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WIFI Tirol Kursbuch 2018/19

Die aktuellen WIFI Kurse ab Sommer 2018. Finden Sie Ihren Kurs und kommen Sie weiter.

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366 Branchen Verkehr<br />

tirol.wifi.at<br />

Ausbildung zum Straßenaufsichtsorgan –<br />

Aufstockungskurs Stufe 4<br />

<strong>WIFI</strong>-Experten. 12 Std, 250 Euro<br />

IBK Nr 57937.018 11.01.<strong>19</strong>-12.01.<strong>19</strong> Fr 10.45-18.10<br />

Sa 08.00-15.00<br />

Erweitern Sie Ihre Berechtigung bei der Schwertransportbegleitung<br />

mit diesem Aufstockungskurs, der ein Jahr nach dem<br />

Grundkurs absolviert werden kann!<br />

Für die Vereidigung zum Straßenaufsichtsorgan der Stufe<br />

4 müssen Personen sechs Monate Praxis als für die Stufe 2<br />

ermächtigtes Organ nachweisen können. Weiters müssen<br />

ein Praxisnachweis über die Teilnahme an zumindest sieben<br />

Begleitungen der Stufe 4 und die Absolvierung des Aufstockungskurses<br />

nachgewiesen werden. Der Aufstockungskurs<br />

kann erst nach den ersten sechs Monaten als STAO der Stufe<br />

2 absolviert werden.<br />

Inhalte: • Wiederholung der Inhalte des Grundkurses<br />

• Besonderheiten der Begleitung mit Blaulicht • Anbringungs-<br />

und Verwendungsvoraussetzungen (insbesondere<br />

§ 20 Abs. 1 KFG, § 26 StVO) • Spezielle Erfordernisse<br />

der Ladungssicherung • Spezielle Bescheidkunde Stufe 4<br />

• Organisation und Abwicklung der Transportbegleitung<br />

• Prüfung<br />

Es gelten zusätzlich zu den oben beschriebenen Kriterien<br />

dieselben Voraussetzungen wie für Stufe 2.<br />

Hinweis: 100%ige Anwesenheitspflicht!<br />

Ausbildung zum Straßenaufsichtsorgan –<br />

Auffrischungskurs Stufe 2<br />

<strong>WIFI</strong>-Experten. 8 Std, 230 Euro<br />

IBK Nr 57942.018 11.01.<strong>19</strong>-12.01.<strong>19</strong> Fr 10.45-18.10<br />

Sa 08.00-10.45<br />

Alle drei Jahre muss Ihre Berechtigung erneuert werden. Diese<br />

Ausbildung unterstützt Sie bei der Verlängerung Ihrer Berechtigung<br />

für weitere 3 Jahre.<br />

Die Dauer der Bestellung zum Straßenaufsichtsorgan der<br />

Stufe 2 beträgt 3 Jahre. Die Verlängerung erfolgt für weitere<br />

3 Jahre. Grundvoraussetzung für eine erneute Vereidigung ist<br />

das Absolvieren eines Auffrischungskurses der Stufe 2.<br />

Inhalte: Diese Ausbildung behandelt die wesentlichen<br />

Inhalte der Grundausbildung und die entsprechenden<br />

Gesetzesänderungen.<br />

Hinweis: 100%ige Anwesenheitspflicht!<br />

Ausbildung zum Straßenaufsichtsorgan –<br />

Auffrischungskurs Stufe 4<br />

<strong>WIFI</strong>-Experten. 12 Std, 250 Euro<br />

IBK Nr 57943.018 11.01.<strong>19</strong>-12.01.<strong>19</strong> Fr 10.45-18.10<br />

Sa 08.00-11.35<br />

Alle drei Jahre muss Ihre Berechtigung erneuert werden. Diese<br />

Ausbildung unterstützt Sie bei der Verlängerung Ihrer Berechtigung<br />

für weitere 3 Jahre.<br />

Die Dauer der Bestellung zum Straßenaufsichtsorgan der<br />

Stufe 4 beträgt 3 Jahre. Die Verlängerung erfolgt für weitere<br />

3 Jahre. Grundvoraussetzung für eine erneute Vereidigung ist<br />

das Absolvieren eines Auffrischungskurses der Stufe 4.<br />

Inhalte: Diese Ausbildung behandelt die wesentlichen<br />

Inhalte der Grundausbildung und die entsprechenden<br />

Gesetzesänderungen.<br />

Hinweis: 100%ige Anwesenheitspflicht!<br />

Fahrerakademie<br />

Die Lenkerin und der Lenker im Straßengüterverkehr sowie im<br />

Personentransport haben in der modernen Logistik eine immer<br />

größere Bedeutung. Das bedeutet neue Herausforderungen im<br />

Weiterbildungsbereich für Unternehmen der Transportwirtschaft.<br />

Gut geschulte Lenker/innen helfen Ihnen Kosten sparen, Ihr Verhalten<br />

und Auftreten sind die Visitenkarte Ihres Unternehmens. Sie<br />

tragen damit maßgeblich zum Image und zur Kundenbindung bei.<br />

EU-Ausbildungsrichtlinie<br />

Die EU-Ausbildungsrichtlinie 2003/59 regelt die Grundqualifikation<br />

und Weiterbildung der Fahrer im Güter- und Personenkraftverkehr.<br />

Ziel dieser Richtlinie ist die Qualitätssicherung für den<br />

Beruf des Kraftfahrers. Mit 2. Mai 2008 hat das Bundesministerium<br />

für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) die Verordnung<br />

zur Grundqualifikation und Weiterbildung für Lenker im Güterund<br />

Personenkraftverkehr erlassen. Diese Verordnung für Berufskraftfahrer<br />

trat für Buslenker mit September 2008 und für LKW-<br />

Lenker mit September 2009 in Kraft.<br />

Grundqualifikation<br />

Im Güter- und Personenkraftverkehr müssen alle Lenker von LKW<br />

(nach dem 9.9.2009) und Bussen (nach dem 9.9.2008), die nach<br />

den genannten Zeitpunkten einen neuen C/D/E-Führerschein<br />

erhalten, eine Grundqualifikation nachweisen. Diese besteht aus<br />

einer theoretischen und einer praktischen Prüfung.<br />

Weiterbildung<br />

Seit Herbst 2008/2009 müssen Lenker im Güter- und Personenkraftverkehr<br />

von LKW und Bussen alle 5 Jahre eine 35-stündige<br />

Fortbildung bei einer ermächtigten Ausbildungsstätte absolvieren.<br />

Eine erste Weiterbildung hat spätestens fünf Jahre nach der<br />

Grundqualifikation zu erfolgen.

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