BOLW - Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft
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<strong>BOLW</strong><br />
<strong>Bund</strong> <strong>Ökologische</strong> <strong>Lebensmittelwirtschaft</strong><br />
Pressemitteilung<br />
Das Gentechnikgesetz kann den Anbau ohne Gentechnik nicht schützen.<br />
Die <strong>Ökologische</strong> <strong>Lebensmittelwirtschaft</strong> verlangt Nachbesserungen.<br />
BÖLW verurteilt Versuche, noch vor Inkrafttreten eines Gesetzes durch „Erprobungsanbau“<br />
Fakten zu schaffen.<br />
Das <strong>Bund</strong>eskabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf für ein neues Gentechnik-Gesetz<br />
(GenTG) beschlossen. Der <strong>Bund</strong> <strong>Ökologische</strong> <strong>Lebensmittelwirtschaft</strong> (BÖLW),<br />
Spitzenverband der Verbände der landwirtschaftlichen Erzeuger, Verarbeiter und Händler<br />
von ökologischen Lebensmitteln, hält diesen Entwurf im Hinblick auf das Ziel des Gesetzes<br />
für unzureichend.<br />
Der Vorsitzende des Verbandes, Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, erklärte dazu: „Vorrang muss<br />
der Schutz dessen haben, was die weitaus überwiegende Mehrzahl der Verbraucher und<br />
Landwirte fordert: Die Erzeugung von Lebensmitteln ohne Gentechnik. Der Entwurf ist<br />
jedoch nicht in der Lage, den Schutz der gentechnikfreien Produktion effektiv zu<br />
gewährleisten. Offenbar hat sich hier Wirtschaftsminister Clement durchgesetzt, der mehr<br />
den WTO-Druck der USA als die Interessen der eigenen Verbraucher im Auge zu haben<br />
scheint!“<br />
Löwenstein bezeichnete es vor diesem Hintergrund als einen Skandal, dass die<br />
Saatzuchtfirmen nun offenbar dabei sind, Sonderkonditionen für „experimentierfreudige“<br />
Landwirte zu stricken, um diese zum Einstieg in den Gentechnikanbau zu gewinnen. „Und<br />
dies, bevor gesetzliche Regelungen den Rahmen dafür abstecken!“<br />
Seine Forderungen zum Gentechnikgesetz macht der BÖLW insbesondere an folgenden,<br />
aus seiner Sicht entscheidenden Punkten fest:<br />
1. Gesetzeszweck<br />
Die EU Freisetzungs-Richtlinie ermächtigt die Mitgliedsstaaten durch Gesetze<br />
„das unbeabsichtigte Vorhandensein von GVO in anderen Produkten zu<br />
verhindern“. Es ist unverständlich, warum dieser für Landwirte und Verbraucher<br />
so entscheidende Satz nicht in der Formulierung des Gesetzeszweckes auftaucht.<br />
2. Verbraucher und Landwirte brauchen Transparenz<br />
Die im Entwurf vorgesehenen Prozeduren und Fristen zur Bekanntgabe eines<br />
Gentechnik-Anbaus sind intransparent und bürokratisch. Es kann nicht angehen,<br />
dass ein Bauer, der gentechnikfrei produzieren will, nur mit detektivischem<br />
Spürsinn und für teure Gebühren – und dann auch noch zu spät - herausfinden<br />
kann, ob in seiner Nachbarschaft gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut<br />
werden. Er ist für seinen Schutz ebenso wie für eventuelle spätere Schadensfälle<br />
dringend auf diese Information angewiesen. Der Öffentlichkeit wird erst gar kein<br />
Recht eingeräumt zu erfahren, wo Gen-Anbau stattfindet.
3. Haftung<br />
Es ist zu begrüßen dass die Gentechnik-Anbauer für Schäden zu haften haben,<br />
die durch Auskreuzung und Vermischung entstehen. Die Regelung kann aber<br />
nicht greifen, wenn ein Schaden erst dann anzunehmen ist, wenn die<br />
gesetzlichen Schwellenwerte für Gentechnik-Verunreinigungen überschritten sind.<br />
Ein Lebensmittelverarbeiter wird einem Bauern nämlich nur dann sein Getreide<br />
abkaufen, wenn es so deutlich unter diesem Schwellenwert liegt, dass er trotz<br />
aller nach der Ernte noch möglichen Kontaminationen sicher unter dem<br />
Kennzeichnungsschwellenwert für das Endprodukt bleiben kann.<br />
Auch muss man sich fragen, welchen politischen Interessen es wohl zu<br />
verdanken ist, dass von einem durch Gentechnik-Industrie und Gentechnik-<br />
Anbauern gespeisten Haftungsfonds nicht mehr die Rede ist. Ein solcher Fonds<br />
könnte den geschädigten Bauern rasch und unbürokratisch entschädigen, ohne<br />
dass vor den Gerichten ein Krieg zwischen Nachbarn ausgetragen würde. Er<br />
könnte darüber hinaus für die Auskreuzungsüberwachung in Form von Analysen<br />
sorgen – die sonst von den Bauern bezahlt werden müssten, die keine<br />
Gentechnik einsetzen.<br />
Die Handlungs- und Unterlassungspflichten für Gentechnik-Anbauer sollen in einer<br />
gesonderten Verordnung geregelt werden – diese liegt noch nicht vor. „Es wird<br />
entscheidend sein, ob hier ernst mit der Absicht gemacht wird, die Bauern vor der<br />
Gentechnik zu schützen und dafür zu sorgen, dass Aufwand und Kosten dieses Schutzes<br />
zugeordnet werden, wo sie hingehören: zu den Gentechnik-Landwirten und ihren<br />
Lieferanten aus der Saatgutindustrie“, betonte Prinz zu Löwenstein. „Es wäre ja auch<br />
absurd, wenn die Gentechnik die Produkte derjenigen teurer machen würde, die mit ihr<br />
nichts zu tun haben wollen: die Erzeugnisse der Ökobauern und der konventionellen<br />
Landwirte“. Der BÖLW-Vorsitzende wies darauf hin, dass der Dachverband bereits im<br />
Dezember einen detailliert ausformulierten Vorschlag für solche Regelungen vorgestellt<br />
hat (http://www.boelw.de/pm_2003_12_08.html).<br />
„Über eines darf man aber nicht hinwegtäuschen“, machte Löwenstein klar: „Wenn die<br />
Gentechnik einmal Einzug auf unsere Äcker gehalten hat, dann gibt es kein Zurück mehr.<br />
Dann geht es allenfalls noch darum, ob man Schwellenwerte einhalten kann oder nicht.<br />
Das Beispiel der Imker zeigt deutlich, dass es einen absoluten Schutz nicht gibt vor einer<br />
Technologie, die Gene technisch manipuliert um sie dann in lebenden Organismen in die<br />
Umwelt zu entlassen!<br />
Die Verbraucher müssen nun durch ihr Kaufentscheidung und die Landwirte durch ihre<br />
Anbauentscheidung tun, was die Politik in Europa und Deutschland nicht fertig bringt:<br />
den Einzug der Gentechnik in unsere Landwirtschaft und unsere Landschaft aufhalten!“<br />
4520 Zeichen. Veröffentlichung honorarfrei, um ein Belegexemplar wird gebeten.<br />
<strong>Bund</strong> <strong>Ökologische</strong> <strong>Lebensmittelwirtschaft</strong> (BÖLW e.V.)<br />
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin<br />
Tel. 030/28482-300, Fax 030/28482-309,<br />
Email: info@boelw.de, Internet: www.boelw.de<br />
Ansprechpartner: Dr. Felix Prinz zu Löwenstein