29.05.2018 Aufrufe

WIFI Tirol Kursbuch 2018/19

Die aktuellen WIFI Kurse ab Sommer 2018. Finden Sie Ihren Kurs und kommen Sie weiter.

Die aktuellen WIFI Kurse ab Sommer 2018. Finden Sie Ihren Kurs und kommen Sie weiter.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Anmeldung Tel 05 90 90 5-7777 Verkehr Branchen 365<br />

Befähigungskurs grenzüberschreitender<br />

Güterverkehr<br />

Mag. Marco Mariner. 95 Std, 1015 Euro<br />

IBK Nr 97367.018 08.10.18-23.10.18 Mo-Fr 08.00-18.00<br />

IBK Nr 97367.028 11.03.<strong>19</strong>-26.03.<strong>19</strong> Mo-Fr 08.00-18.00<br />

In unserem Befähigungskurs zum grenzüberschreitenden Güterverkehr<br />

werden Sie optimal auf die Befähigungsprüfung im<br />

Transportwesen vorbereitet.<br />

Dieser Kurs bereitet Sie auf den fachlichen Teil der Befähigungsprüfung<br />

für grenzüberschreitenden Güterverkehr vor.<br />

Inhalte: • Fachkalkulation • Umsatzsteuer- und Straßenverkehrsbeitragsberechnung<br />

• Güterbeförderungsgesetz • Versicherungsrecht<br />

• Verkehrsrecht und -statistik • Tarifkunde<br />

• Verkehrsgeografie • Frachtrecht • Ladetechnik • Abfallwirtschaft<br />

• Gefährliche Güter • Zollrecht • Kombinierter<br />

Verkehr und Arbeitszeitvorschriften • ATP • Technische<br />

Normen<br />

Hinweis: Als Vorbereitung auf den kaufmännischen Teil der<br />

Befähigungsprüfung ist der Befähigungskurs Kaufmännischer<br />

Teil mit der VA-Nummer 91350 zu absolvieren!<br />

Befähigungsprüfung: Die Anmeldung zu den Vorbereitungskursen<br />

(Abwicklung durch das <strong>WIFI</strong>) und zu den Befähigungsprüfungen<br />

(Abwicklung durch die Gewerbeabteilung<br />

des Amtes der <strong>Tirol</strong>er Landesregierung, Johannes Stadlwieser,<br />

0512/508-2417) hat zeitgerecht zu erfolgen. Die entsprechenden<br />

Formulare erhalten Sie bei uns bzw. direkt beim<br />

Amt der <strong>Tirol</strong>er Landesregierung.<br />

Beachten Sie: Gemäß Art. 8 Abs. 2 Verordnung EG Nr.<br />

1071/2009 ist die Prüfung in dem Mitgliedstaat abzulegen,<br />

in dem der Kandidat den gewöhnlichen Aufenthalt hat oder<br />

einer regelmäßigen Beschäftigung nachgeht.<br />

Zielgruppe: Personen, die sich auf die Befähigungsprüfung für<br />

grenzüberschreitenden Güterverkehr vorbereiten möchten<br />

Befähigungsprüfung<br />

Die Befähigungsprüfung für grenzüberschreitenden Güterverkehr<br />

wird von der Prüfungsstelle des Amtes der <strong>Tirol</strong>er<br />

Landesregierung organisiert. Informationen zur Prüfung<br />

erhalten Sie dort in der Abteilung Gewerberecht bei Herrn<br />

Johannes Stadlwieser (Tel. 0512 / 508-2417).<br />

„Dieser Kurs entwickelt jene Fähigkeiten,<br />

mit denen Sie Ihr Güterbeförderungsunternehmen<br />

zielgerichtet steuern und<br />

leiten können.“<br />

Mag. Marco Mariner, Lehrgangsleiter<br />

Ausbildung zum Straßenaufsichtsorgan –<br />

Grundkurs Stufe 2<br />

<strong>WIFI</strong>-Experten. 32 Std, 550 Euro<br />

IBK Nr 57936.018 18.01.<strong>19</strong>-26.01.<strong>19</strong> Fr 08.00-17.20<br />

Sa 08.00-17.00<br />

08.02.<strong>19</strong> Prüfung Fr 08.00-12.00<br />

Mit dieser Ausbildung tragen Sie einen großen Teil dazu bei,<br />

dass Österreichs Straßen sicherer werden und Schwertransporte<br />

sicher begleitet werden.<br />

Straßenaufsichtsorgane werden zur Durchführung von<br />

Transportbegleitungen bei Sondertransporten (überschwer,<br />

überbreit und überlang) bestellt. Dafür ist die Ausbildung<br />

und Vereidigung zum Straßenaufsichtsorgan der Stufe 2<br />

notwendig.<br />

Voraussetzungen zur Vereidigung: • Österreichische Staatsbürgerschaft<br />

• Mindestalter 21 Jahre • Keine relevanten<br />

Verwaltungsstrafen • Keine relevanten strafrechtlichen Verurteilungen<br />

• Lenkerberechtigung C und C+E • Deutsche<br />

Sprache • Bei Wiederbestellung Auffrischungskurs und<br />

Tätigkeitsnachweis<br />

Für die Vereidigung ist die verkehrliche Zuverlässigkeit in verwaltungs-<br />

und strafrechtlicher Hinsicht notwendig. Für die<br />

Ausbildung sind diese Nachweise nicht erforderlich. Diese<br />

sind gemäß den Vorgaben der Verkehrsabteilung des jeweiligen<br />

Landes zum Zeitpunkt der Vereidigung zu erbringen.<br />

Inhalte Theorie: • Straßenverkehrsordnung • Kraftverkehrsgesetz<br />

• Brückenkunde • Tunnelkunde • Behörden • Rechte<br />

und Pflichten • Ladungssicherung • Strafprozessordnung<br />

• Verwaltungsstrafgesetz • Prüfung<br />

Inhalte Praxis: • Kreuzungsregelung • Absperren von Einund<br />

Ausfahrten bei Autobahnen • Überprüfung eines Sondertransportes<br />

betreffend der Bescheidauflagen<br />

Hinweis: 100%ige Anwesenheitspflicht!<br />

Branchen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!