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Modellprojekt "NKF-Gesamtabschluss" - Anlagen zum - MIK NRW

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<strong>Anlagen</strong>verzeichnis<br />

Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

I Fallstudien der Modellkommunen (Stand: März 2009)<br />

I.1 Landeshauptstadt Düsseldorf ............................................................................... 1-42<br />

I.2 Stadt Essen ........................................................................................................ 1-170<br />

I.3 Stadt Lippstadt ..................................................................................................... 1-66<br />

I.4 Stadt Solingen ...................................................................................................... 1-56<br />

I.5 Kreis Unna ........................................................................................................... 1-75<br />

I.6 Exkurs: Beispiel <strong>zum</strong> Wegfall der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses<br />

(Stadt Meschede) .................................................................................. 1-2<br />

II Gesamtabschlussrichtlinien der Modellkommunen<br />

II.1 Stadt Dortmund .................................................................................................. 1-112<br />

II.2 Landeshauptstadt Düsseldorf .............................................................................. 1-84<br />

II.3 Stadt Essen .......................................................................................................... 1-27<br />

II.4 Stadt Lippstadt ..................................................................................................... 1-28<br />

II.5 Stadt Solingen ...................................................................................................... 1-91<br />

II.6 Kreis Unna ........................................................................................................... 1-66<br />

III Umsetzungstagebücher der Modellkommunen<br />

III.1 Stadt Dortmund (Projektplan) ................................................................................ 1-8<br />

III.2 Landeshauptstadt Düsseldorf ................................................................................ 1-6<br />

III.3 Stadt Essen ............................................................................................................ 1-5<br />

III.4 Stadt Lippstadt ..................................................................................................... 1-12<br />

III.5 Stadt Solingen ........................................................................................................ 1-7<br />

III.6 Kreis Unna ........................................................................................................... 1-18<br />

IV Rechtsgrundlagen des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses und HGB-Regelungstexte<br />

(Stand 2002) ........................................................................................................ 1-18<br />

V Ansatz- und Bewertungsunterschiede HGB und <strong>NKF</strong> ........................................... 1-2<br />

VI Positionenrahmen für den <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss .............................................. 1-53<br />

VII Benötigte Daten zur Ableitung der Gesamtkapitalflussrechnung im Rahmen<br />

des DRS 2 ............................................................................................................... 1-4<br />

VIII Gesamtsteuerung: Stärkung der Organe ............................................................... 1-5<br />

IX Checkliste Gesamtanhang ..................................................................................... 1-4<br />

X Checkliste Gesamtlagebericht ............................................................................... 1-9<br />

XI Literaturverzeichnis ................................................................................................... 1


- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Praxisleitfaden 4. Auflage<br />

Anlage I.1<br />

Fallstudie der<br />

Landeshauptstadt Düsseldorf


<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Fallstudie der Landeshauptstadt Düsseldorf<br />

Stand: 20.03.2009<br />

Praxisleitfaden zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses im<br />

Neuen Kommunalen Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>)<br />

Arbeitspapier der Landeshauptstadt Düsseldorf<br />

Seite 1 von 42


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Einleitung ............................................................................................................. 3<br />

2 Organisatorische Maßnahmen ............................................................................ 4<br />

2.1 Start- und Analysephase .............................................................................. 4<br />

2.2 Konzeptionelle Phase ................................................................................... 4<br />

2.3 Umsetzungsphase ........................................................................................ 5<br />

2.4 Ergebnisphase ............................................................................................. 5<br />

3 Vereinfachungen bei der Erstellung eines Gesamtabschlusses .......................... 6<br />

3.1 Fortführung der Beteiligungsbuchwerte aus der Eröffnungsbilanz ............... 6<br />

3.2 Bilanzansätze und Bewertungsmethoden .................................................... 6<br />

4 Einführung des <strong>NKF</strong> - Gesamtabschlusses aus Sicht der LHS Düsseldorf ......... 7<br />

4.1 Vorbereitende Maßnahmen .......................................................................... 7<br />

4.1.1 Abgrenzung des örtlichen Konsolidierungskreises ................................ 7<br />

4.1.1.1 Datenerhebung .............................................................................. 7<br />

4.1.1.2 Grundlegende Rechtsnormen ........................................................ 7<br />

4.1.1.3 Ausübung eines Wahlrechts .......................................................... 9<br />

4.1.1.4 Besonderheiten bei Teilkonzernen ................................................. 9<br />

4.1.1.5 Konsolidierungskreishierarchien .................................................. 10<br />

4.1.1.6 Wesentlichkeit im <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss ................................... 11<br />

4.1.1.7 Einzelfallprüfung .......................................................................... 12<br />

4.1.2 Gesamtabschlussrichtlinie .................................................................. 16<br />

4.1.3 Konsolidierungspaket .......................................................................... 17<br />

4.1.4 Konsolidierungssoftware ..................................................................... 17<br />

4.1.4.1 Praxisbeispiel: Konsolidierungssoftware ...................................... 20<br />

4.2 Gesamtabschluss ....................................................................................... 27<br />

4.2.1 Kapitalkonsolidierung .......................................................................... 27<br />

4.2.1.1 Kapitalkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode in einem<br />

mehrstufigen Konzern unter Anwendung der Kettenkonsolidierung .............. 27<br />

4.2.2 Schuldenkonsolidierung ...................................................................... 32<br />

4.2.2.1 Praxisbeispiel ............................................................................... 33<br />

4.2.3 Zwischenergebniseliminierung ............................................................ 33<br />

4.2.4 Aufwands- und Ertragseliminierung .................................................... 34<br />

4.2.4.1 Praxisbeispiel ............................................................................... 34<br />

4.2.5 Gesamtkapitalflussrechnung ............................................................... 35<br />

4.2.6 Gesamtanhang .................................................................................... 35<br />

4.2.7 Gesamtlagebericht .............................................................................. 35<br />

4.2.8 Beteiligungsbericht .............................................................................. 35<br />

Anhang.................................................................................................................. 36<br />

Abbildung 1 ....................................................................................................... 36<br />

Abbildung 2 ....................................................................................................... 37<br />

Abbildung 3 ....................................................................................................... 38<br />

Abbildung 4 ....................................................................................................... 39<br />

Abbildung 5 ....................................................................................................... 40<br />

Seite 2 von 42


1 Einleitung<br />

Ziel des vom Innenministerium initiierten Projektes „<strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss“ ist neben<br />

der allgemeinen Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften bei fünf Modellgebietskörperschaften<br />

auch das Sammeln von praxisrelevanten Hinweisen für alle<br />

Kommunen und Kreise in Nordrhein-Westfalen. Diesem Ziel folgend, hat die Landeshauptstadt<br />

Düsseldorf die nachfolgende Fallstudie erstellt. Die Fallstudie beschreibt<br />

den Düsseldorfer Weg <strong>zum</strong> Gesamtabschluss und zeigt Schwierigkeiten auf, für die<br />

im Projekt ein Lösungsweg ermittelt wurde bzw. die im Laufe des Projektes behoben<br />

werden konnten. So stellte die Tatsache, dass die Landeshauptstadt Düsseldorf ihre<br />

formelle <strong>NKF</strong>-Eröffnungsbilanz <strong>zum</strong> Stichtag 1.1.2009 aufstellt, eine besondere Herausforderung<br />

dar. Diese Besonderheit machte es notwendig, dass einige Arbeitsschritte<br />

(z.B. Abgrenzung des Konsolidierungskreises) auf vorläufigen Werten basieren.<br />

Gleichwohl konnte bei zahlreichen Themen, wie Überleitungsrechnung und Konsolidierungspakete,<br />

auf das Know-how und die Unterstützung der starken Teilkonzerne<br />

Rheinbahn AG und Messe Düsseldorf GmbH zurückgegriffen werden. Insoweit<br />

liegt der Schwerpunkt der Fallstudie bei den genannten Teilkonzernen.<br />

Ein Probegesamtabschluss auf Basis der Daten für 2007 wird, nachdem die Landeshauptstadt<br />

eine Spezialsoftware erworben hat, gegenwärtig sukzessiv erstellt. Bis<br />

<strong>zum</strong> Projektende wird eine Probekonsolidierung voraussichtlich abgeschlossen sein<br />

und die Ergebnisse in die Fallstudie eingearbeitet werden. Wesentlich wird dabei<br />

auch die Überleitung der kameralen Werte der Landeshauptstadt Düsseldorf für 2007<br />

auf doppische Werte sein, die hilfsweise herangezogen werden.<br />

Die Beschaffung einer Konsolidierungssoftware stellt eine Besonderheit der Landeshauptstadt<br />

Düsseldorf dar. Als einzige Modellkommune hat sie das Prozedere der<br />

Ausschreibung, dem Erwerb und der Neueinrichtung durchgeführt; die Erfahrungswerte<br />

werden detailliert im Kapitel 4.1.4 beschrieben.<br />

Seite 3 von 42


2 Organisatorische Maßnahmen<br />

Bei der Landeshauptstadt Düsseldorf gliedert sich das Projekt „<strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss“<br />

in vier Phasen:<br />

1. Start- und Analysephase<br />

2. Konzeptionelle Phase<br />

3. Umsetzungsphase<br />

4. Ergebnisphase<br />

2.1 Start- und Analysephase<br />

Die Start- und Analysephase ist bereits abgeschossen und behandelte neben dem<br />

Ressourcenbedarfsplan die zeitliche, personelle und sachliche Projektplanung. So<br />

wurde vor dem Hintergrund, dass gerade der Kooperation mit städtischen Beteiligungen<br />

eine besondere Bedeutung zukommt, entschieden, den Gesamtabschluss in der<br />

Kämmerei, in der Abteilung Konzernwesen, Beteiligungs- und Finanzvermögensmanagement<br />

zu erstellen. Außerdem wurden die zuständigen Mitarbeiter neben den<br />

internen Schulungsmaßnahmen fachlich auch von außen (Neueinstellung) verstärkt.<br />

Des Weiteren wurden die Rahmen- und Strukturdaten für den Gesamtabschluss<br />

festgelegt.<br />

2.2 Konzeptionelle Phase<br />

Die konzeptionelle Phase wird bis Ende April 2009 dauern. Ein wesentlicher Bestandteil<br />

dieser Phase ist die Erarbeitung der Grundlagen und Mindestanforderungen<br />

an das Rechnungswesen für den Gesamtabschluss und die Gesamtsteuerung<br />

(Fachkonzept). Um diese Phase erfolgreich abschließen zu können, sind verschieden<br />

Arbeitsschritte erforderlich:<br />

- lokale Einzelgespräche<br />

- lokale Projektgruppensitzung<br />

- Konsolidierungssoftware<br />

- Überleitungsrechnung 2007<br />

- Positionenplan Final<br />

- Summenbilanz 2007<br />

- Konsolidierung 2007<br />

- Gesamtabschlussrichtlinie<br />

Diese Arbeitsschritte müssen natürlich zeitlich und fachlich aufeinander abgestimmt<br />

sein (siehe Darstellung der Projektphasen). In Hinblick auf die lokalen Einzelgespräche<br />

wurden folgende Termine vereinbart:<br />

Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG Do., 17.01.2008<br />

Stadtbetrieb zentrale Dienste Di., 12.02.2008<br />

Messe Düsseldorf GmbH Mi., 13.02.2008<br />

Seite 4 von 42


Stadtentwässerungsbetrieb Do., 14.02.2008<br />

Städt. Wohnungsgesellschaft Düsseldorf AG Di., 19.02.2008<br />

Multifunktionsarena ImmobilienG. mbH & Co. KG Mi., 20.02.2008<br />

Rheinbahn AG Di., 11.03.2008<br />

In diesen Einzelgesprächen wurde der Konsolidierungskreis dargestellt, der<br />

Positionenplan besprochen (Stichwort: kommunale Konzernrechnungslegung vs.<br />

HGB) und, soweit bislang nach Außen darstellbar, Sachverhalte für eine Gesamtabschlussrichtlinie<br />

vorgestellt (Stichwort: Nutzungsdauer Anlagevermögen). Des Weiteren<br />

wurde der zeitliche Ablauf (Probegesamtabschlüsse 2007 und Ausblick) besprochen.<br />

Seit April 2008 wurden mit den Tochtergesellschaften fallbezogen Termine bzw. Telefonkonferenzen<br />

durchgeführt. Hierbei wurden neben Umsetzungsproblemen auch<br />

Sachstände mit grundsätzlichen Auswirkungen aus der Projektgruppe besprochen.<br />

Im Zusammenhang mit der Beschaffung einer Konsolidierungssoftware wird auf das<br />

Kapitel 4.1.4 und die dort gemachten Ausführungen verwiesen.<br />

Die Arbeitsschritte „Überleitungsrechnung 2007“ und „Positionenplan Final“ verlaufen<br />

zeitlich parallel. Die Einarbeitung dieser Werte (Stichwort: KB II) erfolgt anschließend<br />

im Arbeitsschritt „Summenbilanz“. Danach erst kann die umfangreiche Konsolidierung<br />

erfolgen.<br />

Die Gesamtabschlussrichtlinie wird in dieser konzeptionellen Phase fertig gestellt;<br />

ausgehend von der Bilanzierungsrichtlinie der Stadt Düsseldorf werden zusätzliche<br />

Bestandteile (z. B. Anteilsliste, Konsolidierungspakete) eingearbeitet.<br />

2.3 Umsetzungsphase<br />

In der Umsetzungsphase, die bis <strong>zum</strong> 30. Juni 2009 veranschlagt wurde, erfolgt die<br />

örtliche Umsetzung des Fachkonzeptes in die Organisation und Software der Modellkommunen.<br />

Die Ergebnisse dieses Pilot-Gesamtabschlusses 2007 werden ggf. in<br />

der Gesamtabschlussrichtlinie verarbeitet.<br />

2.4 Ergebnisphase<br />

In der vierten Phase werden die Arbeitsergebnisse aus der Erprobung in allgemeingültige<br />

Vorschläge und Muster zusammengefasst. Die Erarbeitung von Empfehlungen<br />

zur Projektarbeit, zur DV-technischen und organisatorischen Umsetzung des<br />

<strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses sowie zur Gesamtsteuerung steht im Vordergrund. Die Ergebnisse<br />

werden im Abschlussbericht verarbeitet, der <strong>zum</strong> 31. Juli 2009 fertiggestellt<br />

sein soll.<br />

Seite 5 von 42


3 Vereinfachungen bei der Erstellung eines Gesamtabschlusses<br />

3.1 Fortführung der Beteiligungsbuchwerte aus der Eröffnungsbilanz<br />

Die Kapitalkonsolidierung von verbundenen Betrieben wird nach der Neubewertungsmethode<br />

und die Equity-Konsolidierung von assoziierte Unternehmen nach der<br />

Buchwertmethode erfolgen. Für diesen Zweck wird für das Geschäftsjahr 2007 eine<br />

weitere Unternehmensbewertung, die u.a. stille Reserven bzw. Lasten aufdecken<br />

soll, beauftragt. Die Informationen sind von den voll zu konsolidierenden Aufgabenbereichen<br />

für die Erstellung einer KB II (KB III) zu berücksichtigen.<br />

3.2 Bilanzansätze und Bewertungsmethoden<br />

Weitere, modifizierte Regelungen für die Ausübung von Ansatz- und Bewertungswahlrechten<br />

bzw. Pflichten stehen gegenwärtig zur abschließenden Beurteilung<br />

durch die Projektleitung, das Innenministerium <strong>NRW</strong> und die Projektteilnehmer.<br />

Zahlreiche Sachverhalte, von deren Klärung bislang ausgegangen war, stehen auf<br />

dem Prüfstand. So u.a. die Übernahme der Nutzungsdauern für das Sachvermögen<br />

des Stadtentwässerungsbetriebes lt. KAG.<br />

Seite 6 von 42


4 Einführung des <strong>NKF</strong> - Gesamtabschlusses aus Sicht der<br />

LHS Düsseldorf<br />

Die Aufstellung des Gesamtabschlusses ist umfangreich und je nach Größe eines<br />

kommunalen Konzerns mit einem hohen Aufwand verbunden. Kosten und Komplexität<br />

werden determiniert durch<br />

- die Größe des Konzerns bzw. des Konsolidierungskreises,<br />

- die Qualität der Konzerngesellschaften,<br />

- die Wahl der technischen Umsetzung (Software),<br />

- die Wahl der organisatorischen Umsetzung (zentrale / dezentrale Konzernbuchhaltung)<br />

und<br />

- die Disziplin der Konzerngesellschaften (Zeitplan, Saldenabstimmung, Übermittlung).<br />

Die Aufstellung des ersten Gesamtabschlusses bedarf einer intensiven Vorlaufphase<br />

und einer engen Zusammenarbeit mit den Konzerngesellschaften. Aus diesem<br />

Grund wurde, wie bereits unter Kapitel 2.1 erwähnt, die Zuständigkeit für die Erstellung<br />

des Gesamtschlusses in der Kämmerei, in der Abteilung Konzernwesen, Beteiligungs-<br />

und Finanzvermögensmanagement angesiedelt.<br />

Im Folgenden wird das Verfahren zur Aufstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses<br />

aus Sicht der Landeshauptstadt Düsseldorf aufgezeigt. Weitere Beispiele<br />

werden zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt.<br />

4.1 Vorbereitende Maßnahmen<br />

4.1.1 Abgrenzung des örtlichen Konsolidierungskreises<br />

4.1.1.1 Datenerhebung<br />

Hilfreich für die Abgrenzung des Konsolidierungskreises war für die Landeshauptstadt<br />

Düsseldorf die Übernahme des Organigramms (siehe Abb. 1) aus dem Beteiligungsbericht,<br />

das sämtliche Beteiligungen sowie prozentuale Verflechtungen innerhalb<br />

des „Konzerns Kommune“ aufführt und somit die weiteren Abgrenzungsschritte<br />

erleichtert.<br />

4.1.1.2 Grundlegende Rechtsnormen<br />

In einem ersten Abgrenzungsschritt wurden die Beteiligungen dahingehend untersucht,<br />

inwieweit folgende Kriterien zutreffen:<br />

� Handelt es sich bei dem vAB um ein „Konzernunternehmen“ gem. § 116 GO<br />

<strong>NRW</strong> i.V.m. §§ 49 bis 51 GemHVO <strong>NRW</strong> sowie §§ 300 bis 309 HGB?<br />

Seite 7 von 42


• Hierzu zählen grundsätzlich alle vAB in öffentlich-rechtlicher oder privatwirtschaftlicher<br />

Form<br />

• Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts sind einzubeziehen, sofern<br />

1. sie unter der einheitlichen Leitung der Kommune stehen oder<br />

2. die Kommune auf sie eine beherrschende Kontrolle (sogenanntes Kontrollkonzept)<br />

ausübt.<br />

• vAB sind einzubeziehen, wenn sie für die Erfüllung der Verpflichtung, ein den<br />

tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,<br />

Ertrags- und Finanzlage der Kommune zu vermitteln, von Bedeutung sind.<br />

Dies ist (widerlegbar, s.u.) gegeben bei<br />

1. vAB, die mit der Kommune eine Rechtseinheit bilden bzw. rechtlich<br />

selbstständige Organisationseinheiten und Vermögensmassen mit<br />

Nennkapital sind, an denen die Kommunen eine Beteiligung hält,<br />

2. Anstalten, die von der Kommune auf Grundlage der Verordnung über<br />

kommunale Unternehmen und Einrichtungen als AöR getragen werden,<br />

3. Zweckverbände,<br />

4. rechtlich selbstständige kommunale Stiftungen,<br />

5. sonstige rechtlich selbstständige Aufgabenträger, deren finanzielle<br />

Existenz aufgrund rechtlicher Verpflichtung wesentlich durch die Kommune<br />

gesichert wird<br />

� Eine Ausnahmekonvention besteht bei Sparkassen. Die Stadtsparkasse bzw. der<br />

Stadtsparkassenkonzern werden weder in den Einzelabschluss noch in den Gesamtabschluss<br />

aufgenommen. Ferner gelten die Rechte der Stadtsparkasse nicht<br />

als dem „Konzern Kommune“ zustehende Rechte. Insofern sind Beteiligungskonstellationen,<br />

in denen die Kommune und die Stadtsparkasse Gesellschafter/Aktionäre<br />

sind, wie folgt zu behandeln:<br />

An der Städt. Wohnungsgesellschaft Düsseldorf AG ist die Landeshauptstadt<br />

Düsseldorf mit 74,01 % und die Stadtsparkasse Düsseldorf mit 25,99 % beteiligt.<br />

In den Gesamtabschluss der Landeshauptstadt Düsseldorf wird die Städt. Wohnungsgesellschaft<br />

Düsseldorf AG als verbundenes Unternehmen mit 74,01 % voll<br />

konsolidiert; ein Ausgleichsposten für die Anteile der Stadtsparkasse Düsseldorf<br />

als fremder Gesellschafter wird gem. § 50 Abs. 1 und Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong><br />

i.V.m. § 307 HGB korrektiv angesetzt.<br />

� Oben genannte vAB müssen in den Gesamtabschluss nicht einbezogen werden,<br />

sofern sie für die Verpflichtung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />

Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune zu<br />

vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind. Dies ist im Gesamtanhang zu erläutern.<br />

Sofern die Abgrenzungskriterien negativ beurteilt wurden - mit der Folge, dass kein<br />

verbundenes Unternehmen vorliegt -, sind solche Beteiligungen aus dem Konsolidierungskreis<br />

entfernt worden,<br />

Seite 8 von 42


o auf die aufgrund ihrer unmittelbaren – unter 20 % liegenden - Beteiligungshöhe<br />

(Düsseldorfer Künstleratelier GmbH, aquabench GmbH, VkA, ekz) kein<br />

entsprechender maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann;<br />

o die Untergesellschaften eines verbundenen Unternehmens sind und eine<br />

„Konzern-Beteiligungsquote“ von unter 20 % aufweisen (Beteiligungen der<br />

Rheinbahn AG: RW-Holding AG, beka ebusiness GmbH, BEKA; Beteiligung<br />

der Zukunftswerkstatt Düsseldorf GmbH: Ausbildungs- und Qualifizierungszentrum<br />

GmbH);<br />

o die Untergesellschaften eines assoziierten Unternehmens sind (Beteiligungen<br />

der Flughafen Düsseldorf GmbH, der Stadtwerke Düsseldorf AG, der Sana<br />

Kliniken Düsseldorf GmbH, der Deutsche Oper am Rhein, der Regionale<br />

Bahngesellschaft mbH, der Lokalradio GmbH & Co. KG).<br />

Danach wurde der Konsolidierungskreis um die städtischen Eigenbetriebe (Stadtentwässerungsbetrieb,<br />

Stadtbetrieb zentrale Dienste), den Zweckverband Unterbacher<br />

See und um eine mittelbare Beteiligung der Messe Düsseldorf GmbH (Brno INN<br />

a.s.) erweitert, so dass nun der Kreis der Beteiligungsgesellschaften, die vor der<br />

eingehenden Prüfung der Wesentlichkeit gem. § 296 Abs. 2 HGB im Wege der Vollkonsolidierung<br />

bzw. der Equity-Methode in den Gesamtabschluss einbezogen werden,<br />

vollständig gezeigt werden konnte (s. Abb. 2).<br />

4.1.1.3 Ausübung eines Wahlrechts<br />

Für den zweiten Abgrenzungsschritt wurde ein Prüfraster, das als Basis die Jahresabschlüsse<br />

2007 der voll zu konsolidierenden Unternehmen enthält, herangezogen.<br />

Die auf diesem Weg ermittelte Gesamtbilanzsumme (brutto) wurde ins Verhältnis zur<br />

Summe der Einzelbilanzen bzw. aggregierten Größen der Unternehmen gesetzt, die<br />

vermeintlich von untergeordneter Bedeutung sind (Bädergesellschaft Düsseldorf<br />

mbH, Werkstatt für angepasste Arbeit GmbH, Multifunktionsarena Immobilien-<br />

Verwaltungs-GmbH, Zukunftswerkstatt Düsseldorf GmbH, Jugendberufshilfe Düsseldorf<br />

gGmbH, Düsseldorf Marketing & Tourismus GmbH, Düsseldorf Congress- und<br />

Veranstaltungsgesellschaft mbH, Kunsthalle Düsseldorf GmbH, Zweckverband Unterbacher<br />

See).<br />

Die ins Verhältnis zur Summenbilanz gesetzten Kenngrößen lagen deutlich unter der<br />

im Projekt als Richtgröße deklarierten Prozentgröße von 3 %. Die genannten Unternehmen<br />

wurden aus dem Konsolidierungskreis eliminiert.<br />

4.1.1.4 Besonderheiten bei Teilkonzernen<br />

Neben der Eliminierung von „untergeordneten“ Unternehmen wurden die Teilkonzerne<br />

Rheinbahn AG und Messe Düsseldorf GmbH dahingehend untersucht, ob zwischen<br />

den Beteiligungen der genannten Unternehmen, die voll zu konsolidieren wären,<br />

und anderen Konzerngesellschaften des „Konzerns Landeshauptstadt Düsseldorf“<br />

Leistungsbeziehungen bestehen.<br />

Seite 9 von 42


Hierzu wurde von Verantwortlichen der genannten Teilkonzerne mitgeteilt, dass Leistungsbeziehungen<br />

nur innerhalb des Teilkonzerns bestehen und diese bereits im<br />

Rahmen der Konzernbilanzerstellung eliminiert worden sind. Insofern sind aus kommunaler<br />

Konzernsicht die beiden Teilkonzerne wie jeweils ein einziges Unternehmen<br />

zu sehen.<br />

Dieser Sachverhalt führte dazu, dass für die Erstellung des Gesamtabschlusses, der<br />

gemeinhin auf Basis der Einzelabschlüsse aufgestellt wird, im Falle der Rheinbahn<br />

AG und der Messe Düsseldorf GmbH auf den entsprechenden Konzernabschluss<br />

aufgesetzt wird. Dies bedeutet, dass die Konsolidierungsmaßnahmen (Kapital-,<br />

Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung usw.) auf Basis der Konzernabschlüsse<br />

durchgeführt werden können.<br />

Der Teilkonzern Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG führt gegenwärtig Gesellschaften,<br />

deren Bedeutung für die Gesamtlage und damit für die Einbeziehung in<br />

den Konsolidierungskreis noch nicht abschließend festgelegt worden ist. Die abschließende<br />

Prüfung erfolgt in 2009.<br />

Die dargestellten Abgrenzungsmaßnahmen führen zu dem Konsolidierungskreis wie<br />

in Abb. 3 abgebildet.<br />

Darüber hinaus zeigt sich beim Eigenbetrieb Stadtbetrieb zentrale Dienste, dass er<br />

für die für die Verpflichtung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild<br />

der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des „Konzerns Landeshauptstadt<br />

Düsseldorf“ von untergeordneter Bedeutung ist. Hierzu wurde exemplarische<br />

eine Einzelfallprüfung durchgeführt, die im Kapitel 4.1.1.7 dargestellt wird.<br />

Dies berücksichtigend stellt sich der Konsolidierungskreis wie in Abb. 4 dar. Die Abbildungen<br />

stellen den bislang von der Landeshauptstadt Düsseldorf beschritten Weg<br />

der Abgrenzung des Konsolidierungskreises dar. Nach Vorliegen der Eröffnungsbilanz<br />

der Stadt <strong>zum</strong> 1.1.2009 werden die Abgrenzungsmaßnahmen mit den testierten<br />

Wirtschaftsdaten 2008 der vAB erneut vorgenommen und dem örtlichen Rechnungsprüfungsamt<br />

zur Würdigung und Stellungnahme vorgelegt.<br />

Der Vollständigkeit halber ist noch darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Aufstellung<br />

des Gesamtabschlusses das Verbot der Einbeziehung keine Relevanz hat (vgl.<br />

§ 295 HGB a.F.).<br />

4.1.1.5 Konsolidierungskreishierarchien<br />

Wie eingangs beschrieben, ist es für die späteren Konsolidierungsschritte elementar,<br />

den Konsolidierungskreisen bestimmte Hierarchien zuzuordnen. An oberster Stelle<br />

muss eine Gesamtkonzernsicht stehen (weitester Konsolidierungskreis aus Sicht der<br />

jeweiligen Gebietskörperschaft). Unterhalb dieser Ebene können weitere Konsolidierungskreise<br />

hierarchisch oder parallel eingerichtet werden. Das Ordnungsmerkmal<br />

des Konsolidierungskreises dient dabei dem Zweck, bestimmte weitere Merkmale<br />

zuzuordnen, beispielsweise den Datentransfer oder bestimmte Konsolidierungsme-<br />

Seite 10 von 42


thoden betreffend. Die Abgrenzung in bzw. Zuordnung von Hierarchien ist bei der<br />

Landeshauptstadt Düsseldorf bislang noch nicht abschließend erfolgt.<br />

4.1.1.6 Wesentlichkeit im <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Gem. § 116 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong> muss ein vAB nicht in den Gesamtabschluss einbezogen<br />

werden, sofern er für die Verpflichtung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />

Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der<br />

Kommune zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung ist (Einzelfallbetrachtung).<br />

Die Prüfung, dass kein wesentlicher Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des „Konzern<br />

Kommune“ besteht, muss dabei für alle eventuell nicht einzubeziehenden vAB<br />

zusammen vorgenommen werden; sollte die Prüfung zu einer Nicht-Einbeziehung<br />

von vAB führen, so ist dies im Gesamtanhang zu erläutern.<br />

Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat bei folgenden Unternehmen, die für die Aufstellung<br />

des Gesamtabschlusses vermeintlich von untergeordneter Bedeutung sind, eine<br />

Prüfung der Wesentlichkeit vorgenommen:<br />

- Werkstatt für angepasste Arbeit GmbH<br />

- Zukunftswerkstatt Düsseldorf GmbH<br />

- Düsseldorf Congress- und Veranstaltungsgesellschaft mbH<br />

- Düsseldorf Marketing & Tourismus GmbH<br />

- Kunsthalle Düsseldorf GmbH<br />

- Jugendberufshilfe Düsseldorf gGmbH<br />

Dabei wurde folgendes „Näherungsmodell“ vorgeschlagen: Die Kriterien sind anhand<br />

der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage abzuleiten. Orientierungsgrößen<br />

im Einzelnen können sein:<br />

Vermögenslage:<br />

o Anlagevermögen<br />

Das Anlagevermögen der Unternehmen, die bei der Landeshauptstadt Düsseldorf<br />

vermeintlich von untergeordneter Bedeutung sind, beträgt summiert rd. 17.037<br />

TEUR. Wird dieser Wert ins Verhältnis <strong>zum</strong> Anlagevermögen des Gesamtabschlusses<br />

(rd. 12.402.362 TEUR) gesetzt, ergibt sich ein prozentualer Anteil von 0,1 %. Der<br />

Einfluss der „untergeordneten“ Unternehmen auf die Vermögenslage des Gesamtabschlusses<br />

kann somit als nicht wesentlich eingestuft werden.<br />

o Bilanzsumme<br />

Wie im zweiten Abgrenzungsschritt (vgl. 4.1.1.3) beschrieben, ergibt sich ein ähnlich<br />

geringes Ergebnis von 0,3 %, wenn die Gesamtbilanzsumme (rd. 13.669.264 TEUR)<br />

ins Verhältnis zur Summe der Einzelbilanzen der Unternehmen (rd. 39.753 TEUR)<br />

gesetzt wird. Auch hier kann der Einfluss auf die Vermögenslage des Gesamtabschlusses<br />

als nicht wesentlich eingestuft werden.<br />

Seite 11 von 42


Schuldenlage:<br />

o Verbindlichkeiten<br />

Die Verbindlichkeiten der Unternehmen, die bei der Landeshauptstadt Düsseldorf<br />

vermeintlich von untergeordneter Bedeutung sind, betragen summiert rd. 16.952<br />

TEUR. Wird dieser Wert ins Verhältnis zu den Verbindlichkeiten des Gesamtabschlusses<br />

(rd. 1.736.775 TEUR) gesetzt, ergibt sich ein prozentualer Anteil von<br />

1,0 %. Der Einfluss der „untergeordneten“ Unternehmen auf die Schuldenlage des<br />

Gesamtabschlusses kann somit als nicht wesentlich eingestuft werden.<br />

Ertragslage:<br />

o Ordentliche Erträge<br />

o Personalaufwand<br />

o Abschreibungen<br />

Finanzlage:<br />

o Investitionen<br />

o Salden aus der Kapitalflussrechnung<br />

- Cash Flow<br />

- Investitionstätigkeit<br />

- Finanzierungstätigkeit<br />

Aufgrund des Fehlens von validen Wirtschaftsdaten wurden keine Verhältniszahlen<br />

für die Ertrags- bzw. Finanzlage gebildet. Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen,<br />

dass eine untergeordnete Bedeutung bei Verhältniszahlen unter 3,0 % vorliegt.<br />

Bei der Abgrenzung des Konsolidierungskreises der Landeshauptstadt Düsseldorf<br />

wurde bereits erwähnt, dass auch eine vereinfachte Kapitalkonsolidierung und der<br />

anschließende Vergleich der Gesamtbilanzsumme mit der Summe der Einzelbilanzen<br />

der Unternehmen, die vermutlich von untergeordneter Bedeutung sind, eine<br />

Orientierungsgröße sein kann.<br />

Oftmals werden bei privatwirtschaftlichen Unternehmen Schwellenwerte von 3 % bis<br />

5 % der Ergebnisse (summiert) von allen Gesellschaften, die von untergeordneter<br />

Bedeutung sind, als Maßgröße angesetzt, ob ein Tochterunternehmen in den Konzernabschluss<br />

einbezogen wird oder nicht. Infolgedessen ist eine Veränderung dieser<br />

Maßgröße von 5 % oder mehr dann ganz bestimmt als wesentlich anzusehen. 1<br />

4.1.1.7 Einzelfallprüfung<br />

Die Einzelfallprüfung ist - insoweit liegt eine Besonderheit vor - für den Eigenbetrieb<br />

„Stadtbetrieb zentrale Dienste“ durchgeführt und in der nachfolgend dargestellten<br />

Form an die Gemeindeprüfungsanstalt <strong>NRW</strong> mit der Bitte um Sachverhaltsprüfung<br />

gesandt worden.<br />

1 Konzernbilanzen, 7. überarbeitete Aufl., Studienausgabe von Baetge Kirsch Thiele, Seite 134f.<br />

Seite 12 von 42


SzD - Stadtbetrieb zentrale Dienste<br />

Ertrag - gesamt - 30.855<br />

(davon gg. Stadt) 30.676<br />

Aufwand - gesamt - 30.855<br />

(davon gg. Stadt) 1.141<br />

Fall 1: SzD wird vollkonsolidiert<br />

Nach Verrechnung von konzerninternem<br />

Ertrag und Aufwand sind im Teil-Gesamtergebnis<br />

Erträge i.H.v. 179<br />

und<br />

Aufwendungen i.H.v. 29.714<br />

enthalten.<br />

Konsolidierungswahlrecht: Einzelfallprüfung des SzD<br />

(Beträge jew eils in TEUR)<br />

Stadt<br />

Ertrag aus Leistungsbeziehungen<br />

mit SzD 1.141<br />

Aufwand aus Leistungsbeziehungen<br />

mit SzD 30.676<br />

Fall 2: SzD wird nicht vollkonsolidiert<br />

Im Teil-Gesamtergebnis sind<br />

Erträge i.H.v. 1.141<br />

und<br />

Aufwendungen i.H.v. 30.676<br />

enthalten.<br />

Unterschiedsbetrag = 0<br />

Der SzD hat keinen Einfluss auf die Gesamtertragslage<br />

und braucht nicht voll konsolidiert zu werden.<br />

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Konsolidierungswahlrecht: Einzelfallprüfung des SzD<br />

(Beträge jew eils in TEUR)<br />

Für den (Teilkonzern) „Stadt/SzD“ ist nachfolgend eine vereinfachte - auf dem<br />

Prüfungsbericht des SzD und der vorläufigen Eröffnungsbilanz der Stadt<br />

basierende - Kapital- und Schuldenkonsolidierung vorgenommen worden.<br />

Der Wertansatz des SzD entspricht dem Eigenkapital.<br />

Fall 1: SzD wird vollkonsolidiert<br />

Die Teil-Gesamtbilanzsumme beträgt<br />

nach den Konsolidierungsmaßnahmen<br />

Stadt SzD Summe S H Gesamtbilanz<br />

SAV 9.384.000 71 9.384.071 9.384.071<br />

FA 1.986.000 1.986.000 113 1.985.887<br />

(davon Stadt/SzD) 113<br />

UV 492.000 7.246 499.246 14.976 484.270<br />

(davon Stadt/SzD) (7.811) (7.165)<br />

Kasse 162.000 3.132 165.132 165.132<br />

RAP 14.000 1.021 15.021 1.021 14.000<br />

(davon Stadt/SzD) (1.021)<br />

Summe 12.038.000 11.470 12.049.470 12.033.360<br />

EK 9.902.000 113 9.902.113 113 9.902.000<br />

RSt 919.000 2.094 921.094 921.094<br />

Verb./RAP 1.217.000 9.263 1.226.263 15.997 1.210.266<br />

(davon Stadt/SzD) (8.186) (7.811)<br />

Summe 12.038.000 11.470 12.049.470 16.110 16.110 12.033.360<br />

12.033.360 .<br />

Unterschiedsbetrag = 4.640<br />

Verhältnis = 0,04%<br />

Fall 2: SzD wird nicht vollkonsolidiert<br />

Die Teil-Gesamtbilanzsumme entspricht<br />

der Bilanzsumme der Stadt =<br />

12.038.000 .<br />

Der SzD ist für die Vemögens- und Schuldenlage unwesentlich.<br />

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Konsolidierungswahlrecht: Einzelfallprüfung des SzD<br />

(Beträge jew eils in TEUR)<br />

Der SzD bindet nur geringfügig Kapital als Sachanlagevermögen.<br />

(Bilanz: SAV = 71)<br />

Neue Anschaffungen sind gegenwärtig und werden voraussichtlich<br />

auch nicht in der Zukunft in größerem Umfang vorgenommen.<br />

Die Abschreibungen belaufen sich auf 40 (GwG = 21).<br />

Der Kassenbestand beträgt 3.132.<br />

Fall 1: SzD wird vollkonsolidiert<br />

Die Kapitalflussrechnung wird nach<br />

den Konsolidierungsmaßnahmen erstellt.<br />

Der Einfluss des SzD zeigt sich<br />

vereinfacht im Bestand i.H.v<br />

3.132 .<br />

Unterschiedsbetrag = 3.132<br />

Fall 2: SzD wird nicht vollkonsolidiert<br />

Ein Ausweis in Kapitalflussrechnung<br />

erfolgt nicht.<br />

Der SzD kann für die Finanzlage des Konzern<br />

LH Düsseldorf als unwesentlich eingestuft werden.<br />

Die Gemeindeprüfungsanstalt hat der Vorgehensweise und damit der Eliminierung<br />

des SzD mit dem Hinweis der jährlich wiederkehrenden Prüfung zugestimmt.<br />

0<br />

Seite 15 von 42


4.1.2 Gesamtabschlussrichtlinie<br />

Die Gesamtabschlussrichtlinie als bedeutender Baustein zur Vereinheitlichung und<br />

damit zur Vereinfachung der Aufstellung des Gesamtabschlusses wird gegenwärtig<br />

aufgestellt. Die Richtlinie setzt auf der Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie für die<br />

kommunale Buchführung auf.<br />

Ausgehend von den Darstellungen im „Praxisleitfaden zur Aufstellung eines <strong>NKF</strong>-<br />

Gesamtabschlusses“ wurde folgende Gesamtabschlussrichtlinie formuliert:<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Einleitung<br />

Aufgabe und Zweck der Gesamtabschlussrichtlinie<br />

Grundlagen<br />

I. Geltungsbereich<br />

II. Rechtliche Grundlagen<br />

III. Bestandteile des Gesamtabschlusses<br />

IV. Organisatorische Grundlagen<br />

Grundsätze ordnungsgemäßer Gesamtrechnungslegung (GoG)<br />

I. Grundsatz der Beachtung der Generalnorm<br />

II. Grundsatz zur Beachtung der Einheitstheorie<br />

III. Grundsatz der Vollständigkeit<br />

IV. Grundsatz der Stetigkeit<br />

V. Grundsatz der Einheitlichkeit<br />

Konsolidierungsrichtlinie<br />

I. Konsolidierungskreis<br />

II. Konsolidierungsrichtlinien<br />

(1) Kapitalkonsolidierung<br />

(2) Schuldenkonsolidierung<br />

(3) Zwischenergebniseliminierung<br />

(4) Aufwands- und Ertragseliminierung<br />

Latente Steuern<br />

<strong>Anlagen</strong><br />

I. Beteiligungsverzeichnis<br />

II. Postenbeschreibung für den Gesamtabschluss<br />

III. Konsolidierungsvorbereitende Maßnahmen<br />

IV. Terminplan<br />

V. Personelle Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten<br />

VI. Konsolidierungspaket<br />

Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Saldenabstimmung zwischen den verselbstständigten<br />

Aufgabenbereichen, die der Abstimmung von konzerninternen Leistungsverflechtungen<br />

dient und somit auch eine reibungslose Übernahme der Kommunalbilanzen<br />

II (KB II) gewährleistet.<br />

Die Gesamtabschlussrichtlinie steht im Kontext mit dem Einsatz der Konsolidierungssoftware.<br />

Seite 16 von 42


4.1.3 Konsolidierungspaket<br />

Als wichtiger Bestandteil der Gesamtabschlussrichtlinie - aufgrund seiner Bedeutung<br />

hier herausgestellt - ist das Konsolidierungspaket (konsolidierungstechnischer Formularsatz),<br />

das als Anlage den Richtlinien beigefügt wird und für die Durchführung<br />

der Konsolidierungsmaßnahmen einheitlich von allen voll zu konsolidierenden Betriebe<br />

ausgefüllt werden muss.<br />

Wesentliche Inhalte des Konsolidierungspakets sind:<br />

- Aktueller Konsolidierungskreis und Übersicht der verbundenen, assoziierten<br />

Betriebe sowie Beteiligungen<br />

- Einzelbilanzen (KB II)<br />

- Ergebnisrechnungen<br />

- konzerninterne Leistungsbeziehungen<br />

- <strong>Anlagen</strong>bewegungen<br />

- Entwicklung des Forderungsbestandes<br />

- Entwicklung der Rückstellungen<br />

- Entwicklung der Verbindlichkeiten – untergliedert nach Fristigkeiten –<br />

(in Vorbereitung)<br />

- Anhangsinformationen / Abweichungen von (Konzern-) Ausweis- und Bewertungsvorschriften<br />

- Wesentliche Geschäftsvorfälle / Risiken<br />

Über das auf Excel basierende Konsolidierungspaket werden die Werte der KB II (KB<br />

III), die Leistungsbeziehungen zu Konzerngesellschaften und die notwendigen Angaben<br />

zu den Konzernspiegeln (Verbindlichkeiten usw.) jährlich abgefragt. Die Datenmigration<br />

erfolgt über Schnittstellen bzw. Makros.<br />

4.1.4 Konsolidierungssoftware<br />

Die Frage nach einer Konsolidierungssoftware wurde bei der Landeshauptstadt Düsseldorf<br />

erstmals im Zusammenhang mit der Abgrenzung des Konsolidierungskreises<br />

gestellt. Die Größe des Konsolidierungskreises diente als Entscheidungsgrundlage,<br />

ob eine spezielle Konsolidierungssoftware erforderlich ist oder ob eine selbstgeschaffene<br />

Excel-Lösung ausreicht. Befragungen der verbundenen Teilkonzerne gab Ausschluss<br />

über verschiedene Konsolidierungssoftware und letztendlich entschied man<br />

sich aus Gründen der Dokumentation, der Sicherheit und der Arbeitserleichterung für<br />

den Weg der Beschaffung einer Spezialsoftware.<br />

Für weitere Maßnahmen waren im Vorfeld folgende Fragestellungen zu klären:<br />

- Besteht die Notwendigkeit einer Ausschreibung?<br />

- Wer bietet Konsolidierungssoftware an?<br />

- Gibt es ggf. bereits Konsolidierungssoftware für Kommunen?<br />

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Ausschreibung<br />

Eine Recherche bei den verbundenen Teilkonzernen ergab, dass eine nationale<br />

Ausschreibung, d.h. Vergabe von Leistungen bis 206 TEUR, für ausreichend zu erachten<br />

sei.<br />

Anbieter<br />

Für die Abgrenzung der Anbieter von Konsolidierungssoftware wurde im Internet recherchiert.<br />

Beweggrund für die Ermittlung aller Anbieter auf nationaler Ebene war die<br />

Absicht einer beschränkten Ausschreibung.<br />

Im Ergebnis konnte die Zahl der Anbieter in Deutschland nicht abschließend ermittelt<br />

werden, so dass der unmittelbare Weg einer beschränkten Ausschreibung aufgrund<br />

von vermeintlichen Vergabefehlern nicht beschritten wurde.<br />

Konsolidierungssoftware für Kommunen<br />

Die Frage nach einer kommunal ausgerichteten Konsolidierungssoftware konnte vor<br />

dem Hintergrund der Aktualität (erstmalige Aufstellung des Gesamtabschlusses <strong>zum</strong><br />

31. Dezember 2010) mit <strong>zum</strong>indest „gegenwärtig nicht vorhanden“ beantwortet werden.<br />

Als Lösungsansatz für die weitere Vorgehensweise wurde in Abstimmung mit der<br />

Vergabestelle entschieden, einen Teilnahmewettbewerb durchzuführen, dem im Anschluss<br />

eine beschränkte Ausschreibung folgen sollte.<br />

Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wurde die avisierte Leistung für die Landeshauptstadt<br />

Düsseldorf, d.h. Konzerngröße, Betätigungsfelder etc., und das erwartete<br />

Anforderungsprofil des Anbieters hinsichtlich Qualifikation und systemtechnischer<br />

Anforderungen beschrieben. Der Teilnahmewettbewerb wurde im September 2007<br />

durchgeführt. Als Ergebnis sind drei qualifizierte Anbieter aus dem Wettbewerb hervorgegangen.<br />

Bevor im nächsten Schritt die beschränkte Ausschreibung den potenziellen Anbietern<br />

zugesandt werden konnte, war das Anforderungsprofil der Software intern zu definieren.<br />

Dieser Prozess war begleitet von offenen, bislang im Projekt nicht geklärten<br />

Sachverhalten. Als Ergebnis konnte ein Fragenkatalog (siehe Abb. 5) generiert werden,<br />

der ein wichtiger Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen wurde.<br />

Sowohl die bisher genannten als auch die weiteren Arbeitsschritte zur Beschaffung<br />

einer Konsolidierungssoftware verursachten Probleme hinsichtlich der zeitlichen Umsetzung<br />

des Projekts. Folgende Zeittafel soll dies verdeutlichen:<br />

Sachverhalt Zeitpunkt<br />

erste Kontaktaufnahme mit der Vergabestelle<br />

und Beauftragung der Beschaffung<br />

einer Konsolidierungssoftware<br />

Recherche etc.<br />

Oktober 2006<br />

Entscheidung einen Teilnahmewettbe- Februar 2007<br />

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werb mit anschließender beschränkter<br />

Ausschreibung durchzuführen<br />

Erstellung Text für den Teilnahmewettbewerb<br />

Beauftragung der Vergabestelle, einen<br />

Teilnahmewettbewerb durchzuführen<br />

Erstellung Leistungsverzeichnis / Fragenkatalog<br />

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots<br />

(Versand der Ausschreibungsunterlagen)<br />

Auswertung der Angebote durch Vergabestelle<br />

September 2007<br />

Juli 2008<br />

Zuschlagserteilung an IDL GmbH Oktober 20008<br />

Zertifizierung durch ITK Rheinland etc. ab Zuschlagserteilung – noch nicht abgeschlossen<br />

Installation Software (Testversion) und<br />

erste Schulung<br />

Februar 2009<br />

Aus der Darstellung wird ersichtlich, dass die Erstellung des Leistungsverzeichnisses<br />

einige Zeit in Anspruch genommen hat. Dies lag u. a. daran, dass nicht nur die<br />

Kämmerei, Abteilung Konzernwesen, Beteiligungs- und Finanzvermögensmanagement,<br />

ihr Anforderungsprofil definieren, sondern auch das Hauptamt / Vergabestelle<br />

sämtliche systemtechnische Voraussetzung prüfen musste. Nicht zuletzt musste<br />

auch eine Abstimmung der verschiedenen Ämter erfolgen.<br />

Ein weiterer wesentlicher Zeitfaktor stellt die Zertifizierung der Konsolidierungssoftware<br />

durch die Landeshauptstadt Düsseldorf dar. Hierbei durchläuft die Spezialsoftware<br />

verschiedene Überprüfungen. So wird die ITK Rheinland, die allgemeine Datenverarbeitung,<br />

die Arbeitssicherheit, Datenschutz sowie Personalrat zur Aussage<br />

gebeten. Die Konsolidierungssoftware läuft gegenwärtig im Testbetrieb. Die Ergebnisse<br />

können jedoch <strong>zum</strong> Zeitpunkt des Echtbetriebes überspielt werden.<br />

Bei der Implementierung erwies es sich als Vorteil, dass die Konsolidierungssoftware<br />

bereits bei einer städtischen Tochter, der Messe Düsseldorf GmbH, im Einsatz war<br />

und somit auf vorhandenes Know-how zurückgegriffen werden konnte; Problemstellungen<br />

konnten schneller gelöst werden. Die Konsolidierungssoftware zeigt in zahlreichen<br />

Bereichen eine hohe Affinität zu MS-Excel. Zahlreiche vorbereitende Eingaben<br />

(i.e.L. Stammdaten wie z.B. Einrichtung Positionenplan, Konten-<br />

/Positionenzuordnung) können so schnell und „unkompliziert“ durchgeführt werden<br />

und erleichtert somit zusätzlich den Einstieg in der Nutzung der Software.<br />

Nachfolgende Darstellungen sollen einen kurzen Einblick in die Ersteinrichtung der<br />

Software und erste Arbeitsschritte geben.<br />

Seite 19 von 42


4.1.4.1 Praxisbeispiel: Konsolidierungssoftware<br />

Die Vorarbeiten für die Einrichtung von Stammdaten können nahezu vollständig in<br />

MS-Excel vorbereitet werden (Abb. Vorarbeiten) und über einen sogenannten Connector<br />

in das Hauptprogramm eingelesen werden (Abb. Einlesen).<br />

Das Ergebnis kann unmittelbar eingesehen und ggf. manuell bzw. online weiter modifiziert<br />

werden (Abb. Positionenplan).<br />

Abb. Vorarbeiten<br />

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Abb. Einlesen<br />

Seite 21 von 42


Abb. Positionenplan<br />

Abb. Positionen-/Konten-Zuordnung<br />

Seite 22 von 42


Nach dem Einrichten der Stammdaten können die Wirtschaftsdaten der Unternehmen<br />

online bzw. manuell in das Hauptprogramm eingegeben werden (Abb. Datenerfassung)<br />

oder ebenfalls über Excel – in Verbindung mit dem Connector – erfasst<br />

(Abb. Erfassungsformular)<br />

Abb. Datenerfassung<br />

Der Anwender erhält bei einer Eingabe über das Excel-Erfassungsformular ein sofortiges<br />

„Feedback“ seiner Eingabe hinsichtlich einer möglichen Fehleingabe. In der<br />

Abbildung „Erfassungsformular“ wird eine Differenz ausgewiesen, da lediglich auf der<br />

Aktivseite eine Eingabe vorgenommen wurde. Es fehlt ein entsprechender Eintrag<br />

auf der Passivseite.<br />

Die konzerninternen Leistungsbeziehungen sowie die Unternehmensspiegel können<br />

ebenfalls (siehe Abbildungen) über Erfassungsformulare komfortable eingegeben<br />

werden.<br />

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Abb. Erfassungsformular<br />

Abb. Erfassungsformular - Leistungsbeziehungen im Konzern -<br />

Seite 24 von 42


Abb. Erfassungsformular - Unternehmensspiegel<br />

Seite 25 von 42


Abb. Einzelabschlussmonitor<br />

Abb. Report<br />

Seite 26 von 42


4.2 Gesamtabschluss<br />

4.2.1 Kapitalkonsolidierung<br />

Die Kapitalkonsolidierung wird nach der Neubewertungsmethode und die Equity-<br />

Konsolidierung nach der Buchwertmethode erfolgen.<br />

4.2.1.1 Kapitalkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode in einem<br />

mehrstufigen Konzern unter Anwendung der Kettenkonsolidierung<br />

Die Kapitalkonsolidierung eines mehrstufigen Teilkonzerns wird bei Anwendung der<br />

Kettenkonsolidierung stufenweise, beginnend auf der niedrigsten Hierarchiestufe des<br />

Konzerns, für alle Teilkonzerne und schließlich für den Gesamtkonzern durchgeführt.<br />

Anhand des nachfolgend grafisch dargestellten mehrstufigen Teil des „Konzerns<br />

Landeshauptstadt Düsseldorf“ - bestehend aus der Landeshauptstadt Düsseldorf,<br />

der Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH (Holding) und der Rheinbahn<br />

AG (Rheinbahn) - soll die Durchführung einer Kettenkonsolidierung dargestellt werden.<br />

Landeshauptstadt<br />

Düsseldorf<br />

100 %<br />

Holding der<br />

Landeshauptstadt<br />

Düsseldorf GmbH<br />

95 % 5 %<br />

Rheinbahn AG<br />

Als ergänzende Information sei darauf hingewiesen, dass<br />

- sowohl für die Holding als auch für die Rheinbahn ein aktuelles Wertgutachten<br />

eingeholt wurde,<br />

- der Wert der Rheinbahn nach dem Substanzbewertungsverfahren ermittelt<br />

wurde,<br />

- der Buchwert der Rheinbahn von der Holding aufgrund der vergangenen Ergebnisentwicklung<br />

auf 0,51 EUR abgeschrieben worden ist,<br />

- die operative Ergebnisentwicklung der Rheinbahn defizitär ist.<br />

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Für die Darstellung der stufenweisen Kapitalkonsolidierung liegen nachfolgende Bilanzen<br />

vor (Abbildung nächste Seite):<br />

- Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH<br />

o Handelsbilanz (HB I)<br />

o Kommunalbilanz II (KB II := Kommunalbilanz I nach Zuordnung stiller Reserven/<br />

Lasten)<br />

- Rheinbahn AG<br />

o Kommunalbilanz II<br />

- Landeshauptstadt Düsseldorf<br />

o Bilanz.<br />

Holding HB I Holding KB II Rheinbahn KB II Landeshauptstadt<br />

Düsseldorf<br />

AKTIVA PASSIVA AKTIVA PASSIVA AKTIVA PASSIVA AKTIVA PASSIVA<br />

- TEUR - - TEUR - - TEUR - - TEUR - - TEUR - - TEUR - - TEUR - - TEUR -<br />

Anlagevermögen 255.950 1.158.784 781.630 11.369.586<br />

Immaterielle Vermögensg. 746 1.120<br />

Sachanalgevermögen 421.993 9.384.339<br />

Finanzanlagen 255.950 1.158.784 358.891 1.984.127<br />

davon verb.Unternehmen<br />

Rheinbahn 557.930 29.365<br />

Sonstige 26 26 1.552.444<br />

davon Beteil. 139.919 484.823<br />

Ausleihungen g. Beteiligungen 116.005 116.005<br />

Umlaufvermögen 451.877 451.877 83.327 654.132<br />

Forderungen g. verbund. Unter. 23.844 23.844 2.616<br />

Forderungen g. Beteiligungen 3.868 3.868 0<br />

Sonstige 30.538 30.538 43.358 492.421<br />

Kasse 393.627 393.627 39.969 161.711<br />

ARAP 5 5 186 14.172<br />

Eigenkapital 564.642 1.467.476 587.295 8.312.916<br />

Sonderposten 1.588.329<br />

Rückstellungen 19.144 19.144 96.615 918.861<br />

Verbindlichkeiten. 124.046 124.046 180.008 890.384<br />

davon gü. verbund. Untern. 0 0 26 334.408<br />

davon g. Beteiligungen 0 0 4.572<br />

PRAP 0 0 1.225 327.400<br />

Summe 707.832 707.832 1.610.666 1.610.666 865.143 865.143 12.037.890 12.037.890<br />

Die erste Stufe der Kettenkonsolidierung richtet sich auf die in der Konzernhierarchie<br />

auf der niedrigsten Stufe stehenden Tochterunternehmen, der Rheinbahn, und das<br />

auf der nächsthöheren Stufe stehende Mutterunternehmen, die Holding. Diese ist<br />

wiederum in Bezug auf die Landeshauptstadt Düsseldorf ein Tochterunternehmen.<br />

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Die Rheinbahn wird mit ihrer KB II in einem ersten Konsolidierungsschritt mit der originären<br />

Handelsbilanz der Holding konsolidiert (siehe nächste Seite).<br />

1. Buchung<br />

Der Buchwert der Rheinbahn in der HB I der Holding beträgt 0,51 EUR. Dieser<br />

Wert wird mit dem auf die Holding entfallenden Anteil (= 95 %) am neu bewerteten<br />

Eigenkapital der Rheinbahn (KB II) in Höhe von 557 Mio. EUR verrechnet.<br />

Es ergibt sich eine Differenz von 557 Mio. EUR, die als Ausgleichposten<br />

aus Kapitalkonsolidierung auf der Passiva bzw. als passivischer Unterschiedsbetrag<br />

ausgewiesen wird.<br />

2. Buchung<br />

Das dem Minderheitsgesellschafter, Landeshauptstadt Düsseldorf, anteilig (=<br />

5 %) zuzurechnende Eigenkapital in Höhe von 29,4 Mio. EUR wird umgebucht.<br />

Als Ergebnis der Konsolidierungsmaßnahmen erhält man die Teilkonzernbilanz auf<br />

der HB I-Ebene der Holding. Die Bilanzsumme des Teilkonzerns entspricht der<br />

Summenbilanz, da der Wertansatz der Rheinbahn in der HB I der Holding - wie bereits<br />

erwähnt - bereits auf 0,51 EUR abgeschrieben ist und die Zuschreibung gänzlich<br />

in die Teilkonzernbilanz einfließt.<br />

Summenbilanz<br />

Holding HB I / Rheinbahn KB II Konsolidierung<br />

Teilkonzern Holding<br />

AKTIVA PASSIVA Soll Haben<br />

AKTIVA PASSIVA<br />

- TEUR - - TEUR - - TEUR -<br />

- TEUR -<br />

- TEUR - - TEUR -<br />

Anlagevermögen 1.037.580 1.037.580<br />

Immaterielle Vermögensg. 746 746<br />

Sachanalgevermögen 421.993 421.993<br />

Finanzanlagen<br />

davon verb.Unternehmen<br />

614.841 614.841<br />

Rheinbahn 0(1)<br />

Sonstige 26 26<br />

davon Beteil. 139.919 139.919<br />

Ausleihungen g. Beteiligungen 116.005 116.005<br />

Umlaufvermögen 535.204 535.204<br />

Forderungen g. verbund. Unter. 26.460 26.460<br />

Forderungen g. Beteiligungen 3.868 3.868<br />

Sonstige 71.280 71.280<br />

Kasse 433.596 433.596<br />

ARAP 191 191<br />

Eigenkapital 1.151.937 (1) 557.930 564.642<br />

(2) 29.365<br />

Passivischer UB 557.930 (1) 557.930<br />

Ausgleichsp. Anteile and. G. 29.365 (2) 29.365<br />

Rückstellungen 115.759 115.759<br />

Verbindlichkeiten. 304.054 304.054<br />

davon gü. verbund. Untern. 26 26<br />

davon g. Beteiligungen 4.572 4.572<br />

PRAP 1.225 1.225<br />

Summe 1.572.975 1.572.975 587.295 587.295 1.572.975 1.572.975<br />

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Bevor der zweite Konsolidierungsschritt vollzogen werden kann, muss in einem Zwischenschritt<br />

(siehe unten) die Differenz zwischen HB I und KB II der Holding hinzugerechnet<br />

werden. Der sich aus der Neubewertung ergebende Wert der Rheinbahn<br />

wird gegen den passivischen Unterschiedsbetrag korrigiert, da die Kapitalkonsolidierung<br />

der Rheinbahn bereits vorgenommen wurde und kein erneuter Anteilsausweis<br />

erfolgen darf.<br />

Holding: Differenz HB I zu KB II Korrektur<br />

Teilkonzern Holding auf Basis KB II<br />

AKTIVA PASSIVA Soll Haben<br />

AKTIVA PASSIVA<br />

- TEUR - - TEUR - - TEUR - - TEUR -<br />

- TEUR - - TEUR -<br />

Anlagevermögen 1.385.436<br />

Immaterielle Vermögensg. 746<br />

Sachanalgevermögen 421.993<br />

Finanzanlagen<br />

davon verb.Unternehmen<br />

962.697<br />

557.930 557.930 (1) Rheinbahn<br />

Sonstige 26<br />

344.904 davon Beteiligungen 428.729<br />

Ausleihungen g. Beteiligun 116.005<br />

Umlaufvermögen 535.204<br />

Forderungen g. verb.. Unte 26.460<br />

Forderungen g. Beteiligung 3.868<br />

Sonstige 71.280<br />

Kasse 433.596<br />

ARAP 191<br />

902.834 Eigenkapital 1.467.476<br />

(1) 557.930 Passivischer UB<br />

Ausgleichsp. Anteile and. G. 32.317<br />

Rückstellungen 115.759<br />

Verbindlichkeiten. 304.054<br />

davon gü. verbund. Untern. 26<br />

davon g. Beteiligungen 4.572<br />

PRAP 1.225<br />

902.834 902.834 557.930 557.930 Summe 1.920.831 1.920.831<br />

Im zweiten Konsolidierungsschritt wird nun die Teilkonzernbilanz der Holding (TK II)<br />

auf der obersten Konzernebene mit der Bilanz der Landeshauptstadt Düsseldorf<br />

konsolidiert.<br />

Seite 30 von 42


Summenbilanz Konsolidierung<br />

AKTIVA PASSIVA Soll Haben<br />

AKTIVA PASSIVA<br />

- TEUR - - TEUR - - TEUR - - TEUR -<br />

- TEUR - - TEUR -<br />

Anlagevermögen 12.755.022 11.258.181<br />

Immaterielle Vermögensg. 1.866 1.866<br />

Sachanalgevermögen 9.806.332 9.806.332<br />

Finanzanlagen 2.946.824 1.449.983<br />

davon verb. Untern.<br />

(Rheinbahn) 29.365 29.365 (2) 0<br />

(Holding) 1.467.476 1.467.476 (1) 0<br />

Umlaufvermögen 1.189.336 1.186.720<br />

Forderungen g. verb.. Untern. 26.460 2.616 (3) 23.844<br />

Forderungen g. Beteiligungen 3.868 3.868<br />

Sonstige 563.701 563.701<br />

Kasse 595.307 595.307<br />

ARAP 14.363 14.363<br />

Teil-Gesamtbilanz<br />

Eigenkapital 9.780.392 (1) 1.467.476 8.312.916<br />

Ausgleichsp. Anteile and. G. 32.317 (2) 29.365 2.952<br />

Sonderposten 1.588.329 1.588.329<br />

Rückstellungen 1.034.620 1.034.620<br />

Verbindlichkeiten 1.194.438 1.191.822<br />

davon gü. verb. Untern. 334.434 (3) 2.616 331.818<br />

davon g. Beteil. 4.572 4.572<br />

PRAP 328.625 328.625<br />

Summe 13.958.721 13.958.721 1.499.457 1.499.457 12.459.264 12.459.264<br />

1. Buchung<br />

Der Zeitwert der Holding in der vorläufigen Eröffnungsbilanz der Landeshauptstadt<br />

Düsseldorf beträgt 1.467,5 Mio. EUR. Dieser Wert wird mit dem auf die<br />

Landeshauptstadt Düsseldorf entfallenden Anteil (= 100 %) am neu bewerteten<br />

Eigenkapital der Holding (KB II) in Höhe von 1.467,5 Mio. EUR verrechnet.<br />

2. Buchung<br />

Die von der Landeshauptstadt Düsseldorf direkt an der Rheinbahn gehaltenen<br />

Anteile (5 %) werden gegen den Ausgleichsposten für Minderheitsgesellschafter<br />

in Höhe von 29,4 Mio. EUR verrechnet.<br />

3. Buchung<br />

Forderungen der Rheinbahn werden gegen die Landeshauptstadt Düsseldorf<br />

in Höhe von 2,6 Mio. EUR im Rahmen der Schuldenkonsolidierung durch das<br />

Verrechnen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten eliminiert.<br />

Das Entstehen eines passivischen Unterschiedsbetrages (Ergebnis Teilkonzern Holding)<br />

wird gemeinhin mit der Überbewertungen in der Tochterbilanz, mit einem günstigen<br />

Kaufpreis (sog. lucky-buy) oder mit einer schlechten Ertragslage bei guter Vermögenssubstanz,<br />

wie bei der Rheinbahn vorliegend, begründet.<br />

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Grundsätzlich ist der passivische Unterschiedsbetrag – bis auf zwei Ausnahmen (§<br />

309 Abs. 2 Nr. 1 und 2 HGB) - erfolgsneutral zu behandeln und in den Folgegesamtabschlüssen<br />

unverändert fortzuführen. Bei Ausweis von Unterschiedsbeträgen auf<br />

der Aktiv- bzw. Passivseite können diese miteinander verrechnet werden (§ 301 Abs.<br />

3 HGB); die verrechneten Beträge sind im Anhang anzugeben.<br />

Gemäß § 309 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 HBG kann bei einer ungünstigen Entwicklung<br />

der künftigen Ertragslage des Unternehmens – wie dies bei der Rheinbahn der Fall<br />

ist – oder bei Berücksichtigung erwarteter Aufwendungen eine ertragswirksame Auflösung<br />

entsprechend der Auflösung von Rückstellungen vorgenommen werden.<br />

Fehlerpotential:<br />

Ausgleichsposten für Minderheitsgesellschafter<br />

Die Kettenkonsolidierung beinhaltet einen methodischen Fehler 2 bei der Zuordnung<br />

von Unterschiedsbeträgen aus der Kapitalkonsolidierung und Minderheitsgesellschaftern.<br />

Entsteht ein aktivischer bzw. passivischer Unterschiedsbetrag<br />

(Good-/ Badwill) auf unteren Konsolidierungsstufen, so wird<br />

dieser auf der nächsthöheren Konsolidierungsstufe ohne Korrektur übernommen.<br />

Es erfolgt also keine Verrechnung wie im Rahmen der Kapitalkonsolidierung<br />

zwischen Buch-/ Zeitwert und anteiligem Eigenkapital. Die Folge ist, dass<br />

bei Vorhandensein von Minderheitsgesellschaftern in den jeweiligen Konzernhierarchiestufen<br />

Teilbilanzen bis hin zur Konzernbilanz mit unkorrekten Bilanzsummen<br />

ausgewiesen werden.<br />

Die Korrektur erfolgt über den Ausgleichsposten für Minderheitsgesellschafter<br />

und verkürzt somit die Bilanzsumme.<br />

Obgleich für den o.g. Fall kein Düsseldorfer Praxisbeispiel vorliegt, wird der<br />

Hinweis zur Vollständigkeit aufgenommen.<br />

Die Kettenkonsolidierung in den dargestellten Schritten ist vor dem Hintergrund gewählt<br />

worden, um die Besonderheit des auf der Ebene der Holding entstehenden<br />

passivischen Unterschiedsbetrages und dessen Eliminierung auf Ebene der Stadt,<br />

hervorzuheben. Alternativ kann die Kapitalkonsolidierung auf Basis der neubewerteten<br />

Bilanzen sowohl der Rheinbahn als auch der Holding durchgeführt werden. Dies<br />

macht den Zwischenschritt nebst Korrektur obsolet.<br />

4.2.2 Schuldenkonsolidierung<br />

Der „Konzern Landeshauptstadt Düsseldorf“ kann im Sinne der Fiktion der rechtlichen<br />

Einheit (§ 297 Abs. 3 Satz 1 HGB) sich selbst gegenüber keine Ansprüche und<br />

Verpflichtungen haben; aus diesem Grund dürfen im Gesamtabschluss keine<br />

Schuldverhältnisse zwischen den voll zu konsolidierenden Betrieben ausgewiesen<br />

werden. Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden diese Sachverhalte eliminiert.<br />

2 Vgl. Scherrer, G.: Konzernrechnungslegung nach HGB und IFRS, 2. Aufl., Verlag Vahlen, S. 254<br />

Seite 32 von 42


4.2.2.1 Praxisbeispiel<br />

Für die Erstellung des Gesamtabschlusses werden die Konsolidierungspakete bzw.<br />

die Ergebnisse der verbundenen Betriebe zusammengeführt und die einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen<br />

(Kapital-, Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung<br />

sowie Zwischenergebniseliminierung) vorgenommen.<br />

Bei den für das Geschäftsjahr 2007 zur Verfügung gestellten Daten fiel folgende Besonderheit<br />

auf:<br />

Bei der Schuldenkonsolidierung zwischen dem Stadtbetrieb zentrale Dienste (SzD)<br />

und dem Stadtentwässerungsbetrieb (SEBD) wurde eine Aufrechnungsdifferenz von<br />

rd. 190 TEUR ermittelt.<br />

Die Aufgaben des SzD umfassen die Innenreinigung aller städtischen und angemieteten<br />

Gebäude sowie die Glasreinigung dieser Gebäude durch städtisches Personal<br />

oder durch Vergabe dieser Reinigungsarbeiten an Reinigungsfirmen. Des Weiteren<br />

gehören zu den Aufgaben des SzD verschiedene Dienstleistungen z.B. für den Bereich<br />

Druck und Postlogistik oder Fahrzeugmanagement.<br />

Der SzD wird als organisatorisch und wirtschaftlich eigenständige Einrichtung ohne<br />

Rechtspersönlichkeit als Sondervermögen in Form einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung<br />

geführt und hat das Ziel, die vorgenannten Aufgaben wirtschaftlich zu betreiben<br />

und Synergien zu erreichen.<br />

Damit der SzD seine Jahresendrechnungen erstellen kann, müssen nicht nur sämtliche<br />

Informationen vorliegen, die eine periodengerechte Aufwandsverbuchung gewährleisten<br />

(Stichwort: Pensionsgutachten), sondern es müssen auch Lohnverrechnungen<br />

durchgeführt werden, damit eine kostenstellengerechte Erfassung erfolgen<br />

kann. Anfang Juni können die Jahresendrechnungen (sog. Spitzabrechnungen) auf<br />

Kostenstellenbasis erstellt und ordnungsgemäß als Forderungen verbucht werden.<br />

Der Rechnungsempfänger SEBD hat seinen Jahresabschluss bereits früher fertiggestellt<br />

und die ausstehende Rechnung vom SzD ordnungsgemäß in den Rückstellungen<br />

erfasst. Bei dem Konsolidierungspaket wurde allerdings vom SEBD nicht berücksichtigt,<br />

dass die Rückstellung Verbindlichkeitscharakter hat und entsprechend<br />

als Schuldposten eingetragen werden muss.<br />

Die so ermittelte Aufrechnungsdifferenz stellt eine unechte Aufrechnungsdifferenz<br />

dar, die eigentlich bei der Abstimmung der Konten im Vorfeld zu beseitigen und nicht<br />

Teil der Schuldenkonsolidierung ist.<br />

Da keine Abstimmung der Salden im Vorfeld erfolgt, müssen die Betriebe <strong>zum</strong>indest<br />

dahingehend sensibilisiert werden, dass sämtliche Aktiv- bzw. Passivposten auf Leistungsbeziehungen<br />

untersucht werden.<br />

4.2.3 Zwischenergebniseliminierung<br />

Grundsätzlich wird unterstellt, dass Vermögensveräußerungen und Herstellungsvorgänge<br />

innerhalb des Vollkonsolidierungskreises unter marktüblichen Bedingungen<br />

abgewickelt werden. Eliminierungen müssen nur bei wesentlichen Sachverhalten<br />

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vorgenommen werden. Aufgrund ihrer untergeordneten Rolle wurde auf die Zwischenergebniseliminierung<br />

im Rahmend dieser Fallstudie verzichtet.<br />

4.2.4 Aufwands- und Ertragseliminierung<br />

Bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden die in der Summenergebnisrechnung<br />

ausgewiesenen Aufwendungen und Erträge so umgegliedert und verrechnet,<br />

dass in der Gesamtergebnisrechnung nur diejenigen Aufwendungen und Erträge<br />

gezeigt werden, die der „Konzern Landeshauptstadt Düsseldorf“ ausweisen würde,<br />

wenn er auch rechtlich eine Einheit wäre.<br />

4.2.4.1 Praxisbeispiel<br />

Für die Erstellung des Gesamtabschlusses werden die Konsolidierungspakete bzw.<br />

die Ergebnisse der verbundenen Betriebe zusammengeführt und die einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen<br />

(Kapital-, Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung<br />

sowie Zwischenergebniseliminierung) vorgenommen.<br />

Bei den für das Geschäftsjahr 2007 zur Verfügung gestellten Daten fiel folgende Besonderheit<br />

auf:<br />

Bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung zwischen zwei verbundenen Betrieben<br />

wurde eine Differenz in Millionenhöhe ermittelt.<br />

Als Hintergrund für diese Differenz wurde die unterschiedliche Verbuchung eines<br />

gewährten Baukostenzuschusses ermittelt. Im Rahmen einer geplanten Kapazitätserweiterung<br />

verpflichtete sich eine der Gesellschaften für die Umlegung von örtlichem<br />

Infrastruktur- und Unternehmensvermögen der anderen Gesellschaft einen<br />

Baukostenzuschuss zu gewähren, da die Baumaßnahme in ihrem unternehmerischen<br />

Interesse lag.<br />

Es wurden mehrere Baukostenabschläge in Rechnung gestellt. Die Nettobeträge<br />

wurden nach Bezahlung auf dem Konto „Empfangene Zuschüsse“ bei der empfangenden<br />

Gesellschaft verbucht. Später wurde der Zuschuss (prozentual) auf dem <strong>Anlagen</strong>-Anschaffungsbuchwert<br />

<strong>zum</strong> 31.12.2006 verteilt und damit das Konto „Empfangene<br />

Zuschüsse“ wieder entlastet.<br />

Durch die Zuschussbuchung <strong>zum</strong> Bezugsdatum in 2007 wurde der Anschaffungswert<br />

der empfangenden Gesellschaft gekürzt. Aufgrund dieser Kürzung verringern sich<br />

die Abschreibungen für 2007 und die Folgejahre.<br />

Die Zuschuss-gewährende Gesellschaft hat dagegen sämtliche Baukostenzuschüsse<br />

in den Aufwand gebucht. Da aus Konzernsicht dieser Vorgang vollständig eliminiert<br />

werden muss, ist der Aufwand zu verringern, wohingegen das Anlagevermögen bei<br />

der empfangenden Gesellschaft zu erhöhen bzw. der Posten „Empfangene Zuschüsse“<br />

aufzulösen ist.<br />

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4.2.5 Gesamtkapitalflussrechnung<br />

Die Gesamtkapitalflussrechnung wird derivativ / indirekt ermittelt, d.h. die notwendigen<br />

Angaben werden aus bzw. auf Basis der Berichtswerke (Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung,<br />

Konzernspiegeln) ermittelt. In der Gesamtkapitalflussrechnung<br />

werden die Zahlungsströme (Cash-Flows) des „Konzerns Landeshauptstadt Düsseldorf“<br />

getrennt nach den Cash-Flows aus.<br />

o der laufenden Geschäftstätigkeit<br />

o der Investitionstätigkeit und<br />

o der Finanzierungstätigkeit dargestellt.<br />

Der Saldo aus positiven und negativen Cash-Flows der genannten Bereiche entspricht<br />

der Veränderung des Finanzmittelfonds.<br />

4.2.6 Gesamtanhang<br />

Für die Erstellung des Anhangs werden Informationen, die aus "Konzernsicht" von<br />

Bedeutung sind, standardisiert in den Konsolidierungspaketen abgefragt. Alternativ<br />

bzw. ergänzend können die Angaben der testierten Jahresabschlüsse herangezogen<br />

werden.<br />

4.2.7 Gesamtlagebericht<br />

Der Gesamtlagebericht wird auf Basis der Einzelabschlüsse der voll konsolidierten<br />

Aufgabenbereiche - ergänzt um weitere aus "Konzernsicht" maßgebliche Sachverhalte<br />

- generiert.<br />

4.2.8 Beteiligungsbericht<br />

Der Inhalt des modifizierten Beteiligungsberichtes wird an den Vorgaben des § 52<br />

GemHVO <strong>NRW</strong> ausgerichtet sein. Bisherige Darstellungen, wie Anhang, Lagebericht,<br />

Unternehmensspiegel usw. (bislang nur bei Beteiligungen über 50 %), werden<br />

nicht fortgeführt.<br />

Neben den Leistungsbeziehungen zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und<br />

den voll zu konsolidierenden Aufgabenbereichen, die im Rahmen der Erstellung des<br />

Gesamtabschluss konsolidiert werden, werden auch entsprechende Beziehungen zu<br />

den sonstigen - nicht voll konsolidierten - und assoziierten Aufgabenbereichen sowie<br />

Beteiligungen ausgewiesen.<br />

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Anhang<br />

Abbildung 1<br />

Holding der Landeshauptst adt Düsseldorf GmbH<br />

K: 138.048.807,92 EUR<br />

100 % Bädergesellschaft Düsseldorf mbH<br />

K: 25. 600 EUR<br />

95 % Rheinbahn AG<br />

K: 35.000.000 EUR<br />

5%<br />

100 %<br />

Rheinbahn- Immobilien GmbH & Co. KG<br />

K: 500.000 EUR<br />

100 % Rheinbahn- Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG<br />

K: 25.000 EUR<br />

100 % Reisedienst Maaßen GmbH<br />

K: 25. 000 EUR<br />

49 % Rhein-Bus Verkehrsbetrieb GmbH<br />

K: 25.564,59 EUR<br />

40 % Stadtbahnbetrienbsführungsgesellschaft Rhein mbH<br />

K: 25.750 EU R<br />

25 % ELBA Omnibusreisen GmbH<br />

K: 250.000 EUR<br />

24,9 % trans regio D eutsche Regionalbahn GmbH<br />

K: 500.000 EUR<br />

19,52 % RW-Holding AG<br />

K: 74.362.859,52 EUR<br />

10,0 % beka ebusiness GmbH<br />

K: 250.000 EUR<br />

6,31 %<br />

Einkaufs- und Wirtschaft sgesellschaft für Verkehrsbetriebe<br />

(BEKA) mbH<br />

K: 378.270 EUR<br />

25,05 %<br />

50 %<br />

25 %<br />

Flughafen Düsseldorf GmbH<br />

K: 25.564.594 EUR<br />

100 %<br />

Flughafen Düsseldorf Immobilien GmbH<br />

K: 1.020.000 EUR<br />

100 % Flughafen Düsseldorf Ground Handling GmbH<br />

K: 30.000 EUR<br />

100 % Flughafen Düsseldorf Objekt Eins GmbH<br />

K: 25.000 EUR<br />

Flughafen Düsseldorf Verwaltungs GmbH<br />

100 %<br />

K: 25.000 EUR<br />

100 % Flughafen Düsseldorf Cargo GmbH<br />

K: 25.000 EU R<br />

100 % Flughafen Düsseldorf Security GmbH<br />

K: 30.000 EU R<br />

100 % Estamin Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co.<br />

Vermietungs KG<br />

K: 25.000 EUR<br />

100 % BISAWA Objekt Airport-Düsseldorf GmbH & Co. KG<br />

K: 1.525.000 EUR<br />

70,03 % Flughaf en Mönchengladbach GmbH<br />

K: 16.974.890 EUR<br />

49 %<br />

D LG Personalservice GmbH<br />

K: 25.000 EUR<br />

30 % SITA Airport IT GmbH<br />

K: 30.000 EUR<br />

Lokalradio Düsseldorf Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

K: 520.000 EUR<br />

100 % Lokalradio Düsseldorf Betriebsgesellschaft mbH<br />

K: 26.000 EUR<br />

100 %<br />

Stadtwerke Düsseldorf AG<br />

K: 117.500.000 EUR<br />

Landeshauptstadt Düsseldorf<br />

100 %<br />

Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG<br />

K: 10.000.000 EUR<br />

100 %<br />

Bünger Bau- und Projektmanagement GmbH<br />

K: 125.000 EUR<br />

100 % IDR Bahn GmbH & Co. KG<br />

K: 500.000 EUR<br />

100 % IDR Bahn Verwaltungsgesellschaf t mbH<br />

K: 25.000 EUR<br />

100 % IDR Immobilien GmbH<br />

K: 25.000 EUR<br />

100 % IDR Nord I GmbH & Co. KG<br />

K: 1.000 EUR<br />

100 %<br />

IDR Nord II GmbH & Co. KG<br />

K: 1.000 EUR<br />

100 %<br />

IDR Nord III GmbH & Co. KG<br />

K: 1.000 EUR<br />

100 % IDR Süd I GmbH & Co. KG<br />

K: 1.000 EU R<br />

100 % IDR Süd II GmbH & Co. KG<br />

K: 1.000 EUR<br />

100 % IDR Sonstige Gewerbeimmobilien I<br />

Gm bH & Co. KG<br />

K: 1.000 EUR<br />

100 % IDR Sonstige Gewerbeimmobilien II<br />

GmbH & Co. KG<br />

K: 1.000 EUR<br />

100 % IDR Sonstige Gewerbeimmobilien III<br />

GmbH & Co. KG<br />

K: 1.000 EUR<br />

100 % IDR Sonstige Gewerbeimmobilien IV<br />

GmbH & Co. KG<br />

K: 1.000 EUR<br />

100 % IDR Dom e GmbH & Co. KG<br />

K: 1.000 EUR<br />

100 % Elbsee-Kieswerk Düsseldorf Gm bH & Co.<br />

K: 210.000 EUR<br />

100 % IDR Public Management GmbH<br />

K: 26.000 EUR<br />

50 % Grundstücksentwicklungs-Gesellschaft<br />

Düsseldorf GmbH<br />

K: 50.000 EUR<br />

100 % Stadtwerke Düsseldorf Netz GmbH<br />

K: 25.564,59 EUR<br />

KOGO Grundstücksverwaltungsgesellschaft<br />

95 %<br />

mbH & Co. KG<br />

K: 25.564,59 EUR<br />

MURVA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

95 %<br />

mbH & Co. KG<br />

K: 25. 564,59 EUR<br />

66 % Nahwärme Düsseldorf GmbH<br />

K: 51.129,18 EUR<br />

AWISTA Gesellschaft für Abfallwirtschaft<br />

51 %<br />

und Stadtreinigung mbH<br />

K: 4.100.000 EUR<br />

Niederrheinisch-Bergisches Gemeinschafts-<br />

50 %<br />

wasserwerk GmbH<br />

K: 1.533.880 EUR<br />

50 %<br />

Wasserübernahme Neuss-Wahlscheid GmbH<br />

K: 51.200 EUR<br />

50 % Neuss-Düsseldorfer Häf en Gm bH & Co. KG<br />

K: 100.000 EUR<br />

20 %<br />

Messe Düsseldorf GmbH<br />

K: 15.625.000 EUR<br />

56,51 %<br />

100 % Messe Düsseldorf ASIA Pte. Ltd.<br />

K: 7.577.730 SGD<br />

100 % Messe Düsseldorf North America Inc.<br />

K: 100 U.S. $<br />

100 % Messe Düsseldorf Japan Ltd.<br />

K: 20.000.000 Yen<br />

100 % Messe D üsseldorf Moskau OOO<br />

K: 3.950.000 RUB<br />

100 % Messe Düsseldorf India Ltd.<br />

K: 21.000.000 INR<br />

FIXXUS Grundstücksvermietungsgesellschaft<br />

94 %<br />

mbH & Co. Objekt Rheinhalle Düsseldorf KG<br />

K: 10.000 EUR<br />

80 % Messe Düsseldorf Cina Ltd..<br />

K: 2.000.000 $ HKD<br />

77,05 % IGEDO Company GmbH & Co. KG<br />

K: 1.300.000 EUR<br />

60,4 % Messe Brünn AG – Veletrhy Brno, a.s.<br />

K: 1.083.375.350 CZK<br />

50 % DüsseldorfCongress<br />

Veranstaltungsgesellschaft mbH<br />

K: 52.000 EUR<br />

Messeturm Düsseldorf<br />

50 %<br />

Veranstaltungsgesellschaft mbH<br />

K: 520.000 EU R<br />

GEC German Exposition International<br />

33,33 %<br />

Corporation GmbH<br />

K: 1.083.375.350 CZK<br />

5,36 % Düsseldorf Marketing & Tourism us GmbH<br />

K: 1.400.000 EUR<br />

100 %<br />

sportAgentur Düsseldorf GmbH<br />

K: 25.000 EU R<br />

50 %<br />

Hafen Neuss/Düsseldorf Verwaltungs GmbH<br />

K: 250.000 EUR<br />

50 %<br />

biogas<strong>NRW</strong> GmbH<br />

K: 50.000 EUR<br />

49 %<br />

R emondis Rhein-Wupper GmbH & C o. KG<br />

K: 5.113.000 EUR<br />

49 %<br />

R emondis Rhein-Wupper Verwaltungs GmbH<br />

K: 50.000 EUR<br />

2,78 % Verlags- und Wirtschaftsgesellschaf t der<br />

Elektrizitätswerke GmbH<br />

K: 220.878,10 EUR<br />

1,12 % Wirtschaftliche Vereinigung Dt.<br />

Versorgungsunternehmen AG<br />

K: 2.556.459,41 EUR<br />

0,7 % GWZ Gas- und Wasserwirtschaftszentrum<br />

Gm bH & Co. KG<br />

K: 3.655.736,95 EUR<br />

0,5 % European Energy Exchange AG<br />

K: 20.000.000 EUR<br />

1,79 %<br />

50 %<br />

75 %<br />

100 % Zukunftswerkstatt Düsseldorf GmbH<br />

K: 26.000 EUR<br />

100 %<br />

100 %<br />

100 %<br />

100 %<br />

100 %<br />

75 %<br />

74,01 %<br />

64, 9 %<br />

50 %<br />

49 %<br />

45 %<br />

35 %<br />

15,32 %<br />

8 %<br />

6,54 %<br />

5,69 %<br />

2,35 %<br />

100 %<br />

Düsseldorfer Transfer GmbH<br />

K: 26.000 EUR<br />

10 % Ausbildungs- und Qualifizierungszentrum<br />

Düsseldorf GmbH<br />

K: 26.000 EUR<br />

Jugendberufshilfe Düsseldorf gGmbH<br />

K: 26.000 EUR<br />

Multifunktionsarena Immobilien-<br />

Verwaltungs GmbH<br />

K : 50.000 EUR<br />

Multifunktionsarena Immobili engesellschaft<br />

mbH & Co. KG<br />

K: 49.000 EUR<br />

Multifunktionsarena Düsseldorf Betriebs -<br />

GmbH<br />

K: 490.000 EUR<br />

Qu ad ri enn ale G mb H<br />

K: 25.000 EU R<br />

Werkstatt für angepasste Arbeit GmbH<br />

K: 26.000 EUR<br />

1,6 6 % Gemeinnützige Gesellschaf t der<br />

Werkstätte für behindert e Menschen in<br />

Nordrhein-Westfalen mbH<br />

Städt. Wohnungsgesellschaft<br />

Düsseldorf AG<br />

K: 9.984.000 EUR<br />

Kunsthalle Düsseldorf gGmbH<br />

K: 100.000 EUR<br />

Neue Schauspi el GmbH<br />

K: 25.564,59 EUR<br />

Sana K liniken Düsseldorf gGmbH GmbH<br />

Düsseldorf<br />

K: 1.250.000<br />

GmbH<br />

EUR<br />

K: 1.250.000 EUR<br />

51 %<br />

KDS Kliniken Düsseldorf<br />

Service GmbH<br />

K: 50.000 EUR<br />

Deutsche Oper am Rhein<br />

Theatergemein sch ft<br />

Düsseldorf-Duisburg gGmbH<br />

K: 50.000 EUR<br />

10 %<br />

OPERA Deutsche Oper am<br />

Rhein GmbH<br />

K: 25. 000 EUR<br />

Regionale Bahngesellschaft<br />

Kaarst-Neuss-Düsseldorf-Erkrath-<br />

Met tmann -Wupp ert al mb H<br />

K: 28.000 EUR<br />

100 %<br />

Regionale Fahrbetriebsgesellschaft<br />

mbH<br />

K: 25.000 EUR<br />

Düsseldorfer Künstleratelier GmbH<br />

K: 39.727,38 EU R<br />

aquabenchGmbH K: 50.000 EUR<br />

STAR T Zeitarbeit N RW GmbH<br />

(treuhän derisch für den Städtetag <strong>NRW</strong>)<br />

K: 76.140 EUR<br />

Verb and der komm unalen RWE-<br />

Aktionäre GmbH<br />

K: 127.822,9 EUR<br />

ekz.bibliotheksservice GmbH<br />

K: 2.181.120 EUR<br />

Seite 36 von 42


Holding Abbildung der Landeshauptstadt 2 Düsseldorf GmbH<br />

K: 138.048.807,92 EUR<br />

100 %<br />

Landeshauptstadt Düsseldorf<br />

100 % Bädergesellschaft Düsseldorf mbH<br />

K: 25.600 EUR<br />

100 %<br />

95 % Rheinbahn AG<br />

K: 35.000.000 EUR<br />

5%<br />

Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG<br />

K: 10.000.000 EUR<br />

100 %<br />

Rheinbahn- Immobilien GmbH & Co. KG<br />

100 % Bünger Bau- und Projektmanagement GmbH<br />

K: 500.000 EUR<br />

K: 125.000 EUR<br />

100 % Rheinbahn- Immobilienverwaltung GmbH<br />

100 % IDR Bahn GmbH & Co. KG<br />

K: 25.000 EUR<br />

K: 500.000 EUR<br />

100 % Reisedienst Maaßen GmbH<br />

100 % IDR Bahn Verwaltungsgesellschaft<br />

K: 25.000 EUR<br />

K: 25.000 EUR<br />

49 % Rhein-Bus Verkehrsbetrieb GmbH<br />

100 % IDR Immobilien GmbH<br />

K: 25.564,59 EUR<br />

K: 25.000 EUR<br />

40 % Stadtbahnbetrienbsführungsgesellschaft Rhein mbH<br />

100 % IDR Nord I GmbH & Co. KG<br />

K: 25.750 EUR<br />

K: 1.000 EUR<br />

25 % ELBA Omnibusreisen GmbH<br />

100 %<br />

IDR Nord II GmbH & Co. KG<br />

24,9 %<br />

K: 250.000 EUR<br />

trans regio Deutsche Regionalbahn GmbH<br />

100 %<br />

K: 1.000 EUR<br />

IDR Nord III GmbH & Co. KG<br />

K: 500.000 EUR<br />

K: 1.000 EUR<br />

100 % IDR Süd I GmbH & Co. KG<br />

K: 1.000 EUR<br />

100 % IDR Süd II GmbH & Co. KG<br />

K: 1.000 EUR<br />

100 % IDR Sonstige Gewerbeimmobilien I<br />

GmbH & Co. KG<br />

K: 1.000 EUR<br />

25,05 % Stadtwerke Düpsseldorf AG<br />

100 % IDR Sonstige Gewerbeimmobilien II<br />

GmbH & Co. KG<br />

K: 117.500.000 EUR<br />

K: 1.000 EUR<br />

50 % Flughafen Düsseldorf GmbH<br />

100 % IDR Sonstige Gewerbeimmobilien III<br />

GmbH & Co. KG<br />

K: 1.000 EUR<br />

K: 25.564.594 EUR<br />

100 % IDR Sonstige Gewerbeimmobilien IV<br />

GmbH & Co. KG<br />

25 % Lokalradio Düsseldorf Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

K: 1.000 EUR<br />

K: 520.000 EUR<br />

100 % IDR Dome GmbH & Co. KG<br />

K: 1.000 EUR<br />

100 % IDR Public Management GmbH<br />

K: 26.000 EUR<br />

100 % Elbsee-Kieswerk Düsseldorf GmbH & Co.<br />

K: 210.000 EUR<br />

50 % Grundstücksentwicklungs-Gesellschaft<br />

Düsseldorf GmbH<br />

K: 50.000 EUR<br />

Voll zu konsolidierendes Unternehmen<br />

Equity-Konsolidierung<br />

20 %<br />

Messe Düsseldorf GmbH<br />

K: 15.625.000 EUR<br />

56,51 %<br />

100 % Messe Düsseldorf ASIA Pte. Ltd.<br />

K: 7.577.730 SGD<br />

100 % Messe Düsseldorf North America Inc.<br />

K: 100 U.S. $<br />

100 % Messe Düsseldorf Japan Ltd.<br />

K: 20.000.000 Yen<br />

100 % Messe Düsseldorf Moskau OOO<br />

K: 3.950.000 RUB<br />

FIXXUS Grundstücksvermietungsgesellschaft<br />

94 %<br />

mbH & Co. Objekt Rheinhalle Düsseldorf KG<br />

K: 10.000 EUR<br />

80 % Messe Düsseldorf Cina Ltd..<br />

K: 2.000.000 $ HKD<br />

77,05 % IGEDO Company GmbH & Co. KG<br />

K: 1.300.000 EUR<br />

60,4 %<br />

50 %<br />

50 %<br />

100 %<br />

33,33 %<br />

Messe Brünn AG – Veletrhy Brno, a.s.<br />

K: 1.083.375.350 CZK<br />

60,4 % Brno a.s..<br />

K: 240.000.000 CZK<br />

DüsseldorfCongress<br />

Veranstaltungsgesellschaft<br />

K: 52.000 EUR<br />

Messeturm Düsseldorf Veranstaltungsgesellschaft<br />

mbH<br />

K: 511.292 EUR<br />

Messe Düsseldorf India Pvt. Ltd<br />

K: 21.000.000 INR<br />

GEC German Exposition International<br />

Corporation GmbH<br />

K: 1.083.375.350 CZK<br />

5,36 % Düsseldorf Marketing & Tourismus GmbH<br />

K: 1.400.000 EUR<br />

100 % sportAgentur Düsseldorf GmbH<br />

K: 25.000 EUR<br />

1,79 %<br />

50 %<br />

75 %<br />

100 %<br />

100 %<br />

100 %<br />

100 %<br />

Zukunftswerkstatt Düsseldorf GmbH<br />

K: 26.000 EUR<br />

100 %<br />

Düsseldorfer Transfer GmbH<br />

K: 26.000 EUR<br />

Jugendberufshilfe Düsseldorf gGmbH<br />

K: 26.000 EUR<br />

Multifunktionsarena Immobilien-<br />

Verwaltungs GmbH<br />

K: 50.000 EUR<br />

Multifunktionsarena Immobiliengesellschaft<br />

mbH & Co. KG<br />

K: 49.000 EUR<br />

100 % Multifunktionsarena Düsseldorf Betriebs -<br />

GmbH<br />

K: 490.000 EUR<br />

100 % Stadtentwässerungsbetrieb der<br />

Landeshauptstadt Düsseldorf<br />

K: 15.465.000 EUR<br />

100 % Quadriennale GmbH<br />

K: 25.000 EUR<br />

100 % Stadtbetrieb zentrale Dienste<br />

K: 25.000 EUR<br />

94,6 % Zweckverband Unterbacher See<br />

K: 8.155.000 EUR<br />

75 % Werkstatt für angepasste Arbeit GmbH<br />

K: 26.000 EUR<br />

74,01 %<br />

64,9 %<br />

50 %<br />

Städt. Wohnungsgesellschaft<br />

Düsseldorf AG<br />

K: 9.984.000 EUR<br />

Kunsthalle Düsseldorf gGmbH<br />

K: 100.000 EUR<br />

Neue Schauspiel GmbH<br />

K: 25.564,59 EUR<br />

49 % Sana Kliniken Düsseldorf gGmbH GmbH<br />

Düsseldorf K: 1.250.000 GmbH EUR<br />

K: 1.250.000 EUR<br />

Deutsche Oper am Rhein<br />

45 % Theatergemeinschft<br />

Düsseldorf-Duisburg gGmbH<br />

K: 50.000 EUR<br />

Regionale Bahngesellschaft<br />

35 % Kaarst-Neuss-Düsseldorf-Erkrath-<br />

Mettmann-Wuppertal mbH<br />

K: 28.000 EUR<br />

Seite 37 von 42


100 %<br />

Abbildung 3 Landeshauptstadt Düsseldorf<br />

Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH<br />

K: 138.048.807,92 EUR<br />

95 %<br />

25,05 %<br />

50 %<br />

Rheinbahn AG (Konzern)<br />

K: 35.000.000 EUR<br />

Stadtwerke Düsseldorf AG<br />

K: 117.500.000 EUR<br />

Flughafen Düsseldorf GmbH<br />

K: 25.564.594 EUR<br />

Voll zu konsolidierendes Unternehmen<br />

Equity-Konsolidierung<br />

In Prüfung<br />

5%<br />

100 %<br />

Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG<br />

K: 10.000.000 EUR<br />

100 %<br />

Bünger Bau- und Projektmanagement GmbH<br />

K: 125.000 EUR<br />

20 %<br />

56,51 %<br />

Messe Düsseldorf GmbH (Konzern)<br />

K: 15.625.000 EUR<br />

100 %<br />

100 %<br />

100 %<br />

74,01 %<br />

Stadtentwässerungsbetrieb der<br />

Landeshauptstadt Düsseldorf<br />

K: 15.465.000 EUR<br />

Stadtbetrieb zentrale Dienste<br />

K: 25.000 EUR<br />

Multifunktionsarena Immobiliengesellschaft<br />

mbH & Co. KG<br />

K: 49.000 EUR<br />

Städt. Wohnungsgesellschaft<br />

Düsseldorf AG<br />

K: 9.984.000 EUR<br />

Seite 38 von 42


Abbildung 4<br />

Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH<br />

K: 138.048.807,92 EUR<br />

95 %<br />

Rheinbahn AG (Konzern)<br />

K: 35.000.000 EUR<br />

25,05 % Stadtwerke Düsseldorf AG<br />

K: 117.500.000 EUR<br />

50 %<br />

Flughafen Düsseldorf GmbH<br />

K: 25.564.594 EUR<br />

Voll zu Voll konsolidierendes zu konsolidierendes Unternehmen Unternehmen<br />

Equity-Konsolidierung<br />

Equity-Konsolidierung<br />

In Prüfung<br />

5%<br />

100 %<br />

Landeshauptstadt Düsseldorf<br />

100 %<br />

Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG<br />

K: 10.000.000 EUR<br />

100 %<br />

Bünger Bau- und Projektmanagement GmbH<br />

K: 125.000 EUR<br />

20 %<br />

56,51 %<br />

Messe Düsseldorf GmbH (Konzern)<br />

K: 15.625.000 EUR<br />

100 %<br />

100 %<br />

74,01 %<br />

Stadtentwässerungsbetrieb der<br />

Landeshauptstadt Düsseldorf<br />

K: 15.465.000 EUR<br />

Multifunktionsarena Immobiliengesellschaft<br />

mbH & Co. KG<br />

K: 49.000 EUR<br />

Städt. Wohnungsgesellschaft<br />

Düsseldorf AG<br />

K: 9.984.000 EUR<br />

Seite 39 von 42


Abbildung 5<br />

Priorität: = 5 (hoch) bis 1 (niedrig)<br />

Bewertung: = maximal 10 Punkte können vergeben werden<br />

A:= Ausschlusskriterium; B:= Bewertungskriterium<br />

Nummerierung<br />

Punkte Max<br />

B / A<br />

Text<br />

D1<br />

310 generelle Anforderungen<br />

Systemsprache Deutsch A<br />

D2 10<br />

Kann auf die Systemsprache Englisch umgestellt werden? Beschreiben Sie bitte den erforderlichen<br />

0<br />

Aufwand.<br />

B 1<br />

D3 Die systemtechnischen Anforderungen lt. Pkt. 3. sind erfüllt. A<br />

D4 Anwendung der Regelungsnormen nach HGB A<br />

D5 20 0 Beschreiben Sie die Möglichkeit der Anwendung bzw. Umstellung nach IFRS. B 2<br />

D6 Festschreibung der Rechnungslegungsvorschriften HGB (Stand: 2002) A<br />

D7 50<br />

Kann die Software aufgrund von aktuellen Erkenntnissen aus dem <strong>Modellprojekt</strong> hinsichtlich der<br />

0<br />

Rechnungslegungsvorschriften auf einen anderen Stand geändert werden?<br />

B 5<br />

0<br />

Werden Anpassungen aufgrund geänderter Rechtsnormen (z.B. BilMoG) spätestens 6 Monate nach in<br />

D8 30 0<br />

Kraft treten vollzogen?<br />

Priorität<br />

B 3<br />

D9 40<br />

Kann die Landeshauptstadt Düsseldorf Einfluss auf die Weiterentwicklung der Software nehmen? Wie<br />

0<br />

sehen diese Einflussmöglichkeiten aus? Sind z.B. Anwendungstagungen vorgesehen?<br />

Ist die Software an eine vorhandene Systemarchitektur anzupassen? Beschreiben Sie ggf. die<br />

B 4<br />

D10 40 0 Voraussetzungen. Ggf. anfallende Kosten stellen Sie bitte auf sep. Preisblatt dar<br />

(Implementierungskosten, Reisekosten etc.).<br />

B 4<br />

D11 Das System bzw. die Software verfügt über eine grafische Benutzeroberfläche (GUI). A<br />

D12 50<br />

Beschreiben Sie die Möglichkeit einer parallelen Konsolidierung unterschiedlicher Datenarten (Ist, Plan,<br />

0<br />

Forecast).<br />

B 5<br />

D13 30 0 Wie viele Mandanten kann die Software gleichzeitig bedienen? Beschreiben Sie die Besonderheiten. B 3<br />

D14 40<br />

Können unterjährig Konsolidierungen (z.B. im Quartal) vorgenommen werden? Muss hierzu<br />

0<br />

vollständiges und umfängliches Datenmaterial vorliegen? Beschreiben Sie die Notwendigkeiten.<br />

B 4<br />

D15<br />

40 Schulungen<br />

Durchführen einer Präsentation des Leistungspotentials der Software. A<br />

D16<br />

Durchführen von Schulungen (learning on the job) der MA vor der Produktivsetzung bei der<br />

Landeshauptstadt Düsseldorf<br />

A<br />

D17 40<br />

Sind detaillierte Schulungsunterlagen in deutscher Sprache vorhanden? Fügen Sie bitte ein detailliertes<br />

0<br />

Schulungskonzept bei (für max. 5 Personen).<br />

B 4<br />

D18<br />

40 Support<br />

Der Support ist in deutscher Sprache. A<br />

D19 Die Servicezeiten (Mo - Fr 08:00 - 16:00 Uhr) sind garantiert. A<br />

D20 40<br />

In welcher Form erfolgt der Support: telefonisch, Vor-Ort, elektronisch (Mail)?<br />

0<br />

Beschreiben Sie Ihre besonderen Fähigkeiten.<br />

B 4<br />

D21<br />

40 Berechtigungskonzept<br />

Ihr Verfahren verfügt über eine Benutzerverwaltung mit Berechtigungskonzept. Bitte erläutern sie<br />

detailliert Ihre Benutzerverwaltung bzw. Ihr Benutzerkonzept.<br />

Werden Berechtigungen in Ihrem System so vergeben, dass die Benutzer nur für die für den<br />

A<br />

D22 40<br />

jeweiligen Tätigkeitsbereich relevanten Daten einsehen bzw. bearbeiten können? Können Rechte vor<br />

0<br />

Ort vergeben bzw. eingeschränkt werden? Können die jeweiligen Rechte der einzelnen User<br />

ausgewertet werden?<br />

B 4<br />

D23<br />

30 Protokollierung von Datenzugriffen<br />

Datenverändernde Vorgänge werden protokolliert. In datenverändernden Vorgängen werden<br />

mindestens Nutzer, Datum und Änderungsart protokolliert.<br />

A<br />

D24 30<br />

Können Auswertungen der Protokolldaten gemacht werden? Wenn ja, welche Parameter können<br />

0<br />

abgefragt werden? Können z.B. Filter gesetzt werden? Beschreiben Sie die Prokollierung.<br />

B 3<br />

140 Auswertungen und Statistiken<br />

D25 50<br />

Alle (Konsolidierungs-)Daten können durch die MA flexibel und individuell ausgewertet werden. Bitte<br />

0<br />

beschreiben Sie den Umfang der Auswertungsmöglichkeiten.<br />

B 5<br />

D26 40 Können Kennzahlen individuell definiert werden oder gibt es Standardkennzahlen? B 4<br />

D27 50<br />

Können selbstdefinierte Auswertungskriterien im System hinterlegt werden?<br />

0<br />

Zeigen Sie die Besonderheit Ihres Systems bzw. der Software auf.<br />

Die Auswertungsergebnisse können in Dateiform zur Weiterverarbeitung abgespeichert werden<br />

B 5<br />

D28<br />

(Datenformat MS Office oder analog verwendbares Format). Bitte geben Sie an, welche<br />

Datenformate Ihr Verfahren unterstützt.<br />

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung<br />

A<br />

D29 Werden Geschäftsvorfälle fortlaufend geführt; ist eine manuelle Einflussnahme ausgeschlossen? A<br />

Bewertung<br />

Punkte<br />

Seite 40 von 42<br />

Ja<br />

Nein


450 Datenübernahme / -überleitung /-änderungen<br />

D30 50<br />

Wie erfolgt die Datenübernahme der individuellen, konzernrelevanten Berichtsdaten (kompletter<br />

0<br />

Herkunftsnachweis)?<br />

B 5<br />

D31 30 0 Welche Kontrollmechanismen gibt es bei der Datenübernahme (z.B. Abgleich der Bilanzsumme)? B 3<br />

D32 30 0 Ist eine buchungsgestützte Überleitung der HB I zur HB II gewährleistet? B 3<br />

D33 50 0 Können Daten buchungsgestützt verändert (konsolidiert) werden? B 5<br />

D34<br />

Konzernrelevante Berichtsdaten (externe + interne) wie Hauptbuch (Bilanz + GuV) und Nebenbücher<br />

(z.B. <strong>Anlagen</strong>buchhaltung) sind innerhalb eines Systems zu halten.<br />

Weitere Konsolidierungs- und Zusatzinformationen wie z.B. Anlage-, EK-, Rückstellungs- und<br />

A<br />

D35 50 0 Verbindlichkeitenspiegel, Beteiligungsentwicklung, Kapitalflussrechnung, statistische Informationen<br />

(z.B. Mitarbeiter), Haftungsverhältnisse sollten ebenfalls innerhalb des Systems gehalten werden.<br />

B 5<br />

D36 50<br />

Sind automatische Fortschreibungen von Einzelabschlusssachverhalten (z.B. EK-Spiegel) in die<br />

0<br />

Folgeperioden möglich?<br />

B 5<br />

D37 40<br />

Ist ein Vortrag von HBII- Buchungen in die Folgeperiode möglich? Beschreiben Sie die Besonderheiten<br />

0<br />

Ihres Systems bzw. der Software.<br />

B 4<br />

D38 50<br />

Beschreiben Sie den Vortrag ergebniswirksamer oder auch ergebnisneutraler Buchungen<br />

0<br />

in die Folgeperiode. Stellen Sie Ihre Besonderheiten dar.<br />

Wie verläuft das Abschlussmonitoring. Verfügt die Software über eine Steuerung<br />

(z.B. über Ampelfunktion) mit Validierung? Erfolgt ein gezielter Einstieg bei fehlerhaften<br />

B 5<br />

D39 50 0 Datenkonstellationen? Ist ein kompakter Überblick über den Gesamtstatus der Einzelabschluss<br />

daten gewährleistet? Freigabemechanismus für Weiterverarbeitung der Daten im Konzern.<br />

Intercompany Saldenabstimmung (auch via Internet/Intranet).<br />

Der Konsolidierungskreis der Landeshauptstadt Düsseldorf ist noch nicht vollständig abge-<br />

B 5<br />

D40 50 0 grenzt. Stellen Sie die Einbindung neuer Konzernunternehmen bzw. die Veränderung im Konsolidierungskreis<br />

mit Hilfe der Software bzw. des Systems dar.<br />

B 5<br />

90 Wahrungsumrechnungen<br />

D41 30<br />

Die Währungsumrechnung sollte das reine und modifizierte Stichtagskursverfahren, die modifizierte<br />

0<br />

Zeitbezugsmethode sowie die historische Währungsumrechnung (z.B. im EK oder AV) unterstützen.<br />

B 3<br />

D42 30 0 Sind individuelle Modifikationen der Standardumrechnungsverfahren möglich? B 3<br />

D43 30<br />

Verfügt die Software über umfangreiche Protokolle zur Umrechnung, insbesondere <strong>zum</strong> Nachweis<br />

0<br />

der Kursdifferenzen?<br />

B 3<br />

120 Schnittstellen (gesetzliche / individuelle)<br />

Bitte beschreiben Sie vor dem Hintergrund des Einsatzes unterschiedlicher Software im Rechnungs-<br />

D44 50 0 wesen des Konzerns Landeshauptstadt Düsseldorf wie die Datenübermittlung durchgeführt wird.<br />

(manuell durch den Benutzer oder automatisiert durch Verfahren)?<br />

B 5<br />

D45 30 0 Welche Kontrollmechanismen gibt es bei der Datenübermittlung? B 3<br />

D46 40<br />

Datenübermittlung über diverse Speichermedien (Diskette, CD-Rom etc.) bzw. online. Erläutern Sie,<br />

0<br />

welche Sie realisiert haben.<br />

B 4<br />

D47<br />

Die Daten können in MS-Office Produkten weiterverarbeitet werden. Bitte geben Sie die<br />

Formate an (<strong>zum</strong>indest CSV-Format oder z.B. Excel, Word).<br />

A<br />

D48<br />

50 Archivierung<br />

Das System bzw. die Software muss über eine Archierungsfunktion verfügen, die eine<br />

themenbezogene Archivierung ermöglicht.<br />

A<br />

D49 50<br />

Stellen Sie ausführlich die Konzeption und Bedienung der Archivierungsfunktion des Systems<br />

bzw. der Software dar.<br />

B 5<br />

D50<br />

110 Kapitalkonsolidierung<br />

Kapitalkonsolidierung von verbundenen Unternehmen und assoziierten Unternehmen ist gewährleistet. A<br />

D51 40 0 Beschreiben Sie die Fortschreibung von Konsolidierungsachverhalten in den Folgeperioden. B 4<br />

D52 40<br />

Beschreiben Sie die Berechnung der direkten und indirekten Fremdanteile hinsichtlich<br />

0<br />

z.B. ihrer automatischen Generierung.<br />

B 4<br />

D53 30<br />

Ist die Einbeziehung von z.B. ergebniswirksamen Konsolidierungsbuchungen in die<br />

0<br />

Fremdanteilsermittlung möglich?<br />

B 3<br />

D54<br />

130 Schuldenkonsolidierung<br />

Automatische Gegenüberstellung von Gesellschaftspaarungen ist gewährleistet. A<br />

D55 50<br />

Beschreiben Sie den Ablauf von Eliminierungsbuchungen. Werden diese z.B. automatisch<br />

0<br />

generiert?<br />

B 5<br />

D56 40<br />

Gibt es Vereinfachungsmöglichkeiten z.B. hinsichtlich Schwellenwerte? Beschreiben Sie die<br />

0<br />

Besonderheit Ihres Systems bzw. der Software.<br />

B 4<br />

D57 40<br />

Können individuelle Abstimmungsgruppen gebildet werden?<br />

0<br />

Beschreiben Sie die Möglichkeiten.<br />

B 4<br />

D58<br />

130 Aufwand- und Ertragskonsolidierung<br />

Automatische Gegenüberstellung von Gesellschaftspaarungen ist gewährleistet. A<br />

D59 50<br />

Beschreiben Sie den Ablauf von Eliminierungsbuchungen. Werden diese z.B. automatisch<br />

0<br />

generiert?<br />

B 5<br />

D60 40 0 Gibt es Vereinfachungsmöglichkeiten z.B. hinsichtlich der Festschreibung von Schwellenwerte? B 4<br />

D61 40<br />

Können individuelle Abstimmungsgruppen gebildet werden?<br />

0<br />

Beschreiben Sie die Möglichkeiten.<br />

B 4<br />

40 Zwischenergebniseliminierung<br />

D62 40<br />

Beschreiben Sie die Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Zwischenregebniseliminierung<br />

0<br />

hinsichtlich unterschiedlicher Wertansätze.<br />

B 4<br />

Seite 41 von 42


D63<br />

40 Manuelle Buchungen<br />

Das System bzw. die Software erlaubt manuelle Buchungen (late Adjustments). A<br />

D64 40<br />

Besteht die Möglichkeit der manuellen Ergänzung von automatischen Buchungen? Beschreiben Sie die<br />

0<br />

Besonderheit Ihres Systems bzw. der Software.<br />

B 4<br />

200 Berichtswesen (Konzernebene)<br />

D65 50 0 Welche Standardberichte (z.B. Bilanz, GuV) werden generiert? B 5<br />

D66 50<br />

Ist die Konzern-Kapitalflussrechnung integriert? Kann ggf. die direkte und/oder die indirekte Herleitung<br />

0<br />

angewendet werden?<br />

B 5<br />

D67 50<br />

Besteht die Möglichkeit für Auswertungszwecke Teilkonzerne zu bilden? Beschreiben Sie die<br />

0<br />

Besonderheit Ihres Systems bzw. der Software.<br />

B 5<br />

D68 50<br />

Besteht die Möglichkeit einen Segmentbericht zu erstellen? Wird z.B. ein Unternehmen nur einem<br />

0<br />

Segment zugeordnet oder ggf. mehreren. Beschreiben Sie die Umsetzung.<br />

B 5<br />

1.960<br />

Seite 42 von 42


- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Praxisleitfaden 4. Auflage<br />

Anlage I.2<br />

Fallstudie der<br />

Stadt Essen


Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt · Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt · Fina<br />

und Stadtsteueramt · Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt · Finanzbuchhaltung und<br />

Stadtsteueramt · Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt · Finanzbuchhaltung und Sta<br />

<strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt · Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt · Fina<br />

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<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

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Stadtsteueramt zur Erprobung · Finanzbuchhaltung der <strong>NKF</strong>-Vorschriften<br />

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und Stadtsteueramt im Rahmen · Finanzbuchhaltung des <strong>Modellprojekt</strong>es und Stadtsteueramt · Finanzbuchhaltung und<br />

„<strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss“<br />

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ESSEN<br />

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Die Mitglieder des <strong>Modellprojekt</strong>s<br />

Beauftragt und gefördert von<br />

Stadt Dortmund<br />

Südwall 2-4<br />

44122 Dortmund<br />

Landeshauptstadt Düsseldorf<br />

Marktplatz 6<br />

40200 Düsseldorf<br />

Stadt Essen<br />

Porscheplatz 1<br />

45121 Essen<br />

Stadt Lippstadt<br />

Ostwall 1<br />

59555 Lippstadt<br />

Stadt Solingen<br />

Cronenberger Straße 59/61<br />

42651 Solingen<br />

Kreis Unna<br />

Friedrich-Ebert-Straße 17<br />

59425 Unna<br />

IVC Public Services GmbH WPG<br />

Girardetstraße 2-38<br />

45131 Essen<br />

PricewaterhouseCoopers AG WPG<br />

Moskauer Straße 19<br />

40227 Düsseldorf<br />

Innenministerium des Landes<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Haroldstraße 5<br />

40213 Düsseldorf


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Einleitung............................................................................................................ 3<br />

2 Örtliche Projektgestaltung in Essen................................................................. 4<br />

3 Vereinfachungen bei der Erstellung eines Gesamtabschlusses ................... 5<br />

3.1 Erstkonsolidierungsstichtag .......................................................................................5<br />

3.2 Vereinheitlichung der in den Gesamtabschluss einzubeziehenden ............................<br />

Einzelabschlüsse .......................................................................................................6<br />

3.2.1 Vereinheitlichung im Rahmen der Erstkonsolidierung..................................................... 6<br />

3.2.2 Vereinheitlichung im Rahmen der Folgekonsolidierung.................................................. 9<br />

3.3 Vereinheitlichung der Stichtage ...............................................................................11<br />

4 Abgrenzung des Konsolidierungskreises der Stadt Essen ......................... 13<br />

4.1 Gesetzliche Grundlagen ..........................................................................................13<br />

4.2 Schritte zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises..............................................13<br />

4.3 Schritt 1: Ermittlung der einzubeziehenden Betriebe...............................................15<br />

4.4 Schritt 2: Ermittlung des Vollkonsolidierungskreises ...............................................15<br />

4.4.1 Voraussetzungen für die Vollkonsolidierung gem. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO <strong>NRW</strong> 15<br />

4.4.2 Vorgehensweise der Stadt Essen ................................................................................. 16<br />

4.4.3 Besonderheiten.............................................................................................................. 17<br />

4.5 Schritt 3: Anwendung der Equity-Methode gem. § 50 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> ........18<br />

4.5.1 Voraussetzungen für die Equity-Methode ..................................................................... 18<br />

4.5.2 Vorgehensweise der Stadt Essen ................................................................................. 19<br />

4.6 Schritt 4: Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (At Cost) ...................20<br />

4.6.1 Voraussetzungen........................................................................................................... 20<br />

4.6.2 Vorgehensweise der Stadt Essen ................................................................................. 20<br />

4.7 Bestimmung der Wesentlichkeitsgrenzen bei der Stadt Essen ...............................20<br />

4.7.1 Schritt 5: Festlegung der unwesentlichen verbundenen Unternehmen ........................ 21<br />

4.7.2 Schritt 6: Festlegung der unwesentlichen assoziierten Unternehmen .......................... 22<br />

5 Überleitung der Einzelabschüsse................................................................... 24<br />

5.1 Unterschiede zwischen den Rechnungslegungsvorschriften...................................24<br />

5.2 örtlicher Positionenplan der Stadt Essen .................................................................26<br />

5.3 Überleitungstool der Stadt Essen ............................................................................26<br />

6 Konsolidierung................................................................................................. 28<br />

6.1 Kapitalkonsolidierung...............................................................................................28<br />

6.2 Schuldenkonsolidierung...........................................................................................34<br />

6.3 Zwischenergebniseliminierung.................................................................................38<br />

6.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung .....................................................................39<br />

7 Gesamtkapitalflussrechnung.......................................................................... 41<br />

7.1 Definitionen ..............................................................................................................41<br />

7.2 Aufbau der Gesamtkapitalflussrechnung .................................................................42<br />

7.3 Methoden der Ermittlung und Darstellung der Cash-Flows .....................................43<br />

7.4 "Bottom-up-Konzept" vs. "Top-down-Konzept"........................................................44<br />

1


7.5 benötigtes Datenmaterial .........................................................................................45<br />

7.6 Vorgehensweise zur Erstellung der Kapitalflussrechnung am Beispiel des<br />

Jahresabschlusses der Stadt Essen...................................................................................46<br />

8 Ausblick ............................................................................................................ 54<br />

8.1 Gesamtabschlussrichtlinie .......................................................................................54<br />

8.2 Konsolidierungsformularsatz....................................................................................54<br />

8.3 Konsolidierungssoftware..........................................................................................55<br />

Abkürzungsverzeichnis ......................................................................................... 56<br />

<strong>Anlagen</strong>verzeichnis................................................................................................ 56<br />

2


1 Einleitung<br />

Die nachfolgende Fallstudie ist der praktische Beitrag der Stadt Essen als Modellkommune<br />

im Projekt des Innenministeriums <strong>NRW</strong> zur Erprobung der <strong>NKF</strong>-Vorschriften bei der Erstel-<br />

lung eines "<strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses".<br />

In der Fallstudie wird die Vorgehensweise der Stadt Essen im Rahmen einer Probekonsoli-<br />

dierung von sieben ausgewählten Beteiligungsgesellschaften, im weiteren Betriebe genannt,<br />

dargestellt. Das Hauptaugenmerk der Fallstudie liegt dabei auf der Identifizierung von Prob-<br />

lemstellungen und der Erarbeitung von Vereinfachungsvorschlägen, die die Erstellung eines<br />

<strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses in den Kommunen erleichtern und unterstützen sollen.<br />

Eine zentrale Erkenntnis der Fallstudie liefert die Abgrenzung des Konsolidierungskreises<br />

der Stadt Essen, also der in den Konsolidierungskreis einzubeziehenden Unternehmen. Das<br />

Beteiligungsportfolio der Stadt Essen umfasst zur Zeit 69 Gesellschaften, wovon lediglich 19<br />

Gesellschaften in den Vollkonsolidierungskreis einzubeziehen sind. Dieses Ergebnis hat die<br />

Projektbeteiligten bei der Stadt Essen sehr überrascht, insbesondere die Erkenntnis, welche<br />

überragende Bedeutung dem <strong>NKF</strong>-Einzelabschluss der Stadt Essen als Mutter zukommt.<br />

Bei der Auswahl der Beteiligungsgesellschaften (Betriebe) für die Probekonsolidierung im<br />

Rahmen dieser Fallstudie wurden 7 verbundene Unternehmen festgelegt, die das Kriterium<br />

der Wesentlichkeit bzw. Besonderheit erfüllt haben. Unter den 7 Betrieben ist ein Teilkonzern<br />

mit drei Tochtergesellschaften zu finden, eine unmittelbare Tochtergesellschaft mit einem<br />

abweichenden Wirtschaftsjahr (Kulturgesellschaft), eine unmittelbare Tochtergesellschaft mit<br />

gesonderten Buchführungsvorschriften (Pflege-Buchführungsverordnung - PBV), sowie eine<br />

eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Essen. Gegenstand dieser Fallstudie ist die<br />

Probekonsolidierung dieser ausgewählten Betriebe. Aufgrund der Heterogenität des Portfoli-<br />

os mussten im Rahmen der nachfolgenden Fallstudie vielfältige Fragestellungen erörtert und<br />

bearbeitet werden, die zu einer Vielzahl von Vereinfachungsvorschlägen geführt haben.<br />

Alle Konsolidierungsfragen sowie die Vereinfachungsvorschläge in der Essener Fallstudie<br />

sind das Ergebnis einer sorgfältigen Abwägung zwischen der Wesentlichkeit, der Wirtschaft-<br />

lichkeit und der steuerungsrelevanten Aussagekraft des aufzustellenden Gesamtabschlus-<br />

ses.<br />

3


2 Örtliche Projektgestaltung in Essen<br />

Die Stadt Essen hat <strong>zum</strong> 1. Januar 2007 flächendeckend das Neue Kommunale Finanzma-<br />

nagement (<strong>NKF</strong>) eingeführt. Die Umstellung erfolgte in einem Schritt und zu einem Stichtag<br />

(sog. "Big Bang") in der gesamten Verwaltung. Im Rahmen der <strong>NKF</strong>-Umstellung wurden pa-<br />

rallel die bisherigen Prozesse und Organisationsstrukturen des Rechnungswesens umgestal-<br />

tet. Die kaufmännisch orientierte Buchungssystematik erforderte auch kaufmännisch orien-<br />

tierte Rechnungswesenstrukturen in der Verwaltung. Es erfolgte die Bündelung aller Aufga-<br />

ben des Rechnungswesens in einer zentralen Finanzbuchhaltung, die im Geschäftsbereich<br />

(Dezernat) des Stadtkämmerers angesiedelt ist. Diese Finanzbuchhaltung nimmt Aufgaben<br />

des doppischen Rechnungswesens wahr:<br />

• Kreditorenbuchhaltung<br />

• Debitorenbuchhaltung<br />

• <strong>Anlagen</strong>buchhaltung<br />

• Bankbuchhaltung<br />

• Zahlungsabwicklung<br />

• Forderungsmanagement<br />

• Bilanzierung und Bewertung<br />

• Jahresabschluss<br />

• Gesamtabschluss<br />

Der Finanzbuchhaltung wurde die zentrale Zuständigkeit für die Erstellung eines revisionssi-<br />

cheren und ordnungsgemäßen Jahresabschlusses für die Kernverwaltung der Stadt Essen<br />

übertragen. Aufgrund der Maßgeblichkeit des <strong>NKF</strong>-Einzelabschlusses für den <strong>NKF</strong>-<br />

Gesamtabschluss und einer sehr engen inhaltlichen Verzahnung des Gesamtabschlusses<br />

mit dem Einzelabschluss ist die Aufgabe „<strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss“ organisatorisch ebenfalls<br />

in der zentralen Finanzbuchhaltung der Stadt Essen - Fachbereich 21 – angesiedelt.<br />

Entsprechend der zentralen Zuständigkeit der Finanzbuchhaltung für den Einzel- und Kon-<br />

zernabschluss ist das örtliche Projekt "<strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss" in dieser Organisationseinheit<br />

verortet. Die Finanzbuchhaltung stellt die Projektleitung und hat die Federführung bei den<br />

vorbereitenden Maßnahmen und den Konsolidierungsarbeiten. Das Beteiligungsmanage-<br />

ment stellt den stellvertretenden Projektleiter. Die Einbindung der städtischen Beteiligungen<br />

in die Umsetzung erfolgt über das Beteiligungsmanagement.<br />

Für die örtlichen Abstimmungen wurde bei der Stadt Essen eine Projektgruppe mit regelmä-<br />

ßigen Besprechungsterminen eingerichtet. Die Mitarbeiter/innen der örtlichen Projektgruppe<br />

rekrutieren sich aus dem Sachgebiet „Jahresabschluss, Gesamtabschluss“, aus dem Beteili-<br />

gungsmanagement und dem Rechnungsprüfungsamt.<br />

4


3 Vereinfachungen bei der Erstellung eines Gesamtabschlusses<br />

Die in diesem Kapitel genannten Vereinfachungen beziehen sich auf die Erstellung eines<br />

Gesamtabschlusses nach den gesetzlichen Vorgaben und kommen auch schon bei der Er-<br />

stellung des Probeabschlusses in dieser Fallstudie zur Anwendung.<br />

3.1 Erstkonsolidierungsstichtag<br />

Die Erstkonsolidierung ist der Vorgang bei dem ein kommunaler Betrieb 1 erstmalig im Rah-<br />

men der Kapital-, Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung in den Gesamtabschluss<br />

einbezogen wird.<br />

Der Stichtag der Erstkonsolidierung kann gem. § 50 Abs. 1 und 2 Gemeindehaushaltsver-<br />

ordnung <strong>NRW</strong> (GemHVO <strong>NRW</strong>) i.V.m. § 301 Abs. 2 Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) zu<br />

drei verschiedenen Zeitpunkten gewählt werden. Möglich ist der Zeitpunkt des Erwerbs, der<br />

Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung des Betriebs in den Gesamtabschluss oder - beim<br />

Erwerb der Anteile zu verschiedenen Zeitpunkten 2 - der Zeitpunkt, zu dem der Betrieb erst-<br />

mals vollkonsolidierungspflichtig wurde.<br />

Der Begriff des Zeitpunkts der erstmaligen Einbeziehung des Betriebes in den Gesamtab-<br />

schluss kann sowohl als Beginn des Geschäftsjahres (01.01.), als auch als Stichtag der Ge-<br />

samtbilanz (31.12.) verstanden werden 3 . Die Einbeziehung in den Gesamtabschluss betrifft<br />

nicht nur die Bilanz, sondern auch die Gewinn- und Verlustrechnung des Betriebs. Liegt der<br />

Anteilserwerb weniger als ein Jahr zurück, ist der Erwerbstag der frühest mögliche Konsoli-<br />

dierungszeitpunkt.<br />

Vergleich der möglichen Zeitpunkte der Einbeziehung<br />

01.01.2010 31.12.2010<br />

Übergeleitete Kommunalbilanz muss zur<br />

Erstellung des Gesamtabschlusses <strong>zum</strong><br />

31.12.2010 zweimal erstellt werden<br />

(01.01.2010 und 31.12.2010).<br />

Kapitalflussrechnung kann <strong>zum</strong> 31.12.2010<br />

erstellt werden.<br />

Tab. 1: Vergleich der möglichen Zeitpunkte der Erstkonsolidierung<br />

Übergeleitete Kommunalbilanz muss zur<br />

Erstellung des Gesamtabschlusses <strong>zum</strong><br />

31.12.2010 nur einmal erstellt werden.<br />

Kapitalflussrechnung kann erst <strong>zum</strong><br />

31.12.2011 erstellt werden.<br />

1<br />

Der Begriff wird gleichbedeutend mit dem Begriff verselbstständigter Aufgabenbereich verwendet.<br />

2<br />

Sukzessiverwerb<br />

3<br />

vgl. ADS, 6. Aufl., § 301 HGB, Tz. 120 f und Gemeindeprüfungsanstalt <strong>NRW</strong> Kommentar <strong>zum</strong> Gemeindehaushaltsrecht<br />

<strong>NRW</strong>, § 50 GemHVO <strong>NRW</strong>, S. 14<br />

5


Vorgehensweise der Stadt Essen<br />

Die Stadt Essen befürwortet die Erstkonsolidierung <strong>zum</strong> Stichtag 31.12.2010 durchzuführen<br />

und auf eine Kapitalflussrechnung im ersten Jahr zu verzichten.<br />

3.2 Vereinheitlichung der in den Gesamtabschluss einzubeziehenden<br />

Einzelabschlüsse<br />

Der Grundsatz der Einheitlichkeit fordert, dass die zusammenzufassenden Einzelabschlüsse<br />

der Betriebe und der Stadt Essen nach einheitlichen Bilanzierungsregeln erstellt sein müssen.<br />

Folgende Grundsätze sind von besonderer Bedeutung:<br />

• Grundsatz der Einheitlichkeit des Ansatzes gem. § 50 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong> i. V. m<br />

§ 300 Abs. 2 Satz 1 HGB.<br />

• Grundsatz der Einheitlichkeit der Bewertung gem. § 50 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong> i. V. m.<br />

§ 308 Abs. 1 Satz 1 HGB.<br />

• Grundsatz der Einheitlichkeit des Ausweises gem. § 49 Abs. 3 i. V. m. § 41 Abs. 3 und 4<br />

GemHVO <strong>NRW</strong>.<br />

• Grundsatz der Einheitlichkeit des Stichtages gem. § 116 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong><br />

(in Anlehnung an § 299 Abs. 2 Satz 2 HGB)<br />

3.2.1 Vereinheitlichung im Rahmen der Erstkonsolidierung<br />

Folgende Vereinfachungen wurden im <strong>Modellprojekt</strong> bei der Vereinheitlichung der Abschlüsse<br />

im Rahmen der Erstkonsolidierung festgelegt, die auch in dieser Fallstudie zur Anwendung<br />

kommen:<br />

Vergangenheitsorientierte Bilanzansätze und Bewertungsmethoden<br />

Im Rahmen der Erst- und Folgekonsolidierungen kann auf Anpassungen der Bilanzansätze<br />

und Bewertungsmethoden der <strong>zum</strong> Erstkonsolidierungszeitpunkt vorhandenen Vermögensgegenstände<br />

und Schulden im „Konzern“ verzichtet werden.<br />

Diese Erleichterung bezieht sich z.B. auf die Beibehaltung von Nutzungsdauern des Anlagevermögens,<br />

welches vor erstmaliger Gesamtrechnungslegung angeschafft wurde und den<br />

Verzicht auf den Bruttoausweis von Sonderposten für bezuschusste Vermögensgegenstände,<br />

die vor erstmaliger Gesamtrechnungslegung angeschafft wurden.<br />

6


Bilanzansätze und Bewertungsmethoden bei Neuerwerben<br />

Für nach erstmaliger Gesamtrechnungslegung erworbene Betriebe kann auf eine vergan-<br />

genheitsorientierte Anpassung (siehe vorherigen Punkt) verzichtet werden. Dies gilt auch für<br />

das Erwerbsjahr, da die Anpassungen an die „konzerneinheitlich“ angewandten Bewer-<br />

tungsmethoden zu einer unverhältnismäßigen Verzögerung bei der Aufstellung des Gesamt-<br />

abschlusses führen. Anpassungen müssen erst für das Folgejahr vorgenommen werden.<br />

Ausweis in der Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung<br />

Grundsätzlich muss sich der Bilanzausweis an § 41 GemHVO <strong>NRW</strong> und der Ausweis der<br />

Ergebnisrechnungspositionen an §§ 38 i. V. m. 2 GemHVO <strong>NRW</strong> orientieren. Die Überlei-<br />

tung der Handelsbilanzen / GuV mittels des örtlich erstellten Positionenplanes sollte aber<br />

höchstens auf Kontenebene erfolgen. Bei gesondert geforderten Ausweisen, z.B. im Anlage-<br />

vermögen, sind allerdings teilweise auch tiefer gehende Analysen erforderlich, z.B. Unter-<br />

scheidung zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken.<br />

Eine Umgliederung einzelner Vermögensgegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstat-<br />

tung braucht dagegen nicht vorgenommen zu werden (z.B. Parkbänke, die in der kommuna-<br />

len Bilanz unter der Position „Grünflächen“ zu bilanzieren sind), da diese Position nach <strong>NKF</strong><br />

nur ein untergeordneter Sammelposten für Vermögensgegenstände ist, die dem Geschäfts-<br />

betrieb dienen. Eine Anpassung der Betriebs- und Geschäftsausstattung der kommunalen<br />

Betriebe muss nur dann erfolgen, wenn der Posten für den einzelnen Betrieb von Bedeutung<br />

ist.<br />

Beispiel anhand der probekonsolidierten Betriebe der Stadt Essen:<br />

Geschäftsjahr 2007<br />

Gesellschaft Bilanzvolumen Betriebs- und Geschäftsaustattung prozentualer Anteil<br />

Stadt Essen 6.430.944.912,99 € 46.499.676,03 € 0,72%<br />

GSE 99.920.780,80 € 2.165.550,51 € 2,17%<br />

SWE 419.409.368,47 € 7.416.000,00 € 1,77%<br />

Allbau 363.340.429,33 € - € 0,00%<br />

TUP 21.504.352,76 € 1.676.525,97 € 7,80%<br />

EVAG 1.301.664.645,81 € 19.239.553,00 € 1,48%<br />

EVV 587.184.331,61 € 1.016,00 € 0,00%<br />

GGE 132.300.936,83 € 1.657.478,00 € 1,25%<br />

Tab. 2: Betriebs- und Geschäftsausstattung im „Konzern“ Stadt Essen<br />

Betrachtet man die voll zu konsolidierenden Unternehmen der Stadt Essen, die in dieser<br />

Fallstudie konsolidiert werden, stellt man fest, dass die Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

im Vergleich zur Bilanzsumme von untergeordneter Bedeutung ist. Die einzige Ausnahme<br />

besteht bei der „Theater und Philharmonie Essen GmbH“. Dort ist zusätzlich der Fuhrpark<br />

unter der Position „Betriebs- und Geschäftsausstattung“ ausgewiesen. In diesem Fall wurde<br />

7


eine Umgliederung zur Position „Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge“ vorge-<br />

nommen. Bei allen anderen Unternehmen wurde auf eine Anpassung aufgrund des Wesent-<br />

lichkeitsgrundsatzes verzichtet.<br />

Auf einen differenzierten Ausweis der Forderungen und Verbindlichkeiten, wie in § 41<br />

GemHVO <strong>NRW</strong> für den kommunalen Einzelabschluss gefordert, kann verzichtet werden, da<br />

sonst ein unverhältnismäßiger Aufteilungsaufwand entstehen würde (s. Positionenrahmen,<br />

Anlage VII <strong>zum</strong> Praxisleitfaden).<br />

Analog <strong>zum</strong> Ausweis der Verbindlichkeiten in der Gesamtbilanz ist der Gesamtverbindlich-<br />

keitenspiegel aufzubauen. Sofern ein Gesamtanlagenspiegel freiwillig erstellt wird, können<br />

„konzerninterne“ <strong>Anlagen</strong>verkäufe vereinfachend als Zu- und Abgänge dargestellt werden.<br />

Ansatz von Vermögensgegenständen und Schulden<br />

Generell gilt auch für die Erstkonsolidierung der Grundsatz der Einheitlichkeit des Ansatzes<br />

ohne Einschränkungen. Das bedeutet, dass Posten, die nach dem kommunalen Recht nicht<br />

vorgesehen sind, zu eliminieren sind (z.B. Sonderposten mit Rücklageanteil, derivativer Ge-<br />

schäfts- oder Firmenwert). Wie unter der Überschrift „Vergangenheitsorientierte Bilanzansät-<br />

ze und Bewertungsmethoden“ schon beschrieben, kann auf einen Ansatz von Sonderposten<br />

verzichtet werden.<br />

Beteiligungsbewertung<br />

Zur Ermittlung der Beteiligungsbuchwerte für den Gesamtabschluss kann auf die Buchwerte<br />

aus der Eröffnungsbilanz zurückgegriffen werden. Diese Werte müssen gegebenenfalls fort-<br />

geschrieben werden. Auf eine generelle Neubewertung der Beteiligungen kann aber verzich-<br />

tet werden.<br />

Grundsätzlich sind die voll zu konsolidierenden Sondervermögen mit dem beizulegenden<br />

Wert <strong>zum</strong> Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Gesamtabschluss gem. § 50 Abs.<br />

1 GemHVO i.V.m. §§ 300 ff. HGB anzusetzen. Die Ansätze der Beteiligungsbuchwerte aus<br />

der kommunalen Eröffnungsbilanz können vereinfachend auch für die Zwecke der Kapital-<br />

konsolidierung im Gesamtabschluss beibehalten werden.<br />

Bei Aufdeckung der stillen Reserven im Rahmen der Beteiligungsbewertung und der Erstel-<br />

lung der KB III gilt folgendes:<br />

Grundsätzlich sollen stille Reserven und Lasten im Rahmen der KB III entsprechend dem<br />

Einzelbewertungsgrundsatz (§ 32 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 GemHVO <strong>NRW</strong>) jeweils einzeln erfasst<br />

und aufgedeckt werden. Ist eine exakte Verteilung der stillen Reserven bzw. Lasten nicht mit<br />

vertretbarem Aufwand möglich, darf die Zuordnung auch auf Ebene von <strong>Anlagen</strong>gruppen<br />

bzw. von Bilanzposten erfolgen. 4<br />

Sind in den Bewertungsgutachten zur kommunalen Eröffnungsbilanz bereits stille Reserven<br />

bzw. Lasten aufgedeckt worden, so darf auf die fortgeführten Ansätze zurückgegriffen wer-<br />

den.<br />

4 So auch Küting / Weber: Der Konzernabschluss, 11. Auflage, Schäffer-Poeschel, Stuttgart, 2008, S. 308.<br />

8


Im Ausnahmefall darf auf die Verteilung von stillen Reserven und Lasten unter Beachtung<br />

des Grundsatzes der Wesentlichkeit auch verzichtet werden, so dass sich nur ein Geschäfts-<br />

oder Firmenwert bzw. passivischer Unterschiedsbetrag ergibt.<br />

3.2.2 Vereinheitlichung im Rahmen der Folgekonsolidierung<br />

Bei den Folgekonsolidierungen müssen grundsätzlich alle Grundsätze der Einheitlichkeit (bei<br />

der Überleitung insbesondere Ansatz, Bewertung und Ausweis) Berücksichtigung finden. Die<br />

Vereinfachungen, die schon bei der Erstkonsolidierung zur Anwendung gekommen sind,<br />

können beibehalten werden. Darüber hinaus kann im Rahmen der Folgekonsolidierung auf<br />

folgende Vereinheitlichungen verzichtet werden:<br />

Herstellungskosten<br />

Unterschiedliche Pflicht- und Wahlbestandteile der Herstellungskosten aus den Handelsbi-<br />

lanzen können schon aufgrund der untergeordneten Bedeutung im kommunalen Bereich<br />

beibehalten werden. Darüber hinaus kann bei „konzerninternen“ Leistungen, die zu Herstel-<br />

lungskosten führen (z.B. Ingenieurleistungen des Hochbauamtes, Brandschutzprüfung durch<br />

die Feuerwehr, Vermessungs- und Katasterleistungen, Leistungen des Bauordnungsamtes<br />

in Form von Baugenehmigungen), auf eine Umgliederung in die „Aktivierten Eigenleistungen“<br />

sowie auf eine Zwischenergebniseliminierung verzichtet werden. Andernfalls müsste eine<br />

„Konzern“-<strong>Anlagen</strong>buchhaltung eingerichtet werden.<br />

Geringwertige Wirtschaftsgüter<br />

Für die nach HGB zu bilanzierenden Betriebe sind über die umgekehrte Maßgeblichkeit nach<br />

§ 254 HGB steuerliche Mehrabschreibungen für geringwertige Wirtschaftsgüter zulässig.<br />

Sofern nach dem Einkommensteuerrecht zulässige Methoden (z.B. Poolbildung) Anwendung<br />

finden, müssen diese bei der Erstellung des Gesamtabschlusses nicht an die geltenden Be-<br />

stimmungen für die Kommune angepasst werden.<br />

Bewertungsvereinfachungsverfahren<br />

Bei den Bewertungsvereinfachungsverfahren (Gruppen-, Festwert-, Verbrauchsfolgeverfah-<br />

ren) existiert nach dem Handelsrecht unter den dort genannten Voraussetzungen ein Wahl-<br />

recht. Auf eine Vereinheitlichung kann in der Regel auch schon auf Grund der untergeordne-<br />

ten Bedeutung im kommunalen Bereich verzichtet werden.<br />

Abschreibungsmethoden und -zeiträume<br />

Sofern der Bilanzierende im Einzelabschluss unterschiedliche Vermögenswerte nach ver-<br />

schiedenen Methoden abschreiben darf, so ist dies auch im Rahmen der Gesamtrechnungs-<br />

legung zulässig. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass gleiche und gleich genutzte Vermö-<br />

gensgegenstände nur in Ausnahmefällen und unter Beachtung des Gebotes der Willkürfrei-<br />

heit nach unterschiedlichen Methoden abgeschrieben werden dürfen.<br />

Für die Betriebe sind im Regelfall die steuerlichen AfA-Tabellen umgesetzt. Im Vergleich zu<br />

den Abschreibungssätzen nach <strong>NKF</strong> ergibt sich teilweise eine wesentliche Abweichung. Bei-<br />

spielsweise sind Stahl- oder Betonbrücken nach der AfA-Tabelle über 33 Jahre abzuschrei-<br />

9


en, während die <strong>NKF</strong>-Rahmentabelle eine Nutzungsdauer von 50 - 80 Jahren vorsieht. Un-<br />

terschiedliche Abschreibungszeiträume sollten für gleiche und gleich genutzte Vermögens-<br />

werte grundsätzlich nicht gewählt werden. Bei unterschiedlichen wertbeeinflussenden Bedin-<br />

gungen ist eine Ausnahme denkbar.<br />

Das nachfolgende Prüfungsschema kann als Entscheidungsgrundlage für eine Anpassung<br />

der Abschreibungszeiträume herangezogen werden:<br />

Ist der Vermögensgegenstand<br />

des Betriebes in der örtlichen<br />

Abschreibungstabelle der<br />

Kommune enthalten? nein<br />

ja<br />

Weicht der Abschreibungszeitraum<br />

des Vermögensgegenstandes<br />

des Betriebes von<br />

der örtlichen Abschreibungstabelle<br />

der Kommune ab?<br />

ja<br />

Ist die Abweichung wesentlich?<br />

ja<br />

Ist die Abweichung begründet?<br />

(z.B. durch betriebsspezifische<br />

Nutzung)<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

Abb. 1: Anpassung von Abschreibungszeiträumen<br />

Zur Angleichung von Abschreibungsmethoden und -zeiträumen wäre eine „Konzern“-<br />

<strong>Anlagen</strong>buchhaltung erforderlich, in der mindestens alle Vermögenswerte der Kommune und<br />

aller voll zu konsolidierenden Betriebe erfasst werden müssten, bei denen entweder eine<br />

andere Abschreibungsmethode oder ein anderer Abschreibungszeitraum zu Grunde gelegt<br />

wird. Des weiteren müssten sämtliche Zu- und Abgänge im Detail berücksichtigt werden. Die<br />

Einrichtung einer „Konzern“-<strong>Anlagen</strong>buchhaltung würde somit bei den Kommunen erhebliche<br />

Schwierigkeiten und wesentliche Mehraufwendungen verursachen.<br />

Keine Anpassung<br />

erforderlich<br />

Anpassung erforderlich<br />

Zum einen müssten Bilanzierungs- und Konsolidierungsfachleute, die Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsfragen in unterschiedlichen Rechtskreisen beherrschen, gefunden werden. Zum<br />

anderen würden sich Handelsbilanz und GuV und die KB II / ER II der Betriebe über mehrere<br />

10


Jahre unterschiedlich entwickeln. Eine Anpassung würde sich dadurch von Jahr zu Jahr<br />

schwieriger gestalten 5 .<br />

Die Frage nach dem Genauigkeitsgrad im Gesamtabschluss ist im Übrigen ein rein temporä-<br />

res "Problem“, welches über die Jahre in der Regel abnimmt.<br />

Fortschreibung von stillen Reserven und Lasten<br />

Im Falle einer Zuordnung der stillen Reserven bzw. Lasten auf Bilanzpostenebene muss bei<br />

der Folgekonsolidierung die Fortschreibung dieser stillen Reserven bzw. Lasten ebenfalls<br />

vereinfachend vorgenommen werden. Es kann z.B. eine durchschnittliche Abschreibungs-<br />

quote je Bilanzposten verwendet werden. Diese durchschnittliche Abschreibungsquote je<br />

Bilanzposten wird einmalig <strong>zum</strong> Erstkonsolidierungsstichtag ermittelt und dauerhaft ohne<br />

Berücksichtigung von außerordentlichen Zu- oder Abgängen angewendet (Ausnahme: ein<br />

Bilanzposten wird komplett aufgelöst).<br />

3.3 Vereinheitlichung der Stichtage<br />

Das <strong>Modellprojekt</strong> hat sich entschieden, die Vereinfachungsregel aus § 299 HGB analog<br />

anzuwenden. Darüber hinaus soll eine Möglichkeit eingeräumt werden, von der 3-Monats-<br />

Frist als Vereinfachungsregel abzusehen und stattdessen im Ausnahmefall auch bei Betrie-<br />

ben mit wenigen übersichtlichen Nachbuchungen auf einen Zwischenabschluss zu verzich-<br />

ten, auch wenn der Abschlussstichtag mehr als 3 Monate von Stichtag der Kernverwaltung<br />

abweicht. Gerade im Kulturbereich wird diese Vereinfachungsregel von den Modellkommu-<br />

nen befürwortet, da <strong>zum</strong> einen die Finanz- und Ertragslage in den meisten Fällen recht kon-<br />

stant ist und <strong>zum</strong> anderen der Informationsgewinn nicht in angemessenem Verhältnis <strong>zum</strong><br />

Rechnungslegungsaufwand steht.<br />

Vorgehensweise der Stadt Essen<br />

Die Stadt Essen plädiert vor allem im Rahmen der Erstellung des ersten Gesamtabschlusses<br />

für die Anwendung von Erleichterungen.<br />

Bei der Erstkonsolidierung wird von der Vereinfachung, nur Ansatzanpassungen vorzuneh-<br />

men, Gebrauch gemacht. Bei Folgekonsolidierungen werden zusätzlich Bewertungsunter-<br />

schiede, die sich aus dem laufenden Jahr ergeben, berücksichtigt, sofern sie nicht von un-<br />

tergeordneter Bedeutung sind. Vereinbarte Erleichterungen, die im Rahmen des Modellpro-<br />

jektes beschlossen werden, wird die Stadt Essen zukünftig wahrnehmen.<br />

Im Bereich der stillen Reserven geht die Stadt Essen wie folgt vor: Die aufgedeckten stillen<br />

Reserven werden aus den Bewertungsgutachten zur Eröffnungsbilanz (ggf. fortgeführt) ü-<br />

bernommen. Die Zuordnung erfolgt auf Ebene der Bilanzposten. Im Rahmen der Folgekon-<br />

5 Zur gleichen Erkenntnis kommt auch Küting / Weber: Der Konzernabschluss, 11. Auflage, Schäffer-Poeschel,<br />

Stuttgart<br />

11


solidierungen werden die stillen Reserven anhand einer durchschnittlichen Abschreibungs-<br />

quote abgeschrieben.<br />

Die Stadt Essen hält Anteile an einem Unternehmen des Kulturbereiches, das ein abwei-<br />

chendes Geschäftsjahr hat. Es wird die Anwendung der Ausnahmeregelung erwogen. In der<br />

Fallstudie und somit auch in der Probekonsolidierung fließt der Jahresabschluss des Kultur-<br />

betriebes der Stadt Essen (Theater und Philharmonie Essen GmbH) <strong>zum</strong> 31.07.2007 ein.<br />

12


4 Abgrenzung des Konsolidierungskreises der Stadt Es-<br />

sen<br />

4.1 Gesetzliche Grundlagen<br />

Nach § 116 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong> hat die Gemeinde die Jahresabschlüsse aller verselbstständig-<br />

ten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form in den Gesamtab-<br />

schluss einzubeziehen. Nach Auslegung des <strong>Modellprojekt</strong>es sind „verselbstständigte Auf-<br />

gabenbereiche“ in privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Form errichtete, wirtschaftlich<br />

und organisatorisch selbständige Organisationseinheiten einer Kommune, die auch rechtlich<br />

selbstständig sein können und wirtschaftliche oder hoheitliche Aufgaben der Kommune erfül-<br />

len.<br />

Analog § 294 HGB soll das Weltabschlussprinzip gelten, d.h. die verselbstständigten Aufga-<br />

benbereiche werden unabhängig von ihrem Sitz in den Gesamtabschluss einbezogen.<br />

Die Art der Einbeziehung richtet sich nach § 50 GemHVO <strong>NRW</strong>. Verselbstständigte Aufga-<br />

benbereiche in öffentlich-rechtlicher Organisationsform sind gem. § 50 Abs. 1 GemHVO<br />

<strong>NRW</strong> grundsätzlich im Rahmen der Vollkonsolidierung zu berücksichtigen.<br />

Bei privatrechtlichen verselbstständigten Aufgabenbereichen richtet sich die Konsolidie-<br />

rungsmethode zunächst nach § 50 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong>. Stehen die privatrechtlichen Be-<br />

triebe unter der einheitlichen Leitung der Kommune (§ 50 Abs. 2 S.1 GemHVO <strong>NRW</strong>) oder<br />

findet nach § 50 Abs. 2 S.2 GemHVO <strong>NRW</strong> das Control-Konzept Anwendung, so müssen<br />

diese ebenfalls im Rahmen der Vollkonsolidierung im Gesamtabschluss berücksichtigt wer-<br />

den.<br />

Hat die Kommune hingegen nur einen maßgeblichen Einfluss auf die verselbstständigten<br />

Aufgabenbereiche, so sind diese entsprechend § 50 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> unter Anwen-<br />

dung der Equity-Methode gem. §§ 311 und 312 HGB zu konsolidieren.<br />

Hat die Kommune nachweislich weder beherrschenden noch maßgeblichen Einfluss auf ei-<br />

nen verselbstständigten Aufgabenbereich oder wird das Einbeziehungswahlrecht auf Grund<br />

untergeordneter Bedeutung gem. § 116 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong> in Anspruch genommen, so sind<br />

diese Beteiligungen zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten.<br />

4.2 Schritte zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises<br />

Für die Abgrenzung des Konsolidierungskreises ist eine umfangreiche Betrachtung der wirt-<br />

schaftlichen und nichtwirtschaftlichen Betätigung der Kommune erforderlich. Im folgenden<br />

Text werden anhand der Vorgehensweise der Stadt Essen die einzelnen Prüfschritte erläu-<br />

tert, die eine Kommune vornehmen muss, um <strong>zum</strong> endgültigen Konsolidierungskreis zu ge-<br />

langen. Eine Kurzübersicht bietet das folgende Schaubild.<br />

13


Schritte zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises<br />

Schritt 1:<br />

Ermittlung der einzubeziehenden<br />

Betriebe<br />

Schritt 2:<br />

Ermittlung des Vollkonsolidierungskreises<br />

Schritt 3:<br />

Anwendung der<br />

Equity-Methode<br />

Schritt 4:<br />

Schritt 5:<br />

Bestimmung der Wesentlichkeit<br />

bei den verbundenen<br />

Betrieben<br />

Schritt 6:<br />

Bilanzierung zu fortgeführtenAnschaffungskosten<br />

Bestimmung der Wesentlichkeit<br />

bei den assoziierten Betrieben<br />

Abb.2: Abgrenzung des Konsolidierungskreises<br />

Prüfung der Beteiligungsverhältnisse<br />

− öffentlich-rechtlich / privatrechtlich<br />

− indirekt und direkt<br />

Konzept der einheitlichen<br />

Leitung<br />

Liegt eine „einheitliche Leitung“<br />

der Kommune vor?<br />

nein<br />

Control-Konzept<br />

Liegt die Mehrheit der<br />

Stimmrechte bei der Kommune?<br />

oder<br />

Steht der Kommune das<br />

Recht zu, die Mehrheit von<br />

Organmitgliedern zu bestellen?<br />

oder<br />

Besteht ein beherrschender<br />

Einfluss seitens der Kommune<br />

aufgrund eines Vertrages<br />

oder einer Satzung?<br />

nein<br />

Hat die Kommune einen<br />

maßgeblichen Einfluss<br />

auf den Betrieb?<br />

nein<br />

14<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

Vollkonsolidierung<br />

Ist der Anteil an dem Betrieb<br />

für den Gesamtabschluss<br />

wesentlich?<br />

At Equity<br />

Ist der Anteil an dem Betrieb<br />

für den Gesamtabschluss<br />

wesentlich?<br />

At cost<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein


4.3 Schritt 1: Ermittlung der einzubeziehenden Betriebe<br />

Die Bestimmung des Konsolidierungskreises der Stadt Essen für Zwecke des <strong>NKF</strong>-<br />

Gesamtabschlusses hat ihren Ausgangspunkt in der örtlichen Beteiligungsstruktur aus dem<br />

Beteiligungsbericht 6 . Diese Beteiligungsstruktur bietet einen Überblick über die wirtschaftliche<br />

und nichtwirtschaftliche Betätigung der Stadt Essen. Es werden sämtliche Beziehungen<br />

zu den privatrechtlichen Betrieben unabhängig von der Beteiligungsquote dargestellt.<br />

Im Gegensatz dazu werden die Verbindungen zu öffentlich-rechtlichen Körperschaften mit<br />

eigener Rechtspersönlichkeit (z.B Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts, bestimmte<br />

Stiftungen) in der Beteiligungsstruktur der Stadt Essen nicht dargestellt. Diese müssen<br />

im Rahmen der Bestimmung des Konsolidierungskreises gesondert betrachtet werden.<br />

Zu beachten ist hier, dass die örtlichen Sparkassen gem. § 1 Abs. 1 SpkG aufgrund der Änderung<br />

des Sparkassengesetzes nicht in den Gesamtabschluss einbezogen werden dürfen.<br />

Die Sparkassen und ihre Tochterunternehmen bzw. Beteiligungen sind im Gesamtabschluss<br />

nicht zu berücksichtigen und werden wie fremde Dritte behandelt. Hält die Kommune jedoch<br />

an den verbundenen Betrieben oder Beteiligungen der Sparkasse auch Anteile, so müssen<br />

diese mit den von der Kommune direkt gehaltenen Anteilen, entsprechend den Vorschriften<br />

über die Vollkonsolidierung oder at equity, in den Gesamtabschluss einbezogen werden,<br />

sofern sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Die Essener Sparkasse und ihre Beziehungen<br />

zu anderen Betrieben dürfen somit im Konsolidierungskreis nicht dargestellt werden<br />

und sind aus der Beteiligungsstruktur zu entfernen.<br />

Eine Aufstellung über die einzubeziehenden Betriebe findet sich in Anlage 2.<br />

4.4 Schritt 2: Ermittlung des Vollkonsolidierungskreises<br />

4.4.1 Voraussetzungen für die Vollkonsolidierung gem. § 50 Abs. 1 und<br />

2 GemHVO <strong>NRW</strong><br />

Verbundene Betriebe einer Kommune dürfen im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss<br />

einbezogen werden, wenn sie unter der einheitlichen Leitung der Kommune<br />

stehen oder die Kommune einen beherrschenden Einfluss nach dem Control-Konzept ausüben<br />

kann.<br />

Konzept der einheitlichen Leitung<br />

Um einen verbundenen Betrieb im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss<br />

einbeziehen zu können, muss dieser unter der einheitlichen Leitung der Kommune stehen.<br />

6 vgl. hierzu Anlage 1<br />

15


Einheitliche Leitung liegt in der Regel vor, wenn folgende Kriterien kumulativ erfüllt sind:<br />

• Die Kommune stimmt ihre Aufgabenerfüllung mit der Aufgabenerfüllung, die dem Betrieb<br />

übertragen wurde, ab und kann im Zweifel ihre Interessen durchsetzen.<br />

• Es besteht nicht allein die Möglichkeit der Einflussnahme, sondern sie wird auch tatsäch-<br />

lich ausgeübt.<br />

• Der Einfluss wird allein von der Kommune ausgeübt und nicht gemeinschaftlich mit ande-<br />

ren.<br />

Ausschlaggebend sind dabei die tatsächlichen Verhältnisse. Abzustellen ist bei der Prüfung<br />

z.B. auf eine einheitliche Festsetzung von Zielen, Grundzügen der Organisation und Kontrol-<br />

le, eine einheitliche Finanzpolitik, Personalverflechtung oder auch die Abstimmung geschäft-<br />

licher Maßnahmen von wesentlicher Bedeutung.<br />

Control-Konzept<br />

Beherrschung durch die Kommune wird zwingend vermutet, wenn eine der Kontrollmöglich-<br />

keiten des § 50 Abs. 2 S.2 Nr. 1 bis 3 GemHVO <strong>NRW</strong> gegeben ist. Diese Kontrollrechte lie-<br />

gen vor, wenn der Kommune<br />

• die Mehrheit der Stimmrechte des Gesellschafters zusteht,<br />

• das Recht zusteht, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs-, oder Auf-<br />

sichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen und sie gleichzeitig Gesellschafterin ist, oder<br />

• das Recht zusteht, einen beherrschenden Einfluss auf Grund eines mit diesem Unter-<br />

nehmen geschlossenen Beherrschungsvertrages oder auf Grund einer Satzungsbestim-<br />

mung dieses Unternehmens auszuüben.<br />

Im Gegensatz zu den Voraussetzungen der „einheitlichen Leitung“ ist es hier nicht zwingend<br />

erforderlich, dass der Einfluss der Kommune auch tatsächlich ausgeübt wird.<br />

4.4.2 Vorgehensweise der Stadt Essen<br />

Die Stadt Essen hat sich im Prüfungsverlauf zunächst an den Stimmrechtsverhältnissen<br />

nach dem Control-Konzept orientiert. Die Beteiligungsquoten konnten der Beteiligungsstruk-<br />

tur aus dem Beteiligungsbericht entnommen werden. Bei den Gesellschaften, deren Beteili-<br />

gungsquote mindestens 50,1 % betrug, wurde geprüft, ob das Stimmrechtsverhältnis der<br />

Beteiligungsquote entspricht. Dies konnte anhand der Dokumentation in den Beteiligungsak-<br />

ten verifiziert werden. Aufgrund der Mehrheit der Stimmrechte konnten diese Gesellschaften<br />

dann unkritisch in den Vollkonsolidierungskreis übernommen werden.<br />

16


4.4.3 Besonderheiten<br />

Die Stadt Essen ist an mehreren Betrieben zu genau 50,0 % beteiligt. In diesen Fällen wur-<br />

den die Gesellschaftsverträge der betroffenen Betriebe gesondert geprüft, um entscheiden<br />

zu können, nach welcher Methode konsolidiert werden soll.<br />

Dabei standen folgende Prüfkriterien im Vordergrund:<br />

• Besondere Stimmrechte (z.B. durch Vorsitz im Aufsichtsrat oder der Gesellschafterver-<br />

sammlung)<br />

• Sonstige Bestimmungen, die es der Stadt Essen ermöglichen einen beherrschenden<br />

Einfluss auszuüben<br />

• Finanzierung der betroffenen Unternehmen (vor allem hinsichtlich eventueller Verlust-<br />

übernahmen durch die Stadt Essen)<br />

Beispiel für einen Betrieb (indirekte Beteiligung), der nach der Prüfung des Gesell-<br />

schaftsvertrages nach der Equity-Methode konsolidiert wird:<br />

rhein ruhr partner für Messdienstleistungen mbH RRPM<br />

Beteiligungsverhältnisse<br />

Stadtwerke Essen AG 25.000 €<br />

Stadtwerke Duisburg AG 25.000 €<br />

Vorsitz und Stimmrechtsverteilung Aufsichtsrat<br />

Kein Aufsichtsrat vorhanden.<br />

Vorsitz und Stimmrechtsverteilung Gesellschafterversammlung<br />

Für die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung oder bei schriftlicher Stimm-<br />

abgabe gewähren je 50,00 € eines Geschäftsanteiles eine Stimme.<br />

Die Gesellschafterversammlung wird vom Vorsitzenden geleitet, der jährlich wechselnd<br />

von den Gesellschaftern gem. § 5 Abs. 2 in der dort genannten Reihenfolge gestellt wird.<br />

Sonstige Bestimmungen aus Gesellschaftsvertrag, Satzung etc.<br />

Keine weiteren relevanten Bestimmungen.<br />

Finanzierung<br />

Die Gesellschaft hat das operative Geschäft erst in 2007 aufgenommen. Es wird mit ei-<br />

nem Jahresüberschuss gerechnet. Die finanziellen Egebnisse werden entsprechend dem<br />

Beteiligungsverhältnis verteilt.<br />

Beschluss<br />

Zunächst wird die Gesellschaft nach der Equity-Methode konsolidiert. Das Unternehmen<br />

wird im Rahmen der Prüfung der untergeordneten Bedeutung besonders betrachtet.<br />

Abb. 3: Prüfung von Gesellschaftsverträgen (1)<br />

17


Beispiel für einen Betrieb (unmittelbare Beteiligung), der nach der Prüfung des Gesell-<br />

schaftsvertrages voll konsolidiert wird:<br />

EWG - Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH EWG<br />

Beteiligungsverhältnisse<br />

Stadt Essen 51.129 €<br />

Interessengemeinschaft Essener Wirtschaft e.V. 51.129 €<br />

Vorsitz und Stimmrechtsverteilung Aufsichtsrat<br />

Der jeweilige Oberbürgermeister der Stadt Essen ist Vorsitzender des Aufsichtsrates.<br />

Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, soweit sich nicht<br />

aus dem Gesetz oder dem Gesellschaftsvertrag etwas anderes ergibt. Ergibt eine Ab-<br />

stimmung im Aufsichtsrat Stimmengleichheit, so hat auf Verlangen eines seiner Mitglieder<br />

über denselben Gegenstand eine erneute Abstimmung stattzufinden. Ergibt auch diese<br />

Abstimmung Stimmengleichheit, zählt die Stimme des Vorsitzenden doppelt.<br />

Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens neun der Mitglieder an der Sitzung<br />

teilnehmen (insgesamt 12 Mitglieder, 6 von der Stadt Essen).<br />

Vorsitz und Stimmrechtsverteilung Gesellschafterversammlung<br />

Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates<br />

oder im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter.<br />

Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit des Kapitals ver-<br />

treten ist.<br />

Änderungen des § 17 (Wirtschaftsplan) können nur mit Zustimmung des Gesellschafters<br />

Stadt Essen beschlossen werden.<br />

Sonstige Bestimmungen aus Gesellschaftsvertrag, Satzung etc.<br />

Keine weiteren relevanten Bestimmungen.<br />

Finanzierung<br />

Die Gesellschaft erhält Verlustausgleichszahlungen durch die Gesellschafterin Stadt Es-<br />

sen. Die IEW beteiligt sich nicht an der Finanzierung. Dies hat aber keinen Einfluss bei<br />

den Stimmverhältnissen (50 / 50).<br />

Beschluss<br />

Der Betrieb wird voll konsolidiert.<br />

Abb. 4: Prüfung von Gesellschaftsverträgen (2)<br />

4.5 Schritt 3: Anwendung der Equity-Methode gem. § 50 Abs. 3<br />

GemHVO <strong>NRW</strong><br />

4.5.1 Voraussetzungen für die Equity-Methode<br />

Sind die Voraussetzungen für eine Vollkonsolidierung nicht erfüllt, kann der betroffene Be-<br />

trieb unter bestimmten Bedingungen nach der Equity-Methode einbezogen werden. Dazu<br />

muss ein assoziiertes Unternehmen vorliegen, das unter dem maßgeblichen Einfluss der<br />

Kommune steht.<br />

18


Ein assoziiertes Unternehmen liegt vor, wenn,<br />

• ein in den Gesamtabschluss einbezogener Betrieb eine Beteiligung gem. § 271 Abs. 1<br />

HGB an einem anderen nicht im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogenen Betrieb<br />

hält und<br />

• tatsächlich einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik des ande-<br />

ren Betriebes ausübt, wobei das Vorliegen des maßgeblichen Einflusses bei einem<br />

Stimmrechtsanteil von mindestens 20 % vermutet wird.<br />

Entscheidend ist dabei allerdings nicht der Beteiligungsanteil von 20 %, sondern, dass tat-<br />

sächlich ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird. Dies kann z.B. durch eine Vertretung im<br />

Aufsichtsrat oder Vorstand, Mitwirkung bei Unternehmensentscheidungen hinsichtlich Ge-<br />

winnverwendung, oder Mitwirkung bei Personalentscheidungen, oder der Bestellung der Mit-<br />

glieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen der Fall sein. Auch wesentliche Geschäftsbezie-<br />

hungen zwischen dem betroffenen Betrieb und einem in den Gesamtabschluss einbezoge-<br />

nen Betrieb sowie der Austausch von Führungskräften oder die Bereitstellung wichtiger fach-<br />

licher Informationen können Anhaltspunkte für einen maßgeblichen Einfluss sein.<br />

Stellt ein at equity einbezogener Betrieb selbst einen Konzernabschluss auf, so ist nicht der<br />

Einzelabschluss, sondern der Konzernabschluss der Equity-Bewertung zugrunde zu legen.<br />

4.5.2 Vorgehensweise der Stadt Essen<br />

Zur Ermittlung der Betriebe, die nach der Equity-Methode konsolidiert werden sollen, hat sich<br />

die Stadt Essen vorrangig an den Stimmrechtsverhältnissen orientiert. Betriebe, an denen<br />

die Stadt Essen unmittelbar oder mittelbar 20,0 % bis 50,0 % der Anteile hält, wurden zu-<br />

nächst den assoziierten Unternehmen zugeordnet. Darüber hinaus wurde anhand der Ge-<br />

sellschaftsverträge und sonstiger Unterlagen geprüft, ob auf die hier eingeordneten Unter-<br />

nehmen ein maßgeblicher Einfluss seitens der Stadt Essen ausgeübt werden kann.<br />

Die Tochtergesellschaften bzw. Beteiligungen der assoziierten Betriebe werden in den Kon-<br />

solidierungskreis der Stadt Essen nicht einbezogen, weil auf diese seitens der Stadt Essen<br />

kein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann. Es sind nur solche Betriebe als assoziier-<br />

te Betriebe zu behandeln, auf die ein in den Gesamtabschluss einbezogener vollkonsolidier-<br />

ter Betrieb einen maßgeblichen Einfluss ausübt.<br />

19


4.6 Schritt 4: Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />

(At Cost)<br />

4.6.1 Voraussetzungen<br />

Hat die Kommune nachweislich keinen maßgeblichen Einfluss auf einen kommunalen Be-<br />

trieb, ist dieser als Beteiligung zu fortgeführten Anschaffungskosten (at cost) zu bilanzieren.<br />

Das Gleiche gilt für Betriebe, bei denen das Einbeziehungswahlrecht auf Grund untergeord-<br />

neter Bedeutung gem. § 116 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong> in Anspruch genommen wurde.<br />

4.6.2 Vorgehensweise der Stadt Essen<br />

Alle kommunalen Betriebe an denen die Stadt Essen mit einer Beteiligungsquote von weni-<br />

ger 20% beteiligt ist, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Im Rahmen der<br />

Prüfung der At-Cost-Beteiligungen wurde ausgeschlossen, dass bei diesen Betrieben ein<br />

maßgeblicher oder beherrschender Einfluss bzw. eine besondere Beteiligungsabsicht sei-<br />

tens der Stadt Essen besteht.<br />

Die Stadt Essen behandelt alle kommunalen Betriebe mit einer Beteiligungsquote von unter<br />

20% als Beteiligungen, die mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten in die Gesamtbilanz<br />

zu übernehmen sind. Diese werden im Konsolidierungskreises im engeren Sinne nicht dar-<br />

gestellt.<br />

Anlage 3 enthält eine Aufstellung über die Konsolidierungsmethoden für alle Betriebe.<br />

4.7 Bestimmung der Wesentlichkeitsgrenzen bei der Stadt Essen<br />

Gem. § 116 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong> muss ein Betrieb nicht in den Gesamtabschluss einbezogen<br />

werden, sofern er für die Verpflichtung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />

Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune zu vermit-<br />

teln, von untergeordneter Bedeutung ist.<br />

In der Literatur werden z.T. Schwellenwerte von 3 % bis 5 % der summierten Ergebnisse<br />

aller Betriebe, die von untergeordneter Bedeutung sind, als Maßgröße dafür verwendet, ob<br />

ein Betrieb in den Konzernabschluss einbezogen wird oder nicht. Konkrete Vorgaben, auf<br />

welche Kennzahlen bzw. Kriterien sich diese Schwellenwerte beziehen, werden allerdings<br />

nicht pauschal bestimmt, sondern sollen sich nach den örtlichen Gegebenheiten richten.<br />

Die Stadt Essen bezieht in die Prüfung der untergeordneten Bedeutung alle Betriebe ein, die<br />

aufgrund der o.g. Prüfschritte zu konsolidieren sind. Hierzu werden bestimmte Kriterien fest-<br />

gelegt, an denen die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage gemessen werden<br />

kann. Die Stadt Essen hat die Beurteilung der Wesentlichkeit der zu konsolidierenden Be-<br />

triebe anhand ihrer Anteile an den summierten Werten<br />

20


- des Anlagevermögens<br />

- des Eigenkapitals<br />

- des Fremdkapitals (Rückstellungen und Verbindlichkeiten)<br />

- der Bilanzsumme<br />

- der ordentlichen Erträge und<br />

- der ordentlichen Aufwendungen<br />

vorgenommen. Dabei wurde auf das Zahlenwerk aus den unkonsolidierten Einzelabschlüs-<br />

sen zurückgegriffen. Bei den assoziierten Betrieben kann alternativ auch nur das Eigenkapi-<br />

tal betrachtet werden.<br />

Zudem wurden die Jahresergebnisse der Betriebe der Stadt Essen betrachtet, um neben<br />

den ordentlichen Aufwendungen und Erträgen auch die außerordentlichen Geschäftsvorfälle<br />

analysieren zu können. Auf eine Bildung von Verhältniszahlen wurde in diesem Fall aller-<br />

dings verzichtet, da sich bei einer Summierung das negative Ergebnis der Stadt Essen mit<br />

den <strong>zum</strong>eist positiven Jahresergebnissen der Betriebe saldiert und somit keine schlüssigen<br />

Verhältniszahlen liefern kann.<br />

Entscheidend für die Beurteilung der Bedeutung für den Gesamtabschluss muss neben den<br />

Verhältniszahlen auch die Einbindung des Unternehmens in die wirtschaftliche Tätigkeit des<br />

gesamten „Konzerns“ sein. Anhaltspunkte für eine Einbeziehung können beispielsweise sein:<br />

• das Unternehmen existiert nur, um bestimmte Aufgaben innerhalb des Gesamtkonzerns<br />

zu erfüllen,<br />

• das Unternehmen belastet das Konzernergebnis strukturell mit Verlusten oder ist auf<br />

laufende Zuschüsse angewiesen,<br />

• wenn bei einem Verzicht auf die Konsolidierung wesentliche Zwischenergebnisse nicht<br />

eliminiert werden könnten,<br />

• wenn im Falle der Nichteinbeziehung wesentliche Verpflichtungen oder Risiken nicht ab-<br />

gebildet würden 7 .<br />

4.7.1 Schritt 5: Festlegung der unwesentlichen verbundenen Unter-<br />

nehmen<br />

Vereinfachend wird von den unkonsolidierten Einzelabschlüssen der Betriebe ausgegangen.<br />

Dabei wird sowohl auf eine Überleitung, als auch auf eine vereinfachte Kapitalkonsolidierung<br />

verzichtet. Die Größenordnung der tabellarisch aufgeführten Kennzahlen lässt darauf schlie-<br />

ßen, dass konsolidierte Zahlen vermutlich nicht zu abweichenden Ergebnissen führen wür-<br />

den.<br />

In einem ersten Schritt wird der Einzelabschluss der Stadt Essen mit den HGB-Abschlüssen<br />

der vermeintlich voll zu konsolidierenden Betriebe aufaddiert. Daraus ergibt sich eine Sum-<br />

7 vgl. Stellungnahme der GPA unter http://www.kiwigpa.de/pdf/FAQ_Eroeffnungsbilanz.pdf<br />

21


menbilanz bzw. Summenergebnisrechnung als Ausgangspunkt für eine prozentuale Beurtei-<br />

lung der einzelnen zu konsolidierenden Betriebe.<br />

Tabellarisch werden die o.g. Kriterien zur Prüfung der Wesentlichkeit der voll zu konsolidie-<br />

renden Betriebe anhand absoluter und relativer Werte tabellarisch überprüft. Anhand der<br />

Zahlenwerte wird jedes einzelne Unternehmen hinsichtlich der untergeordneten Bedeutung<br />

geprüft. Anschließend erfolgt eine Gesamtbetrachtung.<br />

Die Stadt Essen stützt sich bei der Bestimmung der Betriebe, die von untergeordneter Be-<br />

deutung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes<br />

sind, nicht allein auf den Anteil der Ergebnisse der verbundenen Betriebe am Gesamtergeb-<br />

nis, sondern analysiert auch die Leistungsbeziehungen innerhalb des „Konzerns“ und be-<br />

zieht die Prognosen für die zukünftige Entwicklung der einzelnen Betriebe in diese Entschei-<br />

dung ein.<br />

Beispiel:<br />

Die Allbau Managementgesellschaft mbH (AMG) ist die Managementgesellschaft der ALL-<br />

BAU AG und hält das gesamte Personal. Als 100 %ige Tochter der ALLBAU AG mit Ergeb-<br />

nisabführungsvertrag sind die Gesellschaften als wirtschaftliche Einheit zu sehen. Die AMG<br />

wird daher auch voll konsolidiert.<br />

Unabhängig von der Feststellung der Unwesentlichkeit sind die verbundenen Betriebe in der<br />

Gesamtbilanz unter der entsprechenden Position „Anteile an verbundenen Unternehmen“<br />

und nicht unter den Beteiligungen auszuweisen. Das Gleiche gilt auch entsprechend für<br />

Sondervermögen.<br />

4.7.2 Schritt 6: Festlegung der unwesentlichen assoziierten Unterneh-<br />

men<br />

Im Anschluss an die Betrachtung der verbundenen Betriebe erfolgt in einem zweiten Schritt<br />

die Untersuchung der assoziierten Unternehmen. Dabei werden alle assoziierten Unterneh-<br />

men einer Einzelbetrachtung und anschließend einer Gesamtbetrachtung hinsichtlich der<br />

Wesentlichkeitsgrenzen unterzogen.<br />

Hierbei reicht es allerdings nicht aus, sich nur auf die prozentualen Zahlenwerte zu stützen,<br />

sondern analog zur Prüfung der verbundenen Unternehmen findet eine Analyse der Leis-<br />

tungsbeziehungen und des Gesellschaftszwecks statt.<br />

Bei der Stadt Essen liegen sämtliche assoziierten Unternehmen unterhalb der Wesentlich-<br />

keitsgrenze. Die Analyse der Leistungsbeziehungen und der Gesellschaftszwecke hat erge-<br />

ben, dass die hier betrachteten assoziierten Unternehmen nicht in den Konsolidierungskreis<br />

aufzunehmen sind.<br />

In der nachfolgenden tabellarischen Übersicht ist zu erkennen, welche Konsolidierungsme-<br />

thoden für die einzelnen Betriebe zur Anwendung kommen und welche Betriebe von unter-<br />

geordneter Bedeutung sind.<br />

22


Anlagevermögen<br />

Anteil Eigenkapital Anteil Fremdkapital Anteil Bilanzsumme Anteil<br />

ordentliche<br />

Erträge<br />

Anteil<br />

ordentliche<br />

Aufwendungen<br />

verbundene vollzukonsolidierende Unternehmen<br />

Stadt Essen 6.256.043.803 62,14% 1.955.660.558 62,42% 3.777.091.027 57,05% 6.430.944.913 60,18% 1.716.822.730 61,38% 1.714.085.307 59,65%<br />

Essener Verkehrs-AG 100,00% 1.261.599.527 12,53% 166.284.957 5,31% 1.091.207.489 16,48% 1.301.664.646 12,18% 173.009.666 6,19% 246.035.320 8,56%<br />

Entwässerung Essen GmbH 51,00% 740.895.322 7,36% 179.817.628 5,74% 461.079.993 6,96% 743.094.493 6,95% 43.717.570 1,56% 20.223.709 0,70%<br />

Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH 100,00% 539.360.316 5,36% 351.602.276 11,22% 235.582.056 3,56% 587.184.332 5,49% 5.735.194 0,21% 5.971.279 0,21%<br />

Stadtwerke Essen AG 51,00% 309.795.150 3,08% 116.557.012 3,72% 274.410.111 4,14% 419.409.368 3,92% 298.125.633 10,66% 274.685.245 9,56%<br />

ALLBAU AG 82,19% 320.726.971 3,19% 78.202.400 2,50% 285.138.029 4,31% 363.340.429 3,40% 98.304.344 3,51% 70.471.511 2,45%<br />

Messe Essen GmbH 99,97% 131.496.300 1,31% 15.939.832 0,51% 148.753.463 2,25% 166.664.843 1,56% 43.714.098 1,56% 50.690.759 1,76%<br />

Grün und Gruga Essen 100,00% 122.890.174 1,22% 109.531.514 3,50% 26.780.656 0,40% 141.912.074 1,33% 27.537.111 0,98% 41.502.467 1,44%<br />

GSE Gesellschaft für Soziale Dienstleistungen Essen mbH 90,00% 71.571.954 0,71% 39.775.472 1,27% 41.989.925 0,63% 99.920.781 0,94% 65.077.559 2,33% 64.826.819 2,26%<br />

Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH 100,00% 67.273.918 0,67% 18.899.850 0,60% 68.693.515 1,04% 94.444.727 0,88% 12.443.494 0,44% 11.492.393 0,40%<br />

Sport- und Bäderbetriebe Essen 100,00% 75.050.083 0,75% 38.615.217 1,23% 45.063.378 0,68% 84.090.979 0,79% 5.033.239 0,18% 27.585.449 0,96%<br />

Entsorgungsbetriebe Essen GmbH 51,00% 46.609.098 0,46% 16.427.794 0,52% 43.369.784 0,66% 59.798.749 0,56% 81.805.153 2,92% 71.757.360 2,50%<br />

meoline GmbH 77,00% 28.725.399 0,29% 879.761 0,03% 30.705.068 0,46% 41.972.383 0,39% 80.532.987 2,88% 79.795.009 2,78%<br />

Essener Systemhaus 100,00% 11.440.913 0,11% 6.997.257 0,22% 16.746.361 0,25% 24.612.782 0,23% 30.656.986 1,10% 30.460.285 1,06%<br />

Theater und Philharmonie Essen GmbH 100,00% 14.515.638 0,14% 3.958.520 0,13% 5.174.096 0,08% 21.504.352 0,20% 13.747.267 0,49% 57.831.984 2,01%<br />

Allbau Managementgesellschaft mbH 82,19% 6.143.337 0,06% 1.033.301 0,03% 12.240.761 0,18% 13.274.062 0,12% 13.288.302 0,48% 12.487.245 0,43%<br />

EVV Verwertungs- und Betriebs GmbH 100,00% 10.753.892 0,11% 1.127.459 0,04% 11.760.405 0,18% 12.889.759 0,12% 6.985.470 0,25% 6.307.436 0,22%<br />

Jugendhilfe Essen gGmbH 100,00% 797.862 0,01% 1.690.041 0,05% 2.487.683 0,04% 5.672.003 0,05% 14.022.785 0,50% 15.579.517 0,54%<br />

RGE Servicegesellschaft Essen mbH 100,00% 344.726 0,00% 1.500.100 0,05% 4.016.365 0,06% 5.516.465 0,05% 23.924.361 0,86% 22.873.993 0,80%<br />

GSE Service GmbH 90,00% 0 0,00% 24.119 0,00% 15.918 0,00% 40.037 0,00% 32.281 0,00% 33.192 0,00%<br />

verbundene Unternehmen von untergeordneter Bedeutung<br />

Gemeinnützige Theater-Baugesellschaft Essen mbH 100,00% 32.183.061 0,32% 19.742.299 0,63% 14.376.342 0,22% 34.118.641 0,32% 514.449 0,02% 4.206.737 0,15%<br />

Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH 100,00% 8.745.591 0,09% 1.130.968 0,04% 10.483.197 0,16% 12.176.497 0,11% 10.655.786 0,38% 10.985.089 0,38%<br />

Altstadt-Baugesellschaft mbH & Co.KG 74,33% 8.492.439 0,08% 4.345.469 0,14% 6.889.816 0,10% 11.235.285 0,11% 3.896.906 0,14% 2.406.362 0,08%<br />

Arbeit & Bildung Essen GmbH 100,00% 145.880 0,00% 605.224 0,02% 1.707.229 0,03% 2.680.527 0,03% 13.525.401 0,48% 13.026.847 0,45%<br />

EWG Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH 50,00% 735.735 0,01% 838.139 0,03% 1.691.393 0,03% 2.534.432 0,02% 2.930.998 0,10% 5.446.831 0,19%<br />

Suchthilfe direkt Essen gGmbH 90,38% 129.794 0,00% 653.912 0,02% 833.844 0,01% 1.754.240 0,02% 5.002.788 0,18% 5.000.314 0,17%<br />

PerTransfer Essen GmbH 100,00% 45.937 0,00% 1.031.037 0,03% 433.247 0,01% 1.553.550 0,01% 2.325.077 0,08% 1.966.179 0,07%<br />

Weisse Flotte Baldeney-GmbH 100,00% 925.163 0,01% 25.000 0,00% 1.070.287 0,02% 1.101.252 0,01% 924.998 0,03% 1.059.401 0,04%<br />

EMG-Essen Marketing GmbH 50,00% 203.510 0,00% 103.092 0,00% 798.151 0,01% 924.903 0,01% 2.786.608 0,10% 4.683.324 0,16%<br />

Gesamtbetrachtung der verbundenen Unternehmen 10.067.641.493 100,00% 3.133.000.208 100,00% 6.620.589.589 100,00% 10.686.031.504 100,00% 2.797.079.241 100,00% 2.873.477.363 100,00%<br />

Gesamtbetrachtung der verbundenen Unternehmen von untergeordneter<br />

Bedeutung<br />

0,51% 0,91% 0,58% 0,64% 1,52% 1,70%<br />

assoziierte Unternehmen von untergeordneter Bedeutung<br />

Essener Technologie- und Entwicklungs-Centrum GmbH 33,33% 26.634.937 0,26% 6.876.661 0,22% 16.037.956 0,24% 26.854.782 0,25% 3.070.433 0,11% 6.349.288 0,22%<br />

Evangelisches Seniorenzentrum Kettwig gGmbH 32,18% 7.221.581 0,07% 5.235.621 0,17% 5.231.595 0,08% 11.163.753 0,10% 6.987.252 0,25% 7.314.476 0,25%<br />

ZukunftsZentrumZollverein AG 36,09% 7.787.457 0,08% 583.982 0,02% 771.577 0,01% 8.346.973 0,08% 1.409.084 0,05% 1.364.521 0,05%<br />

Entwicklungsgesellschaft Zollverein mbH 50,00% 764.987 0,01% 336.663 0,01% 3.355.687 0,05% 7.510.539 0,07% 7.975.582 0,29% 8.564.468 0,30%<br />

Wassergewinnung Essen GmbH 25,50% 3.936.836 0,04% 2.156.755 0,07% 2.837.234 0,04% 5.005.642 0,05% 15.208.542 0,54% 14.745.232 0,51%<br />

Revierpark Nienhausen GmbH 25,00% 2.924.955 0,03% 3.291.651 0,11% 628.317 0,01% 3.939.055 0,04% 2.867.942 0,10% 3.228.117 0,11%<br />

Flughafen Essen/Mülheim GmbH 33,33% 1.511.277 0,02% 198.246 0,01% 1.212.493 0,02% 2.796.737 0,03% 694.112 0,02% 1.263.814 0,04%<br />

Entwicklungsgesellschaft Universitätsviertel Essen mbH 21,18% 1 0,00% 352.434 0,01% 435.189 0,01% 435.189 0,00% 5.605 0,00% 23.013 0,00%<br />

Essener Sport-Betriebsgesellschaft mbH 25,00% 58.807 0,00% 111.416 0,00% 119.935 0,00% 330.566 0,00% 1.816.160 0,06% 1.764.050 0,06%<br />

Verwertung und Entsorgung Karnap-Städte Holding GmbH 12,59% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00%<br />

E-World energy & water GmbH 39,99% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00%<br />

Projektentwicklungsgesellschaft Essen mbH 25,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00%<br />

Versicherungs-Vermittlungsdienst Essen GmbH 50,15% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00%<br />

Otto Lingner Verkehrs-GmbH 38,50% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00%<br />

infralogistik ruhr GmbH 24,99% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00%<br />

rhein-ruhr partner Messdienstleistungsgesellschaft mbH 25,50% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00%<br />

TAG Tropolys Altgesellschafter GmbH 36,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00%<br />

Kommunale Gasspeicher Beteiligungsgesellschaft Epe mbH 25,00%<br />

Kommunale Gasspeicher Beteiligungsgesellschaft Epe mbH & Co. KG 25,00%<br />

Stadtbahn Betriebsführungsgesellschaft Ruhr mbH 50,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00%<br />

Gesamtbetrachtung der assoziierten Unternehmen 50.840.838 0,50% 19.143.429 0,61% 30.629.983 0,46% 66.383.236 0,62% 40.034.712 1,43% 44.616.979 1,55%<br />

Gesamtbetrachtung aller Unternehmen von untergeordneter Bedeutung 1,02% 1,52% 1,04% 1,26% 2,95% 3,25%<br />

Tab. 3: Wesentlichkeitsaspekte im Konsolidierungskreis der Stadt Essen<br />

effektive _<br />

Beteiligungsquote<br />

23<br />

Anteil


5 Überleitung der Einzelabschüsse<br />

5.1 Unterschiede zwischen den Rechnungslegungsvorschriften<br />

Bei der Überleitung der Einzelabschlüsse der verbundenen Betriebe für Zwecke des <strong>NKF</strong>-<br />

Gesamtabschlusses gilt es, die Ausweis-, Ansatz- und Bewertungsvorschriften der voll zu<br />

konsolidierenden Betriebe an die Vorschriften des <strong>NKF</strong> anzupassen. In einem ersten Schritt<br />

sind die Unterschiede zwischen den Vorschriften des HGB und des <strong>NKF</strong> zu identifizieren. In<br />

der nachfolgenden Tabelle werden die wesentlichen Unterschiede getrennt nach Ansatzund<br />

Bewertungsunterschieden aufgezeigt. Die nachfolgenden Aufstellungen verdeutlichen<br />

die zahlreichen Unterschiede. Bei den Anpassungen der Rechnungslegungsvorschriften ist<br />

der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit zu berücksichtigen.<br />

Ansatzunterschiede<br />

Sachverhalt<br />

Aufwendungen für die<br />

Ingangsetzung und Erweiterung<br />

des Geschäftsbetriebs<br />

Derivativer Geschäfts- oder<br />

Firmenwert<br />

Abschreibung des derivativen<br />

Geschäfts- oder Firmenwerts<br />

§ 269 Satz 1 Aktivierungswahlrecht keine<br />

Regelung<br />

§ 255 Abs. 4<br />

Satz 1<br />

§ 255 Abs. 4<br />

Satz 2, 3<br />

Sonderposten mit Rücklageanteil § 247 Abs. 3,<br />

§ 273<br />

Erhaltene Zuwendungen und<br />

Beiträge für Investitionen<br />

Rückstellungen für unterlassene<br />

Instandhaltung, die innerhalb der<br />

letzten 9 Monate des folgenden<br />

Geschäftsjahres nachgeholt wird<br />

Aufwandsrückstellungen<br />

exkl. Instandhaltungsrückstellungen<br />

Rückstellungen für Pensionen für<br />

Aktivierungswahlrecht keine<br />

Regelung<br />

Abschreibung zu mindestens einem Keine<br />

Viertel jährlich oder planmäßig Regelung<br />

Passivierungswahlrecht,<br />

nach § 273 Passivierungsgebot für<br />

Kapitalgesellschaften bei<br />

steuerlicher Inanspruchnahme<br />

keine<br />

Regelung<br />

(HFA 1/1984) Wahlrecht Kürzung AHK oder Ansatz § 43 Abs. 5<br />

SoPo<br />

GemHVO<br />

§ 249 Abs. 1 Passivierungswahlrecht § 36 Abs. 3<br />

Satz 3<br />

GemHVO<br />

§ 249 Abs. 2 Passivierungswahlrecht § 36 Abs. 6<br />

GemHVO<br />

Art. 28 Passivierungswahlrecht § 36 Abs. 1<br />

sog. Altzusagen<br />

EGHGB<br />

GemHVO<br />

latente Steuern § 274 keine Einbeziehung quasi-<br />

keine<br />

permanenter Differenzen<br />

Regelung,<br />

Tab. 4: Ansatzunterschiede zwischen HGB und <strong>NKF</strong><br />

HGB GO, GemHVO <strong>NRW</strong><br />

Aktivierungswahlrecht für aktive<br />

latente Steuern<br />

24<br />

§ 36 Abs. 4<br />

GemHVO<br />

Aktivierungsverbot<br />

Aktivierungsverbot<br />

Abschreibung nicht möglich, da ein<br />

GoF nicht angesetzt werden darf<br />

Passivierungsverbot<br />

Passivierungspflicht<br />

Passivierungsgebot für konkret<br />

beabsichtigte, einzeln bestimmte und<br />

wertmäßig bezifferte Maßnahmen<br />

Passivierungsverbot<br />

Passivierungspflicht<br />

Aktivierungsverbot<br />

Passiervierungsgebot


Bewertungsunterschiede<br />

Sachverhalt<br />

Abzinsung von Rückstellungen § 253 Abs. 1<br />

Satz 1 1.HS<br />

Außerplanmäßige Abschreibung<br />

wegen zukünftiger<br />

Wertschwankungen im<br />

Umlaufvermögen<br />

Außerplanmäßige Abschreibungen<br />

auf Anlagevermögen bei<br />

voraussichtlich nur<br />

vorübergehender Wertminderung<br />

§ 253 Abs. 3<br />

Satz 3<br />

§ 253 Abs. 2<br />

Satz 3 1. HS<br />

§ 279 Abs. 1<br />

Satz 2<br />

Wertaufholung für<br />

§ 253 Abs. 5<br />

vorangegangene außerplanmäßige § 280 Abs. 1<br />

Abschreibungen<br />

Satz 1<br />

Herstellungskosten<br />

Pflichtbestandteile<br />

Herstellungskosten<br />

Wahlbestandteile<br />

§ 255 Abs. 2<br />

Satz 3<br />

§ 255 Abs. 2<br />

und 3<br />

Verbot;<br />

Ausnahme: Rückstellungen dürfen<br />

nur abgezinst werden, soweit die<br />

ihnen zugrundeliegenden<br />

Verbindlichkeiten einen Zinsanteil<br />

enthalten<br />

Keine<br />

Regelung<br />

§ 36 Abs. 1<br />

GemHVO<br />

Wahlrecht Keine<br />

Regelung<br />

Wahlrecht;<br />

Kapitalgesellschaften<br />

Grundsätzlich Verbot;<br />

Wahlrecht bei Finanzanlagen<br />

Wahlrecht,<br />

Kapitalgesellschaften:<br />

Wertaufholungsgebot<br />

Material-, Fertigungseinzelkosten,<br />

Sondereinzelkosten der Fertigung<br />

Material-, Fertigungsgemeinkosten,<br />

anteilige AfA, allgemeine Verwaltung,<br />

soziale Einrichtungen, freiwillige<br />

soziale Leistungen, betriebliche<br />

Altersversorgung, anteilige<br />

Fremdkapitalzinsen<br />

Herstellungskosten<br />

Verbot<br />

Verbrauchsfolgeverfahren § 256 Satz 1 Wahlrecht:<br />

Anwendung von<br />

Verbrauchsfolgeverfahren und der<br />

Durchschnittswertmethode ist<br />

zulässig<br />

§ 35 Abs. 5<br />

GemHVO<br />

§ 35 Abs. 8<br />

GemHVO<br />

§ 33 Abs. 3<br />

GemHVO<br />

Abzinsungsverbot;<br />

Ausnahme für<br />

Pensionsverpflichtungen auf<br />

Grund beamtenrechtlicher<br />

Vorschriften<br />

Verbot der außerplanmäßigen<br />

Abschreibung<br />

Verbot der außerplanmäßigen<br />

Abschreibung mit Ausnahme der<br />

Finanzanlagen<br />

Wertaufholungsgebot für<br />

Vermögensgegenstände des<br />

Anlagevermögens oder der<br />

Finanzanlagen. Kein<br />

Wertaufholungsgebot für<br />

Abschreibungen auf<br />

Vermögensgegenstände des<br />

Umlaufvermögens.<br />

Materialeinzelkosten,<br />

Fertigungseinzelkosten,<br />

Sonderkosten der Fertigung<br />

Notwendige Material- und<br />

Fertigungsgemeinkosten<br />

§ 255 Vertriebskosten Verwaltungsgemeinkosten, AfA<br />

Keine<br />

Regelung<br />

Festwertbewertung § 240 Abs.3 für Sachanlagevermögen; RHB § 34 Abs. 1, 2<br />

GemHVO<br />

Gruppenbewertung § 240 Abs. 4<br />

§ 256<br />

HGB<br />

Tab. 5: Bewertungsunterschiede zwischen HGB und <strong>NKF</strong><br />

gleichartige Vermögensgegenstände<br />

des Vorratsvermögens, bewegl.<br />

Vermögensgegenstände und<br />

Schulden <strong>zum</strong> gewogenen<br />

Durchschnitt<br />

§ 34 Abs. 3<br />

GemHVO<br />

GO, GemHVO <strong>NRW</strong><br />

Durchschnittswertverfahren, keine<br />

Verbrauchsfolgeverfahren<br />

Sachanlagevermögen, RBH, Waren,<br />

Aufwuchs<br />

gleichartige Vermögensgegenstände<br />

des Vorratsvermögens, bewegl.<br />

Vermögensgegenstände,<br />

Rückstellungen für nicht<br />

genommenen Urlaub, Überstunden<br />

und Garantien <strong>zum</strong> gewogenen<br />

Durchschnitt<br />

Ausweisunterschiede<br />

Die unterschiedlichen Ausweisvorschriften können durch den örtlichen Positionenplan vereinheitlicht<br />

werden.<br />

25


5.2 örtlicher Positionenplan der Stadt Essen<br />

Der Positionenplan der Stadt Essen (vgl. Anlage 8) orientiert sich in erster Linie an der gesetzlich<br />

vorgegebenen Struktur für den Einzelabschluss der Kommune aus § 41 GemHVO<br />

<strong>NRW</strong>. Diese Struktur wird um sämtliche konzernspezifischen Sachverhalte erweitert, soweit<br />

es sich um Positionen handelt, die nach der Rechnungslegung der Stadt Essen zu berücksichtigen<br />

sind. Dabei kann zwischen Positionen unterschieden werden, die für die Konsolidierung<br />

relevant sind und Positionen, die sich aus der Eigenart des Gesamtabschlusses ergeben<br />

(z.B. Anteile an assoziierten Unternehmen nach § 50 Abs.3 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. §<br />

311 Abs.1 S.1 HGB).<br />

Zusätzlich werden sämtliche HGB-Positionen der Beteiligungsunternehmen der Stadt Essen<br />

übernommen, denen keine entsprechende Position im kommunalen Recht gegenübersteht.<br />

So können die Einzelabschlüsse der Beteiligungsunternehmen in einem ersten Schritt nach<br />

entsprechenden Umgliederungen bzw. Aufteilungen vollständig übernommen werden. Erst in<br />

einem zweiten Schritt wird auf Abweichungen zwischen HGB und <strong>NKF</strong> eingegangen.<br />

Der örtliche Positionenplan berücksichtigt darüber hinaus bereits Sachverhalte, die sich voraussichtlich<br />

nach Einführung des BilMoG ergeben.<br />

5.3 Überleitungstool der Stadt Essen<br />

Die Stadt Essen hat zur Überleitung der Handelsbilanzen ihrer Tochtergesellschaften ein<br />

Excelbasiertes Überleitungstool erstellt. Das Überleitungstool besteht aus mehreren Tabellenblättern.<br />

Das erste Blatt dient dazu die Struktur der Einzelabschlüsse der voll zu konsolidierenden<br />

Betriebe an die Struktur des örtlichen Positionenplanes anzupassen (KB I). Im<br />

zweiten Tabellenblatt werden die Ansatz- und Bewertungsunterschiede zwischen HGB und<br />

<strong>NKF</strong> vereinheitlicht (KB II). Anschließend werden stille Reserven bzw. Lasten aufgedeckt<br />

(KB III). Dieses Tabellenblatt wird für die Probekonsolidierung von der Stadt Essen zentral<br />

gefüllt. Im letzten Tabellenblatt wird die Umgliederung der Gewinn und Verlustrechnungen<br />

der Betriebe vorgenommen (ER I bis II).<br />

Die Stadt Essen definiert den Zwischenschritt, zunächst die Ausweisanpassungen vorzunehmen,<br />

als KB I.<br />

Im Rahmen dieser Fallstudie wird nur die Überleitung der Bilanzdaten der sieben ausgewählten<br />

Unternehmen dargestellt. Auf die Abbildung einer Überleitung der GuV der Unternehmen<br />

wird verzichtet.<br />

Anleitung zur Datenübernahme:<br />

Auf der rechten Seite des ersten Tabellenblattes finden sich die Bilanzpositionen aus dem<br />

Einzelabschluss der Tochterunternehmen wieder. Zunächst sollen die Werte der Bilanzpositionen<br />

aus dem Einzelabschluss in die Spalte „Betrag in €“ eingegeben werden. Summenpositionen<br />

werden automatisch errechnet.<br />

26


Anschließend werden die Posten aus der Handelsbilanz I von den Tochterunternehmen auf<br />

die Struktur des Essener Positionenplanes übergeleitet. Dazu müssen die Spalten „Umgliederung/Aufteilung“<br />

ausgefüllt werden. Hier werden Buchungsnummern und Beträge erfasst.<br />

Umgegliedert bzw. aufgeteilt werden müssen ausschließlich Einzelpositionen. Summenpositionen<br />

können vernachlässigt werden. Bei mehreren Summenstufen erfolgt die Umgliederung<br />

oder Aufteilung immer nur auf der untersten Stufe und nicht auf Basis der Zwischensummen.<br />

Das Überleitungstool ist so aufgebaut, dass bei jedem Bilanzposten zunächst auf der rechten<br />

Seite die Positionen der Tochterunternehmen stehen und versetzt darunter auf der linken<br />

Seite die Positionen aus dem örtlichen Positionenplan. Gleichbedeutende Positionen im<br />

HGB und <strong>NKF</strong> werden in einer Zeile ausgewiesen.<br />

Die Systematik der Überleitung soll zeilenweise nach dem System der doppelten Buchführung<br />

erfolgen.<br />

Die Zeilen mit HGB-Positionen, denen keine entsprechende <strong>NKF</strong>-Position gegenübersteht,<br />

sollen „auf Null gebracht“ werden, indem eine „Umbuchung“ über die Spalten „Umgliederung/Aufteilung“<br />

zu einer vorhandenen <strong>NKF</strong>-Position erfolgt.<br />

Eine genaue Beschreibung der einzelnen <strong>NKF</strong>-Positionen ist aus Anlage 8 „Erläuterungen<br />

<strong>zum</strong> Positionenplan der Stadt Essen“ zu entnehmen.<br />

Stehen gleichlautende HGB- und <strong>NKF</strong>-Positionen in derselben Zeile, muss der Betrag in<br />

derselben Zeile „ein- und ausgebucht“ werden. Der Betrag steht in dieser einen Zeile also<br />

sowohl im Soll, als auch im Haben.<br />

Die letzte Spalte des Überleitungstools, die Beträge der KB I, können mit Hilfe einer Formel<br />

summarisch berechnet werden.<br />

Das zweite Tabellenblatt übernimmt im rechten Teil zunächst die Werte der KB I aus dem<br />

ersten Blatt. In den nächsten Spalten wird die KB II dargestellt, indem Ansatz und Bewertung<br />

mit den Vorschriften des <strong>NKF</strong> vereinheitlicht werden. Für Zwecke dieser Fallstudie wurde auf<br />

Bewertungsanpassungen verzichtet.<br />

In der vorletzten Spalte des zweiten Tabellenblattes werden stille Reserven bzw. Lasten aufgedeckt<br />

und anschließend zur KB II hinzugerechnet, so dass eine neubewertete KB III entsteht,<br />

die Grundlage für die Konsolidierung ist.<br />

27


6 Konsolidierung<br />

6.1 Kapitalkonsolidierung<br />

Die Stadt Essen hat sich für eine repräsentative Probekonsolidierung innerhalb des Modell-<br />

projektes <strong>zum</strong> Stichtag 31.12.2007 entschieden. Nach Abgrenzung des Konsolidierungskreises<br />

wurden stellvertretend für die einzelnen Konsolidierungsmethoden verbundene Unternehmen,<br />

Beteiligungen und Sondervermögen für den Probegesamtabschluss ausgewählt.<br />

Dabei wurde auch die Mehrstufigkeit des „Konzerns Stadt Essen“ berücksichtigt. Eine entsprechende<br />

Probekonsolidierung der ausgewählten Betriebe liefert umfangreiche Erfahrungswerte<br />

und Empfehlungen ohne das eigentliche Zahlenwerk zu überfrachten.<br />

Die nicht in dem Probekonsolidierungskreis (Anlage 9) berücksichtigten Beteiligungsunternehmen<br />

werden aus Vereinfachungsgründen fiktiv als „Konzernbeteiligungen“ mit ihrem jeweiligen<br />

Beteiligungsbuchwert berücksichtigt.<br />

Die Stadt Essen hat sich entschieden, die Kapitalkonsolidierung stufenweise vorzunehmen,<br />

also anhand der sog. Kettenkonsolidierung vorzugehen. Den verbleibenden Unterschiedsbetrag<br />

verrechnet die Stadt Essen im Rahmen der Erstkonsolidierung einmalig mit den Rücklagen.<br />

Erkenntnisse zur Weiterentwicklung des Positionenplanes:<br />

Eine Besonderheit bei den hier probekonsolidierten Betrieben stellt das Verkehrsunternehmen<br />

der Stadt Essen dar, da die Stadt Essen sowohl direkt, als auch indirekt an diesem Betrieb<br />

beteiligt ist. Dies führt dazu, dass sich auf der ersten Konsolidierungsstufe ein vorläufiger<br />

Unterschiedsbetrag aus der Verrechnung des anteiligen Eigenkapitals mit dem Beteiligungsbuchwert<br />

ergibt, der auf der nächsten Stufe mit dem Unterschiedsbetrag zusammengeführt<br />

werden muss. Die Stadt Essen hat bisher noch keine spezielle Position für diesen<br />

Sachverhalt im Positionenplan berücksichtigt. In der Weiterentwicklung des örtlichen Positionenplanes<br />

wird zukünftig eine Position für vorläufige Unterschiedsbeträge bereitgehalten.<br />

28


Konsolidierungsvorbereitung<br />

Konsolidierung Schritt 1<br />

Konsolidierung Schritt 2<br />

Konsolidierung Schritt 3<br />

Abb. 5: Ablauf einer Kettenkonsolidierung<br />

Ablauf der erstmaligen Kapitalkonsolidierung<br />

bei Anwendung der Neubewertungsmethode<br />

Überleitung der Gliederungen<br />

der Handelsbilanzen<br />

der Betriebe zur KB I<br />

Anpassung der<br />

Ansatzvorschriften<br />

(KB I - KB II)<br />

Aufdeckung stiller Reserven<br />

und Lasten<br />

(KB II – KB III)<br />

Summenbilanz<br />

Kapitalaufrechnung<br />

(Verrechnung des ggf. neubewerteten<br />

Beteiligungsbuchwertes mit<br />

dem neubewerteten ggf. anteiligen<br />

Eigenkapital)<br />

Ermittlung eines Unterschiedsbetrags<br />

(Ansatz GoF bzw. passivischer<br />

Unterschiedsbetrag oder Verrechnung<br />

mit den Rücklagen)<br />

Berechnung der Anteile anderer<br />

Gesellschafter<br />

29<br />

Im mehrstufigen<br />

Konzern:<br />

Bei Anwendung der<br />

Kettenkonsolidierung<br />

müssen die<br />

Schritte 1 bis 3 auf<br />

jeder Konzernstufe<br />

durchgeführt werden!


Nach den Maßnahmen der Konsolidierungsvorbereitung, die in Kapitel 5 näher erläutert wurden,<br />

muss die Kapitalkonsolidierung durchgeführt werden.<br />

Bei der Durchführung der Kettenkonsolidierung wird zunächst nur die unterste Stufe der Beteiligungen<br />

konsolidiert. Im Falle der Stadt Essen müssen also (SWE, Allbau, EVAG) Enkel<br />

mit deren Mutter (EVV) konsolidiert werden.<br />

In einem ersten Schritt muss auf dieser Stufe das anteilige Eigenkapital errechnet werden. In<br />

der folgenden Tabelle wird deutlich, wie sich das anteilige Eigenkapital je Betrieb und je Position<br />

zusammensetzt:<br />

Gesellschaft<br />

Beteiligungsquote<br />

in %<br />

Grundkapital/<br />

Stammkapital<br />

Teilkonzern EVV<br />

Berechnung des anteiligen Eigenkapitals aus den Kommunalbilanzen III<br />

Kapitalrücklage<br />

Gewinnrücklagen<br />

Bilanzgewinn/<br />

Bilanzverlust<br />

Summe<br />

SWE 51,00% 28.723.200,00 22.880.686,34 7.913.341,50 0,00 59.517.227,84<br />

Allbau 81,78% 18.816.052,52 0,00 42.561.800,47 2.576.070,00 63.953.922,99<br />

EVAG 92,31% 12.271.311,92 141.226.332,81 34.063.363,01 0,00 187.561.007,74<br />

Summe 59.810.564,44 164.107.019,15 84.538.504,98 2.576.070,00 311.032.158,57<br />

Tab. 6: anteiliges Eigenkapital im Teilkonzern<br />

Das anteilige Eigenkapital wird in einem nächsten Schritt mit den Beteiligungsbuchwerten<br />

verglichen und aufgerechnet. In den meisten Fällen entspricht das anteilige Eigenkapital<br />

nicht genau dem Buchwert des Betriebes. Es kommt also zu Unterschiedsbeträgen. Liegt der<br />

Beteiligungsbuchwert über dem neubewerteten anteiligen Eigenkapital, so entsteht ein aktiver<br />

Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert). Ist der Beteiligungsbuchwert geringer<br />

als das anteilige Eigenkapital, wird ein passiver Unterschiedsbetrag ausgewiesen.<br />

Die Beteiligungsbuchwerte der in dieser Fallstudie betrachteten Enkel der Stadt Essen liegen<br />

über dem anteiligen Eigenkapital. Der so entstandene Geschäfts- oder Firmenwert ergibt<br />

sich größtenteils aus dem Verzicht auf die Aufdeckung von stillen Reserven bei den nach<br />

dem Ertragswertverfahren bewerteten Betrieben.<br />

Gesellschaft<br />

Beteiligungsquote<br />

in %<br />

Teilkonzern EVV<br />

Vergleich des Beteiligungsbuchwertes mit dem anteiligen Eigenkapital<br />

Beteiligungsbuchwerte anteiliges Eigenkapital<br />

vorläufiger Unterschiedsbetrag<br />

(Differenz)<br />

SWE 51,00% 343.891.864,00 59.517.227,84 284.374.636,16<br />

Allbau 81,78% 315.032.232,00 63.953.922,99 251.078.309,01<br />

EVAG 92,31% 210.481.744,00 187.561.007,74 22.920.736,26<br />

Summe 869.405.840,00 311.032.158,57 558.373.681,43<br />

Tab. 7: Unterschiedsbetrag im Teilkonzern<br />

30


Folgende Buchungssätze ergeben sich aus den o.g. Konsolidierungsschritten:<br />

Die Buchungsnummern entsprechen den Nummern in den Konsolidierungsübersichten in der<br />

Anlage 11.<br />

1 Verrechnung des anteiligen Eigenkapitals mit den Beteiligungsbuchwerten<br />

Eigenkapital mit 311.023.158,57 €<br />

und vorläufiger Unterschiedsbetrag mit 558.373.681,43 €<br />

an Anteile an voll zu konsolidierenden Unternehmen mit 869.405.840,00 €<br />

Der vorläufige Unterschiedsbetrag wird im Positionenplan unter der Position "Unterschiedsbetrag<br />

aus der Kapitalkonsolidierung" abgebildet.<br />

2 verbleibender Unterschiedsbetrag<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung mit 535.452.945,17 €<br />

an vorläufiger Unterschiedsbetrag mit 535.452.945,17 €<br />

Der Unterschiedsbetrag, der sich aus der Konsolidierung der EVAG ergibt, wird in diesem<br />

Schritt nicht in den Geschäfts- oder Firmenwert umgebucht, da eine weitere Konsolidierung<br />

auf Ebene des Gesamtkonzerns erfolgt.<br />

In einem letzten Schritt wird auf dieser Konsolidierungsebene der Ausgleichsposten für Anteile<br />

anderer Gesellschafter ausgewiesen. Dazu wird vom Eigenkapital eines jeden Betriebes<br />

das anteilige Eigenkapital des „Konzerngesellschafters“ abgezogen (Alternativ: Multiplikation<br />

des Eigenkapitals mit 1 minus Beteiligungsquote der Kommune):<br />

Gesellschaft<br />

Betiligungsquote<br />

in %<br />

Teilkonzern EVV<br />

Berechnung der Anteile anderer Gesellschafter<br />

anteiliges Eigenkapital gesamtes Eigenkapital<br />

Ausgleichsposten für<br />

Anteile anderer Gesellschafter<br />

(Differenz)<br />

SWE 51,00% 59.517.227,84 116.700.446,75 57.183.218,91<br />

Allbau 81,78% 63.953.922,99 78.202.400,33 14.248.477,34<br />

EVAG 92,31% 187.561.007,74 203.186.012,07 15.625.004,33<br />

Summe 311.032.158,57 398.088.859,15 87.056.700,58<br />

Tab. 8: Anteile anderer Gesellschafter im Teilkonzern<br />

In den Anteilen anderer Gesellschafter sind auf Ebene des Teilkonzerns die Anteile der Stadt<br />

Essen an der EVAG enthalten. Dies wird bei der Konsolidierung auf Ebene des Gesamtkonzerns<br />

entsprechend berücksichtigt.<br />

31


Es ergibt sich folgender Buchungssatz:<br />

3 Anteile anderer Gesellschafter<br />

Eigenkapital mit 87.056.700,58 €<br />

an Anteile anderer Gesellschafter mit 87.056.700,58 €<br />

Auf Ebene des Gesamtkonzerns „Stadt Essen“ müssen die o.g. Konsolidierungsschritte noch<br />

einmal durchlaufen werden. Man beginnt mit der Ermittlung des anteiligen Eigenkapitals:<br />

Gesellschaft<br />

Beteiligungsquote<br />

in %<br />

Grundkapital/<br />

Stammkapital<br />

Gesamtkonzern<br />

Berechnung des anteiligen Eigenkapitals<br />

Kapitalrücklage Gewinnrücklagen<br />

Bilanzgewinn/<br />

Bilanzverlust<br />

Anteile anderer<br />

Gesellschafter<br />

Summe<br />

Teilkonzern EVV 100,00% 66.200.000,00 286.238.028,25 771.072.392,37 6.790.055,37 0,00 1.130.300.475,99<br />

GGE 100,00% 5.000.000,00 0,00 156.529.269,73 -22.196.670,07 0,00 139.332.599,66<br />

TUP 100,00% 51.129,19 5.044.305,68 899.939,00 -1.136.914,39 0,00 4.858.459,48<br />

GSE 90,00% 99.000,00 9.815.823,79 29.037.080,41 666.040,10 0,00 39.617.944,30<br />

EVAG 7,69% 0,00 0,00 0,00 0,00 15.625.004,33 15.625.004,33<br />

Summe 71.350.129,19 301.098.157,72 957.538.681,51 -15.877.488,99 15.625.004,33 1.329.734.483,76<br />

Tab. 9: anteiliges Eigenkapital im Gesamtkonzern<br />

Auch hier wird das anteilige Eigenkapital den Beteiligungsbuchwerten gegenübergestellt und<br />

aufgerechnet:<br />

Gesellschaft<br />

Beteiligungsquote<br />

in %<br />

Gesamtkonzern<br />

Vergleich des Beteiligungsbuchwertes mit dem anteiligen Eigenkapital<br />

Beteiligungsbuchwerte anteiliges Eigenkapital vorläufiger Unterschiedsbetrag<br />

(Differenz)<br />

Teilkonzern EVV 100,00% 1.128.800.340,31 1.130.300.475,99 -1.500.135,68<br />

GGE 100,00% 142.003.099,66 139.332.599,66 2.670.500,00<br />

TUP 100,00% 15.298.000,00 4.858.459,48 10.439.540,52<br />

GSE 90,00% 51.222.000,00 39.617.944,30 11.604.055,70<br />

EVAG 7,69% 17.536.000,00 15.625.004,33 1.910.995,67<br />

Summe 1.354.859.439,97 1.329.734.483,76 25.124.956,21<br />

Tab.10: Unterschiedsbetrag im Gesamtkonzern<br />

32


Es ergeben sich folgende Buchungssätze:<br />

4 Verrechnung des anteiligen Eigenkapitals mit den Beteiligungsbuchwerten<br />

Eigenkapital mit 1.329.734.483,76 €<br />

und vorläufiger Unterschiedsbetrag mit 25.124.956,21 €<br />

an Anteile an voll zu konsolidierenden Unternehmen mit 1.354.859.439,97 €<br />

Der vorläufige Unterschiedsbetrag wird im Positionenplan unter der Position "Unterschiedsbetrag<br />

aus der Kapitalkonsolidierung" abgebildet.<br />

5 verbleibender Unterschiedsbetrag<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung mit 49.545.828,15 €<br />

an vorläufiger Unterschiedsbetrag mit 49.545.828,15 €<br />

Der Unterschiedsbetrag, der sich aus der Konsolidierung des Teilkonzerns EVV ergibt, verbleibt<br />

zunächst auf der Passivseite. Zusätzlich zu den in Tabelle 10 errechneten Unterschiedsbeträgen<br />

wird der Unterschiedsbetrag aus der Konsolidierung der EVAG im Teilkonzern<br />

umgebucht.<br />

Im nächsten Schritt werden, wie auch schon bei der Konsolidierung des Teilkonzerns, die<br />

Anteile anderer Gesellschafter errechnet:<br />

Gesellschaft<br />

Beteiligungsquote<br />

in %<br />

Gesamtkonzern<br />

Berechnung der Anteile anderer Gesellschafter<br />

anteiliges Eigenkapital gesamtes Eigenkapital<br />

Ausgleichsposten für<br />

Anteile anderer Gesellschafter<br />

(Differenz)<br />

Teilkonzern EVV 100,00% 1.130.300.475,99 1.130.300.475,99 0,00<br />

GGE 100,00% 139.332.599,66 139.332.599,66 0,00<br />

TUP 100,00% 4.858.459,48 4.858.459,48 0,00<br />

GSE 90,00% 39.617.944,30 44.019.938,11 -4.401.993,81<br />

EVAG 7,69% 15.625.004,33 203.186.012,07<br />

Summe 1.329.734.483,76 1.521.697.485,31 -4.401.993,81<br />

Tab. 11: Anteile anderer Gesellschafter im Gesamtkonzern<br />

Buchungssatz:<br />

6 Anteile anderer Gesellschafter<br />

Eigenkapital mit 4.401.993,81 €<br />

an Anteile anderer Gesellschafter mit 4.401.993,815 €<br />

33


An der EVAG existieren keine Beteiligungen von Dritten. Der Unterschied aus dem gesam-<br />

ten und dem anteiligen Eigenkapital aus Tabelle 11 wurde schon auf Ebene das Teilkonzerns<br />

EVV konsolidiert.<br />

Die Stadt Essen verrechnet in einem letzten Schritt die Unterschiedsbeträge mit Eigenkapitalcharakter<br />

mit dem Eigenkapital:<br />

7 Verrechnung der Unterschiedsbeträge mit der allgemeinen Rücklage<br />

Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung mit 1.500.135,68 €<br />

und allgemeine Rücklage mit 583.498.637,64 €<br />

an Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung mit 584.998.773,32 €<br />

6.2 Schuldenkonsolidierung<br />

Die Schuldenkonsolidierung wird im Rahmen dieser Fallstudie auf bestimmte wesentliche<br />

Sachverhalte beschränkt. Es wurde vielmehr ein Verfahren erarbeitet, wie eine Saldenabstimmung<br />

in Zukunft durchgeführt werden kann und wie Differenzen erkannt und analysiert<br />

werden können.<br />

Wichtige Erkenntnisse der Stadt Essen:<br />

Aufgrund mehrerer Teilkonzerne in der Beteiligungsstruktur der Stadt Essen existieren verschiedene<br />

Verbundkreise aus der jeweiligen Sicht der kommunalen Betriebe. Zur Zeit weisen<br />

nur die Betriebe innerhalb eines Teilkonzerns Beziehungen zu verbundenen Unternehmen<br />

aus der Sicht des jeweiligen Teilkonzerns aus. Dieser Umstand führt zu zahlreichen Umgliederungen<br />

im Bereich der Forderungen und Verbindlichkeiten im Rahmen der Überleitung.<br />

Die Gliederung der Einzelabschlüsse der Kommunen sieht im Bereich der öffentlichrechtlichen<br />

Forderungen keine Abgrenzung der Verbundbeziehungen vor. Unabhängig von<br />

der vereinfachten Darstellung der Forderungen in der Gesamtbilanz müssen hier besondere<br />

Vorkehrungen (z.B. Partnerkontierung) <strong>zum</strong> Ausweis der „konzerninternen“ Leistungsbeziehungen<br />

im Gesamtabschluss getroffen werden.<br />

Treten im Rahmen der Saldenabstimmung Differenzen auf, so sind diese grundsätzlich<br />

schon im Einzelabschluss zu klären. Korrekturbuchungen sollten also schon in Einzelabschlüssen<br />

vorgenommen werden, damit die Einzelabschlüsse und die übergeleiteten Abschlüsse<br />

möglichst nicht voneinander abweichen. Hierbei ist zu beachten, dass Differenzen<br />

häufig durch zeitliche Buchungsunterschiede zustande kommen. Es ist also sinnvoll einen<br />

einheitlichen Buchungsstopp für „konzerninterne“ Buchungen z.B. im Rahmen der Gesamtabschlussrichtlinie<br />

festzusetzen.<br />

34


Formulare zur Saldenabstimmung<br />

Alle verbundenen Betriebe der Stadt Essen müssen künftig im Rahmen der Saldenabstimmung<br />

die nachfolgenden zwei Formulare des Konsolidierungsformularsatzes ausfüllen. Sie<br />

dienen der „Konzernabstimmung“ und damit auch der Schuldenkonsolidierung im „Konzern“<br />

Stadt Essen. Zu beachten ist vor allem, dass eine Abstimmung der „konzerninternen“ Leistungen<br />

über die Forderungen und Verbindlichkeiten hinaus geht. Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung<br />

müssen beispielsweise auch die Ausleihungen, Rechnungsabgrenzungsposten<br />

und die Rückstellungen, sofern sie sich auf voll zu konsolidierende verbundene Betriebe<br />

beziehen, betrachtet werden. Im Vordruck zur Abstimmung der Forderungen sind somit auch<br />

alle gleichgearteten Geschäftsvorfälle zu erfassen, die nicht unter den Forderungen ausgewiesen<br />

werden, wie z.B. Ausleihungen oder sonstige Vermögensgegenstände. Dasselbe gilt<br />

für die Abstimmung der Verbindlichkeiten. Hier müssen auch Rückstellungen, denen bei dem<br />

Partnerbetrieb Forderungen gegenüberstehen, beachtet werden.<br />

Gesellschaft Stichtag<br />

→ Bitte hier Gesellschaft auswählen 31.12.2007<br />

gegen Gesellschaft<br />

ALLBAU Allbau AG<br />

AMG Allbau Managementgesellschaft mbH<br />

EBE Entsorgungsbetriebe Essen GmbH<br />

EEG Entwässerung Essen GmbH<br />

ESH Essener Systemhaus<br />

EVAG Essener Verkehrs-AG<br />

EVV Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH<br />

EVB EVV Verwertungs- und Betriebs GmbH<br />

GGE Grün und Gruga Essen<br />

GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH<br />

GSE GSE Gesellschaft für Soziale Dienstleistungen Essen mbH<br />

GSESG GSE Service GmbH<br />

JHE Jugendhilfe Essen gGmbH<br />

MEOL meoline GmbH<br />

ME Messe Essen GmbH<br />

RGE RGE Servicegesellschaft Essen mbH<br />

SBE Sport- und Bäderbetriebe Essen<br />

- Stadt Essen<br />

SWE Stadtwerke Essen AG<br />

Summe aus dem Positionenplan (KB II)<br />

Abstimmung der Forderungen im Vollkonsolidierungskreis<br />

Forderungen<br />

Betrag in €<br />

Ausleihungen<br />

Betrag in €<br />

aktive RAP<br />

Betrag in €<br />

Differenz 0,00 0,00 0,00<br />

Abb. 6: Formular zur Durchführung der „Konzernabstimmung“ der Aktiva<br />

35<br />

Bemerkungen


Gesellschaft Stichtag<br />

→ Bitte hier Gesellschaft auswählen 31.12.2007<br />

ALLBAU Allbau AG<br />

AMG Allbau Managementgesellschaft mbH<br />

EBE Entsorgungsbetriebe Essen GmbH<br />

EEG Entwässerung Essen GmbH<br />

ESH Essener Systemhaus<br />

EVAG Essener Verkehrs-AG<br />

EVV Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH<br />

EVB EVV Verwertungs- und Betriebs GmbH<br />

GGE Grün und Gruga Essen<br />

GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH<br />

GSE GSE Gesellschaft für Soziale Dienstleistungen Essen mbH<br />

GSESG GSE Service GmbH<br />

JHE Jugendhilfe Essen gGmbH<br />

MEOL meoline GmbH<br />

ME Messe Essen GmbH<br />

RGE RGE Servicegesellschaft Essen mbH<br />

SBE Sport- und Bäderbetriebe Essen<br />

- Stadt Essen<br />

SWE Stadtwerke Essen AG<br />

Summe aus dem Positionenplan (KB II)<br />

Abstimmung der Verbindlichkeiten im Vollkonsolidierungskreis<br />

gegenüber Gesellschaft<br />

Verbindlichkeiten<br />

Betrag in €<br />

Rückstellungen<br />

Betrag in €<br />

passive RAP<br />

Betrag in €<br />

Differenz 0,00 0,00 0,00<br />

Abb. 7: Formular zur Durchführung der „Konzernabstimmung“ der Passiva<br />

Bemerkungen<br />

Die Vordrucke zur Abstimmung der Forderungen und Verbindlichkeiten sind durch Excel-<br />

Verknüpfungen mit den nachfolgenden Matrizen verbunden:<br />

36


Forderungen<br />

Y X Stadt Essen EVV EVAG SWE Allbau GSE TUP GGE Gesamt<br />

Stadt Essen 199.742.618,22 € 770.737.255,20 € 17.991,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 970.497.864,42 €<br />

EVV 0,00 € 0,00 € 16.434.706,28 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 16.434.706,28 €<br />

EVAG 766.167,19 € 20.577.623,66 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 21.343.790,85 €<br />

SWE 0,00 € 0,00 € 20.071,81 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 20.071,81 €<br />

Allbau 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

GSE 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

TUP 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

GGE 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

Gesamt 766.167,19 € 220.320.241,88 € 770.757.327,01 € 16.452.697,28 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.008.296.433,36 €<br />

Tab. 12: Automatisch gefüllte Abstimmungstabelle im Bereich der Forderungen<br />

Verbindlichkeiten<br />

Y X Stadt Essen EVV EVAG SWE Allbau GSE TUP GGE Gesamt<br />

Stadt Essen 199.742.618,22 € 966.262.622,60 € 17.991,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.166.023.231,82 €<br />

EVV 0,00 € 0,00 € 16.434.706,28 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 16.434.706,28 €<br />

EVAG 766.167,19 € 20.577.623,66 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 21.343.790,85 €<br />

SWE 0,00 € 0,00 € 20.071,81 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 20.071,81 €<br />

Allbau 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

GSE 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

TUP 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

GGE 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

Gesamt 766.167,19 € 220.320.241,88 € 966.282.694,41 € 16.452.697,28 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.203.821.800,76 €<br />

Tab. 13: Automatisch gefüllte Abstimmungstabelle im Bereich der Verbindlichkeiten<br />

Da im Idealfall jeder offenen Forderung im „Konzern“ eine offene Verbindlichkeit gegenübersteht, muss die Schuldenkonsolidierung im Saldo „null“<br />

ergeben.<br />

Differenzen<br />

Y X Stadt Essen EVV EVAG SWE Allbau GSE TUP GGE Gesamt<br />

Stadt Essen 0,00 € -195.525.367,40 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € -195.525.367,40 €<br />

EVV 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

EVAG 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

SWE 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

Allbau 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

GSE 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

TUP 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

GGE 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

Gesamt 0,00 € 0,00 € -195.525.367,40 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € -195.525.367,40 €<br />

Tab. 14: Automatisch gefüllte Tabelle zur Analyse von Differenzen<br />

37


Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung dieser Fallstudie ergibt sich folgender Bu-<br />

chungssatz:<br />

8 Schuldenkonsolidierung<br />

Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis mit 1.203.821.800,76 €<br />

an Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis mit 37.816.559,94 €<br />

und Ausleihungen an Vollkonsolidierungskreis mit 970.479.873,42 €<br />

und allgemeine Rücklage mit 195.525.367,40 €<br />

Die Differenz aus der Schuldenkonsolidierung ergibt sich aus einer Wertpapierleihe an die Es-<br />

sener Verkehrs-AG (EVAG). Die Aktien wurden bei der Stadt Essen <strong>zum</strong> Eröffnungsbilanzstich-<br />

tag entsprechend bewertet. Die EVAG hat die Aktien bei Abschluss des Leihvertrages <strong>zum</strong><br />

18.12.2007 ihre Verbindlichkeit zu einem höheren Kurs neu bewertet. Nach dem Nie-<br />

derstwertprinzip darf die Stadt Essen im Einzelabschluss die Wertpapiere allerdings nicht höher<br />

bewerten, so dass sich zwangsläufig eine Aufrechnungsdifferenz ergibt, die gegen das Eigen-<br />

kapital gebucht wird.<br />

Anmerkungen zur Gesamtbilanz:<br />

Die Positionen „Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis“ und „Verbindlichkeiten gegenüber<br />

dem Vollkonsolidierungskreis“ sind aufgrund der unvollständigen Schuldenkonsolidierung Be-<br />

standteil der Gesamtbilanz. Wäre die Schuldenkonsolidierung vollständig durchgeführt worden,<br />

so müssten diese Positionen den Wert „null“ ausweisen und könnten entfallen. Im Bereich der<br />

Finanzanlagen sind Anteile an verbundenen Unternehmen ausgewiesen, die im Rahmen dieser<br />

Fallstudie nicht konsolidiert wurden. Bei einer vollständigen Konsolidierung würde man hier nur<br />

Anteile an verbundenen Unternehmen finden, die nach § 116 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong> aufgrund ihrer<br />

untergeordneten Bedeutung nicht konsolidiert werden.<br />

Die Position Eigenkapital enthält ausschließlich das Eigenkapital der Stadt Essen. Dieses wurde<br />

im Rahmen der Verrechnung um den Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) verringert.<br />

6.3 Zwischenergebniseliminierung<br />

Grundsätzlich wird unterstellt, dass Vermögensveräußerungen und Herstellungsvorgänge inner-<br />

halb des Vollkonsolidierungskreises unter marktüblichen Bedingungen abgewickelt werden. Eli-<br />

minierungen müssen nur bei wesentlichen Sachverhalten vorgenommen werden. Aufgrund ihrer<br />

untergeordneten Rolle wurde auf die Zwischenergebniseliminierung im Rahmen dieser Fallstu-<br />

die verzichtet.<br />

38


6.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung<br />

Bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung ist vor allem das Problem der Brutto- bzw. Net-<br />

toverbuchung anzusprechen. Da die Kommune weder umsatzsteuerpflichtig noch vorsteuer-<br />

abzugsberechtigt ist (mit Ausnahme der Betriebe gewerblicher Art), werden Erträge und<br />

Aufwendungen nach den Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanagements inklusive<br />

Mehrwertsteuer gebucht. In den kommunalen Betrieben werden die Steuern allerdings sepa-<br />

rat betrachtet und nur Nettoerträge bzw. Nettoaufwendungen gebucht.<br />

Beispiel:<br />

Die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH berechnet der Stadt Essen für die Abfallbeseitigung<br />

folgendes:<br />

Leerung von 10 Mülltonnen im Monat Februar 2009<br />

100 Euro pro Mülltonne 1000,00 €<br />

MWSt 19% 190,00 €<br />

Summe 1190,00 €<br />

Buchungen innerhalb der Entsorgungsbetriebe:<br />

Forderung gegen Stadt Essen an Ertrag 1000,00 €<br />

Forderungen gegen Stadt Essen an Verbindlichkeiten geg. Finanzamt 190,00 €<br />

Buchungen innerhalb der Stadt Essen:<br />

Aufwand an Verbindlichkeiten geg. Entsorgungsbetriebe 1190,00 €<br />

An diesem Beispiel erkennt man, dass dem Ertrag der Entsorgungsbetriebe i.H.v. 1000,00 €<br />

Aufwendungen der Stadt Essen i.H.v. 1190,00 € gegenüberstehen.<br />

Im Rahmen des <strong>Modellprojekt</strong>es wurde vereinbart, dass der Steueraufwand nicht konsolidiert<br />

wird. Die Differenz, die aus der MWSt resultiert, kann bei der Kommune unkonsolidiert als<br />

Aufrechnungsdifferenz verbleiben. Ausgewiesen wird der Mehraufwand/-ertrag unter der<br />

ursprünglichen Position, so dass keine Umgliederungen erfolgen müssen.<br />

39


Gesellschaft Stichtag<br />

→ Bitte hier Gesellschaft auswählen 31.12.2007<br />

gegenüber Gesellschaft<br />

ALLBAU Allbau AG<br />

AMG Allbau Managementgesellschaft mbH<br />

EBE Entsorgungsbetriebe Essen GmbH<br />

EEG Entwässerung Essen GmbH<br />

ESH Essener Systemhaus<br />

EVAG Essener Verkehrs-AG<br />

EVV Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH<br />

EVB EVV Verwertungs- und Betriebs GmbH<br />

TBE Gemeinnützige Theater-Baugesellschaft Essen mbH<br />

GGE Grün und Gruga Essen<br />

GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH<br />

GSE GSE Gesellschaft für Soziale Dienstleistungen Essen mbH<br />

GSESG GSE Service GmbH<br />

JHE Jugendhilfe Essen gGmbH<br />

MEOL meoline GmbH<br />

ME Messe Essen GmbH<br />

RGE RGE Servicegesellschaft Essen mbH<br />

SBE Sport- und Bäderbetriebe Essen<br />

- Stadt Essen<br />

SWE Stadtwerke Essen AG<br />

Summe aus dem Positionenplan (KB II)<br />

Aufwendungen für<br />

Sach- und<br />

Dienstleistungen<br />

Abschreibungen auf<br />

Sondervermögen und voll zu<br />

Transferaufwendungen<br />

konsolidierende verbundene<br />

Unternehmen<br />

Abstimmung der Aufwendungen im Vollkonsolidierungskreis<br />

Steuern vom<br />

Einkommen und<br />

vom Ertrag<br />

sonstige Steuern Latente Steuern<br />

Aufwendungen für Sonstige ordentliche<br />

Verlustübernahmen Aufwendungen<br />

Aufwendungen aus<br />

Gewinnabführungsverträgen<br />

Zinsen und andere<br />

Außerordentliche<br />

sonstige<br />

Aufwendungen<br />

Finanzaufwendungen<br />

Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in €<br />

Differenz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Abb. 8: Formular zur Abstimmung der Aufwendungen<br />

Gesellschaft Stichtag<br />

→ Bitte hier Gesellschaft auswählen 31.12.2007<br />

gegenüber Gesellschaft<br />

ALLBAU Allbau AG<br />

AMG Allbau Managementgesellschaft mbH<br />

EBE Entsorgungsbetriebe Essen GmbH<br />

EEG Entwässerung Essen GmbH<br />

ESH Essener Systemhaus<br />

EVAG Essener Verkehrs-AG<br />

EVV Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH<br />

EVB EVV Verwertungs- und Betriebs GmbH<br />

TBE Gemeinnützige Theater-Baugesellschaft Essen mbH<br />

GGE Grün und Gruga Essen<br />

GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH<br />

GSE GSE Gesellschaft für Soziale Dienstleistungen Essen mbH<br />

GSESG GSE Service GmbH<br />

JHE Jugendhilfe Essen gGmbH<br />

MEOL meoline GmbH<br />

ME Messe Essen GmbH<br />

RGE RGE Servicegesellschaft Essen mbH<br />

SBE Sport- und Bäderbetriebe Essen<br />

- Stadt Essen<br />

SWE Stadtwerke Essen AG<br />

Summe aus dem Positionenplan (KB II)<br />

Kostenerstattungen<br />

Erträge aus<br />

Steuern und Zuwendungen und Sonstige Öffentlich-rechtliche Privatrechtliche<br />

Sonstige ordentliche<br />

Beteiligungserträge vom<br />

und<br />

Gewinnabführungsverträgen/<br />

ähnliche Abgaben allgemeine Umlagen Transfererträge Leistungsentgelte Leistungsentgelte<br />

Erträge<br />

Vollkonsolidierungskreis<br />

Kostenumlagen<br />

Verlustübernahmen<br />

Übrige<br />

Finanzerträge<br />

Außerordentliche<br />

Erträge<br />

Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in €<br />

Differenz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Abb. 9: Formular zur Abstimmung der Erträge<br />

Abstimmung der Erträge im Vollkonsolidierungskreis<br />

40<br />

Bemerkungen<br />

Bemerkungen


7 Gesamtkapitalflussrechnung<br />

Ähnlich wie die Finanzrechnung im Einzelabschluss der Kommune gibt die Gesamtkapitalflussrechnung<br />

Auskunft über die Herkunft und Verwendung der liquiden Mittel. Sie ergänzt<br />

also die Gesamtbilanz und die Gesamtergebnisrechnung um Informationen über die Finanzlage<br />

des Konzerns. Gänzlich einbezogen werden nur die verbundenen voll zu konsolidierenden<br />

Betriebe. At equity bewertete Betriebe werden in die Gesamtkapitalflussrechnung nur in<br />

folgenden Fällen einbezogen:<br />

• Zahlungen zwischen einem at equity-Betrieb und einem Betrieb aus dem Vollkonsolidierungskreis<br />

und/oder<br />

• Erwerb oder Verkauf eines at equity-Betriebes<br />

7.1 Definitionen<br />

Zum besseren Verständnis werden zunächst die wesentlichen Begriffe der Gesamtkapitalflussrechnung<br />

erläutert.<br />

Zahlungsmittel<br />

Zahlungsmittel sind Barmittel und täglich fällige Sichteinlagen 8 .<br />

Zahlungsmitteläquivalente<br />

Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige, äußerst liquide Finanzmittel, die jederzeit in Zahlungsmittel<br />

umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen<br />

9 . Beispiele: bestimmte kurzfristige Wertpapiere, Swap-Geschäfte, Wechsel, Termingelder.<br />

Finanzmittelfonds<br />

Der Finanzmittelfonds ist der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 10 .<br />

Jederzeit fällige Bankverbindlichkeiten dürfen in den Finanzmittelfonds einbezogen werden,<br />

soweit sie zur Disposition der liquiden Mittel gehören 11 .<br />

Da der Finanzmittelfonds somit nicht eindeutig definiert ist, sondern auch Wahlbestandteile<br />

enthalten kann, ist eine örtliche Abgrenzung notwendig.<br />

8 vgl. Tz.6 DRS 2<br />

9 vgl. Tz.6 DRS 2<br />

10 vgl. Tz.6 DRS 2<br />

11 vgl. Tz.19 DRS 2<br />

41


Vorgehensweise der Stadt Essen<br />

Die Stadt Essen definiert den Finanzmittelfonds als Bestand der liquiden Mittel entsprechend<br />

dem Posten in der Bilanz. Jederzeit fällige Bankverbindlichkeiten (z.B. Liquiditätskredite)<br />

werden nicht einbezogen.<br />

7.2 Aufbau der Gesamtkapitalflussrechnung<br />

Die Gesamtkapitalflussrechnung ist in Staffelform unter Beachtung der in DRS 2 enthaltenen<br />

Mindestgliederungen darzustellen. Dabei dürfen Erweiterungen um kommunalspezifische<br />

Besonderheiten (wie z.B. Sonderposten) vorgenommen werden. Vergleichszahlen der Vorperiode<br />

sind beizufügen. Im Jahr der erstmaligen Aufstellung eines Gesamtabschlusses<br />

müssen keine Vorjahreszahlen angegeben werden. Für die Darstellung der Gesamtkapitalflussrechnung<br />

gilt der Grundsatz der Stetigkeit.<br />

Tab. 15: gestaffelter Aufbau der Kapitalflussrechnung<br />

Für die Darstellung aller Zahlungen eines Geschäftsjahres ist eine Unterscheidung nach<br />

• Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit<br />

• Cashflow aus der Investitionstätigkeit<br />

• Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit<br />

notwendig.<br />

Laufende Geschäftstätigkeit sind die wesentlichen auf Erlöserzielung ausgerichteten zahlungswirksamen<br />

Tätigkeiten der Kommune und ihrer verselbständigten Aufgabenbereiche<br />

sowie deren sonstige Aktivitäten, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen<br />

sind 12 .<br />

12 vgl. Tz.6 DRS 2<br />

Gesamtkapitalflussrechnung<br />

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit<br />

Cashflow aus der Investitionstätigkeit<br />

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit<br />

Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds<br />

Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen des<br />

Finanzmittelfonds<br />

Finanzmittelfonds am Anfang der Periode<br />

Finanzmittelfonds am Ende der Periode<br />

42<br />

Geschäftsjahr<br />

EUR


Investitionstätigkeiten sind der Erwerb und die Veräußerung von Gegenständen des Anlage-<br />

vermögens, von längerfristigen finanziellen Vermögenswerten, die nicht dem Finanzmittel-<br />

fonds oder der Finanzierungstätigkeit zugehören, sowie die Anlage von Finanzmittelbestän-<br />

den, die nicht dem Finanzmittelfonds oder der Finanzierungstätigkeit zugehören 13 .<br />

Finanzierungstätigkeiten sind zahlungswirksame Aktivitäten, die sich auf den Umfang und<br />

die Zusammensetzung der Eigenkapitalposten und der Finanzschulden des Unternehmens<br />

auswirken 14 .<br />

Aus der Addition der einzelnen Cashflows ergibt sich die zahlungswirksame Veränderung<br />

des Finanzmittelfonds (vgl. Nr. 27 der Kapitalflussrechnung) in der Berichtsperiode.<br />

Zusätzlich müssen weitere Änderungen des Finanzmittelfonds berücksichtigt werden (vgl.<br />

Nr. 28 der Kapitalflussrechnung). Diese können aus Änderungen des Konsolidierungskrei-<br />

ses, des Wechselkurses von Fremdwährungen oder aus Bewertungsänderungen resultieren.<br />

Beispiel für eine konsolidierungskreisbedingte Änderung: Ein verbundenes Unternehmen war<br />

im Vorjahr von untergeordneter Bedeutung und ist aufgrund des Einbeziehungswahlrechtes<br />

nicht einbezogen worden. Im Berichtsjahr kann das Unternehmen jedoch nicht mehr als un-<br />

wesentlich eingestuft werden und muss nun in den Gesamtabschluss einbezogen werden.<br />

Bei einer eventuellen Neudefinition des Finanzmittelfonds muss die Vergleichbarkeit zu den<br />

Vorjahreszahlen hergestellt werden.<br />

Aus der Addition der Veränderungen und des Finanzmittelfonds am Ende des Vorjahres<br />

(bzw. den Finanzmittelfonds am Anfang der Periode) ergibt sich der Finanzmittelfonds am<br />

Ende der Periode.<br />

7.3 Methoden der Ermittlung und Darstellung der Cash-Flows<br />

Grundsätzlich bestehen für die Ermittlung der Cash-Flows nach DRS 2 folgende Möglichkei-<br />

ten:<br />

• originäre Ermittlung durch die Zuordnung aller Geschäftsvorfälle zu einem der oben ge-<br />

nannten drei Cash-Flows,<br />

• derivative Ermittlung durch Ableitung der Zahlungen aus den Bewegungen der Bilanz<br />

und der Ergebnisrechnung.<br />

Für die Darstellung des Cash-Flows aus laufender Geschäftstätigkeit lassen sich folgende<br />

Möglichkeiten unterscheiden:<br />

• direkte Darstellung durch Gegenüberstellung der Einzahlungen und der Auszahlungen<br />

oder<br />

• indirekte Darstellung, indem das Jahresergebnis als Datenbasis um alle zahlungsunwirk-<br />

samen Aufwendungen und Erträge bereinigt wird.<br />

13 vgl. Tz.6 DRS 2<br />

14 vgl. Tz.6 DRS 2<br />

43


Die Form der Darstellung hat Auswirkungen auf das Gliederungsschema für den Cash-Flow<br />

aus laufender Geschäftstätigkeit 15 .<br />

Die Cash-Flows aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit sind in der Gesamtkapitalfluss-<br />

rechnung stets direkt darzustellen, wie es auch die Finanzrechnung der Kommunen nach<br />

§ 27 Absatz 4 Satz 2 GemHVO <strong>NRW</strong> fordert.<br />

Vorgehensweise der Stadt Essen<br />

Die Stadt Essen nimmt die Ermittlung der Cash-Flows aus laufender Geschäfts-, Investitions-<br />

und Finanzierungstätigkeit derivativ vor.<br />

Die Darstellung des Cash-Flows aus laufender Geschäftstätigkeit erfolgt indirekt.<br />

7.4 "Bottom-up-Konzept" vs. "Top-down-Konzept"<br />

Die Gesamtkapitalflussrechnung kann aus den Kapitalflussrechnungen der einzelnen in den<br />

Gesamtabschluss einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche abgeleitet (Bottom-<br />

up-Konzept) oder auf der Grundlage der bereits konsolidierten Gesamtbilanz und Gesamter-<br />

gebnisrechnung erstellt werden (Top-down-Konzept).<br />

Nach dem Bottom-up-Konzept werden die Kapitalflussrechnungen der einbezogenen Unter-<br />

nehmen analog zur Vorgehensweise bei der Aufstellung der Gesamtbilanz sowie der Ge-<br />

samtergebnisrechnung zu einer Summenkapitalflussrechnung aufaddiert. Anschließend<br />

muss diese Summenkapitalflussrechnung um konzerninterne Zahlungsvorgänge korrigiert<br />

werden. Dieses Verfahren hat allerdings den Nachteil, dass jedes Unternehmen des "Kon-<br />

zerns" eine Kapitalflussrechnung auf der Basis des übergeleiteten Einzelabschlusses (KB II)<br />

erstellen und das Zahlenwerk konsolidiert werden muss.<br />

Im Fall der Ableitung nach dem Top-down-Konzept werden diese Nachteile vermieden. Bei<br />

dieser Vorgehensweise wird grundsätzlich nur die bereits aufgestellte Gesamtbilanz sowie<br />

die Gesamtergebnisrechnung zur Erstellung der Gesamtkapitalflussrechnung herangezogen,<br />

die bereits konsolidierte Werte ausweisen. Die Vereinfachung besteht darin, dass nur zentral<br />

eine Gesamtkapitalflussrechnung abgeleitet wird und nicht jede Tochtergesellschaft eine<br />

Kapitalflussrechnung aufstellen muss. Dieser einfachen Ermittlung steht jedoch der Nachteil<br />

gegenüber, dass die Ermittlung auf einer sehr aggregierten Ebene erfolgt und infolgedessen<br />

die Fehlerwahrscheinlichkeit einer Top-down erstellten Gesamtkapitalflussrechnung zu-<br />

nimmt.<br />

Die Anwendung der Top-down Methode bringt für die Gesamtkapitalflussrechnung jedoch<br />

den weiteren Vorteil mit sich, dass eine Umgliederung der direkt erstellten Finanzrechnung<br />

der Kommune nicht erforderlich ist. Es wird empfohlen, die Gesamtkapitalflussrechnung auf<br />

Basis konsolidierter Zahlen des Gesamtabschlusses von "oben nach unten" (Top-Down-<br />

Verfahren) abzuleiten.<br />

15 vgl. Tz.26ff DRS 2<br />

44


Vorgehensweise der Stadt Essen<br />

Die Stadt Essen hat sich entschieden die Kapitalflussrechnung nach dem Top-down-Konzept<br />

zu erstellen.<br />

7.5 Benötigtes Datenmaterial<br />

Für die Erstellung der Kapitalflussrechnung werden zusätzlich zu den Abschlüssen der ver-<br />

bundenen Betriebe weitere Daten benötigt. Teilweise können diese schon durch den örtli-<br />

chen Positionenplan abgefragt werden. Größtenteils ist jedoch die Abfrage über ein zusätzli-<br />

ches Konsolidierungsformular sinnvoll. Nachfolgend werden einige Angaben aufgeführt, die<br />

zusätzlich von den Betrieben abgefragt werden müssen, soweit die Angaben nicht von un-<br />

tergeordneter Bedeutung sind:<br />

• Neuaufnahme von Finanzkrediten (mit speziellem Ausweis für den Verbundbereich)<br />

• Tilgung von Finanzkrediten (mit speziellem Ausweis für den Verbundbereich)<br />

• <strong>Anlagen</strong>spiegel auf Basis der KB III<br />

• Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Sachanlagevermögen<br />

(mit speziellem Ausweis für den Verbundbereich)<br />

• Im Berichtsjahr gezahlte Dividenden, getrennt nach außenstehenden Anteilseignern und<br />

Verbundbereich<br />

• Ertragsteuer(aufwand) der Betriebe gewerblicher Art und der rechtlich selbständigen Be-<br />

triebe<br />

• Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Minderheitsgesellschaftern und Auszah-<br />

lungen an diese in Form von Dividenden, Eigenkapitalrückzahlungen oder anderer Aus-<br />

schüttungen (evtl. durch Gewinnverwendungsrechnung bereits abgefragt)<br />

• Veränderungen der auf die Investitionen bezogenen offenen Forderungen und Verbind-<br />

lichkeiten (besondere Berücksichtigung der Umsatzsteuer)<br />

• Angabe der Zahlungsströme im Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften und deren<br />

Zuordnung zur laufenden Investitions- oder Finanztätigkeit<br />

• bedeutsame zahlungsunwirksame Investitions- und Finanzierungsvorgänge und Ge-<br />

schäftsvorfälle (Anhangangabe nach DRS 2, Tz. 52)<br />

• Gesamtbetrag der für den Kauf konsolidierter Unternehmen als Kaufpreis gezahlten bzw.<br />

als Verkaufspreis erhaltenen Finanzmittel abzüglich der mit dem Kauf erworbenen bzw.<br />

mit dem Verkauf veräußerten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Anhangan-<br />

gabe nach DRS 2, Tz. 52)<br />

• In den Finanzmittelfonds einbezogene Bestände, die Verfügungsbeschränkungen unter-<br />

liegen (Anhangangabe nach DRS 2, Tz. 52)<br />

45


Falls nicht von untergeordneter Bedeutung muss die Zuordnung zu den einzelnen Cashflows<br />

durch folgende Angaben korrigiert werden:<br />

• Darlehensschulden gegenüber Nichtbanken, die in dem Posten "Sonstige Verbindlichkei-<br />

ten" enthalten sind (→ Umgliederung <strong>zum</strong> Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit)<br />

• Antizipative passive Rechnungsabgrenzungsposten (z.B. rückständige Löhne und Gehäl-<br />

ter, Miet- und Pachtzinsen, Zinsschulden gegenüber Nichtbanken, nicht verbundenen<br />

Unternehmen und nicht im Beteiligungsverhältnis stehenden Unternehmen oder Sonder-<br />

vermögen) (→ Umgliederung <strong>zum</strong> Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit)<br />

7.6 Vorgehensweise zur Erstellung der Kapitalflussrechnung am<br />

Beispiel des Jahresabschlusses der Stadt Essen<br />

Verwendete Daten (Anlage 11)<br />

• Bilanz des Berichtsjahres<br />

• Bilanz des Vorjahres<br />

• Ergebnisrechnung des Berichtsjahres<br />

• <strong>Anlagen</strong>spiegel des Berichtsjahres<br />

• Aufschlüsselung nachträglicher Korrekturen zur Bilanz des Vorjahres<br />

• Zusatzinformationen über die Aufnahme und Tilgung von (Finanz-)Krediten<br />

• Aufstellung über Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anla-<br />

gevermögens<br />

• Aufstellung über zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge<br />

Vorgehensweise:<br />

Festlegung des Finanzmittelfonds:<br />

Der Finanzmittelfonds wird als Bestand der liquiden Mittel entsprechend dem Bilanzposten<br />

des Jahresabschlusses definiert. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />

werden nicht als jederzeit fällige Bankverbindlichkeiten in den Finanzmittelfonds einbezogen,<br />

sondern dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit zugeordnet.<br />

Festlegung der methodischen Vorgehensweise:<br />

Die Ermittlung der Cash-Flows erfolgt derivativ. Der Cash-Flow aus laufender Geschäftstä-<br />

tigkeit wird indirekt dargestellt.<br />

46


Vereinfachungen im Rahmen dieser Fallstudie:<br />

Zur Vereinfachung wurde auf eine Korrektur der Ein- und Auszahlungen des Cashflows aus<br />

der Investitionstätigkeit um <strong>zum</strong> Bilanzstichtag offene Forderungen und Verbindlichkeiten<br />

verzichtet.<br />

praktische Vorgehensweise:<br />

In einem ersten Schritt ist die Bilanz des laufenden Jahres der Bilanz des Vorjahres gegen-<br />

über zu stellen und die Veränderungen zu ermitteln. Hierbei wurde entschieden die Anpas-<br />

sungen der Eröffnungsbilanz bei den einzelnen Posten der Bilanz zu berücksichtigen.<br />

Darauf aufbauend werden die Cash-Flows aus laufender Geschäfts- und Investitions- bzw.<br />

Finanzierungstätigkeit ermittelt. Kumuliert ergeben diese Cash-Flows sämtlicher Zahlungen<br />

in einem Geschäftsjahr, die dem Konzern zugeflossen bzw. von ihm abgeflossen sind.<br />

Anstatt jeden Zahlungsstrom einzeln zu prüfen und einem Cash-Flow zuzuordnen, leitet man<br />

die Zahlungen bei der derivativen Ermittlungsmethode aus den Bewegungen der Bilanz und<br />

der Ergebnisrechnung unter Berücksichtigung der nicht zahlungswirksamen Veränderungen<br />

ab.<br />

Dahinter steht folgendes Prinzip:<br />

Die Veränderungen der Aktivseiten entsprechen denen der Passivseite. Zieht man die Ver-<br />

änderungen des Anlagevermögens, der Vorräte, der Forderungen und sonstigen Vermö-<br />

gensgegenstände und der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von den Veränderungen<br />

der Passivseite ab, so erhält man die Veränderungen der liquiden Mittel.<br />

47


A K T I V A 31.12.2007 01.01.2007 Veränderungen<br />

EUR EUR EUR<br />

1. ANLAGEVERMÖGEN<br />

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 4.844.571,13 5.547.689,67 -703.118,54<br />

1.2 Sachanlagen<br />

1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

1.2.1.1 Grünflächen 11.106.437,00 11.122.782,00 -16.345,00<br />

1.2.1.2 Ackerland 11.160.756,00 11.180.642,00 -19.886,00<br />

1.2.1.3 Wald, Forsten 69.616,00 69.872,00 -256,00<br />

1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 200.983.827,79 212.541.267,00 -11.557.439,21<br />

223.320.636,79 234.914.563,00 -11.593.926,21<br />

1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 76.526.779,18 77.520.022,00 -993.242,82<br />

1.2.2.2 Schulen 1.142.964.903,87 1.155.080.579,00 -12.115.675,13<br />

1.2.2.3 Wohnbauten 26.838.608,62 28.152.954,00 -1.314.345,38<br />

1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 354.896.160,57 356.863.245,67 -1.967.085,10<br />

1.601.226.452,24 1.617.616.800,67 -16.390.348,43<br />

1.2.3 Infrastrukturvermögen<br />

1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 462.591.905,14 462.606.346,00 -14.440,86<br />

1.2.3.2 Brücken und Tunnel 47.190.334,71 49.027.076,00 -1.836.741,29<br />

1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 302.883.036,94 318.999.054,00 -16.116.017,06<br />

1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 2.540.332,04 2.592.688,04 -52.356,00<br />

1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 481.046.758,94 500.264.988,14 -19.218.229,20<br />

1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 586.036,98 799.980,00 -213.943,02<br />

1.296.838.404,75 1.334.290.132,18 -37.451.727,43<br />

1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 5.651.188,77 5.848.485,00 -197.296,23<br />

1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 255.635.513,04 255.398.062,36 237.450,68<br />

1.2.6 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 31.106.934,92 29.847.205,00 1.259.729,92<br />

1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 46.499.676,03 45.206.889,00 1.292.787,03<br />

1.2.8 Geleistete Anzahlungen, <strong>Anlagen</strong> im Bau 55.605.594,62 39.813.364,56 15.792.230,06<br />

3.515.884.401,16 3.562.935.501,77 -47.051.100,61<br />

1.3 Finanzanlagen<br />

1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.301.534.590,31 1.300.379.000,00 1.155.590,31<br />

1.3.2 Beteiligungen 7.829.000,00 7.829.000,00 0,00<br />

1.3.3 Sondervermögen 187.597.826,62 183.598.093,68 3.999.732,94<br />

1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 980.797.080,49 979.242.972,54 1.554.107,95<br />

1.3.5 Ausleihungen<br />

1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 201.192.527,50 200.611.812,22 580.715,28<br />

1.3.5.2 an Sondervermögen 51.036.429,14 53.479.525,27 -2.443.096,13<br />

1.3.5.3 Sonstige Ausleihungen 5.327.377,02 878.737,14 4.448.639,88<br />

257.556.333,66 254.970.074,63 2.586.259,03<br />

2. UMLAUFVERMÖGEN<br />

2.735.314.831,08 2.726.019.140,85 9.295.690,23<br />

6.256.043.803,37 6.294.502.332,29 -38.458.528,92<br />

2.1 Vorräte<br />

2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 1.520.853,67 1.431.852,26 89.001,41<br />

2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen<br />

2.2.1.1 Gebühren 11.170.498,42 3.160.646,71 8.009.851,71<br />

2.2.1.2 Beiträge 636.193,16 571.180,70 65.012,46<br />

2.2.1.3 Steuern 33.528.839,33 30.229.570,62 3.299.268,71<br />

2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 15.615.302,40 3.338.003,28 12.277.299,12<br />

2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 9.741.549,55 15.870.221,86 -6.128.672,31<br />

70.692.382,86 53.169.623,17 17.522.759,69<br />

2.2.2 Privatrechtliche Forderungen<br />

2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.985.409,33 411.991,00 2.573.418,33<br />

2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 469.996,06 0,00 469.996,06<br />

2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen 17.788.955,77 26.098.282,03 -8.309.326,26<br />

2.2.2.4 gegen Beteiligungen 52.872,13 9.054,36 43.817,77<br />

2.2.2.5 gegen Sondervermögen 1.860.608,51 243.402,35 1.617.206,16<br />

23.157.841,80 26.762.729,74 -3.604.887,94<br />

2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 21.241.013,08 5.388.790,53 15.852.222,55<br />

2.3 Liquide Mittel 9.542.481,80 15.545.889,99 -6.003.408,19<br />

126.154.573,21 102.298.885,69 23.855.687,52<br />

3. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG 48.746.536,41 42.954.418,37 5.792.118,04<br />

Abb. 10: Aktiva der Bewegungsbilanz der Stadt Essen<br />

48<br />

6.430.944.912,99 6.439.755.636,35 -8.810.723,36


P A S S I V A 31.12.2007 01.01.2007 Veränderungen<br />

EUR EUR EUR<br />

1. EIGENKAPITAL<br />

1.1 Allgemeine Rücklage 1.742.998.123,71 1.746.134.715,29 -3.136.591,58<br />

davon: Sonderrücklage 8.100.000,00 EUR<br />

1.2 Korrektur Eröffnungsbilanz 14.032.807,48 0,00 14.032.807,48<br />

1.3 Ausgleichsrücklage 295.273.504,54 295.273.504,54 0,00<br />

1.4 Jahresfehlbetrag -96.643.877,93 0,00 -96.643.877,93<br />

1.955.660.557,80 2.041.408.219,83 -85.747.662,03<br />

2. SONDERPOSTEN<br />

2.1 für Zuwendungen 556.530.968,94 554.942.089,96 1.588.878,98<br />

2.2 für Beiträge 54.678.726,05 53.048.849,72 1.629.876,33<br />

2.3 für den Gebührenausgleich 2.025.609,94 3.739.996,00 -1.714.386,06<br />

2.4 Sonstige Sonderposten 84.293.564,00 82.557.138,51 1.736.425,49<br />

697.528.868,93 694.288.074,19 3.240.794,74<br />

2.653.189.426,73 2.735.696.294,02 -82.506.867,29<br />

3. RÜCKSTELLUNGEN<br />

3.1 Pensionsrückstellungen 956.388.870,11 927.553.556,00 28.835.314,11<br />

3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 54.255,14 8.100.000,00 -8.045.744,86<br />

3.3 Instandhaltungsrückstellungen 11.905.401,07 0,00 11.905.401,07<br />

3.4 Sonstige Rückstellungen 88.346.087,20 86.642.314,00 1.703.773,20<br />

1.056.694.613,52 1.022.295.870,00 34.398.743,52<br />

4. VERBINDLICHKEITEN<br />

4.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />

4.1.1 von Sondervermögen 3.822.000,00 3.822.000,00 0,00<br />

4.1.2 vom öffentlichen Bereich 1.067.866,33 1.134.302,59 -66.436,26<br />

4.1.3 vom privaten Kreditmarkt 1.029.430.074,04 1.048.543.325,82 -19.113.251,78<br />

4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 1.573.340.033,57 1.513.014.188,75 60.325.844,82<br />

4.3 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen<br />

wirtschaftlich gleichkommen 4.649.694,46 4.869.893,32 -220.198,86<br />

4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.085.933,28 66.791,50 11.019.141,78<br />

4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 145.417,56 0,00 145.417,56<br />

4.6 Erhaltene Anzahlungen 37.761.099,56 0,00 37.761.099,56<br />

4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 59.094.294,97 88.443.330,89 -29.349.035,92<br />

2.720.396.413,77 2.659.893.832,87 60.502.580,90<br />

5. PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG 664.458,97 21.869.639,46 -21.205.180,49<br />

Abb. 11: Passiva der Bewegungsbilanz der Stadt Essen<br />

49<br />

6.430.944.912,99 6.439.755.636,35 -8.810.723,36


Nun kann man jeden Bilanzposten isoliert nach Veränderungen untersuchen und diese den<br />

einzelnen Cash-Flows zuordnen.<br />

Anlagevermögen<br />

Die Veränderungen des Anlagevermögens sind detailliert im <strong>Anlagen</strong>spiegel dargestellt. Sie<br />

sind folgendermaßen in die Kapitalflussrechnung eingeflossen:<br />

Nr. Bezeichnung<br />

2. + / -<br />

Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände<br />

des Anlagevermögens<br />

5. - / +<br />

Gewinn/Verlust aus dem Abgang von<br />

Gegenständen des Anlagevermögens<br />

Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen<br />

6. -/+<br />

aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer<br />

Aktiva, die nicht der Investitions- oder<br />

Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind<br />

10. +<br />

11. -<br />

13. -<br />

14. +<br />

15. -<br />

Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen<br />

des Sachanlagevermögens<br />

Geschäftsjahr<br />

EUR<br />

Anlagevermögen<br />

betreffend<br />

Zusammensetzung<br />

80.149.293,24<br />

Abschreibungen aus der<br />

80.149.293,24<br />

Ergebnisrechnung<br />

-101.721,09<br />

Gewinn aus dem Abgang<br />

-101.721,09<br />

von VG<br />

-23.643.779,41 10.032.525,57<br />

1.114.804,75 1.114.804,75<br />

Umgliederungen aus<br />

dem Anlagevermögen<br />

(AHK-Abschreibungen)<br />

Abgänge AHK- Abgänge<br />

Abschreibungen-<br />

Verlust+Gewinn<br />

Auszahlungen für Investitionen in das<br />

Sachanlagevermögen<br />

-45.647.823,25 -45.647.823,25 Zugänge AHK<br />

Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle<br />

Anlagevermögen<br />

-39.571,74 -39.571,74 Zugänge AHK<br />

Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen<br />

des Finanzanlagevermögens<br />

5.682.738,78 5.682.738,78 Abgänge AHK<br />

Auszahlungen für Investitionen in das<br />

Finanzanlagevermögen<br />

-8.169.411,33 -8.169.411,33 Zugänge AHK<br />

Summe 43.020.834,93<br />

nachträgliche Korrekturen -4.562.306,01<br />

Endgültige Summe 38.458.528,92<br />

Tab. 16: Aufgliederung der Veränderungen des Anlagevermögens<br />

Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung<br />

Veränderungen des Umlaufvermögens und der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten finden<br />

sich in der Position Nr. 6 der Kapitalflussrechnung wider. Dabei ist zu beachten, dass die<br />

Veränderung der liquiden Mittel nur als Ergebnis aller anderen Veränderungen berücksichtigt<br />

werden, das bedeutet, die Veränderung der liquiden Mittel darf bei den einzelnen Cash-<br />

Flows nicht einfließen.<br />

Nachträgliche Korrekturen erhöhen oder vermindern den Anfangsbestand und berichtigen<br />

somit auch die Veränderung.<br />

Eigenkapital<br />

Eine Besonderheit im Eigenkapital der Stadt Essen ist die Position „Korrektur Eröffnungsbilanz“.<br />

Durch die Umstellung auf die doppelte Buchführung müssen, alle Kommunen eine<br />

Eröffnungsbilanz erstellen, die innerhalb von vier Jahren nach dem Aufstellungsstichtag noch<br />

50


erichtigt werden kann 16 . Nachträgliche Korrekturen der Eröffnungsbilanz sind also unter<br />

dieser Position verbucht. Für Zwecke der Kapitalflussrechnung wurde dieses Konto näher<br />

untersucht und auf die nachträglich geänderten Positionen aufgeteilt. Das bedeutet, dass die<br />

Veränderung dieser Position nicht beim Eigenkapital berücksichtigt wird, sondern die An-<br />

schaffungskosten der Positionen korrigiert, die nachträglich geändert wurden. Eine Auftei-<br />

lung dieses Kontos befindet sich in der Anlage 11.<br />

Nr. Bezeichnung<br />

Geschäftsjahr<br />

EUR<br />

1. Ordentliches Ergebnis -96.773.872,00<br />

Zusammensetzung<br />

ordentliches Ergebnis aus<br />

der Ergebnisrechnung<br />

8.<br />

- / + Ein- und Auszahlungen aus außerordentlichen<br />

Posten<br />

129.994,07 Außerordentliches<br />

Ergebnis<br />

Auszahlungen an Unternehmenseigner und<br />

Veränderung der<br />

22. -<br />

Minderheitsgesellschafter (Dividenden, Erwerb<br />

eigener Anteile, Eigenkapitalrückzahlungen, andere<br />

allgemeinen Rücklage<br />

-3.316.592,58<br />

unter Berücksichtigung<br />

Ausschüttungen)<br />

von Korrekturen der EB<br />

ohne Korrektur Eröffnungsbilanz 14.032.807,48<br />

Summe -85.927.663,03<br />

nachträgliche Korrekturen 180.001,00<br />

Endgültige Summe -85.747.662,03<br />

Tab. 17: Aufgliederung der Veränderungen des Eigenkapitals<br />

Sonderposten<br />

Die Sonderposten stellen generell eine kommunale Besonderheit dar, die in der Standard-<br />

gliederung des DRS 2 nicht berücksichtigt sind. Deshalb wurde die Gliederung um die Posi-<br />

tion Nr. 20 „Einzahlungen aus Sonderposten“ erweitert.<br />

Nr. Bezeichnung<br />

Geschäftsjahr<br />

EUR<br />

Sonderposten<br />

betreffend<br />

4. - Sonstige zahlungsunwirksame Erträge -28.310.735,40 -28.310.735,40<br />

25. +<br />

Einzahlungen aus Sonderposten für Zuwendungen,<br />

Beiträge und Gebühren<br />

31.243.907,02 31.243.907,02<br />

Summe 2.933.171,62<br />

nachträgliche Korrekturen 307.623,12<br />

Endgültige Summe 3.240.794,74<br />

Tab. 18: Aufgliederung der Veränderungen der Sonderposten<br />

Rückstellungen<br />

Zusammensetzung<br />

Erträge aus der Auflösung von<br />

Sonderposten<br />

Veränderung der Sonderposten<br />

unter Berücksichtigung der<br />

Auflösung und der nachträglichen<br />

Korrekturen<br />

Die Veränderung der Rückstellungen finden sich in Position Nr.3 „Zunahme/Abnahme der<br />

Rückstellungen“ wieder. Auch hier wurde die nachträgliche Veränderung der Eröffnungsbi-<br />

lanz berücksichtigt.<br />

16 vgl. § 57 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 92 Abs.7 GO <strong>NRW</strong><br />

51


Verbindlichkeiten<br />

Bei den Anleihen und (Finanz-)Krediten ist zu beachten, dass es nicht ausreicht, die Verän-<br />

derungen aus der Bilanz zu ermitteln, sondern diese sind auf ihre Ursache (Aufnahme oder<br />

Tilgung) hin zu untersuchen.<br />

Nr. Bezeichnung<br />

7. + / -<br />

23. +<br />

24. -<br />

Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus<br />

Lieferungen und Leistungen sowie anderer<br />

Passiva, die nicht der Investitions- oder<br />

Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind<br />

Geschäftsjahr<br />

EUR<br />

Verbindlichkeiten<br />

betreffend<br />

Zusammensetzung<br />

Veränderungen der<br />

Verbindlichkeiten unter<br />

64.560.646,53 85.765.827,02 Berücksichtigung<br />

nachträglicher Korrekturen<br />

(exkl. Finanzkredite)<br />

Neuaufnahme von Krediten<br />

39.441.300,00 39.441.300,00<br />

(Zusatzinformationen)<br />

Tilgung von Krediten<br />

-58.620.988,04 -58.620.988,04<br />

(Zusatzinformationen)<br />

Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und<br />

der Aufnahme von (Finanz-)Krediten<br />

Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und<br />

(Finanz-)Krediten<br />

Summe 66.586.138,98<br />

nachträgliche Korrekturen -6.083.558,08<br />

Endgültige Summe 60.502.580,90<br />

Tab. 19: Aufgliederung der Veränderungen der Verbindlichkeiten<br />

Passive Rechnungsabgrenzung<br />

Die Veränderung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten ist unter der Position Nr. 7 der<br />

Kapitalflussrechnung zu erfassen.<br />

Hat man die Veränderungen aller Bilanzposten berücksichtigt, ergibt Position Nr. 27 „Zah-<br />

lungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds“ als Summe aus den drei Cash-Flows<br />

die Veränderung der liquiden Mittel. Bei der Stadt Essen haben sich keine wechselkurs-,<br />

konsolidierungskreis- oder bewertungsbedingten Änderungen des Finanzmittelfonds im Jahr<br />

2007 ergeben, so dass der Finanzmittelfonds zu Beginn der Periode zusammen mit den o.a.<br />

Veränderungen die liquiden Mittel <strong>zum</strong> Ende der Periode ergeben.<br />

52


Zahlungsströme<br />

Geschäftsjahr<br />

EUR<br />

1. Ordentliches Ergebnis -96.773.872,00<br />

2. + Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 80.149.293,24<br />

3. + Zunahme der Rückstellungen 36.298.402,26<br />

4. - Sonstige zahlungsunwirksame Erträge -28.310.735,40<br />

5. - Gewinn aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens<br />

Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie<br />

-101.721,09<br />

6. - anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit<br />

zuzuordnen sind<br />

-23.643.779,41<br />

7. +<br />

Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer<br />

Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind<br />

64.560.646,53<br />

8. - Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 129.994,07<br />

9. = Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis 8) 32.308.228,20<br />

10. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 1.114.804,75<br />

11. - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -45.647.823,25<br />

12. +<br />

Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen<br />

Anlagevermögen<br />

0,00<br />

13. - Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -39.571,74<br />

14. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 5.682.738,78<br />

15. - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -8.169.411,33<br />

16. +<br />

Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen und sonstigen<br />

Geschäftseinheiten<br />

0,00<br />

17. -<br />

Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen und sonstigen<br />

Geschäftseinheiten<br />

0,00<br />

18. +<br />

Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen<br />

Finanzdisposition<br />

0,00<br />

19. -<br />

Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen<br />

Finanzdisposition<br />

0,00<br />

20. = Cashflow aus der Investitionstätigkeit (Summe aus 10 bis 19) -47.059.262,79<br />

21.<br />

22. -<br />

Kapitalflussrechnung der Stadt Essen 2007<br />

Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen (Kapitalerhöhungen, Verkauf<br />

eigener Anteile, etc.)<br />

Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter<br />

(Dividenden, Erwerb eigener Anteile, Eigenkapitalrückzahlungen, andere<br />

Ausschüttungen)<br />

0,00<br />

-3.316.592,58<br />

23. + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von Krediten 39.441.300,00<br />

24. - Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und Krediten -58.620.988,04<br />

25. + Einzahlungen aus Sonderposten für Zuwendungen, Beiträge und Gebühren 31.243.907,02<br />

26. = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (Summe aus 21 bis 24) 8.747.626,40<br />

27.<br />

Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe aus 9, 20,<br />

25)<br />

-6.003.408,19<br />

28. + / -<br />

Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen des<br />

Finanzmittelfonds<br />

0,00<br />

29. + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 15.545.889,99<br />

30. = Finanzmittelfonds am Ende der Periode (Summe aus 26 bis 28) 9.542.481,80<br />

Tab. 20: Kapitalflussrechnung entwickelt aus dem Einzelabschluss 2007 der Stadt Essen<br />

53


8 Ausblick<br />

8.1 Gesamtabschlussrichtlinie<br />

Die Gesamtabschlussrichtlinie ist ein bedeutender Baustein zur Vereinheitlichung und damit<br />

zur Vereinfachung der Aufstellung des Gesamtabschlusses. Die Richtlinie setzt auf der Bi-<br />

lanzierungs- und Bewertungsrichtlinie für die kommunale Buchführung auf.<br />

Wesentliche Bestandteile der Gesamtabschlussrichtlinie sollen sein:<br />

• Terminplan<br />

• Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben<br />

• Konsolidierungsgrundsätze<br />

• Bestimmungen <strong>zum</strong> Gesamtanhang und Gesamtlagebericht<br />

• Ansprechpartner<br />

• Darstellung des Konsolidierungskreises<br />

• Konsolidierungsformularsatz<br />

8.2 Konsolidierungsformularsatz<br />

Eine Anlage der Gesamtabschlussrichtlinie soll der Formularsatz für die Konsolidierung sein.<br />

Die einzelnen Formulare wurden bereits größtenteils auf Excel-Basis erstellt und sollen in<br />

Zukunft jährlich von den voll zu konsolidierenden Betrieben ausgefüllt werden. Wesentliche<br />

Inhalte sind:<br />

• Überleitung der Handelsbilanzen bis hin zur KB III<br />

• Überleitung der Gewinn- und Verlustrechnungen bis hin zur ER II<br />

• Erfassung der konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten<br />

• Erfassung der konzerninternen Aufwendungen und Erträge<br />

• Ausweis weiterer konzerninterner Leistungsbeziehungen<br />

• <strong>Anlagen</strong>spiegel auf Basis der KB II<br />

• Verbindlichkeitenspiegel auf Basis der KB II<br />

• Abweichungen von (Konzern-) Ausweis- und Bewertungsvorschriften<br />

• Wesentliche Anhanginformationen, Geschäftsvorfälle/Risiken<br />

54


8.3 Konsolidierungssoftware<br />

Die Stadt Essen hat die Frage nach einer Konsolidierungssoftware vorerst zurückgestellt und<br />

Probeabschlüsse im Rahmen des <strong>Modellprojekt</strong>es auf der Basis von Microsoft Excel erstellt.<br />

Aufgrund der Größe des Konsolidierungskreises kommt eine dauerhafte Excel-Lösung für<br />

die Stadt Essen jedoch nicht in Betracht.<br />

Die Entscheidung für eine spezielle Konsolidierungssoftware steht noch aus. Momentan<br />

werden Anforderungen gesammelt, die eine Spezialsoftware erfüllen sollte. Dabei spielen<br />

auch die Anforderungen des Beteiligungsmanagements in Bezug auf den Beteiligungsbericht<br />

und die Anforderungen des zentralen Controllings bei der Stadt Essen eine wichtige Rolle,<br />

da Parallelstrukturen durch eine einheitliche Software mit mehreren Funktionsbausteinen<br />

vermieden werden sollen.<br />

55


Abkürzungsverzeichnis<br />

BilMoG Bilanzmodernisierungsgesetz<br />

bzw. beziehungsweise<br />

DRS Deutscher Rechnungslegungsstandard<br />

ER I Ergebnisrechnung 1<br />

ER II Ergebnisrechnung 2<br />

HGB Handelsgesetzbuch<br />

gem. gemäß<br />

GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung<br />

GO Gemeindeordnung<br />

GoF Geschäfts- oder Firmenwert<br />

i.V.m. in Verbindung mit<br />

KB I Kommunalbilanz 1<br />

KB II Kommunalbilanz 2<br />

KB III Kommunalbilanz 3<br />

<strong>NKF</strong> Neues Kommunales Finanzmanagement<br />

<strong>NRW</strong> Nordrhein Westfalen<br />

o.a. oben aufgeführt<br />

vAB verselbstständigter Aufgabenbereich<br />

vgl. vergleiche<br />

<strong>Anlagen</strong>verzeichnis<br />

<strong>Anlagen</strong> 1-6 Beteiligungsübersichten der Stadt Essen<br />

Anlage 7 örtlicher Positionenplan der Stadt Essen<br />

Anlage 8 Erläuterungen <strong>zum</strong> Positionenplan der Stadt Essen<br />

Anlage 9 Übersicht über die in den Probeabschluss einbezogenen Betriebe<br />

Anlage 10 Überleitungen der Handelsbilanzen für die Probekonsolidierung<br />

Anlage 11 Summenbilanz und Konsolidierungsübersichten<br />

Anlage 12 Gesamtbilanz<br />

Anlage 13 Zusätzliche Informationen zur Erstellung der Kapitalflussrechnung<br />

56


- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Beteiligungsübersichten der Stadt Essen<br />

Anlage 1 - 6<br />

<strong>Modellprojekt</strong> zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses im<br />

Neuen Kommunalen Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>)


1,77 %<br />

EMG-Essen Marketing GmbH<br />

Gesellschaft für Stadtwerbu ng...<br />

50 %<br />

Stammkapital: 51.129 €<br />

Verband der kommunalen RWE-<br />

Aktionäre GmbH<br />

13,48 %<br />

Stammkapital: 127 .823 €<br />

Entwicklungsgesellschaft<br />

Zollverein mbH<br />

50 %<br />

Stammkapital: 50.000 €<br />

Messe Essen GmbH<br />

79,97 %<br />

Stammkapital: 14.31 6.172 €<br />

Ruhrgebiet Tourismus GmbH &<br />

Co.KG<br />

3,54 %<br />

Stammkapital: 282 .600 €<br />

Ruhrgebiet Tourismus<br />

Management GmbH<br />

7 %<br />

Stammkapital: 260 .000 €<br />

E-world energy & water GmbH<br />

50 %<br />

Stammkapital: 50.000 €<br />

Stadt Essen 02-02 Organigramm Beteiligungen - S tand 01.11.2008<br />

Geschäftsbereich 1A<br />

Geschäftsbereich des<br />

Oberbürgermeisters<br />

EWG Essener<br />

Wirtschaftsförderungsgesell schaft<br />

mbH<br />

50 %<br />

Stammkaiptal: 102 .250 €<br />

Projektentwicklungsgesell schaft<br />

Essen mbH<br />

50 %<br />

Stammkapital: 200 .000 €<br />

Entwicklungsgesellschaft<br />

Universitätsviertel Essen mbH<br />

27,5 %<br />

Sparkasse Essen<br />

15,01 %<br />

ZukunftsZentrumZollverein AG zur<br />

Förderung von<br />

Name<br />

Existenzgründungen<br />

Titel<br />

9,52 %<br />

Grundkaiptal: 1 07.520 €<br />

Essener Technologie- und<br />

Entwicklungs-Centrum GmbH<br />

33,33 %<br />

Stammkapital: 153 .388 €<br />

zebra.Gesellschaft für<br />

Baumanagament mbH<br />

9,52 %<br />

25,88 %<br />

Stammkapital: 25.700 €<br />

26,19 %<br />

Geschäftsbereich 1B<br />

Personal, Organisation,<br />

öffentliche Ordnung,<br />

Feuerwehr und Sport<br />

2,38 %<br />

Essener Versorgungs- und<br />

Verkehrsgesellschaft mbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 66.20 0.000 €<br />

RGE Servicegesellschaft Essen mbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 1.50 0.100 €<br />

Versicherungs-Vermittlungsdi enst<br />

Essen GmbH<br />

50,15 %<br />

Stammkapital: 26.100 €<br />

Essener Sport-Betriebsgesellschaft<br />

mbH<br />

25 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Essener Systemhaus<br />

eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />

100 %<br />

Satmmkapital: 75.000 €<br />

Sport- und Bäderbetriebe E ssen<br />

eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />

100 %<br />

Stammkapital: 512 .000 €<br />

Entsorgungsbetriebe Essen GmbH<br />

51 %<br />

Stammkapital: 10.20 0.000 €<br />

Verwertung und Entsorgung<br />

Karnap-Städte Holding GmbH<br />

24,68 %<br />

Stammkapital: 150 .000 €<br />

EVV Verwertungs- und Betriebs<br />

GmbH (EVB)<br />

100 %<br />

Stammkapital: 1.05 8.600 €<br />

Betriebsgesellschaft Radio Essen<br />

mbH & Co.KG<br />

12,50 %<br />

Stammkapital: 1.53 3.876 €<br />

Betriebsverwaltungsgesellschaft<br />

Radio Essen mbH<br />

12 %<br />

Stammkapital: 25.565 €<br />

TAG<br />

Tropolys Altgesellschafter GmbH<br />

36,00 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Vienna I und II S.A.R.L<br />

9 %<br />

Versatel Holding GmbH<br />

100 %<br />

RW Holding AG<br />

11,20 %<br />

Stammkapital: 74.36 2.860 €<br />

RWE AG<br />

33,22 %<br />

Stammkapital: 1.439. 756.800 €<br />

Geschäftsbereich 2<br />

Finanzen<br />

3,94 %<br />

RW Energie<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH &<br />

Co.KG<br />

Stammkapital: 150 .672 €<br />

Stadtwerke Essen AG<br />

51 %<br />

Grundkapital: 56. 320.000 €<br />

Entwässerung Essen GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 25.565 €<br />

Stadt Essen<br />

Wassergewinnung Essen GmbH<br />

50 %<br />

Stammkapital: 300 .000 €<br />

IWW Rhein.-Westf. Institut für<br />

Wasserforschung gGmbH<br />

4,69 %<br />

Stammkapital: 819 .200 €<br />

infralogistik ruhr GmbH<br />

49 %<br />

Stammkapital: 100 .000 €<br />

rhein-ruhr partner Messdienstleistungsgesellschaft<br />

mbH<br />

50 %<br />

Stammkapital: 50.000 €<br />

Kommunale Gasspeicher<br />

Beteiligungsgesellschaft Ep e mbH<br />

25 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Kommunale<br />

Gasspeichergesellschaft Ep e mbH<br />

& Co.KG<br />

25 %<br />

Stammkapital: 12.00 0.000 €<br />

15,55 %<br />

11,6 %<br />

Geschäftsbereich 4<br />

Kultur<br />

Theater und Philharmonie E ssen<br />

GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 51.129 €<br />

ekz.bibliotheksservice GmbH<br />

1,41 %<br />

Stammkapital 2.18 1.120 €<br />

Ruhr 2010 GmbH<br />

17 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Geschäftsbereich 5<br />

Jugend, Bildung und Soziales<br />

Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft<br />

mbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 26.000 €<br />

PerTransfer Essen GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Arbeit & Bildung Essen GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

GSE Gesellschaft für Soziale<br />

Dienstleistungen Essen mbH<br />

90 %<br />

Stammkapital: 110 .000 €<br />

GSE Service GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Jugendhilfe Essen gGmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 26.000 €<br />

Evangelisches Seniorenzentrum<br />

Kettwig gGmbH<br />

32,18 %<br />

Stammkapital: 717 .000 €<br />

KettwigServiceGmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Suchthilfe direkt Essen gGmbH<br />

90,38 %<br />

Stammkapital: 26.000 €<br />

18 %<br />

Geschäftsbereich 6A<br />

Umwelt und Bauen<br />

Grün und Gruga Essen<br />

eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />

100 %<br />

Stammkapital: 5.00 0.000 €<br />

Grundstücksverwaltung Stadt<br />

Essen GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 26.000 €<br />

Gemeinnützige Theater-<br />

Baugesellschaft Essen mbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 52.000 €<br />

Revierpark Nienhausen GmbH<br />

25 %<br />

Stammkapital: 52.000 €<br />

Essener Verkehrs-AG<br />

Stadt Essen: 7,69 %<br />

EVV: 92,31 %<br />

Grundkapital: 13. 293.589 €<br />

Stadtbahn Betriebsführungsgesellschaft<br />

Ruhr mbH<br />

50 %<br />

Stammkapital:26.000 €<br />

meoline GmbH<br />

77 %<br />

Stammkapital: 100 .000 €<br />

Otto Lingner Verkehrs-GmbH<br />

50%<br />

Stammkapital: 26.000 €<br />

Weisse Flotte Baldeney-GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Abellio LuxCo 1 u. 2 S.A.R.L<br />

12,36 %<br />

Abellio GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 5.00 0.000 €<br />

pts GmbH<br />

82 %<br />

Stammkapital: 30.000 €<br />

Abellio Rail <strong>NRW</strong> GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

meobus-GmbH<br />

49 %<br />

Stammkapital: 100 .000 €<br />

ETP Euro Traffic Partner GmbH<br />

25 %<br />

Stammkapital: 50.000 €<br />

Legende:<br />

Geschäftsbereich 6B<br />

Planen<br />

Flughafen Essen/Mülheim GmbH<br />

33,33 %<br />

Stammkapital: 195 .000 €<br />

Altstadt-Baugesellschaft mbh &<br />

Co.KG<br />

74,33 %<br />

Stammkapital: 1.53 5.000 €<br />

ALLBAU AG<br />

81,78 %<br />

Grundkapital: 23. 008.135 €<br />

ALLBAU Managementgesellschaft<br />

mbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 1.02 3.000 €<br />

WRW Wohnungswirtschaft<br />

Treuhand Rheinl. Westf. GmbH<br />

1,38 %<br />

Stammkapital: 928 .404 €<br />

Beteiligungsquote Stadt Essen >= 50 %<br />

Beteiligungsquote Stadt Essen < 50 %<br />

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung


1,77 %<br />

EMG-Essen Marketing GmbH<br />

Gesellschaft für Stadtwerbu ng...<br />

50 %<br />

Stammkapital: 51.129 €<br />

Verband der kommunalen RWE-<br />

Aktionäre GmbH<br />

13,48 %<br />

Stammkapital: 127 .823 €<br />

Entwicklungsgesellschaft<br />

Zollverein mbH<br />

50 %<br />

Stammkapital: 50.000 €<br />

Messe Essen GmbH<br />

79,97 %<br />

Stammkapital: 14.31 6.172 €<br />

Ruhrgebiet Tourismus GmbH &<br />

Co.KG<br />

3,54 %<br />

Stammkapital: 282 .600 €<br />

Ruhrgebiet Tourismus<br />

Management GmbH<br />

7 %<br />

Stammkapital: 260 .000 €<br />

E-world energy & water GmbH<br />

50 %<br />

Stammkapital: 50.000 €<br />

Stadt Essen 02-02 Organigramm Beteiligungen - S tand 01.11.2008<br />

Geschäftsbereich 1A<br />

Geschäftsbereich des<br />

Oberbürgermeisters<br />

EWG Essener<br />

Wirtschaftsförderungsgesell schaft<br />

mbH<br />

50 %<br />

Stammkaiptal: 102 .250 €<br />

Projektentwicklungsgesell schaft<br />

Essen mbH<br />

50 %<br />

Stammkapital: 200 .000 €<br />

Entwicklungsgesellschaft<br />

Universitätsviertel Essen mbH<br />

27,5 %<br />

ZukunftsZentrumZollverein AG zur<br />

Förderung von<br />

Name<br />

Existenzgründungen<br />

Titel<br />

9,52 %<br />

Grundkaiptal: 1 07.520 €<br />

Essener Technologie- und<br />

Entwicklungs-Centrum GmbH<br />

33,33 %<br />

Stammkapital: 153 .388 €<br />

zebra.Gesellschaft für<br />

Baumanagament mbH<br />

9,52 %<br />

25,88 %<br />

Stammkapital: 25.700 €<br />

26,19 %<br />

Geschäftsbereich 1B<br />

Personal, Organisation,<br />

öffentliche Ordnung,<br />

Feuerwehr und Sport<br />

2,38 %<br />

Essener Versorgungs- und<br />

Verkehrsgesellschaft mbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 66.20 0.000 €<br />

RGE Servicegesellschaft Essen mbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 1.50 0.100 €<br />

Versicherungs-Vermittlungsdi enst<br />

Essen GmbH<br />

50,15 %<br />

Stammkapital: 26.100 €<br />

Essener Sport-Betriebsgesellschaft<br />

mbH<br />

25 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Essener Systemhaus<br />

eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />

100 %<br />

Satmmkapital: 75.000 €<br />

Sport- und Bäderbetriebe E ssen<br />

eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />

100 %<br />

Stammkapital: 512 .000 €<br />

Entsorgungsbetriebe Essen GmbH<br />

51 %<br />

Stammkapital: 10.20 0.000 €<br />

Verwertung und Entsorgung<br />

Karnap-Städte Holding GmbH<br />

24,68 %<br />

Stammkapital: 150 .000 €<br />

EVV Verwertungs- und Betriebs<br />

GmbH (EVB)<br />

100 %<br />

Stammkapital: 1.05 8.600 €<br />

Betriebsgesellschaft Radio Essen<br />

mbH & Co.KG<br />

12,50 %<br />

Stammkapital: 1.53 3.876 €<br />

Betriebsverwaltungsgesellschaft<br />

Radio Essen mbH<br />

12 %<br />

Stammkapital: 25.565 €<br />

TAG<br />

Tropolys Altgesellschafter GmbH<br />

36,00 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Vienna I und II S.A.R.L<br />

9 %<br />

Versatel Holding GmbH<br />

100 %<br />

RW Holding AG<br />

11,20 %<br />

Stammkapital: 74.36 2.860 €<br />

RWE AG<br />

33,22 %<br />

Stammkapital: 1.439. 756.800 €<br />

Geschäftsbereich 2<br />

Finanzen<br />

3,94 %<br />

RW Energie<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH &<br />

Co.KG<br />

Stammkapital: 150 .672 €<br />

Stadtwerke Essen AG<br />

51 %<br />

Grundkapital: 56. 320.000 €<br />

Entwässerung Essen GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 25.565 €<br />

Stadt Essen<br />

Wassergewinnung Essen GmbH<br />

50 %<br />

Stammkapital: 300 .000 €<br />

IWW Rhein.-Westf. Institut für<br />

Wasserforschung gGmbH<br />

4,69 %<br />

Stammkapital: 819 .200 €<br />

infralogistik ruhr GmbH<br />

49 %<br />

Stammkapital: 100 .000 €<br />

rhein-ruhr partner Messdienstleistungsgesellschaft<br />

mbH<br />

50 %<br />

Stammkapital: 50.000 €<br />

Kommunale Gasspeicher<br />

Beteiligungsgesellschaft Ep e mbH<br />

25 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Kommunale<br />

Gasspeichergesellschaft Ep e mbH<br />

& Co.KG<br />

25 %<br />

Stammkapital: 12.00 0.000 €<br />

15,55 %<br />

11,6 %<br />

Geschäftsbereich 4<br />

Kultur<br />

Theater und Philharmonie E ssen<br />

GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 51.129 €<br />

ekz.bibliotheksservice GmbH<br />

1,41 %<br />

Stammkapital 2.18 1.120 €<br />

Ruhr 2010 GmbH<br />

17 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Geschäftsbereich 5<br />

Jugend, Bildung und Soziales<br />

Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft<br />

mbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 26.000 €<br />

PerTransfer Essen GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Arbeit & Bildung Essen GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

GSE Gesellschaft für Soziale<br />

Dienstleistungen Essen mbH<br />

90 %<br />

Stammkapital: 110 .000 €<br />

GSE Service GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Jugendhilfe Essen gGmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 26.000 €<br />

Evangelisches Seniorenzentrum<br />

Kettwig gGmbH<br />

32,18 %<br />

Stammkapital: 717 .000 €<br />

KettwigServiceGmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Suchthilfe direkt Essen gGmbH<br />

90,38 %<br />

Stammkapital: 26.000 €<br />

18 %<br />

Zweckverband Verkehrsverbund<br />

Rhein-Ruhr<br />

8,175 %<br />

Geschäftsbereich 6A<br />

Umwelt und Bauen<br />

Grün und Gruga Essen<br />

eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />

100 %<br />

Stammkapital: 5.00 0.000 €<br />

Grundstücksverwaltung Stadt<br />

Essen GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 26.000 €<br />

Gemeinnützige Theater-<br />

Baugesellschaft Essen mbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 52.000 €<br />

Revierpark Nienhausen GmbH<br />

25 %<br />

Stammkapital: 52.000 €<br />

Essener Verkehrs-AG<br />

Stadt Essen: 7,69 %<br />

EVV: 92,31 %<br />

Grundkapital: 13. 293.589 €<br />

Stadtbahn Betriebsführungsgesellschaft<br />

Ruhr mbH<br />

50 %<br />

Stammkapital:26.000 €<br />

meoline GmbH<br />

77 %<br />

Stammkapital: 100 .000 €<br />

Otto Lingner Verkehrs-GmbH<br />

50%<br />

Stammkapital: 26.000 €<br />

Weisse Flotte Baldeney-GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Abellio LuxCo 1 u. 2 S.A.R.L<br />

12,36 %<br />

Abellio GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 5.00 0.000 €<br />

pts GmbH<br />

82 %<br />

Stammkapital: 30.000 €<br />

Abellio Rail <strong>NRW</strong> GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

meobus-GmbH<br />

49 %<br />

Stammkapital: 100 .000 €<br />

ETP Euro Traffic Partner GmbH<br />

25 %<br />

Stammkapital: 50.000 €<br />

Legende:<br />

Geschäftsbereich 6B<br />

Planen<br />

Flughafen Essen/Mülheim GmbH<br />

33,33 %<br />

Stammkapital: 195 .000 €<br />

Altstadt-Baugesellschaft mbh &<br />

Co.KG<br />

74,33 %<br />

Stammkapital: 1.53 5.000 €<br />

ALLBAU AG<br />

81,78 %<br />

Grundkapital: 23. 008.135 €<br />

ALLBAU Managementgesellschaft<br />

mbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 1.02 3.000 €<br />

WRW Wohnungswirtschaft<br />

Treuhand Rheinl. Westf. GmbH<br />

1,38 %<br />

Stammkapital: 928 .404 €<br />

Beteiligungsquote Stadt Essen >= 50 %<br />

Beteiligungsquote Stadt Essen < 50 %<br />

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung


1,77 %<br />

EMG-Essen Marketing GmbH<br />

Gesellschaft für Stadtwerb ung...<br />

50 %<br />

Stammkapital: 51.129 €<br />

Verband der kommunalen RWE-<br />

Aktionäre GmbH<br />

13,48 %<br />

Stammkapital: 127.823 €<br />

Entwicklungsgesellschaft<br />

Zollverein mbH<br />

50 %<br />

Stammkapital: 50.000 €<br />

Messe Essen GmbH<br />

79,97 %<br />

Stammkapital: 14.316.172 €<br />

Ruhrgebiet Tourismus GmbH &<br />

Co.KG<br />

3,54 %<br />

Stammkapital: 282.600 €<br />

Ruhrgebiet Tourismus<br />

Management GmbH<br />

7 %<br />

Stammkapital: 260.000 €<br />

E-world energy & water GmbH<br />

50 %<br />

Stammkapital: 50.000 €<br />

Stadt Essen 02-02 Organigramm Beteiligungen - Stand 01.11.2008<br />

Geschäftsbereich 1A<br />

Geschäftsbereich des<br />

Oberbürgermeisters<br />

EWG Essener<br />

Wirtschaftsförderungsgesell schaft<br />

mbH<br />

50 %<br />

Stammkaiptal: 102.250 €<br />

Projektentwicklungsgesells chaft<br />

Essen mbH<br />

50 %<br />

Stammkapital: 200.000 €<br />

Entwicklungsgesellschaft<br />

Universitätsviertel Essen mbH<br />

27,5 %<br />

ZukunftsZentrumZollverein AG zur<br />

Förderung von<br />

Name<br />

Existenzgründungen<br />

Titel<br />

9,52 %<br />

Grundkaiptal: 107.520 €<br />

Essener Technologie- und<br />

Entwicklungs-Centrum GmbH<br />

33,33 %<br />

Stammkapital: 153.388 €<br />

zebra.Gesellschaft für<br />

Baumanagament mbH<br />

9,52 %<br />

25,88 %<br />

Stammkapital: 25.700 €<br />

26,19 %<br />

Geschäftsbereich 1B<br />

Personal, Organisation,<br />

öffentliche Ordnung,<br />

Feuerwehr und Sport<br />

2,38 %<br />

Essener Versorgungs- und<br />

Verkehrsgesellschaft mbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 66.200.000 €<br />

RGE Servicegesellschaft Essen mbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 1.500.100 €<br />

Versicherungs-Vermittlungsdienst<br />

Essen GmbH<br />

50,15 %<br />

Stammkapital: 26.100 €<br />

Essener Sport-Betriebsgesellschaft<br />

mbH<br />

25 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Essener Systemhaus<br />

eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />

100 %<br />

Satmmkapital: 75.000 €<br />

Sport- und Bäderbetriebe E ssen<br />

eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />

100 %<br />

Stammkapital: 512.000 €<br />

Entsorgungsbetriebe Essen GmbH<br />

51 %<br />

Stammkapital: 10.200.000 €<br />

Verwertung und Entsorgung<br />

Karnap-Städte Holding GmbH<br />

24,68 %<br />

Stammkapital: 150.000 €<br />

EVV Verwertungs- und Betriebs<br />

GmbH (EVB)<br />

100 %<br />

Stammkapital: 1.058.600 €<br />

Betriebsgesellschaft Radio E ssen<br />

mbH & Co.KG<br />

12,50 %<br />

Stammkapital: 1.533.876 €<br />

Betriebsverwaltungsgesellschaft<br />

Radio Essen mbH<br />

12 %<br />

Stammkapital: 25.565 €<br />

TAG<br />

Tropolys Altgesellschafter GmbH<br />

36,00 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Vienna I und II S.A.R.L<br />

9 %<br />

Versatel Holding GmbH<br />

100 %<br />

RW Holding AG<br />

11,20 %<br />

Stammkapital: 74.362.860 €<br />

RWE AG<br />

33,22 %<br />

Stammkapital: 1.439 .756.800 €<br />

Geschäftsbereich 2<br />

Finanzen<br />

3,94 %<br />

RW Energie<br />

Beteiligungsgesellschaft mb H &<br />

Co.KG<br />

Stammkapital: 150.672 €<br />

Stadtwerke Essen AG<br />

51 %<br />

Grundkapital: 56 .320.000 €<br />

Entwässerung Essen GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 25.565 €<br />

Stadt Essen<br />

Wassergewinnung Essen GmbH<br />

50 %<br />

Stammkapital: 300.000 €<br />

IWW Rhein.-Westf. Institut für<br />

Wasserforschung gGmbH<br />

4,69 %<br />

Stammkapital: 819.200 €<br />

infralogistik ruh r GmbH<br />

49 %<br />

Stammkapital: 100.000 €<br />

rhein-ruhr partner Messdienstleistungsgesellschaft<br />

mbH<br />

50 %<br />

Stammkapital: 50.000 €<br />

Kommunale Gasspeicher<br />

Beteiligungsgesellschaft Epe mbH<br />

25 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Kommunale<br />

Gasspeichergesellschaft Epe mbH<br />

& Co.KG<br />

25 %<br />

Stammkapital: 12.000.000 €<br />

15,55 %<br />

11,6 %<br />

Geschäftsbereich 4<br />

Kultur<br />

Theater und Philharmonie E ssen<br />

GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 51.129 €<br />

ekz.bibliotheksservice GmbH<br />

1,41 %<br />

Stammkapital 2.181.120 €<br />

Ruhr 2010 GmbH<br />

17 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Geschäftsbereich 5<br />

Jugend, Bildung und Soziales<br />

Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft<br />

mbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 26.000 €<br />

PerTransfer Essen GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Arbeit & Bildung Essen GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

GSE Gesellschaft für Soziale<br />

Dienstleistungen Essen mbH<br />

90 %<br />

Stammkapital: 110.000 €<br />

GSE Service GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Jugendhilfe Essen gGmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 26.000 €<br />

Evangelisches Seniorenzentrum<br />

Kettwig gGmbH<br />

32,18 %<br />

Stammkapital: 717.000 €<br />

KettwigServiceGmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Suchthilfe direkt Essen gGmbH<br />

90,38 %<br />

Stammkapital: 26.000 €<br />

18 %<br />

Zweckverband Verkehrsverbund<br />

Rhein-Ruhr<br />

8,175 %<br />

Geschäftsbereich 6A<br />

Umwelt und Bauen<br />

Grün und Gruga Essen<br />

eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />

100 %<br />

Stammkapital: 5.000.000 €<br />

Grundstücksverwaltung Stadt<br />

Essen GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 26.000 €<br />

Gemeinnützige Theater-<br />

Baugesellschaft Essen mbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 52.000 €<br />

Revierpark Nienhausen GmbH<br />

25 %<br />

Stammkapital: 52.000 €<br />

Essener Verkehrs-AG<br />

Stadt Essen: 7,69 %<br />

EVV: 92,31 %<br />

Grundkapital: 13 .293.589 €<br />

Stadtbahn Betriebsführungsgesellschaft<br />

Ruhr mbH<br />

50 %<br />

Stammkapital:26.000 €<br />

meoline GmbH<br />

77 %<br />

Stammkapital: 100.000 €<br />

Otto Lingner Verkehrs-GmbH<br />

50%<br />

Stammkapital: 26.000 €<br />

Weisse Flotte Baldeney-GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Abellio LuxCo 1 u. 2 S.A.R.L<br />

12,36 %<br />

Abellio GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 5.000.000 €<br />

pts GmbH<br />

82 %<br />

Stammkapital: 30.000 €<br />

Abellio Rail <strong>NRW</strong> GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

meobus-GmbH<br />

49 %<br />

Stammkapital: 100.000 €<br />

ETP Euro Traffic Partne r GmbH<br />

25 %<br />

Stammkapital: 50.000 €<br />

Legende:<br />

Geschäftsbereich 6B<br />

Planen<br />

Flughafen Essen/Mülheim GmbH<br />

33,33 %<br />

Stammkapital: 195.000 €<br />

Altstadt-Baugesellschaft mbh &<br />

Co.KG<br />

74,33 %<br />

Stammkapital: 1.535.000 €<br />

ALLBAU AG<br />

81,78 %<br />

Grundkapital: 23 .008.135 €<br />

ALLBAU Managementgesellschaft<br />

mbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 1.023.000 €<br />

WRW Wohnungswirtschaft<br />

Treuhand Rheinl. Westf. GmbH<br />

1,38 %<br />

Stammkapital: 928.404 €<br />

Vollzukonsolidieren<br />

at Equity<br />

at cost<br />

ohne Berücksichtigung


EMG-Essen Marketing GmbH<br />

Gesellschaft für Stadtwerbu ng...<br />

50 %<br />

Stammkapital: 51.129 €<br />

Entwicklungsgesellschaft<br />

Zollverein mbH<br />

50 %<br />

Stammkapital: 50.000 €<br />

Messe Essen GmbH<br />

79,97 %<br />

Stammkapital: 14.31 6.172 €<br />

E-world energy & water GmbH<br />

50 %<br />

Stammkapital: 50.000 €<br />

Stadt Essen 02-02 Organigramm Beteiligungen - S tand 01.11.2008<br />

Geschäftsbereich 1A<br />

Geschäftsbereich des<br />

Oberbürgermeisters<br />

EWG Essener<br />

Wirtschaftsförderungsgesell schaft<br />

mbH<br />

50 %<br />

Stammkaiptal: 102 .250 €<br />

Projektentwicklungsgesell schaft<br />

Essen mbH<br />

50 %<br />

Stammkapital: 200 .000 €<br />

Entwicklungsgesellschaft<br />

Universitätsviertel Essen mbH<br />

27,5 %<br />

ZukunftsZentrumZollverein AG zur<br />

Förderung von<br />

Name<br />

Existenzgründungen<br />

Titel<br />

9,52 %<br />

Grundkaiptal: 1 07.520 €<br />

9,52 %<br />

Essener Technologie- und<br />

Entwicklungs-Centrum GmbH<br />

33,33 %<br />

Stammkapital: 153 .388 €<br />

26,19 %<br />

Geschäftsbereich 1B<br />

Personal, Organisation,<br />

öffentliche Ordnung,<br />

Feuerwehr und Sport<br />

2,38 %<br />

Essener Versorgungs- und<br />

Verkehrsgesellschaft mbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 66.20 0.000 €<br />

RGE Servicegesellschaft Essen mbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 1.50 0.100 €<br />

Versicherungs-Vermittlungsdi enst<br />

Essen GmbH<br />

50,15 %<br />

Stammkapital: 26.100 €<br />

Essener Sport-Betriebsgesellschaft<br />

mbH<br />

25 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Essener Systemhaus<br />

eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />

100 %<br />

Satmmkapital: 75.000 €<br />

Sport- und Bäderbetriebe E ssen<br />

eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />

100 %<br />

Stammkapital: 512 .000 €<br />

Entsorgungsbetriebe Essen GmbH<br />

51 %<br />

Stammkapital: 10.20 0.000 €<br />

Verwertung und Entsorgung<br />

Karnap-Städte Holding GmbH<br />

24,68 %<br />

Stammkapital: 150 .000 €<br />

EVV Verwertungs- und Betriebs<br />

GmbH (EVB)<br />

100 %<br />

Stammkapital: 1.05 8.600 €<br />

TAG<br />

Tropolys Altgesellschafter GmbH<br />

36,00 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Geschäftsbereich 2<br />

Finanzen<br />

Stadtwerke Essen AG<br />

51 %<br />

Grundkapital: 56. 320.000 €<br />

Entwässerung Essen GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 25.565 €<br />

Stadt Essen<br />

Wassergewinnung Essen GmbH<br />

50 %<br />

Stammkapital: 300 .000 €<br />

infralogistik ruhr GmbH<br />

49 %<br />

Stammkapital: 100 .000 €<br />

rhein-ruhr partner Messdienstleistungsgesellschaft<br />

mbH<br />

50 %<br />

Stammkapital: 50.000 €<br />

Kommunale Gasspeicher<br />

Beteiligungsgesellschaft Ep e mbH<br />

25 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Kommunale<br />

Gasspeichergesellschaft Ep e mbH<br />

& Co.KG<br />

25 %<br />

Stammkapital: 12.00 0.000 €<br />

Geschäftsbereich 4<br />

Kultur<br />

Theater und Philharmonie E ssen<br />

GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 51.129 €<br />

Geschäftsbereich 5<br />

Jugend, Bildung und Soziales<br />

Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft<br />

mbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 26.000 €<br />

PerTransfer Essen GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Arbeit & Bildung Essen GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

GSE Gesellschaft für Soziale<br />

Dienstleistungen Essen mbH<br />

90 %<br />

Stammkapital: 110 .000 €<br />

GSE Service GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Jugendhilfe Essen gGmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 26.000 €<br />

Evangelisches Seniorenzentrum<br />

Kettwig gGmbH<br />

32,18 %<br />

Stammkapital: 717 .000 €<br />

Suchthilfe direkt Essen gGmbH<br />

90,38 %<br />

Stammkapital: 26.000 €<br />

Geschäftsbereich 6A<br />

Umwelt und Bauen<br />

Grün und Gruga Essen<br />

eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />

100 %<br />

Stammkapital: 5.00 0.000 €<br />

Grundstücksverwaltung Stadt<br />

Essen GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 26.000 €<br />

Gemeinnützige Theater-<br />

Baugesellschaft Essen mbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 52.000 €<br />

Revierpark Nienhausen GmbH<br />

25 %<br />

Stammkapital: 52.000 €<br />

Essener Verkehrs-AG<br />

Stadt Essen: 7,69 %<br />

EVV: 92,31 %<br />

Grundkapital: 13. 293.589 €<br />

Stadtbahn Betriebsführungsgesellschaft<br />

Ruhr mbH<br />

50 %<br />

Stammkapital:26.000 €<br />

meoline GmbH<br />

77 %<br />

Stammkapital: 100 .000 €<br />

Otto Lingner Verkehrs-GmbH<br />

50%<br />

Stammkapital: 26.000 €<br />

Weisse Flotte Baldeney-GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Legende:<br />

Geschäftsbereich 6B<br />

Planen<br />

Flughafen Essen/Mülheim GmbH<br />

33,33 %<br />

Stammkapital: 195 .000 €<br />

Altstadt-Baugesellschaft mbh &<br />

Co.KG<br />

74,33 %<br />

Stammkapital: 1.53 5.000 €<br />

ALLBAU AG<br />

81,78 %<br />

Grundkapital: 23. 008.135 €<br />

ALLBAU Managementgesellschaft<br />

mbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 1.02 3.000 €<br />

Vollzukonsolidieren<br />

at Equity<br />

unwesentlich


Messe Essen GmbH<br />

Stadt Essen 02-02 Organigramm Beteiligungen - S tand 01.11.2008<br />

Geschäftsbereich 1A<br />

Geschäftsbereich des<br />

Oberbürgermeisters<br />

79,97 %<br />

Stammkapital: 14.31 6.172 €<br />

Geschäftsbereich 1B<br />

Personal, Organisation,<br />

öffentliche Ordnung,<br />

Feuerwehr und Sport<br />

Essener Versorgungs- und<br />

Verkehrsgesellschaft mbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 66.20 0.000 €<br />

RGE Servicegesellschaft Essen mbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 1.50 0.100 €<br />

Essener Systemhaus<br />

eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />

100 %<br />

Satmmkapital: 75.000 €<br />

Sport- und Bäderbetriebe E ssen<br />

eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />

100 %<br />

Stammkapital: 512 .000 €<br />

Entsorgungsbetriebe Essen GmbH<br />

51 %<br />

Stammkapital: 10.20 0.000 €<br />

EVV Verwertungs- und Betriebs<br />

GmbH (EVB)<br />

100 %<br />

Stammkapital: 1.05 8.600 €<br />

Geschäftsbereich 2<br />

Finanzen<br />

Stadtwerke Essen AG<br />

51 %<br />

Grundkapital: 56. 320.000 €<br />

Entwässerung Essen GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 25.565 €<br />

Stadt Essen<br />

Geschäftsbereich 4<br />

Kultur<br />

Theater und Philharmonie E ssen<br />

GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 51.129 €<br />

Geschäftsbereich 5<br />

Jugend, Bildung und Soziales<br />

GSE Gesellschaft für Soziale<br />

Dienstleistungen Essen mbH<br />

90 %<br />

Stammkapital: 110 .000 €<br />

GSE Service GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Jugendhilfe Essen gGmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 26.000 €<br />

Geschäftsbereich 6A<br />

Umwelt und Bauen<br />

Grün und Gruga Essen<br />

eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />

100 %<br />

Stammkapital: 5.00 0.000 €<br />

Grundstücksverwaltung Stadt<br />

Essen GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 26.000 €<br />

Essener Verkehrs-AG<br />

Stadt Essen: 7,69 %<br />

EVV: 92,31 %<br />

Grundkapital: 13. 293.589 €<br />

meoline GmbH<br />

77 %<br />

Stammkapital: 100 .000 €<br />

Legende:<br />

Geschäftsbereich 6B<br />

Planen<br />

ALLBAU AG<br />

81,78 %<br />

Grundkapital: 23. 008.135 €<br />

ALLBAU Managementgesellschaft<br />

mbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 1.02 3.000 €<br />

Vollzukonsolidieren


Grundstücksverwaltung Stadt<br />

Essen GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 26.000 €<br />

Stadt Essen 02-02 Organigramm Beteiligungen - S tand 01.11.2008<br />

Jugendhilfe Essen gGmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 26.000 €<br />

Essener Systemhaus<br />

eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />

100 %<br />

Satmmkapital: 75.000 €<br />

Sport- und Bäderbetriebe E ssen<br />

eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />

100 %<br />

Stammkapital: 512 .000 €<br />

EVV Verwertungs- und Betriebs<br />

GmbH (EVB)<br />

100 %<br />

Stammkapital: 1.05 8.600 €<br />

Grün und Gruga Essen<br />

eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />

100 %<br />

Stammkapital: 5.00 0.000 €<br />

Essener Verkehrs-AG<br />

Stadt Essen: 7,69 %<br />

EVV: 92,31 %<br />

Grundkapital: 13. 293.589 €<br />

meoline GmbH<br />

77 %<br />

Stammkapital: 100 .000 €<br />

Stadt Essen<br />

RGE Servicegesellschaft Essen mbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 1.50 0.100 €<br />

Essener Versorgungs- und<br />

Verkehrsgesellschaft mbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 66.20 0.000 €<br />

Stadtwerke Essen AG<br />

51 %<br />

Grundkapital: 56. 320.000 €<br />

Entwässerung Essen GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 25.565 €<br />

Messe Essen GmbH<br />

Entsorgungsbetriebe Essen GmbH<br />

51 %<br />

Stammkapital: 10.20 0.000 €<br />

79,97 %<br />

Stammkapital: 14.31 6.172 €<br />

ALLBAU AG<br />

Theater und Philharmonie E ssen<br />

GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 51.129 €<br />

81,78 %<br />

Grundkapital: 23. 008.135 €<br />

ALLBAU Managementgesellschaft<br />

mbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 1.02 3.000 €<br />

GSE Gesellschaft für Soziale<br />

Dienstleistungen Essen mbH<br />

90 %<br />

Stammkapital: 110 .000 €<br />

GSE Service GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 25.000 €<br />

Legende:<br />

Vollzukonsolidieren


- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Positionenplan der Stadt Essen<br />

Anlage 7<br />

<strong>Modellprojekt</strong> zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses im<br />

Neuen Kommunalen Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>)


A. AKTIVA<br />

1 Anlagevermögen<br />

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

1.1.1 Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />

1.1.2 vorläufiger Unterschiedsbetrag 1<br />

1.1.3 Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Lizenzen, DV-Software,<br />

Konzessionen, Schutzrechte)<br />

1.1.3.1 Selbst geschaffene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />

1.1.3.2 entgeltlich erworbene, sonstige, immaterielle Vermögensgegenstände vom<br />

Vollkonsolidierungskreis<br />

1.1.3.3 entgeltlich erworbene, sonstige, immaterielle Vermögensgegenstände von Sonstigen<br />

1.1.4 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

1.1.4.1 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis<br />

1.1.4.2 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige<br />

1.2 Sachanlagen<br />

1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

1.2.1.1 Grünflächen<br />

1.2.1.2 Ackerland<br />

1.2.1.3 Wald, Forsten<br />

1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke<br />

1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />

1.2.2.2 Schulen<br />

1.2.2.3 Wohnbauten<br />

1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />

1.2.3 Infrastrukturvermögen<br />

1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />

1.2.3.2 Brücken und Tunnel<br />

1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />

1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />

1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />

1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />

1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />

1.2.6 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />

1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

1.2.8 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

1.2.8.1 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

1.2.8.2 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

1 vgl. Fallstudie Kapitel 6.1 unter Erkenntnisse zur Weiterentwicklung des Positionenplanes<br />

2<br />

Anlage 7


1.3 Finanzanlagen<br />

1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen<br />

1.3.1.1 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

1.3.1.2 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

1.3.2 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />

1.3.3 Beteiligungen<br />

1.3.4 Sondervermögen<br />

1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

1.3.5.1 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

1.3.5.2 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

1.3.6 Ausleihungen<br />

1.3.6.1 an Vollkonsolidierungskreis<br />

1.3.6.2 Sonstige Ausleihungen<br />

2 Umlaufvermögen<br />

2.1 Vorräte<br />

2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren<br />

2.1.2 Geleistete Anzahlungen für Vorräte<br />

2.1.2.1 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />

2.1.2.2 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige<br />

2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

2.2.1 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis<br />

2.2.2 Forderungen gegen Sonstige<br />

2.2.3 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital<br />

2.2.3.1 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis<br />

2.2.3.2 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen<br />

2.2.4 Sonstige Vermögensgegenstände<br />

2.2.4.1 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />

2.2.4.2 Andere sonstige Vermögensgegenstände<br />

2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

2.3.1 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

2.3.2 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

2.4 Liquide Mittel<br />

3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten<br />

3.1 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

3.2 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten<br />

3.2.1 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

3.2.2 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen<br />

4 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />

5 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen)<br />

3<br />

Anlage 7


P. PASSIVA<br />

1 Eigenkapital<br />

1.1 Allgemeine Rücklage<br />

1.1.1 Grundkapital/Stammkapital (netto)<br />

1.1.2 Allgemeine Rücklage<br />

1.1.3 Kapitalrücklage<br />

1.1.4 Gewinnrücklagen<br />

1.1.5 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />

1.1.6 vorläufiger Unterschiedsbetrag 2<br />

1.2 Ausgleichsrücklage<br />

1.3 Ergebnisvorträge<br />

1.4 Bilanzgewinn/Bilanzverlust<br />

1.5 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />

2 Sonderposten<br />

2.1 Sonderposten für Zuwendungen<br />

2.1.1 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

2.1.2 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen<br />

2.2 Sonderposten für Beiträge<br />

2.2.1 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

2.2.2 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen<br />

2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />

2.4 Sonderposten mit Rücklageanteil<br />

2.5 Sonstige Sonderposten<br />

2.5.1 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

2.5.2 Sonstige Sonderposten von Sonstigen<br />

3 Rückstellungen<br />

3.1 Pensionsrückstellungen<br />

3.2 Rückstellung für Deponien und Altlasten<br />

3.3 Instandhaltungsrückstellungen<br />

3.4 Steuerrückstellungen<br />

3.4.1 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune<br />

3.4.2 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />

3.4.3 latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

3.4.4 Sonstige Steuerrückstellungen<br />

3.5 Sonstige Rückstellungen<br />

3.5.1 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis<br />

3.5.2 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen<br />

2 vgl. Fallstudie Kapitel 6.1 unter Erkenntnisse zur Weiterentwicklung des Positionenplanes<br />

4<br />

Anlage 7


4 Verbindlichkeiten<br />

4.1 Anleihen<br />

4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />

4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />

4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />

4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen<br />

4.7 erhaltene Anzahlungen<br />

4.8 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />

4.9 Sonstige Verbindlichkeiten<br />

5 Passive Rechnungsabgrenzungsposten<br />

5.1 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

5.2 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen<br />

5<br />

Anlage 7


1 Steuern und ähnliche Abgaben<br />

1.1 Steuern vom Vollkonsolidierungskreis<br />

1.2 Steuern von Sonstigen<br />

2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen<br />

2.1 Zuwendungen und allgemeine Umlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

2.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen von Sonstigen<br />

3 Sonstige Transfererträge<br />

3.1 Sonstige Transfererträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

3.2 Sonstige Transfererträge von Sonstigen<br />

4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte<br />

4.1 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />

4.2 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen<br />

5 Privatrechtliche Leistungsentgelte<br />

5.1 Privatrechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />

5.2 Privatrechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen<br />

6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />

6.1 Kostenerstattungen und Kostenumlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

6.2 Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Sonstigen<br />

7 Sonstige ordentliche Erträge<br />

7.1 Sonstige ordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

7.2 Sonstige ordentliche Erträge von Sonstigen<br />

8 Aktivierte Eigenleistungen<br />

9 Bestandsveränderungen<br />

10 ordentliche Erträge<br />

11 Personalaufwendungen<br />

12 Versorgungsaufwendungen<br />

13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen<br />

13.1 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

13.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an Sonstige<br />

14 Bilanzielle Abschreibungen<br />

Anlage 7<br />

14.1 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus Vollkonsolidierung<br />

14.2 Abschreibungen auf selbst geschaffene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />

14.3 Abschreibungen auf entgeltlich erworbene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />

vom Vollkonsolidierungskreis<br />

14.4 Abschreibungen auf Sondervermögen und voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen<br />

14.5 Abschreibungen auf assoziierte Unternehmen<br />

14.6 Abschreibungen auf Umlaufvermögen<br />

14.7 übrige Abschreibungen<br />

6


15 Transferaufwendungen<br />

15.1 Transferaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

15.2 Transferaufwendungen an Sonstige<br />

16 Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />

16.1 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<br />

16.1.1 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag an Vollkonsolidierungskreis<br />

16.1.2 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag an Sonstige<br />

16.2 sonstige Steuern<br />

16.2.1 Sonstige Steuern an Vollkonsolidierungskreis<br />

16.2.2 Sonstige Steuern an Sonstige<br />

16.3 Latente Steuern<br />

16.3.1 Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />

16.3.2 Latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

16.4 Aufwendungen für Verlustübernahmen<br />

16.4.1 Aufwendungen für Verlustübernahmen an Vollkonsolidierungskreis<br />

16.4.2 Aufwendungen für Verlustübernahmen an Sonstige<br />

16.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />

16.5.1 Sonstige ordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

16.5.2 Sonstige ordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />

17 ordentliche Aufwendungen<br />

18 Ergebnis der laufenden Geschäfts-/Verwaltungstätigkeit<br />

19 Finanzerträge<br />

19.1 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen/Verlustübernahmen<br />

19.1.1 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen/Verlustübernahmen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

19.1.2 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen/Verlustübernahmen von Sonstigen<br />

19.2 Beteiligungserträge<br />

19.2.1 Beteiligungserträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

19.2.2 Beteiligungserträge von assoziierten Unternehmen<br />

19.2.3 Beteiligungserträge von Sonstigen<br />

19.3 Übrige Finanzerträge<br />

19.3.1 Übrige Finanzerträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

19.3.2 Übrige Finanzerträge von Sonstigen<br />

20 Ergebnis aus assoziierten Beteiligungen<br />

21 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen<br />

21.1 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen<br />

21.1.1 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen an Vollkonsolidierungskreis<br />

21.1.2 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen an Sonstige<br />

21.2 Zinsen und andere sonstige Finanzaufwendungen<br />

21.2.1 Zinsen und andere sonstige Finanzaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

21.2.2 Zinsen und andere sonstige Finanzaufwendungen an Sonstige<br />

22 Finanzergebnis<br />

23 Ordentliches Ergebnis<br />

7<br />

Anlage 7


24 Außerordentliche Erträge<br />

24.1 Außerordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

24.2 Außerordentliche Erträge von Sonstigen<br />

25 Außerordentliche Aufwendungen<br />

25.1 Außerordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

25.2 Außerordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />

26 Außerordentliches Ergebnis<br />

27 Jahresergebnis<br />

28 anderen Gesellschaftern zustehendes Ergebnis<br />

29 Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr<br />

30 Entnahmen aus der Kapitalrücklage<br />

31 Entnahmen aus Gewinnrücklagen<br />

32 Einstellungen in die Gewinnrücklagen<br />

33 Bilanzgewinn/Bilanzverlust<br />

8<br />

Anlage 7


- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Erläuterungen <strong>zum</strong> Positionenplan<br />

der Stadt Essen<br />

Anlage 8<br />

<strong>Modellprojekt</strong> zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses im<br />

Neuen Kommunalen Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>)<br />

Anlage 8


A. AKTIVA<br />

1 Anlagevermögen<br />

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Anlage 8<br />

In dieser Position sind ganz allgemein Rechte und übrige Möglichkeiten mit besonderen Vorteilen für den<br />

Betrieb bzw. die Kommune zu erfassen, zu deren Erlangung Aufwendungen aus einem Kauf- oder<br />

Tauschvorgang entstanden sein müssen. Die immateriellen Vermögensgegenstände müssen außerdem<br />

bewertungsfähig sein. Die grundstücksgleichen Rechte gehören <strong>zum</strong> unbeweglichen Anlagevermögen.<br />

Dagegen sind die Grunddienstbarkeiten, das Nießbrauchsrecht und die beschränkte persönliche Dienstbarkeit,<br />

die nur eine eingeschränkte Grundstücksnutzung gewähren, hier als immaterielle Vermögensgegenstände<br />

anzusetzen, wenn dafür ein Entgelt bezahlt wurde. Werden die immateriellen Vermögensgegenstände<br />

nur kurzfristig genutzt, sind diese dem Umlaufvermögen zuzuordnen.<br />

1.1.1 Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />

Diese Position entsteht erst im Rahmen der Konsolidierung und beinhaltet den aktivischen Unterschiedsbetrag<br />

aus der Kapitalkonsolidierung des Vollkonsolidierungskreises. Sie wird ausschließlich seitens der<br />

Stadt Essen ausgefüllt.<br />

1.1.2 Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Zu den sonstigen immateriellen Vermögensgegenständen gehören z.B. Lizenzen, Konzessionen und<br />

Software. Bei Software wird zwischen Firmware, Systemsoftware und Anwendungssoftware unterschieden.<br />

Die Firmware ist ein fest mit dem Computer verbundener Programmbaustein, der als unselbstständiger<br />

Teil der Hardware mit dieser als Sachanlagevermögen zu aktivieren ist. Die Systemsoftware und die<br />

Anwendungssoftware sind auf Grund ihrer selbstständigen Verwertbarkeit grundsätzlich als sonstige immaterielle<br />

Vermögensgegenstände zu bilanzieren. Wird am Markt die Software nur zusammen mit der<br />

Hardware gehandelt, ist diese mit der Hardware wie ein einheitlicher Vermögensgegenstand des Sachanlagevermögens<br />

zu bilanzieren.<br />

Als sonstige immaterielle (unkörperliche) Wirtschaftsgüter kommen zudem Rechte, rechtsähnliche Werte<br />

und sonstige Vorteile in Betracht.<br />

Keine immateriellen Wirtschaftsgüter, sondern materiell (körperliche) und zugleich abnutzbare bewegliche<br />

Wirtschaftsgüter sind, wenn sie nicht unter anderen rechtlichen Gesichtspunkten, z.B. als Kundenkartei<br />

oder Verlagsarchiv, als immaterielle Wirtschaftsgüter anzusehen sind, Computerprogramme, die keine<br />

Befehlsstruktur enthalten, sondern nur Bestände von Daten, die allgemein bekannt und jedermann zugänglich<br />

sind (vgl. EStH 5.5).<br />

1.1.2.1 Sonstige selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Gesondert zu erfassen sind die immateriellen Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben oder<br />

selbst hergestellt wurden. Sie dürfen i.d.R. nicht aktiviert werden. Ein eigener Herstellungsvorgang für<br />

Software ist dann gegeben, wenn diese vom Anwender unter Einsatz seiner eigenen materiellen und personellen<br />

Ressourcen selbst geschaffen wird (Eigenherstellung).<br />

Dies liegt auch dann vor, wenn im Rahmen eines Dienstvertrages ein Softwareanbieter eingebunden worden<br />

ist und der Softwareanwender das wirtschaftliche Risiko (Herstellungsrisiko) trägt. Eine Aktivierung<br />

dieser Software ist dann nicht zulässig. Dies gilt auch, wenn durch wesensverändernde Vorgänge aus der<br />

gekauften Standardsoftware eine Individualsoftware als neuer Vermögensgegenstand entsteht. Auch<br />

hierbei ist entscheidend, wer das Herstellungsrisiko trägt.<br />

2


Anlage 8<br />

1.1.2.2 entgeltlich erworbene, sonstige, immaterielle Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />

Unter diese Position fallen die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände, die innerhalb des „Konzerns<br />

Stadt Essen“ erworben wurden. Sie gelten als selbst geschaffene Vermögensgegenstände und<br />

müssen in einem zweiten Schritt eliminiert werden.<br />

1.1.2.3 entgeltlich erworbene, sonstige, immaterielle Vermögensgegenstände von Sonstigen<br />

Soweit die immateriellen Vermögensgegenstände außerhalb des „Konzerns Stadt Essen“ entgeltlich erworben<br />

wurden, sind sie hierunter zu erfassen.<br />

1.1.3 Anzahlung auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Die von der Kommune oder ihren Betrieben geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

sind hier zu erfassen.<br />

1.2 Sachanlagen<br />

Physische Vermögensgegenstände, die im wirtschaftlichen Eigentum stehen, werden analog <strong>zum</strong> HGB<br />

unter den Sachanlagen aktiviert. Die Gliederung nach der GemHVO <strong>NRW</strong> ist ausführlicher als die nach<br />

HGB und erfordert insofern eine Umgliederung von Posten für die KB II.<br />

Nach dem kommunalen Recht muss zwischen unbebauten und bebauten Grundstücken unterschieden<br />

werden. Für die Beurteilung, ob es sich bei einem Grundstück um ein bebautes oder ein unbebautes handelt,<br />

ist auf den Begriff des Gebäudes im bewertungsrechtlichen Sinne abzustellen. Unter einem Gebäude<br />

wird ein Bauwerk auf eigenem oder fremden Grund und Boden verstanden, das Menschen oder Sachen<br />

durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den Aufenthalt von Menschen<br />

gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden ist, von einiger Beständigkeit und standfest ist. Gebäudeteile,<br />

die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie Eigentumswohnungen und im<br />

Teileigentum stehende Räume stehen den Gebäuden gleich. Wegen der Abgrenzung der Gebäude von<br />

den Betriebsvorrichtungen (vgl. R 7.1 EStR).<br />

1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

Unter dieser Position sind die unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte zu erfassen. Als<br />

Grundstücke werden vermessene Teile des Grund und Bodens bezeichnet, für die ein eigenes Grundbuchblatt<br />

im Grundbuch geführt wird. Unbebaute Grundstücke sind daher Grundstücke, auf denen sich<br />

keine benutzbaren Gebäude befinden (vgl. § 72 BewG).<br />

Zu dieser Position gehören auch die bebauten Grundstücke der Kommune und ihrer Betriebe, auf denen<br />

sich fremde Bauten befinden. Dagegen sind die Grundstücke des Infrastrukturvermögens der Kommune<br />

und der Betriebe gesondert zu erfassen. Die auf den unbebauten Grundstücken befindlichen und ggf.<br />

abzuschreibenden unterschiedlichsten Aufbauten oder <strong>Anlagen</strong> stellen selbstständige Vermögensgegenstände<br />

dar, die daher getrennt vom jeweiligen Grund und Boden zu aktivieren sind. Dies gilt auch für die<br />

mit dem Grund und Boden verbundenen Rechte, z.B. Grunddienstbarkeiten, sowie für die im Boden befindlichen<br />

Bodenschätze.<br />

1.2.1.1 Grünflächen<br />

Bei dieser Position sind die unterschiedlichen Nutzungsformen von Grünflächen, z.B. Friedhöfe, Parkanlagen,<br />

Kleingartenanlagen, Kinderspielplätze, Naturschutzflächen, Wasserflächen von stehenden Gewässern<br />

u.a. zu erfassen. Dabei sind Gartenbauflächen nur zu berücksichtigen, wenn sie nicht als Ackerflächen<br />

genutzt werden. Auch sollten die fließenden Gewässer unter der Position „Sonstige unbebaute<br />

Grundstücke“ erfasst werden. Dafür spricht auch die Vielzahl der bei fließenden Gewässern bestehenden<br />

Auf- und Ausbauwerken, die einer Erfassung unter den Grünflächen entgegen stehen. Auch sind die vorhandenen<br />

Aufbauten bei der Bilanzierung zu berücksichtigen, zu denen Pflanzen, Gartenanlagen, Spielgeräte,<br />

Einfriedungen, Umzäunungen u.a. gehören; bei Sportplätzen auch Zuschauertribünen, Umkleidekabinen,<br />

Sprunggruben, jedoch keine Stadien oder Arenen, u.a.; bei Gewässern auch Absturzbauwerke,<br />

Wehranlagen, Absperrvorrichtungen u.a.<br />

3


1.2.1.2 Ackerland<br />

Anlage 8<br />

Zu dieser Position gehören das Ackerland der Kommune bzw. Betriebe sowie die sonstigen landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen. Die damit im Zusammenhang stehenden Gebäude-, Hof- oder Wegeflächen<br />

sind ebenso wie die Wohn- und Betriebsgebäudeflächen unter der jeweils zutreffenden Position zu erfassen.<br />

In der Regel finden sich auf landwirtschaftlichen Flächen keine oder nur wenige <strong>Anlagen</strong> oder Aufbauten.<br />

So sind hier nur dann auch Gartenbauflächen zu erfassen, wenn diese vergleichbar dem Ackerland<br />

genutzt werden. Andernfalls sind die Gartenbauflächen unter der Position „Grünflächen“ zu erfassen.<br />

Außerdem sind vorhandene Aufbauten, z.B. Pflanzen, Gartenanlagen, Gewächshäuser, Brunnenanlagen<br />

(soweit nicht kulturhistorisch bzw. Denkmal), Einfriedungen u.a. zu berücksichtigen. Nach dem Grundsatz<br />

der Wesentlichkeit kann von einer Bilanzierung unwesentlicher Ackerlandaufbauten abgesehen werden.<br />

1.2.1.3 Wald, Forsten<br />

Zu dieser Position gehören der im kommunalen/betrieblichen Besitz befindliche Wald sowie sonstige<br />

forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Damit im Zusammenhang stehende Gebäude-, Hof- oder Wegeflächen<br />

sind ebenso wie die Wohn- und Betriebsgebäudeflächen unter den jeweils zutreffenden Positionen<br />

zu erfassen. Eine Zusammenfassung von mehreren Komponenten, z.B. der Waldwege, zu einer Vermögenseinheit<br />

ist dabei nicht zulässig. Auch sind die vorhandenen Aufbauten zu berücksichtigen, zu denen<br />

stehendes Holzvermögen, Pflanzen, Einfriedungen, Umzäunungen u.a. gehören können.<br />

1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke<br />

Diese Position stellt eine Sammelposition für die unbebauten Grundstücke der Kommune und ihrer Betriebe<br />

dar, die nicht unter den übrigen Positionen zu erfassen sind, z.B. unbebaute Baugrundstücke oder<br />

unbebaute Gewerbegrundstücke. Derartige unbebaute Grundstücke der Kommune oder eines Betriebes<br />

sind nur dann hier zu erfassen, wenn sie nicht zur kurzfristigen Veräußerung gehalten werden. Außerdem<br />

sind die vorhandenen Aufbauten auf den sonstigen unbebauten Grundstücken, zu denen stehendes Holzvermögen,<br />

Pflanzen, Umzäunungen u.a. gehören können, zu berücksichtigen. Unter dieser Position sind<br />

auch die Grundstücke mit fließendem Gewässer auszuweisen. Beim Ansatz der fließenden Gewässer<br />

sind auch die Aufbauten zu berücksichtigen, zu denen Absturzbauwerke, Wehranlagen u.a. zu zählen<br />

sind. Auch die Grundstücke, für die Erbbaurechte vergeben worden sind, gehören zu dieser Position. Es<br />

kann sich hierbei auch um ein bebautes Grundstück handeln. In diesen Fällen besteht i.d.R. jedoch nur<br />

beim Grund und Boden dieses Grundstücks ein wirtschaftliches Eigentum der Kommune oder eines ihrer<br />

Betriebe.<br />

1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

Zu der Position „Bebaute Grundstücke“ zählen sämtliche Arten von Grundvermögen. Grundstücksgleiche<br />

Rechte sind dingliche Rechte, die bürgerlich-rechtlich wie Grundstücke behandelt werden.<br />

1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />

Zur Position „Kinder- und Jugendeinrichtungen“ gehören Tageseinrichtungen für Kinder in Form von Krippen,<br />

Kindergärten und Horte sowie Einrichtungen mit altersgemischten Gruppen, aber auch Sonderschulkindergärten.<br />

Weiterhin fallen hierunter Einrichtungen der Jugendarbeit in Form von Kinder- und Jugendferien-/-erholungsstätten,<br />

Einrichtungen der Stadtranderholung, Jugendheime, Jugendzentren, Jugendbildungsstätten<br />

u.a. Außerdem sind hier auch die sonstigen Einrichtungen zur Förderung junger Menschen<br />

und Familien zu erfassen.<br />

1.2.2.2 Schulen<br />

Zur Position „Schulen“ gehören Grundschulen einschließlich Schulkindergärten, Hauptschulen, Realschulen<br />

und Abendrealschulen als Weiterbildungskolleg, Gymnasien und Abendgymnasien als Weiterbildungskolleg<br />

sowie Kollegs als Institute zur Erlangung der Hochschulreife als Weiterbildungskolleg, Gesamtschulen<br />

als organisatorische und pädagogische Zusammenführung der Schulformen in der Sekundarstufe<br />

I, Sonderschulen in allen ihren Ausformungen, aber auch Berufskollegs mit Berufsschule, Berufsfachschule,<br />

Fachschule und Fachoberschule einschließlich der Schulsporthallen.<br />

4


1.2.2.3 Wohnbauten<br />

Anlage 8<br />

Zur Position „Wohnbauten“ gehören alle <strong>zum</strong> Zwecke des Wohnens von Menschen errichteten Gebäude<br />

bzw. bebauten Grundstücke der Kommune und ihrer Betriebe, die dadurch den Menschen einen Schutz<br />

vor Witterungseinflüssen gewähren und den Aufenthalt von Menschen gestatten.<br />

1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />

Unter die Position „Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude“ fallen die Verwaltungs- und Betriebsgebäude,<br />

z.B. Feuerwehrgerätehaus, Rettungswache, Werkstätten, Lagerhallen, Parkhäuser, Tiefgaragen,<br />

Garagen, Bestattungseinrichtungen, aber auch das Infrastrukturvermögen im weiteren Sinne,<br />

das nicht im Bereich „Infrastrukturvermögen“ erfasst werden darf.<br />

Dazu gehören insbesondere Einrichtungen, die der Bildung und Kultur, der Gesundheit, dem Sozialen,<br />

dem Sport, der Erholung und Freizeit dienen, z.B. Volkshochschulen, Bibliotheken, Museen, Ausstellungen,<br />

Theater, Kinos, Bühnen, Orchester, Opernhäuser, Stadthallen, Begegnungsstätten, Bürgerhäuser,<br />

Krankenhäuser, Sanatorien u.a. Falls speziellere Positionen für bestimmte Sachanlagen eingerichtet wurden,<br />

sind die Vermögensgegenstände immer in diesen entsprechenden Bilanzpositionen zu erfassen.<br />

1.2.3 Infrastrukturvermögen<br />

Der Bereich „Infrastrukturvermögen“ umfasst die öffentlichen Einrichtungen, die ausschließlich nach ihrer<br />

Bauweise und Funktion, der örtlichen Infrastruktur zu dienen, bestimmt sind (Infrastrukturvermögen im<br />

engeren Sinne). Dazu zählen Grundstücke mit Straßen, Kanalisation und sonstige Verkehrs-, Ver- und<br />

Entsorgungseinrichtungen, z.B. Kläranlagen, Sonderbauwerke.<br />

Wegen ihrer Eigenart und der sich daraus ergebenden eingeschränkten Verwendungsmöglichkeit ist das<br />

Infrastrukturvermögen im engeren Sinne in der Bilanz gesondert auszuweisen. Die übrigen öffentlichen<br />

Einrichtungen, z.B. Krankenhäuser, Bildungsinstitutionen und Kultur- und Sozialeinrichtungen (Infrastrukturvermögen<br />

im weiteren Sinne) sind hier nicht zu erfassen (vgl., Erläuterungen zur Position „Sonstige<br />

Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude“).<br />

1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />

Unter dieser Sammelposition sind sämtlicher Grund und Boden des kommunalen sowie des betrieblichen<br />

Infrastrukturvermögens zu erfassen und zwar unabhängig von den darauf befindlichen Gebäuden oder<br />

sonstigen Aufbauten. Zu beachten ist dabei, dass der Grundstücksbegriff im <strong>NKF</strong> auf die wirtschaftliche<br />

Einheit abstellt, so dass mehrere bürgerlich-rechtliche Einzelgrundstücke bzw. Flurstücke, aber auch nur<br />

ein Teil von einem solchen, ein Grundstück im Sinne des Bewertungsrechtes bilden können. Die<br />

Grundstücke des Infrastrukturvermögens bestehen – insbesondere im Außenbereich – oftmals aus einer<br />

Vielzahl von Flurstücken bzw. Teilflurstücken mit z.T. unterschiedlichen Nutzungsarten, z.B. Straßen,<br />

Graben, Verkehrsbegleitfläche, Grünland, etc. In diesen Fällen ist zu prüfen, in welchem Umfang eine<br />

wirtschaftliche Einheit gegeben ist.<br />

1.2.3.2 Brücken und Tunnel<br />

Zu dieser Position gehören alle Brücken und Tunnel als oberirdische ingenieurtechnische Bauwerke, unabhängig<br />

von ihrer tatsächlichen Nutzung für Fußgänger, Straßen- oder Schienenverkehr. Die Zuführungswege<br />

zu den Brücken und Tunnel der Kommune sind jedoch unter der Position „Straßennetz mit<br />

Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen“ zu erfassen. Unterirdische ausgebaute Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

gehören dagegen nicht zu dieser Position. Sie sind unter der gesonderten Position „Entwässerungs-<br />

und Abwasserbeseitigungsanlagen“ zu erfassen.<br />

1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />

Neben dem Streckennetz der Kommunen und ihrer Betriebe beinhaltet diese Position sämtliche dem Betrieb<br />

des Streckennetzes unmittelbar dienende <strong>Anlagen</strong> der Streckenausrüstung, z.B. Gleisunterbau,<br />

Schienen, Weichen, Oberleitungen, Signale, Funk- und Telefonanlagen für die Streckensicherung sowie<br />

die sonstige Betriebstechnik. Die Anlagegüter können, orientiert an Steuerungsbedürfnissen, analog der<br />

Darstellung in der AfA-Tabelle 90 des Bundesfinanzministeriums gegliedert werden.<br />

5


1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

Anlage 8<br />

Zu dieser Position gehören die ausgebauten Abwasserbeseitigungsanlagen, also sämtliche baulichen<br />

Teile des Kanalnetzes, z.B. Kanäle, Grundstücksanschlüsse, Straßenabläufe. Dazu gehören aber auch<br />

die maschinellen Teile des Kanalnetzes, z.B. Dauerpumpwerke, Hochwasserpumpen. Die Kläranlagen<br />

der Kommune und ihrer Betriebe, Stauraumkanäle, Regenrückhaltebecken, Regenwasserbehandlungsanlagen<br />

u.a. sowie öffentliche Toiletten sind ebenfalls dieser Position zuzuordnen.<br />

1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />

Alle kommunalen und betrieblichen Straßen, als begeh- und befahrbare, befestigte und klassifizierte Verkehrswege,<br />

die von Fußgängern und verschiedenen Fahrzeugen benutzt werden, eine glatte Oberfläche<br />

haben und dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder diesem dienen, sind unter dieser gesonderten<br />

Position zu erfassen. Aber auch Wege und Plätze, deren Nutzung für den öffentlichen Verkehr mit Fahrzeugen<br />

und Fußgängern errichtet worden sind, fallen darunter. Zu beachten ist, dass zur öffentlichen<br />

Straße der Straßenkörper, das Zubehör und die Nebenanlagen (vgl. § 2 StrWG <strong>NRW</strong>) gehören. So zählen<br />

<strong>zum</strong> Zubehör sämtliche zur Verkehrsführung und Verkehrssteuerung eingesetzten Einrichtungen und<br />

<strong>Anlagen</strong>, z.B. Verkehrsschilder, Ampeln u.a.<br />

1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />

Dieser Position sind die sonstigen Vermögengenstände des Infrastrukturvermögens zuzuordnen, wenn<br />

diese nicht unter den zuvor genannten Positionen gesondert zu erfassen sind. Die hier noch zuzuordnenden<br />

Vermögensgegenstände können z.B. Rückhaltebecken für Regenwasser sein, aber auch Einrichtungen<br />

und <strong>Anlagen</strong>, die dem Hochwasserschutz dienen.<br />

1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden<br />

Dieser Position sind kommunale bzw. betriebliche Bauten zuzuordnen, die sich nicht auf eigenem Grund<br />

und Boden. Das bestehende Rechtsverhältnis zwischen der Kommune, ihrem Betrieb und dem Dritten als<br />

Grundstückseigentümer beinhaltet entgegen den grundstücksgleichen Rechten kein das Grundverhältnis<br />

sicherndes dingliches Recht. Es ist vielmehr ein vertraglich gesichertes Recht, z. B. durch Miet- oder<br />

Pachtvertrag und ggf. mit dauernder dinglicher Sicherung des Nutzungsverhältnisses durch eine beschränkte<br />

persönliche Dienstbarkeit. Der fremde Grundstückseigentümer gestattet dadurch der Kommune<br />

oder ihrem Betrieb, eine bauliche Anlage auf seinem Grund und Boden vorzuhalten.<br />

Diese Position hat besondere Bedeutung für den Bereich der baulichen <strong>Anlagen</strong> in Form von Betriebsvorrichtungen,<br />

z.B. Trafostationen, Druckreglerstationen, die keine betrieblichen Einrichtungen, sondern eine<br />

selbstständige bauliche Einheit darstellen, und sich nicht auf Grundstücken der Kommune oder ihrer Betriebe<br />

befinden. Hierbei ist zu beachten, dass die Eigentumsverhältnisse aus Sicht des „Konzerns Kommune“<br />

betrachtet werden müssen. Unter dieser Position dürfen daher nur Bauten ausgewiesen werden,<br />

die sich auf „konzernfremdem“ Grund und Boden (Grundstücken) befinden.<br />

1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />

Zu dieser Position gehören Vermögensgegenstände der Kommune oder ihrer Betriebe, deren Erhaltung<br />

wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Kultur und Geschichte im kommunalen oder betrieblichen Interesse<br />

liegt. Dies sind z.B. Gemälde, Skulpturen, Antiquitäten, Sammlungen u.a. Vermögensgegenstände kulturhistorischer<br />

Bedeutung. Dagegen ist Kunst am Bau, die mit einem Gebäude der Kommune oder ihres<br />

Betriebes verbunden ist und keinen eigenständigen Vermögensgegenstand darstellt, nicht dieser Position<br />

zuzuordnen.<br />

Zu dieser Position gehören aber auch alle Arten von Denkmälern, auch die Baudenkmäler, die als bauliche<br />

<strong>Anlagen</strong> nicht zu den Gebäuden gehören. So sind z.B. Kriegerdenkmäler, Ehrenfriedhöfe oder Säulen,<br />

Gedenktafeln und Gedenksteine sowie Wegekreuze dieser Position zuzuordnen. Als Bodendenkmäler<br />

sind Ausgrabungen und ggf. sonstige archäologische Funde der Position zuzuordnen.<br />

1.2.6 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />

Alle Maschinen und technischen <strong>Anlagen</strong>, die der kommunalen oder der betrieblichen Leistungserstellung<br />

dienen, sind unter dieser Position zu erfassen. Dies gilt nur, wenn diese Wirtschaftsgüter als Vermögensgegenstände<br />

selbstständig bewertbar und als nicht fest mit einem Gebäude verbunden zu bewerten sind.<br />

6


Anlage 8<br />

Technische Geräte, die als Betriebs- und Geschäftsausstattung genutzt werden, gehören nicht zu dieser<br />

Position. Zu den technischen <strong>Anlagen</strong> und Maschinen gehören sämtliche vom unbeweglichen Vermögen<br />

abgegrenzte Betriebsvorrichtungen, z.B. Blockheizkraftwerke, Notstromaggregate, Druckmaschinen,<br />

Kompressoren, Lastenaufzüge, Klimaanlagen, Autoaufzüge in Parkhäusern, Verkaufsautomaten, Tresoranlagen,<br />

Schauvitrinen, etc.<br />

Der Position sollen aber auch die marktgängigen Fahrzeuge, z.B. Personenkraftwagen, Lastkraftwagen,<br />

Busse, Anhänger, Krafträder, Fahrräder u.a., zugeordnet werden. Ebenso die Spezialfahrzeuge, z.B.<br />

Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Löschboote, Friedhofsbagger oder Kehrmaschinen, aber auch die Entsorgungsfahrzeuge<br />

der Abfall- und Abwasserbeseitigung. Dagegen gehören Einrichtungen, die der Strom-<br />

Gas- und Wasserversorgung dienen zu dem Bereich „Infrastrukturvermögen“.<br />

1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

Zur Position „Betriebs- und Geschäftsausstattung“, die als Sammelposition genutzt werden kann, gehören<br />

alle Vermögensgegenstände, die dem allgemeinen Geschäftsbetrieb dienen. Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

sind z.B. Stühle, Tische, Schränke, PC u.a. zu zählen. Aber auch der fachlich geprägte<br />

Geschäftsbetrieb ist dazuzurechnen, mit der Folge, dass auch Schaufeln, Spaten und Harken der Grünpflege,<br />

Strahlrohre und Schläuche im Feuerwehrbereich, Spielsachen in Kindertageseinrichtungen, Geschirr<br />

in der Altentagesstätte sowie Lehr-, Lern- und sonstiges Unterrichtsmaterial gleichfalls dieser Position<br />

zuzuordnen sind. Sofern bei den einzelnen voll zu konsolidierenden Betrieben gleiche Vermögenswerte<br />

nicht nach einem Vereinfachungsverfahren (z.B. Fest- oder Gruppenbewertung) bewertet werden,<br />

braucht im Rahmen des Gesamtabschlusses keine Angleichung zu erfolgen, wenn unterschiedliche<br />

Zwecksetzungen bestehen.<br />

1.2.8 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

Unter einer gesonderten Position sind die geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau der Kommune<br />

sowie ihrer Betriebe zu erfassen. Die Position beinhaltet die geldlichen Vorleistungen der Gemeinde/Betriebe<br />

auf noch zu erhaltende Sachanlagen, z.B. Grundstücke, Gebäude, technische <strong>Anlagen</strong>, oder<br />

auf Vermögensgegenstande, die als <strong>Anlagen</strong> im Bau zu klassifizieren sind. In diesen Fällen besteht ein<br />

schwebendes Geschäft, das dem Erwerb eines Vermögensgegenstandes des Sachanlagevermögens<br />

dient, dem noch kein fertig gestellter Vermögensgegenstand gegenüber steht. Die Höhe der geleisteten<br />

Anzahlungen (Nennwert) ist aus den diesbezüglichen Zahlungsströmen, bezogen auf den Abschlussstichtag,<br />

zu ermitteln. Auf immaterielle Vermögensgegenstände geleistete Anzahlungen sind im Bereich „Immaterielle<br />

Vermögensgegenstände“ gesondert zu erfassen.<br />

Die <strong>Anlagen</strong> im Bau der Kommune oder ihrer Betriebe sind ebenfalls hier zu erfassen. Sie bilden den Wert<br />

noch nicht fertig gestellter Sachanlagen auf einem eigenen oder auf einem fremden Grundstück ab. Es ist<br />

die Höhe der Aufwendungen, bezogen auf den Abschlussstichtag, für die bis zu diesem Stichtag noch<br />

nicht fertig gestellten <strong>Anlagen</strong> auf Grund von Fremdleistungen oder Eigenleistungen zu erfassen. Eine<br />

Aufteilung der Aufwendungen für <strong>Anlagen</strong> im Bau nach den einzelnen Bilanzposten des Sachanlagevermögens<br />

ist bei dieser Position nicht erforderlich.<br />

1.3 Finanzanlagen<br />

1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen<br />

Unter dieser Position sind Anteile an öffentlich-rechtlichen Organisationen oder privatrechtlichen Organisationen<br />

(Unternehmen) anzusetzen, die von der Kommune oder einem ihrer Betriebe in der Absicht<br />

gehalten werden, eine dauernde Verbindung zu diesen Organisationseinheiten herzustellen, und die unter<br />

der Kontrolle der Kommune oder dieses Betriebes stehen. Dies ist bei privatrechtlichen Unternehmen der<br />

Fall, wenn diese unter der einheitlichen stehen bzw. die Kommune bzw. der Betrieb auf das Unternehmen<br />

einen beherrschenden Einfluss ausübt. Dieser ist i.d.R. anzunehmen, wenn eine Beteiligung von mehr als<br />

50 % vorliegt oder andere Gründe, z.B. ein Vertrag, dafür sprechen (Control Konzept). Die Zuordnung der<br />

Unternehmen nimmt die Stadt Essen zentral vor.<br />

7


1.3.2 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />

Anlage 8<br />

Ein Unternehmen ist assoziiert, wenn ein in den kommunalen Gesamtabschluss einbezogenes Unternehmen<br />

auf dieses Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss ausübt. Dies liegt i.d.R. vor, wenn mindestens<br />

20 % (widerlegbar) der Anteile gehalten werden. Erfasst werden unter dieser Position nur die assoziierten<br />

Unternehmen, die nach der Equity-Methode im Gesamtabschluss konsolidiert werden. Werden<br />

Unternehmen nicht konsolidiert, weil sie von untergeordneter Bedeutung sind, sind sie den Beteiligungen<br />

zuzuordnen. Zur Zeit bleibt diese Position im Positionenplan der Stadt Essen unbesetzt.<br />

1.3.3 Beteiligungen<br />

Bei dieser Position sind die Beteiligungen zu erfassen, die nicht assoziierte Unternehmen im Sinne des<br />

kommunalen Gesamtabschlusses sind oder aufgrund der Wesentlichkeitsgrenzen nicht nach der Equity-<br />

Methode konsolidiert werden.<br />

1.3.4 Sondervermögen<br />

Unter dieser Position sind Sondervermögen mit eigenem Rechnungskreis (z.B. Eigenbetriebe) zu erfassen.<br />

1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

Unter dieser Position sind Wertpapiere der Kommune oder ihrer Betriebe zu erfassen, die keine Anteile an<br />

verbundenen Unternehmen oder Beteiligungen darstellen. Sie stellen eine Kapitalanlage aus den der<br />

Kommune oder ihrem Betrieb gehörenden Finanzmitteln dar. Dazu sind Wertpapiere mit Mitglieds- und<br />

Bezugsrechten, z.B. Anteile an Investmentfonds, aber auch Wertpapiere mit Forderungsrechten, z.B.<br />

Obligationen, Anleihen, Pfandbriefe etc., zu zählen. Die Arten von Wertpapieren werden u.a. durch § 1<br />

Abs. 11 des Gesetzes über das Kreditwesen bestimmt.<br />

Bei einem geplanten Verbleib der Wertpapiere von weniger als einem Jahr bei der Kommune oder einem<br />

ihrer Betriebe sind diese dem Umlaufvermögen zuzuordnen.<br />

1.3.6 Ausleihungen<br />

Unter dieser Position werden Ausleihungen als langfristige Forderungen der Kommune oder eines ihrer<br />

Betriebe erfasst, die durch Hingabe von Kapital erworben wurden und dem Geschäftsbetrieb dauerhaft<br />

(>1 Jahr) dienen sollen, z.B. langfristige Darlehen, Grund- und Rentenschulden, Hypotheken, rückzahlbare<br />

Zuwendungen. Nicht zu den Ausleihungen gehören jedoch langfristige Forderungen der Kommune<br />

oder eines Betriebes aus Lieferungen und Leistungen.<br />

Für Ausleihungen gelten die allgemeinen Bewertungsgrundsätze (Anschaffungskostenprinzip). Bei Ausleihungen<br />

wird der beizulegende Wert durch den voraussichtlichen Rückzahlungsbetrag bestimmt, welcher<br />

bei unverzinslichen oder niedrig verzinslichen Ausleihungen auf den Bilanzstichtag abzuzinsen ist. Ist<br />

die Ausleihung allerdings mit einer Gegenleistungsverpflichtung des Empfängers verbunden, so ist von<br />

einer Abzinsung abzusehen, z.B. bei der Schaffung von Sozialwohnungen im sozialen Wohnungsbau<br />

sowie von Arbeitsplätzen im Rahmen der Wirtschaftsförderung. Es sind auch Rückdeckungsansprüche<br />

der Kommune und ihrer Betriebe, die durch den Abschluss einer langfristigen Kapitalversicherung, z.B.<br />

einer Beamtenpensionsversicherung bestehen, hier zu erfassen. Derartige Ansprüche berühren nicht die<br />

Erfassung der Pensionsrückstellungen.<br />

8


2 Umlaufvermögen<br />

Anlage 8<br />

Vermögensgegenstände sind dem Umlaufvermögen zuzuordnen, wenn sie nur kurzfristig in der Kommune<br />

oder im Betrieb verbleiben, z.B. verbraucht, kurzfristig veräußert oder in liquide Mittel überführt werden.<br />

Das Umlaufvermögen enthält unterschiedliche Vermögensarten, die getrennt zu erfassen sind. Dies wird<br />

nachfolgend aufgezeigt.<br />

2.1 Vorräte<br />

Unter der Position „Vorräte“ sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse und unfertige<br />

Leistungen (Dienstleistungen in Arbeit), fertige Erzeugnisse und Waren getrennt von den darauf geleisteten<br />

Anzahlungen anzusetzen. Diese Vorräte werden i.d.R. <strong>zum</strong> kurzfristigen Verbrauch oder zur Weiterveräußerung<br />

durch die Kommune oder einen ihrer Betriebe angeschafft oder hergestellt. Die unfertigen<br />

Leistungen müssen selbstständig bewertbar sein und i.d.R. auf einem Vertrag beruhen. Aber auch Baugrundstücke<br />

oder Gewerbegrundstücke, die unter dieser Zwecksetzung der Weiterveräußerung erworben<br />

werden, sind unter dieser Position zu erfassen.<br />

2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren<br />

Unter der Position „Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe“ sind die Materialien zu erfassen, die unmittelbar der<br />

kommunalen oder betrieblichen Produktion dienen. Die Rohstoffe gehen als Grundstoffe und wichtige<br />

Bestandteile in die unfertigen und fertigen Erzeugnisse ein. Ebenso die Hilfsstoffe, die jedoch nur einen<br />

untergeordneten Bestandteil der Erzeugnisse darstellen. Durch die Betriebsstoffe wird u.a. die Produktion<br />

unterstützt. Verfügt die Kommune oder einer ihrer Betriebe über Waren, sind dies von Dritten gekaufte<br />

Vermögensgegenstände, die von der Kommune oder dem Betrieb ohne wesentliche Be- oder Verarbeitung<br />

zur Weiterveräußerung beschafft wurden, z.B. Familienstammbücher bei der Kommune. Als Vorräte<br />

sind jedoch nur Lagerbestände an verwertbaren Materialien zu berücksichtigen. Unfertige und fertige Erzeugnisse<br />

oder <strong>zum</strong> Verkauf bestimmte Grundstücke sind ebenfalls hier zu erfassen.<br />

2.1.2 Geleistete Anzahlungen für Vorräte<br />

Unter dieser Position sind die Anzahlungen der Kommune oder eines ihrer Betriebe als Vorleistungen auf<br />

Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens zu erfassen. Diese Leistungen sind i.d.R. an Dritte auf<br />

Grund abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsverträge bereits erfolgt, auch wenn die Lieferungen<br />

oder Leistungen des Dritten noch aussteht.<br />

2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

Die kommunalen Forderungen werden in der Bilanz, gegliedert nach einer Vielzahl von Arten, angesetzt.<br />

Diese Bilanzierungsform ist, wenn eine solche Differenzierung für das Buchungsgeschäft der kommunalen<br />

Betriebe nicht verbindlich ist, in der kommunalen Gesamtbilanz nicht darstellbar. Nach dem allgemeinen<br />

Sinn und Zweck des Ansatzes von Forderungen in der Bilanz ist es deshalb ausreichend, die Ansprüche<br />

der Gemeinde, die gegenüber außerhalb der wirtschaftlichen Einheit stehenden Dritten bestehen, in der<br />

Gesamtbilanz anzusetzen und damit offen zu legen.<br />

2.2.1 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis<br />

Unter der Position „Forderungen“ sind die Ansprüche der Kommune und ihrer Betriebe auszuweisen, die<br />

aus dem öffentlich-rechtlichen und dem privatrechtlichen Handeln gegenüber Dritten entstehen und nicht<br />

als längerfristige Ausleihungen unter dem Finanzanlagevermögen zu erfassen sind. Sie sind nicht nach<br />

ihrer Entstehung im zivilrechtlichen Sinne, sondern im bilanziellen Sinne (wirtschaftliche Betrachtung)<br />

anzusetzen. D.h. der Betrieb bzw. die Kommune muss ihre Leistungspflicht erfüllt haben, so dass ihm/ihr<br />

deshalb eine Gegenleistung zusteht bzw. ihm/ihr deshalb (vollstreckbare) Ansprüche zugewachsen sind.<br />

Ein Ansatz in der Gesamtbilanz ist dabei von den tatsächlichen objektiven Verhältnissen <strong>zum</strong> Abschlussstichtag<br />

aus Sicht des „Konzerns Stadt Essen“ abhängig.<br />

Hier sind speziell nur die Forderungen auszuweisen, die gegen den Vollkonsolidierungskreis bestehen.<br />

9


2.2.2 Forderungen gegen Sonstige<br />

Alle Forderungen, die nicht unter spezielleren Positionen auszuweisen sind, sind hier zu erfassen.<br />

2.2.3 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital<br />

Anlage 8<br />

Unter dieser Position sind die eingeforderten und noch nicht eingezahlten ausstehenden Einlagen auf das<br />

gezeichnete Kapital (bzw. Stammkapital bei der GmbH) und ähnliche Beträge als Forderungen und unter<br />

der entsprechenden Bezeichnung zu erfassen. Sie haben eine besondere Bedeutung, so dass sie nicht in<br />

den anderen Forderungen aufgehen dürfen.<br />

2.2.4 Sonstige Vermögensgegenstände<br />

Unter der Sammelposition „Sonstige Vermögensgegenstände“ sind Ansprüche der Kommune oder ihrer<br />

Betriebe gegen Dritte zu erfassen, die keiner anderen Position zugeordnet werden können, z.B. Gehalts-<br />

und Reisekostenvorschüsse, Schadenersatzansprüche, und die als Vermögenswerte dem kommunalen<br />

oder betrieblichen Umlaufvermögen zuzurechnen sind. Ebenfalls sind hier zur Veräußerung vorgesehene<br />

Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die nicht mehr genutzt werden, anzusetzen. Auch die<br />

sog. antizipativen Aktivposten (sonstige Forderungen aus der Periodenabgrenzung) sind hier anzusetzen.<br />

2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

Auch im Umlaufvermögen bedarf es der Erfassung von Wertpapieren unter einer gesonderten Position,<br />

denn unter den Finanzanlagen sind nur Wertpapiere des Anlagevermögens zu erfassen. Die Kommune<br />

und ihre Betriebe besitzen aber auch vielfach Wertpapiere, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dauerhaft<br />

gehalten werden sollen. Solche „kurzfristigen“ Wertpapiere sind dem Umlaufvermögen zuzuordnen<br />

und unter dieser Position zu erfassen. Sie haben i.d.R. einen geplanten Verbleib von weniger als einem<br />

Jahr.<br />

2.4 Liquide Mittel<br />

Unter dieser Position sind alle liquiden Mittel der Kommune und ihrer Betriebe in Form von Bar- oder<br />

Buchgeld anzusetzen, über die die Kommune oder ein Betrieb frei verfügen kann.<br />

Der Kassenbestand umfasst alle dabei in den Kassen vorhandenen Banknoten und Münzen in in- und<br />

ausländischer Währung. Das Geld in ausländischer Währung ist unter Beachtung des Realisationsprinzips<br />

mit dem am Abschlussstichtag geltenden Geldkurs in Euro umzurechnen.<br />

Unter Guthaben sind Kontokorrent-, Festgeld-, und Sparguthaben bei sämtlichen Banken zu verstehen.<br />

Die Kommune oder ihr Betrieb muss aber über ihre Guthaben frei verfügen können. Aber auch noch nicht<br />

eingelöste Schecks, die sich im Besitz der Gemeinde/Betriebe befinden, sind hierunter zu erfassen. Eingeräumte,<br />

aber von der Kommune oder einem ihrer Betriebe noch nicht in Anspruch genommene Kredite<br />

bilden für diese keine Guthaben bei Kreditinstituten und sind nicht unter dieser Position zu erfassen. Auch<br />

fremde Finanzmittel der Kommune sind hier zu erfassen, wenn für diese Mittel das wirtschaftliche Eigentum<br />

vorliegt. Dagegen besteht für Finanzmittel im Rahmen eines Treuhandvermögens keine Erfassungspflicht.<br />

3 Aktive Rechnungsabgrenzung (RAP)<br />

Unter einer gesonderten Position sind die Rechnungsabgrenzungsposten zu erfassen, die auf der Aktivseite<br />

der kommunalen sowie der betrieblichen Bilanz anzusetzen sind. Sie stellen bilanztechnische Posten<br />

und keine Vermögensgegenstände dar und dienen der periodischen Ergebnisermittlung, wenn eine<br />

Rechnungsabgrenzung durch andere Bilanzposten nicht möglich ist, z.B. in Form geleisteter Anzahlungen.<br />

Es sind Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz anzusetzen, wenn Ausgaben vor dem Abschlussstichtag<br />

eines Geschäftsjahres geleistet werden, diese aber Aufwendungen für eine bestimmte<br />

Zeit nach diesem Tag darstellen (transitorische Posten) z.B. geleistete Zuwendungen, Vorauszahlungen<br />

von Miete und Pacht, Versicherungsprämien usw. In dem bei der Bildung der Rechnungsabgrenzungsposten<br />

festgelegtem Zeitraum, ist in jedem Geschäftsjahr eine periodenbezogene ergebniswirksame Auflösung<br />

bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten vorzunehmen. Bei der Bildung der Rechnungsabgrenzungsposten<br />

ist außerdem der Grundsatz der Wesentlichkeit zu beachten.<br />

10


3.1 Abgrenzung latenter Steuern aus der Konsolidierung<br />

Anlage 8<br />

Einer gesonderten Erfassung bedürfen die latenten Steuern aus der Konsolidierung, die abzugrenzen<br />

sind. Aktive latente Steuern sind gemäß §306 HGB auch auf zeitliche Differenzen aus einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen<br />

im Rahmen der §§ 301 bis 307 HGB anzusetzen, sofern ihre Realisierung hinreichend<br />

wahrscheinlich ist. Diese Position wird ausschließlich seitens der Stadt Essen gefüllt.<br />

3.2 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Unter dieser Position sind alle sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zu erfassen. Also grundsätzlich<br />

alle vor dem Abschlussstichtag geleisteten Ausgaben, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit<br />

nach diesem Tag darstellen.<br />

4 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />

Sollte das Eigenkapital des Betriebes oder des „Konzerns Stadt Essen“ insgesamt nicht ausreichen, einen<br />

ggf. auftretenden Jahresfehlbetrag in der Gesamtergebnisrechnung im Gesamtabschluss zu decken, ist in<br />

der Gesamtbilanz die auftretende Differenz unter einem solchen Bilanzposten anzusetzen.<br />

5 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen)<br />

Eine gesonderten Position bedarf es für die aktiven latenten Steuern aus den Einzelabschlüssen der<br />

kommunalen Betriebe. Ist in der Summenbilanz (bzw. in der KB II) der Buchwert eines Vermögenswertes<br />

niedriger als der korrespondierende steuerliche Bilanzwert (im Einzelabschluss, HB I), so ist im aktuellen<br />

Geschäftsjahr das Jahresergebnis niedriger als das steuerliche Ergebnis und bei einer Angleichung in<br />

künftigen Geschäftsperioden das steuerliche Ergebnis niedriger als der „Konzernerfolg“. Nach Maßgabe<br />

des steuerlichen Ergebnisses ergibt sich daraus künftig eine geringere tatsächliche Steuerbelastung als<br />

aufgrund des „Konzernergebnisses“ zu erwarten wäre. Dieser Posten wird im Rahmen der Überleitung in<br />

einem zweiten Schritt aufgelöst.<br />

II. PASSIVA<br />

1 Eigenkapital<br />

1.1 Allgemeine Rücklage<br />

Die Position „Allgemeine Rücklage“ stellt die Differenz zwischen den Aktivposten der Gesamtbilanz und<br />

den übrigen Passivposten einschließlich der besonderen Rücklagen und der Ausgleichsrücklage sowie<br />

eines möglichen Unterschiedsbetrages aus der Kapitalkonsolidierung dar. Deren Umfang hängt somit von<br />

den in die Gesamtbilanz aufzunehmenden Ansätzen des Vermögens und der Schulden ab. Sie ist wie<br />

folgt aufzugliedern.<br />

1.1.1 Grundkapital/Stammkapital (netto)<br />

Unter dieser Position sind das Nominalkapital oder Nennkapital einer Kapitalgesellschaft bzw. eines Sondervermögens,<br />

auf das sich Angaben <strong>zum</strong> Besitz von Anteilen der Kommune oder Dritter beziehen, zu<br />

erfassen. Dieses Grund- bzw. Stammkapital ist netto auszuweisen. Das bedeutet, dass ggf. das eingeforderte<br />

Kapital hiervon abzusetzen ist.<br />

1.1.2 Allgemeine Rücklage<br />

Unter dieser Position wird ausschließlich die allgemeine Rücklage der Stadt Essen erfasst.<br />

1.1.3 Kapitalrücklage<br />

In der Position „Kapitalrücklage“ sind alle Beträge auszuweisen, die bei der Emission von Anteilen einschließlich<br />

von Bezugsanteilen über den Nennbetrag hinaus und bei der Ausgabe von Anleihen für Wandlungs-<br />

und Optionsrechte <strong>zum</strong> Erwerb von Anteilen erzielt werden. Außerdem sind hier zu erfassen:<br />

11


Anlage 8<br />

− die Beträge von Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzugs für ihre Anteile<br />

(Vorzugsaktien) leisten,<br />

− sonstige Zuzahlungen der Gesellschafter in das Eigenkapital.<br />

1.1.4 Gewinnrücklagen<br />

Unter der Position „Gewinnrücklagen“ sind Rücklagen aus bereits erwirtschafteten und versteuerten Gewinnen<br />

vergangener Perioden, die nicht ausgeschüttet wurden (thesaurierte Gewinne) zu erfassen.<br />

1.1.5 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />

In der Position „Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“ sind dann Beträge zu erfassen, wenn<br />

der im Rahmen der Kapitalkonsolidierung ermittelte Zeitwert des Eigenkapitals eines voll zu konsolidierenden<br />

kommunalen Betriebes den entsprechenden Beteiligungsbuchwert (i.d.R. die Anschaffungskosten)<br />

übersteigt. Die Position wird ausschließlich seitens der Stadt Essen gefüllt.<br />

1.2 Ausgleichsrücklage<br />

Die Position „Ausgleichsrücklage“ ist auf die Übernahme des entsprechenden Ansatzes in der Bilanz der<br />

Kommune ausgerichtet. Daher ist diese Position nur von der Stadt Essen zu füllen.<br />

1.3 Ergebnisvorträge<br />

Unter dieser Position sind Gewinnvorträge oder Verlustvorträge zu erfassen. Dies entspricht den Posten<br />

der HB I.<br />

1.4 Bilanzgewinn/Bilanzverlust<br />

Unter dieser Position sind ein ermittelter Bilanzgewinn oder ein Bilanzverlust zu erfassen. Damit entspricht<br />

die Position der letzten Position in der übergeleiteten Ergebnisrechnung.<br />

1.5 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />

Die Position „Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter“ soll Anteile Dritter am Eigenkapital<br />

eines verbundenen voll zu konsolidierenden kommunalen Betriebes im Rahmen der Konsolidierung gesondert<br />

erfassen (gem. § 307 Abs. 1 HGB). Diese Position wird ausschließlich seitens der Stadt Essen<br />

gefüllt.<br />

2 Sonderposten<br />

Die Sonderposten werden wegen der Vermögensübertragungen Dritter mit dem Vorbehalt einer bestimmten<br />

Verwendung für den kommunalen oder betrieblichen Bereich gebildet. Wesentliche Voraussetzung zur<br />

Bildung von Sonderposten ist der direkte Bezug, der zwischen Sonderposten und einem bestimmten Aktivposten<br />

hergestellt werden muss (Ausnahme: Sonderposten für den Gebührenausgleich). Dies erlaubt<br />

bei vorzunehmenden Abschreibungen auf abnutzbare Vermögensgegenstände eine entsprechende ertragswirksame<br />

Auflösung des betreffenden Sonderpostens. Wegen der Bedeutung dieser Sonderposten<br />

bei der Finanzierung der Kommunen müssen Differenzierungen je nach bedeutender Herkunft der investiven<br />

Finanzmittel vorgenommen werden, die nachfolgend inhaltlich vorgestellt werden.<br />

2.1 Sonderposten für Zuwendungen<br />

Unter einer gesonderten Position sind die erhaltenen investiven Zuwendungen zu erfassen. Sie stellen für<br />

die Kommune und ihre Betriebe zusätzliche Finanzierungsmittel dar, die jedoch nicht unmittelbar als Kapitalbeitrag<br />

(Fremdkapital/Eigenkapital) zu bilanzieren sind. Diese Finanzmittel bilden vielmehr Ergebnisbeiträge,<br />

die jährlich die Abschreibungen für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mindern. Die<br />

Kommune und ihre Betriebe haben deshalb die erhaltenen Zuwendungen als Sonderposten zu passivieren,<br />

die ihnen für investive Maßnahmen gewährt werden und nicht frei verwendet werden dürfen. Dabei<br />

kommt es nicht darauf an, ob die Zuwendungen projektbezogen oder pauschal gewährt werden. Es muss<br />

sich dabei aber um nicht rückzahlbare Zuwendungen handeln.<br />

12


Anlage 8<br />

Für die Passivierung der erhaltenen investiven Zuwendungen stellt der vom Zuwendungsgeber festgelegte<br />

investive Verwendungszweck die Verbindung zu den damit finanzierten Vermögensgegenständen her.<br />

Erst nach zweckentsprechender Verwendung der erhaltenen Zuwendung erhält dieses Kapital den für den<br />

Ansatz als Sonderposten in der Bilanz notwendigen Eigenkapitalcharakter. Die Bilanzierung von erhaltenen<br />

Zuwendungen als Sonderposten in der Bilanz hat daher immer im Gleichklang mit der Aktivierung des<br />

betreffenden Vermögensgegenstandes zu erfolgen. Wenn rückzahlbare Zuwendungen als Darlehen gewährt<br />

werden, die für die Kommune oder ihre Betriebe eine Verpflichtung zur Rückzahlung beinhalten,<br />

stellen diese Zuwendungen für die Kommune und ihre Betriebe jedoch Verbindlichkeiten dar und sind in<br />

der Bilanz entsprechend anzusetzen.<br />

Auch für erhaltene Zuwendungen für den Erwerb von nicht abnutzbaren Anlagevermögen, z.B. unbebaute<br />

Grundstücke, sind in der Bilanz entsprechende Sonderposten zu bilden. Derartige Sonderposten bleiben<br />

jedoch so lange unverändert, wie die Kommune bzw. ein Betrieb über den betreffenden Vermögensgegenstand<br />

verfügt.<br />

2.2 Sonderposten für Beiträge<br />

Unter einer gesonderten Position sind die erhaltenen Beiträge nach den §§ 8, 9 und 11 des Kommunalabgabengesetzes,<br />

die von der Kommune oder einem ihrer Betriebe zur Herstellung, Anschaffung oder<br />

Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen oder <strong>Anlagen</strong> erhoben worden sind, zu erfassen. Aber auch<br />

Erschließungsbeiträge nach § 127 des Baugesetzbuches sind als Sonderposten zu erfassen, weil sie<br />

Finanzierungszahlungen für Investitionsmaßnahmen der Kommune oder ihrer Betriebe sind, z.B. Beiträge<br />

der Anlieger für den Bau der Straße.<br />

2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />

Unter einer gesonderten Position sind Überschüsse aus der Gebührenkalkulation zu erfassen. Die Kommune<br />

oder ein Betrieb ist nach § 6 Abs. 3 KAG verpflichtet, eine am Ende eines Kalkulationszeitraumes<br />

bestehende Kostenüberdeckung innerhalb der nächsten drei Jahre wieder auszugleichen. Dies bedeutet,<br />

die Kostenüberdeckung in die nächste Gebührenkalkulation einzustellen, denn die Kommune oder der<br />

Betrieb darf über die von den Gebührenzahlern zuviel erhaltenen Beträge nicht frei verfügen, sondern<br />

muss diese wieder den Gebührenzahlern zu Gute kommen lassen.<br />

2.4 Sonderposten mit Rücklageanteil<br />

Unter einer gesonderten Position sind die nach dem Steuerrecht zulässigen Rücklagen zu erfassen, wenn<br />

in bestimmten Fällen Rücklagen aus dem unversteuerten Gewinn gebildet worden sind. Auf Grund der<br />

umgekehrten Maßgeblichkeit ist der Sonderposten mit Rücklageanteil in der Handelsbilanz auszuweisen.<br />

Übernimmt ein voll zu konsolidierender Betrieb diesen Posten aus seinem Einzelabschluss, so ist dieser<br />

in der Kommunalbilanz II zu eliminieren, da nach <strong>NKF</strong> ein Ansatzverbot besteht. Die Eliminierung wird<br />

seitens der Stadt Essen vorgenommen.<br />

2.5 Sonstige Sonderposten<br />

Unter dieser Position werden alle sonstigen der Kommune oder einem ihrer Betriebe von Dritten gewährte<br />

Leistungen erfasst, bei denen die Voraussetzungen für die Bildung eines Sonderpostens vorliegen. Dazu<br />

sind z.B. Schenkungen in Form von Geld- oder Sachleistungen und rechtlich unselbstständige Stiftungen<br />

zu zählen, weil die Kommune oder ein Betrieb rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der ihnen übergebenen<br />

Vermögenswerte wird.<br />

3 Rückstellungen<br />

Gem. § 36 GemHVO <strong>NRW</strong> besteht für bestimmte Rückstellungssachverhalte eine Passivierungspflicht<br />

(kein Passivierungswahlrecht). Dabei sind die zulässigen Sachverhalte für Rückstellungsbildungen in<br />

dieser Vorschrift abschließend aufgezählt. Sie werden nachfolgend erläutert.<br />

3.1 Pensionsrückstellungen<br />

Unter dieser Position sind sowohl Alt- als auch Neuzusagen als Pensionsrückstellungen zu erfassen. Basierend<br />

auf den relevanten Datengrundlagen zu diesen Alt- und Neuzusagen sind sämtliche zukünftigen<br />

13


Anlage 8<br />

Aufwendungen aus bestehenden Pensionen sowie sämtliche Pensionsanwartschaften zu ermitteln. Im<br />

Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung kommt für die Ermittlung der Höhe der Rückstellungen<br />

nur das Teilwertverfahren in Betracht. Das Anwartschaftsbarwertverfahren wurde dafür nicht vorgesehen.<br />

Dabei entspricht der Barwert der Anwartschaft <strong>zum</strong> Zeitpunkt des Eintritts der Pensionierung der Gesamtsumme<br />

der auf den Abschlussstichtag abgezinsten zukünftigen Pensionszahlungen.<br />

Mit der Rückstellungsbildung wird <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Pensionszusage begonnen. Auf der Basis einer<br />

Einmalrückstellung erfolgt die ratierliche Ansammlung bis <strong>zum</strong> Pensionsbeginn (Barwert). Bei der Bemessung<br />

der Rückstellungen wird ein kommunal einheitlicher Zinsfuß von 5 v.H. zugrunde gelegt. Bei Personen,<br />

die nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst weitere Ansprüche gegenüber der Kommune<br />

behalten, z.B. Beihilfeansprüche, sind auch diese Ansprüche bei der Ermittlung der Rückstellungen zu<br />

berücksichtigen.<br />

3.2 Rückstellung für Deponien und Altlasten<br />

Unter dieser Position sind die Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien zu<br />

erfassen. Sie stellen die zukünftigen zu erbringenden Leistungen für eine Rekultivierung und Nachsorge<br />

der Deponien und zur Sanierung von Altlasten dar, zu denen die Kommune oder ein Betrieb, z.B. auf<br />

Grund gesetzlicher Vorschriften, verpflichtet ist. Die Bewertung der Rückstellung kann sich an dem Verteilungsschlüssel<br />

„Verfüllmengenanteil der einzelnen Nutzungsjahre“ orientieren. Unter dieser Position sind<br />

auch die Rückstellungen für die Beseitigung von Altlasten zu erfassen. Eine Verpflichtung zur Beseitigung<br />

von Altlasten kann bei Grundstücken bestehen, wenn eine behördliche Verpflichtung zur Beseitigung der<br />

Altlasten ausgesprochen wurde. Eine Rückstellung für die Beseitigung von Altlasten ist noch nicht anzusetzen,<br />

wenn nur eine Absicht zur Beseitigung einer Altlast besteht.<br />

3.3 Instandhaltungsrückstellungen<br />

Unter dieser Position sind Rückstellungen für nicht umgesetzte Instandhaltungen zu erfassen. Für eine<br />

Rückstellungsbildung muss die Durchführung des Vorhabens in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung<br />

vorgesehen sein (bis 5 Jahre). Dazu müssen die vorzunehmenden Maßnahmen einzeln beschrieben<br />

und wertmäßig beziffert sein. Insbesondere ist sicherzustellen, dass keine laufenden Schönheitsreparaturen<br />

einbezogen werden. Zu beachten ist, dass bei einem späteren Verzicht auf die vorgesehenen<br />

Instandhaltungsmaßnahmen die gebildeten Instandhaltungsrückstellungen zwar ertragswirksam<br />

aufgelöst werden, jedoch gleichzeitig auch eine Korrektur des Wertansatzes des betreffenden Vermögensgegenstandes<br />

vorzunehmen ist, die als außerplanmäßige Abschreibung ebenfalls die Ergebnisrechnung<br />

berührt.<br />

3.4 Steuerrückstellungen<br />

Unter dieser Position sind analog HGB <strong>zum</strong> die Beträge als Steuerrückstellungen zu erfassen, um den<br />

Steueraufwand des Geschäftsjahres zutreffend darstellen zu können.<br />

3.4.1 Steuerrückstellungen gegenüber der Kommune<br />

Steuerrückstellungen die gegenüber der Stadt Essen bestehen fallen unter diese Position.<br />

3.4.2 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />

Für passive latente Steuern ist gegebenenfalls eine Position zu bilden und hier auszuweisen.<br />

3.4.3 latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

Passive latente Steuern aus zusätzlichen Konsolidierungsmaßnahmen (z.B. Kapitalkonsolidierung gemäß<br />

§ 301 HGB) sind hier anzusetzen. Die Position ist ausschließlich seitens der Stadt Essen zu füllen.<br />

3.4.4 Sonstige Steuerrückstellungen<br />

Alle Steuerrückstellungen, die nicht gegenüber der Stadt Essen bestehen, sind hier auszuweisen. Ausnahme<br />

sind die latenten Steuern, für die eine speziellere Position eingerichtet wurde.<br />

14


3.5 Sonstige Rückstellungen<br />

Anlage 8<br />

Unter dieser Position werden die Rückstellungen für andere ungewisse Verbindlichkeiten, z.B. Rückstellungen<br />

für Altersteilzeit, für nicht beanspruchten Urlaub, für Arbeitszeitguthaben, für Verpflichtungen gegenüber<br />

anderen Dienstherren, aber auch Rückstellungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für drohende<br />

Verluste aus schwebenden Geschäften erfasst. Bei den Verpflichtungsrückstellungen muss eine<br />

Verpflichtung des Betriebes gegenüber Dritten bestehen, z.B. auf Grund von Verträgen (privatrechtliche<br />

oder öffentlich-rechtliche Vereinbarungen) oder von gesetzlichen Regelungen. Dabei ist es nicht erforderlich,<br />

dass der Dritte Kenntnis von seinem Anspruch hat.<br />

Auch ist zu beachten, dass andere als in § 36 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> genannte Aufwandsrückstellungen<br />

nicht gebildet werden dürfen, denn sie stellen nur eine Verpflichtung des Betriebes gegenüber sich selber<br />

dar (Aufwandsrückstellungen). Hat ein voll zu konsolidierender Betrieb Aufwandsrückstellungen gebildet,<br />

sind diese im Rahmen der Kommunalbilanz II ergebniswirksam zu eliminieren. Hat ein Betrieb unter den<br />

sonstigen Rückstellungen auch Instandhaltungsrückstellungen angesetzt, sind diese unter der gesonderten<br />

Position zu erfassen.<br />

4 Verbindlichkeiten<br />

Wegen der Bedeutung der Verbindlichkeiten für den kommunalen Bereich und bei der Finanzierung der<br />

Kommunen müssen Differenzierungen je nach bedeutender Herkunft der erhaltenen Finanzmittel vorgenommen<br />

werden, die nachfolgend inhaltlich vorgestellt werden.<br />

4.1 Anleihen<br />

Die Anleihen sind unter einer gesonderten Position zu erfassen. Sie stellen eine Finanzierungsform für<br />

Fremdkapital dar, bei der das benötigte Kapital von einer unbestimmten Zahl von Geldgebern durch den<br />

Kauf von Wertpapieren aufgebracht wird. Beispiele für Anleihen sind Teilschuldverschreibungen (Obligationen),<br />

Gewinnschuldverschreibungen u.a. Die Anleihe ist bei der erstmaligen Bewertung (Zeitpunkt der<br />

Entstehung) mit dem Rückzahlungsbetrag zu passivieren, unabhängig davon, wie hoch der tatsächlich zur<br />

Verfügung gestellte Betrag ist. Ist der Rückzahlungsbetrag einer Anleihe höher als der Einzahlungsbetrag,<br />

so darf der Unterschiedsbetrag (Disagio) als Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert werden. Liegt der<br />

Einzahlungsbetrag über dem Rückzahlungsbetrag, so muss die Differenz (Agio) in der Bilanz durch einen<br />

passiven Rechnungsabgrenzungsposten entsprechend der Kapitalnutzung über die Laufzeit verteilt werden.<br />

Unter dieser Position dürfen keine Schuldscheindarlehen erfasst werden. Genussscheine sind dann<br />

unter Anleihen auszuweisen, wenn sie ausschließlich Gläubigerrechte verbriefen.<br />

4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />

Unter der Position „Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen“ sind Geldbeträge zu erfassen, die von<br />

einem Dritten mit der Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden sind, das aufgenommene Kapital dem<br />

Kreditgeber zurückzuzahlen. Diese Kredite werden im Rahmen privatrechtlicher Rechtsgeschäfte, z.B. als<br />

Schuldscheindarlehen, Anleihen u.a., aufgenommen. Hier sind nur die Kredite zu erfassen, die auf Grund<br />

von Investitionsmaßnahmen aufgenommen wurden (vgl. § 86 GO <strong>NRW</strong>). Der Rückzahlungsbetrag stellt<br />

dann den zu passivierenden Wertansatz dar, wenn nicht der volle Rückzahlungsbetrag zugeflossen ist.<br />

Als Anschaffungswert einer Darlehensverpflichtung gilt deren Nennwert. Der Unterschiedsbetrag, z.B. auf<br />

Grund von Agio, Disagio, Damnum oder Abschlussgebühren kann als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten<br />

in der Bilanz ausgewiesen werden. Wenn Kredite mit Endfälligkeit aufgenommen werden, so steht<br />

der Kredit während der gesamten Laufzeit der Gemeinde/Betriebe in voller Höhe zur Verfügung. Bei einem<br />

Tilgungsdarlehen (Annuitätendarlehen, Ratendarlehen) hingegen verringert sich die Verbindlichkeit<br />

laufend und im Allgemeinen gleichmäßig über die Vertragslaufzeit.<br />

4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />

Unter dieser Position sind nur die Kredite zu erfassen, die als Betriebsmittel zur Liquiditätssicherung (Liquiditätskredite)<br />

aufgenommen wurden (vgl. § 89 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong>). Mit den Liquiditätskrediten wird die<br />

Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Kommune oder eines Betriebes gesichert, die im Rahmen<br />

privatrechtlicher Rechtsgeschäfte aufgenommen werden. Ein Hauptmerkmal dieses Betriebsmittelkredites<br />

ist seine kurze Laufzeit, entweder nach Tagen oder Monaten bestimmt, aber jeweils immer nicht länger<br />

als ein Jahr. Bei ihnen wird zwischen Festbetragskrediten und Kontokorrentkrediten unterschieden.<br />

15


Anlage 8<br />

4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />

Unter dieser Position sind die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte der Kommune und ihrer Betriebe zu erfassen.<br />

Dazu zählen z.B. Schuldübernahmen, Leibrentenverträge, Verträge über die Durchführung städtebaulicher<br />

Maßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz, Gewährung von Schuldendiensthilfen an<br />

Dritte, Leasingverträge, Restkaufgelder im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften. Von besonderer<br />

Bedeutung sind Leibrentenverträge und Leasingverträge.<br />

Leibrentenverträge gehören zu den Rentenverpflichtungen. Sie können im Rahmen eines Vermögenserwerbs<br />

vorkommen, <strong>zum</strong> Beispiel bei der Anschaffung eines Grundstückes auf Rentenbasis.<br />

4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

Unter dieser Position sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu erfassen. Dies sind<br />

Verpflichtungen auf Grund von Kauf- und Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen, Miet- und Pachtverträgen<br />

und ähnlichen Verträgen, bei denen die Erbringung der eigenen (Gegen-) Leistung (z.B. die Zahlung<br />

für eine empfangene Leistung) noch aussteht. Analog <strong>zum</strong> Handelsrecht werden die Verbindlichkeiten<br />

aus Lieferungen und Leistungen gesondert ausgewiesen. Bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und<br />

Leistungen ist der Rückzahlungsbetrag der Betrag, den der Schuldner zur Erfüllung der Verpflichtung<br />

aufbringen muss (Erfüllungsbetrag). Die Lieferantenverbindlichkeit ist grundsätzlich mit dem Rechnungsbetrag<br />

anzusetzen. Bei Inanspruchnahme des Skontos mindern sich die Verbindlichkeit und die Anschaffungskosten<br />

der bezogenen Güter. Sofern von vornherein feststeht, dass unter Skontoabzug gezahlt wird,<br />

kann die Verbindlichkeit schon mit dem Nettobetrag angesetzt werden. In diesem Zusammenhang ist das<br />

Saldierungsverbot zu beachten, so dass eine Forderung an einen Lieferanten nicht mit einer Verbindlichkeit<br />

aus Lieferungen und Leistungen verrechnet werden darf. Eine Ausnahme besteht bei geleisteten Anzahlungen<br />

auf Lieferungen und Leistungen oder wenn die Voraussetzungen für eine Aufrechnung nach §<br />

387 BGB vorliegen. Bei gegenseitigem Anerkenntnis kann haushaltstechnisch lediglich eine Verrechnung<br />

im Rahmen der Zahlungsabwicklung vorgenommen werden.<br />

4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen<br />

Unter diesen Bilanzposten fallen Verpflichtungen, die aus der Übertragung von Finanzmitteln, denen keine<br />

konkrete Gegenleistung gegenübersteht, entstanden sind. Sie beruhen auf einseitigen Geschäftsvorfällen,<br />

nicht auf einem Leistungsaustausch und werden als Transfererträge bzw. -aufwendungen erfasst, z.B.<br />

aus der Gewährung von Sozialhilfeleistungen.<br />

4.7 erhaltene Anzahlungen<br />

Gesondert zu betrachten sind von Dritten gewährte Zuwendungen, solange und soweit sie noch nicht für<br />

den vorgesehenen Zweck verwendet worden sind. In diesem Zeitraum muss grundsätzlich vom Bestehen<br />

einer Rückzahlungsverpflichtung für die Kommune oder den Betrieb ausgegangen werden. In diesen Fällen<br />

ist es sachgerecht, ist eine Verbindlichkeit in Höhe des noch nicht verwendeten Betrages hier anzusetzen.<br />

4.8 Sonstige Verbindlichkeiten<br />

Als Auffangposition sind hier alle sonstigen Verbindlichkeiten zu erfassen. Hierunter fallen Verbindlichkeiten,<br />

die nicht auf der Grundlage von Warengeschäften oder einem entgeltlichen Leistungsaustausch beruhen.<br />

Zu den sonstigen Verbindlichkeiten gehören insbesondere Steuerverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten<br />

gegenüber Sozialversicherungsträgern u.Ä.. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind im Zeitpunkt ihrer<br />

Begründung einzubuchen. Der Rückzahlungsbetrag stellt den zu passivierenden Wertansatz dar.<br />

5 Passive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)<br />

Der Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite der gemeindlichen/betrieblichen Bilanz ist Ausdruck<br />

einer Leistungsverpflichtung der Gemeinde/Betriebe, die der ergebniswirksamen Vereinnahmung<br />

der erhaltenen zeitraumbezogenen Zahlung entgegen steht. Unter dieser Position sind daher passive<br />

Rechnungsabgrenzungsposten anzusetzen, wenn Einnahmen vor dem Abschlussstichtag geleistet werden,<br />

diese aber Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (transitorische Posten).<br />

16


Anlage 8<br />

Als wesentliches Kriterium für die Entscheidung, ob Einnahmen als Erträge dem abgelaufenen Haushaltsjahr<br />

oder einem Folgejahr zuzuordnen sind, ist auf den wirtschaftlichen Grund abzustellen. Hierbei ist zu<br />

prüfen, inwiefern Einnahmen durch bestimmte, im abgelaufenen Jahr empfangene Gegenleistungen oder<br />

erst durch künftig zu erwartende Gegenleistungen wirtschaftlich verursacht sind. Dies kann z.B. bei Vorauszahlungen<br />

von Miete und Pacht, oder durch andere einmalige und im Voraus gezahlte Entgelte von<br />

Dritten gegeben sein. In dem bei der Bildung der Rechnungsabgrenzungsposten festgelegten Zeitraum,<br />

ist in jedem Geschäftsjahr eine periodenbezogene ergebniswirksame Auflösung vorzunehmen. Sie erfolgt<br />

i.d.R. in gleichmäßigen (planmäßigen) Raten.<br />

17


D. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung<br />

1 Steuern und ähnliche Abgaben<br />

Anlage 8<br />

Unter dieser Position sind erhaltene Steuern und ähnliche Abgaben zu erfassen. Die Kommune oder ein<br />

Betrieb ist z.B. nach § 1 Abs.1 KAG berechtigt, Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) zu erheben,<br />

soweit nicht Bundes- oder Landesgesetze etwas anderes bestimmen. Es sind die von der Kommune aufgrund<br />

ihrer Steuerhoheit erhobenen Gemeindesteuern (z.B. Gewerbe-, Grundsteuer) und die Gemeindeanteile<br />

an Gemeinschaftssteuern zu erfassen. Steuerähnliche Abgaben sind z.B. die Fremdenverkehrsabgabe<br />

oder Abgaben von Spielbanken. Im Regelfall ist diese Position nur durch die Stadt Essen zu füllen.<br />

2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen<br />

Unter dieser Position sind erhaltene Zuwendungen und Umlagen zu erfassen. Zu den Zuwendungen zählen<br />

Zuweisungen und Zuschüsse als Übertragungen, die nicht ausdrücklich für die Durchführung von Investitionen<br />

geleistet werden, z.B. Schlüsselzuweisungen und Bedarfszuweisungen vom Land, sonstige<br />

allgemeine Zuweisungen und Zuwendungen für laufende Zwecke. Auch Erträge aus der Auflösung von in<br />

der Bilanz angesetzten Sonderposten aus investiven Zuwendungen fallen hierunter. Allgemeine Umlagen,<br />

die vom Land oder von Gemeinden/Gemeindeverbänden (GV) ohne Zweckbindung an einen bestimmten<br />

Aufgabenbereich zur Deckung des Finanzbedarfs aufgrund eines bestimmten Schlüssels geleistet werden,<br />

z.B. die Kreisumlage, gehören ebenfalls zu dieser Position. Ebenso empfangene Spenden.<br />

3 Sonstige Transfererträge<br />

Unter die Position „Sonstige Transfererträge“ fallen die Übertragungen von Finanzmitteln, denen keine<br />

konkreten Gegenleistungen gegenübersteht und die nicht als gesondert als Steuern und ähnliche Abgaben,<br />

erhaltene Zuwendungen oder allgemeine Umlagen zu erfassen sind. Zu den Erträgen sind der Ersatz<br />

von sozialen Leistungen, z.B. Erstattungen von zu Unrecht gezahlten Sozialhilfeleistungen, aber auch<br />

Schuldendiensthilfen, die zur Erleichterung des Schuldendienstes für aufgenommene Kredite, insbesondere<br />

zur Reduzierung der Zinsbelastungen gewährt werden, zu zählen. Aber auch Schenkungen Dritter,<br />

die einen Ertrag für die Kommune oder ihre Betriebe darstellen und andere vergleichbare Leistungen sind<br />

hier zu erfassen.<br />

4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte<br />

Unter der Position „Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ sind Gebühren und zweckgebundene Abgaben<br />

für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und <strong>Anlagen</strong> sowie für die Inanspruchnahme wirtschaftlicher<br />

Dienstleistungen zu erfassen. Beispiele sind z.B. Passgebühren, Parkgebühren, Friedhofsgebühren,<br />

Gebühren des Rettungsdienstes und der Feuerwehr, Gebühren für die Nutzung von Einrichtungen der<br />

Abwasserbeseitigung oder der Straßenreinigung. Auch zweckgebundene Abgaben, z.B. Kurtaxe, Kurbeiträge,<br />

sind hier zu erfassen, wenn diese nicht für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen<br />

erhoben werden. Also Entgelte, die auf den Grundsätzen des KAG <strong>NRW</strong> erhoben werden.<br />

Auch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge, die für investive Maßnahmen erhoben<br />

wurden, sowie von Sonderposten für den Gebührenausgleich, also von Erträgen, die den Gebührenzahlern<br />

wieder zu Gute kommen müssen, sind hier zu erfassen.<br />

5 Privatrechtliche Leistungsentgelte<br />

Unter der Position „Privatrechtliche Leistungsentgelte“ sind die Entgelte zu erfassen, bei denen der Leistungserbringung<br />

ein privates Rechtsverhältnis zu Grunde liegt, z.B. bei Verkauf von Waren, Drucksachen<br />

und sonstigen Erzeugnissen, Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Betriebsanlagen, Eintrittsgeldern,<br />

Umsatzerlöse aus Lieferungen und Leistungen. Aber auch Erträge aus Erbbaurechtsverhältnissen<br />

sowie andere vergleichbare Leistungen gehören zu dieser Position. Erträge aufgrund privater<br />

Schuldverhältnisse sind hier ebenfalls auszuweisen.<br />

6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />

Unter der Position „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ sind Erträge zu erfassen, die von der Kommune<br />

oder einem Betrieb aus der Erbringung von Gütern und Dienstleistungen für eine andere Stelle, die<br />

18


Anlage 8<br />

diese vollständig oder anteilig erstattet, erwirtschaftet werden. Der Erstattung liegt i.d.R. ein auftragsähnliches<br />

Verhältnis zu Grunde. Unerheblich ist, auf welcher Rechtsgrundlage die Erstattungspflicht beruht<br />

und ob die Erstattung die Kosten der Gemeinde/Betriebe als Empfänger voll oder nur teilweise deckt.<br />

Wenn aber die Aufwendungen der Kommune oder des Betriebes, die im Auftrag eines Dritten geleistet<br />

wurden, nicht exakt berechnet, sondern nur pauschal ermittelt und in Rechnung gestellt werden, handelt<br />

es sich um die Erhebung einer Kostenumlage.<br />

7 Sonstige ordentliche Erträge<br />

Unter der Auffang- oder Sammelposition sind alle Erträge, die nicht den anderen Ertragspositionen zuzuordnen<br />

sind, z.B. ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder u.a.), Säumniszuschläge und dgl., Erträge aus<br />

der Inanspruchnahme von Bürgschaften und Gewährverträgen, Konzessionsabgaben nach der Konzessionsabgabenverordnung,<br />

zu erfassen. Ebenso gehören Erträge aus Zahlungseingängen von in Vorjahren<br />

ausgebuchten Forderungen dazu. Aber auch Erträge aus der Veräußerung von nicht mehr benötigten<br />

Vermögensgegenständen (bei Erlösen über dem jeweiligen Buchwert in der betrieblichen Bilanz) sowie<br />

Zuschreibungen bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens gehören dazu. Außerdem ist unter<br />

dieser Position die ertragswirksame Änderung von Bestandskonten, z.B. die Auflösung einer gebildeten<br />

Rückstellung, weil der Grund dafür entfallen ist, zu erfassen. Auch fallen ggf. periodenfremde Erträge,<br />

Erträge aus der Auflösung von sonstigen Sonderposten sowie nicht zahlungswirksame Erträge hierunter.<br />

Erstattungen im Rahmen von Personalgestellungen sind unter dieser Position anzusetzen und ggf. im<br />

Rahmen der Konsolidierung zu eliminieren.<br />

8 Aktivierte Eigenleistungen<br />

Unter der Position „Aktivierte Eigenleistungen“ ist der Ertragswert zu erfassen, wenn von der Kommune<br />

oder einem Betrieb aktivierungsfähige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens selbst erstellt werden.<br />

Diese Position ist die Gegenposition zu den Aufwendungen der Kommune oder des Betriebes zur<br />

Herstellung von Anlagevermögen, z. B. Materialaufwand und Personalaufwand für selbst erstellte Gebäude,<br />

Spielgeräte, usw. Dagegen sind Fremdmaterial und Fremdleistungen als Aufwendungen zu erfassen.<br />

Weil die Nettomethode nicht zur Anwendung kommen darf, müssen die aktivierten Eigenleistungen in<br />

ihrer Höhe mit den damit in Zusammenhang stehenden aktivierbaren Herstellungsaufwendungen übereinstimmen.<br />

9 Bestandsveränderungen<br />

Erhöht sich der Bestand an fertigen oder unfertigen Erzeugnissen oder unfertigen Leistungen im Vergleich<br />

<strong>zum</strong> Vorjahr, so stellt dies einen Ertrag dar, der unter dieser Position zu erfassen ist. Grundlage der Ermittlung<br />

der Bestandsveränderungen ist die Inventur <strong>zum</strong> Bilanzstichtag, bei der Mengen- und Wertveränderungen<br />

zu ermitteln sind. Weil sich die Bestandsveränderungen aus Mengen- und/oder Bewertungsänderungen<br />

ergeben können, ist bei dieser Position ggf. auch ein negativer Ertrag, der sich durch eine Verminderung<br />

des Bestandes entstehen kann, auszuweisen.<br />

10 Ordentliche Erträge<br />

Summe aller ordentlichen Erträge. (Position 1 bis 9)<br />

11 Personalaufwendungen<br />

Zu dieser Position gehören alle anfallenden Aufwendungen für die Beamten und tariflich Beschäftigten<br />

sowie für weitere Personen, die auf Grund von Arbeitsverträgen beschäftigt werden. Aufwandswirksam<br />

sind die Bruttobeträge einschließlich der Nebenbezüge und Lohnnebenkosten, z.B. Überstundenentlohnung,<br />

Weihnachtsgeld, Sozialversicherungsbeiträge u.a. Auch Beihilfen sowie Unterstützungsleistungen<br />

sind unter dieser Position zu erfassen. Die jährlichen Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für die noch<br />

tätigen Beschäftigten sowie Rückstellungen für Urlaubsansprüche und Arbeitszeitguthaben zählen auch<br />

zu dieser Position. Als Beiträge zu Versorgungskassen fallen z.B. die Arbeitgeberanteile zur Zusatzversorgungskasse<br />

hierunter. Die Zahlungen der Gemeinde/Betriebe für nicht beschäftigte Schwerbehinderte<br />

sind nicht hier, sondern unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu erfassen.<br />

19


12 Versorgungsaufwendungen<br />

Anlage 8<br />

Zu dieser Position gehören alle anfallenden Versorgungsleistungen für die nicht mehr tätigen Beschäftigten<br />

und ihre Angehörigen. Ggf. können auch zusätzlich Zuführungen zu Pensionsrückstellungen (vgl. § 36<br />

Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong>) anfallen, soweit sich die Ansprüche für den Kreis der Versorgungsempfänger<br />

verändert haben, z.B. durch Veränderungen der Sterbetafeln, die zur Berechung der Rückstellungen herangezogen<br />

werden. Außerdem sind unter dieser Position noch weitere Aufwendungen zu erfassen, z.B.<br />

Beiträge zur Sozialversicherung, aber auch Beihilfen an die Versorgungsempfänger, soweit dafür nicht die<br />

entsprechenden Rückstellungen ausreichen. Die jährlichen Umlagezahlungen an Versorgungskassen für<br />

Beamte können ganz oder teilweise Aufwendungen sein. Dies ist abhängig davon, in welchem Umfang<br />

die Pensionsrückstellungen die Versorgungsverpflichtungen der Gemeinde/Betriebe <strong>zum</strong> Abschlussstichtag<br />

abdecken. Der Wertansatz der Pensionsrückstellungen ist an einem Abschlussstichtag nur dann herab<br />

zu setzen, wenn der Ansatz höher ist, als es dem Barwert der insgesamt noch zu leistenden Versorgungszahlungen<br />

entspricht.<br />

13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen<br />

Unter dieser Position sind alle Aufwendungen, die mit dem kommunalen und betrieblichen Verwaltungs-<br />

und Geschäftshandeln (Betriebszweck) bzw. Umsatz- oder Verwaltungserlösen wirtschaftlich zusammenhängen,<br />

zu erfassen. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umfassen deshalb u.a. Aufwendungen<br />

für Fertigung, Vertrieb, Waren. Auch die Aufwendungen für Energie, Wasser, Abwasser, Aufwendungen<br />

für die Unterhaltung (inkl. Reparatur, Fremdinstandhaltung) und die Bewirtschaftung des Anlagevermögens<br />

gehören hierher. Ebenso sind hier Kostenerstattungen und Kostenumlagen, die von der<br />

Kommune oder einem Betrieb wegen der Erbringung von Gütern und Dienstleistungen durch eine andere<br />

Stelle zu zahlen sind und dafür ein auftragsähnliches Verhältnis vorliegt, zu erfassen. Außerdem sind hier<br />

die sonstigen Geschäftsaufwendungen, z.B. Versicherungsbeiträge zu erfassen.<br />

14 Bilanzielle Abschreibungen<br />

Unter dieser Position sind die durch die Abnutzung von beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens<br />

entstehen planmäßigen Abschreibungen zu erfassen. Hier sind aber auch die Sofortabschreibungen<br />

geringwertiger Vermögensgegenstände sowie die außerplanmäßigen Abschreibungen von<br />

Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens zu erfassen. Dazu gehören auch die erforderlichen<br />

Abschreibungen auf Finanzanlagen, die der Aufgabenerfüllung zugerechnet werden bzw. dem Geschäftsbetrieb<br />

dienen sowie Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände. Aber auch Abschreibungen<br />

auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind unter dieser Position zu erfassen. Dagegen<br />

sind Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Umlaufvermögens, aus dem Abgang von immateriellen<br />

Vermögensgegenständen und Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens sowie aus<br />

dem Abgang von Finanzanlagen als Wertminderungen nicht unter dieser Position, sondern unter der Position<br />

„Sonstige ordentliche Aufwendungen“ zu erfassen. Den Abschreibungen aus der Nutzung der Vermögensgegenstände<br />

stehen ggf. auch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten gegenüber, die wegen<br />

der erhaltenen investiven Zuwendungen zur Anschaffung von Vermögensgegenständen gebildet worden<br />

sind.<br />

Poolabschreibungen können aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes und im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit<br />

der Rechnungslegung beibehalten werden.<br />

Gesondert zu betrachten sind die Abschreibungen auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände.<br />

Auf Grund des Ansatzverbotes nach <strong>NKF</strong> müssen die Abschreibungen auf die vorgenannten<br />

Positionen in der Kommunalbilanz II neutralisiert werden. Dies geschieht seitens der Stadt Essen.<br />

Unter den übrigen Abschreibungen sind alle Abschreibungen zu erfassen, die nicht unter die vorigen spezielleren<br />

Positionen fallen.<br />

15 Transferaufwendungen<br />

Unter dieser Position sind alle Leistungen der Kommune oder der Betriebe an Dritte zu erfassen, die von<br />

diesen gewährt werden, ohne dass dadurch einen Anspruch auf eine konkrete Gegenleistung erworben<br />

wird. Als Transferaufwendungen werden daher z.B. Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke,<br />

Schuldendiensthilfen u.Ä. erfasst. Dazu gehören auch Fälle, wenn sich die Kommune oder ein Betrieb<br />

lediglich an einer Finanzierung beteiligt, z.B. bei der Umlage nach Krankenhausgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

oder an Leistungen nach sonstigen landes- oder bundesrechtlichen Vorschriften. Darun-<br />

20


Anlage 8<br />

ter fallen auch gemeindliche Hilfen an private Haushalte (Sozialtransferaufwendungen). Typisch dafür sind<br />

Leistungen der Sozialhilfe, der Jugendhilfe, Leistungen an Arbeitssuchende, Leistungen an Kriegsopfer<br />

und ähnliche Anspruchsberechtigte, Leistungen an Asylbewerber sowie sonstige soziale Leistungen. Aber<br />

auch Hilfen der Kommune oder eines Betriebes an Unternehmen (Subventionen) fallen hierunter. Steuern<br />

sind dagegen unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu erfassen.<br />

16 Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />

Unter der Position „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ sind alle Aufwendungen, die nicht den anderen<br />

Aufwandspositionen, den Zinsen und ähnlichen Finanzaufwendungen oder den außerordentlichen Aufwendungen<br />

zuzuordnen sind, zu erfassen. Hier sind die sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen,<br />

z.B. für Aus- und Fortbildung, Reisekosten, Ersatz für Sachschäden, Ausgleichsabgabe nach<br />

dem Schwerbehindertengesetz u.a. zu erfassen. Aber auch Aufwendungen für die Inanspruchnahme von<br />

Rechten und Diensten, z.B. Aufwendungen für Mieten, Pachten, Leasing, Geschäftsaufwendungen und<br />

Aufwendungen für Beiträge gehören dazu. Ebenso sind Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des<br />

Umlaufvermögens, aus dem Abgang von immateriellen Vermögensgegenständen und Vermögensgegenständen<br />

des Sachanlagevermögens sowie aus dem Abgang von Finanzanlagen als Wertminderungen<br />

unter dieser Position zu erfassen. Ebenso gehören Aufwendungen aus Verlustübernahmen dazu.<br />

Zu den sonstigen ordentlichen Aufwendungen gehören auch die Aufwendungen für besondere Finanzauszahlungen<br />

und betriebliche Steueraufwendungen (Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, latente<br />

Steuern etc.). Hierunter sind auch die Aufwendungen für die ehrenamtliche Tätigkeit (Ratsmitglieder u.a.).<br />

Ebenso gehören Aufwendungen für die Bildung von Rückstellungen für Deponien und Altlasten, für Instandhaltungsrückstellungen<br />

sowie für die sonstigen Rückstellungen dazu. Aufwendungen für die Unterhaltung<br />

(Instandhaltung) und die Bewirtschaftung (Energie, Wasser, Abwasser) des Anlagevermögens<br />

werden unter Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ausgewiesen.<br />

17 Ordentliche Aufwendungen<br />

Summe aller ordentlichen Aufwendungen. (Position 11 bis 16)<br />

18 Ergebnis der laufenden Geschäfts-/Verwaltungstätigkeit<br />

Die Position „Ergebnis der laufenden Geschäfts-/Verwaltungstätigkeit“ umfasst den Saldo aus der Summe<br />

der ordentlichen Erträge und der Summe der ordentlichen Aufwendungen.<br />

19 Finanzerträge<br />

Hier sind insbesondere Zinsen aus gegebenen Darlehen, Dividenden oder andere Gewinnanteile zu erfassen.<br />

Ebenso sind hier Erträge aus Beteiligungen oder Wertpapieren des Anlagevermögens, Zinsen aus<br />

Geldanlagen und Kontoguthaben sowie andere zinsähnliche Erträge anzusetzen. Hierunter fallen auch<br />

die Erträge aus Wertpapieren des Umlaufvermögens, z.B. Tages- und Festgeldzinsen. Nicht dazu gehören<br />

Zinszuschüsse sowie Verzugszinsen, Stundungs- oder Aussetzungszinsen, die durch ein Hinausschieben<br />

der Zahlungsfälligkeit entstehen. Diese sind unter den sonstigen ordentlichen Erträgen zu erfassen.<br />

Auch Erträge aus der Veräußerung von Finanzanlagen sind hier nicht auszuweisen.<br />

19.1 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen/Verlustübernahmen<br />

In der Praxis bestehen häufig Ergebnisabführungsverträge zwischen Unternehmen aus der kommunalen<br />

Beteiligungsstruktur. Unter dieser Position werden die aus den Gewinnabführungsverträgen oder Verlustübernahmen<br />

erhaltenen Erträge erfasst. Hierzu gehören auch Erträge auf Grund einer Gewinngemeinschaft<br />

oder eines Teilgewinnabführungsvertrages. Wie unten im Schaubild aufgeführt, gibt es zwei Fälle in<br />

denen solche Erträge entstehen können:<br />

− Ein Mutterunternehmen erhält von seiner Tochter den Gewinn aus dem Geschäftsjahr (Ertrag aus<br />

einem Gewinnabführungsvertrag).<br />

− Ein Tochterunternehmen erwirtschaftet einen Verlust und dieser wird von dem Mutterunternehmen<br />

übernommen (Ertrag aus der Verlustübernahme).<br />

21


Anlage 8<br />

Aufwendungen aus Verlustübernahme Erträge aus Gewinnabführung<br />

Stadtwerke AG<br />

Ergebnisabführungsvertrag Ergebnisabführungsvertrag<br />

Richtung des Geldflusses<br />

hier: Verlustübernahme hier: Gewinnabführung<br />

Erträge aus<br />

Verlustübernahme<br />

Flughafen GmbH<br />

Energie-u.<br />

Wasser GmbH<br />

Aufwendungen aus<br />

Gewinnabführung<br />

19.2 Beteiligungserträge<br />

Unter dieser Position sind die laufenden Erträge aus Beteiligungen auszuweisen, sofern kein Ergebnisabführungsvertrag<br />

besteht. Wegen des Bruttoprinzips sind Erträge und Aufwendungen getrennt zu buchen.<br />

19.3 Übrige Finanzerträge<br />

Hier sind mit Ausnahme der gesondert auszuweisenden Erträge aus Beteiligungen alle übrigen Erträge<br />

aus Finanzanlagen zu erfassen. Hierzu zählen Zinserträge, Dividendenerträge und ähnliche Ausschüttungen<br />

aus Wertpapieren des Anlagevermögens. Die HGB-Position „Erträge aus anderen Wertpapieren und<br />

Ausleihungen des Finanzanlagevermögens“ ist grundsätzlich in diese Position einzuordnen.<br />

20 Ergebnis aus assoziierten Beteiligungen<br />

Die Anteilskonsolidierung von assoziierten Unternehmen erfolgt nach der Equity - Methode, die in § 312<br />

HGB geregelt ist. Die Equity - Methode ist dadurch charakterisiert, dass der Wertansatz für den kommunalen<br />

Betrieb, ausgehend von den historischen Anschaffungskosten, in den Folgejahren entsprechend<br />

der Entwicklung des anteiligen bilanziellen Eigenkapitals des assoziierten Betriebes fortgeschrieben wird.<br />

Diese Fortschreibung wird in dieser Position berücksichtigt. Erfolgswirksame Buchungen aus dieser Fortschreibung<br />

werden in dieser Position berücksichtigt.<br />

21 Zinsen und sonstige Aufwendungen<br />

Unter dieser Position sind Zinsaufwendungen und Aufwendungen auf Grund von Gewinnabführungsverträgen<br />

auszuweisen. Hierzu gehören nicht die allgemeinen Aufwendungen für den Geldverkehr, z.B. Kontoführungsgebühren,<br />

die unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu erfassen sind. Anders als im<br />

Handelsrecht werden unter dieser Position keine Abschreibungen von Finanzanlagen erfasst, weil diese<br />

Vermögensgegenstände der kommunalen Aufgabenerfüllung zugerechnet werden bzw. dem Geschäftsbetrieb<br />

der Kommune oder einem Betrieb dienen. Sie stellen somit keine „Nebengeschäfte“ der Kommune<br />

oder des Betriebes dar, die aus betrieblicher Sicht unter einem ordentlichen betriebsfremden Ergebnis zu<br />

erfassen und damit getrennt von den bilanziellen Abschreibungen auszuweisen wären.<br />

21.1 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen<br />

Unter dieser Position sind alle Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen zwischen Unternehmen<br />

aus der kommunalen Beteiligungsstruktur auszuweisen. Wie im Schaubild bei der Position „Erträge aus<br />

Gewinnabführungsverträgen/Verlustübernahmen“ aufgeführt, sind hier die Aufwendungen zu erfassen,<br />

wenn ein kommunaler Betrieb einen Gewinn erwirtschaftet und muss diesen an die Kommune abführen<br />

(Aufwand aus einem Gewinnabführungsvertrag) Übernimmt dagegen die Kommune den Verlust eines<br />

kommunalen Betriebes ist dieser „Aufwand aus Verlustübernahmen" nicht unter dieser Position, sondern<br />

<strong>NKF</strong>-konform unter der Position „Ordentliche Aufwendungen“ zu erfassen.<br />

21.2 Zinsaufwendungen und andere sonstige Finanzaufwendungen<br />

Unter dieser Position sind Zinsaufwendungen und Kreditbeschaffungskosten aus der Inanspruchnahme<br />

von Fremdkapital, aber auch sonstige Finanzaufwendungen auszuweisen, auch Zinsen im Rahmen eines<br />

Kontokorrentkredites.<br />

22


Anlage 8<br />

Beispiele: Agio, Disagio bzw. Damnum, Kreditprovisionen und Zinsen für Kredite oder Darlehen gleich<br />

welcher Art. (sofern kein RAP gebildet wurde)<br />

Hierzu gehören nicht die allgemeinen Aufwendungen für den Geldverkehr, z.B. Kontoführungsgebühren,<br />

die unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu erfassen sind.<br />

22 Finanzergebnis<br />

Die Position „Finanzergebnis“ umfasst den Saldo aus der Summe der Finanzerträge und der Summe der<br />

Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen unter Berücksichtigung des Ergebnisses aus assoziierten<br />

Beteiligungen.<br />

23 Ordentliches Ergebnis<br />

Addition des Ergebnisses aus laufender Geschäfts-/Verwaltungstätigkeit und des Finanzergebnisses<br />

24 Außerordentliche Erträge<br />

Unter dieser Position sind Erträge auszuweisen, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit anfallen.<br />

Der Tatbestand ist entsprechend eng auszulegen. Als außerordentliche Erträge sind z.B. Versicherungsleistungen<br />

oder besondere Zuweisungen nach Naturkatastrophen anzusehen. Aber auch Spenden,<br />

sofern sie von wesentlicher Bedeutung für die individuellen Gegebenheiten der Gemeinde/Betriebe sind<br />

und ohne Auflage gewährt werden, zählen dazu. Unter diese Position fallen nicht die Veräußerungen von<br />

Vermögensgegenständen, die im Rahmen der Aufgabenerfüllung regelmäßig erfolgen. Stellt die Veräußerung<br />

jedoch einen ungewöhnlichen Vorgang oder eine Aufgabe einer wesentlichen Betriebsgrundlage dar,<br />

z.B. die Veräußerung eines gemeindlichen/betrieblichen Unternehmens oder einer langjährigen wesentlichen<br />

Beteiligung, soll diese, weil sie aus der Natur der Sache heraus als selten und nicht gewöhnlich zu<br />

bewerten ist, hier erfasst werden.<br />

25 Außerordentliche Aufwendungen<br />

Unter dieser Position sind Aufwendungen auszuweisen, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />

der Kommune oder des Betriebes anfallen. Der Tatbestand ist eng auszulegen. Als außerordentliche<br />

Aufwendungen sind z.B. die notwendigen Leistungen der Gemeinde/Betriebe zur Beseitigung von Naturkatastrophen<br />

anzusehen. Auch Abschreibungen, die entstehen, weil ein Geschäftsvorfall der Gemeinde/des<br />

Betriebes als außerordentlich zu klassifizieren ist, sind im Ergebnisplan als außerordentliche Aufwendungen<br />

zu behandeln und entsprechend zuzuordnen.<br />

26 Außerordentliches Ergebnis<br />

Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen<br />

27 Jahresergebnis<br />

Addition des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses<br />

V. Gewinnverwendung<br />

28 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis<br />

Wird der Jahresabschluss unter Berücksichtigung der teilweisen oder vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses<br />

aufgestellt, ist hier bei kommunalen Betrieben mit mehreren Gesellschaftern der den anderen<br />

Gesellschaftern zustehende Gewinn oder Verlust auszuweisen.<br />

29 Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr<br />

Hier ist der vorgetragene Gewinn/Verlust aus dem Vorjahr (unverändert) auszuweisen.<br />

23


30 Entnahmen aus der Kapitalrücklage<br />

Anlage 8<br />

Wird der Jahresabschluss unter Berücksichtigung der teilweisen oder vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses<br />

aufgestellt, ist diese Position nach Bedarf zu füllen. Die Verwendung des Jahresergebnisses<br />

ist je nach Verwendungsart getrennt auszuweisen.<br />

31 Entnahmen aus Gewinnrücklagen<br />

Wird der Jahresabschluss unter Berücksichtigung der teilweisen oder vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses<br />

aufgestellt, ist diese Position nach Bedarf zu füllen. Hierunter fällt z.B. ein möglicher Ertrag<br />

aus der Kapitalherabsetzung. Der aus der Kapitalherabsetzung gewonnene Betrag ist in der Gesamtergebnisrechnung<br />

als "Ertrag aus der Kapitalherabsetzung" gesondert, und zwar hinter dem Posten "Entnahmen<br />

aus Gewinnrücklagen", auszuweisen.<br />

32 Einstellungen in die Gewinnrücklagen<br />

Wird der Jahresabschluss unter Berücksichtigung der teilweisen oder vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses<br />

aufgestellt, ist diese Position nach Bedarf zu füllen.<br />

33 Bilanzgewinn/Bilanzverlust<br />

Der Bilanzgewinn/Bilanzverlust wird aus der Gesamtergebnisrechnung ermittelt. Er muss der Bilanzposition<br />

„Gesamtbilanzgewinn/Gesamtbilanzverlust innerhalb des Eigenkapitals in der Gesamtbilanz entsprechen.<br />

Wird der Jahresabschluss nicht unter Berücksichtigung der teilweisen oder vollständigen Verwendung<br />

des Jahresergebnisses aufgestellt, entspricht diese Position dem Jahresergebnis.<br />

24


- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Übersicht über die in den Probeabschluss<br />

einbezogenen Betriebe<br />

Anlage 9<br />

<strong>Modellprojekt</strong> zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses im<br />

Neuen Kommunalen Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>)


Grün und Gruga Essen<br />

eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />

100 %<br />

Stammkapital: 5.000.000 €<br />

Stadt Essen 02-02 Übersicht Probekonsolidierung - Stand 27.01.2009<br />

Essener Verkehrs-AG<br />

Stadt Essen: 7,69 %<br />

EVV: 92,31 %<br />

Grundkapital: 13 .293.589 €<br />

Essener Versorgungs- und<br />

Verkehrsgesellschaft mbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 66.200.000 €<br />

Stadtwerke Essen AG<br />

51 %<br />

Grundkapital: 56 .320.000 €<br />

Stadt Essen<br />

ALLBAU AG<br />

81,78 %<br />

Grundkapital: 23 .008.135 €<br />

Theater und Philharmonie E ssen<br />

GmbH<br />

100 %<br />

Stammkapital: 51.129 €<br />

GSE Gesellschaft für Soziale<br />

Dienstleistungen Essen mbH<br />

90 %<br />

Stammkapital: 110.000 €


- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Überleitungen der Handelsbilanzen für die<br />

Probekonsolidierung<br />

Anlage 10<br />

<strong>Modellprojekt</strong> zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses im<br />

Neuen Kommunalen Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>)


Überleitung Stadt Essen<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />

Betrag in €<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

S H<br />

Kommunalbilanz I<br />

AKTIVA 6.430.944.912,99 AKTIVA 6.430.944.912,99<br />

1. Anlagevermögen 6.256.043.803,37 01 Anlagevermögen 6.256.043.803,37<br />

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 4.844.571,13 4.844.571,13 1 02 Immaterielle Vermögensgegenstände 4.844.571,13<br />

021<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />

(Kapitalkonsolidierung)<br />

022<br />

Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Lizenzen, DV-Software,<br />

Konzessionen, Schutzrechte)<br />

0221 Selbst geschaffene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />

0222 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />

4.844.571,13<br />

1 4.844.571,13 0223 sonstige entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 4.844.571,13<br />

023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

0231 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis<br />

0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige<br />

0,00<br />

1.2 Sachanlagen 3.515.884.401,16 03 Sachanlagen 3.515.884.401,16<br />

1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche 223.320.636,79 031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 223.320.636,79<br />

1.2.1.1 Grünflächen 11.106.437,00 2 11.106.437,00 11.106.437,00 2 0311 Grünflächen 11.106.437,00<br />

1.2.1.2 Ackerland 11.160.756,00 3 11.160.756,00 11.160.756,00 3 0312 Ackerland 11.160.756,00<br />

1.2.1.3 Wald, Forsten 69.616,00 4 69.616,00 69.616,00 4 0313 Wald, Forsten 69.616,00<br />

1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 200.983.827,79 5 200.983.827,79 200.983.827,79 5 0314 Sonstige unbebaute Grundstücke 200.983.827,79<br />

1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche 1.601.226.452,24 032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.601.226.452,24<br />

1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 76.526.779,18 6 76.526.779,18 76.526.779,18 6 0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen 76.526.779,18<br />

1.2.2.2 Schulen 1.142.964.903,87 7 1.142.964.903,87 1.142.964.903,87 7 0322 Schulen 1.142.964.903,87<br />

1.2.2.3 Wohnbauten 26.838.608,62 8 26.838.608,62 26.838.608,62 8 0323 Wohnbauten 26.838.608,62<br />

1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 354.896.160,57 9 354.896.160,57 354.896.160,57 9 0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 354.896.160,57<br />

1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.296.838.404,75 033 Infrastrukturvermögen 1.296.838.404,75<br />

1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 462.591.905,14 10 462.591.905,14 462.591.905,14 10 0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 462.591.905,14<br />

1.2.3.2 Brücken und Tunnel 47.190.334,71 11 47.190.334,71 47.190.334,71 11 0332 Brücken und Tunnel 47.190.334,71<br />

1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und<br />

Sicherheitsanlagen 302.883.036,94 12 302.883.036,94 302.883.036,94 12 0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 302.883.036,94<br />

1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 2.540.332,04 13 2.540.332,04 2.540.332,04 13 0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 2.540.332,04<br />

1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und<br />

Verkehrslenkungsanlagen 481.046.758,94 14 481.046.758,94 481.046.758,94 14 0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 481.046.758,94<br />

1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 586.036,98 15 586.036,98 586.036,98 15 0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 586.036,98<br />

1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 5.651.188,77 16 5.651.188,77 5.651.188,77 16 034 Bauten auf fremdem Grund und Boden 5.651.188,77<br />

1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 255.635.513,04 17 255.635.513,04 255.635.513,04 17 035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 255.635.513,04<br />

1.2.6 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 31.106.934,92 18 31.106.934,92 31.106.934,92 18 036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 31.106.934,92<br />

2<br />

Betrag in €


Überleitung Stadt Essen<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />

Betrag in €<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

S H<br />

Kommunalbilanz I<br />

1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 46.499.676,03 19 46.499.676,03 46.499.676,03 19 037 Betriebs- und Geschäftsausstattung 46.499.676,03<br />

1.2.8 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 55.605.594,62 55.605.594,62 20 038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 55.605.594,62<br />

0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

20 55.605.594,62 0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau 55.605.594,62<br />

1.3 Finanzanlagen 2.735.314.831,08 10 Finanzanlagen 2.735.314.831,08<br />

1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.301.534.590,31 1.301.534.590,31 21 101 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.302.601.590,31<br />

21 1.275.533.340,31 1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 1.275.533.340,31<br />

21,2 27.068.250,00 1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 27.068.250,00<br />

102 Anteile an assoziierten Unternehmen 0,00<br />

1.3.2 Beteiligungen 7.829.000,00 22 6.762.000,00 7.829.000,00 22 103 Beteiligungen 6.762.000,00<br />

1.3.3 Sondervermögen 187.597.826,62 23 187.597.826,62 187.597.826,62 23 104 Sondervermögen 187.597.826,62<br />

1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 980.797.080,49 980.797.080,49 24 105 Wertpapiere des Anlagevermögens 210.059.825,29<br />

1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

24 210.059.825,29 1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 210.059.825,29<br />

1.3.5 Ausleihungen 257.556.333,66 106 Ausleihungen 1.028.293.588,86<br />

1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 201.192.527,50 24,2 1.022.966.211,84 201.192.527,50 25 1061 an Vollkonsolidierungskreis 1.022.966.211,84<br />

1.3.5.2 an Sondervermögen 51.036.429,14 51.036.429,14 26<br />

1.3.5.3 Sonstige Ausleihungen 5.327.377,02 27 5.327.377,02 5.327.377,02 27 1062 Sonstige Ausleihungen 5.327.377,02<br />

2. Umlaufvermögen 126.154.573,21 11 Umlaufvermögen 126.154.573,21<br />

2.1 Vorräte 1.520.853,67 12 Vorräte 1.520.853,67<br />

2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 1.520.853,67 28 1.520.853,67 1.520.853,67 28 121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 1.520.853,67<br />

2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 115.091.237,74<br />

2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen a 70.692.382,86<br />

2.2.1.1 Gebühren 11.170.498,42 11.170.498,42 29<br />

2.2.1.2 Beiträge 636.193,16 636.193,16 30<br />

Betrag in €<br />

122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 0,00<br />

1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />

1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige<br />

2.2.1.3 Steuern 33.528.839,33 33.528.839,33 31<br />

2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 15.615.302,40 15.615.302,40 32<br />

2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 9.741.549,55 9.741.549,55 33 13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 115.091.237,74<br />

2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 23.157.841,80 36,3 19.649.564,28 131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 19.649.564,28<br />

2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereiche 2.985.409,33 29,3 74.200.660,38 2.985.409,33 34 132 Forderungen gegen Sonstige 74.200.660,38<br />

3


Überleitung Stadt Essen<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />

Betrag in €<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

Kommunalbilanz I<br />

S H<br />

2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 469.996,06 469.996,06 35 133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00<br />

2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen 17.788.955,77 17.788.955,77 36 1331 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis<br />

2.2.2.4 gegen Beteiligungen 52.872,13 52.872,13 37 1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen<br />

2.2.2.5 gegen Sondervermögen 1.860.608,51 1.860.608,51 38 134 Sonstige Vermögensgegenstände 21.241.013,08<br />

1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />

2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 21.241.013,08 39 21.241.013,08 21.241.013,08 39 1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 21.241.013,08<br />

Betrag in €<br />

14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00<br />

141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

2.3 Liquide Mittel 9.542.481,80 40 9.542.481,80 9.542.481,80 40 15 Liquide Mittel 9.542.481,80<br />

3. Aktive Rechnungsabgrenzung 48.746.536,41 48.746.536,41 41 16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 48.746.536,41<br />

161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 48.746.536,41<br />

1621 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

41 48.746.536,41 1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 48.746.536,41<br />

4<br />

17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />

18 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen)


Überleitung Stadt Essen<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />

Betrag in €<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

S H<br />

Kommunalbilanz I<br />

PASSIVA 6.430.944.912,99 PASSIVA 6.430.944.912,99<br />

1. Eigenkapital 1.955.660.557,80 20 Eigenkapital 1.955.660.557,80<br />

1.1 Allgemeine Rücklage 1.742.998.123,71 42 1.742.998.123,71 201 Allgemeine Rücklage 1.757.030.931,19<br />

davon Sonderrücklage 8.100.000,00 2011 Grundkapital/Stammkapital (netto)<br />

1.2 Korrektur Eröffnungsbilanz 14.032.807,48 43 14.032.807,48 1.757.030.931,192,43 2013 Allgemeine Rücklage 1.757.030.931,19<br />

Betrag in €<br />

2015 Kapitalrücklage 0,00<br />

2016 Gewinnrücklagen<br />

2017 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />

1.3 Ausgleichsrücklage 295.273.504,54 44 295.273.504,54 295.273.504,54 44 203 Ausgleichsrücklage 295.273.504,54<br />

204 Ergebnisvorträge<br />

1.4 Jahresfehlbetrag -96.643.877,93 45 -96.643.877,93 -96.643.877,93 45 205 Bilanzgewinn/Bilanzverlust -96.643.877,93<br />

206 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />

2. Sonderposten 697.528.868,93<br />

21 Sonderposten 697.528.868,93<br />

2.1 für Zuwendungen 556.530.968,94 46 556.530.968,94 211 Sonderposten für Zuwendungen 556.530.968,94<br />

2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

556.530.968,94 46 2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen 556.530.968,94<br />

2.2 für Beiträge 54.678.726,05 47 54.678.726,05 212 Sonderposten für Beiträge 54.678.726,05<br />

2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

54.678.726,05 47 2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen 54.678.726,05<br />

2.3 für den Gebührenausgleich 2.025.609,94 48 2.025.609,94 2.025.609,94 48 213 Sonderposten für den Gebührenausgleich 2.025.609,94<br />

214 Sonderposten mit Rücklageanteil<br />

2.4 Sonstige Sonderposten 84.293.564,00 49 84.293.564,00 215 Sonstige Sonderposten 84.293.564,00<br />

2151 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

84.293.564,00 49 2152 Sonstige Sonderposten von Sonstigen 84.293.564,00<br />

3. Rückstellungen 1.056.694.613,52 22 Rückstellungen 1.056.694.613,52<br />

3.1 Pensionsrückstellungen<br />

956.388.870,11 50 956.388.870,11 956.388.870,11 50 221 Pensionsrückstellungen 956.388.870,11<br />

3.2 Rückstellung für Deponien und Altlasten 54.255,14 51 54.255,14 54.255,14 51 222 Rückstellung für Deponien und Altlasten 54.255,14<br />

3.3 Instandhaltungsrückstellungen 11.905.401,07 52 11.905.401,07 11.905.401,07 52 223 Instandhaltungsrückstellungen 11.905.401,07<br />

224 Steuerrückstellungen<br />

2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune<br />

2242 Sonstige Steuerrückstellungen<br />

2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />

2244 latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

3.4 Sonstige Rückstellungen 88.346.087,20 53 88.346.087,20 225 Sonstige Rückstellungen<br />

2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis<br />

88.346.087,20<br />

88.346.087,20 53 2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 88.346.087,20<br />

5


Überleitung Stadt Essen<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />

Betrag in €<br />

4. Verbindlichkeiten 2.720.396.413,77<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

S H<br />

Kommunalbilanz I<br />

4.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />

4.1.1 von Sondervermögen 3.822.000,00 54 3.822.000,00<br />

4.1.2 vom öffentlichen Bereich 1.067.866,33 55 1.067.866,33<br />

4.1.3 vom privaten Kreditmarkt 1.029.430.074,04 56 1.029.430.074,04<br />

4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 1.573.340.033,57 57 1.573.340.033,57<br />

4.3 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wir 4.649.694,46 58 4.649.694,46<br />

4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.085.933,28 59 11.085.933,28<br />

4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 145.417,56 60 145.417,56<br />

4.6 Erhaltene Anzahlungen 37.761.099,56 61 37.761.099,56<br />

4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 59.094.294,97 62 59.094.294,97 30 Verbindlichkeiten 2.720.396.413,77<br />

31 Anleihen<br />

1.030.497.940,375,56 32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.030.497.940,37<br />

1.573.340.033,57 57 33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 1.573.340.033,57<br />

4.649.694,46 58 34<br />

Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />

gleichkommen<br />

4.649.694,46<br />

10.580.108,44 59 35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10.580.108,44<br />

145.417,56 60 36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 145.417,56<br />

37.761.099,56 61 37 erhaltene Anzahlungen 37.761.099,56<br />

29.026.472,839,62 38 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 29.026.472,83<br />

34.395.646,98 62 39 Sonstige Verbindlichkeiten 34.395.646,98<br />

5. Passive Rechnungsabgrenzung 664.458,97 63 664.458,97 40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 664.458,97<br />

401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

664.458,97 63 401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 664.458,97<br />

12.861.889.825,98 12.861.889.825,98<br />

6<br />

Betrag in €


Betrag in €<br />

Nach Ansatzanpassungen<br />

Betrag in €<br />

Aufdeckung stiller<br />

Reserven/Lasten<br />

Betrag in €<br />

AKTIVA 6.430.944.912,99 6.430.944.912,99 0,00 6.430.944.912,99<br />

01 Anlagevermögen 6.256.043.803,37 6.256.043.803,37 0,00 6.256.043.803,37<br />

02 Immaterielle Vermögensgegenstände 4.844.571,13 4.844.571,13 0,00 4.844.571,13<br />

021<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung (Kapitalkonsolidierung)<br />

0,00 0,00 0,00<br />

022<br />

Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Lizenzen, DV-Software,<br />

Konzessionen, Schutzrechte)<br />

4.844.571,13 4.844.571,13 4.844.571,13<br />

0221 Selbst geschaffene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00<br />

0222 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

0223 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 4.844.571,13 4.844.571,13 4.844.571,13<br />

023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

0231 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige 0,00 0,00 0,00<br />

03 Sachanlagen 3.515.884.401,16 3.515.884.401,16 0,00 3.515.884.401,16<br />

031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 223.320.636,79 223.320.636,79 0,00 223.320.636,79<br />

0311 Grünflächen 11.106.437,00 11.106.437,00 11.106.437,00<br />

0312 Ackerland 11.160.756,00 11.160.756,00 11.160.756,00<br />

0313 Wald, Forsten 69.616,00 69.616,00 69.616,00<br />

0314 Sonstige unbebaute Grundstücke 200.983.827,79 200.983.827,79 200.983.827,79<br />

032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.601.226.452,24 1.601.226.452,24 0,00 1.601.226.452,24<br />

0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen 76.526.779,18 76.526.779,18 76.526.779,18<br />

0322 Schulen 1.142.964.903,87 1.142.964.903,87 1.142.964.903,87<br />

0323 Wohnbauten 26.838.608,62 26.838.608,62 26.838.608,62<br />

0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 354.896.160,57 354.896.160,57 354.896.160,57<br />

033 Infrastrukturvermögen 1.296.838.404,75 1.296.838.404,75 0,00 1.296.838.404,75<br />

0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 462.591.905,14 462.591.905,14 462.591.905,14<br />

0332 Brücken und Tunnel 47.190.334,71 47.190.334,71 47.190.334,71<br />

0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 302.883.036,94 302.883.036,94 302.883.036,94<br />

0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 2.540.332,04 2.540.332,04 2.540.332,04<br />

0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 481.046.758,94 481.046.758,94 481.046.758,94<br />

0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 586.036,98 586.036,98 586.036,98<br />

034 Bauten auf fremdem Grund und Boden 5.651.188,77 5.651.188,77 5.651.188,77<br />

035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 255.635.513,04 255.635.513,04 255.635.513,04<br />

036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 31.106.934,92 31.106.934,92 31.106.934,92<br />

037 Betriebs- und Geschäftsausstattung 46.499.676,03 46.499.676,03 46.499.676,03<br />

038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 55.605.594,62 55.605.594,62 0,00 55.605.594,62<br />

0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau 55.605.594,62 55.605.594,62 55.605.594,62<br />

10 Finanzanlagen 2.735.314.831,08 2.735.314.831,08 0,00 2.735.314.831,08<br />

101 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.302.601.590,31 1.302.601.590,31 0,00 1.302.601.590,31<br />

1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 1.275.533.340,31 1.275.533.340,31 1.275.533.340,31<br />

1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 27.068.250,00 27.068.250,00 27.068.250,00<br />

102 Anteile an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00 0,00<br />

103 Beteiligungen 6.762.000,00 6.762.000,00 6.762.000,00<br />

104 Sondervermögen 187.597.826,62 187.597.826,62 187.597.826,62<br />

105 Wertpapiere des Anlagevermögens 210.059.825,29 210.059.825,29 0,00 210.059.825,29<br />

1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 210.059.825,29 210.059.825,29 210.059.825,29<br />

106 Ausleihungen 1.028.293.588,86 1.028.293.588,86 0,00 1.028.293.588,86<br />

1061 an Vollkonsolidierungskreis 1.022.966.211,84 1.022.966.211,84 1.022.966.211,84<br />

1062 Sonstige Ausleihungen 5.327.377,02 5.327.377,02 5.327.377,02<br />

11 Umlaufvermögen 126.154.573,21 126.154.573,21 0,00 126.154.573,21<br />

12 Vorräte 1.520.853,67 1.520.853,67 0,00 1.520.853,67<br />

121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 1.520.853,67 1.520.853,67 1.520.853,67<br />

122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige 0,00 0,00 0,00<br />

13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 115.091.237,74 115.091.237,74 0,00 115.091.237,74<br />

131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 19.649.564,28 19.649.564,28 19.649.564,28<br />

132 Forderungen gegen Sonstige 74.200.660,38 74.200.660,38 74.200.660,38<br />

133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

1331 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />

134 Sonstige Vermögensgegenstände 21.241.013,08 21.241.013,08 0,00 21.241.013,08<br />

1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 21.241.013,08 21.241.013,08 21.241.013,08<br />

14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00<br />

15 Liquide Mittel 9.542.481,80 9.542.481,80 9.542.481,80<br />

16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 48.746.536,41 48.746.536,41 0,00 48.746.536,41<br />

161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />

162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 48.746.536,41 48.746.536,41 0,00 48.746.536,41<br />

1621 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 48.746.536,41 48.746.536,41 48.746.536,41<br />

17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00<br />

18 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen) 0,00 0,00 0,00<br />

7


Betrag in €<br />

Nach Ansatzanpassungen<br />

Betrag in €<br />

Aufdeckung stiller<br />

Reserven/Lasten<br />

Betrag in €<br />

PASSIVA 6.430.944.912,99 6.430.944.912,99 0,00 6.430.944.912,99<br />

20 Eigenkapital 1.955.660.557,80 1.955.660.557,80 0,00 1.955.660.557,80<br />

201 Allgemeine Rücklage 1.757.030.931,19 1.757.030.931,19 0,00 1.757.030.931,19<br />

2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 0,00 0,00 0,00<br />

2013 Allgemeine Rücklage 1.757.030.931,19 1.757.030.931,19 1.757.030.931,19<br />

2015 Kapitalrücklage 0,00 0,00 0,00<br />

2016 Gewinnrücklagen 0,00 0,00 0,00<br />

2017 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />

203 Ausgleichsrücklage 295.273.504,54 295.273.504,54 295.273.504,54<br />

204 Ergebnisvorträge 0,00 0,00 0,00<br />

205 Bilanzgewinn/Bilanzverlust -96.643.877,93 -96.643.877,93 -96.643.877,93<br />

206 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 0,00 0,00 0,00<br />

21 Sonderposten 697.528.868,93 697.528.868,93 0,00 697.528.868,93<br />

211 Sonderposten für Zuwendungen 556.530.968,94 556.530.968,94 0,00 556.530.968,94<br />

2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen 556.530.968,94 556.530.968,94 556.530.968,94<br />

212 Sonderposten für Beiträge 54.678.726,05 54.678.726,05 0,00 54.678.726,05<br />

2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen 54.678.726,05 54.678.726,05 54.678.726,05<br />

213 Sonderposten für den Gebührenausgleich 2.025.609,94 2.025.609,94 2.025.609,94<br />

214 Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 0,00 0,00<br />

215 Sonstige Sonderposten 84.293.564,00 84.293.564,00 0,00 84.293.564,00<br />

2151 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

2152 Sonstige Sonderposten von Sonstigen 84.293.564,00 84.293.564,00 84.293.564,00<br />

22 Rückstellungen 1.056.694.613,52 1.056.694.613,52 0,00 1.056.694.613,52<br />

221 Pensionsrückstellungen 956.388.870,11 956.388.870,11 956.388.870,11<br />

222 Rückstellung für Deponien und Altlasten 54.255,14 54.255,14 54.255,14<br />

223 Instandhaltungsrückstellungen 11.905.401,07 11.905.401,07 11.905.401,07<br />

224 Steuerrückstellungen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune 0,00 0,00 0,00<br />

2242 Sonstige Steuerrückstellungen 0,00 0,00 0,00<br />

2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen 0,00 0,00 0,00<br />

2244 latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />

225 Sonstige Rückstellungen 88.346.087,20 88.346.087,20 0,00 88.346.087,20<br />

2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 88.346.087,20 88.346.087,20 88.346.087,20<br />

30 Verbindlichkeiten 2.720.396.413,77 2.720.396.413,77 2.720.396.413,77<br />

31 Anleihen 0,00 0,00 0,00<br />

32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.030.497.940,37 1.030.497.940,37 1.030.497.940,37<br />

33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 1.573.340.033,57 1.573.340.033,57 1.573.340.033,57<br />

34<br />

Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />

gleichkommen<br />

4.649.694,46 4.649.694,46 4.649.694,46<br />

35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10.580.108,44 10.580.108,44 10.580.108,44<br />

36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 145.417,56 145.417,56 145.417,56<br />

37 erhaltene Anzahlungen 37.761.099,56 37.761.099,56 37.761.099,56<br />

38 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 29.026.472,83 29.026.472,83 29.026.472,83<br />

39 Sonstige Verbindlichkeiten 34.395.646,98 34.395.646,98 34.395.646,98<br />

40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 664.458,97 664.458,97 0,00 664.458,97<br />

401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 664.458,97 664.458,97 664.458,97<br />

8


Überleitung Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH<br />

S H<br />

AKTIVA 902.365.068,61 AKTIVA 902.365.068,61<br />

A. Anlagevermögen 854.541.053,25 01 Anlagevermögen 854.541.053,25<br />

I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.599,00 2.599,00 1 02 Immaterielle Vermögensgegenstände 2.599,00<br />

021<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />

(Kapitalkonsolidierung)<br />

II.<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss) Betrag in €<br />

Kommunalbilanz I<br />

Betrag in €<br />

Andere <strong>Anlagen</strong>, Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

022<br />

Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Lizenzen, DV-Software,<br />

Konzessionen, Schutzrechte)<br />

0221 Selbst geschaffene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />

2.599,00<br />

0222 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />

1 2.599,00 0223 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 2.599,00<br />

023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0,00<br />

0231 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis<br />

0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige<br />

1.016,00 2 1.016,00 1.016,00 2<br />

9<br />

03 Sachanlagen 1.016,00<br />

031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00<br />

0311 Grünflächen<br />

0312 Ackerland<br />

0313 Wald, Forsten<br />

0314 Sonstige unbebaute Grundstücke<br />

032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00<br />

0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />

0322 Schulen<br />

0323 Wohnbauten<br />

0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />

033 Infrastrukturvermögen 0,00<br />

0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />

0332 Brücken und Tunnel<br />

0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />

0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />

0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />

034 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />

035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />

036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />

037<br />

Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

1.016,00<br />

038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

0,00


Überleitung Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss) Betrag in €<br />

Kommunalbilanz I<br />

Betrag in €<br />

S H<br />

0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

III. Finanzanlagen 854.537.438,25 854.537.438,25 3 10 Finanzanlagen 854.537.438,25<br />

101 Anteile an verbundenen Unternehmen 539.858.493,64<br />

3 539.833.493,64 1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 539.833.493,64<br />

3 25.000,00 1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 25.000,00<br />

102 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />

3 2.855.870,60 103 Beteiligungen 2.855.870,60<br />

104 Sondervermögen<br />

105 Wertpapiere des Anlagevermögens 11.152.051,17<br />

1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

3 11.152.051,17 1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 11.152.051,17<br />

106 Ausleihungen 300.671.022,84<br />

3 200.704.487,31 1061 an Vollkonsolidierungskreis 200.704.487,31<br />

3 99.966.535,53 1062 Sonstige Ausleihungen 99.966.535,53<br />

B. Umlaufvermögen 47.819.485,79 11 Umlaufvermögen 47.819.485,79<br />

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 46.838.326,29<br />

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 621.405,59 621.405,59 4<br />

2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 18.021.308,53 18.021.308,53 5<br />

3. Forderungen gegen Gesellschafterin 24.602,49 24.602,49 6<br />

4. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 81.775,45 81.775,45 7<br />

12 Vorräte 0,00<br />

121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren<br />

122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 0,00<br />

1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />

1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige<br />

13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 46.838.326,29<br />

4,5 18.045.911,02 131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 18.045.911,02<br />

6,7 703.181,04 132 Forderungen gegen Sonstige 703.181,04<br />

133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00<br />

1331 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis<br />

1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen<br />

5. Sonstige Vermögensgegenstände 28.089.234,23 28.089.234,23 8 134 Sonstige Vermögensgegenstände 28.089.234,23<br />

1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />

8 28.089.234,23 1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 28.089.234,23<br />

10<br />

14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00<br />

141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis


Überleitung Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss) Betrag in €<br />

Kommunalbilanz I<br />

Betrag in €<br />

S H<br />

142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten<br />

981.159,50 9 981.159,50 981.159,50 9 15 Liquide Mittel 981.159,50<br />

C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.529,57 4.529,57 10 16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 4.529,57<br />

161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 4.529,57<br />

1621 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

10 4.529,57 1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 4.529,57<br />

11<br />

17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />

18 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen)


Überleitung Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss) Betrag in €<br />

Kommunalbilanz I<br />

Betrag in €<br />

S H<br />

PASSIVA 902.365.068,61 PASSIVA 902.365.068,61<br />

A. Eigenkapital 359.228.083,62 20 Eigenkapital 359.228.083,62<br />

201 Allgemeine Rücklage 352.438.028,25<br />

I. Gezeichnetes Kapital 66.200.000,00 11 66.200.000,00 66.200.000,00 11 2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 66.200.000,00<br />

2013 Allgemeine Rücklage<br />

II. Kapitalrücklage 286.238.028,25 12 286.238.028,25 286.238.028,25 12 2015 Kapitalrücklage 286.238.028,25<br />

2016 Gewinnrücklagen<br />

2017 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />

203 Ausgleichsrücklage<br />

204 Ergebnisvorträge<br />

III. Jahresüberschuss 6.790.055,37 13 6.790.055,37 6.790.055,37 13 205 Bilanzgewinn/Bilanzverlust 6.790.055,37<br />

206 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />

21 Sonderposten 0,00<br />

211 Sonderposten für Zuwendungen 0,00<br />

2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen<br />

212 Sonderposten für Beiträge 0,00<br />

2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen<br />

213 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />

214 Sonderposten mit Rücklageanteil<br />

215 Sonstige Sonderposten 0,00<br />

2151 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

2152 Sonstige Sonderposten von Sonstigen<br />

B. Rückstellungen 2.351.910,00 22 Rückstellungen 2.351.910,00<br />

1. Rückstellungen für Pensionen<br />

1.652.515,00 14 1.652.515,00 1.652.515,00 14 221 Pensionsrückstellungen 1.652.515,00<br />

222 Rückstellung für Deponien und Altlasten<br />

223 Instandhaltungsrückstellungen<br />

2. Steuerrückstellungen 562.000,00 15 562.000,00 224 Steuerrückstellungen<br />

2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune<br />

562.000,00<br />

562.000,00 15 2242 Sonstige Steuerrückstellungen<br />

2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />

2244 latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

562.000,00<br />

3. Sonstige Rückstellungen 137.395,00 16 137.395,00 225 Sonstige Rückstellungen<br />

2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis<br />

137.395,00<br />

137.395,00 16 2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 137.395,00<br />

D. Verbindlichkeiten 540.785.074,99<br />

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 310.099.240,28 17 310.099.240,28<br />

12


Überleitung Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss) Betrag in €<br />

Kommunalbilanz I<br />

Betrag in €<br />

S H<br />

2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 61.703,49 18 61.703,49<br />

3. Verbindlichketeiten gegenüber verbundenen Unternehmen<br />

27.046.568,80 19 27.046.568,80<br />

4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafterin<br />

203.552.805,98 20 203.552.805,98<br />

5. Sonstige Verbindlichkeiten 24.756,44 21 24.756,44<br />

1.804.730.137,22 1.804.730.137,22<br />

30 Verbindlichkeiten 540.785.074,99<br />

31 Anleihen<br />

310.099.240,28 17 32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 310.099.240,28<br />

33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />

34<br />

Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />

gleichkommen<br />

61.703,49 18 35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 61.703,49<br />

36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen<br />

37 erhaltene Anzahlungen<br />

230.599.374,78 19,238 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 230.599.374,78<br />

24.756,44 21 39 Sonstige Verbindlichkeiten 24.756,44<br />

13<br />

40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00<br />

401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen


Betrag in €<br />

Nach Ansatz-<br />

anpassungen<br />

Betrag in €<br />

Aufdeckung stiller<br />

Reserven/Lasten<br />

Betrag in €<br />

AKTIVA 902.365.068,61 902.365.068,61 771.072.392,37 1.673.437.460,98<br />

01 Anlagevermögen 854.541.053,25 854.541.053,25 771.072.392,37 1.625.613.445,62<br />

02 Immaterielle Vermögensgegenstände 2.599,00 2.599,00 0,00 2.599,00<br />

021<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung (Kapitalkonsolidierung)<br />

0,00 0,00 0,00<br />

022<br />

Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Lizenzen, DV-Software,<br />

Konzessionen, Schutzrechte)<br />

2.599,00 2.599,00 0,00 2.599,00<br />

0221 Selbst geschaffene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00<br />

0222 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

0223 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 2.599,00 2.599,00 2.599,00<br />

023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

0231 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige 0,00 0,00 0,00<br />

03 Sachanlagen 1.016,00 1.016,00 0,00 1.016,00<br />

031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

0311 Grünflächen 0,00 0,00 0,00<br />

0312 Ackerland 0,00 0,00 0,00<br />

0313 Wald, Forsten 0,00 0,00 0,00<br />

0314 Sonstige unbebaute Grundstücke 0,00 0,00 0,00<br />

032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen 0,00 0,00 0,00<br />

0322 Schulen 0,00 0,00 0,00<br />

0323 Wohnbauten 0,00 0,00 0,00<br />

0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 0,00 0,00 0,00<br />

033 Infrastrukturvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 0,00<br />

0332 Brücken und Tunnel 0,00 0,00 0,00<br />

0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 0,00 0,00<br />

0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 0,00 0,00 0,00<br />

0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 0,00 0,00 0,00<br />

0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 0,00<br />

034 Bauten auf fremdem Grund und Boden 0,00 0,00 0,00<br />

035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,00 0,00 0,00<br />

036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00<br />

037 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.016,00 1.016,00 1.016,00<br />

038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau 0,00 0,00 0,00<br />

10 Finanzanlagen 854.537.438,25 854.537.438,25 771.072.392,37 1.625.609.830,62<br />

101 Anteile an verbundenen Unternehmen 539.858.493,64 539.858.493,64 355.618.865,36 895.477.359,00<br />

1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 539.833.493,64 539.833.493,64 355.618.865,36 895.452.359,00<br />

1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 25.000,00 25.000,00 0,00 25.000,00<br />

102 Anteile an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00 0,00<br />

103 Beteiligungen 2.855.870,60 2.855.870,60 17.280.796,71 20.136.667,31<br />

104 Sondervermögen 0,00 0,00 0,00<br />

105 Wertpapiere des Anlagevermögens 11.152.051,17 11.152.051,17 236.156.643,83 247.308.695,00<br />

1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 11.152.051,17 11.152.051,17 236.156.643,83 247.308.695,00<br />

106 Ausleihungen 300.671.022,84 300.671.022,84 162.016.086,47 462.687.109,31<br />

1061 an Vollkonsolidierungskreis 200.704.487,31 200.704.487,31 200.704.487,31<br />

1062 Sonstige Ausleihungen 99.966.535,53 99.966.535,53 162.016.086,47 261.982.622,00<br />

11 Umlaufvermögen 47.819.485,79 47.819.485,79 0,00 47.819.485,79<br />

12 Vorräte 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 0,00 0,00 0,00<br />

122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige 0,00 0,00 0,00<br />

13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 46.838.326,29 46.838.326,29 0,00 46.838.326,29<br />

131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 18.045.911,02 18.045.911,02 18.045.911,02<br />

132 Forderungen gegen Sonstige 703.181,04 703.181,04 703.181,04<br />

133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

1331 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />

134 Sonstige Vermögensgegenstände 28.089.234,23 28.089.234,23 0,00 28.089.234,23<br />

1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 28.089.234,23 28.089.234,23 28.089.234,23<br />

14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00<br />

15 Liquide Mittel 981.159,50 981.159,50 981.159,50<br />

16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 4.529,57 4.529,57 0,00 4.529,57<br />

161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />

162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 4.529,57 4.529,57 0,00 4.529,57<br />

1621 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 4.529,57 4.529,57 4.529,57<br />

17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00<br />

18 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen) 0,00 0,00 0,00<br />

14


Betrag in €<br />

Nach Ansatz-<br />

anpassungen<br />

Betrag in €<br />

Aufdeckung stiller<br />

Reserven/Lasten<br />

Betrag in €<br />

PASSIVA 902.365.068,61 902.365.068,61 771.072.392,37 1.673.437.460,98<br />

20 Eigenkapital 359.228.083,62 359.228.083,62 771.072.392,37 1.130.300.475,99<br />

201 Allgemeine Rücklage 352.438.028,25 352.438.028,25 771.072.392,37 1.123.510.420,62<br />

2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 66.200.000,00 66.200.000,00 66.200.000,00<br />

2013 Allgemeine Rücklage 0,00 0,00 0,00<br />

2015 Kapitalrücklage 286.238.028,25 286.238.028,25 286.238.028,25<br />

2016 Gewinnrücklagen 0,00 0,00 771.072.392,37 771.072.392,37<br />

2017 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />

203 Ausgleichsrücklage 0,00 0,00 0,00<br />

204 Ergebnisvorträge 0,00 0,00 0,00<br />

205 Bilanzgewinn/Bilanzverlust 6.790.055,37 6.790.055,37 6.790.055,37<br />

206 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 0,00 0,00 0,00<br />

21 Sonderposten 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

211 Sonderposten für Zuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />

212 Sonderposten für Beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />

213 Sonderposten für den Gebührenausgleich 0,00 0,00 0,00<br />

214 Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 0,00 0,00<br />

215 Sonstige Sonderposten 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

2151 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

2152 Sonstige Sonderposten von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />

22 Rückstellungen 2.351.910,00 2.351.910,00 0,00 2.351.910,00<br />

221 Pensionsrückstellungen 1.652.515,00 1.652.515,00 1.652.515,00<br />

222 Rückstellung für Deponien und Altlasten 0,00 0,00 0,00<br />

223 Instandhaltungsrückstellungen 0,00 0,00 0,00<br />

224 Steuerrückstellungen 562.000,00 562.000,00 0,00 562.000,00<br />

2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune 0,00 0,00 0,00<br />

2242 Sonstige Steuerrückstellungen 562.000,00 562.000,00 562.000,00<br />

2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen 0,00 0,00 0,00<br />

2244 latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />

225 Sonstige Rückstellungen 137.395,00 137.395,00 0,00 137.395,00<br />

2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 137.395,00 137.395,00 137.395,00<br />

30 Verbindlichkeiten 540.785.074,99 540.785.074,99 540.785.074,99<br />

31 Anleihen 0,00 0,00 0,00<br />

32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 310.099.240,28 310.099.240,28 310.099.240,28<br />

33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 0,00 0,00 0,00<br />

34<br />

Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />

gleichkommen<br />

0,00 0,00 0,00<br />

35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 61.703,49 61.703,49 61.703,49<br />

36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,00 0,00 0,00<br />

37 erhaltene Anzahlungen 0,00 0,00 0,00<br />

38 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 230.599.374,78 230.599.374,78 230.599.374,78<br />

39 Sonstige Verbindlichkeiten 24.756,44 24.756,44 24.756,44<br />

40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />

15


Überleitung Essener Verkehrs-Aktiengesellschaft<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />

Betrag in €<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

S H<br />

AKTIVA 1.301.664.645,81 AKTIVA 1.301.664.645,81<br />

A. Anlagevermögen 1.261.599.527,00 01 Anlagevermögen 1.261.599.527,00<br />

I. Immaterielle Vermögensgegenstände 294.817,00 294.817,00 1 02 Immaterielle Vermögensgegenstände 294.817,00<br />

021<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />

(Kapitalkonsolidierung)<br />

II. Sachanlagen 231.897.120,46 231.897.120,46 2<br />

022<br />

Kommunalbilanz I<br />

Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Lizenzen, DV-Software,<br />

Konzessionen, Schutzrechte)<br />

0221 Selbst geschaffene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Betrag in €<br />

294.817,00<br />

0222 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />

1 294.817,00 0223 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 294.817,00<br />

023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0,00<br />

0231 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis<br />

0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige<br />

03 Sachanlagen 231.897.120,46<br />

031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 6.096.609,57<br />

0311 Grünflächen<br />

0312 Ackerland<br />

0313 Wald, Forsten<br />

2 6.096.609,57 0314 Sonstige unbebaute Grundstücke 6.096.609,57<br />

032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 59.530.344,57<br />

0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />

0322 Schulen<br />

0323 Wohnbauten<br />

2 59.530.344,57 0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 59.530.344,57<br />

033 Infrastrukturvermögen 36.114.547,00<br />

0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />

0332 Brücken und Tunnel<br />

2 36.114.547,00 0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 36.114.547,00<br />

0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />

0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />

034 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />

035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />

2 91.237.118,00 036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 91.237.118,00<br />

16


Überleitung Essener Verkehrs-Aktiengesellschaft<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />

Betrag in €<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

Kommunalbilanz I<br />

Betrag in €<br />

S H<br />

2 19.239.553,00<br />

037<br />

Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

19.239.553,00<br />

038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

19.678.948,32<br />

2 19.678.948,32 0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau 19.678.948,32<br />

III. Finanzanlagen 1.029.407.589,54 1.029.407.589,54 3 10 Finanzanlagen 1.029.407.589,54<br />

101 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00<br />

1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 0,00<br />

1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

102 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />

3 8.780.597,47 103 Beteiligungen 8.780.597,47<br />

104 Sondervermögen<br />

105 Wertpapiere des Anlagevermögens 54.017.197,55<br />

1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

3 54.017.197,55 1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 54.017.197,55<br />

106 Ausleihungen 966.609.794,52<br />

3 29.607,19 1061 an Vollkonsolidierungskreis 29.607,19<br />

3 966.580.187,33 1062 Sonstige Ausleihungen 966.580.187,33<br />

B. Umlaufvermögen 39.438.555,15 11 Umlaufvermögen 39.438.555,15<br />

I. Vorräte 6.681.147,12 12 Vorräte 6.681.147,12<br />

1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 6.433.180,80 4,5 6.639.135,12 6.433.180,80 4 121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 6.639.135,12<br />

2. Unfertige Leistungen 205.954,32 205.954,32 5<br />

3. Geleistete Anzahlungen 42.012,00 42.012,00 6 122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 42.012,00<br />

1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />

6 42.012,00 1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige 42.012,00<br />

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.752.364,02<br />

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.142.772,47 7.142.772,47 7<br />

2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 23.635.345,81 23.635.345,81 8<br />

3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein<br />

Beteiligungsverhältnis besteht<br />

7.667,47 7.667,47 9<br />

13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.752.364,02<br />

8 23.635.345,81 131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 23.635.345,81<br />

7,9 7.150.439,94 132 Forderungen gegen Sonstige 7.150.439,94<br />

17


Überleitung Essener Verkehrs-Aktiengesellschaft<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />

Betrag in €<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

Kommunalbilanz I<br />

S H<br />

133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital<br />

1331 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis<br />

1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen<br />

0,00<br />

4. Sonstige Vermögensgegenstände 966.578,27 966.578,27 10 134 Sonstige Vermögensgegenstände<br />

1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />

966.578,27<br />

10 966.578,27 1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 966.578,27<br />

Betrag in €<br />

14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00<br />

141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei 1.005.044,01 11 1.005.044,01 1.005.044,01 11 15 Liquide Mittel 1.005.044,01<br />

C. Rechnungsabgrenzungsposten 626.563,66 626.563,66 12 16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 626.563,66<br />

161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 626.563,66<br />

1621 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

12 626.563,66 1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 626.563,66<br />

18<br />

17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />

18 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen)


Überleitung Essener Verkehrs-Aktiengesellschaft<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />

Betrag in €<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

S H<br />

Kommunalbilanz I<br />

PASSIVA 1.301.664.645,81 PASSIVA 1.301.664.645,81<br />

A. Eigenkapital 166.284.958,00 20 Eigenkapital 166.284.958,00<br />

Betrag in €<br />

201 Allgemeine Rücklage 166.284.958,00<br />

I. Gezeichnetes Kapital 13.293.588,91 13 13.293.588,91 13.293.588,91 13 2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 13.293.588,91<br />

2013 Allgemeine Rücklage<br />

II. Kapitalrücklage 152.991.369,09 14 152.991.369,09 152.991.369,09 14 2015 Kapitalrücklage 152.991.369,09<br />

2016 Gewinnrücklagen<br />

B. Fördermittel und Zuschüsse von Dritten 42.250.742,94 15 42.250.742,94<br />

2017 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />

203 Ausgleichsrücklage<br />

204 Ergebnisvorträge<br />

205 Bilanzgewinn/Bilanzverlust<br />

206 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />

21 Sonderposten 42.250.742,94<br />

211 Sonderposten für Zuwendungen 42.250.742,94<br />

2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

42.250.742,94 15 2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen 42.250.742,94<br />

212 Sonderposten für Beiträge 0,00<br />

2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen<br />

213 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />

214 Sonderposten mit Rücklageanteil<br />

215 Sonstige Sonderposten 0,00<br />

2151 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

2152 Sonstige Sonderposten von Sonstigen<br />

C. Rückstellungen 97.465.547,60 22 Rückstellungen 97.465.547,60<br />

1. Rückstellungen für Pensionen<br />

64.755.625,00 16 64.755.625,00 64.755.625,00 16 221 Pensionsrückstellungen 64.755.625,00<br />

222 Rückstellung für Deponien und Altlasten<br />

1.998.400,00 17 223 Instandhaltungsrückstellungen 1.998.400,00<br />

224 Steuerrückstellungen<br />

2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune<br />

2242 Sonstige Steuerrückstellungen<br />

2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />

2244 latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

0,00<br />

2. Sonstige Rückstellungen 32.709.922,60 17 32.709.922,60 225 Sonstige Rückstellungen<br />

2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis<br />

30.711.522,60<br />

19


Überleitung Essener Verkehrs-Aktiengesellschaft<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />

Betrag in €<br />

D. Verbindlichkeiten 993.741.940,76<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 14.787.407,05 18 14.787.407,05<br />

2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 412.566,94 19 412.566,94<br />

2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.316.938,34 20 9.316.938,34<br />

3. Verbindlichketeiten gegenüber verbundenen<br />

135.934,30 21 135.934,30<br />

4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein 45.711,36 22 45.711,36<br />

5. Sonstige Verbindlichkeiten 969.043.382,77 23 969.043.382,77<br />

Kommunalbilanz I<br />

Betrag in €<br />

S H<br />

30.711.522,60 17 2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 30.711.522,60<br />

30 Verbindlichkeiten 993.741.940,76<br />

31 Anleihen<br />

14.787.407,05 18 32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 14.787.407,05<br />

33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 0,00<br />

34<br />

Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />

gleichkommen<br />

0,00<br />

9.316.938,34 20 35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.316.938,34<br />

36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,00<br />

412.566,94 19 37 erhaltene Anzahlungen 412.566,94<br />

966.398.556,90 21,238 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 966.398.556,90<br />

2.826.471,53 23 39 Sonstige Verbindlichkeiten 2.826.471,53<br />

E. Rechnungsabgrenzungsposten 1.921.456,51 40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 1.921.456,51<br />

401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 1.921.456,51<br />

2.601.407.835,11 2.601.407.835,11<br />

20


Betrag in €<br />

Nach Ansatzanpassungen<br />

Betrag in €<br />

Aufdeckung stiller<br />

Reserven/Lasten<br />

Betrag in €<br />

AKTIVA 1.301.664.645,81 1.301.664.645,81 37.557.054,07 1.339.221.699,88<br />

01 Anlagevermögen 1.261.599.527,00 1.261.599.527,00 37.557.054,07 1.299.156.581,07<br />

02 Immaterielle Vermögensgegenstände 294.817,00 294.817,00 116.850,00 411.667,00<br />

021<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung (Kapitalkonsolidierung)<br />

0,00 0,00 0,00<br />

022<br />

Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Lizenzen, DV-Software,<br />

Konzessionen, Schutzrechte)<br />

294.817,00 294.817,00 116.850,00 411.667,00<br />

0221 Selbst geschaffene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00<br />

0222 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

0223 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 294.817,00 294.817,00 116.850,00 411.667,00<br />

023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

0231 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige 0,00 0,00 0,00<br />

03 Sachanlagen 231.897.120,46 231.897.120,46 24.220.505,07 256.117.625,53<br />

031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 6.096.609,57 6.096.609,57 839.300,00 6.935.909,57<br />

0311 Grünflächen 0,00 0,00 0,00<br />

0312 Ackerland 0,00 0,00 0,00<br />

0313 Wald, Forsten 0,00 0,00 0,00<br />

0314 Sonstige unbebaute Grundstücke 6.096.609,57 6.096.609,57 839.300,00 6.935.909,57<br />

032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 59.530.344,57 59.530.344,57 7.837.645,67 67.367.990,24<br />

0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen 0,00 0,00 0,00<br />

0322 Schulen 0,00 0,00 0,00<br />

0323 Wohnbauten 0,00 0,00 0,00<br />

0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 59.530.344,57 59.530.344,57 7.837.645,67 67.367.990,24<br />

033 Infrastrukturvermögen 36.114.547,00 36.114.547,00 9.017.599,50 45.132.146,50<br />

0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 0,00<br />

0332 Brücken und Tunnel 0,00 0,00 0,00<br />

0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 36.114.547,00 36.114.547,00 9.017.599,50 45.132.146,50<br />

0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 0,00 0,00 0,00<br />

0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 0,00 0,00 0,00<br />

0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 0,00<br />

034 Bauten auf fremdem Grund und Boden 0,00 0,00 0,00<br />

035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,00 0,00 0,00<br />

036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 91.237.118,00 91.237.118,00 5.432.745,31 96.669.863,31<br />

037 Betriebs- und Geschäftsausstattung 19.239.553,00 19.239.553,00 1.093.214,59 20.332.767,59<br />

038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 19.678.948,32 19.678.948,32 0,00 19.678.948,32<br />

0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau 19.678.948,32 19.678.948,32 19.678.948,32<br />

10 Finanzanlagen 1.029.407.589,54 1.029.407.589,54 13.219.699,00 1.042.627.288,54<br />

101 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00<br />

1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00<br />

102 Anteile an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00 0,00<br />

103 Beteiligungen 8.780.597,47 8.780.597,47 8.780.597,47<br />

104 Sondervermögen 0,00 0,00 0,00<br />

105 Wertpapiere des Anlagevermögens 54.017.197,55 54.017.197,55 13.219.699,00 67.236.896,55<br />

1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 54.017.197,55 54.017.197,55 13.219.699,00 67.236.896,55<br />

106 Ausleihungen 966.609.794,52 966.609.794,52 0,00 966.609.794,52<br />

1061 an Vollkonsolidierungskreis 29.607,19 29.607,19 29.607,19<br />

1062 Sonstige Ausleihungen 966.580.187,33 966.580.187,33 966.580.187,33<br />

11 Umlaufvermögen 39.438.555,15 39.438.555,15 0,00 39.438.555,15<br />

12 Vorräte 6.681.147,12 6.681.147,12 0,00 6.681.147,12<br />

121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 6.639.135,12 6.639.135,12 6.639.135,12<br />

122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 42.012,00 42.012,00 0,00 42.012,00<br />

1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige 42.012,00 42.012,00 42.012,00<br />

13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.752.364,02 31.752.364,02 0,00 31.752.364,02<br />

131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 23.635.345,81 23.635.345,81 23.635.345,81<br />

132 Forderungen gegen Sonstige 7.150.439,94 7.150.439,94 7.150.439,94<br />

133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

1331 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />

134 Sonstige Vermögensgegenstände 966.578,27 966.578,27 0,00 966.578,27<br />

1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 966.578,27 966.578,27 966.578,27<br />

14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00<br />

15 Liquide Mittel 1.005.044,01 1.005.044,01 1.005.044,01<br />

16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 626.563,66 626.563,66 0,00 626.563,66<br />

161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />

162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 626.563,66 626.563,66 0,00 626.563,66<br />

1621 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 626.563,66 626.563,66 626.563,66<br />

17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00<br />

18 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen) 0,00 0,00 0,00<br />

21


Betrag in €<br />

Nach Ansatzanpassungen<br />

Betrag in €<br />

Aufdeckung stiller<br />

Reserven/Lasten<br />

Betrag in €<br />

PASSIVA 1.301.664.645,81 1.301.664.645,81 37.557.054,07 1.339.221.699,88<br />

20 Eigenkapital 166.284.958,00 166.284.958,00 36.901.054,07 203.186.012,07<br />

201 Allgemeine Rücklage 166.284.958,00 166.284.958,00 36.901.054,07 203.186.012,07<br />

2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 13.293.588,91 13.293.588,91 13.293.588,91<br />

2013 Allgemeine Rücklage 0,00 0,00 0,00<br />

2015 Kapitalrücklage 152.991.369,09 152.991.369,09 152.991.369,09<br />

2016 Gewinnrücklagen 0,00 0,00 36.901.054,07 36.901.054,07<br />

2017 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />

203 Ausgleichsrücklage 0,00 0,00 0,00<br />

204 Ergebnisvorträge 0,00 0,00 0,00<br />

205 Bilanzgewinn/Bilanzverlust 0,00 0,00 0,00<br />

206 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 0,00 0,00 0,00<br />

21 Sonderposten 42.250.742,94 42.250.742,94 0,00 42.250.742,94<br />

211 Sonderposten für Zuwendungen 42.250.742,94 42.250.742,94 0,00 42.250.742,94<br />

2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen 42.250.742,94 42.250.742,94 42.250.742,94<br />

212 Sonderposten für Beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />

213 Sonderposten für den Gebührenausgleich 0,00 0,00 0,00<br />

214 Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 0,00 0,00<br />

215 Sonstige Sonderposten 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

2151 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

2152 Sonstige Sonderposten von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />

22 Rückstellungen 97.465.547,60 97.465.547,60 656.000,00 98.121.547,60<br />

221 Pensionsrückstellungen 64.755.625,00 64.755.625,00 656.000,00 65.411.625,00<br />

222 Rückstellung für Deponien und Altlasten 0,00 0,00 0,00<br />

223 Instandhaltungsrückstellungen 1.998.400,00 1.998.400,00 1.998.400,00<br />

224 Steuerrückstellungen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune 0,00 0,00 0,00<br />

2242 Sonstige Steuerrückstellungen 0,00 0,00 0,00<br />

2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen 0,00 0,00 0,00<br />

2244 latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />

225 Sonstige Rückstellungen 30.711.522,60 30.711.522,60 0,00 30.711.522,60<br />

2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 30.711.522,60 30.711.522,60 30.711.522,60<br />

30 Verbindlichkeiten 993.741.940,76 993.741.940,76 993.741.940,76<br />

31 Anleihen 0,00 0,00 0,00<br />

32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 14.787.407,05 14.787.407,05 14.787.407,05<br />

33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 0,00 0,00 0,00<br />

34<br />

Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />

gleichkommen<br />

0,00 0,00 0,00<br />

35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.316.938,34 9.316.938,34 9.316.938,34<br />

36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,00 0,00 0,00<br />

37 erhaltene Anzahlungen 412.566,94 412.566,94 412.566,94<br />

38 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 966.398.556,90 966.398.556,90 966.398.556,90<br />

39 Sonstige Verbindlichkeiten 2.826.471,53 2.826.471,53 2.826.471,53<br />

40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 1.921.456,51 1.921.456,51 0,00 1.921.456,51<br />

401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 1.921.456,51 1.921.456,51 1.921.456,51<br />

22


Überleitung Allbau AG<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss) Betrag in €<br />

Kommunalbilanz I Betrag in €<br />

S H<br />

AKTIVA 363.340.429,33 AKTIVA 363.340.429,33<br />

A. Anlagevermögen 320.726.970,73 01 Anlagevermögen 320.726.970,73<br />

II. Sachanlagen 318.332.574,07<br />

1.<br />

Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten 308.716.564,64 308.716.564,64 1<br />

2.<br />

Grundstücke mit Geschäfts- und anderen Bauten 179.478,27 179.478,27 2<br />

3. Grundstücke ohne Bauten 5.121.431,60 5.121.431,60 3<br />

4. Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter 21.006,68 21.006,68 4<br />

6. Bauvorbereitungskosten 2.574.188,16 2.574.188,16 5<br />

02 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00<br />

021<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />

(Kapitalkonsolidierung)<br />

0,00<br />

022<br />

Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Lizenzen, DV-<br />

Software, Konzessionen, Schutzrechte)<br />

0221 Selbst geschaffene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />

0222<br />

entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />

0223 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände<br />

023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

0231 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis<br />

0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige<br />

03 Sachanlagen 318.332.574,07<br />

031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 5.121.431,60<br />

3 5.121.431,60 0311 Grünflächen 5.121.431,60<br />

0312 Ackerland<br />

0313 Wald, Forsten<br />

0314 Sonstige unbebaute Grundstücke<br />

032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 308.917.049,59<br />

0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />

0322 Schulen<br />

1 308.716.564,64 0323 Wohnbauten 308.716.564,64<br />

2,4 200.484,95 0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 200.484,95<br />

033 Infrastrukturvermögen 0,00<br />

0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />

0332 Brücken und Tunnel<br />

0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />

0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />

0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />

034 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />

035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />

036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />

23<br />

0,00


Überleitung Allbau AG<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss) Betrag in €<br />

Kommunalbilanz I Betrag in €<br />

S H<br />

037 Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

5. <strong>Anlagen</strong> im Bau 1.719.904,72 1.719.904,72 6 038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 4.294.092,88<br />

0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

5,6 4.294.092,88 0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

4.294.092,88<br />

III. Finanzanlagen 2.394.396,66 10 Finanzanlagen 2.394.396,66<br />

4. Andere Finanzanlagen 16.350,00 16.350,00 7<br />

1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.022.583,76 1.022.583,76 8 101 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.022.583,76<br />

8 1.022.583,76 1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 1.022.583,76<br />

1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

102 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />

2. Beteiligungen 1.084.162,90 9 1.084.162,90 1.084.162,90 9 103 Beteiligungen 1.084.162,90<br />

104 Sondervermögen<br />

105 Wertpapiere des Anlagevermögens 16.350,00<br />

1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

7 16.350,00 1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 16.350,00<br />

106 Ausleihungen 271.300,00<br />

1061 an Vollkonsolidierungskreis<br />

3. Sonstige Ausleihungen 271.300,00 10 271.300,00 271.300,00 10 1062 Sonstige Ausleihungen 271.300,00<br />

B. Umlaufvermögen 42.607.254,36 11 Umlaufvermögen 42.607.254,36<br />

I. Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte 24.753.652,82 12 Vorräte 24.753.652,82<br />

1. Grundstücke ohne Bauten 447.227,19 11,1 24.753.652,82 447.227,19 11 121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 24.753.652,82<br />

2. Bauvorbereitungskosten 87.709,12 87.709,12 12<br />

3. Grundstücke mit unfertigen Bauten 1.884.868,34 1.884.868,34 13<br />

4. Grundstücke mit fertigen Bauten 1.827.800,07 1.827.800,07 14<br />

5. Unfertige Leistungen 20.506.048,10 20.506.048,10 15<br />

122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 0,00<br />

1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />

1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige<br />

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.297.112,43<br />

1. Forderungen aus Vermietung 413.550,38 413.550,38 16<br />

2. Forderungen aus dem Verkauf von Grundstücken 63.276,45 63.276,45 17<br />

3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 8.938.891,04 8.938.891,04 18<br />

13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.297.112,43<br />

16,1 8.938.891,04 131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 8.938.891,04<br />

24


Überleitung Allbau AG<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss) Betrag in €<br />

Kommunalbilanz I Betrag in €<br />

S H<br />

16,1 476.826,83 132 Forderungen gegen Sonstige 476.826,83<br />

133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital<br />

1331 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis<br />

1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen<br />

4. Sonstige Vermögensgegenstände 2.881.394,56 2.881.394,56 19 134 Sonstige Vermögensgegenstände<br />

1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />

2.881.394,56<br />

19 2.881.394,56 1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 2.881.394,56<br />

14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00<br />

141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei 5.556.489,11 20 5.556.489,11 5.556.489,11 20 15 Liquide Mittel 5.556.489,11<br />

C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.204,24 16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 6.204,24<br />

I. Geldbeschaffungskosten 1.315,30 1.315,30 21 161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

II. Andere Rechnungsabgrenzungsposten 4.888,94 4.888,94 22 162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 6.204,24<br />

1621 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

21,2 6.204,24 1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 6.204,24<br />

25<br />

17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />

18 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen)


Überleitung Allbau AG<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss) Betrag in €<br />

Kommunalbilanz I Betrag in €<br />

S H<br />

PASSIVA 363.340.429,33 PASSIVA 363.340.429,33<br />

A. Eigenkapital 78.202.400,33 20 Eigenkapital 78.202.400,33<br />

201 Allgemeine Rücklage 75.052.400,33<br />

I. Gezeichnetes Kapital 23.008.134,65 23 23.008.134,65 23.008.134,65 23 2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 23.008.134,65<br />

2013 Allgemeine Rücklage<br />

2015 Kapitalrücklage<br />

II. Gewinnrücklagen 52.044.265,68 52.044.265,68 24,25,26 2016 Gewinnrücklagen 52.044.265,68<br />

1. Gesetzliche Rücklage 8.180.670,10 24 8.180.670,10<br />

2. Bauerneuerungsrücklage 6.060.757,82 25 6.060.757,82<br />

3. Andere Gewinnrücklagen 37.802.837,76 26 37.802.837,76<br />

2017 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />

203 Ausgleichsrücklage<br />

204 Ergebnisvorträge<br />

III. Bilanzgewinn 3.150.000,00 27 3.150.000,00 3.150.000,00 27 205 Bilanzgewinn/Bilanzverlust 3.150.000,00<br />

206 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />

21 Sonderposten 0,00<br />

211 Sonderposten für Zuwendungen 0,00<br />

2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen<br />

212 Sonderposten für Beiträge 0,00<br />

213<br />

2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen<br />

Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />

214 Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00<br />

215 Sonstige Sonderposten<br />

2151 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

2152 Sonstige Sonderposten von Sonstigen<br />

B. Rückstellungen 7.602.946,08 22 Rückstellungen 7.602.946,08<br />

1. Rückstellungen für Pensionen<br />

566.042,00 28 566.042,00 566.042,00 28 221 Pensionsrückstellungen 566.042,00<br />

222 Rückstellung für Deponien und Altlasten<br />

3. Rückstellungen für Bauinstandhaltung 2.595.500,00 29 2.595.500,00 2.595.500,00 29 223 Instandhaltungsrückstellungen 2.595.500,00<br />

2. Steuerrückstellungen 57.618,00 30 57.618,00 224 Steuerrückstellungen 57.618,00<br />

57.618,00 30 2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune<br />

2242 Sonstige Steuerrückstellungen<br />

2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />

2244 latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

57.618,00<br />

4. Sonstige Rückstellungen 4.383.786,08 31 4.383.786,08 225 Sonstige Rückstellungen 4.383.786,08<br />

4.383.786,08 31 2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis 4.383.786,08<br />

26


Überleitung Allbau AG<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss) Betrag in €<br />

Kommunalbilanz I Betrag in €<br />

C. Verbindlichkeiten 277.535.082,92<br />

S H<br />

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 202.358.431,94 32 202.358.431,94<br />

2. Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern 32.777.442,52 33 32.777.442,52<br />

3. erhaltene Anzahlungen<br />

22.793.940,44 34 22.793.940,44<br />

4. Verbindlichkeiten aus Vermietung<br />

730.674,63 35 730.674,63<br />

5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.882.623,27 36 4.882.623,27<br />

6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 75.313,01 37 75.313,01<br />

7. Sonstige Verbindlichkeiten 13.916.657,11 38 13.916.657,11<br />

2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen<br />

30 Verbindlichkeiten 277.535.082,92<br />

31 Anleihen<br />

235.135.874,46 32,332 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 235.135.874,46<br />

33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />

34<br />

Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />

gleichkommen<br />

5.613.297,90 35,335 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.613.297,90<br />

36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen<br />

22.793.940,44 34 37 erhaltene Anzahlungen 22.793.940,44<br />

75.313,01 37 38 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 75.313,01<br />

13.916.657,11 38 39 Sonstige Verbindlichkeiten 13.916.657,11<br />

726.680.858,66 726.680.858,66<br />

27<br />

40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00<br />

401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen


Betrag in €<br />

Nach Ansatzanpassungen<br />

Betrag in €<br />

Aufdeckung stiller<br />

Reserven/Lasten<br />

Betrag in €<br />

AKTIVA 363.340.429,33 363.340.429,33 0,00 363.340.429,33<br />

01 01 Anlagevermögen 320.726.970,73 320.726.970,73 0,00 320.726.970,73<br />

02 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

021<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />

(Kapitalkonsolidierung)<br />

0,00 0,00 0,00<br />

022<br />

Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B.<br />

Lizenzen, DV-Software, Konzessionen, Schutzrechte)<br />

0,00 0,00 0,00 0,00<br />

0221 Selbst geschaffene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00<br />

entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom<br />

0222<br />

Vollkonsolidierungskreis<br />

0,00 0,00 0,00<br />

0223 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00<br />

023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an<br />

0231<br />

Vollkonsolidierungskreis<br />

0,00 0,00 0,00<br />

0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige 0,00 0,00 0,00<br />

03 Sachanlagen 318.332.574,07 318.332.574,07 0,00 318.332.574,07<br />

031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 5.121.431,60 5.121.431,60 0,00 5.121.431,60<br />

0311 Grünflächen 5.121.431,60 5.121.431,60 5.121.431,60<br />

0312 Ackerland 0,00 0,00 0,00<br />

0313 Wald, Forsten 0,00 0,00 0,00<br />

0314 Sonstige unbebaute Grundstücke 0,00 0,00 0,00<br />

032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 308.917.049,59 308.917.049,59 0,00 308.917.049,59<br />

0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen 0,00 0,00 0,00<br />

0322 Schulen 0,00 0,00 0,00<br />

0323 Wohnbauten 308.716.564,64 308.716.564,64 308.716.564,64<br />

0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 200.484,95 200.484,95 200.484,95<br />

033 Infrastrukturvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 0,00<br />

0332 Brücken und Tunnel 0,00 0,00 0,00<br />

0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 0,00 0,00<br />

0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 0,00 0,00 0,00<br />

0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 0,00 0,00 0,00<br />

0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 0,00<br />

034 Bauten auf fremdem Grund und Boden 0,00 0,00 0,00<br />

035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,00 0,00 0,00<br />

036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00<br />

037 Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00 0,00<br />

038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 4.294.092,88 4.294.092,88 0,00 4.294.092,88<br />

0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau 4.294.092,88 4.294.092,88 4.294.092,88<br />

10 Finanzanlagen 2.394.396,66 2.394.396,66 0,00 2.394.396,66<br />

101 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.022.583,76 1.022.583,76 0,00 1.022.583,76<br />

1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 1.022.583,76 1.022.583,76 1.022.583,76<br />

1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00<br />

102 Anteile an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00 0,00<br />

103 Beteiligungen 1.084.162,90 1.084.162,90 1.084.162,90<br />

104 Sondervermögen 0,00 0,00 0,00<br />

105 Wertpapiere des Anlagevermögens 16.350,00 16.350,00 0,00 16.350,00<br />

1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 16.350,00 16.350,00 16.350,00<br />

106 Ausleihungen 271.300,00 271.300,00 0,00 271.300,00<br />

1061 an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1062 Sonstige Ausleihungen 271.300,00 271.300,00 271.300,00<br />

11 Umlaufvermögen 42.607.254,36 42.607.254,36 0,00 42.607.254,36<br />

12 Vorräte 24.753.652,82 24.753.652,82 0,00 24.753.652,82<br />

121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 24.753.652,82 24.753.652,82 24.753.652,82<br />

122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige 0,00 0,00 0,00<br />

13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.297.112,43 12.297.112,43 0,00 12.297.112,43<br />

131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 8.938.891,04 8.938.891,04 8.938.891,04<br />

132 Forderungen gegen Sonstige 476.826,83 476.826,83 476.826,83<br />

133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom<br />

1331<br />

Vollkonsolidierungskreis<br />

0,00 0,00 0,00<br />

1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />

134 Sonstige Vermögensgegenstände 2.881.394,56 2.881.394,56 0,00 2.881.394,56<br />

1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 2.881.394,56 2.881.394,56 2.881.394,56<br />

14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00<br />

15 Liquide Mittel 5.556.489,11 5.556.489,11 5.556.489,11<br />

16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 6.204,24 6.204,24 0,00 6.204,24<br />

161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />

162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 6.204,24 6.204,24 0,00 6.204,24<br />

Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom<br />

1621<br />

Vollkonsolidierungskreis<br />

0,00 0,00 0,00<br />

1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 6.204,24 6.204,24 6.204,24<br />

17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00<br />

18 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen) 0,00 0,00 0,00<br />

28


Betrag in €<br />

Nach Ansatzanpassungen<br />

Betrag in €<br />

Aufdeckung stiller<br />

Reserven/Lasten<br />

Betrag in €<br />

PASSIVA 363.340.429,33 363.340.429,33 0,00 363.340.429,33<br />

20 Eigenkapital 78.202.400,33 78.202.400,33 0,00 78.202.400,33<br />

201 Allgemeine Rücklage 75.052.400,33 75.052.400,33 0,00 75.052.400,33<br />

2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 23.008.134,65 23.008.134,65 23.008.134,65<br />

2012 Allgemeine Rücklage 0,00 0,00 0,00<br />

2013 Kapitalrücklage 0,00 0,00 0,00<br />

2014 Gewinnrücklagen 52.044.265,68 52.044.265,68 52.044.265,68<br />

2015 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />

202 Ausgleichsrücklage 0,00 0,00 0,00<br />

203 Ergebnisvorträge 0,00 0,00 0,00<br />

204 Bilanzgewinn/Bilanzverlust 3.150.000,00 3.150.000,00 3.150.000,00<br />

205 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 0,00 0,00 0,00<br />

21 Sonderposten 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

211 Sonderposten für Zuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />

212 Sonderposten für Beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />

213 Sonderposten für den Gebührenausgleich 0,00 0,00 0,00<br />

214 Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 0,00 0,00<br />

215 Sonstige Sonderposten 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

2151 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

2152 Sonstige Sonderposten von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />

22 Rückstellungen 7.602.946,08 7.602.946,08 0,00 7.602.946,08<br />

221 Pensionsrückstellungen 566.042,00 566.042,00 566.042,00<br />

222 Rückstellung für Deponien und Altlasten 0,00 0,00 0,00<br />

223 Instandhaltungsrückstellungen 2.595.500,00 2.595.500,00 2.595.500,00<br />

224 Steuerrückstellungen 57.618,00 57.618,00 0,00 57.618,00<br />

2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune 57.618,00 57.618,00 57.618,00<br />

2242 Sonstige Steuerrückstellungen 0,00 0,00 0,00<br />

2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen 0,00 0,00 0,00<br />

2244 latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />

225 Sonstige Rückstellungen 4.383.786,08 4.383.786,08 0,00 4.383.786,08<br />

2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis 4.383.786,08 4.383.786,08 4.383.786,08<br />

2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />

30 Verbindlichkeiten 277.535.082,92 277.535.082,92 277.535.082,92<br />

31 Anleihen 0,00 0,00 0,00<br />

32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 235.135.874,46 235.135.874,46 235.135.874,46<br />

33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 0,00 0,00 0,00<br />

34<br />

Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen<br />

wirtschaftlich gleichkommen<br />

0,00 0,00 0,00<br />

35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.613.297,90 5.613.297,90 5.613.297,90<br />

36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,00 0,00 0,00<br />

37 erhaltene Anzahlungen 22.793.940,44 22.793.940,44 22.793.940,44<br />

38<br />

Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />

75.313,01 75.313,01 75.313,01<br />

39 Sonstige Verbindlichkeiten 13.916.657,11 13.916.657,11 13.916.657,11<br />

40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

401<br />

Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

0,00 0,00 0,00<br />

401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />

29


Überleitung Stadtwerke Essen AG<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />

Betrag in €<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

S H<br />

Kommunalbilanz II<br />

Betrag in €<br />

AKTIVA 419.409.368,47 AKTIVA 419.409.368,47<br />

A. Anlagevermögen 309.795.150,74 01 Anlagevermögen 309.795.150,74<br />

I. Immaterielle Vermögensgenstände 693.210,15 02 Immaterielle Vermögensgegenstände 693.210,15<br />

021<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />

(Kapitalkonsolidierung)<br />

022<br />

Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B.<br />

Lizenzen, DV-Software, Konzessionen, Schutzrechte)<br />

693.210,15<br />

1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 693.210,15 693.210,15 1 0221 Selbst geschaffene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />

entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom<br />

0222 Vollkonsolidierungskreis<br />

1 693.210,15 0223 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 693.210,15<br />

2. Geleistete Anzahlungen 0,00 023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an<br />

0231 Vollkonsolidierungskreis<br />

0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige<br />

0,00<br />

II. Sachanlagen 301.430.921,87<br />

1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden<br />

Grundstücken<br />

23.662.819,95<br />

a) Grundstücke 5.294.397,67 5.294.397,67 2<br />

b) Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten 18.368.422,28 18.368.422,28 2<br />

4. Technische <strong>Anlagen</strong> und Maschinen 257.913.656,11<br />

a) Gewinnungs- und Bezugsanlagen 6.225.735,08 6.225.735,08 3<br />

b) Speicherungs- und Druckregelungsanlagen 9.056.035,06 9.056.035,06 3<br />

c) Verteilungsanlagen 239.600.845,22 239.600.845,22 3<br />

d) Sonstige <strong>Anlagen</strong> 3.031.040,75 3.031.040,75 3<br />

03 Sachanlagen 301.430.921,87<br />

031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

0311 Grünflächen<br />

0312 Ackerland<br />

0313 Wald, Forsten<br />

2.403.286,16<br />

2 2.403.286,16 0314 Sonstige unbebaute Grundstücke 2.403.286,16<br />

032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />

0322 Schulen<br />

21.204.200,36<br />

2 1.125.121,72 0323 Wohnbauten 1.125.121,72<br />

2 20.079.078,64 0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 20.079.078,64<br />

033 Infrastrukturvermögen<br />

0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />

0332 Brücken und Tunnel<br />

258.358.441,28<br />

2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 490.202,74 3 2.444.005,84 490.202,74 3 0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />

0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />

2.444.005,84<br />

3 255.914.435,44 0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 255.914.435,44<br />

2 55.333,43 034 Bauten auf fremdem Grund und Boden 55.333,43<br />

30


Überleitung Stadtwerke Essen AG<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />

Betrag in €<br />

S<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

H<br />

Kommunalbilanz II<br />

Betrag in €<br />

035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />

3. Fahrzeuge für Güterverkehr 75.917,49 3,4 121.335,06 75.917,49 4 036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 121.335,06<br />

5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.417.120,85 5 7.417.120,85 7.417.120,85 5 037 Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.417.120,85<br />

6. Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 11.871.204,73 11.871.204,73 6 038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 11.871.204,73<br />

0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

6 11.871.204,73 0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau 11.871.204,73<br />

III. Finanzanlagen 7.671.018,72 10 Finanzanlagen 7.671.018,72<br />

1. Anteile an verbundenen Unternehmen 25.564,59 25.564,59 7 101 Anteile an verbundenen Unternehmen 25.564,59<br />

1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

7 25.564,59 1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 25.564,59<br />

102 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />

2. Beteiligungen 2.268.650,00 8 2.268.650,00 2.268.650,00 8 103 Beteiligungen 2.268.650,00<br />

104 Sondervermögen<br />

4. Wertpapiere des Anlagevermögens 7.160,25 7.160,25 9 105 Wertpapiere des Anlagevermögens 7.160,25<br />

1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

9 7.160,25 1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 7.160,25<br />

106 Ausleihungen 5.369.643,88<br />

1061 an Vollkonsolidierungskreis<br />

3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhälnis<br />

besteht<br />

4.925.000,00 10,1 5.369.643,88 4.925.000,00 10 1062 Sonstige Ausleihungen 5.369.643,88<br />

5. Sonstige Ausleihungen 444.643,88 444.643,88 11<br />

B. Umlaufvermögen 109.309.342,62 11 Umlaufvermögen 109.309.342,62<br />

I. Vorräte 96.766,86 12 Vorräte 96.766,86<br />

1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 63.445,61 12,1 96.766,86 63.445,61 12 121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 96.766,86<br />

2. Unfertige Leistungen 33.321,25 33.321,25 13<br />

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 103.213.273,26<br />

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 94.211.688,71 94.211.688,71 14<br />

2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3.804.869,20 3.804.869,20 15<br />

3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein<br />

Beteiligungsverhältnis besteht<br />

474.263,88 474.263,88 16<br />

31<br />

122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte<br />

1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />

1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige


Überleitung Stadtwerke Essen AG<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />

Betrag in €<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

S H<br />

Kommunalbilanz II<br />

Betrag in €<br />

13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 103.213.273,26<br />

15 3.804.869,20 131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 3.804.869,20<br />

14,1 94.685.952,59 132 Forderungen gegen Sonstige 94.685.952,59<br />

133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital<br />

Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom<br />

1331 Vollkonsolidierungskreis<br />

1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen<br />

4. Sonstige Vermögensgegenstände 4.722.451,47 4.722.451,47 17 134 Sonstige Vermögensgegenstände<br />

1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />

4.722.451,47<br />

17 4.722.451,47 1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 4.722.451,47<br />

14 Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei<br />

5.999.302,50 18 5.999.302,50 5.999.302,50 18 15 Liquide Mittel 5.999.302,50<br />

C. Rechnungsabgrenzungsposten 304.875,11 304.875,11 19 16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 304.875,11<br />

161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom<br />

1621 Vollkonsolidierungskreis<br />

304.875,11<br />

19 304.875,11 1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 304.875,11<br />

32<br />

17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />

18 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen)


Überleitung Stadtwerke Essen AG<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />

Betrag in €<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

S H<br />

Kommunalbilanz II<br />

Betrag in €<br />

PASSIVA 419.409.368,47 PASSIVA 419.409.368,47<br />

A. Eigenkapital 116.557.011,56 20 Eigenkapital 116.557.011,56<br />

201 Allgemeine Rücklage 116.557.011,56<br />

I. Gezeichnetes Kapital 56.320.000,00 20 56.320.000,00 56.320.000,00 20 2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 56.320.000,00<br />

2013 Allgemeine Rücklage<br />

II. Kapitalrücklage 44.864.090,87 21 44.864.090,87 44.864.090,87 21 2015 Kapitalrücklage 44.864.090,87<br />

III. Andere Gewinnrücklagen 15.372.920,69 22 15.372.920,69 15.372.920,69 22 2016 Gewinnrücklagen 15.372.920,69<br />

C. Empfangene Ertragszuschüsse 16.317.207,03 23 16.317.207,03<br />

B. Sonderposten mit Rücklageanteil 143.435,19 24 143.435,19<br />

D. Sonderposten für Investitionszuschüsse 11.458.347,09 25 11.458.347,09<br />

2017 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />

203 Ausgleichsrücklage<br />

204 Ergebnisvorträge<br />

205 Bilanzgewinn/Bilanzverlust<br />

206 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />

21 Sonderposten 27.918.989,31<br />

211 Sonderposten für Zuwendungen 27.775.554,12<br />

2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

27.775.554,12 3,25 2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen 27.775.554,12<br />

212 Sonderposten für Beiträge<br />

2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen<br />

213 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />

143.435,19 24 214 Sonderposten mit Rücklageanteil 143.435,19<br />

215 Sonstige Sonderposten 0,00<br />

2151 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

2152 Sonstige Sonderposten von Sonstigen<br />

33


Überleitung Stadtwerke Essen AG<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />

Betrag in €<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

S H<br />

Kommunalbilanz II<br />

Betrag in €<br />

E. Rückstellungen 21.710.656,42 22 Rückstellungen 21.710.656,42<br />

1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche<br />

9.284.089,00 25 9.284.089,00 9.284.089,00 25 221 Pensionsrückstellungen 9.284.089,00<br />

638.310,35 27 222 Rückstellung für Deponien und Altlasten 638.310,35<br />

443.200,00 27 223 Instandhaltungsrückstellungen 443.200,00<br />

2. Steuerrückstellungen 58.633,07 26 58.633,07 224 Steuerrückstellungen<br />

2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune<br />

58.633,07<br />

58.633,07 26 2242 Sonstige Steuerrückstellungen<br />

2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />

2244 latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

58.633,07<br />

3. Sonstige Rückstellungen 12.367.934,35 27 12.367.934,35 225 Sonstige Rückstellungen<br />

2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis<br />

11.286.424,00<br />

11.286.424,00 27 2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 11.286.424,00<br />

F. Verbindlichkeiten 252.699.455,15<br />

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 118.859.541,01 28 118.859.541,01<br />

2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 24.335.086,23 29 24.335.086,23<br />

3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 16.686.188,71 30 16.686.188,71<br />

4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein 5.307.193,40 31 5.307.193,40<br />

5. erhaltene Anzahlungen auf den noch nicht abgerechneten 68.322.045,53 32 68.322.045,53<br />

8. Sonstige Verbindlichkeiten 19.189.400,27 33 19.189.400,27<br />

30 Verbindlichkeiten 252.699.455,15<br />

31 Anleihen<br />

118.859.541,01 28 32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 118.859.541,01<br />

33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />

34<br />

Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen<br />

wirtschaftlich gleichkommen<br />

29.642.279,63 9,31 35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 29.642.279,63<br />

36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen<br />

68.322.045,53 32 37 erhaltene Anzahlungen 68.322.045,53<br />

16.686.188,71 30 38<br />

Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />

16.686.188,71<br />

19.189.400,27 33 39 Sonstige Verbindlichkeiten 19.189.400,27<br />

G. Rechnungsabgrenzungsposten 523.256,03 34 523.256,03 40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 523.256,03<br />

401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

523.256,03 34 401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 523.256,03<br />

838.818.736,94 838.818.736,94<br />

34


Betrag in €<br />

Nach Ansatzanpassungen<br />

Betrag in €<br />

Aufdeckung stiller<br />

Reserven/Lasten<br />

Betrag in €<br />

AKTIVA 419.409.368,47 419.409.368,47 0,00 419.409.368,47<br />

01 Anlagevermögen 309.795.150,74 309.795.150,74 0,00 309.795.150,74<br />

02 Immaterielle Vermögensgegenstände 693.210,15 693.210,15 0,00 693.210,15<br />

021<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung (Kapitalkonsolidierung)<br />

0,00 0,00 0,00<br />

022<br />

Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Lizenzen, DV-Software,<br />

Konzessionen, Schutzrechte)<br />

693.210,15 693.210,15 0,00 693.210,15<br />

0221 Selbst geschaffene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00<br />

0222 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

0223 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 693.210,15 693.210,15 693.210,15<br />

023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

0231 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige 0,00 0,00 0,00<br />

03 Sachanlagen 301.430.921,87 301.430.921,87 0,00 301.430.921,87<br />

031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.403.286,16 2.403.286,16 0,00 2.403.286,16<br />

0311 Grünflächen 0,00 0,00 0,00<br />

0312 Ackerland 0,00 0,00 0,00<br />

0313 Wald, Forsten 0,00 0,00 0,00<br />

0314 Sonstige unbebaute Grundstücke 2.403.286,16 2.403.286,16 2.403.286,16<br />

032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 21.204.200,36 21.204.200,36 0,00 21.204.200,36<br />

0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen 0,00 0,00 0,00<br />

0322 Schulen 0,00 0,00 0,00<br />

0323 Wohnbauten 1.125.121,72 1.125.121,72 1.125.121,72<br />

0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 20.079.078,64 20.079.078,64 20.079.078,64<br />

033 Infrastrukturvermögen 258.358.441,28 258.358.441,28 0,00 258.358.441,28<br />

0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 0,00<br />

0332 Brücken und Tunnel 0,00 0,00 0,00<br />

0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 2.444.005,84 2.444.005,84 2.444.005,84<br />

0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 0,00 0,00 0,00<br />

0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 0,00 0,00 0,00<br />

0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 255.914.435,44 255.914.435,44 255.914.435,44<br />

034 Bauten auf fremdem Grund und Boden 55.333,43 55.333,43 55.333,43<br />

035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,00 0,00 0,00<br />

036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 121.335,06 121.335,06 121.335,06<br />

037 Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.417.120,85 7.417.120,85 7.417.120,85<br />

038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 11.871.204,73 11.871.204,73 0,00 11.871.204,73<br />

0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau 11.871.204,73 11.871.204,73 11.871.204,73<br />

10 Finanzanlagen 7.671.018,72 7.671.018,72 0,00 7.671.018,72<br />

101 Anteile an verbundenen Unternehmen 25.564,59 25.564,59 0,00 25.564,59<br />

1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00<br />

1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 25.564,59 25.564,59 25.564,59<br />

102 Anteile an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00 0,00<br />

103 Beteiligungen 2.268.650,00 2.268.650,00 2.268.650,00<br />

104 Sondervermögen 0,00 0,00 0,00<br />

105 Wertpapiere des Anlagevermögens 7.160,25 7.160,25 0,00 7.160,25<br />

1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 7.160,25 7.160,25 7.160,25<br />

106 Ausleihungen 5.369.643,88 5.369.643,88 0,00 5.369.643,88<br />

1061 an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1062 Sonstige Ausleihungen 5.369.643,88 5.369.643,88 5.369.643,88<br />

11 Umlaufvermögen 109.309.342,62 109.309.342,62 0,00 109.309.342,62<br />

12 Vorräte 96.766,86 96.766,86 0,00 96.766,86<br />

121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 96.766,86 96.766,86 96.766,86<br />

122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige 0,00 0,00 0,00<br />

13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 103.213.273,26 103.213.273,26 0,00 103.213.273,26<br />

131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 3.804.869,20 3.804.869,20 3.804.869,20<br />

132 Forderungen gegen Sonstige 94.685.952,59 94.685.952,59 94.685.952,59<br />

133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

1331 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />

134 Sonstige Vermögensgegenstände 4.722.451,47 4.722.451,47 0,00 4.722.451,47<br />

1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 4.722.451,47 4.722.451,47 4.722.451,47<br />

14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00<br />

15 Liquide Mittel 5.999.302,50 5.999.302,50 5.999.302,50<br />

16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 304.875,11 304.875,11 0,00 304.875,11<br />

161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />

162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 304.875,11 304.875,11 0,00 304.875,11<br />

1621 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 304.875,11 304.875,11 304.875,11<br />

17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00<br />

18 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen) 0,00 0,00 0,00<br />

35


Betrag in €<br />

Nach Ansatzanpassungen<br />

Betrag in €<br />

Aufdeckung stiller<br />

Reserven/Lasten<br />

Betrag in €<br />

PASSIVA 419.409.368,47 419.409.368,47 0,00 419.409.368,47<br />

20 Eigenkapital 116.557.011,56 116.700.446,75 0,00 116.700.446,75<br />

201 Allgemeine Rücklage 116.557.011,56 116.700.446,75 0,00 116.700.446,75<br />

2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 56.320.000,00 56.320.000,00 56.320.000,00<br />

2013 Allgemeine Rücklage 0,00 0,00 0,00<br />

2015 Kapitalrücklage 44.864.090,87 44.864.090,87 44.864.090,87<br />

2016 Gewinnrücklagen 15.372.920,69 15.516.355,88 15.516.355,88<br />

2017 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />

203 Ausgleichsrücklage 0,00 0,00 0,00<br />

204 Ergebnisvorträge 0,00 0,00 0,00<br />

205 Bilanzgewinn/Bilanzverlust 0,00 0,00 0,00<br />

206 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 0,00 0,00 0,00<br />

21 Sonderposten 27.918.989,31 27.775.554,12 0,00 27.775.554,12<br />

211 Sonderposten für Zuwendungen 27.775.554,12 27.775.554,12 0,00 27.775.554,12<br />

2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen 27.775.554,12 27.775.554,12 27.775.554,12<br />

212 Sonderposten für Beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />

213 Sonderposten für den Gebührenausgleich 0,00 0,00 0,00<br />

214 Sonderposten mit Rücklageanteil 143.435,19 0,00 0,00<br />

215 Sonstige Sonderposten 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

2151 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

2152 Sonstige Sonderposten von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />

22 Rückstellungen 21.710.656,42 21.710.656,42 0,00 21.710.656,42<br />

221 Pensionsrückstellungen 9.284.089,00 9.284.089,00 9.284.089,00<br />

222 Rückstellung für Deponien und Altlasten 638.310,35 638.310,35 638.310,35<br />

223 Instandhaltungsrückstellungen 443.200,00 443.200,00 443.200,00<br />

224 Steuerrückstellungen 58.633,07 58.633,07 0,00 58.633,07<br />

2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune 0,00 0,00 0,00<br />

2242 Sonstige Steuerrückstellungen 58.633,07 58.633,07 58.633,07<br />

2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen 0,00 0,00 0,00<br />

2244 latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />

225 Sonstige Rückstellungen 11.286.424,00 11.286.424,00 0,00 11.286.424,00<br />

2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 11.286.424,00 11.286.424,00 11.286.424,00<br />

30 Verbindlichkeiten 252.699.455,15 252.699.455,15 252.699.455,15<br />

31 Anleihen 0,00 0,00 0,00<br />

32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 118.859.541,01 118.859.541,01 118.859.541,01<br />

33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 0,00 0,00 0,00<br />

34<br />

Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />

gleichkommen<br />

0,00 0,00 0,00<br />

35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 29.642.279,63 29.642.279,63 29.642.279,63<br />

36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,00 0,00 0,00<br />

37 erhaltene Anzahlungen 68.322.045,53 68.322.045,53 68.322.045,53<br />

38 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 16.686.188,71 16.686.188,71 16.686.188,71<br />

39 Sonstige Verbindlichkeiten 19.189.400,27 19.189.400,27 19.189.400,27<br />

40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 523.256,03 523.256,03 0,00 523.256,03<br />

401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 523.256,03 523.256,03 523.256,03<br />

36


Überleitung Grün und Gruga Essen<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss) Betrag in €<br />

Kommunalbilanz I<br />

Betrag in €<br />

S H<br />

AKTIVA 132.300.936,83 AKTIVA 132.300.936,83<br />

A. Anlagevermögen 122.539.965,72 01 Anlagevermögen 122.539.965,72<br />

02 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00<br />

021<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />

(Kapitalkonsolidierung)<br />

022 Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Lizenzen, DV-Software,<br />

Konzessionen, Schutzrechte)<br />

0221 Selbst geschaffene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />

0222 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />

0223 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände<br />

0,00<br />

023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

0231 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis<br />

0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige<br />

0,00<br />

I. Sachanlagen 122.539.965,72<br />

1.<br />

Gesamte bebaute und unbebaute Grundstücke 71.285.032,27 71.285.032,27 1<br />

2. Gastronomische Gebäude und Verkaufspavillions ohne<br />

Grundstücke<br />

6.773.691,00 6.773.691,00 2<br />

3. Wohngebäude ohne Grundstücke 105.823,00 105.823,00 3<br />

4. Betriebsgebäude ohne Grundstücke 9.414.799,93 9.414.799,93 4<br />

5. Bauliche Vorrichtungen ohne Grundstücke 3.373.730,00 3.373.730,00 5<br />

7. Krematorium 1.634.779,00 1.634.779,00 6<br />

8. Außenanlagen 10.516.939,00 10.516.939,00 7<br />

9. Aufwuchs und Pflanzen 7.890.420,22 7.890.420,22 8<br />

10. Tierbestand 42.657,27 42.657,27 9<br />

03 Sachanlagen 122.539.965,72<br />

031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 93.598.761,42<br />

1,8 61.097.457,03 0311 Grünflächen 61.097.457,03<br />

0312 Ackerland 0,00<br />

1,2,5 27.184.927,62 0313 Wald, Forsten 27.184.927,62<br />

1 5.316.376,77 0314 Sonstige unbebaute Grundstücke 5.316.376,77<br />

032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 9.773.178,00<br />

0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen 0,00<br />

0322 Schulen 0,00<br />

3,7 2.999.487,00 0323 Wohnbauten 2.999.487,00<br />

2 6.773.691,00 0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 6.773.691,00<br />

033 Infrastrukturvermögen 7.623.275,00<br />

0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 0,00<br />

0332 Brücken und Tunnel 0,00<br />

0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00<br />

0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 0,00<br />

7 7.623.275,00 0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 7.623.275,00<br />

0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 0,00<br />

034 Bauten auf fremdem Grund und Boden 0,00<br />

11. Kunstwerke 652.209,07 10 652.209,07 652.209,07 10 035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 652.209,07<br />

6. Maschinen und maschinelle <strong>Anlagen</strong> 2.283.043,00 11 2.283.043,00 2.283.043,00 11 036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 2.283.043,00<br />

37


Überleitung Grün und Gruga Essen<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss) Betrag in €<br />

Kommunalbilanz I<br />

Betrag in €<br />

S H<br />

12. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.657.478,00 9,12 1.700.135,27 1.657.478,00 12 037 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.700.135,27<br />

13. <strong>Anlagen</strong> im Bau 6.909.363,96 6.909.363,96 13 038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 6.909.363,96<br />

0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />

13 6.909.363,96 0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau 6.909.363,96<br />

10 Finanzanlagen 0,00<br />

101 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00<br />

1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

102 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />

103 Beteiligungen<br />

104 Sondervermögen<br />

105 Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00<br />

1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

106 Ausleihungen 0,00<br />

1061 an Vollkonsolidierungskreis<br />

1062 Sonstige Ausleihungen<br />

B. Umlaufvermögen 9.760.971,11 11 Umlaufvermögen 9.760.971,11<br />

I. Vorräte 169.470,71 12 Vorräte 169.470,71<br />

1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 169.470,71 14 169.470,71 169.470,71 14 121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 169.470,71<br />

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.583.397,67<br />

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 915.930,77 915.930,77 15<br />

2. Ausgleichsposten für Pensionsansprüche und Beihilfen 4.754.588,14 4.754.588,14 16<br />

3. Forderungen gegen Unternehmen des Konzerns Stadt Essen 364,95 364,95 17<br />

122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 0,00<br />

1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />

1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige<br />

4. Forderungen gegen die Stadt Essen 0,00<br />

5. Verrechnungskonto Stadt Essen 3.686.141,91 3.686.141,91 18<br />

13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.583.397,67<br />

15,1 8.500.705,33 131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 8.500.705,33<br />

15 856.320,44 132 Forderungen gegen Sonstige 856.320,44<br />

133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00<br />

38


Überleitung Grün und Gruga Essen<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss) Betrag in €<br />

Kommunalbilanz I<br />

Betrag in €<br />

S H<br />

6. Sonstige Vermögensgegenstände 226.371,90 226.371,90 19 134<br />

1331 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis<br />

1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen<br />

Sonstige Vermögensgegenstände 226.371,90<br />

1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />

19 226.371,90 1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 226.371,90<br />

14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00<br />

141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei<br />

8.102,73 20 8.102,73 8.102,73 20 15 Liquide Mittel 8.102,73<br />

39<br />

16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00<br />

161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00<br />

1621 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen<br />

17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />

18 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen)


Überleitung Grün und Gruga Essen<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss) Betrag in €<br />

Kommunalbilanz I<br />

Betrag in €<br />

S H<br />

PASSIVA 132.300.936,83 PASSIVA 132.300.936,83<br />

A. Eigenkapital 99.388.818,08 20 Eigenkapital 99.388.818,08<br />

201 Allgemeine Rücklage 121.585.488,15<br />

I. Stammkapital 5.000.000,00 21 5.000.000,00 5.000.000,00 21 2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 5.000.000,00<br />

2012 Allgemeine Rücklage 0,00<br />

2013 Kapitalrücklage 0,00<br />

II. Allgemeine Rücklagen 116.585.488,15 22,23,24 2014 Gewinnrücklagen 116.585.488,15<br />

1. Vermögensrücklage 82.979.468,05 22 82.979.468,05<br />

2. Betriebsmittelrücklage 24.622.039,29 23 24.622.039,29<br />

3. Investitionsrücklage 8.983.980,81 24 8.983.980,81<br />

2015 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />

202 Ausgleichsrücklage 0,00<br />

203 Ergebnisvorträge 0,00<br />

III. Jahresverlust -22.196.670,07 25 -22.196.670,07 -22.196.670,07 25 204 Bilanzgewinn/Bilanzverlust -22.196.670,07<br />

205 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 0,00<br />

B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 4.911.471,09 26 4.911.471,09<br />

21 Sonderposten 4.911.471,09<br />

211 Sonderposten für Zuwendungen 0,00<br />

2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen<br />

212 Sonderposten für Beiträge 0,00<br />

2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen<br />

213 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />

214 Sonderposten mit Rücklageanteil<br />

215 Sonstige Sonderposten 4.911.471,09<br />

2.928.142,89 26 2151 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis 2.928.142,89<br />

1.983.328,20 26 2152 Sonstige Sonderposten von Sonstigen 1.983.328,20<br />

C. Rückstellungen 8.805.397,06 22 Rückstellungen 8.805.397,06<br />

1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche<br />

4.754.588,14 27 4.754.588,14 4.754.588,14 27 221 Pensionsrückstellungen 4.754.588,14<br />

222 Rückstellung für Deponien und Altlasten 0,00<br />

223 Instandhaltungsrückstellungen 0,00<br />

2. Steuerrückstellungen 79.600,00 28 79.600,00 224 Steuerrückstellungen 79.600,00<br />

2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune 0,00<br />

79.600,00 28 2242 Sonstige Steuerrückstellungen 79.600,00<br />

2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen 0,00<br />

2244 latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00<br />

3. Sonstige Rückstellungen 3.971.208,92 29 3.971.208,92 225 Sonstige Rückstellungen 3.971.208,92<br />

955.500,00 29 2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis 955.500,00<br />

3.015.708,92 29 2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 3.015.708,92<br />

40


Überleitung Grün und Gruga Essen<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss) Betrag in €<br />

Kommunalbilanz I<br />

Betrag in €<br />

D. Verbindlichkeiten 18.352.896,46<br />

S H<br />

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.350.651,38 30 3.350.651,38<br />

2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.061.163,28 31 2.061.163,28<br />

3. Trägerdarlehen der Stadt Essen<br />

12.626.419,19 32 12.626.419,19<br />

4. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Essen<br />

866,99 33 866,99<br />

5. Sonstige Verbindlichkeiten 313.795,62 34 313.795,62<br />

30 Verbindlichkeiten 18.352.896,46<br />

31 Anleihen 0,00<br />

3.350.651,38 30 32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 3.350.651,38<br />

33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 0,00<br />

34<br />

Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />

gleichkommen<br />

0,00<br />

2.061.163,28 31 35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.061.163,28<br />

36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,00<br />

37 erhaltene Anzahlungen 0,00<br />

12.627.286,18 32,338 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 12.627.286,18<br />

313.795,62 34 39 Sonstige Verbindlichkeiten 313.795,62<br />

E. Rechnungsabgrenzungsposten 842.354,14 35 842.354,14 40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 842.354,14<br />

401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />

842.354,14 35 401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 842.354,14<br />

264.601.873,66 264.601.873,66<br />

41


Betrag in €<br />

Nach Ansatzanpassungen<br />

Betrag in €<br />

Aufdeckung stiller<br />

Reserven/Lasten<br />

Betrag in €<br />

AKTIVA 132.300.936,83 132.300.936,83 39.943.781,58 172.244.718,41<br />

01 Anlagevermögen 122.539.965,72 122.539.965,72 39.943.781,58 162.483.747,30<br />

02 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

021<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />

(Kapitalkonsolidierung)<br />

0,00 0,00 0,00<br />

022<br />

Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B.<br />

Lizenzen, DV-Software, Konzessionen, Schutzrechte)<br />

0,00 0,00 0,00 0,00<br />

0221 Selbst geschaffene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00<br />

entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom<br />

0222<br />

Vollkonsolidierungskreis<br />

0,00 0,00 0,00<br />

0223 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00<br />

023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an<br />

0231<br />

Vollkonsolidierungskreis<br />

0,00 0,00 0,00<br />

0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige 0,00 0,00 0,00<br />

03 Sachanlagen 122.539.965,72 122.539.965,72 39.943.781,58 162.483.747,30<br />

031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 93.598.761,42 93.598.761,42 39.943.781,58 133.542.543,00<br />

0311 Grünflächen 61.097.457,03 61.097.457,03 36.160.375,24 97.257.832,27<br />

0312 Ackerland 0,00 0,00 0,00<br />

0313 Wald, Forsten 27.184.927,62 27.184.927,62 3.783.406,34 30.968.333,96<br />

0314 Sonstige unbebaute Grundstücke 5.316.376,77 5.316.376,77 5.316.376,77<br />

032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 9.773.178,00 9.773.178,00 0,00 9.773.178,00<br />

0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen 0,00 0,00 0,00<br />

0322 Schulen 0,00 0,00 0,00<br />

0323 Wohnbauten 2.999.487,00 2.999.487,00 2.999.487,00<br />

0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 6.773.691,00 6.773.691,00 6.773.691,00<br />

033 Infrastrukturvermögen 7.623.275,00 7.623.275,00 0,00 7.623.275,00<br />

0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 0,00<br />

0332 Brücken und Tunnel 0,00 0,00 0,00<br />

0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 0,00 0,00<br />

0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 0,00 0,00 0,00<br />

0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 7.623.275,00 7.623.275,00 7.623.275,00<br />

0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 0,00<br />

034 Bauten auf fremdem Grund und Boden 0,00 0,00 0,00<br />

035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 652.209,07 652.209,07 652.209,07<br />

036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 2.283.043,00 2.283.043,00 2.283.043,00<br />

037 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.700.135,27 1.700.135,27 1.700.135,27<br />

038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 6.909.363,96 6.909.363,96 0,00 6.909.363,96<br />

0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau 6.909.363,96 6.909.363,96 6.909.363,96<br />

10 Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

101 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00<br />

1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00<br />

102 Anteile an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00 0,00<br />

103 Beteiligungen 0,00 0,00 0,00<br />

104 Sondervermögen 0,00 0,00 0,00<br />

105 Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00<br />

106 Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

1061 an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1062 Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00<br />

11 Umlaufvermögen 9.760.971,11 9.760.971,11 0,00 9.760.971,11<br />

12 Vorräte 169.470,71 169.470,71 0,00 169.470,71<br />

121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 169.470,71 169.470,71 169.470,71<br />

122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige 0,00 0,00 0,00<br />

13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.583.397,67 9.583.397,67 0,00 9.583.397,67<br />

131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 8.500.705,33 8.500.705,33 8.500.705,33<br />

132 Forderungen gegen Sonstige 856.320,44 856.320,44 856.320,44<br />

133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom<br />

1331<br />

Vollkonsolidierungskreis<br />

0,00 0,00 0,00<br />

1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />

134 Sonstige Vermögensgegenstände 226.371,90 226.371,90 0,00 226.371,90<br />

1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 226.371,90 226.371,90 226.371,90<br />

14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00<br />

15 Liquide Mittel 8.102,73 8.102,73 8.102,73<br />

16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />

162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom<br />

1621<br />

Vollkonsolidierungskreis<br />

0,00 0,00 0,00<br />

1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />

17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00<br />

18 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen) 0,00 0,00 0,00<br />

42


Betrag in €<br />

Nach Ansatzanpassungen<br />

Betrag in €<br />

Aufdeckung stiller<br />

Reserven/Lasten<br />

Betrag in €<br />

PASSIVA 132.300.936,83 132.300.936,83 39.943.781,58 172.244.718,41<br />

20 Eigenkapital 99.388.818,08 99.388.818,08 39.943.781,58 139.332.599,66<br />

201 Allgemeine Rücklage 121.585.488,15 121.585.488,15 39.943.781,58 161.529.269,73<br />

2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 5.000.000,00 5.000.000,00 5.000.000,00<br />

2012 Allgemeine Rücklage 0,00 0,00 0,00<br />

2013 Kapitalrücklage 0,00 0,00 0,00<br />

2014 Gewinnrücklagen 116.585.488,15 116.585.488,15 39.943.781,58 156.529.269,73<br />

2015 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />

202 Ausgleichsrücklage 0,00 0,00 0,00<br />

203 Ergebnisvorträge 0,00 0,00 0,00<br />

204 Bilanzgewinn/Bilanzverlust -22.196.670,07 -22.196.670,07 -22.196.670,07<br />

205 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 0,00 0,00 0,00<br />

21 Sonderposten 4.911.471,09 4.911.471,09 0,00 4.911.471,09<br />

211 Sonderposten für Zuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />

212 Sonderposten für Beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />

213 Sonderposten für den Gebührenausgleich 0,00 0,00 0,00<br />

214 Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 0,00 0,00<br />

215 Sonstige Sonderposten 4.911.471,09 4.911.471,09 0,00 4.911.471,09<br />

2151 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis 2.928.142,89 2.928.142,89 2.928.142,89<br />

2152 Sonstige Sonderposten von Sonstigen 1.983.328,20 1.983.328,20 1.983.328,20<br />

22 Rückstellungen 8.805.397,06 8.805.397,06 0,00 8.805.397,06<br />

221 Pensionsrückstellungen 4.754.588,14 4.754.588,14 4.754.588,14<br />

222 Rückstellung für Deponien und Altlasten 0,00 0,00 0,00<br />

223 Instandhaltungsrückstellungen 0,00 0,00 0,00<br />

224 Steuerrückstellungen 79.600,00 79.600,00 0,00 79.600,00<br />

2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune 0,00 0,00 0,00<br />

2242 Sonstige Steuerrückstellungen 79.600,00 79.600,00 79.600,00<br />

2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen 0,00 0,00 0,00<br />

2244 latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />

225 Sonstige Rückstellungen 3.971.208,92 3.971.208,92 0,00 3.971.208,92<br />

2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis 955.500,00 955.500,00 955.500,00<br />

2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 3.015.708,92 3.015.708,92 3.015.708,92<br />

30 Verbindlichkeiten 18.352.896,46 18.352.896,46 18.352.896,46<br />

31 Anleihen 0,00 0,00 0,00<br />

32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 3.350.651,38 3.350.651,38 3.350.651,38<br />

33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 0,00 0,00 0,00<br />

34<br />

Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen<br />

wirtschaftlich gleichkommen<br />

0,00 0,00 0,00<br />

35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.061.163,28 2.061.163,28 2.061.163,28<br />

36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,00 0,00 0,00<br />

37 erhaltene Anzahlungen 0,00 0,00 0,00<br />

38<br />

Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />

12.627.286,18 12.627.286,18 12.627.286,18<br />

39 Sonstige Verbindlichkeiten 313.795,62 313.795,62 313.795,62<br />

40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 842.354,14 842.354,14 0,00 842.354,14<br />

401<br />

Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

0,00 0,00 0,00<br />

401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 842.354,14 842.354,14 842.354,14<br />

43


Überleitung Gesellschaft für soziale Dienstleistungen Essen mbH<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />

Betrag in €<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

S H<br />

AKTIVA 99.920.780,80 AKTIVA 99.920.780,80<br />

A. Anlagevermögen 71.571.954,44 01 Anlagevermögen 71.571.954,44<br />

I. Immaterielle Vermögensgegenstände 35.430,00 35.430,00 1 02 Immaterielle Vermögensgegenstände 35.430,00<br />

021<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />

(Kapitalkonsolidierung)<br />

II. Sachanlagen 71.508.524,44<br />

1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten<br />

einschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken<br />

60.622.432,76 60.622.432,76 2<br />

2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten<br />

einschließlich der Wohnbauten auf fremden Grundstücken<br />

288.154,41 288.154,41 3<br />

3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 434.736,64 434.736,64 4<br />

022<br />

Kommunalbilanz I<br />

Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Lizenzen, DV-Software,<br />

Konzessionen, Schutzrechte)<br />

0221 Selbst geschaffene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />

35.430,00<br />

0222 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />

1 35.430,00 0223 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 35.430,00<br />

023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0,00<br />

0231 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis<br />

0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige<br />

03 Sachanlagen 71.508.524,44<br />

031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 434.736,64<br />

4 434.736,64 0311 Grünflächen 434.736,64<br />

0312 Ackerland<br />

0313 Wald, Forsten<br />

0314 Sonstige unbebaute Grundstücke<br />

032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 60.910.587,17<br />

0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />

0322 Schulen<br />

3 288.154,41 0323 Wohnbauten 288.154,41<br />

2 60.622.432,76 0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 60.622.432,76<br />

033 Infrastrukturvermögen 0,00<br />

0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />

0332 Brücken und Tunnel<br />

0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />

0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />

0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />

034 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />

035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />

4. Technische <strong>Anlagen</strong> und Maschinen 278.250,00 5,6 547.054,00 278.250,00 5 036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 547.054,00<br />

6. Fahrzeuge 268.804,00 268.804,00 6<br />

44<br />

Betrag in €


Überleitung Gesellschaft für soziale Dienstleistungen Essen mbH<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />

Betrag in €<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

Kommunalbilanz I<br />

S H<br />

5. Einrichtungen und Ausstattungen ohne Fahrzeuge<br />

2.165.550,51 7 2.165.550,51 2.165.550,51 7<br />

037<br />

Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

2.165.550,51<br />

7. Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 7.450.596,12 7.450.596,12 8 038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

7.450.596,12<br />

8 7.450.596,12 0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau 7.450.596,12<br />

III. Finanzanlagen 28.000,00 10 Finanzanlagen 28.000,00<br />

1. Anteile an verbundenen Unternehmen 25.000,00 25.000,00 9 101 Anteile an verbundenen Unternehmen 25.000,00<br />

9 25.000,00 1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 25.000,00<br />

1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

102 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />

2. Beteiligungen 3.000,00 10 3.000,00 3.000,00 10 103 Beteiligungen 3.000,00<br />

104 Sondervermögen<br />

105 Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00<br />

1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

106 Ausleihungen 0,00<br />

1061 an Vollkonsolidierungskreis<br />

1062 Sonstige Ausleihungen<br />

B. Umlaufvermögen 28.256.999,80 11 Umlaufvermögen 28.256.999,80<br />

I. Vorräte 313.578,11 12 Vorräte 313.578,11<br />

1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 191.553,16 11,1 313.578,11 191.553,16 11 121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 313.578,11<br />

2. Fertige Erzeugnisse 86.535,72 86.535,72 12<br />

3. Tierhaltung 35.489,23 35.489,23 13<br />

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.059.415,25<br />

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.687.697,10 1.687.697,10 14<br />

2. Forderungen gegen Kostenträger 3.674.931,99 3.674.931,99 15<br />

3. Forderungen an Gesellschafter 246.426,69 246.426,69 16<br />

Betrag in €<br />

122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 0,00<br />

1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />

1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige<br />

13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.059.415,25<br />

16 246.426,69 131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 246.426,69<br />

14,1 5.362.629,09 132 Forderungen gegen Sonstige 5.362.629,09<br />

45


Überleitung Gesellschaft für soziale Dienstleistungen Essen mbH<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />

Betrag in €<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

Kommunalbilanz I<br />

S H<br />

133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital<br />

1331 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis<br />

1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen<br />

0,00<br />

4. Sonstige Vermögensgegenstände 3.450.359,47 3.450.359,47 17 134 Sonstige Vermögensgegenstände 3.450.359,47<br />

17 18.032,66 1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 18.032,66<br />

17 3.432.326,81 1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 3.432.326,81<br />

Betrag in €<br />

14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00<br />

141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei 18.884.006,44 18 18.884.006,44 18.884.006,44 18 15 Liquide Mittel 18.884.006,44<br />

C. Rechnungsabgrenzungsposten 91.826,56 91.826,56 19 16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 91.826,56<br />

161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 91.826,56<br />

1621 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

19 91.826,56 1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 91.826,56<br />

46<br />

17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />

18 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen)


Überleitung Gesellschaft für soziale Dienstleistungen Essen mbH<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />

Betrag in €<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

S H<br />

Kommunalbilanz I<br />

PASSIVA 99.920.780,80 PASSIVA 99.920.780,80<br />

A. Eigenkapital 39.775.472,19 20 Eigenkapital 39.775.472,19<br />

Betrag in €<br />

201 Allgemeine Rücklage 39.035.427,63<br />

I. Gezeichnetes Kapital 110.000,00 20 110.000,00 110.000,00 20 2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 110.000,00<br />

2013<br />

Allgemeine Rücklage<br />

0,00<br />

II. Kapitalrücklage 10.906.470,88 21 10.906.470,88 10.906.470,88 21 2015 Kapitalrücklage 10.906.470,88<br />

III. Gewinnrücklagen 28.018.956,75 28.018.956,755,26 2016 Gewinnrücklagen 28.018.956,75<br />

1. Freie Rücklage 230.081,35 22 230.081,35<br />

2. Rücklage gem. § 58 Nr. 7a AO 2.744.863,01 23 2.744.863,01<br />

3. Zweckgebunden verwendete Rücklagen 20.688.560,37 24 20.688.560,37<br />

4. Betriebsmittelrücklage 1.185.916,57 25 1.185.916,57<br />

5. Zweckgebundene Rücklagen 3.169.535,45 26 3.169.535,45<br />

203<br />

2017 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />

Ausgleichsrücklage<br />

204 Ergebnisvorträge<br />

IV. Jahresüberschuss 740.044,56 27 740.044,56 740.044,56 27 205 Bilanzgewinn/Bilanzverlust 740.044,56<br />

206 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />

B. Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur 18.089.852,78<br />

I. Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln für<br />

5.423.794,00 28 5.423.794,00<br />

II. Sonderposten aus nicht-öffentlicher Förderung für<br />

12.666.058,78 29 12.666.058,78<br />

21 Sonderposten 18.089.852,78<br />

211 Sonderposten für Zuwendungen 18.089.852,78<br />

888.202,078,29 2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis 888.202,07<br />

17.201.650,718,29 2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen 17.201.650,71<br />

212 Sonderposten für Beiträge 0,00<br />

2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen<br />

213 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />

214 Sonderposten mit Rücklageanteil<br />

215 Sonstige Sonderposten 0,00<br />

2151 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

2152 Sonstige Sonderposten von Sonstigen<br />

C. Rückstellungen 7.941.544,86 22 Rückstellungen 7.941.544,86<br />

1. Rückstellungen für Pensionen<br />

1.512.813,20 30 1.512.813,20 1.512.813,20 30 221 Pensionsrückstellungen 1.512.813,20<br />

222 Rückstellung für Deponien und Altlasten<br />

1.710.238,40 31 223 Instandhaltungsrückstellungen 1.710.238,40<br />

224 Steuerrückstellungen<br />

2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune<br />

2242 Sonstige Steuerrückstellungen<br />

2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />

2244 latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

0,00<br />

2. Sonstige Rückstellungen 6.428.731,66 31 6.428.731,66 225 Sonstige Rückstellungen<br />

2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis<br />

4.718.493,26<br />

47


Überleitung Gesellschaft für soziale Dienstleistungen Essen mbH<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />

Betrag in €<br />

D. Verbindlichkeiten 34.048.379,66<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.463.146,60 32 1.463.146,60<br />

2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 15.251.229,63 33 15.251.229,63<br />

3. Erhaltene Anzahlungen 3.163.348,05 34 3.163.348,05<br />

4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern<br />

834.993,01 35 834.993,01<br />

5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 31.830,95 36 31.830,95<br />

6. Verbindlichkeiten aus öffentlichen Fördermitteln für<br />

12.193.524,55 37 12.193.524,55<br />

7. Sonstige Verbindlichkeiten 1.110.306,87 38 1.110.306,87<br />

Kommunalbilanz I<br />

Betrag in €<br />

S H<br />

4.718.493,26 2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 4.718.493,26<br />

30 Verbindlichkeiten 34.048.379,66<br />

31 Anleihen<br />

27.444.754,183,37 32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 27.444.754,18<br />

33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />

34<br />

Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />

gleichkommen<br />

1.463.146,60 32 35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.463.146,60<br />

36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen<br />

3.163.348,05 34 37 erhaltene Anzahlungen 3.163.348,05<br />

866.823,965,36 38 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 866.823,96<br />

1.110.306,87 38 39 Sonstige Verbindlichkeiten 1.110.306,87<br />

E. Rechnungsabgrenzungsposten 65.531,31 39 65.531,31 40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 65.531,31<br />

401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

65.531,31 39 401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 65.531,31<br />

199.841.561,60 199.841.561,60<br />

48


Betrag in €<br />

Nach Ansatzanpassungen<br />

Betrag in €<br />

Aufdeckung stiller<br />

Reserven/Lasten<br />

Betrag in €<br />

AKTIVA 99.920.780,80 99.920.780,80 4.244.465,92 104.165.246,72<br />

01 Anlagevermögen 71.571.954,44 71.571.954,44 4.244.465,92 75.816.420,36<br />

02 Immaterielle Vermögensgegenstände 35.430,00 35.430,00 0,00 35.430,00<br />

021<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung (Kapitalkonsolidierung)<br />

0,00 0,00 0,00<br />

022<br />

Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Lizenzen, DV-Software,<br />

Konzessionen, Schutzrechte)<br />

35.430,00 35.430,00 0,00 35.430,00<br />

0221 Selbst geschaffene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00<br />

0222 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

0223 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 35.430,00 35.430,00 35.430,00<br />

023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

0231 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige 0,00 0,00 0,00<br />

03 Sachanlagen 71.508.524,44 71.508.524,44 4.244.465,92 75.752.990,36<br />

031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 434.736,64 434.736,64 0,00 434.736,64<br />

0311 Grünflächen 434.736,64 434.736,64 434.736,64<br />

0312 Ackerland 0,00 0,00 0,00<br />

0313 Wald, Forsten 0,00 0,00 0,00<br />

0314 Sonstige unbebaute Grundstücke 0,00 0,00 0,00<br />

032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 60.910.587,17 60.910.587,17 4.244.465,92 65.155.053,09<br />

0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen 0,00 0,00 0,00<br />

0322 Schulen 0,00 0,00 0,00<br />

0323 Wohnbauten 288.154,41 288.154,41 288.154,41<br />

0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 60.622.432,76 60.622.432,76 4.244.465,92 64.866.898,68<br />

033 Infrastrukturvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 0,00<br />

0332 Brücken und Tunnel 0,00 0,00 0,00<br />

0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 0,00 0,00<br />

0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 0,00 0,00 0,00<br />

0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 0,00 0,00 0,00<br />

0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 0,00<br />

034 Bauten auf fremdem Grund und Boden 0,00 0,00 0,00<br />

035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,00 0,00 0,00<br />

036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 547.054,00 547.054,00 547.054,00<br />

037 Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.165.550,51 2.165.550,51 2.165.550,51<br />

038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 7.450.596,12 7.450.596,12 0,00 7.450.596,12<br />

0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau 7.450.596,12 7.450.596,12 7.450.596,12<br />

10 Finanzanlagen 28.000,00 28.000,00 0,00 28.000,00<br />

101 Anteile an verbundenen Unternehmen 25.000,00 25.000,00 0,00 25.000,00<br />

1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 25.000,00 25.000,00 25.000,00<br />

1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00<br />

102 Anteile an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00 0,00<br />

103 Beteiligungen 3.000,00 3.000,00 3.000,00<br />

104 Sondervermögen 0,00 0,00 0,00<br />

105 Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00<br />

106 Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

1061 an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1062 Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00<br />

11 Umlaufvermögen 28.256.999,80 28.256.999,80 0,00 28.256.999,80<br />

12 Vorräte 313.578,11 313.578,11 0,00 313.578,11<br />

121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 313.578,11 313.578,11 313.578,11<br />

122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige 0,00 0,00 0,00<br />

13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.059.415,25 9.059.415,25 0,00 9.059.415,25<br />

131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 246.426,69 246.426,69 246.426,69<br />

132 Forderungen gegen Sonstige 5.362.629,09 5.362.629,09 5.362.629,09<br />

133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

1331 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />

134 Sonstige Vermögensgegenstände 3.450.359,47 3.450.359,47 0,00 3.450.359,47<br />

1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 18.032,66 18.032,66 18.032,66<br />

1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 3.432.326,81 3.432.326,81 3.432.326,81<br />

14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00<br />

15 Liquide Mittel 18.884.006,44 18.884.006,44 18.884.006,44<br />

16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 91.826,56 91.826,56 0,00 91.826,56<br />

161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />

162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 91.826,56 91.826,56 0,00 91.826,56<br />

1621 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 91.826,56 91.826,56 91.826,56<br />

17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00<br />

18 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen) 0,00 0,00 0,00<br />

49


Betrag in €<br />

Nach Ansatzanpassungen<br />

Betrag in €<br />

Aufdeckung stiller<br />

Reserven/Lasten<br />

Betrag in €<br />

PASSIVA 99.920.780,80 99.920.780,80 4.244.465,92 104.165.246,72<br />

20 Eigenkapital 39.775.472,19 39.775.472,19 4.244.465,92 44.019.938,11<br />

201 Allgemeine Rücklage 39.035.427,63 39.035.427,63 4.244.465,92 43.279.893,55<br />

2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 110.000,00 110.000,00 110.000,00<br />

2013 Allgemeine Rücklage 0,00 0,00 0,00<br />

2015 Kapitalrücklage 10.906.470,88 10.906.470,88 10.906.470,88<br />

2016 Gewinnrücklagen 28.018.956,75 28.018.956,75 4.244.465,92 32.263.422,67<br />

2017 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />

203 Ausgleichsrücklage 0,00 0,00 0,00<br />

204 Ergebnisvorträge 0,00 0,00 0,00<br />

205 Bilanzgewinn/Bilanzverlust 740.044,56 740.044,56 740.044,56<br />

206 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 0,00 0,00 0,00<br />

21 Sonderposten 18.089.852,78 18.089.852,78 0,00 18.089.852,78<br />

211 Sonderposten für Zuwendungen 18.089.852,78 18.089.852,78 0,00 18.089.852,78<br />

2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis 888.202,07 888.202,07 888.202,07<br />

2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen 17.201.650,71 17.201.650,71 17.201.650,71<br />

212 Sonderposten für Beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />

213 Sonderposten für den Gebührenausgleich 0,00 0,00 0,00<br />

214 Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 0,00 0,00<br />

215 Sonstige Sonderposten 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

2151 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

2152 Sonstige Sonderposten von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />

22 Rückstellungen 7.941.544,86 7.941.544,86 0,00 7.941.544,86<br />

221 Pensionsrückstellungen 1.512.813,20 1.512.813,20 1.512.813,20<br />

222 Rückstellung für Deponien und Altlasten 0,00 0,00 0,00<br />

223 Instandhaltungsrückstellungen 1.710.238,40 1.710.238,40 1.710.238,40<br />

224 Steuerrückstellungen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune 0,00 0,00 0,00<br />

2242 Sonstige Steuerrückstellungen 0,00 0,00 0,00<br />

2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen 0,00 0,00 0,00<br />

2244 latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />

225 Sonstige Rückstellungen 4.718.493,26 4.718.493,26 0,00 4.718.493,26<br />

2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 4.718.493,26 4.718.493,26 4.718.493,26<br />

30 Verbindlichkeiten 34.048.379,66 34.048.379,66 34.048.379,66<br />

31 Anleihen 0,00 0,00 0,00<br />

32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 27.444.754,18 27.444.754,18 27.444.754,18<br />

33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 0,00 0,00 0,00<br />

34<br />

Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />

gleichkommen<br />

0,00 0,00 0,00<br />

35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.463.146,60 1.463.146,60 1.463.146,60<br />

36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,00 0,00 0,00<br />

37 erhaltene Anzahlungen 3.163.348,05 3.163.348,05 3.163.348,05<br />

38 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 866.823,96 866.823,96 866.823,96<br />

39 Sonstige Verbindlichkeiten 1.110.306,87 1.110.306,87 1.110.306,87<br />

40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 65.531,31 65.531,31 0,00 65.531,31<br />

401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 65.531,31 65.531,31 65.531,31<br />

50


Überleitung Theater und Philharmonie Essen GmbH<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />

Betrag in €<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

S H<br />

AKTIVA 21.504.352,76 AKTIVA 21.504.352,76<br />

A. Anlagevermögen 14.515.638,66 01 Anlagevermögen 14.515.638,66<br />

I. Immaterielle Vermögensgegenstände 11.907.439,38 02 Immaterielle Vermögensgegenstände 11.907.439,38<br />

021<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />

(Kapitalkonsolidierung)<br />

1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und<br />

Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 11.907.439,38 11.907.439,38 1 022 Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Lizenzen, DV-Software,<br />

Konzessionen, Schutzrechte)<br />

0221 Selbst geschaffene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />

0222 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />

11.907.439,38<br />

1 11.907.439,38 0223 sonstige entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 11.907.439,38<br />

023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

0231 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis<br />

0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige<br />

0,00<br />

II. Sachanlagen 2.608.199,28<br />

1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich<br />

Bauten auf fremden Grundstücken<br />

921.220,31 921.220,31 2<br />

Kommunalbilanz I<br />

Betrag in €<br />

03 Sachanlagen 2.608.199,28<br />

031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00<br />

0311 Grünflächen<br />

0312 Ackerland<br />

0313 Wald, Forsten<br />

0314 Sonstige unbebaute Grundstücke<br />

032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00<br />

0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />

0322 Schulen<br />

0323 Wohnbauten<br />

0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />

033 Infrastrukturvermögen 0,00<br />

0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />

0332 Brücken und Tunnel<br />

0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />

0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />

0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />

2 921.220,31 034 Bauten auf fremdem Grund und Boden 921.220,31<br />

035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />

3 685.156,82 036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 685.156,82<br />

51


Überleitung Theater und Philharmonie Essen GmbH<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />

Betrag in €<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

Kommunalbilanz I<br />

S H<br />

2. Andere <strong>Anlagen</strong>, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.676.525,97 3 991.369,15 1.676.525,97 3 037 Betriebs- und Geschäftsausstattung 991.369,15<br />

3. Geleistete Anzahlungen 10.453,00 10.453,00 4 038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

10.453,00<br />

4 10.453,00 0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau 10.453,00<br />

Betrag in €<br />

10 Finanzanlagen 0,00<br />

101 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00<br />

1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

102 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />

103 Beteiligungen<br />

104 Sondervermögen<br />

105 Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00<br />

1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

106 Ausleihungen 0,00<br />

1061 an Vollkonsolidierungskreis<br />

1062 Sonstige Ausleihungen<br />

B. Umlaufvermögen 6.839.042,14 11 Umlaufvermögen 6.839.042,14<br />

I. Vorräte 330.062,78 12 Vorräte 330.062,78<br />

1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 210.864,73 5,6,7 330.062,78 210.864,73 5 121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 330.062,78<br />

2. Unfertige Ausstattungen 87.274,81 87.274,81 6<br />

3. Waren 31.923,24 31.923,24 7<br />

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.104.727,20<br />

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 427.989,04 427.989,04 8<br />

2. Forderungen gegen die Gesellschafterin 1.655.562,25 1.655.562,25 9<br />

122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 0,00<br />

1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />

1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige<br />

13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.104.727,20<br />

9 1.655.562,25 131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 1.655.562,25<br />

8 427.989,04 132 Forderungen gegen Sonstige 427.989,04<br />

133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00<br />

52


Überleitung Theater und Philharmonie Essen GmbH<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />

Betrag in €<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

Kommunalbilanz I<br />

S H<br />

3. Sonstige Vermögensgegenstände 1.021.175,91 1.021.175,91 10 134<br />

1331 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis<br />

1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen<br />

Sonstige Vermögensgegenstände<br />

1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />

1.021.175,91<br />

10 1.021.175,91 1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 1.021.175,91<br />

Betrag in €<br />

14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00<br />

141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei 3.404.252,16 11 3.404.252,16 3.404.252,16 11 15 Liquide Mittel 3.404.252,16<br />

C. Rechnungsabgrenzungsposten 149.671,96 149.671,96 12 16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 149.671,96<br />

161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 149.671,96<br />

1621 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

12 149.671,96 1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 149.671,96<br />

53<br />

17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />

18 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen)


Überleitung Theater und Philharmonie Essen GmbH<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />

Betrag in €<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

S H<br />

Kommunalbilanz I<br />

PASSIVA 21.504.352,76 PASSIVA 21.504.352,76<br />

A. Eigenkapital 3.958.520,48 20 Eigenkapital 3.958.520,48<br />

Betrag in €<br />

201 Allgemeine Rücklage 5.095.434,87<br />

I. Gezeichnetes Kapital 51.129,19 13 51.129,19 51.129,19 13 2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 51.129,19<br />

2013 Allgemeine Rücklage<br />

II. Kapitalrücklage 5.044.305,68 14 5.044.305,68 5.044.305,68 14 2015 Kapitalrücklage 5.044.305,68<br />

2016 Gewinnrücklagen<br />

2017 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />

203 Ausgleichsrücklage<br />

204 Ergebnisvorträge<br />

III. Bilanzverlust 1.136.914,39 15 1.136.914,39 1.136.914,39 15 205 Bilanzgewinn/Bilanzverlust -1.136.914,39<br />

206 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />

B. Sonderposten 11.901.947,88<br />

I. Sonderposten für Jazz-Konzerte 41.796,71 16 41.796,71<br />

II. Sonderposten für Investitionszuwendungen <strong>zum</strong> Anlagever 11.860.151,17 17 11.860.151,17<br />

21 Sonderposten 11.901.947,88<br />

211 Sonderposten für Zuwendungen 0,00<br />

2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen<br />

212 Sonderposten für Beiträge 0,00<br />

2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen<br />

213 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />

214 Sonderposten mit Rücklageanteil<br />

215 Sonstige Sonderposten 11.901.947,88<br />

41.796,71 16 2151 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis 41.796,71<br />

11.860.151,17 17 2152 Sonstige Sonderposten von Sonstigen 11.860.151,17<br />

C. Rückstellungen 3.572.677,00 22 Rückstellungen 3.572.677,00<br />

1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche<br />

1.741.328,00 18 1.741.328,00 1.741.328,00 18 221 Pensionsrückstellungen 1.741.328,00<br />

222 Rückstellung für Deponien und Altlasten<br />

223 Instandhaltungsrückstellungen 0,00<br />

224 Steuerrückstellungen<br />

2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune<br />

2242 Sonstige Steuerrückstellungen<br />

2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />

2244 latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

0,00<br />

2. Sonstige Rückstellungen 1.831.349,00 19 1.831.349,00 225 Sonstige Rückstellungen<br />

2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis<br />

1.831.349,00<br />

54


Überleitung Theater und Philharmonie Essen GmbH<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />

Betrag in €<br />

D. Verbindlichkeiten 1.601.418,93<br />

Umgliederung / Aufteilung<br />

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 930.669,22 20 930.669,22<br />

2. Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin 44.877,44 21 44.877,44<br />

3. Sonstige Verbindlichkeiten 625.872,27 22 625.872,27<br />

Kommunalbilanz I<br />

Betrag in €<br />

S H<br />

1.831.349,00 19 2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 1.831.349,00<br />

30 Verbindlichkeiten 1.601.418,93<br />

31 Anleihen<br />

32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />

33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />

34<br />

Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />

gleichkommen<br />

930.669,22 20 35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 930.669,22<br />

36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen<br />

37 erhaltene Anzahlungen<br />

44.877,44 21 38 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 44.877,44<br />

625.872,27 22 39 Sonstige Verbindlichkeiten 625.872,27<br />

E. Rechnungsabgrenzungsposten 469.788,47 23 469.788,47 40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 469.788,47<br />

401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

469.788,47 23 401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 469.788,47<br />

45.282.534,30 45.282.534,30<br />

55


Betrag in €<br />

Nach Ansatzanpassungen<br />

Betrag in €<br />

Aufdeckung stiller<br />

Reserven/Lasten<br />

Betrag in €<br />

AKTIVA 21.504.352,76 21.504.352,76 899.939,00 22.404.291,76<br />

01 Anlagevermögen 14.515.638,66 14.515.638,66 899.939,00 15.415.577,66<br />

02 Immaterielle Vermögensgegenstände 11.907.439,38 11.907.439,38 33.369,00 11.940.808,38<br />

021<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />

(Kapitalkonsolidierung)<br />

0,00 0,00 0,00<br />

022<br />

Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Lizenzen, DV-Software,<br />

Konzessionen, Schutzrechte)<br />

11.907.439,38 11.907.439,38 33.369,00 11.940.808,38<br />

0221 Selbst geschaffene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00<br />

0222 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

0223 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 11.907.439,38 11.907.439,38 33.369,00 11.940.808,38<br />

023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

0231 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige 0,00 0,00 0,00<br />

03 Sachanlagen 2.608.199,28 2.608.199,28 866.570,00 3.474.769,28<br />

031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

0311 Grünflächen 0,00 0,00 0,00<br />

0312 Ackerland 0,00 0,00 0,00<br />

0313 Wald, Forsten 0,00 0,00 0,00<br />

0314 Sonstige unbebaute Grundstücke 0,00 0,00 0,00<br />

032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen 0,00 0,00 0,00<br />

0322 Schulen 0,00 0,00 0,00<br />

0323 Wohnbauten 0,00 0,00 0,00<br />

0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 0,00 0,00 0,00<br />

033 Infrastrukturvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 0,00<br />

0332 Brücken und Tunnel 0,00 0,00 0,00<br />

0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 0,00 0,00<br />

0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 0,00 0,00 0,00<br />

0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 0,00 0,00 0,00<br />

0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 0,00<br />

034 Bauten auf fremdem Grund und Boden 921.220,31 921.220,31 921.220,31<br />

035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,00 0,00 0,00<br />

036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 685.156,82 685.156,82 866.570,00 1.551.726,82<br />

037 Betriebs- und Geschäftsausstattung 991.369,15 991.369,15 991.369,15<br />

038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 10.453,00 10.453,00 0,00 10.453,00<br />

0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau 10.453,00 10.453,00 10.453,00<br />

10 Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

101 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00<br />

1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00<br />

102 Anteile an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00 0,00<br />

103 Beteiligungen 0,00 0,00 0,00<br />

104 Sondervermögen 0,00 0,00 0,00<br />

105 Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00<br />

106 Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

1061 an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1062 Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00<br />

11 Umlaufvermögen 6.839.042,14 6.839.042,14 0,00 6.839.042,14<br />

12 Vorräte 330.062,78 330.062,78 0,00 330.062,78<br />

121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 330.062,78 330.062,78 330.062,78<br />

122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige 0,00 0,00 0,00<br />

13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.104.727,20 3.104.727,20 0,00 3.104.727,20<br />

131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 1.655.562,25 1.655.562,25 1.655.562,25<br />

132 Forderungen gegen Sonstige 427.989,04 427.989,04 427.989,04<br />

133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

1331 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />

134 Sonstige Vermögensgegenstände 1.021.175,91 1.021.175,91 0,00 1.021.175,91<br />

1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 1.021.175,91 1.021.175,91 1.021.175,91<br />

14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00<br />

15 Liquide Mittel 3.404.252,16 3.404.252,16 3.404.252,16<br />

16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 149.671,96 149.671,96 0,00 149.671,96<br />

161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />

162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 149.671,96 149.671,96 0,00 149.671,96<br />

1621 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 149.671,96 149.671,96 149.671,96<br />

17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00<br />

18 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen) 0,00 0,00 0,00<br />

56


Betrag in €<br />

Nach Ansatzanpassungen<br />

Betrag in €<br />

Aufdeckung stiller<br />

Reserven/Lasten<br />

Betrag in €<br />

PASSIVA 21.504.352,76 21.504.352,76 899.939,00 22.404.291,76<br />

20 Eigenkapital 3.958.520,48 3.958.520,48 899.939,00 4.858.459,48<br />

201 Allgemeine Rücklage 5.095.434,87 5.095.434,87 899.939,00 5.995.373,87<br />

2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 51.129,19 51.129,19 51.129,19<br />

2013 Allgemeine Rücklage 0,00 0,00 0,00<br />

2015 Kapitalrücklage 5.044.305,68 5.044.305,68 5.044.305,68<br />

2016 Gewinnrücklagen 0,00 0,00 899.939,00 899.939,00<br />

2017 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />

203 Ausgleichsrücklage 0,00 0,00 0,00<br />

204 Ergebnisvorträge 0,00 0,00 0,00<br />

205 Bilanzgewinn/Bilanzverlust -1.136.914,39 -1.136.914,39 -1.136.914,39<br />

206 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 0,00 0,00 0,00<br />

21 Sonderposten 11.901.947,88 11.901.947,88 0,00 11.901.947,88<br />

211 Sonderposten für Zuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />

212 Sonderposten für Beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />

213 Sonderposten für den Gebührenausgleich 0,00 0,00 0,00<br />

214 Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 0,00 0,00<br />

215 Sonstige Sonderposten 11.901.947,88 11.901.947,88 0,00 11.901.947,88<br />

2151 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis 41.796,71 41.796,71 41.796,71<br />

2152 Sonstige Sonderposten von Sonstigen 11.860.151,17 11.860.151,17 11.860.151,17<br />

22 Rückstellungen 3.572.677,00 3.572.677,00 0,00 3.572.677,00<br />

221 Pensionsrückstellungen 1.741.328,00 1.741.328,00 1.741.328,00<br />

222 Rückstellung für Deponien und Altlasten 0,00 0,00 0,00<br />

223 Instandhaltungsrückstellungen 0,00 0,00 0,00<br />

224 Steuerrückstellungen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune 0,00 0,00 0,00<br />

2242 Sonstige Steuerrückstellungen 0,00 0,00 0,00<br />

2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen 0,00 0,00 0,00<br />

2244 latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />

225 Sonstige Rückstellungen 1.831.349,00 1.831.349,00 0,00 1.831.349,00<br />

2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 1.831.349,00 1.831.349,00 1.831.349,00<br />

30 Verbindlichkeiten 1.601.418,93 1.601.418,93 1.601.418,93<br />

31 Anleihen 0,00 0,00 0,00<br />

32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 0,00 0,00 0,00<br />

33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 0,00 0,00 0,00<br />

34<br />

Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />

gleichkommen<br />

0,00 0,00 0,00<br />

35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 930.669,22 930.669,22 930.669,22<br />

36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,00 0,00 0,00<br />

37 erhaltene Anzahlungen 0,00 0,00 0,00<br />

38 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 44.877,44 44.877,44 44.877,44<br />

39 Sonstige Verbindlichkeiten 625.872,27 625.872,27 625.872,27<br />

40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 469.788,47 469.788,47 0,00 469.788,47<br />

401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />

401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 469.788,47 469.788,47 469.788,47<br />

57


- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Summenbilanz und Konsolidierungsübersichten<br />

Anlage 11<br />

<strong>Modellprojekt</strong> zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses im<br />

Neuen Kommunalen Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>)


Positionen<br />

Stadt Essen GGE TUP GSE EVV EVAG SWE ALLBAU Summenbilanz<br />

AKTIVA 6.430.944.912,99 172.244.718,41 22.404.291,76 104.165.246,72 1.673.437.460,98 1.339.221.699,88 419.409.368,47 363.340.429,33 10.525.168.128,54<br />

01 Anlagevermögen 6.256.043.803,37 162.483.747,30 15.415.577,66 75.816.420,36 1.625.613.445,62 1.299.156.581,07 309.795.150,74 320.726.970,73 10.065.051.696,85<br />

02 Immaterielle Vermögensgegenstände 4.844.571,13 0,00 11.940.808,38 35.430,00 2.599,00 411.667,00 693.210,15 0,00 17.928.285,66<br />

021<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />

(Kapitalkonsolidierung)<br />

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

022<br />

Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B.<br />

Lizenzen, DV-Software, Konzessionen, Schutzrechte)<br />

4.844.571,13 0,00 11.940.808,38 35.430,00 2.599,00 411.667,00 693.210,15 0,00 17.928.285,66<br />

0221<br />

entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom<br />

Vollkonsolidierungskreis<br />

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

0222 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 4.844.571,13 0,00 11.940.808,38 35.430,00 2.599,00 411.667,00 693.210,15 0,00 17.928.285,66<br />

023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

0231<br />

Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an<br />

Vollkonsolidierungskreis<br />

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

03 Sachanlagen 3.515.884.401,16 162.483.747,30 3.474.769,28 75.752.990,36 1.016,00 256.117.625,53 301.430.921,87 318.332.574,07 4.633.478.045,57<br />

031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 223.320.636,79 133.542.543,00 0,00 434.736,64 0,00 6.935.909,57 2.403.286,16 5.121.431,60 371.758.543,76<br />

0311 Grünflächen 11.106.437,00 97.257.832,27 0,00 434.736,64 0,00 0,00 0,00 5.121.431,60 113.920.437,51<br />

0312 Ackerland 11.160.756,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11.160.756,00<br />

0313 Wald, Forsten 69.616,00 30.968.333,96 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 31.037.949,96<br />

0314 Sonstige unbebaute Grundstücke 200.983.827,79 5.316.376,77 0,00 0,00 0,00 6.935.909,57 2.403.286,16 0,00 215.639.400,29<br />

032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.601.226.452,24 9.773.178,00 0,00 65.155.053,09 0,00 67.367.990,24 21.204.200,36 308.917.049,59 2.073.643.923,52<br />

0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen 76.526.779,18 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 76.526.779,18<br />

0322 Schulen 1.142.964.903,87 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.142.964.903,87<br />

0323 Wohnbauten 26.838.608,62 2.999.487,00 0,00 288.154,41 0,00 0,00 1.125.121,72 308.716.564,64 339.967.936,39<br />

0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 354.896.160,57 6.773.691,00 0,00 64.866.898,68 0,00 67.367.990,24 20.079.078,64 200.484,95 514.184.304,08<br />

033 Infrastrukturvermögen 1.296.838.404,75 7.623.275,00 0,00 0,00 0,00 45.132.146,50 258.358.441,28 0,00 1.607.952.267,53<br />

0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 462.591.905,14 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 462.591.905,14<br />

0332 Brücken und Tunnel 47.190.334,71 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 47.190.334,71<br />

0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 302.883.036,94 0,00 0,00 0,00 0,00 45.132.146,50 2.444.005,84 0,00 350.459.189,28<br />

0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 2.540.332,04 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.540.332,04<br />

0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 481.046.758,94 7.623.275,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 488.670.033,94<br />

0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 586.036,98 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 255.914.435,44 0,00 256.500.472,42<br />

034 Bauten auf fremdem Grund und Boden 5.651.188,77 0,00 921.220,31 0,00 0,00 0,00 55.333,43 0,00 6.627.742,51<br />

035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 255.635.513,04 652.209,07 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 256.287.722,11<br />

036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 31.106.934,92 2.283.043,00 1.551.726,82 547.054,00 0,00 96.669.863,31 121.335,06 0,00 132.279.957,11<br />

037 Betriebs- und Geschäftsausstattung 46.499.676,03 1.700.135,27 991.369,15 2.165.550,51 1.016,00 20.332.767,59 7.417.120,85 0,00 79.107.635,40<br />

038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 55.605.594,62 6.909.363,96 10.453,00 7.450.596,12 0,00 19.678.948,32 11.871.204,73 4.294.092,88 105.820.253,63<br />

0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau 55.605.594,62 6.909.363,96 10.453,00 7.450.596,12 0,00 19.678.948,32 11.871.204,73 4.294.092,88 105.820.253,63<br />

10 Finanzanlagen 2.735.314.831,08 0,00 0,00 28.000,00 1.625.609.830,62 1.042.627.288,54 7.671.018,72 2.394.396,66 5.413.645.365,62<br />

101 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.302.601.590,31 0,00 0,00 25.000,00 895.477.359,00 0,00 25.564,59 1.022.583,76 2.199.152.097,66<br />

1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 1.275.533.340,31 0,00 0,00 25.000,00 895.452.359,00 0,00 0,00 1.022.583,76 2.172.033.283,07<br />

1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 27.068.250,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 0,00 25.564,59 0,00 27.118.814,59<br />

102 Anteile an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

103 Beteiligungen 6.762.000,00 0,00 0,00 3.000,00 20.136.667,31 8.780.597,47 2.268.650,00 1.084.162,90 39.035.077,68<br />

104 Sondervermögen 187.597.826,62 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 187.597.826,62<br />

105 Wertpapiere des Anlagevermögens 210.059.825,29 0,00 0,00 0,00 247.308.695,00 67.236.896,55 7.160,25 16.350,00 524.628.927,09<br />

1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 210.059.825,29 0,00 0,00 0,00 247.308.695,00 67.236.896,55 7.160,25 16.350,00 524.628.927,09<br />

106 Ausleihungen 1.028.293.588,86 0,00 0,00 0,00 462.687.109,31 966.609.794,52 5.369.643,88 271.300,00 2.463.231.436,57<br />

1061 an Vollkonsolidierungskreis 1.022.966.211,84 0,00 0,00 0,00 200.704.487,31 29.607,19 0,00 0,00 1.223.700.306,34<br />

2


Positionen<br />

Stadt Essen GGE TUP GSE EVV EVAG SWE ALLBAU Summenbilanz<br />

1062 Sonstige Ausleihungen 5.327.377,02 0,00 0,00 0,00 261.982.622,00 966.580.187,33 5.369.643,88 271.300,00 1.239.531.130,23<br />

11 Umlaufvermögen 126.154.573,21 9.760.971,11 6.839.042,14 28.256.999,80 47.819.485,79 39.438.555,15 109.309.342,62 42.607.254,36 410.186.224,18<br />

12 Vorräte 1.520.853,67 169.470,71 330.062,78 313.578,11 0,00 6.681.147,12 96.766,86 24.753.652,82 33.865.532,07<br />

121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 1.520.853,67 169.470,71 330.062,78 313.578,11 0,00 6.639.135,12 96.766,86 24.753.652,82 33.823.520,07<br />

122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 42.012,00 0,00 0,00 42.012,00<br />

1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 42.012,00 0,00 0,00 42.012,00<br />

13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 115.091.237,74 9.583.397,67 3.104.727,20 9.059.415,25 46.838.326,29 31.752.364,02 103.213.273,26 12.297.112,43 330.939.853,86<br />

131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 19.649.564,28 8.500.705,33 1.655.562,25 246.426,69 18.045.911,02 23.635.345,81 3.804.869,20 8.938.891,04 84.477.275,62<br />

132 Forderungen gegen Sonstige 74.200.660,38 856.320,44 427.989,04 5.362.629,09 703.181,04 7.150.439,94 94.685.952,59 476.826,83 183.863.999,35<br />

133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

1331<br />

Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom<br />

Vollkonsolidierungskreis<br />

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

134 Sonstige Vermögensgegenstände 21.241.013,08 226.371,90 1.021.175,91 3.450.359,47 28.089.234,23 966.578,27 4.722.451,47 2.881.394,56 62.598.578,89<br />

1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00 18.032,66 0,00 0,00 0,00 0,00 18.032,66<br />

1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 21.241.013,08 226.371,90 1.021.175,91 3.432.326,81 28.089.234,23 966.578,27 4.722.451,47 2.881.394,56 62.580.546,23<br />

14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

15 Liquide Mittel 9.542.481,80 8.102,73 3.404.252,16 18.884.006,44 981.159,50 1.005.044,01 5.999.302,50 5.556.489,11 45.380.838,25<br />

16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 48.746.536,41 0,00 149.671,96 91.826,56 4.529,57 626.563,66 304.875,11 6.204,24 49.930.207,51<br />

161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 48.746.536,41 0,00 149.671,96 91.826,56 4.529,57 626.563,66 304.875,11 6.204,24 49.930.207,51<br />

1621<br />

Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom<br />

Vollkonsolidierungskreis<br />

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 48.746.536,41 0,00 149.671,96 91.826,56 4.529,57 626.563,66 304.875,11 6.204,24 49.930.207,51<br />

17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

PASSIVA 6.430.944.912,99 172.244.718,41 22.404.291,76 104.165.246,72 1.673.437.460,98 1.339.221.699,88 419.409.368,47 363.340.429,33 10.525.168.128,54<br />

20 Eigenkapital 1.955.660.557,80 139.332.599,66 4.858.459,48 44.019.938,11 1.130.300.475,99 203.186.012,07 116.700.446,75 78.202.400,33 3.672.260.890,19<br />

201 Allgemeine Rücklage 1.757.030.931,19 161.529.269,73 5.995.373,87 43.279.893,55 1.123.510.420,62 203.186.012,07 116.700.446,75 75.052.400,33 3.486.284.748,11<br />

2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 0,00 5.000.000,00 51.129,19 110.000,00 66.200.000,00 13.293.588,91 56.320.000,00 23.008.134,65 163.982.852,75<br />

2012 Allgemeine Rücklage 1.757.030.931,19 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.757.030.931,19<br />

2013 Kapitalrücklage 0,00 0,00 5.044.305,68 10.906.470,88 286.238.028,25 152.991.369,09 44.864.090,87 0,00 500.044.264,77<br />

2014 Gewinnrücklagen 0,00 156.529.269,73 899.939,00 32.263.422,67 771.072.392,37 36.901.054,07 15.516.355,88 52.044.265,68 1.065.226.699,40<br />

2015 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

202 Ausgleichsrücklage 295.273.504,54 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 295.273.504,54<br />

203 Ergebnisvorträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

204 Bilanzgewinn/Bilanzverlust -96.643.877,93 -22.196.670,07 -1.136.914,39 740.044,56 6.790.055,37 0,00 0,00 3.150.000,00 -109.297.362,46<br />

205 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

21 Sonderposten 697.528.868,93 4.911.471,09 11.901.947,88 18.089.852,78 0,00 42.250.742,94 27.775.554,12 0,00 802.458.437,74<br />

211 Sonderposten für Zuwendungen 556.530.968,94 0,00 0,00 18.089.852,78 0,00 42.250.742,94 27.775.554,12 0,00 644.647.118,78<br />

2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00 888.202,07 0,00 0,00 0,00 0,00 888.202,07<br />

2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen 556.530.968,94 0,00 0,00 17.201.650,71 0,00 42.250.742,94 27.775.554,12 0,00 643.758.916,71<br />

212 Sonderposten für Beiträge 54.678.726,05 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 54.678.726,05<br />

2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen 54.678.726,05 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 54.678.726,05<br />

213 Sonderposten für den Gebührenausgleich 2.025.609,94 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.025.609,94<br />

214 Sonstige Sonderposten 84.293.564,00 4.911.471,09 11.901.947,88 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 101.106.982,97<br />

2141 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 2.928.142,89 41.796,71 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.969.939,60<br />

2142 Sonstige Sonderposten von Sonstigen 84.293.564,00 1.983.328,20 11.860.151,17 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 98.137.043,37<br />

3


Positionen<br />

Stadt Essen GGE TUP GSE EVV EVAG SWE ALLBAU Summenbilanz<br />

22 Rückstellungen 1.056.694.613,52 8.805.397,06 3.572.677,00 7.941.544,86 2.351.910,00 98.121.547,60 21.710.656,42 7.602.946,08 1.206.801.292,54<br />

221 Pensionsrückstellungen 956.388.870,11 4.754.588,14 1.741.328,00 1.512.813,20 1.652.515,00 65.411.625,00 9.284.089,00 566.042,00 1.041.311.870,45<br />

222 Rückstellung für Deponien und Altlasten 54.255,14 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 638.310,35 0,00 692.565,49<br />

223 Instandhaltungsrückstellungen 11.905.401,07 0,00 0,00 1.710.238,40 0,00 1.998.400,00 443.200,00 2.595.500,00 18.652.739,47<br />

224 Steuerrückstellungen 0,00 79.600,00 0,00 0,00 562.000,00 0,00 58.633,07 57.618,00 757.851,07<br />

2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 57.618,00 57.618,00<br />

2242 Sonstige Steuerrückstellungen 0,00 79.600,00 0,00 0,00 562.000,00 0,00 58.633,07 0,00 700.233,07<br />

2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

2244 latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

225 Sonstige Rückstellungen 88.346.087,20 3.971.208,92 1.831.349,00 4.718.493,26 137.395,00 30.711.522,60 11.286.424,00 4.383.786,08 145.386.266,06<br />

2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis 0,00 955.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.383.786,08 5.339.286,08<br />

2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 88.346.087,20 3.015.708,92 1.831.349,00 4.718.493,26 137.395,00 30.711.522,60 11.286.424,00 0,00 140.046.979,98<br />

30 Verbindlichkeiten 2.720.396.413,77 18.352.896,46 1.601.418,93 34.048.379,66 540.785.074,99 993.741.940,76 252.699.455,15 277.535.082,92 4.839.160.662,64<br />

31 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.030.497.940,37 3.350.651,38 0,00 27.444.754,18 310.099.240,28 14.787.407,05 118.859.541,01 235.135.874,46 1.740.175.408,73<br />

33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 1.573.340.033,57 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.573.340.033,57<br />

34<br />

Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen<br />

wirtschaftlich gleichkommen<br />

4.649.694,46 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.649.694,46<br />

35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10.580.108,44 2.061.163,28 930.669,22 1.463.146,60 61.703,49 9.316.938,34 29.642.279,63 5.613.297,90 59.669.306,90<br />

36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 145.417,56 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 145.417,56<br />

37 erhaltene Anzahlungen 37.761.099,56 0,00 0,00 3.163.348,05 0,00 412.566,94 68.322.045,53 22.793.940,44 132.453.000,52<br />

38 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 29.026.472,83 12.627.286,18 44.877,44 866.823,96 230.599.374,78 966.398.556,90 16.686.188,71 75.313,01 1.256.324.893,81<br />

39 Sonstige Verbindlichkeiten 34.395.646,98 313.795,62 625.872,27 1.110.306,87 24.756,44 2.826.471,53 19.189.400,27 13.916.657,11 72.402.907,09<br />

40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 664.458,97 842.354,14 469.788,47 65.531,31 0,00 1.921.456,51 523.256,03 0,00 4.486.845,43<br />

401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 664.458,97 842.354,14 469.788,47 65.531,31 0,00 1.921.456,51 523.256,03 0,00 4.486.845,43<br />

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

4


Summenbilanz<br />

Positionen Kapitalkonsolidierung Teilkonzern<br />

Teilkonzern<br />

Nr. S H Nr.<br />

Zwischensumme<br />

Teilkonzern EVV<br />

AKTIVA 3.795.408.958,66 3.461.456.063,82<br />

01 Anlagevermögen 3.555.292.148,16 3.221.339.253,32<br />

02 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.107.476,15 536.560.421,32<br />

021<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />

(Kapitalkonsolidierung)<br />

0,00 2 535.452.945,17 535.452.945,17<br />

022<br />

Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B.<br />

Lizenzen, DV-Software, Konzessionen, Schutzrechte)<br />

1.107.476,15 1.107.476,15<br />

0221<br />

entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom<br />

Vollkonsolidierungskreis<br />

0,00 0,00<br />

0222 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 1.107.476,15 1.107.476,15<br />

023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00<br />

0231<br />

Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an<br />

Vollkonsolidierungskreis<br />

0,00 0,00<br />

0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige 0,00 0,00<br />

03 Sachanlagen 875.882.137,47 875.882.137,47<br />

031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 14.460.627,33 14.460.627,33<br />

0311 Grünflächen 5.121.431,60 5.121.431,60<br />

0312 Ackerland 0,00 0,00<br />

0313 Wald, Forsten 0,00 0,00<br />

0314 Sonstige unbebaute Grundstücke 9.339.195,73 9.339.195,73<br />

032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 397.489.240,19 397.489.240,19<br />

0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen 0,00 0,00<br />

0322 Schulen 0,00 0,00<br />

0323 Wohnbauten 309.841.686,36 309.841.686,36<br />

0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 87.647.553,83 87.647.553,83<br />

033 Infrastrukturvermögen 303.490.587,78 303.490.587,78<br />

0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00<br />

0332 Brücken und Tunnel 0,00 0,00<br />

0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 47.576.152,34 47.576.152,34<br />

0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 0,00 0,00<br />

0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 0,00 0,00<br />

0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 255.914.435,44 255.914.435,44<br />

034 Bauten auf fremdem Grund und Boden 55.333,43 55.333,43<br />

035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,00 0,00<br />

036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 96.791.198,37 96.791.198,37<br />

037 Betriebs- und Geschäftsausstattung 27.750.904,44 27.750.904,44<br />

038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 35.844.245,93 35.844.245,93<br />

0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />

0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau 35.844.245,93 35.844.245,93<br />

10 Finanzanlagen 2.678.302.534,54 1.808.896.694,54<br />

101 Anteile an verbundenen Unternehmen 896.525.507,35 27.119.667,35<br />

1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 896.474.942,76 869.405.840,00 1 27.069.102,76<br />

1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 50.564,59 50.564,59<br />

102 Anteile an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00<br />

103 Beteiligungen 32.270.077,68 32.270.077,68<br />

104 Sondervermögen 0,00 0,00<br />

105 Wertpapiere des Anlagevermögens 314.569.101,80 314.569.101,80<br />

1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />

1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 314.569.101,80 314.569.101,80<br />

106 Ausleihungen 1.434.937.847,71 1.434.937.847,71<br />

1061 an Vollkonsolidierungskreis 200.734.094,50 200.734.094,50<br />

1062 Sonstige Ausleihungen 1.234.203.753,21 1.234.203.753,21<br />

11 Umlaufvermögen 239.174.637,92 239.174.637,92<br />

12 Vorräte 31.531.566,80 31.531.566,80<br />

121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 31.489.554,80 31.489.554,80<br />

122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 42.012,00 42.012,00<br />

1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />

1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige 42.012,00 42.012,00<br />

13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 194.101.076,00 194.101.076,00<br />

131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 54.425.017,07 54.425.017,07<br />

132 Forderungen gegen Sonstige 103.016.400,40 103.016.400,40<br />

133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00 0,00<br />

1331<br />

Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom<br />

Vollkonsolidierungskreis<br />

0,00 0,00<br />

1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen 0,00 0,00<br />

134 Sonstige Vermögensgegenstände 36.659.658,53 36.659.658,53<br />

1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />

1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 36.659.658,53 36.659.658,53<br />

14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00<br />

141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />

142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00<br />

15 Liquide Mittel 13.541.995,12 13.541.995,12<br />

16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 942.172,58 942.172,58<br />

161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00<br />

162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 942.172,58 942.172,58<br />

1621<br />

Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom<br />

Vollkonsolidierungskreis<br />

0,00 0,00<br />

1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 942.172,58 942.172,58<br />

17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00<br />

5


Summenbilanz<br />

Positionen Kapitalkonsolidierung Teilkonzern<br />

Teilkonzern<br />

Zwischensumme<br />

Teilkonzern EVV<br />

PASSIVA 3.795.408.958,66 3.461.456.063,82<br />

20 Eigenkapital 1.528.389.335,14 1.194.436.440,30<br />

201 Allgemeine Rücklage 1.518.449.279,77 1.100.589.684,36<br />

2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 158.821.723,56 1,3 92.621.723,56 66.200.000,00<br />

2012 Allgemeine Rücklage 0,00 0,00<br />

2013 Kapitalrücklage 484.093.488,21 1,3 197.855.459,96 286.238.028,25<br />

2014 Gewinnrücklagen 875.534.068,00 1,3 104.461.675,63 771.072.392,37<br />

2015 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 0,00 1,3 558.373.681,43 535.452.945,17 2 -22.920.736,26<br />

202 Ausgleichsrücklage 0,00 0,00<br />

203 Ergebnisvorträge 0,00 0,00<br />

204 Bilanzgewinn/Bilanzverlust 9.940.055,37 1,3 3.150.000,00 6.790.055,37<br />

205 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 0,00 87.056.700,58 3 87.056.700,58<br />

21 Sonderposten 70.026.297,06 70.026.297,06<br />

211 Sonderposten für Zuwendungen 70.026.297,06 70.026.297,06<br />

2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />

2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen 70.026.297,06 70.026.297,06<br />

212 Sonderposten für Beiträge 0,00 0,00<br />

2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />

2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen 0,00 0,00<br />

213 Sonderposten für den Gebührenausgleich 0,00 0,00<br />

214 Sonstige Sonderposten 0,00 0,00<br />

2141 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />

2142 Sonstige Sonderposten von Sonstigen 0,00 0,00<br />

22 Rückstellungen 129.787.060,10 129.787.060,10<br />

221 Pensionsrückstellungen 76.914.271,00 76.914.271,00<br />

222 Rückstellung für Deponien und Altlasten 638.310,35 638.310,35<br />

223 Instandhaltungsrückstellungen 5.037.100,00 5.037.100,00<br />

224 Steuerrückstellungen 678.251,07 678.251,07<br />

2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune 57.618,00 57.618,00<br />

2242 Sonstige Steuerrückstellungen 620.633,07 620.633,07<br />

2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen 0,00 0,00<br />

2244 latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00<br />

225 Sonstige Rückstellungen 46.519.127,68 46.519.127,68<br />

2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis 4.383.786,08 4.383.786,08<br />

2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 42.135.341,60 42.135.341,60<br />

30 Verbindlichkeiten 2.064.761.553,82 2.064.761.553,82<br />

31 Anleihen 0,00 0,00<br />

32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 678.882.062,80 678.882.062,80<br />

33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 0,00 0,00<br />

34<br />

Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen<br />

wirtschaftlich gleichkommen<br />

0,00 0,00<br />

35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 44.634.219,36 44.634.219,36<br />

36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,00 0,00<br />

37 erhaltene Anzahlungen 91.528.552,91 91.528.552,91<br />

38 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 1.213.759.433,40 1.213.759.433,40<br />

39 Sonstige Verbindlichkeiten 35.957.285,35 35.957.285,35<br />

40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 2.444.712,54 2.444.712,54<br />

401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />

401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 2.444.712,54 2.444.712,54<br />

6<br />

0,00 1.491.915.485,74 1.491.915.485,74 0,00


Summenbilanz<br />

Positionen Kapitalkonsolidierung Gesamtkonzern<br />

Gesamtkonzern<br />

Nr. S H Nr.<br />

Zwischensumme<br />

Gesamtkonzern<br />

AKTIVA 10.191.215.233,71 8.300.902.848,57<br />

01 Anlagevermögen 9.731.098.802,02 7.840.786.416,88<br />

02 Immaterielle Vermögensgegenstände 553.381.230,83 17.928.285,66<br />

021<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />

(Kapitalkonsolidierung)<br />

535.452.945,17 5 49.545.828,15 584.998.773,32 7 0,00<br />

022<br />

Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B.<br />

Lizenzen, DV-Software, Konzessionen, Schutzrechte)<br />

17.928.285,66 17.928.285,66<br />

0221<br />

entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom<br />

Vollkonsolidierungskreis<br />

0,00 0,00<br />

0222 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 17.928.285,66 17.928.285,66<br />

023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00<br />

0231<br />

Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an<br />

Vollkonsolidierungskreis<br />

0,00 0,00<br />

0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige 0,00 0,00<br />

03 Sachanlagen 4.633.478.045,57 4.633.478.045,57<br />

031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 371.758.543,76 371.758.543,76<br />

0311 Grünflächen 113.920.437,51 113.920.437,51<br />

0312 Ackerland 11.160.756,00 11.160.756,00<br />

0313 Wald, Forsten 31.037.949,96 31.037.949,96<br />

0314 Sonstige unbebaute Grundstücke 215.639.400,29 215.639.400,29<br />

032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.073.643.923,52 2.073.643.923,52<br />

0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen 76.526.779,18 76.526.779,18<br />

0322 Schulen 1.142.964.903,87 1.142.964.903,87<br />

0323 Wohnbauten 339.967.936,39 339.967.936,39<br />

0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 514.184.304,08 514.184.304,08<br />

033 Infrastrukturvermögen 1.607.952.267,53 1.607.952.267,53<br />

0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 462.591.905,14 462.591.905,14<br />

0332 Brücken und Tunnel 47.190.334,71 47.190.334,71<br />

0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 350.459.189,28 350.459.189,28<br />

0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 2.540.332,04 2.540.332,04<br />

0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 488.670.033,94 488.670.033,94<br />

0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 256.500.472,42 256.500.472,42<br />

034 Bauten auf fremdem Grund und Boden 6.627.742,51 6.627.742,51<br />

035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 256.287.722,11 256.287.722,11<br />

036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 132.279.957,11 132.279.957,11<br />

037 Betriebs- und Geschäftsausstattung 79.107.635,40 79.107.635,40<br />

038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 105.820.253,63 105.820.253,63<br />

0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />

0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau 105.820.253,63 105.820.253,63<br />

10 Finanzanlagen 4.544.239.525,62 3.189.380.085,65<br />

101 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.329.746.257,66 116.889.917,35<br />

1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 1.302.627.443,07 1.212.856.340,31 4 89.771.102,76<br />

1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 27.118.814,59 27.118.814,59<br />

102 Anteile an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00<br />

103 Beteiligungen 39.035.077,68 39.035.077,68<br />

104 Sondervermögen 187.597.826,62 142.003.099,66 4 45.594.726,96<br />

105 Wertpapiere des Anlagevermögens 524.628.927,09 524.628.927,09<br />

1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />

1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 524.628.927,09 524.628.927,09<br />

106 Ausleihungen 2.463.231.436,57 2.463.231.436,57<br />

1061 an Vollkonsolidierungskreis 1.223.700.306,34 1.223.700.306,34<br />

1062 Sonstige Ausleihungen 1.239.531.130,23 1.239.531.130,23<br />

11 Umlaufvermögen 410.186.224,18 410.186.224,18<br />

12 Vorräte 33.865.532,07 33.865.532,07<br />

121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 33.823.520,07 33.823.520,07<br />

122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 42.012,00 42.012,00<br />

1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />

1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige 42.012,00 42.012,00<br />

13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 330.939.853,86 330.939.853,86<br />

131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 84.477.275,62 84.477.275,62<br />

132 Forderungen gegen Sonstige 183.863.999,35 183.863.999,35<br />

133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00 0,00<br />

1331<br />

Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom<br />

Vollkonsolidierungskreis<br />

0,00 0,00<br />

1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen 0,00 0,00<br />

134 Sonstige Vermögensgegenstände 62.598.578,89 62.598.578,89<br />

1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 18.032,66 18.032,66<br />

1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 62.580.546,23 62.580.546,23<br />

14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00<br />

141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />

142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00<br />

15 Liquide Mittel 45.380.838,25 45.380.838,25<br />

16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 49.930.207,51 49.930.207,51<br />

161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00<br />

162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 49.930.207,51 49.930.207,51<br />

1621<br />

Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom<br />

Vollkonsolidierungskreis<br />

0,00 0,00<br />

1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 49.930.207,51 49.930.207,51<br />

17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00<br />

7


Summenbilanz<br />

Positionen Kapitalkonsolidierung Gesamtkonzern<br />

Gesamtkonzern<br />

Zwischensumme<br />

Gesamtkonzern<br />

PASSIVA 10.191.215.233,71 8.300.902.848,57<br />

20 Eigenkapital 3.338.307.995,36 1.447.995.610,22<br />

201 Allgemeine Rücklage 3.068.425.152,70 1.173.532.293,55<br />

2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 71.361.129,19 4,6 71.361.129,19 0,00<br />

2012 Allgemeine Rücklage 1.757.030.931,19 7 583.498.637,64 1.173.532.293,55<br />

2013 Kapitalrücklage 302.188.804,81 4,6 302.188.804,81 0,00<br />

2014 Gewinnrücklagen 960.765.023,77 4,6 960.765.023,77 0,00<br />

2015 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung -22.920.736,26 4,6,7 28.125.227,57 51.045.963,83 4,5 0,00<br />

202 Ausgleichsrücklage 295.273.504,54 295.273.504,54<br />

203 Ergebnisvorträge 0,00 0,00<br />

204 Bilanzgewinn/Bilanzverlust -112.447.362,46 15.803.484,53 4,6 -96.643.877,93<br />

205 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 87.056.700,58 4 15.625.004,33 4.401.993,81 6 75.833.690,06<br />

21 Sonderposten 802.458.437,74 802.458.437,74<br />

211 Sonderposten für Zuwendungen 644.647.118,78 644.647.118,78<br />

2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis 888.202,07 888.202,07<br />

2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen 643.758.916,71 643.758.916,71<br />

212 Sonderposten für Beiträge 54.678.726,05 54.678.726,05<br />

2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />

2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen 54.678.726,05 54.678.726,05<br />

213 Sonderposten für den Gebührenausgleich 2.025.609,94 2.025.609,94<br />

214 Sonstige Sonderposten 101.106.982,97 101.106.982,97<br />

2141 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis 2.969.939,60 2.969.939,60<br />

2142 Sonstige Sonderposten von Sonstigen 98.137.043,37 98.137.043,37<br />

22 Rückstellungen 1.206.801.292,54 1.206.801.292,54<br />

221 Pensionsrückstellungen 1.041.311.870,45 1.041.311.870,45<br />

222 Rückstellung für Deponien und Altlasten 692.565,49 692.565,49<br />

223 Instandhaltungsrückstellungen 18.652.739,47 18.652.739,47<br />

224 Steuerrückstellungen 757.851,07 757.851,07<br />

2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune 57.618,00 57.618,00<br />

2242 Sonstige Steuerrückstellungen 700.233,07 700.233,07<br />

2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen 0,00 0,00<br />

2244 latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00<br />

225 Sonstige Rückstellungen 145.386.266,06 145.386.266,06<br />

2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis 5.339.286,08 5.339.286,08<br />

2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 140.046.979,98 140.046.979,98<br />

30 Verbindlichkeiten 4.839.160.662,64 4.839.160.662,64<br />

31 Anleihen 0,00 0,00<br />

32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.740.175.408,73 1.740.175.408,73<br />

33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 1.573.340.033,57 1.573.340.033,57<br />

34<br />

Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen<br />

wirtschaftlich gleichkommen<br />

4.649.694,46 4.649.694,46<br />

35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 59.669.306,90 59.669.306,90<br />

36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 145.417,56 145.417,56<br />

37 erhaltene Anzahlungen 132.453.000,52 132.453.000,52<br />

38 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 1.256.324.893,81 1.256.324.893,81<br />

39 Sonstige Verbindlichkeiten 72.402.907,09 72.402.907,09<br />

40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 4.486.845,43 4.486.845,43<br />

401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />

401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 4.486.845,43 4.486.845,43<br />

8<br />

0,00 2.011.109.655,46 2.011.109.655,46 0,00


Zwischensumme<br />

Positionen Schuldenkonslidierung<br />

Gesamtkonzern<br />

Nr. S H Nr.<br />

Gesamtbilanz<br />

AKTIVA 8.300.902.848,57 7.292.606.415,21<br />

01 Anlagevermögen 7.840.786.416,88 6.870.306.543,46<br />

02 Immaterielle Vermögensgegenstände 17.928.285,66 17.928.285,66<br />

021<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />

(Kapitalkonsolidierung)<br />

0,00 0,00<br />

022<br />

Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B.<br />

Lizenzen, DV-Software, Konzessionen, Schutzrechte)<br />

17.928.285,66 17.928.285,66<br />

0221<br />

entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom<br />

Vollkonsolidierungskreis<br />

0,00 0,00<br />

0222 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 17.928.285,66 17.928.285,66<br />

023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00<br />

0231<br />

Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an<br />

Vollkonsolidierungskreis<br />

0,00 0,00<br />

0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige 0,00 0,00<br />

03 Sachanlagen 4.633.478.045,57 4.633.478.045,57<br />

031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 371.758.543,76 371.758.543,76<br />

0311 Grünflächen 113.920.437,51 113.920.437,51<br />

0312 Ackerland 11.160.756,00 11.160.756,00<br />

0313 Wald, Forsten 31.037.949,96 31.037.949,96<br />

0314 Sonstige unbebaute Grundstücke 215.639.400,29 215.639.400,29<br />

032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.073.643.923,52 2.073.643.923,52<br />

0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen 76.526.779,18 76.526.779,18<br />

0322 Schulen 1.142.964.903,87 1.142.964.903,87<br />

0323 Wohnbauten 339.967.936,39 339.967.936,39<br />

0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 514.184.304,08 514.184.304,08<br />

033 Infrastrukturvermögen 1.607.952.267,53 1.607.952.267,53<br />

0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 462.591.905,14 462.591.905,14<br />

0332 Brücken und Tunnel 47.190.334,71 47.190.334,71<br />

0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 350.459.189,28 350.459.189,28<br />

0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 2.540.332,04 2.540.332,04<br />

0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 488.670.033,94 488.670.033,94<br />

0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 256.500.472,42 256.500.472,42<br />

034 Bauten auf fremdem Grund und Boden 6.627.742,51 6.627.742,51<br />

035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 256.287.722,11 256.287.722,11<br />

036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 132.279.957,11 132.279.957,11<br />

037 Betriebs- und Geschäftsausstattung 79.107.635,40 79.107.635,40<br />

038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 105.820.253,63 105.820.253,63<br />

0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />

0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau 105.820.253,63 105.820.253,63<br />

10 Finanzanlagen 3.189.380.085,65 2.218.900.212,23<br />

101 Anteile an verbundenen Unternehmen 116.889.917,35 116.889.917,35<br />

1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 89.771.102,76 89.771.102,76<br />

1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 27.118.814,59 27.118.814,59<br />

102 Anteile an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00<br />

103 Beteiligungen 39.035.077,68 39.035.077,68<br />

104 Sondervermögen 45.594.726,96 45.594.726,96<br />

105 Wertpapiere des Anlagevermögens 524.628.927,09 524.628.927,09<br />

1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />

1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 524.628.927,09 524.628.927,09<br />

106 Ausleihungen 2.463.231.436,57 1.492.751.563,15<br />

1061 an Vollkonsolidierungskreis 1.223.700.306,34 970.479.873,42 8 253.220.432,92<br />

1062 Sonstige Ausleihungen 1.239.531.130,23 1.239.531.130,23<br />

11 Umlaufvermögen 410.186.224,18 372.369.664,24<br />

12 Vorräte 33.865.532,07 33.865.532,07<br />

121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 33.823.520,07 33.823.520,07<br />

122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 42.012,00 42.012,00<br />

1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />

1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige 42.012,00 42.012,00<br />

13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 330.939.853,86 293.123.293,92<br />

131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 84.477.275,62 37.816.559,94 8 46.660.715,68<br />

132 Forderungen gegen Sonstige 183.863.999,35 183.863.999,35<br />

133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00 0,00<br />

1331<br />

Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom<br />

Vollkonsolidierungskreis<br />

0,00 0,00<br />

1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen 0,00 0,00<br />

134 Sonstige Vermögensgegenstände 62.598.578,89 62.598.578,89<br />

1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 18.032,66 18.032,66<br />

1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 62.580.546,23 62.580.546,23<br />

14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00<br />

141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />

142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00<br />

15 Liquide Mittel 45.380.838,25 45.380.838,25<br />

16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 49.930.207,51 49.930.207,51<br />

161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00<br />

162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 49.930.207,51 49.930.207,51<br />

1621<br />

Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom<br />

Vollkonsolidierungskreis<br />

0,00 0,00<br />

1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 49.930.207,51 49.930.207,51<br />

17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00<br />

9


Zwischensumme<br />

Positionen Schuldenkonslidierung<br />

Gesamtkonzern<br />

Gesamtbilanz<br />

PASSIVA 8.300.902.848,57 7.292.606.415,21<br />

20 Eigenkapital 1.447.995.610,22 1.643.520.977,62<br />

201 Allgemeine Rücklage 1.173.532.293,55 1.369.057.660,95<br />

2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 0,00 0,00<br />

2012 Allgemeine Rücklage 1.173.532.293,55 195.525.367,40 8 1.369.057.660,95<br />

2013 Kapitalrücklage 0,00 0,00<br />

2014 Gewinnrücklagen 0,00 0,00<br />

2015 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 0,00 0,00<br />

202 Ausgleichsrücklage 295.273.504,54 295.273.504,54<br />

203 Ergebnisvorträge 0,00 0,00<br />

204 Bilanzgewinn/Bilanzverlust -96.643.877,93 -96.643.877,93<br />

205 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 75.833.690,06 75.833.690,06<br />

21 Sonderposten 802.458.437,74 802.458.437,74<br />

211 Sonderposten für Zuwendungen 644.647.118,78 644.647.118,78<br />

2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis 888.202,07 888.202,07<br />

2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen 643.758.916,71 643.758.916,71<br />

212 Sonderposten für Beiträge 54.678.726,05 54.678.726,05<br />

2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />

2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen 54.678.726,05 54.678.726,05<br />

213 Sonderposten für den Gebührenausgleich 2.025.609,94 2.025.609,94<br />

214 Sonstige Sonderposten 101.106.982,97 101.106.982,97<br />

2141 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis 2.969.939,60 2.969.939,60<br />

2142 Sonstige Sonderposten von Sonstigen 98.137.043,37 98.137.043,37<br />

22 Rückstellungen 1.206.801.292,54 1.206.801.292,54<br />

221 Pensionsrückstellungen 1.041.311.870,45 1.041.311.870,45<br />

222 Rückstellung für Deponien und Altlasten 692.565,49 692.565,49<br />

223 Instandhaltungsrückstellungen 18.652.739,47 18.652.739,47<br />

224 Steuerrückstellungen 757.851,07 757.851,07<br />

2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune 57.618,00 57.618,00<br />

2242 Sonstige Steuerrückstellungen 700.233,07 700.233,07<br />

2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen 0,00 0,00<br />

2244 latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00<br />

225 Sonstige Rückstellungen 145.386.266,06 145.386.266,06<br />

2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis 5.339.286,08 5.339.286,08<br />

2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 140.046.979,98 140.046.979,98<br />

30 Verbindlichkeiten 4.839.160.662,64 3.635.338.861,88<br />

31 Anleihen 0,00 0,00<br />

32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.740.175.408,73 1.740.175.408,73<br />

33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 1.573.340.033,57 1.573.340.033,57<br />

34<br />

Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen<br />

wirtschaftlich gleichkommen<br />

4.649.694,46 4.649.694,46<br />

35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 59.669.306,90 59.669.306,90<br />

36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 145.417,56 145.417,56<br />

37 erhaltene Anzahlungen 132.453.000,52 132.453.000,52<br />

38 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 1.256.324.893,81 8 1.203.821.800,76 52.503.093,05<br />

39 Sonstige Verbindlichkeiten 72.402.907,09 72.402.907,09<br />

40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 4.486.845,43 4.486.845,43<br />

401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />

401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 4.486.845,43 4.486.845,43<br />

10<br />

0,00 1.203.821.800,76 1.203.821.800,76 0,00


<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Gesamtbilanz<br />

Anlage 12<br />

- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses im<br />

Neuen Kommunalen Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>)


A K T I V A 31.12.2007 P A S S I V A<br />

31.12.2007<br />

EUR EUR EUR EUR<br />

1. ANLAGEVERMÖGEN 1. EIGENKAPITAL<br />

1.1 Allgemeine Rücklage 1.369.057.660,95<br />

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 17.928.285,66 1.2 Ausgleichsrücklage 295.273.504,54<br />

1.3 Jahresfehlbetrag -96.643.877,93<br />

1.2 Sachanlagen 1.4 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 75.833.690,06<br />

1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.643.520.977,62<br />

1.2.1.1 Grünflächen 113.920.437,51<br />

1.2.1.2 Ackerland 11.160.756,00 2. SONDERPOSTEN<br />

1.2.1.3 Wald, Forsten 31.037.949,96 2.1 für Zuwendungen 644.647.118,78<br />

1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 215.639.400,29 2.2 für Beiträge 54.678.726,05<br />

371.758.543,76 2.3 für den Gebührenausgleich 2.025.609,94<br />

1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.4 Sonstige Sonderposten 101.106.982,97<br />

1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 76.526.779,18 802.458.437,74<br />

1.2.2.2 Schulen 1.142.964.903,87<br />

1.2.2.3 Wohnbauten 339.967.936,39 2.445.979.415,36<br />

1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 514.184.304,08<br />

2.073.643.923,52<br />

1.2.3 Infrastrukturvermögen 3. RÜCKSTELLUNGEN<br />

1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 462.591.905,14 3.1 Pensionsrückstellungen 1.041.311.870,45<br />

1.2.3.2 Brücken und Tunnel 47.190.334,71 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 692.565,49<br />

1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 350.459.189,28 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 18.652.739,47<br />

1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 2.540.332,04 3.4 Steuerrückstellungen 757.851,07<br />

1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 488.670.033,94 3.5 Sonstige Rückstellungen 145.386.266,06<br />

1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 256.500.472,42 1.206.801.292,54<br />

1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />

1.607.952.267,53<br />

6.627.742,51<br />

1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 256.287.722,11 4. VERBINDLICHKEITEN<br />

1.2.6 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 132.279.957,11 4.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.740.175.408,73<br />

1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 79.107.635,40 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 1.573.340.033,57<br />

1.2.8 Geleistete Anzahlungen, <strong>Anlagen</strong> im Bau 105.820.253,63 4.3 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen<br />

wirtschaftlich gleichkommen 4.649.694,46<br />

4.633.478.045,57 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 59.669.306,90<br />

1.3 Finanzanlagen 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 145.417,56<br />

1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 116.889.917,35 4.6 Erhaltene Anzahlungen 132.453.000,52<br />

1.3.2 Beteiligungen 39.035.077,68 4.7 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 52.503.093,05<br />

1.3.3 Sondervermögen 45.594.726,96 4.8 Sonstige Verbindlichkeiten 72.402.907,09<br />

1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 524.628.927,09 3.635.338.861,88<br />

1.3.5 Ausleihungen<br />

1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 253.220.432,92 5. PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG 4.486.845,43<br />

1.3.5.2 Sonstige Ausleihungen 1.239.531.130,23<br />

1.492.751.563,15<br />

2. UMLAUFVERMÖGEN<br />

2.1 Vorräte<br />

2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 33.823.520,07<br />

2.1.2 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 42.012,00<br />

2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

2.2.1 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 46.660.715,68<br />

2.2.2 Forderungen gegen Sonstige 183.863.999,35<br />

2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 62.598.578,89<br />

"KONZERN" STADT ESSEN<br />

GESAMTBILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2007<br />

2.218.900.212,23<br />

6.870.306.543,46<br />

33.865.532,07<br />

293.123.293,92<br />

2.3 Liquide Mittel 45.380.838,25<br />

372.369.664,24<br />

3. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG 49.930.207,51<br />

7.292.606.415,21 7.292.606.415,21


- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Zusätzliche Informationen zur Erstellung der<br />

Kapitalflussrechnung<br />

Anlage 13<br />

<strong>Modellprojekt</strong> zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses im<br />

Neuen Kommunalen Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>)


Aufschlüsselung nachträglicher Korrekturen zur Bilanz des Vorjahres<br />

Anlagevermögen ...................................................................... -4.562.306,01 €<br />

Rückstellungen ........................................................................ -1.899.658,74 €<br />

Sonderposten .............................................................................. 307.623,12 €<br />

aktive Rechnungsabgrenzung ..................................................... 231.192,15 €<br />

Verbindlichkeiten ...................................................................... -6.083.558,08 €<br />

Forderungen ............................................................................ -2.206.100,92 €<br />

Eigenkapital ................................................................................ -180.001,00 €<br />

Zusatzinformationen über die Aufnahme und Tilgung von (Finanz-)Krediten<br />

Tilgung..................................................................................... 58.620.988,04 €<br />

(Neu-)Aufnahme...................................................................... 39.441.300,00 €<br />

Aufstellung über Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des<br />

Anlagevermögens<br />

bezogen auf das Sachanlagevermögen:<br />

Gewinne ...................................................................................... 173.382,90 €<br />

Verluste ......................................................................................... 71.661,81 €<br />

Aufstellung über wesentliche zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge<br />

Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen ..................... 22.175.978,93 €<br />

Auflösung von Sonderposten für Beiträge................................. 2.723.240,31 €<br />

Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich ....... 3.335.035,59 €<br />

Auflösung von sonstigen Sonderposten......................................... 76.480,57 €<br />

Anlage 13


- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Praxisleitfaden 4. Auflage<br />

Anlage I.3<br />

Fallstudie der<br />

Stadt Lippstadt


Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 1 von 29<br />

- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Fallstudie der Stadt Lippstadt<br />

(für kleine und mittlere Kommunen in Nordrhein-Westfalen)<br />

<strong>Modellprojekt</strong> zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses nach dem<br />

Neuen Kommunalen Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>)


Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 2 von 29<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Ziel dieser Fallstudie........................................................................................................... 3<br />

2. Die Projektorganisation....................................................................................................... 3<br />

3. Die Rolle der Verwaltungsleitung........................................................................................ 4<br />

4. Die fachliche Qualifizierung des eigenen Personals/Personalrekrutierung.......................... 4<br />

5. Die Information und Qualifizierung politischer Gremien/Öffentlichkeitsarbeit....................... 6<br />

6. Die Festlegung des Konsolidierungskreises ....................................................................... 7<br />

7. Die Einrichtung einer örtlichen Arbeitsgruppe ................................................................... 13<br />

8. Die Vereinheitlichung im Konzern Stadt Lippstadt ............................................................ 13<br />

9. Die Auswahl der Konsolidierungssoftware ........................................................................ 18<br />

10. Die erforderlichen technischen Schritte bis <strong>zum</strong> ersten Probe-Gesamtabschluss ............. 20<br />

11. Die Gesamtabschlussrichtlinie.......................................................................................... 28<br />

<strong>Anlagen</strong>verzeichnis<br />

Anlage 1: Projektstruktur- und Aktivitätenplan<br />

Anlage 2: Zwischenbericht an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat der Stadt<br />

Lippstadt <strong>zum</strong> 31.10.2008<br />

Anlage 3: Beteiligungsportfolio laut Beteiligungsbericht<br />

Anlage 4: Konsolidierungskreis im Konzern Stadt Lippstadt<br />

Anlage 5: Überleitung GWL von HGB auf <strong>NKF</strong><br />

Anlage 6: Kommunalbilanz II/Ergebnisrechnung II: Beispiel GWL<br />

Anlage 7: Probe-Gesamtabschluss per 31.12.2007: Matrixabgleich<br />

Forderungen/Verbindlichkeiten<br />

Anlage 8: Probe-Gesamtabschluss per 31.12.2007: Matrixabgleich<br />

Erträge/Aufwendungen<br />

Anlage 9: Probe-Gesamtabschluss per 31.12.2007: Gesamtbilanz<br />

Anlage 10: Probe-Gesamtabschluss per 31.12.2007: Gesamtergebnisrechnung


Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 3 von 29<br />

1. Ziel dieser Fallstudie<br />

Die nachfolgende Fallstudie soll es den kleinen und mittleren Kommunen in <strong>NRW</strong><br />

ermöglichen, den Weg zur Aufstellung des ersten <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses selbstständig<br />

nach den örtlichen Verhältnissen zu beschreiten. Die einzelnen hierzu beschriebenen<br />

Schritte und praxisorientierten Handlungsempfehlungen wurden daher in erster Linie auch<br />

chronologisch im Sinne einer denkbar geeigneten Reihenfolge sortiert bzw. aufgebaut. Die<br />

Fallstudie erhebt den Anspruch, die personellen bzw. finanziellen Möglichkeiten in den<br />

Kommunen bis zur Größe der Stadt Lippstadt (70.000 EW) –aber auch noch darüber-<br />

realitätsnah zu berücksichtigen.<br />

Auf die bloße Wiederholung von gesetzlichen und/oder konzernrechnungs-<br />

legungstechnischen Grundlagen wird bewusst verzichtet. Diese können bei Bedarf in dem<br />

hierzu entwickelten Leitfaden des <strong>Modellprojekt</strong>es nachgelesen werden. Dies gilt ebenso für<br />

die erste Befassung mit der Frage einer geänderten und möglichst verbesserten Steuerung<br />

des „Konzerns Kommune“, die gesondert im Praxisleitfaden dargestellt wird.<br />

2. Die Projektorganisation<br />

Wie bereits bei der Umstellung des Kernhaushalts der Stadt Lippstadt auf das <strong>NKF</strong> und<br />

aufgrund der sehr guten Erfahrungen mit dieser Art der Aufgabeneinführung, empfiehlt sich<br />

auch bei der Einführung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses die Organisation im Rahmen eines<br />

Projektes. Mit dem zeitlich begrenzten Charakter der Einführung bis zur endgültigen<br />

Installierung als Daueraufgabe, mit den einmalig zu bewältigenden und zu entscheidenden<br />

Teilaufgaben und der unabdingbar im vornehmlichen Interesse der Verwaltungsleitung<br />

liegenden Erfolg der Einführung liegen die typischen Merkmale vor, die unzweifelhaft für die<br />

Abwicklung der Einführung des Gesamtabschlusses im Rahmen einer Projektorganisation<br />

sprechen.<br />

Dem als Anlage 1 beigefügten Projektstruktur- und Aktivitätenplan können alle notwendigen<br />

organisatorischen und inhaltlichen Vorkehrungen sowie die Teilaufgaben entnommen<br />

werden. Da die Stadt Lippstadt als Modellkommune im Auftrag des <strong>NRW</strong>-Innenministeriums<br />

fungiert hat, enthält die Anlage 1 auch einige wenige Bestandteile, die nicht auf andere<br />

Kommunen (außerhalb des <strong>Modellprojekt</strong>es) übertragbar sind. Im übrigen kann jedoch jede<br />

kleine und mittlere Kommune den Plan bei Bedarf als Muster nutzen.


Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 4 von 29<br />

3. Die Rolle der Verwaltungsleitung<br />

Der Verwaltungsleitung –mit Bürgermeister und 1. Beigeordnetem (in Lippstadt auch:<br />

Stadtkämmerer)- kommt (ähnlich wie bei der Einführung des <strong>NKF</strong> im Kernhaushalt) auch bei<br />

der Einführung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses aus den nachfolgend aufgeführten Gründen<br />

eine besondere Rolle zu, ohne deren Wahrnehmung das Gesamtprojekt zwar nicht von<br />

vornherein <strong>zum</strong> Scheitern verurteilt ist, aber <strong>zum</strong>indest deutliche Verzögerungen bzw.<br />

Spannungen erfahren kann:<br />

• Die Verantwortlichen in den Betrieben 1 haben oftmals ein historisch<br />

gewachsenes autarkes Selbstverständnis, das die Gefahr einer falsch<br />

verstandenen fachlichen Überlegenheit gegenüber der Kernveraltung<br />

hervorrufen kann. 2<br />

• Nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sind die<br />

geschäftsführenden Personen den Gesellschaftsorganen gegenüber<br />

verantwortlich und darüber hinaus verpflichtet, auch gesamtstädtische<br />

Interessen und damit Konzerninteressen zu verfolgen. Diese rein normativen<br />

Anforderungen spiegeln sich jedoch oftmals nicht im tatsächlichen Verhalten<br />

vor Ort wieder. 2<br />

4. Die fachliche Qualifizierung des eigenen Personals / Personalrekrutierung<br />

Die Bestandsaufnahme des vorhandenen Grundlagenwissens aller (!) Beteiligten innerhalb<br />

der Kommunalverwaltung (Projektlenkungsgruppe) im Bereich der Konzernrechnungslegung<br />

muss im Hinblick auf das vollständig fehlende Grundlagenwissen <strong>zum</strong> einen als ernüchternd<br />

bezeichnet werden und muss <strong>zum</strong> anderen nach Kontakten zu anderen Verwaltungen auch<br />

als repräsentativ für sämtliche kleinen und mittleren Kommunen in <strong>NRW</strong> konstatiert werden.<br />

Das Ergebnis dieser Bestandsaufnahme steht im Übrigen auch im deutlichen Gegensatz zu<br />

den Erfahrungen im Zusammenhang mit der Umstellung des Kernhaushalts auf das <strong>NKF</strong>, wo<br />

in den Finanzabteilungen oftmals auf ein breites Fundament an vorhandenem<br />

betriebswirtschaftlichen/kaufmännischen Grundwissen aufgebaut werden konnte.<br />

1 Der Begriff Betrieb wird in der vorliegenden Fallstudie synonym für die in der kommunalen Praxis<br />

anzutreffenden Begriffe wie verselbständigte Aufgabenbereiche, Eigengesellschaften, Beteiligungen<br />

etc. verwendet.<br />

2 Um Missverständnissen vorzubeugen, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies bei den<br />

Verantwortlichen der Betriebe der Stadt Lippstadt nicht, aber in anderen Kommunen manchmal der<br />

Fall ist.


Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 5 von 29<br />

Auf die bisher in diesem Bereich ebenfalls noch nicht oder nur unzureichend umgestellten<br />

Stoff- bzw. Lehrpläne der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung sowie der<br />

Angestelltenlehrgänge wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.<br />

Darüber hinaus muss der Vollständigkeit halber an dieser Stelle ohne Zweifel auch auf die<br />

Grund-Ausbildung an den allgemeinen Hochschulen sowie die Qualifizierungssituation in der<br />

Privatwirtschaft und die daraus resultierenden Konsequenzen für die kommunale Wirklichkeit<br />

hingewiesen werden. Selbst die regelmäßig anzutreffenden Grundstudiengänge <strong>zum</strong><br />

Diplom-Kaufmann bzw. Diplom-Betriebswirt (Masterstudiengänge) vermitteln nicht in<br />

ausreichendem Maße das praktische Fachwissen der Konzernrechnungslegung. Erst ein<br />

entsprechendes Zusatzstudium oder eine spezialisierte Weiterbildung in der<br />

Konzernrechnungslegung bringen –gepaart mit einschlägiger, oft langjähriger beruflicher<br />

Erfahrung- das entsprechende Personal in der Privatwirtschaft hervor 3 . Der Einsatz dieses<br />

Personals beschränkt sich dort (in der Privatwirtschaft) jedoch nicht auf den reinen –lediglich<br />

einmal jährlich zu vollziehenden- Konzernjahresabschluss, sondern ist in den meisten Fällen<br />

auf ein unterjähriges Konzerncontrolling ausgedehnt.<br />

Der Umstand, dass die Möglichkeiten der Entlohnung in den Verwaltungen kleiner und<br />

mittlerer Kommunen mit den Ansprüchen dieser hochqualifizierten Mitarbeiter aus der<br />

Privatwirtschaft nicht oder nur wenig vereinbar sind, kann nicht wirklich überraschen, muss<br />

jedoch hier Erwähnung finden, um hier in den Kommunen evtl. Illusionen vorzubeugen.<br />

Unter Berücksichtigung der zuvor beschriebenen Rahmenbedingungen ist es für die Stadt<br />

Lippstadt zu folgenden Qualifizierungsmaßnahmen gekommen:<br />

3 Im Zusammenhang mit der Konzernrechnungslegung wird in Fachkreisen auch von der „Königsdisziplin“<br />

der kaufmännischen Rechnungslegung gesprochen. Die einschlägigen Rechnungslegungsstandards<br />

haben –je nach Ausrichtung des Konzerns- internationalen Charakter.


Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 6 von 29<br />

1. Beigeordneter/Stadtkämmerer<br />

(1 Person)<br />

Fachbereichsleiter Finanzen und<br />

Liegenschaften (1 Person)<br />

Fachdienstleiter<br />

Finanzbuchhaltung und Steuern<br />

(1 Person)<br />

Sachbearbeitende/r Buchhalter/in<br />

(1-2 Personen) 6<br />

1- bis 3-tägiges<br />

Grundlagenseminar 4<br />

X<br />

X<br />

Konsolidierungs- bzw.<br />

Konzernbuchhaltung<br />

(Regelmäßige Workshops mit der<br />

beratenden WP-Gesellschaft) 5<br />

X X<br />

X X<br />

5. Die Information und Qualifizierung politischer Gremien/Öffentlichkeitsarbeit<br />

Der Rat der Stadt ist –gemeinsam mit der Verwaltungsleitung im Sinne einer<br />

Konzernführung- als gesetzliches Entscheidungs- und Rechenschaftsorgan der wichtigste<br />

Adressat des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses. Die regelmäßige Information über die Einführung<br />

und die Auswirkungen des Gesamtabschlusses hat u.a. auch wegen des nicht unerheblichen<br />

Mittel- und Personaleinsatzes für die Einführung des Gesamtabschlusses eine hohe<br />

Bedeutung. Darüber hinaus kann es ggf. aufgrund der Erfahrungen aus dem<br />

Gesamtabschluss auch zu Veränderungen der Gesamtsteuerung kommen, die auch<br />

Auswirkungen auf die politisch besetzten Organe der Betriebe haben können.<br />

4 Denkbar sind „reine“ HGB-Lehrgänge (ohne internationale Standards) in der Privatwirtschaft<br />

(Realistische Lehrgangskosten pro Tag: ab ca. 350,- EUR).<br />

5 Die Workshops werden neben der erstmaligen Aufstellung des Gesamtabschlusses auch noch<br />

mindestens für den ersten Folgeabschluss erforderlich sein. Ob und inwieweit es –aufgrund der hier<br />

gemachten Erfahrungen- langfristig ggf. auch zu einer gänzlichen Vergabe der Aufstellung des<br />

Gesamtabschlusses an eine WP-Gesellschaft kommen kann, bleibt abzuwarten. Die Stadt Lippstadt<br />

wird bei der Einführung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses von der Wirtschaftsberatungs- und<br />

Revisionsgesellschaft mbH/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WRG), Gütersloh, beraten.<br />

6 Alternativ ist theoretisch –unter den oben beschriebenen realistischen Rahmenbedingungen- auch<br />

an eine Personalrekrutierung von außen zu denken. Favorisiert man die Fortbildung des eigenen<br />

Personals, drängen sich die vorhandenen Fachkräfte der Finanzbuchhaltung auf, da –wie man später<br />

noch sehen wird- enge Verzahnungen zur Hauptbuchhaltung im Kernhaushalt bestehen (Aufbau von<br />

Partnerkontierungen; Abgleich offener Posten zwischen der städt. Mutter und den<br />

vollkonsolidierungspflichtigen Töchtern). Es bedarf hier besonders motivierter Mitarbeiter/innen, die<br />

auch die uneingeschränkte Bereitschaft <strong>zum</strong> ergänzenden Selbststudium mitbringen (siehe 1. <strong>NKF</strong>-<br />

Umstellung).


Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 7 von 29<br />

In der Anlage 2 ist exemplarisch der Zwischenbericht an den Haupt- und Finanzausschuss<br />

und den Rat der Stadt Lippstadt <strong>zum</strong> 31.10.2008 (ohne <strong>Anlagen</strong>) beigefügt. Dieser<br />

Zwischenbericht ist allerdings in den Sitzungen im November 2008 nicht näher behandelt<br />

worden, <strong>zum</strong>al die Verwaltung eine im Vorfeld erforderliche grundlegende Schulung der<br />

Rats- und Ausschussmitglieder angekündigt hatte. Ähnlich wie dies bereits bei der <strong>NKF</strong>-<br />

Umstellung des Kernhaushaltes praktiziert wurde, sollen die politischen Gremien im Zuge<br />

der Vorlage des ersten prüffähigen Gesamtabschlusses in den Grundlagen der<br />

Konzernrechnungslegung in Wochenendveranstaltungen intensiv geschult werden.<br />

Die Öffentlichkeit der Stadt Lippstadt wurde bereits mehrfach über Presseveröffentlichungen<br />

in der örtlichen Tagespresse über die Anstrengungen der Stadt im Zusammenhang mit dem<br />

Gesamtabschluss informiert.<br />

6. Die Festlegung des Konsolidierungskreises<br />

Die nachfolgende Festlegung, welche Betriebe in den Konsolidierungskreis einzubeziehen<br />

sind, ist für die Aufstellung des Gesamtabschlusses von besonderer Bedeutung, da die<br />

Zuordnung eines Betriebes zu der verbindlich anzuwendenden Konsolidierungsart 7 über das<br />

Ausmaß, den Umfang und den Arbeitsaufwand bei der Rechnungslegung entscheidet.<br />

Das im Leitfaden des <strong>Modellprojekt</strong>es in Kapitel E veröffentlichte Prüfraster für die<br />

Festlegung des Konsolidierungskreises ist für jeden einzelnen Betrieb einmalig<br />

durchzugehen. Die seitens der Kommune getroffenen Entscheidungen sind zu<br />

dokumentieren.<br />

Schritt 1 Das Portfolio des Beteiligungsberichtes als Ausgangspunkt<br />

Der bisher bereits jährlich fortzuschreibende Beteiligungsbericht der Stadt Lippstadt erhebt<br />

den Anspruch auf Vollständigkeit für die Darstellung aller ausgegliederten Betriebe und bildet<br />

damit einen geeigneten Ausgangspunkt für die weitere Betrachtung. Das<br />

Beteiligungsportfolio der Stadt Lippstadt ist als Anlage 3 beigefügt.<br />

7 Vollkonsolidierung (als anspruchvollste und arbeitsintensivste Stufe der Konzernrechnungslegung<br />

mit jährlicher Einbeziehung sämtlicher Vermögens- und Schuldenpositionen/sämtlicher Aufwendungen<br />

und Erträge des Betriebes), Teilkonsolidierung (Synonym: Equity-Konsolidierung: Lediglich jährliche<br />

Fortschreibung der Anschaffungskosten des Betriebes je nach Entwicklung des anteiligen<br />

Eigenkapitals) oder reiner Ausweis des Betriebswertes zu Anschaffungskosten ohne jährliche<br />

Fortschreibung („At cost“).


Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 8 von 29<br />

Schritt 2 Ermittlung der effektiven Beteiligungsquote<br />

Das Beteiligungsportfolio wurde nun zunächst daraufhin untersucht, ob im Einzelfall Betriebe<br />

vorhanden sind, bei denen<br />

a) neben einem bereits auf den ersten Blick erkennbaren unmittelbaren Anteil<br />

der Stadt Lippstadt an einem Betrieb zusätzlich auch noch mittelbare Anteile<br />

der Stadt für denselben Betrieb (über ein Tochterunternehmen) vorhanden<br />

sind, die dann den unmittelbaren Anteilen der Stadt Lippstadt hinzuzurechnen<br />

wären 8 oder<br />

b) ausschließlich mittelbare Anteile der Stadt Lippstadt (über ein<br />

Tochterunternehmen) vorhanden sind.<br />

Dabei kommt es bei den in Frage kommenden Fällen zu folgenden Ergebnissen (jeweils<br />

graphische Ausschnitte aus dem Beteiligungsportfolio):<br />

Fall 1: Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Lippstadt mbH<br />

Wirtschaftsförderung<br />

Lippstadt GmbH<br />

100 %<br />

Gemeinnützige Wohnungs-<br />

baugesellschaft<br />

Lippstadt mbH<br />

89,90 %<br />

8 Bei derartigen mehrstufigen Beziehungen im kommunalen Konzern bewirkt die Zurechnung<br />

mittelbarer Anteile, dass auch die Töchter eines Tochterunternehmens der städt. Mutter als<br />

Tochterunternehmen der städt. Mutter (sog. „Enkelgesellschaften“) anzusehen sind.


Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 9 von 29<br />

Ergebnis: Der unmittelbare Anteil der Wirtschaftsförderung Lippstadt GmbH an der<br />

Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft Lippstadt mbH in Höhe von 89,90<br />

% ist (aufgrund des unmittelbaren 100 %-Anteils der Stadt an der<br />

Wirtschaftsförderung Lippstadt GmbH) der Stadt Lippstadt zuzuordnen.<br />

Fall 2: Gesundheitszentrum in Bad Waldliesborn GmbH<br />

Westfälisches Gesundheitszentrum<br />

Holding GmbH<br />

12 %<br />

Gesundheitszentrum in Bad<br />

Waldliesborn GmbH<br />

94,90 %<br />

Gesundheitszentrum in Bad<br />

Waldliesborn GmbH<br />

5,10 %<br />

Ergebnis: Der unmittelbare Anteil der Westfälisches Gesundheitszentrum Holding GmbH<br />

an der Gesundheitszentrum in Bad Waldliesborn GmbH in Höhe von 94,90 %


Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 10 von 29<br />

ist (aufgrund des geringen direkten Anteils der Stadt an der Holding) nicht der<br />

Stadt Lippstadt zuzuordnen.<br />

Schritt 3 Überprüfung der Wesentlichkeit des Anteils der Stadt an einem Betrieb<br />

Für die auf den ersten Blick nicht sicher und eindeutig zuzuordnenden Betriebe ist nun die<br />

Frage zu prüfen, ob der einzelne Betrieb aus Sicht der kommunalen Mutter ggf. von einer<br />

solchen untergeordneten wirtschaftlichen Bedeutung (= unwesentlich) ist, dass er trotz eines<br />

einflussreichen Beteiligungsanteils der Stadt (z.B. als verbundenes Unternehmen) „nur“ mit<br />

seinem Wertansatz in der Gesamtbilanz erscheinen muss und nicht den ansonsten jährlich<br />

anfallenden arbeitsintensiven Konsolidierungsschritten unterzogen werden muss.<br />

Die Frage der Wesentlichkeit orientiert sich an der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und<br />

Finanzlage des zu untersuchenden Betriebes im Verhältnis zu den Gesamtdaten im<br />

„Konzern Stadt Lippstadt“. Dazu ist es bereits an dieser Stelle notwendig, sich einen ersten<br />

Gesamtüberblick über die für den Konzern insgesamt zu erwartenden Daten zu verschaffen.<br />

Dazu wurden die Bilanzsummen und die Erträge der Gewinn- und Verlustrechnungen bzw.<br />

die Ergebnisrechnung der Konzernmutter Stadt Lippstadt und der in der städt.<br />

Eröffnungsbilanz als verbundene Unternehmen ausgewiesenen Betriebe zusammengeführt,<br />

was zu folgendem überschlägigem Gesamtbild führt (Stichtag: 31.12.2007) 9 :<br />

Gesamtbilanzsumme: ca. 909 Mio. EUR<br />

Gesamterträge: ca. 210 Mio. EUR<br />

Der einzige Betrieb im Beteiligungsportfolio der Stadt Lippstadt, bei dem die Wesentlichkeit<br />

in Frage gestellt werden musste, war die Kultur und Werbung Lippstadt GmbH (KWL/100<br />

%ige Tochter), die im Verhältnis <strong>zum</strong> o.g. Gesamtbild folgende Daten aufweist:<br />

Bilanzsumme: 260 TEUR (= 0,03 % der Gesamtbilanzsumme)<br />

Erträge: 430 TEUR (= 0,20 % der Gesamterträge)<br />

Die isolierte Betrachtung dieser Orientierungsgrößen ließe somit ohne weiteres den Schluss<br />

zu, dass der Anteil der Stadt an der KWL für den Gesamtabschluss unwesentlich ist. Eine<br />

weitere Orientierungsgröße, die es in Betracht zu ziehen galt, war darüber hinaus der<br />

9 Diese überschlägige Ermittlung kann zu diesem frühen Zeitpunkt der Arbeiten naturgemäß noch<br />

keine qualifizierte Neutralisierung konzerinterner Leistungsaustausche berücksichtigen.


Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 11 von 29<br />

jährliche Betriebszuschuss i.H.v. ca. 600.000 EUR, den die Stadt Lippstadt leistet. Die Höhe<br />

dieses jährlichen Zuschusses kann, auch nach Rücksprache mit dem beratenden<br />

Wirtschaftsprüfer, bei der Größenordnung der Stadt Lippstadt nicht als unwesentlich<br />

bezeichnet werden (= ca. 30 % aller unmittelbaren und mittelbaren<br />

Betriebszuschüsse/Verlustabdeckungen der Stadt). Der Anteil der Stadt an der KWL wurde<br />

somit als wesentlich für den Gesamtabschluss qualifiziert.<br />

Schritt 4 Ermittlung der tatsächlich vorliegenden Kontrollmöglichkeiten und des<br />

Einflusses der kommunalen Mutter gegenüber den Betrieben.<br />

Die weitere Einzelfallbetrachtung des Prüfrasters 10 führte für das gesamte<br />

Beteiligungsportfolio der Stadt zu folgenden Ergebnissen (der sich hieraus ergebende<br />

Konsolidierungskreis ist als Anlage 4 beigefügt):<br />

Betrieb<br />

(effektive<br />

Beteiligungsquote)<br />

Stadtwerke Lippstadt<br />

GmbH<br />

(100 %)<br />

Stadtentwässerung<br />

Lippstadt AöR<br />

(100 %)<br />

Wirtschaftsförderung<br />

Lippstadt GmbH<br />

(100 %)<br />

Kultur und Werbung<br />

Lippstadt GmbH<br />

(100 %)<br />

Einheitliche<br />

Leitung?<br />

10 Vgl. Kapitel E des Leitfadens des <strong>Modellprojekt</strong>es.<br />

Kontrollmöglichkeiten? Maßgeblicher<br />

Einfluss?<br />

Ergebnis (Art der<br />

Konsolidierung)<br />

NEIN JA Vollkonsolidierung<br />

NEIN JA Vollkonsolidierung<br />

NEIN JA Vollkonsolidierung<br />

NEIN JA Vollkonsolidierung


Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 12 von 29<br />

Betrieb<br />

(effektive<br />

Beteiligungsquote)<br />

Gemeinnützige<br />

Wohnungsbaugesellschaft<br />

Lippstadt mbH<br />

(89,90 %)<br />

Lippstadt Marketing<br />

GmbH<br />

(40 %)<br />

CarTec Technologie und<br />

EntwicklungsCentrum<br />

GmbH<br />

(27,50 %)<br />

Übrige Betriebe<br />

(Anteile durchgängig<br />

unter 20 %)<br />

Einheitliche<br />

Leitung?<br />

Mittelbare<br />

Beteiligung 11<br />

Kontrollmöglichkeiten? Maßgeblicher<br />

Einfluss?<br />

Ergebnis (Art der<br />

Konsolidierung)<br />

JA Vollkonsolidierung<br />

Nein 12 Nein 13 JA 13<br />

Nein 14 Nein 15 Ja 15<br />

Nein Nein Nein 16<br />

Equity-<br />

Konsolidierung<br />

Equity-<br />

Konsolidierung<br />

Ausweis in der<br />

Gesamtbilanz zu<br />

Anschaffungskosten<br />

(„At Cost“)<br />

11<br />

Der Aufsichtsrat der GWL wird vollständig von der Stadt Lippstadt sowie einem Geschäftsführer der<br />

100 %-Tochter Wirtschaftsförderung Lippstadt GmbH (WFL) besetzt. Die Stadt bestimmt die<br />

Geschäftspolitik und gibt der Gesellschaft u.a. vor, wie hoch die Gewinnausschüttung zur WFL sein<br />

soll.<br />

12<br />

Nach dem Gesellschaftsvertrag der Lippstadt Marketing GmbH werden Gesellschafterbeschlüsse<br />

mit der Mehrheit von 2/3 der insgesamt vorhandenen Stimmen gefasst, soweit nicht Gesetz oder<br />

Gesellschaftsvertrag eine größere Mehrheit vorsehen. Das heißt, dass Beschlüsse gegen die<br />

Stimmen der Stadt Lippstadt nicht gefasst werden können (Sperrminorität). Die Mehrheit der<br />

Stimmrechte sowie das Recht, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder<br />

Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzurufen steht der Stadt Lippstadt jedoch nicht zu. Eine<br />

einheitliche Leitung bzw. ein beherrschender Einfluss auf Grund eines Beherrschungsvertrages oder<br />

auf Grund einer entsprechenden Satzungsbestimmung sind nicht gegeben.<br />

13<br />

Die Stadt hat allerdings aufgrund der Sperrminorität und insbesondere auf Grund der Höhe ihrer<br />

Beteiligung (40 %) einen maßgeblichen Einfluss auf die Lippstadt Marketing GmbH.<br />

14<br />

Die Mehrheit der Stimmrechte sowie das Recht, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-,<br />

Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzurufen steht der Stadt Lippstadt nicht zu. Eine<br />

einheitliche Leitung bzw. ein beherrschender Einfluss auf Grund eines Beherrschungsvertrages oder<br />

auf Grund einer entsprechenden Satzungsbestimmung sind nicht gegeben. Auch die Verpflichtung zur<br />

anteiligen, aber auf einen Maximalbetrag begrenzten, Verlustabdeckung führt nicht dazu, dass die<br />

Stadt Lippstadt einen beherrschenden Einfluss auf den Betrieb ausüben kann.<br />

15<br />

Die Stadt hat allerdings auf Grund der Höhe ihrer Beteiligung (27,50 %) einen maßgeblichen<br />

Einfluss auf den Betrieb.<br />

16<br />

Bei den übrigen Betrieben ist offensichtlich –v.a. wegen der geringen Anteilshöhe- kein<br />

maßgeblicher Einfluss vorhanden.


Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 13 von 29<br />

7. Die Einrichtung einer örtlichen Arbeitsgruppe<br />

Unter Hinweis auf die umfangreichen einmaligen Arbeiten bei der erstmaligen Aufstellung<br />

des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses 17 und unter Berücksichtigung der jährlich wiederkehrenden<br />

Arbeiten, die neben der kommunalen Konzernmutter i.w. auf die<br />

vollkonsolidierungspflichtigen Töchter zukommen, hat der Bürgermeister der Stadt Lippstadt<br />

zu einem sehr frühen Zeitpunkt die Geschäftsführer und die Leiter der Finanzbuchhaltung<br />

der vollkonsolidierungspflichtigen Betriebe sowie Vertreter der örtlichen Rechnungsprüfung 18<br />

zu einer Auftaktveranstaltung eingeladen. Neben dem Bürgermeister und dem genannten<br />

Personenkreis aus den Betrieben nahmen an dieser Veranstaltung die Mitglieder der<br />

Projektlenkungsgruppe sowie die beratende WP-Gesellschaft teil. Es wurden die<br />

nachfolgenden Punkte thematisiert:<br />

• Einführung in die Grundlagen der Konzernrechnungslegung 19<br />

• Vorstellung des Konsolidierungskreises und die damit einhergehenden Auswirkungen<br />

auf die vollkonsolidierungspflichtigen Betriebe<br />

• Erörterung der auf die Betriebe zukommenden Arbeiten<br />

• Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur fachlich-technischen Umsetzung mit<br />

regelmäßigem Sitzungsturnus 20<br />

Neben dieser elementaren Auftaktveranstaltungen ist die örtliche Arbeitsgruppe in ihrer<br />

Vollbesetzung bei wichtigen Zwischenschritten bzw. Meilensteinen im kompletten<br />

Projektverlauf regelmäßig zusammengetreten. Es wird an dieser Stelle noch einmal darauf<br />

hingewiesen, dass die Teilnahme des Bürgermeisters an der Auftaktveranstaltung aus den<br />

oben bereits genannten Gründen ausdrücklich empfohlen wird.<br />

8. Die Vereinheitlichung im Konzern Stadt Lippstadt<br />

Im Grundsatz ist es notwendig, dass Ansatz und Bewertung der aus den Einzelabschlüssen<br />

(der Konzern-Mutter Stadt Lippstadt und ihrer Betriebe) übernommenen<br />

17 Vgl. Kapitel H ff. im Leitfaden des <strong>Modellprojekt</strong>es.<br />

18 Als gesetzlich bestimmtes Organ für die Prüfung des Gesamtabschlusses.<br />

19 Es soll nicht verhehlt werden, dass selbst die HGB-Fachleute aus den Betrieben (Geschäftsführer,<br />

Leiter der Finanzbuchhaltung) trotz langjähriger Berufserfahrung so gut wie keine Vorkenntnisse aus<br />

dem Bereich der Konzernrechnungslegung mitbringen (siehe auch Anmerkungen zu Ziff. 4). Diese<br />

Erkenntnis scheint repräsentativ zu sein und sollte von den Kommunen bei der Einführung des<br />

Gesamtabschlusses unbedingt berücksichtigt werden.<br />

20 Diese Arbeitsgruppe hat sich mit der Umsetzung der in Ziff. 10. aufgezeigten Schritte auseinandergesetzt.<br />

Aus Praktikabilitätserwägungen heraus wurden die Details oftmals nur in Einzelsitzungen<br />

erarbeitet (Einzel-Betrieb, Stadt und Berater).


Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 14 von 29<br />

Vermögensgegenstände und Schulden nach (konzern-)einheitlichen Kriterien erfolgen.<br />

Erhebliche Unterschiede sind -unter Beachtung der Grundsätze der Wesentlichkeit und<br />

Wirtschaftlichkeit- zwecks Wahrung der Einheitlichkeit zu korrigieren. Die Stadt Lippstadt hat<br />

hierzu die ggf. zu vereinheitlichenden Felder zunächst untersucht und die nachfolgenden<br />

Korrekturen vorgenommen bzw. Entscheidungen getroffen:<br />

a) Einheitlichkeit der Stichtage<br />

Zur technischen Realisierung der „Einheitstheorie“ ist es notwendig, die Geschäftsjahre aller<br />

Konzernbetriebe in Einklang zu bringen. Da das Geschäftsjahr bei allen anderen Töchtern<br />

sowie bei der Konzernmutter selbst bereits dem Kalenderjahr entsprach, musste lediglich<br />

das bisherige Geschäftsjahr der KWL Kultur und Werbung Lippstadt GmbH (= bisher vom<br />

01.07. bis 30.06.) modifiziert werden.<br />

Der bisherige Bilanzstichtag der KWL (= 30.06.) hätte im Hinblick auf die<br />

Konzernrechnungslegung einen kostenpflichtigen und aufwändigen Zwischen(Jahres-)<br />

abschluss auf den 31.12. erforderlich gemacht. Gleichzeitig hätte jedoch eine Anpassung<br />

des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr die Aussagekraft des Jahresabschlusses im<br />

Hinblick auf das saisonbedingte „Kulturjahr“ wesentlich verfälscht. In Absprache mit den<br />

beratenden Wirtschaftsprüfern konnte der –auch für den Betrieb- zufriedenstellende<br />

Kompromiss 21 gefunden werden, das Geschäftsjahr auf den Zeitraum 01.10. bis 30.09.<br />

anzupassen. Diese Anpassung verträgt sich nach der Auffassung der Geschäftsführung der<br />

KWL noch vertretbar mit dem „Kulturjahr“ und wird gesamtabschlusstechnisch als<br />

hinnehmbar angesehen. 22<br />

Nachdem der Rat der Stadt Lippstadt der Anpassung zugestimmt hatte, wurde der<br />

Gesellschaftsvertrag der KWL in diesem Punkt geändert und der Wirtschaftsplan den neuen<br />

zeitlichen Rahmenbedingungen angepasst.<br />

21 Die Vereinheitlichung der Stichtage im Gesamtabschluss sollte unter keinen Umständen dazu<br />

führen, dass das neue Geschäftsjahr das Betriebsergebnis verfremdet wird. Eine<br />

kompromissorientierte Absprache mit der betroffenen Geschäfts- bzw. Betriebsleitung ist daher<br />

dringend geboten.<br />

22 Eine maximale Abweichung von drei Monaten ist in der Konzernrechnungslegung unschädlich.


Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 15 von 29<br />

b) Die Überprüfung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden inkl.<br />

Abschreibungszeiträume<br />

In diesem Arbeitsschritt wurde den Leitern der Finanzbuchhaltung der<br />

vollkonsolidierungspflichtigen Töchtern in einer gemeinsamen Sitzung der o.g. Arbeitsgruppe<br />

zunächst die Notwendigkeit verdeutlicht, dass die von ihnen in den Gesamtabschluss<br />

übernommenen Vermögensgegenstände im Grundsatz nach den auf den Jahresabschluss<br />

der kommunalen Konzernmutter anwendbaren Bewertungsmethoden einheitlich zu bewerten<br />

sind. Um einen Gesamtüberblick über die den vorhandenen Vermögensgegenständen<br />

zugrunde liegenden Nutzungsdauern zu erhalten, wurde den Betrieben abverlangt, ihre<br />

Nutzungsdauern in die wie folgt für einige Vermögensgegenstände exemplarisch dargestellte<br />

Tabelle einzutragen:<br />

Steuerliche AfA SWL 23 AöR WFL GWL KWL <strong>NKF</strong>-Abschreibungstabelle<br />

Bewässerungsanlagen,<br />

Entwässerungsanlagen<br />

und Kläranlagen<br />

Kläranlagen mit Zu-<br />

und Ableitung<br />

50-<br />

80<br />

Gebäude und bauliche<br />

<strong>Anlagen</strong><br />

Zuläs.<br />

Spanne<br />

<strong>NKF</strong><br />

Stadt LP<br />

Abwasserkanäle 60 - 80 nicht<br />

vorhanden<br />

30<br />

Abwasserreinigungsanlagen 30 - 40 nicht<br />

(baulicher Teil)<br />

vorhanden<br />

nicht vorhanden Deiche 100 100<br />

50 Hallenbäder 40 - 70 nicht<br />

vorhanden<br />

nicht vorhanden Kindergärten,<br />

Kindertagesstätten<br />

50 - 80 80<br />

nicht vorhanden Leichenhallen, Trauerhallen 60 - 80 80<br />

Pumpenhäuser, 20 20<br />

Transformatoren- und<br />

20 nicht<br />

Trafostationshäuser u.<br />

Schalthäuser,<br />

vorhanden<br />

Schalthäuser<br />

Trafostationshäuser<br />

Straßen, Wege, Plätze<br />

(Grundstückseinrichtungen)<br />

nicht vorhanden<br />

Brücken (Mauerwerk, Beton<br />

oder<br />

Stahlkonstruktion)<br />

50-80 80<br />

Spielplätze 10-15 15<br />

nicht vorhanden Sportplätze (Rasen- und<br />

Hartplätze)<br />

20 - 25 25<br />

23 SWL=Stadtwerke Lippstadt GmbH, AöR=Stadtentwässerung Lippstadt AöR, WFL=Wirtschafts-<br />

förderung Lippstadt GmbH, GWL=Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Lippstadt mbH,<br />

KWL=Kultur und Werbung Lippstadt GmbH


Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 16 von 29<br />

Steuerliche AfA SWL 23 AöR WFL GWL KWL <strong>NKF</strong>-Abschreibungstabelle<br />

nicht vorhanden<br />

Rasenmäher 9 9<br />

Reißwölfe<br />

(Aktenvernichter)<br />

nicht vorhanden<br />

nicht vorhanden<br />

Straßen (Anlieger-,<br />

Hauptverkehrs-,<br />

Sammelstraßen, Parkflächen<br />

und Plätze)<br />

Maschinen und Geräte,<br />

Betriebsausstattung<br />

Mähgeräte (Aufsitz-) Rasen-,<br />

Frontauslagemäher<br />

usw.),<br />

Laubbläser /<br />

Laubsauger<br />

Spielgeräte (Wippe, Rutsche,<br />

Schaukel, Klettergeräte usw.)<br />

Sportgeräte (Fitness- und<br />

Turngeräte)<br />

Büro- und<br />

Geschäftsausstattung<br />

Zuläs.<br />

Spanne<br />

<strong>NKF</strong><br />

Stadt LP<br />

40 - 60 60<br />

9 9<br />

8 - 10 10<br />

10 - 15 15<br />

8 8 Aktenvernichter 8 - 10 10<br />

Büromöbel 10 10 10 10 13 Büromöbel 13 - 20 Fest<br />

Workstations,<br />

Personalcomputer,<br />

Notebooks und deren<br />

Peripheriegeräte<br />

(Drucker, Scanner,<br />

Bildschirme u.ä.)<br />

Personenkraftwagen<br />

und Kombiwagen<br />

3 3 3 5 3-5 Computer und Zubehör 3 - 5 Fest<br />

nicht vorhanden<br />

Fahrzeuge<br />

Feuerwehrfahrzeuge,<br />

Feuerlöschfahrzeuge,<br />

Kraftfahrdrehleiter<br />

5 5 6 5 Personenkraftwagen,<br />

Wohnwagen<br />

15 - 20 20<br />

6 - 8 8<br />

Die Beispiele, die hier dargestellt werden, enthalten alle Fallkonstellationen, die wie folgt<br />

bewertet werden:<br />

(1) Im Bereich der werthaltigen immobilen Vermögensgegenstände gibt es –ohne<br />

Ausnahme- keine Anlagegüter, die sowohl bei einer und gleichzeitig bei einer anderen<br />

Tochter oder auch gleichzeitig bei der kommunalen Konzernmutter vorhanden sind.<br />

Darüber hinaus ist es weder aktuell noch in einem erkennbaren zeitlichen Horizont<br />

aufgrund branchen- bzw. kommunalspezifischer Besonderheiten wahrscheinlich, dass


Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 17 von 29<br />

dieser Fall eintritt. 24 Es existieren im Bereich der Immobilien keine gleichartigen<br />

Vermögensgegenstände, die im Konzern Stadt Lippstadt ungleich behandelt werden. Es<br />

wurde somit in Absprache mit der beratenden WP-Gesellschaft festgelegt, dass auf eine<br />

arbeitsintensive Vereinheitlichung in diesem Bereich verzichtet werden kann.<br />

(2) Die im Bereich der mobilen Anlagegüter festgestellten Unterschiede sind -unter<br />

Berücksichtigung der Werthaltigkeit der betrachteten Vermögensgegenstände- nicht so<br />

erheblich, dass der dafür notwendige Verwaltungsaufwand gerechtfertigt wäre. 25<br />

(3) Als weitere Fallkonstellation ist der -aufgrund der <strong>NKF</strong>-Eröffnungsbilanzierung der<br />

kommunalen Konzernmutter im Bereich der Büromöbel und der Arbeitsplatzhardware-<br />

entstandene Bewertungsunterschied zwischen Einzelbewertung bei den Betrieben und<br />

einer Festbewertung bei der Stadt Lippstadt zu nennen. Auch hier würde der mit einer<br />

Angleichung der Verhältnisse entstehende Bewertungsaufwand in keinem vertretbaren<br />

Verhältnis mit dem erzielten Bewertungsergebnis stehen. Auch hier wurde im Konzern<br />

Stadt Lippstadt auf eine Vereinheitlichung verzichtet.<br />

Obwohl alle kleinen und mittleren Kommunen in <strong>NRW</strong> bei der Aufstellung des <strong>NKF</strong>-<br />

Gesamtabschlusses für die vorhandenen örtlichen Verhältnisse in ihren kommunalen<br />

Konzernen bereits aus Dokumentationserfordernissen heraus zwangsläufig eine wie oben<br />

genannte Überprüfung vornehmen müssen, liegt doch aufgrund der zu erwartenden<br />

Größenordnungen die begründete Vermutung nahe, dass aufgrund der branchen- bzw.<br />

kommunalspezifischen Besonderheiten der in den Einzelabschlüssen bilanzierten<br />

Anlagegüter auf eine Vereinheitlichung weitestgehend verzichtet werden kann. 26<br />

24 Es gilt, dies im Anhang <strong>zum</strong> Gesamtabschluss deutlich zu machen. Somit ist auch sichergestellt,<br />

dass die Aussage der jährlichen Überprüfung unterliegt.<br />

25 Vgl. Kapitel H/III. des Leitfadens der Modellkommunen: Eine einheitliche Bewertung braucht nicht<br />

vorgenommen zu werden, wenn ihre Auswirkungen für die Vermittlung eines den tatsächlichen<br />

Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragsgesamtlage der<br />

Kommune nur von untergeordneter Bedeutung sind.<br />

26 Die in diesem Punkt landläufig -ohne eigene Erfahrungswerte des Betrachters- vorgetragene Kritik<br />

am <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss kann <strong>zum</strong>indest für die Größenordnung kleiner und mittlerer Kommunen<br />

als weitgehend unberechtigt eingestuft werden. Ein anderes Bild wird sich in den kommunalen<br />

Konzernen der Großstädte abzeichnen, in denen aufwändige und zeitintensive Vereinheitlichungen in<br />

oftmals vorhandenen Konzernsparten, die mit mehreren gleichartigen Betrieben besetzt sind,<br />

vonnöten sind.


Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 18 von 29<br />

9. Die Auswahl der Konsolidierungssoftware<br />

Die Frage der softwaretechnischen Unterstützung bei der Aufstellung des <strong>NKF</strong>-<br />

Gesamtabschlusses ist im Hinblick auf eine zeitlich sinnvolle Abfolge des<br />

Einführungsprojektes zwingend vor dem ersten Schritt der inhaltlich-technischen Umsetzung<br />

(siehe nachfolgende Ziffer 10) des Gesamtabschlusses zu klären. Die Softwareauswahl<br />

bestimmt die formellen (Melde-)Anforderungen an die Finanzbuchhaltungen sowohl bei der<br />

kommunalen Konzernmutter als auch bei den Betrieben.<br />

Da bei der Stadt Lippstadt (auch) bei diesem Teilaspekt der Einführung des<br />

Gesamtabschlusses keine Erfahrungswerte vorlagen bzw. vorliegen konnten, war es<br />

angezeigt, sich auf die langjährigen Erfahrungswerte und Empfehlungen der beratenden<br />

WP-Gesellschaft zu stützen. Es wird nicht geleugnet, dass das Inbetrachtziehen und die<br />

letztendliche Entscheidung zugunsten der Microsoft Office Excel-Lösung bei den Beteiligten<br />

der Stadt Lippstadt zunächst zurückhaltend und mit Überraschung aufgenommen wurde.<br />

Nachdem man jedoch Kenntnis von der Tatsache erlangte, dass die MS-Excel-Lösung in der<br />

Rechnungslegung kleiner und mittlerer Konzerne der Privatwirtschaft durchaus weit<br />

verbreitet bzw. üblich ist, entwickelte diese Art der softwaretechnischen Unterstützung mehr<br />

und mehr ihren Charme, wie aus der nachfolgend dargestellten Entscheidungsmatrix<br />

hervorgeht:<br />

Entscheidungskriterium MS-Excel Konsolidierungssoftware 27<br />

Schulungsaufwand • Entfällt • Ca. 3-5 tägige<br />

Grundlagenschulung<br />

Manueller/händischer • Anlegen von<br />

Positionenplänen 28 für<br />

• Anlegen von Positionenplänen<br />

in MS-Excel für jeden<br />

27 Es kann an dieser Stelle als überflüssig bezeichnet werden, dass sich kommunale Rechenzentren<br />

gelegentlich dadurch hervortun, ihre Kommunen mit Empfehlungen zu verunsichern, dass eine<br />

Integration der Konsolidierungssoftware in die (Haupt-) Finanzsoftware der kommunalen<br />

Konzernmutter oder gar eine Vereinheitlichung der Softwareanwendungen im gesamten kommunalen<br />

Konzern unbedingt vonnöten sein soll. Der Umstand, dass die Konsolidierung nicht –wie häufig<br />

angenommen- eine ganzjährige Buchhaltung, sondern „nur“ einen temporär durchzuführenden und<br />

somit statischen jährlichen Vorgang darstellt, spricht gegen die genannten irreführenden<br />

Anforderungen.<br />

28 Bei den Positionenplänen (=Struktur der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung) handelt<br />

es sich um die örtliche Ausgestaltung des Positionenrahmens (=allgemeine rechtliche Vorgabe). In die<br />

Positionenpläne werden die einzelabschlussbezogenen Bilanzen/GuVen der Töchter und die<br />

Kommunalbilanz/Ergebnisrechnung der Mutter übergeleitet (weitere Details siehe Ziffer 10 dieser<br />

Fallstudie).


Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 19 von 29<br />

Entscheidungskriterium MS-Excel Konsolidierungssoftware 27<br />

Einführungsaufwand<br />

Einführungskosten und<br />

laufende Lizenz-Kosten<br />

Automatisierungs-<br />

möglichkeiten<br />

Ergebnis<br />

jeden vollkonsoli-<br />

dierungspflichtigen<br />

Betrieb<br />

• Zusammenführung der<br />

Einzeltabellen (KB II) in<br />

einem Summen-<br />

Tabellenblatt inkl.<br />

Konsolidierungs-<br />

logiken<br />

• Nicht vorhanden, da im<br />

MS Office-Paket<br />

ohnehin enthalten<br />

• Da die Formate der zu<br />

liefernden Tabellen<br />

festgeschrieben sind<br />

bietet MS-Excel die<br />

nötigen Funktionen,<br />

um eine schnelle und<br />

bequeme Zusammen-<br />

fassung der Daten zu<br />

gewährleisten<br />

• Die -v.a. in den<br />

Folgekonsolidierungen-<br />

überschaubare Zahl<br />

der Konsolidierungs-<br />

buchungen sind manu-<br />

ell vorzunehmen<br />

(höhere Fehleran-<br />

fälligkeit)<br />

vollkonsolidierungspflichtigen<br />

Betrieb <strong>zum</strong> automatisierten<br />

Überspielen der einzel-<br />

abschlussbezogenen Daten<br />

• Einrichten der Stammdaten<br />

auf Basis der Positionenpläne<br />

in der Software<br />

• Vorhanden<br />

• geringeres Fehlerpotenzial<br />

aufgrund automatisierter<br />

Datenübernahme<br />

• Integrierte Berichts-<br />

generierung<br />

• Folgekonsolidierungen setzen<br />

auf vorhandenen Daten-<br />

bestand auf<br />

Unter Berücksichtigung aller aufgeführten Gesamtumstände fiel<br />

die Wahl auf die MS-Excel-Lösung. Diese hat darüber hinaus<br />

den Charme, dass sie bereits zu Testzwecken und<br />

Probeabschlüssen ohne weitere Umstände (Ausschreibungen,<br />

Customizing etc.) ad hoc zur Verfügung steht.<br />

Ob und inwieweit die MS-Excel-Lösung bei der Stadt Lippstadt<br />

auch dauerhaft in späteren Jahren <strong>zum</strong> Einsatz kommt, bleibt


Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 20 von 29<br />

Entscheidungskriterium MS-Excel Konsolidierungssoftware 27<br />

abzuwarten. Um Rationalisierungseffekte realitätsnah überprüfen<br />

zu können, ist der regelmäßig anfallende Zeit- und damit<br />

Personalaufwand bei einer Konsolidierung mittels MS-Excel,<br />

nachdem sich die notwendigen Abläufe bei<br />

Folgekonsolidierungen in der Praxis eingespielt haben, einer<br />

Konsolidierung mittels Fachsoftware und den damit verbundenen<br />

Softwarelizenz- und Wartungskosten gegenüberzustellen.<br />

10. Die erforderlichen technischen Schritte bis <strong>zum</strong> ersten Probe-<br />

Gesamtabschluss<br />

Die in den nachfolgend dargestellten Schritten aufgeführten Daten entstammen allesamt<br />

dem ersten Probe-Gesamtabschluss im Konzern Stadt Lippstadt per 31.12.2007. Die Daten<br />

sind nicht testiert und unverbindlich und sollen lediglich den Inhalt und den Umfang der<br />

Konzernrechnungslegung –bezogen auf die Größenordnung der Stadt Lippstadt-<br />

veranschaulichen.<br />

Schritt 1 Aufstellung des (örtlichen) Positionenplans für den<br />

„Konzern Stadt Lippstadt“<br />

Auf der Basis des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss-Positionenrahmens (= allgemeine verbindliche<br />

Grundlage für alle Kommunen/siehe Anlage VII. <strong>zum</strong> Leitfaden des <strong>Modellprojekt</strong>es) wurde<br />

in Lippstadt gemeinsam mit den einzubeziehenden Betrieben und der beratenden WP-<br />

Gesellschaft 29 untersucht, ob die unterschiedlichen einzelabschlussbezogenen Kontenpläne<br />

aller Beteiligten mit dem Positionenrahmen im erforderlichen und gewünschten Umfang<br />

abgebildet werden können. Dabei stellte sich heraus, dass der Positionenrahmen in vollem<br />

Umfang ausreichend ist, alle wesentlichen Bilanz- und GuV- bzw. Ergebnispositionen der<br />

vollkonsolidierungspflichtigen Betriebe im „Konzern Stadt Lippstadt“ abzubilden. 30 Der<br />

Positionenrahmen stellt somit in Lippstadt auch den örtlichen Positionenplan dar.<br />

29<br />

An dieser Stelle empfiehlt sich, jeweils Einzelgespräche mit den Leitern der Finanzbuchhaltung der<br />

Betriebe durchzuführen.<br />

30<br />

Es liegt die Vermutung nahe, dass dieses Ergebnis -ggf. mit nur geringfügigen Abweichungen- für<br />

Konzerne in der Größenordnung der Stadt Lippstadt repräsentativ ist.


Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 21 von 29<br />

Schritt 2 Überleitung der einzelabschlussorientierten Kontenpläne<br />

zur Kommunalbilanz II (KB II) mit Hilfe des örtlichen<br />

Positionenplans<br />

In diesem Schritt werden in einer sehr arbeitsintensiven Kleinarbeit die<br />

einzelabschlussorientierten Kontenpläne aller vollkonsolidierungspflichtigen Töchter sowie<br />

der kommunalen Mutter auf den in Schritt 1 erarbeiteten Positionenplan übergeleitet. Das<br />

Ergebnis dieser Überleitung pro Betrieb wird als Kommunalbilanz II (KB II) bezeichnet. Zur<br />

Darstellung des Inhalts und der Vorgehensweise der bzw. bei der Überleitung zur KB II wird<br />

nachfolgend -auszugsweise (vereinfachte Darstellung) 31 - das Beispiel der Gemeinnützigen<br />

Wohnungsbaugesellschaft Lippstadt GmbH (GWL) dargestellt:<br />

31 Die vollständige Überleitung der HGB-Bilanz und der HGB-GuV der GWL ist als Anlage 5 beigefügt.


Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 22 von 29<br />

Überleitung BILANZ<br />

Aktiva<br />

A. Anlagevermögen<br />

I. Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte<br />

HGB-Bilanzgliederung <strong>NKF</strong>-Position<br />

135 Anwendersoftware A 2.2.2<br />

II. Sachanlagen<br />

1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

200 Grundstücke mit Wohnbauten: Fertige Bauten A 3.2.8<br />

203 Grundstücke mit Geschäftsbauten: Fertige Bauten A 3.2.9<br />

(…)<br />

2. Technische <strong>Anlagen</strong> und Maschinen<br />

540 Kfz A 3.6.4<br />

(…)<br />

B. Umlaufvermögen<br />

Passiva<br />

I. Vorräte<br />

A. Eigenkapital<br />

1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten<br />

1003 Grundstück K… A 5.1.4<br />

I. Gezeichnetes Kapital<br />

2900 Stammkapital P 1.1<br />

(…)<br />

C. Rückstellungen<br />

Überleitung GuV<br />

1. Umsatzerlöse<br />

1. Steuerrückstellungen<br />

3700 Rückstellung für Körperschaftsteuer 2007 P 3.4<br />

HGB-GuV-Gliederung <strong>NKF</strong>-Position<br />

4907 Erträge aus Sollmieten E 5.2<br />

(…)<br />

5. Personalaufwand<br />

a) Löhne<br />

6001 Gehalt für Belegschaft A 1


Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 23 von 29<br />

Aus dieser Überleitung ergibt sich zwangsläufig für jeden Betrieb eine nach dem örtlichen<br />

<strong>NKF</strong>-Positionenplan gegliederte Bilanz und GuV/Ergebnisrechnung, bei denen<br />

konzernrechnungslegungstechnisch von der Kommunalbilanz II (KB II) gesprochen wird.<br />

Diese ist für das o.g. Beispiel GWL als Anlage 6 komplett beigefügt. 32<br />

Schritt 3 Erstellen eines Summenabschlusses<br />

Im nächsten Schritt werden alle auf der Grundlage der KB II (Einzelpositionen Bilanzen und<br />

GuVen bzw. Ergebnisrechnung) von der kommunalen Mutter und den<br />

vollkonsolidierungspflichtigen Töchtern vorgelegten Daten <strong>zum</strong> Bilanzstichtag zunächst<br />

vollständig aufsummiert 33 . Dies kann mittels des eingesetzten MS-Excel schnell und einfach<br />

nachvollziehbar durchgeführt und ebenso anschaulich dargestellt werden (extrahierte<br />

Beispiele):<br />

Summenabschluss Gesamtbilanz Aktiva/Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />

Stadt<br />

Lippstadt<br />

Stadtwerke<br />

Lippstadt<br />

GmbH<br />

Stadtentwässerung<br />

Lippstadt AöR<br />

Wirtschaftsförderung<br />

Lippstadt GmbH<br />

Kultur und<br />

Werbung<br />

Lippstadt<br />

GmbH<br />

Gemeinnützige<br />

Wohnungsbaugesellschaft<br />

mbH<br />

Summen-<br />

abschluss<br />

EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR<br />

43.083.487,52 12.532.963,44 1.145.300,49 0,00 0,00 0,00 56.761.751,45<br />

Summenabschluss Gesamtbilanz Passiva/Instandhaltungsrückstellungen<br />

Stadt<br />

Lippstadt<br />

Stadtwerke<br />

Lippstadt<br />

GmbH<br />

Stadtentwässerung<br />

Lippstadt AöR<br />

Wirtschaftsförderung<br />

Lippstadt GmbH<br />

Kultur und<br />

Werbung<br />

Lippstadt<br />

GmbH<br />

Gemeinnützige<br />

Wohnungsbaugesellschaft<br />

mbH<br />

Summen-<br />

abschluss<br />

EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR<br />

-2.708.775,51 0,00 0,00 0,00 0,00 -170.000,00 -2.878.775,51<br />

Summenabschluss Gesamtergebnisrechnung/Privatrechtliche Entgelte mit Sonstigen<br />

Stadt<br />

Lippstadt<br />

Stadtwerke<br />

Lippstadt<br />

GmbH<br />

Stadtentwässerung<br />

Lippstadt AöR<br />

Wirtschaftsförderung<br />

Lippstadt GmbH<br />

Kultur und<br />

Werbung<br />

Lippstadt<br />

GmbH<br />

Gemeinnützige<br />

Wohnungsbaugesellschaft<br />

mbH<br />

Summen-<br />

abschluss<br />

EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR<br />

-2.292.095,09 -70.992.080,61 0,00 -216.156,47 -752.501,70 -8.105.275,62 -82.358.109,49<br />

32 Bei der KB II handelt es sich um ein Formularblatt, das in den Konsolidierungsformularsatz<br />

aufzunehmen ist und den Betrieben verpflichtend auf der Grundlage der Gesamtabschlussrichtlinie<br />

(siehe auch Ziffer 11 dieser Fallstudie) jährlich abverlangt werden muss. Zu bedenken ist, dass neue<br />

Konten oder Umgliederungen im Einzelabschluss auch in der KB II seitens der Betriebe zu pflegen<br />

sind.<br />

33 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass an dieser Stelle noch keine konzerninterne<br />

Leistungsaustauschbeziehungen neutralisiert werden (siehe dazu Schritt 4).


Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 24 von 29<br />

Summenabschluss Gesamtergebnisrechnung/Personalaufwendungen<br />

Stadt<br />

Lippstadt<br />

Stadtwerke<br />

Lippstadt<br />

GmbH<br />

Stadtentwässerung<br />

Lippstadt AöR<br />

Wirtschaftsförderung<br />

Lippstadt GmbH<br />

Kultur und<br />

Werbung<br />

Lippstadt<br />

GmbH<br />

Gemeinnützige<br />

Wohnungsbaugesellschaft<br />

mbH<br />

Summen-<br />

abschluss<br />

EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR<br />

28.144.295,08 4.696.147,97 1.355.502,45 269.920,82 347.347,27 789.706,60 35.602.920,19<br />

Schritt 4 Bereinigung des Summenabschlusses um bilaterale<br />

Konzernbeziehungen (Konsolidierungsbuchungen) 34<br />

Bei dem o.g. Summenabschluss kommt es zunächst aufgrund der reinen Addition<br />

zwangsläufig zu unzulässigen Doppelerfassungen, die im Sinne der Konzern-Einheitstheorie<br />

zu eliminieren sind. Hiervon betroffen sind Doppelerfassungen auf Ebene der Gesamtbilanz<br />

(Beteiligungsansätze/Eigenkapitalansätze und Forderungen/Schulden) und auf Ebene der<br />

Gesamtergebnisrechnung (Erträge/Aufwendungen). Nachfolgend wird für diese<br />

verschiedenen Konsolidierungsarten anhand von einfachen Beispielen verdeutlicht, wie die<br />

Doppelerfassungen eliminiert werden (können).<br />

a) Kapitalkonsolidierung<br />

Mit dem o.g. Summenabschluss wurden gleichzeitig die <strong>NKF</strong>-Beteiligungsansätze 35 (Anteil<br />

der Mutter an den Töchtern) und die Eigenkapitalansätze aus den Einzelbilanzen der Töchter<br />

(ebenfalls ganz oder überwiegend der Mutter zuzuordnen) berücksichtigt. Da die<br />

Eröffnungsbilanz der Stadt Lippstadt zwar bereits geprüft, aber noch nicht abschließend vom<br />

Rat beschlossen und veröffentlicht ist, muss an dieser Stelle (ausnahmsweise) mit fiktiven<br />

Werten gearbeitet werden:<br />

34<br />

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass es sich um Maßnahmen im Kreis der<br />

vollkonsolidierungspflichtigen Töchter handelt.<br />

35<br />

Bei diesen Werten handelt es sich aufgrund der erstmaligen Bewertung im Rahmen der<br />

Eröffnungsbilanzierung per 1.1.2007 um vorsichtig geschätzte Zeitwerte, die nach der GemHVO<br />

mittels Verfahren zu ermitteln waren (Ertragswertverfahren, Substanzwertverfahren etc.), die im<br />

Regelfall stark von den Eigenkapitalbuchwerten der Betriebe abweichen.


Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 25 von 29<br />

Bilanz Stadt<br />

Aktiva Passiva<br />

Beteiligung X-<br />

GmbH<br />

100 EK 100<br />

Bilanz 100 % Tochter X-GmbH<br />

Aktiva Passiva<br />

AV 200 EK 50<br />

UV 50 FK 200<br />

250 250<br />

Diese Doppelerfassung wird wie folgt eliminert:<br />

Bilanz Stadt<br />

Aktiva Passiva<br />

Beteiligung X-<br />

GmbH<br />

100 EK 100<br />

Bilanz 100 % Tochter X-GmbH<br />

Aktiva Passiva<br />

AV 200 EK 50<br />

UV 50 FK 200<br />

250 250


Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 26 von 29<br />

Der entstehende Unterschiedsbetrag fließt – auch als solcher bezeichnet- in die<br />

Gesamtbilanz ein:<br />

Gesamtabschluss Stadt<br />

Aktiva Passiva<br />

AV 200 EK 100<br />

UV 50 FK 200<br />

Unterschiedsbetrag<br />

(GoF)<br />

50<br />

300 300<br />

Im Hinblick auf die nun anstehende (bilanzpolitische) Entscheidung, wie mit diesem<br />

aktivischem Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung umgegangen werden soll<br />

bzw. wie dieser zu interpretieren ist, wird auf den Leitfaden des <strong>Modellprojekt</strong>es verwiesen. 36<br />

Innerhalb der örtlichen Arbeitsgruppe der Stadt Lippstadt herrscht jedoch im 1. Schritt<br />

Einigkeit darüber, dass ein negatives Konzernergebnis (Gesamtergebnisrechnung) aufgrund<br />

mehrjähriger hoher Abschreibungen des Unterschiedsbetrages dem politischen<br />

Adressatenkreis des Gesamtabschlusses nur schwer vermittelt werden kann, wenn bspw.<br />

gleichzeitig bei allen vollkonsolidierungspflichtigen Betrieben positive Jahresabschlüsse<br />

vorgelegt werden. Konsequenz aus diesen Gedanken wäre es, den Unterschiedsbetrag<br />

bereits im Jahr der erstmaligen Aufstellung des Gesamtabschlusses vollständig mit dem<br />

Konzern-Eigenkapital zu verrechnen.<br />

Der Umgang mit dieser Thematik ist sowohl im <strong>Modellprojekt</strong> als auch in der örtlichen<br />

Arbeitsgruppe noch abschließend zu diskutieren und zu entscheiden.<br />

b) Schuldenkonsolidierung bzw. Aufwands- und Ertragskonsolidierung<br />

Ohne auf die Details an dieser Stelle weiter eingehen zu müssen, wird in den <strong>Anlagen</strong> 7<br />

(Matrixabgleich Forderungen und Verbindlichkeiten) und 8 (Matrixabgleich Aufwendungen<br />

und Erträge) zu dieser Fallstudie mehr als deutlich, dass bereits eine Konzerngröße wie die<br />

des kommunalen Konzerns Stadt Lippstadt an dieser Stelle der Konsolidierungsarbeiten<br />

erheblichen Arbeitsaufwand verursacht, der i.w. darin besteht,<br />

36 Siehe Kapitel G und I des Leitfadens.


Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 27 von 29<br />

• die ausgewiesenen Salden zwischen den Konzernpartnern gegenseitig<br />

abzustimmen 37 ,<br />

• die Ursachen vorhandener (Aufrechnungs-)Differenzen zu klären und<br />

• letztendlich eine Entscheidung über den Umgang mit vorhandenen (Aufrechnungs-)<br />

Differenzen zu treffen.<br />

Da diese Arbeiten ohne klare Regeln für alle vollkonsolidierungspflichtigen Partner im<br />

Konzern kaum leistbar und technisch nicht durchführbar sind, empfiehlt die Stadt Lippstadt<br />

folgende Normierungen, die sich dann auch in der Gesamtabschlussrichtlinie (siehe Ziff. 11)<br />

als örtliches Regelwerk für den Konzern Stadt Lippstadt wiederfinden:<br />

I. Festlegung eines Konzernbuchungsschlusses (zur Verhinderung auftretender<br />

Differenzen allein aus zeitlichen Gründen).<br />

II. Der Inhaber der Forderung ist führend und ist daher für den Salden-Abgleich<br />

verantwortlich 38 .<br />

III. Der Inhaber der Forderung fordert vom Partner schriftlich eine Saldenbestätigung an.<br />

Sofern die Salden differieren, ist vom Forderungsinhaber eine entsprechende Klärung<br />

herbeizuführen.<br />

Nachdem diese Arbeiten mit Hilfestellung der beratenden WP-Gesellschaft durchgeführt<br />

waren und die gegenseitigen Leistungsbeziehungen (inkl. konzerninterner<br />

Ergebnisübernahmen) entsprechend neutralisiert werden konnten 39 , ergibt sich mit der<br />

Anlage 9 (Gesamtbilanz) und 10 (Gesamtergebnisrechnung) der erste Probe-<br />

Gesamtabschluss für die Stadt Lippstadt per 31.12.2007. 40<br />

Obwohl die o.g. (Aufrechnungs-)Differenzen jeweils im Einzelfall zu untersuchen sind, sollen<br />

hier zwei typische Fälle Erwähnung finden, die von anderen Kommunen bei Bekanntsein<br />

bereits im Vorfeld der Aufstellung des Gesamtabschlusses vermieden werden können:<br />

37 Es dient der Vereinfachung, zwischen den Beteiligten sog. „Partnerkontierungen“ anzulegen, bei<br />

denen die abzustimmenden Geschäftsvorfälle bereits im laufenden unterjährigen Buchungsgeschäft<br />

auf extra dafür eingerichteten Konten gebucht werden.<br />

38 Dieser Salden-Abgleich zählt mit der erstmaligen Aufstellung des Gesamtabschlusses sowohl bei<br />

der Mutter als auch bei den Töchtern zu den originären Arbeiten im Rahmen jedes Einzelabschlusses.<br />

Es macht daher wenig Sinn, die Salden-Abgleiche erst später -nach Aufstellung der Einzelabschlüsse-<br />

vorzunehmen.<br />

39 Da die Stadt nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, konnte bei der Aufwands- und<br />

Ertragskonsolidierung lediglich der Netto-Anteil bei Lieferungen und Leistungen neutralisiert werden.<br />

Der Umsatzsteuer-Anteil bleibt somit im Gesamtabschluss als Aufwand stehen.<br />

40 Der Probe-Gesamtabschluss enthält als Ergebnis der inhaltlich-technischen<br />

Konsolidierungsbemühungen zunächst lediglich das reine Zahlenwerk ohne die weiteren Pflicht-<br />

Bestandteile (Gesamtanhang, -lagebericht etc.).


Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 28 von 29<br />

• Vor allem im ersten Jahr nach dem Eröffnungsbilanzstichtag werden oftmals<br />

wesentliche ergebniswirksame Sachverhalte noch über einen verhältnismäßig langen<br />

Zeitraum der Eröffnungsbilanz der Konzernmutter zugeordnet, was im Ergebnis zu<br />

einer Forderung/Verbindlichkeit in der Eröffnungsbilanz führt, der jedoch kein<br />

Ertrag/Aufwand gegenübersteht (historisch einmaliges Umstellungsproblem). Sofern<br />

die vollkonsolidierungspflichtigen Töchter die Sachverhalte selbst dem neuen<br />

Geschäftsjahr (nach dem Eröffnungsbilanzstichtag der Mutter) erfolgswirksam<br />

zuordnen, kommt es zwangsläufig zu zeitlichen (Aufrechnungs-) Differenzen im<br />

Bereich der Ertrags-/Aufwandskonsolidierung.<br />

• Da die privatrechtlichen Betriebe oftmals zwar selbst nicht antrags- bzw.<br />

förderberechtigt sind, aber die Durchführung der entsprechenden Maßnahmen<br />

übernehmen, werden in Einzelfällen investive Zuschüsse öffentlicher Träger von der<br />

kommunalen Konzernmutter beantragt und an den Betrieb durchgeleitet. Da die<br />

Betriebe diese Fälle –ähnlich wie die Kommune selbst bei eigenen Investitionen- im<br />

Jahr des Liquiditätszuflusses nicht erfolgswirksam, sondern als Sonderposten<br />

behandeln, muss die kommunale Konzernmutter darauf achten, diese Fälle nicht<br />

über die Ergebnisrechnung, sondern ausschließlich über die Finanzrechnung<br />

abzuwickeln. Ansonsten kommt es auch hier zwangsläufig zu (Aufrechnungs-)<br />

Differenzen.<br />

Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass eine Zwischenergebniseliminierung<br />

nicht vorzunehmen war, da die entsprechenden Geschäftsvorfälle im Konzern Stadt<br />

Lippstadt nicht einschlägig sind.<br />

11. Die Gesamtabschlussrichtlinie<br />

Die wichtigste Erkenntnis, die bei der Stadt Lippstadt im Zusammenhang mit der Aufstellung<br />

der Gesamtabschlussrichtlinie gewonnen werden konnte, liegt darin, dass es sich nicht um<br />

ein statisches, sondern mit zunehmendem Projektverlauf und den dabei gewonnenen<br />

Erfahrungen um ein dynamisches/wachsendes Regelwerk handelt. Es wird ausdrücklich<br />

empfohlen, dieses Regelwerk sukzessive und gemeinsam mit den Konzernpartnern<br />

aufzustellen. Dabei sollte das gesamte technisch-inhaltliche Procedere des<br />

Gesamtabschlusses einmal durchgespielt werden, um alle Beteiligten die Sinnhaftigkeit und<br />

Notwendigkeit entsprechender strenger Regelungen <strong>zum</strong> Konsolidierungsablauf (im engeren<br />

Sinne) -wie in Ziffer 10 bereits im Kern dargestellt- selbst erkennen zu lassen. Neben den


Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 29 von 29<br />

oben bereits genannten Regelungen empfehlen sich Verweise auf alle zu bestimmten<br />

Terminen zu liefernden Unterlagen in Form von im Detail festzuschreibenden Formblättern.<br />

Die Grob-Gliederung einer Gesamtabschlussrichtlinie für die Stadt Lippstadt ist als Anlage<br />

dem Leitfaden des <strong>Modellprojekt</strong>es beigefügt.<br />

Die Stadt Lippstadt hat die Absicht, die bisher im Entwurf vorliegende Richtlinie bis Ende Mai<br />

2009 –entsprechend dem Fortschritt im Projekt und vor Ort- auf den letzten Stand zu<br />

bringen. Diese kann sodann <strong>zum</strong> Ende des <strong>Modellprojekt</strong>es (30. Juni 2009) der endgültigen<br />

Fassung des Leitfadens als Hilfestellung –auf einer dann schon sehr fundierten Basis-<br />

beigefügt werden.


PROJEKT-<br />

LENKUNG 1<br />

PROJEKTMANAGEMENT<br />

Projektverlauf<br />

steuern<br />

Strategische<br />

Grundsatzbeschlüsse<br />

fassen<br />

Bürgermeister<br />

informieren<br />

bzw. beteiligen<br />

- Gesamtabschluss<br />

PROJEKT-<br />

CONTROLLING 2<br />

Strategische<br />

und operative<br />

Projektpläne<br />

erstellen/<br />

aktuell halten<br />

Lfd. Berichterstattung<br />

an<br />

die PLG<br />

Vorbereitung<br />

und Protokoll<br />

der Sitzungen<br />

der örtlichen<br />

Arbeitsgruppe<br />

Arbeitsaufträge<br />

erteilen und<br />

Erledigung<br />

überwachen<br />

1 PROJEKTLENKUNGSGRUPPE (PLG)<br />

- Herr 1. Beigeordneter/StK Strotmeier<br />

- FBL 2, Herr Meschede<br />

- Projektleiter: Herr Weber/Stv´in Frau<br />

Gorski 2<br />

3 Örtliche Arbeitsgruppe<br />

Vertreter aller voll- u.<br />

teilkonsolidierungspflichtigen<br />

Tochtergesellschaften, Beratende WP-<br />

Gesellschaft WRG Gütersloh,<br />

Projektcoach PwC/IVC, örtliche<br />

Rechnungsprüfung und Projektlenkung<br />

der Stadt<br />

Örtliche Arbeitsgruppe im<br />

Konzern Stadt Lippstadt 3<br />

Festlegung des<br />

Konsolidierungskreises (Erl.)<br />

Vermittlung inhaltlicher Grundlagen<br />

der Konzernrechnungslegung (Erl.)<br />

Sachstandsberichterstattung<br />

Landesmodellprojekt (Laufend)<br />

Erarbeitung örtlicher Beiträge und<br />

Praxis-Erprobung im Rahmen der<br />

Kapitalkonsolidierung 4<br />

Erarbeitung örtlicher Beiträge und<br />

Praxis-Erprobung im Rahmen der<br />

Schuldenkonsolidierung 4<br />

Erarbeitung örtlicher Beiträge und<br />

Praxis-Erprobung im Rahmen der<br />

Zwischenerfolgseliminierung 4<br />

Erarbeitung örtl. Beiträge und Praxis-<br />

Erprobung im Rahmen der<br />

Aufwands- u. Ertragskonsolidierung 4<br />

Erarbeitung örtlicher Beiträge und<br />

Praxis-Erprobung im Rahmen der<br />

Equity-Konsolidierung 4<br />

Erarbeitung und Festlegung der HB<br />

II-Strukturen unter Einbeziehung der<br />

konsol.pflicht. Tochtergesellsch. 4<br />

Erarbeitung Konzernbilanzierungsrichtlinie<br />

(bis spätestens 31.8.08)<br />

Melde- u.Formularwesen für die<br />

Konsolidierung und weiterführende<br />

Angaben <strong>zum</strong> Konzernabschluss (bis<br />

spätestens 31.8.08)<br />

PROJEKT<br />

<strong>NKF</strong>-GESAMTABSCHLUSS<br />

BEI DER STADTVERWALTUNG LIPPSTADT<br />

<strong>NRW</strong>-LANDESMODELL-PROJEKTGRUPPE<br />

<strong>NKF</strong>-GESAMTABSCHLUSS<br />

Erstellung themenbezogener Arbeitspapiere (örtlicher<br />

Beitrag) im Rahmen der Vorbereitung von Entscheidungen<br />

der Landesmodell-Projektgruppe<br />

Teilnahme an den Sitzungen der Landesmodell-<br />

Projektgruppe<br />

Erstellung von Beiträgen im Rahmen der Zwischen- und<br />

Abschlussberichte und der Internetveröffentlichungen<br />

Teilnahme an bzw. Durchführung von<br />

öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen im Rahmen<br />

eines kontinuierlichen Wissenstransfers/<br />

Erfahrungsaustausches mit allen Kommunen des<br />

Landes<br />

Zeitnahe Beantwortung der Fragen bzw. Lösung der<br />

Probleme der Kommunen des Landes (im Rahmen<br />

eines gemeinsamen „Hotline-Services“ aller<br />

Modellkommunen)<br />

4 Strikte zeitliche Einbettung in die Umsetzungsphase<br />

des <strong>Modellprojekt</strong>es (August ´08-April ´09)<br />

SOFTWARE-UMSETZUNG<br />

Sichtung geeigneter<br />

Softwareangebote und<br />

Entscheidung unter<br />

Berücksichtigung der<br />

örtlichen Rahmenbedingungen<br />

Einspielen bzw.<br />

Eingabe der<br />

Positionenpläne<br />

(Gesamtbilanz,<br />

Gesamtergebnisrechnung)<br />

Verknüpfung bzw.<br />

Überleitung der<br />

Kontenpläne der<br />

vollkonsolidierungspflichtigenTochtergesellschaften<br />

DV-technische<br />

Erprobung bzw. Durchführung<br />

aller Konsolidierungsteildisziplinen<br />

im Rahmen des 1.<br />

Gesamtabschlusses<br />

(Probeabschluss) per<br />

31.12.2007<br />

QUALIFIZIERUNG /<br />

INFORMATION<br />

Bedarfsorientierte<br />

Qualifizierung der<br />

PLG<br />

Politische<br />

Gremien lfd.<br />

informieren u.<br />

bedarfsorientiert<br />

qualifizieren<br />

ANLAGE 1: PROJEKTSTRUKTUR- UND AKTIVITÄTENPLAN


Stadt Lippstadt<br />

- Fachbereich Finanzen<br />

und Liegenschaften –<br />

____________________<br />

MODELLPROJEKT<br />

<strong>NKF</strong> – GESAMTABSCHLUSS<br />

(KOMMUNALER KONZERNABSCHLUSS)<br />

Zwischenbericht<br />

<strong>zum</strong> 31. Oktober 2008<br />

für die Sitzungen des<br />

Haupt- und Finanzausschusses und des Rates<br />

der Stadt Lippstadt<br />

- Gesamtabschluss<br />

am 17. bzw. 24. November 2008<br />

Anlage 2


GLIEDERUNG:<br />

1. ALLGEMEINES<br />

1.1 Ausgangssituation<br />

1.2 Ziele des Gesamtabschlusses<br />

1.3 Begriffe<br />

- 2 -<br />

2. ELEMENTE DES GESAMTABSCHLUSSES<br />

2.1 Bestandteile<br />

2.2 <strong>Anlagen</strong><br />

3. RECHTSGRUNDLAGEN UND FÖRMLICHES VERFAHREN<br />

3.1 Rechtliche Grundlagen<br />

3.2 Bilanzstichtag / Zwischenabschluss<br />

3.3 Förmliches Verfahren<br />

4. DAS MODELLPROJEKT<br />

4.1 Ziele<br />

4.2 Mitwirkende<br />

4.3 Organisation<br />

4.4 Projektphasen<br />

4.5 Sitzungen, Workshops und Veranstaltungen<br />

4.6 Zwischenbericht des <strong>Modellprojekt</strong>es<br />

4.7 Praxisleitfaden<br />

4.8 Gesamtabschlussrichtlinie<br />

5. FACHLICHE (EINZEL-) ASPEKTE ZUR DURCHFÜHRUNG<br />

DER KONSOLIDIERUNG UND ZUR AUFSTELLUNG DES<br />

GESAMTABSCHLUSSES<br />

5.1 Vorbemerkung<br />

5.2 Ausgangspunkte und Grundsätze für die Festlegung des<br />

Konsolidierungskreises (Konsolidierungsarten)<br />

5.3 Konsolidierungsmethoden<br />

5.4 Konsolidierungskreis am Beispiel der Stadt Lippstadt<br />

5.5 Positionenplan und Kommunalbilanz II (KB II)<br />

6. PROJEKTSTRUKTUR UND PRAKTISCHE UMSETZUNG IN LIPPSTADT<br />

6.1 Organisation in der Verwaltung<br />

6.2 Projektstruktur- und Aktivitätenplan<br />

6.3 Örtliche Arbeitsgruppe mit den Betrieben<br />

6.4 Stand der Vorbereitungs- und Umsetzungsarbeiten /<br />

Probeabschluss <strong>zum</strong> 31. Dezember 2007<br />

6.5 Gesamtabschlussrichtlinie für Lippstadt<br />

6.6 Finanzielle Aspekte<br />

7. WEITERES VORGEHEN<br />

8. (ZWISCHEN-) FAZIT


1. ALLGEMEINES<br />

1.1 Ausgangssituation<br />

- 3 -<br />

Die Organisation der kommunalen Aufgabenerfüllung hat sich in den vergangenen<br />

Jahren dahingehend entwickelt, dass immer mehr Aufgaben aus den<br />

Kernverwaltungen heraus auf Beteiligungsunternehmen übertragen wurden. Die<br />

Ursachen für diese Entwicklung sind sicherlich vielfältiger Natur, nicht zuletzt dürfte<br />

auch der anhaltende Druck auf die finanzielle Situation der Kommunen eine nicht<br />

unbedeutende Rolle gespielt haben und weiter spielen.<br />

Festzustellen ist beispielsweise als Ergebnis einer noch relativ aktuellen<br />

Untersuchung, dass die 429 Gemeinden und Gemeindeverbände in <strong>NRW</strong> (mit rd.<br />

240.000 Beschäftigten) nur noch 40 % der kommunalen Sachinvestitionen tätigen<br />

und bereits 60 % den ausgegliederten Unternehmen (mit rd. 200.000<br />

Mitarbeiter(n) / -innen) zuzuordnen sind.<br />

1.2 Ziele des Gesamtabschlusses<br />

Der kommunale Konzernabschluss soll<br />

• die gesamte Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der<br />

Gemeinde (Kernverwaltung und Betriebe) darstellen und<br />

• die Adressaten (insbesondere die politischen Gremien und die<br />

Verwaltungsführung) in die Lage versetzen, beurteilen zu können, ob die<br />

Kommune (als Ganzes gesehen) in der Lage ist, ihre Aufgaben zukünftig zu<br />

erfüllen.<br />

Angestrebt wird dabei auch<br />

• eine Verbesserung der gesamtstädtischen Steuerungsmöglichkeiten.<br />

Die Aufstellung des Gesamtabschlusses im Sinne der Einheitstheorie<br />

(Kernverwaltung und Betriebe als „ein Unternehmen“) ist damit ein weiterer wichtiger<br />

Baustein im Zuge der grundlegenden und weitreichenden Reformen des<br />

kommunalen Finanzwesens (Neues Kommunales Finanzmanagement – <strong>NKF</strong> -).<br />

Der späteste gesetzliche Zeitpunkt für die erstmalige Aufstellung wurde dabei vom<br />

Gesetzgeber auf den 31. Dezember 2010 fixiert. Die Modellkommunen (s. Ziffer 4.2)<br />

sind gehalten, bereits im Rahmen des Projektes Gesamtabschlüsse zu fertigen.<br />

1.3 Begriffe<br />

Zum besseren Verständnis wird an dieser Stelle auf 2 Begriffe eingegangen, die<br />

regelmäßig in Erscheinung treten.<br />

• Wegen der Vielzahl der in den Rechtsgrundlagen u.ä. und in der Praxis<br />

verwendeten Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit gemeindlichen<br />

Unternehmen ( verselbstständigte Aufgabenbereiche, Tochterunternehmen,


- 4 -<br />

Kommunalunternehmen, assoziierte Unternehmen, Beteiligungen,<br />

Ausgliederungen, städtische Gesellschaften, Eigengesellschaften, ……)<br />

haben sich die im <strong>Modellprojekt</strong> Mitwirkenden im Grundsatz auf die<br />

einheitliche Sprachregelung „Betriebe“ verständigt. Diese Bezeichnung wird<br />

daher auch weitest gehend in diesem Zwischenbericht verwendet.<br />

• Im Rahmen der Konzernrechnungslegung kommt an vielen Stellen der Begriff<br />

„Konsolidierung“ zur Anwendung. Hierunter ist grundsätzlich die<br />

Einbeziehung von Betrieben auf unterschiedliche Arten und mit<br />

unterschiedlichen Methoden bzw. die Zusammenfassung von „bereinigten“<br />

Ergebnissen und Daten aus den Einzelabschlüssen der Kernverwaltung und<br />

der Betriebe in den bzw. im (kommunalen) Konzern (-abschluss) zu<br />

verstehen. Insofern ist die inhaltliche Bedeutung abweichend von der im Zuge<br />

von Haushaltssanierungen häufig benutzten Bezeichnung (Haushalts-)<br />

Konsolidierung zu sehen.<br />

2. ELEMENTE DES GESAMTABSCHLUSSES<br />

2.1 Bestandteile<br />

Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz<br />

und dem Gesamtanhang.<br />

• Die Gesamtergebnisrechnung steht im Zentrum des Gesamtabschlusses,<br />

vergleichbar mit der Bedeutung der Ergebnisrechnung im Jahresabschluss<br />

der Kommune / der Kernverwaltung. In ihr werden sämtliche den<br />

vollkonsolidierten Aufgabenbereichen / Betrieben (s. Ziffer 5.2) und dem<br />

Kernhaushalt der Gemeinde zuzurechnenden Aufwendungen und Erträge<br />

zusammengefasst und um Doppelerfassungen und rein „konzerninterne“<br />

Vorgänge bereinigt.<br />

• Die Gesamtbilanz ist die konsolidierte Darstellung des Gesamtvermögens der<br />

Kommune. Wesentlich ist hierbei, dass sämtliche der Gemeinde selbst oder<br />

einem Betrieb, der unter der „einheitlichen Leitung“ der Kommune steht oder<br />

von dieser beherrscht wird, gehörenden Vermögensgegenstände nach<br />

einheitlichen Grundsätzen (Fiktion der rechtlichen und wirtschaftlichen Einheit)<br />

erfasst werden. Dabei sind Doppelerfassungen (z.B. Beteiligungsbuchwert<br />

und anteiliges Eigenkapital des gleichen vollkonsolidierten Betriebes) oder<br />

rein „konzerninterne“ Sachverhalte (z.B. Forderungen und Verbindlichkeiten<br />

zwischen vollkonsolidierten Aufgabenbereichen) wegzulassen.<br />

• Im Gesamtanhang sind die für die Gesamtbilanz und –ergebnisrechnung<br />

verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu<br />

erläutern, dass ein sachverständiger Dritter die Einzelposten beurteilen kann.<br />

Dem Gesamtanhang ist eine nach den Grundsätzen des Deutschen<br />

Rechnungslegungsstandards Nr. 2 (DRS 2) aufgestellte Kapitalflussrechnung<br />

(mit dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sowie aus Investitions-<br />

und Finanzierungstätigkeit) beizufügen.


2.2 <strong>Anlagen</strong><br />

- 5 -<br />

Dem kommunalen Konzernabschluss sind ein Gesamtlagebericht und ein<br />

Beteiligungsbericht beizufügen.<br />

• Im Gesamtlagebericht muss ein Überblick über den Geschäftsablauf<br />

gegeben werden. In diesem sind die wichtigsten Ergebnisse des<br />

Gesamtabschlusses und die Gesamtlage in ihren tatsächlichen<br />

Verhältnissen darzustellen. Die Gemeinde ist verpflichtet, eine ausgewogene<br />

und umfassende, dem Umfang der kommunalen Aufgabenerfüllung<br />

entsprechende Analyse ihrer Haushaltswirtschaft unter Einbeziehung ihrer<br />

Betriebe zur Darstellung ihrer wirtschaftlichen Gesamtlage vorzunehmen.<br />

Auf Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung ist einzugehen.<br />

• Die Kommune hat (grundsätzlich wie in der Vergangenheit) einen<br />

Beteiligungsbericht zu erstellen. In ihm ist die wirtschaftliche und<br />

nichtwirtschaftliche Betätigung der Gemeinde zu erläutern, und zwar<br />

unabhängig davon, ob Aufgabenbereiche / Betriebe dem Kreis der im<br />

Gesamtabschluss zu konsolidierenden Einheiten angehören.<br />

3. RECHTSGRUNDLAGEN UND FÖRMLICHES VERFAHREN<br />

3.1 Rechtliche Grundlagen<br />

Für die Aufstellung des kommunalen Konzernabschlusses mit allen Bestandteilen<br />

und <strong>Anlagen</strong> sind zunächst die nachstehenden Rechtsvorschriften maßgeblich.<br />

• §§ 116 und 117 GO <strong>NRW</strong> sowie<br />

• §§ 49 bis 52 GemHVO <strong>NRW</strong><br />

mit Verweisen auf §§ 32 bis 38, 41 bis 43 und 47 GemHVO<br />

sowie §§ 300 bis 309 und 310 bis 311 HGB und DRS 2,<br />

wobei der Verweis auf das HGB statisch ist (Fassung vom<br />

10. Mai 1987, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. April 2002).<br />

Daneben gilt, dass<br />

• evtl. Regelungslücken HGB – orientiert zu schließen sind,<br />

• keine Orientierung an internationalen Rechnungslegungsvorschriften<br />

erfolgt,<br />

• ergänzend die Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS)<br />

herangezogen werden und<br />

• die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) einschl.<br />

der Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK)<br />

zu beachten sind.


Anmerkung:<br />

- 6 -<br />

Von den rd. 25 GoK soll an dieser Stelle der Rahmengrundsatz der Wirtschaftlichkeit<br />

bzw. Wesentlichkeit hervorgehoben werden. Die Prüfung der Frage, ob ein<br />

Sachverhalt aus Konzernsicht wesentlich oder von untergeordneter Bedeutung ist,<br />

zieht sich wie ein „roter Faden“ durch die Thematik der Konzernrechnungslegung<br />

und ist im <strong>Modellprojekt</strong> bislang entsprechend sehr oft Anlass für Diskussionen und<br />

Überlegungen gewesen. In der praktischen Erprobung ist diesbezüglich noch von<br />

erheblichen Erkenntnisgewinnen auszugehen, an denen sich andere Gemeinden ggf.<br />

orientieren können.<br />

3.2 Bilanzstichtag / Zwischenabschluss<br />

Bilanzstichtag ist der 31. Dezember eines jeden Jahres. Hiervon abweichende<br />

Stichtage bzw. Geschäftsjahre bei Betrieben können das durch den<br />

Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und<br />

Finanzgesamtlage beeinträchtigen. Dies gilt umso stärker, je wesentlicher der<br />

Betrieb im „Konzern Kommune“ ist.<br />

Betriebe, deren Abschlussstichtage um mehr als 3 Monate vom Abschlussstichtag<br />

des Gesamtabschlusses abweichen, sind daher grundsätzlich mittels eines<br />

Zwischenabschlusses einzubeziehen.<br />

Vor diesem Hintergrund ist in Lippstadt zur Vermeidung eines Zwischenabschlusses<br />

das Geschäftsjahr der Kultur und Werbung Lippstadt GmbH – KWL – (bisher 01. Juli<br />

bis 30. Juni) bereits im Vorfeld auf den Zeitraum 01. Oktober bis 30. September<br />

umgestellt worden.<br />

3.3 Förmliches Verfahren<br />

Das in der GO <strong>NRW</strong> festgeschriebene Verfahren zur Aufstellung und Bestätigung<br />

des Gesamtabschlusses vollzieht sich in folgenden Schritten:<br />

a) Aufstellung des Entwurfs durch den Kämmerer und Bestätigung durch<br />

den Bürgermeister<br />

b) Zuleitung des Entwurfs an den Rat (innerhalb von 9 Monaten nach dem<br />

Abschlussstichtag)<br />

c) Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss (i.d.R. mit Unterstützung<br />

durch die Örtliche Rechnungsprüfung und / oder von Dritten)<br />

d) Beratung und Bestätigung durch den Rat (bis spätestens <strong>zum</strong> 31. Dezember<br />

des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres) und Entlastung des<br />

Bürgermeisters<br />

e) Anzeige bei der Aufsichtsbehörde<br />

f) Bekanntmachung


4. DAS MODELLPROJEKT<br />

4.1 Ziele<br />

- 7 -<br />

Ziele des <strong>Modellprojekt</strong>es des Landes <strong>NRW</strong> sind<br />

.<br />

• die Erarbeitung von Leitlinien zur Integration der Beteiligungsstrukturen<br />

in eine konsolidierte Gesamtrechnung für den „Konzern Kommune“,<br />

• die fachliche Entwicklung und Erprobung von allgemein gültigen,<br />

verständlichen Praxishinweisen und<br />

• die Ausgestaltung einer Gesamtabschlussrichtlinie („Konzernrichtlinie“)<br />

als örtlicher Rechtsvorschrift und Rahmenregelung.<br />

Das Schlüsselprodukt ist der Praxisleitfaden, auf den unter Ziffer 4.7 noch näher<br />

eingegangen wird.<br />

4.2 Mitwirkende<br />

In dem <strong>Modellprojekt</strong> wirken mit<br />

• als Auftraggeber das Innenministerium,<br />

• als externer Berater eine Arbeitsgemeinschaft aus den<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaften PricewaterhouseCoopers AG (PwC),<br />

Düsseldorf, und IVC Public Services GmbH, Essen, sowie<br />

• als Modellkommunen die Landeshauptstadt Düsseldorf, die Städte<br />

Essen, Solingen und Lippstadt sowie der Kreis Unna.<br />

Für die Stadt Lippstadt sind hierbei auf Landesebene tätig<br />

• Herr Rainer Strotmeier (1. Beigeordneter und Stadtkämmerer),<br />

• Herr Wilfried Meschede (Fachbereichsleiter 2 - Finanzen und<br />

Liegenschaften -),<br />

• Herr Klaus Weber (Fachdienstleiter 21 - Finanzbuchhaltung und<br />

Steuern -) und<br />

• Frau Nicole Gorski (Leiterin / Koordinatorin des Hauptsachgebietes<br />

„Geschäftsbuchführung, <strong>Anlagen</strong>buchhaltung, Kosten- und<br />

Leistungsrechnung, Bilanzabschlüsse“ innerhalb des Fachdienstes 21<br />

und dezentrale Controllerin für den Fachbereich 2).


4.3 Organisation<br />

- 8 -<br />

Das <strong>Modellprojekt</strong> ist aufgeteilt in eine überörtliche Ebene und in örtliche<br />

Einzelprojekte.<br />

• Auf der überörtlichen Ebene sind <strong>zum</strong> einen eine Lenkungsgruppe<br />

(Innenministerium –Leitung -, Kämmerer der Modellkommunen und<br />

externer Berater) und <strong>zum</strong> anderen eine Projektgruppe (externer<br />

Berater – Leitung -, Vertreter / -innen des Innenministeriums und der<br />

Modellkommunen) gebildet worden.<br />

• In den örtlichen Einzelprojekten erfolgt im Wesentlichen die praktische<br />

Umsetzung und Erprobung der erzielten Ergebnisse und Festlegungen<br />

durch die verantwortlichen Führungskräfte und Mitarbeiter / -innen der<br />

Kommune und der Betriebe sowie ggf. unterstützender Dritter. Darüber<br />

hinaus werden im Landesprojekt erteilte Einzelaufträge zu<br />

fachspezifischen Themen und Fragestellungen abgewickelt.<br />

4.4 Projektphasen<br />

Das Projekt ist in 4 Phasen gegliedert. Im Einzelnen handelt es sich um<br />

• die Start- und Analysephase (von Mai 2007 bis einschl. August 2007),<br />

• die Konzeptionsphase (bis einschl. August 2008),<br />

• die (derzeit laufende) Umsetzungs-/ Erprobungsphase in den<br />

Modellkommunen (bis einschl. April 2009) und<br />

• die Ergebnisphase (bis August 2009).<br />

Die Konzeptionsphase und die aktuelle Umsetzungs- / Erprobungsphase enden<br />

jeweils mit einem Zwischenbericht, die Ergebnisphase mit dem Abschlussbericht.<br />

4.5 Sitzungen, Workshops und Veranstaltungen<br />

Bis <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Erstellung dieses Zwischenberichtes fanden unter<br />

regelmäßiger Teilnahme von Vertreter(n) / -innen der Stadtverwaltung Lippstadt<br />

statt.<br />

• 2 Sitzungen der Lenkungsgruppe,<br />

• 1 Sitzung der Projektleiter und<br />

• 22 (i.d.R. ganztägige) Sitzungen der Projektgruppe (entspricht 24<br />

themenbezogenen Workshops)<br />

Daneben sind Verantwortliche der Verwaltung u.a. bei 2 Großveranstaltungen am 29.<br />

April und am 19. Juni 2008 als Referenten aufgetreten.


- 9 -<br />

4.6 Zwischenbericht des <strong>Modellprojekt</strong>es<br />

Der Zwischenbericht (Stand 15. September 2008) des <strong>Modellprojekt</strong>es bzw. des<br />

externen Beraters (AG PwC / IVC) für den Berichtszeitraum vom 21. Mai 2007 bis<br />

<strong>zum</strong> 31. August 2008 ist diesem Bericht zur Kenntnisnahme als Anlage 1 beigefügt.<br />

Er befasst sich in erster Linie mit der bisherigen Facharbeit und den durchgeführten<br />

Workshops sowie dem Stand in den jeweiligen Modellkommunen.<br />

4.7 Praxisleitfaden<br />

Der im Projekt erstellte Praxisleitfaden steht im Mittelpunkt aller bisherigen Resultate.<br />

Die (nach Ende der Konzeptionsphase <strong>zum</strong> 31. August 2008) überarbeitete Fassung<br />

vom 15. September 2008 hat zwischenzeitlich einen Gesamtumfang von rd. 300<br />

Seiten incl. der <strong>Anlagen</strong> erreicht.<br />

Der Leitfaden enthält die theoretische Konzeption für die Erstellung des<br />

Gesamtabschlusses. Die Theorie wird um notwendige Praxishinweise und –beispiele<br />

aus den Modellkommunen ergänzt. Der Leitfaden wird daher sukzessiv erweitert und<br />

bei Bedarf angepasst. Er ist als Hilfestellung für die Umsetzung vor Ort sowie für die<br />

Tätigkeit der Aufsichtsbehörden konzipiert und soll die Erstellung des kommunalen<br />

Konzernabschlusses unterstützen.<br />

Veröffentlicht ist der Leitfaden unter der Internetadresse www.nkfgesamtabschluss.de.<br />

Das Inhalts- und das <strong>Anlagen</strong>verzeichnis sind rein informatorisch als Anlage 2<br />

beigefügt, um die Fülle der von allen <strong>NRW</strong> – Kommunen (Gremien, Verwaltung und<br />

Betriebe) und von den Aufsichts- und Prüfungsinstanzen zu bewältigenden<br />

fachlichen Herausforderungen zu verdeutlichen. Als Beispiel seien hier nur die<br />

Checklisten zur Überprüfung der Vollständigkeit der Angaben im Gesamtanhang und<br />

im Gesamtlagebericht genannt, die allein einen Umfang von 180 (!) Fragen<br />

aufweisen.<br />

4.8 Gesamtabschlussrichtlinie<br />

Ziel der Gesamtabschlussrichtlinie (kurz GA – Richtlinie) ist die handlungsorientierte<br />

Umsetzung des <strong>NKF</strong> – Gesamtabschlusses. Sie dient der Aufstellung des<br />

konsolidierten Konzernabschlusses auf der gemeindlichen Ebene und der Einhaltung<br />

der GoK unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und<br />

Besonderheiten.<br />

Die GA – Richtlinie beinhaltet die grundsätzlichen Anweisungen im „Konzern<br />

Kommune“ und entfaltet Bindungswirkung sowohl für die Kernverwaltung, als auch<br />

für die Betriebe.<br />

Sie regelt u.a. örtlich verbindlich,<br />

• welche Angaben<br />

• von welchem Aufgabenbereich<br />

• an welchen Adressaten


• mit welcher Frist<br />

zu liefern sind.<br />

- 10 -<br />

Die (vom Rat zu verabschiedende) Richtlinie kann durch Ausführungsbestimmungen<br />

(z.B. in Form eines Konsolidierungshandbuches) und ggf. sonstige<br />

Detailanweisungen ergänzt werden, wobei hier eine gewisse Abhängigkeit von der<br />

Größe der jeweiligen Gemeinde bzw. der jeweiligen kommunalen Konzernstruktur<br />

gegeben sein dürfte.<br />

Alle beteiligten Modellkommunen werden – sofern noch nicht erfolgt – im Verlaufe<br />

des Projektes eine derartige Richtlinie vorlegen, so dass sich mögliche differenzierte<br />

Anforderungen an Art und Umfang heraus kristallisieren können. Nach dem Stand<br />

der Überlegungen ist jedenfalls nicht beabsichtigt, eine landesweit einheitliche<br />

Vorgabe zu empfehlen.<br />

Für die Stadt Lippstadt liegt seit März 2008 ein Entwurf vor. Wegen näherer<br />

Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter Ziffer 6.5 verwiesen.<br />

5. FACHLICHE (EINZEL-) ASPEKTE ZUR DURCHFÜHRUNG DER<br />

KONSOLIDIERUNG UND ZUR ERSTELLUNG DES GESAMTABSCHLUSSES<br />

5.1 Vorbemerkung<br />

In Anbetracht der Komplexität des Themas werden in diesem Kapitel nur einzelne<br />

Aspekte behandelt, die für das Verständnis der Methodik und der Abläufe von<br />

Bedeutung sind.<br />

5.2 Ausgangspunkte und Grundsätze für die Festlegung des<br />

Konsolidierungskreises (Konsolidierungsarten)<br />

Ausgangspunkte für die Festlegung des Konsolidierungskreises, d.h. für die<br />

Entscheidung, welche Betriebe auf welche Art und Weise in den kommunalen<br />

Konzernabschluss einzubeziehen sind, bieten der Beteiligungsbericht und die<br />

Eröffnungsbilanz der Gemeinde.<br />

Der Konsolidierungskreis bzw. der Kreis der in Betracht kommenden Betriebe<br />

besteht grundsätzlich aus 3 Gruppen:<br />

• Im Wege der sog. Vollkonsolidierung (i.d.R. ab 50 % Anteil) werden<br />

solche Betriebe einbezogen, bei denen entweder eine „einheitliche<br />

Leitung“ der Kommune vorliegt ( Indizien hierfür können z.B. die<br />

Bestimmung der Unternehmensziele, die Entscheidung über<br />

wesentliche geschäftliche Maßnahmen, die Festlegung wesentlicher<br />

Grundsätze der Geschäftspolitik und die personelle Besetzung<br />

wesentlicher Führungsstellen sein) oder bestimmte gesetzliche<br />

Kontrollmöglichkeiten (z.B. Vorliegen der Mehrheit der Stimmrechte<br />

und des Rechtes – aufgrund eines Beherrschungsvertrages oder einer<br />

Satzungsbestimmung -, einen beherrschenden Einfluss auszuüben)<br />

gegeben sind.


- 11 -<br />

• Eine weitere Konsolidierungsart ist die sog. Equity – Konsolidierung für<br />

die Betriebe (i.d.R. ab 20 % Anteil), bei denen ein maßgeblicher<br />

Einfluss der Gemeinde vorhanden ist (z.B. Vertretensein im Vorstand<br />

oder Aufsichtsrat, Mitwirken an Unternehmensentscheidungen). Diese<br />

Betriebe gehören <strong>zum</strong> Konsolidierungskreis im weiteren Sinne.<br />

• Alle anderen Betriebe / Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten<br />

(„At Cost“) in die Gesamtbilanz aufgenommen, so dass hier – genau<br />

genommen – keine Konsolidierung im Sinne der Regelungen zur<br />

Konzernrechnungslegung stattfindet.<br />

Grundsätzlich ist immer und für jeden einzelnen Betrieb zu prüfen, ob der Anteil an<br />

einem Betrieb aus Konzernsicht für die Gesamtbilanz wesentlich ist.<br />

5.3 Konsolidierungsmethoden<br />

Bei der Vollkonsolidierung gelten folgende Konsolidierungsmethoden:<br />

• Bei der Kapitalkonsolidierung erfolgt die Aufrechnung des<br />

Beteiligungsbuchwertes der Gemeinde mit dem anteiligen Eigenkapital<br />

des Betriebes.<br />

• Die Schuldenkonsolidierung hat die Aufrechnung „konzerninterner“<br />

Forderungen und Verbindlichkeiten <strong>zum</strong> Inhalt.<br />

• Bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden „konzerninterne“<br />

Aufwendungen und Erträge wie ein innerbetrieblicher<br />

Leistungsaustausch behandelt.<br />

• Zwischenergebniseliminierung bedeutet, dass Lieferungen und<br />

Leistungen im „Konzern“ ergebnisneutral darzustellen sind. Gewinne<br />

oder Verluste entstehen erst in Verbindung mit einem Dritten außerhalb<br />

des „Konzerns“.<br />

Bei Anwendung der Equity – Konsolidierung erfolgt der Wertansatz des Betriebes<br />

(des sog. assoziierten Unternehmens) auf der Basis der fiktiven Anschaffungskosten,<br />

fortgeschrieben entsprechend der tatsächlichen Entwicklung des Eigenkapitals. Eine<br />

Einbeziehung des Vermögens, der Schulden sowie der Aufwendungen und Erträge<br />

findet – anders als bei der Vollkonsolidierung – nicht statt.<br />

5.4 Konsolidierungskreis am Beispiel der Stadt Lippstadt<br />

Für die Stadt Lippstadt ist anhand der beschriebenen Kriterien der<br />

Konsolidierungskreis mit dem Ergebnis festgelegt worden, dass<br />

• bei 5 Betrieben (Stadtwerke, Stadtentwässerung AöR, WFL, GWL und<br />

KWL) die Vollkonsolidierung durchzuführen ist und<br />

• bei 2 Betrieben (CarTec und Stadtmarketing) nach Equity zu<br />

konsolidieren ist.<br />

Das Schaubild gem. Anlage 3 zeigt die Gesamtstruktur in der Stadt Lippstadt.


- 12 -<br />

5.5 Positionenplan und Kommunalbilanz II (KB II)<br />

Zur Erstellung der Gesamtabschlusses ist auf der Basis der <strong>NKF</strong> – Bilanz und der<br />

<strong>NKF</strong> – Ergebnisrechnung ein sog. Positionenplan entwickelt worden. Es handelt sich<br />

um ein Instrument zur vereinheitlichten Erfassung der Bilanz- und Ergebnispositionen<br />

der (vollkonsolidierten) Betriebe. In diesem wird festgelegt, in welche Positionen der<br />

Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung die Bilanz- und Ergebnisposten der<br />

Betriebe und der Kernverwaltung eingehen sollen.<br />

Als Resultat entsteht für jeden Betrieb auf der Grundlage der ursprünglichen Bilanz<br />

und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) eine Kommunalbilanz II (KB II) bzw.<br />

eine GuV II oder – anders ausgedrückt – eine <strong>NKF</strong> – Bilanz und eine <strong>NKF</strong> –<br />

Ergebnisrechnung. Hierauf aufbauend kann sodann ein Summenabschluss gebildet<br />

werden, bevor die weiteren Schritte folgen.<br />

6. PROJEKTSTRUKTUR UND PRAKTISCHE UMSETZUNG IN LIPPSTADT<br />

6.1 Organisation in der Verwaltung<br />

Die Zuständigkeit für den „Konzernabschluss“ der Stadt Lippstadt und alle damit im<br />

Zusammenhang stehenden Tätigkeiten ist nicht nur für die Zeit der Projektteilnahme,<br />

sondern dauerhaft im Fachbereich 2 – Finanzen und Liegenschaften - / Fachdienst<br />

21 – Finanzbuchhaltung und Steuern – angesiedelt. Die Verantwortung des<br />

Stadtkämmerers für die Aufstellung bleibt hiervon selbstverständlich unberührt.<br />

Begleitet und unterstützt (einschl. Teilnahme in der örtlichen Arbeitsgruppe – s.<br />

hierzu unter Ziffer 6.3 -) wird die Stadt Lippstadt von der Wirtschaftsberatungs- und<br />

Revisionsgesellschaft mbH / Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WRG) aus Gütersloh,<br />

die über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der kommunalen<br />

Rechnungslegung verfügt.<br />

6.2 Projektstruktur- und Aktivitätenplan<br />

Die Verwaltung hat – ebenso wie die anderen Modellkommunen – einen<br />

Projektstruktur- und Aktivitätenplan aufgestellt, der auch in den Praxisleitfaden<br />

aufgenommen wurde. Der Plan liegt zur Kenntnisnahme als Anlage 4 bei.<br />

6.3 Örtliche Arbeitsgruppe mit den Betrieben<br />

Die örtliche Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus<br />

• den Geschäftsführer(n) / -innen und den Leiter(n) / -innen des<br />

Rechnungswesens der Stadtwerke, der Stadtentwässerung AöR, der<br />

WFL, der GWL und der KWL,<br />

• dem für Lippstadt zuständigen Projektcoach des <strong>Modellprojekt</strong>es bzw.<br />

der AG PwC / IVC,<br />

• einem Geschäftsführer und einem Mitarbeiter der WRG Gütersloh,


- 13 -<br />

• Vertretern der Örtlichen Rechnungsprüfung sowie<br />

• den Verantwortlichen in der Verwaltung.<br />

Zu den nachfolgend genannten Terminen hat sich die Arbeitsgruppe bisher<br />

zusammen gefunden und eine Vielzahl von Tagesordnungspunkten behandelt.<br />

27. Februar 2007, Auftaktsitzung<br />

30. Oktober 2007, 1. Arbeitssitzung<br />

11. März 2008, 2. Arbeitssitzung<br />

16. September 2008, 3. Arbeitssitzung<br />

Als Termin für die nächste Zusammenkunft ist der 09. Dezember 2008 verabredet<br />

worden.<br />

6.4 Stand der Vorbereitungs- und Umsetzungsarbeiten /<br />

Probeabschluss <strong>zum</strong> 31. Dezember 2007<br />

Vor Ort galt es zuletzt im Wesentlichen, „technisch“ geprägte Probleme zu<br />

identifizieren und gemeinsame Lösungen zu finden. In Einzelgesprächen zwischen<br />

den genannten 5 vollzukonsolidierenden Betrieben, der WRG und der Verwaltung<br />

wurden zunächst die HGB – orientierten Einzelabschlusskonten der Betriebe und die<br />

<strong>NKF</strong> – orientierten Einzelabschlusskonten der Stadt auf die im <strong>Modellprojekt</strong><br />

entstandene Gesamtabschlusssystematik übergeleitet.<br />

Zur betragsmäßigen Ermittlung der gegenseitigen Leistungsverflechtungen sind die<br />

Jahresabschlussdaten aller Beteiligten <strong>zum</strong> 31. Dezember 2007 zusammengefasst<br />

worden. Dabei kam es erwartungsgemäß zu Rückschlüssen, die eine Anpassung<br />

und Erweiterung der einzelabschlussorientierten Kontenpläne erfordern.<br />

Mit dem 1. Probe – Gesamtabschluss für die Stadt Lippstadt kann nach derzeitiger<br />

Einschätzung in den nächsten Wochen gerechnet werden.<br />

6.5 Gesamtabschlussrichtlinie für Lippstadt<br />

Der Entwurf einer Lippstadt – spezifischen GA – Richtlinie liegt – wie unter Ziffer 4.8<br />

bereits erwähnt – vor. Hierzu wird auf Anlage 5 hingewiesen, wobei auf die<br />

Beifügung der <strong>Anlagen</strong> zur Richtlinie zunächst verzichtet wird. Der Inhalt kann noch<br />

keinesfalls als abschließend betrachtet werden, da ein weiterer Ausbau dieses<br />

Regelwerkes analog dem Projektfortschritt vonnöten ist.<br />

Die Verwaltung wird dem Rat im Jahre 2009 die endgültige und aller Voraussicht<br />

nach <strong>zum</strong> 01. Januar 2010 förmlich zu erlassende Richtlinie rechtzeitig mit einem<br />

entsprechenden Beschlussvorschlag vorlegen.<br />

6.6 Finanzielle Aspekte<br />

Bis <strong>zum</strong> Berichtszeitpunkt sind berechenbare Sachaufwendungen (Beratungs- und<br />

Dienstleistungen) in Höhe von rd. 53.000 € entstanden. Weitere Aufwendungen,


- 14 -<br />

insbesondere anteilige Personalaufwendungen und solche für den „laufenden<br />

Betrieb“ – z.B. Fahrtkosten, Material, Literatur –, sind nicht ermittelt worden und<br />

dürften ohne einen unvertretbaren und unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand auch<br />

nicht ohne Weiteres festgestellt werden können.<br />

Nach überschlägiger Schätzung ist davon auszugehen, dass über die Hälfte des<br />

Förderbetrages des Landes <strong>NRW</strong> von 200.000 € zwischenzeitlich „verbraucht“ ist.<br />

Der noch verbleibende Betrag wird aus der heutigen Sicht für die weitere<br />

Projektarbeit vermutlich ausreichend sein.<br />

Qualifizierte Aussagen zu den dauerhaften Kosten der städtischen<br />

Konzernrechnungslegung nach Abschluss des <strong>Modellprojekt</strong>es (auch einschl.<br />

Software etc.) können heute noch nicht getroffen werden.<br />

7. WEITERES VORGEHEN<br />

Auf der Landesebene und hier vor Ort stehen in der nächsten Zeit in erster Linie<br />

folgende Maßnahmen an:<br />

• Durchführung der praktischen Erprobung im Projekt erfolgter<br />

Grundsatz- und Detailfestlegungen,<br />

• Aufstellung des 1. Probe – Gesamtabschlusses für Lippstadt und<br />

Dokumentation von Handlungs- und Anpassungserfordernissen zur<br />

Weitergabe an das Projekt,<br />

• Ausbau und Weiterentwicklung der Lippstädter<br />

Gesamtabschlussrichtlinie und<br />

• Erarbeitung von Gestaltungsformen (Strukturierungsansätze und<br />

Steuerungsinstrumente) für eine Verbesserung der<br />

„Konzernsteuerung“, wobei die Voraussetzungen und Anforderungen in<br />

der kommunalen Landschaft grundsätzlich durchaus völlig<br />

unterschiedlicher Natur sind (allein schon im Hinblick auf die Größe<br />

einer Kommune / einer „Konzernstruktur“) und insofern voraussichtlich<br />

kein allgemein gültiges und pauschal anwendbares Konzept entstehen<br />

wird. Es sollen nach dem Stand der Diskussionen vielmehr<br />

Lösungsansätze in Form von „Bausteinen“ angeboten werden, auf die<br />

bedarfsgerecht und zielorientiert zugegriffen werden könnte.<br />

Des Weiteren wird die Stadtverwaltung – neben Veranstaltungen unter der Regie des<br />

<strong>Modellprojekt</strong>es – an verschiedenen Informations– und Schulungsmaßnahmen u.ä.<br />

teilnehmen. Fest terminiert sind beispielsweise bereits<br />

• ein Vortrag bzw. eine umfangreiche Präsentation im Rahmen der<br />

Herbstsitzung der Vereinigung der Finanzdezernenten größerer<br />

westfälischer Städte am 12. November 2008 und<br />

• ein Bericht über das <strong>Modellprojekt</strong> und die bisherigen Erfahrungen,<br />

verbunden mit Handlungsempfehlungen für andere Gemeinden, in<br />

einer Kundenveranstaltung des Kommunalen Rechenzentrums Minden<br />

– Ravensberg / Lippe am 17. November 2008.


8. (ZWISCHEN-) FAZIT<br />

- 15 -<br />

Nach den bisher gemachten Erfahrungen und stattgefundenen Aktivitäten aufgrund<br />

der knapp 1 ½ -jährigen Projektteilnahme kann als kurzes (Zwischen-) Fazit aus<br />

heutiger Perspektive festgehalten werden, dass die Aufstellung des kommunalen<br />

Konzernabschlusses<br />

• die Erreichung der Zielsetzung der (Rück-) Gewinnung des Überblicks<br />

über die wirtschaftliche Gesamtlage der Gemeinde mit relativ hohem<br />

Aufwand ermöglichen wird,<br />

• Möglichkeiten oder <strong>zum</strong>indest Ansätze für eine bessere Steuerung<br />

liefern kann, wobei allerdings mit entscheidende Kriterien die Größe<br />

und die Struktur des kommunalen Konzerns unter Berücksichtigung<br />

örtlicher Rahmenbedingungen und Besonderheiten sein dürften,<br />

• eine mit allen Folge- und Begleiterscheinungen (auf Dauer) sehr<br />

aufwändige und zeitintensive Aufgabe ist, zu deren Bewältigung es<br />

sehr qualifizierten und hoch motivierten Personals und sicherlich<br />

insbesondere in vielen kleinen und mittleren Gemeinden zusätzlich<br />

auch der Unterstützung Externer bedarf und<br />

• zwischenzeitlich mit Blick auf die Terminierung für den 1.<br />

Gesamtabschluss spätestens <strong>zum</strong> 31. Dezember 2010 unter nicht<br />

unerheblichem Zeitdruck steht, der vermutlich insbesondere die<br />

Kommunen, die erst <strong>zum</strong> 01. Januar 2009 auf das <strong>NKF</strong> umstellen (ca.<br />

ein Drittel aller <strong>NRW</strong> – Gemeinden), vor besondere Herausforderungen<br />

stellen wird.<br />

Aufgestellt: Lippstadt, 03. November 2008<br />

gez. Meschede<br />

(Meschede)<br />

Städt. Verwaltungsdirektor<br />

5 <strong>Anlagen</strong>


Stand: 31.10.2008<br />

Beteiligungsbericht der Stadt Lippstadt<br />

Stadtwerke Lippstadt<br />

GmbH<br />

100 %<br />

Westf.<br />

Gesundheitszentrum<br />

Holding GmbH 12 %<br />

Gesundheitszentrum in<br />

Bad Waldliesborn<br />

GmbH 94,9 %<br />

Stadtentwässerung<br />

Lippstadt AöR<br />

100 %<br />

CarTec Technologie<br />

und Entwicklungs<br />

Centrum GmbH 27,5 %<br />

Gesundheitszentrum in<br />

Bad Waldliesborn<br />

GmbH 5,1 %<br />

Westfälische Landes-<br />

Eisenbahn GmbH<br />

4,38 %<br />

Wirtschaftsförderung<br />

Lippstadt GmbH<br />

100 %<br />

Geimeinnützige Woh-<br />

nungsbaugesellschaft<br />

Lippstadt mbH 89,9 %<br />

Lippstadt Marketing<br />

GmbH<br />

40 %<br />

Regionalverkehr Ruhr-<br />

Lippe GmbH<br />

3,75 %<br />

Stand: 31.01.2007<br />

Kultur und Werbung<br />

Lippstadt GmbH<br />

100 %<br />

Bau- und Wohnungs-<br />

genossenschaft e.G.<br />

3,31 %


Konsolidierungskreis<br />

Stadtwerke Lippstadt<br />

GmbH<br />

100 %<br />

Westf.<br />

Gesundheitszentrum<br />

Holding GmbH 12 %<br />

Gesundheitszentrum in<br />

Bad Waldliesborn<br />

GmbH 94,9 %<br />

Stadtentwässerung<br />

Lippstadt AöR<br />

100 %<br />

CarTec Technologie und<br />

Entwicklungs<br />

Centrum GmbH 27,5 %<br />

Gesundheitszentrum in<br />

Bad Waldliesborn<br />

GmbH 5,1 %<br />

Vollkonsolidierung<br />

Westfälische Landes-<br />

Eisenbahn GmbH<br />

4,38 %<br />

At Equity<br />

Konsolidierung<br />

Wirtschaftsförderung<br />

Lippstadt GmbH<br />

100 %<br />

Geimeinnützige Woh-<br />

nungsbaugesellschaft<br />

Lippstadt mbH 89,9 %<br />

Lippstadt Marketing<br />

GmbH<br />

40 %<br />

Regionalverkehr Ruhr-<br />

Lippe GmbH<br />

3,75 %<br />

Fortgeführte<br />

Anschaffungskosten<br />

Stand: 31.01.2007<br />

Kultur und Werbung<br />

Lippstadt GmbH<br />

100 %<br />

Bau- und Wohnungs-<br />

genossenschaft e.G.<br />

3,31 %


GWL<br />

HGB Bilanzgliederung <strong>NKF</strong> Bilanzgliederung<br />

EUR EUR<br />

AKTIVA 10000000 A AKTIVA<br />

A. Anlagevermögen 13000000 3. Anlagevermögen<br />

11000000 1. Ausstehende Einlagen<br />

11100000 1. Eingeforderte ausstehende Einlagen<br />

11200000 2. Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen<br />

12000000 2. Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes<br />

I. Immaterielle Vermögensgegenstände 13100000 1. Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte … 13110000 1. Geschäfts- oder Firmenwerte aus Einzelabschlüssen der Tochterorganiationen<br />

135 Anwendersoftware 1.764,00 13120000 2. Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung<br />

13130000 3. Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Lizenzen, DV-Software, Konzessionen, Schutzrechte)<br />

13131000 1. Selbsterstellte Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

13132000 2. Übrige Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

135 Anwendersoftware 1.764,00<br />

13140000 4. Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

13141000 1. Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an vollkonsolidierte Organisationen<br />

13142000 2. Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige<br />

II. Sachanlagen 13200000 2. Sachanlagen<br />

13210000 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

1. Grundstücke, grundstücksgleiche ... 13211000 1. Grünflächen<br />

200 Grd.m.Wohnb.:Fertige Bauten 39.678.694,83 13212000 2. Ackerland<br />

201 AfA,Grd.m.Wohnb.:Fertig -21.360.922,79 13213000 3. Wald, Forsten<br />

203 Grd.m.Gesch.:Fertige Bauten 7.246.834,73 13214000 4. Sonstige unbebaute Grundstücke<br />

204 AfA,Grd.m.Gesch.: Fertig -1.504.579,49 210 Grundstücke ohne Bauten 901.358,20<br />

210 Grundstücke ohne Bauten 901.358,20 211 AfA,Grundstücke ohne Bauten -23.322,24<br />

211 AfA,Grundstücke ohne Bauten -23.322,24 225 Grd.m.Erbbaurechten Dritter 557.432,24<br />

225 Grd.m.Erbbaurechten Dritter 557.432,24 13220000 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

330 Baut.a.frd.Grundst.:Fertig 5.993.764,06 13221000 1. Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />

331 AfA,Baut.a.frd.Grd.:Fertig -1.488.038,11 13222000 2. Schulen<br />

13223000 3. Krankenhäuser<br />

13224000 4. Einrichtungen für Senioren<br />

13225000 5. Wohnbauten<br />

200 Grd.m.Wohnb.:Fertige Bauten 39.678.694,83<br />

201 AfA,Grd.m.Wohnb.:Fertig -21.360.922,79<br />

13226000 6. Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />

203 Grd.m.Gesch.:Fertige Bauten 7.246.834,73<br />

204 AfA,Grd.m.Gesch.: Fertig -1.504.579,49<br />

13230000 3. Infrastrukturvermögen<br />

13231000 1. Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />

13232000 2. Stromversorgungsanlagen<br />

13233000 3. Gasversorgungsanlagen<br />

13234000 4. Wasserversorgungsanlagen<br />

13235000 5. Abfallbeseitgungsanlagen<br />

13236000 6. Entwässerungs- und Abwasserbeseitungsanlagen<br />

13237000 7. Brücken und Tunnel<br />

13238000 8. Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />

13239000 9. Straßennetz mit Wegen, plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />

13239100 10. Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />

13240000 4. Bauten auf fremden Grund und Boden<br />

330 Baut.a.frd.Grundst.:Fertig 5.993.764,06<br />

331 AfA,Baut.a.frd.Grd.:Fertig -1.488.038,11<br />

13250000 5. Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />

2. technische <strong>Anlagen</strong> und Maschinen 13260000 6. Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong><br />

510 BETRIEBSAUSSTATTUNG 4.029,63 550 MASCHINEN 3,02<br />

520 BUEROEINRICHTUNG 6.717,43 13270000 7. Fahrzeuge<br />

530 EDV-Anlage 6.033,00 540 KFZ 74.052,00<br />

540 KFZ 74.052,00 13280000 8. Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

550 MASCHINEN 3,02 510 BETRIEBSAUSSTATTUNG 4.029,63<br />

520 BUEROEINRICHTUNG 6.717,43<br />

530 EDV-Anlage 6.033,00


GWL<br />

HGB Bilanzgliederung <strong>NKF</strong> Bilanzgliederung<br />

EUR EUR<br />

13290000 9. Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

3. geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> 13291000 1. Geleistete Anzahlungen an vollkonsolidierte Organisationen und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

im Bau 13292000 2. Geleistete Anzahlungen an sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

705 Grd.m.Gesch.: Anl. im Bau 223.179,03 ? 705 Grd.m.Gesch.: Anl. im Bau 223.179,03<br />

710 Grd.m.Gesch.:Bauvorber. 0,00 ? 710 Grd.m.Gesch.:Bauvorber. 0,00<br />

III. Finanzanlagen 13300000 3. Finanzanlagen<br />

13310000 1. Anteile an verbundenen und verbundenen nicht vollkonsolidierten (at equity) Organisationen<br />

sonstige Ausleihungen 13311000 1. Verbundenen vollkonsolidierten Organisationen<br />

930 Ford.a.Arbeitgeberdarlehen 75.164,13 13311100 1. Anteile an rechtlich selbständigen Organisationen<br />

13311200 2. Anteile an rechtlich unselbständigen Organisationen<br />

13312000 2. Verbundenen nicht vollkonsolidierten (at equity) Organisationen<br />

13312100 1. Anteile an verbundenen nicht vollkonsolidierten (at equity) Organisationen<br />

13312200 2. Geschäfts- oder Firmenwert von verbundenen nicht vollkonsolidierten (at equity) Organisationen<br />

13312300 3. Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung verbundenen nicht vollkonsolidierten (at equity) Organisat.<br />

13313000 3. Anteile an verbundenen nicht konsolidierten Organisationen<br />

13320000 2. Beteiligungen<br />

13321000 1. Assoziierten Organisationen<br />

13321100 1. Beteiligungen an assoziierten Organisationen<br />

13321200 2. Geschäfts- oder Firmenwert an assoziierten Organisationen<br />

13321300 3. Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung assoziierten Organisationen<br />

13322000 2. Sonstige Beteiligungen (at cost)<br />

13330000 3. Wertpapiere<br />

13331000 1. Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

13332000 2. Wertpapiere des Anlagevermögens (Anleihen und Obligationen der Konzernmutter)<br />

13340000 4. Ausleihungen<br />

13341000 1. Ausleihungen an verbundenen und verbundenen nicht vollkonsolidierte (at equity) Organisationen<br />

13341100 1. Ausleihungen an verbundene vollkonsolidierte Organisationen<br />

13341200 2. Ausleihungen an verbundene nicht vollkonsolidierte Organisationen<br />

13342000 2. Ausleihungen an Organisationen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (at cost)<br />

13343000 3. Sonstige Ausleihungen (Fremde)<br />

? 930 Ford.a.Arbeitgeberdarlehen 75.164,13<br />

B. Umlaufvermögen 14000000 4. Umlaufvermögen<br />

I. Vorräte 14100000 1. Vorräte<br />

14110000 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe<br />

1. Grundst. u. Grundst.gl. Rechte ohne Bauten 1140 Heizmaterial 21.222,34<br />

1000 Juch.Str.(Straßenfl.) 0,51 1141 Vorräte-Rep.-Material 8.839,06<br />

1001 Ausgleichsfläche Schnieder 2,00 14120000 2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen<br />

1002 Grundstück Schulte,Dedingh. 1,00 1080 Unf.Lstg.:Kanalk.Lipperode 116.698,55<br />

1003 Grundstück Kirchhoff 95.937,00 1081 Unf.Lstg.:Rückbeh.Lipperode 100.689,24<br />

1005 E-Recht Barnhusen 7.792,09 1082 Unf.Lstg.:Kanalkost.Dedingh 148.275,86<br />

1006 E-Recht Korfmacher 15.414,94 1083 Unf.Lstg.:Erschl.K.Stadt LP 32.649,40<br />

1008 1110-01 Grdst.Overh.eig.Erschließg. 1,02 1084 Kanalkost.Cappel Liesenkamp 260.344,83<br />

1010 Grdst.Esbeck eig.Erschließ. 321,57 1085 1606 Erschließg.Hörst.f.Stspk.LP 2.586,12<br />

1012 Grdst.Beckhoff Ausgl.-Fl. 2,00 1086 Kanalk.Baugebiet Stadtgärtn 384.182,94<br />

1014 Grundst.Voß/Rapp/Grub.Lipp. 1,00 1087 Erschl.K/Abbruch Stadtgärtn 549.164,98<br />

2. Bauvorbereitungskosten 1088 Kanalkosten Baugeb.Weberstr 260.344,79<br />

1024 Bauvorb.-K.Hörste Bahnecke 4.567,50 1089 Erschl.K.Rückbehalte Esbeck 167.002,39<br />

1025 Bauvorb.kosten Goethestr. 3.354,72 1090 Ansprüche aus Umlage 1 1.359.982,41<br />

3. unfertige Leistungen 1091 Ansprüche aus Umlage 2 495.824,30<br />

1080 Unf.Lstg.:Kanalk.Lipperode 116.698,55 14130000 3. Fertige Erzeugnisse und Waren (ggf. auch Grundstücke)<br />

1081 Unf.Lstg.:Rückbeh.Lipperode 100.689,24 1000 Juch.Str.(Straßenfl.) 0,51<br />

1082 Unf.Lstg.:Kanalkost.Dedingh 148.275,86 1001 Ausgleichsfläche Schnieder 2,00<br />

1083 Unf.Lstg.:Erschl.K.Stadt LP 32.649,40 1002 Grundstück Schulte,Dedingh. 1,00<br />

1084 Kanalkost.Cappel Liesenkamp 260.344,83 1003 Grundstück Kirchhoff 95.937,00<br />

1085 1606 Erschließg.Hörst.f.Stspk.LP 2.586,12 1005 E-Recht Barnhusen 7.792,09<br />

1086 Kanalk.Baugebiet Stadtgärtn 384.182,94 1006 E-Recht Korfmacher 15.414,94<br />

1087 Erschl.K/Abbruch Stadtgärtn 549.164,98 1008 1110-01 Grdst.Overh.eig.Erschließg. 1,02<br />

1088 Kanalkosten Baugeb.Weberstr 260.344,79 1010 Grdst.Esbeck eig.Erschließ. 321,57<br />

1089 Erschl.K.Rückbehalte Esbeck 167.002,39 1012 Grdst.Beckhoff Ausgl.-Fl. 2,00<br />

1090 Ansprüche aus Umlage 1 1.359.982,41 1014 Grundst.Voß/Rapp/Grub.Lipp. 1,00<br />

1091 Ansprüche aus Umlage 2 495.824,30 14140000 4. Geleistete Anzahlungen für Vorräte<br />

4. Andere Vorräte 14141000 1. Geleistete Anzahlungen für Vorräte an vollkonsolidierte Organisationen<br />

1140 Heizmaterial 21.222,34 14142000 2. Geleistete Anzahlungen für Vorräte an sonstige<br />

1141 Vorräte-Rep.-Material 8.839,06 ? 1024 Bauvorb.-K.Hörste Bahnecke 4.567,50<br />

5. geleistete Anzahlungen ? 1025 Bauvorb.kosten Goethestr. 3.354,72


GWL<br />

HGB Bilanzgliederung <strong>NKF</strong> Bilanzgliederung<br />

EUR EUR<br />

1180 Anz.Verk.Grundst.Westernk.str. 371.154,40 1180 Anz.Verk.Grundst.Westernk.str. 371.154,40<br />

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 14200000 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

14210000 1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen<br />

1. Forderungen aus Vermietung 14211000 1. gegenüber dem privaten Bereich<br />

1201 FORD.A.MIET.A.INSTH. 12.998,22 1201 FORD.A.MIET.A.INSTH. 12.998,22<br />

1202 Ford.a.Mieter a.Betr.Kosten 1.200,00 1202 Ford.a.Mieter a.Betr.Kosten 1.200,00<br />

1203 FDG.A.MIETEN,GEB.,UMLAGEN 45.448,33 1203 FDG.A.MIETEN,GEB.,UMLAGEN 45.448,33<br />

1216 Ford.an TEG 22 Garagen 1.676,65<br />

2. Forderungen aus Betreuungstätigkeit 1221 Forderg.a.Heizk.service Un. 33,08<br />

1216 Ford.an TEG 22 Garagen 1.676,65 1222 Ford.a.Nutzer Kleingart.Ju. 494,89<br />

1223 Forderung a.Instandhaltung 9.860,00<br />

3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1225 Ford.a.Stadt Erschl.Stadtg. 11.274,48<br />

1221 Forderg.a.Heizk.service Un. 33,08 14212000 2. gegenüber dem öffentlichen Bereich<br />

1222 Ford.a.Nutzer Kleingart.Ju. 494,89 14213000 3. gegen verbundene Organisationen<br />

1223 Forderung a.Instandhaltung 9.860,00 1281 Fdg.g.Gesellschafter 907.611,78<br />

1225 Ford.a.Stadt Erschl.Stadtg. 11.274,48 14213100 1. gegen verbundene Organisationen vollkonsolidiert<br />

14213200 2. gegen sonstige verbundene Organisationen<br />

4. Forderungen gegen Gesellschafter 14214000 4. gegen Beteiligungen<br />

1281 Fdg.g.Gesellschafter 907.611,78 14220000 2. Privatrechtliche Forderungen<br />

14221000 1. gegenüber dem privaten Bereich<br />

5. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 14222000 2. gegenüber dem öffentlichen Bereich<br />

1306 FORD.A.ZINS.F.FESTGELD U.A. 13.164,72 14223000 3. gegen verbundene Organisationen<br />

1307 FORD.A.Stadtw.a.Gas/Wasser 46.837,97 14223100 1. gegen verbundene vollkonsolidierte Organisationen<br />

1308 FORD.A.E-ZINS SAUVIGNY 26,43 14223200 2. gegen sonstige verbundene Organisationen<br />

1310 Ford.a.E-Zinsen Dedingh. 4.228,12 14224000 4. gegen Beteiligungen<br />

14230000 3. Sonstige Vermögensgegenstände<br />

14231000 1. Sonstige Vermögensgegenstände gegenüber verbundenen Organisationen<br />

14231100 1. Sonstige Vermögensgegenstände gegenüber vollkonsolidierten verbundenen Organisationen<br />

14231200 2. Sonstige Vermögensgegenstände gegenüber sonstige verbundenen Organisationen<br />

14232000 2. Andere sonstige Vermögensgegenstände<br />

1306 FORD.A.ZINS.F.FESTGELD U.A. 13.164,72<br />

1307 FORD.A.Stadtw.a.Gas/Wasser 46.837,97<br />

1308 FORD.A.E-ZINS SAUVIGNY 26,43<br />

1310 Ford.a.E-Zinsen Dedingh. 4.228,12<br />

III. Wertpapiere und Anteile 14300000 3. Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

eigene Anteile, Anteile an herrschenden… Unternehmen 1505 Eigene Anteile 64.422,78<br />

1505 Eigene Anteile 64.422,78<br />

IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben KI 14400000 4. Liquide Mittel<br />

1600 PORTOKASSE 333,30 1600 PORTOKASSE 333,30<br />

1700 Ford.LS Erbbauzinsen 13401 83,70 1700 Ford.LS Erbbauzinsen 13401 83,70<br />

1701 Dt.Bank Verrechn.Kto.F-Geld 97,71 1701 Dt.Bank Verrechn.Kto.F-Geld 97,71<br />

1702 Festgeld Sparkasse Lp 1.550.000,00 1702 Festgeld Sparkasse Lp 1.550.000,00<br />

1704 Festgeld Volksbank Lp 2.000.000,00 1704 Festgeld Volksbank Lp 2.000.000,00<br />

1706 Aareal Bank AG Essen 157.183,58 1706 Aareal Bank AG Essen 157.183,58<br />

1707 VOLKSBANK LIPPSTADT 23.047,58 1707 VOLKSBANK LIPPSTADT 23.047,58<br />

1708 COMMERZBANK LIPPSTADT 55.008,10 1708 COMMERZBANK LIPPSTADT 55.008,10<br />

1709 Dresdner Bank Lippstadt 36.729,70 1709 Dresdner Bank Lippstadt 36.729,70<br />

1710 KASSE 104,38 1710 KASSE 104,38<br />

1711 SPARKASSE LIPPSTADT 464.849,44 1711 SPARKASSE LIPPSTADT 464.849,44<br />

V. Sonstige Rechnunsgabgrenzung 15000000 5. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten<br />

15100000 1. Disagio<br />

sonstige Rechnungsabgrenzungen 15200000 2. Sonstige passive Rechnungsabgrenzungsposten<br />

1900 And.Rech.-Abgr.-Posten 1.536,70 15210000 1. von verbundenen Organisationen<br />

15211000 1. von verbundenen vollkonsolidierte Organisationen<br />

15212000 2. von verbundenen sonstige Organisationen<br />

15220000 2. von Beteiligungen<br />

15230000 3. von Sonstigen<br />

? 1900 And.Rech.-Abgr.-Posten 1.536,70<br />

15300000 3. Geleistete Investitionszuschüsse<br />

15400000 4. Abgrenzung latente Steuern<br />

16000000 6. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag


GWL<br />

HGB Bilanzgliederung <strong>NKF</strong> Bilanzgliederung<br />

EUR EUR<br />

PASSIVA 20000000 P PASSIVA<br />

A. Eigenkapital 21000000 1. Eigenkapital<br />

21100000 1. Grundkapital/Stammkapital<br />

I. gezeichnetes Kapital 2900 Grundkapital/Stammkapital 995.229,65<br />

2900 Grundkapital/Stammkapital 995.229,65 21200000 2. Allgemeine Rücklage<br />

II. Gewinnrücklagen: 21300000 3. Kapitalrücklage<br />

1. gesetzliche Rücklage 21400000 4. Gewinnrücklage<br />

2940 Rücklage f.eig.Anteile 64.422,78 2940 Rücklage f.eig.Anteile 64.422,78<br />

2. satzungsgemäße Rücklage 2950 Satzungsmäß. Rücklagen 567.126,42<br />

2950 Satzungsmäß. Rücklagen 567.126,42 2960 Bauerneuerungsrücklage 2.699.085,18<br />

3. Bauerneuerungsrücklage 2961 Andere Gewinnrücklage 8.636.504,53<br />

2960 Bauerneuerungsrücklage 2.699.085,18 21500000 5. Sonderrücklagen / Zweckgebundene Rücklagen<br />

4. andere Gewinnrücklagen 21600000 6. Ausgleichsrücklage<br />

2961 Andere Gewinnrücklage 8.636.504,53 21700000 7. Jahresergebnis und Ergebnisvorträge<br />

III. Bilanzgewinn Bilanzgewinn 698.520,47<br />

Bilanzgewinn 698.520,47 2970 Vorabdividende -1.046.798,54<br />

2970 Vorabdividende -1.046.798,54 2971 Unvert. Gewinn/Verlust 85.000,00<br />

2971 Unvert. Gewinn/Verlust 85.000,00 2972 Unvert. Gewinn/Verlust 2.352.354,88<br />

2972 Unvert. Gewinn/Verlust 2.352.354,88 21800000 8. Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />

21900000 9. Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />

B. Empfangene Ertragszuschüsse 22000000 2. Sonderposten<br />

22100000 1. Sonderposten für Zuwendungen<br />

22110000 1. Sonderposten für Zuwendungen von vollkonsolidierten Organisationen<br />

22120000 2. Sonderposten für Zuwendungen von sonstigen<br />

22200000 2. Sonderposten für Beiträge<br />

22210000 1. Sonderposten für Beiträge von vollkonsolidierten Organisationen<br />

22220000 2. Sonderposten für Beiträge von sonstigen<br />

22300000 3 Sonstige Sonderposten<br />

22310000 1. Sonstige Sonderposten von vollkonsolidierten Organisationen<br />

22320000 2. Sonstige Sonderposten von sonstigen<br />

C. Rückstellungen 23000000 3. Rückstellungen<br />

23100000 1. Pensionsrückstellungen<br />

1. Steuerrückstellungen 23200000 2. Rückstellung für Deponien und Altlasten<br />

3021 Rückst.f.Körpersch.-St.2005 25.814,00 23300000 3. Instandhaltungsrückstellungen<br />

3022 Rückst.Körpersch.St.2006 78.303,00 3070 Rückst.f.Bauinstandhaltung 310.118,23<br />

3023 Rückst.f.Gewerbesteuer 2005 70.993,00 ? 3072 Rückst.f.unterl.Inst.ab 4 M. 60.000,00<br />

3024 Rückst.f.Gewerbesteuer 2006 105.828,00 23400000 4. Steuerrückstellungen<br />

3026 Rückst.f.Sonst.Steuern 2005 1.420,00 3021 Rückst.f.Körpersch.-St.2005 25.814,00<br />

3027 Rückst.f.Sonst.Steuern 2006 4.306,00 3022 Rückst.Körpersch.St.2006 78.303,00<br />

3023 Rückst.f.Gewerbesteuer 2005 70.993,00<br />

2. Rückstellungen für Bauinstandhaltung 3024 Rückst.f.Gewerbesteuer 2006 105.828,00<br />

3070 Rückst.f.Bauinstandhaltung 310.118,23 3026 Rückst.f.Sonst.Steuern 2005 1.420,00<br />

3027 Rückst.f.Sonst.Steuern 2006 4.306,00<br />

3. sonstige Rückstellungen 23500000 5. Sonstige Rückstellungen<br />

3071 RUECKST.F.PRUEF.KOST. 18.000,00 23510000 1. Sonstige Rückstellungen gegenüber vollkonsolidierten Organisationen<br />

3072 Rückst.f.unterl.Inst.ab 4 M. 60.000,00 23520000 2. Übrige sonstige Rückstellungen<br />

3073 Rückst.Jahresabschl.K.(int) 20.000,00 3071 RUECKST.F.PRUEF.KOST. 18.000,00<br />

3074 Rückst.f.Verwaltungskosten 58.048,02 3073 Rückst.Jahresabschl.K.(int) 20.000,00<br />

3075 Rückst.f.Kost.Stadtgärtnere 3.798,36 3074 Rückst.f.Verwaltungskosten 58.048,02<br />

3076 Rückst.f.Kost.Baugeb.Esbeck 206.497,53 ? 3075 Rückst.f.Kost.Stadtgärtnere 3.798,36<br />

3077 Rückst.f.Kost.Baugeb.Cappel 300.114,62 ? 3076 Rückst.f.Kost.Baugeb.Esbeck 206.497,53<br />

3078 Rückst.f.Kost.Baugeb.Dedh. 182.317,91 ? 3077 Rückst.f.Kost.Baugeb.Cappel 300.114,62<br />

3079 Rückst.f.Kost.Baugeb.Lipper 476.644,72 ? 3078 Rückst.f.Kost.Baugeb.Dedh. 182.317,91<br />

3080 Rückst. F.Kost.Baugeb. Walibo. 624.966,35 ? 3079 Rückst.f.Kost.Baugeb.Lipper 476.644,72<br />

? 3080 Rückst. F.Kost.Baugeb. Walibo. 624.966,35


GWL<br />

HGB Bilanzgliederung <strong>NKF</strong> Bilanzgliederung<br />

EUR EUR<br />

D. Verbindlichkeiten 24000000 4. Verbindlichkeiten<br />

24100000 1. Anleihen<br />

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 24200000 2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />

3151 GES.OBJ.-FIN.KRED.-INST. 14.444.027,76 24210000 1. von verbundenen Unternehmen<br />

3152 Ges.Objekt-Fin.Kred.-Inst. 908.153,77 24211000 1. von verbundenen vollkonsolidierten Organisationen<br />

3153 GES.OBJ.-FIN.AND.GLBG. 2.230.439,52 24212000 2. von verbundenen sonstigen Organisationen<br />

3151 GES.OBJ.-FIN.KRED.-INST. 14.444.027,76<br />

2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3152 Ges.Objekt-Fin.Kred.-Inst. 908.153,77<br />

3250 Verbd.Anzahl.Erschl.-K.Ddh 95.173,17 3153 GES.OBJ.-FIN.AND.GLBG. 2.230.439,52<br />

3251 Verb.Anz. Erschl.K.Cappel 98.018,42 24220000 2. von Beteiligungen<br />

3252 Verb.a.Anz.Erschl-K. Esbeck 525.837,46 24230000 3. vom öffentlichen Bereich<br />

3253 Verb.a.Anz.Erschl-K.Stadtg. 809.877,76 24240000 4. vom privaten Kreditmarkt<br />

3254 Verb.Erschl.Rückb.Lipper. 224.649,98 24300000 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />

3258 VBD.A.VORAUSZHLG.UML.1 1.643.329,21 24310000 1. von verbundenen Organisationen<br />

3259 Verbd.a.Vorauszahlg.Uml.2 577.695,08 24311000 1. von verbundenen vollkonsolidierten Organisationen<br />

24312000 2. von verbundenen sonstigen Organisationen<br />

3. Verbindlichkeiten aus Vermietung 24320000 2. von Beteiligungen<br />

3300 VBD.A.MIETEN,GEB.,UMLAGEN 70.104,60 24330000 3. vom öffentlichen Bereich<br />

24340000 4. vom privaten Kreditmarkt<br />

4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 24400000 4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />

3310 Verbd.a.lfd.Bauleistungen 33.640,00 24410000 1. von verbundenen Organisationen<br />

3311 Vbd.a.lfd.Insth.-Leistungen 23.012,27 24411000 1. von verbundenen vollkonsolidierten Organisationen<br />

3312 VERB.A.OEFF.BETR.K. 197,20 24412000 2. von verbundenen sonstigen Organisationen<br />

3314 Verb.an Stadtw.a.Gas u.a. 37.651,40 24420000 2. von Beteiligungen<br />

3315 Verbd.a.Liefg.u.Leistungen 59,31 24430000 3. von Sonstigen<br />

3316 Verbd.a.sächl.Verw.Kosten 820,63 24500000 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

3317 Verbindlichk.Betriebskosten 21.160,24 24510000 1. von verbundenen Organisationen<br />

3318 Verbindl.Instandh.-Kosten 275.441,93 24511000 1. von verbundenen vollkonsolidierten Organisationen<br />

3319 Verbindl.a.Bautätigkeit 56.286,11 24512000 2. von verbundenen sonstigen Organisationen<br />

3320 Verb.a.Grundst.k. 76,14 24520000 2. von Beteiligungen<br />

3321 Bauvorbereitungskosten UV 15.806,06 24530000 3. von Sonstigen<br />

3322 Betriebskosten 15.087,84 3310 Verbd.a.lfd.Bauleistungen 33.640,00<br />

3323 Instandhaltungskosten 709,02 3311 Vbd.a.lfd.Insth.-Leistungen 23.012,27<br />

3325 Kosten f.Gemeinschaftseinr. 8.553,98 3312 VERB.A.OEFF.BETR.K. 197,20<br />

3326 Büroaufwendungen 3.090,89 3314 Verb.an Stadtw.a.Gas u.a. 37.651,40<br />

3327 Fahr-,Reise-u.Autobetrkst. 409,92 3315 Verbd.a.Liefg.u.Leistungen 59,31<br />

3328 EDV-Kosten 695,36 3316 Verbd.a.sächl.Verw.Kosten 820,63<br />

3329 Prüfungs-u.Beratungskosten 8.073,60 3317 Verbindlichk.Betriebskosten 21.160,24<br />

3330 Untern.-Werbung u. Repräs. 182,70 3318 Verbindl.Instandh.-Kosten 275.441,93<br />

3332 Freiw. soziale Aufwdg. 1.130,00 3319 Verbindl.a.Bautätigkeit 56.286,11<br />

3334 Verb.wg.Material/Kleinw. 110,49 3320 Verb.a.Grundst.k. 76,14<br />

3335 Verb.Autobetr.Kost.Regieb. 859,99 3321 Bauvorbereitungskosten UV 15.806,06<br />

3322 Betriebskosten 15.087,84<br />

5. sonstige Verbindlichkeiten 3323 Instandhaltungskosten 709,02<br />

3500 Verb.a.E-Zins Sauv. 20.861,58 3325 Kosten f.Gemeinschaftseinr. 8.553,98<br />

3501 Verb.a/Reall.Sauvigny 1.454,83 3326 Büroaufwendungen 3.090,89<br />

3502 Verb.gg.Reg.Präs.a.Bauzusch. 455.478,94 3327 Fahr-,Reise-u.Autobetrkst. 409,92<br />

3328 EDV-Kosten 695,36<br />

3329 Prüfungs-u.Beratungskosten 8.073,60<br />

3330 Untern.-Werbung u. Repräs. 182,70<br />

3332 Freiw. soziale Aufwdg. 1.130,00<br />

3334 Verb.wg.Material/Kleinw. 110,49<br />

3335 Verb.Autobetr.Kost.Regieb. 859,99<br />

24600000 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen<br />

24610000 1. von verbundenen Organisationen<br />

24611000 1. von verbundenen vollkonsolidierten Organisationen<br />

24612000 2. von verbundenen sonstigen Organisationen<br />

24620000 2. von Beteiligungen<br />

24630000 3. von Sonstigen<br />

24700000 7. Sonstige Verbindlichkeiten<br />

24710000 1. von verbundenen Organisationen<br />

24711000 1. von verbundenen vollkonsolidierten Organisationen<br />

24712000 2. von verbundenen sonstigen Organisationen<br />

24720000 2. von Beteiligungen<br />

24730000 3. von Sonstigen<br />

? 3250 Verbd.Anzahl.Erschl.-K.Ddh 95.173,17<br />

? 3251 Verb.Anz. Erschl.K.Cappel 98.018,42<br />

? 3252 Verb.a.Anz.Erschl-K. Esbeck 525.837,46


GWL<br />

HGB Bilanzgliederung <strong>NKF</strong> Bilanzgliederung<br />

EUR EUR<br />

F. Rechnungsabgrenzungsposten 25000000 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten<br />

25100000 1. Abgrenzung latente Steuern<br />

25200000 2. sonstige passive Rechnungsabgrenzungsposten<br />

25210000 1. von verbundenen Organisationen<br />

25211000 1. von verbundenen vollkonsolidierten Organisationen<br />

25212000 2. von verbundenen sonstigen Organisationen<br />

25220000 2. von Beteiligungen<br />

25230000 3. von Sonstigen<br />

? 3253 Verb.a.Anz.Erschl-K.Stadtg. 809.877,76<br />

? 3254 Verb.Erschl.Rückb.Lipper. 224.649,98<br />

? 3258 VBD.A.VORAUSZHLG.UML.1 1.643.329,21<br />

? 3259 Verbd.a.Vorauszahlg.Uml.2 577.695,08<br />

? 3300 VBD.A.MIETEN,GEB.,UMLAGEN 70.104,60<br />

? 3500 Verb.a.E-Zins Sauv. 20.861,58<br />

? 3501 Verb.a/Reall.Sauvigny 1.454,83<br />

? 3502 Verb.gg.Reg.Präs.a.Bauzusch. 455.478,94


GWL<br />

<strong>NKF</strong> Gliederung EUR EUR EUR<br />

A1 Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes<br />

A1.2 Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes<br />

A2 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

A2.1 Geschäfts- oder Firmenwert<br />

A2.1.1 Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüssen<br />

A2.1.2 Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung<br />

A2.1.3 Geschäfts- oder Firmenwert aus der Equity-Konsolidierung<br />

A2.2 Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

2006 2007 2008<br />

A2.2.1 Sonstige selbstgeschaffene imm. VG aus den EA<br />

A2.2.2 Sonstige entgeltlich erworbene imm. VG 1.764,00 2.978,00<br />

A2.3 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

135 Anwendersoftware 1.764,00 2.978,00<br />

A2.3.1 Anzahlungen auf imm. VG an Vollkonsolidierungskreis<br />

A2.3.2 Anzahlungen auf imm. VG an Sonstige<br />

Summe A2 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

A3. Sachanlagen<br />

A3.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

A3.1.1 Grünflächen<br />

A3.1.2 Ackerland<br />

A3.1.3 Wald, Forsten<br />

A3.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 1.435.468,20 1.435.468,20<br />

A3.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

A3.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />

A3.2.2 Schulen<br />

A3.2.3 Krankenhäuser<br />

A3.2.4 Soziale Einrichtungen<br />

A3.2.5 Sportstätten<br />

A3.2.6 Mehrzweck- und Messehalle<br />

A3.2.7 Einrichtungen für Senioren<br />

210 Grundstücke ohne Bauten 901.358,20 901.358,20<br />

211 AfA,Grundstücke ohne Bauten -23.322,24 -23.322,24<br />

225 Grd.m.Erbbaurechten Dritter 557.432,24 557.432,24<br />

A3.2.8 Wohnbauten 18.317.772,04 17.702.386,89<br />

200 Grd.m.Wohnb.:Fertige Bauten 39.678.694,83 39.726.795,09<br />

201 AfA,Grd.m.Wohnb.:Fertig -21.360.922,79 -22.024.408,20<br />

A3.2.9 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 5.742.255,24 5.529.038,84<br />

A3.3 Infrastruckturvermögen<br />

203 Grd.m.Gesch.:Fertige Bauten 7.246.834,73 7.234.876,77<br />

204 AfA,Grd.m.Gesch.: Fertig -1.504.579,49 -1.705.837,93<br />

A3.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />

A3.3.2 Stromversorgungsanlagen<br />

A3.3.3 Gasversorgungsanlagen<br />

A3.3.4 Wasserversorgungsanlagen<br />

A3.3.5 Abfallbeseitgungsanlagen<br />

A3.3.6 Entwässerungs- und Abwasserbeseitungsanlagen<br />

A3.3.7 Brücken und Tunnel<br />

A3.3.8 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />

A3.3.9 Straßennetz mit Wegen, plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />

A3.3.10 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />

A3.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />

A3.4.1 Bauten auf fremdem Grund und Boden 4.505.725,95 4.265.975,39<br />

A3.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />

A3.5.1 Kunstgegenstände<br />

A3.5.2 Baudenkmäler<br />

A3.5.3 Bodendenkmäler<br />

A3.5.4 Sonstige Kulturgüter<br />

330 Baut.a.frd.Grundst.:Fertig 5.993.764,06 5.993.764,06<br />

331 AfA,Baut.a.frd.Grd.:Fertig -1.488.038,11 -1.727.788,67<br />

A3.6 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />

A3.6.1 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong> 3,02 3,02<br />

A3.6.2 Spezialfahrzeuge<br />

A3.6.3 Fahrzeuge für den ÖPNV<br />

550 MASCHINEN 3,02 3,02<br />

A3.6.4 sonstige Fahrzeuge 74.052,00 57.264,00<br />

A3.7 Betriebs und Geschäftsausstattung<br />

540 KFZ 74.052,00 57.264,00<br />

A3.7.1 Betriebs und Geschäftsausstattung 16.780,06 14.549,01<br />

A3.8 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

A3.8.1 Geleistete Anzahlungen<br />

510 BETRIEBSAUSSTATTUNG 4.029,63 3.473,62<br />

520 BUEROEINRICHTUNG 6.717,43 8.579,39<br />

530 EDV-Anlage 6.033,00 2.496,00<br />

A3.8.1.1 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

A3.8.1.2 Geleistete Anzahlungen an Sonstige 223.179,03 1.118.671,29<br />

705 Grd.m.Gesch.: Anl. im Bau 223.179,03 1.118.671,29<br />

710 Grd.m.Gesch.:Bauvorber. 0,00


Summe Sachanlagen<br />

A4 Finanzanlagen<br />

A3.8.2 <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

A4.1 Anteile an verbundenen Unternehmen<br />

A4.1.1 Anteile an verbundenen Unternehmen im vollkonsolidierungskreis<br />

A4.1.2 Anteile an sonstige verbundenen Unternehmen<br />

A4.1.2 Verbundenen nicht vollkonsolidierten (at equity) Organisationen<br />

A4.2 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />

A4.2.1 Anteile an assoziierten Betrieben aus den Einzelabschlüssen<br />

A4.2.2 Unterschiedsbetrag aus der Equity-Konsoldierung<br />

A4.1.3 Anteile an verbundenen nicht konsolidierten Organisationen<br />

A4.3 übrige Beteiligungen (at cost)<br />

A4.3.1 übrige Beteiligungen (at cost)<br />

A4.4 Sondervermögen<br />

A4.4.1 Voll zu konsolidierende Sondervermögen<br />

A4.4.2 nicht voll zu konsolidierende Sondervermögen<br />

A4.4 Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

A4.4.1 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

A4.4.2 sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

A4.5 Ausleihungen<br />

Summe Finanzanlagen<br />

Summe Anlagevermögen<br />

A5 Umlaufvermögen<br />

A5.1 Vorräte<br />

A4.5.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen<br />

A4.5.1.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />

A4.5.1.2 Ausleihungen an sonstige verbundene Unternehmen<br />

A4.5.2 Ausleihungen an Beteiligungen<br />

A4.5.3 Ausleihungen an Sondervermögen<br />

A4.5.4 Ausleihungen von kommunalen Betrieben an Kommune<br />

A4.5.5 Sonstige Ausleihungen 75.164,13 705.550,73<br />

930 Ford.a.Arbeitgeberdarlehen 75.164,13 91.938,28<br />

880 Ford.a.Pyrop Projektgesellschaft 0,00 613.612,45<br />

A.5.1.1 Rohstoffe/Fertigungsmaterial, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe 30.061,40 13.243,05<br />

1140 Heizmaterial 21.222,34 13.243,05<br />

1141 Vorräte-Rep.-Material 8.839,06 0,00<br />

A.5.1.2 Waren (auch Grundstücke des Umlaufvermögens)<br />

A.5.1.3 Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 3.877.745,81 5.970.321,16<br />

1080 Unf.Lstg.:Kanalk.Lipperode 116.698,55 116.698,55<br />

1081 Unf.Lstg.:Rückbeh.Lipperode 100.689,24 148.364,82<br />

1082 Unf.Lstg.:Kanalkost.Dedingh 148.275,86 148.275,86<br />

1083 Unf.Lstg.:Erschl.K.Stadt LP 32.649,40 34.524,92<br />

1084 Kanalkost.Cappel Liesenkamp 260.344,83 260.344,83<br />

1085 1606 Erschließg.Hörst.f.Stspk.LP 2.586,12 2.586,12<br />

1086 Kanalk.Baugebiet Stadtgärtn 384.182,94 384.182,94<br />

1087 Erschl.K/Abbruch Stadtgärtn 549.164,98 549.164,98<br />

1088 Kanalkosten Baugeb.Weberstr 260.344,79 260.344,79<br />

1089 Erschl.K.Rückbehalte Esbeck 167.002,39 167.002,39<br />

1611 Bauträgermaßn.Axcelius 0,00 1.941.794,62<br />

1090 Ansprüche aus Umlage 1 1.359.982,41 1.423.493,09<br />

1091 Ansprüche aus Umlage 2 495.824,30 533.543,25<br />

A.5.1.4 Fertige Erzeugnisse 119.473,13 439.543,63<br />

1000 Juch.Str.(Straßenfl.) 0,51 0,51<br />

1001 Ausgleichsfläche Schnieder 2,00 2,00<br />

1002 Grundstück Schulte,Dedingh. 1,00 1,00<br />

1003 Grundstück Kirchhoff 95.937,00 0,00<br />

1005 E-Recht Barnhusen 7.792,09 7.792,09<br />

1006 E-Recht Korfmacher 15.414,94 15.414,94<br />

1008 1110-01 Grdst.Overh.eig.Erschließg. 1,02 1,02<br />

1010 Grdst.Esbeck eig.Erschließ. 321,57 321,57<br />

1012 Grdst.Beckhoff Ausgl.-Fl. 2,00 2,00<br />

1014 Grundst.Voß/Rapp/Grub.Lipp. 1,00 1,00<br />

1116 Grdst.Dickhut Westernk.Str. 0,00 416.007,50<br />

A.5.1.5 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 379.076,62 0,00<br />

Summe Vorräte<br />

1024 Bauvorb.-K.Hörste Bahnecke 4.567,50 0,00<br />

1025 Bauvorb.kosten Goethestr. 3.354,72 0,00<br />

1180 Anz.Verk.Grundst.Westernk.str. 371.154,40 0,00<br />

A5.1.4.1 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />

A5.1.4.2 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an sonstige<br />

A5.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

A5.2.1 Forderungen 918.886,26 1.690.663,52<br />

1225 Ford.a.Stadt Erschl.Stadtg. 11.274,48 11.274,48<br />

1281 Fdg.g.Gesellschafter 907.611,78 1.679.389,04<br />

A5.2.1.1 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital<br />

A5.2.2 Sonstige Forderungen<br />

A5.2.1.1.1 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsoldierungskreis<br />

A5.2.1.1.2 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von sonstige<br />

A5.2.2.1 Sonstige Forderungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

A5.2.2.2 Sonstige Forderungen an Sonstige 71.711,17 65.859,73<br />

1201 FORD.A.MIET.A.INSTH. 12.998,22 12.430,00


A5.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände<br />

1202 Ford.a.Mieter a.Betr.Kosten 1.200,00 0,00<br />

1203 FDG.A.MIETEN,GEB.,UMLAGEN 45.448,33 50.962,84<br />

2210 Ford.A. ETW-VERWALTG. 0,00 164,50<br />

1216 Ford.an TEG 22 Garagen 1.676,65 1.784,41<br />

1221 Forderg.a.Heizk.service Un. 33,08 0,00<br />

1222 Ford.a.Nutzer Kleingart.Ju. 494,89 517,98<br />

1223 Forderung a.Instandhaltung 9.860,00 0,00<br />

A5.2.3.1 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsoldierungskreis 46.837,97 89.654,87<br />

1307 FORD.A.Stadtw.a.Gas/Wasser 46.837,97 80.043,52<br />

2591-01 Ford.a.Stadt Gewerbest.2006 0,00 9.611,35<br />

A5.2.3.2 Sonstige Vermögensgegenstände von Sonstige 17.419,27 66.941,97<br />

Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

2095-01 FORD.AN VERSICHERUNGEN 0,00 1.302,66<br />

1306 FORD.A.ZINS.F.FESTGELD U.A. 13.164,72 7.177,28<br />

2549 sonst. Ford. 0,00 24.451,25<br />

1308 FORD.A.E-ZINS SAUVIGNY 26,43 26,43<br />

1310 Ford.a.E-Zinsen Dedingh. 4.228,12 6.395,04<br />

2550 Rckst. U.aufgel.Darlehnszinsen 0,00 2.404,44<br />

2590 Andere Forderungen 0,00 3.834,20<br />

2593-01 2593-01 Ford.a.FA.a. Körpersch.St. 2006 0,00 21.350,67<br />

A5.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 64.422,78 64.422,78<br />

1505 Eigene Anteile 64.422,78 64.422,78<br />

A5.3.1 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

A5.3.2 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

A5.4 Liquide Mittel 4.287.437,49 3.376.585,52<br />

Summe Umlaufvermögen<br />

A6 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)<br />

1600 PORTOKASSE 333,30 59,20<br />

1700 Ford.LS Erbbauzinsen 13401 83,70 425,68<br />

1701 Dt.Bank Verrechn.Kto.F-Geld 97,71 97,71<br />

1702 Festgeld Sparkasse Lp 1.550.000,00 1.500.000,00<br />

2741-04 Festgeld Commerzbank Lp 0,00 600.000,00<br />

1704 Festgeld Volksbank Lp 2.000.000,00 0,00<br />

2741-09 2741-09 Tagesgeld Aareal Bank AG 0,00 250.000,00<br />

1706 Aareal Bank AG Essen 157.183,58 613.273,57<br />

1707 VOLKSBANK LIPPSTADT 23.047,58 54.378,37<br />

1708 COMMERZBANK LIPPSTADT 55.008,10 44.699,75<br />

1709 Dresdner Bank Lippstadt 36.729,70 36.639,15<br />

BK1K Kautionssonderkto. 0,00 17.126,40<br />

1710 KASSE 104,38 126,89<br />

1711 SPARKASSE LIPPSTADT 464.849,44 259.758,80<br />

A6.1 Abgrenzung latenter Steuern aus der Konsoldierung<br />

A6.2 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzung 1.536,70 2.120,47<br />

1900 And.Rech.-Abgr.-Posten 1.536,70 2.120,47<br />

A6.2.1 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

A6.2.2 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von sonstigen<br />

Summe Aktive Rechnungsabgrenzungsposten<br />

A7 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />

A7.1 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />

A8 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen)<br />

P<br />

A8.1 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen)<br />

Bilanzsumme Aktiva<br />

Pass<br />

iva<br />

P1 Eigenkapital<br />

P1.1 Grundkapital/Stammkapital -995.229,65 -995.229,65<br />

P1.2 Allgemeine Rücklage<br />

P1.3 Kapitalrücklage<br />

2900 Grundkapital/Stammkapital -995.229,65 -995.229,65<br />

P1.4 Gewinnrücklage -11.967.138,91 -11.960.724,38<br />

P1.5 Rücklagen für eigene Anteile<br />

P1.6 Sonderrücklagen<br />

P1.6.1 Sonderrücklagen<br />

P1.7 Ausgleichsrücklage<br />

P1.7.1 Ausgleichsrücklage<br />

2940 Rücklage f.eig.Anteile -64.422,78 -64.422,78<br />

2950 Satzungsmäß. Rücklagen -567.126,42 -567.126,42<br />

2960 Bauerneuerungsrücklage -2.699.085,18 -2.692.670,65<br />

2961 Andere Gewinnrücklage -8.636.504,53 -8.636.504,53<br />

P1.8 Jahresergebnis 0,00 0,00<br />

P1.8.1 Jahresergebnis (konzern)<br />

P1.9 Ergebnisvorträge -2.089.076,81 -2.207.932,22<br />

2970 Vorabdividende 1.046.798,54 1.046.798,54<br />

2971 Unvert. Gewinn/Verlust -85.000,00 -85.000,00<br />

2972 Unvert. Gewinn/Verlust -3.050.875,35 -3.050.875,35<br />

ZZ G + V Ergebnis -118.855,41


P1.9.1 Ergebnisvorträge<br />

P1.9 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />

P1.10 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />

P1.10.1Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />

P1.11 Bilanzgewinn/bilanzverlust<br />

P1.11.1Bilanzgewinn/bilanzverlust<br />

Summe Eigenkapital<br />

P2 Sonderposten<br />

P2.1 Sonderposten für Zuwendungen<br />

P.2.1.1 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

P2.1.2 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen<br />

P2.2 Sonderposten für Beiträge<br />

P2.2.1 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

P2.2.2 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen<br />

P2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />

P2.3.1 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />

P2.3 Sonstige Sonderposten<br />

P2.3.1 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

P2.3.2 Sonstige Sonderposten von Sonstigen<br />

P2.3.3 Sonderposten mit Rücklageanteil<br />

Summe Sonderposten<br />

P3 Rückstellungen<br />

P3.1 Pensionsrückstellungen<br />

P3.1.1 Pensionsrückstellungen<br />

P3.2 Rückstellung für Deponien und Altlasten<br />

P3.2.1 Rückstellung für Deponien<br />

P3.2.2 Rückstellungen für Altlasten<br />

P3.3 Instandhaltungsrückstellungen<br />

P3.3.1 Instandhaltungsrückstellungen -310.118,23 -170.000,00<br />

3070 Rückst.f.Bauinstandhaltung -310.118,23 -170.000,00<br />

P3.4 Steuerrückstellungen -286.664,00 -88.145,00<br />

3021 Rückst.f.Körpersch.-St.2005 -25.814,00 0,00<br />

3022 Rückst.Körpersch.St.2006 -78.303,00 0,00<br />

3023 Rückst.f.Gewerbesteuer 2005 -70.993,00 0,00<br />

3024 Rückst.f.Gewerbesteuer 2006 -105.828,00 0,00<br />

3700-02 Rückst. f. Körpersch.-St. 2007 0,00 -43.265,00<br />

3710-03 Rückst.f.Gewerbesteuer 2007 0,00 -42.500,00<br />

3026 Rückst.f.Sonst.Steuern 2005 -1.420,00 0,00<br />

3027 Rückst.f.Sonst.Steuern 2006 -4.306,00 0,00<br />

3730-02 Rückst.f.Sonst.Steuern 2007 0,00 -2.380,00<br />

P3.4.1 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune<br />

P3.4.2 Steuerrückstellungen gegenüber Sonstigen<br />

P3.4.3 Passive latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

P3.4.4 Passive latente Steuern aus Einzelabschlüssen<br />

P3.5 Sonstige Rückstellungen<br />

P3.5.1 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis<br />

P3.5.2 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstige -1.950.387,51 -1.435.165,75<br />

Summe Rückstellungen<br />

P4 Verbindlichkeiten<br />

P4.1 Anleihen<br />

P4.1.1 Anleihen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

P4.1.2 Anleihen von Sonstigen<br />

P4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />

3071 RUECKST.F.PRUEF.KOST. -18.000,00 -18.000,00<br />

3072 Rückst.f.unterl.Inst.ab 4 M. -60.000,00 0,00<br />

3073 Rückst.Jahresabschl.K.(int) -20.000,00 -20.000,00<br />

3074 Rückst.f.Verwaltungskosten -58.048,02 -56.909,79<br />

3075 Rückst.f.Kost.Stadtgärtnere -3.798,36 -3.798,36<br />

3076 Rückst.f.Kost.Baugeb.Esbeck -206.497,53 -206.497,53<br />

3077 Rückst.f.Kost.Baugeb.Cappel -300.114,62 -300.114,62<br />

3078 Rückst.f.Kost.Baugeb.Dedh. -182.317,91 -157.640,23<br />

3079 Rückst.f.Kost.Baugeb.Lipper -476.644,72 -212.627,68<br />

3080 Rückst. F.Kost.Baugeb. Walibo. -624.966,35 -349.226,74<br />

3990 Rückst.f. E.Kosten Arendsstr. 0,00 -110.350,80<br />

P4.2.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />

P4.2.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen gegenüber Sonstigen<br />

P4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />

P4.3.1 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherungen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />

P4.3.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung gegenüber Sonstigen<br />

P4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />

P4.4.1 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen gegenüber -17.582.621,05 dem Vollkonsolidierungskreis -18.140.836,24<br />

3151 GES.OBJ.-FIN.KRED.-INST. -14.444.027,76 -15.111.008,84<br />

3152 Ges.Objekt-Fin.Kred.-Inst. -908.153,77 -892.211,35<br />

3153 GES.OBJ.-FIN.AND.GLBG. -2.230.439,52 -2.137.616,05<br />

P4.4.2 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen gegenüber Sonstige<br />

P4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

P4.5.1 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />

P4.5.2 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sonstigen -535.508,28 -943.950,61<br />

M4V Verb.a.Mietkautionen 0,00 -17.126,40<br />

3300 VBD.A.MIETEN,GEB.,UMLAGEN -70.104,60 -95.099,41


P4.5.3 von Sonstigen<br />

P4.6 Sonstige Verbindlichkeiten<br />

3310 Verbd.a.lfd.Bauleistungen -33.640,00 -152.882,53<br />

3311 Vbd.a.lfd.Insth.-Leistungen -23.012,27 -23.012,27<br />

3312 VERB.A.OEFF.BETR.K. -197,20 -15,00<br />

4450-02 VERB.A.SONST.BETR.K. 0,00 -204,13<br />

3315 Verbd.a.Liefg.u.Leistungen -59,31 -74,91<br />

3316 Verbd.a.sächl.Verw.Kosten -820,63 0,00<br />

3317 Verbindlichk.Betriebskosten -21.160,24 -10.234,47<br />

3318 Verbindl.Instandh.-Kosten -275.441,93 -288.080,03<br />

3319 Verbindl.a.Bautätigkeit -56.286,11 0,00<br />

3320 Verb.a.Grundst.k. -76,14 -261.623,88<br />

3321 Bauvorbereitungskosten UV -15.806,06 -41.411,44<br />

1611V Verb.BV Axelius 0,00 -25.909,00<br />

3322 Betriebskosten -15.087,84 -3.707,56<br />

3323 Instandhaltungskosten -709,02 -7.771,57<br />

8091V Kst.f.Miet- u.Räumungskl. 0,00 -17,85<br />

3325 Kosten f.Gemeinschaftseinr. -8.553,98 -136,50<br />

8350V sonst.Personalaufw. 0,00 -246,00<br />

3326 Büroaufwendungen -3.090,89 -2.036,60<br />

3327 Fahr-,Reise-u.Autobetrkst. -409,92 -761,98<br />

3328 EDV-Kosten -695,36 -692,42<br />

3329 Prüfungs-u.Beratungskosten -8.073,60 -4.969,44<br />

3330 Untern.-Werbung u. Repräs. -182,70 -3.186,13<br />

3332 Freiw. soziale Aufwdg. -1.130,00 -1.935,70<br />

3334 Verb.wg.Material/Kleinw. -110,49 -65,25<br />

3335 Verb.Autobetr.Kost.Regieb. -859,99 -1.768,11<br />

8735V Verb.a.Verzugszinsen 0,00 -982,03<br />

P4.6.1 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />

P4.6.3 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Sonstigen -4.452.376,43 -6.605.847,70<br />

Summe Verbindlichkeiten<br />

P5 Passive Rechnungsabgrenzungsposten<br />

3250 Verbd.Anzahl.Erschl.-K.Ddh -95.173,17 -95.173,17<br />

3251 Verb.Anz. Erschl.K.Cappel -98.018,42 -98.018,42<br />

3252 Verb.a.Anz.Erschl-K. Esbeck -525.837,46 -525.837,46<br />

3253 Verb.a.Anz.Erschl-K.Stadtg. -809.877,76 -809.877,76<br />

4393 Verb. A. erh. Anzahlg.Pyrop 0,00 -1.448.000,00<br />

3254 Verb.Erschl.Rückb.Lipper. -224.649,98 -224.649,98<br />

3258 VBD.A.VORAUSZHLG.UML.1 -1.643.329,21 -1.650.244,48<br />

3259 Verbd.a.Vorauszahlg.Uml.2 -577.695,08 -651.705,02<br />

4700-04 Verb.a.FA.a.Körpersch.St 2000 0,00 -1.080.025,00<br />

3500 Verb.a.E-Zins Sauv. -20.861,58 -20.861,58<br />

3501 Verb.a/Reall.Sauvigny -1.454,83 -1.454,83<br />

3502 Verb.gg.Reg.Präs.a.Bauzusch. -455.478,94 0,00<br />

P5.1 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

P5.2 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstige<br />

Summe Passive Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Bilanzsumme Passiva<br />

ERGEBNISRECHNUNG<br />

E Ordentliche Erträge<br />

E1 Steuern und ähnliche Abgaben<br />

Kontrollsummen<br />

E1.1 Steuern und ähnliche Abgaben vom Vollkonsolidierungskreis<br />

E1.2 Steuern und ähnliche Abgaben von Sonstigen<br />

E2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen<br />

E2.1 Zuwendungen und allgemeine Umlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

E2.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen von Sonstigen<br />

E3 Sonstige Transfererträge<br />

E3.1 Sonstige Transfererträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

E3.2 Sonstige Transfererträge von Sonstigen<br />

E4 öffentlich rechtliche Leistungsentgelte<br />

E4.1 öffentlich rechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />

E4.2 öffentlich rechtliche Leistungsentgelte mit Sonstigen<br />

E5 privatrechtliche Leistungsentgelte<br />

E5.1 privatrechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />

E5.2 privatrechtliche Leistungsentgelte mit Sonstigen -9.627.104,73 -8.105.275,62<br />

4900 Erl.a.Sondereinrichtungen -298,00 -253,00<br />

4901 Erl.Schmäl.w.Mietminderung 275,18 68,73<br />

4902 ERL.SCHMAEL.SOLLMIETEN 57.096,03 59.506,55<br />

4903 ERL.SCHMAEL.UML.1 22.028,49 16.758,51<br />

4904 ERL.SCHMAEL.UML.2 9.884,51 10.178,32<br />

4905 ERL.A.ABR.UML.1 -1.380.252,36 -1.357.852,45<br />

4906 ERL.A.ABR.UML.2 -448.316,23 -523.305,51<br />

4907 ERTR.A.SOLLMIETEN -5.550.055,44 -5.629.764,10<br />

4908 Ausfallwagnis Umlage 1 -9.026,02 -9.131,55<br />

4909 Ausfallwagnis Umlage 2 -3.568,58 -4.095,82<br />

6110-01 Erl.a.Verk.Grdst.Kirchhoff 0,00 -95.937,00<br />

4920 Erl.a.Verkauf Grdst.Bad Walibo -2.154.600,00 0,00<br />

6111-02 Erl.a.Verk.Grdst. Arendsstr. 0,00 -543.600,00<br />

4921 Erl.a.Verkauf Grdst.Cappel -110.288,00 0,00


E6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />

4922 Erl.a.VK Verk.grdst.Lipper. -33.000,00 0,00<br />

4923 Erl.a.VK Erbb.Recht.Lipper. -444,78 0,00<br />

4924 Erl.a.Verwaltungsbetreuung -22.669,55 -22.477,91<br />

4925 Erlöse a.Leistg.d.Regiebetr -881,59 -1.096,00<br />

4926 Erl.Hausm.tätigk.Goethestr. -2.988,39 -4.274,39<br />

E6.1 Kostenerstattungen und Kostenumlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

E6.2 Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Sonstigen<br />

E7 Sonstige ordentliche Erträge<br />

E7.1 Sonstige ordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis -156.306,86 -404.737,82<br />

E7.2 Sonstige ordentliche Erträge von Sonstigen<br />

E8 Aktivierte Eigenleistungen<br />

E8.1 Aktivierte Eigenleistungen<br />

E9 Bestandsveränderungen<br />

4830 Erträge a.sonst.Verkäufen -1.287,84 0,00<br />

4831 Erträge a.Aufl.v.Rückstg. -22.448,31 -21.461,97<br />

6625 Erträge a.Aufl.d.BER 0,00 -200.118,23<br />

4832 Erträge a.unbeb.Grundstck. -668,97 -560,85<br />

6660 Erträge a.früheren Jahren 0,00 -1.998,05<br />

4834 ERTR.A.ABGESCHR.FORDERG. -3.685,60 -4.271,91<br />

4835 Ertr.a.abger.Vers.-Schäden -74.736,15 -115.003,41<br />

4836 And.ordentl.Erträge -32.749,24 -27.484,82<br />

4837 Erbbauzinsen Archenholdstr. -880,26 -909,73<br />

4838 ERBBAUZINSEN GWL-GRDST. -1.339,86 -1.377,78<br />

4839 Ertr.a.Reall.Sauv. -2.909,66 -2.909,66<br />

4840 Ertr.a.Reall.Heim. -2.980,26 -2.980,26<br />

4841 Erträge a.E-Zinsen Dedingh. -6.681,52 -20.044,56<br />

4842 ERTR.A.AUSB.V.GUTHABEN -5.939,19 -5.616,59<br />

E9.1 Bestandsveränderungen 43.296,09 -2.092.575,35<br />

Summe ordentliche Erträge<br />

4800 Best.Erh.Femdk.Walibo -337.093,22 0,00<br />

4801 Fremdk.f.Baugebiet Cappel -3.635,91 0,00<br />

4802 Fremdk.Baug.Lipperode -773,18 0,00<br />

4805 Best.Erh.Übern.E.Grdst.Waldl. -1.096.286,53 0,00<br />

4806 Best.Min.Veräuß.Waldl. 1.433.379,75 0,00<br />

4807 Best.Min.Veräuß.Lipper. 23.964,04 0,00<br />

4808 Best.Min.Veräuß.E.Rech.Lip. 573,42 0,00<br />

4809 Best.-Min.:Verkauf Cappel 94.771,30 0,00<br />

6455 Bestandsm.a.Ausb.v.Bauvorb.k. 0,00 -1.941.794,62<br />

4810 Bestandserh.städt.Grdst.Ddg -2.849,12 -1.875,52<br />

4811 Best.Erh.Erschl.Rückbeh.Lpr -7.671,73 -47.675,58<br />

4813 Bestandsveränderung Uml.1 13.425,60 -63.510,68<br />

4814 Bestandsveränderung Uml.2 -74.508,33 -37.718,95<br />

A1 Personalaufwendungen 792.975,65 789.706,60<br />

6000 GEH.F.GESCH.-FUEHRG. 166.278,44 162.792,20<br />

6001 GEH.F.BELEGSCH. 275.219,92 278.297,46<br />

6002 LOEHNE F.BELEGSCH. 179.960,20 180.361,16<br />

6003 Löhne u.Gehälter ger.Besch. 29.917,43 32.982,72<br />

6004 Zuf.z.Rückst.f.Verw.-Kosten -163,56 -1.138,23<br />

HA Hauswartkosten 0,00 383,73<br />

6005 Hauswartkosten Umlage 1 -993,55 -805,29<br />

b) soziale Abgaben und Aufwendungen…<br />

6100 Soz.Abg.f.Geschf.incl.U1/U2 25.242,18 23.486,28<br />

6101 SOZ.ABG.F.ANG.incl.U1/U2 61.053,66 58.739,46<br />

6102 SOZ.ABG.F.ARB.incl.U1/U2 42.280,84 40.698,15<br />

6103 Soz.Abg.ger.Besch.incl.U1/2 7.700,28 9.268,34<br />

6111 sonst.Personalaufw. allg. 6.479,81 4.640,62<br />

A1.1 Aufwendungen aus der Personalgestellung im Vollkonsolidierungskreis<br />

A1.2 Sonstige Personalaufwendungen<br />

A2 Versorgungsaufwendungen<br />

A2.1 Versorgungsaufwendungen 57.316,39 56.992,79<br />

A3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleitsungen<br />

6104 ALTERSVERS.F.GF 15.577,71 14.962,02<br />

6105 ALTERSVERS.F.ANG. 22.614,49 22.987,99<br />

6106 ALTERSVERS.F.ARB. 14.761,05 14.868,59<br />

6107 Pausch.St.Altersv.GF. 521,56 310,50<br />

6108 Pausch.St.Altersv.ANGEST. 2.051,99 2.032,81<br />

6109 Pausch.St.Altersv.Arbeiter 1.242,00 1.241,85<br />

6110 Pausch.St.ger.Besch. 547,59 589,03<br />

A3.1 Aufwendungen für Sach- und Dienstleitsungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

A3.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleitsungen an Sonstigen 5.617.654,08 6.187.983,06<br />

5901 Instandhaltungskosten 58.847,96 74.801,57<br />

5902 Zuf.Rückst. Unterl.Inst. 60.000,00 0,00<br />

5903 Aufwendg. f. Bestandspläne 5.978,38 0,00<br />

5904 Pachtaufwendungen 76,69 76,69<br />

8090-01 Pacht gemeinsch.Einr.Landsb. 0,00 4.680,00<br />

5905 Kst.f.Miet- u.Räumungskl. 2.416,17 3.796,76<br />

5906 Kosten Gem.einr.Landsb.Str. 18.629,37 16.341,86<br />

5907 E-ZINS NITZSCHE/Meyer 28.626,20 28.626,20<br />

5908 E-Zins Hella VE 10-13 778,56 778,56<br />

5909 Erbbauzinsen VE 82 20.473,85 20.473,85<br />

5910 Erbbauzinsen Planckstraße 29.036,04 29.036,04<br />

5911 Vertriebskosten Hausbewirt. 14.211,33 4.423,47


A4 Bilanzielle Abschreibungen<br />

5912 AUFW.F.LEERWHG.U.ZÄHLERG. 2.258,36 2.980,86<br />

5913 weitere Betr.Kosten Uml.1 11.711,93 9.401,15<br />

5914 Betriebskosten 13.376,85 19.088,63<br />

5915 Betriebskosten Umlage 1 1.133.164,73 1.198.656,72<br />

5916 Betriebskosten Umlage 2 522.849,80 560.983,42<br />

5917 Instandhaltungskosten 1.604.114,83 1.644.026,64<br />

b) Aufw. f. Verkaufsgrundstücke u. andere LuL<br />

5920 AUFW.F.UNBEB.GRDST. 21,90 21,90<br />

5921 Fremdk. Baugeb. Walibo 337.093,22 0,00<br />

8100-04 Fremdk.div.Verk.Grundst. 0,00 10.540,22<br />

5922 Fremdk. f.Verk.-Grd.Cappel 3.635,91 0,00<br />

5923 Fremdkosten Baug.Lipperode 773,18 0,00<br />

5926 Buchw.d.i.d.Beb.E.Grd.Walibo 1.096.286,53 0,00<br />

8120-02 Buchw.Grdst. Kirchhoff 0,00 95.937,00<br />

8120-03 Buchwert Grdst. Arendsstr. 0,00 470.485,80<br />

5927 Zuf.z.Rckst.f.Baugeb.Cappel 5.465,60 0,00<br />

5928 Zuf.z.Rckst.f.Baugeb.Lipper 8.898,59 0,00<br />

5929 Zuf.z.Rckst.f.Baugeb.Walibo 624.966,35 0,00<br />

5930 Vertr.-Kosten f.Verk.-Grd. 3.440,90 1.480,00<br />

c) Aufwendungen für andere LuL<br />

5941 Erschl.K.städt.Grundst.Ddgh 2.849,12 1.875,52<br />

5942 Erschl.K.Rückbeh. Lipperode 7.671,73 47.675,58<br />

8292 Fremdk. BV Axelius 0,00 1.941.794,62<br />

A4.1 Abschreibungen von Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />

A4.2 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüsseln<br />

A4.3 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung<br />

A4.4 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus der Equity-Konsolidierung<br />

A4.5 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

A4.6 Abschreibungen auf voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen<br />

A4.7 Abschreibungen auf Sondervermögen<br />

A4.8 Abschreibungen auf assoziierte Unternehmen<br />

A4.9 Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens 28.912,93 0,00<br />

6334 AfA a.Wertp.u.Fdg., UV 28.912,93 0,00<br />

A4.10 Sonstige Abschreibungen 1.224.624,11 1.146.386,70<br />

A5 Transferaufwendungen<br />

A5.1 Transferaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

A5.2 Transferaufwendungen von Sonstige<br />

A6 Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />

6200 BETRIEBSAUSSTATTUNG 2.126,02 2.237,88<br />

6201 BUEROEINRICHTUNG 3.318,00 4.778,98<br />

6202 AfA EDV-Anlage 4.188,00 3.998,34<br />

6203 KFZ 16.639,68 18.881,15<br />

6206 AfA a. Grundst.und Bauten 1.198.352,41 1.116.490,35<br />

A6.1 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 213.298,27 1.347.050,53<br />

7600 Körperschaftsteuer 78.303,00 131.429,00<br />

7601 Kap.Ertr.Steuer Zinsabschl. 23.565,31 37.329,93<br />

7603 Gewerbesteuer 105.828,00 145.844,00<br />

8904 Abgeltungssteuer 0,00 1.080.025,00<br />

7604 Solidaritätszuschlag 5.601,96 4.433,01<br />

8909 Steuern f.fr.Jahre-Eink/Ert 0,00 -52.010,41<br />

A6.1.1 Steuern vom Einkommen und Ertrag an Vollkonsolidierungskreis<br />

A6.1.2 Steuern vom Einkommen und Ertrag an Sonstige<br />

A6.2 sonstige Steuern<br />

A6.2.1 Sonstige Steuern an Vollkonsolidierungskreis 177.530,36 180.035,86<br />

A6.2.2 Sonstige Steuern an Sonstige<br />

A6.3 Latente Steuern<br />

A6.3.1 Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />

A6.3.2 Latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

A6.4 Aufwendungen aus Verlustübernahmen<br />

7650 Grundsteuer 1.621,87 4.155,39<br />

7651 Kraftfahrzeugsteuer 1.302,66 1.274,64<br />

7653 Grundsteuer 12.467,23 12.467,23<br />

7654 Grundsteuer Umlage 1 162.138,60 162.138,60<br />

A6.4.1 Aufwendungen aus Verlustübernahmen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

A6.4.2 Aufwendungen aus Verlustübernahmen an Sonstige 332.599,52 313.953,87<br />

6300 PORTOKOSTEN 3.018,76 2.905,63<br />

6301 TELEFONGEBUEHREN 11.910,30 11.993,17<br />

6302 BUEROMATERIAL 5.063,38 5.885,70<br />

6303 ZEITUNGEN,BUECHER 1.987,90 2.363,15<br />

6304 RAUMKOSTEN 8.697,29 9.926,45<br />

6305 ReparatkostBüromasch. 461,28 62,89<br />

6306 SACHVERSICHERUNGEN 1.831,55 1.954,99<br />

6307 AUTO-BETRIEBSKOSTEN sonst. 2.707,81 2.342,64<br />

6308 FAHR-U. REISEKosten 620,08 708,62<br />

6309 AUS-u.WEITERBILD./SEMINARK 3.245,60 3.177,00<br />

6310 Autobetiebsk. Althoff 5.929,41 6.878,43<br />

6311 Autobetriebsk. Köller 5.528,05 5.037,94<br />

6312 GEBUEHR-WTW 17.527,99 18.651,63<br />

6313 GEBUEHR-KDVZ/WRW 1.964,94 2.016,41<br />

6314 WARTUNGSKOSTEN EDVA 5.769,84 5.919,12<br />

6315 EDV-Geb.d.Post 916,45 580,97<br />

6316 BauBodenAnschl.ISDN-D-Kanal 4.348,56 4.269,72


6317 Geb. Internetverbindungen 1.354,13 1.358,63<br />

6318 EDV-Kosten allgemein 4.054,30 3.951,84<br />

6319 AUFW.F.GES.VERS.U.VEROEFF. 2.241,42 1.732,24<br />

6320 AUFW.F.D.AUFSICHTSRAT 2.105,96 1.795,71<br />

8505 Prüfungs- und Beratungskosten 0,00<br />

6321 PRUEFUNGS-U.BERATUNGSKOSTEN 41.405,90 36.145,24<br />

6322 Interne Jahresabschlußaufw. 20.000,00 20.000,00<br />

8505-04 Beratungsk.Rechtsanwälte 0,00 2.812,79<br />

6323 Verbands- u. and. Beiträge 9.586,82 7.542,96<br />

6324 GER-,NOT-,BANKGEB. 3.725,25 3.002,82<br />

6325 KOSTEN DES ZAHLUNGSVERKEHRS 1.365,85 1.579,65<br />

8507-03 Mahngebühren 0,00 10,50<br />

A6.4 Übrige Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />

6326 Untern.-Werbung u. Repräs. 43.051,20 34.912,20<br />

6327 Sonstige sächl.Verw.Aufwd. 1.157,48 844,57<br />

6328 Freiw. soziale Aufwdg. 11.362,27 2.830,20<br />

6329 Vermögensschaden-Haftpflich 6.985,80 7.166,47<br />

6330 D&O Versicherung 4.704,96 4.826,64<br />

6331 Nebenk.f.Darl-Besch.VKBu.ä 68,73 0,00<br />

8541 Abbr.Werkstatt Landsb.str. 6.397,54<br />

6335 Spenden 750,00 13.730,00<br />

6336 Material/Kleinwerkzeug 6.806,92 6.048,11<br />

6337 Rep.Maschinen und Werkzeug 403,68 278,49<br />

6338 Autobetriebskosten Regieb. 18.976,45 20.091,71<br />

6339 Aufwendungen f.früh.Jahre 12.595,50 1.383,09<br />

6340 ABSCHREIB.A.MIETFORD.U.A. 417,20 3.412,08<br />

6341 Aufw.f.Freistellg. 210,00 117,00<br />

6342 Umsatzsteuer -1.298,76 -687,07<br />

6343 Kontoführungskosten 440,63 1.347,81<br />

6344 AFA A.MIETFORDERUNGEN 58.598,64 46.648,19<br />

A6.4.1 Übrige Sonstige ordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

A6.4.2 Übrige Sonstige ordentliche Aufwendungen an sonstigen<br />

Summe Personalaufwendungen<br />

S1 Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit<br />

F Finanzerträge und Finanraufwendungen<br />

F1 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen/Verlustübernahmen<br />

F1.1 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen vom Vollkonslidierungskreis<br />

F1.2 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen von Sonstigen<br />

F1.3 Erträge aus Verlustübernahmen vom Volkonsoldierungskreis<br />

F1.4 Erträge aus Verlustübernahmen und sonstigen<br />

F2 Beteiligungserträge<br />

F2.1 Beteiligungserträge von voll zu konsoldierenden verbundenen Unternehmen<br />

F2.2 Beteiligungserträge von Sondervermögen<br />

F2.3 Beteiligungserträge von assoziierten Unternehmen<br />

F2.4 Beteilgungserträge von Sonstigen<br />

F3 Zinserträge und sonstige Finanzerträge<br />

F.3.1 Zinserträge<br />

F3.1.1 Zinserträge vom Vollkonsolidierungskreis -15.208,75 -27.992,92<br />

7100 Sonst.Zinsen/Ertr.verb.Unt. -15.208,75 -27.992,92<br />

F3.1.2 Zinserträgevon Sonstigen -87.078,93 -118.457,05<br />

F3.2 Erträge aus assoziierten Beteiligungen<br />

7101 Zinsen f.Guth.Kred.-Inst. -87.078,93 -118.445,65<br />

FH Zinsen Guth. Kreditinst. 0,00 -11,40<br />

F3.2.1 Erträge aus assoziierten Beteiligung<br />

F3.3 Sonstige Finanzerträge<br />

F3.3.1 Sonstige Finanzerträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

F3.3.2 sonstige Finanzerträge von Sonstige 0,00 -2.404,44<br />

F4 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen<br />

6760 Erträge a.and. Finanzanlagen 0,00 -2.404,44<br />

F4.1 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

F4.2 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen vom Sonstigen<br />

F5 Zinsaufwendungen und sonstige Finanzaufwendungen<br />

F5.1 Zinsaufwendungen<br />

F5.1.1 Zinseaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

F5.1.2 Zinsaufwendungen an Sonstige 674.505,04 615.382,41<br />

F5.2 Aufwendungen aus assoziierten Beteiligungen<br />

F5.2.1 Aufwendungen aus assoziierten Beteiligungen<br />

F5.3 Sonstige Finanzaufwendungen<br />

8717 Sollzinsen Girokto. 0,00 967,09<br />

7300 Bürgschaftsgebühren 704,37 2.599,25<br />

7302 ZS.GES.OBJ.-FIN.KRED.-INST. 523.430,66 465.841,62<br />

7303 ZS.GES.OBJ.-FIN.AND.GLBG. 106.603,74 102.734,99<br />

7304 BUERGSCHAFTSGEBUEHREN 76,69 76,69<br />

7305 Zs.f.lfd.Vbd.Kred.-Inst. 98,14 295,23<br />

M4 Zinsen für Mietkautionen 0,00 11,40<br />

7306 Zs.ges.Obj.-Fin.Kred.-Inst. 43.591,44 42.856,14<br />

F5.3.1 Sonstige Finanzaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

F5.3.2 Sonstige Finanzaufwendungen an Sonstige<br />

S2 Finanzergebnis<br />

(Saldo aus F1 und F5)


S3 Ordentliches Ergebnis<br />

(summe aus S1 und S2)<br />

AE1Außerordentliche Erträge<br />

AE1.1Außerordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

AE1.2Außerordentliche Erträge an Sonstige<br />

AE2Außerordentliche Aufwendungen<br />

AE2.1Außerordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

AE2.2Außerordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />

S4 Außerordentliches Ergebnis<br />

S5 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag<br />

G Gewinnverwendung<br />

G1 Gesamtjahresergebnis 0,00 16.448.306,04<br />

G1.1 Gesamtjahresüberschuss<br />

G1.2 Gesamtjahresfehlbetrag<br />

15. Jahresüberschuß 0,00 16.448.306,04<br />

G2 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis<br />

G2.1 Anderen Gesellschaftern zuzurechnender Gewinn<br />

G2.2 Anderen Gesellschaftern zuzurechnender Verlust<br />

G3 Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr<br />

G3.1 Gewinnvortrag aus dem Vorjahr<br />

G3.2 Verlustvortrag aus dem Vorjahr<br />

G4 Entnahmen aus der Kapitalrücklagen<br />

G4.1 Entnahmen aus der Kapitalrücklagen 0,00 -13.892,35<br />

G5 Einstellungen in Gewinnrücklagen<br />

G5.1 Entnahme aus Gewinnrücklagen<br />

9835 Entn.a.d.Bauern.-Rücklage 0,00 -13.892,35<br />

G5.2 Einstellungen in Gewinnrücklagen 23.442,36 7.477,82<br />

S6 Gesamtbilanzgewinn/Gesamtbilanzverlust<br />

7780 Einst.i.d.Bauern.-Rücklage 23.442,36 7.477,82<br />

18. Bilanzgewinn 0,00 46.884,72<br />

Aktiva<br />

Passiva<br />

Kontrollsumme (Soll: 0,00)


Gesamtabschluss Stadt Lippstadt Fallstudie Lippstadt Anlage 7 (Abgleich Forderungen_Verbindlichkeiten).xlsx; Stand 26.02.2009<br />

Verbindlichkeiten (-) EUR<br />

Forderungen (+) EUR<br />

Kontroll-<br />

Stadt Lippstadt SWL AÖR WFL KWL GWL summen<br />

2.2. 214.894,99 2.1. 722.465,28 2.2. 11.274,48 948.634,75<br />

2.3. 263.842,28 2.3. 1.425.000,00 2.3. 9.611,35 1.698.453,63<br />

Stadt Lippstadt 4.5. -55.747,48 4.5. -151.866,39 4.5. -467.000,00 -674.613,87<br />

4.7. -350,09 4.7. -1.950,15 -2.300,24<br />

422.639,70 1.995.598,89 0,00 -1.950,15 -446.114,17 1.970.174,27<br />

3.4. 27.674.459,08 2.3. 80.043,52 27.754.502,60<br />

2.2. -29.580,87 -29.580,87<br />

SWL 4.5. -145.203,37 4.5. -6.660,22 4.5. -129,11 -151.992,70<br />

4.7. -210.665,28 -210.665,28<br />

27.499.674,84 -217.325,50 -129,11 0,00 80.043,52 27.362.263,75<br />

2.2. 86.461,07 2.2. 73.366,00 159.827,07<br />

2.3. 93.438,59 93.438,59<br />

AÖR 4.4. -27.599.661,95 -27.599.661,95<br />

4.5. -158.358,57 4.7. -264.605,25 4.5. -26.638,39 -449.602,21<br />

-27.578.120,86 -191.239,25 0,00 0,00 -26.638,39 -27.795.998,50<br />

2.2. 222,86 2.2. 9,25 2.2. 1.679.389,04 1.679.621,15<br />

WFL 4.3. -34.700,00 4.3. -1.777.992,92 -1.812.692,92<br />

-34.477,14 9,25 0,00 0,00 -98.603,88 -133.071,77<br />

0,00<br />

KWL 0,00<br />

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />

3.4. 2.002.448,32 2.2. 14.469,55 2.3. 160.842,24 2.177.760,11<br />

2.2. 2.413,00 2.413,00<br />

GWL 4.2. -2.002.448,43 -2.002.448,43<br />

4.5. -15,00 4.5. -63.410,52 -63.425,52<br />

2.397,89 -48.940,97 0,00 160.842,24 0,00 114.299,16<br />

Kontroll- -110.525,27 182.468,73 1.778.273,39 160.713,13 -1.950,15 -491.312,92 1.517.666,91<br />

summen 1.517.666,91


Gesamtabschluss Stadt Lippstadt Fallstudie Lippstadt Anlage 8 (Abgleich Aufwendungen_Erträge).xlsx; Stand 26.02.2009<br />

Erträge (-) EUR<br />

Aufwendungen (+) EUR<br />

Kontroll-<br />

Stadt Lippstadt SWL AÖR WFL KWL GWL summen<br />

1.1.2.6. 3.951.059,88 1.1.2.6. 2.979,11 1.1.2.6. 23.720,56 1.1.2.3. 218.383,66 4.196.143,21<br />

1.1.2.6.4. 178.761,22 178.761,22<br />

1.2.6. 96.592,00 96.592,00<br />

1.1.1.4. -499.298,60 1.1.1.4. -5.547,50 1.1.1.4. -9.806,37 1.1.1.4. -8.353,00 1.1.1.4. -727.227,38 -1.250.232,85<br />

Stadt Lippstadt 1.1.1.5. -1.730,75 1.1.1.5. -33,00 1.1.1.5. -322,86 1.1.1.5. -24.840,58 1.1.1.5. -11.493,36 -38.420,55<br />

1.1.1.6. -18.128,76 1.1.1.6. -399.756,15 1.1.1.6. -45.473,85 -463.358,76<br />

1.1.1.7. -5.217.278,56 1.2.5. -2.102.797,15 1.1.1.7. -404,50 -7.320.480,21<br />

1.2.5. -95.518,28 -95.518,28<br />

-1.785.376,79 -2.508.133,80 -7.150,12 -9.473,02 -386.380,49 -4.696.514,22<br />

1.1.2.3. 1.913.982,45 1.1.2.3. 903.682,77 2.817.665,22<br />

1.1.2.5. 34.130,54 34.130,54<br />

SWL 1.1.2.6. 1.284.319,16 1.1.1.5. -346.991,45 937.327,71<br />

1.1.1.5. -1.384.936,91 1.1.1.7. -239.899,94 1.1.1.5. -1.142,25 1.1.1.5. -17,80 1.1.1.5. -605.948,88 -2.231.945,78<br />

1.847.495,24 -586.891,39 -1.142,25 -17,80 297.733,89 1.557.177,69<br />

1.1.2.3. 873.795,21 1.1.2.3. 82.274,22 1.1.2.6.4. 1.142,25 1.1.2.3. 69.008,00 1.026.219,68<br />

0,00<br />

AÖR 0,00<br />

873.795,21 82.274,22 1.142,25 0,00 69.008,00 1.026.219,68<br />

1.1.2.3. 4.836,91 4.836,91<br />

WFL 1.1.1.6. -4.019,19 1.1.1.6. -15.225,49 1.1.1.6. -23,00 -19.267,68<br />

817,72 0,00 0,00 -15.225,49 -23,00 -14.430,77<br />

1.1.2.3. 7.017,75 1.1.2.6.4. 30,00 7.047,75<br />

1.1.2.5. 696.140,87 696.140,87<br />

KWL 1.1.1.7. -6.433,38 -6.433,38<br />

696.725,24 0,00 0,00 30,00 0,00 696.755,24<br />

1.1.2.3. 803.703,32 1.2.6. 27.992,92 831.696,24<br />

1.1.2.5. 1.462.770,00 1.2.5. -27.992,92 1.434.777,08<br />

GWL 1.1.2.6. 379,63 379,63<br />

1.1.1.5. -771.130,70 -771.130,70<br />

1.495.722,25 0,00 0,00 0,00 0,00 1.495.722,25<br />

Kontroll- 4.914.555,66 -1.703.102,57 -3.095.025,19 -7.120,12 -24.716,31 -19.661,60 64.929,87<br />

summen 64.929,87


Bilanzposten<br />

Stadt Lippstadt<br />

Kommunale Gesamtbilanz (Probeabschluss) <strong>zum</strong> 31. Dezember 2007<br />

Aktiva Passiva<br />

Haushaltsjahr Vorjahr Haushaltsjahr Vorjahr<br />

Bilanzposten<br />

EUR EUR EUR EUR<br />

1. Anlagevermögen 1. Eigenkapital<br />

1.1. Immaterielle Vermögengegenstände 677.964,13 1.1. Allgemeine Rücklage 200.430.137,89<br />

1.2. Sachanlagen 1.2. Ausgleichsrücklagen 23.427.639,84<br />

1.2.1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 57.246.135,63 1.3. Gesamtbilanzgewinn/-verlust 2.415.936,15<br />

1.2.2. Bebaute Grundstücke u. grundstücksgleiche Rechte 147.789.118,08 1.4. Ausgleichsposten für die Anteile anderer Gesellschafter 643.216,00<br />

1.2.3. Infrastrukturvermögen<br />

1.2.3.1. Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 56.761.751,45 2. Sonderposten<br />

1.2.3.2. Bauten des Infrastrukturvermögens 341.310.318,67 2.1. Sonderposten für Zuwendungen 138.626.864,40<br />

1.2.4. Bauten auf fremden Grund und Boden 4.603.448,97 2.2. Sonderposten für Beiträge 105.547.446,25<br />

1.2.5. Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.725.582,46 2.3. Sonstige Sonderposten 265.483,85<br />

1.2.6. Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 5.705.671,07<br />

1.2.7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.296.497,43 3. Rückstellungen<br />

1.2.8. Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 16.205.884,89 3.1. Pensionsrückstellungen 54.084.809,43<br />

3.2. Rückstellungen für Deponien und Altlasten 297.500,00<br />

1.3. Finanzanlagen 3.3. Instandhaltungsrückstellungen 2.878.775,51<br />

1.3.1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 3.4. Steuerrückstellungen 95.717,87<br />

1.3.2. Anteile an assoziierten Unternehmen 27.272,63 3.5. Sonstige Rückstellungen 19.615.010,63<br />

1.3.3. Übrige Beteiligungen 1.089.440,79<br />

1.3.4. Wertpapiere des Anlagevermögens 480.840,61 4. Verbindlichkeiten<br />

1.3.5. Ausleihungen 30.598.620,58 4.1. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 100.699.582,11<br />

4.2. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherungen 4.543.268,84<br />

2. Umlaufvermögen 4.3. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich 45.914.511,05 gleichkommen<br />

2.1. Vorräte 15.729.013,83 4.4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13.642.694,04<br />

2.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 48.861.992,09 4.5. Sonstige Verbindlichkeiten 53.212.789,70<br />

2.3. Liquide Mittel 32.324.980,25<br />

5. Passive Rechnungsabgrenzung 7.926.292,76<br />

3. Aktive Rechnungsabgrenzung 3.833.142,76<br />

774.267.676,32 774.267.676,32


Stadt Lippstadt<br />

Kommunale Gesamtergebnisrechnung (Probeabschluss)<br />

für das Geschäftsjahr 2007 (01.01. bis 31.12.)<br />

Ertrags- und Aufwandsarten<br />

Ergebnis des Ergebnis des<br />

Haushaltsjahres Vorjahres<br />

EUR EUR<br />

1 Steuern und ähnliche Abgaben 32.406.217,12<br />

2 + Zuwendungen und allg.Umlagen 48.861.754,52<br />

3 + Sonstige Transfererträge 3.592.717,36<br />

4 + Öffentliche-rechtliche Leistungsentgelte 24.925.256,96<br />

5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 82.363.751,48<br />

6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2.415.144,63<br />

7 + Sonstige ordentliche Erträge 6.027.433,42<br />

8 + Aktivierte Eigenleistungen 971.174,54<br />

9 +/- Bestandsveränderungen 2.092.575,35<br />

10 = Ordentliche Gesamterträge 203.656.025,38 0,00<br />

11 - Personalaufwendungen -35.602.920,19<br />

12 - Versorgungsaufwendungen -3.256.529,89<br />

13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -74.768.936,13<br />

14 - Bilanzielle Abschreibungen -8.193.520,71<br />

15 - Transferaufwendungen -53.869.496,34<br />

16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen -21.595.248,99<br />

17 = Ordentliche Gesamtaufwendungen -197.286.652,25 0,00<br />

18 = Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit 6.369.373,13 0,00<br />

19 + Finanzerträge 3.530.942,67<br />

20 - Finanzaufwendungen -7.486.004,36<br />

21 = Gesamtfinanzierungsergebnis -3.955.061,69 0,00<br />

22 = Ordentliches Gesamtergebnis 2.414.311,44 0,00<br />

23 + Außerordentliche Erträge 0,00<br />

24 - Außerordentliche Aufwendungen 0,00<br />

25 = Außerordentliche Gesamtergebnis 0,00 0,00<br />

26 = Gesamtjahresergebnis 2.414.311,44 0,00<br />

27 - anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis -4.789,82<br />

28 +/- Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00<br />

29 +/- Entnahmen/Zuführungen Rücklagen 6.414,53<br />

30 = Gesamtbilanzgewinn/-verlust 2.415.936,15 0,00


- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Praxisleitfaden 4. Auflage<br />

Anlage I.4<br />

Fallstudie der<br />

Stadt Solingen


<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Fallstudie der Stadt Solingen<br />

<strong>Modellprojekt</strong> zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses im<br />

Neuen Kommunalen Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>)<br />

Arbeitspapier der Stadt<br />

Stand: 22.05.2009<br />

- Gesamtabschluss


<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Einleitung ......................................................................................................................4<br />

2 Der Solinger Weg <strong>zum</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss ............................................................4<br />

2.1 Der erste Gesamtabschluss als Teil des <strong>NKF</strong>-Projektes..............................................4<br />

2.1.1 Projektumfeld für den <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss in Solingen ........................................................4<br />

2.1.2 Federführung durch die Beteiligungsgesellschaft Stadt Solingen mbH (BSG) ..........................6<br />

2.2 Zeitplan und Meilensteine für den ersten Gesamtabschluss.......................................6<br />

2.3 Einführung von Software als Bestandteil der Projektarbeit.........................................7<br />

2.3.1 Software-Implementierung als Taktgeber im Projekt .................................................................7<br />

2.3.2 Erforderliche Vorarbeiten bei der <strong>NKF</strong>-Einführung im Überblick................................................8<br />

2.4 Besonderheiten der Datengrundlage für diese Fallstudie............................................9<br />

3 Abgrenzung des Konsolidierungskreises ....................................................................12<br />

4 Überleitung Handelsbilanzen – Summenbilanz...........................................................17<br />

4.1 Entwicklung eines praxisgerechten Positionenplans ................................................17<br />

4.2 Entwicklung eines Excel-basierten Erfassungstools .................................................18<br />

4.3 Formulierung einer Gesamtabschlussrichtlinie..........................................................21<br />

4.3.1 Die Richtlinie als verbindlicher Handlungsrahmen...................................................................21<br />

4.3.2 Beispiele aus der Gesamtabschlussrichtlinie ...........................................................................24<br />

4.3.2.1 Aufgaben und Terminplan ....................................................................................................24<br />

4.3.2.2 Beschreibung Erfassungstool...............................................................................................25<br />

4.3.2.3 Positionenplan ......................................................................................................................29<br />

4.3.2.4 Ausübung von Wahlrechten – Bilanzpolitik ..........................................................................30<br />

4.4 Erstellung der HB II.......................................................................................................32<br />

4.4.1 Abweichende Ansatzrechte / wesentliche Umgliederungen im Konzern .................................32<br />

4.4.1.1 Abweichende Ansatzrechte ..................................................................................................32<br />

4.4.1.2 Wesentliche Umgliederungen...............................................................................................32<br />

4.4.2 Wesentliche Neubewertungen im Konzern Stadt Solingen......................................................33<br />

5 Konsolidierung im Vollkonsolidierungskreis ................................................................33<br />

5.1 Kapitalkonsolidierung...................................................................................................33<br />

5.1.1 Angewandte Methode...............................................................................................................33<br />

5.1.2 Konkrete Umsetzung ................................................................................................................34<br />

5.1.3 Entstehung von Unterschiedsbeträgen ....................................................................................35<br />

5.1.4 Vorschlag zur Behandlung von Unterschiedsbeträgen ............................................................37<br />

5.2 Schuldenkonsoldierung................................................................................................38<br />

5.3 Zwischenergebniseliminierung....................................................................................40<br />

5.3.1 Fallbeispiele im Konzern ..........................................................................................................40<br />

5.3.2 Konkrete Umsetzung ................................................................................................................42<br />

5.4 Aufwands- und Ertragseliminierung............................................................................42<br />

5.4.1 Konkrete Umsetzung ................................................................................................................42<br />

5.4.2 Divergenzen zwischen Aufwand und Ertrag durch die Umsatzsteuer .....................................43<br />

6 Anwendung der Equity-Konsolidierung .......................................................................44<br />

6.1 Angewandte Methode ...................................................................................................44<br />

6.2 Konkrete Umsetzung ....................................................................................................45<br />

6.3 Entstehung von Unterschiedsbeträgen.......................................................................45<br />

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6.4 Vorschlag zur Behandlung von Unterschiedsbeträgen..............................................45<br />

7 Bilanz und Ergebnisrechnung .....................................................................................46<br />

8 Segmentberichterstattung als Ansatzpunkt für eine Gesamtsteuerung ......................48<br />

8.1 Zielsetzung einer Segmentberichterstattung..............................................................48<br />

8.1.1 Zuordnungsquoten bei unterschiedlichen Produktbereichen bei einem Betrieb......................49<br />

8.1.2 Umsetzung einer prozentualen Segmentbildung in Standardsoftware ....................................51<br />

8.2 Interpretationsmöglichkeiten auf Basis einer Segmentberichterstattung ................53<br />

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1 Einleitung<br />

Das Gemeindehaushaltsrecht <strong>NRW</strong> sieht vor, dass spätestens <strong>zum</strong> Stichtag 31. Dezember 2010<br />

von jeder Kommune ein Gesamtabschluss aufzustellen ist, der - wie ein Konzernabschluss in der<br />

Privatwirtschaft - die Betriebe mit der Kernverwaltung zusammenfasst. Damit wird umfassend ein<br />

der tatsächlichen Aufgabenerledigung entsprechendes Bild über die wirtschaftliche Lage und die<br />

Entwicklung der Kommune abgegeben.<br />

Vor diesem Hintergrund hat das Innenministerium <strong>NRW</strong> das <strong>Modellprojekt</strong> „<strong>NKF</strong>-<br />

Gesamtabschluss“ initiiert. In diesem <strong>Modellprojekt</strong> wirken die Landeshauptstadt Düsseldorf, die<br />

Städte Essen, Solingen und Lippstadt sowie der Kreis Unna als Modellkommunen mit. Das Mo-<br />

dellprojekt wird von der Arbeitsgemeinschaft PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsge-<br />

sellschaft, Düsseldorf, und der IVC Public Services GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen,<br />

fachlich begleitet. Die in diesem <strong>Modellprojekt</strong> mitwirkenden Kommunen sollen bis Mitte 2009 aus<br />

einer modellhaften Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen (§ 116 GO <strong>NRW</strong>, §§ 49-51<br />

GemHVO <strong>NRW</strong>) Leitlinien für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen zur Integration der oft kom-<br />

plexen Beteiligungsstrukturen in eine „konsolidierte Gesamtrechnung“ für den „Konzern Kommune“<br />

entwickeln, die auch bei anderen Kommunen Anwendung finden können.<br />

Mit den nachfolgenden Ausführungen wird der Weg der Stadt Solingen im Rahmen des Projektes<br />

beschrieben.<br />

2 Der Solinger Weg <strong>zum</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

2.1 Der erste Gesamtabschluss als Teil des <strong>NKF</strong>-Projektes<br />

2.1.1 Projektumfeld für den <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss in Solingen<br />

Die Stadt Solingen hat den Umstieg auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>) erfolg-<br />

reich in zwei Schritten realisiert: Nachdem sieben Pilotbereiche die Umstellung bereits in 2007<br />

vollzogen haben, folgte die zweite Welle im Haushaltsjahr 2008. Damit ist das <strong>NKF</strong> in der Solinger<br />

Kernverwaltung seit über einem Jahr flächendeckend eingeführt.<br />

Den vollständigen Überblick über Vermögen, Schulden sowie Ressourcenverbrauch soll nun unter<br />

Einbeziehung der Betriebe der <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss geben. Die Einführung des Gesamtab-<br />

schlusses ist bei der Stadt Solingen als <strong>NKF</strong>-Teilprojekt organisiert. Für die Einbindung in das<br />

<strong>NKF</strong>-Gesamtprojekt sprechen, dass<br />

• der <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss auf dem Einzelabschluss der Kernverwaltung aufsetzt und auch<br />

im Gesamtabschluss die <strong>NKF</strong>-Steuerungsphilosophie zu berücksichtigen ist<br />

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• der <strong>NKF</strong>-Buchungsstoff in der Kernverwaltung - spätestens <strong>zum</strong> Start des ersten Ge-<br />

schäftsjahres das konsolidiert wird - auf den Gesamtabschluss vorbereitet werden muss<br />

(vgl. zu den Vorarbeiten ausführlich 2.3.2)<br />

• Verwaltung und Politik - wie schon bei der <strong>NKF</strong>-Einführung - für den <strong>NKF</strong>-<br />

Gesamtabschluss und seine Informations- und Steuerungsmöglichkeiten gewonnen wer-<br />

den müssen.<br />

Die Stadt Solingen beschäftigt sich seit langem mit dem Thema Konzernrechnungslegung. Bereits<br />

1999 hat sich Solingen an einem Gemeinschaftsprojekt mit der PwC Deutsche Revision AG zu<br />

diesem Thema beteiligt.<br />

Die Einführung des Gesamtabschlusses schließt das <strong>NKF</strong>-Projekt bei der Stadt Solingen ab. Mit<br />

der Vorlage der ersten <strong>NKF</strong>-Jahresrechnung für die Kernverwaltung im ersten Halbjahr 2009 fin-<br />

den die noch verbliebenen Teilprojekte im <strong>NKF</strong>-Gesamtprojekt ihren Abschluss.<br />

Abbildung 1: Projektumfeld für den <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss bei der Stadt Solingen<br />

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2.1.2 Federführung durch die Beteiligungsgesellschaft Stadt Solingen mbH<br />

(BSG)<br />

Den <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss wird bei der Stadt Solingen nicht die zentrale Finanzbuchhaltung<br />

erstellen, sondern die Beteiligungsgesellschaft Stadt Solingen mbH (BSG).<br />

Für die Übernahme der Federführung im <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss durch die BSG sprach vor allem<br />

das hier bereits vorhandene Know-how. Seit 2002 wurden in Solingen Aufgaben und Kompeten-<br />

zen zur Konzernrechnungslegung und <strong>zum</strong> Beteiligungsmanagement der Stadt Solingen in der<br />

BSG konzentriert. Die BSG erstellt schon heute als Holdinggesellschaft für wesentliche städtische<br />

Tochtergesellschaften einen Konzernabschluss nach den Vorschriften des HGB - allerdings ohne<br />

Einbeziehung der Kernverwaltung. Darüber hinaus hatte das in die BSG übergeleitete Beteili-<br />

gungsmanagement das Gemeinschaftsprojekt Konzernrechnungslegung mit PwC betreut und aus<br />

diesem Grunde gezielt Mitarbeiter für dieses Thema qualifiziert. Ein Nebeneffekt der BSG-<br />

Federführung war und ist, dass beim Thema <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Projektaufgaben von Kollegen<br />

übernommen werden konnten, die nicht bereits durch die <strong>NKF</strong>-Einführung belastet waren.<br />

2.2 Zeitplan und Meilensteine für den ersten Gesamtabschluss<br />

Die nachstehende Abbildung zeigt den Zeitplan und die wesentlichen Meilensteine auf dem Weg<br />

<strong>zum</strong> ersten <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss der Stadt Solingen. Aufbauend auf den Erfahrungen und Er-<br />

kenntnissen aus dem Vorprojekt von 1999 (vgl. 2.1.1) wurden, gemeinsam mit Vertretern aus dem<br />

Rechnungswesen der Stadt sowie großer kommunaler Betriebe, frühzeitig konzeptionelle und<br />

technische Fragestellungen bearbeitet (z.B. bei der Anbindung der Meldeverfahren). Ergebnis der<br />

Umsetzungsphase des <strong>Modellprojekt</strong>es seit September 2008 ist ein mit der SAP-Software SEM-<br />

BCS (Strategic Enterprise Management; Business Consolidation Services) erstellter Probeab-<br />

schluss für 2007. Aus dem Bereich der Kernverwaltung wurden lediglich die bereits 2007 auf <strong>NKF</strong><br />

umgestellten Pilotbereiche einbezogen. Der erste testatfähige Solinger <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

wird für das Geschäftsjahr 2008 angestrebt. Da die Aufstellung und Prüfung des <strong>NKF</strong>-<br />

Einzelabschluss 2008 noch nicht abgeschlossen ist, werden die Ergebnisse frühestens im März<br />

2010 vorliegen, also nach dem Abschluss des <strong>Modellprojekt</strong>es.<br />

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Abbildung 2: Der Solinger Weg <strong>zum</strong> ersten <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

2.3 Einführung von Software als Bestandteil der Projektarbeit<br />

2.3.1 Software-Implementierung als Taktgeber im Projekt<br />

Die Einführung von Software wird bei der Stadt Solingen als integraler Bestandteil von Projekten<br />

im Rechnungswesen gesehen. Ohne IT-Unterstützung kann in größeren Kommunen à la longue<br />

effizient voraussichtlich kein <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss erstellt werden. Für die Erstkonsolidierung<br />

mag ein Tabellenkalkulationsprogramm ausreichen, bei Folgekonsolidierungen stößt die Lösung<br />

an ihre Grenzen.<br />

Diese Sichtweise der IT hat sich bei der Stadt Solingen bereits bei der <strong>NKF</strong>-Einführung in der<br />

Kernverwaltung bewährt. So können in der Konzeption formulierte Anforderungen frühzeitig dar-<br />

aufhin überprüft werden, ob sie sich in der Software und im Regelbetrieb auch einfach umsetzen<br />

lassen. Da auch im Rechnungswesen von Softwareherstellern anstelle von vordefinierten, fest<br />

programmierten Verarbeitungslogiken immer häufiger flexible „Toolboxen“ mit frei definierbarem<br />

Regelwerk ausgeliefert werden, ist die Prüfung der technischen Umsetzbarkeit bereits in der Kon-<br />

zeptionsphase wichtig und lohnend. Im Rechnungswesen der Öffentlichen Verwaltung ist weniger<br />

häufig mehr. Die Möglichkeit, sich die eigene Konsolidierungslösung maßschneidern zu können,<br />

führt rasch zur Überforderung und gefährdet eine Projektdurchführung im Budget und Zeitplan.<br />

Außerdem kann die Softwareeinführung in komplexen Projekten als Taktgeber fungieren:<br />

• Die Aufgaben- und Meilensteinplanung kann anhand eines IT-Einführungsleitfadens struk-<br />

turiert werden.<br />

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• Die Softwareeinführung erzeugt bisweilen den erforderlichen Entscheidungsdruck und<br />

zwingt zu Festlegungen. Beispielsweise muss der Konsolidierungskreis abschließend ge-<br />

klärt sein, ehe die Stammdaten der Gesellschaften in der Software gepflegt werden.<br />

Ein umfangreiches Auswahlverfahren für die Konsolidierungssoftware war bei der Stadt Solingen<br />

nicht erforderlich. Bereits 1998 hat der Verwaltungsvorstand entschieden, dass die Einführung<br />

neuer Softwareverfahren - soweit möglich - auf Basis von SAP-Lösungen erfolgen soll. Der <strong>NKF</strong>-<br />

Gesamtabschluss wird in Solingen mit der SAP-Komponente SEM-BCS (Strategic Enterprise Ma-<br />

nagement-Business Consolidation Services) erstellt. Zum einen wird bei der Stadt Solingen das<br />

System SAP BW bereits für das gesetzliche Berichtswesen (Haushaltsplan und Jahresrechnung)<br />

genutzt, <strong>zum</strong> anderen ist die Lösung im Rahmen bestehender Verträge bereits lizenziert. Ein Ein-<br />

satz des Produktes SAP BusinessObjects Financial Consolidation, das von SAP als neue Plattform<br />

für die Weiterentwicklung im Bereich der Konzernrechnungslegung positioniert wird, kam nicht in<br />

Betracht, da die Stadt Solingen für die Software keine Lizenzen besitzt.<br />

Der Probeabschluss 2007 wurde mit SEM-BCS in der Version 4.0 und auf Basis von SAP BW 3.5<br />

erstellt. Auf einen Releasewechsel zur verfügbaren Version 6.0 wurde verzichtet, da die Zusatz-<br />

funktionen (z.B. Datenübernahme von externen Konsolidierungsbuchungen, Web-Zugriff auf Kon-<br />

solidierungsmonitor) für die Stadt Solingen nicht erforderlich sind.<br />

2.3.2 Erforderliche Vorarbeiten bei der <strong>NKF</strong>-Einführung im Überblick<br />

Ein zentraler Punkt bei der Aufstellung eines <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses sind die Vorbereitungen in<br />

den meldenden Einheiten. Eine manuelle Ermittlung der zu meldenden Werte erscheint nur in<br />

Ausnahmefällen z. B. bei geringem internen Buchungsvolumen sinnvoll. Daher müssen sowohl<br />

inhaltlich, als auch technisch Vorbereitungen in den folgenden beispielhaften Bereichen der bu-<br />

chenden Systeme (hier am Beispiel SAP R/3) getroffen werden:<br />

- Operative Kontenpläne<br />

- Markierung relevanter Personenkonten sowie deren Buchungen<br />

- Kontierungsfahnen und manuelle Buchungen<br />

- Anlagevermögen<br />

- Spezialfälle der Saldenabstimmung (inkl. Verwahr- und Vorschusspositionen, etc.)<br />

- […]<br />

Eine abschließende Aufzählung und umfassende Erläuterung der relevanten Einstellungen und<br />

Vorarbeiten (z. B. Behandlung immaterieller Vermögensgegenstände in der <strong>Anlagen</strong>buchhaltung,<br />

Saldenabstimmungen von Buchungen auf Verwahr- und Vorschusskonten, etc.) ist aufgrund des<br />

Umfangs und der individuellen Anforderungen leider nicht möglich, weshalb wir hier nur auf die<br />

zentralen Einstellungen eingehen konnten.<br />

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Operative Kontenpläne müssen zunächst inhaltlich auf den Positionenplan des Gesamtabschlus-<br />

ses übergeleitet werden. Um die einzelnen Buchungen auf diesen Konten später automatisch nach<br />

Positionen gerastert aus dem System zu erhalten, muss jedes operative Konto (inkl. Verrech-<br />

nungskonten, etc.) auch technisch einer Konzernposition zugeordnet sein.<br />

Personenkonten (Kreditoren, Debitoren, bzw. Geschäftspartner im PSCD) bekommen in ihren<br />

Stammdaten ein Kennzeichen, welches sie konkret als eine „Partnergesellschaft“ innerhalb des<br />

Konsolidierungskreises kennzeichnet. Alle Buchungen mit diesem Personenkonto (sowie etwaiger<br />

Duplikate) werden anschließend automatisch in der Bilanz- und Ergebniszeile mit dieser Partner-<br />

nummer kontiert. Die Summen dieser Buchungen sind im Rahmen der Schulden- und Ergebnis-<br />

konsolidierung automatisch als konzerninterne Verflechtung zu erkennen und zu konsolidieren.<br />

Insbesondere die Vermeidung von Duplikaten sowie die sorgfältige Beobachtung von Schnittstel-<br />

lenbuchungen verlangen organisatorisch abgestimmte Lösungen der Stammdatenpflege.<br />

Kontierungsfahnen und manuelle Buchungen müssen ggf. angepasst werden, wenn es sich um<br />

Sachverhalte mit Partnerrelevanz handelt. Dies kann z. B. bei Rückstellungen für fehlende Ein-<br />

gangsrechnungen der Fall sein oder bei manuellen Korrekturbuchungen von ursprünglich mit Part-<br />

nern kontierten Aufwendungen.<br />

Die oben genannten Vorarbeiten müssen spätestens vor dem Jahr erfolgen, für welches der erste<br />

prüffähige Gesamtabschluss erstellt werden soll. Zwar lassen sich im SAP-System z. B. Perso-<br />

nenkontenbuchungen automatisch mit einem Partnerkennzeichen nachkontieren, aber insbeson-<br />

dere manuelle Sachkontenbuchungen können ohne eine direkt korrekte technische Kontierung gar<br />

nicht oder nur mit deutlich erhöhtem Aufwand im System nachvollzogen werden. Dies führt zu ent-<br />

sprechenden Abstimmproblemen, insbesondere im Rahmen der Schulden- und Ergebniskonsoli-<br />

dierung.<br />

2.4 Besonderheiten der Datengrundlage für diese Fallstudie<br />

Bei der Datenkonstellation des Probeabschlusses der Stadt Solingen sind einige Restriktionen zu<br />

beachten:<br />

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- das Geschäftsjahr der Meldedaten im Allgemeinen,<br />

- der Konsolidierungskreis sowie<br />

- die Meldedaten der Kapitalkonsolidierung im Speziellen.<br />

Die allgemeinen Meldedaten stammen aus dem Jahr 2007, dem ersten Jahr, in dem doppisch ge-<br />

buchte Werte der Kernverwaltung als Konzernmutter vorliegen. Hierbei ist zu beachten, dass die<br />

Stadt Solingen das Jahr 2007 nur mit Pilotdiensten bewirtschaftet hat und eine vollständige Pro-<br />

duktivsetzung erst in 2008 erfolgt ist. Das heisst, die allgemeinen Meldedaten der Kernverwaltung<br />

umfassen ausschließlich Daten der Pilotdienste. Hierdurch entstehen insbesondere Differenzen im<br />

Bereich der Schulden- und Ergebniskonsolidierung, da große Buchungsvolumina der anderen Be-<br />

triebe (z. B. die Stadtwerkerechnungen) noch kameral verbucht wurden. Darüber hinaus konnten<br />

noch nicht in allen Aufgabenbereichen korrekt kontierte Meldedaten geliefert werden, so dass teil-<br />

weise auf Handelsbilanzen I aufgesetzt werden musste und diese zentral um teilweise bekannte<br />

Partnerbeziehungen angereichert wurden.<br />

Die Diskussionen über inhaltliche Veränderungen des Konsolidierungskreises in den Jahren 2007<br />

bis 2009 (Neuausrichtung des Vermögensbetriebes, Neugründung zweier Eigenbetriebe, Umstruk-<br />

turierung der Beteiligungsgeflechte zur itec Informationstechnologie Solingen GmbH sowie der<br />

Stadtwerke Solingen GmbH, etc.) führten zur Entscheidung, einen möglichst stabilen Konsolidie-<br />

rungskreis zu finden, der auch nach den Probeabschlüssen inhaltlich nah an der Struktur der spä-<br />

teren Abschlüsse ist und der technisch wenig Stammdatenänderungen verursacht. Diese Anforde-<br />

rungen (z. B. keine einmalige Einbeziehung des Vermögensbetriebes) wurden von der Konzern-<br />

struktur 2008 erfüllt, so dass diese als Grundlage der Konsolidierungsdurchführung herangezogen<br />

wurde, obwohl z. B. für die beiden neuen Eigenbetriebe keine 2007er Daten existieren.<br />

Um auf Basis der nur teilweise vorhandenen Daten der Kernverwaltung und dem abweichenden<br />

Bezugsjahr des Konsolidierungskreises technisch und organisatorisch vollständige Konsolidie-<br />

rungsmaßnahmen durchführen zu können, wurden die Finanzanlagen und die Beteiligungsstruktu-<br />

ren gesondert nachgepflegt. Somit war insbesondere eine vollständige Kapitalkonsolidierung mög-<br />

lich.<br />

Die Datenkonstellation des Testabschlusses (allgemeine Werte 2007, Konsolidierungskreis und<br />

Beteiligungsdaten 2008) macht deutlich, dass es sich nicht um einen testatsfähigen Konzernab-<br />

schluss handelt, sondern vielmehr um eine technische und organisatorische Erprobung der Konso-<br />

lidierungsdurchführung. Realistische Erkenntnisse im Hinblick auf die Informationsfunktion sind<br />

demnach nur strukturell dem Abschluss zu entnehmen und nicht auf Ebene einzelner Werte. Im<br />

Hinblick auf konkrete, realistische Werte erfolgt im nächsten Schritt ein weiterer Probeabschluss<br />

auf Basis 2008er Meldedaten. Die Erkenntnisse hierzu konnten jedoch bis <strong>zum</strong> Redaktionsschluss<br />

dieser Fallstudie nicht mehr mit einfließen.<br />

Als Besonderheit wurden die Meldedaten des Konsolidierungskreises nicht nur nach ihren Gesell-<br />

schaften getrennt gemeldet. Vielmehr fand auf Konzernebene ebenfalls eine Aufteilung in <strong>NKF</strong>-<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

Produktbereiche statt. Alle Konsolidierungsmaßnahmen wurden dementsprechend in Form einer<br />

zweidimensionalen Matrixkonsolidierung definiert und durchgeführt.<br />

Abbildung 3: Matrixkonsolidierung<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

3 Abgrenzung des Konsolidierungskreises<br />

Die Stadt Solingen hat ihren Konsolidierungskreis entsprechend der im Praxisleitfaden beschrie-<br />

benen Vorgehensweise ermittelt.<br />

Ermittlung der einzubeziehenden Unternehmen<br />

Die Definition und Abgrenzung des Konsolidierungskreises erfordert einen vollumfänglichen Über-<br />

blick über sämtliche Betriebe. Die Stadt Solingen erstellt jährlich nach § 117 GO <strong>NRW</strong> einen stich-<br />

tagsbezogenen Beteiligungsbericht, in dem ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung,<br />

unabhängig davon, ob Betriebe dem Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses angehören, zu<br />

erläutern ist. Der Beteiligungsbericht der Stadt Solingen <strong>zum</strong> 31.12.2007 bildete die Grunddaten-<br />

basis bzw. den Ausgangspunkt für die Ermittlung der einzubeziehenden Unternehmen.<br />

Vom Beteiligungsbericht <strong>zum</strong> Konsolidierungskreis<br />

Die Beteiligungen wurden entsprechend Ihrer Zugehörigkeit zu Beteiligungsklassen farblich mar-<br />

kiert und die Klassen in einer Legende erläutert (siehe nachfolgendes Organigramm).<br />

Abbildung 4: Beteiligungsübersicht<br />

Die folgende Grafik zeigt das Prüfschema zur Festlegung des Konsolidierungskreises.<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

ja<br />

ja<br />

Ausweis in der<br />

Gesamtbilanz<br />

Anteile an assozierten<br />

Unternehmen<br />

öffentlich-rechtliche Betriebe (z.B.) private Betriebe (z.B.)<br />

- Anstalten öffentlichen Rechts<br />

- Z weck verbände<br />

- Stiftungen ( bei denen die Kom mu ne selbst Stifterin ist)<br />

- Eigenbetrieb e<br />

nicht:<br />

Spark ass en<br />

Vollkonsolidierung<br />

ja<br />

Einbeziehung nach "At<br />

Equity"<br />

Ausweis in der Gesamtbilanz<br />

ggf. gesondert als<br />

"Sonstige Beteiligung (at cost)"<br />

Abbildung 5: Prüfschema (gem. Praxisleitfaden)<br />

Ermittlung der effektiven<br />

"Beteiligungsquote"<br />

(direk te u. indire kte "Beteiligun gen")<br />

Ist der Anteil an dem Betrieb für<br />

die Gesamtbilanz wesentlich?<br />

Indizien hierfür kö nnen s ein:<br />

- Bestimm ung de r Unte rnehm en szie le<br />

- Ents cheid ung über w ese ntliche geschä ftlic he M aßnah men<br />

- F estlegung wesentlic her G ru ndsätze der G eschäfts politik<br />

- Koor din ation w ese ntlicher T eilbereiche d er Unt ernehme nsleitung<br />

- perso nelle Besetzung wesentlicher Führ ungsstellen, z.B. Vo rs tand<br />

nein<br />

Liegt eine der Kontrollmöglichkeiten des<br />

§ 50 Abs. 2 Nr. 1-3 GemHVO <strong>NRW</strong> vor?<br />

- Liegt die M ehr heit d er Stimm r echte bei d er Komm une (aus Konzernsicht )?<br />

- Steht d er Komm une das Recht zu, die Mehrheit von O rganm itgliedern zu<br />

bestellen?<br />

- Steht d er Komm une auf G rund e ines Beherrs ch ungsver trages oder<br />

satzungsmäß ig das Recht zu, einen beherrschenden Einfluss a uszuüben?<br />

nein<br />

Liegt maßgeblicher Einfluss<br />

durch die Kommune vor?<br />

- Ver tretens ein im Vors tand ode r Aufsichts rat?<br />

- Mitwirken an U nterneh m ens ents cheidungen?<br />

- Liegen er heblic he Liefer- und Leis tungsbeziehunge n vor ?<br />

- Liegen er heblic he finanzielle oder t echno logische Beziehungen v or ?<br />

Unter schied z u beherr schend em Ein fluss nach Umfang und Intensität<br />

Handelt es sich um ein<br />

verbundenes Unternehmen?<br />

Ein Schwerpunkt der Betrachtung war die Ermittlung der Wesentlichkeit eines Betriebes.<br />

ja<br />

Liegt "einheitliche Leitung"<br />

durch die Kommune vor?<br />

nein<br />

- Aktiengesellschaften<br />

- Gesellsc haften m it beschränkter Haftung<br />

Gemäß § 116 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong> muss ein Betrieb nicht in den Gesamtabschluss einbezogen wer-<br />

den, sofern er für die Verpflichtung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der<br />

nein<br />

ja<br />

nein<br />

Ausweis in der Gesamtbilanz<br />

ggf. gesondert als<br />

"Anteile an verbundenen nicht<br />

konsolidierten Unternehmen"<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune zu vermitteln, von unter-<br />

geordneter Bedeutung ist (Einzelfallbetrachtung). Die Prüfung, dass kein wesentlicher Einfluss auf<br />

die wirtschaftliche Lage des „Konzern Kommune“ besteht, muss dabei für alle eventuell nicht ein-<br />

zubeziehenden Betriebe zusammen vorgenommen werden; sollte die Prüfung zu einer Nicht-<br />

Einbeziehung von Betrieben führen, so ist dies im Gesamtanhang zu erläutern.<br />

Hierbei ist davon auszugehen, dass eine untergeordnete Bedeutung bei bei einem Anteil von unter<br />

3,0 % an der jeweiligen Bezugsgröße vorliegt. Oftmals werden bei privatwirtschaftlichen Unter-<br />

nehmen Schwellenwerte von 3 % bis 5 % der Ergebnisse (summiert) von allen Gesellschaften, die<br />

von untergeordneter Bedeutung sind, als Maßgröße angesetzt, ob ein Tochterunternehmen in den<br />

Konzernabschluss einbezogen wird oder nicht. Infolgedessen ist eine Veränderung dieser Maß-<br />

größe von 5 % oder mehr dann ganz bestimmt als wesentlich anzusehen.<br />

Konkret wurden für die Betriebe im Konzern Stadt Solingen Jahresabschlusszahlen wie Bilanzvo-<br />

lumen, Anlagevermögen, Eigenkapital und Umsatzerlöse ermittelt, summiert und ihr Anteil am Ge-<br />

samtvolumen ausgewiesen (siehe nachfolgende Darstellung).<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

Abbildung 6: Jahresabschlusszahlen 2007<br />

Die Beteiligungslandschaft der Stadt Solingen wird hinsichtlich der Größenkriterien Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage von den Gesellschaften BSG, SWS GmbH, Klinikum und Entsorgungsbe-<br />

triebe dominiert. Auf diese entfallen vom Bilanzvolumen 38,5 %, vom Anlagevermögen 34,9 %,<br />

vom Eigenkapital 54 % und von den Umsatzerlösen 51,9 %.<br />

Zusammen mit der Stadt Solingen entfallen auf diesen Bereich vom Bilanzvolumen 94,6 %, vom<br />

Anlagevermögen 96,0 %, vom Eigenkapital 96,6 % und von den Umsatzerlösen 93,9 %.<br />

Die verbleibenden Beteiligungen machen demnach Anteile zwischen 3,4 % und 6,1 % aus.<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

Eine Anwendung von Wesentlichkeitskriterien würde danach zu einem Ausschluss dieser Beteili-<br />

gungen führen. Dies würde aber auch aus Sicht der Mutter kommunalspezifisch wichtige Bereiche<br />

aus der Darstellung des Leistungsspektrums ausblenden, so dass eine vollständige Einbeziehung<br />

angestrebt wird.<br />

Die Stadt Solingen hat sich aufgrund dieser Auswirkung für folgendes Verfahren zur Bestimmung<br />

des Konsolidierungskreises entschieden:<br />

Beteiligungen mit einer Konzernbeteiligungsquote größer als 50 % und eigenbetriebsähnliche Ein-<br />

richtungen werden nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung einbezogen und werden als An-<br />

teile an verbundenen Unternehmen klassifiziert.<br />

Beteiligungen mit einer Konzernbeteiligungsquote von 20 % bis 50 % werden nach den Grundsät-<br />

zen des § 50 Absatz 3 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. §§ 311,312 HGB als assozierte Unternehmen „at<br />

equity“ in den Gesamtabschluss einbezogen. Hierbei kann die Buchwert- oder Kapitalanteilsme-<br />

thode angewendet werden. Da das <strong>NKF</strong> die Buchwertmethode favorisiert, kommt diese in Solingen<br />

zur Anwendung.<br />

„Beteiligungen“ mit einer Konzernbeteiligungsquote von weniger als 20 % werden mit den Anschaf-<br />

fungskosten einbezogen (at cost).<br />

Hiernach stellt sich der Konsolidierungskreis des Konzerns Stadt Solingen folgendermaßen dar:<br />

Abbildung 7: Konsolidierungskreis<br />

Ergänzend <strong>zum</strong> Organigramm wird der Konsolidierungskreis tabellarisch erfasst (siehe nachfol-<br />

gende Darstellung)<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

Abbildung 8: Konsolidierungskreis - tabellarisch<br />

4 Überleitung Handelsbilanzen – Summenbilanz<br />

4.1 Entwicklung eines praxisgerechten Positionenplans<br />

Entsprechend der Bedeutung für die Erstellung des Gesamtabschlusses hat sich die örtliche Pro-<br />

jektgruppe ab der ersten Sitzung mit der Ausgestaltung und Handhabung des Positionenplans be-<br />

schäftigt. Bereits die erste Durchsicht des Entwurfs für die Landesprojektgruppensitzungen brachte<br />

zahlreiche Anregungen hervor. Beispielsweise wurde thematisiert:<br />

- eine eigene Position für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände einzufü-<br />

gen,<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

- der Vorschlag aus dem Landesprojekt, die Gliederung der Forderungen nach <strong>NKF</strong> für den<br />

Gesamtabschluss aufzugeben. Im Ergebnis wurde dieser Vorschlag abgelehnt, da keine<br />

Erleichterung erwartet wurde.<br />

- eine Aufgliederung der Position „Personalaufwand“ in „Gehälter …“ und „Sozialaufwendun-<br />

gen vorzunehmen. Diese hätte einen direkten Abgleich von Meldedaten und Handelsbilanz<br />

I ermöglicht. Im Ergebnis wurde dieser Vorschlag mit der Begründung abgelehnt, dass der<br />

genannte Vorteil in keinem Verhältnis zu der Tatsache einer weiteren Aufgliederung steht.<br />

Neben dieser Diskussion in der Projektgruppe wurden zeitnah Überleitungsgespräche mit den voll<br />

zu konsolidierenden Betrieben geführt. Konkret wurde hierbei zunächst die Handelsbilanz I (HB I)<br />

Position für Position in die zugrunde liegenden Sachverhalte detailliert. Die hierbei ermittelten In-<br />

formationen wurden im Folgenden darauf hin untersucht, ob unter <strong>NKF</strong> Gesichtspunkten der An-<br />

satz anders zu beurteilen ist und eventuell eine Neubewertung durchzuführen ist. Dann wurde un-<br />

tersucht, wie diese in den <strong>NKF</strong> Positionenplan zu übertragen sind.<br />

Parallel wurden in einem „Überleitungsleitfaden“ die relevanten rechtlichen Grundlagen strukturiert<br />

nach Bilanz- und Ergebnisrechnung zusammengetragen. Weiter kam das Kontierungshandbuch<br />

<strong>NKF</strong> zur Anwendung, um Zuordnungen im Detail vornehmen zu können.<br />

Nach dieser Auseinandersetzung mit individuellen Anforderungen an einen Positionenplan galt es<br />

den Betrieben ein Werkzeug bereitzustellen, mit dem die dezentrale Erfassung der Meldedaten<br />

(Kommunalbilanz II) vorgenommen werden kann.<br />

4.2 Entwicklung eines Excel-basierten Erfassungstools<br />

Bezüglich der Entwicklung eines Erfassungstools wurden verschiedene Verfahren diskutiert:<br />

- Erfassung mit einem Access-basierten Tool: Im Teilkonzern BSG wird der Konzernab-<br />

schluss mit SAP EC-CS (Enterprise Controlling Consolidation System) erstellt. Die hierfür<br />

erforderlichen Meldedaten werden über ein Access-Erfassungstool eingeholt. Eine Prüfung<br />

der technischen Voraussetzungen des Systems SAP SEM BCS, mit dem der Gesamtab-<br />

schluss erstellt wird, hat ergeben, dass diese Erfassungsmethode nicht mehr unterstützt<br />

wird.<br />

- Erfassung über einen „webbasierten“ Zugang auf das SAP System: Hier hat die Prüfung<br />

ergeben, dass die zur Verfügung gestellte Lösung nicht den erforderlichen Komfort bietet.<br />

- Erfassung mit einem Excel-basierten Tool: Ausgehend davon, dass Excel <strong>zum</strong> einen weit<br />

verbreitet ist, komfortabel bedient werden kann und Änderungen flexibel gestaltet werden<br />

können, ist die Entscheidung zugunsten eines Excel-basierten Erfassungstools gefallen.<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

Anforderungen an das Excel-Tool waren dabei eine möglichst einfache Eingabe der Meldedaten<br />

und eine automatisierte Umgliederung der Daten in ein für SEM-BCS lesbares Format. Zu diesem<br />

Zweck wurden zwei verschiedene Excel-Dateien erstellt. Die erste Excel-Datei dient zur manuellen<br />

Erfassung der Meldedaten. In den Zeilen sind die Positionen aufgeführt. Bei Positionen mit Aufriss<br />

nach der Partnergesellschaft sind in den Zeilen alle voll zu konsolidierenden Partnereinheiten<br />

ebenfalls mit angegeben. In den Spalten sind die Werte nach verschiedenen Bewegungsarten ge-<br />

gliedert, so dass Anfangsbestände, Zugänge, Abgänge etc. separat ausgewiesen werden. Dies ist<br />

erforderlich, um später in den Spiegelberichten die entsprechenden Werte ausweisen zu können.<br />

Abbildung 9: Ausschnitt Meldedatendatei<br />

Die Meldedatendatei ist für die Gesamtbilanz wie folgt strukturiert:<br />

• Zeilen:<br />

• Spalten:<br />

o Position<br />

o Partnergesellschaft<br />

o Anfangsbestand<br />

o Zugang<br />

o Abgang<br />

o Auflösung<br />

o Umbuchung<br />

o Zuschreibung<br />

o Wertberichtigungen Anfangsbestand<br />

o Wertberichtigungen Zugang<br />

o Wertberichtigungen Abgang<br />

o Wertberichtigungen Umbuchung<br />

o Restbuchwert<br />

o Restlaufzeit kleiner 1 Jahr<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

o Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre<br />

o Restlaufzeit größer 5 Jahre<br />

Die Spalten sind jeweils zweimal vorhanden, einmal für die HB1-Werte und einmal für die HB2-<br />

Werte. Für SEM-BCS werden lediglich die HB2-Werte ausgelesen. Für die Gesamtergebnisrech-<br />

nung sind die Zeilen in einem weiteren Tabellenblatt gleichermaßen strukturiert, es wird aber nur<br />

eine Spalte für den HB2 Wert benötigt.<br />

Die zweite Excel-Datei beinhaltet Verweise auf die Excel-Datei zur Meldedatenerfassung und glie-<br />

dert die Daten in eine <strong>zum</strong> Upload nach SEM-BCS geeignete Struktur um. Hierzu müssen sich<br />

beide Dateien im gleichen Ordner befinden, die Meldedatendatei muss „Meldedaten.xls“ heißen.<br />

Wird die Umgliederungsdatei im gleichen Verzeichnis geöffnet, werden die Daten automatisch aus<br />

der Meldedatendatei übernommen. Eine Umgliederung ist erforderlich, weil für den Upload in<br />

SEM-BCS der Periodenwert nur in einer Spalte stehen darf. Somit müssen die Spalten aus der<br />

Meldedatei für den Anfangsbestand, Zugänge etc. nacheinander abgefragt und untereinander auf-<br />

gelistet werden.<br />

Abbildung 10: Umgliederungsdatei<br />

Nachdem die Umgliederungsdatei im CSV-Format gespeichert wurde, können die Daten eingele-<br />

sen werden.<br />

Bei dieser Art der Umgliederung ist auf einige Dinge zu achten. Ist die Umgliederungsdatei für die<br />

Meldedatendatei erstellt, darf die Meldedatendatei in ihrem Aufbau nicht mehr verändert werden,<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

andernfalls muss die Umgliederungsdatei ebenfalls angepasst werden, um das Hochladen falscher<br />

Daten zu vermeiden. Außerdem ist sicherzustellen, dass Daten nicht doppelt hochgeladen werden.<br />

Sind in der Meldedatendatei beispielsweise bei Forderungen sowohl die Spalte Restbuchwert als<br />

auch die Spalten mit Restlaufzeiten gefüllt, muss sichergestellt werden, dass nur die Werte aus<br />

den Spalten der Restlaufzeit hochgeladen werden (diese werden für den Forderungsspiegel benö-<br />

tigt). Darüber hinaus ist es ratsam, die Daten bereits in Excel mit Formeln zu validieren, um ein<br />

Mindestmaß an Datenqualität sicherzustellen.<br />

Mit der Entwicklung des Tools stand das technische Werkzeug zur Erfassung der Meldedaten<br />

durch die Betriebe zur Verfügung. Ergänzend war das Verfahren zur Erhebung der Daten in zeitli-<br />

cher und inhaltlicher Sicht in Form einer Gesamtabschlussrichtlinie zu regeln.<br />

4.3 Formulierung einer Gesamtabschlussrichtlinie<br />

4.3.1 Die Richtlinie als verbindlicher Handlungsrahmen<br />

Die Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses erfordert innerhalb des "Konzerns“ Stadt<br />

Solingen den Aufbau eines einheitlich organisierten Reporting-Systems (Gesamtabschlussbe-<br />

richtssystem). Die hierzu erforderlichen Regelungen werden in Form dieser Gesamtabschlussricht-<br />

linie verbindlich vorgegeben. Die Gesamtabschlussrichtlinie beinhaltet die grundsätzlichen internen<br />

Anweisungen zur Aufstellung des Gesamtabschlusses des „Konzerns“ Stadt Solingen.<br />

Sie regelt darüber hinaus verbindlich, welche Angaben zur Aufstellung des Gesamtabschlusses<br />

von welchem Aufgabenbereich an welchen Adressaten mit welcher Frist zu liefern sind.<br />

Ziel der Gesamtabschlussrichtlinie ist die handlungsorientierte Umsetzung des <strong>NKF</strong>G <strong>NRW</strong> zur<br />

Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses und zur Sicherstellung der Einhaltung der<br />

Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK) mit den spezifischen Festlegungen<br />

für die kommunalen Gesamtabschlüsse in Nordrhein-Westfalen.<br />

Im Konzern Stadt Solingen existieren unterschiedliche Rechnungslegungs- und EDV-Systeme zur<br />

Erstellung der Einzelabschlüsse:<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

Abbildung 11: Rechnungslegungs- und EDV-Systeme im Konzern Stadt Solingen<br />

Bei der Gliederung der Richtlinie hat sich die Stadt Solingen an dem Gliederungsvorschlag des<br />

Landesprojektes orientiert und einer Prüfung unterzogen, wieweit diese den Regelungsbedarf in<br />

Solingen erfasst. Konkret stellt sich die Gliederung folgendermaßen dar:<br />

A. Ziel dieses Dokumentes<br />

B. Grundlagen der konsolidierten Gesamtrechnungslegung<br />

I. Rechtliche Grundlagen<br />

II. Aufgabe und Zweck der Gesamtabschlussrichtlinie<br />

III. Geltungsbereich<br />

IV. Grundsätze für die Gesamtrechnungslegung<br />

V. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten<br />

VI. Gesamtabschlussterminplan<br />

VII. Formularwesen<br />

VIII. Technische Unterstützung des Gesamtabschlusses durch Einsatz einer Konsolidierungssoftware<br />

IX. Abgrenzung des Konsolidierungskreises<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

C. Vorbereitung der Einzelabschlüsse für die Konsolidierung (Einzelabschlüsse II)<br />

I. Einheitliche Abschluss-Stichtage<br />

II. Einheitlicher Konzernkontenrahmen<br />

III. Einheitliche Bewertung<br />

1. Ansatz von Wirtschaftsgütern:<br />

2. Bewertung Zeitwert<br />

3. Bewertung Nutzungsdauer<br />

D. Konsolidierung<br />

I. Vollkonsolidierung<br />

II. Equity-Konsolidierung<br />

E. Gesamtanhang<br />

F. Gesamtlagebericht<br />

G. Beteiligungsbericht<br />

H. Prüfung und Offenlegung des Gesamtabschlusses<br />

I. Gesamtsteuerung durch Segmentberichterstattung<br />

J. Abkürzungsverzeichnis<br />

K. <strong>Anlagen</strong>verzeichnis<br />

In einer ersten Bewertung ist festzuhalten, dass der Gliederungsvorschlag den Regelungsbedarf<br />

erfasst.<br />

Die hier formulierten grundsätzlichen Ausführungen werden durch folgende <strong>Anlagen</strong> konkretisiert:<br />

Anlage 1 Rechtliche Grundlagen<br />

Anlage 2 Beteiligungsverzeichnis<br />

Anlage 3 Ansprechpartner BSG<br />

Anlage 4 Aufgaben- und Terminplan<br />

Anlage 5 <strong>NKF</strong> TP 05 Richtlinie Überleitung Erfassungstool Hinweise.doc<br />

Anlage 6 Konsolidierungskreis<br />

Anlage 7 Positionenplan<br />

Anlage 8 1. Zuordnung Wirtschaftsgüter zu Positionen / Kontierungshandbuch<br />

2. Ansatz- und Bewertung<br />

3. Bewertungsgutachen – Übersicht „Gesamtwert der Beteiligungen“<br />

4. Tabelle Nutzungsdauern<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

4.3.2 Beispiele aus der Gesamtabschlussrichtlinie<br />

4.3.2.1 Aufgaben und Terminplan<br />

Mit der Anlage „Aufgaben- und Terminplan“ wurde der zeitliche Rahmen für die erforderlichen<br />

Schritte zur Gesamtabschlussaufstellung definiert.<br />

Termin Aktion<br />

01.01.2008 bis 31.12.2008<br />

01.01.2008 bis 31.12.2008<br />

Information der Konsolidierungsstelle durch die Stadt / den Betrieb über voll-<br />

zogene Veränderungen der Beteiligungsstruktur<br />

- Unmittelbar nach Vollzug: Information der Stadt / Betrieb durch Konsoli-<br />

dierungsstelle über vollzogene Veränderungen der Beteiligungsstruktur<br />

- Quartalsweise: Zusendung der aktualisierten Strukturdaten<br />

16.01.2009 Buchungsschluss bzgl. Beziehungen zwischen den Betrieben; den Betrieben<br />

und der Stadt<br />

Rechnungen, die das alte Jahr betreffen und nach dem 15. Dezember er-<br />

stellt werden, sind dem Empfänger vorab mit dem Hinweis „Buchungsmonat<br />

Dezember“ zuzufaxen.<br />

15.02.2009 Buchungsschluss Kontokorrentkonten aus Lieferung und Leistung<br />

bis 28.02.2009 - bilaterale Saldenabstimmung (Forderungen und Verbindlichkeiten) zwi<br />

schen den Betrieben; den Betrieben und der Stadt auf den Stichtag<br />

31.12.2008<br />

- Saldenbestätigung mit „Kunden und Lieferanten“<br />

offen: einheitliche Vorgaben (Abstimmung RPA)<br />

bis 31.03.2009 Übersendung (bei Onlineverfahren: Übermittlung) des Reporting Packages<br />

durch die Betriebe/ die Stadt (HB II)<br />

bis 09.04.2009 Information durch Konsolidierungsstelle über Anpassungsbedarf<br />

bis 29.05.2009 Übersendung / Übermittlung der geprüften Meldedaten durch die Betriebe /<br />

die Stadt<br />

Übersendung der Prüfungsberichte <strong>zum</strong> Jahresabschluss (HB I) und der<br />

Prüfungsfeststellungen zur HB II<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

bis 31.08.2009 Aufstellung des Gesamtabschlusses intern<br />

offen: liegt bis hier ein geprüfter Einzelabschluss der Stadt vor<br />

bis 30.09.2009 Aufstellung des Entwurfs eines Gesamtabschlusses durch den Kämmerer<br />

(§ 116 Abs. 5 i.V.m 95 Abs. 3 GO) und Vorlage beim Oberbürgermeister zur<br />

Bestätigung<br />

ab 01.10.2009 - Weiterleitung des bestätigten Entwurfs an den Rat zur Feststellung<br />

- Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss<br />

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Fallstudie zeichnet sich ab, dass sich der ursprünglich vorgese-<br />

hene Zeitrahmen verschiebt. Es erscheint daher erforderlich, den Zeitrahmen permanent fortzu-<br />

schreiben und an die jüngeren Entwicklungen anzupassen.<br />

Von zentraler Bedeutung innerhalb der Gesamtabschlussrichtlinie war die Vorstellung und Erläute-<br />

rung des Tools zur Erfassung der Meldedaten, da vorgesehen ist, dass die Meldedaten nach Imp-<br />

lementierung des Systems von den dezentralen Einheiten eingepflegt werden, dargestellt in Anla-<br />

ge 5:<br />

4.3.2.2 Beschreibung Erfassungstool<br />

Die Erfassung der Meldedaten erfolgt dezentral über ein MS-Excel basiertes Erfassungstool (nach-<br />

folgend: DET ).<br />

Das DET wird den Meldeeinheiten in der jeweils aktuellen Version von der Konsolidierungsstelle<br />

zur Verfügung gestellt (Übersendung auf elektronischem Weg).<br />

Die Aktivierung der Funktion „Blatt schützen“ beschränkt die Eingabemöglichkeiten auf die Einga-<br />

befelder. Die Nutzung der Gliederungsfunktion ist dann nicht mehr möglich.<br />

Das DET setzt sich aus folgenden Blättern zusammen:<br />

1. Gesamtbilanz <strong>NKF</strong><br />

2. Gesamtergebnisrechnung <strong>NKF</strong><br />

3. Formular Überleitung Bilanz<br />

4. Formular Überleitung GuV<br />

Die Struktur der Blätter 1. und 2. entspricht dem Positionenplan.<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

Hinweise zu den Strukturelementen des Positionenplans<br />

1. Nummernintervalle<br />

Auf Basis des Positionenplans werden die erforderlichen Informationen von den in den Gesamtab-<br />

schluss einzubeziehenden Einheiten abgefragt und anschließend die Konsolidierung zur Erstellung<br />

des Gesamtabschlusses durchgeführt. Die einzelnen Positionen des Positionenplans sind somit<br />

die "Informationsträger" im Rahmen des Melde- und Konsolidierungsprozesses.<br />

Zur besseren Orientierung sind im Positionenplan Nummernintervalle für abgegrenzte Bereiche<br />

vergeben.<br />

Als oberste Gliederung werden folgende Positionennummernkreise verwendet:<br />

• 1 000 000 bis 1 999 999 Bilanzpositionen Aktiva<br />

• 2 000 000 bis 2 999 999 Bilanzpositionen Passiva<br />

• 3 000 000 bis 3 999 999 GuV-Positionen/Positionen der Ergebnisrechnung<br />

• 7 000 000 bis 7 999 999 Gewinnverwendungspositionen<br />

• 8 000 000 bis 8 999 999 Anhangsangaben (noch nicht dargestellt)<br />

Die Eigenschaften einer Position werden durch die Positionenbezeichnung, die eindeutige Positio-<br />

nennummer sowie die Hierarchie im Konsolidierungssystem bestimmt.<br />

2. Positionenart<br />

Bei den Positionen im Positionenplan handelt es sich entweder um Summenpositionen oder um<br />

einzelne Wertpositionen. (vgl. Spalte "Positionenart im Positionenplan) Die Positionenarten werden<br />

wie folgt unterschieden:<br />

• Positionenart 1 sind Wertpositionen<br />

Bei den Wertpositionen handelt es sich grundsätzlich um Positionen, auf denen einzelne Werte<br />

erfasst werden können. Bei einigen Wertpositionen ist jedoch eine weitere Detaillierung (auch Auf-<br />

riss genannt) erforderlich. Das bedeutet, dass der Betrag auf der Wertposition weiter in einzelne<br />

auf die Werteposition entfallene Beträge zu detaillieren ist.<br />

Im DET sind folgende Detaillierungen vorgesehen:<br />

- Ausweis gegenüber anderen Unternehmen (Aufriss über Partner)<br />

- Ausweis von Bewegungen auf den Positionen (Aufriss über Bewegungsarten)<br />

- Ausweis von Restlaufzeiten<br />

Für die Eingaben sind die weißen Felder vorgesehen.<br />

Die Summen der Eingabefelder werden oberhalb dieser ausgegeben.<br />

• Positionenart 2 sind Summenpositionen<br />

Summenpositionen sind Positionen, auf denen die Werte der hierarchisch „darunter liegenden“<br />

Positionen aufsummiert dargestellt werden. Auf Summenpositionen werden keine einzelnen Werte<br />

erfasst. Z.B. ist die Position „1 3 20 0 000 – Sachanlagevermögen“ eine Summenposition, auf der<br />

die Werte der unter ihr liegenden Positionen 13 210 000 bis 13 282 000 aufsummiert werden.<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

Im DET sind die Zeilen der Summenpositionen gelb markiert.<br />

3. Vorzeichen<br />

Das Vorzeichen gibt den grundsätzlichen Charakter einer Position wieder und dient zur grundsätz-<br />

lich vorzeichenfreien Erfassung. Das System erkennt auf Grund des Charakters des Kontos, ob<br />

der Wert im Soll oder Haben auf das Konto zu schreiben ist. Nur wenn ein Saldo auf einer Position<br />

umschlägt, sind die Vorzeichen anzugeben; z.B. wenn ein Bankkonto einen negativen Saldo hat,<br />

ist der Wert mit entsprechendem Vorzeichen zu erfassen.<br />

Eingabe<br />

Das DET unterscheidet die Bereiche HB I und HB II<br />

In den Bereich HB I ist der Einzelabschluss der Meldeeinheit nach dortiger Gliederung einzugeben.<br />

In den Bereichen, in denen der Positionenplan eine abweichende Aufgliederung gegenüber dem<br />

HGB vorsieht (z.B. bei den Forderungen, den Verbindlichkeiten oder den ordentlichen Erträgen),<br />

wurde dieser um Gliederungspunkte nach HGB erweitert. Diese Gliederungspunkte sind zwingend<br />

umzugliedern, so dass Eingaben im HB II Bereich in diesen Linien nicht möglich sind.<br />

Im DET sind diese Gliederungspunkte rot markiert.<br />

Umgekehrt ist keine Eingabe im HB I Bereich bei den Positionen, auf die umzugliedern ist, mög-<br />

lich.<br />

Im DET sind diese Positionen blau markiert.<br />

In den Bereich HB II ist der Einzelabschluss der Meldeeinheit in den Positionenplan umzugliedern.<br />

Die vorgenommenen Umgliederungen sind – soweit nicht aus dem Eingabeblatt direkt ersichtlich -<br />

im „Formular Überleitung …“ zu dokumentieren.<br />

Die Umgliederungen der Bilanz und der GuV sind einzeln darzustellen. Bei Bedarf ist das Formular<br />

durch Hinzufügen weiterer Zeilen zu ergänzen.<br />

Bei der Erfassung der Daten <strong>zum</strong> 31.12.2007 kann auf die Angabe der Vorjahreswerte ver-<br />

zichtet werden.<br />

Bei einigen Wertpositionen ist eine weitere Detaillierung (auch Aufriss genannt) erforderlich. Diese<br />

sind:<br />

- Ausweis von Bewegungen auf den Positionen (Aufriss über Bewegungsarten)<br />

Beispiel: Auf der Position 1121100000 sind Grünflächen auszuweisen. In den Spalten K bis T ist<br />

die unterjährige Bewegung (entsprechend den Bewegungsarten im Anlagespiegel) einzutragen.<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

Abbildung 12: Erfassungstool<br />

- Ausweis gegenüber anderen Unternehmen (Aufriss über Partner)<br />

Im DET stehen hierfür bei den relevanten Positionen Untergliederungen zur Verfügung, die<br />

eine partnerscharfe Zuordnung erlauben.<br />

Beispiel: Auf der Position 113000000 sind Anzahlungen auf immaterielle Vermögensge-<br />

genstände gegenüber verbundenenen Unternehmen auszuweisen.<br />

Bei Anklicken des Gliederungskreuzes auf der linke Seite öffnen sich die darunter liegen-<br />

den Zeilen. In diesen sind in der Spalte „J“ die Partnergesellschaften aufgeführt. Besteht<br />

eine Anzahlung, z.B. gegenüber der Beteiligungsgesellschaft Stadt Solingen mbH, ist der<br />

Betrag in dieser Zeile (Zeile 17) auszuweisen.<br />

Abbildung 13: Erfassungstool – Eingabe der Verbundbeziehungen<br />

- Ausweis von Restlaufzeiten<br />

Ausgehend von dem Beispiel der Forderung gegenüber der BSG, ist diese in den entspre-<br />

chenden Spalten auf die dort genannten Restlaufzeitbereiche aufzuteilen.<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

4.3.2.3 Positionenplan<br />

Darüber hinaus wurde mit der Anlage 7 ein Positionenplan mit an die Hand gegeben, der dem inte-<br />

ressierten Leser quasi als ergänzende Unterlage <strong>zum</strong> Ausfüllen des Erfassungstools dienen soll.<br />

Bei der Erstellung des Positionenplans wurde der Positionenrahmen des <strong>Modellprojekt</strong>es zugrunde<br />

gelegt, mit dem jeweiligen Kontenplan der Betriebe abgeglichen und i. W. um folgende Positionen<br />

ergänzt:<br />

Zur Erfassung eines negativen Buchwerts von Equity-Gesellschaften wurden folgende Positionen<br />

eingefügt:<br />

Für eine differenzierte Erfassung des Anteils anderer Gesellschafter wurden folgende Positionen<br />

eingefügt:<br />

Für einen Ausgleich des Eigenkapitals bei einem „nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag“<br />

wurde folgende Position eingefügt:<br />

Folgende Positionen wurden eingefügt, um die Eingabe der HB I Werte zu erleichtern (kongruenter<br />

Ausweis mit dem Jahresabschluss des Betriebes). Für KB II Zwecke sind diese Positionen zwin-<br />

gend umzugliedern. Die Doppelung der Bezeichnung ist SAP-Systembedingt (die obere Position<br />

beschreibt einen „Knoten“, dem die darunterliegende, eigentliche Eingabeposition, zugeordnet ist).<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

Gleiches wurde in der Ergebnisrechnung mit folgender Position vollzogen:<br />

Weiter wurden die Aufwandspositionen um Positionen erweitert, auf denen die Zuführung zu den<br />

Rückstellungen gemeldet werden muss. Hiermit kann eine Validierung der Daten derart vorge-<br />

nommen werden, dass die Zuführung zu den Rückstellungen in der Bilanz den Zuführungen zu<br />

den Rückstellungen in der Ergebnisrechnung entsprechen muss.<br />

4.3.2.4 Ausübung von Wahlrechten – Bilanzpolitik<br />

Die Anlage 8 der Gesamtabschlussrichtlinie setzt sich mit Bilanzierungswahlrechten auseinander.<br />

Von erheblicher Bedeutung war die Analyse der Wahlrechte nach <strong>NKF</strong>, HGB bestehenden und<br />

neuen Rechts(BilMoG) sowie die Berücksichtigung steuerbilanzieller Wahlrechte. Auf dieser Basis<br />

wurden bilanzpolitische Ansätze festgelegt und noch zu regelnde Sachverhalte dargestellt. Auf-<br />

grund eines verzögerten Gesetzgebungsverfahrens <strong>zum</strong> BilMoG können die Ansätze noch nicht<br />

abschließend festgelegt werden, Auszüge von Anlage 8/2:<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

Abbildung 14: Ansatzwahlrechte<br />

Aufgrund der erstmaligen Entwicklung einer Konzernbilanz auf <strong>NKF</strong>-Basis und der fehlenden Er-<br />

fahrungswerte in Verbindung mit aktueller Rechtssprechung empfiehlt es sich, die weitgehend ver-<br />

änderlichen Teile der Gesamtabschlussrichtlinie modular in Form von austauschbaren <strong>Anlagen</strong><br />

darzustellen. Die Gesamtabschlussrichtlinie soll regelmäßig fortgeschrieben werden.<br />

Darüber hinaus ist eine Weiterentwicklung der Gesamtabschlussrichtlinie zu einer Konzernrichtlinie<br />

unter Erweiterung und Einbindung geeigneter Steuerungs- bzw. Controllingmodule für die Stadt<br />

Solingen in Abstimmung mit der örtlichen Politik für 2009 vorgesehen.<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

4.4 Erstellung der HB II<br />

4.4.1 Abweichende Ansatzrechte / wesentliche Umgliederungen im Konzern<br />

Da mit dem Erfassungstool die technischen und mit der Richtlinie die inhaltlichen Voraussetzungen<br />

für eine Meldedatenerfassung gegeben waren, wurden im Folgenden die Meldedatein der Betriebe<br />

erstellt. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse werden nachfolgend dargestellt.<br />

4.4.1.1 Abweichende Ansatzrechte<br />

Bezüglich der abweichenden Ansatzwahlrechte haben die Überleitungsgespräche beispielsweise<br />

zu folgenden Festlegungen geführt:<br />

- § 29 Abs. 3 GemHVO - Vermögensgegenstände bis 60 € ohne USt sind nicht zu aktivieren<br />

( Bis zur Anpassung der Wertgrenze <strong>NKF</strong> an Steuerrecht kann der Wertansatz Steuerrecht<br />

beibehalten werden)<br />

- Ein Disagio ist als aktiver RAP auszuweisen<br />

4.4.1.2 Wesentliche Umgliederungen<br />

Bezüglich der vorzunehmenden Umgliederung wurde im Wesentlichen festgestellt:<br />

- Im Bereich der Sachanlagen sind erwartungsgemäß Um- und Aufgliederungen in größerem<br />

Umfang vorzunehmen, um der Detaillierung nach <strong>NKF</strong> gerecht zu werden. Die geführten<br />

Überleitungsgespräche haben gezeigt, dass die hierfür erforderlichen Informationen über-<br />

wiegend aus den vorliegenden Buchhaltungsunterlagen ermittelt werden konnten.<br />

- Im Bereich der Verbindlichkeiten ist das Überleitungstool so angelegt, dass eine Umgliede-<br />

rung erforderlich ist. Konkret sind in der HB I die Verbindlichkeiten in der HGB Struktur ein-<br />

zugeben und auf dem Weg zur HB II komplett in die Struktur nach <strong>NKF</strong> umzugliedern.<br />

Hierbei war überwiegend (rd. 80 %) eine Zuordnung zu der Position „Verbindlichkeiten aus<br />

Krediten für Investitionen“ festzustellen.<br />

- Ebenfalls verpflichtend ist in der Ergebnisrechnung die HB I Meldung „Umsatzerlöse“ nach<br />

den Erlöspositionen des <strong>NKF</strong> aufzulösen. Auch hier konnte festgestellt werden, dass die<br />

Umgliederung überwiegend auf eine Position erfolgte (rd. 82 % auf die „Privatrechtlichen<br />

Leistungsentgelten“).<br />

- Die Umgliederung auf „technisch“ bedingte Positionen ist nur mit einer differenzierten Aus-<br />

wertung der Konten möglich. Zum Hintergrund: zur Validierung der Meldedaten werden<br />

Eingaben abgeglichen. Beispielsweise muss die Zuführung zu den Rückstellungen in der<br />

Bilanz mit der Zuführung zu den Rückstellungen in der Ergebnisrechnung übereinstimmen.<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

Hierzu ist in den einzelnen Aufwandspositionen eine gesonderte Position für den Rückstel-<br />

lungsaufwand zu füllen. Die hierfür erforderliche Information ist aus den einzelnen Auf-<br />

wandskonten herauszusuchen.<br />

4.4.2 Wesentliche Neubewertungen im Konzern Stadt Solingen<br />

Bezüglich einer Neuausübung von Bewertungswahlrechten ist festzuhalten:<br />

- Anpassung der Abschreibungsdauer<br />

o Entsprechend der Festlegung von Bedingungen im Praxisleitfaden, nach der unter-<br />

schiedliche Abschreibungsmethoden beibehalten werden können, wurde örtlich<br />

festgelegt: Der Abschreibungszeitraum ist nach der betriebsgewöhnlichen Nut-<br />

zungsdauer zu bestimmen. Nutzungsdauern außerhalb der <strong>NKF</strong> Rahmentabelle<br />

sind auf den dieser Nutzungsdauer nächsten Wert anzupassen. Bei der Überleitung<br />

für das Jahr 2007 sind keine wesentlichen Abweichungen ersichtlich.<br />

- Neubewertung der Pensionsrückstellungen<br />

o Die Rückstellungen für Beamte werden i. W. bei der Stadt Solingen selbst gebildet.<br />

Von einer Neubewertung der verbleibenden Beträge wurde daher abgesehen.<br />

Bezüglich der Neubewertung von Vermögensgegenständen und Schulden im Rahmen der Neu-<br />

bewertungsmethode ist festzuhalten:<br />

- Neubewertung der Finanzanlagen<br />

o Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Solingen auf den Stichtag<br />

1.1.2008 sind die Finanzanlagen neu bewertet worden. Die hierbei gewonnenen Er-<br />

kenntnisse über stille Reserven wurden im Rahmen der Überleitung derart berück-<br />

sichtigt, dass anhand der Bewertungsunterlagen stille Reserven verteilt wurden (auf<br />

Bilanzpostenebene)<br />

5 Konsolidierung im Vollkonsolidierungskreis<br />

5.1 Kapitalkonsolidierung<br />

5.1.1 Angewandte Methode<br />

Entsprechend der Festlegung des <strong>Modellprojekt</strong>s wird die Kapitalkonsolidierung auf Basis der Er-<br />

werbsmethode nach der Neubewertungsmethode durchgeführt.<br />

Die Minderheitenberechnung erfolgt nach Kreisanteilen.<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

Das eingesetzte System (SAP SEM-BCS) wendet die stufenweise Simultankonsolidierung an, die<br />

die Vorteile der reinen Stufen- und der reinen Simultankonsolidierung vereinigt. Die<br />

Kapitalkonsolidierung wird pro Konsolidierungskreis simultan durchgeführt, wobei einerseits das<br />

Detail für alle hierarchisch enthaltenen Konsolidierungseinheiten errechnet und andererseits<br />

eventuell vorliegende Ergebnisse unterer Konsolidierungskreise berücksichtigt werden.<br />

5.1.2 Konkrete Umsetzung<br />

Ob eine Gesellschaft voll zu konsolidieren ist oder at Equity wird bereits in den Stammdatenein-<br />

stellungen festgelegt. Hierbei beschreibt die Methode 30100 (bzw. die Einbeziehungsart „1“) eine<br />

Vollkonsolidierung. Gesellschaften mit der Methode 31000 (bzw. der Einbeziehungsart „2“) werden<br />

at Equity konsolidiert.<br />

Abbildung 15: Konsolidierungskreis im SEM-BCS<br />

Die Methode der Kapitalkonsolidierung im Vollkonsolidierungskreis ist so eingestellt, dass planmä-<br />

ßige Abschreibung des Goodwills über vier Jahre (Beginn jeweils im nächsten Jahr) erfolgt. Späte-<br />

re Zugänge werden im Rahmen der Erstkonsolidierung zu Kreisanteilen einbezogen.<br />

Da die Kapitalkonsolidierung technisch für Beteiligungen des Vollkonsolidierungskreises und der-<br />

jenigen at Equity gemeinsam durchgeführt wird, erfolgt auch ein gemeinsames Protokoll, welches<br />

neben den Inputdaten wie z. B. Kapital auch den errechneten Unterschiedsbetrag enthält. In dem<br />

nachfolgend dargestellten Protokoll wird z.B. die Erstkonsolidierung der BSG durch die Stadt So-<br />

lingen verdeutlicht.<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

Abbildung 16: Kapitalkonsolidierung in SEM-BCS<br />

Die Besonderheit der Kapitalkonsolidierung in diesem Fall ist, dass trotz der speziellen Daten-<br />

grundlage in den Konzernaufrechnungen diese Maßnahme korrekt auf Basis realistischer Daten<br />

durchgeführt wurde, da hier vollständig mit Zusatzmeldedaten außerhalb der gemeldeten Bilanz-<br />

und GuV-Werte gearbeitet wurde. Um die Validität der Kapitalkonsolidierung auch zukünftig zu<br />

gewährleisten und die Qualität der Meldedaten abzusichern, wird dieses Meldeverfahren in weite-<br />

ren Gesamtabschlüssen beibehalten.<br />

Da die endgültige Entscheidung über die Verwendung des Unterschiedsbetrages auf Konzernebe-<br />

ne noch nicht getroffen wurde (siehe hierzu 5.1.4 „Vorschlag zur Behandlung von Unterschiedsbe-<br />

trägen“), sind bereits für die Probeabschlüsse diverse Verrechnungsarten als Optionen eingestellt<br />

worden.<br />

Abbildung 17: Behandlung von Unterschiedsbeträgen in SEM-BCS<br />

5.1.3 Entstehung von Unterschiedsbeträgen<br />

Bei der Konsolidierung kann es zu großen Unterschiedsbeträgen kommen.<br />

Für die Entstehung eines aktivischen Unterschiedsbetrages kann folgendes Beispiel angeführt<br />

werden:<br />

- M hält 100 % Anteile an T; Buchwert der Anteile 300 Geldeinheiten (GE).<br />

- T hält 100 % Anteil an E; Buchwert der Anteile lt. HB I 100 GE.<br />

- E hat ein Eigenkapital von 100 GE.<br />

- Im Rahmen der Bewertung der Finanzanlagen durch M, welche alle Beteiligungsgesell-<br />

schaften als selbstständige Bewertungseinheiten erfasst, wird auch E neu bewertet.<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

- Diese Bewertung von E nach einem kombinierten Ertrag- und Substanzwertverfahren führt<br />

zu einem Wertansatz von 200 GE.<br />

- Dieser Wertansatz wird mittels T an M „durchgereicht“, d.h. der Wertansatz der E findet<br />

Niederschlag im Wertansatz der T bei M.<br />

- Im Rahmen der Konsolidierung T – E ist die Neubewertung in der HB II darzustellen:<br />

o bei T Erhöhung des Beteiligungsbuchwertes an E um 100 GE auf 200 GE<br />

o bei E wurden im Rahmen der Substanzbewertung 10 GE stille Reserven ermittelt,<br />

die in der HB II dargestellt werden. Die im Rahmen der Ertragsbewertung ermittel-<br />

ten Werte von 90 GE werden nicht in die HB II übernommen.<br />

- Bei der Kapitalkonsolidierung stehen sich folgende Werte gegenüber:<br />

o Buchwert der Anteile an E bei T lt. HB II: (100 + 100) 200 GE<br />

o Eigenkapital T lt. HB II: (100 + 10) 110 GE<br />

- Die Kapitalkonsolidierung führt zu einem aktivischen Unterschiedsbetrag von 90 GE.<br />

Für die Entstehung eines passivischen Unterschiedsbetrages kann folgendes Beispiel angeführt<br />

werden:<br />

- Die Stadt Solingen „hält Anteile“ an den Entsorgungsbetrieben Solingen – Müllheizkraft-<br />

werk (EBS-MHKW)<br />

- Im Rahmen der Bewertung der Finanzanlagen wird für die EBS-MHKW auf Basis des Jah-<br />

resabschlusses 31.12.2006 durch Substanzbewertung ein Eigenkapital von TEUR 12.631<br />

ermittelt.<br />

- Unter Wesentlichkeitsaspekten wird dieser Wertansatz auch <strong>zum</strong> 31.12.2007 unterstellt.<br />

- Der Beteiligungsbuchwert bei der Stadt Solingen für die EBS-MHKW beträgt danach <strong>zum</strong><br />

Konsolidierungsstichtag TEUR 12.631.<br />

- Die EBS-MHKW hat das Geschäftsjahr 2007 mit einem Ergebnis von TEUR 736 abge-<br />

schlossen, das das Eigenkapital entsprechend erhöht.<br />

- Bei der Kapitalkonsolidierung stehen sich folgende Werte gegenüber<br />

o Buchwert der Anteile an EBS-MHKW bei Stadt Solingen: TEUR 12.631<br />

o Eigenkapital EBS-MHKW lt. HB II: TEUR 13.368<br />

- Die Kapitalkonsolidierung führt zu einem passivischen Unterschiedsbetrag von TEUR 737.<br />

Die Buchung in SAP SEM-BCS in der nachfolgenden Abbildung verdeutlicht den Vorgang:<br />

- Unter dem Knoten „Beteiligung“ wird der Anteil der Stadt Solingen an den EBS-MHKW<br />

(100 %) und der Beteiligungsbuchwert (TEUR 12.631) dargestellt<br />

- Unter dem Knoten „Kapital“ wird das Eigenkapital der EBS MHKW (verteilt auf einzelne Ei-<br />

genkapitalkonten) dargestellt.<br />

- Unter dem Knoten „Unterschiedsbetrag“ wird die Differenz von Beteiligungsbuchwert bei<br />

der Stadt Solingen zu Eigenkapital bei der EBS-MHKW dargestellt.<br />

- Der Knoten „Beleg“ zeigt die Buchungen, die dieser Vorgang auslöst:<br />

� in den Zeilen 1 bis 4 wird das Eigenkapital gegen den Beteiligungsbuchwert<br />

gebucht (das Ergebnis des laufenden Jahres ist vorher auf das Konto 4.330<br />

(Jahresüberschuss vor Erstkonsolidierung) umgebucht worden)<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

� in den Zeilen 5 bis 8 werden statistische Buchungen gezeigt, die das System<br />

mitbucht, z.B. um Vorgänge in späteren Jahren (Abgang einer Konsolidie-<br />

rungseinheit u.ä.) abwickeln zu können.<br />

� in der Zeile 9 wird der ermittelte Unterschiedsbetrag ausgewiesen<br />

� in den Zeilen 10 und 11 wird dargestellt, wie sich die Umgliederung des Jah-<br />

resergebnisses auf „Jahresüberschuss vor Erstkonsolidierung“ auswirkt: Da<br />

das Ergebnis vor dem Erstkonsolidierungsstichtag entstanden ist, wird die<br />

Konzernergebnisrechnung um diesen Betrag bereinigt.<br />

Abbildung 18: Kapitalkonsolidierung Stadt Solingen – EBS<br />

5.1.4 Vorschlag zur Behandlung von Unterschiedsbeträgen<br />

Die Kapitalkonsolidierung <strong>zum</strong> 31.12.2007 führt zu folgenden Unterschiedsbeträgen:<br />

- aktivische in Höhe von TEUR 82.987<br />

- passivische in Höhe von TEUR 3.127<br />

Wie oben ausgeführt, wurden im Rahmen der Neubewertung die stillen Reserven aufgedeckt, so<br />

dass der aktivische Unterschiedsbetrag als Geschäfts- oder Firmenwert auszuweisen sein wird.<br />

Die Entscheidung über die weitere Behandlung (Verrechnung mit den Rücklagen oder Abschrei-<br />

bung) wird zurzeit vorbereitet.<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

5.2 Schuldenkonsoldierung<br />

Als Maßnahme der Schuldenkonsolidierung wurde im System eine Aufrechnung der gesamten<br />

Forderungen/Sonstigen Vermögensgegenstände gegen den vollständigen Verbindlichkeitenbe-<br />

reich als zweiseitige Aufrechnung vorgenommen. Differenzen wurden auf eine Position „Differen-<br />

zen aus der Schuldenkonsolidierung“ verbucht, welche sich je nach Saldo im Bereich der Aktiva<br />

oder der Passiva befindet. Potenzielle Weiterverbuchungen (z. B. bei inhaltlicher Klärung) dieser<br />

Differenz erfolgen anschließend manuell. Ansonsten wird sie im Bereich des Umlaufvermögens<br />

bzw. der Verbindlichkeiten gesondert ausgegeben. Die Aufrechnungen wurden immer durchge-<br />

führt, unabhängig davon, in welcher Höhe etwaige Differenzen bestanden.<br />

Abbildung 19: Bericht zur Schuldenkonsolidierung<br />

Das Protokoll der Schuldenkonsolidierung zeigt eindeutig, bei welcher Beziehung (und welcher<br />

Richtung: Forderungen�Verbindlichkeiten oder Verbindlichkeiten�Forderungen) in der Schul-<br />

denkonsolidierung welche Differenz entsteht.<br />

Abbildung 20: Struktur einer Schuldenkonsolidierung in SEM-BCS<br />

Die Differenz wird hier nicht nur zwischen einzelnen Gesellschaften, sondern auch zwischen den<br />

Produktbereichen der einzelnen Gesellschaften ausgewiesen (z. B. Stadt ggü. Anteil „Ver- & Ent-<br />

sorgung“ der EBS, sowie ggü. Anteil „Verkehrsflächen ÖPNV“ der EBS). Zur Problematik dieser<br />

Darstellung bei prozentualer Aufteilung der Segment-Meldedaten, vgl. Kapitel 8.1.2 „Umsetzung<br />

einer prozentualen Segmentbildung in Standardsoftware“.<br />

Insgesamt zeigt die Durchführung der Schuldenkonsolidierung wie erwartet die größten Differen-<br />

zen in den Bereichen, die 2007 (fast) vollständig im kameralen Bereich verbucht wurden und sich<br />

daher nicht in den Meldedaten des doppischen Teils der Kernverwaltung befinden.<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

Die Auswertung der Aufrechnung zwischen zwei Betrieben zeigt aber, dass trotz des hier soliden<br />

Datenmaterials Differenzen entstehen können. Zum Sachverhalt:<br />

- BSG hat an IGOS ein Darlehen über TEUR 164 ausgegeben (vor Erstkonsolidierung)<br />

- BSG hat das Darlehen in seinem Einzelabschluss auf TEUR 0 zwar wertberichtigt (vor<br />

Erstkonsolidierung), aber nicht auf die Forderung verzichtet<br />

- IGOS weist eine Verbindlichkeit in Höhe von TEUR 164 aus.<br />

- BSG meldet die Forderungen aus dem laufenden Geschäft<br />

- IGOS meldet die Verbindlichkeiten aus dem laufendem Geschäft und die Darlehensver-<br />

bindlichkeit in Höhe von TEUR 164.<br />

- Es entsteht im Rahmen der Schuldenkonsolidierung eine Differenz in Höhe von TEUR 164.<br />

- Technisch wird die Differenz auf das Konto 2470000000 „Diff. Schuldenkons“ gebucht,<br />

dass innerhalb der Verbindlichkeiten ausgewiesen wird.<br />

- Inhaltlich handelt es sich um eine „echte“ Aufrechnungsdifferenz<br />

- Für die Behandlung ist zurzeit folgende Lösung vorgesehen :<br />

o Die Differenz wird im Jahr der Entstehung ausgebucht (Konto: „Diff. Schuldenkonsolidierung“<br />

an Konto „Gewinnrücklage“). Hiermit wird der um die Wertberichtungen<br />

in Vorjahren verringerte Ergebnisvortrag der BSG ausgeglichen.<br />

o In dem Jahr, in dem die IGOS die Forderung ausgleicht, hat BSG einen entsprechenden<br />

Ertrag, dem bei der IGOS kein Aufwand gegenübersteht (reine Tilgung).<br />

o Entsprechend ist die in diesem Zeitpunkt im Einzelabschluss der BSG vorgenom-<br />

mene Auflösung der Einzelwertberichtigung in der Gesamtbilanz gegen das Ge-<br />

samtergebnis zu konsolidieren, indem die Auflösung zurückgenommen wird.<br />

o Ebenso ist ein im Einzelabschluss der BSG enthaltener a. o. Ertrag aus der Auflö-<br />

sung der Einzelwertberichtigung in der Gesamtergebnisrechnung gegen das Ge-<br />

samtergebnis zu korrigieren<br />

In der nachfolgenden Darstellung ist das Buchungsprotokoll bis zur Bildung der Aufrechnungsdiffe-<br />

renz erkennbar:<br />

Abbildung 21: Schuldenkonsolidierung – Buchung einer Differenz in SEM-BCS<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

5.3 Zwischenergebniseliminierung<br />

5.3.1 Fallbeispiele im Konzern<br />

Vorbemerkung:<br />

Zur Entstehung von Zwischenergebnissen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden<br />

1. Vorliegen eines Vermögensgegenstandes<br />

2. Bilanzierung des Vermögensgegenstandes<br />

3. Beruhen auf Lieferungen oder Leistungen innerhalb des Konsolidierungskreises<br />

4. Wertunterschied gegenüber den Konzernanschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />

Ausnahmetatbestände<br />

1. übliche Marktbedingungen / unverhältnismäßig hoher Aufwand der Wertermittlung<br />

2. zu eliminierende Beträge sind von untergeordneter Bedeutung<br />

Bei den Fallbeispielen sind die Voraussetzungen 1. bis 3. gegeben; die Prüfung von Nr. 4 und der<br />

Ausnahmetatbestände wird nachfolgend dargestellt.<br />

Fallbeispiele<br />

Folgende Vorgänge konnten bisher ermittelt werden:<br />

Grundstückerschließung durch die Wirtschaftsförderung KG der Stadt Solingen<br />

Sachverhalt: Im Rahmen der Erschließung von Gewerbegebieten durch die Wirtschaftsförderung<br />

Solingen GmbH & Co. KG baut diese regelmäßig auch Ver- und Entsorgungsanlagen, die nach<br />

Abschluss der Maßnahme kraft eines Erschließungsvertrages mit der Stadt Solingen an die städti-<br />

schen Entsorgungsbetriebe übergehen.<br />

Die Übertragung wird zu Buchwerten vollzogen. Eine Abweichung gegenüber Konzernherstel-<br />

lungskosten ist nicht festzustellen.<br />

Veräußerung von Beteiligungen<br />

Sachverhalt: Im Rahmen von Umstrukturierungen innerhalb des Konzerns werden nach Bedarf<br />

Beteiligungen zwischen den Betrieben bzw. den Betrieben und der Stadt verkauft. Zur Ermittlung<br />

des Kaufpreises wird der Zeitwert der Beteiligung nach marktüblichen Bewertungsverfahren (Er-<br />

tragswert; DCF u.ä.) ermittelt (z.B. wurde im Teilkonzern BSG der Stadt Solingen die IT Tochter<br />

von einem Tochterunternehmen zur Mutter umgehängt)<br />

Eine Abweichung zu den Konzernanschaffungskosten ist dabei die Regel.<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

Das auftretende Zwischenergebnis ist grds. zu eliminieren (im Beispiel aus dem Teilkonzern war<br />

dies so der Fall; der Ausnahmetatbestand 1. kam hier trotz der üblichen Marktbedingungen nicht<br />

zu Anwendung, da die Werte ohne hohen Aufwand zu ermitteln waren).<br />

Veräußerung von Grundstücken<br />

Sachverhalt: Im Rahmen von Umstrukturierungen innerhalb des Konzerns werden nach Bedarf<br />

Grundstücke zwischen den Betrieben bzw. den Betrieben und der Stadt verkauft. Zur Ermittlung<br />

des Kaufpreises wird auf den Verkehrswert abgestellt.<br />

Eine Abweichung zu den Konzernanschaffungskosten ist dabei die Regel. Das auftretende Zwi-<br />

schenergebnis ist grds. zu eliminieren.<br />

Eine Berufung auf den Ausnahmetatbestand 1. ist auch hier wegen des fehlenden Aufwands der<br />

Wertermittlung meist nicht möglich.<br />

Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Die Summenbilanz für das Jahr 2005 gibt für die Bilanzposition „Immaterielle Vermögensgegens-<br />

tände“ einen Wert von TEUR 4.752 an. Wesentlich hierzu tragen die SWS GmbH mit TEUR 3.226<br />

und die itec GmbH mit TEUR 1.040 bei. Die SWS GmbH hat in diesem Jahr einen Zugang (Soft-<br />

ware) von TEUR 363 zu verzeichnen, so dass mit Hinweis auf die untergeordnete Bedeutung von<br />

einer weiteren Betrachtung abgesehen wird.<br />

Die Position der itec GmbH resultiert im Wesentlichen aus extern eingekauften Nutzungsrechten<br />

(entsprechend dem Status als interner IT Dienstleister).<br />

Planungsleistungen von „Technischer Betrieb Straßen und Grün der Stadt Solingen<br />

(TBSG)“<br />

Auszug aus dem Wirtschaftsplan 2008:<br />

„Betriebszweck ist insbesondere die Erbringung von marktorientierten<br />

Dienstleistungen <strong>zum</strong> Planen, Bauen, Unterhalten und Betreiben der städtischen Freianlagen,<br />

Verkehrsanlagen, der technischen Ausrüstung sowie der konstruktiven Ingenieurbauwerke.<br />

Hierbei verfolgt der Betrieb das Ziel, Dienstleistungen zu marktgerechten Preisen zu<br />

erbringen.<br />

Grundlegende Veränderungen bei den Erträgen und Aufwendungen ergeben sich gegenüber<br />

dem Vermögensbetrieb der Stadt Solingen (VBS):<br />

- bisherige interne Verrechnungen und Umlagen werden Umsatzerlöse, da die Eigentümer-<br />

funktion größtenteils bei den Stadtdiensten liegt<br />

- der TBSG führt bestimmte Baumaßnahmen als Bauträger durch, für die Material und<br />

Fremdleistungen geplant sind<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

- der Winterdienst wird den EBS komplett in Rechnung gestellt und von dort den<br />

- Stadtdiensten weiterberechnet<br />

- Aktivierte Eigenleistungen fallen nur noch in geringem Umfang an<br />

- bisher kalkulatorische Erlöse und Kosten werden echte Erträge<br />

Wie beim VBS werden alle Erträge und Aufwendungen des Personals (Bereich Management)<br />

sowie der Gebäude/Fahrzeuge/Maschinen (Bereich Betrieb) kostenrechnerisch auf<br />

die Dienstleistungsprodukte und Betreiberleistungen (Bereich Produkte) umgelegt.“<br />

Der Erfolgsplan 2008 geht von einem ausgeglichenen Ergebnis aus.<br />

Aufgrund der angewandten Systematik zur Ermittlung der Erlöse ist ein Unterschied gegenüber<br />

Konzernherstellungskosten nicht festzustellen.<br />

5.3.2 Konkrete Umsetzung<br />

Da eine automatische Zwischenergebniseliminierung (Anlagevermögen/Umlaufvermögen) im SAP-<br />

System hohe Anforderungen an Zusatzmeldedaten stellt, die in realistischer Weise bzw. mit einem<br />

vertretbaren Aufwand nicht vom Konsolidierungskreis zu melden sind, wurde auf eine technische<br />

Abbildung verzichtet. Etwaige Zwischenergebnisse werden zukünftig außerhalb des Systems er-<br />

mittelt und anschließend per manueller Eliminierungsbuchung im Konsolidierungssystem umge-<br />

setzt.<br />

5.4 Aufwands- und Ertragseliminierung<br />

5.4.1 Konkrete Umsetzung<br />

Die Ergebniseliminierung ist systemtechnisch in drei Schritte unterteilt:<br />

- Aufwands- und Ertragseliminierung in der sämtliche partnerrelevante Ertragspositionen mit<br />

allen partnerrelevanten Aufwandspositionen verrechnet werden. Die Differenz wird in einer<br />

gesonderten Position im Bereich der sonstigen ordentlichen Aufwendungen, bzw. ordentli-<br />

chen Erträge verbucht.<br />

- Die Zinseliminierung rechnet Zinsaufwendungen gegen Zinserträge und verbucht die Diffe-<br />

renz unter den sonstigen Finanzaufwendungen, bzw. sonstigen Finanzerträgen.<br />

- Im Rahmen der Beteiligungsertragseliminierung werden Beteiligungserträge des Vollkonso-<br />

lidierungskreises mit den Aufwendungen aus Verlustübernahmen und Gewinnabführungs-<br />

verträgen aufgerechnet. Differenzen werden direkt im Finanzergebnis verbucht.<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

Abbildung 22: Beteiligungsertragseliminierung –Einstellung SEM-BCS bzgl. Differenzen<br />

Die Ergebniskonsolidierung zeigt insbesondere im Bereich der allgemeinen Aufwendungen und<br />

Erträge durchgehend Differenzen, die sich nicht auf den ersten Blick rein durch die prozentuale<br />

Aufteilung auf Produktbereiche, bzw. die besondere Datenkonstellation erklären lassen. Eine Aus-<br />

sage bzgl. der Konzernabstimmungs-Qualität im Ergebnisbereich lässt sich daher auf Basis der<br />

2007er Daten nicht treffen. Nichts desto trotz liefern die umfangreichen Ergebnisdaten nach Bu-<br />

chung der Differenzposition eine gute Ausgangsbasis für die strukturelle Analyse der Segmentbe-<br />

richterstattung.<br />

5.4.2 Divergenzen zwischen Aufwand und Ertrag durch die Umsatzsteuer<br />

Zwischen der Kernverwaltung Stadt Solingen und den Betrieben bestehen teilweise Dienstleis-<br />

tungsverhältnisse, wenn die Betriebe ausgelagerte Aufgaben für die Stadt übernehmen.<br />

Der jeweilige Betrieb stellt seine Leistungen auf Basis des ihm entstandenen Aufwands zzgl. eines<br />

kalkulatorischen Gewinnaufschlags der Stadt in Rechnung. Umsatzsteuerlich werden diese Dienst-<br />

leistungsverhältnisse als Leistungsaustausch qualifiziert, bei dem regelmäßig ein umsatzsteuer-<br />

pflichtiges Entgelt von der Stadt an den Betrieb zu leisten ist. Die Stadt zahlt daher für die ausge-<br />

lagerte Dienstleistung Umsatzsteuer.<br />

Diese Umsatzsteuer beruht auf steuerpflichtigen Umsatzerlösen, d.h. der Nettoerlös wird von den<br />

Betrieben als Ertrag gemeldet. Die anteilige Umsatzsteuer wird deklariert und führt im Regelfall zu<br />

einer Umsatzsteuerschuld, somit diese für den Betrieb einen durchlaufenden Posten darstellt.<br />

Auf Seiten der nicht vorsteuerabzugsfähigen Stadt Solingen führt die an den Betrieb gezahlte Um-<br />

satzsteuer zu einer unmittelbaren Aufwandserhöhung. Konkrete Aussagen zu dem Umfang der<br />

Differenz können <strong>zum</strong> jetzigen Zeitpunkt aufgrund der eingeschränkten Meldung durch die Kon-<br />

zernmutter noch nicht getroffen werden.<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

6 Anwendung der Equity-Konsolidierung<br />

6.1 Angewandte Methode<br />

Entsprechend den Festlegungen im <strong>Modellprojekt</strong> wurde zur Bestimmung einer Gesellschaft als<br />

Equitygesellschaft auf die „20 % Annahme“ zurückgegriffen. Für den Probeabschluss wurden fünf<br />

Beteiligungen, an denen der Konzern mit einem Anteil von 20 % und 50 % beteiligt ist, einbezo-<br />

gen. Diese sind:<br />

Abbildung 23: Gesellschaften nach der Equtiy-Methode<br />

Weiter wurde die Equity-Methode auf Basis der Buchwerte durchgeführt.<br />

Entsprechend der Eingabe der Werte zu den voll zu konsolidierenden Betrieben, sind die Daten zu<br />

den Equitygesellschaften direkt in SAP einzugeben.<br />

Abbildung 24: Werte für Equitygesellschaften in SEM-BCS<br />

Auf Basis dieser Daten wird die Konsolidierung durchgeführt.<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

6.2 Konkrete Umsetzung<br />

Die technische Definition und Einbindung der Equitykonsolidierung wurde bereits in Kapitel 5.1<br />

„Kapitalkonsolidierung“ erläutert. Der Hauptunterschied in der Durchführung der Kapitalkonsolidie-<br />

rung liegt in der planmäßigen Abschreibung des Unterschiedsbetrages über 15 Jahre – beginnend<br />

<strong>zum</strong> Anfang des aktuellen Geschäftsjahres. Dementsprechend erscheinen im Protokoll der Kapi-<br />

talkonsolidierung des Probeabschlusses bereits Abschreibungswerte für den Unterschiedsbetrag.<br />

Abbildung 25: Konsolidierung einer Equitygesellschaft in SEM-BCS mit Abschreibung<br />

Auch hier existierte für den Probeabschluss eine valide Datenbasis (vgl. 5.1.2 „Konkrete Umset-<br />

zung “).<br />

6.3 Entstehung von Unterschiedsbeträgen<br />

In dem oben angeführten Beispiel entsteht ein Unterschiedsbetrag durch Rundungsdifferenzen, da<br />

die Stadt Solingen die Beteiligungsbuchwerte für die Eröffnungsbilanz in TEUR ermittelt, das Ei-<br />

genkapital dagegen auf den Cent genau eingegeben wird. In anderen Fällen entstehen die Unter-<br />

schiedsbeträge dadurch, dass die Ergebnisentwicklung der letzten Jahre sich nicht im Beteili-<br />

gungsbuchwert widerspiegelt.<br />

6.4 Vorschlag zur Behandlung von Unterschiedsbeträgen<br />

Insgesamt entstehen im Probeabschluss Unterschiedsbeträge in Höhe von TEUR 1.723. Die Ent-<br />

scheidung über die weitere Behandlung (Verrechnung mit den Rücklagen oder Abschreibung) wird<br />

vorbereitet.<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

7 Bilanz und Ergebnisrechnung<br />

Nach Durchführung der angeführten Aufrechnungs- und Konsolidierungsschritte kann aus SAP<br />

SEM-BCS mittels eines Excelberichtes folgende Bilanz generiert werden:<br />

Abbildung 26: Konsolidierte Bilanz <strong>zum</strong> 31.12.2007<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

Ein weiterer Bericht stellt die Ergebnisrechnung dar:<br />

Abbildung 27: Konsolidierte Ergebnisrechnung für das Jahr 2007<br />

Aufgrund der unvollständigen Datenbasis erfolgt – bis auf die Kapitalkonsolidierung – keine inhalt-<br />

liche Auseinandersetzung mit den Daten.<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

8 Segmentberichterstattung als Ansatzpunkt für eine Ge-<br />

samtsteuerung<br />

8.1 Zielsetzung einer Segmentberichterstattung<br />

Die Segmentberichterstattung hat das Ziel, Informationen über die wesentlichen Geschäftsfelder<br />

eines Unternehmens zu geben. Sie soll den Einblick in die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage<br />

sowie die Einschätzung der Chancen und Risiken der einzelnen Geschäftsfelder verbessern. 1<br />

Die Segmentierung hat primär anhand der operativen Segmente des Unternehmens zu erfolgen. 2<br />

Ein operatives Segment ist ein Teil eines Unternehmens,<br />

a. der geschäftliche Tätigkeiten entfaltet, die potentiell oder tatsächlich zu externen bzw. in-<br />

tersegmentären Umsatzerlösen führen und<br />

b. der regelmäßig von der Unternehmensleitung überwacht wird, um seine wirtschaftliche La-<br />

ge zu beurteilen. 3<br />

Problematisch erscheint hier das Abgrenzungskriterium der Umsatzerlöse. Während die Betriebe<br />

überwiegend hierauf ausgerichtet sind, stellt die Erzielung von Umsatzerlösen für die einzelnen<br />

Leistungsbereiche der Stadt Solingen kein Ziel dar. Ein anderes Abgrenzungskriterium scheint<br />

erforderlich. § 4 Abs. I. GemHVO beschreibt die Möglichkeit, die Gliederung des Haushaltsplans<br />

nach Produktbereichen vorzunehmen. Eine einheitliche Festlegung dieser Produktbereiche für<br />

<strong>NRW</strong> liegt vor. Von einer umfänglichen Beschreibung der Leistungsbereiche der Kommune ist<br />

auszugehen. Auch werden im Rahmen der Haushaltsplan- und Jahresabschlussaufstellung für die<br />

Produktbereiche u.a. Aufwendungen und Erträge ermittelt. Im Zusammenhang mit der Segmentbe-<br />

richterstattung war zunächst zu klären, inwieweit auch die Leistungen der Betriebe den Produktbe-<br />

reichen zugeordnet werden können. Eine überschlägige Zuordnung der Bereiche der Stadt Solin-<br />

gen anhand der Gesellschaftszwecke zeigt, dass weitgehend eine überschneidungsfreie Zuord-<br />

nung möglich ist.<br />

Die Definition eines Produktbereiches als Segment erscheint sachgerecht.<br />

Zur Bestimmung eines anzugebenden Segments stellt der DRS 3 auf Umsatzerlöse und das Ver-<br />

mögen ab, deren Anteil von zehn und mehr Prozent zur Bildung eines Segments führt. Wie eben<br />

ausgeführt, kommt im Bereich der Stadt Solingen das Kriterium der Umsatzerlöse nicht <strong>zum</strong> tra-<br />

gen, so dass auf andere Werte, wie z.B. die Summe der Aufwendungen, zurückzugreifen ist.<br />

Die Beträge (eines Segments) sind vor Konsolidierungsmaßnahmen zu ermitteln, jedoch sind in-<br />

nerhalb eines anzugebenden Segments Konsolidierungen vorzunehmen. 4<br />

1 DRS 3, TZ 1.<br />

2 DRS 3, TZ 9.<br />

3 DRS 3, TZ 8.<br />

Seite 48 von 56


<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

Dies erfordert eine entsprechende Aufbereitung der Meldedaten. Für den Fall, dass die rechtliche<br />

Einheit, mit der Leistungsbeziehungen bestehen, nicht eindeutig einem Segment zuzuordnen ist –<br />

wie bei Leistungsbeziehungen zur Stadt Solingen – sind die Meldedaten auch nach Segmenten<br />

aufzubereiten.<br />

8.1.1 Zuordnungsquoten bei unterschiedlichen Produktbereichen bei einem<br />

Betrieb<br />

In der Handreichung für Kommunen <strong>zum</strong> Neuen Kommunalen Finanzmanagement in Nordrhein-<br />

Westfalen, 2. Band: <strong>Anlagen</strong>, werden in der Anlage G 25 Produktbereiche und –gruppen aufge-<br />

führt und erläutert.<br />

Mit Hilfe dieser Anlage hat die Stadt Solingen folgende Zuordnungen für die zu konsolidierenden<br />

Betriebe getroffen:<br />

Stadt Solingen, Zuordnung zu Produktbereichen und –gruppen<br />

Abbildung 28: Zuordnung der Betriebe zu den Produktbereichen<br />

Bei einzelnen Betrieben war eine eindeutige Zuordnung aufgrund heterogener Aufgabengebiete<br />

nicht möglich. In diesen Fällen wurden unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Zahlen pro-<br />

zentuale Gewichtungen vorgenommen:<br />

4 DRS 3, TZ 19. S.2<br />

Seite 49 von 56


<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

Beispielhafte Aufteilung der Zuordnung der Produktbereiche:<br />

Entsorgungsbetriebe Solingen<br />

EBS Zuordnung GB zu PB<br />

(Basis JA 2007 Anlage 5)<br />

Abfall-/<br />

Schadstoffent<br />

sorgung<br />

Abbildung 29: Zuordnung von Geschäftsbereichen einer Gesellschaft zu Produktbereichen (I)<br />

Technische Betriebe der Stadt Solingen<br />

Entwässerung<br />

Fäkalschlamm<br />

entsorgung<br />

Straßenreinig<br />

ung<br />

Winterdienst<br />

Bedürfnisanst<br />

Produktbereich<br />

Verteilung<br />

12 6, 8 und 13 13<br />

Produtkbereich 12 6 8 13 13<br />

Schlüssel 100,0% 13,4% 13,1% 73,5% 100,0%<br />

Zwischensumme 9.953 877 857 4.809 1.027 17.523<br />

Summe für PB kumuliert / Anteil der einzelnen Produktbereiche<br />

6 877 877 5%<br />

8 857 857 5%<br />

12 9.953 9.953 57%<br />

13 4.809 1.027 5.836 33%<br />

17.523 100,0%<br />

Abbildung 30: Zuordnung von Geschäftsbereichen einer Gesellschaft zu Produktbereichen (II)<br />

Insgesamt wurde für die Zuordnung der Betriebe der Stadt Solingen festgestellt, dass die Mehrzahl<br />

der Betriebe eindeutig einem Produktbereich zugeordnet werden konnten.<br />

Bei Betrieben mit mehreren Aufgabenbereichen, die unterschiedlichen Produktbereichen zuzuord-<br />

nen sind, kann die Zuordnung über die Entwicklung betriebswirtschaftlicher Zahlenverhältnisse,<br />

z.B. Aufwendungen, erfolgen. Die Aussagefähigkeit interner Verteilungsschlüssel wird dann ein-<br />

geschränkt, wenn in unterschiedlichen Kennzahlensystemen (z.B. Bilanzsumme, Umsatzerlöse,<br />

alten<br />

Aufwendungen) von einander abweichende Relationen auftreten.<br />

Betriebsleitung Summe<br />

Aufwendungen (in TEUR) 14.605 38.018 7.563 4.242 64.428<br />

in Prozent 23% 59% 12% 7% 100%<br />

Verteilung der Betriebsleitung 1.029 2.680 533 0 4.242<br />

Aufwendungen inkl. BetriebsL 15.634 40.698 8.096 0 64.428<br />

in Prozent 24% 63% 13% 0 1<br />

87% 13%<br />

Produktbereich 11 12<br />

TBSG - Plan 2009<br />

Produkt - Ingenieurbüro …<br />

- Straßenbauunterhaltung<br />

- Verkehrstechnik<br />

- Ingenieurbüro Grünflächen<br />

- Garten-, Landschafts- und<br />

Sportplatzbau<br />

Friedhöfe Summe Verteilung auf<br />

die Produkt<br />

bereiche<br />

Aufwendungen in TEUR 9.953 6.543 1.027 17.523<br />

in % 57 37 6 100<br />

Seite 50 von 56


<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

8.1.2 Umsetzung einer prozentualen Segmentbildung in Standardsoftware<br />

Soll eine Segmentbildung auf Ergebnisebene prozentual erfolgen, bestehen grundsätzlich zwei<br />

Möglichkeiten der Abbildung:<br />

a) Differenzierte Meldung der Ergebnisdaten nach sendendem Produktbereich und dem emp-<br />

fangenden Partnerproduktbereich (d. h. eine prozentuale Aufteilung )<br />

b) Verteilung der gemeldeten Gesellschaftsdaten.<br />

Um das Meldeverfahren für den Konsolidierungskreis möglichst einfach zu halten und die Ent-<br />

scheidung über die konkret anzuwendenden prozentualen Aufteilungen zu zentralisieren, wurde im<br />

Probeabschluss (und auch in den folgenden Abschlüssen) von Option b) Gebrauch gemacht. Die<br />

Verteilung der Daten wird in drei Schritten durchgeführt:<br />

1) Die Verteilung der allgemeinen Meldedaten auf Produktbereiche erfolgt anhand der zentral<br />

ermittelten Prozentsätze je Gesellschaft (unabhängig von einzelnen Positionen).<br />

Abbildung 31: Verteilung der Meldedaten auf Produktbereiche<br />

2) Zu gleichen Prozentsätzen werden die partnerrelevant gemeldeten Daten auf Partnerpro-<br />

duktbereiche verteilt, so dass die Information „Stadt Solingen, Produktbereich 11 meldet<br />

1.000 Euro Forderungen ggü. den Stadtwerken“ differenziert wird zu „Stadt Solingen, Pro-<br />

duktbereich 11 meldet 800 Euro ggü. den Stadtwerken, Produktbereich 11 und 200 Euro<br />

ggü. den Stadtwerken, Produktbereich 12“.<br />

3) Aufgrund systeminterner Rundungsdifferenzen müssen abschließend noch Umgliederun-<br />

gen erfolgen, welche verbliebene Centbeträge je Gesellschaft und Partnergesellschaft ei-<br />

nem Default-Produktbereich zuordnen.<br />

Durch die prozentuale Aufteilung der Meldedaten werden insbesondere die Protokolle und Belege<br />

der Konzernaufrechnungen in ihrer Lesbarkeit und Nachvollziehbarkeit bzgl. der Differenzen er-<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

schwert, da sich eine auf einem Produktbereich ergebene Differenz auf Ebene der Gesamtgesell-<br />

schaft wieder aufheben kann.<br />

Abbildung 32: Aufwands- und Ertragseliminierung von Produktbereichen<br />

Als Lohn dieses zusätzlichen Systemmerkmals und seiner Berücksichtigung in den Konsolidie-<br />

rungsmaßnahmen ergeben sich jedoch entsprechende zusätzliche Analysemöglichkeiten bzgl. der<br />

Segmente. Dies kann z. b. eine Aufteilung des Gesamtergebnisses nach seinen Segmenten sein.<br />

Abbildung 33: Segmentbericht – alle Produktbereiche<br />

Alternativ kann eine Veränderungsdarstellung eines einzelnen Segmentes gewählt werden.<br />

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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

Abbildung 34: Segmentbericht – Einzeldarstellung<br />

8.2 Interpretationsmöglichkeiten auf Basis einer Segmentberichterstat-<br />

tung<br />

Die gewählte Segmentbildung und -nutzung stellte die Stadt Solingen vor zwei Schwierigkeiten der<br />

inhaltlichen Interpretation im Hinblick auf<br />

• Nachvollziehbarkeit der Segmentbildung und die damit verbundene<br />

• Interpretierbarkeit im Konsolidierungsprozess.<br />

Die Grundsatzentscheidung der prozentualen Gesamtaufteilung über alle Positionen hinweg trifft<br />

im Detail nicht die inhaltliche Realität im Solinger Konsolidierungskreis. Die Positionen des Perso-<br />

nalaufwands sind z. B. deutlich anders verteilt als die Transfer- oder Sachaufwendungen. Das Ziel<br />

der Segmentbildung über <strong>NKF</strong>-Produktbereiche - die interkommunale Vergleichbarkeit - muss aus<br />

dieser individuellen Aufteilungssystematik und aus der unterschiedlichen Behandlung von z. B.<br />

internen Leistungsverrechnungen in den einzelnen Kommunen heraus relativiert werden.<br />

Im Rahmen des Konsolidierungsprozesses führte die künstliche Segmentierung der Daten zu<br />

Schwierigkeiten in der Nachvollziehbarkeit der Abschlussprozesse.<br />

• Die gesellschaftsscharf gemeldeten Daten wurden künstlich verteilt und führten somit zu<br />

einer starken Fragmentierung der Daten auf der Kontierungsebene der Meldedaten, ver-<br />

bunden mit einem entsprechenden Belegvolumen aus Verteilungen, welches die Weiter-<br />

verarbeitung der Meldedaten insbesondere für den Bereich der Rechnungsprüfung nicht<br />

vereinfacht.<br />

Seite 53 von 56


<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

• Unter anderem wiesen die Konzernaufrechnungen inhaltlich nicht begründbare Differenzen<br />

auf. So entstanden durch die Verteilung der Meldedaten Differenzen zwischen den Kombi-<br />

nationen Gesellschaft/Produktbereich zu Gesellschaft/Produktbereich, die rein rechnerisch<br />

aus der Verteilung entstanden, aber keine inhaltliche Grundlage haben. Da die Buchung<br />

der Differenzen im Soll und Haben aber je Kombination auf Differenzpositionen erfolgt, wä-<br />

re eine umfangreiche manuelle Nacharbeit notwendig, um die Verteilungseffekte durch ma-<br />

nuelle Buchungen im Nachhinein zu beseitigen.<br />

Abbildung 35: Schuldenkonsolidierung von Produktbereichen<br />

Die entscheidende Frage bzgl. der Interpretation der Segmentberichte ist unabhängig von den o.<br />

g. Schwierigkeiten ihre grundsätzliche Möglichkeit zur inhaltlichen Ableitung von internen Steue-<br />

rungsmaßnahmen oder zur externen Erkenntnissteigerung. Zwei Arten von Segmentberichten ste-<br />

hen dafür zur Verfügung:<br />

• Segmentaufteilung des Gesamtergebnisses: Hier wird die Gesamtergebnisrechnung diffe-<br />

renziert nach ihrer Segmentzusammensetzung dargestellt. Das Ergebnis aller Segmente<br />

ergibt in der Summe das Konzernergebnis.<br />

Abbildung 36: Segmentbericht (alle Produktbereichte) zur Gesamtergebnisrechnung<br />

Seite 54 von 56


<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

• Betrachtung eines einzelnen Segmentes: Hier erfolgt eine Gegenüberstellung vom Vorjah-<br />

reswert <strong>zum</strong> aktuellen Ergebnis.<br />

Abbildung 37: Segmentbericht (Einzeldarstellung) zur Gesamtergebnisrechnung<br />

Bei der inhaltlichen Analyse der Daten wurde deutlich, dass Segmentberichte zwar zusätzliche<br />

Daten zur Verfügung stellen, jedoch für einen externen Betrachter aufgrund der Erfassungsgrund-<br />

lage und der Aggregationsebene keinen Informationszuwachs darstellen. Was für die externe Be-<br />

trachtung gilt, zeigt sich bei der internen Betrachtung auf gleiche Weise. Für eine interne Steue-<br />

rung sind die gezeigten Daten zu aggregiert, um aus ihnen Steuerungsansätze abzuleiten.<br />

Aus diesen Erkenntnissen heraus hat die Stadt Solingen für sich das folgende Fazit gezogen:<br />

Inhaltlich wäre ein direktes Mitbuchen von Ergebnissegmenten bei jeder Einzelabschlussbuchung<br />

korrekt. Dies ist jedoch nicht mit vertretbarem Aufwand umsetzbar. Eine prozentuale Aufteilung hat<br />

sich, wie bereits beschrieben, ebenfalls als nicht sinnvoll erwiesen. Eine 1:1-Zuordnung von Ge-<br />

sellschaften zu Segmenten wäre dann normalerweise die einzige Option einer Segmentbildung.<br />

Diese Möglichkeit bietet sich jedoch nicht in Solingen an, da z. B. die technischen Eigenbetriebe<br />

Leistungen für alle Produktbereiche liefern. Diese Schwierigkeiten und die fehlenden inhaltlichen<br />

Interpretationsmöglichkeiten der Segmentberichte führten in Solingen dazu, ab dem Probeab-<br />

schluss für das Jahr 2008 keine Segmentberichterstattung mehr durchzuführen und rein nach Ge-<br />

sellschaften zu konsolidieren.<br />

Sinnvoller als die Erstellung aggregierter Segmentberichte erscheint es, die Daten der Gesell-<br />

schaftskonsolidierung auf Detailebene zu analysieren und Einzelsachverhalte standardisiert darzu-<br />

stellen, wie z. B.<br />

• Interne Darlehensbeziehungen<br />

• Vergleich interner/externer Zuschüsse<br />

• Aufrechnungsdifferenzen zur Qualitätssicherung der Einzelabschlüsse<br />

• [...]<br />

Seite 55 von 56


<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />

Aus dieser Betrachtung können sich anschließend entsprechende Detailziele und -planungen er-<br />

geben, die aber ebenfalls nur einen kleinen Teil der Steuerung einer Kommune ausmachen kön-<br />

nen und in ein Gesamtkonzept zur Steuerung eingebunden sein müssen. Inwiefern dies in Solin-<br />

gen erfolgt und umgesetzt wird, soll auf Basis des Testabschlusses 2008 diskutiert werden.<br />

Zusammenfassend lässt sich als Erkenntnis sagen, dass der Gesamtabschluss eine Datenquelle<br />

für steuerungsrelevante Daten sein kann - die Segmentberichterstattung auf Basis der Produktbe-<br />

reiche für die Stadt Solingen allerdings darüber hinaus keinen Zusatznutzen ergibt.<br />

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- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Praxisleitfaden 4. Auflage<br />

Anlage I.5<br />

Fallstudie des<br />

Kreises Unna


- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Umsetzungsprozess Kreis Unna<br />

<strong>Modellprojekt</strong> zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses im<br />

Neuen Kommunalen Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>)<br />

Arbeitspapier des Kreises Unna<br />

Stand: 15.03.2009<br />

1


Inhaltsverzeichnis<br />

Vorbemerkungen................................................................................................................. 4<br />

1 Projekt-, Beteiligungs- und Arbeitsstruktur beim Kreis Unna............................. 5<br />

1.1 Projektstruktur ........................................................................................................................... 5<br />

1.2 Beteiligungsstruktur................................................................................................................... 5<br />

1.2.1 Beteiligungsstruktur per 31.12.2007................................................................................ 5<br />

1.2.2 Veränderungen in der Beteiligungsstruktur nach dem 31.12.2007 ................................. 7<br />

1.3 Ziel des Kreises Unna im Rahmen des <strong>Modellprojekt</strong>es .......................................................... 7<br />

1.4 Einbindung der Betriebe / Arbeitsstruktur ................................................................................. 8<br />

1.5 Information der Politik ............................................................................................................. 10<br />

1.6 Anpassung des Beteiligungsberichtes .................................................................................... 10<br />

1.7 Technische Umsetzung........................................................................................................... 10<br />

1.7.1 Technische Umsetzung während der Projektphase...................................................... 10<br />

1.7.2 Softwareunterstützte Umsetzung .................................................................................. 11<br />

1.8 Besondere Problematik aufgrund der gemischt kameral/doppischen Haushaltsführung <strong>zum</strong><br />

Zeitpunkt des fiktiven Gesamtabschlusses............................................................................. 11<br />

2 Einzelabschluss des Kreises Unna per 31.12.2007 .............................................13<br />

2.1 Ergebnisrechnung ................................................................................................................... 13<br />

2.2 Bilanz....................................................................................................................................... 14<br />

2.2.1 Die Aktivseite der Bilanz................................................................................................ 14<br />

2.2.2 Die Passivseite der Bilanz ............................................................................................. 15<br />

3 Bestimmung des Konsolidierungskreises...........................................................16<br />

3.1 Vollkonsolidierung ................................................................................................................... 16<br />

3.2 Assoziierte Unternehmen........................................................................................................ 17<br />

3.3 Anteile von untergeordneter Bedeutung ................................................................................. 18<br />

4 Überleitung der Konten / Mapping-Prozess.........................................................21<br />

4.1 Entwicklung eines örtlichen Positionenplans .......................................................................... 21<br />

4.2 Zuordnungsvorschriften <strong>zum</strong> örtlichen Positionenplan ........................................................... 21<br />

4.3 Mapping-Prozess .................................................................................................................... 21<br />

5 Vergleich der Wertansätze und Nutzungsdauern................................................24<br />

5.1 Anpassung von Wertansätzen und Ausübung von Bewertungswahlrechten ......................... 24<br />

5.1.1 Vergangenheitsorientierte Bilanzansätze und Bewertungsmethoden........................... 24<br />

5.1.2 Bewertungsvereinfachungsverfahren............................................................................ 24<br />

5.1.3 Herstellungskosten ........................................................................................................ 24<br />

5.1.4 Geringwertige Wirtschaftsgüter ..................................................................................... 24<br />

5.2 Anpassung von Nutzungsdauern............................................................................................ 25<br />

5.2.1 Tabelle über örtliche Nutzungsdauern beim Kreis Unna............................................... 25<br />

5.2.2 Abschreibungstabelle der voll zu konsolidierenden Betriebe........................................ 25<br />

5.2.3 Abgleich und Anpassung der Nutzungsdauern ............................................................. 25<br />

5.2.4 Tabelle über örtliche Nutzungsdauern im »Konzern« Kreis Unna ................................ 27<br />

6 Erstellung des Gesamtabschlusses.....................................................................28<br />

6.1 Vollkonsolidierung ................................................................................................................... 28<br />

6.1.1 Kapitalkonsolidierung..................................................................................................... 28<br />

6.1.2 Schuldenkonsolidierung ................................................................................................ 31<br />

6.1.3 Zwischenergebniseliminierung ...................................................................................... 32<br />

6.1.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung........................................................................... 32<br />

6.2 Anwendung der At Equity-Methode ........................................................................................ 33<br />

6.3 Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (At cost).................................................. 34<br />

7 Gesamtabschlussrichtlinie für den Kreis Unna...................................................35<br />

7.1 Erstellungsprozess.................................................................................................................. 35<br />

7.2 Inhalte...................................................................................................................................... 35<br />

8 Ergebnisse des fiktiven Gesamtabschlusses per 31.12.2007.............................36<br />

8.1 Gesamtbilanz .......................................................................................................................... 36<br />

2


8.1.1 Die Aktivseite der Gesamtbilanz.................................................................................... 36<br />

8.1.2 Die Passivseite der Gesamtbilanz................................................................................. 37<br />

8.1.3 Ausweis eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags .................................. 37<br />

8.2 Gesamtergebnisrechnung....................................................................................................... 39<br />

8.3 Gesamtkapitalflussrechnung................................................................................................... 40<br />

8.4 Gesamtanhang, Gesamtlagebericht und Spiegel ................................................................... 40<br />

9 Beteiligungsverwaltung und Gesamtsteuerung..................................................41<br />

9.1 Beschreibung der Ist-Situation................................................................................................ 41<br />

9.2 Kritische Bewertung der Beteiligungsverwaltung................................................................... 42<br />

9.3 Zielmodell des Kreises Unna zur Gesamtsteuerung............................................................... 43<br />

9.3.1 Engere Kooperation....................................................................................................... 43<br />

9.3.2 Bereitstellung detaillierter Daten des Rechnungswesens ............................................. 44<br />

9.3.3 Weiterentwicklung bestehender Instrumente ................................................................ 44<br />

9.3.4 Verbesserung des konzerninternen Finanzmanagements............................................ 44<br />

9.3.5 Bereitstellung von Ressourcen...................................................................................... 45<br />

<strong>Anlagen</strong> .............................................................................................................................46<br />

Anlage 1: Bestimmung des Konsolidierungskreises ......................................................................... 47<br />

Anlage 2: Positionenplan des Kreises Unna ..................................................................................... 48<br />

Anlage 3: Überleitung der Konten (Mapping) -Auszug- .................................................................... 53<br />

Anlage 4: Tabelle über örtliche Nutzungsdauern beim Kreis Unna .................................................. 59<br />

Anlage 5: Von den Einzelabschlüssen zur Summenbilanz............................................................... 63<br />

Anlage 6: Organisationsplan mit Zuordnung der Beteiligungen........................................................ 69<br />

Anlage 7: Produktplan unter Einbeziehung der Beteiligungen.......................................................... 70<br />

3


Vorbemerkungen<br />

Im Rahmen seiner Teilnahme an dem »<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss« legt der Kreis<br />

Unna mit diesem Arbeitspapier eine Fallstudie zur Beschreibung des durchgeführten Umsetzungsprozesses<br />

für die Aufstellung eines fiktiven Gesamtabschlusses auf der Basis der Daten<br />

der Rechnungsperiode 2007 vor. Die verwendeten Daten können im Einzelfall von den<br />

offiziell festzustellenden Ergebnissen für den Kreis Unna abweichen.<br />

Auf folgende Besonderheiten für den Kreis Unna ist hierbei hinzuweisen:<br />

• Hinsichtlich der Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>) hat<br />

der Kreis Unna von der Möglichkeit einer schrittweisen Umstellung gem. § 1 Abs. 3<br />

<strong>NKF</strong>-Einführungsgesetz Gebrauch gemacht und in den Jahren 2007 und 2008 einen<br />

Teilbereich des Haushalts noch nach kameralen Grundsätzen geführt. Dies war erforderlich,<br />

um das Problem von aufgelaufenen »Altfehlbeträgen« einvernehmlich mit<br />

den Städten und Gemeinden lösen zu können.<br />

• Die formelle <strong>NKF</strong>-Eröffnungsbilanz wird <strong>zum</strong> Stichtag 01.01.2009 aufgestellt. Die umgestellten<br />

Teil-Aufgabenbereiche sind zu den Stichtagen 01.01.2007 und 01.01.2008<br />

bereits im Rahmen einer Vermögens- und Schuldenübersicht bilanziert worden.<br />

• Als weitere Besonderheit hat sich bei den verwendeten Daten ergeben, dass in der<br />

fiktiven Gesamtbilanz des Kreises Unna <strong>zum</strong> 31.12.2007 ein nicht durch Eigenkapital<br />

gedeckter Fehlbetrag ausgewiesen werden muss. Die Gründe hierfür liegen insbesondere<br />

darin, dass die von den Städten und Gemeinden zu erhebende Allgemeine<br />

Kreisumlage in den vergangenen Jahren nicht in der Höhe festgesetzt werden konnte,<br />

wie es <strong>zum</strong> Ausgleich der Aufwendungen erforderlich gewesen wäre. Dies macht<br />

deutlich, in welch schwieriger finanzieller Situation sich der Kreis Unna mit seinen<br />

zehn Städten und Gemeinden befindet. Insbesondere durch den Rückzug von Kohle<br />

und Stahl hat der Kreis Unna mit einer Arbeitslosenquote von rund 10 v.H. erhebliche<br />

strukturelle Probleme und sich hieraus ergebende finanzielle Lasten zu tragen.<br />

Der zu bilanzierende Ausweis eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags<br />

im Einzelabschluss stellt den Tatbestand einer Überschuldung dar, der gemäß<br />

§ 75 Abs. 7 GO <strong>NRW</strong> nicht zulässig und im Rahmen entsprechender Maßnahmen zu<br />

beseitigen ist.<br />

4


1 Projekt-, Beteiligungs- und Arbeitsstruktur beim Kreis Unna<br />

1.1 Projektstruktur<br />

Die Durchführung des »<strong>NKF</strong>-<strong>Modellprojekt</strong>es Gesamtabschluss« ist beim Kreis Unna so angelegt,<br />

dass die Ressourcen bei vorhandenen Planstellen des Steuerungsdienstes bzw. der<br />

Zentralen Finanzbuchhaltung in dem erforderlichen Umfang anteilig neben dem laufenden<br />

Geschäftsbetrieb bereit gestellt werden. Dies ist nicht anders möglich, da für die adäquate<br />

Begleitung ein bestimmtes Fach- und Zusammenhangswissen aus dem Bereich der Finanzsteuerung<br />

zwingend erforderlich ist. Dieses kann nur bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />

vorausgesetzt werden, die bestimmte Funktionen innerhalb der Verwaltung wahrnehmen.<br />

Um die für das <strong>Modellprojekt</strong> erforderlichen Freiräume zu schaffen, ist eine zusätzliche<br />

Planstelle im Bereich der Zentralen Finanzbuchhaltung ausgewiesen worden.<br />

1.2 Beteiligungsstruktur<br />

1.2.1 Beteiligungsstruktur per 31.12.2007<br />

Der Kreis Unna hält 100% Anteile an der Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Kreis<br />

Unna mbH (VBU), die sich auf die Wahrnehmung typischer Holding-Funktionen, insbesondere<br />

auf die unternehmenspolitisch/strategische Steuerung der Gruppe sowie auf das bewirtschaften<br />

der Unternehmensbeteiligungen und sonstige Vermögenswerte beschränkt. Inhaltliche<br />

Aufgaben der einzelnen Betriebe sind primär die Müllentsorgung und -verwertung. Darüber<br />

hinaus hält der Kreis Unna 40% Anteile an einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft,<br />

40,8% an einer Wohnungsbaugesellschaft und 25,11% an einem Verkehrsbetrieb. Weiterhin<br />

werden Anteile an anderen Gesellschaften bzw. Zweckverbänden gehalten. Die folgenden<br />

Abbildungen geben einen Gesamtüberblick über die Beteiligungsstruktur des Kreises Unna:<br />

VKU<br />

Verkehrsgesellschaft für<br />

den Kreis Unna mbh<br />

25,11%<br />

GWA<br />

Logistik GmbH<br />

100%<br />

UKBS<br />

Unnaer Kreis- Bau- u.<br />

Siedlungsgesellschaft<br />

40,80%<br />

GWA<br />

Gesellschaft f. Wertstoffu.<br />

Abfallwirtschaft Kreis<br />

Unna mbH<br />

100%<br />

BBKU<br />

Boden- u. Bauschuttververwertungsgesellschaft<br />

Kreis Unna mbH<br />

25,10%<br />

Kreis Unna<br />

WFG<br />

Wirtschaftsförderungsgesellschaft<br />

tür den Kreis<br />

Unna mbH<br />

40%<br />

5<br />

AKU<br />

Auftragsgesellschaft für<br />

Abfallentsorgung Kreis<br />

Unna mbH<br />

100%<br />

AVA<br />

Abfallvermeidungsagentur<br />

GmbH<br />

74%<br />

VBU<br />

Verwaltungs- und<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Kreis Unna mbH<br />

100%<br />

MVA-Holding<br />

MVA-Holding GmbH<br />

1,0%<br />

MVA-E<br />

MVA-Eigentümer GmbH<br />

16,26%<br />

MVA-B<br />

MVA-Betreiber GmbH<br />

26,50%


VKU<br />

Verkehrsgesellschaft für<br />

den Kreis Unna mbh<br />

25,11%<br />

VKU<br />

Verkehrsdienst<br />

GmbH<br />

100%<br />

Umweltzentrum<br />

Umweltzentrum<br />

Westfalen GmbH<br />

50%<br />

Antenne Unna<br />

Antenne Unna<br />

Betriebsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG<br />

4,95%<br />

PBKU<br />

Projekt- u.<br />

Betriebsgesellschaft<br />

Kreishaus Unna mbH<br />

10%<br />

RVM<br />

Regionalverkehr<br />

Münsterland GmbH<br />

29,17%<br />

UKBS<br />

Unnaer Kreis- Bau- u.<br />

Siedlungsgesellschaft<br />

WVG<br />

40,80%<br />

RWE AG<br />

Rheinisch-Westfälische<br />

Elektrizitäts-AG<br />

0,08%<br />

LEG<br />

Landesentwicklungsgesellschaft<br />

<strong>NRW</strong><br />


1.2.2 Veränderungen in der Beteiligungsstruktur nach dem 31.12.2007<br />

Abweichend von dem im Rahmen des aufgestellten Gesamtabschlusses <strong>zum</strong> 31.12.2007 zu<br />

berücksichtigenden Beteiligungsportfolio sind bis heute nachstehend dargestellte Veränderungen<br />

eingetreten, die hier der Vollständigkeit und Klarheit halber mit aufgeführt werden:<br />

a) Veränderungen im Verhältnis VBU - GWA - AVA<br />

Mit Wirkung <strong>zum</strong> 01.01.2008 ist die GWA alleinige Gesellschafterin der AVA geworden.<br />

Die AVA ist damit nicht mehr Tochterunternehmen der VBU, sondern erhält über die<br />

GWA den Status eines Enkelunternehmens. Die zuvor 74 %-ige Beteiligung über die<br />

VBU wird durch Übertragung aller Geschäftsanteile der bis dahin drei verschiedenen Gesellschafter<br />

allein auf die GWA auf eine mittelbare 100 Prozent Beteiligung aufgestockt.<br />

b) Veränderungen im Verhältnis GWA - BBKU<br />

Die Beteiligung der GWA an der BBKU hat sich mit Wirkung <strong>zum</strong> 01.01.2008 von<br />

25,10 % auf 49,60 % erhöht.<br />

c) RWE AG<br />

Über den Jahreswechsel 2007/2008 ist der Bestand an kreiseigenen RWE-Aktien komplett<br />

veräußert worden.<br />

d) VkA GmbH<br />

Infolge der Veräußerung der RWE-Aktien hat der Kreis Unna im Laufe des Jahres 2008<br />

seine Beteiligung an der VkA GmbH aufgegeben.<br />

e) RWWE AG<br />

Zum 31.12.2008 sind die kommunalen Anteile an der RWWE AG entsprechend der im<br />

Zuge der Neustrukturierung des Konzerns in 2003 geschlossenen Aktionärsvereinbarung<br />

von der RWE Energy AG übernommen worden. Damit endet auch die Beteiligung des<br />

Kreises Unna.<br />

f) KA RWWE GmbH<br />

Mit Beendigung der Beteiligung an der RWWE AG wird nach Abwicklung der Anteilsübernahme<br />

in 2009 keine Beteiligung an der Aktionärsvereinigung mehr bestehen.<br />

g) LEG<br />

Mitte 2008 hat der Kreis Unna von der Mitkaufoption der privaten Erwerber der LEG-<br />

Anteile der Beteiligungsgesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen mbH und der<br />

<strong>NRW</strong>.Bank Gebrauch gemacht und alle kreiseigenen Anteile veräußert.<br />

1.3 Ziel des Kreises Unna im Rahmen des <strong>Modellprojekt</strong>es<br />

Ziel des Kreises Unna ist es, <strong>zum</strong> Stichtag 31.12.2007 einen fiktiven Gesamtabschluss zu<br />

erstellen. Zu diesem Stichtag hat auch die VBU erstmalig einen handelsrechtlichen Konzernabschluss<br />

erstellt, aus welchem erste Erkenntnisse für eine vorzunehmende Vollkonsolidierung<br />

gewonnen werden sollen.<br />

Der frühest mögliche Zeitpunkt für die Aufstellung eines »rechtlichen« Gesamtabschlusses<br />

ist der Stichtag 31.12.2009, da beim Kreis Unna auf Ebene des Einzelabschlusses eine<br />

rechtlich komplette Umstellung auf das <strong>NKF</strong> erst <strong>zum</strong> Stichtag 01.01.2009 erfolgt.<br />

7


1.4 Einbindung der Betriebe / Arbeitsstruktur<br />

Der Kreis Unna hat seine verbundenen Unternehmen und Beteiligungen frühzeitig in den<br />

Prozess zur Erstellung eines Gesamtabschlusses eingebunden und entsprechende Arbeitsstrukturen<br />

geschaffen. Am 07.09.2007 wurde ein Auftaktgespräch mit den jeweiligen Geschäftsführern<br />

und verantwortlichen Personen der Buchhaltungen geführt. Der seitens der<br />

externen Berater dem Kreis Unna zugewiesene »Projektcoach« wurde ebenfalls zu dieser<br />

Veranstaltung eingeladen. Neben allgemeinen Erläuterungen zu dem <strong>Modellprojekt</strong> wurde<br />

insbesondere über den internen zeitlichen und inhaltlichen Arbeitsprozess zur Erstellung<br />

eines Gesamtabschlusses diskutiert. Es wurde zunächst ein monatlicher Rhythmus für die<br />

Arbeitsgruppensitzungen festgelegt, in denen die einzelnen Konsolidierungsschritte konkret<br />

erläutert und beraten wurden. Die Sitzungen fanden am 31.10.2007, 29.11.2007 und am<br />

24.01.2008 statt.<br />

Im weiteren Verlauf der Arbeitsgruppensitzungen ist festgestellt worden, dass der Abstimmungsbedarf<br />

mit den verbundenen Unternehmen erheblich höher einzustufen ist als bei den<br />

Beteiligungen, die nach der Equity-Methode zu konsolidieren sind. Aus diesem Grund wurden<br />

die nächsten Termine ausschließlich mit den Kolleginnen und Kollegen der VBU-Holding<br />

in Form von konkreten Arbeitsterminen wahrgenommen.<br />

Auf Grund eines personellen Wechsels in der Finanzbuchhaltung der VBU im Frühjahr 2008<br />

und Schwierigkeiten bei der Umstellung des kommunalen Rechnungswesens sowie der Erstellung<br />

einer ersten Vermögens- und Schuldenübersicht für den Kreis Unna per 01.01.2007<br />

konnten die Arbeitstermine zur Erstellung eines ersten Probe-Gesamtabschlusses erst wieder<br />

am 14.10.2008 aufgenommen werden. Weitere Termine fanden am 25.11.2008,<br />

01.12.2008 sowie am 11.12.2008 statt. Ein die erste Erstellungsphase abschließendes Treffen<br />

zwischen den Beteiligten wurde am 12.03.2009 durchgeführt.<br />

Die Inhalte der einzelnen Termine können in einer groben Zusammenstellung der folgenden<br />

Tabelle im Sinne eines »Umsetzungstagebuches« entnommen werden:<br />

Termin Teilnehmerkreis Inhalte<br />

07.09.2007 Verbundene und assoziierte<br />

Unternehmen,<br />

Vertreter seitens der Zentralen<br />

Finanzbuchhaltung und<br />

des Steuerungsdienstes<br />

31.10.2007 Verbundene und assoziierte<br />

Unternehmen,<br />

Vertreter seitens der Zentralen<br />

Finanzbuchhaltung und<br />

des Steuerungsdienstes<br />

29.11.2007 Verbundene und assoziierte<br />

Unternehmen,<br />

Vertreter seitens der Zentralen<br />

Finanzbuchhaltung und<br />

des Steuerungsdienstes<br />

Auftaktveranstaltung: Vorstellung des Projektes zur Erstellung eines<br />

<strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses; rechtliche Grundlagen<br />

Klärung organisatorischer Fragen (Ansprechpartner, Protokollführung<br />

etc.)<br />

Entscheidung, einen Wirtschaftsprüfer als externe Unterstützung<br />

zunächst nicht in den Prozess einzubinden<br />

Klärung der Frage, ob die Anforderungen einer direkten Cash Flow-<br />

Rechnung in den Betrieben erfüllt werden kann (Antwort: nein)<br />

Vorstellung des Zeit- und Aufgabenplans des <strong>Modellprojekt</strong>es<br />

Zurverfügungstellung der gültigen rechtlichen Grundlagen (GemHVO<br />

<strong>NRW</strong>, HGB)<br />

Zurverfügungstellung der betrieblichen Kontenpläne und Abschreibungstabellen,<br />

um einen ersten Abgleich vornehmen zu können<br />

Diskussion über die Gliederung der kommunalen Bilanz nach § 41<br />

GemHVO <strong>NRW</strong> und die damit verbundenen Auswirkungen auf die<br />

betriebliche Buchhaltung (z.B. Aufschlüsselung der Forderungsbestände)<br />

Diskussion über unterschiedliche Behandlungen geringwertiger Wirtschaftsgüter<br />

und Anwendung von Fest- und Gruppenbewertungen<br />

Diskussion über unterschiedliche Nutzungsdauern und Abschrei-<br />

8


24.01.2008 Verbundene und assoziierte<br />

Unternehmen,<br />

Vertreter seitens der Zentralen<br />

Finanzbuchhaltung und<br />

des Steuerungsdienstes<br />

14.10.2008 Verbundene Unternehmen<br />

(Holding);<br />

Vertreter seitens der Zentralen<br />

Finanzbuchhaltung und<br />

des Steuerungsdienstes<br />

25.11.2008 Verbundene Unternehmen<br />

(Holding);<br />

Vertreter seitens der Zentralen<br />

Finanzbuchhaltung und<br />

des Steuerungsdienstes<br />

01.12.2008 Verbundene Unternehmen<br />

(Holding);<br />

Vertreter seitens der Zentralen<br />

Finanzbuchhaltung und<br />

des Steuerungsdienstes<br />

bungszeiträumen<br />

Entscheidungen:<br />

1. Die Betriebe nehmen keine Zuordnung ihrer Konten auf Konteneben<br />

des Kreises Unna vor, sondern in Bezug auf die Einzelpositionen<br />

des Positionenplans.<br />

2. Die Zuordnung der betrieblichen Konten zu den Positionen „Aufwendungen<br />

für Sach- und Dienstleistungen“ und „sonstige ordentliche<br />

Aufwendungen“ wird entsprechend den Kontierungsvorschriften<br />

des Kreises Unna für den kommunalen Einzelabschluss<br />

vorgenommen (Zuordnung gemäß den <strong>NKF</strong>- und finanzstatistischen<br />

Vorgaben).<br />

Vorstellung der Standardpräsentation des <strong>Modellprojekt</strong>es inkl. Einführung<br />

in die unterschiedlichen Konsolidierungsschritte und rechtliche<br />

Grundlagen<br />

Diskussion über die unterschiedliche buchhalterische Behandlung der<br />

Vor- und Umsatzsteuer in den Betrieben und beim Kreis (Differenz<br />

zwischen Bruttoaufwand und Nettoertrag)<br />

Entscheidungen:<br />

1. Es soll nach Möglichkeit keine Anpassung der unterschiedlichen<br />

Abschreibungszeiträume bei gleich bzw. gleich genutzten Vermögensgegenständen<br />

vorgenommen werden.<br />

2. Es soll nach Möglichkeit keine Hebung stiller Reserven bei der<br />

Aufstellung der KB II / KB III vorgenommen werden, sofern diese<br />

nicht bereits im Rahmen der Wertermittlung für die erste Vermögens-<br />

und Schuldenübersicht des Kreises Unna per 01.01.2007<br />

gehoben worden sind.<br />

3. Die weiteren Termine werden nur noch zwischen den Vertretern<br />

der voll zu konsolidierenden Betriebe und des Kreises Unna<br />

wahrgenommen.<br />

4. Die Protokolle der örtlichen Arbeitsgruppensitzungen dürfen vom<br />

Kreis Unna im Rahmen eines Umsetzungstagebuches (einer örtlichen<br />

Fallstudie) veröffentlicht werden.<br />

Diskussion über die Ansatz- und Bewertungswahlrechte / Aufdeckung<br />

stiller Reserven im Rahmen der Erstellung eines <strong>NKF</strong>-<br />

Gesamtabschlusses<br />

Betrieblicher Anlagespiegel der voll zu konsolidierenden Betriebe<br />

(Überblick über die <strong>Anlagen</strong>klassen und ihre Größenordnungen)<br />

Betrieblicher Kontenplan der voll zu konsolidierenden Betriebe (Überblick<br />

über die Differenziertheit, Dichte und Buchungsvolumen) / Erster<br />

Abgleich mit dem Positionenrahmen<br />

Erster Abgleich der per 31.12.2007 offenen Forderungen und Verbindlichkeiten<br />

zwischen den voll zu konsolidierenden Betrieben und<br />

dem Kreis Unna<br />

Fortsetzung Abgleich des betrieblichen Kontenplans mit dem Positionenrahmen<br />

und Erstellung eines örtlichen Positionenplans<br />

Klärung offener Fragen:<br />

1. Buchungsschluss bei den Betrieben und beim Kreis Unna<br />

2. Zeitversetzte und periodenfremde Buchungen in den Büchern<br />

des Kreises Unna aufgrund Systemwechsel von der Kameralistik<br />

auf die Doppik per 01.01.2007<br />

Fortsetzung: Abgleich der per 31.12.2007 offenen Forderungen und<br />

Verbindlichkeiten zwischen den voll zu konsolidierenden Betrieben<br />

und dem Kreis Unna<br />

Aufdeckung ungeklärter Punkte:<br />

1. Buchungsdifferenzen aufgrund der unterschiedlichen buchhalteri-<br />

9


11.12.2008 Verbundene Unternehmen<br />

(Holding);<br />

Vertreter seitens der Zentralen<br />

Finanzbuchhaltung und<br />

des Steuerungsdienstes<br />

12.03.2009 Verbundene Unternehmen<br />

(Holding);<br />

Vertreter seitens der Zentralen<br />

Finanzbuchhaltung und<br />

des Steuerungsdienstes<br />

1.5 Information der Politik<br />

schen Behandlung der Vor- und Umsatzsteuer<br />

2. Weiteres Vorgehen bei der Aufwands- und Ertragseliminierung<br />

(Frage: unterjährige Buchung auf eigenem Kontenkreis oder Expost-Bertrachtung<br />

der (geschlüsselten) Debitoren und Kreditoren)<br />

3. Abgleich der Nutzungsdauerntabellen der Betriebe und des Kreises<br />

Unna<br />

4. Erstellung eines örtlichen Positionenplans<br />

Vorstellung des örtlichen Positionenplans und Zuordnung der Konten<br />

der voll zu konsolidierenden Betriebe<br />

„Positionenscharfe“ Aufwands- und Ertragseliminierung<br />

Vorstellung des ersten Probe-Gesamtabschlusses und der Fallstudie<br />

Die Information der politischen Gremien über die Teilnahme am <strong>Modellprojekt</strong> »<strong>NKF</strong>-<br />

Gesamtabschluss« erfolgte über den beim Kreis Unna eingerichteten »Ausschuss für Finanzen<br />

und Beteiligungen« im Rahmen seiner turnusmäßigen Sitzungen. Insbesondere bei der<br />

Beratung der Beteiligungsberichte 2007 und 2008 und der hier vorgenommenen strukturellen<br />

Veränderungen für den Gesamtabschluss konnte über den Stand der Projektarbeiten und<br />

ggf. zu erwartende Veränderungen bzw. Wirkungen berichtet werden.<br />

Aus Sicht der Politik bestand bereits seit längerer Zeit der Wunsch, auch die Beteiligungen<br />

des Kreises Unna in die Quartalsberichterstattung für den Haushalt einzubeziehen. Ein entsprechender<br />

Antrag einer Fraktion konnte mit Verweis auf den künftigen Gesamtabschluss<br />

zurückgestellt werden.<br />

Die konkreten Ergebnisse des fiktiven Gesamtabschlusses <strong>zum</strong> 31.12.2007 werden dem<br />

Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen in seiner Sitzung am 12.05.2009 vorgestellt.<br />

1.6 Anpassung des Beteiligungsberichtes<br />

Eine erste praktische Erkenntnis bei der Konzeption zur Erstellung des Gesamtabschlusses<br />

bestand auch darin, dass die bisherige Struktur und die Inhalte des Beteiligungsberichtes an<br />

die Vorgaben des <strong>NKF</strong> angepasst werden mussten. Dies wurde bereits im Beteiligungsbericht<br />

2007 des Kreises Unna umgesetzt.<br />

Zusätzlich zu den bisher vorhandenen Informationen ging es insbesondere darum, dass Ziele<br />

und Leistungen der Betriebe sowie bestehende Leistungsbeziehungen untereinander und<br />

auch Aussagen <strong>zum</strong> Personalbestand abgebildet werden müssen. Darüber hinaus sind die<br />

Bilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnungen der Beteiligungen für drei Abschlussstichtage<br />

darzustellen.<br />

1.7 Technische Umsetzung<br />

1.7.1 Technische Umsetzung während der Projektphase<br />

Während der Projektphase wurde der erste Probe-Gesamtabschluss per 31.12.2007 zunächst<br />

mit der Standardsoftware »MS-Excel« erstellt. Die hierfür entwickelten Tabellenblätter<br />

10


können – den einzelnen Kapiteln dieser Dokumentation zugeordnet – der Anlage entnommen<br />

werden.<br />

1.7.2 Softwareunterstützte Umsetzung<br />

Beim Kreis Unna wird im Rahmen der laufenden Buchhaltung, Haushaltsplanung und Rechnungslegung<br />

für den kommunalen Einzelabschluss die Finanzsoftware »newsystem kommunal«<br />

(Navision-Datenbank) der Firma INFOMA eingesetzt. Es ist beabsichtigt, die Software<br />

im Rahmen der dort integrierten Möglichkeiten einer Konsolidierung auch im Rahmen der<br />

Erstellung des Gesamtabschlusses einzusetzen. Erste Gespräche zur softwaretechnischen<br />

Abwicklung sind mit der Firma INFOMA bereits im Jahr 2008 geführt worden. In einer Kooperation<br />

zwischen der Softwarefirma und dem Kreis Unna soll die Einrichtung eines Konsolidierungsmandanten<br />

und die Erstellung des ersten Probe-Gesamtabschlusses per 31.12.2007<br />

im Jahr 2009 erfolgen. Die Kooperation beinhaltet die folgenden Punkte (Überblick):<br />

• Der Kreis Unna führt die Konsolidierung mit der Standardsoftware »MS-Excel« durch<br />

und stellt INFOMA die Ergebnisse und Erfahrungen zur Verfügung. Der Kreis Unna<br />

steht weiterhin für Fragen bezüglich der Konsolidierung zur Verfügung.<br />

• INFOMA richtet für den Kreis Unna vor Ort einen Konsolidierungsmandanten ein und<br />

führt die Konsolidierung mit der Finanzsoftware »newsystem kommunal« durch.<br />

1.8 Besondere Problematik aufgrund der gemischt kameral/doppischen<br />

Haushaltsführung <strong>zum</strong> Zeitpunkt des fiktiven Gesamtabschlusses<br />

Der Kreis Unna hat sich entschieden, <strong>zum</strong> Stichtag 01.01.2007 eine Teilbereichsumstellung<br />

auf das <strong>NKF</strong> gemäß § 4 <strong>NKF</strong>EG <strong>NRW</strong> vorzunehmen und für die umgestellten Aufgabenbereiche<br />

eine Vermögens- und Schuldenübersicht nach § 5 <strong>NKF</strong>EG aufzustellen. Von der Umstellung<br />

ausgenommen waren Teile des Hochbaus (Baumaßnahmen) und die Abwicklung<br />

der sog. Allgemeinen Deckungsmittel inkl. Berechnung der allgemeinen Kreisumlage. Führend<br />

und maßgeblich für den Haushaltsausgleich waren in den Jahren 2007 und 2008 die<br />

kameralen Daten. Eine rechtlich endgültige Umstellung erfolgt erst <strong>zum</strong> Stichtag 01.01.2009.<br />

Zu diesem Datum wird auch erst die rechtlich formale Eröffnungsbilanz i.S.d. § 92 GO <strong>NRW</strong><br />

aufgestellt.<br />

Aufgrund dieser örtlichen besonderen Problematik wurde auch die Aufstellung eines ersten<br />

Probe-Gesamtabschlusses per 31.12.2007 erschwert, da<br />

• die kameralen und doppischen Rechnungen für das Haushaltsjahr 2007 wieder in einer<br />

Rechnung entsprechend der doppischen Ergebnisrechnung zusammengeführt<br />

werden müssen (inkl. der Problematik der Zuordnung einzelner kameraler Haushaltsstellen<br />

in die Ergebnisrechnungspositionen),<br />

• neben der formalen Vermögens- und Schuldenübersicht per 01.01.2007 auch eine<br />

»Eröffnungsbilanz« mit einer Gesamtsicht erstellt werden musste (inkl. aller Vermögenswerte<br />

und Verbindlichkeiten) und<br />

• diese »Eröffnungsbilanz« <strong>zum</strong> 31.12.2007 fortgeschrieben werden musste (inkl. Veränderungen<br />

im noch nicht erfassten Anlagevermögen und bei den Verbindlichkeiten).<br />

Die ermittelten Werte und Ansätze in der für den Probe-Gesamtabschluss zugrundegelegten<br />

»Bilanz« und Ergebnisrechnung des Kreises Unna sind insgesamt »Näherungswerte« und<br />

11


entsprechen nicht einer endgültigen und formellen »Gesamtschau« über das Haushaltsjahr<br />

2007.<br />

Aufgrund der unterschiedlichen Rechnungslegungen können auch einige Elemente eines<br />

<strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses im Rahmen des ersten Probeabschlusses nicht bzw. nur »näherungsweise«<br />

vorgelegt werden. Hierauf wird in den einzelnen Kapiteln dieser Fallstudie entsprechend<br />

verwiesen.<br />

Das mit dem fiktiven Gesamtabschluss des Kreises Unna <strong>zum</strong> 31.12.2007 gezeigte Bild der<br />

finanziellen Lage des »Konzerns Kreis Unna« entspricht jedoch sehr weitgehend der Realität.<br />

12


2 Einzelabschluss des Kreises Unna per 31.12.2007<br />

Ausgehend von den in Kapitel 1.8 aufgezeigten Besonderheiten und Problemen der parallelen<br />

Haushaltsführung im Jahr 2007 wurde für die Erstellung eines <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses<br />

der Einzelabschluss des Kreis Unna nachgebildet und<br />

• in der Bilanz per 31.12.2007 auch die nicht auf das <strong>NKF</strong> umgestellten Bereiche (vornehmlich<br />

Forderungen aus Altdefiziten und Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten<br />

sowie Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung) aufgenommen sowie<br />

• das Anordnungssoll der kameralen Haushaltsstellen in das doppische Jahresergebnis<br />

eingerechnet.<br />

Auf dieser Grundlage werden nachfolgend die Bilanz und die Ergebnisrechnung des Kreises<br />

Unna für das Haushaltsjahr (Geschäftsjahr) 2007 dargestellt.<br />

2.1 Ergebnisrechnung<br />

Ertrags- und Aufwandsarten<br />

13<br />

Ergebnis des<br />

Haushaltsjahres<br />

1 Steuern und ähnliche Abgaben 2.329.284,97<br />

2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 239.104.270,98<br />

3 + Sonstige Transfererträge 7.229.563,71<br />

4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 31.005.458,21<br />

5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 1.899.613,08<br />

6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 30.342.594,42<br />

7 + Sonstige ordentliche Erträge 4.096.277,49<br />

8 + Aktivierte Eigenleistungen 155.212,38<br />

9 +/- Bestandsveränderungen 0,00<br />

10 = Ordentliche Erträge 316.162.275,24<br />

11 - Personalaufwendungen 41.480.638,58<br />

12 - Versorgungsaufwendungen 7.180.146,25<br />

13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 16.659.873,21<br />

14 - Bilanzielle Abschreibungen 7.433.277,24<br />

15 - Transferaufwendungen 213.290.790,73<br />

16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 36.828.815,31<br />

17 = Ordentliche Aufwendungen 322.873.541,32<br />

18 =<br />

Eergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit<br />

(= Zeilen 10 und 17)<br />

-6.711.266,08<br />

19 + Finanzerträge 6.950.153,30<br />

20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 6.570.824,66<br />

21 = Finanzergebnis<br />

(= Zeilen 19 und 20)<br />

379.328,64<br />

22 =<br />

Ordentliches Jahresergebnis<br />

(= Zeilen 18 und 21)<br />

-6.331.937,44<br />

23 + Außerordentliche Erträge 715.631,80<br />

24 - Außerordentliche Aufwendungen 0,00<br />

25 =<br />

Außerordentliches Ergebnis<br />

(Zeilen 23 und 24)<br />

715.631,80<br />

26 =<br />

Jahresergebnis<br />

(= Zeilen 22 und 25)<br />

-5.616.305,64<br />

Auf die Angabe von Planzahlen und Vorjahreswerten wurde aus Vereinfachungsgründen verzichtet.


2.2 Bilanz<br />

2.2.1 Die Aktivseite der Bilanz<br />

1.<br />

2.<br />

Anlagevermögen<br />

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

485.713,22<br />

1.2 Sachanlagen<br />

1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

7.445.971,44<br />

1.2.1.1 Grünflächen 3.778.470,00<br />

1.2.1.2 Ackerland 1.473.219,51<br />

1.2.1.3 Wald, Forsten 446.848,00<br />

1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 1.747.433,93<br />

1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

114.176.491,51<br />

1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 0,00<br />

1.2.2.2 Schulen 64.712.529,20<br />

1.2.2.3 Wohnbauten 0,00<br />

1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 49.463.962,31<br />

1.2.3 Infrastrukturvermögen<br />

95.530.592,04<br />

1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 14.706.363,09<br />

1.2.3.2 Brücken und Tunnel 8.663.987,50<br />

1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00<br />

1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 0,00<br />

1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 68.527.532,00<br />

1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 3.632.709,45<br />

1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />

0,00<br />

1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />

354.310,00<br />

1.2.6 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />

2.033.225,02<br />

1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

8.380.528,91<br />

1.2.8 Geleistete Anzahlungen, <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

564.975,55<br />

1.3 Finanzanlagen<br />

1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen<br />

61.455.547,18<br />

1.3.2 Beteiligungen<br />

15.572.146,16<br />

1.3.3 Sondervermögen<br />

0,00<br />

1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

31.101.994,29<br />

1.3.5 Ausleihungen<br />

1.3.5.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00<br />

1.3.5.2 Ausleihungen an Beteiligungen 2.215.440,75<br />

1.3.5.3 Ausleihungen an Sondervermögen 0,00<br />

1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 587.927,00<br />

Umlaufvermögen<br />

2.1 Vorräte<br />

2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren<br />

679.750,00<br />

2.1.2 Geleistete Anzahlungen<br />

0,00<br />

2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferl. 51.506.909,77<br />

2.2.1.1 Gebühren 2.022.037,33<br />

2.2.1.2 Beiträge 0,00<br />

2.2.1.3 Steuern 18.064,54<br />

2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 235.928,23<br />

2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 49.230.879,67<br />

2.2.2 Privatrechtliche Forderungen<br />

759.000,71<br />

2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 659.800,51<br />

2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 94.024,96<br />

2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen 0,00<br />

2.2.2.4 gegen Beteiligungen 5.175,24<br />

2.2.2.5 gegen Sondervermögen 0,00<br />

2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände<br />

0,00<br />

2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

0,00<br />

2.4 Liquide Mittel<br />

2.263.839,54<br />

3. Aktive Rechnungsabgrenzung<br />

858.484,29<br />

4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />

4.909.294,23<br />

14<br />

400.882.141,62


2.2.2 Die Passivseite der Bilanz<br />

1. Eigenkapital<br />

0,00<br />

1.1<br />

1.2<br />

1.3<br />

Allgemeine Rücklage<br />

Sonderrücklagen<br />

Ausgleichsrücklage<br />

1.4 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag<br />

2. Sonderposten<br />

2.1 für Zuwendungen<br />

119.761.856,88<br />

2.1.1 Sonderposten für Zuwendungen für unbebaute Grundstücke<br />

2.1.2 Sonderposten für Zuwendungen für bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

2.1.3 Sonderposten für Zuwendungen für Infrastrukturvermögen<br />

2.1.4 Sonderposten für Zuwendungen für Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />

2.2<br />

2.1.5 Sonderposten für Zuwendungen für sonstiges Anlagevermögen<br />

für Beiträge<br />

0,00<br />

2.3 für den Gebührenausgleich 0,00<br />

2.4 Sonstige Sonderposten 4.387,07<br />

3. Rückstellungen 129.941.404,41<br />

3.1 Pensionsrückstellungen 108.007.976,00<br />

3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 9.132.610,35<br />

3.3 Instandhaltungsrückstellungen 0,00<br />

3.4 Sonstige Rückstellungen (nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO n.F.) 12.800.818,06<br />

4. Verbindlichkeiten<br />

4.1 Anleihen 0,00<br />

4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 53.715.961,59<br />

4.2.1 von verbundenen Unternehmen 0,00<br />

4.2.2 von Beteiligungen 0,00<br />

4.2.3 von Sondervermögen 0,00<br />

4.2.4 vom öffentlichen Bereich 43.033.806,48<br />

4.2.5 vom privaten Kreditmarkt 10.682.155,11<br />

4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 67.000.000,00<br />

4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 24.229.644,00<br />

4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.282.814,12<br />

4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 1.977.228,53<br />

4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 1.677.288,16<br />

5. Passive Rechnungsabgrenzung 295.943,93<br />

15<br />

400.882.141,62


3 Bestimmung des Konsolidierungskreises<br />

Zur Bestimmung, welche Einheiten neben dem Abschluss des Kreises Unna in den Gesamtabschluss<br />

einzubeziehen sind, regelt § 116 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 50 GemHVO <strong>NRW</strong> die<br />

Festsetzung des Konsolidierungskreises. In welcher Form und welchem Umfang die Einbeziehung<br />

erfolgt -Vollkonsolidierung oder als assoziiertes Unternehmen-, ist abhängig von der<br />

Intensität der Unternehmensanbindung. Neben der Unterscheidung öffentlich- oder privatrechtliche<br />

Rechtsform ist das Ausmaß des Einflusses des Kreises Unna auf die verselbstständigten<br />

Aufgabenbereiche von Bedeutung.<br />

Das nachstehend abgebildete Prüfschema stellt dar, welche Schritte zur Bestimmung des<br />

Konsolidierungskreises erforderlich sind:<br />

Öffentlich-rechtliche Betriebe<br />

<strong>zum</strong> Beispiel:<br />

- Anstalten öffentlichen Rechts<br />

- Zweckverbände<br />

- Stiftungen (bei denen die Kommune selbst Stifterin ist)<br />

- Eigenbetriebe<br />

nicht: Sparkassen<br />

Vollkonsolidierung<br />

Einbeziehung<br />

nach<br />

„At Equity“<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

Liegt eine „einheitliche Leitung“ durch die<br />

Kommune vor?<br />

Indizien hierfür können sein:<br />

- Bestimmung der Unternehmensziele<br />

- Entscheidung über wesentliche geschäftliche Maßnahmen<br />

- Festlegung wesentlicher Grundsätze der Geschäftspolitik<br />

- Koordination wesentlicher Teilbereiche der Unternehmensleitung<br />

- personelle Besetzung wesentlicher Führungsstellen, z.B. Vorstand<br />

nein<br />

Liegt eine der Kontrollmöglichkeiten des<br />

§ 50 Abs. 2 Nr. 1- 3 GemHVO <strong>NRW</strong> vor?<br />

- Liegt die Mehrheit der Stimmrechte bei der Kommune<br />

(aus Konzernsicht)?<br />

- Steht der Kommune das Recht zu, die Mehrheit von<br />

Organmitgliedern zu bestellen?<br />

- Steht der Kommune auf Grund eines Beherrschungsvertrages oder<br />

satzungsmäßig das Recht zu, einen beherrschenden Einfluss<br />

auszuüben?<br />

nein<br />

Die Bewertung und Einordnung der einzelnen verselbstständigten Aufgabenbereiche des<br />

Kreises Unna ist der Anlage 1 »Bestimmung des Konsolidierungskreises« zu entnehmen.<br />

3.1 Vollkonsolidierung<br />

Liegt ein maßgeblicher Einfluss durch die<br />

Kommune vor?<br />

- Vertretensein im Vorstand oder Aufsichtsrat?<br />

- Mitwirken an Unternehmensentscheidungen?<br />

- Liegen erhebliche Liefer- und Leistungsbeziehungen vor?<br />

Unterschied zu beherrschendem Einfluss nach Umfang u. Intensität<br />

Eine Vollkonsolidierung ist zwischen dem Kreis Unna als Mutter und einzelnen Tochterunternehmen<br />

dann vorzunehmen, wenn eine einheitliche Leitung tatsächlich ausgeübt wird. Diese<br />

liegt vor, wenn die Mutter originäre Leitungsaufgaben für den ganzen »Konzern« wahrnimmt.<br />

Indizien hierfür können sein:<br />

• Bestimmung der Unternehmensziele,<br />

Ermittlung der effektiven<br />

„Beteiligungsquote“<br />

(direkte und indirekte „Beteiligungen“)<br />

Ist der Anteil an dem Betrieb für<br />

die Gesamtbilanz wesentlich?<br />

• Entscheidung über wesentliche geschäftliche Maßnahmen,<br />

• Festlegung der Grundsätze der Geschäftspolitik,<br />

• Koordination wesentlicher Teilbereiche der Unternehmensleitung,<br />

• Personelle Besetzung von Führungsstellen.<br />

ja<br />

16<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

<strong>zum</strong> Beispiel:<br />

Private Betriebe<br />

- Aktiengesellschaften<br />

- Gesellschaften mit beschränkter Haftung<br />

Handelt es sich um ein verbundenes<br />

Unternehmen?<br />

ja<br />

Ausweis in der<br />

Gesamtbilanz unter<br />

„Anteile an<br />

verbundenen Unternehmen“<br />

Ausweis in der Gesamtbilanz<br />

unter<br />

„Übrige Beteiligungen“


Eine Vollkonsolidierung ist auch dann vorzunehmen, wenn die Mutter bei einer Tochter<br />

• die Mehrheit der Stimmrechte oder<br />

• ein Organbestellungsrecht oder<br />

• ein Beherrschungsrecht gemäß Vertrag oder Satzung<br />

hat. Die Möglichkeit zur Kontrolle reicht aus.<br />

Bezogen auf die verselbstständigten Unternehmen des Kreises Unna ist danach lediglich die<br />

Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Kreis Unna mbH (VBU) einschließlich ihrer Tochterunternehmen<br />

als Teilkonzern des Kreises Unna im Rahmen einer Vollkonsolidierung in<br />

den Gesamtabschluss einzubeziehen. Dabei findet die Besonderheit Berücksichtigung, dass<br />

die VBU als 100%-Tochter Holding-Funktionen im Bereich der abfallwirtschaftlichen Aktivitäten<br />

des Kreises Unna übernimmt und sich die Leistungsbeziehungen auf die Unternehmensgruppe<br />

und den Kreis Unna selbst beschränken. Da die VBU nach handelsrechtlichen Voraussetzungen<br />

im Jahr 2007 ihrerseits zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet<br />

war, wird bei Beurteilung der Tochter- und Enkelgesellschaften im Hinblick auf ihre Einbeziehung<br />

in den Konsolidierungskreis auf dem Konzernabschluss der VBU aufgesetzt. Zum Vollkonsolidierungskreis<br />

gehören danach:<br />

• die VBU als handelsrechtliches Mutterunternehmen (s.o.),<br />

• die Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH (GWA),<br />

• die Auftragsgesellschaft für Abfallentsorgung Kreis Unna mbH (AKU) sowie<br />

• die GWA Logistik GmbH.<br />

Nicht einbezogen wird trotz 74%-igem Tochter-Anteilsverhältnis -entsprechend der Vorgabe<br />

des Konzernabschlusses der VBU- die Abfallvermeidungsagentur GmbH (AVA) infolge der<br />

Bewertung als »von untergeordneter Bedeutung« (siehe Kapitel 3.3).<br />

3.2 Assoziierte Unternehmen<br />

„Ein assoziiertes Unternehmen ist dadurch gekennzeichnet, dass ein in den Konzernabschluss<br />

einbezogenes Unternehmen auf dieses Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss<br />

ausübt, ohne die einheitliche Leitung auszuüben oder die Rechte des Control-Konzepts zu<br />

haben. Ein maßgeblicher Einfluss liegt vor, wenn an Grundsatzfragen der Geschäfts- und<br />

Finanzpolitik des assoziierten Unternehmens mitgewirkt und zudem seine Gewinnverwendung<br />

beeinflusst werden kann. Bei einem Stimmrechtsanteil von mindestens 20% wird ein<br />

maßgeblicher Einfluss widerlegbar vermutet (§ 311 Abs. 1 Satz 2 [HGB]).“ 1<br />

Folgende Unternehmen sind nach vg. Definition beim Kreis Unna als assoziiertes Unternehmen<br />

zu betrachten:<br />

• Verkehrsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (VKU),<br />

• Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft (UKBS),<br />

• Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (WFG).<br />

Darüber hinaus werden im Bereich der Abfallwirtschaftsunternehmen über den Konzernabschluss<br />

der VBU die Anteile an der<br />

1 Baetge/Kirsch/Thiele: Konzernbilanzen. IDW-Verlag GmbH, Düsseldorf 2004. S. 138 f.<br />

17


• MVA Hamm Betreiber-GmbH und<br />

• Boden- und Bauschuttverwertungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (BBKU)<br />

als assoziierte Unternehmen behandelt.<br />

Die Umweltzentrum Westfalen GmbH, an der der Kreis Unna gemeinsam mit dem Regionalverband<br />

Ruhr (RVR) eine 50%ige Beteiligung hält, wird in einem ersten Schritt als assoziiertes<br />

Unternehmen eingeordnet. Obwohl faktisch die Anbindung an den Kreis Unna sowohl im<br />

Hinblick auf den Entstehungshintergrund der Beteiligung als auch bezüglich der Zusammenarbeit<br />

enger ist als an den RVR, wird wegen der formalen Gegebenheiten lediglich ein<br />

»maßgeblicher Einfluss« angenommen. So sind die Regelungen im Gesellschaftsvertrag in<br />

Bezug auf die Verteilung von Einfluss (Geschäftsführung, Gremienbesetzung) und Finanzverantwortung<br />

grundsätzlich so gefasst, dass beide Anteilseigner zu gleichen Teilen berechtigt<br />

und verpflichtet werden. Allerdings wird die Umweltzentrum Westfalen GmbH letztendlich<br />

nicht in den Gesamtabschluss einbezogen, da diese Gesellschaft als »von untergeordneter<br />

Bedeutung« für die Konzernbetrachtung bewertet wird.<br />

Im Rahmen des Konzernabschlusses der VBU werden die MVA Hamm Eigentümer GmbH<br />

(Anteil 16,26%) und die MVA Hamm Betreiber Holding GmbH (Anteil 1%) nicht als assoziierte<br />

Unternehmen behandelt, da ein maßgeblicher Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik<br />

verneint wird. Diese beiden Unternehmen wurden für die Bilanzierung der VBU im Einzelabschluss<br />

des Kreises Unna gesondert gutachterlich bewertet. Aufgrund der großen Bedeutung<br />

für die Vermögensgesamtlage des Kreises Unna handelt es sich hierbei nicht um Unternehmen<br />

von untergeordneter Bedeutung, so dass die in den Gutachten festgestellten<br />

Werte auch bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses vollständig übernommen worden<br />

sind.<br />

3.3 Anteile von untergeordneter Bedeutung<br />

In den Gesamtabschluss müssen nach § 116 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong> verselbstständigte Aufgabenbereiche<br />

nicht einbezogen werden, wenn sie für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen<br />

entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage<br />

des Kreises von untergeordneter Bedeutung sind. Das Wahlrecht der Nichteinbeziehung<br />

besteht nicht, sobald ein Tochterunternehmen für die Darstellung einer der vier Aspekte<br />

wesentlich für die Konzernbetrachtung ist.<br />

Zur Bestimmung, ob ein wesentlicher Einfluss gegeben ist, ist die Gesamtbetrachtung aller<br />

eventuell nicht einzubeziehender Unternehmen erforderlich. Dabei werden ausgewählte wirtschaftliche<br />

Daten aller vermeintlichen Unternehmen von untergeordneter Bedeutung aufsummiert<br />

und in Beziehung gesetzt zu den entsprechenden Werten des Abschlusses vom<br />

Kreis Unna zuzüglich der vermeintlich vollzukonsolidierenden Unternehmen. Auf eine vereinfachte<br />

Kapitalkonsolidierung als Orientierungsgröße wurde verzichtet.<br />

Der Vergleich bzw. die Einordnung kann der folgenden Tabelle entnommen werden:<br />

18


Beteiligung Vermögenslage* Schuldenlage*<br />

BeteiliAnlage- Anteil Eigen- Anteil Bilanz- Anteil Verbindlich- Anteil<br />

gungsvermögen**kapitalsummekeiten/Rückquotestellungen verbundene vollzukonsolidierende Unternehmen<br />

€ % € % € % € %<br />

Kreis Unna 339.904.863 93,17 -4.909.294 -23,43 400.882.142 92,05 280.824.339 93,80<br />

Verwaltungs- u. Beteiligungsgesellschaft<br />

Kreis Unna mbH -VBU-<br />

Gesellschaft f. Wertstoff- u. Abfallwirtschaft<br />

Kreis Unna mbH -GWA-<br />

100,00% 9.367.957 2,57 10.576.264 50,49 12.178.501 2,80 1.602.237 0,54<br />

100,00% 13.684.879 3,75 4.934.769 23,56 18.916.106 4,34 13.981.337 4,67<br />

GWA Logistik GmbH 100,00% 1.361.793 0,37 444.325 2,12 2.183.333 0,50 1.739.009 0,58<br />

Auftragsgesellschaft für Abfallentsorgung<br />

mbH -AKU-<br />

verbundene Unternehmen von untergeordneter Bedeutung<br />

100,00% 505.000 0,14 84.325 0,40 1.205.722 0,28 1.121.397 0,37<br />

Abfallvermeidungsagentur GmbH -AVA- 74,00% 1.133 0,00 0 0,00 133.010 0,03 133.010 0,04<br />

Summe verbundene Unternehmen 364.825.625 100,00 20.948.977 100,00 435.498.814 100,00 299.401.329 100,00<br />

assoziierte Unternehmen<br />

Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH<br />

-VKU-<br />

Unnaer Kreis- Bau- und Siedlungsgesellschaft<br />

mbH -UKBS-<br />

Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den<br />

Kreis Unna mbH -WFG-<br />

25,11% 9.015.869 2,47 4.656.246 22,23 16.192.639 3,72 11.536.394 3,85<br />

40,80% 85.049.278 23,31 20.935.628 99,94 93.385.168 21,44 72.449.540 24,20<br />

40,00% 394.961 0,11 3.032.500 14,48 48.769.032 11,20 27.110.419 9,05<br />

MVA Betreiber GmbH 26,50% 5.987 0,00 1.065.983 5,09 1.834.182 0,42 768.199 0,26<br />

Boden- u. Bauschuttverwertungsgesellschaft<br />

f. den Kreis Unna mbH -BBKU-<br />

assoziierte Unternehmen von untergeordneter Bedeutung<br />

25,10% 420.073 0,12 271.500 1,30 1.179.163 0,27 858.803 0,29<br />

Umweltzentrum Westfalen GmbH 50,00% 1.554.810 0,43 272.658 1,30 1.863.680 0,43 265.485 0,09<br />

Summe assoziierte Unternehmen 96.440.978 26,43 30.234.515 144,32 163.223.864 37,48 112.988.840 37,74<br />

Summe aller Unternehmen von<br />

untergeordneter Bedeutung<br />

*) Daten <strong>zum</strong> Stichtag 31.12.2007 bzw. 01.01.2008<br />

**) inkl. Finanzanlagevermögen<br />

1.555.943 0,43 272.658 1,30 1.996.690 0,46 398.495 0,13<br />

kursiv = mittelbare Beteiligung<br />

19<br />

ordentl.<br />

Erträge<br />

Ertragslage*<br />

Anteil ordentl.<br />

Aufwendungen<br />

Anteil Jahresergebnis<br />

Anteil<br />

€ % € % € %<br />

316.161.275 88,43 322.873.541 89,64 -5.616.306 -44,07<br />

177.848 0,05 429.260 0,12 4.577.290 35,92<br />

20.650.263 5,78 16.717.635 4,64 2.332.198 18,30<br />

6.091.507 1,70 5.871.165 1,63 94.808 0,74<br />

13.996.468 3,91 13.924.577 3,87 34.325 0,27<br />

456.388 0,13 358.150 0,10 88.247 0,69<br />

357.533.749 100,00 360.174.327 100,00 12.743.174 100,00<br />

23.003.704 6,43 22.513.902 6,25 0 0,00<br />

15.205.658 4,25 13.322.360 3,70 -755.304 -5,93<br />

1.617.868 0,45 2.317.881 0,64 0 0,00<br />

39.293.907 10,99 35.189.500 9,77 2.545.983 19,98<br />

3.009.217 0,84 3.012.780 0,84 -11.424 -0,09<br />

603.337 0,17 576.474 0,16 31.512 0,25<br />

82.733.691 23,14 76.932.896 21,36 1.810.767 14,21<br />

1.059.725 0,30 934.624 0,26 119.759 0,94


Aus Vereinfachungsgründen wurde der tabellarische Vergleich nach der Bruttomethode vorgenommen,<br />

d.h., dass die jeweiligen Werte vor den durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen<br />

(brutto) ins Verhältnis zueinander gesetzt werden.<br />

Zur Bewertung der Vermögenslage wurden Anlagevermögen, Eigenkapital und Bilanzsumme<br />

ins Verhältnis gesetzt. Die Summe aller Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist mit<br />

prozentualen Anteilen von 0,13 bis 1,30 am Gesamtbetrag aller verbundenen Unternehmen<br />

als nicht wesentlich für die Vermögensgesamtlage des Kreises Unna zu bewerten. Entsprechende<br />

Einschätzungen haben sich bei der Beurteilung der Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage<br />

ergeben.<br />

Auch die individuelle Betrachtung der tabellarischen Daten der betreffenden Einzelunternehmen<br />

-Abfallvermeidungsagentur GmbH (AVA) als vermeintlich vollzukonsolidierendes<br />

Unternehmen und Umweltzentrum Westfalen GmbH als vermeintliches assoziiertes Unternehmen-<br />

rechtfertigt die jeweilige Einordnung als von »untergeordneter Bedeutung«.<br />

Im Umkehrschluss zeigen die Daten der Tabelle aber auch, dass die in den Konsolidierungskreis<br />

einbezogenen vollkonsolidierten und assoziierten Unternehmen wesentlich sind für die<br />

Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse des »Konzerns« Kreis Unna. Lediglich die Einbeziehung<br />

der BBKU als assoziiertes Unternehmen könnte nach dem Zahlenmaterial aufgrund<br />

mangelnder »Wesentlichkeit« als nicht gerechtfertigt erscheinen. Hier erfolgt die Einstufung<br />

jedoch in Anlehnung an den Konzernabschluss der VBU, auf den der Kreis Unna in<br />

kompletter Form bei Erstellung des eigenen Gesamtabschlusses aufsetzt.<br />

20


4 Überleitung der Konten / Mapping-Prozess<br />

4.1 Entwicklung eines örtlichen Positionenplans<br />

Die Anlage VII <strong>zum</strong> Praxisleitfaden zur Erstellung eines <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses enthält<br />

einen Positionenrahmen für die Erstellung des Summenabschlusses. Aufbauend auf diesen<br />

Rahmen hat der Kreis Unna einen örtlichen Positionenplan entwickelt, der die örtlichen Gegebenheiten<br />

und besonderen Verhältnisse beim Kreis Unna als »Mutter« und den Betrieben<br />

(v.a. der VBU und ihrer Gesellschaften) berücksichtigt. Dabei wurden einheitliche und sowohl<br />

für die »Mutter« als auch für die Töchter des Kreises Unna verbindliche fünfstellige Positionsnummern<br />

für einzelne Positionen vergeben, auf die die jeweiligen Konten im Rahmen der<br />

Erstellung des Gesamtabschlusses überzuleiten sind.<br />

Die Positionsnummer gliedert sich dabei wie folgt:<br />

Positionenklasse<br />

Positionengruppe<br />

Beispiel:<br />

Positionenklasse 1 Finanzanlagen und Umlaufvermögen<br />

Positionengruppe 13 Forderungen und sonstige Verbindlichkeiten<br />

Positionenart 131 Forderungen<br />

Position 1312 Sonstige Forderungen<br />

Unterposition 13121 Sonstige Forderungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

Der Positionenplan des Kreises Unna zur Erstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses kann der<br />

Anlage 2 zu diesem Bericht entnommen werden.<br />

4.2 Zuordnungsvorschriften <strong>zum</strong> örtlichen Positionenplan<br />

Die Zuordnung einzelner Konten der Kontenpläne des Kreises Unna und seiner verbundenen<br />

Unternehmen (VBU als Holding für die einzelnen Tochterunternehmen) zu den einzelnen<br />

Positionen des Positionenplanes erfolgt ausschließlich entsprechend der Zuordnungsvorschriften<br />

<strong>zum</strong> kommunalen haushaltsrechtlichen Kontenrahmen (Kommunaler Kontierungsplan),<br />

die im Rahmen des kommunalen Einzelabschlusses durch die verbindliche Anlage<br />

17 (Muster zu den §§ 3, 4 und 41 GemHVO <strong>NRW</strong>) vorgegeben wurden. Weitere Grundlage<br />

sind die Kontierungsvorschriften des Kreises Unna für seinen Einzelabschluss, die ebenfalls<br />

auf den o.g. Zuordnungsvorschriften sowie den finanzstatistischen Erhebungsmerkmalen<br />

beruhen.<br />

Die Zuordnungsvorschriften <strong>zum</strong> örtlichen Positionenplan des Kreises Unna ergänzen und<br />

konkretisieren die Erläuterungen zu den Positionen der Summenbilanz und zur Gesamtergebnisrechnung<br />

aus der Anlage VII <strong>zum</strong> Praxisleitfaden.<br />

4.3 Mapping-Prozess<br />

Positionenart<br />

Der Mapping-Prozess beschreibt im Wesentlichen die Überleitung der einzelnen Konten der<br />

voll zu konsolidierenden Betriebe und des Kreises Unna auf die einheitlichen Positionsnummern<br />

des örtlichen Positionenplans, so dass eine Summenbilanz und Summenergebnisrech-<br />

21<br />

Position<br />

Unterposition


nung erstellt werden kann. Die Überleitung der Konten auf die Positionen des Positionensplanes<br />

kann der Anlage 3 entnommen werden. Die eigentliche Umgliederung der betrieblichen<br />

Konten wurde bei der VBU als Holding vorgenommen, so dass in den Positionenplan<br />

bereits die »umgegliederten« Zahlen übernommen werden konnten. Auf einen separaten<br />

Ausweis der handelsrechtlichen Gliederung der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung<br />

im Konzernabschluss der VBU wurde ebenso verzichtet wie auf den Ausweis der Gliederung<br />

des Einzelabschlusses des Kreises Unna.<br />

Im Rahmen des Mappingprozesses sind für den Kreis Unna als »Mutter« grundsätzlich nur<br />

wenige Umgliederungen notwendig, da die Gliederungsschemata der Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung<br />

den verbindlichen Mustern für den kommunalen Einzelabschluss und<br />

in ihrer Grundform den gesetzlichen Bestimmungen aus der GemHVO <strong>NRW</strong> entsprechen.<br />

Daher ist hier die eigentliche Aufgabe, die innerhalb des »Konzerns« entstandenen Aufwendungen<br />

und Erträge, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Sicht der »Mutter« auszuweisen.<br />

Weiterhin werden für den Kreis Unna als »Mutter« im Rahmen der Erstellung des Gesamtabschlusses<br />

keine stillen Reserven oder Lasten aufgedeckt und somit keine Kommunalbilanz<br />

III (KB III) aufgestellt.<br />

Die VBU nutzt im Rahmen ihrer Konzernbuchhaltung eine Finanzsoftware, die auf die selbe<br />

Datenbank (Navision) wie die vom Kreis Unna eingesetzte Finanzsoftware (newsystem<br />

kommunal der Firma INFOMA) aufsetzt. Dies hat den Überleitungsprozess erheblich erleichtert.<br />

Die Daten konnten mittels verschiedener sog. Kontenschemata geschlüsselt und somit<br />

in die entsprechenden Positionen des Positionenplanes überführt werden.<br />

Folgende wesentliche Bereiche wurden im Rahmen des Mapping-Prozesses umgegliedert:<br />

• Verfüllrechte auf Grundstücke waren bei der VBU in den entsprechenden Grundstückswerten<br />

enthalten. Diese mussten vom Grund und Boden getrennt und in die<br />

immateriellen Vermögensgegenstände überführt werden.<br />

• Bebaute und unbebaute Grundstücke wurden bei der VBU entsprechend der handelsrechtlichen<br />

Vorschriften nicht in unterschiedlichen Positionen ausgewiesen und<br />

mussten getrennt werden. Diese Trennung ist <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Erstellung dieser<br />

Fallstudie noch nicht umgesetzt.<br />

• Die auf Dauer angelegten übrigen Beteiligungen der VBU (MVA Hamm Eigentümer<br />

GmbH und MVA Hamm Betreiber Holding GmbH) waren der Position »sonstige Ausleihungen«<br />

zuzuordnen, da ein maßgeblicher Einfluss nicht vorliegt (siehe Kapitel<br />

3.2). Nach den zur Zeit geltenden Vorschriften für die »Mutter« Kreis Unna wären<br />

diese im Einzelabschluss unter der Position »sonstige Ausleihungen« zu bilanzieren<br />

gewesen. 2 Aus Sicht des Kreises Unna wird angestrebt, im kommunalen Einzelabschluss<br />

die für auf Dauer angelegte Anteile, die nicht voll oder nach At Equity zu konsolidieren<br />

sind, unter der Position »übrige Beteiligungen« ausweisen zu können.<br />

Darüber hinaus mussten einige zwar nicht wesentliche, aber dennoch aus dem Ermessen<br />

des Kreises Unna vorzunehmende Umgliederungen im Gesamtergebnisplan vorgenommen<br />

werden.<br />

»Konzerninterne« Leistungsbeziehungen sowie die offenen Posten zwischen dem Kreis Unna<br />

und seinen Töchtern <strong>zum</strong> Stichtag 31.12.2007 konnten nicht auf Basis der Sachkonten<br />

2 Siehe Kommentierung der GPA (Stand 12/07) sowie Ausführungen in der Handreichung für Kommu-<br />

nen (3. Auflage) zu § 41 GemHVO <strong>NRW</strong>.<br />

22


ermittelt werden, da es hierfür keine speziellen Sachkonten gibt. Die entsprechenden Buchungen<br />

wurden über die debitorischen und kreditorischen (Einzel-)Posten gefiltert und<br />

konnten auf diesem Weg identifiziert und den entsprechenden Bilanz- und Ergebnisplanpositionen<br />

manuell zugeordnet werden.<br />

23


5 Vergleich der Wertansätze und Nutzungsdauern<br />

5.1 Anpassung von Wertansätzen und Ausübung von Bewertungswahlrechten<br />

Im Rahmen des <strong>Modellprojekt</strong>es wurden verschiedene Erleichterungen in Bezug auf eine<br />

etwaige Anpassung von Wertansätzen und einer „konzerneinheitlichen“ Ausübung von Bewertungswahlrechten<br />

vorgeschlagen (vgl. Praxisleitfaden, Kapitel H), wie <strong>zum</strong> Beispiel:<br />

• keine Anpassung vergangenheitsorientierter Bilanzansätze und Bewertungsmethoden,<br />

• keine Anpassung von Bewertungsvereinfachungsverfahren, da in der Regel unwesentlich,<br />

• keine Anpassung von Herstellungskosten, da in der Regel unwesentlich,<br />

• keine Anpassung von Nutzungsdauern, sofern diese betriebsspezifisch sind.<br />

Der Kreis Unna hat bei der Aufstellung seines Probe-Gesamtabschlusses von folgenden<br />

Erleichterungen Gebrauch gemacht:<br />

5.1.1 Vergangenheitsorientierte Bilanzansätze und Bewertungsmethoden<br />

Bei der Aufstellung der Vermögens- und Schuldenübersicht des Kreises Unna wurden die<br />

voll zu konsolidierenden Betriebe durch spezielle Gutachten neu bewertet. Im Rahmen der<br />

Probekonsolidierungen wurde auf weitere Anpassungen der Bilanzansätze und Bewertungsmethoden<br />

der in den Betrieben <strong>zum</strong> Erstkonsolidierungszeitpunkt vorhandenen Vermögensgegenstände<br />

und Schulden im »Konzern« verzichtet.<br />

5.1.2 Bewertungsvereinfachungsverfahren<br />

Bei den Bewertungsvereinfachungsverfahren (Gruppen-, Festwert-, Verbrauchsfolgeverfahren)<br />

existiert nach dem Handelsrecht ein Wahlrecht. Auf eine Vereinheitlichung wurde auch<br />

schon auf Grund der untergeordneten Bedeutung bei den Betrieben verzichtet.<br />

5.1.3 Herstellungskosten<br />

Unterschiedliche Pflicht- und Wahlbestandteile der Herstellungskosten aus den Handelsbilanzen<br />

werden schon aufgrund der untergeordneten Bedeutung im kommunalen Bereich<br />

beibehalten. Darüber hinaus wurde bei »konzerninternen« Leistungen, die zu Herstellungskosten<br />

führten, auf eine Umgliederung in die „Aktivierten Eigenleistungen“ sowie auf eine<br />

Zwischenergebniseliminierung verzichtet. Andernfalls hätte eine »Konzern«-<br />

<strong>Anlagen</strong>buchhaltung eingerichtet werden müssen.<br />

5.1.4 Geringwertige Wirtschaftsgüter<br />

Für die nach HGB zu bilanzierenden Betriebe sind über die umgehrte Maßgeblichkeit nach<br />

§ 254 HGB steuerliche Mehrabschreibungen für geringwertige Wirtschaftsgüter zulässig.<br />

Sofern nach dem Einkommensteuerrecht zulässige Methoden (z.B. Poolbildung) Anwendung<br />

finden, müssen diese bei der Erstellung des Gesamtabschlusses nicht an die geltenden Bestimmungen<br />

für die Kommune angepasst werden. Auf eine Anpassung bei den Betrieben<br />

wurde daher verzichtet.<br />

24


5.2 Anpassung von Nutzungsdauern<br />

5.2.1 Tabelle über örtliche Nutzungsdauern beim Kreis Unna<br />

Der Kreis Unna hat für die Erstellung des kommunalen Einzelabschlusses noch keine endgültige<br />

Tabelle über örtliche Nutzungsdauern verbindlich festgelegt. Die bisher in den doppischen<br />

Jahresergebnissen 2007 und 2008 vorgenommenen planmäßigen Abschreibungen<br />

des Anlagevermögens wurden aufgrund einer vorläufigen Tabelle vorgenommen. Diese ist<br />

dahingehend vorläufig, da einzelne Vermögensgegenstände mit Nutzungsdauern noch<br />

nacherfasst werden müssen.<br />

Die Ermittlung der örtlichen Nutzungsdauern oblag den Fachbereichen in Kooperation mit<br />

dem dezentralen Controlling (häufig auf Grundlage der steuerrechtlichen AfA-Tabellen). Bei<br />

übergreifenden Fragestellungen wurde die <strong>Anlagen</strong>buchhaltung in den Ermittlungsprozess<br />

integriert. Die Nutzungsdauern der einzelnen gleichen oder gleich genutzten Vermögensgegenstände<br />

wurden »gemittelt« und mit der <strong>NKF</strong>-Rahmentabelle abgestimmt.<br />

Die Tabelle über örtliche Nutzungsdauern beim Kreis Unna (vorläufige Version) kann der<br />

Anlage 4 zu diesem Bericht entnommen werden.<br />

5.2.2 Abschreibungstabelle der voll zu konsolidierenden Betriebe<br />

Die voll zu konsolidierenden Betriebe schreiben das Anlagevermögen überwiegend aufgrund<br />

der steuerrechtlichen AfA-Tabellen ab. Auf einen Abdruck der betrieblichen Nutzungsdauerntabelle<br />

wird daher im Rahmen dieses Berichtes verzichtet.<br />

5.2.3 Abgleich und Anpassung der Nutzungsdauern<br />

Sofern der Bilanzierende im Einzelabschluss unterschiedliche Vermögenswerte nach verschiedenen<br />

Methoden abschreiben darf, ist dies auch im Rahmen der Gesamtrechnungslegung<br />

zulässig. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass gleiche und gleich genutzte Vermögensgegenstände<br />

nur in Ausnahmefällen und unter Beachtung des Gebotes der Willkürfreiheit<br />

nach unterschiedlichen Methoden abgeschrieben werden dürfen.<br />

Folgendes Prüfschema wurde als Entscheidungsgrundlage für eine Anpassung der Abschreibungszeiträume<br />

herangezogen.<br />

25


Ist der Vermögensgegenstand<br />

des Betriebes in der örtlichen<br />

Abschreibungstabelle der<br />

Kommune enthalten? nein<br />

ja<br />

Weicht der Abschreibungszeitraum<br />

des Vermögensgegenstandes<br />

des Betriebes von<br />

der örtlichen Abschreibungstabelle<br />

der Kommune ab?<br />

ja<br />

Ist die Abweichung wesentlich?<br />

ja<br />

Ist die Abweichung begründet?<br />

(z.B. durch betriebsspezifische<br />

Nutzung)<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

26<br />

Keine Anpassung<br />

erforderlich<br />

Anpassung erforderlich<br />

Erkennbare Abweichungen bei einzelnen Nutzungsdauern ließen sich eindeutig durch betriebsspezifische<br />

unterschiedliche Nutzungen der Vermögensgegenstände erklären und<br />

mussten nicht angepasst werden. Darüber hinaus gab es Abweichungen, die aufgrund des<br />

betragsmäßigen Volumens von untergeordneter Bedeutung waren. Den folgenden Tabellen<br />

kann entnommen, dass die Bilanzpositionen »Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge«<br />

und »Betriebs- und Geschäftsausstattung« im Vergleich <strong>zum</strong> gesamten Sachanlagevermögen<br />

des »Konzerns« Kreis Unna bezogen auf die VBU insgesamt als untergeordnet<br />

eingestuft werden können.<br />

Maschinen und technische<br />

<strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />

Wert in Euro Anteil in Prozent am<br />

Gesamtsachanlagevermögen*<br />

Ansatz VBU-Holding 4.501.384,77 1,86<br />

Ansatz Kreis Unna 2.033.225,02 0,84<br />

Ansatz Gesamtbilanz 6.534.609,79 2,70<br />

Ansatz Sachanlagen Gesamtbilanz* 242.218.733,05 100,00<br />

Betriebs- und Geschäftsausstattung Wert in Euro Anteil in Prozent am<br />

Gesamtsachanlagevermögen*<br />

Ansatz VBU-Holding 280.486,06 0,12<br />

Ansatz Kreis Unna 8.380.528,91 3,46<br />

Ansatz Gesamtbilanz 8.661.014,97 3,58<br />

Ansatz Sachanlagen Gesamtbilanz* 242.218.733,05 100,00<br />

*) ohne Finanzanlagen


5.2.4 Tabelle über örtliche Nutzungsdauern im »Konzern« Kreis Unna<br />

Als Ergebnis des Vergleiches der Nutzungsdauern in den Betrieben und beim Kreis Unna<br />

steht die Zusammenfassung der Vermögensgegenstände (nach Arten getrennt) in einer für<br />

den »Konzern« geltenden Abschreibungstabelle. In dieser sind auch die etwaigen Abweichungen<br />

oder betriebsspezifischen Besonderheiten in Bezug auf einzelne Abweichungen<br />

zwischen den Nutzungsdauern beim Kreis Unna und seinen Betrieben zu erläutern.<br />

Im Rahmen der Erstellung des fiktiven Gesamtabschlusses wurde auf die Erstellung einer<br />

solchen Nutzungsdauerntabelle verzichtet.<br />

27


6 Erstellung des Gesamtabschlusses<br />

Der »zahlenmäßige« Erstellungsprozess im Rahmen der Konsolidierung kann exemplarisch<br />

der Tabellen in Anlage 5 »Von den Einzelabschlüssen zur Summenbilanz« entnommen werden.<br />

In den folgenden Kapiteln finden sich Beschreibungen und einzelne Buchungen <strong>zum</strong><br />

Konsolidierungsprozess beim Kreis Unna.<br />

6.1 Vollkonsolidierung<br />

Bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses des Kreises Unna ist auf Grund des gültigen<br />

Einheitsgrundsatzes der »Konzern« Kreis Unna so zu betrachten, als sei er ein einziges wirtschaftlich<br />

und rechtlich selbstständiges Unternehmen. Da Beziehungen zu Tochterunternehmen<br />

wie Beziehungen zu Nicht-»Konzern«-Unternehmen behandelt werden, würde eine<br />

bloße Summation der Einzelabschlüsse zu Fehlinterpretationen führen. Aus diesem Grund<br />

müssen Leistungsbeziehungen zwischen der »Mutter« und einzelnen Tochterunternehmen<br />

eliminiert werden.<br />

Folgende Konsolidierungsschritte sind bei der Vollkonsolidierung vorzunehmen:<br />

• Kapitalkonsolidierung,<br />

• Schuldenkonsolidierung,<br />

• Zwischenergebniseliminierung und<br />

• Aufwands- und Ertragskonsolidierung.<br />

6.1.1 Kapitalkonsolidierung<br />

Bei der Kapitalkonsolidierung erfolgt eine Eliminierung der Kapitalverflechtungen zwischen<br />

den in der Vollkonsolidierung einzubeziehenden Betriebe inkl. der »Mutter«. Entsprechend<br />

der Empfehlung im <strong>Modellprojekt</strong> wird die Kapitalkonsolidierung nach der sog. Neubewertungsmethode<br />

durchgeführt.<br />

Um die Kapitalkonsolidierung vornehmen zu können, mussten zunächst folgenden vorbereitende<br />

Buchungsschritte vorgenommen werden 3 :<br />

Schritt 1<br />

Sämtliche Positionen, die <strong>zum</strong> Eigenkapital der VBU gehören, wurden in einer »Eigenkapitel-<br />

Verrechnungsposition« zusammengefasst. Hierdurch wird die spätere Eliminierung des Eigenkapitals<br />

der VBU erleichtert, da diese über eine (einzige) Position abgewickelt werden<br />

kann.<br />

SOLL-<br />

Position<br />

3 Für die Bezeichnung der in den Buchungsschritten verwendeten Positionen siehe den Positio-<br />

nenplan des Kreises, Anlage 2.<br />

HABEN-<br />

Position Betrag in Euro<br />

20120 3.444.062,11<br />

20130 2.174.268,04<br />

20140 2.500.000,00<br />

20150 3.330.925,52<br />

20510 4.373.019,11<br />

20160 2.300.000,00<br />

20410 2.957.270,47<br />

20050 10.565.004,31<br />

28


Schritt 2<br />

Die Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs bei der<br />

VBU sind bei der ersten Konsolidierung aufzulösen. Die Auflösung erfolgt gegen das Eigenkapital<br />

der VBU (Eigenkapital-Verrechnungsposition).<br />

Schritt 3<br />

Der Wert der »Beteiligungen« an der MVA Eigentümer GmbH und der MVA Betreiber-<br />

Holding GmbH wurde im Rahmen der Konzernbilanz der VBU mit einem Wert von<br />

2.468.749,29 Euro ausgewiesen. Der beim Kreis Unna für seinen Einzelabschluss gutachterlich<br />

festgestellte Wert lag insgesamt bei 25.281.000,00 Euro. Daher wurde zunächst der bei<br />

der VBU festgestellte Wert gegen die Eigenkapital-Verrechnungsposition ausgebucht. In einem<br />

weiteren Schritt wurde eine Umgliederung des beim Kreis Unna festgestellten Wertes<br />

(von der Position »Anteile an verbundenen Unternehmen« in die Position »sonstige Ausleihungen«)<br />

vorgenommen.<br />

Schritt 4<br />

SOLL-<br />

Position<br />

HABEN-<br />

Position Betrag in Euro<br />

20050 00100 505.000,31<br />

SOLL-<br />

Position<br />

HABEN-<br />

Position Betrag in Euro<br />

20050 10651 2.468.749,29<br />

10651 10110 25.281.000,00<br />

Der beim Kreis Unna gutachterlich festgestellte Wert der bei der VBU bilanzierten assoziierten<br />

Unternehmen lag insgesamt bei 12.734.947,18 Euro. Dieser Wert wurde zunächst aus<br />

der Position »Anteile an verbundenen Unternehmen« in die Position »Anteile an assoziierten<br />

Unternehmen« umgebucht. Der bei der VBU ausgewiesene Wert lag für diese assoziierten<br />

Unternehmen insgesamt bei 350.000,22 Euro. Dieser Betrag wurde gegen das Eigenkapital<br />

der VBU (Eigenkapital-Verrechnungsposition) gebucht. Anschließend wurde die Differenz<br />

zwischen dem beim Kreis Unna und der VBU festgestellten Wert in den »Unterschiedsbetrag<br />

aus der Equity-Konsolidierung« gebucht.<br />

SOLL-<br />

Position<br />

HABEN-<br />

Position Betrag in Euro<br />

10210 10110 12.734.947,18<br />

20050 10210 350.000,22<br />

10220 10210 12.384.946,96<br />

29


Schritt 5<br />

Weiterhin musste das Eigenkapital der VBU vor Durchführung der eigentlichen Kapitalkonsolidierung<br />

um folgende Positionen bereinigt bzw. erhöht werden:<br />

• Eliminierung der Gewinnausschüttung für das Jahr 2006,<br />

• Eliminierung der Entnahme aus der Kapitalrücklage,<br />

• Eliminierung der Vorabausschüttung für das Jahr 2007.<br />

Schritt 6<br />

Im Anschluss an die vorbereitenden Buchungen konnte die Kapitalkonsolidierung wie folgt<br />

vorgenommen werden:<br />

In der Eigenkapital-Verrechnungsposition verbleibt nach den durchgeführten Buchungsschritten<br />

1 bis 5 ein Betrag i.H.v. 12.875.704,49 Euro. Davon muss der bei der VBU ausgewiesene<br />

Betrag für den Anteil an der AVA abgezogen werden, da es sich zwar um ein Tochterunternehmen<br />

der VBU handelt, aber aufgrund der untergeordneten Bedeutung nicht vollkonsolidiert<br />

wird.<br />

Beim Kreis Unna wurde im Rahmen der Aufstellung des Einzelabschlusses für die verbliebenen<br />

voll zu konsolidierenden Betriebe insgesamt ein Betrag i.H.v. 23.439.600,00 Euro ausgewiesen.<br />

Die Differenz aus den beiden festgestellten Beträgen ergibt den sog. Geschäfts-<br />

oder Firmenwert (»Goodwill«) i.H.v. 10.575.241,43 Euro.<br />

Schritt 7<br />

SOLL-<br />

Position<br />

HABEN-<br />

Position Betrag in Euro<br />

ER (58210) 20050 3.156.450,00<br />

ER (73000) 20050 178.000,00<br />

ER (58210) 20050 2.300.000,00<br />

verbleibendes EK 12.875.704,49 €<br />

abzgl. Wert AVA 11.345,92 €<br />

Anteiliges EK der o.g. Sparten 12.864.358,57 €<br />

Goodwill VBU 10.575.241,43 €<br />

SOLL-<br />

Position<br />

HABEN-<br />

Position Betrag in Euro<br />

20050 12.864.358,57<br />

02120 10.575.241,43<br />

10110 23.439.600,00<br />

Nach der unter Schritt 6 durchgeführten Buchung ist in der Eigenkapital-<br />

Verrechnungsposition ein Betrag i.H.v. 11.345,92 Euro verblieben, der aus der Aufdeckung<br />

der stillen Reserven bei der AVA entstanden ist. Da in der Gesamtbilanz ein Parallelausweis<br />

von »Nicht durch Eigenkapital gedecktem Fehlbetrag« und positivem Eigenkapital nicht zu-<br />

30


lässig ist, wurde dieser Betrag gegen den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag<br />

ausgebucht.<br />

SOLL-<br />

Position<br />

6.1.2 Schuldenkonsolidierung<br />

HABEN-<br />

Position Betrag in Euro<br />

20050 17100 11.345,92<br />

Bei der Schuldenkonsolidierung sind sämtliche Schuldbeziehungen (Forderungen und Verbindlichkeiten<br />

innerhalb des »Konzernverbundes« per 31.12.2007) der voll zu konsolidierenden<br />

Betriebe untereinander und zwischen ihnen und dem Kreis Unna zu eliminieren.<br />

Die Forderungen und Verbindlichkeiten innerhalb des Konzerns VBU sind bereits in deren<br />

handelsrechtlichem Konzernabschluss <strong>zum</strong> Stichtag 31.12.2007 eliminiert worden, so dass<br />

im Rahmen des Gesamtabschlusses für den »Konzern« Kreis Unna lediglich die zwischen<br />

der VBU Holding und der „Mutter“ (Kreis Unna) bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten<br />

zu eliminieren sind. Seitens der VBU Holding wurde auf diesen Umstand bereits bei<br />

der Erstellung des handelsrechtlichen Konzernabschlusses geachtet. Daher war ein Abgleich<br />

der Forderungs- und Verbindlichkeitenbestände (»OP-Liste«) -auch für den Kreis Unna- ohne<br />

großen Aufwand technisch möglich (Abgleich der offenen Posten in der jeweiligen Kreditoren-<br />

und Debitorenbuchhaltung im Rahmen einer Saldenabstimmung).<br />

Einzelne entstandene Differenzen werden im Folgenden näher erläutert:<br />

Forderungen Kreis Unna ggü. VBU-Holding VB VBU-Holding ggü. Kreis Unna<br />

Gesellschaft Betrag Bilanzposition Gesellschaft Betrag Bilanzposition<br />

AKU 324.133,02 €<br />

A2.2.1 AKU 324.133,02 €<br />

P4.5<br />

AKU 37.170,73 €<br />

A2.2.1 KER! GWA Logistik 30,00 €<br />

P4.5<br />

GWA Logistik 30,00 €<br />

A2.2.1 BBKU - €<br />

P4.5<br />

BBKU - €<br />

A2.2.1 GWA - €<br />

P4.5<br />

GWA - €<br />

A2.2.1 324.163,02 €<br />

361.333,75 €<br />

Seitens des Kreises Unna existiert gegenüber der AKU aus dem Jahr 2006 eine Forderung<br />

i.H.v. 37.170,73 Euro aus dem Verkauf von Altpapier. Laut Aussage der VBU sei diese Forderung<br />

bereits im Jahr 2006 beglichen worden. Nach ersten Recherchen hat sich herausgestellt,<br />

dass hier eine mögliche Doppelkontierung vorliegen könnte, so dass evtl. eine Einzelwertberichtigung<br />

auf diese Forderung (im Haushaltsjahr 2008) im Einzelabschluss des Kreises<br />

Unna gebucht werden muss. Im Rahmen der Erstellung des Gesamtabschlusses des<br />

Jahres 2007 wird in dieser Fallstudie dieser Betrag als unechte Aufrechnungsdifferenz (erhöhter<br />

Aufwand beim Kreis Unna, Verschlechterung der Gesamtergebnisrechnung) behandelt.<br />

Bei der Folgekonsolidierung würde eine etwaige Einzelwertberichtigung im Jahr 2008<br />

ebenfalls als Aufrechnungsdifferenz behandelt werden. In diesem Fall würde dies zu einer<br />

Verbesserung der Gesamtergebnisrechnung des Jahres 2008 in gleicher Höhe führen.<br />

31


Forderungen VBU-Holding ggü. Kreis Unna VB Kreis Unna ggü. VBU-Holding<br />

Gesellschaft Betrag Bilanzposition Gesellschaft Betrag Bilanzposition<br />

AKU 220.909,28 €<br />

A2.2.1 AKU 220.909,28 €<br />

P4.5<br />

GWA Logistik 1.132,15 €<br />

A2.2.1 GWA Logistik 1.132,15 €<br />

P4.5<br />

BBKU - €<br />

A2.2.1 BBKU 2.815,35 €<br />

P4.5<br />

GWA 41.252,08 €<br />

A2.2.1 GWA 41.252,08 €<br />

P4.5<br />

263.293,51 €<br />

266.108,86 €<br />

Die Verbindlichkeiten des Kreises Unna gegenüber der BBKU (2.815,35 Euro) werden nicht<br />

konsolidiert, da die BBKU in der »Konzernrechnungslegung« der VBU als assoziiertes Unternehmen<br />

beurteilt wurde. Da es keine weitere direkte Beteiligung des Kreises Unna an der<br />

BBKU gibt, wird dieser Betrieb im Gesamtabschluss ebenfalls als assoziiertes Unternehmen<br />

behandelt. Da bei der At Equity-Methode keine Schuldenkonsolidierung erfolgt, bleibt dieser<br />

Betrag bei der Konsolidierung außer Betracht.<br />

Aus der Probe-Schuldenkonsolidierung konnte für den weiteren Prozess die Erkenntnis gezogen<br />

werden, dass »konzernintern« ein einheitlicher Buchungsschluss (seitens des Kreises<br />

Unna und der voll zu konsolidierenden Betriebe) angesetzt werden muss, um zukünftige zeitliche<br />

Aufrechnungsdifferenzen auch im Forderungs- und Verbindlichkeitenbereich zu vermeiden.<br />

6.1.3 Zwischenergebniseliminierung<br />

Bei der Zwischenergebniseliminierung werden etwaige entstandene Aufwendungen oder<br />

Erträge beim Verkauf oder bei der Übertragung von Vermögensgegenständen innerhalb des<br />

»Konzernverbundes« eliminiert. Die Anschaffungs- / Herstellungskosten werden somit auf<br />

den ursprünglichen Betrag zurückgesetzt.<br />

Zwischenergebnisse aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zwischen dem Kreis Unna<br />

und seinen voll zu konsolidierenden Betrieben lagen im Jahr 2007 nicht vor.<br />

6.1.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung<br />

Bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung sind sämtliche Leistungsbeziehungen, die zu<br />

Aufwendungen bzw. Erträgen innerhalb des »Konzernverbundes« (mit Ausnahme der Ergebnisse<br />

aus der Zwischenergebniseliminierung) führen, zu eliminieren.<br />

An »konzerninternen« Erträgen wurde insgesamt eine Summe von 16.943.055,67 Euro und<br />

an »konzerninternen« Aufwendungen insgesamt eine Summe von 20.550.250,16 Euro festgestellt.<br />

Hieraus ergibt sich eine Aufrechnungsdifferenz i.H.v. 3.607.194,49 Euro, die im Wesentlichen<br />

durch die »Mehrwertsteuerproblematik« entstanden ist. Der Kreis Unna hat Brutto-Aufwendungen<br />

inkl. Umsatzsteuer gebucht, während die VBU als vorsteuerabzugsberechtigter<br />

Betrieb die dazu entsprechenden Ertragspositionen netto gebucht hat. Die sich hieraus<br />

ergebenden Differenzen sind bei den einzelnen Positionen verblieben.<br />

Darüber hinaus ist in der oben festgestellten Aufrechnungsdifferenz ein »kleinerer« Betrag<br />

enthalten, der sich durch unterschiedliche Periodenzuordnungen ergeben hat. Da der Kreis<br />

Unna erstmalig <strong>zum</strong> 01.01.2007 doppische Buchungen vornehmen konnte, sind sämtliche<br />

Rechnungen des Jahres 2006, die den Kreis Unna erst im Jahr 2007 erreicht haben, der<br />

Rechnungsperiode 2007 zugeordnet worden. Diese Differenzen werden durch einen zukünftigen<br />

einheitlichen »Buchungsschluss« vermieden.<br />

32


Im Rahmen der Aufwands- und Ertragseliminierung wurde folgende Buchung vorgenommen:<br />

SOLL-Position HABEN-Position Betrag in Euro<br />

43100 37.215,65<br />

44100 16.900.825,00<br />

45100 4.985,02<br />

46200 30,00<br />

52100 39.730,99<br />

55510 16.903.324,68<br />

6.2 Anwendung der At Equity-Methode<br />

Assoziierte Unternehmen sind nach der At Equity-Methode zu berücksichtigen. Nach dieser<br />

Methode sind keine einzelnen Bilanzpositionen in den Gesamtabschluss zu übernehmen.<br />

Neben der Kapitalkonsolidierung kommt bei dieser Methode evtl. noch die Zwischenergebniseliminierung<br />

zur Anwendung. Entsprechend der Empfehlung im <strong>Modellprojekt</strong> wird die<br />

Equity Konsolidierung nach der sog. Buchwertmethode durchgeführt.<br />

Wie in Kapitel 3.2 aufgeführt, sind folgende assoziierte Unternehmen beim Kreis Unna nach<br />

der At Equity-Methode zu konsolidieren:<br />

• Verkehrsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (VKU),<br />

• Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (WFG),<br />

• Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft (UKBS),<br />

• MVA Hamm Betreiber-GmbH (über den Konzernabschluss der VBU) und<br />

• Boden- und Bauschuttverwertungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (BBKU;<br />

ebenfalls über den Konzernabschluss der VBU).<br />

Die VKU und die WFG sind im Rahmen der Aufstellung der Vermögens- und Schuldenübersicht<br />

des Kreises Unna <strong>zum</strong> Stichtag 01.01.2007 nach dem Substanzwertverfahren bewertet<br />

worden. Diese Werte sind in den Gesamtabschluss übernommen worden, sodass sich hierdurch<br />

kein Unterschiedsbetrag aus der At Equity-Konsolidierung ergeben hat.<br />

Die UKBS hingegen ist <strong>zum</strong> Stichtag 01.01.2007 nach dem Ertragswertverfahren mit einem<br />

Wert von 12.317.344,00 Euro beim Kreis Unna bilanziert worden. Der anteilige Wert des Eigenkapitals<br />

wurde <strong>zum</strong> Stichtag 31.12.2007 mit einem Wert von 8.550.191,00 Euro festgestellt:<br />

Anteiliges Stammkapital Kreis Unna * Buchwert des gesamten EK<br />

Gesamtes Stammkapital<br />

Gesamtes Stammkapital 2.600.000,00 €<br />

Anteil Kreis Unna 1.061.850,00 €<br />

Buchwert des gesamten EK 20.935.628,00 €<br />

davon entfällt auf den Kreis Unna 8.550.191,00 €<br />

33<br />

= anteiliges EK Kreis Unna<br />

Wert EB Kreis Unna Anteiliges EK Unterschiedsbetrag<br />

WFG 1.213.000,00 € 1.213.000,00 €<br />

- €<br />

VKU 1.921.229,66 € 1.921.229,66 €<br />

- €<br />

UKBS 12.317.344,00 € 8.550.191,00 € 3.767.153,00 €


Da stille Reserven nach derzeitigen Erkenntnissen nicht vorliegen, ergibt sich ein positiver<br />

Unterschiedsbetrag aus der At Equity-Konsolidierung i.H.v. 3.767.153,00 Euro, der unterhalb<br />

der Gesamtbilanzposition »Anteile an assoziierten Unternehmen« ausgewiesen wurde.<br />

Der Wert der MVA Hamm Betreiber-GmbH wurde <strong>zum</strong> Stichtag 01.01.2007 im Rahmen der<br />

Bewertung der VBU-Holding in einem gesonderten Gutachten mit einem anteiligen Wert für<br />

den Kreis Unna i.H.v. 12.707.000,00 Euro festgestellt. Der Wert der BBKU wurde in dem<br />

selben Gutachten mit einem anteiligen Wert für den Kreis Unna i.H.v. 27.947,18 Euro beziffert.<br />

Beide Betriebe sind im Einzelabschluss des Kreises Unna in der Position »Anteile an<br />

verbundenen Unternehmen« ausgewiesen worden.<br />

In der handelsrechtlichen Konzernrechnungslegung der VBU <strong>zum</strong> Stichtag 31.12.2007 wurde<br />

für die MVA Hamm Betreiber-GmbH und die BBKU insgesamt ein Wert von<br />

350.000,22 Euro unter der Position »assoziierte Unternehmen« ausgewiesen. Da der Kreis<br />

Unna im Rahmen der Aufstellung des Gesamtabschlusses auf den Konzernabschluss der<br />

VBU aufsetzt, wurden beide Betriebe zunächst in diese Position umgegliedert. In der anschließend<br />

durchgeführten Konsolidierung wurde der bei der VBU festgestellte Wert<br />

(350.000,22 Euro) gegen das anteilige Eigenkapital bzw. gegen den nicht durch Eigenkapital<br />

gedeckten Fehlbetrag gebucht. Aufgrund der Differenz zwischen den Wertansätzen im Einzelabschluss<br />

des Kreises Unna und im Konzernabschluss der VBU ergibt sich aus der At<br />

Equity-Konsolidierung ein positiver Unterschiedsbetrag i.H.v. 12.384.946,96 Euro, der unterhalb<br />

der Gesamtbilanzposition »Anteile an assoziierten Unternehmen« ausgewiesen wurde.<br />

6.3 Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (At cost)<br />

Bei den Anteilen des Kreises Unna an der MVA Hamm Eigentümer GmbH und an der MVA<br />

Hamm Betreiber Holding GmbH wurde ein maßgeblicher Einfluss verneint (vgl. Kapitel 3.2).<br />

Da diese Anteile für die Vermögensgesamtlage des Kreises Unna nicht von untergeordneter<br />

Bedeutung sind, wurden die im Einzelabschluss des Kreises Unna angesetzten Werte im<br />

Gesamtabschluss übernommen (Werte wurden in einem gesonderten Gutachten festgestellt).<br />

Der im Rahmen der handelsrechtlichen Konzernrechnungslegung der VBU festgestellte<br />

niedrigere Bilanzansatz wurde mit dem Eigenkapital verrechnet.<br />

Darüber hinaus wurden ebenfalls die Anteile von untergeordneter Bedeutung im Gesamtabschluss<br />

des Kreises Unna mit fortgeführten Anschaffungskosten berücksichtigt.<br />

34


7 Gesamtabschlussrichtlinie für den Kreis Unna<br />

7.1 Erstellungsprozess<br />

Mit der Gesamtabschlussrichtlinie werden verbindliche Regelungen zur Aufstellung des Gesamtabschlusses<br />

beim Kreis Unna festgeschrieben. Sie stellt den Handlungsrahmen und die<br />

konkrete Arbeitsanleitung für die Konzernabschlusserstellung dar.<br />

Ausgehend von den Darstellungen im »Praxisleitfaden zur Aufstellung eines <strong>NKF</strong>-<br />

Gesamtabschlusses« wurden die individuellen Gegebenheiten beim Kreis Unna in dem Regelungswerk<br />

berücksichtigt und entsprechend formuliert.<br />

7.2 Inhalte<br />

A Aufgabe und Zweck der Gesamtabschlussrichtlinie ..............................................<br />

B Geltungsbereich ........................................................................................................<br />

C Grundlagen der konsolidierten Gesamtrechnungslegung .....................................<br />

I Rechtliche Grundlagen.............................................................................................................<br />

II Grundsätze für die Gesamtrechnungslegung ..........................................................................<br />

III Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten ...............................................................................<br />

IV Gesamtabschlussterminplanung..............................................................................................<br />

V Technische Abwicklung............................................................................................................<br />

D Vorbereitung der Einzelabschlüsse .........................................................................<br />

I Einheitliche Abschluss-Stichtage .............................................................................................<br />

II Einheitlicher Positionenplan .....................................................................................................<br />

III Einheitliche Bewertung.............................................................................................................<br />

IV Tabelle über örtliche Nutzungsdauern für die Erstellung des Gesamtabschlusses ................<br />

E Konsolidierung ..........................................................................................................<br />

I Abgrenzung des Konsolidierungskreises.................................................................................<br />

II Konsolidierungsmaßnahmen ...................................................................................................<br />

III Vollkonsolidierung ......................................................................................................................<br />

IV At-Equity-Konsolidierung............................................................................................................<br />

V Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (At cost) .....................................................<br />

F Gesamtanhang ............................................................................................................<br />

G <strong>Anlagen</strong> <strong>zum</strong> Gesamtabschluss.................................................................................<br />

I Gesamtlagebericht .....................................................................................................................<br />

II Beteiligungsbericht.....................................................................................................................<br />

H Aufstellung / Feststellung, Prüfung und Offenlegung des Gesamtabschlusses....<br />

I Gesamtsteuerung........................................................................................................<br />

J Inkrafttreten .................................................................................................................<br />

<strong>Anlagen</strong> ...............................................................................................................................<br />

Anlage 1: Aufgaben- und Terminplanung ..........................................................................................<br />

Anlage 2: Übersicht der verantwortlichen Stellen/Personen..............................................................<br />

Anlage 3: Positionenplan ...................................................................................................................<br />

Anlage 4: Zuordnungsvorschriften <strong>zum</strong> örtlichen Positionenplan......................................................<br />

Anlage 5: Konsolidierungskreis Kreis Unna (Stand: ).......................................................................<br />

Anlage 6: Struktur Kapitalflussrechnung............................................................................................<br />

35


8 Ergebnisse des fiktiven Gesamtabschlusses per 31.12.2007<br />

8.1 Gesamtbilanz<br />

8.1.1 Die Aktivseite der Gesamtbilanz<br />

AKTIVA<br />

1. Anlagevermögen<br />

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

12.589.318,98<br />

davon. Geschäfts- oder Firmenwert 10.575.241,43<br />

1.2 Sachanlagen<br />

1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

1.2.1.1 Grünflächen<br />

3.778.470,00<br />

1.2.1.2 Ackerland<br />

1.473.219,51<br />

1.2.1.3 Wald, Forsten<br />

446.848,00<br />

1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke<br />

1.747.433,93<br />

1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />

0,00<br />

1.2.2.2 Schulen<br />

64.712.529,20<br />

1.2.2.3 Wohnbauten<br />

0,00<br />

1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />

58.336.353,02<br />

1.2.3 Infrastrukturvermögen<br />

1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />

14.706.363,09<br />

1.2.3.2 Bauten des Infrastrukturvermögens<br />

1.2.3.2.1 Brücken und Tunnel 8.663.987,50<br />

1.2.3.2.2 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00<br />

1.2.3.2.3 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 0,00<br />

1.2.3.2.4 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 68.527.532,00<br />

1.2.3.2.5 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 3.632.709,45<br />

1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />

0,00<br />

1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />

354.310,00<br />

1.2.6 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />

6.534.609,79<br />

1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

8.661.014,97<br />

1.2.8 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

643.352,59<br />

1.3 Finanzanlagen<br />

1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen<br />

11.345,92<br />

1.3.2 Anteile an assoziierten Unternehmen 28.307.093,34<br />

davon. Unterschiedsbetrag aus der Equity-Konsolidierung 16.152.099,96<br />

1.3.3 Übrige Beteiligungen<br />

0,00<br />

1.3.4 Sondervermögen<br />

0,00<br />

1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

32.182.480,29<br />

1.3.6 Ausleihungen 28.084.367,75<br />

2. Umlaufvermögen<br />

2.1 Vorräte<br />

2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren<br />

808.490,59<br />

2.1.2 Geleistete Anzahlungen<br />

336.134,45<br />

2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

2.2.1 Forderungen<br />

56.527.026,23<br />

2.2.2 Sonstige Vermögensgegenstände<br />

317.695,94<br />

2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

0,00<br />

2.4 Liquide Mittel<br />

4.737.861,26<br />

3. Aktive Rechnungsabgrenzung (RAP)<br />

933.660,01<br />

4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />

10.569.569,05<br />

36<br />

417.623.776,86


8.1.2 Die Passivseite der Gesamtbilanz<br />

PASSIVA<br />

1. Eigenkapital<br />

1.1 Allgemeine Rücklage<br />

0,00<br />

1.2 Sonderrücklagen 0,00<br />

1.3 Ausgleichsrücklage 0,00<br />

1.4 Ergebnisvorträge 0,00<br />

1.5 Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00<br />

1.6 Gesamtbilanzgewinn/-verlust 0,00<br />

1.7 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />

0,00<br />

2. Sonderposten<br />

2.1 Sonderposten für Zuwendungen 119.757.469,81<br />

2.2 Sonderposten für Beiträge 0,00<br />

2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 0,00<br />

2.4 Sonstige Sonderposten<br />

4.387,07<br />

3. Rückstellungen<br />

3.1 Pensionsrückstellungen 109.091.285,00<br />

3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 13.360.666,82<br />

3.3 Instandhaltungsrückstellungen 0,00<br />

3.4 Steuerrückstellungen 1.616.037,72<br />

3.4 Sonstige Rückstellungen<br />

14.158.791,06<br />

4. Verbindlichkeiten<br />

4.1 Anleihen 0,00<br />

4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 59.728.102,16<br />

4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 67.000.000,00<br />

4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 24.229.644,00<br />

4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.385.138,19<br />

4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 4.996.311,10<br />

5. Passive Rechnungsabgrenzung<br />

295.943,93<br />

8.1.3 Ausweis eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags<br />

Die fiktive Gesamtbilanz des Kreises Unna weist <strong>zum</strong> 31.12.2007 einen nicht durch Eigenkapital<br />

gedeckten Fehlbetrag i.H.v. 10.569.569,05 Euro aus. Im Vergleich <strong>zum</strong> Einzelabschluss<br />

des Kreises Unna zu diesem Stichtag (vgl. Kapitel 2.2) verschlechtert sich diese Position<br />

um 5.660.274,81 Euro:<br />

Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag lt. Bilanz Kreis Unna 4.909.294,24 €<br />

Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag lt. Gesamtbilanz 10.569.569,05 €<br />

Differenz 5.660.274,81 €<br />

37<br />

417.623.776,86


Diese Veränderung errechnet sich wie folgt:<br />

ergebniswirksam:<br />

+ Gewinnausschüttung der VBU für das Jahr 2006 3.156.450,00 €<br />

+ Vorabausschüttung der VBU für das Jahr 2007 2.300.000,00 €<br />

+ Entnahme aus der Kapitalrücklage d.d. VBU 178.000,00 €<br />

+ Ausbuchung der Forderungs-Aufrechnungsdifferenz 37.170,73 €<br />

Zwischensumme 5.671.620,73 €<br />

nicht ergebniswirksam:<br />

- Aufdeckung stiller Reserven (AVA) 11.345,92 €<br />

Summe 5.660.274,81 €<br />

38


8.2 Gesamtergebnisrechnung<br />

Ertrags- und Aufwandsarten<br />

Die fiktive Gesamt-Ergebnisrechnung des Kreises Unna weist <strong>zum</strong> 31.12.2007 einen Gesamtjahresfehlbetrag<br />

i.H.v. 6.914.907,26 Euro aus. Im Vergleich zur Summen-<br />

Ergebnisrechnung zu diesem Stichtag verschlechtert sich diese Position um 5.671.620,73<br />

Euro:<br />

39<br />

Ergebnis des<br />

Haushaltsjahres<br />

1 Steuern und ähnliche Abgaben 2.329.284,97<br />

2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 239.104.270,98<br />

3 + Sonstige Transfererträge 7.229.563,71<br />

4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 30.968.242,56<br />

5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 17.228.391,16<br />

6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 30.337.609,40<br />

7 + Sonstige ordentliche Erträge 4.693.969,60<br />

8 + Aktivierte Eigenleistungen 155.212,38<br />

9 +/- Bestandsveränderungen 0,00<br />

10 = Ordentliche Gesamterträge 332.046.544,76<br />

11 - Personalaufwendungen 46.705.239,93<br />

12 - Versorgungsaufwendungen 7.180.146,25<br />

13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 19.010.643,31<br />

14 - Bilanzielle Abschreibungen 9.774.922,38<br />

15 - Transferaufwendungen 213.290.790,73<br />

16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 40.102.614,15<br />

17 = Ordentliche Gesamtaufwendungen 336.064.356,75<br />

18 =<br />

Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit<br />

(= Zeilen 10 und 17)<br />

-4.017.811,99<br />

19 + Finanzerträge 3.192.873,55<br />

20 + Erträge aus assoziierten Unternehmen 0,00<br />

21 - Finanzaufwendungen 6.805.600,62<br />

22 - Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen 0,00<br />

23 = Gesamtfinanzergebnis<br />

(= Zeilen 19 bis 22)<br />

-3.612.727,07<br />

24 =<br />

Ordentliches Gesamtergebnis<br />

(= Zeilen 18 und 23)<br />

-7.630.539,06<br />

25 + Außerordentliche Erträge 715.631,80<br />

26 - Außerordentliche Aufwendungen 0,00<br />

27 =<br />

Außerordentliches Gesamtergebnis<br />

(Zeilen 25 und 26)<br />

715.631,80<br />

28 = Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag<br />

(= Zeilen 24 und 27)<br />

-6.914.907,26<br />

29 - Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis 0,00<br />

30 +/- Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00<br />

31 +/- Entnahmen/Zuführungen Allgemeine Rücklagen 0,00<br />

32 = Gesamtbilanzgewinn/-verlust<br />

(= Zeilen 28 bis 31)<br />

-6.914.907,26<br />

Jahresergebnis Einzelabschluss Kreis Unna - 5.616.305,64 €<br />

Bilanzgewinn VBU 4.373.019,11 €<br />

Gesamtbilanzverlust lt. Summen-Ergebnisrechnung - 1.243.286,53 €<br />

Gesamtbilanzverlust lt. Gesamt-Ergebnisrechnung - 6.914.907,26 €<br />

Differenz -<br />

5.671.620,73 €


Diese Veränderung errechnet sich wie folgt:<br />

+ Gewinnausschüttung der VBU für das Jahr 2006 3.156.450,00 €<br />

+ Vorabausschüttung der VBU für das Jahr 2007 2.300.000,00 €<br />

+ Entnahme aus der Kapitalrücklage d.d. VBU 178.000,00 €<br />

+ Ausbuchung der Forderungs-Aufrechnungsdifferenz 37.170,73 €<br />

Summe 5.671.620,73 €<br />

8.3 Gesamtkapitalflussrechnung<br />

Eine Gesamtkapitalflussrechnung für den fiktiven Gesamtabschluss per 31.12.2007 kann<br />

aufgrund der besonderen Problematik der gemischt kameral/doppischen Haushaltsführung<br />

im Haushaltsjahr 2007 nicht vorgelegt werden (vgl. Kapitel 1.6). Die unterschiedliche Rechnungslegung<br />

zwischen kameralem Kassenabschluss und doppischer Finanzrechnung erschweren<br />

bereits eine Zusammenfassung in eine »Gesamtschau« für den Kreis Unna als<br />

Mutter.<br />

Eine erste Gesamtkapitalflussrechnung kann probeweise frühestens <strong>zum</strong> Stichtag<br />

31.12.2009 aufgestellt werden.<br />

8.4 Gesamtanhang, Gesamtlagebericht und Spiegel<br />

Im Rahmen der Fallstudie werden seitens des Kreises Unna dem fiktiven Gesamtabschluss<br />

kein Gesamtanhang, Gesamtlagebericht und kein Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel<br />

beigefügt.<br />

40


9 Beteiligungsverwaltung und Gesamtsteuerung<br />

9.1 Beschreibung der Ist-Situation<br />

Die Komplexität kommunaler Aufgabenwahrnehmung führt häufig dazu, dass durch die Ausgliederung<br />

von kommunalen Aufgaben und Tätigkeiten Informations- und Steuerungsprobleme<br />

entstehen. Das Thema Gesamtsteuerung auf der »Konzernebene« ist daher von besonderer<br />

Bedeutung für Kommunen. Ziel ist die Herstellung von Voraussetzungen für eine<br />

strategische Steuerung der Kommune, die von der Gemeindeordnung gefordert wird, aber<br />

nur selten realisiert ist. Die Anforderungen sind z.B. in § 41 Abs.1 Buchstabe t GO <strong>NRW</strong> definiert.<br />

„Die Festlegung strategischer Ziele“ kann demnach vom Kreistag (Rat) nicht delegiert<br />

werden. Daher ist die Entwicklung einer Steuerungskonzeption, die die Umsetzung von strategischen<br />

Zielen ermöglicht, stets eine Pflichtaufgabe bei der Einführung des Gesamtabschlusses.<br />

Der Kreis Unna verfügt als Kreis der Größenklasse 1 (>400.000 Einwohner) über ein durchschnittliches,<br />

nicht ausgeprägtes Beteiligungsportfolio (siehe Kapitel 1.2), das im Wesentlichen<br />

von einer Abfallgesellschaft mit ihren Töchtern geprägt wird. Danach sind Anteile an<br />

einer Verkehrsgesellschaft, einer Wohnungsbaugesellschaft und einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft<br />

zu nennen. Die übrigen Beteiligungen sind entweder von den gehaltenen<br />

Anteilen oder von ihrem Geschäftsvolumen von eher untergeordneter Bedeutung<br />

Die Verwaltung der Beteiligungen des Kreises Unna obliegt als zentraler Organisationseinheit<br />

dem »Steuerungsdienst«, der neben der gesamten Finanzwirtschaft einschließlich Finanzbuchhaltung<br />

u.a. auch für die Gesamtsteuerung der Verwaltung verantwortlich ist. Aufbauorganisatorisch<br />

ist dieser Fachdienst dem Dezernat des Kämmerers und Kreisdirektors<br />

des Kreises Unna zugeordnet.<br />

Im Stellenplan ist für die Aufgaben der Beteiligungsverwaltung etwa ein Anteil von 0,5 Sachbearbeitungsstellen<br />

ausgewiesen. Daneben sind Anteile der Sachgebietsleitung und Fachdienstleitung<br />

zu nennen. Inhaltlich können damit insbesondere Vorbereitungs-, Beratungs-<br />

und Informationstätigkeiten für die Verwaltungsleitung, die politischen Organe und die Vertreter<br />

des Kreises in den Gremien der Gesellschaften abgedeckt werden.<br />

Für die bestehenden Beteiligungen werden im Steuerungsdienst die Beteiligungsakten geführt,<br />

in denen alle beteiligungsrelevanten Daten erfasst, gesammelt und dokumentiert werden,<br />

um die notwendige Transparenz und Übersicht im Hinblick auf den Beteiligungsstand<br />

und dessen Veränderungen zu schaffen. Konkret sind dies insbesondere die Wirtschaftspläne,<br />

Geschäftsberichte und Prüfberichte der Gesellschaften, die auszuwerten und zu analysieren<br />

sind. Eine zusammenfassende Berichterstattung erfolgt über den jährlichen Beteiligungsbericht,<br />

die vorgeschriebenen <strong>Anlagen</strong> <strong>zum</strong> Haushaltsplan sowie den Rechenschaftsbericht<br />

des Kreises Unna.<br />

Inhaltlich geht es bei den Aufgaben der Beteiligungsverwaltung insbesondere auch darum,<br />

die gesellschaftsrechtlichen und vertraglichen Rechte/Pflichten zu überwachen und ggf. Gesellschaftsvertrags-<br />

oder Satzungsänderungen durchzuführen. Darüber hinaus sind Finanzfragen<br />

in Bezug auf die Kapitalausstattung, die Gewährung von Gesellschafterdarlehen oder<br />

Bürgschaften zu klären und insbesondere die finanziellen Auswirkungen der Beteiligungen<br />

auf den jährlichen Haushalt des Kreises Unna zu beobachten und zu beurteilen. Hieraus sind<br />

die entsprechenden Haushaltsansätze für Gewinnabführungen, Verlustabdeckungen oder<br />

Kapitalveränderungen abzuleiten und zu veranschlagen.<br />

41


Darüber hinaus ist die Beteiligungsverwaltung auch der Adressat von Einladungen zu Gesellschaftsgremien<br />

(Aufsichtsräte, Gesellschafterversammlungen), die an die Vertreter des<br />

Kreises in den Organen weiterzuleiten sind. In Einzelfragen sind hier auch Entscheidungshilfen<br />

für die Vertreter aus der Politik zu geben. Bei den großen Beteiligungen erfolgen die Einladungen<br />

direkt an die Gremienvertreter; die Beteiligungsverwaltung erhält Kopien der Einladungen<br />

und Tagesordnungen zur Kenntnis.<br />

Bei Neugründungen von Gesellschaften besteht die Aufgabe der Beteiligungsverwaltung<br />

insbesondere darin, bei der Auswahl der Rechtsform mitzuwirken, das Gründungsverfahren<br />

vorzubereiten und abzuwickeln. Hier ist die Einhaltung der kommunalrechtlichen Bestimmungen<br />

der Gemeindeordnung zu überwachen und insbesondere darauf zu achten, dass die<br />

Prüfungsrechte und die Einflussmöglichkeiten des Kreises gegenüber der Gesellschaft gesichert<br />

sind. Hierzu sind z.B. Verhandlungen und Gespräche mit der Kommunalaufsicht der<br />

Bezirksregierung Arnsberg zu führen.<br />

9.2 Kritische Bewertung der Beteiligungsverwaltung<br />

Der Informationsfluss für die Erledigung der Aufgaben einer Beteiligungsverwaltung kann als<br />

gesichert und zufriedenstellend bezeichnet werden. Eine tatsächliche zentrale Steuerung<br />

der Beteiligungen findet an dieser Stelle jedoch kaum statt; sondern es handelt sich lediglich<br />

um eine organisierte Verwaltung der Daten und Unterlagen der Beteiligungen des Kreises<br />

Unna. Dies liegt insbesondere daran, dass neben dem Steuerungsdienst auch andere Organisationseinheiten<br />

und insbesondere die Dezernenten aus fachlicher Sicht mit Fragen aus<br />

den Beteiligungen befasst sind.<br />

Bei einer strukturierteren Analyse des Ist-Zustandes ist festzustellen, dass an zentraler Stelle<br />

von den Elementen eines operativen Beteiligungsmanagements die »Vertragsgestaltung«<br />

und <strong>zum</strong> Teil die »Mandatsbetreuung“ als erfüllt anzusehen sind. Ein »Konzernreporting«<br />

oder ein »Cash-Management« finden hingegen überhaupt nicht statt. Elemente einer strategischen<br />

Beteiligungssteuerung im Sinne einer »Bilanzpolitik«, der Vorgabe von »Zielvereinbarungen«<br />

oder »Portfolioanalysen« sind nur ganz punktuell bei speziellen Fragen einzelner<br />

Beteiligungen zu finden. So wird z.B. seit einigen Jahren verstärkt versucht, den steigenden<br />

Aufwendungen für den ÖPNV bei der Verkehrsgesellschaft mit strukturellen Veränderungen<br />

zu begegnen.<br />

Die Entscheidungen und Handlungen finden hierbei jedoch in dem in der Literatur als »Dualismus-Modell«<br />

bezeichneten Zustand statt. Dies bedeutet, dass ein Einwirken auf die Beteiligungen<br />

in der Hauptsache über die aus dem Kreistag entsandten Mandatsträger in den<br />

Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen erfolgt. Die Kreisverwaltung mit dem<br />

Landrat hat dabei eine eher schwache Position. Das als theoretische Alternative hierzu<br />

denkbare sog. »Patronatsmodell«, d.h. die Verankerung der Gesamtsteuerung beim Landrat<br />

als dem Behördenchef und Vorsitzenden des Kreistages, kommt aufgrund der Größenordnung<br />

des Kreises Unna nicht in Frage. Auch das sog. »Lenkungskreismodell«, d.h. die<br />

Zusammenführung von Politikvertretern, Verwaltungsvertretern und Beteiligungsvertretern in<br />

einem gemeinsamen Fachgremium, scheint für die Verhältnisse des Kreises Unna eher nicht<br />

geeignet.<br />

42


9.3 Zielmodell des Kreises Unna zur Gesamtsteuerung<br />

Grundsätzlich sind die Möglichkeiten der Einbeziehung der Beteiligungen in die Gesamtsteuerung<br />

der Kommune insbesondere abhängig von der gewählten Steuerungsstruktur,<br />

die wiederum mit der Größenklasse der Kommune und der Menge sowie Art der ausgelagerten<br />

Beteiligungen zu tun hat.<br />

Für den Kreis Unna sollte ein geeignetes Zielmodell gewählt werden, in dem seine<br />

(Mehrheits-) Beteiligungen so weit wie möglich in die Gesamtsteuerung einbezogen werden,<br />

als wären sie ein Fachbereich der Verwaltung. Dies ist in der Praxis insbesondere vorstellbar<br />

durch die Umsetzung eines »Geschäftsbereichsmodells«. Hierbei ist auch zu berücksichtigen,<br />

dass die Kreisverwaltung Unna sich seit Einführung des „Neuen Steuerungsmodells“<br />

zu dem Prinzip der dezentralen Ressourcenverantwortung bekennt und dies seit<br />

mehr als zehn Jahren so praktiziert.<br />

Für die Strukturen der Kreisverwaltung Unna würde dies bedeuten, dass die ausgelagerten<br />

Beteiligungen den Dezernaten (Dezernenten) zugeordnet werden und von dort die fachliche<br />

Ausrichtung bzw. Steuerung abgedeckt wird. In Ansätzen ist heute <strong>zum</strong> Teil bereits eine derartige<br />

Zuordnung erkennbar.<br />

Eine Zentrale Beteiligungsverwaltung (Steuerungsdienst) wäre nur in Fragen des Grundverhältnisses<br />

zwischen Kommune und Beteiligung oder bei sonstigen grundsätzlichen Festlegungen<br />

zuständig. Dies entspricht der Rolle, die weitestgehend auch gegenüber den anderen<br />

Fachbereichen des Hauses besteht.<br />

Darüber hinaus ist der Steuerungsdienst in Bezug auf finanzielle Angelegenheiten ebenfalls<br />

der zuständige Adressat, z.B. für die Lieferung und Vorlage von Haushaltsdaten, Finanzberichten<br />

und der Erstellung des Gesamtabschlusses.<br />

Eine zusammenfassende Steuerung beim Landrat würde auch hier über das Gremium<br />

»Verwaltungsvorstand« in gleicher Weise wie für die anderen Organisationseinheiten der<br />

Verwaltung erfolgen.<br />

Die Rolle der Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräte der Beteiligungen sollte in der<br />

Weise verstanden werden, dass sie ähnlich wie Ausschüsse des Kreistages zu behandeln<br />

sind. Im Unterschied zu den Ausschüssen haben sie jedoch eine Beschlusskompetenz.<br />

9.3.1 Engere Kooperation<br />

Zur Verbesserung der Gesamtsteuerung ist eine engere Kooperation zwischen dem Kreis<br />

Unna und seinen Beteiligungen unerlässlich. Als praktische Maßnahme sollten alle Sitzungsvorlagen<br />

für die Aufsichtsratssitzungen und die Gesellschafterversammlungen der Beteiligungen<br />

in gleicher Weise in der Kommune den verantwortlichen Personen zur Verfügung<br />

gestellt werden, wie bei den sonstigen Ausschüssen.<br />

Grundsätzlich sollte angestrebt werden, als Vertreter der Kommune in diesen Gremien den<br />

verantwortlichen Dezernenten oder einen Vertreter aus dem Fachbereich zu entsenden.<br />

Der zentralen Beteiligungsverwaltung sollte ebenfalls die Möglichkeit eröffnet werden, an den<br />

Gremiensitzungen als Zuhörer teilnehmen zu können. Zu prüfen wäre, ob es hier ggf. rechtliche<br />

Grenzen z.B. nach dem GmbH-Gesetz oder Aktiengesetz zu beachten gibt.<br />

Hiermit ist sichergestellt, dass alle wichtigen Entscheidungen in die Kommune hinein bekannt<br />

sind und auf dieser Grundlage gehandelt werden kann.<br />

43


9.3.2 Bereitstellung detaillierter Daten des Rechnungswesens<br />

Die Daten des Rechnungswesens der Beteiligungen werden durch die üblichen Instrumente,<br />

wie z.B. Wirtschaftspläne, Geschäftsberichte und Jahresabschlüsse dargestellt. Bei der Überlegung<br />

einer Ausweitung dieser Daten ist zunächst zu beachten, dass eine adressatengerechte<br />

Darstellung erreicht werden muss, da ansonsten »Datenfriedhöfe« produziert werden,<br />

die niemandem nützen und keine Verbesserung der Gesamtsteuerung bedeuten.<br />

Aufbauend auf dem Geschäftsbereichsmodell und der Behandlung einer Beteiligung wie einen<br />

Fachbereich der Verwaltung, sollten qualifizierte Vergleiche in Bezug auf die unterschiedlichen<br />

Aufwandsarten angestellt werden. Konkret würde dies z.B. bedeuten, die Personal-<br />

und Sachaufwendungen oder die Abschreibungsaufwendungen einer Beteiligung in<br />

Relation zu den Werten aus den übrigen Bereichen des Kreises Unna zu sehen. Darauf aufbauend<br />

können in gleicher Weise wie für die übrige Verwaltung auch Kennzahlen gebildet<br />

und Ziele bestimmt werden.<br />

9.3.3 Weiterentwicklung bestehender Instrumente<br />

In jeder Kommune ist es weitgehend Standard, regelmäßig Berichte über den Finanzstatus<br />

aufzulegen und dem Rat bzw. Kreistag vorzulegen (Controllingberichte, Finanzberichte,<br />

Budgetberichte). Auch beim Kreis Unna erfolgt dies regelmäßig in der Form von Quartalsberichten<br />

<strong>zum</strong> 31.03., 30.06. und 30.09. eines Jahres. Die zusammenfassende Aussage eines<br />

solchen Budgetberichtes ist üblicherweise auf eine Prognose des voraussichtlichen Ergebnisses<br />

<strong>zum</strong> 31.12. des Jahres und einer möglichen Abweichung von den ursprünglichen Planungen<br />

ausgerichtet.<br />

Bezogen auf die Beteiligungen des Kreises Unna wäre eine Erweiterung dieser Budgetberichte<br />

im Sinne einer „Segmentberichterstattung“ aus den einzelnen Beteiligungen bzw. Unterbeteiligungen<br />

vorstellbar. Die Darstellungsform könnte so gewählt werden, dass für die<br />

Beteiligungen ebenfalls eine Prognose <strong>zum</strong> 31.12. des Jahres abgegeben wird. Grundsätzlich<br />

könnte die Struktur nach den normierten 17 Produktbereichen des Landes <strong>NRW</strong> ausgerichtet<br />

und in die konkrete Struktur der Haushaltsgliederung des Kreises Unna nach Produkten<br />

eingebunden sein. In den <strong>Anlagen</strong> 6 und 7 ist die Zuordnung der Beteiligungen <strong>zum</strong> Produktplan<br />

der Kreisverwaltung Unna sowie <strong>zum</strong> aktuellen Organisationsplan (Verwaltungsgliederungs-<br />

und Dezernatsverteilungsplan) abgebildet.<br />

Die Aufstellung eines zusätzlichen Konzern-Haushaltsplanes macht keinen Sinn, da es in<br />

den Beteiligungen auch Wirtschaftspläne gibt.<br />

9.3.4 Verbesserung des konzerninternen Finanzmanagements<br />

Eine optimale Lösung zur Verbesserung des konzerninternen Finanzmanagements wäre die<br />

Schaffung einer gemeinsamen „Konzernbuchhaltung“ für die Kommune einschließlich aller<br />

ihrer Mehrheitsbeteiligungen in einer gemeinsamen Software. Bei großen Konzernen in der<br />

freien Wirtschaft (z.B. Daimler-Benz) ist eine solche Organisation bereits durchaus üblich.<br />

Hierdurch wären erhebliche Synergieeffekte generierbar und viele operative Probleme leichter<br />

lösbar. Die technischen Zugriffsmöglichkeiten der Beteiligungen auf die Daten sind in der<br />

heutigen Zeit ohne Weiteres möglich. Hier ist jedoch sehr wahrscheinlich mit Widerständen<br />

der Gesellschaften zu rechnen.<br />

Sofern es bei unterschiedlichen Buchhaltungssystemen verbleibt, sollte es das Ziel sein, eine<br />

»Partnerkontierung« zu berücksichtigen, indem über ein eigenes Datenfeld entsprechende<br />

44


Konzernmerkmale mitgeführt werden (z.B. bei den Debitoren, Kreditoren oder beim Buchungssatz).<br />

Hierdurch wäre ein elektronischer Abgleich der Daten jederzeit sehr einfach<br />

möglich.<br />

9.3.5 Bereitstellung von Ressourcen<br />

Die notwendige Bereitstellung von Ressourcen (Planstellen) ist abhängig von der Größe der<br />

Kommune und der Anzahl der Beteiligungen. Hier ist es nicht möglich, eine allgemeingültige<br />

Vorgabe zu entwickeln und Beispiele anderer Kommunen zu übertragen. Die konsequente<br />

Umsetzung eines Geschäftsbereichsmodells beim Kreis Unna würde keine zusätzlichen<br />

Ressourcen in den Fachbereichen der Verwaltung erfordern, da hier auch bereits heute eine<br />

fachliche Befassung mit wichtigen Themen erfolgt.<br />

Bei der Zentralen Beteiligungsverwaltung ist die z.Zt. vorhandene Stellenausstattung von rd.<br />

0,5 Stellen zu gering, wenn eine Fortentwicklung hin zu einem stärkeren Controlling (z.B.<br />

Konzernreporting) erfolgen soll. Beim Umfang der aktuell gehaltenen Beteiligungen ist jedoch<br />

eine Stellenausstattung von 1,0 Stellen für den Kreis Unna als ausreichend anzusehen.<br />

45


<strong>Anlagen</strong><br />

46


Anlage 1: Bestimmung des Konsolidierungskreises<br />

Die nachstehend abgebildete Entscheidungstabelle zur Bestimmung des Konsolidierungskreises<br />

stellt dar, welche Kriterien als erfüllt (+) oder nicht erfüllt (-) anzusehen sind.<br />

Beteiligung<br />

Wesentlichkeit<br />

Kriterien Darstellung<br />

verbundene Unternehmen<br />

öffentl.-<br />

einheitliche<br />

rechtl.Unter- Leitung<br />

nehmen<br />

beherrschender<br />

Einfluss<br />

47<br />

assoziierte<br />

Unternehmen<br />

maßgeblicher<br />

Einfluss<br />

Vollkonsolidierung<br />

verbundene<br />

nicht<br />

konsolidierte<br />

Unternehmen<br />

sonstige<br />

Ausleihungen<br />

RWE AG - - - - - +<br />

VkA - - - - - +<br />

RWWE - - - - - +<br />

Aktionärsvereinigung RWWE - - - - - +<br />

VKU + - - - + +<br />

inklusiv: - VKU-Verkehrsdienst<br />

WVG - - - - - +<br />

inklusiv: - RVM<br />

- RLG<br />

UKBS + - - - + +<br />

LEG - - - - - +<br />

WFG + - - - + +<br />

inklusiv: - Techopark Schwerte<br />

- Techopark Kamen<br />

- LÜNTEC<br />

- Wirtschaftsf. Zentrum<br />

Lünen<br />

Antenne Unna - - - - - +<br />

VBU + - + + +<br />

- AVA - - + + - +<br />

- MVA Eigentümer GmbH - - - - - +<br />

- MVA Betreiber GmbH + - - - + +<br />

- MVA Betreiber Holding - - - - - +<br />

- GWA + - + + +<br />

-- GWA Logistik + - + + +<br />

-- AKU + - + + +<br />

-- Boden-u. Bauschutt + - - - + +<br />

Umweltzentrum Westfalen - - - - + +<br />

inklusiv: - Natürl. Hellweg<br />

PBKU - - - - - +<br />

Zweckverbände<br />

ZRL - + +<br />

Studieninstitut Soest - + +<br />

Studieninstitut Hagen - + +<br />

Sparkassenzweckverband - + +<br />

at equity<br />

at cost<br />

sonstiges<br />

Finanz-AV


Anlage 2: Positionenplan des Kreises Unna<br />

A AKTIVA<br />

00000 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />

00100 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />

01000 Anlagevermögen<br />

02000 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

02100 Geschäfts- oder Firmenwert<br />

02110 Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüssen<br />

02120 Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung<br />

02130 Geschäfts- oder Firmenwert aus der Equity-Konsolidierung<br />

02200 Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />

02210 Sonstige selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aus den Einzelabschlüssen<br />

02220 Sonstige entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände<br />

02300 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

02310 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis<br />

02320 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige<br />

03000 Sachanlagen<br />

03100 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

03110 Grünflächen<br />

03120 Ackerland<br />

03130 Wald, Forsten<br />

03140 Sonstige unbebaute Grundstücke<br />

03200 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

03210 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />

03220 Schulen<br />

03230 Wohnbauten<br />

03240 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />

03300 Infrastrukturvermögen<br />

03310 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />

03320 Brücken und Tunnel<br />

03330 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />

03340 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

03350 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />

03360 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />

03400 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />

03410 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />

03500 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />

03510 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />

03600 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />

03610 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />

03700 Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

03710 Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

03800 Geleistete Anzahlungen, <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

03810 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

03820 Geleistete Anzahlungen an Sonstige<br />

03830 <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

10000 Finanzanlagen<br />

10100 Anteile an verbundenen Unternehmen<br />

10110 Anteile an verbundenen Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />

10120 Anteile an sonstigen verbundenen Unternehmen<br />

10200 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />

10210 Anteile an assoziierten Unternehmen aus den Einzelabschlüssen<br />

10220 Unterschiedsbetrag aus der Equity-Konsolidierung<br />

10300 Übrige Beteiligungen<br />

10310 Übrige Beteiligungen<br />

10400 Sondervermögen<br />

10410 Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis<br />

10420 Sonstige Sondervermögen<br />

10500 Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

10510 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

10520 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

10600 Ausleihungen<br />

10610 Ausleihungen an verbundene Unternehmen<br />

10611 Ausleihungen an verbundene Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />

10612 Ausleihungen an sonstige verbundene Unternehmen<br />

10620 Ausleihungen an Beteiligungen<br />

10621 Ausleihungen an Beteiligungen<br />

10630 Ausleihungen an Sondervermögen<br />

10631 Ausleihungen an Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis<br />

10632 Ausleihungen an sonstige Sondervermögen<br />

10640 Ausleihungen von kommunalen Betrieben an Kommune<br />

10641 Ausleihungen von kommunalen Betrieben an Kommune<br />

10650 Sonstige Ausleihungen<br />

10651 Sonstige Ausleihungen<br />

48


11000 Umlaufvermögen<br />

12000 Vorräte<br />

12100 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren<br />

12110 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe<br />

12120 Waren und Grundstücke des Umlaufvermögens<br />

12200 Geleistete Anzahlungen für Vorräte<br />

12210 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />

12220 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige<br />

13000 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

13100 Forderungen<br />

13110 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital<br />

13111 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis<br />

13112 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen<br />

13120 Sonstige Forderungen<br />

13121 Sonstige Forderungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

13122 Sonstige Forderungen an Sonstige<br />

13200 Sonstige Vermögensgegenstände<br />

13210 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />

13220 Sonstige Vermögensgegenstände von Sonstigen<br />

14000 Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

14100 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

14200 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

15000 Liquide Mittel<br />

15100 Liquide Mittel<br />

16000 Aktive Rechnungsabgrenzung (RAP)<br />

16100 Latente Steuern<br />

16110 Aktive latente Steuern aus Einzelabschlüssen<br />

16120 Abgrenzung latenter Steuern aus der Konsolidierung<br />

16200 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzung<br />

16210 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

16220 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen<br />

17000 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />

17100 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />

49


20000 Eigenkapital<br />

20100 Allgemeine Rücklage<br />

20110 Allgemeine Rücklage<br />

20120 Grundkapital/Stammkapital<br />

20130 Kapitalrücklage<br />

20140 Gewinnrücklagen<br />

20150 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />

20160 Vorabausschüttung<br />

20200 Sonderrücklagen<br />

20210 Sonderrücklagen<br />

20300 Ausgleichsrücklage<br />

20310 Ausgleichsrücklage<br />

20400 Ergebnisvorträge<br />

20410 Gewinnvortrag/Verlustvortrag<br />

20500 Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag<br />

20510 Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag<br />

20600 Gesamtbilanzgewinn/-verlust<br />

20610 Gesamtbilanzgewinn/-verlust<br />

20700 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />

20710 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />

21000 Sonderposten<br />

21100 Sonderposten für Zuwendungen<br />

21110 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

21120 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen<br />

21200 Sonderposten für Beiträge<br />

21210 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

21220 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen<br />

21300 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />

21310 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />

21400 Sonstige Sonderposten<br />

21410 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

21420 Sonstige Sonderposten von Sonstigen<br />

21430 Sonderposten mit Rücklageanteil<br />

22000 Rückstellungen<br />

22100 Pensionsrückstellungen<br />

22110 Pensionsrückstellungen<br />

22200 Rückstellung für Deponien und Altlasten<br />

22210 Rückstellung für Deponien und Altlasten<br />

22300 Instandhaltungsrückstellungen<br />

22310 Instandhaltungsrückstellungen<br />

22400 Steuerrückstellungen<br />

22410 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune<br />

22420 Steuerrückstellungen gegenüber Sonstigen<br />

22430 Passive latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

22440 Passive latente Steuern aus Einzelabschlüssen<br />

22500 Sonstige Rückstellungen<br />

22510 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis<br />

22520 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen<br />

30000 Verbindlichkeiten<br />

30100 Anleihen<br />

30110 Anleihen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

30120 Anleihen von Sonstigen<br />

30200 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />

30210 VB aus Krediten für Investitionen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />

30220 VB aus Krediten für Investitionen gegenüber Sonstigen<br />

30300 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />

30310 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />

30320 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung gegenüber Sonstigen<br />

30400 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />

30410 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />

30420 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen gegenüber Sonstigen<br />

30500 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

30510 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />

30520 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sonstigen<br />

30600 Sonstige Verbindlichkeiten<br />

30610 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />

30620 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Sonstigen<br />

38000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP)<br />

38100 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

38200 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen<br />

39000 Wertberichtigungen zu Forderungen (Bilanzausweis nicht zulässig)<br />

39100 Einzelwertberichtigungen zu Forderungen<br />

39200 Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen<br />

50


40100 Steuern und ähnliche Abgaben vom Vollkonsolidierungskreis<br />

40200 Steuern und ähnliche Abgaben von Sonstigen<br />

40000 Steuern und ähnliche Abgaben<br />

41100 Zuwendungen und allgemeine Umlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

41200 Zuwendungen und allgemeine Umlagen von Sonstigen<br />

41000 Zuwendungen und allgemeine Umlagen<br />

42100 Sonstige Transfererträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

42200 Sonstige Transfererträge von Sonstigen<br />

42000 Sonstige Transfererträge<br />

43100 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />

43200 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen<br />

43000 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte<br />

44100 Privatrechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />

44200 Privatrechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen<br />

44000 Privatrechtliche Leistungsentgelte<br />

45100 Kostenerstattungen und Kostenumlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

45200 Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Sonstigen<br />

45000 Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />

46100 Erträge aus Personalgestellung vom Vollkonsolidierungskreis<br />

46200 Sonstige ordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

46300 Sonstige ordentliche Erträge von Sonstigen<br />

46000 Sonstige ordentliche Erträge<br />

47100 Aktivierte Eigenleistungen<br />

47000 Aktivierte Eigenleistungen<br />

48100 Bestandsveränderungen<br />

48000 Bestandsveränderungen<br />

49000 Ordentliche Gesamterträge<br />

50100 Aufwendungen aus der Personalgestellung im Vollkonsolidierungskreis<br />

50200 Sonstige Personalaufwendungen<br />

50000 Personalaufwendungen<br />

51100 Versorgungsaufwendungen<br />

51000 Versorgungsaufwendungen<br />

52100 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

52200 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an Sonstige<br />

52000 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen<br />

53100 Abschreibungen von Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />

53200 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüssen<br />

53300 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung<br />

53400 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus Equity-Konsolidierung<br />

53500 Abschreibungen auf selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände<br />

53600 Abschreibungen auf verbundene Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />

53700 Abschreibungen auf assoziierte Unternehmen<br />

53800 Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens<br />

53900 Sonstige Abschreibungen<br />

53000 Bilanzielle Abschreibungen<br />

54100 Transferaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

54200 Transferaufwendungen an Sonstige<br />

54000 Transferaufwendungen<br />

55110 Steuern vom Einkommen und Ertrag an Vollkonsolidierungskreis<br />

55120 Steuern vom Einkommen und Ertrag an Sonstige<br />

55100 Steuern vom Einkommen und Ertrag<br />

55210 Sonstige Steuern an Vollkonsolidierungskreis<br />

55220 Sonstige Steuern an Sonstige<br />

55200 Sonstige Steuern<br />

55310 Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />

55320 Latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

55300 Latente Steuern<br />

55410 Aufwendungen aus Verlustübernahmen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

55420 Aufwendungen aus Verlustübernahmen von Sonstige<br />

55400 Aufwendungen aus Verlustübernahmen<br />

55510 Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

55520 Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />

55500 Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen<br />

55000 Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />

56000 Ordentliche Gesamtaufwendungen<br />

57000 Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit<br />

51


58110 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

58120 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen von Sonstigen<br />

58100 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen<br />

58210 Beteiligungserträge von voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

58220 Beteiligungserträge von assoziierten Unternehmen<br />

58230 Beteiligungserträge von Sonstigen<br />

58200 Beteiligungserträge<br />

58311 Zinserträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

58312 Zinserträge von Sonstigen<br />

58310 Zinserträge<br />

58321 Sonstige Finanzerträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

58322 Sonstige Finanzerträge von Sonstigen<br />

58320 Sonstige Finanzerträge<br />

58300 Zinserträge und sonstige Finanzerträge<br />

58000 Finanzerträge<br />

59100 Erträge aus assoziierten Unternehmen<br />

59000 Erträge aus assoziierten Unternehmen<br />

60110 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

60120 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen von Sonstigen<br />

60100 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen<br />

60211 Zinsaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

60212 Zinsaufwendungen an Sonstige<br />

60210 Zinsaufwendungen<br />

60221 Sonstige Finanzaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

60222 Sonstige Finanzaufwendungen an Sonstige<br />

60220 Sonstige Finanzaufwendungen<br />

60200 Zinsaufwendungen und sonstige Finanzaufwendungen<br />

60000 Finanzaufwendungen<br />

61100 Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen<br />

61000 Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen<br />

62000 Gesamtfinanzergebnis<br />

63000 Ordentliches Gesamtergebnis<br />

64100 Außerordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

64200 Außerordentliche Erträge von Sonstigen<br />

64000 Außerordentliche Erträge<br />

65100 Außerordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

65200 Außerordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />

65000 Außerordentliche Aufwendungen<br />

66000 Außerordentliches Gesamtergebnis<br />

67000 Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag<br />

Gewinnverwendung<br />

Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag<br />

71000 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis<br />

72000 Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr<br />

73000 Entnahmen/Zuführungen Allgemeine Rücklage<br />

74000 Gesamtbilanzgewinn / Gesamtbilanzverlust<br />

52


Anlage 3: Überleitung der Konten (Mapping) -Auszug-<br />

Position KB II/III VBU-Holding<br />

Nr. Positionsbezeichnung Zuordnung Betrag in €<br />

A AKTIVA<br />

Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des<br />

27.929.708,87<br />

00000 Geschäftsbetriebs 505.000,31<br />

0002<br />

00100 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />

505.000,31<br />

01000 Anlagevermögen 19.171.584,34<br />

02000 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.528.364,33<br />

02100 Geschäfts- oder Firmenwert<br />

02110 Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüssen<br />

02120 Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung<br />

02130 Geschäfts- oder Firmenwert aus der Equity-Konsolidierung<br />

0,00<br />

02200 Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Sonstige selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aus den<br />

02210 Einzelabschlüssen<br />

1.528.364,33<br />

02220 Sonstige entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 0027|0065A 1.528.364,33<br />

02300 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an<br />

02310 Vollkonsolidierungskreis<br />

02320 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige<br />

0,00<br />

03000 Sachanlagen 13.732.638,58<br />

03100 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

03110 Grünflächen<br />

03120 Ackerland<br />

03130 Wald, Forsten<br />

03140 Sonstige unbebaute Grundstücke<br />

0,00<br />

03200 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

03210 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />

03220 Schulen<br />

03230 Wohnbauten<br />

8.872.390,71<br />

03240 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 0061|0090|0091|0110|0111|0112|0115|0120|0121|0123|0065B 8.872.390,71<br />

03300 Infrastrukturvermögen<br />

03310 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />

03320 Brücken und Tunnel<br />

03330 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />

03340 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

03350 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />

0,00<br />

53


03360 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />

03400 Bauten auf fremdem Grund und Boden 0,00<br />

03410 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />

03500 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,00<br />

03510 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />

03600 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 4.501.384,77<br />

03610 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 0240|0280|0311|0320|0380 4.501.384,77<br />

03700 Betriebs- und Geschäftsausstattung 280.486,06<br />

03710 Betriebs- und Geschäftsausstattung 0310|0400|0420|0421|0451|0490 280.486,06<br />

03800 Geleistete Anzahlungen, <strong>Anlagen</strong> im Bau 78.377,04<br />

03810 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

03820 Geleistete Anzahlungen an Sonstige 0499 49.426,00<br />

03830 <strong>Anlagen</strong> im Bau 0498 28.951,04<br />

10000 Finanzanlagen 3.910.581,43<br />

10100 Anteile an verbundenen Unternehmen 11.345,92<br />

10110 Anteile an verbundenen Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />

10120 Anteile an sonstigen verbundenen Unternehmen 0517A 11.345,92<br />

10200 Anteile an assoziierten Unternehmen 350.000,22<br />

10210 Anteile an assoziierten Unternehmen aus den Einzelabschlüssen 0517|0517D|0517B 350.000,22<br />

10220 Unterschiedsbetrag aus der Equity-Konsolidierung<br />

10300 Übrige Beteiligungen 0,00<br />

10310 Übrige Beteiligungen<br />

10400 Sondervermögen 0,00<br />

10410 Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis<br />

10420 Sonstige Sondervermögen<br />

10500 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.080.486,00<br />

10510 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

10520 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 0533 1.080.486,00<br />

10600 Ausleihungen 2.468.749,29<br />

10610 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00<br />

10611 Ausleihungen an verbundene Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />

10612 Ausleihungen an sonstige verbundene Unternehmen<br />

10620 Ausleihungen an Beteiligungen 0,00<br />

10621 Ausleihungen an Beteiligungen<br />

54


10630 Ausleihungen an Sondervermögen 0,00<br />

10631 Ausleihungen an Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis<br />

10632 Ausleihungen an sonstige Sondervermögen<br />

10640 Ausleihungen von kommunalen Betrieben an Kommune 0,00<br />

10641 Ausleihungen von kommunalen Betrieben an Kommune<br />

10650 Sonstige Ausleihungen 2.468.749,29<br />

10651 Sonstige Ausleihungen 0517C 2.468.749,29<br />

11000 Umlaufvermögen 8.253.124,22<br />

12000 Vorräte 464.875,04<br />

12100 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 128.740,59<br />

12110 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3091..3094|3970|3980 128.740,59<br />

12120 Waren und Grundstücke des Umlaufvermögens<br />

12200 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 336.134,45<br />

12210 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />

12220 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige 1518 336.134,45<br />

13000 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.239.051,74<br />

13100 Forderungen 4.921.355,80<br />

13110 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00<br />

13111 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis<br />

13112 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen<br />

13120 Sonstige Forderungen 4.921.355,80<br />

13121 Sonstige Forderungen an Vollkonsolidierungskreis 1482 263.293,51<br />

13122 Sonstige Forderungen an Sonstige 1542|1543|1548|1549|1401|1476|1501|1502|1507|1531|1533|1537|1538 4.658.062,29<br />

13200 Sonstige Vermögensgegenstände 317.695,94<br />

13210 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 1515 317.530,94<br />

13220 Sonstige Vermögensgegenstände von Sonstigen 1527 165,00<br />

14000 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00<br />

14100 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

14200 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

15000 Liquide Mittel 2.474.021,72<br />

15100 Liquide Mittel 1000..1360 2.474.021,72<br />

16000 Aktive Rechnungsabgrenzung (RAP) 75.175,72<br />

16100 Latente Steuern 0,00<br />

16110 Aktive latente Steuern aus Einzelabschlüssen<br />

16120 Abgrenzung latenter Steuern aus der Konsolidierung<br />

55


16200 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzung 75.175,72<br />

16210 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

16220 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 0982 75.175,72<br />

17000 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00<br />

17100 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />

17200 Differenz der Ergebnisrechnung nach Konsolidierung<br />

P PASSIVA 27.929.708,87<br />

20000 Eigenkapital 10.565.004,31<br />

20050 Verrechnung Eigenkapital VBU<br />

20100 Allgemeine Rücklage 9.149.255,67<br />

20110 Allgemeine Rücklage<br />

20120 Grundkapital/Stammkapital 0800 3.444.062,11<br />

20130 Kapitalrücklage 0841 2.174.268,04<br />

20140 Gewinnrücklagen 0858 2.500.000,00<br />

20150 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 0802 3.330.925,52<br />

20160 Vorabausschüttung 0867 -2.300.000,00<br />

20200 Sonderrücklagen 0,00<br />

20210 Sonderrücklagen<br />

20300 Ausgleichsrücklage 0,00<br />

20310 Ausgleichsrücklage<br />

20400 Ergebnisvorträge -2.957.270,47<br />

20410 Gewinnvortrag/Verlustvortrag 0869 -2.957.270,47<br />

20500 Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag 4.373.019,11<br />

20510 Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag 4.373.019,11<br />

20600 Gesamtbilanzgewinn/-verlust 0,00<br />

20610 Gesamtbilanzgewinn/-verlust<br />

20700 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 0,00<br />

20710 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />

21000 Sonderposten 0,00<br />

21100 Sonderposten für Zuwendungen 0,00<br />

21110 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

21120 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen<br />

21200 Sonderposten für Beiträge 0,00<br />

21210 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

21220 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen<br />

56


21300 Sonderposten für den Gebührenausgleich 0,00<br />

21310 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />

21400 Sonstige Sonderposten 0,00<br />

21410 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

21420 Sonstige Sonderposten von Sonstigen<br />

21430 Sonderposten mit Rücklageanteil<br />

22000 Rückstellungen 8.285.376,19<br />

22100 Pensionsrückstellungen 1.083.309,00<br />

22110 Pensionsrückstellungen 0950 1.083.309,00<br />

22200 Rückstellung für Deponien und Altlasten 4.228.056,47<br />

22210 Rückstellung für Deponien und Altlasten 0973 4.228.056,47<br />

22300 Instandhaltungsrückstellungen 0,00<br />

22310 Instandhaltungsrückstellungen<br />

22400 Steuerrückstellungen 1.616.037,72<br />

22410 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune<br />

22420 Steuerrückstellungen gegenüber Sonstigen 0957|0963|0964|0958 1.565.757,81<br />

22430 Passive latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

22440 Passive latente Steuern aus Einzelabschlüssen 0969 50.279,91<br />

22500 Sonstige Rückstellungen 1.357.973,00<br />

22510 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis<br />

22520 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 0977|0975|0974 1.357.973,00<br />

30000 Verbindlichkeiten 9.043.715,58<br />

30100 Anleihen 0,00<br />

30110 Anleihen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

30120 Anleihen von Sonstigen<br />

30200 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 6.012.140,57<br />

30210 VB aus Krediten für Investitionen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />

30220 VB aus Krediten für Investitionen gegenüber Sonstigen 0654|0650|0659|0658|0657|0660 6.012.140,57<br />

30300 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 0,00<br />

30310<br />

Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung gegenüber dem<br />

Vollkonsolidierungskreis<br />

30320 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung gegenüber Sonstigen<br />

Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />

30400 gleichkommen 0,00<br />

57


Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />

30410 gleichkommen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />

Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />

30420 gleichkommen gegenüber Sonstigen<br />

30500 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem<br />

1.689.780,60<br />

30510 Vollkonsolidierungskreis 1644 324.163,02<br />

30520 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sonstigen 1601|1635|1641|1643 1.365.617,58<br />

30600 Sonstige Verbindlichkeiten<br />

30610 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />

1.341.794,41<br />

30620 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Sonstigen 1701|1702|1717|1718|1734|1740|1741|1743|1745|1746|1780|1789|1792 1.341.794,41<br />

38000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP)<br />

38100 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

0,00<br />

38200 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 0989 0,00<br />

39000 Wertberichtigungen zu Forderungen (Bilanzausweis nicht zulässig) 35.612,79<br />

39100 Einzelwertberichtigungen zu Forderungen 0997 21.012,79<br />

39200 Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen 0996 14.600,00<br />

Anmerkungen:<br />

• Die Bestandskonten des Kreises Unna wurden in gleicher Form auf die Positionen der Gesamtbilanz übergeleitet. Auf eine Abbildung wird an dieser Stelle<br />

verzichtet.<br />

• Die Ergebnis- bzw. GuV-Konten wurden in ähnlicher Weise auf die Positionen der Gesamtergebnisrechnung übergeleitet. Auf eine separate Abbildung wird<br />

daher an dieser Stelle ebenfalls verzichtet.<br />

58


Anlage 4: Tabelle über örtliche Nutzungsdauern beim Kreis Unna<br />

1 Gebäude und bauliche <strong>Anlagen</strong><br />

59<br />

Nutzungsdauer<br />

(in Jahren)<br />

z.B.: Verwaltungsgebäude, Schulgebäude, Bauhof, Tierheim, etc. Einzelbewertungen gemäß<br />

Gutachten<br />

2 Straßen, Wege, Plätze<br />

2.1<br />

Straßen (Anlieger-, Hauptverkehrsstraßen), Wege, Plätze, Parkflächen<br />

2.1.1 Straßen 60<br />

2.1.2 Radwege 60<br />

2.1.3 Durchlässe 60<br />

2.2 Brücken<br />

2.2.1 Holzbrücken 40<br />

2.2.2 Brücken ( Stahl/ Beton) 80<br />

3 Technische <strong>Anlagen</strong><br />

3.1 Transportcontainer, Baucontainer, Bürocontainer<br />

3.1.1 Speisetransportcontainer 10<br />

3.2 Druckluftanlagen, Kompressoren<br />

3.2.1 Atemluftkompressoren 8<br />

3.2.2 Kompressoren 10<br />

3.3<br />

Kategorie (Vermögensgegenstand)<br />

Heiß-/Kaltluftanlagen, Abzugsvorrichtungen, Ventilatoren, Klimageräte<br />

3.3.1 Kühlschränke 10<br />

3.3.2 Konfisatkühler 10<br />

3.3.3 Klimaanlagen 10<br />

3.3.4 Raumklimaanlagen (inkl. Luftfeuchtigkeitsregulierung) 11<br />

3.3.5 Luftbefeuchter 10<br />

3.4 Leitstellentechnik<br />

3.4.1 Handfunkgeräte 8<br />

3.4.2 FMS-Handapparate 8<br />

3.4.3 Funk-Führungsleinen 8<br />

3.4.4 Einsatzleitrechner 5<br />

3.4.5 Disponentenstuhl 3<br />

3.5 Mess- und Prüfgeräte<br />

3.5.1 Geodimeter 10<br />

3.5.2 Vermessungsinstrumente (Tachymeter) 10<br />

3.5.3 Leiternprüfgeräte 10<br />

3.5.4 Mehrgasmessgeräte 7<br />

3.5.5 Prüfkoffer Luftqualität 7<br />

3.5.6 Lungenfunktionsmessgeräte 8<br />

3.5.7 sonstige Mess- und Prüfgeräte 8<br />

3.6 Stromgeneratoren, Notstromaggregate, Gleichrichter<br />

3.6.1 Stromgeneratoren 15<br />

3.7 Telekommunikationsanlagen<br />

3.7.1 Telefonanlagen 10<br />

3.7.2 Richtfunkanlagen 10<br />

3.7.3 Aufrufanlagen 10<br />

3.7.4 GPS-Empfänger 10<br />

3.7.5 Digitale Alarmierung 15<br />

3.7.6 Abfrageplatz für die Infothek 10<br />

3.8 Verkehrsrechner<br />

3.8.1 Traffidesk 10


3.9 Video-/ Überwachungsanlagen<br />

3.9.1 Verkehrsradargeräte (mobil) 10<br />

3.9.2 Geschwindigkeitsüberwachungskameras<br />

3.9.2.1 analog 10<br />

3.9.2.2 digital (z.B.SpeedoPhot) 8<br />

3.9.3 Starenkästen 15<br />

3.9.4 Radardatenerfassungssysteme 10<br />

3.9.5 Digitalkameras 5<br />

3.9.6 Wärmebildkameras 7<br />

3.9.7 Camcorder 7<br />

4 Maschinen und Geräte<br />

4.1 Atemschutzgeräte<br />

4.1.1 Atemschutzgeräte / Chemikalienschutzanzugsmasken 8<br />

4.1.2 Pressluftatmer 8<br />

4.2 Maschinen<br />

4.2.1 Laubsauger 8<br />

4.2.2 Trennschleifer 6<br />

4.2.3 Registrierkassen 6<br />

4.2.4 Kombihämmer (mit Zubehör) 5<br />

4.2.5 Akku- Bohrhämmer 5<br />

4.2.6 Industriegeschirrspülmaschinen 7<br />

4.2.7 Tandemmäher 8<br />

4.2.8 Balkenmäher 8<br />

4.2.9 Mähgeräte 6<br />

4.2.10 Holzspalter 8<br />

4.2.11 Ionisationsstäbe (z.B.: für die Druckerei) 5<br />

4.2.12 Gefrierschränke 5<br />

4.2.13 Kombidämpfer 8<br />

4.3 Druckereimaschinen<br />

4.3.1 Schneidemaschinen 13<br />

4.3.2 Druckmaschinen 13<br />

4.3.4 Farbabstimmtische 13<br />

4.3.5 Zusammentragmaschinen 13<br />

4.3.6 Falzmaschinen 13<br />

4.3.7 Papierbohrmaschinen 13<br />

4.3.8 Zweikopf-Klammerheftmaschinen 13<br />

4.4 Medizinisch-technische Geräte<br />

4.4.1 Ergometer 8<br />

4.4.2 Pneumatische Einsatzzelte 8<br />

4.4.3 Notfallbeatmungsgeräte 8<br />

4.4.4 Chirurgische Bestecke 8<br />

4.4.5 Bildlesegeräte 8<br />

4.4.6 Chemikalienschutzanzüge 10<br />

4.4.7 Chemikalienschutzanzug-Reinigungskabinen 8<br />

4.4.8 Sehtestgeräte 8<br />

4.4.9 Hörtestgeräte 8<br />

4.4.10 Audiometer 8<br />

4.4.11 Sterilisatoren 8<br />

4.4.12 Thermosdesinfektoren 8<br />

4.4.13 RealCare Baby II 5<br />

4.4.14 Absaugeinheiten (mit Abott Einmalsekretbeutel) 8<br />

4.4.15 Mobile Doppler 8<br />

4.4.16 Zentrifugen 8<br />

4.4.17 Untersuchungssitze (mit Lehne) 8<br />

4.4.18 automatisierte externe Defibrillatoren (AED) 8<br />

60


4.5 Kassenautomaten, Zahlungssysteme<br />

4.5.1 Kassenautomaten 8<br />

4.5.2 Hess- Zahlungssysteme 5<br />

4.7 sonstige Maschinen und Geräte<br />

4.7.1 Endlosleitern 8<br />

4.7.2 Leckdichtkissen 8<br />

4.7.3 Leckbandagen 8<br />

4.7.4 Gaswarngeräte 7<br />

4.7.5 Druckschläuche 8<br />

4.7.6 Häcksler 10<br />

4.7.7 Trockenschränke für Dienstbekleidung 8<br />

4.7.8 Reinigungsgeräte 7<br />

4.7.9 Reinigungsmitteltransportwagen 10<br />

4.7.10 Rolltragen 10<br />

4.7.11 Sondierstangen 10<br />

4.7.12 Lesegerät für Transponder 8<br />

5 Büro- und Geschäftsausstattung<br />

5.1 Büromaschinen, Präsentationsgeräte<br />

5.1.1 Entsiegelungsgeräte 8<br />

5.1.2 Projektionsleinwände 7<br />

5.1.3 Kuvertiermaschinen 10<br />

5.1.4 Frankiermaschinen 10<br />

5.1.5 Pinnwände, Stellwände 8<br />

5.1.6 Bindegeräte 9<br />

5.1.7 Fernseher 7<br />

5.1.8 Moderationskoffer 5<br />

5.2 Büromöbel, Möbel, Lagerungssysteme<br />

5.2.1 Lagerungssysteme (z.B.: Belegsortierschrank, Altakten Versorgungsverwaltung) 10<br />

5.2.2 Prospektständer 10<br />

5.2.3 Ausstellungsvitrinen 10<br />

5.2.4 Metallregale 18<br />

5.2.5 Netzwerkschränke 20<br />

5.2.6 Büroausstattung (Schreibtisch, Bürodrehstuhl, Handcontainer, Rollcontainer,<br />

Aktenschrank, Besucherstuhl, Besprechungstisch)<br />

Festwert<br />

5.2.7 Sonstiges Mobiliar 20<br />

5.2.8 Ausstattung Sitzungs- / Veranstaltungsraum 15<br />

5.2.9 Stahlrolladenschränke 15<br />

5.2.10 Compaktus-<strong>Anlagen</strong> 15<br />

5.2.11 Fahnenständer 10<br />

5.2.12 Leuchten 10<br />

5.2.13 Wintergarteneinrichtung (z.B.: Haus Opherdicke) 15<br />

5.2.14 Tresore 20<br />

5.2.15 Gardinen 10<br />

5.3 Computer und Zubehör<br />

5.3.1 Computer und Zubehör Festwert<br />

5.3.2 Notebooks Festwert<br />

5.3.3 Standardscanner Festwert<br />

5.3.4 Drucker Festwert<br />

5.3.5 Beamer 7<br />

5.3.6 Monitore Festwert<br />

5.3.7 Bladecenter 7<br />

5.3.8 Fireboxen 7<br />

5.3.9 Server 7<br />

5.3.10 Router 5<br />

5.3.11 Switches 5<br />

5.3.12 Großformatscanner / DMS-Scanner 5<br />

5.3.13 Plotter 5<br />

5.3.14 Elta CU Bedieneinheiten 5<br />

5.3.15 Tonband-Aufzeichnungsgeräte 3<br />

61


5.3.16 Bandsicherungssystem 7<br />

5.3.17 Computer-Kasse 6<br />

5.3.18 Etikettendrucker 5<br />

5.4 Werkstatteinrichtungen<br />

5.4.1 Werkbänke 10<br />

5.4.2 Tischkreissägen 14<br />

5.5 Sonstige Büro- und Geschäftsausstattung<br />

5.5.1 Käfiganlagen 5<br />

5.5.2 Zelthaut 5<br />

6 Fahrzeuge<br />

6.1 Anhänger/ Auflieger<br />

6.1.1 Abrollbehälter 15<br />

6.1.2 ALF-Kastenanhänger 10<br />

6.1.3 Anbaugeräte, Rinnenbürsten 10<br />

6.1.4 Salzladegeräte (Förderbänder) 10<br />

6.1.5 Schachtkulis 10<br />

6.1.6 Schneeräumschilder 10<br />

6.1.7 Streugeräte 10<br />

6.1.8 Ladebordwände 15<br />

6.2 Feuerwehrfahrzeuge<br />

6.2.1 LKW Wechsellader 15<br />

6.2.2 LKW Einsatzleitwagen 2 15<br />

6.3 Schlepper, LKW, Traktoren<br />

6.3.1 Unimogs 8<br />

6.3.2 LKW-Kipper 10<br />

6.3.3 Kommobile 8<br />

6.3.4 Kleintraktoren 10<br />

6.3.5 Holzzerkleinerer 10<br />

6.4 PKW<br />

6.4.1 PKW Einsatzreservefahrzeuge 8<br />

6.4.2 PKW Leitende Notarztwagen 8<br />

6.4.3 PKW Einsatzleitfahrzeuge 8<br />

6.4.4 Messfahrzeuge 8<br />

6.4.5 Vermessungsfahrzeuge mit Ausbau 10<br />

6.4.6 sonstige PKW 8<br />

6.5 Kleintransporter, Mannschaftstransportfahrzeuge<br />

6.5.1 Kleintransporter 10<br />

7 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

7.1 Software<br />

7.1.1 Software mit Anschaffungswert < 410 € netto GWG<br />

7.1.2 Software mit Anschaffungswert > 410 € netto 5<br />

7.2 Verleihlizenzen (Medienzentrum)<br />

7.2.1 Verleihlizenzen mit Anschaffungswert < 410 € netto GWG<br />

7.2.2 Verleihlizenzen mit Anschaffungswert > 410 € netto Einzelfall entsprechend des<br />

Vertrages, wenn keine<br />

Angabe = 15 Jahre<br />

62


Anlage 5: Von den Einzelabschlüssen zur Summenbilanz<br />

Position KB II/III VBU-Holding KB II Kreis Unna<br />

Summen-KB II<br />

Nr. Positionsbezeichnung Betrag in € Betrag in € Betrag in €<br />

A AKTIVA<br />

Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des<br />

27.929.708,87 400.882.141,62 428.811.850,49<br />

00000 Geschäftsbetriebs 505.000,31 0,00 505.000,31<br />

00100 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs 505.000,31 505.000,31<br />

01000 Anlagevermögen 19.171.584,34 339.904.863,07 359.076.447,41<br />

02000 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.528.364,33 485.713,22 2.014.077,55<br />

02100 Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0,00 0,00<br />

02110 Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüssen 0,00<br />

02120 Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung 0,00<br />

02130 Geschäfts- oder Firmenwert aus der Equity-Konsolidierung 0,00<br />

02200 Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Sonstige selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aus den<br />

1.528.364,33 485.713,22 2.014.077,55<br />

02210 Einzelabschlüssen 0,00<br />

02220 Sonstige entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 1.528.364,33 485.713,22 2.014.077,55<br />

02300 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an<br />

0,00 0,00 0,00<br />

02310 Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />

02320 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige 0,00<br />

03000 Sachanlagen 13.732.638,58 228.486.094,47 242.218.733,05<br />

03100 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 7.445.971,44 7.445.971,44<br />

03110 Grünflächen 3.778.470,00 3.778.470,00<br />

03120 Ackerland 1.473.219,51 1.473.219,51<br />

03130 Wald, Forsten 446.848,00 446.848,00<br />

03140 Sonstige unbebaute Grundstücke 1.747.433,93 1.747.433,93<br />

03200 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.872.390,71 114.176.491,51 123.048.882,22<br />

03210 Kinder- und Jugendeinrichtungen 0,00 0,00<br />

03220 Schulen 64.712.529,20 64.712.529,20<br />

03230 Wohnbauten 0,00 0,00<br />

03240 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 8.872.390,71 49.463.962,31 58.336.353,02<br />

03300 Infrastrukturvermögen 0,00 95.530.592,04 95.530.592,04<br />

03310 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 14.706.363,09 14.706.363,09<br />

03320 Brücken und Tunnel 8.663.987,50 8.663.987,50<br />

03330 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 0,00<br />

03340 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 0,00 0,00<br />

03350 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 68.527.532,00 68.527.532,00<br />

63


03360 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 3.632.709,45 3.632.709,45<br />

03400 Bauten auf fremdem Grund und Boden 0,00 0,00 0,00<br />

03410 Bauten auf fremdem Grund und Boden 0,00 0,00<br />

03500 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,00 354.310,00 354.310,00<br />

03510 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 354.310,00 354.310,00<br />

03600 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 4.501.384,77 2.033.225,02 6.534.609,79<br />

03610 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 4.501.384,77 2.033.225,02 6.534.609,79<br />

03700 Betriebs- und Geschäftsausstattung 280.486,06 8.380.528,91 8.661.014,97<br />

03710 Betriebs- und Geschäftsausstattung 280.486,06 8.380.528,91 8.661.014,97<br />

03800 Geleistete Anzahlungen, <strong>Anlagen</strong> im Bau 78.377,04 564.975,55 643.352,59<br />

03810 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />

03820 Geleistete Anzahlungen an Sonstige 49.426,00 9.755,91 59.181,91<br />

03830 <strong>Anlagen</strong> im Bau 28.951,04 555.219,64 584.170,68<br />

10000 Finanzanlagen 3.910.581,43 110.933.055,38 114.843.636,81<br />

10100 Anteile an verbundenen Unternehmen 11.345,92 61.455.547,18 61.466.893,10<br />

10110 Anteile an verbundenen Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis 61.455.547,18 61.455.547,18<br />

10120 Anteile an sonstigen verbundenen Unternehmen 11.345,92 0,00 11.345,92<br />

10200 Anteile an assoziierten Unternehmen 350.000,22 15.572.146,16 15.922.146,38<br />

10210 Anteile an assoziierten Unternehmen aus den Einzelabschlüssen 350.000,22 15.572.146,16 15.922.146,38<br />

10220 Unterschiedsbetrag aus der Equity-Konsolidierung 0,00<br />

10300 Übrige Beteiligungen 0,00 0,00 0,00<br />

10310 Übrige Beteiligungen 0,00 0,00<br />

10400 Sondervermögen 0,00 0,00 0,00<br />

10410 Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />

10420 Sonstige Sondervermögen 0,00 0,00<br />

10500 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.080.486,00 31.101.994,29 32.182.480,29<br />

10510 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />

10520 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 1.080.486,00 31.101.994,29 32.182.480,29<br />

10600 Ausleihungen 2.468.749,29 2.803.367,75 5.272.117,04<br />

10610 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00<br />

10611 Ausleihungen an verbundene Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />

10612 Ausleihungen an sonstige verbundene Unternehmen 0,00 0,00<br />

10620 Ausleihungen an Beteiligungen 0,00 2.215.440,75 2.215.440,75<br />

10621 Ausleihungen an Beteiligungen 2.215.440,75 2.215.440,75<br />

64


10630 Ausleihungen an Sondervermögen 0,00 0,00 0,00<br />

10631 Ausleihungen an Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />

10632 Ausleihungen an sonstige Sondervermögen 0,00<br />

10640 Ausleihungen von kommunalen Betrieben an Kommune 0,00 0,00 0,00<br />

10641 Ausleihungen von kommunalen Betrieben an Kommune 0,00 0,00<br />

10650 Sonstige Ausleihungen 2.468.749,29 587.927,00 3.056.676,29<br />

10651 Sonstige Ausleihungen 2.468.749,29 587.927,00 3.056.676,29<br />

11000 Umlaufvermögen 8.253.124,22 60.977.278,55 69.230.402,77<br />

12000 Vorräte 464.875,04 679.750,00 1.144.625,04<br />

12100 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 128.740,59 679.750,00 808.490,59<br />

12110 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 128.740,59 0,00 128.740,59<br />

12120 Waren und Grundstücke des Umlaufvermögens 679.750,00 679.750,00<br />

12200 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 336.134,45 0,00 336.134,45<br />

12210 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />

12220 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige 336.134,45 0,00 336.134,45<br />

13000 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.239.051,74 52.265.910,48 57.504.962,22<br />

13100 Forderungen 4.921.355,80 52.265.910,48 57.187.266,28<br />

13110 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00 0,00 0,00<br />

13111 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />

13112 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen 0,00<br />

13120 Sonstige Forderungen 4.921.355,80 52.265.910,48 57.187.266,28<br />

13121 Sonstige Forderungen an Vollkonsolidierungskreis 263.293,51 361.333,75 624.627,26<br />

13122 Sonstige Forderungen an Sonstige 4.658.062,29 51.904.576,73 56.562.639,02<br />

13200 Sonstige Vermögensgegenstände 317.695,94 0,00 317.695,94<br />

13210 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 317.530,94 317.530,94<br />

13220 Sonstige Vermögensgegenstände von Sonstigen 165,00 0,00 165,00<br />

14000 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00<br />

14100 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />

14200 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00<br />

15000 Liquide Mittel 2.474.021,72 2.263.839,54 4.737.861,26<br />

15100 Liquide Mittel 2.474.021,72 2.263.839,54 4.737.861,26<br />

16000 Aktive Rechnungsabgrenzung (RAP) 75.175,72 858.484,29 933.660,01<br />

16100 Latente Steuern 0,00 0,00 0,00<br />

16110 Aktive latente Steuern aus Einzelabschlüssen 0,00<br />

16120 Abgrenzung latenter Steuern aus der Konsolidierung 0,00<br />

65


16200 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzung 75.175,72 858.484,29 933.660,01<br />

16210 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />

16220 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 75.175,72 858.484,29 933.660,01<br />

17000 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 4.909.294,24 4.909.294,24<br />

17100 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 4.909.294,24 4.909.294,24<br />

17200 Differenz der Ergebnisrechnung nach Konsolidierung<br />

P PASSIVA 27.929.708,87 400.882.141,62 428.811.850,49<br />

20000 Eigenkapital 10.565.004,31 0,00 10.565.004,31<br />

20050 Verrechnung Eigenkapital VBU<br />

20100 Allgemeine Rücklage 9.149.255,67 0,00 9.149.255,67<br />

20110 Allgemeine Rücklage 0,00 0,00<br />

20120 Grundkapital/Stammkapital 3.444.062,11 3.444.062,11<br />

20130 Kapitalrücklage 2.174.268,04 2.174.268,04<br />

20140 Gewinnrücklagen 2.500.000,00 2.500.000,00<br />

20150 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 3.330.925,52 3.330.925,52<br />

20160 Vorabausschüttung -2.300.000,00 -2.300.000,00<br />

20200 Sonderrücklagen 0,00 0,00 0,00<br />

20210 Sonderrücklagen 0,00 0,00<br />

20300 Ausgleichsrücklage 0,00 0,00 0,00<br />

20310 Ausgleichsrücklage 0,00 0,00<br />

20400 Ergebnisvorträge -2.957.270,47 0,00 -2.957.270,47<br />

20410 Gewinnvortrag/Verlustvortrag -2.957.270,47 -2.957.270,47<br />

20500 Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag 4.373.019,11 0,00 4.373.019,11<br />

20510 Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag 4.373.019,11 0,00 4.373.019,11<br />

20600 Gesamtbilanzgewinn/-verlust 0,00 0,00 0,00<br />

20610 Gesamtbilanzgewinn/-verlust 0,00<br />

20700 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 0,00 0,00 0,00<br />

20710 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 0,00<br />

21000 Sonderposten 0,00 119.761.856,88 119.761.856,88<br />

21100 Sonderposten für Zuwendungen 0,00 119.757.469,81 119.757.469,81<br />

21110 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />

21120 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen 119.757.469,81 119.757.469,81<br />

21200 Sonderposten für Beiträge 0,00 0,00 0,00<br />

66


21210 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />

21220 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen 0,00<br />

21300 Sonderposten für den Gebührenausgleich 0,00 0,00 0,00<br />

21310 Sonderposten für den Gebührenausgleich 0,00 0,00<br />

21400 Sonstige Sonderposten 0,00 4.387,07 4.387,07<br />

21410 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />

21420 Sonstige Sonderposten von Sonstigen 4.387,07 4.387,07<br />

21430 Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00<br />

22000 Rückstellungen 8.285.376,19 129.941.404,41 138.226.780,60<br />

22100 Pensionsrückstellungen 1.083.309,00 108.007.976,00 109.091.285,00<br />

22110 Pensionsrückstellungen 1.083.309,00 108.007.976,00 109.091.285,00<br />

22200 Rückstellung für Deponien und Altlasten 4.228.056,47 9.132.610,35 13.360.666,82<br />

22210 Rückstellung für Deponien und Altlasten 4.228.056,47 9.132.610,35 13.360.666,82<br />

22300 Instandhaltungsrückstellungen 0,00 0,00 0,00<br />

22310 Instandhaltungsrückstellungen 0,00 0,00<br />

22400 Steuerrückstellungen 1.616.037,72 0,00 1.616.037,72<br />

22410 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune 0,00<br />

22420 Steuerrückstellungen gegenüber Sonstigen 1.565.757,81 1.565.757,81<br />

22430 Passive latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00<br />

22440 Passive latente Steuern aus Einzelabschlüssen 50.279,91 50.279,91<br />

22500 Sonstige Rückstellungen 1.357.973,00 12.800.818,06 14.158.791,06<br />

22510 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />

22520 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 1.357.973,00 12.800.818,06 14.158.791,06<br />

30000 Verbindlichkeiten 9.043.715,58 150.882.936,40 159.926.651,98<br />

30100 Anleihen 0,00 0,00 0,00<br />

30110 Anleihen vom Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />

30120 Anleihen von Sonstigen 0,00<br />

30200 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 6.012.140,57 53.715.961,59 59.728.102,16<br />

30210 VB aus Krediten für Investitionen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />

30220 VB aus Krediten für Investitionen gegenüber Sonstigen 6.012.140,57 53.715.961,59 59.728.102,16<br />

30300 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />

Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung gegenüber dem<br />

0,00 67.000.000,00 67.000.000,00<br />

30310 Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />

30320 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung gegenüber Sonstigen 67.000.000,00 67.000.000,00<br />

67


Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />

30400 gleichkommen<br />

Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />

0,00 24.229.644,00 24.229.644,00<br />

30410 gleichkommen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />

Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />

0,00<br />

30420 gleichkommen gegenüber Sonstigen 24.229.644,00 24.229.644,00<br />

30500 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem<br />

1.689.780,60 2.282.814,12 3.972.594,72<br />

30510 Vollkonsolidierungskreis 324.163,02 263.293,51 587.456,53<br />

30520 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sonstigen 1.365.617,58 2.019.520,61 3.385.138,19<br />

30600 Sonstige Verbindlichkeiten 1.341.794,41 3.654.516,69 4.996.311,10<br />

30610 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />

30620 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Sonstigen 1.341.794,41 3.654.516,69 4.996.311,10<br />

38000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 0,00 295.943,93 295.943,93<br />

38100 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />

38200 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 0,00 295.943,93 295.943,93<br />

39000 Wertberichtigungen zu Forderungen (Bilanzausweis nicht zulässig) 35.612,79 0,00 35.612,79<br />

39100 Einzelwertberichtigungen zu Forderungen 21.012,79 21.012,79<br />

39200 Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen 14.600,00 14.600,00<br />

68


Anlage 6: Organisationsplan mit Zuordnung der Beteiligungen<br />

I<br />

Verwaltungsgliederung und Dezernatsverteilung<br />

mit Zuordnung der wesentlichen (unmittelbaren) Beteiligungen<br />

LR<br />

Landrat<br />

Michael Makiolla<br />

Büro Landrat<br />

KPB Kreispolizeibehörde Torsten Göpfert KT Kreistagsbüro<br />

VL Verwaltung/Logistik Sandra Waßen<br />

Holger Gutzeit PK Presse und Kommunikation<br />

GS Gefahrenabwehr/Strafverfolgung<br />

Adalbert Groß KD<br />

Kreisdirektor<br />

Rainer Stratmann<br />

Constanze Rauert<br />

Radio Radio Unna Betriebsgesellschaft<br />

U mbH & Co.KG<br />

Dezernat I Dezernat II Dezernat III Dezernat IV<br />

Rainer Stratmann II Dr. Detlef Timpe III Rüdiger Sparbrod IV Norbert Hahn<br />

WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den VBU Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft UKBS Unnaer Kreis-Bau- und Siedlungs-<br />

Kreis Unna mbH Kreis Unna mbH gesellschaft mbH (UKBS)<br />

PBKU Projekt- und Betriebsgesellschaft - Gesellschaft für Wertstoff- und<br />

Kreishaus Unna mbh Abfallwirtschaft mbH<br />

Umweltzentrum Westfalen GmbH<br />

Fachdienst Fachbereich Fachbereich Fachbereich KfP Koordinierungsstelle für<br />

10 Steuerungsdienst 40 Schulen und Bildung 32 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 36 Straßenverkehr Planungsaufgaben<br />

Heinz Appel Walter Marsiske Eckhart Sulk Günter Sparbrod Dr. Detlef Schiebold<br />

10.1 Gesamtsteuerung und Finanzwirtschaft 40.1 Berufskollegs und Förderschulen 32.1 Ordnungsangelegenheiten 36.1 Führerscheinstelle und gewerblicher VKU Verkehrsgesellschaft für den<br />

10.2 Zentrale Finanzbuchhaltung 40.2 Schulaufsicht 32.2 Ausländer- und Personenstands- Kraftverkehr Kreis Unna mbH<br />

40.3 Medienzentrum angelegenheiten 36.2 Zulassungsstelle<br />

Fachdienst 32.3 Bevölkerungsschutz 36.3 Bußgeldstelle und Verkehrssicherung RPA Rechnungsprüfungsangelegenheiten<br />

11 Zentrale Dienste Fachbereich Renate Klute<br />

Holger Gutzeit 60 Bauen Fachbereich Fachbereich<br />

11.1 Service und Logistik Detlef Schroeder 50 Arbeit und Soziales 51 Familie und Jugend RA Rechtsangelegenheiten<br />

11.2 Personal 60.1 Bauordnungsangelegenheiten Norbert Diekmännken Friedrich-Wilhelm Rebbe Joanna Seyda-Herforth<br />

60.2 Unterhaltung, Neubau und Erweiterung 50.1 Soziale Sicherung 51.1 Kinder- und Jugendförderung<br />

Fachdienst von Verkehrsflächen 50.2 Hilfen bei Pflegebedürftigkeit 51.2 Hilfen zur Erziehung<br />

16 Zentrale Datenverarbeitung 60.3 Hochbaumaßnahmen an Dienstgebäuden 50.3 Wohnungswesen 51.3 Verwaltung, Kindertagesbetreuung, Bei- GS Gleichstellungstelle<br />

Hans Pankalla 50.4 Aufgaben nach dem Schwerbehinderten- standschaften, Unterhaltsvorschussgesetz<br />

angelegenheiten, Elterngeld Katja Schuon<br />

Fachbereich Fachbereich 50.5 Interkulturelle Maßnahmen (RAA) 51.5 Betreuungsstelle<br />

41 Kultur 62 Vermessung und Kataster<br />

Thomas Hengstenberg Peter Ross ARGE SGB II Kreis Unna Fachbereich<br />

41.1 Kultur 62.1 Geodaten-Information ûnd Verwaltung Uwe Ringelsiep 53 Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

62.2 Vermessungen und Raumbezug SGB II - Geldleistungen Josef Merfels<br />

62.3 Katasterführung Arbeitsvermittlung 53.1 Koordination und Planung<br />

62.4 Katastererneuerung Job-Center Jugend 53.2 Gesundheitsschutz und Umweltmedizin<br />

62.5 Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Fallmanagement für Menschen mit Vermittlungs- 53.3 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst<br />

hemmnissen und Menschen in prekären 53.4 Amtsärztlicher Dienst<br />

Fachbereich Lebenssituationen 53.5 Zahnärztlicher Dienst<br />

69 Natur und Umwelt 53.6 Sozialpsychiatrischer Dienst<br />

Ludwig Holzbeck 53.7 Veterinärwesen und Lebensmittel-<br />

69.1<br />

69.2<br />

Landschaft<br />

Wasser und Boden<br />

69<br />

überwachung<br />

69.3 Gewerblicher Umweltschutz<br />

und Abfallwirtschaft


Anlage 7: Produktplan unter Einbeziehung der Beteiligungen<br />

Produktbereich 01 Zentrale Verwaltung<br />

01.00.01 Verwaltungsvorstand<br />

01.00.02 Allgemeine Deckungsmittel<br />

01.00.03 Personalvertretung<br />

01.00.04 Gleichstellung<br />

01.00.05 Rechtsberatung und Prozessführung<br />

01.01 Steuerungsdienst<br />

01.01.01 Gesamtsteuerung<br />

01.01.02 Finanzwirtschaft/Budgetierung<br />

01.01.03 Kommunalaufsicht<br />

01.01.04 Statistik und Wahlen<br />

01.02 Zentrale Finanzbuchhaltung<br />

01.02.01 Geschäftsbuchhaltung<br />

01.02.02 Zahlungsabwicklung, Vollstreckung<br />

01.03 Kreistagsbüro<br />

01.03.01 Sitzungsdienst und Kreisverfassung<br />

01.03.02 Ehrungen<br />

01.04 Presse und Kommunikation<br />

01.04.01 Pressearbeit<br />

01.04.02 Öffentlichkeitsarbeit und Internetredaktion<br />

01.04.03 Radio Unna Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

01.05 Zentrale Datenverarbeitung<br />

01.05.01 DV-Verfahren<br />

01.05.02 Kundenbetreuung<br />

01.05.03 Betrieb zentraler Systeme<br />

01.05.04 System- und Netzwerktechnik<br />

01.06 Service und Logistik<br />

01.06.01 Einkauf, Zentrale Vergabestelle<br />

01.06.02 Druckerei<br />

01.06.03 Kantine<br />

01.06.04 Bürgerinformation, Post- und Fahrdienste<br />

01.06.05 Gebäude- und Liegenschaftsverwaltung<br />

01.04.06 PBKU Projekt - und Betriebsgesellschaft Kreishaus Unna mbH<br />

01.07 Personal<br />

01.07.01 Personalplanung und -beschaffung<br />

01.07.02 Personalbetreuung<br />

01.07.03 Ausbildung und Qualifizierung<br />

01.07.04 Sonstiger Personalservice<br />

01.09 Rechnungsprüfungsangelegenheiten<br />

01.09.01 Rechnungsprüfung des Kreises<br />

01.09.02 Zusätzlich übertragene und übernommene Aufgaben<br />

01.10 Kreispolizeibehörde<br />

01.10.01 Personalangelegenheiten<br />

01.10.02 Haushalts- und Wirtschaftsangelegenheiten<br />

01.10.03 Rechtsangelegenheiten<br />

01.11 Planungskoordination<br />

01.11.01 Kreisentwicklung, Grundsatzfragen und Handlungsstrategien<br />

01.11.02 Kommunale, regionale und überregionale (Fach-)Planungen<br />

01.11.03 Europaangelegenheiten<br />

01.11.04 Verkehrsentwicklungsplanung, Aufgabenträgerschaft ÖPNV<br />

01.12 Verkehrsgesellschaft für den Kreis Unna mbH<br />

01.15 Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH<br />

70


Produktbereich 32 Öffentliche Sicherheit und Ordnung<br />

32.01 Ordnungsangelegenheiten<br />

32.01.01 Gewerberecht, Bekämpfung der Schwarzarbeit und Fachaufsicht<br />

32.01.02 Jagd- und Fischereiwesen<br />

32.02 Ausländer- und Personenstandswesen<br />

32.02.01 Aufenthaltsgestaltende Maßnahmen und Überwachung von Asylbewerbern<br />

32.02.02 Aufenthaltsbeendende Maßnahmen<br />

32.02.03 Personenstandsangelegenheiten, Staatsangerhörigkeitswesen<br />

32.03 Bevölkerungsschutz<br />

32.03.01 Rettungsdienst und Luftrettung<br />

32.03.02 Abwehr Großschadensereignisse, Zivilschutz<br />

32.03.03 Feuerschutz und Feuerwehrservicezentrum<br />

Produktbereich 36 Straßenverkehr<br />

36.01 Führerscheinstelle und gewerblicher Kraftverkehr<br />

36.01.01 Fahrerlaubnisse<br />

36.01.02 Gewerblicher Kraftverkehr<br />

36.02 Zulassungsstelle<br />

36.02.01 Zulassung<br />

36.02.02 Überwachung der Halterpflichten<br />

36.03 Bußgeldstelle und Verkehrssicherung<br />

36.03.01 Allgemeine und Sonderordnungswidrigkeiten<br />

36.03.02 Ordnungswidrigkeiten aus Verkehrsunfällen<br />

36.03.03 Verkehrssicherung<br />

Produktbereich 40 Schulen und Bildung<br />

40.00.01 Zentrale Schulverwaltung<br />

40.00.02 Medienzentrum<br />

40.00.03 Schulpsychologische Beratungssstelle<br />

40.01 Berufskollegs<br />

40.01.01 Hellweg Berufskolleg und Zentrum für Naturwissenschaften und Technologie Unna<br />

40.01.02 Märkisches Berufskolleg Unna<br />

40.01.03 Hansa Berufskolleg Unna<br />

40.01.04 Freiherr-vom-Stein-Berufskolleg Werne<br />

40.01.05 Lippe Berufskolleg Lünen<br />

40.01.06 Kreissporthalle Unna<br />

40.02 Förderschulen<br />

40.02.01 Sonnenschule Kamen-Heeren<br />

40.02.02 Karl-Brauckmann-Schule, Holzwickede<br />

40.02.03 Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule, Bergkamen<br />

40.02.04 Regenbogenschule<br />

40.03 Schulaufsicht<br />

40.03.01 Aufsicht über Grund-, Haupt- und Förderschulen<br />

40.03.02 Personalangelegenheiten der Lehrkräfte<br />

71


Produktbereich 41 Kultur und Medien<br />

41.00.01 Kreisarchiv<br />

41.01 Kultur<br />

41.01.01 Ausstellungen<br />

41.01.02 Kulturelle Veranstaltungen<br />

41.01.03 Kulturförderung, Beratung Dritter und Herausgabe von Schriften, Denkmalpflege<br />

41.01.04 Partnerschaften, Patenschaften, Entwicklungshilfeprojekte<br />

41.01.05 Schulsport und Sonderveranstaltungen<br />

41.01.06 Öffentliche Begegnungsstätte "Haus Opherdicke"<br />

Produktbereich 50 Arbeit und Soziales<br />

50.00.01 Sozialplanung<br />

50.00.02 Integrationsfördernde Maßnahmen (RAA)<br />

50.01 Soziale Sicherung<br />

50.01.01 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB XII<br />

50.01.02 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II<br />

50.01.03 Fachaufsicht und Widerspruchsverfahren<br />

50.01.04 Leistungen und Hilfen bei Behinderung<br />

50.01.05 Leistungen für Wehrpflichtige, Wehrübende, "Zivis" u. deren Angehörige<br />

50.01.06 Ausbildungsförderung<br />

50.02 Hilfen bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit<br />

50.02.01 Leistungen im ambulanten Pflegefall<br />

50.02.02 Leistungen im stationären Pflegefall<br />

50.02.03 Heimaufsicht<br />

50.03 Wohnungswesen<br />

50.03.01 Finanzielle Förderung und Beratung<br />

50.03.02 Wohnungsbestand, Wohnungsrecht<br />

50.03.03 Fachaufsicht und Wohngeld<br />

50.04 Aufgaben des Schwerbehindertenrechts<br />

50.05.01 Schwerbehindertenangelegenheiten<br />

50.05.02 Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf<br />

50.05 Unnaer Kreis- Bau- und Siedlungsgesellschaft<br />

Produktbereich 51 Familie und Jugend<br />

51.00.01 Betreuungsstelle<br />

51.00.02 Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle<br />

51.01 Kinder- und Jugendförderung<br />

51.01.01 Kinder- und Jugendarbeit; Einrichtungen<br />

51.01.02 Jugendverbände; Jugendsozialarbeit; Jugendschutz<br />

51.02 Hilfen zur Erziehung<br />

51.02.01 Beratung, ambulante Hilfen, Jugendgerichtshilfe<br />

51.02.02 Stationäre Hilfen, Vollzeitpflege<br />

51.02.03 Psychologische Beratungsstelle<br />

51.03 Verwaltung, Kindertagesbetreuung, Beistandschaften, UVG, BEEG<br />

51.03.01 Bedarfsplanung, Wirtschaftliche Hilfen<br />

51.03.02 Tageseinrichtungen / Tagespflege<br />

51.03.03 Unterhaltsvorschussangelegenheiten<br />

51.03.04 Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften<br />

51.03.05 Elterngeld<br />

72


Produktbereich 53 Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

53.01 Planung und Koordination<br />

53.00.01 Verwaltung<br />

53.00.02 Gesundheitsförderung und Gesundheitsplanung<br />

53.00.03 Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (K.I.S.S.)<br />

53.02 Gesundheitsschutz und Umweltmedizin<br />

53.02.01 Umwelthygiene und Infektionsschutz<br />

53.02.02 Arzneimittelwesen und Medizinalaufsicht<br />

53.03 Kinder- Jugendgesundheitsdienst<br />

53.03.01 Schulärztliche Untersuchungen<br />

53.03.02 Präventionsangebote<br />

53.03.03 Schwangerschaftskonfliktberatung und frühzeitige Hilfen<br />

53.04 Amtsärztlicher Dienst<br />

53.04.01 Gutachten und Stellungnahmen<br />

53.05 Zahnärztlicher Dienst<br />

53.05.01 Zahnärztliche Untersuchungen in Kindergärten und Schulen<br />

53.05.02 Prophylaxe<br />

53.05.03 Zahnärztliche Gutachten/Stellungnahmen und sozialkompensatorische Maßnahmen<br />

53.06 Sozialpsychiatrischer Dienst<br />

53.06.01 Gesundheitshilfen für psychisch kranke und behinderte Menschen<br />

53.06.02 Ambulante Suchtberatung<br />

53.06.03 Psychiatrisch-neurologische Stellungnahmen und Gutachten<br />

53.07 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung<br />

53.07.01 Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Tierkrankheiten<br />

53.07.02 Fleischhygiene, Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung<br />

53.07.03 Tierheim<br />

53.07.04 Tierschutz<br />

Produktbereich 60 Bauen<br />

60.00.01 Vergabe von Lieferungen und Leistungen<br />

60.01 Bauordnungsangelegenheiten<br />

60.01.01 Prüfung und Entscheidung von Bauvoranfragen<br />

60.01.02 Vereinfachtes Genehmigungsverfahren<br />

60.01.03 Sonstige genehmigungsbedürftige Vorhaben<br />

60.01.04 Wiederkehrende Prüfungen und Stellungnahmen<br />

60.01.05 Baulasten, Teilungen u. Wohnungseigentumsbildung<br />

60.01.06 Obere Bauaufsicht, Sonderaufsicht<br />

60.02 Unterhaltung, Neubau und Erweiterung von Verkehrsflächen<br />

60.02.01 Neubau und Erweiterung von Verkehrsflächen<br />

60.02.02 Straßenunterhaltung, Bauhof<br />

60.03 Hochbaumaßnahmen an Dienstgebäuden<br />

60.03.01 Bauunterhaltungsmaßnahmen<br />

60.03.02 Neubau, Umbau, Erweiterung<br />

73


Produktbereich 62 Vermessung und Kataster<br />

62.00.01 Geodateninformation und Reprographie<br />

62.01 Vermessung und Raumbezug<br />

62.01.01 Vermessungen<br />

62.01.02 Geodätischer Raumbezug nach Lage und Höhe<br />

62.02 Katasterführung<br />

62.02.01 Übernahme grundstücksbezogener Veränderungen<br />

62.02.02 Übernahme gebäudebezogener Veränderungen<br />

62.03 Katastererneuerung<br />

62.03.01 Erneuerung des Liegenschaftskatasters<br />

62.03.02 Herstellung der DKG 5, DGK<br />

62.04 Geschäftsstelle des Gutachterausschusses<br />

62.04.01 Grundstückswertermittlung durch den Gutachterausschuss<br />

62.04.02 Gutachtl. Stellungnahmen zu Grundstückswerten d. d. komm. Bewertungsstelle<br />

Produktbereich 69 Natur und Umwelt<br />

69.00.01 Verwaltung<br />

69.01 Landschaft<br />

69.01.01 Erstellung von Landschaftsplänen<br />

69.01.02 Realisierung von Landschaftsplänen<br />

69.01.03 Landschaftspflege außerhalb der Landschaftsplanung<br />

69.01.04 Eingriffsregelung, Landschaftsbeirat<br />

69.01.05 Naturschutzrechtliche Gefahrenabwehr<br />

69.01.06 Umweltzentrum Westfalen GmbH<br />

69.02 Wasser und Boden<br />

69.02.01 Gewässerausbau und -unterhaltung<br />

69.02.02 Gewässerschutz<br />

69.02.03 Bodenschutz und Altlasten<br />

69.03 Gewerblicher Umweltschutz und Abfallwirtschaft<br />

69.03.01 Überwachung der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung<br />

69.03.02 Kommunale Abfallentsorgung und -beratung<br />

69.03.03 Gewerblicher Umweltschutz<br />

69.04 Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Kreis Unna mbH<br />

Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH<br />

74


Impressum<br />

Herausgeber Kreis Unna - Der Landrat<br />

Steuerungsdienst; Zentrale Finanzbuchhaltung<br />

Friedrich-Ebert-Str. 17|59425 Unna|Fon 02303-27-2110<br />

E-Mail: thomas.baumeister@kreis-unna.de | markus.erdtmann@kreis-unna.de<br />

Stand 15.03.2009<br />

75


- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Praxisleitfaden 4. Auflage<br />

Anlage I.6<br />

Praxisbeispiel der<br />

Stadt Meschede


Die Stadt Meschede kann auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses verzichten, weil die<br />

verselbstständigten Aufgabenbereiche der Stadt einzeln und insgesamt für die Verpflichtung, ein<br />

den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und<br />

Finanzgesamtlage der Stadt zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind.<br />

Ausgangslage:<br />

Die Stadt Meschede mit ca. 30.000 Einwohnern verfügt über fünf Beteiligungen an Unternehmen in<br />

der Rechtsform der GmbH. Ferner ist die Stadt Meschede Mitglied in einem Wasserverband und in<br />

einem Zweckverband.<br />

Vor dem Hintergrund des Wirtschaftlichkeitsprinzips war im Vorfeld der Erstellung des ersten<br />

Gesamtabschlusses <strong>zum</strong> 31.12.2010 festzustellen, ob die Aufstellung des Gesamtabschlusses unter<br />

Bezugnahme auf § 116 Abs. 3 GO unterbleiben kann.<br />

Die Untersuchung wurde in Zusammenarbeit mit Rödl & Partner, Köln, durchgeführt.<br />

Vorgehensweise:<br />

Zunächst war festzulegen, welche der verselbstständigten Aufgabenbereiche grundsätzlich und<br />

unabhängig von Wesentlichkeitsüberlegungen im Rahmen einer Vollkonsolidierung gemäß § 50 Abs.<br />

1 und 2 GemHVO in einem Gesamtabschluss zu erfassen sind. Es war also der (vorläufige)<br />

Konsolidierungskreis festzulegen. Das Ergebnis der Prüfung der Kriterien des § 50 Abs. 1 und 2 war,<br />

dass drei der oben genannten Unternehmen unter beherrschendem Einfluss der Stadt Meschede<br />

stehen und grundsätzlich im Rahmen der Erstellung eines Gesamtabschlusses als verselbstständigte<br />

Aufgabenbereiche/Tochterunternehmen voll zu konsolidieren sind.<br />

Nunmehr war zu prüfen, ob diese drei verselbständigten Aufgabenbereiche/Tochterunternehmen<br />

einzeln und insgesamt für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild<br />

der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Meschede zu vermitteln, von<br />

untergeordneter Bedeutung sind und damit § 116 Abs. 3 GO anwendbar ist.<br />

Die Regelung des § 116 Abs. 3 GO entspricht inhaltlich der handelsrechtlichen Regelung des § 296<br />

Abs. 2 HGB. Die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage eines Konzerns bzw. einer<br />

Kommune kommt im Wesentlichen durch die Konzernbilanz/Gesamtbilanz, die Konzern-<br />

GuV/Gesamtergebnisrechnung und durch die Kapitalflussrechnung/Gesamtfinanzrechnung <strong>zum</strong><br />

Ausdruck. Folglich sind für eine grundsätzliche Beurteilung der untergeordneten Bedeutung eines<br />

oder mehrerer verselbstständigter Aufgabenbereiche Kennzahlen aus den Einzelabschlüssen der<br />

Konzernunternehmen einerseits und den Summenwerten der Einzelabschlüsse des Konzernkreises<br />

andererseits heranzuziehen.<br />

Im Handelsrecht finden sich keine Kennzahlen, die einer Beurteilung der untergeordneten Bedeutung<br />

zugrunde gelegt werden können, weil eine Beurteilung der untergeordneten Bedeutung allein auf<br />

der Basis solcher Kennzahlen nicht ausreichend ist. Vielmehr ist in jedem Fall auf das Gesamtbild aller<br />

Umstände abzustellen. So kann ein verselbstständigter Aufgabenbereich trotz vergleichsweise<br />

geringer Größe aufgrund der individuellen Verhältnisse erheblichen Einfluss auf den<br />

Gesamtabschluss haben, weil z. B. erhebliche Zwischengewinne vorliegen, die nicht eliminiert


würden, der verselbstständigte Aufgabenbereich die Kommune mit erheblichen Verlusten belastet<br />

und/oder laufender Zuschüsse bedarf oder der verselbstständigte Aufgabenbereich eine<br />

unternehmenstypische Funktion für den Gesamtkonzern erfüllt.<br />

Da es aber eines Ausgangspunktes für die Beurteilung der untergeordneten Bedeutung bedarf, waren<br />

im ersten Schritt die Zahlen der Jahresabschlüsse in einer Übersicht einzeln und insgesamt<br />

darzustellen.<br />

Sodann waren für die grundsätzliche Beurteilung der untergeordneten Bedeutung Kennzahlen<br />

festzulegen. Diese Kennzahlen können nach der <strong>NKF</strong>-Handreichung für Kommunen z. B. auf das<br />

Anlagevermögen, die Verbindlichkeiten, die Erträge, die Aufwendungen und den Cashflow beziehen.<br />

Es konnte festgestellt werden, dass die drei oben genannten betreffenden verselbstständigten<br />

Aufgabenbereiche insgesamt mit einer Verhältniszahl von nicht mehr als ca. 1 % für die jeweilige<br />

Kennzahl für einen Gesamtabschluss grundsätzlich von untergeordneter Bedeutung sind.<br />

Die weitere Prüfung der individuellen Verhältnisse der einzelnen verselbstständigen<br />

Aufgabenbereiche hatte <strong>zum</strong> Ergebnis, dass sich auch hieraus keine Anhaltspunkte ergaben, die<br />

gegen eine untergeordnete Bedeutung dieser verselbstständigten Aufgabenbereiche sprechen.<br />

Im Konsolidierungskreis verblieb damit nur die Stadt Meschede selbst.<br />

Nunmehr war zu prüfen, wie sich vorhandene verselbstständigte Aufgabenbereiche, die unter<br />

maßgeblichem Einfluss der Stadt Meschede stehen, auf die Beurteilung auswirken.<br />

In den gesetzlichen Grundlagen (sowohl HGB als auch GO und GemHVO) ist keine Aussage<br />

dahingehend zu finden, ob ein Konzernabschluss/Gesamtabschluss zu erstellen ist, wenn keine voll<br />

zu konsolidierenden Tochterunternehmen/verselbstständigten Aufgabenbereiche vorliegen, wohl<br />

aber wesentliche Unternehmen/verselbständigte Aufgabenbereiche vorhanden sind, die unter<br />

maßgeblichem Einfluss des Mutterunternehmens / der Kommune stehen.<br />

Demzufolge wurde überprüft, ob zwei verselbstständigte Aufgabenbereiche, die unter maßgeblichem<br />

Einfluss der Stadt Meschede stehen, insgesamt für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen<br />

Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der<br />

Stadt zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind. Hierbei wurde berücksichtigt, dass es sich<br />

bei der ggf. anzuwendenden Equity-Methode nicht um eine Vollkonsolidierung, sondern um eine<br />

Bewertungsmethode handelt.<br />

Die Überprüfung ergab, dass die betreffenden verselbständigten Aufgabenbereiche für einen<br />

Gesamtabschluss der Stadt Meschede ebenfalls von untergeordneter Bedeutung sind.<br />

Fazit:<br />

Im Ergebnis war festzustellen, dass kein verselbstständigter Aufgabenbereich vorliegt, auf den § 50<br />

GemHVO angewendet werden muss.<br />

Es ergibt sich somit auf der Basis der der Untersuchung zugrundeliegenden Daten eine faktische<br />

Befreiung der Stadt Meschede von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses. Die nach §<br />

116 Abs. 3 S. 2 GO erforderliche Darstellung <strong>zum</strong> Verzicht auf die Einbeziehung von<br />

verselbstständigten Aufgabenbereichen und der Wegfall des Gesamtabschlusses werden in den


Anhang des Jahresabschlusses der Stadt Meschede aufgenommen. Das Vorliegen der<br />

Voraussetzungen für die faktische Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses<br />

wird jährlich überprüft.<br />

Basis der Beurteilung sind die individuellen Verhältnisse der Stadt Meschede. Eine pauschale<br />

Übertragung des Ergebnisses auf andere Kommunen ist nicht vertretbar, da in jedem Fall die<br />

spezifischen Verhältnisse der Kommune, insbesondere der Konsolidierungskreis und die Art und der<br />

Umfang der verselbstständigten Aufgabenbereiche einer gewissenhaften Prüfung unterzogen<br />

werden müssen.<br />

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Michael Artus, Stadtkämmerer der Stadt Meschede, Herrn<br />

Hannes Hahn, Partner bei Rödl & Partner oder Herrn Oliver Quost, Wirtschaftsprüfer bei Rödl &<br />

Partner.


- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Praxisleitfaden 4. Auflage<br />

Anlage II.1<br />

Leitfaden für die für die Erstellung des<br />

Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund<br />

(Gesamtabschlussrichtlinie)


7c<br />

Stadtkämmerei<br />

Leitfaden<br />

für die Erstellung des<br />

Gesamtabschlusses<br />

der Stadt Dortmund<br />

Entwurf<br />

Stand: Juli 2009


Inhaltsverzeichnis<br />

1. Einleitung ................................................................................................................. 4<br />

2. Maßgebende Grundlagen ........................................................................................ 4<br />

2.1 Aufstellungspflicht ............................................................................................. 4<br />

2.2 Bestandteile des Gesamtabschlusses .............................................................. 4<br />

2.3 Aufstellung des Gesamtabschlusses ................................................................ 4<br />

2.4 Geltungsbereich................................................................................................ 5<br />

3. Grundsätze ordnungsgemäßer Konzernrechnungslegung (GoK) ............................ 6<br />

4. Grundsätze der Einheitlichkeit.................................................................................. 7<br />

4.1 Einheitlicher Stichtag ........................................................................................ 7<br />

4.2 Einheitlicher Ausweis ........................................................................................ 7<br />

4.3 Einheitlicher Bilanzansatz (Bilanzierungsgrundsätze)....................................... 7<br />

4.4 Einheitliche Bewertung (Bewertungsgrundsätze).............................................. 8<br />

5. Konsolidierungsgrundsätze.................................................................................... 10<br />

5.1 Konsolidierungskreis....................................................................................... 10<br />

5.2 Konsolidierungsmethoden............................................................................... 10<br />

5.2.1 Equity-Konsolidierung........................................................................................10<br />

5.2.2 Vollkonsolidierung ..............................................................................................10<br />

5.2.3 Kapitalkonsolidierung.........................................................................................10<br />

5.2.4 Behandlung konzerninterner Beziehungen ....................................................11<br />

5.3 Latente Steuern (§ 306 HGB) ......................................................................... 17<br />

6. Übrige Grundsätze ................................................................................................. 18<br />

6.1 Konzerninterne Abstimmungen (Saldenabstimmungen)................................. 18<br />

6.2 Rahmenzeitplan .............................................................................................. 18<br />

6.3 Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten ...................................................... 18<br />

6.4 Abweichung von einheitlichen Gesamtrechnungslegungsgrundsätzen .......... 19<br />

6.5 Währung ......................................................................................................... 19<br />

2


7. <strong>Anlagen</strong><br />

• Anlage 1: Liste der voll zu konsolidierenden Organisationen<br />

Teil A: voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen<br />

Teil B: Stadt / Sondervermögen<br />

• Anlage 2: Liste der nicht voll zu konsolidierenden Organisationen<br />

(untergeordnete Bedeutung)<br />

• Anlage 3: Liste der assoziierten Unternehmen nach Equity-Konsolidierung<br />

• Anlage 4: Liste der assoziierten Unternehmen von untergeordneter Bedeutung<br />

(nicht zu konsolidieren)<br />

• Anlage 5: Beteiligungen<br />

• Anlage 6: Postenbeschreibungen für den Gesamtabschluss<br />

• Anlage 7: Muster Gesamtbilanz<br />

• Anlage 8: Muster Gesamtergebnisrechung<br />

• Anlage 9: Positionsplan der Stadt Dortmund – Aktiva<br />

• Anlage 10: Positionsplan der Stadt Dortmund – Passiva<br />

• Anlage 11: Positionsplan der Stadt Dortmund - Gesamtergebnisrechnung<br />

• Anlage 12: Überleitung der Aktiva zur Kommunalbilanz II<br />

• Anlage 13: Überleitung der Passiva zur Kommunalbilanz II<br />

• Anlage 14: Überleitung der Gewinn- und Verlustrechnung zur Ergebnisrechnung II<br />

• Anlage 15: Muster Gesamtanhang<br />

• Anlage 16: Muster Gesamtanlagenspiegel (in Arbeit)<br />

• Anlage 17: Muster Eigenkapitalveränderungsrechnung (in Arbeit)<br />

• Anlage 18: Muster Gesamtrückstellungsspiegel<br />

• Anlage 19: Muster Gesamtverbindlichkeitenspiegel<br />

• Anlage 20: Muster zu Angaben für den Gesamtlagebericht (in Arbeit)<br />

• Anlage 21: Muster Meldedateien für konzerninterne Beziehungen (in Arbeit)<br />

• Anlage 22: Terminplanungen für Probeabschlüsse 2008/ 2009 und Gesamtabschluss<br />

2010<br />

• Anlage 23: <strong>NKF</strong>-Rahmentabelle und örtliche Nutzungsdauern der Stadt Dortmund<br />

• Anlage 24: Liste der Ansprechpartner (voll zu konsolidierende verbundene<br />

Unternehmen, Stadt / Sondervermögen und assoziierte Unternehmen)<br />

3


1. Einleitung<br />

Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (<strong>NKF</strong>) hat Nordrhein-<br />

Westfalen das bisherige kommunale Haushaltswesen, die auf einer Einnahme-/ Ausgaberechnung<br />

basierende Kameralistik, reformiert. Das <strong>NKF</strong> orientiert sich dabei grundsätzlich an<br />

den Regelungen des deutschen Handelsrechts, berücksichtigt aber zusätzlich<br />

kommunalspezifische Besonderheiten.<br />

Mit der Umstellung der kommunalen (Kern-) Verwaltungen auf das doppische Rechnungswesen<br />

wurden gleichzeitig Regelungen für die Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses<br />

getroffen. Ziel des Gesamtabschlusses ist es, einen Gesamtüberblick über die finanzielle Lage<br />

der Gemeinden zu verschaffen. Um die kommunale Vermögens-, Schulden, Ertrags- und<br />

Finanzlage insgesamt darstellen zu können, müssen die in der Vergangenheit aus<br />

verschiedensten Gründen aus dem Organisations- und Rechtsrahmen der zentralen Verwaltung<br />

ausgegliederten Tätigkeitsbereiche berücksichtigt werden. Das <strong>NKF</strong> bedient sich dazu analog<br />

der Konzernrechnungslegung des Handelsrechts. Ziel dieses Gesamtabschlusses nach <strong>NKF</strong> ist<br />

es, unabhängig von Organisations- oder Rechtsform sämtliche Tätigkeitsbereiche der<br />

Kommune so darzustellen, als ob es sich bei der Gemeinde um „ein Unternehmen“ handelt.<br />

Diese Ausführungen sollen den am Gesamtabschluss beteiligten Organisationen als Leitfaden<br />

dienen.<br />

2. Maßgebende Grundlagen<br />

2.1 Aufstellungspflicht<br />

Die Stadt Dortmund hat in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31.12. einen Gesamtabschluss<br />

innerhalb der ersten neun Monate nach diesem Stichtag aufzustellen (§ 116 Abs. 1<br />

u. 5 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO <strong>NRW</strong>)).<br />

2.2 Bestandteile des Gesamtabschlusses<br />

Der Gesamtabschluss besteht aus (§ 116 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong>):<br />

1. Gesamtergebnisrechnung,<br />

2. Gesamtbilanz,<br />

3. Gesamtanhang<br />

und ist um einen Gesamtlagebericht und Beteiligungsbericht zu ergänzen. Dem Gesamtanhang<br />

ist eine Kapitalfluss-rechnung unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungs Standards 2<br />

(DRS 2) beizufügen (§ 51 Abs.3 Gemeindehaushaltsverordnung <strong>NRW</strong> (GemHVO <strong>NRW</strong>)).<br />

2.3 Aufstellung des Gesamtabschlusses<br />

Der Entwurf des Gesamtabschlusses wird von der Stadtkämmerin aufgestellt und dem<br />

Oberbürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Oberbürgermeister leitet den von ihm<br />

bestätigten Entwurf innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat der<br />

Stadt Dortmund zur Bestätigung zu (§ 116 Abs. 5 i.V.m. § 95 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong>).<br />

Der Gesamtabschluss ist vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein<br />

den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und<br />

Finanzgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Buchführung ergibt (§ 116 Abs. 6 GO <strong>NRW</strong>).<br />

4


Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr<br />

folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss durch<br />

Beschluss (§ 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong>).<br />

Der vom Rat der Stadt Dortmund bestätigte Gesamtabschluss ist der Aufsichtsbehörde<br />

anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen (§ 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong>).<br />

2.4 Geltungsbereich<br />

Die Stadt Dortmund hat zu dem Gesamtabschluss ihren Jahresabschluss und die Jahresabschlüsse<br />

des gleichen Geschäftsjahres aller verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-<br />

oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren (§ 116 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong>).<br />

Konsolidierungskreis und -methoden ergeben sich aus § 50 GemHVO <strong>NRW</strong> wie folgt:<br />

Verselbstständigte Aufgabenbereiche in<br />

öffentlich-rechtlicher Organisationsform<br />

(z.B. Sondervermögen gem. § 97 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong>)<br />

Unternehmen u. Einrichtungen des privaten Rechts<br />

- unter einheitlicher Leitung (tatsächliche Ausübung)<br />

- Control-Konzept (Möglichkeit der Einflussnahme)<br />

- Mehrheit der Stimmrechte (> 50 %)<br />

- Recht zur Bestellung/Abberufung der Mehrheit der<br />

Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs-, Aufsichtsorgans<br />

- Recht zur beherrschenden Einflussnahme<br />

Verselbstständigte Aufgabenbereiche unter<br />

maßgeblichem Einfluss der Gemeinde (> 20 % < 50 %)<br />

Konsolidierungs- GemHVO<br />

methode HGB <strong>NRW</strong> Organisationsart<br />

Voll-<br />

konsoli-<br />

dierung<br />

Voll-<br />

konsoli-<br />

dierung<br />

Equity<br />

§§ 300 –<br />

309<br />

§§ 300 –<br />

309<br />

§§ 311,<br />

312<br />

§ 50 Abs. 1 Verbundene<br />

Organisation<br />

§ 50 Abs. 2 Verbundene<br />

Unternehmen<br />

§ 50 Abs. 3<br />

Assoziierte<br />

Unternehmen<br />

Verbundene und assoziierte Organisationen / Unternehmen müssen nicht in den<br />

Gesamtabschluss einbezogen werden, wenn sie für die Verpflichtung ein den tatsächlichen<br />

Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage<br />

der Gemeinde zu vermitteln von untergeordneter Bedeutung sind (§ 116 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong>).<br />

Verselbstständigte Aufgabenbereiche, die aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht in den<br />

Gesamtabschluss einbezogen werden, sind im Gesamtanhang darzustellen.<br />

5


3. Grundsätze ordnungsgemäßer Konzernrechnungslegung (GoK)<br />

Die Grundsätze ordnungsgemäßer Konzernrechnungslegung ergeben sich insbesondere aus<br />

der Anforderung im Gesamtabschluss die Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage so<br />

darzustellen, als ob die Stadt Dortmund und die einzubeziehenden Organisationen eine Einheit<br />

bilden (Einheitstheorie).<br />

Die folgende Übersicht gibt einen Überblick über die GoK, die entsprechend dem Vorgehen bei<br />

der Erstellung des Gesamtabschlusses aufgebaut ist:<br />

Grundsätze ordnungsgemäßer Konzernrechnungslegung (GoK)<br />

Allgemeine Anforderungen Allgemeine Anforderungen Allgemeine Anforderungen<br />

an die Kommunalbilanzen II an den Summenabschluss an die Konsolidierung<br />

Grundsätze der Einheit- Rahmengrundsätze, Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

lichkeit von vor allem Konsolidierung (GoKons):<br />

- Stichtag - Grundsatz der Vollständigkeit - Grundsatz der Eliminierung<br />

- Ausweis<br />

- Ansatz<br />

des Gesamtabschlussinhalts konzerninterner Beziehungen<br />

- Bewertung - Rahmengrundsätze, vor allem:<br />

- Währung - Grundsatz der Vollständigkeit - Stetigkeit der Konsolidierungsdes<br />

Konsolidierungskreises methoden<br />

Grundsätze ordnungsge- - Grundsatz der Wesentlichkeit<br />

mäßer Buchführung (GoB) bei der Konsolidierung<br />

Im ersten Schritt werden die zusammenzufassenden Einzelabschlüsse der einzubeziehenden<br />

Organisationen (Handelsbilanzen I) zu einem einheitlichen Stichtag aufgestellt und<br />

grundsätzlich einheitlich den Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften der Stadt Dortmund<br />

sowie den konzerneinheitlichen Richtlinien angepasst, d.h. die Kommunalbilanzen II (KB II)<br />

werden erstellt.<br />

Im zweiten Schritt werden die KB II <strong>zum</strong> „Summenabschluss“ addiert. Hierbei ist vor allem der<br />

Grundsatz der Vollständigkeit des Konsolidierungskreises und des Gesamtabschlussinhalts zu<br />

berücksichtigen.<br />

Im dritten Schritt wird durch die GoKons sichergestellt, dass die konzerninternen<br />

wirtschaftlichen Verflechtungen aus dem Summenabschluss eliminiert werden und damit dem<br />

Einheitsgrundsatz Rechnung getragen wird. Sachverhalte, die im Summenabschluss doppelt<br />

ausgewiesen sind, werden korrigiert.<br />

Im Folgenden werden nur die für die Erstellung des Gesamtabschlusses maßgeblichen<br />

Grundsätze erläutert.<br />

6


4. Grundsätze der Einheitlichkeit<br />

4.1 Einheitlicher Stichtag<br />

Der Gesamtabschluss ist jeweils auf den 31.12. aufzustellen. Daraus folgt, dass die Jahresabschlüsse<br />

aller in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Organisationen grundsätzlich auf<br />

diesen Stichtag aufzustellen sind.<br />

Es gelten folgende Ausnahmen:<br />

a) Für die nach der Equity-Methode einzubeziehenden (assoziierten) Unternehmen ist jeweils<br />

der letzte Jahresabschluss, auch bei abweichendem Abschlussstichtag, zugrunde zu legen<br />

(§ 50 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 312 Abs. 6 HGB).<br />

b) Für die mittels Vollkonsolidierung einzubeziehenden (verbundenen) Organisationen kann,<br />

sofern der Abschlussstichtag um weniger als drei Monate vor dem 31.12. liegt, von einem<br />

Zwischenabschluss abgesehen werden (entsprechende Anwendung § 299 Abs. 2<br />

Handelsgesetzbuch (HGB)). Darüber hinaus kann bei gleichbleibenden Geschäftsverläufen<br />

ggf. auf einen Zwischenabschluss in Abstimmung mit der Stadt Dortmund verzichtet<br />

werden, auch wenn der Abschlussstichtag mehr als drei Monate, aber nicht mehr als sechs<br />

Monate abweicht.<br />

Zu beachten ist, dass in beiden vorgenannten Fällen Vorgänge von besonderer Bedeutung<br />

zwischen dem Abschlussstichtag der Organisation und dem 31. Dezember im Gesamtanhang<br />

anzugeben sind.<br />

Sofern ein Zwischenabschluss erstellt werden muss, ist dieser entsprechend der gesetzlichen<br />

Vorschrift, die für die jeweils einzubeziehende Organisation maßgebend ist, zu prüfen.<br />

4.2 Einheitlicher Ausweis<br />

Die Gliederungen der Gesamtbilanz (► Anlage 7) und Gesamtergebnisrechnung (► Anlage 8)<br />

ergeben sich aus den kommunalen Gliederungsvorschriften (§ 49 Abs. 3 i.V.m. §§ 38, 41<br />

GemHVO <strong>NRW</strong>), die an die Besonderheiten des Gesamtabschlusses angepasst wurden.<br />

Bei der Erstellung der KB II ist für die im Gesamtabschluss voll zu konsolidierenden<br />

Organisationen (► Anlage 1) die Gliederung entsprechend diesen Vorschriften einheitlich<br />

anzupassen.<br />

Der Grundsatz der Maßgeblichkeit des Rechnungslegungsrahmens der Stadt Dortmund gilt<br />

darüber hinaus auch für die konzerneinheitlich auszuübenden Ansatz- und<br />

Bewertungsvorschriften (§ 50 Abs. 1 und 2 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. §§ 300 Abs. 1 und 308 HGB).<br />

4.3 Einheitlicher Bilanzansatz (Bilanzierungsgrundsätze)<br />

Folgende Ansatzwahlrechte nach dem Handelsgesetzbuch im Einzelabschluss der voll zu<br />

konsolidierenden Organisationen sind im Rahmen der Erstellung der KB II grundsätzlich an die<br />

konzerneinheitlichen Rechnungslegungsvorschriften anzupassen:<br />

Keine Ansatzwahlrechte nach der GemHVO <strong>NRW</strong>:<br />

- Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes<br />

(§ 269 HGB)<br />

- Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert (§ 255 Abs. 4 HGB)<br />

7


- Aktive latente Steuern (§ 274 Abs. 2 HGB)<br />

- Sonderposten mit Rücklageanteil (§§ 247 Abs. 3 und 273 HGB)<br />

- Sonstige Aufwandsrückstellungen (§ 249 Abs. 2 HGB)<br />

Entsprechende Posten sind im Rahmen der Erstellung der KB II aufzulösen und ggf.<br />

Folgewirkungen (z.B. Abschreibungen) zu korrigieren.<br />

Ansatzwahlrecht nach der GemHVO <strong>NRW</strong>:<br />

- Disagio (§§ 250 Abs. 3 und 268 Abs. 6 HGB und § 42 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

- für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw.<br />

Herstellungskosten bis einschließlich 60 € ohne Umsatzsteuer (§ 29 Abs. 3 GemHVO<br />

<strong>NRW</strong>)<br />

Ansatzpflicht nach der GemHVO <strong>NRW</strong>:<br />

- Sonderposten für Investitionen (Hauptfachausschuss des Institutes der Wirtschaftsprüfer<br />

(HFA des IDW) 1/1984 und § 43 Abs. 5 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

Erhaltene Zuwendungen und Beiträge für Investitionen mit Zweckbindung sind als<br />

Sonderposten anzusetzen und entsprechend der Abnutzung des bezuschussten<br />

Vermögensgegenstandes aufzulösen.<br />

- Pensionsrückstellungen für Altzusagen (Art. 28 Abs. 1 Einführungsgesetz <strong>zum</strong><br />

Handelsgesetzbuch (EGHGB) und § 36 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

Diese Pensionsverpflichtungen (nach beamtenrechtlichen Vorschriften) sind als<br />

Rückstellung anzusetzen. Dazu gehören bestehende Versorgungsansprüche, sämtliche<br />

Anwartschaften und andere fortgeltende Ansprüche nach dem Ausscheiden aus dem<br />

Dienst.<br />

- Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung (§ 249 Abs. 1 S. 3 HGB und § 36 Abs. 3<br />

GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

Rückstellungen sind anzusetzen, wenn die Nachholung der Instandhaltung hinreichend<br />

konkret beabsichtigt ist und als bisher unterlassen bewertet werden muss. Dabei ist ein<br />

Zeitraum von fünf Jahren konzerneinheitlich nach dem Abschlussstichtag zu<br />

berücksichtigen. Die vorgesehenen Maßnahmen müssen am Abschlussstichtag einzeln<br />

bestimmt und wertmäßig beziffert sein.<br />

Im Übrigen wird auf die Postenbeschreibungen (► Anlage 6) verwiesen.<br />

4.4 Einheitliche Bewertung (Bewertungsgrundsätze)<br />

Folgende Bewertungswahlrechte nach dem Handelsgesetzbuch im Einzelabschluss der voll zu<br />

konsolidierenden Organisationen sind im Rahmen der Erstellung der KB II grundsätzlich an die<br />

konzerneinheitlichen Rechnungslegungsvorschriften anzupassen:<br />

Keine Bewertungswahlrechte nach der GemHVO <strong>NRW</strong>:<br />

- Bewertungsvereinfachungsverfahren (§ 256 HGB)<br />

- Abschreibungen<br />

� aufgrund steuerlicher Vorschriften (§§ 254 und 279 Abs. 2 HGB)<br />

� auf das Umlaufvermögen aufgrund künftiger Wertschwankungen (§ 253 Abs. 3<br />

HGB)<br />

8


- Wertbeibehaltung aufgrund steuerlicher Vorschriften (§§ 253 Abs. 5, 254 und 280 Abs. 2<br />

HGB)<br />

- Bemessung der Herstellungskosten (§ 255 Abs.2 und 3 HGB und § 33 Abs. 3 GemHVO<br />

<strong>NRW</strong>)<br />

Nichteinbeziehung des Werteverzehrs des Anlagevermögens, Kosten der allgemeinen<br />

Verwaltung, Aufwendungen für soziale Einrichtungen, freiwillige soziale Leistungen,<br />

betriebliche Altersversorgung sowie Fremdkapitalzinsen.<br />

- Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB und § 36 Abs. 1<br />

GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

Nach der GemHVO <strong>NRW</strong> ist der Berechnung der Rückstellungen konzerneinheitlich ein<br />

Rechnungszinsfuß von 5 Prozent zu Grunde zu legen.<br />

Bewertungswahlrechte nach der GemHVO <strong>NRW</strong>:<br />

- Bemessung der Herstellungskosten (§ 255 Abs.2 und 3 HGB und § 33 Abs. 3 GemHVO<br />

<strong>NRW</strong>)<br />

Notwendige Material- und Fertigungsgemeinkosten können einbezogen werden.<br />

- Vollabschreibung geringwertiger Wirtschaftsguter (Anschaffungs- bzw.<br />

Herstellungskosten bis 410 € ohne Umsatzsteuer) im Jahr des Zugangs (§ 33 Abs. 4<br />

GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

- Ansatz eines Festwertes (§ 240 Abs. 3 HGB und § 34 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

Für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und<br />

Betriebsstoffe können Festwerte entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften<br />

gebildet werden. Darüber hinaus können nach der GemHVO <strong>NRW</strong> auch für Waren und<br />

Aufwuchs Festwerte gebildet werden.<br />

- Gruppenbewertung (§ 240 Abs. 4 HGB und § 34 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

Gleichartige Vermögensgegenstände können entsprechend der handelsrechtlichen<br />

Vorschriften zu einer Gruppe zusammengefasst werden. Für Schulden gilt dies nur in<br />

Bezug auf Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub, Überstunden und Garantien.<br />

- Abschreibungen<br />

� planmäßige (§ 253 Abs. 2 HGB und § 35 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

Anschaffungs-/Herstellungskosten sollen linear verteilt werden, sofern die<br />

degressive oder die Leistungsabschreibung nicht dem tatsächlichen<br />

Ressourcenverbrauch besser entspricht.<br />

� außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen (§ 35 Abs. 5 GemHVO<br />

<strong>NRW</strong>)<br />

- Nutzungsdauern<br />

Grundsätzlich gilt für die Nutzungsdauern die kommunale Abschreibungstabelle der<br />

Stadt Dortmund.<br />

Im Übrigen wird auf die Postenbeschreibungen (► Anlage 6) verwiesen.<br />

9


5. Konsolidierungsgrundsätze<br />

5.1 Konsolidierungskreis<br />

Die in den Gesamtabschluss der Stadt Dortmund einzubeziehenden voll zu konsolidierenden<br />

Organisationen und assoziierten Unternehmen sind in den ► <strong>Anlagen</strong> 1 und 3 aufgeführt. Diese<br />

Aufstellungen werden bei Änderungen quartalsweise den Organisationen zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

5.2 Konsolidierungsmethoden<br />

5.2.1 Equity-Konsolidierung<br />

Die in § 50 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> aufgeführten (assoziierten) Unternehmen sind entsprechend<br />

den §§ 311 und 312 Abs. 1 Nr. 1 HGB mit dem Buchwert - <strong>zum</strong> Zeitpunkt der erstmaligen<br />

Einbeziehung in den Gesamtabschluss - in einem gesonderten Posten in der Gesamtbilanz<br />

anzusetzen und fortzuschreiben (Buchwertmethode).<br />

Ein Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem anteiligen Eigenkapital des<br />

assoziierten Unternehmens ist bei erstmaliger Anwendung im Konzernanhang anzugeben. Die<br />

Ergebnisse aus der Fortschreibung der Wertansätze der assoziierten Unternehmen sind in der<br />

Gesamtergebnisrechnung unter den gesonderten Posten als „Erträge aus assoziierten<br />

Unternehmen“ bzw. „Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen“ auszuweisen.<br />

Abweichende Bewertungsmethoden im Jahresabschluss der assoziierten Unternehmen<br />

brauchen nicht an die konzerneinheitlichen Bewertungsmethoden angepasst zu werden. Sofern<br />

die Bewertung nicht angepasst wird, ist dies im Gesamtanhang anzugeben. Die<br />

Zwischenergebniseliminierung ist nur anzuwenden, soweit die für die Beurteilung maßgeblichen<br />

Sachverhalte bekannt oder zugänglich sind (§ 312 Abs. 5 HGB).<br />

Stellt das assoziierte Unternehmen einen Konzernabschluss auf, so ist von diesem und nicht<br />

vom Jahresabschluss auszugehen (§ 312 Abs. 6 HGB).<br />

5.2.2 Vollkonsolidierung<br />

Die in § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO <strong>NRW</strong> aufgeführten (verbundenen) Organisationen sind<br />

entsprechend den §§ 300 bis 309 HGB voll zu konsolidieren. D.h. sämtliche<br />

Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen<br />

und Erträge der einbezogenen Organisationen sind vollständig und nach den<br />

Rechnungslegungsvorschriften der Stadt Dortmund in den Gesamtabschluss aufzunehmen.<br />

5.2.3 Kapitalkonsolidierung<br />

Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung werden die Kapitalverflechtungen der in den<br />

Gesamtabschluss einzubeziehenden (voll zu konsolidierenden) Organisationen eliminiert. Dabei<br />

wird der Beteiligungsbuchwert der jeweiligen Beteiligung aus den Einzelabschlüssen mit dem<br />

auf die Beteiligung entfallenden anteiligen Eigenkapital verrechnet.<br />

Das Eigenkapital ist gem. § 301 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 HGB mit dem beizulegenden Wert, der den in<br />

den Gesamtabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenständen und Schulden der<br />

einzubeziehenden Organisation entspricht, anzusetzen (Neubewertungsmethode;<br />

Gesamtanhangangabe).<br />

10


Die Verrechnung erfolgt gem. § 301 Abs. 2 HGB auf der Grundlage der Wertansätze <strong>zum</strong><br />

Zeitpunkt des Erwerbs (Eröffnungsbilanzstichtag der Kommune) in den Gesamtabschluss<br />

(Gesamtanhangangabe).<br />

Aus der Verrechnung des neu bewerteten Eigenkapitals mit dem Beteiligungsbuchwert kann ein<br />

Unterschiedsbetrag entstehen. Dieser ist, wenn er auf der Aktivseite entsteht, in der<br />

Gesamtbilanz als „Firmenwert“ und wenn er auf der Passivseite entsteht, als<br />

„Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“ auszuweisen (Erläuterung im<br />

Gesamtanhang). Unterschiedsbeträge der Aktivseite können mit solchen der Passivseite<br />

verrechnet werden (§ 301 Abs. 3 HGB; Gesamtanhangangabe).<br />

Der Firmenwert ist in jedem folgenden Geschäftsjahr mindestens zu einem Viertel durch<br />

Abschreibungen zu tilgen. Die Abschreibung kann aber auch über die voraussichtliche<br />

Nutzungsdauer, längstens über 15 Jahre, verteilt werden.<br />

Ein passivischer Unterschiedsbetrag darf nur unter den Voraussetzungen des § 309 Abs. 2<br />

HGB aufgelöst werden.<br />

In der Gesamtbilanz muss außerdem ein „Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter“<br />

gebildet werden, wenn Konzernaußenstehende am Eigenkapital einer voll zu konsolidierenden<br />

Organisation beteiligt sind. Der Ausgleichsposten ist für den Teil des Eigenkapitals zu bilden,<br />

der auf die Anteile entfällt, die nicht von in den Gesamtabschluss einbezogenen Organisationen<br />

gehalten werden. In den Ausgleichsposten sind auch die Beträge einzubeziehen (stille<br />

Reserven und Lasten), die bei Anwendung der Neubewertungsmethode dem anteiligen<br />

Eigenkapital des Konzernaußenstehenden entsprechen (§ 307 Abs.1 HGB).<br />

5.2.4 Behandlung konzerninterner Beziehungen<br />

Aus dem Einheitsgrundsatz ergibt sich, dass alle konzerninternen Geschäftsbeziehungen der<br />

im Gesamtabschluss voll zu konsolidierenden Organisationen untereinander zu eliminieren<br />

sind. Die Konsolidierungen werden im Folgenden dargestellt und erläutert.<br />

5.2.4.1 Schuldenkonsolidierung (§ 303 HGB)<br />

Die Schuldenkonsolidierung dient der zutreffenden Darstellung der Gesamtvermögenslage, da<br />

interne Schuldbeziehungen im Konzern Verpflichtungen gegenüber sich selbst darstellen, die<br />

nach den Ansatzgrundsätzen in der Gesamtbilanz nicht berücksichtigt werden dürfen. Die<br />

Gesamtbilanz würde durch Sachverhalte aufgebläht, die im Verhältnis zwischen<br />

Gesamtkonzern und Dritten nicht existieren. Die Vermögenslage würde somit ohne<br />

Schuldenkonsolidierung aus Sicht des Konzerns falsch dargestellt.<br />

Es sind somit alle Bilanzposten herauszurechnen („wegzulassen“), durch die Schuldverhältnisse<br />

zwischen den einbezogenen Organisationen abgebildet werden. Darüber hinaus sind zusätzlich<br />

die Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 47<br />

GemHVO <strong>NRW</strong>) auf eliminierungspflichtige Sachverhalte zu untersuchen. Die folgende<br />

Übersicht gibt einen beispielhaften Überblick über die Jahresabschlussposten, die auf<br />

konzerninterne Schuldbeziehungen zu untersuchen sind:<br />

11


Schuldenkonsolidierung<br />

Aktivseite Passivseite<br />

- Ausstehende Einlagen auf das<br />

Eigenkapital, davon eingefordert<br />

- Geleistete Anzahlungen<br />

- Ausleihungen an verbundene<br />

Unternehmen<br />

- Wertpapiere des<br />

Anlagevermögens<br />

- Forderungen aus Lieferungen<br />

und Leistungen<br />

- Forderungen gegen<br />

verbundene Unternehmen<br />

- Sonstige<br />

Vermögensgegenstände<br />

- Sonstige Wertpapiere<br />

- Schecks und Guthaben bei<br />

Kreditinstituten<br />

- Rechnungsabgrenzungsposten<br />

- Sonderposten<br />

- Sonstige Rückstellungen<br />

- Anleihen<br />

- Verbindlichkeiten aus Liefe-<br />

rungen und Leistungen<br />

- Verbindlichkeiten gegenüber<br />

Kreditinstituten<br />

- Erhaltene Anzahlungen auf<br />

Bestellungen<br />

- Verbindlichkeiten aus der Annahme<br />

gezogener Wechsel und<br />

Ausstellung eigener Wechsel<br />

- Verbindlichkeiten gegenüber<br />

verbundenen Unternehmen<br />

- Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Posten unter der Bilanz<br />

oder im Anhang<br />

- Verbindlichkeiten aus der<br />

Begebung und Übertragung<br />

von Wechseln<br />

- Verbindlichkeiten aus Bürg-<br />

schaften, Wechsel- und<br />

Scheckbürgschaften<br />

- Verbindlichkeiten aus<br />

Gewährleistungsverträgen<br />

- Haftungsverhältnisse aus der<br />

Bestellung von Sicherheiten<br />

für fremde Verbindlichkeiten<br />

- Sonstige Haftungsverhältnisse<br />

Soweit die in den Einzelabschlüssen vermerkten Haftungsverhältnisse auf konzerninternen<br />

Schuldbeziehungen beruhen, entfällt eine Vermerkpflicht im Gesamtabschluss, da dem Grunde<br />

nach unsichere Verpflichtungen gegenüber sich selbst nicht vermerkpflichtig sind. Hat eine in<br />

den Gesamtabschluss einbezogene Organisation einem anderen einbezogenen Unternehmen<br />

z.B. eine Bürgschaft gewährt, so ist die aus der Bürgschaft resultierende Verpflichtung im<br />

Gesamtabschluss nicht vermerkpflichtig. Dies gilt auch für den Fall, dass ein in den<br />

Gesamtabschluss einbezogenes Unternehmen einem konzernaußenstehenden Dritten eine<br />

Bürgschaft für eine von einem ebenfalls einbezogenen Unternehmen zu erbringende Leistung<br />

gewährt. In diesem Fall muss ein Vermerk unterbleiben, da die entsprechende Hauptschuld<br />

(des zur Leistung verpflichteten Unternehmens) gegenüber dem Nichtkonzernunternehmen<br />

schon in der Einzelbilanz des verpflichteten Konzernunternehmens und damit ebenfalls in der<br />

Gesamtbilanz auszuweisen ist. Mit einem zusätzlichen Vermerk der Bürgschaftsverpflichtung<br />

als Haftungsverhältnis unter der Gesamtbilanz/im Gesamtanhang würde die Verpflichtung aus<br />

dem Schuldverhältnis hier doppelt berücksichtigt.<br />

Sofern sich innerkonzernliche Ansprüche und Verbindlichkeiten in gleicher Höhe<br />

gegenüberstehen, können diese ohne Konsolidierungsdifferenzen eliminiert („weggelassen“)<br />

werden. Stehen sich diese aber in unterschiedlicher Höhe gegenüber, entstehen bei der<br />

Schuldenkonsolidierung sog. Aufrechnungsdifferenzen. Diese können aktivisch (Ansprüche ><br />

Verpflichtung) oder passivisch (Ansprüche < Verpflichtung) sein.<br />

Aufrechnungsdifferenzen haben verschiedene Ursachen und sind abhängig von ihren<br />

Entstehungsgründen unterschiedlich zu behandeln. Es wird unterschieden zwischen<br />

1) unechten Aufrechnungsdifferenzen<br />

2) stichtagsbedingten Aufrechnungsdifferenzen und<br />

3) echten Aufrechnungsdifferenzen<br />

Zu 1)<br />

Aufrechnungsdifferenzen werden als „unecht“ bezeichnet, wenn sie auf buchungstechnische<br />

Unzulänglichkeiten (z.B. Fehlbuchungen, verspätete Buchungen)<br />

12


zurückzuführen sind. Diese sind durch Abstimmung der Konzernunternehmen bei der<br />

Aufstellung der Einzelabschlüsse zu vermeiden und stellen kein spezifisches Problem der<br />

Schuldenkonsolidierung dar. Sofern Korrekturen erforderlich sind, sollen diese nach Art des<br />

Geschäftsvorfalles entweder erfolgswirksam oder erfolgsneutral bereits bei Erstellung der<br />

KB II nachgebucht werden.<br />

Unechte Aufrechnungsdifferenzen umfassen ferner zeitliche Buchungsunterschiede, die<br />

sich aus der Beachtung des Realisationsprinzips ergeben. Liegt zwischen dem<br />

Entstehungszeitpunkt der Forderung und dem Entstehungszeitpunkt der Verbindlichkeit ein<br />

Bilanzstichtag, sind diese Aufrechnungsdifferenzen erfolgswirksam zu eliminieren.<br />

Zu 2)<br />

Stichtagsbedingte Differenzen entstehen, wenn sich konzerninterne Ansprüche und<br />

Verpflichtungen wegen abweichender Bilanzstichtage der einbezogenen Organisationen in<br />

unterschiedlicher Höhe gegenüberstehen. Die Problematik resultiert aus der Regelung des<br />

§ 299 Abs. 2 HGB, wonach Unternehmen ohne Zwischenabschluss in den<br />

Gesamtabschluss einbezogen werden können, wenn der Abschlussstichtag des<br />

Unternehmens nicht mehr als drei Monate vor dem Gesamtabschluss liegt. Sie spiegeln<br />

zeitliche Buchungsunterschiede wider, und sollen ebenso wie unechte Differenzen durch<br />

eine nachträgliche Korrekturbuchung in der KB II eliminiert werden.<br />

Zu 3)<br />

Aufrechnungsdifferenzen werden als „echt“ bezeichnet, wenn sich konzerninterne<br />

Ansprüche und Verpflichtungen aufgrund von Ansatz- und Bewertungsvorschriften in<br />

unterschiedlicher Höhe gegenüberstehen und diese sich selbst bei Anwendung<br />

konzerneinheitlicher Bewertungsmethoden nach § 308 HGB nicht vermeiden lassen.<br />

Mögliche Gründe sind:<br />

1) Rückstellungen, denen keine Forderung gegenübersteht,<br />

2) Niederstwertvorschriften für Forderungen bzw. Höchstwertprinzip für Verbindlichkeiten.<br />

Echte Aufrechnungsdifferenzen sind durch die Schuldenkonsolidierung zu eliminieren, da<br />

nach dem Einheitsgrundsatz diese Geschäftsvorfälle, aus denen die Differenzen resultieren,<br />

gar nicht stattfinden. Zum Zweck der periodengerechten Ermittlung des Gesamterfolges ist<br />

zu beachten, in welchem Geschäftsjahr die Differenzen entstanden sind. Sind diese<br />

vollständig im aktuellen Geschäftsjahr entstanden und wurden sie im Einzelabschluss der<br />

einbezogenen Organisation erfolgswirksam berücksichtigt, so sind die Differenzen bei der<br />

Konsolidierung erfolgswirksam zu neutralisieren.<br />

In Höhe einer aktivischen Differenz, die im Einzelabschluss Ertrag war, wird im Rahmen der<br />

Konsolidierung ein zusätzlicher Aufwand gebucht bzw. in Höhe einer passivischen<br />

Differenz, die im Einzelabschluss Aufwand war, wird ein zusätzlicher Ertrag gebucht. Sind<br />

echte Aufrechnungsdifferenzen hingegen erfolgsneutral entstanden, ist eine erfolgsneutrale<br />

Eliminierung erforderlich.<br />

Aufrechnungsdifferenzen in Folgejahren, die nicht in der Abrechnungsperiode sondern bereits<br />

in Vorperioden entstanden sind, sind erfolgsunwirksam zu eliminieren, da sie schon in den<br />

Vorperioden erfolgswirksam verrechnet wurden. Diese Aufrechnungsdifferenzen sind entweder<br />

erfolgsneutral über den Ergebnisvortrag bzw. mit den Gewinnrücklagen zu verrechnen (direkte<br />

Einzelkorrektur) oder es ist für diese ein passivischer Korrekturposten <strong>zum</strong> Eigenkapital zu<br />

bilden (indirekte Globalkorrektur), der ein positives oder negatives Vorzeichen haben kann. Die<br />

Aufrechnungsdifferenzen werden in der Konzernbuchführung gesondert erfasst und fortgeführt.<br />

Auf eine Schuldenkonsolidierung darf gem. § 303 Abs. 2 HGB verzichtet werden, wenn die<br />

wegzulassenden Beträge für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen<br />

entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nur von<br />

untergeordneter Bedeutung sind. Es ist eine Gesamtbetrachtung aller zu konsolidierenden<br />

Sachverhalte erforderlich.<br />

13


Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit kann außerdem darauf verzichtet werden, einzelne unwesentliche<br />

Aufrechnungsdifferenzen fortzuführen. Veränderungen solcher Aufrechnungsdifferenzen<br />

könnten dann erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet werden und nicht (wie<br />

eigentlich notwendig) erfolgswirksam über die Gesamtergebnisrechnung.<br />

5.2.4.2 Behandlung von Zwischenergebnissen (§ 304 HGB)<br />

Entsprechend der Einheitstheorie sind Lieferungen und Leistungen zwischen den in den<br />

Gesamtabschluss einbezogenen Organisationen konzerninterne Transaktionen. D.h. die aus<br />

den Lieferungen und Leistungen entstandenen Gewinne und Verluste sind im Gesamtabschluss<br />

zu eliminieren. Voraussetzung ist, dass sich die Lieferung bzw. Leistung am Stichtag des<br />

Gesamtabschlusses noch im Bestand einer in den Gesamtabschluss einzubeziehenden<br />

Organisation befindet. Dieser Vermögensgegenstand ist dann aus Konzernsicht mit den<br />

(Konzern-) Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der Gesamtbilanz anzusetzen.<br />

Das zu eliminierende Zwischenergebnis besteht dabei nicht nur aus dem im Konzern entstandenen<br />

Gewinn oder Verlust, sondern kann auch aus bewertungsabhängigen Bestandteilen<br />

infolge konzerneinheitlicher Bewertung resultieren.<br />

Dies verdeutlicht das folgende Beispiel:<br />

14


A liefert ein selbst hergestelltes Produkt an B für 100 GE. B verarbeitet diese Produkt als Rohstoff in<br />

seiner Produktion ein und fertigt daraus ein neues Gut, das sich am Stichtag noch im Bestand befindet.<br />

TU A TU B TU B Gesamt-<br />

Konzernunternehmen TU A TU B<br />

EA= HB I EA= HB I KB II abschluss<br />

Einzelkosten 20 100 Bilanz<br />

Gemeinkosten 30 40 UV/HK 155 140 90<br />

AfA 10 15 GuV<br />

FK-Zinsen 5 Umsatzerlös 100<br />

Gewinnaufschlag 35 Aufwendungen -65<br />

insgesamt 100 155 Gewinn 35<br />

Bewertungsanpassung -15 -15<br />

Gewinn A -35<br />

Zwischengewinn -50<br />

Die Anschaffungskosten betragen aus Konzernsicht 90 GE, da nur die Einzelkosten und<br />

notwendige Gemeinkosten einbezogen werden dürfen (§ 33 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong>). Zur<br />

Ermittlung des aus Konzernsicht zu eliminierenden Zwischenergebnisses sind die<br />

Herstellungskosten aus der KB II mit denen aus der Gesamtbilanz zu vergleichen. Das<br />

Zwischenergebnis von 50 GE besteht einerseits aus dem aus Konzernsicht unrealisierten<br />

Gewinn der Tochter A von 35 GE und anderseits aus der konzerneinheitlichen Bewertung von<br />

15 GE.<br />

Das Zwischenergebnis ist in voller Höhe erfolgswirksam mit dem Konzernergebnis in der<br />

Gesamtbilanz zu verrechnen, und zwar auch dann, wenn fremde Dritte an dem<br />

Konzernunternehmen beteiligt sind. Der auf andere Gesellschafter entfallende Fremdanteil wird<br />

nicht korrigiert.<br />

Ist der Vermögensgegenstand im Folgejahr noch im Bestand, ist das Zwischenergebnis<br />

erfolgsneutral mit dem Konzerneigenkapital (Ergebnisvortrag) zu verrechnen.<br />

Auf die Zwischenergebniseliminierung kann verzichtet werden, wenn die Zwischenergebnisse<br />

für die Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage des Gesamtabschlusses von<br />

untergeordneter Bedeutung sind. D.h. die Zwischenergebnisse sind im Verhältnis <strong>zum</strong><br />

Gesamtergebnis unbedeutend und auch der Verzicht auf die Schulden- und Aufwands- und<br />

Ertragskonsolidierung ist zusammen mit der Zwischenergebniseliminierung von untergeordneter<br />

Bedeutung (doppeltes Minimumprinzip). Die Methodenstetigkeit bzw. eventuelle<br />

anhangangabepflichtige Abweichungen sind zu beachten (§ 297 Abs. 3 HGB).<br />

5.2.4.3 Aufwands- und Ertragskonsolidierung (§ 305 HGB)<br />

Mit diesem Konsolidierungsschritt wird die Gesamtergebnisrechnung von Erfolgskomponenten<br />

befreit, die aus Geschäften zwischen einbezogenen Konzernorganisationen resultieren. Nach<br />

der Aufwands- und Ertragskonsolidierung weist die Gesamtergebnisrechnung grundsätzlich nur<br />

noch Aufwendungen und Erträge aus Geschäften mit nicht voll zu konsolidierenden<br />

Organisationen aus.<br />

In der Praxis existieren viele denkbare Einzelfälle der Aufwands- und Ertragskonsolidierung. Im<br />

Folgenden wird die Grundkonzeption zur Bereinigung konzerninterner Aufwendungen und<br />

Erträge dargestellt:<br />

15


Für die Konsolidierungstechnik ist vom Einheitsgrundsatz auszugehen:<br />

1) Zunächst ist zu überlegen, wie der zu betrachtende Geschäftsvorfall in der<br />

Gesamtergebnisrechnung der Einheit Konzern abzubilden ist.<br />

2) Die Abbildung in der Gesamtergebnisrechnung ist dann mit der Abbildung in der Summen-<br />

Ergebnisrechnung zu vergleichen.<br />

3) Ausgehend von der Summen-Ergebnisrechnung sind dann die notwendigen<br />

Konsolidierungsbuchungen vorzunehmen, die den Geschäftsvorfall innerhalb des Konzerns<br />

richtig darstellen.<br />

Beispiele für die Konsolidierung von Innenumsatzerlösen:<br />

A liefert an B einen selbst hergestellten Vermögensgegenstand für 20 GE; KHK: Materialaufwand 10 GE; Löhne 5 GE<br />

1) B veräußert den VG an Konzernfremde<br />

im gleichen GJ für 30 GE<br />

E-GuV A<br />

S H<br />

E-GuV B<br />

S H<br />

Summen-GuV Konsolidierung Konzern-GuV<br />

S H S H S H<br />

Umsatzerlöse 20 30 50 20 30<br />

Materialaufwand 10 20 30 20 10<br />

Löhne 5 5 5<br />

Jahresüberschuss<br />

2) VG befindet sich am Abschlussstichtag<br />

noch unbearbeitet im Bestand von B<br />

5<br />

S H<br />

10<br />

S H<br />

15<br />

S H S H<br />

15<br />

S H<br />

Umsatzerlöse 20 20 20<br />

Bestandsveränderung wird 15 15<br />

Materialaufwand 10 nicht berührt 10 10<br />

Löhne 5 5 5<br />

Jahresüberschuss 5 Vorräte 20 5 Vorräte 5 0<br />

2a) B veräußert den VG an Konzernfremde<br />

im Folgejahr für 30 GE S H S H S H S H S H<br />

Umsatzerlöse 30 30 30<br />

Bestandsveränderung wird<br />

Materialaufwand<br />

Löhne<br />

nicht berührt 20 20 15 20 15<br />

Jahresüberschuss<br />

3) VG befindet sich am Abschlussstichtag<br />

10 10 5 15<br />

bearbeitet (15 GE Löhne) im Bestand von B S H S H S H S H S H<br />

Umsatzerlöse 20 20 20<br />

Bestandsveränderung 35 35 5 30<br />

Materialaufwand 10 20 30 20 10<br />

Löhne 5 15 20 20<br />

Jahresüberschuss 5 0 5 Vorräte 5 0<br />

Darüber hinaus sind auch andere Erträge aus Lieferungen und Leistungen zwischen den<br />

Konzernorganisationen, z.B. Veräußerungsgewinne oder -verluste aus dem Verkauf von<br />

Anlagevermögen, Zinserträge aus Darlehensgewährungen u.ä. sowie konzerninterne<br />

Gewinnvereinnahmungen zu konsolidieren.<br />

Auf die Aufwands- und Ertragskonsolidierung kann verzichtet werden, wenn die<br />

wegzulassenden Beträge insgesamt für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen<br />

der wirtschaftlichen Lage des Konzerns entsprechenden Bildes von untergeordneter Bedeutung<br />

sind. Auch hierbei gilt das doppelte Minimumprinzip, d.h. die Unwesentlichkeit muss für alle<br />

Konsolidierungsmaßnahmen eines einbezogenen Unternehmens isoliert und im Verbund<br />

geprüft werden (§ 305 Abs. 2 HGB).<br />

Nur wenn beide Prüfungen ergeben, dass die betreffenden Konsolidierungen von<br />

untergeordneter Bedeutung sind, darf auf sie verzichtet werden.<br />

16


5.3 Latente Steuern (§ 306 HGB)<br />

Wie im handelsrechtlichen Einzelabschluss sind auch im Gesamtabschluss latente Steuern zu<br />

berücksichtigen. Damit der Gesamtabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen<br />

entsprechendes Bild der Vermögen-, Schulden-, Finanz- und Ertragsgesamtlage vermitteln<br />

kann, ist dort derjenige Steueraufwand auszuweisen, der sich ergeben hätte, wäre der Konzern<br />

ein Unternehmen und das Gesamtergebnis Besteuerungsgrundlage.<br />

Aktive latente Steuern entstehen, wenn das steuerrechtliche Ergebnis größer ist als der<br />

handelsrechtliche Gesamtjahresüberschuss. Passive latente Steuern entstehen, wenn das<br />

steuerrechtliche Ergebnis kleiner ist als der handelsrechtliche Gesamtjahresüberschuss.<br />

Die höheren bzw. niedrigeren effektiven Steuern des Konzerns werden in der Gesamtbilanz<br />

neutralisiert bzw. angepasst, so dass der ausgewiesene (fiktive) Steueraufwand dem<br />

Gesamtergebnis entspricht. In den Folgeperioden wird der dann im Vergleich <strong>zum</strong><br />

Gesamtjahresergebnis zu niedrige bzw. zu hohe effektive Steueraufwand durch Auflösung der<br />

aktiven bzw. passiven latenten Steuern korrigiert.<br />

Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen sind sowohl auf der Einzelabschlussebene (HB I)<br />

als auch auf der Gesamtabschlussebene in der KB II und im Gesamtabschluss latente Steuern<br />

zu berücksichtigen, die bedeutend für den Umfang und Ausweis im Gesamtabschluss sind. Die<br />

folgende Übersicht systematisiert die Ebenen der Entstehung von Steuerlatenzen:<br />

Latenz<br />

Arbeitsschritte<br />

Aktive<br />

latente<br />

Steuern<br />

Passive<br />

latente<br />

Steuern<br />

Erstellung des Einzelabschlusses<br />

(HBI)<br />

Differenz zwischen steuerrechtlichem<br />

Ergebnis und<br />

Ergebnis laut HB I<br />

Steuerrechtliches Ergebnis<br />

><br />

Ergebnis laut HB I<br />

Steuerrechtliches Ergebnis<br />

<<br />

Ergebnis laut HB I<br />

Gesetzliche<br />

Grundlage § 274 HGB<br />

Erstellung des Gesamtabschlusses<br />

Erstellung der KB II<br />

aus der HB I<br />

Differenz zwischen Ergebnis<br />

laut HB I und<br />

Ergenis laut KB II<br />

Ergebnis laut HB I<br />

><br />

Ergebnis laut KB II<br />

Ergebnis laut HB I<br />

<<br />

Ergebnis laut KB II<br />

Konsolidierung<br />

Differenz zwischen Summe<br />

der Ergebnisse laut KB II<br />

und<br />

Gesamtergebnis<br />

Summe der Ergebnisse<br />

laut KB II<br />

><br />

Gesamtergebnis<br />

Summe der Ergebnisse<br />

laut KB II<br />

<<br />

Gesamtergebnis<br />

§ 274 i.V.m.<br />

§ 298 Abs. 1 HGB § 306 HGB<br />

Latente Steuern errechnen sich für die HB I aus der Differenz des dort ausgewiesenen handelsrechtlichen<br />

Ergebnisses <strong>zum</strong> steuerlichen Ergebnis. Passive latente Steuern sind wegen der<br />

Passivierungspflicht vollständig in die KB II zu übernehmen. Aktive latente Steuern sind nach<br />

der GemHVO <strong>NRW</strong> in der KB II aufzulösen, da kein Ansatzwahlrecht besteht. Bei der<br />

Gesamtabschlusserstellung sind aber zusätzlich, wenn sich das KB II-Ergebnis von dem der<br />

HB I unterscheidet, latente Steuern zu berücksichtigen und in die KB II einzustellen.<br />

Bei der Ermittlung des Abgrenzungsbetrages ist der aktuelle Steuersatz zugrunde zu legen. Bei<br />

Ergebnisdifferenzen aufgrund der KB II und des steuerrechtlichen Ergebnisses eines<br />

Konzernunternehmens ist dessen unternehmensindividueller Steuersatz anzuwenden. Für<br />

konsolidierungsspezifische Steuerlatenzen gem. § 306 HGB sollte ein konzerneinheitlicher<br />

Durchschnittssteuersatz zugrunde gelegt werden.<br />

17


Im Gesamtabschluss darf nur ein Posten für latente Steuern angesetzt werden (§ 306 S 3<br />

HGB). Das Saldierungsverbot greift in diesem Fall nicht. Aktive und passive<br />

Abgrenzungsposten dürfen gem. § 274 HGB mit den nach § 306 HGB zusammengefasst<br />

werden. Eine weitergehende Saldierung auf Einzel- wie auf Gesamtabschlussebene ist<br />

zulässig.<br />

Ein Steuerabgrenzungsposten ist in der Gesamtbilanz oder im Gesamtanhang gesondert<br />

anzugeben (§ 306 S. 2 HGB). Die Ermittlungsmethode (z.B. Angaben über den Steuersatz) soll<br />

in Gesamtanhang in sinngemäßer Anwendung des § 313 Abs. 1 Nr. 1 HGB (Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsmethoden) angegeben werden. Diese ist in Folgeperioden grundsätzlich<br />

beizubehalten.<br />

Abweichungen sind gem. § 313 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 HGB im Gesamtanhang anzugeben und zu<br />

begründen sowie deren Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Konzerns gesondert<br />

darzustellen.<br />

6. Übrige Grundsätze<br />

6.1 Konzerninterne Abstimmungen (Saldenabstimmungen)<br />

Um Differenzen bei der Schuldenkonsolidierung im Gesamtabschluss zu vermeiden, sind<br />

Geschäftsvorfälle zwischen den voll zu konsolidierenden Organisationen (► Anlage 1)<br />

regelmäßig abzustimmen. Grundsätzlich sollte eine Abstimmung quartalsweise erfolgen. Die<br />

Saldenabstimmung ist von der Organisation zu veranlassen, die eine Forderung ausweist.<br />

6.2 Rahmenzeitplan<br />

Der vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf des Gesamtabschlusses ist jährlich spätestens<br />

bis <strong>zum</strong> 30.09. dem Rat der Stadt Dortmund zur Bestätigung vorzulegen. Um die fristgerechte<br />

Aufstellung des Entwurfs des Gesamtabschlusses zu gewährleisten, sind die durch den<br />

Abschlussprüfer der jeweiligen Organisation bestätigten Kommunalbilanzen II sowie<br />

ergänzende Informationen regelmäßig bis <strong>zum</strong> 31.05. des Folgejahres bei der Stadtkämmerei<br />

einzureichen. Für den ersten Gesamtabschluss <strong>zum</strong> 31.12.2010 gilt der Zeitplan gem. ►<br />

Anlage 22c. Für die Probeabschlüsse <strong>zum</strong> 31.12.08 und 31.12.09 sind die vom Rahmenzeitplan<br />

abweichenden Terminpläne zu beachten (► <strong>Anlagen</strong> 22a und 22b).<br />

6.3 Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten<br />

a. Organisationen<br />

Die voll zu konsolidierenden Organisationen und assoziierten Unternehmen (► <strong>Anlagen</strong> 1 und<br />

3) haben ihre geprüften Einzelabschlüsse (KB II) bei der Stadtkämmerei rechtzeitig<br />

einzureichen. Die Ansprechpartner in den einzelnen Organisationen sind in ► Anlage 24<br />

aufgeführt.<br />

Die voll zu konsolidierenden Organisationen sind für die rechtzeitige und richtige Erstellung und<br />

Weiterleitung der Kommunalbilanzen II sowie ggf. ergänzender Informationen zuständig.<br />

Die Kommunalbilanzen II der Organisationen sind durch die mit der Prüfung des jeweiligen<br />

handelsrechtlichen Einzelabschlusses beauftragten Wirtschaftsprüfer zu bestätigen.<br />

b. Stadtkämmerei der Stadt Dortmund (20/1-2)<br />

Die Stadtkämmerei erstellt auf Basis der Kommunalbilanzen II den Gesamtabschluss. Zur<br />

Aufstellung benötigte Arbeitshilfen und Formulare werden durch die Stadtkämmerei<br />

bereitgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsfragen werden mit dieser Stelle abgestimmt.<br />

18


6.4 Abweichung von einheitlichen Gesamtrechnungslegungsgrundsätzen<br />

Die Grundsätze ordnungsgemäßer Gesamtrechnungslegung sind zu beachten. Auf die<br />

Anpassung an eine einheitliche Bilanzierung und Bewertung im Gesamtabschluss kann unter<br />

Umständen verzichtet werden, soweit diese für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und<br />

Finanzlage von untergeordneter Bedeutung sind. Sofern im Einzelfall im Rahmen der Erstellung<br />

der KB II auf eine Anpassung verzichtet werden soll, ist dies mit der Stadtkämmerei<br />

abzustimmen.<br />

6.5 Währung<br />

Der Gesamtabschluss und die erforderlichen KB II werden in Euro (€) aufgestellt.<br />

19


Stand Juli 2009 Anlage 1<br />

Teil A) voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen<br />

Teil B) Stadt / Sondervermögen<br />

Voll zu konsolidierende Organisationen<br />

Name Anschrift


Stand Juli 2009 Anlage 2<br />

Nicht voll zu konsolidierende Organisationen (untergeordnete Bedeutung)<br />

Name Anschrift


Stand Juli 2009 Anlage 3<br />

Assoziierte Unternehmen nach Equity-Konsolidierung<br />

Name Anschrift


Stand Juli 2009 Anlage 4<br />

Assoziierte Unternehmen von untergeordneter Bedeutung (nicht zu konsolidieren)<br />

Name Anschrift


Stand Juli 2009 Anlage 5<br />

Beteiligungen<br />

Name Anschrift


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Postenbeschreibungen für den Gesamtabschluss<br />

Allgemeines Für die Gliederung der Gesamtbilanz (im Folgenden Bilanz) und der<br />

Gesamtergebnisrechnung (im Folgenden Ergebnisrechnung) sind die<br />

Vorgaben der GemHVO zu beachten.<br />

Da das Gliederungsschema sowie die Zuordnung und Bewertung<br />

einzelner Bilanz- und Ergebnisposten nach der GemHVO von denen des<br />

HGB abweichen, werden eingehender hier die Posten beschrieben, die<br />

eine Umgliederung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses (HB I) zur<br />

Kommunalbilanz I (KB I) und eine Anpassung von Ausweis und<br />

Bewertung zur Kommunalbilanz II (KB II) nach der GemHVO<br />

ermöglichen. Die KB II ist Grundlage für die Konsolidierung und<br />

Erstellung des Gesamtabschlusses.<br />

Die folgende Postenbeschreibung orientiert sich an den<br />

Gliederungsvorschriften der GemHVO zu Bilanz (§ 41, siehe Anlage 7)<br />

und Ergebnisrechnung (§ 38 i.V.m. § 2, siehe Anlage 8). Aufbau und<br />

Inhalt der kommunalen Bilanz und Ergebnisrechnung wurden dabei um<br />

Posten ergänzt, die für den Gesamtabschluss der Stadt Dortmund<br />

zusätzlich notwendig sind.<br />

Soweit die Posten nominell und inhaltlich den Regelungen des HGB<br />

entsprechen, wird auf die Referenzregelung des Handelsrechts<br />

verwiesen. Eine eingehendere Beschreibung der Posten erfolgt immer<br />

dann, wenn Einzelposten von HGB-Regelungen abweichen.<br />

Im Folgenden wird der Begriff „voll zu konsolidierende<br />

Organisationen“ für die Stadt Dortmund, die Sondervermögen und<br />

voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen verwendet (s.<br />

Anlage 1).<br />

Konsolidierungskreisinterne<br />

Geschäftsbeziehungen Für Konsolidierungszwecke sind bei bestimmten Posten der Bilanz<br />

Aktiva und Passiva, die sich aus Geschäftsbeziehungen zwischen voll zu<br />

konsolidierenden Organisation ergeben, gesondert zu erfassen (siehe<br />

Anlage 9/10). Diese sind jeweils unter „Zusammensetzung des Postens“<br />

erwähnt.<br />

1


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Aktiva<br />

Postenbezeichnung Anlagevermögen<br />

Posten-Nr. A1<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva<br />

Inhalt Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Betrieb dauerhaft<br />

zu dienen.<br />

Ansatz- und<br />

Bewertungsbesonderheiten Anzusetzen sind grundsätzlich Anschaffungs-/Herstellungskosten,<br />

vermindert um planmäßige Abschreibungen, sofern keine zusätzlichen<br />

Einschränkungen gemäß Einzelpostenbeschreibung vorliegen.<br />

Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung von Anlagevermögen sind<br />

außerplanmäßige Abschreibungen auf den beizulegenden Wert zu<br />

berücksichtigen (§ 35 (5) GemHVO).<br />

Finanzanlagen können analog HGB auch bei vorübergehender<br />

Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben werden.<br />

Bestehen die Gründe für eine dauernde oder vorübergehende<br />

Wertminderung nicht mehr, sind Werte des Anlagevermögens<br />

zuzuschreiben (§ 35 (8) GemHVO).<br />

Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des<br />

Geschäftsbetriebs nach § 269 HGB dürfen mangels Wahlrecht nach<br />

GemHVO / GO nicht angesetzt werden. In Fällen der Bildung des<br />

Postens in der HB I ist bei der Aufstellung der KB II darauf zu achten,<br />

dass der Posten aufzulösen ist und vorgenommene Abschreibungen des<br />

abgelaufenen Geschäftsjahres zu korrigieren sind.<br />

Für die Abschreibungen des Anlagevermögens sind grundsätzlich die<br />

Nutzungsdauern der <strong>NKF</strong>-Tabelle Dortmund (siehe Anlage 23) zu<br />

Grunde zu legen. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens<br />

werden i. d. R. linear und pro rata temporis abgeschrieben.<br />

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 Euro (netto) sind grundsätzlich<br />

voll abzuschreiben und Vermögensgegenstände unter 60 Euro (netto)<br />

direkt im Aufwand zu erfassen.<br />

Soweit „Poolabschreibungen“ vorgenommen werden, können diese<br />

aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes beibehalten werden.<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► A1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

► A1.2 Sachanlagen<br />

► A1.3 Finanzanlagen<br />

Zusammenhang mit Posten Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des AV unter<br />

► Bilanzielle Abschreibungen (E14)<br />

Zuschreibungen auf Vermögensgegenstände des AV unter<br />

► Sonstige ordentliche Erträge (E7)<br />

2


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Postenbezeichnung Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Posten-Nr. A1.1<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen<br />

Inhalt Nicht-physische, entgeltlich erworbene Vermögensgegenstände, die im<br />

wirtschaftlichen Eigentum stehen, werden analog <strong>zum</strong> HGB unter den<br />

immateriellen Vermögensgegenständen aktiviert.<br />

Ansatz- und<br />

Bewertungsbesonderheiten Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung bzw. aus der<br />

Equity-Konsolidierung gem. § 301/ § 312 HGB dürfen nach GemHVO<br />

höchstens über 15 Jahre abgeschrieben werden.<br />

Zusammensetzung des ►A1.1.1 Geschäfts- oder Firmenwerte aus den Einzelabschlüssen<br />

Postens ►A1.1.2 Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />

►A1.1.3 Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Equity-Konsolidierung<br />

►A1.1.4 Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />

►A1.1.5 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Geschäfts- oder Firmenwerte aus den Einzelabschlüssen<br />

Posten-Nr. A1.1.1<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen<br />

Inhalt Als Geschäfts- oder Firmenwert darf gemäß § 255 Abs. 4 HGB der<br />

Unterschiedsbetrag angesetzt werden, um den die für die Übernahme<br />

eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen<br />

Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im<br />

Zeitpunkt der Übernahme übersteigt. Diese Position darf im <strong>NKF</strong><br />

mangels Wahlrecht nach GemHVO nicht angesetzt werden und ist in der<br />

KB II entsprechend ergebniswirksam zu berücksichtigen. Dabei ist auf<br />

die Folgeveränderungen, wie Abschreibungen, zu achten.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />

Posten-Nr. A1.1.2<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen<br />

Inhalt Diese Position entsteht erst im Rahmen der Konsolidierung und<br />

beinhaltet den aktivischen Unterschiedsbetrag aus der<br />

Kapitalkonsolidierung des Vollkonsolidierungskreises.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Equity-Konsolidierung<br />

Posten-Nr. A1.1.3<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen<br />

Inhalt Bei Anwendung der Kapitalanteilsmethode für die Konsolidierung der<br />

assoziierten Unternehmen ist ein aktivischer Unterschiedsbetrag gem. §<br />

312 Abs. 1 HGB aus der Equity-Konsolidierung hier auszuweisen.<br />

__________________________________<br />

3


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Postenbezeichnung Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Posten-Nr. A1.1.4<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen<br />

Inhalt Ausgewiesen werden die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände,<br />

sofern sie nicht unter A.1.1.1 bis A.1.1.3 und A.1.1.5<br />

ausgewiesen werden.<br />

Zusammensetzung des ►A1.1.4.1 Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Postens aus Einzelabschlüssen<br />

►A1.1.4.2 Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aus<br />

Einzelabschlüssen<br />

Posten-Nr. A1.1.4.1<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen<br />

Inhalt Immaterielle Vermögensgegenstände, die selbst hergestellt wurden,<br />

dürfen nicht aktiviert werden. Dies betrifft auch Vermögensgegenstände,<br />

die innerhalb des Konzerns selbst geschaffen wurden.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Posten-Nr. A1.1.4.2<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen<br />

Inhalt Software, Konzessionen, Lizenzen und gewerbliche Schutzrechte u. ä.<br />

sind unter dieser Position zu erfassen.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Posten-Nr. A1.1.5<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen<br />

Inhalt Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände sind<br />

hier zu erfassen.<br />

Zusammensetzung des ►A1.1.5.1 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an<br />

Postens Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierende<br />

verbundene Unternehmen (Anlage 1)<br />

►A1.1.5.2 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an<br />

Sonstige<br />

__________________________________<br />

4


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Postenbezeichnung Sachanlagen<br />

Posten-Nr. A1.2<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen<br />

Inhalt Physische Vermögensgegenstände, die im wirtschaftlichen Eigentum<br />

stehen, werden analog <strong>zum</strong> HGB unter den Sachanlagen aktiviert. Die<br />

Gliederung nach der GemHVO ist ausführlicher als nach HGB und<br />

erfordert insofern eine Umgliederung von Posten für die KB II.<br />

Insbesondere berücksichtigt die Bilanz nicht nur gesonderte Ansätze für<br />

unbebaute und bebaute Grundstücke, sondern auch eine Trennung der<br />

Ansätze nach Nutzungsarten im Sinne der kommunalen Aufgabenerfüllung.<br />

Hierunter fallen auch analog HGB selbst erstellte<br />

Vermögensgegenstände.<br />

Ansatz- und<br />

Bewertungsbesonderheiten Die Bewertungswahlrechte für die Herstellungskosten nach § 255 (2) u.<br />

(3) HGB sind durch § 33 (3) GemHVO eingeschränkt.<br />

Zu den Herstellungskosten gehören nur folgende Kosten:<br />

Material- und Fertigungseinzelkosten, Sonderkosten der Fertigung und<br />

notwendige Material- und Fertigungsgemeinkosten.<br />

Soweit Werteverzehr des Anlagevermögens, Kosten der allgemeinen<br />

Verwaltung, Aufwendungen für soziale Einrichtungen, für freiwillige<br />

soziale Leistungen und betriebliche Altersversorgung sowie<br />

Fremdkapitalkosten eingerechnet werden, können diese aufgrund des<br />

Wesentlichkeitsgrundsatzes in Abstimmung mit der Konzernmutter<br />

beibehalten werden.<br />

Festwerte dürfen gem. § 34 (1) GemHVO analog § 240 (3) HGB gebildet<br />

werden. Für Aufwuchs kann gem. § 34 (2) GemHVO ein pauschaliertes<br />

Festwertverfahren angewendet werden. Die Gruppenbewertung für<br />

bewegliche Vermögensgegenstände ist gem. § 34 (3) GemHVO analog<br />

§ 240 (4) HGB zulässig.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

Posten-Nr. A1.2.1<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen<br />

Inhalt Zu den Grundstücken zählen sämtliche Arten von Grundvermögen und<br />

grundstücksgleichen Rechten analog HGB. Der Ausweis unter dieser<br />

Position erfolgt nur, soweit sich auf den Grundstücken keine Gebäude<br />

befinden.<br />

Eigene Grundstücke, auf denen Bauten von Dritten aufgrund eines<br />

dinglichen (z.B. Erbbaurecht), oder obligatorischen Rechts (z.B. Pacht)<br />

erstellt wurden, gelten als unbebaut.<br />

Zusammensetzung des ►A1.2.1.1 Grünflächen<br />

Postens ►A1.2.1.2 Ackerland<br />

►A1.2.1.3 Wald, Forsten<br />

►A1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke<br />

__________________________________<br />

5


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Postenbezeichnung Grünflächen<br />

Posten-Nr. A1.2.1.1<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Unbebaute<br />

Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

Inhalt Vorrangig der öffentlichen Nutzung vorbehaltener, nicht forst- oder<br />

landwirtschaftlich genutzter Grund und Boden ist unter dem Posten<br />

„Grünflächen“ anzusetzen. Die öffentliche Nutzung kann u.a. als Freizeit-<br />

oder Erholungsfläche (Park- und Kleingartenanlagen und Sport-, Spiel-<br />

oder Badeplätze), für ökologische oder andere, der Allgemeinheit<br />

dienende Zwecke (Naturschutz- und Wasserflächen von stehenden<br />

Gewässern, Friedhöfe) erfolgen.<br />

Ansatz- und<br />

Bewertungsbesonderheiten Aufwuchs, Aufbauten und Ausstattung (z. B. Bänke, Papierkörbe,<br />

Gartenanlagen, Spielgeräte, Einfriedungen, Umzäunungen) der<br />

Grünflächen sind hier ebenfalls zu erfassen. Soweit die vorgenannten<br />

Vermögensgegenstände in anderen Bilanzpositionen enthalten sind,<br />

kann auf eine Umgliederung aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes<br />

in Abstimmung mit der Konzernmutter verzichtet werden.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Ackerland<br />

Posten-Nr. A1.2.1.2<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Unbebaute<br />

Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

Inhalt Unter dem Bilanzposten Ackerland sind die landwirtschaftlich genutzten<br />

Flächen auszuweisen. Hierzu zählen Anbauflächen für Feldfrüchte,<br />

Sonderkulturen sowie Weideflächen.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Wald, Forsten<br />

Posten-Nr. A1.2.1.3<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Unbebaute<br />

Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

Inhalt Waldflächen sind alle mit Forstpflanzen bestockten Grundflächen,<br />

einschließlich der kahlgeschlagenen und verlichteten Grundflächen,<br />

Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen,<br />

Waldwiesen sowie weitere mit Waldflächen verbundene und ihnen<br />

dienende Grundflächen.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Sonstige unbebaute Grundstücke<br />

Posten-Nr. A1.2.1.4<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Unbebaute<br />

Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

Inhalt Dieser Bilanzposten stellt eine Sammelposition für die anderen<br />

unbebauten Grundstücke dar, sofern sie nicht den Posten ►A1.2.1.1 bis<br />

A1.2.1.3 zugeordnet werden.<br />

Unter diesem Bilanzposten sind auch die Grundstücke auszuweisen, die<br />

verpachtet bzw. für die Erbbaurechte vergeben worden sind.<br />

__________________________________<br />

6


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Postenbezeichnung Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

Posten-Nr. A1.2.2<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen<br />

Inhalt Zu den Grundstücken zählen sämtliche Arten von Grundvermögen<br />

analog HGB. Grundstücksgleiche Rechte sind dingliche Rechte analog<br />

HGB, die bürgerlich-rechtlich wie Grundstücke behandelt werden.<br />

Ein Ausweis unter dieser Position erfolgt nur, soweit die Grundstücke<br />

bebaut sind.<br />

Zusammensetzung des ►A1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />

Postens ►A1.2.2.2 Schulen<br />

►A1.2.2.3 Wohnbauten<br />

►A1.2.2.4 Krankenhäuser<br />

►A1.2.2.5 Soziale Einrichtungen<br />

►A1.2.2.6 Sportstätten<br />

►A1.2.2.7 Mehrzweck- und Messehallen<br />

►A1.2.2.8 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />

Posten-Nr. A1.2.2.1<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Bebaute Grundstücke<br />

und grundstücksgleiche Rechte<br />

Inhalt Auszuweisen sind bebaute Grundstücke, die dem Betrieb von Kinder-<br />

und Jugendeinrichtungen dienen, z. B. Kindergärten und<br />

-tageseinrichtungen, Jugendzentren, Einrichtungen der Jugendarbeit in<br />

Form von Kinder- und Jugendferien-/-erholungsstätten, Einrichtungen<br />

der Stadtranderholung, Jugendheime, Jugendbildungsstätten u.a. Die<br />

sonstigen Einrichtungen zur Förderung junger Menschen und Familien<br />

sind ebenfalls hier zu erfassen.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Schulen<br />

Posten-Nr. A1.2.2.2<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Bebaute Grundstücke<br />

und grundstücksgleiche Rechte<br />

Inhalt Auszuweisen sind bebaute Grundstücke, die dem Schulbetrieb dienen,<br />

wie Grund- und weiterführende Schulen, aber auch Volkshoch- und<br />

Musikschulen. Schulsporthallen sind ebenfalls dieser Position<br />

zuzuordnen.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Wohnbauten<br />

Posten-Nr. A1.2.2.3<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Bebaute Grundstücke<br />

und grundstücksgleiche Rechte<br />

Inhalt Auszuweisen sind bebaute Grundstücke, die überwiegend<br />

Wohnzwecken dienen. Zu erfassen sind auch Werkswohnungen und<br />

Wohnheime.<br />

__________________________________<br />

7


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Postenbezeichnung Krankenhäuser<br />

Posten-Nr. A1.2.2.4<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Bebaute Grundstücke<br />

und grundstücksgleiche Rechte<br />

Inhalt Bebaute Grundstücke, die dem Betrieb von Krankenhäusern dienen,<br />

sind unter dieser Bilanzposition zu erfassen.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />

Posten-Nr. A1.2.2.5<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Bebaute Grundstücke<br />

und grundstücksgleiche Rechte<br />

Inhalt Auszuweisen sind bebaute Grundstücke, die dem Betrieb der<br />

Organisation dienen, soweit sie nicht unter den Posten ►A1.2.2.1 bis<br />

A1.2.2.7 auszuweisen sind.<br />

Dazu gehören u.a. Büro-, Wirtschafts-, Verwaltungs- oder sonstige<br />

Betriebsgebäude wie Werkshallen oder Werkstätten, Hotels und<br />

Gaststätten, Veranstaltungshallen.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Infrastrukturvermögen<br />

Posten-Nr. A1.2.3<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen<br />

Inhalt Dem Infrastrukturvermögen werden öffentliche Einrichtungen<br />

zugeordnet, die ausschließlich dem Leben in einer Kommune und der<br />

örtlichen Infrastruktur dienen. Wesentliches Merkmal ist das<br />

unabdingbare öffentliche Bedürfnis am Vorhalten der Infrastruktur, dass<br />

eine Veräußerung oder alternative Nutzung nahezu ausschließt.<br />

Der hier definierte Infrastrukturbegriff umfasst u.a. Straßen, Kanäle,<br />

Brücken, Tunnel, Wege, Plätze, die Kanalisation sowie sonstige<br />

Verkehrs-, Ver- und Entsorgungseinrichtungen, wie z.B. Häfen,<br />

Flughäfen, Deponien und Kläranlagen.<br />

Vermögensgegenstände, die im weiteren Sinne auch der öffentlichen<br />

Infrastruktur zuzuordnen sind, beispielsweise Krankenhäuser,<br />

Bildungsinstitutionen und Kultur- und Sozialeinrichtungen, sind in der<br />

Bilanz bei den ►bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen<br />

Rechte (A1.2.2) auszuweisen.<br />

Zusammensetzung des ►A1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />

Postens ►A1.2.3.2 Brücken und Tunnel<br />

►A1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und<br />

Sicherheitsanlagen<br />

►A1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

►A1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und<br />

Verkehrslenkungsanlagen<br />

►A1.2.3.6 Stromversorgungsanlagen<br />

►A1.2.3.7 Gasversorgungsanlagen<br />

►A1.2.3.8 Wasserversorgungsanlagen<br />

►A1.2.3.9 Abfallentsorgungsanlagen<br />

►A1.2.3.10 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />

__________________________________<br />

8


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Postenbezeichnung Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />

Posten-Nr. A1.2.3.1<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Infrastrukturvermögen<br />

Inhalt Zum Infrastrukturvermögen gehörende Flächen werden hier<br />

ausgewiesen.<br />

Ein-, Auf- oder Unterbauten, wie beispielsweise der Straßenaufbau,<br />

werden separat in den folgenden Bilanzpositionen ausgewiesen.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Brücken und Tunnel<br />

Posten-Nr. A1.2.3.2<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Infrastrukturvermögen<br />

Inhalt Zu diesem Bilanzposten gehören alle Brücken und Tunnel, unabhängig<br />

von ihrer Nutzung für Fußgänger, Kraftfahrzeuge oder Schienenverkehr.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />

Posten-Nr. A1.2.3.3<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Infrastrukturvermögen<br />

Inhalt Neben dem Streckennetz beinhaltet dieser Bilanzposten sämtliche dem<br />

Betrieb des Streckennetzes unmittelbar dienenden <strong>Anlagen</strong> der<br />

Streckenausrüstung, z. B. Gleisunterbau, Schienen, Weichen,<br />

Oberleitungen, Signale, Funk- und Telefonanlagen für die<br />

Streckensicherung.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

Posten-Nr. A1.2.3.4<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Infrastrukturvermögen<br />

Inhalt Sämtliche baulichen Teile des öffentlichen Kanalnetzes, z. B. Kanäle,<br />

Grundstücksanschlüsse, Straßenabläufe, sowie die maschinellen Teile<br />

des Kanalnetzes (Dauerpumpwerke, Hochwasserpumpen). Kläranlagen<br />

sind ebenfalls diesem Bilanzposten zuzuordnen.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />

Posten-Nr.. A1.2.3.5<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Infrastrukturvermögen<br />

Inhalt Alle gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze, deren Nutzung für den<br />

öffentlichen Verkehr mit Fahrzeugen und Fußgängern errichtet worden<br />

sind, sowie die zur Verkehrsführung und Verkehrssteuerung<br />

eingesetzten Einrichtungen und <strong>Anlagen</strong>, z. B. Verkehrsschilder,<br />

Ampeln.<br />

__________________________________<br />

9


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Postenbezeichnung Stromversorgungsanlagen<br />

Posten-Nr. A1.2.3.6<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Infrastrukturvermögen<br />

Inhalt Hierzu gehören die <strong>Anlagen</strong>, die der Stromversorgung dienen.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Gasversorgungsanlagen<br />

Posten-Nr. A1.2.3.7<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Infrastrukturvermögen<br />

Inhalt Alle <strong>Anlagen</strong>, die der Gasversorgung dienen, sind hierunter zu<br />

bilanzieren.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Wasserversorgungsanlagen<br />

Posten-Nr. A1.2.3.8<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Infrastrukturvermögen<br />

Inhalt Zu diesem Bilanzposten gehören die <strong>Anlagen</strong>, die der<br />

Wasserversorgung dienen.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Abfallentsorgungsanlagen<br />

Posten-Nr. A1.2.3.9<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Infrastrukturvermögen<br />

Inhalt Die <strong>Anlagen</strong>, die der Abfallentsorgung dienen, sind hierunter zu<br />

erfassen.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />

Posten-Nr. A1.2.3.10<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Infrastrukturvermögen<br />

Inhalt Bei den „Sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens“ werden Bauten<br />

bilanziert, die dem Infrastrukturvermögen zuzuordnen sind, jedoch nicht<br />

unter eine der anderen Infrastrukturbilanzpositionen 1.2.3.1 bis 1.2.3.9<br />

gefasst werden können.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Bauten auf fremden Grund und Boden<br />

Posten-Nr. A1.2.4<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen<br />

Inhalt Hierzu gehören analog HGB alle Bauten, die auf fremden Grundstücken<br />

erbaut wurden und an denen keine dinglichen Rechte bestehen. Es<br />

handelt sich folglich nur um Bauten, die aufgrund eines obligatorischen<br />

Rechtes errichtet wurden (z.B. Bauten auf gepachteten Grundstücken).<br />

Gebäude, die aufgrund eines Erbbaurechtes erbaut wurden, sind unter<br />

A.1.2.2 auszuweisen.<br />

__________________________________<br />

10


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Postenbezeichnung Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />

Posten-Nr. A1.2.5<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen<br />

Inhalt Vermögensgegenstände, deren Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für<br />

Kunst, Kultur und Geschichte im öffentlichen Interesse liegt, u.a.<br />

Gemälde, Antiquitäten und kulturhistorische Bauten als Denkmäler sowie<br />

Ausgrabungen als Bodendenkmäler.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />

Posten-Nr. A1.2.6<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen<br />

Inhalt Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, die der Leistungserstellung dienen,<br />

sind analog HGB unter diesem Bilanzposten anzusetzen.<br />

Zu den <strong>Anlagen</strong> und Maschinen gehören sämtliche vom unbeweglichen<br />

Vermögen abgegrenzte Betriebsvorrichtungen, z.B. Blockheizkraftwerke,<br />

Notstromaggregate, Druckmaschinen der Hausdruckerei, Kompressoren<br />

etc. Ferner können hier Betriebsvorrichtungen im technischen Sinne<br />

ausgewiesen werden, z.B. Lastenaufzüge, Klimaanlagen, Autoaufzüge<br />

in Parkhäusern.<br />

Ansatz- und<br />

Bewertungsbesonderheiten Im Gegensatz <strong>zum</strong> HGB werden hier auch sämtliche Fahrzeuge und<br />

Spezialfahrzeuge (z.B. Löschboote, Friedhofsbagger, Fahrzeuge des<br />

ÖPNV, Kehrmaschinen, Entsorgungsfahrzeuge) erfasst.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

Posten-Nr. A1.2.7<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen<br />

Inhalt Zur Betriebsausstattung gehören Vermögensgegenstände, die der<br />

Ausstattung des Produktionsbetriebes dienen und nicht Teil einer<br />

technischen Anlage sind. Zur Geschäftsausstattung gehören<br />

Vermögensgegenstände, die dem kaufmännischen Bereich zuzuordnen<br />

sind.<br />

Ansatz- und<br />

Bewertungsbesonderheiten Mit Ausnahme der Zuordnung von Fahrzeugen <strong>zum</strong> Posten ►A1.2.6<br />

entspricht der Posten damit den Inhalten der entsprechenden HGB-<br />

Position.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Geleistete Anzahlungen, <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

Posten-Nr. A1.2.8<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen<br />

Inhalt Der Posten entspricht der HGB-Bilanzierung. Bei den geleisteten<br />

Anzahlungen für Sachanlagen handelt es sich um Vorleistungen der<br />

bilanzierenden Organisation auf im Übrigen noch schwebende<br />

Geschäfte.<br />

Unter <strong>Anlagen</strong> im Bau sind die Ausgaben bzw. Aufwendungen zu<br />

aktivieren, die für bis <strong>zum</strong> Bilanzstichtag noch nicht fertiggestellte<br />

Investitionen in Sachanlagen angefallen sind. Es sind sowohl Fremd- als<br />

auch Eigenleistungen zu berücksichtigten.<br />

11


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Zusammensetzung des ►A1.2.8.1 Geleistete Anzahlungen an Stadt, Sondervermögen und voll<br />

Postens zu konsolidierende verbundene Unternehmen (Anlage 1)<br />

►A1.2.8.2 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Finanzanlagen<br />

Posten-Nr. A1.3<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen<br />

Inhalt Unter den Finanzanlagen werden analog HGB die Vermögenswerte<br />

erfasst, die auf Dauer finanziellen Anlagezwecken in Form von<br />

Anteilsrechten oder Ausleihungen dienen.<br />

Zusammensetzung des ►A1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen<br />

Postens ►A1.3.2 Anteile an assoziierten Unternehmen (Anlage 3)<br />

►A1.3.3 Beteiligungen (<strong>Anlagen</strong> 4 und 5)<br />

►A1.3.4 Sondervermögen<br />

►A1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

►A1.3.6 Ausleihungen<br />

Zusammenhang mit Posten Erträge aus Beteiligungen und Ergebnisabführungsverträgen sowie<br />

Zinserträge unter<br />

► Finanzerträge (E19)<br />

► Erträge aus assoziierten Beteiligungen (E20)<br />

► Abschreibungen (E14)<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Anteile an verbundenen Unternehmen<br />

Posten-Nr. A1.3.1<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Finanzanlagen<br />

Inhalt Anteile an privatrechtlichen Organisationen, die im Gesamtabschluss<br />

analog § 290 i.V.m. § 271 (2) HGB verbunden sind, sind hier<br />

auszuweisen.<br />

Zusammensetzung des ►A1.3.1.1 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen<br />

Postens Unternehmen (Anlage 1 Teil A)<br />

►A1.3.1.2 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen<br />

Unternehmen (Anlage 2)<br />

Bemerkungen Die verbundenen Unternehmen i.S.d. Gesamtabschlusses sind in<br />

►Anlage 1, Teil A und ►Anlage 2 aufgeführt.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Anteile an assoziierten Unternehmen (Anlage 3)<br />

Posten-Nr. A1.3.2<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Finanzanlagen<br />

Inhalt Ein Unternehmen ist assoziiert, wenn ein in den Gesamtabschluss<br />

einbezogenes Unternehmen auf dieses einen maßgeblichen Einfluss<br />

ausübt. Dies liegt i.d.R. vor, wenn mindestens 20 Prozent (widerlegbar)<br />

der Anteile gehalten werden. Ausgewiesen werden hier nur die<br />

assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode im<br />

Gesamtabschluss konsolidiert werden.<br />

12


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Bemerkungen Die assoziierten Unternehmen i.S.d. Gesamtabschlusses sind in<br />

►Anlage 3 aufgeführt.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Beteiligungen (<strong>Anlagen</strong> 4 und 5)<br />

Posten-Nr. A1.3.3<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Finanzanlagen<br />

Inhalt Hier sind die Beteiligungen gem. § 271 (1) HGB auszuweisen, die nicht<br />

assoziierte Unternehmen (►A.1.3.2) im Sinne des Gesamtabschlusses<br />

sind.<br />

Ansatz- und Übrige Beteiligungen sind als Wertpapiere des<br />

Bewertungsbesonderheiten Anlagevermögens (►A1.3.5) auszuweisen.<br />

Bemerkungen Beteiligungen i.S.d. Gesamtabschlusses sind in ►<strong>Anlagen</strong> 4 und 5<br />

aufgeführt.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Sondervermögen<br />

Posten-Nr. A1.3.4<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Finanzanlagen<br />

Inhalt Hier sind Sondervermögen gemäß § 97 (1) GO <strong>NRW</strong> auszuweisen.<br />

Bemerkungen Dieser Posten betrifft grundsätzlich nur den Einzel- und<br />

Gesamtabschluss der Stadt Dortmund.<br />

Die Sondervermögen sind in ►Anlage 1, Teil B aufgeführt.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

Posten-Nr. A1.3.5<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Finanzanlagen<br />

Inhalt Zu dieser Position gehören Wertpapiere, die analog HGB der<br />

langfristigen Kapitalanlage dienen und nicht unter ►(A1.3.1), ►(A.1.3.2)<br />

oder ►(A1.3.3) auszuweisen sind.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Ausleihungen<br />

Posten-Nr. A1.3.6<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Finanzanlagen<br />

Inhalt Als Ausleihungen sind langfristige Finanz- und Kapitalforderungen<br />

analog HGB zu aktivieren.<br />

Zusammensetzung des ►A1.3.6.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen<br />

Postens ►A1.3.6.2 Ausleihungen an Beteiligungen (<strong>Anlagen</strong> 3, 4 und 5)<br />

►A1.3.6.3 Ausleihungen an Stadt / Sondervermögen<br />

►A1.3.6.4 Sonstige Ausleihungen<br />

Ansatz- und Ansatz <strong>zum</strong> Nennwert analog HGB;<br />

Bewertungsbesonderheiten Unverzinsliche/ niedrig verzinsliche Ausleihungen sind abzuzinsen,<br />

soweit keine Gegenleistungsverpflichtung des Empfängers besteht.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Ausleihungen an verbundene Unternehmen<br />

Posten-Nr. A1.3.6.1<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Finanzanlagen / Ausleihungen<br />

13


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Inhalt Ausleihungen an verbundene Unternehmen i.S.d. Gesamtabschlusses.<br />

Zusammensetzung des ►A1.3.6.1.1 Ausleihungen an voll zu konsolidierende verbundene<br />

Postens Unternehmen (Anlage 1, Teil A)<br />

►A1.3.6.1.2 Ausleihungen an nicht voll zu konsolidierende verbundene<br />

Unternehmen (Anlage 2)<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Ausleihungen an Beteiligungen (<strong>Anlagen</strong> 3,4 und 5)<br />

Posten-Nr. A1.3.6.2<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Finanzanlagen / Ausleihungen<br />

Inhalt Ausleihungen an assoziierte Unternehmen und Beteiligungen i.S.d.<br />

Gesamtabschlusses gem. ►<strong>Anlagen</strong> 3, 4 und 5<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Ausleihungen an Stadt / Sondervermögen<br />

Posten-Nr. A1.3.6.3<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Finanzanlagen / Ausleihungen<br />

Inhalt Ausleihungen an Stadt / Sondervermögen<br />

Zusammensetzung des ►A1.3.6.3.1 Ausleihungen an Stadt und voll zu konsolidierende<br />

Postens Sondervermögen (Anlage 1, Teil B)<br />

►A1.3.6.3.2 Ausleihungen an nicht voll zu konsolidierende<br />

Sondervermögen<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Sonstige Ausleihungen<br />

Posten-Nr. A1.3.6.4<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Finanzanlagen / Ausleihungen<br />

Inhalt Hierzu gehören Ausleihungen, die nicht ►A1.3.6.1 bis A1.3.6.3<br />

zuzuordnen sind. Analog HGB sind Genossenschaftsanteile unter den<br />

sonstigen Ausleihungen auszuweisen.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Umlaufvermögen<br />

Posten-Nr. A2<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva<br />

Inhalt Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens verbleiben in der Regel<br />

kurzfristig im Betrieb, da diese verbraucht, veräußert oder, wie <strong>zum</strong><br />

Beispiel bei Forderungen, in liquide Mittel überführt werden.<br />

Ansatz- und<br />

Bewertungsbesonderheiten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, sofern nicht der Börsen-,<br />

Marktwert oder beizulegender Wert am Abschlussstichtag analog HGB<br />

anzusetzen ist.<br />

Für die Herstellungskosten (siehe ►A1.2 Sachanlagen) sind die<br />

Bewertungsvorgaben nach § 33 (3) GemHVO zu berücksichtigen.<br />

Zuschreibungen auf das Umlaufvermögen sind vorzunehmen, wenn der<br />

Grund der Abschreibung entfallen ist.<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► A2.1 Vorräte<br />

► A2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

► A2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

14


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

► A2.4. Liquide Mittel<br />

Zusammenhang mit Posten Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des UV unter<br />

► Bilanzielle Abschreibungen (E14)<br />

Wertaufholung des UV nach nur vorübergehender Wertminderung<br />

► Sonstige ordentliche Erträge (E7)<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Vorräte<br />

Posten-Nr. A2.1<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Umlaufvermögen<br />

Inhalt Alle auf Lager, in Arbeit oder auch unterwegs befindlichen<br />

Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, die für die<br />

Leistungserstellung oder als Erzeugnisse, Leistungen oder Waren für die<br />

Veräußerung vorgesehen sind.<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► A2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren<br />

► A2.1.2 Geleistete Anzahlungen für Vorräte<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren<br />

Posten-Nr. A2.1.1<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Umlaufvermögen / Vorräte<br />

Inhalt Dieser Bilanzposten umfasst neben Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen<br />

sowie Waren auch die fertigen und unfertigen Erzeugnisse und<br />

Leistungen, da ein gesonderter Ausweis nach GemHVO nicht erfolgt.<br />

Ansatz- und<br />

Bewertungsbesonderheiten Die Bewertungsvereinfachungsverfahren in Form der Gruppen- und<br />

Festbewertung (§ 34 GemHVO) können analog HGB angewendet<br />

werden.<br />

Die Anwendung von Verbrauchsfolgeverfahren gem. § 256 HGB ist nach<br />

GemHVO nicht zulässig. Sollten diese angewendet worden sein, ist die<br />

Bewertung auf Grund des Wesentlichkeitsgrundsatzes beizubehalten.<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► A2.1.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe<br />

► A2.1.1.2 Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen<br />

► A2.1.1.3 Fertige Erzeugnisse und Waren<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe<br />

Posten-Nr. A2.1.1.1<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Umlaufvermögen / Vorräte<br />

Inhalt Analog HGB werden hier die klassischen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe<br />

ausgewiesen.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen<br />

Posten-Nr. A2.1.1.2<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Umlaufvermögen / Vorräte<br />

Inhalt Die unfertigen Erzeugnisse und unfertigen Leistungen werden bei dieser<br />

Position ausgewiesen.<br />

15


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Fertige Erzeugnisse und Waren<br />

Posten-Nr. A2.1.1.3<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Umlaufvermögen / Vorräte<br />

Inhalt Der Inhalt zu diesem Posten entspricht dem des HGB. Zu dieser Position<br />

können auch Baugrundstücke oder Gewerbegrundstücke zählen, die<br />

unter der Zwecksetzung der Weiterveräußerung erworben werden.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Geleistete Anzahlungen für Vorräte<br />

Posten-Nr. A2.1.2<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Umlaufvermögen / Vorräte<br />

Inhalt Analog HGB werden hier Vorleistungen an Dritte auf Grundlage eines<br />

Lieferungs- oder Leistungsvertrages für Vermögensgegenstände des<br />

Vorratsvermögens abgebildet.<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► A2.1.2.1 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Stadt, Sonder-<br />

Vermögen und voll zu konsolidierende verbundene<br />

Unternehmen (Anlage 1)<br />

► A2.1.2.2 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

Posten-Nr. A2.2<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Umlaufvermögen<br />

Inhalt Der Posten entspricht inhaltlich den gleichnamigen Posten des HGB, ist<br />

aber ergänzend in die folgenden Teilposten untergliedert:<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► A2.2.1 Forderungen gegen Stadt, Sondervermögen und voll zu<br />

konsolidierenden verbundene Unternehmen (Anlage 1)<br />

► A2.2.2 Forderungen gegen Sonstige<br />

► A2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände von Stadt, Sonderver-<br />

mögen und voll zu konsolidierenden verbundenen<br />

Unternehmen (Anlage 1)<br />

► A2.2.4 Sonstige Vermögensgegenstände von Sonstigen<br />

► A2.2.5 Eingefordertes noch nicht eingezahltes Kapital<br />

Ansatz- und<br />

Bewertungsbesonderheiten Forderungen werden analog HGB <strong>zum</strong> Abschlussstichtag auf ihre<br />

Werthaltigkeit hin überprüft.<br />

Zweifelhafte Forderungen sind zu ihrem wahrscheinlichen Wert<br />

auszuweisen, uneinbringliche Forderungen auszubuchen.<br />

Für wertberichtigte Forderungen erfolgt in der Gesamtergebnisrechnung<br />

ein differenzierter Ausweis. Der Aufwand aus pauschal wertberichtigten<br />

Forderungen wird unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen<br />

ausgewiesen. Der Aufwand aus Forderungen, bei denen der<br />

Forderungsausfall endgültig feststeht, wird bei den bilanziellen<br />

Abschreibungen dargestellt.<br />

Folgende Wertberichtigungen werden bei der Stadtkasse Dortmund<br />

vorgenommen:<br />

16


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Pos.<br />

A2.2.1.1 Gebühren<br />

A2.2.1.2 Beiträge<br />

A2.2.1.3 Steuern<br />

offene Ford. zweifelhafte<br />

Forderungen<br />

Mahnstufe 2 von der<br />

Stadtkasse zur<br />

Niederschlagung<br />

/<strong>zum</strong> Erlass<br />

vorgeschlagen<br />

Aussetzung der Vollziehung 50%<br />

A2.2.1.4<br />

Gewerbesteuer<br />

aus Transferleistungen<br />

1%<br />

70%<br />

95%<br />

A2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche<br />

Forderungen<br />

A2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich<br />

30%<br />

A2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen<br />

Bereich<br />

A2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen<br />

(<strong>Anlagen</strong> 1 Teil A und 2)<br />

A2.2.2.4 gegen Beteiligungen<br />

(<strong>Anlagen</strong> 3, 4 und 5)<br />

keine Wertberichtigung<br />

A2.2.2.5 gegen Sondervermögen<br />

(Anlage 1 Teil B)<br />

30%<br />

uneinbring.<br />

For-<br />

derungen<br />

100%<br />

Soweit abweichende Bewertungsgrundsätze zu Grunde gelegt werden,<br />

können diese auf Grund des Wesentlichkeitsgrundsatzes beibehalten<br />

werden.<br />

Innerhalb des Konzernkreises sollen grundsätzlich keine<br />

Wertberichtigungen vorgenommen werden.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Forderungen gegen Stadt, Sondervermögen und voll zu<br />

konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />

Posten-Nr. A2.2.1<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Umlaufvermögen/ Forderungen und sonstige<br />

Vermögensgegenstände<br />

Inhalt Unter dieser Position sind alle Forderungen, die gegenüber<br />

wirtschaftlichen Einheiten des Konsolidierungskreises bestehen (Anlage<br />

1), auszuweisen.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Forderungen gegen Sonstige<br />

Posten-Nr. A2.2.2<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Umlaufvermögen / Forderungen und sonstige<br />

Vermögensgegenstände<br />

Inhalt Forderungen, die gegenüber Konzernfremden bestehen, sind hier zu<br />

bilanzieren.<br />

_____________________________<br />

17


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Postenbezeichnung Sonstige Vermögensgegenstände von Stadt, Sondervermögen und<br />

voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (►Anlage 1)<br />

Posten-Nr. A2.2.3<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Umlaufvermögen / Forderungen und sonstige<br />

Vermögensgegenstände<br />

Inhalt Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens analog HGB, die nicht<br />

unter den Posten A2.2.1 und A2.2.2 einzuordnen sind und gegenüber<br />

wirtschaftlichen Einheiten des Konsolidierungskreises bestehen (Anlage<br />

1) z.B.:<br />

o Steuererstattungsansprüche,<br />

o Kautionsleistungen,<br />

o Gehaltsvorschüsse<br />

o Schadensersatzleistungen.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Sonstige Vermögensgegenstände von Sonstigen<br />

Posten-Nr. A2.2.4<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Umlaufvermögen / Forderungen und sonstige<br />

Vermögensgegenstände<br />

Inhalt Wie unter A.2.2.3 beschrieben, die jedoch nicht gegenüber<br />

wirtschaftlichen Einheiten, die unter der ►Anlage 1 aufgeführt sind,<br />

bestehen.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital<br />

Posten-Nr. A2.2.5<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Umlaufvermögen / Forderungen und sonstige<br />

Vermögensgegenstände<br />

Inhalt Unter dieser Position sind die eingeforderten und noch nicht<br />

eingezahlten ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital (bzw.<br />

Stammkapital bei der GmbH) und ähnliche Beträge als Forderungen zu<br />

erfassen.<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► A2.2.5.1 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Stadt,<br />

Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen<br />

Unternehmen (Anlage 1)<br />

► A2.2.5.2 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

Posten-Nr. A2.3<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Umlaufvermögen<br />

Inhalt Wertpapiere, die analog HGB auf Grund des kurzfristigen<br />

Bindungswillens nicht beim Anlagevermögen ausgewiesen werden.<br />

Ansatz- und<br />

Bewertungsbesonderheiten Hierunter fallen die im HGB gesondert auszuweisenden Anteile an<br />

verbundenen Unternehmen und eigenen Anteile.<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► A2.3.1 Wertpapiere des Umlaufvermögens von der Stadt,<br />

und von voll zu konsolidierenden verbundenen<br />

Unternehmen (Anlage 1 Teil A)<br />

► A2.3.2 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

__________________________________<br />

18


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Postenbezeichnung Liquide Mittel<br />

Posten-Nr. A2.4<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Umlaufvermögen<br />

Inhalt Liquide Mittel sind alle Bar- und Buchgeldguthaben, die kurzfristig<br />

verfügbar sind, z.B. Barmittel der Kasse, Guthaben bei Banken und<br />

Sparkassen (Spar- oder Kontokorrentguthaben) sowie Schecks analog<br />

HGB.<br />

_________________________________<br />

Postenbezeichnung Aktive Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Posten-Nr. A3<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva<br />

Inhalt Ausgewiesen werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag analog<br />

HGB, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag<br />

darstellen. Der Posten wird wie folgt untergliedert:<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► A3.1 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

► A3.2 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten<br />

► A3.3 Aktivische latente Steuern aus Einzelabschlüssen<br />

Ansatz- und<br />

Bewertungsbesonderheiten Gemäß 42 (2) GemHVO dürfen Disagios aktiv abgegrenzt werden.<br />

Dieses Ansatzwahlrecht ist grundsätzlich auszuüben.<br />

Zusammenhang mit Posten Abgrenzungen sind unter folgenden Ergebnisrechnungspositionen<br />

möglich:<br />

► Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (E13)<br />

► Transferaufwendungen (E15)<br />

► Sonstige ordentliche Aufwendungen (E16)<br />

► Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen (E21)<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

Posten-Nr. A3.1<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva<br />

Inhalt Ergeben sich aktive latente Steuern aus den Konsolidierungsmaßnahmen<br />

gem. § 306 HGB, sind diese hier auszuweisen.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Posten-Nr. A3.2<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva<br />

Inhalt Unter dieser Position sind alle sonstigen aktiven<br />

Rechnungsabgrenzungsposten zu erfassen. Also grundsätzlich alle vor<br />

dem Abschlussstichtag geleisteten Ausgaben, soweit sie Aufwand für<br />

eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► A3.2.1 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Stadt,<br />

Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen<br />

Unternehmen (Anlage 1)<br />

► A3.2.2 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen<br />

__________________________________<br />

19


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Postenbezeichnung Aktive latente Steuern aus Einzelabschlüssen<br />

Posten-Nr. A3.3<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva<br />

Inhalt Im Rahmen der Erstellung der KB II ist dieser Posten mangels<br />

Ansatzwahlrecht in der GemHVO/GO aufzulösen.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />

Posten-Nr. A4<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva<br />

Inhalt Sofern das Eigenkapital aufgebraucht ist und sich ein Überschuss der<br />

Passivposten über die Aktivposten ergibt ist dieser hier gesondert<br />

auszuweisen.<br />

20


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Passiva<br />

Postenbezeichnung Eigenkapital<br />

Posten-Nr. P1<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva<br />

Inhalt Rechengröße, die sich aus der Wertdifferenz zwischen Aktivseite<br />

(Vermögen) und der Summe von Verbindlichkeiten, Rückstellungen,<br />

Sonderposten und passiven Rechnungsabgrenzungsposten ergibt.<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► P1.1 Allgemeine Rücklage<br />

► P1.2 Sonderrücklagen<br />

► P1.3 Ausgleichsrücklage<br />

► P1.4 Ergebnisvorträge<br />

► P1.5 Gesamtjahresüberschuss/ -fehlbetrag<br />

► P1.6 Gesamtbilanzgewinn/ -verlust<br />

► P1.7 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />

Bemerkungen Übersteigt ein Jahresfehlbetrag <strong>zum</strong> Abschlussstichtag das vorhandene<br />

Eigenkapital, wird der Wert als „nicht durch Eigenkapital gedeckter<br />

Fehlbetrag“ auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Allgemeine Rücklage<br />

Posten-Nr. P1.1<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Eigenkapital<br />

Inhalt Die Allgemeine Rücklage ergibt sich bei Aufstellung der Bilanz<br />

rechnerisch aus der Differenz der Aktivposten und allen übrigen<br />

Passivposten der Bilanz, einschließlich der sonstigen Eigenkapitalposten<br />

(►P1.2 bis P1.7).<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► P1.1.1 Grundkapital/ Stammkapital<br />

► P1.1.2 Allgemeine Rücklage Stadt<br />

► P1.1.3 Kapitalrücklage<br />

► P1.1.4 Gewinnrücklagen<br />

► P1.1.5 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Grundkapital / Stammkapital<br />

Posten-Nr. P1.1.1<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Eigenkapital/ Allgemeine Rücklage<br />

Inhalt Nominalkapital oder Nennkapital einer Kapitalgesellschaft bzw. eines<br />

Sondervermögens, auf das sich Angaben <strong>zum</strong> Besitz von Anteilen der<br />

Organisation beziehen.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Allgemeine Rücklage Stadt<br />

Posten-Nr. P1.1.2<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Eigenkapital/ Allgemeine Rücklage<br />

Inhalt Dieser Posten ist nur im städtischen Einzelabschluss möglich und wird<br />

für den Gesamtabschluss übernommen.<br />

__________________________________<br />

21


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Postenbezeichnung Kapitalrücklage<br />

Posten-Nr. P1.1.3<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Eigenkapital/ Allgemeine Rücklage<br />

Inhalt Als Kapitalrücklagen sind gem. § 272 (2) HGB alle Beträge<br />

auszuweisen, die bei der Emission von Anteilen einschließlich von<br />

Bezugsanteilen über den Nennbetrag hinaus und bei der Ausgabe von<br />

Anleihen für Wandlungs- und Optionsrechte <strong>zum</strong> Erwerb von Anteilen<br />

erzielt werden.<br />

Außerdem sind in die Kapitalrücklage einzustellen:<br />

o die Beträge von Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen<br />

Gewährung eines Vorzugs für ihre Anteile (Vorzugsaktien) leisten,<br />

o sonstige Zuzahlungen der Gesellschafter in das Eigenkapital.<br />

Neben der im Einzelabschluss ausgewiesenen Kapitalrücklage werden<br />

hier Zuschüsse von der Stadt Dortmund an die Sondervermögen<br />

(►Anlage 1, Teil B) ausgewiesen, die zweckbestimmt zur Schaffung<br />

von Anlagevermögen sind.<br />

Ansatz- und<br />

Bewertungsbesonderheiten Zuwendungen für Investitionen, die von der Stadt an Sondervermögen<br />

geleistet wurden und als Sonderposten in den Einzelbilanzen<br />

ausgewiesen werden, sind in die Kapitalrücklage umzugliedern.<br />

Andere konzerninterne Zuwendungen für Investitionen verbleiben<br />

aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes in Abstimmung mit der<br />

Konzernmutter bei den Sonderposten für Zuwendungen (►P2.1).<br />

. __________________________________<br />

Postenbezeichnung Gewinnrücklagen<br />

Posten-Nr. P1.1.4<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Eigenkapital/ Allgemeine Rücklage<br />

Inhalt Gewinnrücklagen sind Rücklagen aus bereits erwirtschafteten und<br />

versteuerten Gewinnen vergangener Perioden, die nicht ausgeschüttet<br />

wurden (thesaurierte Gewinne).<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />

Posten-Nr. P1.1.5<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Eigenkapital/ Allgemeine Rücklage<br />

Inhalt Übersteigt der im Rahmen der Kapitalkonsolidierung ermittelte Zeitwert<br />

des Eigenkapitals einer voll zu konsolidierenden Organisation den<br />

entsprechenden Beteiligungsbuchwert (i.d.R. die Anschaffungskosten),<br />

so ist der Unterschiedsbetrag hier auszuweisen.<br />

Ansatz- und<br />

Bewertungsbesonderheiten Gem. § 50 (2) GemHVO ist die Neubewertungsmethode anzuwenden.<br />

Bemerkungen Dieser Ausgleichsposten entsteht nur im Rahmen einer<br />

Kapitalkonsolidierung und ist insofern nur im Gesamtabschluss relevant.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Sonderrücklagen<br />

Posten-Nr. P1.2<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Eigenkapital<br />

Inhalt In der Sonderrücklage sind gem. § 43 (4) GemHVO noch nicht<br />

zweckentsprechend verwendete Zuwendungen (ansonsten ►P1.2) für<br />

die Anschaffung/ Herstellung von Vermögensgegenständen<br />

auszuweisen, bei denen der Zuwendungsgeber eine ertragswirksame<br />

22


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Auflösung ausgeschlossen hat. Darüber hinaus kann diese gebildet<br />

werden, um beschlossene Anschaffungen/ Herstellung von<br />

Vermögensgegenständen zu sichern.<br />

Ansatz- und Das Wahlrecht zur Sicherstellung beschlossener Anschaffung /<br />

Bewertungsbesonderheiten Herstellung von Vermögensgegenständen durch Bildung einer<br />

Sonderrücklage wird im Gesamtabschluss nicht ausgeübt ( § 43 (4) S. 2<br />

GemHVO).<br />

Bemerkungen Wurde das Wahlrecht nach § 43 (4) S. 2 GemHVO im Einzelabschluss<br />

ausgeübt, ist die Sonderrücklage in die allgemeine Rücklage<br />

umzugliedern.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Ausgleichsrücklage<br />

Posten-Nr. P1.3<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Eigenkapital<br />

Inhalt Die Ausgleichsrücklage dient im städtischen Einzelabschluss dazu, im<br />

Bedarfsfall den kommunalen Haushaltsausgleich sicherzustellen.<br />

Bemerkungen Auf Grund der beschriebenen Voraussetzung kommt die Bildung der<br />

Ausgleichsrücklage durch die einzubeziehenden Organisationen nicht in<br />

Betracht.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Ergebnisvorträge<br />

Posten-Nr. P1.4<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Eigenkapital<br />

Inhalt Ergebnisvorträge, die sich analog HGB aus dem Einzelabschluss der<br />

Organisationen ergeben.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Gesamtjahresüberschuss/ -fehlbetrag<br />

Posten-Nr. P1.5<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Eigenkapital<br />

Inhalt Saldo der Ergebnisrechnung/ Gewinn- und Verlustrechnung<br />

Zusammenhang mit Posten Entspricht dem Ergebnisrechnungsposten<br />

► Gesamtjahresüberschuss-/fehlbetrag (E28)<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Gesamtbilanzgewinn/ -verlust<br />

Posten-Nr. P1.6<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Eigenkapital<br />

Inhalt Sofern die Bilanz unter Berücksichtigung einer vollständigen oder<br />

teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wurde, tritt an<br />

die Stelle des Postens ► P1.5 „Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag“<br />

der Posten „Gesamtbilanzgewinn/-verlust“. (vgl. § 268 Abs. 1 HGB)<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />

Posten-Nr. P1.7<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Eigenkapital<br />

Inhalt Anteile anderer Gesellschafter am Eigenkapital einer voll zu<br />

konsolidierenden Organisation sind hier im Rahmen der Konsolidierung<br />

gesondert auszuweisen (gem. § 307 Abs. 1 HGB).<br />

Ansatz- und<br />

23


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Bewertungsbesonderheiten Im Rahmen der Neubewertung sind auch die auf andere Gesellschafter<br />

entfallenden stillen Reserven aufzudecken und hier anteilig<br />

auszuweisen.<br />

Bemerkungen Auf Grund der beschriebenen Voraussetzung sind Anteile anderer<br />

Gesellschafter nur im Gesamtabschluss auszuweisen.<br />

Postenbezeichnung Sonderposten<br />

Posten-Nr. P2<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva<br />

__________________________________<br />

Inhalt Sonderposten stellen Vermögensübertragungen Dritter mit dem<br />

Vorbehalt einer bestimmten Verwendung dar.<br />

Wesentliche Voraussetzung zur Bildung von Sonderposten ist der<br />

direkte Bezug, der zwischen Sonderposten und einem bestimmten<br />

Aktivposten hergestellt werden muss (Ausnahme: ►Sonderposten für<br />

den Gebührenausgleich, P2.3); um eine entsprechende ertragswirksame<br />

Auflösung zu gewährleisten.<br />

Ansatz- und<br />

Bewertungsbesonderheiten Während handelsrechtlich eine Saldierung dieser Leistungen durch<br />

Reduzierung der AK/HK des zugehörigen Aktivpostens erlaubt ist, hat<br />

gem. § 43 (5) GemHVO ein Bruttoausweis zu erfolgen.<br />

Geldleistungen sind mit dem Nennbetrag, Sachleistungen mit dem<br />

vorsichtig geschätzten Zeitwert anzusetzen.<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► P2.1 Sonderposten für Zuwendungen<br />

► P2.2 Sonderposten für Beiträge<br />

► P2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />

► P2.4 Sonstige Sonderposten<br />

Bemerkungen Die Einstellung als Sonderposten bedingt die Aktivierung eines<br />

zugeordneten Aktivpostens. Bis zur Aktivierung (= Erfüllung der<br />

Zweckbestimmung der Leistung) sind Zuwendungen, Beiträge, Spenden<br />

u.ä. unter den ►Sonstigen Verbindlichkeiten (P4.7) zu passivieren.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Sonderposten für Zuwendungen<br />

Posten-Nr. P2.1<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Sonderposten<br />

Inhalt Der Begriff der „Zuwendung“ umfasst Förderungen der öffentlichen Hand<br />

(Zuweisungen) und von privater Seite (Zuschüsse) in Geld- und<br />

Sachform, deren Verwendung für Investitionen zweckgebunden ist.<br />

Drittmittel, die aus formellen Gründen (Förderrecht u.ä.) von der Stadt an<br />

den Fördernehmer weitergeleitet wurden, sind hier als Sonderposten<br />

auszuweisen. Setzen sich Zuwendungen aus Eigenmitteln (von<br />

Organisationen aus dem Konsolidierungskreis) und Drittmitteln<br />

zusammen, ist eine Sonderpostenbildung nur in Höhe der Drittmittel<br />

möglich.<br />

Ansatz- und<br />

Bewertungsbesonderheiten Von der Stadt Dortmund an Sondervermögen (Anlage 1, Teil B) für<br />

Investitionen geleistete Zuwendungen sind als Eigenkapital<br />

24


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

(►Kapitalrücklage P.1.1.3) auszuweisen und entsprechend<br />

umzugliedern.<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► P.2.1.1 Sonderposten für Zuwendungen von Stadt,<br />

Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen<br />

Unternehmen (Anlage 1)<br />

► P2.1.2 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen<br />

Zusammenhang mit Posten Ertragswirksame Auflösung unter<br />

► Zuwendungen und allgemeine Umlagen (E2)<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Sonderposten für Beiträge<br />

Posten-Nr. P2.2<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Sonderposten<br />

Inhalt Beiträge von Dritten für öffentliche Investitionsmaßnahmen (z.B. nach<br />

KAG; BauGB) werden hier ausgewiesen. Typisches Beispiel sind<br />

beitragsfinanzierte Erschließungsmaßnahmen im Straßenbau.<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► P.2.2.1 Sonderposten für Beiträge von Stadt, Sondervermögen und<br />

voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

(Anlage 1)<br />

► P2.2.2 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen<br />

Zusammenhang mit Posten Ertragswirksame Auflösung unter<br />

► Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (E4)<br />

Bemerkungen Auf Grund der beschriebenen Voraussetzung sind Sonderposten für<br />

Beiträge nur durch die Stadt Dortmund und Sondervermögen<br />

auszuweisen.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />

Posten-Nr. P2.3<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Sonderposten<br />

Inhalt Teilbereiche der kommunalen Aufgabenerfüllung werden durch<br />

Gebühren der Leistungsempfänger finanziert (z.B. Entwässerung,<br />

Abfallentsorgung). Nach KAG ist die Kommune verpflichtet,<br />

Jahresüberschüsse dieser Gebührenbereiche gegenüber den<br />

Leistungsempfängern spätestens nach drei Jahren auszugleichen.<br />

Hierfür ist gem. § 43 (6) GemHVO ein Sonderposten für den<br />

Gebührenausgleich zu bilden.<br />

Zusammenhang mit Posten Bildung<br />

► sonstige ordentliche Aufwendungen (E16)<br />

Ertragswirksame Auflösung unter<br />

► Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (E4)<br />

Bemerkungen Auf Grund der beschriebenen Voraussetzung sind Sonderposten für den<br />

Gebührenausgleich nur durch die Stadt Dortmund auszuweisen.<br />

__________________________________<br />

25


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Postenbezeichnung Sonstige Sonderposten<br />

Posten-Nr. P2.4<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Sonderposten<br />

Inhalt „Sonstige Sonderposten“ ist die Sammelposition für Sachverhalte<br />

gemäß der ► allgemeinen Sonderpostendefinition (P2), die nicht unter<br />

die speziellen Sonderpostenvoraussetzungen der Posten P2.1 bis P2.3<br />

fallen.<br />

Beispiele für mögliche Sachverhalte sind Sonderposten für<br />

• Stellplatzablösebeträge<br />

• Ausgleichs- und Ersatzgelder für ökologische Maßnahmen<br />

• geleistete Baukostenzuschüsse für Hausanschlüsse<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► P.2.4.1 Sonstige Sonderposten von Stadt, Sondervermögen und<br />

voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

(Anlage 1)<br />

► P2.4.2 Sonstige Sonderposten von Sonstigen<br />

► P2.4.3 Sonderposten mit Rücklageanteil<br />

Bemerkungen Sonderposten mit Rücklageanteil gem. § 273 HGB, die in<br />

handelsrechtlichen Einzelabschlüssen der Organisationen gebildet<br />

wurden, sind mangels Wahlrecht in der GemHVO/GO im<br />

Gesamtabschluss ertragswirksam aufzulösen. Die vorgenommene<br />

Auflösung des Geschäftsjahres ist zu korrigieren.<br />

Zusammenhang mit Posten Ertragswirksame Auflösung unter<br />

► Sonstige ordentliche Erträge (E7)<br />

Postenbezeichnung Rückstellungen<br />

Posten-Nr. P3<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva<br />

__________________________________<br />

Inhalt Rückstellungen werden für Verpflichtungen gebildet, die dem<br />

Geschäftsjahr zuzuordnen sind, deren Höhe und/oder Fälligkeit <strong>zum</strong><br />

Bilanzstichtag aber noch ungewiss sind.<br />

Gem. § 36 GemHVO besteht für Rückstellungssachverhalte eine<br />

Passivierungspflicht (kein Passivierungswahlrecht). Dabei sind die<br />

zulässigen Sachverhalte für Rückstellungsbildungen abschließend<br />

aufgezählt (siehe ► P3.1 bis P3.5).<br />

Ansatz- und<br />

Bewertungsbesonderheiten Passivierung analog HGB in Höhe des Betrages, der nach vernünftiger<br />

kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. (BILMOG)<br />

Rückstellungen, die auf Grund eines Wahlrechts nach § 249 HGB<br />

gebildet wurden und nicht unter das Passivierungsgebot nach GemHVO<br />

fallen, sind ertragswirksam aufzulösen. (BILMOG)<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► P3.1 Pensionsrückstellungen<br />

► P3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten<br />

► P3.3 Instandhaltungsrückstellungen<br />

► P3.4 Steuerrückstellungen<br />

► P3.5 Sonstige Rückstellungen<br />

26


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Bemerkungen Zusätzliche Angaben sind für den Gesamtrückstellungsspiegel im (►<br />

Anlage 18) erforderlich.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Pensionsrückstellungen<br />

Posten-Nr. P3.1<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Rückstellungen<br />

Inhalt Sämtliche Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung, die sich<br />

aus einem Beschäftigungsverhältnis ergeben und direkt vom<br />

Dienstherrn/ Arbeitgeber zu leisten sind, sind unter den<br />

Pensionsrückstellungen zu berücksichtigen.<br />

Im Einzelnen sind gemäß § 36 (1) GemHVO nach den beamtenrechtlichen<br />

Vorschriften zu erfassen:<br />

� bestehende Versorgungsansprüche<br />

� sämtliche Anwartschaften<br />

� andere fortgeltende Ansprüche nach Ausscheiden aus dem Dienst<br />

(z.B. Beihilfe)<br />

Pensionsverpflichtungen gegenüber tariflich Beschäftigten sind gemäß §<br />

36 (4) GemHVO analog § 36 (1) GemHVO zu bilden.<br />

Ansatz- und<br />

Bewertungsbesonderheiten Abweichend von handelsrechtlichen Regelungen sind auch<br />

Pensionsverpflichtungen im Rahmen sog. „Altzusagen“ anzusetzen.<br />

Derzeitige Bewertungsparameter:<br />

o Barwertermittlung im Teilwertverfahren,<br />

o Rechnungszinsfuss: 5%;<br />

o Sterberichttafel: Heubeck 2005G<br />

o Beihilfeansprüche werden als prozentualer Aufschlag zur<br />

Pensionsrückstellung pauschal berücksichtigt. (z.Zt. 20%)<br />

Zusammenhang mit Posten Rückstellungsbildung für aktives Personal<br />

►Personalaufwendungen (E11),<br />

Rückstellungsbildung für ehemaliges Personal<br />

►Versorgungsaufwendungen (E12),<br />

Auflösung der Rückstellungen<br />

►sonstige ordentliche Erträge (E7)<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Rückstellungen für Deponien und Altlasten<br />

Posten-Nr. P3.2<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Rückstellungen<br />

Inhalt Für Rekultivierungs- und Nachsorgeverpflichtungen, die sich aus dem<br />

Betrieb von Deponien ergeben, sind gem. § 36 (2) GemHVO<br />

Rückstellungen in Höhe der zu erwarteten Gesamtkosten <strong>zum</strong> Zeitpunkt<br />

der Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen anzusetzen.<br />

Dies gilt entsprechend für Altlasten. Voraussetzung hierfür ist die<br />

gesicherte Erkenntnis (Einzelgutachten) über das Vorliegen einer Altlast<br />

sowie die vertragliche/ gesetzliche Verpflichtung zur Sanierung.<br />

Ansatz- und<br />

Bewertungsbesonderheiten Zukünftige Preissteigerungen sind (analog HGB) zu berücksichtigen.<br />

Zusammenhang mit Posten Rückstellungsbildung<br />

► sonstige ordentliche Aufwendungen (E16)<br />

27


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Auflösung der Rückstellungen<br />

►sonstige ordentliche Erträge (E7)<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Instandhaltungsrückstellungen<br />

Posten-Nr. P3.3<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Rückstellungen<br />

Inhalt Instandhaltungsrückstellungen für Sachanlagen sind gemäß § 36 (3)<br />

GemHVO anzusetzen, wenn die Nachholung hinreichend konkret<br />

beabsichtigt ist und als bisher unterlassen bewertet werden muss.<br />

Ansatz- und<br />

Bewertungsbesonderheiten Die vorgesehenen Maßnahmen müssen am Abschlussstichtag einzeln<br />

bestimmt und wertmäßig beziffert sein.<br />

Abweichend von handelsrechtlichen Fristenregelungen zu<br />

Passivierungspflicht und -wahlrechten (3 bzw. 12 Monate) gilt als<br />

längstmöglicher Zeitraum für die Nachholung, dass die Maßnahme im<br />

Rahmen der mittelfristigen Planung (5 Jahre) durchgeführt wird.<br />

Zusammenhang mit Posten Rückstellungsbildung<br />

► sonstige ordentliche Aufwendungen (E16)<br />

Auflösung der Rückstellungen<br />

► sonstige ordentliche Erträge (E7)<br />

Bemerkungen Einzelmaßnahmen sind in einer Liste gesondert aufzuführen.<br />

_________________________________<br />

Postenbezeichnung Steuerrückstellungen<br />

Posten-Nr. P3.4<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Rückstellungen<br />

Inhalt Analog HGB sind Beträge in die Steuerrückstellungen einzustellen, um<br />

den Steueraufwand des Geschäftsjahres zutreffend darstellen zu<br />

können.<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► P3.4.1 Steuerrückstellungen gegenüber Stadt<br />

► P3.4.2 Passive latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

► P3.4.3 Passive latente Steuern aus Einzelabschlüssen<br />

► P3.4.4 Sonstige Steuerrückstellungen<br />

Zusammenhang mit Posten Rückstellungsbildung<br />

► sonstige ordentliche Aufwendungen (E16)<br />

Auflösung der Rückstellungen<br />

► sonstige ordentliche Erträge (E7)<br />

__________________________________<br />

28


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Postenbezeichnung Steuerrückstellungen gegenüber Stadt<br />

Posten-Nr. P3.4.1<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Rückstellungen/ Steuerrückstellungen<br />

Inhalt Rückstellungen für Steuern, die an die Stadt Dortmund abgeführt werden<br />

müssen.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Passive latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

Posten-Nr. P3.4.2<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Rückstellungen/ Steuerrückstellungen<br />

Inhalt Resultieren passive latente Steuern aus den Konsolidierungsmaßnahmen<br />

gem. §§ 301 und 306 HGB, sind diese hier auszuweisen.<br />

_________________________________<br />

Postenbezeichnung Passive latente Steuern aus Einzelabschlüssen<br />

Posten-Nr. P3.4.3<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Rückstellungen/ Steuerrückstellungen<br />

Inhalt Posten für passive latente Steuern aus den jeweiligen Einzelbilanzen<br />

gem. § 274 Abs. 1 HGB.<br />

_________________________________<br />

Postenbezeichnung Sonstige Steuerrückstellungen<br />

Posten-Nr. P3.4.4<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Rückstellungen/ Steuerrückstellungen<br />

Inhalt Sonstige Steuerrückstellungen, die nicht unter die Posten ►P3.4.1 bis<br />

P3.4.3 fallen.<br />

_________________________________<br />

Postenbezeichnung Sonstige Rückstellungen<br />

Posten-Nr. P3.5<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Rückstellungen<br />

Inhalt Hier sind gem. § 36 (4) bis (6) GemHVO weitere Rückstellungen zu<br />

passivieren, die nicht unter den Posten P3.1 bis P3.4 erfasst sind. Im<br />

Einzelnen sind hier anzusetzen:<br />

o Rückstellungen für Personalangelegenheiten (Altersteilzeit/ 58er<br />

Regelungen/ Urlaub und Überstunden)<br />

o Rückstellungen für Archivkosten<br />

o Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden<br />

Geschäften / laufenden Verfahren<br />

o Rückstellungen für Jahresabschlusskosten<br />

o Rückstellungen für Schadensersatzverpflichtungen<br />

o Rückstellungen für Verlustabdeckungen und<br />

Ausgleichsverpflichtungen<br />

o Rückstellungen für Verpflichtungen aus öffentlichen Auflagen<br />

(Brandschutz u.ä.)<br />

Ansatz- und<br />

Bewertungsbesonderheiten Für Rückstellungen für Urlaub/ Überstunden oder Garantien kann nach §<br />

34 (3) GemHVO ein Gruppenwert mit dem gewogenen<br />

Durchschnittswert angesetzt werden.<br />

29


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Bei der Bildung von Rückstellungen für Altersteilzeit sind sowohl am<br />

Abschlussstichtag bereits vereinbarte Altersteilzeitverhältnisse als auch<br />

potentielle Anwärter zu berücksichtigen (analog IDW RS HFA 3).<br />

Die Bildung von Rückstellungen für Sanierungsgelder der ZKW im<br />

Rahmen des Gesamtabschlusses ist noch zu klären.<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► P3.5.1 Sonstige Rückstellungen von Stadt, Sondervermögen und<br />

voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

(Anlage 1)<br />

► P3.5.2 Sonstige Rückstellungen von Sonstigen<br />

Zusammenhang mit Posten Rückstellungsbildung<br />

► sonstige ordentliche Aufwendungen (E16),<br />

bei Rückstellungen für Personalangelegenheiten:<br />

► Personalaufwendungen (E11)<br />

Auflösung der Rückstellungen<br />

►sonstige ordentliche Erträge (E7)<br />

Postenbezeichnung Verbindlichkeiten<br />

Posten-Nr. P4<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva<br />

_________________________________<br />

Inhalt Verpflichtungen, deren Grund, Höhe und Fälligkeit feststehen, werden<br />

analog HGB hier ausgewiesen.<br />

Ansatz- und<br />

Bewertungsbesonderheiten Passivierung mit dem Rückzahlungsbetrag analog HGB.<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► P4.1 Anleihen<br />

► P4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />

► P4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />

► P4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen<br />

wirtschaftlich gleichkommen<br />

► P4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

► P4.6 Sonstige Verbindlichkeiten<br />

► P4.7 Verbindlichkeiten gegenüber Stadt / Sondervermögen / voll zu<br />

konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

Bemerkungen Zusätzliche Angaben sind für den Gesamtverbindlichkeitenspiegel (siehe<br />

►Anlage 19) erforderlich.<br />

Postenbezeichnung Anleihen<br />

Posten-Nr. P4.1<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva<br />

__________________________________<br />

Inhalt Hier werden langfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen, bei denen die<br />

Organisationen handelbare Wertpapiere herausgegeben haben.<br />

Beispiele für Anleihen sind Schuldverschreibungen und<br />

Kommunalobligationen.<br />

__________________________________<br />

30


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Postenbezeichnung Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />

Posten-Nr. P4.2<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Verbindlichkeiten<br />

Inhalt Kredite, die zur Finanzierung von Investitionen aufgenommen wurden<br />

Bemerkungen Verbindlichkeiten gegenüber voll zu konsolidierenden Organisationen<br />

i.S.d. Gesamtabschlusses (►Anlage 1) sind unter ► P4.7 auszuweisen.<br />

Postenbezeichnung Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />

Posten-Nr. P4.3<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Verbindlichkeiten<br />

Inhalt Auszuweisen sind Verbindlichkeiten, die zur Finanzierung der laufenden<br />

Geschäftstätigkeit notwendig sind und nicht für Investitionen verwendet<br />

werden.<br />

Bemerkungen Verbindlichkeiten gegenüber voll zu konsolidierenden Organisationen<br />

i.S.d. Gesamtabschlusses (►Anlage 1) sind unter ► P4.7 auszuweisen.<br />

_________________________________<br />

Postenbezeichnung Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen<br />

wirtschaftlich gleichkommen<br />

Posten-Nr. P4.4<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Verbindlichkeiten<br />

Inhalt Auszuweisen sind alternative Finanzierungen und Grundstückskäufe,<br />

z.B.<br />

o Leasingverträge (Voraussetzung.: wirtschaftliches Eigentum beim<br />

Leasingnehmer)<br />

o Restkaufgelder (im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften)<br />

o Schuldübernahmen<br />

o Leibrentenverträge<br />

Bemerkungen Verbindlichkeiten gegenüber voll zu konsolidierenden Organisationen<br />

i.S.d. Gesamtabschlusses (►Anlage 1) sind unter ► P4.7 auszuweisen.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

Posten-Nr. P4.5<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Verbindlichkeiten<br />

Inhalt Auszuweisen sind sämtliche vertragliche Verpflichtungen, bei denen eine<br />

Lieferung oder Leistung erbracht wurde, aber noch nicht die hierfür<br />

geschuldete Gegenleistung erfolgte.<br />

Bemerkungen<br />

Verbindlichkeiten gegenüber voll zu konsolidierenden Organisationen<br />

i.S.d. Gesamtabschlusses (►Anlage 1) sind unter ► P4.7 auszuweisen.<br />

__________________________________<br />

31


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Postenbezeichnung Sonstige Verbindlichkeiten<br />

Posten-Nr. P4.6<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Verbindlichkeiten<br />

Inhalt Hier werden alle Verbindlichkeiten erfasst, die nicht unter die Posten<br />

P4.1 bis P4.5 oder P4.7 auszuweisen sind.<br />

Beispiele für „Sonstige Verbindlichkeiten“ sind:<br />

o Steuerverbindlichkeiten<br />

o Verbindlichkeiten aus Transferleistungen<br />

o Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern<br />

o Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern<br />

o Überzahlungen von Kunden<br />

o Beiträge und Versicherungen<br />

o Zuwendungen für laufende Zwecke<br />

o Zuwendungen für Investitionen, die noch nicht zweckentsprechend<br />

verwendet wurden; siehe ►Sonderposten (P2)<br />

Ansatz- und<br />

Bewertungsbesonderheiten Abweichend vom HGB sind hier auch die Verbindlichkeiten aus der<br />

Annahme gezogener Wechsel, der Ausstellung von Wechseln sowie die<br />

erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen auszuweisen.<br />

Bemerkungen Verbindlichkeiten gegenüber voll zu konsolidierenden Organisationen<br />

i.S.d. Gesamtabschlusses (►Anlage 1) sind unter ► P4.7 auszuweisen.<br />

_________________________________<br />

Postenbezeichnung Verbindlichkeiten gegenüber Stadt / Sondervermögen /voll zu<br />

konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

Posten-Nr. P4.7<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Verbindlichkeiten<br />

Inhalt Zu diesen Verbindlichkeiten zählen sämtliche Verpflichtungen gegenüber<br />

der Stadt, den Sondervermögen und voll zu konsolidierenden<br />

verbundenen Unternehmen (►Anlage 1).<br />

Bemerkungen Diese Position wird im Rahmen der Konsolidierung eliminiert und<br />

demzufolge in der Gesamtbilanz nicht ausgewiesen.<br />

_________________________________<br />

Postenbezeichnung Passive Rechnungsabgrenzung<br />

Posten-Nr. P5<br />

Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva<br />

Inhalt Einnahmen, die im laufenden Jahr zugeflossen sind, die Leistung aber<br />

erst im Folgejahr erbracht werden, werden analog HGB passiviert.<br />

Typische Beispiele sind erhaltene Miet- und Pachtvorauszahlungen oder<br />

Disagios auf gegebene Kredite.<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► P5.1 Passive Rechnungsabgrenzung von Stadt, Sondervermögen<br />

und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

(Anlage 1)<br />

► P5.2 Passive Rechnungsabgrenzung von Sonstigen<br />

32


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Ansatzbesonderheiten:<br />

Gesamtergebnisrechnung<br />

Periodenfremde Erträge/<br />

Aufwendungen Periodenfremde Erträge/ Aufwendungen sind abweichend vom HGB<br />

nicht unter „Sonstige betriebliche Erträge/ Aufwendungen“ auszuweisen,<br />

sondern in der nach GemHVO originär zutreffenden<br />

Ergebnisrechnungsposition.<br />

Beispiel:<br />

In einer handelsrechtlichen GuV sind bei den „Sonstigen betrieblichen<br />

Aufwendungen“ periodenfremde Aufwendungen, z.B. für<br />

Instandhaltungen für Gebäude oder Energiekosten, enthalten, wenn<br />

hierfür keine Rückstellungen oder Verbindlichkeiten im<br />

Vorjahresabschluss gebildet wurden. Für die Erstellung der ER II sind<br />

diese periodenfremden Aufwandspositionen grundsätzlich in die<br />

Ergebnisrechnungsposition „Aufwendungen für Sach- und<br />

Dienstleistungen“ umzugliedern. Auf die Umgliederung kann ggf.<br />

aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes in Abstimmung mit der<br />

Konzernmutter verzichtet werden.<br />

Konsolidierungskreisinterne<br />

Erträge und Aufwendungen Die Erträge und Aufwendungen zwischen den voll zu konsolidierenden<br />

Organisationen (►Anlage 1) sind bei bestimmten Posten der<br />

Ergebnisrechnung für Konsolidierungszwecke gesondert zu erfassen.<br />

Diese sind jeweils unter „Zusammensetzung des Postens“ erwähnt.<br />

33


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Postenbezeichnung Steuern und ähnliche Abgaben<br />

Posten-Nr. E1<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Erträge<br />

Inhalt Hier sind die von der Stadt Dortmund aufgrund ihrer Steuerhoheit<br />

erhobenen Gemeindesteuern (z.B. Gewerbe-, Grundsteuer) und die<br />

Gemeindeanteile an Gemeinschaftssteuern zu erfassen.<br />

Steuerähnliche Abgaben sind z.B. die Fremdenverkehrsabgabe oder<br />

Abgaben von Spielbanken.<br />

Bemerkungen Aufgrund der beschriebenen Voraussetzung sind Erträge aus Steuern<br />

nur durch die Stadt auszuweisen.<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► E1.1 Steuern von Sondervermögen und voll zu konsolidierenden<br />

verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />

► E1.2 Steuern von Sonstigen<br />

Besonderheiten Auf die Konsolidierung von Grund- und Gewerbesteuern, die von voll zu<br />

konsolidierenden Organisationen an die Stadt Dortmund gezahlt wurden,<br />

wird aus Vereinfachungsgründen verzichtet. Die Behandlung im<br />

Gesamtabschluss ist noch nicht abschließend geklärt.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Zuwendungen und allgemeine Umlagen<br />

Posten-Nr. E2<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Erträge<br />

Inhalt Unter den Zuwendungen werden Zuweisungen und Zuschüsse erfasst,<br />

z.B. Schlüssel-, Bedarfszuweisungen und allgemeine Zuweisungen.<br />

Insbesondere sind hier (auch konzerninterne) Zuschüsse für laufende<br />

Zwecke (Betriebskostenzuschüsse u.ä.) und empfangene Spenden<br />

auszuweisen.<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► E2.1 Zuwendungen und allgemeine Umlagen von Stadt,<br />

Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen<br />

Unternehmen (Anlage 1)<br />

► E2.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen von Sonstigen<br />

Besonderheiten Erträge aus der Auflösung von ►Sonderposten aus Zuwendungen<br />

(P2.1), die sich aus Investitionszuwendungen ergeben, sind hier zu<br />

berücksichtigen.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Sonstige Transfererträge<br />

Posten-Nr. E3<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Erträge<br />

Inhalt Erträge, die der Empfänger ohne konkrete Gegenleistung erhält, sind<br />

unter den sonstigen Transfererträgen auszuweisen, soweit sie nicht den<br />

Steuern oder Zuwendungen zuzuordnen sind. Überwiegend handelt es<br />

sich dabei um den Ersatz von eigenen ►Transferaufwendungen (E15),<br />

z.B. Sozialhilfeleistungen, durch Dritte oder empfangene<br />

Schuldendiensthilfen.<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► E3.1 Sonstige Transfererträge von Stadt, Sondervermögen und voll<br />

zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />

► E3.2 Sonstige Transfererträge von Sonstigen<br />

34


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Bemerkungen Aufgrund der beschriebenen Voraussetzung sind sonstige<br />

Transfererträge grundsätzlich nur durch die Stadt und die<br />

Sondervermögen auszuweisen.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte<br />

Posten-Nr. E4<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Erträge<br />

Inhalt Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte werden auf Grundlage öffentlichrechtlicher<br />

Schuldverhältnisse erhoben. Insbesondere werden hier<br />

Gebühren, Beiträge und ähnliche Entgelte ausgewiesen.<br />

Darüber hinaus sind Erträge aus der Auflösung von ►Sonderposten für<br />

Beiträge und von ►Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />

(P2.2/P2.3) hier auszuweisen.<br />

Aufgrund der beschriebenen Voraussetzung sind öffentlich-rechtliche<br />

Leistungsentgelte nur von der Stadt und den Sondervermögen<br />

auszuweisen.<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► E4.1 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte von Stadt,<br />

Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen<br />

Unternehmen (Anlage 1)<br />

► E4.2 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Privatrechtliche Leistungsentgelte<br />

Posten-Nr. E5<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Erträge<br />

Inhalt Erträge aufgrund privater Schuldverhältnisse sind hier auszuweisen.<br />

Hierzu gehören z.B. Umsatzerlöse aus Lieferungen und Leistungen,<br />

Pacht- und Mieterträge u.ä..<br />

Erträge aus der Veräußerung von Anlagevermögen sind den<br />

►sonstigen ordentlichen Erträgen (E7) zuzuordnen.<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► E5.1 Privatrechtliche Leistungsentgelte von Stadt,<br />

Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen<br />

Unternehmen (Anlage 1)<br />

► E5.2 Privatrechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />

Posten-Nr. E6<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Erträge<br />

Inhalt Hier werden im Allgemeinen Kostenerstattungen/ -umlagen für<br />

Leistungen der Verwaltung für Dritte ausgewiesen. Der Übernahme<br />

dieser Aufgaben liegt i.d.R. ein auftragsähnliches Verhältnis zu Grunde.<br />

Bemerkungen Aufgrund der beschriebenen Voraussetzung sind Kostenerstattungen/umlagen<br />

in der Regel durch die Stadt und die Sondervermögen<br />

auszuweisen.<br />

35


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► E6.1 Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Stadt,<br />

Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen<br />

Unternehmen (Anlage 1)<br />

► E6.2 Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Sonstigen<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Sonstige ordentliche Erträge<br />

Posten-Nr. E7<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Erträge<br />

Inhalt Hier werden Erträge der laufenden Geschäftstätigkeit erfasst, die nicht<br />

einer anderen Ertragspositionen zuzuordnen sind. Der Posten entspricht<br />

damit im Wesentlichen den handelsrechtlichen „sonstigen betrieblichen<br />

Erträgen“.<br />

Zu den sonstigen ordentlichen Erträgen gehören u.a.:<br />

o Erträge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen des<br />

Anlagevermögens<br />

o Erträge aus der Auflösung von ►sonstigen Sonderposten (P2.4)<br />

o Erstattung von Steuern vom Einkommen und Ertrag für Vorjahre<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► E7.1 Sonstige ordentliche Erträge von Stadt,<br />

Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen<br />

Unternehmen (Anlage 1)<br />

► E7.2 Sonstige ordentliche Erträge von Sonstigen<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Aktivierte Eigenleistungen<br />

Posten-Nr. E8<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Erträge<br />

Inhalt Aufwendungen des Geschäftsjahres zur Herstellung von selbst erstellten<br />

Vermögensgegenständen des Anlagevermögens analog HGB.<br />

Besonderheiten Für die Herstellungskosten (siehe ►A1.2 Sachanlagen) sind<br />

grundsätzlich die Bewertungsvorgaben nach § 33 (3) GemHVO zu<br />

berücksichtigen.<br />

Soweit konzerninterne Leistungen in die aktivierten Eigenleistungen<br />

eingerechnet wurden, können diese aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes<br />

in Abstimmung mit der Konzernmutter beibehalten werden.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Bestandsveränderungen<br />

Posten-Nr. E9<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Erträge<br />

Inhalt Aufwendungen für Erzeugnisse des Vorratsvermögens, die im<br />

abgelaufenen Geschäftsjahr hergestellt, aber nicht veräußert wurden<br />

(analog HGB).<br />

Besonderheiten Für die Herstellungskosten sind grundsätzlich die Bewertungsvorgaben<br />

(siehe ►A1.2 Sachanlagen) nach § 33 (3) GemHVO zu berücksichtigen.<br />

36


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Soweit konzerninterne Leistungen in die Bestandsveränderungen<br />

eingerechnet wurden, können diese aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes<br />

in Abstimmung mit der Konzernmutter beibehalten werden.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Ordentliche Gesamterträge (Summenzeile)<br />

Posten-Nr. E10<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung<br />

Inhalt Addition der Ertragsarten (►E1 bis E9) der Ergebnisrechnung<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Personalaufwendungen<br />

Posten-Nr. E11<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen<br />

Inhalt Personalaufwendungen umfassen sämtliche Aufwendungen für aktiv<br />

Beschäftigte.<br />

Neben den Löhnen und Gehältern sind hier auch die Aufwendungen für<br />

soziale Abgaben, Altersvorsorge und Zuführungen zu den<br />

Pensionsrückstellungen auszuweisen.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Versorgungsaufwendungen<br />

Posten-Nr. E12<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen<br />

Inhalt Versorgungsaufwendungen umfassen sämtliche Aufwendungen für<br />

ehemalig Beschäftigte. Hierzu gehören die Pensionszahlungen, soweit<br />

sie nicht erfolgsneutral zu Lasten von Pensionsrückstellungen erfolgen.<br />

Zusätzlich sind hier Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für<br />

Versorgungsempfänger zu erfassen.<br />

Ebenso sind hier weitere Verpflichtungen, z.B. Beiträge zur<br />

Sozialversicherung und Beihilfen, zu berücksichtigen.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen<br />

Posten-Nr. E13<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen<br />

Inhalt Sämtliche Aufwendungen, die mit dem Betriebszweck, also Umsatz-<br />

oder Verwaltungserlösen, wirtschaftlich zusammenhängen, sind in<br />

diesem Posten auszuweisen.<br />

Zusammensetzung des<br />

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen entsprechen im<br />

Wesentlichen dem handelsrechtlichen Posten „Materialaufwand“ und<br />

umfassen u.a. Aufwendungen für Fertigung, Vertrieb, Waren.<br />

37


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Postens ► E13.1 Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen an Stadt,<br />

Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundene<br />

Unternehmen (Anlage 1)<br />

► E13.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen an Sonstige<br />

Besonderheiten Hier werden Aufwendungen für die Unterhaltung (Instandhaltung) und<br />

die Bewirtschaftung (Energie, Wasser, Abwasser) des gesamten<br />

Anlagevermögens ausgewiesen.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Bilanzielle Abschreibungen<br />

Posten-Nr. E14<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen<br />

Inhalt Im Gegensatz <strong>zum</strong> HGB sind hier sämtliche planmäßigen und<br />

außerplanmäßigen Abschreibungen auszuweisen. Sofortabschreibungen<br />

auf GWGs (410 € netto) sind hier zu erfassen.<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► E14.1 Abschreibungen auf Aufwendungen für Ingangsetzung und<br />

Erweiterung des Geschäftsbetriebes aus Einzelabschlüssen<br />

► E14.2 Abschreibungen auf das Anlagevermögen<br />

► E14.3 Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des<br />

Umlaufvermögens<br />

Besonderheiten „Poolabschreibungen“ können aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes<br />

beibehalten werden.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Abschreibungen auf Aufwendungen für Ingangsetzung und<br />

Erweiterung des Geschäftsbetriebes aus Einzelabschlüssen<br />

Posten-Nr. E14.1<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen/ Abschreibungen<br />

Inhalt analog HGB<br />

Besonderheiten Auf Grund des Ansatzverbotes nach <strong>NKF</strong> müssen die Abschreibungen<br />

auf Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes<br />

aus Einzelabschlüssen in der KB II neutralisiert werden.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Abschreibungen auf das Anlagevermögen<br />

Posten-Nr. E14.2<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen/ Abschreibungen<br />

Inhalt analog HGB<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► E14.2.1 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

► E14.2.2 Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen<br />

► E14.2.3 Abschreibungen auf Finanzanlagen<br />

__________________________________<br />

38


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Postenbezeichnung Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Posten-Nr. E14.2.1<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen/ Abschreibungen<br />

Inhalt analog HGB<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► E14.2.1.1 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus<br />

Einzelabschlüssen<br />

► E14.2.1.2 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus<br />

Vollkonsolidierung<br />

► E14.2.1.3 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus<br />

Equity-Konsolidierung<br />

► E14.2.1.4 Abschreibungen auf selbst geschaffene immaterielle VG<br />

aus Einzelabschlüssen<br />

► E14.2.1.5 Sonstige Abschreibungen auf immaterielle VG<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus<br />

Einzelabschlüssen<br />

Posten-Nr. E14.2.1.1<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen/ Abschreibungen<br />

Inhalt Aufwendungen für Abschreibungen auf einen Geschäfts- oder<br />

Firmenwert gem. § 255 Abs. 4 HGB.<br />

Besonderheiten Auf Grund des Ansatzverbotes nach <strong>NKF</strong> müssen die Abschreibungen<br />

auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus Einzelabschlüssen in der KB II<br />

neutralisiert werden.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus<br />

Vollkonsolidierung<br />

Posten-Nr. E14.2.1.2<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen/ Abschreibungen<br />

Inhalt Aufwendungen für Abschreibungen auf einen Geschäfts- oder<br />

Firmenwert, soweit er im Rahmen der Vollkonsolidierung im<br />

Gesamtabschluss entstanden ist.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus<br />

Equity-Konsolidierung<br />

Posten-Nr. E14.2.1.3<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen/ Abschreibungen<br />

Inhalt Aufwendungen für Abschreibungen auf einen Geschäfts- oder<br />

Firmenwert, soweit er im Rahmen der Konsolidierung assoziierter<br />

Unternehmen im Gesamtabschluss entstanden ist.<br />

__________________________________<br />

39


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Postenbezeichnung Abschreibungen auf selbst geschaffene immaterielle VG<br />

aus Einzelabschlüssen<br />

Posten-Nr. E14.2.1.4<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen/ Abschreibungen<br />

Inhalt Sind immaterielle VG selbst erstellt oder innerhalb des<br />

Vollkonsolidierungskreises hergestellt und dann erworben worden, sind<br />

deren Abschreibungen hier auszuweisen.<br />

Besonderheiten Auf Grund des Ansatzverbotes nach <strong>NKF</strong> müssen die Abschreibungen<br />

auf selbst geschaffene immaterielle VG aus Einzelabschlüssen in der<br />

KB II neutralisiert werden.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Sonstige Abschreibungen auf immaterielle VG<br />

Posten-Nr. E14.2.1.5<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen/ Abschreibungen<br />

Inhalt analog HGB<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen<br />

Posten-Nr. E14.2.2<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen/ Abschreibungen<br />

Inhalt analog HGB<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Abschreibungen auf Finanzanlagen<br />

Posten-Nr. E14.2.3<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen/ Abschreibungen<br />

Inhalt analog HGB<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► E14.2.3.1 Abschreibungen auf Sondervermögen und voll zu<br />

konsolidierende Unternehmen (Anlage 1)<br />

► E14.2.3.2 Abschreibungen auf assoziierte Unternehmen (Anlage 3)<br />

► E14.2.3.3 Abschreibungen auf übrige Finanzanlagen<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Abschreibungen auf Sondervermögen und voll zu<br />

konsolidierende Unternehmen (Anlage 1)<br />

Posten-Nr. E14.2.3.1<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen/ Abschreibungen<br />

Inhalt Abschreibungen auf Sondervermögen und voll zu konsolidierende<br />

Unternehmen, die in ► Anlage 1 der Konzernrichtlinie aufgeführt sind.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Abschreibungen auf assoziierte Unternehmen (Anlage 3)<br />

Posten-Nr. E14.2.3.2<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen/ Abschreibungen<br />

Inhalt Abschreibungen auf Beteiligungen, die als assoziierte Unternehmen des<br />

Konzernverbundes in ► Anlage 3 der Konzernrichtlinie aufgeführt sind.<br />

__________________________________<br />

40


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Postenbezeichnung Abschreibungen auf übrige Finanzanlagen<br />

Posten-Nr. E14.2.3.1<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen/ Abschreibungen<br />

Inhalt Abschreibungen auf Finanzanlagen, die nicht voll oder at-Equity zu<br />

konsolidieren sind.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des<br />

Umlaufvermögens<br />

Posten-Nr. E14.3<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen/ Abschreibungen<br />

Inhalt analog HGB – Ausnahme s. Besonderheiten<br />

Besonderheiten Die Vollabschreibung auf Forderungen wird im <strong>NKF</strong> unter dieser Position<br />

ausgewiesen (siehe auch ► A2.2).<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Transferaufwendungen<br />

Posten-Nr. E15<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen<br />

Inhalt Transferaufwendungen liegen vor, wenn Leistungen ohne konkrete<br />

Gegenleistung an Dritte erbracht werden, die i.d.R. auf gesetzlich<br />

geregelten Ansprüchen Einzelner gegenüber dem öffentlichen Bereich<br />

beruhen, z.B.:<br />

o Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und<br />

Jugendhilfe<br />

o Zuwendungen an öffentliche und sonstige Bereiche<br />

o Allgemeine Umlageleistungen (z.B. Umlagen an Regional-/<br />

Zweckverbände).<br />

Zuschüsse/ Zuweisungen der öffentlichen Hand an Dritte, die für<br />

laufende (nicht investive) Zwecke geleistet werden, sind hier<br />

auszuweisen. Sofern eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung<br />

besteht, ist diese abzugrenzen (►Aktive Rechnungsabgrenzung (A3)).<br />

Steuern und Spenden sind unter den ►sonstigen ordentlichen<br />

Aufwendungen (E16) zu erfassen.<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► E15.1 Transferaufwendungen an Stadt,<br />

Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundene<br />

Unternehmen (Anlage 1)<br />

► E15.2 Transferaufwendungen an Sonstige<br />

__________________________________<br />

41


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Postenbezeichnung Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />

Posten-Nr. E16<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen<br />

Inhalt Aufwendungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, für die<br />

nicht eine besondere Aufwandsposition vorgesehen ist, sind hier<br />

auszuweisen.<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► E16.1 Andere Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />

► E16.2 Steuern vom Einkommen und Ertrag<br />

► E16.3 Sonstige Steuern<br />

► E16.4 Latente Steuern<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Andere Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />

Posten-Nr. E16.1<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen<br />

Inhalt Beispiele sind u.a.<br />

o Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des<br />

Anlagevermögens oder Umlaufvermögens,<br />

o Zuführungen zu Rückstellungen, soweit keiner anderen<br />

Aufwandsart zuzuordnen<br />

o sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen,<br />

o Mieten, Pachten, Erbbauzinsen,<br />

o Beiträge, Versicherungen,<br />

o Geschäftsaufwendungen,<br />

o geleistete Spenden,<br />

o Einzel-, Pauschalwertberichtigungen,<br />

o Einstellungen in den Sonderposten<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► E16.1.1 Andere Sonstige ordentliche Aufwendungen an Stadt,<br />

Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundene<br />

Unternehmen (Anlage 1)<br />

► E16.1.2 Andere Sonstige ordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />

Besonderheiten Aufwendungen für die Unterhaltung (Instandhaltung) und die<br />

Bewirtschaftung (Energie, Wasser, Abwasser) des Anlagevermögens<br />

werden unter ►Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (E13)<br />

ausgewiesen.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Steuern vom Einkommen und Ertrag<br />

Posten-Nr. E16.2<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen<br />

Inhalt analog HGB<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► E16.2.1 Steuern vom Einkommen und Ertrag an Stadt<br />

► E16.2.2 Steuern vom Einkommen und Ertrag an Sonstige<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Sonstige Steuern<br />

Posten-Nr. E16.3<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen<br />

Inhalt analog HGB<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► E16.3.1 Sonstige Steuern an Stadt<br />

► E16.3.2 Sonstige Steuern an Sonstige<br />

__________________________________<br />

42


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Postenbezeichnung Latente Steuern<br />

Posten-Nr. E16.4<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen<br />

Inhalt Latente Steuern sind bilanzierte Differenzen zwischen steuer- und<br />

handelsrechtlich ermitteltem Steueraufwand, die sich in Folgeperioden<br />

wieder ausgleichen.<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► E16.4.1 Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />

► E16.4.2 Latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />

Posten-Nr. E16.4.1<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen<br />

Inhalt Aufwendungen für latente Steuern, die im Rahmen der Aufstellung der<br />

voll zu konsolidierenden Abschlüsse entstehen.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

Posten-Nr. E16.4.2<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen<br />

Inhalt Aufwendungen für latente Steuern, die im Rahmen der<br />

Konsolidierungsaufrechnungen auf Ebene des Gesamtabschlusses<br />

entstehen.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Ordentliche Gesamtaufwendungen (Summenzeile)<br />

Posten-Nr. E17<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung<br />

Inhalt Addition der Aufwandsarten (►E11 bis E16) der Ergebnisrechnung<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit (Summenzeile)<br />

Posten-Nr. E18<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung<br />

Inhalt Saldo der ►ordentlichen Gesamterträge (E10) und der ►ordentlichen<br />

Gesamtaufwendungen (E17)<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Finanzerträge<br />

Posten-Nr. E19<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Finanzergebnis<br />

Inhalt Neben sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen gemäß HGB sind hier<br />

folgende Positionen auszuweisen:<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► E19.1 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen<br />

► E19.2 Beteiligungserträge<br />

► E19.3 Zinsen und ähnliche Erträge<br />

► E19.4 Übrige Finanzerträge<br />

43


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Besonderheiten Die Zuschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten aus der Voll- bzw.<br />

der Equitykonsolidierung ist bei den Finanzerträgen auszuweisen.<br />

________________________________<br />

Postenbezeichnung Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen<br />

Posten-Nr. E19.1<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Finanzergebnis<br />

Inhalt Erträge, die aus vertraglichen Gewinnabführungsverträgen /<br />

Verlustübernahmen resultieren, sind hier auszuweisen.<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► E19.1.1 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustüber-<br />

nahmen von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsoli-<br />

dierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />

► E19.1.2 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustüber-<br />

nahmen von Sonstigen<br />

________________________________<br />

Postenbezeichnung Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen von<br />

Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen<br />

Unternehmen (Anlage 1)<br />

Posten-Nr. E19.1.1<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Finanzergebnis<br />

Inhalt Entsprechende Geschäftsvorfälle die mit Organisationen entstanden<br />

sind, die in der ► Anlage 1 aufgeführt sind, sind hier auszuweisen.<br />

________________________________<br />

Postenbezeichnung Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen von<br />

Sonstigen<br />

Posten-Nr. E19.1.2<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Finanzergebnis<br />

Inhalt Entsprechende Geschäftsvorfälle die mit Organisationen entstanden<br />

sind, die nicht in der ► Anlage 1 aufgeführt sind, sind hier auszuweisen.<br />

________________________________<br />

Postenbezeichnung Beteiligungserträge<br />

Posten-Nr. E19.2<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Finanzergebnis<br />

Inhalt Die Beteiligungserträge sind in diesem Posten zu zeigen, sofern kein<br />

Gewinn- / Ergebnisabführungsvertrag besteht.<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► E19.2.1 Beteiligungserträge von Sondervermögen und voll zu<br />

konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />

► E19.2.2 Beteiligungserträge von Sonstigen (<strong>Anlagen</strong>2, 4 und 5)<br />

________________________________<br />

Postenbezeichnung Beteiligungserträge von Sondervermögen und voll zu<br />

konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />

Posten-Nr. E19.2.1<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Finanzergebnis<br />

Inhalt Beteiligungserträge, die mit Organisationen entstanden sind, die in der<br />

► Anlage 1 aufgeführt sind, sind hier auszuweisen.<br />

________________________________<br />

Postenbezeichnung Beteiligungserträge von Sonstigen (<strong>Anlagen</strong> 2, 4 und 5)<br />

Posten-Nr. E19.2.2<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Finanzergebnis<br />

44


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Inhalt Die Beteiligungserträge, die mit Organisationen entstanden sind, die in<br />

den ►<strong>Anlagen</strong>2, 4 und 5 aufgeführt sind, sind in diesem Posten zu<br />

zeigen.<br />

________________________________<br />

Postenbezeichnung Zinsen und ähnliche Erträge<br />

Posten-Nr. E19.3<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Finanzergebnis<br />

Inhalt Zinsen und ähnliche Erträge sind in diesem Posten auszuweisen. Hierzu<br />

zählen Zinsen für Einlagen bei Kreditinstituten und für Forderungen an<br />

Dritte (Bankguthaben, Darlehen und Hypotheken), Zinsen und<br />

Dividenden aus Wertpapieren des Umlaufvermögens sowie Zinserträge<br />

aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des<br />

Finanzanlagevermögens.<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► E19.3.1 Zinsen und ähnliche Erträge von Stadt, Sondervermögen<br />

und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

(Anlage 1)<br />

► E19.3.2 Zinsen und ähnliche Erträge von Sonstigen<br />

________________________________<br />

Postenbezeichnung Übrige Finanzerträge<br />

Posten-Nr. E19.4<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Finanzergebnis<br />

Inhalt Finanzerträge, die nicht unter den Positionen E 19.1 bis E 19.3 zuzuordnen<br />

sind, sind in diesem Posten zu zeigen. Zu diesem Posten<br />

gehören u.a. Dividendenerträge und ähnliche Ausschüttungen aus<br />

Wertpapieren des Anlagevermögens.<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► E19.4.1 Übrige Finanzerträge von Stadt, Sondervermögen und voll zu<br />

konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />

► E19.4.2 Übrige Finanzerträge von Sonstigen<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Erträge aus assoziierten Unternehmen<br />

Posten-Nr. E20<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Finanzergebnis<br />

Inhalt Gewinne, die sich aus einer Beteiligung an einem Unternehmen gem. ►<br />

Anlage 3 ergeben.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen<br />

Posten-Nr. E21<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Finanzergebnis<br />

Inhalt Neben sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen gemäß HGB sind<br />

hier folgende Positionen auszuweisen:<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► E21.1 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustüber-<br />

nahmen<br />

► E21.2 Andere Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen<br />

________________________________<br />

45


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Postenbezeichnung Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen<br />

Posten-Nr. E21.1<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Finanzergebnis<br />

Inhalt Aufwendungen, die aus Gewinnabführungsverträgen oder<br />

Verlustübernahmen resultieren, sind hier auszuweisen.<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► E21.1.1 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen/<br />

Verlustübernahmen an Sondervermögen und voll zu konsoli-<br />

dierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />

► E21.1.2 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen /<br />

Verlustübernahmen von Sonstigen<br />

________________________________<br />

Postenbezeichnung Andere Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen<br />

Posten-Nr. E21.2<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Finanzergebnis<br />

Inhalt Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen, die nicht unter der Position<br />

21.1 auszuweisen sind, werden unter diesem Posten ausgewiesen.<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► E21.2.1 Andere Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen<br />

an Stadt, Sondervermögen und voll zu konsoli-<br />

dierende verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />

► E21.2.2 Andere Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen<br />

an Sonstige<br />

________________________________<br />

Postenbezeichnung Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen (Anlage 3)<br />

Posten-Nr. E22<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Finanzergebnis<br />

Inhalt Verluste, die sich aus einer Beteiligung an einem Unternehmen gem. ►<br />

Anlage 3 ergeben.<br />

________________________________<br />

Postenbezeichnung Gesamtfinanzergebnis (Summenzeile)<br />

Posten-Nr. E23<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung<br />

Inhalt Saldo der ►Finanzerträge (E19), der ►Erträge aus assoziierten<br />

Unternehmen (E20), der ►Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen<br />

(E21) und der ►Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen (E22).<br />

________________________________<br />

Postenbezeichnung Ordentliches Gesamtergebnis (Summenzeile)<br />

Posten-Nr. E24<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung<br />

Inhalt Addition des ►Ergebnisses aus laufender Geschäftstätigkeit (E18) und<br />

des ►Gesamtfinanzergebnisses (E23).<br />

__________________________________<br />

46


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Postenbezeichnung Außerordentliche Erträge<br />

Posten-Nr. E25<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Außerordentliches Ergebnis<br />

Inhalt Hier sind Erträge auszuweisen, die außerhalb der gewöhnlichen<br />

Geschäftstätigkeit anfallen. Der Tatbestand ist entsprechend dem HGB<br />

eng auszulegen.<br />

Außerordentliche Erträge sind in der Gesamtergebnisrechnung nur<br />

darzustellen, wenn dies mit der Konzernmutter abgestimmt wurde.<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► E25.1 Außerordentliche Erträge von Stadt, Sondervermögen und voll<br />

zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />

► E25.2 Außerordentliche Erträge von Sonstigen<br />

________________________________<br />

Postenbezeichnung Außerordentliche Aufwendungen<br />

Posten-Nr. E26<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Außerordentliches Ergebnis<br />

Inhalt Hier sind Aufwendungen auszuweisen, die außerhalb der gewöhnlichen<br />

Geschäftstätigkeit anfallen. Der Tatbestand ist entsprechend dem HGB<br />

eng auszulegen.<br />

Außerordentliche Aufwendungen sind in der Gesamtergebnisrechnung<br />

nur darzustellen, wenn dies mit der Konzernmutter abgestimmt wurde.<br />

Zusammensetzung des<br />

Postens ► E26.1 Außerordentliche Aufwendungen an Stadt, Sondervermögen<br />

und voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen<br />

(Anlage 1)<br />

► E26.2 Außerordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />

________________________________<br />

Postenbezeichnung Außerordentliches Gesamtergebnis (Summenzeile)<br />

Posten-Nr. E27<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung<br />

Inhalt Saldo der ►außerordentlichen Erträge (E25) und der<br />

►außerordentlichen Aufwendungen (E26)<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag<br />

Posten-Nr. E28<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung<br />

Inhalt Summe des ►ordentlichen (E24) und des ►außerordentlichen<br />

Gesamtergebnisses (E27)<br />

__________________________________<br />

47


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Postenbezeichnung Anderen Gesellschaftern zustehender Gewinn<br />

Posten-Nr. E29<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung<br />

Inhalt In der Gesamtergebnisrechnung ist der im Jahresergebnis enthaltende,<br />

anderen Gesellschaftern zustehende Gewinn hier auszuweisen (§ 307<br />

Abs. 2 HGB).<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Auf andere Gesellschafter entfallender Verlust<br />

Posten-Nr. E30<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung<br />

Inhalt In der Gesamtergebnisrechnung ist der im Jahresergebnis enthaltende,<br />

auf andere Gesellschafter entfallende Verlust hier auszuweisen (§ 307<br />

Abs. 2 HGB).<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Gesamtergebnisanteil des Konzerngesellschafters<br />

Posten-Nr. E31<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung<br />

Inhalt Der dem Konzerngesellschafter (=Stadt Dortmund) zustehende<br />

Ergebnisanteil wird hier ausgewiesen.<br />

Summe der Posten ► Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag (E28)<br />

►anderen Gesellschaftern zustehender Gewinn (E29) und ►auf andere<br />

Gesellschafter entfallender Verlust (E30)<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Gewinnvortrag / Verlustvortrag<br />

Posten-Nr. E32<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung<br />

Inhalt Die aus den Vorjahren entstandenen bzw. aus dem laufenden<br />

Geschäftsjahr durch Ergebnisverwendung entstandenen<br />

Gewinne/Verluste werden bei diesem Posten bilanziert.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Veränderung Konsolidierungsausgleichsposten<br />

Posten-Nr. E33<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung<br />

Inhalt Hierbei handelt es sich um die Differenz zu Beginn und Ende des<br />

Geschäftsjahres der Bilanzposten ►Geschäfts- oder Firmenwerte aus<br />

der Vollkonsolidierung (A1.1.2) bzw. ►Geschäfts- oder Firmenwerte aus<br />

der Equity – Konsolidierung (A1.1.3) und der entsprechenden Differenz<br />

aus dem Posten ►Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />

(P1.1.5).<br />

__________________________________<br />

48


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />

Postenbezeichnung Entnahmen aus der Kapitalrücklage<br />

Posten-Nr. E34<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung<br />

Inhalt Wird der Jahresabschluss unter Berücksichtigung der teilweisen oder<br />

vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, ist diese<br />

Position nach Bedarf zu füllen. Entnahmen aus der Kapitalrücklage<br />

werden in diesem Posten offen ausgewiesen, soweit sie sich auf den<br />

Bilanzgewinn/-verlust auswirken.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Entnahmen aus Gewinnrücklagen<br />

Posten-Nr. E35<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung<br />

Inhalt Wird der Jahresabschluss unter Berücksichtigung der teilweisen oder<br />

vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, ist diese<br />

Position nach Bedarf zu füllen.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Einstellungen in Gewinnrücklagen<br />

Posten-Nr. E36<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung<br />

Inhalt Wird der Jahresabschluss unter Berücksichtigung der teilweisen oder<br />

vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, ist diese<br />

Position nach Bedarf zu füllen.<br />

__________________________________<br />

Postenbezeichnung Gesamtbilanzgewinn/ -verlust<br />

Posten-Nr. E37<br />

Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung<br />

Inhalt Der Gesamtbilanzgewinn/-verlust wird aus der Gesamtergebnisrechnung<br />

ermittelt. Er muss der Bilanzposition „Gesamtbilanzgewinn/-verlust“<br />

innerhalb des Eigenkapitals in der Gesamtbilanz entsprechen.<br />

(Summe der Posten ► Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag (E28),<br />

►anderen Gesellschaftern zustehender Gewinn (E29), ►auf andere<br />

Gesellschafter entfallender Verlust (E30), ► Gesamtergebnisanteil des<br />

Konzerngesellschafters (E31), ► Gewinnvortrag / Verlustvortrag (E32),<br />

► Veränderung Konsolidierungsausgleichsposten (E33), ► Entnahmen<br />

aus der Kapitalrücklage (E34), ► Entnahmen aus Gewinnrücklagen<br />

(E35), Einstellungen in Gewinnrücklagen (E36))<br />

49


ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 7<br />

Gesamtbilanz (ergänztes Muster § 41 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

Aktiva Passiva<br />

1. Anlagevermögen 1. Eigenkapital<br />

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.1 Allgemeine Rücklage<br />

davon Geschäfts- oder Firmenwert aus Kapitalkonsolidierung 1.2 Sonderrücklagen<br />

1.2 Sachanlagen 1.3 Ausgleichsrücklage<br />

1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.4 Ergebnisvorträge<br />

1.2.1.1 Grünflächen 1.5 Gesamtsjahresüberschuss/-fehlbetrag<br />

1.2.1.2 Ackerland 1.6 Gesamtbilanzgewinn/-verlust<br />

1.2.1.3 Wald, Forsten 1.7 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />

1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke<br />

1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />

1.2.2.2 Schulen 2. Sonderposten<br />

1.2.2.3 Wohnbauten 2.1 für Zuwendungen<br />

1.2.2.4 Krankenhäuser 2.2 für Beiträge<br />

1.2.2.5 Sonstige Dienst-, Geschäfts und Betriebsgebäude 2.3 für den Gebührenausgleich<br />

2.4 Sonstige Sonderposten<br />

1.2.3 Infrastrukturvermögen 3. Rückstellungen<br />

1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 3.1 Pensionsrückstellungen<br />

1.2.3.2 Brücken und Tunnel 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten<br />

1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 3.3 Instandhaltungsrückstellungen<br />

1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 3.4 Steuerrückstellungen<br />

1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 3.5 Sonstige Rückstellungen<br />

1.2.3.6 Stromversorgungsanlagen 4. Verbindlichkeiten<br />

1.2.3.7 Gasversorgungsanlagen 4.1 Anleihen<br />

1.2.3.8 Wasserversorgungsanlagen 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />

1.2.3.9 Abfallentsorgungsanlagen 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />

1.2.3.10 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kredit-<br />

1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden aufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />

1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

1.2.6 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten<br />

1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 5. Passive Rechnungsabgrenzung<br />

1.2.8 Geleistete Anzahlungen, <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

1.3 Finanzanlagen<br />

1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen<br />

1.3.2 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />

1.3.3 Beteiligungen<br />

1.3.4 Sondervermögen<br />

1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

1.3.6 Ausleihungen<br />

1.3.6.1 an verbundene Unternehmen<br />

1.3.6.2 an Beteiligungen<br />

1.3.6.3 an Sondervermögen<br />

1.3.6.4 Sonstige Ausleihungen<br />

2. Umlaufvermögen<br />

2.1 Vorräte<br />

2.1.1 Roh,- Hilfs- und Betriebstoffe, Waren<br />

2.1.2 Geleistete Anzahlungen<br />

2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

2.4 Liquide Mittel<br />

3. Aktive Rechnungsabgrenzung<br />

4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag


ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 8<br />

Gesamtergebnisrechnung (ergänztes Muster § 38 i.V.m. § 2 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

1 Steuern und ähnliche Abgaben<br />

2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen<br />

3 + Sonstige Transfererträge<br />

4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte<br />

5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte<br />

6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />

7 + Sonstige ordentliche Erträge<br />

8 + Aktivierte Eigenleistungen<br />

9 +/- Bestandsveränderungen<br />

10 = Ordentliche Gesamterträge<br />

11 - Personalaufwendungen<br />

12 - Versorgungsaufwendungen<br />

13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen<br />

14 - Bilanzielle Abschreibungen<br />

15 - Transferaufwendungen<br />

16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />

17 = Ordentliche Gesamtaufwendungen<br />

18 = Gesamtergebnis der laufenden Geschäfts-tätigkei<br />

19 + Finanzerträge<br />

20 + Erträge aus assoziierten Unternehmen<br />

21 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen<br />

22 - Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen<br />

23 = Gesamtfinanzergebnis<br />

24 = Ordentliches Gesamtergebnis<br />

25 + Außerordentliche Erträge<br />

26 - Außerordentliche Aufwendungen<br />

27 = Außerordentliches Gesamtergebnis<br />

28 = Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag<br />

29 - Anderen Gesellschaftern zustehender Gewinn<br />

30 + Auf andere Gesellschafter entfallender Verlust<br />

31 = Gesamtergebnisanteil des Konzerngesellschafters<br />

32 +/- Gewinnvortrag/Verlustvortrag<br />

33 +/- Veränderung Konsolidierungsausgleichsposten<br />

34 + Entnahmen aus der Kapitalrücklage (Allgemeine Rücklage)<br />

35 + Entnahmen aus Gewinnrücklagen (Allgemeine Rücklage)<br />

36 - Einstellungen in Gewinnrücklagen (Allgemeine Rücklage)<br />

37 Gesamtbilanzgewinn/-verlust<br />

Ergebnis Ist-Ergebnis<br />

des des<br />

Vorjahres HJ<br />

EUR EUR<br />

1 2


ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 9<br />

Position <strong>NKF</strong>-Gesamtbilanz (Entwurf) - AKTIVA<br />

Kursiv = HGB-Positionen<br />

AKTIVA<br />

0. Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs aus Einzelabschlüssen 0<br />

1. Anlagevermögen<br />

1. Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

1. Geschäfts- oder Firmenwerte aus den Einzelabschlüssen 0<br />

2. Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung (Kapitalkonsolidierung)<br />

3. Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Equitykonsolidierung (nur Kapitalanteilsmethode)<br />

4. Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Lizenzen, DV-Software, Konzessionen, Schutzrechte)<br />

1. Selbst geschaffene (eigene und aus Konzernsicht) Immaterielle Vermögensgegenstände aus Einzelabschlüssen 0<br />

2. Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

5. Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

1. Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierende verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />

2. Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige<br />

2. Sachanlagen<br />

1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

1. Grünflächen<br />

2. Ackerland<br />

3. Wald, Forsten<br />

4. Sonstige unbebaute Grundstücke<br />

2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

1. Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />

2. Schulen<br />

3. Wohnbauten<br />

4. Krankenhäuser<br />

5. Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />

3. Infrastrukturvermögen<br />

1. Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />

2. Brücken und Tunnel<br />

3. Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />

4. Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

5. Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />

6. Stromversorgungsanlagen<br />

7. Gasversorgungsanlagen<br />

8. Wasserversorgungsanlagen<br />

9. Abfallentsorgungsanlagen<br />

10. Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />

4. Bauten auf fremdem Grund und Boden (aus Konzernsicht)<br />

5. Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />

6. Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />

7. Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

8. Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

1. Geleistete Anzahlungen an Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierende verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />

2. Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

3. Finanzanlagen<br />

1. Anteile an verbundenen Unternehmen<br />

1. Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1 Teil A)<br />

2. Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 2)<br />

2. Anteile an assoziierten Unternehmen (Anlage 3)<br />

3. Beteiligungen (<strong>Anlagen</strong> 4 und 5)<br />

4. Sondervermögen<br />

1. Voll zu konsolidierende Sondervermögen (Anlage 1 Teil B)<br />

2. Nicht voll zu konsolidierende Sondervermögen<br />

5. Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

1. Wertpapiere des Anlagevermögens von der Stadt und von voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1 Teil A)<br />

2. Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

6. Ausleihungen<br />

1. an verbundene Unternehmen<br />

1. Ausleihungen an voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen (Anlage 1 Teil A)<br />

2. Ausleihungen an nicht voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen (Anlage 2)<br />

2. an Beteiligungen (<strong>Anlagen</strong> 3, 4 und 5)<br />

3. an Sondervermögen und Stadt<br />

1. Ausleihungen an Stadt und voll zu konsolidierende Sondervermögen (Anlage 1 Teil B)<br />

2. Ausleihungen an nicht voll zu konsolidierende Sondervermögen<br />

4. Sonstige Ausleihungen<br />

2. Umlaufvermögen<br />

1. Vorräte<br />

1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren<br />

1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe<br />

2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen<br />

3. Fertige Erzeugnisse und Waren (ggf. auch Grundstücke)<br />

2. Geleistete Anzahlungen für Vorräte<br />

1. Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierende verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />

2. Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige<br />

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

1. Forderungen gegen Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen (Anlage 1)<br />

2. Forderungen gegen Sonstige<br />

3. Sonstige Vermögensgegenstände von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />

4. Sonstige Vermögensgegenstände von Sonstigen<br />

5. Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital<br />

1. Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />

2. Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital (übrige)<br />

3. Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

1. Wertpapiere des Umlaufvermögens von der Stadt und von voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1 Teil A)<br />

2. Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

4. Liquide Mittel<br />

3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten<br />

1. Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

2. Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten<br />

1. Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />

2. Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen<br />

3. Aktive latente Steuern aus Einzelabschlüssen 0<br />

4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag


ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 10<br />

Position <strong>NKF</strong>-Gesamtbilanz (Entwurf) - Passiva<br />

Kursiv = HGB-Positionen, blau =freiwillig<br />

PASSIVA<br />

1. Eigenkapital<br />

1. Allgemeine Rücklage<br />

1. Grundkapital/Stammkapital (netto)<br />

2. Allgemeine Rücklage Stadt<br />

3. Kapitalrücklage<br />

4. Gewinnrücklagen<br />

5. Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />

2. Sonderrücklagen<br />

3. Ausgleichsrücklage<br />

4. Ergebnisvorträge<br />

5. Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag<br />

6. Gesamtbilanzgewinn/-verlust<br />

7. Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />

2. Sonderposten<br />

1. Sonderposten für Zuwendungen<br />

Sonderposten für Zuwendungen von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen<br />

1. Unternehmen (Anlage 1)<br />

2. Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen<br />

2. Sonderposten für Beiträge<br />

Sonderposten für Beiträge von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

1. (Anlage 1)<br />

2. Sonderposten für Beiträge von Sonstigen<br />

3. Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />

4. Sonstige Sonderposten<br />

Sonstige Sonderposten von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

1. (Anlage 1)<br />

2. Sonstige Sonderposten von Sonstigen<br />

3. Sonderposten mit Rücklageanteil 0<br />

3. Rückstellungen<br />

1. Pensionsrückstellungen<br />

2. Rückstellung für Deponien und Altlasten<br />

3. Instandhaltungsrückstellungen<br />

4. Steuerrückstellungen<br />

1. Steuerrückstellungen gegenüber Stadt<br />

2. Passive latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

3. Passive latente Steuern aus Einzelabschlüssen<br />

4. Sonstige Steuerrückstellungen<br />

5. Sonstige Rückstellungen<br />

Sonstige Rückstellungen gegenüber Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen<br />

1. Unternehmen (Anlage 1)<br />

2. Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen<br />

4. Verbindlichkeiten<br />

1. Anleihen<br />

1. Anleihen von der Stadt und von voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1 Teil A)<br />

2. Anleihen von Sonstigen<br />

2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />

Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von Stadt, Sondervermögen und voll zu<br />

1. konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />

2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von Sonstigen<br />

3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />

Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen<br />

1. Unternehmen (Anlage 1)<br />

2. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung von Sonstigen<br />

4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />

1. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen von Stadt, Sondervermögen<br />

und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />

2. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen von Sonstigen<br />

5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden<br />

1. verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />

2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von Sonstigen<br />

6. Sonstige Verbindlichkeiten<br />

Sonstige Verbindlichkeiten von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

1. (Anlage 1)<br />

2. Sonstige Verbindlichkeiten von Sonstigen<br />

Verbindlichkeiten gegenüber Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden<br />

Z verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />

5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen<br />

1. Unternehmen (Anlage 1)<br />

2. Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen


ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 11<br />

Position <strong>NKF</strong>-Gesamtergebnisrechnung (Entwurf)<br />

Kursiv = HGB-Positionen, blau =freiwillig<br />

GESAMTERGEBNISRECHNUNG<br />

1. Steuern und ähnliche Abgaben<br />

1. Steuern von Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />

2. Steuern von Sonstigen<br />

2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen<br />

1. Zuwendungen und allgemeine Umlagen von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />

2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen von Sonstigen<br />

3. Sonstige Transfererträge<br />

1. Sonstige Transfererträge von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />

2. Sonstige Transfererträge von Sonstigen<br />

4. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte<br />

1. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />

2. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen<br />

5. Privatrechtliche Leistungsentgelte<br />

1. Privatrechtliche Leistungsentgelte von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />

2. Privatrechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen<br />

6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />

1. Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />

2. Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Sonstigen<br />

7. Sonstige ordentliche Erträge<br />

1. Sonstige ordentliche Erträge von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />

2. Sonstige ordentliche Erträge von Sonstigen<br />

8. Aktivierte Eigenleistungen<br />

9. Bestandsveränderungen<br />

10. Ordentliche Gesamterträge<br />

11. Personalaufwendungen<br />

12. Versorgungsaufwendungen<br />

13. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen<br />

1. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />

2. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an Sonstige<br />

14. Bilanzielle Abschreibungen<br />

1. Abschreibungen auf Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes aus Einzelabschlüssen 0<br />

2. Abschreibungen auf das Anlagevermögen<br />

1. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

1. Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus Einzelabschlüssen 0<br />

2. Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus Vollkonsolidierung<br />

3. Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus Equitykonsolidierung (nur bei Kapitalanteilsmethode)<br />

4. Abschreibungen auf selbst geschaffene (eigene und aus Konzernsicht) Immaterielle VG aus Einzelabschlüssen 0<br />

5. Sonstige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

2. Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen<br />

3. Abschreibungen auf Finanzanlagen<br />

1. Abschreibungen auf Sondervermögen und voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen (Anlage 1)<br />

2. Abschreibungen auf assoziierte Unternehmen (Anlage 3)<br />

3. Abschreibungen auf übrige Finanzanlagen<br />

3. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens<br />

15. Transferaufwendungen<br />

1. Transferaufwendungen an Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen (Anlage 1)<br />

2. Transferaufwendungen an Sonstige<br />

16. Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />

1. Andere sonstige ordentliche Aufwendungen<br />

1. Andere sonstige ordentliche Aufwendungen an Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen (Anlage 1)<br />

2. Andere sonstige ordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />

2. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<br />

1. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag an Stadt<br />

2. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag an Sonstige<br />

3. sonstige Steuern<br />

1. Sonstige Steuern an Stadt<br />

2. Sonstige Steuern an Sonstige<br />

4. Latente Steuern<br />

1. Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />

2. Latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

17. Ordentliche Gesamtaufwendungen<br />

18. Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit<br />

19. Finanzerträge<br />

1. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen<br />

1. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />

2. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen von Sonstigen<br />

2.. Beteiligungserträge<br />

1. Beteiligungserträge von Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />

2. Beteiligungserträge von Sonstigen (<strong>Anlagen</strong> 4 und 5)<br />

3. Zinsen und ähnliche Erträge<br />

1. Zinsen und ähnliche Erträge von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />

2. Zinsen und ähnliche Erträge von Sonstigen<br />

3. Zuschreibung Geschäfts-/ oder Firmenwert aus Vollkonsolidierung<br />

4. Zuschreibung Geschäfts-/ oder Firmenwert aus Equitykonsolidierung<br />

4. Übrige Finanzerträge<br />

1. Übrige Finanzerträge von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />

2. Übrige Finanzerträge von Sonstigen<br />

20. Erträge aus assoziierten Unternehmen (Anlage 3)<br />

21. Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen<br />

1. Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen<br />

1. Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen an Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />

2. Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen von Sonstigen<br />

2. Andere Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen<br />

1. Andere Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen an Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen (Anlage 1)<br />

2. Andere Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen an Sonstige<br />

22. Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen (Anlage 3)<br />

23. Gesamtfinanzergebnis<br />

24. Ordentliches Gesamtergebnis<br />

25. Außerordentliche Erträge<br />

1. Außerordentliche Erträge von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />

2. Außerordentliche Erträge von Sonstigen<br />

26. Außerordentliche Aufwendungen<br />

1. Außerordentliche Aufwendungen an Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen (Anlage 1)<br />

2. Außerordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />

27. Außerordentliches Gesamtergebnis<br />

28. Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag<br />

29. Anderen Gesellschaftern zustehender Gewinn<br />

30. Auf andere Gesellschafter entfallender Verlust<br />

31. Gesamtergebnisanteil des Konzerngesellschafters<br />

32. Gewinnvortrag/Verlustvortrag<br />

33. Veränderung Konsolidierungsausgleichsposten<br />

34. Entnahmen aus der Kapitalrücklage (Allgemeine Rücklage)<br />

35. Entnahmen aus Gewinnrücklagen (Allgemeine Rücklage)<br />

36. Einstellungen in Gewinnrücklagen (Allgemeine Rücklage)<br />

37. Gesamtbilanzgewinn/-verlust


ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 12<br />

Überleitung der Aktiva<br />

Umgliederung<br />

I. II. III.<br />

Anpassung<br />

Bilanzansatz<br />

Bewertungsanpassung<br />

KB II<br />

Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in €<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss) Kommunalbilanz I<br />

A. Anlagevermögen 1. Anlagevermögen<br />

I. Immaterielle Vermögensgenstände 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte<br />

und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten<br />

2. Geschäfts- oder Firmenwert<br />

3. Geleistete Anzahlungen<br />

II. Sachanlagen 1.2 Sachanlagen<br />

1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten<br />

1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken<br />

1.2.1.1 Grünflächen<br />

1.2.1.2 Ackerland<br />

1.2.1.3 Wald, Forsten<br />

1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke<br />

1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />

1.2.2.2 Schulen<br />

1.2.2.3 Wohnbauten<br />

1.2.2.4 Krankenhäuser<br />

1.2.2.5 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />

1.2.3 Infrastrukturvermögen<br />

1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />

1.2.3.2 Brücken und Tunnel<br />

1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />

1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />

1.2.3.6 Stromversorgungsanlagen<br />

1.2.3.7 Gasversorgungsanlagen<br />

1.2.3.8 Wasserversorgungsanlagen<br />

1.2.3.9 Abfallentsorgungsanlagen<br />

1.2.3.10 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />

1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden<br />

1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />

2. Technische <strong>Anlagen</strong> und Maschinen 1.2.6 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />

3. Andere <strong>Anlagen</strong>, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

4. Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

III. Finanzanlagen 1.3 Finanzanlagen<br />

1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen (Anlage 1 Teil A und 2)<br />

2. Beteiligungen 1.3.2 Anteile an assoziierten Unternehmen (Anlage 3)<br />

1.3.3 Beteiligungen (Anlage 4 und 5)<br />

1.3.4 Sondervermögen (Anlage 1 Teil B)<br />

3. Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

1.3.6 Ausleihungen<br />

4. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.3.6.1 an verbundene Unternehmen (Anlage 1 Teil A und 2)<br />

5. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein<br />

Beteiligungsverhälnis besteht<br />

1.3.6.2 an Beteiligungen (Anlage 3, 4 und 5)<br />

6. Ausleihungen an Stadt 1.3.6.3 an Stadt / Sondervermögen (Anlage 1 Teil B)<br />

7. Sonstige Ausleihungen 1.3.6.4 Sonstige Ausleihungen<br />

B. Umlaufvermögen 2. Umlaufvermögen<br />

I. Vorräte 2.1 Vorräte<br />

1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2.1.1 Roh,- Hilfs- und Betriebstoffe, Waren<br />

2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen<br />

3. Fertige Erzeugnisse und Waren<br />

4. Geleistete Anzahlungen 2.1.2 Geleistete Anzahlungen<br />

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />

2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen<br />

3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein<br />

Beteiligungsverhältnis besteht<br />

4. Forderungen gegen Stadt / Gesellschafter<br />

5. Sonstige Vermögensgegenstände<br />

III. Wertpapiere 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

1. Anteile an verbundenen Unternehmen<br />

2. eigene Anteile<br />

3. sonstige Wertpapiere<br />

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben<br />

2.4 Liquide Mittel<br />

bei Kreditinstituten und Schecks<br />

C. Rechnungsabgrenzungsposten 3. Aktive Rechnungsabgrenzung<br />

Bilanzsumme Bilanzsumme


ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 13<br />

Überleitung der Passiva<br />

I. II. III.<br />

Anpassung Bewertungs-<br />

Umgliederung Bilanzansatz anpassung KB II<br />

Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in €<br />

Handelsbilanz I (Einzelabschluss) Kommunalbilanz I<br />

A. Eigenkapital 1. Eigenkapital<br />

1.1. Allgemeine Rücklage<br />

I. Gezeichnetes Kapital 1.1.1 Grund-/Stammkapital<br />

1.1.2 Allgemeine Rücklage<br />

II. Kapitalrücklage 1.1.3 Kapitalrücklage<br />

III. Gewinnrücklagen 1.1.4 Gewinnrücklagen<br />

1.1.5 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />

1.2 Sonderrücklagen<br />

1.3 Ausgleichsrücklage<br />

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 1.4 Ergebnisvorträge<br />

V. Jahresüberschuss/ -fehlbetrag 1.5 Gesamtjahresüberschuss/ -fehlbetrag<br />

B. Empfangene Ertragszuschüsse 1.6 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />

C. Sonderposten 2. Sonderposten<br />

2.1 für Zuwendungen<br />

2.2 für Beiträge<br />

2.3 für den Gebührenausgleich<br />

2.4 Sonstige Sonderposten<br />

D. Rückstellungen 3. Rückstellungen<br />

1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 3.1 Pensionsrückstellungen<br />

3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten<br />

3.3 Instandhaltungsrückstellungen<br />

2. Steuerrückstellungen 3.4 Steuerrückstellungen<br />

3. Sonstige Rückstellungen 3.5 Sonstige Rückstellungen<br />

E. Verbindlichkeiten 4. Verbindlichkeiten<br />

1. Anleihen, davon konvertibel 4.1 Anleihen<br />

2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten<br />

4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />

4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />

4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kredit-<br />

3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen aufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />

4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen<br />

6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein<br />

Beteiligungsverhältnis besteht<br />

7. Verbindlichkeiten gegenüber Stadt / Gesellschafter<br />

8. Sonstige Verbindlichkeiten 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten<br />

F. Rechnungsabgrenzungsposten 5. Passive Rechnungsabgrenzung<br />

Bilanzsumme Bilanzsumme<br />

4.7<br />

Verbindlichkeiten gegenüber Stadt / Sondervermögen / voll<br />

zu konsolidierende verbundene Unternehmen (Anlage 1)


ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 14<br />

Überleitung der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

GuV I (Einzelabschluss)<br />

I. II. III.<br />

Anpassung<br />

Bilanzansatz<br />

Bewertungsanpassung<br />

ER II<br />

Betrag in € Ergebnisrechnung (ER I)<br />

Umgliederung<br />

Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in €<br />

01 Steuern und ähnliche Abgaben<br />

02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen<br />

davon von Stadt / Sondervermögen / voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

(Anlage 1)<br />

03 + Sonstige Transfererträge<br />

davon von Stadt / Sondervermögen / voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

(Anlage 1)<br />

04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte<br />

davon von Stadt / Sondervermögen / voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

(Anlage 1)<br />

1. Umsatzerlöse 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte<br />

davon von Stadt / Sondervermögen / voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

(Anlage 1)<br />

06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />

davon von Stadt / Sondervermögen / voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

(Anlage 1)<br />

4. sonstige betriebliche Erträge 07 + Sonstige ordentliche Erträge<br />

davon von Stadt / Sondervermögen / voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

(Anlage 1)<br />

3. andere aktivierbare Eigenleistungen 08 + Aktivierte Eigenleistungen<br />

2. Erhöhung/Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 09 +/- Bestandsveränderungen<br />

10 = Ordentliche Erträge<br />

6. Personalaufwand 11 - Personalaufwendungen<br />

a) Löhne und Gehälter<br />

b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung<br />

12 - Versorgungsaufwendungen<br />

5. Materialaufwand 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen<br />

davon von Stadt / Sondervermögen / voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren<br />

b) Aufwendungen für bezogene Leistungen<br />

(Anlage 1)<br />

7. Abschreibungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen<br />

a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevemögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die<br />

Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes<br />

b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen<br />

überschreiten<br />

15 - Transferaufwendungen<br />

davon von Stadt / Sondervermögen / voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

(Anlage 1)<br />

8. sonstige betriebliche Aufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />

davon von Stadt / Sondervermögen / voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

(Anlage 1)<br />

17 = Ordentliche Aufwendungen<br />

18 = Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit (10+17)<br />

9. Erträge aus Beteiligungen 19 + Finanzerträge<br />

davon von Stadt / Sondervermögen / voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens<br />

11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge<br />

12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

(Anlage 1)<br />

20 + Erträge aus assozierten Unternehmen<br />

13 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 21 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen<br />

davon von Stadt / Sondervermögen / voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

(Anlage 1)<br />

22 - Aufwendungen aus assozierten Unternehmen<br />

23 = Finanzergebnis (19+20+21+22)<br />

14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 24 = Ordentliches Ergebnis (18+23)<br />

15. außerordentliche Erträge 25 + Außerordentliche Erträge<br />

16. außerordentliche Aufwendungen 26 - Außerordentliche Aufwendungen<br />

17. außerordentliches Ergebnis<br />

18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<br />

19. sonstige Steuern<br />

27 = Außerordentliches Ergebnis (25+26)<br />

20. Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag 28 = Jahresergebnis (24+27)<br />

29. - Anderen Gesellschaftern zustehender Gewinn<br />

30. + Auf andere Gesellschafter entfallender Verlust<br />

31. = Ergebnisanteil des Konzerngesellschafters (28+29+30)<br />

21. Gewinnvortrag/ Verlustvortrag 32. +/- Gewinnvortrag/ Verlustvortrag<br />

33. +/- Veränderung Konsolidierungsausgleichsposten<br />

22. Entnahmen aus der Kapitalrücklage 34. + Entnahmen aus der Kapitalrücklage<br />

23. Entnahmen aus Gewinnrücklagen 35. + Entnahmen aus Gewinnrücklagen<br />

24. Einstellungen in Gewinnrücklagen 36. - Einstellungen in Gewinnrücklagen<br />

25. Bilanzgewinn/ -verlust 37. = Gesamtbilanzgewinn/ -verlust (31+32+33+34+35+36)


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 15<br />

GemHVO<br />

51 (2,3)<br />

i.V.m<br />

49 (3,4)<br />

GemHVO<br />

32 (1) Nr. 1<br />

HGB<br />

265 (1) S. 2<br />

GemHVO<br />

41 (5) S. 2<br />

HGB 265 (2) 2<br />

HGB 298<br />

i.V.m. 265 (2)<br />

S. 3<br />

GemHVO<br />

41 (6)<br />

HGB<br />

265 (5)<br />

GO <strong>NRW</strong><br />

116 (1) S. 1<br />

HGB<br />

299 (2)<br />

HGB<br />

299 (3)<br />

GemHVO<br />

50 (3) i.V.m<br />

§ 312 (6) HGB<br />

GemHVO<br />

Zu 51 (2)<br />

HGB<br />

313 (2) Nr. 1<br />

S. 1<br />

Muster “Gesamtanhang”<br />

I. Allgemeine Angaben <strong>zum</strong> Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag<br />

Die Stadt Dortmund hat nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GO <strong>NRW</strong>)<br />

und Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen<br />

(GemHVO <strong>NRW</strong>) einen Einzelabschluss und als Mutterunternehmen einen<br />

Gesamtabschluss aufgestellt. Sofern ergänzende Vorschriften des Handelsgesetzbuches<br />

(HGB) anzuwenden waren, wurden diese berücksichtigt.<br />

Die Ausweiswahlrechte wurden weitgehend zugunsten des Gesamtanhangs ausgeübt.<br />

ggf. Angabe und Begründung von Abweichungen der Darstellungsstetigkeit Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung<br />

Aufgrund des Verkaufs der XY-GmbH <strong>zum</strong> 01.01.200x, sind die Zahlen des<br />

Berichtsjahres mit denen des Vorjahres nur bedingt vergleichbar<br />

(Anhangerläuterung soweit Beträge nicht vergleichbar).<br />

soweit der Vorjahresbetrag angepasst wird: Anhangangabe und Erläuterung<br />

(Neue Posten dürfen hinzugefügt werden, wenn ihr Inhalt nicht von einem<br />

vorgeschriebenen Posten erfasst wird.)<br />

Das Geschäftsjahr für den Konzern und die konsolidierten Organisationen entspricht<br />

dem Kalenderjahr.<br />

Bei den Sondervermögen / voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

... wurde auf einen Zwischenabschluss entsprechend § 299 Abs. 2 HGB verzichtet<br />

(keine analoge Regelung in der GemHVO/GO).<br />

(Nur Vorgänge von besonderer Bedeutung für die VSEF-Lage zwischen dem<br />

Abschlussstichtag dieser Unternehmen / Sondervermögen und dem<br />

Gesamtabschlussstichtag werden im Gesamtanhang angegeben.)<br />

Bei den assoziierten Unternehmen wurde der jeweils letzte Jahresabschluss zugrunde<br />

gelegt.<br />

Die Betragsangaben erfolgen in tausend Euro (T €).<br />

II. Angaben <strong>zum</strong> Konsolidierungskreis<br />

Der Konsolidierungskreis besteht neben der Stadt Dortmund aus neun<br />

Sondervermögen und zweiundvierzig voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen<br />

(vorläufig):<br />

1


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 15<br />

GO<br />

116 (3)<br />

HGB<br />

313 (2) Nr. 1<br />

S. 2<br />

Name des Sondervermögens / Unternehmens<br />

Anteil<br />

am<br />

Kapital<br />

Konsolidirungsgrund<br />

1<br />

Nicht in den Gesamtabschluss einbezogen wurden aufgrund der untergeordneten Bedeutung<br />

für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns drei<br />

Tochterunternehmen (vorläufig):<br />

2


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 15<br />

GemHVO<br />

Zu 51 (2)<br />

HGB<br />

313 (2) Nr. 2<br />

S. 1<br />

GemHVO<br />

Zu 50 (3)<br />

HGB<br />

313 (2) Nr. 2<br />

S. 2<br />

HGB<br />

analog<br />

313 (2) Nr. 4<br />

Name des Unternehmens Anteil<br />

am<br />

Kapital<br />

Ferner wurden vierzehn assoziierte Unternehmen im Gesamtabschluss berücksichtigt<br />

(vorläufig):<br />

Name des Unternehmens Anteil am<br />

Kapital<br />

Auf die Beteiligung an den folgenden vier assoziierten Unternehmen sind die<br />

Vorschriften der § 50 Abs. 3 GemHVO i.V.m. §§ 311 Abs. 1, 312 HGB aufgrund<br />

untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Finanzlage<br />

des Konzerns nicht angewendet worden (vorläufig):<br />

Name des Unternehmens Anteil am<br />

Kapital<br />

Schließlich besitzt die Stadt Dortmund oder ein Tochterunternehmen mindestens 20%<br />

der Anteile an folgenden Beteiligungsunternehmen (vorläufig):<br />

3


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 15<br />

HGB<br />

294 (2) 1,2<br />

GemHVO<br />

41 (5)<br />

GemHVO Zu<br />

50<br />

Analog HGB<br />

HGB<br />

313 (1) S 2<br />

Nr. 3<br />

HGB<br />

301 (1) 4, (2) 2<br />

HGB<br />

301 (3) 2, 3<br />

HGB<br />

312 (5) 3,<br />

304 (2)<br />

GemHVO<br />

50 (1,2)<br />

HGB<br />

305 (1)<br />

HGB<br />

312 (1) S. 1, 2,<br />

4<br />

Da sich der Konsolidierungskreis im Vergleich <strong>zum</strong> Vorjahr wesentlich vergrößert hat, sind die Werte im<br />

Gesamtabschluss nicht unmittelbar vergleichbar. Aus diesem Grund sind die entsprechenden Vorjahresbeträge<br />

an die Änderung angepasst worden. Danach ergibt sich folgendes Bild:<br />

III. Angaben zu den Konsolidierungsmethoden<br />

ggf. Angabe und Begründung von Abweichungen von angewandten Konsolidierungsmethoden<br />

gem. § 32 I Nr. 1 GemHVO (Durchbrechung der Stetigkeit) und Erläuterung der Auswirkungen auf die VSEF-Lage<br />

Bei der Kapitalkonsolidierung wurde die Neubewertungsmethode<br />

(§ 50 Abs. 1, 2 GemHVO i.V.m. § 301 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 HGB) angewandt<br />

(Vollkonsolidierung mit Minderheitenausweis). Dabei erfolgte die Verrechnung<br />

mit dem Eigenkapital auf der Grundlage der Wertansätze <strong>zum</strong> Zeitpunkt<br />

der erstmaligen Einbeziehung der Konzernorganisationen in den Gesamtabschluss.<br />

Die aus der Kapitalkonsolidierung resultierenden Unterschiedsbeträge der Aktivseite<br />

(€ ...) sind mit denen der Passivseite (€ ...) verrechnet worden. (Erläuterung sowie deren<br />

Änderung <strong>zum</strong> Vorjahr § 301 III S. 2 und S. 3 HGB)<br />

Die Schuldenkonsolidierung erfolgte nach § 50 Abs. 1,2 GemHVO i.V.m.<br />

§ 303 Abs. 1 HGB durch Eliminierung der Forderungen mit den entsprechenden<br />

Verbindlichkeiten zwischen den Konzernorganisationen.<br />

Von einer Zwischenergebniseliminierung wurde gem. § 50 Abs. 1, 2 GemHVO<br />

abgesehen, da Lieferungen und Leistungen zwischen den<br />

Konzernorganisationen/assoziierten Unternehmen zu üblichen Marktbedingungen<br />

vorgenommen wurden. Die Ermittlung der Wertansätze erfordern einen unverhältnismäßig<br />

hohen Aufwand und ist für die VSEF-Lage von<br />

untergeordneter Bedeutung. (siehe Handreichung zu § 50 GemHVO)<br />

Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgte gemäß § 50 Abs. 1, 2 GemHVO i.V.m.<br />

§ 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Erträge zwischen den Konzernorganisationen mit<br />

den auf sie entfallenden Aufwendungen.<br />

Die assoziierten Unternehmen wurden in der Gesamtbilanz mit dem Buchwert angesetzt<br />

(Buchwertmethode) und zwar auf der Grundlage der Wertansätze <strong>zum</strong> Zeitpunkt der<br />

erstmaligen Einbeziehung des assoziierten Unternehmens in den Gesamtabschluss. Der aus der<br />

Equity-Methode resultierende Unterschiedsbetrag beträgt ... €. (Angabe bei erstmaliger Anwendung)<br />

4


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 15<br />

GemHVO 51<br />

(2)<br />

HGB<br />

313 (1) S. 2<br />

Nr.1<br />

HGB<br />

313 (1) Nr. 1<br />

HGB 308 (1) 3<br />

HGB 308 (2) 4<br />

HGB 312 (5)<br />

§ 50 (1, 2)<br />

i.V.m.<br />

§ 309 (1)<br />

GemHVO<br />

33(3)<br />

HGB<br />

313 (1)<br />

S. 2 Nr. 3 1.<br />

HS<br />

HGB<br />

313 (1) S. 2<br />

Nr. 3 2. HS<br />

IV. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Organisationen wurden für den Gesamtabschluss<br />

entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich einheitlich nach den bei der Stadt<br />

Dortmund geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.<br />

ggf. Angabe und Begründung bei Abweichung von Bewertungsmethoden EA Stadt und GA<br />

ggf. Angabe und Begründung bei Abweichung der einheitlichen Bewertung im EA TU und GA (in Ausnahmefällen zulässig);<br />

Beibehaltung der Bewertung des EA TU<br />

Das assoziierte Unternehmen.... wendete vom Gesamtabschluss abweichende<br />

Bewertungsmethoden an, welche nicht angepasst wurden.<br />

Im Einzelnen wurden im Konzern folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

angewendet:<br />

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um<br />

lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu fünf<br />

Jahren), bewertet. Der Geschäfts- oder Firmenwert aus Kapitalkonsolidierung wird über<br />

fünfzehn Jahre abgeschrieben (Firmenwert gem. § 255 Abs. 4 HGB nicht zulässig).<br />

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um<br />

lineare Abschreibungen (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zwischen vier und achtzig<br />

Jahren) angesetzt (In den begründeten Fällen .... wurde die degressive Abschreibung<br />

vorgenommen).<br />

Bei Zugängen des beweglichen Anlagevermögens wurde die Abschreibung für die vollen<br />

Monate ab Beginn des Monats der Anschaffung oder Herstellung und dem Ende des Jahres<br />

vorgenommen. Bei der Stadt wurden geringwertige Vermögensgegenstände mit<br />

Anschaffungskosten bis 410,00 € (ohne Vorsteuer) gem. § 33 Abs. 4 GemHVO grundsätzlich<br />

im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben und mit Anschaffungskosten bis 60,00 € (ohne<br />

Vorsteuer) wurde unmittelbar Aufwand verbucht. Bei den voll zu konsolidierenden<br />

Unternehmen / Sondervermögen wurden Anschaffungskosten bis 150,00 € unmittelbar im<br />

Aufwand erfasst und Anschaffungskosten ab 150,00 € bis 1.000,00 € wurden als<br />

Sammelposten über 5 Jahre abgeschrieben .<br />

Die Herstellungskosten enthalten neben den Material-, den Fertigungs- und Sonderkosten der<br />

Fertigung auch die notwendigen Materialgemein- und Fertigungsgemeinkosten. Wurden die<br />

Wahlrechte zur Ermittlung der Herstellungskosten bei den Konzernorganisationen anderweitig<br />

ausgeübt, ist aufgrund untergeordneter Bedeutung für die VSEF-Lage auf eine Anpassung<br />

gem. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB verzichtet worden.<br />

ggf. Angabe und Begründung von Abweichungen von angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gem. § 32 I Nr.<br />

5 GemHVO – mit dem Hinweis auf die entsprechende Bilanzposition (Durchbrechung der Stetigkeit); z.B. anstatt planmäßige<br />

außerplanmäßige Abschreibung erforderlich<br />

ggf. den Einfluss auf die VSEF-Lage gesondert darstellen; z.B. Verschlechterung der Ertragslage des Konzerns aufgrund<br />

außerplanmäßiger Abschreibungen<br />

5


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 15<br />

GemHVO<br />

51 (2) S. 2<br />

HGB<br />

313 (1)<br />

S. 2 Nr. 1<br />

GemHVO<br />

35 (5),<br />

35 (8)<br />

HGB<br />

253 (2), 280<br />

(1)<br />

GemHVO<br />

35 (5),<br />

35 (8)<br />

HGB<br />

253 (2), 280<br />

(1)<br />

GemHVO<br />

35 (7)<br />

HGB<br />

253 (3)<br />

GemHVO<br />

51 (2) S. 2<br />

HGB<br />

313 (1) S. 2<br />

Nr. 3,<br />

308 (2) S. 3<br />

HGB<br />

253 (3)<br />

GemHVO<br />

35 (7)<br />

HGB<br />

313 (1)<br />

S. 2 Nr. 3<br />

HGB<br />

253 (3)<br />

GemHVO<br />

35 (7, 8)<br />

GemHVO<br />

42 (2)<br />

HGB 250 (3)<br />

GemHVO<br />

43 (5, 6)<br />

Für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden in Einzelfällen Festwerte gem.<br />

§ 34 Abs. 1 und 2 GemHVO in Höhe von .... gebildet. Für andere gleichartige oder annähernd<br />

gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurde in<br />

Einzelfällen eine Gruppenbewertung gem. § 34 Abs. 3 GemHVO und der gewogene<br />

Durchschnittswert angesetzt.<br />

Die Finanzanlagen wurden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Aufgrund<br />

voraussichtlich dauernder Wertminderung wurde .... und aufgrund vorübergehender<br />

Wertminderung wurde .... außerplanmäßig abgeschrieben. Das Wertaufholungsgebot wurde<br />

berücksichtigt. Es erfolgten Zuschreibungen in Höhe von .... bei....<br />

Die Ausleihungen wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Unverzinsliche und<br />

niedrig verzinsliche Ausleihungen wurden, soweit keine Gegenleistungsverpflichtungen<br />

bestehen, unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von .... % abgezinst und in Höhe von .... €<br />

außerplanmäßig abgeschrieben. Zuschreibungen erfolgten im Berichtsjahr in Höhe von .... €.<br />

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu<br />

Anschaffungs-/Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.<br />

Für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren wurden in Einzelfällen Festwerte in Höhe<br />

von ... gebildet. Für gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens<br />

wurde in Einzelfällen eine Gruppenbewertung vorgenommen und der gewogene<br />

Durchschnittswert angesetzt.<br />

Wurden andere Bewertungsvereinfachungsverfahren nach § 256 HGB angewendet, ist<br />

aufgrund untergeordneter Bedeutung für die VSEF-Lage auf eine Anpassung gem. § 308 Abs.<br />

2 S. 3 HGB verzichtet worden.<br />

Forderungen wurden mit dem Nennbetrag aktiviert. Zweifelhafte Forderungen wurden mit<br />

dem wahrscheinlich eingehenden Wert angesetzt. Uneinbringliche Forderungen wurden<br />

abgeschrieben.<br />

Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine pauschale Wertberich-tigung in<br />

Höhe von 1 % auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Die Forderungen<br />

gegenüber nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen / Sondervermögen und<br />

gegenüber Beteiligungen wurden keiner Wertberichtigung unterzogen.<br />

Bei abweichenden Bewertungsmethoden der Konzernorganisationen wurden diese aufgrund<br />

des Wesentlichkeitsgrundsatzes/ Einfluss auf die VSEF-Lage beibehalten (§ 308 Abs. 2 S. 3<br />

HGB).<br />

Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten bzw.<br />

<strong>zum</strong> niedrigeren Wert am Abschlussstichtag.<br />

Disagios wurden aktivisch abgegrenzt.<br />

Zuwendungen und Beiträge für zweckgebundene Investitionen wurden als Sonderposten<br />

ausgewiesen. Zugänge von Sonderposten im Berichtsjahr wurden mit den Nennbeträgen<br />

passiviert. Die Auflösung erfolgte - mit Ausnahme des Sonderpostens für den<br />

Gebührenausgleich - nach Maßgabe der auf die Vermögensgegenstände angewandten<br />

Abschreibungssätze.<br />

6


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 15<br />

GemHVO<br />

43 (4) S. 1, 3<br />

GemHVO<br />

43 (4) S. 2<br />

HGB<br />

308 (1) S. 3<br />

GemHVO<br />

36<br />

GemHVO<br />

36 (1, 4),<br />

51 (2) S. 2<br />

HGB<br />

308 (1) S. 3<br />

GemHVO<br />

36 (2)<br />

GemHVO<br />

36 (3)<br />

GemHVO<br />

51 (2)<br />

HGB<br />

313 (1) S. 2<br />

Nr. 1<br />

In der Sonderrücklage wurden erhaltene Zuwendungen für die Anschaffung oder Herstellung<br />

von Vermögensgegenständen, die noch nicht zweckentsprechend verwendet wurden und deren<br />

ertragswirksame Auflösung durch den Zuwendungsgeber ausgeschlossen wurde, mit dem<br />

Nennbetrag ausgewiesen.<br />

Das Wahlrecht zur Bildung einer Sonderrücklage zur Sicherstellung für beschlossene<br />

Anschaffungen oder Herstellungen von Vermögensgegenständen wird im Gesamtabschluss<br />

nicht ausgeübt.<br />

Allen am Bilanzstichtag bestehenden und bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken ist<br />

durch die Bildung von Rückstellungen ausreichend Rechnung getragen worden.<br />

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden für bestehende<br />

Versorgungsansprüche und sämtliche Anwartschaften gebildet. Diese wurden mit dem nach<br />

versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Teilwert auf der Basis eines<br />

Rechnungszinsfußes von 5 % angesetzt (Abweichungen des Rechnungszinsfußes bei<br />

Konzernorganisationen wurden aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes gem. § 308 Abs. 2 S.<br />

3 HGB beibehalten / wurden pauschal mit einem Zuschlag von .... % auf die<br />

Rückstellungsverpflichtung gebildet. ) Beihilfeansprüche wurden als prozentualer Aufschlag<br />

zur Pensionsrückstellung pauschal berücksichtigt (z.Z. 20 %).<br />

Bei den Rückstellungen für Deponien und Altlasten wurden die zu erwartenden<br />

Gesamtkosten <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Rekultivierungs- und Nachbesserungsmaßnahme angesetzt.<br />

Dabei wurden zukünftige Preissteigerungen berücksichtigt (konkrete Einzelgutachten im EA<br />

Stadt).<br />

Bei der Bildung von Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen wurde für die<br />

Nachholung ein längstmöglicher Zeitraum von fünf Jahren nach dem Abschlussstichtag<br />

berücksichtigt.<br />

Bei den Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub und Überstunden wurde gem. § 34<br />

Abs. 3 GemHVO in Einzelfällen eine Gruppenbewertung vorgenommen und der gewogene<br />

Durchschnittswert angesetzt.<br />

Die Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.<br />

7


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 15<br />

GemHVO/GO<br />

Bisher keine<br />

Regelung<br />

für den<br />

<strong>Anlagen</strong>spiegel<br />

im GA<br />

HGB<br />

269<br />

HGB<br />

301 (3) S. 2, 3<br />

HGB 298 (1)<br />

i.V.m. 265 (3)<br />

GemHVO 41<br />

(7) S. 3<br />

HGB<br />

268 (4) S. 1<br />

V. Angaben zur Gesamtbilanz<br />

Anlagevermögen:<br />

Anlagevermögen 31.12.20.. Vorjahr<br />

T € T €<br />

Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Sachanlagen<br />

Finanzanlagen<br />

Gesamt<br />

Die Aufgliederung der erfassten <strong>Anlagen</strong>gegenstände ergibt sich aus der Gesamtbilanz. Eine<br />

Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens in Form eines <strong>Anlagen</strong>spiegels ist als<br />

Anlage <strong>zum</strong> Anhang dargestellt.<br />

Erläuterung von bedeutsamen Posten, Zugängen und Abgängen sowie Zuschreibungen (§ 35 (8) GemHVO) des<br />

Anlagevermögens<br />

Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs waren im<br />

Gesamtabschluss mangels Wahlrecht in der GemHVO/GO im Gesamtabschluss aufzulösen.<br />

Bei der Erstkonsolidierung der ... ergab sich ein aktivischer Unterschiedsbetrag in Höhe von ...<br />

€ aus der Kapitalkonsolidierung, der als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen wird. Der<br />

Posten hat sich im Berichtsjahr nur unwesentlich verändert.<br />

(Anpassungen von Festwerten sind im Anhang darzustellen (S. 307 Handreichung GemHVO<br />

und S. 358))<br />

Bei den Finanzanlagen werden auch die rechtlich unselbstständigen Stiftungen und<br />

Interessentengesamtheiten in Höhe von .... € ausgewiesen. Korrespondierend hierzu wurde ein<br />

entsprechender Sonderposten gebildet.<br />

Umlaufvermögen:<br />

Vorräte 31.12.20.. Vorjahr<br />

T € T €<br />

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren<br />

geleistete Anzahlungen<br />

Gesamt<br />

Bei der Position Roh, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden auch die fertigen und<br />

unfertigen Erzeugnisse und Leistungen erfasst.<br />

Bei den Waren werden Grundstücke der xy-AG und xy-GmbH in Höhe von .... € ausgewiesen.<br />

(Anpassungen des Festwertes sind im Anhang darzustellen (S. 307 Handreichung GemHVO<br />

und S. 358))<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:<br />

ggf. Mitzugehörigkeitsvermerk<br />

8


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 15<br />

GemHVO<br />

Kein Verweis<br />

des § 49 auf §<br />

46<br />

HGB<br />

298 (1)<br />

i.V.m. 268 (4)<br />

S. 2<br />

GemHVO<br />

35 (8)<br />

HGB<br />

298 (1) i. V. m.<br />

268 (6) HGB<br />

42 (2)<br />

GemHVO<br />

HGB<br />

298 (1) i.V.m.<br />

274 (2) S. 2<br />

306 S. 2<br />

GemHVO<br />

51 (2)<br />

Forderungsspiegel und Angabe von Restlaufzeiten im Gesamtanhang nicht angabepflichtig<br />

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind im Wesentlichen enthalten:<br />

- Zinsforderungen (-abgrenzungen)<br />

- Schadensersatzleistungen<br />

- Steuererstattungsansprüche<br />

- Forderungen an Versicherungsunternehmen<br />

- Forderung an Betriebsangehörige<br />

- kurzfristige Darlehen<br />

- übrige Forderungen und Vermögensgegenstände über ... €<br />

Wertpapiere:<br />

ggf. Erläuterung (Wertaufholungsgebot bei den Töchtern berücksichtigen - Bei abweichenden<br />

Bewertungsmethoden der Konzernorganisationen wurden diese aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes/<br />

Einfluss auf die VSEF-Lage beibehalten (§ 308 Abs. 2 S. 3 HGB).<br />

Aktive Rechnungsabgrenzung:<br />

ggf. Erläuterung von wesentlichen Bestandteilen<br />

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten ( € ....) beinhaltet Disagios in Höhe von ... €.<br />

Aufgrund der Tatsache, dass das Konzernergebnis niedriger ist als die Summe der<br />

Einzelergebnisse wurde eine Steuerabgrenzung in Höhe von € ..... vorgenommen. Es wurde ein<br />

einheitlicher Ertragssteuersatz von .... % für Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag und<br />

Gewerbesteuer zugrunde gelegt.<br />

(Die in den Einzelabschlüssen der TU dargestellten aktiven latenten Steuern wurden mangels<br />

Ansatzwahlrecht in der GemHVO/ GO im Gesamtabschluss aufgelöst.)<br />

Eigenkapital<br />

Die Eigenkapitalveränderungen ergeben sich aus folgender Übersicht (DRS 7),(vorläufig):<br />

Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis (DRS 7)<br />

(Eigenkapitalveränderungsrechnung § 51 Abs. 2 GemHVO)<br />

Gezeichnetes Nicht Kapital- Erw irt- Eigene Kummuliertes übriges Eigen- Eigene Eigen- Minder- Kummuliertes übriges Eigen-<br />

Kapital<br />

eingeforderte rücklage schaftetes Anteile,die Konzernergebnis kapital Anteile,die kapital heiten Konzernergebnis kapital<br />

ausstehende Konzern- zur Einziehung gem. nicht zur kapital<br />

Konzerneigen- Stamm- Vorzugs- Einlagen eigen- bestimmt Ausgleichs- andere Konzern- Einziehung Ausgleichs- andere<br />

kapitalspiegel aktien aktien kapital sind posten aus neutrale bilanz bestimmt posten aus neutrale<br />

der Fremd- Trans- sind der Fremd- Transw<br />

ährungs- aktionen w ährungs- aktionen<br />

Stand am 31.12.01<br />

Ausgabe von<br />

Anteilen<br />

Erw erb/Einziehung<br />

eigener Anteile<br />

Gezahlte<br />

Dividenden<br />

Änderung des<br />

Konsolidierungskreises<br />

Übrige<br />

Veränderungen<br />

umrechnung umrechnung<br />

Konzern-<br />

Jahresüberschuss/<br />

-fehlbetrag<br />

Übriges<br />

Konzernergebnis<br />

Mutterunternehmen<br />

Minderheitsgesellschafter<br />

Konzerngesamtergebnis<br />

Stand am 31.12.02<br />

- - - - - - - - - - - - -<br />

9


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 15<br />

HGB<br />

301 (3) S. 2<br />

GemHVO<br />

43 (4)<br />

GO<br />

75 (3)<br />

HGB<br />

307 (1) S. 1<br />

GemHVO<br />

43 (5)<br />

GemHVO<br />

43 (5)<br />

GemHVO<br />

43 (6)<br />

GemHVO<br />

43 (5)<br />

Erläuterungen zur Entwicklung der folgenden Posten:<br />

- Allgemeine Rücklage (insbesondere: Unterschiedsbetrag aus der<br />

Kapitalkonsolidierung)<br />

- Sonderrücklagen<br />

- Ausgleichsrücklage<br />

- Jahresüberschuss / -fehlbetrag bzw. Bilanzgewinn/-verlust<br />

- Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />

Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />

Bei der Erstkonsolidierung der ... ergab sich ein passivischer Unterschiedsbetrag aus der<br />

Kapitalkonsolidierung in Höhe von ... €. Er hat sich im Berichtsjahr nicht verändert (Angabe<br />

und Erläuterung wesentlicher Änderungen <strong>zum</strong> Vorjahr).<br />

Sonderrücklagen<br />

Zum 31.12.2010 betragen die Sonderrücklagen...<br />

Ausgleichsrücklage<br />

Zum 31.12.2010 beträgt die Ausgleichrücklage ....€.<br />

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag bzw. Bilanzgewinn/-verlust<br />

Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />

Anderen Gesellschaftern stehen Minderheitenanteile in Höhe von insgesamt .... € zu.<br />

Sonderposten<br />

Der Wert der Sonderposten <strong>zum</strong> 31.12.20... beträgt insgesamt ... € (Vorjahr: ...€).<br />

Es werden Zuwendungen und Beiträge als Sonderposten ausgewiesen, die im Rahmen einer<br />

Zweckbindung für investive Maßnahmen geleistet wurden und nicht frei verwendet werden<br />

dürfen. Die Auflösung der Sonderposten wird entsprechend der Abnutzung des bezuschussten<br />

Vermögensgegenstandes vorgenommen.<br />

In den Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von ... € fließen die<br />

Jahresüberschüsse der kostenrechnenden Einrichtungen „Straßenreinigung“,<br />

„Abfallwirtschaft“ und „Abwasserwirtschaft“ ein.<br />

Die Sonstigen Sonderposten umfassen erhaltene Gelder für Ausgleichs- und<br />

Ersatzmaßnahmen und Stellplatzablöseerträge.<br />

Hier sind auch die Baukostenzuschüsse von Kunden in Höhe von ... € enthalten.<br />

Die Auflösung der Sonderposten wird grundsätzlich entsprechend der Abnutzung des<br />

bezuschussten Vermögensgegenstandes vorgenommen.<br />

Sonderposten mit Rücklageanteil gem. § 273 HGB wurden im Gesamtabschluss mangels<br />

10


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 15<br />

GemHVO 36<br />

GemHVO<br />

36 (2)<br />

GemHVO<br />

36 (3)<br />

HGB 298 (1)<br />

i.V.m. 274 (1)<br />

S. 1, 306 S. 2<br />

GemHVO<br />

36 (4)<br />

HGB<br />

285 S. 1 Nr 12<br />

GemHVO<br />

36 (4, 5)<br />

Wahlrecht in der GemHVO/ GO im Gesamtabschluss aufgelöst.<br />

Sonderpostenspiegel (keine Ausübung des Wahlrechts analog EA)<br />

Rückstellungen (Rückstellungsspiegel im GA keine Pflicht)<br />

Die Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:<br />

Gesamtrückstellungsspiegel (ergänztes Muster § 36 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

Gesamtrückstellungsspiegel<br />

Gesamt- Gesamtbetrag<br />

Veränderungen<br />

betrag<br />

Arten der am 31.12 im Haushaltsjahr<br />

am 31.12<br />

Rückstellungen des Vor- Zuführungen Laufende Grund des Hausjahres<br />

Auflösung entfallen haltsjahres<br />

Rückstellungen<br />

1. Pensionsrückstellungen<br />

Rückstellungen für Deponien<br />

EUR EUR EUR EUR EUR<br />

2. und Altlasten<br />

3. Instandhaltungsrückstellungen<br />

4. Steuerrückstellungen<br />

5. Sonstige Rückstellungen<br />

Die Pensionsrückstellungen beinhalten Verpflichtungen nach beamtenrechtlichen<br />

Vorschriften und sonstige, direkte Pensionsverpflichtungen gegenüber tariflich Beschäftigten,<br />

die nicht durch entsprechende Umlagen der Zusatzversorgungskasse abgedeckt werden.<br />

Ausgewiesen werden Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien in<br />

Höhe von .... € (im Wesentlichen Deponie Nordost) und Altlasten in Höhe von .... €.<br />

Instandhaltungsrückstellungen wurden für folgende Maßnahmen gebildet:<br />

evtl. als Anlage<br />

Maßnahme Gesamtrückstellung in T €<br />

Brügmannblock<br />

Berufskolleg Hacheney<br />

.....<br />

In den Steuerrückstellungen sind latente Steuern aus der Konsolidierung in Höhe von ... €<br />

enthalten. Dabei wurde ein einheitlicher Ertragssteuersatz von .... % für Körperschaftssteuer,<br />

Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer zugrunde gelegt.<br />

Die Sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen:<br />

- Rückstellungen für Personalangelegenheiten<br />

- Rückstellungen für Jahresabschlusskosten und Steuererklärungen<br />

- Drohverlustrückstellungen<br />

- Rückstellungen für Archivkosten<br />

11


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 15<br />

HGB<br />

314 (1) Nr. 1 1.<br />

HS<br />

GemHVO<br />

49 (3) i.V.m.<br />

47<br />

GemHVO<br />

47<br />

- Rückstellungen für Schadensersatzverpflichtungen<br />

- Rückstellungen für ausstehende Rechnungen<br />

- .....<br />

Verbindlichkeiten<br />

Die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten werden in einem<br />

Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt.<br />

Gesamtverbindlichkeitenspiegel (ergänztes Muster § 47 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

Gesamt- Gesamtbetrag<br />

mit einer Restlaufzeit von betrag<br />

Art der Verbindlichkeit des des<br />

Haus- bis zu 1 J. 1 bis 5 J. mehr als Vorhaltsjahres<br />

5 J. jahres<br />

EUR EUR EUR EUR EUR<br />

1 2 3 4 5<br />

1. Anleihen<br />

Verbindlichkeiten aus Krediten<br />

2. für Investitionen<br />

Verbindlichkeiten aus Krediten<br />

3. zur Liquiditätssicherung<br />

4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen<br />

wirtschaftlich gleichkommen<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen<br />

5. und Leistungen<br />

7. Sonstige Verbindlichkeiten<br />

8. Summe aller Verbindlichkeiten<br />

Nachrichtlich anzugeben:<br />

Haftungsverhältnisse aus der Bestellung<br />

von Sicherheiten:<br />

z.B. Bürgschaften u.a.<br />

ggf. Anleihen erläutern<br />

Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen nahmen in Folge der<br />

Investitionstätigkeit um insgesamt um .... € zu.<br />

Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung betreffen kurzfristige<br />

Kontokorrente zur Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit.<br />

Die Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, beinhalten im<br />

Wesentlichen Verpflichtungen aus PPP-Modellen, Restkaufgelder im Zusammenhang mit<br />

Grundstücksgeschäften und Leibrenten.<br />

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen enthalten:<br />

- Steuerverbindlichkeiten<br />

12


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 15<br />

HGB<br />

298 (1)<br />

i.V.m. 268 (5)<br />

S.3<br />

HGB<br />

298 (1) i.V.m.<br />

265 (3)<br />

GemHVO<br />

41 (7) S.3<br />

GemHVO<br />

44 (analog EA)<br />

HGB<br />

314 (1) Nr. 2<br />

i.V.m. § 251<br />

GemHVO<br />

43 (6)<br />

- Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern<br />

- Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern<br />

- Überzahlungen von Kunden<br />

- Beiträge und Versicherungen<br />

- Zuwendungen für noch nicht zweckentsprechend verwendetet Investitionen<br />

- Verbindlichkeiten aus Transferleistungen<br />

- übrige Verbindlichkeiten über ... €<br />

In den Verbindlichkeiten sind antizipative Verbindlichkeiten (Zinsabgrenzungen) für Kredite<br />

von € ... enthalten. (ggf. wenn größere Beträge enthalten)<br />

ggf. Mitzugehörigkeitsvermerk<br />

Passiver RAP<br />

ggf. Erläuterung von wesentlichen Beträgen<br />

Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse<br />

- Angabe aller Sachverhalte, aus denen sich zukünftig erhebliche finanzielle<br />

Verpflichtungen ergeben können (§ 44 Abs. 1 S. 3 GemHVO)<br />

- Verpflichtungen aus Leasingverträgen (§ 44 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO)<br />

- ggf. Angabe von Kostenunterdeckungen kostenrechnender Einheiten, die<br />

auszugleichen sind<br />

VI. Angaben zur Gesamtergebnisrechnung<br />

Erläuterung wesentlicher Posten und Abweichungen, z.B.:<br />

Steuern und ähnliche Abgaben 31.12.20.. Vorjahr<br />

T € T €<br />

Steuern<br />

Ähnliche Abgaben<br />

Gesamt<br />

In den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind Erträge aus der Auflösung von<br />

Sonderposten in Höhe von ... € enthalten.<br />

öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 31.12.20.. Vorjahr<br />

T€ T€<br />

Gebühren<br />

Beiträge<br />

Ähnliche Entgelte<br />

Gesamt<br />

13


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 15<br />

HGB<br />

314 I Nr. 3<br />

GemHVO<br />

35 (8)<br />

HGB<br />

253 (2), 280<br />

(1)<br />

privatrechtliche Leistungsentgelte 31.12.20.. Vorjahr<br />

T€ T€<br />

Versorgung<br />

Verkehr<br />

Entsorgung<br />

Gesundheit und Pflege<br />

Wohnen<br />

Kultur<br />

Veranstaltung, Kultur und Freizeit<br />

Strukturentwicklung und Wirtschaftsförderung<br />

EDV und Kommunikation<br />

Sonstige<br />

Gesamt<br />

sonstige ordentliche Erträge 31.12.20.. Vorjahr<br />

z.B.: T€ T€<br />

Erträge aus der Veräußerung von Anlagegegenständen<br />

Erträge aus der Auflösung und Inanspruchnahme von<br />

Rückstellungen<br />

Steuererstattungen<br />

Schadenersatz<br />

Übrige<br />

Gesamt<br />

In den sonstigen ordentlichen Erträgen sind Zuschreibungen auf das Sachanlagevermögen und<br />

das Finanzanlagevermögen in Höhe von ... € enthalten. Die Zuschreibungen wurden aufgrund<br />

.... vorgenommen.<br />

Personalaufwendungen 31.12.20.. Vorjahr<br />

T€ T€<br />

Löhne und Gehälter<br />

Soziale Abgaben<br />

Aufwendungen für Altersversorgung und<br />

Unterstützung<br />

Gesamt<br />

Bei den Aufwendungen für Altersversorgung sind Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen<br />

in Höhe von ... € enthalten.<br />

In den Versorgungsaufwendungen sind Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen in Höhe<br />

von ... € enthalten.<br />

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 31.12.20.. Vorjahr<br />

T€ T€<br />

Materialaufwand<br />

Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung<br />

des Anlagevermögens<br />

Die den bilanziellen Abschreibungen zu Grunde liegenden Nutzungsdauern weichen in<br />

Einzelfällen von der AfA-Tabelle der Stadt Dortmund ab. Aufgrund des<br />

Wesentlichkeitsgrundsatzes / Einfluss auf die VSEF-Lage war eine Anpassung nicht<br />

erforderlich (§ 308 Abs. 2 S. 3 HGB).<br />

14


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 15<br />

GemHVO<br />

35 (5)<br />

HGB<br />

298 (1) i.V.m.<br />

277 (3) S. 1<br />

GemHVO<br />

35 (7)<br />

HGB<br />

279 (1) S. 2<br />

HGB<br />

298 (1)<br />

i.V.m. 277 (4)<br />

S. 2<br />

HGB<br />

314 (1) Nr. 4<br />

In den bilanziellen Abschreibungen sind außerplanmäßige Abschreibungen auf das<br />

Anlagevermögen in Höhe von ...€ enthalten. Diese außerplanmäßigen Abschreibungen wurden<br />

aufgrund ..... vorgenommen.<br />

Der Firmenwert aus der Kapitalkonsolidierung wurde im Gesamtabschluss in Höhe von .... €<br />

planmäßig abgeschrieben.<br />

Die Finanzanlagen wurden aufgrund vorübergehender Wertminderung in Höhe von ... €<br />

außerplanmäßig abgeschrieben und betreffen ....<br />

Sonstige ordentliche Aufwendungen 31.12.20.. Vorjahr<br />

z.B.: T€ T€<br />

Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des<br />

Anlagevermögen<br />

Zuführungen zu Rückstellungen<br />

Mieten und Pachten<br />

Sonstige Personalaufwendungen<br />

Übrige<br />

Das Finanzergebnis verbesserte / verminderte sich im Wesentlichen aufgrund der gestiegenen<br />

Zinserträge / Zinsaufwendungen, .... um .... €.<br />

Das Ergebnis aus der Beteiligung an assoziierten Unternehmen betrifft die ... AG / GmbH.<br />

Das außerordentliche Ergebnis betrifft ..... außerordentliche Erträge / Aufwendungen aufgrund.<br />

....<br />

VII. Sonstige Angaben<br />

1. Anzahl der Arbeitnehmer<br />

Im Jahresdurchschnitt 200x wurden im Konzern insgesamt .... (vollzeitverrechnet/ nach<br />

Köpfen) Mitarbeiter (ohne Vorstand, Geschäftsführer und Betriebsleitung) beschäftigt.<br />

2. Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und<br />

Finanzgesamtlage nach dem Abschlussstichtag<br />

15


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 15<br />

51 (3)<br />

GemHVO<br />

297 (1) 1<br />

HGB<br />

VIII. Erweiterung des Gesamtanhangs<br />

Die Kapitalflussrechnung (nach DRS 2) stellt sich wie folgt dar (vorläufig):<br />

1. +/-<br />

Ordentliches Ergebnis vor a. o. Posten des<br />

Konzerns (einschl. Ergebnisanteil von<br />

Minderheitsgesellschaftern)<br />

Ab-/Zuschreibungen auf<br />

2. +/- Gegenstände des AV<br />

3. +/- Zu-/Abnahme der Rückstellungen<br />

Sonst. zahlungsunwirksame<br />

4. +/- Aufwendungen/Erträge<br />

5. -/+ Gewinn/Verlust aus <strong>Anlagen</strong>abgängen<br />

Zu-/Abnahme der Vorräte, Forderungen sowie and.<br />

Aktiva, die nicht der Investitions-<br />

6. -/+ oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind<br />

Zu-/Abnahme der Verbindlichkeiten sowie and.<br />

Passiva, die nicht der Investitions-<br />

7. +/- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind<br />

8. +/- Ein-/Auszahlungen aus a. o. Posten<br />

9. = Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit<br />

10.<br />

11. -<br />

Einzahlungen aus <strong>Anlagen</strong>abgängen des<br />

Sachanlagevermögens<br />

Auszahlungen für Investitionen in das<br />

Sachanlagevermögen<br />

Einzahlungen aus <strong>Anlagen</strong>abgängen des<br />

12. + immateriellen Anlagevermögens<br />

Auszahlungen für Investitionen in das<br />

13. - immaterielle Anlagevermögen<br />

Einzahlungen aus <strong>Anlagen</strong>abgängen des<br />

14. + Finanzanlagevermögens<br />

Auszahlungen für Investitionen in das<br />

15. - Finanzanlagevermögen<br />

Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten<br />

16. + Unternehmen u. sonst. Geschäftseinheiten<br />

Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten<br />

17. - Unternehmen u. sonst. Geschäftseinheiten<br />

Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen<br />

18. + i.R. der kurzfristigen Finanzdisposition<br />

Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen<br />

19. - i.R. der kurzfristigen Finanzdisposition<br />

20. = Cashflow aus der Investitionstätigkeit<br />

21. Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen<br />

Auszahlungen an Unternehmenseigner u.<br />

22. - Minderheitsgesellschafter<br />

16


ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 15<br />

Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen<br />

23. + u. der Aufnahme von (Finanz-) Krediten<br />

Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen<br />

24. - u. (Finanz-) Krediten<br />

25. = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit<br />

Zahlungswirksame Veränderungen des<br />

26. Finanzmittelfonds (Summe aus 9, 20, 25)<br />

Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und<br />

bewertungsbedingte Änderungen des<br />

27. +/- Finanzmittelfonds<br />

28. + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode<br />

Finanzmittelfonds am Ende der Periode<br />

29. = (Summe aus 26 bis 28)<br />

17


ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 16<br />

Gesamtanlagenspiegel


ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 17<br />

EK-Veränderungsrechnung


ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 18<br />

Gesamtrückstellungsspiegel (ergänztes Muster § 36 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

Gesamtrückstellungsspiegel<br />

Gesamt- Gesamtbetrag<br />

Veränderungen<br />

betrag<br />

Arten der am 31.12 im Haushaltsjahr<br />

am 31.12<br />

Rückstellungen des Vor- Zuführungen Laufende Grund des Hausjahres<br />

Auflösung entfallen haltsjahres<br />

Rückstellungen<br />

1. Pensionsrückstellungen<br />

Rückstellungen für Deponien und<br />

2. Altlasten<br />

3. Instandhaltungsrückstellungen<br />

4. Steuerrückstellungen<br />

5. Sonstige Rückstellungen<br />

EUR EUR EUR EUR EUR


ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 19<br />

Gesamtverbindlichkeitenspiegel (ergänztes Muster § 47 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

Gesamt- Gesamtbetrag<br />

mit einer Restlaufzeit von<br />

betrag<br />

des des<br />

Haus- bis zu 1 J. 1 bis 5 J. mehr als Vor-<br />

Art der Verbindlichkeit haltsjahres 5 J. jahres<br />

EUR EUR EUR EUR EUR<br />

1 2 3 4 5<br />

1. Anleihen<br />

2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />

3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />

4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen<br />

wirtschaftlich gleichkommen<br />

5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

7. Sonstige Verbindlichkeiten<br />

8. Summe aller Verbindlichkeiten<br />

Nachrichtlich anzugeben:<br />

Haftungsverhältnisse aus der Bestellung<br />

von Sicherheiten:<br />

z.B. Bürgschaften u.a.


ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 20<br />

Muster zu Angaben des Lageberichts


ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 21<br />

Meldedateien zu konzerninternen Beziehungen


ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 22a<br />

Einreichen der umgegliederten HBI bei der Stadtkämmerei bis 31.05.2009<br />

(mit Aufriss nach Partnergesellschaften)<br />

Einreichen der geprüften Einzel- bzw. Teilkonzernabschlüsse bis 30.06.2009<br />

bei der Stadtkämmerei<br />

Einreichen der Kommunalbilanz II bei der Stadtkämmerei bis 31.07.2009<br />

Postenüberleitung HB I - KB I; Ansatz/Bewertung KB II<br />

Bestätigung der KB II durch Wirtschaftsprüfer<br />

Ergänzende Informationen <strong>zum</strong> Gesamtlagebericht und -anhang<br />

ggf. ergänzende Erläuterungen zur Konsolidierung<br />

Terminplanung Probegesamtabschluss 2008<br />

(Stadt und Sondervermögen gem. Anlage 1, Teil B)<br />

Aufstellung des Probegesamtabschlusses 01.08.2009 bis 31.12.2009<br />

Aufstellung und Bestätigung des Entwurfes durch Stadtkämmerin 31.12.2009<br />

begleitende Abstimmung mit Rechnungsprüfungsamt 01.10.2009 bis 31.12.2009


ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 22b<br />

Terminplanung Probegesamtabschluss 2009<br />

(Stadt und verbundene voll zu konsolidierende/ assoziierte Organisationen gem. Anlage 1 und 3)<br />

Einreichen der umgegliederten HBI bei der Stadtkämmerei bis 31.05.2010<br />

(mit Aufriss nach Partnergesellschaften)<br />

Einreichen der geprüften Einzel- bzw. Teilkonzernabschlüsse bis 30.06.2010<br />

bei der Stadtkämmerei<br />

Einreichen der Kommunalbilanz II bei der Stadtkämmerei bis 31.07.2010<br />

Postenüberleitung HB I - KB I; Ansatz/Bewertung KB II<br />

Bestätigung der KB II durch Wirtschaftsprüfer<br />

Ergänzende Informationen <strong>zum</strong> Gesamtlagebericht und -anhang<br />

ggf. ergänzende Erläuterungen zur Konsolidierung<br />

Aufstellung des Probegesamtabschlusses 01.08.2010 bis 31.12.2010<br />

Aufstellung und Bestätigung des Entwurfes durch Stadtkämmerin 31.12.2010<br />

begleitende Abstimmung mit Rechnungsprüfungsamt 01.10.2010 bis 31.12.2010


ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 22c<br />

Einreichen der geprüften Einzel- bzw. Teilkonzernabschlüsse bis 31.05.2011<br />

bei der Stadtkämmerei<br />

Einreichen der Kommunalbilanz II bei der Stadtkämmerei bis 31.05.2011<br />

Postenüberleitung HB I - KB I; Ansatz/Bewertung KB II<br />

Bestätigung der KB II durch Wirtschaftsprüfer<br />

Terminplanung Gesamtabschluss 2010<br />

Ergänzende Informationen <strong>zum</strong> Gesamtlagebericht und -anhang<br />

ggf. ergänzende Erläuterungen zur Konsolidierung bis 31.05.2011<br />

Aufstellung und Einbringung des Entwurfs des Gesamtabschlusses 01.06.2011 bis 15.09.2011<br />

in die Gremien<br />

Aufstellung des Entwurfes durch Stadtkämmerin 10.08.2011<br />

Bestätigung des Entwurfes durch Oberbürgermeister 17.08.2011<br />

Druck Gesamtabschluss 17.08.2011 bis 24.08.2011<br />

Versand an Haupt- und Finanzausschuss (HFA) bis 25.08.2011<br />

Versand an Rat bis 01.09.2011<br />

Einbringung HFA bis 08.09.2011<br />

Einbringung Rat; Weiterleitung Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) bis 15.09.2011<br />

Prüfung und Anpassung des Entwurfes des Gesamtabschlusses 16.09.2011 bis 23.11.2011<br />

Prüfung des Entwurfes des Gesamtabschlusses durch den RPA 16.09.2011 bis 16.11.2011<br />

ggf. Anpassung des Entwurfs durch die Verwaltung bis 23.11.2011<br />

Bestätigung des geprüften Gesamtabschlusses und 24.11.2011 bis 15.12.2011<br />

Entlastung des Oberbürgermeisters durch den Rat<br />

Druck der Vorlage <strong>zum</strong> Gesamtabschluss 24.11.2011 bis 30.11.2011<br />

Versand der Unterlagen an den Rat bis 01.12.2011<br />

Bestätigung des Gesamtabschlusses und Entlastung des OB durch den Rat bis 15.12.2011<br />

Anzeige und Bekanntmachung bis 31.03.2012


ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 23<br />

Örtliche Nutzungsdauern der Stadt Dortmund<br />

Nr. Vermögensgegenstand<br />

1.0 Gebäude und bauliche <strong>Anlagen</strong><br />

Nutzungsdauern<br />

Stadt Dortmund<br />

in Jahren<br />

1.1 Abwasserhebe- und -reinigungsanlagen (baulicher Teil) 33,33<br />

1.2 Abwasserkanäle 80<br />

1.2 Abwässerkanäle (Inlinerverfahren) 40<br />

1.3 Auslaufbauwerke einschl. Rechen und Schützen (Bauwerke) 33,33 - 50<br />

1.5 Einlaufbauwerke einschl. Rechen und Schützen (Bauwerke) 33,33 - 50<br />

Regenrückhaltebecken, offenes Erdbecken 20<br />

Regenrückhaltebecken, Stahlbetonbauwerk 80<br />

1.8 Freibäder (bauliche <strong>Anlagen</strong>) 40<br />

1.9 Garagen (massiv) 40<br />

1.10 Garagen (sonstige Bauweise) 20<br />

1.11 Gemeindezentren, Bürgerhäuser, Saalbauten, Vereins-, Jugendheime 40<br />

1.12 Geschäftshäuser (auch gemischt genutzt mit Wohnungen) 40 / 50<br />

1.13 Hallen (massiv) 40<br />

1.14 Hallen (sonstige Bauweise) 20<br />

1.15 Hallenbäder 40<br />

1.16 Heime, Personal- und Schwestern-, Alten-, Kinder- 40<br />

1.18 Industriegebäude, Werkstätten (mit und ohne Sozialtrakt) 40<br />

1.20 Kindergärten, Kindertagesstätten 40<br />

1.23 Lager (massiv) 40<br />

1.24 Lager (sonstige Bauweise) 20<br />

1.26 Parkhäuser, Tiefgaragen 40<br />

1.28 Feuer- und Rettungswachen (massiv) 40<br />

1.29 Feuer- und Rettungswachen (sonstige Bauweise) 20<br />

1.32 Schulgebäude (massiv) 40<br />

1.33 Schulgebäude (sonstige Bauweise) 20<br />

Turn- und Sporthallen Schulen 40<br />

1.36 Sportanlagen (nur Sozialgebäude u.a. Funktionsgebäude) 40<br />

Umkleidegebäude 40<br />

1.39 Tunnel 75<br />

1.40 Verwaltungsgebäude (massiv) 40<br />

1.41 Verwaltungsgebäude (sonstige Bauweise) 20<br />

1.44 Wohnhäuser (auch Mehrfamilienhäuser) 50<br />

Museum (z.b. U-Turm) 50<br />

Bahnhöfe, mit Gebäudecharakter 50<br />

Bhf. oberirdisch (Leichtbauweise) 10<br />

Bhf. oberirdisch (Massivbauweise) 25<br />

Bahnhöfe, unterirdische ~ 75<br />

Unterwerk (Bauwerk) 50<br />

Stellwerk (Bauwerk)<br />

2.0 Straßen, Wege, Plätze (Grundstückseinrichtungen)<br />

50<br />

2.1 Betonmauer, Ziegelmauer<br />

Umzäunung (aus Draht) 10<br />

Umzäunung (aus Holz/sonstige) 5<br />

Umzäunung (Beton und Mauerwerk) 20<br />

Umzäunung (Draht mit massivem Sockel) 10<br />

Umzäunung (Mauerwerk a. eigenem Grdst.) 20<br />

2.2 Brücken (Holzkonstruktion)<br />

Brücken (Holz) o. Überdachung, Überbauten 30<br />

24


ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 23<br />

Nutzungsdauern<br />

Stadt Dortmund<br />

in Jahren<br />

Nr. Vermögensgegenstand<br />

2.3 Brücken (Mauerwerk, Beton- oder Stahlkonstruktion, Verbundsystem)<br />

Brücken (Stahlbeton, Spannbeton, Stahl-Verbundskonstruktion) 70<br />

Brücken (Stahlkonstruktion,Walzträger in Beton) 80<br />

2.4 Gewässerausbau naturnah, offene Gräben 20<br />

Böschungssicherung 20<br />

Straßen- u. Stadtmobiliar (Brunnen, Beleuchtung) 20<br />

Straßen- u. Stadtmobiliar (Verkehrssignalanlagen) 15<br />

Straßen- u. Stadtmobiliar (Schilderbrücken) 30<br />

2.8 Spielplätze, Bolzplätze 12<br />

2.9 Sportplätze (Rasen- und Hartplätze)<br />

Sportplätze (Kunstrasen) 20<br />

Sportplätze Schulen (Mini-Spielfelder aus Kunstrasen) 15<br />

2.10 Straßen (Anlieger-, Hauptverkehrsstraßen) Wege, Plätze, Parkflächen<br />

(Straßenbegleitgrün, Parkplätze, Buscaps)<br />

40<br />

2.11 Wege, Plätze, Parkflächen (in einfacher Bauart) 20<br />

Außenanlagen Feuerwehr,<br />

Außenanl. m. Straßencharakter<br />

30<br />

Außenanlagen Schulen, TEK 20<br />

Außenanlagen Parkanlage 15<br />

Außenanlagen Spielplatz, Boltzplatz 12<br />

Außenanlagen Sportplatz 20<br />

Außenanlagen einfach (Schotter) 10<br />

Stadtbahntrasse, ~ in Troglage 75<br />

Stadtbahntrasse, ~ in Einschnittlage 75<br />

Stadtbahntrasse, ~ in Dammlage 75<br />

Stadtbahntrasse, ~ in Hochlage<br />

3.0 Technische <strong>Anlagen</strong> (Betriebsanlagen)<br />

75<br />

3.1 Abwasserhebe- und -reinigungsanlagen (maschinelle Einrichtungen) 12,5 - 33,33<br />

3.2 Alarmgeber, Alarmanlagen, Einbruchmeldeanlagen 8<br />

3.3 Aufzüge (mobil), Hublifte, Hebebühnen, Arbeitsbühnen 15<br />

3.4 Bahnkörper, Gleisanlagen, Gleiseinrichtungen 4 25<br />

Außenanlagen der Stadtbahn 15<br />

Stromversorgungsanlage (=Unterwerk) 20<br />

Fahrleitungen 20<br />

Zugsicherung 20<br />

Fernmeldekabel 20<br />

Aufzuege, Personen~ 15<br />

3.5 Unterführung, Fußgänger~ 75<br />

3.6 Entwerter 5<br />

3.7 Fahrtreppen 12<br />

3.8 Weichen, Kreuzungen 20<br />

3.9 Dampfkessel, Dampfmaschinen, Dampfturbinen, Dampfversorgungsleitungen 10<br />

3.10 Druckluftanlagen, Kompressoren 5<br />

3.11 Druckrohrleitungen 20<br />

3.13 Heiß- und Kaltluftanlagen, Abzugsvorrichtungen, Ventilatoren, Klimaanlagen 10<br />

3.15 Kabelnetze (auch Rohre, Schächte, Kabelkanäle) 40<br />

Glasfaserverkabelung 20<br />

3.16 Leitstellentechnik 5<br />

3.17 Mess- und Prüfgeräte 8<br />

Geschwindigkeitsmeßgeräte in Fahrzeugen 8<br />

3.18 Notstromaggregate, Stromgeneratoren, -umformer, Gleichrichter (ausser Stadtbahn) 15<br />

3.19 Ozonmessstation, Umweltmessstation 8<br />

25


ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 23<br />

Nr. Vermögensgegenstand<br />

Nutzungsdauern<br />

Stadt Dortmund<br />

in Jahren<br />

3.20 Photovoltaikanlagen 20<br />

3.22 Stromverteileranlagen (ausser Stadtbahn) 10<br />

3.23 Telekommunikationseinrichtungen, Betriebsfunkanlagen, Antennenmasten 10<br />

3.24 Verkehrsrechner (Verkehrsleitsystem) 10<br />

3.25 Videoanlagen, Überwachungsanlagen<br />

3.28 Windkraftanlagen<br />

5<br />

Fernwirkanlage 10<br />

Zugzielanzeiger 10<br />

Fahrgastinformationssystem 10<br />

Uhrenanlagen 8<br />

Fernhinweisschilder 9<br />

Funkanlagen 10<br />

Elektroakustische <strong>Anlagen</strong> 8<br />

Fernsehüberwachungsanlagen 11<br />

Brandmeldeanlagen 6<br />

Tauchpumpe<br />

4.0 Maschinen und Geräte<br />

8<br />

Atemschutzgerät, Maskendichtprüfgerät 8<br />

feuerwehrtechnische Geräte usw. 8<br />

Druckereimaschinen und ähnliches 13<br />

Buchbindemaschinen 10<br />

Fahrkartenverkaufsautomat, Fahrkartenentwerter 5<br />

medizinisch-technische Geräte 8<br />

medizinische Geräte Feuerwehr 7<br />

Mikroskop (nicht Schulen) 10<br />

Automaten 10<br />

Parkscheinautomat/Eintrittskartenautomat 10<br />

Stempeluhren 10<br />

Spiel- und Sportgeräte (Wippe, Rutsche, Schaukel, Klettergeräte, Boote, usw. bwgl.!!!) 10<br />

Zirkuszelt 10<br />

Büromaschinen/-gerät 10<br />

Faxgerät 6<br />

Handy/Telefon 6<br />

Werkstattmaschinen (Bohrhammer, Bohrmaschine, usw.) 8<br />

Küchenmaschinen/-geräte 10<br />

Waschmaschine, Trockner 10<br />

Rasenmäher, Kehrmaschine, Räumgeräte 9<br />

Laubblasgerät, Hochdruckreiniger 8<br />

Reinigungsmaschinen 8<br />

Sonderbauwerke Maschinen Kanal 12,5 - 50<br />

5.0 Büro- und Geschäftsausstattung<br />

Computer und Zubehör (Drucker, Scanner, Bildschirm, Bauteile, usw.) 4<br />

Monitore Feuerwehr 2<br />

Software 5<br />

Werkstatteinrichtungen 13<br />

Büroeinrichtung (Flipchart, Büromöbel) 13<br />

medizinische Einrichtung (Intelligenztest) 8<br />

medizinische Einrichtung Feuerwehr 7<br />

Kücheneinrichtung 13<br />

26


ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 23<br />

Nutzungsdauern<br />

Stadt Dortmund<br />

in Jahren<br />

Nr. Vermögensgegenstand<br />

Vorhänge (nur Verwaltung) 13<br />

Gaststätteneinrichtung (Tische, Stühle) 8<br />

Thekenanlage (Bartheken,-schränke) 5<br />

Gaststätteneinbauten (Entlüftungsanlage, Garderoben) 8<br />

Lizenzen Vertragslaufzeit,<br />

Klassenraumeinrichtung 13<br />

Mikroskope 10<br />

Spielzeug 5<br />

Blockbohlenhaus, Container begehbar 12<br />

Parkbänke (Außengelände) 10<br />

Außenspielgeräte (unbewegl.)/beb. G+B 10<br />

Außenspielgeräte (unbewegl.)/ÖWG 10<br />

Außenspielgeräte (unbewegl.)/unbeb.G+B 10<br />

Markisen am Gebäude/Aussenrollos 10<br />

Instrumente 10-15<br />

Tiere 10<br />

Medientechnik (Beamer, Overheadpr., TV, Kamera, Videorec., Musikanl.,Mikrofone) 7<br />

Postbearbeitungsmaschinen/-geräte 10<br />

Container-Box (Beton, f. Mülltonnen) 20<br />

Fahrradständer 12<br />

Futtertrog/-traufe 8<br />

mobile Fanganlage 10<br />

Messestand 6<br />

Fahnen/Flaggen 1<br />

Atemschutzübungsstrecke 12<br />

6.0 Fahrzeuge<br />

6.1 Anhänger, Auflieger 10<br />

6.2 Bagger, sonstige Baufahrzeuge 8<br />

6.3 Fahrräder 6<br />

6.4 Fäkalienwagen, Hochdruckspülwagen u.ä. 8<br />

6.5 Feuerwehrfahrzeuge, Feuerlöschfahrzeuge, Kraftfahrdrehleiter, Löschboot<br />

Löschfahrzeuge, Löschboot 20<br />

Drehleiter 15<br />

Abrollbehälter 20<br />

6.6 Hubwagen, Gerätewagen 10<br />

6.7 Kleintransporter, Mannschaftstransportfahrzeuge 6<br />

6.8 Krankentransportwagen, -fahrzeuge, Notarzteinsatzwagen, Rettungstransportwagen 7<br />

6.9 Lastkraftwagen, Sattelschlepper, Wechselaufbauten u. ä. 8<br />

Wechsellader Feuerwehr 10<br />

Gerätetransportwagen Stadtbahn 12<br />

6.11 Motorräder, Motorroller 6<br />

6.14 Personenkraftwagen, Wohnwagen 6<br />

6.15 Rettungsboot 8<br />

6.16 Traktoren 8<br />

27


Stand Juli 2009 Anlage 24<br />

Teil A) voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen<br />

Teil B) Stadt / Sondervermögen<br />

Teil C) assoziierte Unternehmen<br />

Name Anschrift<br />

Liste der Ansprechpartner<br />

Ansprechpartner<br />

Vertreter<br />

Name Telefon Mail Name Telefon Mail<br />

1


- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Praxisleitfaden 4. Auflage<br />

Anlage II.2<br />

Leitfaden zur Erstellung des Gesamtabschlusses<br />

der Landeshauptstadt<br />

(Gesamtabschlussrichtlinie)


Landeshauptstadt Düsseldorf<br />

Der Oberbürgermeister<br />

Stadtkämmerei<br />

Leitfaden zur Erstellung des Gesamtabschlusses<br />

der Landeshauptstadt Düsseldorf<br />

Entwurf<br />

Stand: August 2009


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Einleitung ............................................................................................................ 1<br />

2 Aufgabe und Zweck der Gesamtabschlussrichtlinie....................................... 1<br />

3 Grundlagen ......................................................................................................... 1<br />

3.1 Geltungsbereich........................................................................................................................ 1<br />

3.2 Rechtliche Grundlagen ............................................................................................................. 2<br />

3.3 Bestandteile des Gesamtabschlusses...................................................................................... 2<br />

3.4 Organisatorische Grundlagen ................................................................................................... 2<br />

4 Grundsätze ordnungsgemäßer Gesamtrechnungslegung (GoG) .................. 3<br />

4.1 Grundsatz der Beachtung der Generalnorm............................................................................. 3<br />

4.2 Grundsatz zur Beachtung der Einheitstheorie .......................................................................... 3<br />

4.3 Grundsatz der Vollständigkeit ...................................................................................................4<br />

4.4 Grundsatz der Stetigkeit ........................................................................................................... 4<br />

4.5 Grundsatz der Einheitlichkeit .................................................................................................... 4<br />

5 Konsolidierungsrichtlinie .................................................................................. 9<br />

5.1 Konsolidierungskreis................................................................................................................. 9<br />

5.2 Konsolidierungsmaßnahmen .................................................................................................... 9<br />

5.2.1 Kapitalkonsolidierung......................................................................................................... 9<br />

5.2.2 Schuldenkonsolidierung................................................................................................... 10<br />

5.2.3 Zwischenergebniseliminierung ........................................................................................ 11<br />

5.2.4 Aufwands- und Ertragseliminierung................................................................................. 12<br />

6 Latente Steuern .................................................................................................12<br />

<strong>Anlagen</strong> ....................................................................................................................13<br />

Anlage 1: Beteiligungsverzeichnis ..................................................................................................... 14<br />

Anlage 2: Örtlicher Positionenplan .................................................................................................... 17<br />

Anlage 3: Zuordnungsvorschriften <strong>zum</strong> örtlichen Positionenplan...................................................... 22<br />

Anlage 4: Nutzungsdauertabelle für den Gesamtabschluss.............................................................. 54<br />

Anlage 5: Terminplan......................................................................................................................... 62<br />

Anlage 6: Personelle Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten....................................................... 63<br />

Anlage 7: Konsolidierungspaket ........................................................................................................ 64<br />

Anlage 8: Ableitung der Gesamtkapitalflussrechnung im Rahmen des DRS 2................................. 74


1 Einleitung<br />

Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (<strong>NKF</strong>) <strong>zum</strong> 1. Januar 2005 haben<br />

alle Kommunen in <strong>NRW</strong> spätestens <strong>zum</strong> 1. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz aufzustellen und ihre<br />

Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung zu erfassen. Ferner sieht das Gemeindehaushaltsrecht<br />

<strong>NRW</strong> vor, dass spätestens <strong>zum</strong> Stichtag 31. Dezember 2010 von jeder Kommune<br />

ein Gesamtabschluss aufzustellen ist, der – analog <strong>zum</strong> Konzernabschluss in der Privatwirtschaft<br />

– die verselbstständigten Aufgabenbereiche (Betriebe bzw. Unternehmen) mit der Kernverwaltung<br />

zusammenfasst.<br />

Durch Berücksichtigung der aus der Kernverwaltung der Kommune ausgegliederten Aufgabenbereiche<br />

wird ein Gesamtüberblick geschaffen, der die kommunale Vermögens-, Schulden-, Finanz- und<br />

Ertragsgesamtlage abbildet. Somit wird umfassend ein der tatsächlichen Aufgabenerledigung entsprechendes<br />

Bild über die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung der Kommune abgegeben.<br />

Das <strong>NKF</strong> orientiert sich dabei grundsätzlich an den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches<br />

(HGB), Stand 2002, berücksichtigt aber zusätzlich kommunalspezifische Besonderheiten; dies gilt<br />

auch für die Konzernrechnungslegung.<br />

Diese Ausführungen gelten für alle verselbstständigten Aufgabenbereiche der Landeshauptstadt Düsseldorf,<br />

die als Teil des "Konzerns Düsseldorf" in dessen Gesamtabschluss einbezogen werden, als<br />

Richtlinie.<br />

2 Aufgabe und Zweck der Gesamtabschlussrichtlinie<br />

Die Gesamtabschlussrichtlinie ist als konkrete Arbeitsanleitung für die Abschlusserstellung anzusehen.<br />

Sie stellt ein geschlossenes System von schriftlich fixierten Anweisungen zur Aufstellung des<br />

Gesamtabschlusses der Landeshauptstadt Düsseldorf dar.<br />

Die gemachten Ausführungen erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.<br />

Soweit in der vorliegenden Richtlinie keine Erläuterungen zu bestimmten Sachverhalten enthalten<br />

sind, gelten die Vorschriften der GO <strong>NRW</strong> und der GemHVO <strong>NRW</strong>.<br />

3 Grundlagen<br />

3.1 Geltungsbereich<br />

Die vorliegende Richtlinie dient zur Sicherstellung der einheitlichen Bilanzierung und Bewertung innerhalb<br />

des „Konzerns Düsseldorf“ und ist erstmals auf Gesamtabschlüsse ab dem Aufstellungsdatum<br />

31.12.2009 anzuwenden. Grundsätzlich sind die Vorschriften für das Konsolidierungspaket ("Package")<br />

anzuwenden.<br />

Die in den Gesamtabschluss einbezogenen Betriebe und Unternehmen sind verpflichtet, der Landeshauptstadt<br />

Düsseldorf alle Aufklärungen und Nachweise zur Verfügung zu stellen, welche die Aufstellung<br />

des Gesamtabschlusses erfordert (vgl. hierzu auch die <strong>Anlagen</strong>).<br />

Diese Gesamtabschlussrichtlinie kann nicht für alle vorkommenden Geschäftsvorfälle eine generelle<br />

Regelung liefern. Sofern sich aus den Aktivitäten der „Konzernunternehmen“ Besonderheiten ergeben,<br />

die nicht durch diese Richtlinie abgedeckt sind, müssen diese Sachverhalte in Abstimmung zwischen<br />

der Kämmerei / Beteiligungsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf und dem(n) betreffenden<br />

Betrieb(en) bzw. Unternehmen geregelt werden.<br />

- 1 -


3.2 Rechtliche Grundlagen<br />

Gemäß § 116 GO <strong>NRW</strong> ist die Landeshauptstadt Düsseldorf dazu verpflichtet, einen Gesamtabschluss<br />

und einen Gesamtlagebericht nach den Grundsätzen einheitlicher Bilanzierung und Bewertung<br />

(§§ 300, 308 HGB) aufzustellen. Der Abschluss umfasst die Gesamtbilanz, die Gesamtergebnisrechnung<br />

und den Gesamtanhang. Dem Gesamtanhang ist eine Kapitalflussrechnung unter Beachtung<br />

des Deutschen Rechnungslegungsstandards 2 (DRS 2) beizufügen (§ 51 Abs. 3 GemHVO<br />

<strong>NRW</strong>).<br />

Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31.12. einen<br />

Gesamtabschluss innerhalb der ersten neun Monate nach diesem Stichtag aufzustellen (§ 116 Abs. 1<br />

u. 5 GO <strong>NRW</strong>). Dabei wird der Entwurf des Gesamtabschlusses vom Kämmerer aufgestellt und dem<br />

Oberbürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Oberbürgermeister leitet den von ihm bestätigten<br />

Entwurf innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat der Landeshauptstadt<br />

Düsseldorf zu (§ 116 Abs. 5 i.V.m. § 95 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong>).<br />

Der Gesamtabschluss ist vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den<br />

tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage<br />

der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt<br />

(§ 116 Abs. 6 GO <strong>NRW</strong>). Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf bestätigt bis spätestens 31. Dezember<br />

des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften<br />

Gesamtabschluss durch Beschluss (§ 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong>). Der vom Rat der<br />

Landeshauptstadt Düsseldorf bestätigte Gesamtabschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und<br />

öffentlich bekannt zu machen (§ 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong>).<br />

Der Gesamtabschluss der Landeshauptstadt Düsseldorf ist als Probeabschluss erstmals für das Geschäftsjahr<br />

2008 aufzustellen.<br />

Die Landeshauptstadt Düsseldorf erstellt keinen befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht<br />

gem. § 291 HGB.<br />

3.3 Bestandteile des Gesamtabschlusses<br />

Der Gesamtabschluss besteht nach § 116 GO <strong>NRW</strong> aus<br />

• Gesamtbilanz,<br />

• Gesamtergebnisrechnung und<br />

• Gesamtanhang.<br />

Ergänzend ist ein Gesamtlagebericht zu erstellen und ein Beteiligungsbericht beizufügen. Dem Gesamtanhang<br />

ist eine Kapitalflussrechnung unter Beachtung des DRS 2 beizufügen (§ 51 Abs. 3<br />

GemHVO <strong>NRW</strong>).<br />

3.4 Organisatorische Grundlagen<br />

Konsolidierung<br />

Alle Betriebe, die nach den Vorschriften der Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss einbezogen<br />

werden, müssen das Konsolidierungspaket des „Konzerns Düsseldorf“ ausfüllen und entsprechend<br />

dem Terminplan, der jährlich als Anlage <strong>zum</strong> Konsolidierungspaket versandt wird, an die Landeshauptstadt<br />

Düsseldorf - Kämmerei / Beteiligungsmanagement - senden (siehe <strong>Anlagen</strong> 5 bis 7). Die<br />

Versendung hat auf dem Postweg und per E-Mail zu erfolgen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass<br />

alle Seiten des Konsolidierungspaketes ausgefüllt und vom Wirtschaftsprüfer bestätigt sind.<br />

- 2 -


Das Konsolidierungspaket wird von der Landeshauptstadt Düsseldorf vorgegeben und dient der An-<br />

passung an die Ausweisvorschriften der Landeshauptstadt Düsseldorf sowie an die konzerneinheitlichen<br />

Richtlinien; die Erstellung der Handelsbilanz II (Kommunalbilanzen II) wird somit ermöglicht.<br />

Saldenabstimmungen mit allen vollkonsolidierten Betrieben und der Landeshauptstadt Düsseldorf sind<br />

am 31.10. oder am 30.11. eines Jahres, spätestens jedoch <strong>zum</strong> 31.12. durchzuführen. Die Saldenabstimmung<br />

ist von dem Betrieb zu veranlassen, der eine Forderung ausweist. Die Kernverwaltung der<br />

Landeshauptstadt Düsseldorf (als "Konzernmutter") ist bei Zweifelsfragen zu konsultieren (s. Anlage<br />

6.: Personelle Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten).<br />

Für Zwecke der Saldenabstimmung und der Konsolidierung werden dem Konsolidierungspaket jährlich<br />

aktuelle, konsolidierungsrelevante Übersichten als Anlage mit beigefügt.<br />

Konzerneinheitliche Bewertung<br />

Der Gesamtabschluss ist nach einheitlichen Bewertungsgrundsätzen aufzustellen. Dies betrifft alle voll<br />

zu konsolidierenden Betriebe bzw. Unternehmen.<br />

Näheres hierzu siehe Kapitel 4.5 Grundsatz der Einheitlichkeit.<br />

Unterjährige Abschlüsse<br />

Es gelten folgende wesentliche Abgrenzungskriterien:<br />

• keine Glättung saisonaler Einflüsse,<br />

• Konsolidierungskreisänderungen sind im Erwerbsquartal zu berücksichtigen.<br />

Haushaltsjahr / Geschäftsjahr<br />

Als Stichtag der Einbeziehung gilt der Gesamtabschlussstichtag. Ein abweichender Stichtag ist grundsätzlich<br />

unzulässig.<br />

Als Geschäftsjahr gilt das Haushalts- bzw. Kalenderjahr.<br />

Prüfung des Gesamtabschlusses<br />

Die Gesamtabschlüsse unterliegen der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt<br />

Düsseldorf oder Dritter als Prüfer. Der Termin der Bestätigung durch das Rechnungsprüfungsamtes<br />

oder Dritter als Prüfer ergibt sich aus dem Terminplan (siehe Anlage 5).<br />

Die Maßgabe, wer den Gesamtabschluss prüft, erfolgt durch den Rechnungsprüfungsausschuss der<br />

Landeshauptstadt Düsseldorf.<br />

4 Grundsätze ordnungsgemäßer Gesamtrechnungslegung (GoG)<br />

4.1 Grundsatz der Beachtung der Generalnorm<br />

Der Gesamtabschluss ist klar und übersichtlich zu erstellen. Er hat unter Beachtung der Grundsätze<br />

ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,<br />

Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage zu vermitteln.<br />

4.2 Grundsatz zur Beachtung der Einheitstheorie<br />

Im Gesamtabschluss ist die Vermögens-, Finanz-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der<br />

einbezogenen Unternehmen so darzustellen, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen<br />

wären. D. h. alle Unternehmen des „Konzerns“ werden trotz ihrer rechtlichen Selbständig-<br />

- 3 -


keit als wirtschaftliche Einheit angesehen; im Gesamtabschluss werden also nur Beziehungen zu Außenstehenden<br />

dargestellt.<br />

4.3 Grundsatz der Vollständigkeit<br />

In dem Gesamtabschluss sind die Kommune und alle Tochterunternehmen ohne Rücksicht auf den<br />

Sitz der Tochterunternehmen (Weltabschlussprinzip) einzubeziehen, sofern auf die Einbeziehung<br />

nach § 116 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong> nicht verzichtet werden kann (Konsolidierungswahlrecht bei untergeordneter<br />

Bedeutung).<br />

Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,<br />

Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.<br />

Die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie die Erträge und<br />

Aufwendungen der in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen und Betriebe sind unabhängig<br />

von ihrer Berücksichtigung in den Jahresabschlüssen dieser Unternehmen vollständig aufzunehmen,<br />

soweit nach dem Recht der Kommune nicht ein Bilanzierungsverbot oder ein Bilanzierungswahlrecht<br />

besteht. Nach dem Recht der Kommune zulässige Bilanzierungswahlrechte dürfen im<br />

Gesamtabschluss unabhängig von ihrer Ausübung in den Jahresabschlüssen der in den Gesamtabschluss<br />

einbezogenen Unternehmen ausgeübt werden.<br />

Für den Ansatz in der Gesamtbilanz ist also ausschließlich das Recht der Kommune, hier der Landeshauptstadt<br />

Düsseldorf, maßgeblich. Es gibt bei der Aufstellung konsolidierter Abschlüsse keinen<br />

Grundsatz der Maßgeblichkeit der Einzelabschlüsse für den Gesamtabschluss.<br />

Trotz des allgemein verbindlichen Vollständigkeitsgebots sind bei der Erstellung des Gesamtabschlusses<br />

Einschränkungen hinsichtlich der Wesentlichkeit und durch Kosten-Nutzen-Überlegungen<br />

statthaft. Daher ist eine Position von untergeordneter Bedeutung im Abschluss nicht gesondert auszuweisen.<br />

4.4 Grundsatz der Stetigkeit<br />

Die beim Jahresabschluss geltenden Grundsätze der Stetigkeit der Bewertungsmethoden sowie der<br />

Stetigkeit bei der Gliederung der Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung gelten auch für den<br />

Gesamtabschluss.<br />

Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen und Ergebnisrechnungen<br />

(Gewinn- und Verlustrechnungen), ist beizubehalten; Abweichungen / Änderungen<br />

sind im Anhang zu erläutern.<br />

Im Gesamtabschluss ist zudem die Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden zu beachten. Die auf den<br />

vorhergehenden Gesamtabschluss angewandten Konsolidierungsmethoden müssen beibehalten werden.<br />

4.5 Grundsatz der Einheitlichkeit<br />

Stichtagseinheitlichkeit<br />

Der Gesamtabschluss ist auf den Stichtag des Jahresabschlusses der Landeshauptstadt Düsseldorf<br />

aufzustellen.<br />

Liegt der Abschlussstichtag eines Unternehmens um mehr als drei Monate vor dem Stichtag des Gesamtabschlusses,<br />

ist <strong>zum</strong> Zwecke des Gesamtabschlusses <strong>zum</strong> Gesamtbilanzstichtag für dieses Unternehmen<br />

ein Zwischenabschluss zu erstellen.<br />

- 4 -


Wird kein Zwischenabschluss aufgestellt, weil z. B. der Abschlussstichtag eines Unternehmens nicht<br />

um mehr als drei Monate vor dem Konzernstichtag liegt, sind Vorgänge von besonderer Bedeutung,<br />

die zwischen dem Abschlussstichtag des Einzelabschlusses und des Gesamtabschlusses eingetreten<br />

sind, in der Gesamtbilanz bzw. Gesamtergebnisrechnung zu berücksichtigen oder im Anhang anzugeben<br />

(§ 299 Abs. 3 HGB). Die Wesentlichkeit bezieht sich auf das einzelne Konzernunternehmen<br />

und nicht auf den Konzern insgesamt. Vorgänge von besonderer Bedeutung sind z. B. zwischenzeitliche<br />

Liquidationen größerer Schuldner, Zu- und Abgänge wesentlicher Beteiligungen, zwischenzeitliche<br />

Verlagerungen erheblicher Liquidität und zwischenzeitlich angefallene höhere Verluste.<br />

Einheitlichkeit des Ausweises<br />

Die Gliederung der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung ergibt sich aus den kommunalen<br />

Gliederungsvorschriften (§ 49 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong>).<br />

Bevor die Betriebe der Landeshauptstadt Düsseldorf <strong>zum</strong> "Konzern Düsseldorf“ konsolidiert werden<br />

können, müssen sie ihre Bilanzen einheitlich nach der städtischen Gliederungsvorschrift (siehe Anlage<br />

2) zu ihren Kommunalbilanzen II (KB II) anpassen.<br />

Einheitlicher Bilanzansatz<br />

Den in den Gesamtabschluss der Landeshauptstadt Düsseldorf einzubeziehenden Unternehmen stehen<br />

für ihre Einzelabschlüsse, die sie in der Regel nach den Vorschriften des HGB erstellen, eine<br />

Reihe von Wahlrechten bei der Bewertung und dem Ansatz von bilanziellen Sachverhalten zu.<br />

§ 32 ff. GemHVO <strong>NRW</strong> regelt die Vermögenserfassung und Vermögensbewertung für die jährlich<br />

aufzustellenden Bilanzen der Gemeinden. Im Sinne eines einheitlichen Bilanzansatzes sind diese<br />

auch von den Unternehmen, die in den Gesamtabschluss des "Konzerns Stadt" einzubeziehen sind,<br />

bei der Erstellung ihrer KB II anzuwenden.<br />

Hinsichtlich der Ansatzwahlrechte, die bei der Erstellung der Einzelabschlüsse gelten, gelten bei der<br />

Erstellung der KB II die im Folgenden genannten Vorschriften.<br />

Da in der GemHVO <strong>NRW</strong> - anders als nach den Rechnungslegungsvorschriften nach dem Handelsgesetzbuch<br />

- folgende Sachverhalte nicht explizit erwähnt werden, kann von einem Bilanzierungsverbot<br />

ausgegangen werden:<br />

• Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes (§ 269 HGB),<br />

• Derivative Geschäfts- oder Firmenwerte (§ 255 Abs. 4 HGB),<br />

• Aktive latente Steuern im Einzelabschluss (§ 274 Abs. 2 HGB),<br />

• Sonderposten mit Rücklageanteil (§ 247 Abs. 3 und § 273 HGB) und<br />

• Sonstige Aufwandsrückstellungen (§ 249 Abs. 2 HGB).<br />

Bei der Erstellung der KB II sind o.g. Posten aufzulösen, wobei darauf zu achten ist, dass mögliche<br />

Folgewirkungen (z.B. Abschreibungen) korrigiert werden.<br />

Ein Ansatzwahlrecht besteht nach § 42 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong> für das Disagio (§ 250 Abs. 3 und §<br />

268 Abs. 6 HGB). Dieser ist konzerneinheitlich in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aufzunehmen.<br />

Ansatzpflichten nach der GemHVO <strong>NRW</strong> bestehen für:<br />

• Sonderposten für Investitionen (HFA 1/1984 und § 43 Abs. 5 GemHVO <strong>NRW</strong>),<br />

- 5 -


• Pensionsrückstellungen für Altzusagen nach beamtenrechtlichen Bestimmungen innerhalb der<br />

Kernverwaltung (Art. 28 Abs. 1 EGHGB und § 36 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong>) sowie Altzusagen<br />

außerhalb der Kernverwaltung, wenn der Arbeitgeber keine entsprechenden Rückstellungen<br />

bildet, und<br />

• Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung (§ 249 Abs. 1 Satz 3 HGB und § 36 Abs. 3<br />

GemHVO <strong>NRW</strong>).<br />

Einheitliche Bewertung<br />

Die in den Gesamtabschluss (Grundsatz der Vollständigkeit) übernommenen Vermögensgegenstände<br />

und Schulden der in den Gesamtabschluss im Wege der Vollkonsolidierung einbezogenen Unternehmen<br />

sind nach den auf den Jahresabschluss der Kommune anwendbaren Bewertungsmethoden einheitlich<br />

zu bewerten. Nach dem Recht der Kommune zulässige Bewertungswahlrechte können im<br />

Gesamtabschluss unabhängig von ihrer Ausübung in den Jahresabschlüssen der in den Gesamtabschluss<br />

einbezogenen Unternehmen ausgeübt werden.<br />

Die Wertfindung bei gleichen Sachverhalten muss nach den gleichen Bewertungsmethoden erfolgen.<br />

Gleiche Sachverhalte liegen vor, wenn art- oder funktionsgleiche Vermögensgegenstände oder<br />

Schulden vorliegen und gleichzeitig die gleichen wertbestimmenden Bedingungen, i. S. v. wertbeeinflussenden<br />

standort-, branchen- und betriebsspezifischen Faktoren, gegeben sind.<br />

Folgende Bewertungswahlrechte, die nach dem HGB bei der Erstellung der Einzelabschlüsse gelten,<br />

müssen bei der Überleitung auf die KB II angepasst werden.<br />

Da sie nicht explizit erwähnt werden, gelten keine Bewertungswahlrechte nach der GemHVO <strong>NRW</strong><br />

für:<br />

• Bewertungsvereinfachungsverfahren (§ 256 HGB),<br />

• Abschreibungen auf Grund steuerlicher Vorschriften (§§ 254 und 279 Abs. 2 HGB),<br />

• Abschreibungen auf das Umlaufvermögen auf Grund künftiger Wertschwankungen (§ 253<br />

Abs. 3 HGB) und<br />

Wertbeibehaltungen auf Grund steuerlicher Vorschriften (§§ 253 Abs. 5, 254 und 280 Abs. 2 HGB).<br />

Eine einheitliche Bewertung kann unterbleiben, wenn ihre Auswirkungen für die Vermittlung eines den<br />

tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage<br />

des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung sind (§ 308 Abs. 2 HGB).<br />

In folgenden Fällen bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Auswirkungen auf den Gesamtabschluss<br />

eher unwesentlich sind:<br />

• Verzicht auf die Anpassung von GWG - Erfassungen nach altem und nach neuem Steuerrecht<br />

(insbesondere Zulässigkeit einer Übernahme der bei den voll zu konsolidierenden Betrieben<br />

vorgenommenen Poolbildung)<br />

• Verzicht auf den Ausweis bzw. die Eliminierung von Verbundbeziehungen (Forderungen/Ertrag<br />

bzw. Verbindlichkeiten/Aufwand ggü. verb. Betrieben) aus Sammeldebitoren bzw.<br />

aus Vorverfahren<br />

• Zusammenfassung der Forderungsarten in einem Bilanzposten<br />

• Zusammenfassung der Verbindlichkeiten nach wesentlichen Arten<br />

• Verzicht auf die Anpassung von Herstellungskosten<br />

- 6 -


• Verzicht auf die Anpassung von Bewertungsvereinfachungsverfahren<br />

• Beibehaltung von Netto-Bilanzierungen von bezuschussten Vermögensgegenständen der Be-<br />

triebe. Beibehaltung von Netto-Bilanzierungen bei steuerlich sondergeförderten Vermögens-<br />

gegenständen der Betriebe<br />

• Verzicht auf folgende Umgliederungen:<br />

-unwesentlicher Bilanzposten v.a. Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

-einzelner Geschäftsvorfälle, sondern Beschränkung auf Kontenebene (-salden)<br />

• Verzicht auf die Eliminierung „konzerninterner“ investiver Zuwendungen<br />

• Verzicht auf eine Zwischenergebniseliminierung (soweit insgesamt unwesentlich)<br />

• Verzicht auf die Umgliederung bestimmter Geschäftsvorfälle in die aktivierten Eigenleistungen<br />

aus „Konzernsicht“ (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 HGB)<br />

• Nicht-Konsolidierung von Aufwands- und Ertragssteuern aus den Betrieben<br />

Darüber hinaus sind in Ausnahmefällen folgende Abweichungen zulässig:<br />

• Anpassung von Nutzungsdauern und Tabelle über örtliche Nutzungsdauern im Rahmen der<br />

Gesamtrechnungslegung<br />

Sofern im Einzelabschluss der voll zu konsolidierenden Betriebe im Vergleich <strong>zum</strong> Einzelabschluss<br />

der Landeshauptstadt Düsseldorf unterschiedliche Vermögenswerte nach verschiedenen<br />

Methoden abschreiben, ist dies im Rahmen der Gesamtrechnungslegung zulässig. Im<br />

Umkehrschluss bedeutet dies, dass gleiche und gleich genutzte Vermögensgegenstände nur<br />

in Ausnahmefällen und unter Beachtung des Gebotes der Willkürfreiheit nach unterschiedlichen<br />

Methoden abgeschrieben werden dürfen.<br />

Folgendes Prüfschema ist als Entscheidungsgrundlage für eine Anpassung der Abschreibungszeiträume<br />

heranzuziehen:<br />

- 7 -


Ist der Vermögensgegenstand<br />

des Betriebes in der örtlichen<br />

Abschreibungstabelle der<br />

Kommune enthalten? nein<br />

ja<br />

Weicht der Abschreibungszeitraum<br />

des Vermögensgegenstandes<br />

des Betriebes von<br />

der örtlichen Abschreibungstabelle<br />

der Kommune ab?<br />

ja<br />

Ist die Abweichung wesentlich?<br />

ja<br />

Ist die Abweichung begründet?<br />

(z.B. durch betriebsspezifische<br />

Nutzung)<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

Keine Anpassung<br />

erforderlich<br />

Anpassung erforderlich<br />

Abweichungen sind zu analysieren und zu begründen, sofern eine Anpassung der Nutzungsdauern<br />

nicht vorgenommen wird.<br />

Die angesetzten Nutzungsdauern im Rahmen der Einzelabschlüsse der voll zu konsolidierenden Betriebe<br />

und der Landeshauptstadt Düsseldorf werden in einer „Nutzungsdauertabelle für den Gesamtabschluss<br />

der Landeshauptstadt Düsseldorf“ (siehe Anlage 4) zusammengefasst. Diese Tabelle ist die<br />

verbindliche Grundlage für die Gesamtabschlusserstellung.<br />

• Verzicht auf die Umgliederung unwesentlicher „konzerninterner“ Zu-/Abgänge für die Erstellung<br />

des Gesamtanlagenspiegels<br />

• Verzicht auf die Anpassung vergangenheitsorientierter Bilanzansätze und Bewertungsmethoden<br />

(gilt auch bei unterjährigem Erwerb von voll zu konsolidierenden Betrieben)<br />

• Verzicht auf die Umgliederung von Umsatzsteuer-/Vorsteuerdifferenzen als Aufwand oder Ertrag<br />

in den Posten G270 „Sonstige ordentliche Aufwendungen“<br />

- 8 -


5 Konsolidierungsrichtlinie<br />

Die Konsolidierung folgt dem Ziel, die wirtschaftliche Einheit des „Konzerns“ so zu behandeln, als<br />

wäre sie ein einheitliches Unternehmen. Zur Vermeidung von Doppelerfassungen innerhalb des „Konzerns“<br />

sind folgende Konsolidierungen vorzunehmen:<br />

• Kapitalkonsolidierung,<br />

• Schuldenkonsolidierung,<br />

• Zwischenergebniseliminierung und<br />

• Aufwands- und Ertragskonsolidierung.<br />

5.1 Konsolidierungskreis<br />

Die voll zu konsolidierenden und assoziierten Unternehmen, die in den Gesamtabschluss der Landeshauptstadt<br />

Düsseldorf einbezogen werden, sind in Anlage 1 aufgeführt.<br />

5.2 Konsolidierungsmaßnahmen<br />

5.2.1 Kapitalkonsolidierung<br />

Die Kapitalkonsolidierung ist das Kernstück der Konzernrechnungslegung.<br />

Bei der Kapitalkonsolidierung wird nach der Neubewertungsmethode (§ 301 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB)<br />

der beizulegende Wert einer Beteiligung der Kommune, der gutachtlich ermittelt wurde, gegen das<br />

Eigenkapital der Tochter verrechnet. Eine bloße Addition des Vermögens und des Eigenkapitals würde<br />

aus der Sicht der Einheitstheorie zu einer Doppelzählung führen. In der wirtschaftlichen Einheit<br />

„Konzern“ wird die Beteiligung gegenstandslos.<br />

Je nach Anteilen an den Stimmrechten wird zwischen zwei Konsolidierungsarten unterschieden:<br />

• Vollkonsolidierung von Unternehmen, die unter einheitlicher Leitung der Gemeinde stehen<br />

(i.d.R. Stimmrechtsanteile > 50 v.H.) oder<br />

• Equity - Konsolidierung von assoziierten Unternehmen, die unter einem maßgeblichen Einfluss<br />

der Gemeinde stehen (i.d.R Stimmrechtsanteile 20 bis 50 v.H.).<br />

Die Einbeziehung von voll zu konsolidierenden ("Tochter-")Unternehmen und assoziierten Unternehmen<br />

regelt § 50 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. §§ 300 bis 309, 311 und 311 HGB.<br />

Bei der Vollkonsolidierung werden sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten<br />

sowie Aufwendungen und Erträge der einbezogenen Unternehmen vollständig in den<br />

Gesamtabschluss der Landeshauptstadt Düsseldorf einbezogen.<br />

Nach der Equity - Methode werden die Wertansätze der einbezogenen Unternehmen, ausgehend von<br />

den historischen Anschaffungskosten, entsprechend des anteiligen bilanziellen Eigenkapitals der assoziierten<br />

Unternehmen angesetzt. Vermögen, Schulden sowie Aufwendungen und Erträge der assoziierten<br />

Unternehmen werden - anders als bei der Vollkonsolidierung - nicht in den Konzernabschluss<br />

übernommen.<br />

Sowohl bei der Vollkonsolidierung als auch bei der Equity - Konsolidierung entsteht ein Unterschiedsbetrag,<br />

wenn der anteilige Zeitwert des Unternehmens vom anteiligen Eigenkapital des Unternehmens<br />

abweicht. Ein aktivischer Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert ("Goodwill")<br />

in der Gesamtbilanz der Stadt ausgewiesen, während ein passivischer Unterschiedsbetrag ("Badwill")<br />

als solcher ausgewiesen wird. Eine Saldierung von verschiedenen „Goodwills“ und „Badwills“ (mehre-<br />

- 9 -


er Betriebe) ist zulässig, muss aber im Gesamtanhang erläutert werden (§ 50 Abs. 1 und 2 GemHVO<br />

<strong>NRW</strong> i.V.m. § 301 Abs. 3 Satz 3 HGB). Gem. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m.<br />

§ 309 Abs. 1 Satz 3 HGB darf ein „Goodwill“ auch offen mit den Rücklagen verrechnet werden.<br />

Die Landeshauptstadt Düsseldorf als "mehrstufiger Konzern" wendet die Kettenkonsolidierung zur<br />

Erfassung ihrer Töchter und Enkel im Gesamtabschluss an. Hierbei wir die Kapitalkonsolidierung stufenweise,<br />

beginnend auf der niedrigsten Hierarchiestufe des „Konzerns“, für alle Teilkonzerne und<br />

schließlich für den „Gesamtkonzern“ durchgeführt.<br />

5.2.2 Schuldenkonsolidierung<br />

Die Schuldenkonsolidierung dient dazu, die internen Schuldbeziehungen, welche z.B. durch Darlehensgewährung<br />

oder Lieferungen und Leistungen zwischen den Konzernunternehmen entstehen, zu<br />

eliminieren. Bei Vollkonsolidierung ist die Schuldenkonsolidierung Pflicht, bei der Equity - Methode ist<br />

sie naturgemäß nicht durchführbar.<br />

Alle Bilanzposten, durch die Schuldverhältnisse zwischen den in den Gesamtabschluss einbezogenen<br />

Unternehmen abgebildet werden, sind herauszurechnen. Ansprüche und Verbindlichkeiten in gleicher<br />

Höhe zwischen Unternehmen des "Konzern Stadt" werden ohne Konsolidierungsdifferenzen eliminiert.<br />

Treten jedoch "Aufrechnungsdifferenzen" zwischen Ansprüchen und Verbindlichkeiten auf, so sind<br />

diese in Abhängigkeit von ihren Entstehungsgründen unterschiedlich zu eliminieren:<br />

Unechte Aufrechnungsdifferenzen, die auf fehlerhafte Buchungen zurückzuführen sind, sind durch<br />

Abstimmung der Konzernunternehmen bei der Aufstellung der Einzelabschlüsse zu korrigieren. Sollten<br />

Korrekturen erforderlich sein, so sind diese bei der Erstellung der KB II durch erfolgswirksame<br />

oder erfolgsneutrale Buchungen durchzuführen. Unechte Aufrechnungsdifferenzen auf Grund zeitlicher<br />

Buchungsunterschiede (Erfassung vor/nach einem Bilanzstichtag) sind erfolgswirksam zu eliminieren.<br />

Echte Aufrechnungsdifferenzen treten dann auf, wenn auf Grund unterschiedlicher Ansatz- und Bewertungsmethoden,<br />

die selbst bei der Anwendung konzerneinheitlicher Bewertungsmethoden nicht<br />

ausgeschlossen werden können, Ansprüche und Verbindlichkeiten in unterschiedlicher Höhe gegenüberstehen<br />

(z.B. Niederstwertvorschriften bei Forderungen vs. Höchstwertprinzip bei Verbindlichkeiten).<br />

Diese Differenzen werden - je nachdem, ob ihnen in den Einzelabschlüssen eine erfolgsneutrale<br />

oder erfolgswirksame Buchung zu Grunde liegt - erfolgsneutral oder erfolgswirksam eliminiert.<br />

Stichtagsbedingte Differenzen können dann entstehen, wenn sich auf Grund abweichender Bilanzstichtage<br />

unterschiedliche konzerninterne Ansprüche und Verpflichtungen gegenüberstehen. Stichtagsbedingte<br />

Differenzen sind wie zeitliche Buchungsunterschiede durch eine nachträgliche Korrekturbuchung<br />

in der KB II erfolgswirksam zu eliminieren.<br />

Folgende Jahresabschlussposten sollten - ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben - hinsichtlich<br />

konzerninterner Schuldbeziehungen untersucht werden:<br />

Aktiva:<br />

• ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Eigenkapital<br />

• geleistete Anzahlungen<br />

• Ausleihungen an verbundene Unternehmen<br />

• Forderungen gegen verbundene Unternehmen<br />

• Sonstige Vermögensgegenstände<br />

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• Sonstige Wertpapiere<br />

• Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Passiva:<br />

• Sonderposten<br />

• Sonstige Rückstellungen<br />

• Anleihen<br />

• Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen<br />

• Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und Ausstellung eigener Wechsel<br />

• Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen<br />

• Passiver Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Darüber hinaus ist zu prüfen, inwiefern Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen<br />

Verpflichtungen gegebenenfalls konzerinterne Schuldverhältnisse widerspiegeln.<br />

Die vorgenannte Vorschrift braucht nicht angewendet zu werden, wenn die wegzulassenden Beträge<br />

für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-,<br />

Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des „Konzerns“ nur von untergeordneter Bedeutung sind.<br />

5.2.3 Zwischenergebniseliminierung<br />

Bestehen zwischen den „Konzernunternehmen“ Leistungsbeziehungen, sind aus den konzerninternen<br />

Leistungsbeziehungen entstandene Ergebnisauswirkungen zu korrigieren.<br />

Im Zuge der Zwischenergebniseliminierung werden alle in den Gesamtabschluss übernommenen<br />

Vermögensgegenstände, die ganz oder teilweise auf Lieferungen oder Leistungen zwischen den<br />

„Konzernunternehmen“ beruhen, mit einem Betrag angesetzt, zu dem sie angesetzt werden könnten,<br />

wenn die in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen auch rechtlich ein einziges Unternehmen<br />

darstellen würden.<br />

Zur Bestimmung der „Konzernanschaffungs- oder Konzernherstellungskosten“ ist allein die Konzernsicht<br />

maßgebend. In der Regel weichen die „Konzernanschaffungs- oder Konzernherstellungskosten“<br />

von den Einzelabschlusswerten ab. Vor der Zwischenergebniseliminierung sind daher die aus der<br />

Konzernsicht zutreffenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu ermitteln.<br />

Zwischenergebnisse brauchen nicht eliminiert werden, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ<br />

erfüllt sind:<br />

• die Lieferung oder Leistung wird zu üblichen Marktbedingungen vorgenommen,<br />

• die Ermittlung der „Konzernanschaffungskosten oder Konzernherstellungskosten“ erfordert einen<br />

unverhältnismäßig hohen Aufwand und<br />

• der Verzicht auf die Ermittlung von Zwischenergebnissen wird im Konzernanhang angegeben<br />

(§ 304 Abs. 2 HGB).<br />

Die Zwischenergebniseliminierung muss ferner nicht angewendet werden, wenn diese für die Vermittlung<br />

eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Finanz-<br />

und Ertragsgesamtlage des „Konzerns“ nur von untergeordneter Bedeutung ist (§ 50 Abs. 1 und<br />

2 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 304 Abs. 2 HGB).<br />

- 11 -


Einbezogene verbundene Unternehmen haben Zugänge und Abgänge des Anlagevermögens aus<br />

Veräußerungen und Übertragungen an bzw. von verbundenen Unternehmen und assoziierten Unternehmen<br />

unter Angabe der dabei entstandenen Gewinne und Verluste aufzuführen.<br />

Da Gewinne aus konzerninternen Geschäften die Jahreserfolge der konsolidierten Unternehmen erhöhen,<br />

ohne dass aus Konzernsicht Gewinne realisiert werden, ist der Jahresüberschuss der Summenerfolgsrechnung<br />

um diese Zwischengewinne zu kürzen. In den Folgekonsolidierungen ist der<br />

Konzernjahresüberschuss nur um die Veränderung der Zwischenergebnisse gegenüber dem Vorjahr<br />

zu korrigieren. Analog führen Zwischenverluste ("Scheinverluste") zu einer Erhöhung des Konzernüberschusses,<br />

der entsprechend zu eliminieren ist.<br />

5.2.4 Aufwands- und Ertragseliminierung<br />

Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung dient der Eliminierung von Erfolgskomponenten in der Gesamtergebnisrechnung,<br />

die aus Geschäften zwischen einbezogenen Konzerngesellschaften resultieren.<br />

Ziel ist eine Gesamtergebnisrechnung, die lediglich die Aufwendungen und Erträge aus Geschäften<br />

mit Konzernfremden ausweist.<br />

Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung sind:<br />

• 1. unter den ordentlichen Erträgen die Erlöse aus Lieferungen und Leistungen zwischen<br />

den in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenen Aufwendungen<br />

zu verrechnen, soweit sie nicht als Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen<br />

Erzeugnissen oder als andere aktivierte Eigenleistungen auszuweisen sind, und<br />

• 2. andere Erträge aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Gesamtabschluss<br />

einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen zu<br />

verrechnen, soweit sie nicht als andere aktivierte Eigenleistungen auszuweisen sind.<br />

In Anlehnung an § 305 Abs. 2 HGB kann auf die Aufwands- und Ertragskonsolidierung verzichtet werden,<br />

wenn die wegzulassenden Beträge für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen<br />

entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des „Konzerns“<br />

nur von untergeordneter Bedeutung sind.<br />

6 Latente Steuern<br />

Weicht das im Gesamtabschluss ausgewiesene Jahresergebnis auf Grund erfolgswirksamer Konsolidierungsmaßnahmen<br />

von der Summe der Einzelergebnisse aller einbezogenen Unternehmen ab, so<br />

ist der Steueraufwand in der Gesamtergebnisrechnung entsprechend zu korrigieren, soweit sich der<br />

im Verhältnis <strong>zum</strong> Gesamtjahresergebnis zu hohe bzw. zu niedrige Steueraufwand in späteren Jahren<br />

voraussichtlich ausgleicht (vgl. § 50 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 306 HGB).<br />

Das <strong>Modellprojekt</strong> hat in seinen Beratungen festgestellt, dass die Ermittlung von latenten Steuern als<br />

im kommunalen Umfeld eher wesensfremdes Element von nur nachrangiger Bedeutung ist und ein<br />

größerer Aufwand zu Berechnung und Fortführung solcher Posten sich kaum rechtfertigen lassen<br />

dürfte. Die Landeshauptstadt Düsseldorf wird daher auf die Angabe im Gesamtabschluss verzichten.<br />

- 12 -


<strong>Anlagen</strong><br />

- 13 -


Anlage 1: Beteiligungsverzeichnis<br />

Verbundene Unternehmen (beherrschender Einfluss bzw. einheitliche Leitung)<br />

davon in den Gesamtabschluss einzubeziehen:<br />

Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH<br />

Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG<br />

Stadtentwässerungsbetrieb (SEBD)<br />

Messe Düsseldorf GmbH<br />

Messe Düsseldorf North America Inc. (Messe)<br />

Messe Düsseldorf ASIA Pte. Ltd. (Messe)<br />

Veletrhy Brno a.s. (Messe)<br />

Brno Inn a.s. (Messe Brünn AG)<br />

Messe Düsseldorf Moskau OOO (Messe)<br />

Messe Düsseldorf China Ltd. (Messe)<br />

IGEDO Company GmbH & Co. KG (Messe)<br />

Multifunktionsarena Immobiliengesellschaft GmbH & Co. KG<br />

Städt. Wohnungsgesellschaft Düsseldorf AG<br />

Rheinbahn AG<br />

Rheinbahn-Immobilien GmbH & Co. KG (Rheinbahn)<br />

Reisedienst Maaßen GmbH (Rheinbahn)<br />

davon nicht in den Gesamtabschluss einzubeziehen:<br />

Bädergesellschaft Düsseldorf mbH (Holding)<br />

Düsseldorf Congress Veranstaltungsgesellschaft mbH<br />

Düsseldorf Marketing & Tourismus GmbH<br />

sportAgentur Düsseldorf GmbH<br />

Bünger Bau- und Projektmanagement GmbH (IDR)<br />

IDR Bahn GmbH & Co. KG (IDR)<br />

IDR Bahn Verwaltungsgesellschaft mbH (IDR)<br />

IDR Immobilien GmbH (IDR)<br />

IDR Nord I GmbH & Co. KG (IDR)<br />

IDR Nord II GmbH & Co. KG (IDR)<br />

IDR Nord III GmbH & Co. KG (IDR)<br />

IDR Süd I GmbH & Co. KG (IDR)<br />

IDR Süd II GmbH & Co. KG (IDR)<br />

IDR Sonstige Gewerbeimmoblien I GmbH & Co. KG (IDR)<br />

IDR Sonstige Gewerbeimmoblien II GmbH & Co. KG (IDR)<br />

IDR Sonstige Gewerbeimmoblien III GmbH & Co. KG (IDR)<br />

IDR Sonstige Gewerbeimmoblien IV GmbH & Co. KG (IDR)<br />

IDR Dome GmbH & Co. KG (IDR)<br />

Elbsee- Kieswerk Düsseldorf GmbH & Co. KG (IDR)<br />

Elbsee- Kieswerk Düsseldorf Beteiligungsgesellschaft mbH (IDR)<br />

Jugendberufshilfe Düsseldorf gGmbH<br />

Kunsthalle Düsseldorf gGmbH<br />

Messe Düsseldorf Japan Ltd. (Messe)<br />

Messe Düsseldorf India Pvt. Ltd. (Messe)<br />

Vystavki Brno o.o.o. (Messe Brünn)<br />

Expo restaurace a.s. (Messe Brünn)<br />

BVV Fair Travel spol. s.r.o. (Messe Brünn)<br />

BVV spol. s.r.o. (Messe Brünn)<br />

Kongresove centrum Brno a.s. (Messe Brünn)<br />

BD-Expo spol. s.r.o. (Messe Brünn)<br />

- 14 -


Vlecka BVV spol. s.r.o. (Messe Brünn)<br />

Fixxus …GmbH & Co. Objekt Rheinhalle Düsseldorf KG (Messe)<br />

Multifunktionsarena Immobilienverwaltungs GmbH<br />

Rheinbahn-Immobilienverwaltung GmbH (Rheinbahn)<br />

Werkstatt für angepasste Arbeit GmbH<br />

Zukunftswerkstatt Düsseldorf GmbH<br />

Düsseldorfer Transfer GmbH (Zukunftswerkstatt)<br />

Quadriennale GmbH<br />

Stadtbetrieb zentrale Dienste<br />

Zweckverband "Erholungsgebiet Unterbacher See"<br />

Assoziierte Unternehmen<br />

Deutsche Oper am Rhein Theatergemeinschaft Düsseldorf-Duisburg gGmbH<br />

Neue Schauspiel GmbH<br />

Regionale Bahngesellschaft Kaarst-Neuss-Düsseldorf-Erkrath-Mettmann-Wuppertal mbH<br />

Sana-Kliniken Düsseldorf GmbH<br />

Lokalradio Düsseldorf Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG (Holding)<br />

Rhein-Bus Verkehrsbetrieb GmbH (Rheinbahn)<br />

Stadtbahnbetriebsführungsgesellschaft Rhein mbH (Rheinbahn)<br />

ELBA Omnibusreisen GmbH (Rheinbahn)<br />

trans regio Deutsche Regionalbahn GmbH (Rheinbahn)<br />

Grundstückentwicklungs-Gesellschaft Düsseldorf GmbH (IDR)<br />

GEC German Exposition International Corporation GmbH (Messe)<br />

Messetrum Düsseldorf Verwaltungsgesllschaft mbH<br />

IT-Kooperation Rhein/Ruhr<br />

Zweckverband "Neanderthal- Museum und Wildgehege"<br />

davon wesentlich:<br />

Flughafen Düsseldorf GmbH (Holding)<br />

Stadtwerke Düsseldorf AG (Holding)<br />

Beteiligungen<br />

Ausbildungs- und Qualifizierungszentrum Düsseldorf GmbH (Zukunftswerkstatt)<br />

Düsseldorfer Künsteratelier GmbH<br />

ekz-bibliotheksservie GmbH<br />

Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH<br />

RW Holding AG (Rheinbahn)<br />

beka ebusiness GmbH (Rheinbahn)<br />

Einkaufs- und Wirtschaftsg. für Verkehrsbetriebe (BEKA) mbH<br />

(Rheinbahn)<br />

Gemeinnützige Gesellschaft d. Werkstätten f. beh.<br />

Menschen…mbH (Werkstatt)<br />

Zweckverband VRR<br />

- 15 -


Sondervermögen<br />

Franz-Josef und Elisabeth-Spieß Stiftung<br />

Heinrich-Küppers-Stiftung<br />

Gerhard-Weilinghaus Stiftung<br />

Stiftung zur Förderung der Jugendpflege<br />

Stiftung zu Unterstützungen an Witwen und Waisen von Lehrkräften städtischer höherer Lehranstalten<br />

Stiftung für soziale Zwecke zugunsten von Angehörigen der städt. Feuerwehr und deren Hinterbliebenen<br />

Stiftung zu Unterstützungen an Gemeindebeamte und Hinterbliebene von Gemeindebeamten und<br />

Ruhegehaltsempfängern des städt. Orchesters<br />

Scheidt-Keim-Stiftung<br />

Schmolz und Bickenbach-Stipendium<br />

Stiftung zur Förderung begabter Schüler der städt. Musikschule Düsseldorf<br />

Stiftung niederländische Glassammlung Knecht-Drenth<br />

Stiftung Glasmuseum Hentrich<br />

Jutta Cuny-Franz Foundation<br />

Paul Giradet-Stiftung<br />

Carl und Ruth Lauterbach Stiftung<br />

Stiftung Monjau/Levin<br />

Stiftung Roland Weber für Schloss Benrath<br />

Stiftung Park- und Kulturdenkmal Friedhof Golzheim<br />

W. und K. Festag Stiftung<br />

Stiftung Bertold Heinze<br />

- 16 -


Anlage 2: Örtlicher Positionenplan<br />

Bilanz<br />

BA010 AKTIVA<br />

BA020 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetrieb<br />

00100 Ingangsetzungsaufwendungen<br />

BA030 Anlagevermögen<br />

BA050 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

BA060 Geschäfts- oder Firmenwert<br />

01000 Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüssen (EA)<br />

K050 Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung<br />

BA070 Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />

01030 Sonstige selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aus den EA<br />

01040 Sonstige entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände<br />

BA080 Anzahlungen<br />

01050 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis (VK)<br />

01060 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige<br />

BA100 Sachanlagen<br />

BA105 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

01200 Grünflächen<br />

01220 Ackerland<br />

01240 Wald, Forsten<br />

01260 Sonstige unbebaute Grundstücke<br />

BA110 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

01300 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />

01320 Schulen<br />

01340 Wohnbauten<br />

01380 Soziale Einrichtungen<br />

01400 Sportstätten<br />

01420 Mehrzweck- und Messehallen<br />

01440 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />

BA115 Infrastrukturvermögen<br />

01500 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />

01520 Brücken und Tunnel<br />

01540 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />

01560 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

01580 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />

01600 Versorgungsanlagen (Strom, Wasser, Gas)<br />

01680 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />

BA120 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />

01700 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />

BA125 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />

BA130 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />

BA145 Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

05000 Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

BA150 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

05020 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

05040 Geleistete Anzahlungen an Sonstige<br />

05060 <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

BA210 Finanzanlagen<br />

BA215 Anteile an verbundenen Unternehmen<br />

10000 Anteile an verbundenen Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />

10020 Anteile an sonstigen verbundenen Unternehmen<br />

BA220 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />

10040 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />

- 17 -


BA230 Übrige Beteiligungen<br />

10080 Übrige Beteiligungen<br />

BA235 Sondervermögen<br />

10100 Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis<br />

10120 Sonstige Sondervermögen<br />

BA240 Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

10140 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

10160 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

BA245 Ausleihungen<br />

10180 Ausleihungen an verbundene Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />

10200 Ausleihungen an sonstige verbundene Unternehmen<br />

10220 Ausleihungen an Beteiligungen<br />

10240 Ausleihungen an Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis<br />

10250 Ausleihungen an sonstige Sondervermögen<br />

10260 Ausleihungen von kommunalen Betrieben an Kommune<br />

10280 Sonstige Ausleihungen<br />

BA300 Umlaufvermögen<br />

BA305 Vorräte<br />

BA310 Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Waren<br />

20000 Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe<br />

20020 Waren<br />

20040 Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen<br />

20060 Fertige Erzeugnisse<br />

BA320 Geleistete Anzahlungen für Vorräte<br />

20080 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />

20100 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige<br />

BA350 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

BA355 Forderungen<br />

20120 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierung<br />

20140 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen<br />

20160 Sonstige Forderungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

20180 Sonstige Forderungen an Sonstige<br />

BA360 Sonstige Vermögensgegenstände<br />

20200 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />

20220 Sonstige Vermögensgegenstände von Sonstigen<br />

BA380 Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

20240 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

20260 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

BA385 Liquide Mittel<br />

20270 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten<br />

BA400 Aktive Rechnungsabgrenzung<br />

20300 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

20320 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen<br />

BA420 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />

20340 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />

BA440 Aktive latente Steuern<br />

20360 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen)<br />

BP010 PASSIVA<br />

BP030 Eigenkapital<br />

BP045 Allgemeine Rücklage<br />

30000 Allgemeine Rücklage<br />

30050 Grundkapital/Stammkapital<br />

30100 Kapitalrücklage<br />

30150 Gewinnrücklagen<br />

BP050 Sonderrücklagen<br />

- 18 -


30200 Sonderrücklagen<br />

BP055 Ausgleichsrücklage<br />

30250 Ausgleichsrücklage<br />

BP070 Gesamtbilanzergebnis<br />

BP075 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />

K0353 AGP für Anteile fremder Gesellschafter<br />

BP080 Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung<br />

K0352 AGP Währungsumrechnung<br />

BP085 Ausgleichsposten aus Kapitalkonsolidierung<br />

K0351 Passivischer UB aus Kapitalkonsolidierung<br />

BP100 Sonderposten<br />

BP110 Sonderposten für Zuwendungen<br />

35000 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

35050 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen<br />

BP120 Sonderposten für Beiträgen<br />

35100 Sonderposten für Beiträgen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

35150 Sonderposten für Beiträgen von Sonstigen<br />

BP130 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />

35200 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />

BP140 Sonstige Sonderposten<br />

35250 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

35300 Sonstige Sonderposten von Sonstigen<br />

35350 Sonderposten mit Rücklageanteil<br />

BP200 Rückstellungen<br />

BP210 Pensionsrückstellungen<br />

37000 Pensionsrückstellungen<br />

BP220 Rückstellungen für Deponien und Altlasten<br />

37050 Rückstellungen für Deponien<br />

37100 Rückstellungen für Altlasten<br />

BP230 Instandhaltungsrückstellungen<br />

37150 Instandhaltungsrückstellungen<br />

BP240 Steuerrückstellungen<br />

37200 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune<br />

37250 Steuerrückstellungen gegenüber Sonstigen<br />

37350 Passive latente Steuern aus Einzelabschlüssen<br />

BP250 Sonstige Rückstellungen<br />

37400 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis<br />

37450 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen<br />

BP300 Verbindlichkeiten<br />

BP310 Anleihen<br />

40000 Anleihen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

40050 Anleihen von Sonstigen<br />

BP320 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />

40100 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />

40150 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen gegenüber Sonstigen<br />

BP330 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />

40250 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ggü. Vollkonsolidierungskreis<br />

40300 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ggü. Sonstigen<br />

BP340 Verb. aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />

40350 Verb. aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen ggü. dem VK<br />

40400 Verb. aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen ggü. Sonstigen<br />

BP350 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

40450 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem VK<br />

40500 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sonstigen<br />

BP360 Sonstige Verbindlichkeiten<br />

40550 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />

- 19 -


40600 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Sonstigen<br />

BP400 Passive Rechnungsabgrenzung<br />

40650 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

40700 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen<br />

Ergebnisrechnung<br />

G010 Ordentliche Erträge<br />

G030 Steuern und ähnliche Abgaben<br />

50000 Steuern und ähnliche Abgaben vom Vollkonsolidierungskreis<br />

50050 Steuern und ähnliche Abgaben von Sonstigen<br />

G040 Zuwendungen und allgemeine Umlagen<br />

50100 Zuwendungen und allgemeine Umlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

50150 Zuwendungen und allgemeine Umlagen von Sonstigen<br />

G060 Sonstige Transfererträge<br />

50200 Sonstige Transfererträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

50250 Sonstige Transfererträge von Sonstigen<br />

G080 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte<br />

50300 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />

50350 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen<br />

G100 Privatrechtliche Leistungsentgelte<br />

50400 Privatrechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />

50450 Privatrechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen<br />

G120 Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />

50500 Kostenerstattungen und Kostenumlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

50550 Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Sonstigen<br />

G140 Sonstige ordentliche Erträge<br />

50600 Sonstige ordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

50650 Sonstige ordentliche Erträge von Sonstigen<br />

G160 Aktivierte Eigenleistungen<br />

50700 Aktivierte Eigenleistungen<br />

G180 Bestandsveränderungen<br />

50750 Bestandsveränderungen<br />

G200 Ordentliche Aufwendungen<br />

G210 Personalaufwendungen<br />

55000 Aufwendungen aus der Personalgestellung im Vollkonsolidierungskreis<br />

55050 Sonstige Personalaufwendungen<br />

G220 Versorgungsaufwendungen<br />

55150 Versorgungsaufwendungen<br />

G230 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen<br />

55250 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

55350 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an Sonstige<br />

G240 Bilanzielle Abschreibungen<br />

55450 Abschreibungen von Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung<br />

55550 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüssen<br />

55650 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung<br />

55750 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus der Equity – Konsolidierung<br />

55850 Abschreibungen auf selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände<br />

55950 Abschreibungen auf voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen<br />

56050 Abschreibungen auf Sondervermögen<br />

56150 Abschreibungen auf assoziierte Unternehmen<br />

56250 Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens<br />

56350 Sonstige Abschreibungen<br />

G260 Transferaufwendungen<br />

56450 Transferaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

56550 Transferaufwendungen an Sonstige<br />

- 20 -


G270 Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />

56650 Steuern vom Einkommen und Ertrag an Vollkonsolidierungskreis<br />

56750 Steuern vom Einkommen und Ertrag an Sonstige<br />

56850 Sonstige Steuern an Vollkonsolidierungskreis<br />

56950 Sonstige Steuern an Sonstige<br />

57050 Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />

60000 Aufwendungen aus Verlustübernahmen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

60050 Aufwendungen aus Verlustübernahmen von Sonstigen<br />

60100 Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

60150 Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />

G300 Finanzerträge<br />

60200 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

60250 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen von Sonstigen<br />

60300 Erträge aus Verlustübernahmen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

60350 Erträge aus Verlustübernahmen von Sonstigen<br />

60400 Beteiligungserträge von voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

60450 Beteiligungserträge von Sondervermögen<br />

60500 Beteiligungserträge von assoziierten Unternehmen<br />

60550 Beteiligungserträge von Sonstigen<br />

60600 Zinserträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

60650 Zinserträge von Sonstigen<br />

60750 Sonstige Finanzerträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

60800 Sonstige Finanzerträge von Sonstigen<br />

G310 Erträge aus assoziierten Unternehmen<br />

60700 Erträge aus assoziierten Beteiligungen<br />

G320 Finanzaufwendungen<br />

60850 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

60900 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen von Sonstigen<br />

60950 Zinsaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

61000 Zinsaufwendungen an Sonstige<br />

61100 Sonstige Finanzaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

61150 Sonstige Finanzaufwendungen an Sonstige<br />

G330 Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen<br />

61050 Aufwendungen aus assoziierten Beteiligungen<br />

G400 Außerordentliche Erträge<br />

63000 Außerordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

63050 Außerordentliche Erträge von Sonstigen<br />

G420 Außerordentliche Aufwendungen<br />

63100 Außerordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

63150 Außerordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />

BP060 Ergebnisvorträge<br />

30300 Ergebnisvortrag<br />

G500 Gewinnverwendung<br />

G510 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis<br />

65050 Anderen Gesellschaftern zuzurechnender Gewinn<br />

G540 Zuführung in die Kapitalrücklage<br />

65220 Zuführung in die Kapitalrücklage<br />

G550 Entnahmen aus der Kapitalrücklage<br />

65200 Entnahmen aus der Kapitalrücklage<br />

G560 Zuführung in die Gewinnrücklage<br />

65320 Zuführung in die Gewinnrücklage<br />

G570 Entnahmen aus der Gewinnrücklage<br />

65300 Entnahmen aus der Gewinnrücklage<br />

- 21 -


Anlage 3: Zuordnungsvorschriften <strong>zum</strong> örtlichen Positionenplan<br />

Erläuterungen zu Positionen der Gesamtbilanz (Summenbilanz)<br />

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften der Gemeindeordnung<br />

(GO <strong>NRW</strong>) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO <strong>NRW</strong>).<br />

BA010 AKTIVA<br />

BA020 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />

Im Einzelabschluss gesondert angesetzte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des<br />

Geschäftsbetriebs nach § 269 HGB dürfen nach der GO <strong>NRW</strong> und der GemHVO <strong>NRW</strong> nicht angesetzt<br />

werden. In Fällen der Bildung des Postens in der Handelsbilanz ist bei Aufstellung der KB II darauf<br />

zu achten, dass der Posten aufgelöst wird und bereits vorgenommene Abschreibungen des abgelaufenen<br />

Geschäftsjahres korrigiert werden.<br />

BA050 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

01000 Geschäfts- oder Firmenwerte aus den Einzelabschlüssen<br />

Nicht-physische, entgeltlich erworbene Vermögensgegenstände, die im wirtschaftlichen Eigentum<br />

stehen, werden als immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert. Hierzu gehört die Position<br />

„Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüssen“.<br />

Als Geschäfts- oder Firmenwert darf gemäß § 255 Abs. 4 HGB der Unterschiedsbetrag angesetzt<br />

werden, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung<br />

den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden<br />

im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt. Diese Position darf nach <strong>NKF</strong> nicht angesetzt werden<br />

und ist in der KB II entsprechend aufwandswirksam auszubuchen.<br />

K050 Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />

Diese Position entsteht erst im Rahmen der Konsolidierung und beinhaltet den aktivischen Unterschiedsbetrag<br />

aus der Kapitalkonsolidierung des Vollkonsolidierungskreises.<br />

BA070 Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

o 01030 Sonstige selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aus den<br />

Einzelabschlüssen<br />

o 01040 Sonstige entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände<br />

In die Positionen 01030 und 01040 sind die immateriellen Vermögensgegenstände (= nichtphysische,<br />

entgeltlich erworbene Vermögensgegenstände, die im wirtschaftlichen Eigentum<br />

stehen) zu erfassen. Sie sind ganz allgemein Rechte und übrige Möglichkeiten mit besonderen<br />

Vorteilen für den Betrieb, zu deren Erlangung Aufwendungen aus einem Kauf- oder<br />

Tauschvorgang entstanden sein müssen. Die immateriellen Vermögensgegenstände müssen<br />

außerdem bewertungsfähig sein. Die grundstücksgleichen Rechte gehören <strong>zum</strong> unbeweglichen<br />

Anlagevermögen. Dagegen sind die Grunddienstbarkeiten, das Nießbrauchsrecht und<br />

die beschränkte persönliche Dienstbarkeit, die nur eine eingeschränkte Grundstücksnutzung<br />

gewähren, als immaterielle Vermögensgegenstände anzusetzen, wenn dafür ein Entgelt bezahlt<br />

wurde. Werden die immateriellen Vermögensgegenstände nur kurzfristig genutzt, sind<br />

diese dem Umlaufvermögen zuzuordnen.<br />

- 22 -


Zu den sonstigen immateriellen Vermögensgegenständen gehören z.B. Lizenzen, Konzessionen<br />

und Software. Bei Software wird zwischen Firmware, Systemsoftware und Anwendungssoftware<br />

unterschieden. Die Firmware ist ein fest mit dem Computer verbundener Programmbaustein,<br />

der als unselbstständiger Teil der Hardware mit dieser als Sachanlagevermögen zu<br />

aktivieren ist. Die Systemsoftware und die Anwendungssoftware sind auf Grund ihrer selbstständigen<br />

Verwertbarkeit grundsätzlich als immaterielle Vermögensgegenstände zu bilanzieren.<br />

Wird am Markt die Software nur zusammen mit der Hardware gehandelt, ist diese mit der<br />

Hardware wie ein einheitlicher Vermögensgegenstand des Sachanlagevermögens zu bilanzieren.<br />

Als immaterielle (unkörperliche) Wirtschaftsgüter kommen zudem in Betracht: Rechte, rechtsähnliche<br />

Werte und sonstige Vorteile. Trivialprogramme sind abnutzbare bewegliche und<br />

selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter. Computerprogramme, deren Anschaffungskosten<br />

nicht mehr als 410 Euro netto betragen, sind wie Trivialprogramme zu behandeln (vgl. EStR<br />

5.5 Abs. 1).<br />

Keine immateriellen Wirtschaftsgüter, sondern materiell (körperliche) und zugleich abnutzbare<br />

bewegliche Wirtschaftsgüter sind, wenn sie nicht unter anderen rechtlichen Gesichtspunkten,<br />

z.B. als Kundenkartei oder Verlagsarchiv, als immaterielle Wirtschaftsgüter anzusehen sind,<br />

Computerprogramme, die keine Befehlsstruktur enthalten, sondern nur Bestände von Daten,<br />

die allgemein bekannt und jedermann zugänglich sind (vgl. EStH 5.5).<br />

Gesondert zu erfassen sind die immateriellen Vermögensgegenstände, die selbst hergestellt<br />

oder nicht entgeltlich erworben wurden. Sie dürfen i.d.R. nicht aktiviert werden. Ein eigener<br />

Herstellungsvorgang für Software ist dann gegeben, wenn diese vom Anwender unter Einsatz<br />

seiner eigenen materiellen und personellen Ressourcen selbst geschaffen wird (Eigenherstellung).<br />

Dies liegt auch dann vor, wenn im Rahmen eines Dienstvertrages ein Softwareanbieter eingebunden<br />

worden ist und der Softwareanwender das wirtschaftliche Risiko (Herstellungsrisiko)<br />

trägt. Eine Aktivierung dieser Software ist dann nicht zulässig. Dies gilt auch, wenn durch wesensverändernde<br />

Vorgänge aus der gekauften Standardsoftware eine Individualsoftware als<br />

neuer Vermögensgegenstand entsteht. Auch hierbei ist entscheidend, wer das Herstellungsrisiko<br />

trägt. Unter diese Position fallen auch die immateriellen Vermögensgegenstände, die innerhalb<br />

des „Konzerns Kommune“ erworben wurden, insbesondere die immateriellen Vermögensgegenstände,<br />

die innerhalb des „Konzerns Kommune“ selbst geschaffen bzw. erworben<br />

wurden.<br />

Zu den immateriellen Vermögensgegenständen gehören auch die Verfüllrechte auf Grundstücken<br />

(z.B. im Rahmen der Abfallentsorgung). Diese sind vom Wert des Grundstückes zu trennen<br />

und gesondert zu erfassen.<br />

BA080 Anzahlung auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

o 01050 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis<br />

o 01060 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige<br />

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Die von der Kommune oder ihren Betrieben geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

sind hier zu erfassen. Für die Definition dieser Gegenstände siehe die vorstehenden<br />

Positionsnummern.<br />

BA105 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

Physische Vermögensgegenstände, die im wirtschaftlichen Eigentum stehen, werden analog <strong>zum</strong><br />

HGB unter den Sachanlagen aktiviert. Hierzu gehören auch die unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen<br />

Rechte.<br />

Für die Beurteilung, ob es sich um ein bebautes oder ein unbebautes Grundstück handelt, ist auf den<br />

Begriff des Gebäudes im bewertungsrechtlichen Sinne abzustellen (vgl. § 72 BewG). Als Grundstücke<br />

werden vermessene Teile des Grund und Bodens bezeichnet, für die ein eigenes Grundbuchblatt im<br />

Grundbuch geführt wird. Unter einem Gebäude wird ein Bauwerk auf eigenem oder fremden Grund<br />

und Boden verstanden, das Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen<br />

äußere Einflüsse gewährt, den Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden<br />

verbunden ist, von einiger Beständigkeit und standfest ist. Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche<br />

Wirtschaftsgüter sind, sowie Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume stehen<br />

den Gebäuden gleich. Wegen der Abgrenzung der Gebäude von den Betriebsvorrichtungen vgl.<br />

EStR 7.1.<br />

Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden.<br />

Auszug aus dem Bewertungsgesetz:<br />

§ 72 BewG Begriff<br />

(1) Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude<br />

befinden. Die Benutzbarkeit beginnt im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit. Gebäude sind als bezugsfertig<br />

anzusehen, wenn den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen Benutzern zugemutet<br />

werden kann, sie zu benutzen; die Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde ist nicht entscheidend.<br />

(2) Befinden sich auf einem Grundstück Gebäude, deren Zweckbestimmung und Wert gegenüber<br />

der Zweckbestimmung und dem Wert des Grund und Bodens von untergeordneter Bedeutung<br />

sind, so gilt das Grundstück als unbebaut.<br />

Nicht <strong>zum</strong> Sachanlagevermögen und damit unter dem Grundstücksbegriff, sondern zu den immateriellen<br />

Vermögensgegenständen gehören die Verfüllrechte auf Grundstücken (z.B. im Rahmen der Abfallentsorgung).<br />

Diese sind vom Wert des Grundstückes zu trennen und gesondert zu erfassen.<br />

Zur Position „unbebaute Grundstücke“ mit ihren Unterpositionen (s.u.) gehören auch die bebauten<br />

Grundstücke der Kommune und ihrer Betriebe, auf denen sich fremde Bauten befinden. Dagegen sind<br />

die Grundstücke des Infrastrukturvermögens der Kommune und der Betriebe gesondert zu erfassen.<br />

Die auf den unbebauten Grundstücken befindlichen und ggf. abzuschreibenden unterschiedlichsten<br />

Aufbauten oder <strong>Anlagen</strong> stellen selbstständige Vermögensgegenstände dar, die getrennt vom jeweiligen<br />

Grund und Boden zu aktivieren sind. Dies gilt auch für die mit dem Grund und Boden verbundenen<br />

Rechte, z.B. Grunddienstbarkeiten, sowie für die im Boden befindlichen Bodenschätze. Die<br />

grundstücksgleichen Rechte stellen dingliche Rechte dar, die wie Grundstücke behandelt werden. Sie<br />

erhalten ein eigenes Grundbuchblatt und können belastet werden.<br />

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01200 Grünflächen<br />

Hier sind die unterschiedlichen Nutzungsformen von Grünflächen, z.B. Friedhöfe, Parkanlagen,<br />

Kleingartenanlagen, Kinderspielplätze, Naturschutzflächen, Wasserflächen von stehenden<br />

Gewässern zu erfassen. Dabei sind Gartenbauflächen nur zu berücksichtigen, wenn sie<br />

nicht als Ackerflächen genutzt werden. Auch sollten die fließenden Gewässer unter der Position<br />

„Sonstige unbebaute Grundstücke“ erfasst werden. Dafür spricht auch die Vielzahl der bei<br />

fließenden Gewässern bestehenden Auf- und Ausbauwerken, die einer Erfassung unter den<br />

Grünflächen entgegen stehen.<br />

Vorhandene Aufbauten -wie z.B. Pflanzen, Gartenanlagen, Spielgeräte, Einfriedungen und<br />

Umzäunungen- sind hier zu berücksichtigen. Bei Sportplätzen sind auch Zuschauertribünen,<br />

Umkleidekabinen, Sprunggruben, jedoch keine Stadien oder Arenen (siehe „Bebaute<br />

Grundstücke“); bei Gewässern auch Absturzbauwerke, Wehranlagen, Absperrvorrichtungen<br />

u.a. unter diesem Posten zu berücksichtigen.<br />

01220 Ackerland<br />

Zu dieser Position gehören das Ackerland sowie die sonstigen landwirtschaftlich genutzten<br />

Flächen der Kommune und ihrer Betriebe. Die damit im Zusammenhang stehenden Gebäude-<br />

, Hof- oder Wegeflächen sind ebenso wie die Wohn- und Betriebsgebäudeflächen unter der<br />

jeweils zutreffenden Position zu erfassen. In der Regel finden sich auf landwirtschaftlichen<br />

Flächen keine oder nur wenige <strong>Anlagen</strong> oder Aufbauten. So sind hier nur dann auch Gartenbauflächen<br />

zu erfassen, wenn diese vergleichbar dem Ackerland genutzt werden. Andernfalls<br />

sind die Gartenbauflächen der Position „Grünflächen“ zuzuordnen.<br />

Außerdem sind vorhandene Aufbauten, z.B. Pflanzen, Gartenanlagen, Gewächshäuser, Brunnenanlagen<br />

(soweit nicht kulturhistorisch bzw. Denkmal), Einfriedungen u.a. zu berücksichtigen.<br />

Unter Beachtung des Wesentlichkeitsgrundsatzes kann von einer Bilanzierung unwesentlicher<br />

Ackerlandaufbauten abgesehen werden.<br />

01240 Wald, Forsten<br />

Zu dieser Position gehören der im kommunalen/betrieblichen Besitz befindliche Wald sowie<br />

sonstige forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Damit im Zusammenhang stehende Gebäude-,<br />

Hof- oder Wegeflächen sind ebenso wie die Wohn- und Betriebsgebäudeflächen unter den<br />

jeweils zutreffenden Positionen zu erfassen. Eine Zusammenfassung von mehreren Komponenten,<br />

z.B. der Waldwege, zu einer Vermögenseinheit ist dabei nicht zulässig. Auch sind die<br />

vorhandenen Aufbauten zu berücksichtigen, zu denen stehendes Holzvermögen, Pflanzen,<br />

Einfriedungen, Umzäunungen u.a. gehören können.<br />

01260 Sonstige unbebaute Grundstücke<br />

Diese Position stellt eine Sammelposition für die unbebauten Grundstücke der Kommune und<br />

ihrer Betriebe dar, die nicht unter den übrigen Positionen zu erfassen sind, z.B. unbebaute<br />

Baugrundstücke oder unbebaute Gewerbegrundstücke. Derartige unbebaute Grundstücke der<br />

Kommune oder eines Betriebes sind nur dann hier zu erfassen, wenn sie nicht zur kurzfristigen<br />

Veräußerung gehalten werden. Vorhandene Aufbauten auf den sonstigen unbebauten<br />

Grundstücken der Kommune und ihrer Betriebe, zu denen stehendes Holzvermögen, Pflanzen,<br />

Umzäunungen u.a. gehören können, sind hier zu berücksichtigen.<br />

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Unter dieser Position sind ebenfalls die Grundstücke mit fließendem Gewässer auszuweisen.<br />

Beim Ansatz der fließenden Gewässer sind auch die Aufbauten - wie Absturzbauwerke und<br />

Wehranlagen - zu berücksichtigen.<br />

Auch die Grundstücke, für die Erbbaurechte vergeben worden sind, gehören zu dieser Position.<br />

Es kann sich hierbei auch um ein bebautes Grundstück handeln. In diesen Fällen besteht<br />

i.d.R. jedoch nur beim Grund und Boden dieses Grundstücks ein wirtschaftliches Eigentum<br />

der Kommune oder eines ihrer Betriebe.<br />

BA110 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

Bebaute Grundstücke sind nach § 74 BewG Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden<br />

(siehe auch Abgrenzung bebaute und unbebaute Grundstücke unter der Erläuterung zur Position<br />

„unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“). Die Benutzbarkeit beginnt <strong>zum</strong> Zeitpunkt<br />

der Bezugsfertigkeit.<br />

Zu der Position „Bebaute Grundstücke“ und ihren Unterpositionen zählen sämtliche Arten von Grundvermögen.<br />

Grundstücksgleiche Rechte sind dingliche Rechte, die bürgerlich-rechtlich wie Grundstücke<br />

behandelt werden. Sie erhalten ein eigenes Grundbuchblatt und können belastet werden (z.B.<br />

Erbbaurechte, Abbaurechte, Wohnungseigentum).<br />

01300 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />

Zur Position „Kinder- und Jugendeinrichtungen“ gehören Tageseinrichtungen für Kinder in<br />

Form von Krippen, Kindergärten und Horte sowie Einrichtungen mit altersgemischten Gruppen,<br />

aber auch Sonderschulkindergärten. Weiterhin fallen hierunter Einrichtungen der Jugendarbeit<br />

in Form von Kinder- und Jugendferien-/-erholungsstätten, Einrichtungen der Stadtranderholung,<br />

Jugendheime, Jugendzentren, Jugendbildungsstätten u.a. Außerdem sind hier<br />

auch die sonstigen Einrichtungen zur Förderung junger Menschen und Familien zu erfassen.<br />

01320 Schulen<br />

Zur Position „Schulen“ gehören Grundschulen einschließlich Schulkindergärten, Hauptschulen<br />

Realschulen und Abendrealschulen als Weiterbildungskolleg, Gymnasien und Abendgymnasien<br />

als Weiterbildungskolleg sowie Kollegs als Institute zur Erlangung der Hochschulreife als<br />

Weiterbildungskolleg, Gesamtschulen als organisatorische und pädagogische Zusammenführung<br />

der Schulformen in der Sekundarstufe I, Förderschulen in allen ihren Ausformungen, aber<br />

auch Berufskollegs mit Berufsschule, Berufsfachschule, Fachschule und Fachoberschule<br />

einschließlich der Schulsporthallen.<br />

01340 Wohnbauten<br />

Zur Position „Wohnbauten“ gehören alle <strong>zum</strong> Zwecke des Wohnens von Menschen errichteten<br />

Gebäude bzw. bebauten Grundstücke der Kommune und ihrer Betriebe, die dadurch den<br />

Menschen einen Schutz vor Witterungseinflüssen gewähren und den Aufenthalt von Menschen<br />

gestatten.<br />

01380 Soziale Einrichtungen<br />

Zu dieser Position gehören alle Gebäude <strong>zum</strong> Zwecke des Wohnens von älteren Menschen<br />

wie z.B. Seniorenheime. Des Weiteren können auch Frauenhäuser, Herbergen und Unterkünfte<br />

für Obdachlose, Aussiedler sowie Asylbewerber hier eingestellt werden.<br />

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01400 Sportstätten<br />

Zur Position „Sportstätten“ gehören alle Gebäude mit Flächen für Zwecke des Vereinssports,<br />

Breitensports und – sofern keine Zugehörigkeit zu einer Schule vorliegt – des Schulsports. Zu<br />

dieser Position gehören insbesondere Sport- und Turnhallen, Tennis- und Eislaufhallen inklusive<br />

der mit der Sportstätte fest verbundenen Einrichtungsgegenstände. Sportplätze mit Zuschauertribünen<br />

und direkt zuordenbaren Umkleideräumlichkeiten etc. oder sonstigen Gebäuden<br />

sind der Position „Grünflächen“ zuzuordnen.<br />

01420 Mehrzweck- und Messehallen<br />

Zu dieser Position gehören alle Gebäude <strong>zum</strong> Zwecke der Durchführung von z.B. Sport-, Musik-<br />

oder Kongressveranstaltungen, insbesondere dann, wenn eine Mehrfachnutzung möglich<br />

ist.<br />

01440 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />

Unter die Position „Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude“ fallen die Verwaltungsund<br />

Betriebsgebäude, z.B. Feuerwehrgerätehäuser, Rettungswachen, Werkstätten, Lagerhallen,<br />

Parkhäuser, Tiefgaragen, Garagen, Bestattungseinrichtungen, aber auch das Infrastrukturvermögen<br />

im weiteren Sinne, das nicht im Bereich „Infrastrukturvermögen“ erfasst werden<br />

darf. Dazu gehören insbesondere Einrichtungen, die der Bildung und Kultur, der Gesundheit,<br />

der Erholung und Freizeit dienen, z.B. Volkshochschulen, Bibliotheken, Museen, Ausstellungen,<br />

Theater, Kinos, Bühnen, Orchester, Opernhäuser, Begegnungsstätten, Bürgerhäuser.<br />

BA115 Infrastrukturvermögen<br />

Der Bereich „Infrastrukturvermögen“ umfasst die öffentlichen Einrichtungen, die ausschließlich nach<br />

ihrer Bauweise und Funktion dazu bestimmt sind der örtlichen Infrastruktur zu dienen (Infrastrukturvermögen<br />

im engeren Sinne). Dazu zählen Grundstücke mit Straßen, Kanalisation und sonstige Verkehrs-,<br />

Ver- und Entsorgungseinrichtungen, z.B. Kläranlagen, Sonderbauwerke.<br />

Wegen ihrer Eigenart und der sich daraus ergebenden eingeschränkten Verwendungsmöglichkeit ist<br />

das Infrastrukturvermögen im engeren Sinne in der Bilanz gesondert auszuweisen. Die übrigen öffentlichen<br />

Einrichtungen, z.B. Bildungsinstitutionen und Kultur- und Sozialeinrichtungen (Infrastrukturvermögen<br />

im weiteren Sinne) sind hier nicht zu erfassen.<br />

01500 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />

Unter dieser Sammelposition ist sämtlicher Grund und Boden des kommunalen sowie des betrieblichen<br />

Infrastrukturvermögens zu erfassen und zwar unabhängig von den darauf befindlichen<br />

Gebäuden oder sonstigen Aufbauten. Zu beachten ist dabei, dass der Grundstücksbegriff<br />

im <strong>NKF</strong> auf die wirtschaftliche Einheit abstellt, so dass mehrere bürgerlich-rechtliche Einzelgrundstücke<br />

bzw. Flurstücke, aber auch nur ein Teil von einem solchen, ein Grundstück im<br />

Sinne des Bewertungsrechtes bilden können/kann. Die Grundstücke des Infrastrukturvermögens<br />

bestehen – insbesondere im Außenbereich – oftmals aus einer Vielzahl von Flurstücken<br />

bzw. Teilflurstücken mit z.T. unterschiedlichen Nutzungsarten, z.B. Straßen, Graben, Verkehrsbegleitfläche,<br />

Grünland, etc. In diesen Fällen ist zu prüfen, in welchem Umfang eine wirtschaftliche<br />

Einheit gegeben ist.<br />

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01520 Brücken und Tunnel<br />

Zu dieser Position gehören alle Brücken und Tunnel als oberirdische ingenieurtechnische<br />

Bauwerke, unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzung für Fußgänger, Straßen- oder Schienenverkehr.<br />

Die Zuführungswege zu den Brücken und Tunnel der Kommune sind jedoch unter der Position<br />

„Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen“ zu erfassen. Unterirdische<br />

ausgebaute Abwasserbeseitigungsanlagen gehören dagegen nicht zu dieser Position. Sie<br />

sind unter „Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen“ zu erfassen.<br />

01540 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />

Neben dem Streckennetz der Kommunen und ihrer Betriebe beinhaltet diese Position sämtliche<br />

dem Betrieb des Streckennetzes unmittelbar dienende <strong>Anlagen</strong> der Streckenausrüstung,<br />

z.B. Gleisunterbau, Schienen, Weichen, Oberleitungen, Signale, Funk- und Telefonanlagen für<br />

die Streckensicherung sowie die sonstige Betriebstechnik.<br />

01560 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

Zu dieser Position gehören die ausgebauten Abwasserbeseitigungsanlagen, also sämtliche<br />

baulichen Teile des Kanalnetzes, z.B. Kanäle, Grundstücksanschlüsse, Straßenabläufe. Dazu<br />

gehören aber auch die maschinellen Teile des Kanalnetzes, z.B. Dauerpumpwerke, Hochwasserpumpen.<br />

Die Kläranlagen der Kommune und ihrer Betriebe, Stauraumkanäle, Regenrückhaltebecken,<br />

Regenwasserbehandlungsanlagen u.a. sowie öffentliche Toiletten sind ebenfalls<br />

dieser Position zuzuordnen.<br />

Kommunale Abwasseranlagen können nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) bilanziert<br />

werden.<br />

01580 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />

Alle kommunalen und betrieblichen Straßen, als begeh- und befahrbare, befestigte und klassifizierte<br />

Verkehrswege, die von Fußgängern und verschiedenen Fahrzeugen benutzt werden,<br />

eine glatte Oberfläche haben und dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder diesem dienen,<br />

sind unter dieser Position zu erfassen. Aber auch Wege und Plätze, deren Nutzung für<br />

den öffentlichen Verkehr mit Fahrzeugen und Fußgängern errichtet worden sind, fallen darunter.<br />

Zu beachten ist, dass zur öffentlichen Straße der Straßenkörper, das Zubehör und die Nebenanlagen<br />

(vgl. § 2 StrWG <strong>NRW</strong>) gehören. So zählen <strong>zum</strong> Zubehör sämtliche zur Verkehrsführung<br />

und Verkehrssteuerung eingesetzten Einrichtungen und <strong>Anlagen</strong>, z.B. Verkehrsschilder,<br />

Ampeln.<br />

01600 Versorgungsanlagen (Strom, Wasser, Gas)<br />

Unter diese Position fallen alle <strong>Anlagen</strong>, die der Strom-, Gas- und Wasserversorgung dienen.<br />

01680 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />

Dieser Position sind die sonstigen Vermögengenstände des Infrastrukturvermögens zuzuordnen,<br />

wenn diese nicht unter den zuvor genannten Positionen gesondert zu erfassen sind. Die<br />

hier zuzuordnenden Vermögensgegenstände können z.B. Rückhaltebecken für Regenwasser<br />

sein, aber auch Einrichtungen und <strong>Anlagen</strong>, die dem Hochwasserschutz dienen.<br />

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BA120 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />

Dieser Position sind kommunale Bauten zuzuordnen, die sich nicht auf eigenem Grund und Boden<br />

des „Konzerns Kommune“, sondern auf „konzernfremdem“ Grund und Boden befinden. Das bestehende<br />

Rechtsverhältnis zwischen der Kommune, ihrem Betrieb und dem Dritten als Grundstückseigentümer<br />

beinhaltet entgegen den grundstücksgleichen Rechten kein das Grundverhältnis sicherndes<br />

dingliches Recht. Es ist vielmehr ein vertraglich gesichertes Recht, z. B. durch Miet- oder Pachtvertrag<br />

und ggf. mit dauernder dinglicher Sicherung des Nutzungsverhältnisses durch eine beschränkte persönliche<br />

Dienstbarkeit. Der fremde Grundstückseigentümer gestattet dadurch der Kommune oder<br />

ihrem Betrieb, eine bauliche Anlage auf seinem Grund und Boden vorzuhalten.<br />

Diese Position hat besondere Bedeutung für den Bereich der baulichen <strong>Anlagen</strong> in Form von Betriebsvorrichtungen,<br />

z.B. Trafostationen, Druckreglerstationen, die keine betrieblichen Einrichtungen,<br />

sondern eine selbstständige bauliche Einheit darstellen, und sich nicht auf Grundstücken der Kommune<br />

oder ihrer Betriebe befinden. Hierbei ist zu beachten, dass die Eigentumsverhältnisse aus Sicht<br />

des „Konzerns Kommune“ betrachtet werden müssen. Unter dieser Position dürfen daher nur Bauten<br />

ausgewiesen werden, die sich auf „konzernfremdem“ Grund und Boden (Grundstücken) befinden.<br />

BA125 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />

Zu dieser Position gehören Vermögensgegenstände der Kommune oder ihrer Betriebe, deren Erhaltung<br />

wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Kultur und Geschichte im öffentlichen Interesse liegt. Dies sind<br />

z.B. Gemälde, Skulpturen, Antiquitäten, Sammlungen und sonstige Vermögensgegenstände von kulturhistorischer<br />

Bedeutung. Dagegen ist Kunst am Bau, die mit dem Gebäude der Kommune oder ihres<br />

Betriebes verbunden ist und keinen eigenständigen Vermögensgegenstand darstellt, nicht dieser Position<br />

zuzuordnen.<br />

Zu dieser Position gehören auch alle Arten von Denkmälern, auch die Baudenkmäler, die als bauliche<br />

<strong>Anlagen</strong> nicht zu den Gebäuden gehören. So sind z.B. Kriegerdenkmäler, Ehrenfriedhöfe oder Säulen,<br />

Gedenktafeln und Gedenksteine sowie Wegekreuze dieser Position zuzuordnen. Als Bodendenkmäler<br />

sind Ausgrabungen und ggf. sonstige archäologische Funde hier auszuweisen.<br />

BA130 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />

Alle Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, die der kommunalen oder der betrieblichen Leistungserstellung<br />

dienen, sind unter dieser Position zu erfassen. Dies gilt nur, wenn diese Wirtschaftsgüter als<br />

Vermögensgegenstände selbstständig bewertbar und als nicht fest mit einem Gebäude verbunden zu<br />

bewerten sind. Technische Geräte, die als Betriebs- und Geschäftsausstattung genutzt werden, gehören<br />

nicht zu dieser Position. Zu den technischen <strong>Anlagen</strong> und Maschinen gehören sämtliche vom unbeweglichen<br />

Vermögen abgegrenzte Betriebsvorrichtungen, z.B. Blockheizkraftwerke, Notstromaggregate,<br />

Druckmaschinen, Kompressoren, Lastenaufzüge, Klimaanlagen, Autoaufzüge in Parkhäusern,<br />

Verkaufsautomaten, Tresoranlagen, Schauvitrinen.<br />

Der Position sind auch die marktgängigen Fahrzeuge, z.B. Personenkraftwagen, Lastkraftwagen,<br />

Busse und Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs, Anhänger, Krafträder und Fahrräder zuzuordnen.<br />

Des Weiteren beinhaltet diese Position Spezialfahrzeuge wie z.B. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr,<br />

Löschboote, Friedhofsbagger oder Kehrmaschinen, aber auch die Entsorgungsfahrzeuge der Abfallund<br />

Abwasserbeseitigung.<br />

Dagegen gehören Einrichtungen, die der Strom-, Gas- und Wasserversorgung dienen -wie bereits<br />

aufgezeigt- zu dem Bereich „Infrastrukturvermögen“. Grundstücksbezogene Entwässerungssysteme,<br />

die zu Friedhöfen, Park- u.ä. Grünanlagen gehören, sind unter Positionen mit entsprechender Bezeichnung<br />

auszuweisen.<br />

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BA145 Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

Zur Position „Betriebs- und Geschäftsausstattung“ gehören alle Vermögensgegenstände, die dem<br />

allgemeinen Geschäftsbetrieb dienen. Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung sind z.B. Stühle, Tische,<br />

Schränke und PC zu zählen. Aber auch der fachlich geprägte Geschäftsbetrieb ist dazuzurechnen,<br />

mit der Folge, dass auch Schaufeln, Spaten und Harken der Grünpflege, Strahlrohre und Schläuche<br />

im Feuerwehrbereich, Spielsachen in Kindertageseinrichtungen, Geschirr in der Altentagesstätte<br />

sowie Lehr-, Lern- und sonstiges Unterrichtsmaterial gleichfalls dieser Position zuzuordnen sind. Sofern<br />

bei den einzelnen voll zu konsolidierenden Betrieben gleiche Vermögenswerte nicht nach einem<br />

Vereinfachungsverfahren (z.B. Fest- oder Gruppenbewertung) bewertet werden, muss im Rahmen<br />

des Gesamtabschlusses keine Angleichung erfolgen, wenn unterschiedliche Zwecksetzungen bestehen.<br />

Zu dieser Position gehören auch die geringwertigen Wirtschaftsgüter (60 bis 410 Euro netto) bzw. die<br />

Vermögensgegenstände, die steuerrechtlich im Rahmen des zulässigen Sammelpostens abgeschrieben<br />

werden (150 bis 1.000 Euro netto). Eine Angleichung der Behandlung auf das geltende Recht für<br />

die Stadt Düsseldorf (GemHVO <strong>NRW</strong>) erfolgt aus Gründen der Wesentlichkeit nicht.<br />

BA150 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

Geleistete Anzahlungen<br />

o 05020 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

o 05040 Geleistete Anzahlungen an Sonstige<br />

Hier sind die geleisteten Anzahlungen der Kommune sowie ihrer Betriebe zu erfassen. Die<br />

Position beinhaltet die geldlichen Vorleistungen der Kommune/Betriebe auf noch zu erhaltende<br />

Sachanlagen, z.B. Grundstücke, Gebäude, technische <strong>Anlagen</strong>, oder auf Vermögensgegenstande,<br />

die als <strong>Anlagen</strong> im Bau zu klassifizieren sind. In diesen Fällen besteht ein schwebendes<br />

Geschäft, das dem Erwerb eines Vermögensgegenstandes des Sachanlagevermögens<br />

dient, dem noch kein fertiggestellter Vermögensgegenstand gegenüber steht. Die Höhe<br />

der geleisteten Anzahlungen (Nennwert) ist aus den diesbezüglichen Zahlungsströmen, bezogen<br />

auf den Abschlussstichtag, zu ermitteln. Auf immaterielle Vermögensgegenstände geleistete<br />

Anzahlungen sind nicht unter dieser Position, sondern im Bereich „Immaterielle Vermögensgegenstände“<br />

gesondert zu erfassen.<br />

Die hier gebuchten Beträge sind nach Erhalt der Sachanlage in die entsprechende Position<br />

umzubuchen.<br />

05060 <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

Die <strong>Anlagen</strong> im Bau der Kommune oder ihrer Betriebe sind unter einer gesonderten Position<br />

zu erfassen. Sie bilden den Wert noch nicht fertiggestellter Sachanlagen auf einem eigenen<br />

oder auf einem fremden Grundstück ab. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Definition<br />

der Herstellungskosten eines Vermögensgegenstands nach § 33 GemHVO <strong>NRW</strong>. Es ist die<br />

Höhe der Aufwendungen, bezogen auf den Abschlussstichtag, für die bis zu diesem Stichtag<br />

noch nicht fertig gestellten <strong>Anlagen</strong> auf Grund von Fremdleistungen oder Eigenleistungen zu<br />

erfassen. Eine Aufteilung der Aufwendungen für <strong>Anlagen</strong> im Bau nach den einzelnen (endgültigen)<br />

Bilanzposten des Sachanlagevermögens ist bei dieser Position nicht erforderlich.<br />

Die hier gebuchten Beträge sind nach Inbetriebnahme des Anlagegutes in die endgültige Bilanzposition<br />

umzubuchen.<br />

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BA210 Finanzanlagen<br />

BA215 Anteile an verbundenen Unternehmen<br />

o 10000 Anteile an verbundenen Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />

o 10020 Anteile an sonstigen verbundenen Unternehmen<br />

Unter diesen Positionen sind Anteile an öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Organisationen<br />

(Unternehmen) anzusetzen, die von der Kommune oder einem ihrer Betriebe in der Absicht<br />

gehalten werden, eine dauernde Verbindung zu diesen Organisationseinheiten herzustellen.<br />

Als verbundene Unternehmen gelten regelmäßig privatrechtliche Unternehmen, wenn<br />

diese unter der einheitlichen Leitung der Kommune stehen bzw. die Kommune auf das Unternehmen<br />

einen beherrschenden Einfluss ausübt. Dieser ist i.d.R. anzunehmen, wenn eine Beteiligung<br />

von mehr als 50% vorliegt oder andere Gründe, z.B. ein Vertrag, dafür sprechen.<br />

BA220 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />

o 10040 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />

Ein Unternehmen ist assoziiert, wenn ein in den kommunalen Gesamtabschluss einbezogenes<br />

Unternehmen auf dieses Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss ausübt. Dies liegt<br />

i.d.R. vor, wenn mindestens 20% (widerlegbar) der Anteile gehalten werden. Erfasst werden<br />

unter dieser Position nur die assoziierten Unternehmen, die nach der Equity - Methode im Gesamtabschluss<br />

konsolidiert werden.<br />

BA230 Übrige Beteiligungen<br />

Bei dieser Position sind die Beteiligungen zu erfassen, die nicht assoziierte Unternehmen im<br />

Sinne des Gesamtabschlusses sind.<br />

BA235 Sondervermögen<br />

o 10100 Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis<br />

o 10120 Sonstiges Sondervermögen<br />

Hier sind Sondervermögen gem. § 97 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong> (z.B. Eigenbetriebe) zu erfassen.<br />

BA240 Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

o 10140 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

o 10160 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

Unter dieser Position sind Wertpapiere der Kommune oder ihrer Betriebe zu erfassen, die keine<br />

Anteile an verbundenen Unternehmen oder Beteiligungen darstellen, z.B. Anleihen,<br />

Schuldverschreibungen oder RWE-Aktien. Sie stellen eine Kapitalanlage aus den der Kommune<br />

oder ihrem Betrieb gehörenden Finanzmitteln dar. Dazu sind Wertpapiere mit Mitgliedsund<br />

Bezugsrechten, z.B. Anteile an Investmentfonds, aber auch Wertpapiere mit Forderungsrechten,<br />

z.B. Obligationen, Anleihen, Pfandbriefe zu zählen. Die Arten von Wertpapieren werden<br />

u.a. durch § 1 Abs. 11 des Gesetzes über das Kreditwesen bestimmt. Sind die Wertpapiere<br />

dazu bestimmt, dauernd der Kommune oder einem ihrer Betriebe zu dienen, handelt es<br />

sich um Wertpapiere des Anlagevermögens. Bei einem geplanten Verbleib der Wertpapiere<br />

von weniger als einem Jahr bei der Kommune oder einem ihrer Betriebe sind diese dem Umlaufvermögen<br />

zuzuordnen.<br />

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BA245 Ausleihungen<br />

• Ausleihungen an verbundene Unternehmen<br />

o 10180 Ausleihungen an verbundene Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />

o 10200 Ausleihungen an sonstige verbundene Unternehmen<br />

• 10220 Ausleihungen an Beteiligungen<br />

• Ausleihungen an Sondervermögen<br />

o 10240 Ausleihungen an Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis<br />

o 10250 Ausleihungen an sonstige Sondervermögen<br />

• 10260 Ausleihungen von kommunalen Betrieben an Kommune<br />

• 10280 Sonstige Ausleihungen<br />

Hier werden Ausleihungen als langfristige Forderungen der Kommune oder eines ihrer Betriebe er-<br />

fasst, die durch Hingabe von Kapital erworben wurden und dem Geschäftsbetrieb der Kommune oder<br />

des Betriebes dauerhaft (>1 Jahr) dienen sollen, z.B. langfristige Darlehen, Grund- und Rentenschulden,<br />

Hypotheken, rückzahlbare Zuwendungen.<br />

Nicht zu den Ausleihungen gehören jedoch langfristige Forderungen der Kommune oder eines Betriebes<br />

aus Lieferungen und Leistungen.<br />

Für Ausleihungen gelten die allgemeinen Bewertungsgrundsätze (Anschaffungskostenprinzip).<br />

Bei Ausleihungen wird der beizulegende Wert durch den voraussichtlichen Rückzahlungsbetrag bestimmt,<br />

welcher bei unverzinslichen oder niedrig verzinslichen Ausleihungen auf den Bilanzstichtag<br />

abzuzinsen ist. Ist die Ausleihung allerdings mit einer Gegenleistungsverpflichtung des Empfängers<br />

verbunden, so ist von einer Abzinsung abzusehen, z.B. bei der Schaffung von Sozialwohnungen im<br />

sozialen Wohnungsbau sowie von Arbeitsplätzen im Rahmen der Wirtschaftsförderung. Es sind auch<br />

Rückdeckungsansprüche der Kommune und ihrer Betriebe, die durch den Abschluss einer langfristigen<br />

Kapitalversicherung - z.B. einer Beamtenpensionsversicherung- bestehen, hier zu erfassen. Derartige<br />

Ansprüche der Kommune berühren nicht die Erfassung der Pensionsrückstellungen.<br />

BA305 Vorräte<br />

Unter der Position „Vorräte“ sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse und unfertige<br />

Leistungen (Dienstleistungen in Arbeit), fertige Erzeugnisse und Waren getrennt von den darauf<br />

geleisteten Anzahlungen anzusetzen. Diese Vorräte werden i.d.R. <strong>zum</strong> kurzfristigen Verbrauch oder<br />

zur Weiterveräußerung durch die Kommune oder einen ihrer Betriebe angeschafft oder hergestellt.<br />

Die unfertigen Leistungen müssen selbstständig bewertbar sein und i.d.R. auf einem Vertrag beruhen.<br />

Aber auch Bau- oder Gewerbegrundstücke, die unter dieser Zwecksetzung der Weiterveräußerung<br />

erworben werden, sind unter dem Umlaufvermögen und damit unter dieser Position zu erfassen.<br />

BA310 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren<br />

o 20000 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe<br />

o 20020 Waren<br />

Unter der Position „Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe“ sind die Materialien zu erfassen, die unmittelbar<br />

der kommunalen oder betrieblichen Produktion dienen. Die Rohstoffe gehen als Grundstoffe<br />

und wichtige Bestandteile in die unfertigen und fertigen Erzeugnisse ein. Ebenso die<br />

Hilfsstoffe, die jedoch nur einen untergeordneten Bestandteil der Erzeugnisse darstellen.<br />

- 32 -


Durch die Betriebsstoffe wird u.a. die Produktion unterstützt. Verfügt die Kommune oder einer<br />

ihrer Betriebe über Waren, sind dies von Dritten gekaufte Vermögensgegenstände, die von<br />

der Kommune oder dem Betrieb ohne wesentliche Be- oder Verarbeitung zur Weiterveräußerung<br />

beschafft wurden, z.B. Familienstammbücher bei der Kommune. Als Vorräte sind jedoch<br />

nur Lagerbestände an verwertbaren Materialien zu berücksichtigen.<br />

o 20040 Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen<br />

o 20060 Fertige Erzeugnisse<br />

Unter diesen Positionen sind die unfertigen und fertigen Erzeugnisse und Leistungen der<br />

Kommune und der ihrer Betriebe zu erfassen. Bei der weiteren Behandlung im Rahmen des<br />

kommunalen Gesamtabschlusses ist insbesondere auch auf den Grundsatz der Wesentlichkeit<br />

zu achten.<br />

BA320 Geleistete Anzahlungen für Vorräte<br />

o 20080 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />

o 20100 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige<br />

Unter diesen Positionen sind die Anzahlungen der Kommune oder eines ihrer Betriebe als<br />

Vorleistungen auf Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens zu erfassen. Diese Leistungen<br />

sind i.d.R. an Dritte auf Grund abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsverträge<br />

bereits erfolgt, auch wenn die Lieferungen oder Leistungen des Dritten noch aussteht.<br />

BA350 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital<br />

o 20120 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis<br />

o 20140 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen<br />

Unter diesen Positionen sind die eingeforderten und noch nicht eingezahlten ausstehenden<br />

Einlagen auf das gezeichnete Kapital (bzw. Stammkapital bei der GmbH) und ähnliche Beträge<br />

als Forderungen und unter der entsprechenden Bezeichnung zu erfassen. Sie haben eine<br />

besondere Bedeutung, so dass sie nicht in der Position „Sonstige Forderungen“ aufgehen dürfen.<br />

Sonstige Forderungen<br />

o 20160 Sonstige Forderungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

o 20180 Sonstige Forderungen an Sonstige<br />

Unter der Position „Sonstige Forderungen“ sind die Ansprüche der Kommune und ihrer Betriebe<br />

auszuweisen, die aus dem öffentlich-rechtlichen und dem privatrechtlichen Handeln gegenüber<br />

Dritten entstehen und nicht als längerfristige Ausleihungen unter dem Finanzanlagevermögen<br />

zu erfassen sind. Sie sind nicht nach ihrer Entstehung im zivilrechtlichen Sinne,<br />

sondern im bilanziellen Sinne (wirtschaftliche Betrachtung) anzusetzen. D.h. die Betriebe und<br />

die Kommunen müssen ihre Leistungspflicht erfüllt haben, so dass ihnen deshalb eine Gegenleistung<br />

zusteht bzw. ihnen deshalb (vollstreckbare) Ansprüche zugewachsen sind. Ein Ansatz<br />

in der Gesamtbilanz ist dabei von den tatsächlichen objektiven Verhältnissen <strong>zum</strong> Abschlussstichtag<br />

aus Sicht des „Konzerns Kommune“ abhängig.<br />

- 33 -


Unter diese Position gehören auch Lohn- und Gehaltsvorschüsse an Mitarbeiter, Arbeitgeberdarlehen<br />

und Schadenersatzansprüche.<br />

BA360 Sonstige Vermögensgegenstände<br />

o 20200 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />

o 20220 Sonstige Vermögensgegenstände von Sonstigen<br />

Unter der Sammelposition „Sonstige Vermögensgegenstände“ sind Ansprüche der Kommune<br />

oder ihrer Betriebe gegen Dritte zu erfassen, die keiner anderen Position zugeordnet werden<br />

können. Ebenfalls sind hier zur Veräußerung vorgesehene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,<br />

die nicht mehr genutzt werden, anzusetzen (mit Ausnahme der zur Veräußerung<br />

anstehenden Bau- und Gewerbegrundstücke, die im Vorratsvermögen zu erfassen sind).<br />

Auch die sog. antizipativen Aktivposten (sonstige Forderungen aus der Periodenabgrenzung)<br />

und ein auszuweisender Vorsteuerüberhang sind hier anzusetzen.<br />

BA380 Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

• 20240 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

• 20260 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

Auch im Umlaufvermögen bedarf es der Erfassung von Wertpapieren unter einer gesonderten Position,<br />

denn unter den Finanzanlagen sind nur Wertpapiere des Anlagevermögens zu erfassen.<br />

Die Kommune und ihre Betriebe besitzen aber auch vielfach Wertpapiere, die nach ihrer Zweckbestimmung<br />

nicht dauerhaft der Kommune oder einem ihrer Betriebe dienen sollen.<br />

Solche „kurzfristigen“ Wertpapiere sind dem Umlaufvermögen zuzuordnen und unter dieser Position<br />

zu erfassen. Sie haben i.d.R. einen geplanten Verbleib von weniger als einem Jahr.<br />

BA385 Liquide Mittel<br />

Unter dieser Position sind alle liquiden Mittel der Kommune und ihrer Betriebe in Form von Bar- oder<br />

Buchgeld anzusetzen, über die die Kommune oder ein Betrieb frei verfügen kann.<br />

Der Kassenbestand umfasst alle in den Kassen vorhandenen Banknoten und Münzen in in- und ausländischer<br />

Währung. Das Geld in ausländischer Währung ist unter Beachtung des Realisationsprinzips<br />

mit dem am Abschlussstichtag geltenden Geldkurs in Euro umzurechnen.<br />

Unter Guthaben sind Kontokorrent-, Festgeld- und Sparguthaben bei sämtlichen Banken zu verstehen.<br />

Die Kommune oder ihr Betrieb muss aber über ihre Guthaben frei verfügen können.<br />

Aber auch noch nicht eingelöste Schecks, die sich im Besitz der Kommune/Betriebe befinden, sind<br />

hierunter zu erfassen. Eingeräumte, aber von der Kommune oder einem ihrer Betriebe noch nicht in<br />

Anspruch genommene Kredite bilden für diese keine Guthaben bei Kreditinstituten und sind nicht unter<br />

dieser Position zu erfassen. Auch fremde Finanzmittel der Kommune sind hier zu erfassen, wenn<br />

für diese Mittel das wirtschaftliche Eigentum vorliegt. Dagegen besteht für Finanzmittel im Rahmen<br />

eines Treuhandvermögens keine Erfassungspflicht.<br />

Auf Grund des Bruttoprinzips dürfen Negativsalden auf Bankkonten nicht mit Positivsalden auf anderen<br />

Bankkonten verrechnet werden. Weisen Bankkonten einen Negativsaldo aus, sind sie auf der<br />

Passivseite der Gesamtbilanz unter der Position „Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten“ auszuweisen.<br />

- 34 -


BA400 Aktive Rechnungsabgrenzung (RAP)<br />

Unter einer gesonderten Position sind die Rechnungsabgrenzungsposten zu erfassen, die auf der<br />

Aktivseite der kommunalen sowie der betrieblichen Bilanz anzusetzen sind. Sie stellen bilanztechnische<br />

Posten und keine Vermögensgegenstände dar und dienen der periodischen Ergebnisermittlung,<br />

wenn eine Rechnungsabgrenzung durch andere Bilanzposten nicht möglich ist, z.B. in Form geleisteter<br />

Anzahlungen. Es sind Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz anzusetzen, wenn Ausgaben<br />

vor dem Abschlussstichtag eines Haushaltsjahres geleistet werden, diese aber Aufwendungen für<br />

eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (transitorische Posten), z.B. geleistete Zuwendungen,<br />

Vorauszahlungen von Miete und Pacht, Versicherungsprämien. In dem bei der Bildung der Rechnungsabgrenzungsposten<br />

festgelegtem Zeitraum, ist in jedem Geschäftsjahr eine periodenbezogene<br />

ergebniswirksame Auflösung bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten vorzunehmen. Bei der<br />

Bildung der Rechnungsabgrenzungsposten ist außerdem der Grundsatz der Wesentlichkeit zu beachten.<br />

Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten<br />

o 20300 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

o 20320 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen<br />

Unter diesen Positionen sind alle sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zu erfassen,<br />

also grundsätzlich alle vor dem Abschlussstichtag geleisteten Ausgaben, soweit sie Aufwand<br />

für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.<br />

BA420 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />

Sollte das Eigenkapital des „Konzerns Kommune“ insgesamt nicht ausreichen, einen ggf. in der Gesamtergebnisrechnung<br />

auftretenden Jahresfehlbetrag im Gesamtabschluss zu decken, ist in der Gesamtbilanz<br />

die auftretende Differenz hier anzusetzen.<br />

BA440 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen)<br />

Aktive latente Steuern (§ 274 HGB) entstehen, wenn das steuerliche Ergebnis größer ist als das des<br />

handelsrechtlichen Einzelabschlusses. Die höheren Steuern werden durch die Aktivierung „neutralisiert“,<br />

so dass der Steueraufwand dem Ergebnis der HB I entspricht. In Folgeperioden wird der dann<br />

zu geringe Steueraufwand durch die Auflösung des Postens entsprechend korrigiert. Im Rahmen der<br />

Erstellung der KB II ist dieser Posten mangels Ansatzwahlrecht in der GemHVO <strong>NRW</strong> aufzulösen.<br />

Abgrenzung latenter Steuern aus der Konsolidierung<br />

Latente Steuern aus der Konsolidierung sind im Gesamtabschluss nicht zu berücksichtigen;<br />

siehe Erläuterungen unter Kapitel 6 Latente Steuern.<br />

- 35 -


BP010 PASSIVA<br />

BP045 Allgemeine Rücklage<br />

Die Position „Allgemeine Rücklage“ stellt die Differenz zwischen den Aktivposten der Gesamtbilanz<br />

und den übrigen Passivposten einschließlich der besonderen Rücklagen und der Ausgleichsrücklage<br />

sowie eines möglichen Unterschiedsbetrages aus der Kapitalkonsolidierung dar. Deren Umfang hängt<br />

somit von den in die Gesamtbilanz aufzunehmenden Ansätzen des Vermögens und der Schulden ab.<br />

30000 Allgemeine Rücklage<br />

In dieser Position wird die entsprechende Bilanzposition des kommunalen Einzelabschlusses<br />

nach <strong>NKF</strong> dargestellt.<br />

30050 Grundkapital/Stammkapital<br />

Unter dieser Position ist das Nominalkapital oder Nennkapital einer Kapitalgesellschaft bzw.<br />

eines Sondervermögens, auf das sich Angaben <strong>zum</strong> Besitz von Anteilen der Kommune oder<br />

Dritter beziehen, zu erfassen. Dieses Grund- bzw. Stammkapital ist netto auszuweisen. Das<br />

bedeutet, dass ggf. die nicht eingeforderten, ausstehenden Einlagen hiervon abzusetzen sind.<br />

30100 Kapitalrücklage<br />

In der Position „Kapitalrücklage“ sind alle Beträge auszuweisen, die bei der Emission von Anteilen<br />

einschließlich von Bezugsanteilen über den Nennbetrag hinaus und bei der Ausgabe<br />

von Anleihen für Wandlungs- und Optionsrechte <strong>zum</strong> Erwerb von Anteilen erzielt werden.<br />

Außerdem sind hier zu erfassen:<br />

• die Beträge von Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzugs für<br />

ihre Anteile (Vorzugsaktien) leisten,<br />

• sonstige Zuzahlungen der Gesellschafter in das Eigenkapital.<br />

Neben der in den Einzelabschlüssen der kommunalen Betriebe ausgewiesenen Kapitalrücklage<br />

werden unter dieser Position auch Kapitaleinlagen der Kommune an ihre Sondervermögen<br />

(Eigenbetriebe) erfasst.<br />

30150 Gewinnrücklagen<br />

Unter der Position „Gewinnrücklagen“ sind Rücklagen aus bereits erwirtschafteten und versteuerten<br />

Gewinnen vergangener Perioden, die nicht ausgeschüttet wurden (thesaurierte Gewinne)<br />

zu erfassen.<br />

BP050 Sonderrücklagen<br />

In der Sonderrücklage sind gem. § 43 Abs. 4 GemHVO <strong>NRW</strong> noch nicht zweckentsprechend verwendete<br />

Zuwendungen für die Anschaffung/Herstellung von Vermögensgegenständen auszuweisen, bei<br />

denen der Zuwendungsgeber eine ertragswirksame Auflösung ausgeschlossen hat. Darüber hinaus<br />

kann diese gebildet werden, um beschlossene Anschaffungen/Herstellungen von Vermögensgegenständen<br />

zu sichern.<br />

BP055 Ausgleichsrücklage<br />

Die Position „Ausgleichsrücklage“ ist auf die Übernahme des entsprechenden Ansatzes in der Bilanz<br />

der Kommune ausgerichtet. Sie dient im kommunalen Einzelabschluss dazu, im Bedarfsfall den gesetzlich<br />

verpflichtenden Haushaltsausgleich sicherzustellen (vgl. § 75 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong>). Daher ist von<br />

dieser Position nur die Kommune selbst betroffen.<br />

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BP070 Gesamtbilanzergebnis<br />

Unter dieser Position ist ein Gesamtjahresüberschuss oder ein Gesamtjahresfehlbetrag zu erfassen,<br />

der dem Gesamtergebnis der Gesamtergebnisrechnung entspricht.<br />

BP075 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />

Die Position „Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter“ soll Anteile Dritter am Eigenkapital<br />

eines voll zu konsolidierenden Betriebes im Rahmen der Konsolidierung gesondert erfassen (gem. §<br />

307 Abs. 1 HGB). Im Rahmen der Neubewertung sind auch die auf andere Gesellschafter entfallenden<br />

stillen Reserven aufzudecken und hier anteilig auszuweisen.<br />

BP080 Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung<br />

Bilanzielle Umrechnungsdifferenzen aus der Währungsumrechnung werden erfolgsneutral berücksichtigt,<br />

indem sie in diese Position eingestellt werden. Für den „Konzern“ der Stadt Düsseldorf hat dieser<br />

Ausgleichsposten Bedeutung für den Teilkonzern der Messe Düsseldorf GmbH.<br />

BP085 Ausgleichsposten aus Kapitalkonsolidierung<br />

Hier sind dann die Unterschiedsbeträge zu erfassen wenn der im Rahmen der Kapitalkonsolidierung<br />

ermittelte Zeitwert des Eigenkapitals eines voll zu konsolidierenden kommunalen Betriebes den entsprechenden<br />

Beteiligungsbuchwert (i.d.R. die Anschaffungskosten) übersteigt.<br />

BP100 Sonderposten<br />

Die Sonderposten werden aufgrund der Vermögensübertragungen Dritter mit dem Vorbehalt einer<br />

bestimmten Verwendung für den kommunalen/betrieblichen Bereich gebildet (Schenkungen, Spenden,<br />

Zuwendungen). Wesentliche Voraussetzung zur Bildung von Sonderposten ist der direkte Bezug,<br />

der zwischen Sonderposten und einem bestimmten Aktivposten hergestellt werden muss (Ausnahme:<br />

Sonderposten für den Gebührenausgleich). Dies erlaubt bei vorzunehmenden Abschreibungen auf<br />

abnutzbare Vermögensgegenstände eine entsprechende ertragswirksame Auflösung des betreffenden<br />

Sonderpostens. Wegen der Bedeutung dieser Sonderposten bei der Finanzierung der Kommunen/Betriebe<br />

sind Differenzierungen je nach bedeutender Herkunft der investiven Finanzmittel vorzunehmen,<br />

die nachfolgend inhaltlich vorgestellt werden.<br />

BP110 Sonderposten für Zuwendungen<br />

o 35000 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

o 35050 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen<br />

Hier sind die erhaltenen investiven Zuwendungen zu erfassen. Sie stellen für die Kommune<br />

und ihre Betriebe zusätzliche Finanzierungsmittel dar, die jedoch nicht unmittelbar als Kapitalbeitrag<br />

(Fremdkapital/Eigenkapital) zu bilanzieren sind. Diese Finanzmittel bilden vielmehr Ergebnisbeiträge,<br />

die jährlich den Abschreibungen für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens<br />

als Erträge gegenüber gestellt werden. Die Kommune und ihre Betriebe haben deshalb<br />

die erhaltenen Zuwendungen als Sonderposten zu passivieren, die ihnen für investive<br />

Maßnahmen gewährt werden und nicht frei verwendet werden dürfen. Dabei kommt es nicht<br />

darauf an, ob die Zuwendungen projektbezogen oder pauschal gewährt werden. Es muss sich<br />

dabei aber um nicht rückzahlbare Zuwendungen handeln.<br />

Für die Passivierung der erhaltenen investiven Zuwendungen stellt der vom Zuwendungsgeber<br />

festgelegte investive Verwendungszweck die Verbindung zu den damit finanzierten Vermögensgegenständen<br />

her. Erst nach zweckentsprechender Verwendung der erhaltenen Zuwendung<br />

erhält dieses Kapital den für den Ansatz als Sonderposten in der Bilanz notwendigen<br />

- 37 -


Eigenkapitalcharakter. Die Bilanzierung von erhaltenen Zuwendungen als Sonderposten in der<br />

Bilanz hat daher immer im Gleichklang mit der Aktivierung des betreffenden Vermögensgegenstandes<br />

zu erfolgen.<br />

Wenn rückzahlbare Zuwendungen als Darlehen gewährt werden, die für die Kommune oder<br />

ihre Betriebe eine Verpflichtung zur Rückzahlung beinhalten, stellen diese Zuwendungen für<br />

die Kommune und ihre Betriebe Verbindlichkeiten dar und sind in der Gesamtbilanz entsprechend<br />

anzusetzen.<br />

Auch für erhaltene Zuwendungen für den Erwerb von nicht abnutzbaren Anlagevermögen,<br />

z.B. unbebaute Grundstücke, sind in der Bilanz entsprechende Sonderposten zu bilden. Derartige<br />

Sonderposten bleiben jedoch so lange unverändert, wie die Kommune bzw. ein Betrieb<br />

über den betreffenden Vermögensgegenstand verfügt.<br />

BP120 Sonderposten für Beiträgen<br />

o 35100 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

o 35150 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen<br />

Hier sind die erhaltenen Beiträge nach den §§ 8, 9 und 11 des Kommunalabgabengesetzes<br />

<strong>NRW</strong> (KAG <strong>NRW</strong>), die von der Kommune oder einem ihrer Betriebe zur Herstellung, Anschaffung<br />

oder Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen oder <strong>Anlagen</strong> erhoben worden sind, zu<br />

erfassen. Aber auch Erschließungsbeiträge nach § 127 des Baugesetzbuches (BauGB) sind<br />

als Sonderposten, zu erfassen, weil sie Finanzierungszahlungen für Investitionsmaßnahmen<br />

der Kommune oder ihrer Betriebe darstellen, z.B. Beiträge der Anlieger für den Bau der Straße.<br />

Ähnlich verhält es sich mit Kanalanschlussgebühren.<br />

BP130 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />

Hier sind Überschüsse aus der Gebührenkalkulation zu erfassen. Die Kommune oder ein Betrieb<br />

ist nach § 6 Abs. 3 KAG <strong>NRW</strong> verpflichtet, eine am Ende eines Kalkulationszeitraumes<br />

bestehende Kostenüberdeckung innerhalb der nächsten drei Jahre wieder auszugleichen.<br />

Dies bedeutet, die Kostenüberdeckung in die nächste Gebührenkalkulation einzustellen, denn<br />

die Kommune oder der Betrieb darf über die von den Gebührenzahlern zuviel erhaltenen Beträge<br />

nicht frei verfügen, sondern muss diese wieder den Gebührenzahlern zu Gute kommen<br />

lassen. Rückstellungen für den Gebührenausgleich sind in diese Position umzugliedern.<br />

BP140 Sonstige Sonderposten<br />

o 35250 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

o 35300 Sonstige Sonderposten von Sonstigen<br />

o 35350 Sonderposten mit Rücklageanteil<br />

Unter diesen Positionen werden alle sonstigen der Kommune oder einem ihrer Betriebe von<br />

Dritten gewährte Leistungen erfasst, bei denen die Voraussetzungen für die Bildung eines<br />

Sonderpostens vorliegen. Dazu sind z.B. Schenkungen in Form von Geld- oder Sachleistungen<br />

und rechtlich unselbstständige Stiftungen zu zählen, weil die Kommune oder ein Betrieb<br />

rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der ihnen übergebenen Vermögenswerte wird.<br />

Unter der Position „Sonderposten mit Rücklageanteil“ sind die nach dem Steuerrecht zulässigen<br />

Rücklagen zu erfassen, wenn in bestimmten Fällen Rücklagen aus dem unversteuerten<br />

Gewinn gebildet worden sind. Auf Grund der umgekehrten Maßgeblichkeit ist der Sonderposten<br />

mit Rücklageanteil in der Handelsbilanz auszuweisen. Übernimmt ein voll zu konsolidie-<br />

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ender Betrieb diesen Posten aus seinem Einzelabschluss, so ist dieser in der KB II zu elimi-<br />

nieren, da nach <strong>NKF</strong> ein Ansatzverbot besteht.<br />

Ebenfalls unter diese Position sind der Sonderposten US - Lease und der Sonderposten Abwasserabgabe<br />

einzustellen. Eine entsprechende Zuordnung ist in der Kommunalbilanz II vorzunehmen.<br />

BP200 Rückstellungen<br />

Gem. § 36 GemHVO <strong>NRW</strong> besteht für kommunale Rückstellungssachverhalte eine Passivierungspflicht<br />

(kein Passivierungswahlrecht). Dabei sind die zulässigen Sachverhalte für Rückstellungsbildungen<br />

in dieser Vorschrift abschließend aufgezählt. Sie werden nachfolgend erläutert.<br />

BP210 Pensionsrückstellungen<br />

Unter dieser Position sind sowohl Alt- als auch Neuzusagen als Pensionsrückstellungen zu erfassen.<br />

Basierend auf den relevanten Datengrundlagen zu diesen Alt- und Neuzusagen sind<br />

sämtliche zukünftigen Aufwendungen aus bestehenden Pensionen sowie sämtliche Pensionsanwartschaften<br />

zu ermitteln. Im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung kommt für<br />

die Ermittlung der Höhe der Rückstellungen nur das Teilwertverfahren in Betracht. Das Anwartschaftsbarwertverfahren<br />

wurde dafür nicht vorgesehen. Dabei entspricht der Barwert der<br />

Anwartschaft <strong>zum</strong> Zeitpunkt des Eintritts der Pensionierung der Gesamtsumme der auf den<br />

Abschlussstichtag abgezinsten zukünftigen Pensionszahlungen.<br />

Mit der Rückstellungsbildung wird <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Pensionszusage begonnen. Auf der Basis<br />

einer Einmalrückstellung erfolgt die ratierliche Ansammlung bis <strong>zum</strong> Pensionsbeginn (Barwert).<br />

Bei der Bemessung der Rückstellungen wird ein kommunal einheitlicher Zinsfuß von 5 v.H.<br />

zugrunde gelegt. Bei Personen, die nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst weitere<br />

Ansprüche gegenüber der Kommune / dem Betrieb behalten, z.B. Beihilfeansprüche, sind<br />

auch diese Ansprüche bei der Ermittlung der Rückstellungen zu berücksichtigen.<br />

BP220 Rückstellung für Deponien und Altlasten<br />

o 37050 Rückstellungen für Deponien<br />

Unter dieser Position sind die Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien<br />

zu erfassen. Sie stellen die zukünftigen zu erbringenden Leistungen für eine Rekultivierung<br />

und Nachsorge der Deponien und zur Sanierung von Altlasten dar, zu denen die<br />

Kommune oder ein Betrieb, z.B. auf Grund gesetzlicher Vorschriften, verpflichtet ist. Die Bewertung<br />

der Rückstellung kann sich an dem Verteilungsschlüssel „Verfüllmengenanteil der<br />

einzelnen Nutzungsjahre“ orientieren.<br />

o 37100 Rückstellungen für Altlasten<br />

Unter dieser Position sind auch die Rückstellungen für die Beseitigung von Altlasten zu erfassen.<br />

Eine Verpflichtung zur Beseitigung von Altlasten kann bei Grundstücken bestehen, wenn eine<br />

behördliche Verpflichtung zur Beseitigung der Altlasten ausgesprochen wurde. Eine Rückstellung<br />

für die Beseitigung von Altlasten ist noch nicht anzusetzen, wenn nur eine Absicht der<br />

Kommune oder eines Betriebes zur Beseitigung einer Altlast besteht.<br />

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BP230 Instandhaltungsrückstellungen<br />

Unter dieser Position sind Rückstellungen für nicht umgesetzte Instandhaltungen zu erfassen.<br />

Für eine Rückstellungsbildung muss die Durchführung des Vorhabens in der mittelfristigen Ergebnis-<br />

und Finanzplanung (lfd. Jahr zzgl. die nächsten drei Jahre) vorgesehen sein. Dazu<br />

müssen die vorzunehmenden Maßnahmen einzeln beschrieben und wertmäßig beziffert sein.<br />

Insbesondere ist sicherzustellen, dass keine laufenden Schönheitsreparaturen einbezogen<br />

werden. Zu beachten ist, dass bei einem späteren Verzicht auf die vorgesehenen Instandhaltungsmaßnahmen<br />

die gebildeten Instandhaltungsrückstellungen zwar ertragswirksam aufgelöst<br />

werden, jedoch gleichzeitig auch eine Korrektur des Wertansatzes des betreffenden Vermögensgegenstandes<br />

vorzunehmen ist, die als außerplanmäßige Abschreibung ebenfalls die<br />

Ergebnisrechnung berührt.<br />

BP240 Steuerrückstellungen<br />

o 37200 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune<br />

o 37250 Steuerrückstellungen gegenüber Sonstigen<br />

o 37350 Passive latente Steuern aus Einzelabschlüssen<br />

Unter den Positionen 37200 und 37250 sind analog HGB Beträge als Steuerrückstellungen zu<br />

erfassen, um den Steueraufwand des Geschäftsjahres zutreffend darstellen zu können.<br />

Für passive latente Steuern ist gegebenenfalls in der HB I eine Rückstellung zu bilden, sofern<br />

sie ergebniswirksam entstanden sind und ihre Auflösung in künftigen Geschäftsjahren voraussichtlich<br />

zu steuerlichen Belastungen (steuerrechtliches Ergebnis kleiner als handelsrechtliches<br />

Ergebnis) führt.<br />

Abgrenzung latenter Steuern aus der Konsolidierung<br />

Latente Steuern aus der Konsolidierung sind im Gesamtabschluss nicht zu berücksichtigen;<br />

siehe Erläuterungen unter Kapitel 6 Latente Steuern.<br />

BP250 Sonstige Rückstellungen<br />

o 37400 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis<br />

o 37450 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen<br />

Hier werden die Rückstellungen für andere ungewisse Verbindlichkeiten, z.B. Rückstellungen<br />

für Altersteilzeit, für nicht beanspruchten Urlaub, für Arbeitszeitguthaben, für Verpflichtungen<br />

gegenüber anderen Dienstherren, aber auch Rückstellungen aus Lieferungen und Leistungen<br />

sowie für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, Prozesskostenrückstellungen und<br />

Rückstellungen für Verlustübernahmen erfasst. Bei den Verpflichtungsrückstellungen muss<br />

eine Verpflichtung der Kommune/des Betriebes gegenüber Dritten bestehen, z.B. auf Grund<br />

von Verträgen (privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Vereinbarungen) oder von gesetzlichen<br />

Regelungen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Dritte Kenntnis von seinem Anspruch<br />

hat.<br />

Auch ist zu beachten, dass andere als in § 36 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> genannte Aufwandsrückstellungen<br />

nicht gebildet werden dürfen, denn sie stellen nur eine Verpflichtung der Kommune/des<br />

Betriebes gegenüber sich selber dar. Hat ein voll zu konsolidierender Betrieb solche<br />

Aufwandsrückstellungen gebildet, sind diese im Rahmen der KB II ergebniswirksam zu eliminieren.<br />

- 40 -


Hat ein Betrieb unter den sonstigen Rückstellungen auch Instandhaltungsrückstellungen angesetzt,<br />

sind diese unter der gesonderten Position (siehe BP230) zu erfassen.<br />

BP310 Anleihen<br />

• 40000 Anleihen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

• 40050 Anleihen von Sonstigen<br />

Die Anleihen sind unter einer gesonderten Position zu erfassen. Sie stellen eine Finanzierungsform für<br />

Fremdkapital dar, bei der das benötigte Kapital von einer unbestimmten Zahl von Geldgebern durch<br />

den Kauf von Wertpapieren aufgebracht wird. Die von der Kommune oder einem ihrer Betriebe ausgebrachten<br />

Wertpapiere werden an der Börse gehandelt und unterliegen damit auch den üblichen<br />

Kursschwankungen. Beispiele für Anleihen sind Teilschuldverschreibungen (Obligationen), Gewinnschuldverschreibungen<br />

u.a. Die Anleihe ist bei der erstmaligen Bewertung (Zeitpunkt der Entstehung)<br />

mit dem Rückzahlungsbetrag zu passivieren, unabhängig davon, wie hoch der tatsächlich zur Verfügung<br />

gestellte Betrag ist. Ist der Rückzahlungsbetrag einer Anleihe höher als der Einzahlungsbetrag,<br />

so darf der Unterschiedsbetrag (Disagio) als Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert werden. Liegt<br />

der Einzahlungsbetrag über dem Rückzahlungsbetrag, so muss die Differenz (Agio) in der Bilanz<br />

durch einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten entsprechend der Kapitalnutzung über die Laufzeit<br />

verteilt werden. Unter dieser Position dürfen keine Schuldscheindarlehen erfasst werden. Genussscheine<br />

sind dann unter Anleihen auszuweisen, wenn sie ausschließlich Gläubigerrechte verbriefen.<br />

BP320 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />

• 40100 VB aus Krediten für Investitionen ggü. dem Vollkonsolidierungskreis<br />

• 40150 VB aus Krediten für Investitionen ggü. Sonstigen<br />

Unter den Positionen „Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen“ sind Geldbeträge zu erfassen,<br />

die von einem Dritten mit der Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden sind, das aufgenommene<br />

Kapital dem Kreditgeber zurückzuzahlen. Diese Kredite werden im Rahmen privatrechtlicher Rechtsgeschäfte,<br />

z.B. als Schuldscheindarlehen, aufgenommen. Hier sind nur die Kredite zu erfassen, die<br />

auf Grund von Investitionsmaßnahmen aufgenommen wurden (vgl. § 86 GO <strong>NRW</strong>).<br />

Der Rückzahlungsbetrag stellt dann den zu passivierenden Wertansatz dar, wenn nicht der volle<br />

Rückzahlungsbetrag zugeflossen ist. Als Anschaffungswert einer Darlehensverpflichtung gilt deren<br />

Nennwert. Der Unterschiedsbetrag, z.B. auf Grund von Agio, Disagio, Damnum oder Abschlussgebühren<br />

kann als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz ausgewiesen werden. Wenn Kredite<br />

mit Endfälligkeit aufgenommen werden, so steht der Kredit während der gesamten Laufzeit der Kommune/dem<br />

Betrieb in voller Höhe zur Verfügung. Bei einem Tilgungsdarlehen (Annuitätendarlehen,<br />

Ratendarlehen) hingegen verringert sich die Verbindlichkeit laufend und im Allgemeinen gleichmäßig<br />

über die Vertragslaufzeit.<br />

BP330 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />

• 40250 VB aus Krediten zur Liquiditätssicherung ggü. dem Vollkonsolidierungskreis<br />

• 40300 VB aus Krediten zur Liquiditätssicherung ggü. Sonstigen<br />

Unter diesen Positionen sind nur die Kredite zu erfassen, die als Betriebsmittel zur Liquiditätssicherung<br />

(Liquiditätskredite) aufgenommen wurden (vgl. § 89 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong>). Hier sind auch die Bankkonten<br />

zu erfassen, die einen negativen Saldo ausweisen (vgl. auch Erläuterungen zur Position „liquide<br />

Mittel“).<br />

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Mit den Liquiditätskrediten wird die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Kommune oder eines<br />

Betriebes gesichert, die im Rahmen privatrechtlicher Rechtsgeschäfte aufgenommen werden. Ein<br />

Hauptmerkmal dieses Betriebsmittelkredites ist seine kurze Laufzeit, entweder nach Tagen oder Monaten<br />

bestimmt, aber jeweils immer nicht länger als ein Jahr. Bei ihnen wird zwischen Festbetragskrediten<br />

und Kontokorrentkrediten unterschieden.<br />

BP340 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />

• 40350 VB aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen ggü. dem Vollkonsolidierungskreis<br />

• 40400 VB aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen ggü. Sonstigen<br />

Unter diesen Positionen sind die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte der Kommune und ihrer Betriebe zu<br />

erfassen. Dazu zählen z.B. Schuldübernahmen, Leibrentenverträge, Verträge über die Durchführung<br />

städtebaulicher Maßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz, Gewährung von Schuldendiensthilfen<br />

an Dritte, Leasingverträge, PPP-Verträge oder Restkaufgelder im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften.<br />

Von besonderer Bedeutung sind Leibrentenverträge und Leasingverträge. Leibrentenverträge<br />

gehören zu den Rentenverpflichtungen. Sie können im Rahmen eines Vermögenserwerbs<br />

vorkommen, <strong>zum</strong> Beispiel bei der Anschaffung eines Grundstückes auf Rentenbasis.<br />

BP350 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

• 40450 VLL ggü. dem Vollkonsolidierungskreis<br />

• 40500 VLL ggü. Sonstigen<br />

Hier sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu erfassen. Dies sind Verpflichtungen<br />

aufgrund von Kauf- und Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen, Miet- und Pachtverträgen und<br />

ähnlichen Verträgen, bei denen die Erbringung der eigenen (Gegen-)Leistung (z.B. die Zahlung für<br />

eine empfangene Leistung) noch aussteht. Analog <strong>zum</strong> Handelsrecht werden die Verbindlichkeiten<br />

aus Lieferungen und Leistungen gesondert ausgewiesen.<br />

Bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist der Rückzahlungsbetrag der Betrag, den der<br />

Schuldner zur Erfüllung der Verpflichtung aufbringen muss (Erfüllungsbetrag). Die Lieferantenverbindlichkeit<br />

ist grundsätzlich mit dem Rechnungsbetrag anzusetzen. Bei Inanspruchnahme des Skontos<br />

mindern sich die Verbindlichkeit und die Anschaffungskosten der bezogenen Güter erst im Zeitpunkt<br />

der tatsächlichen Inanspruchnahme (Zahlung der Rechnung; vgl. EStH 6.2).<br />

Es ist das Saldierungsverbot zu beachten, nach dem eine Forderung an einen Lieferanten nicht mit<br />

einer Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen verrechnet werden darf. Eine Ausnahme besteht<br />

bei geleisteten Anzahlungen auf Lieferungen und Leistungen oder wenn die Voraussetzungen für eine<br />

Aufrechnung nach § 387 BGB vorliegen. Bei gegenseitigem Anerkenntnis kann haushaltstechnisch<br />

lediglich eine Verrechnung im Rahmen der Zahlungsabwicklung vorgenommen werden.<br />

BP360 Sonstige Verbindlichkeiten<br />

• 40550 Sonstige Verbindlichkeiten ggü. dem Vollkonsolidierungskreis<br />

• 40600 Sonstige Verbindlichkeiten ggü. Sonstigen<br />

Als Auffangposition sind hier alle sonstigen Verbindlichkeiten zu erfassen. Hierunter fallen Verbindlichkeiten,<br />

die nicht auf der Grundlage von Warengeschäften oder einem entgeltlichen Leistungsaustausch<br />

beruhen. Zu den sonstigen Verbindlichkeiten gehören insbesondere Steuerverbindlichkeiten<br />

inkl. eines ggf. auszuweisenden Umsatzsteuerüberhangs, Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern,<br />

abzuführende Lohn- und Kirchensteuer der Beschäftigten u.ä. Die sonstigen Ver-<br />

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indlichkeiten sind im Zeitpunkt ihrer Begründung einzubuchen. Der Rückzahlungsbetrag stellt den zu<br />

passivierenden Wertansatz dar.<br />

Unter dieser Position sind auch Verpflichtungen zu erfassen, die bei der Kommune oder einem Betrieb<br />

wegen erhaltener rückzahlbarer Zuwendungen bestehen (Transferverbindlichkeiten).<br />

Erhaltene Anzahlungen sind ebenfalls hier zu erfassen. Die gesonderte Erfassung entsteht vielfach<br />

daraus, dass erhaltene investive Zuwendungen noch nicht zweckentsprechend verwendet worden<br />

sind. Liegt dies vor, darf für die erhaltene Zuwendung noch kein Sonderposten angesetzt werden,<br />

denn dieser ist erst zeitgleich mit dem durch Dritte mitfinanzierten Vermögensgegenstand in der Bilanz<br />

anzusetzen.<br />

BP400 Passive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)<br />

• 40650 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

• 40700 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen<br />

Der Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite der kommunalen/betrieblichen Bilanz ist Ausdruck<br />

einer Leistungsverpflichtung der Kommune/Betriebe, die der ergebniswirksamen Vereinnahmung<br />

der erhaltenen zeitraumbezogenen Zahlung entgegen steht. Unter dieser Position sind daher<br />

passive Rechnungsabgrenzungsposten anzusetzen, wenn Einnahmen vor dem Abschlussstichtag<br />

geleistet werden, diese aber Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (transitorische<br />

Posten).<br />

Als wesentliches Kriterium für die Entscheidung, ob Einnahmen als Erträge dem abgelaufenen Haushaltsjahr<br />

oder einem Folgejahr zuzuordnen sind, ist auf den wirtschaftlichen Grund abzustellen.<br />

Hierbei ist zu prüfen, inwiefern Einnahmen durch bestimmte, im abgelaufenen Jahr empfangene Gegenleistungen<br />

oder erst durch künftig zu erwartende Gegenleistungen wirtschaftlich verursacht sind.<br />

Dies kann z.B. bei Vorauszahlungen von Miete und Pacht, oder durch andere einmalige und im Voraus<br />

gezahlte Entgelte von Dritten gegeben sein. In dem bei der Bildung der Rechnungsabgrenzungsposten<br />

festgelegten Zeitraum, ist in jedem Geschäftsjahr eine periodenbezogene ergebniswirksame<br />

Auflösung vorzunehmen. Sie erfolgt i.d.R. in gleichmäßigen (planmäßigen) Raten.<br />

Erläuterungen zu Positionen der Gesamtergebnisrechnung (Summenergebnisrechnung)<br />

G010 Ordentliche Gesamterträge<br />

G030 Steuern und ähnliche Abgaben<br />

• 50000 Steuern und ähnliche Abgaben vom Vollkonsolidierungskreis<br />

• 50050 Steuern und ähnliche Abgaben von Sonstigen<br />

Hier sind erhaltene Steuern und ähnliche Abgaben zu erfassen. Die Kommune oder ein Betrieb ist<br />

z.B. nach § 1 Abs.1 KAG <strong>NRW</strong> berechtigt, Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) zu erheben,<br />

soweit nicht Bundes- oder Landesgesetze etwas anderes bestimmen. Es sind die von der Kommune<br />

aufgrund ihrer Steuerhoheit erhobenen Gemeindesteuern (z.B. Gewerbe-, Grundsteuer) und die Gemeindeanteile<br />

an Gemeinschaftssteuern zu erfassen. Steuerähnliche Abgaben sind z.B. die Fremdenverkehrsabgabe<br />

oder Abgaben von Spielbanken.<br />

G040 Zuwendungen und allgemeine Umlagen<br />

• 50100 Zuwendungen und allgemeine Umlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

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• 50150 Zuwendungen und allgemeine Umlagen von Sonstigen<br />

Hier sind erhaltene Zuwendungen und Umlagen zu erfassen. Zu den Zuwendungen zählen Zuweisungen<br />

und Zuschüsse als Übertragungen, die nicht ausdrücklich für die Durchführung von Investitionen<br />

geleistet werden, z.B. Schlüsselzuweisungen und Bedarfszuweisungen vom Land, sonstige allgemeine<br />

Zuweisungen und Zuwendungen für laufende Zwecke. Zuweisungen sind Übertragungen finanzieller<br />

Mittel zwischen Gebietskörperschaften. Zuschüsse sind Übertragungen vom unternehmerischen<br />

und übrigen Bereich an Kommunen (oder umgekehrt; z.B. Spenden und Zuschüsse).<br />

Auch Erträge aus der Auflösung von in der Bilanz angesetzten Sonderposten aus investiven Zuwendungen<br />

fallen unter diese Position.<br />

Allgemeine Umlagen, die vom Land oder von anderen Gemeinden/Gemeindeverbänden ohne Zweckbindung<br />

an einen bestimmten Aufgabenbereich zur Deckung des Finanzbedarfs aufgrund eines bestimmten<br />

Schlüssels geleistet werden, z.B. die Kreisumlage, gehören ebenfalls zur Position G040.<br />

G060 Sonstige Transfererträge<br />

• 50200 Sonstige Transfererträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

• 50250 Sonstige Transfererträge von Sonstigen<br />

Unter die Position „Sonstige Transfererträge“ fallen die Übertragungen von Finanzmitteln, denen keine<br />

konkreten Gegenleistungen der Kommune oder eines Betriebes gegenübersteht und die nicht gesondert<br />

als Steuern und ähnliche Abgaben, erhaltene Zuwendungen und allgemeine Umlagen zu erfassen<br />

sind. Zu den Erträgen sind der Ersatz von sozialen Leistungen, z.B. Erstattungen von zu Unrecht<br />

gezahlten Sozialhilfeleistungen, aber auch Schuldendiensthilfen, die zur Erleichterung des Schuldendienstes<br />

für aufgenommene Kredite, insbesondere zur Reduzierung der Zinsbelastungen, gewährt<br />

werden, zu zählen. Aber auch Schenkungen Dritter, die einen Ertrag für die Kommune oder ihre Betriebe<br />

darstellen und andere vergleichbare Leistungen, sind hier zu erfassen.<br />

G080 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte<br />

• 50300 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />

• 5030 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen<br />

Unter der Position „Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ sind Gebühren und zweckgebundene Abgaben<br />

für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und <strong>Anlagen</strong> sowie für die Inanspruchnahme<br />

wirtschaftlicher Dienstleistungen zu erfassen. Beispiele sind z.B. Passgebühren, Parkgebühren,<br />

Friedhofsgebühren, Gebühren des Rettungsdienstes und der Feuerwehr, Gebühren für die Nutzung<br />

von Einrichtungen der Abwasserbeseitigung oder der Straßenreinigung. Der Ersatz von besonderen<br />

Auslagen kann mit den Verwaltungsgebühren zusammen erfasst werden.<br />

Auch zweckgebundene Abgaben, z.B. Kurtaxe, Kurbeiträge, sind hier zu erfassen, wenn diese nicht<br />

für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen erhoben werden: also Entgelte,<br />

die auf den Grundsätzen des KAG <strong>NRW</strong> erhoben werden.<br />

Auch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge, die für investive Maßnahmen erhoben<br />

wurden, sowie von Sonderposten für den Gebührenausgleich, also von Erträgen, die den Gebührenzahlern<br />

wieder zu Gute kommen müssen, sind hier zu erfassen.<br />

Erhaltene Verwarnungs- und Bußgelder sind nicht hier, sondern unter der Position „sonstige ordentliche<br />

Erträge“ zu erfassen.<br />

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G100 Privatrechtliche Leistungsentgelte<br />

• 50400 Privatrechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />

• 50450 Privatrechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen<br />

Unter der Position „Privatrechtliche Leistungsentgelte“ sind die Entgelte zu erfassen, bei denen der<br />

Leistungserbringung ein privates Rechtsverhältnis zu Grunde liegt. Bei z.B. Verkauf von Waren,<br />

Drucksachen und sonstigen Erzeugnissen, Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Betriebsanlagen,<br />

Eintrittsgeldern, Umsatzerlöse aus Lieferungen und Leistungen, sind die erzielten Entgelte<br />

hier als Erträge zu erfassen. Aber auch Erträge aus Erbbaurechtsverhältnissen sowie andere<br />

vergleichbare Leistungen gehören zu dieser Position.<br />

G120 Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />

• 50500 Kostenerstattungen und Kostenumlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

• 50550 Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Sonstigen<br />

Unter der Position „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ sind Erträge zu erfassen, die von der<br />

Kommune oder einem Betrieb aus der Erbringung von Gütern und Dienstleistungen für eine andere<br />

Stelle, die diese vollständig oder anteilig erstattet, erwirtschaftet werden. Der Erstattung liegt i.d.R. ein<br />

auftragsähnliches Verhältnis zu Grunde. Unerheblich ist, auf welcher Rechtsgrundlage die Erstattungspflicht<br />

beruht und ob die Erstattung die Kosten der Kommune/des Betriebs als Empfänger voll<br />

oder nur teilweise deckt.<br />

Wenn die Aufwendungen der Kommune oder des Betriebes, die im Auftrag eines Dritten geleistet<br />

wurden, nicht exakt berechnet, sondern nur pauschal ermittelt und in Rechnung gestellt werden, handelt<br />

es sich um die Erhebung einer Kostenumlage. Dies ist jedoch keine Umlage, wie sie von den<br />

Umlageverbänden zur allgemeinen Finanzierung ihres Haushalts erhoben werden.<br />

Ebenfalls hier zu erfassen sind Erträge aus einer (aufgabenbezogenen) Leistungsbeteiligung bei Leistungen<br />

für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II.<br />

G140 Sonstige ordentliche Erträge<br />

• 50600 Sonstige ordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

• 50650 Sonstige ordentliche Erträge von Sonstigen<br />

Unter dieser Sammelposition sind alle Erträge, die nicht den anderen Ertragspositionen zuzuordnen<br />

sind, zu erfassen. Dies sind z.B.<br />

• Erträge aus der Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens (über Buchwert),<br />

• ordnungsrechtliche Erträge (Verwarnungs- und Bußgelder, Zwangsgelder u.a.),<br />

• Auflösung von sonstigen Sonderposten (sofern nicht einer speziellen Position zugeordnet),<br />

• Erhaltene Steuererstattungen (aus Vorjahren),<br />

• Erträge aus Zuschreibungen bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens,<br />

• Erträge aus Zahlungseingängen von in Vorjahren ausgebuchten Forderungen,<br />

• Ertragswirksame Änderung von Bestandskonten, z.B. die Auflösung einer gebildeten Rückstellung,<br />

weil der Grund dafür entfallen ist,<br />

• Skontoertrag (sofern Skonto nicht bei den Aufwendungen abgesetzt wird),<br />

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• Erhaltener Schadenersatz,<br />

• Beitreibungsgebühren und Säumniszuschläge,<br />

• Erträge aus der Inanspruchnahme von Bürgschaften und Gewährverträgen,<br />

• Konzessionsabgaben nach der Konzessionsabgabenverordnung.<br />

Erstattungen im Rahmen von Personalgestellungen sind unter dieser Position anzusetzen und<br />

ggf. im Rahmen der Konsolidierung zu eliminieren.<br />

G160 Aktivierte Eigenleistungen<br />

Unter der Position „Aktivierte Eigenleistungen“ ist der Ertragswert zu erfassen, wenn von der Kommune<br />

oder einem Betrieb aktivierungsfähige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens selbst erstellt<br />

werden. Diese Position ist die Gegenposition zu den Aufwendungen der Kommune oder des<br />

Betriebes zur Herstellung von Anlagevermögen, sofern diese Aufwendungen auch Herstellungskosten<br />

nach § 33 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> darstellen, z. B. Materialaufwand und Personalaufwand für selbst<br />

erstellte Gebäude, Spielgeräte. Dagegen sind Fremdmaterial und Fremdleistungen als Aufwendungen<br />

zu erfassen. Weil die Nettomethode nicht zur Anwendung kommen darf, müssen die aktivierten Eigenleistungen<br />

in ihrer Höhe mit den damit in Zusammenhang stehenden aktivierbaren Herstellungsaufwendungen<br />

übereinstimmen.<br />

G180 Bestandsveränderungen<br />

Erhöht sich der Bestand an fertigen oder unfertigen Erzeugnissen oder unfertigen Leistungen im Vergleich<br />

<strong>zum</strong> Vorjahr, so stellt dies einen Ertrag dar, der unter dieser Position zu erfassen ist. Grundlage<br />

der Ermittlung der Bestandsveränderungen ist die Inventur <strong>zum</strong> Bilanzstichtag, bei der Mengen- und<br />

Wertveränderungen zu ermitteln sind. Weil sich die Bestandsveränderungen aus Mengen- und/oder<br />

Bewertungsänderungen ergeben können, ist bei dieser Position ggf. auch ein negativer Ertrag, der<br />

durch eine Verminderung des Bestandes entstehen kann, auszuweisen.<br />

G200 Ordentliche Gesamtaufwendungen<br />

G210 Personalaufwendungen<br />

• 55000 Aufwendungen aus Personalgestellung im Vollkonsolidierungskreis<br />

• 55050 Sonstige Personalaufwendungen<br />

Zu dieser Position gehören alle anfallenden Aufwendungen für die Beamten und tariflich Beschäftigten<br />

sowie für weitere Personen, die aufgrund von Arbeitsverträgen beschäftigt werden.<br />

Aufwandswirksam sind die Bruttobeträge einschließlich der Nebenbezüge und Lohnnebenkosten, z.B.<br />

Überstundenentlohnung, Weihnachtsgeld, Sozialversicherungsbeiträge. Auch Beihilfen sowie Unterstützungsleistungen<br />

sind unter dieser Position zu erfassen. Die jährlichen Zuführungen zu Pensionsrückstellungen<br />

für die aktiv Beschäftigten sowie Rückstellungen für Urlaubsansprüche und Arbeitszeitguthaben<br />

sowie Zuführungen zu anderen personalwirtschaftlichen Rückstellungen zählen ebenfalls<br />

zu dieser Position. Als Beiträge zu Versorgungskassen fallen z.B. die Arbeitgeberanteile zur Zusatzversorgungskasse<br />

hierunter.<br />

Zahlungen der Kommune/Betriebe für nicht beschäftigte Schwerbehinderte („Schwerbeschädigtenabgabe“)<br />

sind nicht hier, sondern unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu erfassen.<br />

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G220 Versorgungsaufwendungen<br />

Zu dieser Position gehören alle anfallenden Versorgungsleistungen für die nicht mehr tätigen Beschäftigten<br />

und deren Angehörige. Ggf. können auch zusätzlich Zuführungen zu Pensionsrückstellungen<br />

(vgl. § 36 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong>) anfallen, soweit sich die Ansprüche für den Kreis der Versorgungsempfänger<br />

verändert haben, z.B. durch Veränderungen der Sterbetafeln, die zur Berechung der<br />

Rückstellungen herangezogen werden. Außerdem sind unter dieser Position noch weitere Aufwendungen<br />

zu erfassen, z.B. Beiträge zur Sozialversicherung, aber auch Beihilfen an die Versorgungsempfänger,<br />

soweit dafür nicht die entsprechenden Rückstellungen ausreichen. Die jährlichen Umlagezahlungen<br />

an Versorgungskassen für Beamte können ganz oder teilweise Aufwendungen sein. Dies<br />

ist abhängig davon, in welchem Umfang die Pensionsrückstellungen die Versorgungsverpflichtungen<br />

der Kommune/Betriebe <strong>zum</strong> Abschlussstichtag abdecken. Der Wertansatz der Pensionsrückstellungen<br />

ist an einem Abschlussstichtag nur dann herab zu setzen, wenn der Ansatz höher ist, als es dem<br />

Barwert der insgesamt noch zu leistenden Versorgungszahlungen entspricht.<br />

G230 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen<br />

• 55250 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

• 55350 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an Sonstige<br />

Hier sind alle Aufwendungen, die mit dem kommunalen und betrieblichen Verwaltungs- und Geschäftshandeln<br />

(Betriebszweck) bzw. Umsatz- oder Verwaltungserlösen wirtschaftlich zusammenhängen,<br />

zu erfassen. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umfassen deshalb u.a. Aufwendungen<br />

für Fertigung, Vertrieb, Waren. Auch gehören abweichend von der entsprechenden HGB-<br />

Position- die Aufwendungen für die Bewirtschaftung des Anlagevermögens sowie Aufwendungen für<br />

die Unterhaltung zu dieser Position.<br />

Erhaltungsaufwand dient unabhängig seiner Größenordnung dazu, Gegenstände in einem ordnungsgemäßen<br />

Zustand zu erhalten. Hauptmerkmal dieser Aufwendungen ist, dass sie durch die gewöhnliche<br />

Nutzung des Gegenstandes veranlasst werden. Dazu gehören die Unterhaltung eigener, gemieteter<br />

oder gepachteter Gebäude, Grundstücke und <strong>Anlagen</strong> sowie der zu den Gebäuden gehörenden<br />

Außenanlagen.<br />

Unter diese Position fallen auch die Aufwendungen für die Haltung (Unterhaltung und Instandsetzung)<br />

von Fahrzeugen z.B. für Betriebsstoffe, Schmierstoffe, Reifenerneuerungen, Pflege- und Inspektionskosten,<br />

KFZ-Steuern, KFZ-Versicherungsbeiträge, GEZ-Gebühren für Radios in dienstlich genutzten<br />

KFZ. Dazu gehören die Haltung eigener, gemieteter oder geleaster Fahrzeuge.<br />

Als Aufwendungen für die Bewirtschaftung eigener, gemieteter oder gepachteter Grundstücke, Gebäude<br />

und einzelner Räume kommen z.B. in Betracht Energiekosten, Heizung, Wasser, Reinigung,<br />

Versicherung, Bewachung, Steuern und die Behebung von Schadensfällen.<br />

Ebenso sind hier Kostenerstattungen und Kostenumlagen, die von der Kommune oder einem Betrieb<br />

wegen der Erbringung von Gütern und Dienstleistungen durch eine andere Stelle zu zahlen sind und<br />

dafür ein auftragsähnliches Verhältnis vorliegt, zu erfassen.<br />

Außerdem sind hier die sonstigen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen, z.B. Lernmittel (nach<br />

dem Lernmittelfreiheitsgesetz), Erwerb von Vorräten und Schülerbeförderungskosten zu erfassen.<br />

G240 Bilanzielle Abschreibungen<br />

• 55450 Abschreibungen von Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />

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• 55550 Abschreibungen auf den GoF aus den Einzelabschlüssen<br />

• 55650 Abschreibungen auf den GoF aus der Vollkonsolidierung<br />

• 55750 Abschreibungen auf den GoF aus Equity - Konsolidierung<br />

• 55850 Abschreibungen auf selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände<br />

• 55950 Abschreibungen auf verbundene Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />

• 56050 Abschreibungen auf Sondervermögen<br />

• 56150 Abschreibungen auf assoziierte Unternehmen<br />

• 56250 Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens<br />

• 56350 Sonstige Abschreibungen<br />

Hier sind die durch die Abnutzung von beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens<br />

entstehenden planmäßigen Abschreibungen zu erfassen. Hier sind aber auch die Sofortabschreibungen<br />

geringwertiger Vermögensgegenstände (geringwertiger Wirtschaftsgüter) sowie die außerplanmäßigen<br />

Abschreibungen von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens zu erfassen.<br />

Dazu gehören auch die erforderlichen Abschreibungen auf Finanzanlagen, die der Aufgabenerfüllung<br />

zugerechnet werden bzw. dem Geschäftsbetrieb dienen sowie Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände.<br />

Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind ebenfalls<br />

unter dieser Position zu erfassen. Dagegen sind Verluste aus dem Abgang von Gegenständen<br />

des Umlaufvermögens, aus dem Abgang von immateriellen Vermögensgegenständen und Vermögensgegenständen<br />

des Sachanlagevermögens sowie aus dem Abgang von Finanzanlagen als Wertminderungen<br />

nicht hier, sondern unter der Position „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ zu erfassen.<br />

Den Abschreibungen aus der Nutzung der Vermögensgegenstände stehen ggf. auch Erträge aus der<br />

Auflösung von Sonderposten gegenüber, die wegen der erhaltenen investiven Zuwendungen zur Anschaffung<br />

von Vermögensgegenständen gebildet worden sind.<br />

Mit dem Jahressteuergesetz 2008 wurden ab dem 01.01.2008 die Regeln für die Abschreibung von<br />

geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) verändert. Neu eingeführt wurde die so genannte Poolabschreibung<br />

für GWG mit Anschaffungskosten zwischen 151 Euro und 1.000 Euro (netto). Solche<br />

Poolabschreibungen können aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes und im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit<br />

der Rechnungslegung beibehalten werden.<br />

Gesondert zu betrachten sind die Abschreibungen auf die Aufwendungen für die Ingangsetzung und<br />

Erweiterung des Geschäftsbetriebs, auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus Einzelabschlüssen und<br />

auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände. Aufgrund des Ansatzverbotes<br />

nach <strong>NKF</strong> müssen die Abschreibungen auf die vorgenannten Positionen in der KB II neutralisiert werden.<br />

G260 Transferaufwendungen<br />

• 56450 Transferaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

• 56550 Transferaufwendungen an Sonstige<br />

Unter dieser Position sind alle Leistungen der Kommune oder der Betriebe an Dritte zu erfassen, die<br />

gewährt werden, ohne dass die Kommune oder der Betrieb dadurch einen Anspruch auf eine konkrete<br />

Gegenleistung erwirbt. Als Transferaufwendungen werden daher z.B. Zuweisungen und Zuschüsse<br />

für laufende Zwecke, Schuldendiensthilfen u.ä. erfasst. Dazu gehören auch Fälle, wenn sich die Kommune<br />

oder ein Betrieb lediglich an einer Finanzierung beteiligt, z.B. bei der Umlage nach dem Kran-<br />

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kenhausgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen oder an Leistungen nach sonstigen landes- oder<br />

bundesrechtlichen Vorschriften. Darunter fallen auch kommunale Hilfen an private Haushalte (Sozialtransferaufwendungen).<br />

Typisch dafür sind Leistungen der Sozialhilfe, der Jugendhilfe, Leistungen an<br />

Arbeitssuchende, Leistungen an Kriegsopfer und ähnliche Anspruchsberechtigte, Leistungen an Asylbewerber<br />

sowie sonstige soziale Leistungen. Aber auch Hilfen der Kommune oder eines Betriebes an<br />

Unternehmen (Subventionen, geleistete Spenden) fallen hierunter. Steuern sind dagegen unter den<br />

sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu erfassen.<br />

G270 Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />

• Steuern vom Einkommen und Ertrag<br />

o 56650 Steuern vom Einkommen und Ertrag an Vollkonsolidierungskreis<br />

o 56750 Steuern vom Einkommen und Ertrag an Sonstige<br />

• Sonstige Steuern<br />

o 56850 Sonstige Steuern an Vollkonsolidierungskreis<br />

o 56950 Sonstige Steuern an Sonstige<br />

• Latente Steuern<br />

o 57050 Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />

• Aufwendungen aus Verlustübernahmen<br />

o 60000 Aufwendungen aus Verlustübernahmen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

o 60050 Aufwendungen aus Verlustübernahmen von Sonstigen<br />

• Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen<br />

o 60100 Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

o 60150 Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />

Unter der Position „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ sind alle Aufwendungen, die nicht den anderen<br />

Aufwandspositionen, den Zinsen und ähnlichen Finanzaufwendungen oder den außerordentlichen<br />

Aufwendungen zuzuordnen sind, zu erfassen. Hierunter fallen:<br />

• sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen, z.B. für Aus- und Fortbildung, Reisekosten,<br />

Dienst-, Schutz- und Arbeitskleidung inkl. persönlicher (dienstlicher) Ausrüstungsgegenstände,<br />

Aufwendungen für Personaleinstellungen, Dienstjubiläen, Umfallversicherung für die<br />

Beschäftigten,<br />

• Inanspruchnahme von Rechten und Diensten, z.B. Mieten, Pachten, Erbbauzinsen (ohne<br />

Mietnebenkosten, diese sind der Position „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ zuzuordnen),<br />

Leasing, Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit, Supportleistungen für eingesetzte<br />

Software,<br />

• Geschäftsaufwendungen wie z.B. Büro- und Verbrauchsmaterial, Austauschgegenstände unter<br />

60 € netto (Landeshauptstadt Düsseldorf) bzw. 150 € netto (Betriebe der Landeshauptstadt<br />

Düsseldorf, die von der sog. Poolabschreibung Gebrauch machen), Fachliteratur, Fachzeitschriften,<br />

Zeitungen, elektronische oder Online-Veröffentlichungen, Telekommunikationsleistungen,<br />

Porto, Vergütungen an Sachverständige, Gerichts-, Anwaltskosten, Rundfunk- und<br />

Fernsehgebühren (soweit sie nicht bei der Haltung von Fahrzeugen zu erfassen sind), Kontoführungsgebühren,<br />

an Dritte zu leistende Verwaltungsgebühren, Bewirtungen, Lizenzgebüh-<br />

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en für die Nutzung von Internetportalen, Druckaufträge, Kopieraufträge, Dolmetscherkosten,<br />

Honorare außerhalb einer Dienstbeschäftigung,<br />

• Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen (Verkauf unter Buchwert),<br />

• Versicherungsbeiträge, Steueraufwendungen (Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, la-<br />

tente Steuern etc), Aufwendungen aus Schadensfällen (soweit sie nicht unter die Aufwendungen<br />

für Sach- und Dienstleistungen fallen)<br />

• Aufwendungen aus aufgabenbezogenen Leistungsbeteiligungen bei Leistungen für Unterkunft<br />

und Heizung an Arbeitssuchende, zur Eingliederung I von Arbeitssuchenden und bei einmaligen<br />

Leistungen an Arbeitssuchenden,<br />

• Wertberichtigungen zu Forderungen (wie Niederschlagungen),<br />

• Einstellungen und Zuschreibungen in die Sonderposten,<br />

• Aufwendungen aus Verlustübernahmen,<br />

• Sonstige Rückstellungszuführungen (soweit nicht bei speziellen Positionen erfasst),<br />

• Ersatzbeschaffungen im Rahmen von Festwerten (soweit gebildet),<br />

• Weitere sonstige ordentliche Aufwendungen wie Verfügungsmittel des Landrats, Fraktionszuwendungen,<br />

Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz, Ersatzvornahmen,<br />

Säumniszuschläge, Aufwendungen aus der Inanspruchnahme von Bürgschaften und Gewährverträgen,<br />

Spendenverwendungen<br />

G300 Finanzerträge<br />

• Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen<br />

o 60200 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

o 60250 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen von Sonstigen<br />

o 60300 Erträge aus Verlustübernahmen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

o 60350 Erträge aus Verlustübernahmen von Sonstigen<br />

• Beteiligungserträge<br />

• Zinserträge<br />

o 60400 Beteiligungserträge von voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

o 60450 Beteiligungserträge von Sondervermögen<br />

o 60500 Beteiligungserträge von assoziierten Unternehmen<br />

o 60550 Beteiligungserträge von Sonstigen<br />

o 60600 Zinserträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

o 60650 Zinserträge von Sonstigen<br />

• Sonstige Finanzerträge<br />

o 60750 Sonstige Finanzerträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

o 60800 Sonstige Finanzerträge von Sonstigen<br />

- 50 -


Unter den Finanzerträgen sind insbesondere Zinsen aus Ausleihungen, Dividenden oder andere Ge-<br />

winnanteile zu erfassen. Ebenso sind hier Erträge aus Beteiligungen oder Wertpapieren, Zinsen aus<br />

Geldanlagen und Kontoguthaben (z.B. Tagesgeld- und Festgeldzinsen) sowie andere zinsähnliche<br />

Erträge anzusetzen. Nicht dazu gehören Zinszuschüsse sowie Verzugszinsen, Stundungs- oder Aussetzungszinsen,<br />

die durch ein Hinausschieben der Zahlungsfälligkeit entstehen. Diese sind unter den<br />

sonstigen ordentlichen Erträgen zu erfassen. Auch Erträge aus der Veräußerung von Finanzanlagen<br />

sind nicht hier, sondern unter den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ auszuweisen.<br />

Unter der Position „Zinserträge“ sind Zinsen für Einlagen bei Kreditinstituten und für Forderungen an<br />

Dritte (Bankguthaben, Darlehen und Hypotheken) sowie Zinsen und Dividenden aus Wertpapieren<br />

des Umlaufvermögens zu erfassen. Hierunter fallen auch Zinserträge aus anderen Wertpapieren und<br />

Ausleihungen des Finanzanlagevermögens. Säumniszuschläge gehören nicht zu den Zinserträgen<br />

und sind bei der Position „sonstige ordentliche Erträge“ zu erfassen.<br />

Zur Position „Sonstige Finanzerträge“ gehören u.a. Dividendenerträge und ähnliche Ausschüttungen<br />

aus Wertpapieren des Anlagevermögens. Die Erträge aus assoziierten Unternehmen sind unter der<br />

Position gesondert G310 zu erfassen.<br />

G310 Erträge aus assoziierten Unternehmen<br />

Die Anteilskonsolidierung von assoziierten Unternehmen erfolgt nach der Equity - Methode, die in<br />

§ 312 HGB geregelt ist. Die Equity - Methode ist dadurch charakterisiert, dass der Wertansatz für den<br />

kommunalen Betrieb, ausgehend von den historischen Anschaffungskosten, in den Folgejahren entsprechend<br />

der Entwicklung des anteiligen bilanziellen Eigenkapitals des assoziierten Betriebes fortgeschrieben<br />

wird. Erfolgswirksame Buchungen aus dieser Fortschreibung werden in dieser Position<br />

berücksichtigt. Wegen des Bruttoprinzips sind Erträge und Aufwendungen getrennt zu buchen.<br />

G320 Finanzaufwendungen<br />

• Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen<br />

o 60850 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

o 60900 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen von Sonstigen<br />

• Zinsaufwendungen<br />

o 60950 Zinsaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

o 61000 Zinsaufwendungen an Sonstigen<br />

• Sonstige Finanzaufwendungen<br />

o 61100 Sonstige Finanzaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

o 61150 Sonstige Finanzaufwendungen an Sonstigen<br />

Anders als im Handelsrecht werden unter den Finanzaufwendungen keine Abschreibungen auf Finanzanlagen<br />

erfasst, weil diese Vermögensgegenstände der kommunalen Aufgabenerfüllung zugerechnet<br />

werden bzw. dem Geschäftsbetrieb der Kommune oder einem Betrieb dienen. Diese sind<br />

somit unter den bilanziellen Abschreibungen zu erfassen.<br />

Unter der Position „Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen“ sind alle Aufwendungen aus<br />

Ergebnisabführungsverträgen zwischen Unternehmen aus der kommunalen Beteiligungsstruktur auszuweisen.<br />

Hier sind die Aufwendungen zu erfassen, wenn ein kommunaler Betrieb einen Gewinn erwirtschaftet<br />

und diesen an die Kommune abführen muss (Aufwand aus einem Gewinnabführungsvertrag).<br />

- 51 -


Übernimmt dagegen die Kommune den Verlust eines kommunalen Betriebes ist dieser „Aufwand aus<br />

Verlustübernahmen" nicht hier, sondern <strong>NKF</strong> - konform unter der Position „Sonstige ordentliche Aufwendungen“<br />

zu erfassen.<br />

Unter der Position „Zinsaufwendungen“ sind Zinsaufwendungen aus der Inanspruchnahme von<br />

Fremdkapital, auch Zinsen im Rahmen eines Kontokorrentkredites, auszuweisen.<br />

Zu der Position „Sonstige Finanzaufwendungen“ gehören Kreditbeschaffungskosten aus der Inanspruchnahme<br />

von Fremdkapital, aber auch sonstige Finanzaufwendungen im Rahmen eines Kontokorrentkredites<br />

(z.B. Agio, Disagio bzw. Damnum, Kreditprovisionen). Hierzu gehören nicht die allgemeinen<br />

Aufwendungen für den Geldverkehr, z.B. Kontoführungsgebühren, die unter den sonstigen<br />

ordentlichen Aufwendungen zu erfassen sind.<br />

G330 Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen<br />

Vergleiche für diese Position die Erläuterungen zur Position „Erträge aus assoziierten Unternehmen“.<br />

Es handelt sich bei dieser Position um die zugehörige Aufwandsposition.<br />

Außerordentliches Gesamtergebnis<br />

Im Rahmen der Abgrenzung, ob Geschäftsfälle der Kommune oder eines Betriebes zu außerordentlichen<br />

Erträgen oder Aufwendungen führen, muss geprüft werden, ob diese Vorgänge in hohem Maße<br />

ungewöhnlich sind, d.h. deren Auftreten nicht erwartet werden kann, selten oder unregelmäßig vorkommen,<br />

d.h. nicht ständig anfallen bzw. nicht wiederkehrender Natur und somit nicht planbar sind<br />

sowie materiell bedeutsam sind, d.h. von den finanziellen Auswirkungen her wesentlich in Bezug auf<br />

die örtlichen Gegebenheiten der Kommune oder des Betriebes sind. Dabei bestehen keine Unterschiede<br />

zwischen dem <strong>NKF</strong> - Vorgaben und denen des HGB. Die genannten Voraussetzungen müssen<br />

kumulativ vorliegen, um Erträge und Aufwendungen aus Geschäftsfällen der Kommune oder eines<br />

Betriebes als außerordentlich zu klassifizieren.<br />

Außerordentliche Erträge<br />

o 63000 Außerordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

o 63050 Außerordentliche Erträge von Sonstigen<br />

Unter dieser Position sind Erträge auszuweisen, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />

anfallen. Der Tatbestand ist entsprechend eng auszulegen. Als außerordentliche Erträge<br />

sind z.B. Versicherungsleistungen oder besondere Zuweisungen nach Naturkatastrophen<br />

anzusehen. Aber auch Spenden, sofern sie von wesentlicher Bedeutung für die individuellen<br />

Gegebenheiten der Kommune/Betriebe sind und ohne Auflage gewährt werden, zählen dazu.<br />

Unter diese Position fallen nicht die Veräußerungen von Vermögensgegenständen, die im<br />

Rahmen der Aufgabenerfüllung der Kommune/Betriebe regelmäßig erfolgen. Stellt die Veräußerung<br />

jedoch einen ungewöhnlichen Vorgang oder eine Aufgabe einer wesentlichen Betriebsgrundlage<br />

dar, z.B. die Veräußerung eines kommunalen/betrieblichen Unternehmens<br />

oder einer langjährigen wesentlichen Beteiligung, soll diese, weil sie aus der Natur der Sache<br />

heraus als selten und nicht gewöhnlich zu bewerten ist, hier erfasst werden.<br />

Außerordentliche Aufwendungen<br />

o 63100 Außerordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

o 63150 Außerordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />

- 52 -


Unter dieser Position sind Aufwendungen auszuweisen, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />

der Kommune oder des Betriebes anfallen. Der Tatbestand ist eng auszulegen.<br />

Als außerordentliche Aufwendungen sind z.B. die notwendigen Leistungen der Kommune/Betriebe<br />

zur Beseitigung von Naturkatastrophen anzusehen. Auch Abschreibungen, die<br />

entstehen, weil ein Geschäftsfall der Kommune/Betriebe als außerordentlich zu klassifizieren<br />

ist, sind im Ergebnisplan als außerordentliche Aufwendungen zu behandeln und entsprechend<br />

zuzuordnen.<br />

BP060 Ergebnisvorträge<br />

Als Ergebnisvortrag (Gewinn-/Verlustvortrag) ist der Restbetrag auszuweisen, der sich aus der Ergebnisverwendung<br />

der Vorjahre ergibt.<br />

G500 Gewinnverwendung<br />

G510 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis<br />

Sind Anteile vollkonsolidierter Betriebe im Besitz von Gesellschaftern außerhalb des Vollkonsolidierungskreises,<br />

ist das diesen Gesellschaftern zuzurechnende Ergebnis hier auszuweisen.<br />

Aufgrund des Saldierungsverbotes ist ggf. weiter zu untergliedern in:<br />

• Anderen Gesellschaftern zuzurechnender Gewinn<br />

• Anderen Gesellschaftern zuzurechnender Verlust<br />

G540 Zuführung in die Kapitalrücklage<br />

G550 Entnahmen aus der Kapitalrücklage<br />

G560 Zuführung in die Gewinnrücklage<br />

G570 Entnahmen aus der Gewinnrücklage<br />

Mit diesen vorgenannten Posten (G540 bis G570) werden in der Gesamtergebnisrechnung alle Zuführungen<br />

und Entnahmen zu bzw. aus der Kapitalrücklage sowie Zuführungen und Entnahmen zu bzw.<br />

aus den Gewinnrücklagen offen ausgewiesen, soweit sie sich auf den Gesamtbilanzgewinn/-verlust<br />

auswirken.<br />

- 53 -


Anlage 4: Nutzungsdauertabelle für den Gesamtabschluss<br />

Nr. Bezeichnung Beispiele (nicht abschließend)<br />

DUS<br />

ab<br />

1.1.05<br />

1. Gebäude und bauliche <strong>Anlagen</strong><br />

(Ab-) Wasserhebe- / -<br />

1.01 reinigungsanlagen<br />

(baulicher Teil)<br />

Nachklärbecken, Absetzbecken,<br />

Drainagen<br />

40<br />

1.02 Abwasserkanäle<br />

Aus- und Einlaufbauwerke einschl.<br />

80<br />

1.03 Rechen und Schützen (baulicher<br />

Teil)<br />

Fischaufstiegsanlage<br />

Bau-, Verkaufsbuden, Lagerbehäl-<br />

50<br />

1.04 Baracken, Behelfsbauten<br />

ter, Brennstoff-, Außentank<br />

Blockhaus, Grillhütte, Präsentationspavillion<br />

20<br />

1.05 Feuerwehrgerätehäuser (massiv) 60<br />

1.06 Feuerwehrgerätehäuser<br />

(sonstige Bauweise)<br />

40<br />

1.07 Freibäder (bauliche <strong>Anlagen</strong>) 40<br />

1.08 Garagen (massiv) 60<br />

1.09 Garagen (sonstige Bauweise) 40<br />

Gemeindezentren, Bürgerhäuser,<br />

1.10<br />

Saalbauten, Vereins-, Jugendheime<br />

60<br />

Geschäftshäuser (auch gemischt<br />

1.11<br />

genutzt mit Wohnungen)<br />

Bank, Gericht, Ausstellungs-, Kauf-<br />

Warenhäuser, Hochschulen<br />

Universitäten, Hotel, Theater<br />

80<br />

Gewässer / Hochwasserschutzanla-<br />

1.12 gen<br />

(baulicher Teil) I<br />

Hochwasserschutzmauer, -<br />

schieberanlage, -schutztore<br />

Deiche, Absturzbauwerke, Durchlässe,<br />

Spaltwerk<br />

100<br />

Gewässer / Hochwasserschutzanla-<br />

1.13 gen<br />

(baulicher Teil) II<br />

Hochwasserrückhaltebecken, -<br />

schutztore<br />

Sandfang, Gewässer (technisch<br />

ausgebaut)<br />

70<br />

1.14 Hallen (massiv)<br />

Leichtbauweise, Holzkonstruktion,<br />

60<br />

1.15 Hallen (sonstige Bauweise)<br />

Eislauf-, Squash-, Tennis-, Turn-,<br />

Sport-, Kühl-, Traglufthallen, Reitund<br />

Pferdeställen, Einkaufsmarkt<br />

40<br />

1.16 Hallenbäder<br />

Kur- und Heilbäder, Badekabinen,<br />

Schwimmbecken<br />

60<br />

Heime, Personal- und Schwestern-,<br />

1.17<br />

Alten-, Kinder-<br />

80<br />

Industriegebäude, Werkstätten<br />

1.18<br />

(mit und ohne Sozialtrakt)<br />

60<br />

1.19 Kapellen, Kirchen Friedhofskapellen 80<br />

1.20 Kindergärten, Kindertagesstätten 60<br />

- 54 -


1.21 Krankenhäuser 60<br />

1.22 Krematorien 60<br />

1.23 Lager (massiv) 60<br />

1.24 Lager (sonstige Bauweise) 40<br />

1.25 Leichenhallen, Trauerhallen 60<br />

1.26 Parkhäuser, Tiefgaragen 50<br />

1.27 Pumpenhäuser 50<br />

1.28 Rettungswachen (massiv) 60<br />

Rettungswachen (sonstige Bauwei-<br />

1.29<br />

se)<br />

40<br />

Schleusen, Wehre (sonstige Bau-<br />

1.30<br />

weise)<br />

Holzschleusen 30<br />

1.31 Schleusen, Wehre (Stahl und Beton) 50<br />

1.32 Schulgebäude (massiv) 60<br />

1.33 Schulgebäude (sonstige Bauweise) 40<br />

1.34 Silobauten (Beton) 30<br />

1.35 Silobauten (Kunststoff oder Stahl)) 25<br />

Sportanlagen (nur Sozialgebäude<br />

1.36<br />

u.a. Funktionsgebäude)<br />

Umkleidekabinen 60<br />

Straßenabläufe einschl. Anschluss-<br />

1.37<br />

kanäle<br />

Entwässerungsanlagen, -rinnen,<br />

Kanalanschlussleitung<br />

60<br />

Transformatoren- und Schalthäuser,<br />

1.38<br />

Trafostationshäuser<br />

40<br />

1.39 Tunnel (Spannbeton-, Stahlbeton-) 70<br />

1.40 Tunnel (Stahl-) 80<br />

1.41 Uferanlagen Kai-, Ufermauern, Pflasterböschung 75<br />

1.42 Verwaltungsgebäude (massiv) 60<br />

1.43 Verwaltungsgebäude<br />

(sonstige Bauweise)<br />

40<br />

1.44 Wassertürme 50<br />

1.45 Wohncontainer Wohnbaracken 20<br />

Wohnhäuser (auch Mehrfamilien-<br />

1.46<br />

häuser)<br />

Einfamilien, Reihenhäuser 80<br />

2. Straßen, Wege, Plätze (Grundstückseinrichtungen)<br />

2.01 Betonmauer, Ziegelmauer Wände, Mauern 40<br />

2.02 Brücken (Belag) 50<br />

Ingenieurbauwerke (Stütz-, Lärmschutzwän-<br />

2.03 Brücken (Holzkonstruktion)<br />

de u.a.)<br />

20<br />

2.04 Brücken (Mauerwerk)<br />

Ingenieurbauwerke (Stütz-, Lärmschutzwände<br />

u.a.)<br />

100<br />

Brücken (Stahl, Walzträger<br />

2.05<br />

in Beton)<br />

Ingenieurbauwerke (Stütz-, Lärmschutzwände<br />

u.a.)<br />

80<br />

Brücken<br />

2.06 (Stahlbeton, Verbund,<br />

Spannbeton)<br />

Ingenieurbauwerke (Stütz-, Lärmschutzwände<br />

u.a.)<br />

70<br />

2.07 Brückenwaagen 20<br />

- 55 -


Gewässerausbau naturnah<br />

2.08<br />

offene Gräben<br />

Renaturierung 50<br />

Kompostdeponie, -plätze<br />

2.09<br />

(baulicher Teil)<br />

Kompostplätze, -grünflächen, Kläranlage 25<br />

2.10 Löschwasserteiche 40<br />

2.11 Spielplätze, Bolzplätze Grünanlagen, Kleinspielplätze 15<br />

Barrieren, Tribünen, Sprungturm, Becken-<br />

2.12 Sport- und Bäderausbauten<br />

einstiegsleiter<br />

20<br />

Sportplätze (Rasen- und<br />

2.13<br />

Hartplätze)<br />

Golfplatz, Eis- und Rollschuhbahnen 25<br />

2.14 Straßen<br />

Bundes-, Landes-, Kreis-, Gemeinde-,<br />

Hauptverkehrs-, Anlieger-, Sammelstraßen<br />

Fahrradständer (offen), Poller, Pfosten,<br />

Holzzaun, Orientierungssysteme, Streugut-<br />

60<br />

Straßen- und Stadtmobiliar<br />

2.15<br />

I<br />

behälter, Schranken (elektrisch), Lichtreklame,<br />

Holzbänke<br />

Fahnenmast, Litfaßsäule, Werbetafel, Absperrgitter,<br />

-vorrichtungen<br />

Drahtzaun, Stellplätze (überdacht, PKW /<br />

Fahrrad), Leit-, Schutzplanken, Parkuhren,<br />

10<br />

Straßen- und Stadtmobiliar<br />

2.16<br />

II<br />

Straßenschilder, Knotenanlagen inkl. Steuerkabel,<br />

Straßennamen-, Hausnummerschilder,<br />

Schilderpfosten, Spiegel, Tabellenwegweiser,<br />

Verkehrsüberwachungsanlagen (stationär)<br />

20<br />

Straßen- und Stadtmobiliar<br />

2.17<br />

III<br />

Schranken (mechanisch), Bänke (außer<br />

Holz), Polleranlagen (hydraulisch)<br />

30<br />

2.18 Straßenbelag Verschleiß-, Deck- und Bindeschicht 15<br />

2.19 Wege, Plätze, Parkflächen<br />

Autoparkflächen, Parkplätze, Wege, Plätze,<br />

Fußgängerzone, Hofbefestigungen<br />

30<br />

3. Technische <strong>Anlagen</strong> (Betriebsanlagen)<br />

(Ab-) Wasserhebe- / - Schneckenpumpen, sonstige Pumpen,<br />

reinigungsanlagen<br />

3.01<br />

(bauliche / maschinelle Ein-<br />

Druckbelüftung, Oberflächenbelüftung,<br />

Tropfkörperanlage, Schaltwerte, elektrischer<br />

33<br />

richtungen)<br />

Teil, Rechenanlage, Brunnen<br />

Alarmgeber, Alarmanlagen,<br />

3.02<br />

Leitstellentechnik<br />

Brandmeldeanlage, Pausensignal-, Beschallungs-,<br />

Martinshorn-, Notrufanlage, Multiwarn,<br />

Signalhorn<br />

Hublifte, Hebe-, Arbeitsbühnen, Hubkorb, -<br />

steiger, Krananlagen, Sargversenk- und He-<br />

15<br />

Aufzüge, Transportvorrich-<br />

3.03<br />

tungen (mobil)<br />

beanlagen, Elevatoren, Förderbänder, -<br />

schnecken, Hänge-, Rollenbahnen, Transportbänder,<br />

Hochregallager, Plattenbänder,<br />

Rohrpostanlage, Hubtische<br />

15<br />

Aufzüge, Transportvorrich-<br />

3.04<br />

tungen (stationär)<br />

Aus- und Einlaufbauwerke<br />

Hublifte, Hebe-, Arbeitsbühnen, Hubkorb, -<br />

steiger, Krananlagen, Sargversenk- und Hebeanlagen,<br />

Laderampe<br />

25<br />

3.05 einschl. Rechen und Schützen<br />

Wehre, Kläranlagen, Schieber, Regler 20<br />

- 56 -


(maschinelle Einrichtungen)<br />

Bahnkörper, Gleisanlagen,<br />

3.06 Gleiseinrichtungen, Weichen<br />

Signalanlagen, Drehscheiben 33<br />

Baucontainer, Bürocontai-<br />

3.07<br />

ner, Transportcontainer<br />

20<br />

3.08 Beleuchtungsanlagen Gas-, Stromlichtpunkte, Schaltschränke 30<br />

Blockheizkraftwerke (Kraft-<br />

3.09<br />

Wärmkopplungsanlagen)<br />

20<br />

Brennofen (Töpferwerk-<br />

3.10<br />

statt)<br />

Dampfkessel, Dampfma-<br />

25<br />

3.11 schinen, Dampfturbinen, -<br />

versorgungsleitungen<br />

(Druck-) Wasserkessel, Wasserspeicher 20<br />

Druckluftanlagen, Kom-<br />

3.12<br />

pressoren<br />

Abfüll-, Preßluftanlage 15<br />

3.13 Druckrohrleitungen Abwasser, Sickwasser 40<br />

3.14 Gasleitungen<br />

Heiß- und Kaltluftanlagen,<br />

45<br />

3.15 Abzugsvorrichtungen, Klimaanlagen<br />

(Staub-) Absauganlage, Kälteanlage 15<br />

3.16 Heizkanäle 50<br />

Kabelnetze (Rohre,<br />

3.17 Schächte, Trassen, Freileitungen)<br />

Stromversorgungsleitungen, Kabelnetz,<br />

Fernmeldekabel<br />

25<br />

3.18 Kaltlichtleuchte 5<br />

Kompostwerk (maschineller<br />

3.19<br />

Teil)<br />

12<br />

Marmorkiesreaktor (Chlor-<br />

3.20<br />

anlage)<br />

Abwasser-, Pegel-, Kabel-, Glasfaser-, Emissionsmessgerät,<br />

Materialprüf-, Vermessungs-,<br />

Verkehrszählungs-, -<br />

12<br />

3.21 Mess- und Prüfgeräte I überwachungsgerät (Radar-, Zählgerät,<br />

Zählplatten), Röhrenkamera incl. Monitor<br />

und Feder, Längenmessrad, Prüfhörer, Glasfaserprüfstift,<br />

Thermometer<br />

12<br />

3.22 Mess- und Prüfgeräte II<br />

Notstromaggregate, Strom-<br />

Messkugel, Präzisions Digital Luxmeter,<br />

Schallpegel-Analysator, Anemometer<br />

12<br />

3.23 generatoren, -umformer,<br />

Gleichrichter<br />

Ladeaggregate, Wärmetauscher 20<br />

Ozonmessstation, Um-<br />

3.24<br />

weltmessstation<br />

12<br />

3.25 Photovoltaikanlagen 25<br />

3.26 Regaleinrichtungen<br />

Aktenpaternoster, Kompaktusanlage, Traversen<br />

20<br />

3.27 Solaranlagen 15<br />

3.28 Stromverteileranlagen 15<br />

- 57 -


3.29<br />

Telekommunikationseinrichtungen,Betriebsfunkanlagen<br />

Verkehrsrechner (Verkehrs-<br />

Antennenmasten, Funknetzanbindung, Fernsprechnebenstellenanlage<br />

(ISDN)<br />

3.30<br />

leitsystem)<br />

15<br />

Videoanlagen, Überwa-<br />

3.31<br />

chungsanlagen<br />

Aufruf-, Gegensprech-, Vermittlungsanlage,<br />

Kommunikationssysteme<br />

Auto-, Portalwaschanlage, Schmier-, Treib-<br />

15<br />

Waschanlage, Waschstra-<br />

3.32<br />

ßestofftank-<br />

und -zapfanlage,<br />

Tank- und Waschplatz, Schlauchwaschstraße<br />

15<br />

Wasseraufbereitungs-,<br />

3.33 Wasserenthärtungs-, Wasserreinigungsanlagen<br />

(Dauer- und Schnecken-) Pumpen, Pumpwerk,<br />

Rückgewinnungsanlage, Schlammbehandlung,<br />

Versorgungsleitung, Sickerwasserbehandlungsanlage<br />

15<br />

3.34 Windkraftanlagen 20<br />

3.35 Zwinger<br />

3.36 Maschinen und Geräte<br />

15<br />

Atemschutzgerät, Masken-<br />

3.37<br />

dichtprüfgerät<br />

Sauerstoffschutzgerät<br />

Getränke-, Passbild-, Visitenkarten-, Waren-,<br />

12<br />

3.38 Automaten (sonstige) Zigaretten-, Spiel-, Musik-, Videoautomat,<br />

Kaffeeautomat<br />

Entwicklungströge, Heft-, Trocken-, Vergrößerungs-,<br />

Rasterpräge-, (Film-) Schneidege-<br />

8<br />

Druckerei-, Fotolaborgerä-<br />

3.39<br />

te, Fotolaboreinrichtung<br />

Fahrkartenverkaufsautorät,<br />

Stanze, Foto-, Leuchttisch, Reproduktionskamera,<br />

Thermo-, Klebebinder-, Paginier-,<br />

Lochmaschine, Trockenschrank, Dunkelkammer-<br />

und Direktbelichtungssystem,<br />

Buchpresse<br />

10<br />

3.40 mat, Fahrkartenentwerter,<br />

Parkscheinautomat<br />

Kassenautomat<br />

Ventilator, Raumheizgerät, Be- / Entlüf-<br />

12<br />

3.41 Klimageräte (mobil)<br />

tungsgerät, Heiß- / Kaltluftgerät, (Bau-) Entfeuchtungs-,<br />

Trocknungsgeräte, Luftbe- /entfeuchter,<br />

Hygrometer<br />

Wäschetrockner, Waschmaschine, Mikrowel-<br />

10<br />

3.42 Küchen-, Haushaltsgeräte<br />

le, Nähmaschine, Kühlschrank, Spülmaschine,<br />

Gefrierschrank, Geschirr-Set, Kaffeemaschine,<br />

Abfalleimer<br />

Betonkleinmischer, Kanalleuchte, -rohrfräse,<br />

10<br />

Maschinen und Geräte<br />

3.43<br />

(Kanal- und Straßenbau)<br />

Rüttelplatten, Stampfer, Straßenfräse, Teerkocher,<br />

-spritze, Walzen, Zusammentragmaschine<br />

Atmungs-, Lade-, Nebel-, Spritzgerät, Press-<br />

10<br />

Maschinen und Geräte<br />

3.44<br />

(mobil)<br />

lufthammer, Bohrmaschine, Sägen, Scheren,<br />

Fräs-, Hobel-, Dreh-, Schleif-, Schneide-,<br />

Winden, Schläuche, Stempel, Trennmaschine,<br />

Laubbläser, -sauger, Lampen aller Art,<br />

8<br />

15<br />

- 58 -


Deckenfluter, Feuerlöscher, Druckluftanlage<br />

Abkant-, Abricht-, Anleim-, Anspitz-, Drehbänke,<br />

Sägen, Scheren, Bohr-, Fräs-, Hobel-<br />

Maschinen und Geräte (sta- , Härte-, Lackier-, Schleifmaschine, Schweiß-<br />

3.45<br />

tionär)<br />

, Lötgerät, Trenn-, Entfettungs-, Entgrat-,<br />

Erodier-, Falz-, Färb-, Feil-, Niet-, Stauchmaschine,<br />

Stanzen, Presse, Winden<br />

Aufsitzrasenmäher, Mähgerät aller Art,<br />

Friedhofsbagger, Hartplatzpflegegerät, Stra-<br />

Maschinen und Geräte ßen-, Gehweg-, Hand-, Vorbaukehrmaschi-<br />

3.46<br />

(Straßen- und Grünpflege) ne, Bewässerungsanlage, Kehrrichtkarren,<br />

Winterdienstgeräte, Schneepflug, Vorbauten,<br />

Leitpfostenwaschgerät<br />

Analyse-, Desinfektions-, Destillier-, Röntgen-,<br />

Inhalations-, Ultraschallgerät, , Zentri-<br />

Medizinisch-technische Gefuge, Mikroskop, Dummy, Sterilisator, Wär-<br />

3.47<br />

räte I<br />

me-, Rotlichtstrahler, Akkumulator, Magnet-,<br />

Fettabscheider, Aufzuchtanlage,Brutschrank,<br />

(Aquarien-) Filter<br />

Medizinisch-technische Ge- Defibrillator, AED-Gerät, Fibrintimer, Seh-<br />

3.48<br />

räte II<br />

testgerät, Testsystem<br />

(Industrie-) Staubsauger, Sandstrahlgebläse,<br />

Bohner-, Bürst-, Schuhputzmaschine,<br />

3.49 Reinigungsgeräte<br />

(Dampf-) Hochdruckreiniger, Wischmopwaschmaschine<br />

u.a.<br />

Feuerwehrschutzanzug, Gas-Säure-<br />

Sicherheitsgeräte und -<br />

3.50 Kontaminations-Schutzanzug, Schutzoverall,<br />

zubehör<br />

Auffanggurte, Rettungsweste<br />

Wippe, Rutsche, Schaukel, Klettergeräte,<br />

3.51 Spiel- / Sportgeräte Fitness- und Turngeräte, Sprungbrett<br />

(Schwimmbad), Kanu u.a.<br />

3.52 Büro- und Geschäftsausstattung (einschl. Software)<br />

CD-/DVD-Player,Fernseher, (Digital-) Kameras<br />

incl. Stativ, Cassettenrecorder, Lautspre-<br />

Audio-, Film-, Foto-, Videocher, Radio, Diktiergeräte, Verstärker,<br />

3.53<br />

geräte I<br />

Mischpult, Mixer, Stimmgerät, Regietische,<br />

Beamer, Textgeneratoren, Videogeräte,<br />

Camcorder<br />

Audio-, Film-, Foto-, Video- CD-Abhörsäule, Diaprojektor, DVB-T-<br />

3.54<br />

geräte II<br />

Receiver, Objektiv<br />

Regalsystem, -möbel, Zeichentisch mit<br />

Leuchtplatte, Zeichengeräte, Mediensicherungsanlage,<br />

Theken, Tresen, Schiebeleiter,<br />

Bibliotheks-, Gaststätten-,<br />

Röntgenbildbetrachter, Gymnastikgeräte,<br />

Küchen-, Labor-, Laden-,<br />

Gehstützen, Krankentragen, -fahrstühle, Un-<br />

3.55 Lager-, Praxis-, Krankentersuchungstisch,<br />

Behandlungs-, Massagehaus-,Werkstatteinrichtunliegen,<br />

Kranken-, Pflegebetten, Gerüst, Eingen<br />

I<br />

bauküchen, Bierzelt (-garnituren), Buchförderanlage,<br />

Erste-Hilfe-Schrank, Gartengrillkamin<br />

15<br />

10<br />

10<br />

10<br />

10<br />

5<br />

10<br />

10<br />

10<br />

15<br />

- 59 -


3.56<br />

3.57<br />

Bibliotheks-, Gaststätten-,<br />

Küchen-, Labor-, Laden-,<br />

Lager-, Praxis-, Krankenhaus-,Werkstatteinrichtungen<br />

II<br />

Bühnen-, Theater-, Ausstellungs-,Konzerteinrichtungen<br />

3.58 Büromaschinen I<br />

Bilderbuchtrog, Wickelauflage 15<br />

Redner-, Orchesterpult, Garderobenständer,<br />

Standaschenbecher, Ausstellungs-, Prospektständer,<br />

Bilderrahmen, Messestandsystem,<br />

(Glas-) Vitrinen, Schaufensteranlagen,<br />

Schaukästen, Bestuhlung, Beleuchtungsstellwerk,<br />

Podium, Teppich, Schließfachan-<br />

lage, Podest<br />

Binde-, Heft-, Rechen-, Schreibmaschine,<br />

Brieföffner, Brief-, Waagen aller Art, Papierschneidegerät,<br />

Schredder, Laminiergerät,<br />

Lablemaker, Papierrüttler, Beschriftungsautomat,<br />

Adressier-, Kuvertier-, Frankiermaschine,<br />

Kopierer, Registrierkasse, Perforiergerät,<br />

Diktiergerät, Aktenvernichter<br />

3.59 Büromaschinen II Falzmaschine, Mobile Sortierstation 10<br />

3.60 Büromöbel, -ausstattung I<br />

3.61 Büromöbel, -ausstattung II<br />

3.62 Computer und Zubehör<br />

3.63 Gebrauchskunst I<br />

3.64 Gebrauchskunst II<br />

Schränke / Stühle / Tische aller Art, Polstergarnitur,<br />

Regal, Postverteilungsanlage, Medien-,<br />

Plakat-, Transportwagen, Steh-, Stellwandelement,<br />

Abdeckplatte, Prospektstän-<br />

der, Sichtschutzverblendung<br />

Wandspiegel, (Holz-)Spielzeug, Container,<br />

Wand-, Schultafel, Hinweisschild, Leitern,<br />

Jalousien, Tresor, Infoterminal, Pflanzkübel<br />

(mit / ohne Bepflanzung), Bilderrahmen<br />

PC, Laptop, Notebook, Workstations, Peripheriegeräte<br />

(z.B. Monitor, Drucker, Kabel,<br />

Plotter, Scanner u.a.), Netzwerkserver,<br />

Großrechner, Kabel (-trommel), Datensicherungssystem,<br />

Barcodescanner, ISDN-<br />

Router, Printserver<br />

hochwertig, ab 1.000 EUR Anschaffungskosten)<br />

z.B. Grafiken, Aquarelle, Zeichnungen usw.<br />

unterhalb 1.000 EUR Anschaffungskosten)<br />

z.B. sonstige (Druck-) Grafiken<br />

3.65 Geldbearbeitungssysteme<br />

EC- / Kreditkartenleser, Geldprüf-, Sortier.,<br />

Wechsel-, Zählgerät<br />

Geldverpackungs-, Banderoliermaschine,<br />

Münzgerät<br />

10<br />

Instrumente (Blas- und<br />

3.66<br />

Schlag-)<br />

15<br />

3.67 Instrumente (elektronisch) Keyboard 5<br />

3.68 Instrumente (Streich-) 10<br />

3.69 Instrumente (Tasten-) Klavier, Klavierbank 20<br />

20<br />

10<br />

20<br />

20<br />

5<br />

20<br />

5<br />

- 60 -


3.70 Kommunikationsgeräte<br />

Autotelefon, Handy, Babyphone, Telefon,<br />

Anrufbeantworter, Faxgerät, Funkgerät<br />

5<br />

3.71 Lehr- und Lernmaterial<br />

Therapeutisches Material, Weidenhütte,<br />

(Fach-) Bücher, (Arbeits-) Zelte, Lernkarten<br />

5<br />

Lehr- und Lernmaterial<br />

3.72<br />

(speziell)<br />

Übungsinventar für Chemie und Physik<br />

Material Jagerprüfung (u.a. (Teil-)Präparate)<br />

Flipchart, Lein-, Magnet-, Moderations- und<br />

Pinnwand, Metaplantafel, Datensichtgerät<br />

18<br />

Präsentationsgeräte, Mode-<br />

3.73<br />

rationsmedien<br />

(z.B. Mikrofiche), Diatisch, Kartenständer,<br />

Projektionswand, Scheinwerfer (-anlage),<br />

Displaywand, Magnetwand, Moderationskoffer,<br />

Whiteboard<br />

10<br />

3.74 Präsentationszubehör Schaufensterpuppe 10<br />

3.75 Rucksack, Koffer Erste-Hilfe-Kasten (Notfallkoffer)<br />

Data-Display, Standardanwendungen, Be-<br />

5<br />

3.76 Software<br />

triebssystem, Netzwerksoftware, Spezialsoftware<br />

5<br />

3.77 Transportboxen (Kunststoff) Hundeboxen (für PKW), Gerätecontainer<br />

3.78 Fahrzeuge<br />

10<br />

3.79 Anhänger, Auflieger 15<br />

Bagger, sonstige Baufahr-<br />

3.80<br />

zeuge<br />

Bauwagen, Bulldog, Kipper 12<br />

3.81 Fahrräder Einrad, Lastenfahrrad 8<br />

Fäkalienwagen, Hoch-<br />

3.82<br />

druckspülwagen<br />

Feuerwehrfahrzeuge, Feu-<br />

Schadstoffmobil, Schlammsaugewagen,<br />

Sinkkasten-, Straßenablaufreinigungswagen,<br />

Streufahrzeug, Toilettenwagen, -kabine<br />

10<br />

3.83 erlöschfahrzeuge,Kraftfahrdrehleitern, Löschboote<br />

Einsatzleitwagen inkl. Leitern 20<br />

3.84 Hubwagen, Gerätewagen<br />

Elektrokarren, Stapler, Mülltonnen-, Kranztransportwagen,<br />

Bahrwagen<br />

10<br />

Kleintransporter, Mann-<br />

3.85<br />

schaftstransportfahrzeuge<br />

Kranken- / Rettungstrans-<br />

10<br />

3.86 portfahrzeuge,Notarzteinsatzwagen Lastkraftwagen, Sattel-<br />

8<br />

3.87 schlepper,Wechselaufbauten u.ä.<br />

Lokomotiven, Waggons,<br />

Transportcontainer 12<br />

3.88 Gelenkwagen, Kesselwagen<br />

Loren 30<br />

3.89 Motorräder, Motorroller Gepäckbrücke 10<br />

3.90 Müllentsorgungsfahrzeug Müllverdichter, Radlader 10<br />

3.91 Omnibusse 10<br />

3.92 Personenkraftwagen,<br />

Wohnwagen<br />

Kombiwagen, Wohnmobil 10<br />

3.93 Rettungsboot 12<br />

3.94 Traktoren 12<br />

- 61 -


Anlage 5: Terminplan<br />

Einreichen der geprüften Einzel- bzw. Teilkonzernabschlüsse bei der Kämmerei bis 31. Mai<br />

Einreichen der Kommunalbilanz II bei der Kämmerei bis 31. Mai<br />

- Postenüberleitung HBI - KBI; Ansatz/Bewertung KB II<br />

- Bestätigung der KB II durch Wirtschaftsprüfer<br />

- Ergänzende Informationen <strong>zum</strong> Gesamtlagebericht und -anhang<br />

- ggf. ergänzende Erläuterungen zur Konsolidierung<br />

Aufstellung und Einbringung des Entwurfs des Gesamtabschlusses<br />

in die Gremien<br />

- Aufstellung des Entwurfs durch Kämmerer<br />

- Bestätigung des Entwurfs durch Oberbürgermeister<br />

- Druck Gesamtabschluss<br />

- Versand an Haupt- und Finanzausschuss (HFA)<br />

- Versand an Rat<br />

- Einbringung HFA<br />

- Einbringung Rat; Weiterleitung Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)<br />

Prüfung und Anpassung des Entwurfs des Gesamtabschlusses<br />

- Prüfung des Entwurfs des Gesamtabschlusses durch den RPA<br />

- ggf. Anpassung des Entwurfs durch die Verwaltung<br />

Bestätigung des geprüften Gesamtabschlusses und<br />

Entlastung des Oberbürgermeisters durch den Rat<br />

- Druck der Vorlage <strong>zum</strong> Gesamtabschluss<br />

- Versand der Unterlagen an den Rat<br />

- Bestätigung des Gesamtabschlusses und Entlastung des OB durch den Rat<br />

01.<br />

Jun<br />

16.<br />

Sep<br />

30.<br />

Nov<br />

bis 15.<br />

Sep<br />

bis 30.<br />

Nov<br />

bis 15.<br />

Dez<br />

Anzeige und Bekanntmachung bis 31. Mrz<br />

- 62 -


Anlage 6: Personelle Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten<br />

Konsolidierungskreis Ansprechpartner Telefon / E-Mail<br />

Landeshauptstadt Düsseldorf<br />

- Kämmerei - Herr Hoppenstedt 0211 / 89 - 92028<br />

Marktplatz 6 peter.hoppenstedt@duesseldorf.de<br />

40213 Düsseldorf Frau Chilla 0211 / 89 - 94974<br />

manuela.chilla@duesseldorf.de<br />

SWD Städt. Wohnungs-<br />

gesellschaft Düsseldorf AG<br />

Witzelstraße 54/56 Herr Heddergott 0211 / 8904 - 100<br />

40255 Düsseldorf heddergott@swd-duesseldorf.de<br />

Herr Everdwalbesloh 0211 / 8904 - 146<br />

everdwalbesloh@swdduesseldorf.de<br />

Messe Düsseldorf GmbH<br />

Stockumer Kirchstr. 61 Herr Panzner 0211 / 4560 - 7726<br />

40474 Düsseldorf PanznerU@messe-duesseldorf.de<br />

Herr Agliata 0211 / 4560 - 173<br />

AgliataG@messe-duesseldorf.de<br />

Rheinbahn AG<br />

Hansaallee 1 Herr Korda 0211 / 582 - 1410<br />

40549 Düsseldorf Werner.Korda@rheinbahn.de<br />

Herr Grimm 0211 / 582 - 1415<br />

Bernhard.Grimm@rheinbahn.de<br />

Multifunktionsarena Immobilien-<br />

gesellschaft mbH & Co. KG<br />

Arena-Straße-1 Herr Pahlow 0211 / 320091<br />

40474 Düsseldorf pahlow@pahlow.de<br />

Industrieterrains Düsseldorf-<br />

Reisholz AG<br />

Henkelstraße 164 Herr Kornfeld 0211 / 74836 - 21<br />

40589 Düsseldorf kornfeld@idr.de<br />

Herr Schneider 0211 / 74836 - 940<br />

t.schneider@idr.de<br />

Holding der Landeshauptstadt<br />

Düsseldorf GmbH<br />

Marktplatz 6 Herr Jahnke 0211 / 89 - 93201<br />

40213 Düsseldorf frankronald.jahnke@duesseldorf.de<br />

Herr Klinkenberg 0211 / 89 - 93204<br />

horst.klinkenberg@duesseldorf.de<br />

Stadtentwässerungsbetrieb<br />

Auf'm Hennekamp 47 Herr Schmalbach 0211 / 89 - 95527<br />

40225 Düsseldorf franz.schmalbach@duesseldorf.de<br />

Frau Henkel 0211 / 89 - 26729<br />

lydia.henkel@duesseldorf.de<br />

- 63 -


Anlage 7: Konsolidierungspaket<br />

Kontensalden<br />

Report-ID : ERF-BE V-Währung<br />

Mu<br />

Landeshauptstadt Düsseldorf 001 lt 1 LW<br />

G-Bereich WährungKnz EUR<br />

Datenart N3 N3<br />

KON001 12.2008<br />

K K<br />

Bezeichnung Konto BG 1 2 V-Periode Periode S<br />

KOMMUNALBILANZ B 1<br />

AKTIVA BA010 1<br />

Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung<br />

des Geschäftsbetrie BA020 1 0,00 2,00<br />

Ingangsetzungsaufwendungen 00100 1 A 0,00 2,00 S<br />

Anlagevermögen BA030 1 0,00 0,00<br />

Immaterielle Vermögensgegenstände BA050 1 0,00 0,00<br />

Geschäfts- oder Firmenwert BA060 1 0,00 0,00<br />

Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüssen 01000 1 A 0,00 S<br />

Geschäftswert Kapitalkonsolid. K0031 1 A 0,00 S<br />

Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung K050 1 A 0,00 S<br />

Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände BA070 1 0,00 0,00<br />

Sonstige selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände<br />

aus den E 01030 1 A 0,00 S<br />

Sonstige entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände<br />

01040 1 A 0,00 S<br />

Anzahlungen BA080 1 0,00 0,00<br />

Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an<br />

Vollkonsolidierun 01050 1 I A 0,00 S<br />

Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an<br />

Sonstige 01060 1 A 0,00 S<br />

Summe Immaterielle Vermögensgegenstände BA091* 1 0,00 0,00<br />

Sachanlagen BA100 1 0,00 0,00<br />

Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte BA105 1 0,00 0,00<br />

Grünflächen 01200 1 A 0,00 S<br />

Ackerland 01220 1 A 0,00 S<br />

Wald, Forsten 01240 1 A 0,00 S<br />

Sonstige unbebaute Grundstücke 01260 1 A 0,00 S<br />

Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte BA110 1 0,00 0,00<br />

Kinder- und Jugendeinrichtungen 01300 1 A 0,00 S<br />

Schulen 01320 1 A 0,00 S<br />

Wohnbauten 01340 1 A 0,00 S<br />

Krankenhäuser 01360 1 A 0,00 S<br />

Soziale Einrichtungen 01380 1 A 0,00 S<br />

Sportstätten 01400 1 A 0,00 S<br />

Mehrzweck- und Messehallen 01420 1 A 0,00 S<br />

Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 01440 1 A 0,00 S<br />

Sonstige bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche<br />

Rechte 01450 1 A 0,00 S<br />

Infrastrukturvermögen BA115 1 0,00 0,00<br />

Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 01500 1 A 0,00 S<br />

Brücken und Tunnel 01520 1 A 0,00 S<br />

Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />

01540 1 A 0,00 S<br />

Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 01560 1 A 0,00 S<br />

Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />

01580 1 A 0,00 S<br />

Stromversorgungsanlagen 01600 1 A 0,00 S<br />

Gasversorgungsanlagen 01620 1 A 0,00 S<br />

Wasserversorgungsanlagen 01640 1 A 0,00 S<br />

Abfallbeseitigungsanlagen 01660 1 A 0,00 S<br />

Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 01680 1 A 0,00 S<br />

Bauten auf fremdem Grund und Boden BA120 1 0,00 0,00<br />

Bauten auf fremdem Grund und Boden 01700 1 A 0,00 S<br />

Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler BA125 1 0,00 0,00<br />

- 64 -


Kunstgegenstände 01750 1 A 0,00 S<br />

Baudenkmäler 01800 1 A 0,00 S<br />

Bodendenkmäler 01850 1 A 0,00 S<br />

Sonstige Kulturgüter 01900 1 A 0,00 S<br />

Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge BA130 1 0,00 0,00<br />

Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong> 02000 1 A 0,00 S<br />

Spezialfahrzeuge 04020 1 A 0,00 S<br />

Fahrzeuge für den ÖPNV 04040 1 A 0,00 S<br />

Sonstige Fahrzeuge 04060 1 A 0,00 S<br />

Betriebs- und Geschäftsausstattung BA145 1 0,00 0,00<br />

Betriebs- und Geschäftsausstattung 05000 1 A 0,00 S<br />

Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau BA150 1 0,00 0,00<br />

Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis 05020 1 I A 0,00 S<br />

Geleistete Anzahlungen an Sonstige 05040 1 A 0,00 S<br />

<strong>Anlagen</strong> im Bau 05060 1 A 0,00 S<br />

Summe Sachanlagevermögen BA201* 1 0,00 0,00<br />

Finanzanlagen BA210 1 0,00 0,00<br />

Anteile an verbundenen Unternehmen BA215 1 0,00 0,00<br />

Anteile an verbundenen Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />

10000 1 B A 0,00 S<br />

Anteile an sonstigen verbundenen Unternehmen 10020 1 B A 0,00 S<br />

Anteile an assoziierten Unternehmen BA220 1 0,00 0,00<br />

Anteile an assoziierten Unternehmen 10040 1 A 0,00 S<br />

EF Beteiligung an assoz. Unternehmen E13010 1 B A 0,00 S<br />

EF GfW aus Konsolidierung E13011 1 A 0,00 S<br />

EF Pass. UB aus Kapitalkonsolidierung E13012 1 A 0,00 S<br />

Geschäftswert assoziieter Betriebe K0120 1 A 0,00 S<br />

Stille Reserven assoziiete Betriebe K0140 1 A 0,00 S<br />

Passivischer UB assoziierte Betriebe K0160 1 A 0,00 S<br />

Übrige Beteiligungen BA230 1 0,00 0,00<br />

Übrige Beteiligungen 10080 1 B A 0,00 S<br />

Sondervermögen BA235 1 0,00 0,00<br />

Voll zu konsolidierende Sondervermögen 10100 1 A 0,00 S<br />

Nicht voll zu konsolidierende Sondervermögen 10120 1 A 0,00 S<br />

Wertpapiere des Anlagevermögens BA240 1 0,00 0,00<br />

Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

10140 1 A 0,00 S<br />

Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 10160 1 A 0,00 S<br />

Ausleihungen BA245 1 0,00 0,00<br />

Ausleihungen an verbundene Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />

10180 1 I A 0,00 S<br />

Ausleihungen an sonstige verbundene Unternehmen 10200 1 A 0,00 S<br />

Ausleihungen an Beteiligungen 10220 1 A 0,00 S<br />

Ausleihungen an Sondervermögen 10240 1 A 0,00 S<br />

Ausleihungen von kommunalen Betrieben an Kommune 10260 1 A 0,00 S<br />

Sonstige Ausleihungen 10280 1 A 0,00 S<br />

Summe Finanzanlagevermögen BA251* 1 0,00 0,00<br />

Summe Anlagevermögen BA291** 1 0,00 0,00<br />

Umlaufvermögen BA300 1 0,00 1,00<br />

Vorräte BA305 1 0,00 1,00<br />

Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Waren BA310 1 0,00 0,00<br />

Rohstoffe/Fertigungsmaterial, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe 20000 1 0,00 S<br />

Waren 20020 1 0,00 S<br />

Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 20040 1 0,00 S<br />

Fertige Erzeugnisse 20060 1 0,00 S<br />

Geleistete Anzahlungen für Vorräte BA320 1 0,00 1,00<br />

Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />

20080 1 I 0,00 1,00 S<br />

Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige 20100 1 0,00 S<br />

Summe Vorräte BA331* 1 0,00 1,00<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände BA350 1 0,00 0,00<br />

Forderungen BA355 1 0,00 0,00<br />

Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierung<br />

20120 1 0,00 S<br />

Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen<br />

20140 1 0,00 S<br />

Sonstige Forderungen an Vollkonsolidierungskreis 20160 1 I 0,00 S<br />

Sonstige Forderungen an Sonstige 20180 1 0,00 S<br />

Sonstige Vermögensgegenstände BA360 1 0,00 0,00<br />

Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />

20200 1 I 0,00 S<br />

- 65 -


Sonstige Vermögensgegenstände von Sonstigen 20220 1 0,00 S<br />

Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

BA371* 1 0,00 0,00<br />

Wertpapiere des Umlaufvermögens BA380 1 0,00 0,00<br />

Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

20240 1 I 0,00 S<br />

Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens 20260 1 0,00 S<br />

Liquide Mittel BA385 1 0,00 0,00<br />

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 20270 1 0,00 S<br />

Summe Umlaufvermögen BA391** 1 0,00 1,00<br />

Aktive Rechnungsabgrenzung BA400 1 0,00 0,00<br />

Abgrenzung latenter Steuern aus der Konsolidierung 20280 1 0,00 S<br />

Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskrei<br />

20300 1 I 0,00 S<br />

Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen<br />

20320 1 0,00 S<br />

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag BA420 1 0,00 0,00<br />

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 20340 1 0,00 S<br />

Aktive latente Steuern BA440 1 0,00 0,00<br />

Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen) 20360 1 0,00 S<br />

Aktive Steuerabgrenzung aus Kons.maßnahmen K0290 1 0,00 S<br />

Summe Aktiva BA451*** 1 0,00 3,00<br />

PASSIVA BP010 2<br />

Eigenkapital BP030 2 0,00 1,00<br />

Allgemeine Rücklage BP045 2 0,00 1,00<br />

Allgemeine Rücklage 30000 2 K 0,00 1,00 H<br />

Grundkapital/Stammkapital 30050 2 K 0,00 H<br />

Kapitalrücklage 30100 2 K 0,00 H<br />

Gewinnrücklagen 30150 2 K 0,00 H<br />

Andere Gewinnrücklagen 30160 2 K 0,00 H<br />

Neubewertungsrücklage 30170 2 K 0,00 H<br />

EF Verrechnung mit Gew.RL E13013 2 K 0,00 H<br />

Andere Rücklagen K0320 2 K 0,00 H<br />

Sonderrücklagen BP050 2 0,00 0,00<br />

Sonderrücklagen 30200 2 K 0,00 H<br />

Ausgleichsrücklage BP055 2 0,00 0,00<br />

Ausgleichsrücklage 30250 2 K 0,00 H<br />

Gesamtbilanzergebnis BP070 2 0,00 0,00<br />

Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter BP075 2 0,00 0,00<br />

AGP für Anteile fremder Gesellschafter K0353 2 K 0,00 H<br />

UB-Interimskonto für AGP fremde Gesellschafter K0354 2 K 0,00 H<br />

Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung BP080 2 0,00 0,00<br />

EF Währungseffekte Eigenkapital E35200 2 K 0,00 H<br />

EF Währungseffekte Goodwill E35201 2 K 0,00 H<br />

EF Währungseffekte Jahresergebnis E35202 2 K 0,00 H<br />

AGP Währungsumrechnung K0352 2 K 0,00 H<br />

Ausgleichsposten aus Kapitalkonsolidierung BP085 2 0,00 0,00<br />

UB-Interimskonto K0350 2 K 0,00 H<br />

Pass. UB aus Kapitalkonsolidierung K0351 2 K 0,00 H<br />

Verrechnung Bilanz aus KVA JU K0355 2 K 0,00 H<br />

Summe Eigenkapital BP091* 2 0,00 1,00<br />

Sonderposten BP100 2 0,00 0,00<br />

Sonderposten für Zuwendungen BP110 2 0,00 0,00<br />

Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

35000 2 I 0,00 H<br />

Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen 35050 2 0,00 H<br />

Sonderposten für Beiträgen BP120 2 0,00 0,00<br />

Sonderposten für Beiträgen vom Vollkonsolidierungskreis 35100 2 I 0,00 H<br />

Sonderposten für Beiträgen von Sonstigen 35150 2 0,00 H<br />

Sonderposten für den Gebührenausgleich BP130 2 0,00 0,00<br />

Sonderposten für den Gebührenausgleich 35200 2 0,00 H<br />

Sonstige Sonderposten BP140 2 0,00 0,00<br />

Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis 35250 2 I 0,00 H<br />

Sonstige Sonderposten von Sonstigen 35300 2 0,00 H<br />

Sonderposten mit Rücklageanteil 35350 2 0,00 H<br />

Summe Sonderposten BP151* 2 0,00 0,00<br />

Rückstellungen BP200 2 0,00 1,00<br />

Pensionsrückstellungen BP210 2 0,00 1,00<br />

Pensionsrückstellungen 37000 2 R 0,00 1,00 H<br />

Rückstellungen für Deponien und Altlasten BP220 2 0,00 0,00<br />

Rückstellungen für Deponien 37050 2 R 0,00 H<br />

- 66 -


Rückstellungen für Altlasten 37100 2 R 0,00 H<br />

Instandhaltungsrückstellungen BP230 2 0,00 0,00<br />

Instandhaltungsrückstellungen 37150 2 R 0,00 H<br />

Steuerrückstellungen BP240 2 0,00 0,00<br />

Steuerrückstellungen gegenüber Kommune 37200 2 R 0,00 H<br />

Steuerrückstellungen gegenüber Sonstigen 37250 2 R 0,00 H<br />

Passive latente Steuern aus der Konsolidierung 37300 2 R 0,00 H<br />

Passive latente Steuern aus Einzelabschlüssen 37350 2 R 0,00 H<br />

Passive Steuerabgrenz. aus Konsmaßnahmen K0380 2 R 0,00 H<br />

Sonstige Rückstellungen BP250 2 0,00 0,00<br />

Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis 37400 2 I R 0,00 H<br />

Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 37450 2 R 0,00 H<br />

So. Rückst. assoz. Unternehmen E39510 2 R 0,00 H<br />

Summe Rückstellungen BP261* 2 0,00 1,00<br />

Verbindlichkeiten BP300 2 0,00 1,00<br />

Anleihen BP310 2 0,00 0,00<br />

Anleihen vom Vollkonsolidierungskreis 40000 2 I 1 0,00 H<br />

Anleihen von Sonstigen 40050 2 1 0,00 H<br />

Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen BP320 2 0,00 0,00<br />

Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen gegenüber<br />

dem Vollkon 40100 2 I 1 0,00 H<br />

Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen gegenüber<br />

Sonstigen 40150 2 1 0,00 H<br />

Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung BP330 2 0,00 0,00<br />

Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />

gegenüber dem 40250 2 I 1 0,00 H<br />

Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />

gegenüber Sons 40300 2 1 0,00 H<br />

Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen<br />

wirtschaftlich gl BP340 2 0,00 0,00<br />

Verb. aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />

gleichk Vollk. 40350 2 1 0,00 H<br />

Verb. aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />

gleick Sonst. 40400 2 1 0,00 H<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen BP350 2 0,00 0,00<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber<br />

dem Vollkon 40450 2 I 1 0,00 H<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber<br />

Sonstigen 40500 2 1 0,00 H<br />

Sonstige Verbindlichkeiten BP360 2 0,00 1,00<br />

Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />

40550 2 I 1 0,00 1,00 H<br />

Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Sonstigen 40600 2 1 0,00 H<br />

Summe Verbindlichkeiten BP371* 2 0,00 1,00<br />

Passive Rechnungsabgrenzung BP400 2 0,00 0,00<br />

Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

40650 2 I 0,00 H<br />

Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 40700 2 0,00 H<br />

Summe Passiva BP451*** 2 0,00 3,00<br />

Ordentliche Erträge G010 3 0,00 0,00<br />

Steuern und ähnliche Abgaben G030 3 0,00 0,00<br />

Steuern und ähnliche Abgaben vom Vollkonsolidierungskreis 50000 3 I 0,00 H<br />

Steuern und ähnliche Abgaben von Sonstigen 50050 3 0,00 H<br />

EF Latente Steuer auf Zwischenergebnisse E77500 4 0,00 H<br />

Zuwendungen und allgemeine Umlagen G040 3 0,00 0,00<br />

Zuwendungen und allgemeine Umlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

50100 3 I 0,00 H<br />

Zuwendungen und allgemeine Umlagen von Sonstigen 50150 3 0,00 H<br />

Sonstige Transfererträge G060 3 0,00 0,00<br />

Sonstige Transfererträge vom Vollkonsolidierungskreis 50200 3 I 0,00 H<br />

Sonstige Transfererträge von Sonstigen 50250 3 0,00 H<br />

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte G080 3 0,00 0,00<br />

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />

50300 3 I 0,00 H<br />

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen 50350 3 0,00 H<br />

Privatrechtliche Leistungsentgelte G100 3 0,00 0,00<br />

Privatrechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />

50400 3 I 0,00 H<br />

Privatrechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen 50450 3 0,00 H<br />

Kostenerstattungen und Kostenumlagen G120 3 0,00 0,00<br />

Kostenerstattungen und Kostenumlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

50500 3 I 0,00 H<br />

- 67 -


Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Sonstigen 50550 3 0,00 H<br />

Sonstige ordentliche Erträge G140 3 0,00 0,00<br />

Sonstige ordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis 50600 3 I 0,00 H<br />

Sonstige ordentliche Erträge von Sonstigen 50650 3 0,00 H<br />

Ertrag aus Endkonsolidierung K0544 3 0,00 H<br />

Aktivierte Eigenleistungen G160 3 0,00 0,00<br />

Aktivierte Eigenleistungen 50700 3 0,00 H<br />

Bestandsveränderungen G180 3 0,00 0,00<br />

Bestandsveränderungen 50750 3 0,00 H<br />

Summe ordentliche Erträge G191* 3 0,00 0,00<br />

Ordentliche Aufwendungen G200 4 0,00 0,00<br />

Personalaufwendungen G210 4 0,00 0,00<br />

Aufwendungen aus der Personalgestellung im Vollkonsolidierungskreis<br />

55000 4 J 0,00 S<br />

Sonstige Personalaufwendungen 55050 4 0,00 S<br />

Versorgungsaufwendungen G220 4 0,00 0,00<br />

Versorgungsaufwendungen 55150 4 0,00 S<br />

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen G230 4 0,00 0,00<br />

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an Vollkonsolidierungskrei<br />

55250 4 I 0,00 S<br />

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an Sonstige 55350 4 0,00 S<br />

EF Effekte Zwischenergebniseliminierung E60010 4 0,00 S<br />

Bilanzielle Abschreibungen G240 4 0,00 0,00<br />

Abschreibungen von Aufwendungen für die Ingangsetzung<br />

und Erweiterung 55450 4 D 0,00 S<br />

Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus<br />

den Einzelabschl 55550 4 D 0,00 S<br />

Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus der<br />

Vollkonsolid 55650 4 D 0,00 S<br />

Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus der<br />

Equity-Konso 55750 4 D 0,00 S<br />

Abschreibungen auf selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände<br />

55850 4 D 0,00 S<br />

Abschreibungen auf voll zu konsolidierende verbundene<br />

Unternehmen 55950 4 D 0,00 S<br />

Abschreibungen auf Sondervermögen 56050 4 D 0,00 S<br />

Abschreibungen auf assoziierte Unternehmen 56150 4 D 0,00 S<br />

Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens<br />

56250 4 D 0,00 S<br />

Sonstige Abschreibungen 56350 4 D 0,00 S<br />

EF AfA aus KapKons at equity E65010 4 D 0,00 S<br />

AfA aus Kapitalkonsolidierung K0650 4 D 0,00 S<br />

Transferaufwendungen G260 4 0,00 0,00<br />

Transferaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis 56450 4 0,00 S<br />

Transferaufwendungen an Sonstige 56550 4 0,00 S<br />

Sonstige ordentliche Aufwendungen G270 4 0,00 0,00<br />

Steuern vom Einkommen und Ertrag an Vollkonsolidierungskreis<br />

56650 4 I 0,00 S<br />

Steuern vom Einkommen und Ertrag an Sonstige 56750 4 0,00 S<br />

Sonstige Steuern an Vollkonsolidierungskreis 56850 4 I 0,00 S<br />

Sonstige Steuern an Sonstige 56950 4 0,00 S<br />

Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen 57050 4 0,00 S<br />

Latente Steuern aus der Konsolidierung 57150 4 0,00 S<br />

Aufwendungen aus Verlustübernahmen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

60000 4 I 0,00 S<br />

Aufwendungen aus Verlustübernahmen von Sonstigen 60050 4 0,00 S<br />

Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

60100 4 I 0,00 S<br />

Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen an Sonstige 60150 4 0,00 S<br />

Verrechnung GuV aus KVA JU K0675 4 0,00 S<br />

Latente Steuer aus Kons.maßnahmen (Aufwand) K0770 4 0,00 S<br />

Latente Steuer aus Kons.maßnahmen (Ertrag) K0771 3 0,00 S<br />

Summe ordentliche Aufwendungen G281* 4 0,00 0,00<br />

Summe Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit G291** 3 0,00 0,00<br />

Finanzerträge G300 3 0,00 0,00<br />

Erträge aus Gewinnabführungsverträgen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

60200 3 I 0,00 H<br />

Erträge aus Gewinnabführungsverträgen von Sonstigen 60250 3 0,00 H<br />

Erträge aus Verlustübernahmen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

60300 3 I 0,00 H<br />

Erträge aus Verlustübernahmen von Sonstigen 60350 3 0,00 H<br />

Beteiligungserträge von voll zu konsolidierenden verbunde- 60400 3 I 0,00 H<br />

- 68 -


nen Unternehm<br />

Beteiligungserträge von Sondervermögen 60450 3 0,00 H<br />

Beteiligungserträge von assoziierten Unternehmen 60500 3 0,00 H<br />

Beteiligungserträge von Sonstigen 60550 3 0,00 H<br />

Zinserträge vom Vollkonsolidierungskreis 60600 3 I 0,00 H<br />

Zinserträge von Sonstigen 60650 3 0,00 H<br />

Sonstige Finanzerträge vom Vollkonsolidierungskreis 60750 3 I 0,00 H<br />

Sonstige Finanzerträge von Sonstigen 60800 3 0,00 H<br />

Erträge aus assoziierten Unternehmen G310 3 0,00 0,00<br />

Erträge aus assoziierten Beteiligungen 60700 3 0,00 H<br />

EF anteiliger Jahresüberschuss E55012 3 0,00 H<br />

EF anteiliger Jahresfehlbetrag E55013 4 0,00 H<br />

EF Sonstige Erträge E55014 3 0,00 H<br />

EF Sonstige Aufwendungen E55015 4 0,00 H<br />

EF Auflösung passivischer UB E55016 3 0,00 H<br />

EF Ausgl. ergebniswirksame Veränd. E55017 3 0,00 H<br />

EF Ertrag Entkonsolidierung E55018 3 0,00 H<br />

Ertr. aus Beteil. Equity E55019 3 I 0,00 H<br />

Finanzaufwendungen<br />

Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen vom Voll-<br />

G320 4 0,00 0,00<br />

konsolidierungskrei<br />

Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen von Sonsti-<br />

60850 4 I 0,00 S<br />

gen 60900 4 0,00 S<br />

Zinsaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis 60950 4 I 0,00 S<br />

Zinsaufwendungen an Sonstige 61000 4 0,00 S<br />

Sonstige Finanzaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis 61100 4 I 0,00 S<br />

Sonstige Finanzaufwendungen an Sonstige 61150 4 0,00 S<br />

Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen G330 4 0,00 0,00<br />

Aufwendungen aus assoziierten Beteiligungen 61050 4 0,00 S<br />

Summe Finanzergebnis G341* 3 0,00 0,00<br />

Summe Ordentliches Ergebnis G361** 3 0,00 0,00<br />

Außerordentliche Erträge G400 3 0,00 0,00<br />

Außerordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis 63000 3 I 0,00 H<br />

Außerordentliche Erträge von Sonstigen 63050 3 0,00 H<br />

Außerordentliche Aufwendungen G420 4 0,00 0,00<br />

Außerordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis 63100 4 I 0,00 S<br />

Außerordentliche Aufwendungen an Sonstige 63150 4 0,00 S<br />

Summe Außerordentliches Ergebnis G441* 3 0,00 0,00<br />

Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Eliminierung KapKons) G450 2 0,00 0,00<br />

Jahresergebnis (Eliminierung durch KapKons) K0341 2 L 0,00 H<br />

Summe Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Erfassung) G999 3 0,00 0,00<br />

Ergebnisvorträge BP060 2 0,00 0,00<br />

Ergebnisvortrag 30300 2 X K 0,00 H<br />

Ergebnisvortrag Equity E33000 2 K 0,00 H<br />

Ergebnisvortrag K0330 2 K 0,00 H<br />

Gewinnverwendung G500 2<br />

Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis G510 2 0,00 0,00<br />

Anderen Gesellschaftern zuzurechnender Gewinn 65050 2 L 0,00 H<br />

Zuführung in die Kapitalrücklage G540 2 0,00 0,00<br />

Zuführung in die Kapitalrücklage 65220 2 L 0,00 H<br />

Entnahmen aus der Kapitalrücklage G550 2 0,00 0,00<br />

Entnahmen aus der Kapitalrücklage 65200 2 L 0,00 H<br />

Zuführung in die Gewinnrücklage G560 2 0,00 0,00<br />

Zuführung in die Gewinnrücklage 65320 2 L 0,00 H<br />

Entnahmen aus der Gewinnrücklage G570 2 0,00 0,00<br />

Entnahmen aus der Gewinnrücklage 65300 2 L 0,00 H<br />

Summe Gesamtbilanzgewinn/Gesamtbilanzverlust G581** 2 0,00 0,00<br />

Aktiva 1 0,00 3,00<br />

Passiva 2 0,00 3,00<br />

* Aktiva - Passiva = Bil-JÜ 0,00 0,00<br />

Erträge 3 0,00 0,00<br />

Aufwendungen 4 0,00 0,00<br />

* Erträge - Aufwendungen = GuV-JÜ 0,00 0,00<br />

Differenz 0,00 0,00<br />

- 69 -


IC- Unterkontensalden<br />

Report-ID : IC-Unterkontensalden V-Währung<br />

Landeshauptstadt Düsseldorf 001 Mult 1 LW<br />

G-Bereich WährungKnz EUR<br />

Datenart N3 N3<br />

KON001 12.2008<br />

Bezeichnung Konto BG K1 K2 V-Periode Periode S<br />

Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />

20080 1 I 0,00 1,00 S<br />

Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />

40550 2 I 1 0,00 1,00 H<br />

<strong>Anlagen</strong>bewegungen<br />

Report-ID : <strong>Anlagen</strong>bewegungen V-Währung<br />

Landeshauptstadt Düsseldorf 001 Multt 1 LW 2,00<br />

G-Bereich WährungKnz EUR<br />

Datenart N3 N3<br />

KON001 12.2008<br />

Bezeichnung Konto BG K1 K2 V-Periode Periode S AHkZugang<br />

Ingangsetzungsaufwendungen 00100 1 A 0,00 2,00 S<br />

Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüssen<br />

01000 1 A 0,00 S<br />

Sonstige selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände<br />

aus den E 01030 1 A 0,00 S<br />

Sonstige entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände<br />

01040 1 A 0,00 S<br />

Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

an Vollkonsolidierun 01050 1 I A 0,00 S<br />

Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

an Sonstige 01060 1 A 0,00 S<br />

Grünflächen 01200 1 A 0,00 S<br />

Ackerland 01220 1 A 0,00 S<br />

Wald, Forsten 01240 1 A 0,00 S<br />

Sonstige unbebaute Grundstücke 01260 1 A 0,00 S<br />

Kinder- und Jugendeinrichtungen 01300 1 A 0,00 S<br />

Schulen 01320 1 A 0,00 S<br />

Wohnbauten 01340 1 A 0,00 S<br />

Krankenhäuser 01360 1 A 0,00 S<br />

Soziale Einrichtungen 01380 1 A 0,00 S<br />

Sportstätten 01400 1 A 0,00 S<br />

Mehrzweck- und Messehallen 01420 1 A 0,00 S<br />

Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 01440 1 A 0,00 S<br />

Sonstige bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche<br />

Rechte 01450 1 A 0,00 S<br />

Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 01500 1 A 0,00 S<br />

Brücken und Tunnel 01520 1 A 0,00 S<br />

Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />

01540 1 A 0,00 S<br />

Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

01560 1 A 0,00 S<br />

Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />

01580 1 A 0,00 S<br />

Stromversorgungsanlagen 01600 1 A 0,00 S<br />

Gasversorgungsanlagen 01620 1 A 0,00 S<br />

Wasserversorgungsanlagen 01640 1 A 0,00 S<br />

Abfallbeseitigungsanlagen 01660 1 A 0,00 S<br />

Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 01680 1 A 0,00 S<br />

Bauten auf fremdem Grund und Boden 01700 1 A 0,00 S<br />

Kunstgegenstände 01750 1 A 0,00 S<br />

- 70 -


Baudenkmäler 01800 1 A 0,00 S<br />

Bodendenkmäler 01850 1 A 0,00 S<br />

Sonstige Kulturgüter 01900 1 A 0,00 S<br />

Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong> 02000 1 A 0,00 S<br />

Spezialfahrzeuge 04020 1 A 0,00 S<br />

Fahrzeuge für den ÖPNV 04040 1 A 0,00 S<br />

Sonstige Fahrzeuge 04060 1 A 0,00 S<br />

Betriebs- und Geschäftsausstattung 05000 1 A 0,00 S<br />

Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

05020 1 I A 0,00 S<br />

Geleistete Anzahlungen an Sonstige 05040 1 A 0,00 S<br />

<strong>Anlagen</strong> im Bau 05060 1 A 0,00 S<br />

Anteile an verbundenen Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />

10000 1 B A 0,00 S<br />

Anteile an sonstigen verbundenen Unternehmen 10020 1 B A 0,00 S<br />

Anteile an assoziierten Unternehmen 10040 1 A 0,00 S<br />

Übrige Beteiligungen 10080 1 B A 0,00 S<br />

Voll zu konsolidierende Sondervermögen 10100 1 A 0,00 S<br />

Nicht voll zu konsolidierende Sondervermögen 10120 1 A 0,00 S<br />

Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

10140 1 A 0,00 S<br />

Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 10160 1 A 0,00 S<br />

Ausleihungen an verbundene Unternehmen im<br />

Vollkonsolidierungskreis 10180 1 I A 0,00 S<br />

Ausleihungen an sonstige verbundene Unternehmen<br />

10200 1 A 0,00 S<br />

Ausleihungen an Beteiligungen 10220 1 A 0,00 S<br />

Ausleihungen an Sondervermögen 10240 1 A 0,00 S<br />

Ausleihungen von kommunalen Betrieben an<br />

Kommune 10260 1 A 0,00 S<br />

Sonstige Ausleihungen 10280 1 A 0,00 S<br />

EF Beteiligung an assoz. Unternehmen E13010 1 B A 0,00 S<br />

EF GfW aus Konsolidierung E13011 1 A 0,00 S<br />

EF Pass. UB aus Kapitalkonsolidierung E13012 1 A 0,00 S<br />

Geschäftswert Kapitalkonsolid. K0031 1 A 0,00 S<br />

Geschäftswert assoziieter Betriebe K0120 1 A 0,00 S<br />

Stille Reserven assoziiete Betriebe K0140 1 A 0,00 S<br />

Passivischer UB assoziierte Betriebe K0160 1 A 0,00 S<br />

Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung<br />

K050 1 A 0,00 S<br />

- 71 -


Kapitalbewegungen<br />

Report-ID : Kapitalbewegungen V-Währung<br />

Mu<br />

Landeshauptstadt Düsseldorf 001 lt 1 LW 1,00<br />

G-Bereich WährungKnz EUR<br />

Datenart<br />

KON0<br />

N3 N3<br />

01 12.2008<br />

K K<br />

Bezeichnung Konto BG 1 2 V-Periode Periode S KapErhöhg.<br />

Allgemeine Rücklage 30000 2 K 0,00 1,00 H<br />

Grundkapital/Stammkapital 30050 2 K 0,00 H<br />

Kapitalrücklage 30100 2 K 0,00 H<br />

Gewinnrücklagen 30150 2 K 0,00 H<br />

Andere Gewinnrücklagen 30160 2 K 0,00 H<br />

Neubewertungsrücklage 30170 2 K 0,00 H<br />

Sonderrücklagen 30200 2 K 0,00 H<br />

Ausgleichsrücklage 30250 2 K 0,00 H<br />

Ergebnisvortrag<br />

Anderen Gesellschaftern zuzurechnen-<br />

30300 2 X K 0,00 H<br />

der Gewinn 65050 2 L 0,00 H<br />

Entnahmen aus der Kapitalrücklage 65200 2 L 0,00 H<br />

Zuführung in die Kapitalrücklage 65220 2 L 0,00 H<br />

Entnahmen aus der Gewinnrücklage 65300 2 L 0,00 H<br />

Zuführung in die Gewinnrücklage 65320<br />

E1301<br />

2 L 0,00 H<br />

EF Verrechnung mit Gew.RL<br />

3<br />

E3300<br />

2 K 0,00 H<br />

Ergebnisvortrag Equity<br />

0<br />

E3520<br />

2 K 0,00 H<br />

EF Währungseffekte Eigenkapital 0<br />

E3520<br />

2 K 0,00 H<br />

EF Währungseffekte Goodwill<br />

1 2 K 0,00 H<br />

EF Währungseffekte Jahresergebnis<br />

E3520<br />

2 2 K 0,00 H<br />

Andere Rücklagen K0320 2 K 0,00 H<br />

Ergebnisvortrag<br />

Jahresergebnis (Eliminierung durch<br />

K0330 2 K 0,00 H<br />

KapKons) K0341 2 L 0,00 H<br />

UB-Interimskonto K0350 2 K 0,00 H<br />

Pass. UB aus Kapitalkonsolidierung K0351 2 K 0,00 H<br />

AGP Währungsumrechnung K0352 2 K 0,00 H<br />

AGP für Anteile fremder Gesellschafter<br />

UB-Interimskonto für AGP fremde Ge-<br />

K0353 2 K 0,00 H<br />

sellschafter K0354 2 K 0,00 H<br />

Verrechnung Bilanz aus KVA JU K0355 2 K 0,00 H<br />

Rückstellungsbewegungen<br />

Report-ID : Rückstellungsbewegungen V-Währung<br />

Mu<br />

Landeshauptstadt Düsseldorf 001 lt 1 LW 1,00<br />

G-Bereich WährungKnz EUR<br />

Datenart<br />

KON0<br />

N3 N3<br />

01 12.2008<br />

K K<br />

Bezeichnung Konto BG 1 2 V-Periode Periode S Inanspr<br />

Pensionsrückstellungen 37000 2 R 0,00 1,00 H<br />

Rückstellungen für Deponien 37050 2 R 0,00 H<br />

Rückstellungen für Altlasten 37100 2 R 0,00 H<br />

- 72 -


Instandhaltungsrückstellungen 37150 2 R 0,00 H<br />

Steuerrückstellungen gegenüber Kommune 37200 2 R 0,00 H<br />

Steuerrückstellungen gegenüber Sonstigen<br />

Passive latente Steuern aus der Konsolidie-<br />

37250 2 R 0,00 H<br />

rung<br />

Passive latente Steuern aus Einzelabschlüs-<br />

37300 2 R 0,00 H<br />

sen<br />

Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkon-<br />

37350 2 R 0,00 H<br />

solidierungskreis<br />

Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonsti-<br />

37400 2 I R 0,00 H<br />

gen 37450<br />

E3951<br />

2 R 0,00 H<br />

So. Rückst. assoz. Unternehmen<br />

Passive Steuerabgrenz. aus Konsmaßnahmen<br />

Verbindlichkeitenspiegel<br />

0 2 R 0,00 H<br />

K038<br />

0 2 R 0,00 H<br />

Report-ID : Verbindlichkeitenspiegel V-Währung<br />

M<br />

Landeshauptstadt Düsseldorf 001 ult 1 LW 1,00<br />

G-Bereich WährungKnz EUR<br />

Datenart<br />

KON<br />

N3 N3<br />

001 12.2008<br />

Kon- B K K<br />

Bezeichnung<br />

to G 1 2 V-Periode Periode S Restlaufze<br />

Anleihen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

4000<br />

0<br />

4005<br />

2 I 1 0,00 H<br />

Anleihen von Sonstigen<br />

0 2 1 0,00 H<br />

Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 4010<br />

gegenüber dem Vollkon<br />

0 2 I 1 0,00 H<br />

Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 4015<br />

gegenüber Sonstigen<br />

0 2 1 0,00 H<br />

Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssi- 4025<br />

cherung gegenüber dem<br />

0 2 I 1 0,00 H<br />

Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssi- 4030<br />

cherung gegenüber Sons<br />

0 2 1 0,00 H<br />

Verb. aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirt- 4035<br />

schaftlich gleichk Vollk.<br />

0 2 1 0,00 H<br />

Verb. aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirt- 4040<br />

schaftlich gleick Sonst.<br />

0 2 1 0,00 H<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4045<br />

gegenüber dem Vollkon<br />

0 2 I 1 0,00 H<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4050<br />

gegenüber Sonstigen<br />

0 2 1 0,00 H<br />

Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Voll- 4055<br />

konsolidierungskreis<br />

0<br />

4060<br />

2 I 1 0,00 1,00 H<br />

Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Sonstigen 0 2 1 0,00 H<br />

- 73 -


Anlage 8: Ableitung der Gesamtkapitalflussrechnung im Rahmen des DRS 2<br />

Dem Gesamtanhang ist gem. § 51 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> eine Gesamtkapitalflussrechnung unter<br />

Beachtung des Deutschen Rechnungslegungsstandards NR. 2 (DRS 2) beizufügen. Sie soll die Gesamtbilanz<br />

sowie die Gesamtergebnisrechnung um Informationen hinsichtlich der Herkunft und Verwendung<br />

der liquiden Mittel (Finanzlage) des „Konzerns Düsseldorf“ ergänzen.<br />

Ausgangspunkt der Gesamtkapitalflussrechnung ist der Finanzmittelfonds, d.h. das Zahlungsmittelreservoir,<br />

das dem „Konzern Düsseldorf“ insgesamt zur Verfügung steht. Die Veränderung dieses Fonds<br />

in einem Geschäftsjahr resultiert aus Zahlungen, die dem „Konzern Düsseldorf“ zugeflossen bzw. von<br />

diesem abgeflossen sind sowie aus Wertänderungen des Fonds selbst. Gänzlich einbezogenen werden<br />

allein die verbundenen voll zu konsolidierenden Betriebe und die „Mutter“.<br />

Vorgehensweise<br />

1. Definition des Finanzmittelfonds<br />

Der Finanzmittelfonds ist der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 1 . Jederzeit<br />

fällige Bankverbindlichkeiten dürfen in den Finanzmittelfonds einbezogen werden, soweit sie zur Disposition<br />

der liquiden Mittel gehören.<br />

Zahlungsmittel im Sinne von DRS 2 (Tz. 6) sind Barmittel und täglich fällige Sichteinlagen.<br />

Zahlungsmitteläquivalente sind<br />

• als Liquiditätsreserve gehaltene,<br />

• kurzfristige und äußerst liquide Finanzmittel, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden<br />

können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen (Beispiele: bestimmte<br />

kurzfristige Wertpapiere, Swap-Geschäfte, Wechsel, Termingelder).<br />

Die örtliche Abgrenzung des Finanzmittelfonds (Festlegung der Bestandteile) wird durch die Landeshauptstadt<br />

Düsseldorf („Mutter“) vorgenommen und in den Anhangangaben erläutert.<br />

2. Aufbau der Gesamtkapitalflussrechnung<br />

Die Gesamtkapitalflussrechnung ist in Staffelform unter Beachtung der in DRS 2 enthaltenen Mindestgliederungen<br />

darzustellen. Im Jahr der erstmaligen Aufstellung eines Gesamtabschlusses müssen<br />

keine Vorjahreszahlen angegeben werden (2010). In den Folgeperioden sind Vergleichszahlen der<br />

Vorperiode beizufügen. Für die Darstellung der Gesamtkapitalflussrechnung gilt der Grundsatz der<br />

Stetigkeit.<br />

Die Gesamtkapitalflussrechnung folgt grundsätzlich folgendem Aufbau (Überblick):<br />

1 vgl. Tz.6 DRS 2<br />

- 74 -


Gesamtkapitalflussrechnung<br />

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis 8)<br />

Cashflow aus der Investitionstätigkeit (Summe aus 10 bis 19)<br />

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (Summe aus 21 bis 24)<br />

Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe aus 9,<br />

20, 25)<br />

Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen<br />

des Finanzmittelfonds<br />

Finanzmittelfonds am Anfang der Periode<br />

Finanzmittelfonds am Ende der Periode (Summe aus 26 bis 28)<br />

Geschäftsjahr<br />

Für die Darstellung aller Zahlungen eines Geschäftsjahres ist eine Unterscheidung nach<br />

• Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit,<br />

• Cashflow aus der Investitionstätigkeit und<br />

• Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit<br />

notwendig.<br />

Laufende Geschäftstätigkeit sind die wesentlichen auf Erlöserzielung ausgerichteten zahlungswirksamen<br />

Tätigkeiten des „Konzerns Düsseldorf“ sowie dessen sonstige Aktivitäten, die nicht der Investitions-<br />

oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind. 2<br />

Investitionstätigkeiten sind der Erwerb und die Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens,<br />

von längerfristigen finanziellen Vermögenswerten, die nicht dem Finanzmittelfonds oder der<br />

Finanzierungstätigkeit zugehören, sowie die Anlage von Finanzmittelbeständen, die nicht dem Finanzmittelfonds<br />

oder der Finanzierungstätigkeit zugehören. 3<br />

Finanzierungstätigkeiten sind zahlungswirksame Aktivitäten, die sich auf den Umfang und die Zusammensetzung<br />

der Eigenkapitalposten und der Finanzschulden des „Konzerns Düsseldorf“ auswirken.<br />

4<br />

Aus der Addition der einzelnen Cashflows ergibt sich die zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds<br />

(vgl. Nr. 27 der Kapitalflussrechnung) in der Berichtsperiode.<br />

Zusätzlich müssen weitere Änderungen des Finanzmittelfonds berücksichtigt werden (vgl. Nr. 28 der<br />

Kapitalflussrechnung). Diese können aus Änderungen des Konsolidierungskreises, des Wechselkurses<br />

von Fremdwährungen oder aus Bewertungsänderungen resultieren.<br />

Aus der Addition der Veränderungen und des Finanzmittelfonds am Ende des Vorjahres (bzw. den<br />

Finanzmittelfonds am Anfang der Periode) ergibt sich der Finanzmittelfonds am Ende der Periode.<br />

2 vgl. Tz.6 DRS 2<br />

3 vgl. Tz.6 DRS 2<br />

4 vgl. Tz.6 DRS 2<br />

EUR<br />

- 75 -


3. Methoden zur Ermittlung und Darstellung der Cashflows<br />

Die Ermittlung des Cashflows nach DRS 2 erfolgt im Rahmen der Gesamtrechnungslegung der Landeshauptstadt<br />

Düsseldorf unter Anwendung der derivativen Methode. Dabei werden die Zahlungen<br />

aus den Bewegungen der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung abgeleitet.<br />

Der Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit wird indirekt dargestellt, indem das Gesamtjahresergebnis<br />

als Datenbasis um alle zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Erträge bereinigt wird.<br />

Die Cashflows aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden direkt dargestellt.<br />

4. Ableitung nach dem „Top-down-Konzept“ und Zuständigkeit<br />

Die Gesamtkapitalflussrechnung wird auf Basis konsolidierter Zahlen des Gesamtabschlusses „von<br />

oben nach unten“ (Top-Down-Verfahren) abgeleitet. Bei dieser Vorgehensweise wird grundsätzlich<br />

nur die bereits aufgestellte Gesamtbilanz sowie die Gesamtergebnisrechnung zur Erstellung der Gesamtkapitalflussrechnung<br />

herangezogen, die bereits konsolidierte Werte ausweisen.<br />

Die Gesamtkapitalflussrechnung wird zentral durch die „Mutter“ erstellt.<br />

5. Gestaltung des Gliederungsschemas<br />

Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit<br />

Zur Ermittlung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit wird das folgende Gliederungsschema<br />

zu Grunde gelegt:<br />

Nr.<br />

Ermittlung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit<br />

bei Anwendung der indirekten Methode<br />

Ergebnis<br />

Bezeichnung<br />

Geschäftsjahr<br />

1 Ordentliches Ergebnis<br />

2 +/-<br />

Abschreibungen/Zuschreibungen auf das Anlagevermögen<br />

und Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

3 +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen<br />

4 +/- sonstige zahlungsunw irksame Aufw endungen/Erträge<br />

5 -/+<br />

Gew inn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des<br />

Anlagevermögens<br />

Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus<br />

6 -/+<br />

Lieferungen und Leistungen sow ie anderer Aktiva, die<br />

nicht Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen<br />

sind<br />

Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen<br />

7 +/- und Leistungen, sow ie anderer Passiva, die nicht der<br />

Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind<br />

8 -/+ Ein- und Auszahlungen aus außerordentlichen Posten<br />

9 =<br />

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (Summe<br />

aus 1 bis 8)<br />

Er ge bnis<br />

Vorjahr<br />

EUR EUR<br />

- 76 -


Cashflow aus der Investitionstätigkeit<br />

Im Hinblick auf die nach DRS 2 anzuwendende direkte Methode für den Cashflow aus der Investitionstätigkeit<br />

ist folgendes Gliederungsschema anzuwenden:<br />

10<br />

Ermittlung des Cashflows aus der Investitionstätigkeit<br />

Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des<br />

Sachanlagevermögens<br />

11 - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlage-vermögen<br />

12 +<br />

Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des<br />

immateriellen Anlagevermögens<br />

13 -<br />

Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle<br />

Anlagevermögen<br />

14 +<br />

Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des<br />

Finanzanlagevermögens<br />

15 - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlage-vermögen<br />

16 +<br />

Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten<br />

Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten<br />

17 -<br />

Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten<br />

Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten<br />

18 +<br />

Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen<br />

der kurzfristigen Finanzdisposition<br />

Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen<br />

19 - der kurzfristigen<br />

Finanzdisposition<br />

20 =<br />

Cashflow aus der Investitionstätigkeit<br />

(Summe aus 10 bis 20)<br />

Bei den Positionen Nr. 18 und Nr. 19 –Ein-/Auszahlungen, die im Zusammenhang mit der kurzfristigen<br />

Finanzdisposition stehen- handelt es sich entweder um kurzfristige <strong>Anlagen</strong> von Überschüssen oder<br />

deren Rückzahlung. Dabei können Termin-, Options-, Swap- oder ähnliche Geschäfte vorliegen.<br />

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit<br />

Im Hinblick auf die nach DRS 2 anzuwendende direkte Methode ist folgendes Schema für den Bereich<br />

„Finanzierungstätigkeit“ anzuwenden. Zusätzlich zu den Positionen des DRS 2 ist in nachfolgendem<br />

Schema die kommunale Besonderheit der Sonderposten berücksichtigt. Die den Sonderposten zu<br />

Grunde liegenden Zahlungen werden der Finanzierungstätigkeit zugeordnet. Sie stellen eine speziell<br />

im kommunalen Umfeld angesiedelte Finanzierungsform dar. Die Auflösung wird dagegen unter den<br />

zahlungsunwirksamen Erträgen im Bereich der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen.<br />

- 77 -


21<br />

22 -<br />

23 +<br />

24 -<br />

25 +<br />

26 =<br />

Ermittlung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit<br />

Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen<br />

(Kapitalerhöhungen, Verkauf eigener Anteile, etc.)<br />

Auszahlungen an Unternehmenseigner und<br />

Minderheitsgesellschafter (Dividenden,<br />

Erwerb eigener Anteile, Eigenkapitalrückzahlungen, andere<br />

Ausschüttungen)<br />

Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der<br />

Aufnahme von (Finanz-) Krediten<br />

Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-)<br />

Krediten<br />

Einzahlungen aus Sonderposten für Zuwendungen, Beiträge<br />

und Gebühren<br />

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit<br />

(Summe aus 22 bis 25)<br />

Veränderungen des Finanzmittelfonds<br />

Der letzte Baustein der gestaffelten Kapitalflussrechnung ist die Veränderung des Finanzmittelfonds<br />

selbst. Diese Veränderung wird anhand des nach DRS 2 festgelegten Gliederungsschemas wie folgt<br />

unterteilt:<br />

27<br />

Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds<br />

(Summe aus 9, 21 und 26)<br />

Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte<br />

28 +/- Änderungen<br />

des Finanzmittelfonds<br />

29 + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode<br />

30 =<br />

Finanzmittelfonds am Ende der Periode<br />

(Summe aus 27 bis 29)<br />

6. Erforderliche Daten zur Aufstellung einer Gesamtkapitalflussrechnung<br />

Für die Erstellung der Gesamtkapitalflussrechnung werden zusätzlich zu den Abschlüssen der verbundenen<br />

Betriebe weitere Daten benötigt. Diese sind durch die Betriebe gesondert an die Landeshauptstadt<br />

Düsseldorf zu melden:<br />

• Neuaufnahme von Finanzkrediten (mit speziellem Ausweis für den Verbundbereich)<br />

• Tilgung von Finanzkrediten (mit speziellem Ausweis für den Verbundbereich)<br />

• <strong>Anlagen</strong>spiegel auf Basis der KB III<br />

• Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Sachanlagevermögen (mit speziellem Ausweis<br />

für den Verbundbereich)<br />

• Im Berichtsjahr gezahlte Dividenden, getrennt nach außenstehenden Anteilseignern und Verbundbereich<br />

• Ertragsteuer(aufwand) der Betriebe<br />

Veränderungen des Finanzmittelfonds<br />

• Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Minderheitsgesellschaftern und Auszahlungen<br />

an diese in Form von Dividenden, Eigenkapitalrückzahlungen oder anderer Ausschüttungen<br />

- 78 -


• Veränderungen der auf die Investitionen bezogenen offenen Forderungen und Verbindlichkei-<br />

ten (besondere Berücksichtigung der Umsatzsteuer)<br />

• Angabe der Zahlungsströme im Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften und deren Zuord-<br />

nung zur laufenden Investitions- oder Finanztätigkeit<br />

• bedeutsame zahlungsunwirksame Investitions- und Finanzierungsvorgänge und Geschäftsfäl-<br />

le (Anhangsangabe nach DRS 2 Tz. 52)<br />

• Gesamtbetrag der für den Kauf konsolidierter Unternehmen als Kaufpreis gezahlten bzw. als<br />

Verkaufspreis erhaltenen Finanzmittel abzüglich der mit dem Kauf erworbenen bzw. mit dem<br />

Verkauf veräußerten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Anhangsangabe nach<br />

DRS 2 Tz. 52)<br />

• In den Finanzmittelfonds einbezogene Bestände, die Verfügungsbeschränkungen unterliegen<br />

(Anhangsangabe nach DRS 2 Tz. 52)<br />

Falls nicht von untergeordneter Bedeutung muss die Zuordnung zu den einzelnen Cashflows durch<br />

folgende Angaben korrigiert werden:<br />

• Darlehensschulden gegenüber Nichtbanken, die in dem Posten „Sonstige Verbindlichkeiten“<br />

enthalten sind (� Umgliederung <strong>zum</strong> Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit)<br />

• Antizipative passive Rechnungsabgrenzungsposten (z.B. rückständige Löhne und Gehälter,<br />

Miet- und Pachtzinsen, Zinsschulden gegenüber Nichtbanken, nicht verbundenen Betrieben<br />

und nicht im Beteiligungsverhältnis stehenden Betrieben oder Sondervermögen) (� Umgliederung<br />

<strong>zum</strong> Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit)<br />

- 79 -


Eine grobe Übersicht über die Daten, die für die Ableitung der einzelnen Positionen der Gesamtkapitalflussrechnung<br />

erforderlich sind, kann der folgenden Aufstellung entnommen werden:<br />

Posten nach DRS 2<br />

Periodenergebnis (einschließlich<br />

Ergebnisanteilen von<br />

Minderheitsgesellschaftern) vor<br />

außerordentlichen Posten<br />

Abschreibungen/Zuschreibungen auf<br />

Gegenstände des Anlagevermögens<br />

Zunahme/Abnahme der<br />

Rückstellungen<br />

Sonstige zahlungsunwirksame<br />

Aufwendungen/Erträge (bspw.<br />

Abschreibung auf ein aktiviertes<br />

Disagio)<br />

Gewinn/Verlust aus dem Abgang von<br />

Gegenständen des<br />

Anlagevermögens<br />

Zunahme/Abnahme der Vorräte, der<br />

Forderungen aus Lieferungen und<br />

Leistungen sowie anderer Aktiva, die<br />

nicht der Investitions- oder<br />

Finanzierungstätigkeit zuzuordnen<br />

sind<br />

Zunahme/Abnahme der<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen<br />

und Leistungen sowie anderer<br />

Passiva, die nicht der Investitions-<br />

oder Finanzierungstätigkeit<br />

zuzuordnen sind<br />

Einzubeziehende Posten nach der<br />

derivativen Ermittlungsmethode<br />

Ordentliches Ergebnis<br />

Summe der Abschreibungen und<br />

Zuschreibungen aus dem<br />

Gesamtanlagenspiegel<br />

Gesamtbilanz aus dem laufenden<br />

Jahr und aus dem Vorjahr<br />

Zusatzinformationen von den<br />

einzelnen Beteiligungsunternehmen<br />

sind notwendig. z.B. aktivierte<br />

Eigenleistungen, Erträge aus der<br />

Auflösung von Sopos<br />

Zusatzinformationen sind nötig. Zur<br />

weiteren Ermittlung muss nach<br />

immateriellen VG, Sachanlagen und<br />

Finanzanlagen unterteilt werden.<br />

Gesamtbilanz aus dem laufenden<br />

Jahr und aus dem Vorjahr.<br />

z.B. Vorräte, Forderungen,<br />

Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Gesamtbilanz aus dem laufenden<br />

Jahr und aus dem Vorjahr.<br />

z.B. Verbindlichkeiten aus LL und<br />

aus Transferleistungen,<br />

Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Berücksichtigung in der<br />

Kapitalflussrechnung<br />

- +<br />

negatives<br />

Jahresergebnis<br />

positives<br />

Jahresergebnis<br />

Zuschreibungen Abschreibungen<br />

Abnahme Zunahme<br />

Erträge Aufwendungen<br />

Gewinn Verlust<br />

Zunahme Abnahme<br />

Abnahme Zunahme<br />

- 80 -


Posten nach DRS 2<br />

Ein- und Auszahlungen aus<br />

außerordentlichen Posten<br />

Wenn nicht alle außerordentlichen<br />

Erträge bzw. Aufwendungen<br />

zahlungswirksam sind, werden<br />

Zusatzinformationen benötigt.<br />

Cashflow aus laufender<br />

Summenposition<br />

Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis<br />

8)<br />

Einzahlungen aus Abgängen von<br />

Gegenständen des<br />

Sachanlagevermögens<br />

Auszahlungen für Investitionen in<br />

das Sachanlagevermögen<br />

Einzahlungen aus Abgängen von<br />

Gegenständen des immateriellen<br />

Anlagevermögen<br />

Auszahlungen für Investitionen in<br />

das immaterielle Anlagevermögen<br />

Einzahlungen aus Abgängen von<br />

Gegenständen des<br />

Finanzanlagevermögens<br />

Auszahlungen für Investitionen in<br />

das Finanzanlagevermögen<br />

Einzahlungen aus dem Verkauf von<br />

konsolidierten Unternehmen und<br />

sonstigen Geschäftseinheiten<br />

Auszahlungen aus dem Erwerb von<br />

konsolidierten Unternehmen und<br />

sonstigen Geschäftseinheiten<br />

Einzahlungen aufgrund von<br />

Finanzmittelanlagen im Rahmen der<br />

kurzfristigen Finanzdisposition<br />

Auszahlungen aufgrund von<br />

Finanzmittelanlagen im Rahmen der<br />

kurzfristigen Finanzdisposition<br />

Cashflow aus der Investitionstätigkeit<br />

(Summe aus 10 bis 19)<br />

Einzubeziehende Posten nach der<br />

derivativen Ermittlungsmethode<br />

Abgänge von Restbuchwerten<br />

+ Gewinn aus Abgang von SAV<br />

- Verlust aus Abgang von SAV<br />

Zugänge zu AHK - aktivierte<br />

Eigenleistungen auf SAV<br />

Abgänge von Restbuchwerten<br />

+ Gewinn aus Abgang von<br />

immateriellen VG - Verlust aus<br />

Abgang von immateriellen VG<br />

Zugänge zu AHK - aktivierte<br />

Eigenleistungen auf immaterielle VG X<br />

Abgänge von Restbuchwerten<br />

+ Gewinn aus Abgang von FA<br />

- Verlust aus Abgang von FA<br />

Zugänge zu AHK - aktivierte<br />

Eigenleistungen auf FAV<br />

Zusatzinformationen sind notwendig.<br />

Zusatzinformationen sind notwendig.<br />

Zur Zeit liegen keine Erkenntnisse<br />

darüber vor, ob weitere<br />

Informationen benötigt werden.<br />

Zur Zeit liegen keine Erkenntnisse<br />

darüber vor, ob weitere<br />

Informationen benötigt werden.<br />

Summenposition<br />

Berücksichtigung in der<br />

Kapitalflussrechnung<br />

- +<br />

Einzahlungen Auszahlungen<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

- 81 -


Posten nach DRS 2<br />

Einzahlungen aus<br />

Ableitung aus der<br />

Eigenkapitalzuführungen<br />

Gewinnverwendungsrechnung<br />

(Kapitalerhöhungen, Verkauf eigener<br />

Anteile, etc.)<br />

Auszahlungen an<br />

Unternehmenseigner und<br />

Minderheitsgesellschafter<br />

(Dividenden, Erwerb eigener Anteile,<br />

Eigenkapitalrückzahlungen, andere<br />

Ausschüttungen)<br />

Einzahlungen aus der Begebung von<br />

Anleihen und der Aufnahme von<br />

(Finanz-)Krediten<br />

Auszahlungen aus der Tilgung von<br />

Anleihen und (Finanz-)Krediten<br />

Cashflow aus der<br />

Finanzierungstätigkeit (Summe aus<br />

21 bis 24)<br />

Zahlungswirksame Veränderungen<br />

des Finanzmittelfonds (Summe aus<br />

9, 20, 25)<br />

Wechselkurs-, konsolidierungskreis-<br />

und bewertungsbedingte<br />

Änderungen des Finanzmittelfonds<br />

Finanzmittelfonds am Anfang der<br />

Periode<br />

Finanzmittelfonds am Ende der<br />

Periode (Summe aus 26 bis 28)<br />

Einzubeziehende Posten nach der<br />

derivativen Ermittlungsmethode<br />

Ableitung aus der<br />

Gewinnverwendungsrechnung<br />

Zusatzinformationen über die<br />

Veränderungen der einschlägigen<br />

Verbindlichkeiten sind notwendig.<br />

Zusatzinformationen über die<br />

Veränderungen der einschlägigen<br />

Verbindlichkeiten sind notwendig.<br />

Summenposition<br />

Summenposition<br />

Zusatzinformationen zu Einzelfällen,<br />

die diese Position betreffen, sind<br />

nötig.<br />

i.d.R. liquide Mittel aus der<br />

Gesamtbilanz vom Vorjahr<br />

Summenposition<br />

Berücksichtigung in der<br />

Kapitalflussrechnung<br />

- +<br />

X<br />

X<br />

Einzelfallbetrachtung<br />

X<br />

X<br />

Einzelfallbetrachtung<br />

X<br />

- 82 -


- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Praxisleitfaden 4. Auflage<br />

Anlage II.3<br />

Richtlinie für die Erstellung des<br />

Gesamtabschlusses der Stadt Essen<br />

(Gesamtabschlussrichtlinie)


Richtlinie für die Erstellung des<br />

Gesamtabschlusses der Stadt Essen<br />

Stand: Juli 2009<br />

STADT<br />

ESSEN<br />

(Gesamtabschlussrichtlinie)<br />

1


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Einleitung............................................................................................................................ 1<br />

2 Aufgabe und Zweck der Gesamtabschlussrichtlinie ............................................................ 1<br />

3 Grundlagen ......................................................................................................................... 2<br />

3.1 Rechtliche Grundlagen................................................................................................ 2<br />

3.2 Geltungsbereich .......................................................................................................... 3<br />

3.3 Grundsätze für die Gesamtrechnungslegung.............................................................. 3<br />

3.3.1 Einheitstheorie ........................................................................................................ 3<br />

3.3.2 Einheitlichkeit ......................................................................................................... 4<br />

3.3.3 Vollständigkeit ........................................................................................................ 8<br />

3.3.4 Stetigkeit................................................................................................................. 8<br />

3.3.5 Weitere Grundsätze ................................................................................................ 9<br />

3.4 Von den Einzelabschlüssen <strong>zum</strong> Summenabschluss .................................................. 10<br />

3.5 Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten............................................................... 10<br />

3.6 Gesamtabschlussterminplan...................................................................................... 11<br />

3.7 Formularwesen.......................................................................................................... 11<br />

3.8 Technische Unterstützung des Gesamtabschlusses ................................................... 11<br />

4 Konsolidierung .................................................................................................................. 12<br />

4.1 Rechtliche Grundlagen.............................................................................................. 12<br />

4.2 Konsolidierungskreis ................................................................................................. 12<br />

4.2.1 Verbundene Unternehmen.................................................................................... 12<br />

4.2.2 Assoziierte Unternehmen ...................................................................................... 13<br />

4.3 Vollkonsolidierung verbundener Unternehmen ........................................................ 14<br />

4.3.1 Kapitalkonsolidierung ........................................................................................... 14<br />

4.3.2 Schuldenkonsolidierung........................................................................................ 15<br />

4.3.3 Zwischenergebniskonsolidierung .......................................................................... 16<br />

4.3.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung.................................................................. 16<br />

4.3.5 Latente Steuern..................................................................................................... 17<br />

4.4 At-Equity-Konsolidierung bei assoziierten Unternehmen......................................... 17<br />

5 Gesamtanhang .................................................................................................................. 18<br />

6 Gesamtlagebericht ............................................................................................................ 19<br />

7 Beteiligungsbericht ........................................................................................................... 19<br />

8 Prüfung und Offenlegung des Gesamtabschlusses ........................................................... 20<br />

9 Inkrafttreten ..................................................................................................................... 20<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

<strong>Anlagen</strong>verzeichnis<br />

I


1 Einleitung<br />

Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (<strong>NKF</strong>) <strong>zum</strong> 1. Januar 2005<br />

haben alle Kommunen in <strong>NRW</strong> gem. § 1 <strong>NKF</strong>EG <strong>NRW</strong> spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009<br />

ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung zu erfassen und <strong>zum</strong><br />

Stichtag 1. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz nach § 92 Abs. 1 bis 3 GO <strong>NRW</strong> aufzustellen.<br />

Neben dem Einzelabschluss haben die Kommunen gem. § 2 <strong>NKF</strong>EG <strong>NRW</strong> spätestens <strong>zum</strong><br />

31. Dezember 2010 den ersten Gesamtabschluss nach § 116 GO aufzustellen.<br />

Ziel der Aufstellung eines Gesamtabschlusses ist die Verbesserung des Gesamtüberblicks über<br />

die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde. Ein<br />

Gesamtüberblick ist bisher dadurch erschwert worden, dass die Kernverwaltung andere<br />

Rechnungslegungsvorschriften anwendet als ihre verselbstständigten Aufgabenbereiche.<br />

Durch die Einbeziehung (Konsolidierung) der Jahresabschlüsse der verselbstständigten<br />

Aufgabenbereiche wird dieses Informationsdefizit beseitigt. Im Gesamtabschluss ist die<br />

Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage so darzustellen, als ob die Kernverwaltung<br />

mit ihren verselbstständigten Aufgabenbereichen eine einzige wirtschaftliche und rechtliche<br />

Einheit bildet. Die Adressaten des Gesamtabschlusses sollen anhand dieser Informationen<br />

beurteilen können, ob die Gemeinde einschließlich ihrer Betriebe zukünftig in der Lage ist, ihre<br />

Aufgaben zu erfüllen.<br />

Das <strong>NKF</strong> orientiert sich bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses grundsätzlich an den<br />

Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie an den Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />

Buchführung (GoB) und Konzernrechnungslegung (GoK) soweit kommunalspezifische<br />

Besonderheiten der Gemeinden dem nicht entgegenstehen.<br />

2 Aufgabe und Zweck der Gesamtabschlussrichtlinie<br />

Diese Gesamtabschlussrichtlinie regelt organisatorische und fachliche Fragen zur Erstellung<br />

des Konzernabschlusses für die Kernverwaltung der Stadt Essen sowie ihre verselbstständigten<br />

Aufgabenbereiche. Sie dient zur Sicherstellung der einheitlichen Bilanzierung und Bewertung<br />

innerhalb des Konzerns Stadt Essen und ist erstmals auf den Probegesamtabschluss <strong>zum</strong><br />

31. Dezember 2009 anzuwenden.<br />

Sämtliche <strong>Anlagen</strong> werden jährlich durch die Finanzbuchhaltung überprüft und bei Bedarf<br />

angepasst. Änderungen der <strong>Anlagen</strong> werden den Beteiligten zeitnah mitgeteilt.<br />

Die folgenden Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Soweit keine<br />

Erläuterungen zu bestimmten Sachverhalten enthalten sind, gelten die Vorschriften der GO<br />

<strong>NRW</strong> und der GemHVO <strong>NRW</strong>. Für detailliertere Erläuterungen wird auf den Praxisleitfaden zur<br />

Aufstellung eines <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses verwiesen. Dieser ist in der jeweils aktuellen Version<br />

im Download-Bereich der Homepage des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses <strong>NRW</strong> auf<br />

www.nkf-gesamtabschluss.de abrufbar. Die Klärung von Einzelfragen sollte in Abstimmung<br />

mit der Finanzbuchhaltung erfolgen.<br />

1


3 Grundlagen<br />

3.1 Rechtliche Grundlagen<br />

Die Stadt Essen ist gem. § 116 Abs. 1 Go <strong>NRW</strong> verpflichtet, in jedem Haushaltsjahr für den<br />

Abschlussstichtag 31.12. einen Gesamtabschluss aufzustellen. Die Aufstellung hat gem. § 116<br />

Abs. 5 GO <strong>NRW</strong> innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag zu erfolgen.<br />

Der Entwurf des Gesamtabschlusses wird vom Kämmerer aufgestellt und dem<br />

Oberbürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Oberbürgermeister leitet den von ihm<br />

bestätigten Entwurf innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat<br />

zur Bestätigung zu (§ 116 Abs. 5 i.V.m. § 95 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong>).<br />

Der Gesamtabschluss ist gem. § 116 Abs. 6 GO <strong>NRW</strong> vom Rechnungsprüfungsausschuss<br />

dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der<br />

Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der<br />

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Der Gesamtlagebericht ist darauf zu<br />

prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben<br />

nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage<br />

der Gemeinde vermitteln.<br />

Der Rat der Stadt Essen bestätigt gem. § 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong> den geprüften<br />

Gesamtabschluss. Er wird nicht wie der Einzelabschluss der Stadt Essen festgestellt, da er<br />

lediglich Informationsfunktion hat. Der bestätigte Gesamtabschluss ist gem. § 116 Abs. 1 i.V.m.<br />

§ 96 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong> unverzüglich der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu<br />

machen.<br />

Der Gesamtabschluss besteht gem. § 116 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong> aus der Gesamtergebnisrechnung,<br />

der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang. Ihm sind gem. § 49 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong> ein<br />

Gesamtlagebericht und ein Beteiligungsbericht beizufügen. Der Gesamtanhang ist gem. § 51<br />

Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> um eine Gesamtkapitalflussrechnung unter Beachtung des DRS 2 zu<br />

ergänzen.<br />

Für das Haushaltsjahr 2009 ist erstmalig ein Gesamtabschluss als Probeabschluss aufzustellen.<br />

Die Aufstellung der Gesamteröffnungsbilanz erfolgt auf den 1. Januar 2010.<br />

Die Stadt Essen wird die im Rahmen des <strong>Modellprojekt</strong>es „<strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss“ (im<br />

Folgenden nur „<strong>Modellprojekt</strong>“) erarbeiteten Vereinfachungen in Anspruch nehmen (siehe<br />

dazu insbesondere Praxisleitfaden, Kapitel „Rechnungslegungsbezogene Erleichterungen“<br />

sowie zusammengefasst in Anlage 10).<br />

Die Stadt Essen erstellt keinen befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht gem.<br />

§ 291 HGB.<br />

2


3.2 Geltungsbereich<br />

Gem. § 116 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong> hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss und die Jahresabschlüsse<br />

des gleichen Geschäftsjahres aller verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlichrechtlicher<br />

und privatrechtlicher Form zu konsolidieren. Die jeweilige Konsolidierungsmethode<br />

ergibt sich aus § 50 GemHVO <strong>NRW</strong>.<br />

Verselbstständigte Aufgabenbereiche müssen gem. § 116 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong> nicht einbezogen<br />

werden, wenn sie für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />

Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde zu vermitteln,<br />

von untergeordneter Bedeutung sind.<br />

Die in den Gesamtabschluss einzubeziehenden verselbstständigten Aufgabenbereiche sind<br />

verpflichtet, der Muttergesellschaft Stadt Essen alle Aufklärungen und Nachweise zur<br />

Verfügung zu stellen, die für die Aufstellung des Gesamtabschlusses erforderlich sind (siehe<br />

dazu auch den Konsolidierungsformularsatz in Anlage 1).<br />

Die in den Gesamtabschluss einzubeziehenden verselbstständigten Aufgabenbereiche ergeben<br />

sich für den jeweiligen Abschlussstichtag aus Anlage 3. Der Konsolidierungskreis wird jährlich<br />

überprüft und gegebenenfalls angepasst.<br />

Die Regelungen dieser Gesamtabschlussrichtlinie sind für die Stadt Essen und die voll zu<br />

konsolidierenden Betriebe bindend.<br />

3.3 Grundsätze für die Gesamtrechnungslegung<br />

3.3.1 Einheitstheorie<br />

Das Wesen der Einheitstheorie besteht darin, dass sie den Konzern trotz rechtlicher<br />

Selbstständigkeit der einzelnen Unternehmen als wirtschaftliche Einheit betrachtet. Der<br />

Konzernabschluss ist also so aufzustellen, dass er mit dem fiktiven Einzelabschluss eines<br />

Unternehmens, dem alle Konzernunternehmungen als rechtlich unselbstständige Teilbetriebe<br />

angehören, übereinstimmt. Folglich müssen konzerninterne Liefer- und Leistungsbeziehungen<br />

sowie alle kapital- und finanzwirtschaftlichen Verflechtungen zwischen den einzelnen<br />

Konzernunternehmungen eliminiert werden (Konsolidierung).<br />

Für den Gesamtabschluss der Kommune bedeutet dies, dass die Vermögens-, Schulden-,<br />

Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune selbst und sämtlicher unter ihrer einheitlichen<br />

Leitung stehenden Betriebe so darzustellen ist, als wären diese insgesamt eine einheitliche<br />

Verwaltung (§ 116 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 297 Abs. 2, 3 HGB).<br />

3


3.3.2 Einheitlichkeit<br />

Dieser Grundsatz umfasst die Vereinheitlichung der Einzelabschlüsse in formeller und<br />

materieller Hinsicht.<br />

3.3.2.1 Ausweis<br />

Die Gliederung der Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung ergibt sich aus den<br />

kommunalen Gliederungsvorschriften gem. § 49 Abs. 3 i. V. m. § 41 Abs. 3, 4 und § 38 Abs. 1<br />

Satz 3 GemHVO <strong>NRW</strong>.<br />

Bei der Überleitung der Handelsbilanz I (HB I) zur Kommunalbilanz I (KB I) ist die Gliederung<br />

der Jahresabschlüsse der voll zu konsolidierenden Betriebe durch die Betriebe selbst<br />

entsprechend diesen Vorschriften (siehe Positionenplan in Anlage 6 sowie die ergänzenden<br />

Erläuterungen in Anlage 7) zu vereinheitlichen. Hierzu sind Umgliederungen und Aufteilungen<br />

der Handelsbilanz- und GuV-Posten auf die tiefer gegliederten und anders strukturierten<br />

<strong>NKF</strong>-Posten erforderlich.<br />

3.3.2.2 Ansatz<br />

Entsprechend § 300 Abs. 2 HGB sind grundsätzlich die Ansatzgebote und -verbote einheitlich<br />

anzuwenden und die Ansatzwahlrechte unabhängig von ihrer Ausübung im Einzelabschluss<br />

bei der Erstellung der KB II einheitlich auszuüben.<br />

Da nach Handelsrecht aber die in der einzelgesellschaftlichen Rechnungslegung bestehenden<br />

Bilanzansatzwahlrechte von Fall zu Fall unterschiedlich ausgeübt werden können, dürfen diese<br />

Wahlrechte auch unterschiedlich in der Konzernrechnungslegung in Anspruch genommen<br />

werden. Dies gilt für den Gesamtabschluss gleichermaßen.<br />

Wesentliche Ansatzgebote gem. GemHVO <strong>NRW</strong> (abweichend <strong>zum</strong> HGB) sind:<br />

4<br />

− Sonderposten für Investitionszuwendungen<br />

(§ 43 Abs. 5 GemHVO <strong>NRW</strong> und HFA 1/1984))<br />

− Pensionsrückstellungen für Altzusagen<br />

(§ 36 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong> und Art. 28 Abs. 1 EGHGB)<br />

− Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung<br />

(§ 36 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> und § 249 Abs. 1 S. 3 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

Wesentliche Ansatzwahlrechte gem. GemHVO <strong>NRW</strong> sind:<br />

− Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw.<br />

Herstellungskosten bis einschließlich 60 Euro ohne Umsatzsteuer<br />

(§ 29 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

− Disagio<br />

(§ 42 Abs. 2 Satz 1 GemHVO <strong>NRW</strong> und §§ 250 Abs. 3 und 268 Abs. 6 HGB)


Wesentliche Ansatzverbote gem. GemHVO <strong>NRW</strong> in Abweichung <strong>zum</strong> HGB sind:<br />

− Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />

(Verbot, da Wahlrecht explizit nicht eingeräumt)<br />

− Sonderposten mit Rücklageanteil (Verbot, da Wahlrecht explizit nicht eingeräumt)<br />

− Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert in den Handelsbilanzen<br />

(Verbot, da Wahlrecht explizit nicht eingeräumt)<br />

− Aktive latente Steuern in den Handelsbilanzen<br />

(Verbot, da Wahlrecht explizit nicht eingeräumt)<br />

− Sonstige Aufwandsrückstellungen<br />

(ohne Instandhaltungsrückstellung; § 36 Abs. 6 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

Bei der Erstellung der KB II sind die genannten Posten aufzulösen und eventuelle<br />

Folgewirkungen zu korrigieren.<br />

3.3.2.3 Bewertung<br />

Die in den Gesamtabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der in den<br />

Gesamtabschluss einbezogenen Betriebe sind entsprechend § 308 Abs. 1 Satz 1 HGB<br />

grundsätzlich nach den auf den Jahresabschluss der Kommune anwendbaren<br />

Bewertungsmethoden einheitlich zu bewerten. Die Wertfindung muss bei gleichen<br />

Sachverhalten nach den gleichen Bewertungsmethoden erfolgen.<br />

Gleiche Sachverhalte liegen vor, wenn<br />

− art- und funktionsgleiche Vermögenswerte oder Schulden vorliegen und gleichzeitig<br />

− die gleichen wertbestimmenden Bedingungen im Sinne von wertbeeinflussenden<br />

standort-, branchen- und betriebsspezifischen Faktoren gegeben sind.<br />

Wesentliche Bewertungswahlrechte gem. GemHVO <strong>NRW</strong> sind:<br />

− Sofortige Aufwandsverrechnung von Vermögensgegenständen mit einem Wert von<br />

unter 60 Euro ohne Umsatzsteuer (§ 33 Abs. 4 Satz 2 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

− Einbeziehung der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten in die<br />

Herstellungskosten (§ 33 Abs. 3 Satz 3 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

− Vollabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder<br />

Herstellungskosten bis 410 Euro ohne Umsatzsteuer) im Jahr des Zugangs<br />

(§ 33 Abs. 4 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

− Ansatz eines Festwertes (§ 34 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

− Gruppenbewertung (§ 34 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

− Anwendung der degressiven oder leistungsbezogenen Abschreibung statt der linearen<br />

Abschreibung (§ 35 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

5


6<br />

− Eigenverantwortliche Festlegung der örtlichen Nutzungsdauern innerhalb der<br />

Bandbreite der vom IM <strong>NRW</strong> vorgegebenen Rahmentabelle<br />

(§ 35 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

− Außerplanmäßige Abschreibung bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung<br />

von Finanzanlagen (§ 35 Abs. 5 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

− Pauschale Bewertung von Rückstellungen für Beihilfen nach § 88 LBG <strong>NRW</strong><br />

(§ 36 Abs. 1 Satz 5 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

Im Gegensatz <strong>zum</strong> HGB nicht vorhandene Bewertungswahlrechte (da in der GemHVO <strong>NRW</strong><br />

explizit nicht eingeräumt) sind:<br />

− Verbrauchsfolgeverfahren (§ 256 HGB)<br />

− Abschreibungen<br />

− aufgrund steuerlicher Vorschriften (§§ 254 und 279 Abs. 2 HGB)<br />

− auf das Umlaufvermögen aufgrund zukünftiger Wertschwankungen (§ 253<br />

Abs. 3 HGB)<br />

− Wertbeibehaltung aufgrund steuerlicher Vorschriften (§§ 253 Abs. 5, 254 und 280<br />

Abs. 2 HGB)<br />

− Bemessung der Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 u. 3 und § 33 Abs. 3 GemHVO)<br />

Nichteinbeziehung des Werteverzehrs des Anlagevermögens, Kosten der allgemeinen<br />

Verwaltung, Aufwendungen für soziale Einrichtungen, freiwillige soziale Leistungen,<br />

betriebliche Altersversorgung sowie Fremdkapitalzinsen<br />

− Rückstellung für Pensionsverpflichtungen (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB und § 36 Abs. 1<br />

GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen ist ein Rechnungszins von 5% zu<br />

Grunde zu legen, während das HGB keine quantitative Vorgabe trifft.<br />

Eine einheitliche Bewertung kann unterbleiben, wenn ihre Auswirkungen für die Vermittlung<br />

eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-,<br />

Ertrags- und Finanzgesamtlage nur von untergeordneter Bedeutung sind (§ 308 Abs. 2 HGB).<br />

Darüber hinaus sind Abweichungen in Ausnahmefällen (z.B. Erwerb eines Unternehmens kurz<br />

vor dem Gesamtabschlussstichtag) zulässig.


3.3.2.4 Stichtage<br />

Der Gesamtabschluss ist auf den 31. Dezember aufzustellen (§ 116 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong>).<br />

Gem. § 299 Abs. 2 S. 1 HGB sollen die Jahresabschlüsse aller in den Konzernabschluss<br />

einbezogenen Unternehmen auf diesen Stichtag aufgestellt werden. Es gelten aber folgende<br />

Ausnahmen:<br />

− Für die nach der At Equity-Methode einzubeziehenden (assoziierten) Unternehmen ist<br />

jeweils der letzte Jahresabschluss auch bei abweichendem Abschlussstichtag zugrunde<br />

zu legen (§ 50 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 312 Abs. 6 HGB).<br />

− Für die mittels Vollkonsolidierung einzubeziehenden (verbundenen) Betriebe kann,<br />

sofern der Abschlussstichtag um weniger als drei Monate vor dem 31.12. liegt, von<br />

einem Zwischenabschluss abgesehen werden (entsprechende Anwendung § 299 Abs. 2<br />

HGB)<br />

Zu beachten ist, dass in beiden vorgenannten Fällen Vorgänge von besonderer Bedeutung<br />

zwischen dem Abschlussstichtag des Betriebs und dem 31.12. im Gesamtanhang anzugeben<br />

sind (§ 299 Abs. 3 HGB).<br />

Betriebe, deren Abschlussstichtage um mehr als drei Monate vom Abschlussstichtag des<br />

Gesamtabschlusses abweichen, sind grundsätzlich aufgrund von Zwischenabschlüssen auf den<br />

Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses (31. Dezember) in den Gesamtabschluss<br />

einzubeziehen.<br />

3.3.2.5 Währung<br />

Der Gesamtabschluss wird in Euro aufgestellt. Eine Währungsumrechnung muss ggf. in der<br />

KB II und ER II vorgenommen werden, sofern Jahresabschlüsse gemeindlicher Betriebe in<br />

fremder Währung aufgestellt werden sollten.<br />

7


3.3.3 Vollständigkeit<br />

Der Grundsatz der Vollständigkeit hat im Rahmen des Gesamtabschlusses zwei Ausprägungen.<br />

a) Vollständigkeit des Konsolidierungskreises<br />

In den Gesamtabschluss sind dem Weltabschlussprinzip entsprechend alle verbundenen<br />

Unternehmen i.S.d. § 290 HGB (einheitliche Leitung oder beherrschender Einfluss)<br />

einzubeziehen, sofern auf die Einbeziehung nicht nach § 116 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong> wegen<br />

untergeordneter Bedeutung verzichtet werden kann.<br />

b) Vollständigkeit der Abschlusspositionen<br />

Gem. § 50 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 300 Abs. 2 HGB sind sämtliche<br />

Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge und<br />

Aufwendungen der in den Gesamtabschluss einbezogenen Betriebe unabhängig von ihrer<br />

Berücksichtigung in den Einzelabschlüssen dieser Betriebe vollständig aufzunehmen, soweit<br />

nach dem Recht der Stadt Essen nicht ein Bilanzierungsverbot oder –wahlrecht besteht.<br />

Nach dem Recht der Stadt Essen zulässige Bilanzierungswahlrechte dürfen im<br />

Gesamtabschluss unabhängig von ihrer Ausübung in den Jahresabschlüssen der Betriebe<br />

ausgeübt werden.<br />

3.3.4 Stetigkeit<br />

Der Grundsatz der Stetigkeit hat vier Ausprägungen:<br />

a) Bewertungsstetigkeit (§ 49 Abs. 3 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO; analog § 298 Abs. 1<br />

i.V.m. § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB)<br />

8<br />

Die auf den vorhergehenden Gesamtabschluss angewandten Bewertungsmethoden<br />

sollen beibehalten werden.<br />

b) Gliederungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB)<br />

c) Ansatzstetigkeit (DRS 13)<br />

d) Konsolidierungsstetigkeit (§ 297 Abs. 3 S. 2 HGB)<br />

Der Grundsatz der Konsolidierungsstetigkeit besagt, dass auf denselben Sachverhalt eine<br />

Konsolidierungsmethode unverändert anzuwenden ist (zeitliche Stetigkeit) und auf<br />

gleichartige Sachverhalte dieselbe Konsolidierungsmethode anzuwenden ist (sachliche<br />

Stetigkeit).


3.3.5 Weitere Grundsätze<br />

a) Grundsatz der Bilanzidentität<br />

(§ 49 Abs. 3 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

b) Grundsatz der Einzelbewertung<br />

(§ 49 Abs. 3 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

c) Vorsicht-, Imparitäts-, Wertaufhellungs- und Realisationsprinzip<br />

(§ 49 Abs. 3 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 3 GemHOV <strong>NRW</strong>)<br />

d) Grundsatz der Periodenabgrenzung<br />

(§ 49 Abs. 3 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO <strong>NRW</strong><br />

e) Saldierungsverbot<br />

(§ 49 Abs. 3 i.V.m. § 41 Abs. 2 bzw. i.V.m. § 38 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

Ausnahme: Verrechnung Goodwill mit passivischem Unterschiedsbetrag (§ 50 Abs. 1<br />

GemHVO i.V.m. § 301 Abs. 3 S. 3 HGB)<br />

f) Anschaffungskostenprinzip<br />

(§ 116 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 91 Abs. 2 Nr. 1 GO <strong>NRW</strong>)<br />

g) Grundsatz der Wesentlichkeit<br />

Der Gesamtabschluss muss sämtliche wesentlichen Sachverhalte enthalten;<br />

unwesentliche Sachverhalte dürfen weggelassen werden.<br />

h) Grundsatz der Wirtschaftlichkeit<br />

Kosten der Informationsbeschaffung und Nutzen der Information müssen in einem<br />

angemessenen Verhältnis stehen.<br />

i) Going concern- (Fortführungs-)Prämisse<br />

Wird unterstellt, da vom Fortbestehen der Stadt Essen dauerhaft ausgegangen werden<br />

kann.<br />

9


3.4 Von den Einzelabschlüssen <strong>zum</strong> Summenabschluss<br />

Grundlage zur Erstellung einer Summenbilanz sind die Einzelabschlüsse der Kommune und der<br />

voll zu konsolidierenden Betriebe. Diese Abschlüsse sind in einem ersten Schritt durch<br />

Umgliederungen bzw. Aufteilungen an die Ausweisvorschriften des <strong>NKF</strong> anzupassen (HB/GuV<br />

� KB I/ER I). Hierzu dient der Positionenplan (Anlage 6) sowie die ergänzenden Erläuterungen<br />

<strong>zum</strong> Positionenplan in Anlage 7. Im Anschluss erfolgt die Angleichung an die Ansatz- und<br />

Bewertungsvorschriften des <strong>NKF</strong> (KB I/ER I � KB II/ER II). Abschließend sind die stillen<br />

Reserven / stillen Lasten in den Vermögensgegenständen und Schulden der Betriebe in der<br />

KB III aufzudecken (KB II � KB III).<br />

Die einzelnen KB III / ER II des Vollkonsolidierungskreises werden zu einer Summenbilanz bzw.<br />

Summenergebnisrechnung aufaddiert. Anschließend können die Konsolidierungsbuchungen<br />

vorgenommen werden.<br />

3.5 Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten<br />

Alle verselbstständigten Aufgabenbereiche, die gem. Anlage 3 nach den Vorschriften der<br />

Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss einbezogen werden, müssen den von der<br />

Finanzbuchhaltung vorgegebenen Konsolidierungsformularsatz (KFS) in Anlage 1 vollständig<br />

ausfüllen, durch den jeweiligen Abschlussprüfer bestätigen lassen und fristgerecht an die<br />

Finanzbuchhaltung weiterleiten.<br />

Die Aufstellung der Kommunalbilanz III erfolgt durch die Finanzbuchhaltung mit den<br />

Informationen aus dem KFS.<br />

Die Durchführung der Konsolidierungsschritte sowie die Aufstellung des Gesamtabschlusses<br />

und des Gesamtlageberichts obliegen der Finanzbuchhaltung.<br />

Der Beteiligungsbericht wird durch das Beteiligungsmanagement aufgestellt.<br />

10


3.6 Gesamtabschlussterminplan<br />

Um eine fristgerechte Aufstellung des Gesamtabschlusses zu gewährleisten, sind die durch den<br />

Abschlussprüfer des jeweiligen verselbstständigten Aufgabenbereichs bestätigten<br />

Kommunalbilanzen II sowie ergänzenden Informationen aus den KFS regelmäßig bis Mitte Mai<br />

des folgenden Geschäftsjahres bei der Finanzbuchhaltung einzureichen.<br />

Der detaillierte Zeitplan ergibt sich aus Anlage 11 und wird jährlich aktualisiert.<br />

Um den Abstimmungsaufwand der zu eliminierenden konzerninternen Sachverhalte zwischen<br />

allen voll zu konsolidierenden Betrieben und der Stadt Essen <strong>zum</strong> 31. Dezember zu<br />

vereinfachen, wird bereits <strong>zum</strong> 31. Oktober eine Saldenabstimmung vorgenommen. Dies dient<br />

lediglich der Reduzierung des Abstimmungsaufwandes in den ersten Monaten des Folgejahres<br />

und entbindet nicht von Pflicht zur Durchführung einer Saldenabstimmung <strong>zum</strong><br />

31. Dezember. Für die Abstimmung sind die Formulare in den <strong>Anlagen</strong> 8 und 9 zu verwenden.<br />

3.7 Formularwesen<br />

Der durch die voll zu konsolidierenden Betriebe auszufüllende Konsolidierungsformularsatz<br />

(KFS) befindet sind in Anlage 1.<br />

Der KFS wird jährlich überarbeitet und aktualisiert.<br />

3.8 Technische Unterstützung des Gesamtabschlusses<br />

Eine endgültige Entscheidung für eine Konsolidierungssoftware wurde <strong>zum</strong> jetzigen Zeitpunkt<br />

noch nicht getroffen. Sollte die endgültige Entscheidung erst in 2010 getroffen werden, wird<br />

die Erstkonsolidierung <strong>zum</strong> 1. Januar 2010 bzw. die Probekonsolidierung <strong>zum</strong> 31. Dezember<br />

2009 daher voraussichtlich mit Excel durchgeführt. Nach einer Entscheidung für eine<br />

Konsolidierungssoftware und deren Implementierung erfolgen zukünftige Konsolidierungen<br />

mittels der neuen Konsolidierungssoftware.<br />

11


4 Konsolidierung<br />

4.1 Rechtliche Grundlagen<br />

In den §§ 50 Abs. 1 und 3, 51 Abs. 3 und 52 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong> wird für den<br />

Gesamtabschluss auf handelsrechtliche Regelungen verwiesen. Gem. § 49 Abs. 4 GemHVO<br />

<strong>NRW</strong> sind die handelsrechtlichen Vorschriften zurzeit in der Fassung des Handelsgesetzbuches<br />

vom 10. Mai 1897, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24. August 2002 entsprechend<br />

anzuwenden.<br />

4.2 Konsolidierungskreis<br />

4.2.1 Verbundene Unternehmen<br />

Die verbundenen Unternehmen der Stadt Essen sind dadurch gekennzeichnet, dass die Stadt<br />

Essen entweder die einheitliche Leitung ausübt oder einen beherrschenden Einfluss hat (§ 50<br />

Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong>).<br />

Eine einheitliche Leitung liegt in der Regel vor, wenn folgende Kriterien kumulativ erfüllt sind:<br />

12<br />

− Die Kommune stimmt ihre Aufgabenerfüllung mit der Aufgabenerfüllung, die dem<br />

Betrieb übertragen wurde, ab und kann im Zweifel ihre Interessen durchsetzen.<br />

− Es besteht nicht allein die Möglichkeit der Einflussnahme, sondern sie wird auch<br />

tatsächlich ausgeübt.<br />

− Der Einfluss wird allein von der Kommune ausgeübt und nicht gemeinschaftlich mit<br />

anderen.<br />

Ausschlaggebend sind dabei die tatsächlichen Verhältnisse.<br />

Ein beherrschender Einfluss durch die Kommune wird zwingend vermutet, wenn eine der<br />

Kontrollmöglichkeiten des § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 1-3 GemHVO <strong>NRW</strong> gegeben ist. Diese<br />

Kontrollrechte liegen vor, wenn der Kommune<br />

− die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zusteht,<br />

− das Recht zusteht, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder<br />

Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen und sie gleichzeitig Gesellschafterin ist,<br />

oder<br />

− das Recht zusteht, einen beherrschenden Einfluss aufgrund eines mit diesem<br />

Unternehmen geschlossenen Beherrschungsvertrages oder aufgrund einer<br />

Satzungsbestimmung dieses Unternehmens auszuüben.<br />

Es ist hierbei nicht zwingend erforderlich, dass der Einfluss der Kommune auch tatsächlich<br />

ausgeübt wird.<br />

Eine Liste der verbundenen Unternehmen enthält Anlage 2.


Betriebe, die für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild<br />

der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune zu vermitteln von<br />

untergeordneter Bedeutung sind, brauchen gemäß § 116 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong> nicht in den<br />

Gesamtabschluss einbezogen zu werden. Entscheidend für die Beurteilung der Bedeutung für<br />

den Gesamtabschluss der Stadt Essen war neben der Analyse der reinen Verhältniszahlen auch<br />

die Einbindung der Unternehmen in die wirtschaftliche Tätigkeit der gesamten Gemeinde.<br />

Eine Liste der verbleibenden voll zu konsolidierenden Unternehmen enthält Anlage 3.<br />

Sparkassen sind nicht in den Konsolidierungskreis einzubeziehen.<br />

4.2.2 Assoziierte Unternehmen<br />

Ein assoziiertes Unternehmen liegt vor, wenn ein in den Gesamtabschluss einbezogenes<br />

Unternehmen eine Beteiligung gem. § 271 Abs. 1 HGB an einem nicht im Rahmen der<br />

Vollkonsolidierungen einbezogenen Unternehmen hält und tatsächlich einen maßgeblichen<br />

Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik des anderen Unternehmens ausübt, wobei das<br />

Vorliegen des maßgeblichen Einflusses bei einem Stimmrechtsanteil von mindestens 20%<br />

widerlegbar vermutet wird. Der maßgebliche Einfluss kann sowohl gesellschaftsrechtlicher als<br />

auch wirtschaftlicher Natur sein.<br />

Eine jährliche Analyse der assoziierten Unternehmen der Stadt Essen hat ergeben, dass<br />

sämtliche assoziierte Unternehmen sowohl in der Einzel- als auch in der Gesamtbetrachtung<br />

deutlich unterhalb der Wesentlichkeitsgrenze liegen und daher nicht in den<br />

Konsolidierungskreis einbezogen werden. Bei der Analyse wurden auch Leistungsbeziehungen<br />

und Gesellschaftszwecke untersucht.<br />

Eine Liste der assoziierten Unternehmen der Stadt Essen enthält Anlage 4.<br />

4.2.3 At-Cost-Beteiligungen<br />

Hat die Kommune nachweislich keinen maßgeblichen Einfluss auf einen kommunalen Betrieb,<br />

ist dieser als Beteiligung zu fortgeführten Anschaffungskosten (at cost) zu bilanzieren. Das<br />

Gleiche gilt für Betriebe, bei denen das Einbeziehungswahlrecht aufgrund untergeordneter<br />

Bedeutung gem. § 116 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong> in Anspruch genommen wurden.<br />

Die Stadt Essen behandelt alle kommunalen Betriebe mit einer Beteiliungsquote von unter<br />

20% als At-Cost-Beteiligungen, die mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten in die<br />

Gesamtbilanz zu übernehmen sind. Im Rahmen der Analyse der At-Cost-Beteiligungen wurde<br />

ausgeschlossen, dass bei diesen Betrieben ein maßgeblicher oder beherrschender Einfluss bzw.<br />

eine besondere Beteiligungsabsicht seitens der Stadt Essen besteht.<br />

Eine Liste der At-Cost-Beteiliungen der Stadt Essen enthält Anlage 5.<br />

13


4.3 Vollkonsolidierung verbundener Unternehmen<br />

4.3.1 Kapitalkonsolidierung<br />

Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung werden die Kapitalverflechtungen der in den<br />

Gesamtabschluss einzubeziehenden, voll zu konsolidierenden Unternehmen eliminiert.<br />

Die Stadt Essen führt die Kapitalkonsolidierung gem. § 50 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 301<br />

HGB nach der so genannten Erwerbsmethode durch. Dabei wird der Buchwert der Beteiligung<br />

in der Bilanz der Stadt Essen mit dem auf die Stadt Essen entfallenden anteiligen Eigenkapital<br />

in der Bilanz des verbundenen Unternehmens verrechnet.<br />

Die Stadt Essen wird die Erstkonsolidierung – wie vom <strong>Modellprojekt</strong> empfohlen - auf<br />

Grundlage der Wertansätze <strong>zum</strong> Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile durchführen (§ 301 Abs. 2<br />

S. 1 Alt. 1 HGB). Dabei wird als Erwerbszeitpunkt der Stichtag der kommunalen<br />

Eröffnungsbilanz fingiert und die Stillen Reserven auf den Eröffnungsbilanzstichtag des<br />

Gesamtabschlusses (1. Januar 2010) fortgeschrieben.<br />

Ein aus der Kapitalkonsolidierung verbleibender Unterschiedsbetrag ist, wenn er auf der<br />

Aktivseite entsteht, in der Gesamtbilanz als „Firmenwert“ auszuweisen; ein passiver<br />

Unterschiedsbetrag als „Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“.<br />

Nach der derzeitigen Rechtslage kann ein positiver Unterschiedsbetrag entweder<br />

14<br />

a) mit passiven Unterschiedsbeträgen verrechnet werden (§ 50 Abs. 1 GemHVO i.V.m.<br />

§ 301 Abs. 3 S. 3 HGB),<br />

b) in den folgenden vier Geschäftsjahren zu mindest einem Viertel abgeschrieben<br />

werden (§ 50 Abs. 1 GemHVO i.V.m. § 309 Abs. 1 S. 1 HGB),<br />

c) über die voraussichtliche Nutzungsdauer (max. 15 Jahre) planmäßig abgeschrieben<br />

werden (§ 50 Abs. 1 GemHVO i.V.m. § 309 Abs. 1 S. 2 HGB) oder<br />

d) offen mit den Rücklagen verrechnet werden (§ 50 Abs. 1 GemHVO i.V.m. § 309 Abs.<br />

1 S. 3 HGB).<br />

Für die Behandlung eines passiven Unterschiedsbetrages wird auf die Regelungen des § 309<br />

Abs. 2 HGB verwiesen.<br />

In der Gesamtbilanz ist im Eigenkapital gesondert ein „Ausgleichsposten für Anteile anderer<br />

Gesellschafter“ auszuweisen, soweit Außenstehende am Eigenkapital eines voll zu<br />

konsolidierenden Unternehmens beteiligt sind. Dieser Ausgleichsposten ist für den Teil des<br />

Eigenkapitals zu bilden, der auf Anteile entfällt, die nicht von in den Gesamtabschluss<br />

einbezogenen Unternehmen gehalten werden. Der Posten ist in den folgenden<br />

Geschäftsjahren um das Ergebnis fortzuschreiben, das auf die konzernfremden Gesellschafter<br />

entfällt.<br />

Die Stadt Essen als mehrstufiger „Konzern“ wird die Kapitalkonsolidierung stufenweise, also im<br />

Wege der sog. Kettenkonsolidierung vornehmen.


4.3.2 Schuldenkonsolidierung<br />

Nach der Einheitstheorie sind die Stadt Essen und ihre Beteiligungen so darzustellen, als wären<br />

sie ein einheitliches Unternehmen. Dementsprechend sind im Gesamtabschluss nur<br />

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Dritten auszuweisen und sämtliche<br />

gesamtgemeindeinternen Schuldverhältnisse zu eliminieren.<br />

Dabei sind die Begriffe „Forderungen“ und „Verbindlichkeiten“ weit auszulegen. So sind u.a.<br />

auch geleistete/erhaltene Anzahlungen, Ausleihungen, Sonstige Vermögensgegenstände,<br />

Rechnungsabgrenzungsposten und Rückstellungen auf zu eliminierende konzerninterne<br />

Schuldverhältnisse zu untersuchen. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwiefern Angaben zu<br />

Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen ggf. konzerninterne<br />

Schuldverhältnisse beinhalten.<br />

Für die Saldenabstimmung ist das Formular in Anlage 8 zu verwenden. Ausgelöst wird die<br />

Saldenabstimmung durch den Betrieb, der eine Forderung ausweist. Differenzen sind durch die<br />

Unternehmen zu klären und gegebenenfalls wie im Folgenden dargestellt zu korrigieren. Die<br />

verbleibenden echten Aufrechnungsdifferenzen sind zu erläutern.<br />

Treten Differenzen auf, so sind diese abhängig von ihren Entstehungsgründen zu eliminieren:<br />

a) Unechte Aufrechnungsdifferenzen<br />

beruhen auf fehlerhaften Buchungen oder zeitlichen Buchungsunterschieden und sind bereits<br />

im Rahmen der Saldenabstimmung der Konzernunternehmen aufzudecken und in den<br />

Einzelabschlüssen zu eliminieren oder in den KB II zu korrigieren.<br />

b) Echte Aufrechnungsdifferenzen<br />

resultieren aus unterschiedlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften. Diese können selbst bei<br />

Anwendung konzerneinheitlicher Bewertungsmethoden nicht ausgeschlossen werden, da sich<br />

Niederst- und Höchstwertprinzip gegenüberstehen. Aufgrund dieses Vorsichtsprinzips kommt<br />

es in der Regel auch zu passivischen Aufrechnungsdifferenzen, da die Forderung im Zweifel<br />

niedriger zu bewerten ist als die korrespondierende Verbindlichkeit. Weiterhin stehen<br />

Rückstellungen meistens noch keine zu bilanzierenden Forderungen gegenüber. Diese<br />

Differenzen werden abhängig davon, ob ihnen in den Einzelabschlüssen eine erfolgsneutrale<br />

oder erfolgswirksame Buchung zugrunde liegt, erfolgsneutral bzw. erfolgswirksam im Rahmen<br />

der Schuldenkonsolidierung eliminiert.<br />

c) Stichtagsbedingte Differenzen<br />

entstehen, wenn sich aufgrund abweichender Bilanzstichtage unterschiedliche konzerninterne<br />

Ansprüche und Verpflichtungen gegenüberstehen. Solche Differenzen sind wie zeitliche<br />

Buchungsunterscheide durch nachträgliche Korrekturbuchungen in der KB II des Betriebes mit<br />

dem abweichenden Wirtschaftsjahr zu eliminieren.<br />

Am Stichtag unterwegs befindliche Zahlungen sind beim empfangenden Betrieb auf Ebene der<br />

KB II als Zahlungseingang und Forderungsausgleich im abgelaufenen Wirtschaftsjahr zu<br />

erfassen.<br />

15


4.3.3 Zwischenergebniskonsolidierung<br />

Im Rahmen dieses Konsolidierungsschritts werden die Ergebnisse aus Liefer- oder<br />

Leistungsbeziehungen zwischen den in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen<br />

eliminiert, da solche Gewinne/Verluste in Folge der Einheitstheorie als nicht realisiert gelten.<br />

Im Gesamtabschluss dürfen nur Ergebnisse aus Geschäftsbeziehungen mit (konzernfremden)<br />

Dritten realisiert werden. Voraussetzung für eine Zwischenergebniseliminierung ist, dass die<br />

Lieferung oder Leistung Eingang in einen Vermögensgegenstand gefunden hat, der am<br />

Gesamtabschlussstichtag noch bei einem Unternehmen des Konsolidierungskreises körperlich<br />

vorhanden ist und in dessen Einzelabschluss bilanziert ist.<br />

Das Zwischenergebnis ist die Differenz zwischen dem Wertansatz des konzernintern<br />

gelieferten Vermögensgegenstandes in der KB II des empfangenden Unternehmens und den<br />

Gesamtabschlussanschaffungs- bzw. -herstellungskosten. Dabei kann es sich um einen<br />

Zwischengewinn oder einen Zwischenverlust handeln. Ist der Wertansatz im Einzelabschluss<br />

höher als im Gesamtabschluss, handelt es sich um einen Zwischengewinn. Der Wertansatz ist<br />

aus Konzernsicht überhöht. Ein Zwischenverlust entsteht, wenn das liefernde Unternehmen<br />

einen Preis unterhalb der Konzernanschaffungskosten bzw. -herstellungskosten erzielt.<br />

Die voll zu konsolidierenden Betriebe haben daher über diese Leistungsbeziehungen und die<br />

erzielten Ergebnisse zu berichten (Anlage 1).<br />

4.3.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung<br />

In diesem Konsolidierungsschritt werden die innergemeindlichen Leistungsbeziehungen<br />

eliminiert, so dass die Gesamtergebnisrechnung nur die Aufwendungen und Erträge ausweist,<br />

die auf Leistungsbeziehungen mit Dritten beruhen. Erlöse sind dabei grundsätzlich mit den<br />

korrespondierenden Aufwendungen zu verrechnen. Ausgelöst wird die Saldenabstimmung<br />

durch den Betrieb, der einen Erlös ausweist.<br />

Soweit die Lieferungen oder Leistungen des leistenden Unternehmens beim empfangenden<br />

Unternehmen zu einer Aktivierung im Anlagevermögen geführt haben, sind die Umsatzerlöse<br />

im Rahmen der Konsolidierungsbuchungen in die Positionen „Andere aktivierte<br />

Eigenleistungen“ umzugliedern. Entsprechend findet eine Umgliederung in „Erhöhung des<br />

Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen“ bei einer Aktivierung im Umlaufvermögen<br />

statt. Diese Umgliederungen ergeben sich im Rahmen der Saldenabstimmung der<br />

konzerninternen Aufwendungen und Erträge auf Einzelabschlussebene, da dem Erlös des<br />

leistenden Betriebs kein entsprechender Aufwand des empfangenden Betriebs gegenübersteht<br />

sondern eine Aktivierung. Dies ist durch den empfangenden Betrieb entsprechend zu<br />

erläutern. Verbleibende Differenzen sind durch die Unternehmen zu klären und auf<br />

Einzelabschlussebene zu korrigieren.<br />

Auf eine Umgliederung der Umsatzsteuerdifferenzen in die Position „Nichtabzugsfähige<br />

Vorsteuer“ kann gemäß der Empfehlung des <strong>Modellprojekt</strong>es verzichtet werden (siehe<br />

Anlage 11 sowie Praxisleitfaden).<br />

Auch Ergebnisübernahmen sind im Rahmen der Konsolidierung zu stornieren. Bei einer nicht<br />

phasengleichen Vereinnahmung hat die Konsolidierung gegen den Ergebnisvortrag oder die<br />

Gewinnrücklagen zu erfolgen.<br />

Für die Saldenabstimmung ist das Formular in Anlage 9 zu verwenden.<br />

16


4.3.5 Latente Steuern<br />

Infolge von Zwischenergebniseliminierungen und erfolgswirksamen Schuldenkonsolidierungen<br />

kann es zu Abweichungen zwischen der Summe der Einzelergebnisse und dem Ergebnis des<br />

Gesamtabschlusses kommen. Gem. § 50 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 306 HGB ist in diesen<br />

Fällen eine Steuerabgrenzung vorzunehmen.<br />

Das <strong>Modellprojekt</strong> hat in seinen Beratungen festgestellt, dass die Ermittlung von latenten<br />

Steuern als im kommunalen Umfeld eher wesensfremdes Element von nur nachrangiger<br />

Bedeutung ist und ein größerer Aufwand zur Berechnung und Fortführung solcher Posten sich<br />

kaum rechtfertigen lassen dürfte (siehe Anlage 10 sowie Praxisleitfaden). Die Stadt Essen wird<br />

daher auf die Angabe im Gesamtabschluss verzichten.<br />

Sollten bereits im Rahmen der Erstellung der Einzelabschlüsse passive latente Steuern<br />

entstanden sein, sind diese vollständig in die KB II zu übernehmen (Rückstellung für passive<br />

latente Steuern). Aktive latente Steuern aus den Einzelabschlüssen sind dagegen in der KB II<br />

aufzulösen, da die GemHVO <strong>NRW</strong> kein Ansatzwahlrecht vorsieht.<br />

4.4 At-Equity-Konsolidierung bei assoziierten Unternehmen<br />

Die assoziierten Unternehmen sind gem. § 50 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> entsprechend den §§ 311,<br />

312 HGB zu konsolidieren. Grundsätzlich eröffnet § 312 Abs. 1 HGB dabei zwei Möglichkeiten<br />

des Wertansatzes. Sowohl DRS 8 als auch das BilMoG sehen allerdings eine Einschränkung auf<br />

die Buchwertmethode vor. Die Stadt Essen wird daher die At-Equity-Konsolidierung nach der<br />

Buchwertmethode vornehmen.<br />

Die Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen ist demnach mit dem Buchwert <strong>zum</strong><br />

Zeitpunkt des Anteilserwerbs (also der kommunalen Eröffnungsbilanz) anzusetzen und<br />

fortzuschreiben. Ein eventueller Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem<br />

anteiligen Eigenkapital des assoziierten Unternehmens ist bei erstmaliger Anwendung im<br />

Konzernanhang anzugeben (§ 312 Abs. 1 S. 2 HGB). Die Ergebnisse aus der Fortschreibung der<br />

Wertansätze der assoziierten Unternehmen sind in der Gesamtergebnisrechnung<br />

erfolgswirksam zu erfassen.<br />

Die Stadt Essen macht vom Wahlrecht des § 312 Abs. 5 S. 1 HGB Gebrauch und wird keine<br />

Anpassung der Einzelabschlüsse der assoziierten Unternehmen an die konzerneinheitlichen<br />

Bewertungsmethoden vornehmen. Eine Zwischenergebniseliminierung wird nur vorgenommen,<br />

soweit die für die Beurteilung maßgeblichen Sachverhalte bekannt und zugänglich sind.<br />

Es ist jeweils der letzte Jahresabschluss des assoziierten Unternehmens zugrunde zu legen.<br />

Sollte ein assoziiertes Unternehmen der Stadt Essen einen Konzernabschluss aufstellen, so ist<br />

von diesem auszugehen.<br />

17


5 Gesamtanhang<br />

Gem. § 49 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong> besteht der Gesamtabschluss neben der Gesamtbilanz und der<br />

Gesamtergebnisrechnung aus einem Gesamtanhang. In diesem sind gem. § 51 Abs. 2 GemHVO<br />

<strong>NRW</strong> zu den Posten der Gesamtbilanz und den Positionen der Gesamtergebnisrechnung die<br />

verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Außerdem ist die<br />

Anwendung von zulässigen Vereinfachungsregelungen und Schätzungen im Einzelnen<br />

anzugeben.<br />

Für die Erstellung des Gesamtanhangs ist durch die voll zu konsolidierenden Unternehmen das<br />

entsprechende Formular im KFS in Anlage 1 auszufüllen.<br />

Der Gesamtanhang ist gem. § 51 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> durch eine Kapitalflussrechnung unter<br />

Beachtung des DRS 2 zu ergänzen. Die Stadt Essen nimmt die Ermittlung der Cash-Flows aus<br />

laufen der Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit derivativ vor. Die<br />

Darstellung des Cash-Flows aus laufender Geschäftstätigkeit erfolgt indirekt. Die Ermittlung<br />

der Gesamtkapitalflussrechnung erfolgt nach dem Top-down-Konzept.<br />

Für die Erstellung der Kapitalflussrechnung werden zusätzlich zu den Jahresabschlüssen der<br />

Betriebe weitere Daten benötigt. Deshalb ist für Zwecke der Gesamtkapitalflussrechnung<br />

zusätzlich das entsprechende Formular im KFS in Anlage 1 auszufüllen.<br />

Weiterhin ist im Gesamtanhang gem. § 49 Abs. 3 i.V.m. § 47 GemHVO <strong>NRW</strong> ein<br />

Verbindlichkeitenspiegel darzustellen. Die voll zu konsolidierenden Unternehmen müssen<br />

daher nach der Vorgabe des § 47 GemHVO <strong>NRW</strong> einen Verbindlichkeitenspiegel zur Verfügung<br />

stellen. Eine Vorlage wird im KFS in Anlage 1 zur Verfügung gestellt.<br />

Für Zwecke der Kapitalflussrechnung wird außerdem auf Grundlage der Einzelanlagenspiegel<br />

sowie der ergänzenden Informationen aus dem KFS ein Gesamtanlagenspiegel erstellt werden.<br />

Außerdem wird auf Empfehlung des <strong>Modellprojekt</strong>es die Veränderung des Gesamteigenkapitals<br />

mit Hilfe eines Gesamteigenkapitalspiegels dargestellt.<br />

18


6 Gesamtlagebericht<br />

Gem. § 116 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong> ist der Gesamtabschluss um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen.<br />

Der Gesamtlagebericht muss mit dem Gesamtabschluss im Einklang stehen. Er hat das durch<br />

den Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und<br />

Finanzlage der Stadt Essen einschließlich der verselbstständigten Aufgabenbereiche zu<br />

erläutern. Dazu sind in einem Überblick der Geschäftsablauf mit den wichtigsten Ergebnissen<br />

des Gesamtabschlusses und die Gesamtlage darzustellen.<br />

Weiterhin hat der Gesamtlagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der<br />

gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft der Stadt<br />

Essen unter Einbeziehung der verselbstständigten Aufgabenbereiche zu enthalten. In diese<br />

Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO <strong>NRW</strong>, soweit<br />

sie für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Essen<br />

bedeutsam sind, einbezogen und erläutert werden.<br />

Auf Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung der Gemeinde ist einzugehen.<br />

In Anlehnung an § 48 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 315 Abs. 2 HGB ist über Vorgänge von<br />

besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, zu berichten.<br />

Der Gesamtlagebericht ist am Schluss um die Angabe der Mitglieder des Verwaltungsvorstands<br />

gem. § 70 GO <strong>NRW</strong> sowie der Ratsmitglieder (auch wenn sie im Haushaltsjahr ausgeschieden<br />

sind) zu ergänzen. Die Auflistung muss mindestens die Angaben gem. § 116 Abs. 4 GO <strong>NRW</strong><br />

enthalten.<br />

Der Gesamtlagebericht wird auf Grundlage der Lageberichte der Einzelabschlüsse erstellt. Über<br />

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Ablauf des Haushaltsjahres (bzw. nach<br />

Aufstellung der Lageberichte der Stadt Essen und der verselbstständigten Aufgabenbereiche)<br />

eingetreten sind, ist die Finanzbuchhaltung laufend und zeitnah schriftlich zu unterrichten.<br />

7 Beteiligungsbericht<br />

Gem. § 117 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong> und § 49 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong> hat die Stadt Essen einen<br />

Beteiligungsbericht zu erstellen. Darin ist ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche<br />

Betätigung, unabhängig davon, ob verselbstständigte Aufgabenbereiche dem<br />

Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses angehören, zu erläutern. Dieser Bericht ist jährlich<br />

bezogen auf den Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses fortzuschreiben und dem<br />

Gesamtabschluss beizufügen.<br />

Der Beteiligungsbericht hat neben den vorgenannten allgemeinen Anforderungen mindestens<br />

die Angaben gem. § 52 GemHVO <strong>NRW</strong> zu enthalten.<br />

Der Beteiligungsbericht ist dem Rat und den Einwohnern der Stadt Essen zur Kenntnis zu<br />

bringen (§ 117 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong>). Zu diesem Zweck hält die Stadt Essen den Bericht zur<br />

Einsichtnahme verfügbar. Auf diese Möglichkeit zur Einsichtnahme wird öffentlich<br />

hingewiesen.<br />

Der Beteiligungsbericht wird durch das Beteiligungsmanagement (Stadtamt 02-02) in<br />

Zusammenarbeit mit den Beteiligungsgesellschaften erstellt.<br />

19


8 Prüfung und Offenlegung des Gesamtabschlusses<br />

Der Gesamtabschluss ist vom Rechnungsprüfungsamt gem. § 116 Abs. 6 GO <strong>NRW</strong> dahingehend<br />

zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,<br />

Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Essen unter Beachtung der Grundsätze<br />

ordnungsmäßiger Buchführung vermittelt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich<br />

dabei darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen sowie<br />

sonstige ortsrechtliche Bestimmungen beachtet worden sind.<br />

Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss im Einklang steht<br />

und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-,<br />

Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Essen erwecken.<br />

Eine Prüfung der einbezogenen Einzelabschlüsse durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgt<br />

nicht, soweit diese nach gesetzlichen Vorschriften geprüft worden sind.<br />

Der geprüfte und vom Rat der Stadt Essen bestätigte Gesamtabschluss ist gem. § 116 Abs. 1<br />

i.V.m. § 96 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong> der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen, öffentlich bekannt<br />

zu machen und danach bis zur Bestätigung des folgenden Gesamtabschlusses zur<br />

Einsichtnahme verfügbar zu halten.<br />

9 Inkrafttreten<br />

Diese Gesamtabschlussrichtlinie tritt mit Verabschiedung durch den Rat der Stadt Essen in<br />

Kraft und ist erstmalig anzuwenden auf den Gesamtabschluss <strong>zum</strong> 31.12.2009. Die<br />

Gesamtabschlussrichtlinie ist für die Stadt Essen und Ihre verselbstständigten<br />

Aufgabenbereiche verpflichtend anzuwenden.<br />

20


Abkürzungsverzeichnis<br />

BilMoG Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts<br />

(Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz)<br />

DRS Deutscher Rechnungslegungsstandard<br />

ER Ergebnisrechnung<br />

GemHVO Verordnung über das Haushaltswesen im Land<br />

Nordrhein-Westfalen (Gemeindehaushaltsverordnung <strong>NRW</strong>)<br />

GO Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen<br />

GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />

GoK Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung<br />

HB Handelsbilanz<br />

HFA Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer in<br />

Deutschland e.V.<br />

HGB Handelsgesetzbuch<br />

KB Kommunalbilanz<br />

KFS Konsolidierungsformularsatz (Reporting Package)<br />

<strong>NKF</strong> Neues Kommunales Finanzmanagement<br />

<strong>NKF</strong>EG Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen<br />

Finanzmanagements im Land Nordrhein-Westfalen<br />

<strong>NRW</strong> Nordrhein-Westfalen<br />

I


<strong>Anlagen</strong>verzeichnis<br />

Anlage 1 Konsolidierungsformularsatz<br />

Anlage 2 Liste der verbundenen Unternehmen<br />

Anlage 3 Liste der vollzukonsolidierenden, verbundenen Unternehmen<br />

Anlage 4 Assoziierte Unternehmen<br />

Anlage 5 At-Cost-Beteiligungen<br />

Anlage 6 Positionenplan<br />

Anlage 7 Erläuterungen <strong>zum</strong> Positionenplan<br />

Anlage 8 Formularsatz zur Abstimmung der innergemeindlichen<br />

Forderungen und Verbindlichkeiten<br />

Anlage 9 Formularsatz zur Abstimmung der innergemeindlichen<br />

Aufwendungen und Erträge<br />

Anlage 10 Vorschläge des <strong>Modellprojekt</strong>es zu rechnungslegungsbezogenen<br />

Erleichterungen bei Aufstellung eines <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses<br />

Anlage 11 Zeitplan für die Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses<br />

(Melderichtlinie)<br />

Anlage 12 Ansprechpartner<br />

I


- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Praxisleitfaden 4. Auflage<br />

Anlage II.4<br />

Gesamtabschlussrichtlinie (GA-Richtlinie)<br />

für den <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

(„Kommunaler Konzernabschluss") der<br />

Stadt Lippstadt


Gesamtabschluss-<br />

richtlinie<br />

(GA-Richtlinie)<br />

für den <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

(„Kommunaler Konzernabschluss")<br />

der Stadt Lippstadt<br />

Gesamtabschlussrichtlinie Stand: 01. August 2009<br />

der Stadt Lippstadt


Inhalt Seite<br />

A. Grundlagen der konsolidierten Gesamtrechnungslegung .................................................. 1<br />

I. Rechtliche Grundlagen ...................................................................................................... 1<br />

II. Aufgabe und Zweck der Gesamtabschlussrichtlinie ......................................................... 1<br />

III. Geltungsbereich ................................................................................................................. 2<br />

IV. Grundsätze für die Gesamtrechnungslegung ..................................................................... 2<br />

V. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten ....................................................................... 3<br />

VI. Gesamtabschlussterminplan .............................................................................................. 3<br />

VII. Formularwesen .................................................................................................................. 3<br />

B. Abgrenzung des Konsolidierungskreises .............................................................................. 4<br />

C. Elemente des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses ................................................................................ 6<br />

I. Überblick ........................................................................................................................... 6<br />

II. Gesamtergebnisrechnung .................................................................................................. 6<br />

III. Gesamtbilanz ..................................................................................................................... 6<br />

IV. Gesamtanhang ................................................................................................................... 7<br />

V. Gesamtlagebericht ............................................................................................................. 7<br />

VI. Beteiligungsbericht ............................................................................................................ 7<br />

VII. Weitere Unterlagen............................................................................................................ 8<br />

D. Vorbereitung der Einzelabschlüsse für die Konsolidierung ............................................... 8<br />

I. Einheitliche Abschluss-Stichtage ...................................................................................... 8<br />

II. Überleitung auf einen einheitlichen Konzernkontenrahmen ............................................. 9<br />

III. Einheitliche Bewertung ..................................................................................................... 9<br />

IV. Ermittlung der stillen Reserven / Lasten ......................................................................... 10<br />

E. Konsolidierung ...................................................................................................................... 10<br />

I. Vollkonsolidierung .......................................................................................................... 10<br />

II. At-Equity-Konsolidierung ............................................................................................... 12<br />

F. Prüfung und Offenlegung des Gesamtabschlusses ............................................................ 13<br />

G. Inkrafttreten .......................................................................................................................... 13<br />

Gesamtabschlussrichtlinie Stand: 01. August 2009<br />

der Stadt Lippstadt<br />

I


<strong>Anlagen</strong> Blatt<br />

Anlage 1: Verantwortliche der zu konsolidierenden Aufgabenbereiche 1<br />

Anlage 2: Übersicht über den Konsolidierungskreis der Stadt Lippstadt 1<br />

Anlage 3: Positionenplan zur <strong>NKF</strong>-Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung 8<br />

Anlage 4: Abkürzungsverzeichnis und Begriffsdefinitionen 1<br />

Gesamtabschlussrichtlinie Stand: 01. August 2009<br />

der Stadt Lippstadt<br />

II


A. Grundlagen der konsolidierten Gesamtrechnungslegung<br />

I. Rechtliche Grundlagen<br />

1 Die Regelungen <strong>zum</strong> konsolidierten Gesamtabschluss im Rahmen des Neuen Kommunalen<br />

Finanzmanagements (<strong>NKF</strong>) sind in den §§ 116 und 117 GO <strong>NRW</strong> i.V.m. den §§ 49 bis 52<br />

GemHVO <strong>NRW</strong> mit Verweisen auf das HGB enthalten.<br />

2 Der Gesamtabschluss soll unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />

(GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,<br />

Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune und der verselbstständigten Aufgabenbereiche<br />

(vAB / Betriebe) in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form vermitteln. Das bedeu-<br />

tet, der Abschluss der Kommune ist so aufzustellen, als ob sämtliche Organisationseinheiten<br />

eine einzige wären (Einheitsgrundsatz; § 297 Abs. 3 Satz 1 HGB).<br />

3 Zu den Bestandteilen des Gesamtabschlusses zählen die Gesamtbilanz, die Gesamtergebnis-<br />

rechnung sowie der Gesamtanhang nebst beigefügter Kapitalflussrechnung; beizufügen sind<br />

außerdem ein Gesamtlagebericht sowie ein Beteiligungsbericht (vgl. § 116 Abs. 1 und § 117<br />

Abs. 1 GO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 49 Abs. 1 und § 51 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong>).<br />

II. Aufgabe und Zweck der Gesamtabschlussrichtlinie<br />

4 Die Gesamtabschlussrichtlinie (GA-Richtlinie) beinhaltet die Zusammenfassung aller schrift-<br />

lichen konzerninternen Anweisungen zur Aufstellung des Gesamtabschlusses der Stadt<br />

Lippstadt. Dabei regelt sie verbindlich, welche Angaben zur Aufstellung des Gesamtab-<br />

schlusses von welchem Aufgabenbereich an welchen Adressaten mit welcher Frist und in<br />

welcher Form zu liefern sind.<br />

5 Ziel der GA-Richtlinie ist die handlungsorientierte Umsetzung des <strong>NKF</strong> zur Aufstellung des<br />

konsolidierten Gesamtabschlusses und zur Sicherstellung der Einhaltung der Grundsätze ord-<br />

nungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK) mit den spezifischen Festlegungen für die<br />

kommunalen Gesamtabschlüsse in Nordrhein-Westfalen, im speziellen der Stadt Lippstadt.<br />

Gesamtabschlussrichtlinie Stand: 01. August 2009<br />

der Stadt Lippstadt<br />

1


III. Geltungsbereich<br />

6 Diese GA-Richtlinie bindet sowohl die Stadt Lippstadt (Kernverwaltung) wie auch die nach<br />

§ 116 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong> zu konsolidierenden Betriebe.<br />

IV. Grundsätze für die Gesamtrechnungslegung<br />

7 Der Gesamtabschluss hat gem. § 297 Abs. 2 S. 2 HGB unter Beachtung der Grundsätze ord-<br />

nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln. Da jedoch sowohl die Vor-<br />

schriften <strong>zum</strong> handelsrechtlichen Konzernabschluss als auch die Vorschriften <strong>zum</strong> kommuna-<br />

len Gesamtabschluss nicht sämtliche Sachverhalte abschließend regeln, sind offene Fragen<br />

unter der Hinzuziehung der Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK)<br />

auszulegen.<br />

8 Hierzu zählen vor allem:<br />

• Grundsatz der Einheitlichkeit: vor allem Ansatz, Bewertung und Ausweis.<br />

• Grundsatz der Vollständigkeit des Konsolidierungskreises: vollständige Einbeziehung<br />

aller „Konzernunternehmen“ unter Berücksichtigung von Einbeziehungsverboten und<br />

–wahlrechten.<br />

• Grundsatz der Eliminierung konzerninterner Beziehungen: Fiktion der rechtlichen und<br />

wirtschaftlichen Einheit der Kommune und aller Betriebe, d. h. der Gesamtabschluss ist so<br />

aufzustellen, als ob alle „Konzernunternehmen“ ein einziges, rechtlich abgegrenztes Un-<br />

ternehmen wären.<br />

• Grundsatz der Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden: einmal gewählte Konsolidie-<br />

rungsmethoden sind beizubehalten.<br />

• Grundsatz der Wesentlichkeit: der Abschluss hat sämtliche wesentlichen Sachverhalte zu<br />

enthalten, unwesentliche Informationen dürfen weggelassen werden.<br />

• Grundsatz der Wirtschaftlichkeit: Kosten der Informationsbeschaffung und Nutzen der In-<br />

formation müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen.<br />

Gesamtabschlussrichtlinie Stand: 01. August 2009<br />

der Stadt Lippstadt<br />

2


V. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten<br />

9 Die Aufstellung des Gesamtabschlusses wird dem Fachbereich Finanzen und Liegenschaften<br />

in der Verwaltung übertragen. Die gesetzliche Verantwortung des Stadtkämmerers bleibt<br />

hiervon unberührt. Die Verantwortlichen der zu konsolidierenden Aufgabenbereiche sind aus<br />

der Anlage 1 zu entnehmen.<br />

VI. Gesamtabschlussterminplan<br />

10 Der Terminplan regelt sämtliche Termine für die Fertigstellung des Gesamtabschlusses für<br />

alle Beteiligten verbindlich. Er soll gewährleisten, dass der Abschluss fristgerecht aufgestellt<br />

werden kann. Der Entwurf des Gesamtabschlusses ist gem. § 116 Abs. 5 GO <strong>NRW</strong> bis spätes-<br />

tens 9 Monate nach Ablauf des Bilanzstichtages aufzustellen. Erstmalig ist dies Pflicht <strong>zum</strong><br />

31. Dezember 2010.<br />

• Der Termin für die letzten konzerninternen Fakturierungen (Buchungsstopp) und somit<br />

auch für die Abstimmungsvorgänge, vor allem Saldenabstimmungen der Forderungen<br />

und Verbindlichkeiten sowie korrespondierender Aufwands- und Ertragskonten, ist der<br />

31. März des jeweiligen Folgejahres.<br />

• Abgabetermin der testierten HB I und KB II / III der voll zu konsolidierenden Betriebe<br />

sowie der Formulare und Berichte ist der 30. Juni des jeweiligen Folgejahres.<br />

• Die Durchführung der vorbereitenden Maßnahmen und die Konsolidierung sind bis<br />

<strong>zum</strong> 31. August des jeweiligen Jahres vorzunehmen.<br />

VII. Formularwesen<br />

11 Für eine strukturierte und einheitliche Vorgehensweise bei der Aufstellung des Gesamtab-<br />

schlusses sind die von der Verwaltung vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Für die voll<br />

zu konsolidierenden Betriebe gelten dabei vor allem die Formblätter zur Bewertung und Um-<br />

gliederung auf die KB II / III. Die Formularblätter werden stetig fortentwickelt und den jewei-<br />

ligen Gegebenheiten <strong>zum</strong> Gesamtabschlussstichtag angepasst. Die Formblätter werden den<br />

voll zu konsolidierenden Betrieben termingerecht zur Verfügung gestellt.<br />

Gesamtabschlussrichtlinie Stand: 01. August 2009<br />

der Stadt Lippstadt<br />

3


B. Abgrenzung des Konsolidierungskreises<br />

12 Zweck der Abgrenzung des Konsolidierungskreises ist die Festlegung und Einordnung der<br />

Betriebe der Kommune, die zusammen mit der Kommune selbst den „Konzern Kommune“<br />

bilden und deren Beziehungen untereinander eliminiert werden müssen. Damit soll gewähr-<br />

leistet werden, dass jährlich die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der<br />

Kommune insgesamt so dargestellt wird, als ob es sich bei der Kommune und den Betrieben<br />

um ein einziges „Unternehmen“ handeln würde.<br />

13 Durch § 116 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong> wird daher bestimmt, dass die Kommune zur Aufstellung des<br />

Gesamtabschlusses ihren Jahresabschluss nach § 95 GO <strong>NRW</strong> und die Jahresabschlüsse des<br />

gleichen Geschäftsjahres aller Betriebe in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form<br />

zu konsolidieren hat. Dies geschieht gemäß § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO <strong>NRW</strong> im Rahmen<br />

der Vollkonsolidierung entsprechend den Vorschriften der §§ 300 bis 309 HGB, soweit die<br />

einheitliche Leitung oder ein beherrschender Einfluss der Kommune gegeben ist. § 50 Abs. 3<br />

GemHVO ergänzt hierzu, dass Betriebe unter maßgeblichen Einfluss der Kommune entspre-<br />

chend den §§ 311 und 312 des HGB nach der Methode At-Equity zu konsolidieren sind. Alle<br />

übrigen Beteiligungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten in den Gesamtabschluss<br />

unter dem Posten Finanzanlagen übernommen. Betriebe, die für die Verpflichtung, ein den<br />

tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Fi-<br />

nanzgesamtlage der Kommune zu vermitteln von untergeordneter Bedeutung sind, brauchen<br />

gemäß § 116 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong> nicht in den Gesamtabschluss einbezogen zu werden.<br />

14 Die Bestimmung des örtlichen Konsolidierungskreises für Zwecke des <strong>NKF</strong>-<br />

Gesamtabschlusses nimmt ihren allgemeinen Ausgangspunkt in dem Beteiligungsbericht der<br />

Kommune. Durch den Beteiligungsbericht nach § 117 GO <strong>NRW</strong> soll regelmäßig die wirt-<br />

schaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Kommune aufgezeigt und erläutert wer-<br />

den, so dass ein Überblick über die tatsächliche Beteiligungsstruktur der Kommune vorhan-<br />

den ist. Insbesondere die Verpflichtung, im Beteiligungsbericht die Lage jedes einzelnen Be-<br />

triebes in den Blickpunkt zu stellen, ermöglicht, den Beteiligungsbericht als Einstieg für die<br />

Festlegung des örtlichen Konsolidierungskreises zu nutzen. Die im Beteiligungsbericht ent-<br />

Gesamtabschlussrichtlinie Stand: 01. August 2009<br />

der Stadt Lippstadt<br />

4


haltene differenzierte Betrachtung gewährleistet bestimmte Informationen, die im Rahmen<br />

von Prüfschritten zur Festlegung des Konsolidierungskreises eine Hilfestellung bieten.<br />

15 Der Konsolidierungskreis der Stadt Lippstadt gliedert sich demnach wie folgt:<br />

Vollkonsolidierung: • Stadtwerke Lippstadt GmbH<br />

• Stadtentwässerung Lippstadt AöR<br />

• Wirtschaftsförderung Lippstadt GmbH<br />

• Kultur und Werbung Lippstadt GmbH<br />

• Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Lippstadt mbH<br />

At Equity: • CarTec Technologie und Entwicklungszentrum Lippstadt<br />

GmbH<br />

• HochsauerlandEnergie GmbH<br />

Fortgeführte AK: • Westfälisches Gesundheitszentrum Holding GmbH<br />

• Gesundheitszentrum in Bad Waldliesborn GmbH<br />

• Westfälische Landeseisenbahn GmbH<br />

• Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH<br />

• Bau- und Wohnungsgenossenschaft e.G.<br />

Die Sparkasse Lippstadt und ihre Beteiligungen sind aufgrund des Sparkassengesetzes <strong>NRW</strong><br />

nicht in den Gesamtabschluss einzubeziehen.<br />

16 Der Konsolidierungskreis ist dem Schaubild in der Anlage 2 zu entnehmen.<br />

17 Weitere Erläuterungen zu den einzelnen Konsolidierungsarten und -methoden enthält Kapi-<br />

tel E.<br />

Gesamtabschlussrichtlinie Stand: 01. August 2009<br />

der Stadt Lippstadt<br />

5


C. Elemente des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses<br />

I. Überblick<br />

18 Wie in Kapitel A I bereits dargelegt, besteht der Gesamtabschluss aus<br />

• der Gesamtergebnisrechnung,<br />

• der Gesamtbilanz sowie<br />

• dem Gesamtanhang nebst beizufügender Kapitalflussrechnung<br />

und ist um einen Gesamtlagebericht und einen Beteiligungsbericht zu ergänzen.<br />

II. Gesamtergebnisrechnung<br />

19 In der Gesamtergebnisrechnung werden sämtliche den vollkonsolidierten Betrieben und dem<br />

Kernhaushalt der Kommune zuzurechnenden Aufwendungen und Erträge zusammengefasst<br />

und um Doppelerfassungen oder rein „konzerninterne“ Vorgänge bereinigt. Für die Gliede-<br />

rung gilt § 49 Abs. 3 i.V.m. § 38 GemHVO <strong>NRW</strong>.<br />

III. Gesamtbilanz<br />

20 Die Gesamtbilanz ist die konsolidierte Darstellung des Gesamtvermögens der Kommune.<br />

Wesentlich ist hierbei, dass sämtliche der Kommune selbst oder einem Betrieb, der unter der<br />

einheitlichen Leitung der Kommune steht (oder von dieser beherrscht wird), gehörenden<br />

Vermögensgegenstände und Schulden nach einheitlichen Grundsätzen (Fiktion der rechtli-<br />

chen und wirtschaftlichen Einheit) erfasst und bewertet werden. Daneben sind Doppelerfas-<br />

sungen (z. B. Beteiligungsbuchwert und anteiliges Eigenkapital des gleichen Betriebes) oder<br />

rein „konzerninterne“ Sachverhalte (z. B. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen voll-<br />

konsolidierten Betrieben der Kommune) wegzulassen.<br />

21 Für die Gliederung und Bewertung der Gesamtbilanz gelten die gesetzlichen Regelungen der<br />

Kernverwaltung (§ 49 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong>).<br />

Gesamtabschlussrichtlinie Stand: 01. August 2009<br />

der Stadt Lippstadt<br />

6


IV. Gesamtanhang<br />

22 Für den Gesamtanhang gilt § 51 Abs. 2 und 3 GemHVO <strong>NRW</strong>. Demzufolge sind im Gesamt-<br />

anhang die für die Gesamtbilanz und die Gesamtergebnisrechnung verwendeten Bilanzie-<br />

rungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass ein sachverständiger<br />

Dritter die Einzelposten beurteilen kann. Dem Gesamtanhang ist eine nach den Grundsätzen<br />

des DRS 2 aufgestellte Kapitalflussrechnung beizufügen. Sie soll die Gesamtbilanz sowie die<br />

Gesamtergebnisrechnung um Informationen hinsichtlich der Herkunft und Verwendung der<br />

liquiden Mittel (Finanzlage) des „Konzerns“ ergänzen.<br />

V. Gesamtlagebericht<br />

23 Der Gesamtlagebericht (vgl. § 51 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong>) soll das durch den Gesamtab-<br />

schluss vermittelte Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der<br />

Kommune einschließlich der Betriebe erläutern. In die Darstellung der Gesamtlage der Kom-<br />

mune sind vor allem folgende Punkte einzubeziehen:<br />

• der Überblick über den Geschäftsverlauf,<br />

• die Darstellung der wichtigsten Ergebnisse des Gesamtabschlusses und der Gesamtlage<br />

entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen,<br />

• die Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage,<br />

• die Darstellung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Kommune,<br />

• Angaben über die Verantwortlichen gemäß § 116 Abs. 4 GO <strong>NRW</strong>.<br />

VI. Beteiligungsbericht<br />

24 Des Weiteren ist dem Gesamtabschluss ein Beteiligungsbericht beizufügen (siehe auch Tzn 3<br />

und 18). Dieser richtet sich nach § 117 GO <strong>NRW</strong>. Demnach hat die Kommune darin ihre<br />

wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Betätigungen zu erläutern, unabhängig davon, ob<br />

diese im Rahmen des Gesamtabschlusses <strong>zum</strong> Konsolidierungskreis gehören oder nicht. Die-<br />

ser Bericht ist für jedes Jahr bezogen auf den Stichtag des Gesamtabschlusses fortzuschreiben<br />

und dem Rat und den Einwohnern zur Kenntnis zu bringen.<br />

Gesamtabschlussrichtlinie Stand: 01. August 2009<br />

der Stadt Lippstadt<br />

7


25 Der Beteiligungsbericht dient insofern der Ergänzung der Berichterstattung im Gesamtab-<br />

schluss, da er losgelöst vom Konsolidierungskreis der Stadt über sämtliche Betriebe Auskunft<br />

gibt, wodurch die Entwicklung einzelner Beteiligungen besser beurteilt werden kann.<br />

26 Nähere Bestimmungen <strong>zum</strong> Beteiligungsbericht trifft § 52 GemHVO <strong>NRW</strong>. Demnach sind<br />

folgende Punkte im Beteiligungsbericht anzugeben und zu erläutern:<br />

1. die Ziele der Beteiligung,<br />

2. die Erfüllung des öffentlichen Zwecks,<br />

3. die Beteiligungsverhältnisse,<br />

4. die Entwicklung der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten<br />

drei Abschlussstichtage,<br />

5. die Leistungen der Beteiligungen, bei wesentlichen Beteiligungen mit Hilfe von<br />

Kennzahlen,<br />

6. die wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander<br />

und mit der Gemeinde,<br />

7. die Zusammensetzung der Organe der Beteiligungen,<br />

8. der Personalbestand jeder Beteiligung.<br />

VII. Weitere Unterlagen<br />

27 Die Kommune kann dem Gesamtabschluss weitere Unterlagen beifügen, die aus örtlichen<br />

Gegebenheiten heraus erforderlich sind und für die Adressaten des Gesamtabschlusses die<br />

Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit der durch den Gesamtabschluss aufgezeigten wirt-<br />

schaftlichen Lage der Kommune verbessern können.<br />

D. Vorbereitung der Einzelabschlüsse für die Konsolidierung<br />

I. Einheitliche Abschluss-Stichtage<br />

28 Stichtag für die Aufstellung des jährlichen Gesamtabschlusses ist der 31. Dezember. Weicht<br />

der Abschlussstichtag eines zu konsolidierenden Betriebes mehr als drei Monate vom Ab-<br />

schlussstichtag des Gesamtabschlusses ab, so hat dieser grundsätzlich einen Zwischenab-<br />

schluss aufzustellen (§ 299 Abs. 2 HGB).<br />

Gesamtabschlussrichtlinie Stand: 01. August 2009<br />

der Stadt Lippstadt<br />

8


II. Überleitung auf einen einheitlichen Konzernkontenrahmen<br />

29 Es gilt der Grundsatz der Stetigkeit, nach dem die Form der Darstellung (insbesondere die<br />

Gliederung von Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung und Kapitalflussrechnung) beizube-<br />

halten ist, soweit nicht in Ausnahmefällen auf Grund besonderer Umstände Abweichungen er-<br />

forderlich sind.<br />

30 Zur Erstellung einer KB II aus dem zugrundeliegenden Jahresabschluss (HB I) eines Betrie-<br />

bes sind grundsätzlich mehrere Schritte der Anpassung an die „konzerneinheitlichen“ Rege-<br />

lungen erforderlich. Wesentlich sind:<br />

1. die Vorbereitung und Abstimmung des Positionenplanes (der Positionenplan für die<br />

Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung ist der Anlage 3 zu entnehmen) und Über-<br />

leitung der Einzelabschlüsse,<br />

2. die Umgliederungen, die zur Erzielung eines „konzerneinheitlichen“ Ausweises in Bi-<br />

lanz und Ergebnisrechnung erforderlich sind,<br />

3. die Aufteilung bestimmter Bilanzposten auf die tiefer gegliederten Posten der <strong>NKF</strong>-<br />

Bilanzierung, insbesondere im Bereich der bebauten und unbebauten Grundstücke und<br />

des Infrastrukturvermögens,<br />

4. die Erfassung von sonstigen Korrekturen (Abweichungen), die allein auf Grund der<br />

Eigenart eines Gesamtabschlusses entstehen können.<br />

III. Einheitliche Bewertung<br />

31 Die in den Gesamtabschluss nach § 300 Abs. 2 HGB übernommenen Vermögensgegenstände<br />

und Schulden der einzelnen Aufgabenbereiche sind nach den auf den Einzelabschluss der<br />

Stadt Lippstadt anzuwendenden Bewertungsmethoden einheitlich zu bewerten (§ 308 Abs. 1<br />

HGB).<br />

Gesamtabschlussrichtlinie Stand: 01. August 2009<br />

der Stadt Lippstadt<br />

9


32 Falls ein zu konsolidierender Aufgabenbereich in seinem Einzelabschluss Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsmethoden anwendet, die von den für den Gesamtabschluss vorgeschriebenen Bi-<br />

lanzierungs- und Bewertungsmethoden abweichen, sind bei der Überleitung auf die KB II<br />

ggf. Anpassungen (wenn wesentlich) vorzunehmen. Darüber hinausgehende Abweichungen<br />

sind außerdem im Gesamtanhang anzugeben.<br />

IV. Ermittlung der stillen Reserven / Lasten<br />

33 Für die Kapitalkonsolidierung (s. Tz. 35) gilt die Neubewertungsmethode. Es ist daher not-<br />

wendig die stillen Reserven und Lasten vor der eigentlichen Konsolidierung vollständig auf-<br />

zudecken. Grundsätzlich sollen stille Reserven und Lasten entsprechend des Einzelbewer-<br />

tungsgrundsatzes jeweils einzeln erfasst und aufgedeckt werden. Ist eine exakte Verteilung<br />

der stillen Reserven/Lasten mit vertretbarem Aufwand nicht möglich, darf die Zuordnung<br />

auch auf Ebene von <strong>Anlagen</strong>gruppen bzw. von Bilanzposten erfolgen. Nach Aufdeckung der<br />

stillen Reserven und Lasten erhält man die KB III.<br />

E. Konsolidierung<br />

I. Vollkonsolidierung<br />

34 Gemäß § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO <strong>NRW</strong> sind unter Verweis auf die §§ 300 bis 309 HGB<br />

für die Konsolidierung im <strong>NKF</strong> die folgenden Schritte vorgesehen:<br />

1. Kapitalkonsolidierung (Neubewertungsmethode),<br />

2. Schuldenkonsolidierung,<br />

3. Zwischenergebniseliminierung,<br />

4. Aufwands- und Ertragskonsolidierung.<br />

Gesamtabschlussrichtlinie Stand: 01. August 2009<br />

der Stadt Lippstadt<br />

10


35 Zu 1):<br />

Kapitalkonsolidierung ist die Verrechnung der Anteile an Betrieben mit dem auf sie entfal-<br />

lenden Eigenkapital. Die Kapitalkonsolidierung ist entsprechend der Neubewertungsmethode<br />

durchzuführen. Diese Neubewertung – das Gesetzt spricht vom Ansatz des Eigenkapitals mit<br />

dem „beizulegenden Wert“ der Vermögensgegenstände und Schulden im Zeitpunkt der Erst-<br />

konsolidierung – erfolgt entweder im Anschluss an die Erstellung der KB II oder aber im<br />

Rahmen der Konsolidierung. Die Neubewertung führt somit grundsätzlich zur vollständigen<br />

Aufdeckung der stillen Reserven/stillen Lasten. Die daraus resultierende Differenz zwischen<br />

Eigenkapital nach Neubewertung und Beteiligungsbuchwert ist als Geschäfts- oder Firmen-<br />

wert anzusehen.<br />

36 Zeitpunkt der Erstkonsolidierung ist der Eröffnungsbilanzstichtag der Kernverwaltung<br />

37 Zu 2):<br />

(01.01.2007).<br />

In § 303 Abs. 1 HGB wird der Grundsatz der Verpflichtung zur Durchführung der Schulden-<br />

konsolidierung kodifiziert. Demnach sind Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstel-<br />

lungen und Verbindlichkeiten sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten zwischen<br />

den in dem Gesamtabschluss einzubeziehen Betrieben und der Kommune wegzulassen.<br />

38 Durch § 303 Abs. 2 HGB wird die Ausnahme geregelt. Folglich kann auf die Anwendung von<br />

39 Zu 3):<br />

Absatz 1 der Vorschrift verzichtet werden, wenn die wegzulassenden Beträge für die Vermitt-<br />

lung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-,<br />

Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune nur von untergeordneter Bedeutung<br />

sind. In diesem Zusammenhang ist die untergeordnete Bedeutung sowohl in der Einzel- als<br />

auch in der Kumulativbetrachtung zu verstehen.<br />

Die Zwischenergebniseliminierung ist in § 304 HGB geregelt. Demnach sind gem. § 304<br />

Abs. 1 HGB die Vermögensgegenstände, die ganz oder teilweise auf die Lieferung und Leis-<br />

tung zwischen den in den Gesamtabschluss einbezogenen Betrieben und der Kommune beru-<br />

hen, so anzusetzen, wie dies in einem einheitlichen Unternehmen der Fall wäre.<br />

Gesamtabschlussrichtlinie Stand: 01. August 2009<br />

der Stadt Lippstadt<br />

11


40 Ausnahmetatbestände werden in § 304 Abs. 2 HGB genannt. Folglich kann auf eine Eliminie-<br />

41 Zu 4):<br />

rung verzichtet werden, sofern die zu eliminierenden Beträge für die Vermittlung eines den<br />

tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Ertrags-, und Finanzge-<br />

samtlage der Kommune von untergeordneter Bedeutung sind. Darüber hinaus kann auf die<br />

Eliminierung verzichtet werden, wenn übliche Marktbedingungen bei der Transaktion zur<br />

Anwendung kamen und die Ermittlung des Ansatzes mit unverhältnismäßig hohem Aufwand<br />

verbunden wäre.<br />

Das Ziel der Aufwands- und Ertragskonsolidierung im Gesamtabschluss ist es, in der Ge-<br />

samtergebnisrechnung nach Art und Höhe nur diejenigen Aufwendungen und Erträge abzu-<br />

bilden, die aus Transaktionen mit außerhalb des kommunalen „Konzerns“ stehenden Dritten<br />

resultieren. Demnach sind die Erlöse aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den<br />

Gesamtabschluss einbezogenen Betrieben, wenn die in den Konzernabschluss einbezogenen<br />

Betriebe auch rechtlich ein einziges Unternehmen bilden würden, mit den auf sie entfallenden<br />

Aufwendungen zu verrechnen, sofern sie nicht als Erhöhung des Bestands an fertigen und un-<br />

fertigen Erzeugnissen oder als aktivierte Eigenleistungen auszuweisen sind.<br />

II. At-Equity-Konsolidierung<br />

42 Im Gegensatz zur Vollkonsolidierung erfolgt bei der Equity-Methode grds. keine Einbezie-<br />

hung von Vermögenswerten, Schulden, Aufwendungen und Erträgen des Beteiligungsunter-<br />

nehmens in den Konzernabschluss. Stattdessen findet eine Fortschreibung des Beteili-<br />

gungsbuchwerts um die anteilig auf den Anteilseigner entfallenden Eigenkapitalverän-<br />

derungen beim Beteiligungsunternehmen statt (sog. Equity-Fortschreibung).<br />

Die Equity-Konsolidierung (vgl. § 50 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. §§ 311, 312 HGB) ist<br />

nach der Buchwertmethode durchzuführen.<br />

Gesamtabschlussrichtlinie Stand: 01. August 2009<br />

der Stadt Lippstadt<br />

12


F. Prüfung und Offenlegung des Gesamtabschlusses<br />

43 Der Gesamtabschluss ist gem. § 116 Abs. 6 GO <strong>NRW</strong> vom Rechnungsprüfungsausschuss<br />

dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der<br />

Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt unter Beachtung der<br />

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt.<br />

44 Die Prüfung beinhaltet die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, ergänzenden Satzungen<br />

und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Der Gesamtlagebericht ist dahingehen zu prü-<br />

fen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und seine sonstigen Angaben keine fal-<br />

sche Vorstellung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune<br />

erwecken.<br />

45 Der Gesamtabschluss ist innerhalb von neun Monaten nach Abschlussstichtag aufzustellen<br />

und bis <strong>zum</strong> 31.12. des Folgejahres vom Rat durch Beschluss festzustellen (§ 116 Abs. 5<br />

i.V.m. § 96 GO <strong>NRW</strong>). Der vom Rat festgestellte Gesamtabschluss ist der Aufsichtsbehörde<br />

unverzüglich anzuzeigen. Der Gesamtabschluss ist öffentlich bekannt zu machen und danach<br />

bis zur Feststellung des folgenden Gesamtabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.<br />

G. Inkrafttreten<br />

46 Diese Richtlinie tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.<br />

Die Richtlinie wurde vom Rat der Stadt Lippstadt in seiner Sitzung vom … … beschlossen.<br />

Der Bürgermeister<br />

Christof Sommer<br />

Gesamtabschlussrichtlinie Stand: 01. August 2009<br />

der Stadt Lippstadt<br />

13


<strong>Anlagen</strong><br />

Gesamtabschlussrichtlinie Stand: 01. August 2009<br />

der Stadt Lippstadt


Stadt Lippstadt<br />

Postfach 2540<br />

59535 Lippstadt<br />

Stadtwerke Lippstadt GmbH<br />

Postfach 2525<br />

59535 Lippstadt<br />

Verantwortliche der zu konsolidierenden Aufgabenbereiche<br />

Stadtentwässerung Lippstadt AöR<br />

Postfach 2525<br />

59535 Lippstadt<br />

Wirtschaftsförderung Lippstadt GmbH<br />

Erwitter Str. 105<br />

59557 Lippstadt<br />

Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft<br />

Lippstadt mbH<br />

Postfach 1628<br />

59526 Lippstadt<br />

Kultur und Werbung Lippstadt GmbH<br />

Geiststr. 2<br />

59555 Lippstadt<br />

Hauptansprechpartner/-in<br />

Klaus Weber<br />

Telefon: 02941/980380<br />

Fax: 02941/980392<br />

Mail: klaus.weber@stadt-lippstadt.de<br />

Wilfried Oevel<br />

Telefon: 02941/282952<br />

Fax: 02941/282998<br />

Mail: oevel@stadtwerke-lippstadt.de<br />

Andrea Münstermann<br />

Telefon: 02941/282950<br />

Fax: 02941/282998<br />

Anlage 1<br />

Mail: muenstermann@stadtwerke-lippstadt.de<br />

Holger Gebauer<br />

Telefon: 02941/270109<br />

Fax: 02941/270111<br />

Mail: hgebauer@cartec.de<br />

Meinolf Köller<br />

Telefon: 02941/971411<br />

Mail: m.koeller@gwl-lippstadt.de<br />

Carmen Harms<br />

Telefon: 02941/79861<br />

Fax: 02941/3708<br />

Mail: kwl.lippstadt@t-online.de


Konsolidierungskreis der Stadt Lippstadt<br />

Stadtwerke Lippstadt GmbH<br />

100<br />

HochsauerlandEnergie GmbH<br />

50<br />

Westf.<br />

Gesundheitszentrum<br />

Holding GmbH 12<br />

Stadtentwässerung<br />

Lippstadt AöR<br />

CarTec<br />

27,5<br />

Gesundheitszentrum in<br />

Bad Waldliesborn GmbH<br />

5,1<br />

Vollkonsolidierung At Equity<br />

Stad<br />

Stadt Lippstadt<br />

Lippstadt<br />

Westf. Landes-<br />

Eisenbahn GmbH<br />

4,38<br />

Volksbank Lippstadt e.G. Volksbank Hörste e.G.<br />

WFL<br />

100<br />

GW<br />

89,9<br />

Regionalverkehr Ruhr-<br />

Lippe GmbH<br />

3,75<br />

Volksbank<br />

Benninghausen e.G.<br />

Fortgeführte<br />

Anschaffungskosten<br />

KWL<br />

100<br />

Bau- und Wohnungsgenossenschaft<br />

e.G.<br />

3,31<br />

Anlage 2


Positionenplan zur <strong>NKF</strong>-Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung<br />

A1 Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes<br />

A1.2 Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes<br />

A2 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

A2.1 Geschäfts- oder Firmenwert<br />

A2.1.1 Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüssen<br />

A2.1.2 Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung<br />

A2.1.3 Geschäfts- oder Firmenwert aus der Equity-Konsolidierung<br />

A2.2 Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

A2.2.1 Sonstige selbstgeschaffene imm. VG aus den EA<br />

A2.2.2 Sonstige entgeltlich erworbene imm. VG<br />

A2.3 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

A2.3.1 Anzahlungen auf imm. VG an Vollkonsolidierungskreis<br />

A2.3.2 Anzahlungen auf imm. VG an Sonstige<br />

Summe A2 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

A3. Sachanlagen<br />

A3.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

A3.1.1 Grünflächen<br />

A3.1.2 Ackerland<br />

A3.1.3 Wald, Forsten<br />

A3.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke<br />

A3.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

A3.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />

A3.2.2 Schulen<br />

A3.2.3 Krankenhäuser<br />

A3.2.4 Soziale Einrichtungen<br />

A3.2.5 Sportstätten<br />

A3.2.6 Mehrzweck- und Messehalle<br />

A3.2.7 Einrichtungen für Senioren<br />

A3.2.8 Wohnbauten<br />

A3.2.9 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />

A3.3 Infrastruckturvermögen<br />

A3.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />

A3.3.2 Stromversorgungsanlagen<br />

A3.3.3 Gasversorgungsanlagen<br />

A3.3.4 Wasserversorgungsanlagen<br />

A3.3.5 Abfallbeseitgungsanlagen<br />

A3.3.6 Entwässerungs- und Abwasserbeseitungsanlagen<br />

A3.3.7 Brücken und Tunnel<br />

A3.3.8 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />

A3.3.9 Straßennetz mit Wegen, plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />

A3.3.10 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />

A3.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />

A3.4.1 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />

A3.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />

A3.5.1 Kunstgegenstände<br />

A3.5.2 Baudenkmäler<br />

A3.5.3 Bodendenkmäler<br />

A3.5.4 Sonstige Kulturgüter<br />

A3.6 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />

A3.6.1 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong><br />

A3.6.2 Spezialfahrzeuge<br />

A3.6.3 Fahrzeuge für den ÖPNV<br />

A3.6.4 sonstige Fahrzeuge<br />

A3.7 Betriebs und Geschäftsausstattung<br />

A3.7.1 Betriebs und Geschäftsausstattung<br />

Anlage 3<br />

Blatt 1


Positionenplan zur <strong>NKF</strong>-Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung<br />

A3.8 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

A3.8.1 Geleistete Anzahlungen<br />

A3.8.1.1 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

A3.8.1.2 Geleistete Anzahlungen an Sonstige<br />

A3.8.2 <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

Summe Sachanlagen<br />

A4 Finanzanlagen<br />

A4.1 Anteile an verbundenen Unternehmen<br />

A4.1.1 Anteile an verbundenen Unternehmen im vollkonsolidierungskreis<br />

A4.1.2 Anteile an sonstige verbundenen Unternehmen<br />

A4.1.2 Verbundenen nicht vollkonsolidierten (at equity) Organisationen<br />

A4.2 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />

A4.2.1 Anteile an assoziierten Betrieben aus den Einzelabschlüssen<br />

A4.2.2 Unterschiedsbetrag aus der Equity-Konsoldierung<br />

A4.1.3 Anteile an verbundenen nicht konsolidierten Organisationen<br />

A4.3 übrige Beteiligungen (at cost)<br />

A4.3.1 übrige Beteiligungen (at cost)<br />

A4.4 Sondervermögen<br />

A4.4.1 Voll zu konsolidierende Sondervermögen<br />

A4.4.2 nicht voll zu konsolidierende Sondervermögen<br />

A4.4 Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

A4.4.1 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

A4.4.2 sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

A4.5 Ausleihungen<br />

A4.5.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen<br />

A4.5.1.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />

A4.5.1.2 Ausleihungen an sonstige verbundene Unternehmen<br />

A4.5.2 Ausleihungen an Beteiligungen<br />

A4.5.3 Ausleihungen an Sondervermögen<br />

A4.5.4 Ausleihungen von kommunalen Betrieben an Kommune<br />

A4.5.5 Sonstige Ausleihungen<br />

Summe Finanzanlagen<br />

Summe Anlagevermögen<br />

Anlage 3<br />

Blatt 2


Positionenplan zur <strong>NKF</strong>-Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung<br />

A5 Umlaufvermögen<br />

A5.1 Vorräte<br />

A.5.1.1Rohstoffe/Fertigungsmaterial, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe<br />

A.5.1.2Waren (auch Grundstücke des Umlaufvermögens)<br />

A.5.1.3Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen<br />

A.5.1.4Fertige Erzeugnisse<br />

A.5.1.5Geleistete Anzahlungen für Vorräte<br />

A5.1.4.1 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />

A5.1.4.2 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an sonstige<br />

Summe Vorräte<br />

A5.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

A5.2.1 Forderungen<br />

A5.2.1.1 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital<br />

A5.2.1.1.1 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsoldierungskreis<br />

A5.2.1.1.2 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von sonstige<br />

A5.2.2 Sonstige Forderungen<br />

A5.2.2.1 Sonstige Forderungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

A5.2.2.2 Sonstige Forderungen an Sonstige<br />

A5.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände<br />

A5.2.3.1 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsoldierungskreis<br />

A5.2.3.2 Sonstige Vermögensgegenstände von Sonstige<br />

Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

A5.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

A5.3.1 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

A5.3.2 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

A5.4 Liquide Mittel<br />

Summe Umlaufvermögen<br />

A6 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)<br />

A6.1 Abgrenzung latenter Steuern aus der Konsoldierung<br />

A6.2 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzung<br />

A6.2.1 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

A6.2.2 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von sonstigen<br />

Summe Aktive Rechnungsabgrenzungsposten<br />

A7 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />

A7.1 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />

A8 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen)<br />

A8.1 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen)<br />

Bilanzsumme Aktiva<br />

Anlage 3<br />

Blatt 3


Positionenplan zur <strong>NKF</strong>-Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung<br />

P Passiva<br />

P1 Eigenkapital<br />

P1.1 Grundkapital/Stammkapital<br />

P1.2 Allgemeine Rücklage<br />

P1.3 Kapitalrücklage<br />

P1.4 Gewinnrücklage<br />

P1.5 Rücklagen für eigene Anteile<br />

P1.6 Sonderrücklagen<br />

P1.6.1 Sonderrücklagen<br />

P1.7 Ausgleichsrücklage<br />

P1.7.1 Ausgleichsrücklage<br />

P1.8 Jahresergebnis<br />

P1.9 Ergebnisvorträge<br />

P1.9 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />

P1.10 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />

P1.10. Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />

P1.11 Bilanzgewinn/bilanzverlust<br />

P1.11. Bilanzgewinn/bilanzverlust<br />

Summe Eigenkapital<br />

P2 Sonderposten<br />

P2.1 Sonderposten für Zuwendungen<br />

P.2.1.1Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

P2.1.2 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen<br />

P2.2 Sonderposten für Beiträge<br />

P2.2.1 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

P2.2.2 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen<br />

P2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />

P2.3.1 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />

P2.3 Sonstige Sonderposten<br />

P2.3.1 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

P2.3.2 Sonstige Sonderposten von Sonstigen<br />

P2.3.3 Sonderposten mit Rücklageanteil<br />

Summe Sonderposten<br />

P3 Rückstellungen<br />

P3.1 Pensionsrückstellungen<br />

P3.1.1 Pensionsrückstellungen<br />

P3.2 Rückstellung für Deponien und Altlasten<br />

P3.2.1 Rückstellung für Deponien<br />

P3.2.2 Rückstellungen für Altlasten<br />

P3.3 Instandhaltungsrückstellungen<br />

P3.3.1 Instandhaltungsrückstellungen<br />

P3.4 Steuerrückstellungen<br />

P3.4.1 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune<br />

P3.4.2 Steuerrückstellungen gegenüber Sonstigen<br />

P3.4.3 Passive latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

P3.4.4 Passive latente Steuern aus Einzelabschlüssen<br />

P3.5 Sonstige Rückstellungen<br />

P3.5.1 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis<br />

P3.5.2 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstige<br />

Summe Rückstellungen<br />

Anlage 3<br />

Blatt 4


Positionenplan zur <strong>NKF</strong>-Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung<br />

P4 Verbindlichkeiten<br />

P4.1 Anleihen<br />

P4.1.1 Anleihen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

P4.1.2 Anleihen von Sonstigen<br />

P4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />

P4.2.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />

P4.2.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen gegenüber Sonstigen<br />

P4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />

P4.3.1 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherungen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />

P4.3.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung gegenüber Sonstigen<br />

P4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />

P4.4.1 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />

gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />

P4.4.2 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen gegenüber Sonstige<br />

P4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

P4.5.1 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />

P4.5.2 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sonstigen<br />

P4.5.3 von Sonstigen<br />

P4.6 Sonstige Verbindlichkeiten<br />

P4.6.1 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />

P4.6.3 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Sonstigen<br />

Summe Verbindlichkeiten<br />

P5 Passive Rechnungsabgrenzungsposten<br />

P5.1 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

P5.2 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstige<br />

Summe Passive Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Bilanzsumme Passiva<br />

Anlage 3<br />

Blatt 5


Positionenplan zur <strong>NKF</strong>-Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung<br />

ERGEBNISRECHNUNG<br />

E Ordentliche Erträge<br />

E1 Steuern und ähnliche Abgaben<br />

E1.1 Steuern und ähnliche Abgaben vom Vollkonsolidierungskreis<br />

E1.2 Steuern und ähnliche Abgaben von Sonstigen<br />

E2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen<br />

E2.1 Zuwendungen und allgemeine Umlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

E2.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen von Sonstigen<br />

E3 Sonstige Transfererträge<br />

E3.1 Sonstige Transfererträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

E3.2 Sonstige Transfererträge von Sonstigen<br />

E4 öffentlich rechtliche Leistungsentgelte<br />

E4.1 öffentlich rechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />

E4.2 öffentlich rechtliche Leistungsentgelte mit Sonstigen<br />

E5 privatrechtliche Leistungsentgelte<br />

E5.1 privatrechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />

E5.2 privatrechtliche Leistungsentgelte mit Sonstigen<br />

E6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />

E6.1 Kostenerstattungen und Kostenumlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

E6.2 Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Sonstigen<br />

E7 Sonstige ordentliche Erträge<br />

E7.1 Sonstige ordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

E7.2 Sonstige ordentliche Erträge von Sonstigen<br />

E8 Aktivierte Eigenleistungen<br />

E8.1 Aktivierte Eigenleistungen<br />

E9 Bestandsveränderungen<br />

E9.1 Bestandsveränderungen<br />

Summe ordentliche Erträge<br />

A1 Personalaufwendungen<br />

A1.1 Aufwendungen aus der Personalgestellung im Vollkonsolidierungskreis<br />

A1.2 Sonstige Personalaufwendungen<br />

A2 Versorgungsaufwendungen<br />

A2.1 Versorgungsaufwendungen<br />

A3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleitsungen<br />

A3.1 Aufwendungen für Sach- und Dienstleitsungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

A3.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleitsungen an Sonstigen<br />

A4 Bilanzielle Abschreibungen<br />

A4.1 Abschreibungen von Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />

A4.2 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüsseln<br />

A4.3 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung<br />

A4.4 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus der Equity-Konsolidierung<br />

A4.5 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

A4.6 Abschreibungen auf voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen<br />

A4.7 Abschreibungen auf Sondervermögen<br />

A4.8 Abschreibungen auf assoziierte Unternehmen<br />

A4.9 Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens<br />

A4.10 Sonstige Abschreibungen<br />

A5 Transferaufwendungen<br />

A5.1 Transferaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

A5.2 Transferaufwendungen von Sonstige<br />

Anlage 3<br />

Blatt 6


Positionenplan zur <strong>NKF</strong>-Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung<br />

A6 Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />

A6.1 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<br />

A6.1.1 Steuern vom Einkommen und Ertrag an Vollkonsolidierungskreis<br />

A6.1.2 Steuern vom Einkommen und Ertrag an Sonstige<br />

A6.2 sonstige Steuern<br />

A6.2.1 Sonstige Steuern an Vollkonsolidierungskreis<br />

A6.2.2 Sonstige Steuern an Sonstige<br />

A6.3 Latente Steuern<br />

A6.3.1 Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />

A6.3.2 Latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

A6.4 Aufwendungen aus Verlustübernahmen<br />

A6.4.1 Aufwendungen aus Verlustübernahmen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

A6.4.2 Aufwendungen aus Verlustübernahmen an Sonstige<br />

A6.4 Übrige Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />

A6.4.1 Übrige Sonstige ordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

A6.4.2 Übrige Sonstige ordentliche Aufwendungen an sonstigen<br />

S1 Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit<br />

F Finanzerträge und Finanraufwendungen<br />

F1 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen/Verlustübernahmen<br />

F1.1 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen vom Vollkonslidierungskreis<br />

F1.2 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen von Sonstigen<br />

F1.3 Erträge aus Verlustübernahmen vom Volkonsoldierungskreis<br />

F1.4 Erträge aus Verlustübernahmen und sonstigen<br />

F2 Beteiligungserträge<br />

F2.1 Beteiligungserträge von voll zu konsoldierenden verbundenen Unternehmen<br />

F2.2 Beteiligungserträge von Sondervermögen<br />

F2.3 Beteiligungserträge von assoziierten Unternehmen<br />

F2.4 Beteilgungserträge von Sonstigen<br />

F3 Zinserträge und sonstige Finanzerträge<br />

F.3.1 Zinserträge<br />

F3.1.1 Zinserträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

F3.1.2 Zinserträgevon Sonstigen<br />

F3.2 Erträge aus assoziierten Beteiligungen<br />

F3.2.1 Erträge aus assoziierten Beteiligung<br />

F3.3 Sonstige Finanzerträge<br />

F3.3.1 Sonstige Finanzerträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

F3.3.2 sonstige Finanzerträge von Sonstige<br />

F4 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen<br />

F4.1 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

F4.2 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen vom Sonstigen<br />

Anlage 3<br />

Blatt 7


Positionenplan zur <strong>NKF</strong>-Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung<br />

F5 Zinsaufwendungen und sonstige Finanzaufwendungen<br />

F5.1 Zinsaufwendungen<br />

F5.1.1 Zinseaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

F5.1.2 Zinsaufwendungen an Sonstige<br />

F5.2 Aufwendungen aus assoziierten Beteiligungen<br />

F5.2.1 Aufwendungen aus assoziierten Beteiligungen<br />

F5.3 Sonstige Finanzaufwendungen<br />

F5.3.1 Sonstige Finanzaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

F5.3.2 Sonstige Finanzaufwendungen an Sonstige<br />

S2 Finanzergebnis<br />

(Saldo aus F1 und F5)<br />

S3 Ordentliches Ergebnis<br />

(summe aus S1 und S2)<br />

AE Außerordentliche Erträge<br />

AE1.1Außerordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

AE1.2Außerordentliche Erträge an Sonstige<br />

AE Außerordentliche Aufwendungen<br />

AE2.1Außerordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

AE2.2Außerordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />

S4 Außerordentliches Ergebnis<br />

S5 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag<br />

G Gewinnverwendung<br />

G1 Gesamtjahresergebnis<br />

G1.1 Gesamtjahresüberschuss<br />

G1.2 Gesamtjahresfehlbetrag<br />

G2 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis<br />

G2.1 Anderen Gesellschaftern zuzurechnender Gewinn<br />

G2.2 Anderen Gesellschaftern zuzurechnender Verlust<br />

G3 Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr<br />

G3.1 Gewinnvortrag aus dem Vorjahr<br />

G3.2 Verlustvortrag aus dem Vorjahr<br />

G4 Entnahmen aus der Kapitalrücklagen<br />

G4.1 Entnahmen aus der Kapitalrücklagen<br />

G5 Einstellungen in Gewinnrücklagen<br />

G5.1 Entnahme aus Gewinnrücklagen<br />

G5.2 Einstellungen in Gewinnrücklagen<br />

S6 Gesamtbilanzgewinn/Gesamtbilanzverlust<br />

Anlage 3<br />

Blatt 8


Abkürzungsverzeichnis und Begriffsdefinitionen<br />

vAB Verselbstständigter Aufgabenbereich<br />

GA-Richtlinie Gesamtabschlussrichtlinie<br />

Anlage 4<br />

§ 116 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong> enthält den Begriff des verselbstständigten<br />

Aufgabenbereichs, der in den Gesamtabschluss der Kommune<br />

einzubeziehen ist. Die GA-Richtlinie verwendet den gebräuchlicheren<br />

betriebswirtschaftlichen Begriff "Betrieb" synonym<br />

<strong>zum</strong> gesetzlichen Begriff vAB, unabhängig von der tatsächlichen<br />

Rechtsform.<br />

GemHVO <strong>NRW</strong> Gemeindehaushaltsversorgung <strong>NRW</strong><br />

GO <strong>NRW</strong> Gemeindeordnung <strong>NRW</strong><br />

HGB Handelsgesetzbuch<br />

<strong>NKF</strong> Neues Kommunales Finanzmanagement<br />

GoK Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung<br />

HB I Handelsbilanz I<br />

KB II / III Kommunalbilanz II / III<br />

ER Ergebnisrechnung<br />

Im Rahmen der Aufstellung des Gesamtabschlusses werden die<br />

Bilanzen der einzelnen Betriebe und der Kommune zu einer<br />

Summenbilanz zusammengeführt. Die in diesem Zusammenhang<br />

in der betriebswirtschaftlichen Literatur verwendete Bezeichnung<br />

"Handelsbilanz II" (HB II) für eine hinsichtlich der<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze vereinheitlichte Bilanz<br />

entspricht im Rahmen des Gesamtabschlusses der "Kommunalbilanz<br />

II" (KB II).<br />

Etwaige stille Reserven oder Lasten der in der KB II ausgewiesenen<br />

Vermögensgegenständen und Schulden werden in der<br />

"Kommunalbilanz III" (KB III) aufgedeckt.<br />

Bei der Gesamtabschlussaufstellung werden die einzelnen Gewinn-<br />

und Verlustrechnungen bzw. Ergebnisrechnungen konsolidierungstechnisch<br />

bearbeitet. Die verwendete Bezeichnung GuV<br />

der betriebswirtschaftlichen Literatur entspricht der "Ergebnisrechnung"<br />

im kommunalen Gesamtabschluss.<br />

Positionenplan Der Positionenplan ist ein Instrument zur kontenbezogenen Erfassung<br />

der Bilanz- und GuV-Positionen aller zu konsolidierender<br />

Betriebe für die Überleitung zur KB II und ER II sowie zur<br />

Gesamtbilanz und -ergebnisrechnung.


- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Praxisleitfaden 4. Auflage<br />

Anlage II.5<br />

Gesamtabschlussrichtlinie der<br />

Stadt Solingen


Gesamtabschlussrichtlinie<br />

Ressort 1<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Stadt Solingen mbH<br />

der Stadt Solingen<br />

Version 1 für 2010<br />

- Entwurf -


<strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – „Konzern“ Stadt Solingen – Richtlinie - Entwurf<br />

2<br />

Gesamtabschlussrichtlinie<br />

Inhalt<br />

A. Ziel dieses Dokumentes......................................................................................................3<br />

B. Grundlagen der konsolidierten Gesamtrechnungslegung ...................................................4<br />

I. Rechtliche Grundlagen ................................................................................................4<br />

II. Aufgabe und Zweck der Gesamtabschlussrichtlinie ......................................................4<br />

III. Geltungsbereich..........................................................................................................5<br />

IV. Grundsätze für die Gesamtrechnungslegung ...............................................................5<br />

V. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten...................................................................8<br />

VI. Gesamtabschlussterminplan......................................................................................8<br />

VII. Formularwesen..........................................................................................................8<br />

VIII. Technische Unterstützung des Gesamtabschlusses durch Einsatz einer<br />

Konsolidierungssoftware............................................................................................9<br />

IX. Abgrenzung des Konsolidierungskreises ...................................................................9<br />

C. Vorbereitung der Einzelabschlüsse für die Konsolidierung (Einzelabschlüsse II)......................11<br />

I. Einheitliche Abschluss-Stichtage ................................................................................11<br />

II. Einheitlicher Konzernkontenrahmen ..........................................................................11<br />

III. Einheitliche Bewertung..............................................................................................11<br />

1. Ansatz von Vermögensgegenständen:...............................................................12<br />

2. Bewertung Zeitwert ..........................................................................................12<br />

3. Bewertung Nutzungsdauer................................................................................13<br />

D. Konsolidierung...................................................................................................................15<br />

I. Vollkonsolidierung ....................................................................................................15<br />

II. Equity-Konsolidierung ...............................................................................................17<br />

E. Gesamtanhang ..................................................................................................................18<br />

F. Gesamtlagebericht .............................................................................................................19<br />

G. Beteiligungsbericht.............................................................................................................20<br />

H. Prüfung und Offenlegung des Gesamtabschlusses ..............................................................21<br />

I. Abkürzungsverzeichnis.......................................................................................................22<br />

J. <strong>Anlagen</strong>verzeichnis ............................................................................................................23<br />

;


<strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – „Konzern“ Stadt Solingen – Richtlinie - Entwurf<br />

3<br />

A. Ziel dieses Dokumentes<br />

1. Das hier vorliegende Dokument dient der Beschreibung der Prozesse, die zur Aufstellung<br />

des Gesamtabschlusses (GA) notwendig sind. Es soll den bei der Erstellung des Gesamt-<br />

abschlusses Beteiligten als Richtschnur und Arbeitshilfe dienen.<br />

;


<strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – „Konzern“ Stadt Solingen – Richtlinie - Entwurf<br />

4<br />

B. Grundlagen der konsolidierten Gesamtrechnungslegung<br />

I. Rechtliche Grundlagen<br />

2. § 116 GO <strong>NRW</strong> i. V. m. §§ 49 ff. GemHVO <strong>NRW</strong> enthalten die Regelungen <strong>zum</strong> konso-<br />

lidierten Gesamtabschluss im Rahmen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements<br />

(<strong>NKF</strong>).<br />

3. Der Gesamtabschluss der Stadt Solingen soll unter Beachtung der Grundsätze ord-<br />

nungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />

Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune und der<br />

verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher<br />

Form vermitteln (vgl. § 116 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong>).<br />

4. Der erste Gesamtabschluss ist spätestens auf den Stichtag 31. Dezember 2010 nach den<br />

Vorschriften § 116 GO <strong>NRW</strong> aufzustellen (vgl. § 2 Abs. 1 <strong>NKF</strong>EG <strong>NRW</strong>). Ein Gesamtab-<br />

schluss kann aber auch vor diesem Stichtag aufgestellt werden, sofern bereits ein Jah-<br />

resabschluss nach § 95 GO <strong>NRW</strong> aufgestellt wurde. Danach ist der Gesamtabschluss in<br />

jedem Haushaltsjahr <strong>zum</strong> Abschlussstichtag 31. Dezember unter Beachtung der GoB<br />

aufzustellen. Die Stadt Solingen stellt den ersten Gesamtabschluss <strong>zum</strong> 31.12.2010 auf.<br />

5. Die Bestandteile des Gesamtabschlusses sind: Gesamtergebnisrechnung, Gesamtbilanz<br />

und Gesamtanhang. Dem Gesamtabschluss sind ein Gesamtlagebericht und ein Beteili-<br />

gungsbericht beizufügen (vgl. § 116 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong> i. V. m. § 49 Abs. 1 und 2 GemH-<br />

VO <strong>NRW</strong>). Unter Berücksichtigung von § 51 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> ist eine Gesamtkapi-<br />

talflussrechnung gemäß DRS 2 Bestandteil des Gesamtanhangs.<br />

6. Die rechtlichen Grundlagen sind der Richtlinie als Anlage 1 beigefügt.<br />

II. Aufgabe und Zweck der Gesamtabschlussrichtlinie<br />

7. Die Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses erfordert innerhalb des "Kon-<br />

zerns“ Stadt Solingen den Aufbau eines einheitlich organisierten Reporting-Systems<br />

(Gesamtabschlussberichtssystem). Die hierzu erforderlichen Regelungen werden in Form<br />

dieser Gesamtabschlussrichtlinie verbindlich vorgegeben. Die Gesamtabschlussrichtlinie<br />

beinhaltet die grundsätzlichen internen Anweisungen zur Aufstellung des Gesamtab-<br />

schlusses des „Konzerns“ Stadt Solingen.<br />

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<strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – „Konzern“ Stadt Solingen – Richtlinie - Entwurf<br />

5<br />

8. Sie regelt verbindlich, welche Angaben zur Aufstellung des Gesamtabschlusses von wel-<br />

chem Aufgabenbereich an welchen Adressaten mit welcher Frist zu liefern sind.<br />

9. Ziel der Gesamtabschlussrichtlinie ist die handlungsorientierte Umsetzung des <strong>NKF</strong>G<br />

<strong>NRW</strong> zur Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses und zur Sicherstellung der<br />

Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK) mit den<br />

spezifischen Festlegungen zur Gesamtabschlusserstellung in Nordrhein-Westfalen.<br />

III. Geltungsbereich<br />

10. Die Regelungen der Gesamtabschlussrichtlinie sind für die Stadt Solingen und die ge-<br />

mäß dieser Richtlinie vollzukonsolidierenden Betriebe in öffentlich-rechtlicher oder pri-<br />

vatrechtlicher Form bindend.<br />

11. Im Einzelnen wird auf die im Beteiligungsverzeichnis (vgl. Anlage 2) aufgelisteten Auf-<br />

gabenbereiche verwiesen.<br />

IV. Grundsätze für die Gesamtrechnungslegung<br />

12. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK) sind die Grundsätze<br />

ordnungsmäßiger Buchführung für den Gesamtabschluss. Die GoK konkretisieren die<br />

gesetzlichen Regelungen des <strong>NKF</strong> und dienen dem Ausfüllen von nicht im Gesetz gere-<br />

gelten Sachverhalten.<br />

13. Die GoK sind ein unbestimmter Rechtsbegriff, der konkretisiert werden muss. Generell<br />

gelten die folgenden Grundsätze für den Gesamtabschluss:<br />

• Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes<br />

der Vermögens-, Schulden- , Ertrags- und Finanzgesamtlage des „Konzerns“<br />

Stadt Solingen (Generalnorm)<br />

• Vollständigkeit der Bilanzierung: Dieser bereits aus dem Einzelabschluss bekann-<br />

te Grundsatz gilt gemäß § 49 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 41 Abs. 1 GemHVO<br />

<strong>NRW</strong> auch für den Gesamtabschluss (vgl. § 298 Abs. 1 HGB i.V.m. § 246 Abs. 1<br />

HGB.<br />

• Weltabschlussprinzip: folgt aus § 116 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong> parallel zu § 294 Abs. 1<br />

HGB. Demnach soll der Gesamtabschluss sowohl die Kommune selbst, als auch alle<br />

Betriebe sowohl in öffentlich-rechtlicher als auch in privatrechtlicher Form enthalten.<br />

;


<strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – „Konzern“ Stadt Solingen – Richtlinie - Entwurf<br />

6<br />

Alle Konzernunternehmen sind unter Berücksichtigung von Einbeziehungswahlrech-<br />

ten vollständig einzubeziehen.<br />

• Vollständigkeit des Konzernabschlusses: Dieser Grundsatz folgt aus § 50 Abs. 1<br />

GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 300 Abs. 2 HGB. Er stellt eine Erweiterung des Grundsatzes<br />

der Vollständigkeit der Bilanzierung (§ 49 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 41 Abs. 1<br />

GemHVO <strong>NRW</strong>) dar und begründet eine eigene Konzernbilanzpolitik. Vermögensge-<br />

genstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge<br />

der in den Gesamtabschluss einbezogenen Betriebe sind vollständig aufzunehmen,<br />

soweit nach dem Recht der Kommune nicht ein Bilanzierungsverbot oder ein Bilan-<br />

zierungswahlrecht besteht. Die nach dem Recht der Kommune zulässigen Bilanzie-<br />

rungswahlrechte dürfen im Gesamtabschluss neu ausgeübt werden.<br />

• Einheitlichkeit der Bewertung und des Bilanzansatzes und Stichtagseinheit-<br />

lichkeit: Der Konzernabschluss ist so aufzustellen, als ob diese Unternehmen insge-<br />

samt ein einziges Unternehmen wären (§ 297 Abs. 3 Satz 1 HGB). Aus dieser An-<br />

nahme der rechtlichen und wirtschaftlichen Einheit ergibt sich die Notwendigkeit der<br />

Konsolidierung anstelle der einfachen Addition der Einzelabschlüsse. Der Grundsatz<br />

der Einheitlichkeit der Bewertung und des Bilanzansatzes gibt die Grundprinzipien<br />

vor, nach denen die Einheit Konzern bilanziert werden soll. Aus diesem Grundsatz<br />

resultiert die Notwendigkeit zur Erstellung einer Handelsbilanz HB II mit einheitlichen<br />

Maßstäben und Bewertungsansätzen (§ 50 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. §§ 300 und<br />

308 HGB).<br />

Der Gesamtabschluss der Stadt Solingen soll darüber hinaus auf einen konzernein-<br />

heitlichen Abschlussstichtag erstellt werden (§ 299 HGB).<br />

• Der Grundsatz der Stetigkeit hat vier Ausprägungen: Die Bewertungsstetigkeit<br />

fordert, dass die auf den vorhergehenden Gesamtabschluss angewandten Bewer-<br />

tungsmethoden beibehalten werden sollen (§ 49 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. §32<br />

Abs. 1 Nr. 5 GemHVO <strong>NRW</strong>, parallel zu § 298 Abs. 1 HGB i.V.m. § 252 Abs. 1 Nr. 6<br />

HGB) . Der Grundsatz der Gliederungsstetigkeit ist im Gemeindehaushaltsrecht <strong>NRW</strong><br />

zwar nicht geregelt, obwohl hierzu im § 265 Abs. 1 HGB eine gesonderte Regelung<br />

enthalten ist. Er ergibt sich aber bereits aus dem Grundsatz der Klarheit und über-<br />

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<strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – „Konzern“ Stadt Solingen – Richtlinie - Entwurf<br />

7<br />

sichtlichkeit und ist daher auch im Gesamtabschluss verpflichtend zu beachten. Die<br />

Ansatzstetigkeit ist weder im HGB noch im Gemeindehaushaltsrecht geregelt. Aller-<br />

dings fordern DRS 13.7 i.V.m. 13.6 und neuerliche Entwürfe <strong>zum</strong> BilMoG auch die<br />

Stetigkeit des Bilanzansatzes. Es empfiehlt sich daher, auch diesen Ansatz zu berück-<br />

sichtigen. Ergänzend ist der Grundsatz der Konsolidierungsstetigkeit zu berücksichti-<br />

gen. Im Gemeindehaushaltsrecht <strong>NRW</strong> nicht geregelt, findet sich die Regelung im<br />

HGB in § 297 Abs. 3 Satz 2 HGB. Der Grundsatz besagt, dass in den Folgejahren auf<br />

denselben Sachverhalt eine Konsolidierungsmethode unverändert anzuwenden ist<br />

(zeitliche Stetigkeit) bzw. auf gleichartige Sachverhalte dieselbe Konsolidierungsme-<br />

thode anzuwenden ist (sachliche Stetigkeit).<br />

• Weitere Grundsätze:<br />

Weitere Grundsätze für den Gesamtabschluss ergeben sich aus dem Rückbezug des<br />

§ 49 Abs. 3 GemHVO und des § 116 Abs. 2 Satz 2 GO <strong>NRW</strong> auf die Regelungen<br />

<strong>zum</strong> Einzelabschluss der Kommune. Im Einzelnen handelt es sich dabei u.a. um fol-<br />

gende Grundsätze:<br />

• Saldierungsverbot für Gesamtbilanz aus § 49 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 41 Abs.<br />

2 GemHVO <strong>NRW</strong> und für Gesamtergebnisrechnung aus § 49 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong><br />

i.V.m. § 31 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong>.<br />

• Der Grundsatz der Bilanzidentität ergibt sich aus § 49 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. §<br />

32 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO <strong>NRW</strong><br />

• Das Stichtagsprinzip und der Grundsatz der Einzelbewertung ergeben sich aus § 49<br />

Abs. 3 Gem. HVO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO <strong>NRW</strong>.<br />

• Realisations-, Vorsichts- und Imparitäts- sowie Wertaufhellungsprinzip § 49 Abs. 3<br />

Gem. HVO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO <strong>NRW</strong>.<br />

• Anschaffungskostenprinzip nach § 116 Abs. 2 Satz 2 GO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 91 Abs. 2<br />

Nr. 1 GO <strong>NRW</strong>.<br />

• Grundsatz der Periodenabgrenzung nach § 49 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 32<br />

Abs. 1 Nr. 4 GemHVO <strong>NRW</strong>.<br />

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<strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – „Konzern“ Stadt Solingen – Richtlinie - Entwurf<br />

8<br />

• Die Going concern-Prämisse ist im Gemeindehaushaltsrecht nicht geregelt, wird aber<br />

für Einzel- und Gesamtabschluss unterstellt, da vom Fortbestehen von Kommunen<br />

dauerhaft ausgegangen werden kann.<br />

• Grundsatz der Wesentlichkeit ("materiality"), wonach der Abschluss sämtliche we-<br />

sentlichen Sachverhalte zu enthalten hat; unwesentliche Informationen dürfen weg-<br />

gelassen werden<br />

• Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, d.h. Kosten der Informationsbeschaffung und Nut-<br />

zen der Information müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen<br />

V. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten<br />

14. Die Aufstellung des Gesamtabschlusses ist der Konsolidierungsstelle der Stadt Solingen<br />

übertragen. Diese ist in der BSG angesiedelt. Ansprechpartner der BSG und der zu kon-<br />

solidierenden Aufgabenbereiche sind in Anlage 3 aufgeführt.<br />

15. Die Zuordnung von Aufgaben ist dem Aufgaben- und Terminplan zu entnehmen (siehe<br />

Anlage 4)<br />

VI. Gesamtabschlussterminplan<br />

16. Der Gesamtabschlussterminplan ist dem Aufgaben- und Terminplan zu entnehmen (sie-<br />

he Anlage 4)<br />

VII. Formularwesen<br />

17. Das Formularwesen stellt eine strukturierte und einheitliche Vorgehensweise bei der<br />

Aufstellung des Gesamtabschlusses im Zusammenspiel zwischen Kommune und Beteili-<br />

gungsunternehmen sicher (sog. "reporting packages").<br />

18. Im Rahmen des Formularwesen werden den Betrieben zur Meldung der abschlussrele-<br />

vanten Daten bis auf weiteres folgende Formblätter als Excel Datei übermittelt:<br />

1. Das dezentrale Erfassungstool (DET). Vergleiche hierzu die Anmerkungen in Anlage 5.<br />

2. Gesamtabschluss Meldebogen (zur Dokumentation der Neubewertungen und Um-<br />

gliederungen)<br />

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<strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – „Konzern“ Stadt Solingen – Richtlinie - Entwurf<br />

9<br />

19. Möglichkeiten der Vollständigkeits- und Plausibilitätskontrolle (Validierung) der Melde-<br />

daten innerhalb des Erfassungstools werden zurzeit geprüft.<br />

VIII. Technische Unterstützung des Gesamtabschlusses durch Einsatz einer<br />

Konsolidierungssoftware<br />

20. Im „Konzern“ Stadt Solingen wird die Konsolidierungssoftware SAP SEM-BCS (Strategic<br />

Enterprise Management Business Consolidation System) eingesetzt. Die Erstellung der<br />

Meldedaten erfolgt durch die vAB mittels eines excelbasierten Erfassungstools (DET).<br />

21. Das DV-Konzept wird nach Vornahme der Einstellungen ergänzt.<br />

IX. Abgrenzung des Konsolidierungskreises<br />

22. Für die Abgrenzung des Konsolidierungskreises sind die Regelungen des § 116 Abs. 2<br />

und 3 GO <strong>NRW</strong> maßgeblich. In den Gesamtabschluss sind neben dem Einzelabschluss<br />

der Kommune die nachfolgenden Aufgabenbereiche einzubeziehen: 1<br />

• Betriebe bzw. verselbständigte Aufgabenbereiche, die mit der Kommune eine Rechts-<br />

einheit bilden<br />

• rechtlich selbständige Organisationseinheiten und Vermögensmassen mit Nennkapital,<br />

an denen die Kommune eine Beteiligung hält<br />

• Anstalten, die von der Kommune auf der Grundlage der Verordnung über kommuale<br />

Unternehmen und Einrichtungen als Anstalt des öffentlichen Rechts (AÖR) getragen<br />

werden<br />

• Zweckverbände<br />

• rechtlich selbständige kommunale Stiftungen<br />

• sonstige rechtlich selbständige Aufgabenträger 2, deren finanzielle Existenz auf Grund<br />

rechtlicher Verpflichtung wesentlich durch die Kommune gesichert wird<br />

23. Einzubeziehen sind auch die mittelbaren Aufgabenbereiche<br />

1 Vgl. Neues Kommunales Finanzmanagement in Nordrhein-Westfalen, Handreichung für Kommunen,<br />

Innenministerium Nordrhein-Westfalen, 3. Auflage, Düsseldorf 2008, S. 341.<br />

;


<strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – „Konzern“ Stadt Solingen – Richtlinie - Entwurf<br />

10<br />

24. Die Stadt-Sparkasse Solingen wird nicht in den Gesamtabschluss mit einbezogen. Der<br />

Landesgesetzgeber hat durch § 1 Abs. 1 S. 2 SpkG <strong>NRW</strong> entschieden, dass die ge-<br />

meindlichen Sparkassen nicht im Jahresabschluss der Gemeinde anzusetzen sind. Dieses<br />

Verbot lässt es nicht zu, eine Sparkasse in den Konsolidierungskreis für den gemeindli-<br />

chen Gesamtabschluss aufzunehmen. 1 Demfolgend werden auch die Beteiligungen der<br />

Sparkasse nicht einbezogen.<br />

25. In den Gesamtabschluss brauchen keine Aufgabenbereiche einbezogen werden, die für<br />

die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö-<br />

gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage zu vermitteln, von untergeordneter<br />

Bedeutung sind. Dies ist im Gesamtanhang darzustellen (vgl. § 116 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong>).<br />

26. Der Konsolidierungskreis wird in der Anlage 6 dargestellt.<br />

1 Vgl. Neues Kommunales Finanzmanagement in Nordrhein-Westfalen, Handreichung für Kommunen,<br />

Innenministerium Nordrhein-Westfalen, 3. Auflage, Düsseldorf 2008, S. 341.<br />

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11<br />

C. Vorbereitung der Einzelabschlüsse für die Konsolidierung<br />

(Einzelabschlüsse II)<br />

I. Einheitliche Abschluss-Stichtage<br />

27. Stichtag für die Aufstellung des jährlichen Gesamtabschlusses ist der 31. Dezember.<br />

28. Abweichende Abschlussstichtage von zu konsolidierenden Aufgabenbereichen:<br />

• Stadtwerke Solingen GmbH 30.09.<br />

• Stadtwerke Solingen Netz GmbH 30.09.<br />

• Städtische Musikschule Solingen GmbH 31.07.<br />

29. Zu 1. und 2.: Gemäß § 299 Absatz 2 Satz 2 HGB werden keine Zwischenabschlüsse er-<br />

stellt<br />

30. zu 3.: Gemäß § 299 Absatz 3 bzw. § 299 Absatz 2 Satz 2 HGB wird wegen unverhält-<br />

nismäßig hohem Aufwand kein Zwischenabschluss erstellt. Darüber hinaus ist dieser Be-<br />

reich für die zutreffende Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzla-<br />

ge von untergeordneter Bedeutung.<br />

II. Einheitlicher Konzernkontenrahmen<br />

31. Der Kontenrahmen für den „Konzern“ Stadt Solingen (Positionenplan) ist als Anlage 7<br />

beigefügt. Die Zuordnung der Vermögensgegenstände zu den Positionen ist der Anlage<br />

8.1 zu entnehmen.<br />

III. Einheitliche Bewertung<br />

32. Die Gesamtlage der Stadt Solingen wird künftig gem. § 116 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong> so darge-<br />

stellt werden, als ob es sich bei der Kommune um ein einziges "Unternehmen", ver-<br />

gleichbar einem handelsrechtlichen Konzern, handeln würde. Mit Hilfe des Gesamtab-<br />

schlusses soll der Gesamtüberblick über die Kernverwaltung und ihrer Betriebe zurück<br />

gewonnen werden, um beurteilen zu können, ob die Stadt Solingen zukünftig in der<br />

Lage ist, ihre Aufgaben zu erfüllen.<br />

;


<strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – „Konzern“ Stadt Solingen – Richtlinie - Entwurf<br />

12<br />

33. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Gesamtabschlusses richten sich nach<br />

folgenden Grundsätzen:<br />

1. Ansatz von Vermögensgegenständen:<br />

34. Vermögensgegenstände sind entsprechend den Festlegungen für den Gesamtabschluss<br />

anzusetzen (siehe Anlage 8.2)<br />

2. Bewertung Zeitwert<br />

35. Erstkonsolidierung<br />

36. Die Vermögensgegenstände sind von den Betrieben mit dem am Erstkonsolidierungs-<br />

stichtag vorliegenden Zeitwert anzusetzen. Die Wertermittlung ist der „Bewertung der<br />

Beteiligungen der Stadt Solingen <strong>zum</strong> 1.01. 2008“ zu entnehmen (siehe Anlage 8.3.)<br />

37. Bei Aufdeckung von Stillen Reserven im Rahmen dieser Bewertung werden den betrof-<br />

fenen Gesellschaften die Einzelbewertungen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus<br />

werden den Betrieben ergänzende Informationen zur Ermittlung der Stillen Reserven zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

38. Folgekonsolidierung<br />

(hierzu nachfolgend zunächst grundsätzliche Ausführungen aus dem Praxisleitfaden, die im<br />

Rahmen der ersten Folgekonsolidierung konkretisiert werden)<br />

Bei der Folgekonsolidierung wird der Gesamtabschluss in jedem Folgejahr erneut aus der<br />

Summenbilanz als Zusammenfassung der Einzelabschlüsse von Kernverwaltung und einzube-<br />

ziehenden Betrieben bzw. aus der KB II entwickelt. Die Wertkorrekturen aus der Erstkonsolidie-<br />

rung, z.B. aus der Aufdeckung stiller Reserven, haben sich dort jedoch nicht niedergeschlagen.<br />

Daher sind die Buchungen der Erstkonsolidierung sowie die bis <strong>zum</strong> letzten vorhergehenden<br />

Stichtag der "Konzernbilanz" vorgenommenen Buchungen der Folgekonsolidierung ggf. kumu-<br />

liert zu wiederholen.<br />

Im ersten Schritt erfolgt wie bei der Erstkonsolidierung die Aufrechnung des Beteiligungsbuch-<br />

wertes gegen das anteilige Eigenkapital des Betriebs. Dieses hat sich zwischenzeitlich durch<br />

Gewinne/Verluste, Rücklagenveränderungen etc. geändert. Zu konsolidieren ist jedoch nur das<br />

Eigenkapital des Betriebs, das bei Erstkonsolidierung vorhanden war. Die Veränderungen des<br />

Eigenkapitals des Betriebs nach dem Erstkonsolidierungszeitpunkt gehen nicht in den erneuten<br />

Vorgang der Kapitalkonsolidierung ein.<br />

;


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13<br />

Im zweiten Schritt der Folgekonsolidierung werden die Wertänderungen an den aufgedeckten<br />

stillen Reserven/Lasten berücksichtigt. Diese werden erfolgswirksam (z.B. Mehrabschreibun-<br />

gen im Anlagevermögen, Mehrverbrauch Materialaufwand bei stillen Reserven in den Vorräten)<br />

erfasst. Auf diese Weise führen im Rahmen der Erstkonsolidierung aufgedeckte stille Reserven<br />

in der Zukunft zu gegenüber dem Einzelabschluss zusätzlichen Aufwendungen, stille Lasten bei<br />

Auflösung zu zusätzlichen Erträgen.<br />

Die Abschreibungen auf aufgedeckte stille Reserven werden jedoch nur im Gesamtabschluss<br />

erfolgswirksam. Für die zugerechneten stillen Reserven im abnutzbaren Anlagevermögen ist<br />

dabei eine Verteilung über die Restnutzungsdauer in der KB III vorzunehmen; ferner wird die<br />

Abschreibungsmethode nach Maßgabe der KB III fortgeführt. Soweit stille Reserven bei nicht<br />

abnutzbaren Anlagegütern aufgedeckt wurden (z.B. Grundstücke), ist der im Zeitpunkt des Ab-<br />

gangs im Einzelabschluss entstandene Buchgewinn um den Betrag der aufgedeckten stillen<br />

Reserven zu kürzen. Ein Buchverlust ist entsprechend zu erhöhen. Stille Reserven in Vorräten<br />

vermindern bei Veräußerung an Dritte den Gewinn im Jahresabschluss oder erhöhen einen<br />

Jahresfehlbetrag.<br />

3. Bewertung Nutzungsdauer<br />

39. Die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände bestimmt sich nach der Gesamtab-<br />

schlussabschreibungstabelle (siehe Anlage 8.4).<br />

40. Soweit die Nutzungsdauer des Einzelabschlusses (HB I ) innerhalb der vorgegebenen<br />

Bandbreite dieser Tabelle liegt, kann die Nutzungsdauer beibehalten werden.<br />

41. Soweit die Nutzungsdauer des Einzelabschlusses (HB I) außerhalb der vorgegebenen<br />

Bandbreite dieser Tabelle liegt, ist im Rahmen der HB II folgende Anpassung vorzuneh-<br />

men:<br />

- ist die örtliche Nutzungsdauer kürzer als der untere Wert der Bandbreite, ist auf<br />

diesen unteren Wert anzupassen<br />

- ist die örtliche Nutzungsdauer länger als der obere Wert der Bandbreite, ist auf die-<br />

sen oberen Wert anzupassen<br />

42. Der Grundsatz der Wesentlichkeit ist zu beachten. Abgrenzungsfragen sind mit der Kon-<br />

solidierungsstelle abzustimmen.<br />

43. Bei Vermögensgegenstände, die in der Gesamtabschlussabschreibungstabelle noch nicht<br />

aufgeführt sind, werden die Ansätze des Einzelabschlusses (HB I) beibehalten.<br />

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14<br />

44. Außerplanmäßige Ab- und Zuschreibungen von Vermögenswerten der vAB sind beizu-<br />

behalten.<br />

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15<br />

D. Konsolidierung<br />

45. Der Jahresabschluss der Kommune sowie die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäfts-<br />

jahres aller verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privat-<br />

rechtlicher Form sind zu konsolidieren. Verselbständige Aufgabenbereiche, insbesondere<br />

Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts, die unter einheitlicher Leitung der<br />

Kommune stehen, sind entsprechend §§ 300 bis 309 HGB (Vollkonsolidierung) zu kon-<br />

solidieren. Sofern die verselbständigten Aufgabenbereiche unter einem maßgeblichen<br />

Einfluss stehen, hat die Konsolidierung entsprechend §§ 311 und 312 HGB (Equity-<br />

Methode) zu erfolgen (vgl. § 50 GemHVO).<br />

46. Die folgenden in §§ 50 Abs. 1 und 3, 51 Abs. 3 und 52 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong> zur An-<br />

wendung durch die Kommune im Rahmen ihres Haushaltsrechts bestimmten handels-<br />

rechtlichen Vorschriften sind nach § 49 Abs. 4 GemHVO <strong>NRW</strong> in der Fassung des Han-<br />

delsgesetzbuches vom 10. Mai 1897 (RGBl. S. 105), zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />

24. August 2002 (BGBl. I S. 3412), entsprechend anzuwenden.<br />

I. Vollkonsolidierung<br />

47. Um die Gesamtabbildung des Konzerns Stadt Solingen so zu erreichen, als handele es<br />

sich um eine einziges Unternehmen, sind im Anschluss an die Aufbereitung der Einzel-<br />

abschlüsse die Beziehungen innerhalb des Konzerns zu eliminieren (Konsolidierung).<br />

Gemäß § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO <strong>NRW</strong> sind unter Verweis auf die §§ 300 bis 309<br />

HGB für die Konsolidierung im <strong>NKF</strong> die folgenden Schritte vorgesehen:<br />

• Kapitalkonsolidierung nach der Erwerbsmethode<br />

o Anwendung der Neubewertungsmethode gem. § 301 Abs. 1 Nr. 2 HGB<br />

Hierbei erfolgt eine weitere Modifikation der HB I Werte, indem die stillen<br />

Rücklagen und Lasten bereits in einer der eigentlichen Konsolidierung vorge-<br />

lagerten Kommunalbilanz III aufgedeckt werden.<br />

• Schuldenkonsolidierung nach § 303 HGB<br />

o Bei der Schuldenkonsolidierung werden – vereinfacht formuliert – die inner-<br />

konzernlichen Kreditbeziehungen eliminiert. Entsprechend dem § 303 Abs. 1<br />

HGB sind Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Ver-<br />

bindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten zwischen den Betrieben<br />

;


<strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – „Konzern“ Stadt Solingen – Richtlinie - Entwurf<br />

16<br />

zu konsolidieren. Auf diese Vorgehensweise kann verzichtet werden, wenn<br />

die zu konsolidierenden Beträge für die Vermittlung eines den tatsächlichen<br />

Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragsla-<br />

ge des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung sind.<br />

• Zwischenergebniseliminierung<br />

o Entsprechend § 304 Abs. 1 HGB sind die Vermögensgegenstände, die ganz<br />

oder teilweise auf Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Gesamt-<br />

abschluss einbezogenen Betrieben und der Kommune beruhen, so anzuset-<br />

zen, wie dies in einem einheitlichen Unternehmen der Fall wäre. Die Verein-<br />

fachungsregelung nach § 304 Abs. 2 HGB ist anwendbar.<br />

o Eine automatische Zwischenergebniseliminierung ist zurzeit nicht eingerich-<br />

tet. Auftretende Sachverhalte werden manuell eliminiert.<br />

• Aufwands- und Ertragskonsolidierung<br />

o Entsprechend § 305 Abs. 1 HGB sind bei den Umsatzerlösen die Erlöse aus<br />

Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Gesamtabschluss einbezo-<br />

genen Betrieben mit den auf sie entfallenden Aufwendungen zu verrechnen,<br />

sofern sie nicht als Erhöhung des Bestand an fertigen und unfertigen Er-<br />

zeugnissen oder als aktivierte Eigenleistungen auszuweisen sind. Die Verein-<br />

fachungsregelung nach § 305 Abs. 2 HGB ist anwendbar.<br />

• Steuerabgrenzung nach § 306 HGB:<br />

Hierbei handelt es sich um einen Korrekturposten, um den Steueraufwand im Einzel-<br />

oder Gesamtabschluss an das Jahres- oder Gesamtergebnis anzupassen. Abweichungen<br />

gibt es auf drei Stufen:<br />

1. Einzelabschlüsse: Bei den steuerpflichtigen Betrieben ergeben sich regelmä-<br />

ßig Abweichungen zwischen dem Ergebnis vor Steuern und dem steuerli-<br />

chen Einkommen. Diese resultieren aus steuerfreien Einnahmen und nicht<br />

abzugsfähigen Aufwendungen oder aus abweichenden Ansatz- und Bewer-<br />

tungsmethoden bzw. der unterschiedlichen Ausübung von Bilanzierungs-<br />

und Bewertungswahlrechten. Nur wenn sich diese Abweichungen im Zeitab-<br />

lauf wieder ausgleichen, ist gemäß § 274 HGB ein Steuerausgleichsposten<br />

;


<strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – „Konzern“ Stadt Solingen – Richtlinie - Entwurf<br />

17<br />

oder eine Rückstellung für latente Steuern zu bilden. Da für die meisten Be-<br />

triebe das HGB anwendbar ist, sind derartige Posten bereits in den Einzelab-<br />

schlüssen enthalten.<br />

2. Im Rahmen der Anpassungen an einheitliche Bilanzierungs- und Bewer-<br />

tungsmethoden der §§ 300 Abs. 2 und 308 Abs. 2 HGB ergeben sich regel-<br />

mäßig Abweichungen zwischen Handelsbilanz HB I und HB II der einzubezie-<br />

henden Betriebe. Sofern sich diese künftig wieder ausgleichen, sind sie ge-<br />

mäß § 298 Abs. 1 HGB i.V.m. § 274 HGB in der HB II zur berücksichtigen<br />

und führen zu weiteren Veränderungen der Steuerausgleichsposten bzw. der<br />

Rückstellungen für latente Steuern. Dieser Fall ist zwar im Gemeindehaus-<br />

haltsrecht <strong>NRW</strong> nicht geregelt, aber analog zur HGB-Regelung zu lösen.<br />

3. Konsolidierungsmaßnahmen: Ergeben sich aufgrund von Konsolidierungs-<br />

maßnahmen der §§ 300 bis 307 HGB Ergebniseinflüsse, die zu einer Abwei-<br />

chung des Gesamtergebnisses von der Summe der Einzelergebnisse der ein-<br />

bezogenen Betriebe führen und gleichen sich die Ergebnisunterschiede in<br />

späteren Perioden wieder aus, so ist hierfür nach § 50 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong><br />

i.V.m. § 306 HGB ebenfalls ein Ausgleichsposten oder eine Rückstellung für<br />

latente Steuern zu bilden. Dieser Posten kann mit dem nach § 274 HGB zu-<br />

sammengefasst werden.<br />

II. Equity-Konsolidierung<br />

• Die Equity-Konsolidierung (vgl. § 50 Absatz 3 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. §§ 311, 312 HGB)<br />

kann grundsätzlich nach der Buchwert- oder Kapitalanteilsmethode durchgeführt wer-<br />

den. Im <strong>NKF</strong> wird die Buchwertmethode favorisiert. Diese kommt in Solingen zur An-<br />

wendung.<br />

;


<strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – „Konzern“ Stadt Solingen – Richtlinie - Entwurf<br />

18<br />

E. Gesamtanhang<br />

Im Gesamtanhang wird entsprechend § 51 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong> angegeben bzw. erläu-<br />

tert:<br />

• Der Konsolidierungskreis<br />

• Veränderungen des Konsolidierungskreises mit zusätzlichen Angaben zur Vergleichbar-<br />

keit (wenn nicht durch Anpassung der Vorjahreszahlen hergestellt)<br />

• Der Assoziierungskreis<br />

• Veränderungen des Assoziierungskreises<br />

• Posten der Gesamtbilanz;<br />

• Positionen der Gesamtergebnisrechnung;<br />

• verwendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden;<br />

• verwendete Konsolidierungsmethoden,<br />

• angewendete Vereinfachungsregeln und Schätzungen im Einzelnen.<br />

48. Dem Gesamtanhang ist eine Kapitalflussrechnung unter Beachtung des Deutschen<br />

Rechnungslegungsstandard Nr. 2 (DRS 2) beizufügen (vgl. § 51 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong>).<br />

49. Fristen und Verantwortlichkeiten zur Aufstellung des Gesamtanhangs ergeben sich aus<br />

Kapitel B.V. und B.VI.<br />

;


<strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – „Konzern“ Stadt Solingen – Richtlinie - Entwurf<br />

19<br />

F. Gesamtlagebericht<br />

50. Der Gesamtlagebericht (vgl. § 51 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong>) erläutert das durch den Ge-<br />

samtabschluss vermittelte Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtla-<br />

ge der Kommune einschließlich der Betriebe. In die Darstellung der Gesamtlage der<br />

Kommune werden einbezogen:<br />

• Der Überblick über den Geschäftsverlauf<br />

• Die Darstellung der wichtigsten Ergebnisse des Gesamtabschlusses und der Gesamtlage<br />

entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen<br />

• Die Darstellung der Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Stadt Solingen<br />

• Die Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage anhand der für<br />

die Kommune bedeutsamen produktorientierten Zielen und Kennzahlen (§ 12 GemH-<br />

VO <strong>NRW</strong>)<br />

• Die Prüfung, ob die Einrichtung eines Risikofrüherkennungssystems erforderlich ist<br />

• Angaben über die Verantwortlichkeiten gem. § 116 Abs. 4 GO <strong>NRW</strong><br />

51. Die Gliederung des Gesamtlageberichtes trägt dazu bei, dass durch den Gesamtab-<br />

schluss gem. § 116 Abs. 6 GO <strong>NRW</strong> ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />

Bild der Kommune vermittelt wird.<br />

;


<strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – „Konzern“ Stadt Solingen – Richtlinie - Entwurf<br />

20<br />

G. Beteiligungsbericht<br />

52. Nach § 117 GO <strong>NRW</strong> erstellt die Stadt Solingen einen Beteiligungsbericht, in dem ihre<br />

wirtschaftliche und nicht-wirtschaftliche Betätigung unabhängig davon, ob Betriebe<br />

dem Konsolidierungskreis des Gesamtabschluss angehören, erläutert wird. Dieser Be-<br />

richt wird jährlich bezogen auf den Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses fortge-<br />

schrieben und dem Gesamtabschluss beigefügt.<br />

;


<strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – „Konzern“ Stadt Solingen – Richtlinie - Entwurf<br />

21<br />

H. Prüfung und Offenlegung des Gesamtabschlusses<br />

53. Der Gesamtabschluss ist dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnis-<br />

sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der<br />

Gemeinde unter Beachtung der GoB ergibt. Die Prüfung beinhaltet die Einhaltung der<br />

gesetzlichen Vorschriften, ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Be-<br />

stimmungen. Der Gesamtlagebericht ist dahingehend zu prüfen, ob er mit dem Ge-<br />

samtabschluss in Einklang steht und seine sonstigen Angaben keine falsche Vorstellung<br />

der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune erweckt (vgl.<br />

§ 116 Abs. 6 GO <strong>NRW</strong> i. V. m. § 101 Abs. 2 bis 8 GO <strong>NRW</strong>.).<br />

54. Zur Vorbereitung der Gesamtabschlussprüfung muß die Kommune klären, wie und von<br />

wem die Prüfung vorgenommen wird. Mit den Beteiligten sind das gesamte Verfahren<br />

und die vorbereitenden Arbeiten abzustimmen. Die Prüfung ist in den Terminplan ein-<br />

zubeziehen. Die Frage der Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Solingen ist derzeit<br />

noch offen.<br />

55. Für die Anzeige des Gesamtabschlusses an die Aufsichtsbehörde und seine Offenlegung<br />

sind die Vorschriften des § 96 GO <strong>NRW</strong> entsprechend anzuwenden (vgl. § 116 Abs. 1<br />

GO <strong>NRW</strong>).<br />

;


<strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – „Konzern“ Stadt Solingen – Richtlinie - Entwurf<br />

22<br />

I. Abkürzungsverzeichnis<br />

56. AöR – Anstalt öffentlichen Rechts<br />

57. BSG – Beteiligungsgesellschaft Stadt Solingen mbH<br />

58. DET – Dezentrales Erfassungstool<br />

59. DRS Deutscher Rechnungslegungs Standard<br />

60. GA – Gesamtabschluss<br />

61. GemHVO <strong>NRW</strong> – Gemeindehaushaltsverordnung für Nordrhein-Westfalen<br />

62. GO <strong>NRW</strong> – Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen<br />

63. GoB – Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />

64. GoK – Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung<br />

65. <strong>NKF</strong> – Neues Kommunales Finanzmanagement<br />

66. <strong>NKF</strong>EG <strong>NRW</strong> – Neues Kommunales Finanzmanagement Einführungsgesetz<br />

67. SAP SEM-BCS - Strategic Enterprise Management Business Consolidation System<br />

68. vAB – verselbstständigte Aufgabenbereiche<br />

;


<strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – „Konzern“ Stadt Solingen – Richtlinie - Entwurf<br />

23<br />

J. <strong>Anlagen</strong>verzeichnis<br />

Anlage 1 Rechtliche Grundlagen<br />

Anlage 2 Beteiligungsverzeichnis 1<br />

Anlage 3 Ansprechpartner BSG<br />

Anlage 4 Aufgaben- und Terminplan<br />

Anlage 5 <strong>NKF</strong> TP 05 Richtlinie Überleitung Erfassungstool Hinweise.doc<br />

Anlage 6 Konsolidierungskreis 2<br />

Anlage 7 Positionenplan<br />

Anlage 8 1. Zuordnung Vermögensgegenstände zu Positionen / Kontierungshandbuch 3<br />

2. Ansatz- und Bewertung<br />

3. Bewertungsgutachen – Übersicht „Gesamtwert der Beteiligungen“<br />

4. Tabelle Nutzungsdauern<br />

1 Da die relevanten Stände (1.1.2010/31.12.2010) zzt. noch nicht feststehen, werden exemplarisch die<br />

derzeitigen Stände mitgegeben<br />

2 Da die relevanten Stände (1.1.2010/31.12.2010) zzt. noch nicht feststehen, werden exemplarisch die<br />

derzeitigen Stände mitgegeben<br />

3 Da das Kontierungshandbuch <strong>NKF</strong> anderweitig frei zugänglich ist, wird wegen des Umfangs von einer<br />

Veröffentlichung im Rahmen des Praxisleitfadens abgesehen.<br />

;


„Konzern“ Stadt Solingen – Gesamtabschlussrichtlinie – Anlage 1<br />

§ 116 GO <strong>NRW</strong><br />

Gesamtabschluss<br />

(1) Die Gemeinde hat in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember<br />

einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />

aufzustellen. Er besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz<br />

und dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Der Rat<br />

bestätigt den geprüften Gesamtabschluss durch Beschluss. § 96 findet entsprechende<br />

Anwendung.<br />

(2) Zu dem Gesamtabschluss hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss nach § 95 und die<br />

Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres aller verselbstständigten Aufgabenbereiche<br />

in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren. Auf den<br />

Gesamtabschluss sind, soweit seine Eigenart keine Abweichung erfordert, § 88 und<br />

§ 91 Abs. 2 entsprechend anzuwenden.<br />

(3) In den Gesamtabschluss müssen verselbstständigte Aufgabenbereiche nach Absatz 2<br />

nicht einbezogen werden, wenn sie für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen<br />

entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage<br />

der Gemeinde zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind. Dies ist<br />

im Gesamtanhang darzustellen.<br />

(4) Am Schluss des Gesamtlageberichtes sind für die Mitglieder des Verwaltungsvorstands<br />

nach § 70, soweit dieser nicht zu bilden ist für den Bürgermeister und den<br />

Kämmerer, sowie für die Ratsmitglieder, auch wenn die Personen im Haushaltsjahr<br />

ausgeschieden sind, anzugeben:<br />

1. der Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen,<br />

2. der ausgeübte Beruf,<br />

3. die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125<br />

Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes,<br />

4. die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen der<br />

Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form,<br />

5. die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen.<br />

(5) Der Gesamtabschluss ist innerhalb der ersten neun Monate nach dem<br />

Abschlussstichtag aufzustellen. § 95 Abs. 3 findet für die Aufstellung des Gesamtabschlusses<br />

entsprechende Anwendung.<br />

(6) Der Gesamtabschluss ist vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen,<br />

ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,<br />

Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der<br />

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses<br />

erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden<br />

Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Der<br />

Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang<br />

steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Ver-


„Konzern“ Stadt Solingen – Gesamtabschlussrichtlinie – Anlage 1<br />

mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde erwecken. § 101<br />

Abs. 2 bis 8 gilt entsprechend.<br />

(7) In die Prüfung nach Absatz 6 müssen die Jahresabschlüsse der verselbstständigten<br />

Aufgabenbereiche nicht einbezogen werden, wenn diese nach gesetzlichen Vorschriften<br />

geprüft worden sind.<br />

(1) Der Gesamtabschluss besteht aus<br />

1. der Gesamtergebnisrechnung,<br />

2. der Gesamtbilanz,<br />

3. dem Gesamtanhang.<br />

GemHVO <strong>NRW</strong><br />

§ 49<br />

Gesamtabschluss<br />

(2) Dem Gesamtabschluss sind ein Gesamtlagebericht und ein Beteiligungsbericht beizufügen.<br />

(3) Auf den Gesamtabschluss sind, soweit seine Eigenart keine Abweichungen bedingt<br />

oder nichts anderes bestimmt ist, die §§ 32 bis 38, 41 bis 43 und 47 entsprechend anzuwenden.<br />

(4) Sofern in diesem Abschnitt auf Vorschriften des Handelsgesetzbuches verwiesen<br />

wird, finden diese in der Fassung des Handelsgesetzbuches vom 10. Mai 1897 (RGBl. S.<br />

105), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. August 2002 (BGBl. I S. 3412), entsprechende<br />

Anwendung.<br />

§ 50<br />

Konsolidierung<br />

(1) Verselbstständigte Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlichen Organisationsformen<br />

sind entsprechend den §§ 300 bis 309 des Handelsgesetzbuches zu konsolidieren.<br />

(2) Stehen Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts unter der einheitlichen<br />

Leitung der Gemeinde, sind diese entsprechend Absatz 1 zu konsolidieren. Dies gilt<br />

auch, wenn der Gemeinde<br />

1. die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zusteht,<br />

2. das Recht zusteht, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans<br />

zu bestellen oder abzuberufen und sie gleichzeitig Gesellschafterin ist oder<br />

3. das Recht zusteht, einen beherrschenden Einfluss auf Grund eines mit diesem Unternehmen<br />

geschlossenen Beherrschungsvertrags oder auf Grund einer Satzungsbestimmung<br />

dieses Unternehmens auszuüben.<br />

(3) Verselbstständigte Aufgabenbereiche unter maßgeblichem Einfluss der Gemeinde<br />

sind entsprechend den §§ 311 und 312 des Handelsgesetzbuches zu konsolidieren.


„Konzern“ Stadt Solingen – Gesamtabschlussrichtlinie – Anlage 1<br />

§ 51<br />

Gesamtlagebericht, Gesamtanhang<br />

(1) Durch den Gesamtlagebericht ist das durch den Gesamtabschluss zu vermittelnde<br />

Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde einschließlich<br />

der verselbstständigten Aufgabenbereiche zu erläutern. Dazu sind in einem<br />

Überblick der Geschäftsablauf mit den wichtigsten Ergebnissen des Gesamtabschlusses<br />

und die Gesamtlage in ihren tatsächlichen Verhältnissen darzustellen. Außerdem hat der<br />

Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung<br />

entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft der Gemeinde unter<br />

Einbeziehung der verselbstständigten Aufgabenbereiche und der Gesamtlage der Gemeinde<br />

zu enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen<br />

nach § 12, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und<br />

Finanzgesamtlage der Gemeinde sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die im<br />

Gesamtabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Auch ist auf die Chancen<br />

und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde<br />

liegende Annahmen sind anzugeben.<br />

(2) Im Gesamtanhang sind zu den Posten der Gesamtbilanz und den Positionen der Gesamtergebnisrechnung<br />

die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben<br />

und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte die Wertansätze beurteilen<br />

können. Die Anwendung von zulässigen Vereinfachungsregelungen und Schätzungen<br />

ist im Einzelnen anzugeben.<br />

(3) Dem Gesamtanhang ist eine Kapitalflussrechnung unter Beachtung des Deutschen<br />

Rechnungslegungsstandards Nr. 2 (DRS 2) in der vom Bundesministerium der Justiz nach<br />

§ 342 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches bekannt gemachten Form beizufügen.<br />

§ 52<br />

Beteiligungsbericht<br />

(1) Im Beteiligungsbericht nach § 117 der Gemeindeordnung sind gesondert anzugeben<br />

und zu erläutern<br />

1. die Ziele der Beteiligung,<br />

2. die Erfüllung des öffentlichen Zwecks,<br />

3. die Beteiligungsverhältnisse,<br />

4. die Entwicklung der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten<br />

drei Abschlussstichtage,<br />

5. die Leistungen der Beteiligungen, bei wesentlichen Beteiligungen mit Hilfe von Kennzahlen,<br />

6. die wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander<br />

und mit der Gemeinde,<br />

7. die Zusammensetzung der Organe der Beteiligungen,<br />

8. der Personalbestand jeder Beteiligung.<br />

(2) Im Bericht sind die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der Beteiligungen<br />

in einer Zeitreihe abzubilden, die das abgelaufene Geschäftsjahr, das Vorjahr und das


„Konzern“ Stadt Solingen – Gesamtabschlussrichtlinie – Anlage 1<br />

Vorvorjahr umfasst. Die Darstellung kann bei den Bilanzen auf die in § 266 des Handelsgesetzbuches<br />

in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten<br />

Posten in der vorgeschriebenen Reihenfolge beschränkt werden. Bei den Gewinn-<br />

und Verlustrechnungen können Erleichterungen nach § 276 des Handelsgesetzbuches<br />

unabhängig von der Einhaltung der dort beschriebenen Größenklassen in Anspruch genommen<br />

werden. Werden bei den Beteiligungen für die Jahresabschlussanalyse Strukturbilanzen<br />

erstellt, können diese die vollständigen Bilanzen ersetzen.<br />

(3) Dem Bericht ist eine Übersicht über die gemeindlichen Beteiligungen unter Angabe<br />

der Höhe der Anteile an jeder Beteiligung in Prozent beizufügen.


Konzern Stadt Solingen Konsolidierungskreis <strong>zum</strong><br />

01.01.2009<br />

Beteiligung (Stand 01.01.2009)<br />

Veränderung gegenüber dem Vorjahr: Zum 01.01.2009 ist<br />

"Ensorgungsbetriebe Solingen - Müllheizkraftwerk" auf "Entsorgungsbetriebe<br />

Solingen" übertragen worden.<br />

Rechtsform gehalten Beteiligun Beteiligungs- Stammkapital Stanmkapital- Art der<br />

durch gsquote Konzern<br />

anteil Einbeziehung<br />

quote in<br />

%<br />

in %<br />

Partnerkonti<br />

erung (PK) -<br />

Soll<br />

Stadt Solingen Vollkonsolidierung 100000<br />

Altenzentren der Stadt Solingen Eigenbetrieb Stadt 6.402.397 6.402.397 Vollkonsolidierung 903100<br />

Beteiligungsgesellschaft Stadt Solingen mbH (BSG) GmbH Stadt 100,000 100,000 1.000.000 1.000.000 Vollkonsolidierung 160100<br />

Dienstleistungsbetrieb Gebäude Eigenbetrieb Stadt 100.000 100.000 Vollkonsolidierung 140400<br />

Entsorgung Solingen GmbH GmbH Stadt 100,000 100,000 25.000 25.000 Vollkonsolidierung 130300<br />

Entsorgungsbetriebe Solingen Eigenbetrieb Stadt 25.563.594 25.563.594 Vollkonsolidierung 130100<br />

Gründer- und Technologiezentrum Solingen GmbH GmbH BSG 51,000 51,000 52.000 26.520 Vollkonsolidierung 140115<br />

Institut für Galvano- und Oberflächentechnik Solingen GmbH GmbH BSG 90,000 90,000 102.258 92.032 Vollkonsolidierung 150100<br />

itec Informationstechnologie Solingen GmbH GmbH SWS 100,000 50,100 500.000 500.000 Vollkonsolidierung 120300<br />

Kunst-Museum Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbh GmbH Stadt 100,000 100,000 25.565 25.565 Vollkonsolidierung 140125<br />

Kunstmuseum Solingen Betriebsgesellschaft mbH GmbH Stadt 51,000 51,000 100.000 51.000 Vollkonsolidierung 140120<br />

Moneta 42ste Verwaltungsgesellschaft mbH GmbH BSG 100,000 100,000 25.000 25.000 Vollkonsolidierung 140000<br />

Städtische Musikschule Solingen GmbH GmbH Stadt 100,000 100,000 25.000 25.000 Vollkonsolidierung 905500<br />

Sanierungsgesellschaft Südliche Innenstadt Solingen mbH & Co. KG GmbH & Co. KG Stadt 100,000 100,000 25.000 25.000 Vollkonsolidierung 140150<br />

Sanierungsgesellschaft Südliche Innenstadt Solingen Verwaltungs GmbH GmbH Stadt 100,000 100,000 50.000 50.000 Vollkonsolidierung 140145<br />

Städtisches Klinikum Solingen gemeinnützige GmbH GmbH Stadt 100,000 100,000 11.000.000 11.000.000 Vollkonsolidierung 107100<br />

Stadtwerke Solingen GmbH (SWS) GmbH BSG 50,100 50,100 61.360.000 30.741.360 Vollkonsolidierung 110100<br />

Stadtwerke Solingen Netz GmbH GmbH SWS 100,000 50,100 250.000 250.000 Vollkonsolidierung 110800<br />

Technischer Betrieb Straßen und Grünflächen Eigenbetrieb Stadt 1.000.000 1.000.000 Vollkonsolidierung 140500<br />

Wirtschaftsförderung Solingen GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG Stadt 100,000 100,000 51.129 51.129 Vollkonsolidierung 140155<br />

Wirtschaftsförderung Solingen Verwaltungsgesellschaft mbH GmbH BSG 100,000 100,000 25.000 25.000 Vollkonsolidierung 905400<br />

Bergische Symphoniker - Orchester der Städte Remscheid und Solingen GmbH GmbH Stadt 50,000 50,000 25.564 12.782 at-equity 104200<br />

Elba Omnibusreisen GmbH GmbH SWS 25,000 12,525 250.000 62.500 at-equity 110210<br />

MVV Energiedienstleistungen GmbH Solingen GmbH BSG 25,100 37,074 600.000 150.600 at-equity 190100<br />

MVV Energiedienstleistungen GmbH Solingen GmbH SWS 23,900 37,074 600.000 143.400 at-equity 190100<br />

RBSV GmbH GmbH BSG 21,500 21,500 600.000 129.000 at-equity 110010<br />

Wasserwerk Baumberg GmbH GmbH SWS 50,000 25,050 200.000 100.000 at-equity 110900<br />

Zweckverband Bergische Volkshochschule Zweckverband Stadt 50,000 50,000 at-equity 104300<br />

24/7 Trading GmbH GmbH SWS 5,000 2,505 2.150.000 107.500 at-cost 190005<br />

Bergische Trinkwasser-Verbund-GmbH GmbH / Gbr SWS 19,850 9,945 100.000 19.850 at-cost 110300<br />

Bergisches Entwicklungsagentur GmbH GmbH Stadt 18,363 18,363 50.100 9.200 at-cost<br />

Bergisches Institut für Produktentwicklung und Innovationsmanagement gGmbHGmbH Stadt 15,000 15,000 30.000 4.500 at-cost 115400<br />

Lokalfunk Remscheid-Solingen Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG GmbH & Co. KG Stadt 14,300 14,300 512.000 73.216 at-cost 115401<br />

MVV Energie AG AG BSG 1,370 1,370 168.721.398 2.316.539 at-cost 190000<br />

RW Holding AG AG BSG 0,550 0,550 74.362.860 411.840 at-cost 160302<br />

RWE AG AG BSG 0,001 0,001 1.440.000.000 2.240 at-cost 160301<br />

TAG Tropolys Altgesellschafter GmbH GmbH BSG 16,880 16,880 25.000 4.200 at-cost 115402<br />

Trianel Power Kraftwerk Hamm-Uentrop GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG SWS 2,450 1,227 84.598.006 2.069.930 at-cost 110400<br />

Vienna I Sarl Sarl BSG 1,520 1,520 2.300.075 0 at-cost<br />

Nachrichtlich<br />

Stadtwerke Aue GmbH GmbH Stadt 0,125 0,125 4.096.000 5.120 111401<br />

Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH (VkA) GmbH Stadt 0,640 0,640 127.823 813 111400<br />

Bergisch-Rheinischer Wasserverband Wasser- und Bodenverband Stadt 111301<br />

Landschaftsverband Rheinland Gebietskörperschaft Stadt 118400<br />

Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper Zweckverband Stadt 111302<br />

Wupperverband Wasser- und Bodenverband Stadt 111303<br />

Zweckverband Erholungsgebiet Ittertal Zweckverband Stadt 113300<br />

Zweckverband KDN - Dachverband kommunaler IT - Dienstleister Zweckverband Stadt 101300<br />

Zweckverband Naturpark Bergisches Land Zweckverband Stadt 113302<br />

Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Zweckverband Stadt 112301<br />

BSG<br />

van Lessen<br />

2246 05.08.2009 1


Konsolidierungsstelle:<br />

Beteiligungsgesellschaft Stadt Solingen mbH<br />

Rathausplatz 1<br />

42651 Solingen<br />

Ansprechpartner<br />

Herr Dahlmann<br />

Raum: 227<br />

Telefon: 0212 290 2196<br />

Fax: 0212 290 74 2196<br />

Mail: K.Dahlmann@Solingen.de<br />

Herr van Lessen<br />

Raum : 226<br />

Telefon: 0212 290 2246<br />

Fax: 0212 290 74 2246<br />

Mail: F.vanLessen@Solingen.de<br />

Herr I.Schneider<br />

Raum: 225<br />

Telefon: 0212 290 2174<br />

Fax: 0212 290 74 2174<br />

Mail: I.Schneider@Solingen.de<br />

Konzern Stadt Solingen – Gesamtabschlussrichtlinie – Anlage 3


Termin Aktion<br />

04 Aufgaben und Terminplan 2010 .doc - 1 -<br />

Konzern Stadt Solingen – Gesamtabschlussrichtlinie – Anlage 4<br />

01.01.2010 bis 31.12.2010<br />

Information der Konsolidierungsstelle durch die Stadt / den<br />

verselbstständigten Aufgabenbereich (vAB) über vollzogene<br />

Veränderungen der Beteiligungsstruktur<br />

01.01.2010 bis 31.12.2010<br />

- Unmittelbar nach Vollzug: Information der Stadt / vAB durch<br />

Konsolidierungsstelle über vollzogene Veränderungen der<br />

Beteiligungsstruktur<br />

- Quartalsweise: Zusendung der aktualisierten Strukturdaten<br />

14.01.2011 Buchungsschluss bzgl. Beziehungen zwischen den vAB; den vAB und<br />

der Stadt<br />

Rechnungen, die das alte Jahr betreffen und nach dem 15. Dezember<br />

erstellt werden, sind dem Empfänger vorab mit dem Hinweis<br />

„Buchungsmonat Dezember“ zuzufaxen.<br />

15.02.2011 Buchungsschluss Kontokorrentkonten aus Lieferung und Leistung<br />

bis 28.02.2011 - bilaterale Saldenabstimmung (Forderungen und Verbindlichkeiten)<br />

zwischen den vAB; den vAB und der Stadt auf den Stichtag 31.12.2010<br />

- Saldenbestätigung mit „Kunden und Lieferanten“<br />

offen: einheitliche Vorgaben (Abstimmung RPA)<br />

bis 31.03.2011 Übersendung (bei Onlineverfahren: Übermittlung) des Reporting<br />

Packages durch die vAB/ die Stadt (HB II)<br />

bis 11.04.2011 Information durch Konsolidierungsstelle über Anpassungsbedarf<br />

bis 31.05.2011 Übersendung / Übermittlung der geprüften Meldedaten durch die vAB /<br />

die Stadt<br />

Übersendung der Prüfungsberichte <strong>zum</strong> Jahresabschluss (HB I) und der<br />

Prüfungsfeststellungen zur HB II<br />

bis 31.08.2011 Aufstellung des Gesamtabschlusses intern<br />

offen: liegt bis hier ein geprüfter Einzelabschluss der Stadt vor<br />

bis 30.09.2011 Aufstellung des Entwurfs eines Gesamtabschlusses durch den<br />

Kämmerer (§ 116 Abs. 5 i.V.m. 95 Abs. 3 GO) und Vorlage beim<br />

Oberbürgermeister zur Bestätigung<br />

ab 04.10.2011 - Weiterleitung des bestätigten Entwurfs an den Rat zur Feststellung<br />

- Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss


Anmerkungen <strong>zum</strong> Erfassungstool<br />

1. Einleitung<br />

Konzern Stadt Solingen – Gesamtabschlussrichtlinie – Anlage 5<br />

Die Erfassung der Meldedaten erfolgt dezentral über ein MS-Excel basiertes Erfassungstool<br />

(nachfolgend: DET ).<br />

Das DET wird den Meldeeinheiten in der jeweils aktuellen Version von der Konsolidierungsstelle<br />

zur Verfügung gestellt (Übersendung auf elektronischem Weg).<br />

Die Aktivierung der Funktion „Blatt schützen“ beschränkt die Eingabemöglichkeiten auf<br />

die Eingabefelder. Die Nutzung der Gliederungsfunktion ist dann nicht mehr möglich.<br />

Das DET setzt sich aus folgenden Blättern zusammen:<br />

1. Gesamtbilanz <strong>NKF</strong><br />

2. Gesamtergebnisrechnung <strong>NKF</strong><br />

3. Formular Überleitung Bilanz<br />

4. Formular Überleitung GuV<br />

Die Struktur der Blätter 1. und 2. entspricht dem Positionenplan.<br />

2. Hinweise zu den Strukturelementen des Positionenplans<br />

1. Nummernintervalle<br />

Auf Basis des Positionenplans werden die erforderlichen Informationen von den in den<br />

Gesamtabschluss einzubeziehenden Einheiten abgefragt und anschließend die Konsolidierung<br />

zur Erstellung des Gesamtabschlusses durchgeführt. Die einzelnen Positionen<br />

des Positionenplans sind somit die "Informationsträger" im Rahmen des Melde- und<br />

Konsolidierungsprozesses.<br />

Zur besseren Orientierung sind im Positionenplan Nummernintervalle für abgegrenzte<br />

Bereiche vergeben. Als oberste Gliederung werden folgende Positionennummernkreise<br />

verwendet:<br />

• 1 000 000 bis 1 999 999 Bilanzpositionen Aktiva<br />

• 2 000 000 bis 2 999 999 Bilanzpositionen Passiva<br />

• 3 000 000 bis 3 999 999 GuV-Positionen/Positionen der Ergebnisrechnung<br />

• 4 000 000 bis 4 999 999 Gewinnverwendungspositionen<br />

• 8 000 000 bis 8 999 999 Anhangsangaben (noch nicht dargestellt)<br />

Die Eigenschaften einer Position werden durch die Positionenbezeichnung, die eindeutige<br />

Positionennummer sowie die Hierarchie im Konsolidierungssystem bestimmt.<br />

2. Positionenart<br />

Bei den Positionen im Positionenplan handelt es sich entweder um Summenpositionen<br />

oder um einzelne Wertepositionen. (vgl. Spalte "Positionenart im Positionenplan) Die<br />

Positionenarten werden wie folgt unterschieden:<br />

• Positionenart 1 sind Wertpositionen<br />

- 1 -


Konzern Stadt Solingen – Gesamtabschlussrichtlinie – Anlage 5<br />

Bei den Wertepositionen handelt es sich grundsätzlich um Positionen, auf denen einzelne<br />

Werte erfasst werden können. Bei einigen Wertpositionen ist jedoch eine weitere<br />

Detaillierung (auch Aufriss genannt) erforderlich. Das bedeutet, dass der Betrag auf der<br />

Werteposition weiter in einzelne auf die Werteposition entfallene Beträge zu detaillieren<br />

ist.<br />

Im DET sind folgende Detaillierungen vorgesehen:<br />

- Ausweis gegenüber anderen Unternehmen (Aufriss über Partner)<br />

- Ausweis von Bewegungen auf den Positionen (Aufriss über Bewegungsarten)<br />

- Ausweis von Restlaufzeiten<br />

Für die Eingaben sind die weißen Felder vorgesehen.<br />

Die Summen der Eingabefelder werden oberhalb dieser ausgegeben.<br />

• Positionenart 2 sind Summenpositionen<br />

Summenpositionen sind Positionen, auf denen die Werte der hierarchisch „darunter liegenden“<br />

Positionen aufsummiert dargestellt werden. Auf Summenpositionen werden<br />

keine einzelnen Werte erfasst. Z.B. ist die Position „1.120.000.000 – Sachanlagevermögen“<br />

eine Summenposition, auf der die Werte der unter ihr liegenden Positionen<br />

1.121.000.000 bis 1.112.800.000 aufsummiert werden.<br />

Im DET sind die Zeilen der Summenpositionen gelb markiert.<br />

3. Vorzeichen<br />

Das Vorzeichen gibt den grundsätzlichen Charakter einer Position wieder und dient zur<br />

grundsätzlich vorzeichenfreien Erfassung. Das System erkennt auf Grund des Charakters<br />

des Kontos, ob der Wert im Soll oder Haben auf das Konto zu schreiben ist. Nur wenn<br />

ein Saldo auf einer Position umschlägt, sind die Vorzeichen anzugeben; z.B. wenn ein<br />

Bankkonto einen negativen Saldo hat, ist der Wert mit entsprechendem Vorzeichen zu<br />

erfassen.<br />

3. Eingabe<br />

Das DET unterscheidet die Bereiche HB I und HB II<br />

In den Bereich HB I ist der Einzelabschluss der Meldeeinheit nach dortiger Gliederung<br />

einzugeben. In den Bereichen, in denen der Positionenplan eine abweichende Aufgliederung<br />

gegenüber dem HGB vorsieht (z.B. bei den Forderungen, den Verbindlichkeiten<br />

oder den ordentlichen Erträgen) wurde dieser um Gliederungspunkte nach HGB erweitert.<br />

Diese Gliederungspunkte sind zwingend umzugliedern, so dass Eingaben im HB II<br />

Bereich in diesen Linien nicht möglich sind<br />

Im DET sind diese Gliederungspunkte daran zu erkennen, dass der Positionenbezeichnung<br />

„HGB“ vorangestellt wurde.<br />

In den Bereich HB II ist der Einzelabschluss der Meldeeinheit in den Positionenplan umzugliedern.<br />

Die vorgenommenen Umgliederungen sind – soweit nicht aus dem Eingabeblatt direkt<br />

ersichtlich - im „Formular Überleitung …“ zu dokumentieren.<br />

Die Umgliederungen der Bilanz und der GuV sind einzeln darzustellen. Bei Bedarf ist das<br />

Formular durch Hinzufügen weiterer Zeilen zu ergänzen.<br />

Bei einigen Wertpositionen ist eine weitere Detaillierung (auch Aufriss genannt) erforderlich.<br />

Diese sind:<br />

- 2 -


Konzern Stadt Solingen – Gesamtabschlussrichtlinie – Anlage 5<br />

- Ausweis von Bewegungen auf den Positionen (Aufriss über Bewegungsarten)<br />

Beispiel: Auf der Position 1.121.4000 sind die sonstigen unbebauten Grundstücke auszuweisen.<br />

In den Spalten K bis T ist die unterjährige Bewegung (entsprechend den Bewegungsarten<br />

im Anlagespiegel) einzutragen.<br />

- Ausweis gegenüber anderen Unternehmen (Aufriss über Partner)<br />

Im DET stehen hierfür bei den relevanten Positionen Untergliederungen zur Verfügung,<br />

die eine partnerscharfe Zuordnung erlauben.<br />

Beispiel: Auf der Position 1.221.2100 sind die sonstigen Forderungen an den<br />

Vollkonsolidierungskreis auszuweisen. Bei Anklicken des Gliederungskreuzes auf<br />

der linke Seite öffnen sich die darunter liegenden Zeilen. In diesen sind in der<br />

Spalte „J“ die Partnergesellschaften aufgeführt. Besteht eine Forderung, z.B. gegen<br />

der Beteiligungsgesellschaft Stadt Solingen mbH, ist der Betrag in dieser Zeile<br />

(Zeile 490) in Spalte „U“auszuweisen.<br />

- 3 -


Konzern Stadt Solingen – Gesamtabschlussrichtlinie – Anlage 5<br />

- Ausweis von Restlaufzeiten<br />

Ausgehend von dem Beispiel der Forderung gegenüber der BSG, ist diese in den<br />

Spalten V, W, X auf die dort genannten Restlaufzeitbereiche aufzuteilen.<br />

4. Kontakt<br />

Beteiligungsgesellschaft Stadt Solingen mbH<br />

Herr van Lessen<br />

Tel. 0212 290 2246<br />

Fax 0212 290 74 2246<br />

F.vanLessen@solingen.de<br />

- 4 -


Konzern Stadt Solingen - Konsolidierungskreis<br />

<strong>zum</strong> 31.12.2008<br />

100%<br />

Beteiligungsgesellschaft Sanierungsgesell. Südliche Innenstadt 100% Kunstmuseum Solingen<br />

51% eigenbetriebsähnliche<br />

Stadt Solingen mbH Solingen Verwaltungs-GmbH Betriebsgesellschaft mbH<br />

Einrichtungen<br />

1)<br />

Moneta zweiundvierzigste 100% Sanierungsgesell. Südliche Innenstadt 100% Bergische Symphoniker - Orchester d. 50% Altenzentren der Stadt Solingen<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH Solingen mbH & Co. KG 2) Städte Remscheid u. Solingen GmbH<br />

Wirtschaftsförderung Solingen 100% Wirtschaftsförderung Solingen 100% EntsorgungsBetriebe Solingen<br />

Verwaltungs GmbH 1) GmbH & Co. KG 2)<br />

Institut für Galvano- und Ober- 90% Entsorgung Solingen GmbH 100% EntsorgungsBetriebe Solingen -<br />

flächentechnik Solingen GmbH Müllheizkraftwerk<br />

Gründer- und Technologie- 51% Kunstmuseum Solingen Grund- 100% Dienstleistungsbetrieb Gebäude<br />

zentrum Solingen GmbH stücksverwaltungsgesell. mbH<br />

49% itec Informationstechnologie 51% Städtische Musikschule Solingen GmbH 100% Technischer Betrieb<br />

Solingen GmbH Straßen und Grünflächen<br />

RBSV GmbH 21,5% Städtisches Klinikum Solingen 100% Zweckverbände<br />

gemeinnützige GmbH<br />

Stadtwerke Solingen GmbH<br />

50,1% Zweckverband 50%<br />

Bergische Volkshochschule<br />

100% Stadtwerke Solingen<br />

Netz GmbH Legende<br />

50% Wasserwerk Baumberg GmbH Vollkonsolidierung ( 1 KöR;<br />

16 Gesellschaften;<br />

5 eigenbetr. ähnl. Einr.)<br />

25% ELBA Omnibusreisen GmbH<br />

at equity (5 Gesellschaften;<br />

1 Zweckverband)<br />

23,9% enserva GmbH 25,1%<br />

Stadt Solingen<br />

1) Komplementärin 2) Kommanditistin


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Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

Aufbau der Bilanz<br />

(Hinweis: ein direkter Zugriff auf das gewünschte Kapitel ist möglich:<br />

„STRG“ Taste gedrückt halten, den Cursor auf das gewünschte Kapitel stellen<br />

und die linke Maustaste drücken)<br />

AKTIVA___________________________________________________________ 3<br />

1. Anlagevermögen _____________________________________________________________________ 3<br />

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände __________________________________________________ 3<br />

1.2 Sachanlagen _______________________________________________________________________ 4<br />

1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ______________________________ 5<br />

1.2.1.1 Gründflächen ______________________________________________________________ 5<br />

1.2.1.2 Ackerland _________________________________________________________________ 5<br />

1.2.1.3 Wald, Forsten ______________________________________________________________ 5<br />

1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke _____________________________________________ 5<br />

1.2.2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ________________________________ 6<br />

1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen _____________________________________________ 6<br />

1.2.2.2 Schulen ___________________________________________________________________ 6<br />

1.2.2.3 Wohnbauten_______________________________________________________________ 6<br />

1.2.2.4 Sonstige Dienst, Geschäfts- und Betriebsgebäude ________________________________ 6<br />

1.2.3. Infrastrukturvermögen __________________________________________________________ 6<br />

1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens ___________________________________ 7<br />

1.2.3.2 Brücken und Tunnel _________________________________________________________ 7<br />

1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen ______________________ 7<br />

1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen_______________________________ 7<br />

1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen ____________________ 7<br />

1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens ____________________________________ 7<br />

1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden ____________________________________________ 8<br />

1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler _______________________________________________ 8<br />

1.2.6 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge ______________________________________ 8<br />

1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung ________________________________________________ 8<br />

1.2.8 Geleistete Anzahlungen, <strong>Anlagen</strong> im Bau ___________________________________________ 8<br />

1.3. Finanzanlagen _____________________________________________________________________ 8<br />

1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen _____________________________________________ 9<br />

1.3.2 Beteiligungen _________________________________________________________________ 10<br />

1.3.3 Sondervermögen ______________________________________________________________ 11<br />

1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens _______________________________________________ 11<br />

1.3.5 Ausleihungen _________________________________________________________________ 11<br />

1.3.5.1 an verbundene Unternehmen ________________________________________________ 12<br />

1.3.5.2 an Beteiligungen __________________________________________________________ 12<br />

1.3.5.3 an Sondervermögen________________________________________________________ 12<br />

1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen _____________________________________________________ 12<br />

2. Umlaufvermögen ____________________________________________________________________ 13<br />

2.1. Vorräte __________________________________________________________________________ 13<br />

2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren_____________________________________________ 13<br />

2.1.2. Geleistete Anzahlungen ________________________________________________________ 14<br />

2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände______________________________________ 14<br />

2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen _____________ 14<br />

2.2.1.1 Gebühren ________________________________________________________________ 15<br />

2.2.1.2 Beiträge __________________________________________________________________ 15<br />

2.2.1.3 Steuern __________________________________________________________________ 15<br />

2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen __________________________________________ 15<br />

2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen _____________________________________ 15<br />

2.2.2 Privatrechtliche Forderungen_____________________________________________________ 15<br />

- 1 -


Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich _____________________________________________ 15<br />

2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich __________________________________________ 15<br />

2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen_____________________________________________ 16<br />

2.2.2.4 gegen Beteiligungen _______________________________________________________ 16<br />

2.2.2.5 gegen Sondervermögen ____________________________________________________ 16<br />

2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände_________________________________________________ 16<br />

2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens ___________________________________________________ 16<br />

2.4 Liquide Mittel _____________________________________________________________________ 17<br />

3. Aktive Rechnungsabgrenzung ________________________________________________________ 18<br />

4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag _________________________________________ 19<br />

PASSIVA_________________________________________________________ 20<br />

1. Eigenkapital_________________________________________________________________________ 20<br />

1.1 Allgemeine Rücklage _______________________________________________________________ 20<br />

1.2 Sonderrücklagen___________________________________________________________________ 20<br />

1.3 Ausgleichsrücklage_________________________________________________________________ 21<br />

1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ____________________________________________________ 21<br />

2. Sonderposten _______________________________________________________________________ 22<br />

2.1 für Zuwendungen__________________________________________________________________ 22<br />

2.2 für Beiträge _______________________________________________________________________ 23<br />

2.3 für den Gebührenausgleich __________________________________________________________ 23<br />

2.4 Sonstige Sonderposten _____________________________________________________________ 23<br />

3. Rückstellungen ______________________________________________________________________ 24<br />

3.1 Pensionsrückstellungen _____________________________________________________________ 25<br />

3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten_____________________________________________ 25<br />

3.3 Instandhaltungsrückstellungen _______________________________________________________ 25<br />

3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 ________________________________________ 25<br />

4. Verbindlichkeiten ____________________________________________________________________ 26<br />

4.1 Anleihen _________________________________________________________________________ 27<br />

4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen _________________________________________ 27<br />

4.2.1 von verbundenen Unternehmen __________________________________________________ 27<br />

4.2.2 von Beteiligungen______________________________________________________________ 28<br />

4.2.3 von Sondervermögen___________________________________________________________ 28<br />

4.2.4 vom öffentlichem Bereich _______________________________________________________ 28<br />

4.2.5 vom privaten Kreditmarkt _______________________________________________________ 28<br />

4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung __________________________________ 28<br />

4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen _________ 28<br />

4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen_______________________________________ 29<br />

4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen_______________________________________________ 29<br />

4.7 Sonstige Verbindlichkeiten __________________________________________________________ 29<br />

5. Passive Rechnungsabgrenzung________________________________________________________ 30<br />

- 2 -


Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

Aktiva<br />

1. Anlagevermögen<br />

Gesetz<br />

§ 33 GemHVO <strong>NRW</strong>:<br />

(1) Ein Vermögensgegenstand ist in die Bilanz aufzunehmen, wenn die Gemeinde das wirtschaftliche<br />

Eigentum daran inne hat und dieser selbstständig verwertbar ist. Als Anlagevermögen<br />

sind nur die Gegenstände auszuweisen, die dazu bestimmt sind, dauernd der Aufgabenerfüllung<br />

der Gemeinde zu dienen.<br />

(2) Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand<br />

zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem<br />

Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören<br />

auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Minderungen des Anschaffungspreises<br />

sind abzusetzen.<br />

(3) Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die<br />

Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung<br />

oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung<br />

entstehen. Dazu gehören die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten<br />

der Fertigung. Notwendige Materialgemeinkosten und Fertigungsgemeinkosten können einbezogen<br />

werden.<br />

(4) Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />

wertmäßig den Betrag 410 Euro ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, die selbstständig<br />

genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen, sind als geringwertige Vermögensgegenstände<br />

zu erfassen und können im laufenden Haushaltsjahr vollständig abgeschrieben<br />

werden. Bei einem Wert unter 60 Euro ohne Umsatzsteuer können die Vermögensgegenstände<br />

unmittelbar als Aufwand verbucht werden.<br />

§ 43 (2) GemHVO <strong>NRW</strong>: Bei geleisteten Zuwendungen für Vermögensgegenstände, an denen<br />

die Gemeinde das wirtschaftliche Eigentum hat, sind die Vermögensgegenstände zu aktivieren.<br />

Ist kein Vermögensgegenstand zu aktivieren, jedoch die geleistete Zuwendung mit einer mehrjährigen<br />

und einklagbaren Gegenleistungsverpflichtung verbunden, ist diese als Rechnungsabgrenzungsposten<br />

zu aktivieren und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung<br />

aufzulösen<br />

Kommentierung<br />

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Gesetz<br />

§ 43 GemHVO <strong>NRW</strong>:<br />

- 3 -


Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

(1) Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die nicht entgeltlich erworben<br />

oder selbst hergestellt wurden, dürfen nicht aktiviert werden.<br />

Kommentierung<br />

Immaterielle Wirtschaftsgüter sind Rechte und Möglichkeiten mit besonderen Vorteilen, zu deren<br />

Erlangung bei der Gemeinde Aufwendungen aus einem Kauf- oder Tauschvorgang entstanden<br />

sein müssen. Diese Gütermüssen außerdem bewertungsfähig sein, z. B. Konzessionen, Lizenzen,<br />

EDV-Software. Die nicht fassbaren Werte zählen nicht zu den Sachanlagen oder Finanzanlagen<br />

und gehören nicht <strong>zum</strong> Umlaufvermögen (vgl. § Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong>). Grundstücksgleiche<br />

Rechte gehören dagegen <strong>zum</strong> unbeweglichen Anlagevermögen. Die immateriellen Vermögensgegenstände<br />

sind der Kontengruppe 01 zugeordnet.<br />

1.2 Sachanlagen<br />

Gesetz<br />

Bewertung<br />

§ 34 (1) GemHVO <strong>NRW</strong>: Für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens, für Roh-, Hilfs-<br />

und Betriebsstoffe sowie für Waren, die regelmäßig ersetzt werden und deren Gesamtwert von<br />

nachrangiger Bedeutung ist, können Festwerte gebildet werden, sofern der Bestand in seiner<br />

Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Schwankungen unterliegt. Jedoch<br />

ist in der Regel alle drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme und vor der erstmaligen<br />

Bildung von Festwerten eine körperliche Inventur durchzuführen.<br />

Kommentierung<br />

Unter Sachanlagen werden die materiellen Vermögensgegenstände der Gemeinde erfasst. Dabei<br />

wird eine Trennung zwischen unbeweglichem und beweglichem Sachanlagevermögen vorgenommen.<br />

Bei den unbeweglichen Sachanlagevermögen stellen die öffentlichen Liegenschaften<br />

einen großen Teil des Vermögens der Gemeinde dar, die im Wesentlichen in unbebaute und<br />

bebaute Grundstücke zu unterteilen sind. Dazu wird dann jeweils entsprechend ihrer Nutzung<br />

bzw. den Sachzielen der kommunalen Aufgabenerfüllung eine weitere Untergliederung in die<br />

bedeutenden Nutzungsarten, die erweitert werden dürfen, vorgenommen.<br />

Außerdem sind im Bilanzbereich „Sachanlagen unter den dafür bestimmten Posten mit ihrem<br />

Wert anzusetzen<br />

- Bauten auf fremden Grund und Boden, die entgegen dem grundstücksgleichen Recht kein das<br />

Grundverhältnis sicherndes dingliches Recht, sondern ein vertraglich gesichertes Recht, z.B.<br />

durch Miet- oder Pachtvertrag, beinhalten (Kontengruppe 05);<br />

- Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler, die Bau- und Bodendenkmäler umfassen, die nicht zu<br />

den Gebäuden gehören (Kontengruppe 06);<br />

- Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge, zu den neben den <strong>Anlagen</strong> und Maschinen<br />

sämtliche vom unbeweglichen Vermögen abgegrenzte Betriebsvorrichtungen sowie die marktgängigen<br />

Fahrzeuge und die kommunalen Spezialfahrzeuge gehören (Kontengruppe 07);<br />

- Betriebs- und Geschäftsausstattungen mit den Einrichtungsgegenständen der Büros und Werkstätten,<br />

einschließlich der erforderlichen Werkzeuge (Kontengruppe08);<br />

- geleistete Anzahlungen der Gemeinde, die geldlichen Vorleistungen der Gemeinde auf noch zu<br />

erhaltende Sachanlagen beinhalten (Kontengruppe 09).<br />

- 4 -


Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

Alle im Bilanzbereich „Sachanlagen“ aufgeführte Vermögensgegenstände sind in den Anlagespiegel<br />

aufzunehmen, um die Entwicklung des Anlagevermögens im Haushaltsjahr detailliert<br />

aufzuzeigen.<br />

1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

Gesetz<br />

Bewertung<br />

§ 34 (2) GemHVO <strong>NRW</strong>: Wird für Aufwuchs ein pauschaliertes Festwertverfahren angewendet,<br />

ist eine Revision nach zehn Jahren und eine Neuberechnung der Forsteinrichtungswerks alle 20<br />

Jahre durchzuführen.<br />

Kommentierung<br />

Als Sachanlagen sind unbebaute Gründstücke mit ihrem Wert anzusetzen. Wegen der Bedeutung<br />

im gemeindlichen Bereich ist eine Untergliederung dieses Bilanzpostens mindestens in<br />

Grünflächen, Ackerland, Wald und Forsten sowie sonstige unbebaute Grundstücke vorgesehen.<br />

Der Wert von grundstücksgleichen Rechten ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzungsform<br />

und bezogen auf das betroffene Grundstück unter diesem Posten abzubilden. Die unbebauten<br />

Grundstücke sind der Kontengruppe 02 zugeordnet.<br />

1.2.1.1 Grünflächen<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

1.2.1.2 Ackerland<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

1.2.1.3 Wald, Forsten<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

- 5 -


Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

1.2.2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

Weitere Sachanlagen sind bebaute Grundstücke, die entsprechend den zu erfüllenden Aufgaben<br />

errichtet wurden. Daraus abgeleitet, soll dieser Posten in Kindertageseinrichtungen, Schulen,<br />

Wohnbauten und sonstige Dienst-, Geschäfts und Betriebsgebäude untergliedert werden. Eine<br />

weitere Abgrenzung zu den übrigen bebauten Grundstücken bietet sich nach den Merkmalen<br />

des § 107 Abs. Nr. 2 GO <strong>NRW</strong> an. Der Wert von grundstücksgleichen Rechten ist unter Berücksichtigung<br />

der jeweiligen Nutzungsform und bezogen auf das betroffene Grundstück unter diesem<br />

Posten abzubilden. Die bebauten Grundstücke sind der Kontengruppe 03 zugeordnet.<br />

1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

1.2.2.2 Schulen<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

1.2.2.3 Wohnbauten<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

1.2.2.4 Sonstige Dienst, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

1.2.3. Infrastrukturvermögen<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

Zu den Sachanlagen zählt auch das Infrastrukturvermögen. Es umfasst die öffentlichen Einrichtungen,<br />

die ausschließlich nach ihrer Bauweise und Funktion der örtlichen Infrastruktur zu dienen<br />

bestimmt sind (Infrastrukturvermögen im engen Sinne). Dazu zählen Gründstücke mit Straßen,<br />

Kanalisation und sonstige Verkehrs-, Ver- und Entsorgungseinrichtungen, z.B. Kläranlagen,<br />

- 6 -


Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

Sonderbauwerke. Wegen ihrer Eigenart und der sich daraus ergebenden eingeschränkten Verwendungsmöglichkeit<br />

ist das Infrastrukturvermögen im engeren Sinne in der Bilanz gesondert<br />

auszuweisen. Der Grund und Boden des gemeindlichen Infrastrukturvermögens wird unabhängig<br />

von den darauf befindlichen Gebäuden oder sonstigen Aufbauten in meinem besonderen<br />

Bilanzposten angesetzt. Die übrigen öffentlichen Einrichtungen, z.B. Krankenhäuser, Bildungsinstitutionen<br />

und Kultur- und Sozialeinrichtungen (Infrastrukturvermögen im weiteren Sinne) sind<br />

in der Regel dem Bilanzbereich der bebauten Grundstücke zuzuordnen. Das Infrastrukturvermögen<br />

ist der Kontengruppe 04 zugeordnet.<br />

1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />

Gesetz<br />

§ 35 (6) GemHVO <strong>NRW</strong>: Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung von Grund und<br />

Boden durch die Anschaffung oder Herstellung von Infrastrukturvermögen können außerplanmäßige<br />

Abschreibungen bis zur Inbetriebnahme der Vermögensgegenstände linear auf den Zeitraum<br />

verteilt werden, in dem die Vermögensgegenstände angeschafft oder hergestellt werden.<br />

Absatz 5 Satz 3 gilt entsprechend.<br />

Kommentierung<br />

1.2.3.2 Brücken und Tunnel<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />

Gesetz<br />

- 7 -


Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

Kommentierung<br />

1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

1.2.6 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

1.2.8 Geleistete Anzahlungen, <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

1.3. Finanzanlagen<br />

Gesetz<br />

Konsolidierung<br />

§ 50 GemHVO <strong>NRW</strong>:<br />

(1) Verselbstständigte Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlichen Organisationsformen sind entsprechend<br />

den §§ 300 bis 309 des Handelsgesetzbuches zu konsolidieren.<br />

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Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

(2) Stehen Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts unter der einheitlichen Leitung<br />

der Gemeinde, sind diese entsprechend Absatz 1 zu konsolidieren. Dies gilt auch, wenn der<br />

Gemeinde<br />

1. die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zusteht,<br />

2. das Recht zusteht, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan<br />

zu bestellen oder abzuberufen und sie gleichzeitig Gesellschafterin ist oder<br />

3. das Recht zusteht, einen beherrschenden Einfluss auf Grund eines mit diesem Unternehmen<br />

geschlossenen Beherrschungsvertrags oder auf Grund einer Satzungsbestimmung dieses Unternehmen<br />

geschlossenen Beherrschungsvertrags oder auf Grund einer Satzungsbestimmung dieses<br />

Unternehmens auszuüben.<br />

(3) Verselbstständigte Aufgabenbereiche unter maßgeblichen Einfluss der Gemeinde sind entsprechend<br />

den §§ 311 und 312 des Handelsgesetzbuches zu konsolidieren.<br />

Bewertung<br />

§ 55 (7) GemHVO <strong>NRW</strong>: Wertpapiere, die an einer Börse <strong>zum</strong> amtlichen Handel oder <strong>zum</strong> geregelten<br />

Markt zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen sind, sind mit dem Tiefstkurs der<br />

vergangenen 12 Wochen ausgehend vom Bilanzstichtag anzusetzen; andere Wertpapiere mit<br />

ihren historischen Anschaffungskosten. Wertpapiere sind als Anlagevermögen zu aktivieren. Sie<br />

sind nur dann als Umlaufvermögen anzusetzen, wenn sie zur Veräußerung oder als kurzfristige<br />

Anlage liquider Mittel bis zu einem Jahr bestimmt sind.<br />

Kommentierung<br />

Unter den Finanzanlagen werden die Werte angesetzt, die auf Dauer finanziellen Anlagezwecken<br />

oder Unternehmensverbindungen sowie damit zusammenhängenden Ausleihungen dienen.<br />

Daher werden hier die wirtschaftlichen Unternehmen und Einrichtungen der Gemeinde<br />

(Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen) in öffentlich-rechtlicher oder<br />

privatrechtlicher Form sowie die Wertpapiere des Anlagevermögens und die Ausleihungen angesetzt.<br />

Die Anstalten des öffentlichen Rechts (AÖR) und die Zweckverbände, auch die Sparkassenverbände,<br />

gehören zu den öffentlich-rechtlichen Organisationen, die je nach Einfluss der<br />

Gemeinde wie ein verbundenes Unternehmen oder Beteiligung anzusetzen sind.<br />

Unter Finanzanlagen sind auch Rückdeckungsansprüche der Gemeinde, die durch den Abschluss<br />

einer Kapitalversicherung, z. B. „Beamtenpensionsversicherung“, entstehen, anzusetzen. Die<br />

Gemeinden wollen dadurch ihre Liquidität in künftigen Haushaltsjahren sichern, in denen die<br />

Versorgungszahlungen an die Ruhestandsbeamten fällig werden, auch wenn diese über eine<br />

Versorgungskasse tatsächlich zur Auszahlung gelangen. Aus der Art der Versicherung ergibt<br />

sich, dass die Gemeinde im zeitlichen Versicherungsverlauf steigende Versicherungsverlauf steigende<br />

Versicherungsansprüche erwirbt, die beim Eintritt des Versicherungsfalls an die Gemeinde<br />

ausgeschüttet werden. Zu dem Thema „Beamtenpensionsversicherung“ vgl. Erläuterung Nr. 1.5<br />

zu § 36 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong>.<br />

1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

- 9 -


Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

Verbundene Unternehmen sind solche Unternehmen, an denen die Gemeinde beteiligt ist und<br />

die im Gesamtabschluss voll zu konsolidieren sind. Dies sind Unternehmen, die unter der einheitlichen<br />

Leitung der Gemeinde stehen. Dazu gehören auch Unternehmen, bei denen der Gemeinde<br />

die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zusteht, oder das Recht zusteht, die Mehrheit<br />

der Mitglieder des Verwaltungs- und Leitungs- oder des Aufsichtsorgans zu bestellen oder<br />

abzuberufen und sie gleichzeitig Gesellschafterin ist oder das Recht zusteht, einen beherrschenden<br />

Einfluss auf Grund eines mit diesem Unternehmen geschlossenen Beherrschungsvertrags<br />

oder auf Grund einer Satzungsbestimmung dieses Unternehmens auszuüben.<br />

Welches gemeindliche Unternehmen als verbundenes Unternehmen zu behandeln ist, wird<br />

durch die Anwendung der Regeln für die Einbeziehung der Unternehmen in den Gesamtabschluss<br />

geklärt (vgl. § 50 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong>). Es gilt dabei grundsätzlich, dass Beteiligungen,<br />

die im Gesamtabschluss voll zu konsolidieren sind, in der Bilanz der Gemeinde als verbundenes<br />

Unternehmen anzusetzen sind. Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind der Kontengruppe<br />

10 zugeordnet.<br />

Die Sparkassen in der Trägerschaft der Gemeinden könnten in der gemeindlichen Bilanz als verbundene<br />

Unternehmen erfasst werden. Sie sind nach § 3 des Sparkassengesetzes ein Wirtschaftunternehmen<br />

der Gemeinde. Der Gesetzgeber hat die Sparkassen aber nicht dem Konsolidierungskreis<br />

für den Gesamtabschluss zugerechnet. Eine Sparkasse stellt zwar eine Vermögensmasse<br />

dar, diese ist jedoch nicht der Haushaltswirtschaft in der Gemeinden zuzurechnen.<br />

Daher soll die Sparkasse derzeit nicht als Vermögenswert in der gemeindlichen Bilanz angesetzt<br />

werden. Dieser Verzicht auf einen Wertansatz in der Bilanz der Gemeinde sollte jedoch nicht<br />

dazu führen, gänzlich auf Angaben der Trägerschaft für eine Sparkasse zu verzichten. Eine derartige<br />

Angabe im Anhang kann auch im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in einem Sparkassenzweckverband<br />

gemacht werden.<br />

1.3.2 Beteiligungen<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

Beteiligungen sind i.d.R. solche Verbindungen zu anderen Unternehmen, bei denen die gehaltenen<br />

Anteile an diesen Unternehmen dazu bestimmt sind, durch die Herstellung einer dauernden<br />

Verbindung zu diesem Unternehmen dem eigenen Geschäftsbetrieb zu dienen. Auch wenn die<br />

Beteiligungsabsicht ausschlaggebend für die Herstellung der Unternehmensbeziehung ist, stellt<br />

die Beteiligungshöhe durchaus eines von mehreren Merkmalen zur Einordnung der Beteiligungen<br />

der Gemeinde dar. So wird regelmäßig davon ausgegangen, dass dann ein Beteiligungsverhältnis<br />

der Gemeinde mit einem Unternehmen besteht, wenn die Gemeinde mindestens einen<br />

Anteil von 20 v. H. am Nennkapital des Unternehmens hält. Sind Unternehmen, bei mit der Gemeinde<br />

ein Beteiligungsverhältnis besteht, zugleich verbundene Unternehmen, so ist der Beteiligungswert<br />

unter dem Bilanzposten „Anteile an verbundenen Unternehmen“ einzusetzen.<br />

Soweit die Gemeinde jedoch Anteile an einem Unternehmen unterhalb von 20 v. H. des Nennkapitals<br />

hält, sind diese bei den Wertpapieren des Anlagevermögens anzusetzen, soweit sie dazu<br />

bestimmt sind, dauernd der Kommune zu dienen. Zu den Wertpapieren gehören auch Obligationen,<br />

Anleihen etc.. Die Beteiligungen der Gemeinde sind der Kontengruppe 11 zugeordnet.<br />

- 10 -


Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

1.3.3 Sondervermögen<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

Zum Sondervermögen der Gemeinde gehören nach § 97 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong> das Gemeindegliederungsvermögen,<br />

das Vermögen der rechtlich unselbstständigen örtlichen Stiftungen, wirtschaftliche<br />

Unternehmen (§ 114 GO <strong>NRW</strong>) und organisatorisch verselbstständigte Einrichtungen (§<br />

107 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong>) ohne eigene Rechtspersönlichkeit sowie rechtlich unselbständige Versorgungs-<br />

und Versicherungseinrichtungen. Weil im Bilanzbereich „Finanzanlagen“ grundsätzlich<br />

nur gemeindliche Beteiligungen mit eigenen Rechnungskreis anzusetzen sind, sind hier das Gemeindegliedervermögen<br />

sowie das Vermögen der rechtlich unselbstständigen örtlichen Stiftungen<br />

nicht anzusetzen, denn sie sind im Haushalt der Gemeinde enthalten. Dieses gemeindliche<br />

Vermögen ist vielmehr unter den übrigen Bilanzposten bei der jeweils betreffenden Vermögensart<br />

anzusetzen. Die Erhaltung des Zwecks bei diesen beiden Arten von Sondervermögen erfordert<br />

von der Gemeinde keinen Nachweis durch gesonderte Bilanzposten, sondern ist von der<br />

Gemeinde intern zu belegen. Im Anhang bedarf es aber zu diesen beiden Arten von Sondervermögen<br />

der Gemeinde einer Angabe und Erläuterung.<br />

Die als Sondervermögen anzusetzenden Vermögen der Gemeinde sind der Kontengruppe 12<br />

zugeordnet. Das Treuhandvermögen (§ 98 GO <strong>NRW</strong>) einer Gemeinde zählt nicht zu den Sondervermögen<br />

und ist auch nicht in der Bilanz zu aktivieren.<br />

1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

Als Wertpapiere des Anlagevermögens sind Wertpapiere anzusetzen, die ohne Beteiligung zu<br />

sein oder ohne zu Anteilen an verbundene Unternehmen zu gehören, dazu bestimmt sind, als<br />

Kapitalanlage dauernd der Aufgabenerfüllung der Gemeinde zu dienen, z. B. Wertpapiere mit<br />

Gewinnbeteiligung oder festverzinsliche Wertpapiere. Die Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

sind der Kontengruppe 14 zugeordnet.<br />

1.3.5 Ausleihungen<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

Als Ausleihungen werden langfristige Forderungen der Gemeinde bezeichnet, die durch Hingabe<br />

von Kapital erworben wurden, z. B. Darlehen. Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen<br />

und Sondervermögen werden gesondert ausgewiesen, um die finanziellen Verflechtungen<br />

zwischen der Gemeinde und ihren verselbstständigten Aufgabenbereichen transparent<br />

zu machen. Diese Differenzierung erleichtert zudem die Aufstellung des Gesamtabschlusses.<br />

- 11 -


Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

1.3.5.1 an verbundene Unternehmen<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

1.3.5.2 an Beteiligungen<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

1.3.5.3 an Sondervermögen<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

- 12 -


Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

2. Umlaufvermögen<br />

Gesetz<br />

§ 35 (7) GemHVO <strong>NRW</strong>: Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen<br />

vorzunehmen, um diese mit einem niedrigern Wert anzusetzen, der sich aus einem beizulegenden<br />

Wert am Abschlussstichtag ergibt.<br />

2.1. Vorräte<br />

Gesetz<br />

Bewertung<br />

§ 34 (3) GemHVO <strong>NRW</strong>: Gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens und andere<br />

gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände können jeweils<br />

zu einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt<br />

werden. Dies gilt auch für Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub, Überstunden und Garantien.<br />

§ 35 (7) GemHVO <strong>NRW</strong>: Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen<br />

vorzunehmen, um diese mit einem niedrigern Wert anzusetzen, der sich aus einem beizulegenden<br />

Wert am Abschlussstichtag ergibt.<br />

Kommentierung<br />

Dieser Posten des Umlaufvermögensumfasst die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse<br />

und unfertige Leistungen, fertige Erzeugnisse und Waren sowie darauf geleisteten<br />

Anzahlungen. Aus der Gesamtsicht der gemeindlichen Verwaltung sind diese Gegenstände eher<br />

unbedeutend. In einzelnen Bereichen, z.B. im Baubereich, im Entsorgungs- oder Straßenreinigungsbereich,<br />

können diese jedoch von Bedeutung sein. Solange Vorräte gelagert werden, stellen<br />

die Auszahlungen für ihre Beschaffung keinen Ressourcenverbrauch dar.<br />

In der Bilanz sind geleistete Anzahlungen auf Vorräte gesondert anzusetzen. Unter diesem Posten<br />

sind Zahlungen der Gemeinde anzusetzen, die an Dritte auf Grund abgeschlossener Lieferungs-<br />

oder Leistungsverträge erfolgt sind, wo aber die Lieferung oder Leistung noch aussteht.<br />

Dieser Posten ist aufzulösen, wenn die Lieferung oder Leistung erfolgt ist. Die Vorräte sind der<br />

Kontengruppe 15 zugeordnet.<br />

2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren<br />

Gesetz<br />

Bewertung<br />

§ 34 (1) GemHVO <strong>NRW</strong>: Für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens, für Roh-, Hilfs-<br />

und Betriebsstoffe sowie für Waren, die regelmäßig ersetzt werden und deren Gesamtwert von<br />

- 13 -


Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

nachrangiger Bedeutung ist, können Festwerte gebildet werden, sofern der Bestand in seiner<br />

Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Schwankungen unterliegt. Jedoch<br />

ist in der Regel alle drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme und vor der erstmaligen<br />

Bildung von Festwerten eine körperliche Inventur durchzuführen.<br />

Kommentierung<br />

2.1.2. Geleistete Anzahlungen<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

Dieser Posten wird insbesondere in öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Forderungen der<br />

Gemeinde untergliedert, unter denen wiederum unterschiedliche Forderungsarten anzusetzen<br />

und abzubilden sind, z. B. Abgabenforderungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen,<br />

Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich. Diese Forderungsgliederung soll u. a.<br />

dazu beitragen, den Grundsätzen der Finanzmittelbeschaffung nach § 77 GO <strong>NRW</strong> gerecht zu<br />

werden.<br />

Jede Forderung der Gemeinde kann wie ein kreditähnliches Geschäft betrachtet werden. Daher<br />

bestehen auch bei den Forderungen einige Risiken für die Gemeinde, z.B. ein Ausfallrisiko oder<br />

ein Betreibungsrisiko. Risiken, die sich jedoch aus dem der Forderung zu Grunde liegenden gemeindlichen<br />

Geschäft ergeben, können nicht als Forderungsrisiko eingestuft werden. Zum Bilanzstichtag<br />

muss jede Forderung von der Gemeinde einer individuellen Risikoüberprüfung unter<br />

Beachtung des § 26 GemHVO <strong>NRW</strong> unterzogen und ggf. in der geschätzten Höhe des Ausfalls<br />

abgeschrieben (Grundsatz der Einzelbewertung).<br />

Eine Forderung mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (vgl. Forderungsspiegel nach § 46<br />

GemHVO <strong>NRW</strong>) kann eine Ausleihung darstellen. Liegen im Einzelfall die Voraussetzungen dafür<br />

vor, sind solche Forderungen unter dem dann zutreffenden Bilanzposten „Ausleihungen“ anzusetzen.<br />

Solche langfristigen Forderungen können aber auch z. B. wegen überlanger Stundungsfristen<br />

entstehen. Sie sollten in einem solchen Fall als „normale“ Forderung behandelt und angesetzt<br />

werden.<br />

2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen<br />

Gesetz<br />

- 14 -


Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

Kommentierung<br />

Die öffentlich-rechtlichen Forderungen und die Forderungen aus Transferleistungen sind der<br />

Kontengruppe 16 und die privatrechtlichen Forderungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände<br />

sind der Kontengruppe 17 zugeordnet.<br />

2.2.1.1 Gebühren<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

2.2.1.2 Beiträge<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

2.2.1.3 Steuern<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

2.2.2 Privatrechtliche Forderungen<br />

2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich<br />

- 15 -


Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

2.2.2.4 gegen Beteiligungen<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

2.2.2.5 gegen Sondervermögen<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

Unter dem Sammelposten Sonstige Vermögensgegenstände sind Vermögenswerte des gemeindlichen<br />

Umlaufvermögens zu bilanzieren, die keiner anderen Position zugeordnet werden können,<br />

z. B. Gehalts- und Reisekostenvorschüsse, Schadenersatzansprüche.<br />

2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

Gesetz<br />

§ 55 (7) GemHVO <strong>NRW</strong>: Wertpapiere, die an einer Börse <strong>zum</strong> amtlichen Handel oder <strong>zum</strong> geregelten<br />

Markt zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen sind, sind mit dem Tiefstkurs der<br />

vergangenen 12 Wochen ausgehend vom Bilanzstichtag anzusetzen; andere Wertpapiere mit<br />

ihren historischen Anschaffungskosten. Wertpapiere sind als Anlagevermögen zu aktivieren. Sie<br />

sind nur dann als Umlaufvermögen anzusetzen, wenn sie zur Veräußerung oder als kurzfristige<br />

Anlage liquider Mittel bis zu einem Jahr bestimmt sind<br />

Kommentierung<br />

- 16 -


Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

Weil unter den Finanzanlagen nur Wertpapiere des Anlagevermögens anzusetzen sind, aber<br />

wegen ihrer Zweckbestimmung auch Wertpapiere dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind, werden<br />

diese gesondert angesetzt. Unter diesen Bilanzposten gehören daher Wertpapiere mit einem<br />

geplanten Verbleib von weniger als einem Jahr. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

sind der Kontengruppe 14 zugeordnet, müssen aber getrennt von den Wertpapieren des Anlagevermögens<br />

erfasst werden.<br />

2.4 Liquide Mittel<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

Unter diesen Posten sind alle liquiden Mittel der Gemeinde in Form von Bar- oder Buchgeld anzusetzen.<br />

Der Kassenbestand alle in den Kassen, z. B. Hauptkasse, Handkasse oder sonstige Nebenkassen<br />

(u .a. Parkautomaten), vorhandenen Banknoten und Münzen in in- und ausländischer<br />

Währung. Das Geld in ausländischer Währung ist unter Beachtung des Realisationsprinzips mit<br />

dem am Abschlussstichtag geltenden Geldkurs in Euro umzurechnen. Auch Erkenntnisse aus der<br />

Finanzrechnung müssen einbezogen werden.<br />

Unter Guthaben sind Kontokorrent-, Festgeld- und Sparguthaben bei den örtlichen Banken, bei<br />

Landesbanken, bei der Bundesbank und der Europäischen Zentralbank sowie auch bei<br />

Bausparkassen und ausländischen Banken bestehen. Aber auch noch nicht eingelöste Schecks,<br />

die sich im Besitz der Gemeinde befinden, sind hierunter zu erfassen. Die liquiden Mittel sind der<br />

Kontengruppe 18 zugeordnet.<br />

Eingeräumte, aber von der Gemeinde noch nicht in Anspruch genommene Kredite bilden für die<br />

Gemeinde keine Guthaben bei Kreditinstituten, sondern stellen ein grundsätzlich nicht zu bilanzierendes<br />

schwebendes Geschäft dar.<br />

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Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

3. Aktive Rechnungsabgrenzung<br />

Gesetz<br />

§ 42 GemHVO <strong>NRW</strong>:<br />

(1) Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben,<br />

soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, anzusetzen.<br />

(2) Ist der Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als der Auszahlungsbetrag, so darf<br />

der Unterschiedsbetrag in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen werden.<br />

Der Unterschiedsbetrag ist durch planmäßige jährliche Abschreibungen aufzulösen, die auf die<br />

gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt werden kann.<br />

§ 43 GemHVO <strong>NRW</strong>:<br />

(2): Bei geleisteten Zuwendungen für Vermögensgegenstände, an denen die Gemeinde das wirtschaftliche<br />

Eigentum hat, sind die Vermögensgegenstände zu aktivieren. Ist kein Vermögensgegenstand<br />

zu aktivieren, jedoch die geleistete Zuwendung mit einer mehrjährigen und einklagbaren<br />

Gegenleistungsverpflichtung verbunden, ist diese als Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren<br />

und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung aufzulösen.<br />

Kommentierung<br />

Auf der Aktivseite der Bilanz sind Rechnungsabgrenzungsposten anzusetzen, wenn Ausgaben<br />

vor dem Abschlussstichtag eines Haushaltsjahres geleistet werden, diese aber Aufwendungen<br />

für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (transitorische Posten). Es ist zu prüfen, inwiefern<br />

Ausgaben durch bestimmte, im abgelaufenen Jahr empfangene Gegenleistungen oder<br />

erst durch künftig zu erwartende Gegenleistungen wirtschaflicht verursacht sind. Dies kann z. B.<br />

bei geleisteten Zuwendungen, Vorauszahlungen von Miete und Pacht, Versicherungsprämien<br />

usw. durch die Gemeinde gegeben sein (vgl. Erläuterungen zu § 42 Abs. 1 sowie § 43 Abs. 2<br />

GemHVO <strong>NRW</strong>). Die aktive Rechnungsabgrenzung ist der Kontengruppe 19 zugeordnet.<br />

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Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />

Gesetz<br />

§ 43 (7) GemHVO <strong>NRW</strong>: Ergibt sich in der Bilanz ein Überschuss der Passivposten über die Aktivposten,<br />

ist der entsprechende Betrag auf der Aktivseite der Bilanz unter der Bezeichnung „Nicht<br />

durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ gesondert auszuweisen.<br />

Kommentierung<br />

Ist das gesamte Eigenkapital aufgezehrt und ergibt sich ein Überschuss der Passivposten über die<br />

Aktivposten, ist der entsprechende Betrag – vergleichbar mit den Regelungen des Handelsrechts<br />

– auf der Aktivseite der Bilanz unter der Bezeichnung „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“<br />

gesondert auszuweisen. Diese ergänzende Gliederungsregel ist auch für die Gemeinden<br />

sachgerecht (vgl. § 43 Abs. 7 GemHVO <strong>NRW</strong>).<br />

- 19 -


Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

Passiva<br />

1. Eigenkapital<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

Das Eigenkapital wird aus der Differenz zwischen Vermögen (Aktivseite) und den Schulden (Verbindlichkeiten<br />

und Rückstellungen) unter Einbeziehung der Sonderposten gebildet. Es stellt den<br />

Gegenwert für bereits getätigte Investitionen dar oder steht noch für Investitionen zur Verfügung.<br />

Als Vorbild dient zwar das kaufmännische Rechnungswesen, jedoch wird aufgrund der<br />

kommunalen Eigenheiten die Eigenkapitalposition in die allgemeine Rücklage, Sonderrücklagen,<br />

Ausgleichsrücklage und Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag unterteilt. Dabei ergibt sich der Wert<br />

der allgemeinen Rücklage aus der Differenz der Aktivposten zu den übrigen Passivposten. Er<br />

hängt somit von der Bewertung der anderen Bilanzposten ab. Das Eigenkapital ist der Kontengruppe<br />

20 zugeordnet.<br />

1.1 Allgemeine Rücklage<br />

Gesetz<br />

§ 43 (3) GemHVO <strong>NRW</strong>: Werden Ermächtigungen für Aufwendungen gem. § 22 übertragen, ist<br />

in deren Höhe im Eigenkapital eine zweckgebundene Deckungsrücklage anzusetzen. Die Auflösung<br />

ist entsprechend der Inanspruchnahme oder mit Ablauf der Verfügbarkeit der Ermächtigungen<br />

vorzunehmen. In Höhe der nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen ist diese<br />

zweckgebundene Rücklage durch Umschichtung in die allgemeine Rücklage aufzulösen.<br />

Kommentierung<br />

1.2 Sonderrücklagen<br />

Gesetz<br />

§ 43 (4) GemHVO <strong>NRW</strong>: Erhaltene Zuwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von<br />

Vermögensgegenständen, deren ertragswirksame Auflösung durch den Zuwendungsgeber ausgeschlossen<br />

wurde, sind in Höhe des noch nicht aktivierten Anteils der Vermögensgegenstände<br />

in einer Sonderrücklage zu passivieren. Diese Sonderrücklage kann auch gebildet werden, um<br />

die vom Rat beschlossene Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen zu sichern.<br />

In dem Jahr, in dem die vorgesehenen Vermögensgegenstände betriebsbereit sind, ist die<br />

Sonderrücklage durch Umschichtung in die allgemeine insoweit aufzulösen. Sonstige Sonderrücklagen<br />

dürfen nur gebildet werden, soweit diese durch Gesetz oder Verordnung zugelassen<br />

sind.<br />

- 20 -


Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

Kommentierung<br />

1.3 Ausgleichsrücklage<br />

Gesetz<br />

§ 75 (3) GO <strong>NRW</strong>:<br />

Die Ausgleichsrücklage ist in der Bilanz zusätzlich zur allgemeinen Rücklage als gesonderter Posten<br />

des Eigenkapitals anzusetzen. Sie kann in der Eröffnungsbilanz bis zur Höhe eines Drittels<br />

des Eigenkapitals gebildet werden, höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen<br />

Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen. Die Höhe der Einnahmen nach Satz 2 bemisst<br />

sich nach dem Durchschnitt der drei Haushaltsjahre, die dem Eröffnungsbilanzstichtag vorangehen.<br />

Der Ausgleichsrücklage können Jahresüberschüsse durch Beschluss nach § 96 Abs. 1 Satz 2<br />

zugeführt werden, soweit ihr Bestand nicht den in der Eröffnungsbilanz zulässigen Betrag erreicht<br />

hat.<br />

Kommentierung<br />

1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag<br />

Gesetz<br />

§ 43 (7) GemHVO <strong>NRW</strong>: Ergibt sich in der Bilanz ein Überschuss der Passivposten über die Aktivposten,<br />

ist der entsprechende Betrag auf der Aktivseite der Bilanz unter der Bezeichnung „Nicht<br />

durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ gesondert auszuweisen.<br />

Kommentierung<br />

Der Bilanzposten „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ übernimmt im Rahmen des Jahresabschlusses<br />

das Jahresergebnis der Ergebnisrechnung. Weil der Rat nach § 96 <strong>NRW</strong> über die Verwendung<br />

des „Jahresüberschusses/Jahresfehlbetrages“ zu beschließen hat, muss ihm die Bilanz<br />

ohne eine vorherige vollständige oder teilweise Verwendung des Jahresergebnisses vorgelegt<br />

werden. Nach der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat können dann die erforderlichen<br />

Umbuchungen, z. B. in die Ausgleichsrücklage oder in die allgemeine Rücklage, vorgenommen<br />

werden. Wenn ausreichend sicher ist, dass der Rat nicht vor der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung<br />

abweicht, bestehen keine Bedenken, die Ergebnisverwendung bereits in der<br />

vorgelegten Bilanz darzustellen und dabei auch einen Bilanzgewinn auszuweisen.<br />

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Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

2. Sonderposten<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

Es werden investive Zuwendungen und Beiträge als Sonderposten passiviert, die im Rahmen<br />

einer Zweckbindung für investive Maßnahmen bewilligt bzw. gezahlt werden und von der Gemeinde<br />

nicht frei verwendet werden (vgl. § 43 Abs. 5 GemHVO <strong>NRW</strong>). Dabei kommt es nicht<br />

drauf an, ob die Zuwendungen projektbezogen oder pauschal gewährt werden. Es muss sich<br />

dabei um nicht rückzahlbare Zuwendungen handeln. Für die Passivierung der erhaltenen investiven<br />

Zuwendungen stellt der vom Zuwendungsgeber festgelegte „investive“ Verwendungszweck<br />

die Verbindung zu den damit finanzierten Vermögensgegenständen her. Erst nach zweckentsprechender<br />

Verwendung der erhaltenen Zuwendung erhält dieses Kapital den für den Ansatz<br />

als Sonderposten in der Bilanz notwendigen Eigenkapitalcharakter. Die Bilanzierung von erhaltenen<br />

Zuwendungen als Sonderposten in der Bilanz hat daher immer im Gleichklang mit der Aktivierung<br />

des betreffenden Vermögensgegenstandes zu erfolgen. Wenn rückzahlbare Zuwendungen<br />

als Darlehen gewährt werden, die für die Gemeinde eine Verpflichtung zu Rückzahlung<br />

beinhalten, stellen diese Zuwendungen für die Gemeinde jedoch Verbindlichkeiten dar und sind<br />

in der gemeindlichen Bilanz entsprechend anzusetzen.<br />

Auch für erhaltene Zuwendungen für den Erwerb von nicht abnutzbaren Anlagevermögen, z. B.<br />

unbebaute Grundstücke, sind in der gemeindlichen Bilanz entsprechende Sonderposten zu bilden.<br />

Derartige Sonderposten bleiben in der gemeindlichen Bilanz so lange unverändert, wie die<br />

Gemeinde über den betreffenden Vermögensgegenstand verfügt.<br />

Ebenfalls sind bei Schenkungen in Form von Sachleistungen an die Gemeinde Sonderposten zu<br />

bilden. Der ermittelte aktuelle Zeitwert des erhaltenen Vermögensgegenstandes stellt den aktivierungsfähigen<br />

Anschaffungswert dar und ist auch als Wertansatz für den Sonderposten zu<br />

übernehmen.<br />

Außerdem sind auch für rechtliche unselbstständige örtliche Stiftungen, bei denen durch den<br />

Stifter Vermögensgegenstände mit einer bestimmten Zweckbindung (Stifterbindung) der Gemeinde<br />

zu Eigentum übertragen werden, Sonderposten in der gemeindlichen Bilanz zu bilden.<br />

Die Vielfalt der Zuwendungen an die Gemeinde in Form von Geldleistungen und Sachleistungen<br />

bringt es mit sich, dass für derartige Leistungen Dritter, wenn diese zu einem aktivierbaren Vermögensgegenstand<br />

in der gemeindlichen Bilanz führen, entsprechend Sonderposten zu passivieren<br />

sind. Dies steht mit der Vorschrift des § 43 Abs. 5 GO <strong>NRW</strong> in Einklang, denn die Begriffe<br />

„Zuwendungen“ (als Leistungen Dritter) und „Investitionen“ (als vermögenswirksam) werden<br />

dort als Sammelbegriffe benutzt.<br />

Auch die entstandenen Jahresüberschüsse der kostenrechnenden Einrichtungen, die nach § 6<br />

KAG in die nächste Gebührenkalkulation einzustellen sind, sind als Sonderposten „für den Gebührenausgleich“<br />

anzusetzen (vgl. § 43 Abs. 6 GemHVO <strong>NRW</strong>). Die Sonderposten sind der Kontengruppe<br />

23 zugeordnet.<br />

2.1 für Zuwendungen<br />

Gesetz<br />

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Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

§ 43 (5) GemHVO <strong>NRW</strong>: Erhaltene Zuwendungen und Beiträge für Investitionen, die im Rahmen<br />

einer Zweckbindung bewilligt und gezahlt werden, sind als Sonderposten auf der Passivseite<br />

zwischen dem Eigenkapital und den Rückstellungen anzusetzen. Die Auflösung der Sonderposten<br />

ist entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes vorzunehmen.<br />

Kommentierung<br />

2.2 für Beiträge<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

2.3 für den Gebührenausgleich<br />

Gesetz<br />

§ 43 (6) GemHVO <strong>NRW</strong>: Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen am Ende<br />

eines Kalkulationszeitraumes, die nach § 6 des Kommunalabgabengesetzes in den folgenden<br />

drei Jahren ausgeglichen werden müssen, sind als Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />

anzusetzen. Kostenunterdeckungen, die ausgeglichen werden sollen, sind im Anhand anzugeben.<br />

Kommentierung<br />

2.4 Sonstige Sonderposten<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

- 23 -


Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

3. Rückstellungen<br />

Gesetz<br />

§ 88 GO <strong>NRW</strong>: Für dem Grunde oder Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten, für drohende<br />

Verluste aus schwebenden Geschäften oder laufenden Verfahren oder für bestimmte Aufwendungen<br />

hat die Gemeinde Rückstellungen in angemessener Höhe zu bilden.<br />

§ 36 GemHVO <strong>NRW</strong>:<br />

(1) Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften sind als Rückstellung<br />

anzusetzen. Zu den Rückstellungen nach Satz 1 gehören bestehende Versorgungsansprüche<br />

sowie sämtliche Anwartschaften und andere fortgeltende Ansprüche nach dem Ausscheiden aus<br />

dem Dienst. Für die Rückstellungen ist im Teilzeitwertverfahren der Barwert zu ermitteln. Der<br />

Berechnung ist ein Rechnungszinsfuß von fünf Prozent zu Grunde zu legen. Der Barwert für<br />

Ansprüche auf Beihilfen nach § 88 des Landesbeamtengesetzes sowie andere Ansprüche außerhalb<br />

des Beamtenversorgungsgesetzes kann als prozentualer Anteil der Rückstellungen für Versorgungsbezüge<br />

nach Satz 1 ermittelt werden. Der Prozentsatz nach Satz 5 ist aus dem Verhältnis<br />

des Volumens der gezahlten Leistungen nach Satz 5 zu dem Volumen der gezahlten Versorgungsbezüge<br />

zu ermitteln. Er bemisst sich nach dem Durchschnitt dieser Leistungen in den drei<br />

dem Jahresabschluss vorangehenden Haushaltsjahren. Die Ermittlung des Prozentsatzes ist mindestens<br />

alle fünf Jahre vorzunehmen.<br />

(2) Für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien sind Rückstellungen in Höhe der zu erwartenden<br />

Gesamtkosten <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen anzusetzen.<br />

Das gilt entsprechend für die Sanierung von Altlasten.<br />

(3) Für unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen sind Rückstellungen anzusetzen, wenn die<br />

Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt ist und als bisher unterlassen<br />

bewertet werden muss. Die vorgesehenen Maßnahmen müssen am Abschussstichtag einzeln<br />

bestimmt und wertmäßig beziffert sein.<br />

(4) Für Verpflichtungen, die dem Grunde oder der Höhe nach <strong>zum</strong> Abschlussstichtag noch nicht<br />

genau bekannt sind, müssen Rückstellungen angesetzt werden, sofern der zu leistende Betrag<br />

nicht geringfügig ist. Es muss wahrscheinlich sein, dass eine Verbindlichkeit zukünftig entsteht,<br />

die wirtschaftliche Ursache vom dem Abschlussstichtag liegt und die zukünftige Inanspruchnahme<br />

voraussichtlich erfolgen wird.<br />

(5) Für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und aus laufenden Verfahren müssen<br />

Rückstellungen angesetzt werden, sofern der voraussichtliche Verlust nicht geringfügig sein<br />

wird.<br />

(6) Sonstige Rückstellungen dürfen nur gebildet werden, soweit diese durch Gesetz oder Verordnung<br />

zugelassen sind. Rückstellungen sind aufzulösen, wenn der Grund hierfür entfallen ist.<br />

Kommentierung<br />

Unter diesem Posten dürfen in der Bilanz nur die Rückstellungen in entsprechender Gliederung<br />

angesetzt werden, die in § 36 GemHVO <strong>NRW</strong> näher bestimmt sind. Danach dürfen Rückstellungen<br />

nur gebildet werden für<br />

- Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften (bestehende Versorgungsansprüche<br />

sowie sämtliche Anwartschaften und andere fortgeltende Ansprüche nach den beam-<br />

- 24 -


Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

tenrechtlichen Vorschriften (bestehende Versorgungsansprüche sowie sämtliche Anwartschaften<br />

und andere fortgeltende Ansprüche nach dem Ausscheiden aus dem Dienst) aber auch Ansprüche<br />

auf Beihilfen nach § 88 des Landesbeamtengesetzes sowie andere Ansprüche außerhalb des<br />

Beamtenversorgungsgesetzes,<br />

- die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien sowie für die Sanierung von Altlasten,<br />

- unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen (wenn die Nachholung der Instandhaltung hinreichend<br />

konkret beabsichtigt ist und als bisher unterlassen bewertet werden muss),<br />

- Verpflichtungen, die dem Grunde oder Höhe nach <strong>zum</strong> Abschlussstichtag noch nicht genau<br />

bekannt sind,<br />

- drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und aus laufenden Verfahren.<br />

Dann zählen jedoch keine ungewissen Verbindlichkeiten im Rahmen des Finanzausgleichs, aus<br />

Umlagen und aus Steuerschuldverhältnissen. Außerdem dürfen sonstige Rückstellungen nur<br />

gebildet werden, sowie diese durch Gesetz oder Verordnung zugelassen sind.<br />

Die Rückstellungen sind nach Arten den Kontengruppen 25 „Pensionsrückstellungen“, 26<br />

„Rückstellungen für Deponien und Altlasten“, 27 „Instandhaltungsrückstellungen“ und 28<br />

„Sonstige Rückstellungen“ zugeordnet.<br />

3.1 Pensionsrückstellungen<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

3.3 Instandhaltungsrückstellungen<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

- 25 -


Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

4. Verbindlichkeiten<br />

Gesetz<br />

§ 86 GO <strong>NRW</strong>:<br />

(1) Kredite dürfen nur für Investitionen unter der Voraussetzung des § 77 Abs. 3 und zur Umschuldung<br />

aufgenommen werden. Die daraus übernommenen Verpflichtungen müssen mit der<br />

dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde in Einklang stehen.<br />

(2) Die Kreditermächtigung gilt bis <strong>zum</strong> Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und,<br />

wenn die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr nicht rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht<br />

wird, bis <strong>zum</strong> Erlass dieser Haushaltssatzung.<br />

(3) Die Aufnahme einzelner Kredite bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde, sobald die<br />

Kreditaufnahme nach § 19 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der<br />

Wirtschaft beschränkt worden ist. Die Einzelgenehmigung kann nach Maßgabe der Kreditbeschränkungen<br />

versagt werden.<br />

(4) Entscheidungen der Gemeinde über die Begründung einer Zahlungsverpflichtung, die wirtschaftlich<br />

einer Kreditverpflichtung gleichkommt, sind der Aufsichtsbehörde unverzüglich, spätestens<br />

einen Monat vor der rechtsverbindlichen Eingehung der Verpflichtung, schriftlich anzuzeigen.<br />

Absatz 1 Satz 2 gilt sinngemäß. Eine Anzeige ist nicht erforderlich für die Begründung<br />

von Zahlungsverpflichtungen im Rahmen der laufenden Verwaltung.<br />

(5) Die Gemeinde darf zur Sicherung des Kredits keine Sicherheiten bestellen. Die Aufsichtsbehörde<br />

kann Ausnahmen zulassen, wenn die Bestellung von Sicherheiten der Verkehrsübung<br />

entspricht.<br />

§ 47 GemHVO <strong>NRW</strong>:<br />

(1) Im Verbindlichkeitenspiegel sind mindestens die folgenden Posten auszuweisen:<br />

1. Anleihen,<br />

2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen,<br />

2.1 von verbundenen Unternehmen,<br />

2.2 von Beteiligungen,<br />

2.3 von Sondervermögen,<br />

2.4 vom öffentlichen Bereich,<br />

2.4.1 vom Bund,<br />

2.4.2 vom Land,<br />

2.4.3 von Gemeinden und Gemeindeverbänden<br />

2.4.4 von Zweckverbänden,<br />

2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich,<br />

2.4.6 von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen+<br />

2.5 vom privaten Kreditmarkt,<br />

2.5.1 von Banken und Kreditinstituten<br />

2.5.2 von übrigen Kreditgebern<br />

3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung,<br />

3.1 vom öffentlichen Bereich,<br />

3.2 vom privaten Kreditmarkt,<br />

4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen,<br />

5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,<br />

6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen,<br />

7. Sonstige Verbindlichkeiten.<br />

- 26 -


Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

Nachrichtlich sind Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten, gegliedert nach<br />

Arten und unter Angabe des jeweiligen Gesamtbetrages, auszuweisen.<br />

(2) Zu den Posten nach Absatz 1 Satz 1 sind jeweils der Gesamtbetrag am Abschlussstichtag<br />

unter Angabe der Restlaufzeit, gegliedert in Betragsangaben für Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten<br />

bis zu einem Jahr, von einem bis zu fünf Jahren und von mehr als fünf Jahren sowie der<br />

Gesamtbetrag am vorherigen Abschlussstichtag anzugeben.<br />

Kommentierung<br />

Der Bilanzausweis der Verbindlichkeiten orientiert sich im Wesentlichen an den Arten der Verbindlichkeiten,<br />

z. B. aus Krediten, aus Lieferungen und Leistungen, aus Transferleistungen, und<br />

verlangt bei den Krediten für Investitionen eine weitere Gliederung nach Gläubigern. Es können<br />

in Einzelfällen aber auch Anleihen anzusetzen sein. Durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen<br />

(Kommunalobligationen) werden die Rechte der Gläubiger verbrieft und es entstehen Verbindlichkeiten<br />

für die Gemeinde. Die Verbindlichkeiten sind den Kontengruppen 32 „Verbindlichkeiten<br />

aus Krediten für Investitionen“, 33 „Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung“,<br />

34 „Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen“,<br />

35 „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“, 36 „Verbindlichkeiten aus<br />

Transferleistungen“ und 37 „Sonstige Verbindlichkeiten“ zugeordnet.<br />

Im Anhang sind zu den Verbindlichkeiten auch zinsbezogene und währungsbezogene Derivatgeschäfte,<br />

die im Zusammenhang mit einem Kredit abgeschlossen wurden, anzugeben.<br />

Wenn die Gemeinde Zuwendungen von Dritten erhalten hat, sie aber noch nicht den dadurch<br />

zu finanzierenden Vermögensgegenstand in Betrieb genommen hat, muss sie bereits diese Zuwendungen<br />

passivieren. Dies soll unter einem gesonderten Bilanzposten erfolgen, denn dadurch<br />

werden Vorleistungen des Zuwendungsgebers gegenüber den noch ausstehenden Leistungen<br />

der Gemeinde (Beschaffung von Vermögensgegenständen) zutreffend bilanziert. Erhaltene Zuwendungen<br />

führen von ihrer Verwendung zu Verbindlichkeiten der Gemeinde. Außerdem besteht<br />

i.d.R. bei einer nicht entsprechenden Verwendung der Zuwendung grundsätzlich eine<br />

Rückzahlungspflicht gegenüber dem Zuwendungsgeber. Dieser Sachverhalt wird dadurch einen<br />

Ansatz unter dem Bilanzposten „Erhaltene Anzahlungen“ transparent gemacht, der zwischen<br />

den Verbindlichkeiten aus Transferleistungen und den sonstigen Verbindlichkeiten einzuordnen<br />

ist. Erst mit der Inbetriebnahme des Vermögensgegenstandes darf durch eine Umschichtung auf<br />

der Passivseite der Bilanz der Sonderposten gebildet werden.<br />

4.1 Anleihen<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />

4.2.1 von verbundenen Unternehmen<br />

Gesetz<br />

- 27 -


Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

Kommentierung<br />

4.2.2 von Beteiligungen<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

4.2.3 von Sondervermögen<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

4.2.4 vom öffentlichem Bereich<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

4.2.5 vom privaten Kreditmarkt<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

- 28 -


Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

4.7 Sonstige Verbindlichkeiten<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

- 29 -


Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

5. Passive Rechnungsabgrenzung<br />

Gesetz<br />

§ 42 GemHVO <strong>NRW</strong>:<br />

(3) Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Abschlussstichtag eingegangene<br />

Einnahmen, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, anzusetzen.<br />

Kommentierung<br />

Auf der Passivseite der Bilanz werden Rechnungsabgrenzungsposten angesetzt, wenn Einnahmen<br />

vor dem Abschlussstichtag geleistet werden, diese aber Erträge für eine bestimmte Zeit<br />

nach diesem Tag darstellen (transitorische Posten). Als wesentliches Kriterium für die Entscheidung,<br />

ob Einnahmen als Erträge dem abgelaufenen Haushaltsjahr oder einem Folgejahr zuzuordnen<br />

sind, ist auf den „wirtschaftlichen Grund“ abzustellen. Hierbei ist zu prüfen, inwiefern<br />

Einnahmen durch bestimmte, im abgelaufenen Jahr empfangene Gegenleistungen oder erst<br />

durch künftige zu erwartende Gegenleistungen wirtschaftlich verursacht sind. Dies kann z. B.<br />

bei Vorauszahlungen von Miete und Pacht, oder durch einmalige und im Voraus gezahlte Entgelte<br />

von Dritten gegeben sein (vgl. Erläuterungen zu § 42 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong>). Die passive<br />

Rechnungsabgrenzung ist der Kontengruppe 39 zugeordnet.<br />

- 30 -


Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

Ergebnisrechnung<br />

(Hinweis: ein direkter Zugriff auf das gewünschte Kapitel ist möglich:<br />

„STRG“ Taste gedrückt halten, den Cursor auf das gewünschte Kapitel stellen<br />

und die linke Maustaste drücken)<br />

Ordentliche Erträge...................................................................................................... 2<br />

1. Steuern und ähnliche Abgaben ................................................................................ 2<br />

2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen .................................................................. 2<br />

3. sonstige Transfererträge........................................................................................... 3<br />

4. öffentlich-rechtliche Leistungsangestellte.................................................................. 3<br />

5. privatrechtliche Leistungsentgelte............................................................................. 4<br />

6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen.................................................................. 4<br />

7. sonstige ordentliche Erträge ..................................................................................... 4<br />

8. aktivierte Eigenleistungen......................................................................................... 5<br />

9. Bestandsveränderungen........................................................................................... 5<br />

Ordentliche Aufwendungen......................................................................................... 6<br />

10. Personalaufwendungen.......................................................................................... 6<br />

11. Versorgungsaufwendungen ................................................................................... 6<br />

12. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen...................................................... 7<br />

13. bilanzielle Abschreibungen..................................................................................... 7<br />

14. Transferaufwendungen.......................................................................................... 8<br />

15. sonstige ordentliche Aufwendungen .................................................................... 10<br />

16. Finanzerträge....................................................................................................... 11<br />

17. Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen ........................................................... 11<br />

18. außerordentliche Erträge...................................................................................... 12<br />

19. außerordentliche Aufwendungen......................................................................... 12<br />

- 1 -


Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

Ordentliche Erträge<br />

1. Steuern und ähnliche Abgaben<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

Zu den kommunalen Steuern zählen die Realsteuern des § 3 Abs. 2 AO (Gewerbesteuer,<br />

Grundsteuer A und B). Darüber hinaus werden die Gemeindeanteile an Gemeinschaftssteuern<br />

(Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer) und sonstige<br />

Steuern, z.B. Vergnügungssteuer für die Vorführung von Bildstreifen, sonstige Vergnügungssteuer,<br />

Hundesteuer, Jagdsteuer, Zweitwohnungssteuer, gebucht. Weiterhin werden hier steuerähnliche<br />

Abgaben, z.B. Fremdenverkehrsabgaben, und die Abgaben von Spielbanken erfasst.<br />

Die Steuern und die ähnlichen Abgaben sind der Kontengruppe 40 zugeordnet.<br />

2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen<br />

Gesetz<br />

§ 43 GemHVO <strong>NRW</strong>:<br />

(2) Bei geleisteten Zuwendungen für Vermögensgegenstände, an denen die Gemeinde das wirtschaftliche<br />

Eigentum hat, sind die Vermögensgegenstände zu aktivieren. Ist kein Vermögensgegenstand<br />

zu aktivieren, jedoch die geleistete Zuwendung mit einer mehrjährigen und einklagbaren<br />

Gegenleistungsverpflichtung verbunden, ist diese als Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren<br />

und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung aufzulösen.<br />

(4) Erhaltene Zuwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen,<br />

deren ertragswirksame Auflösung durch den Zuwendungsgeber ausgeschlossen wurde, sind in<br />

Höhe des noch nicht aktivierten Anteils der Vermögensgegenstände in einer Sonderrücklage zu<br />

passivieren. Diese Sonderrücklage kann auch gebildet werden, um die vom Rat beschlossene<br />

Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen zu sichern. In dem Jahr, in dem die<br />

vorgesehenen Vermögensgegenstände betriebsbereit sind, ist die Sonderrücklage durch Umschichtung<br />

in die allgemeine insoweit aufzulösen. Sonstige Sonderrücklagen dürfen nur gebildet<br />

werden, soweit diese durch Gesetz oder Verordnung zugelassen sind.<br />

(5) Erhaltene Zuwendungen und Beiträge für Investitionen, die im Rahmen einer Zweckbindung<br />

bewilligt und gezahlt werden, sind als Sonderposten auf der Passivseite zwischen dem Eigenkapital<br />

und den Rückstellungen anzusetzen. Die Auflösung der Sonderposten ist entsprechend der<br />

Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes vorzunehmen.<br />

Kommentierung<br />

Zu den Zuwendungen zählen Zuweisungen und Zuschüsse als Übertragungen vom öffentlichen<br />

an den privaten Bereich oder umgekehrt, die nicht ausdrücklich für die Durchführung von Investitionen<br />

geleistet werden, z.B. Schlüsselzuweisungen und Bedarfszuweisungen vom Land, sons-<br />

- 2 -


Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

tige allgemeine und Zuschüsse für laufende Zwecke. Auch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten<br />

aus Zuwendungen fallen hierunter (vgl. § 43 Abs. 5 GemHVO <strong>NRW</strong>). Die Zuwendungen<br />

sind der Kontengruppe 41 zugeordnet.<br />

Allgemeine Umlagen, die vom Land oder von anderen Gemeinden (GV) ohne Zweckbindung an<br />

einen bestimmten Aufgabenbereich zur Deckung des Finanzbedarfs aufgrund eines bestimmten<br />

Schlüssel geleistet werden, z.B. die Kreisumlage, gehören auch zu dieser Position. Die allgemeinen<br />

Umlagen sind der Kontengruppe 41 zugeordnet.<br />

3. sonstige Transfererträge<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

Unter sonstige Transfererträge fällt die Übertragung von Finanzmitteln, denen keine konkrete<br />

Gegenleistung der Gemeinde gegenübersteht, soweit es sich nicht um Zuwendungen handelt.<br />

Solche Erträge sind der Ersatz von sozialen Leistungen, z.B. Sozialhilfeleistungen, die die Gemeinde<br />

ersetz bekommt. Aber auch Schuldendiensthilfen u. a. werden als Transfererträge ausgewiesen.<br />

Die sonstigen Transfererträge sind der Kontengruppe 42 zugeordnet.<br />

4. öffentlich-rechtliche Leistungsangestellte<br />

Gesetz<br />

§ 44 (2) GemHVO <strong>NRW</strong>: Gesondert anzugeben und zu erläutern sind:<br />

1. …<br />

6. noch nicht erhobene Beiträge aus fertig gestellten Erschließungsmaßnahmen<br />

… und weitere wichtige Angaben, soweit sie nach Vorschriften der Gemeindeordnung oder<br />

dieser Verordnung für den Anhang vorgesehen sind.<br />

Kommentierung<br />

Unter öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten werden Verwaltungsgebühren aus der Inanspruchnahme<br />

von Verwaltungsleistungen und Amthandlungen, z.B. Passgebühren, Genehmigungsgebühren<br />

usw., erfasst. Auch Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte sowie zweckgebundene<br />

Abgaben für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und <strong>Anlagen</strong> und für die<br />

Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen, z.B. von Einrichtungen der Abwasserbeseitigung,<br />

der Abfallbeseitigung, der Straßenreinigung, werden hier erfasst. Auch Erträge aus der<br />

Auflösung von Sonderposten für Beiträge und von Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />

fallen hierunter. Diese öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte sind der Kontengruppe 43 zugeordnet.<br />

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Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

5. privatrechtliche Leistungsentgelte<br />

Gesetz<br />

§ 77 (2) GO <strong>NRW</strong>: Sie (die Gemeinde) hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel<br />

1. soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen,<br />

2. im Übrigen aus Steuern<br />

zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen.<br />

Kommentierung<br />

Die Gemeinde beschafft ihre Finanzmittel nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 GO <strong>NRW</strong> auch aus Entgelten<br />

für erbrachte Leistungen. Wenn diesen ein privates Rechtsverhältnis zu Grunde liegt, z.B. bei<br />

Verkauf, Mieten und Pachten, Eintrittsgeldern, sind diese als Erträge hier auszuweisen. Aber<br />

auch Erträge aus Erbaurechtsmietverhältnissen gehören dazu. Diese privatrechtlichen Leistungsentgelte<br />

sind der Kotengruppe 44 zugeordnet.<br />

6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind solche, die von der Gemeinde aus der<br />

Erbringung von Gütern und Dienstleistungen für eine andere Stelle, die diese vollständige oder<br />

anteilig erstattet, erwirtschaftet werden. Der Erstattung liegt i.d.R. ein auftragsähnliches Verhältnis<br />

zu Grunde. Unerheblich ist, auf welcher Rechtsgrundlage die Erstattungspflicht beruht<br />

und ob die Erstattung die Kosten des Empfängers voll oder nur teilweise deckt. Wenn die Aufwendungen<br />

der Gemeinde, die im Auftrag eines Dritten geleistet wurden, nicht exakt berechnet,<br />

sondern nur pauschal ermittelt und in Rechnung gestellt werden, handelt es sich um eine<br />

Kostenumlage. Dazu zählen jedoch nicht die Umlagen, die von Umlageverbänden zur allgemeinen<br />

Finanzierung ihres Haushaltes erhoben werden. Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />

sind der Kontengruppe 44 zugeordnet.<br />

7. sonstige ordentliche Erträge<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

Als Aufwandsposition sind hier alle Erträge einer Gemeinde, die nicht den anderen Ertragspositionen<br />

zuzuordnen sind, z. B. ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder u. a.), Säumniszuschläge und<br />

dgl., Erträge aus der Inanspruchnahme von Bürgschaften und Gewährverträgen, Verzinsung der<br />

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Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

Gewerbesteuer nach § 233 a AO, Konzessionsabgaben, zu erfassen. Aber auch Erträge aus der<br />

Veräußerung von Vermögensgegenständen (bei Erlösen über Buchwert) sowie die ertragswirksame<br />

Änderung von Bestandskonten gehören dazu. Außerdem fallen Erträge aus der Auflösung<br />

von sonstigen Sonderposten sowie nicht zahlungswirksame Erträge hierunter. Die sonstigen<br />

ordentlichen Erträge sind der Kontengruppe 45 zugeordnet.<br />

8. aktivierte Eigenleistungen<br />

Gesetz<br />

§ 33 (3) GemHVO <strong>NRW</strong>: Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch<br />

von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes,<br />

seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende<br />

wesentliche Verbesserung entstehen. Dazu gehören die Materialkosten, die Fertigungskosten<br />

und die Sonderkosten der Fertigung. Notwendige Materialgemeinkosten und Fertigungsgemeinkosten<br />

können einbezogen werden.<br />

Kommentierung<br />

Erstellt die Gemeinde selbst aktivierungsfähige Vermögensgegenstände, so stellt deren Wert<br />

einen Ertrag dar, der hier auszuweisen ist. Diese Position ist die Gegenposition zu den Aufwendungen<br />

der Gemeinde zur Herstellung von Anlagevermögen, sofern diese Aufwendungen auch<br />

Herstellungskosten nach § 33 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> darstellen, z.B. Materialaufwand und Personalaufwand<br />

für selbst erstellte Gebäude, Spielgeräte, usw. Die aktivierbaren Eigenleistungen<br />

sind der Kontengruppe 47 zugeordnet.<br />

9. Bestandsveränderungen<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

Erhöht sich der Bestand an fertigen oder unfertigen Erzeugnissen im Vergleich <strong>zum</strong> Vorjahr, so<br />

stellt dies einen Ertrag dar, der hier auszuweisen ist. Grundlage der Ermittlung der Bestandsveränderungen<br />

ist die Inventur <strong>zum</strong> Bilanzstichtag. Bestandsveränderungen können sich aus Mengen-<br />

und/oder Bewertungsänderungen ergeben, so dass hier auch ggf. ein „negativer Ertrag“<br />

durch eine Verminderung des Bestandes auszuweisen ist. Die Bestandsveränderungen sind der<br />

Kontengruppe 47 zugeordnet.<br />

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Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

Ordentliche Aufwendungen<br />

10. Personalaufwendungen<br />

Gesetz<br />

§ 19 GemHVO (2): Die Veranschlagung von Personalaufwendungen in den Teilplänen richtet<br />

sich nach den im Haushaltsjahr voraussichtlich besetzten Stellen. Dabei können die Personalaufwendungen<br />

für Personen, die nicht im Stellenplan geführt werden, zentral veranschlagt werden.<br />

Kommentierung<br />

Hierzu gehören alle anfallenden Aufwendungen für die Beamten und tariflich Beschäftigten<br />

sowie für weitere Personen, die auf Grund von Arbeitsverträgen beschäftigt werden. Aufwandswirksam<br />

sind Bruttobeträge einschließlich der Lohnnebenkosten, z.B. Sozialversicherungsbeiträge.<br />

Die jährlichen Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für die Beschäftigten zählen<br />

auch zu dieser Position. Als Beiträge zu Versorgungskassen fallen z.B. die Arbeitgeberanteile zur<br />

Zusatzversorgungskasse hierunter. Die Personalaufwendungen sind der Kontengruppe 50 zugeordnet.<br />

11. Versorgungsaufwendungen<br />

Gesetz<br />

§ 19 GemHVO (3): Die Versorgungs- und die Beihilfeaufwendungen können auf die Teilpläne<br />

nach der Höhe der dort ausgewiesenen Personalaufwendungen aufgeteilt oder zentral veranschlagt<br />

werden.<br />

Kommentierung<br />

Hierzu gehören alle anfallenden Versorgungsleistungen, auch für Angehörige der ausgeschiedenen<br />

Beschäftigten, soweit die Aufwendungen nicht bereits durch Rückstellungen berücksichtigt<br />

wurden. Ebenso sind weitere Aufwendungen, z. B. Beiträge zur Sozialversicherung, Beihilfen, zu<br />

berücksichtigen. Ggf. können auch zusätzlich Zuführungen zu Pensionsrückstellungen anfallen,<br />

soweit sich die Ansprüche für den Kreis der Versorgungsempfänger verändert haben, z.B. durch<br />

Veränderungen der Sterbetafeln, die zur Berechnung der Rückstellungen herangezogen werden.<br />

Die jährlichen Umlagezahlungen an Versorgungskassen für Beamte können ganz oder teilweise<br />

Aufwendungen sein. Der Wertsatz der Pensionsrückstellungen ist zu einem Abschlussstichtag<br />

nur dann herab zu setzen, wenn es höher ist, als es dem Barwert der noch in Zukunft zu leistenden<br />

Versorgungszahlungen entspricht. Die Versorgungsaufwendungen sind der Kontengruppe<br />

51 zugeordnet.<br />

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Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

12. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

Hier sind alle Aufwendungen, die mit dem gemeindlichen Verwaltungshandeln („Betriebszweck“)<br />

bzw. Umsatz- oder Verwaltungserlösen wirtschaftlich zusammenhängen, auszuweisen.<br />

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umfassen deshalb u. a. Aufwendungen für<br />

Fertigung, Vertrieb, Waren, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umfassen deshalb u.<br />

a. Aufwendungen für Fertigung, Vertrieb, Waren, Aufwendungen für Energie, Wasser, Abwasser,<br />

Aufwendungen für die Unterhaltung (inkl. Reparatur, Fremdinstandhaltung) und die Bewirtschaftung<br />

des Anlagevermögens, aber auch Kostenerstattungen an Dritte. Auch weitere Verwaltungs-<br />

und Betriebsaufwendungen sind hierunter zu erfassen, z. B. für die Schülerbeförderung<br />

oder für Lernmittel. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind der Kontengruppe<br />

52 zugeordnet.<br />

13. bilanzielle Abschreibungen<br />

Gesetz<br />

§ 33 (4) GemHVO <strong>NRW</strong>: Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs-<br />

oder Herstellungskosten wertmäßig den Betrag 410 Euro ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten,<br />

die selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen, sind als geringwertige<br />

Vermögensgegenstände zu erfassen und können im laufenden Haushaltsjahr vollständig<br />

abgeschrieben werden. Bei einem Wert unter 60 Euro ohne Umsatzsteuer können die<br />

Vermögensgegenstände unmittelbar als Aufwand verbucht werden.<br />

§ 35 GemHVO <strong>NRW</strong>:<br />

(1) Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind<br />

die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Die<br />

Anschaffungs- oder Herstellungskosten sollen dazu linear auf die Haushaltsjahre verteilt werden,<br />

in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. Die degressive Abschreibung<br />

oder die Leistungsabschreibung können dann angewandt werden, wenn dies dem tatsächlichen<br />

Ressourcenverbrauch besser entspricht.<br />

(2) Für Vermögensgegenstände nach Absatz 1 kann im Jahr der Anschaffung oder Herstellung<br />

nur der Teil der auf ein Jahr anfallenden Abschreibungen angesetzt werden, der auf die vollen<br />

Monate im Zeitraum zwischen der Anschaffung oder Herstellung und dem Ende des Jahres entfällt.<br />

Im Jahr ihrer Veräußerung kann für diese Vermögensgegenstände nur der Teil der auf ein<br />

Jahr anfallenden Abschreibungen angesetzt werden, der auf die vollen Monate im Zeitraum<br />

zwischen dem Anfang des Jahres und ihrer Veräußerung entfällt.<br />

(3) Für die Bestimmung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von abnutzbaren Vermögensgegenständen<br />

ist die vom Innenministerium bekannt gegebene Abschreibungstabelle für Gemeinden<br />

zu Grunde zu legen. Innerhalb des dort vorgegebenen Rahmens ist unter Berücksichtigung<br />

der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse die Bestimmung der jeweiligen Nutzungsdauer so vorzunehmen,<br />

dass eine Stetigkeit für zukünftige Festlegungen von Abschreibungen gewährleistet<br />

wird. Eine Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände<br />

- 7 -


Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

(Abschreibungstabelle) sowie ihre nachträglichen Änderungen sind der Aufsichtsbehörde vorzulegen.<br />

(4) Wird durch Instandsetzung eines Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens eine Verlängerung<br />

seiner wirtschaftlichen Nutzungsdauer erreicht, ist die Restnutzungsdauer neu zu<br />

bestimmen. Entsprechend ist zu verfahren, wenn in Folge einer voraussichtlich dauernden<br />

Wertminderung eine Verkürzung eintritt.<br />

(5) Außerplanmäßige Abschreibungen sind bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung<br />

eines Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens vorzunehmen. Sie können bei Finanzanlagen<br />

vorgenommen werden, um diese mit dem niedrigen Wert anzusetzen, der diesen am Abschlussstichtag<br />

beizulegen ist. Außerplanmäßige Abschreibungen sind im Anhang zu erläutern.<br />

(6) Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung von Grund und Boden durch die Anschaffung<br />

oder Herstellung von Infrastrukturvermögen können außerplanmäßige Abschreibungen<br />

bis zur Inbetriebnahme der Vermögensgegenstände linear auf den Zeitraum verteilt werden,<br />

in dem die Vermögensgegenstände angeschafft oder hergestellt werden. Absatz 5 Satz 3 gilt<br />

entsprechend.<br />

(7) Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen vorzunehmen, um<br />

diese mit einem niedrigern Wert anzusetzen, der sich aus einem beizulegenden Wert am Abschlussstichtag<br />

ergibt.<br />

(8) Stellt sich in einem späteren Haushaltsjahr heraus, dass die Gründe für eine dauernde Wertminderung<br />

eines Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens oder der Finanzanlagen nicht<br />

mehr bestehen, so ist der Betrag der Abschreibung im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung<br />

der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zuzuschreiben.<br />

Zuschreibungen sind im Anhang zu erläutern.<br />

§ 44 (2) GemHVO <strong>NRW</strong>: Gesondert anzugeben und zu erläutern sind:<br />

1. …<br />

5. Abweichungen von der standardmäßig vorgesehenen linearen Abschreibung sowie von der<br />

örtlichen Abschreibungstabelle bei der Festlegung der Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen<br />

… und weitere wichtige Angaben, soweit sie nach Vorschriften der Gemeindeordnung oder<br />

dieser Verordnung für den Anhang vorgesehen sind.<br />

Kommentierung<br />

Der Ressourcenverbrauch, der durch die Abnutzung von beweglichen Vermögensgegenständen<br />

des Anlagevermögens entsteht, wird über die Abschreibungen erfasst. Sie sind während der<br />

Nutzungsdauer des angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstandes jährlich zu ermitteln<br />

und hier auszuweisen. Auch die Sofortabschreibung geringwertiger Vermögensgegenstände<br />

sowie außerplanmäßige Abschreibungen werden hier erfasst. Die bilanziellen Abschreibungen<br />

sind der Kontengruppe 57 zugeordnet.<br />

14. Transferaufwendungen<br />

Gesetz<br />

- 8 -


Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

§ 19 (1) GemHVO <strong>NRW</strong>: Abgaben, abgabenähnliche Erträge und allgemeine Zuweisungen, die<br />

die Gemeinde zurückzuzahlen hat, sind bei den Erträgen, sind bei den Erträgen abzusetzen,<br />

auch wenn sie sich auf Erträge der Vorjahren beziehen.<br />

§43 (2) GemHVO <strong>NRW</strong>: Bei geleisteten Zuwendungen für Vermögensgegenstände, an denen die<br />

Gemeinde das wirtschaftliche Eigentum hat, sind die Vermögensgegenstände zu aktivieren. Ist<br />

kein Vermögensgegenstand zu aktivieren, jedoch die geleistete Zuwendung mit einer mehrjährigen<br />

und einklagbaren Gegenleistungsverpflichtung verbunden, ist diese als Rechnungsabgrenzungsposten<br />

zu aktivieren und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung aufzulösen.<br />

Kommentierung<br />

Hierunter sind alle Leistungen der Gemeinde an Dritte zu erfassen, die von der Gemeinde gewährt<br />

werden, ohne dass die Gemeinde dadurch einen Anspruch auf eine konkrete Gegenleistung<br />

erwirbt. Sie beruhen i.d.R. auf einseitigen Geschäftsvorfällen und nicht auf einem Leistungsaustausch.<br />

Diese Art gemeindlicher Leistungen stellen Transferleistungen dar und sind von<br />

der Gemeinde als Aufwendungen in der Ergebnisrechnung zu erfassen (Transferaufwendungen).<br />

Darunter fallen insbesondere gemeindliche Hilfen an private Haushalte (Sozialtransfers). Typisch<br />

dafür sind Leistungen der Sozialhilfe, der Jugendhilfe, Leistungen an Arbeitssuchende, Leistungen<br />

an Kriegsopfer und ähnliche Anspruchsberechtigte, Leistungen an Asylbewerber sowie sonstige<br />

soziale Leistungen. Aber auch Hilfen der Gemeinde an Unternehmen (Subventionen) fallen<br />

hierunter. Als Transferaufwendungen werden daher z.B. Zuweisungen und Zuschüsse für laufende<br />

Zwecke, Schuldendiensthilfen u. a., erfasst. Die Steuerpflichten der Gemeinde sind hierunter<br />

nicht zu erfassen.<br />

Auch bei Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke kann eine Gegenleistung des Dritten<br />

privatrechtlich vereinbart als auch öffentlich-rechtlich begründet sein. Aus der getroffenen<br />

Vereinbarung heraus sollte erkennbar sein, ob wir und in welcher sachlichen und zeitlichen Form<br />

eine Gegenleistungsverpflichtung des Dritten besteht. Besteht eine über das Haushaltsjahr hinausgehende<br />

(mehrjährige) Gegenleistungsverpflichtung, ist eine periodengerechte Rechnungsabgrenzung<br />

vorzunehmen.<br />

Dagegen werden aktivierbare Zuwendungen, bei denen aus der Gewährung der investiven Zuwendung<br />

heraus die Gemeinde wirtschaftlicher Eigentümer des mit der Zuwendung geschaffenen<br />

Vermögensgegenstandes wird oder eine mehrjährige Gegenleistung des Zuwendungsempfängers<br />

wegen der gewährten Zuwendung besteht, unter dieser Position nicht erfasst, sondern<br />

sind unter den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit zu erfassen. Zu beachten ist, dass investive<br />

Zuwendungen, die im kameralen Rechnungswesen dem Vermögenshaushalt zuzuordnen waren,<br />

jetzt nicht ungeprüft der Investitionstätigkeit der Gemeinde zugeordnet werden dürfen. Da von<br />

der Gemeinde vielfach Zuwendungen gegeben werden, ohne dass ihnen etwas geschuldet wird,<br />

sondern sie sich lediglich an der Finanzierung beteiligen, z. B. durch die Umlage nach Krankenhausgesetz<br />

des Landes Nordrhein-Westfalen (KHG <strong>NRW</strong>) oder durch Leistungen noch sonstigen<br />

landes- oder bundesrechtlichen Vorschriften.<br />

Auch Umlagen, die ohne Zweckbindung an einen bestimmten Aufgabenbereich zur Deckung<br />

des allgemeinen Finanzbedarfs gezahlt werden, z. B. die Kreisumlage, aber auch Umlagen an<br />

Zweckverbände und ähnliche kommunale Zusammenschlüsse für die Erfüllung bestimmter Aufgaben<br />

gehören zu dieser Position. Die Transferaufwendungen sind der Kontengruppe 53 zugeordnet.<br />

- 9 -


Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

15. sonstige ordentliche Aufwendungen<br />

Gesetz<br />

§ 15 GemHVO <strong>NRW</strong>: Verfügungsmittel der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters sind im<br />

Haushaltsplan gesondert anzugeben. Die verfügbaren Mittel dürfen nicht überschritten und<br />

nicht mit anderen Haushaltspositionen verbunden werden. Sie sind nicht übertragbar.<br />

Kommentierung<br />

Sonstige ordentliche Aufwendungen umfassen alle Aufwendungen, die nicht den anderen Aufwandspositionen,<br />

den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen oder den außerordentlichen Aufwendungen<br />

zuzuordnen sind. Hier sind die sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen,<br />

z. B. für Aus- und Fortbildung, Reisekosten, Ersatz für Sachschäden, Ausgleichsabgabe nach<br />

dem Schwerbehindertengesetz u. a. zu erfassen. Aber auch Aufwendungen für die Inanspruchnahme<br />

von Rechten und Diensten, Geschäftsaufwendungen, Aufwendungen für Beiträge,<br />

Wertberichtigungen, Verluste aus Finanzanlagen und Wertpapieren, Aufwendungen für besondere<br />

Finanzauszahlungen, betriebliche Steueraufwendungen und andere sonstige ordentliche<br />

Aufwendungen gehören dazu. Unter dieser Position werden auch die Aufwendungen für die<br />

ehrenamtliche Tätigkeit (Ratsmitglieder u. a.) erfasst. Die sonstigen ordentlichen sind der Kontengruppe<br />

54 zugeordnet.<br />

- 10 -


Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

16. Finanzerträge<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

Hier sind insbesondere Zinsen aus gegeben Darlehen, aber auch Dividenden oder andere Gewinnanteile<br />

als Erträge aus Beteiligungen sowie andere zinsähnliche Erträge als Finanzerträge zu<br />

erfassen. Hierunter fallen auch die Erträge aus Wertpapieren des Umlaufvermögens, z. B. Tages-<br />

und Festgeldzinsen. Die Finanzerträge sind der Kontengruppe 46 zugeordnet.<br />

17. Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen<br />

Gesetz<br />

§ 2 (2) GemHVO: Im Ergebnisplan sind für jedes Haushaltsjahr<br />

1. …<br />

2. der Saldo aus Finanzerträgen und den Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen als Finanzergebnis<br />

auszuweisen.<br />

Kommentierung<br />

Hier sind Zinsaufwendungen und Kreditbeschaffungskosten aus der Inanspruchnahme von<br />

Fremdkapital, aber auch sonstige Finanzaufwendungen auszuweisen. Hierzu gehören nicht die<br />

allgemeinen Aufwendungen für den Geldverkehr, z. B. Kontoführungsgebühren. Die Zinsen und<br />

sonstigen Finanzaufwendungen sind der Kontengruppe 55 zugeordnet.<br />

- 11 -


Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />

18. außerordentliche Erträge<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

Erträge und Aufwendungen, die außerhalb des ordentlichen Verwaltungsablaufs der Gemeinde<br />

anfallen, aber durch die Aufgabenerfüllung der Gemeinde verursacht wurden, werden als außerordentliche<br />

Erträge und Aufwendungen bezeichnet. Die Begriffe „Außerordentliche Erträge“<br />

und „Außerordentliche Aufwendungen“ werden im gemeindlichen Haushaltsrecht behandelt.<br />

Sie sind daher entsprechend dem Handelsrecht eng auszulegen. Derartige Erträge und Aufwendungen<br />

beruhen auf seltenen und ungewöhnlichen Vorgängen, z.B. Naturkatastrophen, sonstige<br />

durch höhere Gewalt verursachte Unglücke. Aber auch Spenden, sofern sie von wesentlicher<br />

Bedeutung für die individuellen Gegebenheiten der Gemeinde sind und ohne Auflage gewährt<br />

werden, zählen dazu. Unter diese Position fallen nicht die Veräußerungen von Vermögensgegenständen,<br />

die im Rahmen der Aufgabenerfüllung der Gemeinde regelmäßig erfolgen. Stellt<br />

die Veräußerung jedoch einen ungewöhnlichen Vorgang oder eine Aufgabe einer wesentlichen<br />

Betriebsgrundlage dar, z.B. die Veräußerung eines gemeindlichen Unternehmens oder einer<br />

langjährigen wesentlichen Beteiligung, soll diese, weil sie aus der Natur der Sache heraus als<br />

selten und nicht gewöhnlich zu bewerten ist, hier erfasst werden. Die außerordentlichen Erträge<br />

sind der Kontengruppe 49, die außerordentlichen Aufwendungen der Kontengruppe 59 zugeordnet.<br />

19. außerordentliche Aufwendungen<br />

Gesetz<br />

Kommentierung<br />

Siehe außerordentliche Erträge<br />

- 12 -


Konzern Stadt Solingen Gesamtabschlussrichtlinie Anlage 8.2<br />

Nr. (Wahl-)recht <strong>NKF</strong> (Wahl-)recht HGB (Wahl-)recht HGB BilMoG Steuerbilanz Festlegung<br />

1. § 29 Abs. 3 GemHVO<br />

Aktivierungswahlrecht für<br />

Vermögensgegenstände des<br />

Anlagevermögens mit<br />

Anschaffungs- bzw.<br />

Herstellungskosten bis<br />

einschließlich 60 € ohne USt<br />

2. § 42 Abs. 2 Satz 1 GemHVO<br />

Disagio als aktiver RAP<br />

3. § 36 Abs. 3 GemHVO<br />

Passivierungspflicht für die<br />

Bildung von Rückstellungen<br />

für eine unterlassene<br />

Instandhal-tung von<br />

Sachanlagen<br />

4. § 36 Abs. 3 GemHVO<br />

Passivierungspflicht für die<br />

Bildung von Rückstellungen<br />

für eine unterlassene<br />

Instandhaltung von<br />

Sachanlagen<br />

5. § 88 GO <strong>NRW</strong>; (Hinweis in<br />

Handreichung zu § 88 GO<br />

<strong>NRW</strong>, § 36 Abs. 4 GemHVO<br />

<strong>NRW</strong>, dass Rückstellungen<br />

gebildet werden müssen,<br />

wenn die Bedingungen<br />

vorliegen)<br />

6. § 43 Abs. 4 Satz 2 GemHVO<br />

Passivierungswahlrecht für<br />

Sonderrücklagen zur<br />

Sicherung der Anschaffung<br />

oder Herstellung von<br />

Vermögensgegenständen<br />

Keine gesetzl.<br />

Regelung vorhanden.<br />

Gem. GoB Übernahme<br />

der steuerrechtlichen<br />

Regelung möglich<br />

§ 250 Abs. 3 HGB<br />

Disagio als aktiver RAP<br />

§ 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 1<br />

HGB<br />

Passivierungspflicht für<br />

unterlassene Instandhaltung<br />

innerhalb von<br />

drei Monaten<br />

§ 249 Abs. 1 S. 3 HGB<br />

Passivierungswahlrecht<br />

für Rückstellungen für<br />

unterlassene<br />

Instandhaltungen, die<br />

innerhalb der letzten<br />

neun Monate des<br />

folgenden<br />

Geschäftsjahres<br />

nachgeholt werden<br />

§ 249 Abs. 2 HGB<br />

Rückstellungen für<br />

bestimmte<br />

Aufwendungen dürfen<br />

gebildet werden<br />

keine Berücksichtigung<br />

nach HGB<br />

7. keine Berücksichtigung § 250 I S. 2 Nr. 1 HGB<br />

Als Aufwand<br />

berücksichtigte Zölle<br />

und Verbrauchsteuern,<br />

soweit sie auf am<br />

Abschlussstichtag<br />

auszuweisende<br />

Vermögensgegenständ<br />

e des<br />

Vorratsvermögens<br />

entfallen, dürfen als<br />

ARAP ausgewiesen<br />

werden<br />

Ansatz<br />

Keine gesetzl. Regelung vorhanden.<br />

Gem. GoB Übernahme der<br />

steuerrechtlichen Regelung möglich<br />

§ 250 Abs. 3 HGB<br />

Disagio als aktiver RAP<br />

§ 6 Abs. 2 EStG<br />

bis 150 Euro<br />

- AK/HK in voller Höhe<br />

Betriebsausgaben im<br />

Erstjahr<br />

- keine Aufnahme in<br />

Bestandsverzeichnis,<br />

wenn separat gebucht<br />

§ 5 Abs. 5 EStG<br />

Aktivierungspflicht<br />

Vermögens-gegenstände<br />

bis 60 € ohne USt sind<br />

nicht zu aktivieren (Bis<br />

zur Anpassung der<br />

Wertgrenze <strong>NKF</strong> an StR<br />

kann der Wertansatz StR<br />

beibehalten werden)<br />

Ein Disagio ist als aktiver<br />

RAP auszuweisen<br />

bleibt Passivierungspflicht Passivierungspflicht für<br />

unterlassene Instandhaltung<br />

innerhalb von<br />

drei Monaten<br />

§ 249 Abs. 1 S. 3 HGB<br />

Aufhebung; Passivierungsverbot<br />

§ 249 Abs. 2 HGB<br />

Für andere als die in Absatz 1<br />

bezeichneten<br />

Zwecke dürfen Rückstellungen nicht<br />

gebildet<br />

werden. Rückstellungen dürfen nur<br />

aufgelöst<br />

werden, soweit der Grund hierfür<br />

entfallen ist.<br />

Passivierungsverbot noch keine;<br />

Abhängig von<br />

Bilanzpolitik<br />

Verbot Passivierungsverbot<br />

keine Berücksichtigung § 7 g EStG<br />

Sonder- und Ansparabschreibung<br />

Wahlrecht wird gestrichen -<br />

Aktivierungsverbot<br />

§ 5 Abs. 5 Satz 2 EStG<br />

Aktivierungspflicht<br />

keine Umgliederung<br />

Zölle und<br />

Verbrauchssteuern sind<br />

als Aufwand<br />

auszuweisen<br />

V 04.08.2009 1


Konzern Stadt Solingen Gesamtabschlussrichtlinie Anlage 8.2<br />

Nr. (Wahl-)recht <strong>NKF</strong> (Wahl-)recht HGB (Wahl-)recht HGB BilMoG Steuerbilanz Festlegung<br />

8. keine Berücksichtigung § 250 I S.2 Nr. 2 HGB<br />

Als Aufwand<br />

berücksichtigte<br />

Umsatzsteuer auf am<br />

Abschlusstichtag<br />

auszuweisende oder<br />

von den Vorräten<br />

offenabgesetzte<br />

Anzahlungen dürfen<br />

als ARAP ausgewiesen<br />

werden.<br />

9. keine Berücksichtigung § 255 Abs. 4 HGB<br />

derivater Geschäfts-<br />

oder Firmenwert darf<br />

angesetzt werden<br />

10.<br />

11.<br />

12.<br />

13.<br />

14.<br />

15.<br />

keine Berücksichtigung § 269 HGB<br />

§ 269 HGB<br />

Ingangsetzungs- und<br />

Erweiterungsaufwendungen<br />

des<br />

Geschäftsbetriebs<br />

dürfen aktiviert werden<br />

weggefallen<br />

keine Berücksichtigung § 274 Abs. 2 HGB<br />

aktive latente Steuer<br />

analog § 35 Abs. 5 S. 1<br />

GemHVO<br />

§ 35 Abs. 5 Satz 2 GemHVO<br />

Finanzanlagen können bei<br />

voraussichtlich dauernder<br />

Wertminderung<br />

abgeschrieben werden<br />

§ 253 Abs. 2 Satz 3<br />

Außerplanmäßige<br />

Abschreibung auf<br />

Vermögensgegenständ<br />

e bei vorübergehender<br />

Wertminderung<br />

§ 279 Abs. 1<br />

Bei<br />

Kapitalgesellschaften<br />

auf Finanzanlagen<br />

begrenzt<br />

keine Berücksichtigung § 253 Abs. 4 HGB<br />

Abschreibung nach<br />

"vernünftiger<br />

kaufmännischer<br />

Beurteilung"<br />

§ 279 Abs. 1 S. 1 HGB<br />

keine Anwendung bei<br />

Kapitalgesellschaften<br />

§ 35 Abs. 8 GemHVO<br />

Wertaufholungsgebot<br />

Wahlrecht wird gestrichen -<br />

Aktivierungsverbot<br />

§ 5 Abs. 5 Satz 2 EStG<br />

Aktivierungspflicht<br />

§ 246 Abs. 1 S. 4 HGB<br />

§ 5 Abs. 2 EStG<br />

Aktivierungspflicht für entgeltlich Aktivierungspflicht für<br />

erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert entgeltlich erworbenen<br />

Geschäfts- oder<br />

Firmenwert<br />

§ 274 Abs. 1 HGB<br />

Aktivierungswahlrecht<br />

§ 253 Abs. 3 Satz 4<br />

Verbot für außerplanmäßige<br />

Abschreibungen im Anlagevermögen<br />

bei nur vorübergehender<br />

Wertminderung (außer Finanzanlagen)<br />

Aktivierungsverbot<br />

(kein Wirtschaftsgut)<br />

Verbot einer<br />

Abschreibung auch bei<br />

Finanzanlagen<br />

Pflicht Pflicht Pflicht Pflicht<br />

§ 253 Abs. 5 HGB<br />

Beibehaltungswahlrech<br />

t für niedrigere Werte<br />

aus außerplan-mäßiger<br />

Abschreibung<br />

§ 280 Abs. 1 S. 1 HGB<br />

Wertaufholungsgebot<br />

für<br />

Kapitalgesellschaften<br />

Bewertung<br />

Umsatzsteuer ist als<br />

Aufwand auszuweisen<br />

Aktivierungspflicht für<br />

entgeltlich erworbenen<br />

Geschäfts- oder<br />

Firmenwert<br />

Aktivierungsverbot<br />

Aktivierungswahlrecht<br />

Verbot für<br />

außerplanmäßige<br />

Abschreibungen im<br />

Anlagevermögen bei nur<br />

vorübergehender<br />

Wertminderung<br />

entfällt keine Abschreibung<br />

nach vernünftiger<br />

kaufmännischer<br />

Beurteilung<br />

§ 253 Abs. 5<br />

Wertaufholungsgebot, außer bei<br />

Geschäfts- oder Firmenwert<br />

Gebot Wertaufholungsgebot<br />

V 04.08.2009 2


Konzern Stadt Solingen Gesamtabschlussrichtlinie Anlage 8.2<br />

Nr. (Wahl-)recht <strong>NKF</strong> (Wahl-)recht HGB (Wahl-)recht HGB BilMoG Steuerbilanz Festlegung<br />

16.<br />

17.<br />

18.<br />

19.<br />

20.<br />

keine Berücksichtigung § 254 HGB<br />

Steuerrechtliche<br />

Abschreibungen<br />

möglich<br />

§ 33 Abs. 3 GemHVO<br />

Bestandteil der<br />

Herstellungskosten<br />

- Pflicht<br />

Einzelkosten<br />

- Kann<br />

Notwendige<br />

Materialgemeinkosten und<br />

Fertigungsgemeinkosten<br />

(Handreichung:<br />

Materialgemeinkosten<br />

umfassen auch<br />

Abschreibungen)<br />

§ 255 HGB<br />

Bestandteil der<br />

Herstellungskosten:<br />

- Pflicht<br />

Einzelkosten<br />

- Kann<br />

Gemeinkosten<br />

§ 33 Abs. 4 Satz 2 Übernahme der<br />

Wahlrecht zur sofortigen steuerrechtlichen<br />

Aufwandsverrechung von Regelung<br />

Vermögensgegenständen<br />

mit einem Wert von unter 60<br />

€ ohne Umsatzsteuer<br />

§ 33 Abs. 4 GemHVO<br />

Möglichkeit der<br />

Vollabschreibung<br />

geringwertiger<br />

Wirtschaftsgüter<br />

(Anschaffungs- oder<br />

Herstellungskosten bis 410 €<br />

ohne Umsatzsteuer) im Jahr<br />

des Zugangs<br />

§ 34 Abs. 3 GemHVO<br />

Möglichkeit der Fest- und<br />

Gruppenbewertung<br />

Übernahme der<br />

steuerrechtlichen<br />

Regelung möglich<br />

(wenn GWG nicht<br />

wesentlich)<br />

entfällt<br />

Verbot der Vornahme von nur<br />

steuerrechtlich zulässigen<br />

Abschreibungen<br />

§ 255 Abs. 2 HGB<br />

Bestandteil der Herstellungskosten:<br />

- Pflicht<br />

Einzelkosten und angemessene Teile der<br />

Materialgemeinkosten,<br />

der Fertigungsgemeinkosten<br />

und des Werteverzehrs des<br />

Anlagevermögens,<br />

soweit dieser durch die Fertigung<br />

veranlasst ist.<br />

- Kann<br />

Bei der Berechnung der<br />

Herstellungskosten dürfen angemessene<br />

Teile der Kosten der allgemeinen<br />

Verwaltung sowie angemessene<br />

Aufwendungen für soziale<br />

Einrichtungen des Betriebs, für<br />

freiwillige soziale Leistungen und für die<br />

betriebliche Altersversorgung<br />

einbezogen werden, soweit diese auf<br />

den Zeitraum der Herstellung entfallen.<br />

Übernahme der steuerrechtlichen<br />

Regelung<br />

Übernahme der steuerrechtlichen<br />

Regelung möglich (wenn GWG nicht<br />

wesentlich)<br />

EStR 6.3<br />

(1) In die<br />

Herstellungskosten<br />

eines Wirtschaftsgutes<br />

sind auch angemessene<br />

Teile der notwendigen<br />

Materialgemeinkosten<br />

und<br />

Fertigungsgemeinkoste<br />

n (>Absatz 2) sowie der<br />

Wertverzehr von<br />

Anlagevermögen,<br />

soweit er durch die<br />

Herstellung des<br />

Wirtschaftsgutes<br />

veranlasst ist (>Absatz<br />

3), einzubeziehen.<br />

§ 6 Abs. 2 EStG<br />

bis 150 Euro<br />

- AK/HK in voller Höhe<br />

Betriebsausgaben im<br />

Erstjahr<br />

- keine Aufnahme in<br />

Bestandsverzeichnis,<br />

wenn separat gebucht<br />

§ 256 i.V.m 240 Abs. 3 § 240 HGB unverändert<br />

§ 6 Abs. 1 Nr. 2 a EStR<br />

und 4 HGB<br />

§ 256 HGB<br />

LIFO zulässig<br />

Anwendung der Einzel- Als Bewertungsvereinfachungsverfahren<br />

, Fest- oder<br />

sind nur noch die Bewertung <strong>zum</strong><br />

Gruppenbewertung gewogenen Durchschnitt, LIFO oder<br />

sowie<br />

Verbrauchsfolgeverfahr<br />

en<br />

FIFO zulässig.<br />

Nur steuerrechtlich<br />

zulässige<br />

Abschreibungen sind zu<br />

korrigieren<br />

Bestandteil der<br />

Herstellungskosten:<br />

Einzelkosten und<br />

angemessen Teile der<br />

Materialgemeinkosten,<br />

der<br />

Fertigungsgemeinkosten<br />

und des Werteverzehrs<br />

des Anlagevermögens,<br />

soweit dieser durch<br />

Fertigung veranlasst ist.<br />

Vermögensgegenstände<br />

bis 60 € ohne USt sind<br />

nicht zu aktivieren (Bis<br />

zur Anpassung der<br />

Wertgrenze <strong>NKF</strong> an StR<br />

kann der Wertansatz StR<br />

beibehalten werden)<br />

§ 6 Abs. 2 a EStG Geringwertige<br />

AK/HK > 150 € < 1000 Wirtschaftsgüter<br />

€<br />

(Anschaffungs- oder<br />

Bildung eines Herstellungskosten bis<br />

Sammelpostens mit 410 € ohne<br />

Auflösung über fünf Umsatzsteuer) sind im<br />

Jahr ab Jahr der Bildung Jahr des Zugangs voll<br />

abzuschreiben (Bis zur<br />

Anpassung der<br />

Wertgrenze <strong>NKF</strong> an StR<br />

kann der Wertansatz StR<br />

beihehalten werden)<br />

Fest- und<br />

Gruppenbewertung ist<br />

zulässig.<br />

Verbrauchsfolgeverfahre<br />

n nach HGB sind zulässig<br />

V 04.08.2009 3


Konzern Stadt Solingen Gesamtabschlussrichtlinie Anlage 8.2<br />

Nr. (Wahl-)recht <strong>NKF</strong> (Wahl-)recht HGB (Wahl-)recht HGB BilMoG Steuerbilanz Festlegung<br />

21.<br />

22.<br />

23.<br />

24.<br />

25.<br />

§ 35 Abs. 1 GemHVO<br />

Wahlrecht zur Anwendung<br />

der degressiven oder<br />

leistungsbezogenen<br />

Abschreibung statt der<br />

linearen Abschreibung,<br />

sofern diese den<br />

tatsächlichen<br />

Ressourcehverbrauch besser<br />

widerspiegelt.<br />

§ 35 Abs. 3 GemHVO<br />

Eigenverantwortliche<br />

Festlegung der örtlichen<br />

Nutzungsdauern von<br />

abnutzbaren<br />

Vermögensgegenständen<br />

innerhalb der Bandbreite der<br />

<strong>NKF</strong>- Rahmentabelle, die<br />

vom Innenministerium mit<br />

Runderlass vom 24.02.2005<br />

vorgegeben ist.<br />

§ 35 Abs. 6 GemHVO<br />

Wahlrecht zur linearen<br />

Verteilung von<br />

außerplanmäßigen<br />

Abschreibungen bei<br />

voraussichtlich dauernder<br />

Wertminderung von Grund<br />

und Boden in Folge der<br />

Anschaffung oder<br />

Herstellung von<br />

Infrastrukturvermögen auf<br />

den Zeitraum der<br />

Anschaffung oder<br />

Herstellung<br />

§ 88 LBG <strong>NRW</strong> (§ 36 Abs. 1<br />

Satz 5 GemHVO)<br />

Pauschale Bewertung von<br />

Rückstellungen für Beihilfen<br />

§ 253 Abs. 2 Satz 1 § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB<br />

HGB<br />

Wahlrecht aus planmäßigen<br />

Wahlrecht aus Abschreibungen (linear, degressiv,<br />

planmäßigen leistungsabhängig)<br />

Abschreibungen (linear,<br />

degressiv,<br />

leistungsabhängig)<br />

§ 253 Abs.1 iVm Abs.2<br />

HGB<br />

betriebsgewöhnliche<br />

Nutzungsdauer / AfA<br />

Tabelle<br />

§ 253 Abs.1 iVm Abs.3 HGB<br />

betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer /<br />

Afa Tabelle<br />

§ 7 EStG<br />

Grundsätzlich für alle<br />

WG: linear<br />

Nur bei beweglichen<br />

WG:<br />

- nach<br />

Leistungseinheiten<br />

§ 7 Abs. 1 EStG<br />

Gesamtdauer der<br />

Verwendung oder<br />

Nutzung / Afa Tabelle<br />

Abschreibungen können<br />

linear, degressiv oder<br />

leistungsabhängig<br />

vorgenommen werden.<br />

Der<br />

Abschreibungszeitraum<br />

ist nach der<br />

betriebsgewöhnlichen<br />

Nutzungsdauer zu<br />

bestimmen.<br />

Nutzungsdauern<br />

außerhalb der <strong>NKF</strong><br />

Rahmentabelle sind auf<br />

den dieser ND nächsten<br />

Wert anzupassen<br />

keine Berücksichtigung keine Berücksichtigung keine Berücksichtigung Außerplanmäßige<br />

Abschreibungen sind in<br />

voller Höhe in dem Jahr<br />

geltend zu machen, in<br />

dem die dauernde<br />

Wertminderung eintritt.<br />

keine Berücksichtigung keine Berücksichtigung keine Berücksichtigung Die Rückstellung für<br />

Beihilfen kann pauschal<br />

bewertet werden<br />

§ 246 Abs. 2 HGB<br />

Saldierungsgebot von Schulden mit<br />

Planvermögen<br />

"Vermögensgegenstände, die<br />

dem Zugriff aller übrigen Gläubiger<br />

entzogen<br />

sind und ausschließlich der Erfüllung von<br />

Schulden<br />

aus Altersversorgungsverpflichtungen<br />

oder<br />

vergleichbaren langfristig fälligen<br />

Verpflichtungen<br />

dienen, die gegenüber Arbeitnehmern<br />

eingegangen<br />

wurden, sind mit diesen Schulden zu<br />

verrechnen; entsprechend ist mit den<br />

zugehörigen<br />

Aufwendungen und Erträgen zu<br />

verfahren."<br />

V 04.08.2009 4


- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Praxisleitfaden 4. Auflage<br />

Anlage II.6<br />

Gesamtabschlussrichtlinie Kreis Unna


Gesamtabschlussrichtlinie Kreis Unna<br />

Entwurf | Stand: Juli 2009


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Einleitung ................................................................................................................................ 1<br />

1.1 Aufgabe der Gesamtabschlussrichtlinie ................................................................................. 1<br />

1.2 Geltungsbereich der Gesamtabschlussrichtlinie .................................................................... 1<br />

1.3 Aufstellungspflicht und Bestandteile des Gesamtabschlusses............................................... 1<br />

1.4 Grundsätze ordnungsmäßiger Gesamtrechnungslegung (GoG)............................................ 1<br />

2 Konsolidierung ........................................................................................................................ 2<br />

2.1 Bestimmung des Konsolidierungskreises............................................................................... 2<br />

2.2 Vorbereitung der Einzelabschlüsse ........................................................................................ 3<br />

2.2.1 Einheitlichkeit der Abschluss-Stichtage und Buchungsschluss.............................................. 3<br />

2.2.2 Anwendung eines einheitlichen Positionenplanes.................................................................. 3<br />

2.2.3 Einheitlichkeit der Bewertung ................................................................................................. 4<br />

2.2.4 Anpassung von Nutzungsdauern und Tabelle über örtliche Nutzungsdauern im<br />

Rahmen der Gesamtrechnungslegung................................................................................... 5<br />

2.2.5 Einheitlichkeit der Währung .................................................................................................... 5<br />

2.3 Vollkonsolidierung................................................................................................................... 6<br />

2.3.1 Kapitalkonsolidierung.............................................................................................................. 6<br />

2.3.2 Schuldenkonsolidierung.......................................................................................................... 6<br />

2.3.3 Zwischenergebniseliminierung ............................................................................................... 7<br />

2.3.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung .................................................................................... 7<br />

2.4 Equity-Konsolidierung............................................................................................................. 7<br />

2.5 Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (at cost) .................................................. 7<br />

3 Gesamtanhang und <strong>Anlagen</strong> <strong>zum</strong> Gesamtabschluss ............................................................ 7<br />

3.1 Gesamtanhang ....................................................................................................................... 7<br />

3.2 <strong>Anlagen</strong> <strong>zum</strong> Gesamtabschluss ............................................................................................. 8<br />

3.2.1 Gesamtlagebericht.................................................................................................................. 8<br />

3.2.2 Beteiligungsbericht.................................................................................................................. 8<br />

4 Aufstellung, Feststellung, Prüfung und Offenlegung des Gesamtabschlusses...................... 9<br />

4.1 Unterjährige Saldenabstimmung ............................................................................................ 9<br />

4.2 Zeitplan ................................................................................................................................... 9<br />

4.3 Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten.............................................................................. 9<br />

4.4 Aufstellungs- und Prüfungsverfahren ..................................................................................... 9<br />

4.5 Technische Abwicklung ........................................................................................................ 10<br />

5 Inkrafttreten........................................................................................................................... 10<br />

<strong>Anlagen</strong>....................................................................................................................................................... 11<br />

Anlage 1: Bestimmung des Konsolidierungskreises............................................................................... 12<br />

Anlage 2: Örtlicher Positionenplan.......................................................................................................... 14<br />

Anlage 3: Zuordnungsvorschriften <strong>zum</strong> örtlichen Positionenplan........................................................... 19<br />

Anlage 4: Nutzungsdauertabelle für den Gesamtabschluss des Kreises Unna ..................................... 50<br />

Anlage 5: Meldebogen der »konzerninternen« Forderungen und Verbindlichkeiten ............................. 51<br />

Anlage 6: Meldebogen für »konzerninterne« Zwischenergebnisse........................................................ 53<br />

Anlage 7: Meldebogen für »konzerninterne« Aufwendungen und Erträge............................................. 54<br />

Anlage 8: Ableitung der Gesamtkapitalflussrechnung im Rahmen des DRS 2...................................... 55<br />

Anlage 9: Aufgaben- und Terminplanung ............................................................................................... 63<br />

0


1 Einleitung<br />

1.1 Aufgabe der Gesamtabschlussrichtlinie<br />

Mit der Gesamtabschlussrichtlinie werden verbindliche Regelungen zur Aufstellung des Gesamtab-<br />

schlusses beim Kreis Unna festgeschrieben. Sie stellt den Handlungsrahmen und die konkrete Arbeitsan-<br />

leitung für die Gesamtabschlusserstellung dar. Soweit die vorliegende Richtlinie keine konkreten Ausfüh-<br />

rungen enthält, gelten die Vorschriften der Gemeindeordnung (GO <strong>NRW</strong>) und der Gemeindehaushalts-<br />

verordnung (GemHVO <strong>NRW</strong>) sowie die entsprechenden handelsrechtlichen Vorgaben (HGB).<br />

1.2 Geltungsbereich der Gesamtabschlussrichtlinie<br />

Die Gesamtabschlussrichtlinie wird vom Kreistag erlassen und bindet sowohl die Mitarbeiter/innen der<br />

Kreisverwaltung als auch die verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich- und privatrechtlicher<br />

Form einschließlich der vom Kreis Unna in die Gremien entsandten Vertreter.<br />

1.3 Aufstellungspflicht und Bestandteile des Gesamtabschlusses<br />

Der Kreis Unna hat in jedem Haushaltsjahr für den Abschluss-Stichtag 31.12. einen Gesamtabschluss<br />

innerhalb der ersten neun Monate nach diesem Stichtag aufzustellen (§ 116 Abs. 1 und 5 GO <strong>NRW</strong><br />

i.V.m. §§ 49 ff GemHVO <strong>NRW</strong>).<br />

Ziel des Gesamtabschlusses ist es, die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des<br />

Kreises Unna und seiner Betriebe in Gesamtheit abzubilden und damit eine Betrachtung des »Konzerns<br />

Kreis Unna« zu ermöglichen.<br />

Der Gesamtabschluss besteht aus (§ 116 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 49 Abs. 1, 2 GemHVO <strong>NRW</strong>):<br />

• Gesamtergebnisrechnung,<br />

• Gesamtbilanz,<br />

• Gesamtanhang<br />

und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Dem Gesamtanhang ist eine Kapitalflussrechnung<br />

unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungs-Standards 2 (DRS 2) beizufügen (§ 51 Abs. 3<br />

GemHVO <strong>NRW</strong>).<br />

Sofern auf Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) verwiesen wird, finden diese in der Fassung<br />

vom 10. Mai 1987 (RGBl. S. 105), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. August 2002 (BGBl. I S. 3412)<br />

entsprechende Anwendung.<br />

1.4 Grundsätze ordnungsmäßiger Gesamtrechnungslegung (GoG)<br />

Der Gesamtabschluss ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen (§<br />

116 Abs. 1 Satz 1 GO <strong>NRW</strong>). Es ist ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö-<br />

gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises Unna zu vermitteln. Da sowohl die Vor-<br />

schriften <strong>zum</strong> handelsrechtlichen Konzernabschluss als auch <strong>zum</strong> kommunalen Gesamtabschluss nicht<br />

alle Sachverhalte regeln, sind offene Fragen unter Heranziehung der Grundsätze ordnungsmäßiger Ge-<br />

samtrechnungslegung (GoG) auszulegen. Die GoG setzten sich zusammen aus den Grundsätzen ord-<br />

nungsmäßiger Buchführung (GoB), den Grundsätzen ordnungsmäßiger Konsolidierung (GoKons) und<br />

ergänzender Grundsätze.<br />

Für die Gesamtabschlusserstellung sind insbesondere die folgenden Grundsätze zu beachten:<br />

1


2<br />

• Grundsatz der Einheitlichkeit (Ansatz, Bewertung und Ausweis),<br />

• Grundsatz der Vollständigkeit des Gesamtabschlusses und des Konsolidierungskreises,<br />

• Grundsatz der Eliminierung »konzerninterner« Beziehungen,<br />

• Grundsatz der Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden und<br />

• Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit.<br />

2 Konsolidierung<br />

2.1 Bestimmung des Konsolidierungskreises<br />

Zur Bestimmung, welche Einheiten neben dem Abschluss des Kreises Unna in den Gesamtabschluss<br />

einzubeziehen sind, regelt § 116 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 50 GemHVO <strong>NRW</strong> die Festsetzung des Kon-<br />

solidierungskreises. In welcher Form und welchem Umfang die Einbeziehung erfolgt -Vollkonsolidierung<br />

oder als assoziiertes Unternehmen-, ist abhängig von der Intensität der Unternehmensanbindung. Neben<br />

der Unterscheidung öffentlich- oder privatrechtliche Rechtsform ist das Ausmaß des Einflusses des Krei-<br />

ses Unna auf die verselbstständigten Aufgabenbereiche von Bedeutung.<br />

Das nachstehend abgebildete Prüfschema stellt dar, welche Schritte zur Bestimmung des Konsolidie-<br />

rungskreises erforderlich sind:<br />

Öffentlich-rechtliche Betriebe<br />

<strong>zum</strong> Beispiel:<br />

- Anstalten öffentlichen Rechts<br />

- Zweckverbände<br />

- Stiftungen (bei denen die Kommune selbst Stifterin ist)<br />

- Eigenbetriebe<br />

nicht: Sparkassen<br />

Vollkonsolidierung<br />

Einbeziehung<br />

nach<br />

„At Equity“<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

Liegt eine „einheitliche Leitung“ durch die<br />

Kommune vor?<br />

Indizien hierfür können sein:<br />

- Bestimmung der Unternehmensziele<br />

- Entscheidung über wesentliche geschäftliche Maßnahmen<br />

- Festlegung wesentlicher Grundsätze der Geschäftspolitik<br />

- Koordination wesentlicher Teilbereiche der Unternehmensleitung<br />

- personelle Besetzung wesentlicher Führungsstellen, z.B. Vorstand<br />

nein<br />

Liegt eine der Kontrollmöglichkeiten des<br />

§ 50 Abs. 2 Nr. 1- 3 GemHVO <strong>NRW</strong> vor?<br />

- Liegt die Mehrheit der Stimmrechte bei der Kommune<br />

(aus Konzernsicht)?<br />

- Steht der Kommune das Recht zu, die Mehrheit von<br />

Organmitgliedern zu bestellen?<br />

- Steht der Kommune auf Grund eines Beherrschungsvertrages oder<br />

satzungsmäßig das Recht zu, einen beherrschenden Einfluss<br />

auszuüben?<br />

nein<br />

Liegt ein maßgeblicher Einfluss durch die<br />

Kommune vor?<br />

- Vertretensein im Vorstand oder Aufsichtsrat?<br />

- Mitwirken an Unternehmensentscheidungen?<br />

- Liegen erhebliche Liefer- und Leistungsbeziehungen vor?<br />

Unterschied zu beherrschendem Einfluss nach Umfang u. Intensität<br />

Ermittlung der effektiven<br />

„Beteiligungsquote“<br />

(direkte und indirekte „Beteiligungen“)<br />

Ist der Anteil an dem Betrieb für<br />

die Gesamtbilanz wesentlich?<br />

Die Bewertung und Einordnung der einzelnen verselbstständigten Aufgabenbereiche des Kreises Unna<br />

ist der Anlage 1 »Bestimmung des Konsolidierungskreises« zu entnehmen.<br />

Sofern die Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Kreis Unna mbH (VBU) nach handelsrechtlichen<br />

Voraussetzungen selbst einen Konzernabschluss vorzulegen hat, wird bei der Bestimmung des Konsoli-<br />

dierungskreises auf dem Konzernabschluss der VBU aufgesetzt.<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

<strong>zum</strong> Beispiel:<br />

Private Betriebe<br />

- Aktiengesellschaften<br />

- Gesellschaften mit beschränkter Haftung<br />

Handelt es sich um ein verbundenes<br />

Unternehmen?<br />

ja<br />

Ausweis in der<br />

Gesamtbilanz unter<br />

„Anteile an<br />

verbundenen Unternehmen“<br />

Ausweis in der Gesamtbilanz<br />

unter<br />

„Übrige Beteiligungen“


Sofern die VBU hierzu nicht verpflichtet ist, ist dieser Konzernabschluss »intern« durch die VBU aufzu-<br />

stellen. Die Prüfung dieses »internen« Konzernabschlusses erfolgt im Rahmen der Prüfung des Gesamt-<br />

abschlusses.<br />

2.2 Vorbereitung der Einzelabschlüsse<br />

Die Einzelabschlüsse des Kreises Unna und der in den Gesamtabschluss im Rahmen einer Vollkonsoli-<br />

dierung einzubeziehenden Betriebe sind dahingehend aufzubereiten, dass die zeitliche Betrachtung, die<br />

Kontendefinition und die Bewertungsgrundsätze zu vereinheitlichen sind und die Abschlusserstellung<br />

einheitlichen Bilanzierungsgrundsätzen folgt.<br />

2.2.1 Einheitlichkeit der Abschluss-Stichtage und Buchungsschluss<br />

Der Gesamtabschluss ist auf den Stichtag 31.12. eines Haushaltsjahres (einheitliches Geschäftsjahr)<br />

aufzustellen.<br />

Periodenbezogener Buchungsschluss für alle »konzerninternen« Leistungsbeziehungen und Rechnun-<br />

gen ist jeweils der 28. Februar des auf das abzuschließenden Haushaltsjahres folgenden Jahres. Forde-<br />

rungen und Verbindlichkeiten innerhalb des »Konzerns« Kreis Unna für die abzuschließende Periode<br />

sind bis <strong>zum</strong> Buchungsschluss in die Bücher der jeweiligen Einzelabschlüsse zu übernehmen.<br />

2.2.2 Anwendung eines einheitlichen Positionenplanes<br />

Für die in die Vollkonsolidierung einzubeziehenden Betriebe gilt der vom Kreis Unna entwickelte örtliche<br />

Positionenplan (vgl. Anlage 2). Für die einzelnen Positionen sind einheitliche verbindliche fünfstellige<br />

Positionsnummern vorgegeben, die sich wie folgt gliedern:<br />

Positionenklasse<br />

Beispiel:<br />

Positionenklasse 1 Finanzanlagen und Umlaufvermögen<br />

Positionengruppe 13 Forderungen und sonstige Verbindlichkeiten<br />

Positionenart 131 Forderungen<br />

Position 1312 Sonstige Forderungen<br />

Unterposition 13121 Sonstige Forderungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

Der Positionenplan legt -auf Kontenebene- fest, in welche Positionen der Gesamtbilanz und der Gesamt-<br />

ergebnisrechnung die Bilanz- und Ergebnisposten bzw. GuV-Posten aus den Einzelabschlüssen einge-<br />

hen sollen.<br />

Positionengruppe<br />

Positionenart<br />

Die Zuordnung einzelner Konten der betrieblichen Kontenpläne und des Kontenplanes des Kreises Unna<br />

zu den einzelnen Positionen des Positionenplanes (speziell »Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-<br />

gen« und »sonstige ordentliche Aufwendungen«) erfolgt ausschließlich entsprechend der Zuordnungs-<br />

vorschriften <strong>zum</strong> kommunalen haushaltsrechtlichen Kontenrahmen (Kommunaler Kontierungsplan), die<br />

im Rahmen des kommunalen Einzelabschlusses durch die verbindliche Anlage 17 (Muster zu den §§ 3, 4<br />

und 41 GemHVO <strong>NRW</strong>) vorgegeben wurden. Weitere Grundlage sind die Kontierungsvorschriften des<br />

Kreises Unna für seinen Einzelabschluss, die ebenfalls auf den o.g. Zuordnungsvorschriften sowie den<br />

finanzstatistischen Erhebungsmerkmalen beruhen. Die örtlichen Zuordnungsvorschriften <strong>zum</strong> Positio-<br />

nenplan des Kreises Unna können Anlage 3 entnommen werden.<br />

Position<br />

Unterposition<br />

3


Die Daten der jeweiligen Einzelabschlüsse sind von den voll zu konsolidierenden Betrieben und vom<br />

Kreis Unna in eigener Verantwortung in die einheitliche Struktur des Positionenplanes überzuleiten.<br />

Vorab erfolgt eigenverantwortlich die Aufteilung bestimmter Bilanzposten aus den Einzelabschlüssen auf<br />

die tiefer gegliederten Posten der <strong>NKF</strong>-Bilanzierung. Speziell ist eine Unterscheidung zwischen bebauten<br />

und unbebauten Grundstücken vorzunehmen, die nach handelrechtlichen Vorgaben nicht separat aus-<br />

gewiesen werden. Ebenso sind Verfüllrechte auf Grundstücke aus den entsprechenden Grundstückswer-<br />

ten herauszulösen, vom Grund und Boden getrennt auszuweisen und in die immateriellen Vermögensge-<br />

genstände zu überführen.<br />

Investive Zuwendungen sind für ab dem 01.01.2010 angeschaffte Vermögensgegenstände nicht mehr bei<br />

den Anschaffungs-/Herstellungskosten abzusetzen, sondern brutto in einer gesonderten Passivposition<br />

»Sonderposten« zu bilanzieren.<br />

Aus dem in den einheitlichen Positionenplan übergeleiteten Datenmaterial wird durch den Kreis Unna<br />

eine Summenbilanz und Summenergebnisrechnung erstellt.<br />

Auf einen separaten Ausweis der handelsrechtlichen Gliederung der Bilanz sowie Gewinn- und Verlust-<br />

rechnung der vollkonsolidierten Betriebe und der Gliederung des Einzelabschlusses des Kreises Unna<br />

wird im Rahmen der Gesamtabschlussaufstellung verzichtet.<br />

2.2.3 Einheitlichkeit der Bewertung<br />

Die in den Gesamtabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der einbezogenen<br />

Betriebe und des Kreises Unna sind entsprechend § 308 Abs. 1 Satz 1 HGB grundsätzlich nach den auf<br />

den Jahresabschluss des Kreises Unna anzuwenden Bewertungsmethoden der GemHVO <strong>NRW</strong> einheit-<br />

lich zu bewerten.<br />

Wendet ein Betrieb im Einzelabschluss abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an, sind<br />

bei der Überleitung in den einheitlichen Positionenplan grundsätzlich Berichtigungen vorzunehmen.<br />

Abweichungen vom Grundsatz der einheitlichen Bewertung sind entsprechend § 308 Abs. 2 Satz 3 und<br />

Satz 4 HGB zulässig, sofern deren Auswirkungen für das Gesamtbild von untergeordneter Bedeutung<br />

sind.<br />

Für den Gesamtabschluss finden die folgenden einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Anwendung bzw. es wird in folgenden Fällen vom Grundsatz der Einheitlichkeit abgewichen:<br />

Vergangenheitsorientierte<br />

Wertansätze<br />

Bewertungsvereinfachungs-<br />

verfahren<br />

4<br />

Es erfolgt grundsätzlich keine Anpassung vergangenheitsorientierter<br />

Bilanzansätze und Bewertungsmethoden. Grundlage sind die Daten, die<br />

bei erstmaliger Aufstellung der Bilanz des Kreises Unna <strong>zum</strong> 01.01.2009<br />

Berücksichtigung gefunden haben.<br />

Bei den Bewertungsvereinfachungsverfahren (Gruppen-, Festwert-,<br />

Verbrauchsfolgeverfahren) existiert nach dem Handelsrecht ein Wahlrecht.<br />

Auf eine Vereinheitlichung wird auch schon auf Grund der untergeordneten<br />

Bedeutung bei den Betrieben verzichtet.<br />

Herstellungskosten Unterschiedliche Pflicht- und Wahlbestandteile der Herstellungskosten<br />

aus den Handelsbilanzen werden schon aufgrund der untergeordneten<br />

Bedeutung im kommunalen Bereich beibehalten. Darüber hinaus wird<br />

bei »konzerninternen« Leistungen, die zu Herstellungskosten führen, auf<br />

eine Umgliederung in die „Aktivierten Eigenleistungen“ sowie auf eine<br />

Zwischenergebniseliminierung verzichtet.<br />

Geringwertige Wirtschaftsgüter Für die nach HGB zu bilanzierenden Betriebe sind über die umgehrte<br />

Maßgeblichkeit nach § 254 HGB steuerliche Mehrabschreibungen für


Ist der Vermögensgegenstand<br />

des Betriebes in der örtlichen<br />

Abschreibungstabelle der<br />

Kommune enthalten? nein<br />

Weicht der Abschreibungszeitraum<br />

des Vermögensgegenstandes<br />

des Betriebes von<br />

der örtlichen Abschreibungstabelle<br />

der Kommune ab?<br />

Ist die Abweichung wesentlich?<br />

Ist die Abweichung begründet?<br />

(z.B. durch betriebsspezifische<br />

Nutzung)<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

geringwertige Wirtschaftsgüter zulässig. Sofern nach dem Einkommensteuerrecht<br />

zulässige Methoden (z.B. Poolbildung) Anwendung finden,<br />

werden diese bei der Erstellung des Gesamtabschlusses nicht an die<br />

geltenden Bestimmungen für den Kreis Unna angepasst.<br />

2.2.4 Anpassung von Nutzungsdauern und Tabelle über örtliche Nutzungsdauern im Rahmen<br />

der Gesamtrechnungslegung<br />

Sofern im Einzelabschluss der voll zu konsolidierenden Betriebe im Vergleich <strong>zum</strong> Einzelabschluss des<br />

Kreises Unna unterschiedliche Vermögenswerte nach verschiedenen Methoden abschreiben, ist dies<br />

auch im Rahmen der Gesamtrechnungslegung zulässig. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass gleiche<br />

und gleich genutzte Vermögensgegenstände nur in Ausnahmefällen und unter Beachtung des Gebotes<br />

der Willkürfreiheit nach unterschiedlichen Methoden abgeschrieben werden dürfen.<br />

Folgendes Prüfschema ist als Entscheidungsgrundlage für eine Anpassung der Abschreibungszeiträume<br />

heranzuziehen:<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

Keine Anpassung<br />

erforderlich<br />

Anpassung erforderlich<br />

Abweichungen sind zu analysieren und zu begründen, sofern eine Anpassung der Nutzungsdauern nicht<br />

vorgenommen wird.<br />

Die angesetzten Nutzungsdauern im Rahmen der Einzelabschlüsse der voll zu konsolidierenden Betriebe<br />

und des Kreises Unna werden in einer »Nutzungsdauertabelle für den Gesamtabschluss des Kreises<br />

Unna« (siehe Anlage 4) zusammengefasst. Diese Tabelle ist die verbindliche Grundlage für die Gesamt-<br />

abschlusserstellung.<br />

2.2.5 Einheitlichkeit der Währung<br />

Der Gesamtabschluss des Kreises Unna wird in Euro (€) aufgestellt.<br />

5


2.3 Vollkonsolidierung<br />

Verselbstständigte Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlichen Organisationsformen sowie Unternehmen<br />

und Einrichtungen des privaten Rechts, die unter der einheitlichen Leitung des Kreises Unna stehen, sind<br />

gemäß § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO <strong>NRW</strong> entsprechend den §§ 300 bis 309 HGB voll zu konsolidieren.<br />

Bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses des Kreises Unna ist auf Grund des gültigen Einheitsgrund-<br />

satzes der »Konzern« Kreis Unna so zu betrachten, als sei er ein einziges wirtschaftlich und rechtlich<br />

selbstständiges Unternehmen. Da Beziehungen zu Tochterunternehmen wie Beziehungen zu Nicht-<br />

»Konzern«-Unternehmen behandelt werden, würde eine bloße Summation der Einzelabschlüsse zu Fehl-<br />

interpretationen führen. Aus diesem Grund müssen Leistungsbeziehungen zwischen der »Mutter« und<br />

einzelnen Tochterunternehmen eliminiert werden.<br />

Folgende Konsolidierungsschritte sind bei der Vollkonsolidierung vorzunehmen:<br />

6<br />

• Kapitalkonsolidierung,<br />

• Schuldenkonsolidierung,<br />

• Zwischenergebniseliminierung und<br />

• Aufwands- und Ertragskonsolidierung.<br />

2.3.1 Kapitalkonsolidierung<br />

Bei der Kapitalkonsolidierung erfolgt eine Eliminierung der Kapitalverflechtungen zwischen den in die<br />

Vollkonsolidierung einzubeziehenden Betrieben untereinander und mit der »Mutter«.<br />

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt beim Kreis Unna unter Anwendung der Neubewertungsmethode: Im<br />

ersten Schritt ist das Eigenkapital des Tochterunternehmens neu zu bewerten. Die Neubewertungsme-<br />

thode führt damit zur Aufdeckung aller stiller Reserven/Lasten. Danach erfolgt die Aufrechnung mit dem<br />

beim Kreis ausgewiesenen Beteiligungsbuchwert.<br />

Die Folgekonsolidierung in den nächsten Perioden geht unverändert von den bei der Erstkonsolidierung<br />

ermittelten Anschaffungskosten aus.<br />

Werden nicht alle Anteile an einem Tochterunternehmen vom Kreis gehalten, ist für die nicht dem Kreis<br />

gehörenden Anteile ein Ausgleichsposten für die Anteile der anderen Gesellschafter in Höhe ihres Anteils<br />

am Eigenkapital unter entsprechender Bezeichnung innerhalb des Eigenkapitals gesondert auszuweisen,<br />

da aus der Bilanz des betreffenden Tochterunternehmens die Vermögensgegenstände und Schulden<br />

unabhängig von der Beteiligungsquote in voller Höhe in die Gesamtbilanz übernommen werden.<br />

Zur Durchführung der Kapitalkonsolidierung im mehrstufigen »Konzern« findet zur Erfassung der mittel-<br />

baren Beteiligungen beim Kreis Unna das Ketten-/ Simultankonsolidierungsverfahren Anwendung.<br />

2.3.2 Schuldenkonsolidierung<br />

Bei der Schuldenkonsolidierung sind sämtliche Schuldbeziehungen (Forderungen und Verbindlichkeiten<br />

innerhalb des »Konzernverbundes« <strong>zum</strong> Gesamtabschluss-Stichtag) der voll zu konsolidierenden Betrie-<br />

be untereinander und zwischen ihnen und dem Kreis Unna zu eliminieren. Ausleihungen und andere<br />

Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den einbezogenen Betrieben sowie ent-<br />

sprechende Rechnungsabgrenzungsposten sind wegzulassen (§ 303 Abs. 1 HGB). Lediglich die gegen-<br />

über Dritten bzw. nicht einbezogenen Betriebe bestehende Schuldverhältnisse sind abzubilden.<br />

Zur Meldung der »konzerninternen« Forderungen und Verbindlichkeiten ist jeweils ein verbindlicher Mel-<br />

debogen zu verwenden (siehe Anlage 5).


2.3.3 Zwischenergebniseliminierung<br />

Bei der Zwischenergebniseliminierung werden etwaige entstandene Aufwendungen oder Erträge beim<br />

Verkauf oder bei der Übertragung von Vermögensgegenständen innerhalb des »Konzernverbundes«<br />

eliminiert. Die Anschaffungs- / Herstellungskosten werden somit auf den ursprünglichen Betrag zurück-<br />

gesetzt.<br />

Zur Meldung »konzerninterner« Zwischenergebnisse ist ein verbindlicher Meldebogen zu verwenden<br />

(siehe Anlage 6).<br />

2.3.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung<br />

Bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung sind sämtliche Leistungsbeziehungen, die zu Aufwendun-<br />

gen bzw. Erträgen innerhalb des »Konzernverbundes« (mit Ausnahme der Ergebnisse aus der Zwi-<br />

schenergebniseliminierung) führen, zu eliminieren.<br />

Die Mehrwertsteuer (Umsatz- und Vorsteuer) ist für den Betrachtungszeitraum in Summe, aber differen-<br />

ziert nach Steuersätzen (zurzeit 7% bzw. 19%), auszuweisen. Aufrechnungsdifferenzen auf Grund der<br />

Mehrwertsteuer bleiben in der Gesamtergebnisrechnung in der Position der Hauptleistung stehen und<br />

werden nicht eliminiert.<br />

Zur Meldung der »konzerninternen« Aufwendungen und Erträge ist jeweils ein verbindlicher Meldebogen<br />

zu verwenden (siehe Anlage 7).<br />

2.4 Equity-Konsolidierung<br />

Die assoziierten Unternehmen sind im Gesamtabschluss nach der Equity-Methode zu berücksichtigen<br />

(§§ 311, 312 HGB). Nach dieser Methode sind keine einzelnen Bilanzpositionen in den Gesamtabschluss<br />

zu übernehmen. Neben der Kapitalkonsolidierung kommt bei dieser Methode evtl. noch die Zwischener-<br />

gebniseliminierung zur Anwendung.<br />

Die Kapitalkonsolidierung wird beim Kreis Unna nach der Buchwertmethode vorgenommen. Ermittelt<br />

werden die Unterschiedsbeträge zwischen den Anschaffungskosten der Beteiligung und dem anteiligen<br />

Eigenkapital des assoziierten Unternehmens. In den Folgejahren erfolgt die Fortschreibung des Beteili-<br />

gungsbuchwertes im Gesamtabschluss unter Berücksichtigung der Abschreibungen der den Vermögens-<br />

positionen zugeordneten stillen Reserven/Lasten sowie die Fortschreibung des Geschäftswertes unter<br />

Berücksichtigung der Abschreibungen.<br />

2.5 Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (at cost)<br />

Anteile von untergeordneter Bedeutung werden im Gesamtabschluss des Kreises Unna zu fortgeführten<br />

Anschaffungskosten berücksichtigt.<br />

3 Gesamtanhang und <strong>Anlagen</strong> <strong>zum</strong> Gesamtabschluss<br />

3.1 Gesamtanhang<br />

Im Gesamtanhang werden die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu den Posten der<br />

Gesamtbilanz und den Positionen der Gesamtergebnisrechnung angegeben und erläutert (§ 51 Abs. 2<br />

GemHVO <strong>NRW</strong>). Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen, Abweichungen vom Grundsatz der<br />

einheitlichen Bewertung und Schätzungen sind im Gesamtanhang anzugeben und zu begründen.<br />

Abzubilden ist, welche verselbstständigten Aufgabenbereiche infolge der Einstufung als »von unterge-<br />

ordneter Bedeutung« nicht in den Gesamtabschluss einbezogen werden (§ 116 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong>).<br />

7


Im Einzelnen werden dargestellt:<br />

8<br />

• der Konsolidierungskreis und seine Veränderungen,<br />

• die angewandten Konsolidierungsmethoden,<br />

• die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,<br />

• Erläuterungen zur Positionen der Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung,<br />

• Erläuterungen <strong>zum</strong> Verbindlichkeitenspiegel,<br />

• die angewandten Vereinfachungsregelungen.<br />

Dem Gesamtanhang wird nach § 51 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> eine Kapitalflussrechnung unter Beachtung<br />

des DRS 2 beigefügt (Struktur und Ableitung siehe Anlage 8). Die hierfür erforderlichen und von den voll<br />

zu konsolidierenden Betrieben an den Kreis Unna zu meldenden Angaben sind ebenfalls der Anlage 8 zu<br />

entnehmen.<br />

3.2 <strong>Anlagen</strong> <strong>zum</strong> Gesamtabschluss<br />

3.2.1 Gesamtlagebericht<br />

Durch den Gesamtlagebericht wird das durch den Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild der Vermögens-<br />

, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises erläutert (§ 51 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong>). Darge-<br />

stellt werden<br />

• in einem Überblick der Geschäftsablauf mit den wichtigsten Ergebnissen des Gesamtabschlus-<br />

ses,<br />

• die Gesamtlage in ihren tatsächlichen Verhältnissen,<br />

• eine ausgewogene, umfassende Analyse der Haushaltswirtschaft des Kreises unter Einbezie-<br />

hung der verselbstständigten Aufgabenbereiche und der Gesamtlage anhand der für den Kreis<br />

bedeutenden produktorientierten Ziele und Kennzahlen gemäß § 12 GemHVO <strong>NRW</strong>,<br />

• Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung des Kreises Unna,<br />

• Angaben zu den Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes gemäß § 116 Abs. 4 GO <strong>NRW</strong>.<br />

Der Gesamtlagebericht wird aus den Einzelabschlüssen der voll konsolidierten Aufgabenbereiche gene-<br />

riert und um weitere aus Gesamtsicht maßgebliche Sachverhalte ergänzt.<br />

3.2.2 Beteiligungsbericht<br />

Der Beteiligungsbericht wird entsprechend § 117 GO <strong>NRW</strong> mit den Inhalten aus § 52 GemHVO <strong>NRW</strong><br />

erstellt. Er wird jährlich bezogen auf den Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses fortgeschrieben und<br />

dem Gesamtabschluss beigefügt.<br />

Neben den Finanz- und Leistungsbeziehungen zwischen dem Kreis Unna und den im Gesamtabschluss<br />

vollkonsolidierten Unternehmensbereichen werden vor allem die Beziehungen zu den sonstigen -nicht<br />

vollkonsolidierten und assoziierten- Unternehmen sowie Beteiligungen dargestellt.


4 Aufstellung, Feststellung, Prüfung und Offenlegung des Gesamtabschlusses<br />

4.1 Unterjährige Saldenabstimmung<br />

Um Differenzen bei der Schuldenkonsolidierung sowie der Aufwands- und Ertragskonsolidierung im Ge-<br />

samtabschluss zu vermeiden, sind Geschäftsfälle zwischen den voll zu konsolidierenden Betrieben und<br />

zwischen ihnen und dem Kreis Unna regelmäßig unterjährig abzustimmen. Grundsätzlich soll eine Ab-<br />

stimmung quartalsweise erfolgen. Die Saldenabstimmung ist von der Organisation zu veranlassen, die<br />

eine Forderung ausweist.<br />

4.2 Zeitplan<br />

Der Kreis Unna erstellt erstmals <strong>zum</strong> Stichtag 31.12.2010 einen Gesamtabschluss entsprechend der<br />

gesetzlichen Vorgaben. Stichtag für die Aufstellung des Gesamtabschlusses ist im Weiteren der 31.12.<br />

eines jeden Jahres.<br />

Die zeitliche Abfolge mit Terminbestimmung ist der Anlage 9 »Aufgaben- und Terminplanung« zu ent-<br />

nehmen.<br />

4.3 Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten<br />

Die jeweils für die einzelnen Entwicklungsschritte zuständigen Stellen beim Kreis Unna und den Betrie-<br />

ben wirken bei der Erstellung des Gesamtabschlusses zusammen.<br />

Beim Kreis Unna ist die Gesamtrechnungslegung beim Steuerungsdienst -Zentrale Finanzbuchhal-<br />

tung/Geschäftsbuchhaltung- angesiedelt. Der Steuerungsdienst des Kreises Unna nimmt die Konsolidie-<br />

rung vor und stellt den Gesamtabschluss samt <strong>Anlagen</strong> mit Hilfe erweiterter Informationen aus den Be-<br />

trieben auf. Der Gesamtanhang wird ebenfalls durch den Steuerungsdienst des Kreises Unna erstellt. Die<br />

für die Gesamtbetrachtung relevanten Informationen über die Einzelunternehmen werden aus den testier-<br />

ten Jahresabschlüssen entnommen bzw. gezielt durch den Steuerungsdienst erfragt.<br />

Die einbezogenen Betriebe sind verpflichtet, dem Kreis Unna alle Aufklärungen und Nachweise zur Ver-<br />

fügung zu stellen, die die Aufstellung des Gesamtabschlusses erfordert. Von allen verselbstständigten<br />

Aufgabenbereichen werden die zur Fortschreibung des Beteiligungsberichtes erforderlichen Unterlagen<br />

(Geschäfts- und Prüfberichte) und Informationen zeitnah dem Kreis Unna -Steuerungsdienst- zur Verfü-<br />

gung gestellt.<br />

Die Zuständigkeiten im Einzelnen sind der Anlage 9 »Aufgaben- und Terminplanung« zu entnehmen.<br />

4.4 Aufstellungs- und Prüfungsverfahren<br />

Der Entwurf des Gesamtabschlusses wird vom Kämmerer aufgestellt und dem Landrat zur Bestätigung<br />

vorgelegt. Dieser leitet den Entwurf dem Kreistag zur Feststellung zu. Die Feststellung erfolgt spätestens<br />

bis <strong>zum</strong> 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nachdem die Prüfung durch den Rechnungs-<br />

prüfungsausschuss abgeschlossen ist (§ 116 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 95 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong>).<br />

Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich zur Prüfung der Stabstelle »Rechnungsprüfungsangele-<br />

genheiten«. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Vor Abga-<br />

be des Prüfberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Kreistag ist dem Landrat Gele-<br />

genheit zur Stellungnahme <strong>zum</strong> Prüfergebnis zu geben (§ 116 Abs. 6 Satz 4 i. V. m. § 101 Abs. 2 bis 8<br />

GO <strong>NRW</strong>).<br />

Der vom Kreistag festgestellte Gesamtabschluss ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Der<br />

Gesamtabschluss ist über das Amtsblatt des Kreises Unna öffentlich bekannt zu machen und danach bis<br />

9


zur Feststellung des folgenden Gesamtabschlusses zur Einsichtnahme in den Räumlichkeiten des Steue-<br />

rungsdienstes verfügbar zu halten (§ 116 Abs. 1 Satz 4 i. V. m. § 96 GO <strong>NRW</strong>).<br />

4.5 Technische Abwicklung<br />

Der Gesamtabschluss wird mit Hilfe der Standardsoftware »MS-Excel« bzw. auf Basis der beim Kreis<br />

Unna eingesetzten Finanzsoftware erstellt.<br />

Von den Betrieben werden die abschlussrelevanten Daten in das vom Kreis Unna erarbeitete Format<br />

eingepflegt. Die weitere Bearbeitung erfolgt beim Kreis Unna.<br />

5 Inkrafttreten<br />

Die Gesamtabschlussrichtlinie tritt am Tage der Unterschrift in Kraft.<br />

10


<strong>Anlagen</strong><br />

11


Anlage 1: Bestimmung des Konsolidierungskreises<br />

12<br />

VKU<br />

Verkehrsgesellschaft für<br />

den Kreis Unna mbh<br />

25,11%<br />

Vollkonsolidierung<br />

At Equity<br />

Anschaffungskosten<br />

GWA<br />

Logistik GmbH<br />

VKU<br />

100%<br />

Verkehrsgesellschaft für<br />

den Kreis Unna mbh<br />

25,11%<br />

VKU<br />

Verkehrsdienst<br />

GmbH<br />

100%<br />

UKBS<br />

Unnaer Kreis- Bau- u.<br />

Siedlungsgesellschaft<br />

40,80%<br />

GWA<br />

Gesellschaft f. Wertstoffu.<br />

Abfallwirtschaft Kreis<br />

Unna mbH<br />

100%<br />

BBKU<br />

Boden- u. Bauschuttververwertungsgesellschaft<br />

Kreis Unna mbH<br />

UKBS<br />

25,10%<br />

Unnaer Kreis- Bau- u.<br />

Siedlungsgesellschaft<br />

40,80%<br />

WFG<br />

Wirtschaftsförderungsgesellschaft<br />

tür den Kreis<br />

Unna mbH<br />

40%<br />

Technologiepark<br />

Schwerte<br />

GmbH<br />

12,75%<br />

Technopark<br />

Kamen GmbH<br />

24%<br />

AKU<br />

Auftragsgesellschaft für<br />

Abfallentsorgung Kreis<br />

Unna mbH<br />

100%<br />

AVA<br />

Abfallvermeidungsagentur<br />

GmbH<br />

WFG<br />

74%<br />

Wirtschaftsförderungsgesellschaft<br />

tür den Kreis<br />

Unna mbH<br />

40%<br />

VBU<br />

Verwaltungs- und<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Kreis Unna mbH<br />

Lüntec<br />

Technologiezentrum<br />

Lünen GmbH<br />

40%<br />

100%<br />

Wirtschaftsförderungszentrum<br />

Lünen<br />

16%<br />

MVA-Holding<br />

MVA-Holding GmbH<br />

1,0%<br />

MVA-E<br />

MVA-Eigentümer GmbH<br />

16,26%<br />

MVA-B<br />

MVA-Betreiber GmbH<br />

26,50%<br />

VBU<br />

Verwaltungs- und<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Kreis Unna mbH<br />

100%


Umweltzentrum<br />

Umweltzentrum<br />

Westfalen GmbH<br />

50%<br />

Radio U<br />

Radio Unna<br />

Betriebsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG<br />

4,95%<br />

PBKU<br />

Projekt- u.<br />

Betriebsgesellschaft<br />

Kreishaus Unna mbH<br />

10%<br />

RVM<br />

Regionalverkehr<br />

Münsterland GmbH<br />

29,17%<br />

RWE AG<br />

Rheinisch-Westfälische<br />

Elektrizitäts-AG<br />

0,08%<br />

LEG<br />

Landesentwicklungsgesellschaft<br />

<strong>NRW</strong><br />


Anlage 2: Örtlicher Positionenplan<br />

Die Positionen der Gesamtbilanz -Aktiva-<br />

14<br />

A AKTIVA<br />

00000 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />

00100 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />

01000 Anlagevermögen<br />

02000 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

02100 Geschäfts- oder Firmenwert<br />

02110 Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüssen<br />

02120 Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung<br />

02130 Geschäfts- oder Firmenwert aus der Equity-Konsolidierung<br />

02200 Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />

02210 Sonstige selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aus den Einzelabschlüssen<br />

02220 Sonstige entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände<br />

02300 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

02310 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis<br />

02320 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige<br />

03000 Sachanlagen<br />

03100 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

03110 Grünflächen<br />

03120 Ackerland<br />

03130 Wald, Forsten<br />

03140 Sonstige unbebaute Grundstücke<br />

03200 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

03210 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />

03220 Schulen<br />

03230 Wohnbauten<br />

03240 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />

03300 Infrastrukturvermögen<br />

03310 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />

03320 Brücken und Tunnel<br />

03330 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />

03340 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

03350 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />

03360 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />

03400 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />

03410 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />

03500 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />

03510 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />

03600 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />

03610 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />

03700 Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

03710 Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

03800 Geleistete Anzahlungen, <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

03810 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

03820 Geleistete Anzahlungen an Sonstige<br />

03830 <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

10000 Finanzanlagen<br />

10100 Anteile an verbundenen Unternehmen<br />

10110 Anteile an verbundenen Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />

10120 Anteile an sonstigen verbundenen Unternehmen<br />

10200 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />

10210 Anteile an assoziierten Unternehmen aus den Einzelabschlüssen<br />

10220 Unterschiedsbetrag aus der Equity-Konsolidierung<br />

10300 Übrige Beteiligungen<br />

10310 Übrige Beteiligungen<br />

10400 Sondervermögen<br />

10410 Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis<br />

10420 Sonstige Sondervermögen<br />

10500 Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

10510 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

10520 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

10600 Ausleihungen<br />

10610 Ausleihungen an verbundene Unternehmen<br />

10611 Ausleihungen an verbundene Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />

10612 Ausleihungen an sonstige verbundene Unternehmen<br />

10620 Ausleihungen an Beteiligungen<br />

10621 Ausleihungen an Beteiligungen<br />

10630 Ausleihungen an Sondervermögen<br />

10631 Ausleihungen an Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis<br />

10632 Ausleihungen an sonstige Sondervermögen<br />

10640 Ausleihungen von kommunalen Betrieben an Kommune<br />

10641 Ausleihungen von kommunalen Betrieben an Kommune<br />

10650 Sonstige Ausleihungen<br />

10651 Sonstige Ausleihungen


11000 Umlaufvermögen<br />

12000 Vorräte<br />

12100 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren<br />

12110 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe<br />

12120 Waren und Grundstücke des Umlaufvermögens<br />

12200 Geleistete Anzahlungen für Vorräte<br />

12210 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />

12220 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige<br />

13000 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

13100 Forderungen<br />

13110 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital<br />

13111 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis<br />

13112 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen<br />

13120 Sonstige Forderungen<br />

13121 Sonstige Forderungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

13122 Sonstige Forderungen an Sonstige<br />

13200 Sonstige Vermögensgegenstände<br />

13210 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />

13220 Sonstige Vermögensgegenstände von Sonstigen<br />

14000 Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

14100 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

14200 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

15000 Liquide Mittel<br />

15100 Liquide Mittel<br />

16000 Aktive Rechnungsabgrenzung (RAP)<br />

16100 Latente Steuern<br />

16110 Aktive latente Steuern aus Einzelabschlüssen<br />

16120 Abgrenzung latenter Steuern aus der Konsolidierung<br />

16200 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzung<br />

16210 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

16220 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen<br />

17000 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />

17100 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />

15


Die Positionen der Gesamtbilanz -Passiva-<br />

16<br />

20000 Eigenkapital<br />

20100 Allgemeine Rücklage<br />

20110 Allgemeine Rücklage<br />

20120 Grundkapital/Stammkapital<br />

20130 Kapitalrücklage<br />

20140 Gewinnrücklagen<br />

20150 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />

20160 Vorabausschüttung<br />

20200 Sonderrücklagen<br />

20210 Sonderrücklagen<br />

20300 Ausgleichsrücklage<br />

20310 Ausgleichsrücklage<br />

20400 Ergebnisvorträge<br />

20410 Gewinnvortrag/Verlustvortrag<br />

20500 Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag<br />

20510 Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag<br />

20600 Gesamtbilanzgewinn/-verlust<br />

20610 Gesamtbilanzgewinn/-verlust<br />

20700 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />

20710 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />

21000 Sonderposten<br />

21100 Sonderposten für Zuwendungen<br />

21110 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

21120 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen<br />

21200 Sonderposten für Beiträge<br />

21210 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

21220 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen<br />

21300 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />

21310 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />

21400 Sonstige Sonderposten<br />

21410 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

21420 Sonstige Sonderposten von Sonstigen<br />

21430 Sonderposten mit Rücklageanteil<br />

22000 Rückstellungen<br />

22100 Pensionsrückstellungen<br />

22110 Pensionsrückstellungen<br />

22200 Rückstellung für Deponien und Altlasten<br />

22210 Rückstellung für Deponien und Altlasten<br />

22300 Instandhaltungsrückstellungen<br />

22310 Instandhaltungsrückstellungen<br />

22400 Steuerrückstellungen<br />

22410 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune<br />

22420 Steuerrückstellungen gegenüber Sonstigen<br />

22430 Passive latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

22440 Passive latente Steuern aus Einzelabschlüssen<br />

22500 Sonstige Rückstellungen<br />

22510 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis<br />

22520 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen<br />

30000 Verbindlichkeiten<br />

30100 Anleihen<br />

30110 Anleihen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

30120 Anleihen von Sonstigen<br />

30200 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />

30210 VB aus Krediten für Investitionen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />

30220 VB aus Krediten für Investitionen gegenüber Sonstigen<br />

30300 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />

30310 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />

30320 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung gegenüber Sonstigen<br />

30400 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />

30410 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />

30420 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen gegenüber Sonstigen<br />

30500 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

30510 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />

30520 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sonstigen<br />

30600 Sonstige Verbindlichkeiten<br />

30610 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />

30620 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Sonstigen<br />

38000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP)<br />

38100 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

38200 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen<br />

39000 Wertberichtigungen zu Forderungen (Bilanzausweis nicht zulässig)<br />

39100 Einzelwertberichtigungen zu Forderungen<br />

39200 Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen


Die Positionen der Gesamtergebnisrechnung<br />

40100 Steuern und ähnliche Abgaben vom Vollkonsolidierungskreis<br />

40200 Steuern und ähnliche Abgaben von Sonstigen<br />

40000 Steuern und ähnliche Abgaben<br />

41100 Zuwendungen und allgemeine Umlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

41200 Zuwendungen und allgemeine Umlagen von Sonstigen<br />

41000 Zuwendungen und allgemeine Umlagen<br />

42100 Sonstige Transfererträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

42200 Sonstige Transfererträge von Sonstigen<br />

42000 Sonstige Transfererträge<br />

43100 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />

43200 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen<br />

43000 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte<br />

44100 Privatrechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />

44200 Privatrechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen<br />

44000 Privatrechtliche Leistungsentgelte<br />

45100 Kostenerstattungen und Kostenumlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

45200 Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Sonstigen<br />

45000 Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />

46100 Erträge aus Personalgestellung vom Vollkonsolidierungskreis<br />

46200 Sonstige ordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

46300 Sonstige ordentliche Erträge von Sonstigen<br />

46000 Sonstige ordentliche Erträge<br />

47100 Aktivierte Eigenleistungen<br />

47000 Aktivierte Eigenleistungen<br />

48100 Bestandsveränderungen<br />

48000 Bestandsveränderungen<br />

49000 Ordentliche Gesamterträge<br />

50100 Aufwendungen aus der Personalgestellung im Vollkonsolidierungskreis<br />

50200 Sonstige Personalaufwendungen<br />

50000 Personalaufwendungen<br />

51100 Versorgungsaufwendungen<br />

51000 Versorgungsaufwendungen<br />

52100 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

52200 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an Sonstige<br />

52000 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen<br />

53100 Abschreibungen von Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />

53200 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüssen<br />

53300 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung<br />

53400 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus Equity-Konsolidierung<br />

53500 Abschreibungen auf selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände<br />

53600 Abschreibungen auf verbundene Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />

53700 Abschreibungen auf assoziierte Unternehmen<br />

53800 Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens<br />

53900 Sonstige Abschreibungen<br />

53000 Bilanzielle Abschreibungen<br />

54100 Transferaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

54200 Transferaufwendungen an Sonstige<br />

54000 Transferaufwendungen<br />

55110 Steuern vom Einkommen und Ertrag an Vollkonsolidierungskreis<br />

55120 Steuern vom Einkommen und Ertrag an Sonstige<br />

55100 Steuern vom Einkommen und Ertrag<br />

55210 Sonstige Steuern an Vollkonsolidierungskreis<br />

55220 Sonstige Steuern an Sonstige<br />

55200 Sonstige Steuern<br />

55310 Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />

55320 Latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

55300 Latente Steuern<br />

55410 Aufwendungen aus Verlustübernahmen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

55420 Aufwendungen aus Verlustübernahmen von Sonstige<br />

55400 Aufwendungen aus Verlustübernahmen<br />

55510 Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

55520 Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />

55500 Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen<br />

55000 Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />

56000 Ordentliche Gesamtaufwendungen<br />

57000 Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit<br />

17


58110 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

58120 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen von Sonstigen<br />

58100 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen<br />

58210 Beteiligungserträge von voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

58220 Beteiligungserträge von assoziierten Unternehmen<br />

58230 Beteiligungserträge von Sonstigen<br />

58200 Beteiligungserträge<br />

58311 Zinserträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

58312 Zinserträge von Sonstigen<br />

58310 Zinserträge<br />

58321 Sonstige Finanzerträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

58322 Sonstige Finanzerträge von Sonstigen<br />

58320 Sonstige Finanzerträge<br />

58300 Zinserträge und sonstige Finanzerträge<br />

58000 Finanzerträge<br />

59100 Erträge aus assoziierten Unternehmen<br />

59000 Erträge aus assoziierten Unternehmen<br />

60110 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

60120 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen von Sonstigen<br />

60100 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen<br />

60211 Zinsaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

60212 Zinsaufwendungen an Sonstige<br />

60210 Zinsaufwendungen<br />

60221 Sonstige Finanzaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

60222 Sonstige Finanzaufwendungen an Sonstige<br />

60220 Sonstige Finanzaufwendungen<br />

60200 Zinsaufwendungen und sonstige Finanzaufwendungen<br />

60000 Finanzaufwendungen<br />

61100 Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen<br />

61000 Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen<br />

62000 Gesamtfinanzergebnis<br />

63000 Ordentliches Gesamtergebnis<br />

64100 Außerordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

64200 Außerordentliche Erträge von Sonstigen<br />

64000 Außerordentliche Erträge<br />

65100 Außerordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

65200 Außerordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />

65000 Außerordentliche Aufwendungen<br />

66000 Außerordentliches Gesamtergebnis<br />

67000 Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag<br />

Gewinnverwendung<br />

Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag<br />

71000 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis<br />

72000 Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr<br />

73000 Entnahmen/Zuführungen Allgemeine Rücklage<br />

74000 Gesamtbilanzgewinn / Gesamtbilanzverlust<br />

18


Anlage 3: Zuordnungsvorschriften <strong>zum</strong> örtlichen Positionenplan<br />

Erläuterungen zu Positionen der Gesamtbilanz (Summenbilanz)<br />

A AKTIVA<br />

00100 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />

Im Einzelabschluss gesondert angesetzte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des<br />

Geschäftsbetriebs nach § 269 HGB dürfen nach der GO <strong>NRW</strong> und der GemHVO <strong>NRW</strong> nicht angesetzt<br />

werden. In Fällen der Bildung des Postens in der Handelsbilanz ist bei Aufstellung der KB II darauf zu<br />

achten, dass der Posten aufgelöst wird und bereits vorgenommene Abschreibungen des abgelaufenen<br />

Geschäftsjahres korrigiert werden.<br />

02000 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

02110 Geschäfts- oder Firmenwerte aus den Einzelabschlüssen<br />

Nicht-physische, entgeltlich erworbene Vermögensgegenstände, die im wirtschaftlichen Eigentum<br />

stehen, werden als immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert. Hierzu gehört die Position<br />

»Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüssen«.<br />

Als Geschäfts- oder Firmenwert darf gemäß § 255 Abs. 4 HGB der Unterschiedsbetrag angesetzt<br />

werden, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert<br />

der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt<br />

der Übernahme übersteigt. Diese Position darf nach <strong>NKF</strong> nicht angesetzt werden und ist in der<br />

KB II entsprechend aufwandswirksam auszubuchen.<br />

02120 Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />

Diese Position entsteht erst im Rahmen der Konsolidierung und beinhaltet den aktivischen Unter-<br />

schiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung des Vollkonsolidierungskreises.<br />

02130 Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Equity-Konsolidierung<br />

Bei Anwendung der Kapitalanteilsmethode für die Konsolidierung der assoziierten Unternehmen<br />

ist ein sich ggf. ergebender aktivischer Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung hier<br />

auszuweisen.<br />

02200 Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

o 02210 Sonstige selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aus den Ein-<br />

zelabschlüssen<br />

o 02220 Sonstige entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände<br />

In die Positionen 02210 und 02220 sind die immateriellen Vermögensgegenstände (= nicht-<br />

physische, entgeltlich erworbene Vermögensgegenstände, die im wirtschaftlichen Eigentum ste-<br />

hen) zu erfassen. Sie sind ganz allgemein Rechte und übrige Möglichkeiten mit besonderen Vor-<br />

teilen für den Betrieb, zu deren Erlangung Aufwendungen aus einem Kauf- oder Tauschvorgang<br />

entstanden sein müssen. Die immateriellen Vermögensgegenstände müssen außerdem bewer-<br />

tungsfähig sein. Die grundstücksgleichen Rechte gehören <strong>zum</strong> unbeweglichen Anlagevermögen.<br />

Dagegen sind die Grunddienstbarkeiten, das Nießbrauchsrecht und die beschränkte persönliche<br />

Dienstbarkeit, die nur eine eingeschränkte Grundstücksnutzung gewähren, als immaterielle Ver-<br />

mögensgegenstände anzusetzen, wenn dafür ein Entgelt bezahlt wurde. Werden die immateriel-<br />

19


20<br />

len Vermögensgegenstände nur kurzfristig genutzt, sind diese dem Umlaufvermögen zuzuord-<br />

nen.<br />

Zu den sonstigen immateriellen Vermögensgegenständen gehören z.B. Lizenzen, Konzessionen<br />

und Software. Bei Software wird zwischen Firmware, Systemsoftware und Anwendungssoftware<br />

unterschieden. Die Firmware ist ein fest mit dem Computer verbundener Programmbaustein, der<br />

als unselbstständiger Teil der Hardware mit dieser als Sachanlagevermögen zu aktivieren ist. Die<br />

Systemsoftware und die Anwendungssoftware sind auf Grund ihrer selbstständigen Verwertbar-<br />

keit grundsätzlich als immaterielle Vermögensgegenstände zu bilanzieren.<br />

Wird am Markt die Software nur zusammen mit der Hardware gehandelt, ist diese mit der Hard-<br />

ware wie ein einheitlicher Vermögensgegenstand des Sachanlagevermögens zu bilanzieren.<br />

Als immaterielle (unkörperliche) Wirtschaftsgüter kommen zudem in Betracht: Rechte, rechtsähn-<br />

liche Werte und sonstige Vorteile. Trivialprogramme sind abnutzbare bewegliche und selbststän-<br />

dig nutzbare Wirtschaftsgüter. Computerprogramme, deren Anschaffungskosten nicht mehr als<br />

410 Euro netto betragen, sind wie Trivialprogramme zu behandeln (vgl. EStR 5.5 Abs. 1).<br />

Keine immateriellen Wirtschaftsgüter, sondern materiell (körperliche) und zugleich abnutzbare<br />

bewegliche Wirtschaftsgüter sind, wenn sie nicht unter anderen rechtlichen Gesichtspunkten, z.B.<br />

als Kundenkartei oder Verlagsarchiv, als immaterielle Wirtschaftsgüter anzusehen sind, Compu-<br />

terprogramme, die keine Befehlsstruktur enthalten, sondern nur Bestände von Daten, die allge-<br />

mein bekannt und jedermann zugänglich sind (vgl. EStH 5.5).<br />

Gesondert zu erfassen sind die immateriellen Vermögensgegenstände, die selbst hergestellt oder<br />

nicht entgeltlich erworben wurden. Sie dürfen i.d.R. nicht aktiviert werden. Ein eigener Herstel-<br />

lungsvorgang für Software ist dann gegeben, wenn diese vom Anwender unter Einsatz seiner ei-<br />

genen materiellen und personellen Ressourcen selbst geschaffen wird (Eigenherstellung).<br />

Dies liegt auch dann vor, wenn im Rahmen eines Dienstvertrages ein Softwareanbieter einge-<br />

bunden worden ist und der Softwareanwender das wirtschaftliche Risiko (Herstellungsrisiko)<br />

trägt. Eine Aktivierung dieser Software ist dann nicht zulässig. Dies gilt auch, wenn durch we-<br />

sensverändernde Vorgänge aus der gekauften Standardsoftware eine Individualsoftware als<br />

neuer Vermögensgegenstand entsteht. Auch hierbei ist entscheidend, wer das Herstellungsrisiko<br />

trägt. Unter diese Position fallen auch die immateriellen Vermögensgegenstände, die innerhalb<br />

des »Konzerns Kommune« erworben wurden, insbesondere die immateriellen Vermögensge-<br />

genstände, die innerhalb des »Konzerns Kommune« selbst geschaffen bzw. erworben wurden.<br />

Zu den immateriellen Vermögensgegenständen gehören auch die Verfüllrechte auf Grundstücken<br />

(z.B. im Rahmen der Abfallentsorgung). Diese sind vom Wert des Grundstückes zu trennen und<br />

gesondert zu erfassen.<br />

02300 Anzahlung auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

o 02310 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungs-<br />

kreis<br />

o 02320 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige<br />

Die von der Kommune oder ihren Betrieben geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Vermö-<br />

gensgegenstände sind hier zu erfassen. Für die Definition dieser Gegenstände siehe die vorste-<br />

henden Positionsnummern.<br />

03100 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte


Physische Vermögensgegenstände, die im wirtschaftlichen Eigentum stehen, werden analog <strong>zum</strong> HGB<br />

unter den Sachanlagen aktiviert. Hierzu gehören auch die unbebauten Grundstücke und grundstücksglei-<br />

chen Rechte.<br />

Für die Beurteilung, ob es sich um ein bebautes oder ein unbebautes Grundstück handelt, ist auf den<br />

Begriff des Gebäudes im bewertungsrechtlichen Sinne abzustellen (vgl. § 72 BewG). Als Grundstücke<br />

werden vermessene Teile des Grund und Bodens bezeichnet, für die ein eigenes Grundbuchblatt im<br />

Grundbuch geführt wird. Unter einem Gebäude wird ein Bauwerk auf eigenem oder fremden Grund und<br />

Boden verstanden, das Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußere<br />

Einflüsse gewährt, den Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden ist,<br />

von einiger Beständigkeit und standfest ist. Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschafts-<br />

güter sind, sowie Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume stehen den Gebäuden<br />

gleich. Wegen der Abgrenzung der Gebäude von den Betriebsvorrichtungen vgl. EStR 7.1.<br />

Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden.<br />

Auszug aus dem Bewertungsgesetz:<br />

§ 72 BewG Begriff<br />

(1) Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude be-<br />

finden. Die Benutzbarkeit beginnt im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit. Gebäude sind als bezugsfer-<br />

tig anzusehen, wenn den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen Benutzern zugemutet werden<br />

kann, sie zu benutzen; die Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde ist nicht entscheidend.<br />

(2) Befinden sich auf einem Grundstück Gebäude, deren Zweckbestimmung und Wert gegenüber<br />

der Zweckbestimmung und dem Wert des Grund und Bodens von untergeordneter Bedeutung<br />

sind, so gilt das Grundstück als unbebaut.<br />

Nicht <strong>zum</strong> Sachanlagevermögen und damit unter dem Grundstücksbegriff, sondern zu den immateriellen<br />

Vermögensgegenständen gehören die Verfüllrechte auf Grundstücken (z.B. im Rahmen der Abfallentsor-<br />

gung). Diese sind vom Wert des Grundstückes zu trennen und gesondert zu erfassen.<br />

Zur Position »unbebaute Grundstücke« mit ihren Unterpositionen (s.u.) gehören auch die bebauten<br />

Grundstücke der Kommune und ihrer Betriebe, auf denen sich fremde Bauten befinden. Dagegen sind<br />

die Grundstücke des Infrastrukturvermögens der Kommune und der Betriebe gesondert zu erfassen. Die<br />

auf den unbebauten Grundstücken befindlichen und ggf. abzuschreibenden unterschiedlichsten Aufbau-<br />

ten oder <strong>Anlagen</strong> stellen selbstständige Vermögensgegenstände dar, die getrennt vom jeweiligen Grund<br />

und Boden zu aktivieren sind. Dies gilt auch für die mit dem Grund und Boden verbundenen Rechte, z.B.<br />

Grunddienstbarkeiten, sowie für die im Boden befindlichen Bodenschätze. Die grundstücksgleichen<br />

Rechte stellen dingliche Rechte dar, die wie Grundstücke behandelt werden. Sie erhalten ein eigenes<br />

Grundbuchblatt und können belastet werden.<br />

03110 Grünflächen<br />

Hier sind die unterschiedlichen Nutzungsformen von Grünflächen, z.B. Friedhöfe, Parkanlagen,<br />

Kleingartenanlagen, Kinderspielplätze, Naturschutzflächen, Wasserflächen von stehenden Ge-<br />

wässern u.a. zu erfassen. Dabei sind Gartenbauflächen nur zu berücksichtigen, wenn sie nicht<br />

als Ackerflächen genutzt werden. Auch sollten die fließenden Gewässer unter der Position<br />

»Sonstige unbebaute Grundstücke« erfasst werden. Dafür spricht auch die Vielzahl der bei flie-<br />

ßenden Gewässern bestehenden Auf- und Ausbauwerken, die einer Erfassung unter den Grün-<br />

flächen entgegen stehen.<br />

21


22<br />

Vorhandene Aufbauten -wie z.B. Pflanzen, Gartenanlagen, Spielgeräte, Einfriedungen und Um-<br />

zäunungen- sind hier zu berücksichtigen. Bei Sportplätzen sind auch Zuschauertribünen, Umklei-<br />

dekabinen, Sprunggruben, jedoch keine Stadien oder Arenen (siehe »Bebaute Grundstücke«);<br />

bei Gewässern auch Absturzbauwerke, Wehranlagen, Absperrvorrichtungen u.a. unter diesem<br />

Posten zu berücksichtigen.<br />

03120 Ackerland<br />

Zu dieser Position gehören das Ackerland sowie die sonstigen landwirtschaftlich genutzten Flä-<br />

chen der Kommune und ihrer Betriebe. Die damit im Zusammenhang stehenden Gebäude- , Hof-<br />

oder Wegeflächen sind ebenso wie die Wohn- und Betriebsgebäudeflächen unter der jeweils zu-<br />

treffenden Position zu erfassen. In der Regel finden sich auf landwirtschaftlichen Flächen keine<br />

oder nur wenige <strong>Anlagen</strong> oder Aufbauten. So sind hier nur dann auch Gartenbauflächen zu er-<br />

fassen, wenn diese vergleichbar dem Ackerland genutzt werden. Andernfalls sind die Gartenbau-<br />

flächen der Position »Grünflächen« zuzuordnen.<br />

Außerdem sind vorhandene Aufbauten, z.B. Pflanzen, Gartenanlagen, Gewächshäuser, Brun-<br />

nenanlagen (soweit nicht kulturhistorisch bzw. Denkmal), Einfriedungen u.a. zu berücksichtigen.<br />

Unter Beachtung des Wesentlichkeitsgrundsatzes kann von einer Bilanzierung unwesentlicher<br />

Ackerlandaufbauten abgesehen werden.<br />

03130 Wald, Forsten<br />

Zu dieser Position gehören der im kommunalen/betrieblichen Besitz befindliche Wald sowie sons-<br />

tige forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Damit im Zusammenhang stehende Gebäude-, Hof- o-<br />

der Wegeflächen sind ebenso wie die Wohn- und Betriebsgebäudeflächen unter den jeweils zu-<br />

treffenden Positionen zu erfassen. Eine Zusammenfassung von mehreren Komponenten, z.B. der<br />

Waldwege, zu einer Vermögenseinheit ist dabei nicht zulässig. Auch sind die vorhandenen Auf-<br />

bauten zu berücksichtigen, zu denen stehendes Holzvermögen, Pflanzen, Einfriedungen, Um-<br />

zäunungen u.a. gehören können.<br />

03140 Sonstige unbebaute Grundstücke<br />

Diese Position stellt eine Sammelposition für die unbebauten Grundstücke der Kommune und ih-<br />

rer Betriebe dar, die nicht unter den übrigen Positionen zu erfassen sind, z.B. unbebaute Bau-<br />

grundstücke oder unbebaute Gewerbegrundstücke. Derartige unbebaute Grundstücke der Kom-<br />

mune oder eines Betriebes sind nur dann hier zu erfassen, wenn sie nicht zur kurzfristigen Ver-<br />

äußerung gehalten werden. Vorhandene Aufbauten auf den sonstigen unbebauten Grundstücken<br />

der Kommune und ihrer Betriebe, zu denen stehendes Holzvermögen, Pflanzen, Umzäunungen<br />

u.a. gehören können, sind hier zu berücksichtigen.<br />

Unter dieser Position sind ebenfalls die Grundstücke mit fließendem Gewässer auszuweisen.<br />

Beim Ansatz der fließenden Gewässer sind auch die Aufbauten -wie Absturzbauwerke und<br />

Wehranlagen- zu berücksichtigen.<br />

Auch die Grundstücke, für die Erbbaurechte vergeben worden sind, gehören zu dieser Position.<br />

Es kann sich hierbei auch um ein bebautes Grundstück handeln. In diesen Fällen besteht i.d.R.<br />

jedoch nur beim Grund und Boden dieses Grundstücks ein wirtschaftliches Eigentum der Kom-<br />

mune oder eines ihrer Betriebe.


03200 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

Bebaute Grundstücke sind nach § 74 BewG Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden<br />

(siehe auch Abgrenzung bebaute und unbebaute Grundstücke unter der Erläuterung zur Position »unbe-<br />

baute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte«). Die Benutzbarkeit beginnt <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Be-<br />

zugsfertigkeit.<br />

Zu der Position „Bebaute Grundstücke“ und ihren Unterpositionen zählen sämtliche Arten von Grundver-<br />

mögen. Grundstücksgleiche Rechte sind dingliche Rechte, die bürgerlich-rechtlich wie Grundstücke be-<br />

handelt werden. Sie erhalten ein eigenes Grundbuchblatt und können belastet werden (z.B. Erbbaurech-<br />

te, Abbaurechte, Wohnungseigentum).<br />

03210 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />

Zur Position »Kinder- und Jugendeinrichtungen« gehören Tageseinrichtungen für Kinder in Form<br />

von Krippen, Kindergärten und Horte sowie Einrichtungen mit altersgemischten Gruppen, aber<br />

auch Sonderschulkindergärten. Weiterhin fallen hierunter Einrichtungen der Jugendarbeit in Form<br />

von Kinder- und Jugendferien-/-erholungsstätten, Einrichtungen der Stadtranderholung, Jugend-<br />

heime, Jugendzentren, Jugendbildungsstätten u.a. Außerdem sind hier auch die sonstigen Ein-<br />

richtungen zur Förderung junger Menschen und Familien zu erfassen.<br />

03220 Schulen<br />

Zur Position »Schulen« gehören Grundschulen einschließlich Schulkindergärten, Hauptschulen<br />

Realschulen und Abendrealschulen als Weiterbildungskolleg, Gymnasien und Abendgymnasien<br />

als Weiterbildungskolleg sowie Kollegs als Institute zur Erlangung der Hochschulreife als Weiter-<br />

bildungskolleg, Gesamtschulen als organisatorische und pädagogische Zusammenführung der<br />

Schulformen in der Sekundarstufe I, Förderschulen in allen ihren Ausformungen, aber auch Be-<br />

rufskollegs mit Berufsschule, Berufsfachschule, Fachschule und Fachoberschule einschließlich<br />

der Schulsporthallen.<br />

03230 Wohnbauten<br />

Zur Position »Wohnbauten« gehören alle <strong>zum</strong> Zwecke des Wohnens von Menschen errichteten<br />

Gebäude bzw. bebauten Grundstücke der Kommune und ihrer Betriebe, die dadurch den Men-<br />

schen einen Schutz vor Witterungseinflüssen gewähren und den Aufenthalt von Menschen ges-<br />

tatten.<br />

03240 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />

Unter die Position »Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude« fallen die Verwaltungs-<br />

und Betriebsgebäude, z.B. Feuerwehrgerätehäuser, Rettungswachen, Werkstätten, Lagerhallen,<br />

Parkhäuser, Tiefgaragen, Garagen, Bestattungseinrichtungen, aber auch das Infrastrukturvermö-<br />

gen im weiteren Sinne, das nicht im Bereich „Infrastrukturvermögen“ erfasst werden darf. Dazu<br />

gehören insbesondere Einrichtungen, die der Bildung und Kultur, der Gesundheit, der Erholung<br />

und Freizeit dienen, z.B. Volkshochschulen, Bibliotheken, Museen, Ausstellungen, Theater, Ki-<br />

nos, Bühnen, Orchester, Opernhäuser, Begegnungsstätten, Bürgerhäuser u.a.<br />

Ebenso sind Krankenhäuser, Soziale Einrichtungen, Sportstätten oder Mehrzweck- und Messe-<br />

hallen, Einrichtungen, die dem Sozialen oder dem Sport dienen, Stadthallen, Krankenhäuser oder<br />

Sanatorien hier zu erfassen.<br />

23


03300 Infrastrukturvermögen<br />

Der Bereich »Infrastrukturvermögen« umfasst die öffentlichen Einrichtungen, die ausschließlich nach<br />

ihrer Bauweise und Funktion dazu bestimmt sind der örtlichen Infrastruktur zu dienen (Infrastrukturver-<br />

mögen im engeren Sinne). Dazu zählen Grundstücke mit Straßen, Kanalisation und sonstige Verkehrs-,<br />

Ver- und Entsorgungseinrichtungen, z.B. Kläranlagen, Sonderbauwerke.<br />

Wegen ihrer Eigenart und der sich daraus ergebenden eingeschränkten Verwendungsmöglichkeit ist das<br />

Infrastrukturvermögen im engeren Sinne in der Bilanz gesondert auszuweisen. Die übrigen öffentlichen<br />

Einrichtungen, z.B. Krankenhäuser, Bildungsinstitutionen und Kultur- und Sozialeinrichtungen (Infrastruk-<br />

turvermögen im weiteren Sinne) sind hier nicht zu erfassen (vgl. Erläuterungen zur Position »Sonstige<br />

Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude«).<br />

24<br />

03310 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />

Unter dieser Sammelposition ist sämtlicher Grund und Boden des kommunalen sowie des be-<br />

trieblichen Infrastrukturvermögens zu erfassen und zwar unabhängig von den darauf befindlichen<br />

Gebäuden oder sonstigen Aufbauten. Zu beachten ist dabei, dass der Grundstücksbegriff im <strong>NKF</strong><br />

auf die wirtschaftliche Einheit abstellt, so dass mehrere bürgerlich-rechtliche Einzelgrundstücke<br />

bzw. Flurstücke, aber auch nur ein Teil von einem solchen, ein Grundstück im Sinne des Bewer-<br />

tungsrechtes bilden können/kann. Die Grundstücke des Infrastrukturvermögens bestehen – ins-<br />

besondere im Außenbereich – oftmals aus einer Vielzahl von Flurstücken bzw. Teilflurstücken mit<br />

z.T. unterschiedlichen Nutzungsarten, z.B. Straßen, Graben, Verkehrsbegleitfläche, Grünland,<br />

etc. In diesen Fällen ist zu prüfen, in welchem Umfang eine wirtschaftliche Einheit gegeben ist.<br />

03320 Brücken und Tunnel<br />

Zu dieser Position gehören alle Brücken und Tunnel als oberirdische ingenieurtechnische Bau-<br />

werke, unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzung für Fußgänger, Straßen- oder Schienenver-<br />

kehr.<br />

Die Zuführungswege zu den Brücken und Tunnel der Kommune sind jedoch unter der Position<br />

»Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen« zu erfassen. Unterirdische<br />

ausgebaute Abwasserbeseitigungsanlagen gehören dagegen nicht zu dieser Position. Sie sind<br />

unter »Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen« zu erfassen.<br />

03330 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />

Neben dem Streckennetz der Kommunen und ihrer Betriebe beinhaltet diese Position sämtliche<br />

dem Betrieb des Streckennetzes unmittelbar dienende <strong>Anlagen</strong> der Streckenausrüstung, z.B.<br />

Gleisunterbau, Schienen, Weichen, Oberleitungen, Signale, Funk- und Telefonanlagen für die<br />

Streckensicherung sowie die sonstige Betriebstechnik.<br />

03340 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

Zu dieser Position gehören die ausgebauten Abwasserbeseitigungsanlagen, also sämtliche bau-<br />

lichen Teile des Kanalnetzes, z.B. Kanäle, Grundstücksanschlüsse, Straßenabläufe. Dazu gehö-<br />

ren aber auch die maschinellen Teile des Kanalnetzes, z.B. Dauerpumpwerke, Hochwasserpum-<br />

pen. Die Kläranlagen der Kommune und ihrer Betriebe, Stauraumkanäle, Regenrückhaltebecken,<br />

Regenwasserbehandlungsanlagen u.a. sowie öffentliche Toiletten sind ebenfalls dieser Position<br />

zuzuordnen.


03350 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />

Alle kommunalen und betrieblichen Straßen, als begeh- und befahrbare, befestigte und klassifi-<br />

zierte Verkehrswege, die von Fußgängern und verschiedenen Fahrzeugen benutzt werden, eine<br />

glatte Oberfläche haben und dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder diesem dienen, sind<br />

unter dieser Position zu erfassen. Aber auch Wege und Plätze, deren Nutzung für den öffentli-<br />

chen Verkehr mit Fahrzeugen und Fußgängern errichtet worden sind, fallen darunter.<br />

Zu beachten ist, dass zur öffentlichen Straße der Straßenkörper, das Zubehör und die Nebenan-<br />

lagen (vgl. § 2 StrWG <strong>NRW</strong>) gehören. So zählen <strong>zum</strong> Zubehör sämtliche zur Verkehrsführung<br />

und Verkehrssteuerung eingesetzten Einrichtungen und <strong>Anlagen</strong>, z.B. Verkehrsschilder, Ampeln<br />

u.a.<br />

03360 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />

Dieser Position sind die sonstigen Vermögengenstände des Infrastrukturvermögens zuzuordnen,<br />

wenn diese nicht unter den zuvor genannten Positionen gesondert zu erfassen sind. Die hier zu-<br />

zuordnenden Vermögensgegenstände können z.B. Rückhaltebecken für Regenwasser sein, aber<br />

auch Einrichtungen und <strong>Anlagen</strong>, die dem Hochwasserschutz dienen.<br />

03410 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />

Dieser Position sind kommunale Bauten zuzuordnen, die sich nicht auf eigenem Grund und Boden des<br />

»Konzerns Kommune«, sondern auf »konzernfremdem« Grund und Boden befinden. Das bestehende<br />

Rechtsverhältnis zwischen der Kommune, ihrem Betrieb und dem Dritten als Grundstückseigentümer<br />

beinhaltet entgegen den grundstücksgleichen Rechten kein das Grundverhältnis sicherndes dingliches<br />

Recht. Es ist vielmehr ein vertraglich gesichertes Recht, z. B. durch Miet- oder Pachtvertrag und ggf. mit<br />

dauernder dinglicher Sicherung des Nutzungsverhältnisses durch eine beschränkte persönliche Dienst-<br />

barkeit. Der fremde Grundstückseigentümer gestattet dadurch der Kommune oder ihrem Betrieb, eine<br />

bauliche Anlage auf seinem Grund und Boden vorzuhalten.<br />

Diese Position hat besondere Bedeutung für den Bereich der baulichen <strong>Anlagen</strong> in Form von Betriebsvor-<br />

richtungen, z.B. Trafostationen, Druckreglerstationen, die keine betrieblichen Einrichtungen, sondern eine<br />

selbstständige bauliche Einheit darstellen, und sich nicht auf Grundstücken der Kommune oder ihrer Be-<br />

triebe befinden. Hierbei ist zu beachten, dass die Eigentumsverhältnisse aus Sicht des »Konzerns Kom-<br />

mune« betrachtet werden müssen. Unter dieser Position dürfen daher nur Bauten ausgewiesen werden,<br />

die sich auf »konzernfremdem« Grund und Boden (Grundstücken) befinden.<br />

03510 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />

Zu dieser Position gehören Vermögensgegenstände der Kommune oder ihrer Betriebe, deren Erhaltung<br />

wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Kultur und Geschichte im öffentlichen Interesse liegt. Dies sind z.B.<br />

Gemälde, Skulpturen, Antiquitäten, Sammlungen u.a. Vermögensgegenstände kulturhistorischer Bedeu-<br />

tung. Dagegen ist Kunst am Bau, die mit dem Gebäude der Kommune oder ihres Betriebes verbunden ist<br />

und keinen eigenständigen Vermögensgegenstand darstellt, nicht dieser Position zuzuordnen.<br />

Zu dieser Position gehören auch alle Arten von Denkmälern, auch die Baudenkmäler, die als bauliche<br />

<strong>Anlagen</strong> nicht zu den Gebäuden gehören. So sind z.B. Kriegerdenkmäler, Ehrenfriedhöfe oder Säulen,<br />

Gedenktafeln und Gedenksteine sowie Wegekreuze dieser Position zuzuordnen. Als Bodendenkmäler<br />

sind Ausgrabungen und ggf. sonstige archäologische Funde hier auszuweisen.<br />

03610 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />

Alle Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, die der kommunalen oder der betrieblichen Leistungserstellung<br />

dienen, sind unter dieser Position zu erfassen. Dies gilt nur, wenn diese Wirtschaftsgüter als Vermögens-<br />

25


gegenstände selbstständig bewertbar und als nicht fest mit einem Gebäude verbunden zu bewerten sind.<br />

Technische Geräte, die als Betriebs- und Geschäftsausstattung genutzt werden, gehören nicht zu dieser<br />

Position. Zu den technischen <strong>Anlagen</strong> und Maschinen gehören sämtliche vom unbeweglichen Vermögen<br />

abgegrenzte Betriebsvorrichtungen, z.B. Blockheizkraftwerke, Notstromaggregate, Druckmaschinen,<br />

Kompressoren, Lastenaufzüge, Klimaanlagen, Autoaufzüge in Parkhäusern, Verkaufsautomaten, Tresor-<br />

anlagen, Schauvitrinen, etc.<br />

Der Position sind auch die marktgängigen Fahrzeuge, z.B. Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Busse,<br />

Anhänger, Krafträder, Fahrräder u.a., zuzuordnen, sowie Spezialfahrzeuge, z.B. Einsatzfahrzeuge der<br />

Feuerwehr, Löschboote, Friedhofsbagger oder Kehrmaschinen, aber auch die Entsorgungsfahrzeuge der<br />

Abfall- und Abwasserbeseitigung.<br />

Dagegen gehören Einrichtungen, die der Strom-, Gas- und Wasserversorgung dienen -wie bereits aufge-<br />

zeigt- zu dem Bereich »Infrastrukturvermögen«. Grundstücksbezogene Entwässerungssysteme, die zu<br />

Friedhöfen, Park- u.ä. Grünanlagen gehören, sind unter Positionen mit entsprechender Bezeichnung<br />

auszuweisen.<br />

03710 Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

Zur Position »Betriebs- und Geschäftsausstattung« gehören alle Vermögensgegenstände, die dem all-<br />

gemeinen Geschäftsbetrieb dienen. Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung sind z.B. Stühle, Tische,<br />

Schränke, PC u.a. zu zählen. Aber auch der fachlich geprägte Geschäftsbetrieb ist dazuzurechnen, mit<br />

der Folge, dass auch Schaufeln, Spaten und Harken der Grünpflege, Strahlrohre und Schläuche im Feu-<br />

erwehrbereich, Spielsachen in Kindertageseinrichtungen, Geschirr in der Altentagesstätte sowie Lehr-,<br />

Lern- und sonstiges Unterrichtsmaterial gleichfalls dieser Position zuzuordnen sind. Sofern bei den ein-<br />

zelnen voll zu konsolidierenden Betrieben gleiche Vermögenswerte nicht nach einem Vereinfachungsver-<br />

fahren (z.B. Fest- oder Gruppenbewertung) bewertet werden, muss im Rahmen des Gesamtabschlusses<br />

keine Angleichung erfolgen, wenn unterschiedliche Zwecksetzungen bestehen.<br />

Zu dieser Position gehören auch die geringwertigen Wirtschaftsgüter (60 bis 410 Euro netto) bzw. die<br />

Vermögensgegenstände, die steuerrechtlich im Rahmen des zulässigen Sammelpostens abgeschrieben<br />

werden (150 bis 1.000 Euro netto). Eine Angleichung der Behandlung auf das geltende Recht für den<br />

Kreis Unna (GemHVO <strong>NRW</strong>) erfolgt aus Gründen der Wesentlichkeit nicht.<br />

03800 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

26<br />

03800 Geleistete Anzahlungen<br />

o 03810 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

o 03820 Geleistete Anzahlungen an Sonstige<br />

Hier sind die geleisteten Anzahlungen der Kommune sowie ihrer Betriebe zu erfassen. Die Posi-<br />

tion beinhaltet die geldlichen Vorleistungen der Kommune/Betriebe auf noch zu erhaltende Sach-<br />

anlagen, z.B. Grundstücke, Gebäude, technische <strong>Anlagen</strong>, oder auf Vermögensgegenstande, die<br />

als <strong>Anlagen</strong> im Bau zu klassifizieren sind. In diesen Fällen besteht ein schwebendes Geschäft,<br />

das dem Erwerb eines Vermögensgegenstandes des Sachanlagevermögens dient, dem noch<br />

kein fertiggestellter Vermögensgegenstand gegenüber steht. Die Höhe der geleisteten Anzahlun-<br />

gen (Nennwert) ist aus den diesbezüglichen Zahlungsströmen, bezogen auf den Abschlussstich-<br />

tag, zu ermitteln. Auf immaterielle Vermögensgegenstände geleistete Anzahlungen sind nicht un-<br />

ter dieser Position, sondern im Bereich „Immaterielle Vermögensgegenstände“ gesondert zu er-<br />

fassen.


Die hier gebuchten Beträge sind nach Erhalt der Sachanlage in die entsprechende Position um-<br />

zubuchen.<br />

03830 <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

Die <strong>Anlagen</strong> im Bau der Kommune oder ihrer Betriebe sind unter einer gesonderten Position zu<br />

erfassen. Sie bilden den Wert noch nicht fertiggestellter Sachanlagen auf einem eigenen oder auf<br />

einem fremden Grundstück ab. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Definition der Herstel-<br />

lungskosten eines Vermögensgegenstands nach § 33 GemHVO <strong>NRW</strong>. Es ist die Höhe der Auf-<br />

wendungen, bezogen auf den Abschlussstichtag, für die bis zu diesem Stichtag noch nicht fertig<br />

gestellten <strong>Anlagen</strong> auf Grund von Fremdleistungen oder Eigenleistungen zu erfassen. Eine Auf-<br />

teilung der Aufwendungen für <strong>Anlagen</strong> im Bau nach den einzelnen (endgültigen) Bilanzposten<br />

des Sachanlagevermögens ist bei dieser Position nicht erforderlich.<br />

Die hier gebuchten Beträge sind nach Inbetriebnahme des Anlagegutes in die entgültige Bilanz-<br />

position umzubuchen.<br />

10000 Finanzanlagen<br />

10100 Anteile an verbundenen Unternehmen<br />

o 10110 Anteile an verbundenen Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />

o 10120 Anteile an sonstigen verbundenen Unternehmen<br />

Unter diesen Positionen sind Anteile an öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Organisatio-<br />

nen (Unternehmen) anzusetzen, die von der Kommune oder einem ihrer Betriebe in der Absicht<br />

gehalten werden, eine dauernde Verbindung zu diesen Organisationseinheiten herzustellen. Als<br />

verbundene Unternehmen gelten regelmäßig privatrechtliche Unternehmen, wenn diese unter der<br />

einheitlichen Leitung der Kommune stehen bzw. die Kommune auf das Unternehmen einen be-<br />

herrschenden Einfluss ausübt. Dieser ist i.d.R. anzunehmen, wenn eine Beteiligung von mehr als<br />

50% vorliegt oder andere Gründe, z.B. ein Vertrag, dafür sprechen.<br />

10200 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />

o 10210 Anteile an assoziierten Unternehmen aus den Einzelabschlüssen<br />

o 10220 Unterschiedsbetrag aus der Equity-Konsolidierung<br />

Ein Unternehmen ist assoziiert, wenn ein in den kommunalen Gesamtabschluss einbezogenes<br />

Unternehmen auf dieses Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss ausübt. Dies liegt i.d.R. vor,<br />

wenn mindestens 20% (widerlegbar) der Anteile gehalten werden. Erfasst werden unter dieser<br />

Position nur die assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode im Gesamtabschluss<br />

konsolidiert werden. Bei erstmaliger Anwendung der Equity-Methode ist ein Unterschiedsbetrag,<br />

der sich aus der Gegenüberstellung des Beteiligungsbuchwertes und des anteiligen Eigenkapitals<br />

(Buchwert) ergibt, gesondert zu erfassen.<br />

10310 Übrige Beteiligungen<br />

Bei dieser Position sind die Beteiligungen zu erfassen, die nicht assoziierte Unternehmen im Sin-<br />

ne des Gesamtabschlusses sind.<br />

10400 Sondervermögen<br />

o 10410 Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis<br />

o 10420 Sonstiges Sondervermögen<br />

27


28<br />

Hier sind Sondervermögen gem. § 97 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong> (z.B. Eigenbetriebe) zu erfassen.<br />

10500 Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

o 10510 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

o 10520 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

Unter dieser Position sind Wertpapiere der Kommune oder ihrer Betriebe zu erfassen, die keine<br />

Anteile an verbundenen Unternehmen oder Beteiligungen darstellen, z.B. Anleihen, Schuldver-<br />

schreibungen oder RWE-Aktien. Sie stellen eine Kapitalanlage aus den der Kommune oder ihrem<br />

Betrieb gehörenden Finanzmitteln dar. Dazu sind Wertpapiere mit Mitgliedsund Bezugsrechten,<br />

z.B. Anteile an Investmentfonds, aber auch Wertpapiere mit Forderungsrechten, z.B. Obligatio-<br />

nen, Anleihen, Pfandbriefe etc., zu zählen. Die Arten von Wertpapieren werden u.a. durch § 1<br />

Abs. 11 des Gesetzes über das Kreditwesen bestimmt. Sind die Wertpapiere dazu bestimmt,<br />

dauernd der Kommune oder einem ihrer Betriebe zu dienen, handelt es sich um Wertpapiere des<br />

Anlagevermögens. Bei einem geplanten Verbleib der Wertpapiere von weniger als einem Jahr bei<br />

der Kommune oder einem ihrer Betriebe sind diese dem Umlaufvermögen zuzuordnen.<br />

10600 Ausleihungen<br />

• 10610 Ausleihungen an verbundene Unternehmen<br />

o 10611 Ausleihungen an verbundene Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />

o 10612 Ausleihungen an sonstige verbundene Unternehmen<br />

• 10621 Ausleihungen an Beteiligungen<br />

• 10630 Ausleihungen an Sondervermögen<br />

o 10631 Ausleihungen an Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis<br />

o 10632 Ausleihungen an sonstige Sondervermögen<br />

• 10641 Ausleihungen von kommunalen Betrieben an Kommune<br />

• 10651 Sonstige Ausleihungen<br />

Hier werden Ausleihungen als langfristige Forderungen der Kommune oder eines ihrer Betriebe erfasst,<br />

die durch Hingabe von Kapital erworben wurden und dem Geschäftsbetrieb der Kommune oder des Be-<br />

triebes dauerhaft (>1 Jahr) dienen sollen, z.B. langfristige Darlehen, Grund- und Rentenschulden, Hypo-<br />

theken, rückzahlbare Zuwendungen.<br />

Nicht zu den Ausleihungen gehören jedoch langfristige Forderungen der Kommune oder eines Betriebes<br />

aus Lieferungen und Leistungen.<br />

Für Ausleihungen gelten die allgemeinen Bewertungsgrundsätze (Anschaffungskostenprinzip).<br />

Bei Ausleihungen wird der beizulegende Wert durch den voraussichtlichen Rückzahlungsbetrag be-<br />

stimmt, welcher bei unverzinslichen oder niedrig verzinslichen Ausleihungen auf den Bilanzstichtag abzu-<br />

zinsen ist. Ist die Ausleihung allerdings mit einer Gegenleistungsverpflichtung des Empfängers verbun-<br />

den, so ist von einer Abzinsung abzusehen, z.B. bei der Schaffung von Sozialwohnungen im sozialen<br />

Wohnungsbau sowie von Arbeitsplätzen im Rahmen der Wirtschaftsförderung. Es sind auch Rückde-<br />

ckungsansprüche der Kommune und ihrer Betriebe, die durch den Abschluss einer langfristigen Kapital-<br />

versicherung -z.B. einer Beamtenpensionsversicherung- bestehen, hier zu erfassen. Derartige Ansprüche<br />

der Kommune berühren nicht die Erfassung der Pensionsrückstellungen.


12000 Vorräte<br />

Unter der Position »Vorräte« sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse und unfertige<br />

Leistungen (Dienstleistungen in Arbeit), fertige Erzeugnisse und Waren getrennt von den darauf geleiste-<br />

ten Anzahlungen anzusetzen. Diese Vorräte werden i.d.R. <strong>zum</strong> kurzfristigen Verbrauch oder zur Weiter-<br />

veräußerung durch die Kommune oder einen ihrer Betriebe angeschafft oder hergestellt. Die unfertigen<br />

Leistungen müssen selbstständig bewertbar sein und i.d.R. auf einem Vertrag beruhen. Aber auch Bau-<br />

oder Gewerbegrundstücke, die unter dieser Zwecksetzung der Weiterveräußerung erworben werden,<br />

sind unter dem Umlaufvermögen und damit unter dieser Position zu erfassen.<br />

12100 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren<br />

o 12110 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe<br />

o 12120 Waren und Grundstücke des Umlaufvermögens<br />

Unter der Position »Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe« sind die Materialien zu erfassen, die unmit-<br />

telbar der kommunalen oder betrieblichen Produktion dienen. Die Rohstoffe gehen als Grundstof-<br />

fe und wichtige Bestandteile in die unfertigen und fertigen Erzeugnisse ein. Ebenso die Hilfsstof-<br />

fe, die jedoch nur einen untergeordneten Bestandteil der Erzeugnisse darstellen.<br />

Durch die Betriebsstoffe wird u.a. die Produktion unterstützt. Verfügt die Kommune oder einer ih-<br />

rer Betriebe über Waren, sind dies von Dritten gekaufte Vermögensgegenstände, die von der<br />

Kommune oder dem Betrieb ohne wesentliche Be- oder Verarbeitung zur Weiterveräußerung be-<br />

schafft wurden, z.B. Familienstammbücher bei der Kommune. Als Vorräte sind jedoch nur Lager-<br />

bestände an verwertbaren Materialien zu berücksichtigen.<br />

Unter der Position 12120 sind auch die Grundstücke des Umlaufvermögens zu erfassen.<br />

12200 Geleistete Anzahlungen für Vorräte<br />

o 12210 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />

o 12220 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige<br />

Unter diesen Positionen sind die Anzahlungen der Kommune oder eines ihrer Betriebe als Vor-<br />

leistungen auf Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens zu erfassen. Diese Leistungen<br />

sind i.d.R. an Dritte auf Grund abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsverträge bereits er-<br />

folgt, auch wenn die Lieferungen oder Leistungen des Dritten noch aussteht.<br />

1300 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

13110 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital<br />

o 13111 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis<br />

o 13112 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen<br />

Unter diesen Positionen sind die eingeforderten und noch nicht eingezahlten ausstehenden Ein-<br />

lagen auf das gezeichnete Kapital (bzw. Stammkapital bei der GmbH) und ähnliche Beträge als<br />

Forderungen und unter der entsprechenden Bezeichnung zu erfassen. Sie haben eine besondere<br />

Bedeutung, so dass sie nicht in der Position »Sonstige Forderungen« aufgehen dürfen.<br />

13120 Sonstige Forderungen<br />

o 13121 Sonstige Forderungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

o 13122 Sonstige Forderungen an Sonstige<br />

29


30<br />

Unter der Position »Sonstige Forderungen« sind die Ansprüche der Kommune und ihrer Betriebe<br />

auszuweisen, die aus dem öffentlich-rechtlichen und dem privatrechtlichen Handeln gegenüber<br />

Dritten entstehen und nicht als längerfristige Ausleihungen unter dem Finanzanlagevermögen zu<br />

erfassen sind. Sie sind nicht nach ihrer Entstehung im zivilrechtlichen Sinne, sondern im bilanziel-<br />

len Sinne (wirtschaftliche Betrachtung) anzusetzen. D.h. die Betriebe und die Kommunen müssen<br />

ihre Leistungspflicht erfüllt haben, so dass ihnen deshalb eine Gegenleistung zusteht bzw. ihnen<br />

deshalb (vollstreckbare) Ansprüche zugewachsen sind. Ein Ansatz in der Gesamtbilanz ist dabei<br />

von den tatsächlichen objektiven Verhältnissen <strong>zum</strong> Abschlussstichtag aus Sicht des »Konzerns<br />

Kommune« abhängig.<br />

Unter diese Position gehören auch Lohn- und Gehaltsvorschüsse an Mitarbeiter, Arbeitgeberdar-<br />

lehen und Schadenersatzansprüche.<br />

13200 Sonstige Vermögensgegenstände<br />

o 13210 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />

o 13220 Sonstige Vermögensgegenstände von Sonstigen<br />

Unter der Sammelposition »Sonstige Vermögensgegenstände« sind Ansprüche der Kommune<br />

oder ihrer Betriebe gegen Dritte zu erfassen, die keiner anderen Position zugeordnet werden<br />

können. Ebenfalls sind hier zur Veräußerung vorgesehene Vermögensgegenstände des Anlage-<br />

vermögens, die nicht mehr genutzt werden, anzusetzen (mit Ausnahme der zur Veräußerung an-<br />

stehenden Bau- und Gewerbegrundstücke, die im Vorratsvermögen zu erfassen sind). Auch die<br />

sog. antizipativen Aktivposten (sonstige Forderungen aus der Periodenabgrenzung) und ein aus-<br />

zuweisender Vorsteuerüberhang sind hier anzusetzen.<br />

14000 Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

• 14100 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

• 14200 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

Auch im Umlaufvermögen bedarf es der Erfassung von Wertpapieren unter einer gesonderten Position,<br />

denn unter den Finanzanlagen sind nur Wertpapiere des Anlagevermögens zu erfassen.<br />

Die Kommune und ihre Betriebe besitzen aber auch vielfach Wertpapiere, die nach ihrer Zweckbestim-<br />

mung nicht dauerhaft der Kommune oder einem ihrer Betriebe dienen sollen.<br />

Solche »kurzfristigen« Wertpapiere sind dem Umlaufvermögen zuzuordnen und unter dieser Position zu<br />

erfassen. Sie haben i.d.R. einen geplanten Verbleib von weniger als einem Jahr.<br />

15100 Liquide Mittel<br />

Unter dieser Position sind alle liquiden Mittel der Kommune und ihrer Betriebe in Form von Bar- oder<br />

Buchgeld anzusetzen, über die die Kommune oder ein Betrieb frei verfügen kann.<br />

Der Kassenbestand umfasst alle in den Kassen vorhandenen Banknoten und Münzen in in- und auslän-<br />

discher Währung. Das Geld in ausländischer Währung ist unter Beachtung des Realisationsprinzips mit<br />

dem am Abschlussstichtag geltenden Geldkurs in Euro umzurechnen.<br />

Unter Guthaben sind Kontokorrent-, Festgeld- und Sparguthaben bei sämtlichen Banken zu verstehen.<br />

Die Kommune oder ihr Betrieb muss aber über ihre Guthaben frei verfügen können.<br />

Aber auch noch nicht eingelöste Schecks, die sich im Besitz der Kommune/Betriebe befinden, sind hier-<br />

unter zu erfassen. Eingeräumte, aber von der Kommune oder einem ihrer Betriebe noch nicht in An-<br />

spruch genommene Kredite bilden für diese keine Guthaben bei Kreditinstituten und sind nicht unter die-


ser Position zu erfassen. Auch fremde Finanzmittel der Kommune sind hier zu erfassen, wenn für diese<br />

Mittel das wirtschaftliche Eigentum vorliegt. Dagegen besteht für Finanzmittel im Rahmen eines Treu-<br />

handvermögens keine Erfassungspflicht.<br />

Auf Grund des Bruttoprinzips dürfen Negativsalden auf Bankkonten nicht mit Positivsalden auf anderen<br />

Bankkonten verrechnet werden. Weisen Bankkonten einen Negativsaldo aus, sind sie auf der Passivseite<br />

der Gesamtbilanz unter der Position »Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten« auszuweisen.<br />

16000 Aktive Rechnungsabgrenzung (RAP)<br />

Unter einer gesonderten Position sind die Rechnungsabgrenzungsposten zu erfassen, die auf der Aktiv-<br />

seite der kommunalen sowie der betrieblichen Bilanz anzusetzen sind. Sie stellen bilanztechnische Pos-<br />

ten und keine Vermögensgegenstände dar und dienen der periodischen Ergebnisermittlung, wenn eine<br />

Rechnungsabgrenzung durch andere Bilanzposten nicht möglich ist, z.B. in Form geleisteter Anzahlun-<br />

gen. Es sind Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz anzusetzen, wenn Ausgaben vor dem Ab-<br />

schlussstichtag eines Haushaltsjahres geleistet werden, diese aber Aufwendungen für eine bestimmte<br />

Zeit nach diesem Tag darstellen (transitorische Posten), z.B. geleistete Zuwendungen, Vorauszahlungen<br />

von Miete und Pacht, Versicherungsprämien usw. In dem bei der Bildung der Rechnungsabgrenzungs-<br />

posten festgelegtem Zeitraum, ist in jedem Geschäftsjahr eine periodenbezogene ergebniswirksame Auf-<br />

lösung bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten vorzunehmen. Bei der Bildung der Rechnungsab-<br />

grenzungsposten ist außerdem der Grundsatz der Wesentlichkeit zu beachten.<br />

16110 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen)<br />

Aktive latente Steuern (§ 274 HGB) entstehen, wenn das steuerliche Ergebnis größer ist als das<br />

des handeslrechtlichen Einzelabschlusses. Die höheren Steuern werden durch die Aktivierung<br />

»neutralisiert«, so dass der Steueraufwand dem Ergebnis der HB I entspricht. In Folgeperioden<br />

wird der dann zu geringe Steueraufwand durch die Auflösung des Postens entsprechend korri-<br />

giert. Im Rahmen der Erstellung der KB II ist dieser Posten mangels Ansatzwahlrecht in der<br />

GemHVO <strong>NRW</strong> aufzulösen.<br />

16120 Abgrenzung latenter Steuern aus der Konsolidierung<br />

Gem. § 306 HGB sind aktive latente Steuern aus der Konsolidierung im Gesamtabschluss zu be-<br />

rücksichtigen.<br />

16200 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten<br />

o 16210 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

o 16220 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen<br />

Unter diesen Positionen sind alle sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zu erfassen,<br />

also grundsätzlich alle vor dem Abschlussstichtag geleisteten Ausgaben, soweit sie Aufwand für<br />

eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.<br />

17100 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />

Sollte das Eigenkapital des »Konzerns Kommune« insgesamt nicht ausreichen, einen ggf. in der Ge-<br />

samtergebnisrechnung auftretenden Jahresfehlbetrag im Gesamtabschluss zu decken, ist in der Ge-<br />

samtbilanz die auftretende Differenz hier anzusetzen.<br />

31


P PASSIVA<br />

20100 Allgemeine Rücklage<br />

Die Position »Allgemeine Rücklage« stellt die Differenz zwischen den Aktivposten der Gesamtbilanz und<br />

den übrigen Passivposten einschließlich der besonderen Rücklagen und der Ausgleichsrücklage sowie<br />

eines möglichen Unterschiedsbetrages aus der Kapitalkonsolidierung dar. Deren Umfang hängt somit von<br />

den in die Gesamtbilanz aufzunehmenden Ansätzen des Vermögens und der Schulden ab.<br />

32<br />

20110 Allgemeine Rücklage<br />

In dieser Position wird die entsprechende Bilanzposition des kommunalen Einzelabschlusses<br />

nach <strong>NKF</strong> dargestellt.<br />

20120 Grundkapital/Stammkapital<br />

Unter dieser Position sind das Nominalkapital oder Nennkapital einer Kapitalgesellschaft bzw. ei-<br />

nes Sondervermögens, auf das sich Angaben <strong>zum</strong> Besitz von Anteilen der Kommune oder Dritter<br />

beziehen, zu erfassen. Dieses Grund- bzw. Stammkapital ist netto auszuweisen. Das bedeutet,<br />

dass ggf. die nicht eingeforderten, ausstehenden Einlagen hiervon abzusetzen sind.<br />

20130 Kapitalrücklage<br />

In der Position »Kapitalrücklage« sind alle Beträge auszuweisen, die bei der Emission von Antei-<br />

len einschließlich von Bezugsanteilen über den Nennbetrag hinaus und bei der Ausgabe von An-<br />

leihen für Wandlungs- und Optionsrechte <strong>zum</strong> Erwerb von Anteilen erzielt werden.<br />

Außerdem sind hier zu erfassen:<br />

• die Beträge von Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzugs für ih-<br />

re Anteile (Vorzugsaktien) leisten,<br />

• sonstige Zuzahlungen der Gesellschafter in das Eigenkapital.<br />

Neben der in den Einzelabschlüssen der kommunalen Betriebe ausgewiesenen Kapitalrücklage<br />

werden unter dieser Position auch Kapitaleinlagen der Kommune an ihre Sondervermögen (Ei-<br />

genbetriebe) erfasst.<br />

20140 Gewinnrücklagen<br />

Unter der Position »Gewinnrücklagen« sind Rücklagen aus bereits erwirtschafteten und versteu-<br />

erten Gewinnen vergangener Perioden, die nicht ausgeschüttet wurden (thesaurierte Gewinne)<br />

zu erfassen.<br />

20150 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />

Hier sind dann Beträge zu erfassen, wenn der im Rahmen der Kapitalkonsolidierung ermittelte<br />

Zeitwert des Eigenkapitals eines voll zu konsolidierenden kommunalen Betriebes den entspre-<br />

chenden Beteiligungsbuchwert (i.d.R. die Anschaffungskosten) übersteigt.<br />

20160 Vorabausschüttung<br />

Hier sind ggf. Vorabausschüttungen auf den Jahresüberschuss auszuweisen.<br />

20210 Sonderrücklagen<br />

In der Sonderrücklage sind gem. § 43 Abs. 4 GemHVO <strong>NRW</strong> noch nicht zweckentsprechend verwendete<br />

Zuwendungen für die Anschaffung/Herstellung von Vermögensgegenständen auszuweisen, bei denen<br />

der Zuwendungsgeber eine ertragswirksame Auflösung ausgeschlossen hat. Darüber hinaus kann diese


gebildet werden, um beschlossene Anschaffungen/Herstellungen von Vermögensgegenständen zu si-<br />

chern.<br />

20310 Ausgleichsrücklage<br />

Die Position »Ausgleichsrücklage« ist auf die Übernahme des entsprechenden Ansatzes in der Bilanz der<br />

Kommune ausgerichtet. Sie dient im kommunalen Einzelabschluss dazu, im Bedarfsfall den gesetzlich<br />

verpflichtenden Haushaltsausgleich sicherzustellen (vgl. § 75 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong>). Daher ist von dieser<br />

Position nur die Kommune selbst betroffen.<br />

20410 Gewinnvortrag/Verlustvortrag<br />

Hier ist ein Gewinn- oder Verlustvortrag zu erfassen. Dies entspricht den Posten der HB I.<br />

20510 Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag<br />

Unter dieser Position ist ein Gesamtjahresüberschuss oder ein Gesamtjahresfehlbetrag zu erfassen, der<br />

dem Gesamtergebnis der Gesamtergebnisrechnung entspricht.<br />

20610 Gesamtbilanzgewinn/-verlust<br />

Sofern die Bilanz unter Berücksichtigung einer vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahreser-<br />

gebnisses aufgestellt wurde, tritt an die Stelle des Postens »Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag« (siehe<br />

20510) der Posten »esamtbilanzgewinn/-verlust«(vgl. § 268 Abs. 1 HGB).<br />

20710 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />

Die Position »Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter« soll Anteile Dritter am Eigenkapital<br />

eines voll zu konsolidierenden Betriebes im Rahmen der Konsolidierung gesondert erfassen (gem. § 307<br />

Abs. 1 HGB). Im Rahmen der Neubewertung sind auch die auf andere Gesellschafter entfallenden stillen<br />

Reserven aufzudecken und hier anteilig auszuweisen.<br />

21000 Sonderposten<br />

Die Sonderposten werden aufgrund der Vermögensübertragungen Dritter mit dem Vorbehalt einer be-<br />

stimmten Verwendung für den kommunalen/betrieblichen Bereich gebildet (Schenkungen, Spenden, Zu-<br />

wendungen). Wesentliche Voraussetzung zur Bildung von Sonderposten ist der direkte Bezug, der zwi-<br />

schen Sonderposten und einem bestimmten Aktivposten hergestellt werden muss (Ausnahme: Sonder-<br />

posten für den Gebührenausgleich). Dies erlaubt bei vorzunehmenden Abschreibungen auf abnutzbare<br />

Vermögensgegenstände eine entsprechende ertragswirksame Auflösung des betreffenden Sonderpos-<br />

tens. Wegen der Bedeutung dieser Sonderposten bei der Finanzierung der Kommunen/Betriebe sind<br />

Differenzierungen je nach bedeutender Herkunft der investiven Finanzmittel vorzunehmen, die nachfol-<br />

gend inhaltlich vorgestellt werden.<br />

21100 Sonderposten für Zuwendungen<br />

o 21110 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

o 21120 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen<br />

Hier sind die erhaltenen investiven Zuwendungen zu erfassen. Sie stellen für die Kommune und<br />

ihre Betriebe zusätzliche Finanzierungsmittel dar, die jedoch nicht unmittelbar als Kapitalbeitrag<br />

(Fremdkapital/Eigenkapital) zu bilanzieren sind. Diese Finanzmittel bilden vielmehr Ergebnisbei-<br />

träge, die jährlich den Abschreibungen für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens als Er-<br />

träge gegenüber gestellt werden. Die Kommune und ihre Betriebe haben deshalb die erhaltenen<br />

Zuwendungen als Sonderposten zu passivieren, die ihnen für investive Maßnahmen gewährt<br />

werden und nicht frei verwendet werden dürfen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Zuwen-<br />

33


34<br />

dungen projektbezogen oder pauschal gewährt werden. Es muss sich dabei aber um nicht rück-<br />

zahlbare Zuwendungen handeln.<br />

Für die Passivierung der erhaltenen investiven Zuwendungen stellt der vom Zuwendungsgeber<br />

festgelegte investive Verwendungszweck die Verbindung zu den damit finanzierten Vermögens-<br />

gegenständen her. Erst nach zweckentsprechender Verwendung der erhaltenen Zuwendung er-<br />

hält dieses Kapital den für den Ansatz als Sonderposten in der Bilanz notwendigen Eigenkapital-<br />

charakter. Die Bilanzierung von erhaltenen Zuwendungen als Sonderposten in der Bilanz hat da-<br />

her immer im Gleichklang mit der Aktivierung des betreffenden Vermögensgegenstandes zu er-<br />

folgen.<br />

Wenn rückzahlbare Zuwendungen als Darlehen gewährt werden, die für die Kommune oder ihre<br />

Betriebe eine Verpflichtung zur Rückzahlung beinhalten, stellen diese Zuwendungen für die<br />

Kommune und ihre Betriebe Verbindlichkeiten dar und sind in der Gesamtbilanz entsprechend<br />

anzusetzen.<br />

Auch für erhaltene Zuwendungen für den Erwerb von nicht abnutzbaren Anlagevermögen, z.B.<br />

unbebaute Grundstücke, sind in der Bilanz entsprechende Sonderposten zu bilden. Derartige<br />

Sonderposten bleiben jedoch so lange unverändert, wie die Kommune bzw. ein Betrieb über den<br />

betreffenden Vermögensgegenstand verfügt.<br />

21200 Sonderposten für Beiträgen<br />

o 21210 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

o 21220 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen<br />

Hier sind die erhaltenen Beiträge nach den §§ 8, 9 und 11 des Kommunalabgabengesetzes <strong>NRW</strong><br />

(KAG <strong>NRW</strong>), die von der Kommune oder einem ihrer Betriebe zur Herstellung, Anschaffung oder<br />

Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen oder <strong>Anlagen</strong> erhoben worden sind zu erfassen. Aber<br />

auch Erschließungsbeiträge nach § 127 des Baugesetzbuches (BauGB) sind als Sonderposten,<br />

zu erfassen, weil sie Finanzierungszahlungen für Investitionsmaßnahmen der Kommune oder ih-<br />

rer Betriebe darstellen, z.B. Beiträge der Anlieger für den Bau der Straße.<br />

21310 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />

Hier sind Überschüsse aus der Gebührenkalkulation zu erfassen. Die Kommune oder ein Betrieb<br />

ist nach § 6 Abs. 3 KAG <strong>NRW</strong> verpflichtet, eine am Ende eines Kalkulationszeitraumes beste-<br />

hende Kostenüberdeckung innerhalb der nächsten drei Jahre wieder auszugleichen. Dies bedeu-<br />

tet, die Kostenüberdeckung in die nächste Gebührenkalkulation einzustellen, denn die Kommune<br />

oder der Betrieb darf über die von den Gebührenzahlern zuviel erhaltenen Beträge nicht frei ver-<br />

fügen, sondern muss diese wieder den Gebührenzahlern zu Gute kommen lassen.<br />

21400 Sonstige Sonderposten<br />

o 21410 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

o 21420 Sonstige Sonderposten von Sonstigen<br />

o 21430 Sonderposten mit Rücklageanteil<br />

Unter diesen Positionen werden alle sonstigen der Kommune oder einem ihrer Betriebe von Drit-<br />

ten gewährte Leistungen erfasst, bei denen die Voraussetzungen für die Bildung eines Sonder-<br />

postens vorliegen. Dazu sind z.B. Schenkungen in Form von Geld- oder Sachleistungen und<br />

rechtlich unselbstständige Stiftungen zu zählen, weil die Kommune oder ein Betrieb rechtlicher<br />

und wirtschaftlicher Eigentümer der ihnen übergebenen Vermögenswerte wird.


Unter der Position »Sonderposten mit Rücklageanteil« sind die nach dem Steuerrecht zulässigen<br />

Rücklagen zu erfassen, wenn in bestimmten Fällen Rücklagen aus dem unversteuerten Gewinn<br />

gebildet worden sind. Auf Grund der umgekehrten Maßgeblichkeit ist der Sonderposten mit Rück-<br />

lageanteil in der Handelsbilanz auszuweisen. Übernimmt ein voll zu konsolidierender Betrieb die-<br />

sen Posten aus seinem Einzelabschluss, so ist dieser in der KB II zu eliminieren, da nach <strong>NKF</strong><br />

ein Ansatzverbot besteht.<br />

22000 Rückstellungen<br />

Gem. § 36 GemHVO <strong>NRW</strong> besteht für kommunale Rückstellungssachverhalte eine Passivierungspflicht<br />

(kein Passivierungswahlrecht). Dabei sind die zulässigen Sachverhalte für Rückstellungsbildungen in<br />

dieser Vorschrift abschließend aufgezählt. Sie werden nachfolgend erläutert.<br />

22110 Pensionsrückstellungen<br />

Unter dieser Position sind sowohl Alt- als auch Neuzusagen als Pensionsrückstellungen zu erfas-<br />

sen. Basierend auf den relevanten Datengrundlagen zu diesen Alt- und Neuzusagen sind sämtli-<br />

che zukünftigen Aufwendungen aus bestehenden Pensionen sowie sämtliche Pensionsanwart-<br />

schaften zu ermitteln. Im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung kommt für die Ermitt-<br />

lung der Höhe der Rückstellungen nur das Teilwertverfahren in Betracht. Das Anwartschaftsbar-<br />

wertverfahren wurde dafür nicht vorgesehen. Dabei entspricht der Barwert der Anwartschaft <strong>zum</strong><br />

Zeitpunkt des Eintritts der Pensionierung der Gesamtsumme der auf den Abschlussstichtag ab-<br />

gezinsten zukünftigen Pensionszahlungen.<br />

Mit der Rückstellungsbildung wird <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Pensionszusage begonnen. Auf der Basis<br />

einer Einmalrückstellung erfolgt die ratierliche Ansammlung bis <strong>zum</strong> Pensionsbeginn (Barwert).<br />

Bei der Bemessung der Rückstellungen wird ein kommunal einheitlicher Zinsfuß von 5 v.H.<br />

zugrunde gelegt. Bei Personen, die nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst weitere An-<br />

sprüche gegenüber der Kommune / dem Betrieb behalten, z.B. Beihilfeansprüche, sind auch die-<br />

se Ansprüche bei der Ermittlung der Rückstellungen zu berücksichtigen.<br />

22210 Rückstellung für Deponien und Altlasten<br />

Unter dieser Position sind die Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Depo-<br />

nien zu erfassen. Sie stellen die zukünftigen zu erbringenden Leistungen für eine Rekultivierung<br />

und Nachsorge der Deponien und zur Sanierung von Altlasten dar, zu denen die Kommune oder<br />

ein Betrieb, z.B. auf Grund gesetzlicher Vorschriften, verpflichtet ist. Die Bewertung der Rückstel-<br />

lung kann sich an dem Verteilungsschlüssel „Verfüllmengenanteil der einzelnen Nutzungsjahre“<br />

orientieren.<br />

Unter dieser Position sind auch die Rückstellungen für die Beseitigung von Altlasten zu erfassen.<br />

Eine Verpflichtung zur Beseitigung von Altlasten kann bei Grundstücken bestehen, wenn eine<br />

behördliche Verpflichtung zur Beseitigung der Altlasten ausgesprochen wurde. Eine Rückstellung<br />

für die Beseitigung von Altlasten ist noch nicht anzusetzen, wenn nur eine Absicht der Kommune<br />

oder eines Betriebes zur Beseitigung einer Altlast besteht.<br />

22300 Instandhaltungsrückstellungen<br />

Unter dieser Position sind Rückstellungen für nicht umgesetzte Instandhaltungen zu erfassen.<br />

Für eine Rückstellungsbildung muss die Durchführung des Vorhabens in der mittelfristigen Er-<br />

gebnis- und Finanzplanung (lfd. Jahr zzgl. die nächsten drei Jahre) vorgesehen sein. Dazu müs-<br />

sen die vorzunehmenden Maßnahmen einzeln beschrieben und wertmäßig beziffert sein. Insbe-<br />

35


36<br />

sondere ist sicherzustellen, dass keine laufenden Schönheitsreparaturen einbezogen werden. Zu<br />

beachten ist, dass bei einem späteren Verzicht auf die vorgesehenen Instandhaltungsmaßnah-<br />

men die gebildeten Instandhaltungsrückstellungen zwar ertragswirksam aufgelöst werden, jedoch<br />

gleichzeitig auch eine Korrektur des Wertansatzes des betreffenden Vermögensgegenstandes<br />

vorzunehmen ist, die als außerplanmäßige Abschreibung ebenfalls die Ergebnisrechnung be-<br />

rührt.<br />

22400 Steuerrückstellungen<br />

o 22410 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune<br />

o 22420 Steuerrückstellungen gegenüber Sonstigen<br />

o 22430 Passive latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

o 22440 Passive latente Steuern aus Einzelabschlüssen<br />

Unter den Positionen 22410 und 22420 sind analog HGB Beträge als Steuerrückstellungen zu er-<br />

fassen, um den Steueraufwand des Geschäftsjahres zutreffend darstellen zu können.<br />

Für passive latente Steuern ist gegebenenfalls in der HB I eine Rückstellung zu bilden. Passive<br />

latente Steuern sind jedoch wegen § 306 HGB auf zeitliche Differenzen sowohl aus der HB I als<br />

auch aus der KB II und aus zusätzlichen Konsolidierungsmaßnahmen (z.B. Kapitalkonsolidierung<br />

gemäß § 301 HGB) anzusetzen, sofern sie ergebniswirksam entstanden sind und ihre Auflösung<br />

in künftigen Geschäftsjahren voraussichtlich zu steuerlichen Belastungen (steuerrechtliches Er-<br />

gebnis kleiner als handelsrechtliches Ergebnis) führt.<br />

22500 Sonstige Rückstellungen<br />

o 22510 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis<br />

o 22520 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen<br />

Hier werden die Rückstellungen für andere ungewisse Verbindlichkeiten, z.B. Rückstellungen für<br />

Altersteilzeit, für nicht beanspruchten Urlaub, für Arbeitszeitguthaben, für Verpflichtungen gegen-<br />

über anderen Dienstherren, aber auch Rückstellungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für<br />

drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, Prozesskostenrückstellungen und Rückstel-<br />

lungen für Verlustübernahmen erfasst. Bei den Verpflichtungsrückstellungen muss eine Verpflich-<br />

tung der Kommune/des Betriebes gegenüber Dritten bestehen, z.B. auf Grund von Verträgen<br />

(privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Vereinbarungen) oder von gesetzlichen Regelungen.<br />

Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Dritte Kenntnis von seinem Anspruch hat.<br />

Auch ist zu beachten, dass andere als in § 36 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> genannte Aufwandsrück-<br />

stellungen nicht gebildet werden dürfen, denn sie stellen nur eine Verpflichtung der Kommu-<br />

ne/des Betriebes gegenüber sich selber dar. Hat ein voll zu konsolidierender Betrieb solche Auf-<br />

wandsrückstellungen gebildet, sind diese im Rahmen der KB II ergebniswirksam zu eliminieren.<br />

Hat ein Betrieb unter den sonstigen Rückstellungen auch Instandhaltungsrückstellungen ange-<br />

setzt, sind diese unter der gesonderten Position (siehe 22310) zu erfassen.<br />

30100 Anleihen<br />

• 30110 Anleihen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

• 30120 Anleihen von Sonstigen<br />

Die Anleihen sind unter einer gesonderten Position zu erfassen. Sie stellen eine Finanzierungsform für<br />

Fremdkapital dar, bei der das benötigte Kapital von einer unbestimmten Zahl von Geldgebern durch den


Kauf von Wertpapieren aufgebracht wird. Die von der Kommune oder einem ihrer Betriebe ausgebrach-<br />

ten Wertpapiere werden an der Börse gehandelt und unterliegen damit auch den üblichen Kursschwan-<br />

kungen. Beispiele für Anleihen sind Teilschuldverschreibungen (Obligationen), Gewinnschuldverschrei-<br />

bungen u.a. Die Anleihe ist bei der erstmaligen Bewertung (Zeitpunkt der Entstehung) mit dem Rückzah-<br />

lungsbetrag zu passivieren, unabhängig davon, wie hoch der tatsächlich zur Verfügung gestellte Betrag<br />

ist. Ist der Rückzahlungsbetrag einer Anleihe höher als der Einzahlungsbetrag, so darf der Unterschieds-<br />

betrag (Disagio) als Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert werden. Liegt der Einzahlungsbetrag über<br />

dem Rückzahlungsbetrag, so muss die Differenz (Agio) in der Bilanz durch einen passiven Rechnungs-<br />

abgrenzungsposten entsprechend der Kapitalnutzung über die Laufzeit verteilt werden. Unter dieser Posi-<br />

tion dürfen keine Schuldscheindarlehen erfasst werden. Genussscheine sind dann unter Anleihen aus-<br />

zuweisen, wenn sie ausschließlich Gläubigerrechte verbriefen.<br />

30200 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />

• 30210 VB aus Krediten für Investitionen ggü. dem Vollkonsolidierungskreis<br />

• 30220 VB aus Krediten für Investitionen ggü. Sonstigen<br />

Unter den Positionen »Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen« sind Geldbeträge zu erfassen,<br />

die von einem Dritten mit der Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden sind, das aufgenommene Kapi-<br />

tal dem Kreditgeber zurückzuzahlen. Diese Kredite werden im Rahmen privatrechtlicher Rechtsgeschäf-<br />

te, z.B. als Schuldscheindarlehen u.a., aufgenommen. Hier sind nur die Kredite zu erfassen, die auf<br />

Grund von Investitionsmaßnahmen aufgenommen wurden (vgl. § 86 GO <strong>NRW</strong>).<br />

Der Rückzahlungsbetrag stellt dann den zu passivierenden Wertansatz dar, wenn nicht der volle Rück-<br />

zahlungsbetrag zugeflossen ist. Als Anschaffungswert einer Darlehensverpflichtung gilt deren Nennwert.<br />

Der Unterschiedsbetrag, z.B. auf Grund von Agio, Disagio, Damnum oder Abschlussgebühren kann als<br />

aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz ausgewiesen werden. Wenn Kredite mit Endfälligkeit<br />

aufgenommen werden, so steht der Kredit während der gesamten Laufzeit der Kommune/dem Betrieb in<br />

voller Höhe zur Verfügung. Bei einem Tilgungsdarlehen (Annuitätendarlehen, Ratendarlehen) hingegen<br />

verringert sich die Verbindlichkeit laufend und im Allgemeinen gleichmäßig über die Vertragslaufzeit.<br />

30300 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />

• 30310 VB aus Krediten zur Liquiditätssicherung ggü. dem Vollkonsolidierungskreis<br />

• 30320 VB aus Krediten zur Liquiditätssicherung ggü. Sonstigen<br />

Unter diesen Positionen sind nur die Kredite zu erfassen, die als Betriebsmittel zur Liquiditätssicherung<br />

(Liquiditätskredite) aufgenommen wurden (vgl. § 89 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong>). Hier sind auch die Bankkonten zu<br />

erfassen, die einen negativen Saldo ausweisen (vgl. auch Erläuterungen zur Position »liquide Mittel«).<br />

Mit den Liquiditätskrediten wird die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Kommune oder eines<br />

Betriebes gesichert, die im Rahmen privatrechtlicher Rechtsgeschäfte aufgenommen werden. Ein<br />

Hauptmerkmal dieses Betriebsmittelkredites ist seine kurze Laufzeit, entweder nach Tagen oder Monaten<br />

bestimmt, aber jeweils immer nicht länger als ein Jahr. Bei ihnen wird zwischen Festbetragskrediten und<br />

Kontokorrentkrediten unterschieden.<br />

30400 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />

• 30410 VB aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen ggü. dem Vollkon-<br />

solidierungskreis<br />

• 30420 VB aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen ggü. Sonstigen<br />

37


Unter diesen Positionen sind die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte der Kommune und ihrer Betriebe zu<br />

erfassen. Dazu zählen z.B. Schuldübernahmen, Leibrentenverträge, Verträge über die Durchführung<br />

städtebaulicher Maßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz, Gewährung von Schuldendiensthil-<br />

fen an Dritte, Leasingverträge, PPP-Verträge oder Restkaufgelder im Zusammenhang mit Grundstücks-<br />

geschäften. Von besonderer Bedeutung sind Leibrentenverträge und Leasingverträge. Leibrentenverträ-<br />

ge gehören zu den Rentenverpflichtungen. Sie können im Rahmen eines Vermögenserwerbs vorkom-<br />

men, <strong>zum</strong> Beispiel bei der Anschaffung eines Grundstückes auf Rentenbasis.<br />

30500 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

38<br />

• 30510 VLL ggü. dem Vollkonsolidierungskreis<br />

• 30520 VLL ggü. Sonstigen<br />

Hier sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu erfassen. Dies sind Verpflichtungen<br />

aufgrund von Kauf- und Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen, Miet- und Pachtverträgen und ähnli-<br />

chen Verträgen, bei denen die Erbringung der eigenen (Gegen-)Leistung (z.B. die Zahlung für eine emp-<br />

fangene Leistung) noch aussteht. Analog <strong>zum</strong> Handelsrecht werden die Verbindlichkeiten aus Lieferun-<br />

gen und Leistungen gesondert ausgewiesen.<br />

Bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist der Rückzahlungsbetrag der Betrag, den der<br />

Schuldner zur Erfüllung der Verpflichtung aufbringen muss (Erfüllungsbetrag). Die Lieferantenverbindlich-<br />

keit ist grundsätzlich mit dem Rechnungsbetrag anzusetzen. Bei Inanspruchnahme des Skontos mindern<br />

sich die Verbindlichkeit und die Anschaffungskosten der bezogenen Güter erst im Zeitpunkt der tatsächli-<br />

chen Inanspruchnahme (Zahlung der Rechnung; vgl. EStH 6.2).<br />

Es ist das Saldierungsverbot zu beachten, nach dem eine Forderung an einen Lieferanten nicht mit einer<br />

Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen verrechnet werden darf. Eine Ausnahme besteht bei<br />

geleisteten Anzahlungen auf Lieferungen und Leistungen oder wenn die Voraussetzungen für eine Auf-<br />

rechnung nach § 387 BGB vorliegen. Bei gegenseitigem Anerkenntnis kann haushaltstechnisch lediglich<br />

eine Verrechnung im Rahmen der Zahlungsabwicklung vorgenommen werden.<br />

30600 Sonstige Verbindlichkeiten<br />

• 30610 Sonstige Verbindlichkeiten ggü. dem Vollkonsolidierungskreis<br />

• 30620 Sonstige Verbindlichkeiten ggü. Sonstigen<br />

Als Auffangposition sind hier alle sonstigen Verbindlichkeiten zu erfassen. Hierunter fallen Verbindlichkei-<br />

ten, die nicht auf der Grundlage von Warengeschäften oder einem entgeltlichen Leistungsaustausch be-<br />

ruhen. Zu den sonstigen Verbindlichkeiten gehören insbesondere Steuerverbindlichkeiten inkl. eines ggf.<br />

auszuweisenden Umsatzsteuerüberhangs, Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern,<br />

abzuführende Lohn- und Kirchensteuer der Beschäftigten u.Ä. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind im<br />

Zeitpunkt ihrer Begründung einzubuchen. Der Rückzahlungsbetrag stellt den zu passivierenden Wertan-<br />

satz dar.<br />

Unter dieser Position sind auch Verpflichtungen zu erfassen, die bei der Kommune oder einem Betrieb<br />

wegen erhaltener rückzahlbarer Zuwendungen bestehen (Transferverbindlichkeiten).<br />

Erhaltene Anzahlungen sind ebenfalls hier zu erfassen. Die gesonderte Erfassung entsteht vielfach dar-<br />

aus, dass erhaltene investive Zuwendungen noch nicht zweckentsprechend verwendet worden sind. Liegt<br />

dies vor, darf für die erhaltene Zuwendung noch kein Sonderposten angesetzt werden, denn dieser ist<br />

erst zeitgleich mit dem durch Dritte mitfinanzierten Vermögensgegenstand in der Bilanz anzusetzen.


38000 Passive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)<br />

• 38100 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

• 38200 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen<br />

Der Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite der kommunalen/betrieblichen Bilanz ist Aus-<br />

druck einer Leistungsverpflichtung der Kommune/Betriebe, die der ergebniswirksamen Vereinnahmung<br />

der erhaltenen zeitraumbezogenen Zahlung entgegen steht. Unter dieser Position sind daher passive<br />

Rechnungsabgrenzungsposten anzusetzen, wenn Einnahmen vor dem Abschlussstichtag geleistet wer-<br />

den, diese aber Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (transitorische Posten).<br />

Als wesentliches Kriterium für die Entscheidung, ob Einnahmen als Erträge dem abgelaufenen Haus-<br />

haltsjahr oder einem Folgejahr zuzuordnen sind, ist auf den wirtschaftlichen Grund abzustellen.<br />

Hierbei ist zu prüfen, inwiefern Einnahmen durch bestimmte, im abgelaufenen Jahr empfangene Gegen-<br />

leistungen oder erst durch künftig zu erwartende Gegenleistungen wirtschaftlich verursacht sind. Dies<br />

kann z.B. bei Vorauszahlungen von Miete und Pacht, oder durch andere einmalige und im Voraus ge-<br />

zahlte Entgelte von Dritten gegeben sein. In dem bei der Bildung der Rechnungsabgrenzungsposten<br />

festgelegten Zeitraum, ist in jedem Geschäftsjahr eine periodenbezogene ergebniswirksame Auflösung<br />

vorzunehmen. Sie erfolgt i.d.R. in gleichmäßigen (planmäßigen) Raten.<br />

39000 Wertberichtigungen zu Forderungen<br />

• 39100 Einzelwertberichtigungen zu Forderungen<br />

• 39200 Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen<br />

Die Forderungsberichtigungskonten sind gegen die Forderungskonten zu saldieren.<br />

Erläuterungen zu Positionen der Gesamtergebnisrechnung (Summenergebnisrechnung)<br />

OE Ordentliche Gesamterträge<br />

40000 Steuern und ähnliche Abgaben<br />

• 40100 Steuern und ähnliche Abgaben vom Vollkonsolidierungskreis<br />

• 40200 Steuern und ähnliche Abgaben von Sonstigen<br />

Hier sind erhaltene Steuern und ähnliche Abgaben zu erfassen. Die Kommune oder ein Betrieb ist z.B.<br />

nach § 1 Abs.1 KAG <strong>NRW</strong> berechtigt, Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) zu erheben, soweit<br />

nicht Bundes- oder Landesgesetze etwas anderes bestimmen. Es sind die von der Kommune aufgrund<br />

ihrer Steuerhoheit erhobenen Gemeindesteuern (z.B. Gewerbe-, Grundsteuer) und die Gemeindeanteile<br />

an Gemeinschaftssteuern zu erfassen. Steuerähnliche Abgaben sind z.B. die Fremdenverkehrsabgabe<br />

oder Abgaben von Spielbanken.<br />

41000 Zuwendungen und allgemeine Umlagen<br />

• 41100 Zuwendungen und allgemeine Umlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

• 41200 Zuwendungen und allgemeine Umlagen von Sonstigen<br />

Hier sind erhaltene Zuwendungen und Umlagen zu erfassen. Zu den Zuwendungen zählen Zuweisungen<br />

und Zuschüsse als Übertragungen, die nicht ausdrücklich für die Durchführung von Investitionen geleistet<br />

werden, z.B. Schlüsselzuweisungen und Bedarfszuweisungen vom Land, sonstige allgemeine Zuweisun-<br />

39


gen und Zuwendungen für laufende Zwecke. Zuweisungen sind Übertragungen finanzieller Mittel zwi-<br />

schen Gebietskörperschaften. Zuschüsse sind Übertragungen vom unternehmerischen und übrigen Be-<br />

reich an Kommunen (oder umgekehrt; z.B. Spenden und Zuschüsse).<br />

Auch Erträge aus der Auflösung von in der Bilanz angesetzten Sonderposten aus investiven Zuwendun-<br />

gen fallen unter diese Position.<br />

Allgemeine Umlagen, die vom Land oder von anderen Gemeinden/Gemeindeverbänden ohne Zweckbin-<br />

dung an einen bestimmten Aufgabenbereich zur Deckung des Finanzbedarfs aufgrund eines bestimmten<br />

Schlüssels geleistet werden, z.B. die Kreisumlage, gehören ebenfalls zur Position 41000.<br />

42000 Sonstige Transfererträge<br />

40<br />

• 42100 Sonstige Transfererträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

• 42200 Sonstige Transfererträge von Sonstigen<br />

Unter die Position »Sonstige Transfererträge« fallen die Übertragungen von Finanzmitteln, denen keine<br />

konkreten Gegenleistungen der Kommune oder eines Betriebes gegenübersteht und die nicht gesondert<br />

als Steuern und ähnliche Abgaben, erhaltene Zuwendungen und allgemeine Umlagen zu erfassen sind.<br />

Zu den Erträgen sind der Ersatz von sozialen Leistungen, z.B. Erstattungen von zu Unrecht gezahlten<br />

Sozialhilfeleistungen, aber auch Schuldendiensthilfen, die zur Erleichterung des Schuldendienstes für<br />

aufgenommene Kredite, insbesondere zur Reduzierung der Zinsbelastungen, gewährt werden, zu zählen.<br />

Aber auch Schenkungen Dritter, die einen Ertrag für die Kommune oder ihre Betriebe darstellen und an-<br />

dere vergleichbare Leistungen, sind hier zu erfassen.<br />

43000 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte<br />

• 43100 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />

• 43200 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen<br />

Unter der Position »Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte« sind Gebühren und zweckgebundene Abga-<br />

ben für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und <strong>Anlagen</strong> sowie für die Inanspruchnahme wirt-<br />

schaftlicher Dienstleistungen zu erfassen. Beispiele sind z.B. Passgebühren, Parkgebühren, Friedhofs-<br />

gebühren, Gebühren des Rettungsdienstes und der Feuerwehr, Gebühren für die Nutzung von Einrich-<br />

tungen der Abwasserbeseitigung oder der Straßenreinigung. Der Ersatz von besonderen Auslagen kann<br />

mit den Verwaltungsgebühren zusammen erfasst werden.<br />

Auch zweckgebundene Abgaben, z.B. Kurtaxe, Kurbeiträge, sind hier zu erfassen, wenn diese nicht für<br />

die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen erhoben werden: also Entgelte, die auf<br />

den Grundsätzen des KAG <strong>NRW</strong> erhoben werden.<br />

Auch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge, die für investive Maßnahmen erhoben<br />

wurden, sowie von Sonderposten für den Gebührenausgleich, also von Erträgen, die den Gebührenzah-<br />

lern wieder zu Gute kommen müssen, sind hier zu erfassen.<br />

Erhaltene Verwarnungs- und Bußgelder sind nicht hier, sondern unter der Position »sonstige ordentliche<br />

Erträge« zu erfassen.<br />

44000 Privatrechtliche Leistungsentgelte<br />

• 44100 Privatrechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />

• 44200 Privatrechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen<br />

Unter der Position »Privatrechtliche Leistungsentgelte« sind die Entgelte zu erfassen, bei denen der Leis-<br />

tungserbringung ein privates Rechtsverhältnis zu Grunde liegt. Bei z.B. Verkauf von Waren, Drucksachen


und sonstigen Erzeugnissen, Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Betriebsanlagen, Ein-<br />

trittsgeldern, Umsatzerlöse aus Lieferungen und Leistungen, sind die erzielten Entgelte hier als Erträge<br />

zu erfassen. Aber auch Erträge aus Erbbaurechtsverhältnissen sowie andere vergleichbare Leistungen<br />

gehören zu dieser Position.<br />

45000 Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />

• 45100 Kostenerstattungen und Kostenumlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

• 45200 Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Sonstigen<br />

Unter der Position »Kostenerstattungen und Kostenumlagen« sind Erträge zu erfassen, die von der Kom-<br />

mune oder einem Betrieb aus der Erbringung von Gütern und Dienstleistungen für eine andere Stelle, die<br />

diese vollständig oder anteilig erstattet, erwirtschaftet werden. Der Erstattung liegt i.d.R. ein auftragsähn-<br />

liches Verhältnis zu Grunde. Unerheblich ist, auf welcher Rechtsgrundlage die Erstattungspflicht beruht<br />

und ob die Erstattung die Kosten der Kommune/des Betriebs als Empfänger voll oder nur teilweise deckt.<br />

Wenn die Aufwendungen der Kommune oder des Betriebes, die im Auftrag eines Dritten geleistet wur-<br />

den, nicht exakt berechnet, sondern nur pauschal ermittelt und in Rechnung gestellt werden, handelt es<br />

sich um die Erhebung einer Kostenumlage. Dies ist jedoch keine Umlage, wie sie von den Umlagever-<br />

bänden zur allgemeinen Finanzierung ihres Haushalts erhoben werden.<br />

Ebenfalls hier zu erfassen sind Erträge aus einer (aufgabenbezogenen) Leistungsbeteiligung bei Leistun-<br />

gen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II<br />

46000 Sonstige ordentliche Erträge<br />

• 46100 Erträge aus Personalgestellung vom Vollkonsolidierungskreis<br />

• 46200 Sonstige ordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

• 46300 Sonstige ordentliche Erträge von Sonstigen<br />

Unter dieser Sammelposition sind alle Erträge, die nicht den anderen Ertragspositionen zuzuordnen sind,<br />

zu erfassen. Dies sind z.B.<br />

• Erträge aus der Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens (über Buchwert),<br />

• ordnungsrechtliche Erträge (Verwarnungs- und Bußgelder, Zwangsgelder u.a.),<br />

• Auflösung von sonstigen Sonderposten (sofern nicht einer speziellen Position zugeordnet),<br />

• Erhaltene Steuererstattungen (aus Vorjahren),<br />

• Erträge aus Zuschreibungen bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens,<br />

• Erträge aus Zahlungseingängen von in Vorjahren ausgebuchten Forderungen,<br />

• Ertragswirksame Änderung von Bestandskonten, z.B. die Auflösung einer gebildeten Rückstel-<br />

lung, weil der Grund dafür entfallen ist,<br />

• Skontoertrag (sofern Skonto nicht bei den Aufwendungen abgesetzt wird),<br />

• Erhaltener Schadenersatz,<br />

• Beitreibungsgebühren und Säumniszuschläge,<br />

• Erträge aus der Inanspruchnahme von Bürgschaften und Gewährverträgen,<br />

• Konzessionsabgaben nach der Konzessionsabgabenverordnung.<br />

41


42<br />

Erstattungen im Rahmen von Personalgestellungen sind unter dieser Position anzusetzen und ggf.<br />

im Rahmen der Konsolidierung zu eliminieren.<br />

47100 Aktivierte Eigenleistungen<br />

Unter der Position »Aktivierte Eigenleistungen« ist der Ertragswert zu erfassen, wenn von der Kommune<br />

oder einem Betrieb aktivierungsfähige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens selbst erstellt wer-<br />

den. Diese Position ist die Gegenposition zu den Aufwendungen der Kommune oder des Betriebes zur<br />

Herstellung von Anlagevermögen, sofern diese Aufwendungen auch Herstellungskosten nach § 33 Abs. 3<br />

GemHVO <strong>NRW</strong> darstellen, z. B. Materialaufwand und Personalaufwand für selbst erstellte Gebäude,<br />

Spielgeräte, usw. Dagegen sind Fremdmaterial und Fremdleistungen als Aufwendungen zu erfassen.<br />

Weil die Nettomethode nicht zur Anwendung kommen darf, müssen die aktivierten Eigenleistungen in<br />

ihrer Höhe mit den damit in Zusammenhang stehenden aktivierbaren Herstellungsaufwendungen über-<br />

einstimmen.<br />

48100 Bestandsveränderungen<br />

Erhöht sich der Bestand an fertigen oder unfertigen Erzeugnissen oder unfertigen Leistungen im Ver-<br />

gleich <strong>zum</strong> Vorjahr, so stellt dies einen Ertrag dar, der unter dieser Position zu erfassen ist. Grundlage<br />

der Ermittlung der Bestandsveränderungen ist die Inventur <strong>zum</strong> Bilanzstichtag, bei der Mengen- und<br />

Wertveränderungen zu ermitteln sind. Weil sich die Bestandsveränderungen aus Mengen- und/oder Be-<br />

wertungsänderungen ergeben können, ist bei dieser Position ggf. auch ein negativer Ertrag, der durch<br />

eine Verminderung des Bestandes entstehen kann, auszuweisen.<br />

OA Ordentliche Gesamtaufwendungen<br />

50000 Personalaufwendungen<br />

• 55100 Aufwendungen aus Personalgestellung im Vollkonsolidierungskreis<br />

• 55200 Sonstige Personalaufwendungen<br />

Zu dieser Position gehören alle anfallenden Aufwendungen für die Beamten und tariflich Beschäftigten<br />

sowie für weitere Personen, die aufgrund von Arbeitsverträgen beschäftigt werden.<br />

Aufwandswirksam sind die Bruttobeträge einschließlich der Nebenbezüge und Lohnnebenkosten, z.B.<br />

Überstundenentlohnung, Weihnachtsgeld, Sozialversicherungsbeiträge u.a. Auch Beihilfen sowie Unter-<br />

stützungsleistungen sind unter dieser Position zu erfassen. Die jährlichen Zuführungen zu Pensionsrück-<br />

stellungen für die aktiv Beschäftigten sowie Rückstellungen für Urlaubsansprüche und Arbeitszeitgutha-<br />

ben sowie Zuführungen zu anderen personalwirtschaftlichen Rückstellungen zählen ebenfalls zu dieser<br />

Position. Als Beiträge zu Versorgungskassen fallen z.B. die Arbeitgeberanteile zur Zusatzversorgungs-<br />

kasse hierunter.<br />

Zahlungen der Kommune/Betriebe für nicht beschäftigte Schwerbehinderte (»Schwerbeschädigtenabga-<br />

be«) sind nicht hier, sondern unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu erfassen.<br />

51100 Versorgungsaufwendungen<br />

Zu dieser Position gehören alle anfallenden Versorgungsleistungen für die nicht mehr tätigen Beschäftig-<br />

ten und deren Angehörige. Ggf. können auch zusätzlich Zuführungen zu Pensionsrückstellungen (vgl. §<br />

36 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong>) anfallen, soweit sich die Ansprüche für den Kreis der Versorgungsempfänger<br />

verändert haben, z.B. durch Veränderungen der Sterbetafeln, die zur Berechung der Rückstellungen<br />

herangezogen werden. Außerdem sind unter dieser Position noch weitere Aufwendungen zu erfassen,<br />

z.B. Beiträge zur Sozialversicherung, aber auch Beihilfen an die Versorgungsempfänger, soweit dafür


nicht die entsprechenden Rückstellungen ausreichen. Die jährlichen Umlagezahlungen an Versorgungs-<br />

kassen für Beamte können ganz oder teilweise Aufwendungen sein. Dies ist abhängig davon, in welchem<br />

Umfang die Pensionsrückstellungen die Versorgungsverpflichtungen der Kommune/Betriebe <strong>zum</strong> Ab-<br />

schlussstichtag abdecken. Der Wertansatz der Pensionsrückstellungen ist an einem Abschlussstichtag<br />

nur dann herab zu setzen, wenn der Ansatz höher ist, als es dem Barwert der insgesamt noch zu leisten-<br />

den Versorgungszahlungen entspricht.<br />

52000 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen<br />

• 52100 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

• 52200 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an Sonstige<br />

Hier sind alle Aufwendungen, die mit dem kommunalen und betrieblichen Verwaltungs- und Geschäfts-<br />

handeln (Betriebszweck) bzw. Umsatz- oder Verwaltungserlösen wirtschaftlich zusammenhängen, zu<br />

erfassen. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umfassen deshalb u.a. Aufwendungen für<br />

Fertigung, Vertrieb, Waren. Auch gehören abweichend von der entsprechenden HGB-Position- die Auf-<br />

wendungen für die Bewirtschaftung des Anlagevermögens sowie Aufwendungen für die Unterhaltung zu<br />

dieser Position.<br />

Erhaltungsaufwand dient unabhängig seiner Größenordnung dazu, Gegenstände in einem ordnungsge-<br />

mäßen Zustand zu erhalten. Hauptmerkmal dieser Aufwendungen ist, dass sie durch die gewöhnliche<br />

Nutzung des Gegenstandes veranlasst werden. Dazu gehören die Unterhaltung eigener, gemieteter oder<br />

gepachteter Gebäude, Grundstücke und <strong>Anlagen</strong> sowie der zu den Gebäuden gehörenden Außenanla-<br />

gen.<br />

Unter diese Position fallen auch die Aufwendungen für die Haltung (Unterhaltung und Instandsetzung)<br />

von Fahrzeugen z.B. für Betriebsstoffe, Schmierstoffe, Reifenerneuerungen, Pflege- und Inspektionskos-<br />

ten, KFZ-Steuern, KFZ-Versicherungsbeiträge, GEZ-Gebühren für Radios in dienstlich genutzten KFZ.<br />

Dazu gehören die Haltung eigener, gemieteter oder geleaster Fahrzeuge.<br />

Als Aufwendungen für die Bewirtschaftung eigener, gemieteter oder gepachteter Grundstücke, Gebäude<br />

und einzelner Räume kommen z.B. in Betracht Energiekosten, Heizung, Wasser, Reinigung, Versiche-<br />

rung, Bewachung, Steuern und die Behebung von Schadensfällen.<br />

Ebenso sind hier Kostenerstattungen und Kostenumlagen, die von der Kommune oder einem Betrieb<br />

wegen der Erbringung von Gütern und Dienstleistungen durch eine andere Stelle zu zahlen sind und<br />

dafür ein auftragsähnliches Verhältnis vorliegt, zu erfassen.<br />

Außerdem sind hier die sonstigen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen, z.B. Lernmittel (nach dem<br />

Lernmittelfreiheitsgesetz), Erwerb von Vorräten und Schülerbeförderungskosten zu erfassen.<br />

53000 Bilanzielle Abschreibungen<br />

• 53100 Abschreibungen von Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäfts-<br />

betriebs<br />

• 53200 Abschreibungen auf den GoF aus den Einzelabschlüssen<br />

• 53300 Abschreibungen auf den GoF aus der Vollkonsolidierung<br />

• 53400 Abschreibungen auf den GoF aus Equity-Konsolidierung<br />

• 53500 Abschreibungen auf selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände<br />

• 53600 Abschreibungen auf verbundene Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />

• 53700 Abschreibungen auf assoziierte Unternehmen<br />

43


44<br />

• 53800 Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens<br />

• 53900 Sonstige Abschreibungen<br />

Hier sind die durch die Abnutzung von beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens<br />

entstehenden planmäßigen Abschreibungen zu erfassen. Hier sind aber auch die Sofortabschreibungen<br />

geringwertiger Vermögensgegenstände (geringwertiger Wirtschaftsgüter) sowie die außerplanmäßigen<br />

Abschreibungen von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens zu erfassen. Dazu gehören<br />

auch die erforderlichen Abschreibungen auf Finanzanlagen, die der Aufgabenerfüllung zugerechnet wer-<br />

den bzw. dem Geschäftsbetrieb dienen sowie Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände.<br />

Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind ebenfalls unter dieser Position<br />

zu erfassen. Dagegen sind Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Umlaufvermögens, aus<br />

dem Abgang von immateriellen Vermögensgegenständen und Vermögensgegenständen des Sachanla-<br />

gevermögens sowie aus dem Abgang von Finanzanlagen als Wertminderungen nicht hier, sondern unter<br />

der Position „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ zu erfassen. Den Abschreibungen aus der Nutzung<br />

der Vermögensgegenstände stehen ggf. auch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten gegenüber,<br />

die wegen der erhaltenen investiven Zuwendungen zur Anschaffung von Vermögensgegenständen gebil-<br />

det worden sind.<br />

Mit dem Jahressteuergesetz 2008 wurden ab dem 01.01.2008 die Regeln für die Abschreibung von ge-<br />

ringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) verändert. Neu eingeführt wurde die so genannte Poolabschrei-<br />

bung für GWG mit Anschaffungskosten zwischen 151 Euro und 1.000 Euro (netto). Solche Poolabschrei-<br />

bungen können aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes und im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der<br />

Rechnungslegung beibehalten werden.<br />

Gesondert zu betrachten sind die Abschreibungen auf die Aufwendungen für die Ingangsetzung und Er-<br />

weiterung des Geschäftsbetriebs, auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus Einzelabschlüssen und auf<br />

die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände. Aufgrund des Ansatzverbotes nach <strong>NKF</strong><br />

müssen die Abschreibungen auf die vorgenannten Positionen in der KB II neutralisiert werden.<br />

54000 Transferaufwendungen<br />

• 54100 Transferaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

• 54200 Transferaufwendungen an Sonstige<br />

Unter dieser Position sind alle Leistungen der Kommune oder der Betriebe an Dritte zu erfassen, die ge-<br />

währt werden, ohne dass die Kommune oder der Betrieb dadurch einen Anspruch auf eine konkrete Ge-<br />

genleistung erwirbt. Als Transferaufwendungen werden daher z.B. Zuweisungen und Zuschüsse für lau-<br />

fende Zwecke, Schuldendiensthilfen u.Ä. erfasst. Dazu gehören auch Fälle, wenn sich die Kommune<br />

oder ein Betrieb lediglich an einer Finanzierung beteiligt, z.B. bei der Umlage nach dem Krankenhausge-<br />

setz des Landes Nordrhein-Westfalen oder an Leistungen nach sonstigen landes- oder bundesrechtli-<br />

chen Vorschriften. Darunter fallen auch kommunale Hilfen an private Haushalte (Sozialtransferaufwen-<br />

dungen). Typisch dafür sind Leistungen der Sozialhilfe, der Jugendhilfe, Leistungen an Arbeitssuchende,<br />

Leistungen an Kriegsopfer und ähnliche Anspruchsberechtigte, Leistungen an Asylbewerber sowie sons-<br />

tige soziale Leistungen. Aber auch Hilfen der Kommune oder eines Betriebes an Unternehmen (Subven-<br />

tionen, geleistete Spenden) fallen hierunter. Steuern sind dagegen unter den sonstigen ordentlichen Auf-<br />

wendungen zu erfassen.<br />

55000 Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />

• 55100 Steuern vom Einkommen und Ertrag<br />

o 55110 Steuern vom Einkommen und Ertrag an Vollkonsolidierungskreis


o 55120 Steuern vom Einkommen und Ertrag an Sonstige<br />

• 55200 Sonstige Steuern<br />

o 55210 Sonstige Steuern an Vollkonsolidierungskreis<br />

o 55220 Sonstige Steuern an Sonstige<br />

• 55300 Latente Steuern<br />

o 55310 Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />

o 55320 Latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

• 55400 Aufwendungen aus Verlustübernahmen<br />

o 55410 Aufwendungen aus Verlustübernahmen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

o 55420 Aufwendungen aus Verlustübernahmen von Sonstigen<br />

• 55500 Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen<br />

o 55510 Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

o 55520 Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />

Unter der Position »Sonstige ordentliche Aufwendungen« sind alle Aufwendungen, die nicht den anderen<br />

Aufwandspositionen, den Zinsen und ähnlichen Finanzaufwendungen oder den außerordentlichen Auf-<br />

wendungen zuzuordnen sind, zu erfassen. Hierunter fallen:<br />

• sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen, z.B. für Aus- und Fortbildung, Reisekosten,<br />

Dienst-, Schutz- und Arbeitskleidung inkl. persönlicher (dienstlicher) Ausrüstungsgegenstände,<br />

Aufwendungen für Personaleinstellungen, Dienstjubiläen, Umfallversicherung für die Beschäftig-<br />

ten,<br />

• Inanspruchnahme von Rechten und Diensten, z.B. Mieten, Pachten, Erbbauzinsen (ohne Miet-<br />

nebenkosten, diese sind der Position »Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen« zuzuord-<br />

nen), Leasing, Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit, Supportleistungen für eingesetzte<br />

Software,<br />

• Geschäftsaufwendungen wie z.B. Büro- und Verbrauchsmaterial, Austauschgegenstände unter<br />

60 € netto (Kreis Unna) bzw. 150 € netto (Betriebe des Kreises Unna, die von der sog. Poolab-<br />

schreibung Gebrauch machen), Fachliteratur, Fachzeitschriften, Zeitungen, elektronische oder<br />

Online-Veröffentlichungen, Telekommunikationsleistungen, Porto, Vergütungen an Sachverstän-<br />

dige, Gerichts-, Anwaltskosten, Rundfunk- und Fernsehgebühren (soweit sie nicht bei der Hal-<br />

tung von Fahrzeugen zu erfassen sind), Kontoführungsgebühren, an Dritte zu leistende Verwal-<br />

tungsgebühren, Bewirtungen, Lizenzgebühren für die Nutzung von Internetportalen, Druckaufträ-<br />

ge, Kopieraufträge, Dolmetscherkosten, Honorare außerhalb einer Dienstbeschäftigung,<br />

• Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen (Verkauf unter Buchwert),<br />

• Versicherungsbeiträge, Steueraufwendungen (Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, latente<br />

Steuern etc), Aufwendungen aus Schadensfällen (soweit sie nicht unter die Aufwendungen für<br />

Sach- und Dienstleistungen fallen)<br />

• Aufwendungen aus aufgabenbezogenen Leistungsbeteiligungen bei Leistungen für Unterkunft<br />

und Heizung an Arbeitssuchende, zur Eingliederung I von Arbeitssuchenden und bei einmaligen<br />

Leistungen an Arbeitssuchenden,<br />

• Wertberichtigungen zu Forderungen (wie Niederschlagungen),<br />

45


46<br />

• Einstellungen und Zuschreibungen in die Sonderposten,<br />

• Aufwendungen aus Verlustübernahmen,<br />

• Sonstige Rückstellungszuführungen (soweit nicht bei speziellen Positionen erfasst),<br />

• Ersatzbeschaffungen im Rahmen von Festwerten (soweit gebildet),<br />

• Weitere sonstige ordentliche Aufwendungen wie Verfügungsmittel des Landrats, Fraktionszu-<br />

wendungen, Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz, Ersatzvornahmen, Säum-<br />

niszuschläge, Aufwendungen aus der Inanspruchnahme von Bürgschaften und Gewährverträ-<br />

gen, Spendenverwendungen<br />

58000 Finanzerträge<br />

• 58100 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen<br />

o 58110 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen vom Vollkonsoli-<br />

dierungskreis<br />

o 58120 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen von Sonstigen<br />

• 58200 Beteiligungserträge<br />

o 58210 Beteiligungserträge von voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

o 58220 Beteiligungserträge von assoziierten Unternehmen<br />

o 58230 Beteiligungserträge von Sonstigen<br />

• 58310 Zinserträge<br />

o 58311 Zinserträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

o 58312 Zinserträge von Sonstigen<br />

• 58320 Sonstige Finanzerträge<br />

o 58321 Sonstige Finanzerträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

o 58322 Sonstige Finanzerträge von Sonstigen<br />

Unter den Finanzerträgen sind insbesondere Zinsen aus Ausleihungen, Dividenden oder andere Gewinn-<br />

anteile zu erfassen. Ebenso sind hier Erträge aus Beteiligungen oder Wertpapieren, Zinsen aus Geldan-<br />

lagen und Kontoguthaben (z.B. Tagesgeld- und Festgeldzinsen) sowie andere zinsähnliche Erträge an-<br />

zusetzen. Nicht dazu gehören Zinszuschüsse sowie Verzugszinsen, Stundungs- oder Aussetzungszin-<br />

sen, die durch ein Hinausschieben der Zahlungsfälligkeit entstehen. Diese sind unter den sonstigen or-<br />

dentlichen Erträgen zu erfassen. Auch Erträge aus der Veräußerung von Finanzanlagen sind nicht hier,<br />

sondern unter den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ auszuweisen.<br />

Unter der Position »Zinserträge« sind Zinsen für Einlagen bei Kreditinstituten und für Forderungen an<br />

Dritte (Bankguthaben, Darlehen und Hypotheken) sowie Zinsen und Dividenden aus Wertpapieren des<br />

Umlaufvermögens zu erfassen. Hierunter fallen auch Zinserträge aus anderen Wertpapieren und Auslei-<br />

hungen des Finanzanlagevermögens. Säumniszuschläge gehören nicht zu den Zinserträgen und sind bei<br />

der Position »sonstige ordentliche Erträge« zu erfassen.<br />

Zur Position »Sonstige Finanzerträge« gehören u.a. Dividendenerträge und ähnliche Ausschüttungen aus<br />

Wertpapieren des Anlagevermögens. Die Erträge aus assoziierten Unternehmen sind unter der Position<br />

gesondert 59100 zu erfassen.


59100 Erträge aus assoziierten Unternehmen<br />

Die Anteilskonsolidierung von assoziierten Unternehmen erfolgt nach der Equity-Methode, die in § 312<br />

HGB geregelt ist. Die Equity-Methode ist dadurch charakterisiert, dass der Wertansatz für den kommuna-<br />

len Betrieb, ausgehend von den historischen Anschaffungskosten, in den Folgejahren entsprechend der<br />

Entwicklung des anteiligen bilanziellen Eigenkapitals des assoziierten Betriebes fortgeschrieben wird.<br />

Erfolgswirksame Buchungen aus dieser Fortschreibung werden in dieser Position berücksichtigt. Wegen<br />

des Bruttoprinzips sind Erträge und Aufwendungen getrennt zu buchen.<br />

60000 Finanzaufwendungen<br />

• 60100 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen<br />

o 60110 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

o 60120 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen von Sonstigen<br />

• 60210 Zinsaufwendungen<br />

o 60211 Zinsaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

o 60212 Zinsaufwendungen an Sonstigen<br />

• 60220 Sonstige Finanzaufwendungen<br />

o 60221 Sonstige Finanzaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

o 60222 Sonstige Finanzaufwendungen an Sonstigen<br />

Anders als im Handelsrecht werden unter den Finanzaufwendungen keine Abschreibungen auf Finanzan-<br />

lagen erfasst, weil diese Vermögensgegenstände der kommunalen Aufgabenerfüllung zugerechnet wer-<br />

den bzw. dem Geschäftsbetrieb der Kommune oder einem Betrieb dienen. Diese sind somit unter den<br />

bilanziellen Abschreibungen zu erfassen.<br />

Unter der Position »Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen« sind alle Aufwendungen aus Er-<br />

gebnisabführungsverträgen zwischen Unternehmen aus der kommunalen Beteiligungsstruktur auszuwei-<br />

sen. Wie im Schaubild bei der Position „Erträge aus Gewinnabführungsverträgen/Verlustübernahmen“<br />

aufgeführt, sind hier die Aufwendungen zu erfassen, wenn ein kommunaler Betrieb einen Gewinn erwirt-<br />

schaftet und diesen an die Kommune abführen muss (Aufwand aus einem Gewinnabführungsvertrag).<br />

Übernimmt dagegen die Kommune den Verlust eines kommunalen Betriebes ist dieser „Aufwand aus<br />

Verlustübernahmen" nicht hier, sondern <strong>NKF</strong>-konform unter der Position „Sonstige ordentliche Aufwen-<br />

dungen“ zu erfassen.<br />

Unter der Position »Zinsaufwendungen« sind Zinsaufwendungen aus der Inanspruchnahme von Fremd-<br />

kapital, auch Zinsen im Rahmen eines Kontokorrentkredites, auszuweisen..<br />

Zu der Position »Sonstige Finanzaufwendungen« gehören Kreditbeschaffungskosten aus der Inan-<br />

spruchnahme von Fremdkapital, aber auch sonstige Finanzaufwendungen im Rahmen eines Kontokor-<br />

rentkredites (z.B. Agio, Disagio bzw. Damnum, Kreditprovisionen).Hierzu gehören nicht die allgemeinen<br />

Aufwendungen für den Geldverkehr, z.B. Kontoführungsgebühren, die unter den sonstigen ordentlichen<br />

Aufwendungen zu erfassen sind.<br />

61100 Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen<br />

Vergleiche für diese Position die Erläuterungen zur Position »Erträge aus assoziierten Unternehmen«. Es<br />

handelt sich bei dieser Position um die zugehörige Aufwandsposition.<br />

47


66000 Außerordentliches Gesamtergebnis<br />

Im Rahmen der Abgrenzung, ob Geschäftsfälle der Kommune oder eines Betriebes zu außerordentlichen<br />

Erträgen oder Aufwendungen führen, muss geprüft werden, ob diese Vorgänge in hohem Maße unge-<br />

wöhnlich sind, d.h. deren Auftreten nicht erwartet werden kann, selten oder unregelmäßig vorkommen,<br />

d.h. nicht ständig anfallen bzw. nicht wiederkehrender Natur und somit nicht planbar sind sowie materiell<br />

bedeutsam sind, d.h. von den finanziellen Auswirkungen her wesentlich in Bezug auf die örtlichen Gege-<br />

benheiten der Kommune oder des Betriebes sind. Dabei bestehen keine Unterschiede zwischen dem<br />

<strong>NKF</strong>-Vorgaben und denen des HGB. Die genannten Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen, um<br />

Erträge und Aufwendungen aus Geschäftsfällen der Kommune oder eines Betriebes als außerordentlich<br />

zu klassifizieren.<br />

48<br />

64000 Außerordentliche Erträge<br />

o 64100 Außerordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

o 64200 Außerordentliche Erträge von Sonstigen<br />

Unter dieser Position sind Erträge auszuweisen, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätig-<br />

keit anfallen. Der Tatbestand ist entsprechend eng auszulegen. Als außerordentliche Erträge sind<br />

z.B. Versicherungsleistungen oder besondere Zuweisungen nach Naturkatastrophen anzusehen.<br />

Aber auch Spenden, sofern sie von wesentlicher Bedeutung für die individuellen Gegebenheiten<br />

der Kommune/Betriebe sind und ohne Auflage gewährt werden, zählen dazu.<br />

Unter diese Position fallen nicht die Veräußerungen von Vermögensgegenständen, die im Rah-<br />

men der Aufgabenerfüllung der Kommune/Betriebe regelmäßig erfolgen. Stellt die Veräußerung<br />

jedoch einen ungewöhnlichen Vorgang oder eine Aufgabe einer wesentlichen Betriebsgrundlage<br />

dar, z.B. die Veräußerung eines kommunalen/betrieblichen Unternehmens oder einer langjähri-<br />

gen wesentlichen Beteiligung, soll diese, weil sie aus der Natur der Sache heraus als selten und<br />

nicht gewöhnlich zu bewerten ist, hier erfasst werden.<br />

65000 Außerordentliche Aufwendungen<br />

o 65100 Außerordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

o 65200 Außerordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />

Unter dieser Position sind Aufwendungen auszuweisen, die außerhalb der gewöhnlichen Ge-<br />

schäftstätigkeit der Kommune oder des Betriebes anfallen. Der Tatbestand ist eng auszulegen.<br />

Als außerordentliche Aufwendungen sind z.B. die notwendigen Leistungen der Kommu-<br />

ne/Betriebe zur Beseitigung von Naturkatastrophen anzusehen. Auch Abschreibungen, die ent-<br />

stehen, weil ein Geschäftsfall der Kommune/Betriebe als außerordentlich zu klassifizieren ist,<br />

sind im Ergebnisplan als außerordentliche Aufwendungen zu behandeln und entsprechend zuzu-<br />

ordnen.<br />

GV Gewinnverwendung<br />

71000 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis<br />

Sind Anteile vollkonsolidierter Betriebe im Besitz von Gesellschaftern außerhalb des Vollkonsolidierungs-<br />

kreises, ist das diesen Gesellschaftern zuzurechnende Ergebnis hier auszuweisen.<br />

Aufgrund des Saldierungsverbotes ist ggf. weiter zu untergliedern in:<br />

• Anderen Gesellschaftern zuzurechnender Gewinn


• Anderen Gesellschaftern zuzurechnender Verlust<br />

72000 Gewinnvortrag/Verlustvortrag<br />

Als Gewinn-/Verlustvortrag ist der Restbetrag auszuweisen, der sich aus der Ergebnisverwendung der<br />

Vorjahre ergibt.<br />

73000 Entnahmen/Zuführungen Allgemeine Rücklage<br />

Dieser Posten kann weiter unterteilt werden in:<br />

• Entnahmen aus der Kapitalrücklage<br />

• Entnahmen aus Gewinnrücklagen<br />

• Zuführungen zu Gewinnrücklagen<br />

Mit diesem Posten werden in der Gesamtergebnisrechnung alle Entnahmen aus der Kapitalrücklage so-<br />

wie Zuführungen und Entnahmen zu bzw. aus den Gewinnrücklagen offen ausgewiesen, soweit sie sich<br />

auf den Gesamtbilanzgewinn/-verlust auswirken.<br />

49


Anlage 4: Nutzungsdauertabelle für den Gesamtabschluss des Kreises Unna<br />

Die Nutzungsdauertabelle für den Gesamtabschluss des Kreises Unna konnte im Rahmen der Projektar-<br />

beit nicht erstellt werden, da zurzeit noch keine örtliche Nutzungsdauertabelle für den Einzelabschluss<br />

des Kreises Unna vorliegt.<br />

50


Anlage 5: Meldebogen der »konzerninternen« Forderungen und Verbindlichkeiten<br />

51


Anlage 6: Meldebogen für »konzerninterne« Zwischenergebnisse<br />

Der Meldebogen für »konzerninterne« Zwischenergebnisse konnte im Rahmen der Projektarbeit noch<br />

nicht erstellt werden.<br />

53


Anlage 7: Meldebogen für »konzerninterne« Aufwendungen und Erträge<br />

54


Anlage 8: Ableitung der Gesamtkapitalflussrechnung im Rahmen des DRS 2<br />

Dem Gesamtanhang ist gem. § 51 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> eine Gesamtkapitalflussrechnung unter Beach-<br />

tung des Deutschen Rechnungslegungsstandards NR. 2 (DRS 2) beizufügen. Sie soll die Gesamtbilanz<br />

sowie die Gesamtergebnisrechnung um Informationen hinsichtlich der Herkunft und Verwendung der<br />

liquiden Mittel (Finanzlage) des »Konzerns« Kreis Unna ergänzen.<br />

Ausgangspunkt der Gesamtkapitalflussrechnung ist der Finanzmittelfonds, d.h. das Zahlungsmittelreser-<br />

voir, das dem »Konzern« Kreis Unna insgesamt zur Verfügung steht. Die Veränderung dieses Fonds in<br />

einem Geschäftsjahr resultiert aus Zahlungen, die dem »Konzern« Kreis Unna zugeflossen bzw. von<br />

diesem abgeflossen sind sowie aus Wertänderungen des Fonds selbst. Gänzlich einbezogenen werden<br />

allein die verbundenen voll zu konsolidierenden Betriebe und die »Mutter«.<br />

Vorgehensweise<br />

1. Definition des Finanzmittelfonds<br />

Der Finanzmittelfonds ist der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 1 . Jederzeit<br />

fällige Bankverbindlichkeiten dürfen in den Finanzmittelfonds einbezogen werden, soweit sie zur Disposi-<br />

tion der liquiden Mittel gehören.<br />

Zahlungsmittel im Sinne von DRS 2 (Tz. 6) sind Barmittel und täglich fällige Sichteinlagen.<br />

Zahlungsmitteläquivalente sind<br />

• als Liquiditätsreserve gehaltene,<br />

• kurzfristige und äußerst liquide Finanzmittel, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden<br />

können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen (Beispiele: bestimmte kurzfristi-<br />

ge Wertpapiere, Swap-Geschäfte, Wechsel, Termingelder).<br />

Die örtliche Abgrenzung des Finanzmittelfonds (Festlegung der Bestandteile) wird durch den Kreis Unna<br />

»Mutter«) vorgenommen und in den Anhangangaben erläutert.<br />

2. Aufbau der Gesamtkapitalflussrechnung<br />

Die Gesamtkapitalflussrechnung ist in Staffelform unter Beachtung der in DRS 2 enthaltenen Mindest-<br />

gliederungen darzustellen. Im Jahr der erstmaligen Aufstellung eines Gesamtabschlusses müssen keine<br />

Vorjahreszahlen angegeben werden (2010). In den Folgeperioden sind Vergleichszahlen der Vorperiode<br />

beizufügen. Für die Darstellung der Gesamtkapitalflussrechnung gilt der Grundsatz der Stetigkeit.<br />

Die Gesamtkapitalflussrechnung folgt grundsätzlich folgendem Aufbau (Überblick):<br />

1 vgl. Tz.6 DRS 2<br />

55


56<br />

Gesamtkapitalflussrechnung<br />

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis 8)<br />

Cashflow aus der Investitionstätigkeit (Summe aus 10 bis 19)<br />

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (Summe aus 21 bis 24)<br />

Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe aus 9,<br />

20, 25)<br />

Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen<br />

des Finanzmittelfonds<br />

Finanzmittelfonds am Anfang der Periode<br />

Finanzmittelfonds am Ende der Periode (Summe aus 26 bis 28)<br />

Geschäftsjahr<br />

Für die Darstellung aller Zahlungen eines Geschäftsjahres ist eine Unterscheidung nach<br />

• Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit,<br />

• Cashflow aus der Investitionstätigkeit und<br />

• Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit<br />

notwendig.<br />

Laufende Geschäftstätigkeit sind die wesentlichen auf Erlöserzielung ausgerichteten zahlungswirksamen<br />

Tätigkeiten des »Konzerns« Kreis Unna sowie dessen sonstige Aktivitäten, die nicht der Investitions-<br />

oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind. 2<br />

Investitionstätigkeiten sind der Erwerb und die Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens,<br />

von längerfristigen finanziellen Vermögenswerten, die nicht dem Finanzmittelfonds oder der Finanzie-<br />

rungstätigkeit zugehören, sowie die Anlage von Finanzmittelbeständen, die nicht dem Finanzmittelfonds<br />

oder der Finanzierungstätigkeit zugehören. 3<br />

Finanzierungstätigkeiten sind zahlungswirksame Aktivitäten, die sich auf den Umfang und die Zusammensetzung<br />

der Eigenkapitalposten und der Finanzschulden des »Konzerns« Kreis Unna auswirken. 4<br />

Aus der Addition der einzelnen Cashflows ergibt sich die zahlungswirksame Veränderung des Finanzmit-<br />

telfonds (vgl. Nr. 27 der Kapitalflussrechnung) in der Berichtsperiode.<br />

Zusätzlich müssen weitere Änderungen des Finanzmittelfonds berücksichtigt werden (vgl. Nr. 28 der Ka-<br />

pitalflussrechnung). Diese können aus Änderungen des Konsolidierungskreises, des Wechselkurses von<br />

Fremdwährungen oder aus Bewertungsänderungen resultieren.<br />

Aus der Addition der Veränderungen und des Finanzmittelfonds am Ende des Vorjahres (bzw. den Fi-<br />

nanzmittelfonds am Anfang der Periode) ergibt sich der Finanzmittelfonds am Ende der Periode.<br />

3. Methoden zur Ermittlung und Darstellung der Cashflows<br />

Die Ermittlung des Cashflows nach DRS 2 erfolgt im Rahmen der Gesamtrechnungslegung des Kreises<br />

Unna unter Anwendung der derivativen Methode. Dabei werden die Zahlungen aus den Bewegungen der<br />

Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung abgeleitet.<br />

2 vgl. Tz.6 DRS 2<br />

3 vgl. Tz.6 DRS 2<br />

4 vgl. Tz.6 DRS 2<br />

EUR


Der Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit wird indirekt dargestellt, indem das Gesamtjahresergeb-<br />

nis als Datenbasis um alle zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Erträge bereinigt wird.<br />

Die Cashflows aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden direkt dargestellt.<br />

4. Ableitung nach dem »Top-down-Konzept« und Zuständigkeit<br />

Die Gesamtkapitalflussrechnung wird auf Basis konsolidierter Zahlen des Gesamtabschlusses »von oben<br />

nach unten« (Top-Down-Verfahren) abgeleitet. Bei dieser Vorgehensweise wird grundsätzlich nur die<br />

bereits aufgestellte Gesamtbilanz sowie die Gesamtergebnisrechnung zur Erstellung der Gesamtkapital-<br />

flussrechnung herangezogen, die bereits konsolidierte Werte ausweisen.<br />

Die Gesamtkapitalflussrechnung wird zentral durch die »Mutter« erstellt.<br />

5. Gestaltung des Gliederungsschemas<br />

5.1 Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit<br />

Zur Ermittlung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit wird das folgende Gliederungsschema zu<br />

Grunde gelegt:<br />

Nr.<br />

1 Ordentliches Ergebnis<br />

2 +/-<br />

Abschreibungen/Zuschreibungen auf das Anlagevermögen und<br />

Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

3 +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen<br />

4 +/- sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge<br />

5 -/+<br />

6 -/+<br />

7 +/-<br />

Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des<br />

Anlagevermögens<br />

Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus<br />

Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht<br />

Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind<br />

Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und<br />

Leistungen, sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions-<br />

oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind<br />

8 -/+ Ein- und Auszahlungen aus außerordentlichen Posten<br />

9 =<br />

Bezeichnung<br />

5.2 Cashflow aus der Investitionstätigkeit<br />

Ermittlung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit<br />

bei Anwendung der indirekten Methode<br />

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (Summe aus 1<br />

bis 8)<br />

Im Hinblick auf die nach DRS 2 anzuwendende direkte Methode für den Cashflow aus der Investitionstä-<br />

tigkeit ist folgendes Gliederungsschema anzuwenden:<br />

Ergebnis<br />

Geschäftsjahr<br />

Ergebnis<br />

Vorjahr<br />

EUR EUR<br />

57


Bei den Positionen Nr. 18 und Nr. 19 –Ein-/Auszahlungen, die im Zusammenhang mit der kurzfristigen<br />

Finanzdisposition stehen- handelt es sich entweder um kurzfristige <strong>Anlagen</strong> von Überschüssen oder de-<br />

ren Rückzahlung. Dabei können Termin-, Options-, Swap- oder ähnliche Geschäfte vorliegen.<br />

5.3 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit<br />

Im Hinblick auf die nach DRS 2 anzuwendende direkte Methode ist folgendes Schema für den Bereich<br />

„Finanzierungstätigkeit“ anzuwenden. Zusätzlich zu den Positionen des DRS 2 ist in nachfolgendem<br />

Schema die kommunale Besonderheit der Sonderposten berücksichtigt. Die den Sonderposten zu Grun-<br />

de liegenden Zahlungen werden der Finanzierungstätigkeit zugeordnet. Sie stellen eine speziell im kom-<br />

munalen Umfeld angesiedelte Finanzierungsform dar. Die Auflösung wird dagegen unter den zahlung-<br />

sunwirksamen Erträgen im Bereich der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen.<br />

58<br />

10<br />

Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des<br />

Sachanlagevermögens<br />

11 - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlage-vermögen<br />

12 +<br />

13 -<br />

14 +<br />

Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des<br />

immateriellen Anlagevermögens<br />

Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle<br />

Anlagevermögen<br />

Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des<br />

Finanzanlagevermögens<br />

15 - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlage-vermögen<br />

16 +<br />

17 -<br />

18 +<br />

19 -<br />

20 =<br />

21<br />

22 -<br />

23 +<br />

24 -<br />

25 +<br />

26 =<br />

Ermittlung des Cashflows aus der Investitionstätigkeit<br />

Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten<br />

Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten<br />

Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten<br />

Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten<br />

Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen<br />

der kurzfristigen Finanzdisposition<br />

Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen<br />

der kurzfristigen<br />

Finanzdisposition<br />

Cashflow aus der Investitionstätigkeit<br />

(Summe aus 10 bis 20)<br />

Ermittlung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit<br />

Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen<br />

(Kapitalerhöhungen, Verkauf eigener Anteile, etc.)<br />

Auszahlungen an Unternehmenseigner und<br />

Minderheitsgesellschafter (Dividenden,<br />

Erwerb eigener Anteile, Eigenkapitalrückzahlungen, andere<br />

Ausschüttungen)<br />

Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der<br />

Aufnahme von (Finanz-) Krediten<br />

Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-)<br />

Krediten<br />

Einzahlungen aus Sonderposten für Zuwendungen, Beiträge<br />

und Gebühren<br />

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit<br />

(Summe aus 22 bis 25)


5.4 Veränderungen des Finanzmittelfonds<br />

Der letzte Baustein der gestaffelten Kapitalflussrechnung ist die Veränderung des Finanzmittelfonds<br />

selbst. Diese Veränderung wird anhand des nach DRS 2 festgelegten Gliederungsschemas wie folgt<br />

unterteilt:<br />

6. Erforderliche Daten zur Aufstellung einer Gesamtkapitalflussrechnung<br />

Für die Erstellung der Gesamtkapitalflussrechnung werden zusätzlich zu den Abschlüssen der verbunde-<br />

nen Betriebe weitere Daten benötigt. Diese sind durch die Betriebe gesondert an den Kreis Unna zu mel-<br />

den:<br />

27<br />

28 +/-<br />

• Neuaufnahme von Finanzkrediten (mit speziellem Ausweis für den Verbundbereich)<br />

• Tilgung von Finanzkrediten (mit speziellem Ausweis für den Verbundbereich)<br />

• <strong>Anlagen</strong>spiegel auf Basis der KB III<br />

• Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Sachanlagevermögen (mit speziellem Ausweis für<br />

den Verbundbereich)<br />

• Im Berichtsjahr gezahlte Dividenden, getrennt nach außenstehenden Anteilseignern und Ver-<br />

bundbereich<br />

• Ertragsteuer(aufwand) der Betriebe<br />

• Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Minderheitsgesellschaftern und Auszahlungen<br />

an diese in Form von Dividenden, Eigenkapitalrückzahlungen oder anderer Ausschüttungen<br />

• Veränderungen der auf die Investitionen bezogenen offenen Forderungen und Verbindlichkeiten<br />

(besondere Berücksichtigung der Umsatzsteuer)<br />

• Angabe der Zahlungsströme im Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften und deren Zuordnung<br />

zur laufenden Investitions- oder Finanztätigkeit<br />

• bedeutsame zahlungsunwirksame Investitions- und Finanzierungsvorgänge und Geschäftsfälle<br />

(Anhangsangabe nach DRS 2 Tz. 52)<br />

• Gesamtbetrag der für den Kauf konsolidierter Unternehmen als Kaufpreis gezahlten bzw. als<br />

Verkaufspreis erhaltenen Finanzmittel abzüglich der mit dem Kauf erworbenen bzw. mit dem<br />

Verkauf veräußerten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Anhangsangabe nach DRS<br />

2 Tz. 52)<br />

Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds<br />

(Summe aus 9, 21 und 26)<br />

Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte<br />

Änderungen<br />

des Finanzmittelfonds<br />

29 + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode<br />

30 =<br />

Finanzmittelfonds am Ende der Periode<br />

(Summe aus 27 bis 29)<br />

• In den Finanzmittelfonds einbezogene Bestände, die Verfügungsbeschränkungen unterliegen<br />

(Anhangsangabe nach DRS 2 Tz. 52)<br />

Falls nicht von untergeordneter Bedeutung muss die Zuordnung zu den einzelnen Cashflows durch fol-<br />

gende Angaben korrigiert werden:<br />

Veränderungen des Finanzmittelfonds<br />

59


60<br />

• Darlehensschulden gegenüber Nichtbanken, die in dem Posten »Sonstige Verbindlichkeiten«<br />

enthalten sind (� Umgliederung <strong>zum</strong> Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit)<br />

• Antizipative passive Rechnungsabgrenzungsposten (z.B. rückständige Löhne und Gehälter, Miet-<br />

und Pachtzinsen, Zinsschulden gegenüber Nichtbanken, nicht verbundenen Betrieben und nicht<br />

im Beteiligungsverhältnis stehenden Betrieben oder Sondervermögen) (� Umgliederung <strong>zum</strong><br />

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit)<br />

Eine grobe Übersicht über die Daten, die für die Ableitung der einzelnen Positionen der Gesamtkapital-<br />

flussrechnung erforderlich sind, kann der folgenden Aufstellung entnommen werden:<br />

Posten nach DRS 2<br />

Periodenergebnis (einschließlich<br />

Ergebnisanteilen von<br />

Minderheitsgesellschaftern) vor<br />

außerordentlichen Posten<br />

Abschreibungen/Zuschreibungen auf<br />

Gegenstände des Anlagevermögens<br />

Zunahme/Abnahme der<br />

Rückstellungen<br />

Sonstige zahlungsunwirksame<br />

Aufwendungen/Erträge (bspw.<br />

Abschreibung auf ein aktiviertes<br />

Disagio)<br />

Gewinn/Verlust aus dem Abgang von<br />

Gegenständen des<br />

Anlagevermögens<br />

Zunahme/Abnahme der Vorräte, der<br />

Forderungen aus Lieferungen und<br />

Leistungen sowie anderer Aktiva, die<br />

nicht der Investitions- oder<br />

Finanzierungstätigkeit zuzuordnen<br />

sind<br />

Zunahme/Abnahme der<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen<br />

und Leistungen sowie anderer<br />

Passiva, die nicht der Investitions-<br />

oder Finanzierungstätigkeit<br />

zuzuordnen sind<br />

Einzubeziehende Posten nach der<br />

derivativen Ermittlungsmethode<br />

Ordentliches Ergebnis<br />

Summe der Abschreibungen und<br />

Zuschreibungen aus dem<br />

Gesamtanlagenspiegel<br />

Gesamtbilanz aus dem laufenden<br />

Jahr und aus dem Vorjahr<br />

Zusatzinformationen von den<br />

einzelnen Beteiligungsunternehmen<br />

sind notwendig. z.B. aktivierte<br />

Eigenleistungen, Erträge aus der<br />

Auflösung von Sopos<br />

Zusatzinformationen sind nötig. Zur<br />

weiteren Ermittlung muss nach<br />

immateriellen VG, Sachanlagen und<br />

Finanzanlagen unterteilt werden.<br />

Gesamtbilanz aus dem laufenden<br />

Jahr und aus dem Vorjahr.<br />

z.B. Vorräte, Forderungen,<br />

Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Gesamtbilanz aus dem laufenden<br />

Jahr und aus dem Vorjahr.<br />

z.B. Verbindlichkeiten aus LL und<br />

aus Transferleistungen,<br />

Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Berücksichtigung in der<br />

Kapitalflussrechnung<br />

- +<br />

negatives<br />

Jahresergebnis<br />

positives<br />

Jahresergebnis<br />

Zuschreibungen Abschreibungen<br />

Abnahme Zunahme<br />

Erträge Aufwendungen<br />

Gewinn Verlust<br />

Zunahme Abnahme<br />

Abnahme Zunahme


Posten nach DRS 2<br />

Ein- und Auszahlungen aus<br />

außerordentlichen Posten<br />

Wenn nicht alle außerordentlichen<br />

Erträge bzw. Aufwendungen<br />

zahlungswirksam sind, werden<br />

Zusatzinformationen benötigt.<br />

Cashflow aus laufender<br />

Summenposition<br />

Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis<br />

8)<br />

Einzahlungen aus Abgängen von<br />

Gegenständen des<br />

Sachanlagevermögens<br />

Auszahlungen für Investitionen in<br />

das Sachanlagevermögen<br />

Einzahlungen aus Abgängen von<br />

Gegenständen des immateriellen<br />

Anlagevermögen<br />

Auszahlungen für Investitionen in<br />

das immaterielle Anlagevermögen<br />

Einzahlungen aus Abgängen von<br />

Gegenständen des<br />

Finanzanlagevermögens<br />

Auszahlungen für Investitionen in<br />

das Finanzanlagevermögen<br />

Einzahlungen aus dem Verkauf von<br />

konsolidierten Unternehmen und<br />

sonstigen Geschäftseinheiten<br />

Auszahlungen aus dem Erwerb von<br />

konsolidierten Unternehmen und<br />

sonstigen Geschäftseinheiten<br />

Einzahlungen aufgrund von<br />

Finanzmittelanlagen im Rahmen der<br />

kurzfristigen Finanzdisposition<br />

Auszahlungen aufgrund von<br />

Finanzmittelanlagen im Rahmen der<br />

kurzfristigen Finanzdisposition<br />

Cashflow aus der Investitionstätigkeit<br />

(Summe aus 10 bis 19)<br />

Einzubeziehende Posten nach der<br />

derivativen Ermittlungsmethode<br />

Abgänge von Restbuchwerten<br />

+ Gewinn aus Abgang von SAV<br />

- Verlust aus Abgang von SAV<br />

Zugänge zu AHK - aktivierte<br />

Eigenleistungen auf SAV<br />

Abgänge von Restbuchwerten<br />

+ Gewinn aus Abgang von<br />

immateriellen VG - Verlust aus<br />

Abgang von immateriellen VG<br />

Zugänge zu AHK - aktivierte<br />

Eigenleistungen auf immaterielle VG X<br />

Abgänge von Restbuchwerten<br />

+ Gewinn aus Abgang von FA<br />

- Verlust aus Abgang von FA<br />

Zugänge zu AHK - aktivierte<br />

Eigenleistungen auf FAV<br />

Zusatzinformationen sind notwendig.<br />

Zusatzinformationen sind notwendig.<br />

Zur Zeit liegen keine Erkenntnisse<br />

darüber vor, ob weitere<br />

Informationen benötigt werden.<br />

Zur Zeit liegen keine Erkenntnisse<br />

darüber vor, ob weitere<br />

Informationen benötigt werden.<br />

Summenposition<br />

Berücksichtigung in der<br />

Kapitalflussrechnung<br />

- +<br />

Einzahlungen Auszahlungen<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

61


Einzahlungen aus<br />

Ableitung aus der<br />

Eigenkapitalzuführungen<br />

Gewinnverwendungsrechnung<br />

(Kapitalerhöhungen, Verkauf eigener<br />

Anteile, etc.)<br />

62<br />

Posten nach DRS 2<br />

Auszahlungen an<br />

Unternehmenseigner und<br />

Minderheitsgesellschafter<br />

(Dividenden, Erwerb eigener Anteile,<br />

Eigenkapitalrückzahlungen, andere<br />

Ausschüttungen)<br />

Einzahlungen aus der Begebung von<br />

Anleihen und der Aufnahme von<br />

(Finanz-)Krediten<br />

Auszahlungen aus der Tilgung von<br />

Anleihen und (Finanz-)Krediten<br />

Cashflow aus der<br />

Finanzierungstätigkeit (Summe aus<br />

21 bis 24)<br />

Zahlungswirksame Veränderungen<br />

des Finanzmittelfonds (Summe aus<br />

9, 20, 25)<br />

Wechselkurs-, konsolidierungskreis-<br />

und bewertungsbedingte<br />

Änderungen des Finanzmittelfonds<br />

Finanzmittelfonds am Anfang der<br />

Periode<br />

Finanzmittelfonds am Ende der<br />

Periode (Summe aus 26 bis 28)<br />

Einzubeziehende Posten nach der<br />

derivativen Ermittlungsmethode<br />

Ableitung aus der<br />

Gewinnverwendungsrechnung<br />

Zusatzinformationen über die<br />

Veränderungen der einschlägigen<br />

Verbindlichkeiten sind notwendig.<br />

Zusatzinformationen über die<br />

Veränderungen der einschlägigen<br />

Verbindlichkeiten sind notwendig.<br />

Summenposition<br />

Summenposition<br />

Zusatzinformationen zu Einzelfällen,<br />

die diese Position betreffen, sind<br />

nötig.<br />

i.d.R. liquide Mittel aus der<br />

Gesamtbilanz vom Vorjahr<br />

Summenposition<br />

Berücksichtigung in der<br />

Kapitalflussrechnung<br />

- +<br />

X<br />

X<br />

Einzelfallbetrachtung<br />

X<br />

X<br />

Einzelfallbetrachtung<br />

X


Anlage 9: Aufgaben- und Terminplanung<br />

1.<br />

zeitgleicher<br />

Buchungsschluss<br />

2. Vorbereitung der<br />

Einzelabschlüsse<br />

3. Konsolidierung<br />

4. Gesamtanhang<br />

5. <strong>Anlagen</strong><br />

6. Aufstellung<br />

7. Prüfung<br />

2.1<br />

2.2<br />

Bilanzposten komprimieren und<br />

umgliedern in Positionenplan<br />

Ergebnisrechnung umgliedern in<br />

Positionenplan<br />

2.3 Daten in Exel-Datenblätter einpflegen bis 30. Juni 2.3<br />

28. Feb 28. Feb<br />

2.1<br />

Bilanzposten umgliedern in<br />

Positionenplan (= KB I)<br />

2.2<br />

Ergebnisrechnung umgliedern in<br />

Positionenplan<br />

Daten in Exel-Datenblätter einpflegen<br />

und an Kreis Unna weiterleiten<br />

3.1 Kapitalkonsolidierung 3.1 Kapitalkonsolidierung<br />

3.2 Schuldenkonsolidierung 3.2 Schuldenkonsolidierung<br />

3.3 Zwischenergebniseleminierung 3.3 Zwischenergebniseleminierung<br />

bis 30. Juni<br />

3.4 Aufwand- und Ertragskonsolidierng bis 15. Juli 3.4 Aufwand- und Ertragskonsolidierng bis 15. Juli<br />

3.5 Gesamtbilanz/-ergebnisrechnung bis 31. Juli<br />

4.1<br />

4.2<br />

Darstellung der nicht in<br />

Konsolidierungskreis aufgenommenen<br />

vers. Aufgabenbereiche<br />

untergeordneter Bedeutung<br />

Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsmethoden<br />

4.3 Gesamtkapitalflussrechnung<br />

4.4 Verbindlichkeitenspiegel bis 31. Aug<br />

5.1 Gesamtlagebericht erstellen bis 30. Sept<br />

5.2 Beteiligungsbericht 5.2 Beteiligungsbericht<br />

5.2.2 Beteiligungsbericht erstellen bis 30. Sept<br />

5.2.3 Vorlage KT bis 30. Sept<br />

6.1<br />

6.2<br />

7.1<br />

7.2<br />

7.3<br />

Kämmerer stellt Entwurf<br />

Geamtabschluss auf<br />

Landrat bestätigt Entwurf und leitet<br />

bis 30. Sept.<br />

weiter bis 15. Okt<br />

Rechnungsprüfung prüft<br />

Gesamtabschluss und<br />

Gesamtlagebericht und fasst Ergebnis<br />

in Bestätigungsvermerk zusammen<br />

8. Feststellung und<br />

Entlastung 8.1 Feststellung durch KT<br />

8.2<br />

Gelegenheit zur Stellungnahmen <strong>zum</strong><br />

Prüfbericht für LR<br />

Abgabe Prüfbericht durch<br />

Rechnungsprüfungsauschuss an KT bis 15. Nov<br />

KT-Beschluss über<br />

Ergebnisverwendung<br />

8.3 Entlastung des LR<br />

8.4 Anzeige bei der Aufsichtbehörde<br />

Kreis Unna in Gesamtabschluss einbezogene Unternehmen<br />

8.5 Öffentliche Bekanntmachung bis 31. Dez.<br />

bis Feststellung des<br />

8.5 Auslegung<br />

folgenden<br />

Jahresabschlusses<br />

5.2.1<br />

Geschäfts-/Prüfberichte an Kreis<br />

Unna<br />

nach Prüfung durch<br />

Wirtschaftsprüfer;<br />

spätestens bis<br />

15. Aug<br />

63


Impressum<br />

Herausgeber Kreis Unna - Der Landrat<br />

Steuerungsdienst / Zentrale Finanzbuchhaltung<br />

Friedrich-Ebert-Str. 17|59423 Unna|Fon 02303-271010<br />

E-Mail heinz.appel@kreis-unna.de<br />

Stand Juli 2009<br />

64


- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Praxisleitfaden 4. Auflage<br />

Anlage III.1<br />

Umsetzungstagebuch der Stadt Dortmund<br />

(Projektplan)


Nr. Vorgangsname<br />

1 Gesamtabschluss Stadt Dortmund<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

8<br />

13<br />

18<br />

23<br />

24<br />

25<br />

26<br />

27<br />

28<br />

29<br />

30<br />

31<br />

32<br />

33<br />

34<br />

35<br />

36<br />

37<br />

38<br />

Abstimmungsgespräche<br />

Information - Konzern<br />

Auftaktgespräch<br />

Information - Gesellschaften<br />

Information - Sondervermögen<br />

Information - Projektlenkung<br />

Information - Rechnungsprüfungsamt<br />

Vorarbeiten <strong>zum</strong> Projekt<br />

EDV-Auswahl (Software)<br />

Vorarbeiten<br />

Bestandsaufnahme EDV der Konzernunternehmen<br />

Recherche möglicher EDV-Unterstützungen<br />

Aufstellung eines Anforderungskataloges<br />

Softwareauswahl (Sammlung von Informationen)<br />

Sammlung von Informationen<br />

Ergebnisbericht (Alternativen, Kosten, Kapazitäten)<br />

Entscheidung zur Softwareauswahl<br />

Softwareinstallation<br />

Schaffung systemtechnischer Voraussetzungen durch IT-Dienstleister<br />

Auswahl externer Beratung zur Softwareeinführung<br />

Erstellung eines Lastenheftes<br />

Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbes in den Örtlichen Bekannmachungen<br />

Einreichung der Teilnahmeanträge<br />

Entwurf eines Projektplanes <strong>zum</strong> Projekt - Gesamtabschluss der Stadt Dortmund -<br />

Seite 1<br />

2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />

'07 '08 '09 '10 '11 '12


Nr. Vorgangsname<br />

39<br />

40<br />

41<br />

42<br />

43<br />

44<br />

45<br />

46<br />

47<br />

48<br />

49<br />

50<br />

51<br />

52<br />

53<br />

54<br />

55<br />

56<br />

57<br />

58<br />

59<br />

60<br />

61<br />

62<br />

Versendung der Verdingungsunterlagen<br />

Einreichung der Angebote<br />

Angebotsöffnung<br />

Formelle Prüfung der Angebote<br />

Fachtechnische Prüfung der Angebote<br />

Zuschlag<br />

Konsolidierungsvorbereitung<br />

Konzeptionelle Umsetzung und Organisation<br />

Erster Entwurf eines Musters für den Gesamtabschluss (ohne Beträge)<br />

Bilanz<br />

GuV<br />

Anhang<br />

Lagebericht<br />

Erster Entwurf der Konzernrichtlinie<br />

Grundsätzliches<br />

Abgrenzung Konsolidierungskreis<br />

Ermittlung Konsolidierungsmethode<br />

Geltungsbereich<br />

Konzern-GoB<br />

Bewertungsgrundsätze<br />

Konsolidierungsgrundsätze<br />

Übrige Grundsätze<br />

Terminplan<br />

Einheitlicher Abschlussstichtag<br />

Entwurf eines Projektplanes <strong>zum</strong> Projekt - Gesamtabschluss der Stadt Dortmund -<br />

Seite 2<br />

2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />

'07 '08 '09 '10 '11 '12


Nr. Vorgangsname<br />

63<br />

64<br />

65<br />

66<br />

67<br />

68<br />

69<br />

70<br />

71<br />

72<br />

73<br />

74<br />

75<br />

76<br />

80<br />

83<br />

84<br />

90<br />

91<br />

100<br />

124<br />

125<br />

126<br />

127<br />

Konzerngesellschaften (Auflistung)<br />

Anweisung für die Erstellung der HB II<br />

Gliederungsschema für Bilanz (im Entwurf)<br />

Gliederungsschema für GuV (im Entwurf)<br />

Beschreibung Posteninhalte (Bilanz/GuV - Entwürfe)<br />

Ausweis der Bilanz- und GuV-Posten<br />

Ansatz der Bilanz- und GuV-Posten<br />

Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten<br />

Erste Abstimmung der Konzernrichtlinie mit den Sondervermögen und Gesellschaften<br />

Durchführung interner Abstimmungen<br />

Durchführung von Abstimmungsgesprächen mit Gesellschaften<br />

Durchführung von Abstimmungsgesprächen mit Sondervermögen<br />

Vorbereitende Maßnahmen zur Konsolidierung<br />

interne Debitoren- und Kreditorenstammsätze<br />

Ermittlung der relevanten/nicht relevanten Innenumsätze<br />

IT-Umsetzung Konsolidierungsvorbereitung (SAP-Quellsysteme)<br />

Grobkonzeption<br />

Feinkonzept/Systemeinstellungen (SAP Quellsysteme)<br />

Inhaltliche Konzeption<br />

Systemeinstellungen Konsolidierungsvorbereitungen<br />

Sonstige Prozesse<br />

Definition Übergabeformat aus anderen Systemen<br />

Dokumentation Konzept zu Konsolidierungsvorbereitungen<br />

Sollkonzept<br />

Entwurf eines Projektplanes <strong>zum</strong> Projekt - Gesamtabschluss der Stadt Dortmund -<br />

Seite 3<br />

2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />

'07 '08 '09 '10 '11 '12


Nr. Vorgangsname<br />

130<br />

133<br />

157<br />

182<br />

188<br />

189<br />

190<br />

191<br />

192<br />

193<br />

194<br />

195<br />

196<br />

197<br />

198<br />

199<br />

200<br />

201<br />

202<br />

203<br />

204<br />

205<br />

206<br />

207<br />

Customizing-Dokumentation<br />

Testbetrieb (SAP Quellsysteme)<br />

Produktionsvorbereitung (SAP Produktivumgebungen)<br />

Produktivunterstützung<br />

Testabschluss Sondervermögen Stichtag 31.12.2008<br />

Konzeptionelle Umsetzung und Organisation<br />

Mitarbeit als Modellkommune<br />

Test: Gesamtabschluss - Sondervermögen (Eigenbetriebe)<br />

Umsetzung der Konzernrichtlinie<br />

Aufstellung des Probeabschlusses <strong>zum</strong> 31.12.2008 - Sondervermögen<br />

Anpassungen eines Musters an <strong>Modellprojekt</strong><br />

Bilanz<br />

GuV<br />

Anhang<br />

Lagebericht<br />

Anpassung der Konzernrichtlinie an <strong>Modellprojekt</strong><br />

Ergebnisse des <strong>Modellprojekt</strong>es (Konzernrichtlinie)<br />

Ergebnisse des <strong>Modellprojekt</strong>es (Muster)<br />

IT-Umsetzung (SAP Konsoldierungssystem SEM-BCS)<br />

Grobkonzeption<br />

Workshop "Grundsatzfragen der Konzernkonsolidierung"<br />

Transport des <strong>NKF</strong>-Templates der bpc auf Basis SEM-BCS 6.0<br />

Feinkonzept/Systemeinstellungen<br />

Workshops<br />

Entwurf eines Projektplanes <strong>zum</strong> Projekt - Gesamtabschluss der Stadt Dortmund -<br />

Seite 4<br />

2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />

'07 '08 '09 '10 '11 '12


Nr. Vorgangsname<br />

208<br />

209<br />

210<br />

211<br />

212<br />

213<br />

214<br />

217<br />

222<br />

263<br />

267<br />

275<br />

276<br />

277<br />

278<br />

279<br />

280<br />

281<br />

282<br />

283<br />

284<br />

285<br />

286<br />

287<br />

Testbetrieb<br />

Workshop(s) "Stammdaten, Konsolidierungsform & Teilkonzernabschlüsse"<br />

Workshop(s) "Datenmodell & Meldedaten"<br />

Workshop(s) "Konsolidierungsmaßnahmen"<br />

Workshop(s) "Reporting (Legal & Management)"<br />

Workshop(s) "Organisatorische Prozesse"<br />

Systemaufbau (inkl. Konzeptionsbeschreibung)<br />

SAP Business Warehouse<br />

Stammdaten<br />

Konsolidierungsmaßnahmen<br />

Konsolidierungsmonitor<br />

Reporting<br />

Sonstiges<br />

Testvorbereitung<br />

Berechtigungen (Konzeption)<br />

Benutzer (Konzeption)<br />

Aufbau Testfallkatalog<br />

Testorganisation (User, Berechtigungen, etc.)<br />

Testdurchführung (inkl. Berechtigungen)<br />

Konsolidierungseinstellungen im SEM-BCS (inkl. Stammdaten)<br />

Konsolidierungsdurchführung<br />

Meldeverfahren<br />

Konsolidierungsmaßnahmen<br />

Reporting<br />

Entwurf eines Projektplanes <strong>zum</strong> Projekt - Gesamtabschluss der Stadt Dortmund -<br />

Seite 5<br />

2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />

'07 '08 '09 '10 '11 '12


Nr. Vorgangsname<br />

288<br />

Produktionsvorbereitung<br />

289<br />

290<br />

291<br />

292<br />

293<br />

294<br />

295<br />

296<br />

297<br />

298<br />

299<br />

300<br />

301<br />

302<br />

303<br />

304<br />

305<br />

306<br />

307<br />

308<br />

309<br />

310<br />

311<br />

Berechtigungen und User<br />

Ggf. letzte Anwenderschulungen<br />

Produktivunterstützung<br />

Einreichen der umgegliederten HBI bei der Stadtkämmerei<br />

Einreichen der geprüften Einzel- bzw. Teilkonzernabschlüsse<br />

Einreichen der Handelsbilanz II bei der Stadtkämmerei<br />

Postenüberleitung HB I - HB II<br />

Bestätigung der HB II durch Wirtschaftsprüfer<br />

Ergänzende Informationen <strong>zum</strong> Gesamtlagebericht und -anhang<br />

ggf. ergänzende Erläuterungen zur Konsolidierung<br />

Versand an Kämmerei<br />

Aufstellung des Probegesamtabschlusses<br />

Saldovortrag SEM-BCS<br />

Vorabprüfung HBI-Salden<br />

Übernahme der Meldedaten<br />

Übernahme Zusatzmeldedaten<br />

Durchführung Validierung/Rundung, ggf. Rücksprache mit Meldeeinheiten<br />

Korrekturbuchungen Meldedaten (vereinfacht)<br />

Umgliederungen der Meldedaten durchführen (vereinfacht)<br />

Konzernabstimmungen<br />

Saldenabstimmung<br />

Durchführung im System (vereinfacht)<br />

Klärung von Differenzen<br />

Entwurf eines Projektplanes <strong>zum</strong> Projekt - Gesamtabschluss der Stadt Dortmund -<br />

Seite 6<br />

2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />

'07 '08 '09 '10 '11 '12


Nr. Vorgangsname<br />

312<br />

313<br />

314<br />

315<br />

316<br />

317<br />

318<br />

321<br />

322<br />

323<br />

326<br />

327<br />

331<br />

332<br />

333<br />

340<br />

341<br />

342<br />

343<br />

344<br />

354<br />

424<br />

425<br />

439<br />

Durchführung Konsolidierung<br />

Übernahme der Meldedaten<br />

Übernahme Zusatzmeldedaten<br />

Durchführung Validierung/Rundung, ggf. Rücksprache mit Meldeeinheiten<br />

Korrekturbuchungen Meldedaten<br />

Umgliederungen der Meldedaten durchführen<br />

Konzernabstimmungen<br />

Durchführung der manuellen Konsolidierungsbuchungen<br />

Umgliederungsmaßnahmen der Konsolidierung durchführen<br />

Kapitalkonsolidierung<br />

Zwischenergebniseliminierung (ggf. manuelle Buchung)<br />

Konzernaufrechnungen<br />

Aufstellung Gesamtbilanz<br />

Aufstellung Gesamtergebnisrechnung<br />

Aufstellung Gesamtanhang<br />

Qualitätssicherung<br />

Aufstellung und Bestätigung des Entwurfes durch Stadtkämmerin<br />

begleitende Abstimmung mit Rechnungsprüfungsamt<br />

Testabschluss konzernweit Stichtag 31.12.2009 (Wiederholung der Schritte aus dem ersten Probeabschluss)<br />

Konzeptionelle Umsetzung und Organisation<br />

IT-Umsetzung (SAP Konsoldierungssystem SEM-BCS)<br />

Echtabschluss 2010 (Wiederholung der Schritte aus dem zweiten Probeabschluss)<br />

Konzeptionelle Umsetzung und Organisation<br />

IT-Umsetzung (SAP Konsoldierungssystem SEM-BCS)<br />

Entwurf eines Projektplanes <strong>zum</strong> Projekt - Gesamtabschluss der Stadt Dortmund -<br />

Seite 7<br />

2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />

'07 '08 '09 '10 '11 '12


Vorgang<br />

In Arbeit<br />

Meilenstein<br />

Sammelvorgang<br />

Entwurf eines Projektplanes <strong>zum</strong> Projekt - Gesamtabschluss der Stadt Dortmund -<br />

Rollup: Vorgang<br />

Rollup: Meilenstein<br />

Rollup: In Arbeit<br />

Unterbrechung<br />

Seite 8<br />

Externe Vorgänge<br />

Projektsammelvorgang<br />

Gruppenkopf


- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Praxisleitfaden 4. Auflage<br />

Anlage III.2<br />

Umsetzungstagebuch der<br />

Landeshauptstadt Düsseldorf


Umsetzungstagebuch_Duesseldorf<br />

Teilnehmerkreis<br />

Konzern Projekt<br />

AG Modellkommunen<br />

AG<br />

Termin Intern Düsseldorf gruppe (D,DO,E,UN) Software Sonstige Beschreibung / Inhalt<br />

21.05.2007 X 1. Lenkungsgruppensitzung<br />

04.06.2007 X --<br />

19.06.2007 X --<br />

30.07.2007 X Teilnahmewettbewerb<br />

14.08.2007 X --<br />

21.08.2007 X --<br />

22.08.2007 X Seminar Küting/Weber<br />

23.08.2007 X Seminar Küting/Weber<br />

24.08.2007 X Seminar Küting/Weber<br />

28.08.2007 X --<br />

05.09.2007 X --<br />

19.09.2007 X --<br />

10.10.2007 X --<br />

22 22.10.2007 10 2007 X Auswahlgespräche für Neueinstellung<br />

24.10.2007 X --<br />

06.11.2007 Doppik-Kongress<br />

07.11.2007 X --<br />

09.11.2007 X Gespräch mit verbundenen Unternehmen<br />

(JBH/ZWD/WfaA)<br />

Konsolidierungskreis<br />

21.11.2007 X --<br />

03.12.2007 X Rechnungsprüfungsamt<br />

Abgrenzung des Konsolidierungskreises<br />

05.12.2007 X --<br />

20.12.2007 X Vorgespräch für Abstimmung Leistungsverzeichnis<br />

10.01.2008 X Projektleitersitzung


Umsetzungstagebuch_Duesseldorf<br />

Teilnehmerkreis<br />

Konzern Projekt<br />

AG Modellkommunen<br />

AG<br />

Termin Intern Düsseldorf gruppe (D,DO,E,UN) Software Sonstige Beschreibung / Inhalt<br />

17.01.2008 X Gespräch mit verbundenen Unternehmen (IDR)<br />

Konsolidierugskreis, Positionenplan, Anlagevermögen<br />

30.01.2008 X Vorbereitung Folienvortrag<br />

06.02.2008 X Erstellen eines Entwurfes für ein Leistungsverzeichnis<br />

12.02.2008 X Gespräch mit verbundenen Unternehmen (SZD)<br />

Konsolidierungskreis, Positionenplan, Anlagevermögen<br />

13.02.2008 X Gespräch mit verbundenen Unternehmen (Messe)<br />

Konsolidierungskreis, Positionenplan, Anlagevermögen<br />

14.02.2008 X Gespräch mit verbundenen Unternehmen (SEBD)<br />

Konsolidierungskreis, Positionenplan, Anlagevermögen<br />

19.02.2008 X Gespräch mit verbundenen Unternehmen (SWD)<br />

Konsolidierungskreis, Positionenplan, Anlagevermögen<br />

20.02.2008 X Gespräch mit verbundenen Unternehmen (Arena)<br />

Konsolidierungskreis Konsolidierungskreis, Positionenplan Positionenplan, Anlagevermögen<br />

05.03.2008 X --<br />

11.03.2008 X Abstimmung Leistungsverzeichnis mit Vergabestelle/Kämmerei<br />

11.03.2008 X Gespräch mit verbundenen Unternehmen (RBG)<br />

Zuordnung Anlagevermögen, Teilkonzern<br />

13.03.2008 X Abstimmung Leistungsverzeichnis mit Vergabestelle/Kämmerei<br />

19.03.2008 X Redaktionskonferenz Praxisleitfaden 1. Auflage<br />

31.03.2008 X Sitzung IM Düsseldorf<br />

01.04.2008 X Redaktionskonferenz Praxisleitfaden 1. Auflage<br />

02.04.2008 X --<br />

07.04.2008 X Vorbereitung Veranstaltung Solingen<br />

08.04.2008 X Entwurf Ausschreibung


Umsetzungstagebuch_Duesseldorf<br />

Teilnehmerkreis<br />

Konzern Projekt<br />

AG Modellkommunen<br />

AG<br />

Termin Intern Düsseldorf gruppe (D,DO,E,UN) Software Sonstige Beschreibung / Inhalt<br />

16.04.2008 X --<br />

17.04.2008 X Gespräch mit verbundenen Unternehmen (Messe)<br />

Konsolidierungssoftware, Anlagevermögen, Teilkonzern<br />

21.04.2008 X Vorbereitung Veranstaltung Solingen<br />

21.04.2008 X Vorbereitung beschränkte Ausschreibung<br />

23.04.2008 X Vorbereitung Veranstaltung Solingen<br />

25.04.2008 X Gespräch mit verbundenen Unternehmen (RBG)<br />

Zuordnung Anlagevermögen<br />

29.04.2008 X Veranstaltung Solingen<br />

30.04.2008 X --<br />

14.05.2008 X --<br />

27.05.2008 X --<br />

28.05.2008 X Aufdeckung stiller Reserven<br />

29 29.05.2008 05 2008 X Vorbereitung Veranstaltung Detmold<br />

11.06.2008 X --<br />

11.06.2008 X Vorbereitung Veranstaltung Detmold<br />

19.06.2008 X Netzwerkveranstaltung Detmold<br />

27.08.2008 X --<br />

05.09.2008 X PWC-Forum Mönchengladbach<br />

08.09.2008 X Übergreifendes Gespräch zur Gesamtsteuerung<br />

10.09.2008 X --<br />

18.09.2008 X 2. Lenkungsgruppensitzung<br />

14.10.2008 X Positionenrahmen<br />

12.11.2008 X Präsentation IDL<br />

12.11.2008 X --<br />

19.11.2008 X Redaktionskonferenz


Umsetzungstagebuch_Duesseldorf<br />

Teilnehmerkreis<br />

Konzern Projekt<br />

AG Modellkommunen<br />

AG<br />

Termin Intern Düsseldorf gruppe (D,DO,E,UN) Software Sonstige Beschreibung / Inhalt<br />

24.11.2008 X Erfassung und Bewertung von Beteiligungen<br />

in der Eröffnungsbilanz<br />

27.11.2008 X Versand Konsolidierungspakete<br />

03.12.2008 X Erläuterungen <strong>zum</strong> Positionenrahmen<br />

17.12.2008 X --<br />

05.01.2009 X Arbeitsplan Gesamtabschluss 2009<br />

07.01.2009 X Instrumentale Effekte, Gesamtsteuerung<br />

09.01.2009 X Abstimmung Zertifizierung<br />

18.01.2009 X PWC-Forum Oberhausen<br />

26.01.2009 X Klärung von Umsetzungsfragen in den örtlichen Projekten<br />

28.01.2009 X --<br />

09.02.2009 X Klärung von Umsetzungsfragen in den örtlichen Projekten<br />

10.02.2009 X Symposium <strong>zum</strong> Gesamtabschluss in Köln<br />

11 11.02.2009 02 2009 X Jour Fixe/Coaching<br />

16.02.2009 X Klärung von Umsetzungsfragen in den örtlichen Projekten<br />

17.02.2009 X Jour Fixe/Coaching<br />

17.02.2009 X Gespräch mit verbundenen Unternehmen (RBG)<br />

18.02.2009 X --<br />

19.02.2009 X Gespräch mit verbundenen Unternehmen (Messe)<br />

Konsolidierungssoftware<br />

25.02.2009 X Schulung<br />

Einrichten von Stammdaten<br />

04.03.2009 X Jour Fixe/Coaching<br />

05.03.2009 X EvaluationGemHVO / Praxisleitfaden<br />

10.03.2009 X Schulung<br />

Einrichten von Positionen / Konten<br />

11.03.2009 X --


Umsetzungstagebuch_Duesseldorf<br />

Teilnehmerkreis<br />

Konzern Projekt<br />

AG Modellkommunen<br />

AG<br />

Termin Intern Düsseldorf gruppe (D,DO,E,UN) Software Sonstige Beschreibung / Inhalt<br />

12.03.2009 X Schulung<br />

Dateneingabe<br />

15.03.2009 X Abschluss Erarbeitung der Fallstudie<br />

16.03.2009 X Vereinfachungskatalog<br />

19.03.2009 X Schulung<br />

Dateneingabe / Buchungen<br />

25.03.2009 X Veranstaltung Euskirchen<br />

30.03.2009 X Vorbereitung Redaktionskonferenz<br />

31.03.2009 X Redaktionskonferenz<br />

01.04.2009 X Gespräch mit verbundenen Unternehmen (IDR)<br />

Anlagevermögen, Teilkonzern<br />

06.04.2009 X Vereinfachungskatalog<br />

22.04.2009 X --<br />

23 23.04.2009 04 2009 X Schulung<br />

Korrekturen<br />

24.04.2009 X Kurzzusammenfassung der Fallstudie<br />

27.04.2009 X PWC-Forum Köln<br />

05.05.2009 X Schulung<br />

Konsolidierungsschritte<br />

06.05.2009 X --<br />

14.05.2009 X Vereinfachungskatalog<br />

20.05.2009 X --<br />

26.05.2009 X 3. Lenkungsgruppensitzung<br />

27.05.2009 X Schulung<br />

Konsolidierungsbuchungen / Korrekturen<br />

28.05.2009 X Anwendertreffen in Köln<br />

29.05.2009 X Vorbereitung Abschlussveranstaltung Düsseldorf


Umsetzungstagebuch_Duesseldorf<br />

Teilnehmerkreis<br />

Konzern Projekt<br />

AG Modellkommunen<br />

AG<br />

Termin Intern Düsseldorf gruppe (D,DO,E,UN) Software Sonstige Beschreibung / Inhalt<br />

03.06.2009 X --<br />

04.06.2009 X Gesamtabschlussrichtlinie<br />

08.06.2009 X Vorbereitung Abschlussveranstaltung Düsseldorf<br />

12.06.2009 X Vorbereitung Abschlussveranstaltung Düsseldorf<br />

16.06.2009 X --<br />

17.06.2009 X Veranstaltung <strong>zum</strong> Gesamtabschluss bei IBM in Düsseldorf<br />

22.06.2009 X Abschlussveranstaltung Düsseldorf<br />

29.06.2009 X Fertigstellung Gesamtbilanz<br />

01.07.2009 X --<br />

06.07.2009 X Vorbereitung AG Modellkommunen-<br />

Treffen 08.07.2009<br />

08.07.2009 X Vorbereitung Redaktionskonferenz Abschlussbericht<br />

09.03.3009 X Vorbereitung Veranstaltung Euskirchen


- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Praxisleitfaden 4. Auflage<br />

Anlage III.3<br />

Umsetzungstagebuch der Stadt Essen


- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Umsetzungstagebuch und<br />

Projektplan der Stadt Essen<br />

<strong>Modellprojekt</strong> zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses im<br />

Neuen Kommunalen Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>)


Zentrale Projektschritte<br />

04.05.2006 Informationsveranstaltung mit den Beteiligungen der Stadt Essen<br />

Thema u.a.: Gesamtabschluss und Konsolidierung<br />

21.05.2007 Kick-off-Veranstaltung<br />

<strong>zum</strong> Start des <strong>Modellprojekt</strong>es "<strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss"<br />

16.10.2007 Vorstellung des <strong>Modellprojekt</strong>es im Verwaltungsvorstand der Stadt Essen<br />

05.2008 - 10.2008 Entwicklung eines excel-basierten Konsolidierungsformularsatzes<br />

(Überleitungstool)<br />

22.10.2008 Informationsveranstaltung mit allen zu konsolidierenden Betrieben<br />

der Stadt Essen<br />

10.2008 - 03.2009 Erstellung der Fallstudie der Stadt Essen<br />

praktische Auseinandersetzung mit den Themen:<br />

Erstellung eines Konsolidierungsformularsatzes (KFS)<br />

Ermittlung des Konsolidierungskreis<br />

Überleitung der Einzelabschlüsse der voll zu konsolidierenden Betriebe<br />

Durchführung einer Probe-Konsolidierung<br />

Erstellung einer Kapitalflussrechnung anhand des Einzelabschlusses<br />

→ Ergebnis: Formulierung von Erleichterungsregeln<br />

04.2009 - 06.2009 Erarbeitung von Erleichterungsvorschlägen<br />

in Zusammenarbeit mit den anderen Modellkommunen für das <strong>Modellprojekt</strong><br />

07.2009 - 09.2009 Erstellung einer Gesamtabschlussrichtlinie<br />

inkl. Überarbeitung des Konsolidierungsformularsatzes (Anlage zur Richtlinie)<br />

01.2010 - 07.2010 Erstellung der Gesamteröffnungsbilanz <strong>zum</strong> Stichtag 01.01.2010<br />

07.2010 - 08.2010 Erstellung eines Probeabschlusses <strong>zum</strong> Stichtag 31.12.2009<br />

01.2011 - 10.2011 Erstellung des Gesamtabschlusses <strong>zum</strong> Stichtag 31.12.2010<br />

- 2 -


Detaillierter Projektablauf<br />

04. Mai 06 Informationsveranstaltung mit den Beteiligungen der Stadt Essen <strong>zum</strong> Thema<br />

"Neues Kommunales Finanzmanagement"<br />

Innerhalb dieser Veranstaltung thematisiert:<br />

Gesamtabschluss und Konsolidierung (Referent: Herr Heck)<br />

2007 - 2009 Regelmäßige Berichterstattung im Rahmen der Geschäftsbereichskonferenz<br />

(Geschäftsbereich 2 "Finanzen")<br />

21. Mai 07 Kick-off-Veranstaltung <strong>zum</strong> Start des <strong>Modellprojekt</strong>es "<strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss"<br />

Juli 07 - Okt. 07 Theoretische Einführung in die Themen:<br />

Mapping/Positionenplan<br />

Inhalte einer Gesamtabschlussrichtlinie<br />

Beteiligungsbewertung<br />

Überleitung der Abschlüsse der Betriebe<br />

Kapitalkonsolidierung<br />

Equity Konsolidierung<br />

16. Okt. 07 Vorstellung im Verwaltungsvorstand<br />

Nov. 07 1. Überarbeitung des Positionenplanes<br />

Nov. 07 Vorläufige Abgrenzung des Konsolidierungskreises der Stadt Essen<br />

Dez. 07 - März 08 Theoretische Einführung in die Themen:<br />

Schuldenkonsolidierung<br />

Zwischenergebniseliminierung<br />

Aufwands- und Ertragskonsolidierung<br />

Gesamtergebnisermittlung<br />

März 08 - April 08 Zusammenführung der theoretischen Ausarbeitungen zur 1. Auflage des<br />

Praxisleitfadens und einer Standardpräsentation<br />

29. April 08 1. Informationsveranstaltung in Solingen<br />

April 08 Veröffentlichung der 1. Auflage des Praxisleitfadens<br />

April 08 - Juni 08 Theoretische Einführung in die Themen:<br />

Gesamtkapitalflussrechnung<br />

Segmentberichterstattung<br />

Gesamtsteuerung<br />

Mai 08 - Okt. 08 Entwicklung eines excel-basierten Konsolidierungsformularsatzes /<br />

Überleitungstools (KFS)<br />

Juni 08 - Jan. 09 Einzelgespräche mit den voll zu konsolidierenden Betrieben


Detaillierter Projektablauf<br />

Aug. 08 Überarbeitung der 1. Auflage des Praxisleitfadens<br />

Sep. 08 Veröffentlichung der 2. Auflage des Praxisleitfadens<br />

Okt. 08 Informationsveranstaltung mit allen zu konsolidierenden Betrieben der Stadt Essen<br />

Okt. 08 - Dez. 08 2. Überarbeitung des Positionenplanes<br />

Nov. 08 - März 09 Erstellung der Fallstudie der Stadt Essen<br />

praktische Auseinandersetzung mit den Themen:<br />

Überarbeitung des KFS<br />

Ermittlung des Konsolidierungskreis<br />

Überleitung der Einzelabschlüsse der voll zu konsolidierenden Betriebe<br />

Durchführung einer Probe-Konsolidierung<br />

Erstellung einer Kapitalflussrechnung anhand des Einzelabschlusses<br />

→ Ergebnis: Formulierung von Erleichterungsregeln<br />

25. März 09 2. Informationsveranstaltung in Euskirchen<br />

März 09 - April 09 Überarbeitung der 2. Auflage des Praxisleitfadens<br />

April 09 Veröffentlichung der Fallstudie der Stadt Essen<br />

Mai 09 Veröffentlichung der 3. Auflage des Praxisleitfadens<br />

April 09 - Juni 09 Erarbeitung von Erleichterungsvorschlägen in Zusammenarbeit mit den anderen<br />

Modellkommunen für das <strong>Modellprojekt</strong><br />

22. Juni 09 Abschlussveranstaltung des <strong>Modellprojekt</strong>es in Düsseldorf<br />

Aug. 09 Veröffentlichung der 4. Auflage des Praxisleitfadens<br />

Juni 09 - Sep. 09 Überprüfung des Konsolidierungskreises<br />

Juli 09 - Sep. 09 Erstellung einer Gesamtabschlussrichtlinie<br />

Überarbeitung des Konsolidierungsformularsatzes (KFS)<br />

Aug. 09 - Aug 10 Softwareentscheidung und -implementierung<br />

Sep. 09 - Okt. 09 Veranstaltungen zur Vorstellung des KFS mit den voll zu konsolidierenden Betrieben<br />

Okt. 09 - Nov. 09 Aufbereitung der Rechnungssysteme der voll zu konsolidierenden Betriebe<br />

4


Detaillierter Projektablauf<br />

Nov. 09 Saldenabstimmung mit den voll zu konsolidierenden Betrieben<br />

<strong>zum</strong> Stichtag 31. Okt. 2009<br />

Jan. 10 - Juli 10 Erstellung der Gesamteröffnungsbilanz <strong>zum</strong> Stichtag 01.01.2010<br />

Saldenabstimmung<br />

Überprüfung des Konsolidierungskreises<br />

Aufdeckung und Verteilung stiller Reserven/Lasten<br />

Erstellung der Summenbilanz<br />

Konsolidierung<br />

Juli 10 - Aug. 10 Erstellung eines Probeabschlusses <strong>zum</strong> Stichtag 31.12.2009<br />

Aug. 10 - Sep. 10 Fehleranalyse mit den voll zu konsolidierenden Betrieben<br />

Überarbeitung der Gesamtabschlussrichtlinie<br />

Überarbeitung des KFS<br />

Nov. 10 Saldenabstimmung mit den voll zu konsolidierenden Betrieben<br />

<strong>zum</strong> Stichtag 31. Okt. 2010<br />

Jan. 11 - Sep. 11 Erstellung des Gesamtabschlusses <strong>zum</strong> Stichtag 31.12.2010<br />

Saldenabstimmung<br />

Überprüfung des Konsolidierungskreises<br />

Fortschreibung stiller Reserven/Lasten<br />

Erstellung der Summenbilanz<br />

Erstellung der Summenergebnisrechnung<br />

Konsolidierung<br />

Erstellung der Gesamtbilanz / Gesamtergebnisrechnung<br />

Erstellung der relevanten Spiegel (inkl. Eigenkapitalveränderungsrechnung)<br />

Erstellung der Kapitalflussrechnung<br />

Erstellung des Anhangs<br />

Erstellung des Lageberichtes<br />

Sep. 2011 Zuleitung an den Kämmerer<br />

30. Sep. 2011 Bestätigung durch OB<br />

Dez. 2011 Bestätigung des geprüften Gesamtabschlusses durch den Rat der Stadt Essen<br />

5


- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Praxisleitfaden 4. Auflage<br />

Anlage III.4<br />

Umsetzungstagebuch der Stadt Lippstadt


17. November 2006<br />

UMSETZUNGSTAGEBUCH DER STADT LIPPSTADT<br />

Die Stadt Lippstadt wird vom Innenministerium <strong>NRW</strong> zusammen mit den weiteren<br />

Modellkommunen Stadt Düsseldorf, Stadt Essen, Stadt Solingen und dem Kreis<br />

Unna offiziell in das neue <strong>Modellprojekt</strong> „<strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss“ berufen.<br />

21. November 2006<br />

Das Pressereferat der Stadt Lippstadt informiert auf Veranlassung des Fachdienstes<br />

Kämmerei alle örtlichen Presseorgane über die Berufung der Stadt in das<br />

<strong>Modellprojekt</strong> „<strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss“.<br />

22. November 2006<br />

Die im angrenzenden Kreis Warendorf erscheinende Tageszeitung „Die Glocke“<br />

berichtet über die Teilnahme der Stadt Lippstadt am <strong>Modellprojekt</strong>.<br />

24. November 2006<br />

Die Lippstädter Tageszeitung „Der Patriot“ berichtet ausführlich über Berufung der<br />

Stadt in das Landesmodellprojekt „<strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss“.<br />

26. November 2006<br />

Auch die Lippstädter Wochenendzeitung „Lippstadt am Sonntag“ informiert über die<br />

Teilnahme der Stadt.<br />

28. November 2006<br />

In einem ersten Abstimmungsgespräch <strong>zum</strong> neuen <strong>Modellprojekt</strong> werden im<br />

Innenministerium mit allen Modellkommunen organisatorische und inhaltliche<br />

Fragen <strong>zum</strong> <strong>Modellprojekt</strong> und vergaberechtliche Fragestellungen zur europaweiten<br />

Ausschreibung eines Beratungsunternehmens erörtert.<br />

10.-20. Dezember 2006<br />

Nachdem die entsprechenden Referenzen und die vorliegenden Erfahrungen im<br />

Bereich der Konzernrechnungslegung eruiert wurden, erfolgen zunächst interne<br />

Vorberatungen zwischen Kämmerei und dem 1. Beigeordneten/Stadtkämmerer der<br />

Stadt Lippstadt im Hinblick auf die Beauftragung eines beratenden<br />

Wirtschaftsprüfungsunternehmens. Um diese Beauftragung auch vergaberechtlich<br />

abzusichern, wird der örtlichen Rechnungsprüfung vorgeschlagen, die<br />

Wirtschaftsberatungs- und Revisionsgesellschaft mbH/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

(WRG) in Gütersloh beratend in Einzelfragen hinzuzuziehen.<br />

8. Januar 2007<br />

- Gesamtabschluss<br />

Für die Ratssitzung am 29. Januar 2007 wird eine umfangreiche Mitteilungsvorlage<br />

gefertigt, in der über die inhaltlichen Zielsetzungen des Landes, den vorgesehenen<br />

Projektablauf und die finanziellen Rahmenbedingungen <strong>zum</strong> <strong>Modellprojekt</strong> berichtet<br />

wird.<br />

<strong>NRW</strong>-<strong>Modellprojekt</strong>: <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss / Umsetzungstagebuch der Stadt Lippstadt Seite 1


12. Januar 2007<br />

Die örtliche Rechnungsprüfung teilt mit, dass gegen die Beauftragung der WRG<br />

Gütersloh keine Bedenken bestehen.<br />

12. Januar 2007<br />

Mit der WRG Gütersloh wird ein Termin für ein erstes Beratungsgespräch<br />

vereinbart.<br />

29. Januar 2007<br />

Die Mitteilungsvorlage wird durch den Rat der Stadt Lippstadt nach einigen kurzen<br />

Erläuterungen des Bürgermeisters zur Kenntnis genommen.<br />

30. Januar 2007<br />

Mit der WRG Gütersloh werden im ersten Beratungsgespräch die nachfolgenden<br />

Themen erörtert:<br />

• Allgemeiner Austausch <strong>zum</strong> <strong>Modellprojekt</strong><br />

• Softwarefragen<br />

• Festlegung des Konsolidierungskreises und Identifizierung von<br />

Abgrenzungsproblemen<br />

• Wesentliche inhaltliche Fragen der Konzernrechnungslegung und Auswirkungen<br />

auf die Betroffenen (z.B. Grundlagenschulungen)<br />

• Vorbereitung einer Informationsveranstaltung mit den Geschäftsführern der zu<br />

konsolidierenden Beteiligungsgesellschaften der Stadt<br />

6. Februar 2007<br />

Die Geschäftsführer und die Leiter des Rechnungswesens aller voll- und<br />

teilkonsolidierungspflichtigen Tochtergesellschaften werden zu einer<br />

Informationsveranstaltung des örtlichen Projektes eingeladen.<br />

9. Februar 2007<br />

Die Stadt Lippstadt beantragt über die Kommunalaufsicht des Kreises Soest bei der<br />

Bezirksregierung Arnsberg die Gewährung einer Bedarfszuweisung (Fördermittel)<br />

für die Teilnahme am <strong>NRW</strong>-<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss.<br />

27. Februar 2007<br />

In der Auftaktveranstaltung des örtlichen Projektes werden die nachfolgenden<br />

Tagesordnungspunkte erörtert:<br />

• Warum Konzernrechnungslegung (Kurze Vorstellung des <strong>Modellprojekt</strong>es und<br />

der gesetzlichen Grundlagen) ?<br />

• Vorstellung des in den Gesamtabschluss einzubeziehenden<br />

Unternehmenskreises und inhaltliche Qualifizierung im Konzernabschluss.<br />

• Welche konkreten Arbeiten kommen auf die Tochtergesellschaften in<br />

Abhängigkeit von ihrer Einstufung im Gesamtabschluss zu ?<br />

• Festlegung erster Umsetzungsschritte.<br />

28. Februar 2007<br />

Vorbesprechung im Referat 34 des <strong>NRW</strong>-Innenministeriums mit allen<br />

Modellkommunen zur Präsentation der Bewerber um die Projektleitung des<br />

<strong>Modellprojekt</strong>es.<br />

<strong>NRW</strong>-<strong>Modellprojekt</strong>: <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss / Umsetzungstagebuch der Stadt Lippstadt Seite 2


2. März 2007<br />

Die WRG Gütersloh wird mit der Prüfung der Gesellschaftsverträge der Lippstadt<br />

Marketing GmbH und der CarTec Technologie- und EntwicklungsCentrum GmbH<br />

dahingehend beauftragt, ob die einschlägigen Bestimmungen der Verträge dieser<br />

Minderheitsbeteiligungen (Sperrminoritäten) zur Vollkonsolidierungsverpflichtung<br />

führen könnten.<br />

5. März 2007<br />

Im Innenministerium präsentieren sich drei Bewerber/Arbeitsgemeinschaften um die<br />

Projektleitung des <strong>NKF</strong>-<strong>Modellprojekt</strong>es Gesamtabschluss.<br />

14./15. März 2007<br />

Der Hauptverantwortliche im örtlichen Projekt der Stadt Lippstadt, Herr Weber,<br />

besucht ein 2-tägiges Seminar „Grundlagen der Konzernrechnungslegung“ bei der<br />

Haufe-Akademie.<br />

27. April 2007<br />

Das Konsortium PwC/IVC, das vom Innenministerium den Zuschlag für die<br />

Projektleitung erhalten hat, erstattet der Verwaltungsleitung der Stadt Lippstadt<br />

einen Antrittsbesuch.<br />

21. Mai 2007<br />

Im Rahmen des offiziellen Starts des <strong>Modellprojekt</strong>es findet eine Kick-off-<br />

Veranstaltung im Innenministerium des Landes statt.<br />

4. Juni 2007<br />

1. Projektgruppensitzung im Innenministerium mit folgenden (wesentlichen<br />

inhaltlichen) Besprechungspunkten:<br />

• Aktuelle Darstellung der örtlichen Projektüberlegungen<br />

• Inhaltliche und zeitliche Workshopplanung<br />

• Beschlussfassung über die Projekt- u. Arbeitsorganisation<br />

19. Juni 2007<br />

2. Projektgruppensitzung bei der Stadt Düsseldorf mit folgenden (wesentlichen<br />

inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />

• Abschließende Klärung noch offener Punkte zur Arbeitsorganisation<br />

• Konzern-Strukturen, Reporting, Stammdaten, Gesellschaften (Wesentliche<br />

Konzerstrukturen als Datengrundlage des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses<br />

14. August 2007<br />

3. Projektgruppensitzung bei der Stadt Essen mit folgenden (wesentlichen<br />

inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />

• Entwicklung von Kontenplänen (Positionenplänen) zur Gesamtbilanz und<br />

Gesamtergebnisrechnung (Konzern-Kontenrahmen)<br />

21. August 2007<br />

4. Projektgruppensitzung bei der Stadt Lippstadt mit folgenden (wesentlichen<br />

inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />

• Mindestinhalte und –gliederung einer örtlichen Gesamtabschlussrichtlinie<br />

<strong>NRW</strong>-<strong>Modellprojekt</strong>: <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss / Umsetzungstagebuch der Stadt Lippstadt Seite 3


27. August 2007<br />

Einladung (an Geschäftsführer der städt. Beteiligungsgesellschaften, Bürgermeister,<br />

1. Beigeordneten, örtliche Rechnungsprüfung, WRG Gütersloh und den<br />

Projektcoach von PwC/IVC) zur 1. Sitzung der örtlichen Arbeitsgruppe in Lippstadt<br />

mit folgenden Tagesordnungspunkten:<br />

• Kurzübersicht über das bwz. Sachstandsbericht <strong>zum</strong> <strong>Modellprojekt</strong><br />

• Grundsätzliche und technische Fragen und Abläufe des kommunalen<br />

Konzernabschlusses einschließlich Aufgabenteilung zwischen Verwaltung und<br />

Gesellschaften<br />

• Synopse HGB/<strong>NKF</strong><br />

• Gegenüberstellung AfA/<strong>NKF</strong><br />

• Kontenplanharmonisierung<br />

• Probeabschluss per 31.12.2006<br />

• Kontenpläne (Positionenpläne) Gesamtbilanz/Gesamtergebnisrechnung:<br />

Rückmeldungen der Gesellschaften und weiteres Vorgehen<br />

• Informationen zur Kapitalkonsolidierung<br />

• Ausblick zur Schuldenkonsolidierung, Zwischenerfolgseliminierung, Aufwands-<br />

und Ertragskonsolidierung, Equity-Konsolidierung<br />

• Kapitalflussrechnung<br />

• Konzernrichtlinie<br />

28. August 2007<br />

5. Projektgruppensitzung bei der Stadt Solingen mit folgenden (wesentlichen<br />

inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />

• Ermittlung von Beteiligungsbuchwerten aus Konzernsicht<br />

5. September 2007<br />

6. Projektgruppensitzung beim Kreis Unna mit folgenden (wesentlichen inhaltlichen)<br />

Tagesordnungspunkten:<br />

• Grundlagen der Handelsbilanz II: Gliederung und Korrekturen<br />

• Schlagworte <strong>zum</strong> Themenkomplex Wesentlichkeit und deren praktische<br />

Handhabung beim Konzernabschluss<br />

• Vorbereitung des <strong>NKF</strong>-Bundeskonkresses am 6. November 2007<br />

12. September 2007<br />

Der Projektleitung wird Rückmeldung <strong>zum</strong> Thema „Wesentlichkeit und deren prakt.<br />

Handhabung“ im Zusammenhang mit der Bestimmung des Konsolidierungskreises<br />

gegeben.<br />

19. September 2007<br />

7. Projektgruppensitzung bei IVC Public Services GmbH in Essen mit folgenden<br />

(wesentlichen inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />

• Handelsbilanz II: Neubewertung und Steuereliminierung<br />

• Gegenüberstellung der Wahlrechte nach HGB und <strong>NKF</strong><br />

• Gegenüberstellung der Nutzungsdauern nach AfA und <strong>NKF</strong><br />

10. Oktober 2007<br />

8. Projektgruppensitzung bei der Stadt Düsseldorf mit folgenden (wesentlichen<br />

inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />

<strong>NRW</strong>-<strong>Modellprojekt</strong>: <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss / Umsetzungstagebuch der Stadt Lippstadt Seite 4


• Informationen eines Vertreters des Innenministeriums zu GO-Änderung im<br />

Bereich der §§ 107 f. GO<br />

• Zulässigkeit der Quotenkonsolidierung<br />

• Kapitalkonsolidierung I<br />

24. Oktober 2007<br />

9. Projektgruppensitzung bei PwC in Düsseldorf mit folgenden (wesentlichen<br />

inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />

• Gliederung eines Leitfadens zur Aufstellung eines <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses<br />

• Überarbeitung der Kontenpläne (Positionenpläne)<br />

• Kapitalkonsolidierung II<br />

30. Oktober 2007<br />

1. Sitzung der örtlichen Arbeitsgruppe in Lippstadt mit der am 27. August<br />

versendeten Tagesordnung.<br />

7. November 2007<br />

10. Projektgruppensitzung bei der Stadt Essen mit folgenden (wesentlichen<br />

inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />

• Praxisbeispiele zur Kapitalkonsolidierung<br />

• Überarbeitung des Leitfadens zur Aufstellung eines <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses<br />

• Überarbeitung der Kontenpläne (Positionenpläne)<br />

• Abgrenzung der Konsolidierungskreise<br />

21. November 2007<br />

11. Projektgruppensitzung bei der Stadt Lippstadt mit folgenden (wesentlichen<br />

inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />

• Equity-Konsolidierung<br />

• Überarbeitung der Kontenpläne (Positionenpläne)<br />

• Abgrenzung der Konsolidierungskreise<br />

23. November 2007<br />

Die WRG Gütersloh greift einen Gedanken aus der 1. Sitzung der örtlichen<br />

Arbeitsgruppe auf und legt einen Vereinfachungsvorschlag für die Neubewertung<br />

vor.<br />

30. November 2007<br />

Alle vollkonsolidierungspflichtigen Betriebe der Stadt Lippstadt werden gebeten, ihre<br />

Nutzungsdauern in einer entsprechenden Gegenüberstellung einzutragen.<br />

4. Dezember 2007<br />

Nach erheblichen Vorarbeiten kann der Konsolidierungskreis mit Erläuterungen<br />

(„Der Weg von der Beteiligungsübersicht im Beteiligungsbericht zur Darstellung des<br />

Konsolidierungskreises im <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss“) an die Projektleitung des<br />

<strong>Modellprojekt</strong>es weitergeleitet werden.<br />

5. Dezember 2007<br />

12. Projektgruppensitzung bei der Stadt Solingen mit folgenden (wesentlichen<br />

inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />

<strong>NRW</strong>-<strong>Modellprojekt</strong>: <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss / Umsetzungstagebuch der Stadt Lippstadt Seite 5


• Erstellung von Zwischenabschlüssen<br />

• Schuldenkonsolidierung, Zwischenerfolgseliminierung, Aufwand- und<br />

Ertragskonsolidierung<br />

• Controlling-Liste (Terminfixierung von Arbeitsaufträgen)<br />

17. Dezember 2007<br />

Das Umsetzungstagebuch der Stadt Lippstadt wird bis einschl. 5. Dezember 2007<br />

an die Projektleitung gesendet.<br />

20. Dezember 2007<br />

Den Vertretern der Stadtwerke Lippstadt GmbH und der Gemeinnützigen<br />

Wohnungsbaugesellschaft Lippstadt mbH wird Rückmeldung auf die von ihnen<br />

eingebrachten und im <strong>Modellprojekt</strong> diskutierten Fragen/Anmerkungen <strong>zum</strong><br />

Positionenplan gegeben.<br />

4. Januar 2008<br />

Den Vertretern in der örtlichen Arbeitsgruppe wird der Termin für die nächste<br />

Sitzung mitgeteilt.<br />

10. Januar 2008<br />

1. Sitzung der Projektleiter der Modellkommunen bei IVC in Essen mit folgenden<br />

(wesentlichen inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />

- Rückblick 2007<br />

- Veröffentlichungen im Internet/Projektmarketing<br />

- Stärkung der örtlichen Projektarbeit<br />

1. – 4. KW 2008<br />

- Umfangreiche Arbeiten an der Aufstellung des Projektstruktur- und<br />

Aktivitätenplanes.<br />

- Arbeiten an der Überleitung der HB I/GuV I auf die KB II/ER II für jeden<br />

vollkonsolidierungspflichtigen Betrieb<br />

30. Januar 2008<br />

Der Entwurf des Projektstruktur- und Aktivitätenplanes wird der <strong>Modellprojekt</strong>leitung<br />

übersandt.<br />

15. Februar 2008<br />

Im Zusammenhang mit der Frage der Wesentlichkeit wird der Projektleitung eine<br />

Untersuchung der von den Betrieben der Stadt entrichteten Grundbesitzabgaben<br />

übersandt.<br />

7. + 8. KW 2008<br />

Erstellung des örtlichen Arbeitspapiers zur Gesamtergebnisermittlung für den WS 15<br />

beim Kreis Unna.<br />

18. Februar 2008<br />

Arbeitspapier wird an das <strong>Modellprojekt</strong> übersandt.<br />

8.+9. KW 2008<br />

Nachdem alle vollkonsolidierungspflichtigen Betriebe ihre Nutzungsdauern mitgeteilt<br />

haben, werden diese in eine Gesamtübersicht inkl. der ND der Stadt Lippstadt<br />

<strong>NRW</strong>-<strong>Modellprojekt</strong>: <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss / Umsetzungstagebuch der Stadt Lippstadt Seite 6


eingearbeitet. In Zusammenarbeit mit der beraten WP-Gesellschaft (WRG<br />

Gütersloh) findet eine Analyse zur Identifizierung möglicher<br />

Anpassungsnotwendigkeiten im Hinblick auf den Gesamtabschluss statt.<br />

26. Februar 2008<br />

Die Mitglieder der örtlichen Arbeitsgruppe werden zur nächsten Sitzung am 11.03.08<br />

eingeladen.<br />

10. KW 2008<br />

Erstellung des örtlichen Arbeitspapiers zur Gesamtkapitalflussrechnung für den WS<br />

16 bei IVC in Essen.<br />

3. März 2008<br />

Arbeitspapier wird an das <strong>Modellprojekt</strong> übersandt.<br />

5. März 2008<br />

13. Projektgruppensitzung beim Kreis Unna mit folgenden (wesentlichen<br />

inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />

• Fachkonzept Gesamtergebnisermittlung<br />

• Praxisleitfaden<br />

• Wesentlichkeit von Steuern und Grundbesitzabgaben<br />

• Vorbereitung der Informationsveranstaltung des <strong>Modellprojekt</strong>es am 29.04.08 in<br />

Solingen<br />

11. März 2008<br />

Sitzung der örtlichen Arbeitsgruppe mit folgenden (wesentlichen)<br />

Tagesordnungspunkten):<br />

- Sachstandsbericht <strong>zum</strong> <strong>Modellprojekt</strong><br />

- Entwurf Gesamtabschlussrichtlinie<br />

- Stand des Probeabschlusses/Vereinbarungen <strong>zum</strong> weiteren Vorgehen<br />

- Ausblick <strong>zum</strong> Gesamtlagebericht, Gesamtanhang und zur<br />

Gesamtkapitalflussrechnung<br />

12.+13. März 2008<br />

Erstellung des Protokolls über die Sitzung der örtlichen Arbeitsgruppe<br />

17. März 2008<br />

Protokoll wird an alle Mitglieder der örtlichen Arbeitsgruppe versandt.<br />

12. – 14. KW 2008<br />

• Erstellung der Präsentation für die Informationsveranstaltung des<br />

<strong>Modellprojekt</strong>es am 29.04.08 in Solingen (gemeinsam mit dem Kreis Unna)<br />

• In Einzelgesprächen mit den FIBU-Leitern der vollkonsolidierungspflichtigen<br />

Betriebe werden die noch offenen Fragen bei der Überleitung von der HB I auf<br />

die KB II geklärt.<br />

2. April 2008<br />

14. Projektgruppensitzung bei IVC in Essen mit folgenden (wesentlichen<br />

inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />

• Praxisleitfaden<br />

• Vorbereitung der Informationsveranstaltung des <strong>Modellprojekt</strong>es am 29.04.08 in<br />

<strong>NRW</strong>-<strong>Modellprojekt</strong>: <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss / Umsetzungstagebuch der Stadt Lippstadt Seite 7


Solingen<br />

16. April 2008<br />

15. Projektgruppensitzung bei PwC in Düsseldorf mit folgenden (wesentlichen<br />

inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />

• Fachkonzept Gesamtkapitalflussrechnung<br />

• Fachkonzept Immaterielle Vermögensgegenstände in Jahres- und<br />

Gesamtabschluss<br />

• Praxisleitfaden<br />

• Vorbereitung der Informationsveranstaltung des <strong>Modellprojekt</strong>es am 29.04.08 in<br />

Solingen<br />

17. + 18. KW 2008<br />

Erarbeitung des örtlichen Arbeitspapiers zu Gesamtanhang und –lagebericht<br />

29. April 2008<br />

Teilnahme an der Informationsveranstaltung des <strong>Modellprojekt</strong>es in Solingen<br />

30. April 2008<br />

16. Projektgruppensitzung bei der Stadt Düsseldorf mit folgenden (wesentlichen<br />

inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />

• Fachkonzept Gesamtkapitalflussrechnung<br />

• Fachkonzept Immaterielle Vermögensgegenstände in Jahres- und<br />

Gesamtabschluss<br />

• Fachkonzept Segmentberichterstattung<br />

14. Mai 2008<br />

17. Projektgruppensitzung bei der Stadt Essen mit folgenden (wesentlichen<br />

inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />

• Fachkonzept Gesamtkapitalflussrechnung (Fortsetzung)<br />

• Fachkonzept Gesamtsteuerung<br />

• Vorbereitung Netzwerkveranstaltung am 19. Juni in Düsseldorf<br />

21. Mai 2008<br />

Die vollkonsolidierungspflichtigen Betriebe werden gebeten, ihre Jahresabschlussdaten<br />

möglichst bis Anfang Juli digital zur Verfügung zu stellen, damit anschl. die<br />

ersten vorbereitenden Arbeiten zur Aufstellung des Probeabschlusses per<br />

31.12.2007 gestartet werden können.<br />

27. Mai 2008<br />

18. Projektgruppensitzung bei der Stadt Lippstadt mit folgenden (wesentlichen<br />

inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />

• Vorbereitung der Umsetzungsphase einschl. Terminplanung 2009<br />

• Abstimmung Redaktionsarbeiten Praxisleitfaden<br />

• Vorbereitung Veranstaltungen<br />

• Standardpräsentation<br />

• Fachkonzept Gesamtsteuerung<br />

11. Juni 2008<br />

19. Projektgruppensitzung bei der Stadt Solingen mit folgenden (wesentlichen<br />

<strong>NRW</strong>-<strong>Modellprojekt</strong>: <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss / Umsetzungstagebuch der Stadt Lippstadt Seite 8


inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />

• Fachkonzept Gesamtsteuerung (Fortsetzung)<br />

• Ansatz von Nutzungsdauern der Energieversorgungsunternehmen<br />

• Zwischenerfolgseliminierung<br />

• Saldierung von Aufrechnungsdifferenzen<br />

• Behandlung von geleisteten und empfangenden Investitionszuschüssen<br />

30. – 36. KW 2008<br />

Gemeinsam mit der WRG Gütersloh werden im Rahmen von Workshops die ersten<br />

vorbereitenden Arbeiten im Rahmen des Probeabschlusses per 31.12.2007<br />

durchgeführt. Dabei werden die bereits testierten bzw. vorläufigen<br />

Jahresabschlusszahlen per 31.12.2007 mit allen erforderlichen<br />

Konsolidierungsschritten zusammengeführt.<br />

19. August 2008<br />

Rückmeldung an das <strong>Modellprojekt</strong> zur Checkliste Gesamtlagebericht<br />

27. August 2008<br />

20. Projektgruppensitzung beim Kreis Unna mit folgenden (wesentlichen<br />

inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />

• Praxisleitfaden (Zwischenbericht <strong>zum</strong> 31. August 2008)<br />

• Vorbereitung Veranstaltungen und Tagungen<br />

• Vorbereitung der Lenkungsgruppe am 18.09.08<br />

• Stand der Projektarbeiten vor Ort<br />

28. August 2008<br />

Dem Projektbüro wird ein Zwischenbericht <strong>zum</strong> örtlichen Projekt in Lippstadt<br />

übersandt.<br />

10. September 2008<br />

21. Projektgruppensitzung bei IVC in Essen mit folgenden (wesentlichen<br />

inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />

• Zwischenbericht <strong>zum</strong> 31. August 2008<br />

• Vorbereitung der Lenkungsgruppe am 18.09.08<br />

• Stand der Projektarbeiten vor Ort<br />

16. September 2008<br />

Sitzung der örtliche Arbeitsgruppe mit folgenden wesentlichen<br />

Tagesordnungspunkten:<br />

- Besprechung des 1. Entwurfes eine Probe-Gesamtabschlusses<br />

- Erörterung der Aussagekraft von Unterschiedsbeträgen und dabei auftretenden<br />

stillen Reserven<br />

- Besprechung der weiteren Vorgehensweise zur Verabschiedung der<br />

Gesamtabschlussrichtlinie<br />

40. – 45. KW 2008<br />

Umfangreiche Abstimmungsarbeiten im Zusammenhang mit der Aufwands- und<br />

Ertrags- bzw. Schuldenkonsolidierung beim 1. Probe-Gesamtabschluss per<br />

31.12.2007 werden durchgeführt.<br />

12. November 2008<br />

<strong>NRW</strong>-<strong>Modellprojekt</strong>: <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss / Umsetzungstagebuch der Stadt Lippstadt Seite 9


22. Projektgruppensitzung im IM <strong>NRW</strong> mit folgenden (wesentlichen inhaltlichen)<br />

Tagesordnungspunkten:<br />

• Stand der Projektarbeiten vor Ort<br />

• Positionenplan/Überleitung<br />

• Praxisleitfaden/Standardpräsentation<br />

17. November 2008<br />

Teilnahme und Vortrag anl. der Fachtagung Konzernbilanz beim KRZ Lemgo.<br />

9. Dezember 2008<br />

Sitzung der örtlichen Arbeitsgruppe mit folgenden wesentlichen<br />

Tagesordnungspunkten:<br />

- Festlegung der notwendigen weiteren Schritte im Rahmen der Aufstellung des<br />

Probe-Gesamtabschlusses<br />

17. Dezember 2008<br />

23. Projektgruppensitzung beim Kreis Unna mit folgenden (wesentlichen<br />

inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />

• Positionenplan/-rahmen<br />

• Gesamtsteuerung – Grobkonzepte der Modellkommunen<br />

• Zwischenabschlüsse<br />

• Planungen 2009<br />

13. Januar 2009<br />

Die Themenwünsche bei der Überarbeitung des Praxisleitfadens werden an das<br />

Projektbüro gemeldet.<br />

28. Januar 2009<br />

24. Projektgruppensitzung bei IVC in Essen mit folgenden (wesentlichen<br />

inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />

• Vorbereitung der 2. Informationsveranstaltung in Euskirchen<br />

29. Januar 2009<br />

Herrn Bürgermeister Sommer werden die Daten des Probe-Gesamtabschlusses per<br />

31.12.2007 zur Verfügung gestellt.<br />

6. – 12. KW 2009<br />

- Vorbereitung des Hauptvortrages „Die Aufstellung des Gesamtabschlusses am<br />

Beispiel der Stadt Lippstadt“ anlässlich der 2. Informationsveranstaltung des<br />

<strong>Modellprojekt</strong>es am 25.03.2009 in Euskirchen<br />

- Erarbeitung der Fallstudie<br />

18. Februar 2009<br />

25. Projektgruppensitzung bei PwC in Düsseldorf mit folgenden (wesentlichen<br />

inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />

• Stand der Probeabschlüsse und der Fallstudien<br />

11. März 2009<br />

26. Projektgruppensitzung bei der Stadt Düsseldorf mit folgenden (wesentlichen<br />

inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />

• Vorbereitung der 2. Informationsveranstaltung in Euskirchen<br />

<strong>NRW</strong>-<strong>Modellprojekt</strong>: <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss / Umsetzungstagebuch der Stadt Lippstadt Seite 10


• Überarbeitung Praxisleitfaden<br />

• Erstkonsolidierungsstichtag<br />

• Überarbeitung Standarpräsentation<br />

12. KW 2009<br />

Vorbereitung der Sitzung der örtlichen Arbeitsgruppe am 24. März 2009<br />

20. März 2009<br />

Workshop „Konzernbuchhaltung“ bei der WRG Gütersloh<br />

24. März 2009<br />

Sitzung der örtlichen Arbeitsgruppe mit folgenden Tagesordnungspunkten:<br />

- Probe-Gesamtabschluss per 31.12.2007 und testatfähiger Gesamtabschluss per<br />

31.12.2008<br />

31. März 2009<br />

Redaktionskonferenz in Dortmund zur Vorschlagsliste zu den<br />

rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen<br />

20. April 2009<br />

Die Zuordnung der Einzelthemen aus der Fallstudie der Stadt Lippstadt <strong>zum</strong><br />

Praxisleitfaden werden an das <strong>Modellprojekt</strong>büro übersandt.<br />

22. April 2009<br />

27. Projektgruppensitzung bei der Stadt Solingen mit folgenden (wesentlichen<br />

inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />

• Überarbeitung Praxisleitfaden<br />

• Besprechung der rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen<br />

18. – 22. KW 2009<br />

Bearbeitung der Arbeitsaufträge im Rahmen der Vorschlagsliste zu den<br />

rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen<br />

6. Mai 2009<br />

Der Zwischenbericht über den Stand des örtlichen Projektes auf den 30.04.2009<br />

wird an das <strong>Modellprojekt</strong>büro übermittelt.<br />

6. Mai 2009<br />

28. Projektgruppensitzung bei der Stadt Lippstadt mit folgenden (wesentlichen<br />

inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />

• Vorbereitung der Abschlussveranstaltung am 22.06.09 in Düsseldorf<br />

• Besprechung der rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen<br />

• Evaluation des <strong>NKF</strong><br />

20. Mai 2009<br />

29. Projektgruppensitzung beim Kreis Unna mit folgenden (wesentlichen<br />

inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />

• 2. Zwischenbericht<br />

• Praxisleitfaden<br />

• Rechnungslegungsbezogene Erleichterungen<br />

• Weitere Terminplanungen<br />

<strong>NRW</strong>-<strong>Modellprojekt</strong>: <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss / Umsetzungstagebuch der Stadt Lippstadt Seite 11


23. – 25. KW 2009<br />

Vorbereitung der seitens der Stadt Lippstadt vorzutragenden Erleichterungspunkte<br />

anl. der Abschlussveranstaltung am 22.06.09 in Düsseldorf<br />

3. Juni 2009<br />

30. Projektgruppensitzung bei PwC in Köln mit folgenden (wesentlichen inhaltlichen)<br />

Tagesordnungspunkten:<br />

• Rechnungslegungsbezogene Erleichterungen<br />

• Vorbereitung der Abschlussveranstaltung<br />

5. Juni 2009<br />

Sitzung der örtlichen Arbeitsgruppe mit folgenden Besprechungspunkten:<br />

- Testatfähiger Gesamtabschluss per 31.12.2008<br />

16. Juni 2009<br />

31. Projektgruppensitzung im IM <strong>NRW</strong> mit folgenden (wesentlichen inhaltlichen)<br />

Tagesordnungspunkten:<br />

• Rechnungslegungsbezogene Erleichterungen<br />

• Vorbereitung der Abschlussveranstaltung<br />

22. Juni 2009<br />

Teilnahme an der Abschlussveranstaltung in Düsseldorf<br />

<strong>NRW</strong>-<strong>Modellprojekt</strong>: <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss / Umsetzungstagebuch der Stadt Lippstadt Seite 12


- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Praxisleitfaden 4. Auflage<br />

Anlage III.5<br />

Umsetzungstagebuch der Stadt Solingen


<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss<br />

<strong>NKF</strong> Teilprojekt 05 „Konsolidierung“<br />

Umsetzungstagebuch<br />

Abkürzungen<br />

GA – Gesamtabschluss<br />

BSG – Beteiligungsgesellschaft Stadt Solingen mbH<br />

Themen/Aktivitäten Zeitraum Umsetzung in Solingen<br />

Projektorganisation/-management<br />

Aufbau der gesamten Projektorganisation<br />

(z.B. Ansiedlung in der Kämmerei / Beteiligungsmanagement)<br />

Bereitstellung fachlich qualifizierter Mitarbeiter/innen<br />

durch die Kommune<br />

Start- und Analysephase<br />

- 1 -<br />

Stadt Solingen – <strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – Umsetzungstagebuch<br />

2006 bis 2007 - Grundsätzlich: Rückgriff auf Erfahrungen aus dem Projekt „Konzernrechnungslegung<br />

bei der Stadt Solingen 1999 bis 2003; Einführung GA<br />

ist als <strong>NKF</strong> Teilprojekt organisiert, denn<br />

o GA setzt auf Einzelabschluss auf / berücksichtigt die Steuerungsphilosophie<br />

o <strong>NKF</strong>-Buchungsstoff in Kernverwaltung ist auf GA vorzubereiten<br />

o Verwaltung und Politik sind für GA zu gewinnen<br />

- Projektarbeit wurde mit Beginn <strong>Modellprojekt</strong> aufgenommen<br />

o Mitglieder: Vertreter der Stadt Solingen und der „großen“ Betriebe<br />

(Finanzmanagement, Finanzbuchhaltung, Leiter Rechnungswesen);<br />

Rechnungsprüfungsamt, Mitarbeiter der BSG als<br />

Konsolidierungsstelle<br />

o Darstellung zu den Projektgruppensitzungen (siehe unten)<br />

- Erstellung GA erfolgt durch Beteiligungsgesellschaft Stadt Solingen mbH<br />

o vorhandenes Know-how zur Konzernrechnungslegung (Verpflichtung<br />

zur Aufstellung eines HGB Konzernabschlusses)<br />

o von <strong>NKF</strong>-Einführung nicht belastete Mitarbeiter<br />

2002 bis heute - Rückgriff auf Mitarbeiter der BSG mit Weiterbildung Bilanzbuchhalter<br />

und praktischer Erfahrung in der Aufstellung eines Konzerabschlusses<br />

- Schulung von Vertretern der Betriebe im Rahmen des Projektes „Kon-


Themen/Aktivitäten Zeitraum Umsetzung in Solingen<br />

Festlegung der Verantwortlichkeiten und<br />

Entscheidungsgremien<br />

Erstellung eines Meilensteinplans (einschließlich<br />

Maßnahmen- und Zeitplanung)<br />

Dokumentation aller örtlichen Entscheidungen<br />

<strong>NKF</strong> 1. Landesprojektsitzung<br />

Landeshauptstadt Düsseldorf<br />

bei Innenministerium<br />

<strong>NKF</strong> 2. Landesprojektsitzung<br />

Landeshauptstadt Düsseldorf<br />

- 2 -<br />

Stadt Solingen – <strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – Umsetzungstagebuch<br />

zernrechnungslegung bei der Stadt Solingen<br />

2006<br />

- aufgrund der Einbindung in das <strong>NKF</strong>-Einführungsprojekt bei der Stadt<br />

Solingen wie dort festgelegt (Teilprojekte – Projektleitung – Lenkungsausschuss-<br />

Verwaltungsvorstand)<br />

Juni 2007 - Erstellung entsprechend den Projektphasen des Landesprojektes<br />

Permanent - Die Ergebnisse der Projektgruppensitzungen wurden in Protokollen zu<br />

diesen Sitzungen dokumentiert (siehe unten)<br />

- die Dokumentation der darüber hinaus gehenden Entscheidung wurde<br />

entsprechend dem Ablaufprozess vorgenommen (siehe auch Fallstudie<br />

und Gesamtabschlussrichtlinie)<br />

04.06.2007 - Inhaltliche und zeitliche Rahmenplanung<br />

- Beschlussfassung über Projekt- und Arbeitsorganisation<br />

- Inhaltliche und zeitliche Detailplanung<br />

19.06.2007 - Abschließende Klärung offener Punkte zur Arbeitsorganisation<br />

- Konzernstrukturen, Reporting, Stammdaten, Gesellschaften<br />

Konzeptions- -<br />

phase<br />

<strong>NKF</strong>-Projekt-Sitzung Solingen 10.08.2007 - Kick-Off Veranstaltung<br />

- Vorstellung des Projekts bei Mitarbeitern der Betriebe<br />

- Mapping<br />

<strong>NKF</strong> 3. Landesprojektsitzung<br />

Stadt Essen<br />

<strong>NKF</strong> 4 .Landesprojektsitzung<br />

Stadt Lippstadt<br />

-<br />

14.08.2007 - Konzernstrukturen, Reporting, Stammdaten, Gesellschaften: Überarbeitung<br />

und abschließende Beschlussfassung des Fachkonzeptes<br />

- Fachkonzept Positionsplan/Mapping<br />

21.08.2007 - Mindestinhalte und –gliederung einer örtlichen Gesamtabschlussrichtlinie<br />

- Ermittlung von Beteiligungsbuchwerten<br />

<strong>NKF</strong> 5. Landesprojektsitzung 28.08.2007 - Ermittlung von Beteiligungsbuchwerten


Themen/Aktivitäten Zeitraum Umsetzung in Solingen<br />

Stadt Solingen<br />

<strong>NKF</strong> 6. Landesprojektsitzung<br />

Kreis Unna<br />

- 3 -<br />

Stadt Solingen – <strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – Umsetzungstagebuch<br />

- Grundlagen der HB II, Gliederung und Korrekturen<br />

5.09.2007 - Grundlagen der HB II, Gliederung und Korrekturen<br />

- Neubewertung, Steuereliminierung<br />

- Wesentlichkeit und praktische Handhabung beim Konzernabschluß<br />

- Vorbereitung des <strong>NKF</strong>-Bundeskongresses am 6. November 2007 in Düsseldorf<br />

<strong>NKF</strong>-Projekt –Sitzung Solingen 7.09.2007 - Vorschlag auf Ergebniskonsolidierung zu verzichten, wird abgelehnt<br />

- Themen wie Wesentlichkeit, Geringwertige Wirtschaftsgüter nach Unternehmenssteuerreform<br />

2008, Ansätze für Rückstellungen, sowie un-<br />

<strong>NKF</strong> 7. Landesprojektsitzung<br />

bei IVC, Essen<br />

terschiedliche Nutzungsdauern in Betrieben werden dargestellt.<br />

19.09.2007 - Grundlagen der HB II, Neubewertung, Steuereliminierung<br />

- Kapitalkonsoliderung<br />

- Quotenkonsolidierung<br />

<strong>NKF</strong> 8. Landesprojektsitzung<br />

10.10.2007 - Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung von Kommunen<br />

Landeshauptstadt Düsseldorf<br />

- Kapitalkonsolidierung, Konzernstrukturen<br />

<strong>NKF</strong>-Projekt Sitzung Solingen 17.10.2007 - Ausweis von Pensionsrückstellungen<br />

- Einheitlichkeit der Bewertung, Festlegung des Konsolidierungskreises,<br />

Konsolidierung von Zweckverbänden<br />

- Prüfung des Gesamtabschlusses durch RPA oder externe Wirtschaftsprüfer?<br />

<strong>NKF</strong> 9. Landesprojektsitzung<br />

24.10.2007 - Leitfaden zur Aufstellung eines <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses<br />

PWC Düsseldorf<br />

<strong>NKF</strong> 10. Landesprojektsitzung<br />

Stadt Essen<br />

- Kapitalkonsolidierung II<br />

7.11.2007 - Praxisbeispiele zur Kapitalkonsolidierung<br />

- Leitfaden zur Aufstellung des Gesamtabschlusses<br />

- Positionenplan<br />

<strong>NKF</strong>-Projekt Sitzung Solingen 14.11.2007 - Unternehmereigenschaft von verselbständigten Aufgabenbereichen,<br />

Überleitungsrechnung auf die HB II,<br />

<strong>NKF</strong> 11. Landesprojektsitzung<br />

Stadt Lippstadt<br />

- U.a. Ausweis von Deponien und Abfallbeseitigungsanlagen<br />

21.11.2007 - Equitiy – Konsolidierung<br />

- Positionenplan


Themen/Aktivitäten Zeitraum Umsetzung in Solingen<br />

<strong>NKF</strong> 12. Landesprojektsitzung<br />

Stadt Solingen<br />

<strong>NKF</strong>-Projekt Sitzung Solingen<br />

<strong>NKF</strong> 1. Projektleitersitzung,<br />

Landeshauptstadt Düsseldorf,<br />

Innenministerium<br />

<strong>NKF</strong> 13. Landesprojektsitzung<br />

Kreis Unna<br />

<strong>NKF</strong> 14. Landesprojektsitzung<br />

- 4 -<br />

Stadt Solingen – <strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – Umsetzungstagebuch<br />

- Abgrenzung Konsolidierungskreis<br />

- Zwischenabschlüsse<br />

5.12.2007 - Schuldenkonsolidierung, Zwischenergebniselimierung, Aufwands- und<br />

Ertragskonsolidierung, Konsolidierungsverbot<br />

12.12.2007 - Leitfaden zur Aufstellung eines <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses<br />

- Kapitalkonsolidierung II, Zwischenabschlüsse bei abweichenden Ge-<br />

schäftsjahren<br />

10.01.2008 - Rückblick 2007, Veröffentlichungen im Internet, Stärkung der örtlichen<br />

Projektarbeit<br />

5.03.2008 - Praxisleitfaden zur Aufstellung eines <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses<br />

- Konsolidierung von Steuern und Grundabgaben<br />

2.04.2008 - Praxisleitfaden zur Aufstellung eines <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses<br />

bei IVC Essen<br />

- Informationsveranstaltung des <strong>Modellprojekt</strong>s in Solingen 29.4.2008<br />

<strong>NKF</strong>-Projekt Sitzung Solingen 9.04.2008 - Technische Umsetzung<br />

- Dezentrales Erfassungstool<br />

- Änderungen durch das BilMoG<br />

<strong>NKF</strong> 15. Landesprojektsitzung PWC 16.04.2008 - Gesamtkapitalflussrechnung, Immaterielle Vermögensgegenstände, Pra-<br />

Düsseldorf<br />

xisleitfaden zur Aufstellung Gesamtabschluss<br />

- Vorbereitung Informationsveranstaltung des <strong>Modellprojekt</strong>s Solingen<br />

29.04.2008<br />

Veranstaltung des Landesprojekts 29.04.2008 - Vorstellung des <strong>Modellprojekt</strong>s<br />

in Solingen<br />

- Der Solinger Weg<br />

- Praxisworkshops für Modellkommunen<br />

<strong>NKF</strong> 16. Landesprojektsitzung<br />

30.04.2008 - Gesamtkapitalflussrechnung, Segmentberichterstattung<br />

Landeshauptstadt Düsseldorf<br />

- Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

<strong>NKF</strong> 17. Landesprojektsitzung<br />

14.05.2008 - Gesamtkapitalflussrechnung<br />

Stadt Essen<br />

- Gesamtsteuerung, Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

<strong>NKF</strong> 18. Landesprojektsitzung<br />

27.05.2008 - Redaktionsarbeiten für Fortschreibung Praxisleitfaden<br />

Stadt Lippstadt<br />

- Vorbereitung der Veranstaltungen und Tagungen des <strong>Modellprojekt</strong>s<br />

<strong>NKF</strong>-Projekt Sitzung Solingen 5.06.2008 - Segmentberichterstattung (DRS3)


Themen/Aktivitäten Zeitraum Umsetzung in Solingen<br />

<strong>NKF</strong> 19. Landesprojektsitzung<br />

in Solingen<br />

- 5 -<br />

Stadt Solingen – <strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – Umsetzungstagebuch<br />

- Darstellung über <strong>NKF</strong>-Produktbereiche<br />

- Gesamtkapitalflussrechnung<br />

- Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

11. 06.2008 - Stille Reserven<br />

- Nutzungsdauern<br />

- Aufrechnungsdifferenzen<br />

- Investitionszuschüsse<br />

<strong>NKF</strong>-Projekt Sitzung Solingen 18.06.2008 - Ansatz- und Bewertungswahlrechte im <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

- Abgleich mit Nutzungsdauern Wirtschaftsförderung<br />

- Vorstellung Erfassungstool für Überleitungsrechnung 2007<br />

- Festlegung der Buchungsschlüsse und Saldenabstimmung<br />

Infoveranstaltung zur Konsolidierungssoftware<br />

<strong>NKF</strong> 20. Landesprojektsitzung in<br />

Unna bei Kommune<br />

- Terminvorgaben für testierte Abschlüsse<br />

Umsetzungsphase<br />

-<br />

22.08.2008 - Präsentation SEM-BCS über bpc Münster<br />

27.08.2008 - Redaktionskonferenz Praxisleitfaden<br />

Konsolidierungssoftware Im September - Schulung SAP und Konsolidierungssoftware SEM-BCS fünf Schulungsta-<br />

2008<br />

ge für alle Mitarbeiter der Konsolidierungsstelle<br />

<strong>NKF</strong>-Abschluss PwC-Veranstaltung<br />

in Mönchengladbach<br />

5.09.2008 - Informationsveranstaltung PwC zu <strong>NKF</strong> und BilMoG<br />

<strong>NKF</strong> 21. Landesprojektsitzung<br />

10.09.2008 - Zwischenberichte der Modellkommunen<br />

in Essen bei IVC<br />

- Überarbeitung Praxisleitfaden<br />

- Vom Gesamtabschluss zur Gesamtsteuerung<br />

<strong>NKF</strong> 22. Landesprojektsitzung<br />

in Düsseldorf bei Innenministerium<br />

12.11.2008 - Überarbeitung Positionenplan und Entwicklung eines<br />

- Überleitungsszenarios<br />

- Weiterentwicklung Praxisleitfaden und<br />

- Standardpräsentation


Themen/Aktivitäten Zeitraum Umsetzung in Solingen<br />

<strong>NKF</strong>-Projekt Sitzung<br />

In Solingen<br />

<strong>NKF</strong> 23. Landesprojektsitzung<br />

in Unna<br />

Erstellung eines ersten Probeabschlusses<br />

<strong>zum</strong> Stichtag 31.12.2007<br />

Erstellung einer Fallstudie über die erstmalige<br />

Erstellung des Gesamtabschlusses<br />

<strong>NKF</strong> 24. Landesprojektsitzung in Essen<br />

bei IVC<br />

<strong>NKF</strong> 25. Landesprojektsitzung<br />

in Düsseldorf bei PwC<br />

<strong>NKF</strong> 26. Landesprojektsitzung<br />

in Düsseldorf bei Landeshauptstadt<br />

<strong>NKF</strong> Informationsveranstaltung<br />

in Euskirchen<br />

<strong>NKF</strong> Landesprojektsitzung<br />

/Redaktionskonferenz in Dortmund<br />

- 6 -<br />

Stadt Solingen – <strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – Umsetzungstagebuch<br />

20.11.2008 - Abweichende Abschlussstichtage<br />

- Segmentberichterstattung / Matrixkonsolidierung auf Basis der <strong>NKF</strong>-<br />

Produktbereiche<br />

17.12.2008 - Positionenrahmen<br />

- Konzeptpapiere der Kommunen zur Gesamtsteuerung<br />

Januar und Februar<br />

2009<br />

Februar und März<br />

2009<br />

- Eingaben in SEM-BCS von zwei Mitarbeitern der Konsolidierungsstelle<br />

im Zeitraum von rund 20 Manntagen<br />

- Formulierung und Zusammenstellung von insgesamt vier Mitarbeitern<br />

28.01.2009 - Fallstudien der Kommunen<br />

- Probeabschlüsse der Kommunen<br />

- Vorbereitung Informationsveranstaltung<br />

- in Euskirchen<br />

- Prüfung Gesamtabschluss (GPA)<br />

- Behandlung von Investitionszuschüssen<br />

- Überarbeitung Praxisleitfaden<br />

18.02.2009 - Fallstudien der Kommunen<br />

- Probeabschlüsse der Kommunen<br />

- Vorbereitung Informationsveranstaltung Euskirchen<br />

11.03.2009 - Vorbereitung Informationsveranstaltung Euskirchen<br />

- Abstimmung Präsentationsfolien<br />

- Berichterstattung Fallstudien<br />

25.03.2009 - Präsentation der Arbeitsergebnisse und der Fallstudie<br />

31.03.2009 - Diskussion der Vorschlagsliste zu rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen<br />

im <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

<strong>NKF</strong> 27. Landesprojektsitzung 22.04.2009 - Änderungsvorschläge der Modellkommunen <strong>zum</strong> Praxisleitfaden


Themen/Aktivitäten Zeitraum Umsetzung in Solingen<br />

- 7 -<br />

Stadt Solingen – <strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – Umsetzungstagebuch<br />

in Solingen - Diskussion der Vorschlagsliste zu rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen<br />

im <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

<strong>NKF</strong>-Abschluss PwC-Veranstaltung<br />

in Köln<br />

27.04.2009 - Informationsveranstaltung PwC zu <strong>NKF</strong> und BilMoG<br />

<strong>NKF</strong> 28. Landesprojektsitzung<br />

in Lippstadt<br />

<strong>NKF</strong> 29. Landesprojektsitzung<br />

in Unna<br />

<strong>NKF</strong> 30. Landesprojektsitzung<br />

in Köln bei PwC<br />

<strong>NKF</strong> 31. Landesprojektsitzung<br />

in Düsseldorf bei Innenministerium<br />

<strong>NKF</strong>-Abschlussveranstaltung des<br />

Landesprojekts in Düsseldorf<br />

<strong>NKF</strong> 32. Landesprojekt<br />

Redaktionskonferenz in Essen<br />

6.05.2009 - Weitere Beratung der Vorschlagsliste der Modellkommunen<br />

- Vorbereitung Abschlussveranstaltung am 22.6.2009<br />

20.05.2009 - 2. Zwischenbericht des <strong>Modellprojekt</strong>s<br />

- Praxisleitfaden zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses 3. Auflage<br />

- Weitere Beratung der Vorschlagsliste der Modellkommunen<br />

3.06.2009 - Beratung und Festlegung rechnungslegungsrelevanter Erleichterungen<br />

- Festlegung von Themen und Referenten in der Abschlussveranstaltung<br />

16.06.2009 - Beratung und Festlegung rechnungslegungsrelevanter Erleichterungen<br />

- Besprechung und Abstimmung der Vorträge der Modellkommunen für<br />

die Abschlussveranstaltung am 22.6.2009<br />

22.06.2009 - Präsentation der Ergebnisse des Projekts und Vorschlag rechnungslegungsrelevanter<br />

Erleichterungen<br />

1.07.2009 - Formulierung von Umsetzungstagebüchern der Kommunen<br />

- Entwicklung eines zusätzlichen Kapitels Y für den Praxisleitfaden unter<br />

Einbindung der Arbeitsergebnisse der Modellkommunen


- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Praxisleitfaden 4. Auflage<br />

Anlage III.6<br />

Umsetzungstagebuch Kreis Unna


- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Umsetzungstagebuch Kreis Unna<br />

<strong>Modellprojekt</strong> zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses im<br />

Neuen Kommunalen Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>)<br />

Arbeitspapier des Kreises Unna<br />

Stand: 08.07.2009<br />

1


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Arbeitsstruktur beim Kreis Unna........................................................................................... 3<br />

2 Einbindung der Betriebe ........................................................................................................ 3<br />

3 Information der Politik ............................................................................................................ 3<br />

4 Einbindung der kreisangehörigen Kommunen.................................................................... 4<br />

5 Technische Umsetzung.......................................................................................................... 4<br />

6 Besondere Problematik aufgrund der gemischt kameral/doppischen<br />

Haushaltsführung <strong>zum</strong> Zeitpunkt des fiktiven Gesamtabschlusses................................. 5<br />

7 Entwicklung eines örtlichen Positionenplans...................................................................... 5<br />

8 Mapping-Prozess .................................................................................................................... 6<br />

9 Fallstudie des Kreises Unna .................................................................................................. 7<br />

10 Erarbeitung einer örtlichen Gesamtabschlussrichtlinie ..................................................... 8<br />

11 Tabellarisches Umsetzungstagebuch................................................................................... 9<br />

2


1 Arbeitsstruktur beim Kreis Unna<br />

Die Durchführung des <strong>Modellprojekt</strong>es »<strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss« ist beim Kreis Unna so angelegt,<br />

dass die Ressourcen bei vorhandenen Planstellen des Steuerungsdienstes bzw. der<br />

Zentralen Finanzbuchhaltung in dem erforderlichen Umfang anteilig bereit gestellt wurden.<br />

Dies war nicht anders möglich, da für die adäquate Begleitung ein bestimmtes Fach- und<br />

Zusammenhangswissen aus dem Bereich der Finanzsteuerung zwingend erforderlich ist.<br />

Dieses kann nur bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorausgesetzt werden, die bestimmte<br />

Funktionen innerhalb der Verwaltung wahrnehmen. Eine komplette Freistellung bestimmter<br />

Personen war nicht möglich, da das vorhandene »know how« bei der zeitgleich<br />

erfolgten (Teil-)Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>) für den<br />

»laufenden Betrieb« ebenfalls benötigt wird.<br />

Um bei den oben erwähnten Planstellen die für das <strong>Modellprojekt</strong> erforderlichen Freiräume<br />

zu schaffen, wurde eine zusätzliche Planstelle im Bereich der Zentralen Finanzbuchhaltung<br />

ausgewiesen.<br />

2 Einbindung der Betriebe<br />

Der Kreis Unna hat seine verbundenen Unternehmen und Beteiligungen frühzeitig in den<br />

Prozess zur Erstellung eines Gesamtabschlusses eingebunden und entsprechende Arbeitsstrukturen<br />

geschaffen. Am 07.09.2007 wurde ein Auftaktgespräch mit den jeweiligen Geschäftsführern<br />

und verantwortlichen Personen der Buchhaltungen geführt. Der seitens der<br />

externen Berater dem Kreis Unna zugewiesene »Projektcoach« wurde ebenfalls zu dieser<br />

Veranstaltung eingeladen. Neben allgemeinen Erläuterungen zu dem <strong>Modellprojekt</strong> wurde<br />

insbesondere über den internen zeitlichen und inhaltlichen Arbeitsprozess zur Erstellung<br />

eines Gesamtabschlusses diskutiert. Es wurde zunächst ein monatlicher Rhythmus für die<br />

Arbeitsgruppensitzungen festgelegt, in denen die einzelnen Konsolidierungsschritte konkret<br />

erläutert und beraten wurden. Die Sitzungen fanden am 31.10.2007, 29.11.2007 und am<br />

24.01.2008 statt.<br />

Im weiteren Verlauf der Arbeitsgruppensitzungen ist festgestellt worden, dass der Abstimmungsbedarf<br />

mit den verbundenen Unternehmen erheblich höher einzustufen ist als bei den<br />

Beteiligungen, die nach der Equity-Methode zu konsolidieren sind. Aus diesem Grund wurden<br />

die nächsten Termine ausschließlich mit den Kolleginnen und Kollegen der VBU-Holding<br />

in Form von konkreten Arbeitsterminen wahrgenommen.<br />

Auf Grund eines personellen Wechsels in der Finanzbuchhaltung der VBU im Frühjahr 2008<br />

und Schwierigkeiten bei der Umstellung des kommunalen Rechnungswesens sowie der Erstellung<br />

einer ersten Vermögens- und Schuldenübersicht für den Kreis Unna per 01.01.2007<br />

konnten die Arbeitstermine zur Erstellung eines ersten Probe-Gesamtabschlusses erst wieder<br />

am 14.10.2008 aufgenommen werden. Weitere Termine fanden am 25.11.2008,<br />

01.12.2008 sowie am 11.12.2008 statt. Ein die erste Erstellungsphase abschließendes Treffen<br />

zwischen den Beteiligten wurde am 12.03.2009 durchgeführt.<br />

3 Information der Politik<br />

Die Information der politischen Gremien über die Teilnahme am <strong>Modellprojekt</strong> »<strong>NKF</strong>-<br />

Gesamtabschluss« erfolgte über den beim Kreis Unna eingerichteten »Ausschuss für Finanzen<br />

und Beteiligungen« im Rahmen seiner turnusmäßigen Sitzungen. Insbesondere bei der<br />

3


Beratung der Beteiligungsberichte 2007 und 2008 und der hier vorgenommenen strukturellen<br />

Veränderungen für den Gesamtabschluss konnte über den Stand der Projektarbeiten und<br />

ggf. zu erwartende Veränderungen bzw. Wirkungen berichtet werden.<br />

Aus Sicht der Politik bestand bereits seit längerer Zeit der Wunsch, auch die Beteiligungen<br />

des Kreises Unna in die Quartalsberichterstattung für den Haushalt einzubeziehen. Ein entsprechender<br />

Antrag einer Fraktion konnte mit Verweis auf den künftigen Gesamtabschluss<br />

zurückgestellt werden.<br />

Die konkreten Ergebnisse des fiktiven Gesamtabschlusses <strong>zum</strong> 31.12.2007 wurden dem<br />

Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen in seiner Sitzung am 12.05.2009 vorgestellt. Im<br />

Juli 2009 wird den Fraktionen die Fallstudie des Kreises Unna zur Verfügung gestellt.<br />

Eine umfangreiche Schulung <strong>zum</strong> Thema »<strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss« sowie eine umfassende<br />

Darstellung der Fallstudie wird auf Wunsch der Politik im Frühjahr 2010 stattfinden.<br />

4 Einbindung der kreisangehörigen Kommunen<br />

Die zehn kreisangehörigen Kommunen des Kreises Unna wurden im Rahmen eines sog.<br />

»örtlichen Erfahrungszirkels«, der bereits während der eigentlichen Umstellung des Rechnungswesens<br />

auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>) ins Leben gerufen wurde<br />

und regelmäßig zusammengekommen ist, über den Projektstand und die Entwicklung des<br />

ersten Probe-Gesamtabschlusses seitens des Kreises Unna informiert.<br />

Ein erster Termin <strong>zum</strong> Thema »<strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss« fand am 17.03.2009 statt. Ein weiterer<br />

Termin ist für das 4. Quartal 2009 geplant.<br />

5 Technische Umsetzung<br />

Beim Kreis Unna wird im Rahmen der laufenden Buchhaltung, Haushaltsplanung und Rechnungslegung<br />

für den kommunalen Einzelabschluss die Finanzsoftware »newsystem kommunal«<br />

(Navision-Datenbank) der Firma INFOMA eingesetzt. Es ist beabsichtigt, die Software<br />

im Rahmen der dort integrierten Möglichkeiten einer Konsolidierung auch im Rahmen der<br />

Erstellung des Gesamtabschlusses einzusetzen. Erste Gespräche zur softwaretechnischen<br />

Abwicklung sind mit der Firma INFOMA bereits im Jahr 2008 geführt worden. In einer Kooperation<br />

zwischen der Softwarefirma und dem Kreis Unna soll die Einrichtung eines Konsolidierungsmandanten<br />

und die Erstellung des ersten Probe-Gesamtabschlusses per 31.12.2007 in<br />

der zweiten Jahreshälfte 2009 erfolgen. Die Kooperation beinhaltet die folgenden Punkte:<br />

• Der Kreis Unna führt die Konsolidierung mit der Standardsoftware »MS-Excel« durch<br />

und stellt INFOMA die Ergebnisse und Erfahrungen zur Verfügung. Der Kreis Unna<br />

steht weiterhin für Fragen bezüglich der Konsolidierung zur Verfügung.<br />

• INFOMA richtet für den Kreis Unna vor Ort einen Konsolidierungsmandanten ein und<br />

führt die Konsolidierung mit der Finanzsoftware »newsystem kommunal« durch.<br />

Während der Projektphase wurde der erste Probe-Gesamtabschluss per 31.12.2007 zunächst<br />

mit der Standardsoftware »MS-Excel« erstellt.<br />

4


6 Besondere Problematik aufgrund der gemischt kameral/doppischen<br />

Haushaltsführung <strong>zum</strong> Zeitpunkt des fiktiven Gesamtabschlusses<br />

Der Kreis Unna hat sich entschieden, <strong>zum</strong> Stichtag 01.01.2007 eine Teilbereichsumstellung<br />

auf das <strong>NKF</strong> gemäß § 4 <strong>NKF</strong>EG <strong>NRW</strong> vorzunehmen und für die umgestellten Aufgabenbereiche<br />

eine Vermögens- und Schuldenübersicht nach § 5 <strong>NKF</strong>EG aufzustellen. Von der Umstellung<br />

ausgenommen waren Teile des Hochbaus (Baumaßnahmen) und die Abwicklung<br />

der sog. Allgemeinen Deckungsmittel inkl. Berechnung der allgemeinen Kreisumlage. Führend<br />

und maßgeblich für den Haushaltsausgleich waren in den Jahren 2007 und 2008 die<br />

kameralen Daten. Eine rechtlich endgültige Umstellung erfolgt erst <strong>zum</strong> Stichtag 01.01.2009.<br />

Zu diesem Datum wird auch erst die rechtlich formale Eröffnungsbilanz i.S.d. § 92 GO <strong>NRW</strong><br />

aufgestellt.<br />

Aufgrund dieser örtlichen besonderen Problematik wurde auch die Aufstellung eines ersten<br />

Probe-Gesamtabschlusses per 31.12.2007 erschwert, da<br />

• die kameralen und doppischen Rechnungen für das Haushaltsjahr 2007 wieder in einer<br />

Rechnung entsprechend der doppischen Ergebnisrechnung zusammengeführt<br />

werden müssen (inkl. der Problematik der Zuordnung einzelner kameraler Haushaltsstellen<br />

in die Ergebnisrechnungspositionen),<br />

• neben der formalen Vermögens- und Schuldenübersicht per 01.01.2007 auch eine<br />

»Eröffnungsbilanz« mit einer Gesamtsicht erstellt werden musste (inkl. aller Vermögenswerte<br />

und Verbindlichkeiten) und<br />

• diese »Eröffnungsbilanz« <strong>zum</strong> 31.12.2007 fortgeschrieben werden musste (inkl. Veränderungen<br />

im noch nicht erfassten Anlagevermögen und bei den Verbindlichkeiten).<br />

Die ermittelten Werte und Ansätze in der für den Probe-Gesamtabschluss zugrundegelegten<br />

»Bilanz« und Ergebnisrechnung des Kreises Unna sind insgesamt »Näherungswerte« und<br />

entsprechen nicht einer endgültigen und formellen »Gesamtschau« über das Haushaltsjahr<br />

2007.<br />

Aufgrund der unterschiedlichen Rechnungslegungen können auch einige Elemente eines<br />

<strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses im Rahmen des ersten Probeabschlusses nicht bzw. nur »näherungsweise«<br />

vorgelegt werden.<br />

Das mit dem fiktiven Gesamtabschluss des Kreises Unna <strong>zum</strong> 31.12.2007 gezeigte Bild der<br />

finanziellen Lage des »Konzerns Kreis Unna« entspricht jedoch sehr weitgehend der Realität.<br />

7 Entwicklung eines örtlichen Positionenplans<br />

Die Anlage VII <strong>zum</strong> Praxisleitfaden zur Erstellung eines <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses enthält<br />

einen Positionenrahmen für die Erstellung des Summenabschlusses. Aufbauend auf diesen<br />

Rahmen hat der Kreis Unna einen örtlichen Positionenplan entwickelt, der die örtlichen Gegebenheiten<br />

und besonderen Verhältnisse beim Kreis Unna als »Mutter« und den Betrieben<br />

(v.a. der VBU und ihrer Gesellschaften) berücksichtigt. Dabei wurden einheitliche und sowohl<br />

für die »Mutter« als auch für die Töchter des Kreises Unna verbindliche fünfstellige Positionsnummern<br />

für einzelne Positionen vergeben, auf die die jeweiligen Konten im Rahmen der<br />

Erstellung des Gesamtabschlusses überzuleiten sind.<br />

5


Die Positionsnummer gliedert sich dabei wie folgt:<br />

Positionenklasse<br />

Positionengruppe<br />

Beispiel:<br />

Positionenklasse 1 Finanzanlagen und Umlaufvermögen<br />

Positionengruppe 13 Forderungen und sonstige Verbindlichkeiten<br />

Positionenart 131 Forderungen<br />

Position 1312 Sonstige Forderungen<br />

Unterposition 13121 Sonstige Forderungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

Die Zuordnung einzelner Konten der Kontenpläne des Kreises Unna und seiner verbundenen<br />

Unternehmen zu den einzelnen Positionen des Positionenplanes erfolgt ausschließlich<br />

entsprechend der Zuordnungsvorschriften <strong>zum</strong> kommunalen haushaltsrechtlichen Kontenrahmen<br />

(Kommunaler Kontierungsplan), die im Rahmen des kommunalen Einzelabschlusses<br />

durch die verbindliche Anlage 17 (Muster zu den §§ 3, 4 und 41 GemHVO <strong>NRW</strong>) vorgegeben<br />

wurden. Weitere Grundlage sind die Kontierungsvorschriften des Kreises Unna für seinen<br />

Einzelabschluss, die ebenfalls auf den o.g. Zuordnungsvorschriften sowie den finanzstatistischen<br />

Erhebungsmerkmalen beruhen.<br />

Die Zuordnungsvorschriften <strong>zum</strong> örtlichen Positionenplan des Kreises Unna ergänzen und<br />

konkretisieren die Erläuterungen zu den Positionen der Summenbilanz und zur Gesamtergebnisrechnung<br />

aus der Anlage VII <strong>zum</strong> Praxisleitfaden.<br />

8 Mapping-Prozess<br />

Positionenart<br />

Der Mapping-Prozess beschreibt im Wesentlichen die Überleitung der einzelnen Konten der<br />

voll zu konsolidierenden Betriebe und des Kreises Unna auf die einheitlichen Positionsnummern<br />

des örtlichen Positionenplans, so dass eine Summenbilanz und Summenergebnisrechnung<br />

erstellt werden kann. Die eigentliche Umgliederung der betrieblichen Konten wurde bei<br />

der VBU als Holding vorgenommen, so dass in den Positionenplan bereits die »umgegliederten«<br />

Zahlen übernommen werden konnten. Auf einen separaten Ausweis der handelsrechtlichen<br />

Gliederung der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung im Konzernabschluss der<br />

VBU wurde ebenso verzichtet wie auf den Ausweis der Gliederung des Einzelabschlusses<br />

des Kreises Unna.<br />

Im Rahmen des Mappingprozesses sind für den Kreis Unna als »Mutter« grundsätzlich nur<br />

wenige Umgliederungen notwendig, da die Gliederungsschemata der Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung<br />

den verbindlichen Mustern für den kommunalen Einzelabschluss und<br />

in ihrer Grundform den gesetzlichen Bestimmungen aus der GemHVO <strong>NRW</strong> entsprechen.<br />

Daher ist hier die eigentliche Aufgabe, die innerhalb des »Konzerns« entstandenen Aufwendungen<br />

und Erträge, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Sicht der »Mutter« auszuweisen.<br />

Weiterhin werden für den Kreis Unna als »Mutter« im Rahmen der Erstellung des Gesamtabschlusses<br />

keine stillen Reserven oder Lasten aufgedeckt und somit keine Kommunalbilanz<br />

III (KB III) aufgestellt.<br />

Die VBU nutzt im Rahmen ihrer Konzernbuchhaltung eine Finanzsoftware, die auf die selbe<br />

Datenbank (Navision) wie die vom Kreis Unna eingesetzte Finanzsoftware (»newsystem<br />

6<br />

Position<br />

Unterposition


kommunal« der Firma INFOMA) aufsetzt. Dies hat den Überleitungsprozess erheblich erleichtert.<br />

Die Daten konnten mittels verschiedener sog. Kontenschemata geschlüsselt und<br />

somit in die entsprechenden Positionen des Positionenplanes überführt werden.<br />

Folgende wesentliche Bereiche wurden im Rahmen des Mapping-Prozesses umgegliedert:<br />

• Verfüllrechte auf Grundstücke waren bei der VBU in den entsprechenden Grundstückswerten<br />

enthalten. Diese mussten vom Grund und Boden getrennt und in die<br />

immateriellen Vermögensgegenstände überführt werden.<br />

• Bebaute und unbebaute Grundstücke wurden bei der VBU entsprechend der handelsrechtlichen<br />

Vorschriften nicht in unterschiedlichen Positionen ausgewiesen und<br />

mussten getrennt werden. Diese Trennung ist <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Erstellung dieser<br />

Fallstudie noch nicht umgesetzt.<br />

• Die auf Dauer angelegten übrigen Beteiligungen der VBU (MVA Hamm Eigentümer<br />

GmbH und MVA Hamm Betreiber Holding GmbH) waren der Position »sonstige Ausleihungen«<br />

zuzuordnen, da ein maßgeblicher Einfluss nicht vorliegt (siehe Kapitel<br />

3.2). Nach den zur Zeit geltenden Vorschriften für die »Mutter« Kreis Unna wären<br />

diese im Einzelabschluss unter der Position »sonstige Ausleihungen« zu bilanzieren<br />

gewesen. 1 Aus Sicht des Kreises Unna wird angestrebt, im kommunalen Einzelabschluss<br />

die für auf Dauer angelegte Anteile, die nicht voll oder nach At Equity zu konsolidieren<br />

sind, unter der Position »übrige Beteiligungen« ausweisen zu können.<br />

Darüber hinaus mussten einige zwar nicht wesentliche, aber dennoch aus dem Ermessen<br />

des Kreises Unna vorzunehmende Umgliederungen im Gesamtergebnisplan vorgenommen<br />

werden.<br />

»Konzerninterne« Leistungsbeziehungen sowie die offenen Posten zwischen dem Kreis Unna<br />

und seinen Töchtern <strong>zum</strong> Stichtag 31.12.2007 konnten nicht auf Basis der Sachkonten<br />

ermittelt werden, da es hierfür keine speziellen Sachkonten gibt. Die entsprechenden Buchungen<br />

wurden über die debitorischen und kreditorischen (Einzel-)Posten gefiltert und<br />

konnten auf diesem Weg identifiziert und den entsprechenden Bilanz- und Ergebnisplanpositionen<br />

manuell zugeordnet werden.<br />

9 Fallstudie des Kreises Unna<br />

Der Kreis Unna hat in seiner im Rahmen des <strong>Modellprojekt</strong>es erarbeiteten Fallstudie neben<br />

den eigentlichen Ergebnissen des ersten Probe-Gesamtabschlusses per 31.12.2007 auch<br />

umfangreiche Erläuterungen über das Vorgehen und die getroffenen Entscheidungen sowie<br />

die in Anspruch genommenen rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen dargestellt.<br />

Die Fallstudie des Kreises Unna zur Umsetzung eines ersten Probe-Gesamtabschlusses per<br />

31.12.2007 gibt zunächst einen Überblick über die Projekt-, Beteiligungs- und Arbeitsstruktur<br />

des Kreises Unna (Kapitel 1). Hier wird insbesondere auch die Einbindung der Betriebe in<br />

den Umsetzungsprozess beschrieben und eine kurze Zusammenstellung der behandelten<br />

Fragestellungen und Inhalte in den örtlichen Projektgruppensitzungen gegeben (vgl. auch die<br />

beigefügte tabellarische Aufstellung unten).<br />

1 Siehe Kommentierung der GPA (Stand 12/07) sowie Ausführungen in der Handreichung für Kommu-<br />

nen (3. Auflage) zu § 41 GemHVO <strong>NRW</strong>.<br />

7


Der eigentliche Probe-Gesamtabschluss setzt beim Kreis Unna auf einen fiktiven Einzelabschluss<br />

per 31.12.2007 des Kreises Unna auf, da eine formale Umstellung auf das Neue<br />

Kommunale Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>) erst <strong>zum</strong> Stichtag 01.01.2009 erfolgt und somit <strong>zum</strong><br />

Stichtag 31.12.2007 lediglich eine Vermögens- und Schuldenübersicht vorliegt. Die Jahresrechnung<br />

wurde formal nach den kameralen Grundsätzen aufgestellt (vgl. oben, Kapitel 6).<br />

Der fiktive doppische Einzelabschluss wird in Kapitel 2 der Fallstudie des Kreises Unna beschrieben.<br />

Der erste notwendige Schritt zur Erstellung eines Gesamtabschlusses -Bestimmung des<br />

Konsolidierungskreises- wird in Kapitel 3 erläutert. Eine Besonderheit beim Kreis Unna lag<br />

darin, dass mehrere Tochterunternehmen in einer Holdingstruktur gebündelt sind. Da die<br />

Holding nach handelsrechtlichen Voraussetzungen im Jahr 2007 ihrerseits zur Aufstellung<br />

eines Konzernabschlusses verpflichtet war, wurde bei der Beurteilung der Tochter- und Enkelgesellschaften<br />

im Hinblick auf ihre Einbeziehung in den Konsolidierungskreis für den Gesamtabschluss<br />

auf dem Konzernabschluss der Holding aufgesetzt.<br />

Die Entwicklung eines örtlichen Positionenplans sowie der eigentliche Mapping-Prozess<br />

werden in Kapitel 4 näher erläutert (siehe auch oben, Kapitel 7 und 8).<br />

Die Überlegungen zur Anpassung von Wertansätzen, Ausübung von Bewertungswahlrechten<br />

und die Anpassung von Nutzungsdauern werden in Kapitel 5 der Fallstudie des Kreises<br />

Unna beschrieben.<br />

Die einzelnen Konsolidierungsschritte im Rahmen der Vollkonsolidierung (Kapitalkonsolidierung,<br />

Schuldenkonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung und Aufwands- und Ertragseliminierung)<br />

und der At Equity-Methode sowie die Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />

(At cost) sind Bestandteile des Kapitels 6 der Fallstudie des Kreises Unna. Hier<br />

werden auch die einzelnen Schritte, Buchungssätze und zu erledigende Arbeiten beschrieben.<br />

Nach der Beschreibung des Erstellungsprozesses der Gesamtabschlussrichtlinie für den<br />

Kreis Unna (Überblick) in Kapitel 7 der Fallstudie (siehe auch unten, Kapitel 10) werden die<br />

Ergebnisse des fiktiven Gesamtabschlusses per 31.12.2007 in Kapitel 8 der Fallstudie näher<br />

beschrieben und erläutert.<br />

Das Thema Beteiligungsverwaltung und Gesamtsteuerung wird im letzten Kapitel der Fallstudie<br />

des Kreises Unna (Kapitel 9 der Fallstudie des Kreises Unna) behandelt.<br />

Die Fallstudie wurde zwischen Januar und März 2009 erstellt und wurde mit Vertretern der<br />

voll zu konsolidierenden Betriebe und dem Projektcoach seitens des <strong>Modellprojekt</strong>es abgestimmt.<br />

10 Erarbeitung einer örtlichen Gesamtabschlussrichtlinie<br />

Die örtliche Gesamtabschlussrichtlinie wurde in den Monaten Februar bis Juli 2009 in einer<br />

ersten Entwurfsversion erarbeitet und mit umfangreichen <strong>Anlagen</strong> versehen. Unter anderem<br />

sind ihr umfangreiche Zuordnungsvorschriften <strong>zum</strong> örtlichen Positionenplan sowie unterschiedliche<br />

Meldebögen zwecks durchzuführender Konsolidierungsmaßnahmen (Aufwendungen,<br />

Erträge, Forderungen, Verbindlichkeiten) beigefügt.<br />

Der Entwurf der Gesamtabschlussrichtlinie wird neben der Fallstudie separat als örtliches<br />

Projektergebnis des Kreises Unna eingebracht.<br />

8


11 Tabellarisches Umsetzungstagebuch<br />

Termin<br />

Teilnehmerkreis<br />

Intern AG Unna PG AG MK Sonstige<br />

9<br />

Beschreibung / Inhalt / Entscheidung<br />

21.05.2007 X Kick-Off Veranstaltung des Landesprojektes<br />

04.06.2007 X --<br />

19.06.2007 X --<br />

13.08.2007 X Vorbereitung der Projektgruppensitzung am 14.08.2007<br />

14.08.2007 X --<br />

21.08.2007 X --<br />

28.08.2007 X --<br />

04.09.2007 X Vorbereitung der Projektgruppensitzung am 05.09.2007<br />

05.09.2007 X --<br />

07.09.2007 X<br />

19.09.2007 X --<br />

10.10.2007 X --<br />

24.10.2007 X --<br />

31.10.2007 X<br />

Auftaktveranstaltung beim Kreis Unna<br />

• Vorstellung des Projektes zur Erstellung eines <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses<br />

• rechtliche Grundlagen<br />

• Klärung organisatorischer Fragen (Ansprechpartner, Protokollführung etc.)<br />

Örtliches Arbeitsgruppentreffen Kreis Unna<br />

• Entscheidung, einen Wirtschaftsprüfer als externe Unterstützung zunächst


07.11.2007 X --<br />

21.11.2007 X --<br />

nicht in den Prozess einzubinden<br />

• Klärung der Frage, ob die Anforderungen einer direkten Cashflow-Rechnung<br />

in den Betrieben erfüllt werden kann (Antwort: nein)<br />

• Vorstellung des Zeit- und Aufgabenplans des <strong>Modellprojekt</strong>es<br />

• Zurverfügungstellung der gültigen rechtlichen Grundlagen (GemHVO <strong>NRW</strong>,<br />

HGB)<br />

28.11.2007 X Vorbereitung des Arbeitsgruppentreffens am 29.11.2007<br />

29.11.2007 X<br />

Örtliches Arbeitsgruppentreffen Kreis Unna<br />

• Zurverfügungstellung der betrieblichen Kontenpläne und Abschreibungstabellen,<br />

um einen ersten Abgleich vornehmen zu können<br />

• Diskussion über die Gliederung der kommunalen Bilanz nach § 41 GemHVO<br />

<strong>NRW</strong> und die damit verbundenen Auswirkungen auf die betriebliche Buchhaltung<br />

(z.B. Aufschlüsselung der Forderungsbestände)<br />

• Diskussion über unterschiedliche Behandlungen geringwertiger Wirtschaftsgüter<br />

und Anwendung von Fest- und Gruppenbewertungen<br />

• Diskussion über unterschiedliche Nutzungsdauern und Abschreibungszeiträumen<br />

Entscheidungen:<br />

1. Die Betriebe nehmen keine Zuordnung ihrer Konten auf Konteneben des Kreises<br />

Unna vor, sondern in Bezug auf die Einzelpositionen des Positionenplans.<br />

2. Die Zuordnung der betrieblichen Konten zu den Positionen „Aufwendungen für<br />

Sach- und Dienstleistungen“ und „sonstige ordentliche Aufwendungen“ wird entsprechend<br />

den Kontierungsvorschriften des Kreises Unna für den kommunalen<br />

Einzelabschluss vorgenommen (Zuordnung gemäß den <strong>NKF</strong>- und finanzstatistischen<br />

Vorgaben).<br />

10


05.12.2007 X --<br />

09.01.2008 X Vorbereitung der Projektgruppensitzung am 10.01.2008<br />

10.01.2008 X --<br />

18.01.2008 X Vorbereitung des Arbeitsgruppentreffens am 24.01.2008<br />

23.01.2008 X Vorbereitung des Arbeitsgruppentreffens am 24.01.2008<br />

24.01.2008 X<br />

Örtliches Arbeitsgruppentreffen Kreis Unna<br />

• Vorstellung der Standardpräsentation des <strong>Modellprojekt</strong>es inkl. Einführung in<br />

die unterschiedlichen Konsolidierungsschritte und rechtliche Grundlagen<br />

• Diskussion über die unterschiedliche buchhalterische Behandlung der Vor-<br />

und Umsatzsteuer in den Betrieben und beim Kreis (Differenz zwischen Bruttoaufwand<br />

und Nettoertrag)<br />

Entscheidungen:<br />

1. Es soll nach Möglichkeit keine Anpassung der unterschiedlichen Abschreibungszeiträume<br />

bei gleich bzw. gleich genutzten Vermögensgegenständen vorgenommen<br />

werden.<br />

2. Es soll nach Möglichkeit keine Hebung stiller Reserven bei der Aufstellung der<br />

KB II / KB III vorgenommen werden, sofern diese nicht bereits im Rahmen der<br />

Wertermittlung für die erste Vermögens- und Schuldenübersicht des Kreises Unna<br />

per 01.01.2007 gehoben worden sind.<br />

3. Die weiteren Termine werden nur noch zwischen den Vertretern der voll zu konsolidierenden<br />

Betriebe und des Kreises Unna wahrgenommen.<br />

4. Die Protokolle der örtlichen Arbeitsgruppensitzungen dürfen vom Kreis Unna im<br />

Rahmen eines Umsetzungstagebuches (einer örtlichen Fallstudie) veröffentlicht<br />

werden.<br />

29.01.2008 X Abstimmungsgespräch mit dem Kreisdirektor<br />

30.01.2008 X Vorbereitung Folienvortrag<br />

11


05.03.2008 X --<br />

10.03.2008 X Zwischenstand Umsetzung Kreis Unna<br />

12.03.2008 X Zwischenstand Umsetzung Kreis Unna<br />

19.03.2008 X Redaktionskonferenz Praxisleitfaden 1. Auflage<br />

31.03.2008 X Sitzung IM Düsseldorf<br />

01.04.2008 X Redaktionskonferenz Praxisleitfaden 1. Auflage<br />

02.04.2008 X --<br />

03.04.2008 X Zwischenstand Umsetzung Kreis Unna<br />

07.04.2008 X Vorbereitung Veranstaltung Solingen (Treffen mit der Stadt Lippstadt)<br />

14.04.2008 X<br />

16.04.2008 X --<br />

• Zwischenstand Umsetzung Kreis Unna<br />

• Vorbereitung der Projektgruppensitzung am 16.04.2008<br />

21.04.2008 X Vorbereitung Veranstaltung Solingen am 29.04.2008<br />

23.04.2008 X Vorbereitung Veranstaltung Solingen am 29.04.2009<br />

25.04.2008 X Seminar Münster<br />

29.04.2008 X Informationsveranstaltung Solingen<br />

30.04.2008 X --<br />

14.05.2008 X --<br />

27.05.2008 X --<br />

28.05.2008 X Aufdeckung stiller Reserven<br />

29.05.2008 X Vorbereitung Veranstaltung Detmold (Treffen mit Stadt Lippstadt)<br />

12


06.06.2008 X »Konzern«-<strong>Anlagen</strong>buchhaltung<br />

09.06.2008 X »Konzern«-<strong>Anlagen</strong>buchhaltung<br />

11.06.2008 X --<br />

12.06.2008 X Vorbereitung Veranstaltung Detmold<br />

19.06.2008 X Netzwerkveranstaltung <strong>NKF</strong> Detmold<br />

02.07.2008 X Erarbeitung eines gemeinsamen Papiers mit der Stadt Essen (»Festlegungen«)<br />

30.07.2008 X Gesamtkapitalflussrechnung<br />

27.08.2008 X --<br />

08.09.2008 X Gesamtsteuerung<br />

10.09.2008 X --<br />

18.09.2008 X Lenkungsgruppe<br />

01.10.2008 X Vorbereitung der Arbeitsgruppensitzung am 14.10.2008<br />

08.10.2008 X Vorbereitung Arbeitskreis der Kämmerer am 10.10.2008<br />

10.10.2008 X Arbeitskreis der Kämmerer<br />

14.10.2008 X<br />

14.10.2008 X Positionenrahmen<br />

Örtliches Arbeitsgruppentreffen Kreis Unna<br />

• Diskussion über die Ansatz- und Bewertungswahlrechte / Aufdeckung stiller<br />

Reserven im Rahmen der Erstellung eines <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses<br />

• Betrieblicher Anlagespiegel der voll zu konsolidierenden Betriebe (Überblick<br />

über die <strong>Anlagen</strong>klassen und ihre Größenordnungen)<br />

• Betrieblicher Kontenplan der voll zu konsolidierenden Betriebe (Überblick<br />

über die Differenziertheit, Dichte und Buchungsvolumen) / Erster Abgleich<br />

mit dem Positionenrahmen<br />

13


12.11.2008 X --<br />

19.11.2008 X Positionenrahmen<br />

24.11.2008 X Vorbereitung des Arbeitsgruppentreffens am 25.11.2008<br />

25.11.2008 X<br />

26.11.2008 X<br />

01.12.2008 X<br />

Örtliches Arbeitsgruppentreffen Kreis Unna<br />

• Erster Abgleich der per 31.12.2007 offenen Forderungen und Verbindlichkeiten<br />

zwischen den voll zu konsolidierenden Betrieben und dem Kreis Unna<br />

• Fortsetzung Abgleich des betrieblichen Kontenplans mit dem Positionenrahmen<br />

und Erstellung eines örtlichen Positionenplans<br />

Klärung offener Fragen:<br />

1. Buchungsschluss bei den Betrieben und beim Kreis Unna<br />

2. Zeitversetzte und periodenfremde Buchungen in den Büchern des Kreises Unna<br />

aufgrund Systemwechsel von der Kameralistik auf die Doppik per 01.01.2007<br />

• Zwischenstand Umsetzung Kreis Unna<br />

• Ausweis von »konzerninternen« Forderungen und Verbindlichkeiten, örtlicher<br />

Positionenplan, Abgleich Nutzungsdauerntabellen<br />

Örtliches Arbeitsgruppentreffen Kreis Unna<br />

Fortsetzung: Abgleich der per 31.12.2007 offenen Forderungen und Verbindlichkeiten<br />

zwischen den voll zu konsolidierenden Betrieben und dem Kreis Unna<br />

Aufdeckung ungeklärter Punkte:<br />

1. Buchungsdifferenzen aufgrund der unterschiedlichen buchhalterischen Behandlung<br />

der Vor- und Umsatzsteuer<br />

2. Weiteres Vorgehen bei der Aufwands- und Ertragseliminierung (Frage: unterjährige<br />

Buchung auf eigenem Kontenkreis oder Ex-post-Bertrachtung der<br />

(geschlüsselten) Debitoren und Kreditoren)<br />

3. Abgleich der Nutzungsdauerntabellen der Betriebe und des Kreises Unna<br />

4. Erstellung eines örtlichen Positionenplans<br />

14


03.12.2008 X Erläuterungen <strong>zum</strong> Positionenrahmen<br />

11.12.2008 X<br />

17.12.2008 X --<br />

Örtliches Arbeitsgruppentreffen Kreis Unna<br />

• Vorstellung des örtlichen Positionenplans und Zuordnung der Konten der voll<br />

zu konsolidierenden Betriebe<br />

• »Positionenscharfe« Aufwands- und Ertragseliminierung<br />

05.01.2009 X Arbeitsplan Gesamtabschluss 2009<br />

07.01.2009 X Instrumentale Effekte, Gesamtsteuerung<br />

14.01.2009 X Seminar Münster<br />

26.01.2009 X Klärung von Umsetzungsfragen in den örtlichen Projekten<br />

28.01.2009 X --<br />

29.01.2009 X<br />

Örtliches Arbeitsgruppentreffen Kreis Unna<br />

Abstimmung mit dem Projektcoach<br />

09.02.2009 X Klärung von Umsetzungsfragen in den örtlichen Projekten<br />

10.02.2009 X Abstimmungsgespräch mit dem Softwareanbieter<br />

16.02.2009 X Klärung von Umsetzungsfragen in den örtlichen Projekten<br />

18.02.2009 X --<br />

03.03.2009 X Arbeitsstand Umsetzung Kreis Unna<br />

04.03.2009 X Bestimmung des Konsolidierungskreises beim Kreis Unna<br />

09.03.3009 X Vorbereitung Veranstaltung Euskirchen am 25.03.2009<br />

11.03.2009 X --<br />

12.03.2009 X Arbeitsgruppentreffen Kreis Unna<br />

15


Vorstellung des ersten Probe-Gesamtabschlusses und der Fallstudie<br />

15.03.2009 X Abschluss: Erarbeitung der Fallstudie des Kreises Unna (Endredaktion)<br />

16.03.2009 X Vereinfachungskatalog<br />

16.03.2009 X Vorbereitung des Erfahrungszirkels am 17.03.2009<br />

17.03.2009 X Erfahrungszirkel mit den kreisangehörigen Kommunen<br />

19.03.2009 X Gesamtabschlussrichtlinie für den Kreis Unna<br />

25.03.2009 X Informationsveranstaltung Euskirchen<br />

30.03.2009 X Vorbereitung Redaktionskonferenz<br />

06.04.2009 X Vereinfachungskatalog<br />

22.04.2009 X --<br />

24.04.2009 X Kurzzusammenfassung der Fallstudie des Kreises Unna<br />

06.05.2009 X --<br />

12.05.2009 X Vorbereitung Ausschusssitzung am 13.05.2009<br />

13.05.2009 X Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen<br />

14.05.2009 X Vereinfachungskatalog<br />

18.05.2009 X Zwischenstand Projektumsetzung Kreis Unna<br />

20.05.2009 X --<br />

26.05.2009 X Lenkungsgruppe<br />

29.05.2009 X Vorbereitung Abschlussveranstaltung Düsseldorf am 22.06.2009<br />

03.06.2009 X --<br />

04.06.2009 X Gesamtabschlussrichtlinie für den Kreis Unna (Zwischenstand)<br />

16


08.06.2009 X Vorbereitung Abschlussveranstaltung Düsseldorf am 22.06.2009<br />

12.06.2009 X Vorbereitung Abschlussveranstaltung Düsseldorf am 22.06.2009<br />

16.06.2009 X --<br />

19.06.2009 X Vorbereitung Anwendertreffen am 24.06.2009<br />

22.06.2009 X Abschlussveranstaltung Düsseldorf<br />

24.06.2009 X<br />

01.07.2009 X --<br />

Anwendertreffen der Softwarefirma (Vortrag d.d. Kreis Unna <strong>zum</strong> Thema »Gesamtabschluss«))<br />

06.07.2009 X Abstimmung Projekttagebuch, Gesamtabschlussrichtlinie<br />

07.07.2009 X<br />

Abschluss: Projekttagebuch und Gesamtabschlussrichtlinie für den Kreis Unna (Endredaktion)<br />

08.07.2009 X Vorbereitung Redaktionskonferenz Abschlussbericht<br />

Erläuterung <strong>zum</strong> Teilnehmerkreis:<br />

Intern Arbeitsstruktur innerhalb des Kreises Unna | Vertreter seitens der Zentralen Finanzbuchhaltung und bei Bedarf seitens der Beteiligungsverwaltung<br />

(Steuerungsdienst)<br />

AG Unna Vertreter seitens der Zentralen Finanzbuchhaltung (Steuerungsdienst) und der verbundenen Unternehmen (bei Bedarf auch Vertreter der assoziierten<br />

Unternehmen und dem Projektcoach im Rahmen des <strong>Modellprojekt</strong>es)<br />

PG Projektgruppentreffen des <strong>Modellprojekt</strong>es<br />

AG MK Arbeitsgruppe zwischen den Modellkommunen Stadt Düsseldorf, Stadt Dortmund, Stadt Essen und dem Kreis Unna<br />

Sonstige Bei Bedarf, z.B. Gespräche mit Externen, der Softwarefirma INFOMA, den kreisangehörigen Kommunen etc.<br />

Hinweis:<br />

Bei den Sitzungen der Projektgruppe (PG) seitens des Landesprojektes wird hier auf eine detaillierte Darstellung der einzelnen behandelten Punkte verzichtet und auf das jeweilige<br />

Protokoll dieser Sitzung verwiesen.<br />

17


Impressum<br />

Herausgeber Kreis Unna - Der Landrat<br />

Steuerungsdienst; Zentrale Finanzbuchhaltung<br />

Friedrich-Ebert-Str. 17|59425 Unna|Fon 02303-27-2110<br />

E-Mail: thomas.baumeister@kreis-unna.de | markus.erdtmann@kreis-unna.de<br />

Stand 08.07.2009<br />

18


- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Praxisleitfaden 4. Auflage<br />

Anlage IV<br />

Rechtsgrundlagen des<br />

<strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses und<br />

HGB-Regelungstexte (Stand 2002)


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IV<br />

1<br />

Rechtsgrundlagen des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses und<br />

HGB-Regelungstexte (Stand 2002)<br />

Inhalt<br />

A. Erläuterung der rechtlichen Grundlagen des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses .............................. 1<br />

I. Gemeindehaushaltsrechtliche Regelungen ................................................................. 1<br />

II. Konkretisierung der Regelungen des <strong>NKF</strong> .................................................................. 2<br />

III. Anwendung von Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) .............................. 5<br />

IV. Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung ........................................... 6<br />

B. Für das <strong>NKF</strong> anzuwendende Regelungen des HGB ............................................................ 9<br />

A. Erläuterung der rechtlichen Grundlagen des <strong>NKF</strong>-<br />

Gesamtabschlusses<br />

I. Gemeindehaushaltsrechtliche Regelungen<br />

Die § 116 GO <strong>NRW</strong> i. V. m. §§ 49 ff. GemHVO <strong>NRW</strong> enthalten die rechtlichen Regelungen zur<br />

Aufstellung eines Gesamtabschlusses für Kommunen in <strong>NRW</strong>.<br />

Der Gesamtabschluss der <strong>NKF</strong>-Kommune soll unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,<br />

Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune einschließlich der verselbstständigten<br />

Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form vermitteln (vgl.<br />

§ 116 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong>).<br />

Der erste Gesamtabschluss ist spätestens <strong>zum</strong> 31. Dezember 2010 nach den Vorschriften des<br />

§ 116 GO <strong>NRW</strong> aufzustellen (vgl. § 2 Abs. 1 <strong>NKF</strong>EG <strong>NRW</strong>). Ein Gesamtabschluss kann aber<br />

auch vor diesem Stichtag aufgestellt werden, sofern bereits ein Jahresabschluss nach<br />

§ 95 GO <strong>NRW</strong> aufgestellt wurde. Danach ist der Gesamtabschluss in jedem Haushaltsjahr <strong>zum</strong><br />

Abschlussstichtag 31. Dezember unter Beachtung der GoB aufzustellen.<br />

Der Jahresabschluss der Kommune nach § 95 GO <strong>NRW</strong> sowie die Jahresabschlüsse des gleichen<br />

Geschäftsjahres aller verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder<br />

privatrechtlicher Form sind gem. § 116 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong> zu konsolidieren.


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IV<br />

2<br />

In den Gesamtabschluss müssen verselbstständigte Aufgabenbereiche nicht einbezogen werden,<br />

die für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der<br />

Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage zu vermitteln, von untergeordneter<br />

Bedeutung sind (vgl. § 116 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong>).<br />

Verselbstständige Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlichen Organisationsformen sowie Unternehmen<br />

und Einrichtungen des privaten Rechts, die unter einheitlicher Leitung der Kommune<br />

stehen bzw. von der Kommune (faktisch) beherrscht werden, sind entsprechend den §§ 300 bis<br />

309 HGB zu konsolidieren (Vollkonsolidierung; vgl. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO <strong>NRW</strong>).<br />

Sofern die verselbstständigten Aufgabenbereiche unter maßgeblichem Einfluss der Kommune<br />

stehen, hat die Konsolidierung entsprechend den §§ 311 und 312 HGB zu erfolgen (Equity-<br />

Methode; vgl. § 50 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong>).<br />

Die Bestandteile des Gesamtabschlusses sind: Gesamtergebnisrechnung, Gesamtbilanz und<br />

Gesamtanhang. Dem Gesamtabschluss sind ein Gesamtlagebericht und ein Beteiligungsbericht<br />

beizufügen (vgl. § 116 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong> i. V. m. § 49 Abs. 1 und 2 GemHVO <strong>NRW</strong>).<br />

II. Konkretisierung der Regelungen des <strong>NKF</strong><br />

Gem. der starren Verweisung in § 49 Abs. 4 GemHVO <strong>NRW</strong> ist für die nachfolgenden Erläuterungen<br />

die Fassung des Handelsgesetzbuches mit dem Stand August 2002 zu beachten.<br />

Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber hat für die Einbeziehung von verselbstständigten Aufgabenbereichen<br />

in den Gesamtabschluss die Vollkonsolidierung gem. den §§ 300 bis 309 HGB<br />

sowie die Equity-Methode gem. den §§ 311, 312 HGB anzuwenden sind.<br />

Durch die Verweisung auf das HGB werden folgende handelsrechtliche Regelungen für den<br />

Gesamtabschluss der Kommunen relevant:<br />

§ 300 Konsolidierungsgrundsätze. Vollständigkeitsgebot<br />

Absatz 1 des Paragraphen schreibt vor, dass im Konzernabschluss der Jahresabschluss des<br />

Mutterunternehmens mit den Jahresabschlüssen der Tochterunternehmen zusammenzufassen<br />

ist. Dabei treten an die Stelle der Anteile an den Tochterunternehmen die jeweiligen Vermögensgegenstände,<br />

Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Bilanzierungshilfen und Sonderposten,<br />

sofern diese nach dem Recht des Mutterunternehmens bilanzierungsfähig sind.<br />

In Absatz 2 der Vorschrift wird das Vollständigkeitsgebot konkretisiert. Demnach ist unabhängig<br />

von der Bilanzierung im Einzelabschluss eine vollständige Bilanzierung im Sinne der Bilanzierungsvorschriften<br />

(Verbote und Wahlrechte) des Mutterunternehmens im Konzernabschluss<br />

vorzunehmen. Darüber hinaus werden Möglichkeiten zur Neuausübung von Wahlrechten eröff-


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IV<br />

3<br />

net. Die zwingende Anwendung der Bilanzierungsvorschriften des Mutterunternehmens bedingt<br />

eine Anpassung der Einzelabschlüsse der Tochterunternehmen.<br />

§ 301 Kapitalkonsolidierung<br />

In Absatz 1 der Vorschrift werden die konsolidierungspflichtigen Anteile des Mutterunternehmens<br />

an den Tochterunternehmen und deren Wertansatz definiert. Der Wertansatz der Anteile<br />

wird mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals des Tochterunternehmens<br />

verrechnet. Das Eigenkapital kann nach der Buchwertmethode (Ansatz mit dem Buchwert) oder<br />

nach der Neubewertungsmethode (Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert) angesetzt werden.<br />

Darüber hinaus werden Vorgaben für die Aufteilung eines sich aus der Buchwertmethode ergebenden<br />

Unterschiedsbetrages gemacht.<br />

Absatz 2 klärt die Frage des Zeitpunktes der Erstkonsolidierung (insgesamt 3 Möglichkeiten).<br />

Absatz 3 erläutert die Vorgehensweise bei der Behandlung der Unterschiedsbeträge (Aktivseite<br />

oder Passivseite). Absatz 4 bestimmt den Umgang mit eigenen Anteilen (des Mutterunternehmens<br />

selbst bzw. der Tochterunternehmen am Mutterunternehmen).<br />

§ 302 Kapitalkonsolidierung bei Interessenzusammenführung<br />

Die sogenannte "Pooling-of-interest-Methode" darf angewendet werden, wenn mindestens 90<br />

v.H. der Anteile im Wege eines vereinbarten Anteilstauschs erworben worden sind. In diesem<br />

Fall wird der Beteiligungswert im Gegensatz zu § 301 HGB mit dem gezeichneten Kapital des<br />

Tochterunternehmens verrechnet. Der Unterschiedsbetrag auf der Aktiv- beziehungsweise<br />

Passivseite ist von den Rücklagen abzuziehen bzw. hinzuzurechnen. Die Anwendung dieser<br />

Methode und die daraus resultierenden Veränderungen sind im Konzernanhang anzugeben.<br />

§ 303 Schuldenkonsolidierung<br />

Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den im<br />

Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten<br />

sind zu verrechnen, es sei denn, sie sind von untergeordneter Bedeutung.<br />

§ 304 Behandlung der Zwischenergebnisse<br />

Vermögensgegenstände, die aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss<br />

einbezogenen Unternehmen resultieren, sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />

aus Sicht des Konzerns anzusetzen, es sei denn, sie sind von untergeordneter Bedeutung.


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IV<br />

4<br />

§ 305 Aufwands- und Ertragskonsolidierung<br />

Absatz 1 der Vorschrift schreibt vor, dass bei den Umsatzerlösen Erlöse aus innerkonzernlichen<br />

Lieferungen und Leistungen und die daraus resultierenden Erträge und Aufwendungen zu konsolidieren<br />

sind. Gleiches gilt für andere Erträge aus Lieferungen und Leistungen.<br />

Absatz 2 ermöglicht den Verzicht bei entsprechend untergeordneter Bedeutung der jeweiligen<br />

Posten.<br />

§ 306 Steuerabgrenzung<br />

Das im Konzernabschluss ausgewiesene Ergebnis kann aufgrund von Konsolidierungsvorgängen<br />

und Umbewertungen niedriger oder höher sein als die Summe der Einzelergebnisse der in<br />

den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Demnach ist ein Abgrenzungsposten (im<br />

Verhältnis <strong>zum</strong> Jahresergebnis zu hoch: Aktivseite; im Verhältnis <strong>zum</strong> Jahresergebnis zu niedrig:<br />

Passivseite) zu bilden, um den sich für das Geschäftsjahr ergebende Steueraufwand entsprechend<br />

anzupassen.<br />

§ 307 Anteile anderer Gesellschafter<br />

Für Anteile anderer Gesellschafter ist in der Konzernbilanz innerhalb des Eigenkapitals ein<br />

Ausgleichsposten in Höhe ihres Anteils am Eigenkapital zu bilden. Auch in der GuV des Konzerns<br />

sind Anteile anderer Gesellschafter am Gewinn bzw. Verlust nach dem Posten<br />

Jahresübeschuss/Jahresfehlbetrag gesondert auszuweisen.<br />

§ 308 Einheitliche Bewertung<br />

Die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der einbezogenen<br />

Unternehmen sind einheitlich nach den für den Jahresabschluss des Mutterunternehmens<br />

anzuwendenden Vorschriften zu bewerten. Dabei können nach dem Recht des Mutterunternehmens<br />

zulässige Bewertungswahlrechte unabhängig von ihrer Ausübung in den Einzelabschlüssen<br />

ausgeübt werden.<br />

Absatz 2 stellt nochmals klar, dass Bewertungsanpassungen erforderlich sind, sofern Vermögensgegenstände<br />

oder Schulden nach Vorschriften bewertet wurden, die sich von denen für die<br />

Aufstellung des Konzernabschlusses unterscheiden.


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IV<br />

5<br />

§ 309 Behandlung des Unterschiedsbetrages<br />

Absatz 1 der Vorschrift macht Vorgaben über die Fortschreibung einen aktiven Unterschiedsbetrages<br />

bei der Folgekonsolidierung. Es besteht ebenso die Möglichkeit der offenen Verrechnung<br />

mit den Rücklagen.<br />

In Absatz 2 werden die Vorraussetzungen für die Auflösung eines passiven Unterschiedsbetrages<br />

genannt.<br />

Für die Durchführung der Konsolidierungsmaßnahmen ist als übergeordnetes Prinzip der<br />

Grundsatz der Wesentlichkeit zu beachten.<br />

Im Sinne einer Vereinfachung ist die praktische Relevanz des § 302 HGB (Kapitalkonsolidierung<br />

bei Interessenzusammenführung; "pooling-of-interest-Methode") für den <strong>NKF</strong>-<br />

Gesamtabschluss noch zu überprüfen<br />

Die für Gemeinschaftsunternehmen geltende und in § 310 HGB definierte Quotenkonsolidierung<br />

ist als eine weitere Methode der Einbeziehung in den Gesamtabschluss nicht anzuwenden.<br />

Zur Nichtanwendbarkeit der Quotenkonsolidierung wird auf die Anlage XIII verwiesen.<br />

III. Anwendung von Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS)<br />

Nach § 342 Abs. 2 HGB wird die Beachtung der die Konzernrechnungslegung betreffenden<br />

GoB vermutet, wenn die Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) des Deutschen<br />

Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) in der vom Bundesministerium der Justiz<br />

bekanntgemachten Fassung bei der Aufstellung des Konzernabschlusses angewendet wurden.<br />

Die DRS sehen in bestimmten Bereichen Einschränkungen handelsrechtlicher Wahlrechte vor.<br />

So ist bei der Kapitalkonsolidierung allein die Neubewertungsmethode zulässig. Auch scheidet<br />

eine handelsrechtlich zulässige Verrechnung des Goodwills gegen die Rücklagen (§ 309 Abs. 1<br />

S. 3 HGB) aus.<br />

Gem. § 51 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> wird eine Kapitalflussrechnung unter Beachtung des DRS 2<br />

in der vom Bundesministerium der Justiz nach § 342 Abs. 2 des HGB bekannt gemachten Form<br />

für den Gesamtanhang vorgeschrieben. Anders als die für den Gesamtabschluss relevanten<br />

Regelungen des HGB, ist der DRS 2 in seiner jeweils aktuellen Fassung anzuwenden.<br />

§ 116 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong> regelt, dass die Kommune den Gesamtabschluss unter Beachtung der<br />

GoB aufstellen muss. Das bedeutet, dass neben den für den Jahresabschluss geltenden GoB<br />

auch die Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung Anwendung finden. Auch das<br />

Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen führt aus, dass die Grundsätze ordnungs-


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IV<br />

6<br />

mäßiger Konzernrechnungslegung bei den Kommunen grundsätzlich Anwendung finden. Die<br />

GoB stellen ein System von Regeln und Konventionen dar, das die gesamte Rechnungslegung<br />

umfasst. Auch die Terminologie des nordrhein-westfälischen Kommunalhaushaltsrechts bezieht<br />

sich wiederholt auf die GoB. Dementsprechend sind die GoB einheitlich anzuwenden, d.h. es<br />

gibt keine Trennung der GoB in solche, die für den privaten und solche, die für den öffentlichen<br />

Sektor gelten.<br />

Für den Gesamtabschluss nach dem <strong>NKF</strong> sind allein die Regelungen der GO <strong>NRW</strong> und<br />

GemHVO <strong>NRW</strong> maßgeblich sowie ggf. handelsrechtliche Regelungen, auf die das <strong>NKF</strong> verweist.<br />

Die DRS beseitigen keine hiernach bestehenden Wahlrechte. Sie sind allein in solchen<br />

Fällen als maßgeblich anzusehen, für die keine gesetzlichen Regelungen getroffen sind.<br />

Für den <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss können die folgenden DRS ergänzend herangezogen werden:<br />

• DRS 2 für Zwecke der Kapitalflussrechnung<br />

• DRS 3 für die Segmentberichterstattung<br />

• DRS 7 für das Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis<br />

• DRS 8 für die Equity-Konsolidierung<br />

• DRS 13 für den Grundsatz der Stetigkeit und Berichtigung von Fehlern<br />

• DRS 15 für die Lageberichterstattung.<br />

IV. Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung 1<br />

Die GoB sind ebenfalls einheitlich zu berücksichtigen, da deren Einhaltung die Informationen in<br />

den Kommunalbilanzen II (KB II) und damit im Gesamtabschluss stützen. Für die Rechnungslegungskonzeption<br />

des <strong>NKF</strong> erfolgt die Einbeziehung der GoB im Wesentlichen auf Grundlage<br />

des § 116 GO <strong>NRW</strong>.<br />

Die folgenden gesamtabschlussrelevanten GoK sind hierbei einzuhalten:<br />

• Rahmengrundsätze<br />

− Richtigkeit von Buchführung und Jahres- bzw. Gesamtabschluss (einschließlich<br />

Grundsätze der Willkürfreiheit und Objektivität)<br />

− Grundsatz der Beachtung der Generalnorm<br />

1 Vgl. Baetge, Jörg, Kirsch, Hans-Jürgen, Thiele, Stefan, Konzernbilanzen, 7. Auflage (2004), S. 74-78


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IV<br />

7<br />

− Grundsatz der Beachtung der wirtschaftlichen Einheit (Einheitstheorie)<br />

− Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit<br />

− Grundsatz der Vollständigkeit<br />

− Grundsatz der Einheitlichkeit der Bewertung<br />

− Grundsatz der Stichtagseinheitlichkeit<br />

− Grundsatz der Vergleichbarkeit (formelle und materielle Stetigkeit)<br />

− Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bzw. Wesentlichkeit<br />

• Dokumentationsgrundsätze<br />

− systematischer Aufbau der Buchführung<br />

− Sicherung der Vollständigkeit der Konten<br />

− vollständige und verständliche Aufzeichnungen<br />

− Beleggrundsatz (d. h. keine Buchung ohne Beleg)<br />

− Einhaltung der Aufbewahrungs- und Aufstellungsfristen<br />

− Sicherung der Zuverlässigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens<br />

durch ein angemessenes Internes Überwachungssystem<br />

• Systemgrundsätze<br />

− Fortführung der Unternehmenstätigkeit<br />

− Grundsatz der Pagatorik<br />

− Grundsatz der Einzelbewertung<br />

• Definitionsgrundsätze für den Jahreserfolg<br />

• Realisationsprinzip sowie Abgrenzung der Sache und der Zeit nach<br />

• Ansatzgrundsätze<br />

− Aktivierungsgrundsatz (bei selbständiger Verwertbarkeit)<br />

− Passivierungsgrundsatz (Vorliegen und Quantifizierbarkeit einer Verpflichtung sowie<br />

wirtschaftliche Belastung)<br />

• Kapitalerhaltungsgrundsätze<br />

− Imparitätsprinzip


− Grundsatz der Vorsicht.<br />

Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IV<br />

8<br />

Diese Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung dienen der Regelung von im<br />

Rahmen des Gesamtabschlusses auftretenden Sachverhalten.


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IV<br />

9<br />

B. Für das <strong>NKF</strong> anzuwendende Regelungen des HGB<br />

Handelsgesetzbuch (Auszug)<br />

Die folgenden in § 50 Abs. 1 und 3, § 51 Abs. 3 und § 52 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong> zur Anwendung durch<br />

die Gemeinde im Rahmen ihres Haushaltsrechts bestimmten handelsrechtlichen Vorschriften sind nach §<br />

49 Abs. 4 GemHVO <strong>NRW</strong> in der Fassung des Handelsgesetzbuches vom 10. Mai 1897 (RGBl. S. 105),<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. August 2002 (BGBl. I S. 3412), entsprechend anzuwenden. Weitere<br />

Paragraphen sind zur Ergänzung und Nachvollziehbarkeit aufgeführt.<br />

Zweiter Titel<br />

Bilanz<br />

§ 266<br />

Gliederung der Bilanz<br />

(1) Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. Dabei haben große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (§<br />

267 Abs. 3, 2) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten<br />

Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. Kleine Kapitalgesellschaften<br />

(§ 267 Abs. 1) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit<br />

Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge<br />

aufgenommen werden.<br />

(2) Aktivseite<br />

A. Anlagevermögen:<br />

I. Immaterielle Vermögensgegenstände:<br />

1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an<br />

solchen Rechten und Werten;<br />

2. Geschäfts- oder Firmenwert;<br />

3. geleistete Anzahlungen;<br />

II. Sachanlagen:<br />

1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden<br />

Grundstücken;<br />

2. technische <strong>Anlagen</strong> und Maschinen;<br />

3. andere <strong>Anlagen</strong>, Betriebs- und Geschäftsausstattung;<br />

4. geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau;<br />

III. Finanzanlagen:<br />

1. Anteile an verbundenen Unternehmen;<br />

2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen;<br />

3. Beteiligungen;<br />

4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;<br />

5. Wertpapiere des Anlagevermögens;<br />

6. sonstige Ausleihungen.<br />

B. Umlaufvermögen:<br />

I. Vorräte:<br />

1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;<br />

2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;<br />

3. fertige Erzeugnisse und Waren;


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IV<br />

10<br />

4. geleistete Anzahlungen;<br />

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:<br />

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;<br />

2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen;<br />

3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;<br />

4. sonstige Vermögensgegenstände;<br />

III. Wertpapiere:<br />

1. Anteile an verbundenen Unternehmen;<br />

2. eigene Anteile;<br />

3. sonstige Wertpapiere;<br />

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks.<br />

C. Rechnungsabgrenzungsposten.<br />

(3) Passivseite<br />

A. Eigenkapital:<br />

I. Gezeichnetes Kapital;<br />

II. Kapitalrücklage;<br />

III. Gewinnrücklagen:<br />

1. gesetzliche Rücklage;<br />

2. Rücklage für eigene Anteile;<br />

3. satzungsmäßige Rücklagen;<br />

4. andere Gewinnrücklagen;<br />

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag;<br />

V. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag.<br />

B. Rückstellungen:<br />

1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen;<br />

2. Steuerrückstellungen;<br />

3. sonstige Rückstellungen.<br />

C. Verbindlichkeiten:<br />

1. Anleihen<br />

davon konvertibel;<br />

2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;<br />

3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;<br />

4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;<br />

5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;<br />

6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;<br />

7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;<br />

8. sonstige Verbindlichkeiten,<br />

davon aus Steuern,<br />

davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.<br />

D. Rechnungsabgrenzungsposten.<br />

§ 271<br />

Beteiligungen. Verbundene Unternehmen<br />

(1) Beteiligungen sind Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb<br />

durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jenen Unternehmen zu dienen. Dabei ist es unerheblich,<br />

ob die Anteile in Wertpapieren verbrieft sind oder nicht. Als Beteiligung gelten im Zweifel Anteile<br />

an einer Kapitalgesellschaft, die insgesamt den fünften Teil des Nennkapitals dieser Gesellschaft überschreiten.<br />

Auf die Berechnung ist § 16 Abs. 2 und 4 des Aktiengesetzes entsprechend anzuwenden. Die<br />

Mitgliedschaft in einer eingetragenen Genossenschaft gilt nicht als Beteiligung im Sinne dieses Buches.<br />

(2) Verbundene Unternehmen im Sinne dieses Buches sind solche Unternehmen, die als Mutter- oder<br />

Tochterunternehmen (§ 290) in den Konzernabschluß eines Mutterunternehmens nach den Vorschriften<br />

über die Vollkonsolidierung einzubeziehen sind, das als oberstes Mutterunternehmen den am weitestgehenden<br />

Konzernabschluß nach dem Zweiten Unterabschnitt aufzustellen hat, auch wenn die Aufstellung


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11<br />

unterbleibt, oder das einen befreienden Konzernabschluß nach § 291 oder nach einer nach § 292 erlassenen<br />

Rechtsverordnung aufstellt oder aufstellen könnte; Tochterunternehmen, die nach § 295 oder §<br />

296 nicht einbezogen werden, sind ebenfalls verbundene Unternehmen.<br />

Dritter Titel<br />

Gewinn- und Verlustrechnung<br />

§ 275<br />

Gliederung<br />

(1) Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren<br />

aufzustellen. Dabei sind die in Absatz 2 oder 3 bezeichneten Posten in der angegebenen<br />

Reihenfolge gesondert auszuweisen.<br />

(2) Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens sind auszuweisen:<br />

1. Umsatzerlöse<br />

2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen<br />

3. andere aktivierte Eigenleistungen<br />

4. sonstige betriebliche Erträge<br />

5. Materialaufwand:<br />

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren<br />

b) Aufwendungen für bezogene Leistungen<br />

6. Personalaufwand:<br />

a) Löhne und Gehälter<br />

b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung,<br />

davon für Altersversorgung<br />

7. Abschreibungen:<br />

a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte<br />

Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />

b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen<br />

Abschreibungen überschreiten<br />

8. sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

9. Erträge aus Beteiligungen,<br />

davon aus verbundenen Unternehmen<br />

10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens,<br />

davon aus verbundenen Unternehmen<br />

11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge,<br />

davon aus verbundenen Unternehmen<br />

12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen,<br />

davon an verbundene Unternehmen<br />

14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />

15. außerordentliche Erträge<br />

16. außerordentliche Aufwendungen<br />

17. außerordentliches Ergebnis<br />

18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<br />

19. sonstige Steuern<br />

20. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag.<br />

(3) Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens sind auszuweisen:<br />

1. Umsatzerlöse<br />

2. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen<br />

3. Bruttoergebnis vom Umsatz<br />

4. Vertriebskosten<br />

5. allgemeine Verwaltungskosten<br />

6. sonstige betriebliche Erträge


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12<br />

7. sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

8. Erträge aus Beteiligungen,<br />

davon aus verbundenen Unternehmen<br />

9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens,<br />

davon aus verbundenen Unternehmen<br />

10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge,<br />

davon aus verbundenen Unternehmen<br />

11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen,<br />

davon an verbundene Unternehmen<br />

13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />

14. außerordentliche Erträge<br />

15. außerordentliche Aufwendungen<br />

16. außerordentliches Ergebnis<br />

17. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<br />

18. sonstige Steuern<br />

19. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag.<br />

(4) Veränderungen der Kapital- und Gewinnrücklagen dürfen in der Gewinn- und Verlustrechnung erst<br />

nach dem Posten "Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag" ausgewiesen werden.<br />

§ 276<br />

Größenabhängige Erleichterungen<br />

Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1, 2) dürfen die Posten § 275 Abs. 2 Nr. 1 bis 5<br />

oder Abs. 3 Nr. 1 bis 3 und 6 zu einem Posten unter der Bezeichnung "Rohergebnis" zusammenfassen.<br />

Kleine Kapitalgesellschaften brauchen außerdem die in § 277 Abs. 4 Satz 2 und 3 verlangten Erläuterungen<br />

zu den Posten "außerordentliche Erträge" und "außerordentliche Aufwendungen" nicht zu machen.<br />

§ 277<br />

Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

(1) Als Umsatzerlöse sind die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von für die<br />

gewöhnliche Geschäftstätigkeit der Kapitalgesellschaft typischen Erzeugnissen und Waren sowie aus<br />

von für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit der Kapitalgesellschaft typischen Dienstleistungen nach Abzug<br />

von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer auszuweisen.<br />

(2) Als Bestandsveränderungen sind sowohl Änderungen der Menge als auch solche des Wertes zu berücksichtigen;<br />

Abschreibungen jedoch nur, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft sonst üblichen<br />

Abschreibungen nicht überschreiten.<br />

(3) Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 2 Satz 3 sowie Abschreibungen nach § 253 Abs.<br />

3 Satz 3 sind jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben. Erträge und Aufwendungen<br />

aus Verlustübernahme und auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines<br />

Teilgewinnabführungsvertrags erhaltene oder abgeführte Gewinne sind jeweils gesondert unter entsprechender<br />

Bezeichnung auszuweisen.<br />

(4) Unter den Posten "außerordentliche Erträge" und "außerordentliche Aufwendungen" sind Erträge und<br />

Aufwendungen auszuweisen, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Kapitalgesellschaft<br />

anfallen. Die Posten sind hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art im Anhang zu erläutern, soweit die ausgewiesenen<br />

Beträge für die Beurteilung der Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Satz<br />

2 gilt auch für Erträge und Aufwendungen, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind.


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13<br />

Vierter Titel<br />

Vollkonsolidierung<br />

§ 300<br />

Konsolidierungsgrundsätze. Vollständigkeitsgebot<br />

(1) In dem Konzernabschluß ist der Jahresabschluß des Mutterunternehmens mit den Jahresabschlüssen<br />

der Tochterunternehmen zusammenzufassen. An die Stelle der dem Mutterunternehmen gehörenden<br />

Anteile an den einbezogenen Tochterunternehmen treten die Vermögensgegenstände, Schulden,<br />

Rechnungsabgrenzungsposten, Bilanzierungshilfen und Sonderposten der Tochterunternehmen, soweit<br />

sie nach dem Recht des Mutterunternehmens bilanzierungsfähig sind und die Eigenart des Konzernabschlusses<br />

keine Abweichungen bedingt oder in den folgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist.<br />

(2) Die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie die Erträge und<br />

Aufwendungen der in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen sind unabhängig von ihrer Berücksichtigung<br />

in den Jahresabschlüssen dieser Unternehmen vollständig aufzunehmen, soweit nach<br />

dem Recht des Mutterunternehmens nicht ein Bilanzierungsverbot oder ein Bilanzierungswahlrecht besteht.<br />

Nach dem Recht des Mutterunternehmens zulässige Bilanzierungswahlrechte dürfen im Konzernabschluß<br />

unabhängig von ihrer Ausübung in den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluß einbezogenen<br />

Unternehmen ausgeübt werden. Ansätze, die auf der Anwendung von für Kreditinstitute oder<br />

Versicherungsunternehmen wegen der Besonderheiten des Geschäftszweigs geltenden Vorschriften<br />

beruhen, dürfen beibehalten werden; auf die Anwendung dieser Ausnahme ist im Konzernanhang hinzuweisen.<br />

§ 301<br />

Kapitalkonsolidierung<br />

(1) Der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile an einem in den Konzernabschluß<br />

einbezogenen Tochterunternehmen wird mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals<br />

des Tochterunternehmens verrechnet. Das Eigenkapital ist anzusetzen<br />

1. entweder mit dem Betrag, der dem Buchwert der in den Konzernabschluß aufzunehmenden Vermögensgegenstände,<br />

Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Bilanzierungshilfen und Sonderposten,<br />

gegebenenfalls nach Anpassung der Wertansätze nach § 308 Abs. 2, entspricht, oder<br />

2. mit dem Betrag, der dem Wert der in den Konzernabschluß aufzunehmenden Vermögensgegenstände,<br />

Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Bilanzierungshilfen und Sonderposten entspricht, der<br />

diesen an dem für die Verrechnung nach Absatz 2 gewählten Zeitpunkt beizulegen ist.<br />

Bei Ansatz mit dem Buchwert nach Satz 2 Nr. 1 ist ein sich ergebender Unterschiedsbetrag den Wertansätzen<br />

von in der Konzernbilanz anzusetzenden Vermögensgegenständen und Schulden des jeweiligen<br />

Tochterunternehmens insoweit zuzuschreiben oder mit diesen zu verrechnen, als deren Wert höher oder<br />

niedriger ist als der bisherige Wertansatz.<br />

(2) Die Verrechnung nach Absatz 1 wird auf der Grundlage der Wertansätze <strong>zum</strong> Zeitpunkt des Erwerbs<br />

der Anteile oder der erstmaligen Einbeziehung des Tochterunternehmens in den Konzernabschluß oder,<br />

beim Erwerb der Anteile zu verschiedenen Zeitpunkten, zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen<br />

Tochterunternehmen geworden ist, durchgeführt. Der gewählte Zeitpunkt ist im Konzernanhang anzugeben.<br />

(3) Ein bei der Verrechnung nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 entstehender oder ein nach Zuschreibung oder<br />

Verrechnung nach Absatz 1 Satz 3 verbleibender Unterschiedsbetrag ist in der Konzernbilanz, wenn er<br />

auf der Aktivseite entsteht, als Geschäfts- oder Firmenwert und, wenn er auf der Passivseite entsteht, als<br />

Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung auszuweisen. Der Posten und wesentliche Änderungen<br />

gegenüber dem Vorjahr sind im Anhang zu erläutern. Werden Unterschiedsbeträge der Aktivseite mit<br />

solchen der Passivseite verrechnet, so sind die verrechneten Beträge im Anhang anzugeben.


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IV<br />

14<br />

(4) Absatz 1 ist nicht auf Anteile an dem Mutterunternehmen anzuwenden, die dem Mutterunternehmen<br />

oder einem in den Konzernabschluß einbezogenen Tochterunternehmen gehören. Solche Anteile sind in<br />

der Konzernbilanz als eigene Anteile im Umlaufvermögen gesondert auszuweisen.<br />

§ 302<br />

Kapitalkonsolidierung bei Interessenzusammenführung<br />

(1) Ein Mutterunternehmen darf die in § 301 Abs. 1 vorgeschriebene Verrechnung der Anteile unter den<br />

folgenden Voraussetzungen auf das gezeichnete Kapital des Tochterunternehmens beschränken:<br />

1. die zu verrechnenden Anteile betragen mindestens neunzig vom Hundert des Nennbetrags oder, falls<br />

ein Nennbetrag nicht vorhanden ist, des rechnerischen Wertes der Anteile des Tochterunternehmens,<br />

die nicht eigene Anteile sind,<br />

2. die Anteile sind auf Grund einer Vereinbarung erworben worden, die die Ausgabe von Anteilen eines in<br />

den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmens vorsieht, und<br />

3. eine in der Vereinbarung vorgesehene Barzahlung übersteigt nicht zehn vom Hundert des Nennbetrags<br />

oder, falls ein Nennbetrag nicht vorhanden ist, des rechnerischen Wertes der ausgegebenen Anteile.<br />

(2) Ein sich nach Absatz 1 ergebender Unterschiedsbetrag ist, wenn er auf der Aktivseite entsteht, mit<br />

den Rücklagen zu verrechnen oder, wenn er auf der Passivseite entsteht, den Rücklagen hinzuzurechnen.<br />

(3) Die Anwendung der Methode nach Absatz 1 und die sich daraus ergebenden Veränderungen der<br />

Rücklagen sowie Name und Sitz des Unternehmens sind im Konzernanhang anzugeben.<br />

§ 303<br />

Schuldenkonsolidierung<br />

(1) Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den<br />

Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten<br />

sind wegzulassen.<br />

(2) Absatz 1 braucht nicht angewendet zu werden, wenn die wegzulassenden Beträge für die Vermittlung<br />

eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung sind.<br />

§ 304<br />

Behandlung der Zwischenergebnisse<br />

(1) In den Konzernabschluß zu übernehmende Vermögensgegenstände, die ganz oder teilweise auf Lieferungen<br />

oder Leistungen zwischen in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen beruhen, sind<br />

in der Konzernbilanz mit einem Betrag anzusetzen, zu dem sie in der auf den Stichtag des Konzernabschlusses<br />

aufgestellten Jahresbilanz dieses Unternehmens angesetzt werden könnten, wenn die in den<br />

Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen auch rechtlich ein einziges Unternehmen bilden würden.<br />

(2) Absatz 1 braucht nicht angewendet zu werden, wenn die Behandlung der Zwischenergebnisse nach<br />

Absatz 1 für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung ist.<br />

§ 305<br />

Aufwands- und Ertragskonsolidierung<br />

(1) In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IV<br />

15<br />

1. bei den Umsatzerlösen die Erlöse aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluß<br />

einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen zu verrechnen, soweit<br />

sie nicht als Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen oder als andere aktivierte<br />

Eigenleistungen auszuweisen sind,<br />

2. andere Erträge aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluß einbezogenen<br />

Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen zu verrechnen, soweit sie nicht als andere<br />

aktivierte Eigenleistungen auszuweisen sind.<br />

(2) Aufwendungen und Erträge brauchen nach Absatz 1 nicht weggelassen zu werden, wenn die wegzulassenden<br />

Beträge für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung sind.<br />

§ 306<br />

Steuerabgrenzung<br />

Ist das im Konzernabschluß ausgewiesene Jahresergebnis auf Grund von Maßnahmen, die nach den<br />

Vorschriften dieses Titels durchgeführt worden sind, niedriger oder höher als die Summe der Einzelergebnisse<br />

der in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen, so ist der sich für das Geschäftsjahr<br />

und frühere Geschäftsjahre ergebende Steueraufwand, wenn er im Verhältnis <strong>zum</strong> Jahresergebnis zu<br />

hoch ist, durch Bildung eines Abgrenzungspostens auf der Aktivseite oder, wenn er im Verhältnis <strong>zum</strong><br />

Jahresergebnis zu niedrig ist, durch Bildung einer Rückstellung nach § 249 Abs. 1 Satz 1 anzupassen,<br />

soweit sich der zu hohe oder der zu niedrige Steueraufwand in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich<br />

ausgleicht. Der Posten ist in der Konzernbilanz oder im Konzernanhang gesondert anzugeben. Er darf<br />

mit den Posten nach § 274 zusammengefaßt werden.<br />

§ 307<br />

Anteile anderer Gesellschafter<br />

(1) In der Konzernbilanz ist für nicht dem Mutterunternehmen gehörende Anteile an in den Konzernabschluß<br />

einbezogenen Tochterunternehmen ein Ausgleichsposten für die Anteile der anderen Gesellschafter<br />

in Höhe ihres Anteils am Eigenkapital unter entsprechender Bezeichnung innerhalb des Eigenkapitals<br />

gesondert auszuweisen. In den Ausgleichsposten sind auch die Beträge einzubeziehen, die bei<br />

Anwendung der Kapitalkonsolidierungsmethode nach § 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 dem Anteil der anderen<br />

Gesellschafter am Eigenkapital entsprechen.<br />

(2) In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist der im Jahresergebnis enthaltene, anderen Gesellschaftern<br />

zustehende Gewinn und der auf sie entfallende Verlust nach dem Posten "Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag"<br />

unter entsprechender Bezeichnung gesondert auszuweisen<br />

Fünfter Titel<br />

Bewertungsvorschriften<br />

§ 308<br />

Einheitliche Bewertung<br />

(1) Die in den Konzernabschluß nach § 300 Abs. 2 übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden<br />

der in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen sind nach den auf den Jahresabschluß<br />

des Mutterunternehmens anwendbaren Bewertungsmethoden einheitlich zu bewerten. Nach dem Recht<br />

des Mutterunternehmens zulässige Bewertungswahlrechte können im Konzernabschluß unabhängig von<br />

ihrer Ausübung in den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen<br />

ausgeübt werden. Abweichungen von den auf den Jahresabschluß des Mutterunternehmens angewandten<br />

Bewertungsmethoden sind im Konzernanhang anzugeben und zu begründen.


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IV<br />

16<br />

(2) Sind in den Konzernabschluß aufzunehmende Vermögensgegenstände oder Schulden des Mutterunternehmens<br />

oder der Tochterunternehmen in den Jahresabschlüssen dieser Unternehmen nach Methoden<br />

bewertet worden, die sich von denen unterscheiden, die auf den Konzernabschluß anzuwenden sind<br />

oder die von den gesetzlichen Vertretern des Mutterunternehmens in Ausübung von Bewertungswahlrechten<br />

auf den Konzernabschluß angewendet werden, so sind die abweichend bewerteten Vermögensgegenstände<br />

oder Schulden nach den auf den Konzernabschluß angewandten Bewertungsmethoden<br />

neu zu bewerten und mit den neuen Wertansätzen in den Konzernabschluß zu übernehmen. Wertansätze,<br />

die auf der Anwendung von für Kreditinstitute oder Versicherungsunternehmen wegen der Besonderheiten<br />

des Geschäftszweigs geltenden Vorschriften beruhen, dürfen beibehalten werden; auf die Anwendung<br />

dieser Ausnahme ist im Konzernanhang hinzuweisen. Eine einheitliche Bewertung nach Satz 1<br />

braucht nicht vorgenommen zu werden, wenn ihre Auswirkungen für die Vermittlung eines den tatsächlichen<br />

Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nur<br />

von untergeordneter Bedeutung sind. Darüber hinaus sind Abweichungen in Ausnahmefällen zulässig;<br />

sie sind im Konzernanhang anzugeben und zu begründen.<br />

(3) (aufgehoben)<br />

§ 309<br />

Behandlung des Unterschiedsbetrags<br />

(1) Ein nach § 301 Abs. 3 auszuweisender Geschäfts- oder Firmenwert ist in jedem folgenden Geschäftsjahr<br />

zu mindestens einem Viertel durch Abschreibungen zu tilgen. Die Abschreibung des Geschäfts- oder<br />

Firmenwerts kann aber auch planmäßig auf die Geschäftsjahre verteilt werden, in denen er voraussichtlich<br />

genutzt werden kann. Der Geschäfts- oder Firmenwert darf auch offen mit den Rücklagen verrechnet<br />

werden.<br />

(2) Ein nach § 301 Abs. 3 auf der Passivseite auszuweisender Unterschiedsbetrag darf ergebniswirksam<br />

nur aufgelöst werden, soweit<br />

1. eine <strong>zum</strong> Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile oder der erstmaligen Konsolidierung erwartete ungünstige<br />

Entwicklung der künftigen Ertragslage des Unternehmens eingetreten ist oder zu diesem Zeitpunkt erwartete<br />

Aufwendungen zu berücksichtigen sind oder<br />

2. am Abschlußstichtag feststeht, daß er einem realisierten Gewinn entspricht.<br />

Sechster Titel<br />

Anteilmäßige Konsolidierung<br />

§ 310<br />

(1) Führt ein in einen Konzernabschluß einbezogenes Mutter- oder Tochterunternehmen ein anderes<br />

Unternehmen gemeinsam mit einem oder mehreren nicht in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen,<br />

so darf das andere Unternehmen in den Konzernabschluß entsprechend den Anteilen am Kapital<br />

einbezogen werden, die dem Mutterunternehmen gehören.<br />

(2) Auf die anteilmäßige Konsolidierung sind die §§ 297 bis 301, §§ 303 bis 306, 308, 309 entsprechend<br />

anzuwenden.<br />

§ 311<br />

Definition. Befreiung<br />

(1) Wird von einem in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen ein maßgeblicher Einfluß auf<br />

die Geschäfts- und Finanzpolitik eines nicht einbezogenen Unternehmens, an dem das Unternehmen<br />

nach § 271 Abs. 1 beteiligt ist, ausgeübt (assoziiertes Unternehmen), so ist diese Beteiligung in der Konzernbilanz<br />

unter einem besonderen Posten mit entsprechender Bezeichnung auszuweisen. Ein maßgeb-


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IV<br />

17<br />

licher Einfluß wird vermutet, wenn ein Unternehmen bei einem anderen Unternehmen mindestens den<br />

fünften Teil der Stimmrechte der Gesellschafter innehat.<br />

(2) Auf eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen brauchen Absatz 1 und § 312 nicht angewendet<br />

zu werden, wenn die Beteiligung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden<br />

Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung<br />

ist.<br />

§ 312<br />

Wertansatz der Beteiligung und Behandlung des Unterschiedsbetrags<br />

(1) Eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen ist in der Konzernbilanz<br />

1. entweder mit dem Buchwert oder<br />

2. mit dem Betrag, der dem anteiligen Eigenkapital des assoziierten Unternehmens entspricht,<br />

anzusetzen. Bei Ansatz mit dem Buchwert nach Satz 1 Nr. 1 ist der Unterschiedsbetrag zwischen diesem<br />

Wert und dem anteiligen Eigenkapital des assoziierten Unternehmens bei erstmaliger Anwendung in der<br />

Konzernbilanz zu vermerken oder im Konzernanhang anzugeben. Bei Ansatz mit dem anteiligen Eigenkapital<br />

nach Satz 1 Nr. 2 ist das Eigenkapital mit dem Betrag anzusetzen, der sich ergibt, wenn die Vermögensgegenstände,<br />

Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Bilanzierungshilfen und Sonderposten<br />

des assoziierten Unternehmens mit dem Wert angesetzt werden, der ihnen an dem nach Absatz 3 gewählten<br />

Zeitpunkt beizulegen ist, jedoch darf dieser Betrag die Anschaffungskosten für die Anteile an<br />

dem assoziierten Unternehmen nicht überschreiten; der Unterschiedsbetrag zwischen diesem Wertansatz<br />

und dem Buchwert der Beteiligung ist bei erstmaliger Anwendung in der Konzernbilanz gesondert<br />

auszuweisen oder im Konzernanhang anzugeben. Die angewandte Methode ist im Konzernanhang anzugeben.<br />

(2) Der Unterschiedsbetrag nach Absatz 1 Satz 2 ist den Wertansätzen von Vermögensgegenständen<br />

und Schulden des assoziierten Unternehmens insoweit zuzuordnen, als deren Wert höher oder niedriger<br />

ist als der bisherige Wertansatz. Der nach Satz 1 zugeordnete oder der sich nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 2<br />

ergebende Betrag ist entsprechend der Behandlung der Wertansätze dieser Vermögensgegenstände<br />

und Schulden im Jahresabschluß des assoziierten Unternehmens im Konzernabschluß fortzuführen,<br />

abzuschreiben oder aufzulösen. Auf einen nach Zuordnung nach Satz 1 verbleibenden Unterschiedsbetrag<br />

und einen Unterschiedsbetrag nach Absatz 1 Satz 3 zweiter Halbsatz ist § 309 entsprechend anzuwenden.<br />

(3) Der Wertansatz der Beteiligung und die Unterschiedsbeträge werden auf der Grundlage der Wertansätze<br />

<strong>zum</strong> Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile oder der erstmaligen Einbeziehung des assoziierten Unternehmens<br />

in den Konzernabschluß oder beim Erwerb der Anteile zu verschiedenen Zeitpunkten zu dem<br />

Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen assoziiertes Unternehmen geworden ist, ermittelt. Der gewählte<br />

Zeitpunkt ist im Konzernanhang anzugeben.<br />

(4) Der nach Absatz 1 ermittelte Wertansatz einer Beteiligung ist in den Folgejahren um den Betrag der<br />

Eigenkapitalveränderungen, die den dem Mutterunternehmen gehörenden Anteilen am Kapital des assoziierten<br />

Unternehmens entsprechen, zu erhöhen oder zu vermindern; auf die Beteiligung entfallende Gewinnausschüttungen<br />

sind abzusetzen. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist das auf assoziierte<br />

Beteiligungen entfallende Ergebnis unter einem gesonderten Posten auszuweisen.<br />

(5) Wendet das assoziierte Unternehmen in seinem Jahresabschluß vom Konzernabschluß abweichende<br />

Bewertungsmethoden an, so können abweichend bewertete Vermögensgegenstände oder Schulden für<br />

die Zwecke der Absätze 1 bis 4 nach den auf den Konzernabschluß angewandten Bewertungsmethoden<br />

bewertet werden. Wird die Bewertung nicht angepaßt, so ist dies im Konzernanhang anzugeben. § 304<br />

über die Behandlung der Zwischenergebnisse ist entsprechend anzuwenden, soweit die für die Beurteilung<br />

maßgeblichen Sachverhalte bekannt oder zugänglich sind. Die Zwischenergebnisse dürfen auch<br />

anteilig entsprechend den dem Mutterunternehmen gehörenden Anteilen am Kapital des assoziierten<br />

Unternehmens weggelassen werden.


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IV<br />

18<br />

(6) Es ist jeweils der letzte Jahresabschluß des assoziierten Unternehmens zugrunde zu legen. Stellt das<br />

assoziierte Unternehmen einen Konzernabschluß auf, so ist von diesem und nicht vom Jahresabschluß<br />

des assoziierten Unternehmens auszugehen.<br />

§ 342<br />

Privates Rechnungslegungsgremium<br />

(1) Das Bundesministerium der Justiz kann eine privatrechtlich organisierte Einrichtung durch Vertrag<br />

anerkennen und ihr folgende Aufgaben übertragen:<br />

1. Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung,<br />

2. Beratung des Bundesministeriums der Justiz bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften<br />

und<br />

3. Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien.<br />

Es darf jedoch nur eine solche Einrichtung anerkannt werden, die aufgrund ihrer Satzung gewährleistet,<br />

daß die Empfehlungen unabhängig und ausschließlich von Rechnungslegern in einem Verfahren entwickelt<br />

und beschlossen werden, das die fachlich interessierte Öffentlichkeit einbezieht. Soweit Unternehmen<br />

oder Organisationen von Rechnungslegern Mitglied einer solchen Einrichtung sind, dürfen die Mitgliedschaftsrechte<br />

nur von Rechnungslegern ausgeübt werden.<br />

(2) Die Beachtung der die Konzernrechnungslegung betreffenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />

wird vermutet, soweit vom Bundesministerium der Justiz bekanntgemachte Empfehlungen einer<br />

nach Absatz 1 Satz 1 anerkannten Einrichtung beachtet worden sind.


- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Praxisleitfaden 4. Auflage<br />

Anlage IX<br />

Checkliste Gesamtanhang


Checkliste Gesamtanhang<br />

Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IX<br />

1<br />

Die Checkliste stellt eine Hilfestellung für die Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses dar und<br />

soll dazu betragen, dass der Gesamtanhang die erforderlichen Angaben enthält.<br />

Angaben im Gesamtanhang<br />

Bemerkungen<br />

Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Gesamtabschlusses<br />

1. Generalnorm<br />

Enthält der Gesamtanhang zusätzliche Angaben für den Fall, dass<br />

besondere Umstände dazu führen, dass der Gesamtabschluss ein den<br />

tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,<br />

Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage nicht vermittelt? (§ 116<br />

Abs. 1 S. 1 GO <strong>NRW</strong>, § 51 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

2. Form der Darstellung<br />

Entspricht die Form der Darstellung der Gesamtbilanz und der Ergebnisrechnung<br />

den entsprechenden Regelungen? (§ 49 Abs. 3 i. V. m.<br />

§ 41 Abs. 3 und Abs. 4 bzw. § 38 Abs. 1 Satz 3 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

3. Darstellungsstetigkeit<br />

Wird die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der<br />

aufeinander folgenden Gesamtbilanzen und Gesamtergebnisrechnungen,<br />

beibehalten? (§ 116 Abs. 1 Satz 1 GO <strong>NRW</strong>)<br />

Werden ggf. Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit wegen besonderer<br />

Umstände im Gesamtanhang angegeben und begründet?<br />

(§ 116 Abs. 1 S. 1 GO <strong>NRW</strong>, § 51 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

4. Vergleichbarkeit mit Vorjahr<br />

Wird für den Fall, dass Vorjahresbeträge mit den Zahlen des Berichtsjahres<br />

nicht vergleichbar sind, dieses im Gesamtanhang angegeben<br />

und erläutert? (§ 49 Abs. 3 i. V. m. § 41 Abs. 5 GemHVO<br />

<strong>NRW</strong>)<br />

Enthält der Gesamtanhang Angaben und Erläuterungen in den Fällen,<br />

in denen Vorjahresbeträge angepasst wurden? (§ 49 Abs. 3 i. V. m.<br />

§ 41 Abs. 5 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

Angaben <strong>zum</strong> Konsolidierungskreis<br />

5. Angaben zu allen in den Gesamtabschluss einbezogenen kommuna- Sofern im Beteililen<br />

Betrieben (§ 51 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

gungsbericht enthalten<br />

Name und Sitz; Anteil am Kapital des Betriebes; der zur Einbezie- kann verwiesen werhung<br />

in den Gesamtabschluss verpflichtende Sachverhalt, sofern<br />

dieser nicht auf der Kapitalmehrheit der Stimmrechte beruht.<br />

den.<br />

6. Angaben zu den Betrieben, die als assoziierte Unternehmen zu behandeln<br />

sind (§ 51 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

Name und Sitz; Anteil am Kapital; der Betriebe.<br />

7. Angaben über die wesentliche Änderung der Zusammensetzung der in<br />

den Gesamtabschluss einbezogenen Betriebe für die Vergleichbarkeit<br />

mit vorangegangenen Gesamtabschlüssen oder Anpassung der entsprechenden<br />

Beträge des vorhergehenden Gesamtabschlusses. (§ 49<br />

Abs. 3 i. V. m. § 41 Abs. 5 GemHVO <strong>NRW</strong>)


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IX<br />

1<br />

Angaben im Gesamtanhang Bemerkungen<br />

8. Angabe bei Verzicht auf wegen untergeordneter Bedeutung für die<br />

Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden<br />

Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage<br />

(§ 116 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong>). Angabe der wegen untergeordneter Bedeutung<br />

nicht nach der Equity-Methode einbezogenen assoziierten Betrie-<br />

be (§ 50 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> i. V. m. § 311 Abs. 2 HGB).<br />

Angaben zu den Konsolidierungsmethoden<br />

9. Angabe der angewandten Methode der Kapitalkonsolidierung (§ 50<br />

Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong> i. V. m. § 301 Abs. 1 Satz 4 HGB).<br />

10. Angabe des gewählten Zeitpunkts der Erstkonsolidierung (§ 50 Abs. 1<br />

GemHVO <strong>NRW</strong> i. V. m. § 301 Abs. 2 Satz 2 HGB).<br />

11. Angabe der gegeneinander verrechneten aktiven und passiven Unterschiedsbeträge<br />

aus der Kapitalkonsolidierung (§ 50 Abs. 1 GemHVO<br />

<strong>NRW</strong> i. V. m. § 301 Abs. 3 Satz 3 HGB)<br />

12. Angabe der angewandten Equity-Methode (§ 50 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong><br />

i. V. m. § 312 Abs. 1 Satz 4 HGB).<br />

13. Angabe des gewählten Zeitpunktes für die Ermittlung des Unterschiedsbetrages<br />

(§ 50 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> i. V. m. § 312 Abs. 3<br />

Satz 2 HGB).<br />

14. Angabe des Unterschiedsbetrages bei erstmaliger Anwendung der<br />

Equity-Methode für assoziierte Betriebe (§ 50 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> i.<br />

V. m. § 312 HGB).<br />

15. Angabe und Begründung der Abweichungen von in vorhergehenden<br />

Gesamtabschlüssen angewandten Konsolidierungsmethoden. (§ 116<br />

Abs. 1 GO <strong>NRW</strong>, § 51 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

16. Gesonderte Darstellung des Einflusses gegenüber dem Vorjahr abweichender<br />

Konsolidierungsmethoden auf die Vermögens-, Schulden-,<br />

Ertrags- und Finanzgesamtlage . (§ 116 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong>, § 51 Abs. 2<br />

GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

17. Angaben zu den auf die Posten der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung<br />

angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

(§ 116 Abs. 1 Satz 1 GO <strong>NRW</strong>, § 51 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

18. Angaben zu den Grundlagen der Währungsumrechnung in Euro (§ 116<br />

Abs. 1 Satz 1, § 51 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

19. Angaben zu Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

und deren Begründung (§ 49 Abs. 3 i. V. m. § 32 Abs. 1 Nr. 5<br />

GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

Angaben zur gesonderten Darstellung des Einflusses der Abweichungen<br />

von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf die Vermögens-,<br />

Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage (§ 116 GO <strong>NRW</strong>, § 51<br />

Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

20. Angaben zu den angewandten Vereinfachungsregeln und Schätzungen<br />

(§ 116 Abs. 1 Satz 1 GO <strong>NRW</strong>, § 51 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

21. Angaben zu Abweichungen vom Grundsatz der einheitlichen Bewertung<br />

und deren Begründung (§ 50 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong> i. V. m. § 308<br />

Abs. 2 Satz 4 HGB)<br />

22. Angaben <strong>zum</strong> Verzicht auf die Anpassung der Bewertung bei assoziierten<br />

Betrieben an die einheitliche Bewertung (§ 50 Abs. 3 GemHVO<br />

<strong>NRW</strong> i. V. m. § 312 Abs. 5 Satz 2 HGB)<br />

Nur Angabe erforderlich,<br />

keine Begründung.


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IX<br />

3<br />

Angaben im Gesamtanhang Bemerkungen<br />

23. Weitere freiwillige Angaben (in Anlehnung an den DRS 13), z.B. :<br />

Angaben bei Änderung von Schätzmethoden;<br />

Angaben und Erläuterungen bei Änderungen der Konsolidierungsmethoden;<br />

Erläuterungen bei Ausweisänderungen;<br />

Angaben zur Korrektur von Fehlern.<br />

Erläuterungen zur Gesamtbilanz<br />

24. Werden die der Gesamtbilanz hinzugefügten Posten im Gesamtanhang<br />

angegeben? (§ 49 Abs. 3 i. V. m. § 41 Abs. 6 GemHVO <strong>NRW</strong>)?<br />

25. Werden der aktive Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />

(ausgewiesen als „Geschäfts- oder Firmenwert“) sowie wesentliche<br />

Änderungen gegenüber dem Vorjahr erläutert (§ 50 Abs. 1 GemHVO<br />

<strong>NRW</strong> i. V. m. § 301 Abs. 3 Satz 2 HGB)?<br />

26. Wird bzw. werden zu Posten der Gesamtbilanz im Gesamtanhang,<br />

die Mitzugehörigkeit zu anderen Posten angegeben, wenn dies zur<br />

Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Gesamtabschlusses<br />

erforderlich ist (§ 49 Abs. 3 i. V. m. § 41 Abs. 7 GemHVO <strong>NRW</strong>)?<br />

Werden die in der Gesamtbilanz zusammengefassten Posten angegeben<br />

(§ 49 Abs. 3 i. V. m. § 41 Abs. 7 GemHVO <strong>NRW</strong>)?<br />

27. Wenn für latente Steuern ein Abgrenzungsposten gebildet wird, ist<br />

dieser in der Gesamtbilanz oder im Gesamtanhang gesondert angegeben?<br />

(§ 50 Abs. 1 GemHVO i. V. m. § 306 Satz 2 HGB)?<br />

28. Wird ein gesondert angesetzter Bilanzposten „Nicht durch Eigenkapital<br />

gedeckter Fehlbetrag“ im Gesamtanhang erläutert (§ 49 Abs. 3 i. V. m.<br />

§ 43 Abs. 7 GemHVO <strong>NRW</strong>)?<br />

29. Sind die sich bei Anwendung der Methode der Kapitalkonsolidierung<br />

bei Interessenzusammenführung ergebenden Rücklagenveränderungen<br />

angegeben (§ 50 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong> i. V. m. § 302 Abs. 3<br />

HGB)?<br />

30. Sind der passive Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />

sowie wesentliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr erläutert worden<br />

(§ 50 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong> i. V. m. § 301 Abs. 3 Satz 2 HGB)?<br />

31. Werden bzw. wird unter dem Posten Rückstellungen im Gesamtanhang<br />

eine Rückstellung für latente Steuern gesondert angegeben?<br />

(§ 50 Abs. 1 GemHVO i. V. m. § 306 Satz 2 HGB)?<br />

32. Ist der Gesamtverbindlichkeitenspiegel vollständig und werden<br />

zu jedem einzelnen Posten der Verbindlichkeiten der Betrag der Verbindlichkeiten<br />

mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr, von einem Jahr<br />

bis zu fünf Jahren und von mehr als fünf Jahren angegeben<br />

(§ 49 Abs. 3 i. V. m. § 47 Abs. 1 Satz 1 GemHVO <strong>NRW</strong>)?<br />

Werden Haftungsverhältnisse aus Bestellung von Sicherheiten gegliedert<br />

nach Arten und unter Angabe des jeweiligen Gesamtbetrages<br />

ausgewiesen (§ 49 Abs. 3 i. V. m. § 47 Abs. 1 Satz 2 GemHVO <strong>NRW</strong>)?<br />

33. Werden Kostenunterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen,<br />

die ausgeglichen werden sollen, im Gesamtanhang angegeben (§ 49<br />

Abs. 3 i. V. m. § 43 Abs. 6 GemHVO <strong>NRW</strong>)?<br />

Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung<br />

34. Werden zu den Abschreibungen die außerplanmäßigen Abschreibungen<br />

bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens (§ 49 Abs. 3 i.<br />

V. m. § 35 Abs. 5 GemHVO <strong>NRW</strong>) erläutert?<br />

Nur Abgaben erforderlich,<br />

keine<br />

zahlenmäßige<br />

Erläuterung


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IX<br />

4<br />

Angaben im Gesamtanhang<br />

35. Werden die Zuschreibungen bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens<br />

(§ 49 Abs. 3 i. V. m. § 35 Abs. 8 GemHVO <strong>NRW</strong>) erläutert?<br />

36. Werden die außerordentlichen Erträge und außerordentlichen Aufwendungen<br />

hinsichtlich ihres Betrages und ihrer Art erläutert?<br />

Erläuterungen zur Gesamtkapitalflussrechnung<br />

37. Ist dem Gesamtanhang eine Kapitalflussrechnung unter Beachtung des<br />

DRS 2 (§ 51 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong>) beigefügt?<br />

38. Enthält der Gesamtanhang die Definition des Finanzmittelfonds?<br />

(DRS 2 Tz. 52 a)<br />

39. Sind die Auswirkungen von Änderungen der Definition des Finanzmittelfonds<br />

auf die Anfangs- und Endbestände sowie die Zahlungsströme<br />

der Vorperiode angegeben? (DRS 2 Tz. 52 b)<br />

40. Enthält der Gesamtanhang die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds<br />

(ggf. einschließlich einer rechnerischen Überleitung zu den entsprechenden<br />

Bilanzposten, soweit der Finanzmittelfonds nicht dem<br />

Bilanzposten „Liquide Mittel“ entspricht)? (DRS 2 Tz. 52 c)<br />

41. Werden in den Gesamtanhang bedeutende zahlungsunwirksame Vorgänge<br />

aufgenommen? (DRS 2 Tz. 52 d)<br />

42. Werden die Bestände des Finanzmittelfonds, die Verfügungsbeschränkungen<br />

unterliegen, im Gesamtanhang angegeben (DRS 2 Tz 53)?<br />

Erläuterungen <strong>zum</strong> (freiwilligen) Eigenkapitalspiegel<br />

43. Erfolgt die Darstellung der Veränderung und Entwicklung des Eigenkapitals<br />

(Eigenkapitalspiegel) im Gesamtanhang (§ 51 Abs. 2 GemHVO<br />

<strong>NRW</strong>)? Falls nein entfallen die Punkte 48 bis 50)<br />

44. Erläutert der Eigenkapitalspiegel die Veränderungen des Eigenkapitals<br />

der Kommune anhand der in der Gesamtbilanz ausgewiesenen Bestandteile<br />

(vgl. DRS 7 Tz. 7)?<br />

45. Wird basierend auf dem in der <strong>NKF</strong>-Bilanz ausgewiesenen Eigenkapital<br />

der Kommune die Entwicklung des Gesamteigenkapitals durch<br />

Hinzunahme der Minderheitenanteile dargestellt? (DRS 7 Tz. 7)?<br />

46. Werden wesentliche „Übrige Veränderungen“ des Gesamteigenkapitals<br />

angegeben und erläutert? (DRS 7 Tz. 16 / Anlage zu DRS 7)<br />

Weitere Angaben aus örtlichem Anlass<br />

47.<br />

Ggf. örtlich zu ergänzen und festzulegen.<br />

Bemerkungen


- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Praxisleitfaden 4. Auflage<br />

Anlage V<br />

Ansatz- und Bewertungsunterschiede<br />

HGB vs. <strong>NKF</strong>


Ansatz- und Bewertungsunterschiede HGB vs. <strong>NKF</strong><br />

Sachverhalt<br />

Aufwendungen für die<br />

Ingangsetzung und Erweiterung<br />

des Geschäftsbetriebs<br />

Derivativer Geschäfts- oder<br />

Firmenwert<br />

Abschreibung des derivativen<br />

Geschäfts- oder Firmenwerts<br />

§ 269 Satz 1 Aktivierungswahlrecht keine<br />

Regelung<br />

§ 255 Abs. 4<br />

Satz 1<br />

§ 255 Abs. 4<br />

Satz 2, 3<br />

Sonderposten mit Rücklageanteil § 247 Abs. 3,<br />

§ 273<br />

Erhaltene Zuwendungen und<br />

Beiträge für Investitionen<br />

Rückstellungen für unterlassene<br />

Instandhaltung, die innerhalb der<br />

letzten 9 Monate des folgenden<br />

Geschäftsjahres nachgeholt wird<br />

Aufwandsrückstellungen<br />

exkl. Instandhaltungsrückstellungen<br />

Rückstellungen für Pensionen für<br />

HGB GO, GemHVO <strong>NRW</strong><br />

Aktivierungswahlrecht keine<br />

Regelung<br />

Abschreibung zu mindestens einem Keine<br />

Viertel jährlich oder planmäßig Regelung<br />

Passivierungswahlrecht,<br />

nach § 273 Passivierungsgebot für<br />

Kapitalgesellschaften bei<br />

steuerlicher Inanspruchnahme<br />

keine<br />

Regelung<br />

(HFA 1/1984) Wahlrecht Kürzung AHK oder Ansatz § 43 Abs. 5<br />

SoPo<br />

GemHVO<br />

§ 249 Abs. 1 Passivierungswahlrecht § 36 Abs. 3<br />

Satz 3<br />

GemHVO<br />

§ 249 Abs. 2 Passivierungswahlrecht § 36 Abs. 6<br />

GemHVO<br />

Art. 28 Passivierungswahlrecht § 36 Abs. 1<br />

sog. Altzusagen<br />

EGHGB<br />

GemHVO<br />

latente Steuern § 274 keine Einbeziehung quasi-<br />

keine<br />

permanenter Differenzen<br />

Regelung,<br />

Aktivierungswahlrecht für aktive<br />

latente Steuern<br />

§ 36 Abs. 4<br />

GemHVO<br />

Aktivierungsverbot<br />

Aktivierungsverbot<br />

Abschreibung nicht möglich, da ein<br />

GoF nicht angesetzt werden darf<br />

Passivierungsverbot<br />

Passivierungspflicht<br />

Passivierungsgebot für konkret<br />

beabsichtigte, einzeln bestimmte und<br />

wertmäßig bezifferte Maßnahmen<br />

Passivierungsverbot<br />

Passivierungspflicht<br />

Aktivierungsverbot<br />

Passiervierungsgebot<br />

Seite 1


Sachverhalt<br />

Abzinsung von Rückstellungen § 253 Abs. 1<br />

Satz 1 1.HS<br />

Außerplanmäßige Abschreibung<br />

wegen zukünftiger<br />

Wertschwankungen im<br />

Umlaufvermögen<br />

Außerplanmäßige Abschreibungen<br />

auf Anlagevermögen bei<br />

voraussichtlich nur<br />

vorübergehender Wertminderung<br />

§ 253 Abs. 3<br />

Satz 3<br />

§ 253 Abs. 2<br />

Satz 3 1. HS<br />

§ 279 Abs. 1<br />

Satz 2<br />

Wertaufholung für<br />

§ 253 Abs. 5<br />

vorangegangene außerplanmäßige § 280 Abs. 1<br />

Abschreibungen<br />

Satz 1<br />

Herstellungskosten<br />

Pflichtbestandteile<br />

Herstellungskosten<br />

Wahlbestandteile<br />

§ 255 Abs. 2<br />

Satz 3<br />

§ 255 Abs. 2<br />

und 3<br />

Verbot;<br />

Ausnahme: Rückstellungen dürfen<br />

nur abgezinst werden, soweit die<br />

ihnen zugrundeliegenden<br />

Verbindlichkeiten einen Zinsanteil<br />

enthalten<br />

Keine<br />

Regelung<br />

§ 36 Abs. 1<br />

GemHVO<br />

Wahlrecht Keine<br />

Regelung<br />

Wahlrecht;<br />

Kapitalgesellschaften<br />

Grundsätzlich Verbot;<br />

Wahlrecht bei Finanzanlagen<br />

Wahlrecht,<br />

Kapitalgesellschaften:<br />

Wertaufholungsgebot<br />

Material-, Fertigungseinzelkosten,<br />

Sondereinzelkosten der Fertigung<br />

Material-, Fertigungsgemeinkosten,<br />

anteilige AfA, allgemeine Verwaltung,<br />

soziale Einrichtungen, freiwillige<br />

soziale Leistungen, betriebliche<br />

Altersversorgung, anteilige<br />

Fremdkapitalzinsen<br />

Herstellungskosten<br />

Verbot<br />

Verbrauchsfolgeverfahren § 256 Satz 1 Wahlrecht:<br />

Anwendung von<br />

Verbrauchsfolgeverfahren und der<br />

Durchschnittswertmethode ist<br />

zulässig<br />

§ 35 Abs. 5<br />

GemHVO<br />

§ 35 Abs. 8<br />

GemHVO<br />

§ 33 Abs. 3<br />

GemHVO<br />

Abzinsungsverbot;<br />

Ausnahme für<br />

Pensionsverpflichtungen auf<br />

Grund beamtenrechtlicher<br />

Vorschriften<br />

Verbot der außerplanmäßigen<br />

Abschreibung<br />

Verbot der außerplanmäßigen<br />

Abschreibung mit Ausnahme der<br />

Finanzanlagen<br />

Wertaufholungsgebot für<br />

Vermögensgegenstände des<br />

Anlagevermögens oder der<br />

Finanzanlagen. Kein<br />

Wertaufholungsgebot für<br />

Abschreibungen auf<br />

Vermögensgegenstände des<br />

Umlaufvermögens.<br />

Materialeinzelkosten,<br />

Fertigungseinzelkosten,<br />

Sonderkosten der Fertigung<br />

Notwendige Material- und<br />

Fertigungsgemeinkosten<br />

§ 255 Vertriebskosten Verwaltungsgemeinkosten, AfA<br />

Keine<br />

Regelung<br />

Festwertbewertung § 240 Abs.3 für Sachanlagevermögen; RHB § 34 Abs. 1, 2<br />

GemHVO<br />

Gruppenbewertung § 240 Abs. 4<br />

§ 256<br />

HGB<br />

gleichartige Vermögensgegenstände<br />

des Vorratsvermögens, bewegl.<br />

Vermögensgegenstände und<br />

Schulden <strong>zum</strong> gewogenen<br />

Durchschnitt<br />

§ 34 Abs. 3<br />

GemHVO<br />

GO, GemHVO <strong>NRW</strong><br />

Durchschnittswertverfahren, keine<br />

Verbrauchsfolgeverfahren<br />

Sachanlagevermögen, RBH, Waren,<br />

Aufwuchs<br />

gleichartige Vermögensgegenstände<br />

des Vorratsvermögens, bewegl.<br />

Vermögensgegenstände,<br />

Rückstellungen für nicht<br />

genommenen Urlaub, Überstunden<br />

und Garantien <strong>zum</strong> gewogenen<br />

Durchschnitt<br />

Seite 2


- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Praxisleitfaden 4. Auflage<br />

Anlage VI<br />

Positionenrahmen für den<br />

<strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss


- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Praxisleitfaden 4. Auflage<br />

Anlage VI<br />

Positionenrahmen für den<br />

<strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

2<br />

Inhaltsverzeichnis Seite<br />

A. Positionenrahmen (Gliederung) ............................................................................................ 4<br />

I. Teil A: Positionenrahmen zur Gesamtbilanz (Summenbilanz) .................................... 4<br />

II. Teil B: Positionenrahmen zur Gesamtergebnisrechnung<br />

(Summenergebnisrechnung) ....................................................................................... 9<br />

B. Erläuterungen zu Positionen der Gesamtbilanz (Summenbilanz) ...................................... 13<br />

I. AKTIVA ...................................................................................................................... 13<br />

1. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des<br />

Geschäftsbetriebs ............................................................................................. 13<br />

2. Anlagevermögen ............................................................................................... 13<br />

3. Sachanlagen ..................................................................................................... 15<br />

4. Finanzanlagen ................................................................................................... 24<br />

5. Umlaufvermögen ............................................................................................... 26<br />

6. Aktive Rechnungsabgrenzung (RAP) ............................................................... 29<br />

7. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ................................................ 30<br />

II. PASSIVA ................................................................................................................... 31<br />

1. Eigenkapital ....................................................................................................... 31<br />

2. Sonderposten .................................................................................................... 33<br />

3. Rückstellungen .................................................................................................. 35<br />

4. Verbindlichkeiten ............................................................................................... 38<br />

5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) ................................................ 41<br />

C. Erläuterungen zu Positionen der Gesamtergebnisrechnung<br />

(Summenergebnisrechnung) .............................................................................................. 42<br />

I. Ordentliche Gesamterträge ....................................................................................... 42<br />

1. Steuern und ähnliche Abgaben ......................................................................... 42<br />

2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen ........................................................... 42<br />

3. Sonstige Transfererträge .................................................................................. 42<br />

4. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ............................................................. 43<br />

5. Privatrechtliche Leistungsentgelte .................................................................... 43<br />

6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen .......................................................... 43<br />

7. Sonstige ordentliche Erträge ............................................................................. 44<br />

8. Aktivierte Eigenleistungen ................................................................................. 44<br />

9. Bestandsveränderungen ................................................................................... 44


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

3<br />

Inhaltsverzeichnis Seite<br />

II. Ordentliche Gesamtaufwendungen ........................................................................... 45<br />

1. Personalaufwendungen .................................................................................... 45<br />

2. Versorgungsaufwendungen .............................................................................. 45<br />

3. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ................................................ 45<br />

4. Bilanzielle Abschreibungen ............................................................................... 46<br />

5. Transferaufwendungen ..................................................................................... 47<br />

6. Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit ........................................... 48<br />

III. Finanzerträge ............................................................................................................ 49<br />

1. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen/Verlustübernahmen ......................... 49<br />

2. Beteiligungserträge ........................................................................................... 50<br />

3. Zinserträge und sonstige Finanzerträge ........................................................... 50<br />

IV. Finanzaufwendungen ................................................................................................ 50<br />

1. Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen ............................................. 50<br />

2. Zinsaufwendungen und sonstige Finanzaufwendungen ................................... 51<br />

VI. Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen ......................................................... 51<br />

VII. Gesamtfinanzergebnis ............................................................................................... 51<br />

VIII. Ordentliches Gesamtergebnis ................................................................................... 51<br />

IX. Außerordentliches Gesamtergebnis .......................................................................... 52<br />

1. Außerordentliche Erträge .................................................................................. 52<br />

2. Außerordentliche Aufwendungen ...................................................................... 52<br />

X. Gesamtjahresüberschuss/ -fehlbetrag ....................................................................... 53<br />

XI. Gewinnverwendung ................................................................................................... 53<br />

1. Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis ........................................ 53<br />

2. Gewinnvortrag/Verlustvortrag ........................................................................... 53<br />

3. Entnahmen/Zuführungen Allgemeine Rücklage ................................................ 53<br />

4. Gesamtbilanzgewinn/-verlust ............................................................................ 53


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

4<br />

A. Positionenrahmen (Gliederung)<br />

I. Teil A: Positionenrahmen zur Gesamtbilanz (Summenbilanz)<br />

A Aktiva<br />

A0 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />

A1 Anlagevermögen<br />

A1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Geschäfts- oder Firmenwert<br />

Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüssen<br />

Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung<br />

Geschäfts- oder Firmenwert aus der Equity-Konsolidierung<br />

Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Sonstige selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aus den<br />

Einzelabschlüssen<br />

Sonstige entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis<br />

Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige<br />

A1.2 Sachanlagen<br />

Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

Grünflächen<br />

Ackerland<br />

Wald, Forsten<br />

Sonstige unbebaute Grundstücke<br />

Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />

Schulen<br />

Wohnbauten<br />

Krankenhäuser<br />

Soziale Einrichtungen<br />

Sportstätten<br />

Mehrzweck- und Messehallen<br />

Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />

Infrastrukturvermögen<br />

Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />

Brücken und Tunnel<br />

Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />

Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />

Stromversorgungsanlagen<br />

Gasversorgungsanlagen<br />

Wasserversorgungsanlagen<br />

Abfallbeseitigungsanlagen


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

5<br />

Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />

Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />

Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />

Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />

Kunstgegenstände<br />

Baudenkmäler<br />

Bodendenkmäler<br />

Sonstige Kulturgüter<br />

Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />

Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong><br />

Fahrzeuge<br />

Spezialfahrzeuge<br />

Fahrzeuge für den ÖPNV<br />

Sonstige Fahrzeuge<br />

Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

Geleistete Anzahlungen und<strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

Geleistete Anzahlungen<br />

Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

Geleistete Anzahlungen an Sonstige<br />

<strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

A1.3 Finanzanlagen<br />

Anteile an verbundenen Unternehmen<br />

Anteile an verbundenen Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />

Anteile an sonstigen verbundenen Unternehmen<br />

Anteile an assoziierten Unternehmen<br />

Anteile an assoziierten Unternehmen aus den Einzelabschlüssen<br />

Unterschiedsbetrag aus der Equity-Konsolidierung<br />

Übrige Beteiligungen<br />

Übrige Beteiligungen<br />

Sondervermögen<br />

Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis<br />

Sonstige Sondervermögen<br />

Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

Ausleihungen<br />

Ausleihungen an verbundene Unternehmen<br />

Ausleihungen an verbundene Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />

Ausleihungen an sonstige verbundene Unternehmen<br />

Ausleihungen an Beteiligungen<br />

Ausleihungen an Sondervermögen


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

6<br />

Ausleihungen an Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis<br />

Ausleihungen an sonstige Sondervermögen<br />

Ausleihungen von kommunalen Betrieben an Kommune<br />

Sonstige Ausleihungen<br />

A2 Umlaufvermögen<br />

Vorräte<br />

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren<br />

Rohstoffe/Fertigungsmaterial, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe<br />

Waren (auch Grundstücke des Umlaufvermögens)<br />

Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen<br />

Fertige Erzeugnisse<br />

Geleistete Anzahlungen für Vorräte<br />

Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />

Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

Forderungen<br />

Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital<br />

Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis<br />

Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen<br />

Sonstige Forderungen<br />

Sonstige Forderungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

Sonstige Forderungen an Sonstige<br />

Sonstige Vermögensgegenstände<br />

Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />

Sonstige Vermögensgegenstände von Sonstigen<br />

Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />

Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

Liquide Mittel<br />

A3 Aktive Rechnungsabgrenzung (RAP)<br />

Aktive latente Steuern aus Einzelabschlüssen<br />

Abgrenzung latenter Steuern aus der Konsolidierung<br />

Sonstige aktive Rechnungsabgrenzung<br />

Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen<br />

A4 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag


P Passiva<br />

P1 Eigenkapital<br />

Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

7<br />

Allgemeine Rücklage<br />

Allgemeine Rücklage<br />

Grundkapital/Stammkapital<br />

Kapitalrücklage<br />

Gewinnrücklagen<br />

Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />

Sonderrücklagen<br />

Sonderrücklagen<br />

Ausgleichsrücklage<br />

Ausgleichsrücklage<br />

Ergebnisvorträge<br />

Gewinnvortrag/Verlustvortrag<br />

Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag<br />

Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag<br />

Gesamtbilanzgewinn/-verlust Gesamtbilanzgewinn/-verlust<br />

Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />

Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />

P2 Sonderposten<br />

Sonderposten für Zuwendungen<br />

Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen<br />

Sonderposten für Beiträgen<br />

Sonderposten für Beiträgen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

Sonderposten für Beiträgen von Sonstigen<br />

Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />

Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />

Sonstige Sonderposten<br />

Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

Sonstige Sonderposten von Sonstigen<br />

Sonderposten mit Rücklageanteil<br />

P3 Rückstellungen<br />

Pensionsrückstellungen<br />

Pensionsrückstellungen


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

8<br />

Rückstellungen für Deponien und Altlasten<br />

Rückstellungen für Deponien<br />

Rückstellungen für Altlasten<br />

Instandhaltungsrückstellungen<br />

Instandhaltungsrückstellungen<br />

Steuerrückstellungen<br />

Steuerrückstellungen gegenüber Kommune<br />

Steuerrückstellungen gegenüber Sonstigen<br />

Passive latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

Passive latente Steuern aus Einzelabschlüssen<br />

Sonstige Rückstellungen<br />

Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis<br />

Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen<br />

P4 Verbindlichkeiten<br />

Anleihen<br />

Anleihen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

Anleihen von Sonstigen<br />

Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />

Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />

Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen gegenüber Sonstigen<br />

Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />

Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />

Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung gegenüber Sonstigen<br />

Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />

Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />

gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />

Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />

gegenüber Sonstigen<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sonstigen<br />

Sonstige Verbindlichkeiten<br />

Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />

Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Sonstigen<br />

P5 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP)<br />

Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />

Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

9<br />

II. Teil B: Positionenrahmen zur Gesamtergebnisrechnung (Summenergebnisrechnung)<br />

E1 Steuern und ähnliche Abgaben<br />

Steuern und ähnliche Abgaben vom Vollkonsolidierungskreis<br />

Steuern und ähnliche Abgaben von Sonstigen<br />

E2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen<br />

Zuwendungen und allgemeine Umlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

Zuwendungen und allgemeine Umlagen von Sonstigen<br />

E3 Sonstige Transfererträge<br />

Sonstige Transfererträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

Sonstige Transfererträge von Sonstigen<br />

E4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte<br />

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen<br />

E5 Privatrechtliche Leistungsentgelte<br />

Privatrechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />

Privatrechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen<br />

E6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />

Kostenerstattungen und Kostenumlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Sonstigen<br />

E7 Sonstige ordentliche Erträge<br />

Sonstige ordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

Sonstige ordentliche Erträge von Sonstigen<br />

E8 Aktivierte Eigenleistungen<br />

Aktivierte Eigenleistungen<br />

E9 Bestandsveränderungen<br />

Bestandsveränderungen<br />

E10 Ordentliche Gesamterträge<br />

A11 Personalaufwendungen<br />

Personalaufwendungen<br />

A12 Versorgungsaufwendungen<br />

Versorgungsaufwendungen


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

10<br />

A13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen<br />

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an Sonstige<br />

A14 Bilanzielle Abschreibungen<br />

Abschreibungen von Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />

Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüssen<br />

Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung<br />

Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus der Equity-Konsolidierung<br />

Abschreibungen auf selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Abschreibungen auf verbundene Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />

Abschreibungen auf Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis<br />

Abschreibungen auf assoziierte Unternehmen<br />

Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens<br />

Sonstige Abschreibungen<br />

A15 Transferaufwendungen<br />

Transferaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

Transferaufwendungen an Sonstige<br />

A16 Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />

Steuern vom Einkommen und Ertrag<br />

Steuern vom Einkommen und Ertrag an Vollkonsolidierungskreis<br />

Steuern vom Einkommen und Ertrag an Sonstige<br />

Sonstige Steuern<br />

Sonstige Steuern an Vollkonsolidierungskreis<br />

Sonstige Steuern an Sonstige<br />

Latente Steuern<br />

Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />

Latente Steuern aus der Konsolidierung<br />

Aufwendungen aus Verlustübernahmen<br />

Aufwendungen aus Verlustübernahmen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

Aufwendungen aus Verlustübernahmen von Sonstigen<br />

Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen<br />

Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />

A17 Ordentliche Gesamtaufwendungen<br />

S18 Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit<br />

(Saldo aus E1 bis E 9 und A11 bis A16)<br />

F19 Finanzerträge<br />

Erträge aus Gewinnabführungsverträgen/Verlustübernahmen<br />

Erträge aus Gewinnabführungsverträgen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

Erträge aus Gewinnabführungsverträgen von Sonstigen<br />

Erträge aus Verlustübernahmen vom Vollkonsolidierungskreis


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

11<br />

Erträge aus Verlustübernahmen von Sonstigen<br />

Beteiligungserträge<br />

Beteiligungserträge von voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />

Beteiligungserträge von Sondervermögen<br />

Beteiligungserträge von assoziierten Unternehmen<br />

Beteiligungserträge von Sonstigen<br />

Zinserträge und sonstige Finanzerträge<br />

Zinserträge<br />

Zinserträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

Zinserträge von Sonstigen<br />

Sonstige Finanzerträge<br />

Sonstige Finanzerträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

Sonstige Finanzerträge von Sonstigen<br />

F20 Erträge aus assoziierten Unternehmen<br />

Erträge aus assoziierten Unternehmen<br />

F21 Finanzaufwendungen<br />

Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen<br />

Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen vom Vollkonsolidierungskreis<br />

Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen von Sonstigen<br />

Zinsaufwendungen und sonstige Finanzaufwendungen<br />

Zinsaufwendungen<br />

Zinsaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

Zinsaufwendungen an Sonstige<br />

Sonstige Finanzaufwendungen<br />

Sonstige Finanzaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

Sonstige Finanzaufwendungen an Sonstige<br />

F22 Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen<br />

Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen<br />

S23 Gesamtfinanzergebnis<br />

(Saldo aus F19 bis F 22)<br />

S24 Ordentliches Gesamtergebnis<br />

(Summe aus S18 und S23)<br />

AE25 Außerordentliche Erträge<br />

Außerordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />

Außerordentliche Erträge von Sonstigen


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

12<br />

AE26 Außerordentliche Aufwendungen<br />

Außerordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />

Außerordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />

S27 Außerordentliches Gesamtergebnis<br />

(Saldo aus AE25 und AE26)<br />

S28 Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag<br />

(Saldo aus S24 und S27)<br />

G Gewinnverwendung<br />

G29 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis<br />

Anderen Gesellschaftern zuzurechnender Gewinn<br />

Anderen Gesellschaftern zuzurechnender Verlust<br />

G30 Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr<br />

Gewinnvortrag aus dem Vorjahr<br />

Verlustvortrag aus dem Vorjahr<br />

G31 Entnahmen/Zuführungen Allgemeine Rücklage<br />

Entnahmen aus der Kapitalrücklage<br />

Entnahmen aus Gewinnrücklagen<br />

Einstellungen in Gewinnrücklagen<br />

S32 Gesamtbilanzgewinn/-verlust<br />

(Saldo aus S28 bis G31)


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

13<br />

B. Erläuterungen zu Positionen der Gesamtbilanz (Summenbilanz)<br />

I. AKTIVA<br />

1. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />

Im Einzelabschluss gesondert angesetzte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung<br />

des Geschäftsbetriebs nach § 269 HGB dürfen nach der GO <strong>NRW</strong> und der GemHVO<br />

<strong>NRW</strong> nicht angesetzt werden. In Fällen der Bildung des Postens in der Handelsbilanz ist bei<br />

Aufstellung der KB II darauf zu achten, dass der Posten aufgelöst wird und bereits vorgenommene<br />

Abschreibungen des abgelaufenen Geschäftsjahres korrigiert werden.<br />

2. Anlagevermögen<br />

Das Anlagevermögen umfasst sämtliche Vermögensgegenstände der Kommunen und Betriebe,<br />

die dazu bestimmt sind, dem Betrieb dauerhaft zu dienen.<br />

2.1 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Nicht-physische, entgeltlich erworbene Vermögensgegenstände, die im wirtschaftlichen Eigentum<br />

stehen, werden als immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert.<br />

a) Geschäfts- oder Firmenwert<br />

Diese Position enthält sowohl die Geschäfts- oder Firmenwerte aus den Einzelabschlüssen<br />

der Betriebe als auch die Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Konsolidierung.<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte aus den Einzelabschlüssen<br />

Als Geschäfts- oder Firmenwert darf gemäß § 255 Abs. 4 HGB der Unterschiedsbetrag angesetzt<br />

werden, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung<br />

den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden<br />

im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt. Diese Position darf nach <strong>NKF</strong> nicht angesetzt werden<br />

und ist in der KB II entsprechend aufwandswirksam auszubuchen.


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

14<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />

Diese Position entsteht erst im Rahmen der Konsolidierung und beinhaltet den aktivischen<br />

Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung des Vollkonsolidierungskreises.<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Equity-Konsolidierung<br />

Bei Anwendung der Kapitalanteilsmethode für die Konsolidierung der assoziierten Unternehmen<br />

ist ein sich ggf. ergebender aktivischer Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />

hier auszuweisen.<br />

b) Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

In dieser Position sind die immateriellen Vermögensgegenstände zu erfassen. Sie sind ganz<br />

allgemein Rechte und übrige Möglichkeiten mit besonderen Vorteilen für den Betrieb, zu deren<br />

Erlangung Aufwendungen aus einem Kauf- oder Tauschvorgang entstanden sein müssen. Die<br />

immateriellen Vermögensgegenstände müssen außerdem bewertungsfähig sein. Die grundstücksgleichen<br />

Rechte gehören <strong>zum</strong> unbeweglichen Anlagevermögen. Dagegen sind die<br />

Grunddienstbarkeiten, das Nießbrauchsrecht und die beschränkte persönliche Dienstbarkeit,<br />

die nur eine eingeschränkte Grundstücksnutzung gewähren, als immaterielle Vermögensgegenstände<br />

anzusetzen, wenn dafür ein Entgelt bezahlt wurde. Werden die immateriellen Vermögensgegenstände<br />

nur kurzfristig genutzt, sind diese dem Umlaufvermögen zuzuordnen.<br />

Zu den sonstigen immateriellen Vermögensgegenständen gehören z.B. Lizenzen, Konzessionen<br />

und Software. Bei Software wird zwischen Firmware, Systemsoftware und Anwendungssoftware<br />

unterschieden. Die Firmware ist ein fest mit dem Computer verbundener Programmbaustein,<br />

der als unselbstständiger Teil der Hardware mit dieser als Sachanlagevermögen zu<br />

aktivieren ist. Die Systemsoftware und die Anwendungssoftware sind auf Grund ihrer selbstständigen<br />

Verwertbarkeit grundsätzlich als immaterielle Vermögensgegenstände zu bilanzieren.<br />

Wird am Markt die Software nur zusammen mit der Hardware gehandelt, ist diese mit der<br />

Hardware wie ein einheitlicher Vermögensgegenstand des Sachanlagevermögens zu bilanzieren.<br />

Als immaterielle (unkörperliche) Wirtschaftsgüter kommen zudem in Betracht: Rechte, rechtsähnliche<br />

Werte und sonstige Vorteile. Trivialprogramme sind abnutzbare bewegliche und<br />

selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter. Computerprogramme, deren Anschaffungskosten<br />

nicht mehr als 410 Euro netto betragen, sind wie Trivialprogramme zu behandeln (vgl. EStR<br />

5.5 Abs. 1).<br />

Keine immateriellen Wirtschaftsgüter, sondern materiell (körperliche) und zugleich abnutzbare<br />

bewegliche Wirtschaftsgüter sind, wenn sie nicht unter anderen rechtlichen Gesichtspunkten,<br />

z.B. als Kundenkartei oder Verlagsarchiv, als immaterielle Wirtschaftsgüter anzusehen sind,


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

15<br />

Computerprogramme, die keine Befehlsstruktur enthalten, sondern nur Bestände von Daten,<br />

die allgemein bekannt und jedermann zugänglich sind (vgl. EStH 5.5).<br />

Sonstige selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Gesondert zu erfassen sind die immateriellen Vermögensgegenstände, die selbst hergestellt<br />

oder nicht entgeltlich erworben wurden. Sie dürfen i.d.R. nicht aktiviert werden. Ein eigener<br />

Herstellungsvorgang für Software ist dann gegeben, wenn diese vom Anwender unter Einsatz<br />

seiner eigenen materiellen und personellen Ressourcen selbst geschaffen wird (Eigenherstellung).<br />

Dies liegt auch dann vor, wenn im Rahmen eines Dienstvertrages ein Softwareanbieter<br />

eingebunden worden ist und der Softwareanwender das wirtschaftliche Risiko (Herstellungsrisiko)<br />

trägt. Eine Aktivierung dieser Software ist dann nicht zulässig. Dies gilt auch, wenn durch<br />

wesensverändernde Vorgänge aus der gekauften Standardsoftware eine Individualsoftware<br />

als neuer Vermögensgegenstand entsteht. Auch hierbei ist entscheidend, wer das Herstellungsrisiko<br />

trägt. Unter diese Position fallen auch die immateriellen Vermögensgegenstände,<br />

die innerhalb des „Konzerns Kommune“ erworben wurden, insbesondere die immateriellen<br />

Vermögensgegenstände, die innerhalb des „Konzerns Kommune“ selbst geschaffen bzw. erworben<br />

wurden.<br />

Sonstige entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Soweit die immateriellen Vermögensgegenstände außerhalb des „Konzerns Kommune“ entgeltlich<br />

erworben wurden, sind sie gesondert zu erfassen.<br />

c) Anzahlung auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Die von der Kommune oder ihren Betrieben geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

sind hier zu erfassen.<br />

3. Sachanlagen<br />

Physische Vermögensgegenstände, die im wirtschaftlichen Eigentum stehen, werden analog<br />

<strong>zum</strong> HGB unter den Sachanlagen aktiviert. Die Gliederung nach der GemHVO <strong>NRW</strong> ist ausführlicher<br />

als nach HGB und erfordert insofern eine Umgliederung von Posten für die KB II.<br />

Insbesondere muss auch die Gesamtbilanz nicht nur gesonderte Ansätze für unbebaute und<br />

bebaute Grundstücke (vgl. nachfolgende Abgrenzung), sondern sollte auch eine Trennung der<br />

Ansätze nach Nutzungsarten im Sinne der kommunalen Aufgabenerfüllung enthalten.


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

16<br />

Abgrenzung bebauter und unbebauter Grundstücke<br />

Für die Beurteilung, ob es sich um ein bebautes oder ein unbebautes Grundstück handelt, ist<br />

auf den Begriff des Gebäudes im bewertungsrechtlichen Sinne abzustellen. Unter einem Gebäude<br />

wird ein Bauwerk auf eigenem oder fremden Grund und Boden verstanden, das Menschen<br />

oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt,<br />

den Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden ist, von<br />

einiger Beständigkeit und standfest ist. Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter<br />

sind, sowie Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume stehen<br />

den Gebäuden gleich. Wegen der Abgrenzung der Gebäude von den Betriebsvorrichtungen<br />

vgl. EStR 7.1.<br />

a) Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

In dieser Position sind die unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte zu erfassen.<br />

Als Grundstücke werden vermessene Teile des Grund und Bodens bezeichnet, für die<br />

ein eigenes Grundbuchblatt im Grundbuch geführt wird. Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke,<br />

auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden (vgl. § 72 BewG).<br />

Auszug aus dem Bewertungsgesetz:<br />

§ 72 BewG Begriff<br />

(1) Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude<br />

befinden. Die Benutzbarkeit beginnt im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit. Gebäude<br />

sind als bezugsfertig anzusehen, wenn den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen Benutzern<br />

zugemutet werden kann, sie zu benutzen; die Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde<br />

ist nicht entscheidend.<br />

(2) Befinden sich auf einem Grundstück Gebäude, deren Zweckbestimmung und Wert<br />

gegenüber der Zweckbestimmung und dem Wert des Grund und Bodens von untergeordneter<br />

Bedeutung sind, so gilt das Grundstück als unbebaut.<br />

Zu dieser Position gehören auch die bebauten Grundstücke der Kommune und ihrer Betriebe,<br />

auf denen sich fremde Bauten befinden. Dagegen sind die Grundstücke des Infrastrukturvermögens<br />

der Kommune und der Betriebe gesondert zu erfassen. Die auf den unbebauten<br />

Grundstücken befindlichen und ggf. abzuschreibenden unterschiedlichsten Aufbauten oder<br />

<strong>Anlagen</strong> stellen selbstständige Vermögensgegenstände dar, die getrennt vom jeweiligen<br />

Grund und Boden zu aktivieren sind. Dies gilt auch für die mit dem Grund und Boden verbundenen<br />

Rechte, z.B. Grunddienstbarkeiten, sowie für die im Boden befindlichen Bodenschätze.


Grünflächen<br />

Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

17<br />

Bei dieser Position sind die unterschiedlichen Nutzungsformen von Grünflächen, z.B. Friedhöfe,<br />

Parkanlagen, Kleingartenanlagen, Kinderspielplätze, Naturschutzflächen, Wasserflächen<br />

von stehenden Gewässern u.a. zu erfassen. Dabei sind Gartenbauflächen nur zu berücksichtigen,<br />

wenn sie nicht als Ackerflächen genutzt werden. Auch sollten die fließenden Gewässer<br />

unter der Position „Sonstige unbebaute Grundstücke“ erfasst werden. Dafür spricht auch die<br />

Vielzahl der bei fließenden Gewässern bestehenden Auf- und Ausbauwerken, die einer Erfassung<br />

unter den Grünflächen entgegen stehen.<br />

Vorhandene Aufbauten -wie z.B. Pflanzen, Gartenanlagen, Spielgeräte, Einfriedungen und<br />

Umzäunungen- sind bei der Bilanzierung hier zu berücksichtigen. Bei Sportplätzen sind auch<br />

Zuschauertribünen, Umkleidekabinen, Sprunggruben, jedoch keine Stadien oder Arenen (siehe<br />

„Bebaute Grundstücke; Sportstätten“); bei Gewässern auch Absturzbauwerke, Wehranlagen,<br />

Absperrvorrichtungen u.a. unter diesem Posten zu berücksichtigen.<br />

Ackerland<br />

Zu dieser Position gehören das Ackerland sowie die sonstigen landwirtschaftlich genutzten<br />

Flächen der Kommune und ihrer Betriebe. Die damit im Zusammenhang stehenden Gebäude-<br />

, Hof- oder Wegeflächen sind ebenso wie die Wohn- und Betriebsgebäudeflächen unter der<br />

jeweils zutreffenden Position zu erfassen. In der Regel finden sich auf landwirtschaftlichen<br />

Flächen keine oder nur wenige <strong>Anlagen</strong> oder Aufbauten. So sind hier nur dann auch Gartenbauflächen<br />

zu erfassen, wenn diese vergleichbar dem Ackerland genutzt werden. Andernfalls<br />

sind die Gartenbauflächen der Position „Grünflächen“ zuzuordnen.<br />

Außerdem sind vorhandene Aufbauten, z.B. Pflanzen, Gartenanlagen, Gewächshäuser, Brunnenanlagen<br />

(soweit nicht kulturhistorisch bzw. Denkmal), Einfriedungen u.a. zu berücksichtigen.<br />

Unter Beachtung des Wesentlichkeitsgrundsatzes kann von einer Bilanzierung unwesentlicher<br />

Ackerlandaufbauten abgesehen werden.<br />

Wald, Forsten<br />

Zu dieser Position gehören der im kommunalen/betrieblichen Besitz befindliche Wald sowie<br />

sonstige forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Damit im Zusammenhang stehende Gebäude-,<br />

Hof- oder Wegeflächen sind ebenso wie die Wohn- und Betriebsgebäudeflächen unter den<br />

jeweils zutreffenden Positionen zu erfassen. Eine Zusammenfassung von mehreren Komponenten,<br />

z.B. der Waldwege, zu einer Vermögenseinheit ist dabei nicht zulässig. Auch sind die<br />

vorhandenen Aufbauten zu berücksichtigen, zu denen stehendes Holzvermögen, Pflanzen,<br />

Einfriedungen, Umzäunungen u.a. gehören können.


Sonstige unbebaute Grundstücke<br />

Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

18<br />

Diese Position stellt eine Sammelposition für die unbebauten Grundstücke der Kommune und<br />

ihrer Betriebe dar, die nicht unter den übrigen Positionen zu erfassen sind, z.B. unbebaute<br />

Baugrundstücke oder unbebaute Gewerbegrundstücke. Derartige unbebaute Grundstücke der<br />

Kommune oder eines Betriebes sind nur dann hier zu erfassen, wenn sie nicht zur kurzfristigen<br />

Veräußerung gehalten werden. Vorhandene Aufbauten auf den sonstigen unbebauten<br />

Grundstücken der Kommune und ihrer Betriebe, zu denen stehendes Holzvermögen, Pflanzen,<br />

Umzäunungen u.a. gehören können, sind hier zu berücksichtigen.<br />

Unter dieser Position sind ebenfalls die Grundstücke mit fließendem Gewässer auszuweisen.<br />

Beim Ansatz der fließenden Gewässer sind auch die Aufbauten -wie Absturzbauwerke und<br />

Wehranlagen- zu berücksichtigen.<br />

Auch die Grundstücke, für die Erbbaurechte vergeben worden sind, gehören zu dieser Position.<br />

Es kann sich hierbei auch um ein bebautes Grundstück handeln. In diesen Fällen besteht<br />

i.d.R. jedoch nur beim Grund und Boden dieses Grundstücks ein wirtschaftliches Eigentum<br />

der Kommune oder eines ihrer Betriebe.<br />

b) Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

Zu der Position „Bebaute Grundstücke“ zählen sämtliche Arten von Grundvermögen. Grundstücksgleiche<br />

Rechte sind dingliche Rechte, die bürgerlich-rechtlich wie Grundstücke behandelt<br />

werden.<br />

Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />

Zur Position „Kinder- und Jugendeinrichtungen“ gehören Tageseinrichtungen für Kinder in<br />

Form von Krippen, Kindergärten und Horte sowie Einrichtungen mit altersgemischten Gruppen,<br />

aber auch Sonderschulkindergärten. Weiterhin fallen hierunter Einrichtungen der Jugendarbeit<br />

in Form von Kinder- und Jugendferien-/-erholungsstätten, Einrichtungen der Stadtranderholung,<br />

Jugendheime, Jugendzentren, Jugendbildungsstätten u.a. Außerdem sind hier<br />

auch die sonstigen Einrichtungen zur Förderung junger Menschen und Familien zu erfassen.<br />

Schulen<br />

Zur Position „Schulen“ gehören Grundschulen einschließlich Schulkindergärten, Hauptschulen,<br />

Realschulen und Abendrealschulen als Weiterbildungskolleg, Gymnasien und Abendgymnasien<br />

als Weiterbildungskolleg sowie Kollegs als Institute zur Erlangung der Hochschulreife<br />

als Weiterbildungskolleg, Gesamtschulen als organisatorische und pädagogische Zusammenführung<br />

der Schulformen in der Sekundarstufe I, Förderschulen in allen ihren Ausformungen,<br />

aber auch Berufskollegs mit Berufsschule, Berufsfachschule, Fachschule und Fachoberschule<br />

einschließlich der Schulsporthallen.


Wohnbauten<br />

Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

19<br />

Zur Position „Wohnbauten“ gehören alle <strong>zum</strong> Zwecke des Wohnens von Menschen errichteten<br />

Gebäude bzw. bebauten Grundstücke der Kommune und ihrer Betriebe, die dadurch den<br />

Menschen einen Schutz vor Witterungseinflüssen gewähren und den Aufenthalt von Menschen<br />

gestatten.<br />

Krankenhäuser<br />

Zur Position „Krankenhäuser“ gehören alle Gebäude <strong>zum</strong> Zwecke der medizinischen Behandlung,<br />

(stationären) Unterbringung und Betreuung der Bevölkerung.<br />

Soziale Einrichtungen<br />

Zur Position „Soziale Einrichtungen“ gehören alle Gebäude, die die Kommune/Betriebe für<br />

soziale Zwecke vorhält/vorhalten. Dies umfasst z.B. Einrichtungen <strong>zum</strong> Zwecke des Wohnens<br />

von älteren Menschen wie z.B. Seniorenheime, aber auch weitere soziale Einrichtungen wie<br />

Frauenhäuser, Herbergen und Unterkünfte für Obdachlose, Aussiedler sowie Asylbewerber<br />

oder Beratungseinrichtungen. Bei erheblicher örtlicher Bedeutung kann diese Bilanzposition<br />

weiter entsprechend der Nutzungsarten/ Nutzergruppen untergliedert werden.<br />

Sportstätten<br />

Zur Position „Sportstätten“ gehören alle Gebäude mit Flächen für Zwecke des Vereinssports,<br />

Breitensports und - sofern keine Zugehörigkeit zu einer Schule vorliegt - des Schulsports. Zu<br />

dieser Position gehören insbesondere Sport- und Turnhallen, Tennis- und Eislaufhallen,<br />

Sportstadien und Arenen inklusive der mit der Sportstätte fest verbundenen Einrichtungsgegenstände.<br />

Sportplätze mit Zuschauertribünen und direkt zuzuordnenden Umkleideräumlichkeiten<br />

oder sonstige Gebäude sind der Position „Grünflächen“ zuzuordnen.<br />

Mehrzweck- und Messehallen<br />

Zur Position „Mehrzweck- und Messehallen“ gehören alle Gebäude <strong>zum</strong> Zwecke der Durchführung<br />

von z.B. Sport-, Musik- oder Kongressveranstaltungen, insbesondere dann, wenn eine<br />

Mehrfachnutzung möglich ist.<br />

Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />

Unter die Position „Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude“ fallen die Verwaltungsund<br />

Betriebsgebäude, z.B. Feuerwehrgerätehäuser, Rettungswachen, Werkstätten, Lagerhallen,<br />

Parkhäuser, Tiefgaragen, Garagen, Bestattungseinrichtungen, aber auch das Infrastrukturvermögen<br />

im weiteren Sinne, das nicht im Bereich „Infrastrukturvermögen“ erfasst werden<br />

darf. Dazu gehören insbesondere Einrichtungen, die der Bildung und Kultur, der Gesundheit,<br />

der Erholung und Freizeit dienen, z.B. Volkshochschulen, Bibliotheken, Museen, Ausstellungen,<br />

Theater, Kinos, Bühnen, Orchester, Opernhäuser, Begegnungsstätten, Bürgerhäuser u.a.


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

20<br />

Soweit keine spezielleren Positionen für Krankenhäuser, Soziale Einrichtungen, Sportstätten<br />

oder Mehrzweck- und Messehallen (s.o.) eingerichtet wurden, sind Einrichtungen, die dem<br />

Sozialen oder dem Sport dienen, Stadthallen, Krankenhäuser oder Sanatorien hier zu erfassen.<br />

c) Infrastrukturvermögen<br />

Der Bereich „Infrastrukturvermögen“ umfasst die öffentlichen Einrichtungen, die ausschließlich<br />

nach ihrer Bauweise und Funktion dazu bestimmt sind der örtlichen Infrastruktur zu dienen<br />

(Infrastrukturvermögen im engeren Sinne). Dazu zählen Grundstücke mit Straßen, Kanalisation<br />

und sonstige Verkehrs-, Ver- und Entsorgungseinrichtungen, z.B. Kläranlagen, Sonderbauwerke.<br />

Wegen ihrer Eigenart und der sich daraus ergebenden eingeschränkten Verwendungsmöglichkeit<br />

ist das Infrastrukturvermögen im engeren Sinne in der Bilanz gesondert<br />

auszuweisen. Die übrigen öffentlichen Einrichtungen, z.B. Krankenhäuser, Bildungsinstitutionen<br />

und Kultur- und Sozialeinrichtungen (Infrastrukturvermögen im weiteren Sinne) sind hier<br />

nicht zu erfassen (vgl. Erläuterungen zur Position „Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude“).<br />

Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />

Unter dieser Sammelposition ist sämtlicher Grund und Boden des kommunalen sowie des<br />

betrieblichen Infrastrukturvermögens zu erfassen und zwar unabhängig von den darauf befindlichen<br />

Gebäuden oder sonstigen Aufbauten. Zu beachten ist dabei, dass der Grundstücksbegriff<br />

im <strong>NKF</strong> auf die wirtschaftliche Einheit abstellt, so dass mehrere bürgerlich-rechtliche Einzelgrundstücke<br />

bzw. Flurstücke, aber auch nur ein Teil von einem solchen, ein Grundstück im<br />

Sinne des Bewertungsrechtes bilden können/kann. Die Grundstücke des Infrastrukturvermögens<br />

bestehen – insbesondere im Außenbereich – oftmals aus einer Vielzahl von Flurstücken<br />

bzw. Teilflurstücken mit z.T. unterschiedlichen Nutzungsarten, z.B. Straßen, Graben, Verkehrsbegleitfläche,<br />

Grünland, etc. In diesen Fällen ist zu prüfen, in welchem Umfang eine wirtschaftliche<br />

Einheit gegeben ist.<br />

Brücken und Tunnel<br />

Zu dieser Position gehören alle Brücken und Tunnel als oberirdische ingenieurtechnische<br />

Bauwerke, unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzung für Fußgänger, Straßen- oder Schienenverkehr.<br />

Die Zuführungswege zu den Brücken und Tunnel der Kommune sind jedoch unter<br />

der Position „Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen“ zu erfassen.<br />

Unterirdische ausgebaute Abwasserbeseitigungsanlagen gehören dagegen nicht zu dieser<br />

Position. Sie sind unter „Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen“ zu erfassen.


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21<br />

Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />

Neben dem Streckennetz der Kommunen und ihrer Betriebe beinhaltet diese Position sämtliche<br />

dem Betrieb des Streckennetzes unmittelbar dienende <strong>Anlagen</strong> der Streckenausrüstung,<br />

z.B. Gleisunterbau, Schienen, Weichen, Oberleitungen, Signale, Funk- und Telefonanlagen für<br />

die Streckensicherung sowie die sonstige Betriebstechnik. Die Anlagegüter können, orientiert<br />

an Steuerungsbedürfnissen, analog der Darstellung in der AfA-Tabelle 90 des Bundesfinanzministeriums<br />

gegliedert werden.<br />

Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

Zu dieser Position gehören die ausgebauten Abwasserbeseitigungsanlagen, also sämtliche<br />

baulichen Teile des Kanalnetzes, z.B. Kanäle, Grundstücksanschlüsse, Straßenabläufe. Dazu<br />

gehören aber auch die maschinellen Teile des Kanalnetzes, z.B. Dauerpumpwerke, Hochwasserpumpen.<br />

Die Kläranlagen der Kommune und ihrer Betriebe, Stauraumkanäle, Regenrückhaltebecken,<br />

Regenwasserbehandlungsanlagen u.a. sowie öffentliche Toiletten sind<br />

ebenfalls dieser Position zuzuordnen.<br />

Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />

Alle kommunalen und betrieblichen Straßen, als begeh- und befahrbare, befestigte und klassifizierte<br />

Verkehrswege, die von Fußgängern und verschiedenen Fahrzeugen benutzt werden,<br />

eine glatte Oberfläche haben und dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder diesem dienen,<br />

sind unter dieser Position zu erfassen. Aber auch Wege und Plätze, deren Nutzung für<br />

den öffentlichen Verkehr mit Fahrzeugen und Fußgängern errichtet worden sind, fallen darunter.<br />

Zu beachten ist, dass zur öffentlichen Straße der Straßenkörper, das Zubehör und die<br />

Nebenanlagen (vgl. § 2 StrWG <strong>NRW</strong>) gehören. So zählen <strong>zum</strong> Zubehör sämtliche zur Verkehrsführung<br />

und Verkehrssteuerung eingesetzten Einrichtungen und <strong>Anlagen</strong>, z.B. Verkehrsschilder,<br />

Ampeln u.a..<br />

Versorgungsanlagen (Strom, Gas, Wasser, Abfall)<br />

Unter diese Position fallen alle <strong>Anlagen</strong>, die der Strom-, Gas-, Wasserversorgung oder Abfallbeseitigung<br />

dienen. Abhängig von ihrer Bedeutung können sie auch je nach Versorgungsart<br />

erfasst und zugeordnet sowie ggf. in der kommunalen Gesamtbilanz getrennt angesetzt werden.<br />

Wegen der örtlich differierenden Bedeutung der Versorgungsanlagen für die kommunale<br />

Daseinvorsorge ist jeweils festzulegen, ob ein zusammengefasster Ansatz von Strom-, Gas-,<br />

Wasserversorgungs- und Abfallbeseitigungsanlagen in der Gesamtbilanz sachgerecht, oder<br />

eine getrennte Bilanzierung vorzunehmen ist.


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22<br />

Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />

Dieser Position sind die sonstigen Vermögengenstände des Infrastrukturvermögens zuzuordnen,<br />

wenn diese nicht unter den zuvor genannten Positionen gesondert zu erfassen sind. Die<br />

hier zuzuordnenden Vermögensgegenstände können z.B. Rückhaltebecken für Regenwasser<br />

sein, aber auch Einrichtungen und <strong>Anlagen</strong>, die dem Hochwasserschutz dienen.<br />

d) Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />

Dieser Position sind kommunale Bauten zuzuordnen, die sich nicht auf eigenem Grund und<br />

Boden der Kommune, sondern auf fremdem Grund und Boden befinden. Das bestehende<br />

Rechtsverhältnis zwischen der Kommune, ihrem Betrieb und dem Dritten als Grundstückseigentümer<br />

beinhaltet entgegen den grundstücksgleichen Rechten kein das Grundverhältnis<br />

sicherndes dingliches Recht. Es ist vielmehr ein vertraglich gesichertes Recht, z. B. durch<br />

Miet- oder Pachtvertrag und ggf. mit dauernder dinglicher Sicherung des Nutzungsverhältnisses<br />

durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit. Der fremde Grundstückseigentümer<br />

gestattet dadurch der Kommune oder ihrem Betrieb, eine bauliche Anlage auf seinem Grund<br />

und Boden vorzuhalten.<br />

Diese Position hat besondere Bedeutung für den Bereich der baulichen <strong>Anlagen</strong> in Form von<br />

Betriebsvorrichtungen, z.B. Trafostationen, Druckreglerstationen, die keine betrieblichen Einrichtungen,<br />

sondern eine selbstständige bauliche Einheit darstellen, und sich nicht auf Grundstücken<br />

der Kommune oder ihrer Betriebe befinden. Hierbei ist zu beachten, dass die Eigentumsverhältnisse<br />

aus Sicht des „Konzerns Kommune“ betrachtet werden müssen. Unter dieser<br />

Position dürfen daher nur Bauten ausgewiesen werden, die sich auf „konzernfremdem“ Grund<br />

und Boden (Grundstücken) befinden.<br />

e) Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />

Zu dieser Position gehören Vermögensgegenstände der Kommune oder ihrer Betriebe, deren<br />

Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Kultur und Geschichte im öffentlichen Interesse<br />

liegt. Dies sind z.B. Gemälde, Skulpturen, Antiquitäten, Sammlungen u.a. Vermögensgegenstände<br />

kulturhistorischer Bedeutung. Dagegen ist Kunst am Bau, die mit dem Gebäude der<br />

Kommune oder ihres Betriebes verbunden ist und keinen eigenständigen Vermögensgegenstand<br />

darstellt, nicht dieser Position zuzuordnen.<br />

Zu dieser Position gehören auch alle Arten von Denkmälern, auch die Baudenkmäler, die als<br />

bauliche <strong>Anlagen</strong> nicht zu den Gebäuden gehören. So sind z.B. Kriegerdenkmäler, Ehrenfriedhöfe<br />

oder Säulen, Gedenktafeln und Gedenksteine sowie Wegekreuze dieser Position<br />

zuzuordnen. Als Bodendenkmäler sind Ausgrabungen und ggf. sonstige archäologische Funde<br />

hier auszuweisen.


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23<br />

f) Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />

Alle Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, die der kommunalen oder der betrieblichen Leistungserstellung<br />

dienen, sind unter dieser Position zu erfassen. Dies gilt nur, wenn diese Wirtschaftsgüter<br />

als Vermögensgegenstände selbstständig bewertbar und als nicht fest mit einem<br />

Gebäude verbunden zu bewerten sind. Technische Geräte, die als Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

genutzt werden, gehören nicht zu dieser Position. Zu den technischen <strong>Anlagen</strong><br />

und Maschinen gehören sämtliche vom unbeweglichen Vermögen abgegrenzte Betriebsvorrichtungen,<br />

z.B. Blockheizkraftwerke, Notstromaggregate, Druckmaschinen, Kompressoren,<br />

Lastenaufzüge, Klimaanlagen, Autoaufzüge in Parkhäusern, Verkaufsautomaten, Tresoranlagen,<br />

Schauvitrinen, etc.<br />

Der Position sind auch die marktgängigen Fahrzeuge, z.B. Personenkraftwagen, Lastkraftwagen,<br />

Busse, Anhänger, Krafträder, Fahrräder u.a., zuzuordnen, sowie Spezialfahrzeuge, z.B.<br />

Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Löschboote, Friedhofsbagger oder Kehrmaschinen, aber<br />

auch die Entsorgungsfahrzeuge der Abfall- und Abwasserbeseitigung.<br />

Dagegen gehören Einrichtungen, die der Strom-, Gas- und Wasserversorgung dienen - wie<br />

bereits aufgezeigt - zu dem Bereich „Infrastrukturvermögen“. Grundstücksbezogene Entwässerungssysteme,<br />

die zu Friedhöfen, Park- u.ä. Grünanlagen gehören, sind unter Positionen<br />

mit entsprechender Bezeichnung auszuweisen.<br />

g) Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

Zur Position „Betriebs- und Geschäftsausstattung“ gehören alle Vermögensgegenstände, die<br />

dem allgemeinen Geschäftsbetrieb dienen. Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung sind z.B.<br />

Stühle, Tische, Schränke, PC u.a. zu zählen. Aber auch der fachlich geprägte Geschäftsbetrieb<br />

ist dazuzurechnen, mit der Folge, dass auch Schaufeln, Spaten und Harken der Grünpflege,<br />

Strahlrohre und Schläuche im Feuerwehrbereich, Spielsachen in Kindertageseinrichtungen,<br />

Geschirr in der Altentagesstätte sowie Lehr-, Lern- und sonstiges Unterrichtsmaterial<br />

gleichfalls dieser Position zuzuordnen sind. Sofern bei den einzelnen voll zu konsolidierenden<br />

Betrieben gleiche Vermögenswerte nicht nach einem Vereinfachungsverfahren (z.B. Festoder<br />

Gruppenbewertung) bewertet werden, muss im Rahmen des Gesamtabschlusses keine<br />

Angleichung erfolgen, wenn unterschiedliche Zwecksetzungen bestehen.<br />

h) Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

Geleistete Anzahlungen<br />

Hier sind die geleisteten Anzahlungen der Kommune sowie ihrer Betriebe zu erfassen. Die<br />

Position beinhaltet die geldlichen Vorleistungen der Kommune/Betriebe auf noch zu erhaltende<br />

Sachanlagen, z.B. Grundstücke, Gebäude, technische <strong>Anlagen</strong>, oder auf Vermögensgegenstande,<br />

die als <strong>Anlagen</strong> im Bau zu klassifizieren sind. In diesen Fällen besteht ein


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

24<br />

schwebendes Geschäft, das dem Erwerb eines Vermögensgegenstandes des Sachanlagevermögens<br />

dient, dem noch kein fertiggestellter Vermögensgegenstand gegenüber steht. Die<br />

Höhe der geleisteten Anzahlungen (Nennwert) ist aus den diesbezüglichen Zahlungsströmen,<br />

bezogen auf den Abschlussstichtag, zu ermitteln. Auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

geleistete Anzahlungen sind nicht unter dieser Position, sondern im Bereich „Immaterielle<br />

Vermögensgegenstände“ gesondert zu erfassen.<br />

<strong>Anlagen</strong> im Bau<br />

Die <strong>Anlagen</strong> im Bau der Kommune oder ihrer Betriebe sind unter einer gesonderten Position<br />

zu erfassen. Sie bilden den Wert noch nicht fertiggestellter Sachanlagen auf einem eigenen<br />

oder auf einem fremden Grundstück ab. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Definition<br />

der Herstellungskosten eines Vermögensgegenstands nach § 33 GemHVO <strong>NRW</strong>. Es ist die<br />

Höhe der Aufwendungen, bezogen auf den Abschlussstichtag, für die bis zu diesem Stichtag<br />

noch nicht fertig gestellten <strong>Anlagen</strong> auf Grund von Fremdleistungen oder Eigenleistungen zu<br />

erfassen. Eine Aufteilung der Aufwendungen für <strong>Anlagen</strong> im Bau nach den einzelnen (endgültigen)<br />

Bilanzposten des Sachanlagevermögens ist bei dieser Position nicht erforderlich, kann<br />

aber örtlich vorgenommen werden.<br />

4. Finanzanlagen<br />

a) Anteile an verbundenen Unternehmen<br />

Unter dieser Position sind Anteile an öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Organisationen<br />

(Unternehmen) anzusetzen, die von der Kommune oder einem ihrer Betriebe in der Absicht<br />

gehalten werden, eine dauernde Verbindung zu diesen Organisationseinheiten herzustellen.<br />

Als verbundene Unternehmen gelten regelmäßig privatrechtliche Unternehmen, wenn<br />

diese unter der einheitlichen Leitung der Kommune stehen bzw. die Kommune auf das Unternehmen<br />

einen beherrschenden Einfluss ausübt. Dieser ist i.d.R. anzunehmen, wenn eine Beteiligung<br />

von mehr als 50 % vorliegt oder andere Gründe, z.B. ein Vertrag, dafür sprechen.<br />

Soweit bei der örtlichen Festlegung des Konsolidierungskreises bestimmt wird, verbundene<br />

Unternehmen aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht voll zu konsolidieren, kann diese<br />

Bilanzposition weiter in „Anteile an verbundenen Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis“<br />

und „Anteile an sonstigen verbundenen Unternehmen“ untergliedert werden.<br />

b) Anteile an assoziierten Unternehmen<br />

Ein Unternehmen ist assoziiert, wenn ein in den kommunalen Gesamtabschluss einbezogenes<br />

Unternehmen auf dieses Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss ausübt. Dies liegt<br />

i.d.R. vor, wenn mindestens 20 % (widerlegbar) der Anteile gehalten werden. Erfasst werden<br />

unter dieser Position nur die assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode im Ge-


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

25<br />

samtabschluss konsolidiert werden. Bei erstmaliger Anwendung der Equity-Methode ist ein<br />

Unterschiedsbetrag, der sich aus der Gegenüberstellung des Beteiligungsbuchwertes und des<br />

anteiligen Eigenkapitals (Buchwert) ergibt, gesondert zu erfassen.<br />

c) Übrige Beteiligungen<br />

Bei dieser Position sind die Beteiligungen zu erfassen, die nicht assoziierte Unternehmen im<br />

Sinne des Gesamtabschlusses sind.<br />

d) Sondervermögen<br />

Unter dieser Position sind Sondervermögen gem. § 97 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong> (z.B. Eigenbetriebe)<br />

zu erfassen.<br />

Soweit bei der örtlichen Festlegung des Konsolidierungskreises bestimmt wird, Sondervermögen<br />

aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht voll zu konsolidieren, kann diese Bilanzposition<br />

weiter in „Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis“ und „Sonstige Sondervermögen“<br />

untergliedert werden.<br />

e) Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

Unter dieser Position sind Wertpapiere der Kommune oder ihrer Betriebe zu erfassen, die keine<br />

Anteile an verbundenen Unternehmen oder Beteiligungen darstellen, z.B. Anleihen,<br />

Schuldverschreibungen oder RWE-Aktien. Sie stellen eine Kapitalanlage aus den der Kommune<br />

oder ihrem Betrieb gehörenden Finanzmitteln dar. Dazu sind Wertpapiere mit Mitgliedsund<br />

Bezugsrechten, z.B. Anteile an Investmentfonds, aber auch Wertpapiere mit Forderungsrechten,<br />

z.B. Obligationen, Anleihen, Pfandbriefe etc., zu zählen. Die Arten von Wertpapieren<br />

werden u.a. durch § 1 Abs. 11 des Gesetzes über das Kreditwesen bestimmt. Sind die Wertpapiere<br />

dazu bestimmt, dauernd der Kommune oder einem ihrer Betriebe zu dienen, handelt<br />

es sich um Wertpapiere des Anlagevermögens. Bei einem geplanten Verbleib der Wertpapiere<br />

von weniger als einem Jahr bei der Kommune oder einem ihrer Betriebe sind diese dem Umlaufvermögen<br />

zuzuordnen.<br />

Soweit Wertpapiere, die von der Kommune oder Betrieben im Vollkonsolidierungskreis ausgegeben<br />

wurden, von anderen Betrieben des Vollkonsolidierungskreises gehalten werden, kann<br />

diese Bilanzposition weiter in „Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis“<br />

und „Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens“ untergliedert werden.


f) Ausleihungen<br />

Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

26<br />

Unter dieser Position werden Ausleihungen als langfristige Forderungen der Kommune oder<br />

eines ihrer Betriebe erfasst, die durch Hingabe von Kapital erworben wurden und dem Geschäftsbetrieb<br />

der Kommune oder des Betriebes dauerhaft (>1 Jahr) dienen sollen, z.B. langfristige<br />

Darlehen, Grund- und Rentenschulden, Hypotheken, rückzahlbare Zuwendungen.<br />

Nicht zu den Ausleihungen gehören jedoch langfristige Forderungen der Kommune oder eines<br />

Betriebes aus Lieferungen und Leistungen.<br />

Für Ausleihungen gelten die allgemeinen Bewertungsgrundsätze (Anschaffungskostenprinzip).<br />

Bei Ausleihungen wird der beizulegende Wert durch den voraussichtlichen Rückzahlungsbetrag<br />

bestimmt, welcher bei unverzinslichen oder niedrig verzinslichen Ausleihungen auf den<br />

Bilanzstichtag abzuzinsen ist. Ist die Ausleihung allerdings mit einer Gegenleistungsverpflichtung<br />

des Empfängers verbunden, so ist von einer Abzinsung abzusehen, z.B. bei der Schaffung<br />

von Sozialwohnungen im sozialen Wohnungsbau sowie von Arbeitsplätzen im Rahmen<br />

der Wirtschaftsförderung. Es sind auch Rückdeckungsansprüche der Kommune und ihrer Betriebe,<br />

die durch den Abschluss einer langfristigen Kapitalversicherung -z.B. einer Beamtenpensionsversicherung-<br />

bestehen, hier zu erfassen. Derartige Ansprüche der Kommune berühren<br />

nicht die Erfassung der Pensionsrückstellungen.<br />

Als (sonstige) Ausleihungen sind auch GmbH-Geschäftsanteile anzusetzen, sofern sie nicht<br />

zu den Beteiligungen oder Anteilen an verbundenen Unternehmen zu zählen sind.<br />

Erfolgen Ausleihungen innerhalb des Konsolidierungskreises (an verbundene Unternehmen;<br />

Beteiligungen; Sondervermögen oder von Betrieben an die Kommune), können diese in gesonderten<br />

Posten der Bilanz erfasst werden.<br />

5. Umlaufvermögen<br />

Die Vermögensgegenstände der Kommune oder eines ihrer Betriebe sind dann dem Umlaufvermögen<br />

zuzuordnen, wenn sie kurzfristig in der Kommune oder im Betrieb verbleiben, z.B.<br />

verbraucht, kurzfristig veräußert oder in liquide Mittel überführt werden. Das Umlaufvermögen<br />

enthält unterschiedliche Vermögensarten, die getrennt zu erfassen sind. Dies wird nachfolgend<br />

aufgezeigt.<br />

a) Vorräte<br />

Unter der Position „Vorräte“ sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse<br />

und unfertige Leistungen (Dienstleistungen in Arbeit), fertige Erzeugnisse und Waren getrennt<br />

von den darauf geleisteten Anzahlungen anzusetzen. Diese Vorräte werden i.d.R. <strong>zum</strong> kurzfristigen<br />

Verbrauch oder zur Weiterveräußerung durch die Kommune oder einen ihrer Betriebe


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

27<br />

angeschafft oder hergestellt. Die unfertigen Leistungen müssen selbstständig bewertbar sein<br />

und i.d.R. auf einem Vertrag beruhen. Aber auch Bau- oder Gewerbegrundstücke, die unter<br />

dieser Zwecksetzung der Weiterveräußerung erworben werden, sind unter dem Umlaufvermögen<br />

und damit unter dieser Position zu erfassen.<br />

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren<br />

Unter der Position „Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe“ sind die Materialien zu erfassen, die unmittelbar<br />

der kommunalen oder betrieblichen Produktion dienen. Die Rohstoffe gehen als Grundstoffe<br />

und wichtige Bestandteile in die unfertigen und fertigen Erzeugnisse ein. Ebenso die<br />

Hilfsstoffe, die jedoch nur einen untergeordneten Bestandteil der Erzeugnisse darstellen.<br />

Durch die Betriebsstoffe wird u.a. die Produktion unterstützt. Verfügt die Kommune oder einer<br />

ihrer Betriebe über Waren, sind dies von Dritten gekaufte Vermögensgegenstände, die von<br />

der Kommune oder dem Betrieb ohne wesentliche Be- oder Verarbeitung zur Weiterveräußerung<br />

beschafft wurden, z.B. Familienstammbücher bei der Kommune. Als Vorräte sind jedoch<br />

nur Lagerbestände an verwertbaren Materialien zu berücksichtigen.<br />

Unfertige und fertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen<br />

Unter dieser Position sind unfertige und fertige Erzeugnisse der Kommune und der ihrer Betriebe<br />

zu erfassen. Bei der weiteren Behandlung im Rahmen des Gesamtabschlusses ist insbesondere<br />

auch auf den Grundsatz der Wesentlichkeit zu achten.<br />

Geleistete Anzahlungen für Vorräte<br />

Unter dieser Position sind die Anzahlungen der Kommune oder eines ihrer Betriebe als Vorleistungen<br />

auf Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens zu erfassen. Diese Leistungen<br />

sind i.d.R. an Dritte auf Grund abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsverträge bereits<br />

erfolgt, auch wenn die Lieferungen oder Leistungen des Dritten noch aussteht.<br />

b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

Forderungen werden in der kommunalen Bilanz gem. GemHVO <strong>NRW</strong> gegliedert nach einer<br />

Vielzahl von Arten angesetzt. Diese Bilanzierungsform ist, wenn eine solche Differenzierung<br />

für das Buchungsgeschäft der kommunalen Betriebe nicht verbindlich ist, in der Gesamtbilanz<br />

nicht darstellbar. Nach dem allgemeinen Sinn und Zweck des Ansatzes von Forderungen in<br />

der Bilanz ist es deshalb ausreichend, die Ansprüche der Kommune, die gegenüber außerhalb<br />

der wirtschaftlichen Einheit stehenden Dritten bestehen, in der Gesamtbilanz anzusetzen und<br />

damit offen zu legen. Die Kommune hat dazu eigenverantwortlich zu entscheiden, ob sie eine<br />

weitere Differenzierung nach Forderungsarten, vergleichbar ihrem Einzelabschluss, vornimmt.


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

28<br />

Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital<br />

Unter dieser Position sind die eingeforderten und noch nicht eingezahlten ausstehenden Einlagen<br />

auf das gezeichnete Kapital (bzw. Stammkapital bei der GmbH) und ähnliche Beträge<br />

als Forderungen und unter der entsprechenden Bezeichnung zu erfassen. Sie haben eine<br />

besondere Bedeutung, so dass sie nicht in der Position „Sonstige Forderungen“ aufgehen<br />

dürfen.<br />

Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Eignern innerhalb des Vollkonsolidierungskreis<br />

kann in einem gesonderten Posten der Bilanz erfasst werden.<br />

Sonstige Forderungen<br />

Unter der Position „Sonstige Forderungen“ sind die Ansprüche der Kommune und ihrer Betriebe<br />

auszuweisen, die aus dem öffentlich-rechtlichen und dem privatrechtlichen Handeln gegenüber<br />

Dritten entstehen und nicht als längerfristige Ausleihungen unter dem Finanzanlagevermögen<br />

zu erfassen sind. Sie sind nicht nach ihrer Entstehung im zivilrechtlichen Sinne,<br />

sondern im bilanziellen Sinne (wirtschaftliche Betrachtung) anzusetzen. D.h. die Betriebe und<br />

die Kommunen müssen ihre Leistungspflicht erfüllt haben, so dass ihnen deshalb eine Gegenleistung<br />

zusteht bzw. ihnen deshalb (vollstreckbare) Ansprüche zugewachsen sind. Ein Ansatz<br />

in der Gesamtbilanz ist dabei von den tatsächlichen objektiven Verhältnissen <strong>zum</strong> Abschlussstichtag<br />

aus Sicht des „Konzerns Kommune“ abhängig. Es bleibt der Kommune eine weitere<br />

Untergliederung im Sinne des Ansatzes in ihrer eigenen Bilanz und unter Berücksichtigung<br />

der örtlichen Bedürfnisse freigestellt.<br />

Zu Konsolidierungszwecken können Forderungen im Vollkonsolidierungskreis und Sonstige<br />

Forderungen in eigenen Positionen erfasst werden.<br />

Sonstige Vermögensgegenstände<br />

Unter der Sammelposition „Sonstige Vermögensgegenstände“ sind Ansprüche der Kommune<br />

oder ihrer Betriebe gegen Dritte zu erfassen, die keiner anderen Position zugeordnet werden<br />

können, z.B. Gehalts- und Reisekostenvorschüsse oder Schadenersatzansprüche. Ebenfalls<br />

sind hier zur Veräußerung vorgesehene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die<br />

nicht mehr genutzt werden, anzusetzen (mit Ausnahme der zur Veräußerung anstehenden<br />

Bau- und Gewerbegrundstücke, die im Vorratsvermögen zu erfassen sind). Auch die sog.<br />

antizipativen Aktivposten (sonstige Forderungen aus der Periodenabgrenzung) sind hier anzusetzen.<br />

Zu Konsolidierungszwecken können „Sonstige Vermögensgegenstände im Vollkonsolidierungskreis“<br />

und „Sonstige Vermögensgegenstände von Sonstigen“ in eigenen Positionen erfasst<br />

werden.


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

29<br />

c) Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

Auch im Umlaufvermögen bedarf es der Erfassung von Wertpapieren unter einer gesonderten<br />

Position, denn unter den Finanzanlagen sind nur Wertpapiere des Anlagevermögens zu erfassen.<br />

Die Kommune und ihre Betriebe besitzen aber auch vielfach Wertpapiere, die nach ihrer<br />

Zweckbestimmung nicht dauerhaft der Kommune oder einem ihrer Betriebe dienen sollen.<br />

Solche „kurzfristigen“ Wertpapiere sind dem Umlaufvermögen zuzuordnen und unter dieser<br />

Position zu erfassen. Sie haben i.d.R. einen geplanten Verbleib von weniger als einem Jahr.<br />

Soweit Wertpapiere des Umlaufvermögens, die von der Kommune oder Betrieben im Vollkonsolidierungskreis<br />

ausgegeben wurden, von anderen Betrieben des Vollkonsolidierungskreises<br />

gehalten werden, kann diese Bilanzposition weiter in „Wertpapiere des Umlaufvermögens vom<br />

Vollkonsolidierungskreis“ und „Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens“ untergliedert<br />

werden.<br />

d) Liquide Mittel<br />

Unter dieser Position sind alle liquiden Mittel der Kommune und ihrer Betriebe in Form von<br />

Bar- oder Buchgeld anzusetzen, über die die Kommune oder ein Betrieb frei verfügen kann.<br />

Diese werden nachfolgend vorgestellt.<br />

Der Kassenbestand umfasst alle in den Kassen vorhandenen Banknoten und Münzen in inund<br />

ausländischer Währung. Das Geld in ausländischer Währung ist unter Beachtung des<br />

Realisationsprinzips mit dem am Abschlussstichtag geltenden Geldkurs in Euro umzurechnen.<br />

Unter Guthaben sind Kontokorrent-, Festgeld- und Sparguthaben bei sämtlichen Banken zu<br />

verstehen. Die Kommune oder ihr Betrieb muss aber über ihre Guthaben frei verfügen können.<br />

Aber auch noch nicht eingelöste Schecks, die sich im Besitz der Kommune/Betriebe befinden,<br />

sind hierunter zu erfassen. Eingeräumte, aber von der Kommune oder einem ihrer Betriebe<br />

noch nicht in Anspruch genommene Kredite bilden für diese keine Guthaben bei Kreditinstituten<br />

und sind nicht unter dieser Position zu erfassen. Auch fremde Finanzmittel der<br />

Kommune sind hier zu erfassen, wenn für diese Mittel das wirtschaftliche Eigentum vorliegt.<br />

Dagegen besteht für Finanzmittel im Rahmen eines Treuhandvermögens keine Erfassungspflicht.<br />

6. Aktive Rechnungsabgrenzung (RAP)<br />

Unter einer gesonderten Position sind die Rechnungsabgrenzungsposten zu erfassen, die auf<br />

der Aktivseite der kommunalen sowie der betrieblichen Bilanz anzusetzen sind. Sie stellen<br />

bilanztechnische Posten und keine Vermögensgegenstände dar und dienen der periodischen<br />

Ergebnisermittlung, wenn eine Rechnungsabgrenzung durch andere Bilanzposten nicht mög-


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

30<br />

lich ist, z.B. in Form geleisteter Anzahlungen. Es sind Rechnungsabgrenzungsposten in der<br />

Bilanz anzusetzen, wenn Ausgaben vor dem Abschlussstichtag eines Haushaltsjahres geleistet<br />

werden, diese aber Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen<br />

(transitorische Posten), z.B. geleistete Zuwendungen, Vorauszahlungen von Miete und Pacht,<br />

Versicherungsprämien usw. In dem bei der Bildung der Rechnungsabgrenzungsposten festgelegtem<br />

Zeitraum, ist in jedem Geschäftsjahr eine periodenbezogene ergebniswirksame Auflösung<br />

bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten vorzunehmen. Bei der Bildung der<br />

Rechnungsabgrenzungsposten ist außerdem der Grundsatz der Wesentlichkeit zu beachten.<br />

Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen)<br />

Aktive latente Steuern (§ 274 HGB) entstehen, wenn das steuerliche Ergebnis größer ist als<br />

das des handeslrechtlichen Einzelabschlusses. Die höheren Steuern werden durch die Aktivierung<br />

„neutralisiert“, so dass der Steueraufwand dem Ergebnis der HB I entspricht. In Folgeperioden<br />

wird der dann zu geringe Steueraufwand durch die Auflösung des Postens entsprechend<br />

korrigiert. Im Rahmen der Erstellung der KB II ist dieser Posten mangels Ansatzwahlrecht<br />

in der GemHVO <strong>NRW</strong> aufzulösen.<br />

Abgrenzung latenter Steuern aus der Konsolidierung<br />

§ 306 HGB wird nicht angewendet. Vgl. hierzu Kap. J. III. 12 im Haupttext des Praxisleitfadens<br />

(S. 172 f.)<br />

Etwaige gemeldete latente Steuern müssen im Zuge der KB II / KB III entsprechend aufgelöst<br />

werden.<br />

Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Unter dieser Position sind alle sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zu erfassen,<br />

also grundsätzlich alle vor dem Abschlussstichtag geleisteten Ausgaben, soweit sie Aufwand<br />

für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.<br />

Zu Konsolidierungszwecken können „Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom<br />

Vollkonsolidierungskreis“ und „Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen“ in<br />

eigenen Positionen erfasst werden.<br />

7. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />

Sollte das Eigenkapital des „Konzerns Kommune“ insgesamt nicht ausreichen, einen ggf. in<br />

der Gesamtergebnisrechnung auftretenden Jahresfehlbetrag im Gesamtabschluss zu decken,<br />

ist in der Gesamtbilanz die auftretende Differenz unter einem solchen Bilanzposten anzusetzen.<br />

Dass ein solcher Vorgang möglich ist, soll durch die Benennung dieser Position deutlich<br />

werden.


II. PASSIVA<br />

1. Eigenkapital<br />

a) Allgemeine Rücklage<br />

Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

31<br />

Die Position „Allgemeine Rücklage“ stellt die Differenz zwischen den Aktivposten der Gesamtbilanz<br />

und den übrigen Passivposten einschließlich der besonderen Rücklagen und der Ausgleichsrücklage<br />

sowie eines möglichen Unterschiedsbetrages aus der Kapitalkonsolidierung<br />

dar. Deren Umfang hängt somit von den in die Gesamtbilanz aufzunehmenden Ansätzen des<br />

Vermögens und der Schulden ab.<br />

Allgemeine Rücklage<br />

In dieser Position wird die entsprechende Bilanzposition des kommunalen Einzelabschlusses<br />

nach <strong>NKF</strong> dargestellt.<br />

Grundkapital/Stammkapital<br />

Unter dieser Position sind das Nominalkapital oder Nennkapital einer Kapitalgesellschaft bzw.<br />

eines Sondervermögens, auf das sich Angaben <strong>zum</strong> Besitz von Anteilen der Kommune oder<br />

Dritter beziehen, zu erfassen. Dieses Grund- bzw. Stammkapital ist netto auszuweisen. Das<br />

bedeutet, dass ggf. die nicht eingeforderten, ausstehenden Einlagen hiervon abzusetzen sind.<br />

Kapitalrücklage<br />

In der Position „Kapitalrücklage“ sind alle Beträge auszuweisen, die bei der Emission von Anteilen<br />

einschließlich von Bezugsanteilen über den Nennbetrag hinaus und bei der Ausgabe<br />

von Anleihen für Wandlungs- und Optionsrechte <strong>zum</strong> Erwerb von Anteilen erzielt werden.<br />

Außerdem sind hier zu erfassen:<br />

• die Beträge von Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzugs für ihre<br />

Anteile (Vorzugsaktien) leisten,<br />

• sonstige Zuzahlungen der Gesellschafter in das Eigenkapital.<br />

Neben der in den Einzelabschlüssen der kommunalen Betriebe ausgewiesenen Kapitalrücklage<br />

werden unter dieser Position auch Kapitaleinlagen der Kommune an ihre Sondervermögen<br />

(Eigenbetriebe) erfasst.


Gewinnrücklagen<br />

Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

32<br />

Unter der Position „Gewinnrücklagen“ sind Rücklagen aus bereits erwirtschafteten und versteuerten<br />

Gewinnen vergangener Perioden, die nicht ausgeschüttet wurden (thesaurierte Gewinne)<br />

zu erfassen.<br />

Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />

b) In der Position „Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“ sind dann<br />

Beträge zu erfassen, wenn der im Rahmen der Kapitalkonsolidierung ermittelte<br />

Zeitwert des Eigenkapitals eines voll zu konsolidierenden kommunalen Betriebes<br />

den entsprechenden Beteiligungsbuchwert (i.d.R. die Anschaffungskosten) übersteigt.<br />

Ein solcher Unterschiedsbetrag ist hier auszuweisen. Sonderrücklagen<br />

In der Sonderrücklage sind gem. § 43 Abs. 4 GemHVO <strong>NRW</strong> noch nicht zweckentsprechend<br />

verwendete Zuwendungen für die Anschaffung/Herstellung von Vermögensgegenständen<br />

auszuweisen, bei denen der Zuwendungsgeber eine ertragswirksame Auflösung ausgeschlossen<br />

hat. Darüber hinaus kann diese gebildet werden, um beschlossene Anschaffungen/Herstellungen<br />

von Vermögensgegenständen zu sichern.<br />

c) Ausgleichsrücklage<br />

Die Position „Ausgleichsrücklage“ ist auf die Übernahme des entsprechenden Ansatzes in der<br />

Bilanz der Kommune ausgerichtet. Sie dient im kommunalen Einzelabschluss dazu, im Bedarfsfall<br />

den gesetzlich verpflichtenden Haushaltsausgleich sicherzustellen (vgl. § 75 Abs. 3<br />

GO <strong>NRW</strong>). Daher ist von dieser Position nur die Kommune selbst betroffen.<br />

d) Ergebnisvorträge<br />

Unter dieser Position ist ein Gewinn- oder Verlustvortrag zu erfassen. Dies entspricht den<br />

Posten der HB I.<br />

e) Gesamtjahresüberschuss/ -fehlbetrag<br />

Unter dieser Position ist ein Gesamtjahresüberschuss oder ein Gesamtjahresfehlbetrag zu erfassen,<br />

der dem Gesamtergebnis der Gesamtergebnisrechnung entspricht.Gesamtbilanzgewinn/-verlust<br />

Sofern die Bilanz unter Berücksichtigung einer vollständigen oder teilweisen Verwendung des<br />

Jahresergebnisses aufgestellt wurde, tritt an die Stelle der Posten „Gesamtjahresüberschuss/fehlbetrag“<br />

der Posten „Gesamtbilanzgewinn/-verlust“ (vgl. § 268 Abs. 1 HGB).


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33<br />

f) Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />

Die Position „Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter“ soll Anteile Dritter am Eigenkapital<br />

eines voll zu konsolidierenden Betriebes im Rahmen der Konsolidierung gesondert<br />

erfassen (gem. § 307 Abs. 1 HGB). Im Rahmen der Neubewertung sind auch die auf andere<br />

Gesellschafter entfallenden stillen Reserven aufzudecken und hier anteilig auszuweisen.<br />

2. Sonderposten<br />

Die Sonderposten werden aufgrund der Vermögensübertragungen Dritter mit dem Vorbehalt<br />

einer bestimmten Verwendung für den kommunalen/betrieblichen Bereich gebildet. Wesentliche<br />

Voraussetzung zur Bildung von Sonderposten ist der direkte Bezug, der zwischen Sonderposten<br />

und einem bestimmten Aktivposten hergestellt werden muss (Ausnahme: Sonderposten<br />

für den Gebührenausgleich). Dies erlaubt bei vorzunehmenden Abschreibungen auf<br />

abnutzbare Vermögensgegenstände eine entsprechende ertragswirksame Auflösung des betreffenden<br />

Sonderpostens. Wegen der Bedeutung dieser Sonderposten bei der Finanzierung<br />

der Kommunen/Betriebe sind Differenzierungen je nach bedeutender Herkunft der investiven<br />

Finanzmittel vorzunehmen, die nachfolgend inhaltlich vorgestellt werden.<br />

a) Sonderposten für Zuwendungen<br />

Unter einer gesonderten Position sind die erhaltenen investiven Zuwendungen zu erfassen.<br />

Sie stellen für die Kommune und ihre Betriebe zusätzliche Finanzierungsmittel dar, die jedoch<br />

nicht unmittelbar als Kapitalbeitrag (Fremdkapital/Eigenkapital) zu bilanzieren sind. Diese Finanzmittel<br />

bilden vielmehr Ergebnisbeiträge, die jährlich den Abschreibungen für Vermögensgegenstände<br />

des Anlagevermögens als Erträge gegenüber gestellt werden. Die Kommune<br />

und ihre Betriebe haben deshalb die erhaltenen Zuwendungen als Sonderposten zu passivieren,<br />

die ihnen für investive Maßnahmen gewährt werden und nicht frei verwendet werden dürfen.<br />

Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Zuwendungen projektbezogen oder pauschal gewährt<br />

werden. Es muss sich dabei aber um nicht rückzahlbare Zuwendungen handeln.<br />

Für die Passivierung der erhaltenen investiven Zuwendungen stellt der vom Zuwendungsgeber<br />

festgelegte investive Verwendungszweck die Verbindung zu den damit finanzierten Vermögensgegenständen<br />

her. Erst nach zweckentsprechender Verwendung der erhaltenen Zuwendung<br />

erhält dieses Kapital den für den Ansatz als Sonderposten in der Bilanz notwendigen<br />

Eigenkapitalcharakter. Die Bilanzierung von erhaltenen Zuwendungen als Sonderposten in der<br />

Bilanz hat daher immer im Gleichklang mit der Aktivierung des betreffenden Vermögensgegenstandes<br />

zu erfolgen.<br />

Wenn rückzahlbare Zuwendungen als Darlehen gewährt werden, die für die Kommune oder<br />

ihre Betriebe eine Verpflichtung zur Rückzahlung beinhalten, stellen diese Zuwendungen für


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

34<br />

die Kommune und ihre Betriebe Verbindlichkeiten dar und sind in der Gesamtbilanz entsprechend<br />

anzusetzen.<br />

Auch für erhaltene Zuwendungen für den Erwerb von nicht abnutzbaren Anlagevermögen, z.B.<br />

unbebaute Grundstücke, sind in der Bilanz entsprechende Sonderposten zu bilden. Derartige<br />

Sonderposten bleiben jedoch so lange unverändert, wie die Kommune bzw. ein Betrieb über<br />

den betreffenden Vermögensgegenstand verfügt.<br />

Soweit Sonderposten vorhanden sind, die durch Zuwendungen von der Kommune oder Betrieben<br />

innerhalb des Vollkonsolidierungskreises entstehen, kann diese Bilanzposition weiter<br />

in „Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis“ und „Sonderposten für Zuwendungen<br />

von Sonstigen“ untergliedert werden.<br />

b) Sonderposten für Beiträgen<br />

Unter einer gesonderten Position sind die erhaltenen Beiträge nach den §§ 8, 9 und 11 des<br />

Kommunalabgabengesetzes <strong>NRW</strong> (KAG <strong>NRW</strong>), die von der Kommune oder einem ihrer Betriebe<br />

zur Herstellung, Anschaffung oder Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen oder <strong>Anlagen</strong><br />

erhoben worden sind zu erfassen. Aber auch Erschließungsbeiträge nach § 127 des<br />

Baugesetzbuches (BauGB) sind als Sonderposten, zu erfassen, weil sie Finanzierungszahlungen<br />

für Investitionsmaßnahmen der Kommune oder ihrer Betriebe darstellen, z.B. Beiträge<br />

der Anlieger für den Bau der Straße.<br />

Soweit Sonderposten vorhanden sind, die durch Beiträge von der Kommune oder Betrieben<br />

innerhalb des Vollkonsolidierungskreises entstehen, kann diese Bilanzposition weiter in „Sonderposten<br />

für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis“ und „Sonderposten für Beiträge von<br />

Sonstigen“ untergliedert werden.<br />

c) Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />

Unter einer gesonderten Position sind Überschüsse aus der Gebührenkalkulation zu erfassen.<br />

Die Kommune oder ein Betrieb ist nach § 6 Abs. 3 KAG <strong>NRW</strong> verpflichtet, eine am Ende eines<br />

Kalkulationszeitraumes bestehende Kostenüberdeckung innerhalb der nächsten drei Jahre<br />

wieder auszugleichen. Dies bedeutet, die Kostenüberdeckung in die nächste Gebührenkalkulation<br />

einzustellen, denn die Kommune oder der Betrieb darf über die von den Gebührenzahlern<br />

zuviel erhaltenen Beträge nicht frei verfügen, sondern muss diese wieder den Gebührenzahlern<br />

zu Gute kommen lassen.


d) Sonstige Sonderposten<br />

Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

35<br />

Unter dieser Position werden alle sonstigen der Kommune oder einem ihrer Betriebe von Dritten<br />

gewährte Leistungen erfasst, bei denen die Voraussetzungen für die Bildung eines Sonderpostens<br />

vorliegen. Dazu sind z.B. Schenkungen in Form von Geld- oder Sachleistungen<br />

und rechtlich unselbstständige Stiftungen zu zählen, weil die Kommune oder ein Betrieb rechtlicher<br />

und wirtschaftlicher Eigentümer der ihnen übergebenen Vermögenswerte wird.<br />

Soweit sonstige Sonderposten vorhanden sind, die durch Geschäftsvorfälle innerhalb des<br />

Vollkonsolidierungskreises entstehen, kann diese Bilanzposition weiter in „Sonstige Sonderposten<br />

vom Vollkonsolidierungskreis“ und „Sonstige Sonderposten von Sonstigen“ untergliedert<br />

werden.<br />

e) Sonderposten mit Rücklageanteil<br />

Unter einer gesonderten Position sind die nach dem Steuerrecht zulässigen Rücklagen zu<br />

erfassen, wenn in bestimmten Fällen Rücklagen aus dem unversteuerten Gewinn gebildet<br />

worden sind. Auf Grund der umgekehrten Maßgeblichkeit ist der Sonderposten mit Rücklageanteil<br />

in der Handelsbilanz auszuweisen. Übernimmt ein voll zu konsolidierender Betrieb diesen<br />

Posten aus seinem Einzelabschluss, so ist dieser in der KB II zu eliminieren, da nach <strong>NKF</strong><br />

ein Ansatzverbot besteht.<br />

3. Rückstellungen<br />

Gem. § 36 GemHVO <strong>NRW</strong> besteht für kommunale Rückstellungssachverhalte eine Passivierungspflicht<br />

(kein Passivierungswahlrecht). Dabei sind die zulässigen Sachverhalte für Rückstellungsbildungen<br />

in dieser Vorschrift abschließend aufgezählt. Sie werden nachfolgend erläutert.<br />

a) Pensionsrückstellungen<br />

Unter dieser Position sind sowohl Alt- als auch Neuzusagen als Pensionsrückstellungen zu<br />

erfassen. Basierend auf den relevanten Datengrundlagen zu diesen Alt- und Neuzusagen sind<br />

sämtliche zukünftigen Aufwendungen aus bestehenden Pensionen sowie sämtliche Pensionsanwartschaften<br />

zu ermitteln. Im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung kommt für<br />

die Ermittlung der Höhe der Rückstellungen nur das Teilwertverfahren in Betracht. Das Anwartschaftsbarwertverfahren<br />

wurde dafür nicht vorgesehen. Dabei entspricht der Barwert der<br />

Anwartschaft <strong>zum</strong> Zeitpunkt des Eintritts der Pensionierung der Gesamtsumme der auf den<br />

Abschlussstichtag abgezinsten zukünftigen Pensionszahlungen.


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

36<br />

Mit der Rückstellungsbildung wird <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Pensionszusage begonnen. Auf der Basis<br />

einer Einmalrückstellung erfolgt die ratierliche Ansammlung bis <strong>zum</strong> Pensionsbeginn (Barwert).<br />

Bei der Bemessung der Rückstellungen wird ein kommunal einheitlicher Zinsfuß von 5<br />

v.H. zugrunde gelegt. Bei Personen, die nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst weitere<br />

Ansprüche gegenüber der Kommune / dem Betrieb behalten, z.B. Beihilfeansprüche, sind<br />

auch diese Ansprüche bei der Ermittlung der Rückstellungen zu berücksichtigen.<br />

b) Rückstellung für Deponien und Altlasten<br />

Unter dieser Position sind die Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien<br />

zu erfassen. Sie stellen die zukünftigen zu erbringenden Leistungen für eine Rekultivierung<br />

und Nachsorge der Deponien und zur Sanierung von Altlasten dar, zu denen die<br />

Kommune oder ein Betrieb, z.B. auf Grund gesetzlicher Vorschriften, verpflichtet ist. Die Bewertung<br />

der Rückstellung kann sich an dem Verteilungsschlüssel „Verfüllmengenanteil der<br />

einzelnen Nutzungsjahre“ orientieren.<br />

Unter dieser Position sind auch die Rückstellungen für die Beseitigung von Altlasten zu erfassen.<br />

Eine Verpflichtung zur Beseitigung von Altlasten kann bei Grundstücken bestehen, wenn<br />

eine behördliche Verpflichtung zur Beseitigung der Altlasten ausgesprochen wurde. Eine<br />

Rückstellung für die Beseitigung von Altlasten ist noch nicht anzusetzen, wenn nur eine Absicht<br />

der Kommune oder eines Betriebes zur Beseitigung einer Altlast besteht.<br />

c) Instandhaltungsrückstellungen<br />

Unter dieser Position sind Rückstellungen für nicht umgesetzte Instandhaltungen zu erfassen.<br />

Für eine Rückstellungsbildung muss die Durchführung des Vorhabens in der mittelfristigen<br />

Ergebnis- und Finanzplanung vorgesehen sein. Dazu müssen die vorzunehmenden Maßnahmen<br />

einzeln beschrieben und wertmäßig beziffert sein. Insbesondere ist sicherzustellen, dass<br />

keine laufenden Schönheitsreparaturen einbezogen werden. Zu beachten ist, dass bei einem<br />

späteren Verzicht auf die vorgesehenen Instandhaltungsmaßnahmen die gebildeten Instandhaltungsrückstellungen<br />

zwar ertragswirksam aufgelöst werden, jedoch gleichzeitig auch eine<br />

Korrektur des Wertansatzes des betreffenden Vermögensgegenstandes vorzunehmen ist, die<br />

als außerplanmäßige Abschreibung ebenfalls die Ergebnisrechnung berührt.<br />

d) Steuerrückstellungen<br />

Unter dieser Position sind analog HGB Beträge als Steuerrückstellungen zu erfassen, um den<br />

Steueraufwand des Geschäftsjahres zutreffend darstellen zu können.<br />

Soweit Steuerrückstellungen vorhanden sind, die durch an die eigene Kommune abzuführende<br />

Steuern entstehen, kann diese Bilanzposition weiter in „Steuerrückstellungen gegenüber<br />

Kommune“ und „Steuerrückstellungen gegenüber Sonstigen“ untergliedert werden.


Passive latente Steuern<br />

Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

37<br />

Für passive latente Steuern ist gegebenenfalls in der HB I eine Rückstellung zu bilden. Passive<br />

latente Steuern sind jedoch wegen § 306 HGB auf zeitliche Differenzen sowohl aus der<br />

HB I als auch aus der KB II und aus zusätzlichen Konsolidierungsmaßnahmen (z.B. Kapitalkonsolidierung<br />

gemäß § 301 HGB) anzusetzen, sofern sie ergebniswirksam entstanden sind<br />

und ihre Auflösung in künftigen Geschäftsjahren voraussichtlich zu steuerlichen Belastungen<br />

(steuerrechtliches Ergebnis kleiner als handelsrechtliches Ergebnis) führt.<br />

Resultieren passive latente Steuern aus den Einzelabschlüssen und aus Konsolidierungsmaßnahmen<br />

gem § 306 HGB, können diese Sachverhalte in den getrennten Positionen „Passive<br />

latente Steuern aus der Konsolidierung“ und „Passive latente Steuern aus Einzelabschlüssen“<br />

dargestellt werden.<br />

e) Sonstige Rückstellungen<br />

Unter dieser Position werden die Rückstellungen für andere ungewisse Verbindlichkeiten, z.B.<br />

Rückstellungen für Altersteilzeit, für nicht beanspruchten Urlaub, für Arbeitszeitguthaben, für<br />

Verpflichtungen gegenüber anderen Dienstherren, aber auch Rückstellungen aus Lieferungen<br />

und Leistungen sowie für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften erfasst. Bei den<br />

Verpflichtungsrückstellungen muss eine Verpflichtung der Kommune/des Betriebes gegenüber<br />

Dritten bestehen, z.B. auf Grund von Verträgen (privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Vereinbarungen)<br />

oder von gesetzlichen Regelungen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Dritte<br />

Kenntnis von seinem Anspruch hat.<br />

Auch ist zu beachten, dass andere als in § 36 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> genannte Aufwandsrückstellungen<br />

nicht gebildet werden dürfen, denn sie stellen nur eine Verpflichtung der Kommune/des<br />

Betriebes gegenüber sich selber dar. Hat ein voll zu konsolidierender Betrieb solche<br />

Aufwandsrückstellungen gebildet, sind diese im Rahmen der KB II ergebniswirksam zu eliminieren.<br />

Hat ein Betrieb unter den sonstigen Rückstellungen auch Instandhaltungsrückstellungen<br />

angesetzt, sind diese unter der gesonderten Position zu erfassen.<br />

Soweit Sonstige Rückstellungen für Geschäftsfälle innerhalb des Vollkonsolidierungskreis<br />

gebildet werden, kann diese Bilanzposition weiter in „Sonstige Rückstellungen gegenüber<br />

Vollkonsolidierungskreis“ und „Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen“ untergliedert<br />

werden.


4. Verbindlichkeiten<br />

Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

38<br />

Wegen der Bedeutung der Verbindlichkeiten für den kommunalen Bereich und bei der Finanzierung<br />

der Kommunen sind Differenzierungen je nach Herkunft der erhaltenen Finanzmittel<br />

vorzunehmen, die nachfolgend inhaltlich vorgestellt werden.<br />

a) Anleihen<br />

Die Anleihen sind unter einer gesonderten Position zu erfassen. Sie stellen eine Finanzierungsform<br />

für Fremdkapital dar, bei der das benötigte Kapital von einer unbestimmten Zahl<br />

von Geldgebern durch den Kauf von Wertpapieren aufgebracht wird. Die von der Kommune<br />

oder einem ihrer Betriebe ausgebrachten Wertpapiere werden an der Börse gehandelt und<br />

unterliegen damit auch den üblichen Kursschwankungen. Beispiele für Anleihen sind Teilschuldverschreibungen<br />

(Obligationen), Gewinnschuldverschreibungen u.a. Die Anleihe ist bei<br />

der erstmaligen Bewertung (Zeitpunkt der Entstehung) mit dem Rückzahlungsbetrag zu passivieren,<br />

unabhängig davon, wie hoch der tatsächlich zur Verfügung gestellte Betrag ist. Ist der<br />

Rückzahlungsbetrag einer Anleihe höher als der Einzahlungsbetrag, so darf der Unterschiedsbetrag<br />

(Disagio) als Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert werden. Liegt der Einzahlungsbetrag<br />

über dem Rückzahlungsbetrag, so muss die Differenz (Agio) in der Bilanz durch<br />

einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten entsprechend der Kapitalnutzung über die<br />

Laufzeit verteilt werden. Unter dieser Position dürfen keine Schuldscheindarlehen erfasst werden.<br />

Genussscheine sind dann unter Anleihen auszuweisen, wenn sie ausschließlich Gläubigerrechte<br />

verbriefen.<br />

Soweit Anleihen innerhalb des Vollkonsolidierungskreis ausgegeben werden, kann diese Bilanzposition<br />

weiter in „Anleihen vom Vollkonsolidierungskreis“ und „Anleihen von Sonstigen“<br />

untergliedert werden.<br />

b) Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />

Unter der Position „Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen“ sind Geldbeträge zu erfassen,<br />

die von einem Dritten mit der Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden sind, das<br />

aufgenommene Kapital dem Kreditgeber zurückzuzahlen. Diese Kredite werden im Rahmen<br />

privatrechtlicher Rechtsgeschäfte, z.B. als Schuldscheindarlehen u.a., aufgenommen. Hier<br />

sind nur die Kredite zu erfassen, die auf Grund von Investitionsmaßnahmen aufgenommen<br />

wurden (vgl. § 86 GO <strong>NRW</strong>).<br />

Der Rückzahlungsbetrag stellt dann den zu passivierenden Wertansatz dar, wenn nicht der<br />

volle Rückzahlungsbetrag zugeflossen ist. Als Anschaffungswert einer Darlehensverpflichtung<br />

gilt deren Nennwert. Der Unterschiedsbetrag, z.B. auf Grund von Agio, Disagio, Damnum oder<br />

Abschlussgebühren kann als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz ausgewie-


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

39<br />

sen werden. Wenn Kredite mit Endfälligkeit aufgenommen werden, so steht der Kredit während<br />

der gesamten Laufzeit der Kommune/dem Betrieb in voller Höhe zur Verfügung. Bei einem<br />

Tilgungsdarlehen (Annuitätendarlehen, Ratendarlehen) hingegen verringert sich die Verbindlichkeit<br />

laufend und im Allgemeinen gleichmäßig über die Vertragslaufzeit.<br />

Soweit Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen innerhalb des Vollkonsolidierungskreis<br />

eingegangen werden, kann diese Bilanzposition weiter in „Verbindlichkeiten aus Krediten für<br />

Investitionen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis“ und „Verbindlichkeiten aus Krediten für<br />

Investitionen gegenüber Sonstigen“ untergliedert werden.<br />

c) Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />

Unter dieser Position sind nur die Kredite zu erfassen, die als Betriebsmittel zur Liquiditätssicherung<br />

(Liquiditätskredite) aufgenommen wurden (vgl. § 89 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong>).<br />

Mit den Liquiditätskrediten wird die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Kommune<br />

oder eines Betriebes gesichert, die im Rahmen privatrechtlicher Rechtsgeschäfte aufgenommen<br />

werden. Ein Hauptmerkmal dieses Betriebsmittelkredites ist seine kurze Laufzeit, entweder<br />

nach Tagen oder Monaten bestimmt, aber jeweils immer nicht länger als ein Jahr. Bei ihnen<br />

wird zwischen Festbetragskrediten und Kontokorrentkrediten unterschieden.<br />

Soweit Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung innerhalb des Vollkonsolidierungskreis<br />

eingegangen werden, kann diese Bilanzposition weiter in „Verbindlichkeiten aus<br />

Krediten zur Liquiditätssicherung gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis“ und „Verbindlichkeiten<br />

aus Krediten zur Liquiditätssicherung gegenüber Sonstigen“ untergliedert werden.<br />

d) Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />

Unter dieser Position sind die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte der Kommune und ihrer Betriebe<br />

zu erfassen. Dazu zählen z.B. Schuldübernahmen, Leibrentenverträge, Verträge über<br />

die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz, Gewährung<br />

von Schuldendiensthilfen an Dritte, Leasingverträge oder Restkaufgelder im Zusammenhang<br />

mit Grundstücksgeschäften. Von besonderer Bedeutung sind Leibrentenverträge<br />

und Leasingverträge. Leibrentenverträge gehören zu den Rentenverpflichtungen. Sie können<br />

im Rahmen eines Vermögenserwerbs vorkommen, <strong>zum</strong> Beispiel bei der Anschaffung eines<br />

Grundstückes auf Rentenbasis.<br />

Soweit Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen,<br />

innerhalb des Vollkonsolidierungskreis eingegangen werden, kann diese Bilanzposition weiter<br />

in „Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen ge-


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

40<br />

genüber dem Vollkonsolidierungskreis“ und „Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen<br />

wirtschaftlich gleichkommen gegenüber Sonstigen“ untergliedert werden.<br />

e) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

Unter dieser Position sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu erfassen.<br />

Dies sind Verpflichtungen aufgrund von Kauf- und Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen,<br />

Miet- und Pachtverträgen und ähnlichen Verträgen, bei denen die Erbringung der eigenen<br />

(Gegen-)Leistung (z.B. die Zahlung für eine empfangene Leistung) noch aussteht. Analog <strong>zum</strong><br />

Handelsrecht werden die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gesondert ausgewiesen.<br />

Bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist der Rückzahlungsbetrag der Betrag,<br />

den der Schuldner zur Erfüllung der Verpflichtung aufbringen muss (Erfüllungsbetrag). Die<br />

Lieferantenverbindlichkeit ist grundsätzlich mit dem Rechnungsbetrag anzusetzen. Bei Inanspruchnahme<br />

des Skontos mindern sich die Verbindlichkeit und die Anschaffungskosten der<br />

bezogenen Güter erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Inanspruchnahme (Zahlung der Rechnung;<br />

vgl. EStH 6.2).<br />

Es ist das Saldierungsverbot zu beachten, nach dem eine Forderung an einen Lieferanten<br />

nicht mit einer Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen verrechnet werden darf. Eine<br />

Ausnahme besteht bei geleisteten Anzahlungen auf Lieferungen und Leistungen oder wenn<br />

die Voraussetzungen für eine Aufrechnung nach § 387 BGB vorliegen. Bei gegenseitigem<br />

Anerkenntnis kann haushaltstechnisch lediglich eine Verrechnung im Rahmen der Zahlungsabwicklung<br />

vorgenommen werden.<br />

Soweit Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung innerhalb des Vollkonsolidierungskreis<br />

eingegangen werden, kann diese Bilanzposition weiter in „Verbindlichkeiten aus Lieferung und<br />

Leistung gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis“ und „Verbindlichkeiten aus Lieferung und<br />

Leistung gegenüber Sonstigen“ untergliedert werden.<br />

f) Sonstige Verbindlichkeiten<br />

Als Auffangposition sind hier alle sonstigen Verbindlichkeiten zu erfassen. Hierunter fallen<br />

Verbindlichkeiten, die nicht auf der Grundlage von Warengeschäften oder einem entgeltlichen<br />

Leistungsaustausch beruhen. Zu den sonstigen Verbindlichkeiten gehören insbesondere<br />

Steuerverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern u.Ä. Die<br />

sonstigen Verbindlichkeiten sind im Zeitpunkt ihrer Begründung einzubuchen. Der Rückzahlungsbetrag<br />

stellt den zu passivierenden Wertansatz dar.<br />

Unter dieser Position sind auch Verpflichtungen zu erfassen, die bei der Kommune oder einem<br />

Betrieb wegen erhaltener rückzahlbarer Zuwendungen bestehen (Transferverbindlichkeiten).


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

41<br />

Erhaltene Anzahlungen sind ebenfalls hier zu erfassen. Die gesonderte Erfassung entsteht<br />

vielfach daraus, dass erhaltene investive Zuwendungen noch nicht zweckentsprechend verwendet<br />

worden sind. Liegt dies vor, darf für die erhaltene Zuwendung noch kein Sonderposten<br />

angesetzt werden, denn dieser ist erst zeitgleich mit dem durch Dritte mitfinanzierten Vermögensgegenstand<br />

in der Bilanz anzusetzen.<br />

Soweit sonstige Verbindlichkeiten innerhalb des Vollkonsolidierungskreis eingegangen werden,<br />

kann diese Bilanzposition weiter in „Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis“<br />

und „Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Sonstigen“ untergliedert werden.<br />

5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)<br />

Der Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite der kommunalen/betrieblichen Bilanz<br />

ist Ausdruck einer Leistungsverpflichtung der Kommune/Betriebe, die der ergebniswirksamen<br />

Vereinnahmung der erhaltenen zeitraumbezogenen Zahlung entgegen steht. Unter dieser Position<br />

sind daher passive Rechnungsabgrenzungsposten anzusetzen, wenn Einnahmen vor<br />

dem Abschlussstichtag geleistet werden, diese aber Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem<br />

Tag darstellen (transitorische Posten).<br />

Als wesentliches Kriterium für die Entscheidung, ob Einnahmen als Erträge dem abgelaufenen<br />

Haushaltsjahr oder einem Folgejahr zuzuordnen sind, ist auf den wirtschaftlichen Grund abzustellen.<br />

Hierbei ist zu prüfen, inwiefern Einnahmen durch bestimmte, im abgelaufenen Jahr<br />

empfangene Gegenleistungen oder erst durch künftig zu erwartende Gegenleistungen wirtschaftlich<br />

verursacht sind. Dies kann z.B. bei Vorauszahlungen von Miete und Pacht, oder<br />

durch andere einmalige und im Voraus gezahlte Entgelte von Dritten gegeben sein. In dem bei<br />

der Bildung der Rechnungsabgrenzungsposten festgelegten Zeitraum, ist in jedem Geschäftsjahr<br />

eine periodenbezogene ergebniswirksame Auflösung vorzunehmen. Sie erfolgt i.d.R. in<br />

gleichmäßigen (planmäßigen) Raten.<br />

Soweit Passive Rechnungsabgrenzungsposten aus Geschäftsfällen innerhalb des Vollkonsolidierungskreis<br />

resultieren, kann diese Bilanzposition weiter in „Passive Rechnungsabgrenzungsposten<br />

vom Vollkonsolidierungskreis“ und „Passive Rechnungsabgrenzungsposten von<br />

Sonstigen“ untergliedert werden.


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

42<br />

C. Erläuterungen zu Positionen der Gesamtergebnisrechnung<br />

(Summenergebnisrechnung)<br />

I. Ordentliche Gesamterträge<br />

Zu Konsolidierungszwecken können die nachfolgenden Ertragspositionen 1 bis 7 jeweils in<br />

„Erträge vom Vollkonsolidierungskreis“ und „Erträge von Sonstigen“ untergliedert werden.<br />

1. Steuern und ähnliche Abgaben<br />

Unter dieser Position sind erhaltene Steuern und ähnliche Abgaben zu erfassen. Die Kommune<br />

oder ein Betrieb ist z.B. nach § 1 Abs.1 KAG <strong>NRW</strong> berechtigt, Abgaben (Steuern, Gebühren<br />

und Beiträge) zu erheben, soweit nicht Bundes- oder Landesgesetze etwas anderes bestimmen.<br />

Es sind die von der Kommune aufgrund ihrer Steuerhoheit erhobenen Gemeindesteuern<br />

(z.B. Gewerbe-, Grundsteuer) und die Gemeindeanteile an Gemeinschaftssteuern zu<br />

erfassen. Steuerähnliche Abgaben sind z.B. die Fremdenverkehrsabgabe oder Abgaben von<br />

Spielbanken.<br />

2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen<br />

Unter dieser Position sind erhaltene Zuwendungen und Umlagen zu erfassen. Zu den Zuwendungen<br />

zählen Zuweisungen und Zuschüsse als Übertragungen, die nicht ausdrücklich für die<br />

Durchführung von Investitionen geleistet werden, z.B. Schlüsselzuweisungen und Bedarfszuweisungen<br />

vom Land, sonstige allgemeine Zuweisungen und Zuwendungen für laufende Zwecke.<br />

Auch Erträge aus der Auflösung von in der Bilanz angesetzten Sonderposten aus investiven<br />

Zuwendungen fallen hierunter.<br />

Allgemeine Umlagen, die vom Land oder von anderen Gemeinden/Gemeindeverbände (GV)<br />

ohne Zweckbindung an einen bestimmten Aufgabenbereich zur Deckung des Finanzbedarfs<br />

aufgrund eines bestimmten Schlüssels geleistet werden, z.B. die Kreisumlage, gehören ebenfalls<br />

zu dieser Position. Ebenso sind empfangene Spenden hier auszuweisen.<br />

3. Sonstige Transfererträge<br />

Unter die Position „Sonstige Transfererträge“ fallen die Übertragungen von Finanzmitteln, denen<br />

keine konkreten Gegenleistungen der Kommune oder eines Betriebes gegenübersteht<br />

und die nicht gesondert als Steuern und ähnliche Abgaben, erhaltene Zuwendungen und allgemeine<br />

Umlagen zu erfassen sind. Zu den Erträgen sind der Ersatz von sozialen Leistungen,


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

43<br />

z.B. Erstattungen von zu Unrecht gezahlten Sozialhilfeleistungen, aber auch Schuldendiensthilfen,<br />

die zur Erleichterung des Schuldendienstes für aufgenommene Kredite, insbesondere<br />

zur Reduzierung der Zinsbelastungen, gewährt werden, zu zählen. Aber auch Schenkungen<br />

Dritter, die einen Ertrag für die Kommune oder ihre Betriebe darstellen und andere vergleichbare<br />

Leistungen, sind hier zu erfassen.<br />

4. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte<br />

Unter der Position „Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ sind Gebühren und zweckgebundene<br />

Abgaben für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und <strong>Anlagen</strong> sowie für die<br />

Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen zu erfassen. Beispiele sind z.B. Passgebühren,<br />

Parkgebühren, Friedhofsgebühren, Gebühren des Rettungsdienstes und der Feuerwehr,<br />

Gebühren für die Nutzung von Einrichtungen der Abwasserbeseitigung oder der Straßenreinigung.<br />

Auch zweckgebundene Abgaben, z.B. Kurtaxe, Kurbeiträge, sind hier zu erfassen,<br />

wenn diese nicht für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen<br />

erhoben werden. Also Entgelte, die auf den Grundsätzen des KAG <strong>NRW</strong> erhoben werden.<br />

Auch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge, die für investive Maßnahmen<br />

erhoben wurden, sowie von Sonderposten für den Gebührenausgleich, also von Erträgen, die<br />

den Gebührenzahlern wieder zu Gute kommen müssen, sind hier zu erfassen.<br />

5. Privatrechtliche Leistungsentgelte<br />

Unter der Position „Privatrechtliche Leistungsentgelte“ sind die Entgelte zu erfassen, bei denen<br />

der Leistungserbringung ein privates Rechtsverhältnis zu Grunde liegt, z.B. bei Verkauf<br />

von Waren, Drucksachen und sonstigen Erzeugnissen, Mieten und Pachten für Grundstücke,<br />

Gebäude und Betriebsanlagen, Eintrittsgeldern, Umsatzerlöse aus Lieferungen und Leistungen,<br />

sind die erzielten Entgelte hier als Erträge zu erfassen. Aber auch Erträge aus Erbbaurechtsverhältnissen<br />

sowie andere vergleichbare Leistungen gehören zu dieser Position.<br />

6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />

Unter der Position „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ sind Erträge zu erfassen, die von<br />

der Kommune oder einem Betrieb aus der Erbringung von Gütern und Dienstleistungen für<br />

eine andere Stelle, die diese vollständig oder anteilig erstattet, erwirtschaftet werden. Der Erstattung<br />

liegt i.d.R. ein auftragsähnliches Verhältnis zu Grunde. Unerheblich ist, auf welcher<br />

Rechtsgrundlage die Erstattungspflicht beruht und ob die Erstattung die Kosten der Kommune/des<br />

Betriebs als Empfänger voll oder nur teilweise deckt.<br />

Wenn die Aufwendungen der Kommune oder des Betriebes, die im Auftrag eines Dritten geleistet<br />

wurden, nicht exakt berechnet, sondern nur pauschal ermittelt und in Rechnung gestellt


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

44<br />

werden, handelt es sich um die Erhebung einer Kostenumlage. Dies ist jedoch keine Umlage,<br />

wie sie von den Umlageverbänden zur allgemeinen Finanzierung ihres Haushalts erhoben<br />

werden.<br />

7. Sonstige ordentliche Erträge<br />

Unter dieser Sammelposition sind alle Erträge, die nicht den anderen Ertragspositionen zuzuordnen<br />

sind, z.B. ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder u.a.), Säumniszuschläge und dgl.,<br />

Erträge aus der Inanspruchnahme von Bürgschaften und Gewährverträgen, Konzessionsabgaben<br />

nach der Konzessionsabgabenverordnung, zu erfassen. Ebenso gehören Erträge aus<br />

Zahlungseingängen von in Vorjahren ausgebuchten Forderungen, aber auch Erträge aus der<br />

Veräußerung von nicht mehr benötigten Vermögensgegenständen (bei Erlösen über dem jeweiligen<br />

bilanziellen Buchwert) sowie Zuschreibungen bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens<br />

dazu. Außerdem ist unter dieser Position die ertragswirksame Änderung von<br />

Bestandskonten, z.B. die Auflösung einer gebildeten Rückstellung, weil der Grund dafür entfallen<br />

ist, zu erfassen. Auch fallen ggf. periodenfremde Erträge, Erträge aus der Auflösung von<br />

sonstigen Sonderposten sowie nicht zahlungswirksame Erträge hierunter. Erstattungen im<br />

Rahmen von Personalgestellungen sind unter dieser Position anzusetzen und ggf. im Rahmen<br />

der Konsolidierung zu eliminieren.<br />

8. Aktivierte Eigenleistungen<br />

Unter der Position „Aktivierte Eigenleistungen“ ist der Ertragswert zu erfassen, wenn von der<br />

Kommune oder einem Betrieb aktivierungsfähige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens<br />

selbst erstellt werden. Diese Position ist die Gegenposition zu den Aufwendungen der<br />

Kommune oder des Betriebes zur Herstellung von Anlagevermögen, sofern diese Aufwendungen<br />

auch Herstellungskosten nach § 33 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> darstellen, z. B. Materialaufwand<br />

und Personalaufwand für selbst erstellte Gebäude, Spielgeräte, usw. Dagegen sind<br />

Fremdmaterial und Fremdleistungen als Aufwendungen zu erfassen. Weil die Nettomethode<br />

nicht zur Anwendung kommen darf, müssen die aktivierten Eigenleistungen in ihrer Höhe mit<br />

den damit in Zusammenhang stehenden aktivierbaren Herstellungsaufwendungen übereinstimmen.<br />

9. Bestandsveränderungen<br />

Erhöht sich der Bestand an fertigen oder unfertigen Erzeugnissen oder unfertigen Leistungen<br />

im Vergleich <strong>zum</strong> Vorjahr, so stellt dies einen Ertrag dar, der unter dieser Position zu erfassen<br />

ist. Grundlage der Ermittlung der Bestandsveränderungen ist die Inventur <strong>zum</strong> Bilanzstichtag,<br />

bei der Mengen- und Wertveränderungen zu ermitteln sind. Weil sich die Bestandsveränderungen<br />

aus Mengen- und/oder Bewertungsänderungen ergeben können, ist bei dieser Positi-


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

45<br />

on ggf. auch ein negativer Ertrag, der durch eine Verminderung des Bestandes entstehen<br />

kann, auszuweisen.<br />

II. Ordentliche Gesamtaufwendungen<br />

Zu Konsolidierungszwecken können die nachfolgenden Aufwandsspositionen 3, 5 und 6 jeweils<br />

in „Aufwendungen vom Vollkonsolidierungskreis“ und „Aufwendungen von Sonstigen“<br />

untergliedert werden.<br />

1. Personalaufwendungen<br />

Zu dieser Position gehören alle anfallenden Aufwendungen für die Beamten und tariflich Beschäftigten<br />

sowie für weitere Personen, die aufgrund von Arbeitsverträgen beschäftigt werden.<br />

Aufwandswirksam sind die Bruttobeträge einschließlich der Nebenbezüge und Lohnnebenkosten,<br />

z.B. Überstundenentlohnung, Weihnachtsgeld, Sozialversicherungsbeiträge u.a. Auch<br />

Beihilfen sowie Unterstützungsleistungen sind unter dieser Position zu erfassen. Die jährlichen<br />

Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für die aktiv Beschäftigten sowie Rückstellungen für<br />

Urlaubsansprüche und Arbeitszeitguthaben zählen ebenfalls zu dieser Position. Als Beiträge<br />

zu Versorgungskassen fallen z.B. die Arbeitgeberanteile zur Zusatzversorgungskasse hierunter.<br />

Zahlungen der Kommune/Betriebe für nicht beschäftigte Schwerbehinderte „(Schwerbeschädigtenabgabe)“<br />

sind nicht hier, sondern unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen<br />

zu erfassen.<br />

2. Versorgungsaufwendungen<br />

Zu dieser Position gehören alle anfallenden Versorgungsleistungen für die nicht mehr tätigen<br />

Beschäftigten und deren Angehörige. Ggf. können auch zusätzlich Zuführungen zu Pensionsrückstellungen<br />

(vgl. § 36 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong>) anfallen, soweit sich die Ansprüche für den<br />

Kreis der Versorgungsempfänger verändert haben, z.B. durch Veränderungen der Sterbetafeln,<br />

die zur Berechung der Rückstellungen herangezogen werden. Außerdem sind unter dieser<br />

Position noch weitere Aufwendungen zu erfassen, z.B. Beiträge zur Sozialversicherung,<br />

aber auch Beihilfen an die Versorgungsempfänger, soweit dafür nicht die entsprechenden<br />

Rückstellungen ausreichen. Die jährlichen Umlagezahlungen an Versorgungskassen für Beamte<br />

können ganz oder teilweise Aufwendungen sein. Dies ist abhängig davon, in welchem<br />

Umfang die Pensionsrückstellungen die Versorgungsverpflichtungen der Kommune/Betriebe<br />

<strong>zum</strong> Abschlussstichtag abdecken. Der Wertansatz der Pensionsrückstellungen ist an einem<br />

Abschlussstichtag nur dann herab zu setzen, wenn der Ansatz höher ist, als es dem Barwert<br />

der insgesamt noch zu leistenden Versorgungszahlungen entspricht.<br />

3. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

46<br />

Unter dieser Position sind alle Aufwendungen, die mit dem kommunalen und betrieblichen<br />

Verwaltungs- und Geschäftshandeln (Betriebszweck) bzw. Umsatz- oder Verwaltungserlösen<br />

wirtschaftlich zusammenhängen, zu erfassen. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen<br />

umfassen deshalb u.a. Aufwendungen für Fertigung, Vertrieb, Waren. Auch gehören abweichend<br />

von der entsprechenden HGB-Position- die Aufwendungen für die Bewirtschaftung<br />

des Anlagevermögens (Energie, Wasser, Abwasser), sowie Aufwendungen für die Unterhaltung<br />

(inkl. Reparatur, Fremdinstandhaltung) zu dieser Position. Ebenso sind hier Kostenerstattungen<br />

und Kostenumlagen, die von der Kommune oder einem Betrieb wegen der Erbringung<br />

von Gütern und Dienstleistungen durch eine andere Stelle zu zahlen sind und dafür<br />

ein auftragsähnliches Verhältnis vorliegt, zu erfassen. Außerdem sind hier die sonstigen Verwaltungs-<br />

und Betriebsaufwendungen, z.B. Lernmittel, zu erfassen.<br />

4. Bilanzielle Abschreibungen<br />

Unter dieser Position sind die durch die Abnutzung von beweglichen Vermögensgegenständen<br />

des Anlagevermögens entstehenden planmäßigen Abschreibungen zu erfassen. Hier sind<br />

aber auch die Sofortabschreibungen geringwertiger Vermögensgegenstände (geringwertiger<br />

Wirtschaftsgüter) sowie die außerplanmäßigen Abschreibungen von Vermögensgegenständen<br />

des Sachanlagevermögens zu erfassen. Dazu gehören auch die erforderlichen Abschreibungen<br />

auf Finanzanlagen, die der Aufgabenerfüllung zugerechnet werden bzw. dem Geschäftsbetrieb<br />

dienen sowie Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände. Abschreibungen<br />

auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind ebenfalls unter dieser Position<br />

zu erfassen. Dagegen sind Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Umlaufvermögens,<br />

aus dem Abgang von immateriellen Vermögensgegenständen und Vermögensgegenständen<br />

des Sachanlagevermögens sowie aus dem Abgang von Finanzanlagen als Wertminderungen<br />

nicht hier, sondern unter der Position „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ zu<br />

erfassen. Den Abschreibungen aus der Nutzung der Vermögensgegenstände stehen ggf.<br />

auch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten gegenüber, die wegen der erhaltenen investiven<br />

Zuwendungen zur Anschaffung von Vermögensgegenständen gebildet worden sind.<br />

Mit dem Jahressteuergesetz 2008 wurden ab dem 01.01.2008 die Regeln für die Abschreibung<br />

von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) verändert. Neu eingeführt wurde die so<br />

genannte Poolabschreibung für GWG mit Anschaffungskosten zwischen 151 Euro und 1.000<br />

Euro (netto). Solche Poolabschreibungen können aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes<br />

und im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der Rechnungslegung beibehalten werden.<br />

Gesondert zu betrachten sind die Abschreibungen auf die Aufwendungen für die Ingangsetzung<br />

und Erweiterung des Geschäftsbetriebs, auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus Einzelabschlüssen<br />

und auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände. Aufgrund<br />

des Ansatzverbotes nach <strong>NKF</strong> müssen die Abschreibungen auf die vorgenannten Positionen<br />

in der KB II neutralisiert werden.


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

47<br />

Die bilanziellen Abschreibungen können daher zu Konsolidierungszwecken zusätzlich in folgende<br />

Unterpositionen untergliedert werden:<br />

• Abschreibungen von Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />

• Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüssen<br />

• Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung<br />

• Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus der Equity-Konsolidierung<br />

• Abschreibungen auf selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände<br />

• Abschreibungen auf verbundene Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />

• Abschreibungen auf Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis<br />

• Abschreibungen auf assoziierte Unternehmen<br />

• Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens<br />

• Sonstige Abschreibungen<br />

5. Transferaufwendungen<br />

Unter dieser Position sind alle Leistungen der Kommune oder der Betriebe an Dritte zu erfassen,<br />

die gewährt werden, ohne dass die Kommune oder der Betrieb dadurch einen Anspruch<br />

auf eine konkrete Gegenleistung erwirbt. Als Transferaufwendungen werden daher z.B. Zuweisungen<br />

und Zuschüsse für laufende Zwecke, Schuldendiensthilfen u.Ä. erfasst. Dazu gehören<br />

auch Fälle, wenn sich die Kommune oder ein Betrieb lediglich an einer Finanzierung<br />

beteiligt, z.B. bei der Umlage nach dem Krankenhausgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

oder an Leistungen nach sonstigen landes- oder bundesrechtlichen Vorschriften. Darunter<br />

fallen auch kommunale Hilfen an private Haushalte (Sozialtransferaufwendungen). Typisch<br />

dafür sind Leistungen der Sozialhilfe, der Jugendhilfe, Leistungen an Arbeitssuchende, Leistungen<br />

an Kriegsopfer und ähnliche Anspruchsberechtigte, Leistungen an Asylbewerber sowie<br />

sonstige soziale Leistungen. Aber auch Hilfen der Kommune oder eines Betriebes an Unternehmen<br />

(Subventionen) fallen hierunter. Steuern sind dagegen unter den sonstigen ordentlichen<br />

Aufwendungen zu erfassen.


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

48<br />

a) Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />

Unter der Position „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ sind alle Aufwendungen, die nicht<br />

den anderen Aufwandspositionen, den Zinsen und ähnlichen Finanzaufwendungen oder den<br />

außerordentlichen Aufwendungen zuzuordnen sind, zu erfassen. Hier sind die sonstigen Personal-<br />

und Versorgungsaufwendungen, z.B. für Aus- und Fortbildung, Reisekosten, Ersatz für<br />

Sachschäden, Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz u.a. zu erfassen. Aber<br />

auch Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten, z.B. Aufwendungen<br />

für Mieten, Pachten, Leasing, Geschäftsaufwendungen und Aufwendungen für Beiträge gehören<br />

dazu. Ebenso sind Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Umlaufvermögens,<br />

aus dem Abgang von immateriellen Vermögensgegenständen und Vermögensgegenständen<br />

des Sachanlagevermögens sowie aus dem Abgang von Finanzanlagen als Wertminderungen<br />

unter dieser Position zu erfassen. Darüber hinaus gehören Aufwendungen aus Verlustübernahmen<br />

und Versicherungsbeiträge in diese Position.<br />

Zu den sonstigen ordentlichen Aufwendungen gehören auch die Aufwendungen für besondere<br />

Finanzauszahlungen und betriebliche Steueraufwendungen (Steuern vom Einkommen und<br />

vom Ertrag, latente Steuern etc.). Hierunter sind auch die Aufwendungen für die ehrenamtliche<br />

Tätigkeit (Ratsmitglieder u.a.) zu erfassen. Ebenso gehören Aufwendungen für die Bildung<br />

von Rückstellungen dazu, soweit sie nicht unter anderen Aufwandspositionen auszuweisen<br />

sind. Aufwendungen für die Unterhaltung (Instandhaltung) und die Bewirtschaftung (Energie,<br />

Wasser, Abwasser) von Gegenständen des Anlagevermögens werden unter der Position<br />

„Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ ausgewiesen.<br />

Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen können zu Konsolidierungszwecken in folgende<br />

Unterpositionen untergliedert werden:<br />

• Steuern vom Einkommen und Ertrag<br />

• Sonstige Steuern<br />

• Latente Steuern<br />

• Aufwendungen aus Verlustübernahmen<br />

• Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen<br />

6. Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit<br />

Die Position „Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit“ umfasst den Saldo aus der<br />

Summe der ordentlichen Gesamterträge und der Summe der ordentlichen Gesamtaufwendungen.


III. Finanzerträge<br />

Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

49<br />

Unter den Finanzerträgen sind insbesondere Zinsen aus Ausleihungen, Dividenden oder andere<br />

Gewinnanteile zu erfassen. Ebenso sind hier Erträge aus Beteiligungen oder Wertpapieren,<br />

Zinsen aus Geldanlagen und Kontoguthaben (z.B. Tagesgeld- und Festgeldzinsen) sowie<br />

andere zinsähnliche Erträge anzusetzen. Nicht dazu gehören Zinszuschüsse sowie Verzugszinsen,<br />

Stundungs- oder Aussetzungszinsen, die durch ein Hinausschieben der Zahlungsfälligkeit<br />

entstehen. Diese sind unter den sonstigen ordentlichen Erträgen zu erfassen. Auch<br />

Erträge aus der Veräußerung von Finanzanlagen sind nicht hier, sondern unter den „sonstigen<br />

ordentlichen Erträgen“ auszuweisen.<br />

Zu Konsolidierungszwecken können die nachfolgenden Finanzertragsarten jeweils in „Erträge<br />

vom Vollkonsolidierungskreis“ und „Erträge von Sonstigen“ untergliedert werden.<br />

1. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen/Verlustübernahmen<br />

In der Praxis bestehen häufig Ergebnisabführungsverträge zwischen Unternehmen aus der<br />

kommunalen Beteiligungsstruktur. Unter dieser Position werden die aus den Gewinnabführungen<br />

oder Verlustübernahmen erhaltenen Erträge erfasst. Hierzu gehören auch Erträge aufgrund<br />

einer Gewinngemeinschaft oder eines Teilgewinnabführungsvertrages.<br />

Wie im folgenden Schaubild aufgeführt, gibt es zwei Fälle in denen solche Erträge entstehen<br />

können:<br />

• Ein Mutterunternehmen erhält von seiner Tochter den Gewinn aus dem Geschäftsjahr (Ertrag<br />

aus einem Gewinnabführungsvertrag).<br />

• Ein Tochterunternehmen erhält einen Verlustausgleich vom Mutterunternehmen (Ertrag<br />

aus Verlustübernahme).<br />

Aufwendungen aus Verlustübernahme Erträge aus Gewinnabführung<br />

Stadtwerke AG<br />

Ergebnisabführungsvertrag Ergebnisabführungsvertrag<br />

Richtung des Geldflusses<br />

hier: Verlustübernahme hier: Gewinnabführung<br />

Erträge aus<br />

Verlustübernahme<br />

Flughafen GmbH<br />

Energie-u.<br />

Wasser GmbH<br />

Aufwendungen aus<br />

Gewinnabführung


2. Beteiligungserträge<br />

Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

50<br />

Unter dieser Position sind die laufenden Erträge aus Beteiligungen auszuweisen, sofern kein<br />

Gewinn-/Ergebnisabführungsvertrag besteht. Wegen des Bruttoprinzips sind Erträge und Aufwendungen<br />

getrennt zu buchen.<br />

3. Zinserträge und sonstige Finanzerträge<br />

a) Zinserträge<br />

Unter dieser Position sind Zinsen für Einlagen bei Kreditinstituten und für Forderungen an Dritte<br />

(Bankguthaben, Darlehen und Hypotheken) sowie Zinsen und Dividenden aus Wertpapieren<br />

des Umlaufvermögens zu erfassen. Hierunter fallen auch Zinserträge aus anderen Wertpapieren<br />

und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens.<br />

b) Sonstige Finanzerträge<br />

Zu dieser Position gehören u.a. Dividendenerträge und ähnliche Ausschüttungen aus Wertpapieren<br />

des Anlagevermögens. Erträge aus assoziierten Unternehmen<br />

Die Erträge aus assoziierten Unternehmen sind unter dieser Position gesondert zu erfassen.<br />

Wegen des Bruttoprinzips sind Erträge und Aufwendungen getrennt zu buchen.<br />

IV. Finanzaufwendungen<br />

Anders als im Handelsrecht werden unter dieser Position keine Abschreibungen auf Finanzanlagen<br />

erfasst, weil diese Vermögensgegenstände der kommunalen Aufgabenerfüllung zugerechnet<br />

werden bzw. dem Geschäftsbetrieb der Kommune oder einem Betrieb dienen. Diese<br />

sind somit unter den bilanziellen Abschreibungen zu erfassen.<br />

Zu Konsolidierungszwecken können die nachfolgenden Finanzaufwandsarten jeweils in „Aufwendungen<br />

an Vollkonsolidierungskreis“ und „Aufwendungen an Sonstige“ untergliedert werden.<br />

1. Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen<br />

Unter dieser Position sind alle Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen zwischen<br />

Unternehmen aus der kommunalen Beteiligungsstruktur auszuweisen. Wie im Schaubild bei<br />

der Position „Erträge aus Gewinnabführungsverträgen/Verlustübernahmen“ aufgeführt, sind


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

51<br />

hier die Aufwendungen zu erfassen, wenn ein kommunaler Betrieb einen Gewinn erwirtschaftet<br />

und diesen an die Kommune abführen muss (Aufwand aus einem Gewinnabführungsvertrag).<br />

Übernimmt dagegen die Kommune den Verlust eines kommunalen Betriebes ist dieser<br />

„Aufwand aus Verlustübernahmen" nicht hier, sondern <strong>NKF</strong>-konform unter der Position „Sonstige<br />

ordentliche Aufwendungen“ zu erfassen.<br />

2. Zinsaufwendungen und sonstige Finanzaufwendungen<br />

a) Zinsaufwendungen<br />

Unter dieser Position sind Zinsaufwendungen aus der Inanspruchnahme von Fremdkapital,<br />

auch Zinsen im Rahmen eines Kontokorrentkredites, auszuweisen..<br />

b) Sonstige Finanzaufwendungen<br />

Zu der Position „Sonstige Finanzaufwendungen“ gehören Kreditbeschaffungskosten aus der<br />

Inanspruchnahme von Fremdkapital, aber auch sonstige Finanzaufwendungen im Rahmen<br />

eines Kontokorrentkredites (z.B. Agio, Disagio bzw. Damnum, Kreditprovisionen).Hierzu gehören<br />

nicht die allgemeinen Aufwendungen für den Geldverkehr, z.B. Kontoführungsgebühren,<br />

die unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu erfassen sind.<br />

VI. Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen<br />

Vergleiche für diese Position die Erläuterungen zur Position „Erträge aus assoziierten Unternehmen“.<br />

Es handelt sich bei dieser Position um die zugehörige Aufwandsposition.<br />

VII. Gesamtfinanzergebnis<br />

Die Position umfasst den Saldo aus der Summe der Finanzerträge und der Summe der Finanzaufwendungen.<br />

VIII. Ordentliches Gesamtergebnis<br />

Saldo aus der Summe des Gesamtergebnisses der laufenden Geschäftstätigkeit und des Gesamtfinanzergebnisses.


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

52<br />

IX. Außerordentliches Gesamtergebnis<br />

Im Rahmen der Abgrenzung, ob Geschäftsfälle der Kommune oder eines Betriebes zu außerordentlichen<br />

Erträgen oder Aufwendungen führen, muss geprüft werden, ob diese Vorgänge<br />

in hohem Maße ungewöhnlich sind, d.h. deren Auftreten nicht erwartet werden kann, selten<br />

oder unregelmäßig vorkommen, d.h. nicht ständig anfallen bzw. nicht wiederkehrender Natur<br />

und somit nicht planbar sind sowie materiell bedeutsam sind, d.h. von den finanziellen Auswirkungen<br />

her wesentlich in Bezug auf die örtlichen Gegebenheiten der Kommune oder des Betriebes<br />

sind. Dabei bestehen keine Unterschiede zwischen dem <strong>NKF</strong>-Vorgaben und denen<br />

des HGB. Die genannten Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen, um Erträge und Aufwendungen<br />

aus Geschäftsfällen der Kommune oder eines Betriebes als außerordentlich zu<br />

klassifizieren.<br />

1. Außerordentliche Erträge<br />

Unter dieser Position sind Erträge auszuweisen, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />

anfallen. Der Tatbestand ist entsprechend eng auszulegen. Als außerordentliche Erträge<br />

sind z.B. Versicherungsleistungen oder besondere Zuweisungen nach Naturkatastrophen<br />

anzusehen. Aber auch Spenden, sofern sie von wesentlicher Bedeutung für die individuellen<br />

Gegebenheiten der Kommune/Betriebe sind und ohne Auflage gewährt werden, zählen dazu.<br />

Unter diese Position fallen nicht die Veräußerungen von Vermögensgegenständen, die im<br />

Rahmen der Aufgabenerfüllung der Kommune/Betriebe regelmäßig erfolgen. Stellt die Veräußerung<br />

jedoch einen ungewöhnlichen Vorgang oder eine Aufgabe einer wesentlichen Betriebsgrundlage<br />

dar, z.B. die Veräußerung eines kommunalen/betrieblichen Unternehmens<br />

oder einer langjährigen wesentlichen Beteiligung, soll diese, weil sie aus der Natur der Sache<br />

heraus als selten und nicht gewöhnlich zu bewerten ist, hier erfasst werden.<br />

2. Außerordentliche Aufwendungen<br />

Unter dieser Position sind Aufwendungen auszuweisen, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />

der Kommune oder des Betriebes anfallen. Der Tatbestand ist eng auszulegen.<br />

Als außerordentliche Aufwendungen sind z.B. die notwendigen Leistungen der Kommune/Betriebe<br />

zur Beseitigung von Naturkatastrophen anzusehen. Auch Abschreibungen, die<br />

entstehen, weil ein Geschäftsfall der Kommune/Betriebe als außerordentlich zu klassifizieren<br />

ist, sind im Ergebnisplan als außerordentliche Aufwendungen zu behandeln und entsprechend<br />

zuzuordnen.


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />

53<br />

X. Gesamtjahresüberschuss/ -fehlbetrag<br />

Summe des ordentlichen und außerordentlichen Gesamtergebnisses<br />

XI. Gewinnverwendung<br />

1. Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis<br />

Sind Anteile vollkonsolidierter Betriebe im Besitz von Gesellschaftern außerhalb des Vollkonsolidierungskreises,<br />

ist das diesen Gesellschaftern zuzurechnende Ergebnis hier auszuweisen.<br />

Aufgrund des Saldierungsverbotes ist ggf. weiter zu untergliedern in:<br />

• Anderen Gesellschaftern zuzurechnender Gewinn<br />

• Anderen Gesellschaftern zuzurechnender Verlust<br />

2. Gewinnvortrag/Verlustvortrag<br />

Als Gewinn-/Verlustvortrag ist der Restbetrag auszuweisen, der sich aus der Ergebnisverwendung<br />

der Vorjahre ergibt.<br />

3. Entnahmen/Zuführungen Allgemeine Rücklage<br />

Dieser Posten kann weiter unterteilt werden in:<br />

• Entnahmen aus der Kapitalrücklage<br />

• Entnahmen aus Gewinnrücklagen<br />

• Zuführungen zu Gewinnrücklagen<br />

Mit diesem Posten werden in der Gesamtergebnisrechnung alle Entnahmen aus der Kapitalrücklage<br />

sowie Zuführungen und Entnahmen zu bzw. aus den Gewinnrücklagen offen ausgewiesen,<br />

soweit sie sich auf den Gesamtbilanzgewinn/-verlust auswirken.<br />

4. Gesamtbilanzgewinn/-verlust<br />

Der Gesamtbilanzgewinn/-verlust wird aus der Gesamtergebnisrechnung ermittelt. Er muss<br />

der Bilanzposition „Gesamtbilanzgewinn/-verlust“ innerhalb des Eigenkapitals in der Gesamtbilanz<br />

entsprechen.


- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Praxisleitfaden 4. Auflage<br />

Anlage VII<br />

Benötigte Daten zur Ableitung der<br />

Gesamtkapitalflussrechnung im Rahmen<br />

des DRS 2


Leitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VII<br />

1<br />

Benötigte Daten zur Ableitung der einzelnen<br />

Positionen der Gesamtkapitalflussrechnung im<br />

Rahmen des DRS 2<br />

Posten nach DRS 2<br />

Periodenergebnis (einschließlich<br />

Ergebnisanteilen von Minderheitsgesellschaftern)<br />

vor außerordentlichen<br />

Posten<br />

Abschreibungen/Zuschreibungen<br />

auf Gegenstände des Anlagevermögens<br />

Zunahme/Abnahme der Rückstellungen<br />

Sonstige zahlungsunwirksame<br />

Aufwendungen/Erträge (bspw.<br />

Abschreibung auf ein aktiviertes<br />

Disagio)<br />

Gewinn/Verlust aus dem Abgang<br />

von Gegenständen des Anlagevermögens<br />

Zunahme/Abnahme der Vorräte,<br />

der Forderungen aus Lieferungen<br />

und Leistungen sowie anderer<br />

Aktiva, die nicht der Investitions-<br />

oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen<br />

sind<br />

Benötigte Daten bei Anwendung<br />

der derivativen Ermittlungsmethode<br />

Ordentliches Ergebnis<br />

Summe der Abschreibungen und<br />

Zuschreibungen aus dem Gesamtanlagenspiegel<br />

Gesamtbilanz aus dem laufenden<br />

Jahr und aus dem Vorjahr<br />

Zusatzinformationen von den<br />

einzelnen Beteiligungsunternehmen<br />

sind notwendig. z.B.<br />

Erträge aus der Auflösung von<br />

Sonderposten<br />

Zusatzinformationen sind nötig.<br />

Zur weiteren Ermittlung muss<br />

nach immateriellen VG, Sachanlagen<br />

und Finanzanlagen unterteilt<br />

werden.<br />

Gesamtbilanz aus dem laufenden<br />

Jahr und aus dem Vorjahr.<br />

z.B. Vorräte, Forderungen,<br />

Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Berücksichtigung in der Kapitalflussrechnung<br />

negatives Jahresergebnis <br />

Zuschreibungen<br />

- +<br />

positives Jahresergebnis <br />

Abschreibungen<br />

Abnahme Zunahme<br />

Erträge Aufwendungen<br />

Gewinn Verlust<br />

Zunahme Abnahme


Leitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VII<br />

2<br />

Benötigte Daten bei Anwen-<br />

Posten nach DRS 2 dung der derivativen Ermittlungsmethode<br />

Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten<br />

aus Lieferungen und<br />

Leistungen sowie anderer Passiva,<br />

die nicht der Investitions- oder<br />

Finanzierungstätigkeit zuzuordnen<br />

sind<br />

Ein- und Auszahlungen aus außerordentlichen<br />

Posten<br />

Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit<br />

(Summe aus 1 bis<br />

8)<br />

Einzahlungen aus Abgängen von<br />

Gegenständen des Sachanlagevermögens<br />

Auszahlungen für Investitionen in<br />

das Sachanlagevermögen<br />

Einzahlungen aus Abgängen von<br />

Gegenständen des immateriellen<br />

Anlagevermögen<br />

Auszahlungen für Investitionen in<br />

das immaterielle Anlagevermögen<br />

Gesamtbilanz aus dem laufenden<br />

Jahr und aus dem Vorjahr.<br />

z.B. Verbindlichkeiten aus LL<br />

und aus Transferleistungen,<br />

Rechnungsabgrenzungsposten,<br />

Liquiditätskredite<br />

Außerordentliche Erträge und<br />

Aufwendungen bereinigt um<br />

nicht zahlungswirksame Vorgänge<br />

Summenposition<br />

Abgänge von Restbuchwerten<br />

+ Gewinn aus Abgang von SAV<br />

- Verlust aus Abgang von SAV<br />

(Berücksichtigung von noch nicht<br />

gezahlten Sachverhalten, also<br />

offenen Forderungen)<br />

Zugänge zu AHK (Berücksichtigung<br />

von noch nicht gezahlten<br />

Sachverhalten, also offenen<br />

Verbindlichkeiten)<br />

Abgänge von Restbuchwerten<br />

+ Gewinn aus Abgang von immateriellen<br />

VG<br />

- Verlust aus Abgang von immateriellen<br />

VG<br />

(Berücksichtigung von noch nicht<br />

gezahlten Sachverhalten, also<br />

offenen Forderungen)<br />

Zugänge zu AHK<br />

(Berücksichtigung von noch nicht<br />

gezahlten Sachverhalten, also<br />

offenen Verbindlichkeiten)<br />

Berücksichtigung in der Kapitalflussrechnung<br />

- +<br />

Abnahme Zunahme<br />

Einzahlungen Auszahlungen<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X


Leitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VII<br />

3<br />

Benötigte Daten bei Anwen-<br />

Posten nach DRS 2 dung der derivativen Ermittlungsmethode<br />

Einzahlungen aus Abgängen von<br />

Gegenständen des Finanzanlagevermögens<br />

Auszahlungen für Investitionen in<br />

das Finanzanlagevermögen<br />

Einzahlungen aus dem Verkauf<br />

von konsolidierten Unternehmen<br />

und sonstigen Geschäftseinheiten<br />

Auszahlungen aus dem Erwerb<br />

von konsolidierten Unternehmen<br />

und sonstigen Geschäftseinheiten<br />

Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen<br />

im Rahmen<br />

der kurzfristigen Finanzdisposition<br />

Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen<br />

im Rahmen<br />

der kurzfristigen Finanzdisposition<br />

Cashflow aus der Investitionstätigkeit<br />

(Summe aus 10 bis 19)<br />

Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen<br />

(Kapitalerhöhungen,<br />

Verkauf eigener Anteile, etc.)<br />

Abgänge von Restbuchwerten<br />

+ Gewinn aus Abgang von FA<br />

- Verlust aus Abgang von FA<br />

(Berücksichtigung von noch nicht<br />

gezahlten Sachverhalten, also<br />

offenen Forderungen)<br />

Zugänge zu AHK<br />

(Berücksichtigung von noch nicht<br />

gezahlten Sachverhalten, also<br />

offenen Verbindlichkeiten)<br />

Berücksichtigung in der Kapitalflussrechnung<br />

- +<br />

Zusatzinformationen sind notwendig.<br />

X<br />

Zusatzinformationen sind notwendig.<br />

X<br />

Zusatzinformationen über z.B.<br />

Termin-, Options-, Swapgeschäfte<br />

sind nötig<br />

Zusatzinformationen über z.B.<br />

Termin-, Options-, Swapgeschäfte<br />

sind nötig<br />

Summenposition<br />

Ableitung aus der Gewinnverwendungsrechnung<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X


Posten nach DRS 2<br />

Auszahlungen an Unternehmenseigner<br />

und Minderheitsgesellschafter<br />

(Dividenden, Erwerb<br />

eigener Anteile, Eigenkapitalrückzahlungen,<br />

andere Ausschüttungen)<br />

Einzahlungen aus der Begebung<br />

von Anleihen und der Aufnahme<br />

von (Finanz-)Krediten<br />

Auszahlungen aus der Tilgung<br />

von Anleihen und (Finanz-) Krediten<br />

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit<br />

(Summe aus 21 bis 24)<br />

Zahlungswirksame Veränderungen<br />

des Finanzmittelfonds<br />

(Summe aus 9, 20, 25)<br />

Wechselkurs-, konsolidierungskreis-<br />

und bewertungsbedingte<br />

Änderungen des Finanzmittelfonds<br />

Finanzmittelfonds am Anfang der<br />

Periode<br />

Finanzmittelfonds am Ende der<br />

Periode (Summe aus 26 bis 28)<br />

Leitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VII<br />

4<br />

Benötigte Daten bei Anwendung<br />

der derivativen Ermittlungsmethode<br />

Ableitung aus der Gewinnverwendungsrechnung<br />

Zusatzinformationen über die<br />

Veränderungen der einschlägigen<br />

Verbindlichkeiten sind notwendig.<br />

Zusatzinformationen über die<br />

Veränderungen der einschlägigen<br />

Verbindlichkeiten sind notwendig.<br />

Summenposition<br />

Summenposition<br />

Zusatzinformationen zu Einzelfällen,<br />

die diese Position betreffen,<br />

sind nötig.<br />

i.d.R. liquide Mittel aus der Gesamtbilanz<br />

des Vorjahres<br />

Summenposition<br />

Berücksichtigung in der Kapitalflussrechnung<br />

- +<br />

X<br />

X<br />

Einzelfallbetrachtung<br />

X<br />

Einzelfallbetrachtung<br />

X


- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Praxisleitfaden 4. Auflage<br />

Anlage VIII<br />

Gesamtsteuerung: Stärkung der Organe


Überlegungen der Stadt Lippstadt<br />

zu den Themen<br />

„Konzernvorstand“ und „Stärkung der Organe“<br />

(Stand 21.11.2008)<br />

- Gesamtabschluss<br />

MODELLPROJEKT <strong>NKF</strong>-GESAMTABSCHLUSS<br />

- VOM GESAMTABSCHLUSS ZUR GESAMTSTEUERUNG -<br />

AUSGANGSSITUATION<br />

• Hohe Anzahl ausgegliederter kommunaler Betriebe in <strong>NRW</strong><br />

• Überblick über die Gesamtwirtschaftslage der Kommune fehlt in der Regel<br />

• Finanzorientierte Steuerung und Führung der Kommune häufig begrenzt auf<br />

die Kernverwaltung<br />

• „Eigenleben“ AR-Mitglieder / GV-Vertreter (fühlen sich vielfach nicht als Vertreter<br />

des Eigentümers/Anteilseigners)<br />

• Leitungen der Betriebe häufig nicht in Gesamtinteressenwahrnehmung der Kommune<br />

eingebunden<br />

• Zuständige Organisationseinheit in der Verwaltung oft nur reine Beteiligungsverwaltung<br />

und nicht Beteiligungsmanagement und –controlling<br />

• Grundsätzlich: Völlig unterschiedliche örtliche Rahmenbedingungen und Steuerungsbedürfnisse,<br />

insbesondere auch abhängig von der Größe der Kommune bzw.<br />

der kommunalen Konzernstruktur<br />

• Größenklassen der <strong>NRW</strong>-Kommunen (ohne Kreise):<br />

bis 20.000 EW 177 = 44,70 %<br />

20.000 bis 50.000 EW 143 = 36,11 %<br />

50.000 bis 100.000 EW 46 = 11,62 %<br />

über 100.000 EW 30 = 7,57 %<br />

396 = 100,00 %<br />

} = 80,81 %<br />

} = 19,19 %


2<br />

BISHERIGE STEUERUNGSSTRUKTUR<br />

(nicht allgemein verbindlich)<br />

AöR GmbH 1 GmbH 2 GmbH 3 GmbH 4 Stadt<br />

VR GV GV GV GV Rat (u. HFA)<br />

AR AR AR AR BM<br />

Vorstand GF GF GF GF Verwaltung<br />

GESAMTABSCHLUSS<br />

• Einheitstheorie (Kernverwaltung und Betriebe als „ein Unternehmen“)<br />

• Überblick über die Gesamtwirtschaftslage der Kommune (erstmalig)<br />

• Auch Zukunftsorientierung (Beurteilung der Frage, ob die Kommune in der Lage<br />

ist, ihre Aufgaben zukünftig zu erfüllen), obwohl grds. vergangenheitsorientiert<br />

• Verbesserte Gesamtsteuerung (zielgerichtet und aufeinander abgestimmt)<br />

• Einheitliche Bilanzierung und Bewertung<br />

• Hoher Qualitätsanspruch<br />

• Steuerungsrelevanz im Detail ? (Erprobungsphase)


3<br />

GESAMTSTEUERUNG<br />

• Steuerung des „Ganzen“ (Kernverwaltung und Betriebe)<br />

• Zielgerichtete und aufeinander abgestimmte Gesamtsteuerung bedarf ergänzender<br />

Instrumente<br />

• Einzelne Probleme, Fragestellungen und Klärungsbedarfe (ohne Anspruch auf<br />

Vollzähligkeit):<br />

� Welche Steuerungsstruktur (wer?) ?<br />

� Wer ist „Konzernführung / -vorstand“, wer steuert den „Konzern“?<br />

� Stärkung von Organen = Schwächung anderer Organe<br />

� Welche Steuerungsinstrumente (wie ?)?<br />

(Stichworte = Leitbild / Konzernstrategie, einheitliches Berichtswesen,<br />

Kennzahlen, konzernweite Risikoabschätzung, Nutzung von Synergien<br />

etc.)<br />

� Ausbau / Weiterentwicklung der Beteiligungsverwaltung <strong>zum</strong> echten Beteiligungsmanagment<br />

/ -controlling (i. V. m. dem Verwaltungscontrolling in<br />

der Kernverwaltung)<br />

� Qualifiziertes Personal !<br />

� Zukunftsorientierter Gesamtwirtschaftsplan zur Globalsteuerung als<br />

Denkmodell !?<br />

(Verfahrensprobleme, Handling, zusätzlicher Arbeitsaufwand, Langwierigkeit<br />

von Prozessen – Beteiligte, Instanzen, politische Einflüsse -)<br />

� Konkrete („echte“) Steuerung immer nur auf Basis der Einzelabschlüsse /<br />

- wirtschaftspläne!?<br />

� Völlig unterschiedliche Aufgaben / Einzelsegmente im kommunalen Konzern<br />

(„Gemischtwarenladen“)


4<br />

LÖSUNGSANSÄTZE FÜR DIE STRUKTUR DER GESAMTSTEUERUNG<br />

1. Installierung eines „echten“ Be- 2. Neue Steuerungsstruktur<br />

teiligungsmanagements<br />

• Aufgaben im Grundsatz<br />

⇒ Verwaltung Vertretung des<br />

⇒ Controlling Eigners u.<br />

⇒ Steuerung/Steuerungsunter- Konzernführung<br />

stützung<br />

• Detailaufgaben in diesem Rahmen u. a.<br />

⇒ Soll-Ist-Abweichungen/Berichts-<br />

wesen<br />

⇒ Jahresabschlussanalysen<br />

⇒ Kontraktmanagement<br />

⇒ Vereinheitlichung von Verträgen Konzern-<br />

steuerung<br />

⇒ Beteiligungsbericht<br />

⇒ Mitwirkung Gesamtlagebericht<br />

⇒ Benchmarking<br />

⇒ Portfolioanalysen<br />

⇒ Teilnahme an allen AR-Sitzungen<br />

u. Gesellschafterversammlungen<br />

(mit Protokollierung) sowie Rats-<br />

sitzungen etc. ( z. B. auch bei<br />

Berichterstattungen der Geschäfts-<br />

führer)<br />

Rat mit<br />

BM<br />

HFA<br />

(Rolle?)<br />

Konzernausschuss<br />

(BM, StK, GF, Politik,<br />

Beteiligungs-<br />

management)<br />

- Strategie -<br />

i. V. m.<br />

Lenkungs-/<br />

Koordinierungsgruppe<br />

(BM, StK, GF, Beteiligungsmanagement)<br />

-operatives Ge-<br />

schäft /Strategie-<br />

vorbereitungen-<br />

Betriebe<br />

mit GF<br />

AR GV<br />

⇒ Ansprechpartner für alle<br />

Mandatsträger Schwächung ? ! / Neuausrichtung<br />

Verwaltung / Beteiligungsmanagement


5<br />

Erstellt: Lippstadt, 21.11.2008<br />

gez. Meschede<br />

(Meschede)<br />

⇒ Abstimmungen mit und<br />

zwischen den Betrieben<br />

⇒ Enge Zusammenarbeit<br />

mit den Controllingstellen<br />

in den Betrieben<br />

⇒ Koordination bei der Nutzung<br />

von Synergien (z.B. auch<br />

Finanzierungen, Cash-<br />

Management, Investitions-<br />

planung, Personalentwicklung)


- Gesamtabschluss<br />

<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />

Praxisleitfaden 4. Auflage<br />

Anlage X<br />

Checkliste Gesamtlagebericht


Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage X<br />

1<br />

Checkliste Gesamtlagebericht<br />

Die Checkliste zur Aufstellung des Gesamtlageberichtes ist in Anlehnung an den DRS 15 erarbeitet<br />

worden. Die enthaltenen Fragenstellungen dienen lediglich als Hilfestellung und sind nicht<br />

verbindlich anzuwenden. Sie können an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.<br />

Angaben im Gesamtlagebericht<br />

Angaben nach Grundsätzen und wichtigen Aspekten der Lageberichterstattung<br />

1. Ist der Gesamtlagebericht entsprechend den rechtlichen Vorgaben<br />

für die Lageberichterstattung und in Anlehnung an den<br />

DRS 15 aufgestellt worden?<br />

2. Vermittelt der Gesamtlagebericht sämtliche Informationen, die<br />

ein verständiger Adressat benötigt, um den Geschäftsverlauf im<br />

abgelaufenen Haushaltsjahr und die wirtschaftliche Gesamtlage<br />

der Kommune sowie ihre voraussichtliche Entwicklung beurteilen<br />

zu können?<br />

3. Ist die Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs und wirtschaftlichen<br />

Gesamtlage der Kommune ohne Rückgriff auf die<br />

Angaben im Gesamtabschluss verständlich?<br />

4. Konzentriert sich der Gesamtlagebericht auf das Wesentliche?<br />

5. Ist, sofern auf detaillierte Informationen im Gesamtabschluss<br />

verwiesen wurde, der Verweis eindeutig und nachvollziehbar?<br />

6. Wurde beachtet, dass Chancen und Risiken nicht gegeneinander<br />

aufgerechnet werden dürfen?<br />

7. Werden, sofern <strong>zum</strong> Gesamtabschluss eine produktorientierte<br />

Berichterstattung erfolgt, produktbereichsbezogene Informationen<br />

bereitgestellt?<br />

8. Orientieren sich die produktbereichsbezogenen Informationen<br />

an den kommunalen Produktbereichen(§ 4 GemHVO <strong>NRW</strong>) ?<br />

9. Sind die Informationen zutreffend und nachvollziehbar?<br />

10. Werden die Tatsachenangaben und Meinungen getrennt?<br />

11. Wird über Chancen und Risiken ausgewogen berichtet?<br />

12. Vermittelt die gewählte Darstellungsform einen richtigen Eindruck<br />

über die zu vermittelnden Informationen?<br />

13. Sind die Angaben plausibel, konsistent und frei von Widersprüchen<br />

gegenüber dem Gesamtabschluss?<br />

14. Sind die gezogenen Schlussfolgerungen im Hinblick auf allgemein<br />

bekannten örtlichen Wirtschaftsdaten oder landesweiten<br />

Daten schlüssig?<br />

15. Sind zukunftsbezogene Aussagen von stichtags- und vergangenheitsbezogenen<br />

Informationen klar zu unterscheiden?<br />

16. Wird bei zukunftsbezogenen Aussagen darauf hingewiesen,<br />

dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Erwartungen<br />

über die voraussichtliche Entwicklung geprägt sind und<br />

ggf. auch abweichen können?<br />

17. Werden die wesentlichen Prämissen zukunftsbezogener Aussagen<br />

offen gelegt?<br />

18. Sind die wesentlichen Prämissen plausibel und vollständig?<br />

19. Werden Informationen, die im Zusammenhang mit dem Gesamtabschluss<br />

stehen, nachvollziehbar übergeleitet?<br />

Bemerkungen


Praxisleitfaden - Modelprojekt <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage X<br />

2<br />

Angaben im Gesamtlagebericht Bemerkungen<br />

20. Wird der Gesamtlagebericht eindeutig sowohl vom Gesamtabschluss<br />

als auch von übrigen Informationen getrennt?<br />

21. Wird der Gesamtlagebericht als geschlossene Darstellung aufgestellt?<br />

22. Wird die Gliederung durch Überschriften innerhalb des Gesamtlageberichts<br />

deutlich?<br />

23. Wird der Gesamtlagebericht in Systematik und Darstellungsform<br />

im Zeitablauf stetig fortgeführt?<br />

24. Sind die Informationen sachlich, zeitlich und formal vergleichbar?<br />

25. Werden Veränderungen, die die Vergleichbarkeit beeinträchtigen,<br />

quantifiziert, erläutert und begründet?<br />

26. Wurden die Angaben zu vorherigen Haushaltsjahren entsprechend<br />

rückwirkend angepasst, soweit dies ohne unvertretbar<br />

hohen Aufwand möglich ist?<br />

27. Werden quantifizierte Informationen für mindestens das im Gesamtabschluss<br />

ausgewiesene Vorjahr dargestellt?<br />

28. Vermittelt der Gesamtlagebericht den Adressaten die Sicht der<br />

Kommune?<br />

29. Wird die Einschätzung und Beurteilung zu den einzelnen Berichtspunkten<br />

in den Vordergrund gestellt?<br />

30. Werden die wesentlichen Rahmenbedingungen der Geschäftstätigkeit<br />

der Kommune dargestellt? Werden dabei die Stärken<br />

und Schwächen auch im Hinblick auf Chancen und Risiken des<br />

Umfelds dargestellt?<br />

31. Werden alle <strong>zum</strong> Berichtszeitpunkt bekannten Ereignisse, Entscheidungen<br />

und Faktoren angegeben und erläutert, die aus<br />

der Sicht der Kommune einen wesentlichen Einfluss auf ihre<br />

weitere Entwicklung haben können?<br />

32. Wird über einmalige Effekte des abgelaufenen Haushaltsjahres<br />

berichtet?<br />

33. Werden wesentliche Abweichungen der wirtschaftlichen Gesamtlage<br />

<strong>zum</strong> Berichtszeitpunkt gegenüber der im Gesamtlagebericht<br />

des Vorjahres prognostizierten Entwicklung dargestellt<br />

und erläutert?<br />

34. Werden die kurzfristige und langfristige Perspektive in der Berichterstattung<br />

miteinander verbunden? Wurden der Geschäftsverlauf<br />

und die wirtschaftliche Gesamtlage zusamen mit der<br />

voraussichtlichen Entwicklung der Kommune erläutert?<br />

Überblick über den gesamten Geschäftsverlauf und über die wirtschaftliche Gesamtlage<br />

35. Stellt der Gesamtlagebericht die gesamte Geschäftstätigkeit der<br />

Kommune und deren Rahmenbedingungen als Ausgangspunkt<br />

für die Analyse des Geschäftsverlaufs und der wirtschaftlichen<br />

Gesamtlage dar?<br />

36. Geht der Gesamtlagebericht in Abhängigkeit von den spezifischen<br />

Gegebenheiten ein auf die organisatorische und rechtliche<br />

Struktur der Kommune und ihrer Betriebe sowie die Organisation<br />

der Leitung und Kontrolle, wichtigsten Produkte (Sach-<br />

und Dienstleistungen) und Geschäftsprozesse sowie die wesentlichen<br />

rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussfaktoren für<br />

die Geschäftstätigkeit


Praxisleitfaden - Modelprojekt <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage X<br />

3<br />

Angaben im Gesamtlagebericht Bemerkungen<br />

37. Wird ein Überblick über den Geschäftsverlauf im Haushaltsjahr<br />

vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen und kommunalspezifischen<br />

Rahmenbedingungen gegeben?<br />

38. Werden die wesentlichen Ereignisse, die für den Geschäftsverlauf<br />

ursächlich waren, dargestellt?<br />

39. Wird die Darstellung der örtlichen Rahmenbedingungen um die<br />

Einschätzung ergänzt, wie sich die gesamtwirtschaftliche sowie<br />

kommunalspezifische Entwicklung auf den Geschäftsverlauf<br />

ausgewirkt hat?<br />

40. Ist eine Beurteillung vorhanden, ob die Geschäftsentwicklung<br />

insgesamt günstig oder ungünstig verlaufen ist? Werden Abweichungen<br />

der tatsächlichen Geschäftsentwicklung von früher<br />

berichteten Erwartungen erläutert?<br />

41. Wird das Gesamtergebnis richtig wiedergegeben?<br />

42. Wird als Ergebnis des Gesamtabschlusses <strong>zum</strong>indest das Jahresergebnis<br />

gemäß § 48 Abs. 3 i. V. m. § 38 Abs. 1 und § 2<br />

Abs. 2 Nr. 5 GemHVO <strong>NRW</strong> dargestellt?<br />

43. Wird auf die in das Ergebnis des Gesamtabschlusses eingeflossenen<br />

Ergebniskomponenten, -strukturen und -trends eingegangen?<br />

(DRS 15 Tz. 50)<br />

Analyse der gesamten Haushaltswirtschaft<br />

44. Ist die im Gesamtlagebericht enthaltene Analyse der Haushaltswirtschaft<br />

der Gemeinde unter Einbeziehung der verselbständigten<br />

Aufgabenbereiche und der Gesamtlage der Gemeinde<br />

dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung<br />

angemessen, ausgewogen und umfassend? (§ 51 Abs. 1<br />

Satz 3 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

45. Werden die Ereignisse und Entwicklungen, die für den Geschäftsverlauf<br />

ursächlich waren, dargestellt und in ihrer Bedeutung<br />

für die gesamte Kommune gewertet?<br />

46. Wird eine über die im Gesamtabschluss enthaltenen Angaben<br />

hinausgehende ausführliche Beurteilung der Vermögens-,<br />

Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune abgegeben?<br />

47. Wird auf alle Faktoren eingegangen, die einen wesentlichen<br />

Einfluss auf die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage<br />

der Kommune haben können oder bewirken, so<br />

dass von der berichteten Gesamtlage möglicherweise nicht auf<br />

die zukünftige Gesamtlage der Kommune geschlossen werden<br />

kann? Werden die erwarteten Auswirkungen eines solchen<br />

Einflusses quantifiziert, soweit dies sinnvoll und ohne unvertretbar<br />

hohen Aufwand möglich ist?<br />

48. Schließt die Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-<br />

und Finanzgesamtlage mit einer Gesamtaussage zur wirtschaftlichen<br />

Gesamtlage der Kommunae <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Aufstellung<br />

des Gesamtlageberichts ab?<br />

Gesamtertragslage<br />

49. Wird die Ergebnisentwicklung dargestellt und anhand der Ergebnisstruktur<br />

in der Gesamtergebnisrechnung und ihrer wesentlichen<br />

Quellen erläutert?


Praxisleitfaden - Modelprojekt <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage X<br />

4<br />

Angaben im Gesamtlagebericht Bemerkungen<br />

50. Werden Gründe für wesentliche Veränderungen im abgelaufenen<br />

Haushaltsjahr angegeben?<br />

51. Werden dabei insbesondere die zugrunde liegenden Trends<br />

herausgearbeitet und alle ungewöhnlichen und nicht wiederkehrenden<br />

Ereignisse sowie alle wesentlichen ökonomischen Veränderungen,<br />

die nachhaltig die Gesamtertragslage der Kommune<br />

beeinflussen, dargestellt? Werden ungewöhnliche und<br />

nicht wiederkehrende Ereignisse quantifiziert?<br />

52. Werden gegenläufige Trends durch Aufschlüsselung aggregierter<br />

Größen dargestellt, sofern diese Trends einen maßgeblichen<br />

Einfluss auf das Gesamtergebnis hatten?<br />

53. Werden bei der Beschreibung der Veränderung in einzelnen<br />

Positionen der Gesamtergebnisrechnung auch bei produktbereichsbezogenen<br />

Informationen unterschiedliche Trends angegeben?<br />

54. Werden, falls die Veränderung einer Position der Gesamtergebnisrechnung<br />

auf mehrere wesentliche Faktoren zurückzuführen<br />

ist, diese vollständig und in der Reihenfolge ihrer Bedeutung<br />

dargestellt?<br />

55. Wird die bisherige und künftige Entwicklung der Sach- und<br />

Dienstleistungen (auch Umsatz der kommunalen Betriebe) so<br />

dargestellt, dass die wesentlichen Einflussfaktoren erkennbar<br />

werden?<br />

56. Werden für kommunale Betriebe mit langfristigen Aufträgen<br />

auch Angaben über die Entwicklung des Auftragsvolumens<br />

gemacht?<br />

57. Werden Preis- und Mengeneinflüsse, insbesondere bei neuen<br />

Produkten oder Dienstleistungen, auf wesentliche Veränderungen<br />

des Gesamtergebnisses gegenüber den Vorjahren dargestellt?<br />

Werden absehbare Veränderungen angegeben?<br />

58. Werden, wenn dieses die Geschäftstätigkeit erfordert, die Angaben<br />

zur Umsatzentwicklung und Auftragslage der gemeindlichen<br />

Betriebe durch gleichwertige Angaben ersetzt?<br />

59. Werden wesentliche Veränderungen in der Struktur der einzelnen<br />

Aufwendungen und Erträge erläutert?<br />

60. Wurden wesentliche Inflations- und Wechselkurseinflüsse auf<br />

die Entwicklung von Posten der Gesamtergebnisrechnung angegeben<br />

und in ihrer Auswirkung erläutert?<br />

Gesamtfinanzlage<br />

61. Werden die Grundsätze und Ziele des gesamten Finanzmanagements<br />

der Kommune dargestellt?<br />

62. Wird die gesamte Kapitalstruktur der Kommune anhand der<br />

internen und externen Finanzierungsquellen, die zur Verfügung<br />

stehen, dargestellt und erläutert?<br />

63. Werden dabei insbesondere Angaben zur Art, Fälligkeits-, Währungs-<br />

und Zinsstruktur sowie anderen wesentlichen Konditionen<br />

der Verbindlichkeiten und der zugesagten, nicht ausgenutzten<br />

Kreditlinien gemacht?


Praxisleitfaden - Modelprojekt <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage X<br />

5<br />

Angaben im Gesamtlagebericht Bemerkungen<br />

64. Wird dabei insbesondere auf Beschränkungen eingegangen,<br />

welche die Verfügbarkeit von Finanzmitteln beeinträchtigen<br />

können?<br />

65. Werden Rückstellungen erläutert, sofern sie von wesentlicher<br />

Bedeutung für die gesamte Kapitalstruktur oder -ausstattung<br />

der Kommune sind?“<br />

66. Wird die gesamte Kapitalstruktur anhand von Relationen, die<br />

aus dem Gesamtabschluss abgeleitet sind, erläutert?<br />

67. Wird auf wesentliche Finanzierungsmaßnahmen des abgelaufenen<br />

Haushaltsjahres sowie auf wesentliche Finanzierungsvorhaben<br />

eingegangen?<br />

68. Werden wesentliche Auswirkungen des Zinsniveaus sowie<br />

mögliche Einflüsse einer Änderung der Kreditkonditionen erläutert?<br />

Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente<br />

69. Werden außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente der Kommune,<br />

insbesondere deren Zweck und wirtschaftliche Substanz,<br />

dargestellt?<br />

70. Werden dabei ihre möglichen künftigen Auswirkungen erläutert,<br />

sofern diese einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche<br />

Gesamtlage der Kommune haben können?<br />

71. Werden wesentliche Kategorien außerbilanzieller Finanzierungsinstrumente<br />

angegeben und deren Fristigkeit aufgegliedert?<br />

72. Werden im Rahmen der Investitionsanalyse die Fortführung und<br />

Abschluss von bedeutenden Investitionsvorhaben sowie die<br />

wesentlichen Einflüsse auf bereits begonnene Investitionsvorhaben<br />

dargestellt?<br />

73. Werden Umfang und Hauptzweck der im Haushaltsjahr getätigten<br />

Investitionen in immaterielle Vermögen, Sachanlagen, Beteiligungen<br />

und andere Finanzinvestitionen angegeben?<br />

74. Wird der Umfang der am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen<br />

Investitionsverpflichtungen unter Angabe der Mittelherkunft<br />

dargestellt?<br />

Gesamtliquiditätsanalyse<br />

75. Wird die Liquiditätsanalyse anhand einer Gesamtkapitalflussrechnung<br />

vorgenommen?<br />

76. Wird die gesamte Liquidität der Kommune im abgelaufenen<br />

Haushaltsjahr und deren Stand am Ende des Haushaltsjahres<br />

erläutert?<br />

77. Werden die Zuflüsse und Abflüsse liquider Zahlungsmittel sowie<br />

besondere Einflussfaktoren im abgelaufenen Haushaltsjahr<br />

erläutert?<br />

78. Werden die Ursachen wesentlicher Veränderungen der Mittelherkunft<br />

und Mittelverwendung erläutert?<br />

79. Werden wesentliche externe und interne Liquiditätsquellen erläutert?<br />

80. Werden dabei Beschränkungen des Transfers innerhalb des<br />

„kommunalen Konzerns“ angegeben, sofern diese eine erhebliche<br />

Bedeutung für die gesamte Liquidität der Kommune haben<br />

oder absehbar haben können?


Praxisleitfaden - Modelprojekt <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage X<br />

6<br />

Angaben im Gesamtlagebericht Bemerkungen<br />

81. Wird die Fähigkeit der Kommune bestehende Zahlungsverpflichtungen<br />

zu erfüllen, in den Mittelpunkt gestellt?<br />

82. Wird über eingetretene oder aufgrund der bekannten Geschäftsentwicklung<br />

absehbare Liquiditätsengpässe berichtet?<br />

Werden Maßnahmen zu deren Behebung dargestellt?<br />

83. Wird auf Bestimmungen in Garantien, Leasing-, Options- und<br />

anderen Finanzierungsverträgen hingewiesen, sofern sie umfangreiche<br />

vorzeitige Rückzahlungsverpflichtungen auslösen<br />

können, die für die Liquidität von erheblicher Bedeutung sind?<br />

Gesamtvermögenslage<br />

84. Werden die Höhe und Zusammensetzung des kommunalen<br />

Vermögens sowie wesentliche Abweichungen gegenüber dem<br />

Vorjahr angegeben und erläutert?<br />

85. Werden die Auswirkungen wesentlicher Erhöhungen oder Minderungen<br />

des kommunalen Vermögens im abgelaufenen Geschäftsjahr<br />

auf die Gesamtvermögenslage beschrieben?<br />

86. Werden Inflations- und Wechselkurseinflüsse angegeben und<br />

ihre Auswirkungen erläutert, wenn sie einen wesentlichen Einfluss<br />

auf die Entwicklung der Vermögenshöhe der Kommune<br />

genommen haben?<br />

87. Werden außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente sowie deren<br />

wesentliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr mit Bedeutung<br />

für die Gesamtvermögenslage erläutert?<br />

88. Werden die möglichen künftigen Auswirkungen der bestehenden<br />

vertraglichen Strukturen in Bezug auf außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente<br />

erläutert, sofern diese erheblichen<br />

Einfluss auf die wirtschaftliche Gesamtlage der Kommune haben<br />

können?<br />

89. Werden Angaben z.B. zu geleasten, gepachteten oder gemieteten<br />

Vermögensgegenständen oder selbst geschaffenen immateriellen<br />

Vermögensgegenständen der Kommune gemacht,<br />

sofern diese Vermögensgegenstände wesentlich für die wirtschaftliche<br />

Gesamtlage der Kommune sind?<br />

Einbeziehung von produktorientierten Zielen und Leistungskennzahlen<br />

90. Werden die zwischen Rat und Verwaltung abgestimmten produktorientierten<br />

Ziele, sofern sie von Bedeutung für das Bild der<br />

Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der<br />

Kommune sind, dargestellt und erläutert?<br />

91. Werden die für die Beurteilung der Aufgabenerreichung bedeutsamsten<br />

finanziellen Leistungsindikatoren in die im Gesamtlagebericht<br />

enthaltene Analyse der Haushaltswirtschaft und der<br />

wirtschaftlichen Gesamtlage der Kommune einbezogen und<br />

erläutert?<br />

92. Tragen die Ausführungen zu den finanziellen Leistungsindikatoren<br />

dazu bei, ein zutreffendes Bild von der wirtschaftlichen Gesamtlage<br />

der Kommune zu vermitteln?<br />

93. Werden nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, soweit sie für die<br />

Beurteilung der kommunalen Aufgabenerfüllung von Bedeutung<br />

sind, in die Analyse der Haushaltswirtschaft und der wirtschaftlichen<br />

Gesamtlage der Kommune einbezogen?<br />

94. Tragen die Ausführungen zu den nichtfinanziellen Leistungsindikatoren<br />

dazu bei, ein zutreffendes Bild von der wirtschaftlichen<br />

Gesamtlage der Kommune zu vermitteln?


Praxisleitfaden - Modelprojekt <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage X<br />

7<br />

Angaben im Gesamtlagebericht Bemerkungen<br />

95. Werden die verwendeten Leistungskennzahlen angemessen<br />

definiert und ggf. aus dem Gesamtabschluss übergeleitet?<br />

96. Wird die Anwendung der Leistungskennzahlen grundsätzlich<br />

stetig bebehalten?<br />

97. Werden bei Neuaufnahme oder Wechsel von Leistungskennzahlen<br />

vergleichbare Vorjahreswerte angegeben?<br />

Prognosebericht:<br />

Darstellung der<br />

voraussichtlichen wirtschaftlichen Gesamtentwicklung der Kommune)<br />

98. Sind Prognosen und Wertungen zur wirtschaftlichen Gesamtentwicklung<br />

der Kommune als solche gekennzeichnet und sind<br />

sie wirklichkeitsnah?<br />

99. Wird die voraussichtliche wirtschaftliche Gesamtentwicklung der<br />

Kommune mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken beurteilt<br />

und erläutert?<br />

100. Werden hierbei auch Aussagen gemacht über die Änderungen<br />

der Haushaltspolitik, die Wahrnehmung zusätzlicher, anderer<br />

kommunaler Aufgaben mit Erläuterungen der daraus voraussichtlich<br />

zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen?<br />

101. Sind die Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung der<br />

Kommune erläutert und sind dabei die Entwicklungstrends und<br />

deren wesentliche Einflussfaktoren angegeben sowie die Erwartung<br />

zu einer Gesamtaussage verdichtet worden?<br />

102. Wird als Prognosezeitraum die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung<br />

nach § 84 GO <strong>NRW</strong> zugrunde gelegt, soweit kein<br />

kürzerer Zeitraum sachgerecht ist?<br />

103. Werden Gründe für die Festlegung des Zeitraumes, auf den<br />

sich die dargestellten Erwartungen beziehen, angegeben?<br />

104. Wird die erwartete Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen,<br />

soweit sie für die Gesamtentwicklung der Kommune<br />

von Bedeutung ist, dargestellt?<br />

105. Werden die Erwartungen zur weiteren Entwicklung der Ertrags-<br />

und Finanzgesamtlage dargestellt und bewertet sowie in ihrem<br />

Trend (positiv oder negativ) beschrieben? Werden dabei die<br />

Auswirkungen der wesentlichen Einflussfaktoren erläutert?<br />

106. Wird auch auf die voraussichtliche Gesamtentwicklung der Aufgabenerfüllung<br />

Kommune, bezogen auf die einzelnen Produktbereiche,<br />

gesondert eingegangen?<br />

107. Lässt der Gesamtlagebericht den Prognosecharakter der Darstellung<br />

sowie die wesentlichen Annahmen und Unsicherheiten<br />

bei der Beurteilung der voraussichtlichen wirtschaftlichen Entwicklung<br />

der Kommune erkennen?<br />

108. Werden die dem Prognosebericht zugrunde liegenden Annahmen<br />

angegeben? (§ 51 Abs. 1 Satz 6 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />

109. Erfolgt die Darstellung der voraussichtlichen wirtschaftlichen<br />

Entwicklung der Kommune geschlossen und getrennt von der<br />

Risikoberichterstattung?. Wenn der Prognosebericht mit dem<br />

Risikobericht zusamengeführt wird , sind dafür die Gründe angegeben?<br />

Risikobericht:<br />

Darstellung der wesentlichen Risiken<br />

der voraussichtlichen wirtschaftlichen Entwicklung der Kommune)


Praxisleitfaden - Modelprojekt <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage X<br />

8<br />

Angaben im Gesamtlagebericht Bemerkungen<br />

110. Wird die Risikoberichterstattung so aufbereitet, dass sie aus<br />

sich heraus verständlich ist?<br />

111. Wird bei der Risikoeinschätzung von einem dem jeweiligen<br />

Risiko adäquaten Prognosezeitraum der mittelfristigen Ergebnis-<br />

und Finanzplanung (§ 84 GO <strong>NRW</strong>) ausgegangen?<br />

112. Bezieht sich die Risikoberichterstattung auf die wirtschaftliche<br />

Gesamtlage der Kommune <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Aufstellung des<br />

Gesamtlageberichts?<br />

113. Werden, soweit für die Beurteilung der Risiken erforderlich,<br />

wesentliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr beschrieben?<br />

114. Werden die wesentlichen Risiken (d.h. Risiken, die Entscheidungen<br />

der Adressaten des Gesamtlageberichts beeinflussen<br />

könnten) der voraussichtlichen wirtschaftlichen Gesamtentwicklung<br />

der Kommune beurteilt und erläutert?<br />

115. Wird dabei besonders auf Risikokonzentrationen eingegangen?<br />

116. Werden die Risiken in geeigneter Form zu Risikokategorien<br />

zusammengefasst?<br />

117. Werden die einzelnen Risiken beschrieben und mögliche Konsequenzen<br />

für die Kommune erläutert?<br />

118. Werden die Risiken quantifiziert, wenn dieses nach anerkannten<br />

und verlässlichen Methoden möglich und wirtschaftlich vertretbar<br />

ist und die quantitative Angabe eine entscheidungsrelevante<br />

Information für die Adressaten des Gesamtlageberichts<br />

ist? Werden in diesem Fall die verwendeten Modelle und deren<br />

Annahmen erläutert?<br />

119. Werden, soweit ein Risiko für die Kommune durch wirksame<br />

Gegenmaßnahmen kompensiert wird, die Darstellung und Erläuterung<br />

auf das Restrisiko beschränkt oder weden andernfalls<br />

die Risiken der Bewältigungsmaßnahmen sowie die Gegenmaßnahmen<br />

dargestellt?<br />

120. Werden Interdependenzen zwischen einzelnen Risiken dargestellt,<br />

wenn anders die Risiken nicht zutreffend eingeschätzt<br />

werden können?<br />

121. Werden Risiken ohne die Verbindung zu den Chancen der<br />

Kommune dargestellt?<br />

122. Haben sich die im Rahmen des Risikofrüherkennungssystems<br />

kommunizierten Risiken im Gesamtlagebericht niedergeschlagen?<br />

123. Wird das Risikomanagement in angemessenem Umfang beschrieben?<br />

124. Wird dabei auf die Strategie, den Prozess und die Organisation<br />

des kommunalen Risikomanagements eingegangen?<br />

Weitere Angaben<br />

125. Werden wesentliche Vorgänge von besonderer Bedeutung für<br />

die Kommune, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres eingetreten<br />

sind, angegeben und die erwarteten Auswirkungen auf<br />

die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der<br />

Kommune erläutert?<br />

126. Wird auf ihren Eintritt von wesentlichen Vorgängen nach<br />

Schluss des Haushaltsjahres gesondert hingewiesen?


Praxisleitfaden - Modelprojekt <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage X<br />

9<br />

Angaben im Gesamtlagebericht<br />

127. Wird eine Angabe darüber auch gemacht, wenn keine Vorgänge<br />

von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Haushaltsjahres<br />

eingetreten sind?<br />

128. Werden am Schluss des Gesamtlageberichts für die Mitglieder<br />

des Verwaltungsvorstands nach § 70 GO <strong>NRW</strong> bzw. soweit<br />

dieser nicht zu bilden ist, für den Bürgermeister und den Kämmerer<br />

sowie für die Ratsmitglieder die gesetzlich vorgesehenen<br />

folgende Angaben gemacht? (§ 116 Abs. 4 GO <strong>NRW</strong>)<br />

129. Werden diese Angaben auch für Personen gemacht, die im<br />

Haushaltsjahr ausgeschieden sind?<br />

Bemerkungen


Literaturverzeichnis<br />

Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage XI<br />

1<br />

Adler, H., Düring, W., Schmaltz, K.: Rechnungslegung und Prüfung der Unterneh-<br />

men : Kommentar <strong>zum</strong> HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-<br />

Gesetzes (Adler/Düring/Schmalz), 6. Aufl., Stuttgart, 2000<br />

Baetge, J., Kirsch, H.-J., Thiele, S.: Konzernbilanzen, 7. Aufl. , Düsseldorf, 2004<br />

Busse von Colbe, W. et al.: Konzernabschlüsse. Rechnungslegung nach betriebswirtschaftlichen<br />

Grundsätzen sowie nach Vorschriften des HGB und der IAS/IFRS, 8. Aufl., 2007<br />

DRSC (Hrsg.): DRS 8: Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss<br />

vom 3. April 2001<br />

Ellrott, H. (Hrsg.): Beck’scher Bilanz-Kommentar : Handels- und Steuerbilanz ; §§ 238 bis 339,<br />

342 bis 342e HGB mit EGHGB und IAS/IFRS-Abweichungen, München, 2006<br />

Heyn, S./Grüne, M.: Konzernabschluss nach IFRS: Konsolidierung und Bilanzierung, München<br />

2006.<br />

IDW (Hrsg.) WP-Handbuch 2006, Band I, 13. Auflage, Düsseldorf 2006<br />

Innenministerium Nordrhein-Westfalen: Neues Kommunales Finanzmanagement in Nordrhein-<br />

Westfalen, Handreichung für Kommunen, 3. Aufl., Düsseldorf, 2008<br />

Küting, K./Weber, C.-P.: Handbuch der Konzernrechnungslegung. Kommentar zur Bilanzierung<br />

und Prüfung, Bd. 2 , 2. Aufl., Stuttgart 1998<br />

Scheffler, E.: Eigenkapital im Jahres- und Konzernabschluss nach IFRS : Abgrenzung, Konsolidierung<br />

und Veränderung, München 2006<br />

Siemonsmeier, U. et al.: Gemeindehaushaltsrecht Nordrhein-Westfalen - Kommentar, Wiesbaden,<br />

2005<br />

Theisen, M.R.: Der Konzern. Betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen der Konzernunternehmung,<br />

2. Aufl., Stuttgart, 2000

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