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WIFI Tirol Kursbuch 2018/19

Die aktuellen WIFI Kurse ab Sommer 2018. Finden Sie Ihren Kurs und kommen Sie weiter.

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240 Technik Umwelt und Sicherheit<br />

tirol.wifi.at<br />

Strahlenschutz<br />

Für das Betreiben und Bedienen medizinischer und nichtmedizinischer<br />

Geräte, welche mit radioaktiven Stoffen arbeiten, sind von<br />

Gesetzes wegen Aus- und Weiterbildungsnachweise zu erbringen.<br />

Die Kurse am <strong>WIFI</strong> <strong>Tirol</strong> entsprechen in vollem Umfang den<br />

gesetzlichen Inhalten.<br />

Regelung für den medizinischen Bereich<br />

Strahlenschutzbeauftragte, die mit Röntgeneinrichtungen und<br />

Strahlenquellen in der Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin<br />

umgehen, benötigen eine entsprechende Strahlenschutzausbildung.<br />

Strahlenschutzbeauftragte und weitere mit der Wahrnehmung<br />

des Strahlenschutzes betraute Personen müssen nachweisen,<br />

dass sie Fortbildungsveranstaltungen im Ausmaß von<br />

mindestens 8 Stunden in Abständen von höchstens 5 Jahren besuchen.<br />

Sofern sich deren Tätigkeit auf die Ordination eines niedergelassenen<br />

Arztes oder Zahnarztes beschränkt, ist eine Fortbildung<br />

im Ausmaß von mindestens 4 Stunden zu absolvieren.<br />

Regelung für den nichtmedizinischen (technischen) Bereich<br />

Die zu bestellenden Strahlenschutzbeauftragten benötigen eine<br />

entsprechende Fachausbildung. In Abständen von maximal 5<br />

Jahren müssen darüber hinaus Fortbildungsveranstaltungen im<br />

Ausmaß von mindestens 8 Stunden nachgewiesen werden. Bei<br />

Tätigkeiten mit Messeinrichtungen für Dicke, Dichte oder Flächengewicht,<br />

Füllstandsanzeigern, Feuerwarngeräten, Geräten<br />

zur Ableitung statischer Elektrizität oder Ähnlichem ist der Nachweis<br />

einer mindestens vierstündigen Fortbildung notwendig.<br />

Ausbildungsschwerpunkte<br />

Die Schwerpunkte der Ausbildung orientieren sich an den Erfordernissen<br />

der Strahlenschutzverordnung, Anlage 8: • Strahlenquellen<br />

• Grundlagen der Strahlenbiologie und des Strahlenschutzes<br />

• Strahlenschäden – Vorbeugung und Erkennung<br />

• Messgeräte und Dosimetrie • Rechtsvorschriften auf dem<br />

Gebiet des Strahlenschutzes • Ärztliche und physikalische Kontrolle<br />

• Strahlenunfälle und Erste Hilfe<br />

Ausbildung gem. § 41 AllgStrSchV<br />

Grundausbildung für Strahlenschutzbeauftragte<br />

im Bereich Medizin<br />

<strong>WIFI</strong>-Experten. 24 Std, 585 Euro<br />

IBK Nr 57831.018 11.10.18-13.10.18 Do 17.00-21.00<br />

Fr 09.00-18.30<br />

Sa 09.00-17.00<br />

Diese Grundausbildung richtet sich an all jene, die zukünftig als<br />

Strahlenschutzbeauftragte im Bereich Medizin Verantwortung<br />

übernehmen.<br />

Grundlage: Die Ausbildung richtet sich nach den Vorgaben<br />

von § 41 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung 2012<br />

und den in Anlage 8 definierten Inhalten und Erfordernissen.<br />

Inhalte: • Grundlagen der Kernphysik einschließlich der<br />

Physik ionisierender Strahlen • Strahlenquellen • Grundlagen<br />

der Strahlenbiologie • Strahlenschäden, Vorbeugung<br />

und Erkennung • Dosimetrie • Grundlagen des Strahlenschutzes<br />

• Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes<br />

• Messgeräte • Ärztliche und physikalische Kontrolle<br />

• Strahlenunfälle, Erste Hilfe • Übungen: Handhabung<br />

von Geräten zur Personen- und Ortsdosisbestimmung einschließlich<br />

der Verwendung von Prüfstrahlern<br />

Hinweis: 100%ige Anwesenheitspflicht!<br />

Zielgruppe: Personen, die im Umgang mit Strahlenquellen<br />

in der Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin mit der Wahrnehmung<br />

des Strahlenschutzes betraut sind und • eine<br />

Universitätsausbildung human-, zahn- oder veterinärmedizinischer<br />

Richtung oder • eine Ausbildung einschlägiger<br />

naturwissenschaftlicher oder technischer Richtung an einer<br />

Universität, Fachhochschule oder berufsbildenden höheren<br />

Schule oder • eine Ausbildung im radiologisch-technischen<br />

Dienst gemäß MTD-Gesetz BGBl Nr. 460/<strong>19</strong>92 abgeschlossen<br />

haben<br />

Ausbildung gem. § 42 AllgStrSchV<br />

Grundausbildung für Strahlenschutzbeauftragte<br />

im Bereich Nichtmedizin<br />

<strong>WIFI</strong>-Experten. 24 Std, 585 Euro<br />

IBK Nr 57832.018 11.10.18-13.10.18 Do 17.00-21.00<br />

Fr 09.00-18.30<br />

Sa 09.00-17.00<br />

Diese Grundausbildung richtet sich an all jene, die zukünftig als<br />

Strahlenschutzbeauftragte im Bereich Nicht-Medizin Verantwortung<br />

übernehmen.<br />

Grundlage: Die Ausbildung richtet sich nach den Vorgaben<br />

von § 42 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung 2012<br />

und den in Anlage 8 definierten Inhalten und Erfordernissen.<br />

Inhalte: • Grundlagen der Kernphysik einschließlich der<br />

Physik ionisierender Strahlen • Strahlenquellen einschließlich<br />

Prüfstrahler für Dosimeter und Kontaminationsmessgeräte<br />

• Strahlenschäden, Vorbeugung und Erkennung • Dosimetrie<br />

einschließlich der Verwendung von Prüfstrahlern<br />

• Grundlagen des Strahlenschutzes • Rechtsvorschriften auf<br />

dem Gebiet des Strahlenschutzes • Messgeräte, einschließlich<br />

der Verwendung von Prüfstrahlern • Ärztliche und physikalische<br />

Kontrolle • Strahlenunfälle, Erste Hilfe • Übungen:<br />

Handhabung von Geräten zur Personen- und Ortsdosisbestimmung<br />

einschließlich der Verwendung von Prüfstrahlern<br />

Hinweis: 100%ige Anwesenheitspflicht!<br />

Zielgruppe: Personen, die im Umgang mit Strahlenquellen im<br />

Bereich Nichtmedizin mit der Wahrnehmung des Strahlenschutzes<br />

betraut sind und • eine Ausbildung einschlägiger<br />

naturwissenschaftlicher oder technischer Richtung an einer<br />

Universität, Fachhochschule oder berufsbildenden höheren<br />

Schule oder • wenn sich die beabsichtigte Tätigkeit nur auf

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