BOLW - Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft
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3. Haftung<br />
Es ist zu begrüßen dass die Gentechnik-Anbauer für Schäden zu haften haben,<br />
die durch Auskreuzung und Vermischung entstehen. Die Regelung kann aber<br />
nicht greifen, wenn ein Schaden erst dann anzunehmen ist, wenn die<br />
gesetzlichen Schwellenwerte für Gentechnik-Verunreinigungen überschritten sind.<br />
Ein Lebensmittelverarbeiter wird einem Bauern nämlich nur dann sein Getreide<br />
abkaufen, wenn es so deutlich unter diesem Schwellenwert liegt, dass er trotz<br />
aller nach der Ernte noch möglichen Kontaminationen sicher unter dem<br />
Kennzeichnungsschwellenwert für das Endprodukt bleiben kann.<br />
Auch muss man sich fragen, welchen politischen Interessen es wohl zu<br />
verdanken ist, dass von einem durch Gentechnik-Industrie und Gentechnik-<br />
Anbauern gespeisten Haftungsfonds nicht mehr die Rede ist. Ein solcher Fonds<br />
könnte den geschädigten Bauern rasch und unbürokratisch entschädigen, ohne<br />
dass vor den Gerichten ein Krieg zwischen Nachbarn ausgetragen würde. Er<br />
könnte darüber hinaus für die Auskreuzungsüberwachung in Form von Analysen<br />
sorgen – die sonst von den Bauern bezahlt werden müssten, die keine<br />
Gentechnik einsetzen.<br />
Die Handlungs- und Unterlassungspflichten für Gentechnik-Anbauer sollen in einer<br />
gesonderten Verordnung geregelt werden – diese liegt noch nicht vor. „Es wird<br />
entscheidend sein, ob hier ernst mit der Absicht gemacht wird, die Bauern vor der<br />
Gentechnik zu schützen und dafür zu sorgen, dass Aufwand und Kosten dieses Schutzes<br />
zugeordnet werden, wo sie hingehören: zu den Gentechnik-Landwirten und ihren<br />
Lieferanten aus der Saatgutindustrie“, betonte Prinz zu Löwenstein. „Es wäre ja auch<br />
absurd, wenn die Gentechnik die Produkte derjenigen teurer machen würde, die mit ihr<br />
nichts zu tun haben wollen: die Erzeugnisse der Ökobauern und der konventionellen<br />
Landwirte“. Der BÖLW-Vorsitzende wies darauf hin, dass der Dachverband bereits im<br />
Dezember einen detailliert ausformulierten Vorschlag für solche Regelungen vorgestellt<br />
hat (http://www.boelw.de/pm_2003_12_08.html).<br />
„Über eines darf man aber nicht hinwegtäuschen“, machte Löwenstein klar: „Wenn die<br />
Gentechnik einmal Einzug auf unsere Äcker gehalten hat, dann gibt es kein Zurück mehr.<br />
Dann geht es allenfalls noch darum, ob man Schwellenwerte einhalten kann oder nicht.<br />
Das Beispiel der Imker zeigt deutlich, dass es einen absoluten Schutz nicht gibt vor einer<br />
Technologie, die Gene technisch manipuliert um sie dann in lebenden Organismen in die<br />
Umwelt zu entlassen!<br />
Die Verbraucher müssen nun durch ihr Kaufentscheidung und die Landwirte durch ihre<br />
Anbauentscheidung tun, was die Politik in Europa und Deutschland nicht fertig bringt:<br />
den Einzug der Gentechnik in unsere Landwirtschaft und unsere Landschaft aufhalten!“<br />
4520 Zeichen. Veröffentlichung honorarfrei, um ein Belegexemplar wird gebeten.<br />
<strong>Bund</strong> <strong>Ökologische</strong> <strong>Lebensmittelwirtschaft</strong> (BÖLW e.V.)<br />
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin<br />
Tel. 030/28482-300, Fax 030/28482-309,<br />
Email: info@boelw.de, Internet: www.boelw.de<br />
Ansprechpartner: Dr. Felix Prinz zu Löwenstein