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AUS DER PRAXIS<br />

<strong>44</strong><br />

BIOGAS Journal | 5_<strong>2012</strong>


Direktvermarktung<br />

<strong>Erfahrungen</strong> aus der Praxis<br />

Seit etwas mehr als acht Monaten ist nun unter dem EEG <strong>2012</strong> die Direktvermarktung von Ökostrom<br />

möglich. Sowohl <strong>Biogas</strong>anlagenbetreiber als auch Vermarkter haben ganz unterschiedliche Erkenntnisse<br />

in dieser Zeit gewonnen.<br />

Von Dipl.-Ing. agr. (FH) Martin Bensmann<br />

Mit dem neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz<br />

(EEG), das seit Jahresbeginn<br />

in Kraft ist, können <strong>Biogas</strong>anlagenbetreiber<br />

aus der EEG-Vergütung<br />

in die sogenannte Direktvermarktung wechseln.<br />

Der Gesetzgeber schafft somit einen<br />

Anreiz, Strom aus Erneuerbaren Energien<br />

bedarfsgerecht und alternativ zur EEG-Einspeisung<br />

zu vermarkten. Sowohl für Bestands-<br />

als auch für Neuanlagen ergibt sich<br />

damit die Möglichkeit, am Markt teilzunehmen<br />

und den Strom, insbesondere bei hoher<br />

Nachfrage, anzubieten.<br />

In den vergangenen Monaten hat sich abgezeichnet,<br />

dass viele Betreiber von <strong>Biogas</strong>anlagen<br />

bereits in das „Marktprämienmodell“<br />

gewechselt sind. Anlagenbetreiber bekommen<br />

dabei mindestens dieselbe Vergütung<br />

wie im EEG. Das heißt, der EEG-Anlagenbetreiber<br />

vermarktet seinen Strom selbst<br />

und bekommt dann die Vermarktungserlöse<br />

für den Strom von demjenigen, an den er<br />

verkauft. Gleichzeitig bekommt er von seinem<br />

Netzbetreiber die Differenz zwischen<br />

dem Stromwert und der ursprünglichen<br />

EEG-Vergütung als gleitende Marktprämie<br />

zuzüglich einer anteiligen Managementprämie<br />

erstattet. Der Stromwert wird bestimmt<br />

als der Durchschnittspreis des Stroms am<br />

Spotmarkt der Strombörse (Referenzmarktwert).<br />

Dr. Jenny Roitsch, Leiterin des operativen<br />

Geschäfts der Genossenschaft Deutscher<br />

Grün-Energie Erzeuger eG (GDGE), berichtet,<br />

dass in den ersten Monaten<br />

dieses Jahres die Direktvermarktung<br />

bereits gut angelaufen sei.<br />

Die GDGE vermarktet Strom<br />

aus <strong>Biogas</strong>-, Wind- und Solaranlagen,<br />

wobei sich die<br />

Genossenschaft derzeit<br />

auf die Vermarktung<br />

von Strom aus regelbaren<br />

Anlagen fokussieren<br />

will. „Die Direktvermarktung von<br />

Strom stellt grundsätzlich ein neues Standbein<br />

für Anlagenbetreiber von EEG-Anlagen<br />

dar.<br />

BIOGAS Journal | 5_<strong>2012</strong><br />

Netzbetreiber waren Anfangs<br />

überfordert<br />

Die Startphase der Direktvermarktung verlief<br />

bislang jedoch nicht immer reibungslos.<br />

Die Umstellung von der EEG-Vergütung in<br />

die Direktvermarktung hat sich insbesondere<br />

für die Netzbetreiber als Herausforderung<br />

dargestellt. Da weiterhin etwa 75 Prozent<br />

der Auszahlung vom Netzbetreiber kommen,<br />

ist eine schnelle und korrekte Abrechnung<br />

durch den Netzbetreiber für den<br />

Anlagenbetreiber enorm wichtig. Die<br />

Umstellung des Abrechnungssystems<br />

führte allerdings in Einzelfällen zu<br />

Verzögerungen in der Auszahlung.<br />

Die ungeklärte Frage, ob auf die Marktprämie<br />

die Umsatzsteuer ausgezahlt werden<br />

muss oder nicht, stellt bislang laut Dr.<br />

Roitsch ein weiteres Problem dar. Eine bun-<br />

AUS DER PRAXIS<br />

deseinheitliche Klärung durch die Politik<br />

wird hier im September erwartet. „Bis zur<br />

endgültigen Klärung, haben wir als erste<br />

Maßnahme empfohlen, einen Antrag auf<br />

Aussetzung des Vollzuges beim Finanzamt<br />

zu stellen. Das hat in den meisten Fällen<br />

auch gut funktioniert.“<br />

Die Energieexpertin hat auch beobachtet,<br />

dass Banken inzwischen mehr Informationen<br />

nachfragen als es noch zu Beginn der<br />

Direktvermarktung der Fall war. Sicherheiten<br />

sind zwingend erforderlich, eine Zahlungsgarantie<br />

über den Zeitraum von drei<br />

Monaten wird von der GDGE bereitgestellt.<br />

Bei Zahlungsausfällen hat der Betreiber somit<br />

auseichend Zeit, die Anlage wieder zurück<br />

ins EEG zu melden, denn eine Ummeldung<br />

ist immer zum übernächsten Monat<br />

problemlos möglich. F<br />

45


FOTO: NEXT KRAFTWERKE GMBH<br />

AUS DER PRAXIS<br />

Managementprämie ist<br />

Anreizkomponente<br />

„Gerade in der sensiblen Startphase dieses<br />

neuen Vermarktungsverfahrens ist es für alle<br />

Beteiligten enorm wichtig, dass bei Problemen<br />

eine schnelle Lösung gefunden wird,<br />

um das Vertrauen in die Direktvermarktung<br />

zu festigen“, resümiert Dr. Roitsch. Die reine<br />

Direktvermarktung im Marktprämienmodell<br />

ist die Basis, an der jeder Anlagenbetreiber<br />

teilnimmt. Die entsprechende Managementprämie<br />

ist eine mit der Marktprämie<br />

verbundene Anreizkomponente, die Aufwand<br />

und mögliche Marktrisiken abdecken<br />

soll.<br />

Diese Prämie wird in der Regel anteilig an<br />

den Anlagenbetreiber ausgezahlt. Dr.<br />

Roitsch sieht darin aber nicht die Zukunft,<br />

da es die Managementprämie nur bis 2015<br />

gäbe. Der reine Mitnahmeeffekt sei langfristig<br />

nicht zielführend, denn es sollten doch<br />

vielmehr Strukturen für die Zukunft geschaffen<br />

werden. Die GDGE will daher den<br />

Fokus auf die Teilnahme am Regelenergiemarkt<br />

setzen. „Regelenergie“ bedeutet, dass<br />

in Abhängigkeit von der Netzsituation positive<br />

oder negative Regelenergie benötigt<br />

wird, um die Netzfrequenz stabil zu halten.<br />

Kurzfristige Differenzen zwischen Stromangebot<br />

und -nachfrage werden so ausgeglichen.<br />

Wer also in der Lage ist, die Leistung<br />

seiner Erzeugungsanlage kurzfristig zu ändern,<br />

kann an diesem Markt teilnehmen und<br />

von Mehrerlösen durch diese Dienstleistung<br />

46<br />

Hendrik Sämisch, Geschäftsführer der Next Kraftwerke GmbH:<br />

„Wir konnten gut beobachten, wie viele <strong>Biogas</strong>anlagen<br />

Monat für Monat in das Marktprämienmodell gewechselt sind.“<br />

profitieren. Etwa 80 Prozent der Genossenschaftsmitglieder<br />

würden an diesem Markt<br />

teilnehmen wollen. Einige sind sogar bereits<br />

heute schon am Regelenergiemarkt erfolgreich<br />

aktiv. Bei der GDGE nehmen an der<br />

Direktvermarktung überwiegend Anlagen<br />

ab dem EEG 2004 teil mit einer installierten<br />

Leistung pro Anlage zwischen 180 und<br />

1.000 Kilowatt. Bezüglich der Anlagenkonstellation<br />

besteht also keine Einschränkung,<br />

jeder hat die Chance mitzumachen.<br />

Voraussetzung für die Teilnahme am Regelenergiemarkt<br />

ist, dass die Anlagen mit einer<br />

technischen Einrichtung, einer sogenannten<br />

Kommunikationsschnittstelle ausgestattet<br />

sind. Außerdem müssen die Anlagen eine<br />

Testphase (Präqualifikation) absolvieren,<br />

um die Fähigkeit zur Teilnahme der Anlagen<br />

am Regelenergiemarkt sicherzustellen.<br />

Ebenso muss das Handelshaus zeigen, dass<br />

es innerhalb eines vorgegebenen Zeitfensters<br />

das virtuelle Kraftwerk rauf und runter<br />

fahren kann. Das muss für jede einzelne der<br />

vier Regelzonen in Deutschland geschehen.<br />

Im April ist die GDGE bereits in der 50-<br />

Hertz-Regelzone gestartet. Zu diesem Gebiet<br />

gehören die östlichen Bundesländer sowie<br />

Hamburg. Das Ampriongebiet (Teile<br />

von Nordrhein-Westfalen, Teile von Hessen,<br />

Rheinland-Pfalz, Saarland sowie im südwestlichen<br />

Bayern) und das Gebiet der<br />

TenneT werden die nächsten Zonen sein, in<br />

denen weitere <strong>Biogas</strong>anlagen in die (sekundäre)<br />

Regelenergie geführt werden, sofern<br />

die Kommunikationsschnittstellen vorhanden<br />

sind.<br />

Sechs bis acht Wochen dauert bei der<br />

GDGE der Zeitraum zwischen dem ersten<br />

Beratungsgespräch und der späteren Marktteilnahme.<br />

Dr. Roitsch: „Zusatzinvestitionen<br />

sind nur für die Anlagen ein Thema, die<br />

flexibel fahren und Zusatzkapazitäten schaffen<br />

wollen. Die einfachere Variante ist, dass<br />

die Anlagen weiterhin kontinuierlich durchlaufen<br />

und nur bei Bedarf im Schnitt zwei<br />

bis zehn Minuten runter geregelt werden.<br />

Dazu brauchen die Anlagen in der Regel<br />

baulich nicht verändert zu werden.“<br />

Anlagenleistung realistisch planen<br />

Eine wichtige Voraussetzung für den wirtschaftlichen<br />

Erfolg der Direktvermarktung<br />

ist eine realistische Planung der tatsächlichen<br />

Anlagenleistung. Dr. Roitsch hat fest-<br />

BIOGAS Journal | 5_<strong>2012</strong>


gestellt, dass einzelne Anlagen ihren Strom<br />

nicht so erzeugt haben, wie ursprünglich<br />

prognostiziert wurde. Anhand der Anlagenvisualisierung<br />

und der Messdaten konnten<br />

bei einzelnen Anlagen große Abweichungen<br />

festgestellt werden. Eine Sensibilisierung für<br />

einen effektiven Datenaustausch zwischen<br />

allen Beteiligten sei notwendig, um wirtschaftlichen<br />

Schaden insbesondere durch<br />

den Zukauf von Ausgleichsenergie zu vermeiden.<br />

„Ziel sollte die Realisierung eines guten Vermarktungsergebnisses<br />

sein. Es gilt: Je besser<br />

die Anlagen laufen und je genauer die Stillstandzeiten<br />

bekannt sind, umso gezielter<br />

kann der Strom vermarktet und können<br />

Mehrerlöse generiert werden“, betont Dr.<br />

Roitsch. Mit ihrem Vermarktungspartner<br />

energy2market ist die GDGE sehr zufrieden,<br />

denn der habe den Strom<br />

besser vermarktet als angenommen,<br />

was sie aus den Gutschriften<br />

für Mehrerlöse ablesen<br />

kann.<br />

Die ersten <strong>Erfahrungen</strong> mit<br />

der Direktvermarktung (<strong>DV</strong>M) zeigen, dass<br />

es bereits erfolgreiche Vermarktungsmodelle<br />

zur Umsetzung der neuen Vorgaben des<br />

EEG gibt. „Durch die Zusammenarbeit mit<br />

kompetenten Handelspartnern können die<br />

Erzeuger regenerativer Energie auch zukünftig<br />

die Wirtschaftlichkeit ihrer Anlagen<br />

sichern“, ist Dr. Roitsch überzeugt.<br />

Genossenschaft zur Förderung<br />

der dezentralen Energieerzeugung<br />

gegründet<br />

<strong>Erfahrungen</strong> mit der Direktvermarktung ihres<br />

<strong>Biogas</strong>stroms haben auch die Mitglieder<br />

der Genossenschaft zur Förderung der dezentralen<br />

Energieerzeugung gesammelt.<br />

Vorstandsmitglied Arndt von der Lage hat<br />

das Thema Direktvermarktung von Anfang<br />

an interessiert. Er habe aber schnell festgestellt,<br />

dass einzelne Anlagen in ihrer Organisationsform<br />

zu klein sind, obwohl er selbst<br />

an zwei <strong>Biogas</strong>anlagen mit zusammen 3,5<br />

MW beteiligt ist. Von der Lage hat dann mit<br />

mehreren bekannten <strong>Biogas</strong>anlagenbetreibern<br />

versucht, über eine lose Bündelung etwas<br />

zu unternehmen. Weil sie sich in der<br />

Gruppe aber immer noch zu klein fühlten,<br />

sei dann die Genossenschaft gegründet worden.<br />

Aktuell sind in der Genossenschaft 25 Megawatt<br />

(MW) an Leistung allein aus Niedersachsen<br />

gepoolt. Die Aktivitäten der Genossenschaft<br />

sind regional nicht begrenzt. Mit<br />

einem weiteren Zusammenschluss, der in<br />

etwa die gleiche Größe hat, konnten insge-<br />

BIOGAS Journal | 5_<strong>2012</strong><br />

AUS DER PRAXIS<br />

samt rund 50 MW im Markt angeboten<br />

werden. „Bei der Auswahl des Vermarktungspartners<br />

sind wir relativ klassisch vorgegangen.<br />

Wir haben uns zunächst einmal<br />

die Bilanzen angeschaut, die allerdings bei<br />

neugegründeten Vermarktungsunternehmen<br />

nicht vorlagen. Nach intensiver Prüfung<br />

haben wir uns für die Clean Energy<br />

Sourcing GmbH (CLENS) entschieden,<br />

weil die aus der Vergangenheit die besten Bilanzen<br />

aufweisen konnten“, erläutert von<br />

der Lage.<br />

Verträge direkt zwischen<br />

Anlagenbetreibern und<br />

Vermarkter geschlossen<br />

Daran anschließend hat die Genossenschaft<br />

zusammen mit einem beauftragten<br />

Rechtsanwalt einen Direktvermarktungsvertrag<br />

ausgearbeitet.<br />

Als der Vertrag denn fertig war,<br />

war es schon März geworden.<br />

Eine solide Vertragsgrundlage<br />

war den Genossenschaftsmitgliedern<br />

aber von<br />

Anfang an wichtig. Wie von der Lage berichtet<br />

hat die Genossenschaft zusätzlich mit<br />

CLENS eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.<br />

Die Vermarktungsverträge seien<br />

aber direkt zwischen den <strong>Biogas</strong>anlagenbetreibern<br />

und dem Vermarktungspartner geschlossen<br />

worden. Die Genossenschaft sollte<br />

nicht in den Finanzverkehr eingebunden<br />

werden. Die Geldströme sollten im Direktgeschäft<br />

stattfinden. Zur Absicherung der<br />

Vermarktungserlöse zum Beispiel für den<br />

Fall, dass der Vermarktungspartner im Laufe<br />

der Direktvermarktung zahlungsunfähig<br />

wird, wurden dreimonatige Bankbürgschaften<br />

hinterlegt.<br />

Die Genossenschaft ist ehrenamtlich strukturiert,<br />

ohne hauptgeschäftliches Personal.<br />

„So kann das ganze von den Kosten her<br />

schlank gehalten werden“, freut sich von der<br />

Lage. Im Vorstand und im Aufsichtsrat sind<br />

jeweils drei Personen. Die Genossenschaft<br />

handelt die Verträge aus und macht nichts<br />

anderes außer Controlling. Nachdem der<br />

Energiewirt mit seiner <strong>Biogas</strong>anlage in der<br />

Direktvermarktung angekommen war, sei<br />

das böse Erwachen gekommen. CLENS habe<br />

lediglich die Anlagen, die sich neben der<br />

Direktvermarktung auch für die Regelenergie<br />

angemeldet haben umgemeldet. Genossenschaftsmitglieder<br />

hätten sich gemeldet<br />

und nachgefragt, warum sie immer noch in<br />

der EEG-Vergütung drin sind.<br />

Später habe sich herausgestellt, dass CLENS<br />

Schwierigkeiten hatte, zeitnah genügend<br />

Bürgschaften für alle Anlagen zusam- F<br />

Erbsenzähler!<br />

Dass unsere Arbeitsweise uns<br />

bisweilen den Ruf als Erbsenzähler<br />

einbringt, sehen wir mit Gelassenheit.<br />

Denn wenn es darum geht,<br />

<strong>Biogas</strong>anlagen auf ihre Leistungsfähigkeit<br />

hin zu überprüfen, ist<br />

genaueres Hinsehen Pfl icht –<br />

und das aus einem gutem Grund:<br />

Erfahrungsgemäß bleiben <strong>Biogas</strong>anlagen<br />

häufig hinter dem<br />

Leistungsversprechen der Hersteller<br />

zurück.<br />

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AUS DER PRAXIS<br />

men zu bekommen. Laut von der Lage erhalten die noch<br />

nicht umgemeldeten Anlagen allerdings von CLENS bis<br />

auf weiteres eine entsprechende Kompensationszahlung.<br />

Das sind 50 Prozent von dem, was sie an Managementprämie<br />

bekommen hätten. Und das rückwirkend von<br />

dem Zeitpunkt, an dem die Verträge unterzeichnet worden<br />

sind. Mittlerweile wurde eine Lösung gefunden, sodass<br />

alle Genossenschaftsmitglieder in die Direktvermarktung<br />

umgemeldet werden können.<br />

Ärgerliche Umsatzsteuerproblematik<br />

Unzufrieden ist die Genossenschaft mit der Umsatzsteuerproblematik.<br />

Die Landesfinanzdirektion habe mitgeteilt,<br />

dass die Marktprämie mehrwertsteuerpflichtig ist.<br />

Von der Lage und Kollegen haben die Aussetzung der<br />

Abführung der Mehrwertsteuer beantragt. „Dies ist eine<br />

unbefriedigende Situation, weil wir eine Steuerschuld vor<br />

uns herschieben, die wir irgendwann bedienen müssen.<br />

Wir wissen aber aktuell nicht, von wem wir die Mehrwertsteuer<br />

wieder bekommen“, klagt von der Lage.<br />

Die Vergütung aus der <strong>DV</strong>M komme pünktlich in Form<br />

einer Gutschrift. Damit die dreimonatige Bürgschaft<br />

reicht müsse es so sein, dass in dem Monat, in dem man<br />

kündigt und sich notfalls wieder ins EEG oder einen anderen<br />

Regelkreis zurückmeldet, auch alles Mahnungsfristen<br />

gewahrt werden können. Deshalb hat die Genossenschaft<br />

den Zahlungszeitpunkt auf den 18. eines<br />

Monats vorverlegt. Standardmäßig zahlen viele Direktvermarkter<br />

nach von der Lages Worten später im Monat<br />

aus.<br />

Für die Genossenschaftsmitglieder wird das Thema Regelenergie<br />

zunehmend interessanter. Wie schon eingangs<br />

beschrieben müssen die <strong>Biogas</strong>anlagen dafür eine<br />

Kommunikationsschnittstelle haben. Die<br />

Anlagen, die in der Genossenschaft zurzeit<br />

gemeldet sind, haben nach von der Lages<br />

Angaben häufig schon von Herstellerseite<br />

einen großen Gasspeicher. Fast alle<br />

haben auch schon eine Notfackel.<br />

„Wir haben unseren Genossen<br />

empfohlen nur die halbe Leistung<br />

des Blockheizkraftwerkes<br />

zu melden und nicht mehr. Der Grund für diese Empfehlung<br />

liegt darin, dass die BHKW nicht immer von alleine<br />

starten. Außerdem haben wir mit unserem Direktvermarkter<br />

vereinbart, dass die An lagenbetreiber sich<br />

nur dann melden müssen, wenn das BHKW gar nicht<br />

zur Ver fügung steht“, sagt von der Lage. „Jetzt müssen<br />

wir erst einmal schauen, welche Betreiber und welche<br />

Anlagentechnik es überhaupt schafft.“<br />

Anfangs verspätete Abrechnungen erhalten<br />

Gleich am 1. Januar dieses Jahres ist die Next Kraftwerke<br />

GmbH mit der <strong>DV</strong>M gestartet. Schwerpunkt in der <strong>DV</strong>M<br />

bei Next Kraftwerke war von Anfang an <strong>Biogas</strong>. „Einige<br />

Prozesse waren zu Beginn der <strong>DV</strong>M schwierig. Das hat<br />

jedoch weniger die <strong>Biogas</strong>anlagen betroffen, sondern<br />

vielmehr die Netzbetreiber. Die waren nicht immer in<br />

dem Maße vorbereitet, wie es vielleicht wünschenswert<br />

gewesen wäre“, blickt Geschäftsführer Hendrik Sämisch<br />

BIOGAS Journal | 5_<strong>2012</strong>


FOTO: VON DER LAGE<br />

Arndt von der Lage, Vorstandsmitglied<br />

der Genossenschaft zur Förderung<br />

der dezentralen Energieerzeugung:<br />

„Für die Genossenschaftsmitglieder<br />

wird das Thema<br />

Regelenergie zunehmend<br />

interessanter.“<br />

zurück. Die Anfangsprobleme hätten die<br />

Anlagenbetreiber sicherlich in der Form zu<br />

spüren bekommen, dass sie die Abrechnungen<br />

der Netzbetreiber später bekommen haben,<br />

als sie es in der Festpreisvergütung gewohnt<br />

waren.<br />

Prozessseitig habe die <strong>DV</strong>M einige Herausforderungen<br />

gebracht, die dann aber im ersten<br />

Quartal immer mehr beherrscht worden<br />

seien. Bei Next Kraftwerke sind <strong>Biogas</strong>anlagen<br />

mit einer Leistung von über 150 MW<br />

in der Direktvermarktung vereint. Sämisch:<br />

„Wir konnten gut beobachten, wie viele <strong>Biogas</strong>anlagen<br />

Monat für Monat in das Marktprämienmodell<br />

gewechselt sind.“ Der Wechsel<br />

sei beim Kunden beratungsintensiv. Aber<br />

die Branche sehe, dass es sich lohne, in das<br />

Marktprämienmodell zu wechseln. Es gebe<br />

zwar nicht die großen finanziellen Geschenke<br />

an Managementprämie, sondern man<br />

muss etwas dafür tun, um sie zu bekommen.<br />

Sämisch schätzt, dass die Managementprämie<br />

im Markt wohl größtenteils Verhältnis<br />

50:50 ausgezahlt wird. Beim Thema Bürgschaften<br />

räumt er ein, dass die Bereitstellung<br />

beziehungsweise die Nachfrage sehr schnell<br />

BIOGAS Journal | 5_<strong>2012</strong><br />

AUS DER PRAXIS<br />

ein hohes Volumen ausmacht. Das sei von<br />

der Konstruktion der <strong>DV</strong>M nicht besonders<br />

glücklich gemacht. „Bürgschaften sind für<br />

uns wie für andere, die keinen großen Konzern<br />

im Hintergrund haben, immer eine Herausforderung.<br />

Wir konnten bisher immer<br />

noch genügend Bürgschaften bereitstellen.<br />

Es können dabei aber auch Mal so große Beträge<br />

zusammen kommen, sodass Bürgschaften<br />

zu einem beschränkenden Faktor<br />

werden. Das ist sehr unglücklich, weil die<br />

kleinen innovativen Unternehmen darunter<br />

leiden“, macht Sämisch aufmerksam.<br />

Großes Interesse an Regelenergie<br />

In Sachen Regelenergie hat er beobachtet,<br />

dass die meisten seiner Kunden diese Leistung<br />

anbieten wollen. Entweder in der Minuten-<br />

oder in der Sekundärreserve. Das sei<br />

eine Sache, von der eigentliche alle Anlagenbetreiber<br />

überzeugt sind. Teilweise würden<br />

die Anlagenbetreiber nicht mit der vollen<br />

Anlagenleistung in den Markt gehen<br />

wollen, aber etwas Regelleistung sei schon<br />

vorhanden. „Wir schließen dann auch fast<br />

alle Kunden an unser virtuelles Regelkraftwerk<br />

an. Technisch prüfen wir vorher, bevor<br />

wir an den Markt gehen, ob die Anlagen in<br />

der Lage sind die Regelleistung bereitzustellen.<br />

Seit Januar haben wir schon erste Anlagen<br />

in der Minutenreserve. Wir hatten auch<br />

schon den Ernstfall, dass der Netzbetreiber<br />

die Anlagen angefordert hat, was ja relativ<br />

selten vorkommt. Das war am Ostersonntag,<br />

wo die Anlagen ihre Regelleistung erbracht<br />

und ihren Beitrag zur Stromnetzstabilisierung<br />

geleistet haben“, freut sich Sämisch.<br />

Next Kraftwerke hatte die Minutenreserve<br />

zuerst im Angebot. In Kürze wird das Unternehmen<br />

auch die Sekundärreserve anbieten.<br />

Diese sei aufgrund der technischen Abnahme<br />

der Netzbetreiber etwas später<br />

entwickelt worden. Die Leistung im Regelenergiemarkt<br />

liegt bei Next Kraftwerke im<br />

zweistelligen Bereich. Warum <strong>Biogas</strong>anlagen<br />

im Regelenergiemarkt gute Chancen haben<br />

und deren Leistung bei Ausschreibungen<br />

fast immer zum Zuge kommt erklärt<br />

Sämisch wie folgt: „Es gibt ja ein Bereitschaftsentgelt,<br />

das ist so eine Art Kapazitätspreis.<br />

Und da sind <strong>Biogas</strong>anlagen fast unschlagbar,<br />

weil sie Dauerläufer sind. Sie<br />

müssen sich zum Beispiel nicht mit der Spotmarkt-Opportunität<br />

herumschlagen. Sie<br />

müssen nicht wie konventionelle Kraftwerke<br />

schauen, wie ist der Börsenpreis, was<br />

lohnt sich mehr. Dadurch haben <strong>Biogas</strong>anlagen<br />

einen Vorteil und dadurch kommen<br />

<strong>Biogas</strong>anlagen bei Ausschreibungen fast immer<br />

zum Zuge.“ F<br />

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Für jede <strong>Biogas</strong>anlage stellt sich<br />

früher oder später die Frage<br />

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AUS DER PRAXIS<br />

50<br />

Flexprämie: Rechnen mit spitzem Bleistift notwendig<br />

Betreiber von <strong>Biogas</strong>anlagen, die das Marktprämienmodell nutzen, kön-<br />

nen auch unter gewissen Voraussetzungen die Flexibilitätsprämie in<br />

Anspruch nehmen. Die Flexibilitätsprämie ist eine Vergütung für die Vor-<br />

haltung zusätzlich installierter elektrischer Leistung, um eine bedarfs-<br />

orientierte Stromerzeugung zu ermöglichen. Damit soll eine Flexibilität<br />

von bis zu zwölf Stunden erreicht werden. Für jedes Kilowatt, das der<br />

<strong>Biogas</strong>produzent mehr – als er für seine Volllastnutzung eigentlich<br />

bräuchte – installiert, soll er 130 Euro bekommen. Installiert er statt 500<br />

kW also 800 kW, und fährt in bedarfsgerechter Stromerzeugung im Jah-<br />

resmittel weiterhin 500 kW, so würde er pro Jahr 32.500 Euro über die<br />

Flexibilitätsprämie bekommen. Die Prämie wird maximal zehn Jahre<br />

lang bezahlt.<br />

Alle <strong>Biogas</strong>anlagen, die die Flexibilitätsprämie nutzen wollen, müssen<br />

zuvor von einem Umweltgutachter überprüft werden, ob sie die tech-<br />

nischen Voraussetzungen für die flexible Fahrweise überhaupt erfüllen.<br />

„Dabei geht es unter anderem darum, ob eine Gasfackel vorhanden ist,<br />

die Trafostation ausreichend dimensioniert ist, welche Daten überhaupt<br />

dokumentiert werden können oder ob über die Gasstrecke die zusätz-<br />

liche Leistung bereitgestellt werden kann“, erläutert Umweltgutachterin<br />

Carmen Jeddeloh von der Uppenkamp und Partner GmbH in Ahaus.<br />

Darüber hinaus werde in einer dreitägigen Testphase das Gaslager ent-<br />

leert und wieder aufgefüllt und so ermittelt, wie lange die Befüllung<br />

dauert.<br />

Auch Thorsten Grantner von der OmniCert GmbH in Bad Abbach ist<br />

Umweltgutachter. Er berichtet, dass von seinen rund 620 Anlagen, die<br />

er betreut, bisher lediglich 20 Betreiber zur Flexprämie angefragt hätten.<br />

Nach Angaben der Bundesnetzagentur machen zurzeit nur 20 Anlagen<br />

in Deutschland von der Flexibilitätsprämie Gebrauch. Da stellt sich die<br />

Frage, warum die Nachfrage so gering ist. Einer der Hauptgründe ist für<br />

Jeddeloh und Grantner mangelnde Information. Außerdem fehle es an<br />

positiven Praxisbeispielen.<br />

Letzteres liege an der zeitlichen Abfolge. Erste Infoveranstaltungen hät-<br />

ten erst im Frühling und im Sommer zur Erntezeit stattgefunden. Jed-<br />

deloh und Grantner sind sich einig, dass ab Herbst die Nachfrage nach<br />

der Flexibilitätsprämie zunehmen wird. Schon jetzt verzeichnen einige<br />

Umweltgutachter ein gesteigertes Interesse von Seiten der <strong>Biogas</strong>pro-<br />

duzenten. So könnten am Jahresende schätzungsweise 80 <strong>Biogas</strong>an-<br />

lagen die Flexprämie nutzen. „Ich bin schon der Meinung, dass es sich<br />

für viele Anlagen rechnen kann. Allerdings sind Anlagen wie die hier im<br />

Beispiel vorgestellte, die mit zwei recht kleinen BHKW, eines davon ein<br />

Satellit, die zweimal voll den Güllebonus ausschöpft, nicht mehr zu op-<br />

timieren“, erklärt der Umweltgutachter.<br />

Die <strong>Biogas</strong> Menachtal OHG im Landkreis Straubing gehört zu Grantners<br />

Kunden. Im August 2011 ist die Anlage, die von vier Landwirten errichtet<br />

worden ist, mit einem 250-kW-BHKW in Betrieb gegangen. Im Novem-<br />

ber des Jahres wurde dann noch ein 210 kW Satelliten-BHKW ans Netz<br />

angeschlossen, das ein lokales Wärmenetz versorgt. Die <strong>Biogas</strong>anlage<br />

hat eine Verfügbarkeit von 8.600 Volllaststunden pro Jahr. Laut Grantner<br />

muss die Leistung in der Flexprämie mindestens um 20 Prozent redu-<br />

ziert werden. Alternativ könnte ein BHKW auch im Winter zu 100 Prozent<br />

laufen und im Sommer bei geringerem Wärmebedarf zu nur 40 bis 50<br />

Prozent.<br />

Würde das Satelliten-BHKW nur mit 75 Prozent Auslastung betrieben,<br />

so erhielten die Anlagenbetreiber über die Flexprämie 4.322,50 Euro<br />

pro Jahr, zusätzliche Erlöse sind über die Marktprämie und die Bereit-<br />

stellung von Regelenergie möglich. Gleichzeitig werden pro Tag zwei<br />

Im Gespräch über die Flexibilitätsprämie, von links:<br />

Gerhard Fuchs, Mitgesellschafter der <strong>Biogas</strong> Menachtal OHG,<br />

Umweltgutachter Thorsten Grantner und Umweltgutachterin<br />

Carmen Jeddeloh.<br />

Tonnen Mais eingespart, den die Anlagenbetreiber mit 32 Euro pro Ton-<br />

ne Frischmasse rechnen sowie Kosten für Wartung und Wertverlust über<br />

den Verschleiß. Aufgrund der reduzierten Laufleistung des BHKW um<br />

25 Prozent fehlen den Betreibern Einnahmen aus dem EEG (es sind ja<br />

zwei Anlagen jeweils mit vier Cent Güllebonus) in Höhe von 66.370<br />

Euro jährlich. Dies wird durch die zusätzlichen Erlöse und die Einspa-<br />

rungen in diesem Fall jedoch nicht ausgeglichen, wodurch die Flexibi-<br />

litätsprämie für diese Anlagenfahrweise nicht wirtschaftlich wäre.<br />

Der Umweltgutachter beobachtet, dass bei neuen Anlagen die BHKW<br />

mit Blick auf die Direktvermarktungsmöglichkeiten schon anders aus-<br />

gelegt werden. Oftmals würden dreimal 250 kW statt ein 500-kW-BHKW<br />

errichtet. Denn, resümiert Grantner, es bieten sich für viele Anlagen<br />

Chancen in der bedarfsgerechten Stromerzeugung - wenn mit spitzem<br />

Bleistift gerechnet wird. Ein Selbstläufer sei die Flexibilitätsprämie näm-<br />

lich nicht.<br />

Mit dem im Oktober 2010 unter anderem von Grantner und Jeddeloh<br />

gegründeten Verein „ERT e.V. Verband unabhängiger Experten für Er-<br />

neuerbare Energien, Recht und Technik“ wird von Umweltgutachtern<br />

eine Kommunikationsplattform angeboten. Der Verein engagiert sich<br />

zum Beispiel für eine weitgehende Standardisierung der Begutachtun-<br />

gen in Rahmen des EEG, aktuell der Flexibilitätsprämie. Im Februar die-<br />

ses Jahres ging der Verein eine Kooperation mit dem Fraunhofer IWES<br />

ein, wonach Daten und Fakten bezüglich der Flexibilitätsprämie gesam-<br />

melt und ausgewertet werden. Der ERT e.V. stellt sich somit als Schnitt-<br />

stelle zwischen Betreibern, Umweltgutachtern und Netzbetreibern so-<br />

wie weiteren Netzwerkpartnern dar.<br />

FOTO: MARTIN BENSMANN<br />

BIOGAS Journal | 5_<strong>2012</strong>


Modelle für präzise Angebote<br />

Natürlich komme es darauf an, das richtige<br />

Gebot abzugeben. Da komme es dann auch<br />

auf die richtige Strategie an. Next Kraftwerke<br />

habe aber Modelle entwickelt, die sehr<br />

zuverlässig und präzise Gebote liefern. Beim<br />

Abruf sei es so, dass <strong>Biogas</strong>anlagen etwas<br />

teurer sind als konventionelle Kraftwerke.<br />

Denn wenn die Anlage abgeschaltet wird,<br />

verliert sie ihr Vergütungsäquivalent.<br />

Liefert die <strong>Biogas</strong>anlage nicht die zugesicherte<br />

Leistung im Falle einer Abregelung,<br />

dann kommt der Netzbetreiber auf Next<br />

Kraftwerke zu, weil das Unternehmen verantwortlich<br />

ist für das angebotene Produkt.<br />

Der Netzbetreiber sagt dann Next Kraftwerke<br />

habe nicht die Leistung liefern können,<br />

sodass eine Strafe fällig wird. Dann ist es laut<br />

Sämisch eine bilaterale Verhandlungssache,<br />

was der Poolbetreiber mit seinem Kunden<br />

macht. „Wir reichen die Strafe nicht 1:1<br />

BIOGAS Journal | 5_<strong>2012</strong><br />

durch, sondern können in einem Zeitraum<br />

im schlimmsten Fall die Zusatzerlöse über<br />

der bisherigen EEG-Vergütung einbehalten,<br />

die der <strong>Biogas</strong>anlagenbetreiber sonst bekommen<br />

hätte. Wir müssen uns aber ganz<br />

genau anschauen, weshalb die <strong>Biogas</strong>anlage<br />

ihre Leistung nicht gebracht hat. Denn die<br />

letzte Reserve des Stromnetzes muss zuverlässig<br />

erbracht werden“, betont der Geschäftsführer.<br />

D<br />

Autor<br />

Dipl.-Ing. agr. (FH) Martin Bensmann<br />

Redakteur <strong>Biogas</strong> Journal<br />

<strong>Fachverband</strong> <strong>Biogas</strong> e.V.<br />

Tel. 0 54 09/90 69 426<br />

AUS DER PRAXIS<br />

E-Mail: martin.bensmann@biogas.org<br />

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Umweltgutachten ist,<br />

sehen unsere Kunden diesem<br />

Tag außergewöhnlich gut vorbereitet<br />

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umfängliches Gutachten liefert<br />

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über das gesetzlich Geforderte<br />

hinausgehen – ganz im Sinne des<br />

Anlagebetreibers. Unsere Arbeit<br />

ist also nicht nur gut für wichtige<br />

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E-Mail: info@pbne.de | www.pbne.de

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