Taxi Times DACH Österreich - April 2018
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
ÖSTERREICH-AUSGABE APRIL/MAI <strong>2018</strong> 4,80 €<br />
www.taxi-times.taxi<br />
D – A – CH<br />
ÜBER 1 000 KOLLEGEN PROTESTIEREN<br />
WIENER TAXI-DEMO<br />
Einmal Graz – einmal Umland<br />
EINHEITSTARIF<br />
FÜR DIE STEIERMARK<br />
Schweiz zum Thema Uber<br />
PARTNER SIND<br />
PERSONALVERLEIHER<br />
Der Buchstabe entscheidet<br />
DIE UNTERSCHIEDE<br />
BEI EURO 6
www.volkswagen-nutzfahrzeuge.de/taxigewerbe<br />
Übertrifft selbst die<br />
größten Erwartungen.<br />
Da steckt mehr drin: Der Caddy Maxi als <strong>Taxi</strong> –<br />
für bis zu 6 Fahrgäste, plus Gepäck.<br />
Ob sperriges Gepäck, eine Gruppe Geschäftsreisende oder Rollstuhlfahrer – der Caddy Maxi<br />
als <strong>Taxi</strong> bietet Ihnen mit seinem großzügigen Raumangebot und optionalem Heckausschnitt<br />
ungeahnte Möglichkeiten. Dank der Vielzahl von innovativen Fahrerassistenzsystemen sind<br />
Sie sogar auf völlig Unerwartetes vorbereitet. Zusätzlich zum 110-kW-TDI-Motor 2 gibt es<br />
eine kostengünstige 75-kW-Option 3 . Beide sind auf Wunsch mit dem robusten 6-Gang-<br />
Doppelkupplungs getriebe DSG kombinierbar. Mehr Informationen zum Thema <strong>Taxi</strong> auf<br />
www.volkswagen-nutzfahrzeuge.de/taxigewerbe<br />
Aktion bis zum 30.06.<strong>2018</strong>:<br />
Die <strong>Taxi</strong>Garantie PLUS 1 zum Nulltarif.<br />
1<br />
<strong>Taxi</strong>Garantie PLUS wird als Versicherungsleistung durch mobile GARANTIE Deutschland GmbH, Knibbeshof 10 a, 30900 Wedemark,<br />
erbracht und durch die Volkswagen AG vermittelt. Weitere Informationen über die Leistungen und Ausschlüsse der <strong>Taxi</strong>Garantie<br />
PLUS entnehmen Sie bitte den allgemeinen Versicherungsbedingungen der mobile GARANTIE Deutsch land GmbH für Volkswagen<br />
Nutzfahrzeuge. 2 Caddy und Caddy Maxi, 2,0-l-TDI-Motor mit 110 kW, Kraftstoffverbrauch in l/100 km: innerorts zwischen<br />
6,2 und 5,7, außerorts zwischen 4,8 und 4,4, kombiniert zwischen 5,2 und 5,0. CO 2-Emission in g/km: kombiniert zwischen 136<br />
und 131. Effizienzklasse: B. 3 Caddy und Caddy Maxi, 2,0-l-TDI-Motor mit 75 kW, Kraftstoffverbrauch in l/100 km: innerorts<br />
zwischen 5,8 und 5,6, außerorts zwischen 4,8 und 4,3, kombiniert zwischen 5,1 und 4,8. CO 2-Emission in g/km: kombiniert<br />
zwischen 134 und 126. Effizienzklasse: B. Abbildungen zeigen Sonder- und Spezialausstattungen.
INHALT<br />
TAXI-DEMOS GEGEN<br />
DEN IRRGLAUBEN<br />
Ride-Sharing – geteilte Fahrten –<br />
sind in aller Munde. Fahrzeughersteller<br />
und Mobilitätsanbieter<br />
stehen unter dem Druck, sich neue<br />
Geschäftsfelder suchen zu müssen,<br />
weil ihnen die traditionellen<br />
Verdienstfelder wegbrechen. Nur<br />
entrückte Augen-Verschließer<br />
konnten davon ausgehen, dass<br />
Großkonzerne ihre digitalen technischen<br />
Entwicklungen nicht auch bei der Personenbeförderung<br />
einsetzen wollen.<br />
Dagegen ist prinzipiell nichts einzuwenden. Es ist sogar gut, wenn<br />
Politik und Verwaltung mit Ideen geködert werden, die zusätzliche<br />
Alternativen aufzeigen und Löcher zwischen ÖPNV und <strong>Taxi</strong> schließen.<br />
Absolut unakzeptabel ist allerdings, dass man ernsthaft glaubt, solche<br />
Ideen ließen sich mit dem <strong>Taxi</strong>gewerbe nicht umsetzen. Woher<br />
kommt dieser Irrglaube? Liegt das daran, dass die erste <strong>Taxi</strong>-App<br />
von einem Start-up entwickelt wurde und man deswegen übersieht,<br />
dass die <strong>Taxi</strong>-Apps der Branche mittlerweile genauso viel können,<br />
inklusive einer flächendeckenden Bestellung bis ins kleinste Dorf?<br />
Wird die moderne digitale Auftragsvermittlung, mit der seit Jahren<br />
auf allen Kommunikationskanälen <strong>Taxi</strong>s vermittelt werden, nicht<br />
wahrgenommen, weil sie so selbstverständlich und (fehlerlos!) im<br />
Hintergrund abläuft?<br />
Warum lassen sich Politik und Verwaltungen von Versprechen<br />
externer Wettbewerber blenden, sie könnten alles umweltschonender<br />
und billiger gestalten, wenn man ihnen nur die entsprechenden<br />
Sondergenehmigungen erteilen würde?<br />
Das <strong>Taxi</strong>gewerbe wechselt seinen Fuhrpark im Schnitt alle drei<br />
Jahre, garantiert somit also den Einsatz neuester Motoren. Es hat<br />
längst genügend Großraumfahrzeuge im Einsatz, um damit jede Art<br />
von Ride-Sharing durchführen zu können (und darüber hinaus auch<br />
die technische Umsetzung per App fertig entwickelt). Es verfügt über<br />
jahrzehntelange Erfahrung mit Rollstuhltransporten, ist an Studien<br />
und ersten Praxiserfahrungen im Bereich Elektromobilität beteiligt.<br />
Und steckt trotzdem immer noch in der Schublade des ewig<br />
Gestrigen. Um hier rauszukommen, müssen die Politik, die Verwaltung<br />
und vor allem der Fahrgast mehr denn je aufgeklärt werden.<br />
Diese Aufgabe darf nicht nur den Funktionären überlassen werden.<br />
Das ist die Pflicht jedes einzelnen Unternehmers, jedes Zentralenmitarbeiters,<br />
jedes <strong>Taxi</strong>fahrers.<br />
Die wachsende Zahl an <strong>Taxi</strong>streiks, Protestaktionen und <strong>Taxi</strong>demos<br />
verdeutlicht die Unruhe, die in der Branche ausgebrochen ist. Die<br />
Kollegen sind getrieben von der Sorge, dass sie bald ihre Familien<br />
nicht mehr ernähren können. Das sollte man sehr ernst nehmen.<br />
INHALT<br />
PERSONEN<br />
4 Schmids Aufstieg, Kollars Achterbahnfahrt<br />
TAXI-SHARING<br />
6 <strong>Taxi</strong>demo in Hamburg<br />
8 Geteiltes <strong>Taxi</strong>: Trend zum Mitmachen<br />
GEWERBEPOLITIK<br />
10 Politik als Totengräber?<br />
TAXI-KONTROLLEN<br />
12 Die Bilanz einer bundesweiten Zoll-Razzia<br />
TAXITARIF<br />
14 Wende im mytaxi-Rabatt-Prozess<br />
15 Tariferhöhung wird zum Bumerang<br />
INKLUSION<br />
17 Inklusionstaxi in den Städten<br />
ÖSTERREICH + SCHWEIZ<br />
18 Wiener <strong>Taxi</strong>demo<br />
19 Einheitstarif in der Steiermark<br />
21 Uber-Partner sind Personalentleiher<br />
ANTRIEB<br />
23 Die Unterschiede der Euro-6-Motoren<br />
24 Vorstellung Tesla<br />
25 Fahrverbote: Erkenntnisse aus Leipzig<br />
26 E-Busse in den Startlöchern<br />
28 Vorstellung Kia Soul EV<br />
GASTKOMMENTAR<br />
31 Plädoyer für das bedingungslose Grundeinkommen<br />
32 Wenn die Chefin nichts dafür kann<br />
33 Alles kostenlos, oder was?<br />
33 Impressum<br />
FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
Jürgen Hartmann (Chefredakteur)<br />
TAXI APRIL / MAI <strong>2018</strong><br />
3
PERSONEN<br />
DAS WIENER REZEPT:<br />
WEITERENTWICKLUNG UND ANPASSUNG<br />
Im Februar ist Manfred Schmid in die Geschäftsführung<br />
des österreichischen <strong>Taxi</strong>vermittlers 40100 eingetreten.<br />
Ihm ist die technische Weiterentwicklung wichtig.<br />
Etwa 2 000 Wagen sind inzwischen<br />
in <strong>Österreich</strong> an die Vermittlung<br />
der Zentrale angeschlossen, deren<br />
Technik der heute 53-Jährige seit 2005<br />
betreut. Über die Software von fms/Austrosoft<br />
werden jährlich etwa 4,2 Millionen<br />
Fahraufträge an die <strong>Taxi</strong>s vergeben. Der<br />
Zusammenschluss mit dem Betrieb Wihup<br />
(60 1 60) im Jahr 2007, bei dem zwei Flotten<br />
von jeweils etwa 800 Wagen zusammengelegt<br />
wurden, war für Schmid eine große<br />
Herausforderung. Danach war es die Registrierkassenverordnung,<br />
die das Gewerbe<br />
bewegte und Anpassungen notwendig<br />
machte. Die technische und strategische<br />
Weiterentwicklung des <strong>Taxi</strong>gewerbes und<br />
die weitere Digitalisierung sieht er als<br />
wichtigste Aufgaben der Zukunft an. Bislang<br />
scheint die GmbH dabei auch erfolgreich<br />
zu sein, so seien die 1 800 <strong>Taxi</strong>s der<br />
Zentrale in Wien zum Beispiel auch über<br />
die App des städtischen ÖPNV buchbar.<br />
Auch das Anruf-Sammeltaxi in Linz kann<br />
Schmid als Beispiel für eine gute Zusammenarbeit<br />
mit dem ÖPNV, aber auch für die<br />
technologische Entwicklung anführen.<br />
40100<br />
Geschäftsführer<br />
Manfred Schmid<br />
Nachdem er 1987 als <strong>Taxi</strong>lenker angefangen<br />
hatte, wurde Schmid nach seinem Einstieg<br />
bei 40100 im Jahr 1988 bald mit der<br />
Qualitätssicherung und der Ausbildung der<br />
Fahrer beauftragt. Er betreut außerdem<br />
weiterhin das Beschwerdemanagement und<br />
die Flotten von <strong>Taxi</strong> 40100 und Flughafentaxi<br />
ttc. <br />
prh<br />
AUF UND AB …<br />
Für Rechtsanwalt und BZP-Vorstandsmitglied Herwig Kollar waren<br />
zwei seiner Verfahren vor dem Bundesgerichtshof wie eine Achterbahnfahrt.<br />
Von Karlsruhe, dem Sitz von<br />
Deutschlands höchstem Gericht,<br />
bis zum Europapark Rust, dem<br />
Mekka für Achterbahnfans, sind es gerade<br />
mal 100 Kilometer. Doch warum extra in<br />
den Schwarzwald fahren, wenn man schon<br />
beim BGH ein Auf und Ab vom Feinsten<br />
haben kann? Ende Februar freute sich<br />
Kollar noch, Ende März war die Enttäuschung<br />
groß. Letzteres, weil der BGH die<br />
Klage gegen mytaxi und deren Rabattaktionen<br />
zurückgewiesen hat (siehe Beitrag<br />
auf S.14). Ersteres, weil der US-Vermittler<br />
Uber die Revision gegen das Verbot von<br />
UberPOP zurückgezogen hat.<br />
Rechtsanwalt<br />
Herwig Kollar<br />
Kollar hat in beiden Verfahren die <strong>Taxi</strong><br />
Deutschland eG vertreten, den Zusammenschluss<br />
der Gefos-Zentralen. Das Verfahren<br />
gegen Uber hatte am 25. August 2014<br />
begonnen, als Kollar einen Antrag auf eine<br />
einstweilige Verfügung gegen UberPOP<br />
eingereicht hatte. Deren Chef Travis Kalanick<br />
hatte damals von einem Kampf gegen<br />
das „Arschloch“ namens <strong>Taxi</strong> gesprochen.<br />
WENDE IM MYTAXI-VERFAHREN<br />
Die Verfügung war zunächst gewährt, dann<br />
aber wieder abgelehnt worden. Im Hauptsacheverfahren<br />
(März 2015) entschied das<br />
Landgericht Frankfurt pro <strong>Taxi</strong>gewerbe. Im<br />
von Uber angestrengten Berufungsverfahren<br />
im Februar 2016 bestätigte schließlich<br />
auch noch das Oberste Landgericht (OLG)<br />
Frankfurt das Verbot der App UberPOP.<br />
„Wegen der Bedeutung des Urteils hatte<br />
damals das OLG ausdrücklich die Revision<br />
vor dem BGH zugelassen“, berichtet Kollar.<br />
Da im März 2016 aber bereits ein spanisches<br />
UberPOP-Verfahren vor dem Europäischen<br />
Gerichtshof (EuGH) zur<br />
Entscheidung vorlag, hatten sich alle Prozessbeteiligten<br />
darauf verständigt, dass<br />
Uber die Begründung zur Revision erst vorlegen<br />
müsse, wenn das EuGH-Verfahren<br />
aus Spanien entschieden sei.<br />
Diese Entscheidung wurde im Dezember<br />
2017 getroffen. Uber wurde vom EuGH<br />
als Verkehrsdienstleister eingestuft, der in<br />
Sachen UberPOP dem nationalen Verkehrsdienstgesetzen<br />
unterliege.<br />
Für Deutschland bedeutet das: UberPOP<br />
muss voll und ganz nach den Paragrafen<br />
des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)<br />
agieren. Der BGH hätte in der Revision also<br />
gar nicht anders können, als gegen Uber<br />
zu entscheiden. Das hat das Unternehmen<br />
nun wohl veranlasst, die Revision zurückzuziehen.<br />
Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt<br />
(AZ 6U-73/15 vom März 2016) Ende<br />
Februar <strong>2018</strong> endgültig rechtskräftig und<br />
beendete ein Verfahren, das insgesamt<br />
1 280 Tage gedauert hat. Nach wie vor nicht<br />
endgültig entschieden sind zwei weitere<br />
Verfahren Uber gegen <strong>Taxi</strong>gewerbe: Ein<br />
Verbot von UberBlack wurde vom BGH an<br />
den EuGH weitergereicht, ein Verbot von<br />
UberX in München wird im Juni vor dem<br />
LG München verhandelt. <br />
jh<br />
FOTOS: <strong>Taxi</strong> 40100, <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>, Wim Faber<br />
4 APRIL / MAI <strong>2018</strong> TAXI
WER IST DABEI, WER IST RAUS?<br />
Weltweit stellt man sich derzeit die Frage, wie der Mobilitätsmarkt<br />
der Zukunft aussehen könnte. Die Befürchtungen, dass dabei das<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbe auf der Strecke bleiben könnte, sind global vorhanden.<br />
Das wurde auch auf der von Katie Challans und Wim Faber (Foto)<br />
in Brüssel veranstalteten Konferenz „<strong>Taxi</strong> und Mobility Update<br />
<strong>2018</strong>“ thematisiert. Eine Zusammenfassung dazu können Sie auf<br />
unserer Homepage nachlesen (Stichwortsuche Brüssel), einen ausführlichen<br />
Bericht in der nächsten Printausgabe.<br />
TAXI APRIL / MAI <strong>2018</strong><br />
5
TAXI-SHARING<br />
Etwa 350 <strong>Taxi</strong>s versammelten sich bis<br />
kurz vor dem Start des Autokorsos.<br />
Clemens Grün (HTV) beim Fernsehinterview:<br />
Moia schließt weite Teile<br />
der Bevölkerung aus.<br />
SCHAFFT SICH<br />
DIE »STADT DER<br />
LÖSUNGEN«<br />
NEUE PROBLEME?<br />
Dem »Freien Montag« genannten Streik der Hamburger <strong>Taxi</strong>s im März –<br />
über die sozialen Medien organisiert – folgte im <strong>April</strong> eine Demonstration<br />
gegen Moia mit über 350 Fahrzeugen und bis zu 400 Teilnehmern.<br />
Wie geht es nach den Aktionen weiter?<br />
Eine Demo mit Vorgeschichte: Bereits<br />
im März hatten Hamburger Kollegen<br />
Hamburgs Halteplätze an Bahnhöfen<br />
und am Flughafen nicht angefahren.<br />
Die Verbände sahen dies zunächst etwas<br />
skeptisch und kritisierten, es gäbe kein<br />
Konzept und man wisse nicht genau,<br />
„wofür oder wogegen“ sich der Protest<br />
gerichtet habe. Doch schon bei der ersten<br />
Aktion wurde deutlich: Hamburgs <strong>Taxi</strong>fahrer<br />
und Unternehmer sorgen sich wegen<br />
der Pläne der VW-Tochter Moia, 1 000 elektrische<br />
Sammeltaxis zu einem „Dumpingpreis“<br />
anzubieten.<br />
Am 17. <strong>April</strong>, fünf Wochen nach dem<br />
Protest im März, kamen dann mit Beteiligung<br />
etablierter Verbände knapp 400 Personen<br />
zusammen, um mit einem Autokorso<br />
in Hamburgs Innenstadt zu demonstrieren.<br />
Rund einhundert von ihnen konnten durch<br />
die enge Straße direkt bei der Verkehrsbehörde<br />
vorfahren, überzählige Fahrzeuge<br />
wurden an andere Parkplätze weitergeleitet.<br />
Die Demo-<strong>Taxi</strong>s waren mit bedruckten<br />
Folien beklebt, auf denen individuell zu<br />
lesen war, worum es den Fahrern ging: unter<br />
anderem um eine drohende Aufweichung<br />
des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)<br />
und damit des Verbraucherschutzes.<br />
MOIA KOSTET ARBEITSPLÄTZE<br />
Vor den etwa 120 Teilnehmern der anschließenden<br />
Kundgebung vor dem Gebäude der<br />
Verkehrsbehörde sprach unter anderem<br />
Christian Brüggmann, erster Vorsitzender<br />
der Hamburger Taxen-Union. Der Antrag<br />
Moias dürfe nicht genehmigt werden, denn<br />
mit 1 000 Fahrzeugen handele es sich nicht<br />
mehr nur um einen Test, sondern würden<br />
Fakten geschaffen. 1 000 weitere Konzessionen<br />
für Sammeltaxis würden in dem<br />
bereits seit Jahren schrumpfenden Markt<br />
für viele <strong>Taxi</strong>betriebe eine Existenzbedrohung<br />
sein und „viele, viele Arbeitsplätze“<br />
kosten. 50 bis 100 Fahrzeuge reichten als<br />
Test aus, zumal es bereits einen Test in Hannover<br />
gebe. Zahlen dazu würde Moia aber<br />
nicht veröffentlichen.<br />
Übereinstimmend sagten auch alle weiteren<br />
Redner – Clemens Grün (HTV), Ivica<br />
Krijan („Die Klage“) und Orhan Tasbilek<br />
(Plenarier der Handelskammer) –, dass<br />
Moia den Wettbewerb verzerre, da es von<br />
den klassischen Pflichten der gesetzlich<br />
vorgesehenen Personenbeförderer befreit<br />
wäre und die Preise außerdem subventioniert<br />
würden. Brüggmann forderte deswegen,<br />
alle Beteiligten sollten an einem<br />
runden Tisch zusammenkommen, um mögliche<br />
Lösungen zu diskutieren.<br />
FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
6<br />
APRIL / MAI <strong>2018</strong> TAXI
TAXI-SHARING<br />
Die Demonstranten kritisierten eine anhaltende Serie von<br />
Regeländerungen, die das <strong>Taxi</strong>gewerbe schwächen.<br />
120 Teilnehmer nahmen an der Kundgebung vor dem Gebäude der<br />
Verkehrsbehörde teil.<br />
Die Existenz einer „Lücke zwischen ÖPNV<br />
und <strong>Taxi</strong>gewerbe“, die Moia wohl schließen<br />
möchte, sei nicht bewiesen, so Tasbilek. Es<br />
gebe zwar Gebiete mit einer schlechten Versorgung<br />
des ÖPNV, aber niemand würde<br />
garantieren, dass die Moia-Busse auch<br />
gerade dort eingesetzt würden. Das<br />
befürchtet auch Clemens Grün: Moia könnte<br />
nur in jenen Gebieten der Stadt operieren,<br />
in denen es sich lohnen würde.<br />
Tasbilek, Krijan und Grün zweifelten an<br />
dem propagierten Ziel der VW-Tochter, die<br />
Umweltbelastung zu reduzieren. Die deutschen<br />
Autohersteller würden dem <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
nämlich keine verwendbaren reinen<br />
Elektrofahrzeuge bereitstellen, sondern<br />
hätten das erst für 2021 angekündigt. Von<br />
staatlicher Seite wünschte sich Tasbilek<br />
eine Verlängerung der Subventionen für<br />
die Umstellung auf Hybridfahrzeuge, bis<br />
die Industrie Elektrofahrzeuge produziere.<br />
Umso verwunderter ist man, da VW nun<br />
der Tochter Moia einen elektrisch angetriebenen<br />
Kleinbus mit 400 km Reichweite<br />
exklusiv zur Verfügung stellen wird. An<br />
dem hätte auch das <strong>Taxi</strong>gewerbe Interesse.<br />
Clemens Grün formulierte pointiert: Die<br />
„Wolfsburger Abgasbetrüger“ wollten dem<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbe mit Subventionen von 50 Millionen<br />
Euro jährlich erhebliche Marktanteile<br />
abkaufen. Sie wollten ihre eigenen Preise<br />
machen und auch nach dem Prinzip des<br />
„Surge Pricings“ die Fahrpreise in den Stoßzeiten<br />
„kräftig erhöhen“. Die VW-Tochter<br />
betreibe eine absichtliche Diskriminierung<br />
von Fahrgästen, um Gewinn zu erzielen. Ein<br />
solcher Verkehrsanbieter, der auch mit den<br />
städtischen ÖPNV-Betrieben um Fahrgäste<br />
konkurriere, könne nicht „auf dem Verwaltungswege<br />
kalt durchgewunken werden,<br />
ohne Diskussion im Verkehrsausschuss“.<br />
Die Bitte wurde erhört. Das Thema ist<br />
mittlerweile auf die Tagesordnung des Verkehrsausschusses<br />
der Hamburger Bürgerschaft<br />
gelandet. Außerdem wurden zwei<br />
Anfragen an den Senat der Hansestadt Hamburg<br />
gestellt, so im Januar von dem FDP-<br />
Abgeordneten Ewald Aukes und im März<br />
von den AfD-Abgeordneten Prof. Jörn Kruse<br />
und Detlev Ehlebracht. Der Senat verweist<br />
jedoch darauf, dass der Volkswagen-Konzern<br />
seinen Probebetrieb eigenverantwortlich<br />
durchführe und die geschäftlichen Details<br />
ohnehin Betriebsgeheimnisse wären. Die<br />
Antworten des Senats bleiben somit in vielen<br />
Punkten lapidar.<br />
BEHÖRDE PRÜFT PROBEBETRIEB<br />
Hinzu kommt: Ein Zustimmungsvorbehalt<br />
politischer Gremien ist in einem Antragsverfahren<br />
gesetzlich nicht vorgesehen. Dirk<br />
Ritter von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr<br />
und Innovation stellte gegenüber <strong>Taxi</strong><br />
<strong>Times</strong> die Rechtslage klar: Die Firma Moia<br />
sei berechtigt, einen solchen Antrag bei der<br />
Behörde zu stellen. Deren Aufgabe sei es<br />
dann, darüber gemäß der Vorgaben des<br />
PBefG zu entscheiden.<br />
So wird die Verkehrsbehörde dann<br />
zunächst feststellen müssen, ob der Probebetrieb<br />
von 20 Fahrzeugen ab September<br />
<strong>2018</strong> im Sinne des § 1, Absatz 2, Satz 1 des<br />
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)<br />
genehmigungsfrei ist, weil die Betriebskosten<br />
angeblich nicht durch das Entgelt<br />
gedeckt werden. Hier wird die Begründung<br />
interessant, denn nach Kenntnis d. R. könnten<br />
auch mittelbare wirtschaftliche Vorteile<br />
als Entgelt anzusehen sein, zum Beispiel<br />
die Gewinnung von Kenntnissen und Daten<br />
über den Markt.<br />
Dirk Ritter bekräftigte gegenüber <strong>Taxi</strong><br />
<strong>Times</strong>, dass man die Bedenken des <strong>Taxi</strong>gewerbes<br />
sehr ernst nehmen würde: „Wir<br />
arbeiten für, nicht gegen das Gewerbe.“ Bei<br />
einer Genehmigung über den Antrag würde<br />
genau geprüft, ob und welche Bedingungen<br />
für das Bediengebiet, die Anzahl der Fahrzeuge<br />
und die Preise festgesetzt werden<br />
müssen. Wie diese Bedingungen dann im<br />
Detail aussehen werden, wird aus dem<br />
Behördenbescheid zu entnehmen sein.<br />
Anstatt Spekulationen anzustellen, solle<br />
man sich besser auf neue Konkurrenten<br />
einstellen.<br />
Die Auswirkungen des Projektes auf die<br />
wirtschaftliche Lage des <strong>Taxi</strong>gewerbes sollen<br />
während der Probephase untersucht<br />
werden. Ritter: Die Fragestellungen, Methodik<br />
und durchführende Stellen müssten<br />
erst noch bestimmt werden. Damit hätte<br />
die Behörde am Ende des vierjährigen Testbetriebes<br />
belastbare Entscheidungsgrundlagen<br />
über den weiteren Betrieb.<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> liegen derzeit keine Informationen<br />
vor, ob VW bereits an einer Realisierung<br />
von notwendigen Ladestationen<br />
arbeitet. Nach unbestätigten Informationen<br />
hat die Hamburger Hochbahn AG eine Mitbenutzung<br />
ihrer Betriebshöfe aus Kapazitätsgründen<br />
abgelehnt. Probleme könnte es auch<br />
bei der Genehmigung und Realisierung von<br />
„bis zu 3000“ virtuellen Haltestellen geben,<br />
denn weder deren Lage noch Ausgestaltung<br />
scheint spezifiziert. Ob sie sich gemäß Straßenverkehrsrecht<br />
sicher im knappen Stadtraum<br />
realisieren lassen, hat die<br />
Straßenverkehrsbehörde mitzuentscheiden.<br />
Die grundsätzliche Absicht, den Moia-<br />
Dienst einzuführen, scheint bereits an<br />
anderer Stelle beschlossen worden zu sein.<br />
Als Begründung werden vorgeschobene<br />
Vorteile für die Umwelt, für die Fahrgäste<br />
und eine angenommene verringerte Verkehrsbelastung<br />
genannt. Die Hansestadt<br />
Hamburg arbeitet mit der Wolfsburg AG,<br />
zu 50 Prozent im Besitz von VW, zusammen<br />
an einem Kongress für „Intelligente Transportsysteme“<br />
(ITS) unter dem Motto „City<br />
of Solutions“ („Stadt der Lösungen“); dort<br />
möchte Hamburg sich fortschrittlich präsentieren.<br />
<br />
prh<br />
TAXI APRIL / MAI <strong>2018</strong><br />
7
TAXI-SHARING<br />
DAS<br />
GETEILTE<br />
TAXI<br />
Die Idee einer Ride-Sharing-App ist nicht neu und verspricht<br />
doch Zugang zu einer zusätzlichen Zielgruppe. Deshalb darf sich<br />
das <strong>Taxi</strong>gewerbe diesem Trend nicht entgegenstellen.<br />
Die gute Nachricht vorweg: Wenn man das neue Modewort<br />
„Ride-Sharing“ mit dem schnöden Begriff „Sammelfahrten“<br />
übersetzt, sprechen wir von einem Phänomen, das<br />
es schon lange gibt und das in den letzten Jahren, sogar Jahrzehnten,<br />
niemand besser durchführte als die <strong>Taxi</strong>branche. Rufbusse,<br />
Anruf-Sammel-<strong>Taxi</strong>s. Anruf-Linien-Verkehre etc. funktionieren<br />
alle nach dieser Methode. In der Regel meldet der Kunde seinen<br />
Bedarf an einer Beförderung per Telefon an und wird dann zu<br />
einer vereinbarten Zeit an einem festgelegten Ort abgeholt und<br />
an sein Ziel gefahren. Haben mehrere Kunden zeitgleich ähnliche<br />
Absichten, treffen sich alle im gleichen (Großraum-)<strong>Taxi</strong>.<br />
Die Organisation dieser Sammelfahrten liegt meist in der Hand<br />
der örtlichen <strong>Taxi</strong>betriebe, und nicht selten kommen dabei auch<br />
schon speziell entwickelte Softwaresysteme zum Einsatz.<br />
Ride-Sharing als Idee ist somit keine Neuerfindung, worauf<br />
auch BZP-Vizepräsident Hermann Waldner, Mitgründer der App<br />
taxi.eu, hinweist. „Zwei Kollegen teilen sich auf der Heimfahrt ein<br />
<strong>Taxi</strong>, und Oma nimmt den Enkel mit. Das ist nicht neu, das gab<br />
es immer schon. Neu dagegen ist etwas anderes: Man bestellt per<br />
App.“<br />
FÜNF ARGUMENTE FÜR TAXI-SHARING<br />
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er mit anderen<br />
(fremden) Fahrgästen das Fahrzeug teilt und dass die Fahrt länger<br />
dauern kann, weil zum einen die Vermittlungszeit ein größeres<br />
Zeitfenster bekommt und zum anderen kleine Umwege in Kauf<br />
genommen werden müssen. Im Gegenzug für diese kleinen Unannehmlichkeiten<br />
verringert sich für ihn der Fahrpreis. Einem solchen<br />
Konzept darf sich das <strong>Taxi</strong>gewerbe nicht verschließen, der<br />
sich hier anbahnende zusätzliche Markt darf nicht den Fremdanbietern<br />
wie Moia, Berlkönig, Via etc. (siehe Infokasten auf<br />
Seite 7) überlassen werden.<br />
Diesen Appell richtet Waldner auch im vom Bundesverband<br />
herausgegeben „BZP-Report“ an die <strong>Taxi</strong>unternehmer und nennt<br />
fünf Argumente: „Erstens senkt <strong>Taxi</strong>-Sharing die Einstiegshürde.<br />
Wer nach einer Partynacht nur noch Kleingeld fürs <strong>Taxi</strong> übrig hat,<br />
wird mit dem neuen Angebot nicht auf den Bus warten. Wir werden<br />
damit konkurrenzfähiger. Zweitens: Besonders junge Menschen<br />
und Technik-Affine nutzen Apps, sie sind auch besonders<br />
aufgeschlossen gegenüber neuen Diensten. Aber auch jüngere<br />
Kunden werden mal älter – und so wächst die Gruppe unserer<br />
Fahrgäste. Drittens erproben viele derzeit die Carsharing-Dienste.<br />
Deren Reichweite konzentriert sich aber meist auf die Ballungsräume.<br />
Das <strong>Taxi</strong> dagegen fährt auch außerhalb der City – und kann<br />
so seine Dienstleistung bei konkurrenzfähigen Preisen besser darstellen.<br />
Viertens schont <strong>Taxi</strong>-Sharing natürlich die Umwelt. Und<br />
ein fünftes Argument lautet schlichtweg: Wir gehen mit der Zeit!“<br />
TAXI PICKT NICHT NUR DIE ROSINEN<br />
Gerade Letzteres ist immens wichtig, steckt das <strong>Taxi</strong>gewerbe doch<br />
im Dilemma, als altmodisch und ewig gestrig zu wirken. Die mantramäßig<br />
vorgetragenen Lügen von Uber, aber auch von mytaxi,<br />
nur sie seien modern und digital, haben Wirkung gezeigt. Doch<br />
genau so wenig, wie mytaxi und Uber die digitale Fahrtenvermittlung<br />
in der Personenbeförderung erfunden haben, sind Moia &<br />
Co. nun die Entdecker des Ride-Sharing. Sie machen es sich sehr<br />
einfach, indem sie nur in den Ballungszentren und zu den besten<br />
Zeiten ihr Angebot anbieten – was BZP-Präsident Michael Müller<br />
zu Recht als Rosinenpickerei bezeichnet – und zum anderen ihr<br />
Angebot als Mietwagen offerieren. Damit sparen sie sich komplizierte<br />
Programmierungen, verstoßen aber gegen das Personenbeförderungsgesetz<br />
(siehe nebenstehender Infokasten).<br />
Ganz ohne Gesetzesverstoß und Schlupflöcher funktionieren<br />
dagegen die Sharing-Apps der <strong>Taxi</strong>branche. HansaFunk in Hamburg<br />
ist seit Dezember damit im Einsatz, in Kürze sollen auch die<br />
anderen Millionenstädte Berlin, München und Köln folgen. Das<br />
sind alles Städte, in denen die dortigen <strong>Taxi</strong>zentralen mit der App<br />
taxi.eu arbeiten. „Weitere Orte folgen“, verspricht Waldner und<br />
nennt gleich den entscheidenden Unterschied zu den aktuellen<br />
Anbietern: „Wir werden im Gegensatz zu manchen unserer Wettbewerber<br />
keine verdeckten Nachlässe auf den <strong>Taxi</strong>tarif gewähren,<br />
sondern sehr konsequent im gesetzlich festgelegten <strong>Taxi</strong>-Tarifrahmen<br />
bleiben. Das bedeutet, dass mindestens eine der mitfahrenden<br />
Personen die volle Bezahlung der <strong>Taxi</strong>fahrt garantiert.“<br />
Waldner spielt damit auf mytaxi an, den Dauerkonkurrenten der<br />
<strong>Taxi</strong>zentralen, die im Gleichschritt mit taxi.eu ihre Sharing-Funktion<br />
„match“ ebenfalls in Hamburg testen. „Im Mai folgt Berlin, und<br />
wir führen Gespräche in München“, verrät mytaxi-Generalmanager<br />
MONTAGE: Raufeld Medien<br />
8 APRIL / MAI <strong>2018</strong> TAXI
TAXI-SHARING<br />
Alexander Mönch gegenüber den „Stuttgarter Nachrichten“ die weiteren<br />
Pläne. „In nächster Zeit sollen weitere Städte dazukommen<br />
wie beispielsweise Düsseldorf, Frankfurt, Köln oder auch Stuttgart.“<br />
Für diese Städte gebe es aber noch keinen konkreten Plan.<br />
Anders als HansaFunk und die gesamte taxi.eu-Gruppe pusht<br />
mytaxi seinen Sharing-Dienst mit einer Rabatt-Aktion, in diesem<br />
Fall mit dem Versprechen, dass der Kunde auf jeden Fall nur die<br />
Hälfte bezahlen muss, auch dann, wenn er die Strecke alleine fährt.<br />
Der Kampf um Marktanteile innerhalb der neuen Kundengruppen,<br />
die sich laut Überzeugung beider Anbieter durch die Sharing-Funktion<br />
erschließen lassen, hat also auch in diesem Segment begonnen,<br />
und er wird seitens mytaxi mit derselben Methode ausgefochten<br />
wie im Bereich der klassischen <strong>Taxi</strong>vermittlung. Während die einen<br />
also auf vorhandenes Kapital des Daimler-Konzerns zurückgreifen<br />
können, üben sich die anderen in Geduld: „Noch wissen wir<br />
nicht, wie sich der neue Service auf den Umsatz auswirkt“, sagt<br />
Waldner. „Dazu muss noch mehr Zeit ins Land gehen, jede unternehmerische<br />
Entscheidung braucht auch entsprechende Fakten,<br />
damit man sie am Ende seriös bewerten kann.“<br />
Festhalten will man am <strong>Taxi</strong>-Sharing aber auf jeden Fall, vor<br />
allem Hermann Waldner glaubt fest an sein Produkt und an die<br />
Stärke der Kollegen: „Ich bin guter Dinge, dass wir mit dieser<br />
Dienstleistung am Markt bestehen können und wieder einmal<br />
unter Beweis stellen, dass wir im deutschen <strong>Taxi</strong>gewerbe mit<br />
unseren Innovationen nicht hinter anderen Anbietern zurückbleiben.“<br />
<br />
jh<br />
TAXI- UND RIDE-SHARING:<br />
KLEINE, ABER FEINE UNTERSCHIEDE<br />
Wer bei Moia, Clever Shuttle oder anderen einen Ride-<br />
Sharing-Dienst bestellt, bekommt eine Mitfahrgelegenheit<br />
in einem Mietwagen mit Chauffeur. Jeder Kunde bezahlt für<br />
sich selbst und für seine Strecke, weshalb der Mietwagenbetreiber<br />
sein Fahrzeug nicht als Ganzes an einen Auftraggeber,<br />
sondern pro Sitzplatz einzeln vermietet, was ihm laut<br />
§ 49 PBefG jedoch untersagt ist.<br />
Die Unternehmen umgehen diese Regelung jedoch, indem<br />
sie bei den Behörden eine Sondergenehmigung nach § 2,<br />
Absatz 7 beantragen, wonach ein Verkehr dann genehmigt<br />
werden darf, wenn es sich um eine neue Verkehrsart<br />
handelt. Die <strong>Taxi</strong>verbände versuchen aktuell, mit entsprechenden<br />
Gegenargumenten auf die Behörden einzuwirken,<br />
dass es sich bei Ride-Sharing-Diensten eben nicht um neue<br />
Verkehrsarten handelt. Da Mietwagen keiner Tarifpflicht<br />
unterliegen, ist die Ermittlung des Teilpreises viel einfacher<br />
als bei <strong>Taxi</strong>-Sharing-Apps. <strong>Taxi</strong>tarife setzen sich aus<br />
einem Grundtarif zusammen, definieren je nach Region<br />
bestimmte Zuschläge, staffeln die Kilometerpreise nach<br />
gefahrenen Kilometern. All diese Komponenten müssen<br />
von einer <strong>Taxi</strong>-App-Software berücksichtig werden. Wer als<br />
Zweiter einsteigt, zahlt trotzdem anteilig den Grundpreis,<br />
wer zuschlagpflichtiges Gepäck dabei hat, muss die Gebühr<br />
allein tragen.<br />
Um also einen wichtigen Trend mitzugehen, ist eine<br />
anspruchsvolle Software-Programmierung notwendig.<br />
Wer diesen Aufwand betreibt, muss sich im Gegenzug auf<br />
einen Gesetzgeber verlassen können, der nicht willkürlich<br />
Sondergenehmigungen ausspricht, nur weil das anbietende<br />
Start-up den Einsatz von Elektrofahrzeugen verspricht oder<br />
zu einem Automobilkonzern gehört. <br />
jh<br />
Der neue EKO-Umbau zum<br />
Rollstuhlbeförderungsfahrzeug<br />
Effizient<br />
Kostengünstig<br />
Original<br />
TAXI APRIL / MAI <strong>2018</strong><br />
im Doorgrund 13<br />
D-26160 Bad Zwischenahn<br />
9<br />
fon +49 4403 58902<br />
fax +49 4403 58903<br />
info@reha-automobile.de<br />
www.reha-automobile.de
GEWERBEPOLITIK<br />
TOTENGRÄBER<br />
DES TAXIGEWERBES<br />
Ein Blick in den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD<br />
lässt das Schlimmste befürchten. Dem <strong>Taxi</strong>gewerbe droht Deregulierung,<br />
dem Kunden eine Mobilitätslücke.<br />
Bevor sich Parteien zu einem Regierungsbündnis<br />
zusammenschließen,<br />
definieren Sie ihre<br />
gemeinsamen politischen Ziele. Festgehalten<br />
wird das dann in einem sogenannten<br />
Koalitionsvertrag, dessen Punkte während<br />
der vierjährigen Regierungszeit nach und<br />
nach abgearbeitet werden sollen. Der aktuelle<br />
Koalitionsvertrag der beiden Regierungsparteien<br />
(GroKo) umfasst 179 Seiten<br />
und ist ein vielseitiger Streifzug durch alle<br />
gesellschaftlichen Themen. Auch das<br />
Thema Personenbeförderung steht auf der<br />
To-do-Liste der Politik. Wobei das, was<br />
gesetzlich angepasst werden soll, bei allen<br />
Vertretern des <strong>Taxi</strong>gewerbes die Alarmglocken<br />
läuten lassen muss.<br />
Sätze wie „Wir werden das Personenbeförderungsgesetz<br />
mit Blick auf neue digitale<br />
Mobilitätsangebote modernisieren“<br />
oder „Neue plattformbasierte digitale Mobilitätsangebote<br />
brauchen eine rechtssichere<br />
Grundlage für ihre Zulassung“ vermitteln<br />
eine Ahnung davon, was am Ende mit den<br />
angekündigten Änderungen gemeint sein<br />
könnte. Von „geänderten Mobilitätsbedürfnissen“<br />
ist die Rede. Aus dem Papier geht<br />
hervor, dass die einschlägigen Gesetze, die<br />
Anbietern wie Uber und Co., aber auch<br />
Daimler und Moia bislang Probleme machten,<br />
so weit geändert werden sollen, bis<br />
diese Geschäftsmodelle legalisiert sein<br />
könnten.<br />
Umschrieben werden diese Modelle mit<br />
verschiedenen Begriffen: „neue digitale<br />
Mobilitätsangebote; neue plattformbasierte<br />
Verkehrsdienstleister; Fahrgemeinschaften<br />
(Ride Pooling), geteilte Nutzung“ (der mittlerweile<br />
negativ besetzte Begriff „shared<br />
economy“ wird damit anscheinend umgangen)<br />
und sogar: „digital organisierte private<br />
Mitfahrgelegenheiten“. Für die<br />
Rechtsänderung sind eine„Öffnung des<br />
Rechtsrahmens“ oder eine „Modernisierung<br />
des Personenbeförderungsgesetzes“<br />
die Sprachregelungen.<br />
Spätestens jetzt muss jedem im <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
klar sein, dass es während der nächsten<br />
Monate um die nackte Existenz des<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbes geht. Den „neuen plattform-<br />
basierten digitalen Mobilitätsanbietern<br />
eine rechtssichere Grundlage zu geben“<br />
bedeutet, dass man das, was aktuell illegal<br />
abläuft, schlicht und einfach legalisieren<br />
will. Eine weitere Ergänzung zeigt, dass<br />
man dabei nicht nur Uber und deren Klone<br />
im Sinn hat, sondern auch im ländlichen<br />
Bereich bisherige <strong>Taxi</strong>strukturen zerstören<br />
will: „Wir wollen Ruf- und Bürgerbusse stärken<br />
und etwaige Regelungshindernisse<br />
beseitigen“, heißt es im Koalitionsvertrag.<br />
Damit die Politik dem<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbe nicht das Grab<br />
schaufelt, braucht es viel<br />
Aufklärung – aber auch den<br />
eigenen Willen zum Wandel.<br />
ES DROHT DEREGULIERUNG<br />
Beabsichtigt ist recht deutlich eine Deregulierung<br />
des Marktes. Dabei sollen die Kommunen<br />
eine Steuermöglichkeit bekommen,<br />
also ihre Genehmigungshürden uneinheitlich<br />
abbauen können. Die neue Regierung<br />
möchte eine „regulatorische Entlastung“,<br />
von der „sowohl der <strong>Taxi</strong>- wie auch der<br />
Mietwagenbetrieb profitieren“ soll. Dazu<br />
will man ein „level playing field“ (wortwörtlich)<br />
schaffen – ein Begriff, den Uber in den<br />
USA selber prägte und den man auch mit<br />
„gleichen Wettbewerbsbedingungen“ hätte<br />
übersetzen können – welche Interessengruppen<br />
da soufflierten, muss wohl nicht<br />
weiter kommentiert werden.<br />
Anscheinend ist man sich aber bewusst,<br />
dass es auch unerwünschte Nebenwirkungen<br />
der Deregulierung von Märkten geben<br />
kann. Zwar wird erwähnt, dass „gute soziale<br />
Rahmenbedingungen“ für die Koalition<br />
„zentrale Voraussetzung“ sein sollen, aber<br />
FOTO: Fotolia / zest marina, Fotolia / dima pics<br />
10<br />
APRIL / MAI <strong>2018</strong> TAXI
GEWERBEPOLITIK<br />
auch diese Verantwortung reicht man nach<br />
unten an die Gemeinden durch. Die Verantwortung<br />
für die Lösung der drohenden Probleme<br />
wird auf die „Nahverkehrspläne“<br />
(§ 8 PBefG) und damit auf die schon jetzt<br />
oft unterbesetzten Genehmigungsbehörden<br />
abgewälzt: „Im Personenbeförderungsgesetz<br />
werden wir klarstellen, dass über die<br />
Nahverkehrspläne soziale Standards zum<br />
Schutz der Beschäftigten sowie qualitative<br />
und ökologische Standards auch für eigenwirtschaftliche<br />
Verkehre gelten.“<br />
Damit scheint man vordergründig den<br />
allzu neoliberalen Auswüchsen der globalen<br />
Mobilitätsanbieter einen Riegel vorzuschieben<br />
– um ihnen in anderer Weise dann<br />
doch wieder großzügig zu helfen: An mehreren<br />
Stellen ist sinngemäß von „Big Data“<br />
die Rede. Öffentlich gewonnene „Mobilitätsdaten,<br />
Geo- und Wetterdaten“ sollen – mit<br />
der Kraft des Steuerzahlers geschürft – in<br />
einer „mCloud“ in Zukunft „Start-ups und<br />
Mobilitätsanbietern eine zentrale Plattform<br />
bieten“. Die Daten von Autos, ÖPNV, E-Bikes,<br />
Car- und Ride Sharing sowie Ruftaxen sollen<br />
in Echtzeit gesammelt und von allen Verkehrsträgern<br />
in einem Informationssystem<br />
ausgetauscht werden können. Ziel ist das<br />
bundesweite E-Ticket.<br />
Mit solchen Plänen wird diese Legislaturperiode,<br />
also der Zeitraum bis zur nächsten<br />
Bundestagswahl, zu Schicksalsjahren des<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbes. Das mag pathetisch klingen,<br />
aber es gibt nichts zu beschönigen. Umgekehrt<br />
gibt es aber auch keinen Grund, jetzt<br />
zu resignieren. Die Argumente stehen auf<br />
<strong>Taxi</strong>-Seite. Nur <strong>Taxi</strong>s garantieren den Kunden<br />
Preissicherheit. Nur <strong>Taxi</strong>s stehen Tag<br />
und Nacht zur Verfügung, auch dann, wenn<br />
die einzelne Fahrt unwirtschaftlich ist. Nur<br />
<strong>Taxi</strong>s fahren wirklich jeden, vom jungen<br />
Smartphone-Hippie bis zur hilfsbedürftigen<br />
Seniorin. Das ist ein staatlich und gesellschaftspolitisch<br />
notwendiger Kundenschutz<br />
und somit die eigentliche Absicht des gesamten<br />
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG).<br />
Jetzt gilt es, der Politik klarzumachen, dass<br />
sie diese soziale Komponente nicht dem Digitalisierungswahn<br />
4.0 opfern darf.<br />
»Wir wollen Rufund<br />
Bürgerbusse<br />
stärken.«<br />
Aus dem Koalitionsvertrag<br />
Das <strong>Taxi</strong>gewerbe darf nicht zulassen, dass<br />
die jetzige Große Koalition zum Totengräber<br />
der <strong>Taxi</strong>branche wird. Es muss sich<br />
wehren und es muss bereits heute damit<br />
anfangen. Dazu gehört, dass man endlich<br />
einstimmig auftritt, dass man sich gegenseitig<br />
zuhört und wieder vertraut. <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
ihren Fahrern, Zentralenchefs<br />
ihren Teilnehmern, Verbandsdelegierte<br />
ihren Mitgliedern. Natürlich auch umgekehrt.<br />
Die Kommunikation aus den diversen<br />
<strong>Taxi</strong>-Facebook-Gruppen muss mit den<br />
Aktivitäten der Verbände koordiniert werden.<br />
Aus den vielen einzelnen Vorschlägen<br />
und Ideen muss eine große, bundesweite<br />
Aktion entstehen. Eine Aktion, die klarmacht,<br />
dass die Branche Tag für Tag und<br />
Nacht für Nacht eine unverzichtbare Mobilitätssäule<br />
dieser Gesellschaft ist. Wenn die<br />
Bemühungen der Gewerbepolitiker, dies<br />
den verantwortlichen Politikern mantramäßig<br />
zu erklären, weiterhin ungehört bleiben,<br />
wird man wohl irgendwann nicht mehr<br />
umhin kommen, bundesweit zu streiken<br />
und zu demonstrieren.<br />
In Moment sehen viele <strong>Taxi</strong>verbände<br />
aus den Bundesländern und Zentralen aus<br />
den Städten noch keine Notwendigkeit für<br />
eine solche finale Aktion. Das liegt daran,<br />
dass das gemeinsame, große Ziel noch nicht<br />
definiert wurde. Es geht längst nicht mehr<br />
um einzelne Proteste gegen Uber in Berlin<br />
bzw. München, gegen Clever Shuttle in<br />
Leipzig, gegen Moia in Hamburg bzw. Hannover<br />
oder gegen Bürgerbusse im ländlichen<br />
Bereich. Jeder dieser genannten<br />
Wettbewerber ist für sich genommen schon<br />
existenzbedrohend genug. Eine generelle<br />
Legalisierung, wie sie im Koalitionsvertrag<br />
nun beabsichtigt ist, würde unzählige weitere,<br />
kapitalgestützte Mobilitätsdienstleister<br />
auf den Markt spülen. Über kurz oder<br />
lang wäre in der Stadt wie auf dem Land<br />
dann für das <strong>Taxi</strong> kein Platz mehr.<br />
Wenn das als Motivation, endlich aufzustehen<br />
und sich zu wehren, immer noch<br />
nicht ausreicht, hat man es entweder<br />
immer noch nicht verstanden oder man<br />
agiert nach dem Motto „Nach mir die Sintflut“.<br />
jh, prh
KONTROLLEN<br />
TRAURIGE<br />
BILANZ<br />
Regionale Ergebnisse<br />
der bundesweiten<br />
<strong>Taxi</strong>-Kontrollen.<br />
Düsseldorf, Wuppertal,<br />
Solingen, Mettmann<br />
und Haan<br />
gesamtes<br />
Münsterland<br />
180 + 100<br />
202<br />
Arbeitgeber<br />
39<br />
6<br />
(davon 20 in<br />
6<br />
Düsseldorf)<br />
Frankfurt am Main<br />
118<br />
18<br />
Steuerhinter-<br />
12<br />
ziehung: 16<br />
1<br />
Kreis Wesel, Kreis Kleve,<br />
Landkreisen Uckermark<br />
Thüringen und<br />
Duisburg, Oberhausen,<br />
und Barnim, Cottbus und<br />
Südwestsachsen<br />
Mülheim und Essen<br />
umliegende Landkreise<br />
199 + 146<br />
235<br />
62<br />
6+4<br />
23<br />
19<br />
8+2<br />
47<br />
6<br />
Legende<br />
In den Landkreisen<br />
= Anzahl der kontrollierten <strong>Taxi</strong>s<br />
Dortmund + Gebiet<br />
um Recklinghausen<br />
bis hin zum Kreis<br />
Siegen-Wittgenstein<br />
221<br />
46<br />
80<br />
Märkisch-Oderland,<br />
Oder-Spree und der<br />
Stadt Frankfurt (Oder)<br />
ergab die Prüfung<br />
von 52 <strong>Taxi</strong>betrieben<br />
keine Beanstandung.<br />
= Verdacht auf Umgehung<br />
des Mindestlohngesetzes<br />
= Verdacht auf<br />
Leistungsmissbrauch<br />
Anmerkung der Redaktion: Die hier<br />
dargestellten Zahlen basieren auf<br />
Presse-Veröffentlichungen der regionalen<br />
Zollämter. Baden-Württemberg,<br />
Niedersachsen und andere Bundesländer<br />
haben keine Mitteilungen für ihre<br />
Region veröffentlicht. Das Hauptzollamt<br />
Berlin gab auf Nachfrage von <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
an, „vor dem Hintergrund der Berliner<br />
Medienlandschaft“ keine Pressemeldung<br />
veröffentlicht zu haben. Die Kontroll-<br />
Ergebnisse aus Berlin und München<br />
werden in den aktuellen Regionalausgaben<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Berlin bzw. <strong>Taxi</strong><br />
<strong>Times</strong> München zusammengefasst.<br />
FOTOS: Fotolia / Martin Haindl, Zoll, ARD, Fotolia / reeel, Hans Benthin<br />
12 APRIL / MAI <strong>2018</strong> TAXI
TAXI-KONTROLLEN<br />
MIT 2 500 ZÖLLNERN<br />
Die bundesweiten Kontrollen bei <strong>Taxi</strong>fahrern<br />
und Unternehmern werden für einige noch ein<br />
Nachspiel haben. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit<br />
hat 21 Ermittlungsverfahren eingeleitet.<br />
Die Papiere, bitte: Was harmlos am<br />
2. März begann, könnte vereinzelt noch zu<br />
umfangreichen Untersuchungen führen.<br />
FOTO: Hauptzollamt-Hamburg<br />
Das gab die Bundes-Pressestelle<br />
des Hauptzollamtes rund eine<br />
Woche nach den deutschlandweiten<br />
Schwerpunktprüfungen bekannt, die am<br />
2. und 5. März im <strong>Taxi</strong>gewerbe durchgeführt<br />
worden waren. Die Aktionen fanden<br />
sowohl in den sozialen Medien als auch in<br />
der Tagespresse ein großes Echo. Letztere<br />
berichteten über einzelne regionale Ergebnisse,<br />
die von den lokalen Zollämtern teilweise<br />
schon am<br />
darauffolgenden<br />
»In rund 1 200 Fällen<br />
ist eine weitere<br />
Aufklärung nötig.«<br />
Tag veröffentlicht<br />
wurden, in denen<br />
jedoch lediglich<br />
die Anzahl der Verdachtsfälle<br />
aufgelistet<br />
waren (siehe<br />
Grafik, Seite 12).<br />
Ziel der Schwerpunktprüfungen war die<br />
Aufdeckung unangemessener Arbeitsbedingungen<br />
im <strong>Taxi</strong>gewerbe, betonen sowohl<br />
der Bundeszoll als auch die Sprecher der<br />
regionalen Hauptzollämter. Es wurde insbesondere<br />
die Einhaltung des gesetzlichen<br />
Mindestlohns, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher<br />
Pflichten, der unrechtmäßige<br />
Bezug von Sozialleistungen sowie<br />
die illegale Beschäftigung von Ausländern<br />
überprüft. In ganz Deutschland waren<br />
damit 2 500 Zöllner und 380 Beschäftigte<br />
von Konzessionsvergabestellen, Eichämtern,<br />
Landesfinanzverwaltungen und<br />
der Polizei beschäftigt. Sie überprüften<br />
3 150 Objekte sowie 6 450 Fahrerinnen und<br />
Fahrer und sahen in 1 100 Fällen Geschäftsunterlagen<br />
von <strong>Taxi</strong>unternehmen ein.<br />
Mit Stand vom 9. März wurden in 21 Fällen<br />
Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber<br />
und -nehmer eingeleitet. Hier fanden<br />
die Kontrolleure Hinweise auf Unterschreitungen<br />
des Mindestlohns sowie gegen<br />
sozialversicherungsrechtliche<br />
Meldepflichten und<br />
das Vorenthalten<br />
von Sozialversicherungsbeiträgen.<br />
Die Zahl beinhaltet<br />
laut der Pressemitteilung<br />
auch<br />
Tatbestände, die mit „Nichtmitführen<br />
von Ausweispapieren“ beschrieben werden.<br />
In rund 1 200 Fällen sei eine weitere<br />
Aufklärung nötig, denn es ergaben sich<br />
Hinweise auf Unterschreitung des Mindestlohnes,<br />
auf mögliche sozialversicherungsrechtliche<br />
Verstöße, unrechtmäßigen<br />
Bezug von Sozialleistungen oder illegale<br />
Beschäftigung von Ausländern. „Einige<br />
<strong>Taxi</strong>s“ – der Zoll nennt keine Zahl hierzu –<br />
wurden stillgelegt, weil Verletzungen der<br />
Eichsiegel an den Taxametern festgestellt<br />
wurden. prh<br />
KOMMENTAR<br />
EIN VERHEERENDES SIGNAL<br />
6 450 kontrollierte <strong>Taxi</strong>fahrerinnen<br />
und <strong>Taxi</strong>fahrer und „nur“ 21 Ermittlungsverfahren<br />
– das klingt erst<br />
einmal gar nicht so schlimm. Doch<br />
dies ist nur das Ergebnis der ersten<br />
Auswertungen. Da wird noch einiges<br />
dazukommen, das lässt die hohe Zahl<br />
an weiteren Ermittlungen befürchten.<br />
Die Kontrollen am 2. März sind gleich<br />
in doppelter Hinsicht ein verheerendes<br />
Signal: Der Zoll agiert zu einseitig,<br />
wenn er nur <strong>Taxi</strong>s kontrolliert<br />
und diejenigen Mietwagen vergisst,<br />
die Tag für Tag unter Missachtung<br />
der Gesetze viele Fahrgäste und<br />
wichtige Umsätze wegnehmen. Die<br />
<strong>Taxi</strong>branche tut sich keinen Gefallen,<br />
wenn sie selber Dreck am Stecken<br />
hat. Wie will man da glaubhaft<br />
von den Behörden und der Politik<br />
Unterstützung gegenüber (illegalen)<br />
Wettbewerbern einfordern?<br />
Steuerehrlichkeit ist ein wichtiger<br />
Trumpf in der Argumentation gegenüber<br />
all jenen Wettbewerbern, die<br />
ihre Steuern nicht einmal in Deutschland<br />
zahlen. <br />
jh<br />
Sofort verfügbar.<br />
<strong>Taxi</strong> Lagerfahrzeuge<br />
mit Premium-Garantie<br />
4 Jahre Garantie *<br />
bis zu 360.000 km Gesamtfahrleistung<br />
* Den genauen Leistungsumfang des Garantiesystems entnehmen Sie bitte ausschließlich<br />
den Geschäfts-/Versicherungsbedingungen, die Ihnen von mobile GARANTIE zur Verfügung gestellt werden.<br />
Alle Fahrzeuge unter www.ford-taxi.de<br />
UTO PIEROTH<br />
… die bessere Wahl<br />
GmbH & Co. KG<br />
Auto Pieroth GmbH & Co. KG<br />
Siemensstraße 4, 55543 Bad Kreuznach<br />
taxi@auto-pieroth.de<br />
Rufen Sie ihren<br />
<strong>Taxi</strong>-Spezialist Marco Sauer an<br />
0671 834 15-21
TAXITARIF<br />
TAXI DARF<br />
UM DIE HÄLFTE<br />
BILLIGER SEIN<br />
In letzter richterlicher Instanz hat mytaxi<br />
doch noch die Erlaubnis für seine<br />
Rabattaktionen bekommen. Ein Urteil<br />
mit Folgen, die allerdings sehr<br />
unterschiedlich interpretiert werden.<br />
Anfang <strong>April</strong>, am Tag vor dem Osterwochenende,<br />
gaben die Richter des<br />
Bundesgerichtshofs ihre Entscheidung<br />
bekannt. Die Klage der <strong>Taxi</strong> Deutschland<br />
eG, eines Zusammenschlusses diverser<br />
<strong>Taxi</strong>zentralen, gegen mytaxi wegen derer<br />
50-%-Rabatt-Aktionen wurde abgewiesen.<br />
Deutschlands oberstes Gericht widersprach<br />
damit dem Urteil der beiden Vor-Instanzen.<br />
Man sehe weder einen Verstoß gegen die<br />
Tarifpflicht noch eine gezielte und unzulässige<br />
Wettbewerbsbehinderung.<br />
Gerade Letzteres ist allerdings die große<br />
Befürchtung der <strong>Taxi</strong>zentralen. Hermann<br />
Waldner von taxi.eu spricht von einer<br />
Benachteiligung für kleine und mittlere<br />
Unternehmen. „Es mag für den Verbraucher<br />
verlockend klingen, dass er bei einer<br />
<strong>Taxi</strong>fahrt einen Teil erstattet bekommt.<br />
Allerdings wird jedes Unternehmen dies<br />
nur so lange tun, bis es sich entsprechende<br />
Marktanteile gesichert hat. Im Fall von<br />
mytaxi und dem dahinterstehenden Daimler-Konzern<br />
muss befürchtet werden, dass<br />
auf diesem Wege kleine <strong>Taxi</strong>-Unternehmen<br />
und <strong>Taxi</strong>-Zentralen aus dem Markt<br />
gedrängt werden. Der faire Wettbewerb<br />
wird dadurch abnehmen, am Ende zahlen<br />
die Verbraucher deutlich mehr. Wer den<br />
Markt bestimmt, bestimmt auch die Preise.<br />
Der Bundes gerichtshof hat mit seinem heutigen<br />
Urteil die Großen gestärkt und die<br />
Kleinen geschwächt.“<br />
MYTAXI HOFFT AUF DIE<br />
ZUKUNFTSFÄHIGKEIT<br />
Naturgemäß sieht das der Konkurrent<br />
mytaxi ganz anders. Deren Generalmanager<br />
Alexander Mönch sprach von einem<br />
wichtigen Schritt in Richtung Flexibilisierung<br />
der gesamten <strong>Taxi</strong>branche: „Heute<br />
ging es nicht nur um mytaxi-Gutscheine,<br />
sondern um die Zukunftsfähigkeit einer<br />
Branche. Der BGH hat anerkannt, dass Gutschein-<br />
und Bonusaktionen im bestehenden<br />
rechtlichen Rahmen erlaubt sind. Damit<br />
wurden die Flexibilität, Wettbewerbs- und<br />
Zukunftsfähigkeit von <strong>Taxi</strong>s im umkämpften<br />
Mobilitätsmarkt gestärkt.“<br />
Wie mytaxi die Rolle seines eigenen<br />
Unternehmens und die künftige Position<br />
des <strong>Taxi</strong>s sieht, hatte Mönch wenige Tage<br />
vorher in einem ausführlichem Interview<br />
mit der Wochenzeitung „Die Zeit“ verraten:<br />
Mönch würde gern eine Aufweichung der<br />
Tarifpflicht sehen. Eine Abweichung nach<br />
unten sollte für die Beförderung in Kleinwagen<br />
oder Sammeltaxis ermöglicht werden.<br />
Jetzt würden die „stark regulierten“<br />
<strong>Taxi</strong>s im Wettbewerb benachteiligt, weil sie<br />
nicht wie die „relativ unregulierten“ Mietwagen<br />
den Preis frei verhandeln können.<br />
„Wichtig ist aber, dass bei einer Flexibilisierung<br />
der Tarife der gesetzliche Mindestlohn<br />
und die Auskömmlichkeit nicht in<br />
Gefahr geraten“, so Mönch.<br />
Genau das wird allerdings von den Chefs<br />
der <strong>Taxi</strong>zentralen angezweifelt. „Die von<br />
mytaxi gewährten hohen Fahrpreisrabatte<br />
müssen am Ende von den <strong>Taxi</strong>unternehmen<br />
über die an mytaxi zu zahlenden Vermittlungsgebühren<br />
getragen werden“, sagt Dieter<br />
Schlenker, Vorstandsvorsitzender der<br />
<strong>Taxi</strong> Deutschland eG. Wenn die örtlichen<br />
<strong>Taxi</strong>genossenschaften erst einmal vom<br />
Markt verdrängt sind, hat mytaxi freie Bahn,<br />
die Vermittlungsgebühren willkürlich festzusetzen.<br />
Bereits in der Vergangenheit hat<br />
mytaxi versucht, Vermittlungsprovisionen<br />
von bis zu 30 Prozent des Fahrpreises einzuführen.“<br />
<br />
jh<br />
DAS SAGT DER BGH<br />
Auszug aus der Pressemitteilung vom<br />
29. März <strong>2018</strong>: „Die Bonusaktionen der<br />
Beklagten verstoßen nicht gegen die<br />
tarifliche Preisbindung für <strong>Taxi</strong>unternehmer.<br />
Die Beklagte ist selbst kein<br />
<strong>Taxi</strong>unternehmer, für den die Festpreise<br />
gelten. […]<br />
Die Beteiligung der <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
an den Bonusaktionen der Beklagten<br />
ist mit dem Personenbeförderungsgesetz<br />
vereinbar. […] Der <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
darf keinen Nachlass auf<br />
die tariflichen Festpreise gewähren.<br />
Wird der Festpreis vollständig an ihn<br />
gezahlt, liegt jedoch kein Verstoß<br />
gegen die Tarifpflicht vor. […]<br />
Auch eine unzulässige gezielte Behinderung<br />
der Klägerin durch die Beklagte<br />
(§ 4 Nr. 4 UWG) liegt nicht vor. Die<br />
nicht kostendeckende Erbringung einer<br />
Dienstleistung ist nur unter bestimmten<br />
Voraussetzungen verboten, und<br />
zwar insbesondere dann, wenn sie zur<br />
Verdrängung von Mitbewerbern geeignet<br />
ist und in Verdrängungsabsicht<br />
erfolgt. Hier fehlt jedoch eine Eignung<br />
zur Verdrängung, weil die Aktionen<br />
der Beklagten sowohl räumlich auf<br />
mehrere deutsche Großstädte als auch<br />
zeitlich beschränkt waren. <br />
jh<br />
FOTO: mytaxi<br />
14 APRIL / MAI <strong>2018</strong> TAXI
TAXITARIF<br />
TARIFANTRAG<br />
WIRD ZUM BUMERANG<br />
Im Landkreis Rendsburg-Eckernförde reichten die <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
einen Antrag auf Tarifanhebung ein. Zu ihrer Überraschung konterte<br />
die Genehmigungsbehörde mit einem eigenen Vorschlag.<br />
FOTOS: Fotolia / Shutswis, <strong>Taxi</strong> Bogalski<br />
Der gemeinsame Antrag des dortigen<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbes habe eigentlich<br />
nur eine moderate Erhöhung der<br />
Tarife zwischen zwei und drei Prozent<br />
bedeutet, meinte Adalbert Bogalski,<br />
Obmann des <strong>Taxi</strong>gewerbes im Landkreis.<br />
Er macht insbesondere den gestiegenen<br />
Mindestlohn geltend sowie hohe Investitionen,<br />
die durch den Einbau von neuen Fiskaltaxametern<br />
entstanden seien. Diese<br />
gestiegenen Kosten müsse man durch eine<br />
Tarifanhebung ausgleichen.<br />
Doch die Genehmigungsbehörde erarbeitete<br />
zur Überraschung der <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
einen eigenen Antrag. Die Nachtzuschläge<br />
sollen entfallen, für Großraumtaxis<br />
soll statt eines eigenen Tarifs ein<br />
Zuschlag gelten. Auch die von der Entfernung<br />
abhängige Anfahrtsgebühr soll nach<br />
den Plänen der Behörde zukünftig deutlich<br />
geringer ausfallen – würde aber öfter fällig<br />
werden. Zudem möchte die Behörde, dass<br />
längere Fahrten billiger werden. Der Ent-<br />
<strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
Adalbert Bogalski<br />
hatte eigentlich<br />
eine Tariferhöhung<br />
beantragt, doch<br />
die Behörde will den<br />
Tarif senken.<br />
wurf sieht auch vor, dass der Kilometerpreis<br />
ab dem siebten Kilometer auf<br />
1,50 Euro sinkt. Kurzstrecken würden<br />
dafür teurer.<br />
Eine gesonderte Prüfung über die wirtschaftliche<br />
Lage der Unternehmen gemäß<br />
§ 39 Absatz 2 PBefG in Form eines Gutachtens<br />
liegt Michael Steinicke von der Straßenverkehrsbehörde<br />
des Landkreises<br />
Rendsburg zwar nicht vor. Das letzte Gutachten<br />
stammt aus dem Jahre 2014, und<br />
ein neueres ist nicht beauftragt, räumte<br />
Steinicke gegenüber <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> ein. Der<br />
<strong>Taxi</strong>verband habe nicht nachgewiesen, so<br />
Steinicke, dass seine wirtschaftliche Lage<br />
für die etwa 123 <strong>Taxi</strong>s im Landkreis mit<br />
272 000 Einwohnern tatsächlich so schlecht<br />
sei. Er bezweifelt das, und der Verband<br />
müsse den Nachweis führen. Es wären zum<br />
Beispiel keine Geschäftsaufgaben zu verzeichnen.<br />
Gleichzeitig dürfen Rabatte für<br />
Krankenkassen nicht von Privatkunden<br />
subventioniert werden.<br />
Die neue Tarifstruktur trage laut Behörde<br />
dazu bei, „gleichartige Lebensbedingungen“<br />
im gesamten Landkreis zu schaffen.<br />
Fixe Kosten sollen sich im Grundpreis auch<br />
gegenüber dem Kunden als fixer Preisbeitrag<br />
widerspiegeln. Nur variable Kosten<br />
könnten auf den Kilometerpreis umgelegt<br />
werden. Die Wirtschaftlichkeit zur Nachtzeit<br />
und in entlegenen Gebieten ist nach<br />
Meinung Steinickes nur durch eine bessere<br />
Organisation der 23 Unternehmen im<br />
örtlichen Gewerbe zu<br />
erreichen – zum Beispiel,<br />
indem sich die<br />
vielen kleinen Betriebe<br />
zu einer Zentrale zusammenschließen.<br />
Habe man<br />
erst mal eine „sinnvolle<br />
Tarifstruktur“, könne man<br />
später über eine Anhebung nachdenken –<br />
bei nachgewiesener Notwendigkeit. Gleichzeitig<br />
möchte die Genehmigungsbehörde<br />
die <strong>Taxi</strong>-Ordnung des Landkreises von<br />
1977 reformieren.<br />
DEFIZITE IM GEWERBE<br />
Defizite in der Organisation des Gewerbes<br />
räumt auch Bogalski ein. Das beträfe<br />
sowohl die fehlende Zentrale als auch das<br />
Preisdumping durch die Krankenkassen.<br />
Die Absenkung des Tarifes würde jedoch<br />
die Funktionsfähigkeit des Gewerbes<br />
gefährden, da die Bereithaltung von <strong>Taxi</strong>s<br />
zur Nachtzeit oder das Bedienen entlegener<br />
Ortschaften wirtschaftlich nicht mehr<br />
darstellbar sei.<br />
Inzwischen „hat in der Kreisverwaltung<br />
ein ausführliches Gespräch stattgefunden<br />
unter Beteiligung des Landesverbands<br />
<strong>Taxi</strong>- und Mietwagen Schleswig-Holstein<br />
e. V., der IHK und mir als Kreisobmann,<br />
was aus meiner Sicht sehr konstruktiv<br />
verlaufen ist“, berichtet Bogalski gegenüber<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>. „Jetzt heißt es ab -<br />
warten.“ prh<br />
Besuchen Sie uns:<br />
Rettmobil!<br />
Halle 5 / Stand 501<br />
Wir bauen<br />
Ihr Fahrzeug<br />
individuell um!<br />
Gerechter Umbau für:<br />
<strong>Taxi</strong>unternehmen<br />
Senioren & Familien<br />
Menschen mit Behinderung<br />
• Sitzumbauten<br />
• <strong>Taxi</strong>-Lösungen<br />
• Absenkfahrzeuge<br />
• Chamäleon-Modelle<br />
• Ein- & Ausstiegshilfen<br />
• Fahrhilfen für Aktivfahrer<br />
MobiTEC GmbH & Co. KG<br />
Robert-Bosch-Straße 6<br />
88450 Berkheim (Germany)<br />
+49 83 95 / 91 00 89-0<br />
info@mobi-tec.de<br />
www.mobi-tec.de<br />
Mobilität ohne Grenzen!
INKLUSION<br />
NEWSTICKER<br />
RETTUNGSMESSE WIRD<br />
VOLLJÄHRIG<br />
Bereits zum 18. Mal findet in diesem<br />
Jahr die internationale Leitmesse für<br />
Rettung und Mobilität, RETTMobil,<br />
in Fulda statt. In 20 Messehallen<br />
inklusive Freigelände werden rund<br />
28000 Besucher erwartet. Für <strong>Taxi</strong>und<br />
Mietwagenunternehmer dürften<br />
unter den rund 530 Ausstellern aus<br />
20 Nationen vor allem jene Firmen<br />
interessant sein, die ihre Umrüstungslösungen<br />
für die Beförderung<br />
von Fahrgästen in Rollstühlen präsentieren.<br />
Dazu zählen beispielsweise die<br />
Firmen AMF Bruns und MobiTec. Die<br />
Messe ist vom 16. bis 18. Mai jeweils<br />
von 9 bis 17 Uhr geöffnet. Der Eintritt<br />
kostet 15 Euro. <br />
jh<br />
AMF-BRUNS BAUT<br />
ELEKTRISCHEN ROLL-<br />
STUHLTRANSPORTER<br />
Als erster Hersteller weltweit will AMF-Bruns in Zusammenarbeit mit der<br />
I SEE Electric Trucks GmbH „vollelektrische Kraftfahrzeuge für mobilitätseingeschränkte<br />
Personen“ (KMP) anbieten. Die Basis dafür liefert Opel mit<br />
dem Movano in der L2H2-Ausführung. Der Wagen hat dann in der langen<br />
Karosserievariante einen Radstand von rund 3,7 Metern Länge und verfügt<br />
über eine Gesamtlänge von knapp über 5,5 Metern.<br />
Mit einem Linearlift ausgestattet bietet der elektrische Movano Platz für<br />
bis zu vier Rollstühle und zusätzliche Einzelsitzbestuhlung. Zu einem Elektrotransporter<br />
wird der Movano durch<br />
den Umbau der Firma I SEE Electric<br />
Trucks, die ebenso eine elektrische<br />
Version des Opel Vivaro anbietet. Der<br />
Umbau des Vivaro ist bereits von Opel<br />
zertifiziert. Die Zertifizierung des elektrischen<br />
Movano ist derzeit in Arbeit.<br />
Die Publikumspremiere des umgerüsteten<br />
Elektrotransporters auf Opel-<br />
Movano-Basis ist für die diesjährige<br />
RETTmobil Ende Mai in Fulda geplant.<br />
Neben der Elektro-Offensive wird AMF-<br />
Bruns zusätzlich einen rollstuhlgerecht<br />
umgebauten Volkswagen Crafter mit<br />
DIN-gerechter Hubmatik-Heckabsenkung<br />
und einen Opel Vivaro mit<br />
Heckausschnitt und neuartiger EASY-<br />
FLEX-Auffahrrampe auf der RETTmobil<br />
in Fulda präsentieren. <br />
sg<br />
Neben der Weltpremiere eines<br />
umgerüsteten Opel Movano Elektro<br />
(von dem wir leider noch keine Fotos<br />
zeigen können) präsentiert AMF auf<br />
der RETTmobil einen VW-Crafter mit<br />
Heckabsenkung.<br />
TAXI TIMES FRÜHJAHRS-<br />
SEMINAR IN MÜNSTER<br />
Gemeinsam mit dem Autohaus Bleker<br />
fungierte die Activa GmbH als Gastgeber<br />
des diesjährigen <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
Frühjahrs-Seminars im westfälischen<br />
Münster. Ergänzend zu den Vorträgen<br />
zum Thema Krankenfahrten und<br />
zur aktuellen Situation mit den Krankenkassen<br />
präsentierte das Unternehmen<br />
den Seminar-Besuchern<br />
seine Rollstuhltransport-Lösungen<br />
für diverse Fahrzeugmodelle.<br />
Als Dienstleister rund um die Abrechnung<br />
von Krankenfahrten stellten<br />
sich die Firmen MPC, Spitzlei GmbH,<br />
Opta Data und ??? vor. Sie bezogen<br />
zum zweiten Themenschwerpunkt<br />
des Tagesseminars Stellung und klärten<br />
auf, welche Änderungen beim<br />
Umgang mit den Abrechnungsdaten<br />
in Bezug auf die neue Datenschutzgrundverordnung<br />
zu beachten sind.<br />
Ausführliche Berichte zum Seminar<br />
können Sie in der Juni-Ausgabe der<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>DACH</strong> nachlesen. jh<br />
TAXIBUS-LINIE MIT<br />
ROLLSTUHL-TAXI<br />
Seit Anfang des Jahres läuft im Regionalverkehr Köln ein Modell-Projekt, bei dem<br />
auf einer von <strong>Taxi</strong>unternehmern betriebenen <strong>Taxi</strong>Bus-Linie auch nicht umsetzbare<br />
Rollstuhlfahrer befördert werden. Zwischen Bad Münstereifel und Mechernich werden<br />
bei Bedarf spezielle Rollstuhl-<strong>Taxi</strong>s zur Beförderung von Rollstuhlfahrerinnen<br />
und -fahrern eingesetzt. Mit einer halbstündigen Voranmeldefrist können die Rolli-<br />
Fahrer, wie bei der Bestellung eines regulären <strong>Taxi</strong>Busses, von einer Haltestelle aus<br />
mit dem <strong>Taxi</strong>Bus fahren.<br />
Am Zielort ist ein Ausstieg an der Haustür in der Nähe der Haltestelle möglich. Der<br />
Fahrpreis ist für das Rollstuhl-<strong>Taxi</strong> derselbe wie für die regulären <strong>Taxi</strong>Bus-Fahrgäste.<br />
Ziel des Testbetriebs sei es, die Nachfrage<br />
und Praktikabilität des Angebotes<br />
im Kreisgebiet zu prüfen. Wie lange der<br />
Testbetrieb läuft, lässt der Regionalverkehr<br />
Köln bislang offen. <br />
nu<br />
<strong>Taxi</strong>Bus-Angebote gelten für Fahrgäste<br />
aller Altersklassen. Im Raum Köln können<br />
jetzt auch Rollstuhlfahrer mitgenommen<br />
werden.<br />
FOTOS: AMF, RVK Regionalverkehr Köln GmbH<br />
16<br />
APRIL / MAI <strong>2018</strong> TAXI
INKLUSION<br />
NACH DEM E-TAXI<br />
JETZT DAS I-TAXI<br />
In Deutschlands Städten verstärken sich die<br />
Bemühungen, ein spezielles Angebot für<br />
Rollstuhltaxis einzuführen.<br />
Das Rollstuhltaxi darf nicht zum finanziellen<br />
Glücksspiel werden.<br />
FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
Nach dem E-<strong>Taxi</strong> jetzt auch das<br />
I-<strong>Taxi</strong>“: Der Slogan der Münchner<br />
IsarFunk-<strong>Taxi</strong>zentrale bringt auf<br />
den Punkt, was man in der bayerischen<br />
Landeshauptstadt von der Politik erwartet.<br />
Um ein flächendeckendes Angebot an sogenannten<br />
Inklusionstaxis im Stadtgebiet<br />
bereithalten zu können, soll die Kommune<br />
die Anschaffung solcher Fahrzeuge mit<br />
finanzieller Unterstützung fördern, ähnlich,<br />
wie sie es bereits seit letztem Jahr bei<br />
der Anschaffung von E-<strong>Taxi</strong>s tut. Die<br />
Gespräche laufen, das Münchner <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
hat sich eng vernetzt, erhält beispielsweise<br />
volle Unterstützung vom<br />
Behindertenbeirat.<br />
Neben einer möglichen Unterstützung der<br />
Anschaffungskosten geht es auch um die<br />
Kostendeckung im laufenden Fahrbetrieb.<br />
Um den erheblichen zeitlichen Mehraufwand<br />
auszugleichen, schwebt den Münchner<br />
<strong>Taxi</strong>vertretern ein Zuschlag von 15<br />
Euro vor. „Behindertenfahrdienste nehmen<br />
16 Euro“, argumentiert der Inklusionstaxi-<br />
Beauftragte Horst Wiegand, während die<br />
Rollstuhlfahrer auf das Diskriminierungsverbot<br />
pochen.<br />
In Berlin und Stuttgart sind diese Diskussionen<br />
bereits beendet. In der Hauptstadt<br />
hat man sich darauf geeinigt, bei<br />
Fahrten mit im Rollstuhl sitzenden Kunden<br />
künftig den gleichen Zuschlag zu nehmen,<br />
den man auch für Großraumtaxis ab der<br />
fünften Person kassiert. In Stuttgart dagegen<br />
lehnte es die Politik ab, den vom <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
geforderten Zuschlag in Höhe von<br />
7,50 Euro in die Tarifordnung aufzunehmen.<br />
Die baden-württembergische Hauptstadt<br />
fördert die Anschaffung bzw. den<br />
Umbau der ersten zehn Inklusionstaxis mit<br />
je 10 000 Euro.<br />
Deutlich mehr macht die Hauptstadt<br />
locker: 1,5 Millionen Euro sollen in den<br />
nächsten zwei Jahren an <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
ausgeschüttet werden, die ein Fahrzeug<br />
rollstuhlgerecht umrüsten. Diese Initiative<br />
entstand auf Drängen des dortigen Sozialverbandes<br />
Deutschland (SoVD) und der<br />
Berliner <strong>Taxi</strong>verbände. <br />
jh<br />
Mehr KoMfort<br />
für ihre fahrgäste<br />
Ihre Vorteile mit CarConnect<br />
• Kundenservice erhöhen: kostenloses WLAN<br />
während der <strong>Taxi</strong>fahrt<br />
• Umsatz steigern: mehr Kundenzufriedenheit,<br />
mehr Fahrgäste<br />
• Mehr Schutz: Benachrichtigung bei Autorempler<br />
oder Diebstahl<br />
CombiCard Car 10 Business<br />
8,36 € 1 mtl.<br />
CarConnect Adapter<br />
einmalig 58,78 €<br />
Digitalisierung. Einfach. Machen. Wir beraten Sie gerne!<br />
Telefonisch unter 0800 33 05667 und per E-Mail: verbaende-vorteil@telekom.de<br />
Alle Preise netto. Änderungen und Irrtum vorbehalten.<br />
1) Voraussetzung für die Buchung ist ein bestehender Mobilfunk-Vertrag ab MagentaMobil S Business, Business Mobil S oder BusinessFlex L mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Bei Wegfall des bestehenden Mobilfunk-<br />
Vertrags wird die CombiCard Car 10 Business in den Tarif Car Connectivity 10 Business überführt. Dieser entspricht in seinen Leistungen der CombiCard Car 10 mit einem monatlichen Grundpreis von 25,17 €. Monatlicher<br />
Grundpreis für CombiCard Car 10 Business beträgt 8,36 €. Mindestvertragslaufzeit 24 Monate. Einmaliger Bereitstellungspreis 25,17 €. Gilt für Datenverkehr in Deutschland und im EU-Ausland. Ab einem Datenvolumen von 10 GB<br />
pro Monat wird die Bandbreite im jeweiligen Monat auf 64 KBit/s (Download) und 16 KBit/s (Upload) beschränkt. Der Tarif ist nur in Verbindung mit einem von der Telekom freigegebenen, kostenpflichtigen CarConnect Adapter in<br />
der OBD-2-Schnittstelle eines Fahrzeugs nutzbar. Weitere Voraussetzung zur Nutzung des Services ist die CarConnect App. Für einige Services wird ein GPS-Signal benötigt.<br />
Ein Angebot von: Telekom Deutschland GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn.
TAXIZENTRALE<br />
DIE GETEILTE<br />
WIENER<br />
TAXIDEMO<br />
Mitte <strong>April</strong> demonstrierten über 1 000 Wiener<br />
<strong>Taxi</strong>fahrer. Eine beeindruckende Zahl, doch die<br />
Wirkung auf den Straßen hätte besser sein können.<br />
SAuf Initiative des Globaltaxi-Vereins,<br />
dem sowohl Wiener <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
als auch Fahrer<br />
angehören, fuhren am 16. <strong>April</strong> rund 1 200<br />
<strong>Taxi</strong>s durch Wien in Richtung Innenstadt.<br />
Organisiert durch Aufrufe auf Facebook<br />
und WhatsApp waren Kolleginnen und Kollegen<br />
vorwiegend türkischer Herkunft am<br />
Sammelplatz erschienen und erfüllten<br />
damit den Wunsch der Veranstalter, „ein<br />
Zeichen der Einheit und Geschlossenheit<br />
zu setzen“, wie es Irfan Kuna, Vorsitzender<br />
des Globaltaxi-Vereins, im Vorfeld geäußert<br />
hatte. Mit konkreten Forderungen hielt sich<br />
die Gruppe allerdings zurück. Nur vereinzelt<br />
und auf Eigeninitiative waren ein paar<br />
Plakate zu sehen, auf denen gegen Uber<br />
protestiert wurde.<br />
UBERS PREISDUMPING<br />
Gegenüber den zahlreich erschienenen<br />
Medien erklärte Kuna: „Es geht darum,<br />
Politik und Interessenvertreter aufzufordern,<br />
endlich faire und klare Verhältnisse<br />
in der Personenbeförderung zu schaffen.“<br />
Dem Preis-Dumping durch Uber müsse ein<br />
Ende gesetzt werden. Der Fahrdienstanbieter<br />
müsse entweder stärker kontrolliert<br />
oder es müsse ein Einheitsgewerbe gebildet<br />
werden.<br />
Die eigentliche Demofahrt in die Innenstadt<br />
lief anschließend nicht wie erhofft ab.<br />
Weil die Polizei einen geschlossenen Zug<br />
ohne Unterbrechung untersagte und die<br />
Kollegen so an jeder roten Ampel warten<br />
mussten, wurde der Konvoi unnötig in die<br />
Länge gezogen und vermischte sich mit etlichen<br />
Privatautos. Da auf den <strong>Taxi</strong>s auch<br />
keine Protestplakate angebracht waren,<br />
waren die hupenden <strong>Taxi</strong>fahrer von den<br />
Passanten zwar ohrenbetäubend laut zu<br />
hören, doch die wenigsten Passanten hatten<br />
eine Ahnung, worum es eigentlich geht.<br />
Erschwerend kommt hinzu, dass sich die<br />
Veranstalter laut übereinstimmenden<br />
Medienberichten auf Strafen durch die Polizei<br />
einstellen müssen, weil es während der<br />
Demo zu etlichen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung<br />
gekommen sei (wozu<br />
auch Hupen zählt).<br />
Die Gewerbevertretungen hatten sich<br />
übrigens nicht an der Demonstration beteiligt<br />
– weder die Wirtschaftskammer Wien<br />
noch die beiden Wiener <strong>Taxi</strong>zentralen<br />
40100 und 31300. „Wir wissen um die Problemfelder<br />
in der Branche Bescheid. Wir<br />
setzen uns selbstverständlich für unsere<br />
Unternehmer und <strong>Taxi</strong>lenker ein, gehen<br />
dabei aber andere Wege“, erklärt Christian<br />
Holzhauser, Geschäftsführer von <strong>Taxi</strong><br />
40100. Nachdem die Wiener <strong>Taxi</strong>zentrale<br />
bereits im letzten Jahr erfolgreich einstweilige<br />
Verfügungen gegenüber zwei Mietwagenbetrieben<br />
erwirkt hat, die seitdem die<br />
Uber-App nicht mehr verwenden dürfen,<br />
hat man im März dieses Jahres den Vermittler<br />
selbst verklagt – wegen Beihilfe<br />
zum systematischen Gewerberechtsverstoß.<br />
Ein Urteil wird demnächst erwartet.<br />
LOBBYIST ZWISCHEN DEN STÜHLEN<br />
Gökhan Keskin, Wiener <strong>Taxi</strong>-Obmann der<br />
Wirtschaftskammer, sieht sich zwischen<br />
den Stühlen. Als Lobbyist könne er keine<br />
Demo veranstalten oder offiziell unterstützen,<br />
erklärte er vielsagend gegenüber <strong>Taxi</strong><br />
<strong>Times</strong>. Er verweist auf die zahlreichen<br />
Gespräche mit dem österreichischen Verkehrsministerium,<br />
in denen man auf ein<br />
Einheitsgewerbe setzt. Die Trennung zwischen<br />
<strong>Taxi</strong>s und Mietwagen soll dann entfallen.<br />
Gleiche Regeln sollen für beide<br />
Verkehrsarten gelten. Die Politik sei dafür<br />
aufgeschlossen, bestätigte Keskin gegenüber<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>. Man hoffe auf eine baldige<br />
Umsetzung. <br />
jh<br />
Diese beiden Jungunternehmer kämpfen<br />
für ihre <strong>Taxi</strong>-Zukunft.<br />
Gute Stimmung am Sammelpunkt:<br />
Für das Fernsehen führten die Kollegen<br />
einen Volkstanz vor.<br />
LETZTE MELDUNG<br />
Am Tag des Redaktionsschlusses<br />
wurde bekannt, dass UberX,<br />
UberBLACK und UberVAN ab<br />
sofort nicht mehr in Wien betrieben<br />
werden dürfen. Das Handelsgericht<br />
Wien gab damit einer einstweiligen<br />
Verfügung auf Antrag der<br />
<strong>Taxi</strong> zentrale 40100 statt.<br />
FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
18 APRIL / MAI <strong>2018</strong> TAXI
ÖSTERREICH<br />
GEGEN DIE<br />
WILLKÜR, FÜR<br />
GRAZ<br />
PREISSICHERHEIT<br />
Ab dem 1. Juli gelten für <strong>Taxi</strong>betriebe in der Steiermark<br />
in <strong>Österreich</strong> einheitliche <strong>Taxi</strong>tarife. <strong>Taxi</strong>unternehmer wie<br />
Verband sehen dies als Chance.<br />
Fachgruppenobfrau<br />
Mag. Sylvia Loibner<br />
FOTO: Eva Ilzer<br />
Was Graz vorher schon konnte, passiert demnächst in<br />
der kompletten Steiermark. Wenn ab dem 1. Juli eine<br />
im Dezember verabschiedete Verordnung in Kraft<br />
tritt, die für das gesamte österreichische Bundesland Steiermark<br />
zwei überregional einheitliche <strong>Taxi</strong>tarife definiert, werden alle<br />
dortigen <strong>Taxi</strong>s nach Tarif befördern. Ein Tarif gilt seit dem 1. <strong>April</strong><br />
für alle <strong>Taxi</strong>unternehmer der Landeshauptstadt Graz mit deren<br />
Umlandgemeinden, der andere wird drei Monate später für sämtliche<br />
anderen Gemeinden gültig. Der Einheitstarif ging von der<br />
Wirtschaftskammer <strong>Österreich</strong> (WKO) in der Steiermark aus, die<br />
damit einen Beschluss in der steirischen Fachgruppentagung<br />
umsetzte. Dort hatten sich 71 Prozent für einen einheitlichen<br />
<strong>Taxi</strong>tarif für die gesamte Steiermark ausgesprochen.<br />
Für Geschäftsführer Markus Gogg, einen Jungunternehmer aus<br />
Gratkorn, ist die Umstellung kein Grund zur Sorge um sein<br />
Geschäft, schreibt das Nachrichtenportal „meinbezirk.at“ und<br />
zitiert den Jungunternehmer wie folgt: „Wir haben uns von Anfang<br />
an auf ein System geeinigt und nie mit den Preisen gespielt. Nun<br />
will es das Gesetz, dass einheitliche Tarife kommen. Ich bestimme<br />
also keine willkürlichen neuen Preise.“ Außerdem sieht Gogg im<br />
neuen System sogar einen Vorteil, weil Preisdifferenzen bei unterschiedlichen<br />
<strong>Taxi</strong>unternehmen nicht mehr möglich sind und der<br />
Fahrgast weiß, was er zu bezahlen hat.<br />
Auch für die WKO überwiegen die Vorteile. „Willkürliche und für<br />
die Konsumenten nicht nachvollziehbare Preisgestaltungen sind<br />
SO VIEL KOSTET TAXI IN DER STEIERMARK<br />
Der künftige Einheitstarif sieht ein Grundentgelt von<br />
4 Euro vor und einen Kilometertarif, der sowohl nach<br />
Uhrzeit als auch nach gefahrenen Kilometern gestaffelt ist.<br />
So kostet beispielsweise auf bis zu fünf Kilometer langen<br />
Strecken jeder gefahrene Kilometer 2 Euro, nach fünf Kilometern<br />
sind 1,90 Euro pro Kilometer zu entrichten. In den<br />
Nachtstunden ab 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen<br />
erhöht sich der Fahrpreise für die ersten fünf Kilometer<br />
um 30 Cent, während der Preis ab dem fünften Kilometer<br />
identisch mit dem Tagtarif bleibt. Das Warteentgelt<br />
beträgt für jede volle Stunde 30 Euro. Der Grazer Tarif, der<br />
bereits seit 1. <strong>April</strong> gilt, ist etwas günstiger.<br />
damit zukünftig ausgeschlossen“, so Fachgruppenobfrau Sylvia<br />
Loibner. „Die Steiermark ist damit nach Wien und Vorarlberg das<br />
erste große Flächenbundesland, in dem überregionale einheitliche<br />
<strong>Taxi</strong>tarife verordnet wurden.“<br />
Peter Lackner, Geschäftsführer der Sparte Transport und Verkehr<br />
in der WKO Steiermark, sieht noch einen anderen Aspekt:<br />
„Gleichzeitig kann ein verbindlicher Tarif auch als Berechnungsgrundlage<br />
für die in vielen Regionen angedachten Mobilitätskonzepte<br />
dienen.“ <br />
jh<br />
INSIKA<br />
Smartcard<br />
SPT-03 plus MOD-003<br />
MODEM-003<br />
NEU: Automatische Datenübertragung<br />
- Modem MOD-003<br />
jetzt erhältlich<br />
INSIKA-Daten sowie zusätzlich<br />
Betriebs- und Arbeitszeit-Daten<br />
an Ihr Datencenter übertragbar<br />
HALE-Datencenter. Vergleichen Sie!<br />
hale.de/datencenter<br />
Datenüberleitung an Drittanbieter<br />
möglich<br />
GSM-SIM<br />
Der echte Fiskaltaxameter –<br />
signiert selber<br />
Die Zukunft im <strong>Taxi</strong><br />
HALE INSIKA®<br />
HALE Operations<br />
HALE electronic GmbH | A-5020 Salzburg | Email: vertrieb-d@hale.at<br />
www.fiskaltaxameter.expert www.dachzeichen.de www.hale.at<br />
TAXI APRIL / MAI <strong>2018</strong><br />
19
INTERNATIONAL<br />
NEWSTICKER<br />
UBERX SETZT VERMITTLUNG<br />
IN GRIECHENLAND AUS<br />
Nach der Verabschiedung<br />
eindeutiger<br />
Regeln für Fahrdienstanbieter<br />
(als Folge massiver<br />
Proteste der griechischen <strong>Taxi</strong>fahrer)<br />
hat Uber seine Vermittlung des<br />
Mietwagen-Services UberX im <strong>April</strong><br />
eingestellt. Uber<strong>Taxi</strong>, bei dem über<br />
die App des amerikanischen Vermittlers<br />
reguläre <strong>Taxi</strong>s zu bestellen<br />
sind, läuft weiter, da die bisherigen<br />
Regeln für den ordentlichen <strong>Taxi</strong>verkehr<br />
nicht geändert wurden.<br />
Das neue Gesetz sieht im Wesentlichen<br />
vor, dass für Mietwagen der<br />
Internetanbieter wie Uber oder Beat<br />
(Daimler) ebenso die Rückkehrpflicht<br />
gilt. Die Fahrer der Laien-<strong>Taxi</strong>s wie<br />
der Mietwagen müssen in Zukunft<br />
einen Arbeitsvertrag mit einer Mietwagenfirma<br />
vorweisen können.<br />
Deren Fahrzeuge dürfen nach den<br />
neuen Bestimmungen nicht älter als<br />
sieben Jahre alt sein, um die Dienstleistung<br />
durchführen zu können.<br />
Wie die Daimler-Tochter Beat, die<br />
in Griechenland Marktführerin bei<br />
der Vermittlung der Laien-<strong>Taxi</strong>s ist,<br />
reagieren wird, wurde bislang nicht<br />
bekannt. <br />
prh<br />
MALLORCAS „SCHWARZE<br />
TAXIS“ IM VISIER DER<br />
BEHÖRDEN<br />
Die diesjährige<br />
Touristensaison<br />
dürfte für illegale<br />
<strong>Taxi</strong>s am<br />
Flughafen von<br />
Mallorca ungemütlich<br />
werden. Die Landesregierung hat<br />
in einer Pressemitteilung angekündigt,<br />
von Mai bis Oktober insgesamt<br />
84 Kontrollen durchführen zu wollen.<br />
Dabei sollen die Inspekteure zum Teil<br />
inkognito vorgehen.<br />
Als Reaktion auf empfindliche Streikmaßnahmen<br />
und teils handgreifliche<br />
Proteste der <strong>Taxi</strong>kollegen hatte die<br />
Behörde bereits letztes Jahr mehr als<br />
400 Fahrzeuge am Flughafen kontrolliert.<br />
Die Folge waren 48 Bußgeldbescheide<br />
mit verhängten Strafgeldern<br />
in Höhe von knapp 80000 Euro. jh<br />
MANAGER-STRAFEN<br />
VOM EUROPÄISCHEN<br />
GERICHT BESTÄTIGT<br />
Die Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom<br />
Dezember 2017 (<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> berichtete), wonach der US-Fahrtenvermittler<br />
Uber als Transport-Dienstleister und nicht als<br />
Technologieplattform einzustufen ist, führte nun zu einem<br />
weiteren wegweisenden Folge-Urteil.<br />
Wie der EuGH Anfang <strong>April</strong> verkündete, ist die französische<br />
Gesetzgebung zum Verbot von unlizenzierten Laien-<strong>Taxi</strong>s rechtmäßig. Auch das<br />
strafrechtliche Vorgehen gegen die Firma und ihre Manager war rechtens.<br />
In Frankreich wurde Uber 2016 zu einer Geldstrafe von 780 000 Euro verurteilt.<br />
Das Urteil französischer Gerichte sah außerdem eine Strafe in Höhe von<br />
insgesamt 23 000 Euro für zwei von Ubers Managern vor und drohte Gefängnisstrafen<br />
an. Sie hatten im Auftrag des Konzerns zwischen 2011 und 2015 den<br />
Service UberPOP zu verantworten, der seit 2014 illegal war, aber erst 2015 eingestellt<br />
wurde.<br />
Uber argumentierte, das Gesetz, erlassen 2014 nach massiven Protesten von<br />
Gewerkschaften und <strong>Taxi</strong>fahrern sowie Problemen mit örtlichen Genehmigungsbehörden,<br />
sei rechtswidrig zustande gekommen, da es in den elektronischen<br />
Handel eingreife und von der EU-Kommission hätte genehmigt werden müssen.<br />
Uber ist jedoch seit dem Gerichtsbeschluss vom 20. Dezember 2017 als Fahrdienstleister<br />
einzustufen und unterliegt nur den nationalen und lokalen Gesetzgebungen<br />
über den Personentransport, urteilte das Gericht. <br />
prh<br />
MASSIVES DATENLECK<br />
BEI APP YOURTAXI<br />
Das Nachrichtenportal blick.ch berichtete im <strong>April</strong>, dass bei<br />
der App des Schweizer Fahrtenvermittlers Yourtaxi GmbH<br />
persönliche und sensible Daten von Kunden und Fahrern im<br />
Internet sichtbar gewesen wären. Das betraf insbesondere<br />
Name, Kreditkarten- und sogar Ausweisnummer sowie das<br />
Profilbild von „mehreren Tausend Benutzern“. Sogar die<br />
dazugehörigen Fahrtenprotokolle konnten über Google eingesehen<br />
werden.<br />
Der Geschäftsführer der im letzten Sommer gegründeten Fahrtenvermittlung<br />
sagte gegenüber blick.ch, man habe von dem Problem erst durch die Zeitung<br />
erfahren. Yourtaxi wirbt mit Preisnachlässen um Kunden und ist im Raum Zürich<br />
aktiv. Die Fahraufträge werden an <strong>Taxi</strong>unternehmer vermittelt, die dafür an den<br />
App-Betreiber eine Provision zahlen müssen. Mit einer geringeren Provision für<br />
die Vermittlung sollte Uber unterboten werden. <br />
prh<br />
FOTO: Gerichtshof der Europäischen Union<br />
20<br />
APRIL / MAI <strong>2018</strong> TAXI
Solange Uber den Fahrern der Partnerfirmen<br />
„weitgehende Vorgaben“ macht, seien sie<br />
auch wie Angestellte zu beurteilen.<br />
UBER-PARTNER SIND<br />
PERSONALVERLEIHER<br />
Schweizer <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenfirmen, die ihre Fahrer für Uber fahren lassen,<br />
agieren als Personalverleiher. Diese Einschätzung einer Bundesbehörde bedeutet<br />
eine weitere Einschränkung des Uber’schen Geschäftsmodells.<br />
FOTO: Fotolia / leowolfert<br />
Der amerikanische Fahrtenvermittler<br />
muss damit abermals seine<br />
Strategie ändern. Im Sommer letzten<br />
Jahres war die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt<br />
SUVA zu dem Schluss<br />
gekommen, dass Uber-Fahrer Angestellte<br />
seien. Um weiterhin die Sozialabgaben<br />
nicht zahlen zu müssen und anderen Verpflichtungen<br />
eines Arbeitgebers zu entgehen,<br />
überließ es Uber ab diesem Moment<br />
sogenannten „Partnerfirmen“, Fahrer anzustellen,<br />
die dann für Uber Fahraufträge ausführen<br />
sollten. Laut Recherchen der „Neuen<br />
Zürcher Zeitung“ (NZZ) und des Schweizer<br />
Rundfunks SRF bietet Uber in der Schweiz<br />
nun eine Vermittlung an „Partnerflotten“<br />
an. Drei solcher Partner-Firmen sind laut<br />
SRF Pégase Léman, Star Limoluxe und Diagne<br />
Limousine.<br />
Wegen der schlechten Arbeitsbedingungen<br />
bei diesen Partnerfirmen kam es im<br />
Dezember in Genf zu einem Konflikt, bei<br />
dem 30 Fahrer in einen Streik traten. Manche<br />
von ihnen hatten nur 650 Schweizer<br />
Franken (ca. 550 Euro) monatlichen Lohn<br />
erhalten. Der Stundenlohn betrug weniger<br />
als 10 Franken (ca. 8,50 Euro).<br />
Die Schweizer Bundesbehörde beurteilt<br />
Partnerfirmen nach der herrschenden<br />
Rechtslage jetzt als Personalverleiher. Sie<br />
müssten ihren Angestellten einen Stundenlohn<br />
von mindestens 18,60 Franken zahlen<br />
und 50 000 Franken Sicherheitsleistung<br />
hinterlegen. Das Modell dürfte damit die<br />
kalifornische Firma aber genauso teuer<br />
»Bund und<br />
Kantone müssen<br />
diesen größten<br />
›Lohnbschiss‹, der<br />
derzeit in der Schweiz<br />
stattfindet, endlich<br />
stoppen.«<br />
Roman Künzler, Gewerkschaftssprecher<br />
kommen, als wenn sie die Fahrer als Arbeitnehmer<br />
direkt einstellt, zitiert der SRF den<br />
Arbeitsrechtler Professor Kurt Pärli.<br />
Damit Uber als Arbeitgeber ein Weisungsrecht<br />
auf die entliehenen Arbeitskräfte<br />
ausüben kann, müsse eine<br />
Verleihbewilligung vorliegen. Das Staatssekretariat<br />
für Wirtschaft SECO hat die Firmen<br />
jetzt aufgefordert, die Erfüllung der<br />
Vorgaben nachzuweisen.<br />
Die Gewerkschaft Unia<br />
zeigte sich erfreut über die<br />
Haltung der SECO. Bund<br />
und Kantone müssten nun<br />
dem „gesetzeswidrig operierenden Dumping-Konzern<br />
das Handwerk legen“. Uber<br />
sei als Arbeitgeber zu betrachten – „mit<br />
allen damit verbundenen Pflichten“, wird<br />
eine Erklärung in der NZZ zitiert. Der SRF<br />
zitiert den Gewerkschaftssprecher Roman<br />
Künzler so: „Bund und Kantone müssen diesen<br />
größten ‚Lohnbschiss‘, der derzeit in<br />
der Schweiz stattfindet, endlich stoppen.“<br />
Die SECO hob daraufhin noch einmal<br />
hervor, dass ihre Einschätzung nur die Verleihfirmen<br />
beträfe, nicht aber „normale“<br />
Uber-Fahrer. Die Behörde schreibt in ihrer<br />
Beurteilung, dass der amerikanische Vermittler<br />
den Fahrern weitgehende Vorgaben<br />
machen würde. Laut Pärli spricht das wiederum<br />
dafür, dass sie wie Angestellte von<br />
Uber zu behandeln seien, wie es eben auch<br />
die SUVA sieht.<br />
Der Streit um den Status von Uber-Fahrern<br />
geht also weiter. In dem laufenden<br />
Gerichtsverfahren, das von Uber gegen die<br />
SUVA-Entscheidung angestrengt wurde,<br />
lenkte das Unternehmen nämlich nicht<br />
ein. <br />
prh<br />
TAXI APRIL / MAI <strong>2018</strong><br />
21
ANTRIEB<br />
NEWSTICKER<br />
MODERNER VERKAUF<br />
FÜR ALTE TAXIS<br />
Was bislang mit viel Aufwand verbunden<br />
war und meistens einen<br />
Computer verlangte, ist seit einigen<br />
Wochen einfach über das Handy zu<br />
erledigen. Das in Bad Tölz ansässige<br />
Autohaus Much bietet <strong>Taxi</strong>unternehmern<br />
die unverbindliche Option an,<br />
das zum Verkauf stehende<br />
<strong>Taxi</strong> per Whats-<br />
App anzubieten. Dazu<br />
werden einfach ein<br />
Bild des Fahrzeugscheins<br />
und aussagefähige<br />
Fotos oder<br />
Videos vom Auto per<br />
WhatsApp an die<br />
Nummer 0172-999<br />
69 46 geschickt. Mitarbeitern<br />
des Autohauses,<br />
das sich seit<br />
über zwei Jahrzehnten<br />
auf den An- und<br />
Verkauf gebrauchter <strong>Taxi</strong>s – vorzugsweise<br />
Mercedes und Volkswagen –<br />
spezialisiert hat, wird ebenfalls per<br />
WhatsApp ein Angebot unterbreitet.<br />
Angeboten werden können <strong>Taxi</strong>s mit<br />
Euro-3- und Euro-6-Motoren. sg<br />
Der Prius+ ist bei <strong>Taxi</strong>unternehmern ein beliebtes <strong>Taxi</strong>. Ab sofort unterstützt<br />
Toyota auch die gewerbepolitische Arbeit des Bundesverbandes.<br />
TOYOTA UNTERSTÜTZT<br />
BUNDESVERBAND BZP<br />
In einer Pressemitteilung hat der japanische Automobilhersteller den Beitritt<br />
zum Deutschen <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenverband BZP als Fördermitglied bekannt<br />
gegeben. Man sei damit der erste japanische Importeur, der den BZP unterstütze.<br />
Als außerordentliches Mitglied habe Toyota damit einen noch direkteren Draht<br />
zu Verbänden und Unternehmern vor Ort und könne seine bereits bestehenden<br />
Geschäftsbeziehungen pflegen und ausbauen.<br />
Toyota hat sich nach Mercedes und Volkswagen, die ebenfalls Fördermitglieder des<br />
BZP sind, als Nummer drei im Ranking der <strong>Taxi</strong>modelle etabliert. Besonders in den<br />
Städten ist der japanische Autobauer bei den <strong>Taxi</strong>unternehmern beliebt, weil er mit<br />
seinen Hybridmodellen Prius+, Auris und RAV4 eine umweltfreundliche, verbrauchsgünstige<br />
und wartungsarme Alternative zu Dieselmodellen herstellt.<br />
Ausschlaggebend für die nun bekannt gegebene Partnerschaft mit dem <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
dürfte das klare Bekenntnis des BZP sein, das emissionsfreie <strong>Taxi</strong> anzustreben.<br />
Toyota verweist in seiner Pressemitteilung auf seine<br />
Brennstoffzellen-Limousine Mirai, die keinerlei Schadstoffe ausstoße. Bisher wurde<br />
das Fahrzeug innerhalb der Branche allerdings nicht angenommen, unter anderem<br />
auch deswegen, weil es nur über vier anstatt fünf Sitzplätze verfügt. jh<br />
DIESELPRÄMIE VERLÄNGERT<br />
Zahlreiche Fahrzeughersteller haben<br />
ihre Verkaufsaktionen um weitere<br />
drei Monate verlängert, darunter<br />
auch Mercedes und Volkswagen.<br />
Bei Volkswagen Nutzfahrzeuge läuft<br />
die Aktion beispielsweise zunächst<br />
bis zum 30. Juni <strong>2018</strong> weiter. Kunden<br />
können bis dahin eine Umweltprämie<br />
in Höhe von 4 000 Euro bis<br />
zu 7 000 Euro in Anspruch nehmen.<br />
Vo raussetzung für die Prämie ist<br />
unter anderem ein fachgerecht entsorgtes<br />
Diesel-Altfahrzeug mit der<br />
Abgasklasse Euro 1 bis 4. Auch Mercedes-Benz<br />
hat speziell für den <strong>Taxi</strong>bereich<br />
seine Dieseleintauschprämie<br />
bis zum 30. Juni <strong>2018</strong> verlängert. Beim<br />
Kauf eines neuen Mercedes-Benz-<strong>Taxi</strong>s<br />
kann eine Umweltprämie in Höhe von<br />
2 000 Euro in Anspruch genommen<br />
werden. Wie schon zuvor angekündigt<br />
wird das <strong>Taxi</strong>paket für die kommende<br />
Generation der C-Klasse gestrichen.<br />
Wer trotzdem ein C-Klasse-<strong>Taxi</strong> kaufen<br />
möchte, der kann das noch bis zum<br />
anstehenden Modellwechsel tun. sg<br />
DAIMLER HAT WIEDER<br />
EINEN TAXI-<br />
VERANTWORTLICHEN<br />
Mit Jan Thomas hat die Abteilung Mercedes-<br />
Benz Vertrieb Deutschland seit Anfang <strong>April</strong><br />
einen neuen Leiter Branchenmanagement<br />
<strong>Taxi</strong>. Thomas tritt die Nachfolge von Andreas<br />
Bösche an und arbeitet seit dem Jahr 2002<br />
bei der Daimler AG. Zuvor war er in verschiedenen<br />
Positionen im Automobilsektor im Ausland<br />
tätig. Bei Daimler hat Thomas zunächst<br />
im Produktmanagement Pkw gearbeitet, ehe<br />
er in die Truck-Sparte wechselte, wo er zwischen<br />
2007 und 2016 verschiedene Positionen<br />
bekleidete. 2016 übernahm er die Leitung<br />
Marketing für die Marke smart in Deutschland.<br />
Nach dem Wechsel von Bösche innerhalb der<br />
Daimler AG im März letzten Jahres war die<br />
Position während der letzten zwölf Monate<br />
unbesetzt geblieben.<br />
jh<br />
Jan Thomas, Leiter Branchenmanagement<br />
<strong>Taxi</strong> im Mercedes-<br />
Benz Cars Vertrieb Deutschland<br />
FOTOS: Inatx, Mercedes-Benz, <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
22 APRIL / MAI <strong>2018</strong> TAXI
ANTRIEB<br />
Weitab der Realität: die Messung auf dem Prüfstand.<br />
Beim RDE-Zyklus sind die Messgeräte im Rucksack.<br />
NICHT SAUBER,<br />
SONDERN REIN<br />
Ein Diesel mit Euro-6-Motor ist nicht gleich ein Diesel mit Euro-6-Motor.<br />
Den feinen Unterschied machen die Buchstaben hinter der »6« aus.<br />
Zeit für eine Aufklärung.<br />
FOTOS: Daimler AG<br />
Äpfel mit Birnen zu vergleichen, ist<br />
nicht ratsam. Bei Abgasnormen<br />
verhält es sich ähnlich. Kein Messverfahren<br />
ist perfekt, und je nach Methode<br />
variieren die Ergebnisse stark. Beim Diesel<br />
dreht sich alles um die Stickoxid-Emissionen<br />
(NOx). Der wichtigste Grenzwert<br />
beträgt 80 mg pro Kilometer. Dieser Grenzwert<br />
und die Euro-6-Norm sind seit dem<br />
1. September 2015 zulassungsrelevant und<br />
bilden auch heute noch die Grundlage für<br />
alle Diesel-Euro-6-Abgasnormen. Warum<br />
wir über die verschiedenen Euro-6-Abgasspezifikationen<br />
sprechen müssen und nicht<br />
über Euro 6 und Euro 7, liegt daran, dass<br />
sich Euro 6b, c , d-TEMP und d auf die gleichen<br />
Emissionsgrenzwerte beziehen, aber<br />
unterschiedlich gemessen werden.<br />
NEFZ = PRÜFSTAND<br />
Bislang war der neue Europäische Fahrzyklus<br />
(NEFZ) Voraussetzung für die Messungen.<br />
Er fand auf einem Prüfstand statt<br />
und hat sich daher in der Vergangenheit<br />
als wenig praxisnah herausgestellt, da die<br />
so ermittelten Abgaswerte im Realbetrieb<br />
nicht erreicht werden konnten. Fahrzeuge<br />
mit der Abgasnorm Euro 6b wurden<br />
also noch mit dem alten Messverfahren<br />
gemessen.<br />
Der nächste Schritt zum sauberen Diesel<br />
wurde am 1. September 2017 mit der Einführung<br />
der Euro-6c-Norm gemacht, die auf<br />
einem neuen Messverfahren basiert: dem<br />
Worldwide-Harmonized-Light-Duty-Vehicles-Test-Procedure-Messzyklus<br />
(WLTP). Er<br />
dauert zehn Minuten länger als der NEFZ<br />
und kommt nur noch auf 13 Prozent Standzeit.<br />
In der Gesamtdistanz legt der Wagen<br />
jetzt 23,5 Kilometer zurück, also fast die<br />
doppelte Strecke. Auch die Durchschnittsgeschwindigkeit<br />
ist mit knapp 47 km/h um<br />
rund 13 km/h gestiegen und auch verschiedene<br />
Ausstattungsvarianten werden<br />
berücksichtigt. Bislang wurden nämlich<br />
nur die leichten Einstiegsmodelle gemessen,<br />
die natürlich weniger Abgase emittierten<br />
als voll ausgestattete Fahrzeuge. Diese<br />
Details lassen aber, auch wenn es sich wieder<br />
um eine Fahrt auf einem Prüfstand handelt,<br />
einen ehrlicheren Messzyklus<br />
erkennen. Klar ist, dass die gemessenen<br />
Ergebnisse der beiden Testzyklen nicht vergleichbar<br />
sind.<br />
Messungen auf dem Prüfstand haben<br />
aber noch einen weiteren Nachteil: Der VW-<br />
Abgasskandal war zum Beispiel nur möglich,<br />
weil die betroffenen Fahrzeuge<br />
erkannten, dass sie eine Prüfstandsfahrt<br />
absolvieren und dann (und nur dann) die<br />
Abgasregelung korrekt eingeschaltet<br />
wurde. Daher wird dem WLTP-Messzyklus<br />
sowie generell Messungen auf dem Prüfstand<br />
keine große Zukunft bevorstehen.<br />
RDE = STRASSENMESSUNG<br />
Der Nachfolger steht bereits in den Startlöchern.<br />
Der Test-Zyklus Real Driving Emissions<br />
(RDE) ist ein Prüfverfahren, das<br />
direkt auf der Straße angewandt wird. Die<br />
nach diesem Verfahren geprüfte Abgasnorm<br />
nennt sich Euro 6d-TEMP, existiert<br />
seit dem 1. September 2017 und ist ab dem<br />
1. September 2019 Voraussetzung für die<br />
Zulassung eines Fahrzeugs mit Dieselmotor.<br />
Interessanterweise gilt nach wie vor die<br />
Obergrenze von 80 mg NOx pro gefahrenem<br />
Kilometer. Da dieser Wert im RDE-<br />
Zyklus nicht zu erreichen ist, hat man sich<br />
dazu entschlossen, die 80 mg mit dem Faktor<br />
2,1 zu multiplizieren. Schafft ein Diesel<br />
dann 168 mg pro Kilometer, entspricht er<br />
der Abgasnorm Euro 6d-TEMP. Nur<br />
16 Monate später, Anfang 2021, müssen<br />
Neufahrzeuge dann die Euro-6d-Norm<br />
erfüllen. Auch sie bezieht sich auf den<br />
ursprünglichen Grenzwert, lässt jedoch im<br />
Vergleich zur Euro-6d-TEMP nur den<br />
1,5-fachen Schadstoffausstoß zu, also maximal<br />
120 mg NOx pro Kilometer. sg<br />
TAXI APRIL / MAI <strong>2018</strong><br />
23
EXKLUSIVE<br />
STAMM-<br />
KUND SCHAFT<br />
GARANTIERT<br />
Endlich. Die von zahlreichen <strong>Taxi</strong>unternehmern<br />
so sehr gewünschte Entwicklung eines<br />
eichrechtskonformen <strong>Taxi</strong>paketes ist vollzogen.<br />
Seit März gibt es das Intax-Tesla-<strong>Taxi</strong>.<br />
Premiere feierte das vom Oldenburger<br />
Umrüst-Spezialisten Intax entwickelte<br />
Tesla-<strong>Taxi</strong> Ende Februar<br />
beim Münchner E-<strong>Taxi</strong>tag. Mit großem<br />
Erfolg: Noch vor Ort haben einige Unternehmer<br />
einen Tesla bestellt. Das zeigt, dass eine<br />
Branche auf ein Modell gewartet hat, das in<br />
den Augen vieler Unternehmer die einzige<br />
Alternative für einen Umstieg auf Elektromobilität<br />
darstellt. Grund ist zum einen die<br />
hohe Reichweite (400 Kilometer waren während<br />
der Testfahrt kein Pro blem), aber auch<br />
die schnelle Zwischenladung an den von<br />
Tesla über das ganze Bundesgebiet aufgestellten<br />
Schnellladestationen. In 20 Minuten<br />
ist der Akku wieder auf 80 Prozent, was für<br />
die nächsten (wahrscheinlich vorbestellten)<br />
Fahrten locker reicht.<br />
AUCH GEBRAUCHTE UMRÜSTBAR<br />
Eine Woche lang stellte uns Intax das Tesla-<br />
<strong>Taxi</strong> zur Verfügung. Der Umrüster, der für<br />
nahezu alle Importeure <strong>Taxi</strong>pakete entwickelt<br />
hat, übernimmt für die Amerikaner<br />
die komplette Kundenbetreuung. Intax ist<br />
für die <strong>Taxi</strong>kunden direkter Ansprechpartner<br />
und organisiert die Auslieferung. Weitere<br />
Besonderheit: Auch gebrauchte<br />
Modelle S werden umgerüstet. Dadurch<br />
konnte beispielsweise ein Brandenburger<br />
<strong>Taxi</strong>unternehmer seinen Tesla endlich<br />
eichen lassen, den er sich bereits 2016<br />
zugelegt hatte, der aber aufgrund der bis<br />
dahin fehlenden Herstellerfreigabe keine<br />
Konformitätsfreigabe erhalten hatte.<br />
Diese Freigabe wird nun bundesweit<br />
garantiert, wenn der <strong>Taxi</strong>unternehmer beim<br />
Tesla-Kauf und der Umrüstung (2 790 Euro,<br />
Nettopreis ohne Geräte) den Weg über Intax<br />
geht. Für uns Grund genug, uns die spezifischen<br />
<strong>Taxi</strong>-Umbauten anzusehen.<br />
Unterhalb des großen 17-Zoll-Alleskönner-<br />
Displays war der Hale Microtax MCT-06<br />
platziert. Er ist eine von drei Taxameter-<br />
Optionen. Nachteil: Hinten sitzende Fahrgäste<br />
haben keinen freien Blick auf den<br />
Fahrpreis. Für den Taxameter verlangt<br />
Intax 449 Euro, die Konsole kostet 99 Euro.<br />
Der Hale Cey zum Auslesen der Daten ist<br />
in der Mittelkonsole unterhalb der Armlehne<br />
positioniert. Inklusive Montage ist er für<br />
99 Euro zu haben.<br />
Das Motorola-Funkgerät ist tief unter<br />
dem Taxameter in der Mittelkonsole verbaut,<br />
liegt aber trotzdem immer noch gut<br />
in Griffnähe. Preislich beginnt die günstigste<br />
Version bei 549 Euro. Eine Antenne muss<br />
extra geordert werden. Die Funk-Kommunikation<br />
erfolgt über eine Freisprecheinrichtung<br />
mit abgesetztem Mikrofon. Sie<br />
kostet 99 Euro, entfällt allerdings bei<br />
Bestellung eines Funkgeräts. Die Klebeantenne<br />
ist für 159 Euro erhältlich. Der<br />
Antennenfuß wird von Intax an die hinterste<br />
Seitenscheibe geklebt.<br />
Links neben dem Taxameter befindet<br />
sich der Schalter für die Dachzeichenbeleuchtung<br />
(59 Euro) und die Taste für die<br />
Sprachbedienung des Funkgeräts. Nur<br />
beim Model S mit der Zusatzoption „Schiebedach“<br />
muss das Dachzeichen (159 Euro)<br />
auf einem Thule-Dachträger (100 Euro)<br />
montiert werden. Als Fazit unserer Testfahrten<br />
empfiehlt die <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Redaktion,<br />
auf das Schiebedach und den damit<br />
notwendigen Thule-Dachträger zu verzichten.<br />
Stammgäste mit längeren Autobahnstrecken<br />
könnten sonst aufgrund der viel<br />
zu lauten Windgeräusche von weiteren<br />
Fahrten im Tesla Abstand nehmen.<br />
Damit wäre das Intax-Tesla-<strong>Taxi</strong> seiner<br />
größten Stärke beraubt: Das Fahrzeug lebt<br />
Die Kombination Schiebedach und<br />
Dachträger ist nicht zu empfehlen.<br />
Aufgrund der im Fahrzeugboden eingelassenen<br />
Batterie müssen größere Fahrgäste<br />
im Fond die Beine stark anwinkeln.<br />
von seiner Aura des Neuen und ist – solange<br />
der Reiz des Besonderen noch anhält –<br />
ein Garant für exklusive Stammkundschaft.<br />
Zweifellos ist der Tesla auch mehr Computer<br />
als Auto. Das zeigt sich beispielsweise<br />
am höhenverstellbaren Fahrwerk, mit dem<br />
man den Einstieg für gebrechlichere Fahrgäste<br />
erleichtern kann. Oder auch an der<br />
weit entwickelten Funktion des Autonomen<br />
Fahrens, allein die ist ein Highlight für<br />
jeden – egal ob Fahrer oder Fahrgast. jh,<br />
sg<br />
Zahlreiche Fotos speziell zu den <strong>Taxi</strong>-Umbauten<br />
des Tesla können Sie unter www.taxi-times.<br />
taxi unter Stichwortsuche „Tesla“ ansehen.<br />
FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
24 APRIL / MAI <strong>2018</strong> TAXI
ANTRIEB<br />
Großes Interesse an<br />
„Elektromobilität vor Ort“<br />
während einer Fachtagung<br />
im historischen Konferenzzentrum<br />
in Leipzig.<br />
EINSCHNEIDEND JA, ABER<br />
AUCH VERHÄLTNISMÄSSIG<br />
Das Leipziger Urteil zu möglichen Dieselfahrverboten müsste<br />
den Freunden der Elektromobilität eigentlich gefallen.<br />
Bei einer Fachkonferenz wurde diese Freude allerdings gedämpft.<br />
FOTO: EMo<br />
Was kommt schneller: Dieselfahrverbote oder der<br />
Durchbruch der Elektromobilität? Sauberere Luft ist<br />
international vereinbart. Um den Weg dahin wird<br />
überall gerungen, so auch bei der Leipziger Fachkonferenz zum<br />
Thema „Elektromobilität vor Ort“. Das höchstrichterliche Dieselfahrverbotsurteil<br />
wurde dort unmittelbar nach seiner Verkündung<br />
topaktuell behandelt. Immerhin ist Elektromobilität die Form von<br />
Mobilität, die das Fahren mit Diesel und anderen Verbrennern<br />
möglichst bald ersetzen soll – zur Reinhaltung der Luft. Dementsprechend<br />
große Erwartungen wurden von vielen Konferenzteilnehmern<br />
in das Leipziger Urteil gesetzt – und von Rechtsanwalt<br />
Christian A. Mayer gleich wieder gedämpft. Er skizzierte unmittelbar<br />
nach der Urteilsverkündung die neue Rechtslage.<br />
GRUNDLAGE: BUNDESIMMISSIONSSCHUTZGESETZ<br />
Rechtliche Grundlage der ganzen Angelegenheit ist das Bundesimmissionsschutzgesetz<br />
(BImSchG). Es verpflichtet Behörden, bei<br />
Überschreitung festgelegter Schadstoffgrenzwerte einen Luftreinhalteplan<br />
aufzustellen, mit geeigneten Maßnahmen, um die Zeiträume<br />
dieser Überschreitungen möglichst kurz zu halten. Die<br />
Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gegen viele Städte Prozesse angestrengt.<br />
Sie sollten gezwungen werden, Luftreinhaltepläne mit<br />
geeigneten Maßnahmen zu erstellen. Eine dieser Maßnahmen<br />
sollten zeitlich und räumlich begrenzte Fahrverbote für als besonders<br />
umweltschädlich erkannte Fahrzeuge, sprich Dieselfahrverbote,<br />
sein.<br />
Die beklagten Kommunen wollten sich darauf berufen, zu solchen<br />
weitreichenden Maßnahmen nicht berechtigt zu sein. Am<br />
weitesten gediehen waren diese Prozesse in Düsseldorf und Stuttgart.<br />
Dort waren die Behörden bereits dazu verurteilt worden,<br />
solche Maßnahmen zu verfügen. Das wollten die Städte nicht<br />
akzeptieren. Zur Verkürzung des Gangs durch die Instanzen wurde<br />
die sogenannte Sprungrevision vor dem Bundesverwaltungsgericht<br />
in Leipzig zugelassen.<br />
Dort wurde am 27. Februar <strong>2018</strong> das inzwischen allseits<br />
bekannte Urteil gesprochen: Städte können Fahrverbote für Dieselautos<br />
zur Luftreinhaltung verhängen. Die zuständigen Behörden<br />
müssen aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen<br />
und diese wahren. Beispiele: Fahrverbote für Euro-5-Diesel in<br />
Stuttgart erst ab dem 1. September 2019; Ausnahmeregelungen<br />
etwa für Handwerker; aber keine finanzielle Ausgleichspflicht<br />
(„Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen“).<br />
Zonen-, wie streckenbezogene Verkehrsverbote für Diesel-Kfz,<br />
die an Emissionsverhalten anknüpfen, gehen bundesweit nur per<br />
Plakettenregelung.<br />
Das Europarecht zur schnellstmöglichen Einhaltung der NO2-<br />
Grenzwerte greift durch, wenn die Wirksamkeit dies erfordert.<br />
Deutsches Recht gilt dann nicht.<br />
ERSCHWERTER VOLLZUG<br />
Die StVO ermöglicht die Beschilderung sowohl zonaler als auch<br />
streckenbezogener Verkehrsverbote für Diesel-Kfz. Der Vollzug<br />
dieser Verbote ist zwar gegenüber der „Plakettenregelung“ deutlich<br />
erschwert. Dies führt aber nicht zur Rechtswidrigkeit der<br />
Regelung.<br />
Fazit: Einschneidende Maßnahmen sind zulässig, müssen aber<br />
„verhältnismäßig“ sein. Das lässt breiten Raum für Interpretation.<br />
Falls sich der Bund nicht doch noch zur blauen Plakette durchringt,<br />
müssen Landes- und Kommunalbehörden tätig werden und<br />
einen Weg finden zwischen „wirksam“ und „verhältnismäßig“.<br />
Da könnte jede einzelne Maßnahme wieder vor Gericht landen.<br />
Bis das alles durchgestanden ist, könnte sich doch die Elektromobilität<br />
schneller durchgesetzt haben als NO2-wirksame Fahrverbote.<br />
<br />
wh<br />
TAXI APRIL / MAI <strong>2018</strong><br />
25
Der Mercedes-Benz eVito kommt<br />
zunächst nur als reiner Transporter.<br />
ELEKTRO-BUSSE<br />
IN DEN STARTLÖCHERN<br />
Ein erheblicher Teil des <strong>Taxi</strong>geschäfts wird mit Großraumtaxis abgewickelt.<br />
Wer hier auf Elektro umsteigen will, hat wenig Auswahl. Aber es tut sich was.<br />
Wie der Münchner E-<strong>Taxi</strong>tag gezeigt hat, ist das Interesse<br />
an elektrischen <strong>Taxi</strong>s durchaus vorhanden.<br />
Die Elektromobilität hatte bislang viele Kritiker, die<br />
neben kurzer Reichweite auch das zu geringe Platzangebot<br />
bemängelt hatten. Gerade Fahrten in Großraumtaxis gehen oft<br />
über längere Distanzen, da sind neben dem Platzangebot auch<br />
die notwendige Reichweite und eine Schnelllademöglichkeit entscheidend.<br />
NISSAN SCHAFFT 300 KILOMETER<br />
Diesen Anforderungen entspricht am ehesten ein alter Bekannter:<br />
der 2014 auf dem Markt eingeführte Nissan e-NV200 Evalia. Er<br />
kann bis zu sieben Personen transportieren, ist schnellladefähig<br />
und wurde erst kürzlich technisch aufgefrischt, um auf eine Reichweite<br />
von 200 Kilometern zu kommen. Er soll sogar 300 Kilometer<br />
weit kommen, wenn man ihn nur innerstädtisch nutzt.<br />
Innerhalb von 40 Minuten, so verspricht Nissan, ist der<br />
40-kWh-Akku an einer Schnellladestation wieder<br />
aufgeladen. Den e-NV200 mit <strong>Taxi</strong>paket<br />
zeichnet zusätzlich auch noch aus, dass<br />
man ihn ganz regulär beim Nissan-<br />
Händler kaufen und auch die Wartung<br />
dort durchführen lassen<br />
kann. Bei seinen Mitbewerbern<br />
ist das nicht<br />
immer der Fall.<br />
Die Firma I SEE<br />
Electric Trucks hat<br />
sich auf die elektrische<br />
Umrüstung<br />
von Transportern<br />
spezialisiert. Neben<br />
der letzten Generation<br />
des Mercedes Sprinter/VW Crafter bietet das Unternehmen jetzt<br />
auch eine Umrüstung für den Opel Vivaro an. Speziell der eVivaro<br />
oder auch „Elektroblitz“ genannte Transporter ist für das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
interessant, denn sein Elektromotor mit wahlweise 85<br />
oder 130 kW kann von Batterien ab 43 kWh bis zu 100 kWh Leistung<br />
gespeist werden. Dementsprechend variiert die angegebene<br />
Reichweite zwischen 100 und 220 Kilometern. Standardmäßig<br />
verfügen alle umgerüsteten eVivaros über den langen Radstand<br />
L2 und sind serienmäßig mit einer Klimaanlage ausgestattet. Der<br />
offizielle Verkaufsstart des eVivaro ist für <strong>April</strong> <strong>2018</strong> geplant.<br />
VW LIESS DIE ELEKTRO-KATZE AUS DEM SACK<br />
Wenn man einen <strong>Taxi</strong>unternehmer fragt, welches vollelektrische<br />
<strong>Taxi</strong> er am ehesten fahren würde, dann werden häufig der Volkswagen<br />
T6 oder der Mercedes Vito genannt. Und auch in diesem<br />
Bereich tut sich was. Auf dem Münchner E-<strong>Taxi</strong>tag Ende Februar<br />
war die Katze aus dem Sack: Der Prototyp eines Elektro-<strong>Taxi</strong>s<br />
auf VW-T6-Basis wurde<br />
zum ersten Mal der Öffentlichkeit<br />
präsentiert. Entwickelt<br />
wurde er von der Firma ABT,<br />
einer bekannten Tuningschmiede,<br />
die eigentlich für<br />
sportliche Veredelungen<br />
steht.<br />
Bereits seit 2009 wird<br />
bei ABT eMobility an der<br />
Elektrifizierung von Nutzfahrzeugen<br />
gearbeitet. Beim<br />
Münchner E-<strong>Taxi</strong>tag ist ABT<br />
eMobility mit dem Prototyp ABT<br />
Fast schon ein Klassiker:<br />
der elektrische e-NV200<br />
e-DSG auf VW-T6-Basis gekommen.<br />
Ziel bei dessen Entwick-<br />
FOTOS: Daimler AG, Nissan<br />
26 APRIL / MAI <strong>2018</strong> TAXI
ANTRIEB<br />
Derzeit ist der ABT e-DSG auf<br />
VW-T6-Basis noch ein Prototyp.<br />
Optisch nicht als<br />
„Elektroblitz“ zu erkennen.<br />
FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>, Wilfried Hochfeld<br />
lung war es laut Jens Häberle, technischer Leiter eMobility bei ABT,<br />
möglichst viele Komponenten aus dem Regal des VW-Konzerns zu<br />
nutzen. Der Vorteil bei dieser Bauart: Man kann eine kleinere<br />
E-Maschine verbauen und dank des Getriebes, welches wie beim<br />
Verbrennungsmotor geschaltet wird, ist in jeder Fahrsituation genug<br />
Leistung abrufbar. Der 82 kW starke E-Motor wird von zwei verschiedenen<br />
Batterieausbaustufen gespeist. In der 38-kWh-Version verspricht<br />
ABT eine Reichweite nach NEFZ von rund 220 Kilometern.<br />
Wer längere Strecken fahren will, soll mithilfe einer 77 kWh großen<br />
Batterie im NEFZ-Zyklus immerhin rund 444 Kilometer zurücklegen<br />
können. Beide Versionen bauen auf dem VW T6 mit langem Radstand<br />
auf. Die Batterien sind bündig im Fahrzeugunterboden unter den<br />
Sitzen integriert und enden vor der Hinterachse. Leider ist der ABT<br />
e-DSG auf T6-Basis noch ein Prototyp. Das soll sich aber in absehbarer<br />
Zeit ändern. Spätestens auf der diesjährigen IAA Nutzfahrzeuge<br />
in Hannover, wo der Wagen ausgestellt sein wird, ist mit weiteren<br />
Neuigkeiten zu rechnen.<br />
Am gleichen Ort wird es sicher auch Neuigkeiten von Mercedes-<br />
Benz geben, denn auch die Schwaben arbeiten an einer elektrischen<br />
Version ihres Vito. Derzeit halten sich die Autobauer noch<br />
weitestgehend bedeckt und preisen im ersten Schritt den eVito in<br />
einer limitierten Vorabversion als reinen Transporter an. Er soll<br />
ab der zweiten Jahreshälfte ausgeliefert werden. Dieser eVito soll<br />
mit einer vollen Batterie rund 150 Kilometer weit kommen, und<br />
das mit einer Zuladung von rund 1 000 kg. Weitere Versionen,<br />
dann auch für die Personenbeförderung, sind für 2019 geplant.<br />
Die eVitos sollen dann bei den Ride-Pooling-Unternehmen wie via<br />
und seiner Tochter Berlkönig eingesetzt werden. Zwischen den<br />
Zeilen liest sich allerdings auch noch, dass die Nachfrage nach<br />
den elektrischen Transportern schneller gekommen ist, als man<br />
ihn entwickeln konnte.<br />
AUTONOMER VITO ANGEKÜNDIGT<br />
Eine spezielle Version zur Personenbeförderung wird sicherlich<br />
über andere technische Daten und vor allem mehr Reichweite<br />
verfügen. Mercedes hat aber auch schon einen autonomen Vito<br />
angekündigt. In den Handel soll er allerdings nicht kommen, denn<br />
Daimler will den Wagen selbst für seine eigenen Fahrdienste nutzen.<br />
So etwas nennt man Gewinnmaximierung.<br />
Im Fazit kann man sagen, dass es elektrische Großraumfahrzeuge<br />
in einer <strong>Taxi</strong>version schon heute gibt, allerdings mangelt<br />
es derzeit noch ein wenig an Alternativen. Der Blick auf die IAA<br />
Nutzfahrzeuge im September dürfte dieses Jahr sehr spannend<br />
werden. sg<br />
WEG MIT DER<br />
ALTEN KAROSSE<br />
Wir kaufen Ihr gebrauchtes <strong>Taxi</strong>.<br />
Und Sie machen Kurzurlaub.<br />
Foto: Daimler AG, Gestaltung: www.grafisch.cc<br />
EINFACH ANBIETEN PER<br />
WhatsApp 0172 999 69 46<br />
KFZ-Schein und Bilder oder ein<br />
Video (inkl. bekannter Mängel)<br />
von Ihrem Fahrzeug zusenden.<br />
Unser Team meldet sich bei Ihnen.<br />
DAS AUTOHAUS FÜR TAXIFAHRZEUGE<br />
much Autohaus GmbH<br />
Gewerbering 18<br />
83646 Bad Tölz<br />
Tel. 08041 7889-0<br />
Fax 08041 7889-70<br />
www.taxifahrzeuge.de<br />
info@taxifahrzeuge.de
ANTRIEB<br />
Platz ist in der kleinsten Hütte. Bis zu vier<br />
Trolleys soll der Kofferraum fassen.<br />
Unter Spannung:<br />
Das Ladekabel könnte ruhig<br />
ein wenig länger sein.<br />
ELEKTRISCHE ALTERNATIVE<br />
FÜR KRANKENFAHRTEN<br />
Bewusst auf kleine <strong>Taxi</strong>s zu setzen ist ein Phänomen, das man bislang<br />
nur außerhalb Deutschlands kennt. Wer sich einen Kia Soul EV kauft, darf dafür<br />
aber elektrisch fahren.<br />
Elektromobilität ist angesagt und hip, das kommt auch bei<br />
den Kunden an. Kia hat diesen Trend erkannt und bietet<br />
mit dem vollelektrischen Soul EV eine Fusion zwischen<br />
nachhaltiger Mobilität, modernem Lifestyle und guter Qualität.<br />
Seine Premiere feierte der Kia Soul EV mit <strong>Taxi</strong>paket auf dem<br />
Münchner E-<strong>Taxi</strong>-Tag. Die Entwicklung des <strong>Taxi</strong>pakets erfolgte in<br />
gewohnter Qualität bei dem Oldenburger Umrüster Intax. Zum<br />
<strong>Taxi</strong>paket gehören die Vorrüstung für Taxameter/Wegstreckenzähler<br />
– inklusive Konsole, Funk-Vorrüstung, Dachzeichen mit<br />
Halterung für HALE- oder Kienzle-Dachzeichen, die <strong>Taxi</strong>-Notalarmanlage,<br />
eine Zentral-Innenlichtschaltung und Fußraumschalen.<br />
Das komplette <strong>Taxi</strong>paket kann für 700 Euro zum Fahrzeug dazu<br />
gebucht werden, eine Folierung in Hellelfenbein kostet zusätzlich<br />
800 Euro.<br />
Unser Testwagen war komplett inklusive Taxameter und Funk<br />
ausgestattet. Speziell die für das Funkgerät entwickelte Konsole<br />
macht einen so guten Eindruck, dass es eine wahre Freude ist.<br />
Gerade die Qualität der Umrüstung passt zum guten Gesamteindruck,<br />
den der Kia Soul hinterlässt. Obwohl „nur“ als Fahrzeug<br />
aus dem B-Segment einzustufen, ist der Soul EV nahezu komplett<br />
ausgestattet. Das zeigt sich direkt bei der Fahrzeugkonfiguration,<br />
die dem Soul-Interessenten nur erfrischend wenig Optionen bietet.<br />
Neben der Farbe kann lediglich zwischen den beiden Ausstattungslinien<br />
„Plug“ und „Play“ gewählt werden. Der von uns getestete<br />
Wagen verfügt über die umfangreichere „Play“-<br />
Ausstattungslinie. Für den <strong>Taxi</strong>-Einsatz ist sie auch die einzige<br />
Wahl; denn nur sie bietet exklusiv einen CHAdeMO-Schnellladeanschluss<br />
sowie eine Batterieheizung. Ebenfalls verfügt der Testwagen<br />
über das optionale Komfortpaket: Für 1 134 Euro netto<br />
bietet es überraschende Details wie Ledersitze, von denen die<br />
vorderen beheizt und belüftet sind, Sitzheizung auf den äußeren<br />
Rücksitzen, Parksensoren vorne und hinten sowie drei 12-Volt-<br />
Steckdosen und eine LED-Ambientebeleuchtung. Eine Sitzventilation<br />
in B-Segment-Fahrzeugen hat Seltenheitswert und zeigt,<br />
welchen Anspruch Kia an sich selbst stellt. Während der Testphase<br />
bei minus 10 Grad Celsius waren wir natürlich für solche Extras<br />
extrem dankbar, auch wenn sie sich direkt negativ auf die<br />
Reichweite auswirkten.<br />
LADEN UND VORHEIZEN<br />
Um Energie zu sparen, kann man beim Soul EV die Heizung ausschließlich<br />
auf den Fahrer ausrichten, was natürlich mit Passagieren<br />
an Bord nicht machbar ist. Andererseits bietet der Wagen die<br />
Möglichkeit, während des Ladevorgangs die Temperatur im Fahrzeug<br />
vorzuwählen. Lädt man über Nacht auf, kann der Tag mit der<br />
vorgewählten Fahrzeugtemperatur beginnen. Gut für die Kundschaft,<br />
aber auch für die Reichweite. Das Laden selbst ist beim<br />
Soul unproblematisch, vorausgesetzt, die Ladesäule arbeitet einwandfrei.<br />
Der Anschluss befindet sich an der Front des Fahrzeugs.<br />
Da das Ladekabel relativ kurz ist, muss der Wagen so geparkt<br />
FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
28 APRIL / MAI <strong>2018</strong> TAXI
ANTRIEB<br />
werden, dass die Strecke zwischen der Ladesäule und Fahrzeuganschluss<br />
möglichst kurz ist. Die Ladezeiten für die 30 KWh große<br />
Lithium-Ionen-Polymer-Batterie hängen natürlich von der jeweiligen<br />
Ladesäule ab. An der städtischen Normalladesäule kann man<br />
mit rund acht Stunden Ladezeit rechnen. Ist die Batterie erst mal<br />
geladen, sollen 250 Kilometer Reichweite nach NEFZ möglich sein.<br />
Bei Temperaturen deutlich unter dem Gefrierpunkt waren bei<br />
unserem Testwagen allerdings nur echte 160 Kilometer Reichweite<br />
möglich. Beim Einsatz als <strong>Taxi</strong> sollte dem Soul EV tagsüber ein<br />
Schnelllader zur Verfügung stehen.<br />
AUSSTATTUNG LÄSST KAUM WÜNSCHE OFFEN<br />
Kommen wir zu der Frage, wie sich der Soul EV fährt. In der<br />
gesamten Bedienung und auch der Ausstattung ist er sehr komfortabel.<br />
Keyless-Go, Klimatisierung, Lenkradheizung, viele Cupholder<br />
und alle Funktionen, die man aus Fahrzeugen höherer<br />
Fahrzeugklassen kennt, lassen kaum Wünsche offen. Während<br />
der Fahrt verhält sich der Soul EV so, wie man es von einem Elektroauto<br />
erwartet. Drehmomentstark ab der ersten Umdrehung,<br />
eher hart gefedert und natürlich leise. Allerdings ist der Soul auch<br />
beim Antritt kein Krawallo: 110 PS und knapp 1 600 Kilogramm<br />
Lebendgewicht sprechen dann doch eher für gemütliches Cruisen.<br />
Auch an die Rekuperation, also die Energierückgewinnung, die<br />
den Wagen beim Rollen spürbar abbremst, gewöhnt man sich<br />
schnell. Mit rund 14,3 kWh soll der Soul EV im Eco Modus rund<br />
100 Kilometer weit kommen. Bei unseren Testfahrten im reinen<br />
Stadtverkehr erreichten wir diesen Wert laut Bordcomputer mit<br />
einer kleinen Abweichung hinter dem Komma. Obwohl das Leergewicht<br />
von 1,6 Tonnen nicht augenfällig ist, spürt man es bei<br />
einer Panikbremsung sehr deutlich.<br />
Ein paar Dinge haben uns nicht so gut gefallen: Einerseits hat<br />
der Touchscreen unsere Eingaben häufiger relativ frei interpretiert,<br />
speziell bei der Zieleingabe. Kurioserweise kann ein Panoramadach<br />
nur in Verbindung mit der Farbe Titaniumsilber<br />
Metallic geordert werden. Das <strong>Taxi</strong>schild, wenn überhaupt möglich,<br />
müsste sich dann vermutlich einen neuen Platz suchen. Der<br />
Kia Soul EV kostet in der empfehlenswerten „Play“-Ausstattungslinie<br />
rund 25 426 Euro netto, abzüglich etwaiger Elektroprämien.<br />
Saubere Lösung: Das Funkgerät ist perfekt integriert.<br />
Bleibt nur noch das beschränkte Platzangebot, was für viele sicher<br />
ein K.-o.-Kriterium darstellt. Aber mal ganz ehrlich: Wie oft sind<br />
die <strong>Taxi</strong>s bis zum letzten Platz besetzt? Offiziell ist der Kia Soul<br />
EV ein Fünfsitzer. Der Kofferraum bietet mit 281 Litern bis zur<br />
Fensterunterkante Platz für bis zu vier intelligent gestapelte Trolleys.<br />
Kia-typisch ist auch noch die Hersteller-Garantie: Sie gilt für<br />
insgesamt sieben Jahre oder maximal 150 000 Kilometer und beinhaltet<br />
auch die Batterie. Schade, dass Kia der Batterie offenbar<br />
keine höhere Laufleistung zutraut.<br />
Im Fazit sehen wir den klassischen Einsatz des Kia Soul EV<br />
bei Krankenfahrten, denn trotz seiner kompakten Abmessungen<br />
ist der Wagen agil, handlich und bietet eine hohe Sitzposition.<br />
Zudem finden Krankenfahrten nur tagsüber statt und sind gut<br />
planbar. Wem der Soul EV zu klein ist, muss sich nur ein wenig<br />
gedulden, denn für das laufende Jahr sind bei Kia zwei weitere<br />
E-Fahrzeuge angekündigt. sg<br />
Saubere Lösung: Der Taxameter ist perfekt integriert.<br />
DIE WICHTIGSTEN<br />
TAXITHEMEN<br />
Damit Sie nichts verpassen, schicken wir Ihnen<br />
jede Woche die aktuellen Neuigkeiten aus der<br />
<strong>Taxi</strong>branche als Newsletter.<br />
Jetzt anmelden!<br />
www.taxi-times.taxi/newsletter<br />
Immer greifbar: Hale Cey und <strong>Taxi</strong>alarm<br />
TAXI APRIL / MAI <strong>2018</strong><br />
29
ANTRIEB<br />
TAXI-UMRÜSTUNGEN<br />
VERKAUF/VERMIETUNG<br />
JETZT<br />
TAXI TIMES<br />
ABONNIEREN<br />
UND KEINE<br />
WICHTIGEN<br />
THEMEN<br />
VERPASSEN!<br />
Ihr kompetenter Ansprechpartner:<br />
Thorsten Wieschhaus<br />
Tel. 04181 / 90 80 92<br />
Fax 04181 / 90 80 57<br />
Thorsten.Wieschhaus@kuhn-witte.de<br />
Lüneburger Str. 9<br />
21244 Buchholz Nordheide<br />
Nähe HH<br />
www.kuhn-witte.de<br />
<br />
Volkswagen Caddy Maxi Trendline <strong>Taxi</strong><br />
„Rolli complete“<br />
2.0 TDI DSG, 75 kW (102 PS)* 26.400,-€ 25.900,- € zzgl. MwSt.<br />
<br />
aus Bad Zwischenahn<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<strong>Taxi</strong>nachlass in Kombination mit Umweltprämie möglich!!<br />
<br />
urkunde. Andere Motorisierungen, Ausstattungen und Lackierungen möglich,<br />
<br />
<br />
2<br />
<br />
** in Zusammenarbeit mit der Volkswagenbank<br />
WWW.<br />
TAXI-TIMES.<br />
COM/HEFT-<br />
BESTELLUNG/<br />
HARDWARE/SOFTWARE<br />
www.taxi-zentrum.de<br />
Mercedes Benz E-Klasse<br />
T Modell E 200 d/TAXI 7-Sitzer<br />
EZ 04/2017, HU Neu, 17.000 km,<br />
110 kW, Automatik, Diesel, Euro-6,<br />
7 Sitzplätze, 31.500 € netto (zzgl. MwSt.)<br />
Tel. 0 33 81 36 86 85<br />
W212 Ceramic Beläge +<br />
Wk+2 besch.Scheiben Hausm.<br />
Mit neuen<br />
Ceramic Belägen<br />
VA 137,90 €<br />
113,90 € + MwSt.<br />
HA<br />
+ MwSt.<br />
www.der-bremsenfuchs.de<br />
Tel.: 02161/ 583450<br />
Ersatz-<strong>Taxi</strong>-<br />
Vermietung<br />
Bundesweit<br />
Hotline 08 000-36 86 86<br />
www.taxi-zentrum.de<br />
UNSERE KLEIN ANZEIGENSEITE!<br />
www.mpc-software.de<br />
Disposition - Abrechnung - Buchhaltung<br />
www.mpc-software.de - T: 02525 93040 - vertrieb@mpc-software.de<br />
INSIKA ® fähig<br />
Daten werden in Ihrem<br />
Unternehmen gehalten<br />
www.digitax.de T: 040 51311288<br />
www.mpc-software.de T: 02525 930412<br />
LEIHTAXIS<br />
Digitale Aufzeichnung<br />
der Umsätze und mehr...<br />
Tel: 0800 590 33 20<br />
Zustellung<br />
bundesweit<br />
Ersatztaxi Mietwagen BTW-Rollstuhlbus<br />
FORMATANZEIGEN<br />
Preise:<br />
Nachlass für Mehrfachschaltungen:<br />
43 mm x 40 mm 220 € 2-malig 5 %<br />
90 mm x 30 mm 350 € 4-malig 10 %<br />
90 mm x 40 mm 410 € 6-malig 15 %<br />
43 mm x 80 mm 410 € 6-malig 15 %<br />
VERKAUFS-/CHIFFREANZEIGEN<br />
Beispiele:<br />
43 mm x 20 mm 105 €<br />
43 mm x 30 mm 150 €<br />
90 mm x 30 mm 300 €<br />
zzgl. Chiffre: 15 €,<br />
zzgl. 25 € bei farblicher Gestaltung<br />
FAXEN ODER MAILEN SIE<br />
UNS IHRE ANZEIGE / IHREN TEXT<br />
AN 089 / 14 83 87 89 ODER<br />
AN INFO@TAXI-TIMES.TAXI<br />
BUCHEN<br />
SIE<br />
JETZT!<br />
30<br />
APRIL / MAI <strong>2018</strong> TAXI
GASTKOMMENTAR<br />
PLÄDOYER FÜR DAS<br />
BEDINGUNGSLOSE<br />
GRUNDEINKOMMEN<br />
Wenn die Robo-<strong>Taxi</strong>s kommen, werden <strong>Taxi</strong>fahrer zunehmend<br />
überflüssig. Doch leider hat die Politik noch keine Antworten<br />
auf solche Folgen der Automatisierung unserer Arbeitswelt.<br />
FOTO: Fotolia / vsnyder<br />
Beispiele dafür, wie radikal Automatisierung<br />
unsere Arbeitswelt<br />
umkrempelt, gibt es bereits: Der<br />
Wandel von der Pferdekutsche zum Auto<br />
etwa oder jener von der Schreibmaschine<br />
zum PC. Und was wären wir heute ohne das<br />
Internet? Doch die technische Entwicklung<br />
schreitet immer rascher voran, und immer<br />
mehr Menschen werden aus ihren Jobs<br />
gedrängt. Drohen Massenarbeitslosigkeit<br />
und soziale Unruhen?<br />
Statt solche Horrorszenarien heraufzubeschwören<br />
sollte der Umschwung als<br />
Chance begriffen werden. Wenn durch die<br />
Automatisierung ein Großteil der menschlichen<br />
Arbeitskraft überflüssig wird, könnte<br />
Lebenszeit radikal neu definiert werden.<br />
Endlich so leben, wie man es immer schon<br />
wollte: Mehr Zeit mit Familie und Freunden<br />
verbringen und beruflich das tun, was Freude<br />
bereitet – dieser Luxus ist heute nicht<br />
vielen vergönnt. Doch woher käme das Geld<br />
für unser selbstbestimmteres Leben?<br />
Vielfach diskutiert und vereinzelt<br />
bereits getestet wurde das bedingungslose<br />
Grundeinkommen (BGE) – das auch von<br />
Top-Managern wie Bill Gates, Mark Zuckerberg<br />
und Elon Musk als unausweichlich<br />
angesehen wird. Die Logik des BGE: Es<br />
ersetzt das derzeitige Gewirr von über Steuern<br />
und Abgaben aus Arbeitseinkommen<br />
finanzierten Sozialleistungen. Hartz IV,<br />
Kindergeld und andere Sozialtransfers würden<br />
wegfallen, ebenso wie Steuervergünstigungen.<br />
Stattdessen bekämen alle<br />
Menschen von der Geburt bis zum Tod<br />
unabhängig von ihrer wirtschaftlichen<br />
Lage einen einheitlichen Betrag zur Finanzierung<br />
ihrer Grundbedürfnisse – bedingungslos.<br />
Es gäbe also, im Gegensatz zur<br />
heutigen Grundsicherung, keine Anrechnung<br />
von zusätzlichen Einkünften, keine<br />
Sanktionierungen und keinen Zwang,<br />
schlecht bezahlte Jobs anzunehmen.<br />
Das BGE würde nur der Existenzsicherung<br />
dienen. Wer mehr Lebensqualität<br />
wollte, müsste weiterhin zusätzliches Einkommen<br />
erwirtschaften. Jobs für Menschen<br />
wird es dafür auch in Zukunft noch geben:<br />
Pädagogen für unsere Kinder und Pflegekräfte<br />
für Kranke und die alte Generation<br />
zum Beispiel werden immer dringender<br />
benötigt. Auch bei der Personenbeförderung<br />
wird es künftig nicht ganz ohne Menschen<br />
gehen: Wer sonst sollte den Rollstuhl<br />
ins Auto laden oder Oma Müller beim Aussteigen<br />
und Tragen des Gepäcks behilflich<br />
sein?<br />
FURCHT VOR DEN FAULEN<br />
Kritiker bemängeln, dass ein BGE viele<br />
Menschen ermuntern würde, sich auf die<br />
faule Haut zu legen. Sicher ist: Diese Menschen<br />
wird es geben, wie es sie auch heute<br />
gibt. Doch für die meisten Menschen ist<br />
Nichtstun ein nur für wenige Wochen haltbarer<br />
Zustand, danach fehlt etwas Sinnstiftendes.<br />
Schon heute erbringen große Teile<br />
unserer Gesellschaft unbezahlte Leistungen,<br />
etwa in der häuslichen Pflege, in Vereinen,<br />
Bürgerinitiativen oder bei anderen<br />
ehrenamtlichen Tätigkeiten.<br />
Wirklich beunruhigend ist, dass die Politik<br />
bisher jegliche Antwort auf die anstehenden<br />
massiven Umwälzungen vermissen<br />
lässt. Das Drehen kleiner Rädchen reicht<br />
nicht mehr. Zur Finanzierung eines BGE<br />
etwa müsste unser Steuersystem radikal<br />
umgebaut werden. Kapitalerträge sollten<br />
endlich so hoch besteuert werden wie Einkommen<br />
aus Arbeit. Die mit zunehmendem<br />
Wegfall von Lohnkosten und höherer Effizienz<br />
durch die Automatisierung steigenden<br />
Unternehmensgewinne müssten viel<br />
stärker in die Solidarpflicht eingebunden<br />
werden.<br />
Oder, um es mit Blick auf die Personenbeförderung<br />
klarer auszudrücken: Die mit<br />
Robo-<strong>Taxi</strong>s erzielten Gewinne dürften nicht<br />
mehr zu großen Teilen in den Taschen<br />
weniger Manager landen, sondern müssten<br />
stärker zur Finanzierung des Grundeinkommens<br />
der dadurch weitgehend überflüssig<br />
gewordenen <strong>Taxi</strong>fahrer<br />
herangezogen werden. Denn der durch<br />
Automatisierung angestoßene Wandel<br />
unserer Arbeitswelt ist menschengemacht<br />
und sollte daher nach dem bewährten Solidarprinzip<br />
allen zugutekommen. sk<br />
Der Autor Stefan Köller (stefankoeller@gmx.de)<br />
arbeitet als freier Journalist in München. Er ist<br />
fassungslos, dass das BGE bei den politisch<br />
etablierten Parteien ein Tabuthema ist.<br />
Wenn Arbeitsplätze durch<br />
Digitalisierung wegfallen, muss<br />
der Staat für ein bedingungsloses<br />
Grundeinkommen sorgen.<br />
TAXI APRIL / MAI <strong>2018</strong><br />
31
GASTKOMMENTAR<br />
?<br />
?<br />
?<br />
NICHT IMMER<br />
IST DIE CHEFIN<br />
VERANTWORTLICH<br />
Wer pro Konzession gleichzeitig zwei Fahrzeuge einsetzt,<br />
handelt wettbewerbswidrig. Aber kann dafür auch<br />
der Geschäftsführer persönlich verurteilt werden?<br />
Ein <strong>Taxi</strong>unternehmen wurde abgemahnt, da es – nach<br />
einer Betriebsstörung – am 18. August 2016 das Ersatzund<br />
das offiziell genehmigte <strong>Taxi</strong> gleichzeitig im Einsatz<br />
hatte. In dem anschließenden Verfahren vor dem Landgericht<br />
Frankfurt am Main wurden das Unternehmen und die Geschäftsführerin<br />
verurteilt, „es bei Meidung der gesetzlichen Ordnungsmittel<br />
zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken<br />
des Wettbewerbs ein Kraftfahrzeug zur Durchführung<br />
von <strong>Taxi</strong>fahrten gemäß dem PBefG zu betreiben bzw.<br />
zu nutzen, das eine Genehmigung führt, die einem<br />
anderen im Betrieb befindlichen <strong>Taxi</strong> zugeordnet<br />
ist, mithin zeitgleich zwei Fahrzeuge mit derselben<br />
Genehmigungsurkunde für den Verkehr mit<br />
Taxen eingesetzt werden ...“.<br />
Was eigentlich selbstverständlich klingt, wurde<br />
dennoch angefochten. Das betroffene Unternehmen<br />
legte beim Oberlandesgericht Frankfurt<br />
Berufung ein und hatte hinsichtlich der persönlichen<br />
Haftung Erfolg.<br />
NACH PBEFG UNZULÄSSIG<br />
In der eigentlichen Sache änderte sich am Urteil<br />
nichts. Wie die Vorinstanz, so stufte auch das OLG<br />
das zeitgleiche Betreiben von zwei Fahrzeugen<br />
mit einer einzigen Genehmigungsurkunde als<br />
nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 PBefG als unzulässig ein<br />
und sah darin eine unlautere geschäftliche<br />
Handlung im Sinne von §§ 3, 3a UWG. Den Paragraf<br />
2 Abs. 1 Nr. 4 des PBefG stufte es ebenfalls als Marktverhaltensregelung<br />
im Sinne der Aufrechterhaltung der Qualität, Sicherheit<br />
oder Unbedenklichkeit der angebotenen Dienstleistung ein. Die<br />
Ansicht, dass ein Betrieb sich Zuwiderhandlungen seiner Mitarbeiter<br />
gemäß Art. 8 Abs. 2 UWG zurechnen lassen muss, teilte<br />
es ebenfalls.<br />
Nicht anschließen konnte sich das OLG jedoch in puncto „Haftung<br />
des Geschäftsführers“. Diese sah es nur bei eigenem Tun oder Verstößen<br />
durch Vorgänge gegeben, über die typischerweise auf<br />
Geschäftsführungsebene entschieden wird. Dies sei bei der Einteilung<br />
der Fahrzeuge für die Fahrten nicht gegeben. Weiter heißt es,<br />
dass die hohen Anforderungen an eine „Beteiligung durch aktives<br />
Tun“ nicht bereits dadurch erfüllt werden, dass die Geschäftsführung<br />
Kenntnis davon hat, dass unter der von ihr geleiteten<br />
Geschäftstätigkeit Wettbewerbsverstöße begangen werden.<br />
Anhaltspunkte dafür, dass die Geschäftsführung<br />
die Fahrzeuge gezielt zum Einsatz gebracht hatte,<br />
sah das Gericht nicht. Einerseits war die Geschäftsführerin<br />
am Tag des Verstoßes nicht im Betrieb, andererseits<br />
hatte sie die Schichtleiterin darauf hingewiesen,<br />
das reparierte Fahrzeug nicht herauszugeben.<br />
DAS UNTERNEHMEN »IM GRIFF«<br />
Schließlich wies das Gericht darauf hin, dass ein<br />
Geschäftsführer dazu verpflichtet ist, Schaden vom<br />
Unternehmen abzuwenden. Dies bedeutet jedoch,<br />
dass diese Pflicht auch uneingeschränkt gegenüber<br />
der Allgemeinheit besteht, z. B. wenn aufgrund einer<br />
unzureichenden Organisationsstruktur Rechtsverletzungen<br />
wahrscheinlicher sind.<br />
Fazit: Abgesehen davon, dass ein Geschäftsführer<br />
sein Unternehmen „im Griff“ haben sollte, haftet er<br />
nicht zwangsläufig immer auch selber, wenn es zu<br />
Rechtsverstößen kommt. Abhängig von der Schwere<br />
des Verstoßes und davon, ob nachgewiesen werden kann, dass der<br />
Geschäftsführer Weisungen erteilt hat, die gerade diesen Verstoß<br />
verhindern sollten, kann es zwar sein, dass das Unternehmen<br />
haftet, nicht aber der Geschäftsführer selbst. <br />
Urteil des OLG Frankfurt vom 01.02.<strong>2018</strong>, Az. 6 U 37/17<br />
Dr. Wolf-Henning Hammer, Kanzlei Voigt, www. kanzlei-voigt.de<br />
GRAFIK: Raufeld Medien<br />
32 APRIL / MAI <strong>2018</strong> TAXI
GASTKOMMENTAR<br />
Während einer ÖPNV-<br />
Fachmesse in Karlsruhe bot<br />
moovel einen kostenlosen<br />
On-Demand-Service an.<br />
ALLES KOSTENLOS,<br />
<br />
ODER WAS?<br />
Klamme Kommunen und (inter-)nationale Großkonzerne bilden beim<br />
Ride-Sharing zunehmend gefährliche Partnerschaften. Dabei verbietet<br />
eigentlich schon §1 des PBefG die Genehmigung.<br />
FOTO: moovel<br />
Dass das klassische <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
zunehmend Wettbewerber erhält<br />
und immer „neue Verkehrsangebote“<br />
auftauchen, ist mittlerweile an der<br />
Tagesordnung und nicht neu. Neu ist aber,<br />
dass der Druck auf das Gewerbe nicht von<br />
„kleinen Start-up-Unternehmen“ kommt,<br />
sondern direkt von nationalen und internationalen<br />
Großkonzernen, die offensichtlich<br />
gezielt den Markt der Personenbeförderung<br />
neu ordnen wollen.<br />
Mehr als bedenklich ist dabei, dass diese<br />
Mitbewerber sich um bestehende Gesetze<br />
wenig scheren und mit zunehmender<br />
Unterstützung der jeweiligen Genehmigungsbehörden<br />
und ÖPNV-Unternehmen<br />
die individuelle Personenbeförderung zu<br />
einer experimentellen Spielwiese machen,<br />
bei der nicht nur das angestammte Gewerbe,<br />
sondern letztlich der einzelne Kunde<br />
auf der Strecke bleibt, wenn am Ende dieser<br />
Entwicklung neue Monopole im Markt<br />
der Personenbeförderung entstanden sind.<br />
KOSTENLOSES RIDESHARING<br />
Bestes Beispiel für diesen Trend sind die<br />
Bemühungen der Daimler-Tochter moovel<br />
am Rande der Verkehrsmesse IT-Trans in<br />
der Baden-Metropole Karlsruhe, als man<br />
vor einigen Wochen „Ridesharing“ in<br />
Zusammenarbeit mit dem örtlichen Verkehrsverbund<br />
testete. Weil der Dienst kostenlos<br />
angeboten wurde, hielt sich die<br />
Karlsruher Genehmigungsbehörde für<br />
nicht zuständig und sah keine Veranlassung,<br />
eine Genehmigung auszusprechen<br />
bzw. zu versagen.<br />
Allerdings heißt „kostenlos“ nicht<br />
automatisch genehmigungsfrei, was im<br />
allgemeinen Jubelgeheul solcher (rechtswidriger)<br />
Aktionen gerne untergeht.<br />
Der Anwendungsbereich des noch geltenden<br />
Personenbeförderungsgesetzes<br />
(PBefG) ist in Paragraf 1 umschrieben und<br />
stellt die entgeltliche oder geschäftsmäßige<br />
Personenbeförderung unter den Genehmigungsvorbehalt<br />
des Gesetzes, wobei sich<br />
die Entgeltlichkeit oder Geschäftsmäßigkeit<br />
aus der Interessenlage des Verantwortlichen<br />
ergibt. Dass es moovel und Konsorten<br />
bei solchen Angeboten nicht um Menschenfreundlichkeit<br />
geht, sondern einzig um die<br />
Eroberung des Mobilitätsmarktes, wird<br />
niemand ernstlich bestreiten wollen. Zu<br />
Recht ist insoweit die Frage zu stellen, ob<br />
der Gesetzgeber solche Marketingstrategien<br />
über § 1 Abs. 2 des PBefG tatsächlich<br />
von der Genehmigungspflicht ausnehmen<br />
wollte.<br />
Denn im Grunde handelt es sich um die<br />
Marktverdrängung des angestammten<br />
Gewerbes, das – zumindest nach der Vorstellung<br />
des Gesetzgebers – erster<br />
Ansprechpartner der ÖPNV-Verantwortlichen<br />
sein sollte und war. Gerade in Zeiten<br />
klammer öffentlicher Haushalte will man<br />
so offensichtlich den zuschussträchtigen<br />
ÖPNV auf Privatunternehmen verlagern,<br />
was die Großen der Branche klug erkannt<br />
haben und in diese Lücke mit ihren Fahrangeboten<br />
vorstoßen.<br />
TAXI ALS 1. ANSPRECHPARTNER<br />
Wenn dies überhaupt noch zu verhindern<br />
sein sollte, dann nur durch eine kluge Verbandsarbeit<br />
aufseiten der Genossenschaften<br />
des <strong>Taxi</strong>gewerbes, die darauf zielt,<br />
durch entsprechend attraktive Angebote<br />
wieder erster Ansprechpartner der Entscheidungsträger<br />
im ÖPNV zu sein und<br />
hierfür auch entsprechende Strategien zu<br />
entwickeln. Dies sind die Verbände und die<br />
Vertreter des Gewerbes auch ihren Mitgliedern<br />
schuldig.<br />
Das alles wird, wie die Aktivitäten der<br />
Großen, nicht „kostenlos“ sein, aber im<br />
Sinne des Gewerbes notwendig. au<br />
Axel Ulmer ist ausgebildeter Volljurist mit Schwerpunkt<br />
Verwaltungsrecht/PBefG und fungiert als<br />
Unternehmensberater für die Ulmer Consulting<br />
UG in Kaiserslautern.<br />
TAXI APRIL / MAI <strong>2018</strong><br />
33
TAXI TIMES REGIONALAUSGABEN<br />
FUTURE WEEK<br />
UND E-TAXITAG<br />
Der Blick in die Regionalausgaben Berlin und<br />
München der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> zeigt: In beiden Städten<br />
steht die Zukunft im Fokus.<br />
IMPRESSUM<br />
München beispielsweise könnte<br />
zum Vorreiter bei Elektro-<strong>Taxi</strong>s<br />
werden. Die Stadt fördert die<br />
Anschaffung jedes E-<strong>Taxi</strong>s mit bis zu<br />
40 Prozent. Ausbezahlt wird nach gefahrenen<br />
Besetztkilometern. Was kompliziert<br />
klingt (und den Einsatz eines INSIKA-Verfahrens<br />
voraussetzt), ist durchaus praktikabel.<br />
Und das Interesse bei den Münchner<br />
Unternehmern ist vorhanden. Bei dem von<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> organisierten Münchner E-<strong>Taxi</strong>tag<br />
waren über 100 Unternehmer gekommen.<br />
Sie konnten sich in Workshops über<br />
Theoretisches informieren und sechs<br />
E-<strong>Taxi</strong>-Modelle ansehen. <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> berichtet<br />
darüber in der aktuellen Münchner<br />
Regionalausgabe.<br />
Elektromobilität ist nur ein Szenario in<br />
der Diskussion um die Verkehrswende.<br />
„Frage fünf Experten nach den künftigen<br />
Mobilitätsausrichtungen, und du hast sieben<br />
verschiedene Ansätze.“ Entsprechend<br />
breit gestreut waren die Meinungen beim<br />
Berliner Future Summit, über dessen Ergebnisse<br />
die Regionalausgabe <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Berlin<br />
sehr ausführlich berichtet. Der (saubere)<br />
Diesel wird uns noch eine ganze Weile<br />
begleiten, beschwichtigen die einen, während<br />
die anderen – bedingt durch den Druck<br />
etlicher Gerichtsurteile – den Selbstzünder<br />
am liebsten ganz verbannen würden.<br />
Michael Müller, Regierender Bürgermeister<br />
von Berlin, spricht im Interview<br />
mit <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> davon, dass seine Stadt<br />
einen ganz anderen Weg geht. Was sich<br />
nicht nur darin zeigt, dass Berlin als einzige<br />
Stadt in Deutschland jetzt die Anschaffung<br />
von Hybrid-<strong>Taxi</strong>s fördert, sondern<br />
auch ein eigenes Berliner Mobilitätsgesetz<br />
verabschieden wird. Positiv: Das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
kann sich hier einbringen. <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
Berlin berichtet vom Statement.<br />
Erfolgreiche Zukunftsplanungen setzen<br />
natürlich voraus, dass die Gegenwart zufriedenstellend<br />
abläuft. Besonders an den Flughäfen<br />
müssen sowohl Berlin als auch<br />
München mit der Konkurrenz durch Uber<br />
kämpfen. Und die Berliner noch dazu mit<br />
„Anti-Kollegen“ aus den eigenen Reihen, die<br />
schamlos Fahrgäste „klauen“. Jetzt reagieren<br />
die Flughafenverantwortlichen: Sie wollen<br />
den Zugang und den Ablauf technisch<br />
aufrüsten.<br />
In München dagegen verzweifelt man<br />
immer mehr an der Uber-Konkurrenz.<br />
Mietwagenunternehmen, die für Uber fahren,<br />
mieten auf dem Flughafengelände<br />
Büroräume an, die oft nichts anderes als<br />
Briefkastenadressen sind. Eine elegante<br />
Umgehung der Rückkehrpflicht, die sowieso<br />
kaum eingehalten wird und leider auch<br />
viel zu wenig kontrolliert wird. Gespräche<br />
des Münchner <strong>Taxi</strong>verbands TVM mit den<br />
Verantwortlichen der zuständigen Genehmigungsbehörden<br />
führten immerhin zum<br />
Versprechen, die Kontrollen künftig zu verstärken.<br />
Damit stehen sie nun immerhin<br />
im Wort. <strong>Taxi</strong>verbände und <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
werden den Druck hoch halten, dass es<br />
auch eingehalten wird. <br />
jh<br />
Verlag<br />
taxi-times Verlags GmbH<br />
Frankfurter Ring 193 a<br />
80807 München, Deutschland<br />
Telefon: +49 (0)89/14838791,<br />
Fax: +49 (0)89/14838789<br />
E-Mail: info@taxi-times.taxi,<br />
Internet: www.taxi-times.taxi<br />
Geschäftsführung: Jürgen Hartmann<br />
Bankverbindung<br />
Stadtsparkasse München<br />
BLZ 70150000, Kontonummer 1003173828<br />
IBAN: DE89701500001003173828<br />
BIC: SSKMDEMM<br />
UST-ID: DE293535109<br />
Handelsregister: Amtsgericht München<br />
HRB 209524<br />
Redaktion (redaktion@taxi-times.taxi)<br />
Simon Günnewig (sg),<br />
Jürgen Hartmann (jh, V.i.S.d.P.),<br />
Philipp Rohde (prh), Nicola Urban (nu)<br />
Mitarbeiter dieser Ausgabe<br />
RA Dr. Hammer; Axel Ulmer (au)<br />
Grafik & Produktion<br />
Katja Stellert (Artdirektion),<br />
Martina Jacob, Iris Lutterjohann<br />
Raufeld Medien GmbH<br />
Paul-Lincke-Ufer 42/43, 10999 Berlin<br />
Telefon: +49 (0)30/ 695665936<br />
Anzeigenleitung, Online-Verkauf, Vertrieb<br />
Elke Gersdorf, e.gersdorf@taxi-times.taxi<br />
Telefon: +49 (0)89/14838792,<br />
Fax: +49 (0)89/14838789<br />
Druck<br />
Druckteam, Maik Roller & Andreas Jordan GbR<br />
Gustav-Holzmann-Str. 6, 10317 Berlin<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>DACH</strong> erscheint<br />
seit 2016<br />
Erscheinungsweise 6 x pro Jahr<br />
Heftpreis: 4,80 €, Jahres-Abo: 35 €<br />
ISSN-Nr.: 2367-3834<br />
Weitere <strong>Taxi</strong>-Magazine aus dem <strong>Taxi</strong>-<strong>Times</strong> Verlag:<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Berlin<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> München<br />
34 APRIL / MAI <strong>2018</strong> TAXI
TAXI TIMES –<br />
JETZT ABONNIEREN<br />
6 Ausgaben pro Jahr<br />
Hat Ihnen diese Ausgabe gefallen? Dann lesen Sie mehr von uns! <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> ist<br />
Ihr Fachmagazin mit <strong>Taxi</strong>themen aus Deutschland, <strong>Österreich</strong> und der Schweiz und<br />
immer auch mit einem Blick auf die internationale <strong>Taxi</strong>-Szene. Was machen die anders,<br />
welche Entwicklungen kommen auch auf uns zu?<br />
Für das regional agierende <strong>Taxi</strong>gewerbe bieten wir mit <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> die Möglichkeit, sich<br />
auch über die regionalen Grenzen hinaus zu informieren. Durch eine hohe Kompetenz –<br />
unsere Redakteure stammen größtenteils selbst aus der <strong>Taxi</strong>branche – informieren wir<br />
stets mit dem Blickwinkel aus dem Gewerbe für das Gewerbe. <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> zeigt, wie auf<br />
die großen Veränderungen und auf politisch motivierte Gesetzesregelungen reagiert<br />
wird, und hält Sie über die Entwicklung neuester Techniken auf dem Laufenden.<br />
Es wird Zeit, sich bei der Suche nach Lösungen untereinander zu vernetzen, es wird<br />
Zeit, über den Tellerrand der eigenen Region hinauszublicken.<br />
Nehmen Sie sich die Zeit für <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> und sichern Sie sich jetzt das <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
Jahres-Abo!<br />
www.taxi-times.taxi/Heftbestellung<br />
oder per E-Mail:<br />
oder per Fax:<br />
oder per Telefon:<br />
info@taxi-times.taxi<br />
+49 89 148 387 89<br />
+49 89 148 387 92<br />
35,- EURO<br />
6 Ausgaben inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und inklusive Versandkosten.
DER NEUE FORD TOURNEO CUSTOM<br />
MEHR PLATZ FÜR BUSINESS UND FREIZEIT<br />
Jetzt ab<br />
€ 30.490,– 1)<br />
bei Leasing.<br />
Er macht im Job eine gute Figur und lässt auch in der Freizeit keine Wünsche offen –<br />
der neue Ford Tourneo Custom vereint Geräumigkeit, Komfort und Sicherheit, wie kein<br />
anderer. Mit über 30 Sitz-/Gepäckkonfigurationen ist er für jede Gelegenheit gerüstet<br />
und bietet Platz für bis zu 9 Personen. Oder einfacher gesagt: Der neue Ford Tourneo<br />
Custom ist so vielseitig wie das Leben.<br />
Ford Tourneo Custom:<br />
Kraftstoffverbrauch innerorts 7,1 – 7,7 l / außerorts 5,8 – 6,5 l / kombiniert 6,3 – 7,1 l / CO2-Emission 162 – 183 g / km (Prüfverfahren: NEFZ)<br />
Symbolfoto | 1) Unverbindlich empfohlener nicht kartellierter Aktionspreis (beinhaltet Händlerbeteiligung, Modellbonus, Innovationsprämie und Ford Bank Bonus) inkl. USt, NoVA und 5 Jahre Garantie (beginnend mit Auslieferungsdatum,<br />
beschränkt auf 100.000 km), gültig bis 30.06.<strong>2018</strong> bei Ford Bank Leasing. Leasingrate € 99,– zzgl. € 200,– Bearbeitungsgebühr und 1,17 % gesetzlicher Vertragsgebühr, Laufzeit 36 Monate, 30 % Anzahlung,<br />
30.000 km Gesamtfahrleistung, Fixzinssatz 4,5 %, Gesamtbelastung € 33.661,32, gültig bis auf Widerruf, vorbehaltlich Bonitätsprüfung der Ford Bank Austria. Aktion gültig bei Ihrem teilnehmenden Ford-Händler, so lange der<br />
Vorrat reicht. Nähere Informationen bei Ihrem Ford Händler oder auf www.ford.at. Freibleibendes Angebot. Symbolfoto.