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WIFI Tirol Kursbuch 2018/19

Die aktuellen WIFI Kurse ab Sommer 2018. Finden Sie Ihren Kurs und kommen Sie weiter.

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Anmeldung Tel 05 90 90 5-7777<br />

update <strong>19</strong><br />

Bildungsgeld des Landes für alle <strong>Tirol</strong>erinnen und <strong>Tirol</strong>er<br />

Ziel der Förderung<br />

Ziel ist, die berufliche Qualifikation von<br />

Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den<br />

Bestand an Beschäftigten möglichst hoch<br />

zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern.<br />

Durch einen Beitrag zur Finanzierung<br />

von beruflichen Aus- und Weiterbildungskosten<br />

soll ein Anreiz zur Teilnahme<br />

an beruflichen Bildungsmaßnahmen<br />

geschaffen werden.<br />

Gegenstand<br />

Es werden Kosten für Schulungsmaßnahmen<br />

zur Aus- und Weiterbildung gefördert,<br />

die von anerkannten Bildungsträgern<br />

angeboten werden. Nicht förderbar ist<br />

der Besuch von Schulen, Hochschulen,<br />

(Privat-)Universitäten sowie damit vergleichbaren<br />

Bildungseinrichtungen mit<br />

Öffentlichkeitsrecht, für die durch die öffentliche<br />

Hand bereits Schulbeihilfen, Stipendien<br />

oder ähnliche Unterstützungen<br />

vorgesehen sind.<br />

Förderwerber/innen<br />

• Arbeitnehmer/innen, freie Dienstnehmer/innen,<br />

Lehrlinge und öffentlichrechtlich<br />

Bedienstete<br />

• Arbeitslose und Arbeitsuchende<br />

• Wiedereinsteiger/innen und Berufseinsteiger/innen<br />

• selbstständige Unternehmer/innen<br />

mit nicht mehr als 9 Mitarbeiter/innen<br />

Weitere Voraussetzungen<br />

• Förderwerber/innen müssen grundsätzlich<br />

ihren ordentlichen Wohnsitz<br />

oder ihren Beschäftigungsort in <strong>Tirol</strong><br />

haben und ein vorhergehendes<br />

Beschäftigungsverhältnis nachweisen<br />

können.<br />

• Es werden nur Bildungsmaßnahmen<br />

von anerkannten Bildungsträgern<br />

gefördert.<br />

• Die einzelne Bildungsmaßnahme, der<br />

einzelne Kurs, muss vor Kursbeginn<br />

als förderbar genehmigt sein. Als Bildungsmaßnahme<br />

gilt jeder Kurs, der<br />

vom Bildungsträger als selbständiges<br />

Modul angeboten wird.<br />

• Die Anwesenheit in der Bildungsmaßnahme<br />

muss mehr als 75 % betragen.<br />

• Für die Förderung bestimmter Ausbildungen<br />

ist vor Kursbeginn der Besuch<br />

einer Bildungs- und Berufsberatung<br />

erforderlich.<br />

Höhe der Förderung<br />

Die Förderung beträgt für Kurse, die ab<br />

01.01.2015 begonnen haben<br />

• 30 % der Kurskosten als Basisförderung<br />

sowie<br />

• 20 % der Kurskosten als Bildungsbonus<br />

für bestimmte positiv abgelegte<br />

Schlussprüfungen (formale Abschlüsse<br />

auf gesetzlicher Basis)<br />

Einreichfrist für Förderanträge<br />

• Anträge sind grundsätzlich vor Beginn<br />

der Bildungsmaßnahme, spätestens<br />

jedoch zwei Wochen nach Beginn<br />

der Bildungsmaßnahme elektronisch<br />

mittels online Formular einzubringen<br />

unter www.mein-update.at.<br />

• Der Antrag muss vor Fristende beim<br />

Amt der Landesregierung eingelangt<br />

sein.<br />

Geltungsdauer<br />

Das Bildungsgeld können Sie bis zum<br />

31.12.20<strong>19</strong> beantragen.<br />

Bei Fragen hilft die Hotline und die<br />

Infoseite der Abteilung Gesellschaft<br />

und Arbeit des Amtes der <strong>Tirol</strong>er<br />

Landesregierung.<br />

t: 0512/508-3560<br />

e: ga.arbeit@tirol.gv.at<br />

www.mein-update.at

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