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Jahresbericht_A4_2017_Privatstiftung_Einzelseiten

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85<br />

Bestätigungsvermerk<br />

Bericht zum Jahresabschluss<br />

PRÜFUNGSURTEIL<br />

Wir haben den Jahresabschluss der<br />

<strong>Privatstiftung</strong> Kärntner Sparkasse,<br />

Klagenfurt, bestehend aus der<br />

Bilanz zum 31. Dezember <strong>2017</strong>, der<br />

Gewinn-und-Verlust-Rechnung für<br />

das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr<br />

und dem Anhang, geprüft.<br />

Nach unserer Beurteilung entspricht<br />

der beigefügte Jahresabschluss den<br />

gesetzlichen Vorschriften und vermittelt<br />

ein möglichst getreues Bild<br />

der Vermögens- und Finanzlage zum<br />

31. Dezember <strong>2017</strong> sowie der Ertragslage<br />

der <strong>Privatstiftung</strong> Kärntner Sparkasse,<br />

Klagenfurt, für das an diesem<br />

Stichtag endende Geschäftsjahr in<br />

Übereinstimmung mit den Vorschriften<br />

des <strong>Privatstiftung</strong>sgesetzes unter<br />

sinngemäßer Anwendung der Vorschriften<br />

des österreichischen Unternehmensgesetzbuches<br />

und den Bestimmungen<br />

der Stiftungserklärung.<br />

GRUNDLAGE<br />

FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL<br />

Wir haben unsere Abschlussprüfung<br />

in Übereinstimmung mit den österreichischen<br />

Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />

Abschlussprüfung durchgeführt.<br />

Diese Grundsätze erfordern<br />

die Anwendung der International<br />

Standards on Auditing (ISA). Unsere<br />

Verantwortlichkeiten nach diesen<br />

Vorschriften und Standards sind im<br />

Abschnitt „Verantwortlichkeiten des<br />

Stiftungsprüfers für die Prüfung des<br />

Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks<br />

weitergehend beschrieben.<br />

Wir sind von der <strong>Privatstiftung</strong><br />

Kärntner Sparkasse, Klagenfurt,<br />

unabhängig in Übereinstimmung mit<br />

den österreichischen Bestimmungen<br />

des <strong>Privatstiftung</strong>srechts und<br />

berufsrechtlichen Vorschriften, und<br />

wir haben unsere sonstigen beruflichen<br />

Pflichten in Übereinstimmung<br />

mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir<br />

sind der Auffassung, dass die von uns<br />

erlangten Prüfungsnachweise ausreichend<br />

und geeignet sind, um als<br />

Grundlage für unser Prüfungsurteil zu<br />

dienen.<br />

VERANTWORTLICHKEITEN DES<br />

STIFTUNGSVORSTANDES UND<br />

DES AUFSICHTSRATES FÜR DEN<br />

JAHRESABSCHLUSS<br />

Der Stiftungsvorstand ist verantwortlich<br />

für die Erstellung des Jahresabschlusses<br />

und dafür, dass dieser in<br />

Übereinstimmung mit den Vorschriften<br />

des <strong>Privatstiftung</strong>sgesetzes unter<br />

sinngemäßer Anwendung der Vorschriften<br />

des österreichischen Unternehmensgesetzbuches<br />

und den<br />

Bestimmungen der Stiftungserklärung<br />

ein möglichst getreues Bild der<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

der <strong>Privatstiftung</strong> Kärntner Sparkasse,<br />

Klagenfurt, vermittelt. Ferner ist<br />

der Stiftungsvorstand verantwortlich<br />

für die internen Kontrollen, die er als<br />

notwendig erachtet, um die Erstellung<br />

eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,<br />

der frei von wesentlichen – beabsichtigten<br />

oder unbeabsichtigten<br />

– falschen Darstellungen ist. Bei der<br />

Erstellung des Jahresabschlusses ist<br />

der Stiftungsvorstand dafür verantwortlich,<br />

die Fähigkeit der <strong>Privatstiftung</strong><br />

Kärntner Sparkasse, Klagenfurt,<br />

zur Fortführung der Geschäftstätigkeit<br />

zu beurteilen, Sachverhalte im<br />

Zusammenhang mit der Fortführung<br />

der Geschäftstätigkeit – sofern einschlägig<br />

– anzugeben, sowie dafür,<br />

den Rechnungslegungsgrundsatz der<br />

Fortführung der Geschäftstätigkeit<br />

anzuwenden, es sei denn, der Stiftungsvorstand<br />

beabsichtigt, entweder<br />

die <strong>Privatstiftung</strong> Kärntner Sparkasse,<br />

Klagenfurt, zu liquidieren oder<br />

die Geschäftstätigkeit einzustellen<br />

oder hat keine realistische Alternative<br />

dazu. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich<br />

für die Überwachung des<br />

Rechnungslegungsprozesses der <strong>Privatstiftung</strong>.<br />

VERANTWORTLICHKEITEN<br />

DES STIFTUNGSPRÜFERS FÜR<br />

DIE PRÜFUNG DES JAHRES-<br />

ABSCHLUSSES<br />

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit<br />

darüber zu erlangen, ob der<br />

Jahresabschluss als Ganzes frei von<br />

wesentlichen – beabsichtigten oder<br />

unbeabsichtigten – falschen Darstellungen<br />

ist, und einen Bestätigungsvermerk<br />

zu erteilen, der unser Prüfungsurteil<br />

beinhaltet. Hinreichende<br />

Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit,<br />

aber keine Garantie dafür,<br />

dass eine in Übereinstimmung mit<br />

den österreichischen Grundsätzen<br />

ordnungsmäßiger Abschlussprüfung,

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