehr Zeit ins Land gehen, jede unternehmerische<br />

Entscheidung braucht auch entsprechende Fakten,<br />

damit man sie am Ende seriös bewerten kann.“<br />

Festhalten will man am <strong>Taxi</strong>-Sharing aber auf jeden Fall, vor<br />

allem Hermann Waldner glaubt fest an sein Produkt und an die<br />

Stärke der Kollegen: „Ich bin guter Dinge, dass wir mit dieser<br />

Dienstleistung am Markt bestehen können und wieder einmal<br />

unter Beweis stellen, dass wir im deutschen <strong>Taxi</strong>gewerbe mit<br />

unseren Innovationen nicht hinter anderen Anbietern zurückbleiben.“<br />

<br />

jh<br />

TAXI- UND RIDE-SHARING:<br />

KLEINE, ABER FEINE UNTERSCHIEDE<br />

Wer bei Moia, Clever Shuttle oder anderen einen Ride-<br />

Sharing-Dienst bestellt, bekommt eine Mitfahrgelegenheit<br />

in einem Mietwagen mit Chauffeur. Jeder Kunde bezahlt für<br />

sich selbst und für seine Strecke, weshalb der Mietwagenbetreiber<br />

sein Fahrzeug nicht als Ganzes an einen Auftraggeber,<br />

sondern pro Sitzplatz einzeln vermietet, was ihm laut<br />

§ 49 PBefG jedoch untersagt ist.<br />

Die Unternehmen umgehen diese Regelung jedoch, indem<br />

sie bei den Behörden eine Sondergenehmigung nach § 2,<br />

Absatz 7 beantragen, wonach ein Verkehr dann genehmigt<br />

werden darf, wenn es sich um eine neue Verkehrsart<br />

handelt. Die <strong>Taxi</strong>verbände versuchen aktuell, mit entsprechenden<br />

Gegenargumenten auf die Behörden einzuwirken,<br />

dass es sich bei Ride-Sharing-Diensten eben nicht um neue<br />

Verkehrsarten handelt. Da Mietwagen keiner Tarifpflicht<br />

unterliegen, ist die Ermittlung des Teilpreises viel einfacher<br />

als bei <strong>Taxi</strong>-Sharing-Apps. <strong>Taxi</strong>tarife setzen sich aus<br />

einem Grundtarif zusammen, definieren je nach Region<br />

bestimmte Zuschläge, staffeln die Kilometerpreise nach<br />

gefahrenen Kilometern. All diese Komponenten müssen<br />

von einer <strong>Taxi</strong>-App-Software berücksichtig werden. Wer als<br />

Zweiter einsteigt, zahlt trotzdem anteilig den Grundpreis,<br />

wer zuschlagpflichtiges Gepäck dabei hat, muss die Gebühr<br />

allein tragen.<br />

Um also einen wichtigen Trend mitzugehen, ist eine<br />

anspruchsvolle Software-Programmierung notwendig.<br />

Wer diesen Aufwand betreibt, muss sich im Gegenzug auf<br />

einen Gesetzgeber verlassen können, der nicht willkürlich<br />

Sondergenehmigungen ausspricht, nur weil das anbietende<br />

Start-up den Einsatz von Elektrofahrzeugen verspricht oder<br />

zu einem Automobilkonzern gehört. <br />

jh<br />

Der neue EKO-Umbau zum<br />

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GEWERBEPOLITIK<br />

TOTENGRÄBER<br />

DES TAXIGEWERBES<br />

Ein Blick in den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD<br />

lässt das Schlimmste befürchten. Dem <strong>Taxi</strong>gewerbe droht Deregulierung,<br />

dem Kunden eine Mobilitätslücke.<br />

Bevor sich Parteien zu einem Regierungsbündnis<br />

zusammenschließen,<br />

definieren Sie ihre<br />

gemeinsamen politischen Ziele. Festgehalten<br />

wird das dann in einem sogenannten<br />

Koalitionsvertrag, dessen Punkte während<br />

der vierjährigen Regierungszeit nach und<br />

nach abgearbeitet werden sollen. Der aktuelle<br />

Koalitionsvertrag der beiden Regierungsparteien<br />

(GroKo) umfasst 179 Seiten<br />

und ist ein vielseitiger Streifzug durch alle<br />

gesellschaftlichen Themen. Auch das<br />

Thema Personenbeförderung steht auf der<br />

To-do-Liste der Politik. Wobei das, was<br />

gesetzlich angepasst werden soll, bei allen<br />

Vertretern des <strong>Taxi</strong>gewerbes die Alarmglocken<br />

läuten lassen muss.<br />

Sätze wie „Wir werden das Personenbeförderungsgesetz<br />

mit Blick auf neue digitale<br />

Mobilitätsangebote modernisieren“<br />

oder „Neue plattformbasierte digitale Mobilitätsangebote<br />

brauchen eine rechtssichere<br />

Grundlage für ihre Zulassung“ vermitteln<br />

eine Ahnung davon, was am Ende mit den<br />

angekündigten Änderungen gemeint sein<br />

könnte. Von „geänderten Mobilitätsbedürfnissen“<br />

ist die Rede. Aus dem Papier geht<br />

hervor, dass die einschlägigen Gesetze, die<br />

Anbietern wie Uber und Co., aber auch<br />

Daimler und Moia bislang Probleme machten,<br />

so weit geändert werden sollen, bis<br />

diese Geschäftsmodelle legalisiert sein<br />

könnten.<br />

Umschrieben werden diese Modelle mit<br />

verschiedenen Begriffen: „neue digitale<br />

Mobilitätsangebote; neue plattformbasierte<br />

Verkehrsdienstleister; Fahrgemeinschaften<br />

(Ride Pooling), geteilte Nutzung“ (der mittlerweile<br />

negativ besetzte Begriff „shared<br />

economy“ wird damit anscheinend umgangen)<br />

und sogar: „digital organisierte private<br />

Mitfahrgelegenheiten“. Für die<br />

Rechtsänderung sind eine„Öffnung des<br />

Rechtsrahmens“ oder eine „Modernisierung<br />

des Personenbeförderungsgesetzes“<br />

die Sprachregelungen.<br />

Spätestens jetzt muss jedem im <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

klar sein, dass es während der nächsten<br />

Monate um die nackte Existenz des<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbes geht. Den „neuen plattform-<br />

basierten digitalen Mobilitätsanbietern<br />

eine rechtssichere Grundlage zu geben“<br />

bedeutet, dass man das, was aktuell illegal<br />

abläuft, schlicht und einfach legalisieren<br />

will. Eine weitere Ergänzung zeigt, dass<br />

man dabei nicht nur Uber und deren Klone<br />

im Sinn hat, sondern auch im ländlichen<br />

Bereich bisherige <strong>Taxi</strong>strukturen zerstören<br />

will: „Wir wollen Ruf- und Bürgerbusse stärken<br />

und etwaige Regelungshindernisse<br />

beseitigen“, heißt es im Koalitionsvertrag.<br />

Damit die Politik dem<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe nicht das Grab<br />

schaufelt, braucht es viel<br />

Aufklärung – aber auch den<br />

eigenen Willen zum Wandel.<br />

ES DROHT DEREGULIERUNG<br />

Beabsichtigt ist recht deutlich eine Deregulierung<br />

des Marktes. Dabei sollen die Kommunen<br />

eine Steuermöglichkeit bekommen,<br />

also ihre Genehmigungshürden uneinheitlich<br />

abbauen können. Die neue Regierung<br />

möchte eine „regulatorische Entlastung“,<br />

von der „sowohl der <strong>Taxi</strong>- wie auch der<br />

Mietwagenbetrieb profitieren“ soll. Dazu<br />

will man ein „level playing field“ (wortwörtlich)<br />

schaffen – ein Begriff, den Uber in den<br />

USA selber prägte und den man auch mit<br />

„gleichen Wettbewerbsbedingungen“ hätte<br />

übersetzen können – welche Interessengruppen<br />

da soufflierten, muss wohl nicht<br />

weiter kommentiert werden.<br />

Anscheinend ist man sich aber bewusst,<br />

dass es auch unerwünschte Nebenwirkungen<br />

der Deregulierung von Märkten geben<br />

kann. Zwar wird erwähnt, dass „gute soziale<br />

Rahmenbedingungen“ für die Koalition<br />

„zentrale Voraussetzung“ sein sollen, aber<br />

FOTO: Fotolia / zest marina, Fotolia / dima pics<br />

10<br />

APRIL / MAI <strong>2018</strong> TAXI


GEWERBEPOLITIK<br />

auch diese Verantwortung reicht man nach<br />

unten an die Gemeinden durch. Die Verantwortung<br />

für die Lösung der drohenden Probleme<br />

wird auf die „Nahverkehrspläne“<br />

(§ 8 PBefG) und damit auf die schon jetzt<br />

oft unterbesetzten Genehmigungsbehörden<br />

abgewälzt: „Im Personenbeförderungsgesetz<br />

werden wir klarstellen, dass über die<br />

Nahverkehrspläne soziale Standards zum<br />

Schutz der Beschäftigten sowie qualitative<br />

und ökologische Standards auch für eigenwirtschaftliche<br />

Verkehre gelten.“<br />

Damit scheint man vordergründig den<br />

allzu neoliberalen Auswüchsen der globalen<br />

Mobilitätsanbieter einen Riegel vorzuschieben<br />

– um ihnen in anderer Weise dann<br />

doch wieder großzügig zu helfen: An mehreren<br />

Stellen ist sinngemäß von „Big Data“<br />

die Rede. Öffentlich gewonnene „Mobilitätsdaten,<br />

Geo- und Wetterdaten“ sollen – mit<br />

der Kraft des Steuerzahlers geschürft – in<br />

einer „mCloud“ in Zukunft „Start-ups und<br />

Mobilitätsanbietern eine zentrale Plattform<br />

bieten“. Die Daten von Autos, ÖPNV, E-Bikes,<br />

Car- und Ride Sharing sowie Ruftaxen sollen<br />

in Echtzeit gesammelt und von allen Verkehrsträgern<br />

in einem Informationssystem<br />

ausgetauscht werden können. Ziel ist das<br />

bundesweite E-Ticket.<br />

Mit solchen Plänen wird diese Legislaturperiode,<br />

also der Zeitraum bis zur nächsten<br />

Bundestagswahl, zu Schicksalsjahren des<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbes. Das mag pathetisch klingen,<br />

aber es gibt nichts zu beschönigen. Umgekehrt<br />

gibt es aber auch keinen Grund, jetzt<br />

zu resignieren. Die Argumente stehen auf<br />

<strong>Taxi</strong>-Seite. Nur <strong>Taxi</strong>s garantieren den Kunden<br />

Preissicherheit. Nur <strong>Taxi</strong>s stehen Tag<br />

und Nacht zur Verfügung, auch dann, wenn<br />

die einzelne Fahrt unwirtschaftlich ist. Nur<br />

<strong>Taxi</strong>s fahren wirklich jeden, vom jungen<br />

Smartphone-Hippie bis zur hilfsbedürftigen<br />

Seniorin. Das ist ein staatlich und gesellschaftspolitisch<br />

notwendiger Kundenschutz<br />

und somit die eigentliche Absicht des gesamten<br />

Personenbeförderungsgesetzes (PBefG).<br />

Jetzt gilt es, der Politik klarzumachen, dass<br />

sie diese soziale Komponente nicht dem Digitalisierungswahn<br />

4.0 opfern darf.<br />

»Wir wollen Rufund<br />

Bürgerbusse<br />

stärken.«<br />

Aus dem Koalitionsvertrag<br />

Das <strong>Taxi</strong>gewerbe darf nicht zulassen, dass<br />

die jetzige Große Koalition zum Totengräber<br />

der <strong>Taxi</strong>branche wird. Es muss sich<br />

wehren und es muss bereits heute damit<br />

anfangen. Dazu gehört, dass man endlich<br />

einstimmig auftritt, dass man sich gegenseitig<br />

zuhört und wieder vertraut. <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

ihren Fahrern, Zentralenchefs<br />

ihren Teilnehmern, Verbandsdelegierte<br />

ihren Mitgliedern. Natürlich auch umgekehrt.<br />

Die Kommunikation aus den diversen<br />

<strong>Taxi</strong>-Facebook-Gruppen muss mit den<br />

Aktivitäten der Verbände koordiniert werden.<br />

Aus den vielen einzelnen Vorschlägen<br />

und Ideen muss eine große, bundesweite<br />

Aktion entstehen. Eine Aktion, die klarmacht,<br />

dass die Branche Tag für Tag und<br />

Nacht für Nacht eine unverzichtbare Mobilitätssäule<br />

dieser Gesellschaft ist. Wenn die<br />

Bemühungen der Gewerbepolitiker, dies<br />

den verantwortlichen Politikern mantramäßig<br />

zu erklären, weiterhin ungehört bleiben,<br />

wird man wohl irgendwann nicht mehr<br />

umhin kommen, bundesweit zu streiken<br />

und zu demonstrieren.<br />

In Moment sehen viele <strong>Taxi</strong>verbände<br />

aus den Bundesländern und Zentralen aus<br />

den Städten noch keine Notwendigkeit für<br />

eine solche finale Aktion. Das liegt daran,<br />

dass das gemeinsame, große Ziel noch nicht<br />

definiert wurde. Es geht längst nicht mehr<br />

um einzelne Proteste gegen Uber in Berlin<br />

bzw. München, gegen Clever Shuttle in<br />

Leipzig, gegen Moia in Hamburg bzw. Hannover<br />

oder gegen Bürgerbusse im ländlichen<br />

Bereich. Jeder dieser genannten<br />

Wettbewerber ist für sich genommen schon<br />

existenzbedrohend genug. Eine generelle<br />

Legalisierung, wie sie im Koalitionsvertrag<br />

nun beabsichtigt ist, würde unzählige weitere,<br />

kapitalgestützte Mobilitätsdienstleister<br />

auf den Markt spülen. Über kurz oder<br />

lang wäre in der Stadt wie auf dem Land<br />

dann für das <strong>Taxi</strong> kein Platz mehr.<br />

Wenn das als Motivation, endlich aufzustehen<br />

und sich zu wehren, immer noch<br />

nicht ausreicht, hat man es entweder<br />

immer noch nicht verstanden oder man<br />

agiert nach dem Motto „Nach mir die Sintflut“.<br />

jh, prh


KONTROLLEN<br />

TRAURIGE<br />

BILANZ<br />

Regionale Ergebnisse<br />

der bundesweiten<br />

<strong>Taxi</strong>-Kontrollen.<br />

Düsseldorf, Wuppertal,<br />

Solingen, Mettmann<br />

und Haan<br />

gesamtes<br />

Münsterland<br />

180 + 100<br />

202<br />

Arbeitgeber<br />

39<br />

6<br />

(davon 20 in<br />

6<br />

Düsseldorf)<br />

Frankfurt am Main<br />

118<br />

18<br />

Steuerhinter-<br />

12<br />

ziehung: 16<br />

1<br />

Kreis Wesel, Kreis Kleve,<br />

Landkreisen Uckermark<br />

Thüringen und<br />

Duisburg, Oberhausen,<br />

und Barnim, Cottbus und<br />

Südwestsachsen<br />

Mülheim und Essen<br />

umliegende Landkreise<br />

199 + 146<br />

235<br />

62<br />

6+4<br />

23<br />

19<br />

8+2<br />

47<br />

6<br />

Legende<br />

In den Landkreisen<br />

= Anzahl der kontrollierten <strong>Taxi</strong>s<br />

Dortmund + Gebiet<br />

um Recklinghausen<br />

bis hin zum Kreis<br />

Siegen-Wittgenstein<br />

221<br />

46<br />

80<br />

Märkisch-Oderland,<br />

Oder-Spree und der<br />

Stadt Frankfurt (Oder)<br />

ergab die Prüfung<br />

von 52 <strong>Taxi</strong>betrieben<br />

keine Beanstandung.<br />

= Verdacht auf Umgehung<br />

des Mindestlohngesetzes<br />

= Verdacht auf<br />

Leistungsmissbrauch<br />

Anmerkung der Redaktion: Die hier<br />

dargestellten Zahlen basieren auf<br />

Presse-Veröffentlichungen der regionalen<br />

Zollämter. Baden-Württemberg,<br />

Niedersachsen und andere Bundesländer<br />

haben keine Mitteilungen für ihre<br />

Region veröffentlicht. Das Hauptzollamt<br />

Berlin gab auf Nachfrage von <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

an, „vor dem Hintergrund der Berliner<br />

Medienlandschaft“ keine Pressemeldung<br />

veröffentlicht zu haben. Die Kontroll-<br />

Ergebnisse aus Berlin und München<br />

werden in den aktuellen Regionalausgaben<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Berlin bzw. <strong>Taxi</strong><br />

<strong>Times</strong> München zusammengefasst.<br />

FOTOS: Fotolia / Martin Haindl, Zoll, ARD, Fotolia / reeel, Hans Benthin<br />

12 APRIL / MAI <strong>2018</strong> TAXI


TAXI-KONTROLLEN<br />

MIT 2 500 ZÖLLNERN<br />

Die bundesweiten Kontrollen bei <strong>Taxi</strong>fahrern<br />

und Unternehmern werden für einige noch ein<br />

Nachspiel haben. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit<br />

hat 21 Ermittlungsverfahren eingeleitet.<br />

Die Papiere, bitte: Was harmlos am<br />

2. März begann, könnte vereinzelt noch zu<br />

umfangreichen Untersuchungen führen.<br />

FOTO: Hauptzollamt-Hamburg<br />

Das gab die Bundes-Pressestelle<br />

des Hauptzollamtes rund eine<br />

Woche nach den deutschlandweiten<br />

Schwerpunktprüfungen bekannt, die am<br />

2. und 5. März im <strong>Taxi</strong>gewerbe durchgeführt<br />

worden waren. Die Aktionen fanden<br />

sowohl in den sozialen Medien als auch in<br />

der Tagespresse ein großes Echo. Letztere<br />

berichteten über einzelne regionale Ergebnisse,<br />

die von den lokalen Zollämtern teilweise<br />

schon am<br />

darauffolgenden<br />

»In rund 1 200 Fällen<br />

ist eine weitere<br />

Aufklärung nötig.«<br />

Tag veröffentlicht<br />

wurden, in denen<br />

jedoch lediglich<br />

die Anzahl der Verdachtsfälle<br />

aufgelistet<br />

waren (siehe<br />

Grafik, Seite 12).<br />

Ziel der Schwerpunktprüfungen war die<br />

Aufdeckung unangemessener Arbeitsbedingungen<br />

im <strong>Taxi</strong>gewerbe, betonen sowohl<br />

der Bundeszoll als auch die Sprecher der<br />

regionalen Hauptzollämter. Es wurde insbesondere<br />

die Einhaltung des gesetzlichen<br />

Mindestlohns, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher<br />

Pflichten, der unrechtmäßige<br />

Bezug von Sozialleistungen sowie<br />

die illegale Beschäftigung von Ausländern<br />

überprüft. In ganz Deutschland waren<br />

damit 2 500 Zöllner und 380 Beschäftigte<br />

von Konzessionsvergabestellen, Eichämtern,<br />

Landesfinanzverwaltungen und<br />

der Polizei beschäftigt. Sie überprüften<br />

3 150 Objekte sowie 6 450 Fahrerinnen und<br />

Fahrer und sahen in 1 100 Fällen Geschäftsunterlagen<br />

von <strong>Taxi</strong>unternehmen ein.<br />

Mit Stand vom 9. März wurden in 21 Fällen<br />

Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber<br />

und -nehmer eingeleitet. Hier fanden<br />

die Kontrolleure Hinweise auf Unterschreitungen<br />

des Mindestlohns sowie gegen<br />

sozialversicherungsrechtliche<br />

Meldepflichten und<br />

das Vorenthalten<br />

von Sozialversicherungsbeiträgen.<br />

Die Zahl beinhaltet<br />

laut der Pressemitteilung<br />

auch<br />

Tatbestände, die mit „Nichtmitführen<br />

von Ausweispapieren“ beschrieben werden.<br />

In rund 1 200 Fällen sei eine weitere<br />

Aufklärung nötig, denn es ergaben sich<br />

Hinweise auf Unterschreitung des Mindestlohnes,<br />

auf mögliche sozialversicherungsrechtliche<br />

Verstöße, unrechtmäßigen<br />

Bezug von Sozialleistungen oder illegale<br />

Beschäftigung von Ausländern. „Einige<br />

<strong>Taxi</strong>s“ – der Zoll nennt keine Zahl hierzu –<br />

wurden stillgelegt, weil Verletzungen der<br />

Eichsiegel an den Taxametern festgestellt<br />

wurden. prh<br />

KOMMENTAR<br />

EIN VERHEERENDES SIGNAL<br />

6 450 kontrollierte <strong>Taxi</strong>fahrerinnen<br />

und <strong>Taxi</strong>fahrer und „nur“ 21 Ermittlungsverfahren<br />

– das klingt erst<br />

einmal gar nicht so schlimm. Doch<br />

dies ist nur das Ergebnis der ersten<br />

Auswertungen. Da wird noch einiges<br />

dazukommen, das lässt die hohe Zahl<br />

an weiteren Ermittlungen befürchten.<br />

Die Kontrollen am 2. März sind gleich<br />

in doppelter Hinsicht ein verheerendes<br />

Signal: Der Zoll agiert zu einseitig,<br />

wenn er nur <strong>Taxi</strong>s kontrolliert<br />

und diejenigen Mietwagen vergisst,<br />

die Tag für Tag unter Missachtung<br />

der Gesetze viele Fahrgäste und<br />

wichtige Umsätze wegnehmen. Die<br />

<strong>Taxi</strong>branche tut sich keinen Gefallen,<br />

wenn sie selber Dreck am Stecken<br />

hat. Wie will man da glaubhaft<br />

von den Behörden und der Politik<br />

Unterstützung gegenüber (illegalen)<br />

Wettbewerbern einfordern?<br />

Steuerehrlichkeit ist ein wichtiger<br />

Trumpf in der Argumentation gegenüber<br />

all jenen Wettbewerbern, die<br />

ihre Steuern nicht einmal in Deutschland<br />

zahlen. <br />

jh<br />

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TAXITARIF<br />

TAXI DARF<br />

UM DIE HÄLFTE<br />

BILLIGER SEIN<br />

In letzter richterlicher Instanz hat mytaxi<br />

doch noch die Erlaubnis für seine<br />

Rabattaktionen bekommen. Ein Urteil<br />

mit Folgen, die allerdings sehr<br />

unterschiedlich interpretiert werden.<br />

Anfang <strong>April</strong>, am Tag vor dem Osterwochenende,<br />

gaben die Richter des<br />

Bundesgerichtshofs ihre Entscheidung<br />

bekannt. Die Klage der <strong>Taxi</strong> Deutschland<br />

eG, eines Zusammenschlusses diverser<br />

<strong>Taxi</strong>zentralen, gegen mytaxi wegen derer<br />

50-%-Rabatt-Aktionen wurde abgewiesen.<br />

Deutschlands oberstes Gericht widersprach<br />

damit dem Urteil der beiden Vor-Instanzen.<br />

Man sehe weder einen Verstoß gegen die<br />

Tarifpflicht noch eine gezielte und unzulässige<br />

Wettbewerbsbehinderung.<br />

Gerade Letzteres ist allerdings die große<br />

Befürchtung der <strong>Taxi</strong>zentralen. Hermann<br />

Waldner von taxi.eu spricht von einer<br />

Benachteiligung für kleine und mittlere<br />

Unternehmen. „Es mag für den Verbraucher<br />

verlockend klingen, dass er bei einer<br />

<strong>Taxi</strong>fahrt einen Teil erstattet bekommt.<br />

Allerdings wird jedes Unternehmen dies<br />

nur so lange tun, bis es sich entsprechende<br />

Marktanteile gesichert hat. Im Fall von<br />

mytaxi und dem dahinterstehenden Daimler-Konzern<br />

muss befürchtet werden, dass<br />

auf diesem Wege kleine <strong>Taxi</strong>-Unternehmen<br />

und <strong>Taxi</strong>-Zentralen aus dem Markt<br />

gedrängt werden. Der faire Wettbewerb<br />

wird dadurch abnehmen, am Ende zahlen<br />

die Verbraucher deutlich mehr. Wer den<br />

Markt bestimmt, bestimmt auch die Preise.<br />

Der Bundes gerichtshof hat mit seinem heutigen<br />

Urteil die Großen gestärkt und die<br />

Kleinen geschwächt.“<br />

MYTAXI HOFFT AUF DIE<br />

ZUKUNFTSFÄHIGKEIT<br />

Naturgemäß sieht das der Konkurrent<br />

mytaxi ganz anders. Deren Generalmanager<br />

Alexander Mönch sprach von einem<br />

wichtigen Schritt in Richtung Flexibilisierung<br />

der gesamten <strong>Taxi</strong>branche: „Heute<br />

ging es nicht nur um mytaxi-Gutscheine,<br />

sondern um die Zukunftsfähigkeit einer<br />

Branche. Der BGH hat anerkannt, dass Gutschein-<br />

und Bonusaktionen im bestehenden<br />

rechtlichen Rahmen erlaubt sind. Damit<br />

wurden die Flexibilität, Wettbewerbs- und<br />

Zukunftsfähigkeit von <strong>Taxi</strong>s im umkämpften<br />

Mobilitätsmarkt gestärkt.“<br />

Wie mytaxi die Rolle seines eigenen<br />

Unternehmens und die künftige Position<br />

des <strong>Taxi</strong>s sieht, hatte Mönch wenige Tage<br />

vorher in einem ausführlichem Interview<br />

mit der Wochenzeitung „Die Zeit“ verraten:<br />

Mönch würde gern eine Aufweichung der<br />

Tarifpflicht sehen. Eine Abweichung nach<br />

unten sollte für die Beförderung in Kleinwagen<br />

oder Sammeltaxis ermöglicht werden.<br />

Jetzt würden die „stark regulierten“<br />

<strong>Taxi</strong>s im Wettbewerb benachteiligt, weil sie<br />

nicht wie die „relativ unregulierten“ Mietwagen<br />

den Preis frei verhandeln können.<br />

„Wichtig ist aber, dass bei einer Flexibilisierung<br />

der Tarife der gesetzliche Mindestlohn<br />

und die Auskömmlichkeit nicht in<br />

Gefahr geraten“, so Mönch.<br />

Genau das wird allerdings von den Chefs<br />

der <strong>Taxi</strong>zentralen angezweifelt. „Die von<br />

mytaxi gewährten hohen Fahrpreisrabatte<br />

müssen am Ende von den <strong>Taxi</strong>unternehmen<br />

über die an mytaxi zu zahlenden Vermittlungsgebühren<br />

getragen werden“, sagt Dieter<br />

Schlenker, Vorstandsvorsitzender der<br />

<strong>Taxi</strong> Deutschland eG. Wenn die örtlichen<br />

<strong>Taxi</strong>genossenschaften erst einmal vom<br />

Markt verdrängt sind, hat mytaxi freie Bahn,<br />

die Vermittlungsgebühren willkürlich festzusetzen.<br />

Bereits in der Vergangenheit hat<br />

mytaxi versucht, Vermittlungsprovisionen<br />

von bis zu 30 Prozent des Fahrpreises einzuführen.“<br />

<br />

jh<br />

DAS SAGT DER BGH<br />

Auszug aus der Pressemitteilung vom<br />

29. März <strong>2018</strong>: „Die Bonusaktionen der<br />

Beklagten verstoßen nicht gegen die<br />

tarifliche Preisbindung für <strong>Taxi</strong>unternehmer.<br />

Die Beklagte ist selbst kein<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmer, für den die Festpreise<br />

gelten. […]<br />

Die Beteiligung der <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

an den Bonusaktionen der Beklagten<br />

ist mit dem Personenbeförderungsgesetz<br />

vereinbar. […] Der <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

darf keinen Nachlass auf<br />

die tariflichen Festpreise gewähren.<br />

Wird der Festpreis vollständig an ihn<br />

gezahlt, liegt jedoch kein Verstoß<br />

gegen die Tarifpflicht vor. […]<br />

Auch eine unzulässige gezielte Behinderung<br />

der Klägerin durch die Beklagte<br />

(§ 4 Nr. 4 UWG) liegt nicht vor. Die<br />

nicht kostendeckende Erbringung einer<br />

Dienstleistung ist nur unter bestimmten<br />

Voraussetzungen verboten, und<br />

zwar insbesondere dann, wenn sie zur<br />

Verdrängung von Mitbewerbern geeignet<br />

ist und in Verdrängungsabsicht<br />

erfolgt. Hier fehlt jedoch eine Eignung<br />

zur Verdrängung, weil die Aktionen<br />

der Beklagten sowohl räumlich auf<br />

mehrere deutsche Großstädte als auch<br />

zeitlich beschränkt waren. <br />

jh<br />

FOTO: mytaxi<br />

14 APRIL / MAI <strong>2018</strong> TAXI


TAXITARIF<br />

TARIFANTRAG<br />

WIRD ZUM BUMERANG<br />

Im Landkreis Rendsburg-Eckernförde reichten die <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

einen Antrag auf Tarifanhebung ein. Zu ihrer Überraschung konterte<br />

die Genehmigungsbehörde mit einem eigenen Vorschlag.<br />

FOTOS: Fotolia / Shutswis, <strong>Taxi</strong> Bogalski<br />

Der gemeinsame Antrag des dortigen<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbes habe eigentlich<br />

nur eine moderate Erhöhung der<br />

Tarife zwischen zwei und drei Prozent<br />

bedeutet, meinte Adalbert Bogalski,<br />

Obmann des <strong>Taxi</strong>gewerbes im Landkreis.<br />

Er macht insbesondere den gestiegenen<br />

Mindestlohn geltend sowie hohe Investitionen,<br />

die durch den Einbau von neuen Fiskaltaxametern<br />

entstanden seien. Diese<br />

gestiegenen Kosten müsse man durch eine<br />

Tarifanhebung ausgleichen.<br />

Doch die Genehmigungsbehörde erarbeitete<br />

zur Überraschung der <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

einen eigenen Antrag. Die Nachtzuschläge<br />

sollen entfallen, für Großraumtaxis<br />

soll statt eines eigenen Tarifs ein<br />

Zuschlag gelten. Auch die von der Entfernung<br />

abhängige Anfahrtsgebühr soll nach<br />

den Plänen der Behörde zukünftig deutlich<br />

geringer ausfallen – würde aber öfter fällig<br />

werden. Zudem möchte die Behörde, dass<br />

längere Fahrten billiger werden. Der Ent-<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

Adalbert Bogalski<br />

hatte eigentlich<br />

eine Tariferhöhung<br />

beantragt, doch<br />

die Behörde will den<br />

Tarif senken.<br />

wurf sieht auch vor, dass der Kilometerpreis<br />

ab dem siebten Kilometer auf<br />

1,50 Euro sinkt. Kurzstrecken würden<br />

dafür teurer.<br />

Eine gesonderte Prüfung über die wirtschaftliche<br />

Lage der Unternehmen gemäß<br />

§ 39 Absatz 2 PBefG in Form eines Gutachtens<br />

liegt Michael Steinicke von der Straßenverkehrsbehörde<br />

des Landkreises<br />

Rendsburg zwar nicht vor. Das letzte Gutachten<br />

stammt aus dem Jahre 2014, und<br />

ein neueres ist nicht beauftragt, räumte<br />

Steinicke gegenüber <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> ein. Der<br />

<strong>Taxi</strong>verband habe nicht nachgewiesen, so<br />

Steinicke, dass seine wirtschaftliche Lage<br />

für die etwa 123 <strong>Taxi</strong>s im Landkreis mit<br />

272 000 Einwohnern tatsächlich so schlecht<br />

sei. Er bezweifelt das, und der Verband<br />

müsse den Nachweis führen. Es wären zum<br />

Beispiel keine Geschäftsaufgaben zu verzeichnen.<br />

Gleichzeitig dürfen Rabatte für<br />

Krankenkassen nicht von Privatkunden<br />

subventioniert werden.<br />

Die neue Tarifstruktur trage laut Behörde<br />

dazu bei, „gleichartige Lebensbedingungen“<br />

im gesamten Landkreis zu schaffen.<br />

Fixe Kosten sollen sich im Grundpreis auch<br />

gegenüber dem Kunden als fixer Preisbeitrag<br />

widerspiegeln. Nur variable Kosten<br />

könnten auf den Kilometerpreis umgelegt<br />

werden. Die Wirtschaftlichkeit zur Nachtzeit<br />

und in entlegenen Gebieten ist nach<br />

Meinung Steinickes nur durch eine bessere<br />

Organisation der 23 Unternehmen im<br />

örtlichen Gewerbe zu<br />

erreichen – zum Beispiel,<br />

indem sich die<br />

vielen kleinen Betriebe<br />

zu einer Zentrale zusammenschließen.<br />

Habe man<br />

erst mal eine „sinnvolle<br />

Tarifstruktur“, könne man<br />

später über eine Anhebung nachdenken –<br />

bei nachgewiesener Notwendigkeit. Gleichzeitig<br />

möchte die Genehmigungsbehörde<br />

die <strong>Taxi</strong>-Ordnung des Landkreises von<br />

1977 reformieren.<br />

DEFIZITE IM GEWERBE<br />

Defizite in der Organisation des Gewerbes<br />

räumt auch Bogalski ein. Das beträfe<br />

sowohl die fehlende Zentrale als auch das<br />

Preisdumping durch die Krankenkassen.<br />

Die Absenkung des Tarifes würde jedoch<br />

die Funktionsfähigkeit des Gewerbes<br />

gefährden, da die Bereithaltung von <strong>Taxi</strong>s<br />

zur Nachtzeit oder das Bedienen entlegener<br />

Ortschaften wirtschaftlich nicht mehr<br />

darstellbar sei.<br />

Inzwischen „hat in der Kreisverwaltung<br />

ein ausführliches Gespräch stattgefunden<br />

unter Beteiligung des Landesverbands<br />

<strong>Taxi</strong>- und Mietwagen Schleswig-Holstein<br />

e. V., der IHK und mir als Kreisobmann,<br />

was aus meiner Sicht sehr konstruktiv<br />

verlaufen ist“, berichtet Bogalski gegenüber<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>. „Jetzt heißt es ab -<br />

warten.“ prh<br />

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INKLUSION<br />

NEWSTICKER<br />

RETTUNGSMESSE WIRD<br />

VOLLJÄHRIG<br />

Bereits zum 18. Mal findet in diesem<br />

Jahr die internationale Leitmesse für<br />

Rettung und Mobilität, RETTMobil,<br />

in Fulda statt. In 20 Messehallen<br />

inklusive Freigelände werden rund<br />

28000 Besucher erwartet. Für <strong>Taxi</strong>und<br />

Mietwagenunternehmer dürften<br />

unter den rund 530 Ausstellern aus<br />

20 Nationen vor allem jene Firmen<br />

interessant sein, die ihre Umrüstungslösungen<br />

für die Beförderung<br />

von Fahrgästen in Rollstühlen präsentieren.<br />

Dazu zählen beispielsweise die<br />

Firmen AMF Bruns und MobiTec. Die<br />

Messe ist vom 16. bis 18. Mai jeweils<br />

von 9 bis 17 Uhr geöffnet. Der Eintritt<br />

kostet 15 Euro. <br />

jh<br />

AMF-BRUNS BAUT<br />

ELEKTRISCHEN ROLL-<br />

STUHLTRANSPORTER<br />

Als erster Hersteller weltweit will AMF-Bruns in Zusammenarbeit mit der<br />

I SEE Electric Trucks GmbH „vollelektrische Kraftfahrzeuge für mobilitätseingeschränkte<br />

Personen“ (KMP) anbieten. Die Basis dafür liefert Opel mit<br />

dem Movano in der L2H2-Ausführung. Der Wagen hat dann in der langen<br />

Karosserievariante einen Radstand von rund 3,7 Metern Länge und verfügt<br />

über eine Gesamtlänge von knapp über 5,5 Metern.<br />

Mit einem Linearlift ausgestattet bietet der elektrische Movano Platz für<br />

bis zu vier Rollstühle und zusätzliche Einzelsitzbestuhlung. Zu einem Elektrotransporter<br />

wird der Movano durch<br />

den Umbau der Firma I SEE Electric<br />

Trucks, die ebenso eine elektrische<br />

Version des Opel Vivaro anbietet. Der<br />

Umbau des Vivaro ist bereits von Opel<br />

zertifiziert. Die Zertifizierung des elektrischen<br />

Movano ist derzeit in Arbeit.<br />

Die Publikumspremiere des umgerüsteten<br />

Elektrotransporters auf Opel-<br />

Movano-Basis ist für die diesjährige<br />

RETTmobil Ende Mai in Fulda geplant.<br />

Neben der Elektro-Offensive wird AMF-<br />

Bruns zusätzlich einen rollstuhlgerecht<br />

umgebauten Volkswagen Crafter mit<br />

DIN-gerechter Hubmatik-Heckabsenkung<br />

und einen Opel Vivaro mit<br />

Heckausschnitt und neuartiger EASY-<br />

FLEX-Auffahrrampe auf der RETTmobil<br />

in Fulda präsentieren. <br />

sg<br />

Neben der Weltpremiere eines<br />

umgerüsteten Opel Movano Elektro<br />

(von dem wir leider noch keine Fotos<br />

zeigen können) präsentiert AMF auf<br />

der RETTmobil einen VW-Crafter mit<br />

Heckabsenkung.<br />

TAXI TIMES FRÜHJAHRS-<br />

SEMINAR IN MÜNSTER<br />

Gemeinsam mit dem Autohaus Bleker<br />

fungierte die Activa GmbH als Gastgeber<br />

des diesjährigen <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

Frühjahrs-Seminars im westfälischen<br />

Münster. Ergänzend zu den Vorträgen<br />

zum Thema Krankenfahrten und<br />

zur aktuellen Situation mit den Krankenkassen<br />

präsentierte das Unternehmen<br />

den Seminar-Besuchern<br />

seine Rollstuhltransport-Lösungen<br />

für diverse Fahrzeugmodelle.<br />

Als Dienstleister rund um die Abrechnung<br />

von Krankenfahrten stellten<br />

sich die Firmen MPC, Spitzlei GmbH,<br />

Opta Data und ??? vor. Sie bezogen<br />

zum zweiten Themenschwerpunkt<br />

des Tagesseminars Stellung und klärten<br />

auf, welche Änderungen beim<br />

Umgang mit den Abrechnungsdaten<br />

in Bezug auf die neue Datenschutzgrundverordnung<br />

zu beachten sind.<br />

Ausführliche Berichte zum Seminar<br />

können Sie in der Juni-Ausgabe der<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>DACH</strong> nachlesen. jh<br />

TAXIBUS-LINIE MIT<br />

ROLLSTUHL-TAXI<br />

Seit Anfang des Jahres läuft im Regionalverkehr Köln ein Modell-Projekt, bei dem<br />

auf einer von <strong>Taxi</strong>unternehmern betriebenen <strong>Taxi</strong>Bus-Linie auch nicht umsetzbare<br />

Rollstuhlfahrer befördert werden. Zwischen Bad Münstereifel und Mechernich werden<br />

bei Bedarf spezielle Rollstuhl-<strong>Taxi</strong>s zur Beförderung von Rollstuhlfahrerinnen<br />

und -fahrern eingesetzt. Mit einer halbstündigen Voranmeldefrist können die Rolli-<br />

Fahrer, wie bei der Bestellung eines regulären <strong>Taxi</strong>Busses, von einer Haltestelle aus<br />

mit dem <strong>Taxi</strong>Bus fahren.<br />

Am Zielort ist ein Ausstieg an der Haustür in der Nähe der Haltestelle möglich. Der<br />

Fahrpreis ist für das Rollstuhl-<strong>Taxi</strong> derselbe wie für die regulären <strong>Taxi</strong>Bus-Fahrgäste.<br />

Ziel des Testbetriebs sei es, die Nachfrage<br />

und Praktikabilität des Angebotes<br />

im Kreisgebiet zu prüfen. Wie lange der<br />

Testbetrieb läuft, lässt der Regionalverkehr<br />

Köln bislang offen. <br />

nu<br />

<strong>Taxi</strong>Bus-Angebote gelten für Fahrgäste<br />

aller Altersklassen. Im Raum Köln können<br />

jetzt auch Rollstuhlfahrer mitgenommen<br />

werden.<br />

FOTOS: AMF, RVK Regionalverkehr Köln GmbH<br />

16<br />

APRIL / MAI <strong>2018</strong> TAXI


INKLUSION<br />

NACH DEM E-TAXI<br />

JETZT DAS I-TAXI<br />

In Deutschlands Städten verstärken sich die<br />

Bemühungen, ein spezielles Angebot für<br />

Rollstuhltaxis einzuführen.<br />

Das Rollstuhltaxi darf nicht zum finanziellen<br />

Glücksspiel werden.<br />

FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

Nach dem E-<strong>Taxi</strong> jetzt auch das<br />

I-<strong>Taxi</strong>“: Der Slogan der Münchner<br />

IsarFunk-<strong>Taxi</strong>zentrale bringt auf<br />

den Punkt, was man in der bayerischen<br />

Landeshauptstadt von der Politik erwartet.<br />

Um ein flächendeckendes Angebot an sogenannten<br />

Inklusionstaxis im Stadtgebiet<br />

bereithalten zu können, soll die Kommune<br />

die Anschaffung solcher Fahrzeuge mit<br />

finanzieller Unterstützung fördern, ähnlich,<br />

wie sie es bereits seit letztem Jahr bei<br />

der Anschaffung von E-<strong>Taxi</strong>s tut. Die<br />

Gespräche laufen, das Münchner <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

hat sich eng vernetzt, erhält beispielsweise<br />

volle Unterstützung vom<br />

Behindertenbeirat.<br />

Neben einer möglichen Unterstützung der<br />

Anschaffungskosten geht es auch um die<br />

Kostendeckung im laufenden Fahrbetrieb.<br />

Um den erheblichen zeitlichen Mehraufwand<br />

auszugleichen, schwebt den Münchner<br />

<strong>Taxi</strong>vertretern ein Zuschlag von 15<br />

Euro vor. „Behindertenfahrdienste nehmen<br />

16 Euro“, argumentiert der Inklusionstaxi-<br />

Beauftragte Horst Wiegand, während die<br />

Rollstuhlfahrer auf das Diskriminierungsverbot<br />

pochen.<br />

In Berlin und Stuttgart sind diese Diskussionen<br />

bereits beendet. In der Hauptstadt<br />

hat man sich darauf geeinigt, bei<br />

Fahrten mit im Rollstuhl sitzenden Kunden<br />

künftig den gleichen Zuschlag zu nehmen,<br />

den man auch für Großraumtaxis ab der<br />

fünften Person kassiert. In Stuttgart dagegen<br />

lehnte es die Politik ab, den vom <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

geforderten Zuschlag in Höhe von<br />

7,50 Euro in die Tarifordnung aufzunehmen.<br />

Die baden-württembergische Hauptstadt<br />

fördert die Anschaffung bzw. den<br />

Umbau der ersten zehn Inklusionstaxis mit<br />

je 10 000 Euro.<br />

Deutlich mehr macht die Hauptstadt<br />

locker: 1,5 Millionen Euro sollen in den<br />

nächsten zwei Jahren an <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

ausgeschüttet werden, die ein Fahrzeug<br />

rollstuhlgerecht umrüsten. Diese Initiative<br />

entstand auf Drängen des dortigen Sozialverbandes<br />

Deutschland (SoVD) und der<br />

Berliner <strong>Taxi</strong>verbände. <br />

jh<br />

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TAXIZENTRALE<br />

DIE GETEILTE<br />

WIENER<br />

TAXIDEMO<br />

Mitte <strong>April</strong> demonstrierten über 1 000 Wiener<br />

<strong>Taxi</strong>fahrer. Eine beeindruckende Zahl, doch die<br />

Wirkung auf den Straßen hätte besser sein können.<br />

SAuf Initiative des Globaltaxi-Vereins,<br />

dem sowohl Wiener <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

als auch Fahrer<br />

angehören, fuhren am 16. <strong>April</strong> rund 1 200<br />

<strong>Taxi</strong>s durch Wien in Richtung Innenstadt.<br />

Organisiert durch Aufrufe auf Facebook<br />

und WhatsApp waren Kolleginnen und Kollegen<br />

vorwiegend türkischer Herkunft am<br />

Sammelplatz erschienen und erfüllten<br />

damit den Wunsch der Veranstalter, „ein<br />

Zeichen der Einheit und Geschlossenheit<br />

zu setzen“, wie es Irfan Kuna, Vorsitzender<br />

des Globaltaxi-Vereins, im Vorfeld geäußert<br />

hatte. Mit konkreten Forderungen hielt sich<br />

die Gruppe allerdings zurück. Nur vereinzelt<br />

und auf Eigeninitiative waren ein paar<br />

Plakate zu sehen, auf denen gegen Uber<br />

protestiert wurde.<br />

UBERS PREISDUMPING<br />

Gegenüber den zahlreich erschienenen<br />

Medien erklärte Kuna: „Es geht darum,<br />

Politik und Interessenvertreter aufzufordern,<br />

endlich faire und klare Verhältnisse<br />

in der Personenbeförderung zu schaffen.“<br />

Dem Preis-Dumping durch Uber müsse ein<br />

Ende gesetzt werden. Der Fahrdienstanbieter<br />

müsse entweder stärker kontrolliert<br />

oder es müsse ein Einheitsgewerbe gebildet<br />

werden.<br />

Die eigentliche Demofahrt in die Innenstadt<br />

lief anschließend nicht wie erhofft ab.<br />

Weil die Polizei einen geschlossenen Zug<br />

ohne Unterbrechung untersagte und die<br />

Kollegen so an jeder roten Ampel warten<br />

mussten, wurde der Konvoi unnötig in die<br />

Länge gezogen und vermischte sich mit etlichen<br />

Privatautos. Da auf den <strong>Taxi</strong>s auch<br />

keine Protestplakate angebracht waren,<br />

waren die hupenden <strong>Taxi</strong>fahrer von den<br />

Passanten zwar ohrenbetäubend laut zu<br />

hören, doch die wenigsten Passanten hatten<br />

eine Ahnung, worum es eigentlich geht.<br />

Erschwerend kommt hinzu, dass sich die<br />

Veranstalter laut übereinstimmenden<br />

Medienberichten auf Strafen durch die Polizei<br />

einstellen müssen, weil es während der<br />

Demo zu etlichen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung<br />

gekommen sei (wozu<br />

auch Hupen zählt).<br />

Die Gewerbevertretungen hatten sich<br />

übrigens nicht an der Demonstration beteiligt<br />

– weder die Wirtschaftskammer Wien<br />

noch die beiden Wiener <strong>Taxi</strong>zentralen<br />

40100 und 31300. „Wir wissen um die Problemfelder<br />

in der Branche Bescheid. Wir<br />

setzen uns selbstverständlich für unsere<br />

Unternehmer und <strong>Taxi</strong>lenker ein, gehen<br />

dabei aber andere Wege“, erklärt Christian<br />

Holzhauser, Geschäftsführer von <strong>Taxi</strong><br />

40100. Nachdem die Wiener <strong>Taxi</strong>zentrale<br />

bereits im letzten Jahr erfolgreich einstweilige<br />

Verfügungen gegenüber zwei Mietwagenbetrieben<br />

erwirkt hat, die seitdem die<br />

Uber-App nicht mehr verwenden dürfen,<br />

hat man im März dieses Jahres den Vermittler<br />

selbst verklagt – wegen Beihilfe<br />

zum systematischen Gewerberechtsverstoß.<br />

Ein Urteil wird demnächst erwartet.<br />

LOBBYIST ZWISCHEN DEN STÜHLEN<br />

Gökhan Keskin, Wiener <strong>Taxi</strong>-Obmann der<br />

Wirtschaftskammer, sieht sich zwischen<br />

den Stühlen. Als Lobbyist könne er keine<br />

Demo veranstalten oder offiziell unterstützen,<br />

erklärte er vielsagend gegenüber <strong>Taxi</strong><br />

<strong>Times</strong>. Er verweist auf die zahlreichen<br />

Gespräche mit dem österreichischen Verkehrsministerium,<br />

in denen man auf ein<br />

Einheitsgewerbe setzt. Die Trennung zwischen<br />

<strong>Taxi</strong>s und Mietwagen soll dann entfallen.<br />

Gleiche Regeln sollen für beide<br />

Verkehrsarten gelten. Die Politik sei dafür<br />

aufgeschlossen, bestätigte Keskin gegenüber<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>. Man hoffe auf eine baldige<br />

Umsetzung. <br />

jh<br />

Diese beiden Jungunternehmer kämpfen<br />

für ihre <strong>Taxi</strong>-Zukunft.<br />

Gute Stimmung am Sammelpunkt:<br />

Für das Fernsehen führten die Kollegen<br />

einen Volkstanz vor.<br />

LETZTE MELDUNG<br />

Am Tag des Redaktionsschlusses<br />

wurde bekannt, dass UberX,<br />

UberBLACK und UberVAN ab<br />

sofort nicht mehr in Wien betrieben<br />

werden dürfen. Das Handelsgericht<br />

Wien gab damit einer einstweiligen<br />

Verfügung auf Antrag der<br />

<strong>Taxi</strong> zentrale 40100 statt.<br />

FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

18 APRIL / MAI <strong>2018</strong> TAXI


ÖSTERREICH<br />

GEGEN DIE<br />

WILLKÜR, FÜR<br />

GRAZ<br />

PREISSICHERHEIT<br />

Ab dem 1. Juli gelten für <strong>Taxi</strong>betriebe in der Steiermark<br />

in <strong>Österreich</strong> einheitliche <strong>Taxi</strong>tarife. <strong>Taxi</strong>unternehmer wie<br />

Verband sehen dies als Chance.<br />

Fachgruppenobfrau<br />

Mag. Sylvia Loibner<br />

FOTO: Eva Ilzer<br />

Was Graz vorher schon konnte, passiert demnächst in<br />

der kompletten Steiermark. Wenn ab dem 1. Juli eine<br />

im Dezember verabschiedete Verordnung in Kraft<br />

tritt, die für das gesamte österreichische Bundesland Steiermark<br />

zwei überregional einheitliche <strong>Taxi</strong>tarife definiert, werden alle<br />

dortigen <strong>Taxi</strong>s nach Tarif befördern. Ein Tarif gilt seit dem 1. <strong>April</strong><br />

für alle <strong>Taxi</strong>unternehmer der Landeshauptstadt Graz mit deren<br />

Umlandgemeinden, der andere wird drei Monate später für sämtliche<br />

anderen Gemeinden gültig. Der Einheitstarif ging von der<br />

Wirtschaftskammer <strong>Österreich</strong> (WKO) in der Steiermark aus, die<br />

damit einen Beschluss in der steirischen Fachgruppentagung<br />

umsetzte. Dort hatten sich 71 Prozent für einen einheitlichen<br />

<strong>Taxi</strong>tarif für die gesamte Steiermark ausgesprochen.<br />

Für Geschäftsführer Markus Gogg, einen Jungunternehmer aus<br />

Gratkorn, ist die Umstellung kein Grund zur Sorge um sein<br />

Geschäft, schreibt das Nachrichtenportal „meinbezirk.at“ und<br />

zitiert den Jungunternehmer wie folgt: „Wir haben uns von Anfang<br />

an auf ein System geeinigt und nie mit den Preisen gespielt. Nun<br />

will es das Gesetz, dass einheitliche Tarife kommen. Ich bestimme<br />

also keine willkürlichen neuen Preise.“ Außerdem sieht Gogg im<br />

neuen System sogar einen Vorteil, weil Preisdifferenzen bei unterschiedlichen<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmen nicht mehr möglich sind und der<br />

Fahrgast weiß, was er zu bezahlen hat.<br />

Auch für die WKO überwiegen die Vorteile. „Willkürliche und für<br />

die Konsumenten nicht nachvollziehbare Preisgestaltungen sind<br />

SO VIEL KOSTET TAXI IN DER STEIERMARK<br />

Der künftige Einheitstarif sieht ein Grundentgelt von<br />

4 Euro vor und einen Kilometertarif, der sowohl nach<br />

Uhrzeit als auch nach gefahrenen Kilometern gestaffelt ist.<br />

So kostet beispielsweise auf bis zu fünf Kilometer langen<br />

Strecken jeder gefahrene Kilometer 2 Euro, nach fünf Kilometern<br />

sind 1,90 Euro pro Kilometer zu entrichten. In den<br />

Nachtstunden ab 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen<br />

erhöht sich der Fahrpreise für die ersten fünf Kilometer<br />

um 30 Cent, während der Preis ab dem fünften Kilometer<br />

identisch mit dem Tagtarif bleibt. Das Warteentgelt<br />

beträgt für jede volle Stunde 30 Euro. Der Grazer Tarif, der<br />

bereits seit 1. <strong>April</strong> gilt, ist etwas günstiger.<br />

damit zukünftig ausgeschlossen“, so Fachgruppenobfrau Sylvia<br />

Loibner. „Die Steiermark ist damit nach Wien und Vorarlberg das<br />

erste große Flächenbundesland, in dem überregionale einheitliche<br />

<strong>Taxi</strong>tarife verordnet wurden.“<br />

Peter Lackner, Geschäftsführer der Sparte Transport und Verkehr<br />

in der WKO Steiermark, sieht noch einen anderen Aspekt:<br />

„Gleichzeitig kann ein verbindlicher Tarif auch als Berechnungsgrundlage<br />

für die in vielen Regionen angedachten Mobilitätskonzepte<br />

dienen.“ <br />

jh<br />

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TAXI APRIL / MAI <strong>2018</strong><br />

19


INTERNATIONAL<br />

NEWSTICKER<br />

UBERX SETZT VERMITTLUNG<br />

IN GRIECHENLAND AUS<br />

Nach der Verabschiedung<br />

eindeutiger<br />

Regeln für Fahrdienstanbieter<br />

(als Folge massiver<br />

Proteste der griechischen <strong>Taxi</strong>fahrer)<br />

hat Uber seine Vermittlung des<br />

Mietwagen-Services UberX im <strong>April</strong><br />

eingestellt. Uber<strong>Taxi</strong>, bei dem über<br />

die App des amerikanischen Vermittlers<br />

reguläre <strong>Taxi</strong>s zu bestellen<br />

sind, läuft weiter, da die bisherigen<br />

Regeln für den ordentlichen <strong>Taxi</strong>verkehr<br />

nicht geändert wurden.<br />

Das neue Gesetz sieht im Wesentlichen<br />

vor, dass für Mietwagen der<br />

Internetanbieter wie Uber oder Beat<br />

(Daimler) ebenso die Rückkehrpflicht<br />

gilt. Die Fahrer der Laien-<strong>Taxi</strong>s wie<br />

der Mietwagen müssen in Zukunft<br />

einen Arbeitsvertrag mit einer Mietwagenfirma<br />

vorweisen können.<br />

Deren Fahrzeuge dürfen nach den<br />

neuen Bestimmungen nicht älter als<br />

sieben Jahre alt sein, um die Dienstleistung<br />

durchführen zu können.<br />

Wie die Daimler-Tochter Beat, die<br />

in Griechenland Marktführerin bei<br />

der Vermittlung der Laien-<strong>Taxi</strong>s ist,<br />

reagieren wird, wurde bislang nicht<br />

bekannt. <br />

prh<br />

MALLORCAS „SCHWARZE<br />

TAXIS“ IM VISIER DER<br />

BEHÖRDEN<br />

Die diesjährige<br />

Touristensaison<br />

dürfte für illegale<br />

<strong>Taxi</strong>s am<br />

Flughafen von<br />

Mallorca ungemütlich<br />

werden. Die Landesregierung hat<br />

in einer Pressemitteilung angekündigt,<br />

von Mai bis Oktober insgesamt<br />

84 Kontrollen durchführen zu wollen.<br />

Dabei sollen die Inspekteure zum Teil<br />

inkognito vorgehen.<br />

Als Reaktion auf empfindliche Streikmaßnahmen<br />

und teils handgreifliche<br />

Proteste der <strong>Taxi</strong>kollegen hatte die<br />

Behörde bereits letztes Jahr mehr als<br />

400 Fahrzeuge am Flughafen kontrolliert.<br />

Die Folge waren 48 Bußgeldbescheide<br />

mit verhängten Strafgeldern<br />

in Höhe von knapp 80000 Euro. jh<br />

MANAGER-STRAFEN<br />

VOM EUROPÄISCHEN<br />

GERICHT BESTÄTIGT<br />

Die Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom<br />

Dezember 2017 (<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> berichtete), wonach der US-Fahrtenvermittler<br />

Uber als Transport-Dienstleister und nicht als<br />

Technologieplattform einzustufen ist, führte nun zu einem<br />

weiteren wegweisenden Folge-Urteil.<br />

Wie der EuGH Anfang <strong>April</strong> verkündete, ist die französische<br />

Gesetzgebung zum Verbot von unlizenzierten Laien-<strong>Taxi</strong>s rechtmäßig. Auch das<br />

strafrechtliche Vorgehen gegen die Firma und ihre Manager war rechtens.<br />

In Frankreich wurde Uber 2016 zu einer Geldstrafe von 780 000 Euro verurteilt.<br />

Das Urteil französischer Gerichte sah außerdem eine Strafe in Höhe von<br />

insgesamt 23 000 Euro für zwei von Ubers Managern vor und drohte Gefängnisstrafen<br />

an. Sie hatten im Auftrag des Konzerns zwischen 2011 und 2015 den<br />

Service UberPOP zu verantworten, der seit 2014 illegal war, aber erst 2015 eingestellt<br />

wurde.<br />

Uber argumentierte, das Gesetz, erlassen 2014 nach massiven Protesten von<br />

Gewerkschaften und <strong>Taxi</strong>fahrern sowie Problemen mit örtlichen Genehmigungsbehörden,<br />

sei rechtswidrig zustande gekommen, da es in den elektronischen<br />

Handel eingreife und von der EU-Kommission hätte genehmigt werden müssen.<br />

Uber ist jedoch seit dem Gerichtsbeschluss vom 20. Dezember 2017 als Fahrdienstleister<br />

einzustufen und unterliegt nur den nationalen und lokalen Gesetzgebungen<br />

über den Personentransport, urteilte das Gericht. <br />

prh<br />

MASSIVES DATENLECK<br />

BEI APP YOURTAXI<br />

Das Nachrichtenportal blick.ch berichtete im <strong>April</strong>, dass bei<br />

der App des Schweizer Fahrtenvermittlers Yourtaxi GmbH<br />

persönliche und sensible Daten von Kunden und Fahrern im<br />

Internet sichtbar gewesen wären. Das betraf insbesondere<br />

Name, Kreditkarten- und sogar Ausweisnummer sowie das<br />

Profilbild von „mehreren Tausend Benutzern“. Sogar die<br />

dazugehörigen Fahrtenprotokolle konnten über Google eingesehen<br />

werden.<br />

Der Geschäftsführer der im letzten Sommer gegründeten Fahrtenvermittlung<br />

sagte gegenüber blick.ch, man habe von dem Problem erst durch die Zeitung<br />

erfahren. Yourtaxi wirbt mit Preisnachlässen um Kunden und ist im Raum Zürich<br />

aktiv. Die Fahraufträge werden an <strong>Taxi</strong>unternehmer vermittelt, die dafür an den<br />

App-Betreiber eine Provision zahlen müssen. Mit einer geringeren Provision für<br />

die Vermittlung sollte Uber unterboten werden. <br />

prh<br />

FOTO: Gerichtshof der Europäischen Union<br />

20<br />

APRIL / MAI <strong>2018</strong> TAXI


Solange Uber den Fahrern der Partnerfirmen<br />

„weitgehende Vorgaben“ macht, seien sie<br />

auch wie Angestellte zu beurteilen.<br />

UBER-PARTNER SIND<br />

PERSONALVERLEIHER<br />

Schweizer <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenfirmen, die ihre Fahrer für Uber fahren lassen,<br />

agieren als Personalverleiher. Diese Einschätzung einer Bundesbehörde bedeutet<br />

eine weitere Einschränkung des Uber’schen Geschäftsmodells.<br />

FOTO: Fotolia / leowolfert<br />

Der amerikanische Fahrtenvermittler<br />

muss damit abermals seine<br />

Strategie ändern. Im Sommer letzten<br />

Jahres war die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt<br />

SUVA zu dem Schluss<br />

gekommen, dass Uber-Fahrer Angestellte<br />

seien. Um weiterhin die Sozialabgaben<br />

nicht zahlen zu müssen und anderen Verpflichtungen<br />

eines Arbeitgebers zu entgehen,<br />

überließ es Uber ab diesem Moment<br />

sogenannten „Partnerfirmen“, Fahrer anzustellen,<br />

die dann für Uber Fahraufträge ausführen<br />

sollten. Laut Recherchen der „Neuen<br />

Zürcher Zeitung“ (NZZ) und des Schweizer<br />

Rundfunks SRF bietet Uber in der Schweiz<br />

nun eine Vermittlung an „Partnerflotten“<br />

an. Drei solcher Partner-Firmen sind laut<br />

SRF Pégase Léman, Star Limoluxe und Diagne<br />

Limousine.<br />

Wegen der schlechten Arbeitsbedingungen<br />

bei diesen Partnerfirmen kam es im<br />

Dezember in Genf zu einem Konflikt, bei<br />

dem 30 Fahrer in einen Streik traten. Manche<br />

von ihnen hatten nur 650 Schweizer<br />

Franken (ca. 550 Euro) monatlichen Lohn<br />

erhalten. Der Stundenlohn betrug weniger<br />

als 10 Franken (ca. 8,50 Euro).<br />

Die Schweizer Bundesbehörde beurteilt<br />

Partnerfirmen nach der herrschenden<br />

Rechtslage jetzt als Personalverleiher. Sie<br />

müssten ihren Angestellten einen Stundenlohn<br />

von mindestens 18,60 Franken zahlen<br />

und 50 000 Franken Sicherheitsleistung<br />

hinterlegen. Das Modell dürfte damit die<br />

kalifornische Firma aber genauso teuer<br />

»Bund und<br />

Kantone müssen<br />

diesen größten<br />

›Lohnbschiss‹, der<br />

derzeit in der Schweiz<br />

stattfindet, endlich<br />

stoppen.«<br />

Roman Künzler, Gewerkschaftssprecher<br />

kommen, als wenn sie die Fahrer als Arbeitnehmer<br />

direkt einstellt, zitiert der SRF den<br />

Arbeitsrechtler Professor Kurt Pärli.<br />

Damit Uber als Arbeitgeber ein Weisungsrecht<br />

auf die entliehenen Arbeitskräfte<br />

ausüben kann, müsse eine<br />

Verleihbewilligung vorliegen. Das Staatssekretariat<br />

für Wirtschaft SECO hat die Firmen<br />

jetzt aufgefordert, die Erfüllung der<br />

Vorgaben nachzuweisen.<br />

Die Gewerkschaft Unia<br />

zeigte sich erfreut über die<br />

Haltung der SECO. Bund<br />

und Kantone müssten nun<br />

dem „gesetzeswidrig operierenden Dumping-Konzern<br />

das Handwerk legen“. Uber<br />

sei als Arbeitgeber zu betrachten – „mit<br />

allen damit verbundenen Pflichten“, wird<br />

eine Erklärung in der NZZ zitiert. Der SRF<br />

zitiert den Gewerkschaftssprecher Roman<br />

Künzler so: „Bund und Kantone müssen diesen<br />

größten ‚Lohnbschiss‘, der derzeit in<br />

der Schweiz stattfindet, endlich stoppen.“<br />

Die SECO hob daraufhin noch einmal<br />

hervor, dass ihre Einschätzung nur die Verleihfirmen<br />

beträfe, nicht aber „normale“<br />

Uber-Fahrer. Die Behörde schreibt in ihrer<br />

Beurteilung, dass der amerikanische Vermittler<br />

den Fahrern weitgehende Vorgaben<br />

machen würde. Laut Pärli spricht das wiederum<br />

dafür, dass sie wie Angestellte von<br />

Uber zu behandeln seien, wie es eben auch<br />

die SUVA sieht.<br />

Der Streit um den Status von Uber-Fahrern<br />

geht also weiter. In dem laufenden<br />

Gerichtsverfahren, das von Uber gegen die<br />

SUVA-Entscheidung angestrengt wurde,<br />

lenkte das Unternehmen nämlich nicht<br />

ein. <br />

prh<br />

TAXI APRIL / MAI <strong>2018</strong><br />

21


ANTRIEB<br />

NEWSTICKER<br />

MODERNER VERKAUF<br />

FÜR ALTE TAXIS<br />

Was bislang mit viel Aufwand verbunden<br />

war und meistens einen<br />

Computer verlangte, ist seit einigen<br />

Wochen einfach über das Handy zu<br />

erledigen. Das in Bad Tölz ansässige<br />

Autohaus Much bietet <strong>Taxi</strong>unternehmern<br />

die unverbindliche Option an,<br />

das zum Verkauf stehende<br />

<strong>Taxi</strong> per Whats-<br />

App anzubieten. Dazu<br />

werden einfach ein<br />

Bild des Fahrzeugscheins<br />

und aussagefähige<br />

Fotos oder<br />

Videos vom Auto per<br />

WhatsApp an die<br />

Nummer 0172-999<br />

69 46 geschickt. Mitarbeitern<br />

des Autohauses,<br />

das sich seit<br />

über zwei Jahrzehnten<br />

auf den An- und<br />

Verkauf gebrauchter <strong>Taxi</strong>s – vorzugsweise<br />

Mercedes und Volkswagen –<br />

spezialisiert hat, wird ebenfalls per<br />

WhatsApp ein Angebot unterbreitet.<br />

Angeboten werden können <strong>Taxi</strong>s mit<br />

Euro-3- und Euro-6-Motoren. sg<br />

Der Prius+ ist bei <strong>Taxi</strong>unternehmern ein beliebtes <strong>Taxi</strong>. Ab sofort unterstützt<br />

Toyota auch die gewerbepolitische Arbeit des Bundesverbandes.<br />

TOYOTA UNTERSTÜTZT<br />

BUNDESVERBAND BZP<br />

In einer Pressemitteilung hat der japanische Automobilhersteller den Beitritt<br />

zum Deutschen <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenverband BZP als Fördermitglied bekannt<br />

gegeben. Man sei damit der erste japanische Importeur, der den BZP unterstütze.<br />

Als außerordentliches Mitglied habe Toyota damit einen noch direkteren Draht<br />

zu Verbänden und Unternehmern vor Ort und könne seine bereits bestehenden<br />

Geschäftsbeziehungen pflegen und ausbauen.<br />

Toyota hat sich nach Mercedes und Volkswagen, die ebenfalls Fördermitglieder des<br />

BZP sind, als Nummer drei im Ranking der <strong>Taxi</strong>modelle etabliert. Besonders in den<br />

Städten ist der japanische Autobauer bei den <strong>Taxi</strong>unternehmern beliebt, weil er mit<br />

seinen Hybridmodellen Prius+, Auris und RAV4 eine umweltfreundliche, verbrauchsgünstige<br />

und wartungsarme Alternative zu Dieselmodellen herstellt.<br />

Ausschlaggebend für die nun bekannt gegebene Partnerschaft mit dem <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

dürfte das klare Bekenntnis des BZP sein, das emissionsfreie <strong>Taxi</strong> anzustreben.<br />

Toyota verweist in seiner Pressemitteilung auf seine<br />

Brennstoffzellen-Limousine Mirai, die keinerlei Schadstoffe ausstoße. Bisher wurde<br />

das Fahrzeug innerhalb der Branche allerdings nicht angenommen, unter anderem<br />

auch deswegen, weil es nur über vier anstatt fünf Sitzplätze verfügt. jh<br />

DIESELPRÄMIE VERLÄNGERT<br />

Zahlreiche Fahrzeughersteller haben<br />

ihre Verkaufsaktionen um weitere<br />

drei Monate verlängert, darunter<br />

auch Mercedes und Volkswagen.<br />

Bei Volkswagen Nutzfahrzeuge läuft<br />

die Aktion beispielsweise zunächst<br />

bis zum 30. Juni <strong>2018</strong> weiter. Kunden<br />

können bis dahin eine Umweltprämie<br />

in Höhe von 4 000 Euro bis<br />

zu 7 000 Euro in Anspruch nehmen.<br />

Vo raussetzung für die Prämie ist<br />

unter anderem ein fachgerecht entsorgtes<br />

Diesel-Altfahrzeug mit der<br />

Abgasklasse Euro 1 bis 4. Auch Mercedes-Benz<br />

hat speziell für den <strong>Taxi</strong>bereich<br />

seine Dieseleintauschprämie<br />

bis zum 30. Juni <strong>2018</strong> verlängert. Beim<br />

Kauf eines neuen Mercedes-Benz-<strong>Taxi</strong>s<br />

kann eine Umweltprämie in Höhe von<br />

2 000 Euro in Anspruch genommen<br />

werden. Wie schon zuvor angekündigt<br />

wird das <strong>Taxi</strong>paket für die kommende<br />

Generation der C-Klasse gestrichen.<br />

Wer trotzdem ein C-Klasse-<strong>Taxi</strong> kaufen<br />

möchte, der kann das noch bis zum<br />

anstehenden Modellwechsel tun. sg<br />

DAIMLER HAT WIEDER<br />

EINEN TAXI-<br />

VERANTWORTLICHEN<br />

Mit Jan Thomas hat die Abteilung Mercedes-<br />

Benz Vertrieb Deutschland seit Anfang <strong>April</strong><br />

einen neuen Leiter Branchenmanagement<br />

<strong>Taxi</strong>. Thomas tritt die Nachfolge von Andreas<br />

Bösche an und arbeitet seit dem Jahr 2002<br />

bei der Daimler AG. Zuvor war er in verschiedenen<br />

Positionen im Automobilsektor im Ausland<br />

tätig. Bei Daimler hat Thomas zunächst<br />

im Produktmanagement Pkw gearbeitet, ehe<br />

er in die Truck-Sparte wechselte, wo er zwischen<br />

2007 und 2016 verschiedene Positionen<br />

bekleidete. 2016 übernahm er die Leitung<br />

Marketing für die Marke smart in Deutschland.<br />

Nach dem Wechsel von Bösche innerhalb der<br />

Daimler AG im März letzten Jahres war die<br />

Position während der letzten zwölf Monate<br />

unbesetzt geblieben.<br />

jh<br />

Jan Thomas, Leiter Branchenmanagement<br />

<strong>Taxi</strong> im Mercedes-<br />

Benz Cars Vertrieb Deutschland<br />

FOTOS: Inatx, Mercedes-Benz, <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

22 APRIL / MAI <strong>2018</strong> TAXI


ANTRIEB<br />

Weitab der Realität: die Messung auf dem Prüfstand.<br />

Beim RDE-Zyklus sind die Messgeräte im Rucksack.<br />

NICHT SAUBER,<br />

SONDERN REIN<br />

Ein Diesel mit Euro-6-Motor ist nicht gleich ein Diesel mit Euro-6-Motor.<br />

Den feinen Unterschied machen die Buchstaben hinter der »6« aus.<br />

Zeit für eine Aufklärung.<br />

FOTOS: Daimler AG<br />

Äpfel mit Birnen zu vergleichen, ist<br />

nicht ratsam. Bei Abgasnormen<br />

verhält es sich ähnlich. Kein Messverfahren<br />

ist perfekt, und je nach Methode<br />

variieren die Ergebnisse stark. Beim Diesel<br />

dreht sich alles um die Stickoxid-Emissionen<br />

(NOx). Der wichtigste Grenzwert<br />

beträgt 80 mg pro Kilometer. Dieser Grenzwert<br />

und die Euro-6-Norm sind seit dem<br />

1. September 2015 zulassungsrelevant und<br />

bilden auch heute noch die Grundlage für<br />

alle Diesel-Euro-6-Abgasnormen. Warum<br />

wir über die verschiedenen Euro-6-Abgasspezifikationen<br />

sprechen müssen und nicht<br />

über Euro 6 und Euro 7, liegt daran, dass<br />

sich Euro 6b, c , d-TEMP und d auf die gleichen<br />

Emissionsgrenzwerte beziehen, aber<br />

unterschiedlich gemessen werden.<br />

NEFZ = PRÜFSTAND<br />

Bislang war der neue Europäische Fahrzyklus<br />

(NEFZ) Voraussetzung für die Messungen.<br />

Er fand auf einem Prüfstand statt<br />

und hat sich daher in der Vergangenheit<br />

als wenig praxisnah herausgestellt, da die<br />

so ermittelten Abgaswerte im Realbetrieb<br />

nicht erreicht werden konnten. Fahrzeuge<br />

mit der Abgasnorm Euro 6b wurden<br />

also noch mit dem alten Messverfahren<br />

gemessen.<br />

Der nächste Schritt zum sauberen Diesel<br />

wurde am 1. September 2017 mit der Einführung<br />

der Euro-6c-Norm gemacht, die auf<br />

einem neuen Messverfahren basiert: dem<br />

Worldwide-Harmonized-Light-Duty-Vehicles-Test-Procedure-Messzyklus<br />

(WLTP). Er<br />

dauert zehn Minuten länger als der NEFZ<br />

und kommt nur noch auf 13 Prozent Standzeit.<br />

In der Gesamtdistanz legt der Wagen<br />

jetzt 23,5 Kilometer zurück, also fast die<br />

doppelte Strecke. Auch die Durchschnittsgeschwindigkeit<br />

ist mit knapp 47 km/h um<br />

rund 13 km/h gestiegen und auch verschiedene<br />

Ausstattungsvarianten werden<br />

berücksichtigt. Bislang wurden nämlich<br />

nur die leichten Einstiegsmodelle gemessen,<br />

die natürlich weniger Abgase emittierten<br />

als voll ausgestattete Fahrzeuge. Diese<br />

Details lassen aber, auch wenn es sich wieder<br />

um eine Fahrt auf einem Prüfstand handelt,<br />

einen ehrlicheren Messzyklus<br />

erkennen. Klar ist, dass die gemessenen<br />

Ergebnisse der beiden Testzyklen nicht vergleichbar<br />

sind.<br />

Messungen auf dem Prüfstand haben<br />

aber noch einen weiteren Nachteil: Der VW-<br />

Abgasskandal war zum Beispiel nur möglich,<br />

weil die betroffenen Fahrzeuge<br />

erkannten, dass sie eine Prüfstandsfahrt<br />

absolvieren und dann (und nur dann) die<br />

Abgasregelung korrekt eingeschaltet<br />

wurde. Daher wird dem WLTP-Messzyklus<br />

sowie generell Messungen auf dem Prüfstand<br />

keine große Zukunft bevorstehen.<br />

RDE = STRASSENMESSUNG<br />

Der Nachfolger steht bereits in den Startlöchern.<br />

Der Test-Zyklus Real Driving Emissions<br />

(RDE) ist ein Prüfverfahren, das<br />

direkt auf der Straße angewandt wird. Die<br />

nach diesem Verfahren geprüfte Abgasnorm<br />

nennt sich Euro 6d-TEMP, existiert<br />

seit dem 1. September 2017 und ist ab dem<br />

1. September 2019 Voraussetzung für die<br />

Zulassung eines Fahrzeugs mit Dieselmotor.<br />

Interessanterweise gilt nach wie vor die<br />

Obergrenze von 80 mg NOx pro gefahrenem<br />

Kilometer. Da dieser Wert im RDE-<br />

Zyklus nicht zu erreichen ist, hat man sich<br />

dazu entschlossen, die 80 mg mit dem Faktor<br />

2,1 zu multiplizieren. Schafft ein Diesel<br />

dann 168 mg pro Kilometer, entspricht er<br />

der Abgasnorm Euro 6d-TEMP. Nur<br />

16 Monate später, Anfang 2021, müssen<br />

Neufahrzeuge dann die Euro-6d-Norm<br />

erfüllen. Auch sie bezieht sich auf den<br />

ursprünglichen Grenzwert, lässt jedoch im<br />

Vergleich zur Euro-6d-TEMP nur den<br />

1,5-fachen Schadstoffausstoß zu, also maximal<br />

120 mg NOx pro Kilometer. sg<br />

TAXI APRIL / MAI <strong>2018</strong><br />

23


EXKLUSIVE<br />

STAMM-<br />

KUND SCHAFT<br />

GARANTIERT<br />

Endlich. Die von zahlreichen <strong>Taxi</strong>unternehmern<br />

so sehr gewünschte Entwicklung eines<br />

eichrechtskonformen <strong>Taxi</strong>paketes ist vollzogen.<br />

Seit März gibt es das Intax-Tesla-<strong>Taxi</strong>.<br />

Premiere feierte das vom Oldenburger<br />

Umrüst-Spezialisten Intax entwickelte<br />

Tesla-<strong>Taxi</strong> Ende Februar<br />

beim Münchner E-<strong>Taxi</strong>tag. Mit großem<br />

Erfolg: Noch vor Ort haben einige Unternehmer<br />

einen Tesla bestellt. Das zeigt, dass eine<br />

Branche auf ein Modell gewartet hat, das in<br />

den Augen vieler Unternehmer die einzige<br />

Alternative für einen Umstieg auf Elektromobilität<br />

darstellt. Grund ist zum einen die<br />

hohe Reichweite (400 Kilometer waren während<br />

der Testfahrt kein Pro blem), aber auch<br />

die schnelle Zwischenladung an den von<br />

Tesla über das ganze Bundesgebiet aufgestellten<br />

Schnellladestationen. In 20 Minuten<br />

ist der Akku wieder auf 80 Prozent, was für<br />

die nächsten (wahrscheinlich vorbestellten)<br />

Fahrten locker reicht.<br />

AUCH GEBRAUCHTE UMRÜSTBAR<br />

Eine Woche lang stellte uns Intax das Tesla-<br />

<strong>Taxi</strong> zur Verfügung. Der Umrüster, der für<br />

nahezu alle Importeure <strong>Taxi</strong>pakete entwickelt<br />

hat, übernimmt für die Amerikaner<br />

die komplette Kundenbetreuung. Intax ist<br />

für die <strong>Taxi</strong>kunden direkter Ansprechpartner<br />

und organisiert die Auslieferung. Weitere<br />

Besonderheit: Auch gebrauchte<br />

Modelle S werden umgerüstet. Dadurch<br />

konnte beispielsweise ein Brandenburger<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmer seinen Tesla endlich<br />

eichen lassen, den er sich bereits 2016<br />

zugelegt hatte, der aber aufgrund der bis<br />

dahin fehlenden Herstellerfreigabe keine<br />

Konformitätsfreigabe erhalten hatte.<br />

Diese Freigabe wird nun bundesweit<br />

garantiert, wenn der <strong>Taxi</strong>unternehmer beim<br />

Tesla-Kauf und der Umrüstung (2 790 Euro,<br />

Nettopreis ohne Geräte) den Weg über Intax<br />

geht. Für uns Grund genug, uns die spezifischen<br />

<strong>Taxi</strong>-Umbauten anzusehen.<br />

Unterhalb des großen 17-Zoll-Alleskönner-<br />

Displays war der Hale Microtax MCT-06<br />

platziert. Er ist eine von drei Taxameter-<br />

Optionen. Nachteil: Hinten sitzende Fahrgäste<br />

haben keinen freien Blick auf den<br />

Fahrpreis. Für den Taxameter verlangt<br />

Intax 449 Euro, die Konsole kostet 99 Euro.<br />

Der Hale Cey zum Auslesen der Daten ist<br />

in der Mittelkonsole unterhalb der Armlehne<br />

positioniert. Inklusive Montage ist er für<br />

99 Euro zu haben.<br />

Das Motorola-Funkgerät ist tief unter<br />

dem Taxameter in der Mittelkonsole verbaut,<br />

liegt aber trotzdem immer noch gut<br />

in Griffnähe. Preislich beginnt die günstigste<br />

Version bei 549 Euro. Eine Antenne muss<br />

extra geordert werden. Die Funk-Kommunikation<br />

erfolgt über eine Freisprecheinrichtung<br />

mit abgesetztem Mikrofon. Sie<br />

kostet 99 Euro, entfällt allerdings bei<br />

Bestellung eines Funkgeräts. Die Klebeantenne<br />

ist für 159 Euro erhältlich. Der<br />

Antennenfuß wird von Intax an die hinterste<br />

Seitenscheibe geklebt.<br />

Links neben dem Taxameter befindet<br />

sich der Schalter für die Dachzeichenbeleuchtung<br />

(59 Euro) und die Taste für die<br />

Sprachbedienung des Funkgeräts. Nur<br />

beim Model S mit der Zusatzoption „Schiebedach“<br />

muss das Dachzeichen (159 Euro)<br />

auf einem Thule-Dachträger (100 Euro)<br />

montiert werden. Als Fazit unserer Testfahrten<br />

empfiehlt die <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Redaktion,<br />

auf das Schiebedach und den damit<br />

notwendigen Thule-Dachträger zu verzichten.<br />

Stammgäste mit längeren Autobahnstrecken<br />

könnten sonst aufgrund der viel<br />

zu lauten Windgeräusche von weiteren<br />

Fahrten im Tesla Abstand nehmen.<br />

Damit wäre das Intax-Tesla-<strong>Taxi</strong> seiner<br />

größten Stärke beraubt: Das Fahrzeug lebt<br />

Die Kombination Schiebedach und<br />

Dachträger ist nicht zu empfehlen.<br />

Aufgrund der im Fahrzeugboden eingelassenen<br />

Batterie müssen größere Fahrgäste<br />

im Fond die Beine stark anwinkeln.<br />

von seiner Aura des Neuen und ist – solange<br />

der Reiz des Besonderen noch anhält –<br />

ein Garant für exklusive Stammkundschaft.<br />

Zweifellos ist der Tesla auch mehr Computer<br />

als Auto. Das zeigt sich beispielsweise<br />

am höhenverstellbaren Fahrwerk, mit dem<br />

man den Einstieg für gebrechlichere Fahrgäste<br />

erleichtern kann. Oder auch an der<br />

weit entwickelten Funktion des Autonomen<br />

Fahrens, allein die ist ein Highlight für<br />

jeden – egal ob Fahrer oder Fahrgast. jh,<br />

sg<br />

Zahlreiche Fotos speziell zu den <strong>Taxi</strong>-Umbauten<br />

des Tesla können Sie unter www.taxi-times.<br />

taxi unter Stichwortsuche „Tesla“ ansehen.<br />

FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

24 APRIL / MAI <strong>2018</strong> TAXI


ANTRIEB<br />

Großes Interesse an<br />

„Elektromobilität vor Ort“<br />

während einer Fachtagung<br />

im historischen Konferenzzentrum<br />

in Leipzig.<br />

EINSCHNEIDEND JA, ABER<br />

AUCH VERHÄLTNISMÄSSIG<br />

Das Leipziger Urteil zu möglichen Dieselfahrverboten müsste<br />

den Freunden der Elektromobilität eigentlich gefallen.<br />

Bei einer Fachkonferenz wurde diese Freude allerdings gedämpft.<br />

FOTO: EMo<br />

Was kommt schneller: Dieselfahrverbote oder der<br />

Durchbruch der Elektromobilität? Sauberere Luft ist<br />

international vereinbart. Um den Weg dahin wird<br />

überall gerungen, so auch bei der Leipziger Fachkonferenz zum<br />

Thema „Elektromobilität vor Ort“. Das höchstrichterliche Dieselfahrverbotsurteil<br />

wurde dort unmittelbar nach seiner Verkündung<br />

topaktuell behandelt. Immerhin ist Elektromobilität die Form von<br />

Mobilität, die das Fahren mit Diesel und anderen Verbrennern<br />

möglichst bald ersetzen soll – zur Reinhaltung der Luft. Dementsprechend<br />

große Erwartungen wurden von vielen Konferenzteilnehmern<br />

in das Leipziger Urteil gesetzt – und von Rechtsanwalt<br />

Christian A. Mayer gleich wieder gedämpft. Er skizzierte unmittelbar<br />

nach der Urteilsverkündung die neue Rechtslage.<br />

GRUNDLAGE: BUNDESIMMISSIONSSCHUTZGESETZ<br />

Rechtliche Grundlage der ganzen Angelegenheit ist das Bundesimmissionsschutzgesetz<br />

(BImSchG). Es verpflichtet Behörden, bei<br />

Überschreitung festgelegter Schadstoffgrenzwerte einen Luftreinhalteplan<br />

aufzustellen, mit geeigneten Maßnahmen, um die Zeiträume<br />

dieser Überschreitungen möglichst kurz zu halten. Die<br />

Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gegen viele Städte Prozesse angestrengt.<br />

Sie sollten gezwungen werden, Luftreinhaltepläne mit<br />

geeigneten Maßnahmen zu erstellen. Eine dieser Maßnahmen<br />

sollten zeitlich und räumlich begrenzte Fahrverbote für als besonders<br />

umweltschädlich erkannte Fahrzeuge, sprich Dieselfahrverbote,<br />

sein.<br />

Die beklagten Kommunen wollten sich darauf berufen, zu solchen<br />

weitreichenden Maßnahmen nicht berechtigt zu sein. Am<br />

weitesten gediehen waren diese Prozesse in Düsseldorf und Stuttgart.<br />

Dort waren die Behörden bereits dazu verurteilt worden,<br />

solche Maßnahmen zu verfügen. Das wollten die Städte nicht<br />

akzeptieren. Zur Verkürzung des Gangs durch die Instanzen wurde<br />

die sogenannte Sprungrevision vor dem Bundesverwaltungsgericht<br />

in Leipzig zugelassen.<br />

Dort wurde am 27. Februar <strong>2018</strong> das inzwischen allseits<br />

bekannte Urteil gesprochen: Städte können Fahrverbote für Dieselautos<br />

zur Luftreinhaltung verhängen. Die zuständigen Behörden<br />

müssen aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen<br />

und diese wahren. Beispiele: Fahrverbote für Euro-5-Diesel in<br />

Stuttgart erst ab dem 1. September 2019; Ausnahmeregelungen<br />

etwa für Handwerker; aber keine finanzielle Ausgleichspflicht<br />

(„Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen“).<br />

Zonen-, wie streckenbezogene Verkehrsverbote für Diesel-Kfz,<br />

die an Emissionsverhalten anknüpfen, gehen bundesweit nur per<br />

Plakettenregelung.<br />

Das Europarecht zur schnellstmöglichen Einhaltung der NO2-<br />

Grenzwerte greift durch, wenn die Wirksamkeit dies erfordert.<br />

Deutsches Recht gilt dann nicht.<br />

ERSCHWERTER VOLLZUG<br />

Die StVO ermöglicht die Beschilderung sowohl zonaler als auch<br />

streckenbezogener Verkehrsverbote für Diesel-Kfz. Der Vollzug<br />

dieser Verbote ist zwar gegenüber der „Plakettenregelung“ deutlich<br />

erschwert. Dies führt aber nicht zur Rechtswidrigkeit der<br />

Regelung.<br />

Fazit: Einschneidende Maßnahmen sind zulässig, müssen aber<br />

„verhältnismäßig“ sein. Das lässt breiten Raum für Interpretation.<br />

Falls sich der Bund nicht doch noch zur blauen Plakette durchringt,<br />

müssen Landes- und Kommunalbehörden tätig werden und<br />

einen Weg finden zwischen „wirksam“ und „verhältnismäßig“.<br />

Da könnte jede einzelne Maßnahme wieder vor Gericht landen.<br />

Bis das alles durchgestanden ist, könnte sich doch die Elektromobilität<br />

schneller durchgesetzt haben als NO2-wirksame Fahrverbote.<br />

<br />

wh<br />

TAXI APRIL / MAI <strong>2018</strong><br />

25


Der Mercedes-Benz eVito kommt<br />

zunächst nur als reiner Transporter.<br />

ELEKTRO-BUSSE<br />

IN DEN STARTLÖCHERN<br />

Ein erheblicher Teil des <strong>Taxi</strong>geschäfts wird mit Großraumtaxis abgewickelt.<br />

Wer hier auf Elektro umsteigen will, hat wenig Auswahl. Aber es tut sich was.<br />

Wie der Münchner E-<strong>Taxi</strong>tag gezeigt hat, ist das Interesse<br />

an elektrischen <strong>Taxi</strong>s durchaus vorhanden.<br />

Die Elektromobilität hatte bislang viele Kritiker, die<br />

neben kurzer Reichweite auch das zu geringe Platzangebot<br />

bemängelt hatten. Gerade Fahrten in Großraumtaxis gehen oft<br />

über längere Distanzen, da sind neben dem Platzangebot auch<br />

die notwendige Reichweite und eine Schnelllademöglichkeit entscheidend.<br />

NISSAN SCHAFFT 300 KILOMETER<br />

Diesen Anforderungen entspricht am ehesten ein alter Bekannter:<br />

der 2014 auf dem Markt eingeführte Nissan e-NV200 Evalia. Er<br />

kann bis zu sieben Personen transportieren, ist schnellladefähig<br />

und wurde erst kürzlich technisch aufgefrischt, um auf eine Reichweite<br />

von 200 Kilometern zu kommen. Er soll sogar 300 Kilometer<br />

weit kommen, wenn man ihn nur innerstädtisch nutzt.<br />

Innerhalb von 40 Minuten, so verspricht Nissan, ist der<br />

40-kWh-Akku an einer Schnellladestation wieder<br />

aufgeladen. Den e-NV200 mit <strong>Taxi</strong>paket<br />

zeichnet zusätzlich auch noch aus, dass<br />

man ihn ganz regulär beim Nissan-<br />

Händler kaufen und auch die Wartung<br />

dort durchführen lassen<br />

kann. Bei seinen Mitbewerbern<br />

ist das nicht<br />

immer der Fall.<br />

Die Firma I SEE<br />

Electric Trucks hat<br />

sich auf die elektrische<br />

Umrüstung<br />

von Transportern<br />

spezialisiert. Neben<br />

der letzten Generation<br />

des Mercedes Sprinter/VW Crafter bietet das Unternehmen jetzt<br />

auch eine Umrüstung für den Opel Vivaro an. Speziell der eVivaro<br />

oder auch „Elektroblitz“ genannte Transporter ist für das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

interessant, denn sein Elektromotor mit wahlweise 85<br />

oder 130 kW kann von Batterien ab 43 kWh bis zu 100 kWh Leistung<br />

gespeist werden. Dementsprechend variiert die angegebene<br />

Reichweite zwischen 100 und 220 Kilometern. Standardmäßig<br />

verfügen alle umgerüsteten eVivaros über den langen Radstand<br />

L2 und sind serienmäßig mit einer Klimaanlage ausgestattet. Der<br />

offizielle Verkaufsstart des eVivaro ist für <strong>April</strong> <strong>2018</strong> geplant.<br />

VW LIESS DIE ELEKTRO-KATZE AUS DEM SACK<br />

Wenn man einen <strong>Taxi</strong>unternehmer fragt, welches vollelektrische<br />

<strong>Taxi</strong> er am ehesten fahren würde, dann werden häufig der Volkswagen<br />

T6 oder der Mercedes Vito genannt. Und auch in diesem<br />

Bereich tut sich was. Auf dem Münchner E-<strong>Taxi</strong>tag Ende Februar<br />

war die Katze aus dem Sack: Der Prototyp eines Elektro-<strong>Taxi</strong>s<br />

auf VW-T6-Basis wurde<br />

zum ersten Mal der Öffentlichkeit<br />

präsentiert. Entwickelt<br />

wurde er von der Firma ABT,<br />

einer bekannten Tuningschmiede,<br />

die eigentlich für<br />

sportliche Veredelungen<br />

steht.<br />

Bereits seit 2009 wird<br />

bei ABT eMobility an der<br />

Elektrifizierung von Nutzfahrzeugen<br />

gearbeitet. Beim<br />

Münchner E-<strong>Taxi</strong>tag ist ABT<br />

eMobility mit dem Prototyp ABT<br />

Fast schon ein Klassiker:<br />

der elektrische e-NV200<br />

e-DSG auf VW-T6-Basis gekommen.<br />

Ziel bei dessen Entwick-<br />

FOTOS: Daimler AG, Nissan<br />

26 APRIL / MAI <strong>2018</strong> TAXI


ANTRIEB<br />

Derzeit ist der ABT e-DSG auf<br />

VW-T6-Basis noch ein Prototyp.<br />

Optisch nicht als<br />

„Elektroblitz“ zu erkennen.<br />

FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>, Wilfried Hochfeld<br />

lung war es laut Jens Häberle, technischer Leiter eMobility bei ABT,<br />

möglichst viele Komponenten aus dem Regal des VW-Konzerns zu<br />

nutzen. Der Vorteil bei dieser Bauart: Man kann eine kleinere<br />

E-Maschine verbauen und dank des Getriebes, welches wie beim<br />

Verbrennungsmotor geschaltet wird, ist in jeder Fahrsituation genug<br />

Leistung abrufbar. Der 82 kW starke E-Motor wird von zwei verschiedenen<br />

Batterieausbaustufen gespeist. In der 38-kWh-Version verspricht<br />

ABT eine Reichweite nach NEFZ von rund 220 Kilometern.<br />

Wer längere Strecken fahren will, soll mithilfe einer 77 kWh großen<br />

Batterie im NEFZ-Zyklus immerhin rund 444 Kilometer zurücklegen<br />

können. Beide Versionen bauen auf dem VW T6 mit langem Radstand<br />

auf. Die Batterien sind bündig im Fahrzeugunterboden unter den<br />

Sitzen integriert und enden vor der Hinterachse. Leider ist der ABT<br />

e-DSG auf T6-Basis noch ein Prototyp. Das soll sich aber in absehbarer<br />

Zeit ändern. Spätestens auf der diesjährigen IAA Nutzfahrzeuge<br />

in Hannover, wo der Wagen ausgestellt sein wird, ist mit weiteren<br />

Neuigkeiten zu rechnen.<br />

Am gleichen Ort wird es sicher auch Neuigkeiten von Mercedes-<br />

Benz geben, denn auch die Schwaben arbeiten an einer elektrischen<br />

Version ihres Vito. Derzeit halten sich die Autobauer noch<br />

weitestgehend bedeckt und preisen im ersten Schritt den eVito in<br />

einer limitierten Vorabversion als reinen Transporter an. Er soll<br />

ab der zweiten Jahreshälfte ausgeliefert werden. Dieser eVito soll<br />

mit einer vollen Batterie rund 150 Kilometer weit kommen, und<br />

das mit einer Zuladung von rund 1 000 kg. Weitere Versionen,<br />

dann auch für die Personenbeförderung, sind für 2019 geplant.<br />

Die eVitos sollen dann bei den Ride-Pooling-Unternehmen wie via<br />

und seiner Tochter Berlkönig eingesetzt werden. Zwischen den<br />

Zeilen liest sich allerdings auch noch, dass die Nachfrage nach<br />

den elektrischen Transportern schneller gekommen ist, als man<br />

ihn entwickeln konnte.<br />

AUTONOMER VITO ANGEKÜNDIGT<br />

Eine spezielle Version zur Personenbeförderung wird sicherlich<br />

über andere technische Daten und vor allem mehr Reichweite<br />

verfügen. Mercedes hat aber auch schon einen autonomen Vito<br />

angekündigt. In den Handel soll er allerdings nicht kommen, denn<br />

Daimler will den Wagen selbst für seine eigenen Fahrdienste nutzen.<br />

So etwas nennt man Gewinnmaximierung.<br />

Im Fazit kann man sagen, dass es elektrische Großraumfahrzeuge<br />

in einer <strong>Taxi</strong>version schon heute gibt, allerdings mangelt<br />

es derzeit noch ein wenig an Alternativen. Der Blick auf die IAA<br />

Nutzfahrzeuge im September dürfte dieses Jahr sehr spannend<br />

werden. sg<br />

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ANTRIEB<br />

Platz ist in der kleinsten Hütte. Bis zu vier<br />

Trolleys soll der Kofferraum fassen.<br />

Unter Spannung:<br />

Das Ladekabel könnte ruhig<br />

ein wenig länger sein.<br />

ELEKTRISCHE ALTERNATIVE<br />

FÜR KRANKENFAHRTEN<br />

Bewusst auf kleine <strong>Taxi</strong>s zu setzen ist ein Phänomen, das man bislang<br />

nur außerhalb Deutschlands kennt. Wer sich einen Kia Soul EV kauft, darf dafür<br />

aber elektrisch fahren.<br />

Elektromobilität ist angesagt und hip, das kommt auch bei<br />

den Kunden an. Kia hat diesen Trend erkannt und bietet<br />

mit dem vollelektrischen Soul EV eine Fusion zwischen<br />

nachhaltiger Mobilität, modernem Lifestyle und guter Qualität.<br />

Seine Premiere feierte der Kia Soul EV mit <strong>Taxi</strong>paket auf dem<br />

Münchner E-<strong>Taxi</strong>-Tag. Die Entwicklung des <strong>Taxi</strong>pakets erfolgte in<br />

gewohnter Qualität bei dem Oldenburger Umrüster Intax. Zum<br />

<strong>Taxi</strong>paket gehören die Vorrüstung für Taxameter/Wegstreckenzähler<br />

– inklusive Konsole, Funk-Vorrüstung, Dachzeichen mit<br />

Halterung für HALE- oder Kienzle-Dachzeichen, die <strong>Taxi</strong>-Notalarmanlage,<br />

eine Zentral-Innenlichtschaltung und Fußraumschalen.<br />

Das komplette <strong>Taxi</strong>paket kann für 700 Euro zum Fahrzeug dazu<br />

gebucht werden, eine Folierung in Hellelfenbein kostet zusätzlich<br />

800 Euro.<br />

Unser Testwagen war komplett inklusive Taxameter und Funk<br />

ausgestattet. Speziell die für das Funkgerät entwickelte Konsole<br />

macht einen so guten Eindruck, dass es eine wahre Freude ist.<br />

Gerade die Qualität der Umrüstung passt zum guten Gesamteindruck,<br />

den der Kia Soul hinterlässt. Obwohl „nur“ als Fahrzeug<br />

aus dem B-Segment einzustufen, ist der Soul EV nahezu komplett<br />

ausgestattet. Das zeigt sich direkt bei der Fahrzeugkonfiguration,<br />

die dem Soul-Interessenten nur erfrischend wenig Optionen bietet.<br />

Neben der Farbe kann lediglich zwischen den beiden Ausstattungslinien<br />

„Plug“ und „Play“ gewählt werden. Der von uns getestete<br />

Wagen verfügt über die umfangreichere „Play“-<br />

Ausstattungslinie. Für den <strong>Taxi</strong>-Einsatz ist sie auch die einzige<br />

Wahl; denn nur sie bietet exklusiv einen CHAdeMO-Schnellladeanschluss<br />

sowie eine Batterieheizung. Ebenfalls verfügt der Testwagen<br />

über das optionale Komfortpaket: Für 1 134 Euro netto<br />

bietet es überraschende Details wie Ledersitze, von denen die<br />

vorderen beheizt und belüftet sind, Sitzheizung auf den äußeren<br />

Rücksitzen, Parksensoren vorne und hinten sowie drei 12-Volt-<br />

Steckdosen und eine LED-Ambientebeleuchtung. Eine Sitzventilation<br />

in B-Segment-Fahrzeugen hat Seltenheitswert und zeigt,<br />

welchen Anspruch Kia an sich selbst stellt. Während der Testphase<br />

bei minus 10 Grad Celsius waren wir natürlich für solche Extras<br />

extrem dankbar, auch wenn sie sich direkt negativ auf die<br />

Reichweite auswirkten.<br />

LADEN UND VORHEIZEN<br />

Um Energie zu sparen, kann man beim Soul EV die Heizung ausschließlich<br />

auf den Fahrer ausrichten, was natürlich mit Passagieren<br />

an Bord nicht machbar ist. Andererseits bietet der Wagen die<br />

Möglichkeit, während des Ladevorgangs die Temperatur im Fahrzeug<br />

vorzuwählen. Lädt man über Nacht auf, kann der Tag mit der<br />

vorgewählten Fahrzeugtemperatur beginnen. Gut für die Kundschaft,<br />

aber auch für die Reichweite. Das Laden selbst ist beim<br />

Soul unproblematisch, vorausgesetzt, die Ladesäule arbeitet einwandfrei.<br />

Der Anschluss befindet sich an der Front des Fahrzeugs.<br />

Da das Ladekabel relativ kurz ist, muss der Wagen so geparkt<br />

FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

28 APRIL / MAI <strong>2018</strong> TAXI


ANTRIEB<br />

werden, dass die Strecke zwischen der Ladesäule und Fahrzeuganschluss<br />

möglichst kurz ist. Die Ladezeiten für die 30 KWh große<br />

Lithium-Ionen-Polymer-Batterie hängen natürlich von der jeweiligen<br />

Ladesäule ab. An der städtischen Normalladesäule kann man<br />

mit rund acht Stunden Ladezeit rechnen. Ist die Batterie erst mal<br />

geladen, sollen 250 Kilometer Reichweite nach NEFZ möglich sein.<br />

Bei Temperaturen deutlich unter dem Gefrierpunkt waren bei<br />

unserem Testwagen allerdings nur echte 160 Kilometer Reichweite<br />

möglich. Beim Einsatz als <strong>Taxi</strong> sollte dem Soul EV tagsüber ein<br />

Schnelllader zur Verfügung stehen.<br />

AUSSTATTUNG LÄSST KAUM WÜNSCHE OFFEN<br />

Kommen wir zu der Frage, wie sich der Soul EV fährt. In der<br />

gesamten Bedienung und auch der Ausstattung ist er sehr komfortabel.<br />

Keyless-Go, Klimatisierung, Lenkradheizung, viele Cupholder<br />

und alle Funktionen, die man aus Fahrzeugen höherer<br />

Fahrzeugklassen kennt, lassen kaum Wünsche offen. Während<br />

der Fahrt verhält sich der Soul EV so, wie man es von einem Elektroauto<br />

erwartet. Drehmomentstark ab der ersten Umdrehung,<br />

eher hart gefedert und natürlich leise. Allerdings ist der Soul auch<br />

beim Antritt kein Krawallo: 110 PS und knapp 1 600 Kilogramm<br />

Lebendgewicht sprechen dann doch eher für gemütliches Cruisen.<br />

Auch an die Rekuperation, also die Energierückgewinnung, die<br />

den Wagen beim Rollen spürbar abbremst, gewöhnt man sich<br />

schnell. Mit rund 14,3 kWh soll der Soul EV im Eco Modus rund<br />

100 Kilometer weit kommen. Bei unseren Testfahrten im reinen<br />

Stadtverkehr erreichten wir diesen Wert laut Bordcomputer mit<br />

einer kleinen Abweichung hinter dem Komma. Obwohl das Leergewicht<br />

von 1,6 Tonnen nicht augenfällig ist, spürt man es bei<br />

einer Panikbremsung sehr deutlich.<br />

Ein paar Dinge haben uns nicht so gut gefallen: Einerseits hat<br />

der Touchscreen unsere Eingaben häufiger relativ frei interpretiert,<br />

speziell bei der Zieleingabe. Kurioserweise kann ein Panoramadach<br />

nur in Verbindung mit der Farbe Titaniumsilber<br />

Metallic geordert werden. Das <strong>Taxi</strong>schild, wenn überhaupt möglich,<br />

müsste sich dann vermutlich einen neuen Platz suchen. Der<br />

Kia Soul EV kostet in der empfehlenswerten „Play“-Ausstattungslinie<br />

rund 25 426 Euro netto, abzüglich etwaiger Elektroprämien.<br />

Saubere Lösung: Das Funkgerät ist perfekt integriert.<br />

Bleibt nur noch das beschränkte Platzangebot, was für viele sicher<br />

ein K.-o.-Kriterium darstellt. Aber mal ganz ehrlich: Wie oft sind<br />

die <strong>Taxi</strong>s bis zum letzten Platz besetzt? Offiziell ist der Kia Soul<br />

EV ein Fünfsitzer. Der Kofferraum bietet mit 281 Litern bis zur<br />

Fensterunterkante Platz für bis zu vier intelligent gestapelte Trolleys.<br />

Kia-typisch ist auch noch die Hersteller-Garantie: Sie gilt für<br />

insgesamt sieben Jahre oder maximal 150 000 Kilometer und beinhaltet<br />

auch die Batterie. Schade, dass Kia der Batterie offenbar<br />

keine höhere Laufleistung zutraut.<br />

Im Fazit sehen wir den klassischen Einsatz des Kia Soul EV<br />

bei Krankenfahrten, denn trotz seiner kompakten Abmessungen<br />

ist der Wagen agil, handlich und bietet eine hohe Sitzposition.<br />

Zudem finden Krankenfahrten nur tagsüber statt und sind gut<br />

planbar. Wem der Soul EV zu klein ist, muss sich nur ein wenig<br />

gedulden, denn für das laufende Jahr sind bei Kia zwei weitere<br />

E-Fahrzeuge angekündigt. sg<br />

Saubere Lösung: Der Taxameter ist perfekt integriert.<br />

DIE WICHTIGSTEN<br />

TAXITHEMEN<br />

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<strong>Taxi</strong>branche als Newsletter.<br />

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TAXI APRIL / MAI <strong>2018</strong><br />

29


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30<br />

APRIL / MAI <strong>2018</strong> TAXI


GASTKOMMENTAR<br />

PLÄDOYER FÜR DAS<br />

BEDINGUNGSLOSE<br />

GRUNDEINKOMMEN<br />

Wenn die Robo-<strong>Taxi</strong>s kommen, werden <strong>Taxi</strong>fahrer zunehmend<br />

überflüssig. Doch leider hat die Politik noch keine Antworten<br />

auf solche Folgen der Automatisierung unserer Arbeitswelt.<br />

FOTO: Fotolia / vsnyder<br />

Beispiele dafür, wie radikal Automatisierung<br />

unsere Arbeitswelt<br />

umkrempelt, gibt es bereits: Der<br />

Wandel von der Pferdekutsche zum Auto<br />

etwa oder jener von der Schreibmaschine<br />

zum PC. Und was wären wir heute ohne das<br />

Internet? Doch die technische Entwicklung<br />

schreitet immer rascher voran, und immer<br />

mehr Menschen werden aus ihren Jobs<br />

gedrängt. Drohen Massenarbeitslosigkeit<br />

und soziale Unruhen?<br />

Statt solche Horrorszenarien heraufzubeschwören<br />

sollte der Umschwung als<br />

Chance begriffen werden. Wenn durch die<br />

Automatisierung ein Großteil der menschlichen<br />

Arbeitskraft überflüssig wird, könnte<br />

Lebenszeit radikal neu definiert werden.<br />

Endlich so leben, wie man es immer schon<br />

wollte: Mehr Zeit mit Familie und Freunden<br />

verbringen und beruflich das tun, was Freude<br />

bereitet – dieser Luxus ist heute nicht<br />

vielen vergönnt. Doch woher käme das Geld<br />

für unser selbstbestimmteres Leben?<br />

Vielfach diskutiert und vereinzelt<br />

bereits getestet wurde das bedingungslose<br />

Grundeinkommen (BGE) – das auch von<br />

Top-Managern wie Bill Gates, Mark Zuckerberg<br />

und Elon Musk als unausweichlich<br />

angesehen wird. Die Logik des BGE: Es<br />

ersetzt das derzeitige Gewirr von über Steuern<br />

und Abgaben aus Arbeitseinkommen<br />

finanzierten Sozialleistungen. Hartz IV,<br />

Kindergeld und andere Sozialtransfers würden<br />

wegfallen, ebenso wie Steuervergünstigungen.<br />

Stattdessen bekämen alle<br />

Menschen von der Geburt bis zum Tod<br />

unabhängig von ihrer wirtschaftlichen<br />

Lage einen einheitlichen Betrag zur Finanzierung<br />

ihrer Grundbedürfnisse – bedingungslos.<br />

Es gäbe also, im Gegensatz zur<br />

heutigen Grundsicherung, keine Anrechnung<br />

von zusätzlichen Einkünften, keine<br />

Sanktionierungen und keinen Zwang,<br />

schlecht bezahlte Jobs anzunehmen.<br />

Das BGE würde nur der Existenzsicherung<br />

dienen. Wer mehr Lebensqualität<br />

wollte, müsste weiterhin zusätzliches Einkommen<br />

erwirtschaften. Jobs für Menschen<br />

wird es dafür auch in Zukunft noch geben:<br />

Pädagogen für unsere Kinder und Pflegekräfte<br />

für Kranke und die alte Generation<br />

zum Beispiel werden immer dringender<br />

benötigt. Auch bei der Personenbeförderung<br />

wird es künftig nicht ganz ohne Menschen<br />

gehen: Wer sonst sollte den Rollstuhl<br />

ins Auto laden oder Oma Müller beim Aussteigen<br />

und Tragen des Gepäcks behilflich<br />

sein?<br />

FURCHT VOR DEN FAULEN<br />

Kritiker bemängeln, dass ein BGE viele<br />

Menschen ermuntern würde, sich auf die<br />

faule Haut zu legen. Sicher ist: Diese Menschen<br />

wird es geben, wie es sie auch heute<br />

gibt. Doch für die meisten Menschen ist<br />

Nichtstun ein nur für wenige Wochen haltbarer<br />

Zustand, danach fehlt etwas Sinnstiftendes.<br />

Schon heute erbringen große Teile<br />

unserer Gesellschaft unbezahlte Leistungen,<br />

etwa in der häuslichen Pflege, in Vereinen,<br />

Bürgerinitiativen oder bei anderen<br />

ehrenamtlichen Tätigkeiten.<br />

Wirklich beunruhigend ist, dass die Politik<br />

bisher jegliche Antwort auf die anstehenden<br />

massiven Umwälzungen vermissen<br />

lässt. Das Drehen kleiner Rädchen reicht<br />

nicht mehr. Zur Finanzierung eines BGE<br />

etwa müsste unser Steuersystem radikal<br />

umgebaut werden. Kapitalerträge sollten<br />

endlich so hoch besteuert werden wie Einkommen<br />

aus Arbeit. Die mit zunehmendem<br />

Wegfall von Lohnkosten und höherer Effizienz<br />

durch die Automatisierung steigenden<br />

Unternehmensgewinne müssten viel<br />

stärker in die Solidarpflicht eingebunden<br />

werden.<br />

Oder, um es mit Blick auf die Personenbeförderung<br />

klarer auszudrücken: Die mit<br />

Robo-<strong>Taxi</strong>s erzielten Gewinne dürften nicht<br />

mehr zu großen Teilen in den Taschen<br />

weniger Manager landen, sondern müssten<br />

stärker zur Finanzierung des Grundeinkommens<br />

der dadurch weitgehend überflüssig<br />

gewordenen <strong>Taxi</strong>fahrer<br />

herangezogen werden. Denn der durch<br />

Automatisierung angestoßene Wandel<br />

unserer Arbeitswelt ist menschengemacht<br />

und sollte daher nach dem bewährten Solidarprinzip<br />

allen zugutekommen. sk<br />

Der Autor Stefan Köller (stefankoeller@gmx.de)<br />

arbeitet als freier Journalist in München. Er ist<br />

fassungslos, dass das BGE bei den politisch<br />

etablierten Parteien ein Tabuthema ist.<br />

Wenn Arbeitsplätze durch<br />

Digitalisierung wegfallen, muss<br />

der Staat für ein bedingungsloses<br />

Grundeinkommen sorgen.<br />

TAXI APRIL / MAI <strong>2018</strong><br />

31


GASTKOMMENTAR<br />

?<br />

?<br />

?<br />

NICHT IMMER<br />

IST DIE CHEFIN<br />

VERANTWORTLICH<br />

Wer pro Konzession gleichzeitig zwei Fahrzeuge einsetzt,<br />

handelt wettbewerbswidrig. Aber kann dafür auch<br />

der Geschäftsführer persönlich verurteilt werden?<br />

Ein <strong>Taxi</strong>unternehmen wurde abgemahnt, da es – nach<br />

einer Betriebsstörung – am 18. August 2016 das Ersatzund<br />

das offiziell genehmigte <strong>Taxi</strong> gleichzeitig im Einsatz<br />

hatte. In dem anschließenden Verfahren vor dem Landgericht<br />

Frankfurt am Main wurden das Unternehmen und die Geschäftsführerin<br />

verurteilt, „es bei Meidung der gesetzlichen Ordnungsmittel<br />

zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken<br />

des Wettbewerbs ein Kraftfahrzeug zur Durchführung<br />

von <strong>Taxi</strong>fahrten gemäß dem PBefG zu betreiben bzw.<br />

zu nutzen, das eine Genehmigung führt, die einem<br />

anderen im Betrieb befindlichen <strong>Taxi</strong> zugeordnet<br />

ist, mithin zeitgleich zwei Fahrzeuge mit derselben<br />

Genehmigungsurkunde für den Verkehr mit<br />

Taxen eingesetzt werden ...“.<br />

Was eigentlich selbstverständlich klingt, wurde<br />

dennoch angefochten. Das betroffene Unternehmen<br />

legte beim Oberlandesgericht Frankfurt<br />

Berufung ein und hatte hinsichtlich der persönlichen<br />

Haftung Erfolg.<br />

NACH PBEFG UNZULÄSSIG<br />

In der eigentlichen Sache änderte sich am Urteil<br />

nichts. Wie die Vorinstanz, so stufte auch das OLG<br />

das zeitgleiche Betreiben von zwei Fahrzeugen<br />

mit einer einzigen Genehmigungsurkunde als<br />

nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 PBefG als unzulässig ein<br />

und sah darin eine unlautere geschäftliche<br />

Handlung im Sinne von §§ 3, 3a UWG. Den Paragraf<br />

2 Abs. 1 Nr. 4 des PBefG stufte es ebenfalls als Marktverhaltensregelung<br />

im Sinne der Aufrechterhaltung der Qualität, Sicherheit<br />

oder Unbedenklichkeit der angebotenen Dienstleistung ein. Die<br />

Ansicht, dass ein Betrieb sich Zuwiderhandlungen seiner Mitarbeiter<br />

gemäß Art. 8 Abs. 2 UWG zurechnen lassen muss, teilte<br />

es ebenfalls.<br />

Nicht anschließen konnte sich das OLG jedoch in puncto „Haftung<br />

des Geschäftsführers“. Diese sah es nur bei eigenem Tun oder Verstößen<br />

durch Vorgänge gegeben, über die typischerweise auf<br />

Geschäftsführungsebene entschieden wird. Dies sei bei der Einteilung<br />

der Fahrzeuge für die Fahrten nicht gegeben. Weiter heißt es,<br />

dass die hohen Anforderungen an eine „Beteiligung durch aktives<br />

Tun“ nicht bereits dadurch erfüllt werden, dass die Geschäftsführung<br />

Kenntnis davon hat, dass unter der von ihr geleiteten<br />

Geschäftstätigkeit Wettbewerbsverstöße begangen werden.<br />

Anhaltspunkte dafür, dass die Geschäftsführung<br />

die Fahrzeuge gezielt zum Einsatz gebracht hatte,<br />

sah das Gericht nicht. Einerseits war die Geschäftsführerin<br />

am Tag des Verstoßes nicht im Betrieb, andererseits<br />

hatte sie die Schichtleiterin darauf hingewiesen,<br />

das reparierte Fahrzeug nicht herauszugeben.<br />

DAS UNTERNEHMEN »IM GRIFF«<br />

Schließlich wies das Gericht darauf hin, dass ein<br />

Geschäftsführer dazu verpflichtet ist, Schaden vom<br />

Unternehmen abzuwenden. Dies bedeutet jedoch,<br />

dass diese Pflicht auch uneingeschränkt gegenüber<br />

der Allgemeinheit besteht, z. B. wenn aufgrund einer<br />

unzureichenden Organisationsstruktur Rechtsverletzungen<br />

wahrscheinlicher sind.<br />

Fazit: Abgesehen davon, dass ein Geschäftsführer<br />

sein Unternehmen „im Griff“ haben sollte, haftet er<br />

nicht zwangsläufig immer auch selber, wenn es zu<br />

Rechtsverstößen kommt. Abhängig von der Schwere<br />

des Verstoßes und davon, ob nachgewiesen werden kann, dass der<br />

Geschäftsführer Weisungen erteilt hat, die gerade diesen Verstoß<br />

verhindern sollten, kann es zwar sein, dass das Unternehmen<br />

haftet, nicht aber der Geschäftsführer selbst. <br />

Urteil des OLG Frankfurt vom 01.02.<strong>2018</strong>, Az. 6 U 37/17<br />

Dr. Wolf-Henning Hammer, Kanzlei Voigt, www. kanzlei-voigt.de<br />

GRAFIK: Raufeld Medien<br />

32 APRIL / MAI <strong>2018</strong> TAXI


GASTKOMMENTAR<br />

Während einer ÖPNV-<br />

Fachmesse in Karlsruhe bot<br />

moovel einen kostenlosen<br />

On-Demand-Service an.<br />

ALLES KOSTENLOS,<br />

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ODER WAS?<br />

Klamme Kommunen und (inter-)nationale Großkonzerne bilden beim<br />

Ride-Sharing zunehmend gefährliche Partnerschaften. Dabei verbietet<br />

eigentlich schon §1 des PBefG die Genehmigung.<br />

FOTO: moovel<br />

Dass das klassische <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

zunehmend Wettbewerber erhält<br />

und immer „neue Verkehrsangebote“<br />

auftauchen, ist mittlerweile an der<br />

Tagesordnung und nicht neu. Neu ist aber,<br />

dass der Druck auf das Gewerbe nicht von<br />

„kleinen Start-up-Unternehmen“ kommt,<br />

sondern direkt von nationalen und internationalen<br />

Großkonzernen, die offensichtlich<br />

gezielt den Markt der Personenbeförderung<br />

neu ordnen wollen.<br />

Mehr als bedenklich ist dabei, dass diese<br />

Mitbewerber sich um bestehende Gesetze<br />

wenig scheren und mit zunehmender<br />

Unterstützung der jeweiligen Genehmigungsbehörden<br />

und ÖPNV-Unternehmen<br />

die individuelle Personenbeförderung zu<br />

einer experimentellen Spielwiese machen,<br />

bei der nicht nur das angestammte Gewerbe,<br />

sondern letztlich der einzelne Kunde<br />

auf der Strecke bleibt, wenn am Ende dieser<br />

Entwicklung neue Monopole im Markt<br />

der Personenbeförderung entstanden sind.<br />

KOSTENLOSES RIDESHARING<br />

Bestes Beispiel für diesen Trend sind die<br />

Bemühungen der Daimler-Tochter moovel<br />

am Rande der Verkehrsmesse IT-Trans in<br />

der Baden-Metropole Karlsruhe, als man<br />

vor einigen Wochen „Ridesharing“ in<br />

Zusammenarbeit mit dem örtlichen Verkehrsverbund<br />

testete. Weil der Dienst kostenlos<br />

angeboten wurde, hielt sich die<br />

Karlsruher Genehmigungsbehörde für<br />

nicht zuständig und sah keine Veranlassung,<br />

eine Genehmigung auszusprechen<br />

bzw. zu versagen.<br />

Allerdings heißt „kostenlos“ nicht<br />

automatisch genehmigungsfrei, was im<br />

allgemeinen Jubelgeheul solcher (rechtswidriger)<br />

Aktionen gerne untergeht.<br />

Der Anwendungsbereich des noch geltenden<br />

Personenbeförderungsgesetzes<br />

(PBefG) ist in Paragraf 1 umschrieben und<br />

stellt die entgeltliche oder geschäftsmäßige<br />

Personenbeförderung unter den Genehmigungsvorbehalt<br />

des Gesetzes, wobei sich<br />

die Entgeltlichkeit oder Geschäftsmäßigkeit<br />

aus der Interessenlage des Verantwortlichen<br />

ergibt. Dass es moovel und Konsorten<br />

bei solchen Angeboten nicht um Menschenfreundlichkeit<br />

geht, sondern einzig um die<br />

Eroberung des Mobilitätsmarktes, wird<br />

niemand ernstlich bestreiten wollen. Zu<br />

Recht ist insoweit die Frage zu stellen, ob<br />

der Gesetzgeber solche Marketingstrategien<br />

über § 1 Abs. 2 des PBefG tatsächlich<br />

von der Genehmigungspflicht ausnehmen<br />

wollte.<br />

Denn im Grunde handelt es sich um die<br />

Marktverdrängung des angestammten<br />

Gewerbes, das – zumindest nach der Vorstellung<br />

des Gesetzgebers – erster<br />

Ansprechpartner der ÖPNV-Verantwortlichen<br />

sein sollte und war. Gerade in Zeiten<br />

klammer öffentlicher Haushalte will man<br />

so offensichtlich den zuschussträchtigen<br />

ÖPNV auf Privatunternehmen verlagern,<br />

was die Großen der Branche klug erkannt<br />

haben und in diese Lücke mit ihren Fahrangeboten<br />

vorstoßen.<br />

TAXI ALS 1. ANSPRECHPARTNER<br />

Wenn dies überhaupt noch zu verhindern<br />

sein sollte, dann nur durch eine kluge Verbandsarbeit<br />

aufseiten der Genossenschaften<br />

des <strong>Taxi</strong>gewerbes, die darauf zielt,<br />

durch entsprechend attraktive Angebote<br />

wieder erster Ansprechpartner der Entscheidungsträger<br />

im ÖPNV zu sein und<br />

hierfür auch entsprechende Strategien zu<br />

entwickeln. Dies sind die Verbände und die<br />

Vertreter des Gewerbes auch ihren Mitgliedern<br />

schuldig.<br />

Das alles wird, wie die Aktivitäten der<br />

Großen, nicht „kostenlos“ sein, aber im<br />

Sinne des Gewerbes notwendig. au<br />

Axel Ulmer ist ausgebildeter Volljurist mit Schwerpunkt<br />

Verwaltungsrecht/PBefG und fungiert als<br />

Unternehmensberater für die Ulmer Consulting<br />

UG in Kaiserslautern.<br />

TAXI APRIL / MAI <strong>2018</strong><br />

33


TAXI TIMES REGIONALAUSGABEN<br />

FUTURE WEEK<br />

UND E-TAXITAG<br />

Der Blick in die Regionalausgaben Berlin und<br />

München der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> zeigt: In beiden Städten<br />

steht die Zukunft im Fokus.<br />

IMPRESSUM<br />

München beispielsweise könnte<br />

zum Vorreiter bei Elektro-<strong>Taxi</strong>s<br />

werden. Die Stadt fördert die<br />

Anschaffung jedes E-<strong>Taxi</strong>s mit bis zu<br />

40 Prozent. Ausbezahlt wird nach gefahrenen<br />

Besetztkilometern. Was kompliziert<br />

klingt (und den Einsatz eines INSIKA-Verfahrens<br />

voraussetzt), ist durchaus praktikabel.<br />

Und das Interesse bei den Münchner<br />

Unternehmern ist vorhanden. Bei dem von<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> organisierten Münchner E-<strong>Taxi</strong>tag<br />

waren über 100 Unternehmer gekommen.<br />

Sie konnten sich in Workshops über<br />

Theoretisches informieren und sechs<br />

E-<strong>Taxi</strong>-Modelle ansehen. <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> berichtet<br />

darüber in der aktuellen Münchner<br />

Regionalausgabe.<br />

Elektromobilität ist nur ein Szenario in<br />

der Diskussion um die Verkehrswende.<br />

„Frage fünf Experten nach den künftigen<br />

Mobilitätsausrichtungen, und du hast sieben<br />

verschiedene Ansätze.“ Entsprechend<br />

breit gestreut waren die Meinungen beim<br />

Berliner Future Summit, über dessen Ergebnisse<br />

die Regionalausgabe <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Berlin<br />

sehr ausführlich berichtet. Der (saubere)<br />

Diesel wird uns noch eine ganze Weile<br />

begleiten, beschwichtigen die einen, während<br />

die anderen – bedingt durch den Druck<br />

etlicher Gerichtsurteile – den Selbstzünder<br />

am liebsten ganz verbannen würden.<br />

Michael Müller, Regierender Bürgermeister<br />

von Berlin, spricht im Interview<br />

mit <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> davon, dass seine Stadt<br />

einen ganz anderen Weg geht. Was sich<br />

nicht nur darin zeigt, dass Berlin als einzige<br />

Stadt in Deutschland jetzt die Anschaffung<br />

von Hybrid-<strong>Taxi</strong>s fördert, sondern<br />

auch ein eigenes Berliner Mobilitätsgesetz<br />

verabschieden wird. Positiv: Das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

kann sich hier einbringen. <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

Berlin berichtet vom Statement.<br />

Erfolgreiche Zukunftsplanungen setzen<br />

natürlich voraus, dass die Gegenwart zufriedenstellend<br />

abläuft. Besonders an den Flughäfen<br />

müssen sowohl Berlin als auch<br />

München mit der Konkurrenz durch Uber<br />

kämpfen. Und die Berliner noch dazu mit<br />

„Anti-Kollegen“ aus den eigenen Reihen, die<br />

schamlos Fahrgäste „klauen“. Jetzt reagieren<br />

die Flughafenverantwortlichen: Sie wollen<br />

den Zugang und den Ablauf technisch<br />

aufrüsten.<br />

In München dagegen verzweifelt man<br />

immer mehr an der Uber-Konkurrenz.<br />

Mietwagenunternehmen, die für Uber fahren,<br />

mieten auf dem Flughafengelände<br />

Büroräume an, die oft nichts anderes als<br />

Briefkastenadressen sind. Eine elegante<br />

Umgehung der Rückkehrpflicht, die sowieso<br />

kaum eingehalten wird und leider auch<br />

viel zu wenig kontrolliert wird. Gespräche<br />

des Münchner <strong>Taxi</strong>verbands TVM mit den<br />

Verantwortlichen der zuständigen Genehmigungsbehörden<br />

führten immerhin zum<br />

Versprechen, die Kontrollen künftig zu verstärken.<br />

Damit stehen sie nun immerhin<br />

im Wort. <strong>Taxi</strong>verbände und <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

werden den Druck hoch halten, dass es<br />

auch eingehalten wird. <br />

jh<br />

Verlag<br />

taxi-times Verlags GmbH<br />

Frankfurter Ring 193 a<br />

80807 München, Deutschland<br />

Telefon: +49 (0)89/14838791,<br />

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Redaktion (redaktion@taxi-times.taxi)<br />

Simon Günnewig (sg),<br />

Jürgen Hartmann (jh, V.i.S.d.P.),<br />

Philipp Rohde (prh), Nicola Urban (nu)<br />

Mitarbeiter dieser Ausgabe<br />

RA Dr. Hammer; Axel Ulmer (au)<br />

Grafik & Produktion<br />

Katja Stellert (Artdirektion),<br />

Martina Jacob, Iris Lutterjohann<br />

Raufeld Medien GmbH<br />

Paul-Lincke-Ufer 42/43, 10999 Berlin<br />

Telefon: +49 (0)30/ 695665936<br />

Anzeigenleitung, Online-Verkauf, Vertrieb<br />

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Telefon: +49 (0)89/14838792,<br />

Fax: +49 (0)89/14838789<br />

Druck<br />

Druckteam, Maik Roller & Andreas Jordan GbR<br />

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<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>DACH</strong> erscheint<br />

seit 2016<br />

Erscheinungsweise 6 x pro Jahr<br />

Heftpreis: 4,80 €, Jahres-Abo: 35 €<br />

ISSN-Nr.: 2367-3834<br />

Weitere <strong>Taxi</strong>-Magazine aus dem <strong>Taxi</strong>-<strong>Times</strong> Verlag:<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Berlin<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> München<br />

34 APRIL / MAI <strong>2018</strong> TAXI


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