Modellprojekt "NKF-Gesamtabschluss" - Anlagen zum - MIK NRW
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<strong>Anlagen</strong>verzeichnis<br />
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
I Fallstudien der Modellkommunen (Stand: März 2009)<br />
I.1 Landeshauptstadt Düsseldorf ............................................................................... 1-42<br />
I.2 Stadt Essen ........................................................................................................ 1-170<br />
I.3 Stadt Lippstadt ..................................................................................................... 1-66<br />
I.4 Stadt Solingen ...................................................................................................... 1-56<br />
I.5 Kreis Unna ........................................................................................................... 1-75<br />
I.6 Exkurs: Beispiel <strong>zum</strong> Wegfall der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses<br />
(Stadt Meschede) .................................................................................. 1-2<br />
II Gesamtabschlussrichtlinien der Modellkommunen<br />
II.1 Stadt Dortmund .................................................................................................. 1-112<br />
II.2 Landeshauptstadt Düsseldorf .............................................................................. 1-84<br />
II.3 Stadt Essen .......................................................................................................... 1-27<br />
II.4 Stadt Lippstadt ..................................................................................................... 1-28<br />
II.5 Stadt Solingen ...................................................................................................... 1-91<br />
II.6 Kreis Unna ........................................................................................................... 1-66<br />
III Umsetzungstagebücher der Modellkommunen<br />
III.1 Stadt Dortmund (Projektplan) ................................................................................ 1-8<br />
III.2 Landeshauptstadt Düsseldorf ................................................................................ 1-6<br />
III.3 Stadt Essen ............................................................................................................ 1-5<br />
III.4 Stadt Lippstadt ..................................................................................................... 1-12<br />
III.5 Stadt Solingen ........................................................................................................ 1-7<br />
III.6 Kreis Unna ........................................................................................................... 1-18<br />
IV Rechtsgrundlagen des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses und HGB-Regelungstexte<br />
(Stand 2002) ........................................................................................................ 1-18<br />
V Ansatz- und Bewertungsunterschiede HGB und <strong>NKF</strong> ........................................... 1-2<br />
VI Positionenrahmen für den <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss .............................................. 1-53<br />
VII Benötigte Daten zur Ableitung der Gesamtkapitalflussrechnung im Rahmen<br />
des DRS 2 ............................................................................................................... 1-4<br />
VIII Gesamtsteuerung: Stärkung der Organe ............................................................... 1-5<br />
IX Checkliste Gesamtanhang ..................................................................................... 1-4<br />
X Checkliste Gesamtlagebericht ............................................................................... 1-9<br />
XI Literaturverzeichnis ................................................................................................... 1
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Praxisleitfaden 4. Auflage<br />
Anlage I.1<br />
Fallstudie der<br />
Landeshauptstadt Düsseldorf
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Fallstudie der Landeshauptstadt Düsseldorf<br />
Stand: 20.03.2009<br />
Praxisleitfaden zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses im<br />
Neuen Kommunalen Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>)<br />
Arbeitspapier der Landeshauptstadt Düsseldorf<br />
Seite 1 von 42
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Einleitung ............................................................................................................. 3<br />
2 Organisatorische Maßnahmen ............................................................................ 4<br />
2.1 Start- und Analysephase .............................................................................. 4<br />
2.2 Konzeptionelle Phase ................................................................................... 4<br />
2.3 Umsetzungsphase ........................................................................................ 5<br />
2.4 Ergebnisphase ............................................................................................. 5<br />
3 Vereinfachungen bei der Erstellung eines Gesamtabschlusses .......................... 6<br />
3.1 Fortführung der Beteiligungsbuchwerte aus der Eröffnungsbilanz ............... 6<br />
3.2 Bilanzansätze und Bewertungsmethoden .................................................... 6<br />
4 Einführung des <strong>NKF</strong> - Gesamtabschlusses aus Sicht der LHS Düsseldorf ......... 7<br />
4.1 Vorbereitende Maßnahmen .......................................................................... 7<br />
4.1.1 Abgrenzung des örtlichen Konsolidierungskreises ................................ 7<br />
4.1.1.1 Datenerhebung .............................................................................. 7<br />
4.1.1.2 Grundlegende Rechtsnormen ........................................................ 7<br />
4.1.1.3 Ausübung eines Wahlrechts .......................................................... 9<br />
4.1.1.4 Besonderheiten bei Teilkonzernen ................................................. 9<br />
4.1.1.5 Konsolidierungskreishierarchien .................................................. 10<br />
4.1.1.6 Wesentlichkeit im <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss ................................... 11<br />
4.1.1.7 Einzelfallprüfung .......................................................................... 12<br />
4.1.2 Gesamtabschlussrichtlinie .................................................................. 16<br />
4.1.3 Konsolidierungspaket .......................................................................... 17<br />
4.1.4 Konsolidierungssoftware ..................................................................... 17<br />
4.1.4.1 Praxisbeispiel: Konsolidierungssoftware ...................................... 20<br />
4.2 Gesamtabschluss ....................................................................................... 27<br />
4.2.1 Kapitalkonsolidierung .......................................................................... 27<br />
4.2.1.1 Kapitalkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode in einem<br />
mehrstufigen Konzern unter Anwendung der Kettenkonsolidierung .............. 27<br />
4.2.2 Schuldenkonsolidierung ...................................................................... 32<br />
4.2.2.1 Praxisbeispiel ............................................................................... 33<br />
4.2.3 Zwischenergebniseliminierung ............................................................ 33<br />
4.2.4 Aufwands- und Ertragseliminierung .................................................... 34<br />
4.2.4.1 Praxisbeispiel ............................................................................... 34<br />
4.2.5 Gesamtkapitalflussrechnung ............................................................... 35<br />
4.2.6 Gesamtanhang .................................................................................... 35<br />
4.2.7 Gesamtlagebericht .............................................................................. 35<br />
4.2.8 Beteiligungsbericht .............................................................................. 35<br />
Anhang.................................................................................................................. 36<br />
Abbildung 1 ....................................................................................................... 36<br />
Abbildung 2 ....................................................................................................... 37<br />
Abbildung 3 ....................................................................................................... 38<br />
Abbildung 4 ....................................................................................................... 39<br />
Abbildung 5 ....................................................................................................... 40<br />
Seite 2 von 42
1 Einleitung<br />
Ziel des vom Innenministerium initiierten Projektes „<strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss“ ist neben<br />
der allgemeinen Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften bei fünf Modellgebietskörperschaften<br />
auch das Sammeln von praxisrelevanten Hinweisen für alle<br />
Kommunen und Kreise in Nordrhein-Westfalen. Diesem Ziel folgend, hat die Landeshauptstadt<br />
Düsseldorf die nachfolgende Fallstudie erstellt. Die Fallstudie beschreibt<br />
den Düsseldorfer Weg <strong>zum</strong> Gesamtabschluss und zeigt Schwierigkeiten auf, für die<br />
im Projekt ein Lösungsweg ermittelt wurde bzw. die im Laufe des Projektes behoben<br />
werden konnten. So stellte die Tatsache, dass die Landeshauptstadt Düsseldorf ihre<br />
formelle <strong>NKF</strong>-Eröffnungsbilanz <strong>zum</strong> Stichtag 1.1.2009 aufstellt, eine besondere Herausforderung<br />
dar. Diese Besonderheit machte es notwendig, dass einige Arbeitsschritte<br />
(z.B. Abgrenzung des Konsolidierungskreises) auf vorläufigen Werten basieren.<br />
Gleichwohl konnte bei zahlreichen Themen, wie Überleitungsrechnung und Konsolidierungspakete,<br />
auf das Know-how und die Unterstützung der starken Teilkonzerne<br />
Rheinbahn AG und Messe Düsseldorf GmbH zurückgegriffen werden. Insoweit<br />
liegt der Schwerpunkt der Fallstudie bei den genannten Teilkonzernen.<br />
Ein Probegesamtabschluss auf Basis der Daten für 2007 wird, nachdem die Landeshauptstadt<br />
eine Spezialsoftware erworben hat, gegenwärtig sukzessiv erstellt. Bis<br />
<strong>zum</strong> Projektende wird eine Probekonsolidierung voraussichtlich abgeschlossen sein<br />
und die Ergebnisse in die Fallstudie eingearbeitet werden. Wesentlich wird dabei<br />
auch die Überleitung der kameralen Werte der Landeshauptstadt Düsseldorf für 2007<br />
auf doppische Werte sein, die hilfsweise herangezogen werden.<br />
Die Beschaffung einer Konsolidierungssoftware stellt eine Besonderheit der Landeshauptstadt<br />
Düsseldorf dar. Als einzige Modellkommune hat sie das Prozedere der<br />
Ausschreibung, dem Erwerb und der Neueinrichtung durchgeführt; die Erfahrungswerte<br />
werden detailliert im Kapitel 4.1.4 beschrieben.<br />
Seite 3 von 42
2 Organisatorische Maßnahmen<br />
Bei der Landeshauptstadt Düsseldorf gliedert sich das Projekt „<strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss“<br />
in vier Phasen:<br />
1. Start- und Analysephase<br />
2. Konzeptionelle Phase<br />
3. Umsetzungsphase<br />
4. Ergebnisphase<br />
2.1 Start- und Analysephase<br />
Die Start- und Analysephase ist bereits abgeschossen und behandelte neben dem<br />
Ressourcenbedarfsplan die zeitliche, personelle und sachliche Projektplanung. So<br />
wurde vor dem Hintergrund, dass gerade der Kooperation mit städtischen Beteiligungen<br />
eine besondere Bedeutung zukommt, entschieden, den Gesamtabschluss in der<br />
Kämmerei, in der Abteilung Konzernwesen, Beteiligungs- und Finanzvermögensmanagement<br />
zu erstellen. Außerdem wurden die zuständigen Mitarbeiter neben den<br />
internen Schulungsmaßnahmen fachlich auch von außen (Neueinstellung) verstärkt.<br />
Des Weiteren wurden die Rahmen- und Strukturdaten für den Gesamtabschluss<br />
festgelegt.<br />
2.2 Konzeptionelle Phase<br />
Die konzeptionelle Phase wird bis Ende April 2009 dauern. Ein wesentlicher Bestandteil<br />
dieser Phase ist die Erarbeitung der Grundlagen und Mindestanforderungen<br />
an das Rechnungswesen für den Gesamtabschluss und die Gesamtsteuerung<br />
(Fachkonzept). Um diese Phase erfolgreich abschließen zu können, sind verschieden<br />
Arbeitsschritte erforderlich:<br />
- lokale Einzelgespräche<br />
- lokale Projektgruppensitzung<br />
- Konsolidierungssoftware<br />
- Überleitungsrechnung 2007<br />
- Positionenplan Final<br />
- Summenbilanz 2007<br />
- Konsolidierung 2007<br />
- Gesamtabschlussrichtlinie<br />
Diese Arbeitsschritte müssen natürlich zeitlich und fachlich aufeinander abgestimmt<br />
sein (siehe Darstellung der Projektphasen). In Hinblick auf die lokalen Einzelgespräche<br />
wurden folgende Termine vereinbart:<br />
Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG Do., 17.01.2008<br />
Stadtbetrieb zentrale Dienste Di., 12.02.2008<br />
Messe Düsseldorf GmbH Mi., 13.02.2008<br />
Seite 4 von 42
Stadtentwässerungsbetrieb Do., 14.02.2008<br />
Städt. Wohnungsgesellschaft Düsseldorf AG Di., 19.02.2008<br />
Multifunktionsarena ImmobilienG. mbH & Co. KG Mi., 20.02.2008<br />
Rheinbahn AG Di., 11.03.2008<br />
In diesen Einzelgesprächen wurde der Konsolidierungskreis dargestellt, der<br />
Positionenplan besprochen (Stichwort: kommunale Konzernrechnungslegung vs.<br />
HGB) und, soweit bislang nach Außen darstellbar, Sachverhalte für eine Gesamtabschlussrichtlinie<br />
vorgestellt (Stichwort: Nutzungsdauer Anlagevermögen). Des Weiteren<br />
wurde der zeitliche Ablauf (Probegesamtabschlüsse 2007 und Ausblick) besprochen.<br />
Seit April 2008 wurden mit den Tochtergesellschaften fallbezogen Termine bzw. Telefonkonferenzen<br />
durchgeführt. Hierbei wurden neben Umsetzungsproblemen auch<br />
Sachstände mit grundsätzlichen Auswirkungen aus der Projektgruppe besprochen.<br />
Im Zusammenhang mit der Beschaffung einer Konsolidierungssoftware wird auf das<br />
Kapitel 4.1.4 und die dort gemachten Ausführungen verwiesen.<br />
Die Arbeitsschritte „Überleitungsrechnung 2007“ und „Positionenplan Final“ verlaufen<br />
zeitlich parallel. Die Einarbeitung dieser Werte (Stichwort: KB II) erfolgt anschließend<br />
im Arbeitsschritt „Summenbilanz“. Danach erst kann die umfangreiche Konsolidierung<br />
erfolgen.<br />
Die Gesamtabschlussrichtlinie wird in dieser konzeptionellen Phase fertig gestellt;<br />
ausgehend von der Bilanzierungsrichtlinie der Stadt Düsseldorf werden zusätzliche<br />
Bestandteile (z. B. Anteilsliste, Konsolidierungspakete) eingearbeitet.<br />
2.3 Umsetzungsphase<br />
In der Umsetzungsphase, die bis <strong>zum</strong> 30. Juni 2009 veranschlagt wurde, erfolgt die<br />
örtliche Umsetzung des Fachkonzeptes in die Organisation und Software der Modellkommunen.<br />
Die Ergebnisse dieses Pilot-Gesamtabschlusses 2007 werden ggf. in<br />
der Gesamtabschlussrichtlinie verarbeitet.<br />
2.4 Ergebnisphase<br />
In der vierten Phase werden die Arbeitsergebnisse aus der Erprobung in allgemeingültige<br />
Vorschläge und Muster zusammengefasst. Die Erarbeitung von Empfehlungen<br />
zur Projektarbeit, zur DV-technischen und organisatorischen Umsetzung des<br />
<strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses sowie zur Gesamtsteuerung steht im Vordergrund. Die Ergebnisse<br />
werden im Abschlussbericht verarbeitet, der <strong>zum</strong> 31. Juli 2009 fertiggestellt<br />
sein soll.<br />
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3 Vereinfachungen bei der Erstellung eines Gesamtabschlusses<br />
3.1 Fortführung der Beteiligungsbuchwerte aus der Eröffnungsbilanz<br />
Die Kapitalkonsolidierung von verbundenen Betrieben wird nach der Neubewertungsmethode<br />
und die Equity-Konsolidierung von assoziierte Unternehmen nach der<br />
Buchwertmethode erfolgen. Für diesen Zweck wird für das Geschäftsjahr 2007 eine<br />
weitere Unternehmensbewertung, die u.a. stille Reserven bzw. Lasten aufdecken<br />
soll, beauftragt. Die Informationen sind von den voll zu konsolidierenden Aufgabenbereichen<br />
für die Erstellung einer KB II (KB III) zu berücksichtigen.<br />
3.2 Bilanzansätze und Bewertungsmethoden<br />
Weitere, modifizierte Regelungen für die Ausübung von Ansatz- und Bewertungswahlrechten<br />
bzw. Pflichten stehen gegenwärtig zur abschließenden Beurteilung<br />
durch die Projektleitung, das Innenministerium <strong>NRW</strong> und die Projektteilnehmer.<br />
Zahlreiche Sachverhalte, von deren Klärung bislang ausgegangen war, stehen auf<br />
dem Prüfstand. So u.a. die Übernahme der Nutzungsdauern für das Sachvermögen<br />
des Stadtentwässerungsbetriebes lt. KAG.<br />
Seite 6 von 42
4 Einführung des <strong>NKF</strong> - Gesamtabschlusses aus Sicht der<br />
LHS Düsseldorf<br />
Die Aufstellung des Gesamtabschlusses ist umfangreich und je nach Größe eines<br />
kommunalen Konzerns mit einem hohen Aufwand verbunden. Kosten und Komplexität<br />
werden determiniert durch<br />
- die Größe des Konzerns bzw. des Konsolidierungskreises,<br />
- die Qualität der Konzerngesellschaften,<br />
- die Wahl der technischen Umsetzung (Software),<br />
- die Wahl der organisatorischen Umsetzung (zentrale / dezentrale Konzernbuchhaltung)<br />
und<br />
- die Disziplin der Konzerngesellschaften (Zeitplan, Saldenabstimmung, Übermittlung).<br />
Die Aufstellung des ersten Gesamtabschlusses bedarf einer intensiven Vorlaufphase<br />
und einer engen Zusammenarbeit mit den Konzerngesellschaften. Aus diesem<br />
Grund wurde, wie bereits unter Kapitel 2.1 erwähnt, die Zuständigkeit für die Erstellung<br />
des Gesamtschlusses in der Kämmerei, in der Abteilung Konzernwesen, Beteiligungs-<br />
und Finanzvermögensmanagement angesiedelt.<br />
Im Folgenden wird das Verfahren zur Aufstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses<br />
aus Sicht der Landeshauptstadt Düsseldorf aufgezeigt. Weitere Beispiele<br />
werden zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt.<br />
4.1 Vorbereitende Maßnahmen<br />
4.1.1 Abgrenzung des örtlichen Konsolidierungskreises<br />
4.1.1.1 Datenerhebung<br />
Hilfreich für die Abgrenzung des Konsolidierungskreises war für die Landeshauptstadt<br />
Düsseldorf die Übernahme des Organigramms (siehe Abb. 1) aus dem Beteiligungsbericht,<br />
das sämtliche Beteiligungen sowie prozentuale Verflechtungen innerhalb<br />
des „Konzerns Kommune“ aufführt und somit die weiteren Abgrenzungsschritte<br />
erleichtert.<br />
4.1.1.2 Grundlegende Rechtsnormen<br />
In einem ersten Abgrenzungsschritt wurden die Beteiligungen dahingehend untersucht,<br />
inwieweit folgende Kriterien zutreffen:<br />
� Handelt es sich bei dem vAB um ein „Konzernunternehmen“ gem. § 116 GO<br />
<strong>NRW</strong> i.V.m. §§ 49 bis 51 GemHVO <strong>NRW</strong> sowie §§ 300 bis 309 HGB?<br />
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• Hierzu zählen grundsätzlich alle vAB in öffentlich-rechtlicher oder privatwirtschaftlicher<br />
Form<br />
• Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts sind einzubeziehen, sofern<br />
1. sie unter der einheitlichen Leitung der Kommune stehen oder<br />
2. die Kommune auf sie eine beherrschende Kontrolle (sogenanntes Kontrollkonzept)<br />
ausübt.<br />
• vAB sind einzubeziehen, wenn sie für die Erfüllung der Verpflichtung, ein den<br />
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,<br />
Ertrags- und Finanzlage der Kommune zu vermitteln, von Bedeutung sind.<br />
Dies ist (widerlegbar, s.u.) gegeben bei<br />
1. vAB, die mit der Kommune eine Rechtseinheit bilden bzw. rechtlich<br />
selbstständige Organisationseinheiten und Vermögensmassen mit<br />
Nennkapital sind, an denen die Kommunen eine Beteiligung hält,<br />
2. Anstalten, die von der Kommune auf Grundlage der Verordnung über<br />
kommunale Unternehmen und Einrichtungen als AöR getragen werden,<br />
3. Zweckverbände,<br />
4. rechtlich selbstständige kommunale Stiftungen,<br />
5. sonstige rechtlich selbstständige Aufgabenträger, deren finanzielle<br />
Existenz aufgrund rechtlicher Verpflichtung wesentlich durch die Kommune<br />
gesichert wird<br />
� Eine Ausnahmekonvention besteht bei Sparkassen. Die Stadtsparkasse bzw. der<br />
Stadtsparkassenkonzern werden weder in den Einzelabschluss noch in den Gesamtabschluss<br />
aufgenommen. Ferner gelten die Rechte der Stadtsparkasse nicht<br />
als dem „Konzern Kommune“ zustehende Rechte. Insofern sind Beteiligungskonstellationen,<br />
in denen die Kommune und die Stadtsparkasse Gesellschafter/Aktionäre<br />
sind, wie folgt zu behandeln:<br />
An der Städt. Wohnungsgesellschaft Düsseldorf AG ist die Landeshauptstadt<br />
Düsseldorf mit 74,01 % und die Stadtsparkasse Düsseldorf mit 25,99 % beteiligt.<br />
In den Gesamtabschluss der Landeshauptstadt Düsseldorf wird die Städt. Wohnungsgesellschaft<br />
Düsseldorf AG als verbundenes Unternehmen mit 74,01 % voll<br />
konsolidiert; ein Ausgleichsposten für die Anteile der Stadtsparkasse Düsseldorf<br />
als fremder Gesellschafter wird gem. § 50 Abs. 1 und Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong><br />
i.V.m. § 307 HGB korrektiv angesetzt.<br />
� Oben genannte vAB müssen in den Gesamtabschluss nicht einbezogen werden,<br />
sofern sie für die Verpflichtung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune zu<br />
vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind. Dies ist im Gesamtanhang zu erläutern.<br />
Sofern die Abgrenzungskriterien negativ beurteilt wurden - mit der Folge, dass kein<br />
verbundenes Unternehmen vorliegt -, sind solche Beteiligungen aus dem Konsolidierungskreis<br />
entfernt worden,<br />
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o auf die aufgrund ihrer unmittelbaren – unter 20 % liegenden - Beteiligungshöhe<br />
(Düsseldorfer Künstleratelier GmbH, aquabench GmbH, VkA, ekz) kein<br />
entsprechender maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann;<br />
o die Untergesellschaften eines verbundenen Unternehmens sind und eine<br />
„Konzern-Beteiligungsquote“ von unter 20 % aufweisen (Beteiligungen der<br />
Rheinbahn AG: RW-Holding AG, beka ebusiness GmbH, BEKA; Beteiligung<br />
der Zukunftswerkstatt Düsseldorf GmbH: Ausbildungs- und Qualifizierungszentrum<br />
GmbH);<br />
o die Untergesellschaften eines assoziierten Unternehmens sind (Beteiligungen<br />
der Flughafen Düsseldorf GmbH, der Stadtwerke Düsseldorf AG, der Sana<br />
Kliniken Düsseldorf GmbH, der Deutsche Oper am Rhein, der Regionale<br />
Bahngesellschaft mbH, der Lokalradio GmbH & Co. KG).<br />
Danach wurde der Konsolidierungskreis um die städtischen Eigenbetriebe (Stadtentwässerungsbetrieb,<br />
Stadtbetrieb zentrale Dienste), den Zweckverband Unterbacher<br />
See und um eine mittelbare Beteiligung der Messe Düsseldorf GmbH (Brno INN<br />
a.s.) erweitert, so dass nun der Kreis der Beteiligungsgesellschaften, die vor der<br />
eingehenden Prüfung der Wesentlichkeit gem. § 296 Abs. 2 HGB im Wege der Vollkonsolidierung<br />
bzw. der Equity-Methode in den Gesamtabschluss einbezogen werden,<br />
vollständig gezeigt werden konnte (s. Abb. 2).<br />
4.1.1.3 Ausübung eines Wahlrechts<br />
Für den zweiten Abgrenzungsschritt wurde ein Prüfraster, das als Basis die Jahresabschlüsse<br />
2007 der voll zu konsolidierenden Unternehmen enthält, herangezogen.<br />
Die auf diesem Weg ermittelte Gesamtbilanzsumme (brutto) wurde ins Verhältnis zur<br />
Summe der Einzelbilanzen bzw. aggregierten Größen der Unternehmen gesetzt, die<br />
vermeintlich von untergeordneter Bedeutung sind (Bädergesellschaft Düsseldorf<br />
mbH, Werkstatt für angepasste Arbeit GmbH, Multifunktionsarena Immobilien-<br />
Verwaltungs-GmbH, Zukunftswerkstatt Düsseldorf GmbH, Jugendberufshilfe Düsseldorf<br />
gGmbH, Düsseldorf Marketing & Tourismus GmbH, Düsseldorf Congress- und<br />
Veranstaltungsgesellschaft mbH, Kunsthalle Düsseldorf GmbH, Zweckverband Unterbacher<br />
See).<br />
Die ins Verhältnis zur Summenbilanz gesetzten Kenngrößen lagen deutlich unter der<br />
im Projekt als Richtgröße deklarierten Prozentgröße von 3 %. Die genannten Unternehmen<br />
wurden aus dem Konsolidierungskreis eliminiert.<br />
4.1.1.4 Besonderheiten bei Teilkonzernen<br />
Neben der Eliminierung von „untergeordneten“ Unternehmen wurden die Teilkonzerne<br />
Rheinbahn AG und Messe Düsseldorf GmbH dahingehend untersucht, ob zwischen<br />
den Beteiligungen der genannten Unternehmen, die voll zu konsolidieren wären,<br />
und anderen Konzerngesellschaften des „Konzerns Landeshauptstadt Düsseldorf“<br />
Leistungsbeziehungen bestehen.<br />
Seite 9 von 42
Hierzu wurde von Verantwortlichen der genannten Teilkonzerne mitgeteilt, dass Leistungsbeziehungen<br />
nur innerhalb des Teilkonzerns bestehen und diese bereits im<br />
Rahmen der Konzernbilanzerstellung eliminiert worden sind. Insofern sind aus kommunaler<br />
Konzernsicht die beiden Teilkonzerne wie jeweils ein einziges Unternehmen<br />
zu sehen.<br />
Dieser Sachverhalt führte dazu, dass für die Erstellung des Gesamtabschlusses, der<br />
gemeinhin auf Basis der Einzelabschlüsse aufgestellt wird, im Falle der Rheinbahn<br />
AG und der Messe Düsseldorf GmbH auf den entsprechenden Konzernabschluss<br />
aufgesetzt wird. Dies bedeutet, dass die Konsolidierungsmaßnahmen (Kapital-,<br />
Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung usw.) auf Basis der Konzernabschlüsse<br />
durchgeführt werden können.<br />
Der Teilkonzern Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG führt gegenwärtig Gesellschaften,<br />
deren Bedeutung für die Gesamtlage und damit für die Einbeziehung in<br />
den Konsolidierungskreis noch nicht abschließend festgelegt worden ist. Die abschließende<br />
Prüfung erfolgt in 2009.<br />
Die dargestellten Abgrenzungsmaßnahmen führen zu dem Konsolidierungskreis wie<br />
in Abb. 3 abgebildet.<br />
Darüber hinaus zeigt sich beim Eigenbetrieb Stadtbetrieb zentrale Dienste, dass er<br />
für die für die Verpflichtung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild<br />
der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des „Konzerns Landeshauptstadt<br />
Düsseldorf“ von untergeordneter Bedeutung ist. Hierzu wurde exemplarische<br />
eine Einzelfallprüfung durchgeführt, die im Kapitel 4.1.1.7 dargestellt wird.<br />
Dies berücksichtigend stellt sich der Konsolidierungskreis wie in Abb. 4 dar. Die Abbildungen<br />
stellen den bislang von der Landeshauptstadt Düsseldorf beschritten Weg<br />
der Abgrenzung des Konsolidierungskreises dar. Nach Vorliegen der Eröffnungsbilanz<br />
der Stadt <strong>zum</strong> 1.1.2009 werden die Abgrenzungsmaßnahmen mit den testierten<br />
Wirtschaftsdaten 2008 der vAB erneut vorgenommen und dem örtlichen Rechnungsprüfungsamt<br />
zur Würdigung und Stellungnahme vorgelegt.<br />
Der Vollständigkeit halber ist noch darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Aufstellung<br />
des Gesamtabschlusses das Verbot der Einbeziehung keine Relevanz hat (vgl.<br />
§ 295 HGB a.F.).<br />
4.1.1.5 Konsolidierungskreishierarchien<br />
Wie eingangs beschrieben, ist es für die späteren Konsolidierungsschritte elementar,<br />
den Konsolidierungskreisen bestimmte Hierarchien zuzuordnen. An oberster Stelle<br />
muss eine Gesamtkonzernsicht stehen (weitester Konsolidierungskreis aus Sicht der<br />
jeweiligen Gebietskörperschaft). Unterhalb dieser Ebene können weitere Konsolidierungskreise<br />
hierarchisch oder parallel eingerichtet werden. Das Ordnungsmerkmal<br />
des Konsolidierungskreises dient dabei dem Zweck, bestimmte weitere Merkmale<br />
zuzuordnen, beispielsweise den Datentransfer oder bestimmte Konsolidierungsme-<br />
Seite 10 von 42
thoden betreffend. Die Abgrenzung in bzw. Zuordnung von Hierarchien ist bei der<br />
Landeshauptstadt Düsseldorf bislang noch nicht abschließend erfolgt.<br />
4.1.1.6 Wesentlichkeit im <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Gem. § 116 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong> muss ein vAB nicht in den Gesamtabschluss einbezogen<br />
werden, sofern er für die Verpflichtung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der<br />
Kommune zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung ist (Einzelfallbetrachtung).<br />
Die Prüfung, dass kein wesentlicher Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des „Konzern<br />
Kommune“ besteht, muss dabei für alle eventuell nicht einzubeziehenden vAB<br />
zusammen vorgenommen werden; sollte die Prüfung zu einer Nicht-Einbeziehung<br />
von vAB führen, so ist dies im Gesamtanhang zu erläutern.<br />
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat bei folgenden Unternehmen, die für die Aufstellung<br />
des Gesamtabschlusses vermeintlich von untergeordneter Bedeutung sind, eine<br />
Prüfung der Wesentlichkeit vorgenommen:<br />
- Werkstatt für angepasste Arbeit GmbH<br />
- Zukunftswerkstatt Düsseldorf GmbH<br />
- Düsseldorf Congress- und Veranstaltungsgesellschaft mbH<br />
- Düsseldorf Marketing & Tourismus GmbH<br />
- Kunsthalle Düsseldorf GmbH<br />
- Jugendberufshilfe Düsseldorf gGmbH<br />
Dabei wurde folgendes „Näherungsmodell“ vorgeschlagen: Die Kriterien sind anhand<br />
der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage abzuleiten. Orientierungsgrößen<br />
im Einzelnen können sein:<br />
Vermögenslage:<br />
o Anlagevermögen<br />
Das Anlagevermögen der Unternehmen, die bei der Landeshauptstadt Düsseldorf<br />
vermeintlich von untergeordneter Bedeutung sind, beträgt summiert rd. 17.037<br />
TEUR. Wird dieser Wert ins Verhältnis <strong>zum</strong> Anlagevermögen des Gesamtabschlusses<br />
(rd. 12.402.362 TEUR) gesetzt, ergibt sich ein prozentualer Anteil von 0,1 %. Der<br />
Einfluss der „untergeordneten“ Unternehmen auf die Vermögenslage des Gesamtabschlusses<br />
kann somit als nicht wesentlich eingestuft werden.<br />
o Bilanzsumme<br />
Wie im zweiten Abgrenzungsschritt (vgl. 4.1.1.3) beschrieben, ergibt sich ein ähnlich<br />
geringes Ergebnis von 0,3 %, wenn die Gesamtbilanzsumme (rd. 13.669.264 TEUR)<br />
ins Verhältnis zur Summe der Einzelbilanzen der Unternehmen (rd. 39.753 TEUR)<br />
gesetzt wird. Auch hier kann der Einfluss auf die Vermögenslage des Gesamtabschlusses<br />
als nicht wesentlich eingestuft werden.<br />
Seite 11 von 42
Schuldenlage:<br />
o Verbindlichkeiten<br />
Die Verbindlichkeiten der Unternehmen, die bei der Landeshauptstadt Düsseldorf<br />
vermeintlich von untergeordneter Bedeutung sind, betragen summiert rd. 16.952<br />
TEUR. Wird dieser Wert ins Verhältnis zu den Verbindlichkeiten des Gesamtabschlusses<br />
(rd. 1.736.775 TEUR) gesetzt, ergibt sich ein prozentualer Anteil von<br />
1,0 %. Der Einfluss der „untergeordneten“ Unternehmen auf die Schuldenlage des<br />
Gesamtabschlusses kann somit als nicht wesentlich eingestuft werden.<br />
Ertragslage:<br />
o Ordentliche Erträge<br />
o Personalaufwand<br />
o Abschreibungen<br />
Finanzlage:<br />
o Investitionen<br />
o Salden aus der Kapitalflussrechnung<br />
- Cash Flow<br />
- Investitionstätigkeit<br />
- Finanzierungstätigkeit<br />
Aufgrund des Fehlens von validen Wirtschaftsdaten wurden keine Verhältniszahlen<br />
für die Ertrags- bzw. Finanzlage gebildet. Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen,<br />
dass eine untergeordnete Bedeutung bei Verhältniszahlen unter 3,0 % vorliegt.<br />
Bei der Abgrenzung des Konsolidierungskreises der Landeshauptstadt Düsseldorf<br />
wurde bereits erwähnt, dass auch eine vereinfachte Kapitalkonsolidierung und der<br />
anschließende Vergleich der Gesamtbilanzsumme mit der Summe der Einzelbilanzen<br />
der Unternehmen, die vermutlich von untergeordneter Bedeutung sind, eine<br />
Orientierungsgröße sein kann.<br />
Oftmals werden bei privatwirtschaftlichen Unternehmen Schwellenwerte von 3 % bis<br />
5 % der Ergebnisse (summiert) von allen Gesellschaften, die von untergeordneter<br />
Bedeutung sind, als Maßgröße angesetzt, ob ein Tochterunternehmen in den Konzernabschluss<br />
einbezogen wird oder nicht. Infolgedessen ist eine Veränderung dieser<br />
Maßgröße von 5 % oder mehr dann ganz bestimmt als wesentlich anzusehen. 1<br />
4.1.1.7 Einzelfallprüfung<br />
Die Einzelfallprüfung ist - insoweit liegt eine Besonderheit vor - für den Eigenbetrieb<br />
„Stadtbetrieb zentrale Dienste“ durchgeführt und in der nachfolgend dargestellten<br />
Form an die Gemeindeprüfungsanstalt <strong>NRW</strong> mit der Bitte um Sachverhaltsprüfung<br />
gesandt worden.<br />
1 Konzernbilanzen, 7. überarbeitete Aufl., Studienausgabe von Baetge Kirsch Thiele, Seite 134f.<br />
Seite 12 von 42
SzD - Stadtbetrieb zentrale Dienste<br />
Ertrag - gesamt - 30.855<br />
(davon gg. Stadt) 30.676<br />
Aufwand - gesamt - 30.855<br />
(davon gg. Stadt) 1.141<br />
Fall 1: SzD wird vollkonsolidiert<br />
Nach Verrechnung von konzerninternem<br />
Ertrag und Aufwand sind im Teil-Gesamtergebnis<br />
Erträge i.H.v. 179<br />
und<br />
Aufwendungen i.H.v. 29.714<br />
enthalten.<br />
Konsolidierungswahlrecht: Einzelfallprüfung des SzD<br />
(Beträge jew eils in TEUR)<br />
Stadt<br />
Ertrag aus Leistungsbeziehungen<br />
mit SzD 1.141<br />
Aufwand aus Leistungsbeziehungen<br />
mit SzD 30.676<br />
Fall 2: SzD wird nicht vollkonsolidiert<br />
Im Teil-Gesamtergebnis sind<br />
Erträge i.H.v. 1.141<br />
und<br />
Aufwendungen i.H.v. 30.676<br />
enthalten.<br />
Unterschiedsbetrag = 0<br />
Der SzD hat keinen Einfluss auf die Gesamtertragslage<br />
und braucht nicht voll konsolidiert zu werden.<br />
Seite 13 von 42
Konsolidierungswahlrecht: Einzelfallprüfung des SzD<br />
(Beträge jew eils in TEUR)<br />
Für den (Teilkonzern) „Stadt/SzD“ ist nachfolgend eine vereinfachte - auf dem<br />
Prüfungsbericht des SzD und der vorläufigen Eröffnungsbilanz der Stadt<br />
basierende - Kapital- und Schuldenkonsolidierung vorgenommen worden.<br />
Der Wertansatz des SzD entspricht dem Eigenkapital.<br />
Fall 1: SzD wird vollkonsolidiert<br />
Die Teil-Gesamtbilanzsumme beträgt<br />
nach den Konsolidierungsmaßnahmen<br />
Stadt SzD Summe S H Gesamtbilanz<br />
SAV 9.384.000 71 9.384.071 9.384.071<br />
FA 1.986.000 1.986.000 113 1.985.887<br />
(davon Stadt/SzD) 113<br />
UV 492.000 7.246 499.246 14.976 484.270<br />
(davon Stadt/SzD) (7.811) (7.165)<br />
Kasse 162.000 3.132 165.132 165.132<br />
RAP 14.000 1.021 15.021 1.021 14.000<br />
(davon Stadt/SzD) (1.021)<br />
Summe 12.038.000 11.470 12.049.470 12.033.360<br />
EK 9.902.000 113 9.902.113 113 9.902.000<br />
RSt 919.000 2.094 921.094 921.094<br />
Verb./RAP 1.217.000 9.263 1.226.263 15.997 1.210.266<br />
(davon Stadt/SzD) (8.186) (7.811)<br />
Summe 12.038.000 11.470 12.049.470 16.110 16.110 12.033.360<br />
12.033.360 .<br />
Unterschiedsbetrag = 4.640<br />
Verhältnis = 0,04%<br />
Fall 2: SzD wird nicht vollkonsolidiert<br />
Die Teil-Gesamtbilanzsumme entspricht<br />
der Bilanzsumme der Stadt =<br />
12.038.000 .<br />
Der SzD ist für die Vemögens- und Schuldenlage unwesentlich.<br />
Seite 14 von 42
Konsolidierungswahlrecht: Einzelfallprüfung des SzD<br />
(Beträge jew eils in TEUR)<br />
Der SzD bindet nur geringfügig Kapital als Sachanlagevermögen.<br />
(Bilanz: SAV = 71)<br />
Neue Anschaffungen sind gegenwärtig und werden voraussichtlich<br />
auch nicht in der Zukunft in größerem Umfang vorgenommen.<br />
Die Abschreibungen belaufen sich auf 40 (GwG = 21).<br />
Der Kassenbestand beträgt 3.132.<br />
Fall 1: SzD wird vollkonsolidiert<br />
Die Kapitalflussrechnung wird nach<br />
den Konsolidierungsmaßnahmen erstellt.<br />
Der Einfluss des SzD zeigt sich<br />
vereinfacht im Bestand i.H.v<br />
3.132 .<br />
Unterschiedsbetrag = 3.132<br />
Fall 2: SzD wird nicht vollkonsolidiert<br />
Ein Ausweis in Kapitalflussrechnung<br />
erfolgt nicht.<br />
Der SzD kann für die Finanzlage des Konzern<br />
LH Düsseldorf als unwesentlich eingestuft werden.<br />
Die Gemeindeprüfungsanstalt hat der Vorgehensweise und damit der Eliminierung<br />
des SzD mit dem Hinweis der jährlich wiederkehrenden Prüfung zugestimmt.<br />
0<br />
Seite 15 von 42
4.1.2 Gesamtabschlussrichtlinie<br />
Die Gesamtabschlussrichtlinie als bedeutender Baustein zur Vereinheitlichung und<br />
damit zur Vereinfachung der Aufstellung des Gesamtabschlusses wird gegenwärtig<br />
aufgestellt. Die Richtlinie setzt auf der Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie für die<br />
kommunale Buchführung auf.<br />
Ausgehend von den Darstellungen im „Praxisleitfaden zur Aufstellung eines <strong>NKF</strong>-<br />
Gesamtabschlusses“ wurde folgende Gesamtabschlussrichtlinie formuliert:<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Einleitung<br />
Aufgabe und Zweck der Gesamtabschlussrichtlinie<br />
Grundlagen<br />
I. Geltungsbereich<br />
II. Rechtliche Grundlagen<br />
III. Bestandteile des Gesamtabschlusses<br />
IV. Organisatorische Grundlagen<br />
Grundsätze ordnungsgemäßer Gesamtrechnungslegung (GoG)<br />
I. Grundsatz der Beachtung der Generalnorm<br />
II. Grundsatz zur Beachtung der Einheitstheorie<br />
III. Grundsatz der Vollständigkeit<br />
IV. Grundsatz der Stetigkeit<br />
V. Grundsatz der Einheitlichkeit<br />
Konsolidierungsrichtlinie<br />
I. Konsolidierungskreis<br />
II. Konsolidierungsrichtlinien<br />
(1) Kapitalkonsolidierung<br />
(2) Schuldenkonsolidierung<br />
(3) Zwischenergebniseliminierung<br />
(4) Aufwands- und Ertragseliminierung<br />
Latente Steuern<br />
<strong>Anlagen</strong><br />
I. Beteiligungsverzeichnis<br />
II. Postenbeschreibung für den Gesamtabschluss<br />
III. Konsolidierungsvorbereitende Maßnahmen<br />
IV. Terminplan<br />
V. Personelle Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten<br />
VI. Konsolidierungspaket<br />
Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Saldenabstimmung zwischen den verselbstständigten<br />
Aufgabenbereichen, die der Abstimmung von konzerninternen Leistungsverflechtungen<br />
dient und somit auch eine reibungslose Übernahme der Kommunalbilanzen<br />
II (KB II) gewährleistet.<br />
Die Gesamtabschlussrichtlinie steht im Kontext mit dem Einsatz der Konsolidierungssoftware.<br />
Seite 16 von 42
4.1.3 Konsolidierungspaket<br />
Als wichtiger Bestandteil der Gesamtabschlussrichtlinie - aufgrund seiner Bedeutung<br />
hier herausgestellt - ist das Konsolidierungspaket (konsolidierungstechnischer Formularsatz),<br />
das als Anlage den Richtlinien beigefügt wird und für die Durchführung<br />
der Konsolidierungsmaßnahmen einheitlich von allen voll zu konsolidierenden Betriebe<br />
ausgefüllt werden muss.<br />
Wesentliche Inhalte des Konsolidierungspakets sind:<br />
- Aktueller Konsolidierungskreis und Übersicht der verbundenen, assoziierten<br />
Betriebe sowie Beteiligungen<br />
- Einzelbilanzen (KB II)<br />
- Ergebnisrechnungen<br />
- konzerninterne Leistungsbeziehungen<br />
- <strong>Anlagen</strong>bewegungen<br />
- Entwicklung des Forderungsbestandes<br />
- Entwicklung der Rückstellungen<br />
- Entwicklung der Verbindlichkeiten – untergliedert nach Fristigkeiten –<br />
(in Vorbereitung)<br />
- Anhangsinformationen / Abweichungen von (Konzern-) Ausweis- und Bewertungsvorschriften<br />
- Wesentliche Geschäftsvorfälle / Risiken<br />
Über das auf Excel basierende Konsolidierungspaket werden die Werte der KB II (KB<br />
III), die Leistungsbeziehungen zu Konzerngesellschaften und die notwendigen Angaben<br />
zu den Konzernspiegeln (Verbindlichkeiten usw.) jährlich abgefragt. Die Datenmigration<br />
erfolgt über Schnittstellen bzw. Makros.<br />
4.1.4 Konsolidierungssoftware<br />
Die Frage nach einer Konsolidierungssoftware wurde bei der Landeshauptstadt Düsseldorf<br />
erstmals im Zusammenhang mit der Abgrenzung des Konsolidierungskreises<br />
gestellt. Die Größe des Konsolidierungskreises diente als Entscheidungsgrundlage,<br />
ob eine spezielle Konsolidierungssoftware erforderlich ist oder ob eine selbstgeschaffene<br />
Excel-Lösung ausreicht. Befragungen der verbundenen Teilkonzerne gab Ausschluss<br />
über verschiedene Konsolidierungssoftware und letztendlich entschied man<br />
sich aus Gründen der Dokumentation, der Sicherheit und der Arbeitserleichterung für<br />
den Weg der Beschaffung einer Spezialsoftware.<br />
Für weitere Maßnahmen waren im Vorfeld folgende Fragestellungen zu klären:<br />
- Besteht die Notwendigkeit einer Ausschreibung?<br />
- Wer bietet Konsolidierungssoftware an?<br />
- Gibt es ggf. bereits Konsolidierungssoftware für Kommunen?<br />
Seite 17 von 42
Ausschreibung<br />
Eine Recherche bei den verbundenen Teilkonzernen ergab, dass eine nationale<br />
Ausschreibung, d.h. Vergabe von Leistungen bis 206 TEUR, für ausreichend zu erachten<br />
sei.<br />
Anbieter<br />
Für die Abgrenzung der Anbieter von Konsolidierungssoftware wurde im Internet recherchiert.<br />
Beweggrund für die Ermittlung aller Anbieter auf nationaler Ebene war die<br />
Absicht einer beschränkten Ausschreibung.<br />
Im Ergebnis konnte die Zahl der Anbieter in Deutschland nicht abschließend ermittelt<br />
werden, so dass der unmittelbare Weg einer beschränkten Ausschreibung aufgrund<br />
von vermeintlichen Vergabefehlern nicht beschritten wurde.<br />
Konsolidierungssoftware für Kommunen<br />
Die Frage nach einer kommunal ausgerichteten Konsolidierungssoftware konnte vor<br />
dem Hintergrund der Aktualität (erstmalige Aufstellung des Gesamtabschlusses <strong>zum</strong><br />
31. Dezember 2010) mit <strong>zum</strong>indest „gegenwärtig nicht vorhanden“ beantwortet werden.<br />
Als Lösungsansatz für die weitere Vorgehensweise wurde in Abstimmung mit der<br />
Vergabestelle entschieden, einen Teilnahmewettbewerb durchzuführen, dem im Anschluss<br />
eine beschränkte Ausschreibung folgen sollte.<br />
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wurde die avisierte Leistung für die Landeshauptstadt<br />
Düsseldorf, d.h. Konzerngröße, Betätigungsfelder etc., und das erwartete<br />
Anforderungsprofil des Anbieters hinsichtlich Qualifikation und systemtechnischer<br />
Anforderungen beschrieben. Der Teilnahmewettbewerb wurde im September 2007<br />
durchgeführt. Als Ergebnis sind drei qualifizierte Anbieter aus dem Wettbewerb hervorgegangen.<br />
Bevor im nächsten Schritt die beschränkte Ausschreibung den potenziellen Anbietern<br />
zugesandt werden konnte, war das Anforderungsprofil der Software intern zu definieren.<br />
Dieser Prozess war begleitet von offenen, bislang im Projekt nicht geklärten<br />
Sachverhalten. Als Ergebnis konnte ein Fragenkatalog (siehe Abb. 5) generiert werden,<br />
der ein wichtiger Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen wurde.<br />
Sowohl die bisher genannten als auch die weiteren Arbeitsschritte zur Beschaffung<br />
einer Konsolidierungssoftware verursachten Probleme hinsichtlich der zeitlichen Umsetzung<br />
des Projekts. Folgende Zeittafel soll dies verdeutlichen:<br />
Sachverhalt Zeitpunkt<br />
erste Kontaktaufnahme mit der Vergabestelle<br />
und Beauftragung der Beschaffung<br />
einer Konsolidierungssoftware<br />
Recherche etc.<br />
Oktober 2006<br />
Entscheidung einen Teilnahmewettbe- Februar 2007<br />
Seite 18 von 42
werb mit anschließender beschränkter<br />
Ausschreibung durchzuführen<br />
Erstellung Text für den Teilnahmewettbewerb<br />
Beauftragung der Vergabestelle, einen<br />
Teilnahmewettbewerb durchzuführen<br />
Erstellung Leistungsverzeichnis / Fragenkatalog<br />
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots<br />
(Versand der Ausschreibungsunterlagen)<br />
Auswertung der Angebote durch Vergabestelle<br />
September 2007<br />
Juli 2008<br />
Zuschlagserteilung an IDL GmbH Oktober 20008<br />
Zertifizierung durch ITK Rheinland etc. ab Zuschlagserteilung – noch nicht abgeschlossen<br />
Installation Software (Testversion) und<br />
erste Schulung<br />
Februar 2009<br />
Aus der Darstellung wird ersichtlich, dass die Erstellung des Leistungsverzeichnisses<br />
einige Zeit in Anspruch genommen hat. Dies lag u. a. daran, dass nicht nur die<br />
Kämmerei, Abteilung Konzernwesen, Beteiligungs- und Finanzvermögensmanagement,<br />
ihr Anforderungsprofil definieren, sondern auch das Hauptamt / Vergabestelle<br />
sämtliche systemtechnische Voraussetzung prüfen musste. Nicht zuletzt musste<br />
auch eine Abstimmung der verschiedenen Ämter erfolgen.<br />
Ein weiterer wesentlicher Zeitfaktor stellt die Zertifizierung der Konsolidierungssoftware<br />
durch die Landeshauptstadt Düsseldorf dar. Hierbei durchläuft die Spezialsoftware<br />
verschiedene Überprüfungen. So wird die ITK Rheinland, die allgemeine Datenverarbeitung,<br />
die Arbeitssicherheit, Datenschutz sowie Personalrat zur Aussage<br />
gebeten. Die Konsolidierungssoftware läuft gegenwärtig im Testbetrieb. Die Ergebnisse<br />
können jedoch <strong>zum</strong> Zeitpunkt des Echtbetriebes überspielt werden.<br />
Bei der Implementierung erwies es sich als Vorteil, dass die Konsolidierungssoftware<br />
bereits bei einer städtischen Tochter, der Messe Düsseldorf GmbH, im Einsatz war<br />
und somit auf vorhandenes Know-how zurückgegriffen werden konnte; Problemstellungen<br />
konnten schneller gelöst werden. Die Konsolidierungssoftware zeigt in zahlreichen<br />
Bereichen eine hohe Affinität zu MS-Excel. Zahlreiche vorbereitende Eingaben<br />
(i.e.L. Stammdaten wie z.B. Einrichtung Positionenplan, Konten-<br />
/Positionenzuordnung) können so schnell und „unkompliziert“ durchgeführt werden<br />
und erleichtert somit zusätzlich den Einstieg in der Nutzung der Software.<br />
Nachfolgende Darstellungen sollen einen kurzen Einblick in die Ersteinrichtung der<br />
Software und erste Arbeitsschritte geben.<br />
Seite 19 von 42
4.1.4.1 Praxisbeispiel: Konsolidierungssoftware<br />
Die Vorarbeiten für die Einrichtung von Stammdaten können nahezu vollständig in<br />
MS-Excel vorbereitet werden (Abb. Vorarbeiten) und über einen sogenannten Connector<br />
in das Hauptprogramm eingelesen werden (Abb. Einlesen).<br />
Das Ergebnis kann unmittelbar eingesehen und ggf. manuell bzw. online weiter modifiziert<br />
werden (Abb. Positionenplan).<br />
Abb. Vorarbeiten<br />
Seite 20 von 42
Abb. Einlesen<br />
Seite 21 von 42
Abb. Positionenplan<br />
Abb. Positionen-/Konten-Zuordnung<br />
Seite 22 von 42
Nach dem Einrichten der Stammdaten können die Wirtschaftsdaten der Unternehmen<br />
online bzw. manuell in das Hauptprogramm eingegeben werden (Abb. Datenerfassung)<br />
oder ebenfalls über Excel – in Verbindung mit dem Connector – erfasst<br />
(Abb. Erfassungsformular)<br />
Abb. Datenerfassung<br />
Der Anwender erhält bei einer Eingabe über das Excel-Erfassungsformular ein sofortiges<br />
„Feedback“ seiner Eingabe hinsichtlich einer möglichen Fehleingabe. In der<br />
Abbildung „Erfassungsformular“ wird eine Differenz ausgewiesen, da lediglich auf der<br />
Aktivseite eine Eingabe vorgenommen wurde. Es fehlt ein entsprechender Eintrag<br />
auf der Passivseite.<br />
Die konzerninternen Leistungsbeziehungen sowie die Unternehmensspiegel können<br />
ebenfalls (siehe Abbildungen) über Erfassungsformulare komfortable eingegeben<br />
werden.<br />
Seite 23 von 42
Abb. Erfassungsformular<br />
Abb. Erfassungsformular - Leistungsbeziehungen im Konzern -<br />
Seite 24 von 42
Abb. Erfassungsformular - Unternehmensspiegel<br />
Seite 25 von 42
Abb. Einzelabschlussmonitor<br />
Abb. Report<br />
Seite 26 von 42
4.2 Gesamtabschluss<br />
4.2.1 Kapitalkonsolidierung<br />
Die Kapitalkonsolidierung wird nach der Neubewertungsmethode und die Equity-<br />
Konsolidierung nach der Buchwertmethode erfolgen.<br />
4.2.1.1 Kapitalkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode in einem<br />
mehrstufigen Konzern unter Anwendung der Kettenkonsolidierung<br />
Die Kapitalkonsolidierung eines mehrstufigen Teilkonzerns wird bei Anwendung der<br />
Kettenkonsolidierung stufenweise, beginnend auf der niedrigsten Hierarchiestufe des<br />
Konzerns, für alle Teilkonzerne und schließlich für den Gesamtkonzern durchgeführt.<br />
Anhand des nachfolgend grafisch dargestellten mehrstufigen Teil des „Konzerns<br />
Landeshauptstadt Düsseldorf“ - bestehend aus der Landeshauptstadt Düsseldorf,<br />
der Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH (Holding) und der Rheinbahn<br />
AG (Rheinbahn) - soll die Durchführung einer Kettenkonsolidierung dargestellt werden.<br />
Landeshauptstadt<br />
Düsseldorf<br />
100 %<br />
Holding der<br />
Landeshauptstadt<br />
Düsseldorf GmbH<br />
95 % 5 %<br />
Rheinbahn AG<br />
Als ergänzende Information sei darauf hingewiesen, dass<br />
- sowohl für die Holding als auch für die Rheinbahn ein aktuelles Wertgutachten<br />
eingeholt wurde,<br />
- der Wert der Rheinbahn nach dem Substanzbewertungsverfahren ermittelt<br />
wurde,<br />
- der Buchwert der Rheinbahn von der Holding aufgrund der vergangenen Ergebnisentwicklung<br />
auf 0,51 EUR abgeschrieben worden ist,<br />
- die operative Ergebnisentwicklung der Rheinbahn defizitär ist.<br />
Seite 27 von 42
Für die Darstellung der stufenweisen Kapitalkonsolidierung liegen nachfolgende Bilanzen<br />
vor (Abbildung nächste Seite):<br />
- Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH<br />
o Handelsbilanz (HB I)<br />
o Kommunalbilanz II (KB II := Kommunalbilanz I nach Zuordnung stiller Reserven/<br />
Lasten)<br />
- Rheinbahn AG<br />
o Kommunalbilanz II<br />
- Landeshauptstadt Düsseldorf<br />
o Bilanz.<br />
Holding HB I Holding KB II Rheinbahn KB II Landeshauptstadt<br />
Düsseldorf<br />
AKTIVA PASSIVA AKTIVA PASSIVA AKTIVA PASSIVA AKTIVA PASSIVA<br />
- TEUR - - TEUR - - TEUR - - TEUR - - TEUR - - TEUR - - TEUR - - TEUR -<br />
Anlagevermögen 255.950 1.158.784 781.630 11.369.586<br />
Immaterielle Vermögensg. 746 1.120<br />
Sachanalgevermögen 421.993 9.384.339<br />
Finanzanlagen 255.950 1.158.784 358.891 1.984.127<br />
davon verb.Unternehmen<br />
Rheinbahn 557.930 29.365<br />
Sonstige 26 26 1.552.444<br />
davon Beteil. 139.919 484.823<br />
Ausleihungen g. Beteiligungen 116.005 116.005<br />
Umlaufvermögen 451.877 451.877 83.327 654.132<br />
Forderungen g. verbund. Unter. 23.844 23.844 2.616<br />
Forderungen g. Beteiligungen 3.868 3.868 0<br />
Sonstige 30.538 30.538 43.358 492.421<br />
Kasse 393.627 393.627 39.969 161.711<br />
ARAP 5 5 186 14.172<br />
Eigenkapital 564.642 1.467.476 587.295 8.312.916<br />
Sonderposten 1.588.329<br />
Rückstellungen 19.144 19.144 96.615 918.861<br />
Verbindlichkeiten. 124.046 124.046 180.008 890.384<br />
davon gü. verbund. Untern. 0 0 26 334.408<br />
davon g. Beteiligungen 0 0 4.572<br />
PRAP 0 0 1.225 327.400<br />
Summe 707.832 707.832 1.610.666 1.610.666 865.143 865.143 12.037.890 12.037.890<br />
Die erste Stufe der Kettenkonsolidierung richtet sich auf die in der Konzernhierarchie<br />
auf der niedrigsten Stufe stehenden Tochterunternehmen, der Rheinbahn, und das<br />
auf der nächsthöheren Stufe stehende Mutterunternehmen, die Holding. Diese ist<br />
wiederum in Bezug auf die Landeshauptstadt Düsseldorf ein Tochterunternehmen.<br />
Seite 28 von 42
Die Rheinbahn wird mit ihrer KB II in einem ersten Konsolidierungsschritt mit der originären<br />
Handelsbilanz der Holding konsolidiert (siehe nächste Seite).<br />
1. Buchung<br />
Der Buchwert der Rheinbahn in der HB I der Holding beträgt 0,51 EUR. Dieser<br />
Wert wird mit dem auf die Holding entfallenden Anteil (= 95 %) am neu bewerteten<br />
Eigenkapital der Rheinbahn (KB II) in Höhe von 557 Mio. EUR verrechnet.<br />
Es ergibt sich eine Differenz von 557 Mio. EUR, die als Ausgleichposten<br />
aus Kapitalkonsolidierung auf der Passiva bzw. als passivischer Unterschiedsbetrag<br />
ausgewiesen wird.<br />
2. Buchung<br />
Das dem Minderheitsgesellschafter, Landeshauptstadt Düsseldorf, anteilig (=<br />
5 %) zuzurechnende Eigenkapital in Höhe von 29,4 Mio. EUR wird umgebucht.<br />
Als Ergebnis der Konsolidierungsmaßnahmen erhält man die Teilkonzernbilanz auf<br />
der HB I-Ebene der Holding. Die Bilanzsumme des Teilkonzerns entspricht der<br />
Summenbilanz, da der Wertansatz der Rheinbahn in der HB I der Holding - wie bereits<br />
erwähnt - bereits auf 0,51 EUR abgeschrieben ist und die Zuschreibung gänzlich<br />
in die Teilkonzernbilanz einfließt.<br />
Summenbilanz<br />
Holding HB I / Rheinbahn KB II Konsolidierung<br />
Teilkonzern Holding<br />
AKTIVA PASSIVA Soll Haben<br />
AKTIVA PASSIVA<br />
- TEUR - - TEUR - - TEUR -<br />
- TEUR -<br />
- TEUR - - TEUR -<br />
Anlagevermögen 1.037.580 1.037.580<br />
Immaterielle Vermögensg. 746 746<br />
Sachanalgevermögen 421.993 421.993<br />
Finanzanlagen<br />
davon verb.Unternehmen<br />
614.841 614.841<br />
Rheinbahn 0(1)<br />
Sonstige 26 26<br />
davon Beteil. 139.919 139.919<br />
Ausleihungen g. Beteiligungen 116.005 116.005<br />
Umlaufvermögen 535.204 535.204<br />
Forderungen g. verbund. Unter. 26.460 26.460<br />
Forderungen g. Beteiligungen 3.868 3.868<br />
Sonstige 71.280 71.280<br />
Kasse 433.596 433.596<br />
ARAP 191 191<br />
Eigenkapital 1.151.937 (1) 557.930 564.642<br />
(2) 29.365<br />
Passivischer UB 557.930 (1) 557.930<br />
Ausgleichsp. Anteile and. G. 29.365 (2) 29.365<br />
Rückstellungen 115.759 115.759<br />
Verbindlichkeiten. 304.054 304.054<br />
davon gü. verbund. Untern. 26 26<br />
davon g. Beteiligungen 4.572 4.572<br />
PRAP 1.225 1.225<br />
Summe 1.572.975 1.572.975 587.295 587.295 1.572.975 1.572.975<br />
Seite 29 von 42
Bevor der zweite Konsolidierungsschritt vollzogen werden kann, muss in einem Zwischenschritt<br />
(siehe unten) die Differenz zwischen HB I und KB II der Holding hinzugerechnet<br />
werden. Der sich aus der Neubewertung ergebende Wert der Rheinbahn<br />
wird gegen den passivischen Unterschiedsbetrag korrigiert, da die Kapitalkonsolidierung<br />
der Rheinbahn bereits vorgenommen wurde und kein erneuter Anteilsausweis<br />
erfolgen darf.<br />
Holding: Differenz HB I zu KB II Korrektur<br />
Teilkonzern Holding auf Basis KB II<br />
AKTIVA PASSIVA Soll Haben<br />
AKTIVA PASSIVA<br />
- TEUR - - TEUR - - TEUR - - TEUR -<br />
- TEUR - - TEUR -<br />
Anlagevermögen 1.385.436<br />
Immaterielle Vermögensg. 746<br />
Sachanalgevermögen 421.993<br />
Finanzanlagen<br />
davon verb.Unternehmen<br />
962.697<br />
557.930 557.930 (1) Rheinbahn<br />
Sonstige 26<br />
344.904 davon Beteiligungen 428.729<br />
Ausleihungen g. Beteiligun 116.005<br />
Umlaufvermögen 535.204<br />
Forderungen g. verb.. Unte 26.460<br />
Forderungen g. Beteiligung 3.868<br />
Sonstige 71.280<br />
Kasse 433.596<br />
ARAP 191<br />
902.834 Eigenkapital 1.467.476<br />
(1) 557.930 Passivischer UB<br />
Ausgleichsp. Anteile and. G. 32.317<br />
Rückstellungen 115.759<br />
Verbindlichkeiten. 304.054<br />
davon gü. verbund. Untern. 26<br />
davon g. Beteiligungen 4.572<br />
PRAP 1.225<br />
902.834 902.834 557.930 557.930 Summe 1.920.831 1.920.831<br />
Im zweiten Konsolidierungsschritt wird nun die Teilkonzernbilanz der Holding (TK II)<br />
auf der obersten Konzernebene mit der Bilanz der Landeshauptstadt Düsseldorf<br />
konsolidiert.<br />
Seite 30 von 42
Summenbilanz Konsolidierung<br />
AKTIVA PASSIVA Soll Haben<br />
AKTIVA PASSIVA<br />
- TEUR - - TEUR - - TEUR - - TEUR -<br />
- TEUR - - TEUR -<br />
Anlagevermögen 12.755.022 11.258.181<br />
Immaterielle Vermögensg. 1.866 1.866<br />
Sachanalgevermögen 9.806.332 9.806.332<br />
Finanzanlagen 2.946.824 1.449.983<br />
davon verb. Untern.<br />
(Rheinbahn) 29.365 29.365 (2) 0<br />
(Holding) 1.467.476 1.467.476 (1) 0<br />
Umlaufvermögen 1.189.336 1.186.720<br />
Forderungen g. verb.. Untern. 26.460 2.616 (3) 23.844<br />
Forderungen g. Beteiligungen 3.868 3.868<br />
Sonstige 563.701 563.701<br />
Kasse 595.307 595.307<br />
ARAP 14.363 14.363<br />
Teil-Gesamtbilanz<br />
Eigenkapital 9.780.392 (1) 1.467.476 8.312.916<br />
Ausgleichsp. Anteile and. G. 32.317 (2) 29.365 2.952<br />
Sonderposten 1.588.329 1.588.329<br />
Rückstellungen 1.034.620 1.034.620<br />
Verbindlichkeiten 1.194.438 1.191.822<br />
davon gü. verb. Untern. 334.434 (3) 2.616 331.818<br />
davon g. Beteil. 4.572 4.572<br />
PRAP 328.625 328.625<br />
Summe 13.958.721 13.958.721 1.499.457 1.499.457 12.459.264 12.459.264<br />
1. Buchung<br />
Der Zeitwert der Holding in der vorläufigen Eröffnungsbilanz der Landeshauptstadt<br />
Düsseldorf beträgt 1.467,5 Mio. EUR. Dieser Wert wird mit dem auf die<br />
Landeshauptstadt Düsseldorf entfallenden Anteil (= 100 %) am neu bewerteten<br />
Eigenkapital der Holding (KB II) in Höhe von 1.467,5 Mio. EUR verrechnet.<br />
2. Buchung<br />
Die von der Landeshauptstadt Düsseldorf direkt an der Rheinbahn gehaltenen<br />
Anteile (5 %) werden gegen den Ausgleichsposten für Minderheitsgesellschafter<br />
in Höhe von 29,4 Mio. EUR verrechnet.<br />
3. Buchung<br />
Forderungen der Rheinbahn werden gegen die Landeshauptstadt Düsseldorf<br />
in Höhe von 2,6 Mio. EUR im Rahmen der Schuldenkonsolidierung durch das<br />
Verrechnen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten eliminiert.<br />
Das Entstehen eines passivischen Unterschiedsbetrages (Ergebnis Teilkonzern Holding)<br />
wird gemeinhin mit der Überbewertungen in der Tochterbilanz, mit einem günstigen<br />
Kaufpreis (sog. lucky-buy) oder mit einer schlechten Ertragslage bei guter Vermögenssubstanz,<br />
wie bei der Rheinbahn vorliegend, begründet.<br />
Seite 31 von 42
Grundsätzlich ist der passivische Unterschiedsbetrag – bis auf zwei Ausnahmen (§<br />
309 Abs. 2 Nr. 1 und 2 HGB) - erfolgsneutral zu behandeln und in den Folgegesamtabschlüssen<br />
unverändert fortzuführen. Bei Ausweis von Unterschiedsbeträgen auf<br />
der Aktiv- bzw. Passivseite können diese miteinander verrechnet werden (§ 301 Abs.<br />
3 HGB); die verrechneten Beträge sind im Anhang anzugeben.<br />
Gemäß § 309 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 HBG kann bei einer ungünstigen Entwicklung<br />
der künftigen Ertragslage des Unternehmens – wie dies bei der Rheinbahn der Fall<br />
ist – oder bei Berücksichtigung erwarteter Aufwendungen eine ertragswirksame Auflösung<br />
entsprechend der Auflösung von Rückstellungen vorgenommen werden.<br />
Fehlerpotential:<br />
Ausgleichsposten für Minderheitsgesellschafter<br />
Die Kettenkonsolidierung beinhaltet einen methodischen Fehler 2 bei der Zuordnung<br />
von Unterschiedsbeträgen aus der Kapitalkonsolidierung und Minderheitsgesellschaftern.<br />
Entsteht ein aktivischer bzw. passivischer Unterschiedsbetrag<br />
(Good-/ Badwill) auf unteren Konsolidierungsstufen, so wird<br />
dieser auf der nächsthöheren Konsolidierungsstufe ohne Korrektur übernommen.<br />
Es erfolgt also keine Verrechnung wie im Rahmen der Kapitalkonsolidierung<br />
zwischen Buch-/ Zeitwert und anteiligem Eigenkapital. Die Folge ist, dass<br />
bei Vorhandensein von Minderheitsgesellschaftern in den jeweiligen Konzernhierarchiestufen<br />
Teilbilanzen bis hin zur Konzernbilanz mit unkorrekten Bilanzsummen<br />
ausgewiesen werden.<br />
Die Korrektur erfolgt über den Ausgleichsposten für Minderheitsgesellschafter<br />
und verkürzt somit die Bilanzsumme.<br />
Obgleich für den o.g. Fall kein Düsseldorfer Praxisbeispiel vorliegt, wird der<br />
Hinweis zur Vollständigkeit aufgenommen.<br />
Die Kettenkonsolidierung in den dargestellten Schritten ist vor dem Hintergrund gewählt<br />
worden, um die Besonderheit des auf der Ebene der Holding entstehenden<br />
passivischen Unterschiedsbetrages und dessen Eliminierung auf Ebene der Stadt,<br />
hervorzuheben. Alternativ kann die Kapitalkonsolidierung auf Basis der neubewerteten<br />
Bilanzen sowohl der Rheinbahn als auch der Holding durchgeführt werden. Dies<br />
macht den Zwischenschritt nebst Korrektur obsolet.<br />
4.2.2 Schuldenkonsolidierung<br />
Der „Konzern Landeshauptstadt Düsseldorf“ kann im Sinne der Fiktion der rechtlichen<br />
Einheit (§ 297 Abs. 3 Satz 1 HGB) sich selbst gegenüber keine Ansprüche und<br />
Verpflichtungen haben; aus diesem Grund dürfen im Gesamtabschluss keine<br />
Schuldverhältnisse zwischen den voll zu konsolidierenden Betrieben ausgewiesen<br />
werden. Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden diese Sachverhalte eliminiert.<br />
2 Vgl. Scherrer, G.: Konzernrechnungslegung nach HGB und IFRS, 2. Aufl., Verlag Vahlen, S. 254<br />
Seite 32 von 42
4.2.2.1 Praxisbeispiel<br />
Für die Erstellung des Gesamtabschlusses werden die Konsolidierungspakete bzw.<br />
die Ergebnisse der verbundenen Betriebe zusammengeführt und die einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen<br />
(Kapital-, Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung<br />
sowie Zwischenergebniseliminierung) vorgenommen.<br />
Bei den für das Geschäftsjahr 2007 zur Verfügung gestellten Daten fiel folgende Besonderheit<br />
auf:<br />
Bei der Schuldenkonsolidierung zwischen dem Stadtbetrieb zentrale Dienste (SzD)<br />
und dem Stadtentwässerungsbetrieb (SEBD) wurde eine Aufrechnungsdifferenz von<br />
rd. 190 TEUR ermittelt.<br />
Die Aufgaben des SzD umfassen die Innenreinigung aller städtischen und angemieteten<br />
Gebäude sowie die Glasreinigung dieser Gebäude durch städtisches Personal<br />
oder durch Vergabe dieser Reinigungsarbeiten an Reinigungsfirmen. Des Weiteren<br />
gehören zu den Aufgaben des SzD verschiedene Dienstleistungen z.B. für den Bereich<br />
Druck und Postlogistik oder Fahrzeugmanagement.<br />
Der SzD wird als organisatorisch und wirtschaftlich eigenständige Einrichtung ohne<br />
Rechtspersönlichkeit als Sondervermögen in Form einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung<br />
geführt und hat das Ziel, die vorgenannten Aufgaben wirtschaftlich zu betreiben<br />
und Synergien zu erreichen.<br />
Damit der SzD seine Jahresendrechnungen erstellen kann, müssen nicht nur sämtliche<br />
Informationen vorliegen, die eine periodengerechte Aufwandsverbuchung gewährleisten<br />
(Stichwort: Pensionsgutachten), sondern es müssen auch Lohnverrechnungen<br />
durchgeführt werden, damit eine kostenstellengerechte Erfassung erfolgen<br />
kann. Anfang Juni können die Jahresendrechnungen (sog. Spitzabrechnungen) auf<br />
Kostenstellenbasis erstellt und ordnungsgemäß als Forderungen verbucht werden.<br />
Der Rechnungsempfänger SEBD hat seinen Jahresabschluss bereits früher fertiggestellt<br />
und die ausstehende Rechnung vom SzD ordnungsgemäß in den Rückstellungen<br />
erfasst. Bei dem Konsolidierungspaket wurde allerdings vom SEBD nicht berücksichtigt,<br />
dass die Rückstellung Verbindlichkeitscharakter hat und entsprechend<br />
als Schuldposten eingetragen werden muss.<br />
Die so ermittelte Aufrechnungsdifferenz stellt eine unechte Aufrechnungsdifferenz<br />
dar, die eigentlich bei der Abstimmung der Konten im Vorfeld zu beseitigen und nicht<br />
Teil der Schuldenkonsolidierung ist.<br />
Da keine Abstimmung der Salden im Vorfeld erfolgt, müssen die Betriebe <strong>zum</strong>indest<br />
dahingehend sensibilisiert werden, dass sämtliche Aktiv- bzw. Passivposten auf Leistungsbeziehungen<br />
untersucht werden.<br />
4.2.3 Zwischenergebniseliminierung<br />
Grundsätzlich wird unterstellt, dass Vermögensveräußerungen und Herstellungsvorgänge<br />
innerhalb des Vollkonsolidierungskreises unter marktüblichen Bedingungen<br />
abgewickelt werden. Eliminierungen müssen nur bei wesentlichen Sachverhalten<br />
Seite 33 von 42
vorgenommen werden. Aufgrund ihrer untergeordneten Rolle wurde auf die Zwischenergebniseliminierung<br />
im Rahmend dieser Fallstudie verzichtet.<br />
4.2.4 Aufwands- und Ertragseliminierung<br />
Bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden die in der Summenergebnisrechnung<br />
ausgewiesenen Aufwendungen und Erträge so umgegliedert und verrechnet,<br />
dass in der Gesamtergebnisrechnung nur diejenigen Aufwendungen und Erträge<br />
gezeigt werden, die der „Konzern Landeshauptstadt Düsseldorf“ ausweisen würde,<br />
wenn er auch rechtlich eine Einheit wäre.<br />
4.2.4.1 Praxisbeispiel<br />
Für die Erstellung des Gesamtabschlusses werden die Konsolidierungspakete bzw.<br />
die Ergebnisse der verbundenen Betriebe zusammengeführt und die einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen<br />
(Kapital-, Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung<br />
sowie Zwischenergebniseliminierung) vorgenommen.<br />
Bei den für das Geschäftsjahr 2007 zur Verfügung gestellten Daten fiel folgende Besonderheit<br />
auf:<br />
Bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung zwischen zwei verbundenen Betrieben<br />
wurde eine Differenz in Millionenhöhe ermittelt.<br />
Als Hintergrund für diese Differenz wurde die unterschiedliche Verbuchung eines<br />
gewährten Baukostenzuschusses ermittelt. Im Rahmen einer geplanten Kapazitätserweiterung<br />
verpflichtete sich eine der Gesellschaften für die Umlegung von örtlichem<br />
Infrastruktur- und Unternehmensvermögen der anderen Gesellschaft einen<br />
Baukostenzuschuss zu gewähren, da die Baumaßnahme in ihrem unternehmerischen<br />
Interesse lag.<br />
Es wurden mehrere Baukostenabschläge in Rechnung gestellt. Die Nettobeträge<br />
wurden nach Bezahlung auf dem Konto „Empfangene Zuschüsse“ bei der empfangenden<br />
Gesellschaft verbucht. Später wurde der Zuschuss (prozentual) auf dem <strong>Anlagen</strong>-Anschaffungsbuchwert<br />
<strong>zum</strong> 31.12.2006 verteilt und damit das Konto „Empfangene<br />
Zuschüsse“ wieder entlastet.<br />
Durch die Zuschussbuchung <strong>zum</strong> Bezugsdatum in 2007 wurde der Anschaffungswert<br />
der empfangenden Gesellschaft gekürzt. Aufgrund dieser Kürzung verringern sich<br />
die Abschreibungen für 2007 und die Folgejahre.<br />
Die Zuschuss-gewährende Gesellschaft hat dagegen sämtliche Baukostenzuschüsse<br />
in den Aufwand gebucht. Da aus Konzernsicht dieser Vorgang vollständig eliminiert<br />
werden muss, ist der Aufwand zu verringern, wohingegen das Anlagevermögen bei<br />
der empfangenden Gesellschaft zu erhöhen bzw. der Posten „Empfangene Zuschüsse“<br />
aufzulösen ist.<br />
Seite 34 von 42
4.2.5 Gesamtkapitalflussrechnung<br />
Die Gesamtkapitalflussrechnung wird derivativ / indirekt ermittelt, d.h. die notwendigen<br />
Angaben werden aus bzw. auf Basis der Berichtswerke (Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung,<br />
Konzernspiegeln) ermittelt. In der Gesamtkapitalflussrechnung<br />
werden die Zahlungsströme (Cash-Flows) des „Konzerns Landeshauptstadt Düsseldorf“<br />
getrennt nach den Cash-Flows aus.<br />
o der laufenden Geschäftstätigkeit<br />
o der Investitionstätigkeit und<br />
o der Finanzierungstätigkeit dargestellt.<br />
Der Saldo aus positiven und negativen Cash-Flows der genannten Bereiche entspricht<br />
der Veränderung des Finanzmittelfonds.<br />
4.2.6 Gesamtanhang<br />
Für die Erstellung des Anhangs werden Informationen, die aus "Konzernsicht" von<br />
Bedeutung sind, standardisiert in den Konsolidierungspaketen abgefragt. Alternativ<br />
bzw. ergänzend können die Angaben der testierten Jahresabschlüsse herangezogen<br />
werden.<br />
4.2.7 Gesamtlagebericht<br />
Der Gesamtlagebericht wird auf Basis der Einzelabschlüsse der voll konsolidierten<br />
Aufgabenbereiche - ergänzt um weitere aus "Konzernsicht" maßgebliche Sachverhalte<br />
- generiert.<br />
4.2.8 Beteiligungsbericht<br />
Der Inhalt des modifizierten Beteiligungsberichtes wird an den Vorgaben des § 52<br />
GemHVO <strong>NRW</strong> ausgerichtet sein. Bisherige Darstellungen, wie Anhang, Lagebericht,<br />
Unternehmensspiegel usw. (bislang nur bei Beteiligungen über 50 %), werden<br />
nicht fortgeführt.<br />
Neben den Leistungsbeziehungen zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und<br />
den voll zu konsolidierenden Aufgabenbereichen, die im Rahmen der Erstellung des<br />
Gesamtabschluss konsolidiert werden, werden auch entsprechende Beziehungen zu<br />
den sonstigen - nicht voll konsolidierten - und assoziierten Aufgabenbereichen sowie<br />
Beteiligungen ausgewiesen.<br />
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Anhang<br />
Abbildung 1<br />
Holding der Landeshauptst adt Düsseldorf GmbH<br />
K: 138.048.807,92 EUR<br />
100 % Bädergesellschaft Düsseldorf mbH<br />
K: 25. 600 EUR<br />
95 % Rheinbahn AG<br />
K: 35.000.000 EUR<br />
5%<br />
100 %<br />
Rheinbahn- Immobilien GmbH & Co. KG<br />
K: 500.000 EUR<br />
100 % Rheinbahn- Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG<br />
K: 25.000 EUR<br />
100 % Reisedienst Maaßen GmbH<br />
K: 25. 000 EUR<br />
49 % Rhein-Bus Verkehrsbetrieb GmbH<br />
K: 25.564,59 EUR<br />
40 % Stadtbahnbetrienbsführungsgesellschaft Rhein mbH<br />
K: 25.750 EU R<br />
25 % ELBA Omnibusreisen GmbH<br />
K: 250.000 EUR<br />
24,9 % trans regio D eutsche Regionalbahn GmbH<br />
K: 500.000 EUR<br />
19,52 % RW-Holding AG<br />
K: 74.362.859,52 EUR<br />
10,0 % beka ebusiness GmbH<br />
K: 250.000 EUR<br />
6,31 %<br />
Einkaufs- und Wirtschaft sgesellschaft für Verkehrsbetriebe<br />
(BEKA) mbH<br />
K: 378.270 EUR<br />
25,05 %<br />
50 %<br />
25 %<br />
Flughafen Düsseldorf GmbH<br />
K: 25.564.594 EUR<br />
100 %<br />
Flughafen Düsseldorf Immobilien GmbH<br />
K: 1.020.000 EUR<br />
100 % Flughafen Düsseldorf Ground Handling GmbH<br />
K: 30.000 EUR<br />
100 % Flughafen Düsseldorf Objekt Eins GmbH<br />
K: 25.000 EUR<br />
Flughafen Düsseldorf Verwaltungs GmbH<br />
100 %<br />
K: 25.000 EUR<br />
100 % Flughafen Düsseldorf Cargo GmbH<br />
K: 25.000 EU R<br />
100 % Flughafen Düsseldorf Security GmbH<br />
K: 30.000 EU R<br />
100 % Estamin Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co.<br />
Vermietungs KG<br />
K: 25.000 EUR<br />
100 % BISAWA Objekt Airport-Düsseldorf GmbH & Co. KG<br />
K: 1.525.000 EUR<br />
70,03 % Flughaf en Mönchengladbach GmbH<br />
K: 16.974.890 EUR<br />
49 %<br />
D LG Personalservice GmbH<br />
K: 25.000 EUR<br />
30 % SITA Airport IT GmbH<br />
K: 30.000 EUR<br />
Lokalradio Düsseldorf Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
K: 520.000 EUR<br />
100 % Lokalradio Düsseldorf Betriebsgesellschaft mbH<br />
K: 26.000 EUR<br />
100 %<br />
Stadtwerke Düsseldorf AG<br />
K: 117.500.000 EUR<br />
Landeshauptstadt Düsseldorf<br />
100 %<br />
Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG<br />
K: 10.000.000 EUR<br />
100 %<br />
Bünger Bau- und Projektmanagement GmbH<br />
K: 125.000 EUR<br />
100 % IDR Bahn GmbH & Co. KG<br />
K: 500.000 EUR<br />
100 % IDR Bahn Verwaltungsgesellschaf t mbH<br />
K: 25.000 EUR<br />
100 % IDR Immobilien GmbH<br />
K: 25.000 EUR<br />
100 % IDR Nord I GmbH & Co. KG<br />
K: 1.000 EUR<br />
100 %<br />
IDR Nord II GmbH & Co. KG<br />
K: 1.000 EUR<br />
100 %<br />
IDR Nord III GmbH & Co. KG<br />
K: 1.000 EUR<br />
100 % IDR Süd I GmbH & Co. KG<br />
K: 1.000 EU R<br />
100 % IDR Süd II GmbH & Co. KG<br />
K: 1.000 EUR<br />
100 % IDR Sonstige Gewerbeimmobilien I<br />
Gm bH & Co. KG<br />
K: 1.000 EUR<br />
100 % IDR Sonstige Gewerbeimmobilien II<br />
GmbH & Co. KG<br />
K: 1.000 EUR<br />
100 % IDR Sonstige Gewerbeimmobilien III<br />
GmbH & Co. KG<br />
K: 1.000 EUR<br />
100 % IDR Sonstige Gewerbeimmobilien IV<br />
GmbH & Co. KG<br />
K: 1.000 EUR<br />
100 % IDR Dom e GmbH & Co. KG<br />
K: 1.000 EUR<br />
100 % Elbsee-Kieswerk Düsseldorf Gm bH & Co.<br />
K: 210.000 EUR<br />
100 % IDR Public Management GmbH<br />
K: 26.000 EUR<br />
50 % Grundstücksentwicklungs-Gesellschaft<br />
Düsseldorf GmbH<br />
K: 50.000 EUR<br />
100 % Stadtwerke Düsseldorf Netz GmbH<br />
K: 25.564,59 EUR<br />
KOGO Grundstücksverwaltungsgesellschaft<br />
95 %<br />
mbH & Co. KG<br />
K: 25.564,59 EUR<br />
MURVA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />
95 %<br />
mbH & Co. KG<br />
K: 25. 564,59 EUR<br />
66 % Nahwärme Düsseldorf GmbH<br />
K: 51.129,18 EUR<br />
AWISTA Gesellschaft für Abfallwirtschaft<br />
51 %<br />
und Stadtreinigung mbH<br />
K: 4.100.000 EUR<br />
Niederrheinisch-Bergisches Gemeinschafts-<br />
50 %<br />
wasserwerk GmbH<br />
K: 1.533.880 EUR<br />
50 %<br />
Wasserübernahme Neuss-Wahlscheid GmbH<br />
K: 51.200 EUR<br />
50 % Neuss-Düsseldorfer Häf en Gm bH & Co. KG<br />
K: 100.000 EUR<br />
20 %<br />
Messe Düsseldorf GmbH<br />
K: 15.625.000 EUR<br />
56,51 %<br />
100 % Messe Düsseldorf ASIA Pte. Ltd.<br />
K: 7.577.730 SGD<br />
100 % Messe Düsseldorf North America Inc.<br />
K: 100 U.S. $<br />
100 % Messe Düsseldorf Japan Ltd.<br />
K: 20.000.000 Yen<br />
100 % Messe D üsseldorf Moskau OOO<br />
K: 3.950.000 RUB<br />
100 % Messe Düsseldorf India Ltd.<br />
K: 21.000.000 INR<br />
FIXXUS Grundstücksvermietungsgesellschaft<br />
94 %<br />
mbH & Co. Objekt Rheinhalle Düsseldorf KG<br />
K: 10.000 EUR<br />
80 % Messe Düsseldorf Cina Ltd..<br />
K: 2.000.000 $ HKD<br />
77,05 % IGEDO Company GmbH & Co. KG<br />
K: 1.300.000 EUR<br />
60,4 % Messe Brünn AG – Veletrhy Brno, a.s.<br />
K: 1.083.375.350 CZK<br />
50 % DüsseldorfCongress<br />
Veranstaltungsgesellschaft mbH<br />
K: 52.000 EUR<br />
Messeturm Düsseldorf<br />
50 %<br />
Veranstaltungsgesellschaft mbH<br />
K: 520.000 EU R<br />
GEC German Exposition International<br />
33,33 %<br />
Corporation GmbH<br />
K: 1.083.375.350 CZK<br />
5,36 % Düsseldorf Marketing & Tourism us GmbH<br />
K: 1.400.000 EUR<br />
100 %<br />
sportAgentur Düsseldorf GmbH<br />
K: 25.000 EU R<br />
50 %<br />
Hafen Neuss/Düsseldorf Verwaltungs GmbH<br />
K: 250.000 EUR<br />
50 %<br />
biogas<strong>NRW</strong> GmbH<br />
K: 50.000 EUR<br />
49 %<br />
R emondis Rhein-Wupper GmbH & C o. KG<br />
K: 5.113.000 EUR<br />
49 %<br />
R emondis Rhein-Wupper Verwaltungs GmbH<br />
K: 50.000 EUR<br />
2,78 % Verlags- und Wirtschaftsgesellschaf t der<br />
Elektrizitätswerke GmbH<br />
K: 220.878,10 EUR<br />
1,12 % Wirtschaftliche Vereinigung Dt.<br />
Versorgungsunternehmen AG<br />
K: 2.556.459,41 EUR<br />
0,7 % GWZ Gas- und Wasserwirtschaftszentrum<br />
Gm bH & Co. KG<br />
K: 3.655.736,95 EUR<br />
0,5 % European Energy Exchange AG<br />
K: 20.000.000 EUR<br />
1,79 %<br />
50 %<br />
75 %<br />
100 % Zukunftswerkstatt Düsseldorf GmbH<br />
K: 26.000 EUR<br />
100 %<br />
100 %<br />
100 %<br />
100 %<br />
100 %<br />
75 %<br />
74,01 %<br />
64, 9 %<br />
50 %<br />
49 %<br />
45 %<br />
35 %<br />
15,32 %<br />
8 %<br />
6,54 %<br />
5,69 %<br />
2,35 %<br />
100 %<br />
Düsseldorfer Transfer GmbH<br />
K: 26.000 EUR<br />
10 % Ausbildungs- und Qualifizierungszentrum<br />
Düsseldorf GmbH<br />
K: 26.000 EUR<br />
Jugendberufshilfe Düsseldorf gGmbH<br />
K: 26.000 EUR<br />
Multifunktionsarena Immobilien-<br />
Verwaltungs GmbH<br />
K : 50.000 EUR<br />
Multifunktionsarena Immobili engesellschaft<br />
mbH & Co. KG<br />
K: 49.000 EUR<br />
Multifunktionsarena Düsseldorf Betriebs -<br />
GmbH<br />
K: 490.000 EUR<br />
Qu ad ri enn ale G mb H<br />
K: 25.000 EU R<br />
Werkstatt für angepasste Arbeit GmbH<br />
K: 26.000 EUR<br />
1,6 6 % Gemeinnützige Gesellschaf t der<br />
Werkstätte für behindert e Menschen in<br />
Nordrhein-Westfalen mbH<br />
Städt. Wohnungsgesellschaft<br />
Düsseldorf AG<br />
K: 9.984.000 EUR<br />
Kunsthalle Düsseldorf gGmbH<br />
K: 100.000 EUR<br />
Neue Schauspi el GmbH<br />
K: 25.564,59 EUR<br />
Sana K liniken Düsseldorf gGmbH GmbH<br />
Düsseldorf<br />
K: 1.250.000<br />
GmbH<br />
EUR<br />
K: 1.250.000 EUR<br />
51 %<br />
KDS Kliniken Düsseldorf<br />
Service GmbH<br />
K: 50.000 EUR<br />
Deutsche Oper am Rhein<br />
Theatergemein sch ft<br />
Düsseldorf-Duisburg gGmbH<br />
K: 50.000 EUR<br />
10 %<br />
OPERA Deutsche Oper am<br />
Rhein GmbH<br />
K: 25. 000 EUR<br />
Regionale Bahngesellschaft<br />
Kaarst-Neuss-Düsseldorf-Erkrath-<br />
Met tmann -Wupp ert al mb H<br />
K: 28.000 EUR<br />
100 %<br />
Regionale Fahrbetriebsgesellschaft<br />
mbH<br />
K: 25.000 EUR<br />
Düsseldorfer Künstleratelier GmbH<br />
K: 39.727,38 EU R<br />
aquabenchGmbH K: 50.000 EUR<br />
STAR T Zeitarbeit N RW GmbH<br />
(treuhän derisch für den Städtetag <strong>NRW</strong>)<br />
K: 76.140 EUR<br />
Verb and der komm unalen RWE-<br />
Aktionäre GmbH<br />
K: 127.822,9 EUR<br />
ekz.bibliotheksservice GmbH<br />
K: 2.181.120 EUR<br />
Seite 36 von 42
Holding Abbildung der Landeshauptstadt 2 Düsseldorf GmbH<br />
K: 138.048.807,92 EUR<br />
100 %<br />
Landeshauptstadt Düsseldorf<br />
100 % Bädergesellschaft Düsseldorf mbH<br />
K: 25.600 EUR<br />
100 %<br />
95 % Rheinbahn AG<br />
K: 35.000.000 EUR<br />
5%<br />
Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG<br />
K: 10.000.000 EUR<br />
100 %<br />
Rheinbahn- Immobilien GmbH & Co. KG<br />
100 % Bünger Bau- und Projektmanagement GmbH<br />
K: 500.000 EUR<br />
K: 125.000 EUR<br />
100 % Rheinbahn- Immobilienverwaltung GmbH<br />
100 % IDR Bahn GmbH & Co. KG<br />
K: 25.000 EUR<br />
K: 500.000 EUR<br />
100 % Reisedienst Maaßen GmbH<br />
100 % IDR Bahn Verwaltungsgesellschaft<br />
K: 25.000 EUR<br />
K: 25.000 EUR<br />
49 % Rhein-Bus Verkehrsbetrieb GmbH<br />
100 % IDR Immobilien GmbH<br />
K: 25.564,59 EUR<br />
K: 25.000 EUR<br />
40 % Stadtbahnbetrienbsführungsgesellschaft Rhein mbH<br />
100 % IDR Nord I GmbH & Co. KG<br />
K: 25.750 EUR<br />
K: 1.000 EUR<br />
25 % ELBA Omnibusreisen GmbH<br />
100 %<br />
IDR Nord II GmbH & Co. KG<br />
24,9 %<br />
K: 250.000 EUR<br />
trans regio Deutsche Regionalbahn GmbH<br />
100 %<br />
K: 1.000 EUR<br />
IDR Nord III GmbH & Co. KG<br />
K: 500.000 EUR<br />
K: 1.000 EUR<br />
100 % IDR Süd I GmbH & Co. KG<br />
K: 1.000 EUR<br />
100 % IDR Süd II GmbH & Co. KG<br />
K: 1.000 EUR<br />
100 % IDR Sonstige Gewerbeimmobilien I<br />
GmbH & Co. KG<br />
K: 1.000 EUR<br />
25,05 % Stadtwerke Düpsseldorf AG<br />
100 % IDR Sonstige Gewerbeimmobilien II<br />
GmbH & Co. KG<br />
K: 117.500.000 EUR<br />
K: 1.000 EUR<br />
50 % Flughafen Düsseldorf GmbH<br />
100 % IDR Sonstige Gewerbeimmobilien III<br />
GmbH & Co. KG<br />
K: 1.000 EUR<br />
K: 25.564.594 EUR<br />
100 % IDR Sonstige Gewerbeimmobilien IV<br />
GmbH & Co. KG<br />
25 % Lokalradio Düsseldorf Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
K: 1.000 EUR<br />
K: 520.000 EUR<br />
100 % IDR Dome GmbH & Co. KG<br />
K: 1.000 EUR<br />
100 % IDR Public Management GmbH<br />
K: 26.000 EUR<br />
100 % Elbsee-Kieswerk Düsseldorf GmbH & Co.<br />
K: 210.000 EUR<br />
50 % Grundstücksentwicklungs-Gesellschaft<br />
Düsseldorf GmbH<br />
K: 50.000 EUR<br />
Voll zu konsolidierendes Unternehmen<br />
Equity-Konsolidierung<br />
20 %<br />
Messe Düsseldorf GmbH<br />
K: 15.625.000 EUR<br />
56,51 %<br />
100 % Messe Düsseldorf ASIA Pte. Ltd.<br />
K: 7.577.730 SGD<br />
100 % Messe Düsseldorf North America Inc.<br />
K: 100 U.S. $<br />
100 % Messe Düsseldorf Japan Ltd.<br />
K: 20.000.000 Yen<br />
100 % Messe Düsseldorf Moskau OOO<br />
K: 3.950.000 RUB<br />
FIXXUS Grundstücksvermietungsgesellschaft<br />
94 %<br />
mbH & Co. Objekt Rheinhalle Düsseldorf KG<br />
K: 10.000 EUR<br />
80 % Messe Düsseldorf Cina Ltd..<br />
K: 2.000.000 $ HKD<br />
77,05 % IGEDO Company GmbH & Co. KG<br />
K: 1.300.000 EUR<br />
60,4 %<br />
50 %<br />
50 %<br />
100 %<br />
33,33 %<br />
Messe Brünn AG – Veletrhy Brno, a.s.<br />
K: 1.083.375.350 CZK<br />
60,4 % Brno a.s..<br />
K: 240.000.000 CZK<br />
DüsseldorfCongress<br />
Veranstaltungsgesellschaft<br />
K: 52.000 EUR<br />
Messeturm Düsseldorf Veranstaltungsgesellschaft<br />
mbH<br />
K: 511.292 EUR<br />
Messe Düsseldorf India Pvt. Ltd<br />
K: 21.000.000 INR<br />
GEC German Exposition International<br />
Corporation GmbH<br />
K: 1.083.375.350 CZK<br />
5,36 % Düsseldorf Marketing & Tourismus GmbH<br />
K: 1.400.000 EUR<br />
100 % sportAgentur Düsseldorf GmbH<br />
K: 25.000 EUR<br />
1,79 %<br />
50 %<br />
75 %<br />
100 %<br />
100 %<br />
100 %<br />
100 %<br />
Zukunftswerkstatt Düsseldorf GmbH<br />
K: 26.000 EUR<br />
100 %<br />
Düsseldorfer Transfer GmbH<br />
K: 26.000 EUR<br />
Jugendberufshilfe Düsseldorf gGmbH<br />
K: 26.000 EUR<br />
Multifunktionsarena Immobilien-<br />
Verwaltungs GmbH<br />
K: 50.000 EUR<br />
Multifunktionsarena Immobiliengesellschaft<br />
mbH & Co. KG<br />
K: 49.000 EUR<br />
100 % Multifunktionsarena Düsseldorf Betriebs -<br />
GmbH<br />
K: 490.000 EUR<br />
100 % Stadtentwässerungsbetrieb der<br />
Landeshauptstadt Düsseldorf<br />
K: 15.465.000 EUR<br />
100 % Quadriennale GmbH<br />
K: 25.000 EUR<br />
100 % Stadtbetrieb zentrale Dienste<br />
K: 25.000 EUR<br />
94,6 % Zweckverband Unterbacher See<br />
K: 8.155.000 EUR<br />
75 % Werkstatt für angepasste Arbeit GmbH<br />
K: 26.000 EUR<br />
74,01 %<br />
64,9 %<br />
50 %<br />
Städt. Wohnungsgesellschaft<br />
Düsseldorf AG<br />
K: 9.984.000 EUR<br />
Kunsthalle Düsseldorf gGmbH<br />
K: 100.000 EUR<br />
Neue Schauspiel GmbH<br />
K: 25.564,59 EUR<br />
49 % Sana Kliniken Düsseldorf gGmbH GmbH<br />
Düsseldorf K: 1.250.000 GmbH EUR<br />
K: 1.250.000 EUR<br />
Deutsche Oper am Rhein<br />
45 % Theatergemeinschft<br />
Düsseldorf-Duisburg gGmbH<br />
K: 50.000 EUR<br />
Regionale Bahngesellschaft<br />
35 % Kaarst-Neuss-Düsseldorf-Erkrath-<br />
Mettmann-Wuppertal mbH<br />
K: 28.000 EUR<br />
Seite 37 von 42
100 %<br />
Abbildung 3 Landeshauptstadt Düsseldorf<br />
Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH<br />
K: 138.048.807,92 EUR<br />
95 %<br />
25,05 %<br />
50 %<br />
Rheinbahn AG (Konzern)<br />
K: 35.000.000 EUR<br />
Stadtwerke Düsseldorf AG<br />
K: 117.500.000 EUR<br />
Flughafen Düsseldorf GmbH<br />
K: 25.564.594 EUR<br />
Voll zu konsolidierendes Unternehmen<br />
Equity-Konsolidierung<br />
In Prüfung<br />
5%<br />
100 %<br />
Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG<br />
K: 10.000.000 EUR<br />
100 %<br />
Bünger Bau- und Projektmanagement GmbH<br />
K: 125.000 EUR<br />
20 %<br />
56,51 %<br />
Messe Düsseldorf GmbH (Konzern)<br />
K: 15.625.000 EUR<br />
100 %<br />
100 %<br />
100 %<br />
74,01 %<br />
Stadtentwässerungsbetrieb der<br />
Landeshauptstadt Düsseldorf<br />
K: 15.465.000 EUR<br />
Stadtbetrieb zentrale Dienste<br />
K: 25.000 EUR<br />
Multifunktionsarena Immobiliengesellschaft<br />
mbH & Co. KG<br />
K: 49.000 EUR<br />
Städt. Wohnungsgesellschaft<br />
Düsseldorf AG<br />
K: 9.984.000 EUR<br />
Seite 38 von 42
Abbildung 4<br />
Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH<br />
K: 138.048.807,92 EUR<br />
95 %<br />
Rheinbahn AG (Konzern)<br />
K: 35.000.000 EUR<br />
25,05 % Stadtwerke Düsseldorf AG<br />
K: 117.500.000 EUR<br />
50 %<br />
Flughafen Düsseldorf GmbH<br />
K: 25.564.594 EUR<br />
Voll zu Voll konsolidierendes zu konsolidierendes Unternehmen Unternehmen<br />
Equity-Konsolidierung<br />
Equity-Konsolidierung<br />
In Prüfung<br />
5%<br />
100 %<br />
Landeshauptstadt Düsseldorf<br />
100 %<br />
Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG<br />
K: 10.000.000 EUR<br />
100 %<br />
Bünger Bau- und Projektmanagement GmbH<br />
K: 125.000 EUR<br />
20 %<br />
56,51 %<br />
Messe Düsseldorf GmbH (Konzern)<br />
K: 15.625.000 EUR<br />
100 %<br />
100 %<br />
74,01 %<br />
Stadtentwässerungsbetrieb der<br />
Landeshauptstadt Düsseldorf<br />
K: 15.465.000 EUR<br />
Multifunktionsarena Immobiliengesellschaft<br />
mbH & Co. KG<br />
K: 49.000 EUR<br />
Städt. Wohnungsgesellschaft<br />
Düsseldorf AG<br />
K: 9.984.000 EUR<br />
Seite 39 von 42
Abbildung 5<br />
Priorität: = 5 (hoch) bis 1 (niedrig)<br />
Bewertung: = maximal 10 Punkte können vergeben werden<br />
A:= Ausschlusskriterium; B:= Bewertungskriterium<br />
Nummerierung<br />
Punkte Max<br />
B / A<br />
Text<br />
D1<br />
310 generelle Anforderungen<br />
Systemsprache Deutsch A<br />
D2 10<br />
Kann auf die Systemsprache Englisch umgestellt werden? Beschreiben Sie bitte den erforderlichen<br />
0<br />
Aufwand.<br />
B 1<br />
D3 Die systemtechnischen Anforderungen lt. Pkt. 3. sind erfüllt. A<br />
D4 Anwendung der Regelungsnormen nach HGB A<br />
D5 20 0 Beschreiben Sie die Möglichkeit der Anwendung bzw. Umstellung nach IFRS. B 2<br />
D6 Festschreibung der Rechnungslegungsvorschriften HGB (Stand: 2002) A<br />
D7 50<br />
Kann die Software aufgrund von aktuellen Erkenntnissen aus dem <strong>Modellprojekt</strong> hinsichtlich der<br />
0<br />
Rechnungslegungsvorschriften auf einen anderen Stand geändert werden?<br />
B 5<br />
0<br />
Werden Anpassungen aufgrund geänderter Rechtsnormen (z.B. BilMoG) spätestens 6 Monate nach in<br />
D8 30 0<br />
Kraft treten vollzogen?<br />
Priorität<br />
B 3<br />
D9 40<br />
Kann die Landeshauptstadt Düsseldorf Einfluss auf die Weiterentwicklung der Software nehmen? Wie<br />
0<br />
sehen diese Einflussmöglichkeiten aus? Sind z.B. Anwendungstagungen vorgesehen?<br />
Ist die Software an eine vorhandene Systemarchitektur anzupassen? Beschreiben Sie ggf. die<br />
B 4<br />
D10 40 0 Voraussetzungen. Ggf. anfallende Kosten stellen Sie bitte auf sep. Preisblatt dar<br />
(Implementierungskosten, Reisekosten etc.).<br />
B 4<br />
D11 Das System bzw. die Software verfügt über eine grafische Benutzeroberfläche (GUI). A<br />
D12 50<br />
Beschreiben Sie die Möglichkeit einer parallelen Konsolidierung unterschiedlicher Datenarten (Ist, Plan,<br />
0<br />
Forecast).<br />
B 5<br />
D13 30 0 Wie viele Mandanten kann die Software gleichzeitig bedienen? Beschreiben Sie die Besonderheiten. B 3<br />
D14 40<br />
Können unterjährig Konsolidierungen (z.B. im Quartal) vorgenommen werden? Muss hierzu<br />
0<br />
vollständiges und umfängliches Datenmaterial vorliegen? Beschreiben Sie die Notwendigkeiten.<br />
B 4<br />
D15<br />
40 Schulungen<br />
Durchführen einer Präsentation des Leistungspotentials der Software. A<br />
D16<br />
Durchführen von Schulungen (learning on the job) der MA vor der Produktivsetzung bei der<br />
Landeshauptstadt Düsseldorf<br />
A<br />
D17 40<br />
Sind detaillierte Schulungsunterlagen in deutscher Sprache vorhanden? Fügen Sie bitte ein detailliertes<br />
0<br />
Schulungskonzept bei (für max. 5 Personen).<br />
B 4<br />
D18<br />
40 Support<br />
Der Support ist in deutscher Sprache. A<br />
D19 Die Servicezeiten (Mo - Fr 08:00 - 16:00 Uhr) sind garantiert. A<br />
D20 40<br />
In welcher Form erfolgt der Support: telefonisch, Vor-Ort, elektronisch (Mail)?<br />
0<br />
Beschreiben Sie Ihre besonderen Fähigkeiten.<br />
B 4<br />
D21<br />
40 Berechtigungskonzept<br />
Ihr Verfahren verfügt über eine Benutzerverwaltung mit Berechtigungskonzept. Bitte erläutern sie<br />
detailliert Ihre Benutzerverwaltung bzw. Ihr Benutzerkonzept.<br />
Werden Berechtigungen in Ihrem System so vergeben, dass die Benutzer nur für die für den<br />
A<br />
D22 40<br />
jeweiligen Tätigkeitsbereich relevanten Daten einsehen bzw. bearbeiten können? Können Rechte vor<br />
0<br />
Ort vergeben bzw. eingeschränkt werden? Können die jeweiligen Rechte der einzelnen User<br />
ausgewertet werden?<br />
B 4<br />
D23<br />
30 Protokollierung von Datenzugriffen<br />
Datenverändernde Vorgänge werden protokolliert. In datenverändernden Vorgängen werden<br />
mindestens Nutzer, Datum und Änderungsart protokolliert.<br />
A<br />
D24 30<br />
Können Auswertungen der Protokolldaten gemacht werden? Wenn ja, welche Parameter können<br />
0<br />
abgefragt werden? Können z.B. Filter gesetzt werden? Beschreiben Sie die Prokollierung.<br />
B 3<br />
140 Auswertungen und Statistiken<br />
D25 50<br />
Alle (Konsolidierungs-)Daten können durch die MA flexibel und individuell ausgewertet werden. Bitte<br />
0<br />
beschreiben Sie den Umfang der Auswertungsmöglichkeiten.<br />
B 5<br />
D26 40 Können Kennzahlen individuell definiert werden oder gibt es Standardkennzahlen? B 4<br />
D27 50<br />
Können selbstdefinierte Auswertungskriterien im System hinterlegt werden?<br />
0<br />
Zeigen Sie die Besonderheit Ihres Systems bzw. der Software auf.<br />
Die Auswertungsergebnisse können in Dateiform zur Weiterverarbeitung abgespeichert werden<br />
B 5<br />
D28<br />
(Datenformat MS Office oder analog verwendbares Format). Bitte geben Sie an, welche<br />
Datenformate Ihr Verfahren unterstützt.<br />
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung<br />
A<br />
D29 Werden Geschäftsvorfälle fortlaufend geführt; ist eine manuelle Einflussnahme ausgeschlossen? A<br />
Bewertung<br />
Punkte<br />
Seite 40 von 42<br />
Ja<br />
Nein
450 Datenübernahme / -überleitung /-änderungen<br />
D30 50<br />
Wie erfolgt die Datenübernahme der individuellen, konzernrelevanten Berichtsdaten (kompletter<br />
0<br />
Herkunftsnachweis)?<br />
B 5<br />
D31 30 0 Welche Kontrollmechanismen gibt es bei der Datenübernahme (z.B. Abgleich der Bilanzsumme)? B 3<br />
D32 30 0 Ist eine buchungsgestützte Überleitung der HB I zur HB II gewährleistet? B 3<br />
D33 50 0 Können Daten buchungsgestützt verändert (konsolidiert) werden? B 5<br />
D34<br />
Konzernrelevante Berichtsdaten (externe + interne) wie Hauptbuch (Bilanz + GuV) und Nebenbücher<br />
(z.B. <strong>Anlagen</strong>buchhaltung) sind innerhalb eines Systems zu halten.<br />
Weitere Konsolidierungs- und Zusatzinformationen wie z.B. Anlage-, EK-, Rückstellungs- und<br />
A<br />
D35 50 0 Verbindlichkeitenspiegel, Beteiligungsentwicklung, Kapitalflussrechnung, statistische Informationen<br />
(z.B. Mitarbeiter), Haftungsverhältnisse sollten ebenfalls innerhalb des Systems gehalten werden.<br />
B 5<br />
D36 50<br />
Sind automatische Fortschreibungen von Einzelabschlusssachverhalten (z.B. EK-Spiegel) in die<br />
0<br />
Folgeperioden möglich?<br />
B 5<br />
D37 40<br />
Ist ein Vortrag von HBII- Buchungen in die Folgeperiode möglich? Beschreiben Sie die Besonderheiten<br />
0<br />
Ihres Systems bzw. der Software.<br />
B 4<br />
D38 50<br />
Beschreiben Sie den Vortrag ergebniswirksamer oder auch ergebnisneutraler Buchungen<br />
0<br />
in die Folgeperiode. Stellen Sie Ihre Besonderheiten dar.<br />
Wie verläuft das Abschlussmonitoring. Verfügt die Software über eine Steuerung<br />
(z.B. über Ampelfunktion) mit Validierung? Erfolgt ein gezielter Einstieg bei fehlerhaften<br />
B 5<br />
D39 50 0 Datenkonstellationen? Ist ein kompakter Überblick über den Gesamtstatus der Einzelabschluss<br />
daten gewährleistet? Freigabemechanismus für Weiterverarbeitung der Daten im Konzern.<br />
Intercompany Saldenabstimmung (auch via Internet/Intranet).<br />
Der Konsolidierungskreis der Landeshauptstadt Düsseldorf ist noch nicht vollständig abge-<br />
B 5<br />
D40 50 0 grenzt. Stellen Sie die Einbindung neuer Konzernunternehmen bzw. die Veränderung im Konsolidierungskreis<br />
mit Hilfe der Software bzw. des Systems dar.<br />
B 5<br />
90 Wahrungsumrechnungen<br />
D41 30<br />
Die Währungsumrechnung sollte das reine und modifizierte Stichtagskursverfahren, die modifizierte<br />
0<br />
Zeitbezugsmethode sowie die historische Währungsumrechnung (z.B. im EK oder AV) unterstützen.<br />
B 3<br />
D42 30 0 Sind individuelle Modifikationen der Standardumrechnungsverfahren möglich? B 3<br />
D43 30<br />
Verfügt die Software über umfangreiche Protokolle zur Umrechnung, insbesondere <strong>zum</strong> Nachweis<br />
0<br />
der Kursdifferenzen?<br />
B 3<br />
120 Schnittstellen (gesetzliche / individuelle)<br />
Bitte beschreiben Sie vor dem Hintergrund des Einsatzes unterschiedlicher Software im Rechnungs-<br />
D44 50 0 wesen des Konzerns Landeshauptstadt Düsseldorf wie die Datenübermittlung durchgeführt wird.<br />
(manuell durch den Benutzer oder automatisiert durch Verfahren)?<br />
B 5<br />
D45 30 0 Welche Kontrollmechanismen gibt es bei der Datenübermittlung? B 3<br />
D46 40<br />
Datenübermittlung über diverse Speichermedien (Diskette, CD-Rom etc.) bzw. online. Erläutern Sie,<br />
0<br />
welche Sie realisiert haben.<br />
B 4<br />
D47<br />
Die Daten können in MS-Office Produkten weiterverarbeitet werden. Bitte geben Sie die<br />
Formate an (<strong>zum</strong>indest CSV-Format oder z.B. Excel, Word).<br />
A<br />
D48<br />
50 Archivierung<br />
Das System bzw. die Software muss über eine Archierungsfunktion verfügen, die eine<br />
themenbezogene Archivierung ermöglicht.<br />
A<br />
D49 50<br />
Stellen Sie ausführlich die Konzeption und Bedienung der Archivierungsfunktion des Systems<br />
bzw. der Software dar.<br />
B 5<br />
D50<br />
110 Kapitalkonsolidierung<br />
Kapitalkonsolidierung von verbundenen Unternehmen und assoziierten Unternehmen ist gewährleistet. A<br />
D51 40 0 Beschreiben Sie die Fortschreibung von Konsolidierungsachverhalten in den Folgeperioden. B 4<br />
D52 40<br />
Beschreiben Sie die Berechnung der direkten und indirekten Fremdanteile hinsichtlich<br />
0<br />
z.B. ihrer automatischen Generierung.<br />
B 4<br />
D53 30<br />
Ist die Einbeziehung von z.B. ergebniswirksamen Konsolidierungsbuchungen in die<br />
0<br />
Fremdanteilsermittlung möglich?<br />
B 3<br />
D54<br />
130 Schuldenkonsolidierung<br />
Automatische Gegenüberstellung von Gesellschaftspaarungen ist gewährleistet. A<br />
D55 50<br />
Beschreiben Sie den Ablauf von Eliminierungsbuchungen. Werden diese z.B. automatisch<br />
0<br />
generiert?<br />
B 5<br />
D56 40<br />
Gibt es Vereinfachungsmöglichkeiten z.B. hinsichtlich Schwellenwerte? Beschreiben Sie die<br />
0<br />
Besonderheit Ihres Systems bzw. der Software.<br />
B 4<br />
D57 40<br />
Können individuelle Abstimmungsgruppen gebildet werden?<br />
0<br />
Beschreiben Sie die Möglichkeiten.<br />
B 4<br />
D58<br />
130 Aufwand- und Ertragskonsolidierung<br />
Automatische Gegenüberstellung von Gesellschaftspaarungen ist gewährleistet. A<br />
D59 50<br />
Beschreiben Sie den Ablauf von Eliminierungsbuchungen. Werden diese z.B. automatisch<br />
0<br />
generiert?<br />
B 5<br />
D60 40 0 Gibt es Vereinfachungsmöglichkeiten z.B. hinsichtlich der Festschreibung von Schwellenwerte? B 4<br />
D61 40<br />
Können individuelle Abstimmungsgruppen gebildet werden?<br />
0<br />
Beschreiben Sie die Möglichkeiten.<br />
B 4<br />
40 Zwischenergebniseliminierung<br />
D62 40<br />
Beschreiben Sie die Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Zwischenregebniseliminierung<br />
0<br />
hinsichtlich unterschiedlicher Wertansätze.<br />
B 4<br />
Seite 41 von 42
D63<br />
40 Manuelle Buchungen<br />
Das System bzw. die Software erlaubt manuelle Buchungen (late Adjustments). A<br />
D64 40<br />
Besteht die Möglichkeit der manuellen Ergänzung von automatischen Buchungen? Beschreiben Sie die<br />
0<br />
Besonderheit Ihres Systems bzw. der Software.<br />
B 4<br />
200 Berichtswesen (Konzernebene)<br />
D65 50 0 Welche Standardberichte (z.B. Bilanz, GuV) werden generiert? B 5<br />
D66 50<br />
Ist die Konzern-Kapitalflussrechnung integriert? Kann ggf. die direkte und/oder die indirekte Herleitung<br />
0<br />
angewendet werden?<br />
B 5<br />
D67 50<br />
Besteht die Möglichkeit für Auswertungszwecke Teilkonzerne zu bilden? Beschreiben Sie die<br />
0<br />
Besonderheit Ihres Systems bzw. der Software.<br />
B 5<br />
D68 50<br />
Besteht die Möglichkeit einen Segmentbericht zu erstellen? Wird z.B. ein Unternehmen nur einem<br />
0<br />
Segment zugeordnet oder ggf. mehreren. Beschreiben Sie die Umsetzung.<br />
B 5<br />
1.960<br />
Seite 42 von 42
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Praxisleitfaden 4. Auflage<br />
Anlage I.2<br />
Fallstudie der<br />
Stadt Essen
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Stadtsteueramt · Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt · Finanzbuchhaltung und Sta<br />
<strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
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<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
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Finanzbuchhaltung Fallstudie und Stadtsteueramt der · Finanzbuchhaltung Stadt und Essen Stadtsteueramt · Fina<br />
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Stadtsteueramt zur Erprobung · Finanzbuchhaltung der <strong>NKF</strong>-Vorschriften<br />
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und Stadtsteueramt im Rahmen · Finanzbuchhaltung des <strong>Modellprojekt</strong>es und Stadtsteueramt · Finanzbuchhaltung und<br />
„<strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss“<br />
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ESSEN<br />
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Die Mitglieder des <strong>Modellprojekt</strong>s<br />
Beauftragt und gefördert von<br />
Stadt Dortmund<br />
Südwall 2-4<br />
44122 Dortmund<br />
Landeshauptstadt Düsseldorf<br />
Marktplatz 6<br />
40200 Düsseldorf<br />
Stadt Essen<br />
Porscheplatz 1<br />
45121 Essen<br />
Stadt Lippstadt<br />
Ostwall 1<br />
59555 Lippstadt<br />
Stadt Solingen<br />
Cronenberger Straße 59/61<br />
42651 Solingen<br />
Kreis Unna<br />
Friedrich-Ebert-Straße 17<br />
59425 Unna<br />
IVC Public Services GmbH WPG<br />
Girardetstraße 2-38<br />
45131 Essen<br />
PricewaterhouseCoopers AG WPG<br />
Moskauer Straße 19<br />
40227 Düsseldorf<br />
Innenministerium des Landes<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
Haroldstraße 5<br />
40213 Düsseldorf
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Einleitung............................................................................................................ 3<br />
2 Örtliche Projektgestaltung in Essen................................................................. 4<br />
3 Vereinfachungen bei der Erstellung eines Gesamtabschlusses ................... 5<br />
3.1 Erstkonsolidierungsstichtag .......................................................................................5<br />
3.2 Vereinheitlichung der in den Gesamtabschluss einzubeziehenden ............................<br />
Einzelabschlüsse .......................................................................................................6<br />
3.2.1 Vereinheitlichung im Rahmen der Erstkonsolidierung..................................................... 6<br />
3.2.2 Vereinheitlichung im Rahmen der Folgekonsolidierung.................................................. 9<br />
3.3 Vereinheitlichung der Stichtage ...............................................................................11<br />
4 Abgrenzung des Konsolidierungskreises der Stadt Essen ......................... 13<br />
4.1 Gesetzliche Grundlagen ..........................................................................................13<br />
4.2 Schritte zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises..............................................13<br />
4.3 Schritt 1: Ermittlung der einzubeziehenden Betriebe...............................................15<br />
4.4 Schritt 2: Ermittlung des Vollkonsolidierungskreises ...............................................15<br />
4.4.1 Voraussetzungen für die Vollkonsolidierung gem. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO <strong>NRW</strong> 15<br />
4.4.2 Vorgehensweise der Stadt Essen ................................................................................. 16<br />
4.4.3 Besonderheiten.............................................................................................................. 17<br />
4.5 Schritt 3: Anwendung der Equity-Methode gem. § 50 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> ........18<br />
4.5.1 Voraussetzungen für die Equity-Methode ..................................................................... 18<br />
4.5.2 Vorgehensweise der Stadt Essen ................................................................................. 19<br />
4.6 Schritt 4: Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (At Cost) ...................20<br />
4.6.1 Voraussetzungen........................................................................................................... 20<br />
4.6.2 Vorgehensweise der Stadt Essen ................................................................................. 20<br />
4.7 Bestimmung der Wesentlichkeitsgrenzen bei der Stadt Essen ...............................20<br />
4.7.1 Schritt 5: Festlegung der unwesentlichen verbundenen Unternehmen ........................ 21<br />
4.7.2 Schritt 6: Festlegung der unwesentlichen assoziierten Unternehmen .......................... 22<br />
5 Überleitung der Einzelabschüsse................................................................... 24<br />
5.1 Unterschiede zwischen den Rechnungslegungsvorschriften...................................24<br />
5.2 örtlicher Positionenplan der Stadt Essen .................................................................26<br />
5.3 Überleitungstool der Stadt Essen ............................................................................26<br />
6 Konsolidierung................................................................................................. 28<br />
6.1 Kapitalkonsolidierung...............................................................................................28<br />
6.2 Schuldenkonsolidierung...........................................................................................34<br />
6.3 Zwischenergebniseliminierung.................................................................................38<br />
6.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung .....................................................................39<br />
7 Gesamtkapitalflussrechnung.......................................................................... 41<br />
7.1 Definitionen ..............................................................................................................41<br />
7.2 Aufbau der Gesamtkapitalflussrechnung .................................................................42<br />
7.3 Methoden der Ermittlung und Darstellung der Cash-Flows .....................................43<br />
7.4 "Bottom-up-Konzept" vs. "Top-down-Konzept"........................................................44<br />
1
7.5 benötigtes Datenmaterial .........................................................................................45<br />
7.6 Vorgehensweise zur Erstellung der Kapitalflussrechnung am Beispiel des<br />
Jahresabschlusses der Stadt Essen...................................................................................46<br />
8 Ausblick ............................................................................................................ 54<br />
8.1 Gesamtabschlussrichtlinie .......................................................................................54<br />
8.2 Konsolidierungsformularsatz....................................................................................54<br />
8.3 Konsolidierungssoftware..........................................................................................55<br />
Abkürzungsverzeichnis ......................................................................................... 56<br />
<strong>Anlagen</strong>verzeichnis................................................................................................ 56<br />
2
1 Einleitung<br />
Die nachfolgende Fallstudie ist der praktische Beitrag der Stadt Essen als Modellkommune<br />
im Projekt des Innenministeriums <strong>NRW</strong> zur Erprobung der <strong>NKF</strong>-Vorschriften bei der Erstel-<br />
lung eines "<strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses".<br />
In der Fallstudie wird die Vorgehensweise der Stadt Essen im Rahmen einer Probekonsoli-<br />
dierung von sieben ausgewählten Beteiligungsgesellschaften, im weiteren Betriebe genannt,<br />
dargestellt. Das Hauptaugenmerk der Fallstudie liegt dabei auf der Identifizierung von Prob-<br />
lemstellungen und der Erarbeitung von Vereinfachungsvorschlägen, die die Erstellung eines<br />
<strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses in den Kommunen erleichtern und unterstützen sollen.<br />
Eine zentrale Erkenntnis der Fallstudie liefert die Abgrenzung des Konsolidierungskreises<br />
der Stadt Essen, also der in den Konsolidierungskreis einzubeziehenden Unternehmen. Das<br />
Beteiligungsportfolio der Stadt Essen umfasst zur Zeit 69 Gesellschaften, wovon lediglich 19<br />
Gesellschaften in den Vollkonsolidierungskreis einzubeziehen sind. Dieses Ergebnis hat die<br />
Projektbeteiligten bei der Stadt Essen sehr überrascht, insbesondere die Erkenntnis, welche<br />
überragende Bedeutung dem <strong>NKF</strong>-Einzelabschluss der Stadt Essen als Mutter zukommt.<br />
Bei der Auswahl der Beteiligungsgesellschaften (Betriebe) für die Probekonsolidierung im<br />
Rahmen dieser Fallstudie wurden 7 verbundene Unternehmen festgelegt, die das Kriterium<br />
der Wesentlichkeit bzw. Besonderheit erfüllt haben. Unter den 7 Betrieben ist ein Teilkonzern<br />
mit drei Tochtergesellschaften zu finden, eine unmittelbare Tochtergesellschaft mit einem<br />
abweichenden Wirtschaftsjahr (Kulturgesellschaft), eine unmittelbare Tochtergesellschaft mit<br />
gesonderten Buchführungsvorschriften (Pflege-Buchführungsverordnung - PBV), sowie eine<br />
eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Essen. Gegenstand dieser Fallstudie ist die<br />
Probekonsolidierung dieser ausgewählten Betriebe. Aufgrund der Heterogenität des Portfoli-<br />
os mussten im Rahmen der nachfolgenden Fallstudie vielfältige Fragestellungen erörtert und<br />
bearbeitet werden, die zu einer Vielzahl von Vereinfachungsvorschlägen geführt haben.<br />
Alle Konsolidierungsfragen sowie die Vereinfachungsvorschläge in der Essener Fallstudie<br />
sind das Ergebnis einer sorgfältigen Abwägung zwischen der Wesentlichkeit, der Wirtschaft-<br />
lichkeit und der steuerungsrelevanten Aussagekraft des aufzustellenden Gesamtabschlus-<br />
ses.<br />
3
2 Örtliche Projektgestaltung in Essen<br />
Die Stadt Essen hat <strong>zum</strong> 1. Januar 2007 flächendeckend das Neue Kommunale Finanzma-<br />
nagement (<strong>NKF</strong>) eingeführt. Die Umstellung erfolgte in einem Schritt und zu einem Stichtag<br />
(sog. "Big Bang") in der gesamten Verwaltung. Im Rahmen der <strong>NKF</strong>-Umstellung wurden pa-<br />
rallel die bisherigen Prozesse und Organisationsstrukturen des Rechnungswesens umgestal-<br />
tet. Die kaufmännisch orientierte Buchungssystematik erforderte auch kaufmännisch orien-<br />
tierte Rechnungswesenstrukturen in der Verwaltung. Es erfolgte die Bündelung aller Aufga-<br />
ben des Rechnungswesens in einer zentralen Finanzbuchhaltung, die im Geschäftsbereich<br />
(Dezernat) des Stadtkämmerers angesiedelt ist. Diese Finanzbuchhaltung nimmt Aufgaben<br />
des doppischen Rechnungswesens wahr:<br />
• Kreditorenbuchhaltung<br />
• Debitorenbuchhaltung<br />
• <strong>Anlagen</strong>buchhaltung<br />
• Bankbuchhaltung<br />
• Zahlungsabwicklung<br />
• Forderungsmanagement<br />
• Bilanzierung und Bewertung<br />
• Jahresabschluss<br />
• Gesamtabschluss<br />
Der Finanzbuchhaltung wurde die zentrale Zuständigkeit für die Erstellung eines revisionssi-<br />
cheren und ordnungsgemäßen Jahresabschlusses für die Kernverwaltung der Stadt Essen<br />
übertragen. Aufgrund der Maßgeblichkeit des <strong>NKF</strong>-Einzelabschlusses für den <strong>NKF</strong>-<br />
Gesamtabschluss und einer sehr engen inhaltlichen Verzahnung des Gesamtabschlusses<br />
mit dem Einzelabschluss ist die Aufgabe „<strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss“ organisatorisch ebenfalls<br />
in der zentralen Finanzbuchhaltung der Stadt Essen - Fachbereich 21 – angesiedelt.<br />
Entsprechend der zentralen Zuständigkeit der Finanzbuchhaltung für den Einzel- und Kon-<br />
zernabschluss ist das örtliche Projekt "<strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss" in dieser Organisationseinheit<br />
verortet. Die Finanzbuchhaltung stellt die Projektleitung und hat die Federführung bei den<br />
vorbereitenden Maßnahmen und den Konsolidierungsarbeiten. Das Beteiligungsmanage-<br />
ment stellt den stellvertretenden Projektleiter. Die Einbindung der städtischen Beteiligungen<br />
in die Umsetzung erfolgt über das Beteiligungsmanagement.<br />
Für die örtlichen Abstimmungen wurde bei der Stadt Essen eine Projektgruppe mit regelmä-<br />
ßigen Besprechungsterminen eingerichtet. Die Mitarbeiter/innen der örtlichen Projektgruppe<br />
rekrutieren sich aus dem Sachgebiet „Jahresabschluss, Gesamtabschluss“, aus dem Beteili-<br />
gungsmanagement und dem Rechnungsprüfungsamt.<br />
4
3 Vereinfachungen bei der Erstellung eines Gesamtabschlusses<br />
Die in diesem Kapitel genannten Vereinfachungen beziehen sich auf die Erstellung eines<br />
Gesamtabschlusses nach den gesetzlichen Vorgaben und kommen auch schon bei der Er-<br />
stellung des Probeabschlusses in dieser Fallstudie zur Anwendung.<br />
3.1 Erstkonsolidierungsstichtag<br />
Die Erstkonsolidierung ist der Vorgang bei dem ein kommunaler Betrieb 1 erstmalig im Rah-<br />
men der Kapital-, Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung in den Gesamtabschluss<br />
einbezogen wird.<br />
Der Stichtag der Erstkonsolidierung kann gem. § 50 Abs. 1 und 2 Gemeindehaushaltsver-<br />
ordnung <strong>NRW</strong> (GemHVO <strong>NRW</strong>) i.V.m. § 301 Abs. 2 Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) zu<br />
drei verschiedenen Zeitpunkten gewählt werden. Möglich ist der Zeitpunkt des Erwerbs, der<br />
Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung des Betriebs in den Gesamtabschluss oder - beim<br />
Erwerb der Anteile zu verschiedenen Zeitpunkten 2 - der Zeitpunkt, zu dem der Betrieb erst-<br />
mals vollkonsolidierungspflichtig wurde.<br />
Der Begriff des Zeitpunkts der erstmaligen Einbeziehung des Betriebes in den Gesamtab-<br />
schluss kann sowohl als Beginn des Geschäftsjahres (01.01.), als auch als Stichtag der Ge-<br />
samtbilanz (31.12.) verstanden werden 3 . Die Einbeziehung in den Gesamtabschluss betrifft<br />
nicht nur die Bilanz, sondern auch die Gewinn- und Verlustrechnung des Betriebs. Liegt der<br />
Anteilserwerb weniger als ein Jahr zurück, ist der Erwerbstag der frühest mögliche Konsoli-<br />
dierungszeitpunkt.<br />
Vergleich der möglichen Zeitpunkte der Einbeziehung<br />
01.01.2010 31.12.2010<br />
Übergeleitete Kommunalbilanz muss zur<br />
Erstellung des Gesamtabschlusses <strong>zum</strong><br />
31.12.2010 zweimal erstellt werden<br />
(01.01.2010 und 31.12.2010).<br />
Kapitalflussrechnung kann <strong>zum</strong> 31.12.2010<br />
erstellt werden.<br />
Tab. 1: Vergleich der möglichen Zeitpunkte der Erstkonsolidierung<br />
Übergeleitete Kommunalbilanz muss zur<br />
Erstellung des Gesamtabschlusses <strong>zum</strong><br />
31.12.2010 nur einmal erstellt werden.<br />
Kapitalflussrechnung kann erst <strong>zum</strong><br />
31.12.2011 erstellt werden.<br />
1<br />
Der Begriff wird gleichbedeutend mit dem Begriff verselbstständigter Aufgabenbereich verwendet.<br />
2<br />
Sukzessiverwerb<br />
3<br />
vgl. ADS, 6. Aufl., § 301 HGB, Tz. 120 f und Gemeindeprüfungsanstalt <strong>NRW</strong> Kommentar <strong>zum</strong> Gemeindehaushaltsrecht<br />
<strong>NRW</strong>, § 50 GemHVO <strong>NRW</strong>, S. 14<br />
5
Vorgehensweise der Stadt Essen<br />
Die Stadt Essen befürwortet die Erstkonsolidierung <strong>zum</strong> Stichtag 31.12.2010 durchzuführen<br />
und auf eine Kapitalflussrechnung im ersten Jahr zu verzichten.<br />
3.2 Vereinheitlichung der in den Gesamtabschluss einzubeziehenden<br />
Einzelabschlüsse<br />
Der Grundsatz der Einheitlichkeit fordert, dass die zusammenzufassenden Einzelabschlüsse<br />
der Betriebe und der Stadt Essen nach einheitlichen Bilanzierungsregeln erstellt sein müssen.<br />
Folgende Grundsätze sind von besonderer Bedeutung:<br />
• Grundsatz der Einheitlichkeit des Ansatzes gem. § 50 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong> i. V. m<br />
§ 300 Abs. 2 Satz 1 HGB.<br />
• Grundsatz der Einheitlichkeit der Bewertung gem. § 50 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong> i. V. m.<br />
§ 308 Abs. 1 Satz 1 HGB.<br />
• Grundsatz der Einheitlichkeit des Ausweises gem. § 49 Abs. 3 i. V. m. § 41 Abs. 3 und 4<br />
GemHVO <strong>NRW</strong>.<br />
• Grundsatz der Einheitlichkeit des Stichtages gem. § 116 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong><br />
(in Anlehnung an § 299 Abs. 2 Satz 2 HGB)<br />
3.2.1 Vereinheitlichung im Rahmen der Erstkonsolidierung<br />
Folgende Vereinfachungen wurden im <strong>Modellprojekt</strong> bei der Vereinheitlichung der Abschlüsse<br />
im Rahmen der Erstkonsolidierung festgelegt, die auch in dieser Fallstudie zur Anwendung<br />
kommen:<br />
Vergangenheitsorientierte Bilanzansätze und Bewertungsmethoden<br />
Im Rahmen der Erst- und Folgekonsolidierungen kann auf Anpassungen der Bilanzansätze<br />
und Bewertungsmethoden der <strong>zum</strong> Erstkonsolidierungszeitpunkt vorhandenen Vermögensgegenstände<br />
und Schulden im „Konzern“ verzichtet werden.<br />
Diese Erleichterung bezieht sich z.B. auf die Beibehaltung von Nutzungsdauern des Anlagevermögens,<br />
welches vor erstmaliger Gesamtrechnungslegung angeschafft wurde und den<br />
Verzicht auf den Bruttoausweis von Sonderposten für bezuschusste Vermögensgegenstände,<br />
die vor erstmaliger Gesamtrechnungslegung angeschafft wurden.<br />
6
Bilanzansätze und Bewertungsmethoden bei Neuerwerben<br />
Für nach erstmaliger Gesamtrechnungslegung erworbene Betriebe kann auf eine vergan-<br />
genheitsorientierte Anpassung (siehe vorherigen Punkt) verzichtet werden. Dies gilt auch für<br />
das Erwerbsjahr, da die Anpassungen an die „konzerneinheitlich“ angewandten Bewer-<br />
tungsmethoden zu einer unverhältnismäßigen Verzögerung bei der Aufstellung des Gesamt-<br />
abschlusses führen. Anpassungen müssen erst für das Folgejahr vorgenommen werden.<br />
Ausweis in der Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung<br />
Grundsätzlich muss sich der Bilanzausweis an § 41 GemHVO <strong>NRW</strong> und der Ausweis der<br />
Ergebnisrechnungspositionen an §§ 38 i. V. m. 2 GemHVO <strong>NRW</strong> orientieren. Die Überlei-<br />
tung der Handelsbilanzen / GuV mittels des örtlich erstellten Positionenplanes sollte aber<br />
höchstens auf Kontenebene erfolgen. Bei gesondert geforderten Ausweisen, z.B. im Anlage-<br />
vermögen, sind allerdings teilweise auch tiefer gehende Analysen erforderlich, z.B. Unter-<br />
scheidung zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken.<br />
Eine Umgliederung einzelner Vermögensgegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstat-<br />
tung braucht dagegen nicht vorgenommen zu werden (z.B. Parkbänke, die in der kommuna-<br />
len Bilanz unter der Position „Grünflächen“ zu bilanzieren sind), da diese Position nach <strong>NKF</strong><br />
nur ein untergeordneter Sammelposten für Vermögensgegenstände ist, die dem Geschäfts-<br />
betrieb dienen. Eine Anpassung der Betriebs- und Geschäftsausstattung der kommunalen<br />
Betriebe muss nur dann erfolgen, wenn der Posten für den einzelnen Betrieb von Bedeutung<br />
ist.<br />
Beispiel anhand der probekonsolidierten Betriebe der Stadt Essen:<br />
Geschäftsjahr 2007<br />
Gesellschaft Bilanzvolumen Betriebs- und Geschäftsaustattung prozentualer Anteil<br />
Stadt Essen 6.430.944.912,99 € 46.499.676,03 € 0,72%<br />
GSE 99.920.780,80 € 2.165.550,51 € 2,17%<br />
SWE 419.409.368,47 € 7.416.000,00 € 1,77%<br />
Allbau 363.340.429,33 € - € 0,00%<br />
TUP 21.504.352,76 € 1.676.525,97 € 7,80%<br />
EVAG 1.301.664.645,81 € 19.239.553,00 € 1,48%<br />
EVV 587.184.331,61 € 1.016,00 € 0,00%<br />
GGE 132.300.936,83 € 1.657.478,00 € 1,25%<br />
Tab. 2: Betriebs- und Geschäftsausstattung im „Konzern“ Stadt Essen<br />
Betrachtet man die voll zu konsolidierenden Unternehmen der Stadt Essen, die in dieser<br />
Fallstudie konsolidiert werden, stellt man fest, dass die Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
im Vergleich zur Bilanzsumme von untergeordneter Bedeutung ist. Die einzige Ausnahme<br />
besteht bei der „Theater und Philharmonie Essen GmbH“. Dort ist zusätzlich der Fuhrpark<br />
unter der Position „Betriebs- und Geschäftsausstattung“ ausgewiesen. In diesem Fall wurde<br />
7
eine Umgliederung zur Position „Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge“ vorge-<br />
nommen. Bei allen anderen Unternehmen wurde auf eine Anpassung aufgrund des Wesent-<br />
lichkeitsgrundsatzes verzichtet.<br />
Auf einen differenzierten Ausweis der Forderungen und Verbindlichkeiten, wie in § 41<br />
GemHVO <strong>NRW</strong> für den kommunalen Einzelabschluss gefordert, kann verzichtet werden, da<br />
sonst ein unverhältnismäßiger Aufteilungsaufwand entstehen würde (s. Positionenrahmen,<br />
Anlage VII <strong>zum</strong> Praxisleitfaden).<br />
Analog <strong>zum</strong> Ausweis der Verbindlichkeiten in der Gesamtbilanz ist der Gesamtverbindlich-<br />
keitenspiegel aufzubauen. Sofern ein Gesamtanlagenspiegel freiwillig erstellt wird, können<br />
„konzerninterne“ <strong>Anlagen</strong>verkäufe vereinfachend als Zu- und Abgänge dargestellt werden.<br />
Ansatz von Vermögensgegenständen und Schulden<br />
Generell gilt auch für die Erstkonsolidierung der Grundsatz der Einheitlichkeit des Ansatzes<br />
ohne Einschränkungen. Das bedeutet, dass Posten, die nach dem kommunalen Recht nicht<br />
vorgesehen sind, zu eliminieren sind (z.B. Sonderposten mit Rücklageanteil, derivativer Ge-<br />
schäfts- oder Firmenwert). Wie unter der Überschrift „Vergangenheitsorientierte Bilanzansät-<br />
ze und Bewertungsmethoden“ schon beschrieben, kann auf einen Ansatz von Sonderposten<br />
verzichtet werden.<br />
Beteiligungsbewertung<br />
Zur Ermittlung der Beteiligungsbuchwerte für den Gesamtabschluss kann auf die Buchwerte<br />
aus der Eröffnungsbilanz zurückgegriffen werden. Diese Werte müssen gegebenenfalls fort-<br />
geschrieben werden. Auf eine generelle Neubewertung der Beteiligungen kann aber verzich-<br />
tet werden.<br />
Grundsätzlich sind die voll zu konsolidierenden Sondervermögen mit dem beizulegenden<br />
Wert <strong>zum</strong> Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Gesamtabschluss gem. § 50 Abs.<br />
1 GemHVO i.V.m. §§ 300 ff. HGB anzusetzen. Die Ansätze der Beteiligungsbuchwerte aus<br />
der kommunalen Eröffnungsbilanz können vereinfachend auch für die Zwecke der Kapital-<br />
konsolidierung im Gesamtabschluss beibehalten werden.<br />
Bei Aufdeckung der stillen Reserven im Rahmen der Beteiligungsbewertung und der Erstel-<br />
lung der KB III gilt folgendes:<br />
Grundsätzlich sollen stille Reserven und Lasten im Rahmen der KB III entsprechend dem<br />
Einzelbewertungsgrundsatz (§ 32 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 GemHVO <strong>NRW</strong>) jeweils einzeln erfasst<br />
und aufgedeckt werden. Ist eine exakte Verteilung der stillen Reserven bzw. Lasten nicht mit<br />
vertretbarem Aufwand möglich, darf die Zuordnung auch auf Ebene von <strong>Anlagen</strong>gruppen<br />
bzw. von Bilanzposten erfolgen. 4<br />
Sind in den Bewertungsgutachten zur kommunalen Eröffnungsbilanz bereits stille Reserven<br />
bzw. Lasten aufgedeckt worden, so darf auf die fortgeführten Ansätze zurückgegriffen wer-<br />
den.<br />
4 So auch Küting / Weber: Der Konzernabschluss, 11. Auflage, Schäffer-Poeschel, Stuttgart, 2008, S. 308.<br />
8
Im Ausnahmefall darf auf die Verteilung von stillen Reserven und Lasten unter Beachtung<br />
des Grundsatzes der Wesentlichkeit auch verzichtet werden, so dass sich nur ein Geschäfts-<br />
oder Firmenwert bzw. passivischer Unterschiedsbetrag ergibt.<br />
3.2.2 Vereinheitlichung im Rahmen der Folgekonsolidierung<br />
Bei den Folgekonsolidierungen müssen grundsätzlich alle Grundsätze der Einheitlichkeit (bei<br />
der Überleitung insbesondere Ansatz, Bewertung und Ausweis) Berücksichtigung finden. Die<br />
Vereinfachungen, die schon bei der Erstkonsolidierung zur Anwendung gekommen sind,<br />
können beibehalten werden. Darüber hinaus kann im Rahmen der Folgekonsolidierung auf<br />
folgende Vereinheitlichungen verzichtet werden:<br />
Herstellungskosten<br />
Unterschiedliche Pflicht- und Wahlbestandteile der Herstellungskosten aus den Handelsbi-<br />
lanzen können schon aufgrund der untergeordneten Bedeutung im kommunalen Bereich<br />
beibehalten werden. Darüber hinaus kann bei „konzerninternen“ Leistungen, die zu Herstel-<br />
lungskosten führen (z.B. Ingenieurleistungen des Hochbauamtes, Brandschutzprüfung durch<br />
die Feuerwehr, Vermessungs- und Katasterleistungen, Leistungen des Bauordnungsamtes<br />
in Form von Baugenehmigungen), auf eine Umgliederung in die „Aktivierten Eigenleistungen“<br />
sowie auf eine Zwischenergebniseliminierung verzichtet werden. Andernfalls müsste eine<br />
„Konzern“-<strong>Anlagen</strong>buchhaltung eingerichtet werden.<br />
Geringwertige Wirtschaftsgüter<br />
Für die nach HGB zu bilanzierenden Betriebe sind über die umgekehrte Maßgeblichkeit nach<br />
§ 254 HGB steuerliche Mehrabschreibungen für geringwertige Wirtschaftsgüter zulässig.<br />
Sofern nach dem Einkommensteuerrecht zulässige Methoden (z.B. Poolbildung) Anwendung<br />
finden, müssen diese bei der Erstellung des Gesamtabschlusses nicht an die geltenden Be-<br />
stimmungen für die Kommune angepasst werden.<br />
Bewertungsvereinfachungsverfahren<br />
Bei den Bewertungsvereinfachungsverfahren (Gruppen-, Festwert-, Verbrauchsfolgeverfah-<br />
ren) existiert nach dem Handelsrecht unter den dort genannten Voraussetzungen ein Wahl-<br />
recht. Auf eine Vereinheitlichung kann in der Regel auch schon auf Grund der untergeordne-<br />
ten Bedeutung im kommunalen Bereich verzichtet werden.<br />
Abschreibungsmethoden und -zeiträume<br />
Sofern der Bilanzierende im Einzelabschluss unterschiedliche Vermögenswerte nach ver-<br />
schiedenen Methoden abschreiben darf, so ist dies auch im Rahmen der Gesamtrechnungs-<br />
legung zulässig. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass gleiche und gleich genutzte Vermö-<br />
gensgegenstände nur in Ausnahmefällen und unter Beachtung des Gebotes der Willkürfrei-<br />
heit nach unterschiedlichen Methoden abgeschrieben werden dürfen.<br />
Für die Betriebe sind im Regelfall die steuerlichen AfA-Tabellen umgesetzt. Im Vergleich zu<br />
den Abschreibungssätzen nach <strong>NKF</strong> ergibt sich teilweise eine wesentliche Abweichung. Bei-<br />
spielsweise sind Stahl- oder Betonbrücken nach der AfA-Tabelle über 33 Jahre abzuschrei-<br />
9
en, während die <strong>NKF</strong>-Rahmentabelle eine Nutzungsdauer von 50 - 80 Jahren vorsieht. Un-<br />
terschiedliche Abschreibungszeiträume sollten für gleiche und gleich genutzte Vermögens-<br />
werte grundsätzlich nicht gewählt werden. Bei unterschiedlichen wertbeeinflussenden Bedin-<br />
gungen ist eine Ausnahme denkbar.<br />
Das nachfolgende Prüfungsschema kann als Entscheidungsgrundlage für eine Anpassung<br />
der Abschreibungszeiträume herangezogen werden:<br />
Ist der Vermögensgegenstand<br />
des Betriebes in der örtlichen<br />
Abschreibungstabelle der<br />
Kommune enthalten? nein<br />
ja<br />
Weicht der Abschreibungszeitraum<br />
des Vermögensgegenstandes<br />
des Betriebes von<br />
der örtlichen Abschreibungstabelle<br />
der Kommune ab?<br />
ja<br />
Ist die Abweichung wesentlich?<br />
ja<br />
Ist die Abweichung begründet?<br />
(z.B. durch betriebsspezifische<br />
Nutzung)<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
Abb. 1: Anpassung von Abschreibungszeiträumen<br />
Zur Angleichung von Abschreibungsmethoden und -zeiträumen wäre eine „Konzern“-<br />
<strong>Anlagen</strong>buchhaltung erforderlich, in der mindestens alle Vermögenswerte der Kommune und<br />
aller voll zu konsolidierenden Betriebe erfasst werden müssten, bei denen entweder eine<br />
andere Abschreibungsmethode oder ein anderer Abschreibungszeitraum zu Grunde gelegt<br />
wird. Des weiteren müssten sämtliche Zu- und Abgänge im Detail berücksichtigt werden. Die<br />
Einrichtung einer „Konzern“-<strong>Anlagen</strong>buchhaltung würde somit bei den Kommunen erhebliche<br />
Schwierigkeiten und wesentliche Mehraufwendungen verursachen.<br />
Keine Anpassung<br />
erforderlich<br />
Anpassung erforderlich<br />
Zum einen müssten Bilanzierungs- und Konsolidierungsfachleute, die Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsfragen in unterschiedlichen Rechtskreisen beherrschen, gefunden werden. Zum<br />
anderen würden sich Handelsbilanz und GuV und die KB II / ER II der Betriebe über mehrere<br />
10
Jahre unterschiedlich entwickeln. Eine Anpassung würde sich dadurch von Jahr zu Jahr<br />
schwieriger gestalten 5 .<br />
Die Frage nach dem Genauigkeitsgrad im Gesamtabschluss ist im Übrigen ein rein temporä-<br />
res "Problem“, welches über die Jahre in der Regel abnimmt.<br />
Fortschreibung von stillen Reserven und Lasten<br />
Im Falle einer Zuordnung der stillen Reserven bzw. Lasten auf Bilanzpostenebene muss bei<br />
der Folgekonsolidierung die Fortschreibung dieser stillen Reserven bzw. Lasten ebenfalls<br />
vereinfachend vorgenommen werden. Es kann z.B. eine durchschnittliche Abschreibungs-<br />
quote je Bilanzposten verwendet werden. Diese durchschnittliche Abschreibungsquote je<br />
Bilanzposten wird einmalig <strong>zum</strong> Erstkonsolidierungsstichtag ermittelt und dauerhaft ohne<br />
Berücksichtigung von außerordentlichen Zu- oder Abgängen angewendet (Ausnahme: ein<br />
Bilanzposten wird komplett aufgelöst).<br />
3.3 Vereinheitlichung der Stichtage<br />
Das <strong>Modellprojekt</strong> hat sich entschieden, die Vereinfachungsregel aus § 299 HGB analog<br />
anzuwenden. Darüber hinaus soll eine Möglichkeit eingeräumt werden, von der 3-Monats-<br />
Frist als Vereinfachungsregel abzusehen und stattdessen im Ausnahmefall auch bei Betrie-<br />
ben mit wenigen übersichtlichen Nachbuchungen auf einen Zwischenabschluss zu verzich-<br />
ten, auch wenn der Abschlussstichtag mehr als 3 Monate von Stichtag der Kernverwaltung<br />
abweicht. Gerade im Kulturbereich wird diese Vereinfachungsregel von den Modellkommu-<br />
nen befürwortet, da <strong>zum</strong> einen die Finanz- und Ertragslage in den meisten Fällen recht kon-<br />
stant ist und <strong>zum</strong> anderen der Informationsgewinn nicht in angemessenem Verhältnis <strong>zum</strong><br />
Rechnungslegungsaufwand steht.<br />
Vorgehensweise der Stadt Essen<br />
Die Stadt Essen plädiert vor allem im Rahmen der Erstellung des ersten Gesamtabschlusses<br />
für die Anwendung von Erleichterungen.<br />
Bei der Erstkonsolidierung wird von der Vereinfachung, nur Ansatzanpassungen vorzuneh-<br />
men, Gebrauch gemacht. Bei Folgekonsolidierungen werden zusätzlich Bewertungsunter-<br />
schiede, die sich aus dem laufenden Jahr ergeben, berücksichtigt, sofern sie nicht von un-<br />
tergeordneter Bedeutung sind. Vereinbarte Erleichterungen, die im Rahmen des Modellpro-<br />
jektes beschlossen werden, wird die Stadt Essen zukünftig wahrnehmen.<br />
Im Bereich der stillen Reserven geht die Stadt Essen wie folgt vor: Die aufgedeckten stillen<br />
Reserven werden aus den Bewertungsgutachten zur Eröffnungsbilanz (ggf. fortgeführt) ü-<br />
bernommen. Die Zuordnung erfolgt auf Ebene der Bilanzposten. Im Rahmen der Folgekon-<br />
5 Zur gleichen Erkenntnis kommt auch Küting / Weber: Der Konzernabschluss, 11. Auflage, Schäffer-Poeschel,<br />
Stuttgart<br />
11
solidierungen werden die stillen Reserven anhand einer durchschnittlichen Abschreibungs-<br />
quote abgeschrieben.<br />
Die Stadt Essen hält Anteile an einem Unternehmen des Kulturbereiches, das ein abwei-<br />
chendes Geschäftsjahr hat. Es wird die Anwendung der Ausnahmeregelung erwogen. In der<br />
Fallstudie und somit auch in der Probekonsolidierung fließt der Jahresabschluss des Kultur-<br />
betriebes der Stadt Essen (Theater und Philharmonie Essen GmbH) <strong>zum</strong> 31.07.2007 ein.<br />
12
4 Abgrenzung des Konsolidierungskreises der Stadt Es-<br />
sen<br />
4.1 Gesetzliche Grundlagen<br />
Nach § 116 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong> hat die Gemeinde die Jahresabschlüsse aller verselbstständig-<br />
ten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form in den Gesamtab-<br />
schluss einzubeziehen. Nach Auslegung des <strong>Modellprojekt</strong>es sind „verselbstständigte Auf-<br />
gabenbereiche“ in privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Form errichtete, wirtschaftlich<br />
und organisatorisch selbständige Organisationseinheiten einer Kommune, die auch rechtlich<br />
selbstständig sein können und wirtschaftliche oder hoheitliche Aufgaben der Kommune erfül-<br />
len.<br />
Analog § 294 HGB soll das Weltabschlussprinzip gelten, d.h. die verselbstständigten Aufga-<br />
benbereiche werden unabhängig von ihrem Sitz in den Gesamtabschluss einbezogen.<br />
Die Art der Einbeziehung richtet sich nach § 50 GemHVO <strong>NRW</strong>. Verselbstständigte Aufga-<br />
benbereiche in öffentlich-rechtlicher Organisationsform sind gem. § 50 Abs. 1 GemHVO<br />
<strong>NRW</strong> grundsätzlich im Rahmen der Vollkonsolidierung zu berücksichtigen.<br />
Bei privatrechtlichen verselbstständigten Aufgabenbereichen richtet sich die Konsolidie-<br />
rungsmethode zunächst nach § 50 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong>. Stehen die privatrechtlichen Be-<br />
triebe unter der einheitlichen Leitung der Kommune (§ 50 Abs. 2 S.1 GemHVO <strong>NRW</strong>) oder<br />
findet nach § 50 Abs. 2 S.2 GemHVO <strong>NRW</strong> das Control-Konzept Anwendung, so müssen<br />
diese ebenfalls im Rahmen der Vollkonsolidierung im Gesamtabschluss berücksichtigt wer-<br />
den.<br />
Hat die Kommune hingegen nur einen maßgeblichen Einfluss auf die verselbstständigten<br />
Aufgabenbereiche, so sind diese entsprechend § 50 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> unter Anwen-<br />
dung der Equity-Methode gem. §§ 311 und 312 HGB zu konsolidieren.<br />
Hat die Kommune nachweislich weder beherrschenden noch maßgeblichen Einfluss auf ei-<br />
nen verselbstständigten Aufgabenbereich oder wird das Einbeziehungswahlrecht auf Grund<br />
untergeordneter Bedeutung gem. § 116 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong> in Anspruch genommen, so sind<br />
diese Beteiligungen zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten.<br />
4.2 Schritte zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises<br />
Für die Abgrenzung des Konsolidierungskreises ist eine umfangreiche Betrachtung der wirt-<br />
schaftlichen und nichtwirtschaftlichen Betätigung der Kommune erforderlich. Im folgenden<br />
Text werden anhand der Vorgehensweise der Stadt Essen die einzelnen Prüfschritte erläu-<br />
tert, die eine Kommune vornehmen muss, um <strong>zum</strong> endgültigen Konsolidierungskreis zu ge-<br />
langen. Eine Kurzübersicht bietet das folgende Schaubild.<br />
13
Schritte zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises<br />
Schritt 1:<br />
Ermittlung der einzubeziehenden<br />
Betriebe<br />
Schritt 2:<br />
Ermittlung des Vollkonsolidierungskreises<br />
Schritt 3:<br />
Anwendung der<br />
Equity-Methode<br />
Schritt 4:<br />
Schritt 5:<br />
Bestimmung der Wesentlichkeit<br />
bei den verbundenen<br />
Betrieben<br />
Schritt 6:<br />
Bilanzierung zu fortgeführtenAnschaffungskosten<br />
Bestimmung der Wesentlichkeit<br />
bei den assoziierten Betrieben<br />
Abb.2: Abgrenzung des Konsolidierungskreises<br />
Prüfung der Beteiligungsverhältnisse<br />
− öffentlich-rechtlich / privatrechtlich<br />
− indirekt und direkt<br />
Konzept der einheitlichen<br />
Leitung<br />
Liegt eine „einheitliche Leitung“<br />
der Kommune vor?<br />
nein<br />
Control-Konzept<br />
Liegt die Mehrheit der<br />
Stimmrechte bei der Kommune?<br />
oder<br />
Steht der Kommune das<br />
Recht zu, die Mehrheit von<br />
Organmitgliedern zu bestellen?<br />
oder<br />
Besteht ein beherrschender<br />
Einfluss seitens der Kommune<br />
aufgrund eines Vertrages<br />
oder einer Satzung?<br />
nein<br />
Hat die Kommune einen<br />
maßgeblichen Einfluss<br />
auf den Betrieb?<br />
nein<br />
14<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
Vollkonsolidierung<br />
Ist der Anteil an dem Betrieb<br />
für den Gesamtabschluss<br />
wesentlich?<br />
At Equity<br />
Ist der Anteil an dem Betrieb<br />
für den Gesamtabschluss<br />
wesentlich?<br />
At cost<br />
ja<br />
ja<br />
nein<br />
nein
4.3 Schritt 1: Ermittlung der einzubeziehenden Betriebe<br />
Die Bestimmung des Konsolidierungskreises der Stadt Essen für Zwecke des <strong>NKF</strong>-<br />
Gesamtabschlusses hat ihren Ausgangspunkt in der örtlichen Beteiligungsstruktur aus dem<br />
Beteiligungsbericht 6 . Diese Beteiligungsstruktur bietet einen Überblick über die wirtschaftliche<br />
und nichtwirtschaftliche Betätigung der Stadt Essen. Es werden sämtliche Beziehungen<br />
zu den privatrechtlichen Betrieben unabhängig von der Beteiligungsquote dargestellt.<br />
Im Gegensatz dazu werden die Verbindungen zu öffentlich-rechtlichen Körperschaften mit<br />
eigener Rechtspersönlichkeit (z.B Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts, bestimmte<br />
Stiftungen) in der Beteiligungsstruktur der Stadt Essen nicht dargestellt. Diese müssen<br />
im Rahmen der Bestimmung des Konsolidierungskreises gesondert betrachtet werden.<br />
Zu beachten ist hier, dass die örtlichen Sparkassen gem. § 1 Abs. 1 SpkG aufgrund der Änderung<br />
des Sparkassengesetzes nicht in den Gesamtabschluss einbezogen werden dürfen.<br />
Die Sparkassen und ihre Tochterunternehmen bzw. Beteiligungen sind im Gesamtabschluss<br />
nicht zu berücksichtigen und werden wie fremde Dritte behandelt. Hält die Kommune jedoch<br />
an den verbundenen Betrieben oder Beteiligungen der Sparkasse auch Anteile, so müssen<br />
diese mit den von der Kommune direkt gehaltenen Anteilen, entsprechend den Vorschriften<br />
über die Vollkonsolidierung oder at equity, in den Gesamtabschluss einbezogen werden,<br />
sofern sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Die Essener Sparkasse und ihre Beziehungen<br />
zu anderen Betrieben dürfen somit im Konsolidierungskreis nicht dargestellt werden<br />
und sind aus der Beteiligungsstruktur zu entfernen.<br />
Eine Aufstellung über die einzubeziehenden Betriebe findet sich in Anlage 2.<br />
4.4 Schritt 2: Ermittlung des Vollkonsolidierungskreises<br />
4.4.1 Voraussetzungen für die Vollkonsolidierung gem. § 50 Abs. 1 und<br />
2 GemHVO <strong>NRW</strong><br />
Verbundene Betriebe einer Kommune dürfen im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss<br />
einbezogen werden, wenn sie unter der einheitlichen Leitung der Kommune<br />
stehen oder die Kommune einen beherrschenden Einfluss nach dem Control-Konzept ausüben<br />
kann.<br />
Konzept der einheitlichen Leitung<br />
Um einen verbundenen Betrieb im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss<br />
einbeziehen zu können, muss dieser unter der einheitlichen Leitung der Kommune stehen.<br />
6 vgl. hierzu Anlage 1<br />
15
Einheitliche Leitung liegt in der Regel vor, wenn folgende Kriterien kumulativ erfüllt sind:<br />
• Die Kommune stimmt ihre Aufgabenerfüllung mit der Aufgabenerfüllung, die dem Betrieb<br />
übertragen wurde, ab und kann im Zweifel ihre Interessen durchsetzen.<br />
• Es besteht nicht allein die Möglichkeit der Einflussnahme, sondern sie wird auch tatsäch-<br />
lich ausgeübt.<br />
• Der Einfluss wird allein von der Kommune ausgeübt und nicht gemeinschaftlich mit ande-<br />
ren.<br />
Ausschlaggebend sind dabei die tatsächlichen Verhältnisse. Abzustellen ist bei der Prüfung<br />
z.B. auf eine einheitliche Festsetzung von Zielen, Grundzügen der Organisation und Kontrol-<br />
le, eine einheitliche Finanzpolitik, Personalverflechtung oder auch die Abstimmung geschäft-<br />
licher Maßnahmen von wesentlicher Bedeutung.<br />
Control-Konzept<br />
Beherrschung durch die Kommune wird zwingend vermutet, wenn eine der Kontrollmöglich-<br />
keiten des § 50 Abs. 2 S.2 Nr. 1 bis 3 GemHVO <strong>NRW</strong> gegeben ist. Diese Kontrollrechte lie-<br />
gen vor, wenn der Kommune<br />
• die Mehrheit der Stimmrechte des Gesellschafters zusteht,<br />
• das Recht zusteht, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs-, oder Auf-<br />
sichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen und sie gleichzeitig Gesellschafterin ist, oder<br />
• das Recht zusteht, einen beherrschenden Einfluss auf Grund eines mit diesem Unter-<br />
nehmen geschlossenen Beherrschungsvertrages oder auf Grund einer Satzungsbestim-<br />
mung dieses Unternehmens auszuüben.<br />
Im Gegensatz zu den Voraussetzungen der „einheitlichen Leitung“ ist es hier nicht zwingend<br />
erforderlich, dass der Einfluss der Kommune auch tatsächlich ausgeübt wird.<br />
4.4.2 Vorgehensweise der Stadt Essen<br />
Die Stadt Essen hat sich im Prüfungsverlauf zunächst an den Stimmrechtsverhältnissen<br />
nach dem Control-Konzept orientiert. Die Beteiligungsquoten konnten der Beteiligungsstruk-<br />
tur aus dem Beteiligungsbericht entnommen werden. Bei den Gesellschaften, deren Beteili-<br />
gungsquote mindestens 50,1 % betrug, wurde geprüft, ob das Stimmrechtsverhältnis der<br />
Beteiligungsquote entspricht. Dies konnte anhand der Dokumentation in den Beteiligungsak-<br />
ten verifiziert werden. Aufgrund der Mehrheit der Stimmrechte konnten diese Gesellschaften<br />
dann unkritisch in den Vollkonsolidierungskreis übernommen werden.<br />
16
4.4.3 Besonderheiten<br />
Die Stadt Essen ist an mehreren Betrieben zu genau 50,0 % beteiligt. In diesen Fällen wur-<br />
den die Gesellschaftsverträge der betroffenen Betriebe gesondert geprüft, um entscheiden<br />
zu können, nach welcher Methode konsolidiert werden soll.<br />
Dabei standen folgende Prüfkriterien im Vordergrund:<br />
• Besondere Stimmrechte (z.B. durch Vorsitz im Aufsichtsrat oder der Gesellschafterver-<br />
sammlung)<br />
• Sonstige Bestimmungen, die es der Stadt Essen ermöglichen einen beherrschenden<br />
Einfluss auszuüben<br />
• Finanzierung der betroffenen Unternehmen (vor allem hinsichtlich eventueller Verlust-<br />
übernahmen durch die Stadt Essen)<br />
Beispiel für einen Betrieb (indirekte Beteiligung), der nach der Prüfung des Gesell-<br />
schaftsvertrages nach der Equity-Methode konsolidiert wird:<br />
rhein ruhr partner für Messdienstleistungen mbH RRPM<br />
Beteiligungsverhältnisse<br />
Stadtwerke Essen AG 25.000 €<br />
Stadtwerke Duisburg AG 25.000 €<br />
Vorsitz und Stimmrechtsverteilung Aufsichtsrat<br />
Kein Aufsichtsrat vorhanden.<br />
Vorsitz und Stimmrechtsverteilung Gesellschafterversammlung<br />
Für die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung oder bei schriftlicher Stimm-<br />
abgabe gewähren je 50,00 € eines Geschäftsanteiles eine Stimme.<br />
Die Gesellschafterversammlung wird vom Vorsitzenden geleitet, der jährlich wechselnd<br />
von den Gesellschaftern gem. § 5 Abs. 2 in der dort genannten Reihenfolge gestellt wird.<br />
Sonstige Bestimmungen aus Gesellschaftsvertrag, Satzung etc.<br />
Keine weiteren relevanten Bestimmungen.<br />
Finanzierung<br />
Die Gesellschaft hat das operative Geschäft erst in 2007 aufgenommen. Es wird mit ei-<br />
nem Jahresüberschuss gerechnet. Die finanziellen Egebnisse werden entsprechend dem<br />
Beteiligungsverhältnis verteilt.<br />
Beschluss<br />
Zunächst wird die Gesellschaft nach der Equity-Methode konsolidiert. Das Unternehmen<br />
wird im Rahmen der Prüfung der untergeordneten Bedeutung besonders betrachtet.<br />
Abb. 3: Prüfung von Gesellschaftsverträgen (1)<br />
17
Beispiel für einen Betrieb (unmittelbare Beteiligung), der nach der Prüfung des Gesell-<br />
schaftsvertrages voll konsolidiert wird:<br />
EWG - Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH EWG<br />
Beteiligungsverhältnisse<br />
Stadt Essen 51.129 €<br />
Interessengemeinschaft Essener Wirtschaft e.V. 51.129 €<br />
Vorsitz und Stimmrechtsverteilung Aufsichtsrat<br />
Der jeweilige Oberbürgermeister der Stadt Essen ist Vorsitzender des Aufsichtsrates.<br />
Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, soweit sich nicht<br />
aus dem Gesetz oder dem Gesellschaftsvertrag etwas anderes ergibt. Ergibt eine Ab-<br />
stimmung im Aufsichtsrat Stimmengleichheit, so hat auf Verlangen eines seiner Mitglieder<br />
über denselben Gegenstand eine erneute Abstimmung stattzufinden. Ergibt auch diese<br />
Abstimmung Stimmengleichheit, zählt die Stimme des Vorsitzenden doppelt.<br />
Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens neun der Mitglieder an der Sitzung<br />
teilnehmen (insgesamt 12 Mitglieder, 6 von der Stadt Essen).<br />
Vorsitz und Stimmrechtsverteilung Gesellschafterversammlung<br />
Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates<br />
oder im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter.<br />
Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit des Kapitals ver-<br />
treten ist.<br />
Änderungen des § 17 (Wirtschaftsplan) können nur mit Zustimmung des Gesellschafters<br />
Stadt Essen beschlossen werden.<br />
Sonstige Bestimmungen aus Gesellschaftsvertrag, Satzung etc.<br />
Keine weiteren relevanten Bestimmungen.<br />
Finanzierung<br />
Die Gesellschaft erhält Verlustausgleichszahlungen durch die Gesellschafterin Stadt Es-<br />
sen. Die IEW beteiligt sich nicht an der Finanzierung. Dies hat aber keinen Einfluss bei<br />
den Stimmverhältnissen (50 / 50).<br />
Beschluss<br />
Der Betrieb wird voll konsolidiert.<br />
Abb. 4: Prüfung von Gesellschaftsverträgen (2)<br />
4.5 Schritt 3: Anwendung der Equity-Methode gem. § 50 Abs. 3<br />
GemHVO <strong>NRW</strong><br />
4.5.1 Voraussetzungen für die Equity-Methode<br />
Sind die Voraussetzungen für eine Vollkonsolidierung nicht erfüllt, kann der betroffene Be-<br />
trieb unter bestimmten Bedingungen nach der Equity-Methode einbezogen werden. Dazu<br />
muss ein assoziiertes Unternehmen vorliegen, das unter dem maßgeblichen Einfluss der<br />
Kommune steht.<br />
18
Ein assoziiertes Unternehmen liegt vor, wenn,<br />
• ein in den Gesamtabschluss einbezogener Betrieb eine Beteiligung gem. § 271 Abs. 1<br />
HGB an einem anderen nicht im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogenen Betrieb<br />
hält und<br />
• tatsächlich einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik des ande-<br />
ren Betriebes ausübt, wobei das Vorliegen des maßgeblichen Einflusses bei einem<br />
Stimmrechtsanteil von mindestens 20 % vermutet wird.<br />
Entscheidend ist dabei allerdings nicht der Beteiligungsanteil von 20 %, sondern, dass tat-<br />
sächlich ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird. Dies kann z.B. durch eine Vertretung im<br />
Aufsichtsrat oder Vorstand, Mitwirkung bei Unternehmensentscheidungen hinsichtlich Ge-<br />
winnverwendung, oder Mitwirkung bei Personalentscheidungen, oder der Bestellung der Mit-<br />
glieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen der Fall sein. Auch wesentliche Geschäftsbezie-<br />
hungen zwischen dem betroffenen Betrieb und einem in den Gesamtabschluss einbezoge-<br />
nen Betrieb sowie der Austausch von Führungskräften oder die Bereitstellung wichtiger fach-<br />
licher Informationen können Anhaltspunkte für einen maßgeblichen Einfluss sein.<br />
Stellt ein at equity einbezogener Betrieb selbst einen Konzernabschluss auf, so ist nicht der<br />
Einzelabschluss, sondern der Konzernabschluss der Equity-Bewertung zugrunde zu legen.<br />
4.5.2 Vorgehensweise der Stadt Essen<br />
Zur Ermittlung der Betriebe, die nach der Equity-Methode konsolidiert werden sollen, hat sich<br />
die Stadt Essen vorrangig an den Stimmrechtsverhältnissen orientiert. Betriebe, an denen<br />
die Stadt Essen unmittelbar oder mittelbar 20,0 % bis 50,0 % der Anteile hält, wurden zu-<br />
nächst den assoziierten Unternehmen zugeordnet. Darüber hinaus wurde anhand der Ge-<br />
sellschaftsverträge und sonstiger Unterlagen geprüft, ob auf die hier eingeordneten Unter-<br />
nehmen ein maßgeblicher Einfluss seitens der Stadt Essen ausgeübt werden kann.<br />
Die Tochtergesellschaften bzw. Beteiligungen der assoziierten Betriebe werden in den Kon-<br />
solidierungskreis der Stadt Essen nicht einbezogen, weil auf diese seitens der Stadt Essen<br />
kein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann. Es sind nur solche Betriebe als assoziier-<br />
te Betriebe zu behandeln, auf die ein in den Gesamtabschluss einbezogener vollkonsolidier-<br />
ter Betrieb einen maßgeblichen Einfluss ausübt.<br />
19
4.6 Schritt 4: Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />
(At Cost)<br />
4.6.1 Voraussetzungen<br />
Hat die Kommune nachweislich keinen maßgeblichen Einfluss auf einen kommunalen Be-<br />
trieb, ist dieser als Beteiligung zu fortgeführten Anschaffungskosten (at cost) zu bilanzieren.<br />
Das Gleiche gilt für Betriebe, bei denen das Einbeziehungswahlrecht auf Grund untergeord-<br />
neter Bedeutung gem. § 116 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong> in Anspruch genommen wurde.<br />
4.6.2 Vorgehensweise der Stadt Essen<br />
Alle kommunalen Betriebe an denen die Stadt Essen mit einer Beteiligungsquote von weni-<br />
ger 20% beteiligt ist, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Im Rahmen der<br />
Prüfung der At-Cost-Beteiligungen wurde ausgeschlossen, dass bei diesen Betrieben ein<br />
maßgeblicher oder beherrschender Einfluss bzw. eine besondere Beteiligungsabsicht sei-<br />
tens der Stadt Essen besteht.<br />
Die Stadt Essen behandelt alle kommunalen Betriebe mit einer Beteiligungsquote von unter<br />
20% als Beteiligungen, die mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten in die Gesamtbilanz<br />
zu übernehmen sind. Diese werden im Konsolidierungskreises im engeren Sinne nicht dar-<br />
gestellt.<br />
Anlage 3 enthält eine Aufstellung über die Konsolidierungsmethoden für alle Betriebe.<br />
4.7 Bestimmung der Wesentlichkeitsgrenzen bei der Stadt Essen<br />
Gem. § 116 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong> muss ein Betrieb nicht in den Gesamtabschluss einbezogen<br />
werden, sofern er für die Verpflichtung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune zu vermit-<br />
teln, von untergeordneter Bedeutung ist.<br />
In der Literatur werden z.T. Schwellenwerte von 3 % bis 5 % der summierten Ergebnisse<br />
aller Betriebe, die von untergeordneter Bedeutung sind, als Maßgröße dafür verwendet, ob<br />
ein Betrieb in den Konzernabschluss einbezogen wird oder nicht. Konkrete Vorgaben, auf<br />
welche Kennzahlen bzw. Kriterien sich diese Schwellenwerte beziehen, werden allerdings<br />
nicht pauschal bestimmt, sondern sollen sich nach den örtlichen Gegebenheiten richten.<br />
Die Stadt Essen bezieht in die Prüfung der untergeordneten Bedeutung alle Betriebe ein, die<br />
aufgrund der o.g. Prüfschritte zu konsolidieren sind. Hierzu werden bestimmte Kriterien fest-<br />
gelegt, an denen die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage gemessen werden<br />
kann. Die Stadt Essen hat die Beurteilung der Wesentlichkeit der zu konsolidierenden Be-<br />
triebe anhand ihrer Anteile an den summierten Werten<br />
20
- des Anlagevermögens<br />
- des Eigenkapitals<br />
- des Fremdkapitals (Rückstellungen und Verbindlichkeiten)<br />
- der Bilanzsumme<br />
- der ordentlichen Erträge und<br />
- der ordentlichen Aufwendungen<br />
vorgenommen. Dabei wurde auf das Zahlenwerk aus den unkonsolidierten Einzelabschlüs-<br />
sen zurückgegriffen. Bei den assoziierten Betrieben kann alternativ auch nur das Eigenkapi-<br />
tal betrachtet werden.<br />
Zudem wurden die Jahresergebnisse der Betriebe der Stadt Essen betrachtet, um neben<br />
den ordentlichen Aufwendungen und Erträgen auch die außerordentlichen Geschäftsvorfälle<br />
analysieren zu können. Auf eine Bildung von Verhältniszahlen wurde in diesem Fall aller-<br />
dings verzichtet, da sich bei einer Summierung das negative Ergebnis der Stadt Essen mit<br />
den <strong>zum</strong>eist positiven Jahresergebnissen der Betriebe saldiert und somit keine schlüssigen<br />
Verhältniszahlen liefern kann.<br />
Entscheidend für die Beurteilung der Bedeutung für den Gesamtabschluss muss neben den<br />
Verhältniszahlen auch die Einbindung des Unternehmens in die wirtschaftliche Tätigkeit des<br />
gesamten „Konzerns“ sein. Anhaltspunkte für eine Einbeziehung können beispielsweise sein:<br />
• das Unternehmen existiert nur, um bestimmte Aufgaben innerhalb des Gesamtkonzerns<br />
zu erfüllen,<br />
• das Unternehmen belastet das Konzernergebnis strukturell mit Verlusten oder ist auf<br />
laufende Zuschüsse angewiesen,<br />
• wenn bei einem Verzicht auf die Konsolidierung wesentliche Zwischenergebnisse nicht<br />
eliminiert werden könnten,<br />
• wenn im Falle der Nichteinbeziehung wesentliche Verpflichtungen oder Risiken nicht ab-<br />
gebildet würden 7 .<br />
4.7.1 Schritt 5: Festlegung der unwesentlichen verbundenen Unter-<br />
nehmen<br />
Vereinfachend wird von den unkonsolidierten Einzelabschlüssen der Betriebe ausgegangen.<br />
Dabei wird sowohl auf eine Überleitung, als auch auf eine vereinfachte Kapitalkonsolidierung<br />
verzichtet. Die Größenordnung der tabellarisch aufgeführten Kennzahlen lässt darauf schlie-<br />
ßen, dass konsolidierte Zahlen vermutlich nicht zu abweichenden Ergebnissen führen wür-<br />
den.<br />
In einem ersten Schritt wird der Einzelabschluss der Stadt Essen mit den HGB-Abschlüssen<br />
der vermeintlich voll zu konsolidierenden Betriebe aufaddiert. Daraus ergibt sich eine Sum-<br />
7 vgl. Stellungnahme der GPA unter http://www.kiwigpa.de/pdf/FAQ_Eroeffnungsbilanz.pdf<br />
21
menbilanz bzw. Summenergebnisrechnung als Ausgangspunkt für eine prozentuale Beurtei-<br />
lung der einzelnen zu konsolidierenden Betriebe.<br />
Tabellarisch werden die o.g. Kriterien zur Prüfung der Wesentlichkeit der voll zu konsolidie-<br />
renden Betriebe anhand absoluter und relativer Werte tabellarisch überprüft. Anhand der<br />
Zahlenwerte wird jedes einzelne Unternehmen hinsichtlich der untergeordneten Bedeutung<br />
geprüft. Anschließend erfolgt eine Gesamtbetrachtung.<br />
Die Stadt Essen stützt sich bei der Bestimmung der Betriebe, die von untergeordneter Be-<br />
deutung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes<br />
sind, nicht allein auf den Anteil der Ergebnisse der verbundenen Betriebe am Gesamtergeb-<br />
nis, sondern analysiert auch die Leistungsbeziehungen innerhalb des „Konzerns“ und be-<br />
zieht die Prognosen für die zukünftige Entwicklung der einzelnen Betriebe in diese Entschei-<br />
dung ein.<br />
Beispiel:<br />
Die Allbau Managementgesellschaft mbH (AMG) ist die Managementgesellschaft der ALL-<br />
BAU AG und hält das gesamte Personal. Als 100 %ige Tochter der ALLBAU AG mit Ergeb-<br />
nisabführungsvertrag sind die Gesellschaften als wirtschaftliche Einheit zu sehen. Die AMG<br />
wird daher auch voll konsolidiert.<br />
Unabhängig von der Feststellung der Unwesentlichkeit sind die verbundenen Betriebe in der<br />
Gesamtbilanz unter der entsprechenden Position „Anteile an verbundenen Unternehmen“<br />
und nicht unter den Beteiligungen auszuweisen. Das Gleiche gilt auch entsprechend für<br />
Sondervermögen.<br />
4.7.2 Schritt 6: Festlegung der unwesentlichen assoziierten Unterneh-<br />
men<br />
Im Anschluss an die Betrachtung der verbundenen Betriebe erfolgt in einem zweiten Schritt<br />
die Untersuchung der assoziierten Unternehmen. Dabei werden alle assoziierten Unterneh-<br />
men einer Einzelbetrachtung und anschließend einer Gesamtbetrachtung hinsichtlich der<br />
Wesentlichkeitsgrenzen unterzogen.<br />
Hierbei reicht es allerdings nicht aus, sich nur auf die prozentualen Zahlenwerte zu stützen,<br />
sondern analog zur Prüfung der verbundenen Unternehmen findet eine Analyse der Leis-<br />
tungsbeziehungen und des Gesellschaftszwecks statt.<br />
Bei der Stadt Essen liegen sämtliche assoziierten Unternehmen unterhalb der Wesentlich-<br />
keitsgrenze. Die Analyse der Leistungsbeziehungen und der Gesellschaftszwecke hat erge-<br />
ben, dass die hier betrachteten assoziierten Unternehmen nicht in den Konsolidierungskreis<br />
aufzunehmen sind.<br />
In der nachfolgenden tabellarischen Übersicht ist zu erkennen, welche Konsolidierungsme-<br />
thoden für die einzelnen Betriebe zur Anwendung kommen und welche Betriebe von unter-<br />
geordneter Bedeutung sind.<br />
22
Anlagevermögen<br />
Anteil Eigenkapital Anteil Fremdkapital Anteil Bilanzsumme Anteil<br />
ordentliche<br />
Erträge<br />
Anteil<br />
ordentliche<br />
Aufwendungen<br />
verbundene vollzukonsolidierende Unternehmen<br />
Stadt Essen 6.256.043.803 62,14% 1.955.660.558 62,42% 3.777.091.027 57,05% 6.430.944.913 60,18% 1.716.822.730 61,38% 1.714.085.307 59,65%<br />
Essener Verkehrs-AG 100,00% 1.261.599.527 12,53% 166.284.957 5,31% 1.091.207.489 16,48% 1.301.664.646 12,18% 173.009.666 6,19% 246.035.320 8,56%<br />
Entwässerung Essen GmbH 51,00% 740.895.322 7,36% 179.817.628 5,74% 461.079.993 6,96% 743.094.493 6,95% 43.717.570 1,56% 20.223.709 0,70%<br />
Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH 100,00% 539.360.316 5,36% 351.602.276 11,22% 235.582.056 3,56% 587.184.332 5,49% 5.735.194 0,21% 5.971.279 0,21%<br />
Stadtwerke Essen AG 51,00% 309.795.150 3,08% 116.557.012 3,72% 274.410.111 4,14% 419.409.368 3,92% 298.125.633 10,66% 274.685.245 9,56%<br />
ALLBAU AG 82,19% 320.726.971 3,19% 78.202.400 2,50% 285.138.029 4,31% 363.340.429 3,40% 98.304.344 3,51% 70.471.511 2,45%<br />
Messe Essen GmbH 99,97% 131.496.300 1,31% 15.939.832 0,51% 148.753.463 2,25% 166.664.843 1,56% 43.714.098 1,56% 50.690.759 1,76%<br />
Grün und Gruga Essen 100,00% 122.890.174 1,22% 109.531.514 3,50% 26.780.656 0,40% 141.912.074 1,33% 27.537.111 0,98% 41.502.467 1,44%<br />
GSE Gesellschaft für Soziale Dienstleistungen Essen mbH 90,00% 71.571.954 0,71% 39.775.472 1,27% 41.989.925 0,63% 99.920.781 0,94% 65.077.559 2,33% 64.826.819 2,26%<br />
Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH 100,00% 67.273.918 0,67% 18.899.850 0,60% 68.693.515 1,04% 94.444.727 0,88% 12.443.494 0,44% 11.492.393 0,40%<br />
Sport- und Bäderbetriebe Essen 100,00% 75.050.083 0,75% 38.615.217 1,23% 45.063.378 0,68% 84.090.979 0,79% 5.033.239 0,18% 27.585.449 0,96%<br />
Entsorgungsbetriebe Essen GmbH 51,00% 46.609.098 0,46% 16.427.794 0,52% 43.369.784 0,66% 59.798.749 0,56% 81.805.153 2,92% 71.757.360 2,50%<br />
meoline GmbH 77,00% 28.725.399 0,29% 879.761 0,03% 30.705.068 0,46% 41.972.383 0,39% 80.532.987 2,88% 79.795.009 2,78%<br />
Essener Systemhaus 100,00% 11.440.913 0,11% 6.997.257 0,22% 16.746.361 0,25% 24.612.782 0,23% 30.656.986 1,10% 30.460.285 1,06%<br />
Theater und Philharmonie Essen GmbH 100,00% 14.515.638 0,14% 3.958.520 0,13% 5.174.096 0,08% 21.504.352 0,20% 13.747.267 0,49% 57.831.984 2,01%<br />
Allbau Managementgesellschaft mbH 82,19% 6.143.337 0,06% 1.033.301 0,03% 12.240.761 0,18% 13.274.062 0,12% 13.288.302 0,48% 12.487.245 0,43%<br />
EVV Verwertungs- und Betriebs GmbH 100,00% 10.753.892 0,11% 1.127.459 0,04% 11.760.405 0,18% 12.889.759 0,12% 6.985.470 0,25% 6.307.436 0,22%<br />
Jugendhilfe Essen gGmbH 100,00% 797.862 0,01% 1.690.041 0,05% 2.487.683 0,04% 5.672.003 0,05% 14.022.785 0,50% 15.579.517 0,54%<br />
RGE Servicegesellschaft Essen mbH 100,00% 344.726 0,00% 1.500.100 0,05% 4.016.365 0,06% 5.516.465 0,05% 23.924.361 0,86% 22.873.993 0,80%<br />
GSE Service GmbH 90,00% 0 0,00% 24.119 0,00% 15.918 0,00% 40.037 0,00% 32.281 0,00% 33.192 0,00%<br />
verbundene Unternehmen von untergeordneter Bedeutung<br />
Gemeinnützige Theater-Baugesellschaft Essen mbH 100,00% 32.183.061 0,32% 19.742.299 0,63% 14.376.342 0,22% 34.118.641 0,32% 514.449 0,02% 4.206.737 0,15%<br />
Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH 100,00% 8.745.591 0,09% 1.130.968 0,04% 10.483.197 0,16% 12.176.497 0,11% 10.655.786 0,38% 10.985.089 0,38%<br />
Altstadt-Baugesellschaft mbH & Co.KG 74,33% 8.492.439 0,08% 4.345.469 0,14% 6.889.816 0,10% 11.235.285 0,11% 3.896.906 0,14% 2.406.362 0,08%<br />
Arbeit & Bildung Essen GmbH 100,00% 145.880 0,00% 605.224 0,02% 1.707.229 0,03% 2.680.527 0,03% 13.525.401 0,48% 13.026.847 0,45%<br />
EWG Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH 50,00% 735.735 0,01% 838.139 0,03% 1.691.393 0,03% 2.534.432 0,02% 2.930.998 0,10% 5.446.831 0,19%<br />
Suchthilfe direkt Essen gGmbH 90,38% 129.794 0,00% 653.912 0,02% 833.844 0,01% 1.754.240 0,02% 5.002.788 0,18% 5.000.314 0,17%<br />
PerTransfer Essen GmbH 100,00% 45.937 0,00% 1.031.037 0,03% 433.247 0,01% 1.553.550 0,01% 2.325.077 0,08% 1.966.179 0,07%<br />
Weisse Flotte Baldeney-GmbH 100,00% 925.163 0,01% 25.000 0,00% 1.070.287 0,02% 1.101.252 0,01% 924.998 0,03% 1.059.401 0,04%<br />
EMG-Essen Marketing GmbH 50,00% 203.510 0,00% 103.092 0,00% 798.151 0,01% 924.903 0,01% 2.786.608 0,10% 4.683.324 0,16%<br />
Gesamtbetrachtung der verbundenen Unternehmen 10.067.641.493 100,00% 3.133.000.208 100,00% 6.620.589.589 100,00% 10.686.031.504 100,00% 2.797.079.241 100,00% 2.873.477.363 100,00%<br />
Gesamtbetrachtung der verbundenen Unternehmen von untergeordneter<br />
Bedeutung<br />
0,51% 0,91% 0,58% 0,64% 1,52% 1,70%<br />
assoziierte Unternehmen von untergeordneter Bedeutung<br />
Essener Technologie- und Entwicklungs-Centrum GmbH 33,33% 26.634.937 0,26% 6.876.661 0,22% 16.037.956 0,24% 26.854.782 0,25% 3.070.433 0,11% 6.349.288 0,22%<br />
Evangelisches Seniorenzentrum Kettwig gGmbH 32,18% 7.221.581 0,07% 5.235.621 0,17% 5.231.595 0,08% 11.163.753 0,10% 6.987.252 0,25% 7.314.476 0,25%<br />
ZukunftsZentrumZollverein AG 36,09% 7.787.457 0,08% 583.982 0,02% 771.577 0,01% 8.346.973 0,08% 1.409.084 0,05% 1.364.521 0,05%<br />
Entwicklungsgesellschaft Zollverein mbH 50,00% 764.987 0,01% 336.663 0,01% 3.355.687 0,05% 7.510.539 0,07% 7.975.582 0,29% 8.564.468 0,30%<br />
Wassergewinnung Essen GmbH 25,50% 3.936.836 0,04% 2.156.755 0,07% 2.837.234 0,04% 5.005.642 0,05% 15.208.542 0,54% 14.745.232 0,51%<br />
Revierpark Nienhausen GmbH 25,00% 2.924.955 0,03% 3.291.651 0,11% 628.317 0,01% 3.939.055 0,04% 2.867.942 0,10% 3.228.117 0,11%<br />
Flughafen Essen/Mülheim GmbH 33,33% 1.511.277 0,02% 198.246 0,01% 1.212.493 0,02% 2.796.737 0,03% 694.112 0,02% 1.263.814 0,04%<br />
Entwicklungsgesellschaft Universitätsviertel Essen mbH 21,18% 1 0,00% 352.434 0,01% 435.189 0,01% 435.189 0,00% 5.605 0,00% 23.013 0,00%<br />
Essener Sport-Betriebsgesellschaft mbH 25,00% 58.807 0,00% 111.416 0,00% 119.935 0,00% 330.566 0,00% 1.816.160 0,06% 1.764.050 0,06%<br />
Verwertung und Entsorgung Karnap-Städte Holding GmbH 12,59% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00%<br />
E-World energy & water GmbH 39,99% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00%<br />
Projektentwicklungsgesellschaft Essen mbH 25,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00%<br />
Versicherungs-Vermittlungsdienst Essen GmbH 50,15% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00%<br />
Otto Lingner Verkehrs-GmbH 38,50% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00%<br />
infralogistik ruhr GmbH 24,99% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00%<br />
rhein-ruhr partner Messdienstleistungsgesellschaft mbH 25,50% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00%<br />
TAG Tropolys Altgesellschafter GmbH 36,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00%<br />
Kommunale Gasspeicher Beteiligungsgesellschaft Epe mbH 25,00%<br />
Kommunale Gasspeicher Beteiligungsgesellschaft Epe mbH & Co. KG 25,00%<br />
Stadtbahn Betriebsführungsgesellschaft Ruhr mbH 50,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00% 0 0,00%<br />
Gesamtbetrachtung der assoziierten Unternehmen 50.840.838 0,50% 19.143.429 0,61% 30.629.983 0,46% 66.383.236 0,62% 40.034.712 1,43% 44.616.979 1,55%<br />
Gesamtbetrachtung aller Unternehmen von untergeordneter Bedeutung 1,02% 1,52% 1,04% 1,26% 2,95% 3,25%<br />
Tab. 3: Wesentlichkeitsaspekte im Konsolidierungskreis der Stadt Essen<br />
effektive _<br />
Beteiligungsquote<br />
23<br />
Anteil
5 Überleitung der Einzelabschüsse<br />
5.1 Unterschiede zwischen den Rechnungslegungsvorschriften<br />
Bei der Überleitung der Einzelabschlüsse der verbundenen Betriebe für Zwecke des <strong>NKF</strong>-<br />
Gesamtabschlusses gilt es, die Ausweis-, Ansatz- und Bewertungsvorschriften der voll zu<br />
konsolidierenden Betriebe an die Vorschriften des <strong>NKF</strong> anzupassen. In einem ersten Schritt<br />
sind die Unterschiede zwischen den Vorschriften des HGB und des <strong>NKF</strong> zu identifizieren. In<br />
der nachfolgenden Tabelle werden die wesentlichen Unterschiede getrennt nach Ansatzund<br />
Bewertungsunterschieden aufgezeigt. Die nachfolgenden Aufstellungen verdeutlichen<br />
die zahlreichen Unterschiede. Bei den Anpassungen der Rechnungslegungsvorschriften ist<br />
der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit zu berücksichtigen.<br />
Ansatzunterschiede<br />
Sachverhalt<br />
Aufwendungen für die<br />
Ingangsetzung und Erweiterung<br />
des Geschäftsbetriebs<br />
Derivativer Geschäfts- oder<br />
Firmenwert<br />
Abschreibung des derivativen<br />
Geschäfts- oder Firmenwerts<br />
§ 269 Satz 1 Aktivierungswahlrecht keine<br />
Regelung<br />
§ 255 Abs. 4<br />
Satz 1<br />
§ 255 Abs. 4<br />
Satz 2, 3<br />
Sonderposten mit Rücklageanteil § 247 Abs. 3,<br />
§ 273<br />
Erhaltene Zuwendungen und<br />
Beiträge für Investitionen<br />
Rückstellungen für unterlassene<br />
Instandhaltung, die innerhalb der<br />
letzten 9 Monate des folgenden<br />
Geschäftsjahres nachgeholt wird<br />
Aufwandsrückstellungen<br />
exkl. Instandhaltungsrückstellungen<br />
Rückstellungen für Pensionen für<br />
Aktivierungswahlrecht keine<br />
Regelung<br />
Abschreibung zu mindestens einem Keine<br />
Viertel jährlich oder planmäßig Regelung<br />
Passivierungswahlrecht,<br />
nach § 273 Passivierungsgebot für<br />
Kapitalgesellschaften bei<br />
steuerlicher Inanspruchnahme<br />
keine<br />
Regelung<br />
(HFA 1/1984) Wahlrecht Kürzung AHK oder Ansatz § 43 Abs. 5<br />
SoPo<br />
GemHVO<br />
§ 249 Abs. 1 Passivierungswahlrecht § 36 Abs. 3<br />
Satz 3<br />
GemHVO<br />
§ 249 Abs. 2 Passivierungswahlrecht § 36 Abs. 6<br />
GemHVO<br />
Art. 28 Passivierungswahlrecht § 36 Abs. 1<br />
sog. Altzusagen<br />
EGHGB<br />
GemHVO<br />
latente Steuern § 274 keine Einbeziehung quasi-<br />
keine<br />
permanenter Differenzen<br />
Regelung,<br />
Tab. 4: Ansatzunterschiede zwischen HGB und <strong>NKF</strong><br />
HGB GO, GemHVO <strong>NRW</strong><br />
Aktivierungswahlrecht für aktive<br />
latente Steuern<br />
24<br />
§ 36 Abs. 4<br />
GemHVO<br />
Aktivierungsverbot<br />
Aktivierungsverbot<br />
Abschreibung nicht möglich, da ein<br />
GoF nicht angesetzt werden darf<br />
Passivierungsverbot<br />
Passivierungspflicht<br />
Passivierungsgebot für konkret<br />
beabsichtigte, einzeln bestimmte und<br />
wertmäßig bezifferte Maßnahmen<br />
Passivierungsverbot<br />
Passivierungspflicht<br />
Aktivierungsverbot<br />
Passiervierungsgebot
Bewertungsunterschiede<br />
Sachverhalt<br />
Abzinsung von Rückstellungen § 253 Abs. 1<br />
Satz 1 1.HS<br />
Außerplanmäßige Abschreibung<br />
wegen zukünftiger<br />
Wertschwankungen im<br />
Umlaufvermögen<br />
Außerplanmäßige Abschreibungen<br />
auf Anlagevermögen bei<br />
voraussichtlich nur<br />
vorübergehender Wertminderung<br />
§ 253 Abs. 3<br />
Satz 3<br />
§ 253 Abs. 2<br />
Satz 3 1. HS<br />
§ 279 Abs. 1<br />
Satz 2<br />
Wertaufholung für<br />
§ 253 Abs. 5<br />
vorangegangene außerplanmäßige § 280 Abs. 1<br />
Abschreibungen<br />
Satz 1<br />
Herstellungskosten<br />
Pflichtbestandteile<br />
Herstellungskosten<br />
Wahlbestandteile<br />
§ 255 Abs. 2<br />
Satz 3<br />
§ 255 Abs. 2<br />
und 3<br />
Verbot;<br />
Ausnahme: Rückstellungen dürfen<br />
nur abgezinst werden, soweit die<br />
ihnen zugrundeliegenden<br />
Verbindlichkeiten einen Zinsanteil<br />
enthalten<br />
Keine<br />
Regelung<br />
§ 36 Abs. 1<br />
GemHVO<br />
Wahlrecht Keine<br />
Regelung<br />
Wahlrecht;<br />
Kapitalgesellschaften<br />
Grundsätzlich Verbot;<br />
Wahlrecht bei Finanzanlagen<br />
Wahlrecht,<br />
Kapitalgesellschaften:<br />
Wertaufholungsgebot<br />
Material-, Fertigungseinzelkosten,<br />
Sondereinzelkosten der Fertigung<br />
Material-, Fertigungsgemeinkosten,<br />
anteilige AfA, allgemeine Verwaltung,<br />
soziale Einrichtungen, freiwillige<br />
soziale Leistungen, betriebliche<br />
Altersversorgung, anteilige<br />
Fremdkapitalzinsen<br />
Herstellungskosten<br />
Verbot<br />
Verbrauchsfolgeverfahren § 256 Satz 1 Wahlrecht:<br />
Anwendung von<br />
Verbrauchsfolgeverfahren und der<br />
Durchschnittswertmethode ist<br />
zulässig<br />
§ 35 Abs. 5<br />
GemHVO<br />
§ 35 Abs. 8<br />
GemHVO<br />
§ 33 Abs. 3<br />
GemHVO<br />
Abzinsungsverbot;<br />
Ausnahme für<br />
Pensionsverpflichtungen auf<br />
Grund beamtenrechtlicher<br />
Vorschriften<br />
Verbot der außerplanmäßigen<br />
Abschreibung<br />
Verbot der außerplanmäßigen<br />
Abschreibung mit Ausnahme der<br />
Finanzanlagen<br />
Wertaufholungsgebot für<br />
Vermögensgegenstände des<br />
Anlagevermögens oder der<br />
Finanzanlagen. Kein<br />
Wertaufholungsgebot für<br />
Abschreibungen auf<br />
Vermögensgegenstände des<br />
Umlaufvermögens.<br />
Materialeinzelkosten,<br />
Fertigungseinzelkosten,<br />
Sonderkosten der Fertigung<br />
Notwendige Material- und<br />
Fertigungsgemeinkosten<br />
§ 255 Vertriebskosten Verwaltungsgemeinkosten, AfA<br />
Keine<br />
Regelung<br />
Festwertbewertung § 240 Abs.3 für Sachanlagevermögen; RHB § 34 Abs. 1, 2<br />
GemHVO<br />
Gruppenbewertung § 240 Abs. 4<br />
§ 256<br />
HGB<br />
Tab. 5: Bewertungsunterschiede zwischen HGB und <strong>NKF</strong><br />
gleichartige Vermögensgegenstände<br />
des Vorratsvermögens, bewegl.<br />
Vermögensgegenstände und<br />
Schulden <strong>zum</strong> gewogenen<br />
Durchschnitt<br />
§ 34 Abs. 3<br />
GemHVO<br />
GO, GemHVO <strong>NRW</strong><br />
Durchschnittswertverfahren, keine<br />
Verbrauchsfolgeverfahren<br />
Sachanlagevermögen, RBH, Waren,<br />
Aufwuchs<br />
gleichartige Vermögensgegenstände<br />
des Vorratsvermögens, bewegl.<br />
Vermögensgegenstände,<br />
Rückstellungen für nicht<br />
genommenen Urlaub, Überstunden<br />
und Garantien <strong>zum</strong> gewogenen<br />
Durchschnitt<br />
Ausweisunterschiede<br />
Die unterschiedlichen Ausweisvorschriften können durch den örtlichen Positionenplan vereinheitlicht<br />
werden.<br />
25
5.2 örtlicher Positionenplan der Stadt Essen<br />
Der Positionenplan der Stadt Essen (vgl. Anlage 8) orientiert sich in erster Linie an der gesetzlich<br />
vorgegebenen Struktur für den Einzelabschluss der Kommune aus § 41 GemHVO<br />
<strong>NRW</strong>. Diese Struktur wird um sämtliche konzernspezifischen Sachverhalte erweitert, soweit<br />
es sich um Positionen handelt, die nach der Rechnungslegung der Stadt Essen zu berücksichtigen<br />
sind. Dabei kann zwischen Positionen unterschieden werden, die für die Konsolidierung<br />
relevant sind und Positionen, die sich aus der Eigenart des Gesamtabschlusses ergeben<br />
(z.B. Anteile an assoziierten Unternehmen nach § 50 Abs.3 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. §<br />
311 Abs.1 S.1 HGB).<br />
Zusätzlich werden sämtliche HGB-Positionen der Beteiligungsunternehmen der Stadt Essen<br />
übernommen, denen keine entsprechende Position im kommunalen Recht gegenübersteht.<br />
So können die Einzelabschlüsse der Beteiligungsunternehmen in einem ersten Schritt nach<br />
entsprechenden Umgliederungen bzw. Aufteilungen vollständig übernommen werden. Erst in<br />
einem zweiten Schritt wird auf Abweichungen zwischen HGB und <strong>NKF</strong> eingegangen.<br />
Der örtliche Positionenplan berücksichtigt darüber hinaus bereits Sachverhalte, die sich voraussichtlich<br />
nach Einführung des BilMoG ergeben.<br />
5.3 Überleitungstool der Stadt Essen<br />
Die Stadt Essen hat zur Überleitung der Handelsbilanzen ihrer Tochtergesellschaften ein<br />
Excelbasiertes Überleitungstool erstellt. Das Überleitungstool besteht aus mehreren Tabellenblättern.<br />
Das erste Blatt dient dazu die Struktur der Einzelabschlüsse der voll zu konsolidierenden<br />
Betriebe an die Struktur des örtlichen Positionenplanes anzupassen (KB I). Im<br />
zweiten Tabellenblatt werden die Ansatz- und Bewertungsunterschiede zwischen HGB und<br />
<strong>NKF</strong> vereinheitlicht (KB II). Anschließend werden stille Reserven bzw. Lasten aufgedeckt<br />
(KB III). Dieses Tabellenblatt wird für die Probekonsolidierung von der Stadt Essen zentral<br />
gefüllt. Im letzten Tabellenblatt wird die Umgliederung der Gewinn und Verlustrechnungen<br />
der Betriebe vorgenommen (ER I bis II).<br />
Die Stadt Essen definiert den Zwischenschritt, zunächst die Ausweisanpassungen vorzunehmen,<br />
als KB I.<br />
Im Rahmen dieser Fallstudie wird nur die Überleitung der Bilanzdaten der sieben ausgewählten<br />
Unternehmen dargestellt. Auf die Abbildung einer Überleitung der GuV der Unternehmen<br />
wird verzichtet.<br />
Anleitung zur Datenübernahme:<br />
Auf der rechten Seite des ersten Tabellenblattes finden sich die Bilanzpositionen aus dem<br />
Einzelabschluss der Tochterunternehmen wieder. Zunächst sollen die Werte der Bilanzpositionen<br />
aus dem Einzelabschluss in die Spalte „Betrag in €“ eingegeben werden. Summenpositionen<br />
werden automatisch errechnet.<br />
26
Anschließend werden die Posten aus der Handelsbilanz I von den Tochterunternehmen auf<br />
die Struktur des Essener Positionenplanes übergeleitet. Dazu müssen die Spalten „Umgliederung/Aufteilung“<br />
ausgefüllt werden. Hier werden Buchungsnummern und Beträge erfasst.<br />
Umgegliedert bzw. aufgeteilt werden müssen ausschließlich Einzelpositionen. Summenpositionen<br />
können vernachlässigt werden. Bei mehreren Summenstufen erfolgt die Umgliederung<br />
oder Aufteilung immer nur auf der untersten Stufe und nicht auf Basis der Zwischensummen.<br />
Das Überleitungstool ist so aufgebaut, dass bei jedem Bilanzposten zunächst auf der rechten<br />
Seite die Positionen der Tochterunternehmen stehen und versetzt darunter auf der linken<br />
Seite die Positionen aus dem örtlichen Positionenplan. Gleichbedeutende Positionen im<br />
HGB und <strong>NKF</strong> werden in einer Zeile ausgewiesen.<br />
Die Systematik der Überleitung soll zeilenweise nach dem System der doppelten Buchführung<br />
erfolgen.<br />
Die Zeilen mit HGB-Positionen, denen keine entsprechende <strong>NKF</strong>-Position gegenübersteht,<br />
sollen „auf Null gebracht“ werden, indem eine „Umbuchung“ über die Spalten „Umgliederung/Aufteilung“<br />
zu einer vorhandenen <strong>NKF</strong>-Position erfolgt.<br />
Eine genaue Beschreibung der einzelnen <strong>NKF</strong>-Positionen ist aus Anlage 8 „Erläuterungen<br />
<strong>zum</strong> Positionenplan der Stadt Essen“ zu entnehmen.<br />
Stehen gleichlautende HGB- und <strong>NKF</strong>-Positionen in derselben Zeile, muss der Betrag in<br />
derselben Zeile „ein- und ausgebucht“ werden. Der Betrag steht in dieser einen Zeile also<br />
sowohl im Soll, als auch im Haben.<br />
Die letzte Spalte des Überleitungstools, die Beträge der KB I, können mit Hilfe einer Formel<br />
summarisch berechnet werden.<br />
Das zweite Tabellenblatt übernimmt im rechten Teil zunächst die Werte der KB I aus dem<br />
ersten Blatt. In den nächsten Spalten wird die KB II dargestellt, indem Ansatz und Bewertung<br />
mit den Vorschriften des <strong>NKF</strong> vereinheitlicht werden. Für Zwecke dieser Fallstudie wurde auf<br />
Bewertungsanpassungen verzichtet.<br />
In der vorletzten Spalte des zweiten Tabellenblattes werden stille Reserven bzw. Lasten aufgedeckt<br />
und anschließend zur KB II hinzugerechnet, so dass eine neubewertete KB III entsteht,<br />
die Grundlage für die Konsolidierung ist.<br />
27
6 Konsolidierung<br />
6.1 Kapitalkonsolidierung<br />
Die Stadt Essen hat sich für eine repräsentative Probekonsolidierung innerhalb des Modell-<br />
projektes <strong>zum</strong> Stichtag 31.12.2007 entschieden. Nach Abgrenzung des Konsolidierungskreises<br />
wurden stellvertretend für die einzelnen Konsolidierungsmethoden verbundene Unternehmen,<br />
Beteiligungen und Sondervermögen für den Probegesamtabschluss ausgewählt.<br />
Dabei wurde auch die Mehrstufigkeit des „Konzerns Stadt Essen“ berücksichtigt. Eine entsprechende<br />
Probekonsolidierung der ausgewählten Betriebe liefert umfangreiche Erfahrungswerte<br />
und Empfehlungen ohne das eigentliche Zahlenwerk zu überfrachten.<br />
Die nicht in dem Probekonsolidierungskreis (Anlage 9) berücksichtigten Beteiligungsunternehmen<br />
werden aus Vereinfachungsgründen fiktiv als „Konzernbeteiligungen“ mit ihrem jeweiligen<br />
Beteiligungsbuchwert berücksichtigt.<br />
Die Stadt Essen hat sich entschieden, die Kapitalkonsolidierung stufenweise vorzunehmen,<br />
also anhand der sog. Kettenkonsolidierung vorzugehen. Den verbleibenden Unterschiedsbetrag<br />
verrechnet die Stadt Essen im Rahmen der Erstkonsolidierung einmalig mit den Rücklagen.<br />
Erkenntnisse zur Weiterentwicklung des Positionenplanes:<br />
Eine Besonderheit bei den hier probekonsolidierten Betrieben stellt das Verkehrsunternehmen<br />
der Stadt Essen dar, da die Stadt Essen sowohl direkt, als auch indirekt an diesem Betrieb<br />
beteiligt ist. Dies führt dazu, dass sich auf der ersten Konsolidierungsstufe ein vorläufiger<br />
Unterschiedsbetrag aus der Verrechnung des anteiligen Eigenkapitals mit dem Beteiligungsbuchwert<br />
ergibt, der auf der nächsten Stufe mit dem Unterschiedsbetrag zusammengeführt<br />
werden muss. Die Stadt Essen hat bisher noch keine spezielle Position für diesen<br />
Sachverhalt im Positionenplan berücksichtigt. In der Weiterentwicklung des örtlichen Positionenplanes<br />
wird zukünftig eine Position für vorläufige Unterschiedsbeträge bereitgehalten.<br />
28
Konsolidierungsvorbereitung<br />
Konsolidierung Schritt 1<br />
Konsolidierung Schritt 2<br />
Konsolidierung Schritt 3<br />
Abb. 5: Ablauf einer Kettenkonsolidierung<br />
Ablauf der erstmaligen Kapitalkonsolidierung<br />
bei Anwendung der Neubewertungsmethode<br />
Überleitung der Gliederungen<br />
der Handelsbilanzen<br />
der Betriebe zur KB I<br />
Anpassung der<br />
Ansatzvorschriften<br />
(KB I - KB II)<br />
Aufdeckung stiller Reserven<br />
und Lasten<br />
(KB II – KB III)<br />
Summenbilanz<br />
Kapitalaufrechnung<br />
(Verrechnung des ggf. neubewerteten<br />
Beteiligungsbuchwertes mit<br />
dem neubewerteten ggf. anteiligen<br />
Eigenkapital)<br />
Ermittlung eines Unterschiedsbetrags<br />
(Ansatz GoF bzw. passivischer<br />
Unterschiedsbetrag oder Verrechnung<br />
mit den Rücklagen)<br />
Berechnung der Anteile anderer<br />
Gesellschafter<br />
29<br />
Im mehrstufigen<br />
Konzern:<br />
Bei Anwendung der<br />
Kettenkonsolidierung<br />
müssen die<br />
Schritte 1 bis 3 auf<br />
jeder Konzernstufe<br />
durchgeführt werden!
Nach den Maßnahmen der Konsolidierungsvorbereitung, die in Kapitel 5 näher erläutert wurden,<br />
muss die Kapitalkonsolidierung durchgeführt werden.<br />
Bei der Durchführung der Kettenkonsolidierung wird zunächst nur die unterste Stufe der Beteiligungen<br />
konsolidiert. Im Falle der Stadt Essen müssen also (SWE, Allbau, EVAG) Enkel<br />
mit deren Mutter (EVV) konsolidiert werden.<br />
In einem ersten Schritt muss auf dieser Stufe das anteilige Eigenkapital errechnet werden. In<br />
der folgenden Tabelle wird deutlich, wie sich das anteilige Eigenkapital je Betrieb und je Position<br />
zusammensetzt:<br />
Gesellschaft<br />
Beteiligungsquote<br />
in %<br />
Grundkapital/<br />
Stammkapital<br />
Teilkonzern EVV<br />
Berechnung des anteiligen Eigenkapitals aus den Kommunalbilanzen III<br />
Kapitalrücklage<br />
Gewinnrücklagen<br />
Bilanzgewinn/<br />
Bilanzverlust<br />
Summe<br />
SWE 51,00% 28.723.200,00 22.880.686,34 7.913.341,50 0,00 59.517.227,84<br />
Allbau 81,78% 18.816.052,52 0,00 42.561.800,47 2.576.070,00 63.953.922,99<br />
EVAG 92,31% 12.271.311,92 141.226.332,81 34.063.363,01 0,00 187.561.007,74<br />
Summe 59.810.564,44 164.107.019,15 84.538.504,98 2.576.070,00 311.032.158,57<br />
Tab. 6: anteiliges Eigenkapital im Teilkonzern<br />
Das anteilige Eigenkapital wird in einem nächsten Schritt mit den Beteiligungsbuchwerten<br />
verglichen und aufgerechnet. In den meisten Fällen entspricht das anteilige Eigenkapital<br />
nicht genau dem Buchwert des Betriebes. Es kommt also zu Unterschiedsbeträgen. Liegt der<br />
Beteiligungsbuchwert über dem neubewerteten anteiligen Eigenkapital, so entsteht ein aktiver<br />
Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert). Ist der Beteiligungsbuchwert geringer<br />
als das anteilige Eigenkapital, wird ein passiver Unterschiedsbetrag ausgewiesen.<br />
Die Beteiligungsbuchwerte der in dieser Fallstudie betrachteten Enkel der Stadt Essen liegen<br />
über dem anteiligen Eigenkapital. Der so entstandene Geschäfts- oder Firmenwert ergibt<br />
sich größtenteils aus dem Verzicht auf die Aufdeckung von stillen Reserven bei den nach<br />
dem Ertragswertverfahren bewerteten Betrieben.<br />
Gesellschaft<br />
Beteiligungsquote<br />
in %<br />
Teilkonzern EVV<br />
Vergleich des Beteiligungsbuchwertes mit dem anteiligen Eigenkapital<br />
Beteiligungsbuchwerte anteiliges Eigenkapital<br />
vorläufiger Unterschiedsbetrag<br />
(Differenz)<br />
SWE 51,00% 343.891.864,00 59.517.227,84 284.374.636,16<br />
Allbau 81,78% 315.032.232,00 63.953.922,99 251.078.309,01<br />
EVAG 92,31% 210.481.744,00 187.561.007,74 22.920.736,26<br />
Summe 869.405.840,00 311.032.158,57 558.373.681,43<br />
Tab. 7: Unterschiedsbetrag im Teilkonzern<br />
30
Folgende Buchungssätze ergeben sich aus den o.g. Konsolidierungsschritten:<br />
Die Buchungsnummern entsprechen den Nummern in den Konsolidierungsübersichten in der<br />
Anlage 11.<br />
1 Verrechnung des anteiligen Eigenkapitals mit den Beteiligungsbuchwerten<br />
Eigenkapital mit 311.023.158,57 €<br />
und vorläufiger Unterschiedsbetrag mit 558.373.681,43 €<br />
an Anteile an voll zu konsolidierenden Unternehmen mit 869.405.840,00 €<br />
Der vorläufige Unterschiedsbetrag wird im Positionenplan unter der Position "Unterschiedsbetrag<br />
aus der Kapitalkonsolidierung" abgebildet.<br />
2 verbleibender Unterschiedsbetrag<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung mit 535.452.945,17 €<br />
an vorläufiger Unterschiedsbetrag mit 535.452.945,17 €<br />
Der Unterschiedsbetrag, der sich aus der Konsolidierung der EVAG ergibt, wird in diesem<br />
Schritt nicht in den Geschäfts- oder Firmenwert umgebucht, da eine weitere Konsolidierung<br />
auf Ebene des Gesamtkonzerns erfolgt.<br />
In einem letzten Schritt wird auf dieser Konsolidierungsebene der Ausgleichsposten für Anteile<br />
anderer Gesellschafter ausgewiesen. Dazu wird vom Eigenkapital eines jeden Betriebes<br />
das anteilige Eigenkapital des „Konzerngesellschafters“ abgezogen (Alternativ: Multiplikation<br />
des Eigenkapitals mit 1 minus Beteiligungsquote der Kommune):<br />
Gesellschaft<br />
Betiligungsquote<br />
in %<br />
Teilkonzern EVV<br />
Berechnung der Anteile anderer Gesellschafter<br />
anteiliges Eigenkapital gesamtes Eigenkapital<br />
Ausgleichsposten für<br />
Anteile anderer Gesellschafter<br />
(Differenz)<br />
SWE 51,00% 59.517.227,84 116.700.446,75 57.183.218,91<br />
Allbau 81,78% 63.953.922,99 78.202.400,33 14.248.477,34<br />
EVAG 92,31% 187.561.007,74 203.186.012,07 15.625.004,33<br />
Summe 311.032.158,57 398.088.859,15 87.056.700,58<br />
Tab. 8: Anteile anderer Gesellschafter im Teilkonzern<br />
In den Anteilen anderer Gesellschafter sind auf Ebene des Teilkonzerns die Anteile der Stadt<br />
Essen an der EVAG enthalten. Dies wird bei der Konsolidierung auf Ebene des Gesamtkonzerns<br />
entsprechend berücksichtigt.<br />
31
Es ergibt sich folgender Buchungssatz:<br />
3 Anteile anderer Gesellschafter<br />
Eigenkapital mit 87.056.700,58 €<br />
an Anteile anderer Gesellschafter mit 87.056.700,58 €<br />
Auf Ebene des Gesamtkonzerns „Stadt Essen“ müssen die o.g. Konsolidierungsschritte noch<br />
einmal durchlaufen werden. Man beginnt mit der Ermittlung des anteiligen Eigenkapitals:<br />
Gesellschaft<br />
Beteiligungsquote<br />
in %<br />
Grundkapital/<br />
Stammkapital<br />
Gesamtkonzern<br />
Berechnung des anteiligen Eigenkapitals<br />
Kapitalrücklage Gewinnrücklagen<br />
Bilanzgewinn/<br />
Bilanzverlust<br />
Anteile anderer<br />
Gesellschafter<br />
Summe<br />
Teilkonzern EVV 100,00% 66.200.000,00 286.238.028,25 771.072.392,37 6.790.055,37 0,00 1.130.300.475,99<br />
GGE 100,00% 5.000.000,00 0,00 156.529.269,73 -22.196.670,07 0,00 139.332.599,66<br />
TUP 100,00% 51.129,19 5.044.305,68 899.939,00 -1.136.914,39 0,00 4.858.459,48<br />
GSE 90,00% 99.000,00 9.815.823,79 29.037.080,41 666.040,10 0,00 39.617.944,30<br />
EVAG 7,69% 0,00 0,00 0,00 0,00 15.625.004,33 15.625.004,33<br />
Summe 71.350.129,19 301.098.157,72 957.538.681,51 -15.877.488,99 15.625.004,33 1.329.734.483,76<br />
Tab. 9: anteiliges Eigenkapital im Gesamtkonzern<br />
Auch hier wird das anteilige Eigenkapital den Beteiligungsbuchwerten gegenübergestellt und<br />
aufgerechnet:<br />
Gesellschaft<br />
Beteiligungsquote<br />
in %<br />
Gesamtkonzern<br />
Vergleich des Beteiligungsbuchwertes mit dem anteiligen Eigenkapital<br />
Beteiligungsbuchwerte anteiliges Eigenkapital vorläufiger Unterschiedsbetrag<br />
(Differenz)<br />
Teilkonzern EVV 100,00% 1.128.800.340,31 1.130.300.475,99 -1.500.135,68<br />
GGE 100,00% 142.003.099,66 139.332.599,66 2.670.500,00<br />
TUP 100,00% 15.298.000,00 4.858.459,48 10.439.540,52<br />
GSE 90,00% 51.222.000,00 39.617.944,30 11.604.055,70<br />
EVAG 7,69% 17.536.000,00 15.625.004,33 1.910.995,67<br />
Summe 1.354.859.439,97 1.329.734.483,76 25.124.956,21<br />
Tab.10: Unterschiedsbetrag im Gesamtkonzern<br />
32
Es ergeben sich folgende Buchungssätze:<br />
4 Verrechnung des anteiligen Eigenkapitals mit den Beteiligungsbuchwerten<br />
Eigenkapital mit 1.329.734.483,76 €<br />
und vorläufiger Unterschiedsbetrag mit 25.124.956,21 €<br />
an Anteile an voll zu konsolidierenden Unternehmen mit 1.354.859.439,97 €<br />
Der vorläufige Unterschiedsbetrag wird im Positionenplan unter der Position "Unterschiedsbetrag<br />
aus der Kapitalkonsolidierung" abgebildet.<br />
5 verbleibender Unterschiedsbetrag<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung mit 49.545.828,15 €<br />
an vorläufiger Unterschiedsbetrag mit 49.545.828,15 €<br />
Der Unterschiedsbetrag, der sich aus der Konsolidierung des Teilkonzerns EVV ergibt, verbleibt<br />
zunächst auf der Passivseite. Zusätzlich zu den in Tabelle 10 errechneten Unterschiedsbeträgen<br />
wird der Unterschiedsbetrag aus der Konsolidierung der EVAG im Teilkonzern<br />
umgebucht.<br />
Im nächsten Schritt werden, wie auch schon bei der Konsolidierung des Teilkonzerns, die<br />
Anteile anderer Gesellschafter errechnet:<br />
Gesellschaft<br />
Beteiligungsquote<br />
in %<br />
Gesamtkonzern<br />
Berechnung der Anteile anderer Gesellschafter<br />
anteiliges Eigenkapital gesamtes Eigenkapital<br />
Ausgleichsposten für<br />
Anteile anderer Gesellschafter<br />
(Differenz)<br />
Teilkonzern EVV 100,00% 1.130.300.475,99 1.130.300.475,99 0,00<br />
GGE 100,00% 139.332.599,66 139.332.599,66 0,00<br />
TUP 100,00% 4.858.459,48 4.858.459,48 0,00<br />
GSE 90,00% 39.617.944,30 44.019.938,11 -4.401.993,81<br />
EVAG 7,69% 15.625.004,33 203.186.012,07<br />
Summe 1.329.734.483,76 1.521.697.485,31 -4.401.993,81<br />
Tab. 11: Anteile anderer Gesellschafter im Gesamtkonzern<br />
Buchungssatz:<br />
6 Anteile anderer Gesellschafter<br />
Eigenkapital mit 4.401.993,81 €<br />
an Anteile anderer Gesellschafter mit 4.401.993,815 €<br />
33
An der EVAG existieren keine Beteiligungen von Dritten. Der Unterschied aus dem gesam-<br />
ten und dem anteiligen Eigenkapital aus Tabelle 11 wurde schon auf Ebene das Teilkonzerns<br />
EVV konsolidiert.<br />
Die Stadt Essen verrechnet in einem letzten Schritt die Unterschiedsbeträge mit Eigenkapitalcharakter<br />
mit dem Eigenkapital:<br />
7 Verrechnung der Unterschiedsbeträge mit der allgemeinen Rücklage<br />
Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung mit 1.500.135,68 €<br />
und allgemeine Rücklage mit 583.498.637,64 €<br />
an Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung mit 584.998.773,32 €<br />
6.2 Schuldenkonsolidierung<br />
Die Schuldenkonsolidierung wird im Rahmen dieser Fallstudie auf bestimmte wesentliche<br />
Sachverhalte beschränkt. Es wurde vielmehr ein Verfahren erarbeitet, wie eine Saldenabstimmung<br />
in Zukunft durchgeführt werden kann und wie Differenzen erkannt und analysiert<br />
werden können.<br />
Wichtige Erkenntnisse der Stadt Essen:<br />
Aufgrund mehrerer Teilkonzerne in der Beteiligungsstruktur der Stadt Essen existieren verschiedene<br />
Verbundkreise aus der jeweiligen Sicht der kommunalen Betriebe. Zur Zeit weisen<br />
nur die Betriebe innerhalb eines Teilkonzerns Beziehungen zu verbundenen Unternehmen<br />
aus der Sicht des jeweiligen Teilkonzerns aus. Dieser Umstand führt zu zahlreichen Umgliederungen<br />
im Bereich der Forderungen und Verbindlichkeiten im Rahmen der Überleitung.<br />
Die Gliederung der Einzelabschlüsse der Kommunen sieht im Bereich der öffentlichrechtlichen<br />
Forderungen keine Abgrenzung der Verbundbeziehungen vor. Unabhängig von<br />
der vereinfachten Darstellung der Forderungen in der Gesamtbilanz müssen hier besondere<br />
Vorkehrungen (z.B. Partnerkontierung) <strong>zum</strong> Ausweis der „konzerninternen“ Leistungsbeziehungen<br />
im Gesamtabschluss getroffen werden.<br />
Treten im Rahmen der Saldenabstimmung Differenzen auf, so sind diese grundsätzlich<br />
schon im Einzelabschluss zu klären. Korrekturbuchungen sollten also schon in Einzelabschlüssen<br />
vorgenommen werden, damit die Einzelabschlüsse und die übergeleiteten Abschlüsse<br />
möglichst nicht voneinander abweichen. Hierbei ist zu beachten, dass Differenzen<br />
häufig durch zeitliche Buchungsunterschiede zustande kommen. Es ist also sinnvoll einen<br />
einheitlichen Buchungsstopp für „konzerninterne“ Buchungen z.B. im Rahmen der Gesamtabschlussrichtlinie<br />
festzusetzen.<br />
34
Formulare zur Saldenabstimmung<br />
Alle verbundenen Betriebe der Stadt Essen müssen künftig im Rahmen der Saldenabstimmung<br />
die nachfolgenden zwei Formulare des Konsolidierungsformularsatzes ausfüllen. Sie<br />
dienen der „Konzernabstimmung“ und damit auch der Schuldenkonsolidierung im „Konzern“<br />
Stadt Essen. Zu beachten ist vor allem, dass eine Abstimmung der „konzerninternen“ Leistungen<br />
über die Forderungen und Verbindlichkeiten hinaus geht. Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung<br />
müssen beispielsweise auch die Ausleihungen, Rechnungsabgrenzungsposten<br />
und die Rückstellungen, sofern sie sich auf voll zu konsolidierende verbundene Betriebe<br />
beziehen, betrachtet werden. Im Vordruck zur Abstimmung der Forderungen sind somit auch<br />
alle gleichgearteten Geschäftsvorfälle zu erfassen, die nicht unter den Forderungen ausgewiesen<br />
werden, wie z.B. Ausleihungen oder sonstige Vermögensgegenstände. Dasselbe gilt<br />
für die Abstimmung der Verbindlichkeiten. Hier müssen auch Rückstellungen, denen bei dem<br />
Partnerbetrieb Forderungen gegenüberstehen, beachtet werden.<br />
Gesellschaft Stichtag<br />
→ Bitte hier Gesellschaft auswählen 31.12.2007<br />
gegen Gesellschaft<br />
ALLBAU Allbau AG<br />
AMG Allbau Managementgesellschaft mbH<br />
EBE Entsorgungsbetriebe Essen GmbH<br />
EEG Entwässerung Essen GmbH<br />
ESH Essener Systemhaus<br />
EVAG Essener Verkehrs-AG<br />
EVV Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH<br />
EVB EVV Verwertungs- und Betriebs GmbH<br />
GGE Grün und Gruga Essen<br />
GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH<br />
GSE GSE Gesellschaft für Soziale Dienstleistungen Essen mbH<br />
GSESG GSE Service GmbH<br />
JHE Jugendhilfe Essen gGmbH<br />
MEOL meoline GmbH<br />
ME Messe Essen GmbH<br />
RGE RGE Servicegesellschaft Essen mbH<br />
SBE Sport- und Bäderbetriebe Essen<br />
- Stadt Essen<br />
SWE Stadtwerke Essen AG<br />
Summe aus dem Positionenplan (KB II)<br />
Abstimmung der Forderungen im Vollkonsolidierungskreis<br />
Forderungen<br />
Betrag in €<br />
Ausleihungen<br />
Betrag in €<br />
aktive RAP<br />
Betrag in €<br />
Differenz 0,00 0,00 0,00<br />
Abb. 6: Formular zur Durchführung der „Konzernabstimmung“ der Aktiva<br />
35<br />
Bemerkungen
Gesellschaft Stichtag<br />
→ Bitte hier Gesellschaft auswählen 31.12.2007<br />
ALLBAU Allbau AG<br />
AMG Allbau Managementgesellschaft mbH<br />
EBE Entsorgungsbetriebe Essen GmbH<br />
EEG Entwässerung Essen GmbH<br />
ESH Essener Systemhaus<br />
EVAG Essener Verkehrs-AG<br />
EVV Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH<br />
EVB EVV Verwertungs- und Betriebs GmbH<br />
GGE Grün und Gruga Essen<br />
GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH<br />
GSE GSE Gesellschaft für Soziale Dienstleistungen Essen mbH<br />
GSESG GSE Service GmbH<br />
JHE Jugendhilfe Essen gGmbH<br />
MEOL meoline GmbH<br />
ME Messe Essen GmbH<br />
RGE RGE Servicegesellschaft Essen mbH<br />
SBE Sport- und Bäderbetriebe Essen<br />
- Stadt Essen<br />
SWE Stadtwerke Essen AG<br />
Summe aus dem Positionenplan (KB II)<br />
Abstimmung der Verbindlichkeiten im Vollkonsolidierungskreis<br />
gegenüber Gesellschaft<br />
Verbindlichkeiten<br />
Betrag in €<br />
Rückstellungen<br />
Betrag in €<br />
passive RAP<br />
Betrag in €<br />
Differenz 0,00 0,00 0,00<br />
Abb. 7: Formular zur Durchführung der „Konzernabstimmung“ der Passiva<br />
Bemerkungen<br />
Die Vordrucke zur Abstimmung der Forderungen und Verbindlichkeiten sind durch Excel-<br />
Verknüpfungen mit den nachfolgenden Matrizen verbunden:<br />
36
Forderungen<br />
Y X Stadt Essen EVV EVAG SWE Allbau GSE TUP GGE Gesamt<br />
Stadt Essen 199.742.618,22 € 770.737.255,20 € 17.991,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 970.497.864,42 €<br />
EVV 0,00 € 0,00 € 16.434.706,28 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 16.434.706,28 €<br />
EVAG 766.167,19 € 20.577.623,66 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 21.343.790,85 €<br />
SWE 0,00 € 0,00 € 20.071,81 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 20.071,81 €<br />
Allbau 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />
GSE 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />
TUP 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />
GGE 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />
Gesamt 766.167,19 € 220.320.241,88 € 770.757.327,01 € 16.452.697,28 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.008.296.433,36 €<br />
Tab. 12: Automatisch gefüllte Abstimmungstabelle im Bereich der Forderungen<br />
Verbindlichkeiten<br />
Y X Stadt Essen EVV EVAG SWE Allbau GSE TUP GGE Gesamt<br />
Stadt Essen 199.742.618,22 € 966.262.622,60 € 17.991,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.166.023.231,82 €<br />
EVV 0,00 € 0,00 € 16.434.706,28 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 16.434.706,28 €<br />
EVAG 766.167,19 € 20.577.623,66 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 21.343.790,85 €<br />
SWE 0,00 € 0,00 € 20.071,81 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 20.071,81 €<br />
Allbau 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />
GSE 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />
TUP 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />
GGE 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />
Gesamt 766.167,19 € 220.320.241,88 € 966.282.694,41 € 16.452.697,28 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.203.821.800,76 €<br />
Tab. 13: Automatisch gefüllte Abstimmungstabelle im Bereich der Verbindlichkeiten<br />
Da im Idealfall jeder offenen Forderung im „Konzern“ eine offene Verbindlichkeit gegenübersteht, muss die Schuldenkonsolidierung im Saldo „null“<br />
ergeben.<br />
Differenzen<br />
Y X Stadt Essen EVV EVAG SWE Allbau GSE TUP GGE Gesamt<br />
Stadt Essen 0,00 € -195.525.367,40 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € -195.525.367,40 €<br />
EVV 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />
EVAG 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />
SWE 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />
Allbau 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />
GSE 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />
TUP 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />
GGE 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />
Gesamt 0,00 € 0,00 € -195.525.367,40 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € -195.525.367,40 €<br />
Tab. 14: Automatisch gefüllte Tabelle zur Analyse von Differenzen<br />
37
Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung dieser Fallstudie ergibt sich folgender Bu-<br />
chungssatz:<br />
8 Schuldenkonsolidierung<br />
Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis mit 1.203.821.800,76 €<br />
an Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis mit 37.816.559,94 €<br />
und Ausleihungen an Vollkonsolidierungskreis mit 970.479.873,42 €<br />
und allgemeine Rücklage mit 195.525.367,40 €<br />
Die Differenz aus der Schuldenkonsolidierung ergibt sich aus einer Wertpapierleihe an die Es-<br />
sener Verkehrs-AG (EVAG). Die Aktien wurden bei der Stadt Essen <strong>zum</strong> Eröffnungsbilanzstich-<br />
tag entsprechend bewertet. Die EVAG hat die Aktien bei Abschluss des Leihvertrages <strong>zum</strong><br />
18.12.2007 ihre Verbindlichkeit zu einem höheren Kurs neu bewertet. Nach dem Nie-<br />
derstwertprinzip darf die Stadt Essen im Einzelabschluss die Wertpapiere allerdings nicht höher<br />
bewerten, so dass sich zwangsläufig eine Aufrechnungsdifferenz ergibt, die gegen das Eigen-<br />
kapital gebucht wird.<br />
Anmerkungen zur Gesamtbilanz:<br />
Die Positionen „Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis“ und „Verbindlichkeiten gegenüber<br />
dem Vollkonsolidierungskreis“ sind aufgrund der unvollständigen Schuldenkonsolidierung Be-<br />
standteil der Gesamtbilanz. Wäre die Schuldenkonsolidierung vollständig durchgeführt worden,<br />
so müssten diese Positionen den Wert „null“ ausweisen und könnten entfallen. Im Bereich der<br />
Finanzanlagen sind Anteile an verbundenen Unternehmen ausgewiesen, die im Rahmen dieser<br />
Fallstudie nicht konsolidiert wurden. Bei einer vollständigen Konsolidierung würde man hier nur<br />
Anteile an verbundenen Unternehmen finden, die nach § 116 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong> aufgrund ihrer<br />
untergeordneten Bedeutung nicht konsolidiert werden.<br />
Die Position Eigenkapital enthält ausschließlich das Eigenkapital der Stadt Essen. Dieses wurde<br />
im Rahmen der Verrechnung um den Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) verringert.<br />
6.3 Zwischenergebniseliminierung<br />
Grundsätzlich wird unterstellt, dass Vermögensveräußerungen und Herstellungsvorgänge inner-<br />
halb des Vollkonsolidierungskreises unter marktüblichen Bedingungen abgewickelt werden. Eli-<br />
minierungen müssen nur bei wesentlichen Sachverhalten vorgenommen werden. Aufgrund ihrer<br />
untergeordneten Rolle wurde auf die Zwischenergebniseliminierung im Rahmen dieser Fallstu-<br />
die verzichtet.<br />
38
6.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung<br />
Bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung ist vor allem das Problem der Brutto- bzw. Net-<br />
toverbuchung anzusprechen. Da die Kommune weder umsatzsteuerpflichtig noch vorsteuer-<br />
abzugsberechtigt ist (mit Ausnahme der Betriebe gewerblicher Art), werden Erträge und<br />
Aufwendungen nach den Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanagements inklusive<br />
Mehrwertsteuer gebucht. In den kommunalen Betrieben werden die Steuern allerdings sepa-<br />
rat betrachtet und nur Nettoerträge bzw. Nettoaufwendungen gebucht.<br />
Beispiel:<br />
Die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH berechnet der Stadt Essen für die Abfallbeseitigung<br />
folgendes:<br />
Leerung von 10 Mülltonnen im Monat Februar 2009<br />
100 Euro pro Mülltonne 1000,00 €<br />
MWSt 19% 190,00 €<br />
Summe 1190,00 €<br />
Buchungen innerhalb der Entsorgungsbetriebe:<br />
Forderung gegen Stadt Essen an Ertrag 1000,00 €<br />
Forderungen gegen Stadt Essen an Verbindlichkeiten geg. Finanzamt 190,00 €<br />
Buchungen innerhalb der Stadt Essen:<br />
Aufwand an Verbindlichkeiten geg. Entsorgungsbetriebe 1190,00 €<br />
An diesem Beispiel erkennt man, dass dem Ertrag der Entsorgungsbetriebe i.H.v. 1000,00 €<br />
Aufwendungen der Stadt Essen i.H.v. 1190,00 € gegenüberstehen.<br />
Im Rahmen des <strong>Modellprojekt</strong>es wurde vereinbart, dass der Steueraufwand nicht konsolidiert<br />
wird. Die Differenz, die aus der MWSt resultiert, kann bei der Kommune unkonsolidiert als<br />
Aufrechnungsdifferenz verbleiben. Ausgewiesen wird der Mehraufwand/-ertrag unter der<br />
ursprünglichen Position, so dass keine Umgliederungen erfolgen müssen.<br />
39
Gesellschaft Stichtag<br />
→ Bitte hier Gesellschaft auswählen 31.12.2007<br />
gegenüber Gesellschaft<br />
ALLBAU Allbau AG<br />
AMG Allbau Managementgesellschaft mbH<br />
EBE Entsorgungsbetriebe Essen GmbH<br />
EEG Entwässerung Essen GmbH<br />
ESH Essener Systemhaus<br />
EVAG Essener Verkehrs-AG<br />
EVV Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH<br />
EVB EVV Verwertungs- und Betriebs GmbH<br />
TBE Gemeinnützige Theater-Baugesellschaft Essen mbH<br />
GGE Grün und Gruga Essen<br />
GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH<br />
GSE GSE Gesellschaft für Soziale Dienstleistungen Essen mbH<br />
GSESG GSE Service GmbH<br />
JHE Jugendhilfe Essen gGmbH<br />
MEOL meoline GmbH<br />
ME Messe Essen GmbH<br />
RGE RGE Servicegesellschaft Essen mbH<br />
SBE Sport- und Bäderbetriebe Essen<br />
- Stadt Essen<br />
SWE Stadtwerke Essen AG<br />
Summe aus dem Positionenplan (KB II)<br />
Aufwendungen für<br />
Sach- und<br />
Dienstleistungen<br />
Abschreibungen auf<br />
Sondervermögen und voll zu<br />
Transferaufwendungen<br />
konsolidierende verbundene<br />
Unternehmen<br />
Abstimmung der Aufwendungen im Vollkonsolidierungskreis<br />
Steuern vom<br />
Einkommen und<br />
vom Ertrag<br />
sonstige Steuern Latente Steuern<br />
Aufwendungen für Sonstige ordentliche<br />
Verlustübernahmen Aufwendungen<br />
Aufwendungen aus<br />
Gewinnabführungsverträgen<br />
Zinsen und andere<br />
Außerordentliche<br />
sonstige<br />
Aufwendungen<br />
Finanzaufwendungen<br />
Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in €<br />
Differenz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
Abb. 8: Formular zur Abstimmung der Aufwendungen<br />
Gesellschaft Stichtag<br />
→ Bitte hier Gesellschaft auswählen 31.12.2007<br />
gegenüber Gesellschaft<br />
ALLBAU Allbau AG<br />
AMG Allbau Managementgesellschaft mbH<br />
EBE Entsorgungsbetriebe Essen GmbH<br />
EEG Entwässerung Essen GmbH<br />
ESH Essener Systemhaus<br />
EVAG Essener Verkehrs-AG<br />
EVV Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH<br />
EVB EVV Verwertungs- und Betriebs GmbH<br />
TBE Gemeinnützige Theater-Baugesellschaft Essen mbH<br />
GGE Grün und Gruga Essen<br />
GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH<br />
GSE GSE Gesellschaft für Soziale Dienstleistungen Essen mbH<br />
GSESG GSE Service GmbH<br />
JHE Jugendhilfe Essen gGmbH<br />
MEOL meoline GmbH<br />
ME Messe Essen GmbH<br />
RGE RGE Servicegesellschaft Essen mbH<br />
SBE Sport- und Bäderbetriebe Essen<br />
- Stadt Essen<br />
SWE Stadtwerke Essen AG<br />
Summe aus dem Positionenplan (KB II)<br />
Kostenerstattungen<br />
Erträge aus<br />
Steuern und Zuwendungen und Sonstige Öffentlich-rechtliche Privatrechtliche<br />
Sonstige ordentliche<br />
Beteiligungserträge vom<br />
und<br />
Gewinnabführungsverträgen/<br />
ähnliche Abgaben allgemeine Umlagen Transfererträge Leistungsentgelte Leistungsentgelte<br />
Erträge<br />
Vollkonsolidierungskreis<br />
Kostenumlagen<br />
Verlustübernahmen<br />
Übrige<br />
Finanzerträge<br />
Außerordentliche<br />
Erträge<br />
Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in €<br />
Differenz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
Abb. 9: Formular zur Abstimmung der Erträge<br />
Abstimmung der Erträge im Vollkonsolidierungskreis<br />
40<br />
Bemerkungen<br />
Bemerkungen
7 Gesamtkapitalflussrechnung<br />
Ähnlich wie die Finanzrechnung im Einzelabschluss der Kommune gibt die Gesamtkapitalflussrechnung<br />
Auskunft über die Herkunft und Verwendung der liquiden Mittel. Sie ergänzt<br />
also die Gesamtbilanz und die Gesamtergebnisrechnung um Informationen über die Finanzlage<br />
des Konzerns. Gänzlich einbezogen werden nur die verbundenen voll zu konsolidierenden<br />
Betriebe. At equity bewertete Betriebe werden in die Gesamtkapitalflussrechnung nur in<br />
folgenden Fällen einbezogen:<br />
• Zahlungen zwischen einem at equity-Betrieb und einem Betrieb aus dem Vollkonsolidierungskreis<br />
und/oder<br />
• Erwerb oder Verkauf eines at equity-Betriebes<br />
7.1 Definitionen<br />
Zum besseren Verständnis werden zunächst die wesentlichen Begriffe der Gesamtkapitalflussrechnung<br />
erläutert.<br />
Zahlungsmittel<br />
Zahlungsmittel sind Barmittel und täglich fällige Sichteinlagen 8 .<br />
Zahlungsmitteläquivalente<br />
Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige, äußerst liquide Finanzmittel, die jederzeit in Zahlungsmittel<br />
umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen<br />
9 . Beispiele: bestimmte kurzfristige Wertpapiere, Swap-Geschäfte, Wechsel, Termingelder.<br />
Finanzmittelfonds<br />
Der Finanzmittelfonds ist der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 10 .<br />
Jederzeit fällige Bankverbindlichkeiten dürfen in den Finanzmittelfonds einbezogen werden,<br />
soweit sie zur Disposition der liquiden Mittel gehören 11 .<br />
Da der Finanzmittelfonds somit nicht eindeutig definiert ist, sondern auch Wahlbestandteile<br />
enthalten kann, ist eine örtliche Abgrenzung notwendig.<br />
8 vgl. Tz.6 DRS 2<br />
9 vgl. Tz.6 DRS 2<br />
10 vgl. Tz.6 DRS 2<br />
11 vgl. Tz.19 DRS 2<br />
41
Vorgehensweise der Stadt Essen<br />
Die Stadt Essen definiert den Finanzmittelfonds als Bestand der liquiden Mittel entsprechend<br />
dem Posten in der Bilanz. Jederzeit fällige Bankverbindlichkeiten (z.B. Liquiditätskredite)<br />
werden nicht einbezogen.<br />
7.2 Aufbau der Gesamtkapitalflussrechnung<br />
Die Gesamtkapitalflussrechnung ist in Staffelform unter Beachtung der in DRS 2 enthaltenen<br />
Mindestgliederungen darzustellen. Dabei dürfen Erweiterungen um kommunalspezifische<br />
Besonderheiten (wie z.B. Sonderposten) vorgenommen werden. Vergleichszahlen der Vorperiode<br />
sind beizufügen. Im Jahr der erstmaligen Aufstellung eines Gesamtabschlusses<br />
müssen keine Vorjahreszahlen angegeben werden. Für die Darstellung der Gesamtkapitalflussrechnung<br />
gilt der Grundsatz der Stetigkeit.<br />
Tab. 15: gestaffelter Aufbau der Kapitalflussrechnung<br />
Für die Darstellung aller Zahlungen eines Geschäftsjahres ist eine Unterscheidung nach<br />
• Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit<br />
• Cashflow aus der Investitionstätigkeit<br />
• Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit<br />
notwendig.<br />
Laufende Geschäftstätigkeit sind die wesentlichen auf Erlöserzielung ausgerichteten zahlungswirksamen<br />
Tätigkeiten der Kommune und ihrer verselbständigten Aufgabenbereiche<br />
sowie deren sonstige Aktivitäten, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen<br />
sind 12 .<br />
12 vgl. Tz.6 DRS 2<br />
Gesamtkapitalflussrechnung<br />
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit<br />
Cashflow aus der Investitionstätigkeit<br />
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit<br />
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds<br />
Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen des<br />
Finanzmittelfonds<br />
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode<br />
Finanzmittelfonds am Ende der Periode<br />
42<br />
Geschäftsjahr<br />
EUR
Investitionstätigkeiten sind der Erwerb und die Veräußerung von Gegenständen des Anlage-<br />
vermögens, von längerfristigen finanziellen Vermögenswerten, die nicht dem Finanzmittel-<br />
fonds oder der Finanzierungstätigkeit zugehören, sowie die Anlage von Finanzmittelbestän-<br />
den, die nicht dem Finanzmittelfonds oder der Finanzierungstätigkeit zugehören 13 .<br />
Finanzierungstätigkeiten sind zahlungswirksame Aktivitäten, die sich auf den Umfang und<br />
die Zusammensetzung der Eigenkapitalposten und der Finanzschulden des Unternehmens<br />
auswirken 14 .<br />
Aus der Addition der einzelnen Cashflows ergibt sich die zahlungswirksame Veränderung<br />
des Finanzmittelfonds (vgl. Nr. 27 der Kapitalflussrechnung) in der Berichtsperiode.<br />
Zusätzlich müssen weitere Änderungen des Finanzmittelfonds berücksichtigt werden (vgl.<br />
Nr. 28 der Kapitalflussrechnung). Diese können aus Änderungen des Konsolidierungskrei-<br />
ses, des Wechselkurses von Fremdwährungen oder aus Bewertungsänderungen resultieren.<br />
Beispiel für eine konsolidierungskreisbedingte Änderung: Ein verbundenes Unternehmen war<br />
im Vorjahr von untergeordneter Bedeutung und ist aufgrund des Einbeziehungswahlrechtes<br />
nicht einbezogen worden. Im Berichtsjahr kann das Unternehmen jedoch nicht mehr als un-<br />
wesentlich eingestuft werden und muss nun in den Gesamtabschluss einbezogen werden.<br />
Bei einer eventuellen Neudefinition des Finanzmittelfonds muss die Vergleichbarkeit zu den<br />
Vorjahreszahlen hergestellt werden.<br />
Aus der Addition der Veränderungen und des Finanzmittelfonds am Ende des Vorjahres<br />
(bzw. den Finanzmittelfonds am Anfang der Periode) ergibt sich der Finanzmittelfonds am<br />
Ende der Periode.<br />
7.3 Methoden der Ermittlung und Darstellung der Cash-Flows<br />
Grundsätzlich bestehen für die Ermittlung der Cash-Flows nach DRS 2 folgende Möglichkei-<br />
ten:<br />
• originäre Ermittlung durch die Zuordnung aller Geschäftsvorfälle zu einem der oben ge-<br />
nannten drei Cash-Flows,<br />
• derivative Ermittlung durch Ableitung der Zahlungen aus den Bewegungen der Bilanz<br />
und der Ergebnisrechnung.<br />
Für die Darstellung des Cash-Flows aus laufender Geschäftstätigkeit lassen sich folgende<br />
Möglichkeiten unterscheiden:<br />
• direkte Darstellung durch Gegenüberstellung der Einzahlungen und der Auszahlungen<br />
oder<br />
• indirekte Darstellung, indem das Jahresergebnis als Datenbasis um alle zahlungsunwirk-<br />
samen Aufwendungen und Erträge bereinigt wird.<br />
13 vgl. Tz.6 DRS 2<br />
14 vgl. Tz.6 DRS 2<br />
43
Die Form der Darstellung hat Auswirkungen auf das Gliederungsschema für den Cash-Flow<br />
aus laufender Geschäftstätigkeit 15 .<br />
Die Cash-Flows aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit sind in der Gesamtkapitalfluss-<br />
rechnung stets direkt darzustellen, wie es auch die Finanzrechnung der Kommunen nach<br />
§ 27 Absatz 4 Satz 2 GemHVO <strong>NRW</strong> fordert.<br />
Vorgehensweise der Stadt Essen<br />
Die Stadt Essen nimmt die Ermittlung der Cash-Flows aus laufender Geschäfts-, Investitions-<br />
und Finanzierungstätigkeit derivativ vor.<br />
Die Darstellung des Cash-Flows aus laufender Geschäftstätigkeit erfolgt indirekt.<br />
7.4 "Bottom-up-Konzept" vs. "Top-down-Konzept"<br />
Die Gesamtkapitalflussrechnung kann aus den Kapitalflussrechnungen der einzelnen in den<br />
Gesamtabschluss einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche abgeleitet (Bottom-<br />
up-Konzept) oder auf der Grundlage der bereits konsolidierten Gesamtbilanz und Gesamter-<br />
gebnisrechnung erstellt werden (Top-down-Konzept).<br />
Nach dem Bottom-up-Konzept werden die Kapitalflussrechnungen der einbezogenen Unter-<br />
nehmen analog zur Vorgehensweise bei der Aufstellung der Gesamtbilanz sowie der Ge-<br />
samtergebnisrechnung zu einer Summenkapitalflussrechnung aufaddiert. Anschließend<br />
muss diese Summenkapitalflussrechnung um konzerninterne Zahlungsvorgänge korrigiert<br />
werden. Dieses Verfahren hat allerdings den Nachteil, dass jedes Unternehmen des "Kon-<br />
zerns" eine Kapitalflussrechnung auf der Basis des übergeleiteten Einzelabschlusses (KB II)<br />
erstellen und das Zahlenwerk konsolidiert werden muss.<br />
Im Fall der Ableitung nach dem Top-down-Konzept werden diese Nachteile vermieden. Bei<br />
dieser Vorgehensweise wird grundsätzlich nur die bereits aufgestellte Gesamtbilanz sowie<br />
die Gesamtergebnisrechnung zur Erstellung der Gesamtkapitalflussrechnung herangezogen,<br />
die bereits konsolidierte Werte ausweisen. Die Vereinfachung besteht darin, dass nur zentral<br />
eine Gesamtkapitalflussrechnung abgeleitet wird und nicht jede Tochtergesellschaft eine<br />
Kapitalflussrechnung aufstellen muss. Dieser einfachen Ermittlung steht jedoch der Nachteil<br />
gegenüber, dass die Ermittlung auf einer sehr aggregierten Ebene erfolgt und infolgedessen<br />
die Fehlerwahrscheinlichkeit einer Top-down erstellten Gesamtkapitalflussrechnung zu-<br />
nimmt.<br />
Die Anwendung der Top-down Methode bringt für die Gesamtkapitalflussrechnung jedoch<br />
den weiteren Vorteil mit sich, dass eine Umgliederung der direkt erstellten Finanzrechnung<br />
der Kommune nicht erforderlich ist. Es wird empfohlen, die Gesamtkapitalflussrechnung auf<br />
Basis konsolidierter Zahlen des Gesamtabschlusses von "oben nach unten" (Top-Down-<br />
Verfahren) abzuleiten.<br />
15 vgl. Tz.26ff DRS 2<br />
44
Vorgehensweise der Stadt Essen<br />
Die Stadt Essen hat sich entschieden die Kapitalflussrechnung nach dem Top-down-Konzept<br />
zu erstellen.<br />
7.5 Benötigtes Datenmaterial<br />
Für die Erstellung der Kapitalflussrechnung werden zusätzlich zu den Abschlüssen der ver-<br />
bundenen Betriebe weitere Daten benötigt. Teilweise können diese schon durch den örtli-<br />
chen Positionenplan abgefragt werden. Größtenteils ist jedoch die Abfrage über ein zusätzli-<br />
ches Konsolidierungsformular sinnvoll. Nachfolgend werden einige Angaben aufgeführt, die<br />
zusätzlich von den Betrieben abgefragt werden müssen, soweit die Angaben nicht von un-<br />
tergeordneter Bedeutung sind:<br />
• Neuaufnahme von Finanzkrediten (mit speziellem Ausweis für den Verbundbereich)<br />
• Tilgung von Finanzkrediten (mit speziellem Ausweis für den Verbundbereich)<br />
• <strong>Anlagen</strong>spiegel auf Basis der KB III<br />
• Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Sachanlagevermögen<br />
(mit speziellem Ausweis für den Verbundbereich)<br />
• Im Berichtsjahr gezahlte Dividenden, getrennt nach außenstehenden Anteilseignern und<br />
Verbundbereich<br />
• Ertragsteuer(aufwand) der Betriebe gewerblicher Art und der rechtlich selbständigen Be-<br />
triebe<br />
• Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Minderheitsgesellschaftern und Auszah-<br />
lungen an diese in Form von Dividenden, Eigenkapitalrückzahlungen oder anderer Aus-<br />
schüttungen (evtl. durch Gewinnverwendungsrechnung bereits abgefragt)<br />
• Veränderungen der auf die Investitionen bezogenen offenen Forderungen und Verbind-<br />
lichkeiten (besondere Berücksichtigung der Umsatzsteuer)<br />
• Angabe der Zahlungsströme im Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften und deren<br />
Zuordnung zur laufenden Investitions- oder Finanztätigkeit<br />
• bedeutsame zahlungsunwirksame Investitions- und Finanzierungsvorgänge und Ge-<br />
schäftsvorfälle (Anhangangabe nach DRS 2, Tz. 52)<br />
• Gesamtbetrag der für den Kauf konsolidierter Unternehmen als Kaufpreis gezahlten bzw.<br />
als Verkaufspreis erhaltenen Finanzmittel abzüglich der mit dem Kauf erworbenen bzw.<br />
mit dem Verkauf veräußerten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Anhangan-<br />
gabe nach DRS 2, Tz. 52)<br />
• In den Finanzmittelfonds einbezogene Bestände, die Verfügungsbeschränkungen unter-<br />
liegen (Anhangangabe nach DRS 2, Tz. 52)<br />
45
Falls nicht von untergeordneter Bedeutung muss die Zuordnung zu den einzelnen Cashflows<br />
durch folgende Angaben korrigiert werden:<br />
• Darlehensschulden gegenüber Nichtbanken, die in dem Posten "Sonstige Verbindlichkei-<br />
ten" enthalten sind (→ Umgliederung <strong>zum</strong> Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit)<br />
• Antizipative passive Rechnungsabgrenzungsposten (z.B. rückständige Löhne und Gehäl-<br />
ter, Miet- und Pachtzinsen, Zinsschulden gegenüber Nichtbanken, nicht verbundenen<br />
Unternehmen und nicht im Beteiligungsverhältnis stehenden Unternehmen oder Sonder-<br />
vermögen) (→ Umgliederung <strong>zum</strong> Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit)<br />
7.6 Vorgehensweise zur Erstellung der Kapitalflussrechnung am<br />
Beispiel des Jahresabschlusses der Stadt Essen<br />
Verwendete Daten (Anlage 11)<br />
• Bilanz des Berichtsjahres<br />
• Bilanz des Vorjahres<br />
• Ergebnisrechnung des Berichtsjahres<br />
• <strong>Anlagen</strong>spiegel des Berichtsjahres<br />
• Aufschlüsselung nachträglicher Korrekturen zur Bilanz des Vorjahres<br />
• Zusatzinformationen über die Aufnahme und Tilgung von (Finanz-)Krediten<br />
• Aufstellung über Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anla-<br />
gevermögens<br />
• Aufstellung über zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge<br />
Vorgehensweise:<br />
Festlegung des Finanzmittelfonds:<br />
Der Finanzmittelfonds wird als Bestand der liquiden Mittel entsprechend dem Bilanzposten<br />
des Jahresabschlusses definiert. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />
werden nicht als jederzeit fällige Bankverbindlichkeiten in den Finanzmittelfonds einbezogen,<br />
sondern dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit zugeordnet.<br />
Festlegung der methodischen Vorgehensweise:<br />
Die Ermittlung der Cash-Flows erfolgt derivativ. Der Cash-Flow aus laufender Geschäftstä-<br />
tigkeit wird indirekt dargestellt.<br />
46
Vereinfachungen im Rahmen dieser Fallstudie:<br />
Zur Vereinfachung wurde auf eine Korrektur der Ein- und Auszahlungen des Cashflows aus<br />
der Investitionstätigkeit um <strong>zum</strong> Bilanzstichtag offene Forderungen und Verbindlichkeiten<br />
verzichtet.<br />
praktische Vorgehensweise:<br />
In einem ersten Schritt ist die Bilanz des laufenden Jahres der Bilanz des Vorjahres gegen-<br />
über zu stellen und die Veränderungen zu ermitteln. Hierbei wurde entschieden die Anpas-<br />
sungen der Eröffnungsbilanz bei den einzelnen Posten der Bilanz zu berücksichtigen.<br />
Darauf aufbauend werden die Cash-Flows aus laufender Geschäfts- und Investitions- bzw.<br />
Finanzierungstätigkeit ermittelt. Kumuliert ergeben diese Cash-Flows sämtlicher Zahlungen<br />
in einem Geschäftsjahr, die dem Konzern zugeflossen bzw. von ihm abgeflossen sind.<br />
Anstatt jeden Zahlungsstrom einzeln zu prüfen und einem Cash-Flow zuzuordnen, leitet man<br />
die Zahlungen bei der derivativen Ermittlungsmethode aus den Bewegungen der Bilanz und<br />
der Ergebnisrechnung unter Berücksichtigung der nicht zahlungswirksamen Veränderungen<br />
ab.<br />
Dahinter steht folgendes Prinzip:<br />
Die Veränderungen der Aktivseiten entsprechen denen der Passivseite. Zieht man die Ver-<br />
änderungen des Anlagevermögens, der Vorräte, der Forderungen und sonstigen Vermö-<br />
gensgegenstände und der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von den Veränderungen<br />
der Passivseite ab, so erhält man die Veränderungen der liquiden Mittel.<br />
47
A K T I V A 31.12.2007 01.01.2007 Veränderungen<br />
EUR EUR EUR<br />
1. ANLAGEVERMÖGEN<br />
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 4.844.571,13 5.547.689,67 -703.118,54<br />
1.2 Sachanlagen<br />
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
1.2.1.1 Grünflächen 11.106.437,00 11.122.782,00 -16.345,00<br />
1.2.1.2 Ackerland 11.160.756,00 11.180.642,00 -19.886,00<br />
1.2.1.3 Wald, Forsten 69.616,00 69.872,00 -256,00<br />
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 200.983.827,79 212.541.267,00 -11.557.439,21<br />
223.320.636,79 234.914.563,00 -11.593.926,21<br />
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 76.526.779,18 77.520.022,00 -993.242,82<br />
1.2.2.2 Schulen 1.142.964.903,87 1.155.080.579,00 -12.115.675,13<br />
1.2.2.3 Wohnbauten 26.838.608,62 28.152.954,00 -1.314.345,38<br />
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 354.896.160,57 356.863.245,67 -1.967.085,10<br />
1.601.226.452,24 1.617.616.800,67 -16.390.348,43<br />
1.2.3 Infrastrukturvermögen<br />
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 462.591.905,14 462.606.346,00 -14.440,86<br />
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 47.190.334,71 49.027.076,00 -1.836.741,29<br />
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 302.883.036,94 318.999.054,00 -16.116.017,06<br />
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 2.540.332,04 2.592.688,04 -52.356,00<br />
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 481.046.758,94 500.264.988,14 -19.218.229,20<br />
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 586.036,98 799.980,00 -213.943,02<br />
1.296.838.404,75 1.334.290.132,18 -37.451.727,43<br />
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 5.651.188,77 5.848.485,00 -197.296,23<br />
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 255.635.513,04 255.398.062,36 237.450,68<br />
1.2.6 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 31.106.934,92 29.847.205,00 1.259.729,92<br />
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 46.499.676,03 45.206.889,00 1.292.787,03<br />
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, <strong>Anlagen</strong> im Bau 55.605.594,62 39.813.364,56 15.792.230,06<br />
3.515.884.401,16 3.562.935.501,77 -47.051.100,61<br />
1.3 Finanzanlagen<br />
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.301.534.590,31 1.300.379.000,00 1.155.590,31<br />
1.3.2 Beteiligungen 7.829.000,00 7.829.000,00 0,00<br />
1.3.3 Sondervermögen 187.597.826,62 183.598.093,68 3.999.732,94<br />
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 980.797.080,49 979.242.972,54 1.554.107,95<br />
1.3.5 Ausleihungen<br />
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 201.192.527,50 200.611.812,22 580.715,28<br />
1.3.5.2 an Sondervermögen 51.036.429,14 53.479.525,27 -2.443.096,13<br />
1.3.5.3 Sonstige Ausleihungen 5.327.377,02 878.737,14 4.448.639,88<br />
257.556.333,66 254.970.074,63 2.586.259,03<br />
2. UMLAUFVERMÖGEN<br />
2.735.314.831,08 2.726.019.140,85 9.295.690,23<br />
6.256.043.803,37 6.294.502.332,29 -38.458.528,92<br />
2.1 Vorräte<br />
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 1.520.853,67 1.431.852,26 89.001,41<br />
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen<br />
2.2.1.1 Gebühren 11.170.498,42 3.160.646,71 8.009.851,71<br />
2.2.1.2 Beiträge 636.193,16 571.180,70 65.012,46<br />
2.2.1.3 Steuern 33.528.839,33 30.229.570,62 3.299.268,71<br />
2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 15.615.302,40 3.338.003,28 12.277.299,12<br />
2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 9.741.549,55 15.870.221,86 -6.128.672,31<br />
70.692.382,86 53.169.623,17 17.522.759,69<br />
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen<br />
2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.985.409,33 411.991,00 2.573.418,33<br />
2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 469.996,06 0,00 469.996,06<br />
2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen 17.788.955,77 26.098.282,03 -8.309.326,26<br />
2.2.2.4 gegen Beteiligungen 52.872,13 9.054,36 43.817,77<br />
2.2.2.5 gegen Sondervermögen 1.860.608,51 243.402,35 1.617.206,16<br />
23.157.841,80 26.762.729,74 -3.604.887,94<br />
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 21.241.013,08 5.388.790,53 15.852.222,55<br />
2.3 Liquide Mittel 9.542.481,80 15.545.889,99 -6.003.408,19<br />
126.154.573,21 102.298.885,69 23.855.687,52<br />
3. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG 48.746.536,41 42.954.418,37 5.792.118,04<br />
Abb. 10: Aktiva der Bewegungsbilanz der Stadt Essen<br />
48<br />
6.430.944.912,99 6.439.755.636,35 -8.810.723,36
P A S S I V A 31.12.2007 01.01.2007 Veränderungen<br />
EUR EUR EUR<br />
1. EIGENKAPITAL<br />
1.1 Allgemeine Rücklage 1.742.998.123,71 1.746.134.715,29 -3.136.591,58<br />
davon: Sonderrücklage 8.100.000,00 EUR<br />
1.2 Korrektur Eröffnungsbilanz 14.032.807,48 0,00 14.032.807,48<br />
1.3 Ausgleichsrücklage 295.273.504,54 295.273.504,54 0,00<br />
1.4 Jahresfehlbetrag -96.643.877,93 0,00 -96.643.877,93<br />
1.955.660.557,80 2.041.408.219,83 -85.747.662,03<br />
2. SONDERPOSTEN<br />
2.1 für Zuwendungen 556.530.968,94 554.942.089,96 1.588.878,98<br />
2.2 für Beiträge 54.678.726,05 53.048.849,72 1.629.876,33<br />
2.3 für den Gebührenausgleich 2.025.609,94 3.739.996,00 -1.714.386,06<br />
2.4 Sonstige Sonderposten 84.293.564,00 82.557.138,51 1.736.425,49<br />
697.528.868,93 694.288.074,19 3.240.794,74<br />
2.653.189.426,73 2.735.696.294,02 -82.506.867,29<br />
3. RÜCKSTELLUNGEN<br />
3.1 Pensionsrückstellungen 956.388.870,11 927.553.556,00 28.835.314,11<br />
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 54.255,14 8.100.000,00 -8.045.744,86<br />
3.3 Instandhaltungsrückstellungen 11.905.401,07 0,00 11.905.401,07<br />
3.4 Sonstige Rückstellungen 88.346.087,20 86.642.314,00 1.703.773,20<br />
1.056.694.613,52 1.022.295.870,00 34.398.743,52<br />
4. VERBINDLICHKEITEN<br />
4.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />
4.1.1 von Sondervermögen 3.822.000,00 3.822.000,00 0,00<br />
4.1.2 vom öffentlichen Bereich 1.067.866,33 1.134.302,59 -66.436,26<br />
4.1.3 vom privaten Kreditmarkt 1.029.430.074,04 1.048.543.325,82 -19.113.251,78<br />
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 1.573.340.033,57 1.513.014.188,75 60.325.844,82<br />
4.3 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen<br />
wirtschaftlich gleichkommen 4.649.694,46 4.869.893,32 -220.198,86<br />
4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.085.933,28 66.791,50 11.019.141,78<br />
4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 145.417,56 0,00 145.417,56<br />
4.6 Erhaltene Anzahlungen 37.761.099,56 0,00 37.761.099,56<br />
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 59.094.294,97 88.443.330,89 -29.349.035,92<br />
2.720.396.413,77 2.659.893.832,87 60.502.580,90<br />
5. PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG 664.458,97 21.869.639,46 -21.205.180,49<br />
Abb. 11: Passiva der Bewegungsbilanz der Stadt Essen<br />
49<br />
6.430.944.912,99 6.439.755.636,35 -8.810.723,36
Nun kann man jeden Bilanzposten isoliert nach Veränderungen untersuchen und diese den<br />
einzelnen Cash-Flows zuordnen.<br />
Anlagevermögen<br />
Die Veränderungen des Anlagevermögens sind detailliert im <strong>Anlagen</strong>spiegel dargestellt. Sie<br />
sind folgendermaßen in die Kapitalflussrechnung eingeflossen:<br />
Nr. Bezeichnung<br />
2. + / -<br />
Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände<br />
des Anlagevermögens<br />
5. - / +<br />
Gewinn/Verlust aus dem Abgang von<br />
Gegenständen des Anlagevermögens<br />
Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen<br />
6. -/+<br />
aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer<br />
Aktiva, die nicht der Investitions- oder<br />
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind<br />
10. +<br />
11. -<br />
13. -<br />
14. +<br />
15. -<br />
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen<br />
des Sachanlagevermögens<br />
Geschäftsjahr<br />
EUR<br />
Anlagevermögen<br />
betreffend<br />
Zusammensetzung<br />
80.149.293,24<br />
Abschreibungen aus der<br />
80.149.293,24<br />
Ergebnisrechnung<br />
-101.721,09<br />
Gewinn aus dem Abgang<br />
-101.721,09<br />
von VG<br />
-23.643.779,41 10.032.525,57<br />
1.114.804,75 1.114.804,75<br />
Umgliederungen aus<br />
dem Anlagevermögen<br />
(AHK-Abschreibungen)<br />
Abgänge AHK- Abgänge<br />
Abschreibungen-<br />
Verlust+Gewinn<br />
Auszahlungen für Investitionen in das<br />
Sachanlagevermögen<br />
-45.647.823,25 -45.647.823,25 Zugänge AHK<br />
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle<br />
Anlagevermögen<br />
-39.571,74 -39.571,74 Zugänge AHK<br />
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen<br />
des Finanzanlagevermögens<br />
5.682.738,78 5.682.738,78 Abgänge AHK<br />
Auszahlungen für Investitionen in das<br />
Finanzanlagevermögen<br />
-8.169.411,33 -8.169.411,33 Zugänge AHK<br />
Summe 43.020.834,93<br />
nachträgliche Korrekturen -4.562.306,01<br />
Endgültige Summe 38.458.528,92<br />
Tab. 16: Aufgliederung der Veränderungen des Anlagevermögens<br />
Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung<br />
Veränderungen des Umlaufvermögens und der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten finden<br />
sich in der Position Nr. 6 der Kapitalflussrechnung wider. Dabei ist zu beachten, dass die<br />
Veränderung der liquiden Mittel nur als Ergebnis aller anderen Veränderungen berücksichtigt<br />
werden, das bedeutet, die Veränderung der liquiden Mittel darf bei den einzelnen Cash-<br />
Flows nicht einfließen.<br />
Nachträgliche Korrekturen erhöhen oder vermindern den Anfangsbestand und berichtigen<br />
somit auch die Veränderung.<br />
Eigenkapital<br />
Eine Besonderheit im Eigenkapital der Stadt Essen ist die Position „Korrektur Eröffnungsbilanz“.<br />
Durch die Umstellung auf die doppelte Buchführung müssen, alle Kommunen eine<br />
Eröffnungsbilanz erstellen, die innerhalb von vier Jahren nach dem Aufstellungsstichtag noch<br />
50
erichtigt werden kann 16 . Nachträgliche Korrekturen der Eröffnungsbilanz sind also unter<br />
dieser Position verbucht. Für Zwecke der Kapitalflussrechnung wurde dieses Konto näher<br />
untersucht und auf die nachträglich geänderten Positionen aufgeteilt. Das bedeutet, dass die<br />
Veränderung dieser Position nicht beim Eigenkapital berücksichtigt wird, sondern die An-<br />
schaffungskosten der Positionen korrigiert, die nachträglich geändert wurden. Eine Auftei-<br />
lung dieses Kontos befindet sich in der Anlage 11.<br />
Nr. Bezeichnung<br />
Geschäftsjahr<br />
EUR<br />
1. Ordentliches Ergebnis -96.773.872,00<br />
Zusammensetzung<br />
ordentliches Ergebnis aus<br />
der Ergebnisrechnung<br />
8.<br />
- / + Ein- und Auszahlungen aus außerordentlichen<br />
Posten<br />
129.994,07 Außerordentliches<br />
Ergebnis<br />
Auszahlungen an Unternehmenseigner und<br />
Veränderung der<br />
22. -<br />
Minderheitsgesellschafter (Dividenden, Erwerb<br />
eigener Anteile, Eigenkapitalrückzahlungen, andere<br />
allgemeinen Rücklage<br />
-3.316.592,58<br />
unter Berücksichtigung<br />
Ausschüttungen)<br />
von Korrekturen der EB<br />
ohne Korrektur Eröffnungsbilanz 14.032.807,48<br />
Summe -85.927.663,03<br />
nachträgliche Korrekturen 180.001,00<br />
Endgültige Summe -85.747.662,03<br />
Tab. 17: Aufgliederung der Veränderungen des Eigenkapitals<br />
Sonderposten<br />
Die Sonderposten stellen generell eine kommunale Besonderheit dar, die in der Standard-<br />
gliederung des DRS 2 nicht berücksichtigt sind. Deshalb wurde die Gliederung um die Posi-<br />
tion Nr. 20 „Einzahlungen aus Sonderposten“ erweitert.<br />
Nr. Bezeichnung<br />
Geschäftsjahr<br />
EUR<br />
Sonderposten<br />
betreffend<br />
4. - Sonstige zahlungsunwirksame Erträge -28.310.735,40 -28.310.735,40<br />
25. +<br />
Einzahlungen aus Sonderposten für Zuwendungen,<br />
Beiträge und Gebühren<br />
31.243.907,02 31.243.907,02<br />
Summe 2.933.171,62<br />
nachträgliche Korrekturen 307.623,12<br />
Endgültige Summe 3.240.794,74<br />
Tab. 18: Aufgliederung der Veränderungen der Sonderposten<br />
Rückstellungen<br />
Zusammensetzung<br />
Erträge aus der Auflösung von<br />
Sonderposten<br />
Veränderung der Sonderposten<br />
unter Berücksichtigung der<br />
Auflösung und der nachträglichen<br />
Korrekturen<br />
Die Veränderung der Rückstellungen finden sich in Position Nr.3 „Zunahme/Abnahme der<br />
Rückstellungen“ wieder. Auch hier wurde die nachträgliche Veränderung der Eröffnungsbi-<br />
lanz berücksichtigt.<br />
16 vgl. § 57 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 92 Abs.7 GO <strong>NRW</strong><br />
51
Verbindlichkeiten<br />
Bei den Anleihen und (Finanz-)Krediten ist zu beachten, dass es nicht ausreicht, die Verän-<br />
derungen aus der Bilanz zu ermitteln, sondern diese sind auf ihre Ursache (Aufnahme oder<br />
Tilgung) hin zu untersuchen.<br />
Nr. Bezeichnung<br />
7. + / -<br />
23. +<br />
24. -<br />
Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus<br />
Lieferungen und Leistungen sowie anderer<br />
Passiva, die nicht der Investitions- oder<br />
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind<br />
Geschäftsjahr<br />
EUR<br />
Verbindlichkeiten<br />
betreffend<br />
Zusammensetzung<br />
Veränderungen der<br />
Verbindlichkeiten unter<br />
64.560.646,53 85.765.827,02 Berücksichtigung<br />
nachträglicher Korrekturen<br />
(exkl. Finanzkredite)<br />
Neuaufnahme von Krediten<br />
39.441.300,00 39.441.300,00<br />
(Zusatzinformationen)<br />
Tilgung von Krediten<br />
-58.620.988,04 -58.620.988,04<br />
(Zusatzinformationen)<br />
Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und<br />
der Aufnahme von (Finanz-)Krediten<br />
Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und<br />
(Finanz-)Krediten<br />
Summe 66.586.138,98<br />
nachträgliche Korrekturen -6.083.558,08<br />
Endgültige Summe 60.502.580,90<br />
Tab. 19: Aufgliederung der Veränderungen der Verbindlichkeiten<br />
Passive Rechnungsabgrenzung<br />
Die Veränderung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten ist unter der Position Nr. 7 der<br />
Kapitalflussrechnung zu erfassen.<br />
Hat man die Veränderungen aller Bilanzposten berücksichtigt, ergibt Position Nr. 27 „Zah-<br />
lungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds“ als Summe aus den drei Cash-Flows<br />
die Veränderung der liquiden Mittel. Bei der Stadt Essen haben sich keine wechselkurs-,<br />
konsolidierungskreis- oder bewertungsbedingten Änderungen des Finanzmittelfonds im Jahr<br />
2007 ergeben, so dass der Finanzmittelfonds zu Beginn der Periode zusammen mit den o.a.<br />
Veränderungen die liquiden Mittel <strong>zum</strong> Ende der Periode ergeben.<br />
52
Zahlungsströme<br />
Geschäftsjahr<br />
EUR<br />
1. Ordentliches Ergebnis -96.773.872,00<br />
2. + Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 80.149.293,24<br />
3. + Zunahme der Rückstellungen 36.298.402,26<br />
4. - Sonstige zahlungsunwirksame Erträge -28.310.735,40<br />
5. - Gewinn aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens<br />
Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie<br />
-101.721,09<br />
6. - anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit<br />
zuzuordnen sind<br />
-23.643.779,41<br />
7. +<br />
Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer<br />
Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind<br />
64.560.646,53<br />
8. - Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 129.994,07<br />
9. = Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis 8) 32.308.228,20<br />
10. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 1.114.804,75<br />
11. - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -45.647.823,25<br />
12. +<br />
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen<br />
Anlagevermögen<br />
0,00<br />
13. - Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -39.571,74<br />
14. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 5.682.738,78<br />
15. - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -8.169.411,33<br />
16. +<br />
Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen und sonstigen<br />
Geschäftseinheiten<br />
0,00<br />
17. -<br />
Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen und sonstigen<br />
Geschäftseinheiten<br />
0,00<br />
18. +<br />
Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen<br />
Finanzdisposition<br />
0,00<br />
19. -<br />
Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen<br />
Finanzdisposition<br />
0,00<br />
20. = Cashflow aus der Investitionstätigkeit (Summe aus 10 bis 19) -47.059.262,79<br />
21.<br />
22. -<br />
Kapitalflussrechnung der Stadt Essen 2007<br />
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen (Kapitalerhöhungen, Verkauf<br />
eigener Anteile, etc.)<br />
Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter<br />
(Dividenden, Erwerb eigener Anteile, Eigenkapitalrückzahlungen, andere<br />
Ausschüttungen)<br />
0,00<br />
-3.316.592,58<br />
23. + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von Krediten 39.441.300,00<br />
24. - Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und Krediten -58.620.988,04<br />
25. + Einzahlungen aus Sonderposten für Zuwendungen, Beiträge und Gebühren 31.243.907,02<br />
26. = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (Summe aus 21 bis 24) 8.747.626,40<br />
27.<br />
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe aus 9, 20,<br />
25)<br />
-6.003.408,19<br />
28. + / -<br />
Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen des<br />
Finanzmittelfonds<br />
0,00<br />
29. + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 15.545.889,99<br />
30. = Finanzmittelfonds am Ende der Periode (Summe aus 26 bis 28) 9.542.481,80<br />
Tab. 20: Kapitalflussrechnung entwickelt aus dem Einzelabschluss 2007 der Stadt Essen<br />
53
8 Ausblick<br />
8.1 Gesamtabschlussrichtlinie<br />
Die Gesamtabschlussrichtlinie ist ein bedeutender Baustein zur Vereinheitlichung und damit<br />
zur Vereinfachung der Aufstellung des Gesamtabschlusses. Die Richtlinie setzt auf der Bi-<br />
lanzierungs- und Bewertungsrichtlinie für die kommunale Buchführung auf.<br />
Wesentliche Bestandteile der Gesamtabschlussrichtlinie sollen sein:<br />
• Terminplan<br />
• Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben<br />
• Konsolidierungsgrundsätze<br />
• Bestimmungen <strong>zum</strong> Gesamtanhang und Gesamtlagebericht<br />
• Ansprechpartner<br />
• Darstellung des Konsolidierungskreises<br />
• Konsolidierungsformularsatz<br />
8.2 Konsolidierungsformularsatz<br />
Eine Anlage der Gesamtabschlussrichtlinie soll der Formularsatz für die Konsolidierung sein.<br />
Die einzelnen Formulare wurden bereits größtenteils auf Excel-Basis erstellt und sollen in<br />
Zukunft jährlich von den voll zu konsolidierenden Betrieben ausgefüllt werden. Wesentliche<br />
Inhalte sind:<br />
• Überleitung der Handelsbilanzen bis hin zur KB III<br />
• Überleitung der Gewinn- und Verlustrechnungen bis hin zur ER II<br />
• Erfassung der konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten<br />
• Erfassung der konzerninternen Aufwendungen und Erträge<br />
• Ausweis weiterer konzerninterner Leistungsbeziehungen<br />
• <strong>Anlagen</strong>spiegel auf Basis der KB II<br />
• Verbindlichkeitenspiegel auf Basis der KB II<br />
• Abweichungen von (Konzern-) Ausweis- und Bewertungsvorschriften<br />
• Wesentliche Anhanginformationen, Geschäftsvorfälle/Risiken<br />
54
8.3 Konsolidierungssoftware<br />
Die Stadt Essen hat die Frage nach einer Konsolidierungssoftware vorerst zurückgestellt und<br />
Probeabschlüsse im Rahmen des <strong>Modellprojekt</strong>es auf der Basis von Microsoft Excel erstellt.<br />
Aufgrund der Größe des Konsolidierungskreises kommt eine dauerhafte Excel-Lösung für<br />
die Stadt Essen jedoch nicht in Betracht.<br />
Die Entscheidung für eine spezielle Konsolidierungssoftware steht noch aus. Momentan<br />
werden Anforderungen gesammelt, die eine Spezialsoftware erfüllen sollte. Dabei spielen<br />
auch die Anforderungen des Beteiligungsmanagements in Bezug auf den Beteiligungsbericht<br />
und die Anforderungen des zentralen Controllings bei der Stadt Essen eine wichtige Rolle,<br />
da Parallelstrukturen durch eine einheitliche Software mit mehreren Funktionsbausteinen<br />
vermieden werden sollen.<br />
55
Abkürzungsverzeichnis<br />
BilMoG Bilanzmodernisierungsgesetz<br />
bzw. beziehungsweise<br />
DRS Deutscher Rechnungslegungsstandard<br />
ER I Ergebnisrechnung 1<br />
ER II Ergebnisrechnung 2<br />
HGB Handelsgesetzbuch<br />
gem. gemäß<br />
GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung<br />
GO Gemeindeordnung<br />
GoF Geschäfts- oder Firmenwert<br />
i.V.m. in Verbindung mit<br />
KB I Kommunalbilanz 1<br />
KB II Kommunalbilanz 2<br />
KB III Kommunalbilanz 3<br />
<strong>NKF</strong> Neues Kommunales Finanzmanagement<br />
<strong>NRW</strong> Nordrhein Westfalen<br />
o.a. oben aufgeführt<br />
vAB verselbstständigter Aufgabenbereich<br />
vgl. vergleiche<br />
<strong>Anlagen</strong>verzeichnis<br />
<strong>Anlagen</strong> 1-6 Beteiligungsübersichten der Stadt Essen<br />
Anlage 7 örtlicher Positionenplan der Stadt Essen<br />
Anlage 8 Erläuterungen <strong>zum</strong> Positionenplan der Stadt Essen<br />
Anlage 9 Übersicht über die in den Probeabschluss einbezogenen Betriebe<br />
Anlage 10 Überleitungen der Handelsbilanzen für die Probekonsolidierung<br />
Anlage 11 Summenbilanz und Konsolidierungsübersichten<br />
Anlage 12 Gesamtbilanz<br />
Anlage 13 Zusätzliche Informationen zur Erstellung der Kapitalflussrechnung<br />
56
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Beteiligungsübersichten der Stadt Essen<br />
Anlage 1 - 6<br />
<strong>Modellprojekt</strong> zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses im<br />
Neuen Kommunalen Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>)
1,77 %<br />
EMG-Essen Marketing GmbH<br />
Gesellschaft für Stadtwerbu ng...<br />
50 %<br />
Stammkapital: 51.129 €<br />
Verband der kommunalen RWE-<br />
Aktionäre GmbH<br />
13,48 %<br />
Stammkapital: 127 .823 €<br />
Entwicklungsgesellschaft<br />
Zollverein mbH<br />
50 %<br />
Stammkapital: 50.000 €<br />
Messe Essen GmbH<br />
79,97 %<br />
Stammkapital: 14.31 6.172 €<br />
Ruhrgebiet Tourismus GmbH &<br />
Co.KG<br />
3,54 %<br />
Stammkapital: 282 .600 €<br />
Ruhrgebiet Tourismus<br />
Management GmbH<br />
7 %<br />
Stammkapital: 260 .000 €<br />
E-world energy & water GmbH<br />
50 %<br />
Stammkapital: 50.000 €<br />
Stadt Essen 02-02 Organigramm Beteiligungen - S tand 01.11.2008<br />
Geschäftsbereich 1A<br />
Geschäftsbereich des<br />
Oberbürgermeisters<br />
EWG Essener<br />
Wirtschaftsförderungsgesell schaft<br />
mbH<br />
50 %<br />
Stammkaiptal: 102 .250 €<br />
Projektentwicklungsgesell schaft<br />
Essen mbH<br />
50 %<br />
Stammkapital: 200 .000 €<br />
Entwicklungsgesellschaft<br />
Universitätsviertel Essen mbH<br />
27,5 %<br />
Sparkasse Essen<br />
15,01 %<br />
ZukunftsZentrumZollverein AG zur<br />
Förderung von<br />
Name<br />
Existenzgründungen<br />
Titel<br />
9,52 %<br />
Grundkaiptal: 1 07.520 €<br />
Essener Technologie- und<br />
Entwicklungs-Centrum GmbH<br />
33,33 %<br />
Stammkapital: 153 .388 €<br />
zebra.Gesellschaft für<br />
Baumanagament mbH<br />
9,52 %<br />
25,88 %<br />
Stammkapital: 25.700 €<br />
26,19 %<br />
Geschäftsbereich 1B<br />
Personal, Organisation,<br />
öffentliche Ordnung,<br />
Feuerwehr und Sport<br />
2,38 %<br />
Essener Versorgungs- und<br />
Verkehrsgesellschaft mbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 66.20 0.000 €<br />
RGE Servicegesellschaft Essen mbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 1.50 0.100 €<br />
Versicherungs-Vermittlungsdi enst<br />
Essen GmbH<br />
50,15 %<br />
Stammkapital: 26.100 €<br />
Essener Sport-Betriebsgesellschaft<br />
mbH<br />
25 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
Essener Systemhaus<br />
eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />
100 %<br />
Satmmkapital: 75.000 €<br />
Sport- und Bäderbetriebe E ssen<br />
eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />
100 %<br />
Stammkapital: 512 .000 €<br />
Entsorgungsbetriebe Essen GmbH<br />
51 %<br />
Stammkapital: 10.20 0.000 €<br />
Verwertung und Entsorgung<br />
Karnap-Städte Holding GmbH<br />
24,68 %<br />
Stammkapital: 150 .000 €<br />
EVV Verwertungs- und Betriebs<br />
GmbH (EVB)<br />
100 %<br />
Stammkapital: 1.05 8.600 €<br />
Betriebsgesellschaft Radio Essen<br />
mbH & Co.KG<br />
12,50 %<br />
Stammkapital: 1.53 3.876 €<br />
Betriebsverwaltungsgesellschaft<br />
Radio Essen mbH<br />
12 %<br />
Stammkapital: 25.565 €<br />
TAG<br />
Tropolys Altgesellschafter GmbH<br />
36,00 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
Vienna I und II S.A.R.L<br />
9 %<br />
Versatel Holding GmbH<br />
100 %<br />
RW Holding AG<br />
11,20 %<br />
Stammkapital: 74.36 2.860 €<br />
RWE AG<br />
33,22 %<br />
Stammkapital: 1.439. 756.800 €<br />
Geschäftsbereich 2<br />
Finanzen<br />
3,94 %<br />
RW Energie<br />
Beteiligungsgesellschaft mbH &<br />
Co.KG<br />
Stammkapital: 150 .672 €<br />
Stadtwerke Essen AG<br />
51 %<br />
Grundkapital: 56. 320.000 €<br />
Entwässerung Essen GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 25.565 €<br />
Stadt Essen<br />
Wassergewinnung Essen GmbH<br />
50 %<br />
Stammkapital: 300 .000 €<br />
IWW Rhein.-Westf. Institut für<br />
Wasserforschung gGmbH<br />
4,69 %<br />
Stammkapital: 819 .200 €<br />
infralogistik ruhr GmbH<br />
49 %<br />
Stammkapital: 100 .000 €<br />
rhein-ruhr partner Messdienstleistungsgesellschaft<br />
mbH<br />
50 %<br />
Stammkapital: 50.000 €<br />
Kommunale Gasspeicher<br />
Beteiligungsgesellschaft Ep e mbH<br />
25 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
Kommunale<br />
Gasspeichergesellschaft Ep e mbH<br />
& Co.KG<br />
25 %<br />
Stammkapital: 12.00 0.000 €<br />
15,55 %<br />
11,6 %<br />
Geschäftsbereich 4<br />
Kultur<br />
Theater und Philharmonie E ssen<br />
GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 51.129 €<br />
ekz.bibliotheksservice GmbH<br />
1,41 %<br />
Stammkapital 2.18 1.120 €<br />
Ruhr 2010 GmbH<br />
17 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
Geschäftsbereich 5<br />
Jugend, Bildung und Soziales<br />
Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft<br />
mbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 26.000 €<br />
PerTransfer Essen GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
Arbeit & Bildung Essen GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
GSE Gesellschaft für Soziale<br />
Dienstleistungen Essen mbH<br />
90 %<br />
Stammkapital: 110 .000 €<br />
GSE Service GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
Jugendhilfe Essen gGmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 26.000 €<br />
Evangelisches Seniorenzentrum<br />
Kettwig gGmbH<br />
32,18 %<br />
Stammkapital: 717 .000 €<br />
KettwigServiceGmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
Suchthilfe direkt Essen gGmbH<br />
90,38 %<br />
Stammkapital: 26.000 €<br />
18 %<br />
Geschäftsbereich 6A<br />
Umwelt und Bauen<br />
Grün und Gruga Essen<br />
eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />
100 %<br />
Stammkapital: 5.00 0.000 €<br />
Grundstücksverwaltung Stadt<br />
Essen GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 26.000 €<br />
Gemeinnützige Theater-<br />
Baugesellschaft Essen mbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 52.000 €<br />
Revierpark Nienhausen GmbH<br />
25 %<br />
Stammkapital: 52.000 €<br />
Essener Verkehrs-AG<br />
Stadt Essen: 7,69 %<br />
EVV: 92,31 %<br />
Grundkapital: 13. 293.589 €<br />
Stadtbahn Betriebsführungsgesellschaft<br />
Ruhr mbH<br />
50 %<br />
Stammkapital:26.000 €<br />
meoline GmbH<br />
77 %<br />
Stammkapital: 100 .000 €<br />
Otto Lingner Verkehrs-GmbH<br />
50%<br />
Stammkapital: 26.000 €<br />
Weisse Flotte Baldeney-GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
Abellio LuxCo 1 u. 2 S.A.R.L<br />
12,36 %<br />
Abellio GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 5.00 0.000 €<br />
pts GmbH<br />
82 %<br />
Stammkapital: 30.000 €<br />
Abellio Rail <strong>NRW</strong> GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
meobus-GmbH<br />
49 %<br />
Stammkapital: 100 .000 €<br />
ETP Euro Traffic Partner GmbH<br />
25 %<br />
Stammkapital: 50.000 €<br />
Legende:<br />
Geschäftsbereich 6B<br />
Planen<br />
Flughafen Essen/Mülheim GmbH<br />
33,33 %<br />
Stammkapital: 195 .000 €<br />
Altstadt-Baugesellschaft mbh &<br />
Co.KG<br />
74,33 %<br />
Stammkapital: 1.53 5.000 €<br />
ALLBAU AG<br />
81,78 %<br />
Grundkapital: 23. 008.135 €<br />
ALLBAU Managementgesellschaft<br />
mbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 1.02 3.000 €<br />
WRW Wohnungswirtschaft<br />
Treuhand Rheinl. Westf. GmbH<br />
1,38 %<br />
Stammkapital: 928 .404 €<br />
Beteiligungsquote Stadt Essen >= 50 %<br />
Beteiligungsquote Stadt Essen < 50 %<br />
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung
1,77 %<br />
EMG-Essen Marketing GmbH<br />
Gesellschaft für Stadtwerbu ng...<br />
50 %<br />
Stammkapital: 51.129 €<br />
Verband der kommunalen RWE-<br />
Aktionäre GmbH<br />
13,48 %<br />
Stammkapital: 127 .823 €<br />
Entwicklungsgesellschaft<br />
Zollverein mbH<br />
50 %<br />
Stammkapital: 50.000 €<br />
Messe Essen GmbH<br />
79,97 %<br />
Stammkapital: 14.31 6.172 €<br />
Ruhrgebiet Tourismus GmbH &<br />
Co.KG<br />
3,54 %<br />
Stammkapital: 282 .600 €<br />
Ruhrgebiet Tourismus<br />
Management GmbH<br />
7 %<br />
Stammkapital: 260 .000 €<br />
E-world energy & water GmbH<br />
50 %<br />
Stammkapital: 50.000 €<br />
Stadt Essen 02-02 Organigramm Beteiligungen - S tand 01.11.2008<br />
Geschäftsbereich 1A<br />
Geschäftsbereich des<br />
Oberbürgermeisters<br />
EWG Essener<br />
Wirtschaftsförderungsgesell schaft<br />
mbH<br />
50 %<br />
Stammkaiptal: 102 .250 €<br />
Projektentwicklungsgesell schaft<br />
Essen mbH<br />
50 %<br />
Stammkapital: 200 .000 €<br />
Entwicklungsgesellschaft<br />
Universitätsviertel Essen mbH<br />
27,5 %<br />
ZukunftsZentrumZollverein AG zur<br />
Förderung von<br />
Name<br />
Existenzgründungen<br />
Titel<br />
9,52 %<br />
Grundkaiptal: 1 07.520 €<br />
Essener Technologie- und<br />
Entwicklungs-Centrum GmbH<br />
33,33 %<br />
Stammkapital: 153 .388 €<br />
zebra.Gesellschaft für<br />
Baumanagament mbH<br />
9,52 %<br />
25,88 %<br />
Stammkapital: 25.700 €<br />
26,19 %<br />
Geschäftsbereich 1B<br />
Personal, Organisation,<br />
öffentliche Ordnung,<br />
Feuerwehr und Sport<br />
2,38 %<br />
Essener Versorgungs- und<br />
Verkehrsgesellschaft mbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 66.20 0.000 €<br />
RGE Servicegesellschaft Essen mbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 1.50 0.100 €<br />
Versicherungs-Vermittlungsdi enst<br />
Essen GmbH<br />
50,15 %<br />
Stammkapital: 26.100 €<br />
Essener Sport-Betriebsgesellschaft<br />
mbH<br />
25 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
Essener Systemhaus<br />
eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />
100 %<br />
Satmmkapital: 75.000 €<br />
Sport- und Bäderbetriebe E ssen<br />
eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />
100 %<br />
Stammkapital: 512 .000 €<br />
Entsorgungsbetriebe Essen GmbH<br />
51 %<br />
Stammkapital: 10.20 0.000 €<br />
Verwertung und Entsorgung<br />
Karnap-Städte Holding GmbH<br />
24,68 %<br />
Stammkapital: 150 .000 €<br />
EVV Verwertungs- und Betriebs<br />
GmbH (EVB)<br />
100 %<br />
Stammkapital: 1.05 8.600 €<br />
Betriebsgesellschaft Radio Essen<br />
mbH & Co.KG<br />
12,50 %<br />
Stammkapital: 1.53 3.876 €<br />
Betriebsverwaltungsgesellschaft<br />
Radio Essen mbH<br />
12 %<br />
Stammkapital: 25.565 €<br />
TAG<br />
Tropolys Altgesellschafter GmbH<br />
36,00 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
Vienna I und II S.A.R.L<br />
9 %<br />
Versatel Holding GmbH<br />
100 %<br />
RW Holding AG<br />
11,20 %<br />
Stammkapital: 74.36 2.860 €<br />
RWE AG<br />
33,22 %<br />
Stammkapital: 1.439. 756.800 €<br />
Geschäftsbereich 2<br />
Finanzen<br />
3,94 %<br />
RW Energie<br />
Beteiligungsgesellschaft mbH &<br />
Co.KG<br />
Stammkapital: 150 .672 €<br />
Stadtwerke Essen AG<br />
51 %<br />
Grundkapital: 56. 320.000 €<br />
Entwässerung Essen GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 25.565 €<br />
Stadt Essen<br />
Wassergewinnung Essen GmbH<br />
50 %<br />
Stammkapital: 300 .000 €<br />
IWW Rhein.-Westf. Institut für<br />
Wasserforschung gGmbH<br />
4,69 %<br />
Stammkapital: 819 .200 €<br />
infralogistik ruhr GmbH<br />
49 %<br />
Stammkapital: 100 .000 €<br />
rhein-ruhr partner Messdienstleistungsgesellschaft<br />
mbH<br />
50 %<br />
Stammkapital: 50.000 €<br />
Kommunale Gasspeicher<br />
Beteiligungsgesellschaft Ep e mbH<br />
25 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
Kommunale<br />
Gasspeichergesellschaft Ep e mbH<br />
& Co.KG<br />
25 %<br />
Stammkapital: 12.00 0.000 €<br />
15,55 %<br />
11,6 %<br />
Geschäftsbereich 4<br />
Kultur<br />
Theater und Philharmonie E ssen<br />
GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 51.129 €<br />
ekz.bibliotheksservice GmbH<br />
1,41 %<br />
Stammkapital 2.18 1.120 €<br />
Ruhr 2010 GmbH<br />
17 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
Geschäftsbereich 5<br />
Jugend, Bildung und Soziales<br />
Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft<br />
mbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 26.000 €<br />
PerTransfer Essen GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
Arbeit & Bildung Essen GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
GSE Gesellschaft für Soziale<br />
Dienstleistungen Essen mbH<br />
90 %<br />
Stammkapital: 110 .000 €<br />
GSE Service GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
Jugendhilfe Essen gGmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 26.000 €<br />
Evangelisches Seniorenzentrum<br />
Kettwig gGmbH<br />
32,18 %<br />
Stammkapital: 717 .000 €<br />
KettwigServiceGmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
Suchthilfe direkt Essen gGmbH<br />
90,38 %<br />
Stammkapital: 26.000 €<br />
18 %<br />
Zweckverband Verkehrsverbund<br />
Rhein-Ruhr<br />
8,175 %<br />
Geschäftsbereich 6A<br />
Umwelt und Bauen<br />
Grün und Gruga Essen<br />
eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />
100 %<br />
Stammkapital: 5.00 0.000 €<br />
Grundstücksverwaltung Stadt<br />
Essen GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 26.000 €<br />
Gemeinnützige Theater-<br />
Baugesellschaft Essen mbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 52.000 €<br />
Revierpark Nienhausen GmbH<br />
25 %<br />
Stammkapital: 52.000 €<br />
Essener Verkehrs-AG<br />
Stadt Essen: 7,69 %<br />
EVV: 92,31 %<br />
Grundkapital: 13. 293.589 €<br />
Stadtbahn Betriebsführungsgesellschaft<br />
Ruhr mbH<br />
50 %<br />
Stammkapital:26.000 €<br />
meoline GmbH<br />
77 %<br />
Stammkapital: 100 .000 €<br />
Otto Lingner Verkehrs-GmbH<br />
50%<br />
Stammkapital: 26.000 €<br />
Weisse Flotte Baldeney-GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
Abellio LuxCo 1 u. 2 S.A.R.L<br />
12,36 %<br />
Abellio GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 5.00 0.000 €<br />
pts GmbH<br />
82 %<br />
Stammkapital: 30.000 €<br />
Abellio Rail <strong>NRW</strong> GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
meobus-GmbH<br />
49 %<br />
Stammkapital: 100 .000 €<br />
ETP Euro Traffic Partner GmbH<br />
25 %<br />
Stammkapital: 50.000 €<br />
Legende:<br />
Geschäftsbereich 6B<br />
Planen<br />
Flughafen Essen/Mülheim GmbH<br />
33,33 %<br />
Stammkapital: 195 .000 €<br />
Altstadt-Baugesellschaft mbh &<br />
Co.KG<br />
74,33 %<br />
Stammkapital: 1.53 5.000 €<br />
ALLBAU AG<br />
81,78 %<br />
Grundkapital: 23. 008.135 €<br />
ALLBAU Managementgesellschaft<br />
mbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 1.02 3.000 €<br />
WRW Wohnungswirtschaft<br />
Treuhand Rheinl. Westf. GmbH<br />
1,38 %<br />
Stammkapital: 928 .404 €<br />
Beteiligungsquote Stadt Essen >= 50 %<br />
Beteiligungsquote Stadt Essen < 50 %<br />
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung
1,77 %<br />
EMG-Essen Marketing GmbH<br />
Gesellschaft für Stadtwerb ung...<br />
50 %<br />
Stammkapital: 51.129 €<br />
Verband der kommunalen RWE-<br />
Aktionäre GmbH<br />
13,48 %<br />
Stammkapital: 127.823 €<br />
Entwicklungsgesellschaft<br />
Zollverein mbH<br />
50 %<br />
Stammkapital: 50.000 €<br />
Messe Essen GmbH<br />
79,97 %<br />
Stammkapital: 14.316.172 €<br />
Ruhrgebiet Tourismus GmbH &<br />
Co.KG<br />
3,54 %<br />
Stammkapital: 282.600 €<br />
Ruhrgebiet Tourismus<br />
Management GmbH<br />
7 %<br />
Stammkapital: 260.000 €<br />
E-world energy & water GmbH<br />
50 %<br />
Stammkapital: 50.000 €<br />
Stadt Essen 02-02 Organigramm Beteiligungen - Stand 01.11.2008<br />
Geschäftsbereich 1A<br />
Geschäftsbereich des<br />
Oberbürgermeisters<br />
EWG Essener<br />
Wirtschaftsförderungsgesell schaft<br />
mbH<br />
50 %<br />
Stammkaiptal: 102.250 €<br />
Projektentwicklungsgesells chaft<br />
Essen mbH<br />
50 %<br />
Stammkapital: 200.000 €<br />
Entwicklungsgesellschaft<br />
Universitätsviertel Essen mbH<br />
27,5 %<br />
ZukunftsZentrumZollverein AG zur<br />
Förderung von<br />
Name<br />
Existenzgründungen<br />
Titel<br />
9,52 %<br />
Grundkaiptal: 107.520 €<br />
Essener Technologie- und<br />
Entwicklungs-Centrum GmbH<br />
33,33 %<br />
Stammkapital: 153.388 €<br />
zebra.Gesellschaft für<br />
Baumanagament mbH<br />
9,52 %<br />
25,88 %<br />
Stammkapital: 25.700 €<br />
26,19 %<br />
Geschäftsbereich 1B<br />
Personal, Organisation,<br />
öffentliche Ordnung,<br />
Feuerwehr und Sport<br />
2,38 %<br />
Essener Versorgungs- und<br />
Verkehrsgesellschaft mbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 66.200.000 €<br />
RGE Servicegesellschaft Essen mbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 1.500.100 €<br />
Versicherungs-Vermittlungsdienst<br />
Essen GmbH<br />
50,15 %<br />
Stammkapital: 26.100 €<br />
Essener Sport-Betriebsgesellschaft<br />
mbH<br />
25 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
Essener Systemhaus<br />
eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />
100 %<br />
Satmmkapital: 75.000 €<br />
Sport- und Bäderbetriebe E ssen<br />
eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />
100 %<br />
Stammkapital: 512.000 €<br />
Entsorgungsbetriebe Essen GmbH<br />
51 %<br />
Stammkapital: 10.200.000 €<br />
Verwertung und Entsorgung<br />
Karnap-Städte Holding GmbH<br />
24,68 %<br />
Stammkapital: 150.000 €<br />
EVV Verwertungs- und Betriebs<br />
GmbH (EVB)<br />
100 %<br />
Stammkapital: 1.058.600 €<br />
Betriebsgesellschaft Radio E ssen<br />
mbH & Co.KG<br />
12,50 %<br />
Stammkapital: 1.533.876 €<br />
Betriebsverwaltungsgesellschaft<br />
Radio Essen mbH<br />
12 %<br />
Stammkapital: 25.565 €<br />
TAG<br />
Tropolys Altgesellschafter GmbH<br />
36,00 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
Vienna I und II S.A.R.L<br />
9 %<br />
Versatel Holding GmbH<br />
100 %<br />
RW Holding AG<br />
11,20 %<br />
Stammkapital: 74.362.860 €<br />
RWE AG<br />
33,22 %<br />
Stammkapital: 1.439 .756.800 €<br />
Geschäftsbereich 2<br />
Finanzen<br />
3,94 %<br />
RW Energie<br />
Beteiligungsgesellschaft mb H &<br />
Co.KG<br />
Stammkapital: 150.672 €<br />
Stadtwerke Essen AG<br />
51 %<br />
Grundkapital: 56 .320.000 €<br />
Entwässerung Essen GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 25.565 €<br />
Stadt Essen<br />
Wassergewinnung Essen GmbH<br />
50 %<br />
Stammkapital: 300.000 €<br />
IWW Rhein.-Westf. Institut für<br />
Wasserforschung gGmbH<br />
4,69 %<br />
Stammkapital: 819.200 €<br />
infralogistik ruh r GmbH<br />
49 %<br />
Stammkapital: 100.000 €<br />
rhein-ruhr partner Messdienstleistungsgesellschaft<br />
mbH<br />
50 %<br />
Stammkapital: 50.000 €<br />
Kommunale Gasspeicher<br />
Beteiligungsgesellschaft Epe mbH<br />
25 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
Kommunale<br />
Gasspeichergesellschaft Epe mbH<br />
& Co.KG<br />
25 %<br />
Stammkapital: 12.000.000 €<br />
15,55 %<br />
11,6 %<br />
Geschäftsbereich 4<br />
Kultur<br />
Theater und Philharmonie E ssen<br />
GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 51.129 €<br />
ekz.bibliotheksservice GmbH<br />
1,41 %<br />
Stammkapital 2.181.120 €<br />
Ruhr 2010 GmbH<br />
17 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
Geschäftsbereich 5<br />
Jugend, Bildung und Soziales<br />
Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft<br />
mbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 26.000 €<br />
PerTransfer Essen GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
Arbeit & Bildung Essen GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
GSE Gesellschaft für Soziale<br />
Dienstleistungen Essen mbH<br />
90 %<br />
Stammkapital: 110.000 €<br />
GSE Service GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
Jugendhilfe Essen gGmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 26.000 €<br />
Evangelisches Seniorenzentrum<br />
Kettwig gGmbH<br />
32,18 %<br />
Stammkapital: 717.000 €<br />
KettwigServiceGmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
Suchthilfe direkt Essen gGmbH<br />
90,38 %<br />
Stammkapital: 26.000 €<br />
18 %<br />
Zweckverband Verkehrsverbund<br />
Rhein-Ruhr<br />
8,175 %<br />
Geschäftsbereich 6A<br />
Umwelt und Bauen<br />
Grün und Gruga Essen<br />
eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />
100 %<br />
Stammkapital: 5.000.000 €<br />
Grundstücksverwaltung Stadt<br />
Essen GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 26.000 €<br />
Gemeinnützige Theater-<br />
Baugesellschaft Essen mbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 52.000 €<br />
Revierpark Nienhausen GmbH<br />
25 %<br />
Stammkapital: 52.000 €<br />
Essener Verkehrs-AG<br />
Stadt Essen: 7,69 %<br />
EVV: 92,31 %<br />
Grundkapital: 13 .293.589 €<br />
Stadtbahn Betriebsführungsgesellschaft<br />
Ruhr mbH<br />
50 %<br />
Stammkapital:26.000 €<br />
meoline GmbH<br />
77 %<br />
Stammkapital: 100.000 €<br />
Otto Lingner Verkehrs-GmbH<br />
50%<br />
Stammkapital: 26.000 €<br />
Weisse Flotte Baldeney-GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
Abellio LuxCo 1 u. 2 S.A.R.L<br />
12,36 %<br />
Abellio GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 5.000.000 €<br />
pts GmbH<br />
82 %<br />
Stammkapital: 30.000 €<br />
Abellio Rail <strong>NRW</strong> GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
meobus-GmbH<br />
49 %<br />
Stammkapital: 100.000 €<br />
ETP Euro Traffic Partne r GmbH<br />
25 %<br />
Stammkapital: 50.000 €<br />
Legende:<br />
Geschäftsbereich 6B<br />
Planen<br />
Flughafen Essen/Mülheim GmbH<br />
33,33 %<br />
Stammkapital: 195.000 €<br />
Altstadt-Baugesellschaft mbh &<br />
Co.KG<br />
74,33 %<br />
Stammkapital: 1.535.000 €<br />
ALLBAU AG<br />
81,78 %<br />
Grundkapital: 23 .008.135 €<br />
ALLBAU Managementgesellschaft<br />
mbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 1.023.000 €<br />
WRW Wohnungswirtschaft<br />
Treuhand Rheinl. Westf. GmbH<br />
1,38 %<br />
Stammkapital: 928.404 €<br />
Vollzukonsolidieren<br />
at Equity<br />
at cost<br />
ohne Berücksichtigung
EMG-Essen Marketing GmbH<br />
Gesellschaft für Stadtwerbu ng...<br />
50 %<br />
Stammkapital: 51.129 €<br />
Entwicklungsgesellschaft<br />
Zollverein mbH<br />
50 %<br />
Stammkapital: 50.000 €<br />
Messe Essen GmbH<br />
79,97 %<br />
Stammkapital: 14.31 6.172 €<br />
E-world energy & water GmbH<br />
50 %<br />
Stammkapital: 50.000 €<br />
Stadt Essen 02-02 Organigramm Beteiligungen - S tand 01.11.2008<br />
Geschäftsbereich 1A<br />
Geschäftsbereich des<br />
Oberbürgermeisters<br />
EWG Essener<br />
Wirtschaftsförderungsgesell schaft<br />
mbH<br />
50 %<br />
Stammkaiptal: 102 .250 €<br />
Projektentwicklungsgesell schaft<br />
Essen mbH<br />
50 %<br />
Stammkapital: 200 .000 €<br />
Entwicklungsgesellschaft<br />
Universitätsviertel Essen mbH<br />
27,5 %<br />
ZukunftsZentrumZollverein AG zur<br />
Förderung von<br />
Name<br />
Existenzgründungen<br />
Titel<br />
9,52 %<br />
Grundkaiptal: 1 07.520 €<br />
9,52 %<br />
Essener Technologie- und<br />
Entwicklungs-Centrum GmbH<br />
33,33 %<br />
Stammkapital: 153 .388 €<br />
26,19 %<br />
Geschäftsbereich 1B<br />
Personal, Organisation,<br />
öffentliche Ordnung,<br />
Feuerwehr und Sport<br />
2,38 %<br />
Essener Versorgungs- und<br />
Verkehrsgesellschaft mbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 66.20 0.000 €<br />
RGE Servicegesellschaft Essen mbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 1.50 0.100 €<br />
Versicherungs-Vermittlungsdi enst<br />
Essen GmbH<br />
50,15 %<br />
Stammkapital: 26.100 €<br />
Essener Sport-Betriebsgesellschaft<br />
mbH<br />
25 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
Essener Systemhaus<br />
eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />
100 %<br />
Satmmkapital: 75.000 €<br />
Sport- und Bäderbetriebe E ssen<br />
eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />
100 %<br />
Stammkapital: 512 .000 €<br />
Entsorgungsbetriebe Essen GmbH<br />
51 %<br />
Stammkapital: 10.20 0.000 €<br />
Verwertung und Entsorgung<br />
Karnap-Städte Holding GmbH<br />
24,68 %<br />
Stammkapital: 150 .000 €<br />
EVV Verwertungs- und Betriebs<br />
GmbH (EVB)<br />
100 %<br />
Stammkapital: 1.05 8.600 €<br />
TAG<br />
Tropolys Altgesellschafter GmbH<br />
36,00 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
Geschäftsbereich 2<br />
Finanzen<br />
Stadtwerke Essen AG<br />
51 %<br />
Grundkapital: 56. 320.000 €<br />
Entwässerung Essen GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 25.565 €<br />
Stadt Essen<br />
Wassergewinnung Essen GmbH<br />
50 %<br />
Stammkapital: 300 .000 €<br />
infralogistik ruhr GmbH<br />
49 %<br />
Stammkapital: 100 .000 €<br />
rhein-ruhr partner Messdienstleistungsgesellschaft<br />
mbH<br />
50 %<br />
Stammkapital: 50.000 €<br />
Kommunale Gasspeicher<br />
Beteiligungsgesellschaft Ep e mbH<br />
25 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
Kommunale<br />
Gasspeichergesellschaft Ep e mbH<br />
& Co.KG<br />
25 %<br />
Stammkapital: 12.00 0.000 €<br />
Geschäftsbereich 4<br />
Kultur<br />
Theater und Philharmonie E ssen<br />
GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 51.129 €<br />
Geschäftsbereich 5<br />
Jugend, Bildung und Soziales<br />
Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft<br />
mbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 26.000 €<br />
PerTransfer Essen GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
Arbeit & Bildung Essen GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
GSE Gesellschaft für Soziale<br />
Dienstleistungen Essen mbH<br />
90 %<br />
Stammkapital: 110 .000 €<br />
GSE Service GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
Jugendhilfe Essen gGmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 26.000 €<br />
Evangelisches Seniorenzentrum<br />
Kettwig gGmbH<br />
32,18 %<br />
Stammkapital: 717 .000 €<br />
Suchthilfe direkt Essen gGmbH<br />
90,38 %<br />
Stammkapital: 26.000 €<br />
Geschäftsbereich 6A<br />
Umwelt und Bauen<br />
Grün und Gruga Essen<br />
eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />
100 %<br />
Stammkapital: 5.00 0.000 €<br />
Grundstücksverwaltung Stadt<br />
Essen GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 26.000 €<br />
Gemeinnützige Theater-<br />
Baugesellschaft Essen mbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 52.000 €<br />
Revierpark Nienhausen GmbH<br />
25 %<br />
Stammkapital: 52.000 €<br />
Essener Verkehrs-AG<br />
Stadt Essen: 7,69 %<br />
EVV: 92,31 %<br />
Grundkapital: 13. 293.589 €<br />
Stadtbahn Betriebsführungsgesellschaft<br />
Ruhr mbH<br />
50 %<br />
Stammkapital:26.000 €<br />
meoline GmbH<br />
77 %<br />
Stammkapital: 100 .000 €<br />
Otto Lingner Verkehrs-GmbH<br />
50%<br />
Stammkapital: 26.000 €<br />
Weisse Flotte Baldeney-GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
Legende:<br />
Geschäftsbereich 6B<br />
Planen<br />
Flughafen Essen/Mülheim GmbH<br />
33,33 %<br />
Stammkapital: 195 .000 €<br />
Altstadt-Baugesellschaft mbh &<br />
Co.KG<br />
74,33 %<br />
Stammkapital: 1.53 5.000 €<br />
ALLBAU AG<br />
81,78 %<br />
Grundkapital: 23. 008.135 €<br />
ALLBAU Managementgesellschaft<br />
mbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 1.02 3.000 €<br />
Vollzukonsolidieren<br />
at Equity<br />
unwesentlich
Messe Essen GmbH<br />
Stadt Essen 02-02 Organigramm Beteiligungen - S tand 01.11.2008<br />
Geschäftsbereich 1A<br />
Geschäftsbereich des<br />
Oberbürgermeisters<br />
79,97 %<br />
Stammkapital: 14.31 6.172 €<br />
Geschäftsbereich 1B<br />
Personal, Organisation,<br />
öffentliche Ordnung,<br />
Feuerwehr und Sport<br />
Essener Versorgungs- und<br />
Verkehrsgesellschaft mbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 66.20 0.000 €<br />
RGE Servicegesellschaft Essen mbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 1.50 0.100 €<br />
Essener Systemhaus<br />
eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />
100 %<br />
Satmmkapital: 75.000 €<br />
Sport- und Bäderbetriebe E ssen<br />
eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />
100 %<br />
Stammkapital: 512 .000 €<br />
Entsorgungsbetriebe Essen GmbH<br />
51 %<br />
Stammkapital: 10.20 0.000 €<br />
EVV Verwertungs- und Betriebs<br />
GmbH (EVB)<br />
100 %<br />
Stammkapital: 1.05 8.600 €<br />
Geschäftsbereich 2<br />
Finanzen<br />
Stadtwerke Essen AG<br />
51 %<br />
Grundkapital: 56. 320.000 €<br />
Entwässerung Essen GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 25.565 €<br />
Stadt Essen<br />
Geschäftsbereich 4<br />
Kultur<br />
Theater und Philharmonie E ssen<br />
GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 51.129 €<br />
Geschäftsbereich 5<br />
Jugend, Bildung und Soziales<br />
GSE Gesellschaft für Soziale<br />
Dienstleistungen Essen mbH<br />
90 %<br />
Stammkapital: 110 .000 €<br />
GSE Service GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
Jugendhilfe Essen gGmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 26.000 €<br />
Geschäftsbereich 6A<br />
Umwelt und Bauen<br />
Grün und Gruga Essen<br />
eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />
100 %<br />
Stammkapital: 5.00 0.000 €<br />
Grundstücksverwaltung Stadt<br />
Essen GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 26.000 €<br />
Essener Verkehrs-AG<br />
Stadt Essen: 7,69 %<br />
EVV: 92,31 %<br />
Grundkapital: 13. 293.589 €<br />
meoline GmbH<br />
77 %<br />
Stammkapital: 100 .000 €<br />
Legende:<br />
Geschäftsbereich 6B<br />
Planen<br />
ALLBAU AG<br />
81,78 %<br />
Grundkapital: 23. 008.135 €<br />
ALLBAU Managementgesellschaft<br />
mbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 1.02 3.000 €<br />
Vollzukonsolidieren
Grundstücksverwaltung Stadt<br />
Essen GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 26.000 €<br />
Stadt Essen 02-02 Organigramm Beteiligungen - S tand 01.11.2008<br />
Jugendhilfe Essen gGmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 26.000 €<br />
Essener Systemhaus<br />
eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />
100 %<br />
Satmmkapital: 75.000 €<br />
Sport- und Bäderbetriebe E ssen<br />
eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />
100 %<br />
Stammkapital: 512 .000 €<br />
EVV Verwertungs- und Betriebs<br />
GmbH (EVB)<br />
100 %<br />
Stammkapital: 1.05 8.600 €<br />
Grün und Gruga Essen<br />
eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />
100 %<br />
Stammkapital: 5.00 0.000 €<br />
Essener Verkehrs-AG<br />
Stadt Essen: 7,69 %<br />
EVV: 92,31 %<br />
Grundkapital: 13. 293.589 €<br />
meoline GmbH<br />
77 %<br />
Stammkapital: 100 .000 €<br />
Stadt Essen<br />
RGE Servicegesellschaft Essen mbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 1.50 0.100 €<br />
Essener Versorgungs- und<br />
Verkehrsgesellschaft mbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 66.20 0.000 €<br />
Stadtwerke Essen AG<br />
51 %<br />
Grundkapital: 56. 320.000 €<br />
Entwässerung Essen GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 25.565 €<br />
Messe Essen GmbH<br />
Entsorgungsbetriebe Essen GmbH<br />
51 %<br />
Stammkapital: 10.20 0.000 €<br />
79,97 %<br />
Stammkapital: 14.31 6.172 €<br />
ALLBAU AG<br />
Theater und Philharmonie E ssen<br />
GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 51.129 €<br />
81,78 %<br />
Grundkapital: 23. 008.135 €<br />
ALLBAU Managementgesellschaft<br />
mbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 1.02 3.000 €<br />
GSE Gesellschaft für Soziale<br />
Dienstleistungen Essen mbH<br />
90 %<br />
Stammkapital: 110 .000 €<br />
GSE Service GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 25.000 €<br />
Legende:<br />
Vollzukonsolidieren
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Positionenplan der Stadt Essen<br />
Anlage 7<br />
<strong>Modellprojekt</strong> zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses im<br />
Neuen Kommunalen Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>)
A. AKTIVA<br />
1 Anlagevermögen<br />
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
1.1.1 Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />
1.1.2 vorläufiger Unterschiedsbetrag 1<br />
1.1.3 Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Lizenzen, DV-Software,<br />
Konzessionen, Schutzrechte)<br />
1.1.3.1 Selbst geschaffene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />
1.1.3.2 entgeltlich erworbene, sonstige, immaterielle Vermögensgegenstände vom<br />
Vollkonsolidierungskreis<br />
1.1.3.3 entgeltlich erworbene, sonstige, immaterielle Vermögensgegenstände von Sonstigen<br />
1.1.4 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
1.1.4.1 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis<br />
1.1.4.2 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige<br />
1.2 Sachanlagen<br />
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
1.2.1.1 Grünflächen<br />
1.2.1.2 Ackerland<br />
1.2.1.3 Wald, Forsten<br />
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke<br />
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />
1.2.2.2 Schulen<br />
1.2.2.3 Wohnbauten<br />
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />
1.2.3 Infrastrukturvermögen<br />
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />
1.2.3.2 Brücken und Tunnel<br />
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />
1.2.6 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
1.2.8 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
1.2.8.1 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
1.2.8.2 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
1 vgl. Fallstudie Kapitel 6.1 unter Erkenntnisse zur Weiterentwicklung des Positionenplanes<br />
2<br />
Anlage 7
1.3 Finanzanlagen<br />
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen<br />
1.3.1.1 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
1.3.1.2 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
1.3.2 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />
1.3.3 Beteiligungen<br />
1.3.4 Sondervermögen<br />
1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
1.3.5.1 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
1.3.5.2 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
1.3.6 Ausleihungen<br />
1.3.6.1 an Vollkonsolidierungskreis<br />
1.3.6.2 Sonstige Ausleihungen<br />
2 Umlaufvermögen<br />
2.1 Vorräte<br />
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren<br />
2.1.2 Geleistete Anzahlungen für Vorräte<br />
2.1.2.1 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />
2.1.2.2 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige<br />
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
2.2.1 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis<br />
2.2.2 Forderungen gegen Sonstige<br />
2.2.3 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital<br />
2.2.3.1 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis<br />
2.2.3.2 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen<br />
2.2.4 Sonstige Vermögensgegenstände<br />
2.2.4.1 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />
2.2.4.2 Andere sonstige Vermögensgegenstände<br />
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
2.3.1 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
2.3.2 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
2.4 Liquide Mittel<br />
3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten<br />
3.1 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
3.2 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten<br />
3.2.1 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
3.2.2 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen<br />
4 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />
5 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen)<br />
3<br />
Anlage 7
P. PASSIVA<br />
1 Eigenkapital<br />
1.1 Allgemeine Rücklage<br />
1.1.1 Grundkapital/Stammkapital (netto)<br />
1.1.2 Allgemeine Rücklage<br />
1.1.3 Kapitalrücklage<br />
1.1.4 Gewinnrücklagen<br />
1.1.5 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />
1.1.6 vorläufiger Unterschiedsbetrag 2<br />
1.2 Ausgleichsrücklage<br />
1.3 Ergebnisvorträge<br />
1.4 Bilanzgewinn/Bilanzverlust<br />
1.5 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />
2 Sonderposten<br />
2.1 Sonderposten für Zuwendungen<br />
2.1.1 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
2.1.2 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen<br />
2.2 Sonderposten für Beiträge<br />
2.2.1 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
2.2.2 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen<br />
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />
2.4 Sonderposten mit Rücklageanteil<br />
2.5 Sonstige Sonderposten<br />
2.5.1 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
2.5.2 Sonstige Sonderposten von Sonstigen<br />
3 Rückstellungen<br />
3.1 Pensionsrückstellungen<br />
3.2 Rückstellung für Deponien und Altlasten<br />
3.3 Instandhaltungsrückstellungen<br />
3.4 Steuerrückstellungen<br />
3.4.1 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune<br />
3.4.2 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />
3.4.3 latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
3.4.4 Sonstige Steuerrückstellungen<br />
3.5 Sonstige Rückstellungen<br />
3.5.1 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis<br />
3.5.2 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen<br />
2 vgl. Fallstudie Kapitel 6.1 unter Erkenntnisse zur Weiterentwicklung des Positionenplanes<br />
4<br />
Anlage 7
4 Verbindlichkeiten<br />
4.1 Anleihen<br />
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen<br />
4.7 erhaltene Anzahlungen<br />
4.8 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />
4.9 Sonstige Verbindlichkeiten<br />
5 Passive Rechnungsabgrenzungsposten<br />
5.1 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
5.2 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen<br />
5<br />
Anlage 7
1 Steuern und ähnliche Abgaben<br />
1.1 Steuern vom Vollkonsolidierungskreis<br />
1.2 Steuern von Sonstigen<br />
2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen<br />
2.1 Zuwendungen und allgemeine Umlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
2.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen von Sonstigen<br />
3 Sonstige Transfererträge<br />
3.1 Sonstige Transfererträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
3.2 Sonstige Transfererträge von Sonstigen<br />
4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte<br />
4.1 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />
4.2 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen<br />
5 Privatrechtliche Leistungsentgelte<br />
5.1 Privatrechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />
5.2 Privatrechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen<br />
6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />
6.1 Kostenerstattungen und Kostenumlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
6.2 Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Sonstigen<br />
7 Sonstige ordentliche Erträge<br />
7.1 Sonstige ordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
7.2 Sonstige ordentliche Erträge von Sonstigen<br />
8 Aktivierte Eigenleistungen<br />
9 Bestandsveränderungen<br />
10 ordentliche Erträge<br />
11 Personalaufwendungen<br />
12 Versorgungsaufwendungen<br />
13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen<br />
13.1 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
13.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an Sonstige<br />
14 Bilanzielle Abschreibungen<br />
Anlage 7<br />
14.1 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus Vollkonsolidierung<br />
14.2 Abschreibungen auf selbst geschaffene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />
14.3 Abschreibungen auf entgeltlich erworbene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />
vom Vollkonsolidierungskreis<br />
14.4 Abschreibungen auf Sondervermögen und voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen<br />
14.5 Abschreibungen auf assoziierte Unternehmen<br />
14.6 Abschreibungen auf Umlaufvermögen<br />
14.7 übrige Abschreibungen<br />
6
15 Transferaufwendungen<br />
15.1 Transferaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
15.2 Transferaufwendungen an Sonstige<br />
16 Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />
16.1 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<br />
16.1.1 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag an Vollkonsolidierungskreis<br />
16.1.2 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag an Sonstige<br />
16.2 sonstige Steuern<br />
16.2.1 Sonstige Steuern an Vollkonsolidierungskreis<br />
16.2.2 Sonstige Steuern an Sonstige<br />
16.3 Latente Steuern<br />
16.3.1 Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />
16.3.2 Latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
16.4 Aufwendungen für Verlustübernahmen<br />
16.4.1 Aufwendungen für Verlustübernahmen an Vollkonsolidierungskreis<br />
16.4.2 Aufwendungen für Verlustübernahmen an Sonstige<br />
16.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />
16.5.1 Sonstige ordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
16.5.2 Sonstige ordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />
17 ordentliche Aufwendungen<br />
18 Ergebnis der laufenden Geschäfts-/Verwaltungstätigkeit<br />
19 Finanzerträge<br />
19.1 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen/Verlustübernahmen<br />
19.1.1 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen/Verlustübernahmen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
19.1.2 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen/Verlustübernahmen von Sonstigen<br />
19.2 Beteiligungserträge<br />
19.2.1 Beteiligungserträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
19.2.2 Beteiligungserträge von assoziierten Unternehmen<br />
19.2.3 Beteiligungserträge von Sonstigen<br />
19.3 Übrige Finanzerträge<br />
19.3.1 Übrige Finanzerträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
19.3.2 Übrige Finanzerträge von Sonstigen<br />
20 Ergebnis aus assoziierten Beteiligungen<br />
21 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen<br />
21.1 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen<br />
21.1.1 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen an Vollkonsolidierungskreis<br />
21.1.2 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen an Sonstige<br />
21.2 Zinsen und andere sonstige Finanzaufwendungen<br />
21.2.1 Zinsen und andere sonstige Finanzaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
21.2.2 Zinsen und andere sonstige Finanzaufwendungen an Sonstige<br />
22 Finanzergebnis<br />
23 Ordentliches Ergebnis<br />
7<br />
Anlage 7
24 Außerordentliche Erträge<br />
24.1 Außerordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
24.2 Außerordentliche Erträge von Sonstigen<br />
25 Außerordentliche Aufwendungen<br />
25.1 Außerordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
25.2 Außerordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />
26 Außerordentliches Ergebnis<br />
27 Jahresergebnis<br />
28 anderen Gesellschaftern zustehendes Ergebnis<br />
29 Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr<br />
30 Entnahmen aus der Kapitalrücklage<br />
31 Entnahmen aus Gewinnrücklagen<br />
32 Einstellungen in die Gewinnrücklagen<br />
33 Bilanzgewinn/Bilanzverlust<br />
8<br />
Anlage 7
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Erläuterungen <strong>zum</strong> Positionenplan<br />
der Stadt Essen<br />
Anlage 8<br />
<strong>Modellprojekt</strong> zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses im<br />
Neuen Kommunalen Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>)<br />
Anlage 8
A. AKTIVA<br />
1 Anlagevermögen<br />
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Anlage 8<br />
In dieser Position sind ganz allgemein Rechte und übrige Möglichkeiten mit besonderen Vorteilen für den<br />
Betrieb bzw. die Kommune zu erfassen, zu deren Erlangung Aufwendungen aus einem Kauf- oder<br />
Tauschvorgang entstanden sein müssen. Die immateriellen Vermögensgegenstände müssen außerdem<br />
bewertungsfähig sein. Die grundstücksgleichen Rechte gehören <strong>zum</strong> unbeweglichen Anlagevermögen.<br />
Dagegen sind die Grunddienstbarkeiten, das Nießbrauchsrecht und die beschränkte persönliche Dienstbarkeit,<br />
die nur eine eingeschränkte Grundstücksnutzung gewähren, hier als immaterielle Vermögensgegenstände<br />
anzusetzen, wenn dafür ein Entgelt bezahlt wurde. Werden die immateriellen Vermögensgegenstände<br />
nur kurzfristig genutzt, sind diese dem Umlaufvermögen zuzuordnen.<br />
1.1.1 Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />
Diese Position entsteht erst im Rahmen der Konsolidierung und beinhaltet den aktivischen Unterschiedsbetrag<br />
aus der Kapitalkonsolidierung des Vollkonsolidierungskreises. Sie wird ausschließlich seitens der<br />
Stadt Essen ausgefüllt.<br />
1.1.2 Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Zu den sonstigen immateriellen Vermögensgegenständen gehören z.B. Lizenzen, Konzessionen und<br />
Software. Bei Software wird zwischen Firmware, Systemsoftware und Anwendungssoftware unterschieden.<br />
Die Firmware ist ein fest mit dem Computer verbundener Programmbaustein, der als unselbstständiger<br />
Teil der Hardware mit dieser als Sachanlagevermögen zu aktivieren ist. Die Systemsoftware und die<br />
Anwendungssoftware sind auf Grund ihrer selbstständigen Verwertbarkeit grundsätzlich als sonstige immaterielle<br />
Vermögensgegenstände zu bilanzieren. Wird am Markt die Software nur zusammen mit der<br />
Hardware gehandelt, ist diese mit der Hardware wie ein einheitlicher Vermögensgegenstand des Sachanlagevermögens<br />
zu bilanzieren.<br />
Als sonstige immaterielle (unkörperliche) Wirtschaftsgüter kommen zudem Rechte, rechtsähnliche Werte<br />
und sonstige Vorteile in Betracht.<br />
Keine immateriellen Wirtschaftsgüter, sondern materiell (körperliche) und zugleich abnutzbare bewegliche<br />
Wirtschaftsgüter sind, wenn sie nicht unter anderen rechtlichen Gesichtspunkten, z.B. als Kundenkartei<br />
oder Verlagsarchiv, als immaterielle Wirtschaftsgüter anzusehen sind, Computerprogramme, die keine<br />
Befehlsstruktur enthalten, sondern nur Bestände von Daten, die allgemein bekannt und jedermann zugänglich<br />
sind (vgl. EStH 5.5).<br />
1.1.2.1 Sonstige selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Gesondert zu erfassen sind die immateriellen Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben oder<br />
selbst hergestellt wurden. Sie dürfen i.d.R. nicht aktiviert werden. Ein eigener Herstellungsvorgang für<br />
Software ist dann gegeben, wenn diese vom Anwender unter Einsatz seiner eigenen materiellen und personellen<br />
Ressourcen selbst geschaffen wird (Eigenherstellung).<br />
Dies liegt auch dann vor, wenn im Rahmen eines Dienstvertrages ein Softwareanbieter eingebunden worden<br />
ist und der Softwareanwender das wirtschaftliche Risiko (Herstellungsrisiko) trägt. Eine Aktivierung<br />
dieser Software ist dann nicht zulässig. Dies gilt auch, wenn durch wesensverändernde Vorgänge aus der<br />
gekauften Standardsoftware eine Individualsoftware als neuer Vermögensgegenstand entsteht. Auch<br />
hierbei ist entscheidend, wer das Herstellungsrisiko trägt.<br />
2
Anlage 8<br />
1.1.2.2 entgeltlich erworbene, sonstige, immaterielle Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />
Unter diese Position fallen die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände, die innerhalb des „Konzerns<br />
Stadt Essen“ erworben wurden. Sie gelten als selbst geschaffene Vermögensgegenstände und<br />
müssen in einem zweiten Schritt eliminiert werden.<br />
1.1.2.3 entgeltlich erworbene, sonstige, immaterielle Vermögensgegenstände von Sonstigen<br />
Soweit die immateriellen Vermögensgegenstände außerhalb des „Konzerns Stadt Essen“ entgeltlich erworben<br />
wurden, sind sie hierunter zu erfassen.<br />
1.1.3 Anzahlung auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Die von der Kommune oder ihren Betrieben geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
sind hier zu erfassen.<br />
1.2 Sachanlagen<br />
Physische Vermögensgegenstände, die im wirtschaftlichen Eigentum stehen, werden analog <strong>zum</strong> HGB<br />
unter den Sachanlagen aktiviert. Die Gliederung nach der GemHVO <strong>NRW</strong> ist ausführlicher als die nach<br />
HGB und erfordert insofern eine Umgliederung von Posten für die KB II.<br />
Nach dem kommunalen Recht muss zwischen unbebauten und bebauten Grundstücken unterschieden<br />
werden. Für die Beurteilung, ob es sich bei einem Grundstück um ein bebautes oder ein unbebautes handelt,<br />
ist auf den Begriff des Gebäudes im bewertungsrechtlichen Sinne abzustellen. Unter einem Gebäude<br />
wird ein Bauwerk auf eigenem oder fremden Grund und Boden verstanden, das Menschen oder Sachen<br />
durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den Aufenthalt von Menschen<br />
gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden ist, von einiger Beständigkeit und standfest ist. Gebäudeteile,<br />
die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie Eigentumswohnungen und im<br />
Teileigentum stehende Räume stehen den Gebäuden gleich. Wegen der Abgrenzung der Gebäude von<br />
den Betriebsvorrichtungen (vgl. R 7.1 EStR).<br />
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
Unter dieser Position sind die unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte zu erfassen. Als<br />
Grundstücke werden vermessene Teile des Grund und Bodens bezeichnet, für die ein eigenes Grundbuchblatt<br />
im Grundbuch geführt wird. Unbebaute Grundstücke sind daher Grundstücke, auf denen sich<br />
keine benutzbaren Gebäude befinden (vgl. § 72 BewG).<br />
Zu dieser Position gehören auch die bebauten Grundstücke der Kommune und ihrer Betriebe, auf denen<br />
sich fremde Bauten befinden. Dagegen sind die Grundstücke des Infrastrukturvermögens der Kommune<br />
und der Betriebe gesondert zu erfassen. Die auf den unbebauten Grundstücken befindlichen und ggf.<br />
abzuschreibenden unterschiedlichsten Aufbauten oder <strong>Anlagen</strong> stellen selbstständige Vermögensgegenstände<br />
dar, die daher getrennt vom jeweiligen Grund und Boden zu aktivieren sind. Dies gilt auch für die<br />
mit dem Grund und Boden verbundenen Rechte, z.B. Grunddienstbarkeiten, sowie für die im Boden befindlichen<br />
Bodenschätze.<br />
1.2.1.1 Grünflächen<br />
Bei dieser Position sind die unterschiedlichen Nutzungsformen von Grünflächen, z.B. Friedhöfe, Parkanlagen,<br />
Kleingartenanlagen, Kinderspielplätze, Naturschutzflächen, Wasserflächen von stehenden Gewässern<br />
u.a. zu erfassen. Dabei sind Gartenbauflächen nur zu berücksichtigen, wenn sie nicht als Ackerflächen<br />
genutzt werden. Auch sollten die fließenden Gewässer unter der Position „Sonstige unbebaute<br />
Grundstücke“ erfasst werden. Dafür spricht auch die Vielzahl der bei fließenden Gewässern bestehenden<br />
Auf- und Ausbauwerken, die einer Erfassung unter den Grünflächen entgegen stehen. Auch sind die vorhandenen<br />
Aufbauten bei der Bilanzierung zu berücksichtigen, zu denen Pflanzen, Gartenanlagen, Spielgeräte,<br />
Einfriedungen, Umzäunungen u.a. gehören; bei Sportplätzen auch Zuschauertribünen, Umkleidekabinen,<br />
Sprunggruben, jedoch keine Stadien oder Arenen, u.a.; bei Gewässern auch Absturzbauwerke,<br />
Wehranlagen, Absperrvorrichtungen u.a.<br />
3
1.2.1.2 Ackerland<br />
Anlage 8<br />
Zu dieser Position gehören das Ackerland der Kommune bzw. Betriebe sowie die sonstigen landwirtschaftlich<br />
genutzten Flächen. Die damit im Zusammenhang stehenden Gebäude-, Hof- oder Wegeflächen<br />
sind ebenso wie die Wohn- und Betriebsgebäudeflächen unter der jeweils zutreffenden Position zu erfassen.<br />
In der Regel finden sich auf landwirtschaftlichen Flächen keine oder nur wenige <strong>Anlagen</strong> oder Aufbauten.<br />
So sind hier nur dann auch Gartenbauflächen zu erfassen, wenn diese vergleichbar dem Ackerland<br />
genutzt werden. Andernfalls sind die Gartenbauflächen unter der Position „Grünflächen“ zu erfassen.<br />
Außerdem sind vorhandene Aufbauten, z.B. Pflanzen, Gartenanlagen, Gewächshäuser, Brunnenanlagen<br />
(soweit nicht kulturhistorisch bzw. Denkmal), Einfriedungen u.a. zu berücksichtigen. Nach dem Grundsatz<br />
der Wesentlichkeit kann von einer Bilanzierung unwesentlicher Ackerlandaufbauten abgesehen werden.<br />
1.2.1.3 Wald, Forsten<br />
Zu dieser Position gehören der im kommunalen/betrieblichen Besitz befindliche Wald sowie sonstige<br />
forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Damit im Zusammenhang stehende Gebäude-, Hof- oder Wegeflächen<br />
sind ebenso wie die Wohn- und Betriebsgebäudeflächen unter den jeweils zutreffenden Positionen<br />
zu erfassen. Eine Zusammenfassung von mehreren Komponenten, z.B. der Waldwege, zu einer Vermögenseinheit<br />
ist dabei nicht zulässig. Auch sind die vorhandenen Aufbauten zu berücksichtigen, zu denen<br />
stehendes Holzvermögen, Pflanzen, Einfriedungen, Umzäunungen u.a. gehören können.<br />
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke<br />
Diese Position stellt eine Sammelposition für die unbebauten Grundstücke der Kommune und ihrer Betriebe<br />
dar, die nicht unter den übrigen Positionen zu erfassen sind, z.B. unbebaute Baugrundstücke oder<br />
unbebaute Gewerbegrundstücke. Derartige unbebaute Grundstücke der Kommune oder eines Betriebes<br />
sind nur dann hier zu erfassen, wenn sie nicht zur kurzfristigen Veräußerung gehalten werden. Außerdem<br />
sind die vorhandenen Aufbauten auf den sonstigen unbebauten Grundstücken, zu denen stehendes Holzvermögen,<br />
Pflanzen, Umzäunungen u.a. gehören können, zu berücksichtigen. Unter dieser Position sind<br />
auch die Grundstücke mit fließendem Gewässer auszuweisen. Beim Ansatz der fließenden Gewässer<br />
sind auch die Aufbauten zu berücksichtigen, zu denen Absturzbauwerke, Wehranlagen u.a. zu zählen<br />
sind. Auch die Grundstücke, für die Erbbaurechte vergeben worden sind, gehören zu dieser Position. Es<br />
kann sich hierbei auch um ein bebautes Grundstück handeln. In diesen Fällen besteht i.d.R. jedoch nur<br />
beim Grund und Boden dieses Grundstücks ein wirtschaftliches Eigentum der Kommune oder eines ihrer<br />
Betriebe.<br />
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
Zu der Position „Bebaute Grundstücke“ zählen sämtliche Arten von Grundvermögen. Grundstücksgleiche<br />
Rechte sind dingliche Rechte, die bürgerlich-rechtlich wie Grundstücke behandelt werden.<br />
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />
Zur Position „Kinder- und Jugendeinrichtungen“ gehören Tageseinrichtungen für Kinder in Form von Krippen,<br />
Kindergärten und Horte sowie Einrichtungen mit altersgemischten Gruppen, aber auch Sonderschulkindergärten.<br />
Weiterhin fallen hierunter Einrichtungen der Jugendarbeit in Form von Kinder- und Jugendferien-/-erholungsstätten,<br />
Einrichtungen der Stadtranderholung, Jugendheime, Jugendzentren, Jugendbildungsstätten<br />
u.a. Außerdem sind hier auch die sonstigen Einrichtungen zur Förderung junger Menschen<br />
und Familien zu erfassen.<br />
1.2.2.2 Schulen<br />
Zur Position „Schulen“ gehören Grundschulen einschließlich Schulkindergärten, Hauptschulen, Realschulen<br />
und Abendrealschulen als Weiterbildungskolleg, Gymnasien und Abendgymnasien als Weiterbildungskolleg<br />
sowie Kollegs als Institute zur Erlangung der Hochschulreife als Weiterbildungskolleg, Gesamtschulen<br />
als organisatorische und pädagogische Zusammenführung der Schulformen in der Sekundarstufe<br />
I, Sonderschulen in allen ihren Ausformungen, aber auch Berufskollegs mit Berufsschule, Berufsfachschule,<br />
Fachschule und Fachoberschule einschließlich der Schulsporthallen.<br />
4
1.2.2.3 Wohnbauten<br />
Anlage 8<br />
Zur Position „Wohnbauten“ gehören alle <strong>zum</strong> Zwecke des Wohnens von Menschen errichteten Gebäude<br />
bzw. bebauten Grundstücke der Kommune und ihrer Betriebe, die dadurch den Menschen einen Schutz<br />
vor Witterungseinflüssen gewähren und den Aufenthalt von Menschen gestatten.<br />
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />
Unter die Position „Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude“ fallen die Verwaltungs- und Betriebsgebäude,<br />
z.B. Feuerwehrgerätehaus, Rettungswache, Werkstätten, Lagerhallen, Parkhäuser, Tiefgaragen,<br />
Garagen, Bestattungseinrichtungen, aber auch das Infrastrukturvermögen im weiteren Sinne,<br />
das nicht im Bereich „Infrastrukturvermögen“ erfasst werden darf.<br />
Dazu gehören insbesondere Einrichtungen, die der Bildung und Kultur, der Gesundheit, dem Sozialen,<br />
dem Sport, der Erholung und Freizeit dienen, z.B. Volkshochschulen, Bibliotheken, Museen, Ausstellungen,<br />
Theater, Kinos, Bühnen, Orchester, Opernhäuser, Stadthallen, Begegnungsstätten, Bürgerhäuser,<br />
Krankenhäuser, Sanatorien u.a. Falls speziellere Positionen für bestimmte Sachanlagen eingerichtet wurden,<br />
sind die Vermögensgegenstände immer in diesen entsprechenden Bilanzpositionen zu erfassen.<br />
1.2.3 Infrastrukturvermögen<br />
Der Bereich „Infrastrukturvermögen“ umfasst die öffentlichen Einrichtungen, die ausschließlich nach ihrer<br />
Bauweise und Funktion, der örtlichen Infrastruktur zu dienen, bestimmt sind (Infrastrukturvermögen im<br />
engeren Sinne). Dazu zählen Grundstücke mit Straßen, Kanalisation und sonstige Verkehrs-, Ver- und<br />
Entsorgungseinrichtungen, z.B. Kläranlagen, Sonderbauwerke.<br />
Wegen ihrer Eigenart und der sich daraus ergebenden eingeschränkten Verwendungsmöglichkeit ist das<br />
Infrastrukturvermögen im engeren Sinne in der Bilanz gesondert auszuweisen. Die übrigen öffentlichen<br />
Einrichtungen, z.B. Krankenhäuser, Bildungsinstitutionen und Kultur- und Sozialeinrichtungen (Infrastrukturvermögen<br />
im weiteren Sinne) sind hier nicht zu erfassen (vgl., Erläuterungen zur Position „Sonstige<br />
Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude“).<br />
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />
Unter dieser Sammelposition sind sämtlicher Grund und Boden des kommunalen sowie des betrieblichen<br />
Infrastrukturvermögens zu erfassen und zwar unabhängig von den darauf befindlichen Gebäuden oder<br />
sonstigen Aufbauten. Zu beachten ist dabei, dass der Grundstücksbegriff im <strong>NKF</strong> auf die wirtschaftliche<br />
Einheit abstellt, so dass mehrere bürgerlich-rechtliche Einzelgrundstücke bzw. Flurstücke, aber auch nur<br />
ein Teil von einem solchen, ein Grundstück im Sinne des Bewertungsrechtes bilden können. Die<br />
Grundstücke des Infrastrukturvermögens bestehen – insbesondere im Außenbereich – oftmals aus einer<br />
Vielzahl von Flurstücken bzw. Teilflurstücken mit z.T. unterschiedlichen Nutzungsarten, z.B. Straßen,<br />
Graben, Verkehrsbegleitfläche, Grünland, etc. In diesen Fällen ist zu prüfen, in welchem Umfang eine<br />
wirtschaftliche Einheit gegeben ist.<br />
1.2.3.2 Brücken und Tunnel<br />
Zu dieser Position gehören alle Brücken und Tunnel als oberirdische ingenieurtechnische Bauwerke, unabhängig<br />
von ihrer tatsächlichen Nutzung für Fußgänger, Straßen- oder Schienenverkehr. Die Zuführungswege<br />
zu den Brücken und Tunnel der Kommune sind jedoch unter der Position „Straßennetz mit<br />
Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen“ zu erfassen. Unterirdische ausgebaute Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
gehören dagegen nicht zu dieser Position. Sie sind unter der gesonderten Position „Entwässerungs-<br />
und Abwasserbeseitigungsanlagen“ zu erfassen.<br />
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />
Neben dem Streckennetz der Kommunen und ihrer Betriebe beinhaltet diese Position sämtliche dem Betrieb<br />
des Streckennetzes unmittelbar dienende <strong>Anlagen</strong> der Streckenausrüstung, z.B. Gleisunterbau,<br />
Schienen, Weichen, Oberleitungen, Signale, Funk- und Telefonanlagen für die Streckensicherung sowie<br />
die sonstige Betriebstechnik. Die Anlagegüter können, orientiert an Steuerungsbedürfnissen, analog der<br />
Darstellung in der AfA-Tabelle 90 des Bundesfinanzministeriums gegliedert werden.<br />
5
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
Anlage 8<br />
Zu dieser Position gehören die ausgebauten Abwasserbeseitigungsanlagen, also sämtliche baulichen<br />
Teile des Kanalnetzes, z.B. Kanäle, Grundstücksanschlüsse, Straßenabläufe. Dazu gehören aber auch<br />
die maschinellen Teile des Kanalnetzes, z.B. Dauerpumpwerke, Hochwasserpumpen. Die Kläranlagen<br />
der Kommune und ihrer Betriebe, Stauraumkanäle, Regenrückhaltebecken, Regenwasserbehandlungsanlagen<br />
u.a. sowie öffentliche Toiletten sind ebenfalls dieser Position zuzuordnen.<br />
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />
Alle kommunalen und betrieblichen Straßen, als begeh- und befahrbare, befestigte und klassifizierte Verkehrswege,<br />
die von Fußgängern und verschiedenen Fahrzeugen benutzt werden, eine glatte Oberfläche<br />
haben und dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder diesem dienen, sind unter dieser gesonderten<br />
Position zu erfassen. Aber auch Wege und Plätze, deren Nutzung für den öffentlichen Verkehr mit Fahrzeugen<br />
und Fußgängern errichtet worden sind, fallen darunter. Zu beachten ist, dass zur öffentlichen<br />
Straße der Straßenkörper, das Zubehör und die Nebenanlagen (vgl. § 2 StrWG <strong>NRW</strong>) gehören. So zählen<br />
<strong>zum</strong> Zubehör sämtliche zur Verkehrsführung und Verkehrssteuerung eingesetzten Einrichtungen und<br />
<strong>Anlagen</strong>, z.B. Verkehrsschilder, Ampeln u.a.<br />
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />
Dieser Position sind die sonstigen Vermögengenstände des Infrastrukturvermögens zuzuordnen, wenn<br />
diese nicht unter den zuvor genannten Positionen gesondert zu erfassen sind. Die hier noch zuzuordnenden<br />
Vermögensgegenstände können z.B. Rückhaltebecken für Regenwasser sein, aber auch Einrichtungen<br />
und <strong>Anlagen</strong>, die dem Hochwasserschutz dienen.<br />
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden<br />
Dieser Position sind kommunale bzw. betriebliche Bauten zuzuordnen, die sich nicht auf eigenem Grund<br />
und Boden. Das bestehende Rechtsverhältnis zwischen der Kommune, ihrem Betrieb und dem Dritten als<br />
Grundstückseigentümer beinhaltet entgegen den grundstücksgleichen Rechten kein das Grundverhältnis<br />
sicherndes dingliches Recht. Es ist vielmehr ein vertraglich gesichertes Recht, z. B. durch Miet- oder<br />
Pachtvertrag und ggf. mit dauernder dinglicher Sicherung des Nutzungsverhältnisses durch eine beschränkte<br />
persönliche Dienstbarkeit. Der fremde Grundstückseigentümer gestattet dadurch der Kommune<br />
oder ihrem Betrieb, eine bauliche Anlage auf seinem Grund und Boden vorzuhalten.<br />
Diese Position hat besondere Bedeutung für den Bereich der baulichen <strong>Anlagen</strong> in Form von Betriebsvorrichtungen,<br />
z.B. Trafostationen, Druckreglerstationen, die keine betrieblichen Einrichtungen, sondern eine<br />
selbstständige bauliche Einheit darstellen, und sich nicht auf Grundstücken der Kommune oder ihrer Betriebe<br />
befinden. Hierbei ist zu beachten, dass die Eigentumsverhältnisse aus Sicht des „Konzerns Kommune“<br />
betrachtet werden müssen. Unter dieser Position dürfen daher nur Bauten ausgewiesen werden,<br />
die sich auf „konzernfremdem“ Grund und Boden (Grundstücken) befinden.<br />
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />
Zu dieser Position gehören Vermögensgegenstände der Kommune oder ihrer Betriebe, deren Erhaltung<br />
wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Kultur und Geschichte im kommunalen oder betrieblichen Interesse<br />
liegt. Dies sind z.B. Gemälde, Skulpturen, Antiquitäten, Sammlungen u.a. Vermögensgegenstände kulturhistorischer<br />
Bedeutung. Dagegen ist Kunst am Bau, die mit einem Gebäude der Kommune oder ihres<br />
Betriebes verbunden ist und keinen eigenständigen Vermögensgegenstand darstellt, nicht dieser Position<br />
zuzuordnen.<br />
Zu dieser Position gehören aber auch alle Arten von Denkmälern, auch die Baudenkmäler, die als bauliche<br />
<strong>Anlagen</strong> nicht zu den Gebäuden gehören. So sind z.B. Kriegerdenkmäler, Ehrenfriedhöfe oder Säulen,<br />
Gedenktafeln und Gedenksteine sowie Wegekreuze dieser Position zuzuordnen. Als Bodendenkmäler<br />
sind Ausgrabungen und ggf. sonstige archäologische Funde der Position zuzuordnen.<br />
1.2.6 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />
Alle Maschinen und technischen <strong>Anlagen</strong>, die der kommunalen oder der betrieblichen Leistungserstellung<br />
dienen, sind unter dieser Position zu erfassen. Dies gilt nur, wenn diese Wirtschaftsgüter als Vermögensgegenstände<br />
selbstständig bewertbar und als nicht fest mit einem Gebäude verbunden zu bewerten sind.<br />
6
Anlage 8<br />
Technische Geräte, die als Betriebs- und Geschäftsausstattung genutzt werden, gehören nicht zu dieser<br />
Position. Zu den technischen <strong>Anlagen</strong> und Maschinen gehören sämtliche vom unbeweglichen Vermögen<br />
abgegrenzte Betriebsvorrichtungen, z.B. Blockheizkraftwerke, Notstromaggregate, Druckmaschinen,<br />
Kompressoren, Lastenaufzüge, Klimaanlagen, Autoaufzüge in Parkhäusern, Verkaufsautomaten, Tresoranlagen,<br />
Schauvitrinen, etc.<br />
Der Position sollen aber auch die marktgängigen Fahrzeuge, z.B. Personenkraftwagen, Lastkraftwagen,<br />
Busse, Anhänger, Krafträder, Fahrräder u.a., zugeordnet werden. Ebenso die Spezialfahrzeuge, z.B.<br />
Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Löschboote, Friedhofsbagger oder Kehrmaschinen, aber auch die Entsorgungsfahrzeuge<br />
der Abfall- und Abwasserbeseitigung. Dagegen gehören Einrichtungen, die der Strom-<br />
Gas- und Wasserversorgung dienen zu dem Bereich „Infrastrukturvermögen“.<br />
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
Zur Position „Betriebs- und Geschäftsausstattung“, die als Sammelposition genutzt werden kann, gehören<br />
alle Vermögensgegenstände, die dem allgemeinen Geschäftsbetrieb dienen. Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
sind z.B. Stühle, Tische, Schränke, PC u.a. zu zählen. Aber auch der fachlich geprägte<br />
Geschäftsbetrieb ist dazuzurechnen, mit der Folge, dass auch Schaufeln, Spaten und Harken der Grünpflege,<br />
Strahlrohre und Schläuche im Feuerwehrbereich, Spielsachen in Kindertageseinrichtungen, Geschirr<br />
in der Altentagesstätte sowie Lehr-, Lern- und sonstiges Unterrichtsmaterial gleichfalls dieser Position<br />
zuzuordnen sind. Sofern bei den einzelnen voll zu konsolidierenden Betrieben gleiche Vermögenswerte<br />
nicht nach einem Vereinfachungsverfahren (z.B. Fest- oder Gruppenbewertung) bewertet werden,<br />
braucht im Rahmen des Gesamtabschlusses keine Angleichung zu erfolgen, wenn unterschiedliche<br />
Zwecksetzungen bestehen.<br />
1.2.8 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
Unter einer gesonderten Position sind die geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau der Kommune<br />
sowie ihrer Betriebe zu erfassen. Die Position beinhaltet die geldlichen Vorleistungen der Gemeinde/Betriebe<br />
auf noch zu erhaltende Sachanlagen, z.B. Grundstücke, Gebäude, technische <strong>Anlagen</strong>, oder<br />
auf Vermögensgegenstande, die als <strong>Anlagen</strong> im Bau zu klassifizieren sind. In diesen Fällen besteht ein<br />
schwebendes Geschäft, das dem Erwerb eines Vermögensgegenstandes des Sachanlagevermögens<br />
dient, dem noch kein fertig gestellter Vermögensgegenstand gegenüber steht. Die Höhe der geleisteten<br />
Anzahlungen (Nennwert) ist aus den diesbezüglichen Zahlungsströmen, bezogen auf den Abschlussstichtag,<br />
zu ermitteln. Auf immaterielle Vermögensgegenstände geleistete Anzahlungen sind im Bereich „Immaterielle<br />
Vermögensgegenstände“ gesondert zu erfassen.<br />
Die <strong>Anlagen</strong> im Bau der Kommune oder ihrer Betriebe sind ebenfalls hier zu erfassen. Sie bilden den Wert<br />
noch nicht fertig gestellter Sachanlagen auf einem eigenen oder auf einem fremden Grundstück ab. Es ist<br />
die Höhe der Aufwendungen, bezogen auf den Abschlussstichtag, für die bis zu diesem Stichtag noch<br />
nicht fertig gestellten <strong>Anlagen</strong> auf Grund von Fremdleistungen oder Eigenleistungen zu erfassen. Eine<br />
Aufteilung der Aufwendungen für <strong>Anlagen</strong> im Bau nach den einzelnen Bilanzposten des Sachanlagevermögens<br />
ist bei dieser Position nicht erforderlich.<br />
1.3 Finanzanlagen<br />
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen<br />
Unter dieser Position sind Anteile an öffentlich-rechtlichen Organisationen oder privatrechtlichen Organisationen<br />
(Unternehmen) anzusetzen, die von der Kommune oder einem ihrer Betriebe in der Absicht<br />
gehalten werden, eine dauernde Verbindung zu diesen Organisationseinheiten herzustellen, und die unter<br />
der Kontrolle der Kommune oder dieses Betriebes stehen. Dies ist bei privatrechtlichen Unternehmen der<br />
Fall, wenn diese unter der einheitlichen stehen bzw. die Kommune bzw. der Betrieb auf das Unternehmen<br />
einen beherrschenden Einfluss ausübt. Dieser ist i.d.R. anzunehmen, wenn eine Beteiligung von mehr als<br />
50 % vorliegt oder andere Gründe, z.B. ein Vertrag, dafür sprechen (Control Konzept). Die Zuordnung der<br />
Unternehmen nimmt die Stadt Essen zentral vor.<br />
7
1.3.2 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />
Anlage 8<br />
Ein Unternehmen ist assoziiert, wenn ein in den kommunalen Gesamtabschluss einbezogenes Unternehmen<br />
auf dieses Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss ausübt. Dies liegt i.d.R. vor, wenn mindestens<br />
20 % (widerlegbar) der Anteile gehalten werden. Erfasst werden unter dieser Position nur die assoziierten<br />
Unternehmen, die nach der Equity-Methode im Gesamtabschluss konsolidiert werden. Werden<br />
Unternehmen nicht konsolidiert, weil sie von untergeordneter Bedeutung sind, sind sie den Beteiligungen<br />
zuzuordnen. Zur Zeit bleibt diese Position im Positionenplan der Stadt Essen unbesetzt.<br />
1.3.3 Beteiligungen<br />
Bei dieser Position sind die Beteiligungen zu erfassen, die nicht assoziierte Unternehmen im Sinne des<br />
kommunalen Gesamtabschlusses sind oder aufgrund der Wesentlichkeitsgrenzen nicht nach der Equity-<br />
Methode konsolidiert werden.<br />
1.3.4 Sondervermögen<br />
Unter dieser Position sind Sondervermögen mit eigenem Rechnungskreis (z.B. Eigenbetriebe) zu erfassen.<br />
1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
Unter dieser Position sind Wertpapiere der Kommune oder ihrer Betriebe zu erfassen, die keine Anteile an<br />
verbundenen Unternehmen oder Beteiligungen darstellen. Sie stellen eine Kapitalanlage aus den der<br />
Kommune oder ihrem Betrieb gehörenden Finanzmitteln dar. Dazu sind Wertpapiere mit Mitglieds- und<br />
Bezugsrechten, z.B. Anteile an Investmentfonds, aber auch Wertpapiere mit Forderungsrechten, z.B.<br />
Obligationen, Anleihen, Pfandbriefe etc., zu zählen. Die Arten von Wertpapieren werden u.a. durch § 1<br />
Abs. 11 des Gesetzes über das Kreditwesen bestimmt.<br />
Bei einem geplanten Verbleib der Wertpapiere von weniger als einem Jahr bei der Kommune oder einem<br />
ihrer Betriebe sind diese dem Umlaufvermögen zuzuordnen.<br />
1.3.6 Ausleihungen<br />
Unter dieser Position werden Ausleihungen als langfristige Forderungen der Kommune oder eines ihrer<br />
Betriebe erfasst, die durch Hingabe von Kapital erworben wurden und dem Geschäftsbetrieb dauerhaft<br />
(>1 Jahr) dienen sollen, z.B. langfristige Darlehen, Grund- und Rentenschulden, Hypotheken, rückzahlbare<br />
Zuwendungen. Nicht zu den Ausleihungen gehören jedoch langfristige Forderungen der Kommune<br />
oder eines Betriebes aus Lieferungen und Leistungen.<br />
Für Ausleihungen gelten die allgemeinen Bewertungsgrundsätze (Anschaffungskostenprinzip). Bei Ausleihungen<br />
wird der beizulegende Wert durch den voraussichtlichen Rückzahlungsbetrag bestimmt, welcher<br />
bei unverzinslichen oder niedrig verzinslichen Ausleihungen auf den Bilanzstichtag abzuzinsen ist. Ist<br />
die Ausleihung allerdings mit einer Gegenleistungsverpflichtung des Empfängers verbunden, so ist von<br />
einer Abzinsung abzusehen, z.B. bei der Schaffung von Sozialwohnungen im sozialen Wohnungsbau<br />
sowie von Arbeitsplätzen im Rahmen der Wirtschaftsförderung. Es sind auch Rückdeckungsansprüche<br />
der Kommune und ihrer Betriebe, die durch den Abschluss einer langfristigen Kapitalversicherung, z.B.<br />
einer Beamtenpensionsversicherung bestehen, hier zu erfassen. Derartige Ansprüche berühren nicht die<br />
Erfassung der Pensionsrückstellungen.<br />
8
2 Umlaufvermögen<br />
Anlage 8<br />
Vermögensgegenstände sind dem Umlaufvermögen zuzuordnen, wenn sie nur kurzfristig in der Kommune<br />
oder im Betrieb verbleiben, z.B. verbraucht, kurzfristig veräußert oder in liquide Mittel überführt werden.<br />
Das Umlaufvermögen enthält unterschiedliche Vermögensarten, die getrennt zu erfassen sind. Dies wird<br />
nachfolgend aufgezeigt.<br />
2.1 Vorräte<br />
Unter der Position „Vorräte“ sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse und unfertige<br />
Leistungen (Dienstleistungen in Arbeit), fertige Erzeugnisse und Waren getrennt von den darauf geleisteten<br />
Anzahlungen anzusetzen. Diese Vorräte werden i.d.R. <strong>zum</strong> kurzfristigen Verbrauch oder zur Weiterveräußerung<br />
durch die Kommune oder einen ihrer Betriebe angeschafft oder hergestellt. Die unfertigen<br />
Leistungen müssen selbstständig bewertbar sein und i.d.R. auf einem Vertrag beruhen. Aber auch Baugrundstücke<br />
oder Gewerbegrundstücke, die unter dieser Zwecksetzung der Weiterveräußerung erworben<br />
werden, sind unter dieser Position zu erfassen.<br />
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren<br />
Unter der Position „Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe“ sind die Materialien zu erfassen, die unmittelbar der<br />
kommunalen oder betrieblichen Produktion dienen. Die Rohstoffe gehen als Grundstoffe und wichtige<br />
Bestandteile in die unfertigen und fertigen Erzeugnisse ein. Ebenso die Hilfsstoffe, die jedoch nur einen<br />
untergeordneten Bestandteil der Erzeugnisse darstellen. Durch die Betriebsstoffe wird u.a. die Produktion<br />
unterstützt. Verfügt die Kommune oder einer ihrer Betriebe über Waren, sind dies von Dritten gekaufte<br />
Vermögensgegenstände, die von der Kommune oder dem Betrieb ohne wesentliche Be- oder Verarbeitung<br />
zur Weiterveräußerung beschafft wurden, z.B. Familienstammbücher bei der Kommune. Als Vorräte<br />
sind jedoch nur Lagerbestände an verwertbaren Materialien zu berücksichtigen. Unfertige und fertige Erzeugnisse<br />
oder <strong>zum</strong> Verkauf bestimmte Grundstücke sind ebenfalls hier zu erfassen.<br />
2.1.2 Geleistete Anzahlungen für Vorräte<br />
Unter dieser Position sind die Anzahlungen der Kommune oder eines ihrer Betriebe als Vorleistungen auf<br />
Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens zu erfassen. Diese Leistungen sind i.d.R. an Dritte auf<br />
Grund abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsverträge bereits erfolgt, auch wenn die Lieferungen<br />
oder Leistungen des Dritten noch aussteht.<br />
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
Die kommunalen Forderungen werden in der Bilanz, gegliedert nach einer Vielzahl von Arten, angesetzt.<br />
Diese Bilanzierungsform ist, wenn eine solche Differenzierung für das Buchungsgeschäft der kommunalen<br />
Betriebe nicht verbindlich ist, in der kommunalen Gesamtbilanz nicht darstellbar. Nach dem allgemeinen<br />
Sinn und Zweck des Ansatzes von Forderungen in der Bilanz ist es deshalb ausreichend, die Ansprüche<br />
der Gemeinde, die gegenüber außerhalb der wirtschaftlichen Einheit stehenden Dritten bestehen, in der<br />
Gesamtbilanz anzusetzen und damit offen zu legen.<br />
2.2.1 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis<br />
Unter der Position „Forderungen“ sind die Ansprüche der Kommune und ihrer Betriebe auszuweisen, die<br />
aus dem öffentlich-rechtlichen und dem privatrechtlichen Handeln gegenüber Dritten entstehen und nicht<br />
als längerfristige Ausleihungen unter dem Finanzanlagevermögen zu erfassen sind. Sie sind nicht nach<br />
ihrer Entstehung im zivilrechtlichen Sinne, sondern im bilanziellen Sinne (wirtschaftliche Betrachtung)<br />
anzusetzen. D.h. der Betrieb bzw. die Kommune muss ihre Leistungspflicht erfüllt haben, so dass ihm/ihr<br />
deshalb eine Gegenleistung zusteht bzw. ihm/ihr deshalb (vollstreckbare) Ansprüche zugewachsen sind.<br />
Ein Ansatz in der Gesamtbilanz ist dabei von den tatsächlichen objektiven Verhältnissen <strong>zum</strong> Abschlussstichtag<br />
aus Sicht des „Konzerns Stadt Essen“ abhängig.<br />
Hier sind speziell nur die Forderungen auszuweisen, die gegen den Vollkonsolidierungskreis bestehen.<br />
9
2.2.2 Forderungen gegen Sonstige<br />
Alle Forderungen, die nicht unter spezielleren Positionen auszuweisen sind, sind hier zu erfassen.<br />
2.2.3 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital<br />
Anlage 8<br />
Unter dieser Position sind die eingeforderten und noch nicht eingezahlten ausstehenden Einlagen auf das<br />
gezeichnete Kapital (bzw. Stammkapital bei der GmbH) und ähnliche Beträge als Forderungen und unter<br />
der entsprechenden Bezeichnung zu erfassen. Sie haben eine besondere Bedeutung, so dass sie nicht in<br />
den anderen Forderungen aufgehen dürfen.<br />
2.2.4 Sonstige Vermögensgegenstände<br />
Unter der Sammelposition „Sonstige Vermögensgegenstände“ sind Ansprüche der Kommune oder ihrer<br />
Betriebe gegen Dritte zu erfassen, die keiner anderen Position zugeordnet werden können, z.B. Gehalts-<br />
und Reisekostenvorschüsse, Schadenersatzansprüche, und die als Vermögenswerte dem kommunalen<br />
oder betrieblichen Umlaufvermögen zuzurechnen sind. Ebenfalls sind hier zur Veräußerung vorgesehene<br />
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die nicht mehr genutzt werden, anzusetzen. Auch die<br />
sog. antizipativen Aktivposten (sonstige Forderungen aus der Periodenabgrenzung) sind hier anzusetzen.<br />
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
Auch im Umlaufvermögen bedarf es der Erfassung von Wertpapieren unter einer gesonderten Position,<br />
denn unter den Finanzanlagen sind nur Wertpapiere des Anlagevermögens zu erfassen. Die Kommune<br />
und ihre Betriebe besitzen aber auch vielfach Wertpapiere, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dauerhaft<br />
gehalten werden sollen. Solche „kurzfristigen“ Wertpapiere sind dem Umlaufvermögen zuzuordnen<br />
und unter dieser Position zu erfassen. Sie haben i.d.R. einen geplanten Verbleib von weniger als einem<br />
Jahr.<br />
2.4 Liquide Mittel<br />
Unter dieser Position sind alle liquiden Mittel der Kommune und ihrer Betriebe in Form von Bar- oder<br />
Buchgeld anzusetzen, über die die Kommune oder ein Betrieb frei verfügen kann.<br />
Der Kassenbestand umfasst alle dabei in den Kassen vorhandenen Banknoten und Münzen in in- und<br />
ausländischer Währung. Das Geld in ausländischer Währung ist unter Beachtung des Realisationsprinzips<br />
mit dem am Abschlussstichtag geltenden Geldkurs in Euro umzurechnen.<br />
Unter Guthaben sind Kontokorrent-, Festgeld-, und Sparguthaben bei sämtlichen Banken zu verstehen.<br />
Die Kommune oder ihr Betrieb muss aber über ihre Guthaben frei verfügen können. Aber auch noch nicht<br />
eingelöste Schecks, die sich im Besitz der Gemeinde/Betriebe befinden, sind hierunter zu erfassen. Eingeräumte,<br />
aber von der Kommune oder einem ihrer Betriebe noch nicht in Anspruch genommene Kredite<br />
bilden für diese keine Guthaben bei Kreditinstituten und sind nicht unter dieser Position zu erfassen. Auch<br />
fremde Finanzmittel der Kommune sind hier zu erfassen, wenn für diese Mittel das wirtschaftliche Eigentum<br />
vorliegt. Dagegen besteht für Finanzmittel im Rahmen eines Treuhandvermögens keine Erfassungspflicht.<br />
3 Aktive Rechnungsabgrenzung (RAP)<br />
Unter einer gesonderten Position sind die Rechnungsabgrenzungsposten zu erfassen, die auf der Aktivseite<br />
der kommunalen sowie der betrieblichen Bilanz anzusetzen sind. Sie stellen bilanztechnische Posten<br />
und keine Vermögensgegenstände dar und dienen der periodischen Ergebnisermittlung, wenn eine<br />
Rechnungsabgrenzung durch andere Bilanzposten nicht möglich ist, z.B. in Form geleisteter Anzahlungen.<br />
Es sind Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz anzusetzen, wenn Ausgaben vor dem Abschlussstichtag<br />
eines Geschäftsjahres geleistet werden, diese aber Aufwendungen für eine bestimmte<br />
Zeit nach diesem Tag darstellen (transitorische Posten) z.B. geleistete Zuwendungen, Vorauszahlungen<br />
von Miete und Pacht, Versicherungsprämien usw. In dem bei der Bildung der Rechnungsabgrenzungsposten<br />
festgelegtem Zeitraum, ist in jedem Geschäftsjahr eine periodenbezogene ergebniswirksame Auflösung<br />
bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten vorzunehmen. Bei der Bildung der Rechnungsabgrenzungsposten<br />
ist außerdem der Grundsatz der Wesentlichkeit zu beachten.<br />
10
3.1 Abgrenzung latenter Steuern aus der Konsolidierung<br />
Anlage 8<br />
Einer gesonderten Erfassung bedürfen die latenten Steuern aus der Konsolidierung, die abzugrenzen<br />
sind. Aktive latente Steuern sind gemäß §306 HGB auch auf zeitliche Differenzen aus einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen<br />
im Rahmen der §§ 301 bis 307 HGB anzusetzen, sofern ihre Realisierung hinreichend<br />
wahrscheinlich ist. Diese Position wird ausschließlich seitens der Stadt Essen gefüllt.<br />
3.2 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten<br />
Unter dieser Position sind alle sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zu erfassen. Also grundsätzlich<br />
alle vor dem Abschlussstichtag geleisteten Ausgaben, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit<br />
nach diesem Tag darstellen.<br />
4 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />
Sollte das Eigenkapital des Betriebes oder des „Konzerns Stadt Essen“ insgesamt nicht ausreichen, einen<br />
ggf. auftretenden Jahresfehlbetrag in der Gesamtergebnisrechnung im Gesamtabschluss zu decken, ist in<br />
der Gesamtbilanz die auftretende Differenz unter einem solchen Bilanzposten anzusetzen.<br />
5 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen)<br />
Eine gesonderten Position bedarf es für die aktiven latenten Steuern aus den Einzelabschlüssen der<br />
kommunalen Betriebe. Ist in der Summenbilanz (bzw. in der KB II) der Buchwert eines Vermögenswertes<br />
niedriger als der korrespondierende steuerliche Bilanzwert (im Einzelabschluss, HB I), so ist im aktuellen<br />
Geschäftsjahr das Jahresergebnis niedriger als das steuerliche Ergebnis und bei einer Angleichung in<br />
künftigen Geschäftsperioden das steuerliche Ergebnis niedriger als der „Konzernerfolg“. Nach Maßgabe<br />
des steuerlichen Ergebnisses ergibt sich daraus künftig eine geringere tatsächliche Steuerbelastung als<br />
aufgrund des „Konzernergebnisses“ zu erwarten wäre. Dieser Posten wird im Rahmen der Überleitung in<br />
einem zweiten Schritt aufgelöst.<br />
II. PASSIVA<br />
1 Eigenkapital<br />
1.1 Allgemeine Rücklage<br />
Die Position „Allgemeine Rücklage“ stellt die Differenz zwischen den Aktivposten der Gesamtbilanz und<br />
den übrigen Passivposten einschließlich der besonderen Rücklagen und der Ausgleichsrücklage sowie<br />
eines möglichen Unterschiedsbetrages aus der Kapitalkonsolidierung dar. Deren Umfang hängt somit von<br />
den in die Gesamtbilanz aufzunehmenden Ansätzen des Vermögens und der Schulden ab. Sie ist wie<br />
folgt aufzugliedern.<br />
1.1.1 Grundkapital/Stammkapital (netto)<br />
Unter dieser Position sind das Nominalkapital oder Nennkapital einer Kapitalgesellschaft bzw. eines Sondervermögens,<br />
auf das sich Angaben <strong>zum</strong> Besitz von Anteilen der Kommune oder Dritter beziehen, zu<br />
erfassen. Dieses Grund- bzw. Stammkapital ist netto auszuweisen. Das bedeutet, dass ggf. das eingeforderte<br />
Kapital hiervon abzusetzen ist.<br />
1.1.2 Allgemeine Rücklage<br />
Unter dieser Position wird ausschließlich die allgemeine Rücklage der Stadt Essen erfasst.<br />
1.1.3 Kapitalrücklage<br />
In der Position „Kapitalrücklage“ sind alle Beträge auszuweisen, die bei der Emission von Anteilen einschließlich<br />
von Bezugsanteilen über den Nennbetrag hinaus und bei der Ausgabe von Anleihen für Wandlungs-<br />
und Optionsrechte <strong>zum</strong> Erwerb von Anteilen erzielt werden. Außerdem sind hier zu erfassen:<br />
11
Anlage 8<br />
− die Beträge von Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzugs für ihre Anteile<br />
(Vorzugsaktien) leisten,<br />
− sonstige Zuzahlungen der Gesellschafter in das Eigenkapital.<br />
1.1.4 Gewinnrücklagen<br />
Unter der Position „Gewinnrücklagen“ sind Rücklagen aus bereits erwirtschafteten und versteuerten Gewinnen<br />
vergangener Perioden, die nicht ausgeschüttet wurden (thesaurierte Gewinne) zu erfassen.<br />
1.1.5 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />
In der Position „Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“ sind dann Beträge zu erfassen, wenn<br />
der im Rahmen der Kapitalkonsolidierung ermittelte Zeitwert des Eigenkapitals eines voll zu konsolidierenden<br />
kommunalen Betriebes den entsprechenden Beteiligungsbuchwert (i.d.R. die Anschaffungskosten)<br />
übersteigt. Die Position wird ausschließlich seitens der Stadt Essen gefüllt.<br />
1.2 Ausgleichsrücklage<br />
Die Position „Ausgleichsrücklage“ ist auf die Übernahme des entsprechenden Ansatzes in der Bilanz der<br />
Kommune ausgerichtet. Daher ist diese Position nur von der Stadt Essen zu füllen.<br />
1.3 Ergebnisvorträge<br />
Unter dieser Position sind Gewinnvorträge oder Verlustvorträge zu erfassen. Dies entspricht den Posten<br />
der HB I.<br />
1.4 Bilanzgewinn/Bilanzverlust<br />
Unter dieser Position sind ein ermittelter Bilanzgewinn oder ein Bilanzverlust zu erfassen. Damit entspricht<br />
die Position der letzten Position in der übergeleiteten Ergebnisrechnung.<br />
1.5 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />
Die Position „Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter“ soll Anteile Dritter am Eigenkapital<br />
eines verbundenen voll zu konsolidierenden kommunalen Betriebes im Rahmen der Konsolidierung gesondert<br />
erfassen (gem. § 307 Abs. 1 HGB). Diese Position wird ausschließlich seitens der Stadt Essen<br />
gefüllt.<br />
2 Sonderposten<br />
Die Sonderposten werden wegen der Vermögensübertragungen Dritter mit dem Vorbehalt einer bestimmten<br />
Verwendung für den kommunalen oder betrieblichen Bereich gebildet. Wesentliche Voraussetzung zur<br />
Bildung von Sonderposten ist der direkte Bezug, der zwischen Sonderposten und einem bestimmten Aktivposten<br />
hergestellt werden muss (Ausnahme: Sonderposten für den Gebührenausgleich). Dies erlaubt<br />
bei vorzunehmenden Abschreibungen auf abnutzbare Vermögensgegenstände eine entsprechende ertragswirksame<br />
Auflösung des betreffenden Sonderpostens. Wegen der Bedeutung dieser Sonderposten<br />
bei der Finanzierung der Kommunen müssen Differenzierungen je nach bedeutender Herkunft der investiven<br />
Finanzmittel vorgenommen werden, die nachfolgend inhaltlich vorgestellt werden.<br />
2.1 Sonderposten für Zuwendungen<br />
Unter einer gesonderten Position sind die erhaltenen investiven Zuwendungen zu erfassen. Sie stellen für<br />
die Kommune und ihre Betriebe zusätzliche Finanzierungsmittel dar, die jedoch nicht unmittelbar als Kapitalbeitrag<br />
(Fremdkapital/Eigenkapital) zu bilanzieren sind. Diese Finanzmittel bilden vielmehr Ergebnisbeiträge,<br />
die jährlich die Abschreibungen für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mindern. Die<br />
Kommune und ihre Betriebe haben deshalb die erhaltenen Zuwendungen als Sonderposten zu passivieren,<br />
die ihnen für investive Maßnahmen gewährt werden und nicht frei verwendet werden dürfen. Dabei<br />
kommt es nicht darauf an, ob die Zuwendungen projektbezogen oder pauschal gewährt werden. Es muss<br />
sich dabei aber um nicht rückzahlbare Zuwendungen handeln.<br />
12
Anlage 8<br />
Für die Passivierung der erhaltenen investiven Zuwendungen stellt der vom Zuwendungsgeber festgelegte<br />
investive Verwendungszweck die Verbindung zu den damit finanzierten Vermögensgegenständen her.<br />
Erst nach zweckentsprechender Verwendung der erhaltenen Zuwendung erhält dieses Kapital den für den<br />
Ansatz als Sonderposten in der Bilanz notwendigen Eigenkapitalcharakter. Die Bilanzierung von erhaltenen<br />
Zuwendungen als Sonderposten in der Bilanz hat daher immer im Gleichklang mit der Aktivierung des<br />
betreffenden Vermögensgegenstandes zu erfolgen. Wenn rückzahlbare Zuwendungen als Darlehen gewährt<br />
werden, die für die Kommune oder ihre Betriebe eine Verpflichtung zur Rückzahlung beinhalten,<br />
stellen diese Zuwendungen für die Kommune und ihre Betriebe jedoch Verbindlichkeiten dar und sind in<br />
der Bilanz entsprechend anzusetzen.<br />
Auch für erhaltene Zuwendungen für den Erwerb von nicht abnutzbaren Anlagevermögen, z.B. unbebaute<br />
Grundstücke, sind in der Bilanz entsprechende Sonderposten zu bilden. Derartige Sonderposten bleiben<br />
jedoch so lange unverändert, wie die Kommune bzw. ein Betrieb über den betreffenden Vermögensgegenstand<br />
verfügt.<br />
2.2 Sonderposten für Beiträge<br />
Unter einer gesonderten Position sind die erhaltenen Beiträge nach den §§ 8, 9 und 11 des Kommunalabgabengesetzes,<br />
die von der Kommune oder einem ihrer Betriebe zur Herstellung, Anschaffung oder<br />
Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen oder <strong>Anlagen</strong> erhoben worden sind, zu erfassen. Aber auch<br />
Erschließungsbeiträge nach § 127 des Baugesetzbuches sind als Sonderposten zu erfassen, weil sie<br />
Finanzierungszahlungen für Investitionsmaßnahmen der Kommune oder ihrer Betriebe sind, z.B. Beiträge<br />
der Anlieger für den Bau der Straße.<br />
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />
Unter einer gesonderten Position sind Überschüsse aus der Gebührenkalkulation zu erfassen. Die Kommune<br />
oder ein Betrieb ist nach § 6 Abs. 3 KAG verpflichtet, eine am Ende eines Kalkulationszeitraumes<br />
bestehende Kostenüberdeckung innerhalb der nächsten drei Jahre wieder auszugleichen. Dies bedeutet,<br />
die Kostenüberdeckung in die nächste Gebührenkalkulation einzustellen, denn die Kommune oder der<br />
Betrieb darf über die von den Gebührenzahlern zuviel erhaltenen Beträge nicht frei verfügen, sondern<br />
muss diese wieder den Gebührenzahlern zu Gute kommen lassen.<br />
2.4 Sonderposten mit Rücklageanteil<br />
Unter einer gesonderten Position sind die nach dem Steuerrecht zulässigen Rücklagen zu erfassen, wenn<br />
in bestimmten Fällen Rücklagen aus dem unversteuerten Gewinn gebildet worden sind. Auf Grund der<br />
umgekehrten Maßgeblichkeit ist der Sonderposten mit Rücklageanteil in der Handelsbilanz auszuweisen.<br />
Übernimmt ein voll zu konsolidierender Betrieb diesen Posten aus seinem Einzelabschluss, so ist dieser<br />
in der Kommunalbilanz II zu eliminieren, da nach <strong>NKF</strong> ein Ansatzverbot besteht. Die Eliminierung wird<br />
seitens der Stadt Essen vorgenommen.<br />
2.5 Sonstige Sonderposten<br />
Unter dieser Position werden alle sonstigen der Kommune oder einem ihrer Betriebe von Dritten gewährte<br />
Leistungen erfasst, bei denen die Voraussetzungen für die Bildung eines Sonderpostens vorliegen. Dazu<br />
sind z.B. Schenkungen in Form von Geld- oder Sachleistungen und rechtlich unselbstständige Stiftungen<br />
zu zählen, weil die Kommune oder ein Betrieb rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der ihnen übergebenen<br />
Vermögenswerte wird.<br />
3 Rückstellungen<br />
Gem. § 36 GemHVO <strong>NRW</strong> besteht für bestimmte Rückstellungssachverhalte eine Passivierungspflicht<br />
(kein Passivierungswahlrecht). Dabei sind die zulässigen Sachverhalte für Rückstellungsbildungen in<br />
dieser Vorschrift abschließend aufgezählt. Sie werden nachfolgend erläutert.<br />
3.1 Pensionsrückstellungen<br />
Unter dieser Position sind sowohl Alt- als auch Neuzusagen als Pensionsrückstellungen zu erfassen. Basierend<br />
auf den relevanten Datengrundlagen zu diesen Alt- und Neuzusagen sind sämtliche zukünftigen<br />
13
Anlage 8<br />
Aufwendungen aus bestehenden Pensionen sowie sämtliche Pensionsanwartschaften zu ermitteln. Im<br />
Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung kommt für die Ermittlung der Höhe der Rückstellungen<br />
nur das Teilwertverfahren in Betracht. Das Anwartschaftsbarwertverfahren wurde dafür nicht vorgesehen.<br />
Dabei entspricht der Barwert der Anwartschaft <strong>zum</strong> Zeitpunkt des Eintritts der Pensionierung der Gesamtsumme<br />
der auf den Abschlussstichtag abgezinsten zukünftigen Pensionszahlungen.<br />
Mit der Rückstellungsbildung wird <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Pensionszusage begonnen. Auf der Basis einer<br />
Einmalrückstellung erfolgt die ratierliche Ansammlung bis <strong>zum</strong> Pensionsbeginn (Barwert). Bei der Bemessung<br />
der Rückstellungen wird ein kommunal einheitlicher Zinsfuß von 5 v.H. zugrunde gelegt. Bei Personen,<br />
die nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst weitere Ansprüche gegenüber der Kommune<br />
behalten, z.B. Beihilfeansprüche, sind auch diese Ansprüche bei der Ermittlung der Rückstellungen zu<br />
berücksichtigen.<br />
3.2 Rückstellung für Deponien und Altlasten<br />
Unter dieser Position sind die Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien zu<br />
erfassen. Sie stellen die zukünftigen zu erbringenden Leistungen für eine Rekultivierung und Nachsorge<br />
der Deponien und zur Sanierung von Altlasten dar, zu denen die Kommune oder ein Betrieb, z.B. auf<br />
Grund gesetzlicher Vorschriften, verpflichtet ist. Die Bewertung der Rückstellung kann sich an dem Verteilungsschlüssel<br />
„Verfüllmengenanteil der einzelnen Nutzungsjahre“ orientieren. Unter dieser Position sind<br />
auch die Rückstellungen für die Beseitigung von Altlasten zu erfassen. Eine Verpflichtung zur Beseitigung<br />
von Altlasten kann bei Grundstücken bestehen, wenn eine behördliche Verpflichtung zur Beseitigung der<br />
Altlasten ausgesprochen wurde. Eine Rückstellung für die Beseitigung von Altlasten ist noch nicht anzusetzen,<br />
wenn nur eine Absicht zur Beseitigung einer Altlast besteht.<br />
3.3 Instandhaltungsrückstellungen<br />
Unter dieser Position sind Rückstellungen für nicht umgesetzte Instandhaltungen zu erfassen. Für eine<br />
Rückstellungsbildung muss die Durchführung des Vorhabens in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung<br />
vorgesehen sein (bis 5 Jahre). Dazu müssen die vorzunehmenden Maßnahmen einzeln beschrieben<br />
und wertmäßig beziffert sein. Insbesondere ist sicherzustellen, dass keine laufenden Schönheitsreparaturen<br />
einbezogen werden. Zu beachten ist, dass bei einem späteren Verzicht auf die vorgesehenen<br />
Instandhaltungsmaßnahmen die gebildeten Instandhaltungsrückstellungen zwar ertragswirksam<br />
aufgelöst werden, jedoch gleichzeitig auch eine Korrektur des Wertansatzes des betreffenden Vermögensgegenstandes<br />
vorzunehmen ist, die als außerplanmäßige Abschreibung ebenfalls die Ergebnisrechnung<br />
berührt.<br />
3.4 Steuerrückstellungen<br />
Unter dieser Position sind analog HGB <strong>zum</strong> die Beträge als Steuerrückstellungen zu erfassen, um den<br />
Steueraufwand des Geschäftsjahres zutreffend darstellen zu können.<br />
3.4.1 Steuerrückstellungen gegenüber der Kommune<br />
Steuerrückstellungen die gegenüber der Stadt Essen bestehen fallen unter diese Position.<br />
3.4.2 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />
Für passive latente Steuern ist gegebenenfalls eine Position zu bilden und hier auszuweisen.<br />
3.4.3 latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
Passive latente Steuern aus zusätzlichen Konsolidierungsmaßnahmen (z.B. Kapitalkonsolidierung gemäß<br />
§ 301 HGB) sind hier anzusetzen. Die Position ist ausschließlich seitens der Stadt Essen zu füllen.<br />
3.4.4 Sonstige Steuerrückstellungen<br />
Alle Steuerrückstellungen, die nicht gegenüber der Stadt Essen bestehen, sind hier auszuweisen. Ausnahme<br />
sind die latenten Steuern, für die eine speziellere Position eingerichtet wurde.<br />
14
3.5 Sonstige Rückstellungen<br />
Anlage 8<br />
Unter dieser Position werden die Rückstellungen für andere ungewisse Verbindlichkeiten, z.B. Rückstellungen<br />
für Altersteilzeit, für nicht beanspruchten Urlaub, für Arbeitszeitguthaben, für Verpflichtungen gegenüber<br />
anderen Dienstherren, aber auch Rückstellungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für drohende<br />
Verluste aus schwebenden Geschäften erfasst. Bei den Verpflichtungsrückstellungen muss eine<br />
Verpflichtung des Betriebes gegenüber Dritten bestehen, z.B. auf Grund von Verträgen (privatrechtliche<br />
oder öffentlich-rechtliche Vereinbarungen) oder von gesetzlichen Regelungen. Dabei ist es nicht erforderlich,<br />
dass der Dritte Kenntnis von seinem Anspruch hat.<br />
Auch ist zu beachten, dass andere als in § 36 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> genannte Aufwandsrückstellungen<br />
nicht gebildet werden dürfen, denn sie stellen nur eine Verpflichtung des Betriebes gegenüber sich selber<br />
dar (Aufwandsrückstellungen). Hat ein voll zu konsolidierender Betrieb Aufwandsrückstellungen gebildet,<br />
sind diese im Rahmen der Kommunalbilanz II ergebniswirksam zu eliminieren. Hat ein Betrieb unter den<br />
sonstigen Rückstellungen auch Instandhaltungsrückstellungen angesetzt, sind diese unter der gesonderten<br />
Position zu erfassen.<br />
4 Verbindlichkeiten<br />
Wegen der Bedeutung der Verbindlichkeiten für den kommunalen Bereich und bei der Finanzierung der<br />
Kommunen müssen Differenzierungen je nach bedeutender Herkunft der erhaltenen Finanzmittel vorgenommen<br />
werden, die nachfolgend inhaltlich vorgestellt werden.<br />
4.1 Anleihen<br />
Die Anleihen sind unter einer gesonderten Position zu erfassen. Sie stellen eine Finanzierungsform für<br />
Fremdkapital dar, bei der das benötigte Kapital von einer unbestimmten Zahl von Geldgebern durch den<br />
Kauf von Wertpapieren aufgebracht wird. Beispiele für Anleihen sind Teilschuldverschreibungen (Obligationen),<br />
Gewinnschuldverschreibungen u.a. Die Anleihe ist bei der erstmaligen Bewertung (Zeitpunkt der<br />
Entstehung) mit dem Rückzahlungsbetrag zu passivieren, unabhängig davon, wie hoch der tatsächlich zur<br />
Verfügung gestellte Betrag ist. Ist der Rückzahlungsbetrag einer Anleihe höher als der Einzahlungsbetrag,<br />
so darf der Unterschiedsbetrag (Disagio) als Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert werden. Liegt der<br />
Einzahlungsbetrag über dem Rückzahlungsbetrag, so muss die Differenz (Agio) in der Bilanz durch einen<br />
passiven Rechnungsabgrenzungsposten entsprechend der Kapitalnutzung über die Laufzeit verteilt werden.<br />
Unter dieser Position dürfen keine Schuldscheindarlehen erfasst werden. Genussscheine sind dann<br />
unter Anleihen auszuweisen, wenn sie ausschließlich Gläubigerrechte verbriefen.<br />
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />
Unter der Position „Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen“ sind Geldbeträge zu erfassen, die von<br />
einem Dritten mit der Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden sind, das aufgenommene Kapital dem<br />
Kreditgeber zurückzuzahlen. Diese Kredite werden im Rahmen privatrechtlicher Rechtsgeschäfte, z.B. als<br />
Schuldscheindarlehen, Anleihen u.a., aufgenommen. Hier sind nur die Kredite zu erfassen, die auf Grund<br />
von Investitionsmaßnahmen aufgenommen wurden (vgl. § 86 GO <strong>NRW</strong>). Der Rückzahlungsbetrag stellt<br />
dann den zu passivierenden Wertansatz dar, wenn nicht der volle Rückzahlungsbetrag zugeflossen ist.<br />
Als Anschaffungswert einer Darlehensverpflichtung gilt deren Nennwert. Der Unterschiedsbetrag, z.B. auf<br />
Grund von Agio, Disagio, Damnum oder Abschlussgebühren kann als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten<br />
in der Bilanz ausgewiesen werden. Wenn Kredite mit Endfälligkeit aufgenommen werden, so steht<br />
der Kredit während der gesamten Laufzeit der Gemeinde/Betriebe in voller Höhe zur Verfügung. Bei einem<br />
Tilgungsdarlehen (Annuitätendarlehen, Ratendarlehen) hingegen verringert sich die Verbindlichkeit<br />
laufend und im Allgemeinen gleichmäßig über die Vertragslaufzeit.<br />
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />
Unter dieser Position sind nur die Kredite zu erfassen, die als Betriebsmittel zur Liquiditätssicherung (Liquiditätskredite)<br />
aufgenommen wurden (vgl. § 89 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong>). Mit den Liquiditätskrediten wird die<br />
Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Kommune oder eines Betriebes gesichert, die im Rahmen<br />
privatrechtlicher Rechtsgeschäfte aufgenommen werden. Ein Hauptmerkmal dieses Betriebsmittelkredites<br />
ist seine kurze Laufzeit, entweder nach Tagen oder Monaten bestimmt, aber jeweils immer nicht länger<br />
als ein Jahr. Bei ihnen wird zwischen Festbetragskrediten und Kontokorrentkrediten unterschieden.<br />
15
Anlage 8<br />
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />
Unter dieser Position sind die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte der Kommune und ihrer Betriebe zu erfassen.<br />
Dazu zählen z.B. Schuldübernahmen, Leibrentenverträge, Verträge über die Durchführung städtebaulicher<br />
Maßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz, Gewährung von Schuldendiensthilfen an<br />
Dritte, Leasingverträge, Restkaufgelder im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften. Von besonderer<br />
Bedeutung sind Leibrentenverträge und Leasingverträge.<br />
Leibrentenverträge gehören zu den Rentenverpflichtungen. Sie können im Rahmen eines Vermögenserwerbs<br />
vorkommen, <strong>zum</strong> Beispiel bei der Anschaffung eines Grundstückes auf Rentenbasis.<br />
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
Unter dieser Position sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu erfassen. Dies sind<br />
Verpflichtungen auf Grund von Kauf- und Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen, Miet- und Pachtverträgen<br />
und ähnlichen Verträgen, bei denen die Erbringung der eigenen (Gegen-) Leistung (z.B. die Zahlung<br />
für eine empfangene Leistung) noch aussteht. Analog <strong>zum</strong> Handelsrecht werden die Verbindlichkeiten<br />
aus Lieferungen und Leistungen gesondert ausgewiesen. Bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und<br />
Leistungen ist der Rückzahlungsbetrag der Betrag, den der Schuldner zur Erfüllung der Verpflichtung<br />
aufbringen muss (Erfüllungsbetrag). Die Lieferantenverbindlichkeit ist grundsätzlich mit dem Rechnungsbetrag<br />
anzusetzen. Bei Inanspruchnahme des Skontos mindern sich die Verbindlichkeit und die Anschaffungskosten<br />
der bezogenen Güter. Sofern von vornherein feststeht, dass unter Skontoabzug gezahlt wird,<br />
kann die Verbindlichkeit schon mit dem Nettobetrag angesetzt werden. In diesem Zusammenhang ist das<br />
Saldierungsverbot zu beachten, so dass eine Forderung an einen Lieferanten nicht mit einer Verbindlichkeit<br />
aus Lieferungen und Leistungen verrechnet werden darf. Eine Ausnahme besteht bei geleisteten Anzahlungen<br />
auf Lieferungen und Leistungen oder wenn die Voraussetzungen für eine Aufrechnung nach §<br />
387 BGB vorliegen. Bei gegenseitigem Anerkenntnis kann haushaltstechnisch lediglich eine Verrechnung<br />
im Rahmen der Zahlungsabwicklung vorgenommen werden.<br />
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen<br />
Unter diesen Bilanzposten fallen Verpflichtungen, die aus der Übertragung von Finanzmitteln, denen keine<br />
konkrete Gegenleistung gegenübersteht, entstanden sind. Sie beruhen auf einseitigen Geschäftsvorfällen,<br />
nicht auf einem Leistungsaustausch und werden als Transfererträge bzw. -aufwendungen erfasst, z.B.<br />
aus der Gewährung von Sozialhilfeleistungen.<br />
4.7 erhaltene Anzahlungen<br />
Gesondert zu betrachten sind von Dritten gewährte Zuwendungen, solange und soweit sie noch nicht für<br />
den vorgesehenen Zweck verwendet worden sind. In diesem Zeitraum muss grundsätzlich vom Bestehen<br />
einer Rückzahlungsverpflichtung für die Kommune oder den Betrieb ausgegangen werden. In diesen Fällen<br />
ist es sachgerecht, ist eine Verbindlichkeit in Höhe des noch nicht verwendeten Betrages hier anzusetzen.<br />
4.8 Sonstige Verbindlichkeiten<br />
Als Auffangposition sind hier alle sonstigen Verbindlichkeiten zu erfassen. Hierunter fallen Verbindlichkeiten,<br />
die nicht auf der Grundlage von Warengeschäften oder einem entgeltlichen Leistungsaustausch beruhen.<br />
Zu den sonstigen Verbindlichkeiten gehören insbesondere Steuerverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten<br />
gegenüber Sozialversicherungsträgern u.Ä.. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind im Zeitpunkt ihrer<br />
Begründung einzubuchen. Der Rückzahlungsbetrag stellt den zu passivierenden Wertansatz dar.<br />
5 Passive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)<br />
Der Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite der gemeindlichen/betrieblichen Bilanz ist Ausdruck<br />
einer Leistungsverpflichtung der Gemeinde/Betriebe, die der ergebniswirksamen Vereinnahmung<br />
der erhaltenen zeitraumbezogenen Zahlung entgegen steht. Unter dieser Position sind daher passive<br />
Rechnungsabgrenzungsposten anzusetzen, wenn Einnahmen vor dem Abschlussstichtag geleistet werden,<br />
diese aber Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (transitorische Posten).<br />
16
Anlage 8<br />
Als wesentliches Kriterium für die Entscheidung, ob Einnahmen als Erträge dem abgelaufenen Haushaltsjahr<br />
oder einem Folgejahr zuzuordnen sind, ist auf den wirtschaftlichen Grund abzustellen. Hierbei ist zu<br />
prüfen, inwiefern Einnahmen durch bestimmte, im abgelaufenen Jahr empfangene Gegenleistungen oder<br />
erst durch künftig zu erwartende Gegenleistungen wirtschaftlich verursacht sind. Dies kann z.B. bei Vorauszahlungen<br />
von Miete und Pacht, oder durch andere einmalige und im Voraus gezahlte Entgelte von<br />
Dritten gegeben sein. In dem bei der Bildung der Rechnungsabgrenzungsposten festgelegten Zeitraum,<br />
ist in jedem Geschäftsjahr eine periodenbezogene ergebniswirksame Auflösung vorzunehmen. Sie erfolgt<br />
i.d.R. in gleichmäßigen (planmäßigen) Raten.<br />
17
D. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung<br />
1 Steuern und ähnliche Abgaben<br />
Anlage 8<br />
Unter dieser Position sind erhaltene Steuern und ähnliche Abgaben zu erfassen. Die Kommune oder ein<br />
Betrieb ist z.B. nach § 1 Abs.1 KAG berechtigt, Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) zu erheben,<br />
soweit nicht Bundes- oder Landesgesetze etwas anderes bestimmen. Es sind die von der Kommune aufgrund<br />
ihrer Steuerhoheit erhobenen Gemeindesteuern (z.B. Gewerbe-, Grundsteuer) und die Gemeindeanteile<br />
an Gemeinschaftssteuern zu erfassen. Steuerähnliche Abgaben sind z.B. die Fremdenverkehrsabgabe<br />
oder Abgaben von Spielbanken. Im Regelfall ist diese Position nur durch die Stadt Essen zu füllen.<br />
2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen<br />
Unter dieser Position sind erhaltene Zuwendungen und Umlagen zu erfassen. Zu den Zuwendungen zählen<br />
Zuweisungen und Zuschüsse als Übertragungen, die nicht ausdrücklich für die Durchführung von Investitionen<br />
geleistet werden, z.B. Schlüsselzuweisungen und Bedarfszuweisungen vom Land, sonstige<br />
allgemeine Zuweisungen und Zuwendungen für laufende Zwecke. Auch Erträge aus der Auflösung von in<br />
der Bilanz angesetzten Sonderposten aus investiven Zuwendungen fallen hierunter. Allgemeine Umlagen,<br />
die vom Land oder von Gemeinden/Gemeindeverbänden (GV) ohne Zweckbindung an einen bestimmten<br />
Aufgabenbereich zur Deckung des Finanzbedarfs aufgrund eines bestimmten Schlüssels geleistet werden,<br />
z.B. die Kreisumlage, gehören ebenfalls zu dieser Position. Ebenso empfangene Spenden.<br />
3 Sonstige Transfererträge<br />
Unter die Position „Sonstige Transfererträge“ fallen die Übertragungen von Finanzmitteln, denen keine<br />
konkreten Gegenleistungen gegenübersteht und die nicht als gesondert als Steuern und ähnliche Abgaben,<br />
erhaltene Zuwendungen oder allgemeine Umlagen zu erfassen sind. Zu den Erträgen sind der Ersatz<br />
von sozialen Leistungen, z.B. Erstattungen von zu Unrecht gezahlten Sozialhilfeleistungen, aber auch<br />
Schuldendiensthilfen, die zur Erleichterung des Schuldendienstes für aufgenommene Kredite, insbesondere<br />
zur Reduzierung der Zinsbelastungen gewährt werden, zu zählen. Aber auch Schenkungen Dritter,<br />
die einen Ertrag für die Kommune oder ihre Betriebe darstellen und andere vergleichbare Leistungen sind<br />
hier zu erfassen.<br />
4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte<br />
Unter der Position „Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ sind Gebühren und zweckgebundene Abgaben<br />
für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und <strong>Anlagen</strong> sowie für die Inanspruchnahme wirtschaftlicher<br />
Dienstleistungen zu erfassen. Beispiele sind z.B. Passgebühren, Parkgebühren, Friedhofsgebühren,<br />
Gebühren des Rettungsdienstes und der Feuerwehr, Gebühren für die Nutzung von Einrichtungen der<br />
Abwasserbeseitigung oder der Straßenreinigung. Auch zweckgebundene Abgaben, z.B. Kurtaxe, Kurbeiträge,<br />
sind hier zu erfassen, wenn diese nicht für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen<br />
erhoben werden. Also Entgelte, die auf den Grundsätzen des KAG <strong>NRW</strong> erhoben werden.<br />
Auch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge, die für investive Maßnahmen erhoben<br />
wurden, sowie von Sonderposten für den Gebührenausgleich, also von Erträgen, die den Gebührenzahlern<br />
wieder zu Gute kommen müssen, sind hier zu erfassen.<br />
5 Privatrechtliche Leistungsentgelte<br />
Unter der Position „Privatrechtliche Leistungsentgelte“ sind die Entgelte zu erfassen, bei denen der Leistungserbringung<br />
ein privates Rechtsverhältnis zu Grunde liegt, z.B. bei Verkauf von Waren, Drucksachen<br />
und sonstigen Erzeugnissen, Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Betriebsanlagen, Eintrittsgeldern,<br />
Umsatzerlöse aus Lieferungen und Leistungen. Aber auch Erträge aus Erbbaurechtsverhältnissen<br />
sowie andere vergleichbare Leistungen gehören zu dieser Position. Erträge aufgrund privater<br />
Schuldverhältnisse sind hier ebenfalls auszuweisen.<br />
6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />
Unter der Position „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ sind Erträge zu erfassen, die von der Kommune<br />
oder einem Betrieb aus der Erbringung von Gütern und Dienstleistungen für eine andere Stelle, die<br />
18
Anlage 8<br />
diese vollständig oder anteilig erstattet, erwirtschaftet werden. Der Erstattung liegt i.d.R. ein auftragsähnliches<br />
Verhältnis zu Grunde. Unerheblich ist, auf welcher Rechtsgrundlage die Erstattungspflicht beruht<br />
und ob die Erstattung die Kosten der Gemeinde/Betriebe als Empfänger voll oder nur teilweise deckt.<br />
Wenn aber die Aufwendungen der Kommune oder des Betriebes, die im Auftrag eines Dritten geleistet<br />
wurden, nicht exakt berechnet, sondern nur pauschal ermittelt und in Rechnung gestellt werden, handelt<br />
es sich um die Erhebung einer Kostenumlage.<br />
7 Sonstige ordentliche Erträge<br />
Unter der Auffang- oder Sammelposition sind alle Erträge, die nicht den anderen Ertragspositionen zuzuordnen<br />
sind, z.B. ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder u.a.), Säumniszuschläge und dgl., Erträge aus<br />
der Inanspruchnahme von Bürgschaften und Gewährverträgen, Konzessionsabgaben nach der Konzessionsabgabenverordnung,<br />
zu erfassen. Ebenso gehören Erträge aus Zahlungseingängen von in Vorjahren<br />
ausgebuchten Forderungen dazu. Aber auch Erträge aus der Veräußerung von nicht mehr benötigten<br />
Vermögensgegenständen (bei Erlösen über dem jeweiligen Buchwert in der betrieblichen Bilanz) sowie<br />
Zuschreibungen bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens gehören dazu. Außerdem ist unter<br />
dieser Position die ertragswirksame Änderung von Bestandskonten, z.B. die Auflösung einer gebildeten<br />
Rückstellung, weil der Grund dafür entfallen ist, zu erfassen. Auch fallen ggf. periodenfremde Erträge,<br />
Erträge aus der Auflösung von sonstigen Sonderposten sowie nicht zahlungswirksame Erträge hierunter.<br />
Erstattungen im Rahmen von Personalgestellungen sind unter dieser Position anzusetzen und ggf. im<br />
Rahmen der Konsolidierung zu eliminieren.<br />
8 Aktivierte Eigenleistungen<br />
Unter der Position „Aktivierte Eigenleistungen“ ist der Ertragswert zu erfassen, wenn von der Kommune<br />
oder einem Betrieb aktivierungsfähige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens selbst erstellt werden.<br />
Diese Position ist die Gegenposition zu den Aufwendungen der Kommune oder des Betriebes zur<br />
Herstellung von Anlagevermögen, z. B. Materialaufwand und Personalaufwand für selbst erstellte Gebäude,<br />
Spielgeräte, usw. Dagegen sind Fremdmaterial und Fremdleistungen als Aufwendungen zu erfassen.<br />
Weil die Nettomethode nicht zur Anwendung kommen darf, müssen die aktivierten Eigenleistungen in<br />
ihrer Höhe mit den damit in Zusammenhang stehenden aktivierbaren Herstellungsaufwendungen übereinstimmen.<br />
9 Bestandsveränderungen<br />
Erhöht sich der Bestand an fertigen oder unfertigen Erzeugnissen oder unfertigen Leistungen im Vergleich<br />
<strong>zum</strong> Vorjahr, so stellt dies einen Ertrag dar, der unter dieser Position zu erfassen ist. Grundlage der Ermittlung<br />
der Bestandsveränderungen ist die Inventur <strong>zum</strong> Bilanzstichtag, bei der Mengen- und Wertveränderungen<br />
zu ermitteln sind. Weil sich die Bestandsveränderungen aus Mengen- und/oder Bewertungsänderungen<br />
ergeben können, ist bei dieser Position ggf. auch ein negativer Ertrag, der sich durch eine Verminderung<br />
des Bestandes entstehen kann, auszuweisen.<br />
10 Ordentliche Erträge<br />
Summe aller ordentlichen Erträge. (Position 1 bis 9)<br />
11 Personalaufwendungen<br />
Zu dieser Position gehören alle anfallenden Aufwendungen für die Beamten und tariflich Beschäftigten<br />
sowie für weitere Personen, die auf Grund von Arbeitsverträgen beschäftigt werden. Aufwandswirksam<br />
sind die Bruttobeträge einschließlich der Nebenbezüge und Lohnnebenkosten, z.B. Überstundenentlohnung,<br />
Weihnachtsgeld, Sozialversicherungsbeiträge u.a. Auch Beihilfen sowie Unterstützungsleistungen<br />
sind unter dieser Position zu erfassen. Die jährlichen Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für die noch<br />
tätigen Beschäftigten sowie Rückstellungen für Urlaubsansprüche und Arbeitszeitguthaben zählen auch<br />
zu dieser Position. Als Beiträge zu Versorgungskassen fallen z.B. die Arbeitgeberanteile zur Zusatzversorgungskasse<br />
hierunter. Die Zahlungen der Gemeinde/Betriebe für nicht beschäftigte Schwerbehinderte<br />
sind nicht hier, sondern unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu erfassen.<br />
19
12 Versorgungsaufwendungen<br />
Anlage 8<br />
Zu dieser Position gehören alle anfallenden Versorgungsleistungen für die nicht mehr tätigen Beschäftigten<br />
und ihre Angehörigen. Ggf. können auch zusätzlich Zuführungen zu Pensionsrückstellungen (vgl. § 36<br />
Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong>) anfallen, soweit sich die Ansprüche für den Kreis der Versorgungsempfänger<br />
verändert haben, z.B. durch Veränderungen der Sterbetafeln, die zur Berechung der Rückstellungen herangezogen<br />
werden. Außerdem sind unter dieser Position noch weitere Aufwendungen zu erfassen, z.B.<br />
Beiträge zur Sozialversicherung, aber auch Beihilfen an die Versorgungsempfänger, soweit dafür nicht die<br />
entsprechenden Rückstellungen ausreichen. Die jährlichen Umlagezahlungen an Versorgungskassen für<br />
Beamte können ganz oder teilweise Aufwendungen sein. Dies ist abhängig davon, in welchem Umfang<br />
die Pensionsrückstellungen die Versorgungsverpflichtungen der Gemeinde/Betriebe <strong>zum</strong> Abschlussstichtag<br />
abdecken. Der Wertansatz der Pensionsrückstellungen ist an einem Abschlussstichtag nur dann herab<br />
zu setzen, wenn der Ansatz höher ist, als es dem Barwert der insgesamt noch zu leistenden Versorgungszahlungen<br />
entspricht.<br />
13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen<br />
Unter dieser Position sind alle Aufwendungen, die mit dem kommunalen und betrieblichen Verwaltungs-<br />
und Geschäftshandeln (Betriebszweck) bzw. Umsatz- oder Verwaltungserlösen wirtschaftlich zusammenhängen,<br />
zu erfassen. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umfassen deshalb u.a. Aufwendungen<br />
für Fertigung, Vertrieb, Waren. Auch die Aufwendungen für Energie, Wasser, Abwasser, Aufwendungen<br />
für die Unterhaltung (inkl. Reparatur, Fremdinstandhaltung) und die Bewirtschaftung des Anlagevermögens<br />
gehören hierher. Ebenso sind hier Kostenerstattungen und Kostenumlagen, die von der<br />
Kommune oder einem Betrieb wegen der Erbringung von Gütern und Dienstleistungen durch eine andere<br />
Stelle zu zahlen sind und dafür ein auftragsähnliches Verhältnis vorliegt, zu erfassen. Außerdem sind hier<br />
die sonstigen Geschäftsaufwendungen, z.B. Versicherungsbeiträge zu erfassen.<br />
14 Bilanzielle Abschreibungen<br />
Unter dieser Position sind die durch die Abnutzung von beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens<br />
entstehen planmäßigen Abschreibungen zu erfassen. Hier sind aber auch die Sofortabschreibungen<br />
geringwertiger Vermögensgegenstände sowie die außerplanmäßigen Abschreibungen von<br />
Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens zu erfassen. Dazu gehören auch die erforderlichen<br />
Abschreibungen auf Finanzanlagen, die der Aufgabenerfüllung zugerechnet werden bzw. dem Geschäftsbetrieb<br />
dienen sowie Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände. Aber auch Abschreibungen<br />
auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind unter dieser Position zu erfassen. Dagegen<br />
sind Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Umlaufvermögens, aus dem Abgang von immateriellen<br />
Vermögensgegenständen und Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens sowie aus<br />
dem Abgang von Finanzanlagen als Wertminderungen nicht unter dieser Position, sondern unter der Position<br />
„Sonstige ordentliche Aufwendungen“ zu erfassen. Den Abschreibungen aus der Nutzung der Vermögensgegenstände<br />
stehen ggf. auch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten gegenüber, die wegen<br />
der erhaltenen investiven Zuwendungen zur Anschaffung von Vermögensgegenständen gebildet worden<br />
sind.<br />
Poolabschreibungen können aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes und im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit<br />
der Rechnungslegung beibehalten werden.<br />
Gesondert zu betrachten sind die Abschreibungen auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände.<br />
Auf Grund des Ansatzverbotes nach <strong>NKF</strong> müssen die Abschreibungen auf die vorgenannten<br />
Positionen in der Kommunalbilanz II neutralisiert werden. Dies geschieht seitens der Stadt Essen.<br />
Unter den übrigen Abschreibungen sind alle Abschreibungen zu erfassen, die nicht unter die vorigen spezielleren<br />
Positionen fallen.<br />
15 Transferaufwendungen<br />
Unter dieser Position sind alle Leistungen der Kommune oder der Betriebe an Dritte zu erfassen, die von<br />
diesen gewährt werden, ohne dass dadurch einen Anspruch auf eine konkrete Gegenleistung erworben<br />
wird. Als Transferaufwendungen werden daher z.B. Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke,<br />
Schuldendiensthilfen u.Ä. erfasst. Dazu gehören auch Fälle, wenn sich die Kommune oder ein Betrieb<br />
lediglich an einer Finanzierung beteiligt, z.B. bei der Umlage nach Krankenhausgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen<br />
oder an Leistungen nach sonstigen landes- oder bundesrechtlichen Vorschriften. Darun-<br />
20
Anlage 8<br />
ter fallen auch gemeindliche Hilfen an private Haushalte (Sozialtransferaufwendungen). Typisch dafür sind<br />
Leistungen der Sozialhilfe, der Jugendhilfe, Leistungen an Arbeitssuchende, Leistungen an Kriegsopfer<br />
und ähnliche Anspruchsberechtigte, Leistungen an Asylbewerber sowie sonstige soziale Leistungen. Aber<br />
auch Hilfen der Kommune oder eines Betriebes an Unternehmen (Subventionen) fallen hierunter. Steuern<br />
sind dagegen unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu erfassen.<br />
16 Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />
Unter der Position „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ sind alle Aufwendungen, die nicht den anderen<br />
Aufwandspositionen, den Zinsen und ähnlichen Finanzaufwendungen oder den außerordentlichen Aufwendungen<br />
zuzuordnen sind, zu erfassen. Hier sind die sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen,<br />
z.B. für Aus- und Fortbildung, Reisekosten, Ersatz für Sachschäden, Ausgleichsabgabe nach<br />
dem Schwerbehindertengesetz u.a. zu erfassen. Aber auch Aufwendungen für die Inanspruchnahme von<br />
Rechten und Diensten, z.B. Aufwendungen für Mieten, Pachten, Leasing, Geschäftsaufwendungen und<br />
Aufwendungen für Beiträge gehören dazu. Ebenso sind Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des<br />
Umlaufvermögens, aus dem Abgang von immateriellen Vermögensgegenständen und Vermögensgegenständen<br />
des Sachanlagevermögens sowie aus dem Abgang von Finanzanlagen als Wertminderungen<br />
unter dieser Position zu erfassen. Ebenso gehören Aufwendungen aus Verlustübernahmen dazu.<br />
Zu den sonstigen ordentlichen Aufwendungen gehören auch die Aufwendungen für besondere Finanzauszahlungen<br />
und betriebliche Steueraufwendungen (Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, latente<br />
Steuern etc.). Hierunter sind auch die Aufwendungen für die ehrenamtliche Tätigkeit (Ratsmitglieder u.a.).<br />
Ebenso gehören Aufwendungen für die Bildung von Rückstellungen für Deponien und Altlasten, für Instandhaltungsrückstellungen<br />
sowie für die sonstigen Rückstellungen dazu. Aufwendungen für die Unterhaltung<br />
(Instandhaltung) und die Bewirtschaftung (Energie, Wasser, Abwasser) des Anlagevermögens<br />
werden unter Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ausgewiesen.<br />
17 Ordentliche Aufwendungen<br />
Summe aller ordentlichen Aufwendungen. (Position 11 bis 16)<br />
18 Ergebnis der laufenden Geschäfts-/Verwaltungstätigkeit<br />
Die Position „Ergebnis der laufenden Geschäfts-/Verwaltungstätigkeit“ umfasst den Saldo aus der Summe<br />
der ordentlichen Erträge und der Summe der ordentlichen Aufwendungen.<br />
19 Finanzerträge<br />
Hier sind insbesondere Zinsen aus gegebenen Darlehen, Dividenden oder andere Gewinnanteile zu erfassen.<br />
Ebenso sind hier Erträge aus Beteiligungen oder Wertpapieren des Anlagevermögens, Zinsen aus<br />
Geldanlagen und Kontoguthaben sowie andere zinsähnliche Erträge anzusetzen. Hierunter fallen auch<br />
die Erträge aus Wertpapieren des Umlaufvermögens, z.B. Tages- und Festgeldzinsen. Nicht dazu gehören<br />
Zinszuschüsse sowie Verzugszinsen, Stundungs- oder Aussetzungszinsen, die durch ein Hinausschieben<br />
der Zahlungsfälligkeit entstehen. Diese sind unter den sonstigen ordentlichen Erträgen zu erfassen.<br />
Auch Erträge aus der Veräußerung von Finanzanlagen sind hier nicht auszuweisen.<br />
19.1 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen/Verlustübernahmen<br />
In der Praxis bestehen häufig Ergebnisabführungsverträge zwischen Unternehmen aus der kommunalen<br />
Beteiligungsstruktur. Unter dieser Position werden die aus den Gewinnabführungsverträgen oder Verlustübernahmen<br />
erhaltenen Erträge erfasst. Hierzu gehören auch Erträge auf Grund einer Gewinngemeinschaft<br />
oder eines Teilgewinnabführungsvertrages. Wie unten im Schaubild aufgeführt, gibt es zwei Fälle in<br />
denen solche Erträge entstehen können:<br />
− Ein Mutterunternehmen erhält von seiner Tochter den Gewinn aus dem Geschäftsjahr (Ertrag aus<br />
einem Gewinnabführungsvertrag).<br />
− Ein Tochterunternehmen erwirtschaftet einen Verlust und dieser wird von dem Mutterunternehmen<br />
übernommen (Ertrag aus der Verlustübernahme).<br />
21
Anlage 8<br />
Aufwendungen aus Verlustübernahme Erträge aus Gewinnabführung<br />
Stadtwerke AG<br />
Ergebnisabführungsvertrag Ergebnisabführungsvertrag<br />
Richtung des Geldflusses<br />
hier: Verlustübernahme hier: Gewinnabführung<br />
Erträge aus<br />
Verlustübernahme<br />
Flughafen GmbH<br />
Energie-u.<br />
Wasser GmbH<br />
Aufwendungen aus<br />
Gewinnabführung<br />
19.2 Beteiligungserträge<br />
Unter dieser Position sind die laufenden Erträge aus Beteiligungen auszuweisen, sofern kein Ergebnisabführungsvertrag<br />
besteht. Wegen des Bruttoprinzips sind Erträge und Aufwendungen getrennt zu buchen.<br />
19.3 Übrige Finanzerträge<br />
Hier sind mit Ausnahme der gesondert auszuweisenden Erträge aus Beteiligungen alle übrigen Erträge<br />
aus Finanzanlagen zu erfassen. Hierzu zählen Zinserträge, Dividendenerträge und ähnliche Ausschüttungen<br />
aus Wertpapieren des Anlagevermögens. Die HGB-Position „Erträge aus anderen Wertpapieren und<br />
Ausleihungen des Finanzanlagevermögens“ ist grundsätzlich in diese Position einzuordnen.<br />
20 Ergebnis aus assoziierten Beteiligungen<br />
Die Anteilskonsolidierung von assoziierten Unternehmen erfolgt nach der Equity - Methode, die in § 312<br />
HGB geregelt ist. Die Equity - Methode ist dadurch charakterisiert, dass der Wertansatz für den kommunalen<br />
Betrieb, ausgehend von den historischen Anschaffungskosten, in den Folgejahren entsprechend<br />
der Entwicklung des anteiligen bilanziellen Eigenkapitals des assoziierten Betriebes fortgeschrieben wird.<br />
Diese Fortschreibung wird in dieser Position berücksichtigt. Erfolgswirksame Buchungen aus dieser Fortschreibung<br />
werden in dieser Position berücksichtigt.<br />
21 Zinsen und sonstige Aufwendungen<br />
Unter dieser Position sind Zinsaufwendungen und Aufwendungen auf Grund von Gewinnabführungsverträgen<br />
auszuweisen. Hierzu gehören nicht die allgemeinen Aufwendungen für den Geldverkehr, z.B. Kontoführungsgebühren,<br />
die unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu erfassen sind. Anders als im<br />
Handelsrecht werden unter dieser Position keine Abschreibungen von Finanzanlagen erfasst, weil diese<br />
Vermögensgegenstände der kommunalen Aufgabenerfüllung zugerechnet werden bzw. dem Geschäftsbetrieb<br />
der Kommune oder einem Betrieb dienen. Sie stellen somit keine „Nebengeschäfte“ der Kommune<br />
oder des Betriebes dar, die aus betrieblicher Sicht unter einem ordentlichen betriebsfremden Ergebnis zu<br />
erfassen und damit getrennt von den bilanziellen Abschreibungen auszuweisen wären.<br />
21.1 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen<br />
Unter dieser Position sind alle Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen zwischen Unternehmen<br />
aus der kommunalen Beteiligungsstruktur auszuweisen. Wie im Schaubild bei der Position „Erträge aus<br />
Gewinnabführungsverträgen/Verlustübernahmen“ aufgeführt, sind hier die Aufwendungen zu erfassen,<br />
wenn ein kommunaler Betrieb einen Gewinn erwirtschaftet und muss diesen an die Kommune abführen<br />
(Aufwand aus einem Gewinnabführungsvertrag) Übernimmt dagegen die Kommune den Verlust eines<br />
kommunalen Betriebes ist dieser „Aufwand aus Verlustübernahmen" nicht unter dieser Position, sondern<br />
<strong>NKF</strong>-konform unter der Position „Ordentliche Aufwendungen“ zu erfassen.<br />
21.2 Zinsaufwendungen und andere sonstige Finanzaufwendungen<br />
Unter dieser Position sind Zinsaufwendungen und Kreditbeschaffungskosten aus der Inanspruchnahme<br />
von Fremdkapital, aber auch sonstige Finanzaufwendungen auszuweisen, auch Zinsen im Rahmen eines<br />
Kontokorrentkredites.<br />
22
Anlage 8<br />
Beispiele: Agio, Disagio bzw. Damnum, Kreditprovisionen und Zinsen für Kredite oder Darlehen gleich<br />
welcher Art. (sofern kein RAP gebildet wurde)<br />
Hierzu gehören nicht die allgemeinen Aufwendungen für den Geldverkehr, z.B. Kontoführungsgebühren,<br />
die unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu erfassen sind.<br />
22 Finanzergebnis<br />
Die Position „Finanzergebnis“ umfasst den Saldo aus der Summe der Finanzerträge und der Summe der<br />
Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen unter Berücksichtigung des Ergebnisses aus assoziierten<br />
Beteiligungen.<br />
23 Ordentliches Ergebnis<br />
Addition des Ergebnisses aus laufender Geschäfts-/Verwaltungstätigkeit und des Finanzergebnisses<br />
24 Außerordentliche Erträge<br />
Unter dieser Position sind Erträge auszuweisen, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit anfallen.<br />
Der Tatbestand ist entsprechend eng auszulegen. Als außerordentliche Erträge sind z.B. Versicherungsleistungen<br />
oder besondere Zuweisungen nach Naturkatastrophen anzusehen. Aber auch Spenden,<br />
sofern sie von wesentlicher Bedeutung für die individuellen Gegebenheiten der Gemeinde/Betriebe sind<br />
und ohne Auflage gewährt werden, zählen dazu. Unter diese Position fallen nicht die Veräußerungen von<br />
Vermögensgegenständen, die im Rahmen der Aufgabenerfüllung regelmäßig erfolgen. Stellt die Veräußerung<br />
jedoch einen ungewöhnlichen Vorgang oder eine Aufgabe einer wesentlichen Betriebsgrundlage dar,<br />
z.B. die Veräußerung eines gemeindlichen/betrieblichen Unternehmens oder einer langjährigen wesentlichen<br />
Beteiligung, soll diese, weil sie aus der Natur der Sache heraus als selten und nicht gewöhnlich zu<br />
bewerten ist, hier erfasst werden.<br />
25 Außerordentliche Aufwendungen<br />
Unter dieser Position sind Aufwendungen auszuweisen, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />
der Kommune oder des Betriebes anfallen. Der Tatbestand ist eng auszulegen. Als außerordentliche<br />
Aufwendungen sind z.B. die notwendigen Leistungen der Gemeinde/Betriebe zur Beseitigung von Naturkatastrophen<br />
anzusehen. Auch Abschreibungen, die entstehen, weil ein Geschäftsvorfall der Gemeinde/des<br />
Betriebes als außerordentlich zu klassifizieren ist, sind im Ergebnisplan als außerordentliche Aufwendungen<br />
zu behandeln und entsprechend zuzuordnen.<br />
26 Außerordentliches Ergebnis<br />
Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen<br />
27 Jahresergebnis<br />
Addition des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses<br />
V. Gewinnverwendung<br />
28 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis<br />
Wird der Jahresabschluss unter Berücksichtigung der teilweisen oder vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses<br />
aufgestellt, ist hier bei kommunalen Betrieben mit mehreren Gesellschaftern der den anderen<br />
Gesellschaftern zustehende Gewinn oder Verlust auszuweisen.<br />
29 Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr<br />
Hier ist der vorgetragene Gewinn/Verlust aus dem Vorjahr (unverändert) auszuweisen.<br />
23
30 Entnahmen aus der Kapitalrücklage<br />
Anlage 8<br />
Wird der Jahresabschluss unter Berücksichtigung der teilweisen oder vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses<br />
aufgestellt, ist diese Position nach Bedarf zu füllen. Die Verwendung des Jahresergebnisses<br />
ist je nach Verwendungsart getrennt auszuweisen.<br />
31 Entnahmen aus Gewinnrücklagen<br />
Wird der Jahresabschluss unter Berücksichtigung der teilweisen oder vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses<br />
aufgestellt, ist diese Position nach Bedarf zu füllen. Hierunter fällt z.B. ein möglicher Ertrag<br />
aus der Kapitalherabsetzung. Der aus der Kapitalherabsetzung gewonnene Betrag ist in der Gesamtergebnisrechnung<br />
als "Ertrag aus der Kapitalherabsetzung" gesondert, und zwar hinter dem Posten "Entnahmen<br />
aus Gewinnrücklagen", auszuweisen.<br />
32 Einstellungen in die Gewinnrücklagen<br />
Wird der Jahresabschluss unter Berücksichtigung der teilweisen oder vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses<br />
aufgestellt, ist diese Position nach Bedarf zu füllen.<br />
33 Bilanzgewinn/Bilanzverlust<br />
Der Bilanzgewinn/Bilanzverlust wird aus der Gesamtergebnisrechnung ermittelt. Er muss der Bilanzposition<br />
„Gesamtbilanzgewinn/Gesamtbilanzverlust innerhalb des Eigenkapitals in der Gesamtbilanz entsprechen.<br />
Wird der Jahresabschluss nicht unter Berücksichtigung der teilweisen oder vollständigen Verwendung<br />
des Jahresergebnisses aufgestellt, entspricht diese Position dem Jahresergebnis.<br />
24
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Übersicht über die in den Probeabschluss<br />
einbezogenen Betriebe<br />
Anlage 9<br />
<strong>Modellprojekt</strong> zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses im<br />
Neuen Kommunalen Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>)
Grün und Gruga Essen<br />
eigenbetriebsähnl. Einri chtung<br />
100 %<br />
Stammkapital: 5.000.000 €<br />
Stadt Essen 02-02 Übersicht Probekonsolidierung - Stand 27.01.2009<br />
Essener Verkehrs-AG<br />
Stadt Essen: 7,69 %<br />
EVV: 92,31 %<br />
Grundkapital: 13 .293.589 €<br />
Essener Versorgungs- und<br />
Verkehrsgesellschaft mbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 66.200.000 €<br />
Stadtwerke Essen AG<br />
51 %<br />
Grundkapital: 56 .320.000 €<br />
Stadt Essen<br />
ALLBAU AG<br />
81,78 %<br />
Grundkapital: 23 .008.135 €<br />
Theater und Philharmonie E ssen<br />
GmbH<br />
100 %<br />
Stammkapital: 51.129 €<br />
GSE Gesellschaft für Soziale<br />
Dienstleistungen Essen mbH<br />
90 %<br />
Stammkapital: 110.000 €
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Überleitungen der Handelsbilanzen für die<br />
Probekonsolidierung<br />
Anlage 10<br />
<strong>Modellprojekt</strong> zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses im<br />
Neuen Kommunalen Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>)
Überleitung Stadt Essen<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />
Betrag in €<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
S H<br />
Kommunalbilanz I<br />
AKTIVA 6.430.944.912,99 AKTIVA 6.430.944.912,99<br />
1. Anlagevermögen 6.256.043.803,37 01 Anlagevermögen 6.256.043.803,37<br />
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 4.844.571,13 4.844.571,13 1 02 Immaterielle Vermögensgegenstände 4.844.571,13<br />
021<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />
(Kapitalkonsolidierung)<br />
022<br />
Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Lizenzen, DV-Software,<br />
Konzessionen, Schutzrechte)<br />
0221 Selbst geschaffene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />
0222 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />
4.844.571,13<br />
1 4.844.571,13 0223 sonstige entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 4.844.571,13<br />
023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
0231 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis<br />
0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige<br />
0,00<br />
1.2 Sachanlagen 3.515.884.401,16 03 Sachanlagen 3.515.884.401,16<br />
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche 223.320.636,79 031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 223.320.636,79<br />
1.2.1.1 Grünflächen 11.106.437,00 2 11.106.437,00 11.106.437,00 2 0311 Grünflächen 11.106.437,00<br />
1.2.1.2 Ackerland 11.160.756,00 3 11.160.756,00 11.160.756,00 3 0312 Ackerland 11.160.756,00<br />
1.2.1.3 Wald, Forsten 69.616,00 4 69.616,00 69.616,00 4 0313 Wald, Forsten 69.616,00<br />
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 200.983.827,79 5 200.983.827,79 200.983.827,79 5 0314 Sonstige unbebaute Grundstücke 200.983.827,79<br />
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche 1.601.226.452,24 032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.601.226.452,24<br />
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 76.526.779,18 6 76.526.779,18 76.526.779,18 6 0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen 76.526.779,18<br />
1.2.2.2 Schulen 1.142.964.903,87 7 1.142.964.903,87 1.142.964.903,87 7 0322 Schulen 1.142.964.903,87<br />
1.2.2.3 Wohnbauten 26.838.608,62 8 26.838.608,62 26.838.608,62 8 0323 Wohnbauten 26.838.608,62<br />
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 354.896.160,57 9 354.896.160,57 354.896.160,57 9 0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 354.896.160,57<br />
1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.296.838.404,75 033 Infrastrukturvermögen 1.296.838.404,75<br />
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 462.591.905,14 10 462.591.905,14 462.591.905,14 10 0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 462.591.905,14<br />
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 47.190.334,71 11 47.190.334,71 47.190.334,71 11 0332 Brücken und Tunnel 47.190.334,71<br />
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und<br />
Sicherheitsanlagen 302.883.036,94 12 302.883.036,94 302.883.036,94 12 0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 302.883.036,94<br />
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 2.540.332,04 13 2.540.332,04 2.540.332,04 13 0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 2.540.332,04<br />
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und<br />
Verkehrslenkungsanlagen 481.046.758,94 14 481.046.758,94 481.046.758,94 14 0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 481.046.758,94<br />
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 586.036,98 15 586.036,98 586.036,98 15 0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 586.036,98<br />
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 5.651.188,77 16 5.651.188,77 5.651.188,77 16 034 Bauten auf fremdem Grund und Boden 5.651.188,77<br />
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 255.635.513,04 17 255.635.513,04 255.635.513,04 17 035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 255.635.513,04<br />
1.2.6 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 31.106.934,92 18 31.106.934,92 31.106.934,92 18 036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 31.106.934,92<br />
2<br />
Betrag in €
Überleitung Stadt Essen<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />
Betrag in €<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
S H<br />
Kommunalbilanz I<br />
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 46.499.676,03 19 46.499.676,03 46.499.676,03 19 037 Betriebs- und Geschäftsausstattung 46.499.676,03<br />
1.2.8 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 55.605.594,62 55.605.594,62 20 038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 55.605.594,62<br />
0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
20 55.605.594,62 0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau 55.605.594,62<br />
1.3 Finanzanlagen 2.735.314.831,08 10 Finanzanlagen 2.735.314.831,08<br />
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.301.534.590,31 1.301.534.590,31 21 101 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.302.601.590,31<br />
21 1.275.533.340,31 1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 1.275.533.340,31<br />
21,2 27.068.250,00 1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 27.068.250,00<br />
102 Anteile an assoziierten Unternehmen 0,00<br />
1.3.2 Beteiligungen 7.829.000,00 22 6.762.000,00 7.829.000,00 22 103 Beteiligungen 6.762.000,00<br />
1.3.3 Sondervermögen 187.597.826,62 23 187.597.826,62 187.597.826,62 23 104 Sondervermögen 187.597.826,62<br />
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 980.797.080,49 980.797.080,49 24 105 Wertpapiere des Anlagevermögens 210.059.825,29<br />
1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
24 210.059.825,29 1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 210.059.825,29<br />
1.3.5 Ausleihungen 257.556.333,66 106 Ausleihungen 1.028.293.588,86<br />
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 201.192.527,50 24,2 1.022.966.211,84 201.192.527,50 25 1061 an Vollkonsolidierungskreis 1.022.966.211,84<br />
1.3.5.2 an Sondervermögen 51.036.429,14 51.036.429,14 26<br />
1.3.5.3 Sonstige Ausleihungen 5.327.377,02 27 5.327.377,02 5.327.377,02 27 1062 Sonstige Ausleihungen 5.327.377,02<br />
2. Umlaufvermögen 126.154.573,21 11 Umlaufvermögen 126.154.573,21<br />
2.1 Vorräte 1.520.853,67 12 Vorräte 1.520.853,67<br />
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 1.520.853,67 28 1.520.853,67 1.520.853,67 28 121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 1.520.853,67<br />
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 115.091.237,74<br />
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen a 70.692.382,86<br />
2.2.1.1 Gebühren 11.170.498,42 11.170.498,42 29<br />
2.2.1.2 Beiträge 636.193,16 636.193,16 30<br />
Betrag in €<br />
122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 0,00<br />
1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />
1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige<br />
2.2.1.3 Steuern 33.528.839,33 33.528.839,33 31<br />
2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 15.615.302,40 15.615.302,40 32<br />
2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 9.741.549,55 9.741.549,55 33 13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 115.091.237,74<br />
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 23.157.841,80 36,3 19.649.564,28 131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 19.649.564,28<br />
2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereiche 2.985.409,33 29,3 74.200.660,38 2.985.409,33 34 132 Forderungen gegen Sonstige 74.200.660,38<br />
3
Überleitung Stadt Essen<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />
Betrag in €<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
Kommunalbilanz I<br />
S H<br />
2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 469.996,06 469.996,06 35 133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00<br />
2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen 17.788.955,77 17.788.955,77 36 1331 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis<br />
2.2.2.4 gegen Beteiligungen 52.872,13 52.872,13 37 1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen<br />
2.2.2.5 gegen Sondervermögen 1.860.608,51 1.860.608,51 38 134 Sonstige Vermögensgegenstände 21.241.013,08<br />
1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 21.241.013,08 39 21.241.013,08 21.241.013,08 39 1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 21.241.013,08<br />
Betrag in €<br />
14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00<br />
141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
2.3 Liquide Mittel 9.542.481,80 40 9.542.481,80 9.542.481,80 40 15 Liquide Mittel 9.542.481,80<br />
3. Aktive Rechnungsabgrenzung 48.746.536,41 48.746.536,41 41 16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 48.746.536,41<br />
161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 48.746.536,41<br />
1621 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
41 48.746.536,41 1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 48.746.536,41<br />
4<br />
17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />
18 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen)
Überleitung Stadt Essen<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />
Betrag in €<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
S H<br />
Kommunalbilanz I<br />
PASSIVA 6.430.944.912,99 PASSIVA 6.430.944.912,99<br />
1. Eigenkapital 1.955.660.557,80 20 Eigenkapital 1.955.660.557,80<br />
1.1 Allgemeine Rücklage 1.742.998.123,71 42 1.742.998.123,71 201 Allgemeine Rücklage 1.757.030.931,19<br />
davon Sonderrücklage 8.100.000,00 2011 Grundkapital/Stammkapital (netto)<br />
1.2 Korrektur Eröffnungsbilanz 14.032.807,48 43 14.032.807,48 1.757.030.931,192,43 2013 Allgemeine Rücklage 1.757.030.931,19<br />
Betrag in €<br />
2015 Kapitalrücklage 0,00<br />
2016 Gewinnrücklagen<br />
2017 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />
1.3 Ausgleichsrücklage 295.273.504,54 44 295.273.504,54 295.273.504,54 44 203 Ausgleichsrücklage 295.273.504,54<br />
204 Ergebnisvorträge<br />
1.4 Jahresfehlbetrag -96.643.877,93 45 -96.643.877,93 -96.643.877,93 45 205 Bilanzgewinn/Bilanzverlust -96.643.877,93<br />
206 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />
2. Sonderposten 697.528.868,93<br />
21 Sonderposten 697.528.868,93<br />
2.1 für Zuwendungen 556.530.968,94 46 556.530.968,94 211 Sonderposten für Zuwendungen 556.530.968,94<br />
2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
556.530.968,94 46 2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen 556.530.968,94<br />
2.2 für Beiträge 54.678.726,05 47 54.678.726,05 212 Sonderposten für Beiträge 54.678.726,05<br />
2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
54.678.726,05 47 2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen 54.678.726,05<br />
2.3 für den Gebührenausgleich 2.025.609,94 48 2.025.609,94 2.025.609,94 48 213 Sonderposten für den Gebührenausgleich 2.025.609,94<br />
214 Sonderposten mit Rücklageanteil<br />
2.4 Sonstige Sonderposten 84.293.564,00 49 84.293.564,00 215 Sonstige Sonderposten 84.293.564,00<br />
2151 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
84.293.564,00 49 2152 Sonstige Sonderposten von Sonstigen 84.293.564,00<br />
3. Rückstellungen 1.056.694.613,52 22 Rückstellungen 1.056.694.613,52<br />
3.1 Pensionsrückstellungen<br />
956.388.870,11 50 956.388.870,11 956.388.870,11 50 221 Pensionsrückstellungen 956.388.870,11<br />
3.2 Rückstellung für Deponien und Altlasten 54.255,14 51 54.255,14 54.255,14 51 222 Rückstellung für Deponien und Altlasten 54.255,14<br />
3.3 Instandhaltungsrückstellungen 11.905.401,07 52 11.905.401,07 11.905.401,07 52 223 Instandhaltungsrückstellungen 11.905.401,07<br />
224 Steuerrückstellungen<br />
2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune<br />
2242 Sonstige Steuerrückstellungen<br />
2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />
2244 latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
3.4 Sonstige Rückstellungen 88.346.087,20 53 88.346.087,20 225 Sonstige Rückstellungen<br />
2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis<br />
88.346.087,20<br />
88.346.087,20 53 2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 88.346.087,20<br />
5
Überleitung Stadt Essen<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />
Betrag in €<br />
4. Verbindlichkeiten 2.720.396.413,77<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
S H<br />
Kommunalbilanz I<br />
4.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />
4.1.1 von Sondervermögen 3.822.000,00 54 3.822.000,00<br />
4.1.2 vom öffentlichen Bereich 1.067.866,33 55 1.067.866,33<br />
4.1.3 vom privaten Kreditmarkt 1.029.430.074,04 56 1.029.430.074,04<br />
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 1.573.340.033,57 57 1.573.340.033,57<br />
4.3 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wir 4.649.694,46 58 4.649.694,46<br />
4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.085.933,28 59 11.085.933,28<br />
4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 145.417,56 60 145.417,56<br />
4.6 Erhaltene Anzahlungen 37.761.099,56 61 37.761.099,56<br />
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 59.094.294,97 62 59.094.294,97 30 Verbindlichkeiten 2.720.396.413,77<br />
31 Anleihen<br />
1.030.497.940,375,56 32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.030.497.940,37<br />
1.573.340.033,57 57 33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 1.573.340.033,57<br />
4.649.694,46 58 34<br />
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />
gleichkommen<br />
4.649.694,46<br />
10.580.108,44 59 35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10.580.108,44<br />
145.417,56 60 36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 145.417,56<br />
37.761.099,56 61 37 erhaltene Anzahlungen 37.761.099,56<br />
29.026.472,839,62 38 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 29.026.472,83<br />
34.395.646,98 62 39 Sonstige Verbindlichkeiten 34.395.646,98<br />
5. Passive Rechnungsabgrenzung 664.458,97 63 664.458,97 40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 664.458,97<br />
401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
664.458,97 63 401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 664.458,97<br />
12.861.889.825,98 12.861.889.825,98<br />
6<br />
Betrag in €
Betrag in €<br />
Nach Ansatzanpassungen<br />
Betrag in €<br />
Aufdeckung stiller<br />
Reserven/Lasten<br />
Betrag in €<br />
AKTIVA 6.430.944.912,99 6.430.944.912,99 0,00 6.430.944.912,99<br />
01 Anlagevermögen 6.256.043.803,37 6.256.043.803,37 0,00 6.256.043.803,37<br />
02 Immaterielle Vermögensgegenstände 4.844.571,13 4.844.571,13 0,00 4.844.571,13<br />
021<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung (Kapitalkonsolidierung)<br />
0,00 0,00 0,00<br />
022<br />
Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Lizenzen, DV-Software,<br />
Konzessionen, Schutzrechte)<br />
4.844.571,13 4.844.571,13 4.844.571,13<br />
0221 Selbst geschaffene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00<br />
0222 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
0223 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 4.844.571,13 4.844.571,13 4.844.571,13<br />
023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
0231 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige 0,00 0,00 0,00<br />
03 Sachanlagen 3.515.884.401,16 3.515.884.401,16 0,00 3.515.884.401,16<br />
031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 223.320.636,79 223.320.636,79 0,00 223.320.636,79<br />
0311 Grünflächen 11.106.437,00 11.106.437,00 11.106.437,00<br />
0312 Ackerland 11.160.756,00 11.160.756,00 11.160.756,00<br />
0313 Wald, Forsten 69.616,00 69.616,00 69.616,00<br />
0314 Sonstige unbebaute Grundstücke 200.983.827,79 200.983.827,79 200.983.827,79<br />
032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.601.226.452,24 1.601.226.452,24 0,00 1.601.226.452,24<br />
0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen 76.526.779,18 76.526.779,18 76.526.779,18<br />
0322 Schulen 1.142.964.903,87 1.142.964.903,87 1.142.964.903,87<br />
0323 Wohnbauten 26.838.608,62 26.838.608,62 26.838.608,62<br />
0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 354.896.160,57 354.896.160,57 354.896.160,57<br />
033 Infrastrukturvermögen 1.296.838.404,75 1.296.838.404,75 0,00 1.296.838.404,75<br />
0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 462.591.905,14 462.591.905,14 462.591.905,14<br />
0332 Brücken und Tunnel 47.190.334,71 47.190.334,71 47.190.334,71<br />
0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 302.883.036,94 302.883.036,94 302.883.036,94<br />
0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 2.540.332,04 2.540.332,04 2.540.332,04<br />
0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 481.046.758,94 481.046.758,94 481.046.758,94<br />
0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 586.036,98 586.036,98 586.036,98<br />
034 Bauten auf fremdem Grund und Boden 5.651.188,77 5.651.188,77 5.651.188,77<br />
035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 255.635.513,04 255.635.513,04 255.635.513,04<br />
036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 31.106.934,92 31.106.934,92 31.106.934,92<br />
037 Betriebs- und Geschäftsausstattung 46.499.676,03 46.499.676,03 46.499.676,03<br />
038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 55.605.594,62 55.605.594,62 0,00 55.605.594,62<br />
0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau 55.605.594,62 55.605.594,62 55.605.594,62<br />
10 Finanzanlagen 2.735.314.831,08 2.735.314.831,08 0,00 2.735.314.831,08<br />
101 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.302.601.590,31 1.302.601.590,31 0,00 1.302.601.590,31<br />
1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 1.275.533.340,31 1.275.533.340,31 1.275.533.340,31<br />
1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 27.068.250,00 27.068.250,00 27.068.250,00<br />
102 Anteile an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00 0,00<br />
103 Beteiligungen 6.762.000,00 6.762.000,00 6.762.000,00<br />
104 Sondervermögen 187.597.826,62 187.597.826,62 187.597.826,62<br />
105 Wertpapiere des Anlagevermögens 210.059.825,29 210.059.825,29 0,00 210.059.825,29<br />
1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 210.059.825,29 210.059.825,29 210.059.825,29<br />
106 Ausleihungen 1.028.293.588,86 1.028.293.588,86 0,00 1.028.293.588,86<br />
1061 an Vollkonsolidierungskreis 1.022.966.211,84 1.022.966.211,84 1.022.966.211,84<br />
1062 Sonstige Ausleihungen 5.327.377,02 5.327.377,02 5.327.377,02<br />
11 Umlaufvermögen 126.154.573,21 126.154.573,21 0,00 126.154.573,21<br />
12 Vorräte 1.520.853,67 1.520.853,67 0,00 1.520.853,67<br />
121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 1.520.853,67 1.520.853,67 1.520.853,67<br />
122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige 0,00 0,00 0,00<br />
13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 115.091.237,74 115.091.237,74 0,00 115.091.237,74<br />
131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 19.649.564,28 19.649.564,28 19.649.564,28<br />
132 Forderungen gegen Sonstige 74.200.660,38 74.200.660,38 74.200.660,38<br />
133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
1331 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />
134 Sonstige Vermögensgegenstände 21.241.013,08 21.241.013,08 0,00 21.241.013,08<br />
1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 21.241.013,08 21.241.013,08 21.241.013,08<br />
14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00<br />
15 Liquide Mittel 9.542.481,80 9.542.481,80 9.542.481,80<br />
16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 48.746.536,41 48.746.536,41 0,00 48.746.536,41<br />
161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />
162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 48.746.536,41 48.746.536,41 0,00 48.746.536,41<br />
1621 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 48.746.536,41 48.746.536,41 48.746.536,41<br />
17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00<br />
18 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen) 0,00 0,00 0,00<br />
7
Betrag in €<br />
Nach Ansatzanpassungen<br />
Betrag in €<br />
Aufdeckung stiller<br />
Reserven/Lasten<br />
Betrag in €<br />
PASSIVA 6.430.944.912,99 6.430.944.912,99 0,00 6.430.944.912,99<br />
20 Eigenkapital 1.955.660.557,80 1.955.660.557,80 0,00 1.955.660.557,80<br />
201 Allgemeine Rücklage 1.757.030.931,19 1.757.030.931,19 0,00 1.757.030.931,19<br />
2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 0,00 0,00 0,00<br />
2013 Allgemeine Rücklage 1.757.030.931,19 1.757.030.931,19 1.757.030.931,19<br />
2015 Kapitalrücklage 0,00 0,00 0,00<br />
2016 Gewinnrücklagen 0,00 0,00 0,00<br />
2017 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />
203 Ausgleichsrücklage 295.273.504,54 295.273.504,54 295.273.504,54<br />
204 Ergebnisvorträge 0,00 0,00 0,00<br />
205 Bilanzgewinn/Bilanzverlust -96.643.877,93 -96.643.877,93 -96.643.877,93<br />
206 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 0,00 0,00 0,00<br />
21 Sonderposten 697.528.868,93 697.528.868,93 0,00 697.528.868,93<br />
211 Sonderposten für Zuwendungen 556.530.968,94 556.530.968,94 0,00 556.530.968,94<br />
2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen 556.530.968,94 556.530.968,94 556.530.968,94<br />
212 Sonderposten für Beiträge 54.678.726,05 54.678.726,05 0,00 54.678.726,05<br />
2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen 54.678.726,05 54.678.726,05 54.678.726,05<br />
213 Sonderposten für den Gebührenausgleich 2.025.609,94 2.025.609,94 2.025.609,94<br />
214 Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 0,00 0,00<br />
215 Sonstige Sonderposten 84.293.564,00 84.293.564,00 0,00 84.293.564,00<br />
2151 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
2152 Sonstige Sonderposten von Sonstigen 84.293.564,00 84.293.564,00 84.293.564,00<br />
22 Rückstellungen 1.056.694.613,52 1.056.694.613,52 0,00 1.056.694.613,52<br />
221 Pensionsrückstellungen 956.388.870,11 956.388.870,11 956.388.870,11<br />
222 Rückstellung für Deponien und Altlasten 54.255,14 54.255,14 54.255,14<br />
223 Instandhaltungsrückstellungen 11.905.401,07 11.905.401,07 11.905.401,07<br />
224 Steuerrückstellungen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune 0,00 0,00 0,00<br />
2242 Sonstige Steuerrückstellungen 0,00 0,00 0,00<br />
2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen 0,00 0,00 0,00<br />
2244 latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />
225 Sonstige Rückstellungen 88.346.087,20 88.346.087,20 0,00 88.346.087,20<br />
2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 88.346.087,20 88.346.087,20 88.346.087,20<br />
30 Verbindlichkeiten 2.720.396.413,77 2.720.396.413,77 2.720.396.413,77<br />
31 Anleihen 0,00 0,00 0,00<br />
32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.030.497.940,37 1.030.497.940,37 1.030.497.940,37<br />
33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 1.573.340.033,57 1.573.340.033,57 1.573.340.033,57<br />
34<br />
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />
gleichkommen<br />
4.649.694,46 4.649.694,46 4.649.694,46<br />
35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10.580.108,44 10.580.108,44 10.580.108,44<br />
36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 145.417,56 145.417,56 145.417,56<br />
37 erhaltene Anzahlungen 37.761.099,56 37.761.099,56 37.761.099,56<br />
38 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 29.026.472,83 29.026.472,83 29.026.472,83<br />
39 Sonstige Verbindlichkeiten 34.395.646,98 34.395.646,98 34.395.646,98<br />
40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 664.458,97 664.458,97 0,00 664.458,97<br />
401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 664.458,97 664.458,97 664.458,97<br />
8
Überleitung Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH<br />
S H<br />
AKTIVA 902.365.068,61 AKTIVA 902.365.068,61<br />
A. Anlagevermögen 854.541.053,25 01 Anlagevermögen 854.541.053,25<br />
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.599,00 2.599,00 1 02 Immaterielle Vermögensgegenstände 2.599,00<br />
021<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />
(Kapitalkonsolidierung)<br />
II.<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss) Betrag in €<br />
Kommunalbilanz I<br />
Betrag in €<br />
Andere <strong>Anlagen</strong>, Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
022<br />
Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Lizenzen, DV-Software,<br />
Konzessionen, Schutzrechte)<br />
0221 Selbst geschaffene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />
2.599,00<br />
0222 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />
1 2.599,00 0223 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 2.599,00<br />
023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0,00<br />
0231 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis<br />
0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige<br />
1.016,00 2 1.016,00 1.016,00 2<br />
9<br />
03 Sachanlagen 1.016,00<br />
031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00<br />
0311 Grünflächen<br />
0312 Ackerland<br />
0313 Wald, Forsten<br />
0314 Sonstige unbebaute Grundstücke<br />
032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00<br />
0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />
0322 Schulen<br />
0323 Wohnbauten<br />
0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />
033 Infrastrukturvermögen 0,00<br />
0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />
0332 Brücken und Tunnel<br />
0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />
0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />
0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />
034 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />
035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />
036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />
037<br />
Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
1.016,00<br />
038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
0,00
Überleitung Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss) Betrag in €<br />
Kommunalbilanz I<br />
Betrag in €<br />
S H<br />
0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
III. Finanzanlagen 854.537.438,25 854.537.438,25 3 10 Finanzanlagen 854.537.438,25<br />
101 Anteile an verbundenen Unternehmen 539.858.493,64<br />
3 539.833.493,64 1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 539.833.493,64<br />
3 25.000,00 1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 25.000,00<br />
102 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />
3 2.855.870,60 103 Beteiligungen 2.855.870,60<br />
104 Sondervermögen<br />
105 Wertpapiere des Anlagevermögens 11.152.051,17<br />
1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
3 11.152.051,17 1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 11.152.051,17<br />
106 Ausleihungen 300.671.022,84<br />
3 200.704.487,31 1061 an Vollkonsolidierungskreis 200.704.487,31<br />
3 99.966.535,53 1062 Sonstige Ausleihungen 99.966.535,53<br />
B. Umlaufvermögen 47.819.485,79 11 Umlaufvermögen 47.819.485,79<br />
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 46.838.326,29<br />
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 621.405,59 621.405,59 4<br />
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 18.021.308,53 18.021.308,53 5<br />
3. Forderungen gegen Gesellschafterin 24.602,49 24.602,49 6<br />
4. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 81.775,45 81.775,45 7<br />
12 Vorräte 0,00<br />
121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren<br />
122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 0,00<br />
1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />
1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige<br />
13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 46.838.326,29<br />
4,5 18.045.911,02 131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 18.045.911,02<br />
6,7 703.181,04 132 Forderungen gegen Sonstige 703.181,04<br />
133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00<br />
1331 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis<br />
1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen<br />
5. Sonstige Vermögensgegenstände 28.089.234,23 28.089.234,23 8 134 Sonstige Vermögensgegenstände 28.089.234,23<br />
1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />
8 28.089.234,23 1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 28.089.234,23<br />
10<br />
14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00<br />
141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis
Überleitung Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss) Betrag in €<br />
Kommunalbilanz I<br />
Betrag in €<br />
S H<br />
142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten<br />
981.159,50 9 981.159,50 981.159,50 9 15 Liquide Mittel 981.159,50<br />
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.529,57 4.529,57 10 16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 4.529,57<br />
161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 4.529,57<br />
1621 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
10 4.529,57 1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 4.529,57<br />
11<br />
17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />
18 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen)
Überleitung Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss) Betrag in €<br />
Kommunalbilanz I<br />
Betrag in €<br />
S H<br />
PASSIVA 902.365.068,61 PASSIVA 902.365.068,61<br />
A. Eigenkapital 359.228.083,62 20 Eigenkapital 359.228.083,62<br />
201 Allgemeine Rücklage 352.438.028,25<br />
I. Gezeichnetes Kapital 66.200.000,00 11 66.200.000,00 66.200.000,00 11 2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 66.200.000,00<br />
2013 Allgemeine Rücklage<br />
II. Kapitalrücklage 286.238.028,25 12 286.238.028,25 286.238.028,25 12 2015 Kapitalrücklage 286.238.028,25<br />
2016 Gewinnrücklagen<br />
2017 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />
203 Ausgleichsrücklage<br />
204 Ergebnisvorträge<br />
III. Jahresüberschuss 6.790.055,37 13 6.790.055,37 6.790.055,37 13 205 Bilanzgewinn/Bilanzverlust 6.790.055,37<br />
206 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />
21 Sonderposten 0,00<br />
211 Sonderposten für Zuwendungen 0,00<br />
2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen<br />
212 Sonderposten für Beiträge 0,00<br />
2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen<br />
213 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />
214 Sonderposten mit Rücklageanteil<br />
215 Sonstige Sonderposten 0,00<br />
2151 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
2152 Sonstige Sonderposten von Sonstigen<br />
B. Rückstellungen 2.351.910,00 22 Rückstellungen 2.351.910,00<br />
1. Rückstellungen für Pensionen<br />
1.652.515,00 14 1.652.515,00 1.652.515,00 14 221 Pensionsrückstellungen 1.652.515,00<br />
222 Rückstellung für Deponien und Altlasten<br />
223 Instandhaltungsrückstellungen<br />
2. Steuerrückstellungen 562.000,00 15 562.000,00 224 Steuerrückstellungen<br />
2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune<br />
562.000,00<br />
562.000,00 15 2242 Sonstige Steuerrückstellungen<br />
2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />
2244 latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
562.000,00<br />
3. Sonstige Rückstellungen 137.395,00 16 137.395,00 225 Sonstige Rückstellungen<br />
2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis<br />
137.395,00<br />
137.395,00 16 2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 137.395,00<br />
D. Verbindlichkeiten 540.785.074,99<br />
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 310.099.240,28 17 310.099.240,28<br />
12
Überleitung Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss) Betrag in €<br />
Kommunalbilanz I<br />
Betrag in €<br />
S H<br />
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 61.703,49 18 61.703,49<br />
3. Verbindlichketeiten gegenüber verbundenen Unternehmen<br />
27.046.568,80 19 27.046.568,80<br />
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafterin<br />
203.552.805,98 20 203.552.805,98<br />
5. Sonstige Verbindlichkeiten 24.756,44 21 24.756,44<br />
1.804.730.137,22 1.804.730.137,22<br />
30 Verbindlichkeiten 540.785.074,99<br />
31 Anleihen<br />
310.099.240,28 17 32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 310.099.240,28<br />
33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />
34<br />
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />
gleichkommen<br />
61.703,49 18 35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 61.703,49<br />
36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen<br />
37 erhaltene Anzahlungen<br />
230.599.374,78 19,238 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 230.599.374,78<br />
24.756,44 21 39 Sonstige Verbindlichkeiten 24.756,44<br />
13<br />
40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00<br />
401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen
Betrag in €<br />
Nach Ansatz-<br />
anpassungen<br />
Betrag in €<br />
Aufdeckung stiller<br />
Reserven/Lasten<br />
Betrag in €<br />
AKTIVA 902.365.068,61 902.365.068,61 771.072.392,37 1.673.437.460,98<br />
01 Anlagevermögen 854.541.053,25 854.541.053,25 771.072.392,37 1.625.613.445,62<br />
02 Immaterielle Vermögensgegenstände 2.599,00 2.599,00 0,00 2.599,00<br />
021<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung (Kapitalkonsolidierung)<br />
0,00 0,00 0,00<br />
022<br />
Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Lizenzen, DV-Software,<br />
Konzessionen, Schutzrechte)<br />
2.599,00 2.599,00 0,00 2.599,00<br />
0221 Selbst geschaffene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00<br />
0222 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
0223 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 2.599,00 2.599,00 2.599,00<br />
023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
0231 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige 0,00 0,00 0,00<br />
03 Sachanlagen 1.016,00 1.016,00 0,00 1.016,00<br />
031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
0311 Grünflächen 0,00 0,00 0,00<br />
0312 Ackerland 0,00 0,00 0,00<br />
0313 Wald, Forsten 0,00 0,00 0,00<br />
0314 Sonstige unbebaute Grundstücke 0,00 0,00 0,00<br />
032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen 0,00 0,00 0,00<br />
0322 Schulen 0,00 0,00 0,00<br />
0323 Wohnbauten 0,00 0,00 0,00<br />
0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 0,00 0,00 0,00<br />
033 Infrastrukturvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 0,00<br />
0332 Brücken und Tunnel 0,00 0,00 0,00<br />
0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 0,00 0,00<br />
0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 0,00 0,00 0,00<br />
0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 0,00 0,00 0,00<br />
0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 0,00<br />
034 Bauten auf fremdem Grund und Boden 0,00 0,00 0,00<br />
035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,00 0,00 0,00<br />
036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00<br />
037 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.016,00 1.016,00 1.016,00<br />
038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau 0,00 0,00 0,00<br />
10 Finanzanlagen 854.537.438,25 854.537.438,25 771.072.392,37 1.625.609.830,62<br />
101 Anteile an verbundenen Unternehmen 539.858.493,64 539.858.493,64 355.618.865,36 895.477.359,00<br />
1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 539.833.493,64 539.833.493,64 355.618.865,36 895.452.359,00<br />
1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 25.000,00 25.000,00 0,00 25.000,00<br />
102 Anteile an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00 0,00<br />
103 Beteiligungen 2.855.870,60 2.855.870,60 17.280.796,71 20.136.667,31<br />
104 Sondervermögen 0,00 0,00 0,00<br />
105 Wertpapiere des Anlagevermögens 11.152.051,17 11.152.051,17 236.156.643,83 247.308.695,00<br />
1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 11.152.051,17 11.152.051,17 236.156.643,83 247.308.695,00<br />
106 Ausleihungen 300.671.022,84 300.671.022,84 162.016.086,47 462.687.109,31<br />
1061 an Vollkonsolidierungskreis 200.704.487,31 200.704.487,31 200.704.487,31<br />
1062 Sonstige Ausleihungen 99.966.535,53 99.966.535,53 162.016.086,47 261.982.622,00<br />
11 Umlaufvermögen 47.819.485,79 47.819.485,79 0,00 47.819.485,79<br />
12 Vorräte 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 0,00 0,00 0,00<br />
122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige 0,00 0,00 0,00<br />
13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 46.838.326,29 46.838.326,29 0,00 46.838.326,29<br />
131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 18.045.911,02 18.045.911,02 18.045.911,02<br />
132 Forderungen gegen Sonstige 703.181,04 703.181,04 703.181,04<br />
133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
1331 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />
134 Sonstige Vermögensgegenstände 28.089.234,23 28.089.234,23 0,00 28.089.234,23<br />
1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 28.089.234,23 28.089.234,23 28.089.234,23<br />
14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00<br />
15 Liquide Mittel 981.159,50 981.159,50 981.159,50<br />
16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 4.529,57 4.529,57 0,00 4.529,57<br />
161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />
162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 4.529,57 4.529,57 0,00 4.529,57<br />
1621 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 4.529,57 4.529,57 4.529,57<br />
17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00<br />
18 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen) 0,00 0,00 0,00<br />
14
Betrag in €<br />
Nach Ansatz-<br />
anpassungen<br />
Betrag in €<br />
Aufdeckung stiller<br />
Reserven/Lasten<br />
Betrag in €<br />
PASSIVA 902.365.068,61 902.365.068,61 771.072.392,37 1.673.437.460,98<br />
20 Eigenkapital 359.228.083,62 359.228.083,62 771.072.392,37 1.130.300.475,99<br />
201 Allgemeine Rücklage 352.438.028,25 352.438.028,25 771.072.392,37 1.123.510.420,62<br />
2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 66.200.000,00 66.200.000,00 66.200.000,00<br />
2013 Allgemeine Rücklage 0,00 0,00 0,00<br />
2015 Kapitalrücklage 286.238.028,25 286.238.028,25 286.238.028,25<br />
2016 Gewinnrücklagen 0,00 0,00 771.072.392,37 771.072.392,37<br />
2017 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />
203 Ausgleichsrücklage 0,00 0,00 0,00<br />
204 Ergebnisvorträge 0,00 0,00 0,00<br />
205 Bilanzgewinn/Bilanzverlust 6.790.055,37 6.790.055,37 6.790.055,37<br />
206 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 0,00 0,00 0,00<br />
21 Sonderposten 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
211 Sonderposten für Zuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />
212 Sonderposten für Beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />
213 Sonderposten für den Gebührenausgleich 0,00 0,00 0,00<br />
214 Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 0,00 0,00<br />
215 Sonstige Sonderposten 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
2151 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
2152 Sonstige Sonderposten von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />
22 Rückstellungen 2.351.910,00 2.351.910,00 0,00 2.351.910,00<br />
221 Pensionsrückstellungen 1.652.515,00 1.652.515,00 1.652.515,00<br />
222 Rückstellung für Deponien und Altlasten 0,00 0,00 0,00<br />
223 Instandhaltungsrückstellungen 0,00 0,00 0,00<br />
224 Steuerrückstellungen 562.000,00 562.000,00 0,00 562.000,00<br />
2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune 0,00 0,00 0,00<br />
2242 Sonstige Steuerrückstellungen 562.000,00 562.000,00 562.000,00<br />
2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen 0,00 0,00 0,00<br />
2244 latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />
225 Sonstige Rückstellungen 137.395,00 137.395,00 0,00 137.395,00<br />
2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 137.395,00 137.395,00 137.395,00<br />
30 Verbindlichkeiten 540.785.074,99 540.785.074,99 540.785.074,99<br />
31 Anleihen 0,00 0,00 0,00<br />
32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 310.099.240,28 310.099.240,28 310.099.240,28<br />
33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 0,00 0,00 0,00<br />
34<br />
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />
gleichkommen<br />
0,00 0,00 0,00<br />
35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 61.703,49 61.703,49 61.703,49<br />
36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,00 0,00 0,00<br />
37 erhaltene Anzahlungen 0,00 0,00 0,00<br />
38 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 230.599.374,78 230.599.374,78 230.599.374,78<br />
39 Sonstige Verbindlichkeiten 24.756,44 24.756,44 24.756,44<br />
40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />
15
Überleitung Essener Verkehrs-Aktiengesellschaft<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />
Betrag in €<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
S H<br />
AKTIVA 1.301.664.645,81 AKTIVA 1.301.664.645,81<br />
A. Anlagevermögen 1.261.599.527,00 01 Anlagevermögen 1.261.599.527,00<br />
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 294.817,00 294.817,00 1 02 Immaterielle Vermögensgegenstände 294.817,00<br />
021<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />
(Kapitalkonsolidierung)<br />
II. Sachanlagen 231.897.120,46 231.897.120,46 2<br />
022<br />
Kommunalbilanz I<br />
Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Lizenzen, DV-Software,<br />
Konzessionen, Schutzrechte)<br />
0221 Selbst geschaffene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Betrag in €<br />
294.817,00<br />
0222 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />
1 294.817,00 0223 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 294.817,00<br />
023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0,00<br />
0231 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis<br />
0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige<br />
03 Sachanlagen 231.897.120,46<br />
031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 6.096.609,57<br />
0311 Grünflächen<br />
0312 Ackerland<br />
0313 Wald, Forsten<br />
2 6.096.609,57 0314 Sonstige unbebaute Grundstücke 6.096.609,57<br />
032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 59.530.344,57<br />
0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />
0322 Schulen<br />
0323 Wohnbauten<br />
2 59.530.344,57 0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 59.530.344,57<br />
033 Infrastrukturvermögen 36.114.547,00<br />
0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />
0332 Brücken und Tunnel<br />
2 36.114.547,00 0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 36.114.547,00<br />
0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />
0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />
034 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />
035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />
2 91.237.118,00 036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 91.237.118,00<br />
16
Überleitung Essener Verkehrs-Aktiengesellschaft<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />
Betrag in €<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
Kommunalbilanz I<br />
Betrag in €<br />
S H<br />
2 19.239.553,00<br />
037<br />
Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
19.239.553,00<br />
038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
19.678.948,32<br />
2 19.678.948,32 0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau 19.678.948,32<br />
III. Finanzanlagen 1.029.407.589,54 1.029.407.589,54 3 10 Finanzanlagen 1.029.407.589,54<br />
101 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00<br />
1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 0,00<br />
1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
102 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />
3 8.780.597,47 103 Beteiligungen 8.780.597,47<br />
104 Sondervermögen<br />
105 Wertpapiere des Anlagevermögens 54.017.197,55<br />
1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
3 54.017.197,55 1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 54.017.197,55<br />
106 Ausleihungen 966.609.794,52<br />
3 29.607,19 1061 an Vollkonsolidierungskreis 29.607,19<br />
3 966.580.187,33 1062 Sonstige Ausleihungen 966.580.187,33<br />
B. Umlaufvermögen 39.438.555,15 11 Umlaufvermögen 39.438.555,15<br />
I. Vorräte 6.681.147,12 12 Vorräte 6.681.147,12<br />
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 6.433.180,80 4,5 6.639.135,12 6.433.180,80 4 121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 6.639.135,12<br />
2. Unfertige Leistungen 205.954,32 205.954,32 5<br />
3. Geleistete Anzahlungen 42.012,00 42.012,00 6 122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 42.012,00<br />
1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />
6 42.012,00 1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige 42.012,00<br />
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.752.364,02<br />
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.142.772,47 7.142.772,47 7<br />
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 23.635.345,81 23.635.345,81 8<br />
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein<br />
Beteiligungsverhältnis besteht<br />
7.667,47 7.667,47 9<br />
13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.752.364,02<br />
8 23.635.345,81 131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 23.635.345,81<br />
7,9 7.150.439,94 132 Forderungen gegen Sonstige 7.150.439,94<br />
17
Überleitung Essener Verkehrs-Aktiengesellschaft<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />
Betrag in €<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
Kommunalbilanz I<br />
S H<br />
133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital<br />
1331 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis<br />
1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen<br />
0,00<br />
4. Sonstige Vermögensgegenstände 966.578,27 966.578,27 10 134 Sonstige Vermögensgegenstände<br />
1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />
966.578,27<br />
10 966.578,27 1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 966.578,27<br />
Betrag in €<br />
14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00<br />
141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei 1.005.044,01 11 1.005.044,01 1.005.044,01 11 15 Liquide Mittel 1.005.044,01<br />
C. Rechnungsabgrenzungsposten 626.563,66 626.563,66 12 16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 626.563,66<br />
161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 626.563,66<br />
1621 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
12 626.563,66 1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 626.563,66<br />
18<br />
17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />
18 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen)
Überleitung Essener Verkehrs-Aktiengesellschaft<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />
Betrag in €<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
S H<br />
Kommunalbilanz I<br />
PASSIVA 1.301.664.645,81 PASSIVA 1.301.664.645,81<br />
A. Eigenkapital 166.284.958,00 20 Eigenkapital 166.284.958,00<br />
Betrag in €<br />
201 Allgemeine Rücklage 166.284.958,00<br />
I. Gezeichnetes Kapital 13.293.588,91 13 13.293.588,91 13.293.588,91 13 2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 13.293.588,91<br />
2013 Allgemeine Rücklage<br />
II. Kapitalrücklage 152.991.369,09 14 152.991.369,09 152.991.369,09 14 2015 Kapitalrücklage 152.991.369,09<br />
2016 Gewinnrücklagen<br />
B. Fördermittel und Zuschüsse von Dritten 42.250.742,94 15 42.250.742,94<br />
2017 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />
203 Ausgleichsrücklage<br />
204 Ergebnisvorträge<br />
205 Bilanzgewinn/Bilanzverlust<br />
206 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />
21 Sonderposten 42.250.742,94<br />
211 Sonderposten für Zuwendungen 42.250.742,94<br />
2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
42.250.742,94 15 2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen 42.250.742,94<br />
212 Sonderposten für Beiträge 0,00<br />
2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen<br />
213 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />
214 Sonderposten mit Rücklageanteil<br />
215 Sonstige Sonderposten 0,00<br />
2151 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
2152 Sonstige Sonderposten von Sonstigen<br />
C. Rückstellungen 97.465.547,60 22 Rückstellungen 97.465.547,60<br />
1. Rückstellungen für Pensionen<br />
64.755.625,00 16 64.755.625,00 64.755.625,00 16 221 Pensionsrückstellungen 64.755.625,00<br />
222 Rückstellung für Deponien und Altlasten<br />
1.998.400,00 17 223 Instandhaltungsrückstellungen 1.998.400,00<br />
224 Steuerrückstellungen<br />
2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune<br />
2242 Sonstige Steuerrückstellungen<br />
2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />
2244 latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
0,00<br />
2. Sonstige Rückstellungen 32.709.922,60 17 32.709.922,60 225 Sonstige Rückstellungen<br />
2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis<br />
30.711.522,60<br />
19
Überleitung Essener Verkehrs-Aktiengesellschaft<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />
Betrag in €<br />
D. Verbindlichkeiten 993.741.940,76<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 14.787.407,05 18 14.787.407,05<br />
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 412.566,94 19 412.566,94<br />
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.316.938,34 20 9.316.938,34<br />
3. Verbindlichketeiten gegenüber verbundenen<br />
135.934,30 21 135.934,30<br />
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein 45.711,36 22 45.711,36<br />
5. Sonstige Verbindlichkeiten 969.043.382,77 23 969.043.382,77<br />
Kommunalbilanz I<br />
Betrag in €<br />
S H<br />
30.711.522,60 17 2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 30.711.522,60<br />
30 Verbindlichkeiten 993.741.940,76<br />
31 Anleihen<br />
14.787.407,05 18 32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 14.787.407,05<br />
33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 0,00<br />
34<br />
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />
gleichkommen<br />
0,00<br />
9.316.938,34 20 35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.316.938,34<br />
36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,00<br />
412.566,94 19 37 erhaltene Anzahlungen 412.566,94<br />
966.398.556,90 21,238 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 966.398.556,90<br />
2.826.471,53 23 39 Sonstige Verbindlichkeiten 2.826.471,53<br />
E. Rechnungsabgrenzungsposten 1.921.456,51 40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 1.921.456,51<br />
401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 1.921.456,51<br />
2.601.407.835,11 2.601.407.835,11<br />
20
Betrag in €<br />
Nach Ansatzanpassungen<br />
Betrag in €<br />
Aufdeckung stiller<br />
Reserven/Lasten<br />
Betrag in €<br />
AKTIVA 1.301.664.645,81 1.301.664.645,81 37.557.054,07 1.339.221.699,88<br />
01 Anlagevermögen 1.261.599.527,00 1.261.599.527,00 37.557.054,07 1.299.156.581,07<br />
02 Immaterielle Vermögensgegenstände 294.817,00 294.817,00 116.850,00 411.667,00<br />
021<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung (Kapitalkonsolidierung)<br />
0,00 0,00 0,00<br />
022<br />
Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Lizenzen, DV-Software,<br />
Konzessionen, Schutzrechte)<br />
294.817,00 294.817,00 116.850,00 411.667,00<br />
0221 Selbst geschaffene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00<br />
0222 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
0223 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 294.817,00 294.817,00 116.850,00 411.667,00<br />
023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
0231 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige 0,00 0,00 0,00<br />
03 Sachanlagen 231.897.120,46 231.897.120,46 24.220.505,07 256.117.625,53<br />
031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 6.096.609,57 6.096.609,57 839.300,00 6.935.909,57<br />
0311 Grünflächen 0,00 0,00 0,00<br />
0312 Ackerland 0,00 0,00 0,00<br />
0313 Wald, Forsten 0,00 0,00 0,00<br />
0314 Sonstige unbebaute Grundstücke 6.096.609,57 6.096.609,57 839.300,00 6.935.909,57<br />
032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 59.530.344,57 59.530.344,57 7.837.645,67 67.367.990,24<br />
0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen 0,00 0,00 0,00<br />
0322 Schulen 0,00 0,00 0,00<br />
0323 Wohnbauten 0,00 0,00 0,00<br />
0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 59.530.344,57 59.530.344,57 7.837.645,67 67.367.990,24<br />
033 Infrastrukturvermögen 36.114.547,00 36.114.547,00 9.017.599,50 45.132.146,50<br />
0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 0,00<br />
0332 Brücken und Tunnel 0,00 0,00 0,00<br />
0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 36.114.547,00 36.114.547,00 9.017.599,50 45.132.146,50<br />
0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 0,00 0,00 0,00<br />
0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 0,00 0,00 0,00<br />
0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 0,00<br />
034 Bauten auf fremdem Grund und Boden 0,00 0,00 0,00<br />
035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,00 0,00 0,00<br />
036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 91.237.118,00 91.237.118,00 5.432.745,31 96.669.863,31<br />
037 Betriebs- und Geschäftsausstattung 19.239.553,00 19.239.553,00 1.093.214,59 20.332.767,59<br />
038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 19.678.948,32 19.678.948,32 0,00 19.678.948,32<br />
0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau 19.678.948,32 19.678.948,32 19.678.948,32<br />
10 Finanzanlagen 1.029.407.589,54 1.029.407.589,54 13.219.699,00 1.042.627.288,54<br />
101 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00<br />
1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00<br />
102 Anteile an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00 0,00<br />
103 Beteiligungen 8.780.597,47 8.780.597,47 8.780.597,47<br />
104 Sondervermögen 0,00 0,00 0,00<br />
105 Wertpapiere des Anlagevermögens 54.017.197,55 54.017.197,55 13.219.699,00 67.236.896,55<br />
1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 54.017.197,55 54.017.197,55 13.219.699,00 67.236.896,55<br />
106 Ausleihungen 966.609.794,52 966.609.794,52 0,00 966.609.794,52<br />
1061 an Vollkonsolidierungskreis 29.607,19 29.607,19 29.607,19<br />
1062 Sonstige Ausleihungen 966.580.187,33 966.580.187,33 966.580.187,33<br />
11 Umlaufvermögen 39.438.555,15 39.438.555,15 0,00 39.438.555,15<br />
12 Vorräte 6.681.147,12 6.681.147,12 0,00 6.681.147,12<br />
121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 6.639.135,12 6.639.135,12 6.639.135,12<br />
122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 42.012,00 42.012,00 0,00 42.012,00<br />
1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige 42.012,00 42.012,00 42.012,00<br />
13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.752.364,02 31.752.364,02 0,00 31.752.364,02<br />
131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 23.635.345,81 23.635.345,81 23.635.345,81<br />
132 Forderungen gegen Sonstige 7.150.439,94 7.150.439,94 7.150.439,94<br />
133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
1331 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />
134 Sonstige Vermögensgegenstände 966.578,27 966.578,27 0,00 966.578,27<br />
1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 966.578,27 966.578,27 966.578,27<br />
14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00<br />
15 Liquide Mittel 1.005.044,01 1.005.044,01 1.005.044,01<br />
16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 626.563,66 626.563,66 0,00 626.563,66<br />
161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />
162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 626.563,66 626.563,66 0,00 626.563,66<br />
1621 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 626.563,66 626.563,66 626.563,66<br />
17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00<br />
18 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen) 0,00 0,00 0,00<br />
21
Betrag in €<br />
Nach Ansatzanpassungen<br />
Betrag in €<br />
Aufdeckung stiller<br />
Reserven/Lasten<br />
Betrag in €<br />
PASSIVA 1.301.664.645,81 1.301.664.645,81 37.557.054,07 1.339.221.699,88<br />
20 Eigenkapital 166.284.958,00 166.284.958,00 36.901.054,07 203.186.012,07<br />
201 Allgemeine Rücklage 166.284.958,00 166.284.958,00 36.901.054,07 203.186.012,07<br />
2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 13.293.588,91 13.293.588,91 13.293.588,91<br />
2013 Allgemeine Rücklage 0,00 0,00 0,00<br />
2015 Kapitalrücklage 152.991.369,09 152.991.369,09 152.991.369,09<br />
2016 Gewinnrücklagen 0,00 0,00 36.901.054,07 36.901.054,07<br />
2017 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />
203 Ausgleichsrücklage 0,00 0,00 0,00<br />
204 Ergebnisvorträge 0,00 0,00 0,00<br />
205 Bilanzgewinn/Bilanzverlust 0,00 0,00 0,00<br />
206 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 0,00 0,00 0,00<br />
21 Sonderposten 42.250.742,94 42.250.742,94 0,00 42.250.742,94<br />
211 Sonderposten für Zuwendungen 42.250.742,94 42.250.742,94 0,00 42.250.742,94<br />
2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen 42.250.742,94 42.250.742,94 42.250.742,94<br />
212 Sonderposten für Beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />
213 Sonderposten für den Gebührenausgleich 0,00 0,00 0,00<br />
214 Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 0,00 0,00<br />
215 Sonstige Sonderposten 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
2151 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
2152 Sonstige Sonderposten von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />
22 Rückstellungen 97.465.547,60 97.465.547,60 656.000,00 98.121.547,60<br />
221 Pensionsrückstellungen 64.755.625,00 64.755.625,00 656.000,00 65.411.625,00<br />
222 Rückstellung für Deponien und Altlasten 0,00 0,00 0,00<br />
223 Instandhaltungsrückstellungen 1.998.400,00 1.998.400,00 1.998.400,00<br />
224 Steuerrückstellungen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune 0,00 0,00 0,00<br />
2242 Sonstige Steuerrückstellungen 0,00 0,00 0,00<br />
2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen 0,00 0,00 0,00<br />
2244 latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />
225 Sonstige Rückstellungen 30.711.522,60 30.711.522,60 0,00 30.711.522,60<br />
2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 30.711.522,60 30.711.522,60 30.711.522,60<br />
30 Verbindlichkeiten 993.741.940,76 993.741.940,76 993.741.940,76<br />
31 Anleihen 0,00 0,00 0,00<br />
32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 14.787.407,05 14.787.407,05 14.787.407,05<br />
33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 0,00 0,00 0,00<br />
34<br />
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />
gleichkommen<br />
0,00 0,00 0,00<br />
35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.316.938,34 9.316.938,34 9.316.938,34<br />
36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,00 0,00 0,00<br />
37 erhaltene Anzahlungen 412.566,94 412.566,94 412.566,94<br />
38 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 966.398.556,90 966.398.556,90 966.398.556,90<br />
39 Sonstige Verbindlichkeiten 2.826.471,53 2.826.471,53 2.826.471,53<br />
40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 1.921.456,51 1.921.456,51 0,00 1.921.456,51<br />
401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 1.921.456,51 1.921.456,51 1.921.456,51<br />
22
Überleitung Allbau AG<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss) Betrag in €<br />
Kommunalbilanz I Betrag in €<br />
S H<br />
AKTIVA 363.340.429,33 AKTIVA 363.340.429,33<br />
A. Anlagevermögen 320.726.970,73 01 Anlagevermögen 320.726.970,73<br />
II. Sachanlagen 318.332.574,07<br />
1.<br />
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten 308.716.564,64 308.716.564,64 1<br />
2.<br />
Grundstücke mit Geschäfts- und anderen Bauten 179.478,27 179.478,27 2<br />
3. Grundstücke ohne Bauten 5.121.431,60 5.121.431,60 3<br />
4. Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter 21.006,68 21.006,68 4<br />
6. Bauvorbereitungskosten 2.574.188,16 2.574.188,16 5<br />
02 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00<br />
021<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />
(Kapitalkonsolidierung)<br />
0,00<br />
022<br />
Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Lizenzen, DV-<br />
Software, Konzessionen, Schutzrechte)<br />
0221 Selbst geschaffene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />
0222<br />
entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />
0223 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände<br />
023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
0231 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis<br />
0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige<br />
03 Sachanlagen 318.332.574,07<br />
031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 5.121.431,60<br />
3 5.121.431,60 0311 Grünflächen 5.121.431,60<br />
0312 Ackerland<br />
0313 Wald, Forsten<br />
0314 Sonstige unbebaute Grundstücke<br />
032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 308.917.049,59<br />
0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />
0322 Schulen<br />
1 308.716.564,64 0323 Wohnbauten 308.716.564,64<br />
2,4 200.484,95 0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 200.484,95<br />
033 Infrastrukturvermögen 0,00<br />
0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />
0332 Brücken und Tunnel<br />
0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />
0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />
0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />
034 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />
035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />
036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />
23<br />
0,00
Überleitung Allbau AG<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss) Betrag in €<br />
Kommunalbilanz I Betrag in €<br />
S H<br />
037 Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
5. <strong>Anlagen</strong> im Bau 1.719.904,72 1.719.904,72 6 038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 4.294.092,88<br />
0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
5,6 4.294.092,88 0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
4.294.092,88<br />
III. Finanzanlagen 2.394.396,66 10 Finanzanlagen 2.394.396,66<br />
4. Andere Finanzanlagen 16.350,00 16.350,00 7<br />
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.022.583,76 1.022.583,76 8 101 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.022.583,76<br />
8 1.022.583,76 1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 1.022.583,76<br />
1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
102 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />
2. Beteiligungen 1.084.162,90 9 1.084.162,90 1.084.162,90 9 103 Beteiligungen 1.084.162,90<br />
104 Sondervermögen<br />
105 Wertpapiere des Anlagevermögens 16.350,00<br />
1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
7 16.350,00 1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 16.350,00<br />
106 Ausleihungen 271.300,00<br />
1061 an Vollkonsolidierungskreis<br />
3. Sonstige Ausleihungen 271.300,00 10 271.300,00 271.300,00 10 1062 Sonstige Ausleihungen 271.300,00<br />
B. Umlaufvermögen 42.607.254,36 11 Umlaufvermögen 42.607.254,36<br />
I. Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte 24.753.652,82 12 Vorräte 24.753.652,82<br />
1. Grundstücke ohne Bauten 447.227,19 11,1 24.753.652,82 447.227,19 11 121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 24.753.652,82<br />
2. Bauvorbereitungskosten 87.709,12 87.709,12 12<br />
3. Grundstücke mit unfertigen Bauten 1.884.868,34 1.884.868,34 13<br />
4. Grundstücke mit fertigen Bauten 1.827.800,07 1.827.800,07 14<br />
5. Unfertige Leistungen 20.506.048,10 20.506.048,10 15<br />
122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 0,00<br />
1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />
1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige<br />
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.297.112,43<br />
1. Forderungen aus Vermietung 413.550,38 413.550,38 16<br />
2. Forderungen aus dem Verkauf von Grundstücken 63.276,45 63.276,45 17<br />
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 8.938.891,04 8.938.891,04 18<br />
13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.297.112,43<br />
16,1 8.938.891,04 131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 8.938.891,04<br />
24
Überleitung Allbau AG<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss) Betrag in €<br />
Kommunalbilanz I Betrag in €<br />
S H<br />
16,1 476.826,83 132 Forderungen gegen Sonstige 476.826,83<br />
133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital<br />
1331 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis<br />
1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen<br />
4. Sonstige Vermögensgegenstände 2.881.394,56 2.881.394,56 19 134 Sonstige Vermögensgegenstände<br />
1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />
2.881.394,56<br />
19 2.881.394,56 1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 2.881.394,56<br />
14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00<br />
141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei 5.556.489,11 20 5.556.489,11 5.556.489,11 20 15 Liquide Mittel 5.556.489,11<br />
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.204,24 16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 6.204,24<br />
I. Geldbeschaffungskosten 1.315,30 1.315,30 21 161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
II. Andere Rechnungsabgrenzungsposten 4.888,94 4.888,94 22 162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 6.204,24<br />
1621 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
21,2 6.204,24 1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 6.204,24<br />
25<br />
17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />
18 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen)
Überleitung Allbau AG<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss) Betrag in €<br />
Kommunalbilanz I Betrag in €<br />
S H<br />
PASSIVA 363.340.429,33 PASSIVA 363.340.429,33<br />
A. Eigenkapital 78.202.400,33 20 Eigenkapital 78.202.400,33<br />
201 Allgemeine Rücklage 75.052.400,33<br />
I. Gezeichnetes Kapital 23.008.134,65 23 23.008.134,65 23.008.134,65 23 2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 23.008.134,65<br />
2013 Allgemeine Rücklage<br />
2015 Kapitalrücklage<br />
II. Gewinnrücklagen 52.044.265,68 52.044.265,68 24,25,26 2016 Gewinnrücklagen 52.044.265,68<br />
1. Gesetzliche Rücklage 8.180.670,10 24 8.180.670,10<br />
2. Bauerneuerungsrücklage 6.060.757,82 25 6.060.757,82<br />
3. Andere Gewinnrücklagen 37.802.837,76 26 37.802.837,76<br />
2017 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />
203 Ausgleichsrücklage<br />
204 Ergebnisvorträge<br />
III. Bilanzgewinn 3.150.000,00 27 3.150.000,00 3.150.000,00 27 205 Bilanzgewinn/Bilanzverlust 3.150.000,00<br />
206 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />
21 Sonderposten 0,00<br />
211 Sonderposten für Zuwendungen 0,00<br />
2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen<br />
212 Sonderposten für Beiträge 0,00<br />
213<br />
2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen<br />
Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />
214 Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00<br />
215 Sonstige Sonderposten<br />
2151 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
2152 Sonstige Sonderposten von Sonstigen<br />
B. Rückstellungen 7.602.946,08 22 Rückstellungen 7.602.946,08<br />
1. Rückstellungen für Pensionen<br />
566.042,00 28 566.042,00 566.042,00 28 221 Pensionsrückstellungen 566.042,00<br />
222 Rückstellung für Deponien und Altlasten<br />
3. Rückstellungen für Bauinstandhaltung 2.595.500,00 29 2.595.500,00 2.595.500,00 29 223 Instandhaltungsrückstellungen 2.595.500,00<br />
2. Steuerrückstellungen 57.618,00 30 57.618,00 224 Steuerrückstellungen 57.618,00<br />
57.618,00 30 2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune<br />
2242 Sonstige Steuerrückstellungen<br />
2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />
2244 latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
57.618,00<br />
4. Sonstige Rückstellungen 4.383.786,08 31 4.383.786,08 225 Sonstige Rückstellungen 4.383.786,08<br />
4.383.786,08 31 2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis 4.383.786,08<br />
26
Überleitung Allbau AG<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss) Betrag in €<br />
Kommunalbilanz I Betrag in €<br />
C. Verbindlichkeiten 277.535.082,92<br />
S H<br />
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 202.358.431,94 32 202.358.431,94<br />
2. Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern 32.777.442,52 33 32.777.442,52<br />
3. erhaltene Anzahlungen<br />
22.793.940,44 34 22.793.940,44<br />
4. Verbindlichkeiten aus Vermietung<br />
730.674,63 35 730.674,63<br />
5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.882.623,27 36 4.882.623,27<br />
6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 75.313,01 37 75.313,01<br />
7. Sonstige Verbindlichkeiten 13.916.657,11 38 13.916.657,11<br />
2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen<br />
30 Verbindlichkeiten 277.535.082,92<br />
31 Anleihen<br />
235.135.874,46 32,332 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 235.135.874,46<br />
33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />
34<br />
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />
gleichkommen<br />
5.613.297,90 35,335 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.613.297,90<br />
36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen<br />
22.793.940,44 34 37 erhaltene Anzahlungen 22.793.940,44<br />
75.313,01 37 38 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 75.313,01<br />
13.916.657,11 38 39 Sonstige Verbindlichkeiten 13.916.657,11<br />
726.680.858,66 726.680.858,66<br />
27<br />
40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00<br />
401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen
Betrag in €<br />
Nach Ansatzanpassungen<br />
Betrag in €<br />
Aufdeckung stiller<br />
Reserven/Lasten<br />
Betrag in €<br />
AKTIVA 363.340.429,33 363.340.429,33 0,00 363.340.429,33<br />
01 01 Anlagevermögen 320.726.970,73 320.726.970,73 0,00 320.726.970,73<br />
02 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
021<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />
(Kapitalkonsolidierung)<br />
0,00 0,00 0,00<br />
022<br />
Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B.<br />
Lizenzen, DV-Software, Konzessionen, Schutzrechte)<br />
0,00 0,00 0,00 0,00<br />
0221 Selbst geschaffene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00<br />
entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom<br />
0222<br />
Vollkonsolidierungskreis<br />
0,00 0,00 0,00<br />
0223 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00<br />
023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an<br />
0231<br />
Vollkonsolidierungskreis<br />
0,00 0,00 0,00<br />
0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige 0,00 0,00 0,00<br />
03 Sachanlagen 318.332.574,07 318.332.574,07 0,00 318.332.574,07<br />
031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 5.121.431,60 5.121.431,60 0,00 5.121.431,60<br />
0311 Grünflächen 5.121.431,60 5.121.431,60 5.121.431,60<br />
0312 Ackerland 0,00 0,00 0,00<br />
0313 Wald, Forsten 0,00 0,00 0,00<br />
0314 Sonstige unbebaute Grundstücke 0,00 0,00 0,00<br />
032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 308.917.049,59 308.917.049,59 0,00 308.917.049,59<br />
0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen 0,00 0,00 0,00<br />
0322 Schulen 0,00 0,00 0,00<br />
0323 Wohnbauten 308.716.564,64 308.716.564,64 308.716.564,64<br />
0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 200.484,95 200.484,95 200.484,95<br />
033 Infrastrukturvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 0,00<br />
0332 Brücken und Tunnel 0,00 0,00 0,00<br />
0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 0,00 0,00<br />
0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 0,00 0,00 0,00<br />
0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 0,00 0,00 0,00<br />
0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 0,00<br />
034 Bauten auf fremdem Grund und Boden 0,00 0,00 0,00<br />
035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,00 0,00 0,00<br />
036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00<br />
037 Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00 0,00<br />
038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 4.294.092,88 4.294.092,88 0,00 4.294.092,88<br />
0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau 4.294.092,88 4.294.092,88 4.294.092,88<br />
10 Finanzanlagen 2.394.396,66 2.394.396,66 0,00 2.394.396,66<br />
101 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.022.583,76 1.022.583,76 0,00 1.022.583,76<br />
1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 1.022.583,76 1.022.583,76 1.022.583,76<br />
1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00<br />
102 Anteile an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00 0,00<br />
103 Beteiligungen 1.084.162,90 1.084.162,90 1.084.162,90<br />
104 Sondervermögen 0,00 0,00 0,00<br />
105 Wertpapiere des Anlagevermögens 16.350,00 16.350,00 0,00 16.350,00<br />
1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 16.350,00 16.350,00 16.350,00<br />
106 Ausleihungen 271.300,00 271.300,00 0,00 271.300,00<br />
1061 an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1062 Sonstige Ausleihungen 271.300,00 271.300,00 271.300,00<br />
11 Umlaufvermögen 42.607.254,36 42.607.254,36 0,00 42.607.254,36<br />
12 Vorräte 24.753.652,82 24.753.652,82 0,00 24.753.652,82<br />
121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 24.753.652,82 24.753.652,82 24.753.652,82<br />
122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige 0,00 0,00 0,00<br />
13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.297.112,43 12.297.112,43 0,00 12.297.112,43<br />
131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 8.938.891,04 8.938.891,04 8.938.891,04<br />
132 Forderungen gegen Sonstige 476.826,83 476.826,83 476.826,83<br />
133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom<br />
1331<br />
Vollkonsolidierungskreis<br />
0,00 0,00 0,00<br />
1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />
134 Sonstige Vermögensgegenstände 2.881.394,56 2.881.394,56 0,00 2.881.394,56<br />
1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 2.881.394,56 2.881.394,56 2.881.394,56<br />
14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00<br />
15 Liquide Mittel 5.556.489,11 5.556.489,11 5.556.489,11<br />
16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 6.204,24 6.204,24 0,00 6.204,24<br />
161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />
162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 6.204,24 6.204,24 0,00 6.204,24<br />
Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom<br />
1621<br />
Vollkonsolidierungskreis<br />
0,00 0,00 0,00<br />
1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 6.204,24 6.204,24 6.204,24<br />
17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00<br />
18 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen) 0,00 0,00 0,00<br />
28
Betrag in €<br />
Nach Ansatzanpassungen<br />
Betrag in €<br />
Aufdeckung stiller<br />
Reserven/Lasten<br />
Betrag in €<br />
PASSIVA 363.340.429,33 363.340.429,33 0,00 363.340.429,33<br />
20 Eigenkapital 78.202.400,33 78.202.400,33 0,00 78.202.400,33<br />
201 Allgemeine Rücklage 75.052.400,33 75.052.400,33 0,00 75.052.400,33<br />
2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 23.008.134,65 23.008.134,65 23.008.134,65<br />
2012 Allgemeine Rücklage 0,00 0,00 0,00<br />
2013 Kapitalrücklage 0,00 0,00 0,00<br />
2014 Gewinnrücklagen 52.044.265,68 52.044.265,68 52.044.265,68<br />
2015 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />
202 Ausgleichsrücklage 0,00 0,00 0,00<br />
203 Ergebnisvorträge 0,00 0,00 0,00<br />
204 Bilanzgewinn/Bilanzverlust 3.150.000,00 3.150.000,00 3.150.000,00<br />
205 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 0,00 0,00 0,00<br />
21 Sonderposten 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
211 Sonderposten für Zuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />
212 Sonderposten für Beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />
213 Sonderposten für den Gebührenausgleich 0,00 0,00 0,00<br />
214 Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 0,00 0,00<br />
215 Sonstige Sonderposten 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
2151 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
2152 Sonstige Sonderposten von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />
22 Rückstellungen 7.602.946,08 7.602.946,08 0,00 7.602.946,08<br />
221 Pensionsrückstellungen 566.042,00 566.042,00 566.042,00<br />
222 Rückstellung für Deponien und Altlasten 0,00 0,00 0,00<br />
223 Instandhaltungsrückstellungen 2.595.500,00 2.595.500,00 2.595.500,00<br />
224 Steuerrückstellungen 57.618,00 57.618,00 0,00 57.618,00<br />
2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune 57.618,00 57.618,00 57.618,00<br />
2242 Sonstige Steuerrückstellungen 0,00 0,00 0,00<br />
2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen 0,00 0,00 0,00<br />
2244 latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />
225 Sonstige Rückstellungen 4.383.786,08 4.383.786,08 0,00 4.383.786,08<br />
2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis 4.383.786,08 4.383.786,08 4.383.786,08<br />
2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />
30 Verbindlichkeiten 277.535.082,92 277.535.082,92 277.535.082,92<br />
31 Anleihen 0,00 0,00 0,00<br />
32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 235.135.874,46 235.135.874,46 235.135.874,46<br />
33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 0,00 0,00 0,00<br />
34<br />
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen<br />
wirtschaftlich gleichkommen<br />
0,00 0,00 0,00<br />
35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.613.297,90 5.613.297,90 5.613.297,90<br />
36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,00 0,00 0,00<br />
37 erhaltene Anzahlungen 22.793.940,44 22.793.940,44 22.793.940,44<br />
38<br />
Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />
75.313,01 75.313,01 75.313,01<br />
39 Sonstige Verbindlichkeiten 13.916.657,11 13.916.657,11 13.916.657,11<br />
40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
401<br />
Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
0,00 0,00 0,00<br />
401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />
29
Überleitung Stadtwerke Essen AG<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />
Betrag in €<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
S H<br />
Kommunalbilanz II<br />
Betrag in €<br />
AKTIVA 419.409.368,47 AKTIVA 419.409.368,47<br />
A. Anlagevermögen 309.795.150,74 01 Anlagevermögen 309.795.150,74<br />
I. Immaterielle Vermögensgenstände 693.210,15 02 Immaterielle Vermögensgegenstände 693.210,15<br />
021<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />
(Kapitalkonsolidierung)<br />
022<br />
Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B.<br />
Lizenzen, DV-Software, Konzessionen, Schutzrechte)<br />
693.210,15<br />
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 693.210,15 693.210,15 1 0221 Selbst geschaffene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />
entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom<br />
0222 Vollkonsolidierungskreis<br />
1 693.210,15 0223 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 693.210,15<br />
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an<br />
0231 Vollkonsolidierungskreis<br />
0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige<br />
0,00<br />
II. Sachanlagen 301.430.921,87<br />
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden<br />
Grundstücken<br />
23.662.819,95<br />
a) Grundstücke 5.294.397,67 5.294.397,67 2<br />
b) Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten 18.368.422,28 18.368.422,28 2<br />
4. Technische <strong>Anlagen</strong> und Maschinen 257.913.656,11<br />
a) Gewinnungs- und Bezugsanlagen 6.225.735,08 6.225.735,08 3<br />
b) Speicherungs- und Druckregelungsanlagen 9.056.035,06 9.056.035,06 3<br />
c) Verteilungsanlagen 239.600.845,22 239.600.845,22 3<br />
d) Sonstige <strong>Anlagen</strong> 3.031.040,75 3.031.040,75 3<br />
03 Sachanlagen 301.430.921,87<br />
031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
0311 Grünflächen<br />
0312 Ackerland<br />
0313 Wald, Forsten<br />
2.403.286,16<br />
2 2.403.286,16 0314 Sonstige unbebaute Grundstücke 2.403.286,16<br />
032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />
0322 Schulen<br />
21.204.200,36<br />
2 1.125.121,72 0323 Wohnbauten 1.125.121,72<br />
2 20.079.078,64 0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 20.079.078,64<br />
033 Infrastrukturvermögen<br />
0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />
0332 Brücken und Tunnel<br />
258.358.441,28<br />
2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 490.202,74 3 2.444.005,84 490.202,74 3 0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />
0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />
2.444.005,84<br />
3 255.914.435,44 0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 255.914.435,44<br />
2 55.333,43 034 Bauten auf fremdem Grund und Boden 55.333,43<br />
30
Überleitung Stadtwerke Essen AG<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />
Betrag in €<br />
S<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
H<br />
Kommunalbilanz II<br />
Betrag in €<br />
035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />
3. Fahrzeuge für Güterverkehr 75.917,49 3,4 121.335,06 75.917,49 4 036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 121.335,06<br />
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.417.120,85 5 7.417.120,85 7.417.120,85 5 037 Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.417.120,85<br />
6. Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 11.871.204,73 11.871.204,73 6 038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 11.871.204,73<br />
0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
6 11.871.204,73 0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau 11.871.204,73<br />
III. Finanzanlagen 7.671.018,72 10 Finanzanlagen 7.671.018,72<br />
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 25.564,59 25.564,59 7 101 Anteile an verbundenen Unternehmen 25.564,59<br />
1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
7 25.564,59 1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 25.564,59<br />
102 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />
2. Beteiligungen 2.268.650,00 8 2.268.650,00 2.268.650,00 8 103 Beteiligungen 2.268.650,00<br />
104 Sondervermögen<br />
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 7.160,25 7.160,25 9 105 Wertpapiere des Anlagevermögens 7.160,25<br />
1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
9 7.160,25 1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 7.160,25<br />
106 Ausleihungen 5.369.643,88<br />
1061 an Vollkonsolidierungskreis<br />
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhälnis<br />
besteht<br />
4.925.000,00 10,1 5.369.643,88 4.925.000,00 10 1062 Sonstige Ausleihungen 5.369.643,88<br />
5. Sonstige Ausleihungen 444.643,88 444.643,88 11<br />
B. Umlaufvermögen 109.309.342,62 11 Umlaufvermögen 109.309.342,62<br />
I. Vorräte 96.766,86 12 Vorräte 96.766,86<br />
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 63.445,61 12,1 96.766,86 63.445,61 12 121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 96.766,86<br />
2. Unfertige Leistungen 33.321,25 33.321,25 13<br />
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 103.213.273,26<br />
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 94.211.688,71 94.211.688,71 14<br />
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3.804.869,20 3.804.869,20 15<br />
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein<br />
Beteiligungsverhältnis besteht<br />
474.263,88 474.263,88 16<br />
31<br />
122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte<br />
1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />
1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige
Überleitung Stadtwerke Essen AG<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />
Betrag in €<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
S H<br />
Kommunalbilanz II<br />
Betrag in €<br />
13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 103.213.273,26<br />
15 3.804.869,20 131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 3.804.869,20<br />
14,1 94.685.952,59 132 Forderungen gegen Sonstige 94.685.952,59<br />
133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital<br />
Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom<br />
1331 Vollkonsolidierungskreis<br />
1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen<br />
4. Sonstige Vermögensgegenstände 4.722.451,47 4.722.451,47 17 134 Sonstige Vermögensgegenstände<br />
1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />
4.722.451,47<br />
17 4.722.451,47 1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 4.722.451,47<br />
14 Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei<br />
5.999.302,50 18 5.999.302,50 5.999.302,50 18 15 Liquide Mittel 5.999.302,50<br />
C. Rechnungsabgrenzungsposten 304.875,11 304.875,11 19 16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 304.875,11<br />
161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten<br />
Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom<br />
1621 Vollkonsolidierungskreis<br />
304.875,11<br />
19 304.875,11 1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 304.875,11<br />
32<br />
17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />
18 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen)
Überleitung Stadtwerke Essen AG<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />
Betrag in €<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
S H<br />
Kommunalbilanz II<br />
Betrag in €<br />
PASSIVA 419.409.368,47 PASSIVA 419.409.368,47<br />
A. Eigenkapital 116.557.011,56 20 Eigenkapital 116.557.011,56<br />
201 Allgemeine Rücklage 116.557.011,56<br />
I. Gezeichnetes Kapital 56.320.000,00 20 56.320.000,00 56.320.000,00 20 2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 56.320.000,00<br />
2013 Allgemeine Rücklage<br />
II. Kapitalrücklage 44.864.090,87 21 44.864.090,87 44.864.090,87 21 2015 Kapitalrücklage 44.864.090,87<br />
III. Andere Gewinnrücklagen 15.372.920,69 22 15.372.920,69 15.372.920,69 22 2016 Gewinnrücklagen 15.372.920,69<br />
C. Empfangene Ertragszuschüsse 16.317.207,03 23 16.317.207,03<br />
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 143.435,19 24 143.435,19<br />
D. Sonderposten für Investitionszuschüsse 11.458.347,09 25 11.458.347,09<br />
2017 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />
203 Ausgleichsrücklage<br />
204 Ergebnisvorträge<br />
205 Bilanzgewinn/Bilanzverlust<br />
206 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />
21 Sonderposten 27.918.989,31<br />
211 Sonderposten für Zuwendungen 27.775.554,12<br />
2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
27.775.554,12 3,25 2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen 27.775.554,12<br />
212 Sonderposten für Beiträge<br />
2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen<br />
213 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />
143.435,19 24 214 Sonderposten mit Rücklageanteil 143.435,19<br />
215 Sonstige Sonderposten 0,00<br />
2151 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
2152 Sonstige Sonderposten von Sonstigen<br />
33
Überleitung Stadtwerke Essen AG<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />
Betrag in €<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
S H<br />
Kommunalbilanz II<br />
Betrag in €<br />
E. Rückstellungen 21.710.656,42 22 Rückstellungen 21.710.656,42<br />
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche<br />
9.284.089,00 25 9.284.089,00 9.284.089,00 25 221 Pensionsrückstellungen 9.284.089,00<br />
638.310,35 27 222 Rückstellung für Deponien und Altlasten 638.310,35<br />
443.200,00 27 223 Instandhaltungsrückstellungen 443.200,00<br />
2. Steuerrückstellungen 58.633,07 26 58.633,07 224 Steuerrückstellungen<br />
2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune<br />
58.633,07<br />
58.633,07 26 2242 Sonstige Steuerrückstellungen<br />
2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />
2244 latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
58.633,07<br />
3. Sonstige Rückstellungen 12.367.934,35 27 12.367.934,35 225 Sonstige Rückstellungen<br />
2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis<br />
11.286.424,00<br />
11.286.424,00 27 2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 11.286.424,00<br />
F. Verbindlichkeiten 252.699.455,15<br />
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 118.859.541,01 28 118.859.541,01<br />
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 24.335.086,23 29 24.335.086,23<br />
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 16.686.188,71 30 16.686.188,71<br />
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein 5.307.193,40 31 5.307.193,40<br />
5. erhaltene Anzahlungen auf den noch nicht abgerechneten 68.322.045,53 32 68.322.045,53<br />
8. Sonstige Verbindlichkeiten 19.189.400,27 33 19.189.400,27<br />
30 Verbindlichkeiten 252.699.455,15<br />
31 Anleihen<br />
118.859.541,01 28 32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 118.859.541,01<br />
33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />
34<br />
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen<br />
wirtschaftlich gleichkommen<br />
29.642.279,63 9,31 35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 29.642.279,63<br />
36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen<br />
68.322.045,53 32 37 erhaltene Anzahlungen 68.322.045,53<br />
16.686.188,71 30 38<br />
Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />
16.686.188,71<br />
19.189.400,27 33 39 Sonstige Verbindlichkeiten 19.189.400,27<br />
G. Rechnungsabgrenzungsposten 523.256,03 34 523.256,03 40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 523.256,03<br />
401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
523.256,03 34 401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 523.256,03<br />
838.818.736,94 838.818.736,94<br />
34
Betrag in €<br />
Nach Ansatzanpassungen<br />
Betrag in €<br />
Aufdeckung stiller<br />
Reserven/Lasten<br />
Betrag in €<br />
AKTIVA 419.409.368,47 419.409.368,47 0,00 419.409.368,47<br />
01 Anlagevermögen 309.795.150,74 309.795.150,74 0,00 309.795.150,74<br />
02 Immaterielle Vermögensgegenstände 693.210,15 693.210,15 0,00 693.210,15<br />
021<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung (Kapitalkonsolidierung)<br />
0,00 0,00 0,00<br />
022<br />
Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Lizenzen, DV-Software,<br />
Konzessionen, Schutzrechte)<br />
693.210,15 693.210,15 0,00 693.210,15<br />
0221 Selbst geschaffene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00<br />
0222 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
0223 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 693.210,15 693.210,15 693.210,15<br />
023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
0231 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige 0,00 0,00 0,00<br />
03 Sachanlagen 301.430.921,87 301.430.921,87 0,00 301.430.921,87<br />
031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.403.286,16 2.403.286,16 0,00 2.403.286,16<br />
0311 Grünflächen 0,00 0,00 0,00<br />
0312 Ackerland 0,00 0,00 0,00<br />
0313 Wald, Forsten 0,00 0,00 0,00<br />
0314 Sonstige unbebaute Grundstücke 2.403.286,16 2.403.286,16 2.403.286,16<br />
032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 21.204.200,36 21.204.200,36 0,00 21.204.200,36<br />
0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen 0,00 0,00 0,00<br />
0322 Schulen 0,00 0,00 0,00<br />
0323 Wohnbauten 1.125.121,72 1.125.121,72 1.125.121,72<br />
0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 20.079.078,64 20.079.078,64 20.079.078,64<br />
033 Infrastrukturvermögen 258.358.441,28 258.358.441,28 0,00 258.358.441,28<br />
0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 0,00<br />
0332 Brücken und Tunnel 0,00 0,00 0,00<br />
0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 2.444.005,84 2.444.005,84 2.444.005,84<br />
0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 0,00 0,00 0,00<br />
0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 0,00 0,00 0,00<br />
0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 255.914.435,44 255.914.435,44 255.914.435,44<br />
034 Bauten auf fremdem Grund und Boden 55.333,43 55.333,43 55.333,43<br />
035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,00 0,00 0,00<br />
036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 121.335,06 121.335,06 121.335,06<br />
037 Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.417.120,85 7.417.120,85 7.417.120,85<br />
038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 11.871.204,73 11.871.204,73 0,00 11.871.204,73<br />
0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau 11.871.204,73 11.871.204,73 11.871.204,73<br />
10 Finanzanlagen 7.671.018,72 7.671.018,72 0,00 7.671.018,72<br />
101 Anteile an verbundenen Unternehmen 25.564,59 25.564,59 0,00 25.564,59<br />
1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00<br />
1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 25.564,59 25.564,59 25.564,59<br />
102 Anteile an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00 0,00<br />
103 Beteiligungen 2.268.650,00 2.268.650,00 2.268.650,00<br />
104 Sondervermögen 0,00 0,00 0,00<br />
105 Wertpapiere des Anlagevermögens 7.160,25 7.160,25 0,00 7.160,25<br />
1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 7.160,25 7.160,25 7.160,25<br />
106 Ausleihungen 5.369.643,88 5.369.643,88 0,00 5.369.643,88<br />
1061 an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1062 Sonstige Ausleihungen 5.369.643,88 5.369.643,88 5.369.643,88<br />
11 Umlaufvermögen 109.309.342,62 109.309.342,62 0,00 109.309.342,62<br />
12 Vorräte 96.766,86 96.766,86 0,00 96.766,86<br />
121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 96.766,86 96.766,86 96.766,86<br />
122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige 0,00 0,00 0,00<br />
13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 103.213.273,26 103.213.273,26 0,00 103.213.273,26<br />
131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 3.804.869,20 3.804.869,20 3.804.869,20<br />
132 Forderungen gegen Sonstige 94.685.952,59 94.685.952,59 94.685.952,59<br />
133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
1331 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />
134 Sonstige Vermögensgegenstände 4.722.451,47 4.722.451,47 0,00 4.722.451,47<br />
1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 4.722.451,47 4.722.451,47 4.722.451,47<br />
14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00<br />
15 Liquide Mittel 5.999.302,50 5.999.302,50 5.999.302,50<br />
16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 304.875,11 304.875,11 0,00 304.875,11<br />
161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />
162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 304.875,11 304.875,11 0,00 304.875,11<br />
1621 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 304.875,11 304.875,11 304.875,11<br />
17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00<br />
18 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen) 0,00 0,00 0,00<br />
35
Betrag in €<br />
Nach Ansatzanpassungen<br />
Betrag in €<br />
Aufdeckung stiller<br />
Reserven/Lasten<br />
Betrag in €<br />
PASSIVA 419.409.368,47 419.409.368,47 0,00 419.409.368,47<br />
20 Eigenkapital 116.557.011,56 116.700.446,75 0,00 116.700.446,75<br />
201 Allgemeine Rücklage 116.557.011,56 116.700.446,75 0,00 116.700.446,75<br />
2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 56.320.000,00 56.320.000,00 56.320.000,00<br />
2013 Allgemeine Rücklage 0,00 0,00 0,00<br />
2015 Kapitalrücklage 44.864.090,87 44.864.090,87 44.864.090,87<br />
2016 Gewinnrücklagen 15.372.920,69 15.516.355,88 15.516.355,88<br />
2017 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />
203 Ausgleichsrücklage 0,00 0,00 0,00<br />
204 Ergebnisvorträge 0,00 0,00 0,00<br />
205 Bilanzgewinn/Bilanzverlust 0,00 0,00 0,00<br />
206 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 0,00 0,00 0,00<br />
21 Sonderposten 27.918.989,31 27.775.554,12 0,00 27.775.554,12<br />
211 Sonderposten für Zuwendungen 27.775.554,12 27.775.554,12 0,00 27.775.554,12<br />
2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen 27.775.554,12 27.775.554,12 27.775.554,12<br />
212 Sonderposten für Beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />
213 Sonderposten für den Gebührenausgleich 0,00 0,00 0,00<br />
214 Sonderposten mit Rücklageanteil 143.435,19 0,00 0,00<br />
215 Sonstige Sonderposten 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
2151 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
2152 Sonstige Sonderposten von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />
22 Rückstellungen 21.710.656,42 21.710.656,42 0,00 21.710.656,42<br />
221 Pensionsrückstellungen 9.284.089,00 9.284.089,00 9.284.089,00<br />
222 Rückstellung für Deponien und Altlasten 638.310,35 638.310,35 638.310,35<br />
223 Instandhaltungsrückstellungen 443.200,00 443.200,00 443.200,00<br />
224 Steuerrückstellungen 58.633,07 58.633,07 0,00 58.633,07<br />
2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune 0,00 0,00 0,00<br />
2242 Sonstige Steuerrückstellungen 58.633,07 58.633,07 58.633,07<br />
2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen 0,00 0,00 0,00<br />
2244 latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />
225 Sonstige Rückstellungen 11.286.424,00 11.286.424,00 0,00 11.286.424,00<br />
2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 11.286.424,00 11.286.424,00 11.286.424,00<br />
30 Verbindlichkeiten 252.699.455,15 252.699.455,15 252.699.455,15<br />
31 Anleihen 0,00 0,00 0,00<br />
32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 118.859.541,01 118.859.541,01 118.859.541,01<br />
33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 0,00 0,00 0,00<br />
34<br />
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />
gleichkommen<br />
0,00 0,00 0,00<br />
35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 29.642.279,63 29.642.279,63 29.642.279,63<br />
36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,00 0,00 0,00<br />
37 erhaltene Anzahlungen 68.322.045,53 68.322.045,53 68.322.045,53<br />
38 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 16.686.188,71 16.686.188,71 16.686.188,71<br />
39 Sonstige Verbindlichkeiten 19.189.400,27 19.189.400,27 19.189.400,27<br />
40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 523.256,03 523.256,03 0,00 523.256,03<br />
401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 523.256,03 523.256,03 523.256,03<br />
36
Überleitung Grün und Gruga Essen<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss) Betrag in €<br />
Kommunalbilanz I<br />
Betrag in €<br />
S H<br />
AKTIVA 132.300.936,83 AKTIVA 132.300.936,83<br />
A. Anlagevermögen 122.539.965,72 01 Anlagevermögen 122.539.965,72<br />
02 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00<br />
021<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />
(Kapitalkonsolidierung)<br />
022 Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Lizenzen, DV-Software,<br />
Konzessionen, Schutzrechte)<br />
0221 Selbst geschaffene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />
0222 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />
0223 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände<br />
0,00<br />
023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
0231 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis<br />
0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige<br />
0,00<br />
I. Sachanlagen 122.539.965,72<br />
1.<br />
Gesamte bebaute und unbebaute Grundstücke 71.285.032,27 71.285.032,27 1<br />
2. Gastronomische Gebäude und Verkaufspavillions ohne<br />
Grundstücke<br />
6.773.691,00 6.773.691,00 2<br />
3. Wohngebäude ohne Grundstücke 105.823,00 105.823,00 3<br />
4. Betriebsgebäude ohne Grundstücke 9.414.799,93 9.414.799,93 4<br />
5. Bauliche Vorrichtungen ohne Grundstücke 3.373.730,00 3.373.730,00 5<br />
7. Krematorium 1.634.779,00 1.634.779,00 6<br />
8. Außenanlagen 10.516.939,00 10.516.939,00 7<br />
9. Aufwuchs und Pflanzen 7.890.420,22 7.890.420,22 8<br />
10. Tierbestand 42.657,27 42.657,27 9<br />
03 Sachanlagen 122.539.965,72<br />
031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 93.598.761,42<br />
1,8 61.097.457,03 0311 Grünflächen 61.097.457,03<br />
0312 Ackerland 0,00<br />
1,2,5 27.184.927,62 0313 Wald, Forsten 27.184.927,62<br />
1 5.316.376,77 0314 Sonstige unbebaute Grundstücke 5.316.376,77<br />
032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 9.773.178,00<br />
0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen 0,00<br />
0322 Schulen 0,00<br />
3,7 2.999.487,00 0323 Wohnbauten 2.999.487,00<br />
2 6.773.691,00 0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 6.773.691,00<br />
033 Infrastrukturvermögen 7.623.275,00<br />
0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 0,00<br />
0332 Brücken und Tunnel 0,00<br />
0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00<br />
0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 0,00<br />
7 7.623.275,00 0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 7.623.275,00<br />
0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 0,00<br />
034 Bauten auf fremdem Grund und Boden 0,00<br />
11. Kunstwerke 652.209,07 10 652.209,07 652.209,07 10 035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 652.209,07<br />
6. Maschinen und maschinelle <strong>Anlagen</strong> 2.283.043,00 11 2.283.043,00 2.283.043,00 11 036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 2.283.043,00<br />
37
Überleitung Grün und Gruga Essen<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss) Betrag in €<br />
Kommunalbilanz I<br />
Betrag in €<br />
S H<br />
12. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.657.478,00 9,12 1.700.135,27 1.657.478,00 12 037 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.700.135,27<br />
13. <strong>Anlagen</strong> im Bau 6.909.363,96 6.909.363,96 13 038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 6.909.363,96<br />
0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />
13 6.909.363,96 0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau 6.909.363,96<br />
10 Finanzanlagen 0,00<br />
101 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00<br />
1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
102 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />
103 Beteiligungen<br />
104 Sondervermögen<br />
105 Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00<br />
1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
106 Ausleihungen 0,00<br />
1061 an Vollkonsolidierungskreis<br />
1062 Sonstige Ausleihungen<br />
B. Umlaufvermögen 9.760.971,11 11 Umlaufvermögen 9.760.971,11<br />
I. Vorräte 169.470,71 12 Vorräte 169.470,71<br />
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 169.470,71 14 169.470,71 169.470,71 14 121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 169.470,71<br />
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.583.397,67<br />
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 915.930,77 915.930,77 15<br />
2. Ausgleichsposten für Pensionsansprüche und Beihilfen 4.754.588,14 4.754.588,14 16<br />
3. Forderungen gegen Unternehmen des Konzerns Stadt Essen 364,95 364,95 17<br />
122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 0,00<br />
1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />
1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige<br />
4. Forderungen gegen die Stadt Essen 0,00<br />
5. Verrechnungskonto Stadt Essen 3.686.141,91 3.686.141,91 18<br />
13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.583.397,67<br />
15,1 8.500.705,33 131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 8.500.705,33<br />
15 856.320,44 132 Forderungen gegen Sonstige 856.320,44<br />
133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00<br />
38
Überleitung Grün und Gruga Essen<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss) Betrag in €<br />
Kommunalbilanz I<br />
Betrag in €<br />
S H<br />
6. Sonstige Vermögensgegenstände 226.371,90 226.371,90 19 134<br />
1331 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis<br />
1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen<br />
Sonstige Vermögensgegenstände 226.371,90<br />
1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />
19 226.371,90 1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 226.371,90<br />
14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00<br />
141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei<br />
8.102,73 20 8.102,73 8.102,73 20 15 Liquide Mittel 8.102,73<br />
39<br />
16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00<br />
161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00<br />
1621 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen<br />
17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />
18 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen)
Überleitung Grün und Gruga Essen<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss) Betrag in €<br />
Kommunalbilanz I<br />
Betrag in €<br />
S H<br />
PASSIVA 132.300.936,83 PASSIVA 132.300.936,83<br />
A. Eigenkapital 99.388.818,08 20 Eigenkapital 99.388.818,08<br />
201 Allgemeine Rücklage 121.585.488,15<br />
I. Stammkapital 5.000.000,00 21 5.000.000,00 5.000.000,00 21 2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 5.000.000,00<br />
2012 Allgemeine Rücklage 0,00<br />
2013 Kapitalrücklage 0,00<br />
II. Allgemeine Rücklagen 116.585.488,15 22,23,24 2014 Gewinnrücklagen 116.585.488,15<br />
1. Vermögensrücklage 82.979.468,05 22 82.979.468,05<br />
2. Betriebsmittelrücklage 24.622.039,29 23 24.622.039,29<br />
3. Investitionsrücklage 8.983.980,81 24 8.983.980,81<br />
2015 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />
202 Ausgleichsrücklage 0,00<br />
203 Ergebnisvorträge 0,00<br />
III. Jahresverlust -22.196.670,07 25 -22.196.670,07 -22.196.670,07 25 204 Bilanzgewinn/Bilanzverlust -22.196.670,07<br />
205 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 0,00<br />
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 4.911.471,09 26 4.911.471,09<br />
21 Sonderposten 4.911.471,09<br />
211 Sonderposten für Zuwendungen 0,00<br />
2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen<br />
212 Sonderposten für Beiträge 0,00<br />
2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen<br />
213 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />
214 Sonderposten mit Rücklageanteil<br />
215 Sonstige Sonderposten 4.911.471,09<br />
2.928.142,89 26 2151 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis 2.928.142,89<br />
1.983.328,20 26 2152 Sonstige Sonderposten von Sonstigen 1.983.328,20<br />
C. Rückstellungen 8.805.397,06 22 Rückstellungen 8.805.397,06<br />
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche<br />
4.754.588,14 27 4.754.588,14 4.754.588,14 27 221 Pensionsrückstellungen 4.754.588,14<br />
222 Rückstellung für Deponien und Altlasten 0,00<br />
223 Instandhaltungsrückstellungen 0,00<br />
2. Steuerrückstellungen 79.600,00 28 79.600,00 224 Steuerrückstellungen 79.600,00<br />
2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune 0,00<br />
79.600,00 28 2242 Sonstige Steuerrückstellungen 79.600,00<br />
2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen 0,00<br />
2244 latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00<br />
3. Sonstige Rückstellungen 3.971.208,92 29 3.971.208,92 225 Sonstige Rückstellungen 3.971.208,92<br />
955.500,00 29 2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis 955.500,00<br />
3.015.708,92 29 2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 3.015.708,92<br />
40
Überleitung Grün und Gruga Essen<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss) Betrag in €<br />
Kommunalbilanz I<br />
Betrag in €<br />
D. Verbindlichkeiten 18.352.896,46<br />
S H<br />
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.350.651,38 30 3.350.651,38<br />
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.061.163,28 31 2.061.163,28<br />
3. Trägerdarlehen der Stadt Essen<br />
12.626.419,19 32 12.626.419,19<br />
4. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Essen<br />
866,99 33 866,99<br />
5. Sonstige Verbindlichkeiten 313.795,62 34 313.795,62<br />
30 Verbindlichkeiten 18.352.896,46<br />
31 Anleihen 0,00<br />
3.350.651,38 30 32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 3.350.651,38<br />
33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 0,00<br />
34<br />
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />
gleichkommen<br />
0,00<br />
2.061.163,28 31 35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.061.163,28<br />
36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,00<br />
37 erhaltene Anzahlungen 0,00<br />
12.627.286,18 32,338 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 12.627.286,18<br />
313.795,62 34 39 Sonstige Verbindlichkeiten 313.795,62<br />
E. Rechnungsabgrenzungsposten 842.354,14 35 842.354,14 40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 842.354,14<br />
401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />
842.354,14 35 401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 842.354,14<br />
264.601.873,66 264.601.873,66<br />
41
Betrag in €<br />
Nach Ansatzanpassungen<br />
Betrag in €<br />
Aufdeckung stiller<br />
Reserven/Lasten<br />
Betrag in €<br />
AKTIVA 132.300.936,83 132.300.936,83 39.943.781,58 172.244.718,41<br />
01 Anlagevermögen 122.539.965,72 122.539.965,72 39.943.781,58 162.483.747,30<br />
02 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
021<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />
(Kapitalkonsolidierung)<br />
0,00 0,00 0,00<br />
022<br />
Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B.<br />
Lizenzen, DV-Software, Konzessionen, Schutzrechte)<br />
0,00 0,00 0,00 0,00<br />
0221 Selbst geschaffene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00<br />
entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom<br />
0222<br />
Vollkonsolidierungskreis<br />
0,00 0,00 0,00<br />
0223 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00<br />
023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an<br />
0231<br />
Vollkonsolidierungskreis<br />
0,00 0,00 0,00<br />
0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige 0,00 0,00 0,00<br />
03 Sachanlagen 122.539.965,72 122.539.965,72 39.943.781,58 162.483.747,30<br />
031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 93.598.761,42 93.598.761,42 39.943.781,58 133.542.543,00<br />
0311 Grünflächen 61.097.457,03 61.097.457,03 36.160.375,24 97.257.832,27<br />
0312 Ackerland 0,00 0,00 0,00<br />
0313 Wald, Forsten 27.184.927,62 27.184.927,62 3.783.406,34 30.968.333,96<br />
0314 Sonstige unbebaute Grundstücke 5.316.376,77 5.316.376,77 5.316.376,77<br />
032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 9.773.178,00 9.773.178,00 0,00 9.773.178,00<br />
0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen 0,00 0,00 0,00<br />
0322 Schulen 0,00 0,00 0,00<br />
0323 Wohnbauten 2.999.487,00 2.999.487,00 2.999.487,00<br />
0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 6.773.691,00 6.773.691,00 6.773.691,00<br />
033 Infrastrukturvermögen 7.623.275,00 7.623.275,00 0,00 7.623.275,00<br />
0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 0,00<br />
0332 Brücken und Tunnel 0,00 0,00 0,00<br />
0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 0,00 0,00<br />
0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 0,00 0,00 0,00<br />
0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 7.623.275,00 7.623.275,00 7.623.275,00<br />
0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 0,00<br />
034 Bauten auf fremdem Grund und Boden 0,00 0,00 0,00<br />
035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 652.209,07 652.209,07 652.209,07<br />
036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 2.283.043,00 2.283.043,00 2.283.043,00<br />
037 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.700.135,27 1.700.135,27 1.700.135,27<br />
038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 6.909.363,96 6.909.363,96 0,00 6.909.363,96<br />
0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau 6.909.363,96 6.909.363,96 6.909.363,96<br />
10 Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
101 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00<br />
1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00<br />
102 Anteile an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00 0,00<br />
103 Beteiligungen 0,00 0,00 0,00<br />
104 Sondervermögen 0,00 0,00 0,00<br />
105 Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00<br />
106 Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
1061 an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1062 Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00<br />
11 Umlaufvermögen 9.760.971,11 9.760.971,11 0,00 9.760.971,11<br />
12 Vorräte 169.470,71 169.470,71 0,00 169.470,71<br />
121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 169.470,71 169.470,71 169.470,71<br />
122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige 0,00 0,00 0,00<br />
13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.583.397,67 9.583.397,67 0,00 9.583.397,67<br />
131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 8.500.705,33 8.500.705,33 8.500.705,33<br />
132 Forderungen gegen Sonstige 856.320,44 856.320,44 856.320,44<br />
133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom<br />
1331<br />
Vollkonsolidierungskreis<br />
0,00 0,00 0,00<br />
1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />
134 Sonstige Vermögensgegenstände 226.371,90 226.371,90 0,00 226.371,90<br />
1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 226.371,90 226.371,90 226.371,90<br />
14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00<br />
15 Liquide Mittel 8.102,73 8.102,73 8.102,73<br />
16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />
162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom<br />
1621<br />
Vollkonsolidierungskreis<br />
0,00 0,00 0,00<br />
1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />
17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00<br />
18 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen) 0,00 0,00 0,00<br />
42
Betrag in €<br />
Nach Ansatzanpassungen<br />
Betrag in €<br />
Aufdeckung stiller<br />
Reserven/Lasten<br />
Betrag in €<br />
PASSIVA 132.300.936,83 132.300.936,83 39.943.781,58 172.244.718,41<br />
20 Eigenkapital 99.388.818,08 99.388.818,08 39.943.781,58 139.332.599,66<br />
201 Allgemeine Rücklage 121.585.488,15 121.585.488,15 39.943.781,58 161.529.269,73<br />
2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 5.000.000,00 5.000.000,00 5.000.000,00<br />
2012 Allgemeine Rücklage 0,00 0,00 0,00<br />
2013 Kapitalrücklage 0,00 0,00 0,00<br />
2014 Gewinnrücklagen 116.585.488,15 116.585.488,15 39.943.781,58 156.529.269,73<br />
2015 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />
202 Ausgleichsrücklage 0,00 0,00 0,00<br />
203 Ergebnisvorträge 0,00 0,00 0,00<br />
204 Bilanzgewinn/Bilanzverlust -22.196.670,07 -22.196.670,07 -22.196.670,07<br />
205 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 0,00 0,00 0,00<br />
21 Sonderposten 4.911.471,09 4.911.471,09 0,00 4.911.471,09<br />
211 Sonderposten für Zuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />
212 Sonderposten für Beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />
213 Sonderposten für den Gebührenausgleich 0,00 0,00 0,00<br />
214 Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 0,00 0,00<br />
215 Sonstige Sonderposten 4.911.471,09 4.911.471,09 0,00 4.911.471,09<br />
2151 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis 2.928.142,89 2.928.142,89 2.928.142,89<br />
2152 Sonstige Sonderposten von Sonstigen 1.983.328,20 1.983.328,20 1.983.328,20<br />
22 Rückstellungen 8.805.397,06 8.805.397,06 0,00 8.805.397,06<br />
221 Pensionsrückstellungen 4.754.588,14 4.754.588,14 4.754.588,14<br />
222 Rückstellung für Deponien und Altlasten 0,00 0,00 0,00<br />
223 Instandhaltungsrückstellungen 0,00 0,00 0,00<br />
224 Steuerrückstellungen 79.600,00 79.600,00 0,00 79.600,00<br />
2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune 0,00 0,00 0,00<br />
2242 Sonstige Steuerrückstellungen 79.600,00 79.600,00 79.600,00<br />
2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen 0,00 0,00 0,00<br />
2244 latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />
225 Sonstige Rückstellungen 3.971.208,92 3.971.208,92 0,00 3.971.208,92<br />
2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis 955.500,00 955.500,00 955.500,00<br />
2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 3.015.708,92 3.015.708,92 3.015.708,92<br />
30 Verbindlichkeiten 18.352.896,46 18.352.896,46 18.352.896,46<br />
31 Anleihen 0,00 0,00 0,00<br />
32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 3.350.651,38 3.350.651,38 3.350.651,38<br />
33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 0,00 0,00 0,00<br />
34<br />
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen<br />
wirtschaftlich gleichkommen<br />
0,00 0,00 0,00<br />
35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.061.163,28 2.061.163,28 2.061.163,28<br />
36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,00 0,00 0,00<br />
37 erhaltene Anzahlungen 0,00 0,00 0,00<br />
38<br />
Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />
12.627.286,18 12.627.286,18 12.627.286,18<br />
39 Sonstige Verbindlichkeiten 313.795,62 313.795,62 313.795,62<br />
40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 842.354,14 842.354,14 0,00 842.354,14<br />
401<br />
Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
0,00 0,00 0,00<br />
401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 842.354,14 842.354,14 842.354,14<br />
43
Überleitung Gesellschaft für soziale Dienstleistungen Essen mbH<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />
Betrag in €<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
S H<br />
AKTIVA 99.920.780,80 AKTIVA 99.920.780,80<br />
A. Anlagevermögen 71.571.954,44 01 Anlagevermögen 71.571.954,44<br />
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 35.430,00 35.430,00 1 02 Immaterielle Vermögensgegenstände 35.430,00<br />
021<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />
(Kapitalkonsolidierung)<br />
II. Sachanlagen 71.508.524,44<br />
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten<br />
einschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken<br />
60.622.432,76 60.622.432,76 2<br />
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten<br />
einschließlich der Wohnbauten auf fremden Grundstücken<br />
288.154,41 288.154,41 3<br />
3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 434.736,64 434.736,64 4<br />
022<br />
Kommunalbilanz I<br />
Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Lizenzen, DV-Software,<br />
Konzessionen, Schutzrechte)<br />
0221 Selbst geschaffene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />
35.430,00<br />
0222 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />
1 35.430,00 0223 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 35.430,00<br />
023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0,00<br />
0231 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis<br />
0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige<br />
03 Sachanlagen 71.508.524,44<br />
031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 434.736,64<br />
4 434.736,64 0311 Grünflächen 434.736,64<br />
0312 Ackerland<br />
0313 Wald, Forsten<br />
0314 Sonstige unbebaute Grundstücke<br />
032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 60.910.587,17<br />
0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />
0322 Schulen<br />
3 288.154,41 0323 Wohnbauten 288.154,41<br />
2 60.622.432,76 0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 60.622.432,76<br />
033 Infrastrukturvermögen 0,00<br />
0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />
0332 Brücken und Tunnel<br />
0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />
0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />
0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />
034 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />
035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />
4. Technische <strong>Anlagen</strong> und Maschinen 278.250,00 5,6 547.054,00 278.250,00 5 036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 547.054,00<br />
6. Fahrzeuge 268.804,00 268.804,00 6<br />
44<br />
Betrag in €
Überleitung Gesellschaft für soziale Dienstleistungen Essen mbH<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />
Betrag in €<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
Kommunalbilanz I<br />
S H<br />
5. Einrichtungen und Ausstattungen ohne Fahrzeuge<br />
2.165.550,51 7 2.165.550,51 2.165.550,51 7<br />
037<br />
Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
2.165.550,51<br />
7. Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 7.450.596,12 7.450.596,12 8 038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
7.450.596,12<br />
8 7.450.596,12 0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau 7.450.596,12<br />
III. Finanzanlagen 28.000,00 10 Finanzanlagen 28.000,00<br />
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 25.000,00 25.000,00 9 101 Anteile an verbundenen Unternehmen 25.000,00<br />
9 25.000,00 1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 25.000,00<br />
1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
102 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />
2. Beteiligungen 3.000,00 10 3.000,00 3.000,00 10 103 Beteiligungen 3.000,00<br />
104 Sondervermögen<br />
105 Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00<br />
1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
106 Ausleihungen 0,00<br />
1061 an Vollkonsolidierungskreis<br />
1062 Sonstige Ausleihungen<br />
B. Umlaufvermögen 28.256.999,80 11 Umlaufvermögen 28.256.999,80<br />
I. Vorräte 313.578,11 12 Vorräte 313.578,11<br />
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 191.553,16 11,1 313.578,11 191.553,16 11 121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 313.578,11<br />
2. Fertige Erzeugnisse 86.535,72 86.535,72 12<br />
3. Tierhaltung 35.489,23 35.489,23 13<br />
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.059.415,25<br />
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.687.697,10 1.687.697,10 14<br />
2. Forderungen gegen Kostenträger 3.674.931,99 3.674.931,99 15<br />
3. Forderungen an Gesellschafter 246.426,69 246.426,69 16<br />
Betrag in €<br />
122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 0,00<br />
1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />
1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige<br />
13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.059.415,25<br />
16 246.426,69 131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 246.426,69<br />
14,1 5.362.629,09 132 Forderungen gegen Sonstige 5.362.629,09<br />
45
Überleitung Gesellschaft für soziale Dienstleistungen Essen mbH<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />
Betrag in €<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
Kommunalbilanz I<br />
S H<br />
133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital<br />
1331 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis<br />
1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen<br />
0,00<br />
4. Sonstige Vermögensgegenstände 3.450.359,47 3.450.359,47 17 134 Sonstige Vermögensgegenstände 3.450.359,47<br />
17 18.032,66 1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 18.032,66<br />
17 3.432.326,81 1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 3.432.326,81<br />
Betrag in €<br />
14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00<br />
141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei 18.884.006,44 18 18.884.006,44 18.884.006,44 18 15 Liquide Mittel 18.884.006,44<br />
C. Rechnungsabgrenzungsposten 91.826,56 91.826,56 19 16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 91.826,56<br />
161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 91.826,56<br />
1621 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
19 91.826,56 1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 91.826,56<br />
46<br />
17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />
18 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen)
Überleitung Gesellschaft für soziale Dienstleistungen Essen mbH<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />
Betrag in €<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
S H<br />
Kommunalbilanz I<br />
PASSIVA 99.920.780,80 PASSIVA 99.920.780,80<br />
A. Eigenkapital 39.775.472,19 20 Eigenkapital 39.775.472,19<br />
Betrag in €<br />
201 Allgemeine Rücklage 39.035.427,63<br />
I. Gezeichnetes Kapital 110.000,00 20 110.000,00 110.000,00 20 2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 110.000,00<br />
2013<br />
Allgemeine Rücklage<br />
0,00<br />
II. Kapitalrücklage 10.906.470,88 21 10.906.470,88 10.906.470,88 21 2015 Kapitalrücklage 10.906.470,88<br />
III. Gewinnrücklagen 28.018.956,75 28.018.956,755,26 2016 Gewinnrücklagen 28.018.956,75<br />
1. Freie Rücklage 230.081,35 22 230.081,35<br />
2. Rücklage gem. § 58 Nr. 7a AO 2.744.863,01 23 2.744.863,01<br />
3. Zweckgebunden verwendete Rücklagen 20.688.560,37 24 20.688.560,37<br />
4. Betriebsmittelrücklage 1.185.916,57 25 1.185.916,57<br />
5. Zweckgebundene Rücklagen 3.169.535,45 26 3.169.535,45<br />
203<br />
2017 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />
Ausgleichsrücklage<br />
204 Ergebnisvorträge<br />
IV. Jahresüberschuss 740.044,56 27 740.044,56 740.044,56 27 205 Bilanzgewinn/Bilanzverlust 740.044,56<br />
206 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />
B. Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur 18.089.852,78<br />
I. Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln für<br />
5.423.794,00 28 5.423.794,00<br />
II. Sonderposten aus nicht-öffentlicher Förderung für<br />
12.666.058,78 29 12.666.058,78<br />
21 Sonderposten 18.089.852,78<br />
211 Sonderposten für Zuwendungen 18.089.852,78<br />
888.202,078,29 2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis 888.202,07<br />
17.201.650,718,29 2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen 17.201.650,71<br />
212 Sonderposten für Beiträge 0,00<br />
2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen<br />
213 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />
214 Sonderposten mit Rücklageanteil<br />
215 Sonstige Sonderposten 0,00<br />
2151 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
2152 Sonstige Sonderposten von Sonstigen<br />
C. Rückstellungen 7.941.544,86 22 Rückstellungen 7.941.544,86<br />
1. Rückstellungen für Pensionen<br />
1.512.813,20 30 1.512.813,20 1.512.813,20 30 221 Pensionsrückstellungen 1.512.813,20<br />
222 Rückstellung für Deponien und Altlasten<br />
1.710.238,40 31 223 Instandhaltungsrückstellungen 1.710.238,40<br />
224 Steuerrückstellungen<br />
2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune<br />
2242 Sonstige Steuerrückstellungen<br />
2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />
2244 latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
0,00<br />
2. Sonstige Rückstellungen 6.428.731,66 31 6.428.731,66 225 Sonstige Rückstellungen<br />
2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis<br />
4.718.493,26<br />
47
Überleitung Gesellschaft für soziale Dienstleistungen Essen mbH<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />
Betrag in €<br />
D. Verbindlichkeiten 34.048.379,66<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.463.146,60 32 1.463.146,60<br />
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 15.251.229,63 33 15.251.229,63<br />
3. Erhaltene Anzahlungen 3.163.348,05 34 3.163.348,05<br />
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern<br />
834.993,01 35 834.993,01<br />
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 31.830,95 36 31.830,95<br />
6. Verbindlichkeiten aus öffentlichen Fördermitteln für<br />
12.193.524,55 37 12.193.524,55<br />
7. Sonstige Verbindlichkeiten 1.110.306,87 38 1.110.306,87<br />
Kommunalbilanz I<br />
Betrag in €<br />
S H<br />
4.718.493,26 2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 4.718.493,26<br />
30 Verbindlichkeiten 34.048.379,66<br />
31 Anleihen<br />
27.444.754,183,37 32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 27.444.754,18<br />
33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />
34<br />
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />
gleichkommen<br />
1.463.146,60 32 35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.463.146,60<br />
36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen<br />
3.163.348,05 34 37 erhaltene Anzahlungen 3.163.348,05<br />
866.823,965,36 38 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 866.823,96<br />
1.110.306,87 38 39 Sonstige Verbindlichkeiten 1.110.306,87<br />
E. Rechnungsabgrenzungsposten 65.531,31 39 65.531,31 40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 65.531,31<br />
401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
65.531,31 39 401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 65.531,31<br />
199.841.561,60 199.841.561,60<br />
48
Betrag in €<br />
Nach Ansatzanpassungen<br />
Betrag in €<br />
Aufdeckung stiller<br />
Reserven/Lasten<br />
Betrag in €<br />
AKTIVA 99.920.780,80 99.920.780,80 4.244.465,92 104.165.246,72<br />
01 Anlagevermögen 71.571.954,44 71.571.954,44 4.244.465,92 75.816.420,36<br />
02 Immaterielle Vermögensgegenstände 35.430,00 35.430,00 0,00 35.430,00<br />
021<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung (Kapitalkonsolidierung)<br />
0,00 0,00 0,00<br />
022<br />
Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Lizenzen, DV-Software,<br />
Konzessionen, Schutzrechte)<br />
35.430,00 35.430,00 0,00 35.430,00<br />
0221 Selbst geschaffene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00<br />
0222 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
0223 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 35.430,00 35.430,00 35.430,00<br />
023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
0231 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige 0,00 0,00 0,00<br />
03 Sachanlagen 71.508.524,44 71.508.524,44 4.244.465,92 75.752.990,36<br />
031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 434.736,64 434.736,64 0,00 434.736,64<br />
0311 Grünflächen 434.736,64 434.736,64 434.736,64<br />
0312 Ackerland 0,00 0,00 0,00<br />
0313 Wald, Forsten 0,00 0,00 0,00<br />
0314 Sonstige unbebaute Grundstücke 0,00 0,00 0,00<br />
032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 60.910.587,17 60.910.587,17 4.244.465,92 65.155.053,09<br />
0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen 0,00 0,00 0,00<br />
0322 Schulen 0,00 0,00 0,00<br />
0323 Wohnbauten 288.154,41 288.154,41 288.154,41<br />
0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 60.622.432,76 60.622.432,76 4.244.465,92 64.866.898,68<br />
033 Infrastrukturvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 0,00<br />
0332 Brücken und Tunnel 0,00 0,00 0,00<br />
0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 0,00 0,00<br />
0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 0,00 0,00 0,00<br />
0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 0,00 0,00 0,00<br />
0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 0,00<br />
034 Bauten auf fremdem Grund und Boden 0,00 0,00 0,00<br />
035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,00 0,00 0,00<br />
036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 547.054,00 547.054,00 547.054,00<br />
037 Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.165.550,51 2.165.550,51 2.165.550,51<br />
038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 7.450.596,12 7.450.596,12 0,00 7.450.596,12<br />
0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau 7.450.596,12 7.450.596,12 7.450.596,12<br />
10 Finanzanlagen 28.000,00 28.000,00 0,00 28.000,00<br />
101 Anteile an verbundenen Unternehmen 25.000,00 25.000,00 0,00 25.000,00<br />
1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 25.000,00 25.000,00 25.000,00<br />
1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00<br />
102 Anteile an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00 0,00<br />
103 Beteiligungen 3.000,00 3.000,00 3.000,00<br />
104 Sondervermögen 0,00 0,00 0,00<br />
105 Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00<br />
106 Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
1061 an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1062 Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00<br />
11 Umlaufvermögen 28.256.999,80 28.256.999,80 0,00 28.256.999,80<br />
12 Vorräte 313.578,11 313.578,11 0,00 313.578,11<br />
121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 313.578,11 313.578,11 313.578,11<br />
122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige 0,00 0,00 0,00<br />
13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.059.415,25 9.059.415,25 0,00 9.059.415,25<br />
131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 246.426,69 246.426,69 246.426,69<br />
132 Forderungen gegen Sonstige 5.362.629,09 5.362.629,09 5.362.629,09<br />
133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
1331 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />
134 Sonstige Vermögensgegenstände 3.450.359,47 3.450.359,47 0,00 3.450.359,47<br />
1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 18.032,66 18.032,66 18.032,66<br />
1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 3.432.326,81 3.432.326,81 3.432.326,81<br />
14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00<br />
15 Liquide Mittel 18.884.006,44 18.884.006,44 18.884.006,44<br />
16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 91.826,56 91.826,56 0,00 91.826,56<br />
161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />
162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 91.826,56 91.826,56 0,00 91.826,56<br />
1621 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 91.826,56 91.826,56 91.826,56<br />
17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00<br />
18 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen) 0,00 0,00 0,00<br />
49
Betrag in €<br />
Nach Ansatzanpassungen<br />
Betrag in €<br />
Aufdeckung stiller<br />
Reserven/Lasten<br />
Betrag in €<br />
PASSIVA 99.920.780,80 99.920.780,80 4.244.465,92 104.165.246,72<br />
20 Eigenkapital 39.775.472,19 39.775.472,19 4.244.465,92 44.019.938,11<br />
201 Allgemeine Rücklage 39.035.427,63 39.035.427,63 4.244.465,92 43.279.893,55<br />
2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 110.000,00 110.000,00 110.000,00<br />
2013 Allgemeine Rücklage 0,00 0,00 0,00<br />
2015 Kapitalrücklage 10.906.470,88 10.906.470,88 10.906.470,88<br />
2016 Gewinnrücklagen 28.018.956,75 28.018.956,75 4.244.465,92 32.263.422,67<br />
2017 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />
203 Ausgleichsrücklage 0,00 0,00 0,00<br />
204 Ergebnisvorträge 0,00 0,00 0,00<br />
205 Bilanzgewinn/Bilanzverlust 740.044,56 740.044,56 740.044,56<br />
206 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 0,00 0,00 0,00<br />
21 Sonderposten 18.089.852,78 18.089.852,78 0,00 18.089.852,78<br />
211 Sonderposten für Zuwendungen 18.089.852,78 18.089.852,78 0,00 18.089.852,78<br />
2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis 888.202,07 888.202,07 888.202,07<br />
2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen 17.201.650,71 17.201.650,71 17.201.650,71<br />
212 Sonderposten für Beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />
213 Sonderposten für den Gebührenausgleich 0,00 0,00 0,00<br />
214 Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 0,00 0,00<br />
215 Sonstige Sonderposten 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
2151 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
2152 Sonstige Sonderposten von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />
22 Rückstellungen 7.941.544,86 7.941.544,86 0,00 7.941.544,86<br />
221 Pensionsrückstellungen 1.512.813,20 1.512.813,20 1.512.813,20<br />
222 Rückstellung für Deponien und Altlasten 0,00 0,00 0,00<br />
223 Instandhaltungsrückstellungen 1.710.238,40 1.710.238,40 1.710.238,40<br />
224 Steuerrückstellungen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune 0,00 0,00 0,00<br />
2242 Sonstige Steuerrückstellungen 0,00 0,00 0,00<br />
2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen 0,00 0,00 0,00<br />
2244 latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />
225 Sonstige Rückstellungen 4.718.493,26 4.718.493,26 0,00 4.718.493,26<br />
2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 4.718.493,26 4.718.493,26 4.718.493,26<br />
30 Verbindlichkeiten 34.048.379,66 34.048.379,66 34.048.379,66<br />
31 Anleihen 0,00 0,00 0,00<br />
32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 27.444.754,18 27.444.754,18 27.444.754,18<br />
33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 0,00 0,00 0,00<br />
34<br />
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />
gleichkommen<br />
0,00 0,00 0,00<br />
35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.463.146,60 1.463.146,60 1.463.146,60<br />
36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,00 0,00 0,00<br />
37 erhaltene Anzahlungen 3.163.348,05 3.163.348,05 3.163.348,05<br />
38 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 866.823,96 866.823,96 866.823,96<br />
39 Sonstige Verbindlichkeiten 1.110.306,87 1.110.306,87 1.110.306,87<br />
40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 65.531,31 65.531,31 0,00 65.531,31<br />
401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 65.531,31 65.531,31 65.531,31<br />
50
Überleitung Theater und Philharmonie Essen GmbH<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />
Betrag in €<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
S H<br />
AKTIVA 21.504.352,76 AKTIVA 21.504.352,76<br />
A. Anlagevermögen 14.515.638,66 01 Anlagevermögen 14.515.638,66<br />
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 11.907.439,38 02 Immaterielle Vermögensgegenstände 11.907.439,38<br />
021<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />
(Kapitalkonsolidierung)<br />
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und<br />
Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 11.907.439,38 11.907.439,38 1 022 Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Lizenzen, DV-Software,<br />
Konzessionen, Schutzrechte)<br />
0221 Selbst geschaffene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />
0222 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />
11.907.439,38<br />
1 11.907.439,38 0223 sonstige entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 11.907.439,38<br />
023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
0231 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis<br />
0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige<br />
0,00<br />
II. Sachanlagen 2.608.199,28<br />
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich<br />
Bauten auf fremden Grundstücken<br />
921.220,31 921.220,31 2<br />
Kommunalbilanz I<br />
Betrag in €<br />
03 Sachanlagen 2.608.199,28<br />
031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00<br />
0311 Grünflächen<br />
0312 Ackerland<br />
0313 Wald, Forsten<br />
0314 Sonstige unbebaute Grundstücke<br />
032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00<br />
0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />
0322 Schulen<br />
0323 Wohnbauten<br />
0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />
033 Infrastrukturvermögen 0,00<br />
0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />
0332 Brücken und Tunnel<br />
0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />
0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />
0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />
2 921.220,31 034 Bauten auf fremdem Grund und Boden 921.220,31<br />
035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />
3 685.156,82 036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 685.156,82<br />
51
Überleitung Theater und Philharmonie Essen GmbH<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />
Betrag in €<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
Kommunalbilanz I<br />
S H<br />
2. Andere <strong>Anlagen</strong>, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.676.525,97 3 991.369,15 1.676.525,97 3 037 Betriebs- und Geschäftsausstattung 991.369,15<br />
3. Geleistete Anzahlungen 10.453,00 10.453,00 4 038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
10.453,00<br />
4 10.453,00 0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau 10.453,00<br />
Betrag in €<br />
10 Finanzanlagen 0,00<br />
101 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00<br />
1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
102 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />
103 Beteiligungen<br />
104 Sondervermögen<br />
105 Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00<br />
1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
106 Ausleihungen 0,00<br />
1061 an Vollkonsolidierungskreis<br />
1062 Sonstige Ausleihungen<br />
B. Umlaufvermögen 6.839.042,14 11 Umlaufvermögen 6.839.042,14<br />
I. Vorräte 330.062,78 12 Vorräte 330.062,78<br />
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 210.864,73 5,6,7 330.062,78 210.864,73 5 121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 330.062,78<br />
2. Unfertige Ausstattungen 87.274,81 87.274,81 6<br />
3. Waren 31.923,24 31.923,24 7<br />
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.104.727,20<br />
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 427.989,04 427.989,04 8<br />
2. Forderungen gegen die Gesellschafterin 1.655.562,25 1.655.562,25 9<br />
122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 0,00<br />
1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />
1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige<br />
13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.104.727,20<br />
9 1.655.562,25 131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 1.655.562,25<br />
8 427.989,04 132 Forderungen gegen Sonstige 427.989,04<br />
133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00<br />
52
Überleitung Theater und Philharmonie Essen GmbH<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />
Betrag in €<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
Kommunalbilanz I<br />
S H<br />
3. Sonstige Vermögensgegenstände 1.021.175,91 1.021.175,91 10 134<br />
1331 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis<br />
1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen<br />
Sonstige Vermögensgegenstände<br />
1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />
1.021.175,91<br />
10 1.021.175,91 1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 1.021.175,91<br />
Betrag in €<br />
14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00<br />
141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei 3.404.252,16 11 3.404.252,16 3.404.252,16 11 15 Liquide Mittel 3.404.252,16<br />
C. Rechnungsabgrenzungsposten 149.671,96 149.671,96 12 16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 149.671,96<br />
161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 149.671,96<br />
1621 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
12 149.671,96 1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 149.671,96<br />
53<br />
17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />
18 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen)
Überleitung Theater und Philharmonie Essen GmbH<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />
Betrag in €<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
S H<br />
Kommunalbilanz I<br />
PASSIVA 21.504.352,76 PASSIVA 21.504.352,76<br />
A. Eigenkapital 3.958.520,48 20 Eigenkapital 3.958.520,48<br />
Betrag in €<br />
201 Allgemeine Rücklage 5.095.434,87<br />
I. Gezeichnetes Kapital 51.129,19 13 51.129,19 51.129,19 13 2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 51.129,19<br />
2013 Allgemeine Rücklage<br />
II. Kapitalrücklage 5.044.305,68 14 5.044.305,68 5.044.305,68 14 2015 Kapitalrücklage 5.044.305,68<br />
2016 Gewinnrücklagen<br />
2017 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />
203 Ausgleichsrücklage<br />
204 Ergebnisvorträge<br />
III. Bilanzverlust 1.136.914,39 15 1.136.914,39 1.136.914,39 15 205 Bilanzgewinn/Bilanzverlust -1.136.914,39<br />
206 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />
B. Sonderposten 11.901.947,88<br />
I. Sonderposten für Jazz-Konzerte 41.796,71 16 41.796,71<br />
II. Sonderposten für Investitionszuwendungen <strong>zum</strong> Anlagever 11.860.151,17 17 11.860.151,17<br />
21 Sonderposten 11.901.947,88<br />
211 Sonderposten für Zuwendungen 0,00<br />
2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen<br />
212 Sonderposten für Beiträge 0,00<br />
2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen<br />
213 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />
214 Sonderposten mit Rücklageanteil<br />
215 Sonstige Sonderposten 11.901.947,88<br />
41.796,71 16 2151 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis 41.796,71<br />
11.860.151,17 17 2152 Sonstige Sonderposten von Sonstigen 11.860.151,17<br />
C. Rückstellungen 3.572.677,00 22 Rückstellungen 3.572.677,00<br />
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche<br />
1.741.328,00 18 1.741.328,00 1.741.328,00 18 221 Pensionsrückstellungen 1.741.328,00<br />
222 Rückstellung für Deponien und Altlasten<br />
223 Instandhaltungsrückstellungen 0,00<br />
224 Steuerrückstellungen<br />
2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune<br />
2242 Sonstige Steuerrückstellungen<br />
2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />
2244 latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
0,00<br />
2. Sonstige Rückstellungen 1.831.349,00 19 1.831.349,00 225 Sonstige Rückstellungen<br />
2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis<br />
1.831.349,00<br />
54
Überleitung Theater und Philharmonie Essen GmbH<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss)<br />
Betrag in €<br />
D. Verbindlichkeiten 1.601.418,93<br />
Umgliederung / Aufteilung<br />
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 930.669,22 20 930.669,22<br />
2. Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin 44.877,44 21 44.877,44<br />
3. Sonstige Verbindlichkeiten 625.872,27 22 625.872,27<br />
Kommunalbilanz I<br />
Betrag in €<br />
S H<br />
1.831.349,00 19 2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 1.831.349,00<br />
30 Verbindlichkeiten 1.601.418,93<br />
31 Anleihen<br />
32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />
33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />
34<br />
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />
gleichkommen<br />
930.669,22 20 35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 930.669,22<br />
36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen<br />
37 erhaltene Anzahlungen<br />
44.877,44 21 38 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 44.877,44<br />
625.872,27 22 39 Sonstige Verbindlichkeiten 625.872,27<br />
E. Rechnungsabgrenzungsposten 469.788,47 23 469.788,47 40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 469.788,47<br />
401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
469.788,47 23 401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 469.788,47<br />
45.282.534,30 45.282.534,30<br />
55
Betrag in €<br />
Nach Ansatzanpassungen<br />
Betrag in €<br />
Aufdeckung stiller<br />
Reserven/Lasten<br />
Betrag in €<br />
AKTIVA 21.504.352,76 21.504.352,76 899.939,00 22.404.291,76<br />
01 Anlagevermögen 14.515.638,66 14.515.638,66 899.939,00 15.415.577,66<br />
02 Immaterielle Vermögensgegenstände 11.907.439,38 11.907.439,38 33.369,00 11.940.808,38<br />
021<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />
(Kapitalkonsolidierung)<br />
0,00 0,00 0,00<br />
022<br />
Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Lizenzen, DV-Software,<br />
Konzessionen, Schutzrechte)<br />
11.907.439,38 11.907.439,38 33.369,00 11.940.808,38<br />
0221 Selbst geschaffene sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00<br />
0222 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
0223 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 11.907.439,38 11.907.439,38 33.369,00 11.940.808,38<br />
023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
0231 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige 0,00 0,00 0,00<br />
03 Sachanlagen 2.608.199,28 2.608.199,28 866.570,00 3.474.769,28<br />
031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
0311 Grünflächen 0,00 0,00 0,00<br />
0312 Ackerland 0,00 0,00 0,00<br />
0313 Wald, Forsten 0,00 0,00 0,00<br />
0314 Sonstige unbebaute Grundstücke 0,00 0,00 0,00<br />
032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen 0,00 0,00 0,00<br />
0322 Schulen 0,00 0,00 0,00<br />
0323 Wohnbauten 0,00 0,00 0,00<br />
0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 0,00 0,00 0,00<br />
033 Infrastrukturvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 0,00<br />
0332 Brücken und Tunnel 0,00 0,00 0,00<br />
0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 0,00 0,00<br />
0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 0,00 0,00 0,00<br />
0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 0,00 0,00 0,00<br />
0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 0,00<br />
034 Bauten auf fremdem Grund und Boden 921.220,31 921.220,31 921.220,31<br />
035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,00 0,00 0,00<br />
036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 685.156,82 685.156,82 866.570,00 1.551.726,82<br />
037 Betriebs- und Geschäftsausstattung 991.369,15 991.369,15 991.369,15<br />
038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 10.453,00 10.453,00 0,00 10.453,00<br />
0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau 10.453,00 10.453,00 10.453,00<br />
10 Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
101 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00<br />
1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00<br />
102 Anteile an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00 0,00<br />
103 Beteiligungen 0,00 0,00 0,00<br />
104 Sondervermögen 0,00 0,00 0,00<br />
105 Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00<br />
106 Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
1061 an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1062 Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00<br />
11 Umlaufvermögen 6.839.042,14 6.839.042,14 0,00 6.839.042,14<br />
12 Vorräte 330.062,78 330.062,78 0,00 330.062,78<br />
121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 330.062,78 330.062,78 330.062,78<br />
122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige 0,00 0,00 0,00<br />
13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.104.727,20 3.104.727,20 0,00 3.104.727,20<br />
131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 1.655.562,25 1.655.562,25 1.655.562,25<br />
132 Forderungen gegen Sonstige 427.989,04 427.989,04 427.989,04<br />
133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
1331 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />
134 Sonstige Vermögensgegenstände 1.021.175,91 1.021.175,91 0,00 1.021.175,91<br />
1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 1.021.175,91 1.021.175,91 1.021.175,91<br />
14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00<br />
15 Liquide Mittel 3.404.252,16 3.404.252,16 3.404.252,16<br />
16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 149.671,96 149.671,96 0,00 149.671,96<br />
161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />
162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 149.671,96 149.671,96 0,00 149.671,96<br />
1621 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 149.671,96 149.671,96 149.671,96<br />
17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00<br />
18 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen) 0,00 0,00 0,00<br />
56
Betrag in €<br />
Nach Ansatzanpassungen<br />
Betrag in €<br />
Aufdeckung stiller<br />
Reserven/Lasten<br />
Betrag in €<br />
PASSIVA 21.504.352,76 21.504.352,76 899.939,00 22.404.291,76<br />
20 Eigenkapital 3.958.520,48 3.958.520,48 899.939,00 4.858.459,48<br />
201 Allgemeine Rücklage 5.095.434,87 5.095.434,87 899.939,00 5.995.373,87<br />
2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 51.129,19 51.129,19 51.129,19<br />
2013 Allgemeine Rücklage 0,00 0,00 0,00<br />
2015 Kapitalrücklage 5.044.305,68 5.044.305,68 5.044.305,68<br />
2016 Gewinnrücklagen 0,00 0,00 899.939,00 899.939,00<br />
2017 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />
203 Ausgleichsrücklage 0,00 0,00 0,00<br />
204 Ergebnisvorträge 0,00 0,00 0,00<br />
205 Bilanzgewinn/Bilanzverlust -1.136.914,39 -1.136.914,39 -1.136.914,39<br />
206 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 0,00 0,00 0,00<br />
21 Sonderposten 11.901.947,88 11.901.947,88 0,00 11.901.947,88<br />
211 Sonderposten für Zuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />
212 Sonderposten für Beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen 0,00 0,00 0,00<br />
213 Sonderposten für den Gebührenausgleich 0,00 0,00 0,00<br />
214 Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 0,00 0,00<br />
215 Sonstige Sonderposten 11.901.947,88 11.901.947,88 0,00 11.901.947,88<br />
2151 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis 41.796,71 41.796,71 41.796,71<br />
2152 Sonstige Sonderposten von Sonstigen 11.860.151,17 11.860.151,17 11.860.151,17<br />
22 Rückstellungen 3.572.677,00 3.572.677,00 0,00 3.572.677,00<br />
221 Pensionsrückstellungen 1.741.328,00 1.741.328,00 1.741.328,00<br />
222 Rückstellung für Deponien und Altlasten 0,00 0,00 0,00<br />
223 Instandhaltungsrückstellungen 0,00 0,00 0,00<br />
224 Steuerrückstellungen 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune 0,00 0,00 0,00<br />
2242 Sonstige Steuerrückstellungen 0,00 0,00 0,00<br />
2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen 0,00 0,00 0,00<br />
2244 latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00 0,00<br />
225 Sonstige Rückstellungen 1.831.349,00 1.831.349,00 0,00 1.831.349,00<br />
2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 1.831.349,00 1.831.349,00 1.831.349,00<br />
30 Verbindlichkeiten 1.601.418,93 1.601.418,93 1.601.418,93<br />
31 Anleihen 0,00 0,00 0,00<br />
32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 0,00 0,00 0,00<br />
33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 0,00 0,00 0,00<br />
34<br />
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />
gleichkommen<br />
0,00 0,00 0,00<br />
35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 930.669,22 930.669,22 930.669,22<br />
36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,00 0,00 0,00<br />
37 erhaltene Anzahlungen 0,00 0,00 0,00<br />
38 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 44.877,44 44.877,44 44.877,44<br />
39 Sonstige Verbindlichkeiten 625.872,27 625.872,27 625.872,27<br />
40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 469.788,47 469.788,47 0,00 469.788,47<br />
401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00<br />
401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 469.788,47 469.788,47 469.788,47<br />
57
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Summenbilanz und Konsolidierungsübersichten<br />
Anlage 11<br />
<strong>Modellprojekt</strong> zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses im<br />
Neuen Kommunalen Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>)
Positionen<br />
Stadt Essen GGE TUP GSE EVV EVAG SWE ALLBAU Summenbilanz<br />
AKTIVA 6.430.944.912,99 172.244.718,41 22.404.291,76 104.165.246,72 1.673.437.460,98 1.339.221.699,88 419.409.368,47 363.340.429,33 10.525.168.128,54<br />
01 Anlagevermögen 6.256.043.803,37 162.483.747,30 15.415.577,66 75.816.420,36 1.625.613.445,62 1.299.156.581,07 309.795.150,74 320.726.970,73 10.065.051.696,85<br />
02 Immaterielle Vermögensgegenstände 4.844.571,13 0,00 11.940.808,38 35.430,00 2.599,00 411.667,00 693.210,15 0,00 17.928.285,66<br />
021<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />
(Kapitalkonsolidierung)<br />
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
022<br />
Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B.<br />
Lizenzen, DV-Software, Konzessionen, Schutzrechte)<br />
4.844.571,13 0,00 11.940.808,38 35.430,00 2.599,00 411.667,00 693.210,15 0,00 17.928.285,66<br />
0221<br />
entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom<br />
Vollkonsolidierungskreis<br />
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
0222 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 4.844.571,13 0,00 11.940.808,38 35.430,00 2.599,00 411.667,00 693.210,15 0,00 17.928.285,66<br />
023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
0231<br />
Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an<br />
Vollkonsolidierungskreis<br />
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
03 Sachanlagen 3.515.884.401,16 162.483.747,30 3.474.769,28 75.752.990,36 1.016,00 256.117.625,53 301.430.921,87 318.332.574,07 4.633.478.045,57<br />
031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 223.320.636,79 133.542.543,00 0,00 434.736,64 0,00 6.935.909,57 2.403.286,16 5.121.431,60 371.758.543,76<br />
0311 Grünflächen 11.106.437,00 97.257.832,27 0,00 434.736,64 0,00 0,00 0,00 5.121.431,60 113.920.437,51<br />
0312 Ackerland 11.160.756,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11.160.756,00<br />
0313 Wald, Forsten 69.616,00 30.968.333,96 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 31.037.949,96<br />
0314 Sonstige unbebaute Grundstücke 200.983.827,79 5.316.376,77 0,00 0,00 0,00 6.935.909,57 2.403.286,16 0,00 215.639.400,29<br />
032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.601.226.452,24 9.773.178,00 0,00 65.155.053,09 0,00 67.367.990,24 21.204.200,36 308.917.049,59 2.073.643.923,52<br />
0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen 76.526.779,18 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 76.526.779,18<br />
0322 Schulen 1.142.964.903,87 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.142.964.903,87<br />
0323 Wohnbauten 26.838.608,62 2.999.487,00 0,00 288.154,41 0,00 0,00 1.125.121,72 308.716.564,64 339.967.936,39<br />
0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 354.896.160,57 6.773.691,00 0,00 64.866.898,68 0,00 67.367.990,24 20.079.078,64 200.484,95 514.184.304,08<br />
033 Infrastrukturvermögen 1.296.838.404,75 7.623.275,00 0,00 0,00 0,00 45.132.146,50 258.358.441,28 0,00 1.607.952.267,53<br />
0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 462.591.905,14 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 462.591.905,14<br />
0332 Brücken und Tunnel 47.190.334,71 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 47.190.334,71<br />
0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 302.883.036,94 0,00 0,00 0,00 0,00 45.132.146,50 2.444.005,84 0,00 350.459.189,28<br />
0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 2.540.332,04 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.540.332,04<br />
0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 481.046.758,94 7.623.275,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 488.670.033,94<br />
0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 586.036,98 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 255.914.435,44 0,00 256.500.472,42<br />
034 Bauten auf fremdem Grund und Boden 5.651.188,77 0,00 921.220,31 0,00 0,00 0,00 55.333,43 0,00 6.627.742,51<br />
035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 255.635.513,04 652.209,07 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 256.287.722,11<br />
036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 31.106.934,92 2.283.043,00 1.551.726,82 547.054,00 0,00 96.669.863,31 121.335,06 0,00 132.279.957,11<br />
037 Betriebs- und Geschäftsausstattung 46.499.676,03 1.700.135,27 991.369,15 2.165.550,51 1.016,00 20.332.767,59 7.417.120,85 0,00 79.107.635,40<br />
038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 55.605.594,62 6.909.363,96 10.453,00 7.450.596,12 0,00 19.678.948,32 11.871.204,73 4.294.092,88 105.820.253,63<br />
0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau 55.605.594,62 6.909.363,96 10.453,00 7.450.596,12 0,00 19.678.948,32 11.871.204,73 4.294.092,88 105.820.253,63<br />
10 Finanzanlagen 2.735.314.831,08 0,00 0,00 28.000,00 1.625.609.830,62 1.042.627.288,54 7.671.018,72 2.394.396,66 5.413.645.365,62<br />
101 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.302.601.590,31 0,00 0,00 25.000,00 895.477.359,00 0,00 25.564,59 1.022.583,76 2.199.152.097,66<br />
1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 1.275.533.340,31 0,00 0,00 25.000,00 895.452.359,00 0,00 0,00 1.022.583,76 2.172.033.283,07<br />
1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 27.068.250,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 0,00 25.564,59 0,00 27.118.814,59<br />
102 Anteile an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
103 Beteiligungen 6.762.000,00 0,00 0,00 3.000,00 20.136.667,31 8.780.597,47 2.268.650,00 1.084.162,90 39.035.077,68<br />
104 Sondervermögen 187.597.826,62 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 187.597.826,62<br />
105 Wertpapiere des Anlagevermögens 210.059.825,29 0,00 0,00 0,00 247.308.695,00 67.236.896,55 7.160,25 16.350,00 524.628.927,09<br />
1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 210.059.825,29 0,00 0,00 0,00 247.308.695,00 67.236.896,55 7.160,25 16.350,00 524.628.927,09<br />
106 Ausleihungen 1.028.293.588,86 0,00 0,00 0,00 462.687.109,31 966.609.794,52 5.369.643,88 271.300,00 2.463.231.436,57<br />
1061 an Vollkonsolidierungskreis 1.022.966.211,84 0,00 0,00 0,00 200.704.487,31 29.607,19 0,00 0,00 1.223.700.306,34<br />
2
Positionen<br />
Stadt Essen GGE TUP GSE EVV EVAG SWE ALLBAU Summenbilanz<br />
1062 Sonstige Ausleihungen 5.327.377,02 0,00 0,00 0,00 261.982.622,00 966.580.187,33 5.369.643,88 271.300,00 1.239.531.130,23<br />
11 Umlaufvermögen 126.154.573,21 9.760.971,11 6.839.042,14 28.256.999,80 47.819.485,79 39.438.555,15 109.309.342,62 42.607.254,36 410.186.224,18<br />
12 Vorräte 1.520.853,67 169.470,71 330.062,78 313.578,11 0,00 6.681.147,12 96.766,86 24.753.652,82 33.865.532,07<br />
121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 1.520.853,67 169.470,71 330.062,78 313.578,11 0,00 6.639.135,12 96.766,86 24.753.652,82 33.823.520,07<br />
122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 42.012,00 0,00 0,00 42.012,00<br />
1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 42.012,00 0,00 0,00 42.012,00<br />
13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 115.091.237,74 9.583.397,67 3.104.727,20 9.059.415,25 46.838.326,29 31.752.364,02 103.213.273,26 12.297.112,43 330.939.853,86<br />
131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 19.649.564,28 8.500.705,33 1.655.562,25 246.426,69 18.045.911,02 23.635.345,81 3.804.869,20 8.938.891,04 84.477.275,62<br />
132 Forderungen gegen Sonstige 74.200.660,38 856.320,44 427.989,04 5.362.629,09 703.181,04 7.150.439,94 94.685.952,59 476.826,83 183.863.999,35<br />
133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
1331<br />
Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom<br />
Vollkonsolidierungskreis<br />
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
134 Sonstige Vermögensgegenstände 21.241.013,08 226.371,90 1.021.175,91 3.450.359,47 28.089.234,23 966.578,27 4.722.451,47 2.881.394,56 62.598.578,89<br />
1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00 18.032,66 0,00 0,00 0,00 0,00 18.032,66<br />
1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 21.241.013,08 226.371,90 1.021.175,91 3.432.326,81 28.089.234,23 966.578,27 4.722.451,47 2.881.394,56 62.580.546,23<br />
14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
15 Liquide Mittel 9.542.481,80 8.102,73 3.404.252,16 18.884.006,44 981.159,50 1.005.044,01 5.999.302,50 5.556.489,11 45.380.838,25<br />
16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 48.746.536,41 0,00 149.671,96 91.826,56 4.529,57 626.563,66 304.875,11 6.204,24 49.930.207,51<br />
161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 48.746.536,41 0,00 149.671,96 91.826,56 4.529,57 626.563,66 304.875,11 6.204,24 49.930.207,51<br />
1621<br />
Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom<br />
Vollkonsolidierungskreis<br />
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 48.746.536,41 0,00 149.671,96 91.826,56 4.529,57 626.563,66 304.875,11 6.204,24 49.930.207,51<br />
17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
PASSIVA 6.430.944.912,99 172.244.718,41 22.404.291,76 104.165.246,72 1.673.437.460,98 1.339.221.699,88 419.409.368,47 363.340.429,33 10.525.168.128,54<br />
20 Eigenkapital 1.955.660.557,80 139.332.599,66 4.858.459,48 44.019.938,11 1.130.300.475,99 203.186.012,07 116.700.446,75 78.202.400,33 3.672.260.890,19<br />
201 Allgemeine Rücklage 1.757.030.931,19 161.529.269,73 5.995.373,87 43.279.893,55 1.123.510.420,62 203.186.012,07 116.700.446,75 75.052.400,33 3.486.284.748,11<br />
2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 0,00 5.000.000,00 51.129,19 110.000,00 66.200.000,00 13.293.588,91 56.320.000,00 23.008.134,65 163.982.852,75<br />
2012 Allgemeine Rücklage 1.757.030.931,19 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.757.030.931,19<br />
2013 Kapitalrücklage 0,00 0,00 5.044.305,68 10.906.470,88 286.238.028,25 152.991.369,09 44.864.090,87 0,00 500.044.264,77<br />
2014 Gewinnrücklagen 0,00 156.529.269,73 899.939,00 32.263.422,67 771.072.392,37 36.901.054,07 15.516.355,88 52.044.265,68 1.065.226.699,40<br />
2015 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
202 Ausgleichsrücklage 295.273.504,54 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 295.273.504,54<br />
203 Ergebnisvorträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
204 Bilanzgewinn/Bilanzverlust -96.643.877,93 -22.196.670,07 -1.136.914,39 740.044,56 6.790.055,37 0,00 0,00 3.150.000,00 -109.297.362,46<br />
205 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
21 Sonderposten 697.528.868,93 4.911.471,09 11.901.947,88 18.089.852,78 0,00 42.250.742,94 27.775.554,12 0,00 802.458.437,74<br />
211 Sonderposten für Zuwendungen 556.530.968,94 0,00 0,00 18.089.852,78 0,00 42.250.742,94 27.775.554,12 0,00 644.647.118,78<br />
2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00 888.202,07 0,00 0,00 0,00 0,00 888.202,07<br />
2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen 556.530.968,94 0,00 0,00 17.201.650,71 0,00 42.250.742,94 27.775.554,12 0,00 643.758.916,71<br />
212 Sonderposten für Beiträge 54.678.726,05 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 54.678.726,05<br />
2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen 54.678.726,05 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 54.678.726,05<br />
213 Sonderposten für den Gebührenausgleich 2.025.609,94 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.025.609,94<br />
214 Sonstige Sonderposten 84.293.564,00 4.911.471,09 11.901.947,88 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 101.106.982,97<br />
2141 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 2.928.142,89 41.796,71 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.969.939,60<br />
2142 Sonstige Sonderposten von Sonstigen 84.293.564,00 1.983.328,20 11.860.151,17 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 98.137.043,37<br />
3
Positionen<br />
Stadt Essen GGE TUP GSE EVV EVAG SWE ALLBAU Summenbilanz<br />
22 Rückstellungen 1.056.694.613,52 8.805.397,06 3.572.677,00 7.941.544,86 2.351.910,00 98.121.547,60 21.710.656,42 7.602.946,08 1.206.801.292,54<br />
221 Pensionsrückstellungen 956.388.870,11 4.754.588,14 1.741.328,00 1.512.813,20 1.652.515,00 65.411.625,00 9.284.089,00 566.042,00 1.041.311.870,45<br />
222 Rückstellung für Deponien und Altlasten 54.255,14 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 638.310,35 0,00 692.565,49<br />
223 Instandhaltungsrückstellungen 11.905.401,07 0,00 0,00 1.710.238,40 0,00 1.998.400,00 443.200,00 2.595.500,00 18.652.739,47<br />
224 Steuerrückstellungen 0,00 79.600,00 0,00 0,00 562.000,00 0,00 58.633,07 57.618,00 757.851,07<br />
2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 57.618,00 57.618,00<br />
2242 Sonstige Steuerrückstellungen 0,00 79.600,00 0,00 0,00 562.000,00 0,00 58.633,07 0,00 700.233,07<br />
2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
2244 latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
225 Sonstige Rückstellungen 88.346.087,20 3.971.208,92 1.831.349,00 4.718.493,26 137.395,00 30.711.522,60 11.286.424,00 4.383.786,08 145.386.266,06<br />
2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis 0,00 955.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.383.786,08 5.339.286,08<br />
2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 88.346.087,20 3.015.708,92 1.831.349,00 4.718.493,26 137.395,00 30.711.522,60 11.286.424,00 0,00 140.046.979,98<br />
30 Verbindlichkeiten 2.720.396.413,77 18.352.896,46 1.601.418,93 34.048.379,66 540.785.074,99 993.741.940,76 252.699.455,15 277.535.082,92 4.839.160.662,64<br />
31 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.030.497.940,37 3.350.651,38 0,00 27.444.754,18 310.099.240,28 14.787.407,05 118.859.541,01 235.135.874,46 1.740.175.408,73<br />
33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 1.573.340.033,57 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.573.340.033,57<br />
34<br />
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen<br />
wirtschaftlich gleichkommen<br />
4.649.694,46 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.649.694,46<br />
35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10.580.108,44 2.061.163,28 930.669,22 1.463.146,60 61.703,49 9.316.938,34 29.642.279,63 5.613.297,90 59.669.306,90<br />
36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 145.417,56 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 145.417,56<br />
37 erhaltene Anzahlungen 37.761.099,56 0,00 0,00 3.163.348,05 0,00 412.566,94 68.322.045,53 22.793.940,44 132.453.000,52<br />
38 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 29.026.472,83 12.627.286,18 44.877,44 866.823,96 230.599.374,78 966.398.556,90 16.686.188,71 75.313,01 1.256.324.893,81<br />
39 Sonstige Verbindlichkeiten 34.395.646,98 313.795,62 625.872,27 1.110.306,87 24.756,44 2.826.471,53 19.189.400,27 13.916.657,11 72.402.907,09<br />
40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 664.458,97 842.354,14 469.788,47 65.531,31 0,00 1.921.456,51 523.256,03 0,00 4.486.845,43<br />
401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 664.458,97 842.354,14 469.788,47 65.531,31 0,00 1.921.456,51 523.256,03 0,00 4.486.845,43<br />
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
4
Summenbilanz<br />
Positionen Kapitalkonsolidierung Teilkonzern<br />
Teilkonzern<br />
Nr. S H Nr.<br />
Zwischensumme<br />
Teilkonzern EVV<br />
AKTIVA 3.795.408.958,66 3.461.456.063,82<br />
01 Anlagevermögen 3.555.292.148,16 3.221.339.253,32<br />
02 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.107.476,15 536.560.421,32<br />
021<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />
(Kapitalkonsolidierung)<br />
0,00 2 535.452.945,17 535.452.945,17<br />
022<br />
Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B.<br />
Lizenzen, DV-Software, Konzessionen, Schutzrechte)<br />
1.107.476,15 1.107.476,15<br />
0221<br />
entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom<br />
Vollkonsolidierungskreis<br />
0,00 0,00<br />
0222 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 1.107.476,15 1.107.476,15<br />
023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00<br />
0231<br />
Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an<br />
Vollkonsolidierungskreis<br />
0,00 0,00<br />
0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige 0,00 0,00<br />
03 Sachanlagen 875.882.137,47 875.882.137,47<br />
031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 14.460.627,33 14.460.627,33<br />
0311 Grünflächen 5.121.431,60 5.121.431,60<br />
0312 Ackerland 0,00 0,00<br />
0313 Wald, Forsten 0,00 0,00<br />
0314 Sonstige unbebaute Grundstücke 9.339.195,73 9.339.195,73<br />
032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 397.489.240,19 397.489.240,19<br />
0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen 0,00 0,00<br />
0322 Schulen 0,00 0,00<br />
0323 Wohnbauten 309.841.686,36 309.841.686,36<br />
0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 87.647.553,83 87.647.553,83<br />
033 Infrastrukturvermögen 303.490.587,78 303.490.587,78<br />
0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00<br />
0332 Brücken und Tunnel 0,00 0,00<br />
0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 47.576.152,34 47.576.152,34<br />
0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 0,00 0,00<br />
0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 0,00 0,00<br />
0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 255.914.435,44 255.914.435,44<br />
034 Bauten auf fremdem Grund und Boden 55.333,43 55.333,43<br />
035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,00 0,00<br />
036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 96.791.198,37 96.791.198,37<br />
037 Betriebs- und Geschäftsausstattung 27.750.904,44 27.750.904,44<br />
038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 35.844.245,93 35.844.245,93<br />
0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />
0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau 35.844.245,93 35.844.245,93<br />
10 Finanzanlagen 2.678.302.534,54 1.808.896.694,54<br />
101 Anteile an verbundenen Unternehmen 896.525.507,35 27.119.667,35<br />
1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 896.474.942,76 869.405.840,00 1 27.069.102,76<br />
1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 50.564,59 50.564,59<br />
102 Anteile an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00<br />
103 Beteiligungen 32.270.077,68 32.270.077,68<br />
104 Sondervermögen 0,00 0,00<br />
105 Wertpapiere des Anlagevermögens 314.569.101,80 314.569.101,80<br />
1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />
1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 314.569.101,80 314.569.101,80<br />
106 Ausleihungen 1.434.937.847,71 1.434.937.847,71<br />
1061 an Vollkonsolidierungskreis 200.734.094,50 200.734.094,50<br />
1062 Sonstige Ausleihungen 1.234.203.753,21 1.234.203.753,21<br />
11 Umlaufvermögen 239.174.637,92 239.174.637,92<br />
12 Vorräte 31.531.566,80 31.531.566,80<br />
121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 31.489.554,80 31.489.554,80<br />
122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 42.012,00 42.012,00<br />
1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />
1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige 42.012,00 42.012,00<br />
13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 194.101.076,00 194.101.076,00<br />
131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 54.425.017,07 54.425.017,07<br />
132 Forderungen gegen Sonstige 103.016.400,40 103.016.400,40<br />
133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00 0,00<br />
1331<br />
Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom<br />
Vollkonsolidierungskreis<br />
0,00 0,00<br />
1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen 0,00 0,00<br />
134 Sonstige Vermögensgegenstände 36.659.658,53 36.659.658,53<br />
1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />
1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 36.659.658,53 36.659.658,53<br />
14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00<br />
141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />
142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00<br />
15 Liquide Mittel 13.541.995,12 13.541.995,12<br />
16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 942.172,58 942.172,58<br />
161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00<br />
162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 942.172,58 942.172,58<br />
1621<br />
Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom<br />
Vollkonsolidierungskreis<br />
0,00 0,00<br />
1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 942.172,58 942.172,58<br />
17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00<br />
5
Summenbilanz<br />
Positionen Kapitalkonsolidierung Teilkonzern<br />
Teilkonzern<br />
Zwischensumme<br />
Teilkonzern EVV<br />
PASSIVA 3.795.408.958,66 3.461.456.063,82<br />
20 Eigenkapital 1.528.389.335,14 1.194.436.440,30<br />
201 Allgemeine Rücklage 1.518.449.279,77 1.100.589.684,36<br />
2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 158.821.723,56 1,3 92.621.723,56 66.200.000,00<br />
2012 Allgemeine Rücklage 0,00 0,00<br />
2013 Kapitalrücklage 484.093.488,21 1,3 197.855.459,96 286.238.028,25<br />
2014 Gewinnrücklagen 875.534.068,00 1,3 104.461.675,63 771.072.392,37<br />
2015 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 0,00 1,3 558.373.681,43 535.452.945,17 2 -22.920.736,26<br />
202 Ausgleichsrücklage 0,00 0,00<br />
203 Ergebnisvorträge 0,00 0,00<br />
204 Bilanzgewinn/Bilanzverlust 9.940.055,37 1,3 3.150.000,00 6.790.055,37<br />
205 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 0,00 87.056.700,58 3 87.056.700,58<br />
21 Sonderposten 70.026.297,06 70.026.297,06<br />
211 Sonderposten für Zuwendungen 70.026.297,06 70.026.297,06<br />
2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />
2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen 70.026.297,06 70.026.297,06<br />
212 Sonderposten für Beiträge 0,00 0,00<br />
2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />
2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen 0,00 0,00<br />
213 Sonderposten für den Gebührenausgleich 0,00 0,00<br />
214 Sonstige Sonderposten 0,00 0,00<br />
2141 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />
2142 Sonstige Sonderposten von Sonstigen 0,00 0,00<br />
22 Rückstellungen 129.787.060,10 129.787.060,10<br />
221 Pensionsrückstellungen 76.914.271,00 76.914.271,00<br />
222 Rückstellung für Deponien und Altlasten 638.310,35 638.310,35<br />
223 Instandhaltungsrückstellungen 5.037.100,00 5.037.100,00<br />
224 Steuerrückstellungen 678.251,07 678.251,07<br />
2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune 57.618,00 57.618,00<br />
2242 Sonstige Steuerrückstellungen 620.633,07 620.633,07<br />
2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen 0,00 0,00<br />
2244 latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00<br />
225 Sonstige Rückstellungen 46.519.127,68 46.519.127,68<br />
2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis 4.383.786,08 4.383.786,08<br />
2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 42.135.341,60 42.135.341,60<br />
30 Verbindlichkeiten 2.064.761.553,82 2.064.761.553,82<br />
31 Anleihen 0,00 0,00<br />
32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 678.882.062,80 678.882.062,80<br />
33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 0,00 0,00<br />
34<br />
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen<br />
wirtschaftlich gleichkommen<br />
0,00 0,00<br />
35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 44.634.219,36 44.634.219,36<br />
36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,00 0,00<br />
37 erhaltene Anzahlungen 91.528.552,91 91.528.552,91<br />
38 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 1.213.759.433,40 1.213.759.433,40<br />
39 Sonstige Verbindlichkeiten 35.957.285,35 35.957.285,35<br />
40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 2.444.712,54 2.444.712,54<br />
401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />
401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 2.444.712,54 2.444.712,54<br />
6<br />
0,00 1.491.915.485,74 1.491.915.485,74 0,00
Summenbilanz<br />
Positionen Kapitalkonsolidierung Gesamtkonzern<br />
Gesamtkonzern<br />
Nr. S H Nr.<br />
Zwischensumme<br />
Gesamtkonzern<br />
AKTIVA 10.191.215.233,71 8.300.902.848,57<br />
01 Anlagevermögen 9.731.098.802,02 7.840.786.416,88<br />
02 Immaterielle Vermögensgegenstände 553.381.230,83 17.928.285,66<br />
021<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />
(Kapitalkonsolidierung)<br />
535.452.945,17 5 49.545.828,15 584.998.773,32 7 0,00<br />
022<br />
Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B.<br />
Lizenzen, DV-Software, Konzessionen, Schutzrechte)<br />
17.928.285,66 17.928.285,66<br />
0221<br />
entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom<br />
Vollkonsolidierungskreis<br />
0,00 0,00<br />
0222 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 17.928.285,66 17.928.285,66<br />
023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00<br />
0231<br />
Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an<br />
Vollkonsolidierungskreis<br />
0,00 0,00<br />
0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige 0,00 0,00<br />
03 Sachanlagen 4.633.478.045,57 4.633.478.045,57<br />
031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 371.758.543,76 371.758.543,76<br />
0311 Grünflächen 113.920.437,51 113.920.437,51<br />
0312 Ackerland 11.160.756,00 11.160.756,00<br />
0313 Wald, Forsten 31.037.949,96 31.037.949,96<br />
0314 Sonstige unbebaute Grundstücke 215.639.400,29 215.639.400,29<br />
032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.073.643.923,52 2.073.643.923,52<br />
0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen 76.526.779,18 76.526.779,18<br />
0322 Schulen 1.142.964.903,87 1.142.964.903,87<br />
0323 Wohnbauten 339.967.936,39 339.967.936,39<br />
0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 514.184.304,08 514.184.304,08<br />
033 Infrastrukturvermögen 1.607.952.267,53 1.607.952.267,53<br />
0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 462.591.905,14 462.591.905,14<br />
0332 Brücken und Tunnel 47.190.334,71 47.190.334,71<br />
0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 350.459.189,28 350.459.189,28<br />
0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 2.540.332,04 2.540.332,04<br />
0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 488.670.033,94 488.670.033,94<br />
0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 256.500.472,42 256.500.472,42<br />
034 Bauten auf fremdem Grund und Boden 6.627.742,51 6.627.742,51<br />
035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 256.287.722,11 256.287.722,11<br />
036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 132.279.957,11 132.279.957,11<br />
037 Betriebs- und Geschäftsausstattung 79.107.635,40 79.107.635,40<br />
038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 105.820.253,63 105.820.253,63<br />
0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />
0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau 105.820.253,63 105.820.253,63<br />
10 Finanzanlagen 4.544.239.525,62 3.189.380.085,65<br />
101 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.329.746.257,66 116.889.917,35<br />
1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 1.302.627.443,07 1.212.856.340,31 4 89.771.102,76<br />
1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 27.118.814,59 27.118.814,59<br />
102 Anteile an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00<br />
103 Beteiligungen 39.035.077,68 39.035.077,68<br />
104 Sondervermögen 187.597.826,62 142.003.099,66 4 45.594.726,96<br />
105 Wertpapiere des Anlagevermögens 524.628.927,09 524.628.927,09<br />
1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />
1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 524.628.927,09 524.628.927,09<br />
106 Ausleihungen 2.463.231.436,57 2.463.231.436,57<br />
1061 an Vollkonsolidierungskreis 1.223.700.306,34 1.223.700.306,34<br />
1062 Sonstige Ausleihungen 1.239.531.130,23 1.239.531.130,23<br />
11 Umlaufvermögen 410.186.224,18 410.186.224,18<br />
12 Vorräte 33.865.532,07 33.865.532,07<br />
121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 33.823.520,07 33.823.520,07<br />
122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 42.012,00 42.012,00<br />
1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />
1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige 42.012,00 42.012,00<br />
13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 330.939.853,86 330.939.853,86<br />
131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 84.477.275,62 84.477.275,62<br />
132 Forderungen gegen Sonstige 183.863.999,35 183.863.999,35<br />
133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00 0,00<br />
1331<br />
Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom<br />
Vollkonsolidierungskreis<br />
0,00 0,00<br />
1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen 0,00 0,00<br />
134 Sonstige Vermögensgegenstände 62.598.578,89 62.598.578,89<br />
1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 18.032,66 18.032,66<br />
1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 62.580.546,23 62.580.546,23<br />
14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00<br />
141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />
142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00<br />
15 Liquide Mittel 45.380.838,25 45.380.838,25<br />
16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 49.930.207,51 49.930.207,51<br />
161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00<br />
162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 49.930.207,51 49.930.207,51<br />
1621<br />
Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom<br />
Vollkonsolidierungskreis<br />
0,00 0,00<br />
1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 49.930.207,51 49.930.207,51<br />
17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00<br />
7
Summenbilanz<br />
Positionen Kapitalkonsolidierung Gesamtkonzern<br />
Gesamtkonzern<br />
Zwischensumme<br />
Gesamtkonzern<br />
PASSIVA 10.191.215.233,71 8.300.902.848,57<br />
20 Eigenkapital 3.338.307.995,36 1.447.995.610,22<br />
201 Allgemeine Rücklage 3.068.425.152,70 1.173.532.293,55<br />
2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 71.361.129,19 4,6 71.361.129,19 0,00<br />
2012 Allgemeine Rücklage 1.757.030.931,19 7 583.498.637,64 1.173.532.293,55<br />
2013 Kapitalrücklage 302.188.804,81 4,6 302.188.804,81 0,00<br />
2014 Gewinnrücklagen 960.765.023,77 4,6 960.765.023,77 0,00<br />
2015 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung -22.920.736,26 4,6,7 28.125.227,57 51.045.963,83 4,5 0,00<br />
202 Ausgleichsrücklage 295.273.504,54 295.273.504,54<br />
203 Ergebnisvorträge 0,00 0,00<br />
204 Bilanzgewinn/Bilanzverlust -112.447.362,46 15.803.484,53 4,6 -96.643.877,93<br />
205 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 87.056.700,58 4 15.625.004,33 4.401.993,81 6 75.833.690,06<br />
21 Sonderposten 802.458.437,74 802.458.437,74<br />
211 Sonderposten für Zuwendungen 644.647.118,78 644.647.118,78<br />
2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis 888.202,07 888.202,07<br />
2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen 643.758.916,71 643.758.916,71<br />
212 Sonderposten für Beiträge 54.678.726,05 54.678.726,05<br />
2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />
2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen 54.678.726,05 54.678.726,05<br />
213 Sonderposten für den Gebührenausgleich 2.025.609,94 2.025.609,94<br />
214 Sonstige Sonderposten 101.106.982,97 101.106.982,97<br />
2141 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis 2.969.939,60 2.969.939,60<br />
2142 Sonstige Sonderposten von Sonstigen 98.137.043,37 98.137.043,37<br />
22 Rückstellungen 1.206.801.292,54 1.206.801.292,54<br />
221 Pensionsrückstellungen 1.041.311.870,45 1.041.311.870,45<br />
222 Rückstellung für Deponien und Altlasten 692.565,49 692.565,49<br />
223 Instandhaltungsrückstellungen 18.652.739,47 18.652.739,47<br />
224 Steuerrückstellungen 757.851,07 757.851,07<br />
2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune 57.618,00 57.618,00<br />
2242 Sonstige Steuerrückstellungen 700.233,07 700.233,07<br />
2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen 0,00 0,00<br />
2244 latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00<br />
225 Sonstige Rückstellungen 145.386.266,06 145.386.266,06<br />
2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis 5.339.286,08 5.339.286,08<br />
2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 140.046.979,98 140.046.979,98<br />
30 Verbindlichkeiten 4.839.160.662,64 4.839.160.662,64<br />
31 Anleihen 0,00 0,00<br />
32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.740.175.408,73 1.740.175.408,73<br />
33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 1.573.340.033,57 1.573.340.033,57<br />
34<br />
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen<br />
wirtschaftlich gleichkommen<br />
4.649.694,46 4.649.694,46<br />
35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 59.669.306,90 59.669.306,90<br />
36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 145.417,56 145.417,56<br />
37 erhaltene Anzahlungen 132.453.000,52 132.453.000,52<br />
38 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 1.256.324.893,81 1.256.324.893,81<br />
39 Sonstige Verbindlichkeiten 72.402.907,09 72.402.907,09<br />
40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 4.486.845,43 4.486.845,43<br />
401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />
401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 4.486.845,43 4.486.845,43<br />
8<br />
0,00 2.011.109.655,46 2.011.109.655,46 0,00
Zwischensumme<br />
Positionen Schuldenkonslidierung<br />
Gesamtkonzern<br />
Nr. S H Nr.<br />
Gesamtbilanz<br />
AKTIVA 8.300.902.848,57 7.292.606.415,21<br />
01 Anlagevermögen 7.840.786.416,88 6.870.306.543,46<br />
02 Immaterielle Vermögensgegenstände 17.928.285,66 17.928.285,66<br />
021<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />
(Kapitalkonsolidierung)<br />
0,00 0,00<br />
022<br />
Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B.<br />
Lizenzen, DV-Software, Konzessionen, Schutzrechte)<br />
17.928.285,66 17.928.285,66<br />
0221<br />
entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände vom<br />
Vollkonsolidierungskreis<br />
0,00 0,00<br />
0222 entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 17.928.285,66 17.928.285,66<br />
023 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00<br />
0231<br />
Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an<br />
Vollkonsolidierungskreis<br />
0,00 0,00<br />
0232 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige 0,00 0,00<br />
03 Sachanlagen 4.633.478.045,57 4.633.478.045,57<br />
031 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 371.758.543,76 371.758.543,76<br />
0311 Grünflächen 113.920.437,51 113.920.437,51<br />
0312 Ackerland 11.160.756,00 11.160.756,00<br />
0313 Wald, Forsten 31.037.949,96 31.037.949,96<br />
0314 Sonstige unbebaute Grundstücke 215.639.400,29 215.639.400,29<br />
032 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.073.643.923,52 2.073.643.923,52<br />
0321 Kinder- und Jugendeinrichtungen 76.526.779,18 76.526.779,18<br />
0322 Schulen 1.142.964.903,87 1.142.964.903,87<br />
0323 Wohnbauten 339.967.936,39 339.967.936,39<br />
0324 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 514.184.304,08 514.184.304,08<br />
033 Infrastrukturvermögen 1.607.952.267,53 1.607.952.267,53<br />
0331 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 462.591.905,14 462.591.905,14<br />
0332 Brücken und Tunnel 47.190.334,71 47.190.334,71<br />
0333 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 350.459.189,28 350.459.189,28<br />
0334 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 2.540.332,04 2.540.332,04<br />
0335 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 488.670.033,94 488.670.033,94<br />
0336 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 256.500.472,42 256.500.472,42<br />
034 Bauten auf fremdem Grund und Boden 6.627.742,51 6.627.742,51<br />
035 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 256.287.722,11 256.287.722,11<br />
036 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 132.279.957,11 132.279.957,11<br />
037 Betriebs- und Geschäftsausstattung 79.107.635,40 79.107.635,40<br />
038 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 105.820.253,63 105.820.253,63<br />
0381 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />
0382 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau 105.820.253,63 105.820.253,63<br />
10 Finanzanlagen 3.189.380.085,65 2.218.900.212,23<br />
101 Anteile an verbundenen Unternehmen 116.889.917,35 116.889.917,35<br />
1011 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 89.771.102,76 89.771.102,76<br />
1012 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen 27.118.814,59 27.118.814,59<br />
102 Anteile an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00<br />
103 Beteiligungen 39.035.077,68 39.035.077,68<br />
104 Sondervermögen 45.594.726,96 45.594.726,96<br />
105 Wertpapiere des Anlagevermögens 524.628.927,09 524.628.927,09<br />
1051 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />
1052 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 524.628.927,09 524.628.927,09<br />
106 Ausleihungen 2.463.231.436,57 1.492.751.563,15<br />
1061 an Vollkonsolidierungskreis 1.223.700.306,34 970.479.873,42 8 253.220.432,92<br />
1062 Sonstige Ausleihungen 1.239.531.130,23 1.239.531.130,23<br />
11 Umlaufvermögen 410.186.224,18 372.369.664,24<br />
12 Vorräte 33.865.532,07 33.865.532,07<br />
121 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 33.823.520,07 33.823.520,07<br />
122 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 42.012,00 42.012,00<br />
1221 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />
1222 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige 42.012,00 42.012,00<br />
13 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 330.939.853,86 293.123.293,92<br />
131 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 84.477.275,62 37.816.559,94 8 46.660.715,68<br />
132 Forderungen gegen Sonstige 183.863.999,35 183.863.999,35<br />
133 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00 0,00<br />
1331<br />
Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom<br />
Vollkonsolidierungskreis<br />
0,00 0,00<br />
1332 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen 0,00 0,00<br />
134 Sonstige Vermögensgegenstände 62.598.578,89 62.598.578,89<br />
1341 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 18.032,66 18.032,66<br />
1342 Andere sonstige Vermögensgegenstände 62.580.546,23 62.580.546,23<br />
14 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00<br />
141 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />
142 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00<br />
15 Liquide Mittel 45.380.838,25 45.380.838,25<br />
16 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 49.930.207,51 49.930.207,51<br />
161 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00<br />
162 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 49.930.207,51 49.930.207,51<br />
1621<br />
Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom<br />
Vollkonsolidierungskreis<br />
0,00 0,00<br />
1622 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 49.930.207,51 49.930.207,51<br />
17 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00<br />
9
Zwischensumme<br />
Positionen Schuldenkonslidierung<br />
Gesamtkonzern<br />
Gesamtbilanz<br />
PASSIVA 8.300.902.848,57 7.292.606.415,21<br />
20 Eigenkapital 1.447.995.610,22 1.643.520.977,62<br />
201 Allgemeine Rücklage 1.173.532.293,55 1.369.057.660,95<br />
2011 Grundkapital/Stammkapital (netto) 0,00 0,00<br />
2012 Allgemeine Rücklage 1.173.532.293,55 195.525.367,40 8 1.369.057.660,95<br />
2013 Kapitalrücklage 0,00 0,00<br />
2014 Gewinnrücklagen 0,00 0,00<br />
2015 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 0,00 0,00<br />
202 Ausgleichsrücklage 295.273.504,54 295.273.504,54<br />
203 Ergebnisvorträge 0,00 0,00<br />
204 Bilanzgewinn/Bilanzverlust -96.643.877,93 -96.643.877,93<br />
205 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 75.833.690,06 75.833.690,06<br />
21 Sonderposten 802.458.437,74 802.458.437,74<br />
211 Sonderposten für Zuwendungen 644.647.118,78 644.647.118,78<br />
2111 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis 888.202,07 888.202,07<br />
2112 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen 643.758.916,71 643.758.916,71<br />
212 Sonderposten für Beiträge 54.678.726,05 54.678.726,05<br />
2121 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />
2122 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen 54.678.726,05 54.678.726,05<br />
213 Sonderposten für den Gebührenausgleich 2.025.609,94 2.025.609,94<br />
214 Sonstige Sonderposten 101.106.982,97 101.106.982,97<br />
2141 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis 2.969.939,60 2.969.939,60<br />
2142 Sonstige Sonderposten von Sonstigen 98.137.043,37 98.137.043,37<br />
22 Rückstellungen 1.206.801.292,54 1.206.801.292,54<br />
221 Pensionsrückstellungen 1.041.311.870,45 1.041.311.870,45<br />
222 Rückstellung für Deponien und Altlasten 692.565,49 692.565,49<br />
223 Instandhaltungsrückstellungen 18.652.739,47 18.652.739,47<br />
224 Steuerrückstellungen 757.851,07 757.851,07<br />
2241 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune 57.618,00 57.618,00<br />
2242 Sonstige Steuerrückstellungen 700.233,07 700.233,07<br />
2243 latente Steuern aus den Einzelabschlüssen 0,00 0,00<br />
2244 latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00 0,00<br />
225 Sonstige Rückstellungen 145.386.266,06 145.386.266,06<br />
2251 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis 5.339.286,08 5.339.286,08<br />
2252 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 140.046.979,98 140.046.979,98<br />
30 Verbindlichkeiten 4.839.160.662,64 3.635.338.861,88<br />
31 Anleihen 0,00 0,00<br />
32 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.740.175.408,73 1.740.175.408,73<br />
33 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 1.573.340.033,57 1.573.340.033,57<br />
34<br />
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen<br />
wirtschaftlich gleichkommen<br />
4.649.694,46 4.649.694,46<br />
35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 59.669.306,90 59.669.306,90<br />
36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 145.417,56 145.417,56<br />
37 erhaltene Anzahlungen 132.453.000,52 132.453.000,52<br />
38 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 1.256.324.893,81 8 1.203.821.800,76 52.503.093,05<br />
39 Sonstige Verbindlichkeiten 72.402.907,09 72.402.907,09<br />
40 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 4.486.845,43 4.486.845,43<br />
401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />
401 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 4.486.845,43 4.486.845,43<br />
10<br />
0,00 1.203.821.800,76 1.203.821.800,76 0,00
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Gesamtbilanz<br />
Anlage 12<br />
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses im<br />
Neuen Kommunalen Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>)
A K T I V A 31.12.2007 P A S S I V A<br />
31.12.2007<br />
EUR EUR EUR EUR<br />
1. ANLAGEVERMÖGEN 1. EIGENKAPITAL<br />
1.1 Allgemeine Rücklage 1.369.057.660,95<br />
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 17.928.285,66 1.2 Ausgleichsrücklage 295.273.504,54<br />
1.3 Jahresfehlbetrag -96.643.877,93<br />
1.2 Sachanlagen 1.4 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 75.833.690,06<br />
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.643.520.977,62<br />
1.2.1.1 Grünflächen 113.920.437,51<br />
1.2.1.2 Ackerland 11.160.756,00 2. SONDERPOSTEN<br />
1.2.1.3 Wald, Forsten 31.037.949,96 2.1 für Zuwendungen 644.647.118,78<br />
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 215.639.400,29 2.2 für Beiträge 54.678.726,05<br />
371.758.543,76 2.3 für den Gebührenausgleich 2.025.609,94<br />
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.4 Sonstige Sonderposten 101.106.982,97<br />
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 76.526.779,18 802.458.437,74<br />
1.2.2.2 Schulen 1.142.964.903,87<br />
1.2.2.3 Wohnbauten 339.967.936,39 2.445.979.415,36<br />
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 514.184.304,08<br />
2.073.643.923,52<br />
1.2.3 Infrastrukturvermögen 3. RÜCKSTELLUNGEN<br />
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 462.591.905,14 3.1 Pensionsrückstellungen 1.041.311.870,45<br />
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 47.190.334,71 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 692.565,49<br />
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 350.459.189,28 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 18.652.739,47<br />
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 2.540.332,04 3.4 Steuerrückstellungen 757.851,07<br />
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 488.670.033,94 3.5 Sonstige Rückstellungen 145.386.266,06<br />
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 256.500.472,42 1.206.801.292,54<br />
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />
1.607.952.267,53<br />
6.627.742,51<br />
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 256.287.722,11 4. VERBINDLICHKEITEN<br />
1.2.6 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 132.279.957,11 4.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.740.175.408,73<br />
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 79.107.635,40 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 1.573.340.033,57<br />
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, <strong>Anlagen</strong> im Bau 105.820.253,63 4.3 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen<br />
wirtschaftlich gleichkommen 4.649.694,46<br />
4.633.478.045,57 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 59.669.306,90<br />
1.3 Finanzanlagen 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 145.417,56<br />
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 116.889.917,35 4.6 Erhaltene Anzahlungen 132.453.000,52<br />
1.3.2 Beteiligungen 39.035.077,68 4.7 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 52.503.093,05<br />
1.3.3 Sondervermögen 45.594.726,96 4.8 Sonstige Verbindlichkeiten 72.402.907,09<br />
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 524.628.927,09 3.635.338.861,88<br />
1.3.5 Ausleihungen<br />
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 253.220.432,92 5. PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG 4.486.845,43<br />
1.3.5.2 Sonstige Ausleihungen 1.239.531.130,23<br />
1.492.751.563,15<br />
2. UMLAUFVERMÖGEN<br />
2.1 Vorräte<br />
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 33.823.520,07<br />
2.1.2 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 42.012,00<br />
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
2.2.1 Forderungen gegen Vollkonsolidierungskreis 46.660.715,68<br />
2.2.2 Forderungen gegen Sonstige 183.863.999,35<br />
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 62.598.578,89<br />
"KONZERN" STADT ESSEN<br />
GESAMTBILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2007<br />
2.218.900.212,23<br />
6.870.306.543,46<br />
33.865.532,07<br />
293.123.293,92<br />
2.3 Liquide Mittel 45.380.838,25<br />
372.369.664,24<br />
3. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG 49.930.207,51<br />
7.292.606.415,21 7.292.606.415,21
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Zusätzliche Informationen zur Erstellung der<br />
Kapitalflussrechnung<br />
Anlage 13<br />
<strong>Modellprojekt</strong> zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses im<br />
Neuen Kommunalen Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>)
Aufschlüsselung nachträglicher Korrekturen zur Bilanz des Vorjahres<br />
Anlagevermögen ...................................................................... -4.562.306,01 €<br />
Rückstellungen ........................................................................ -1.899.658,74 €<br />
Sonderposten .............................................................................. 307.623,12 €<br />
aktive Rechnungsabgrenzung ..................................................... 231.192,15 €<br />
Verbindlichkeiten ...................................................................... -6.083.558,08 €<br />
Forderungen ............................................................................ -2.206.100,92 €<br />
Eigenkapital ................................................................................ -180.001,00 €<br />
Zusatzinformationen über die Aufnahme und Tilgung von (Finanz-)Krediten<br />
Tilgung..................................................................................... 58.620.988,04 €<br />
(Neu-)Aufnahme...................................................................... 39.441.300,00 €<br />
Aufstellung über Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des<br />
Anlagevermögens<br />
bezogen auf das Sachanlagevermögen:<br />
Gewinne ...................................................................................... 173.382,90 €<br />
Verluste ......................................................................................... 71.661,81 €<br />
Aufstellung über wesentliche zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge<br />
Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen ..................... 22.175.978,93 €<br />
Auflösung von Sonderposten für Beiträge................................. 2.723.240,31 €<br />
Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich ....... 3.335.035,59 €<br />
Auflösung von sonstigen Sonderposten......................................... 76.480,57 €<br />
Anlage 13
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Praxisleitfaden 4. Auflage<br />
Anlage I.3<br />
Fallstudie der<br />
Stadt Lippstadt
Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 1 von 29<br />
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Fallstudie der Stadt Lippstadt<br />
(für kleine und mittlere Kommunen in Nordrhein-Westfalen)<br />
<strong>Modellprojekt</strong> zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses nach dem<br />
Neuen Kommunalen Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>)
Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 2 von 29<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Ziel dieser Fallstudie........................................................................................................... 3<br />
2. Die Projektorganisation....................................................................................................... 3<br />
3. Die Rolle der Verwaltungsleitung........................................................................................ 4<br />
4. Die fachliche Qualifizierung des eigenen Personals/Personalrekrutierung.......................... 4<br />
5. Die Information und Qualifizierung politischer Gremien/Öffentlichkeitsarbeit....................... 6<br />
6. Die Festlegung des Konsolidierungskreises ....................................................................... 7<br />
7. Die Einrichtung einer örtlichen Arbeitsgruppe ................................................................... 13<br />
8. Die Vereinheitlichung im Konzern Stadt Lippstadt ............................................................ 13<br />
9. Die Auswahl der Konsolidierungssoftware ........................................................................ 18<br />
10. Die erforderlichen technischen Schritte bis <strong>zum</strong> ersten Probe-Gesamtabschluss ............. 20<br />
11. Die Gesamtabschlussrichtlinie.......................................................................................... 28<br />
<strong>Anlagen</strong>verzeichnis<br />
Anlage 1: Projektstruktur- und Aktivitätenplan<br />
Anlage 2: Zwischenbericht an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat der Stadt<br />
Lippstadt <strong>zum</strong> 31.10.2008<br />
Anlage 3: Beteiligungsportfolio laut Beteiligungsbericht<br />
Anlage 4: Konsolidierungskreis im Konzern Stadt Lippstadt<br />
Anlage 5: Überleitung GWL von HGB auf <strong>NKF</strong><br />
Anlage 6: Kommunalbilanz II/Ergebnisrechnung II: Beispiel GWL<br />
Anlage 7: Probe-Gesamtabschluss per 31.12.2007: Matrixabgleich<br />
Forderungen/Verbindlichkeiten<br />
Anlage 8: Probe-Gesamtabschluss per 31.12.2007: Matrixabgleich<br />
Erträge/Aufwendungen<br />
Anlage 9: Probe-Gesamtabschluss per 31.12.2007: Gesamtbilanz<br />
Anlage 10: Probe-Gesamtabschluss per 31.12.2007: Gesamtergebnisrechnung
Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 3 von 29<br />
1. Ziel dieser Fallstudie<br />
Die nachfolgende Fallstudie soll es den kleinen und mittleren Kommunen in <strong>NRW</strong><br />
ermöglichen, den Weg zur Aufstellung des ersten <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses selbstständig<br />
nach den örtlichen Verhältnissen zu beschreiten. Die einzelnen hierzu beschriebenen<br />
Schritte und praxisorientierten Handlungsempfehlungen wurden daher in erster Linie auch<br />
chronologisch im Sinne einer denkbar geeigneten Reihenfolge sortiert bzw. aufgebaut. Die<br />
Fallstudie erhebt den Anspruch, die personellen bzw. finanziellen Möglichkeiten in den<br />
Kommunen bis zur Größe der Stadt Lippstadt (70.000 EW) –aber auch noch darüber-<br />
realitätsnah zu berücksichtigen.<br />
Auf die bloße Wiederholung von gesetzlichen und/oder konzernrechnungs-<br />
legungstechnischen Grundlagen wird bewusst verzichtet. Diese können bei Bedarf in dem<br />
hierzu entwickelten Leitfaden des <strong>Modellprojekt</strong>es nachgelesen werden. Dies gilt ebenso für<br />
die erste Befassung mit der Frage einer geänderten und möglichst verbesserten Steuerung<br />
des „Konzerns Kommune“, die gesondert im Praxisleitfaden dargestellt wird.<br />
2. Die Projektorganisation<br />
Wie bereits bei der Umstellung des Kernhaushalts der Stadt Lippstadt auf das <strong>NKF</strong> und<br />
aufgrund der sehr guten Erfahrungen mit dieser Art der Aufgabeneinführung, empfiehlt sich<br />
auch bei der Einführung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses die Organisation im Rahmen eines<br />
Projektes. Mit dem zeitlich begrenzten Charakter der Einführung bis zur endgültigen<br />
Installierung als Daueraufgabe, mit den einmalig zu bewältigenden und zu entscheidenden<br />
Teilaufgaben und der unabdingbar im vornehmlichen Interesse der Verwaltungsleitung<br />
liegenden Erfolg der Einführung liegen die typischen Merkmale vor, die unzweifelhaft für die<br />
Abwicklung der Einführung des Gesamtabschlusses im Rahmen einer Projektorganisation<br />
sprechen.<br />
Dem als Anlage 1 beigefügten Projektstruktur- und Aktivitätenplan können alle notwendigen<br />
organisatorischen und inhaltlichen Vorkehrungen sowie die Teilaufgaben entnommen<br />
werden. Da die Stadt Lippstadt als Modellkommune im Auftrag des <strong>NRW</strong>-Innenministeriums<br />
fungiert hat, enthält die Anlage 1 auch einige wenige Bestandteile, die nicht auf andere<br />
Kommunen (außerhalb des <strong>Modellprojekt</strong>es) übertragbar sind. Im übrigen kann jedoch jede<br />
kleine und mittlere Kommune den Plan bei Bedarf als Muster nutzen.
Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 4 von 29<br />
3. Die Rolle der Verwaltungsleitung<br />
Der Verwaltungsleitung –mit Bürgermeister und 1. Beigeordnetem (in Lippstadt auch:<br />
Stadtkämmerer)- kommt (ähnlich wie bei der Einführung des <strong>NKF</strong> im Kernhaushalt) auch bei<br />
der Einführung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses aus den nachfolgend aufgeführten Gründen<br />
eine besondere Rolle zu, ohne deren Wahrnehmung das Gesamtprojekt zwar nicht von<br />
vornherein <strong>zum</strong> Scheitern verurteilt ist, aber <strong>zum</strong>indest deutliche Verzögerungen bzw.<br />
Spannungen erfahren kann:<br />
• Die Verantwortlichen in den Betrieben 1 haben oftmals ein historisch<br />
gewachsenes autarkes Selbstverständnis, das die Gefahr einer falsch<br />
verstandenen fachlichen Überlegenheit gegenüber der Kernveraltung<br />
hervorrufen kann. 2<br />
• Nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sind die<br />
geschäftsführenden Personen den Gesellschaftsorganen gegenüber<br />
verantwortlich und darüber hinaus verpflichtet, auch gesamtstädtische<br />
Interessen und damit Konzerninteressen zu verfolgen. Diese rein normativen<br />
Anforderungen spiegeln sich jedoch oftmals nicht im tatsächlichen Verhalten<br />
vor Ort wieder. 2<br />
4. Die fachliche Qualifizierung des eigenen Personals / Personalrekrutierung<br />
Die Bestandsaufnahme des vorhandenen Grundlagenwissens aller (!) Beteiligten innerhalb<br />
der Kommunalverwaltung (Projektlenkungsgruppe) im Bereich der Konzernrechnungslegung<br />
muss im Hinblick auf das vollständig fehlende Grundlagenwissen <strong>zum</strong> einen als ernüchternd<br />
bezeichnet werden und muss <strong>zum</strong> anderen nach Kontakten zu anderen Verwaltungen auch<br />
als repräsentativ für sämtliche kleinen und mittleren Kommunen in <strong>NRW</strong> konstatiert werden.<br />
Das Ergebnis dieser Bestandsaufnahme steht im Übrigen auch im deutlichen Gegensatz zu<br />
den Erfahrungen im Zusammenhang mit der Umstellung des Kernhaushalts auf das <strong>NKF</strong>, wo<br />
in den Finanzabteilungen oftmals auf ein breites Fundament an vorhandenem<br />
betriebswirtschaftlichen/kaufmännischen Grundwissen aufgebaut werden konnte.<br />
1 Der Begriff Betrieb wird in der vorliegenden Fallstudie synonym für die in der kommunalen Praxis<br />
anzutreffenden Begriffe wie verselbständigte Aufgabenbereiche, Eigengesellschaften, Beteiligungen<br />
etc. verwendet.<br />
2 Um Missverständnissen vorzubeugen, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies bei den<br />
Verantwortlichen der Betriebe der Stadt Lippstadt nicht, aber in anderen Kommunen manchmal der<br />
Fall ist.
Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 5 von 29<br />
Auf die bisher in diesem Bereich ebenfalls noch nicht oder nur unzureichend umgestellten<br />
Stoff- bzw. Lehrpläne der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung sowie der<br />
Angestelltenlehrgänge wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.<br />
Darüber hinaus muss der Vollständigkeit halber an dieser Stelle ohne Zweifel auch auf die<br />
Grund-Ausbildung an den allgemeinen Hochschulen sowie die Qualifizierungssituation in der<br />
Privatwirtschaft und die daraus resultierenden Konsequenzen für die kommunale Wirklichkeit<br />
hingewiesen werden. Selbst die regelmäßig anzutreffenden Grundstudiengänge <strong>zum</strong><br />
Diplom-Kaufmann bzw. Diplom-Betriebswirt (Masterstudiengänge) vermitteln nicht in<br />
ausreichendem Maße das praktische Fachwissen der Konzernrechnungslegung. Erst ein<br />
entsprechendes Zusatzstudium oder eine spezialisierte Weiterbildung in der<br />
Konzernrechnungslegung bringen –gepaart mit einschlägiger, oft langjähriger beruflicher<br />
Erfahrung- das entsprechende Personal in der Privatwirtschaft hervor 3 . Der Einsatz dieses<br />
Personals beschränkt sich dort (in der Privatwirtschaft) jedoch nicht auf den reinen –lediglich<br />
einmal jährlich zu vollziehenden- Konzernjahresabschluss, sondern ist in den meisten Fällen<br />
auf ein unterjähriges Konzerncontrolling ausgedehnt.<br />
Der Umstand, dass die Möglichkeiten der Entlohnung in den Verwaltungen kleiner und<br />
mittlerer Kommunen mit den Ansprüchen dieser hochqualifizierten Mitarbeiter aus der<br />
Privatwirtschaft nicht oder nur wenig vereinbar sind, kann nicht wirklich überraschen, muss<br />
jedoch hier Erwähnung finden, um hier in den Kommunen evtl. Illusionen vorzubeugen.<br />
Unter Berücksichtigung der zuvor beschriebenen Rahmenbedingungen ist es für die Stadt<br />
Lippstadt zu folgenden Qualifizierungsmaßnahmen gekommen:<br />
3 Im Zusammenhang mit der Konzernrechnungslegung wird in Fachkreisen auch von der „Königsdisziplin“<br />
der kaufmännischen Rechnungslegung gesprochen. Die einschlägigen Rechnungslegungsstandards<br />
haben –je nach Ausrichtung des Konzerns- internationalen Charakter.
Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 6 von 29<br />
1. Beigeordneter/Stadtkämmerer<br />
(1 Person)<br />
Fachbereichsleiter Finanzen und<br />
Liegenschaften (1 Person)<br />
Fachdienstleiter<br />
Finanzbuchhaltung und Steuern<br />
(1 Person)<br />
Sachbearbeitende/r Buchhalter/in<br />
(1-2 Personen) 6<br />
1- bis 3-tägiges<br />
Grundlagenseminar 4<br />
X<br />
X<br />
Konsolidierungs- bzw.<br />
Konzernbuchhaltung<br />
(Regelmäßige Workshops mit der<br />
beratenden WP-Gesellschaft) 5<br />
X X<br />
X X<br />
5. Die Information und Qualifizierung politischer Gremien/Öffentlichkeitsarbeit<br />
Der Rat der Stadt ist –gemeinsam mit der Verwaltungsleitung im Sinne einer<br />
Konzernführung- als gesetzliches Entscheidungs- und Rechenschaftsorgan der wichtigste<br />
Adressat des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses. Die regelmäßige Information über die Einführung<br />
und die Auswirkungen des Gesamtabschlusses hat u.a. auch wegen des nicht unerheblichen<br />
Mittel- und Personaleinsatzes für die Einführung des Gesamtabschlusses eine hohe<br />
Bedeutung. Darüber hinaus kann es ggf. aufgrund der Erfahrungen aus dem<br />
Gesamtabschluss auch zu Veränderungen der Gesamtsteuerung kommen, die auch<br />
Auswirkungen auf die politisch besetzten Organe der Betriebe haben können.<br />
4 Denkbar sind „reine“ HGB-Lehrgänge (ohne internationale Standards) in der Privatwirtschaft<br />
(Realistische Lehrgangskosten pro Tag: ab ca. 350,- EUR).<br />
5 Die Workshops werden neben der erstmaligen Aufstellung des Gesamtabschlusses auch noch<br />
mindestens für den ersten Folgeabschluss erforderlich sein. Ob und inwieweit es –aufgrund der hier<br />
gemachten Erfahrungen- langfristig ggf. auch zu einer gänzlichen Vergabe der Aufstellung des<br />
Gesamtabschlusses an eine WP-Gesellschaft kommen kann, bleibt abzuwarten. Die Stadt Lippstadt<br />
wird bei der Einführung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses von der Wirtschaftsberatungs- und<br />
Revisionsgesellschaft mbH/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WRG), Gütersloh, beraten.<br />
6 Alternativ ist theoretisch –unter den oben beschriebenen realistischen Rahmenbedingungen- auch<br />
an eine Personalrekrutierung von außen zu denken. Favorisiert man die Fortbildung des eigenen<br />
Personals, drängen sich die vorhandenen Fachkräfte der Finanzbuchhaltung auf, da –wie man später<br />
noch sehen wird- enge Verzahnungen zur Hauptbuchhaltung im Kernhaushalt bestehen (Aufbau von<br />
Partnerkontierungen; Abgleich offener Posten zwischen der städt. Mutter und den<br />
vollkonsolidierungspflichtigen Töchtern). Es bedarf hier besonders motivierter Mitarbeiter/innen, die<br />
auch die uneingeschränkte Bereitschaft <strong>zum</strong> ergänzenden Selbststudium mitbringen (siehe 1. <strong>NKF</strong>-<br />
Umstellung).
Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 7 von 29<br />
In der Anlage 2 ist exemplarisch der Zwischenbericht an den Haupt- und Finanzausschuss<br />
und den Rat der Stadt Lippstadt <strong>zum</strong> 31.10.2008 (ohne <strong>Anlagen</strong>) beigefügt. Dieser<br />
Zwischenbericht ist allerdings in den Sitzungen im November 2008 nicht näher behandelt<br />
worden, <strong>zum</strong>al die Verwaltung eine im Vorfeld erforderliche grundlegende Schulung der<br />
Rats- und Ausschussmitglieder angekündigt hatte. Ähnlich wie dies bereits bei der <strong>NKF</strong>-<br />
Umstellung des Kernhaushaltes praktiziert wurde, sollen die politischen Gremien im Zuge<br />
der Vorlage des ersten prüffähigen Gesamtabschlusses in den Grundlagen der<br />
Konzernrechnungslegung in Wochenendveranstaltungen intensiv geschult werden.<br />
Die Öffentlichkeit der Stadt Lippstadt wurde bereits mehrfach über Presseveröffentlichungen<br />
in der örtlichen Tagespresse über die Anstrengungen der Stadt im Zusammenhang mit dem<br />
Gesamtabschluss informiert.<br />
6. Die Festlegung des Konsolidierungskreises<br />
Die nachfolgende Festlegung, welche Betriebe in den Konsolidierungskreis einzubeziehen<br />
sind, ist für die Aufstellung des Gesamtabschlusses von besonderer Bedeutung, da die<br />
Zuordnung eines Betriebes zu der verbindlich anzuwendenden Konsolidierungsart 7 über das<br />
Ausmaß, den Umfang und den Arbeitsaufwand bei der Rechnungslegung entscheidet.<br />
Das im Leitfaden des <strong>Modellprojekt</strong>es in Kapitel E veröffentlichte Prüfraster für die<br />
Festlegung des Konsolidierungskreises ist für jeden einzelnen Betrieb einmalig<br />
durchzugehen. Die seitens der Kommune getroffenen Entscheidungen sind zu<br />
dokumentieren.<br />
Schritt 1 Das Portfolio des Beteiligungsberichtes als Ausgangspunkt<br />
Der bisher bereits jährlich fortzuschreibende Beteiligungsbericht der Stadt Lippstadt erhebt<br />
den Anspruch auf Vollständigkeit für die Darstellung aller ausgegliederten Betriebe und bildet<br />
damit einen geeigneten Ausgangspunkt für die weitere Betrachtung. Das<br />
Beteiligungsportfolio der Stadt Lippstadt ist als Anlage 3 beigefügt.<br />
7 Vollkonsolidierung (als anspruchvollste und arbeitsintensivste Stufe der Konzernrechnungslegung<br />
mit jährlicher Einbeziehung sämtlicher Vermögens- und Schuldenpositionen/sämtlicher Aufwendungen<br />
und Erträge des Betriebes), Teilkonsolidierung (Synonym: Equity-Konsolidierung: Lediglich jährliche<br />
Fortschreibung der Anschaffungskosten des Betriebes je nach Entwicklung des anteiligen<br />
Eigenkapitals) oder reiner Ausweis des Betriebswertes zu Anschaffungskosten ohne jährliche<br />
Fortschreibung („At cost“).
Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 8 von 29<br />
Schritt 2 Ermittlung der effektiven Beteiligungsquote<br />
Das Beteiligungsportfolio wurde nun zunächst daraufhin untersucht, ob im Einzelfall Betriebe<br />
vorhanden sind, bei denen<br />
a) neben einem bereits auf den ersten Blick erkennbaren unmittelbaren Anteil<br />
der Stadt Lippstadt an einem Betrieb zusätzlich auch noch mittelbare Anteile<br />
der Stadt für denselben Betrieb (über ein Tochterunternehmen) vorhanden<br />
sind, die dann den unmittelbaren Anteilen der Stadt Lippstadt hinzuzurechnen<br />
wären 8 oder<br />
b) ausschließlich mittelbare Anteile der Stadt Lippstadt (über ein<br />
Tochterunternehmen) vorhanden sind.<br />
Dabei kommt es bei den in Frage kommenden Fällen zu folgenden Ergebnissen (jeweils<br />
graphische Ausschnitte aus dem Beteiligungsportfolio):<br />
Fall 1: Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Lippstadt mbH<br />
Wirtschaftsförderung<br />
Lippstadt GmbH<br />
100 %<br />
Gemeinnützige Wohnungs-<br />
baugesellschaft<br />
Lippstadt mbH<br />
89,90 %<br />
8 Bei derartigen mehrstufigen Beziehungen im kommunalen Konzern bewirkt die Zurechnung<br />
mittelbarer Anteile, dass auch die Töchter eines Tochterunternehmens der städt. Mutter als<br />
Tochterunternehmen der städt. Mutter (sog. „Enkelgesellschaften“) anzusehen sind.
Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 9 von 29<br />
Ergebnis: Der unmittelbare Anteil der Wirtschaftsförderung Lippstadt GmbH an der<br />
Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft Lippstadt mbH in Höhe von 89,90<br />
% ist (aufgrund des unmittelbaren 100 %-Anteils der Stadt an der<br />
Wirtschaftsförderung Lippstadt GmbH) der Stadt Lippstadt zuzuordnen.<br />
Fall 2: Gesundheitszentrum in Bad Waldliesborn GmbH<br />
Westfälisches Gesundheitszentrum<br />
Holding GmbH<br />
12 %<br />
Gesundheitszentrum in Bad<br />
Waldliesborn GmbH<br />
94,90 %<br />
Gesundheitszentrum in Bad<br />
Waldliesborn GmbH<br />
5,10 %<br />
Ergebnis: Der unmittelbare Anteil der Westfälisches Gesundheitszentrum Holding GmbH<br />
an der Gesundheitszentrum in Bad Waldliesborn GmbH in Höhe von 94,90 %
Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 10 von 29<br />
ist (aufgrund des geringen direkten Anteils der Stadt an der Holding) nicht der<br />
Stadt Lippstadt zuzuordnen.<br />
Schritt 3 Überprüfung der Wesentlichkeit des Anteils der Stadt an einem Betrieb<br />
Für die auf den ersten Blick nicht sicher und eindeutig zuzuordnenden Betriebe ist nun die<br />
Frage zu prüfen, ob der einzelne Betrieb aus Sicht der kommunalen Mutter ggf. von einer<br />
solchen untergeordneten wirtschaftlichen Bedeutung (= unwesentlich) ist, dass er trotz eines<br />
einflussreichen Beteiligungsanteils der Stadt (z.B. als verbundenes Unternehmen) „nur“ mit<br />
seinem Wertansatz in der Gesamtbilanz erscheinen muss und nicht den ansonsten jährlich<br />
anfallenden arbeitsintensiven Konsolidierungsschritten unterzogen werden muss.<br />
Die Frage der Wesentlichkeit orientiert sich an der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und<br />
Finanzlage des zu untersuchenden Betriebes im Verhältnis zu den Gesamtdaten im<br />
„Konzern Stadt Lippstadt“. Dazu ist es bereits an dieser Stelle notwendig, sich einen ersten<br />
Gesamtüberblick über die für den Konzern insgesamt zu erwartenden Daten zu verschaffen.<br />
Dazu wurden die Bilanzsummen und die Erträge der Gewinn- und Verlustrechnungen bzw.<br />
die Ergebnisrechnung der Konzernmutter Stadt Lippstadt und der in der städt.<br />
Eröffnungsbilanz als verbundene Unternehmen ausgewiesenen Betriebe zusammengeführt,<br />
was zu folgendem überschlägigem Gesamtbild führt (Stichtag: 31.12.2007) 9 :<br />
Gesamtbilanzsumme: ca. 909 Mio. EUR<br />
Gesamterträge: ca. 210 Mio. EUR<br />
Der einzige Betrieb im Beteiligungsportfolio der Stadt Lippstadt, bei dem die Wesentlichkeit<br />
in Frage gestellt werden musste, war die Kultur und Werbung Lippstadt GmbH (KWL/100<br />
%ige Tochter), die im Verhältnis <strong>zum</strong> o.g. Gesamtbild folgende Daten aufweist:<br />
Bilanzsumme: 260 TEUR (= 0,03 % der Gesamtbilanzsumme)<br />
Erträge: 430 TEUR (= 0,20 % der Gesamterträge)<br />
Die isolierte Betrachtung dieser Orientierungsgrößen ließe somit ohne weiteres den Schluss<br />
zu, dass der Anteil der Stadt an der KWL für den Gesamtabschluss unwesentlich ist. Eine<br />
weitere Orientierungsgröße, die es in Betracht zu ziehen galt, war darüber hinaus der<br />
9 Diese überschlägige Ermittlung kann zu diesem frühen Zeitpunkt der Arbeiten naturgemäß noch<br />
keine qualifizierte Neutralisierung konzerinterner Leistungsaustausche berücksichtigen.
Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 11 von 29<br />
jährliche Betriebszuschuss i.H.v. ca. 600.000 EUR, den die Stadt Lippstadt leistet. Die Höhe<br />
dieses jährlichen Zuschusses kann, auch nach Rücksprache mit dem beratenden<br />
Wirtschaftsprüfer, bei der Größenordnung der Stadt Lippstadt nicht als unwesentlich<br />
bezeichnet werden (= ca. 30 % aller unmittelbaren und mittelbaren<br />
Betriebszuschüsse/Verlustabdeckungen der Stadt). Der Anteil der Stadt an der KWL wurde<br />
somit als wesentlich für den Gesamtabschluss qualifiziert.<br />
Schritt 4 Ermittlung der tatsächlich vorliegenden Kontrollmöglichkeiten und des<br />
Einflusses der kommunalen Mutter gegenüber den Betrieben.<br />
Die weitere Einzelfallbetrachtung des Prüfrasters 10 führte für das gesamte<br />
Beteiligungsportfolio der Stadt zu folgenden Ergebnissen (der sich hieraus ergebende<br />
Konsolidierungskreis ist als Anlage 4 beigefügt):<br />
Betrieb<br />
(effektive<br />
Beteiligungsquote)<br />
Stadtwerke Lippstadt<br />
GmbH<br />
(100 %)<br />
Stadtentwässerung<br />
Lippstadt AöR<br />
(100 %)<br />
Wirtschaftsförderung<br />
Lippstadt GmbH<br />
(100 %)<br />
Kultur und Werbung<br />
Lippstadt GmbH<br />
(100 %)<br />
Einheitliche<br />
Leitung?<br />
10 Vgl. Kapitel E des Leitfadens des <strong>Modellprojekt</strong>es.<br />
Kontrollmöglichkeiten? Maßgeblicher<br />
Einfluss?<br />
Ergebnis (Art der<br />
Konsolidierung)<br />
NEIN JA Vollkonsolidierung<br />
NEIN JA Vollkonsolidierung<br />
NEIN JA Vollkonsolidierung<br />
NEIN JA Vollkonsolidierung
Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 12 von 29<br />
Betrieb<br />
(effektive<br />
Beteiligungsquote)<br />
Gemeinnützige<br />
Wohnungsbaugesellschaft<br />
Lippstadt mbH<br />
(89,90 %)<br />
Lippstadt Marketing<br />
GmbH<br />
(40 %)<br />
CarTec Technologie und<br />
EntwicklungsCentrum<br />
GmbH<br />
(27,50 %)<br />
Übrige Betriebe<br />
(Anteile durchgängig<br />
unter 20 %)<br />
Einheitliche<br />
Leitung?<br />
Mittelbare<br />
Beteiligung 11<br />
Kontrollmöglichkeiten? Maßgeblicher<br />
Einfluss?<br />
Ergebnis (Art der<br />
Konsolidierung)<br />
JA Vollkonsolidierung<br />
Nein 12 Nein 13 JA 13<br />
Nein 14 Nein 15 Ja 15<br />
Nein Nein Nein 16<br />
Equity-<br />
Konsolidierung<br />
Equity-<br />
Konsolidierung<br />
Ausweis in der<br />
Gesamtbilanz zu<br />
Anschaffungskosten<br />
(„At Cost“)<br />
11<br />
Der Aufsichtsrat der GWL wird vollständig von der Stadt Lippstadt sowie einem Geschäftsführer der<br />
100 %-Tochter Wirtschaftsförderung Lippstadt GmbH (WFL) besetzt. Die Stadt bestimmt die<br />
Geschäftspolitik und gibt der Gesellschaft u.a. vor, wie hoch die Gewinnausschüttung zur WFL sein<br />
soll.<br />
12<br />
Nach dem Gesellschaftsvertrag der Lippstadt Marketing GmbH werden Gesellschafterbeschlüsse<br />
mit der Mehrheit von 2/3 der insgesamt vorhandenen Stimmen gefasst, soweit nicht Gesetz oder<br />
Gesellschaftsvertrag eine größere Mehrheit vorsehen. Das heißt, dass Beschlüsse gegen die<br />
Stimmen der Stadt Lippstadt nicht gefasst werden können (Sperrminorität). Die Mehrheit der<br />
Stimmrechte sowie das Recht, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder<br />
Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzurufen steht der Stadt Lippstadt jedoch nicht zu. Eine<br />
einheitliche Leitung bzw. ein beherrschender Einfluss auf Grund eines Beherrschungsvertrages oder<br />
auf Grund einer entsprechenden Satzungsbestimmung sind nicht gegeben.<br />
13<br />
Die Stadt hat allerdings aufgrund der Sperrminorität und insbesondere auf Grund der Höhe ihrer<br />
Beteiligung (40 %) einen maßgeblichen Einfluss auf die Lippstadt Marketing GmbH.<br />
14<br />
Die Mehrheit der Stimmrechte sowie das Recht, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-,<br />
Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzurufen steht der Stadt Lippstadt nicht zu. Eine<br />
einheitliche Leitung bzw. ein beherrschender Einfluss auf Grund eines Beherrschungsvertrages oder<br />
auf Grund einer entsprechenden Satzungsbestimmung sind nicht gegeben. Auch die Verpflichtung zur<br />
anteiligen, aber auf einen Maximalbetrag begrenzten, Verlustabdeckung führt nicht dazu, dass die<br />
Stadt Lippstadt einen beherrschenden Einfluss auf den Betrieb ausüben kann.<br />
15<br />
Die Stadt hat allerdings auf Grund der Höhe ihrer Beteiligung (27,50 %) einen maßgeblichen<br />
Einfluss auf den Betrieb.<br />
16<br />
Bei den übrigen Betrieben ist offensichtlich –v.a. wegen der geringen Anteilshöhe- kein<br />
maßgeblicher Einfluss vorhanden.
Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 13 von 29<br />
7. Die Einrichtung einer örtlichen Arbeitsgruppe<br />
Unter Hinweis auf die umfangreichen einmaligen Arbeiten bei der erstmaligen Aufstellung<br />
des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses 17 und unter Berücksichtigung der jährlich wiederkehrenden<br />
Arbeiten, die neben der kommunalen Konzernmutter i.w. auf die<br />
vollkonsolidierungspflichtigen Töchter zukommen, hat der Bürgermeister der Stadt Lippstadt<br />
zu einem sehr frühen Zeitpunkt die Geschäftsführer und die Leiter der Finanzbuchhaltung<br />
der vollkonsolidierungspflichtigen Betriebe sowie Vertreter der örtlichen Rechnungsprüfung 18<br />
zu einer Auftaktveranstaltung eingeladen. Neben dem Bürgermeister und dem genannten<br />
Personenkreis aus den Betrieben nahmen an dieser Veranstaltung die Mitglieder der<br />
Projektlenkungsgruppe sowie die beratende WP-Gesellschaft teil. Es wurden die<br />
nachfolgenden Punkte thematisiert:<br />
• Einführung in die Grundlagen der Konzernrechnungslegung 19<br />
• Vorstellung des Konsolidierungskreises und die damit einhergehenden Auswirkungen<br />
auf die vollkonsolidierungspflichtigen Betriebe<br />
• Erörterung der auf die Betriebe zukommenden Arbeiten<br />
• Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur fachlich-technischen Umsetzung mit<br />
regelmäßigem Sitzungsturnus 20<br />
Neben dieser elementaren Auftaktveranstaltungen ist die örtliche Arbeitsgruppe in ihrer<br />
Vollbesetzung bei wichtigen Zwischenschritten bzw. Meilensteinen im kompletten<br />
Projektverlauf regelmäßig zusammengetreten. Es wird an dieser Stelle noch einmal darauf<br />
hingewiesen, dass die Teilnahme des Bürgermeisters an der Auftaktveranstaltung aus den<br />
oben bereits genannten Gründen ausdrücklich empfohlen wird.<br />
8. Die Vereinheitlichung im Konzern Stadt Lippstadt<br />
Im Grundsatz ist es notwendig, dass Ansatz und Bewertung der aus den Einzelabschlüssen<br />
(der Konzern-Mutter Stadt Lippstadt und ihrer Betriebe) übernommenen<br />
17 Vgl. Kapitel H ff. im Leitfaden des <strong>Modellprojekt</strong>es.<br />
18 Als gesetzlich bestimmtes Organ für die Prüfung des Gesamtabschlusses.<br />
19 Es soll nicht verhehlt werden, dass selbst die HGB-Fachleute aus den Betrieben (Geschäftsführer,<br />
Leiter der Finanzbuchhaltung) trotz langjähriger Berufserfahrung so gut wie keine Vorkenntnisse aus<br />
dem Bereich der Konzernrechnungslegung mitbringen (siehe auch Anmerkungen zu Ziff. 4). Diese<br />
Erkenntnis scheint repräsentativ zu sein und sollte von den Kommunen bei der Einführung des<br />
Gesamtabschlusses unbedingt berücksichtigt werden.<br />
20 Diese Arbeitsgruppe hat sich mit der Umsetzung der in Ziff. 10. aufgezeigten Schritte auseinandergesetzt.<br />
Aus Praktikabilitätserwägungen heraus wurden die Details oftmals nur in Einzelsitzungen<br />
erarbeitet (Einzel-Betrieb, Stadt und Berater).
Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 14 von 29<br />
Vermögensgegenstände und Schulden nach (konzern-)einheitlichen Kriterien erfolgen.<br />
Erhebliche Unterschiede sind -unter Beachtung der Grundsätze der Wesentlichkeit und<br />
Wirtschaftlichkeit- zwecks Wahrung der Einheitlichkeit zu korrigieren. Die Stadt Lippstadt hat<br />
hierzu die ggf. zu vereinheitlichenden Felder zunächst untersucht und die nachfolgenden<br />
Korrekturen vorgenommen bzw. Entscheidungen getroffen:<br />
a) Einheitlichkeit der Stichtage<br />
Zur technischen Realisierung der „Einheitstheorie“ ist es notwendig, die Geschäftsjahre aller<br />
Konzernbetriebe in Einklang zu bringen. Da das Geschäftsjahr bei allen anderen Töchtern<br />
sowie bei der Konzernmutter selbst bereits dem Kalenderjahr entsprach, musste lediglich<br />
das bisherige Geschäftsjahr der KWL Kultur und Werbung Lippstadt GmbH (= bisher vom<br />
01.07. bis 30.06.) modifiziert werden.<br />
Der bisherige Bilanzstichtag der KWL (= 30.06.) hätte im Hinblick auf die<br />
Konzernrechnungslegung einen kostenpflichtigen und aufwändigen Zwischen(Jahres-)<br />
abschluss auf den 31.12. erforderlich gemacht. Gleichzeitig hätte jedoch eine Anpassung<br />
des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr die Aussagekraft des Jahresabschlusses im<br />
Hinblick auf das saisonbedingte „Kulturjahr“ wesentlich verfälscht. In Absprache mit den<br />
beratenden Wirtschaftsprüfern konnte der –auch für den Betrieb- zufriedenstellende<br />
Kompromiss 21 gefunden werden, das Geschäftsjahr auf den Zeitraum 01.10. bis 30.09.<br />
anzupassen. Diese Anpassung verträgt sich nach der Auffassung der Geschäftsführung der<br />
KWL noch vertretbar mit dem „Kulturjahr“ und wird gesamtabschlusstechnisch als<br />
hinnehmbar angesehen. 22<br />
Nachdem der Rat der Stadt Lippstadt der Anpassung zugestimmt hatte, wurde der<br />
Gesellschaftsvertrag der KWL in diesem Punkt geändert und der Wirtschaftsplan den neuen<br />
zeitlichen Rahmenbedingungen angepasst.<br />
21 Die Vereinheitlichung der Stichtage im Gesamtabschluss sollte unter keinen Umständen dazu<br />
führen, dass das neue Geschäftsjahr das Betriebsergebnis verfremdet wird. Eine<br />
kompromissorientierte Absprache mit der betroffenen Geschäfts- bzw. Betriebsleitung ist daher<br />
dringend geboten.<br />
22 Eine maximale Abweichung von drei Monaten ist in der Konzernrechnungslegung unschädlich.
Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 15 von 29<br />
b) Die Überprüfung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden inkl.<br />
Abschreibungszeiträume<br />
In diesem Arbeitsschritt wurde den Leitern der Finanzbuchhaltung der<br />
vollkonsolidierungspflichtigen Töchtern in einer gemeinsamen Sitzung der o.g. Arbeitsgruppe<br />
zunächst die Notwendigkeit verdeutlicht, dass die von ihnen in den Gesamtabschluss<br />
übernommenen Vermögensgegenstände im Grundsatz nach den auf den Jahresabschluss<br />
der kommunalen Konzernmutter anwendbaren Bewertungsmethoden einheitlich zu bewerten<br />
sind. Um einen Gesamtüberblick über die den vorhandenen Vermögensgegenständen<br />
zugrunde liegenden Nutzungsdauern zu erhalten, wurde den Betrieben abverlangt, ihre<br />
Nutzungsdauern in die wie folgt für einige Vermögensgegenstände exemplarisch dargestellte<br />
Tabelle einzutragen:<br />
Steuerliche AfA SWL 23 AöR WFL GWL KWL <strong>NKF</strong>-Abschreibungstabelle<br />
Bewässerungsanlagen,<br />
Entwässerungsanlagen<br />
und Kläranlagen<br />
Kläranlagen mit Zu-<br />
und Ableitung<br />
50-<br />
80<br />
Gebäude und bauliche<br />
<strong>Anlagen</strong><br />
Zuläs.<br />
Spanne<br />
<strong>NKF</strong><br />
Stadt LP<br />
Abwasserkanäle 60 - 80 nicht<br />
vorhanden<br />
30<br />
Abwasserreinigungsanlagen 30 - 40 nicht<br />
(baulicher Teil)<br />
vorhanden<br />
nicht vorhanden Deiche 100 100<br />
50 Hallenbäder 40 - 70 nicht<br />
vorhanden<br />
nicht vorhanden Kindergärten,<br />
Kindertagesstätten<br />
50 - 80 80<br />
nicht vorhanden Leichenhallen, Trauerhallen 60 - 80 80<br />
Pumpenhäuser, 20 20<br />
Transformatoren- und<br />
20 nicht<br />
Trafostationshäuser u.<br />
Schalthäuser,<br />
vorhanden<br />
Schalthäuser<br />
Trafostationshäuser<br />
Straßen, Wege, Plätze<br />
(Grundstückseinrichtungen)<br />
nicht vorhanden<br />
Brücken (Mauerwerk, Beton<br />
oder<br />
Stahlkonstruktion)<br />
50-80 80<br />
Spielplätze 10-15 15<br />
nicht vorhanden Sportplätze (Rasen- und<br />
Hartplätze)<br />
20 - 25 25<br />
23 SWL=Stadtwerke Lippstadt GmbH, AöR=Stadtentwässerung Lippstadt AöR, WFL=Wirtschafts-<br />
förderung Lippstadt GmbH, GWL=Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Lippstadt mbH,<br />
KWL=Kultur und Werbung Lippstadt GmbH
Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 16 von 29<br />
Steuerliche AfA SWL 23 AöR WFL GWL KWL <strong>NKF</strong>-Abschreibungstabelle<br />
nicht vorhanden<br />
Rasenmäher 9 9<br />
Reißwölfe<br />
(Aktenvernichter)<br />
nicht vorhanden<br />
nicht vorhanden<br />
Straßen (Anlieger-,<br />
Hauptverkehrs-,<br />
Sammelstraßen, Parkflächen<br />
und Plätze)<br />
Maschinen und Geräte,<br />
Betriebsausstattung<br />
Mähgeräte (Aufsitz-) Rasen-,<br />
Frontauslagemäher<br />
usw.),<br />
Laubbläser /<br />
Laubsauger<br />
Spielgeräte (Wippe, Rutsche,<br />
Schaukel, Klettergeräte usw.)<br />
Sportgeräte (Fitness- und<br />
Turngeräte)<br />
Büro- und<br />
Geschäftsausstattung<br />
Zuläs.<br />
Spanne<br />
<strong>NKF</strong><br />
Stadt LP<br />
40 - 60 60<br />
9 9<br />
8 - 10 10<br />
10 - 15 15<br />
8 8 Aktenvernichter 8 - 10 10<br />
Büromöbel 10 10 10 10 13 Büromöbel 13 - 20 Fest<br />
Workstations,<br />
Personalcomputer,<br />
Notebooks und deren<br />
Peripheriegeräte<br />
(Drucker, Scanner,<br />
Bildschirme u.ä.)<br />
Personenkraftwagen<br />
und Kombiwagen<br />
3 3 3 5 3-5 Computer und Zubehör 3 - 5 Fest<br />
nicht vorhanden<br />
Fahrzeuge<br />
Feuerwehrfahrzeuge,<br />
Feuerlöschfahrzeuge,<br />
Kraftfahrdrehleiter<br />
5 5 6 5 Personenkraftwagen,<br />
Wohnwagen<br />
15 - 20 20<br />
6 - 8 8<br />
Die Beispiele, die hier dargestellt werden, enthalten alle Fallkonstellationen, die wie folgt<br />
bewertet werden:<br />
(1) Im Bereich der werthaltigen immobilen Vermögensgegenstände gibt es –ohne<br />
Ausnahme- keine Anlagegüter, die sowohl bei einer und gleichzeitig bei einer anderen<br />
Tochter oder auch gleichzeitig bei der kommunalen Konzernmutter vorhanden sind.<br />
Darüber hinaus ist es weder aktuell noch in einem erkennbaren zeitlichen Horizont<br />
aufgrund branchen- bzw. kommunalspezifischer Besonderheiten wahrscheinlich, dass
Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 17 von 29<br />
dieser Fall eintritt. 24 Es existieren im Bereich der Immobilien keine gleichartigen<br />
Vermögensgegenstände, die im Konzern Stadt Lippstadt ungleich behandelt werden. Es<br />
wurde somit in Absprache mit der beratenden WP-Gesellschaft festgelegt, dass auf eine<br />
arbeitsintensive Vereinheitlichung in diesem Bereich verzichtet werden kann.<br />
(2) Die im Bereich der mobilen Anlagegüter festgestellten Unterschiede sind -unter<br />
Berücksichtigung der Werthaltigkeit der betrachteten Vermögensgegenstände- nicht so<br />
erheblich, dass der dafür notwendige Verwaltungsaufwand gerechtfertigt wäre. 25<br />
(3) Als weitere Fallkonstellation ist der -aufgrund der <strong>NKF</strong>-Eröffnungsbilanzierung der<br />
kommunalen Konzernmutter im Bereich der Büromöbel und der Arbeitsplatzhardware-<br />
entstandene Bewertungsunterschied zwischen Einzelbewertung bei den Betrieben und<br />
einer Festbewertung bei der Stadt Lippstadt zu nennen. Auch hier würde der mit einer<br />
Angleichung der Verhältnisse entstehende Bewertungsaufwand in keinem vertretbaren<br />
Verhältnis mit dem erzielten Bewertungsergebnis stehen. Auch hier wurde im Konzern<br />
Stadt Lippstadt auf eine Vereinheitlichung verzichtet.<br />
Obwohl alle kleinen und mittleren Kommunen in <strong>NRW</strong> bei der Aufstellung des <strong>NKF</strong>-<br />
Gesamtabschlusses für die vorhandenen örtlichen Verhältnisse in ihren kommunalen<br />
Konzernen bereits aus Dokumentationserfordernissen heraus zwangsläufig eine wie oben<br />
genannte Überprüfung vornehmen müssen, liegt doch aufgrund der zu erwartenden<br />
Größenordnungen die begründete Vermutung nahe, dass aufgrund der branchen- bzw.<br />
kommunalspezifischen Besonderheiten der in den Einzelabschlüssen bilanzierten<br />
Anlagegüter auf eine Vereinheitlichung weitestgehend verzichtet werden kann. 26<br />
24 Es gilt, dies im Anhang <strong>zum</strong> Gesamtabschluss deutlich zu machen. Somit ist auch sichergestellt,<br />
dass die Aussage der jährlichen Überprüfung unterliegt.<br />
25 Vgl. Kapitel H/III. des Leitfadens der Modellkommunen: Eine einheitliche Bewertung braucht nicht<br />
vorgenommen zu werden, wenn ihre Auswirkungen für die Vermittlung eines den tatsächlichen<br />
Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragsgesamtlage der<br />
Kommune nur von untergeordneter Bedeutung sind.<br />
26 Die in diesem Punkt landläufig -ohne eigene Erfahrungswerte des Betrachters- vorgetragene Kritik<br />
am <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss kann <strong>zum</strong>indest für die Größenordnung kleiner und mittlerer Kommunen<br />
als weitgehend unberechtigt eingestuft werden. Ein anderes Bild wird sich in den kommunalen<br />
Konzernen der Großstädte abzeichnen, in denen aufwändige und zeitintensive Vereinheitlichungen in<br />
oftmals vorhandenen Konzernsparten, die mit mehreren gleichartigen Betrieben besetzt sind,<br />
vonnöten sind.
Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 18 von 29<br />
9. Die Auswahl der Konsolidierungssoftware<br />
Die Frage der softwaretechnischen Unterstützung bei der Aufstellung des <strong>NKF</strong>-<br />
Gesamtabschlusses ist im Hinblick auf eine zeitlich sinnvolle Abfolge des<br />
Einführungsprojektes zwingend vor dem ersten Schritt der inhaltlich-technischen Umsetzung<br />
(siehe nachfolgende Ziffer 10) des Gesamtabschlusses zu klären. Die Softwareauswahl<br />
bestimmt die formellen (Melde-)Anforderungen an die Finanzbuchhaltungen sowohl bei der<br />
kommunalen Konzernmutter als auch bei den Betrieben.<br />
Da bei der Stadt Lippstadt (auch) bei diesem Teilaspekt der Einführung des<br />
Gesamtabschlusses keine Erfahrungswerte vorlagen bzw. vorliegen konnten, war es<br />
angezeigt, sich auf die langjährigen Erfahrungswerte und Empfehlungen der beratenden<br />
WP-Gesellschaft zu stützen. Es wird nicht geleugnet, dass das Inbetrachtziehen und die<br />
letztendliche Entscheidung zugunsten der Microsoft Office Excel-Lösung bei den Beteiligten<br />
der Stadt Lippstadt zunächst zurückhaltend und mit Überraschung aufgenommen wurde.<br />
Nachdem man jedoch Kenntnis von der Tatsache erlangte, dass die MS-Excel-Lösung in der<br />
Rechnungslegung kleiner und mittlerer Konzerne der Privatwirtschaft durchaus weit<br />
verbreitet bzw. üblich ist, entwickelte diese Art der softwaretechnischen Unterstützung mehr<br />
und mehr ihren Charme, wie aus der nachfolgend dargestellten Entscheidungsmatrix<br />
hervorgeht:<br />
Entscheidungskriterium MS-Excel Konsolidierungssoftware 27<br />
Schulungsaufwand • Entfällt • Ca. 3-5 tägige<br />
Grundlagenschulung<br />
Manueller/händischer • Anlegen von<br />
Positionenplänen 28 für<br />
• Anlegen von Positionenplänen<br />
in MS-Excel für jeden<br />
27 Es kann an dieser Stelle als überflüssig bezeichnet werden, dass sich kommunale Rechenzentren<br />
gelegentlich dadurch hervortun, ihre Kommunen mit Empfehlungen zu verunsichern, dass eine<br />
Integration der Konsolidierungssoftware in die (Haupt-) Finanzsoftware der kommunalen<br />
Konzernmutter oder gar eine Vereinheitlichung der Softwareanwendungen im gesamten kommunalen<br />
Konzern unbedingt vonnöten sein soll. Der Umstand, dass die Konsolidierung nicht –wie häufig<br />
angenommen- eine ganzjährige Buchhaltung, sondern „nur“ einen temporär durchzuführenden und<br />
somit statischen jährlichen Vorgang darstellt, spricht gegen die genannten irreführenden<br />
Anforderungen.<br />
28 Bei den Positionenplänen (=Struktur der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung) handelt<br />
es sich um die örtliche Ausgestaltung des Positionenrahmens (=allgemeine rechtliche Vorgabe). In die<br />
Positionenpläne werden die einzelabschlussbezogenen Bilanzen/GuVen der Töchter und die<br />
Kommunalbilanz/Ergebnisrechnung der Mutter übergeleitet (weitere Details siehe Ziffer 10 dieser<br />
Fallstudie).
Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 19 von 29<br />
Entscheidungskriterium MS-Excel Konsolidierungssoftware 27<br />
Einführungsaufwand<br />
Einführungskosten und<br />
laufende Lizenz-Kosten<br />
Automatisierungs-<br />
möglichkeiten<br />
Ergebnis<br />
jeden vollkonsoli-<br />
dierungspflichtigen<br />
Betrieb<br />
• Zusammenführung der<br />
Einzeltabellen (KB II) in<br />
einem Summen-<br />
Tabellenblatt inkl.<br />
Konsolidierungs-<br />
logiken<br />
• Nicht vorhanden, da im<br />
MS Office-Paket<br />
ohnehin enthalten<br />
• Da die Formate der zu<br />
liefernden Tabellen<br />
festgeschrieben sind<br />
bietet MS-Excel die<br />
nötigen Funktionen,<br />
um eine schnelle und<br />
bequeme Zusammen-<br />
fassung der Daten zu<br />
gewährleisten<br />
• Die -v.a. in den<br />
Folgekonsolidierungen-<br />
überschaubare Zahl<br />
der Konsolidierungs-<br />
buchungen sind manu-<br />
ell vorzunehmen<br />
(höhere Fehleran-<br />
fälligkeit)<br />
vollkonsolidierungspflichtigen<br />
Betrieb <strong>zum</strong> automatisierten<br />
Überspielen der einzel-<br />
abschlussbezogenen Daten<br />
• Einrichten der Stammdaten<br />
auf Basis der Positionenpläne<br />
in der Software<br />
• Vorhanden<br />
• geringeres Fehlerpotenzial<br />
aufgrund automatisierter<br />
Datenübernahme<br />
• Integrierte Berichts-<br />
generierung<br />
• Folgekonsolidierungen setzen<br />
auf vorhandenen Daten-<br />
bestand auf<br />
Unter Berücksichtigung aller aufgeführten Gesamtumstände fiel<br />
die Wahl auf die MS-Excel-Lösung. Diese hat darüber hinaus<br />
den Charme, dass sie bereits zu Testzwecken und<br />
Probeabschlüssen ohne weitere Umstände (Ausschreibungen,<br />
Customizing etc.) ad hoc zur Verfügung steht.<br />
Ob und inwieweit die MS-Excel-Lösung bei der Stadt Lippstadt<br />
auch dauerhaft in späteren Jahren <strong>zum</strong> Einsatz kommt, bleibt
Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 20 von 29<br />
Entscheidungskriterium MS-Excel Konsolidierungssoftware 27<br />
abzuwarten. Um Rationalisierungseffekte realitätsnah überprüfen<br />
zu können, ist der regelmäßig anfallende Zeit- und damit<br />
Personalaufwand bei einer Konsolidierung mittels MS-Excel,<br />
nachdem sich die notwendigen Abläufe bei<br />
Folgekonsolidierungen in der Praxis eingespielt haben, einer<br />
Konsolidierung mittels Fachsoftware und den damit verbundenen<br />
Softwarelizenz- und Wartungskosten gegenüberzustellen.<br />
10. Die erforderlichen technischen Schritte bis <strong>zum</strong> ersten Probe-<br />
Gesamtabschluss<br />
Die in den nachfolgend dargestellten Schritten aufgeführten Daten entstammen allesamt<br />
dem ersten Probe-Gesamtabschluss im Konzern Stadt Lippstadt per 31.12.2007. Die Daten<br />
sind nicht testiert und unverbindlich und sollen lediglich den Inhalt und den Umfang der<br />
Konzernrechnungslegung –bezogen auf die Größenordnung der Stadt Lippstadt-<br />
veranschaulichen.<br />
Schritt 1 Aufstellung des (örtlichen) Positionenplans für den<br />
„Konzern Stadt Lippstadt“<br />
Auf der Basis des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss-Positionenrahmens (= allgemeine verbindliche<br />
Grundlage für alle Kommunen/siehe Anlage VII. <strong>zum</strong> Leitfaden des <strong>Modellprojekt</strong>es) wurde<br />
in Lippstadt gemeinsam mit den einzubeziehenden Betrieben und der beratenden WP-<br />
Gesellschaft 29 untersucht, ob die unterschiedlichen einzelabschlussbezogenen Kontenpläne<br />
aller Beteiligten mit dem Positionenrahmen im erforderlichen und gewünschten Umfang<br />
abgebildet werden können. Dabei stellte sich heraus, dass der Positionenrahmen in vollem<br />
Umfang ausreichend ist, alle wesentlichen Bilanz- und GuV- bzw. Ergebnispositionen der<br />
vollkonsolidierungspflichtigen Betriebe im „Konzern Stadt Lippstadt“ abzubilden. 30 Der<br />
Positionenrahmen stellt somit in Lippstadt auch den örtlichen Positionenplan dar.<br />
29<br />
An dieser Stelle empfiehlt sich, jeweils Einzelgespräche mit den Leitern der Finanzbuchhaltung der<br />
Betriebe durchzuführen.<br />
30<br />
Es liegt die Vermutung nahe, dass dieses Ergebnis -ggf. mit nur geringfügigen Abweichungen- für<br />
Konzerne in der Größenordnung der Stadt Lippstadt repräsentativ ist.
Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 21 von 29<br />
Schritt 2 Überleitung der einzelabschlussorientierten Kontenpläne<br />
zur Kommunalbilanz II (KB II) mit Hilfe des örtlichen<br />
Positionenplans<br />
In diesem Schritt werden in einer sehr arbeitsintensiven Kleinarbeit die<br />
einzelabschlussorientierten Kontenpläne aller vollkonsolidierungspflichtigen Töchter sowie<br />
der kommunalen Mutter auf den in Schritt 1 erarbeiteten Positionenplan übergeleitet. Das<br />
Ergebnis dieser Überleitung pro Betrieb wird als Kommunalbilanz II (KB II) bezeichnet. Zur<br />
Darstellung des Inhalts und der Vorgehensweise der bzw. bei der Überleitung zur KB II wird<br />
nachfolgend -auszugsweise (vereinfachte Darstellung) 31 - das Beispiel der Gemeinnützigen<br />
Wohnungsbaugesellschaft Lippstadt GmbH (GWL) dargestellt:<br />
31 Die vollständige Überleitung der HGB-Bilanz und der HGB-GuV der GWL ist als Anlage 5 beigefügt.
Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 22 von 29<br />
Überleitung BILANZ<br />
Aktiva<br />
A. Anlagevermögen<br />
I. Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte<br />
HGB-Bilanzgliederung <strong>NKF</strong>-Position<br />
135 Anwendersoftware A 2.2.2<br />
II. Sachanlagen<br />
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
200 Grundstücke mit Wohnbauten: Fertige Bauten A 3.2.8<br />
203 Grundstücke mit Geschäftsbauten: Fertige Bauten A 3.2.9<br />
(…)<br />
2. Technische <strong>Anlagen</strong> und Maschinen<br />
540 Kfz A 3.6.4<br />
(…)<br />
B. Umlaufvermögen<br />
Passiva<br />
I. Vorräte<br />
A. Eigenkapital<br />
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten<br />
1003 Grundstück K… A 5.1.4<br />
I. Gezeichnetes Kapital<br />
2900 Stammkapital P 1.1<br />
(…)<br />
C. Rückstellungen<br />
Überleitung GuV<br />
1. Umsatzerlöse<br />
1. Steuerrückstellungen<br />
3700 Rückstellung für Körperschaftsteuer 2007 P 3.4<br />
HGB-GuV-Gliederung <strong>NKF</strong>-Position<br />
4907 Erträge aus Sollmieten E 5.2<br />
(…)<br />
5. Personalaufwand<br />
a) Löhne<br />
6001 Gehalt für Belegschaft A 1
Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 23 von 29<br />
Aus dieser Überleitung ergibt sich zwangsläufig für jeden Betrieb eine nach dem örtlichen<br />
<strong>NKF</strong>-Positionenplan gegliederte Bilanz und GuV/Ergebnisrechnung, bei denen<br />
konzernrechnungslegungstechnisch von der Kommunalbilanz II (KB II) gesprochen wird.<br />
Diese ist für das o.g. Beispiel GWL als Anlage 6 komplett beigefügt. 32<br />
Schritt 3 Erstellen eines Summenabschlusses<br />
Im nächsten Schritt werden alle auf der Grundlage der KB II (Einzelpositionen Bilanzen und<br />
GuVen bzw. Ergebnisrechnung) von der kommunalen Mutter und den<br />
vollkonsolidierungspflichtigen Töchtern vorgelegten Daten <strong>zum</strong> Bilanzstichtag zunächst<br />
vollständig aufsummiert 33 . Dies kann mittels des eingesetzten MS-Excel schnell und einfach<br />
nachvollziehbar durchgeführt und ebenso anschaulich dargestellt werden (extrahierte<br />
Beispiele):<br />
Summenabschluss Gesamtbilanz Aktiva/Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />
Stadt<br />
Lippstadt<br />
Stadtwerke<br />
Lippstadt<br />
GmbH<br />
Stadtentwässerung<br />
Lippstadt AöR<br />
Wirtschaftsförderung<br />
Lippstadt GmbH<br />
Kultur und<br />
Werbung<br />
Lippstadt<br />
GmbH<br />
Gemeinnützige<br />
Wohnungsbaugesellschaft<br />
mbH<br />
Summen-<br />
abschluss<br />
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR<br />
43.083.487,52 12.532.963,44 1.145.300,49 0,00 0,00 0,00 56.761.751,45<br />
Summenabschluss Gesamtbilanz Passiva/Instandhaltungsrückstellungen<br />
Stadt<br />
Lippstadt<br />
Stadtwerke<br />
Lippstadt<br />
GmbH<br />
Stadtentwässerung<br />
Lippstadt AöR<br />
Wirtschaftsförderung<br />
Lippstadt GmbH<br />
Kultur und<br />
Werbung<br />
Lippstadt<br />
GmbH<br />
Gemeinnützige<br />
Wohnungsbaugesellschaft<br />
mbH<br />
Summen-<br />
abschluss<br />
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR<br />
-2.708.775,51 0,00 0,00 0,00 0,00 -170.000,00 -2.878.775,51<br />
Summenabschluss Gesamtergebnisrechnung/Privatrechtliche Entgelte mit Sonstigen<br />
Stadt<br />
Lippstadt<br />
Stadtwerke<br />
Lippstadt<br />
GmbH<br />
Stadtentwässerung<br />
Lippstadt AöR<br />
Wirtschaftsförderung<br />
Lippstadt GmbH<br />
Kultur und<br />
Werbung<br />
Lippstadt<br />
GmbH<br />
Gemeinnützige<br />
Wohnungsbaugesellschaft<br />
mbH<br />
Summen-<br />
abschluss<br />
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR<br />
-2.292.095,09 -70.992.080,61 0,00 -216.156,47 -752.501,70 -8.105.275,62 -82.358.109,49<br />
32 Bei der KB II handelt es sich um ein Formularblatt, das in den Konsolidierungsformularsatz<br />
aufzunehmen ist und den Betrieben verpflichtend auf der Grundlage der Gesamtabschlussrichtlinie<br />
(siehe auch Ziffer 11 dieser Fallstudie) jährlich abverlangt werden muss. Zu bedenken ist, dass neue<br />
Konten oder Umgliederungen im Einzelabschluss auch in der KB II seitens der Betriebe zu pflegen<br />
sind.<br />
33 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass an dieser Stelle noch keine konzerninterne<br />
Leistungsaustauschbeziehungen neutralisiert werden (siehe dazu Schritt 4).
Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 24 von 29<br />
Summenabschluss Gesamtergebnisrechnung/Personalaufwendungen<br />
Stadt<br />
Lippstadt<br />
Stadtwerke<br />
Lippstadt<br />
GmbH<br />
Stadtentwässerung<br />
Lippstadt AöR<br />
Wirtschaftsförderung<br />
Lippstadt GmbH<br />
Kultur und<br />
Werbung<br />
Lippstadt<br />
GmbH<br />
Gemeinnützige<br />
Wohnungsbaugesellschaft<br />
mbH<br />
Summen-<br />
abschluss<br />
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR<br />
28.144.295,08 4.696.147,97 1.355.502,45 269.920,82 347.347,27 789.706,60 35.602.920,19<br />
Schritt 4 Bereinigung des Summenabschlusses um bilaterale<br />
Konzernbeziehungen (Konsolidierungsbuchungen) 34<br />
Bei dem o.g. Summenabschluss kommt es zunächst aufgrund der reinen Addition<br />
zwangsläufig zu unzulässigen Doppelerfassungen, die im Sinne der Konzern-Einheitstheorie<br />
zu eliminieren sind. Hiervon betroffen sind Doppelerfassungen auf Ebene der Gesamtbilanz<br />
(Beteiligungsansätze/Eigenkapitalansätze und Forderungen/Schulden) und auf Ebene der<br />
Gesamtergebnisrechnung (Erträge/Aufwendungen). Nachfolgend wird für diese<br />
verschiedenen Konsolidierungsarten anhand von einfachen Beispielen verdeutlicht, wie die<br />
Doppelerfassungen eliminiert werden (können).<br />
a) Kapitalkonsolidierung<br />
Mit dem o.g. Summenabschluss wurden gleichzeitig die <strong>NKF</strong>-Beteiligungsansätze 35 (Anteil<br />
der Mutter an den Töchtern) und die Eigenkapitalansätze aus den Einzelbilanzen der Töchter<br />
(ebenfalls ganz oder überwiegend der Mutter zuzuordnen) berücksichtigt. Da die<br />
Eröffnungsbilanz der Stadt Lippstadt zwar bereits geprüft, aber noch nicht abschließend vom<br />
Rat beschlossen und veröffentlicht ist, muss an dieser Stelle (ausnahmsweise) mit fiktiven<br />
Werten gearbeitet werden:<br />
34<br />
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass es sich um Maßnahmen im Kreis der<br />
vollkonsolidierungspflichtigen Töchter handelt.<br />
35<br />
Bei diesen Werten handelt es sich aufgrund der erstmaligen Bewertung im Rahmen der<br />
Eröffnungsbilanzierung per 1.1.2007 um vorsichtig geschätzte Zeitwerte, die nach der GemHVO<br />
mittels Verfahren zu ermitteln waren (Ertragswertverfahren, Substanzwertverfahren etc.), die im<br />
Regelfall stark von den Eigenkapitalbuchwerten der Betriebe abweichen.
Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 25 von 29<br />
Bilanz Stadt<br />
Aktiva Passiva<br />
Beteiligung X-<br />
GmbH<br />
100 EK 100<br />
Bilanz 100 % Tochter X-GmbH<br />
Aktiva Passiva<br />
AV 200 EK 50<br />
UV 50 FK 200<br />
250 250<br />
Diese Doppelerfassung wird wie folgt eliminert:<br />
Bilanz Stadt<br />
Aktiva Passiva<br />
Beteiligung X-<br />
GmbH<br />
100 EK 100<br />
Bilanz 100 % Tochter X-GmbH<br />
Aktiva Passiva<br />
AV 200 EK 50<br />
UV 50 FK 200<br />
250 250
Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 26 von 29<br />
Der entstehende Unterschiedsbetrag fließt – auch als solcher bezeichnet- in die<br />
Gesamtbilanz ein:<br />
Gesamtabschluss Stadt<br />
Aktiva Passiva<br />
AV 200 EK 100<br />
UV 50 FK 200<br />
Unterschiedsbetrag<br />
(GoF)<br />
50<br />
300 300<br />
Im Hinblick auf die nun anstehende (bilanzpolitische) Entscheidung, wie mit diesem<br />
aktivischem Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung umgegangen werden soll<br />
bzw. wie dieser zu interpretieren ist, wird auf den Leitfaden des <strong>Modellprojekt</strong>es verwiesen. 36<br />
Innerhalb der örtlichen Arbeitsgruppe der Stadt Lippstadt herrscht jedoch im 1. Schritt<br />
Einigkeit darüber, dass ein negatives Konzernergebnis (Gesamtergebnisrechnung) aufgrund<br />
mehrjähriger hoher Abschreibungen des Unterschiedsbetrages dem politischen<br />
Adressatenkreis des Gesamtabschlusses nur schwer vermittelt werden kann, wenn bspw.<br />
gleichzeitig bei allen vollkonsolidierungspflichtigen Betrieben positive Jahresabschlüsse<br />
vorgelegt werden. Konsequenz aus diesen Gedanken wäre es, den Unterschiedsbetrag<br />
bereits im Jahr der erstmaligen Aufstellung des Gesamtabschlusses vollständig mit dem<br />
Konzern-Eigenkapital zu verrechnen.<br />
Der Umgang mit dieser Thematik ist sowohl im <strong>Modellprojekt</strong> als auch in der örtlichen<br />
Arbeitsgruppe noch abschließend zu diskutieren und zu entscheiden.<br />
b) Schuldenkonsolidierung bzw. Aufwands- und Ertragskonsolidierung<br />
Ohne auf die Details an dieser Stelle weiter eingehen zu müssen, wird in den <strong>Anlagen</strong> 7<br />
(Matrixabgleich Forderungen und Verbindlichkeiten) und 8 (Matrixabgleich Aufwendungen<br />
und Erträge) zu dieser Fallstudie mehr als deutlich, dass bereits eine Konzerngröße wie die<br />
des kommunalen Konzerns Stadt Lippstadt an dieser Stelle der Konsolidierungsarbeiten<br />
erheblichen Arbeitsaufwand verursacht, der i.w. darin besteht,<br />
36 Siehe Kapitel G und I des Leitfadens.
Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 27 von 29<br />
• die ausgewiesenen Salden zwischen den Konzernpartnern gegenseitig<br />
abzustimmen 37 ,<br />
• die Ursachen vorhandener (Aufrechnungs-)Differenzen zu klären und<br />
• letztendlich eine Entscheidung über den Umgang mit vorhandenen (Aufrechnungs-)<br />
Differenzen zu treffen.<br />
Da diese Arbeiten ohne klare Regeln für alle vollkonsolidierungspflichtigen Partner im<br />
Konzern kaum leistbar und technisch nicht durchführbar sind, empfiehlt die Stadt Lippstadt<br />
folgende Normierungen, die sich dann auch in der Gesamtabschlussrichtlinie (siehe Ziff. 11)<br />
als örtliches Regelwerk für den Konzern Stadt Lippstadt wiederfinden:<br />
I. Festlegung eines Konzernbuchungsschlusses (zur Verhinderung auftretender<br />
Differenzen allein aus zeitlichen Gründen).<br />
II. Der Inhaber der Forderung ist führend und ist daher für den Salden-Abgleich<br />
verantwortlich 38 .<br />
III. Der Inhaber der Forderung fordert vom Partner schriftlich eine Saldenbestätigung an.<br />
Sofern die Salden differieren, ist vom Forderungsinhaber eine entsprechende Klärung<br />
herbeizuführen.<br />
Nachdem diese Arbeiten mit Hilfestellung der beratenden WP-Gesellschaft durchgeführt<br />
waren und die gegenseitigen Leistungsbeziehungen (inkl. konzerninterner<br />
Ergebnisübernahmen) entsprechend neutralisiert werden konnten 39 , ergibt sich mit der<br />
Anlage 9 (Gesamtbilanz) und 10 (Gesamtergebnisrechnung) der erste Probe-<br />
Gesamtabschluss für die Stadt Lippstadt per 31.12.2007. 40<br />
Obwohl die o.g. (Aufrechnungs-)Differenzen jeweils im Einzelfall zu untersuchen sind, sollen<br />
hier zwei typische Fälle Erwähnung finden, die von anderen Kommunen bei Bekanntsein<br />
bereits im Vorfeld der Aufstellung des Gesamtabschlusses vermieden werden können:<br />
37 Es dient der Vereinfachung, zwischen den Beteiligten sog. „Partnerkontierungen“ anzulegen, bei<br />
denen die abzustimmenden Geschäftsvorfälle bereits im laufenden unterjährigen Buchungsgeschäft<br />
auf extra dafür eingerichteten Konten gebucht werden.<br />
38 Dieser Salden-Abgleich zählt mit der erstmaligen Aufstellung des Gesamtabschlusses sowohl bei<br />
der Mutter als auch bei den Töchtern zu den originären Arbeiten im Rahmen jedes Einzelabschlusses.<br />
Es macht daher wenig Sinn, die Salden-Abgleiche erst später -nach Aufstellung der Einzelabschlüsse-<br />
vorzunehmen.<br />
39 Da die Stadt nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, konnte bei der Aufwands- und<br />
Ertragskonsolidierung lediglich der Netto-Anteil bei Lieferungen und Leistungen neutralisiert werden.<br />
Der Umsatzsteuer-Anteil bleibt somit im Gesamtabschluss als Aufwand stehen.<br />
40 Der Probe-Gesamtabschluss enthält als Ergebnis der inhaltlich-technischen<br />
Konsolidierungsbemühungen zunächst lediglich das reine Zahlenwerk ohne die weiteren Pflicht-<br />
Bestandteile (Gesamtanhang, -lagebericht etc.).
Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 28 von 29<br />
• Vor allem im ersten Jahr nach dem Eröffnungsbilanzstichtag werden oftmals<br />
wesentliche ergebniswirksame Sachverhalte noch über einen verhältnismäßig langen<br />
Zeitraum der Eröffnungsbilanz der Konzernmutter zugeordnet, was im Ergebnis zu<br />
einer Forderung/Verbindlichkeit in der Eröffnungsbilanz führt, der jedoch kein<br />
Ertrag/Aufwand gegenübersteht (historisch einmaliges Umstellungsproblem). Sofern<br />
die vollkonsolidierungspflichtigen Töchter die Sachverhalte selbst dem neuen<br />
Geschäftsjahr (nach dem Eröffnungsbilanzstichtag der Mutter) erfolgswirksam<br />
zuordnen, kommt es zwangsläufig zu zeitlichen (Aufrechnungs-) Differenzen im<br />
Bereich der Ertrags-/Aufwandskonsolidierung.<br />
• Da die privatrechtlichen Betriebe oftmals zwar selbst nicht antrags- bzw.<br />
förderberechtigt sind, aber die Durchführung der entsprechenden Maßnahmen<br />
übernehmen, werden in Einzelfällen investive Zuschüsse öffentlicher Träger von der<br />
kommunalen Konzernmutter beantragt und an den Betrieb durchgeleitet. Da die<br />
Betriebe diese Fälle –ähnlich wie die Kommune selbst bei eigenen Investitionen- im<br />
Jahr des Liquiditätszuflusses nicht erfolgswirksam, sondern als Sonderposten<br />
behandeln, muss die kommunale Konzernmutter darauf achten, diese Fälle nicht<br />
über die Ergebnisrechnung, sondern ausschließlich über die Finanzrechnung<br />
abzuwickeln. Ansonsten kommt es auch hier zwangsläufig zu (Aufrechnungs-)<br />
Differenzen.<br />
Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass eine Zwischenergebniseliminierung<br />
nicht vorzunehmen war, da die entsprechenden Geschäftsvorfälle im Konzern Stadt<br />
Lippstadt nicht einschlägig sind.<br />
11. Die Gesamtabschlussrichtlinie<br />
Die wichtigste Erkenntnis, die bei der Stadt Lippstadt im Zusammenhang mit der Aufstellung<br />
der Gesamtabschlussrichtlinie gewonnen werden konnte, liegt darin, dass es sich nicht um<br />
ein statisches, sondern mit zunehmendem Projektverlauf und den dabei gewonnenen<br />
Erfahrungen um ein dynamisches/wachsendes Regelwerk handelt. Es wird ausdrücklich<br />
empfohlen, dieses Regelwerk sukzessive und gemeinsam mit den Konzernpartnern<br />
aufzustellen. Dabei sollte das gesamte technisch-inhaltliche Procedere des<br />
Gesamtabschlusses einmal durchgespielt werden, um alle Beteiligten die Sinnhaftigkeit und<br />
Notwendigkeit entsprechender strenger Regelungen <strong>zum</strong> Konsolidierungsablauf (im engeren<br />
Sinne) -wie in Ziffer 10 bereits im Kern dargestellt- selbst erkennen zu lassen. Neben den
Fallstudie der Stadt Lippstadt zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses Seite 29 von 29<br />
oben bereits genannten Regelungen empfehlen sich Verweise auf alle zu bestimmten<br />
Terminen zu liefernden Unterlagen in Form von im Detail festzuschreibenden Formblättern.<br />
Die Grob-Gliederung einer Gesamtabschlussrichtlinie für die Stadt Lippstadt ist als Anlage<br />
dem Leitfaden des <strong>Modellprojekt</strong>es beigefügt.<br />
Die Stadt Lippstadt hat die Absicht, die bisher im Entwurf vorliegende Richtlinie bis Ende Mai<br />
2009 –entsprechend dem Fortschritt im Projekt und vor Ort- auf den letzten Stand zu<br />
bringen. Diese kann sodann <strong>zum</strong> Ende des <strong>Modellprojekt</strong>es (30. Juni 2009) der endgültigen<br />
Fassung des Leitfadens als Hilfestellung –auf einer dann schon sehr fundierten Basis-<br />
beigefügt werden.
PROJEKT-<br />
LENKUNG 1<br />
PROJEKTMANAGEMENT<br />
Projektverlauf<br />
steuern<br />
Strategische<br />
Grundsatzbeschlüsse<br />
fassen<br />
Bürgermeister<br />
informieren<br />
bzw. beteiligen<br />
- Gesamtabschluss<br />
PROJEKT-<br />
CONTROLLING 2<br />
Strategische<br />
und operative<br />
Projektpläne<br />
erstellen/<br />
aktuell halten<br />
Lfd. Berichterstattung<br />
an<br />
die PLG<br />
Vorbereitung<br />
und Protokoll<br />
der Sitzungen<br />
der örtlichen<br />
Arbeitsgruppe<br />
Arbeitsaufträge<br />
erteilen und<br />
Erledigung<br />
überwachen<br />
1 PROJEKTLENKUNGSGRUPPE (PLG)<br />
- Herr 1. Beigeordneter/StK Strotmeier<br />
- FBL 2, Herr Meschede<br />
- Projektleiter: Herr Weber/Stv´in Frau<br />
Gorski 2<br />
3 Örtliche Arbeitsgruppe<br />
Vertreter aller voll- u.<br />
teilkonsolidierungspflichtigen<br />
Tochtergesellschaften, Beratende WP-<br />
Gesellschaft WRG Gütersloh,<br />
Projektcoach PwC/IVC, örtliche<br />
Rechnungsprüfung und Projektlenkung<br />
der Stadt<br />
Örtliche Arbeitsgruppe im<br />
Konzern Stadt Lippstadt 3<br />
Festlegung des<br />
Konsolidierungskreises (Erl.)<br />
Vermittlung inhaltlicher Grundlagen<br />
der Konzernrechnungslegung (Erl.)<br />
Sachstandsberichterstattung<br />
Landesmodellprojekt (Laufend)<br />
Erarbeitung örtlicher Beiträge und<br />
Praxis-Erprobung im Rahmen der<br />
Kapitalkonsolidierung 4<br />
Erarbeitung örtlicher Beiträge und<br />
Praxis-Erprobung im Rahmen der<br />
Schuldenkonsolidierung 4<br />
Erarbeitung örtlicher Beiträge und<br />
Praxis-Erprobung im Rahmen der<br />
Zwischenerfolgseliminierung 4<br />
Erarbeitung örtl. Beiträge und Praxis-<br />
Erprobung im Rahmen der<br />
Aufwands- u. Ertragskonsolidierung 4<br />
Erarbeitung örtlicher Beiträge und<br />
Praxis-Erprobung im Rahmen der<br />
Equity-Konsolidierung 4<br />
Erarbeitung und Festlegung der HB<br />
II-Strukturen unter Einbeziehung der<br />
konsol.pflicht. Tochtergesellsch. 4<br />
Erarbeitung Konzernbilanzierungsrichtlinie<br />
(bis spätestens 31.8.08)<br />
Melde- u.Formularwesen für die<br />
Konsolidierung und weiterführende<br />
Angaben <strong>zum</strong> Konzernabschluss (bis<br />
spätestens 31.8.08)<br />
PROJEKT<br />
<strong>NKF</strong>-GESAMTABSCHLUSS<br />
BEI DER STADTVERWALTUNG LIPPSTADT<br />
<strong>NRW</strong>-LANDESMODELL-PROJEKTGRUPPE<br />
<strong>NKF</strong>-GESAMTABSCHLUSS<br />
Erstellung themenbezogener Arbeitspapiere (örtlicher<br />
Beitrag) im Rahmen der Vorbereitung von Entscheidungen<br />
der Landesmodell-Projektgruppe<br />
Teilnahme an den Sitzungen der Landesmodell-<br />
Projektgruppe<br />
Erstellung von Beiträgen im Rahmen der Zwischen- und<br />
Abschlussberichte und der Internetveröffentlichungen<br />
Teilnahme an bzw. Durchführung von<br />
öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen im Rahmen<br />
eines kontinuierlichen Wissenstransfers/<br />
Erfahrungsaustausches mit allen Kommunen des<br />
Landes<br />
Zeitnahe Beantwortung der Fragen bzw. Lösung der<br />
Probleme der Kommunen des Landes (im Rahmen<br />
eines gemeinsamen „Hotline-Services“ aller<br />
Modellkommunen)<br />
4 Strikte zeitliche Einbettung in die Umsetzungsphase<br />
des <strong>Modellprojekt</strong>es (August ´08-April ´09)<br />
SOFTWARE-UMSETZUNG<br />
Sichtung geeigneter<br />
Softwareangebote und<br />
Entscheidung unter<br />
Berücksichtigung der<br />
örtlichen Rahmenbedingungen<br />
Einspielen bzw.<br />
Eingabe der<br />
Positionenpläne<br />
(Gesamtbilanz,<br />
Gesamtergebnisrechnung)<br />
Verknüpfung bzw.<br />
Überleitung der<br />
Kontenpläne der<br />
vollkonsolidierungspflichtigenTochtergesellschaften<br />
DV-technische<br />
Erprobung bzw. Durchführung<br />
aller Konsolidierungsteildisziplinen<br />
im Rahmen des 1.<br />
Gesamtabschlusses<br />
(Probeabschluss) per<br />
31.12.2007<br />
QUALIFIZIERUNG /<br />
INFORMATION<br />
Bedarfsorientierte<br />
Qualifizierung der<br />
PLG<br />
Politische<br />
Gremien lfd.<br />
informieren u.<br />
bedarfsorientiert<br />
qualifizieren<br />
ANLAGE 1: PROJEKTSTRUKTUR- UND AKTIVITÄTENPLAN
Stadt Lippstadt<br />
- Fachbereich Finanzen<br />
und Liegenschaften –<br />
____________________<br />
MODELLPROJEKT<br />
<strong>NKF</strong> – GESAMTABSCHLUSS<br />
(KOMMUNALER KONZERNABSCHLUSS)<br />
Zwischenbericht<br />
<strong>zum</strong> 31. Oktober 2008<br />
für die Sitzungen des<br />
Haupt- und Finanzausschusses und des Rates<br />
der Stadt Lippstadt<br />
- Gesamtabschluss<br />
am 17. bzw. 24. November 2008<br />
Anlage 2
GLIEDERUNG:<br />
1. ALLGEMEINES<br />
1.1 Ausgangssituation<br />
1.2 Ziele des Gesamtabschlusses<br />
1.3 Begriffe<br />
- 2 -<br />
2. ELEMENTE DES GESAMTABSCHLUSSES<br />
2.1 Bestandteile<br />
2.2 <strong>Anlagen</strong><br />
3. RECHTSGRUNDLAGEN UND FÖRMLICHES VERFAHREN<br />
3.1 Rechtliche Grundlagen<br />
3.2 Bilanzstichtag / Zwischenabschluss<br />
3.3 Förmliches Verfahren<br />
4. DAS MODELLPROJEKT<br />
4.1 Ziele<br />
4.2 Mitwirkende<br />
4.3 Organisation<br />
4.4 Projektphasen<br />
4.5 Sitzungen, Workshops und Veranstaltungen<br />
4.6 Zwischenbericht des <strong>Modellprojekt</strong>es<br />
4.7 Praxisleitfaden<br />
4.8 Gesamtabschlussrichtlinie<br />
5. FACHLICHE (EINZEL-) ASPEKTE ZUR DURCHFÜHRUNG<br />
DER KONSOLIDIERUNG UND ZUR AUFSTELLUNG DES<br />
GESAMTABSCHLUSSES<br />
5.1 Vorbemerkung<br />
5.2 Ausgangspunkte und Grundsätze für die Festlegung des<br />
Konsolidierungskreises (Konsolidierungsarten)<br />
5.3 Konsolidierungsmethoden<br />
5.4 Konsolidierungskreis am Beispiel der Stadt Lippstadt<br />
5.5 Positionenplan und Kommunalbilanz II (KB II)<br />
6. PROJEKTSTRUKTUR UND PRAKTISCHE UMSETZUNG IN LIPPSTADT<br />
6.1 Organisation in der Verwaltung<br />
6.2 Projektstruktur- und Aktivitätenplan<br />
6.3 Örtliche Arbeitsgruppe mit den Betrieben<br />
6.4 Stand der Vorbereitungs- und Umsetzungsarbeiten /<br />
Probeabschluss <strong>zum</strong> 31. Dezember 2007<br />
6.5 Gesamtabschlussrichtlinie für Lippstadt<br />
6.6 Finanzielle Aspekte<br />
7. WEITERES VORGEHEN<br />
8. (ZWISCHEN-) FAZIT
1. ALLGEMEINES<br />
1.1 Ausgangssituation<br />
- 3 -<br />
Die Organisation der kommunalen Aufgabenerfüllung hat sich in den vergangenen<br />
Jahren dahingehend entwickelt, dass immer mehr Aufgaben aus den<br />
Kernverwaltungen heraus auf Beteiligungsunternehmen übertragen wurden. Die<br />
Ursachen für diese Entwicklung sind sicherlich vielfältiger Natur, nicht zuletzt dürfte<br />
auch der anhaltende Druck auf die finanzielle Situation der Kommunen eine nicht<br />
unbedeutende Rolle gespielt haben und weiter spielen.<br />
Festzustellen ist beispielsweise als Ergebnis einer noch relativ aktuellen<br />
Untersuchung, dass die 429 Gemeinden und Gemeindeverbände in <strong>NRW</strong> (mit rd.<br />
240.000 Beschäftigten) nur noch 40 % der kommunalen Sachinvestitionen tätigen<br />
und bereits 60 % den ausgegliederten Unternehmen (mit rd. 200.000<br />
Mitarbeiter(n) / -innen) zuzuordnen sind.<br />
1.2 Ziele des Gesamtabschlusses<br />
Der kommunale Konzernabschluss soll<br />
• die gesamte Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der<br />
Gemeinde (Kernverwaltung und Betriebe) darstellen und<br />
• die Adressaten (insbesondere die politischen Gremien und die<br />
Verwaltungsführung) in die Lage versetzen, beurteilen zu können, ob die<br />
Kommune (als Ganzes gesehen) in der Lage ist, ihre Aufgaben zukünftig zu<br />
erfüllen.<br />
Angestrebt wird dabei auch<br />
• eine Verbesserung der gesamtstädtischen Steuerungsmöglichkeiten.<br />
Die Aufstellung des Gesamtabschlusses im Sinne der Einheitstheorie<br />
(Kernverwaltung und Betriebe als „ein Unternehmen“) ist damit ein weiterer wichtiger<br />
Baustein im Zuge der grundlegenden und weitreichenden Reformen des<br />
kommunalen Finanzwesens (Neues Kommunales Finanzmanagement – <strong>NKF</strong> -).<br />
Der späteste gesetzliche Zeitpunkt für die erstmalige Aufstellung wurde dabei vom<br />
Gesetzgeber auf den 31. Dezember 2010 fixiert. Die Modellkommunen (s. Ziffer 4.2)<br />
sind gehalten, bereits im Rahmen des Projektes Gesamtabschlüsse zu fertigen.<br />
1.3 Begriffe<br />
Zum besseren Verständnis wird an dieser Stelle auf 2 Begriffe eingegangen, die<br />
regelmäßig in Erscheinung treten.<br />
• Wegen der Vielzahl der in den Rechtsgrundlagen u.ä. und in der Praxis<br />
verwendeten Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit gemeindlichen<br />
Unternehmen ( verselbstständigte Aufgabenbereiche, Tochterunternehmen,
- 4 -<br />
Kommunalunternehmen, assoziierte Unternehmen, Beteiligungen,<br />
Ausgliederungen, städtische Gesellschaften, Eigengesellschaften, ……)<br />
haben sich die im <strong>Modellprojekt</strong> Mitwirkenden im Grundsatz auf die<br />
einheitliche Sprachregelung „Betriebe“ verständigt. Diese Bezeichnung wird<br />
daher auch weitest gehend in diesem Zwischenbericht verwendet.<br />
• Im Rahmen der Konzernrechnungslegung kommt an vielen Stellen der Begriff<br />
„Konsolidierung“ zur Anwendung. Hierunter ist grundsätzlich die<br />
Einbeziehung von Betrieben auf unterschiedliche Arten und mit<br />
unterschiedlichen Methoden bzw. die Zusammenfassung von „bereinigten“<br />
Ergebnissen und Daten aus den Einzelabschlüssen der Kernverwaltung und<br />
der Betriebe in den bzw. im (kommunalen) Konzern (-abschluss) zu<br />
verstehen. Insofern ist die inhaltliche Bedeutung abweichend von der im Zuge<br />
von Haushaltssanierungen häufig benutzten Bezeichnung (Haushalts-)<br />
Konsolidierung zu sehen.<br />
2. ELEMENTE DES GESAMTABSCHLUSSES<br />
2.1 Bestandteile<br />
Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz<br />
und dem Gesamtanhang.<br />
• Die Gesamtergebnisrechnung steht im Zentrum des Gesamtabschlusses,<br />
vergleichbar mit der Bedeutung der Ergebnisrechnung im Jahresabschluss<br />
der Kommune / der Kernverwaltung. In ihr werden sämtliche den<br />
vollkonsolidierten Aufgabenbereichen / Betrieben (s. Ziffer 5.2) und dem<br />
Kernhaushalt der Gemeinde zuzurechnenden Aufwendungen und Erträge<br />
zusammengefasst und um Doppelerfassungen und rein „konzerninterne“<br />
Vorgänge bereinigt.<br />
• Die Gesamtbilanz ist die konsolidierte Darstellung des Gesamtvermögens der<br />
Kommune. Wesentlich ist hierbei, dass sämtliche der Gemeinde selbst oder<br />
einem Betrieb, der unter der „einheitlichen Leitung“ der Kommune steht oder<br />
von dieser beherrscht wird, gehörenden Vermögensgegenstände nach<br />
einheitlichen Grundsätzen (Fiktion der rechtlichen und wirtschaftlichen Einheit)<br />
erfasst werden. Dabei sind Doppelerfassungen (z.B. Beteiligungsbuchwert<br />
und anteiliges Eigenkapital des gleichen vollkonsolidierten Betriebes) oder<br />
rein „konzerninterne“ Sachverhalte (z.B. Forderungen und Verbindlichkeiten<br />
zwischen vollkonsolidierten Aufgabenbereichen) wegzulassen.<br />
• Im Gesamtanhang sind die für die Gesamtbilanz und –ergebnisrechnung<br />
verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu<br />
erläutern, dass ein sachverständiger Dritter die Einzelposten beurteilen kann.<br />
Dem Gesamtanhang ist eine nach den Grundsätzen des Deutschen<br />
Rechnungslegungsstandards Nr. 2 (DRS 2) aufgestellte Kapitalflussrechnung<br />
(mit dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sowie aus Investitions-<br />
und Finanzierungstätigkeit) beizufügen.
2.2 <strong>Anlagen</strong><br />
- 5 -<br />
Dem kommunalen Konzernabschluss sind ein Gesamtlagebericht und ein<br />
Beteiligungsbericht beizufügen.<br />
• Im Gesamtlagebericht muss ein Überblick über den Geschäftsablauf<br />
gegeben werden. In diesem sind die wichtigsten Ergebnisse des<br />
Gesamtabschlusses und die Gesamtlage in ihren tatsächlichen<br />
Verhältnissen darzustellen. Die Gemeinde ist verpflichtet, eine ausgewogene<br />
und umfassende, dem Umfang der kommunalen Aufgabenerfüllung<br />
entsprechende Analyse ihrer Haushaltswirtschaft unter Einbeziehung ihrer<br />
Betriebe zur Darstellung ihrer wirtschaftlichen Gesamtlage vorzunehmen.<br />
Auf Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung ist einzugehen.<br />
• Die Kommune hat (grundsätzlich wie in der Vergangenheit) einen<br />
Beteiligungsbericht zu erstellen. In ihm ist die wirtschaftliche und<br />
nichtwirtschaftliche Betätigung der Gemeinde zu erläutern, und zwar<br />
unabhängig davon, ob Aufgabenbereiche / Betriebe dem Kreis der im<br />
Gesamtabschluss zu konsolidierenden Einheiten angehören.<br />
3. RECHTSGRUNDLAGEN UND FÖRMLICHES VERFAHREN<br />
3.1 Rechtliche Grundlagen<br />
Für die Aufstellung des kommunalen Konzernabschlusses mit allen Bestandteilen<br />
und <strong>Anlagen</strong> sind zunächst die nachstehenden Rechtsvorschriften maßgeblich.<br />
• §§ 116 und 117 GO <strong>NRW</strong> sowie<br />
• §§ 49 bis 52 GemHVO <strong>NRW</strong><br />
mit Verweisen auf §§ 32 bis 38, 41 bis 43 und 47 GemHVO<br />
sowie §§ 300 bis 309 und 310 bis 311 HGB und DRS 2,<br />
wobei der Verweis auf das HGB statisch ist (Fassung vom<br />
10. Mai 1987, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. April 2002).<br />
Daneben gilt, dass<br />
• evtl. Regelungslücken HGB – orientiert zu schließen sind,<br />
• keine Orientierung an internationalen Rechnungslegungsvorschriften<br />
erfolgt,<br />
• ergänzend die Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS)<br />
herangezogen werden und<br />
• die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) einschl.<br />
der Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK)<br />
zu beachten sind.
Anmerkung:<br />
- 6 -<br />
Von den rd. 25 GoK soll an dieser Stelle der Rahmengrundsatz der Wirtschaftlichkeit<br />
bzw. Wesentlichkeit hervorgehoben werden. Die Prüfung der Frage, ob ein<br />
Sachverhalt aus Konzernsicht wesentlich oder von untergeordneter Bedeutung ist,<br />
zieht sich wie ein „roter Faden“ durch die Thematik der Konzernrechnungslegung<br />
und ist im <strong>Modellprojekt</strong> bislang entsprechend sehr oft Anlass für Diskussionen und<br />
Überlegungen gewesen. In der praktischen Erprobung ist diesbezüglich noch von<br />
erheblichen Erkenntnisgewinnen auszugehen, an denen sich andere Gemeinden ggf.<br />
orientieren können.<br />
3.2 Bilanzstichtag / Zwischenabschluss<br />
Bilanzstichtag ist der 31. Dezember eines jeden Jahres. Hiervon abweichende<br />
Stichtage bzw. Geschäftsjahre bei Betrieben können das durch den<br />
Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und<br />
Finanzgesamtlage beeinträchtigen. Dies gilt umso stärker, je wesentlicher der<br />
Betrieb im „Konzern Kommune“ ist.<br />
Betriebe, deren Abschlussstichtage um mehr als 3 Monate vom Abschlussstichtag<br />
des Gesamtabschlusses abweichen, sind daher grundsätzlich mittels eines<br />
Zwischenabschlusses einzubeziehen.<br />
Vor diesem Hintergrund ist in Lippstadt zur Vermeidung eines Zwischenabschlusses<br />
das Geschäftsjahr der Kultur und Werbung Lippstadt GmbH – KWL – (bisher 01. Juli<br />
bis 30. Juni) bereits im Vorfeld auf den Zeitraum 01. Oktober bis 30. September<br />
umgestellt worden.<br />
3.3 Förmliches Verfahren<br />
Das in der GO <strong>NRW</strong> festgeschriebene Verfahren zur Aufstellung und Bestätigung<br />
des Gesamtabschlusses vollzieht sich in folgenden Schritten:<br />
a) Aufstellung des Entwurfs durch den Kämmerer und Bestätigung durch<br />
den Bürgermeister<br />
b) Zuleitung des Entwurfs an den Rat (innerhalb von 9 Monaten nach dem<br />
Abschlussstichtag)<br />
c) Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss (i.d.R. mit Unterstützung<br />
durch die Örtliche Rechnungsprüfung und / oder von Dritten)<br />
d) Beratung und Bestätigung durch den Rat (bis spätestens <strong>zum</strong> 31. Dezember<br />
des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres) und Entlastung des<br />
Bürgermeisters<br />
e) Anzeige bei der Aufsichtsbehörde<br />
f) Bekanntmachung
4. DAS MODELLPROJEKT<br />
4.1 Ziele<br />
- 7 -<br />
Ziele des <strong>Modellprojekt</strong>es des Landes <strong>NRW</strong> sind<br />
.<br />
• die Erarbeitung von Leitlinien zur Integration der Beteiligungsstrukturen<br />
in eine konsolidierte Gesamtrechnung für den „Konzern Kommune“,<br />
• die fachliche Entwicklung und Erprobung von allgemein gültigen,<br />
verständlichen Praxishinweisen und<br />
• die Ausgestaltung einer Gesamtabschlussrichtlinie („Konzernrichtlinie“)<br />
als örtlicher Rechtsvorschrift und Rahmenregelung.<br />
Das Schlüsselprodukt ist der Praxisleitfaden, auf den unter Ziffer 4.7 noch näher<br />
eingegangen wird.<br />
4.2 Mitwirkende<br />
In dem <strong>Modellprojekt</strong> wirken mit<br />
• als Auftraggeber das Innenministerium,<br />
• als externer Berater eine Arbeitsgemeinschaft aus den<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften PricewaterhouseCoopers AG (PwC),<br />
Düsseldorf, und IVC Public Services GmbH, Essen, sowie<br />
• als Modellkommunen die Landeshauptstadt Düsseldorf, die Städte<br />
Essen, Solingen und Lippstadt sowie der Kreis Unna.<br />
Für die Stadt Lippstadt sind hierbei auf Landesebene tätig<br />
• Herr Rainer Strotmeier (1. Beigeordneter und Stadtkämmerer),<br />
• Herr Wilfried Meschede (Fachbereichsleiter 2 - Finanzen und<br />
Liegenschaften -),<br />
• Herr Klaus Weber (Fachdienstleiter 21 - Finanzbuchhaltung und<br />
Steuern -) und<br />
• Frau Nicole Gorski (Leiterin / Koordinatorin des Hauptsachgebietes<br />
„Geschäftsbuchführung, <strong>Anlagen</strong>buchhaltung, Kosten- und<br />
Leistungsrechnung, Bilanzabschlüsse“ innerhalb des Fachdienstes 21<br />
und dezentrale Controllerin für den Fachbereich 2).
4.3 Organisation<br />
- 8 -<br />
Das <strong>Modellprojekt</strong> ist aufgeteilt in eine überörtliche Ebene und in örtliche<br />
Einzelprojekte.<br />
• Auf der überörtlichen Ebene sind <strong>zum</strong> einen eine Lenkungsgruppe<br />
(Innenministerium –Leitung -, Kämmerer der Modellkommunen und<br />
externer Berater) und <strong>zum</strong> anderen eine Projektgruppe (externer<br />
Berater – Leitung -, Vertreter / -innen des Innenministeriums und der<br />
Modellkommunen) gebildet worden.<br />
• In den örtlichen Einzelprojekten erfolgt im Wesentlichen die praktische<br />
Umsetzung und Erprobung der erzielten Ergebnisse und Festlegungen<br />
durch die verantwortlichen Führungskräfte und Mitarbeiter / -innen der<br />
Kommune und der Betriebe sowie ggf. unterstützender Dritter. Darüber<br />
hinaus werden im Landesprojekt erteilte Einzelaufträge zu<br />
fachspezifischen Themen und Fragestellungen abgewickelt.<br />
4.4 Projektphasen<br />
Das Projekt ist in 4 Phasen gegliedert. Im Einzelnen handelt es sich um<br />
• die Start- und Analysephase (von Mai 2007 bis einschl. August 2007),<br />
• die Konzeptionsphase (bis einschl. August 2008),<br />
• die (derzeit laufende) Umsetzungs-/ Erprobungsphase in den<br />
Modellkommunen (bis einschl. April 2009) und<br />
• die Ergebnisphase (bis August 2009).<br />
Die Konzeptionsphase und die aktuelle Umsetzungs- / Erprobungsphase enden<br />
jeweils mit einem Zwischenbericht, die Ergebnisphase mit dem Abschlussbericht.<br />
4.5 Sitzungen, Workshops und Veranstaltungen<br />
Bis <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Erstellung dieses Zwischenberichtes fanden unter<br />
regelmäßiger Teilnahme von Vertreter(n) / -innen der Stadtverwaltung Lippstadt<br />
statt.<br />
• 2 Sitzungen der Lenkungsgruppe,<br />
• 1 Sitzung der Projektleiter und<br />
• 22 (i.d.R. ganztägige) Sitzungen der Projektgruppe (entspricht 24<br />
themenbezogenen Workshops)<br />
Daneben sind Verantwortliche der Verwaltung u.a. bei 2 Großveranstaltungen am 29.<br />
April und am 19. Juni 2008 als Referenten aufgetreten.
- 9 -<br />
4.6 Zwischenbericht des <strong>Modellprojekt</strong>es<br />
Der Zwischenbericht (Stand 15. September 2008) des <strong>Modellprojekt</strong>es bzw. des<br />
externen Beraters (AG PwC / IVC) für den Berichtszeitraum vom 21. Mai 2007 bis<br />
<strong>zum</strong> 31. August 2008 ist diesem Bericht zur Kenntnisnahme als Anlage 1 beigefügt.<br />
Er befasst sich in erster Linie mit der bisherigen Facharbeit und den durchgeführten<br />
Workshops sowie dem Stand in den jeweiligen Modellkommunen.<br />
4.7 Praxisleitfaden<br />
Der im Projekt erstellte Praxisleitfaden steht im Mittelpunkt aller bisherigen Resultate.<br />
Die (nach Ende der Konzeptionsphase <strong>zum</strong> 31. August 2008) überarbeitete Fassung<br />
vom 15. September 2008 hat zwischenzeitlich einen Gesamtumfang von rd. 300<br />
Seiten incl. der <strong>Anlagen</strong> erreicht.<br />
Der Leitfaden enthält die theoretische Konzeption für die Erstellung des<br />
Gesamtabschlusses. Die Theorie wird um notwendige Praxishinweise und –beispiele<br />
aus den Modellkommunen ergänzt. Der Leitfaden wird daher sukzessiv erweitert und<br />
bei Bedarf angepasst. Er ist als Hilfestellung für die Umsetzung vor Ort sowie für die<br />
Tätigkeit der Aufsichtsbehörden konzipiert und soll die Erstellung des kommunalen<br />
Konzernabschlusses unterstützen.<br />
Veröffentlicht ist der Leitfaden unter der Internetadresse www.nkfgesamtabschluss.de.<br />
Das Inhalts- und das <strong>Anlagen</strong>verzeichnis sind rein informatorisch als Anlage 2<br />
beigefügt, um die Fülle der von allen <strong>NRW</strong> – Kommunen (Gremien, Verwaltung und<br />
Betriebe) und von den Aufsichts- und Prüfungsinstanzen zu bewältigenden<br />
fachlichen Herausforderungen zu verdeutlichen. Als Beispiel seien hier nur die<br />
Checklisten zur Überprüfung der Vollständigkeit der Angaben im Gesamtanhang und<br />
im Gesamtlagebericht genannt, die allein einen Umfang von 180 (!) Fragen<br />
aufweisen.<br />
4.8 Gesamtabschlussrichtlinie<br />
Ziel der Gesamtabschlussrichtlinie (kurz GA – Richtlinie) ist die handlungsorientierte<br />
Umsetzung des <strong>NKF</strong> – Gesamtabschlusses. Sie dient der Aufstellung des<br />
konsolidierten Konzernabschlusses auf der gemeindlichen Ebene und der Einhaltung<br />
der GoK unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und<br />
Besonderheiten.<br />
Die GA – Richtlinie beinhaltet die grundsätzlichen Anweisungen im „Konzern<br />
Kommune“ und entfaltet Bindungswirkung sowohl für die Kernverwaltung, als auch<br />
für die Betriebe.<br />
Sie regelt u.a. örtlich verbindlich,<br />
• welche Angaben<br />
• von welchem Aufgabenbereich<br />
• an welchen Adressaten
• mit welcher Frist<br />
zu liefern sind.<br />
- 10 -<br />
Die (vom Rat zu verabschiedende) Richtlinie kann durch Ausführungsbestimmungen<br />
(z.B. in Form eines Konsolidierungshandbuches) und ggf. sonstige<br />
Detailanweisungen ergänzt werden, wobei hier eine gewisse Abhängigkeit von der<br />
Größe der jeweiligen Gemeinde bzw. der jeweiligen kommunalen Konzernstruktur<br />
gegeben sein dürfte.<br />
Alle beteiligten Modellkommunen werden – sofern noch nicht erfolgt – im Verlaufe<br />
des Projektes eine derartige Richtlinie vorlegen, so dass sich mögliche differenzierte<br />
Anforderungen an Art und Umfang heraus kristallisieren können. Nach dem Stand<br />
der Überlegungen ist jedenfalls nicht beabsichtigt, eine landesweit einheitliche<br />
Vorgabe zu empfehlen.<br />
Für die Stadt Lippstadt liegt seit März 2008 ein Entwurf vor. Wegen näherer<br />
Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter Ziffer 6.5 verwiesen.<br />
5. FACHLICHE (EINZEL-) ASPEKTE ZUR DURCHFÜHRUNG DER<br />
KONSOLIDIERUNG UND ZUR ERSTELLUNG DES GESAMTABSCHLUSSES<br />
5.1 Vorbemerkung<br />
In Anbetracht der Komplexität des Themas werden in diesem Kapitel nur einzelne<br />
Aspekte behandelt, die für das Verständnis der Methodik und der Abläufe von<br />
Bedeutung sind.<br />
5.2 Ausgangspunkte und Grundsätze für die Festlegung des<br />
Konsolidierungskreises (Konsolidierungsarten)<br />
Ausgangspunkte für die Festlegung des Konsolidierungskreises, d.h. für die<br />
Entscheidung, welche Betriebe auf welche Art und Weise in den kommunalen<br />
Konzernabschluss einzubeziehen sind, bieten der Beteiligungsbericht und die<br />
Eröffnungsbilanz der Gemeinde.<br />
Der Konsolidierungskreis bzw. der Kreis der in Betracht kommenden Betriebe<br />
besteht grundsätzlich aus 3 Gruppen:<br />
• Im Wege der sog. Vollkonsolidierung (i.d.R. ab 50 % Anteil) werden<br />
solche Betriebe einbezogen, bei denen entweder eine „einheitliche<br />
Leitung“ der Kommune vorliegt ( Indizien hierfür können z.B. die<br />
Bestimmung der Unternehmensziele, die Entscheidung über<br />
wesentliche geschäftliche Maßnahmen, die Festlegung wesentlicher<br />
Grundsätze der Geschäftspolitik und die personelle Besetzung<br />
wesentlicher Führungsstellen sein) oder bestimmte gesetzliche<br />
Kontrollmöglichkeiten (z.B. Vorliegen der Mehrheit der Stimmrechte<br />
und des Rechtes – aufgrund eines Beherrschungsvertrages oder einer<br />
Satzungsbestimmung -, einen beherrschenden Einfluss auszuüben)<br />
gegeben sind.
- 11 -<br />
• Eine weitere Konsolidierungsart ist die sog. Equity – Konsolidierung für<br />
die Betriebe (i.d.R. ab 20 % Anteil), bei denen ein maßgeblicher<br />
Einfluss der Gemeinde vorhanden ist (z.B. Vertretensein im Vorstand<br />
oder Aufsichtsrat, Mitwirken an Unternehmensentscheidungen). Diese<br />
Betriebe gehören <strong>zum</strong> Konsolidierungskreis im weiteren Sinne.<br />
• Alle anderen Betriebe / Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten<br />
(„At Cost“) in die Gesamtbilanz aufgenommen, so dass hier – genau<br />
genommen – keine Konsolidierung im Sinne der Regelungen zur<br />
Konzernrechnungslegung stattfindet.<br />
Grundsätzlich ist immer und für jeden einzelnen Betrieb zu prüfen, ob der Anteil an<br />
einem Betrieb aus Konzernsicht für die Gesamtbilanz wesentlich ist.<br />
5.3 Konsolidierungsmethoden<br />
Bei der Vollkonsolidierung gelten folgende Konsolidierungsmethoden:<br />
• Bei der Kapitalkonsolidierung erfolgt die Aufrechnung des<br />
Beteiligungsbuchwertes der Gemeinde mit dem anteiligen Eigenkapital<br />
des Betriebes.<br />
• Die Schuldenkonsolidierung hat die Aufrechnung „konzerninterner“<br />
Forderungen und Verbindlichkeiten <strong>zum</strong> Inhalt.<br />
• Bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden „konzerninterne“<br />
Aufwendungen und Erträge wie ein innerbetrieblicher<br />
Leistungsaustausch behandelt.<br />
• Zwischenergebniseliminierung bedeutet, dass Lieferungen und<br />
Leistungen im „Konzern“ ergebnisneutral darzustellen sind. Gewinne<br />
oder Verluste entstehen erst in Verbindung mit einem Dritten außerhalb<br />
des „Konzerns“.<br />
Bei Anwendung der Equity – Konsolidierung erfolgt der Wertansatz des Betriebes<br />
(des sog. assoziierten Unternehmens) auf der Basis der fiktiven Anschaffungskosten,<br />
fortgeschrieben entsprechend der tatsächlichen Entwicklung des Eigenkapitals. Eine<br />
Einbeziehung des Vermögens, der Schulden sowie der Aufwendungen und Erträge<br />
findet – anders als bei der Vollkonsolidierung – nicht statt.<br />
5.4 Konsolidierungskreis am Beispiel der Stadt Lippstadt<br />
Für die Stadt Lippstadt ist anhand der beschriebenen Kriterien der<br />
Konsolidierungskreis mit dem Ergebnis festgelegt worden, dass<br />
• bei 5 Betrieben (Stadtwerke, Stadtentwässerung AöR, WFL, GWL und<br />
KWL) die Vollkonsolidierung durchzuführen ist und<br />
• bei 2 Betrieben (CarTec und Stadtmarketing) nach Equity zu<br />
konsolidieren ist.<br />
Das Schaubild gem. Anlage 3 zeigt die Gesamtstruktur in der Stadt Lippstadt.
- 12 -<br />
5.5 Positionenplan und Kommunalbilanz II (KB II)<br />
Zur Erstellung der Gesamtabschlusses ist auf der Basis der <strong>NKF</strong> – Bilanz und der<br />
<strong>NKF</strong> – Ergebnisrechnung ein sog. Positionenplan entwickelt worden. Es handelt sich<br />
um ein Instrument zur vereinheitlichten Erfassung der Bilanz- und Ergebnispositionen<br />
der (vollkonsolidierten) Betriebe. In diesem wird festgelegt, in welche Positionen der<br />
Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung die Bilanz- und Ergebnisposten der<br />
Betriebe und der Kernverwaltung eingehen sollen.<br />
Als Resultat entsteht für jeden Betrieb auf der Grundlage der ursprünglichen Bilanz<br />
und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) eine Kommunalbilanz II (KB II) bzw.<br />
eine GuV II oder – anders ausgedrückt – eine <strong>NKF</strong> – Bilanz und eine <strong>NKF</strong> –<br />
Ergebnisrechnung. Hierauf aufbauend kann sodann ein Summenabschluss gebildet<br />
werden, bevor die weiteren Schritte folgen.<br />
6. PROJEKTSTRUKTUR UND PRAKTISCHE UMSETZUNG IN LIPPSTADT<br />
6.1 Organisation in der Verwaltung<br />
Die Zuständigkeit für den „Konzernabschluss“ der Stadt Lippstadt und alle damit im<br />
Zusammenhang stehenden Tätigkeiten ist nicht nur für die Zeit der Projektteilnahme,<br />
sondern dauerhaft im Fachbereich 2 – Finanzen und Liegenschaften - / Fachdienst<br />
21 – Finanzbuchhaltung und Steuern – angesiedelt. Die Verantwortung des<br />
Stadtkämmerers für die Aufstellung bleibt hiervon selbstverständlich unberührt.<br />
Begleitet und unterstützt (einschl. Teilnahme in der örtlichen Arbeitsgruppe – s.<br />
hierzu unter Ziffer 6.3 -) wird die Stadt Lippstadt von der Wirtschaftsberatungs- und<br />
Revisionsgesellschaft mbH / Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WRG) aus Gütersloh,<br />
die über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der kommunalen<br />
Rechnungslegung verfügt.<br />
6.2 Projektstruktur- und Aktivitätenplan<br />
Die Verwaltung hat – ebenso wie die anderen Modellkommunen – einen<br />
Projektstruktur- und Aktivitätenplan aufgestellt, der auch in den Praxisleitfaden<br />
aufgenommen wurde. Der Plan liegt zur Kenntnisnahme als Anlage 4 bei.<br />
6.3 Örtliche Arbeitsgruppe mit den Betrieben<br />
Die örtliche Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus<br />
• den Geschäftsführer(n) / -innen und den Leiter(n) / -innen des<br />
Rechnungswesens der Stadtwerke, der Stadtentwässerung AöR, der<br />
WFL, der GWL und der KWL,<br />
• dem für Lippstadt zuständigen Projektcoach des <strong>Modellprojekt</strong>es bzw.<br />
der AG PwC / IVC,<br />
• einem Geschäftsführer und einem Mitarbeiter der WRG Gütersloh,
- 13 -<br />
• Vertretern der Örtlichen Rechnungsprüfung sowie<br />
• den Verantwortlichen in der Verwaltung.<br />
Zu den nachfolgend genannten Terminen hat sich die Arbeitsgruppe bisher<br />
zusammen gefunden und eine Vielzahl von Tagesordnungspunkten behandelt.<br />
27. Februar 2007, Auftaktsitzung<br />
30. Oktober 2007, 1. Arbeitssitzung<br />
11. März 2008, 2. Arbeitssitzung<br />
16. September 2008, 3. Arbeitssitzung<br />
Als Termin für die nächste Zusammenkunft ist der 09. Dezember 2008 verabredet<br />
worden.<br />
6.4 Stand der Vorbereitungs- und Umsetzungsarbeiten /<br />
Probeabschluss <strong>zum</strong> 31. Dezember 2007<br />
Vor Ort galt es zuletzt im Wesentlichen, „technisch“ geprägte Probleme zu<br />
identifizieren und gemeinsame Lösungen zu finden. In Einzelgesprächen zwischen<br />
den genannten 5 vollzukonsolidierenden Betrieben, der WRG und der Verwaltung<br />
wurden zunächst die HGB – orientierten Einzelabschlusskonten der Betriebe und die<br />
<strong>NKF</strong> – orientierten Einzelabschlusskonten der Stadt auf die im <strong>Modellprojekt</strong><br />
entstandene Gesamtabschlusssystematik übergeleitet.<br />
Zur betragsmäßigen Ermittlung der gegenseitigen Leistungsverflechtungen sind die<br />
Jahresabschlussdaten aller Beteiligten <strong>zum</strong> 31. Dezember 2007 zusammengefasst<br />
worden. Dabei kam es erwartungsgemäß zu Rückschlüssen, die eine Anpassung<br />
und Erweiterung der einzelabschlussorientierten Kontenpläne erfordern.<br />
Mit dem 1. Probe – Gesamtabschluss für die Stadt Lippstadt kann nach derzeitiger<br />
Einschätzung in den nächsten Wochen gerechnet werden.<br />
6.5 Gesamtabschlussrichtlinie für Lippstadt<br />
Der Entwurf einer Lippstadt – spezifischen GA – Richtlinie liegt – wie unter Ziffer 4.8<br />
bereits erwähnt – vor. Hierzu wird auf Anlage 5 hingewiesen, wobei auf die<br />
Beifügung der <strong>Anlagen</strong> zur Richtlinie zunächst verzichtet wird. Der Inhalt kann noch<br />
keinesfalls als abschließend betrachtet werden, da ein weiterer Ausbau dieses<br />
Regelwerkes analog dem Projektfortschritt vonnöten ist.<br />
Die Verwaltung wird dem Rat im Jahre 2009 die endgültige und aller Voraussicht<br />
nach <strong>zum</strong> 01. Januar 2010 förmlich zu erlassende Richtlinie rechtzeitig mit einem<br />
entsprechenden Beschlussvorschlag vorlegen.<br />
6.6 Finanzielle Aspekte<br />
Bis <strong>zum</strong> Berichtszeitpunkt sind berechenbare Sachaufwendungen (Beratungs- und<br />
Dienstleistungen) in Höhe von rd. 53.000 € entstanden. Weitere Aufwendungen,
- 14 -<br />
insbesondere anteilige Personalaufwendungen und solche für den „laufenden<br />
Betrieb“ – z.B. Fahrtkosten, Material, Literatur –, sind nicht ermittelt worden und<br />
dürften ohne einen unvertretbaren und unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand auch<br />
nicht ohne Weiteres festgestellt werden können.<br />
Nach überschlägiger Schätzung ist davon auszugehen, dass über die Hälfte des<br />
Förderbetrages des Landes <strong>NRW</strong> von 200.000 € zwischenzeitlich „verbraucht“ ist.<br />
Der noch verbleibende Betrag wird aus der heutigen Sicht für die weitere<br />
Projektarbeit vermutlich ausreichend sein.<br />
Qualifizierte Aussagen zu den dauerhaften Kosten der städtischen<br />
Konzernrechnungslegung nach Abschluss des <strong>Modellprojekt</strong>es (auch einschl.<br />
Software etc.) können heute noch nicht getroffen werden.<br />
7. WEITERES VORGEHEN<br />
Auf der Landesebene und hier vor Ort stehen in der nächsten Zeit in erster Linie<br />
folgende Maßnahmen an:<br />
• Durchführung der praktischen Erprobung im Projekt erfolgter<br />
Grundsatz- und Detailfestlegungen,<br />
• Aufstellung des 1. Probe – Gesamtabschlusses für Lippstadt und<br />
Dokumentation von Handlungs- und Anpassungserfordernissen zur<br />
Weitergabe an das Projekt,<br />
• Ausbau und Weiterentwicklung der Lippstädter<br />
Gesamtabschlussrichtlinie und<br />
• Erarbeitung von Gestaltungsformen (Strukturierungsansätze und<br />
Steuerungsinstrumente) für eine Verbesserung der<br />
„Konzernsteuerung“, wobei die Voraussetzungen und Anforderungen in<br />
der kommunalen Landschaft grundsätzlich durchaus völlig<br />
unterschiedlicher Natur sind (allein schon im Hinblick auf die Größe<br />
einer Kommune / einer „Konzernstruktur“) und insofern voraussichtlich<br />
kein allgemein gültiges und pauschal anwendbares Konzept entstehen<br />
wird. Es sollen nach dem Stand der Diskussionen vielmehr<br />
Lösungsansätze in Form von „Bausteinen“ angeboten werden, auf die<br />
bedarfsgerecht und zielorientiert zugegriffen werden könnte.<br />
Des Weiteren wird die Stadtverwaltung – neben Veranstaltungen unter der Regie des<br />
<strong>Modellprojekt</strong>es – an verschiedenen Informations– und Schulungsmaßnahmen u.ä.<br />
teilnehmen. Fest terminiert sind beispielsweise bereits<br />
• ein Vortrag bzw. eine umfangreiche Präsentation im Rahmen der<br />
Herbstsitzung der Vereinigung der Finanzdezernenten größerer<br />
westfälischer Städte am 12. November 2008 und<br />
• ein Bericht über das <strong>Modellprojekt</strong> und die bisherigen Erfahrungen,<br />
verbunden mit Handlungsempfehlungen für andere Gemeinden, in<br />
einer Kundenveranstaltung des Kommunalen Rechenzentrums Minden<br />
– Ravensberg / Lippe am 17. November 2008.
8. (ZWISCHEN-) FAZIT<br />
- 15 -<br />
Nach den bisher gemachten Erfahrungen und stattgefundenen Aktivitäten aufgrund<br />
der knapp 1 ½ -jährigen Projektteilnahme kann als kurzes (Zwischen-) Fazit aus<br />
heutiger Perspektive festgehalten werden, dass die Aufstellung des kommunalen<br />
Konzernabschlusses<br />
• die Erreichung der Zielsetzung der (Rück-) Gewinnung des Überblicks<br />
über die wirtschaftliche Gesamtlage der Gemeinde mit relativ hohem<br />
Aufwand ermöglichen wird,<br />
• Möglichkeiten oder <strong>zum</strong>indest Ansätze für eine bessere Steuerung<br />
liefern kann, wobei allerdings mit entscheidende Kriterien die Größe<br />
und die Struktur des kommunalen Konzerns unter Berücksichtigung<br />
örtlicher Rahmenbedingungen und Besonderheiten sein dürften,<br />
• eine mit allen Folge- und Begleiterscheinungen (auf Dauer) sehr<br />
aufwändige und zeitintensive Aufgabe ist, zu deren Bewältigung es<br />
sehr qualifizierten und hoch motivierten Personals und sicherlich<br />
insbesondere in vielen kleinen und mittleren Gemeinden zusätzlich<br />
auch der Unterstützung Externer bedarf und<br />
• zwischenzeitlich mit Blick auf die Terminierung für den 1.<br />
Gesamtabschluss spätestens <strong>zum</strong> 31. Dezember 2010 unter nicht<br />
unerheblichem Zeitdruck steht, der vermutlich insbesondere die<br />
Kommunen, die erst <strong>zum</strong> 01. Januar 2009 auf das <strong>NKF</strong> umstellen (ca.<br />
ein Drittel aller <strong>NRW</strong> – Gemeinden), vor besondere Herausforderungen<br />
stellen wird.<br />
Aufgestellt: Lippstadt, 03. November 2008<br />
gez. Meschede<br />
(Meschede)<br />
Städt. Verwaltungsdirektor<br />
5 <strong>Anlagen</strong>
Stand: 31.10.2008<br />
Beteiligungsbericht der Stadt Lippstadt<br />
Stadtwerke Lippstadt<br />
GmbH<br />
100 %<br />
Westf.<br />
Gesundheitszentrum<br />
Holding GmbH 12 %<br />
Gesundheitszentrum in<br />
Bad Waldliesborn<br />
GmbH 94,9 %<br />
Stadtentwässerung<br />
Lippstadt AöR<br />
100 %<br />
CarTec Technologie<br />
und Entwicklungs<br />
Centrum GmbH 27,5 %<br />
Gesundheitszentrum in<br />
Bad Waldliesborn<br />
GmbH 5,1 %<br />
Westfälische Landes-<br />
Eisenbahn GmbH<br />
4,38 %<br />
Wirtschaftsförderung<br />
Lippstadt GmbH<br />
100 %<br />
Geimeinnützige Woh-<br />
nungsbaugesellschaft<br />
Lippstadt mbH 89,9 %<br />
Lippstadt Marketing<br />
GmbH<br />
40 %<br />
Regionalverkehr Ruhr-<br />
Lippe GmbH<br />
3,75 %<br />
Stand: 31.01.2007<br />
Kultur und Werbung<br />
Lippstadt GmbH<br />
100 %<br />
Bau- und Wohnungs-<br />
genossenschaft e.G.<br />
3,31 %
Konsolidierungskreis<br />
Stadtwerke Lippstadt<br />
GmbH<br />
100 %<br />
Westf.<br />
Gesundheitszentrum<br />
Holding GmbH 12 %<br />
Gesundheitszentrum in<br />
Bad Waldliesborn<br />
GmbH 94,9 %<br />
Stadtentwässerung<br />
Lippstadt AöR<br />
100 %<br />
CarTec Technologie und<br />
Entwicklungs<br />
Centrum GmbH 27,5 %<br />
Gesundheitszentrum in<br />
Bad Waldliesborn<br />
GmbH 5,1 %<br />
Vollkonsolidierung<br />
Westfälische Landes-<br />
Eisenbahn GmbH<br />
4,38 %<br />
At Equity<br />
Konsolidierung<br />
Wirtschaftsförderung<br />
Lippstadt GmbH<br />
100 %<br />
Geimeinnützige Woh-<br />
nungsbaugesellschaft<br />
Lippstadt mbH 89,9 %<br />
Lippstadt Marketing<br />
GmbH<br />
40 %<br />
Regionalverkehr Ruhr-<br />
Lippe GmbH<br />
3,75 %<br />
Fortgeführte<br />
Anschaffungskosten<br />
Stand: 31.01.2007<br />
Kultur und Werbung<br />
Lippstadt GmbH<br />
100 %<br />
Bau- und Wohnungs-<br />
genossenschaft e.G.<br />
3,31 %
GWL<br />
HGB Bilanzgliederung <strong>NKF</strong> Bilanzgliederung<br />
EUR EUR<br />
AKTIVA 10000000 A AKTIVA<br />
A. Anlagevermögen 13000000 3. Anlagevermögen<br />
11000000 1. Ausstehende Einlagen<br />
11100000 1. Eingeforderte ausstehende Einlagen<br />
11200000 2. Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen<br />
12000000 2. Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes<br />
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 13100000 1. Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte … 13110000 1. Geschäfts- oder Firmenwerte aus Einzelabschlüssen der Tochterorganiationen<br />
135 Anwendersoftware 1.764,00 13120000 2. Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung<br />
13130000 3. Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Lizenzen, DV-Software, Konzessionen, Schutzrechte)<br />
13131000 1. Selbsterstellte Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
13132000 2. Übrige Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
135 Anwendersoftware 1.764,00<br />
13140000 4. Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
13141000 1. Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an vollkonsolidierte Organisationen<br />
13142000 2. Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige<br />
II. Sachanlagen 13200000 2. Sachanlagen<br />
13210000 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
1. Grundstücke, grundstücksgleiche ... 13211000 1. Grünflächen<br />
200 Grd.m.Wohnb.:Fertige Bauten 39.678.694,83 13212000 2. Ackerland<br />
201 AfA,Grd.m.Wohnb.:Fertig -21.360.922,79 13213000 3. Wald, Forsten<br />
203 Grd.m.Gesch.:Fertige Bauten 7.246.834,73 13214000 4. Sonstige unbebaute Grundstücke<br />
204 AfA,Grd.m.Gesch.: Fertig -1.504.579,49 210 Grundstücke ohne Bauten 901.358,20<br />
210 Grundstücke ohne Bauten 901.358,20 211 AfA,Grundstücke ohne Bauten -23.322,24<br />
211 AfA,Grundstücke ohne Bauten -23.322,24 225 Grd.m.Erbbaurechten Dritter 557.432,24<br />
225 Grd.m.Erbbaurechten Dritter 557.432,24 13220000 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
330 Baut.a.frd.Grundst.:Fertig 5.993.764,06 13221000 1. Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />
331 AfA,Baut.a.frd.Grd.:Fertig -1.488.038,11 13222000 2. Schulen<br />
13223000 3. Krankenhäuser<br />
13224000 4. Einrichtungen für Senioren<br />
13225000 5. Wohnbauten<br />
200 Grd.m.Wohnb.:Fertige Bauten 39.678.694,83<br />
201 AfA,Grd.m.Wohnb.:Fertig -21.360.922,79<br />
13226000 6. Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />
203 Grd.m.Gesch.:Fertige Bauten 7.246.834,73<br />
204 AfA,Grd.m.Gesch.: Fertig -1.504.579,49<br />
13230000 3. Infrastrukturvermögen<br />
13231000 1. Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />
13232000 2. Stromversorgungsanlagen<br />
13233000 3. Gasversorgungsanlagen<br />
13234000 4. Wasserversorgungsanlagen<br />
13235000 5. Abfallbeseitgungsanlagen<br />
13236000 6. Entwässerungs- und Abwasserbeseitungsanlagen<br />
13237000 7. Brücken und Tunnel<br />
13238000 8. Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />
13239000 9. Straßennetz mit Wegen, plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />
13239100 10. Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />
13240000 4. Bauten auf fremden Grund und Boden<br />
330 Baut.a.frd.Grundst.:Fertig 5.993.764,06<br />
331 AfA,Baut.a.frd.Grd.:Fertig -1.488.038,11<br />
13250000 5. Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />
2. technische <strong>Anlagen</strong> und Maschinen 13260000 6. Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong><br />
510 BETRIEBSAUSSTATTUNG 4.029,63 550 MASCHINEN 3,02<br />
520 BUEROEINRICHTUNG 6.717,43 13270000 7. Fahrzeuge<br />
530 EDV-Anlage 6.033,00 540 KFZ 74.052,00<br />
540 KFZ 74.052,00 13280000 8. Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
550 MASCHINEN 3,02 510 BETRIEBSAUSSTATTUNG 4.029,63<br />
520 BUEROEINRICHTUNG 6.717,43<br />
530 EDV-Anlage 6.033,00
GWL<br />
HGB Bilanzgliederung <strong>NKF</strong> Bilanzgliederung<br />
EUR EUR<br />
13290000 9. Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
3. geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> 13291000 1. Geleistete Anzahlungen an vollkonsolidierte Organisationen und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
im Bau 13292000 2. Geleistete Anzahlungen an sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
705 Grd.m.Gesch.: Anl. im Bau 223.179,03 ? 705 Grd.m.Gesch.: Anl. im Bau 223.179,03<br />
710 Grd.m.Gesch.:Bauvorber. 0,00 ? 710 Grd.m.Gesch.:Bauvorber. 0,00<br />
III. Finanzanlagen 13300000 3. Finanzanlagen<br />
13310000 1. Anteile an verbundenen und verbundenen nicht vollkonsolidierten (at equity) Organisationen<br />
sonstige Ausleihungen 13311000 1. Verbundenen vollkonsolidierten Organisationen<br />
930 Ford.a.Arbeitgeberdarlehen 75.164,13 13311100 1. Anteile an rechtlich selbständigen Organisationen<br />
13311200 2. Anteile an rechtlich unselbständigen Organisationen<br />
13312000 2. Verbundenen nicht vollkonsolidierten (at equity) Organisationen<br />
13312100 1. Anteile an verbundenen nicht vollkonsolidierten (at equity) Organisationen<br />
13312200 2. Geschäfts- oder Firmenwert von verbundenen nicht vollkonsolidierten (at equity) Organisationen<br />
13312300 3. Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung verbundenen nicht vollkonsolidierten (at equity) Organisat.<br />
13313000 3. Anteile an verbundenen nicht konsolidierten Organisationen<br />
13320000 2. Beteiligungen<br />
13321000 1. Assoziierten Organisationen<br />
13321100 1. Beteiligungen an assoziierten Organisationen<br />
13321200 2. Geschäfts- oder Firmenwert an assoziierten Organisationen<br />
13321300 3. Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung assoziierten Organisationen<br />
13322000 2. Sonstige Beteiligungen (at cost)<br />
13330000 3. Wertpapiere<br />
13331000 1. Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
13332000 2. Wertpapiere des Anlagevermögens (Anleihen und Obligationen der Konzernmutter)<br />
13340000 4. Ausleihungen<br />
13341000 1. Ausleihungen an verbundenen und verbundenen nicht vollkonsolidierte (at equity) Organisationen<br />
13341100 1. Ausleihungen an verbundene vollkonsolidierte Organisationen<br />
13341200 2. Ausleihungen an verbundene nicht vollkonsolidierte Organisationen<br />
13342000 2. Ausleihungen an Organisationen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (at cost)<br />
13343000 3. Sonstige Ausleihungen (Fremde)<br />
? 930 Ford.a.Arbeitgeberdarlehen 75.164,13<br />
B. Umlaufvermögen 14000000 4. Umlaufvermögen<br />
I. Vorräte 14100000 1. Vorräte<br />
14110000 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe<br />
1. Grundst. u. Grundst.gl. Rechte ohne Bauten 1140 Heizmaterial 21.222,34<br />
1000 Juch.Str.(Straßenfl.) 0,51 1141 Vorräte-Rep.-Material 8.839,06<br />
1001 Ausgleichsfläche Schnieder 2,00 14120000 2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen<br />
1002 Grundstück Schulte,Dedingh. 1,00 1080 Unf.Lstg.:Kanalk.Lipperode 116.698,55<br />
1003 Grundstück Kirchhoff 95.937,00 1081 Unf.Lstg.:Rückbeh.Lipperode 100.689,24<br />
1005 E-Recht Barnhusen 7.792,09 1082 Unf.Lstg.:Kanalkost.Dedingh 148.275,86<br />
1006 E-Recht Korfmacher 15.414,94 1083 Unf.Lstg.:Erschl.K.Stadt LP 32.649,40<br />
1008 1110-01 Grdst.Overh.eig.Erschließg. 1,02 1084 Kanalkost.Cappel Liesenkamp 260.344,83<br />
1010 Grdst.Esbeck eig.Erschließ. 321,57 1085 1606 Erschließg.Hörst.f.Stspk.LP 2.586,12<br />
1012 Grdst.Beckhoff Ausgl.-Fl. 2,00 1086 Kanalk.Baugebiet Stadtgärtn 384.182,94<br />
1014 Grundst.Voß/Rapp/Grub.Lipp. 1,00 1087 Erschl.K/Abbruch Stadtgärtn 549.164,98<br />
2. Bauvorbereitungskosten 1088 Kanalkosten Baugeb.Weberstr 260.344,79<br />
1024 Bauvorb.-K.Hörste Bahnecke 4.567,50 1089 Erschl.K.Rückbehalte Esbeck 167.002,39<br />
1025 Bauvorb.kosten Goethestr. 3.354,72 1090 Ansprüche aus Umlage 1 1.359.982,41<br />
3. unfertige Leistungen 1091 Ansprüche aus Umlage 2 495.824,30<br />
1080 Unf.Lstg.:Kanalk.Lipperode 116.698,55 14130000 3. Fertige Erzeugnisse und Waren (ggf. auch Grundstücke)<br />
1081 Unf.Lstg.:Rückbeh.Lipperode 100.689,24 1000 Juch.Str.(Straßenfl.) 0,51<br />
1082 Unf.Lstg.:Kanalkost.Dedingh 148.275,86 1001 Ausgleichsfläche Schnieder 2,00<br />
1083 Unf.Lstg.:Erschl.K.Stadt LP 32.649,40 1002 Grundstück Schulte,Dedingh. 1,00<br />
1084 Kanalkost.Cappel Liesenkamp 260.344,83 1003 Grundstück Kirchhoff 95.937,00<br />
1085 1606 Erschließg.Hörst.f.Stspk.LP 2.586,12 1005 E-Recht Barnhusen 7.792,09<br />
1086 Kanalk.Baugebiet Stadtgärtn 384.182,94 1006 E-Recht Korfmacher 15.414,94<br />
1087 Erschl.K/Abbruch Stadtgärtn 549.164,98 1008 1110-01 Grdst.Overh.eig.Erschließg. 1,02<br />
1088 Kanalkosten Baugeb.Weberstr 260.344,79 1010 Grdst.Esbeck eig.Erschließ. 321,57<br />
1089 Erschl.K.Rückbehalte Esbeck 167.002,39 1012 Grdst.Beckhoff Ausgl.-Fl. 2,00<br />
1090 Ansprüche aus Umlage 1 1.359.982,41 1014 Grundst.Voß/Rapp/Grub.Lipp. 1,00<br />
1091 Ansprüche aus Umlage 2 495.824,30 14140000 4. Geleistete Anzahlungen für Vorräte<br />
4. Andere Vorräte 14141000 1. Geleistete Anzahlungen für Vorräte an vollkonsolidierte Organisationen<br />
1140 Heizmaterial 21.222,34 14142000 2. Geleistete Anzahlungen für Vorräte an sonstige<br />
1141 Vorräte-Rep.-Material 8.839,06 ? 1024 Bauvorb.-K.Hörste Bahnecke 4.567,50<br />
5. geleistete Anzahlungen ? 1025 Bauvorb.kosten Goethestr. 3.354,72
GWL<br />
HGB Bilanzgliederung <strong>NKF</strong> Bilanzgliederung<br />
EUR EUR<br />
1180 Anz.Verk.Grundst.Westernk.str. 371.154,40 1180 Anz.Verk.Grundst.Westernk.str. 371.154,40<br />
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 14200000 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
14210000 1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen<br />
1. Forderungen aus Vermietung 14211000 1. gegenüber dem privaten Bereich<br />
1201 FORD.A.MIET.A.INSTH. 12.998,22 1201 FORD.A.MIET.A.INSTH. 12.998,22<br />
1202 Ford.a.Mieter a.Betr.Kosten 1.200,00 1202 Ford.a.Mieter a.Betr.Kosten 1.200,00<br />
1203 FDG.A.MIETEN,GEB.,UMLAGEN 45.448,33 1203 FDG.A.MIETEN,GEB.,UMLAGEN 45.448,33<br />
1216 Ford.an TEG 22 Garagen 1.676,65<br />
2. Forderungen aus Betreuungstätigkeit 1221 Forderg.a.Heizk.service Un. 33,08<br />
1216 Ford.an TEG 22 Garagen 1.676,65 1222 Ford.a.Nutzer Kleingart.Ju. 494,89<br />
1223 Forderung a.Instandhaltung 9.860,00<br />
3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1225 Ford.a.Stadt Erschl.Stadtg. 11.274,48<br />
1221 Forderg.a.Heizk.service Un. 33,08 14212000 2. gegenüber dem öffentlichen Bereich<br />
1222 Ford.a.Nutzer Kleingart.Ju. 494,89 14213000 3. gegen verbundene Organisationen<br />
1223 Forderung a.Instandhaltung 9.860,00 1281 Fdg.g.Gesellschafter 907.611,78<br />
1225 Ford.a.Stadt Erschl.Stadtg. 11.274,48 14213100 1. gegen verbundene Organisationen vollkonsolidiert<br />
14213200 2. gegen sonstige verbundene Organisationen<br />
4. Forderungen gegen Gesellschafter 14214000 4. gegen Beteiligungen<br />
1281 Fdg.g.Gesellschafter 907.611,78 14220000 2. Privatrechtliche Forderungen<br />
14221000 1. gegenüber dem privaten Bereich<br />
5. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 14222000 2. gegenüber dem öffentlichen Bereich<br />
1306 FORD.A.ZINS.F.FESTGELD U.A. 13.164,72 14223000 3. gegen verbundene Organisationen<br />
1307 FORD.A.Stadtw.a.Gas/Wasser 46.837,97 14223100 1. gegen verbundene vollkonsolidierte Organisationen<br />
1308 FORD.A.E-ZINS SAUVIGNY 26,43 14223200 2. gegen sonstige verbundene Organisationen<br />
1310 Ford.a.E-Zinsen Dedingh. 4.228,12 14224000 4. gegen Beteiligungen<br />
14230000 3. Sonstige Vermögensgegenstände<br />
14231000 1. Sonstige Vermögensgegenstände gegenüber verbundenen Organisationen<br />
14231100 1. Sonstige Vermögensgegenstände gegenüber vollkonsolidierten verbundenen Organisationen<br />
14231200 2. Sonstige Vermögensgegenstände gegenüber sonstige verbundenen Organisationen<br />
14232000 2. Andere sonstige Vermögensgegenstände<br />
1306 FORD.A.ZINS.F.FESTGELD U.A. 13.164,72<br />
1307 FORD.A.Stadtw.a.Gas/Wasser 46.837,97<br />
1308 FORD.A.E-ZINS SAUVIGNY 26,43<br />
1310 Ford.a.E-Zinsen Dedingh. 4.228,12<br />
III. Wertpapiere und Anteile 14300000 3. Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
eigene Anteile, Anteile an herrschenden… Unternehmen 1505 Eigene Anteile 64.422,78<br />
1505 Eigene Anteile 64.422,78<br />
IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben KI 14400000 4. Liquide Mittel<br />
1600 PORTOKASSE 333,30 1600 PORTOKASSE 333,30<br />
1700 Ford.LS Erbbauzinsen 13401 83,70 1700 Ford.LS Erbbauzinsen 13401 83,70<br />
1701 Dt.Bank Verrechn.Kto.F-Geld 97,71 1701 Dt.Bank Verrechn.Kto.F-Geld 97,71<br />
1702 Festgeld Sparkasse Lp 1.550.000,00 1702 Festgeld Sparkasse Lp 1.550.000,00<br />
1704 Festgeld Volksbank Lp 2.000.000,00 1704 Festgeld Volksbank Lp 2.000.000,00<br />
1706 Aareal Bank AG Essen 157.183,58 1706 Aareal Bank AG Essen 157.183,58<br />
1707 VOLKSBANK LIPPSTADT 23.047,58 1707 VOLKSBANK LIPPSTADT 23.047,58<br />
1708 COMMERZBANK LIPPSTADT 55.008,10 1708 COMMERZBANK LIPPSTADT 55.008,10<br />
1709 Dresdner Bank Lippstadt 36.729,70 1709 Dresdner Bank Lippstadt 36.729,70<br />
1710 KASSE 104,38 1710 KASSE 104,38<br />
1711 SPARKASSE LIPPSTADT 464.849,44 1711 SPARKASSE LIPPSTADT 464.849,44<br />
V. Sonstige Rechnunsgabgrenzung 15000000 5. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten<br />
15100000 1. Disagio<br />
sonstige Rechnungsabgrenzungen 15200000 2. Sonstige passive Rechnungsabgrenzungsposten<br />
1900 And.Rech.-Abgr.-Posten 1.536,70 15210000 1. von verbundenen Organisationen<br />
15211000 1. von verbundenen vollkonsolidierte Organisationen<br />
15212000 2. von verbundenen sonstige Organisationen<br />
15220000 2. von Beteiligungen<br />
15230000 3. von Sonstigen<br />
? 1900 And.Rech.-Abgr.-Posten 1.536,70<br />
15300000 3. Geleistete Investitionszuschüsse<br />
15400000 4. Abgrenzung latente Steuern<br />
16000000 6. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
GWL<br />
HGB Bilanzgliederung <strong>NKF</strong> Bilanzgliederung<br />
EUR EUR<br />
PASSIVA 20000000 P PASSIVA<br />
A. Eigenkapital 21000000 1. Eigenkapital<br />
21100000 1. Grundkapital/Stammkapital<br />
I. gezeichnetes Kapital 2900 Grundkapital/Stammkapital 995.229,65<br />
2900 Grundkapital/Stammkapital 995.229,65 21200000 2. Allgemeine Rücklage<br />
II. Gewinnrücklagen: 21300000 3. Kapitalrücklage<br />
1. gesetzliche Rücklage 21400000 4. Gewinnrücklage<br />
2940 Rücklage f.eig.Anteile 64.422,78 2940 Rücklage f.eig.Anteile 64.422,78<br />
2. satzungsgemäße Rücklage 2950 Satzungsmäß. Rücklagen 567.126,42<br />
2950 Satzungsmäß. Rücklagen 567.126,42 2960 Bauerneuerungsrücklage 2.699.085,18<br />
3. Bauerneuerungsrücklage 2961 Andere Gewinnrücklage 8.636.504,53<br />
2960 Bauerneuerungsrücklage 2.699.085,18 21500000 5. Sonderrücklagen / Zweckgebundene Rücklagen<br />
4. andere Gewinnrücklagen 21600000 6. Ausgleichsrücklage<br />
2961 Andere Gewinnrücklage 8.636.504,53 21700000 7. Jahresergebnis und Ergebnisvorträge<br />
III. Bilanzgewinn Bilanzgewinn 698.520,47<br />
Bilanzgewinn 698.520,47 2970 Vorabdividende -1.046.798,54<br />
2970 Vorabdividende -1.046.798,54 2971 Unvert. Gewinn/Verlust 85.000,00<br />
2971 Unvert. Gewinn/Verlust 85.000,00 2972 Unvert. Gewinn/Verlust 2.352.354,88<br />
2972 Unvert. Gewinn/Verlust 2.352.354,88 21800000 8. Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />
21900000 9. Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />
B. Empfangene Ertragszuschüsse 22000000 2. Sonderposten<br />
22100000 1. Sonderposten für Zuwendungen<br />
22110000 1. Sonderposten für Zuwendungen von vollkonsolidierten Organisationen<br />
22120000 2. Sonderposten für Zuwendungen von sonstigen<br />
22200000 2. Sonderposten für Beiträge<br />
22210000 1. Sonderposten für Beiträge von vollkonsolidierten Organisationen<br />
22220000 2. Sonderposten für Beiträge von sonstigen<br />
22300000 3 Sonstige Sonderposten<br />
22310000 1. Sonstige Sonderposten von vollkonsolidierten Organisationen<br />
22320000 2. Sonstige Sonderposten von sonstigen<br />
C. Rückstellungen 23000000 3. Rückstellungen<br />
23100000 1. Pensionsrückstellungen<br />
1. Steuerrückstellungen 23200000 2. Rückstellung für Deponien und Altlasten<br />
3021 Rückst.f.Körpersch.-St.2005 25.814,00 23300000 3. Instandhaltungsrückstellungen<br />
3022 Rückst.Körpersch.St.2006 78.303,00 3070 Rückst.f.Bauinstandhaltung 310.118,23<br />
3023 Rückst.f.Gewerbesteuer 2005 70.993,00 ? 3072 Rückst.f.unterl.Inst.ab 4 M. 60.000,00<br />
3024 Rückst.f.Gewerbesteuer 2006 105.828,00 23400000 4. Steuerrückstellungen<br />
3026 Rückst.f.Sonst.Steuern 2005 1.420,00 3021 Rückst.f.Körpersch.-St.2005 25.814,00<br />
3027 Rückst.f.Sonst.Steuern 2006 4.306,00 3022 Rückst.Körpersch.St.2006 78.303,00<br />
3023 Rückst.f.Gewerbesteuer 2005 70.993,00<br />
2. Rückstellungen für Bauinstandhaltung 3024 Rückst.f.Gewerbesteuer 2006 105.828,00<br />
3070 Rückst.f.Bauinstandhaltung 310.118,23 3026 Rückst.f.Sonst.Steuern 2005 1.420,00<br />
3027 Rückst.f.Sonst.Steuern 2006 4.306,00<br />
3. sonstige Rückstellungen 23500000 5. Sonstige Rückstellungen<br />
3071 RUECKST.F.PRUEF.KOST. 18.000,00 23510000 1. Sonstige Rückstellungen gegenüber vollkonsolidierten Organisationen<br />
3072 Rückst.f.unterl.Inst.ab 4 M. 60.000,00 23520000 2. Übrige sonstige Rückstellungen<br />
3073 Rückst.Jahresabschl.K.(int) 20.000,00 3071 RUECKST.F.PRUEF.KOST. 18.000,00<br />
3074 Rückst.f.Verwaltungskosten 58.048,02 3073 Rückst.Jahresabschl.K.(int) 20.000,00<br />
3075 Rückst.f.Kost.Stadtgärtnere 3.798,36 3074 Rückst.f.Verwaltungskosten 58.048,02<br />
3076 Rückst.f.Kost.Baugeb.Esbeck 206.497,53 ? 3075 Rückst.f.Kost.Stadtgärtnere 3.798,36<br />
3077 Rückst.f.Kost.Baugeb.Cappel 300.114,62 ? 3076 Rückst.f.Kost.Baugeb.Esbeck 206.497,53<br />
3078 Rückst.f.Kost.Baugeb.Dedh. 182.317,91 ? 3077 Rückst.f.Kost.Baugeb.Cappel 300.114,62<br />
3079 Rückst.f.Kost.Baugeb.Lipper 476.644,72 ? 3078 Rückst.f.Kost.Baugeb.Dedh. 182.317,91<br />
3080 Rückst. F.Kost.Baugeb. Walibo. 624.966,35 ? 3079 Rückst.f.Kost.Baugeb.Lipper 476.644,72<br />
? 3080 Rückst. F.Kost.Baugeb. Walibo. 624.966,35
GWL<br />
HGB Bilanzgliederung <strong>NKF</strong> Bilanzgliederung<br />
EUR EUR<br />
D. Verbindlichkeiten 24000000 4. Verbindlichkeiten<br />
24100000 1. Anleihen<br />
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 24200000 2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />
3151 GES.OBJ.-FIN.KRED.-INST. 14.444.027,76 24210000 1. von verbundenen Unternehmen<br />
3152 Ges.Objekt-Fin.Kred.-Inst. 908.153,77 24211000 1. von verbundenen vollkonsolidierten Organisationen<br />
3153 GES.OBJ.-FIN.AND.GLBG. 2.230.439,52 24212000 2. von verbundenen sonstigen Organisationen<br />
3151 GES.OBJ.-FIN.KRED.-INST. 14.444.027,76<br />
2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3152 Ges.Objekt-Fin.Kred.-Inst. 908.153,77<br />
3250 Verbd.Anzahl.Erschl.-K.Ddh 95.173,17 3153 GES.OBJ.-FIN.AND.GLBG. 2.230.439,52<br />
3251 Verb.Anz. Erschl.K.Cappel 98.018,42 24220000 2. von Beteiligungen<br />
3252 Verb.a.Anz.Erschl-K. Esbeck 525.837,46 24230000 3. vom öffentlichen Bereich<br />
3253 Verb.a.Anz.Erschl-K.Stadtg. 809.877,76 24240000 4. vom privaten Kreditmarkt<br />
3254 Verb.Erschl.Rückb.Lipper. 224.649,98 24300000 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />
3258 VBD.A.VORAUSZHLG.UML.1 1.643.329,21 24310000 1. von verbundenen Organisationen<br />
3259 Verbd.a.Vorauszahlg.Uml.2 577.695,08 24311000 1. von verbundenen vollkonsolidierten Organisationen<br />
24312000 2. von verbundenen sonstigen Organisationen<br />
3. Verbindlichkeiten aus Vermietung 24320000 2. von Beteiligungen<br />
3300 VBD.A.MIETEN,GEB.,UMLAGEN 70.104,60 24330000 3. vom öffentlichen Bereich<br />
24340000 4. vom privaten Kreditmarkt<br />
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 24400000 4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />
3310 Verbd.a.lfd.Bauleistungen 33.640,00 24410000 1. von verbundenen Organisationen<br />
3311 Vbd.a.lfd.Insth.-Leistungen 23.012,27 24411000 1. von verbundenen vollkonsolidierten Organisationen<br />
3312 VERB.A.OEFF.BETR.K. 197,20 24412000 2. von verbundenen sonstigen Organisationen<br />
3314 Verb.an Stadtw.a.Gas u.a. 37.651,40 24420000 2. von Beteiligungen<br />
3315 Verbd.a.Liefg.u.Leistungen 59,31 24430000 3. von Sonstigen<br />
3316 Verbd.a.sächl.Verw.Kosten 820,63 24500000 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
3317 Verbindlichk.Betriebskosten 21.160,24 24510000 1. von verbundenen Organisationen<br />
3318 Verbindl.Instandh.-Kosten 275.441,93 24511000 1. von verbundenen vollkonsolidierten Organisationen<br />
3319 Verbindl.a.Bautätigkeit 56.286,11 24512000 2. von verbundenen sonstigen Organisationen<br />
3320 Verb.a.Grundst.k. 76,14 24520000 2. von Beteiligungen<br />
3321 Bauvorbereitungskosten UV 15.806,06 24530000 3. von Sonstigen<br />
3322 Betriebskosten 15.087,84 3310 Verbd.a.lfd.Bauleistungen 33.640,00<br />
3323 Instandhaltungskosten 709,02 3311 Vbd.a.lfd.Insth.-Leistungen 23.012,27<br />
3325 Kosten f.Gemeinschaftseinr. 8.553,98 3312 VERB.A.OEFF.BETR.K. 197,20<br />
3326 Büroaufwendungen 3.090,89 3314 Verb.an Stadtw.a.Gas u.a. 37.651,40<br />
3327 Fahr-,Reise-u.Autobetrkst. 409,92 3315 Verbd.a.Liefg.u.Leistungen 59,31<br />
3328 EDV-Kosten 695,36 3316 Verbd.a.sächl.Verw.Kosten 820,63<br />
3329 Prüfungs-u.Beratungskosten 8.073,60 3317 Verbindlichk.Betriebskosten 21.160,24<br />
3330 Untern.-Werbung u. Repräs. 182,70 3318 Verbindl.Instandh.-Kosten 275.441,93<br />
3332 Freiw. soziale Aufwdg. 1.130,00 3319 Verbindl.a.Bautätigkeit 56.286,11<br />
3334 Verb.wg.Material/Kleinw. 110,49 3320 Verb.a.Grundst.k. 76,14<br />
3335 Verb.Autobetr.Kost.Regieb. 859,99 3321 Bauvorbereitungskosten UV 15.806,06<br />
3322 Betriebskosten 15.087,84<br />
5. sonstige Verbindlichkeiten 3323 Instandhaltungskosten 709,02<br />
3500 Verb.a.E-Zins Sauv. 20.861,58 3325 Kosten f.Gemeinschaftseinr. 8.553,98<br />
3501 Verb.a/Reall.Sauvigny 1.454,83 3326 Büroaufwendungen 3.090,89<br />
3502 Verb.gg.Reg.Präs.a.Bauzusch. 455.478,94 3327 Fahr-,Reise-u.Autobetrkst. 409,92<br />
3328 EDV-Kosten 695,36<br />
3329 Prüfungs-u.Beratungskosten 8.073,60<br />
3330 Untern.-Werbung u. Repräs. 182,70<br />
3332 Freiw. soziale Aufwdg. 1.130,00<br />
3334 Verb.wg.Material/Kleinw. 110,49<br />
3335 Verb.Autobetr.Kost.Regieb. 859,99<br />
24600000 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen<br />
24610000 1. von verbundenen Organisationen<br />
24611000 1. von verbundenen vollkonsolidierten Organisationen<br />
24612000 2. von verbundenen sonstigen Organisationen<br />
24620000 2. von Beteiligungen<br />
24630000 3. von Sonstigen<br />
24700000 7. Sonstige Verbindlichkeiten<br />
24710000 1. von verbundenen Organisationen<br />
24711000 1. von verbundenen vollkonsolidierten Organisationen<br />
24712000 2. von verbundenen sonstigen Organisationen<br />
24720000 2. von Beteiligungen<br />
24730000 3. von Sonstigen<br />
? 3250 Verbd.Anzahl.Erschl.-K.Ddh 95.173,17<br />
? 3251 Verb.Anz. Erschl.K.Cappel 98.018,42<br />
? 3252 Verb.a.Anz.Erschl-K. Esbeck 525.837,46
GWL<br />
HGB Bilanzgliederung <strong>NKF</strong> Bilanzgliederung<br />
EUR EUR<br />
F. Rechnungsabgrenzungsposten 25000000 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten<br />
25100000 1. Abgrenzung latente Steuern<br />
25200000 2. sonstige passive Rechnungsabgrenzungsposten<br />
25210000 1. von verbundenen Organisationen<br />
25211000 1. von verbundenen vollkonsolidierten Organisationen<br />
25212000 2. von verbundenen sonstigen Organisationen<br />
25220000 2. von Beteiligungen<br />
25230000 3. von Sonstigen<br />
? 3253 Verb.a.Anz.Erschl-K.Stadtg. 809.877,76<br />
? 3254 Verb.Erschl.Rückb.Lipper. 224.649,98<br />
? 3258 VBD.A.VORAUSZHLG.UML.1 1.643.329,21<br />
? 3259 Verbd.a.Vorauszahlg.Uml.2 577.695,08<br />
? 3300 VBD.A.MIETEN,GEB.,UMLAGEN 70.104,60<br />
? 3500 Verb.a.E-Zins Sauv. 20.861,58<br />
? 3501 Verb.a/Reall.Sauvigny 1.454,83<br />
? 3502 Verb.gg.Reg.Präs.a.Bauzusch. 455.478,94
GWL<br />
<strong>NKF</strong> Gliederung EUR EUR EUR<br />
A1 Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes<br />
A1.2 Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes<br />
A2 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
A2.1 Geschäfts- oder Firmenwert<br />
A2.1.1 Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüssen<br />
A2.1.2 Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung<br />
A2.1.3 Geschäfts- oder Firmenwert aus der Equity-Konsolidierung<br />
A2.2 Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
2006 2007 2008<br />
A2.2.1 Sonstige selbstgeschaffene imm. VG aus den EA<br />
A2.2.2 Sonstige entgeltlich erworbene imm. VG 1.764,00 2.978,00<br />
A2.3 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
135 Anwendersoftware 1.764,00 2.978,00<br />
A2.3.1 Anzahlungen auf imm. VG an Vollkonsolidierungskreis<br />
A2.3.2 Anzahlungen auf imm. VG an Sonstige<br />
Summe A2 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
A3. Sachanlagen<br />
A3.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
A3.1.1 Grünflächen<br />
A3.1.2 Ackerland<br />
A3.1.3 Wald, Forsten<br />
A3.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 1.435.468,20 1.435.468,20<br />
A3.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
A3.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />
A3.2.2 Schulen<br />
A3.2.3 Krankenhäuser<br />
A3.2.4 Soziale Einrichtungen<br />
A3.2.5 Sportstätten<br />
A3.2.6 Mehrzweck- und Messehalle<br />
A3.2.7 Einrichtungen für Senioren<br />
210 Grundstücke ohne Bauten 901.358,20 901.358,20<br />
211 AfA,Grundstücke ohne Bauten -23.322,24 -23.322,24<br />
225 Grd.m.Erbbaurechten Dritter 557.432,24 557.432,24<br />
A3.2.8 Wohnbauten 18.317.772,04 17.702.386,89<br />
200 Grd.m.Wohnb.:Fertige Bauten 39.678.694,83 39.726.795,09<br />
201 AfA,Grd.m.Wohnb.:Fertig -21.360.922,79 -22.024.408,20<br />
A3.2.9 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 5.742.255,24 5.529.038,84<br />
A3.3 Infrastruckturvermögen<br />
203 Grd.m.Gesch.:Fertige Bauten 7.246.834,73 7.234.876,77<br />
204 AfA,Grd.m.Gesch.: Fertig -1.504.579,49 -1.705.837,93<br />
A3.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />
A3.3.2 Stromversorgungsanlagen<br />
A3.3.3 Gasversorgungsanlagen<br />
A3.3.4 Wasserversorgungsanlagen<br />
A3.3.5 Abfallbeseitgungsanlagen<br />
A3.3.6 Entwässerungs- und Abwasserbeseitungsanlagen<br />
A3.3.7 Brücken und Tunnel<br />
A3.3.8 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />
A3.3.9 Straßennetz mit Wegen, plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />
A3.3.10 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />
A3.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />
A3.4.1 Bauten auf fremdem Grund und Boden 4.505.725,95 4.265.975,39<br />
A3.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />
A3.5.1 Kunstgegenstände<br />
A3.5.2 Baudenkmäler<br />
A3.5.3 Bodendenkmäler<br />
A3.5.4 Sonstige Kulturgüter<br />
330 Baut.a.frd.Grundst.:Fertig 5.993.764,06 5.993.764,06<br />
331 AfA,Baut.a.frd.Grd.:Fertig -1.488.038,11 -1.727.788,67<br />
A3.6 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />
A3.6.1 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong> 3,02 3,02<br />
A3.6.2 Spezialfahrzeuge<br />
A3.6.3 Fahrzeuge für den ÖPNV<br />
550 MASCHINEN 3,02 3,02<br />
A3.6.4 sonstige Fahrzeuge 74.052,00 57.264,00<br />
A3.7 Betriebs und Geschäftsausstattung<br />
540 KFZ 74.052,00 57.264,00<br />
A3.7.1 Betriebs und Geschäftsausstattung 16.780,06 14.549,01<br />
A3.8 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
A3.8.1 Geleistete Anzahlungen<br />
510 BETRIEBSAUSSTATTUNG 4.029,63 3.473,62<br />
520 BUEROEINRICHTUNG 6.717,43 8.579,39<br />
530 EDV-Anlage 6.033,00 2.496,00<br />
A3.8.1.1 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
A3.8.1.2 Geleistete Anzahlungen an Sonstige 223.179,03 1.118.671,29<br />
705 Grd.m.Gesch.: Anl. im Bau 223.179,03 1.118.671,29<br />
710 Grd.m.Gesch.:Bauvorber. 0,00
Summe Sachanlagen<br />
A4 Finanzanlagen<br />
A3.8.2 <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
A4.1 Anteile an verbundenen Unternehmen<br />
A4.1.1 Anteile an verbundenen Unternehmen im vollkonsolidierungskreis<br />
A4.1.2 Anteile an sonstige verbundenen Unternehmen<br />
A4.1.2 Verbundenen nicht vollkonsolidierten (at equity) Organisationen<br />
A4.2 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />
A4.2.1 Anteile an assoziierten Betrieben aus den Einzelabschlüssen<br />
A4.2.2 Unterschiedsbetrag aus der Equity-Konsoldierung<br />
A4.1.3 Anteile an verbundenen nicht konsolidierten Organisationen<br />
A4.3 übrige Beteiligungen (at cost)<br />
A4.3.1 übrige Beteiligungen (at cost)<br />
A4.4 Sondervermögen<br />
A4.4.1 Voll zu konsolidierende Sondervermögen<br />
A4.4.2 nicht voll zu konsolidierende Sondervermögen<br />
A4.4 Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
A4.4.1 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
A4.4.2 sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
A4.5 Ausleihungen<br />
Summe Finanzanlagen<br />
Summe Anlagevermögen<br />
A5 Umlaufvermögen<br />
A5.1 Vorräte<br />
A4.5.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen<br />
A4.5.1.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />
A4.5.1.2 Ausleihungen an sonstige verbundene Unternehmen<br />
A4.5.2 Ausleihungen an Beteiligungen<br />
A4.5.3 Ausleihungen an Sondervermögen<br />
A4.5.4 Ausleihungen von kommunalen Betrieben an Kommune<br />
A4.5.5 Sonstige Ausleihungen 75.164,13 705.550,73<br />
930 Ford.a.Arbeitgeberdarlehen 75.164,13 91.938,28<br />
880 Ford.a.Pyrop Projektgesellschaft 0,00 613.612,45<br />
A.5.1.1 Rohstoffe/Fertigungsmaterial, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe 30.061,40 13.243,05<br />
1140 Heizmaterial 21.222,34 13.243,05<br />
1141 Vorräte-Rep.-Material 8.839,06 0,00<br />
A.5.1.2 Waren (auch Grundstücke des Umlaufvermögens)<br />
A.5.1.3 Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 3.877.745,81 5.970.321,16<br />
1080 Unf.Lstg.:Kanalk.Lipperode 116.698,55 116.698,55<br />
1081 Unf.Lstg.:Rückbeh.Lipperode 100.689,24 148.364,82<br />
1082 Unf.Lstg.:Kanalkost.Dedingh 148.275,86 148.275,86<br />
1083 Unf.Lstg.:Erschl.K.Stadt LP 32.649,40 34.524,92<br />
1084 Kanalkost.Cappel Liesenkamp 260.344,83 260.344,83<br />
1085 1606 Erschließg.Hörst.f.Stspk.LP 2.586,12 2.586,12<br />
1086 Kanalk.Baugebiet Stadtgärtn 384.182,94 384.182,94<br />
1087 Erschl.K/Abbruch Stadtgärtn 549.164,98 549.164,98<br />
1088 Kanalkosten Baugeb.Weberstr 260.344,79 260.344,79<br />
1089 Erschl.K.Rückbehalte Esbeck 167.002,39 167.002,39<br />
1611 Bauträgermaßn.Axcelius 0,00 1.941.794,62<br />
1090 Ansprüche aus Umlage 1 1.359.982,41 1.423.493,09<br />
1091 Ansprüche aus Umlage 2 495.824,30 533.543,25<br />
A.5.1.4 Fertige Erzeugnisse 119.473,13 439.543,63<br />
1000 Juch.Str.(Straßenfl.) 0,51 0,51<br />
1001 Ausgleichsfläche Schnieder 2,00 2,00<br />
1002 Grundstück Schulte,Dedingh. 1,00 1,00<br />
1003 Grundstück Kirchhoff 95.937,00 0,00<br />
1005 E-Recht Barnhusen 7.792,09 7.792,09<br />
1006 E-Recht Korfmacher 15.414,94 15.414,94<br />
1008 1110-01 Grdst.Overh.eig.Erschließg. 1,02 1,02<br />
1010 Grdst.Esbeck eig.Erschließ. 321,57 321,57<br />
1012 Grdst.Beckhoff Ausgl.-Fl. 2,00 2,00<br />
1014 Grundst.Voß/Rapp/Grub.Lipp. 1,00 1,00<br />
1116 Grdst.Dickhut Westernk.Str. 0,00 416.007,50<br />
A.5.1.5 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 379.076,62 0,00<br />
Summe Vorräte<br />
1024 Bauvorb.-K.Hörste Bahnecke 4.567,50 0,00<br />
1025 Bauvorb.kosten Goethestr. 3.354,72 0,00<br />
1180 Anz.Verk.Grundst.Westernk.str. 371.154,40 0,00<br />
A5.1.4.1 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />
A5.1.4.2 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an sonstige<br />
A5.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
A5.2.1 Forderungen 918.886,26 1.690.663,52<br />
1225 Ford.a.Stadt Erschl.Stadtg. 11.274,48 11.274,48<br />
1281 Fdg.g.Gesellschafter 907.611,78 1.679.389,04<br />
A5.2.1.1 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital<br />
A5.2.2 Sonstige Forderungen<br />
A5.2.1.1.1 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsoldierungskreis<br />
A5.2.1.1.2 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von sonstige<br />
A5.2.2.1 Sonstige Forderungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
A5.2.2.2 Sonstige Forderungen an Sonstige 71.711,17 65.859,73<br />
1201 FORD.A.MIET.A.INSTH. 12.998,22 12.430,00
A5.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände<br />
1202 Ford.a.Mieter a.Betr.Kosten 1.200,00 0,00<br />
1203 FDG.A.MIETEN,GEB.,UMLAGEN 45.448,33 50.962,84<br />
2210 Ford.A. ETW-VERWALTG. 0,00 164,50<br />
1216 Ford.an TEG 22 Garagen 1.676,65 1.784,41<br />
1221 Forderg.a.Heizk.service Un. 33,08 0,00<br />
1222 Ford.a.Nutzer Kleingart.Ju. 494,89 517,98<br />
1223 Forderung a.Instandhaltung 9.860,00 0,00<br />
A5.2.3.1 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsoldierungskreis 46.837,97 89.654,87<br />
1307 FORD.A.Stadtw.a.Gas/Wasser 46.837,97 80.043,52<br />
2591-01 Ford.a.Stadt Gewerbest.2006 0,00 9.611,35<br />
A5.2.3.2 Sonstige Vermögensgegenstände von Sonstige 17.419,27 66.941,97<br />
Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
2095-01 FORD.AN VERSICHERUNGEN 0,00 1.302,66<br />
1306 FORD.A.ZINS.F.FESTGELD U.A. 13.164,72 7.177,28<br />
2549 sonst. Ford. 0,00 24.451,25<br />
1308 FORD.A.E-ZINS SAUVIGNY 26,43 26,43<br />
1310 Ford.a.E-Zinsen Dedingh. 4.228,12 6.395,04<br />
2550 Rckst. U.aufgel.Darlehnszinsen 0,00 2.404,44<br />
2590 Andere Forderungen 0,00 3.834,20<br />
2593-01 2593-01 Ford.a.FA.a. Körpersch.St. 2006 0,00 21.350,67<br />
A5.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 64.422,78 64.422,78<br />
1505 Eigene Anteile 64.422,78 64.422,78<br />
A5.3.1 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
A5.3.2 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
A5.4 Liquide Mittel 4.287.437,49 3.376.585,52<br />
Summe Umlaufvermögen<br />
A6 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)<br />
1600 PORTOKASSE 333,30 59,20<br />
1700 Ford.LS Erbbauzinsen 13401 83,70 425,68<br />
1701 Dt.Bank Verrechn.Kto.F-Geld 97,71 97,71<br />
1702 Festgeld Sparkasse Lp 1.550.000,00 1.500.000,00<br />
2741-04 Festgeld Commerzbank Lp 0,00 600.000,00<br />
1704 Festgeld Volksbank Lp 2.000.000,00 0,00<br />
2741-09 2741-09 Tagesgeld Aareal Bank AG 0,00 250.000,00<br />
1706 Aareal Bank AG Essen 157.183,58 613.273,57<br />
1707 VOLKSBANK LIPPSTADT 23.047,58 54.378,37<br />
1708 COMMERZBANK LIPPSTADT 55.008,10 44.699,75<br />
1709 Dresdner Bank Lippstadt 36.729,70 36.639,15<br />
BK1K Kautionssonderkto. 0,00 17.126,40<br />
1710 KASSE 104,38 126,89<br />
1711 SPARKASSE LIPPSTADT 464.849,44 259.758,80<br />
A6.1 Abgrenzung latenter Steuern aus der Konsoldierung<br />
A6.2 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzung 1.536,70 2.120,47<br />
1900 And.Rech.-Abgr.-Posten 1.536,70 2.120,47<br />
A6.2.1 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
A6.2.2 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von sonstigen<br />
Summe Aktive Rechnungsabgrenzungsposten<br />
A7 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />
A7.1 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />
A8 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen)<br />
P<br />
A8.1 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen)<br />
Bilanzsumme Aktiva<br />
Pass<br />
iva<br />
P1 Eigenkapital<br />
P1.1 Grundkapital/Stammkapital -995.229,65 -995.229,65<br />
P1.2 Allgemeine Rücklage<br />
P1.3 Kapitalrücklage<br />
2900 Grundkapital/Stammkapital -995.229,65 -995.229,65<br />
P1.4 Gewinnrücklage -11.967.138,91 -11.960.724,38<br />
P1.5 Rücklagen für eigene Anteile<br />
P1.6 Sonderrücklagen<br />
P1.6.1 Sonderrücklagen<br />
P1.7 Ausgleichsrücklage<br />
P1.7.1 Ausgleichsrücklage<br />
2940 Rücklage f.eig.Anteile -64.422,78 -64.422,78<br />
2950 Satzungsmäß. Rücklagen -567.126,42 -567.126,42<br />
2960 Bauerneuerungsrücklage -2.699.085,18 -2.692.670,65<br />
2961 Andere Gewinnrücklage -8.636.504,53 -8.636.504,53<br />
P1.8 Jahresergebnis 0,00 0,00<br />
P1.8.1 Jahresergebnis (konzern)<br />
P1.9 Ergebnisvorträge -2.089.076,81 -2.207.932,22<br />
2970 Vorabdividende 1.046.798,54 1.046.798,54<br />
2971 Unvert. Gewinn/Verlust -85.000,00 -85.000,00<br />
2972 Unvert. Gewinn/Verlust -3.050.875,35 -3.050.875,35<br />
ZZ G + V Ergebnis -118.855,41
P1.9.1 Ergebnisvorträge<br />
P1.9 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />
P1.10 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />
P1.10.1Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />
P1.11 Bilanzgewinn/bilanzverlust<br />
P1.11.1Bilanzgewinn/bilanzverlust<br />
Summe Eigenkapital<br />
P2 Sonderposten<br />
P2.1 Sonderposten für Zuwendungen<br />
P.2.1.1 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
P2.1.2 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen<br />
P2.2 Sonderposten für Beiträge<br />
P2.2.1 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
P2.2.2 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen<br />
P2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />
P2.3.1 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />
P2.3 Sonstige Sonderposten<br />
P2.3.1 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
P2.3.2 Sonstige Sonderposten von Sonstigen<br />
P2.3.3 Sonderposten mit Rücklageanteil<br />
Summe Sonderposten<br />
P3 Rückstellungen<br />
P3.1 Pensionsrückstellungen<br />
P3.1.1 Pensionsrückstellungen<br />
P3.2 Rückstellung für Deponien und Altlasten<br />
P3.2.1 Rückstellung für Deponien<br />
P3.2.2 Rückstellungen für Altlasten<br />
P3.3 Instandhaltungsrückstellungen<br />
P3.3.1 Instandhaltungsrückstellungen -310.118,23 -170.000,00<br />
3070 Rückst.f.Bauinstandhaltung -310.118,23 -170.000,00<br />
P3.4 Steuerrückstellungen -286.664,00 -88.145,00<br />
3021 Rückst.f.Körpersch.-St.2005 -25.814,00 0,00<br />
3022 Rückst.Körpersch.St.2006 -78.303,00 0,00<br />
3023 Rückst.f.Gewerbesteuer 2005 -70.993,00 0,00<br />
3024 Rückst.f.Gewerbesteuer 2006 -105.828,00 0,00<br />
3700-02 Rückst. f. Körpersch.-St. 2007 0,00 -43.265,00<br />
3710-03 Rückst.f.Gewerbesteuer 2007 0,00 -42.500,00<br />
3026 Rückst.f.Sonst.Steuern 2005 -1.420,00 0,00<br />
3027 Rückst.f.Sonst.Steuern 2006 -4.306,00 0,00<br />
3730-02 Rückst.f.Sonst.Steuern 2007 0,00 -2.380,00<br />
P3.4.1 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune<br />
P3.4.2 Steuerrückstellungen gegenüber Sonstigen<br />
P3.4.3 Passive latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
P3.4.4 Passive latente Steuern aus Einzelabschlüssen<br />
P3.5 Sonstige Rückstellungen<br />
P3.5.1 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis<br />
P3.5.2 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstige -1.950.387,51 -1.435.165,75<br />
Summe Rückstellungen<br />
P4 Verbindlichkeiten<br />
P4.1 Anleihen<br />
P4.1.1 Anleihen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
P4.1.2 Anleihen von Sonstigen<br />
P4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />
3071 RUECKST.F.PRUEF.KOST. -18.000,00 -18.000,00<br />
3072 Rückst.f.unterl.Inst.ab 4 M. -60.000,00 0,00<br />
3073 Rückst.Jahresabschl.K.(int) -20.000,00 -20.000,00<br />
3074 Rückst.f.Verwaltungskosten -58.048,02 -56.909,79<br />
3075 Rückst.f.Kost.Stadtgärtnere -3.798,36 -3.798,36<br />
3076 Rückst.f.Kost.Baugeb.Esbeck -206.497,53 -206.497,53<br />
3077 Rückst.f.Kost.Baugeb.Cappel -300.114,62 -300.114,62<br />
3078 Rückst.f.Kost.Baugeb.Dedh. -182.317,91 -157.640,23<br />
3079 Rückst.f.Kost.Baugeb.Lipper -476.644,72 -212.627,68<br />
3080 Rückst. F.Kost.Baugeb. Walibo. -624.966,35 -349.226,74<br />
3990 Rückst.f. E.Kosten Arendsstr. 0,00 -110.350,80<br />
P4.2.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />
P4.2.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen gegenüber Sonstigen<br />
P4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />
P4.3.1 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherungen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />
P4.3.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung gegenüber Sonstigen<br />
P4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />
P4.4.1 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen gegenüber -17.582.621,05 dem Vollkonsolidierungskreis -18.140.836,24<br />
3151 GES.OBJ.-FIN.KRED.-INST. -14.444.027,76 -15.111.008,84<br />
3152 Ges.Objekt-Fin.Kred.-Inst. -908.153,77 -892.211,35<br />
3153 GES.OBJ.-FIN.AND.GLBG. -2.230.439,52 -2.137.616,05<br />
P4.4.2 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen gegenüber Sonstige<br />
P4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
P4.5.1 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />
P4.5.2 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sonstigen -535.508,28 -943.950,61<br />
M4V Verb.a.Mietkautionen 0,00 -17.126,40<br />
3300 VBD.A.MIETEN,GEB.,UMLAGEN -70.104,60 -95.099,41
P4.5.3 von Sonstigen<br />
P4.6 Sonstige Verbindlichkeiten<br />
3310 Verbd.a.lfd.Bauleistungen -33.640,00 -152.882,53<br />
3311 Vbd.a.lfd.Insth.-Leistungen -23.012,27 -23.012,27<br />
3312 VERB.A.OEFF.BETR.K. -197,20 -15,00<br />
4450-02 VERB.A.SONST.BETR.K. 0,00 -204,13<br />
3315 Verbd.a.Liefg.u.Leistungen -59,31 -74,91<br />
3316 Verbd.a.sächl.Verw.Kosten -820,63 0,00<br />
3317 Verbindlichk.Betriebskosten -21.160,24 -10.234,47<br />
3318 Verbindl.Instandh.-Kosten -275.441,93 -288.080,03<br />
3319 Verbindl.a.Bautätigkeit -56.286,11 0,00<br />
3320 Verb.a.Grundst.k. -76,14 -261.623,88<br />
3321 Bauvorbereitungskosten UV -15.806,06 -41.411,44<br />
1611V Verb.BV Axelius 0,00 -25.909,00<br />
3322 Betriebskosten -15.087,84 -3.707,56<br />
3323 Instandhaltungskosten -709,02 -7.771,57<br />
8091V Kst.f.Miet- u.Räumungskl. 0,00 -17,85<br />
3325 Kosten f.Gemeinschaftseinr. -8.553,98 -136,50<br />
8350V sonst.Personalaufw. 0,00 -246,00<br />
3326 Büroaufwendungen -3.090,89 -2.036,60<br />
3327 Fahr-,Reise-u.Autobetrkst. -409,92 -761,98<br />
3328 EDV-Kosten -695,36 -692,42<br />
3329 Prüfungs-u.Beratungskosten -8.073,60 -4.969,44<br />
3330 Untern.-Werbung u. Repräs. -182,70 -3.186,13<br />
3332 Freiw. soziale Aufwdg. -1.130,00 -1.935,70<br />
3334 Verb.wg.Material/Kleinw. -110,49 -65,25<br />
3335 Verb.Autobetr.Kost.Regieb. -859,99 -1.768,11<br />
8735V Verb.a.Verzugszinsen 0,00 -982,03<br />
P4.6.1 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />
P4.6.3 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Sonstigen -4.452.376,43 -6.605.847,70<br />
Summe Verbindlichkeiten<br />
P5 Passive Rechnungsabgrenzungsposten<br />
3250 Verbd.Anzahl.Erschl.-K.Ddh -95.173,17 -95.173,17<br />
3251 Verb.Anz. Erschl.K.Cappel -98.018,42 -98.018,42<br />
3252 Verb.a.Anz.Erschl-K. Esbeck -525.837,46 -525.837,46<br />
3253 Verb.a.Anz.Erschl-K.Stadtg. -809.877,76 -809.877,76<br />
4393 Verb. A. erh. Anzahlg.Pyrop 0,00 -1.448.000,00<br />
3254 Verb.Erschl.Rückb.Lipper. -224.649,98 -224.649,98<br />
3258 VBD.A.VORAUSZHLG.UML.1 -1.643.329,21 -1.650.244,48<br />
3259 Verbd.a.Vorauszahlg.Uml.2 -577.695,08 -651.705,02<br />
4700-04 Verb.a.FA.a.Körpersch.St 2000 0,00 -1.080.025,00<br />
3500 Verb.a.E-Zins Sauv. -20.861,58 -20.861,58<br />
3501 Verb.a/Reall.Sauvigny -1.454,83 -1.454,83<br />
3502 Verb.gg.Reg.Präs.a.Bauzusch. -455.478,94 0,00<br />
P5.1 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
P5.2 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstige<br />
Summe Passive Rechnungsabgrenzungsposten<br />
Bilanzsumme Passiva<br />
ERGEBNISRECHNUNG<br />
E Ordentliche Erträge<br />
E1 Steuern und ähnliche Abgaben<br />
Kontrollsummen<br />
E1.1 Steuern und ähnliche Abgaben vom Vollkonsolidierungskreis<br />
E1.2 Steuern und ähnliche Abgaben von Sonstigen<br />
E2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen<br />
E2.1 Zuwendungen und allgemeine Umlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
E2.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen von Sonstigen<br />
E3 Sonstige Transfererträge<br />
E3.1 Sonstige Transfererträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
E3.2 Sonstige Transfererträge von Sonstigen<br />
E4 öffentlich rechtliche Leistungsentgelte<br />
E4.1 öffentlich rechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />
E4.2 öffentlich rechtliche Leistungsentgelte mit Sonstigen<br />
E5 privatrechtliche Leistungsentgelte<br />
E5.1 privatrechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />
E5.2 privatrechtliche Leistungsentgelte mit Sonstigen -9.627.104,73 -8.105.275,62<br />
4900 Erl.a.Sondereinrichtungen -298,00 -253,00<br />
4901 Erl.Schmäl.w.Mietminderung 275,18 68,73<br />
4902 ERL.SCHMAEL.SOLLMIETEN 57.096,03 59.506,55<br />
4903 ERL.SCHMAEL.UML.1 22.028,49 16.758,51<br />
4904 ERL.SCHMAEL.UML.2 9.884,51 10.178,32<br />
4905 ERL.A.ABR.UML.1 -1.380.252,36 -1.357.852,45<br />
4906 ERL.A.ABR.UML.2 -448.316,23 -523.305,51<br />
4907 ERTR.A.SOLLMIETEN -5.550.055,44 -5.629.764,10<br />
4908 Ausfallwagnis Umlage 1 -9.026,02 -9.131,55<br />
4909 Ausfallwagnis Umlage 2 -3.568,58 -4.095,82<br />
6110-01 Erl.a.Verk.Grdst.Kirchhoff 0,00 -95.937,00<br />
4920 Erl.a.Verkauf Grdst.Bad Walibo -2.154.600,00 0,00<br />
6111-02 Erl.a.Verk.Grdst. Arendsstr. 0,00 -543.600,00<br />
4921 Erl.a.Verkauf Grdst.Cappel -110.288,00 0,00
E6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />
4922 Erl.a.VK Verk.grdst.Lipper. -33.000,00 0,00<br />
4923 Erl.a.VK Erbb.Recht.Lipper. -444,78 0,00<br />
4924 Erl.a.Verwaltungsbetreuung -22.669,55 -22.477,91<br />
4925 Erlöse a.Leistg.d.Regiebetr -881,59 -1.096,00<br />
4926 Erl.Hausm.tätigk.Goethestr. -2.988,39 -4.274,39<br />
E6.1 Kostenerstattungen und Kostenumlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
E6.2 Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Sonstigen<br />
E7 Sonstige ordentliche Erträge<br />
E7.1 Sonstige ordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis -156.306,86 -404.737,82<br />
E7.2 Sonstige ordentliche Erträge von Sonstigen<br />
E8 Aktivierte Eigenleistungen<br />
E8.1 Aktivierte Eigenleistungen<br />
E9 Bestandsveränderungen<br />
4830 Erträge a.sonst.Verkäufen -1.287,84 0,00<br />
4831 Erträge a.Aufl.v.Rückstg. -22.448,31 -21.461,97<br />
6625 Erträge a.Aufl.d.BER 0,00 -200.118,23<br />
4832 Erträge a.unbeb.Grundstck. -668,97 -560,85<br />
6660 Erträge a.früheren Jahren 0,00 -1.998,05<br />
4834 ERTR.A.ABGESCHR.FORDERG. -3.685,60 -4.271,91<br />
4835 Ertr.a.abger.Vers.-Schäden -74.736,15 -115.003,41<br />
4836 And.ordentl.Erträge -32.749,24 -27.484,82<br />
4837 Erbbauzinsen Archenholdstr. -880,26 -909,73<br />
4838 ERBBAUZINSEN GWL-GRDST. -1.339,86 -1.377,78<br />
4839 Ertr.a.Reall.Sauv. -2.909,66 -2.909,66<br />
4840 Ertr.a.Reall.Heim. -2.980,26 -2.980,26<br />
4841 Erträge a.E-Zinsen Dedingh. -6.681,52 -20.044,56<br />
4842 ERTR.A.AUSB.V.GUTHABEN -5.939,19 -5.616,59<br />
E9.1 Bestandsveränderungen 43.296,09 -2.092.575,35<br />
Summe ordentliche Erträge<br />
4800 Best.Erh.Femdk.Walibo -337.093,22 0,00<br />
4801 Fremdk.f.Baugebiet Cappel -3.635,91 0,00<br />
4802 Fremdk.Baug.Lipperode -773,18 0,00<br />
4805 Best.Erh.Übern.E.Grdst.Waldl. -1.096.286,53 0,00<br />
4806 Best.Min.Veräuß.Waldl. 1.433.379,75 0,00<br />
4807 Best.Min.Veräuß.Lipper. 23.964,04 0,00<br />
4808 Best.Min.Veräuß.E.Rech.Lip. 573,42 0,00<br />
4809 Best.-Min.:Verkauf Cappel 94.771,30 0,00<br />
6455 Bestandsm.a.Ausb.v.Bauvorb.k. 0,00 -1.941.794,62<br />
4810 Bestandserh.städt.Grdst.Ddg -2.849,12 -1.875,52<br />
4811 Best.Erh.Erschl.Rückbeh.Lpr -7.671,73 -47.675,58<br />
4813 Bestandsveränderung Uml.1 13.425,60 -63.510,68<br />
4814 Bestandsveränderung Uml.2 -74.508,33 -37.718,95<br />
A1 Personalaufwendungen 792.975,65 789.706,60<br />
6000 GEH.F.GESCH.-FUEHRG. 166.278,44 162.792,20<br />
6001 GEH.F.BELEGSCH. 275.219,92 278.297,46<br />
6002 LOEHNE F.BELEGSCH. 179.960,20 180.361,16<br />
6003 Löhne u.Gehälter ger.Besch. 29.917,43 32.982,72<br />
6004 Zuf.z.Rückst.f.Verw.-Kosten -163,56 -1.138,23<br />
HA Hauswartkosten 0,00 383,73<br />
6005 Hauswartkosten Umlage 1 -993,55 -805,29<br />
b) soziale Abgaben und Aufwendungen…<br />
6100 Soz.Abg.f.Geschf.incl.U1/U2 25.242,18 23.486,28<br />
6101 SOZ.ABG.F.ANG.incl.U1/U2 61.053,66 58.739,46<br />
6102 SOZ.ABG.F.ARB.incl.U1/U2 42.280,84 40.698,15<br />
6103 Soz.Abg.ger.Besch.incl.U1/2 7.700,28 9.268,34<br />
6111 sonst.Personalaufw. allg. 6.479,81 4.640,62<br />
A1.1 Aufwendungen aus der Personalgestellung im Vollkonsolidierungskreis<br />
A1.2 Sonstige Personalaufwendungen<br />
A2 Versorgungsaufwendungen<br />
A2.1 Versorgungsaufwendungen 57.316,39 56.992,79<br />
A3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleitsungen<br />
6104 ALTERSVERS.F.GF 15.577,71 14.962,02<br />
6105 ALTERSVERS.F.ANG. 22.614,49 22.987,99<br />
6106 ALTERSVERS.F.ARB. 14.761,05 14.868,59<br />
6107 Pausch.St.Altersv.GF. 521,56 310,50<br />
6108 Pausch.St.Altersv.ANGEST. 2.051,99 2.032,81<br />
6109 Pausch.St.Altersv.Arbeiter 1.242,00 1.241,85<br />
6110 Pausch.St.ger.Besch. 547,59 589,03<br />
A3.1 Aufwendungen für Sach- und Dienstleitsungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
A3.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleitsungen an Sonstigen 5.617.654,08 6.187.983,06<br />
5901 Instandhaltungskosten 58.847,96 74.801,57<br />
5902 Zuf.Rückst. Unterl.Inst. 60.000,00 0,00<br />
5903 Aufwendg. f. Bestandspläne 5.978,38 0,00<br />
5904 Pachtaufwendungen 76,69 76,69<br />
8090-01 Pacht gemeinsch.Einr.Landsb. 0,00 4.680,00<br />
5905 Kst.f.Miet- u.Räumungskl. 2.416,17 3.796,76<br />
5906 Kosten Gem.einr.Landsb.Str. 18.629,37 16.341,86<br />
5907 E-ZINS NITZSCHE/Meyer 28.626,20 28.626,20<br />
5908 E-Zins Hella VE 10-13 778,56 778,56<br />
5909 Erbbauzinsen VE 82 20.473,85 20.473,85<br />
5910 Erbbauzinsen Planckstraße 29.036,04 29.036,04<br />
5911 Vertriebskosten Hausbewirt. 14.211,33 4.423,47
A4 Bilanzielle Abschreibungen<br />
5912 AUFW.F.LEERWHG.U.ZÄHLERG. 2.258,36 2.980,86<br />
5913 weitere Betr.Kosten Uml.1 11.711,93 9.401,15<br />
5914 Betriebskosten 13.376,85 19.088,63<br />
5915 Betriebskosten Umlage 1 1.133.164,73 1.198.656,72<br />
5916 Betriebskosten Umlage 2 522.849,80 560.983,42<br />
5917 Instandhaltungskosten 1.604.114,83 1.644.026,64<br />
b) Aufw. f. Verkaufsgrundstücke u. andere LuL<br />
5920 AUFW.F.UNBEB.GRDST. 21,90 21,90<br />
5921 Fremdk. Baugeb. Walibo 337.093,22 0,00<br />
8100-04 Fremdk.div.Verk.Grundst. 0,00 10.540,22<br />
5922 Fremdk. f.Verk.-Grd.Cappel 3.635,91 0,00<br />
5923 Fremdkosten Baug.Lipperode 773,18 0,00<br />
5926 Buchw.d.i.d.Beb.E.Grd.Walibo 1.096.286,53 0,00<br />
8120-02 Buchw.Grdst. Kirchhoff 0,00 95.937,00<br />
8120-03 Buchwert Grdst. Arendsstr. 0,00 470.485,80<br />
5927 Zuf.z.Rckst.f.Baugeb.Cappel 5.465,60 0,00<br />
5928 Zuf.z.Rckst.f.Baugeb.Lipper 8.898,59 0,00<br />
5929 Zuf.z.Rckst.f.Baugeb.Walibo 624.966,35 0,00<br />
5930 Vertr.-Kosten f.Verk.-Grd. 3.440,90 1.480,00<br />
c) Aufwendungen für andere LuL<br />
5941 Erschl.K.städt.Grundst.Ddgh 2.849,12 1.875,52<br />
5942 Erschl.K.Rückbeh. Lipperode 7.671,73 47.675,58<br />
8292 Fremdk. BV Axelius 0,00 1.941.794,62<br />
A4.1 Abschreibungen von Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />
A4.2 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüsseln<br />
A4.3 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung<br />
A4.4 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus der Equity-Konsolidierung<br />
A4.5 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
A4.6 Abschreibungen auf voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen<br />
A4.7 Abschreibungen auf Sondervermögen<br />
A4.8 Abschreibungen auf assoziierte Unternehmen<br />
A4.9 Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens 28.912,93 0,00<br />
6334 AfA a.Wertp.u.Fdg., UV 28.912,93 0,00<br />
A4.10 Sonstige Abschreibungen 1.224.624,11 1.146.386,70<br />
A5 Transferaufwendungen<br />
A5.1 Transferaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
A5.2 Transferaufwendungen von Sonstige<br />
A6 Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />
6200 BETRIEBSAUSSTATTUNG 2.126,02 2.237,88<br />
6201 BUEROEINRICHTUNG 3.318,00 4.778,98<br />
6202 AfA EDV-Anlage 4.188,00 3.998,34<br />
6203 KFZ 16.639,68 18.881,15<br />
6206 AfA a. Grundst.und Bauten 1.198.352,41 1.116.490,35<br />
A6.1 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 213.298,27 1.347.050,53<br />
7600 Körperschaftsteuer 78.303,00 131.429,00<br />
7601 Kap.Ertr.Steuer Zinsabschl. 23.565,31 37.329,93<br />
7603 Gewerbesteuer 105.828,00 145.844,00<br />
8904 Abgeltungssteuer 0,00 1.080.025,00<br />
7604 Solidaritätszuschlag 5.601,96 4.433,01<br />
8909 Steuern f.fr.Jahre-Eink/Ert 0,00 -52.010,41<br />
A6.1.1 Steuern vom Einkommen und Ertrag an Vollkonsolidierungskreis<br />
A6.1.2 Steuern vom Einkommen und Ertrag an Sonstige<br />
A6.2 sonstige Steuern<br />
A6.2.1 Sonstige Steuern an Vollkonsolidierungskreis 177.530,36 180.035,86<br />
A6.2.2 Sonstige Steuern an Sonstige<br />
A6.3 Latente Steuern<br />
A6.3.1 Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />
A6.3.2 Latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
A6.4 Aufwendungen aus Verlustübernahmen<br />
7650 Grundsteuer 1.621,87 4.155,39<br />
7651 Kraftfahrzeugsteuer 1.302,66 1.274,64<br />
7653 Grundsteuer 12.467,23 12.467,23<br />
7654 Grundsteuer Umlage 1 162.138,60 162.138,60<br />
A6.4.1 Aufwendungen aus Verlustübernahmen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
A6.4.2 Aufwendungen aus Verlustübernahmen an Sonstige 332.599,52 313.953,87<br />
6300 PORTOKOSTEN 3.018,76 2.905,63<br />
6301 TELEFONGEBUEHREN 11.910,30 11.993,17<br />
6302 BUEROMATERIAL 5.063,38 5.885,70<br />
6303 ZEITUNGEN,BUECHER 1.987,90 2.363,15<br />
6304 RAUMKOSTEN 8.697,29 9.926,45<br />
6305 ReparatkostBüromasch. 461,28 62,89<br />
6306 SACHVERSICHERUNGEN 1.831,55 1.954,99<br />
6307 AUTO-BETRIEBSKOSTEN sonst. 2.707,81 2.342,64<br />
6308 FAHR-U. REISEKosten 620,08 708,62<br />
6309 AUS-u.WEITERBILD./SEMINARK 3.245,60 3.177,00<br />
6310 Autobetiebsk. Althoff 5.929,41 6.878,43<br />
6311 Autobetriebsk. Köller 5.528,05 5.037,94<br />
6312 GEBUEHR-WTW 17.527,99 18.651,63<br />
6313 GEBUEHR-KDVZ/WRW 1.964,94 2.016,41<br />
6314 WARTUNGSKOSTEN EDVA 5.769,84 5.919,12<br />
6315 EDV-Geb.d.Post 916,45 580,97<br />
6316 BauBodenAnschl.ISDN-D-Kanal 4.348,56 4.269,72
6317 Geb. Internetverbindungen 1.354,13 1.358,63<br />
6318 EDV-Kosten allgemein 4.054,30 3.951,84<br />
6319 AUFW.F.GES.VERS.U.VEROEFF. 2.241,42 1.732,24<br />
6320 AUFW.F.D.AUFSICHTSRAT 2.105,96 1.795,71<br />
8505 Prüfungs- und Beratungskosten 0,00<br />
6321 PRUEFUNGS-U.BERATUNGSKOSTEN 41.405,90 36.145,24<br />
6322 Interne Jahresabschlußaufw. 20.000,00 20.000,00<br />
8505-04 Beratungsk.Rechtsanwälte 0,00 2.812,79<br />
6323 Verbands- u. and. Beiträge 9.586,82 7.542,96<br />
6324 GER-,NOT-,BANKGEB. 3.725,25 3.002,82<br />
6325 KOSTEN DES ZAHLUNGSVERKEHRS 1.365,85 1.579,65<br />
8507-03 Mahngebühren 0,00 10,50<br />
A6.4 Übrige Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />
6326 Untern.-Werbung u. Repräs. 43.051,20 34.912,20<br />
6327 Sonstige sächl.Verw.Aufwd. 1.157,48 844,57<br />
6328 Freiw. soziale Aufwdg. 11.362,27 2.830,20<br />
6329 Vermögensschaden-Haftpflich 6.985,80 7.166,47<br />
6330 D&O Versicherung 4.704,96 4.826,64<br />
6331 Nebenk.f.Darl-Besch.VKBu.ä 68,73 0,00<br />
8541 Abbr.Werkstatt Landsb.str. 6.397,54<br />
6335 Spenden 750,00 13.730,00<br />
6336 Material/Kleinwerkzeug 6.806,92 6.048,11<br />
6337 Rep.Maschinen und Werkzeug 403,68 278,49<br />
6338 Autobetriebskosten Regieb. 18.976,45 20.091,71<br />
6339 Aufwendungen f.früh.Jahre 12.595,50 1.383,09<br />
6340 ABSCHREIB.A.MIETFORD.U.A. 417,20 3.412,08<br />
6341 Aufw.f.Freistellg. 210,00 117,00<br />
6342 Umsatzsteuer -1.298,76 -687,07<br />
6343 Kontoführungskosten 440,63 1.347,81<br />
6344 AFA A.MIETFORDERUNGEN 58.598,64 46.648,19<br />
A6.4.1 Übrige Sonstige ordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
A6.4.2 Übrige Sonstige ordentliche Aufwendungen an sonstigen<br />
Summe Personalaufwendungen<br />
S1 Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit<br />
F Finanzerträge und Finanraufwendungen<br />
F1 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen/Verlustübernahmen<br />
F1.1 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen vom Vollkonslidierungskreis<br />
F1.2 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen von Sonstigen<br />
F1.3 Erträge aus Verlustübernahmen vom Volkonsoldierungskreis<br />
F1.4 Erträge aus Verlustübernahmen und sonstigen<br />
F2 Beteiligungserträge<br />
F2.1 Beteiligungserträge von voll zu konsoldierenden verbundenen Unternehmen<br />
F2.2 Beteiligungserträge von Sondervermögen<br />
F2.3 Beteiligungserträge von assoziierten Unternehmen<br />
F2.4 Beteilgungserträge von Sonstigen<br />
F3 Zinserträge und sonstige Finanzerträge<br />
F.3.1 Zinserträge<br />
F3.1.1 Zinserträge vom Vollkonsolidierungskreis -15.208,75 -27.992,92<br />
7100 Sonst.Zinsen/Ertr.verb.Unt. -15.208,75 -27.992,92<br />
F3.1.2 Zinserträgevon Sonstigen -87.078,93 -118.457,05<br />
F3.2 Erträge aus assoziierten Beteiligungen<br />
7101 Zinsen f.Guth.Kred.-Inst. -87.078,93 -118.445,65<br />
FH Zinsen Guth. Kreditinst. 0,00 -11,40<br />
F3.2.1 Erträge aus assoziierten Beteiligung<br />
F3.3 Sonstige Finanzerträge<br />
F3.3.1 Sonstige Finanzerträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
F3.3.2 sonstige Finanzerträge von Sonstige 0,00 -2.404,44<br />
F4 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen<br />
6760 Erträge a.and. Finanzanlagen 0,00 -2.404,44<br />
F4.1 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
F4.2 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen vom Sonstigen<br />
F5 Zinsaufwendungen und sonstige Finanzaufwendungen<br />
F5.1 Zinsaufwendungen<br />
F5.1.1 Zinseaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
F5.1.2 Zinsaufwendungen an Sonstige 674.505,04 615.382,41<br />
F5.2 Aufwendungen aus assoziierten Beteiligungen<br />
F5.2.1 Aufwendungen aus assoziierten Beteiligungen<br />
F5.3 Sonstige Finanzaufwendungen<br />
8717 Sollzinsen Girokto. 0,00 967,09<br />
7300 Bürgschaftsgebühren 704,37 2.599,25<br />
7302 ZS.GES.OBJ.-FIN.KRED.-INST. 523.430,66 465.841,62<br />
7303 ZS.GES.OBJ.-FIN.AND.GLBG. 106.603,74 102.734,99<br />
7304 BUERGSCHAFTSGEBUEHREN 76,69 76,69<br />
7305 Zs.f.lfd.Vbd.Kred.-Inst. 98,14 295,23<br />
M4 Zinsen für Mietkautionen 0,00 11,40<br />
7306 Zs.ges.Obj.-Fin.Kred.-Inst. 43.591,44 42.856,14<br />
F5.3.1 Sonstige Finanzaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
F5.3.2 Sonstige Finanzaufwendungen an Sonstige<br />
S2 Finanzergebnis<br />
(Saldo aus F1 und F5)
S3 Ordentliches Ergebnis<br />
(summe aus S1 und S2)<br />
AE1Außerordentliche Erträge<br />
AE1.1Außerordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
AE1.2Außerordentliche Erträge an Sonstige<br />
AE2Außerordentliche Aufwendungen<br />
AE2.1Außerordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
AE2.2Außerordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />
S4 Außerordentliches Ergebnis<br />
S5 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag<br />
G Gewinnverwendung<br />
G1 Gesamtjahresergebnis 0,00 16.448.306,04<br />
G1.1 Gesamtjahresüberschuss<br />
G1.2 Gesamtjahresfehlbetrag<br />
15. Jahresüberschuß 0,00 16.448.306,04<br />
G2 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis<br />
G2.1 Anderen Gesellschaftern zuzurechnender Gewinn<br />
G2.2 Anderen Gesellschaftern zuzurechnender Verlust<br />
G3 Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr<br />
G3.1 Gewinnvortrag aus dem Vorjahr<br />
G3.2 Verlustvortrag aus dem Vorjahr<br />
G4 Entnahmen aus der Kapitalrücklagen<br />
G4.1 Entnahmen aus der Kapitalrücklagen 0,00 -13.892,35<br />
G5 Einstellungen in Gewinnrücklagen<br />
G5.1 Entnahme aus Gewinnrücklagen<br />
9835 Entn.a.d.Bauern.-Rücklage 0,00 -13.892,35<br />
G5.2 Einstellungen in Gewinnrücklagen 23.442,36 7.477,82<br />
S6 Gesamtbilanzgewinn/Gesamtbilanzverlust<br />
7780 Einst.i.d.Bauern.-Rücklage 23.442,36 7.477,82<br />
18. Bilanzgewinn 0,00 46.884,72<br />
Aktiva<br />
Passiva<br />
Kontrollsumme (Soll: 0,00)
Gesamtabschluss Stadt Lippstadt Fallstudie Lippstadt Anlage 7 (Abgleich Forderungen_Verbindlichkeiten).xlsx; Stand 26.02.2009<br />
Verbindlichkeiten (-) EUR<br />
Forderungen (+) EUR<br />
Kontroll-<br />
Stadt Lippstadt SWL AÖR WFL KWL GWL summen<br />
2.2. 214.894,99 2.1. 722.465,28 2.2. 11.274,48 948.634,75<br />
2.3. 263.842,28 2.3. 1.425.000,00 2.3. 9.611,35 1.698.453,63<br />
Stadt Lippstadt 4.5. -55.747,48 4.5. -151.866,39 4.5. -467.000,00 -674.613,87<br />
4.7. -350,09 4.7. -1.950,15 -2.300,24<br />
422.639,70 1.995.598,89 0,00 -1.950,15 -446.114,17 1.970.174,27<br />
3.4. 27.674.459,08 2.3. 80.043,52 27.754.502,60<br />
2.2. -29.580,87 -29.580,87<br />
SWL 4.5. -145.203,37 4.5. -6.660,22 4.5. -129,11 -151.992,70<br />
4.7. -210.665,28 -210.665,28<br />
27.499.674,84 -217.325,50 -129,11 0,00 80.043,52 27.362.263,75<br />
2.2. 86.461,07 2.2. 73.366,00 159.827,07<br />
2.3. 93.438,59 93.438,59<br />
AÖR 4.4. -27.599.661,95 -27.599.661,95<br />
4.5. -158.358,57 4.7. -264.605,25 4.5. -26.638,39 -449.602,21<br />
-27.578.120,86 -191.239,25 0,00 0,00 -26.638,39 -27.795.998,50<br />
2.2. 222,86 2.2. 9,25 2.2. 1.679.389,04 1.679.621,15<br />
WFL 4.3. -34.700,00 4.3. -1.777.992,92 -1.812.692,92<br />
-34.477,14 9,25 0,00 0,00 -98.603,88 -133.071,77<br />
0,00<br />
KWL 0,00<br />
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00<br />
3.4. 2.002.448,32 2.2. 14.469,55 2.3. 160.842,24 2.177.760,11<br />
2.2. 2.413,00 2.413,00<br />
GWL 4.2. -2.002.448,43 -2.002.448,43<br />
4.5. -15,00 4.5. -63.410,52 -63.425,52<br />
2.397,89 -48.940,97 0,00 160.842,24 0,00 114.299,16<br />
Kontroll- -110.525,27 182.468,73 1.778.273,39 160.713,13 -1.950,15 -491.312,92 1.517.666,91<br />
summen 1.517.666,91
Gesamtabschluss Stadt Lippstadt Fallstudie Lippstadt Anlage 8 (Abgleich Aufwendungen_Erträge).xlsx; Stand 26.02.2009<br />
Erträge (-) EUR<br />
Aufwendungen (+) EUR<br />
Kontroll-<br />
Stadt Lippstadt SWL AÖR WFL KWL GWL summen<br />
1.1.2.6. 3.951.059,88 1.1.2.6. 2.979,11 1.1.2.6. 23.720,56 1.1.2.3. 218.383,66 4.196.143,21<br />
1.1.2.6.4. 178.761,22 178.761,22<br />
1.2.6. 96.592,00 96.592,00<br />
1.1.1.4. -499.298,60 1.1.1.4. -5.547,50 1.1.1.4. -9.806,37 1.1.1.4. -8.353,00 1.1.1.4. -727.227,38 -1.250.232,85<br />
Stadt Lippstadt 1.1.1.5. -1.730,75 1.1.1.5. -33,00 1.1.1.5. -322,86 1.1.1.5. -24.840,58 1.1.1.5. -11.493,36 -38.420,55<br />
1.1.1.6. -18.128,76 1.1.1.6. -399.756,15 1.1.1.6. -45.473,85 -463.358,76<br />
1.1.1.7. -5.217.278,56 1.2.5. -2.102.797,15 1.1.1.7. -404,50 -7.320.480,21<br />
1.2.5. -95.518,28 -95.518,28<br />
-1.785.376,79 -2.508.133,80 -7.150,12 -9.473,02 -386.380,49 -4.696.514,22<br />
1.1.2.3. 1.913.982,45 1.1.2.3. 903.682,77 2.817.665,22<br />
1.1.2.5. 34.130,54 34.130,54<br />
SWL 1.1.2.6. 1.284.319,16 1.1.1.5. -346.991,45 937.327,71<br />
1.1.1.5. -1.384.936,91 1.1.1.7. -239.899,94 1.1.1.5. -1.142,25 1.1.1.5. -17,80 1.1.1.5. -605.948,88 -2.231.945,78<br />
1.847.495,24 -586.891,39 -1.142,25 -17,80 297.733,89 1.557.177,69<br />
1.1.2.3. 873.795,21 1.1.2.3. 82.274,22 1.1.2.6.4. 1.142,25 1.1.2.3. 69.008,00 1.026.219,68<br />
0,00<br />
AÖR 0,00<br />
873.795,21 82.274,22 1.142,25 0,00 69.008,00 1.026.219,68<br />
1.1.2.3. 4.836,91 4.836,91<br />
WFL 1.1.1.6. -4.019,19 1.1.1.6. -15.225,49 1.1.1.6. -23,00 -19.267,68<br />
817,72 0,00 0,00 -15.225,49 -23,00 -14.430,77<br />
1.1.2.3. 7.017,75 1.1.2.6.4. 30,00 7.047,75<br />
1.1.2.5. 696.140,87 696.140,87<br />
KWL 1.1.1.7. -6.433,38 -6.433,38<br />
696.725,24 0,00 0,00 30,00 0,00 696.755,24<br />
1.1.2.3. 803.703,32 1.2.6. 27.992,92 831.696,24<br />
1.1.2.5. 1.462.770,00 1.2.5. -27.992,92 1.434.777,08<br />
GWL 1.1.2.6. 379,63 379,63<br />
1.1.1.5. -771.130,70 -771.130,70<br />
1.495.722,25 0,00 0,00 0,00 0,00 1.495.722,25<br />
Kontroll- 4.914.555,66 -1.703.102,57 -3.095.025,19 -7.120,12 -24.716,31 -19.661,60 64.929,87<br />
summen 64.929,87
Bilanzposten<br />
Stadt Lippstadt<br />
Kommunale Gesamtbilanz (Probeabschluss) <strong>zum</strong> 31. Dezember 2007<br />
Aktiva Passiva<br />
Haushaltsjahr Vorjahr Haushaltsjahr Vorjahr<br />
Bilanzposten<br />
EUR EUR EUR EUR<br />
1. Anlagevermögen 1. Eigenkapital<br />
1.1. Immaterielle Vermögengegenstände 677.964,13 1.1. Allgemeine Rücklage 200.430.137,89<br />
1.2. Sachanlagen 1.2. Ausgleichsrücklagen 23.427.639,84<br />
1.2.1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 57.246.135,63 1.3. Gesamtbilanzgewinn/-verlust 2.415.936,15<br />
1.2.2. Bebaute Grundstücke u. grundstücksgleiche Rechte 147.789.118,08 1.4. Ausgleichsposten für die Anteile anderer Gesellschafter 643.216,00<br />
1.2.3. Infrastrukturvermögen<br />
1.2.3.1. Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 56.761.751,45 2. Sonderposten<br />
1.2.3.2. Bauten des Infrastrukturvermögens 341.310.318,67 2.1. Sonderposten für Zuwendungen 138.626.864,40<br />
1.2.4. Bauten auf fremden Grund und Boden 4.603.448,97 2.2. Sonderposten für Beiträge 105.547.446,25<br />
1.2.5. Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.725.582,46 2.3. Sonstige Sonderposten 265.483,85<br />
1.2.6. Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 5.705.671,07<br />
1.2.7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.296.497,43 3. Rückstellungen<br />
1.2.8. Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 16.205.884,89 3.1. Pensionsrückstellungen 54.084.809,43<br />
3.2. Rückstellungen für Deponien und Altlasten 297.500,00<br />
1.3. Finanzanlagen 3.3. Instandhaltungsrückstellungen 2.878.775,51<br />
1.3.1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 3.4. Steuerrückstellungen 95.717,87<br />
1.3.2. Anteile an assoziierten Unternehmen 27.272,63 3.5. Sonstige Rückstellungen 19.615.010,63<br />
1.3.3. Übrige Beteiligungen 1.089.440,79<br />
1.3.4. Wertpapiere des Anlagevermögens 480.840,61 4. Verbindlichkeiten<br />
1.3.5. Ausleihungen 30.598.620,58 4.1. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 100.699.582,11<br />
4.2. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherungen 4.543.268,84<br />
2. Umlaufvermögen 4.3. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich 45.914.511,05 gleichkommen<br />
2.1. Vorräte 15.729.013,83 4.4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13.642.694,04<br />
2.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 48.861.992,09 4.5. Sonstige Verbindlichkeiten 53.212.789,70<br />
2.3. Liquide Mittel 32.324.980,25<br />
5. Passive Rechnungsabgrenzung 7.926.292,76<br />
3. Aktive Rechnungsabgrenzung 3.833.142,76<br />
774.267.676,32 774.267.676,32
Stadt Lippstadt<br />
Kommunale Gesamtergebnisrechnung (Probeabschluss)<br />
für das Geschäftsjahr 2007 (01.01. bis 31.12.)<br />
Ertrags- und Aufwandsarten<br />
Ergebnis des Ergebnis des<br />
Haushaltsjahres Vorjahres<br />
EUR EUR<br />
1 Steuern und ähnliche Abgaben 32.406.217,12<br />
2 + Zuwendungen und allg.Umlagen 48.861.754,52<br />
3 + Sonstige Transfererträge 3.592.717,36<br />
4 + Öffentliche-rechtliche Leistungsentgelte 24.925.256,96<br />
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 82.363.751,48<br />
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2.415.144,63<br />
7 + Sonstige ordentliche Erträge 6.027.433,42<br />
8 + Aktivierte Eigenleistungen 971.174,54<br />
9 +/- Bestandsveränderungen 2.092.575,35<br />
10 = Ordentliche Gesamterträge 203.656.025,38 0,00<br />
11 - Personalaufwendungen -35.602.920,19<br />
12 - Versorgungsaufwendungen -3.256.529,89<br />
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -74.768.936,13<br />
14 - Bilanzielle Abschreibungen -8.193.520,71<br />
15 - Transferaufwendungen -53.869.496,34<br />
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen -21.595.248,99<br />
17 = Ordentliche Gesamtaufwendungen -197.286.652,25 0,00<br />
18 = Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit 6.369.373,13 0,00<br />
19 + Finanzerträge 3.530.942,67<br />
20 - Finanzaufwendungen -7.486.004,36<br />
21 = Gesamtfinanzierungsergebnis -3.955.061,69 0,00<br />
22 = Ordentliches Gesamtergebnis 2.414.311,44 0,00<br />
23 + Außerordentliche Erträge 0,00<br />
24 - Außerordentliche Aufwendungen 0,00<br />
25 = Außerordentliche Gesamtergebnis 0,00 0,00<br />
26 = Gesamtjahresergebnis 2.414.311,44 0,00<br />
27 - anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis -4.789,82<br />
28 +/- Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00<br />
29 +/- Entnahmen/Zuführungen Rücklagen 6.414,53<br />
30 = Gesamtbilanzgewinn/-verlust 2.415.936,15 0,00
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Praxisleitfaden 4. Auflage<br />
Anlage I.4<br />
Fallstudie der<br />
Stadt Solingen
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Fallstudie der Stadt Solingen<br />
<strong>Modellprojekt</strong> zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses im<br />
Neuen Kommunalen Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>)<br />
Arbeitspapier der Stadt<br />
Stand: 22.05.2009<br />
- Gesamtabschluss
<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Einleitung ......................................................................................................................4<br />
2 Der Solinger Weg <strong>zum</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss ............................................................4<br />
2.1 Der erste Gesamtabschluss als Teil des <strong>NKF</strong>-Projektes..............................................4<br />
2.1.1 Projektumfeld für den <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss in Solingen ........................................................4<br />
2.1.2 Federführung durch die Beteiligungsgesellschaft Stadt Solingen mbH (BSG) ..........................6<br />
2.2 Zeitplan und Meilensteine für den ersten Gesamtabschluss.......................................6<br />
2.3 Einführung von Software als Bestandteil der Projektarbeit.........................................7<br />
2.3.1 Software-Implementierung als Taktgeber im Projekt .................................................................7<br />
2.3.2 Erforderliche Vorarbeiten bei der <strong>NKF</strong>-Einführung im Überblick................................................8<br />
2.4 Besonderheiten der Datengrundlage für diese Fallstudie............................................9<br />
3 Abgrenzung des Konsolidierungskreises ....................................................................12<br />
4 Überleitung Handelsbilanzen – Summenbilanz...........................................................17<br />
4.1 Entwicklung eines praxisgerechten Positionenplans ................................................17<br />
4.2 Entwicklung eines Excel-basierten Erfassungstools .................................................18<br />
4.3 Formulierung einer Gesamtabschlussrichtlinie..........................................................21<br />
4.3.1 Die Richtlinie als verbindlicher Handlungsrahmen...................................................................21<br />
4.3.2 Beispiele aus der Gesamtabschlussrichtlinie ...........................................................................24<br />
4.3.2.1 Aufgaben und Terminplan ....................................................................................................24<br />
4.3.2.2 Beschreibung Erfassungstool...............................................................................................25<br />
4.3.2.3 Positionenplan ......................................................................................................................29<br />
4.3.2.4 Ausübung von Wahlrechten – Bilanzpolitik ..........................................................................30<br />
4.4 Erstellung der HB II.......................................................................................................32<br />
4.4.1 Abweichende Ansatzrechte / wesentliche Umgliederungen im Konzern .................................32<br />
4.4.1.1 Abweichende Ansatzrechte ..................................................................................................32<br />
4.4.1.2 Wesentliche Umgliederungen...............................................................................................32<br />
4.4.2 Wesentliche Neubewertungen im Konzern Stadt Solingen......................................................33<br />
5 Konsolidierung im Vollkonsolidierungskreis ................................................................33<br />
5.1 Kapitalkonsolidierung...................................................................................................33<br />
5.1.1 Angewandte Methode...............................................................................................................33<br />
5.1.2 Konkrete Umsetzung ................................................................................................................34<br />
5.1.3 Entstehung von Unterschiedsbeträgen ....................................................................................35<br />
5.1.4 Vorschlag zur Behandlung von Unterschiedsbeträgen ............................................................37<br />
5.2 Schuldenkonsoldierung................................................................................................38<br />
5.3 Zwischenergebniseliminierung....................................................................................40<br />
5.3.1 Fallbeispiele im Konzern ..........................................................................................................40<br />
5.3.2 Konkrete Umsetzung ................................................................................................................42<br />
5.4 Aufwands- und Ertragseliminierung............................................................................42<br />
5.4.1 Konkrete Umsetzung ................................................................................................................42<br />
5.4.2 Divergenzen zwischen Aufwand und Ertrag durch die Umsatzsteuer .....................................43<br />
6 Anwendung der Equity-Konsolidierung .......................................................................44<br />
6.1 Angewandte Methode ...................................................................................................44<br />
6.2 Konkrete Umsetzung ....................................................................................................45<br />
6.3 Entstehung von Unterschiedsbeträgen.......................................................................45<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
6.4 Vorschlag zur Behandlung von Unterschiedsbeträgen..............................................45<br />
7 Bilanz und Ergebnisrechnung .....................................................................................46<br />
8 Segmentberichterstattung als Ansatzpunkt für eine Gesamtsteuerung ......................48<br />
8.1 Zielsetzung einer Segmentberichterstattung..............................................................48<br />
8.1.1 Zuordnungsquoten bei unterschiedlichen Produktbereichen bei einem Betrieb......................49<br />
8.1.2 Umsetzung einer prozentualen Segmentbildung in Standardsoftware ....................................51<br />
8.2 Interpretationsmöglichkeiten auf Basis einer Segmentberichterstattung ................53<br />
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1 Einleitung<br />
Das Gemeindehaushaltsrecht <strong>NRW</strong> sieht vor, dass spätestens <strong>zum</strong> Stichtag 31. Dezember 2010<br />
von jeder Kommune ein Gesamtabschluss aufzustellen ist, der - wie ein Konzernabschluss in der<br />
Privatwirtschaft - die Betriebe mit der Kernverwaltung zusammenfasst. Damit wird umfassend ein<br />
der tatsächlichen Aufgabenerledigung entsprechendes Bild über die wirtschaftliche Lage und die<br />
Entwicklung der Kommune abgegeben.<br />
Vor diesem Hintergrund hat das Innenministerium <strong>NRW</strong> das <strong>Modellprojekt</strong> „<strong>NKF</strong>-<br />
Gesamtabschluss“ initiiert. In diesem <strong>Modellprojekt</strong> wirken die Landeshauptstadt Düsseldorf, die<br />
Städte Essen, Solingen und Lippstadt sowie der Kreis Unna als Modellkommunen mit. Das Mo-<br />
dellprojekt wird von der Arbeitsgemeinschaft PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsge-<br />
sellschaft, Düsseldorf, und der IVC Public Services GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen,<br />
fachlich begleitet. Die in diesem <strong>Modellprojekt</strong> mitwirkenden Kommunen sollen bis Mitte 2009 aus<br />
einer modellhaften Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen (§ 116 GO <strong>NRW</strong>, §§ 49-51<br />
GemHVO <strong>NRW</strong>) Leitlinien für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen zur Integration der oft kom-<br />
plexen Beteiligungsstrukturen in eine „konsolidierte Gesamtrechnung“ für den „Konzern Kommune“<br />
entwickeln, die auch bei anderen Kommunen Anwendung finden können.<br />
Mit den nachfolgenden Ausführungen wird der Weg der Stadt Solingen im Rahmen des Projektes<br />
beschrieben.<br />
2 Der Solinger Weg <strong>zum</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
2.1 Der erste Gesamtabschluss als Teil des <strong>NKF</strong>-Projektes<br />
2.1.1 Projektumfeld für den <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss in Solingen<br />
Die Stadt Solingen hat den Umstieg auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>) erfolg-<br />
reich in zwei Schritten realisiert: Nachdem sieben Pilotbereiche die Umstellung bereits in 2007<br />
vollzogen haben, folgte die zweite Welle im Haushaltsjahr 2008. Damit ist das <strong>NKF</strong> in der Solinger<br />
Kernverwaltung seit über einem Jahr flächendeckend eingeführt.<br />
Den vollständigen Überblick über Vermögen, Schulden sowie Ressourcenverbrauch soll nun unter<br />
Einbeziehung der Betriebe der <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss geben. Die Einführung des Gesamtab-<br />
schlusses ist bei der Stadt Solingen als <strong>NKF</strong>-Teilprojekt organisiert. Für die Einbindung in das<br />
<strong>NKF</strong>-Gesamtprojekt sprechen, dass<br />
• der <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss auf dem Einzelabschluss der Kernverwaltung aufsetzt und auch<br />
im Gesamtabschluss die <strong>NKF</strong>-Steuerungsphilosophie zu berücksichtigen ist<br />
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• der <strong>NKF</strong>-Buchungsstoff in der Kernverwaltung - spätestens <strong>zum</strong> Start des ersten Ge-<br />
schäftsjahres das konsolidiert wird - auf den Gesamtabschluss vorbereitet werden muss<br />
(vgl. zu den Vorarbeiten ausführlich 2.3.2)<br />
• Verwaltung und Politik - wie schon bei der <strong>NKF</strong>-Einführung - für den <strong>NKF</strong>-<br />
Gesamtabschluss und seine Informations- und Steuerungsmöglichkeiten gewonnen wer-<br />
den müssen.<br />
Die Stadt Solingen beschäftigt sich seit langem mit dem Thema Konzernrechnungslegung. Bereits<br />
1999 hat sich Solingen an einem Gemeinschaftsprojekt mit der PwC Deutsche Revision AG zu<br />
diesem Thema beteiligt.<br />
Die Einführung des Gesamtabschlusses schließt das <strong>NKF</strong>-Projekt bei der Stadt Solingen ab. Mit<br />
der Vorlage der ersten <strong>NKF</strong>-Jahresrechnung für die Kernverwaltung im ersten Halbjahr 2009 fin-<br />
den die noch verbliebenen Teilprojekte im <strong>NKF</strong>-Gesamtprojekt ihren Abschluss.<br />
Abbildung 1: Projektumfeld für den <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss bei der Stadt Solingen<br />
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2.1.2 Federführung durch die Beteiligungsgesellschaft Stadt Solingen mbH<br />
(BSG)<br />
Den <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss wird bei der Stadt Solingen nicht die zentrale Finanzbuchhaltung<br />
erstellen, sondern die Beteiligungsgesellschaft Stadt Solingen mbH (BSG).<br />
Für die Übernahme der Federführung im <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss durch die BSG sprach vor allem<br />
das hier bereits vorhandene Know-how. Seit 2002 wurden in Solingen Aufgaben und Kompeten-<br />
zen zur Konzernrechnungslegung und <strong>zum</strong> Beteiligungsmanagement der Stadt Solingen in der<br />
BSG konzentriert. Die BSG erstellt schon heute als Holdinggesellschaft für wesentliche städtische<br />
Tochtergesellschaften einen Konzernabschluss nach den Vorschriften des HGB - allerdings ohne<br />
Einbeziehung der Kernverwaltung. Darüber hinaus hatte das in die BSG übergeleitete Beteili-<br />
gungsmanagement das Gemeinschaftsprojekt Konzernrechnungslegung mit PwC betreut und aus<br />
diesem Grunde gezielt Mitarbeiter für dieses Thema qualifiziert. Ein Nebeneffekt der BSG-<br />
Federführung war und ist, dass beim Thema <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Projektaufgaben von Kollegen<br />
übernommen werden konnten, die nicht bereits durch die <strong>NKF</strong>-Einführung belastet waren.<br />
2.2 Zeitplan und Meilensteine für den ersten Gesamtabschluss<br />
Die nachstehende Abbildung zeigt den Zeitplan und die wesentlichen Meilensteine auf dem Weg<br />
<strong>zum</strong> ersten <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss der Stadt Solingen. Aufbauend auf den Erfahrungen und Er-<br />
kenntnissen aus dem Vorprojekt von 1999 (vgl. 2.1.1) wurden, gemeinsam mit Vertretern aus dem<br />
Rechnungswesen der Stadt sowie großer kommunaler Betriebe, frühzeitig konzeptionelle und<br />
technische Fragestellungen bearbeitet (z.B. bei der Anbindung der Meldeverfahren). Ergebnis der<br />
Umsetzungsphase des <strong>Modellprojekt</strong>es seit September 2008 ist ein mit der SAP-Software SEM-<br />
BCS (Strategic Enterprise Management; Business Consolidation Services) erstellter Probeab-<br />
schluss für 2007. Aus dem Bereich der Kernverwaltung wurden lediglich die bereits 2007 auf <strong>NKF</strong><br />
umgestellten Pilotbereiche einbezogen. Der erste testatfähige Solinger <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
wird für das Geschäftsjahr 2008 angestrebt. Da die Aufstellung und Prüfung des <strong>NKF</strong>-<br />
Einzelabschluss 2008 noch nicht abgeschlossen ist, werden die Ergebnisse frühestens im März<br />
2010 vorliegen, also nach dem Abschluss des <strong>Modellprojekt</strong>es.<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
Abbildung 2: Der Solinger Weg <strong>zum</strong> ersten <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
2.3 Einführung von Software als Bestandteil der Projektarbeit<br />
2.3.1 Software-Implementierung als Taktgeber im Projekt<br />
Die Einführung von Software wird bei der Stadt Solingen als integraler Bestandteil von Projekten<br />
im Rechnungswesen gesehen. Ohne IT-Unterstützung kann in größeren Kommunen à la longue<br />
effizient voraussichtlich kein <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss erstellt werden. Für die Erstkonsolidierung<br />
mag ein Tabellenkalkulationsprogramm ausreichen, bei Folgekonsolidierungen stößt die Lösung<br />
an ihre Grenzen.<br />
Diese Sichtweise der IT hat sich bei der Stadt Solingen bereits bei der <strong>NKF</strong>-Einführung in der<br />
Kernverwaltung bewährt. So können in der Konzeption formulierte Anforderungen frühzeitig dar-<br />
aufhin überprüft werden, ob sie sich in der Software und im Regelbetrieb auch einfach umsetzen<br />
lassen. Da auch im Rechnungswesen von Softwareherstellern anstelle von vordefinierten, fest<br />
programmierten Verarbeitungslogiken immer häufiger flexible „Toolboxen“ mit frei definierbarem<br />
Regelwerk ausgeliefert werden, ist die Prüfung der technischen Umsetzbarkeit bereits in der Kon-<br />
zeptionsphase wichtig und lohnend. Im Rechnungswesen der Öffentlichen Verwaltung ist weniger<br />
häufig mehr. Die Möglichkeit, sich die eigene Konsolidierungslösung maßschneidern zu können,<br />
führt rasch zur Überforderung und gefährdet eine Projektdurchführung im Budget und Zeitplan.<br />
Außerdem kann die Softwareeinführung in komplexen Projekten als Taktgeber fungieren:<br />
• Die Aufgaben- und Meilensteinplanung kann anhand eines IT-Einführungsleitfadens struk-<br />
turiert werden.<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
• Die Softwareeinführung erzeugt bisweilen den erforderlichen Entscheidungsdruck und<br />
zwingt zu Festlegungen. Beispielsweise muss der Konsolidierungskreis abschließend ge-<br />
klärt sein, ehe die Stammdaten der Gesellschaften in der Software gepflegt werden.<br />
Ein umfangreiches Auswahlverfahren für die Konsolidierungssoftware war bei der Stadt Solingen<br />
nicht erforderlich. Bereits 1998 hat der Verwaltungsvorstand entschieden, dass die Einführung<br />
neuer Softwareverfahren - soweit möglich - auf Basis von SAP-Lösungen erfolgen soll. Der <strong>NKF</strong>-<br />
Gesamtabschluss wird in Solingen mit der SAP-Komponente SEM-BCS (Strategic Enterprise Ma-<br />
nagement-Business Consolidation Services) erstellt. Zum einen wird bei der Stadt Solingen das<br />
System SAP BW bereits für das gesetzliche Berichtswesen (Haushaltsplan und Jahresrechnung)<br />
genutzt, <strong>zum</strong> anderen ist die Lösung im Rahmen bestehender Verträge bereits lizenziert. Ein Ein-<br />
satz des Produktes SAP BusinessObjects Financial Consolidation, das von SAP als neue Plattform<br />
für die Weiterentwicklung im Bereich der Konzernrechnungslegung positioniert wird, kam nicht in<br />
Betracht, da die Stadt Solingen für die Software keine Lizenzen besitzt.<br />
Der Probeabschluss 2007 wurde mit SEM-BCS in der Version 4.0 und auf Basis von SAP BW 3.5<br />
erstellt. Auf einen Releasewechsel zur verfügbaren Version 6.0 wurde verzichtet, da die Zusatz-<br />
funktionen (z.B. Datenübernahme von externen Konsolidierungsbuchungen, Web-Zugriff auf Kon-<br />
solidierungsmonitor) für die Stadt Solingen nicht erforderlich sind.<br />
2.3.2 Erforderliche Vorarbeiten bei der <strong>NKF</strong>-Einführung im Überblick<br />
Ein zentraler Punkt bei der Aufstellung eines <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses sind die Vorbereitungen in<br />
den meldenden Einheiten. Eine manuelle Ermittlung der zu meldenden Werte erscheint nur in<br />
Ausnahmefällen z. B. bei geringem internen Buchungsvolumen sinnvoll. Daher müssen sowohl<br />
inhaltlich, als auch technisch Vorbereitungen in den folgenden beispielhaften Bereichen der bu-<br />
chenden Systeme (hier am Beispiel SAP R/3) getroffen werden:<br />
- Operative Kontenpläne<br />
- Markierung relevanter Personenkonten sowie deren Buchungen<br />
- Kontierungsfahnen und manuelle Buchungen<br />
- Anlagevermögen<br />
- Spezialfälle der Saldenabstimmung (inkl. Verwahr- und Vorschusspositionen, etc.)<br />
- […]<br />
Eine abschließende Aufzählung und umfassende Erläuterung der relevanten Einstellungen und<br />
Vorarbeiten (z. B. Behandlung immaterieller Vermögensgegenstände in der <strong>Anlagen</strong>buchhaltung,<br />
Saldenabstimmungen von Buchungen auf Verwahr- und Vorschusskonten, etc.) ist aufgrund des<br />
Umfangs und der individuellen Anforderungen leider nicht möglich, weshalb wir hier nur auf die<br />
zentralen Einstellungen eingehen konnten.<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
Operative Kontenpläne müssen zunächst inhaltlich auf den Positionenplan des Gesamtabschlus-<br />
ses übergeleitet werden. Um die einzelnen Buchungen auf diesen Konten später automatisch nach<br />
Positionen gerastert aus dem System zu erhalten, muss jedes operative Konto (inkl. Verrech-<br />
nungskonten, etc.) auch technisch einer Konzernposition zugeordnet sein.<br />
Personenkonten (Kreditoren, Debitoren, bzw. Geschäftspartner im PSCD) bekommen in ihren<br />
Stammdaten ein Kennzeichen, welches sie konkret als eine „Partnergesellschaft“ innerhalb des<br />
Konsolidierungskreises kennzeichnet. Alle Buchungen mit diesem Personenkonto (sowie etwaiger<br />
Duplikate) werden anschließend automatisch in der Bilanz- und Ergebniszeile mit dieser Partner-<br />
nummer kontiert. Die Summen dieser Buchungen sind im Rahmen der Schulden- und Ergebnis-<br />
konsolidierung automatisch als konzerninterne Verflechtung zu erkennen und zu konsolidieren.<br />
Insbesondere die Vermeidung von Duplikaten sowie die sorgfältige Beobachtung von Schnittstel-<br />
lenbuchungen verlangen organisatorisch abgestimmte Lösungen der Stammdatenpflege.<br />
Kontierungsfahnen und manuelle Buchungen müssen ggf. angepasst werden, wenn es sich um<br />
Sachverhalte mit Partnerrelevanz handelt. Dies kann z. B. bei Rückstellungen für fehlende Ein-<br />
gangsrechnungen der Fall sein oder bei manuellen Korrekturbuchungen von ursprünglich mit Part-<br />
nern kontierten Aufwendungen.<br />
Die oben genannten Vorarbeiten müssen spätestens vor dem Jahr erfolgen, für welches der erste<br />
prüffähige Gesamtabschluss erstellt werden soll. Zwar lassen sich im SAP-System z. B. Perso-<br />
nenkontenbuchungen automatisch mit einem Partnerkennzeichen nachkontieren, aber insbeson-<br />
dere manuelle Sachkontenbuchungen können ohne eine direkt korrekte technische Kontierung gar<br />
nicht oder nur mit deutlich erhöhtem Aufwand im System nachvollzogen werden. Dies führt zu ent-<br />
sprechenden Abstimmproblemen, insbesondere im Rahmen der Schulden- und Ergebniskonsoli-<br />
dierung.<br />
2.4 Besonderheiten der Datengrundlage für diese Fallstudie<br />
Bei der Datenkonstellation des Probeabschlusses der Stadt Solingen sind einige Restriktionen zu<br />
beachten:<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
- das Geschäftsjahr der Meldedaten im Allgemeinen,<br />
- der Konsolidierungskreis sowie<br />
- die Meldedaten der Kapitalkonsolidierung im Speziellen.<br />
Die allgemeinen Meldedaten stammen aus dem Jahr 2007, dem ersten Jahr, in dem doppisch ge-<br />
buchte Werte der Kernverwaltung als Konzernmutter vorliegen. Hierbei ist zu beachten, dass die<br />
Stadt Solingen das Jahr 2007 nur mit Pilotdiensten bewirtschaftet hat und eine vollständige Pro-<br />
duktivsetzung erst in 2008 erfolgt ist. Das heisst, die allgemeinen Meldedaten der Kernverwaltung<br />
umfassen ausschließlich Daten der Pilotdienste. Hierdurch entstehen insbesondere Differenzen im<br />
Bereich der Schulden- und Ergebniskonsolidierung, da große Buchungsvolumina der anderen Be-<br />
triebe (z. B. die Stadtwerkerechnungen) noch kameral verbucht wurden. Darüber hinaus konnten<br />
noch nicht in allen Aufgabenbereichen korrekt kontierte Meldedaten geliefert werden, so dass teil-<br />
weise auf Handelsbilanzen I aufgesetzt werden musste und diese zentral um teilweise bekannte<br />
Partnerbeziehungen angereichert wurden.<br />
Die Diskussionen über inhaltliche Veränderungen des Konsolidierungskreises in den Jahren 2007<br />
bis 2009 (Neuausrichtung des Vermögensbetriebes, Neugründung zweier Eigenbetriebe, Umstruk-<br />
turierung der Beteiligungsgeflechte zur itec Informationstechnologie Solingen GmbH sowie der<br />
Stadtwerke Solingen GmbH, etc.) führten zur Entscheidung, einen möglichst stabilen Konsolidie-<br />
rungskreis zu finden, der auch nach den Probeabschlüssen inhaltlich nah an der Struktur der spä-<br />
teren Abschlüsse ist und der technisch wenig Stammdatenänderungen verursacht. Diese Anforde-<br />
rungen (z. B. keine einmalige Einbeziehung des Vermögensbetriebes) wurden von der Konzern-<br />
struktur 2008 erfüllt, so dass diese als Grundlage der Konsolidierungsdurchführung herangezogen<br />
wurde, obwohl z. B. für die beiden neuen Eigenbetriebe keine 2007er Daten existieren.<br />
Um auf Basis der nur teilweise vorhandenen Daten der Kernverwaltung und dem abweichenden<br />
Bezugsjahr des Konsolidierungskreises technisch und organisatorisch vollständige Konsolidie-<br />
rungsmaßnahmen durchführen zu können, wurden die Finanzanlagen und die Beteiligungsstruktu-<br />
ren gesondert nachgepflegt. Somit war insbesondere eine vollständige Kapitalkonsolidierung mög-<br />
lich.<br />
Die Datenkonstellation des Testabschlusses (allgemeine Werte 2007, Konsolidierungskreis und<br />
Beteiligungsdaten 2008) macht deutlich, dass es sich nicht um einen testatsfähigen Konzernab-<br />
schluss handelt, sondern vielmehr um eine technische und organisatorische Erprobung der Konso-<br />
lidierungsdurchführung. Realistische Erkenntnisse im Hinblick auf die Informationsfunktion sind<br />
demnach nur strukturell dem Abschluss zu entnehmen und nicht auf Ebene einzelner Werte. Im<br />
Hinblick auf konkrete, realistische Werte erfolgt im nächsten Schritt ein weiterer Probeabschluss<br />
auf Basis 2008er Meldedaten. Die Erkenntnisse hierzu konnten jedoch bis <strong>zum</strong> Redaktionsschluss<br />
dieser Fallstudie nicht mehr mit einfließen.<br />
Als Besonderheit wurden die Meldedaten des Konsolidierungskreises nicht nur nach ihren Gesell-<br />
schaften getrennt gemeldet. Vielmehr fand auf Konzernebene ebenfalls eine Aufteilung in <strong>NKF</strong>-<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
Produktbereiche statt. Alle Konsolidierungsmaßnahmen wurden dementsprechend in Form einer<br />
zweidimensionalen Matrixkonsolidierung definiert und durchgeführt.<br />
Abbildung 3: Matrixkonsolidierung<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
3 Abgrenzung des Konsolidierungskreises<br />
Die Stadt Solingen hat ihren Konsolidierungskreis entsprechend der im Praxisleitfaden beschrie-<br />
benen Vorgehensweise ermittelt.<br />
Ermittlung der einzubeziehenden Unternehmen<br />
Die Definition und Abgrenzung des Konsolidierungskreises erfordert einen vollumfänglichen Über-<br />
blick über sämtliche Betriebe. Die Stadt Solingen erstellt jährlich nach § 117 GO <strong>NRW</strong> einen stich-<br />
tagsbezogenen Beteiligungsbericht, in dem ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung,<br />
unabhängig davon, ob Betriebe dem Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses angehören, zu<br />
erläutern ist. Der Beteiligungsbericht der Stadt Solingen <strong>zum</strong> 31.12.2007 bildete die Grunddaten-<br />
basis bzw. den Ausgangspunkt für die Ermittlung der einzubeziehenden Unternehmen.<br />
Vom Beteiligungsbericht <strong>zum</strong> Konsolidierungskreis<br />
Die Beteiligungen wurden entsprechend Ihrer Zugehörigkeit zu Beteiligungsklassen farblich mar-<br />
kiert und die Klassen in einer Legende erläutert (siehe nachfolgendes Organigramm).<br />
Abbildung 4: Beteiligungsübersicht<br />
Die folgende Grafik zeigt das Prüfschema zur Festlegung des Konsolidierungskreises.<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
ja<br />
ja<br />
Ausweis in der<br />
Gesamtbilanz<br />
Anteile an assozierten<br />
Unternehmen<br />
öffentlich-rechtliche Betriebe (z.B.) private Betriebe (z.B.)<br />
- Anstalten öffentlichen Rechts<br />
- Z weck verbände<br />
- Stiftungen ( bei denen die Kom mu ne selbst Stifterin ist)<br />
- Eigenbetrieb e<br />
nicht:<br />
Spark ass en<br />
Vollkonsolidierung<br />
ja<br />
Einbeziehung nach "At<br />
Equity"<br />
Ausweis in der Gesamtbilanz<br />
ggf. gesondert als<br />
"Sonstige Beteiligung (at cost)"<br />
Abbildung 5: Prüfschema (gem. Praxisleitfaden)<br />
Ermittlung der effektiven<br />
"Beteiligungsquote"<br />
(direk te u. indire kte "Beteiligun gen")<br />
Ist der Anteil an dem Betrieb für<br />
die Gesamtbilanz wesentlich?<br />
Indizien hierfür kö nnen s ein:<br />
- Bestimm ung de r Unte rnehm en szie le<br />
- Ents cheid ung über w ese ntliche geschä ftlic he M aßnah men<br />
- F estlegung wesentlic her G ru ndsätze der G eschäfts politik<br />
- Koor din ation w ese ntlicher T eilbereiche d er Unt ernehme nsleitung<br />
- perso nelle Besetzung wesentlicher Führ ungsstellen, z.B. Vo rs tand<br />
nein<br />
Liegt eine der Kontrollmöglichkeiten des<br />
§ 50 Abs. 2 Nr. 1-3 GemHVO <strong>NRW</strong> vor?<br />
- Liegt die M ehr heit d er Stimm r echte bei d er Komm une (aus Konzernsicht )?<br />
- Steht d er Komm une das Recht zu, die Mehrheit von O rganm itgliedern zu<br />
bestellen?<br />
- Steht d er Komm une auf G rund e ines Beherrs ch ungsver trages oder<br />
satzungsmäß ig das Recht zu, einen beherrschenden Einfluss a uszuüben?<br />
nein<br />
Liegt maßgeblicher Einfluss<br />
durch die Kommune vor?<br />
- Ver tretens ein im Vors tand ode r Aufsichts rat?<br />
- Mitwirken an U nterneh m ens ents cheidungen?<br />
- Liegen er heblic he Liefer- und Leis tungsbeziehunge n vor ?<br />
- Liegen er heblic he finanzielle oder t echno logische Beziehungen v or ?<br />
Unter schied z u beherr schend em Ein fluss nach Umfang und Intensität<br />
Handelt es sich um ein<br />
verbundenes Unternehmen?<br />
Ein Schwerpunkt der Betrachtung war die Ermittlung der Wesentlichkeit eines Betriebes.<br />
ja<br />
Liegt "einheitliche Leitung"<br />
durch die Kommune vor?<br />
nein<br />
- Aktiengesellschaften<br />
- Gesellsc haften m it beschränkter Haftung<br />
Gemäß § 116 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong> muss ein Betrieb nicht in den Gesamtabschluss einbezogen wer-<br />
den, sofern er für die Verpflichtung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der<br />
nein<br />
ja<br />
nein<br />
Ausweis in der Gesamtbilanz<br />
ggf. gesondert als<br />
"Anteile an verbundenen nicht<br />
konsolidierten Unternehmen"<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune zu vermitteln, von unter-<br />
geordneter Bedeutung ist (Einzelfallbetrachtung). Die Prüfung, dass kein wesentlicher Einfluss auf<br />
die wirtschaftliche Lage des „Konzern Kommune“ besteht, muss dabei für alle eventuell nicht ein-<br />
zubeziehenden Betriebe zusammen vorgenommen werden; sollte die Prüfung zu einer Nicht-<br />
Einbeziehung von Betrieben führen, so ist dies im Gesamtanhang zu erläutern.<br />
Hierbei ist davon auszugehen, dass eine untergeordnete Bedeutung bei bei einem Anteil von unter<br />
3,0 % an der jeweiligen Bezugsgröße vorliegt. Oftmals werden bei privatwirtschaftlichen Unter-<br />
nehmen Schwellenwerte von 3 % bis 5 % der Ergebnisse (summiert) von allen Gesellschaften, die<br />
von untergeordneter Bedeutung sind, als Maßgröße angesetzt, ob ein Tochterunternehmen in den<br />
Konzernabschluss einbezogen wird oder nicht. Infolgedessen ist eine Veränderung dieser Maß-<br />
größe von 5 % oder mehr dann ganz bestimmt als wesentlich anzusehen.<br />
Konkret wurden für die Betriebe im Konzern Stadt Solingen Jahresabschlusszahlen wie Bilanzvo-<br />
lumen, Anlagevermögen, Eigenkapital und Umsatzerlöse ermittelt, summiert und ihr Anteil am Ge-<br />
samtvolumen ausgewiesen (siehe nachfolgende Darstellung).<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
Abbildung 6: Jahresabschlusszahlen 2007<br />
Die Beteiligungslandschaft der Stadt Solingen wird hinsichtlich der Größenkriterien Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage von den Gesellschaften BSG, SWS GmbH, Klinikum und Entsorgungsbe-<br />
triebe dominiert. Auf diese entfallen vom Bilanzvolumen 38,5 %, vom Anlagevermögen 34,9 %,<br />
vom Eigenkapital 54 % und von den Umsatzerlösen 51,9 %.<br />
Zusammen mit der Stadt Solingen entfallen auf diesen Bereich vom Bilanzvolumen 94,6 %, vom<br />
Anlagevermögen 96,0 %, vom Eigenkapital 96,6 % und von den Umsatzerlösen 93,9 %.<br />
Die verbleibenden Beteiligungen machen demnach Anteile zwischen 3,4 % und 6,1 % aus.<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
Eine Anwendung von Wesentlichkeitskriterien würde danach zu einem Ausschluss dieser Beteili-<br />
gungen führen. Dies würde aber auch aus Sicht der Mutter kommunalspezifisch wichtige Bereiche<br />
aus der Darstellung des Leistungsspektrums ausblenden, so dass eine vollständige Einbeziehung<br />
angestrebt wird.<br />
Die Stadt Solingen hat sich aufgrund dieser Auswirkung für folgendes Verfahren zur Bestimmung<br />
des Konsolidierungskreises entschieden:<br />
Beteiligungen mit einer Konzernbeteiligungsquote größer als 50 % und eigenbetriebsähnliche Ein-<br />
richtungen werden nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung einbezogen und werden als An-<br />
teile an verbundenen Unternehmen klassifiziert.<br />
Beteiligungen mit einer Konzernbeteiligungsquote von 20 % bis 50 % werden nach den Grundsät-<br />
zen des § 50 Absatz 3 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. §§ 311,312 HGB als assozierte Unternehmen „at<br />
equity“ in den Gesamtabschluss einbezogen. Hierbei kann die Buchwert- oder Kapitalanteilsme-<br />
thode angewendet werden. Da das <strong>NKF</strong> die Buchwertmethode favorisiert, kommt diese in Solingen<br />
zur Anwendung.<br />
„Beteiligungen“ mit einer Konzernbeteiligungsquote von weniger als 20 % werden mit den Anschaf-<br />
fungskosten einbezogen (at cost).<br />
Hiernach stellt sich der Konsolidierungskreis des Konzerns Stadt Solingen folgendermaßen dar:<br />
Abbildung 7: Konsolidierungskreis<br />
Ergänzend <strong>zum</strong> Organigramm wird der Konsolidierungskreis tabellarisch erfasst (siehe nachfol-<br />
gende Darstellung)<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
Abbildung 8: Konsolidierungskreis - tabellarisch<br />
4 Überleitung Handelsbilanzen – Summenbilanz<br />
4.1 Entwicklung eines praxisgerechten Positionenplans<br />
Entsprechend der Bedeutung für die Erstellung des Gesamtabschlusses hat sich die örtliche Pro-<br />
jektgruppe ab der ersten Sitzung mit der Ausgestaltung und Handhabung des Positionenplans be-<br />
schäftigt. Bereits die erste Durchsicht des Entwurfs für die Landesprojektgruppensitzungen brachte<br />
zahlreiche Anregungen hervor. Beispielsweise wurde thematisiert:<br />
- eine eigene Position für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände einzufü-<br />
gen,<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
- der Vorschlag aus dem Landesprojekt, die Gliederung der Forderungen nach <strong>NKF</strong> für den<br />
Gesamtabschluss aufzugeben. Im Ergebnis wurde dieser Vorschlag abgelehnt, da keine<br />
Erleichterung erwartet wurde.<br />
- eine Aufgliederung der Position „Personalaufwand“ in „Gehälter …“ und „Sozialaufwendun-<br />
gen vorzunehmen. Diese hätte einen direkten Abgleich von Meldedaten und Handelsbilanz<br />
I ermöglicht. Im Ergebnis wurde dieser Vorschlag mit der Begründung abgelehnt, dass der<br />
genannte Vorteil in keinem Verhältnis zu der Tatsache einer weiteren Aufgliederung steht.<br />
Neben dieser Diskussion in der Projektgruppe wurden zeitnah Überleitungsgespräche mit den voll<br />
zu konsolidierenden Betrieben geführt. Konkret wurde hierbei zunächst die Handelsbilanz I (HB I)<br />
Position für Position in die zugrunde liegenden Sachverhalte detailliert. Die hierbei ermittelten In-<br />
formationen wurden im Folgenden darauf hin untersucht, ob unter <strong>NKF</strong> Gesichtspunkten der An-<br />
satz anders zu beurteilen ist und eventuell eine Neubewertung durchzuführen ist. Dann wurde un-<br />
tersucht, wie diese in den <strong>NKF</strong> Positionenplan zu übertragen sind.<br />
Parallel wurden in einem „Überleitungsleitfaden“ die relevanten rechtlichen Grundlagen strukturiert<br />
nach Bilanz- und Ergebnisrechnung zusammengetragen. Weiter kam das Kontierungshandbuch<br />
<strong>NKF</strong> zur Anwendung, um Zuordnungen im Detail vornehmen zu können.<br />
Nach dieser Auseinandersetzung mit individuellen Anforderungen an einen Positionenplan galt es<br />
den Betrieben ein Werkzeug bereitzustellen, mit dem die dezentrale Erfassung der Meldedaten<br />
(Kommunalbilanz II) vorgenommen werden kann.<br />
4.2 Entwicklung eines Excel-basierten Erfassungstools<br />
Bezüglich der Entwicklung eines Erfassungstools wurden verschiedene Verfahren diskutiert:<br />
- Erfassung mit einem Access-basierten Tool: Im Teilkonzern BSG wird der Konzernab-<br />
schluss mit SAP EC-CS (Enterprise Controlling Consolidation System) erstellt. Die hierfür<br />
erforderlichen Meldedaten werden über ein Access-Erfassungstool eingeholt. Eine Prüfung<br />
der technischen Voraussetzungen des Systems SAP SEM BCS, mit dem der Gesamtab-<br />
schluss erstellt wird, hat ergeben, dass diese Erfassungsmethode nicht mehr unterstützt<br />
wird.<br />
- Erfassung über einen „webbasierten“ Zugang auf das SAP System: Hier hat die Prüfung<br />
ergeben, dass die zur Verfügung gestellte Lösung nicht den erforderlichen Komfort bietet.<br />
- Erfassung mit einem Excel-basierten Tool: Ausgehend davon, dass Excel <strong>zum</strong> einen weit<br />
verbreitet ist, komfortabel bedient werden kann und Änderungen flexibel gestaltet werden<br />
können, ist die Entscheidung zugunsten eines Excel-basierten Erfassungstools gefallen.<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
Anforderungen an das Excel-Tool waren dabei eine möglichst einfache Eingabe der Meldedaten<br />
und eine automatisierte Umgliederung der Daten in ein für SEM-BCS lesbares Format. Zu diesem<br />
Zweck wurden zwei verschiedene Excel-Dateien erstellt. Die erste Excel-Datei dient zur manuellen<br />
Erfassung der Meldedaten. In den Zeilen sind die Positionen aufgeführt. Bei Positionen mit Aufriss<br />
nach der Partnergesellschaft sind in den Zeilen alle voll zu konsolidierenden Partnereinheiten<br />
ebenfalls mit angegeben. In den Spalten sind die Werte nach verschiedenen Bewegungsarten ge-<br />
gliedert, so dass Anfangsbestände, Zugänge, Abgänge etc. separat ausgewiesen werden. Dies ist<br />
erforderlich, um später in den Spiegelberichten die entsprechenden Werte ausweisen zu können.<br />
Abbildung 9: Ausschnitt Meldedatendatei<br />
Die Meldedatendatei ist für die Gesamtbilanz wie folgt strukturiert:<br />
• Zeilen:<br />
• Spalten:<br />
o Position<br />
o Partnergesellschaft<br />
o Anfangsbestand<br />
o Zugang<br />
o Abgang<br />
o Auflösung<br />
o Umbuchung<br />
o Zuschreibung<br />
o Wertberichtigungen Anfangsbestand<br />
o Wertberichtigungen Zugang<br />
o Wertberichtigungen Abgang<br />
o Wertberichtigungen Umbuchung<br />
o Restbuchwert<br />
o Restlaufzeit kleiner 1 Jahr<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
o Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre<br />
o Restlaufzeit größer 5 Jahre<br />
Die Spalten sind jeweils zweimal vorhanden, einmal für die HB1-Werte und einmal für die HB2-<br />
Werte. Für SEM-BCS werden lediglich die HB2-Werte ausgelesen. Für die Gesamtergebnisrech-<br />
nung sind die Zeilen in einem weiteren Tabellenblatt gleichermaßen strukturiert, es wird aber nur<br />
eine Spalte für den HB2 Wert benötigt.<br />
Die zweite Excel-Datei beinhaltet Verweise auf die Excel-Datei zur Meldedatenerfassung und glie-<br />
dert die Daten in eine <strong>zum</strong> Upload nach SEM-BCS geeignete Struktur um. Hierzu müssen sich<br />
beide Dateien im gleichen Ordner befinden, die Meldedatendatei muss „Meldedaten.xls“ heißen.<br />
Wird die Umgliederungsdatei im gleichen Verzeichnis geöffnet, werden die Daten automatisch aus<br />
der Meldedatendatei übernommen. Eine Umgliederung ist erforderlich, weil für den Upload in<br />
SEM-BCS der Periodenwert nur in einer Spalte stehen darf. Somit müssen die Spalten aus der<br />
Meldedatei für den Anfangsbestand, Zugänge etc. nacheinander abgefragt und untereinander auf-<br />
gelistet werden.<br />
Abbildung 10: Umgliederungsdatei<br />
Nachdem die Umgliederungsdatei im CSV-Format gespeichert wurde, können die Daten eingele-<br />
sen werden.<br />
Bei dieser Art der Umgliederung ist auf einige Dinge zu achten. Ist die Umgliederungsdatei für die<br />
Meldedatendatei erstellt, darf die Meldedatendatei in ihrem Aufbau nicht mehr verändert werden,<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
andernfalls muss die Umgliederungsdatei ebenfalls angepasst werden, um das Hochladen falscher<br />
Daten zu vermeiden. Außerdem ist sicherzustellen, dass Daten nicht doppelt hochgeladen werden.<br />
Sind in der Meldedatendatei beispielsweise bei Forderungen sowohl die Spalte Restbuchwert als<br />
auch die Spalten mit Restlaufzeiten gefüllt, muss sichergestellt werden, dass nur die Werte aus<br />
den Spalten der Restlaufzeit hochgeladen werden (diese werden für den Forderungsspiegel benö-<br />
tigt). Darüber hinaus ist es ratsam, die Daten bereits in Excel mit Formeln zu validieren, um ein<br />
Mindestmaß an Datenqualität sicherzustellen.<br />
Mit der Entwicklung des Tools stand das technische Werkzeug zur Erfassung der Meldedaten<br />
durch die Betriebe zur Verfügung. Ergänzend war das Verfahren zur Erhebung der Daten in zeitli-<br />
cher und inhaltlicher Sicht in Form einer Gesamtabschlussrichtlinie zu regeln.<br />
4.3 Formulierung einer Gesamtabschlussrichtlinie<br />
4.3.1 Die Richtlinie als verbindlicher Handlungsrahmen<br />
Die Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses erfordert innerhalb des "Konzerns“ Stadt<br />
Solingen den Aufbau eines einheitlich organisierten Reporting-Systems (Gesamtabschlussbe-<br />
richtssystem). Die hierzu erforderlichen Regelungen werden in Form dieser Gesamtabschlussricht-<br />
linie verbindlich vorgegeben. Die Gesamtabschlussrichtlinie beinhaltet die grundsätzlichen internen<br />
Anweisungen zur Aufstellung des Gesamtabschlusses des „Konzerns“ Stadt Solingen.<br />
Sie regelt darüber hinaus verbindlich, welche Angaben zur Aufstellung des Gesamtabschlusses<br />
von welchem Aufgabenbereich an welchen Adressaten mit welcher Frist zu liefern sind.<br />
Ziel der Gesamtabschlussrichtlinie ist die handlungsorientierte Umsetzung des <strong>NKF</strong>G <strong>NRW</strong> zur<br />
Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses und zur Sicherstellung der Einhaltung der<br />
Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK) mit den spezifischen Festlegungen<br />
für die kommunalen Gesamtabschlüsse in Nordrhein-Westfalen.<br />
Im Konzern Stadt Solingen existieren unterschiedliche Rechnungslegungs- und EDV-Systeme zur<br />
Erstellung der Einzelabschlüsse:<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
Abbildung 11: Rechnungslegungs- und EDV-Systeme im Konzern Stadt Solingen<br />
Bei der Gliederung der Richtlinie hat sich die Stadt Solingen an dem Gliederungsvorschlag des<br />
Landesprojektes orientiert und einer Prüfung unterzogen, wieweit diese den Regelungsbedarf in<br />
Solingen erfasst. Konkret stellt sich die Gliederung folgendermaßen dar:<br />
A. Ziel dieses Dokumentes<br />
B. Grundlagen der konsolidierten Gesamtrechnungslegung<br />
I. Rechtliche Grundlagen<br />
II. Aufgabe und Zweck der Gesamtabschlussrichtlinie<br />
III. Geltungsbereich<br />
IV. Grundsätze für die Gesamtrechnungslegung<br />
V. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten<br />
VI. Gesamtabschlussterminplan<br />
VII. Formularwesen<br />
VIII. Technische Unterstützung des Gesamtabschlusses durch Einsatz einer Konsolidierungssoftware<br />
IX. Abgrenzung des Konsolidierungskreises<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
C. Vorbereitung der Einzelabschlüsse für die Konsolidierung (Einzelabschlüsse II)<br />
I. Einheitliche Abschluss-Stichtage<br />
II. Einheitlicher Konzernkontenrahmen<br />
III. Einheitliche Bewertung<br />
1. Ansatz von Wirtschaftsgütern:<br />
2. Bewertung Zeitwert<br />
3. Bewertung Nutzungsdauer<br />
D. Konsolidierung<br />
I. Vollkonsolidierung<br />
II. Equity-Konsolidierung<br />
E. Gesamtanhang<br />
F. Gesamtlagebericht<br />
G. Beteiligungsbericht<br />
H. Prüfung und Offenlegung des Gesamtabschlusses<br />
I. Gesamtsteuerung durch Segmentberichterstattung<br />
J. Abkürzungsverzeichnis<br />
K. <strong>Anlagen</strong>verzeichnis<br />
In einer ersten Bewertung ist festzuhalten, dass der Gliederungsvorschlag den Regelungsbedarf<br />
erfasst.<br />
Die hier formulierten grundsätzlichen Ausführungen werden durch folgende <strong>Anlagen</strong> konkretisiert:<br />
Anlage 1 Rechtliche Grundlagen<br />
Anlage 2 Beteiligungsverzeichnis<br />
Anlage 3 Ansprechpartner BSG<br />
Anlage 4 Aufgaben- und Terminplan<br />
Anlage 5 <strong>NKF</strong> TP 05 Richtlinie Überleitung Erfassungstool Hinweise.doc<br />
Anlage 6 Konsolidierungskreis<br />
Anlage 7 Positionenplan<br />
Anlage 8 1. Zuordnung Wirtschaftsgüter zu Positionen / Kontierungshandbuch<br />
2. Ansatz- und Bewertung<br />
3. Bewertungsgutachen – Übersicht „Gesamtwert der Beteiligungen“<br />
4. Tabelle Nutzungsdauern<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
4.3.2 Beispiele aus der Gesamtabschlussrichtlinie<br />
4.3.2.1 Aufgaben und Terminplan<br />
Mit der Anlage „Aufgaben- und Terminplan“ wurde der zeitliche Rahmen für die erforderlichen<br />
Schritte zur Gesamtabschlussaufstellung definiert.<br />
Termin Aktion<br />
01.01.2008 bis 31.12.2008<br />
01.01.2008 bis 31.12.2008<br />
Information der Konsolidierungsstelle durch die Stadt / den Betrieb über voll-<br />
zogene Veränderungen der Beteiligungsstruktur<br />
- Unmittelbar nach Vollzug: Information der Stadt / Betrieb durch Konsoli-<br />
dierungsstelle über vollzogene Veränderungen der Beteiligungsstruktur<br />
- Quartalsweise: Zusendung der aktualisierten Strukturdaten<br />
16.01.2009 Buchungsschluss bzgl. Beziehungen zwischen den Betrieben; den Betrieben<br />
und der Stadt<br />
Rechnungen, die das alte Jahr betreffen und nach dem 15. Dezember er-<br />
stellt werden, sind dem Empfänger vorab mit dem Hinweis „Buchungsmonat<br />
Dezember“ zuzufaxen.<br />
15.02.2009 Buchungsschluss Kontokorrentkonten aus Lieferung und Leistung<br />
bis 28.02.2009 - bilaterale Saldenabstimmung (Forderungen und Verbindlichkeiten) zwi<br />
schen den Betrieben; den Betrieben und der Stadt auf den Stichtag<br />
31.12.2008<br />
- Saldenbestätigung mit „Kunden und Lieferanten“<br />
offen: einheitliche Vorgaben (Abstimmung RPA)<br />
bis 31.03.2009 Übersendung (bei Onlineverfahren: Übermittlung) des Reporting Packages<br />
durch die Betriebe/ die Stadt (HB II)<br />
bis 09.04.2009 Information durch Konsolidierungsstelle über Anpassungsbedarf<br />
bis 29.05.2009 Übersendung / Übermittlung der geprüften Meldedaten durch die Betriebe /<br />
die Stadt<br />
Übersendung der Prüfungsberichte <strong>zum</strong> Jahresabschluss (HB I) und der<br />
Prüfungsfeststellungen zur HB II<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
bis 31.08.2009 Aufstellung des Gesamtabschlusses intern<br />
offen: liegt bis hier ein geprüfter Einzelabschluss der Stadt vor<br />
bis 30.09.2009 Aufstellung des Entwurfs eines Gesamtabschlusses durch den Kämmerer<br />
(§ 116 Abs. 5 i.V.m 95 Abs. 3 GO) und Vorlage beim Oberbürgermeister zur<br />
Bestätigung<br />
ab 01.10.2009 - Weiterleitung des bestätigten Entwurfs an den Rat zur Feststellung<br />
- Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss<br />
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Fallstudie zeichnet sich ab, dass sich der ursprünglich vorgese-<br />
hene Zeitrahmen verschiebt. Es erscheint daher erforderlich, den Zeitrahmen permanent fortzu-<br />
schreiben und an die jüngeren Entwicklungen anzupassen.<br />
Von zentraler Bedeutung innerhalb der Gesamtabschlussrichtlinie war die Vorstellung und Erläute-<br />
rung des Tools zur Erfassung der Meldedaten, da vorgesehen ist, dass die Meldedaten nach Imp-<br />
lementierung des Systems von den dezentralen Einheiten eingepflegt werden, dargestellt in Anla-<br />
ge 5:<br />
4.3.2.2 Beschreibung Erfassungstool<br />
Die Erfassung der Meldedaten erfolgt dezentral über ein MS-Excel basiertes Erfassungstool (nach-<br />
folgend: DET ).<br />
Das DET wird den Meldeeinheiten in der jeweils aktuellen Version von der Konsolidierungsstelle<br />
zur Verfügung gestellt (Übersendung auf elektronischem Weg).<br />
Die Aktivierung der Funktion „Blatt schützen“ beschränkt die Eingabemöglichkeiten auf die Einga-<br />
befelder. Die Nutzung der Gliederungsfunktion ist dann nicht mehr möglich.<br />
Das DET setzt sich aus folgenden Blättern zusammen:<br />
1. Gesamtbilanz <strong>NKF</strong><br />
2. Gesamtergebnisrechnung <strong>NKF</strong><br />
3. Formular Überleitung Bilanz<br />
4. Formular Überleitung GuV<br />
Die Struktur der Blätter 1. und 2. entspricht dem Positionenplan.<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
Hinweise zu den Strukturelementen des Positionenplans<br />
1. Nummernintervalle<br />
Auf Basis des Positionenplans werden die erforderlichen Informationen von den in den Gesamtab-<br />
schluss einzubeziehenden Einheiten abgefragt und anschließend die Konsolidierung zur Erstellung<br />
des Gesamtabschlusses durchgeführt. Die einzelnen Positionen des Positionenplans sind somit<br />
die "Informationsträger" im Rahmen des Melde- und Konsolidierungsprozesses.<br />
Zur besseren Orientierung sind im Positionenplan Nummernintervalle für abgegrenzte Bereiche<br />
vergeben.<br />
Als oberste Gliederung werden folgende Positionennummernkreise verwendet:<br />
• 1 000 000 bis 1 999 999 Bilanzpositionen Aktiva<br />
• 2 000 000 bis 2 999 999 Bilanzpositionen Passiva<br />
• 3 000 000 bis 3 999 999 GuV-Positionen/Positionen der Ergebnisrechnung<br />
• 7 000 000 bis 7 999 999 Gewinnverwendungspositionen<br />
• 8 000 000 bis 8 999 999 Anhangsangaben (noch nicht dargestellt)<br />
Die Eigenschaften einer Position werden durch die Positionenbezeichnung, die eindeutige Positio-<br />
nennummer sowie die Hierarchie im Konsolidierungssystem bestimmt.<br />
2. Positionenart<br />
Bei den Positionen im Positionenplan handelt es sich entweder um Summenpositionen oder um<br />
einzelne Wertpositionen. (vgl. Spalte "Positionenart im Positionenplan) Die Positionenarten werden<br />
wie folgt unterschieden:<br />
• Positionenart 1 sind Wertpositionen<br />
Bei den Wertpositionen handelt es sich grundsätzlich um Positionen, auf denen einzelne Werte<br />
erfasst werden können. Bei einigen Wertpositionen ist jedoch eine weitere Detaillierung (auch Auf-<br />
riss genannt) erforderlich. Das bedeutet, dass der Betrag auf der Wertposition weiter in einzelne<br />
auf die Werteposition entfallene Beträge zu detaillieren ist.<br />
Im DET sind folgende Detaillierungen vorgesehen:<br />
- Ausweis gegenüber anderen Unternehmen (Aufriss über Partner)<br />
- Ausweis von Bewegungen auf den Positionen (Aufriss über Bewegungsarten)<br />
- Ausweis von Restlaufzeiten<br />
Für die Eingaben sind die weißen Felder vorgesehen.<br />
Die Summen der Eingabefelder werden oberhalb dieser ausgegeben.<br />
• Positionenart 2 sind Summenpositionen<br />
Summenpositionen sind Positionen, auf denen die Werte der hierarchisch „darunter liegenden“<br />
Positionen aufsummiert dargestellt werden. Auf Summenpositionen werden keine einzelnen Werte<br />
erfasst. Z.B. ist die Position „1 3 20 0 000 – Sachanlagevermögen“ eine Summenposition, auf der<br />
die Werte der unter ihr liegenden Positionen 13 210 000 bis 13 282 000 aufsummiert werden.<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
Im DET sind die Zeilen der Summenpositionen gelb markiert.<br />
3. Vorzeichen<br />
Das Vorzeichen gibt den grundsätzlichen Charakter einer Position wieder und dient zur grundsätz-<br />
lich vorzeichenfreien Erfassung. Das System erkennt auf Grund des Charakters des Kontos, ob<br />
der Wert im Soll oder Haben auf das Konto zu schreiben ist. Nur wenn ein Saldo auf einer Position<br />
umschlägt, sind die Vorzeichen anzugeben; z.B. wenn ein Bankkonto einen negativen Saldo hat,<br />
ist der Wert mit entsprechendem Vorzeichen zu erfassen.<br />
Eingabe<br />
Das DET unterscheidet die Bereiche HB I und HB II<br />
In den Bereich HB I ist der Einzelabschluss der Meldeeinheit nach dortiger Gliederung einzugeben.<br />
In den Bereichen, in denen der Positionenplan eine abweichende Aufgliederung gegenüber dem<br />
HGB vorsieht (z.B. bei den Forderungen, den Verbindlichkeiten oder den ordentlichen Erträgen),<br />
wurde dieser um Gliederungspunkte nach HGB erweitert. Diese Gliederungspunkte sind zwingend<br />
umzugliedern, so dass Eingaben im HB II Bereich in diesen Linien nicht möglich sind.<br />
Im DET sind diese Gliederungspunkte rot markiert.<br />
Umgekehrt ist keine Eingabe im HB I Bereich bei den Positionen, auf die umzugliedern ist, mög-<br />
lich.<br />
Im DET sind diese Positionen blau markiert.<br />
In den Bereich HB II ist der Einzelabschluss der Meldeeinheit in den Positionenplan umzugliedern.<br />
Die vorgenommenen Umgliederungen sind – soweit nicht aus dem Eingabeblatt direkt ersichtlich -<br />
im „Formular Überleitung …“ zu dokumentieren.<br />
Die Umgliederungen der Bilanz und der GuV sind einzeln darzustellen. Bei Bedarf ist das Formular<br />
durch Hinzufügen weiterer Zeilen zu ergänzen.<br />
Bei der Erfassung der Daten <strong>zum</strong> 31.12.2007 kann auf die Angabe der Vorjahreswerte ver-<br />
zichtet werden.<br />
Bei einigen Wertpositionen ist eine weitere Detaillierung (auch Aufriss genannt) erforderlich. Diese<br />
sind:<br />
- Ausweis von Bewegungen auf den Positionen (Aufriss über Bewegungsarten)<br />
Beispiel: Auf der Position 1121100000 sind Grünflächen auszuweisen. In den Spalten K bis T ist<br />
die unterjährige Bewegung (entsprechend den Bewegungsarten im Anlagespiegel) einzutragen.<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
Abbildung 12: Erfassungstool<br />
- Ausweis gegenüber anderen Unternehmen (Aufriss über Partner)<br />
Im DET stehen hierfür bei den relevanten Positionen Untergliederungen zur Verfügung, die<br />
eine partnerscharfe Zuordnung erlauben.<br />
Beispiel: Auf der Position 113000000 sind Anzahlungen auf immaterielle Vermögensge-<br />
genstände gegenüber verbundenenen Unternehmen auszuweisen.<br />
Bei Anklicken des Gliederungskreuzes auf der linke Seite öffnen sich die darunter liegen-<br />
den Zeilen. In diesen sind in der Spalte „J“ die Partnergesellschaften aufgeführt. Besteht<br />
eine Anzahlung, z.B. gegenüber der Beteiligungsgesellschaft Stadt Solingen mbH, ist der<br />
Betrag in dieser Zeile (Zeile 17) auszuweisen.<br />
Abbildung 13: Erfassungstool – Eingabe der Verbundbeziehungen<br />
- Ausweis von Restlaufzeiten<br />
Ausgehend von dem Beispiel der Forderung gegenüber der BSG, ist diese in den entspre-<br />
chenden Spalten auf die dort genannten Restlaufzeitbereiche aufzuteilen.<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
4.3.2.3 Positionenplan<br />
Darüber hinaus wurde mit der Anlage 7 ein Positionenplan mit an die Hand gegeben, der dem inte-<br />
ressierten Leser quasi als ergänzende Unterlage <strong>zum</strong> Ausfüllen des Erfassungstools dienen soll.<br />
Bei der Erstellung des Positionenplans wurde der Positionenrahmen des <strong>Modellprojekt</strong>es zugrunde<br />
gelegt, mit dem jeweiligen Kontenplan der Betriebe abgeglichen und i. W. um folgende Positionen<br />
ergänzt:<br />
Zur Erfassung eines negativen Buchwerts von Equity-Gesellschaften wurden folgende Positionen<br />
eingefügt:<br />
Für eine differenzierte Erfassung des Anteils anderer Gesellschafter wurden folgende Positionen<br />
eingefügt:<br />
Für einen Ausgleich des Eigenkapitals bei einem „nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag“<br />
wurde folgende Position eingefügt:<br />
Folgende Positionen wurden eingefügt, um die Eingabe der HB I Werte zu erleichtern (kongruenter<br />
Ausweis mit dem Jahresabschluss des Betriebes). Für KB II Zwecke sind diese Positionen zwin-<br />
gend umzugliedern. Die Doppelung der Bezeichnung ist SAP-Systembedingt (die obere Position<br />
beschreibt einen „Knoten“, dem die darunterliegende, eigentliche Eingabeposition, zugeordnet ist).<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
Gleiches wurde in der Ergebnisrechnung mit folgender Position vollzogen:<br />
Weiter wurden die Aufwandspositionen um Positionen erweitert, auf denen die Zuführung zu den<br />
Rückstellungen gemeldet werden muss. Hiermit kann eine Validierung der Daten derart vorge-<br />
nommen werden, dass die Zuführung zu den Rückstellungen in der Bilanz den Zuführungen zu<br />
den Rückstellungen in der Ergebnisrechnung entsprechen muss.<br />
4.3.2.4 Ausübung von Wahlrechten – Bilanzpolitik<br />
Die Anlage 8 der Gesamtabschlussrichtlinie setzt sich mit Bilanzierungswahlrechten auseinander.<br />
Von erheblicher Bedeutung war die Analyse der Wahlrechte nach <strong>NKF</strong>, HGB bestehenden und<br />
neuen Rechts(BilMoG) sowie die Berücksichtigung steuerbilanzieller Wahlrechte. Auf dieser Basis<br />
wurden bilanzpolitische Ansätze festgelegt und noch zu regelnde Sachverhalte dargestellt. Auf-<br />
grund eines verzögerten Gesetzgebungsverfahrens <strong>zum</strong> BilMoG können die Ansätze noch nicht<br />
abschließend festgelegt werden, Auszüge von Anlage 8/2:<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
Abbildung 14: Ansatzwahlrechte<br />
Aufgrund der erstmaligen Entwicklung einer Konzernbilanz auf <strong>NKF</strong>-Basis und der fehlenden Er-<br />
fahrungswerte in Verbindung mit aktueller Rechtssprechung empfiehlt es sich, die weitgehend ver-<br />
änderlichen Teile der Gesamtabschlussrichtlinie modular in Form von austauschbaren <strong>Anlagen</strong><br />
darzustellen. Die Gesamtabschlussrichtlinie soll regelmäßig fortgeschrieben werden.<br />
Darüber hinaus ist eine Weiterentwicklung der Gesamtabschlussrichtlinie zu einer Konzernrichtlinie<br />
unter Erweiterung und Einbindung geeigneter Steuerungs- bzw. Controllingmodule für die Stadt<br />
Solingen in Abstimmung mit der örtlichen Politik für 2009 vorgesehen.<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
4.4 Erstellung der HB II<br />
4.4.1 Abweichende Ansatzrechte / wesentliche Umgliederungen im Konzern<br />
Da mit dem Erfassungstool die technischen und mit der Richtlinie die inhaltlichen Voraussetzungen<br />
für eine Meldedatenerfassung gegeben waren, wurden im Folgenden die Meldedatein der Betriebe<br />
erstellt. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse werden nachfolgend dargestellt.<br />
4.4.1.1 Abweichende Ansatzrechte<br />
Bezüglich der abweichenden Ansatzwahlrechte haben die Überleitungsgespräche beispielsweise<br />
zu folgenden Festlegungen geführt:<br />
- § 29 Abs. 3 GemHVO - Vermögensgegenstände bis 60 € ohne USt sind nicht zu aktivieren<br />
( Bis zur Anpassung der Wertgrenze <strong>NKF</strong> an Steuerrecht kann der Wertansatz Steuerrecht<br />
beibehalten werden)<br />
- Ein Disagio ist als aktiver RAP auszuweisen<br />
4.4.1.2 Wesentliche Umgliederungen<br />
Bezüglich der vorzunehmenden Umgliederung wurde im Wesentlichen festgestellt:<br />
- Im Bereich der Sachanlagen sind erwartungsgemäß Um- und Aufgliederungen in größerem<br />
Umfang vorzunehmen, um der Detaillierung nach <strong>NKF</strong> gerecht zu werden. Die geführten<br />
Überleitungsgespräche haben gezeigt, dass die hierfür erforderlichen Informationen über-<br />
wiegend aus den vorliegenden Buchhaltungsunterlagen ermittelt werden konnten.<br />
- Im Bereich der Verbindlichkeiten ist das Überleitungstool so angelegt, dass eine Umgliede-<br />
rung erforderlich ist. Konkret sind in der HB I die Verbindlichkeiten in der HGB Struktur ein-<br />
zugeben und auf dem Weg zur HB II komplett in die Struktur nach <strong>NKF</strong> umzugliedern.<br />
Hierbei war überwiegend (rd. 80 %) eine Zuordnung zu der Position „Verbindlichkeiten aus<br />
Krediten für Investitionen“ festzustellen.<br />
- Ebenfalls verpflichtend ist in der Ergebnisrechnung die HB I Meldung „Umsatzerlöse“ nach<br />
den Erlöspositionen des <strong>NKF</strong> aufzulösen. Auch hier konnte festgestellt werden, dass die<br />
Umgliederung überwiegend auf eine Position erfolgte (rd. 82 % auf die „Privatrechtlichen<br />
Leistungsentgelten“).<br />
- Die Umgliederung auf „technisch“ bedingte Positionen ist nur mit einer differenzierten Aus-<br />
wertung der Konten möglich. Zum Hintergrund: zur Validierung der Meldedaten werden<br />
Eingaben abgeglichen. Beispielsweise muss die Zuführung zu den Rückstellungen in der<br />
Bilanz mit der Zuführung zu den Rückstellungen in der Ergebnisrechnung übereinstimmen.<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
Hierzu ist in den einzelnen Aufwandspositionen eine gesonderte Position für den Rückstel-<br />
lungsaufwand zu füllen. Die hierfür erforderliche Information ist aus den einzelnen Auf-<br />
wandskonten herauszusuchen.<br />
4.4.2 Wesentliche Neubewertungen im Konzern Stadt Solingen<br />
Bezüglich einer Neuausübung von Bewertungswahlrechten ist festzuhalten:<br />
- Anpassung der Abschreibungsdauer<br />
o Entsprechend der Festlegung von Bedingungen im Praxisleitfaden, nach der unter-<br />
schiedliche Abschreibungsmethoden beibehalten werden können, wurde örtlich<br />
festgelegt: Der Abschreibungszeitraum ist nach der betriebsgewöhnlichen Nut-<br />
zungsdauer zu bestimmen. Nutzungsdauern außerhalb der <strong>NKF</strong> Rahmentabelle<br />
sind auf den dieser Nutzungsdauer nächsten Wert anzupassen. Bei der Überleitung<br />
für das Jahr 2007 sind keine wesentlichen Abweichungen ersichtlich.<br />
- Neubewertung der Pensionsrückstellungen<br />
o Die Rückstellungen für Beamte werden i. W. bei der Stadt Solingen selbst gebildet.<br />
Von einer Neubewertung der verbleibenden Beträge wurde daher abgesehen.<br />
Bezüglich der Neubewertung von Vermögensgegenständen und Schulden im Rahmen der Neu-<br />
bewertungsmethode ist festzuhalten:<br />
- Neubewertung der Finanzanlagen<br />
o Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Solingen auf den Stichtag<br />
1.1.2008 sind die Finanzanlagen neu bewertet worden. Die hierbei gewonnenen Er-<br />
kenntnisse über stille Reserven wurden im Rahmen der Überleitung derart berück-<br />
sichtigt, dass anhand der Bewertungsunterlagen stille Reserven verteilt wurden (auf<br />
Bilanzpostenebene)<br />
5 Konsolidierung im Vollkonsolidierungskreis<br />
5.1 Kapitalkonsolidierung<br />
5.1.1 Angewandte Methode<br />
Entsprechend der Festlegung des <strong>Modellprojekt</strong>s wird die Kapitalkonsolidierung auf Basis der Er-<br />
werbsmethode nach der Neubewertungsmethode durchgeführt.<br />
Die Minderheitenberechnung erfolgt nach Kreisanteilen.<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
Das eingesetzte System (SAP SEM-BCS) wendet die stufenweise Simultankonsolidierung an, die<br />
die Vorteile der reinen Stufen- und der reinen Simultankonsolidierung vereinigt. Die<br />
Kapitalkonsolidierung wird pro Konsolidierungskreis simultan durchgeführt, wobei einerseits das<br />
Detail für alle hierarchisch enthaltenen Konsolidierungseinheiten errechnet und andererseits<br />
eventuell vorliegende Ergebnisse unterer Konsolidierungskreise berücksichtigt werden.<br />
5.1.2 Konkrete Umsetzung<br />
Ob eine Gesellschaft voll zu konsolidieren ist oder at Equity wird bereits in den Stammdatenein-<br />
stellungen festgelegt. Hierbei beschreibt die Methode 30100 (bzw. die Einbeziehungsart „1“) eine<br />
Vollkonsolidierung. Gesellschaften mit der Methode 31000 (bzw. der Einbeziehungsart „2“) werden<br />
at Equity konsolidiert.<br />
Abbildung 15: Konsolidierungskreis im SEM-BCS<br />
Die Methode der Kapitalkonsolidierung im Vollkonsolidierungskreis ist so eingestellt, dass planmä-<br />
ßige Abschreibung des Goodwills über vier Jahre (Beginn jeweils im nächsten Jahr) erfolgt. Späte-<br />
re Zugänge werden im Rahmen der Erstkonsolidierung zu Kreisanteilen einbezogen.<br />
Da die Kapitalkonsolidierung technisch für Beteiligungen des Vollkonsolidierungskreises und der-<br />
jenigen at Equity gemeinsam durchgeführt wird, erfolgt auch ein gemeinsames Protokoll, welches<br />
neben den Inputdaten wie z. B. Kapital auch den errechneten Unterschiedsbetrag enthält. In dem<br />
nachfolgend dargestellten Protokoll wird z.B. die Erstkonsolidierung der BSG durch die Stadt So-<br />
lingen verdeutlicht.<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
Abbildung 16: Kapitalkonsolidierung in SEM-BCS<br />
Die Besonderheit der Kapitalkonsolidierung in diesem Fall ist, dass trotz der speziellen Daten-<br />
grundlage in den Konzernaufrechnungen diese Maßnahme korrekt auf Basis realistischer Daten<br />
durchgeführt wurde, da hier vollständig mit Zusatzmeldedaten außerhalb der gemeldeten Bilanz-<br />
und GuV-Werte gearbeitet wurde. Um die Validität der Kapitalkonsolidierung auch zukünftig zu<br />
gewährleisten und die Qualität der Meldedaten abzusichern, wird dieses Meldeverfahren in weite-<br />
ren Gesamtabschlüssen beibehalten.<br />
Da die endgültige Entscheidung über die Verwendung des Unterschiedsbetrages auf Konzernebe-<br />
ne noch nicht getroffen wurde (siehe hierzu 5.1.4 „Vorschlag zur Behandlung von Unterschiedsbe-<br />
trägen“), sind bereits für die Probeabschlüsse diverse Verrechnungsarten als Optionen eingestellt<br />
worden.<br />
Abbildung 17: Behandlung von Unterschiedsbeträgen in SEM-BCS<br />
5.1.3 Entstehung von Unterschiedsbeträgen<br />
Bei der Konsolidierung kann es zu großen Unterschiedsbeträgen kommen.<br />
Für die Entstehung eines aktivischen Unterschiedsbetrages kann folgendes Beispiel angeführt<br />
werden:<br />
- M hält 100 % Anteile an T; Buchwert der Anteile 300 Geldeinheiten (GE).<br />
- T hält 100 % Anteil an E; Buchwert der Anteile lt. HB I 100 GE.<br />
- E hat ein Eigenkapital von 100 GE.<br />
- Im Rahmen der Bewertung der Finanzanlagen durch M, welche alle Beteiligungsgesell-<br />
schaften als selbstständige Bewertungseinheiten erfasst, wird auch E neu bewertet.<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
- Diese Bewertung von E nach einem kombinierten Ertrag- und Substanzwertverfahren führt<br />
zu einem Wertansatz von 200 GE.<br />
- Dieser Wertansatz wird mittels T an M „durchgereicht“, d.h. der Wertansatz der E findet<br />
Niederschlag im Wertansatz der T bei M.<br />
- Im Rahmen der Konsolidierung T – E ist die Neubewertung in der HB II darzustellen:<br />
o bei T Erhöhung des Beteiligungsbuchwertes an E um 100 GE auf 200 GE<br />
o bei E wurden im Rahmen der Substanzbewertung 10 GE stille Reserven ermittelt,<br />
die in der HB II dargestellt werden. Die im Rahmen der Ertragsbewertung ermittel-<br />
ten Werte von 90 GE werden nicht in die HB II übernommen.<br />
- Bei der Kapitalkonsolidierung stehen sich folgende Werte gegenüber:<br />
o Buchwert der Anteile an E bei T lt. HB II: (100 + 100) 200 GE<br />
o Eigenkapital T lt. HB II: (100 + 10) 110 GE<br />
- Die Kapitalkonsolidierung führt zu einem aktivischen Unterschiedsbetrag von 90 GE.<br />
Für die Entstehung eines passivischen Unterschiedsbetrages kann folgendes Beispiel angeführt<br />
werden:<br />
- Die Stadt Solingen „hält Anteile“ an den Entsorgungsbetrieben Solingen – Müllheizkraft-<br />
werk (EBS-MHKW)<br />
- Im Rahmen der Bewertung der Finanzanlagen wird für die EBS-MHKW auf Basis des Jah-<br />
resabschlusses 31.12.2006 durch Substanzbewertung ein Eigenkapital von TEUR 12.631<br />
ermittelt.<br />
- Unter Wesentlichkeitsaspekten wird dieser Wertansatz auch <strong>zum</strong> 31.12.2007 unterstellt.<br />
- Der Beteiligungsbuchwert bei der Stadt Solingen für die EBS-MHKW beträgt danach <strong>zum</strong><br />
Konsolidierungsstichtag TEUR 12.631.<br />
- Die EBS-MHKW hat das Geschäftsjahr 2007 mit einem Ergebnis von TEUR 736 abge-<br />
schlossen, das das Eigenkapital entsprechend erhöht.<br />
- Bei der Kapitalkonsolidierung stehen sich folgende Werte gegenüber<br />
o Buchwert der Anteile an EBS-MHKW bei Stadt Solingen: TEUR 12.631<br />
o Eigenkapital EBS-MHKW lt. HB II: TEUR 13.368<br />
- Die Kapitalkonsolidierung führt zu einem passivischen Unterschiedsbetrag von TEUR 737.<br />
Die Buchung in SAP SEM-BCS in der nachfolgenden Abbildung verdeutlicht den Vorgang:<br />
- Unter dem Knoten „Beteiligung“ wird der Anteil der Stadt Solingen an den EBS-MHKW<br />
(100 %) und der Beteiligungsbuchwert (TEUR 12.631) dargestellt<br />
- Unter dem Knoten „Kapital“ wird das Eigenkapital der EBS MHKW (verteilt auf einzelne Ei-<br />
genkapitalkonten) dargestellt.<br />
- Unter dem Knoten „Unterschiedsbetrag“ wird die Differenz von Beteiligungsbuchwert bei<br />
der Stadt Solingen zu Eigenkapital bei der EBS-MHKW dargestellt.<br />
- Der Knoten „Beleg“ zeigt die Buchungen, die dieser Vorgang auslöst:<br />
� in den Zeilen 1 bis 4 wird das Eigenkapital gegen den Beteiligungsbuchwert<br />
gebucht (das Ergebnis des laufenden Jahres ist vorher auf das Konto 4.330<br />
(Jahresüberschuss vor Erstkonsolidierung) umgebucht worden)<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
� in den Zeilen 5 bis 8 werden statistische Buchungen gezeigt, die das System<br />
mitbucht, z.B. um Vorgänge in späteren Jahren (Abgang einer Konsolidie-<br />
rungseinheit u.ä.) abwickeln zu können.<br />
� in der Zeile 9 wird der ermittelte Unterschiedsbetrag ausgewiesen<br />
� in den Zeilen 10 und 11 wird dargestellt, wie sich die Umgliederung des Jah-<br />
resergebnisses auf „Jahresüberschuss vor Erstkonsolidierung“ auswirkt: Da<br />
das Ergebnis vor dem Erstkonsolidierungsstichtag entstanden ist, wird die<br />
Konzernergebnisrechnung um diesen Betrag bereinigt.<br />
Abbildung 18: Kapitalkonsolidierung Stadt Solingen – EBS<br />
5.1.4 Vorschlag zur Behandlung von Unterschiedsbeträgen<br />
Die Kapitalkonsolidierung <strong>zum</strong> 31.12.2007 führt zu folgenden Unterschiedsbeträgen:<br />
- aktivische in Höhe von TEUR 82.987<br />
- passivische in Höhe von TEUR 3.127<br />
Wie oben ausgeführt, wurden im Rahmen der Neubewertung die stillen Reserven aufgedeckt, so<br />
dass der aktivische Unterschiedsbetrag als Geschäfts- oder Firmenwert auszuweisen sein wird.<br />
Die Entscheidung über die weitere Behandlung (Verrechnung mit den Rücklagen oder Abschrei-<br />
bung) wird zurzeit vorbereitet.<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
5.2 Schuldenkonsoldierung<br />
Als Maßnahme der Schuldenkonsolidierung wurde im System eine Aufrechnung der gesamten<br />
Forderungen/Sonstigen Vermögensgegenstände gegen den vollständigen Verbindlichkeitenbe-<br />
reich als zweiseitige Aufrechnung vorgenommen. Differenzen wurden auf eine Position „Differen-<br />
zen aus der Schuldenkonsolidierung“ verbucht, welche sich je nach Saldo im Bereich der Aktiva<br />
oder der Passiva befindet. Potenzielle Weiterverbuchungen (z. B. bei inhaltlicher Klärung) dieser<br />
Differenz erfolgen anschließend manuell. Ansonsten wird sie im Bereich des Umlaufvermögens<br />
bzw. der Verbindlichkeiten gesondert ausgegeben. Die Aufrechnungen wurden immer durchge-<br />
führt, unabhängig davon, in welcher Höhe etwaige Differenzen bestanden.<br />
Abbildung 19: Bericht zur Schuldenkonsolidierung<br />
Das Protokoll der Schuldenkonsolidierung zeigt eindeutig, bei welcher Beziehung (und welcher<br />
Richtung: Forderungen�Verbindlichkeiten oder Verbindlichkeiten�Forderungen) in der Schul-<br />
denkonsolidierung welche Differenz entsteht.<br />
Abbildung 20: Struktur einer Schuldenkonsolidierung in SEM-BCS<br />
Die Differenz wird hier nicht nur zwischen einzelnen Gesellschaften, sondern auch zwischen den<br />
Produktbereichen der einzelnen Gesellschaften ausgewiesen (z. B. Stadt ggü. Anteil „Ver- & Ent-<br />
sorgung“ der EBS, sowie ggü. Anteil „Verkehrsflächen ÖPNV“ der EBS). Zur Problematik dieser<br />
Darstellung bei prozentualer Aufteilung der Segment-Meldedaten, vgl. Kapitel 8.1.2 „Umsetzung<br />
einer prozentualen Segmentbildung in Standardsoftware“.<br />
Insgesamt zeigt die Durchführung der Schuldenkonsolidierung wie erwartet die größten Differen-<br />
zen in den Bereichen, die 2007 (fast) vollständig im kameralen Bereich verbucht wurden und sich<br />
daher nicht in den Meldedaten des doppischen Teils der Kernverwaltung befinden.<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
Die Auswertung der Aufrechnung zwischen zwei Betrieben zeigt aber, dass trotz des hier soliden<br />
Datenmaterials Differenzen entstehen können. Zum Sachverhalt:<br />
- BSG hat an IGOS ein Darlehen über TEUR 164 ausgegeben (vor Erstkonsolidierung)<br />
- BSG hat das Darlehen in seinem Einzelabschluss auf TEUR 0 zwar wertberichtigt (vor<br />
Erstkonsolidierung), aber nicht auf die Forderung verzichtet<br />
- IGOS weist eine Verbindlichkeit in Höhe von TEUR 164 aus.<br />
- BSG meldet die Forderungen aus dem laufenden Geschäft<br />
- IGOS meldet die Verbindlichkeiten aus dem laufendem Geschäft und die Darlehensver-<br />
bindlichkeit in Höhe von TEUR 164.<br />
- Es entsteht im Rahmen der Schuldenkonsolidierung eine Differenz in Höhe von TEUR 164.<br />
- Technisch wird die Differenz auf das Konto 2470000000 „Diff. Schuldenkons“ gebucht,<br />
dass innerhalb der Verbindlichkeiten ausgewiesen wird.<br />
- Inhaltlich handelt es sich um eine „echte“ Aufrechnungsdifferenz<br />
- Für die Behandlung ist zurzeit folgende Lösung vorgesehen :<br />
o Die Differenz wird im Jahr der Entstehung ausgebucht (Konto: „Diff. Schuldenkonsolidierung“<br />
an Konto „Gewinnrücklage“). Hiermit wird der um die Wertberichtungen<br />
in Vorjahren verringerte Ergebnisvortrag der BSG ausgeglichen.<br />
o In dem Jahr, in dem die IGOS die Forderung ausgleicht, hat BSG einen entsprechenden<br />
Ertrag, dem bei der IGOS kein Aufwand gegenübersteht (reine Tilgung).<br />
o Entsprechend ist die in diesem Zeitpunkt im Einzelabschluss der BSG vorgenom-<br />
mene Auflösung der Einzelwertberichtigung in der Gesamtbilanz gegen das Ge-<br />
samtergebnis zu konsolidieren, indem die Auflösung zurückgenommen wird.<br />
o Ebenso ist ein im Einzelabschluss der BSG enthaltener a. o. Ertrag aus der Auflö-<br />
sung der Einzelwertberichtigung in der Gesamtergebnisrechnung gegen das Ge-<br />
samtergebnis zu korrigieren<br />
In der nachfolgenden Darstellung ist das Buchungsprotokoll bis zur Bildung der Aufrechnungsdiffe-<br />
renz erkennbar:<br />
Abbildung 21: Schuldenkonsolidierung – Buchung einer Differenz in SEM-BCS<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
5.3 Zwischenergebniseliminierung<br />
5.3.1 Fallbeispiele im Konzern<br />
Vorbemerkung:<br />
Zur Entstehung von Zwischenergebnissen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden<br />
1. Vorliegen eines Vermögensgegenstandes<br />
2. Bilanzierung des Vermögensgegenstandes<br />
3. Beruhen auf Lieferungen oder Leistungen innerhalb des Konsolidierungskreises<br />
4. Wertunterschied gegenüber den Konzernanschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />
Ausnahmetatbestände<br />
1. übliche Marktbedingungen / unverhältnismäßig hoher Aufwand der Wertermittlung<br />
2. zu eliminierende Beträge sind von untergeordneter Bedeutung<br />
Bei den Fallbeispielen sind die Voraussetzungen 1. bis 3. gegeben; die Prüfung von Nr. 4 und der<br />
Ausnahmetatbestände wird nachfolgend dargestellt.<br />
Fallbeispiele<br />
Folgende Vorgänge konnten bisher ermittelt werden:<br />
Grundstückerschließung durch die Wirtschaftsförderung KG der Stadt Solingen<br />
Sachverhalt: Im Rahmen der Erschließung von Gewerbegebieten durch die Wirtschaftsförderung<br />
Solingen GmbH & Co. KG baut diese regelmäßig auch Ver- und Entsorgungsanlagen, die nach<br />
Abschluss der Maßnahme kraft eines Erschließungsvertrages mit der Stadt Solingen an die städti-<br />
schen Entsorgungsbetriebe übergehen.<br />
Die Übertragung wird zu Buchwerten vollzogen. Eine Abweichung gegenüber Konzernherstel-<br />
lungskosten ist nicht festzustellen.<br />
Veräußerung von Beteiligungen<br />
Sachverhalt: Im Rahmen von Umstrukturierungen innerhalb des Konzerns werden nach Bedarf<br />
Beteiligungen zwischen den Betrieben bzw. den Betrieben und der Stadt verkauft. Zur Ermittlung<br />
des Kaufpreises wird der Zeitwert der Beteiligung nach marktüblichen Bewertungsverfahren (Er-<br />
tragswert; DCF u.ä.) ermittelt (z.B. wurde im Teilkonzern BSG der Stadt Solingen die IT Tochter<br />
von einem Tochterunternehmen zur Mutter umgehängt)<br />
Eine Abweichung zu den Konzernanschaffungskosten ist dabei die Regel.<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
Das auftretende Zwischenergebnis ist grds. zu eliminieren (im Beispiel aus dem Teilkonzern war<br />
dies so der Fall; der Ausnahmetatbestand 1. kam hier trotz der üblichen Marktbedingungen nicht<br />
zu Anwendung, da die Werte ohne hohen Aufwand zu ermitteln waren).<br />
Veräußerung von Grundstücken<br />
Sachverhalt: Im Rahmen von Umstrukturierungen innerhalb des Konzerns werden nach Bedarf<br />
Grundstücke zwischen den Betrieben bzw. den Betrieben und der Stadt verkauft. Zur Ermittlung<br />
des Kaufpreises wird auf den Verkehrswert abgestellt.<br />
Eine Abweichung zu den Konzernanschaffungskosten ist dabei die Regel. Das auftretende Zwi-<br />
schenergebnis ist grds. zu eliminieren.<br />
Eine Berufung auf den Ausnahmetatbestand 1. ist auch hier wegen des fehlenden Aufwands der<br />
Wertermittlung meist nicht möglich.<br />
Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Die Summenbilanz für das Jahr 2005 gibt für die Bilanzposition „Immaterielle Vermögensgegens-<br />
tände“ einen Wert von TEUR 4.752 an. Wesentlich hierzu tragen die SWS GmbH mit TEUR 3.226<br />
und die itec GmbH mit TEUR 1.040 bei. Die SWS GmbH hat in diesem Jahr einen Zugang (Soft-<br />
ware) von TEUR 363 zu verzeichnen, so dass mit Hinweis auf die untergeordnete Bedeutung von<br />
einer weiteren Betrachtung abgesehen wird.<br />
Die Position der itec GmbH resultiert im Wesentlichen aus extern eingekauften Nutzungsrechten<br />
(entsprechend dem Status als interner IT Dienstleister).<br />
Planungsleistungen von „Technischer Betrieb Straßen und Grün der Stadt Solingen<br />
(TBSG)“<br />
Auszug aus dem Wirtschaftsplan 2008:<br />
„Betriebszweck ist insbesondere die Erbringung von marktorientierten<br />
Dienstleistungen <strong>zum</strong> Planen, Bauen, Unterhalten und Betreiben der städtischen Freianlagen,<br />
Verkehrsanlagen, der technischen Ausrüstung sowie der konstruktiven Ingenieurbauwerke.<br />
Hierbei verfolgt der Betrieb das Ziel, Dienstleistungen zu marktgerechten Preisen zu<br />
erbringen.<br />
Grundlegende Veränderungen bei den Erträgen und Aufwendungen ergeben sich gegenüber<br />
dem Vermögensbetrieb der Stadt Solingen (VBS):<br />
- bisherige interne Verrechnungen und Umlagen werden Umsatzerlöse, da die Eigentümer-<br />
funktion größtenteils bei den Stadtdiensten liegt<br />
- der TBSG führt bestimmte Baumaßnahmen als Bauträger durch, für die Material und<br />
Fremdleistungen geplant sind<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
- der Winterdienst wird den EBS komplett in Rechnung gestellt und von dort den<br />
- Stadtdiensten weiterberechnet<br />
- Aktivierte Eigenleistungen fallen nur noch in geringem Umfang an<br />
- bisher kalkulatorische Erlöse und Kosten werden echte Erträge<br />
Wie beim VBS werden alle Erträge und Aufwendungen des Personals (Bereich Management)<br />
sowie der Gebäude/Fahrzeuge/Maschinen (Bereich Betrieb) kostenrechnerisch auf<br />
die Dienstleistungsprodukte und Betreiberleistungen (Bereich Produkte) umgelegt.“<br />
Der Erfolgsplan 2008 geht von einem ausgeglichenen Ergebnis aus.<br />
Aufgrund der angewandten Systematik zur Ermittlung der Erlöse ist ein Unterschied gegenüber<br />
Konzernherstellungskosten nicht festzustellen.<br />
5.3.2 Konkrete Umsetzung<br />
Da eine automatische Zwischenergebniseliminierung (Anlagevermögen/Umlaufvermögen) im SAP-<br />
System hohe Anforderungen an Zusatzmeldedaten stellt, die in realistischer Weise bzw. mit einem<br />
vertretbaren Aufwand nicht vom Konsolidierungskreis zu melden sind, wurde auf eine technische<br />
Abbildung verzichtet. Etwaige Zwischenergebnisse werden zukünftig außerhalb des Systems er-<br />
mittelt und anschließend per manueller Eliminierungsbuchung im Konsolidierungssystem umge-<br />
setzt.<br />
5.4 Aufwands- und Ertragseliminierung<br />
5.4.1 Konkrete Umsetzung<br />
Die Ergebniseliminierung ist systemtechnisch in drei Schritte unterteilt:<br />
- Aufwands- und Ertragseliminierung in der sämtliche partnerrelevante Ertragspositionen mit<br />
allen partnerrelevanten Aufwandspositionen verrechnet werden. Die Differenz wird in einer<br />
gesonderten Position im Bereich der sonstigen ordentlichen Aufwendungen, bzw. ordentli-<br />
chen Erträge verbucht.<br />
- Die Zinseliminierung rechnet Zinsaufwendungen gegen Zinserträge und verbucht die Diffe-<br />
renz unter den sonstigen Finanzaufwendungen, bzw. sonstigen Finanzerträgen.<br />
- Im Rahmen der Beteiligungsertragseliminierung werden Beteiligungserträge des Vollkonso-<br />
lidierungskreises mit den Aufwendungen aus Verlustübernahmen und Gewinnabführungs-<br />
verträgen aufgerechnet. Differenzen werden direkt im Finanzergebnis verbucht.<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
Abbildung 22: Beteiligungsertragseliminierung –Einstellung SEM-BCS bzgl. Differenzen<br />
Die Ergebniskonsolidierung zeigt insbesondere im Bereich der allgemeinen Aufwendungen und<br />
Erträge durchgehend Differenzen, die sich nicht auf den ersten Blick rein durch die prozentuale<br />
Aufteilung auf Produktbereiche, bzw. die besondere Datenkonstellation erklären lassen. Eine Aus-<br />
sage bzgl. der Konzernabstimmungs-Qualität im Ergebnisbereich lässt sich daher auf Basis der<br />
2007er Daten nicht treffen. Nichts desto trotz liefern die umfangreichen Ergebnisdaten nach Bu-<br />
chung der Differenzposition eine gute Ausgangsbasis für die strukturelle Analyse der Segmentbe-<br />
richterstattung.<br />
5.4.2 Divergenzen zwischen Aufwand und Ertrag durch die Umsatzsteuer<br />
Zwischen der Kernverwaltung Stadt Solingen und den Betrieben bestehen teilweise Dienstleis-<br />
tungsverhältnisse, wenn die Betriebe ausgelagerte Aufgaben für die Stadt übernehmen.<br />
Der jeweilige Betrieb stellt seine Leistungen auf Basis des ihm entstandenen Aufwands zzgl. eines<br />
kalkulatorischen Gewinnaufschlags der Stadt in Rechnung. Umsatzsteuerlich werden diese Dienst-<br />
leistungsverhältnisse als Leistungsaustausch qualifiziert, bei dem regelmäßig ein umsatzsteuer-<br />
pflichtiges Entgelt von der Stadt an den Betrieb zu leisten ist. Die Stadt zahlt daher für die ausge-<br />
lagerte Dienstleistung Umsatzsteuer.<br />
Diese Umsatzsteuer beruht auf steuerpflichtigen Umsatzerlösen, d.h. der Nettoerlös wird von den<br />
Betrieben als Ertrag gemeldet. Die anteilige Umsatzsteuer wird deklariert und führt im Regelfall zu<br />
einer Umsatzsteuerschuld, somit diese für den Betrieb einen durchlaufenden Posten darstellt.<br />
Auf Seiten der nicht vorsteuerabzugsfähigen Stadt Solingen führt die an den Betrieb gezahlte Um-<br />
satzsteuer zu einer unmittelbaren Aufwandserhöhung. Konkrete Aussagen zu dem Umfang der<br />
Differenz können <strong>zum</strong> jetzigen Zeitpunkt aufgrund der eingeschränkten Meldung durch die Kon-<br />
zernmutter noch nicht getroffen werden.<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
6 Anwendung der Equity-Konsolidierung<br />
6.1 Angewandte Methode<br />
Entsprechend den Festlegungen im <strong>Modellprojekt</strong> wurde zur Bestimmung einer Gesellschaft als<br />
Equitygesellschaft auf die „20 % Annahme“ zurückgegriffen. Für den Probeabschluss wurden fünf<br />
Beteiligungen, an denen der Konzern mit einem Anteil von 20 % und 50 % beteiligt ist, einbezo-<br />
gen. Diese sind:<br />
Abbildung 23: Gesellschaften nach der Equtiy-Methode<br />
Weiter wurde die Equity-Methode auf Basis der Buchwerte durchgeführt.<br />
Entsprechend der Eingabe der Werte zu den voll zu konsolidierenden Betrieben, sind die Daten zu<br />
den Equitygesellschaften direkt in SAP einzugeben.<br />
Abbildung 24: Werte für Equitygesellschaften in SEM-BCS<br />
Auf Basis dieser Daten wird die Konsolidierung durchgeführt.<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
6.2 Konkrete Umsetzung<br />
Die technische Definition und Einbindung der Equitykonsolidierung wurde bereits in Kapitel 5.1<br />
„Kapitalkonsolidierung“ erläutert. Der Hauptunterschied in der Durchführung der Kapitalkonsolidie-<br />
rung liegt in der planmäßigen Abschreibung des Unterschiedsbetrages über 15 Jahre – beginnend<br />
<strong>zum</strong> Anfang des aktuellen Geschäftsjahres. Dementsprechend erscheinen im Protokoll der Kapi-<br />
talkonsolidierung des Probeabschlusses bereits Abschreibungswerte für den Unterschiedsbetrag.<br />
Abbildung 25: Konsolidierung einer Equitygesellschaft in SEM-BCS mit Abschreibung<br />
Auch hier existierte für den Probeabschluss eine valide Datenbasis (vgl. 5.1.2 „Konkrete Umset-<br />
zung “).<br />
6.3 Entstehung von Unterschiedsbeträgen<br />
In dem oben angeführten Beispiel entsteht ein Unterschiedsbetrag durch Rundungsdifferenzen, da<br />
die Stadt Solingen die Beteiligungsbuchwerte für die Eröffnungsbilanz in TEUR ermittelt, das Ei-<br />
genkapital dagegen auf den Cent genau eingegeben wird. In anderen Fällen entstehen die Unter-<br />
schiedsbeträge dadurch, dass die Ergebnisentwicklung der letzten Jahre sich nicht im Beteili-<br />
gungsbuchwert widerspiegelt.<br />
6.4 Vorschlag zur Behandlung von Unterschiedsbeträgen<br />
Insgesamt entstehen im Probeabschluss Unterschiedsbeträge in Höhe von TEUR 1.723. Die Ent-<br />
scheidung über die weitere Behandlung (Verrechnung mit den Rücklagen oder Abschreibung) wird<br />
vorbereitet.<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
7 Bilanz und Ergebnisrechnung<br />
Nach Durchführung der angeführten Aufrechnungs- und Konsolidierungsschritte kann aus SAP<br />
SEM-BCS mittels eines Excelberichtes folgende Bilanz generiert werden:<br />
Abbildung 26: Konsolidierte Bilanz <strong>zum</strong> 31.12.2007<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
Ein weiterer Bericht stellt die Ergebnisrechnung dar:<br />
Abbildung 27: Konsolidierte Ergebnisrechnung für das Jahr 2007<br />
Aufgrund der unvollständigen Datenbasis erfolgt – bis auf die Kapitalkonsolidierung – keine inhalt-<br />
liche Auseinandersetzung mit den Daten.<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
8 Segmentberichterstattung als Ansatzpunkt für eine Ge-<br />
samtsteuerung<br />
8.1 Zielsetzung einer Segmentberichterstattung<br />
Die Segmentberichterstattung hat das Ziel, Informationen über die wesentlichen Geschäftsfelder<br />
eines Unternehmens zu geben. Sie soll den Einblick in die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage<br />
sowie die Einschätzung der Chancen und Risiken der einzelnen Geschäftsfelder verbessern. 1<br />
Die Segmentierung hat primär anhand der operativen Segmente des Unternehmens zu erfolgen. 2<br />
Ein operatives Segment ist ein Teil eines Unternehmens,<br />
a. der geschäftliche Tätigkeiten entfaltet, die potentiell oder tatsächlich zu externen bzw. in-<br />
tersegmentären Umsatzerlösen führen und<br />
b. der regelmäßig von der Unternehmensleitung überwacht wird, um seine wirtschaftliche La-<br />
ge zu beurteilen. 3<br />
Problematisch erscheint hier das Abgrenzungskriterium der Umsatzerlöse. Während die Betriebe<br />
überwiegend hierauf ausgerichtet sind, stellt die Erzielung von Umsatzerlösen für die einzelnen<br />
Leistungsbereiche der Stadt Solingen kein Ziel dar. Ein anderes Abgrenzungskriterium scheint<br />
erforderlich. § 4 Abs. I. GemHVO beschreibt die Möglichkeit, die Gliederung des Haushaltsplans<br />
nach Produktbereichen vorzunehmen. Eine einheitliche Festlegung dieser Produktbereiche für<br />
<strong>NRW</strong> liegt vor. Von einer umfänglichen Beschreibung der Leistungsbereiche der Kommune ist<br />
auszugehen. Auch werden im Rahmen der Haushaltsplan- und Jahresabschlussaufstellung für die<br />
Produktbereiche u.a. Aufwendungen und Erträge ermittelt. Im Zusammenhang mit der Segmentbe-<br />
richterstattung war zunächst zu klären, inwieweit auch die Leistungen der Betriebe den Produktbe-<br />
reichen zugeordnet werden können. Eine überschlägige Zuordnung der Bereiche der Stadt Solin-<br />
gen anhand der Gesellschaftszwecke zeigt, dass weitgehend eine überschneidungsfreie Zuord-<br />
nung möglich ist.<br />
Die Definition eines Produktbereiches als Segment erscheint sachgerecht.<br />
Zur Bestimmung eines anzugebenden Segments stellt der DRS 3 auf Umsatzerlöse und das Ver-<br />
mögen ab, deren Anteil von zehn und mehr Prozent zur Bildung eines Segments führt. Wie eben<br />
ausgeführt, kommt im Bereich der Stadt Solingen das Kriterium der Umsatzerlöse nicht <strong>zum</strong> tra-<br />
gen, so dass auf andere Werte, wie z.B. die Summe der Aufwendungen, zurückzugreifen ist.<br />
Die Beträge (eines Segments) sind vor Konsolidierungsmaßnahmen zu ermitteln, jedoch sind in-<br />
nerhalb eines anzugebenden Segments Konsolidierungen vorzunehmen. 4<br />
1 DRS 3, TZ 1.<br />
2 DRS 3, TZ 9.<br />
3 DRS 3, TZ 8.<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
Dies erfordert eine entsprechende Aufbereitung der Meldedaten. Für den Fall, dass die rechtliche<br />
Einheit, mit der Leistungsbeziehungen bestehen, nicht eindeutig einem Segment zuzuordnen ist –<br />
wie bei Leistungsbeziehungen zur Stadt Solingen – sind die Meldedaten auch nach Segmenten<br />
aufzubereiten.<br />
8.1.1 Zuordnungsquoten bei unterschiedlichen Produktbereichen bei einem<br />
Betrieb<br />
In der Handreichung für Kommunen <strong>zum</strong> Neuen Kommunalen Finanzmanagement in Nordrhein-<br />
Westfalen, 2. Band: <strong>Anlagen</strong>, werden in der Anlage G 25 Produktbereiche und –gruppen aufge-<br />
führt und erläutert.<br />
Mit Hilfe dieser Anlage hat die Stadt Solingen folgende Zuordnungen für die zu konsolidierenden<br />
Betriebe getroffen:<br />
Stadt Solingen, Zuordnung zu Produktbereichen und –gruppen<br />
Abbildung 28: Zuordnung der Betriebe zu den Produktbereichen<br />
Bei einzelnen Betrieben war eine eindeutige Zuordnung aufgrund heterogener Aufgabengebiete<br />
nicht möglich. In diesen Fällen wurden unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Zahlen pro-<br />
zentuale Gewichtungen vorgenommen:<br />
4 DRS 3, TZ 19. S.2<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
Beispielhafte Aufteilung der Zuordnung der Produktbereiche:<br />
Entsorgungsbetriebe Solingen<br />
EBS Zuordnung GB zu PB<br />
(Basis JA 2007 Anlage 5)<br />
Abfall-/<br />
Schadstoffent<br />
sorgung<br />
Abbildung 29: Zuordnung von Geschäftsbereichen einer Gesellschaft zu Produktbereichen (I)<br />
Technische Betriebe der Stadt Solingen<br />
Entwässerung<br />
Fäkalschlamm<br />
entsorgung<br />
Straßenreinig<br />
ung<br />
Winterdienst<br />
Bedürfnisanst<br />
Produktbereich<br />
Verteilung<br />
12 6, 8 und 13 13<br />
Produtkbereich 12 6 8 13 13<br />
Schlüssel 100,0% 13,4% 13,1% 73,5% 100,0%<br />
Zwischensumme 9.953 877 857 4.809 1.027 17.523<br />
Summe für PB kumuliert / Anteil der einzelnen Produktbereiche<br />
6 877 877 5%<br />
8 857 857 5%<br />
12 9.953 9.953 57%<br />
13 4.809 1.027 5.836 33%<br />
17.523 100,0%<br />
Abbildung 30: Zuordnung von Geschäftsbereichen einer Gesellschaft zu Produktbereichen (II)<br />
Insgesamt wurde für die Zuordnung der Betriebe der Stadt Solingen festgestellt, dass die Mehrzahl<br />
der Betriebe eindeutig einem Produktbereich zugeordnet werden konnten.<br />
Bei Betrieben mit mehreren Aufgabenbereichen, die unterschiedlichen Produktbereichen zuzuord-<br />
nen sind, kann die Zuordnung über die Entwicklung betriebswirtschaftlicher Zahlenverhältnisse,<br />
z.B. Aufwendungen, erfolgen. Die Aussagefähigkeit interner Verteilungsschlüssel wird dann ein-<br />
geschränkt, wenn in unterschiedlichen Kennzahlensystemen (z.B. Bilanzsumme, Umsatzerlöse,<br />
alten<br />
Aufwendungen) von einander abweichende Relationen auftreten.<br />
Betriebsleitung Summe<br />
Aufwendungen (in TEUR) 14.605 38.018 7.563 4.242 64.428<br />
in Prozent 23% 59% 12% 7% 100%<br />
Verteilung der Betriebsleitung 1.029 2.680 533 0 4.242<br />
Aufwendungen inkl. BetriebsL 15.634 40.698 8.096 0 64.428<br />
in Prozent 24% 63% 13% 0 1<br />
87% 13%<br />
Produktbereich 11 12<br />
TBSG - Plan 2009<br />
Produkt - Ingenieurbüro …<br />
- Straßenbauunterhaltung<br />
- Verkehrstechnik<br />
- Ingenieurbüro Grünflächen<br />
- Garten-, Landschafts- und<br />
Sportplatzbau<br />
Friedhöfe Summe Verteilung auf<br />
die Produkt<br />
bereiche<br />
Aufwendungen in TEUR 9.953 6.543 1.027 17.523<br />
in % 57 37 6 100<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
8.1.2 Umsetzung einer prozentualen Segmentbildung in Standardsoftware<br />
Soll eine Segmentbildung auf Ergebnisebene prozentual erfolgen, bestehen grundsätzlich zwei<br />
Möglichkeiten der Abbildung:<br />
a) Differenzierte Meldung der Ergebnisdaten nach sendendem Produktbereich und dem emp-<br />
fangenden Partnerproduktbereich (d. h. eine prozentuale Aufteilung )<br />
b) Verteilung der gemeldeten Gesellschaftsdaten.<br />
Um das Meldeverfahren für den Konsolidierungskreis möglichst einfach zu halten und die Ent-<br />
scheidung über die konkret anzuwendenden prozentualen Aufteilungen zu zentralisieren, wurde im<br />
Probeabschluss (und auch in den folgenden Abschlüssen) von Option b) Gebrauch gemacht. Die<br />
Verteilung der Daten wird in drei Schritten durchgeführt:<br />
1) Die Verteilung der allgemeinen Meldedaten auf Produktbereiche erfolgt anhand der zentral<br />
ermittelten Prozentsätze je Gesellschaft (unabhängig von einzelnen Positionen).<br />
Abbildung 31: Verteilung der Meldedaten auf Produktbereiche<br />
2) Zu gleichen Prozentsätzen werden die partnerrelevant gemeldeten Daten auf Partnerpro-<br />
duktbereiche verteilt, so dass die Information „Stadt Solingen, Produktbereich 11 meldet<br />
1.000 Euro Forderungen ggü. den Stadtwerken“ differenziert wird zu „Stadt Solingen, Pro-<br />
duktbereich 11 meldet 800 Euro ggü. den Stadtwerken, Produktbereich 11 und 200 Euro<br />
ggü. den Stadtwerken, Produktbereich 12“.<br />
3) Aufgrund systeminterner Rundungsdifferenzen müssen abschließend noch Umgliederun-<br />
gen erfolgen, welche verbliebene Centbeträge je Gesellschaft und Partnergesellschaft ei-<br />
nem Default-Produktbereich zuordnen.<br />
Durch die prozentuale Aufteilung der Meldedaten werden insbesondere die Protokolle und Belege<br />
der Konzernaufrechnungen in ihrer Lesbarkeit und Nachvollziehbarkeit bzgl. der Differenzen er-<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
schwert, da sich eine auf einem Produktbereich ergebene Differenz auf Ebene der Gesamtgesell-<br />
schaft wieder aufheben kann.<br />
Abbildung 32: Aufwands- und Ertragseliminierung von Produktbereichen<br />
Als Lohn dieses zusätzlichen Systemmerkmals und seiner Berücksichtigung in den Konsolidie-<br />
rungsmaßnahmen ergeben sich jedoch entsprechende zusätzliche Analysemöglichkeiten bzgl. der<br />
Segmente. Dies kann z. b. eine Aufteilung des Gesamtergebnisses nach seinen Segmenten sein.<br />
Abbildung 33: Segmentbericht – alle Produktbereiche<br />
Alternativ kann eine Veränderungsdarstellung eines einzelnen Segmentes gewählt werden.<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
Abbildung 34: Segmentbericht – Einzeldarstellung<br />
8.2 Interpretationsmöglichkeiten auf Basis einer Segmentberichterstat-<br />
tung<br />
Die gewählte Segmentbildung und -nutzung stellte die Stadt Solingen vor zwei Schwierigkeiten der<br />
inhaltlichen Interpretation im Hinblick auf<br />
• Nachvollziehbarkeit der Segmentbildung und die damit verbundene<br />
• Interpretierbarkeit im Konsolidierungsprozess.<br />
Die Grundsatzentscheidung der prozentualen Gesamtaufteilung über alle Positionen hinweg trifft<br />
im Detail nicht die inhaltliche Realität im Solinger Konsolidierungskreis. Die Positionen des Perso-<br />
nalaufwands sind z. B. deutlich anders verteilt als die Transfer- oder Sachaufwendungen. Das Ziel<br />
der Segmentbildung über <strong>NKF</strong>-Produktbereiche - die interkommunale Vergleichbarkeit - muss aus<br />
dieser individuellen Aufteilungssystematik und aus der unterschiedlichen Behandlung von z. B.<br />
internen Leistungsverrechnungen in den einzelnen Kommunen heraus relativiert werden.<br />
Im Rahmen des Konsolidierungsprozesses führte die künstliche Segmentierung der Daten zu<br />
Schwierigkeiten in der Nachvollziehbarkeit der Abschlussprozesse.<br />
• Die gesellschaftsscharf gemeldeten Daten wurden künstlich verteilt und führten somit zu<br />
einer starken Fragmentierung der Daten auf der Kontierungsebene der Meldedaten, ver-<br />
bunden mit einem entsprechenden Belegvolumen aus Verteilungen, welches die Weiter-<br />
verarbeitung der Meldedaten insbesondere für den Bereich der Rechnungsprüfung nicht<br />
vereinfacht.<br />
Seite 53 von 56
<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
• Unter anderem wiesen die Konzernaufrechnungen inhaltlich nicht begründbare Differenzen<br />
auf. So entstanden durch die Verteilung der Meldedaten Differenzen zwischen den Kombi-<br />
nationen Gesellschaft/Produktbereich zu Gesellschaft/Produktbereich, die rein rechnerisch<br />
aus der Verteilung entstanden, aber keine inhaltliche Grundlage haben. Da die Buchung<br />
der Differenzen im Soll und Haben aber je Kombination auf Differenzpositionen erfolgt, wä-<br />
re eine umfangreiche manuelle Nacharbeit notwendig, um die Verteilungseffekte durch ma-<br />
nuelle Buchungen im Nachhinein zu beseitigen.<br />
Abbildung 35: Schuldenkonsolidierung von Produktbereichen<br />
Die entscheidende Frage bzgl. der Interpretation der Segmentberichte ist unabhängig von den o.<br />
g. Schwierigkeiten ihre grundsätzliche Möglichkeit zur inhaltlichen Ableitung von internen Steue-<br />
rungsmaßnahmen oder zur externen Erkenntnissteigerung. Zwei Arten von Segmentberichten ste-<br />
hen dafür zur Verfügung:<br />
• Segmentaufteilung des Gesamtergebnisses: Hier wird die Gesamtergebnisrechnung diffe-<br />
renziert nach ihrer Segmentzusammensetzung dargestellt. Das Ergebnis aller Segmente<br />
ergibt in der Summe das Konzernergebnis.<br />
Abbildung 36: Segmentbericht (alle Produktbereichte) zur Gesamtergebnisrechnung<br />
Seite 54 von 56
<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
• Betrachtung eines einzelnen Segmentes: Hier erfolgt eine Gegenüberstellung vom Vorjah-<br />
reswert <strong>zum</strong> aktuellen Ergebnis.<br />
Abbildung 37: Segmentbericht (Einzeldarstellung) zur Gesamtergebnisrechnung<br />
Bei der inhaltlichen Analyse der Daten wurde deutlich, dass Segmentberichte zwar zusätzliche<br />
Daten zur Verfügung stellen, jedoch für einen externen Betrachter aufgrund der Erfassungsgrund-<br />
lage und der Aggregationsebene keinen Informationszuwachs darstellen. Was für die externe Be-<br />
trachtung gilt, zeigt sich bei der internen Betrachtung auf gleiche Weise. Für eine interne Steue-<br />
rung sind die gezeigten Daten zu aggregiert, um aus ihnen Steuerungsansätze abzuleiten.<br />
Aus diesen Erkenntnissen heraus hat die Stadt Solingen für sich das folgende Fazit gezogen:<br />
Inhaltlich wäre ein direktes Mitbuchen von Ergebnissegmenten bei jeder Einzelabschlussbuchung<br />
korrekt. Dies ist jedoch nicht mit vertretbarem Aufwand umsetzbar. Eine prozentuale Aufteilung hat<br />
sich, wie bereits beschrieben, ebenfalls als nicht sinnvoll erwiesen. Eine 1:1-Zuordnung von Ge-<br />
sellschaften zu Segmenten wäre dann normalerweise die einzige Option einer Segmentbildung.<br />
Diese Möglichkeit bietet sich jedoch nicht in Solingen an, da z. B. die technischen Eigenbetriebe<br />
Leistungen für alle Produktbereiche liefern. Diese Schwierigkeiten und die fehlenden inhaltlichen<br />
Interpretationsmöglichkeiten der Segmentberichte führten in Solingen dazu, ab dem Probeab-<br />
schluss für das Jahr 2008 keine Segmentberichterstattung mehr durchzuführen und rein nach Ge-<br />
sellschaften zu konsolidieren.<br />
Sinnvoller als die Erstellung aggregierter Segmentberichte erscheint es, die Daten der Gesell-<br />
schaftskonsolidierung auf Detailebene zu analysieren und Einzelsachverhalte standardisiert darzu-<br />
stellen, wie z. B.<br />
• Interne Darlehensbeziehungen<br />
• Vergleich interner/externer Zuschüsse<br />
• Aufrechnungsdifferenzen zur Qualitätssicherung der Einzelabschlüsse<br />
• [...]<br />
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<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss Fallstudie der Stadt Solingen<br />
Aus dieser Betrachtung können sich anschließend entsprechende Detailziele und -planungen er-<br />
geben, die aber ebenfalls nur einen kleinen Teil der Steuerung einer Kommune ausmachen kön-<br />
nen und in ein Gesamtkonzept zur Steuerung eingebunden sein müssen. Inwiefern dies in Solin-<br />
gen erfolgt und umgesetzt wird, soll auf Basis des Testabschlusses 2008 diskutiert werden.<br />
Zusammenfassend lässt sich als Erkenntnis sagen, dass der Gesamtabschluss eine Datenquelle<br />
für steuerungsrelevante Daten sein kann - die Segmentberichterstattung auf Basis der Produktbe-<br />
reiche für die Stadt Solingen allerdings darüber hinaus keinen Zusatznutzen ergibt.<br />
Seite 56 von 56
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Praxisleitfaden 4. Auflage<br />
Anlage I.5<br />
Fallstudie des<br />
Kreises Unna
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Umsetzungsprozess Kreis Unna<br />
<strong>Modellprojekt</strong> zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses im<br />
Neuen Kommunalen Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>)<br />
Arbeitspapier des Kreises Unna<br />
Stand: 15.03.2009<br />
1
Inhaltsverzeichnis<br />
Vorbemerkungen................................................................................................................. 4<br />
1 Projekt-, Beteiligungs- und Arbeitsstruktur beim Kreis Unna............................. 5<br />
1.1 Projektstruktur ........................................................................................................................... 5<br />
1.2 Beteiligungsstruktur................................................................................................................... 5<br />
1.2.1 Beteiligungsstruktur per 31.12.2007................................................................................ 5<br />
1.2.2 Veränderungen in der Beteiligungsstruktur nach dem 31.12.2007 ................................. 7<br />
1.3 Ziel des Kreises Unna im Rahmen des <strong>Modellprojekt</strong>es .......................................................... 7<br />
1.4 Einbindung der Betriebe / Arbeitsstruktur ................................................................................. 8<br />
1.5 Information der Politik ............................................................................................................. 10<br />
1.6 Anpassung des Beteiligungsberichtes .................................................................................... 10<br />
1.7 Technische Umsetzung........................................................................................................... 10<br />
1.7.1 Technische Umsetzung während der Projektphase...................................................... 10<br />
1.7.2 Softwareunterstützte Umsetzung .................................................................................. 11<br />
1.8 Besondere Problematik aufgrund der gemischt kameral/doppischen Haushaltsführung <strong>zum</strong><br />
Zeitpunkt des fiktiven Gesamtabschlusses............................................................................. 11<br />
2 Einzelabschluss des Kreises Unna per 31.12.2007 .............................................13<br />
2.1 Ergebnisrechnung ................................................................................................................... 13<br />
2.2 Bilanz....................................................................................................................................... 14<br />
2.2.1 Die Aktivseite der Bilanz................................................................................................ 14<br />
2.2.2 Die Passivseite der Bilanz ............................................................................................. 15<br />
3 Bestimmung des Konsolidierungskreises...........................................................16<br />
3.1 Vollkonsolidierung ................................................................................................................... 16<br />
3.2 Assoziierte Unternehmen........................................................................................................ 17<br />
3.3 Anteile von untergeordneter Bedeutung ................................................................................. 18<br />
4 Überleitung der Konten / Mapping-Prozess.........................................................21<br />
4.1 Entwicklung eines örtlichen Positionenplans .......................................................................... 21<br />
4.2 Zuordnungsvorschriften <strong>zum</strong> örtlichen Positionenplan ........................................................... 21<br />
4.3 Mapping-Prozess .................................................................................................................... 21<br />
5 Vergleich der Wertansätze und Nutzungsdauern................................................24<br />
5.1 Anpassung von Wertansätzen und Ausübung von Bewertungswahlrechten ......................... 24<br />
5.1.1 Vergangenheitsorientierte Bilanzansätze und Bewertungsmethoden........................... 24<br />
5.1.2 Bewertungsvereinfachungsverfahren............................................................................ 24<br />
5.1.3 Herstellungskosten ........................................................................................................ 24<br />
5.1.4 Geringwertige Wirtschaftsgüter ..................................................................................... 24<br />
5.2 Anpassung von Nutzungsdauern............................................................................................ 25<br />
5.2.1 Tabelle über örtliche Nutzungsdauern beim Kreis Unna............................................... 25<br />
5.2.2 Abschreibungstabelle der voll zu konsolidierenden Betriebe........................................ 25<br />
5.2.3 Abgleich und Anpassung der Nutzungsdauern ............................................................. 25<br />
5.2.4 Tabelle über örtliche Nutzungsdauern im »Konzern« Kreis Unna ................................ 27<br />
6 Erstellung des Gesamtabschlusses.....................................................................28<br />
6.1 Vollkonsolidierung ................................................................................................................... 28<br />
6.1.1 Kapitalkonsolidierung..................................................................................................... 28<br />
6.1.2 Schuldenkonsolidierung ................................................................................................ 31<br />
6.1.3 Zwischenergebniseliminierung ...................................................................................... 32<br />
6.1.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung........................................................................... 32<br />
6.2 Anwendung der At Equity-Methode ........................................................................................ 33<br />
6.3 Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (At cost).................................................. 34<br />
7 Gesamtabschlussrichtlinie für den Kreis Unna...................................................35<br />
7.1 Erstellungsprozess.................................................................................................................. 35<br />
7.2 Inhalte...................................................................................................................................... 35<br />
8 Ergebnisse des fiktiven Gesamtabschlusses per 31.12.2007.............................36<br />
8.1 Gesamtbilanz .......................................................................................................................... 36<br />
2
8.1.1 Die Aktivseite der Gesamtbilanz.................................................................................... 36<br />
8.1.2 Die Passivseite der Gesamtbilanz................................................................................. 37<br />
8.1.3 Ausweis eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags .................................. 37<br />
8.2 Gesamtergebnisrechnung....................................................................................................... 39<br />
8.3 Gesamtkapitalflussrechnung................................................................................................... 40<br />
8.4 Gesamtanhang, Gesamtlagebericht und Spiegel ................................................................... 40<br />
9 Beteiligungsverwaltung und Gesamtsteuerung..................................................41<br />
9.1 Beschreibung der Ist-Situation................................................................................................ 41<br />
9.2 Kritische Bewertung der Beteiligungsverwaltung................................................................... 42<br />
9.3 Zielmodell des Kreises Unna zur Gesamtsteuerung............................................................... 43<br />
9.3.1 Engere Kooperation....................................................................................................... 43<br />
9.3.2 Bereitstellung detaillierter Daten des Rechnungswesens ............................................. 44<br />
9.3.3 Weiterentwicklung bestehender Instrumente ................................................................ 44<br />
9.3.4 Verbesserung des konzerninternen Finanzmanagements............................................ 44<br />
9.3.5 Bereitstellung von Ressourcen...................................................................................... 45<br />
<strong>Anlagen</strong> .............................................................................................................................46<br />
Anlage 1: Bestimmung des Konsolidierungskreises ......................................................................... 47<br />
Anlage 2: Positionenplan des Kreises Unna ..................................................................................... 48<br />
Anlage 3: Überleitung der Konten (Mapping) -Auszug- .................................................................... 53<br />
Anlage 4: Tabelle über örtliche Nutzungsdauern beim Kreis Unna .................................................. 59<br />
Anlage 5: Von den Einzelabschlüssen zur Summenbilanz............................................................... 63<br />
Anlage 6: Organisationsplan mit Zuordnung der Beteiligungen........................................................ 69<br />
Anlage 7: Produktplan unter Einbeziehung der Beteiligungen.......................................................... 70<br />
3
Vorbemerkungen<br />
Im Rahmen seiner Teilnahme an dem »<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss« legt der Kreis<br />
Unna mit diesem Arbeitspapier eine Fallstudie zur Beschreibung des durchgeführten Umsetzungsprozesses<br />
für die Aufstellung eines fiktiven Gesamtabschlusses auf der Basis der Daten<br />
der Rechnungsperiode 2007 vor. Die verwendeten Daten können im Einzelfall von den<br />
offiziell festzustellenden Ergebnissen für den Kreis Unna abweichen.<br />
Auf folgende Besonderheiten für den Kreis Unna ist hierbei hinzuweisen:<br />
• Hinsichtlich der Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>) hat<br />
der Kreis Unna von der Möglichkeit einer schrittweisen Umstellung gem. § 1 Abs. 3<br />
<strong>NKF</strong>-Einführungsgesetz Gebrauch gemacht und in den Jahren 2007 und 2008 einen<br />
Teilbereich des Haushalts noch nach kameralen Grundsätzen geführt. Dies war erforderlich,<br />
um das Problem von aufgelaufenen »Altfehlbeträgen« einvernehmlich mit<br />
den Städten und Gemeinden lösen zu können.<br />
• Die formelle <strong>NKF</strong>-Eröffnungsbilanz wird <strong>zum</strong> Stichtag 01.01.2009 aufgestellt. Die umgestellten<br />
Teil-Aufgabenbereiche sind zu den Stichtagen 01.01.2007 und 01.01.2008<br />
bereits im Rahmen einer Vermögens- und Schuldenübersicht bilanziert worden.<br />
• Als weitere Besonderheit hat sich bei den verwendeten Daten ergeben, dass in der<br />
fiktiven Gesamtbilanz des Kreises Unna <strong>zum</strong> 31.12.2007 ein nicht durch Eigenkapital<br />
gedeckter Fehlbetrag ausgewiesen werden muss. Die Gründe hierfür liegen insbesondere<br />
darin, dass die von den Städten und Gemeinden zu erhebende Allgemeine<br />
Kreisumlage in den vergangenen Jahren nicht in der Höhe festgesetzt werden konnte,<br />
wie es <strong>zum</strong> Ausgleich der Aufwendungen erforderlich gewesen wäre. Dies macht<br />
deutlich, in welch schwieriger finanzieller Situation sich der Kreis Unna mit seinen<br />
zehn Städten und Gemeinden befindet. Insbesondere durch den Rückzug von Kohle<br />
und Stahl hat der Kreis Unna mit einer Arbeitslosenquote von rund 10 v.H. erhebliche<br />
strukturelle Probleme und sich hieraus ergebende finanzielle Lasten zu tragen.<br />
Der zu bilanzierende Ausweis eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags<br />
im Einzelabschluss stellt den Tatbestand einer Überschuldung dar, der gemäß<br />
§ 75 Abs. 7 GO <strong>NRW</strong> nicht zulässig und im Rahmen entsprechender Maßnahmen zu<br />
beseitigen ist.<br />
4
1 Projekt-, Beteiligungs- und Arbeitsstruktur beim Kreis Unna<br />
1.1 Projektstruktur<br />
Die Durchführung des »<strong>NKF</strong>-<strong>Modellprojekt</strong>es Gesamtabschluss« ist beim Kreis Unna so angelegt,<br />
dass die Ressourcen bei vorhandenen Planstellen des Steuerungsdienstes bzw. der<br />
Zentralen Finanzbuchhaltung in dem erforderlichen Umfang anteilig neben dem laufenden<br />
Geschäftsbetrieb bereit gestellt werden. Dies ist nicht anders möglich, da für die adäquate<br />
Begleitung ein bestimmtes Fach- und Zusammenhangswissen aus dem Bereich der Finanzsteuerung<br />
zwingend erforderlich ist. Dieses kann nur bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />
vorausgesetzt werden, die bestimmte Funktionen innerhalb der Verwaltung wahrnehmen.<br />
Um die für das <strong>Modellprojekt</strong> erforderlichen Freiräume zu schaffen, ist eine zusätzliche<br />
Planstelle im Bereich der Zentralen Finanzbuchhaltung ausgewiesen worden.<br />
1.2 Beteiligungsstruktur<br />
1.2.1 Beteiligungsstruktur per 31.12.2007<br />
Der Kreis Unna hält 100% Anteile an der Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Kreis<br />
Unna mbH (VBU), die sich auf die Wahrnehmung typischer Holding-Funktionen, insbesondere<br />
auf die unternehmenspolitisch/strategische Steuerung der Gruppe sowie auf das bewirtschaften<br />
der Unternehmensbeteiligungen und sonstige Vermögenswerte beschränkt. Inhaltliche<br />
Aufgaben der einzelnen Betriebe sind primär die Müllentsorgung und -verwertung. Darüber<br />
hinaus hält der Kreis Unna 40% Anteile an einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft,<br />
40,8% an einer Wohnungsbaugesellschaft und 25,11% an einem Verkehrsbetrieb. Weiterhin<br />
werden Anteile an anderen Gesellschaften bzw. Zweckverbänden gehalten. Die folgenden<br />
Abbildungen geben einen Gesamtüberblick über die Beteiligungsstruktur des Kreises Unna:<br />
VKU<br />
Verkehrsgesellschaft für<br />
den Kreis Unna mbh<br />
25,11%<br />
GWA<br />
Logistik GmbH<br />
100%<br />
UKBS<br />
Unnaer Kreis- Bau- u.<br />
Siedlungsgesellschaft<br />
40,80%<br />
GWA<br />
Gesellschaft f. Wertstoffu.<br />
Abfallwirtschaft Kreis<br />
Unna mbH<br />
100%<br />
BBKU<br />
Boden- u. Bauschuttververwertungsgesellschaft<br />
Kreis Unna mbH<br />
25,10%<br />
Kreis Unna<br />
WFG<br />
Wirtschaftsförderungsgesellschaft<br />
tür den Kreis<br />
Unna mbH<br />
40%<br />
5<br />
AKU<br />
Auftragsgesellschaft für<br />
Abfallentsorgung Kreis<br />
Unna mbH<br />
100%<br />
AVA<br />
Abfallvermeidungsagentur<br />
GmbH<br />
74%<br />
VBU<br />
Verwaltungs- und<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
Kreis Unna mbH<br />
100%<br />
MVA-Holding<br />
MVA-Holding GmbH<br />
1,0%<br />
MVA-E<br />
MVA-Eigentümer GmbH<br />
16,26%<br />
MVA-B<br />
MVA-Betreiber GmbH<br />
26,50%
VKU<br />
Verkehrsgesellschaft für<br />
den Kreis Unna mbh<br />
25,11%<br />
VKU<br />
Verkehrsdienst<br />
GmbH<br />
100%<br />
Umweltzentrum<br />
Umweltzentrum<br />
Westfalen GmbH<br />
50%<br />
Antenne Unna<br />
Antenne Unna<br />
Betriebsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG<br />
4,95%<br />
PBKU<br />
Projekt- u.<br />
Betriebsgesellschaft<br />
Kreishaus Unna mbH<br />
10%<br />
RVM<br />
Regionalverkehr<br />
Münsterland GmbH<br />
29,17%<br />
UKBS<br />
Unnaer Kreis- Bau- u.<br />
Siedlungsgesellschaft<br />
WVG<br />
40,80%<br />
RWE AG<br />
Rheinisch-Westfälische<br />
Elektrizitäts-AG<br />
0,08%<br />
LEG<br />
Landesentwicklungsgesellschaft<br />
<strong>NRW</strong><br />
1.2.2 Veränderungen in der Beteiligungsstruktur nach dem 31.12.2007<br />
Abweichend von dem im Rahmen des aufgestellten Gesamtabschlusses <strong>zum</strong> 31.12.2007 zu<br />
berücksichtigenden Beteiligungsportfolio sind bis heute nachstehend dargestellte Veränderungen<br />
eingetreten, die hier der Vollständigkeit und Klarheit halber mit aufgeführt werden:<br />
a) Veränderungen im Verhältnis VBU - GWA - AVA<br />
Mit Wirkung <strong>zum</strong> 01.01.2008 ist die GWA alleinige Gesellschafterin der AVA geworden.<br />
Die AVA ist damit nicht mehr Tochterunternehmen der VBU, sondern erhält über die<br />
GWA den Status eines Enkelunternehmens. Die zuvor 74 %-ige Beteiligung über die<br />
VBU wird durch Übertragung aller Geschäftsanteile der bis dahin drei verschiedenen Gesellschafter<br />
allein auf die GWA auf eine mittelbare 100 Prozent Beteiligung aufgestockt.<br />
b) Veränderungen im Verhältnis GWA - BBKU<br />
Die Beteiligung der GWA an der BBKU hat sich mit Wirkung <strong>zum</strong> 01.01.2008 von<br />
25,10 % auf 49,60 % erhöht.<br />
c) RWE AG<br />
Über den Jahreswechsel 2007/2008 ist der Bestand an kreiseigenen RWE-Aktien komplett<br />
veräußert worden.<br />
d) VkA GmbH<br />
Infolge der Veräußerung der RWE-Aktien hat der Kreis Unna im Laufe des Jahres 2008<br />
seine Beteiligung an der VkA GmbH aufgegeben.<br />
e) RWWE AG<br />
Zum 31.12.2008 sind die kommunalen Anteile an der RWWE AG entsprechend der im<br />
Zuge der Neustrukturierung des Konzerns in 2003 geschlossenen Aktionärsvereinbarung<br />
von der RWE Energy AG übernommen worden. Damit endet auch die Beteiligung des<br />
Kreises Unna.<br />
f) KA RWWE GmbH<br />
Mit Beendigung der Beteiligung an der RWWE AG wird nach Abwicklung der Anteilsübernahme<br />
in 2009 keine Beteiligung an der Aktionärsvereinigung mehr bestehen.<br />
g) LEG<br />
Mitte 2008 hat der Kreis Unna von der Mitkaufoption der privaten Erwerber der LEG-<br />
Anteile der Beteiligungsgesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen mbH und der<br />
<strong>NRW</strong>.Bank Gebrauch gemacht und alle kreiseigenen Anteile veräußert.<br />
1.3 Ziel des Kreises Unna im Rahmen des <strong>Modellprojekt</strong>es<br />
Ziel des Kreises Unna ist es, <strong>zum</strong> Stichtag 31.12.2007 einen fiktiven Gesamtabschluss zu<br />
erstellen. Zu diesem Stichtag hat auch die VBU erstmalig einen handelsrechtlichen Konzernabschluss<br />
erstellt, aus welchem erste Erkenntnisse für eine vorzunehmende Vollkonsolidierung<br />
gewonnen werden sollen.<br />
Der frühest mögliche Zeitpunkt für die Aufstellung eines »rechtlichen« Gesamtabschlusses<br />
ist der Stichtag 31.12.2009, da beim Kreis Unna auf Ebene des Einzelabschlusses eine<br />
rechtlich komplette Umstellung auf das <strong>NKF</strong> erst <strong>zum</strong> Stichtag 01.01.2009 erfolgt.<br />
7
1.4 Einbindung der Betriebe / Arbeitsstruktur<br />
Der Kreis Unna hat seine verbundenen Unternehmen und Beteiligungen frühzeitig in den<br />
Prozess zur Erstellung eines Gesamtabschlusses eingebunden und entsprechende Arbeitsstrukturen<br />
geschaffen. Am 07.09.2007 wurde ein Auftaktgespräch mit den jeweiligen Geschäftsführern<br />
und verantwortlichen Personen der Buchhaltungen geführt. Der seitens der<br />
externen Berater dem Kreis Unna zugewiesene »Projektcoach« wurde ebenfalls zu dieser<br />
Veranstaltung eingeladen. Neben allgemeinen Erläuterungen zu dem <strong>Modellprojekt</strong> wurde<br />
insbesondere über den internen zeitlichen und inhaltlichen Arbeitsprozess zur Erstellung<br />
eines Gesamtabschlusses diskutiert. Es wurde zunächst ein monatlicher Rhythmus für die<br />
Arbeitsgruppensitzungen festgelegt, in denen die einzelnen Konsolidierungsschritte konkret<br />
erläutert und beraten wurden. Die Sitzungen fanden am 31.10.2007, 29.11.2007 und am<br />
24.01.2008 statt.<br />
Im weiteren Verlauf der Arbeitsgruppensitzungen ist festgestellt worden, dass der Abstimmungsbedarf<br />
mit den verbundenen Unternehmen erheblich höher einzustufen ist als bei den<br />
Beteiligungen, die nach der Equity-Methode zu konsolidieren sind. Aus diesem Grund wurden<br />
die nächsten Termine ausschließlich mit den Kolleginnen und Kollegen der VBU-Holding<br />
in Form von konkreten Arbeitsterminen wahrgenommen.<br />
Auf Grund eines personellen Wechsels in der Finanzbuchhaltung der VBU im Frühjahr 2008<br />
und Schwierigkeiten bei der Umstellung des kommunalen Rechnungswesens sowie der Erstellung<br />
einer ersten Vermögens- und Schuldenübersicht für den Kreis Unna per 01.01.2007<br />
konnten die Arbeitstermine zur Erstellung eines ersten Probe-Gesamtabschlusses erst wieder<br />
am 14.10.2008 aufgenommen werden. Weitere Termine fanden am 25.11.2008,<br />
01.12.2008 sowie am 11.12.2008 statt. Ein die erste Erstellungsphase abschließendes Treffen<br />
zwischen den Beteiligten wurde am 12.03.2009 durchgeführt.<br />
Die Inhalte der einzelnen Termine können in einer groben Zusammenstellung der folgenden<br />
Tabelle im Sinne eines »Umsetzungstagebuches« entnommen werden:<br />
Termin Teilnehmerkreis Inhalte<br />
07.09.2007 Verbundene und assoziierte<br />
Unternehmen,<br />
Vertreter seitens der Zentralen<br />
Finanzbuchhaltung und<br />
des Steuerungsdienstes<br />
31.10.2007 Verbundene und assoziierte<br />
Unternehmen,<br />
Vertreter seitens der Zentralen<br />
Finanzbuchhaltung und<br />
des Steuerungsdienstes<br />
29.11.2007 Verbundene und assoziierte<br />
Unternehmen,<br />
Vertreter seitens der Zentralen<br />
Finanzbuchhaltung und<br />
des Steuerungsdienstes<br />
Auftaktveranstaltung: Vorstellung des Projektes zur Erstellung eines<br />
<strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses; rechtliche Grundlagen<br />
Klärung organisatorischer Fragen (Ansprechpartner, Protokollführung<br />
etc.)<br />
Entscheidung, einen Wirtschaftsprüfer als externe Unterstützung<br />
zunächst nicht in den Prozess einzubinden<br />
Klärung der Frage, ob die Anforderungen einer direkten Cash Flow-<br />
Rechnung in den Betrieben erfüllt werden kann (Antwort: nein)<br />
Vorstellung des Zeit- und Aufgabenplans des <strong>Modellprojekt</strong>es<br />
Zurverfügungstellung der gültigen rechtlichen Grundlagen (GemHVO<br />
<strong>NRW</strong>, HGB)<br />
Zurverfügungstellung der betrieblichen Kontenpläne und Abschreibungstabellen,<br />
um einen ersten Abgleich vornehmen zu können<br />
Diskussion über die Gliederung der kommunalen Bilanz nach § 41<br />
GemHVO <strong>NRW</strong> und die damit verbundenen Auswirkungen auf die<br />
betriebliche Buchhaltung (z.B. Aufschlüsselung der Forderungsbestände)<br />
Diskussion über unterschiedliche Behandlungen geringwertiger Wirtschaftsgüter<br />
und Anwendung von Fest- und Gruppenbewertungen<br />
Diskussion über unterschiedliche Nutzungsdauern und Abschrei-<br />
8
24.01.2008 Verbundene und assoziierte<br />
Unternehmen,<br />
Vertreter seitens der Zentralen<br />
Finanzbuchhaltung und<br />
des Steuerungsdienstes<br />
14.10.2008 Verbundene Unternehmen<br />
(Holding);<br />
Vertreter seitens der Zentralen<br />
Finanzbuchhaltung und<br />
des Steuerungsdienstes<br />
25.11.2008 Verbundene Unternehmen<br />
(Holding);<br />
Vertreter seitens der Zentralen<br />
Finanzbuchhaltung und<br />
des Steuerungsdienstes<br />
01.12.2008 Verbundene Unternehmen<br />
(Holding);<br />
Vertreter seitens der Zentralen<br />
Finanzbuchhaltung und<br />
des Steuerungsdienstes<br />
bungszeiträumen<br />
Entscheidungen:<br />
1. Die Betriebe nehmen keine Zuordnung ihrer Konten auf Konteneben<br />
des Kreises Unna vor, sondern in Bezug auf die Einzelpositionen<br />
des Positionenplans.<br />
2. Die Zuordnung der betrieblichen Konten zu den Positionen „Aufwendungen<br />
für Sach- und Dienstleistungen“ und „sonstige ordentliche<br />
Aufwendungen“ wird entsprechend den Kontierungsvorschriften<br />
des Kreises Unna für den kommunalen Einzelabschluss<br />
vorgenommen (Zuordnung gemäß den <strong>NKF</strong>- und finanzstatistischen<br />
Vorgaben).<br />
Vorstellung der Standardpräsentation des <strong>Modellprojekt</strong>es inkl. Einführung<br />
in die unterschiedlichen Konsolidierungsschritte und rechtliche<br />
Grundlagen<br />
Diskussion über die unterschiedliche buchhalterische Behandlung der<br />
Vor- und Umsatzsteuer in den Betrieben und beim Kreis (Differenz<br />
zwischen Bruttoaufwand und Nettoertrag)<br />
Entscheidungen:<br />
1. Es soll nach Möglichkeit keine Anpassung der unterschiedlichen<br />
Abschreibungszeiträume bei gleich bzw. gleich genutzten Vermögensgegenständen<br />
vorgenommen werden.<br />
2. Es soll nach Möglichkeit keine Hebung stiller Reserven bei der<br />
Aufstellung der KB II / KB III vorgenommen werden, sofern diese<br />
nicht bereits im Rahmen der Wertermittlung für die erste Vermögens-<br />
und Schuldenübersicht des Kreises Unna per 01.01.2007<br />
gehoben worden sind.<br />
3. Die weiteren Termine werden nur noch zwischen den Vertretern<br />
der voll zu konsolidierenden Betriebe und des Kreises Unna<br />
wahrgenommen.<br />
4. Die Protokolle der örtlichen Arbeitsgruppensitzungen dürfen vom<br />
Kreis Unna im Rahmen eines Umsetzungstagebuches (einer örtlichen<br />
Fallstudie) veröffentlicht werden.<br />
Diskussion über die Ansatz- und Bewertungswahlrechte / Aufdeckung<br />
stiller Reserven im Rahmen der Erstellung eines <strong>NKF</strong>-<br />
Gesamtabschlusses<br />
Betrieblicher Anlagespiegel der voll zu konsolidierenden Betriebe<br />
(Überblick über die <strong>Anlagen</strong>klassen und ihre Größenordnungen)<br />
Betrieblicher Kontenplan der voll zu konsolidierenden Betriebe (Überblick<br />
über die Differenziertheit, Dichte und Buchungsvolumen) / Erster<br />
Abgleich mit dem Positionenrahmen<br />
Erster Abgleich der per 31.12.2007 offenen Forderungen und Verbindlichkeiten<br />
zwischen den voll zu konsolidierenden Betrieben und<br />
dem Kreis Unna<br />
Fortsetzung Abgleich des betrieblichen Kontenplans mit dem Positionenrahmen<br />
und Erstellung eines örtlichen Positionenplans<br />
Klärung offener Fragen:<br />
1. Buchungsschluss bei den Betrieben und beim Kreis Unna<br />
2. Zeitversetzte und periodenfremde Buchungen in den Büchern<br />
des Kreises Unna aufgrund Systemwechsel von der Kameralistik<br />
auf die Doppik per 01.01.2007<br />
Fortsetzung: Abgleich der per 31.12.2007 offenen Forderungen und<br />
Verbindlichkeiten zwischen den voll zu konsolidierenden Betrieben<br />
und dem Kreis Unna<br />
Aufdeckung ungeklärter Punkte:<br />
1. Buchungsdifferenzen aufgrund der unterschiedlichen buchhalteri-<br />
9
11.12.2008 Verbundene Unternehmen<br />
(Holding);<br />
Vertreter seitens der Zentralen<br />
Finanzbuchhaltung und<br />
des Steuerungsdienstes<br />
12.03.2009 Verbundene Unternehmen<br />
(Holding);<br />
Vertreter seitens der Zentralen<br />
Finanzbuchhaltung und<br />
des Steuerungsdienstes<br />
1.5 Information der Politik<br />
schen Behandlung der Vor- und Umsatzsteuer<br />
2. Weiteres Vorgehen bei der Aufwands- und Ertragseliminierung<br />
(Frage: unterjährige Buchung auf eigenem Kontenkreis oder Expost-Bertrachtung<br />
der (geschlüsselten) Debitoren und Kreditoren)<br />
3. Abgleich der Nutzungsdauerntabellen der Betriebe und des Kreises<br />
Unna<br />
4. Erstellung eines örtlichen Positionenplans<br />
Vorstellung des örtlichen Positionenplans und Zuordnung der Konten<br />
der voll zu konsolidierenden Betriebe<br />
„Positionenscharfe“ Aufwands- und Ertragseliminierung<br />
Vorstellung des ersten Probe-Gesamtabschlusses und der Fallstudie<br />
Die Information der politischen Gremien über die Teilnahme am <strong>Modellprojekt</strong> »<strong>NKF</strong>-<br />
Gesamtabschluss« erfolgte über den beim Kreis Unna eingerichteten »Ausschuss für Finanzen<br />
und Beteiligungen« im Rahmen seiner turnusmäßigen Sitzungen. Insbesondere bei der<br />
Beratung der Beteiligungsberichte 2007 und 2008 und der hier vorgenommenen strukturellen<br />
Veränderungen für den Gesamtabschluss konnte über den Stand der Projektarbeiten und<br />
ggf. zu erwartende Veränderungen bzw. Wirkungen berichtet werden.<br />
Aus Sicht der Politik bestand bereits seit längerer Zeit der Wunsch, auch die Beteiligungen<br />
des Kreises Unna in die Quartalsberichterstattung für den Haushalt einzubeziehen. Ein entsprechender<br />
Antrag einer Fraktion konnte mit Verweis auf den künftigen Gesamtabschluss<br />
zurückgestellt werden.<br />
Die konkreten Ergebnisse des fiktiven Gesamtabschlusses <strong>zum</strong> 31.12.2007 werden dem<br />
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen in seiner Sitzung am 12.05.2009 vorgestellt.<br />
1.6 Anpassung des Beteiligungsberichtes<br />
Eine erste praktische Erkenntnis bei der Konzeption zur Erstellung des Gesamtabschlusses<br />
bestand auch darin, dass die bisherige Struktur und die Inhalte des Beteiligungsberichtes an<br />
die Vorgaben des <strong>NKF</strong> angepasst werden mussten. Dies wurde bereits im Beteiligungsbericht<br />
2007 des Kreises Unna umgesetzt.<br />
Zusätzlich zu den bisher vorhandenen Informationen ging es insbesondere darum, dass Ziele<br />
und Leistungen der Betriebe sowie bestehende Leistungsbeziehungen untereinander und<br />
auch Aussagen <strong>zum</strong> Personalbestand abgebildet werden müssen. Darüber hinaus sind die<br />
Bilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnungen der Beteiligungen für drei Abschlussstichtage<br />
darzustellen.<br />
1.7 Technische Umsetzung<br />
1.7.1 Technische Umsetzung während der Projektphase<br />
Während der Projektphase wurde der erste Probe-Gesamtabschluss per 31.12.2007 zunächst<br />
mit der Standardsoftware »MS-Excel« erstellt. Die hierfür entwickelten Tabellenblätter<br />
10
können – den einzelnen Kapiteln dieser Dokumentation zugeordnet – der Anlage entnommen<br />
werden.<br />
1.7.2 Softwareunterstützte Umsetzung<br />
Beim Kreis Unna wird im Rahmen der laufenden Buchhaltung, Haushaltsplanung und Rechnungslegung<br />
für den kommunalen Einzelabschluss die Finanzsoftware »newsystem kommunal«<br />
(Navision-Datenbank) der Firma INFOMA eingesetzt. Es ist beabsichtigt, die Software<br />
im Rahmen der dort integrierten Möglichkeiten einer Konsolidierung auch im Rahmen der<br />
Erstellung des Gesamtabschlusses einzusetzen. Erste Gespräche zur softwaretechnischen<br />
Abwicklung sind mit der Firma INFOMA bereits im Jahr 2008 geführt worden. In einer Kooperation<br />
zwischen der Softwarefirma und dem Kreis Unna soll die Einrichtung eines Konsolidierungsmandanten<br />
und die Erstellung des ersten Probe-Gesamtabschlusses per 31.12.2007<br />
im Jahr 2009 erfolgen. Die Kooperation beinhaltet die folgenden Punkte (Überblick):<br />
• Der Kreis Unna führt die Konsolidierung mit der Standardsoftware »MS-Excel« durch<br />
und stellt INFOMA die Ergebnisse und Erfahrungen zur Verfügung. Der Kreis Unna<br />
steht weiterhin für Fragen bezüglich der Konsolidierung zur Verfügung.<br />
• INFOMA richtet für den Kreis Unna vor Ort einen Konsolidierungsmandanten ein und<br />
führt die Konsolidierung mit der Finanzsoftware »newsystem kommunal« durch.<br />
1.8 Besondere Problematik aufgrund der gemischt kameral/doppischen<br />
Haushaltsführung <strong>zum</strong> Zeitpunkt des fiktiven Gesamtabschlusses<br />
Der Kreis Unna hat sich entschieden, <strong>zum</strong> Stichtag 01.01.2007 eine Teilbereichsumstellung<br />
auf das <strong>NKF</strong> gemäß § 4 <strong>NKF</strong>EG <strong>NRW</strong> vorzunehmen und für die umgestellten Aufgabenbereiche<br />
eine Vermögens- und Schuldenübersicht nach § 5 <strong>NKF</strong>EG aufzustellen. Von der Umstellung<br />
ausgenommen waren Teile des Hochbaus (Baumaßnahmen) und die Abwicklung<br />
der sog. Allgemeinen Deckungsmittel inkl. Berechnung der allgemeinen Kreisumlage. Führend<br />
und maßgeblich für den Haushaltsausgleich waren in den Jahren 2007 und 2008 die<br />
kameralen Daten. Eine rechtlich endgültige Umstellung erfolgt erst <strong>zum</strong> Stichtag 01.01.2009.<br />
Zu diesem Datum wird auch erst die rechtlich formale Eröffnungsbilanz i.S.d. § 92 GO <strong>NRW</strong><br />
aufgestellt.<br />
Aufgrund dieser örtlichen besonderen Problematik wurde auch die Aufstellung eines ersten<br />
Probe-Gesamtabschlusses per 31.12.2007 erschwert, da<br />
• die kameralen und doppischen Rechnungen für das Haushaltsjahr 2007 wieder in einer<br />
Rechnung entsprechend der doppischen Ergebnisrechnung zusammengeführt<br />
werden müssen (inkl. der Problematik der Zuordnung einzelner kameraler Haushaltsstellen<br />
in die Ergebnisrechnungspositionen),<br />
• neben der formalen Vermögens- und Schuldenübersicht per 01.01.2007 auch eine<br />
»Eröffnungsbilanz« mit einer Gesamtsicht erstellt werden musste (inkl. aller Vermögenswerte<br />
und Verbindlichkeiten) und<br />
• diese »Eröffnungsbilanz« <strong>zum</strong> 31.12.2007 fortgeschrieben werden musste (inkl. Veränderungen<br />
im noch nicht erfassten Anlagevermögen und bei den Verbindlichkeiten).<br />
Die ermittelten Werte und Ansätze in der für den Probe-Gesamtabschluss zugrundegelegten<br />
»Bilanz« und Ergebnisrechnung des Kreises Unna sind insgesamt »Näherungswerte« und<br />
11
entsprechen nicht einer endgültigen und formellen »Gesamtschau« über das Haushaltsjahr<br />
2007.<br />
Aufgrund der unterschiedlichen Rechnungslegungen können auch einige Elemente eines<br />
<strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses im Rahmen des ersten Probeabschlusses nicht bzw. nur »näherungsweise«<br />
vorgelegt werden. Hierauf wird in den einzelnen Kapiteln dieser Fallstudie entsprechend<br />
verwiesen.<br />
Das mit dem fiktiven Gesamtabschluss des Kreises Unna <strong>zum</strong> 31.12.2007 gezeigte Bild der<br />
finanziellen Lage des »Konzerns Kreis Unna« entspricht jedoch sehr weitgehend der Realität.<br />
12
2 Einzelabschluss des Kreises Unna per 31.12.2007<br />
Ausgehend von den in Kapitel 1.8 aufgezeigten Besonderheiten und Problemen der parallelen<br />
Haushaltsführung im Jahr 2007 wurde für die Erstellung eines <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses<br />
der Einzelabschluss des Kreis Unna nachgebildet und<br />
• in der Bilanz per 31.12.2007 auch die nicht auf das <strong>NKF</strong> umgestellten Bereiche (vornehmlich<br />
Forderungen aus Altdefiziten und Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten<br />
sowie Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung) aufgenommen sowie<br />
• das Anordnungssoll der kameralen Haushaltsstellen in das doppische Jahresergebnis<br />
eingerechnet.<br />
Auf dieser Grundlage werden nachfolgend die Bilanz und die Ergebnisrechnung des Kreises<br />
Unna für das Haushaltsjahr (Geschäftsjahr) 2007 dargestellt.<br />
2.1 Ergebnisrechnung<br />
Ertrags- und Aufwandsarten<br />
13<br />
Ergebnis des<br />
Haushaltsjahres<br />
1 Steuern und ähnliche Abgaben 2.329.284,97<br />
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 239.104.270,98<br />
3 + Sonstige Transfererträge 7.229.563,71<br />
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 31.005.458,21<br />
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 1.899.613,08<br />
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 30.342.594,42<br />
7 + Sonstige ordentliche Erträge 4.096.277,49<br />
8 + Aktivierte Eigenleistungen 155.212,38<br />
9 +/- Bestandsveränderungen 0,00<br />
10 = Ordentliche Erträge 316.162.275,24<br />
11 - Personalaufwendungen 41.480.638,58<br />
12 - Versorgungsaufwendungen 7.180.146,25<br />
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 16.659.873,21<br />
14 - Bilanzielle Abschreibungen 7.433.277,24<br />
15 - Transferaufwendungen 213.290.790,73<br />
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 36.828.815,31<br />
17 = Ordentliche Aufwendungen 322.873.541,32<br />
18 =<br />
Eergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit<br />
(= Zeilen 10 und 17)<br />
-6.711.266,08<br />
19 + Finanzerträge 6.950.153,30<br />
20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 6.570.824,66<br />
21 = Finanzergebnis<br />
(= Zeilen 19 und 20)<br />
379.328,64<br />
22 =<br />
Ordentliches Jahresergebnis<br />
(= Zeilen 18 und 21)<br />
-6.331.937,44<br />
23 + Außerordentliche Erträge 715.631,80<br />
24 - Außerordentliche Aufwendungen 0,00<br />
25 =<br />
Außerordentliches Ergebnis<br />
(Zeilen 23 und 24)<br />
715.631,80<br />
26 =<br />
Jahresergebnis<br />
(= Zeilen 22 und 25)<br />
-5.616.305,64<br />
Auf die Angabe von Planzahlen und Vorjahreswerten wurde aus Vereinfachungsgründen verzichtet.
2.2 Bilanz<br />
2.2.1 Die Aktivseite der Bilanz<br />
1.<br />
2.<br />
Anlagevermögen<br />
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
485.713,22<br />
1.2 Sachanlagen<br />
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
7.445.971,44<br />
1.2.1.1 Grünflächen 3.778.470,00<br />
1.2.1.2 Ackerland 1.473.219,51<br />
1.2.1.3 Wald, Forsten 446.848,00<br />
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 1.747.433,93<br />
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
114.176.491,51<br />
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 0,00<br />
1.2.2.2 Schulen 64.712.529,20<br />
1.2.2.3 Wohnbauten 0,00<br />
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 49.463.962,31<br />
1.2.3 Infrastrukturvermögen<br />
95.530.592,04<br />
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 14.706.363,09<br />
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 8.663.987,50<br />
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00<br />
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 0,00<br />
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 68.527.532,00<br />
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 3.632.709,45<br />
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />
0,00<br />
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />
354.310,00<br />
1.2.6 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />
2.033.225,02<br />
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
8.380.528,91<br />
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
564.975,55<br />
1.3 Finanzanlagen<br />
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen<br />
61.455.547,18<br />
1.3.2 Beteiligungen<br />
15.572.146,16<br />
1.3.3 Sondervermögen<br />
0,00<br />
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
31.101.994,29<br />
1.3.5 Ausleihungen<br />
1.3.5.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00<br />
1.3.5.2 Ausleihungen an Beteiligungen 2.215.440,75<br />
1.3.5.3 Ausleihungen an Sondervermögen 0,00<br />
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 587.927,00<br />
Umlaufvermögen<br />
2.1 Vorräte<br />
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren<br />
679.750,00<br />
2.1.2 Geleistete Anzahlungen<br />
0,00<br />
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferl. 51.506.909,77<br />
2.2.1.1 Gebühren 2.022.037,33<br />
2.2.1.2 Beiträge 0,00<br />
2.2.1.3 Steuern 18.064,54<br />
2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 235.928,23<br />
2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 49.230.879,67<br />
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen<br />
759.000,71<br />
2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 659.800,51<br />
2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 94.024,96<br />
2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen 0,00<br />
2.2.2.4 gegen Beteiligungen 5.175,24<br />
2.2.2.5 gegen Sondervermögen 0,00<br />
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände<br />
0,00<br />
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
0,00<br />
2.4 Liquide Mittel<br />
2.263.839,54<br />
3. Aktive Rechnungsabgrenzung<br />
858.484,29<br />
4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />
4.909.294,23<br />
14<br />
400.882.141,62
2.2.2 Die Passivseite der Bilanz<br />
1. Eigenkapital<br />
0,00<br />
1.1<br />
1.2<br />
1.3<br />
Allgemeine Rücklage<br />
Sonderrücklagen<br />
Ausgleichsrücklage<br />
1.4 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag<br />
2. Sonderposten<br />
2.1 für Zuwendungen<br />
119.761.856,88<br />
2.1.1 Sonderposten für Zuwendungen für unbebaute Grundstücke<br />
2.1.2 Sonderposten für Zuwendungen für bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
2.1.3 Sonderposten für Zuwendungen für Infrastrukturvermögen<br />
2.1.4 Sonderposten für Zuwendungen für Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />
2.2<br />
2.1.5 Sonderposten für Zuwendungen für sonstiges Anlagevermögen<br />
für Beiträge<br />
0,00<br />
2.3 für den Gebührenausgleich 0,00<br />
2.4 Sonstige Sonderposten 4.387,07<br />
3. Rückstellungen 129.941.404,41<br />
3.1 Pensionsrückstellungen 108.007.976,00<br />
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 9.132.610,35<br />
3.3 Instandhaltungsrückstellungen 0,00<br />
3.4 Sonstige Rückstellungen (nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO n.F.) 12.800.818,06<br />
4. Verbindlichkeiten<br />
4.1 Anleihen 0,00<br />
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 53.715.961,59<br />
4.2.1 von verbundenen Unternehmen 0,00<br />
4.2.2 von Beteiligungen 0,00<br />
4.2.3 von Sondervermögen 0,00<br />
4.2.4 vom öffentlichen Bereich 43.033.806,48<br />
4.2.5 vom privaten Kreditmarkt 10.682.155,11<br />
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 67.000.000,00<br />
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 24.229.644,00<br />
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.282.814,12<br />
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 1.977.228,53<br />
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 1.677.288,16<br />
5. Passive Rechnungsabgrenzung 295.943,93<br />
15<br />
400.882.141,62
3 Bestimmung des Konsolidierungskreises<br />
Zur Bestimmung, welche Einheiten neben dem Abschluss des Kreises Unna in den Gesamtabschluss<br />
einzubeziehen sind, regelt § 116 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 50 GemHVO <strong>NRW</strong> die<br />
Festsetzung des Konsolidierungskreises. In welcher Form und welchem Umfang die Einbeziehung<br />
erfolgt -Vollkonsolidierung oder als assoziiertes Unternehmen-, ist abhängig von der<br />
Intensität der Unternehmensanbindung. Neben der Unterscheidung öffentlich- oder privatrechtliche<br />
Rechtsform ist das Ausmaß des Einflusses des Kreises Unna auf die verselbstständigten<br />
Aufgabenbereiche von Bedeutung.<br />
Das nachstehend abgebildete Prüfschema stellt dar, welche Schritte zur Bestimmung des<br />
Konsolidierungskreises erforderlich sind:<br />
Öffentlich-rechtliche Betriebe<br />
<strong>zum</strong> Beispiel:<br />
- Anstalten öffentlichen Rechts<br />
- Zweckverbände<br />
- Stiftungen (bei denen die Kommune selbst Stifterin ist)<br />
- Eigenbetriebe<br />
nicht: Sparkassen<br />
Vollkonsolidierung<br />
Einbeziehung<br />
nach<br />
„At Equity“<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
Liegt eine „einheitliche Leitung“ durch die<br />
Kommune vor?<br />
Indizien hierfür können sein:<br />
- Bestimmung der Unternehmensziele<br />
- Entscheidung über wesentliche geschäftliche Maßnahmen<br />
- Festlegung wesentlicher Grundsätze der Geschäftspolitik<br />
- Koordination wesentlicher Teilbereiche der Unternehmensleitung<br />
- personelle Besetzung wesentlicher Führungsstellen, z.B. Vorstand<br />
nein<br />
Liegt eine der Kontrollmöglichkeiten des<br />
§ 50 Abs. 2 Nr. 1- 3 GemHVO <strong>NRW</strong> vor?<br />
- Liegt die Mehrheit der Stimmrechte bei der Kommune<br />
(aus Konzernsicht)?<br />
- Steht der Kommune das Recht zu, die Mehrheit von<br />
Organmitgliedern zu bestellen?<br />
- Steht der Kommune auf Grund eines Beherrschungsvertrages oder<br />
satzungsmäßig das Recht zu, einen beherrschenden Einfluss<br />
auszuüben?<br />
nein<br />
Die Bewertung und Einordnung der einzelnen verselbstständigten Aufgabenbereiche des<br />
Kreises Unna ist der Anlage 1 »Bestimmung des Konsolidierungskreises« zu entnehmen.<br />
3.1 Vollkonsolidierung<br />
Liegt ein maßgeblicher Einfluss durch die<br />
Kommune vor?<br />
- Vertretensein im Vorstand oder Aufsichtsrat?<br />
- Mitwirken an Unternehmensentscheidungen?<br />
- Liegen erhebliche Liefer- und Leistungsbeziehungen vor?<br />
Unterschied zu beherrschendem Einfluss nach Umfang u. Intensität<br />
Eine Vollkonsolidierung ist zwischen dem Kreis Unna als Mutter und einzelnen Tochterunternehmen<br />
dann vorzunehmen, wenn eine einheitliche Leitung tatsächlich ausgeübt wird. Diese<br />
liegt vor, wenn die Mutter originäre Leitungsaufgaben für den ganzen »Konzern« wahrnimmt.<br />
Indizien hierfür können sein:<br />
• Bestimmung der Unternehmensziele,<br />
Ermittlung der effektiven<br />
„Beteiligungsquote“<br />
(direkte und indirekte „Beteiligungen“)<br />
Ist der Anteil an dem Betrieb für<br />
die Gesamtbilanz wesentlich?<br />
• Entscheidung über wesentliche geschäftliche Maßnahmen,<br />
• Festlegung der Grundsätze der Geschäftspolitik,<br />
• Koordination wesentlicher Teilbereiche der Unternehmensleitung,<br />
• Personelle Besetzung von Führungsstellen.<br />
ja<br />
16<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
<strong>zum</strong> Beispiel:<br />
Private Betriebe<br />
- Aktiengesellschaften<br />
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung<br />
Handelt es sich um ein verbundenes<br />
Unternehmen?<br />
ja<br />
Ausweis in der<br />
Gesamtbilanz unter<br />
„Anteile an<br />
verbundenen Unternehmen“<br />
Ausweis in der Gesamtbilanz<br />
unter<br />
„Übrige Beteiligungen“
Eine Vollkonsolidierung ist auch dann vorzunehmen, wenn die Mutter bei einer Tochter<br />
• die Mehrheit der Stimmrechte oder<br />
• ein Organbestellungsrecht oder<br />
• ein Beherrschungsrecht gemäß Vertrag oder Satzung<br />
hat. Die Möglichkeit zur Kontrolle reicht aus.<br />
Bezogen auf die verselbstständigten Unternehmen des Kreises Unna ist danach lediglich die<br />
Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Kreis Unna mbH (VBU) einschließlich ihrer Tochterunternehmen<br />
als Teilkonzern des Kreises Unna im Rahmen einer Vollkonsolidierung in<br />
den Gesamtabschluss einzubeziehen. Dabei findet die Besonderheit Berücksichtigung, dass<br />
die VBU als 100%-Tochter Holding-Funktionen im Bereich der abfallwirtschaftlichen Aktivitäten<br />
des Kreises Unna übernimmt und sich die Leistungsbeziehungen auf die Unternehmensgruppe<br />
und den Kreis Unna selbst beschränken. Da die VBU nach handelsrechtlichen Voraussetzungen<br />
im Jahr 2007 ihrerseits zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet<br />
war, wird bei Beurteilung der Tochter- und Enkelgesellschaften im Hinblick auf ihre Einbeziehung<br />
in den Konsolidierungskreis auf dem Konzernabschluss der VBU aufgesetzt. Zum Vollkonsolidierungskreis<br />
gehören danach:<br />
• die VBU als handelsrechtliches Mutterunternehmen (s.o.),<br />
• die Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH (GWA),<br />
• die Auftragsgesellschaft für Abfallentsorgung Kreis Unna mbH (AKU) sowie<br />
• die GWA Logistik GmbH.<br />
Nicht einbezogen wird trotz 74%-igem Tochter-Anteilsverhältnis -entsprechend der Vorgabe<br />
des Konzernabschlusses der VBU- die Abfallvermeidungsagentur GmbH (AVA) infolge der<br />
Bewertung als »von untergeordneter Bedeutung« (siehe Kapitel 3.3).<br />
3.2 Assoziierte Unternehmen<br />
„Ein assoziiertes Unternehmen ist dadurch gekennzeichnet, dass ein in den Konzernabschluss<br />
einbezogenes Unternehmen auf dieses Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss<br />
ausübt, ohne die einheitliche Leitung auszuüben oder die Rechte des Control-Konzepts zu<br />
haben. Ein maßgeblicher Einfluss liegt vor, wenn an Grundsatzfragen der Geschäfts- und<br />
Finanzpolitik des assoziierten Unternehmens mitgewirkt und zudem seine Gewinnverwendung<br />
beeinflusst werden kann. Bei einem Stimmrechtsanteil von mindestens 20% wird ein<br />
maßgeblicher Einfluss widerlegbar vermutet (§ 311 Abs. 1 Satz 2 [HGB]).“ 1<br />
Folgende Unternehmen sind nach vg. Definition beim Kreis Unna als assoziiertes Unternehmen<br />
zu betrachten:<br />
• Verkehrsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (VKU),<br />
• Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft (UKBS),<br />
• Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (WFG).<br />
Darüber hinaus werden im Bereich der Abfallwirtschaftsunternehmen über den Konzernabschluss<br />
der VBU die Anteile an der<br />
1 Baetge/Kirsch/Thiele: Konzernbilanzen. IDW-Verlag GmbH, Düsseldorf 2004. S. 138 f.<br />
17
• MVA Hamm Betreiber-GmbH und<br />
• Boden- und Bauschuttverwertungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (BBKU)<br />
als assoziierte Unternehmen behandelt.<br />
Die Umweltzentrum Westfalen GmbH, an der der Kreis Unna gemeinsam mit dem Regionalverband<br />
Ruhr (RVR) eine 50%ige Beteiligung hält, wird in einem ersten Schritt als assoziiertes<br />
Unternehmen eingeordnet. Obwohl faktisch die Anbindung an den Kreis Unna sowohl im<br />
Hinblick auf den Entstehungshintergrund der Beteiligung als auch bezüglich der Zusammenarbeit<br />
enger ist als an den RVR, wird wegen der formalen Gegebenheiten lediglich ein<br />
»maßgeblicher Einfluss« angenommen. So sind die Regelungen im Gesellschaftsvertrag in<br />
Bezug auf die Verteilung von Einfluss (Geschäftsführung, Gremienbesetzung) und Finanzverantwortung<br />
grundsätzlich so gefasst, dass beide Anteilseigner zu gleichen Teilen berechtigt<br />
und verpflichtet werden. Allerdings wird die Umweltzentrum Westfalen GmbH letztendlich<br />
nicht in den Gesamtabschluss einbezogen, da diese Gesellschaft als »von untergeordneter<br />
Bedeutung« für die Konzernbetrachtung bewertet wird.<br />
Im Rahmen des Konzernabschlusses der VBU werden die MVA Hamm Eigentümer GmbH<br />
(Anteil 16,26%) und die MVA Hamm Betreiber Holding GmbH (Anteil 1%) nicht als assoziierte<br />
Unternehmen behandelt, da ein maßgeblicher Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik<br />
verneint wird. Diese beiden Unternehmen wurden für die Bilanzierung der VBU im Einzelabschluss<br />
des Kreises Unna gesondert gutachterlich bewertet. Aufgrund der großen Bedeutung<br />
für die Vermögensgesamtlage des Kreises Unna handelt es sich hierbei nicht um Unternehmen<br />
von untergeordneter Bedeutung, so dass die in den Gutachten festgestellten<br />
Werte auch bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses vollständig übernommen worden<br />
sind.<br />
3.3 Anteile von untergeordneter Bedeutung<br />
In den Gesamtabschluss müssen nach § 116 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong> verselbstständigte Aufgabenbereiche<br />
nicht einbezogen werden, wenn sie für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen<br />
entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage<br />
des Kreises von untergeordneter Bedeutung sind. Das Wahlrecht der Nichteinbeziehung<br />
besteht nicht, sobald ein Tochterunternehmen für die Darstellung einer der vier Aspekte<br />
wesentlich für die Konzernbetrachtung ist.<br />
Zur Bestimmung, ob ein wesentlicher Einfluss gegeben ist, ist die Gesamtbetrachtung aller<br />
eventuell nicht einzubeziehender Unternehmen erforderlich. Dabei werden ausgewählte wirtschaftliche<br />
Daten aller vermeintlichen Unternehmen von untergeordneter Bedeutung aufsummiert<br />
und in Beziehung gesetzt zu den entsprechenden Werten des Abschlusses vom<br />
Kreis Unna zuzüglich der vermeintlich vollzukonsolidierenden Unternehmen. Auf eine vereinfachte<br />
Kapitalkonsolidierung als Orientierungsgröße wurde verzichtet.<br />
Der Vergleich bzw. die Einordnung kann der folgenden Tabelle entnommen werden:<br />
18
Beteiligung Vermögenslage* Schuldenlage*<br />
BeteiliAnlage- Anteil Eigen- Anteil Bilanz- Anteil Verbindlich- Anteil<br />
gungsvermögen**kapitalsummekeiten/Rückquotestellungen verbundene vollzukonsolidierende Unternehmen<br />
€ % € % € % € %<br />
Kreis Unna 339.904.863 93,17 -4.909.294 -23,43 400.882.142 92,05 280.824.339 93,80<br />
Verwaltungs- u. Beteiligungsgesellschaft<br />
Kreis Unna mbH -VBU-<br />
Gesellschaft f. Wertstoff- u. Abfallwirtschaft<br />
Kreis Unna mbH -GWA-<br />
100,00% 9.367.957 2,57 10.576.264 50,49 12.178.501 2,80 1.602.237 0,54<br />
100,00% 13.684.879 3,75 4.934.769 23,56 18.916.106 4,34 13.981.337 4,67<br />
GWA Logistik GmbH 100,00% 1.361.793 0,37 444.325 2,12 2.183.333 0,50 1.739.009 0,58<br />
Auftragsgesellschaft für Abfallentsorgung<br />
mbH -AKU-<br />
verbundene Unternehmen von untergeordneter Bedeutung<br />
100,00% 505.000 0,14 84.325 0,40 1.205.722 0,28 1.121.397 0,37<br />
Abfallvermeidungsagentur GmbH -AVA- 74,00% 1.133 0,00 0 0,00 133.010 0,03 133.010 0,04<br />
Summe verbundene Unternehmen 364.825.625 100,00 20.948.977 100,00 435.498.814 100,00 299.401.329 100,00<br />
assoziierte Unternehmen<br />
Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH<br />
-VKU-<br />
Unnaer Kreis- Bau- und Siedlungsgesellschaft<br />
mbH -UKBS-<br />
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den<br />
Kreis Unna mbH -WFG-<br />
25,11% 9.015.869 2,47 4.656.246 22,23 16.192.639 3,72 11.536.394 3,85<br />
40,80% 85.049.278 23,31 20.935.628 99,94 93.385.168 21,44 72.449.540 24,20<br />
40,00% 394.961 0,11 3.032.500 14,48 48.769.032 11,20 27.110.419 9,05<br />
MVA Betreiber GmbH 26,50% 5.987 0,00 1.065.983 5,09 1.834.182 0,42 768.199 0,26<br />
Boden- u. Bauschuttverwertungsgesellschaft<br />
f. den Kreis Unna mbH -BBKU-<br />
assoziierte Unternehmen von untergeordneter Bedeutung<br />
25,10% 420.073 0,12 271.500 1,30 1.179.163 0,27 858.803 0,29<br />
Umweltzentrum Westfalen GmbH 50,00% 1.554.810 0,43 272.658 1,30 1.863.680 0,43 265.485 0,09<br />
Summe assoziierte Unternehmen 96.440.978 26,43 30.234.515 144,32 163.223.864 37,48 112.988.840 37,74<br />
Summe aller Unternehmen von<br />
untergeordneter Bedeutung<br />
*) Daten <strong>zum</strong> Stichtag 31.12.2007 bzw. 01.01.2008<br />
**) inkl. Finanzanlagevermögen<br />
1.555.943 0,43 272.658 1,30 1.996.690 0,46 398.495 0,13<br />
kursiv = mittelbare Beteiligung<br />
19<br />
ordentl.<br />
Erträge<br />
Ertragslage*<br />
Anteil ordentl.<br />
Aufwendungen<br />
Anteil Jahresergebnis<br />
Anteil<br />
€ % € % € %<br />
316.161.275 88,43 322.873.541 89,64 -5.616.306 -44,07<br />
177.848 0,05 429.260 0,12 4.577.290 35,92<br />
20.650.263 5,78 16.717.635 4,64 2.332.198 18,30<br />
6.091.507 1,70 5.871.165 1,63 94.808 0,74<br />
13.996.468 3,91 13.924.577 3,87 34.325 0,27<br />
456.388 0,13 358.150 0,10 88.247 0,69<br />
357.533.749 100,00 360.174.327 100,00 12.743.174 100,00<br />
23.003.704 6,43 22.513.902 6,25 0 0,00<br />
15.205.658 4,25 13.322.360 3,70 -755.304 -5,93<br />
1.617.868 0,45 2.317.881 0,64 0 0,00<br />
39.293.907 10,99 35.189.500 9,77 2.545.983 19,98<br />
3.009.217 0,84 3.012.780 0,84 -11.424 -0,09<br />
603.337 0,17 576.474 0,16 31.512 0,25<br />
82.733.691 23,14 76.932.896 21,36 1.810.767 14,21<br />
1.059.725 0,30 934.624 0,26 119.759 0,94
Aus Vereinfachungsgründen wurde der tabellarische Vergleich nach der Bruttomethode vorgenommen,<br />
d.h., dass die jeweiligen Werte vor den durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen<br />
(brutto) ins Verhältnis zueinander gesetzt werden.<br />
Zur Bewertung der Vermögenslage wurden Anlagevermögen, Eigenkapital und Bilanzsumme<br />
ins Verhältnis gesetzt. Die Summe aller Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist mit<br />
prozentualen Anteilen von 0,13 bis 1,30 am Gesamtbetrag aller verbundenen Unternehmen<br />
als nicht wesentlich für die Vermögensgesamtlage des Kreises Unna zu bewerten. Entsprechende<br />
Einschätzungen haben sich bei der Beurteilung der Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage<br />
ergeben.<br />
Auch die individuelle Betrachtung der tabellarischen Daten der betreffenden Einzelunternehmen<br />
-Abfallvermeidungsagentur GmbH (AVA) als vermeintlich vollzukonsolidierendes<br />
Unternehmen und Umweltzentrum Westfalen GmbH als vermeintliches assoziiertes Unternehmen-<br />
rechtfertigt die jeweilige Einordnung als von »untergeordneter Bedeutung«.<br />
Im Umkehrschluss zeigen die Daten der Tabelle aber auch, dass die in den Konsolidierungskreis<br />
einbezogenen vollkonsolidierten und assoziierten Unternehmen wesentlich sind für die<br />
Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse des »Konzerns« Kreis Unna. Lediglich die Einbeziehung<br />
der BBKU als assoziiertes Unternehmen könnte nach dem Zahlenmaterial aufgrund<br />
mangelnder »Wesentlichkeit« als nicht gerechtfertigt erscheinen. Hier erfolgt die Einstufung<br />
jedoch in Anlehnung an den Konzernabschluss der VBU, auf den der Kreis Unna in<br />
kompletter Form bei Erstellung des eigenen Gesamtabschlusses aufsetzt.<br />
20
4 Überleitung der Konten / Mapping-Prozess<br />
4.1 Entwicklung eines örtlichen Positionenplans<br />
Die Anlage VII <strong>zum</strong> Praxisleitfaden zur Erstellung eines <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses enthält<br />
einen Positionenrahmen für die Erstellung des Summenabschlusses. Aufbauend auf diesen<br />
Rahmen hat der Kreis Unna einen örtlichen Positionenplan entwickelt, der die örtlichen Gegebenheiten<br />
und besonderen Verhältnisse beim Kreis Unna als »Mutter« und den Betrieben<br />
(v.a. der VBU und ihrer Gesellschaften) berücksichtigt. Dabei wurden einheitliche und sowohl<br />
für die »Mutter« als auch für die Töchter des Kreises Unna verbindliche fünfstellige Positionsnummern<br />
für einzelne Positionen vergeben, auf die die jeweiligen Konten im Rahmen der<br />
Erstellung des Gesamtabschlusses überzuleiten sind.<br />
Die Positionsnummer gliedert sich dabei wie folgt:<br />
Positionenklasse<br />
Positionengruppe<br />
Beispiel:<br />
Positionenklasse 1 Finanzanlagen und Umlaufvermögen<br />
Positionengruppe 13 Forderungen und sonstige Verbindlichkeiten<br />
Positionenart 131 Forderungen<br />
Position 1312 Sonstige Forderungen<br />
Unterposition 13121 Sonstige Forderungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
Der Positionenplan des Kreises Unna zur Erstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses kann der<br />
Anlage 2 zu diesem Bericht entnommen werden.<br />
4.2 Zuordnungsvorschriften <strong>zum</strong> örtlichen Positionenplan<br />
Die Zuordnung einzelner Konten der Kontenpläne des Kreises Unna und seiner verbundenen<br />
Unternehmen (VBU als Holding für die einzelnen Tochterunternehmen) zu den einzelnen<br />
Positionen des Positionenplanes erfolgt ausschließlich entsprechend der Zuordnungsvorschriften<br />
<strong>zum</strong> kommunalen haushaltsrechtlichen Kontenrahmen (Kommunaler Kontierungsplan),<br />
die im Rahmen des kommunalen Einzelabschlusses durch die verbindliche Anlage<br />
17 (Muster zu den §§ 3, 4 und 41 GemHVO <strong>NRW</strong>) vorgegeben wurden. Weitere Grundlage<br />
sind die Kontierungsvorschriften des Kreises Unna für seinen Einzelabschluss, die ebenfalls<br />
auf den o.g. Zuordnungsvorschriften sowie den finanzstatistischen Erhebungsmerkmalen<br />
beruhen.<br />
Die Zuordnungsvorschriften <strong>zum</strong> örtlichen Positionenplan des Kreises Unna ergänzen und<br />
konkretisieren die Erläuterungen zu den Positionen der Summenbilanz und zur Gesamtergebnisrechnung<br />
aus der Anlage VII <strong>zum</strong> Praxisleitfaden.<br />
4.3 Mapping-Prozess<br />
Positionenart<br />
Der Mapping-Prozess beschreibt im Wesentlichen die Überleitung der einzelnen Konten der<br />
voll zu konsolidierenden Betriebe und des Kreises Unna auf die einheitlichen Positionsnummern<br />
des örtlichen Positionenplans, so dass eine Summenbilanz und Summenergebnisrech-<br />
21<br />
Position<br />
Unterposition
nung erstellt werden kann. Die Überleitung der Konten auf die Positionen des Positionensplanes<br />
kann der Anlage 3 entnommen werden. Die eigentliche Umgliederung der betrieblichen<br />
Konten wurde bei der VBU als Holding vorgenommen, so dass in den Positionenplan<br />
bereits die »umgegliederten« Zahlen übernommen werden konnten. Auf einen separaten<br />
Ausweis der handelsrechtlichen Gliederung der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung<br />
im Konzernabschluss der VBU wurde ebenso verzichtet wie auf den Ausweis der Gliederung<br />
des Einzelabschlusses des Kreises Unna.<br />
Im Rahmen des Mappingprozesses sind für den Kreis Unna als »Mutter« grundsätzlich nur<br />
wenige Umgliederungen notwendig, da die Gliederungsschemata der Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung<br />
den verbindlichen Mustern für den kommunalen Einzelabschluss und<br />
in ihrer Grundform den gesetzlichen Bestimmungen aus der GemHVO <strong>NRW</strong> entsprechen.<br />
Daher ist hier die eigentliche Aufgabe, die innerhalb des »Konzerns« entstandenen Aufwendungen<br />
und Erträge, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Sicht der »Mutter« auszuweisen.<br />
Weiterhin werden für den Kreis Unna als »Mutter« im Rahmen der Erstellung des Gesamtabschlusses<br />
keine stillen Reserven oder Lasten aufgedeckt und somit keine Kommunalbilanz<br />
III (KB III) aufgestellt.<br />
Die VBU nutzt im Rahmen ihrer Konzernbuchhaltung eine Finanzsoftware, die auf die selbe<br />
Datenbank (Navision) wie die vom Kreis Unna eingesetzte Finanzsoftware (newsystem<br />
kommunal der Firma INFOMA) aufsetzt. Dies hat den Überleitungsprozess erheblich erleichtert.<br />
Die Daten konnten mittels verschiedener sog. Kontenschemata geschlüsselt und somit<br />
in die entsprechenden Positionen des Positionenplanes überführt werden.<br />
Folgende wesentliche Bereiche wurden im Rahmen des Mapping-Prozesses umgegliedert:<br />
• Verfüllrechte auf Grundstücke waren bei der VBU in den entsprechenden Grundstückswerten<br />
enthalten. Diese mussten vom Grund und Boden getrennt und in die<br />
immateriellen Vermögensgegenstände überführt werden.<br />
• Bebaute und unbebaute Grundstücke wurden bei der VBU entsprechend der handelsrechtlichen<br />
Vorschriften nicht in unterschiedlichen Positionen ausgewiesen und<br />
mussten getrennt werden. Diese Trennung ist <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Erstellung dieser<br />
Fallstudie noch nicht umgesetzt.<br />
• Die auf Dauer angelegten übrigen Beteiligungen der VBU (MVA Hamm Eigentümer<br />
GmbH und MVA Hamm Betreiber Holding GmbH) waren der Position »sonstige Ausleihungen«<br />
zuzuordnen, da ein maßgeblicher Einfluss nicht vorliegt (siehe Kapitel<br />
3.2). Nach den zur Zeit geltenden Vorschriften für die »Mutter« Kreis Unna wären<br />
diese im Einzelabschluss unter der Position »sonstige Ausleihungen« zu bilanzieren<br />
gewesen. 2 Aus Sicht des Kreises Unna wird angestrebt, im kommunalen Einzelabschluss<br />
die für auf Dauer angelegte Anteile, die nicht voll oder nach At Equity zu konsolidieren<br />
sind, unter der Position »übrige Beteiligungen« ausweisen zu können.<br />
Darüber hinaus mussten einige zwar nicht wesentliche, aber dennoch aus dem Ermessen<br />
des Kreises Unna vorzunehmende Umgliederungen im Gesamtergebnisplan vorgenommen<br />
werden.<br />
»Konzerninterne« Leistungsbeziehungen sowie die offenen Posten zwischen dem Kreis Unna<br />
und seinen Töchtern <strong>zum</strong> Stichtag 31.12.2007 konnten nicht auf Basis der Sachkonten<br />
2 Siehe Kommentierung der GPA (Stand 12/07) sowie Ausführungen in der Handreichung für Kommu-<br />
nen (3. Auflage) zu § 41 GemHVO <strong>NRW</strong>.<br />
22
ermittelt werden, da es hierfür keine speziellen Sachkonten gibt. Die entsprechenden Buchungen<br />
wurden über die debitorischen und kreditorischen (Einzel-)Posten gefiltert und<br />
konnten auf diesem Weg identifiziert und den entsprechenden Bilanz- und Ergebnisplanpositionen<br />
manuell zugeordnet werden.<br />
23
5 Vergleich der Wertansätze und Nutzungsdauern<br />
5.1 Anpassung von Wertansätzen und Ausübung von Bewertungswahlrechten<br />
Im Rahmen des <strong>Modellprojekt</strong>es wurden verschiedene Erleichterungen in Bezug auf eine<br />
etwaige Anpassung von Wertansätzen und einer „konzerneinheitlichen“ Ausübung von Bewertungswahlrechten<br />
vorgeschlagen (vgl. Praxisleitfaden, Kapitel H), wie <strong>zum</strong> Beispiel:<br />
• keine Anpassung vergangenheitsorientierter Bilanzansätze und Bewertungsmethoden,<br />
• keine Anpassung von Bewertungsvereinfachungsverfahren, da in der Regel unwesentlich,<br />
• keine Anpassung von Herstellungskosten, da in der Regel unwesentlich,<br />
• keine Anpassung von Nutzungsdauern, sofern diese betriebsspezifisch sind.<br />
Der Kreis Unna hat bei der Aufstellung seines Probe-Gesamtabschlusses von folgenden<br />
Erleichterungen Gebrauch gemacht:<br />
5.1.1 Vergangenheitsorientierte Bilanzansätze und Bewertungsmethoden<br />
Bei der Aufstellung der Vermögens- und Schuldenübersicht des Kreises Unna wurden die<br />
voll zu konsolidierenden Betriebe durch spezielle Gutachten neu bewertet. Im Rahmen der<br />
Probekonsolidierungen wurde auf weitere Anpassungen der Bilanzansätze und Bewertungsmethoden<br />
der in den Betrieben <strong>zum</strong> Erstkonsolidierungszeitpunkt vorhandenen Vermögensgegenstände<br />
und Schulden im »Konzern« verzichtet.<br />
5.1.2 Bewertungsvereinfachungsverfahren<br />
Bei den Bewertungsvereinfachungsverfahren (Gruppen-, Festwert-, Verbrauchsfolgeverfahren)<br />
existiert nach dem Handelsrecht ein Wahlrecht. Auf eine Vereinheitlichung wurde auch<br />
schon auf Grund der untergeordneten Bedeutung bei den Betrieben verzichtet.<br />
5.1.3 Herstellungskosten<br />
Unterschiedliche Pflicht- und Wahlbestandteile der Herstellungskosten aus den Handelsbilanzen<br />
werden schon aufgrund der untergeordneten Bedeutung im kommunalen Bereich<br />
beibehalten. Darüber hinaus wurde bei »konzerninternen« Leistungen, die zu Herstellungskosten<br />
führten, auf eine Umgliederung in die „Aktivierten Eigenleistungen“ sowie auf eine<br />
Zwischenergebniseliminierung verzichtet. Andernfalls hätte eine »Konzern«-<br />
<strong>Anlagen</strong>buchhaltung eingerichtet werden müssen.<br />
5.1.4 Geringwertige Wirtschaftsgüter<br />
Für die nach HGB zu bilanzierenden Betriebe sind über die umgehrte Maßgeblichkeit nach<br />
§ 254 HGB steuerliche Mehrabschreibungen für geringwertige Wirtschaftsgüter zulässig.<br />
Sofern nach dem Einkommensteuerrecht zulässige Methoden (z.B. Poolbildung) Anwendung<br />
finden, müssen diese bei der Erstellung des Gesamtabschlusses nicht an die geltenden Bestimmungen<br />
für die Kommune angepasst werden. Auf eine Anpassung bei den Betrieben<br />
wurde daher verzichtet.<br />
24
5.2 Anpassung von Nutzungsdauern<br />
5.2.1 Tabelle über örtliche Nutzungsdauern beim Kreis Unna<br />
Der Kreis Unna hat für die Erstellung des kommunalen Einzelabschlusses noch keine endgültige<br />
Tabelle über örtliche Nutzungsdauern verbindlich festgelegt. Die bisher in den doppischen<br />
Jahresergebnissen 2007 und 2008 vorgenommenen planmäßigen Abschreibungen<br />
des Anlagevermögens wurden aufgrund einer vorläufigen Tabelle vorgenommen. Diese ist<br />
dahingehend vorläufig, da einzelne Vermögensgegenstände mit Nutzungsdauern noch<br />
nacherfasst werden müssen.<br />
Die Ermittlung der örtlichen Nutzungsdauern oblag den Fachbereichen in Kooperation mit<br />
dem dezentralen Controlling (häufig auf Grundlage der steuerrechtlichen AfA-Tabellen). Bei<br />
übergreifenden Fragestellungen wurde die <strong>Anlagen</strong>buchhaltung in den Ermittlungsprozess<br />
integriert. Die Nutzungsdauern der einzelnen gleichen oder gleich genutzten Vermögensgegenstände<br />
wurden »gemittelt« und mit der <strong>NKF</strong>-Rahmentabelle abgestimmt.<br />
Die Tabelle über örtliche Nutzungsdauern beim Kreis Unna (vorläufige Version) kann der<br />
Anlage 4 zu diesem Bericht entnommen werden.<br />
5.2.2 Abschreibungstabelle der voll zu konsolidierenden Betriebe<br />
Die voll zu konsolidierenden Betriebe schreiben das Anlagevermögen überwiegend aufgrund<br />
der steuerrechtlichen AfA-Tabellen ab. Auf einen Abdruck der betrieblichen Nutzungsdauerntabelle<br />
wird daher im Rahmen dieses Berichtes verzichtet.<br />
5.2.3 Abgleich und Anpassung der Nutzungsdauern<br />
Sofern der Bilanzierende im Einzelabschluss unterschiedliche Vermögenswerte nach verschiedenen<br />
Methoden abschreiben darf, ist dies auch im Rahmen der Gesamtrechnungslegung<br />
zulässig. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass gleiche und gleich genutzte Vermögensgegenstände<br />
nur in Ausnahmefällen und unter Beachtung des Gebotes der Willkürfreiheit<br />
nach unterschiedlichen Methoden abgeschrieben werden dürfen.<br />
Folgendes Prüfschema wurde als Entscheidungsgrundlage für eine Anpassung der Abschreibungszeiträume<br />
herangezogen.<br />
25
Ist der Vermögensgegenstand<br />
des Betriebes in der örtlichen<br />
Abschreibungstabelle der<br />
Kommune enthalten? nein<br />
ja<br />
Weicht der Abschreibungszeitraum<br />
des Vermögensgegenstandes<br />
des Betriebes von<br />
der örtlichen Abschreibungstabelle<br />
der Kommune ab?<br />
ja<br />
Ist die Abweichung wesentlich?<br />
ja<br />
Ist die Abweichung begründet?<br />
(z.B. durch betriebsspezifische<br />
Nutzung)<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
26<br />
Keine Anpassung<br />
erforderlich<br />
Anpassung erforderlich<br />
Erkennbare Abweichungen bei einzelnen Nutzungsdauern ließen sich eindeutig durch betriebsspezifische<br />
unterschiedliche Nutzungen der Vermögensgegenstände erklären und<br />
mussten nicht angepasst werden. Darüber hinaus gab es Abweichungen, die aufgrund des<br />
betragsmäßigen Volumens von untergeordneter Bedeutung waren. Den folgenden Tabellen<br />
kann entnommen, dass die Bilanzpositionen »Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge«<br />
und »Betriebs- und Geschäftsausstattung« im Vergleich <strong>zum</strong> gesamten Sachanlagevermögen<br />
des »Konzerns« Kreis Unna bezogen auf die VBU insgesamt als untergeordnet<br />
eingestuft werden können.<br />
Maschinen und technische<br />
<strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />
Wert in Euro Anteil in Prozent am<br />
Gesamtsachanlagevermögen*<br />
Ansatz VBU-Holding 4.501.384,77 1,86<br />
Ansatz Kreis Unna 2.033.225,02 0,84<br />
Ansatz Gesamtbilanz 6.534.609,79 2,70<br />
Ansatz Sachanlagen Gesamtbilanz* 242.218.733,05 100,00<br />
Betriebs- und Geschäftsausstattung Wert in Euro Anteil in Prozent am<br />
Gesamtsachanlagevermögen*<br />
Ansatz VBU-Holding 280.486,06 0,12<br />
Ansatz Kreis Unna 8.380.528,91 3,46<br />
Ansatz Gesamtbilanz 8.661.014,97 3,58<br />
Ansatz Sachanlagen Gesamtbilanz* 242.218.733,05 100,00<br />
*) ohne Finanzanlagen
5.2.4 Tabelle über örtliche Nutzungsdauern im »Konzern« Kreis Unna<br />
Als Ergebnis des Vergleiches der Nutzungsdauern in den Betrieben und beim Kreis Unna<br />
steht die Zusammenfassung der Vermögensgegenstände (nach Arten getrennt) in einer für<br />
den »Konzern« geltenden Abschreibungstabelle. In dieser sind auch die etwaigen Abweichungen<br />
oder betriebsspezifischen Besonderheiten in Bezug auf einzelne Abweichungen<br />
zwischen den Nutzungsdauern beim Kreis Unna und seinen Betrieben zu erläutern.<br />
Im Rahmen der Erstellung des fiktiven Gesamtabschlusses wurde auf die Erstellung einer<br />
solchen Nutzungsdauerntabelle verzichtet.<br />
27
6 Erstellung des Gesamtabschlusses<br />
Der »zahlenmäßige« Erstellungsprozess im Rahmen der Konsolidierung kann exemplarisch<br />
der Tabellen in Anlage 5 »Von den Einzelabschlüssen zur Summenbilanz« entnommen werden.<br />
In den folgenden Kapiteln finden sich Beschreibungen und einzelne Buchungen <strong>zum</strong><br />
Konsolidierungsprozess beim Kreis Unna.<br />
6.1 Vollkonsolidierung<br />
Bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses des Kreises Unna ist auf Grund des gültigen<br />
Einheitsgrundsatzes der »Konzern« Kreis Unna so zu betrachten, als sei er ein einziges wirtschaftlich<br />
und rechtlich selbstständiges Unternehmen. Da Beziehungen zu Tochterunternehmen<br />
wie Beziehungen zu Nicht-»Konzern«-Unternehmen behandelt werden, würde eine<br />
bloße Summation der Einzelabschlüsse zu Fehlinterpretationen führen. Aus diesem Grund<br />
müssen Leistungsbeziehungen zwischen der »Mutter« und einzelnen Tochterunternehmen<br />
eliminiert werden.<br />
Folgende Konsolidierungsschritte sind bei der Vollkonsolidierung vorzunehmen:<br />
• Kapitalkonsolidierung,<br />
• Schuldenkonsolidierung,<br />
• Zwischenergebniseliminierung und<br />
• Aufwands- und Ertragskonsolidierung.<br />
6.1.1 Kapitalkonsolidierung<br />
Bei der Kapitalkonsolidierung erfolgt eine Eliminierung der Kapitalverflechtungen zwischen<br />
den in der Vollkonsolidierung einzubeziehenden Betriebe inkl. der »Mutter«. Entsprechend<br />
der Empfehlung im <strong>Modellprojekt</strong> wird die Kapitalkonsolidierung nach der sog. Neubewertungsmethode<br />
durchgeführt.<br />
Um die Kapitalkonsolidierung vornehmen zu können, mussten zunächst folgenden vorbereitende<br />
Buchungsschritte vorgenommen werden 3 :<br />
Schritt 1<br />
Sämtliche Positionen, die <strong>zum</strong> Eigenkapital der VBU gehören, wurden in einer »Eigenkapitel-<br />
Verrechnungsposition« zusammengefasst. Hierdurch wird die spätere Eliminierung des Eigenkapitals<br />
der VBU erleichtert, da diese über eine (einzige) Position abgewickelt werden<br />
kann.<br />
SOLL-<br />
Position<br />
3 Für die Bezeichnung der in den Buchungsschritten verwendeten Positionen siehe den Positio-<br />
nenplan des Kreises, Anlage 2.<br />
HABEN-<br />
Position Betrag in Euro<br />
20120 3.444.062,11<br />
20130 2.174.268,04<br />
20140 2.500.000,00<br />
20150 3.330.925,52<br />
20510 4.373.019,11<br />
20160 2.300.000,00<br />
20410 2.957.270,47<br />
20050 10.565.004,31<br />
28
Schritt 2<br />
Die Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs bei der<br />
VBU sind bei der ersten Konsolidierung aufzulösen. Die Auflösung erfolgt gegen das Eigenkapital<br />
der VBU (Eigenkapital-Verrechnungsposition).<br />
Schritt 3<br />
Der Wert der »Beteiligungen« an der MVA Eigentümer GmbH und der MVA Betreiber-<br />
Holding GmbH wurde im Rahmen der Konzernbilanz der VBU mit einem Wert von<br />
2.468.749,29 Euro ausgewiesen. Der beim Kreis Unna für seinen Einzelabschluss gutachterlich<br />
festgestellte Wert lag insgesamt bei 25.281.000,00 Euro. Daher wurde zunächst der bei<br />
der VBU festgestellte Wert gegen die Eigenkapital-Verrechnungsposition ausgebucht. In einem<br />
weiteren Schritt wurde eine Umgliederung des beim Kreis Unna festgestellten Wertes<br />
(von der Position »Anteile an verbundenen Unternehmen« in die Position »sonstige Ausleihungen«)<br />
vorgenommen.<br />
Schritt 4<br />
SOLL-<br />
Position<br />
HABEN-<br />
Position Betrag in Euro<br />
20050 00100 505.000,31<br />
SOLL-<br />
Position<br />
HABEN-<br />
Position Betrag in Euro<br />
20050 10651 2.468.749,29<br />
10651 10110 25.281.000,00<br />
Der beim Kreis Unna gutachterlich festgestellte Wert der bei der VBU bilanzierten assoziierten<br />
Unternehmen lag insgesamt bei 12.734.947,18 Euro. Dieser Wert wurde zunächst aus<br />
der Position »Anteile an verbundenen Unternehmen« in die Position »Anteile an assoziierten<br />
Unternehmen« umgebucht. Der bei der VBU ausgewiesene Wert lag für diese assoziierten<br />
Unternehmen insgesamt bei 350.000,22 Euro. Dieser Betrag wurde gegen das Eigenkapital<br />
der VBU (Eigenkapital-Verrechnungsposition) gebucht. Anschließend wurde die Differenz<br />
zwischen dem beim Kreis Unna und der VBU festgestellten Wert in den »Unterschiedsbetrag<br />
aus der Equity-Konsolidierung« gebucht.<br />
SOLL-<br />
Position<br />
HABEN-<br />
Position Betrag in Euro<br />
10210 10110 12.734.947,18<br />
20050 10210 350.000,22<br />
10220 10210 12.384.946,96<br />
29
Schritt 5<br />
Weiterhin musste das Eigenkapital der VBU vor Durchführung der eigentlichen Kapitalkonsolidierung<br />
um folgende Positionen bereinigt bzw. erhöht werden:<br />
• Eliminierung der Gewinnausschüttung für das Jahr 2006,<br />
• Eliminierung der Entnahme aus der Kapitalrücklage,<br />
• Eliminierung der Vorabausschüttung für das Jahr 2007.<br />
Schritt 6<br />
Im Anschluss an die vorbereitenden Buchungen konnte die Kapitalkonsolidierung wie folgt<br />
vorgenommen werden:<br />
In der Eigenkapital-Verrechnungsposition verbleibt nach den durchgeführten Buchungsschritten<br />
1 bis 5 ein Betrag i.H.v. 12.875.704,49 Euro. Davon muss der bei der VBU ausgewiesene<br />
Betrag für den Anteil an der AVA abgezogen werden, da es sich zwar um ein Tochterunternehmen<br />
der VBU handelt, aber aufgrund der untergeordneten Bedeutung nicht vollkonsolidiert<br />
wird.<br />
Beim Kreis Unna wurde im Rahmen der Aufstellung des Einzelabschlusses für die verbliebenen<br />
voll zu konsolidierenden Betriebe insgesamt ein Betrag i.H.v. 23.439.600,00 Euro ausgewiesen.<br />
Die Differenz aus den beiden festgestellten Beträgen ergibt den sog. Geschäfts-<br />
oder Firmenwert (»Goodwill«) i.H.v. 10.575.241,43 Euro.<br />
Schritt 7<br />
SOLL-<br />
Position<br />
HABEN-<br />
Position Betrag in Euro<br />
ER (58210) 20050 3.156.450,00<br />
ER (73000) 20050 178.000,00<br />
ER (58210) 20050 2.300.000,00<br />
verbleibendes EK 12.875.704,49 €<br />
abzgl. Wert AVA 11.345,92 €<br />
Anteiliges EK der o.g. Sparten 12.864.358,57 €<br />
Goodwill VBU 10.575.241,43 €<br />
SOLL-<br />
Position<br />
HABEN-<br />
Position Betrag in Euro<br />
20050 12.864.358,57<br />
02120 10.575.241,43<br />
10110 23.439.600,00<br />
Nach der unter Schritt 6 durchgeführten Buchung ist in der Eigenkapital-<br />
Verrechnungsposition ein Betrag i.H.v. 11.345,92 Euro verblieben, der aus der Aufdeckung<br />
der stillen Reserven bei der AVA entstanden ist. Da in der Gesamtbilanz ein Parallelausweis<br />
von »Nicht durch Eigenkapital gedecktem Fehlbetrag« und positivem Eigenkapital nicht zu-<br />
30
lässig ist, wurde dieser Betrag gegen den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag<br />
ausgebucht.<br />
SOLL-<br />
Position<br />
6.1.2 Schuldenkonsolidierung<br />
HABEN-<br />
Position Betrag in Euro<br />
20050 17100 11.345,92<br />
Bei der Schuldenkonsolidierung sind sämtliche Schuldbeziehungen (Forderungen und Verbindlichkeiten<br />
innerhalb des »Konzernverbundes« per 31.12.2007) der voll zu konsolidierenden<br />
Betriebe untereinander und zwischen ihnen und dem Kreis Unna zu eliminieren.<br />
Die Forderungen und Verbindlichkeiten innerhalb des Konzerns VBU sind bereits in deren<br />
handelsrechtlichem Konzernabschluss <strong>zum</strong> Stichtag 31.12.2007 eliminiert worden, so dass<br />
im Rahmen des Gesamtabschlusses für den »Konzern« Kreis Unna lediglich die zwischen<br />
der VBU Holding und der „Mutter“ (Kreis Unna) bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten<br />
zu eliminieren sind. Seitens der VBU Holding wurde auf diesen Umstand bereits bei<br />
der Erstellung des handelsrechtlichen Konzernabschlusses geachtet. Daher war ein Abgleich<br />
der Forderungs- und Verbindlichkeitenbestände (»OP-Liste«) -auch für den Kreis Unna- ohne<br />
großen Aufwand technisch möglich (Abgleich der offenen Posten in der jeweiligen Kreditoren-<br />
und Debitorenbuchhaltung im Rahmen einer Saldenabstimmung).<br />
Einzelne entstandene Differenzen werden im Folgenden näher erläutert:<br />
Forderungen Kreis Unna ggü. VBU-Holding VB VBU-Holding ggü. Kreis Unna<br />
Gesellschaft Betrag Bilanzposition Gesellschaft Betrag Bilanzposition<br />
AKU 324.133,02 €<br />
A2.2.1 AKU 324.133,02 €<br />
P4.5<br />
AKU 37.170,73 €<br />
A2.2.1 KER! GWA Logistik 30,00 €<br />
P4.5<br />
GWA Logistik 30,00 €<br />
A2.2.1 BBKU - €<br />
P4.5<br />
BBKU - €<br />
A2.2.1 GWA - €<br />
P4.5<br />
GWA - €<br />
A2.2.1 324.163,02 €<br />
361.333,75 €<br />
Seitens des Kreises Unna existiert gegenüber der AKU aus dem Jahr 2006 eine Forderung<br />
i.H.v. 37.170,73 Euro aus dem Verkauf von Altpapier. Laut Aussage der VBU sei diese Forderung<br />
bereits im Jahr 2006 beglichen worden. Nach ersten Recherchen hat sich herausgestellt,<br />
dass hier eine mögliche Doppelkontierung vorliegen könnte, so dass evtl. eine Einzelwertberichtigung<br />
auf diese Forderung (im Haushaltsjahr 2008) im Einzelabschluss des Kreises<br />
Unna gebucht werden muss. Im Rahmen der Erstellung des Gesamtabschlusses des<br />
Jahres 2007 wird in dieser Fallstudie dieser Betrag als unechte Aufrechnungsdifferenz (erhöhter<br />
Aufwand beim Kreis Unna, Verschlechterung der Gesamtergebnisrechnung) behandelt.<br />
Bei der Folgekonsolidierung würde eine etwaige Einzelwertberichtigung im Jahr 2008<br />
ebenfalls als Aufrechnungsdifferenz behandelt werden. In diesem Fall würde dies zu einer<br />
Verbesserung der Gesamtergebnisrechnung des Jahres 2008 in gleicher Höhe führen.<br />
31
Forderungen VBU-Holding ggü. Kreis Unna VB Kreis Unna ggü. VBU-Holding<br />
Gesellschaft Betrag Bilanzposition Gesellschaft Betrag Bilanzposition<br />
AKU 220.909,28 €<br />
A2.2.1 AKU 220.909,28 €<br />
P4.5<br />
GWA Logistik 1.132,15 €<br />
A2.2.1 GWA Logistik 1.132,15 €<br />
P4.5<br />
BBKU - €<br />
A2.2.1 BBKU 2.815,35 €<br />
P4.5<br />
GWA 41.252,08 €<br />
A2.2.1 GWA 41.252,08 €<br />
P4.5<br />
263.293,51 €<br />
266.108,86 €<br />
Die Verbindlichkeiten des Kreises Unna gegenüber der BBKU (2.815,35 Euro) werden nicht<br />
konsolidiert, da die BBKU in der »Konzernrechnungslegung« der VBU als assoziiertes Unternehmen<br />
beurteilt wurde. Da es keine weitere direkte Beteiligung des Kreises Unna an der<br />
BBKU gibt, wird dieser Betrieb im Gesamtabschluss ebenfalls als assoziiertes Unternehmen<br />
behandelt. Da bei der At Equity-Methode keine Schuldenkonsolidierung erfolgt, bleibt dieser<br />
Betrag bei der Konsolidierung außer Betracht.<br />
Aus der Probe-Schuldenkonsolidierung konnte für den weiteren Prozess die Erkenntnis gezogen<br />
werden, dass »konzernintern« ein einheitlicher Buchungsschluss (seitens des Kreises<br />
Unna und der voll zu konsolidierenden Betriebe) angesetzt werden muss, um zukünftige zeitliche<br />
Aufrechnungsdifferenzen auch im Forderungs- und Verbindlichkeitenbereich zu vermeiden.<br />
6.1.3 Zwischenergebniseliminierung<br />
Bei der Zwischenergebniseliminierung werden etwaige entstandene Aufwendungen oder<br />
Erträge beim Verkauf oder bei der Übertragung von Vermögensgegenständen innerhalb des<br />
»Konzernverbundes« eliminiert. Die Anschaffungs- / Herstellungskosten werden somit auf<br />
den ursprünglichen Betrag zurückgesetzt.<br />
Zwischenergebnisse aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zwischen dem Kreis Unna<br />
und seinen voll zu konsolidierenden Betrieben lagen im Jahr 2007 nicht vor.<br />
6.1.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung<br />
Bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung sind sämtliche Leistungsbeziehungen, die zu<br />
Aufwendungen bzw. Erträgen innerhalb des »Konzernverbundes« (mit Ausnahme der Ergebnisse<br />
aus der Zwischenergebniseliminierung) führen, zu eliminieren.<br />
An »konzerninternen« Erträgen wurde insgesamt eine Summe von 16.943.055,67 Euro und<br />
an »konzerninternen« Aufwendungen insgesamt eine Summe von 20.550.250,16 Euro festgestellt.<br />
Hieraus ergibt sich eine Aufrechnungsdifferenz i.H.v. 3.607.194,49 Euro, die im Wesentlichen<br />
durch die »Mehrwertsteuerproblematik« entstanden ist. Der Kreis Unna hat Brutto-Aufwendungen<br />
inkl. Umsatzsteuer gebucht, während die VBU als vorsteuerabzugsberechtigter<br />
Betrieb die dazu entsprechenden Ertragspositionen netto gebucht hat. Die sich hieraus<br />
ergebenden Differenzen sind bei den einzelnen Positionen verblieben.<br />
Darüber hinaus ist in der oben festgestellten Aufrechnungsdifferenz ein »kleinerer« Betrag<br />
enthalten, der sich durch unterschiedliche Periodenzuordnungen ergeben hat. Da der Kreis<br />
Unna erstmalig <strong>zum</strong> 01.01.2007 doppische Buchungen vornehmen konnte, sind sämtliche<br />
Rechnungen des Jahres 2006, die den Kreis Unna erst im Jahr 2007 erreicht haben, der<br />
Rechnungsperiode 2007 zugeordnet worden. Diese Differenzen werden durch einen zukünftigen<br />
einheitlichen »Buchungsschluss« vermieden.<br />
32
Im Rahmen der Aufwands- und Ertragseliminierung wurde folgende Buchung vorgenommen:<br />
SOLL-Position HABEN-Position Betrag in Euro<br />
43100 37.215,65<br />
44100 16.900.825,00<br />
45100 4.985,02<br />
46200 30,00<br />
52100 39.730,99<br />
55510 16.903.324,68<br />
6.2 Anwendung der At Equity-Methode<br />
Assoziierte Unternehmen sind nach der At Equity-Methode zu berücksichtigen. Nach dieser<br />
Methode sind keine einzelnen Bilanzpositionen in den Gesamtabschluss zu übernehmen.<br />
Neben der Kapitalkonsolidierung kommt bei dieser Methode evtl. noch die Zwischenergebniseliminierung<br />
zur Anwendung. Entsprechend der Empfehlung im <strong>Modellprojekt</strong> wird die<br />
Equity Konsolidierung nach der sog. Buchwertmethode durchgeführt.<br />
Wie in Kapitel 3.2 aufgeführt, sind folgende assoziierte Unternehmen beim Kreis Unna nach<br />
der At Equity-Methode zu konsolidieren:<br />
• Verkehrsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (VKU),<br />
• Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (WFG),<br />
• Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft (UKBS),<br />
• MVA Hamm Betreiber-GmbH (über den Konzernabschluss der VBU) und<br />
• Boden- und Bauschuttverwertungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (BBKU;<br />
ebenfalls über den Konzernabschluss der VBU).<br />
Die VKU und die WFG sind im Rahmen der Aufstellung der Vermögens- und Schuldenübersicht<br />
des Kreises Unna <strong>zum</strong> Stichtag 01.01.2007 nach dem Substanzwertverfahren bewertet<br />
worden. Diese Werte sind in den Gesamtabschluss übernommen worden, sodass sich hierdurch<br />
kein Unterschiedsbetrag aus der At Equity-Konsolidierung ergeben hat.<br />
Die UKBS hingegen ist <strong>zum</strong> Stichtag 01.01.2007 nach dem Ertragswertverfahren mit einem<br />
Wert von 12.317.344,00 Euro beim Kreis Unna bilanziert worden. Der anteilige Wert des Eigenkapitals<br />
wurde <strong>zum</strong> Stichtag 31.12.2007 mit einem Wert von 8.550.191,00 Euro festgestellt:<br />
Anteiliges Stammkapital Kreis Unna * Buchwert des gesamten EK<br />
Gesamtes Stammkapital<br />
Gesamtes Stammkapital 2.600.000,00 €<br />
Anteil Kreis Unna 1.061.850,00 €<br />
Buchwert des gesamten EK 20.935.628,00 €<br />
davon entfällt auf den Kreis Unna 8.550.191,00 €<br />
33<br />
= anteiliges EK Kreis Unna<br />
Wert EB Kreis Unna Anteiliges EK Unterschiedsbetrag<br />
WFG 1.213.000,00 € 1.213.000,00 €<br />
- €<br />
VKU 1.921.229,66 € 1.921.229,66 €<br />
- €<br />
UKBS 12.317.344,00 € 8.550.191,00 € 3.767.153,00 €
Da stille Reserven nach derzeitigen Erkenntnissen nicht vorliegen, ergibt sich ein positiver<br />
Unterschiedsbetrag aus der At Equity-Konsolidierung i.H.v. 3.767.153,00 Euro, der unterhalb<br />
der Gesamtbilanzposition »Anteile an assoziierten Unternehmen« ausgewiesen wurde.<br />
Der Wert der MVA Hamm Betreiber-GmbH wurde <strong>zum</strong> Stichtag 01.01.2007 im Rahmen der<br />
Bewertung der VBU-Holding in einem gesonderten Gutachten mit einem anteiligen Wert für<br />
den Kreis Unna i.H.v. 12.707.000,00 Euro festgestellt. Der Wert der BBKU wurde in dem<br />
selben Gutachten mit einem anteiligen Wert für den Kreis Unna i.H.v. 27.947,18 Euro beziffert.<br />
Beide Betriebe sind im Einzelabschluss des Kreises Unna in der Position »Anteile an<br />
verbundenen Unternehmen« ausgewiesen worden.<br />
In der handelsrechtlichen Konzernrechnungslegung der VBU <strong>zum</strong> Stichtag 31.12.2007 wurde<br />
für die MVA Hamm Betreiber-GmbH und die BBKU insgesamt ein Wert von<br />
350.000,22 Euro unter der Position »assoziierte Unternehmen« ausgewiesen. Da der Kreis<br />
Unna im Rahmen der Aufstellung des Gesamtabschlusses auf den Konzernabschluss der<br />
VBU aufsetzt, wurden beide Betriebe zunächst in diese Position umgegliedert. In der anschließend<br />
durchgeführten Konsolidierung wurde der bei der VBU festgestellte Wert<br />
(350.000,22 Euro) gegen das anteilige Eigenkapital bzw. gegen den nicht durch Eigenkapital<br />
gedeckten Fehlbetrag gebucht. Aufgrund der Differenz zwischen den Wertansätzen im Einzelabschluss<br />
des Kreises Unna und im Konzernabschluss der VBU ergibt sich aus der At<br />
Equity-Konsolidierung ein positiver Unterschiedsbetrag i.H.v. 12.384.946,96 Euro, der unterhalb<br />
der Gesamtbilanzposition »Anteile an assoziierten Unternehmen« ausgewiesen wurde.<br />
6.3 Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (At cost)<br />
Bei den Anteilen des Kreises Unna an der MVA Hamm Eigentümer GmbH und an der MVA<br />
Hamm Betreiber Holding GmbH wurde ein maßgeblicher Einfluss verneint (vgl. Kapitel 3.2).<br />
Da diese Anteile für die Vermögensgesamtlage des Kreises Unna nicht von untergeordneter<br />
Bedeutung sind, wurden die im Einzelabschluss des Kreises Unna angesetzten Werte im<br />
Gesamtabschluss übernommen (Werte wurden in einem gesonderten Gutachten festgestellt).<br />
Der im Rahmen der handelsrechtlichen Konzernrechnungslegung der VBU festgestellte<br />
niedrigere Bilanzansatz wurde mit dem Eigenkapital verrechnet.<br />
Darüber hinaus wurden ebenfalls die Anteile von untergeordneter Bedeutung im Gesamtabschluss<br />
des Kreises Unna mit fortgeführten Anschaffungskosten berücksichtigt.<br />
34
7 Gesamtabschlussrichtlinie für den Kreis Unna<br />
7.1 Erstellungsprozess<br />
Mit der Gesamtabschlussrichtlinie werden verbindliche Regelungen zur Aufstellung des Gesamtabschlusses<br />
beim Kreis Unna festgeschrieben. Sie stellt den Handlungsrahmen und die<br />
konkrete Arbeitsanleitung für die Konzernabschlusserstellung dar.<br />
Ausgehend von den Darstellungen im »Praxisleitfaden zur Aufstellung eines <strong>NKF</strong>-<br />
Gesamtabschlusses« wurden die individuellen Gegebenheiten beim Kreis Unna in dem Regelungswerk<br />
berücksichtigt und entsprechend formuliert.<br />
7.2 Inhalte<br />
A Aufgabe und Zweck der Gesamtabschlussrichtlinie ..............................................<br />
B Geltungsbereich ........................................................................................................<br />
C Grundlagen der konsolidierten Gesamtrechnungslegung .....................................<br />
I Rechtliche Grundlagen.............................................................................................................<br />
II Grundsätze für die Gesamtrechnungslegung ..........................................................................<br />
III Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten ...............................................................................<br />
IV Gesamtabschlussterminplanung..............................................................................................<br />
V Technische Abwicklung............................................................................................................<br />
D Vorbereitung der Einzelabschlüsse .........................................................................<br />
I Einheitliche Abschluss-Stichtage .............................................................................................<br />
II Einheitlicher Positionenplan .....................................................................................................<br />
III Einheitliche Bewertung.............................................................................................................<br />
IV Tabelle über örtliche Nutzungsdauern für die Erstellung des Gesamtabschlusses ................<br />
E Konsolidierung ..........................................................................................................<br />
I Abgrenzung des Konsolidierungskreises.................................................................................<br />
II Konsolidierungsmaßnahmen ...................................................................................................<br />
III Vollkonsolidierung ......................................................................................................................<br />
IV At-Equity-Konsolidierung............................................................................................................<br />
V Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (At cost) .....................................................<br />
F Gesamtanhang ............................................................................................................<br />
G <strong>Anlagen</strong> <strong>zum</strong> Gesamtabschluss.................................................................................<br />
I Gesamtlagebericht .....................................................................................................................<br />
II Beteiligungsbericht.....................................................................................................................<br />
H Aufstellung / Feststellung, Prüfung und Offenlegung des Gesamtabschlusses....<br />
I Gesamtsteuerung........................................................................................................<br />
J Inkrafttreten .................................................................................................................<br />
<strong>Anlagen</strong> ...............................................................................................................................<br />
Anlage 1: Aufgaben- und Terminplanung ..........................................................................................<br />
Anlage 2: Übersicht der verantwortlichen Stellen/Personen..............................................................<br />
Anlage 3: Positionenplan ...................................................................................................................<br />
Anlage 4: Zuordnungsvorschriften <strong>zum</strong> örtlichen Positionenplan......................................................<br />
Anlage 5: Konsolidierungskreis Kreis Unna (Stand: ).......................................................................<br />
Anlage 6: Struktur Kapitalflussrechnung............................................................................................<br />
35
8 Ergebnisse des fiktiven Gesamtabschlusses per 31.12.2007<br />
8.1 Gesamtbilanz<br />
8.1.1 Die Aktivseite der Gesamtbilanz<br />
AKTIVA<br />
1. Anlagevermögen<br />
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
12.589.318,98<br />
davon. Geschäfts- oder Firmenwert 10.575.241,43<br />
1.2 Sachanlagen<br />
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
1.2.1.1 Grünflächen<br />
3.778.470,00<br />
1.2.1.2 Ackerland<br />
1.473.219,51<br />
1.2.1.3 Wald, Forsten<br />
446.848,00<br />
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke<br />
1.747.433,93<br />
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />
0,00<br />
1.2.2.2 Schulen<br />
64.712.529,20<br />
1.2.2.3 Wohnbauten<br />
0,00<br />
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />
58.336.353,02<br />
1.2.3 Infrastrukturvermögen<br />
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />
14.706.363,09<br />
1.2.3.2 Bauten des Infrastrukturvermögens<br />
1.2.3.2.1 Brücken und Tunnel 8.663.987,50<br />
1.2.3.2.2 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00<br />
1.2.3.2.3 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 0,00<br />
1.2.3.2.4 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 68.527.532,00<br />
1.2.3.2.5 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 3.632.709,45<br />
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />
0,00<br />
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />
354.310,00<br />
1.2.6 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />
6.534.609,79<br />
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
8.661.014,97<br />
1.2.8 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
643.352,59<br />
1.3 Finanzanlagen<br />
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen<br />
11.345,92<br />
1.3.2 Anteile an assoziierten Unternehmen 28.307.093,34<br />
davon. Unterschiedsbetrag aus der Equity-Konsolidierung 16.152.099,96<br />
1.3.3 Übrige Beteiligungen<br />
0,00<br />
1.3.4 Sondervermögen<br />
0,00<br />
1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
32.182.480,29<br />
1.3.6 Ausleihungen 28.084.367,75<br />
2. Umlaufvermögen<br />
2.1 Vorräte<br />
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren<br />
808.490,59<br />
2.1.2 Geleistete Anzahlungen<br />
336.134,45<br />
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
2.2.1 Forderungen<br />
56.527.026,23<br />
2.2.2 Sonstige Vermögensgegenstände<br />
317.695,94<br />
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
0,00<br />
2.4 Liquide Mittel<br />
4.737.861,26<br />
3. Aktive Rechnungsabgrenzung (RAP)<br />
933.660,01<br />
4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />
10.569.569,05<br />
36<br />
417.623.776,86
8.1.2 Die Passivseite der Gesamtbilanz<br />
PASSIVA<br />
1. Eigenkapital<br />
1.1 Allgemeine Rücklage<br />
0,00<br />
1.2 Sonderrücklagen 0,00<br />
1.3 Ausgleichsrücklage 0,00<br />
1.4 Ergebnisvorträge 0,00<br />
1.5 Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00<br />
1.6 Gesamtbilanzgewinn/-verlust 0,00<br />
1.7 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />
0,00<br />
2. Sonderposten<br />
2.1 Sonderposten für Zuwendungen 119.757.469,81<br />
2.2 Sonderposten für Beiträge 0,00<br />
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 0,00<br />
2.4 Sonstige Sonderposten<br />
4.387,07<br />
3. Rückstellungen<br />
3.1 Pensionsrückstellungen 109.091.285,00<br />
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 13.360.666,82<br />
3.3 Instandhaltungsrückstellungen 0,00<br />
3.4 Steuerrückstellungen 1.616.037,72<br />
3.4 Sonstige Rückstellungen<br />
14.158.791,06<br />
4. Verbindlichkeiten<br />
4.1 Anleihen 0,00<br />
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 59.728.102,16<br />
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 67.000.000,00<br />
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 24.229.644,00<br />
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.385.138,19<br />
4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 4.996.311,10<br />
5. Passive Rechnungsabgrenzung<br />
295.943,93<br />
8.1.3 Ausweis eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags<br />
Die fiktive Gesamtbilanz des Kreises Unna weist <strong>zum</strong> 31.12.2007 einen nicht durch Eigenkapital<br />
gedeckten Fehlbetrag i.H.v. 10.569.569,05 Euro aus. Im Vergleich <strong>zum</strong> Einzelabschluss<br />
des Kreises Unna zu diesem Stichtag (vgl. Kapitel 2.2) verschlechtert sich diese Position<br />
um 5.660.274,81 Euro:<br />
Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag lt. Bilanz Kreis Unna 4.909.294,24 €<br />
Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag lt. Gesamtbilanz 10.569.569,05 €<br />
Differenz 5.660.274,81 €<br />
37<br />
417.623.776,86
Diese Veränderung errechnet sich wie folgt:<br />
ergebniswirksam:<br />
+ Gewinnausschüttung der VBU für das Jahr 2006 3.156.450,00 €<br />
+ Vorabausschüttung der VBU für das Jahr 2007 2.300.000,00 €<br />
+ Entnahme aus der Kapitalrücklage d.d. VBU 178.000,00 €<br />
+ Ausbuchung der Forderungs-Aufrechnungsdifferenz 37.170,73 €<br />
Zwischensumme 5.671.620,73 €<br />
nicht ergebniswirksam:<br />
- Aufdeckung stiller Reserven (AVA) 11.345,92 €<br />
Summe 5.660.274,81 €<br />
38
8.2 Gesamtergebnisrechnung<br />
Ertrags- und Aufwandsarten<br />
Die fiktive Gesamt-Ergebnisrechnung des Kreises Unna weist <strong>zum</strong> 31.12.2007 einen Gesamtjahresfehlbetrag<br />
i.H.v. 6.914.907,26 Euro aus. Im Vergleich zur Summen-<br />
Ergebnisrechnung zu diesem Stichtag verschlechtert sich diese Position um 5.671.620,73<br />
Euro:<br />
39<br />
Ergebnis des<br />
Haushaltsjahres<br />
1 Steuern und ähnliche Abgaben 2.329.284,97<br />
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 239.104.270,98<br />
3 + Sonstige Transfererträge 7.229.563,71<br />
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 30.968.242,56<br />
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 17.228.391,16<br />
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 30.337.609,40<br />
7 + Sonstige ordentliche Erträge 4.693.969,60<br />
8 + Aktivierte Eigenleistungen 155.212,38<br />
9 +/- Bestandsveränderungen 0,00<br />
10 = Ordentliche Gesamterträge 332.046.544,76<br />
11 - Personalaufwendungen 46.705.239,93<br />
12 - Versorgungsaufwendungen 7.180.146,25<br />
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 19.010.643,31<br />
14 - Bilanzielle Abschreibungen 9.774.922,38<br />
15 - Transferaufwendungen 213.290.790,73<br />
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 40.102.614,15<br />
17 = Ordentliche Gesamtaufwendungen 336.064.356,75<br />
18 =<br />
Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit<br />
(= Zeilen 10 und 17)<br />
-4.017.811,99<br />
19 + Finanzerträge 3.192.873,55<br />
20 + Erträge aus assoziierten Unternehmen 0,00<br />
21 - Finanzaufwendungen 6.805.600,62<br />
22 - Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen 0,00<br />
23 = Gesamtfinanzergebnis<br />
(= Zeilen 19 bis 22)<br />
-3.612.727,07<br />
24 =<br />
Ordentliches Gesamtergebnis<br />
(= Zeilen 18 und 23)<br />
-7.630.539,06<br />
25 + Außerordentliche Erträge 715.631,80<br />
26 - Außerordentliche Aufwendungen 0,00<br />
27 =<br />
Außerordentliches Gesamtergebnis<br />
(Zeilen 25 und 26)<br />
715.631,80<br />
28 = Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag<br />
(= Zeilen 24 und 27)<br />
-6.914.907,26<br />
29 - Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis 0,00<br />
30 +/- Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00<br />
31 +/- Entnahmen/Zuführungen Allgemeine Rücklagen 0,00<br />
32 = Gesamtbilanzgewinn/-verlust<br />
(= Zeilen 28 bis 31)<br />
-6.914.907,26<br />
Jahresergebnis Einzelabschluss Kreis Unna - 5.616.305,64 €<br />
Bilanzgewinn VBU 4.373.019,11 €<br />
Gesamtbilanzverlust lt. Summen-Ergebnisrechnung - 1.243.286,53 €<br />
Gesamtbilanzverlust lt. Gesamt-Ergebnisrechnung - 6.914.907,26 €<br />
Differenz -<br />
5.671.620,73 €
Diese Veränderung errechnet sich wie folgt:<br />
+ Gewinnausschüttung der VBU für das Jahr 2006 3.156.450,00 €<br />
+ Vorabausschüttung der VBU für das Jahr 2007 2.300.000,00 €<br />
+ Entnahme aus der Kapitalrücklage d.d. VBU 178.000,00 €<br />
+ Ausbuchung der Forderungs-Aufrechnungsdifferenz 37.170,73 €<br />
Summe 5.671.620,73 €<br />
8.3 Gesamtkapitalflussrechnung<br />
Eine Gesamtkapitalflussrechnung für den fiktiven Gesamtabschluss per 31.12.2007 kann<br />
aufgrund der besonderen Problematik der gemischt kameral/doppischen Haushaltsführung<br />
im Haushaltsjahr 2007 nicht vorgelegt werden (vgl. Kapitel 1.6). Die unterschiedliche Rechnungslegung<br />
zwischen kameralem Kassenabschluss und doppischer Finanzrechnung erschweren<br />
bereits eine Zusammenfassung in eine »Gesamtschau« für den Kreis Unna als<br />
Mutter.<br />
Eine erste Gesamtkapitalflussrechnung kann probeweise frühestens <strong>zum</strong> Stichtag<br />
31.12.2009 aufgestellt werden.<br />
8.4 Gesamtanhang, Gesamtlagebericht und Spiegel<br />
Im Rahmen der Fallstudie werden seitens des Kreises Unna dem fiktiven Gesamtabschluss<br />
kein Gesamtanhang, Gesamtlagebericht und kein Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel<br />
beigefügt.<br />
40
9 Beteiligungsverwaltung und Gesamtsteuerung<br />
9.1 Beschreibung der Ist-Situation<br />
Die Komplexität kommunaler Aufgabenwahrnehmung führt häufig dazu, dass durch die Ausgliederung<br />
von kommunalen Aufgaben und Tätigkeiten Informations- und Steuerungsprobleme<br />
entstehen. Das Thema Gesamtsteuerung auf der »Konzernebene« ist daher von besonderer<br />
Bedeutung für Kommunen. Ziel ist die Herstellung von Voraussetzungen für eine<br />
strategische Steuerung der Kommune, die von der Gemeindeordnung gefordert wird, aber<br />
nur selten realisiert ist. Die Anforderungen sind z.B. in § 41 Abs.1 Buchstabe t GO <strong>NRW</strong> definiert.<br />
„Die Festlegung strategischer Ziele“ kann demnach vom Kreistag (Rat) nicht delegiert<br />
werden. Daher ist die Entwicklung einer Steuerungskonzeption, die die Umsetzung von strategischen<br />
Zielen ermöglicht, stets eine Pflichtaufgabe bei der Einführung des Gesamtabschlusses.<br />
Der Kreis Unna verfügt als Kreis der Größenklasse 1 (>400.000 Einwohner) über ein durchschnittliches,<br />
nicht ausgeprägtes Beteiligungsportfolio (siehe Kapitel 1.2), das im Wesentlichen<br />
von einer Abfallgesellschaft mit ihren Töchtern geprägt wird. Danach sind Anteile an<br />
einer Verkehrsgesellschaft, einer Wohnungsbaugesellschaft und einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft<br />
zu nennen. Die übrigen Beteiligungen sind entweder von den gehaltenen<br />
Anteilen oder von ihrem Geschäftsvolumen von eher untergeordneter Bedeutung<br />
Die Verwaltung der Beteiligungen des Kreises Unna obliegt als zentraler Organisationseinheit<br />
dem »Steuerungsdienst«, der neben der gesamten Finanzwirtschaft einschließlich Finanzbuchhaltung<br />
u.a. auch für die Gesamtsteuerung der Verwaltung verantwortlich ist. Aufbauorganisatorisch<br />
ist dieser Fachdienst dem Dezernat des Kämmerers und Kreisdirektors<br />
des Kreises Unna zugeordnet.<br />
Im Stellenplan ist für die Aufgaben der Beteiligungsverwaltung etwa ein Anteil von 0,5 Sachbearbeitungsstellen<br />
ausgewiesen. Daneben sind Anteile der Sachgebietsleitung und Fachdienstleitung<br />
zu nennen. Inhaltlich können damit insbesondere Vorbereitungs-, Beratungs-<br />
und Informationstätigkeiten für die Verwaltungsleitung, die politischen Organe und die Vertreter<br />
des Kreises in den Gremien der Gesellschaften abgedeckt werden.<br />
Für die bestehenden Beteiligungen werden im Steuerungsdienst die Beteiligungsakten geführt,<br />
in denen alle beteiligungsrelevanten Daten erfasst, gesammelt und dokumentiert werden,<br />
um die notwendige Transparenz und Übersicht im Hinblick auf den Beteiligungsstand<br />
und dessen Veränderungen zu schaffen. Konkret sind dies insbesondere die Wirtschaftspläne,<br />
Geschäftsberichte und Prüfberichte der Gesellschaften, die auszuwerten und zu analysieren<br />
sind. Eine zusammenfassende Berichterstattung erfolgt über den jährlichen Beteiligungsbericht,<br />
die vorgeschriebenen <strong>Anlagen</strong> <strong>zum</strong> Haushaltsplan sowie den Rechenschaftsbericht<br />
des Kreises Unna.<br />
Inhaltlich geht es bei den Aufgaben der Beteiligungsverwaltung insbesondere auch darum,<br />
die gesellschaftsrechtlichen und vertraglichen Rechte/Pflichten zu überwachen und ggf. Gesellschaftsvertrags-<br />
oder Satzungsänderungen durchzuführen. Darüber hinaus sind Finanzfragen<br />
in Bezug auf die Kapitalausstattung, die Gewährung von Gesellschafterdarlehen oder<br />
Bürgschaften zu klären und insbesondere die finanziellen Auswirkungen der Beteiligungen<br />
auf den jährlichen Haushalt des Kreises Unna zu beobachten und zu beurteilen. Hieraus sind<br />
die entsprechenden Haushaltsansätze für Gewinnabführungen, Verlustabdeckungen oder<br />
Kapitalveränderungen abzuleiten und zu veranschlagen.<br />
41
Darüber hinaus ist die Beteiligungsverwaltung auch der Adressat von Einladungen zu Gesellschaftsgremien<br />
(Aufsichtsräte, Gesellschafterversammlungen), die an die Vertreter des<br />
Kreises in den Organen weiterzuleiten sind. In Einzelfragen sind hier auch Entscheidungshilfen<br />
für die Vertreter aus der Politik zu geben. Bei den großen Beteiligungen erfolgen die Einladungen<br />
direkt an die Gremienvertreter; die Beteiligungsverwaltung erhält Kopien der Einladungen<br />
und Tagesordnungen zur Kenntnis.<br />
Bei Neugründungen von Gesellschaften besteht die Aufgabe der Beteiligungsverwaltung<br />
insbesondere darin, bei der Auswahl der Rechtsform mitzuwirken, das Gründungsverfahren<br />
vorzubereiten und abzuwickeln. Hier ist die Einhaltung der kommunalrechtlichen Bestimmungen<br />
der Gemeindeordnung zu überwachen und insbesondere darauf zu achten, dass die<br />
Prüfungsrechte und die Einflussmöglichkeiten des Kreises gegenüber der Gesellschaft gesichert<br />
sind. Hierzu sind z.B. Verhandlungen und Gespräche mit der Kommunalaufsicht der<br />
Bezirksregierung Arnsberg zu führen.<br />
9.2 Kritische Bewertung der Beteiligungsverwaltung<br />
Der Informationsfluss für die Erledigung der Aufgaben einer Beteiligungsverwaltung kann als<br />
gesichert und zufriedenstellend bezeichnet werden. Eine tatsächliche zentrale Steuerung<br />
der Beteiligungen findet an dieser Stelle jedoch kaum statt; sondern es handelt sich lediglich<br />
um eine organisierte Verwaltung der Daten und Unterlagen der Beteiligungen des Kreises<br />
Unna. Dies liegt insbesondere daran, dass neben dem Steuerungsdienst auch andere Organisationseinheiten<br />
und insbesondere die Dezernenten aus fachlicher Sicht mit Fragen aus<br />
den Beteiligungen befasst sind.<br />
Bei einer strukturierteren Analyse des Ist-Zustandes ist festzustellen, dass an zentraler Stelle<br />
von den Elementen eines operativen Beteiligungsmanagements die »Vertragsgestaltung«<br />
und <strong>zum</strong> Teil die »Mandatsbetreuung“ als erfüllt anzusehen sind. Ein »Konzernreporting«<br />
oder ein »Cash-Management« finden hingegen überhaupt nicht statt. Elemente einer strategischen<br />
Beteiligungssteuerung im Sinne einer »Bilanzpolitik«, der Vorgabe von »Zielvereinbarungen«<br />
oder »Portfolioanalysen« sind nur ganz punktuell bei speziellen Fragen einzelner<br />
Beteiligungen zu finden. So wird z.B. seit einigen Jahren verstärkt versucht, den steigenden<br />
Aufwendungen für den ÖPNV bei der Verkehrsgesellschaft mit strukturellen Veränderungen<br />
zu begegnen.<br />
Die Entscheidungen und Handlungen finden hierbei jedoch in dem in der Literatur als »Dualismus-Modell«<br />
bezeichneten Zustand statt. Dies bedeutet, dass ein Einwirken auf die Beteiligungen<br />
in der Hauptsache über die aus dem Kreistag entsandten Mandatsträger in den<br />
Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen erfolgt. Die Kreisverwaltung mit dem<br />
Landrat hat dabei eine eher schwache Position. Das als theoretische Alternative hierzu<br />
denkbare sog. »Patronatsmodell«, d.h. die Verankerung der Gesamtsteuerung beim Landrat<br />
als dem Behördenchef und Vorsitzenden des Kreistages, kommt aufgrund der Größenordnung<br />
des Kreises Unna nicht in Frage. Auch das sog. »Lenkungskreismodell«, d.h. die<br />
Zusammenführung von Politikvertretern, Verwaltungsvertretern und Beteiligungsvertretern in<br />
einem gemeinsamen Fachgremium, scheint für die Verhältnisse des Kreises Unna eher nicht<br />
geeignet.<br />
42
9.3 Zielmodell des Kreises Unna zur Gesamtsteuerung<br />
Grundsätzlich sind die Möglichkeiten der Einbeziehung der Beteiligungen in die Gesamtsteuerung<br />
der Kommune insbesondere abhängig von der gewählten Steuerungsstruktur,<br />
die wiederum mit der Größenklasse der Kommune und der Menge sowie Art der ausgelagerten<br />
Beteiligungen zu tun hat.<br />
Für den Kreis Unna sollte ein geeignetes Zielmodell gewählt werden, in dem seine<br />
(Mehrheits-) Beteiligungen so weit wie möglich in die Gesamtsteuerung einbezogen werden,<br />
als wären sie ein Fachbereich der Verwaltung. Dies ist in der Praxis insbesondere vorstellbar<br />
durch die Umsetzung eines »Geschäftsbereichsmodells«. Hierbei ist auch zu berücksichtigen,<br />
dass die Kreisverwaltung Unna sich seit Einführung des „Neuen Steuerungsmodells“<br />
zu dem Prinzip der dezentralen Ressourcenverantwortung bekennt und dies seit<br />
mehr als zehn Jahren so praktiziert.<br />
Für die Strukturen der Kreisverwaltung Unna würde dies bedeuten, dass die ausgelagerten<br />
Beteiligungen den Dezernaten (Dezernenten) zugeordnet werden und von dort die fachliche<br />
Ausrichtung bzw. Steuerung abgedeckt wird. In Ansätzen ist heute <strong>zum</strong> Teil bereits eine derartige<br />
Zuordnung erkennbar.<br />
Eine Zentrale Beteiligungsverwaltung (Steuerungsdienst) wäre nur in Fragen des Grundverhältnisses<br />
zwischen Kommune und Beteiligung oder bei sonstigen grundsätzlichen Festlegungen<br />
zuständig. Dies entspricht der Rolle, die weitestgehend auch gegenüber den anderen<br />
Fachbereichen des Hauses besteht.<br />
Darüber hinaus ist der Steuerungsdienst in Bezug auf finanzielle Angelegenheiten ebenfalls<br />
der zuständige Adressat, z.B. für die Lieferung und Vorlage von Haushaltsdaten, Finanzberichten<br />
und der Erstellung des Gesamtabschlusses.<br />
Eine zusammenfassende Steuerung beim Landrat würde auch hier über das Gremium<br />
»Verwaltungsvorstand« in gleicher Weise wie für die anderen Organisationseinheiten der<br />
Verwaltung erfolgen.<br />
Die Rolle der Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräte der Beteiligungen sollte in der<br />
Weise verstanden werden, dass sie ähnlich wie Ausschüsse des Kreistages zu behandeln<br />
sind. Im Unterschied zu den Ausschüssen haben sie jedoch eine Beschlusskompetenz.<br />
9.3.1 Engere Kooperation<br />
Zur Verbesserung der Gesamtsteuerung ist eine engere Kooperation zwischen dem Kreis<br />
Unna und seinen Beteiligungen unerlässlich. Als praktische Maßnahme sollten alle Sitzungsvorlagen<br />
für die Aufsichtsratssitzungen und die Gesellschafterversammlungen der Beteiligungen<br />
in gleicher Weise in der Kommune den verantwortlichen Personen zur Verfügung<br />
gestellt werden, wie bei den sonstigen Ausschüssen.<br />
Grundsätzlich sollte angestrebt werden, als Vertreter der Kommune in diesen Gremien den<br />
verantwortlichen Dezernenten oder einen Vertreter aus dem Fachbereich zu entsenden.<br />
Der zentralen Beteiligungsverwaltung sollte ebenfalls die Möglichkeit eröffnet werden, an den<br />
Gremiensitzungen als Zuhörer teilnehmen zu können. Zu prüfen wäre, ob es hier ggf. rechtliche<br />
Grenzen z.B. nach dem GmbH-Gesetz oder Aktiengesetz zu beachten gibt.<br />
Hiermit ist sichergestellt, dass alle wichtigen Entscheidungen in die Kommune hinein bekannt<br />
sind und auf dieser Grundlage gehandelt werden kann.<br />
43
9.3.2 Bereitstellung detaillierter Daten des Rechnungswesens<br />
Die Daten des Rechnungswesens der Beteiligungen werden durch die üblichen Instrumente,<br />
wie z.B. Wirtschaftspläne, Geschäftsberichte und Jahresabschlüsse dargestellt. Bei der Überlegung<br />
einer Ausweitung dieser Daten ist zunächst zu beachten, dass eine adressatengerechte<br />
Darstellung erreicht werden muss, da ansonsten »Datenfriedhöfe« produziert werden,<br />
die niemandem nützen und keine Verbesserung der Gesamtsteuerung bedeuten.<br />
Aufbauend auf dem Geschäftsbereichsmodell und der Behandlung einer Beteiligung wie einen<br />
Fachbereich der Verwaltung, sollten qualifizierte Vergleiche in Bezug auf die unterschiedlichen<br />
Aufwandsarten angestellt werden. Konkret würde dies z.B. bedeuten, die Personal-<br />
und Sachaufwendungen oder die Abschreibungsaufwendungen einer Beteiligung in<br />
Relation zu den Werten aus den übrigen Bereichen des Kreises Unna zu sehen. Darauf aufbauend<br />
können in gleicher Weise wie für die übrige Verwaltung auch Kennzahlen gebildet<br />
und Ziele bestimmt werden.<br />
9.3.3 Weiterentwicklung bestehender Instrumente<br />
In jeder Kommune ist es weitgehend Standard, regelmäßig Berichte über den Finanzstatus<br />
aufzulegen und dem Rat bzw. Kreistag vorzulegen (Controllingberichte, Finanzberichte,<br />
Budgetberichte). Auch beim Kreis Unna erfolgt dies regelmäßig in der Form von Quartalsberichten<br />
<strong>zum</strong> 31.03., 30.06. und 30.09. eines Jahres. Die zusammenfassende Aussage eines<br />
solchen Budgetberichtes ist üblicherweise auf eine Prognose des voraussichtlichen Ergebnisses<br />
<strong>zum</strong> 31.12. des Jahres und einer möglichen Abweichung von den ursprünglichen Planungen<br />
ausgerichtet.<br />
Bezogen auf die Beteiligungen des Kreises Unna wäre eine Erweiterung dieser Budgetberichte<br />
im Sinne einer „Segmentberichterstattung“ aus den einzelnen Beteiligungen bzw. Unterbeteiligungen<br />
vorstellbar. Die Darstellungsform könnte so gewählt werden, dass für die<br />
Beteiligungen ebenfalls eine Prognose <strong>zum</strong> 31.12. des Jahres abgegeben wird. Grundsätzlich<br />
könnte die Struktur nach den normierten 17 Produktbereichen des Landes <strong>NRW</strong> ausgerichtet<br />
und in die konkrete Struktur der Haushaltsgliederung des Kreises Unna nach Produkten<br />
eingebunden sein. In den <strong>Anlagen</strong> 6 und 7 ist die Zuordnung der Beteiligungen <strong>zum</strong> Produktplan<br />
der Kreisverwaltung Unna sowie <strong>zum</strong> aktuellen Organisationsplan (Verwaltungsgliederungs-<br />
und Dezernatsverteilungsplan) abgebildet.<br />
Die Aufstellung eines zusätzlichen Konzern-Haushaltsplanes macht keinen Sinn, da es in<br />
den Beteiligungen auch Wirtschaftspläne gibt.<br />
9.3.4 Verbesserung des konzerninternen Finanzmanagements<br />
Eine optimale Lösung zur Verbesserung des konzerninternen Finanzmanagements wäre die<br />
Schaffung einer gemeinsamen „Konzernbuchhaltung“ für die Kommune einschließlich aller<br />
ihrer Mehrheitsbeteiligungen in einer gemeinsamen Software. Bei großen Konzernen in der<br />
freien Wirtschaft (z.B. Daimler-Benz) ist eine solche Organisation bereits durchaus üblich.<br />
Hierdurch wären erhebliche Synergieeffekte generierbar und viele operative Probleme leichter<br />
lösbar. Die technischen Zugriffsmöglichkeiten der Beteiligungen auf die Daten sind in der<br />
heutigen Zeit ohne Weiteres möglich. Hier ist jedoch sehr wahrscheinlich mit Widerständen<br />
der Gesellschaften zu rechnen.<br />
Sofern es bei unterschiedlichen Buchhaltungssystemen verbleibt, sollte es das Ziel sein, eine<br />
»Partnerkontierung« zu berücksichtigen, indem über ein eigenes Datenfeld entsprechende<br />
44
Konzernmerkmale mitgeführt werden (z.B. bei den Debitoren, Kreditoren oder beim Buchungssatz).<br />
Hierdurch wäre ein elektronischer Abgleich der Daten jederzeit sehr einfach<br />
möglich.<br />
9.3.5 Bereitstellung von Ressourcen<br />
Die notwendige Bereitstellung von Ressourcen (Planstellen) ist abhängig von der Größe der<br />
Kommune und der Anzahl der Beteiligungen. Hier ist es nicht möglich, eine allgemeingültige<br />
Vorgabe zu entwickeln und Beispiele anderer Kommunen zu übertragen. Die konsequente<br />
Umsetzung eines Geschäftsbereichsmodells beim Kreis Unna würde keine zusätzlichen<br />
Ressourcen in den Fachbereichen der Verwaltung erfordern, da hier auch bereits heute eine<br />
fachliche Befassung mit wichtigen Themen erfolgt.<br />
Bei der Zentralen Beteiligungsverwaltung ist die z.Zt. vorhandene Stellenausstattung von rd.<br />
0,5 Stellen zu gering, wenn eine Fortentwicklung hin zu einem stärkeren Controlling (z.B.<br />
Konzernreporting) erfolgen soll. Beim Umfang der aktuell gehaltenen Beteiligungen ist jedoch<br />
eine Stellenausstattung von 1,0 Stellen für den Kreis Unna als ausreichend anzusehen.<br />
45
<strong>Anlagen</strong><br />
46
Anlage 1: Bestimmung des Konsolidierungskreises<br />
Die nachstehend abgebildete Entscheidungstabelle zur Bestimmung des Konsolidierungskreises<br />
stellt dar, welche Kriterien als erfüllt (+) oder nicht erfüllt (-) anzusehen sind.<br />
Beteiligung<br />
Wesentlichkeit<br />
Kriterien Darstellung<br />
verbundene Unternehmen<br />
öffentl.-<br />
einheitliche<br />
rechtl.Unter- Leitung<br />
nehmen<br />
beherrschender<br />
Einfluss<br />
47<br />
assoziierte<br />
Unternehmen<br />
maßgeblicher<br />
Einfluss<br />
Vollkonsolidierung<br />
verbundene<br />
nicht<br />
konsolidierte<br />
Unternehmen<br />
sonstige<br />
Ausleihungen<br />
RWE AG - - - - - +<br />
VkA - - - - - +<br />
RWWE - - - - - +<br />
Aktionärsvereinigung RWWE - - - - - +<br />
VKU + - - - + +<br />
inklusiv: - VKU-Verkehrsdienst<br />
WVG - - - - - +<br />
inklusiv: - RVM<br />
- RLG<br />
UKBS + - - - + +<br />
LEG - - - - - +<br />
WFG + - - - + +<br />
inklusiv: - Techopark Schwerte<br />
- Techopark Kamen<br />
- LÜNTEC<br />
- Wirtschaftsf. Zentrum<br />
Lünen<br />
Antenne Unna - - - - - +<br />
VBU + - + + +<br />
- AVA - - + + - +<br />
- MVA Eigentümer GmbH - - - - - +<br />
- MVA Betreiber GmbH + - - - + +<br />
- MVA Betreiber Holding - - - - - +<br />
- GWA + - + + +<br />
-- GWA Logistik + - + + +<br />
-- AKU + - + + +<br />
-- Boden-u. Bauschutt + - - - + +<br />
Umweltzentrum Westfalen - - - - + +<br />
inklusiv: - Natürl. Hellweg<br />
PBKU - - - - - +<br />
Zweckverbände<br />
ZRL - + +<br />
Studieninstitut Soest - + +<br />
Studieninstitut Hagen - + +<br />
Sparkassenzweckverband - + +<br />
at equity<br />
at cost<br />
sonstiges<br />
Finanz-AV
Anlage 2: Positionenplan des Kreises Unna<br />
A AKTIVA<br />
00000 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />
00100 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />
01000 Anlagevermögen<br />
02000 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
02100 Geschäfts- oder Firmenwert<br />
02110 Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüssen<br />
02120 Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung<br />
02130 Geschäfts- oder Firmenwert aus der Equity-Konsolidierung<br />
02200 Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />
02210 Sonstige selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aus den Einzelabschlüssen<br />
02220 Sonstige entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände<br />
02300 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
02310 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis<br />
02320 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige<br />
03000 Sachanlagen<br />
03100 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
03110 Grünflächen<br />
03120 Ackerland<br />
03130 Wald, Forsten<br />
03140 Sonstige unbebaute Grundstücke<br />
03200 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
03210 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />
03220 Schulen<br />
03230 Wohnbauten<br />
03240 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />
03300 Infrastrukturvermögen<br />
03310 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />
03320 Brücken und Tunnel<br />
03330 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />
03340 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
03350 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />
03360 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />
03400 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />
03410 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />
03500 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />
03510 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />
03600 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />
03610 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />
03700 Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
03710 Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
03800 Geleistete Anzahlungen, <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
03810 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
03820 Geleistete Anzahlungen an Sonstige<br />
03830 <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
10000 Finanzanlagen<br />
10100 Anteile an verbundenen Unternehmen<br />
10110 Anteile an verbundenen Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />
10120 Anteile an sonstigen verbundenen Unternehmen<br />
10200 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />
10210 Anteile an assoziierten Unternehmen aus den Einzelabschlüssen<br />
10220 Unterschiedsbetrag aus der Equity-Konsolidierung<br />
10300 Übrige Beteiligungen<br />
10310 Übrige Beteiligungen<br />
10400 Sondervermögen<br />
10410 Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis<br />
10420 Sonstige Sondervermögen<br />
10500 Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
10510 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
10520 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
10600 Ausleihungen<br />
10610 Ausleihungen an verbundene Unternehmen<br />
10611 Ausleihungen an verbundene Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />
10612 Ausleihungen an sonstige verbundene Unternehmen<br />
10620 Ausleihungen an Beteiligungen<br />
10621 Ausleihungen an Beteiligungen<br />
10630 Ausleihungen an Sondervermögen<br />
10631 Ausleihungen an Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis<br />
10632 Ausleihungen an sonstige Sondervermögen<br />
10640 Ausleihungen von kommunalen Betrieben an Kommune<br />
10641 Ausleihungen von kommunalen Betrieben an Kommune<br />
10650 Sonstige Ausleihungen<br />
10651 Sonstige Ausleihungen<br />
48
11000 Umlaufvermögen<br />
12000 Vorräte<br />
12100 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren<br />
12110 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe<br />
12120 Waren und Grundstücke des Umlaufvermögens<br />
12200 Geleistete Anzahlungen für Vorräte<br />
12210 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />
12220 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige<br />
13000 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
13100 Forderungen<br />
13110 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital<br />
13111 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis<br />
13112 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen<br />
13120 Sonstige Forderungen<br />
13121 Sonstige Forderungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
13122 Sonstige Forderungen an Sonstige<br />
13200 Sonstige Vermögensgegenstände<br />
13210 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />
13220 Sonstige Vermögensgegenstände von Sonstigen<br />
14000 Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
14100 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
14200 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
15000 Liquide Mittel<br />
15100 Liquide Mittel<br />
16000 Aktive Rechnungsabgrenzung (RAP)<br />
16100 Latente Steuern<br />
16110 Aktive latente Steuern aus Einzelabschlüssen<br />
16120 Abgrenzung latenter Steuern aus der Konsolidierung<br />
16200 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzung<br />
16210 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
16220 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen<br />
17000 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />
17100 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />
49
20000 Eigenkapital<br />
20100 Allgemeine Rücklage<br />
20110 Allgemeine Rücklage<br />
20120 Grundkapital/Stammkapital<br />
20130 Kapitalrücklage<br />
20140 Gewinnrücklagen<br />
20150 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />
20160 Vorabausschüttung<br />
20200 Sonderrücklagen<br />
20210 Sonderrücklagen<br />
20300 Ausgleichsrücklage<br />
20310 Ausgleichsrücklage<br />
20400 Ergebnisvorträge<br />
20410 Gewinnvortrag/Verlustvortrag<br />
20500 Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag<br />
20510 Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag<br />
20600 Gesamtbilanzgewinn/-verlust<br />
20610 Gesamtbilanzgewinn/-verlust<br />
20700 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />
20710 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />
21000 Sonderposten<br />
21100 Sonderposten für Zuwendungen<br />
21110 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
21120 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen<br />
21200 Sonderposten für Beiträge<br />
21210 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
21220 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen<br />
21300 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />
21310 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />
21400 Sonstige Sonderposten<br />
21410 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
21420 Sonstige Sonderposten von Sonstigen<br />
21430 Sonderposten mit Rücklageanteil<br />
22000 Rückstellungen<br />
22100 Pensionsrückstellungen<br />
22110 Pensionsrückstellungen<br />
22200 Rückstellung für Deponien und Altlasten<br />
22210 Rückstellung für Deponien und Altlasten<br />
22300 Instandhaltungsrückstellungen<br />
22310 Instandhaltungsrückstellungen<br />
22400 Steuerrückstellungen<br />
22410 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune<br />
22420 Steuerrückstellungen gegenüber Sonstigen<br />
22430 Passive latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
22440 Passive latente Steuern aus Einzelabschlüssen<br />
22500 Sonstige Rückstellungen<br />
22510 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis<br />
22520 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen<br />
30000 Verbindlichkeiten<br />
30100 Anleihen<br />
30110 Anleihen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
30120 Anleihen von Sonstigen<br />
30200 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />
30210 VB aus Krediten für Investitionen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />
30220 VB aus Krediten für Investitionen gegenüber Sonstigen<br />
30300 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />
30310 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />
30320 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung gegenüber Sonstigen<br />
30400 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />
30410 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />
30420 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen gegenüber Sonstigen<br />
30500 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
30510 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />
30520 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sonstigen<br />
30600 Sonstige Verbindlichkeiten<br />
30610 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />
30620 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Sonstigen<br />
38000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP)<br />
38100 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
38200 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen<br />
39000 Wertberichtigungen zu Forderungen (Bilanzausweis nicht zulässig)<br />
39100 Einzelwertberichtigungen zu Forderungen<br />
39200 Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen<br />
50
40100 Steuern und ähnliche Abgaben vom Vollkonsolidierungskreis<br />
40200 Steuern und ähnliche Abgaben von Sonstigen<br />
40000 Steuern und ähnliche Abgaben<br />
41100 Zuwendungen und allgemeine Umlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
41200 Zuwendungen und allgemeine Umlagen von Sonstigen<br />
41000 Zuwendungen und allgemeine Umlagen<br />
42100 Sonstige Transfererträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
42200 Sonstige Transfererträge von Sonstigen<br />
42000 Sonstige Transfererträge<br />
43100 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />
43200 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen<br />
43000 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte<br />
44100 Privatrechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />
44200 Privatrechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen<br />
44000 Privatrechtliche Leistungsentgelte<br />
45100 Kostenerstattungen und Kostenumlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
45200 Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Sonstigen<br />
45000 Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />
46100 Erträge aus Personalgestellung vom Vollkonsolidierungskreis<br />
46200 Sonstige ordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
46300 Sonstige ordentliche Erträge von Sonstigen<br />
46000 Sonstige ordentliche Erträge<br />
47100 Aktivierte Eigenleistungen<br />
47000 Aktivierte Eigenleistungen<br />
48100 Bestandsveränderungen<br />
48000 Bestandsveränderungen<br />
49000 Ordentliche Gesamterträge<br />
50100 Aufwendungen aus der Personalgestellung im Vollkonsolidierungskreis<br />
50200 Sonstige Personalaufwendungen<br />
50000 Personalaufwendungen<br />
51100 Versorgungsaufwendungen<br />
51000 Versorgungsaufwendungen<br />
52100 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
52200 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an Sonstige<br />
52000 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen<br />
53100 Abschreibungen von Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />
53200 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüssen<br />
53300 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung<br />
53400 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus Equity-Konsolidierung<br />
53500 Abschreibungen auf selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände<br />
53600 Abschreibungen auf verbundene Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />
53700 Abschreibungen auf assoziierte Unternehmen<br />
53800 Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens<br />
53900 Sonstige Abschreibungen<br />
53000 Bilanzielle Abschreibungen<br />
54100 Transferaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
54200 Transferaufwendungen an Sonstige<br />
54000 Transferaufwendungen<br />
55110 Steuern vom Einkommen und Ertrag an Vollkonsolidierungskreis<br />
55120 Steuern vom Einkommen und Ertrag an Sonstige<br />
55100 Steuern vom Einkommen und Ertrag<br />
55210 Sonstige Steuern an Vollkonsolidierungskreis<br />
55220 Sonstige Steuern an Sonstige<br />
55200 Sonstige Steuern<br />
55310 Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />
55320 Latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
55300 Latente Steuern<br />
55410 Aufwendungen aus Verlustübernahmen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
55420 Aufwendungen aus Verlustübernahmen von Sonstige<br />
55400 Aufwendungen aus Verlustübernahmen<br />
55510 Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
55520 Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />
55500 Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen<br />
55000 Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />
56000 Ordentliche Gesamtaufwendungen<br />
57000 Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit<br />
51
58110 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
58120 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen von Sonstigen<br />
58100 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen<br />
58210 Beteiligungserträge von voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
58220 Beteiligungserträge von assoziierten Unternehmen<br />
58230 Beteiligungserträge von Sonstigen<br />
58200 Beteiligungserträge<br />
58311 Zinserträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
58312 Zinserträge von Sonstigen<br />
58310 Zinserträge<br />
58321 Sonstige Finanzerträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
58322 Sonstige Finanzerträge von Sonstigen<br />
58320 Sonstige Finanzerträge<br />
58300 Zinserträge und sonstige Finanzerträge<br />
58000 Finanzerträge<br />
59100 Erträge aus assoziierten Unternehmen<br />
59000 Erträge aus assoziierten Unternehmen<br />
60110 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
60120 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen von Sonstigen<br />
60100 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen<br />
60211 Zinsaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
60212 Zinsaufwendungen an Sonstige<br />
60210 Zinsaufwendungen<br />
60221 Sonstige Finanzaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
60222 Sonstige Finanzaufwendungen an Sonstige<br />
60220 Sonstige Finanzaufwendungen<br />
60200 Zinsaufwendungen und sonstige Finanzaufwendungen<br />
60000 Finanzaufwendungen<br />
61100 Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen<br />
61000 Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen<br />
62000 Gesamtfinanzergebnis<br />
63000 Ordentliches Gesamtergebnis<br />
64100 Außerordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
64200 Außerordentliche Erträge von Sonstigen<br />
64000 Außerordentliche Erträge<br />
65100 Außerordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
65200 Außerordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />
65000 Außerordentliche Aufwendungen<br />
66000 Außerordentliches Gesamtergebnis<br />
67000 Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag<br />
Gewinnverwendung<br />
Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag<br />
71000 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis<br />
72000 Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr<br />
73000 Entnahmen/Zuführungen Allgemeine Rücklage<br />
74000 Gesamtbilanzgewinn / Gesamtbilanzverlust<br />
52
Anlage 3: Überleitung der Konten (Mapping) -Auszug-<br />
Position KB II/III VBU-Holding<br />
Nr. Positionsbezeichnung Zuordnung Betrag in €<br />
A AKTIVA<br />
Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des<br />
27.929.708,87<br />
00000 Geschäftsbetriebs 505.000,31<br />
0002<br />
00100 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />
505.000,31<br />
01000 Anlagevermögen 19.171.584,34<br />
02000 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.528.364,33<br />
02100 Geschäfts- oder Firmenwert<br />
02110 Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüssen<br />
02120 Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung<br />
02130 Geschäfts- oder Firmenwert aus der Equity-Konsolidierung<br />
0,00<br />
02200 Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Sonstige selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aus den<br />
02210 Einzelabschlüssen<br />
1.528.364,33<br />
02220 Sonstige entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 0027|0065A 1.528.364,33<br />
02300 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an<br />
02310 Vollkonsolidierungskreis<br />
02320 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige<br />
0,00<br />
03000 Sachanlagen 13.732.638,58<br />
03100 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
03110 Grünflächen<br />
03120 Ackerland<br />
03130 Wald, Forsten<br />
03140 Sonstige unbebaute Grundstücke<br />
0,00<br />
03200 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
03210 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />
03220 Schulen<br />
03230 Wohnbauten<br />
8.872.390,71<br />
03240 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 0061|0090|0091|0110|0111|0112|0115|0120|0121|0123|0065B 8.872.390,71<br />
03300 Infrastrukturvermögen<br />
03310 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />
03320 Brücken und Tunnel<br />
03330 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />
03340 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
03350 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />
0,00<br />
53
03360 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />
03400 Bauten auf fremdem Grund und Boden 0,00<br />
03410 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />
03500 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,00<br />
03510 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />
03600 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 4.501.384,77<br />
03610 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 0240|0280|0311|0320|0380 4.501.384,77<br />
03700 Betriebs- und Geschäftsausstattung 280.486,06<br />
03710 Betriebs- und Geschäftsausstattung 0310|0400|0420|0421|0451|0490 280.486,06<br />
03800 Geleistete Anzahlungen, <strong>Anlagen</strong> im Bau 78.377,04<br />
03810 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
03820 Geleistete Anzahlungen an Sonstige 0499 49.426,00<br />
03830 <strong>Anlagen</strong> im Bau 0498 28.951,04<br />
10000 Finanzanlagen 3.910.581,43<br />
10100 Anteile an verbundenen Unternehmen 11.345,92<br />
10110 Anteile an verbundenen Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />
10120 Anteile an sonstigen verbundenen Unternehmen 0517A 11.345,92<br />
10200 Anteile an assoziierten Unternehmen 350.000,22<br />
10210 Anteile an assoziierten Unternehmen aus den Einzelabschlüssen 0517|0517D|0517B 350.000,22<br />
10220 Unterschiedsbetrag aus der Equity-Konsolidierung<br />
10300 Übrige Beteiligungen 0,00<br />
10310 Übrige Beteiligungen<br />
10400 Sondervermögen 0,00<br />
10410 Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis<br />
10420 Sonstige Sondervermögen<br />
10500 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.080.486,00<br />
10510 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
10520 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 0533 1.080.486,00<br />
10600 Ausleihungen 2.468.749,29<br />
10610 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00<br />
10611 Ausleihungen an verbundene Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />
10612 Ausleihungen an sonstige verbundene Unternehmen<br />
10620 Ausleihungen an Beteiligungen 0,00<br />
10621 Ausleihungen an Beteiligungen<br />
54
10630 Ausleihungen an Sondervermögen 0,00<br />
10631 Ausleihungen an Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis<br />
10632 Ausleihungen an sonstige Sondervermögen<br />
10640 Ausleihungen von kommunalen Betrieben an Kommune 0,00<br />
10641 Ausleihungen von kommunalen Betrieben an Kommune<br />
10650 Sonstige Ausleihungen 2.468.749,29<br />
10651 Sonstige Ausleihungen 0517C 2.468.749,29<br />
11000 Umlaufvermögen 8.253.124,22<br />
12000 Vorräte 464.875,04<br />
12100 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 128.740,59<br />
12110 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3091..3094|3970|3980 128.740,59<br />
12120 Waren und Grundstücke des Umlaufvermögens<br />
12200 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 336.134,45<br />
12210 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />
12220 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige 1518 336.134,45<br />
13000 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.239.051,74<br />
13100 Forderungen 4.921.355,80<br />
13110 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00<br />
13111 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis<br />
13112 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen<br />
13120 Sonstige Forderungen 4.921.355,80<br />
13121 Sonstige Forderungen an Vollkonsolidierungskreis 1482 263.293,51<br />
13122 Sonstige Forderungen an Sonstige 1542|1543|1548|1549|1401|1476|1501|1502|1507|1531|1533|1537|1538 4.658.062,29<br />
13200 Sonstige Vermögensgegenstände 317.695,94<br />
13210 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 1515 317.530,94<br />
13220 Sonstige Vermögensgegenstände von Sonstigen 1527 165,00<br />
14000 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00<br />
14100 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
14200 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
15000 Liquide Mittel 2.474.021,72<br />
15100 Liquide Mittel 1000..1360 2.474.021,72<br />
16000 Aktive Rechnungsabgrenzung (RAP) 75.175,72<br />
16100 Latente Steuern 0,00<br />
16110 Aktive latente Steuern aus Einzelabschlüssen<br />
16120 Abgrenzung latenter Steuern aus der Konsolidierung<br />
55
16200 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzung 75.175,72<br />
16210 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
16220 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 0982 75.175,72<br />
17000 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00<br />
17100 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />
17200 Differenz der Ergebnisrechnung nach Konsolidierung<br />
P PASSIVA 27.929.708,87<br />
20000 Eigenkapital 10.565.004,31<br />
20050 Verrechnung Eigenkapital VBU<br />
20100 Allgemeine Rücklage 9.149.255,67<br />
20110 Allgemeine Rücklage<br />
20120 Grundkapital/Stammkapital 0800 3.444.062,11<br />
20130 Kapitalrücklage 0841 2.174.268,04<br />
20140 Gewinnrücklagen 0858 2.500.000,00<br />
20150 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 0802 3.330.925,52<br />
20160 Vorabausschüttung 0867 -2.300.000,00<br />
20200 Sonderrücklagen 0,00<br />
20210 Sonderrücklagen<br />
20300 Ausgleichsrücklage 0,00<br />
20310 Ausgleichsrücklage<br />
20400 Ergebnisvorträge -2.957.270,47<br />
20410 Gewinnvortrag/Verlustvortrag 0869 -2.957.270,47<br />
20500 Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag 4.373.019,11<br />
20510 Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag 4.373.019,11<br />
20600 Gesamtbilanzgewinn/-verlust 0,00<br />
20610 Gesamtbilanzgewinn/-verlust<br />
20700 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 0,00<br />
20710 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />
21000 Sonderposten 0,00<br />
21100 Sonderposten für Zuwendungen 0,00<br />
21110 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
21120 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen<br />
21200 Sonderposten für Beiträge 0,00<br />
21210 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
21220 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen<br />
56
21300 Sonderposten für den Gebührenausgleich 0,00<br />
21310 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />
21400 Sonstige Sonderposten 0,00<br />
21410 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
21420 Sonstige Sonderposten von Sonstigen<br />
21430 Sonderposten mit Rücklageanteil<br />
22000 Rückstellungen 8.285.376,19<br />
22100 Pensionsrückstellungen 1.083.309,00<br />
22110 Pensionsrückstellungen 0950 1.083.309,00<br />
22200 Rückstellung für Deponien und Altlasten 4.228.056,47<br />
22210 Rückstellung für Deponien und Altlasten 0973 4.228.056,47<br />
22300 Instandhaltungsrückstellungen 0,00<br />
22310 Instandhaltungsrückstellungen<br />
22400 Steuerrückstellungen 1.616.037,72<br />
22410 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune<br />
22420 Steuerrückstellungen gegenüber Sonstigen 0957|0963|0964|0958 1.565.757,81<br />
22430 Passive latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
22440 Passive latente Steuern aus Einzelabschlüssen 0969 50.279,91<br />
22500 Sonstige Rückstellungen 1.357.973,00<br />
22510 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis<br />
22520 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 0977|0975|0974 1.357.973,00<br />
30000 Verbindlichkeiten 9.043.715,58<br />
30100 Anleihen 0,00<br />
30110 Anleihen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
30120 Anleihen von Sonstigen<br />
30200 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 6.012.140,57<br />
30210 VB aus Krediten für Investitionen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />
30220 VB aus Krediten für Investitionen gegenüber Sonstigen 0654|0650|0659|0658|0657|0660 6.012.140,57<br />
30300 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 0,00<br />
30310<br />
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung gegenüber dem<br />
Vollkonsolidierungskreis<br />
30320 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung gegenüber Sonstigen<br />
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />
30400 gleichkommen 0,00<br />
57
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />
30410 gleichkommen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />
30420 gleichkommen gegenüber Sonstigen<br />
30500 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem<br />
1.689.780,60<br />
30510 Vollkonsolidierungskreis 1644 324.163,02<br />
30520 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sonstigen 1601|1635|1641|1643 1.365.617,58<br />
30600 Sonstige Verbindlichkeiten<br />
30610 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />
1.341.794,41<br />
30620 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Sonstigen 1701|1702|1717|1718|1734|1740|1741|1743|1745|1746|1780|1789|1792 1.341.794,41<br />
38000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP)<br />
38100 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
0,00<br />
38200 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 0989 0,00<br />
39000 Wertberichtigungen zu Forderungen (Bilanzausweis nicht zulässig) 35.612,79<br />
39100 Einzelwertberichtigungen zu Forderungen 0997 21.012,79<br />
39200 Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen 0996 14.600,00<br />
Anmerkungen:<br />
• Die Bestandskonten des Kreises Unna wurden in gleicher Form auf die Positionen der Gesamtbilanz übergeleitet. Auf eine Abbildung wird an dieser Stelle<br />
verzichtet.<br />
• Die Ergebnis- bzw. GuV-Konten wurden in ähnlicher Weise auf die Positionen der Gesamtergebnisrechnung übergeleitet. Auf eine separate Abbildung wird<br />
daher an dieser Stelle ebenfalls verzichtet.<br />
58
Anlage 4: Tabelle über örtliche Nutzungsdauern beim Kreis Unna<br />
1 Gebäude und bauliche <strong>Anlagen</strong><br />
59<br />
Nutzungsdauer<br />
(in Jahren)<br />
z.B.: Verwaltungsgebäude, Schulgebäude, Bauhof, Tierheim, etc. Einzelbewertungen gemäß<br />
Gutachten<br />
2 Straßen, Wege, Plätze<br />
2.1<br />
Straßen (Anlieger-, Hauptverkehrsstraßen), Wege, Plätze, Parkflächen<br />
2.1.1 Straßen 60<br />
2.1.2 Radwege 60<br />
2.1.3 Durchlässe 60<br />
2.2 Brücken<br />
2.2.1 Holzbrücken 40<br />
2.2.2 Brücken ( Stahl/ Beton) 80<br />
3 Technische <strong>Anlagen</strong><br />
3.1 Transportcontainer, Baucontainer, Bürocontainer<br />
3.1.1 Speisetransportcontainer 10<br />
3.2 Druckluftanlagen, Kompressoren<br />
3.2.1 Atemluftkompressoren 8<br />
3.2.2 Kompressoren 10<br />
3.3<br />
Kategorie (Vermögensgegenstand)<br />
Heiß-/Kaltluftanlagen, Abzugsvorrichtungen, Ventilatoren, Klimageräte<br />
3.3.1 Kühlschränke 10<br />
3.3.2 Konfisatkühler 10<br />
3.3.3 Klimaanlagen 10<br />
3.3.4 Raumklimaanlagen (inkl. Luftfeuchtigkeitsregulierung) 11<br />
3.3.5 Luftbefeuchter 10<br />
3.4 Leitstellentechnik<br />
3.4.1 Handfunkgeräte 8<br />
3.4.2 FMS-Handapparate 8<br />
3.4.3 Funk-Führungsleinen 8<br />
3.4.4 Einsatzleitrechner 5<br />
3.4.5 Disponentenstuhl 3<br />
3.5 Mess- und Prüfgeräte<br />
3.5.1 Geodimeter 10<br />
3.5.2 Vermessungsinstrumente (Tachymeter) 10<br />
3.5.3 Leiternprüfgeräte 10<br />
3.5.4 Mehrgasmessgeräte 7<br />
3.5.5 Prüfkoffer Luftqualität 7<br />
3.5.6 Lungenfunktionsmessgeräte 8<br />
3.5.7 sonstige Mess- und Prüfgeräte 8<br />
3.6 Stromgeneratoren, Notstromaggregate, Gleichrichter<br />
3.6.1 Stromgeneratoren 15<br />
3.7 Telekommunikationsanlagen<br />
3.7.1 Telefonanlagen 10<br />
3.7.2 Richtfunkanlagen 10<br />
3.7.3 Aufrufanlagen 10<br />
3.7.4 GPS-Empfänger 10<br />
3.7.5 Digitale Alarmierung 15<br />
3.7.6 Abfrageplatz für die Infothek 10<br />
3.8 Verkehrsrechner<br />
3.8.1 Traffidesk 10
3.9 Video-/ Überwachungsanlagen<br />
3.9.1 Verkehrsradargeräte (mobil) 10<br />
3.9.2 Geschwindigkeitsüberwachungskameras<br />
3.9.2.1 analog 10<br />
3.9.2.2 digital (z.B.SpeedoPhot) 8<br />
3.9.3 Starenkästen 15<br />
3.9.4 Radardatenerfassungssysteme 10<br />
3.9.5 Digitalkameras 5<br />
3.9.6 Wärmebildkameras 7<br />
3.9.7 Camcorder 7<br />
4 Maschinen und Geräte<br />
4.1 Atemschutzgeräte<br />
4.1.1 Atemschutzgeräte / Chemikalienschutzanzugsmasken 8<br />
4.1.2 Pressluftatmer 8<br />
4.2 Maschinen<br />
4.2.1 Laubsauger 8<br />
4.2.2 Trennschleifer 6<br />
4.2.3 Registrierkassen 6<br />
4.2.4 Kombihämmer (mit Zubehör) 5<br />
4.2.5 Akku- Bohrhämmer 5<br />
4.2.6 Industriegeschirrspülmaschinen 7<br />
4.2.7 Tandemmäher 8<br />
4.2.8 Balkenmäher 8<br />
4.2.9 Mähgeräte 6<br />
4.2.10 Holzspalter 8<br />
4.2.11 Ionisationsstäbe (z.B.: für die Druckerei) 5<br />
4.2.12 Gefrierschränke 5<br />
4.2.13 Kombidämpfer 8<br />
4.3 Druckereimaschinen<br />
4.3.1 Schneidemaschinen 13<br />
4.3.2 Druckmaschinen 13<br />
4.3.4 Farbabstimmtische 13<br />
4.3.5 Zusammentragmaschinen 13<br />
4.3.6 Falzmaschinen 13<br />
4.3.7 Papierbohrmaschinen 13<br />
4.3.8 Zweikopf-Klammerheftmaschinen 13<br />
4.4 Medizinisch-technische Geräte<br />
4.4.1 Ergometer 8<br />
4.4.2 Pneumatische Einsatzzelte 8<br />
4.4.3 Notfallbeatmungsgeräte 8<br />
4.4.4 Chirurgische Bestecke 8<br />
4.4.5 Bildlesegeräte 8<br />
4.4.6 Chemikalienschutzanzüge 10<br />
4.4.7 Chemikalienschutzanzug-Reinigungskabinen 8<br />
4.4.8 Sehtestgeräte 8<br />
4.4.9 Hörtestgeräte 8<br />
4.4.10 Audiometer 8<br />
4.4.11 Sterilisatoren 8<br />
4.4.12 Thermosdesinfektoren 8<br />
4.4.13 RealCare Baby II 5<br />
4.4.14 Absaugeinheiten (mit Abott Einmalsekretbeutel) 8<br />
4.4.15 Mobile Doppler 8<br />
4.4.16 Zentrifugen 8<br />
4.4.17 Untersuchungssitze (mit Lehne) 8<br />
4.4.18 automatisierte externe Defibrillatoren (AED) 8<br />
60
4.5 Kassenautomaten, Zahlungssysteme<br />
4.5.1 Kassenautomaten 8<br />
4.5.2 Hess- Zahlungssysteme 5<br />
4.7 sonstige Maschinen und Geräte<br />
4.7.1 Endlosleitern 8<br />
4.7.2 Leckdichtkissen 8<br />
4.7.3 Leckbandagen 8<br />
4.7.4 Gaswarngeräte 7<br />
4.7.5 Druckschläuche 8<br />
4.7.6 Häcksler 10<br />
4.7.7 Trockenschränke für Dienstbekleidung 8<br />
4.7.8 Reinigungsgeräte 7<br />
4.7.9 Reinigungsmitteltransportwagen 10<br />
4.7.10 Rolltragen 10<br />
4.7.11 Sondierstangen 10<br />
4.7.12 Lesegerät für Transponder 8<br />
5 Büro- und Geschäftsausstattung<br />
5.1 Büromaschinen, Präsentationsgeräte<br />
5.1.1 Entsiegelungsgeräte 8<br />
5.1.2 Projektionsleinwände 7<br />
5.1.3 Kuvertiermaschinen 10<br />
5.1.4 Frankiermaschinen 10<br />
5.1.5 Pinnwände, Stellwände 8<br />
5.1.6 Bindegeräte 9<br />
5.1.7 Fernseher 7<br />
5.1.8 Moderationskoffer 5<br />
5.2 Büromöbel, Möbel, Lagerungssysteme<br />
5.2.1 Lagerungssysteme (z.B.: Belegsortierschrank, Altakten Versorgungsverwaltung) 10<br />
5.2.2 Prospektständer 10<br />
5.2.3 Ausstellungsvitrinen 10<br />
5.2.4 Metallregale 18<br />
5.2.5 Netzwerkschränke 20<br />
5.2.6 Büroausstattung (Schreibtisch, Bürodrehstuhl, Handcontainer, Rollcontainer,<br />
Aktenschrank, Besucherstuhl, Besprechungstisch)<br />
Festwert<br />
5.2.7 Sonstiges Mobiliar 20<br />
5.2.8 Ausstattung Sitzungs- / Veranstaltungsraum 15<br />
5.2.9 Stahlrolladenschränke 15<br />
5.2.10 Compaktus-<strong>Anlagen</strong> 15<br />
5.2.11 Fahnenständer 10<br />
5.2.12 Leuchten 10<br />
5.2.13 Wintergarteneinrichtung (z.B.: Haus Opherdicke) 15<br />
5.2.14 Tresore 20<br />
5.2.15 Gardinen 10<br />
5.3 Computer und Zubehör<br />
5.3.1 Computer und Zubehör Festwert<br />
5.3.2 Notebooks Festwert<br />
5.3.3 Standardscanner Festwert<br />
5.3.4 Drucker Festwert<br />
5.3.5 Beamer 7<br />
5.3.6 Monitore Festwert<br />
5.3.7 Bladecenter 7<br />
5.3.8 Fireboxen 7<br />
5.3.9 Server 7<br />
5.3.10 Router 5<br />
5.3.11 Switches 5<br />
5.3.12 Großformatscanner / DMS-Scanner 5<br />
5.3.13 Plotter 5<br />
5.3.14 Elta CU Bedieneinheiten 5<br />
5.3.15 Tonband-Aufzeichnungsgeräte 3<br />
61
5.3.16 Bandsicherungssystem 7<br />
5.3.17 Computer-Kasse 6<br />
5.3.18 Etikettendrucker 5<br />
5.4 Werkstatteinrichtungen<br />
5.4.1 Werkbänke 10<br />
5.4.2 Tischkreissägen 14<br />
5.5 Sonstige Büro- und Geschäftsausstattung<br />
5.5.1 Käfiganlagen 5<br />
5.5.2 Zelthaut 5<br />
6 Fahrzeuge<br />
6.1 Anhänger/ Auflieger<br />
6.1.1 Abrollbehälter 15<br />
6.1.2 ALF-Kastenanhänger 10<br />
6.1.3 Anbaugeräte, Rinnenbürsten 10<br />
6.1.4 Salzladegeräte (Förderbänder) 10<br />
6.1.5 Schachtkulis 10<br />
6.1.6 Schneeräumschilder 10<br />
6.1.7 Streugeräte 10<br />
6.1.8 Ladebordwände 15<br />
6.2 Feuerwehrfahrzeuge<br />
6.2.1 LKW Wechsellader 15<br />
6.2.2 LKW Einsatzleitwagen 2 15<br />
6.3 Schlepper, LKW, Traktoren<br />
6.3.1 Unimogs 8<br />
6.3.2 LKW-Kipper 10<br />
6.3.3 Kommobile 8<br />
6.3.4 Kleintraktoren 10<br />
6.3.5 Holzzerkleinerer 10<br />
6.4 PKW<br />
6.4.1 PKW Einsatzreservefahrzeuge 8<br />
6.4.2 PKW Leitende Notarztwagen 8<br />
6.4.3 PKW Einsatzleitfahrzeuge 8<br />
6.4.4 Messfahrzeuge 8<br />
6.4.5 Vermessungsfahrzeuge mit Ausbau 10<br />
6.4.6 sonstige PKW 8<br />
6.5 Kleintransporter, Mannschaftstransportfahrzeuge<br />
6.5.1 Kleintransporter 10<br />
7 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
7.1 Software<br />
7.1.1 Software mit Anschaffungswert < 410 € netto GWG<br />
7.1.2 Software mit Anschaffungswert > 410 € netto 5<br />
7.2 Verleihlizenzen (Medienzentrum)<br />
7.2.1 Verleihlizenzen mit Anschaffungswert < 410 € netto GWG<br />
7.2.2 Verleihlizenzen mit Anschaffungswert > 410 € netto Einzelfall entsprechend des<br />
Vertrages, wenn keine<br />
Angabe = 15 Jahre<br />
62
Anlage 5: Von den Einzelabschlüssen zur Summenbilanz<br />
Position KB II/III VBU-Holding KB II Kreis Unna<br />
Summen-KB II<br />
Nr. Positionsbezeichnung Betrag in € Betrag in € Betrag in €<br />
A AKTIVA<br />
Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des<br />
27.929.708,87 400.882.141,62 428.811.850,49<br />
00000 Geschäftsbetriebs 505.000,31 0,00 505.000,31<br />
00100 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs 505.000,31 505.000,31<br />
01000 Anlagevermögen 19.171.584,34 339.904.863,07 359.076.447,41<br />
02000 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.528.364,33 485.713,22 2.014.077,55<br />
02100 Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0,00 0,00<br />
02110 Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüssen 0,00<br />
02120 Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung 0,00<br />
02130 Geschäfts- oder Firmenwert aus der Equity-Konsolidierung 0,00<br />
02200 Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Sonstige selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aus den<br />
1.528.364,33 485.713,22 2.014.077,55<br />
02210 Einzelabschlüssen 0,00<br />
02220 Sonstige entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 1.528.364,33 485.713,22 2.014.077,55<br />
02300 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an<br />
0,00 0,00 0,00<br />
02310 Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />
02320 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige 0,00<br />
03000 Sachanlagen 13.732.638,58 228.486.094,47 242.218.733,05<br />
03100 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 7.445.971,44 7.445.971,44<br />
03110 Grünflächen 3.778.470,00 3.778.470,00<br />
03120 Ackerland 1.473.219,51 1.473.219,51<br />
03130 Wald, Forsten 446.848,00 446.848,00<br />
03140 Sonstige unbebaute Grundstücke 1.747.433,93 1.747.433,93<br />
03200 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.872.390,71 114.176.491,51 123.048.882,22<br />
03210 Kinder- und Jugendeinrichtungen 0,00 0,00<br />
03220 Schulen 64.712.529,20 64.712.529,20<br />
03230 Wohnbauten 0,00 0,00<br />
03240 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 8.872.390,71 49.463.962,31 58.336.353,02<br />
03300 Infrastrukturvermögen 0,00 95.530.592,04 95.530.592,04<br />
03310 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 14.706.363,09 14.706.363,09<br />
03320 Brücken und Tunnel 8.663.987,50 8.663.987,50<br />
03330 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 0,00<br />
03340 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 0,00 0,00<br />
03350 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 68.527.532,00 68.527.532,00<br />
63
03360 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 3.632.709,45 3.632.709,45<br />
03400 Bauten auf fremdem Grund und Boden 0,00 0,00 0,00<br />
03410 Bauten auf fremdem Grund und Boden 0,00 0,00<br />
03500 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,00 354.310,00 354.310,00<br />
03510 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 354.310,00 354.310,00<br />
03600 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 4.501.384,77 2.033.225,02 6.534.609,79<br />
03610 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 4.501.384,77 2.033.225,02 6.534.609,79<br />
03700 Betriebs- und Geschäftsausstattung 280.486,06 8.380.528,91 8.661.014,97<br />
03710 Betriebs- und Geschäftsausstattung 280.486,06 8.380.528,91 8.661.014,97<br />
03800 Geleistete Anzahlungen, <strong>Anlagen</strong> im Bau 78.377,04 564.975,55 643.352,59<br />
03810 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />
03820 Geleistete Anzahlungen an Sonstige 49.426,00 9.755,91 59.181,91<br />
03830 <strong>Anlagen</strong> im Bau 28.951,04 555.219,64 584.170,68<br />
10000 Finanzanlagen 3.910.581,43 110.933.055,38 114.843.636,81<br />
10100 Anteile an verbundenen Unternehmen 11.345,92 61.455.547,18 61.466.893,10<br />
10110 Anteile an verbundenen Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis 61.455.547,18 61.455.547,18<br />
10120 Anteile an sonstigen verbundenen Unternehmen 11.345,92 0,00 11.345,92<br />
10200 Anteile an assoziierten Unternehmen 350.000,22 15.572.146,16 15.922.146,38<br />
10210 Anteile an assoziierten Unternehmen aus den Einzelabschlüssen 350.000,22 15.572.146,16 15.922.146,38<br />
10220 Unterschiedsbetrag aus der Equity-Konsolidierung 0,00<br />
10300 Übrige Beteiligungen 0,00 0,00 0,00<br />
10310 Übrige Beteiligungen 0,00 0,00<br />
10400 Sondervermögen 0,00 0,00 0,00<br />
10410 Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />
10420 Sonstige Sondervermögen 0,00 0,00<br />
10500 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.080.486,00 31.101.994,29 32.182.480,29<br />
10510 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />
10520 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 1.080.486,00 31.101.994,29 32.182.480,29<br />
10600 Ausleihungen 2.468.749,29 2.803.367,75 5.272.117,04<br />
10610 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00<br />
10611 Ausleihungen an verbundene Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />
10612 Ausleihungen an sonstige verbundene Unternehmen 0,00 0,00<br />
10620 Ausleihungen an Beteiligungen 0,00 2.215.440,75 2.215.440,75<br />
10621 Ausleihungen an Beteiligungen 2.215.440,75 2.215.440,75<br />
64
10630 Ausleihungen an Sondervermögen 0,00 0,00 0,00<br />
10631 Ausleihungen an Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis 0,00 0,00<br />
10632 Ausleihungen an sonstige Sondervermögen 0,00<br />
10640 Ausleihungen von kommunalen Betrieben an Kommune 0,00 0,00 0,00<br />
10641 Ausleihungen von kommunalen Betrieben an Kommune 0,00 0,00<br />
10650 Sonstige Ausleihungen 2.468.749,29 587.927,00 3.056.676,29<br />
10651 Sonstige Ausleihungen 2.468.749,29 587.927,00 3.056.676,29<br />
11000 Umlaufvermögen 8.253.124,22 60.977.278,55 69.230.402,77<br />
12000 Vorräte 464.875,04 679.750,00 1.144.625,04<br />
12100 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 128.740,59 679.750,00 808.490,59<br />
12110 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 128.740,59 0,00 128.740,59<br />
12120 Waren und Grundstücke des Umlaufvermögens 679.750,00 679.750,00<br />
12200 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 336.134,45 0,00 336.134,45<br />
12210 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />
12220 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige 336.134,45 0,00 336.134,45<br />
13000 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.239.051,74 52.265.910,48 57.504.962,22<br />
13100 Forderungen 4.921.355,80 52.265.910,48 57.187.266,28<br />
13110 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00 0,00 0,00<br />
13111 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />
13112 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen 0,00<br />
13120 Sonstige Forderungen 4.921.355,80 52.265.910,48 57.187.266,28<br />
13121 Sonstige Forderungen an Vollkonsolidierungskreis 263.293,51 361.333,75 624.627,26<br />
13122 Sonstige Forderungen an Sonstige 4.658.062,29 51.904.576,73 56.562.639,02<br />
13200 Sonstige Vermögensgegenstände 317.695,94 0,00 317.695,94<br />
13210 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis 317.530,94 317.530,94<br />
13220 Sonstige Vermögensgegenstände von Sonstigen 165,00 0,00 165,00<br />
14000 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00<br />
14100 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />
14200 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00<br />
15000 Liquide Mittel 2.474.021,72 2.263.839,54 4.737.861,26<br />
15100 Liquide Mittel 2.474.021,72 2.263.839,54 4.737.861,26<br />
16000 Aktive Rechnungsabgrenzung (RAP) 75.175,72 858.484,29 933.660,01<br />
16100 Latente Steuern 0,00 0,00 0,00<br />
16110 Aktive latente Steuern aus Einzelabschlüssen 0,00<br />
16120 Abgrenzung latenter Steuern aus der Konsolidierung 0,00<br />
65
16200 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzung 75.175,72 858.484,29 933.660,01<br />
16210 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />
16220 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 75.175,72 858.484,29 933.660,01<br />
17000 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 4.909.294,24 4.909.294,24<br />
17100 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 4.909.294,24 4.909.294,24<br />
17200 Differenz der Ergebnisrechnung nach Konsolidierung<br />
P PASSIVA 27.929.708,87 400.882.141,62 428.811.850,49<br />
20000 Eigenkapital 10.565.004,31 0,00 10.565.004,31<br />
20050 Verrechnung Eigenkapital VBU<br />
20100 Allgemeine Rücklage 9.149.255,67 0,00 9.149.255,67<br />
20110 Allgemeine Rücklage 0,00 0,00<br />
20120 Grundkapital/Stammkapital 3.444.062,11 3.444.062,11<br />
20130 Kapitalrücklage 2.174.268,04 2.174.268,04<br />
20140 Gewinnrücklagen 2.500.000,00 2.500.000,00<br />
20150 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 3.330.925,52 3.330.925,52<br />
20160 Vorabausschüttung -2.300.000,00 -2.300.000,00<br />
20200 Sonderrücklagen 0,00 0,00 0,00<br />
20210 Sonderrücklagen 0,00 0,00<br />
20300 Ausgleichsrücklage 0,00 0,00 0,00<br />
20310 Ausgleichsrücklage 0,00 0,00<br />
20400 Ergebnisvorträge -2.957.270,47 0,00 -2.957.270,47<br />
20410 Gewinnvortrag/Verlustvortrag -2.957.270,47 -2.957.270,47<br />
20500 Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag 4.373.019,11 0,00 4.373.019,11<br />
20510 Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag 4.373.019,11 0,00 4.373.019,11<br />
20600 Gesamtbilanzgewinn/-verlust 0,00 0,00 0,00<br />
20610 Gesamtbilanzgewinn/-verlust 0,00<br />
20700 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 0,00 0,00 0,00<br />
20710 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 0,00<br />
21000 Sonderposten 0,00 119.761.856,88 119.761.856,88<br />
21100 Sonderposten für Zuwendungen 0,00 119.757.469,81 119.757.469,81<br />
21110 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />
21120 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen 119.757.469,81 119.757.469,81<br />
21200 Sonderposten für Beiträge 0,00 0,00 0,00<br />
66
21210 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />
21220 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen 0,00<br />
21300 Sonderposten für den Gebührenausgleich 0,00 0,00 0,00<br />
21310 Sonderposten für den Gebührenausgleich 0,00 0,00<br />
21400 Sonstige Sonderposten 0,00 4.387,07 4.387,07<br />
21410 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />
21420 Sonstige Sonderposten von Sonstigen 4.387,07 4.387,07<br />
21430 Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00<br />
22000 Rückstellungen 8.285.376,19 129.941.404,41 138.226.780,60<br />
22100 Pensionsrückstellungen 1.083.309,00 108.007.976,00 109.091.285,00<br />
22110 Pensionsrückstellungen 1.083.309,00 108.007.976,00 109.091.285,00<br />
22200 Rückstellung für Deponien und Altlasten 4.228.056,47 9.132.610,35 13.360.666,82<br />
22210 Rückstellung für Deponien und Altlasten 4.228.056,47 9.132.610,35 13.360.666,82<br />
22300 Instandhaltungsrückstellungen 0,00 0,00 0,00<br />
22310 Instandhaltungsrückstellungen 0,00 0,00<br />
22400 Steuerrückstellungen 1.616.037,72 0,00 1.616.037,72<br />
22410 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune 0,00<br />
22420 Steuerrückstellungen gegenüber Sonstigen 1.565.757,81 1.565.757,81<br />
22430 Passive latente Steuern aus der Konsolidierung 0,00<br />
22440 Passive latente Steuern aus Einzelabschlüssen 50.279,91 50.279,91<br />
22500 Sonstige Rückstellungen 1.357.973,00 12.800.818,06 14.158.791,06<br />
22510 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />
22520 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 1.357.973,00 12.800.818,06 14.158.791,06<br />
30000 Verbindlichkeiten 9.043.715,58 150.882.936,40 159.926.651,98<br />
30100 Anleihen 0,00 0,00 0,00<br />
30110 Anleihen vom Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />
30120 Anleihen von Sonstigen 0,00<br />
30200 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 6.012.140,57 53.715.961,59 59.728.102,16<br />
30210 VB aus Krediten für Investitionen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />
30220 VB aus Krediten für Investitionen gegenüber Sonstigen 6.012.140,57 53.715.961,59 59.728.102,16<br />
30300 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung gegenüber dem<br />
0,00 67.000.000,00 67.000.000,00<br />
30310 Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />
30320 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung gegenüber Sonstigen 67.000.000,00 67.000.000,00<br />
67
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />
30400 gleichkommen<br />
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />
0,00 24.229.644,00 24.229.644,00<br />
30410 gleichkommen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />
0,00<br />
30420 gleichkommen gegenüber Sonstigen 24.229.644,00 24.229.644,00<br />
30500 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem<br />
1.689.780,60 2.282.814,12 3.972.594,72<br />
30510 Vollkonsolidierungskreis 324.163,02 263.293,51 587.456,53<br />
30520 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sonstigen 1.365.617,58 2.019.520,61 3.385.138,19<br />
30600 Sonstige Verbindlichkeiten 1.341.794,41 3.654.516,69 4.996.311,10<br />
30610 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />
30620 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Sonstigen 1.341.794,41 3.654.516,69 4.996.311,10<br />
38000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 0,00 295.943,93 295.943,93<br />
38100 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis 0,00<br />
38200 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 0,00 295.943,93 295.943,93<br />
39000 Wertberichtigungen zu Forderungen (Bilanzausweis nicht zulässig) 35.612,79 0,00 35.612,79<br />
39100 Einzelwertberichtigungen zu Forderungen 21.012,79 21.012,79<br />
39200 Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen 14.600,00 14.600,00<br />
68
Anlage 6: Organisationsplan mit Zuordnung der Beteiligungen<br />
I<br />
Verwaltungsgliederung und Dezernatsverteilung<br />
mit Zuordnung der wesentlichen (unmittelbaren) Beteiligungen<br />
LR<br />
Landrat<br />
Michael Makiolla<br />
Büro Landrat<br />
KPB Kreispolizeibehörde Torsten Göpfert KT Kreistagsbüro<br />
VL Verwaltung/Logistik Sandra Waßen<br />
Holger Gutzeit PK Presse und Kommunikation<br />
GS Gefahrenabwehr/Strafverfolgung<br />
Adalbert Groß KD<br />
Kreisdirektor<br />
Rainer Stratmann<br />
Constanze Rauert<br />
Radio Radio Unna Betriebsgesellschaft<br />
U mbH & Co.KG<br />
Dezernat I Dezernat II Dezernat III Dezernat IV<br />
Rainer Stratmann II Dr. Detlef Timpe III Rüdiger Sparbrod IV Norbert Hahn<br />
WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den VBU Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft UKBS Unnaer Kreis-Bau- und Siedlungs-<br />
Kreis Unna mbH Kreis Unna mbH gesellschaft mbH (UKBS)<br />
PBKU Projekt- und Betriebsgesellschaft - Gesellschaft für Wertstoff- und<br />
Kreishaus Unna mbh Abfallwirtschaft mbH<br />
Umweltzentrum Westfalen GmbH<br />
Fachdienst Fachbereich Fachbereich Fachbereich KfP Koordinierungsstelle für<br />
10 Steuerungsdienst 40 Schulen und Bildung 32 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 36 Straßenverkehr Planungsaufgaben<br />
Heinz Appel Walter Marsiske Eckhart Sulk Günter Sparbrod Dr. Detlef Schiebold<br />
10.1 Gesamtsteuerung und Finanzwirtschaft 40.1 Berufskollegs und Förderschulen 32.1 Ordnungsangelegenheiten 36.1 Führerscheinstelle und gewerblicher VKU Verkehrsgesellschaft für den<br />
10.2 Zentrale Finanzbuchhaltung 40.2 Schulaufsicht 32.2 Ausländer- und Personenstands- Kraftverkehr Kreis Unna mbH<br />
40.3 Medienzentrum angelegenheiten 36.2 Zulassungsstelle<br />
Fachdienst 32.3 Bevölkerungsschutz 36.3 Bußgeldstelle und Verkehrssicherung RPA Rechnungsprüfungsangelegenheiten<br />
11 Zentrale Dienste Fachbereich Renate Klute<br />
Holger Gutzeit 60 Bauen Fachbereich Fachbereich<br />
11.1 Service und Logistik Detlef Schroeder 50 Arbeit und Soziales 51 Familie und Jugend RA Rechtsangelegenheiten<br />
11.2 Personal 60.1 Bauordnungsangelegenheiten Norbert Diekmännken Friedrich-Wilhelm Rebbe Joanna Seyda-Herforth<br />
60.2 Unterhaltung, Neubau und Erweiterung 50.1 Soziale Sicherung 51.1 Kinder- und Jugendförderung<br />
Fachdienst von Verkehrsflächen 50.2 Hilfen bei Pflegebedürftigkeit 51.2 Hilfen zur Erziehung<br />
16 Zentrale Datenverarbeitung 60.3 Hochbaumaßnahmen an Dienstgebäuden 50.3 Wohnungswesen 51.3 Verwaltung, Kindertagesbetreuung, Bei- GS Gleichstellungstelle<br />
Hans Pankalla 50.4 Aufgaben nach dem Schwerbehinderten- standschaften, Unterhaltsvorschussgesetz<br />
angelegenheiten, Elterngeld Katja Schuon<br />
Fachbereich Fachbereich 50.5 Interkulturelle Maßnahmen (RAA) 51.5 Betreuungsstelle<br />
41 Kultur 62 Vermessung und Kataster<br />
Thomas Hengstenberg Peter Ross ARGE SGB II Kreis Unna Fachbereich<br />
41.1 Kultur 62.1 Geodaten-Information ûnd Verwaltung Uwe Ringelsiep 53 Gesundheit und Verbraucherschutz<br />
62.2 Vermessungen und Raumbezug SGB II - Geldleistungen Josef Merfels<br />
62.3 Katasterführung Arbeitsvermittlung 53.1 Koordination und Planung<br />
62.4 Katastererneuerung Job-Center Jugend 53.2 Gesundheitsschutz und Umweltmedizin<br />
62.5 Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Fallmanagement für Menschen mit Vermittlungs- 53.3 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst<br />
hemmnissen und Menschen in prekären 53.4 Amtsärztlicher Dienst<br />
Fachbereich Lebenssituationen 53.5 Zahnärztlicher Dienst<br />
69 Natur und Umwelt 53.6 Sozialpsychiatrischer Dienst<br />
Ludwig Holzbeck 53.7 Veterinärwesen und Lebensmittel-<br />
69.1<br />
69.2<br />
Landschaft<br />
Wasser und Boden<br />
69<br />
überwachung<br />
69.3 Gewerblicher Umweltschutz<br />
und Abfallwirtschaft
Anlage 7: Produktplan unter Einbeziehung der Beteiligungen<br />
Produktbereich 01 Zentrale Verwaltung<br />
01.00.01 Verwaltungsvorstand<br />
01.00.02 Allgemeine Deckungsmittel<br />
01.00.03 Personalvertretung<br />
01.00.04 Gleichstellung<br />
01.00.05 Rechtsberatung und Prozessführung<br />
01.01 Steuerungsdienst<br />
01.01.01 Gesamtsteuerung<br />
01.01.02 Finanzwirtschaft/Budgetierung<br />
01.01.03 Kommunalaufsicht<br />
01.01.04 Statistik und Wahlen<br />
01.02 Zentrale Finanzbuchhaltung<br />
01.02.01 Geschäftsbuchhaltung<br />
01.02.02 Zahlungsabwicklung, Vollstreckung<br />
01.03 Kreistagsbüro<br />
01.03.01 Sitzungsdienst und Kreisverfassung<br />
01.03.02 Ehrungen<br />
01.04 Presse und Kommunikation<br />
01.04.01 Pressearbeit<br />
01.04.02 Öffentlichkeitsarbeit und Internetredaktion<br />
01.04.03 Radio Unna Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
01.05 Zentrale Datenverarbeitung<br />
01.05.01 DV-Verfahren<br />
01.05.02 Kundenbetreuung<br />
01.05.03 Betrieb zentraler Systeme<br />
01.05.04 System- und Netzwerktechnik<br />
01.06 Service und Logistik<br />
01.06.01 Einkauf, Zentrale Vergabestelle<br />
01.06.02 Druckerei<br />
01.06.03 Kantine<br />
01.06.04 Bürgerinformation, Post- und Fahrdienste<br />
01.06.05 Gebäude- und Liegenschaftsverwaltung<br />
01.04.06 PBKU Projekt - und Betriebsgesellschaft Kreishaus Unna mbH<br />
01.07 Personal<br />
01.07.01 Personalplanung und -beschaffung<br />
01.07.02 Personalbetreuung<br />
01.07.03 Ausbildung und Qualifizierung<br />
01.07.04 Sonstiger Personalservice<br />
01.09 Rechnungsprüfungsangelegenheiten<br />
01.09.01 Rechnungsprüfung des Kreises<br />
01.09.02 Zusätzlich übertragene und übernommene Aufgaben<br />
01.10 Kreispolizeibehörde<br />
01.10.01 Personalangelegenheiten<br />
01.10.02 Haushalts- und Wirtschaftsangelegenheiten<br />
01.10.03 Rechtsangelegenheiten<br />
01.11 Planungskoordination<br />
01.11.01 Kreisentwicklung, Grundsatzfragen und Handlungsstrategien<br />
01.11.02 Kommunale, regionale und überregionale (Fach-)Planungen<br />
01.11.03 Europaangelegenheiten<br />
01.11.04 Verkehrsentwicklungsplanung, Aufgabenträgerschaft ÖPNV<br />
01.12 Verkehrsgesellschaft für den Kreis Unna mbH<br />
01.15 Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH<br />
70
Produktbereich 32 Öffentliche Sicherheit und Ordnung<br />
32.01 Ordnungsangelegenheiten<br />
32.01.01 Gewerberecht, Bekämpfung der Schwarzarbeit und Fachaufsicht<br />
32.01.02 Jagd- und Fischereiwesen<br />
32.02 Ausländer- und Personenstandswesen<br />
32.02.01 Aufenthaltsgestaltende Maßnahmen und Überwachung von Asylbewerbern<br />
32.02.02 Aufenthaltsbeendende Maßnahmen<br />
32.02.03 Personenstandsangelegenheiten, Staatsangerhörigkeitswesen<br />
32.03 Bevölkerungsschutz<br />
32.03.01 Rettungsdienst und Luftrettung<br />
32.03.02 Abwehr Großschadensereignisse, Zivilschutz<br />
32.03.03 Feuerschutz und Feuerwehrservicezentrum<br />
Produktbereich 36 Straßenverkehr<br />
36.01 Führerscheinstelle und gewerblicher Kraftverkehr<br />
36.01.01 Fahrerlaubnisse<br />
36.01.02 Gewerblicher Kraftverkehr<br />
36.02 Zulassungsstelle<br />
36.02.01 Zulassung<br />
36.02.02 Überwachung der Halterpflichten<br />
36.03 Bußgeldstelle und Verkehrssicherung<br />
36.03.01 Allgemeine und Sonderordnungswidrigkeiten<br />
36.03.02 Ordnungswidrigkeiten aus Verkehrsunfällen<br />
36.03.03 Verkehrssicherung<br />
Produktbereich 40 Schulen und Bildung<br />
40.00.01 Zentrale Schulverwaltung<br />
40.00.02 Medienzentrum<br />
40.00.03 Schulpsychologische Beratungssstelle<br />
40.01 Berufskollegs<br />
40.01.01 Hellweg Berufskolleg und Zentrum für Naturwissenschaften und Technologie Unna<br />
40.01.02 Märkisches Berufskolleg Unna<br />
40.01.03 Hansa Berufskolleg Unna<br />
40.01.04 Freiherr-vom-Stein-Berufskolleg Werne<br />
40.01.05 Lippe Berufskolleg Lünen<br />
40.01.06 Kreissporthalle Unna<br />
40.02 Förderschulen<br />
40.02.01 Sonnenschule Kamen-Heeren<br />
40.02.02 Karl-Brauckmann-Schule, Holzwickede<br />
40.02.03 Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule, Bergkamen<br />
40.02.04 Regenbogenschule<br />
40.03 Schulaufsicht<br />
40.03.01 Aufsicht über Grund-, Haupt- und Förderschulen<br />
40.03.02 Personalangelegenheiten der Lehrkräfte<br />
71
Produktbereich 41 Kultur und Medien<br />
41.00.01 Kreisarchiv<br />
41.01 Kultur<br />
41.01.01 Ausstellungen<br />
41.01.02 Kulturelle Veranstaltungen<br />
41.01.03 Kulturförderung, Beratung Dritter und Herausgabe von Schriften, Denkmalpflege<br />
41.01.04 Partnerschaften, Patenschaften, Entwicklungshilfeprojekte<br />
41.01.05 Schulsport und Sonderveranstaltungen<br />
41.01.06 Öffentliche Begegnungsstätte "Haus Opherdicke"<br />
Produktbereich 50 Arbeit und Soziales<br />
50.00.01 Sozialplanung<br />
50.00.02 Integrationsfördernde Maßnahmen (RAA)<br />
50.01 Soziale Sicherung<br />
50.01.01 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB XII<br />
50.01.02 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II<br />
50.01.03 Fachaufsicht und Widerspruchsverfahren<br />
50.01.04 Leistungen und Hilfen bei Behinderung<br />
50.01.05 Leistungen für Wehrpflichtige, Wehrübende, "Zivis" u. deren Angehörige<br />
50.01.06 Ausbildungsförderung<br />
50.02 Hilfen bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit<br />
50.02.01 Leistungen im ambulanten Pflegefall<br />
50.02.02 Leistungen im stationären Pflegefall<br />
50.02.03 Heimaufsicht<br />
50.03 Wohnungswesen<br />
50.03.01 Finanzielle Förderung und Beratung<br />
50.03.02 Wohnungsbestand, Wohnungsrecht<br />
50.03.03 Fachaufsicht und Wohngeld<br />
50.04 Aufgaben des Schwerbehindertenrechts<br />
50.05.01 Schwerbehindertenangelegenheiten<br />
50.05.02 Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf<br />
50.05 Unnaer Kreis- Bau- und Siedlungsgesellschaft<br />
Produktbereich 51 Familie und Jugend<br />
51.00.01 Betreuungsstelle<br />
51.00.02 Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle<br />
51.01 Kinder- und Jugendförderung<br />
51.01.01 Kinder- und Jugendarbeit; Einrichtungen<br />
51.01.02 Jugendverbände; Jugendsozialarbeit; Jugendschutz<br />
51.02 Hilfen zur Erziehung<br />
51.02.01 Beratung, ambulante Hilfen, Jugendgerichtshilfe<br />
51.02.02 Stationäre Hilfen, Vollzeitpflege<br />
51.02.03 Psychologische Beratungsstelle<br />
51.03 Verwaltung, Kindertagesbetreuung, Beistandschaften, UVG, BEEG<br />
51.03.01 Bedarfsplanung, Wirtschaftliche Hilfen<br />
51.03.02 Tageseinrichtungen / Tagespflege<br />
51.03.03 Unterhaltsvorschussangelegenheiten<br />
51.03.04 Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften<br />
51.03.05 Elterngeld<br />
72
Produktbereich 53 Gesundheit und Verbraucherschutz<br />
53.01 Planung und Koordination<br />
53.00.01 Verwaltung<br />
53.00.02 Gesundheitsförderung und Gesundheitsplanung<br />
53.00.03 Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (K.I.S.S.)<br />
53.02 Gesundheitsschutz und Umweltmedizin<br />
53.02.01 Umwelthygiene und Infektionsschutz<br />
53.02.02 Arzneimittelwesen und Medizinalaufsicht<br />
53.03 Kinder- Jugendgesundheitsdienst<br />
53.03.01 Schulärztliche Untersuchungen<br />
53.03.02 Präventionsangebote<br />
53.03.03 Schwangerschaftskonfliktberatung und frühzeitige Hilfen<br />
53.04 Amtsärztlicher Dienst<br />
53.04.01 Gutachten und Stellungnahmen<br />
53.05 Zahnärztlicher Dienst<br />
53.05.01 Zahnärztliche Untersuchungen in Kindergärten und Schulen<br />
53.05.02 Prophylaxe<br />
53.05.03 Zahnärztliche Gutachten/Stellungnahmen und sozialkompensatorische Maßnahmen<br />
53.06 Sozialpsychiatrischer Dienst<br />
53.06.01 Gesundheitshilfen für psychisch kranke und behinderte Menschen<br />
53.06.02 Ambulante Suchtberatung<br />
53.06.03 Psychiatrisch-neurologische Stellungnahmen und Gutachten<br />
53.07 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung<br />
53.07.01 Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Tierkrankheiten<br />
53.07.02 Fleischhygiene, Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung<br />
53.07.03 Tierheim<br />
53.07.04 Tierschutz<br />
Produktbereich 60 Bauen<br />
60.00.01 Vergabe von Lieferungen und Leistungen<br />
60.01 Bauordnungsangelegenheiten<br />
60.01.01 Prüfung und Entscheidung von Bauvoranfragen<br />
60.01.02 Vereinfachtes Genehmigungsverfahren<br />
60.01.03 Sonstige genehmigungsbedürftige Vorhaben<br />
60.01.04 Wiederkehrende Prüfungen und Stellungnahmen<br />
60.01.05 Baulasten, Teilungen u. Wohnungseigentumsbildung<br />
60.01.06 Obere Bauaufsicht, Sonderaufsicht<br />
60.02 Unterhaltung, Neubau und Erweiterung von Verkehrsflächen<br />
60.02.01 Neubau und Erweiterung von Verkehrsflächen<br />
60.02.02 Straßenunterhaltung, Bauhof<br />
60.03 Hochbaumaßnahmen an Dienstgebäuden<br />
60.03.01 Bauunterhaltungsmaßnahmen<br />
60.03.02 Neubau, Umbau, Erweiterung<br />
73
Produktbereich 62 Vermessung und Kataster<br />
62.00.01 Geodateninformation und Reprographie<br />
62.01 Vermessung und Raumbezug<br />
62.01.01 Vermessungen<br />
62.01.02 Geodätischer Raumbezug nach Lage und Höhe<br />
62.02 Katasterführung<br />
62.02.01 Übernahme grundstücksbezogener Veränderungen<br />
62.02.02 Übernahme gebäudebezogener Veränderungen<br />
62.03 Katastererneuerung<br />
62.03.01 Erneuerung des Liegenschaftskatasters<br />
62.03.02 Herstellung der DKG 5, DGK<br />
62.04 Geschäftsstelle des Gutachterausschusses<br />
62.04.01 Grundstückswertermittlung durch den Gutachterausschuss<br />
62.04.02 Gutachtl. Stellungnahmen zu Grundstückswerten d. d. komm. Bewertungsstelle<br />
Produktbereich 69 Natur und Umwelt<br />
69.00.01 Verwaltung<br />
69.01 Landschaft<br />
69.01.01 Erstellung von Landschaftsplänen<br />
69.01.02 Realisierung von Landschaftsplänen<br />
69.01.03 Landschaftspflege außerhalb der Landschaftsplanung<br />
69.01.04 Eingriffsregelung, Landschaftsbeirat<br />
69.01.05 Naturschutzrechtliche Gefahrenabwehr<br />
69.01.06 Umweltzentrum Westfalen GmbH<br />
69.02 Wasser und Boden<br />
69.02.01 Gewässerausbau und -unterhaltung<br />
69.02.02 Gewässerschutz<br />
69.02.03 Bodenschutz und Altlasten<br />
69.03 Gewerblicher Umweltschutz und Abfallwirtschaft<br />
69.03.01 Überwachung der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung<br />
69.03.02 Kommunale Abfallentsorgung und -beratung<br />
69.03.03 Gewerblicher Umweltschutz<br />
69.04 Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Kreis Unna mbH<br />
Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH<br />
74
Impressum<br />
Herausgeber Kreis Unna - Der Landrat<br />
Steuerungsdienst; Zentrale Finanzbuchhaltung<br />
Friedrich-Ebert-Str. 17|59425 Unna|Fon 02303-27-2110<br />
E-Mail: thomas.baumeister@kreis-unna.de | markus.erdtmann@kreis-unna.de<br />
Stand 15.03.2009<br />
75
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Praxisleitfaden 4. Auflage<br />
Anlage I.6<br />
Praxisbeispiel der<br />
Stadt Meschede
Die Stadt Meschede kann auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses verzichten, weil die<br />
verselbstständigten Aufgabenbereiche der Stadt einzeln und insgesamt für die Verpflichtung, ein<br />
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und<br />
Finanzgesamtlage der Stadt zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind.<br />
Ausgangslage:<br />
Die Stadt Meschede mit ca. 30.000 Einwohnern verfügt über fünf Beteiligungen an Unternehmen in<br />
der Rechtsform der GmbH. Ferner ist die Stadt Meschede Mitglied in einem Wasserverband und in<br />
einem Zweckverband.<br />
Vor dem Hintergrund des Wirtschaftlichkeitsprinzips war im Vorfeld der Erstellung des ersten<br />
Gesamtabschlusses <strong>zum</strong> 31.12.2010 festzustellen, ob die Aufstellung des Gesamtabschlusses unter<br />
Bezugnahme auf § 116 Abs. 3 GO unterbleiben kann.<br />
Die Untersuchung wurde in Zusammenarbeit mit Rödl & Partner, Köln, durchgeführt.<br />
Vorgehensweise:<br />
Zunächst war festzulegen, welche der verselbstständigten Aufgabenbereiche grundsätzlich und<br />
unabhängig von Wesentlichkeitsüberlegungen im Rahmen einer Vollkonsolidierung gemäß § 50 Abs.<br />
1 und 2 GemHVO in einem Gesamtabschluss zu erfassen sind. Es war also der (vorläufige)<br />
Konsolidierungskreis festzulegen. Das Ergebnis der Prüfung der Kriterien des § 50 Abs. 1 und 2 war,<br />
dass drei der oben genannten Unternehmen unter beherrschendem Einfluss der Stadt Meschede<br />
stehen und grundsätzlich im Rahmen der Erstellung eines Gesamtabschlusses als verselbstständigte<br />
Aufgabenbereiche/Tochterunternehmen voll zu konsolidieren sind.<br />
Nunmehr war zu prüfen, ob diese drei verselbständigten Aufgabenbereiche/Tochterunternehmen<br />
einzeln und insgesamt für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild<br />
der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Meschede zu vermitteln, von<br />
untergeordneter Bedeutung sind und damit § 116 Abs. 3 GO anwendbar ist.<br />
Die Regelung des § 116 Abs. 3 GO entspricht inhaltlich der handelsrechtlichen Regelung des § 296<br />
Abs. 2 HGB. Die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage eines Konzerns bzw. einer<br />
Kommune kommt im Wesentlichen durch die Konzernbilanz/Gesamtbilanz, die Konzern-<br />
GuV/Gesamtergebnisrechnung und durch die Kapitalflussrechnung/Gesamtfinanzrechnung <strong>zum</strong><br />
Ausdruck. Folglich sind für eine grundsätzliche Beurteilung der untergeordneten Bedeutung eines<br />
oder mehrerer verselbstständigter Aufgabenbereiche Kennzahlen aus den Einzelabschlüssen der<br />
Konzernunternehmen einerseits und den Summenwerten der Einzelabschlüsse des Konzernkreises<br />
andererseits heranzuziehen.<br />
Im Handelsrecht finden sich keine Kennzahlen, die einer Beurteilung der untergeordneten Bedeutung<br />
zugrunde gelegt werden können, weil eine Beurteilung der untergeordneten Bedeutung allein auf<br />
der Basis solcher Kennzahlen nicht ausreichend ist. Vielmehr ist in jedem Fall auf das Gesamtbild aller<br />
Umstände abzustellen. So kann ein verselbstständigter Aufgabenbereich trotz vergleichsweise<br />
geringer Größe aufgrund der individuellen Verhältnisse erheblichen Einfluss auf den<br />
Gesamtabschluss haben, weil z. B. erhebliche Zwischengewinne vorliegen, die nicht eliminiert
würden, der verselbstständigte Aufgabenbereich die Kommune mit erheblichen Verlusten belastet<br />
und/oder laufender Zuschüsse bedarf oder der verselbstständigte Aufgabenbereich eine<br />
unternehmenstypische Funktion für den Gesamtkonzern erfüllt.<br />
Da es aber eines Ausgangspunktes für die Beurteilung der untergeordneten Bedeutung bedarf, waren<br />
im ersten Schritt die Zahlen der Jahresabschlüsse in einer Übersicht einzeln und insgesamt<br />
darzustellen.<br />
Sodann waren für die grundsätzliche Beurteilung der untergeordneten Bedeutung Kennzahlen<br />
festzulegen. Diese Kennzahlen können nach der <strong>NKF</strong>-Handreichung für Kommunen z. B. auf das<br />
Anlagevermögen, die Verbindlichkeiten, die Erträge, die Aufwendungen und den Cashflow beziehen.<br />
Es konnte festgestellt werden, dass die drei oben genannten betreffenden verselbstständigten<br />
Aufgabenbereiche insgesamt mit einer Verhältniszahl von nicht mehr als ca. 1 % für die jeweilige<br />
Kennzahl für einen Gesamtabschluss grundsätzlich von untergeordneter Bedeutung sind.<br />
Die weitere Prüfung der individuellen Verhältnisse der einzelnen verselbstständigen<br />
Aufgabenbereiche hatte <strong>zum</strong> Ergebnis, dass sich auch hieraus keine Anhaltspunkte ergaben, die<br />
gegen eine untergeordnete Bedeutung dieser verselbstständigten Aufgabenbereiche sprechen.<br />
Im Konsolidierungskreis verblieb damit nur die Stadt Meschede selbst.<br />
Nunmehr war zu prüfen, wie sich vorhandene verselbstständigte Aufgabenbereiche, die unter<br />
maßgeblichem Einfluss der Stadt Meschede stehen, auf die Beurteilung auswirken.<br />
In den gesetzlichen Grundlagen (sowohl HGB als auch GO und GemHVO) ist keine Aussage<br />
dahingehend zu finden, ob ein Konzernabschluss/Gesamtabschluss zu erstellen ist, wenn keine voll<br />
zu konsolidierenden Tochterunternehmen/verselbstständigten Aufgabenbereiche vorliegen, wohl<br />
aber wesentliche Unternehmen/verselbständigte Aufgabenbereiche vorhanden sind, die unter<br />
maßgeblichem Einfluss des Mutterunternehmens / der Kommune stehen.<br />
Demzufolge wurde überprüft, ob zwei verselbstständigte Aufgabenbereiche, die unter maßgeblichem<br />
Einfluss der Stadt Meschede stehen, insgesamt für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen<br />
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der<br />
Stadt zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind. Hierbei wurde berücksichtigt, dass es sich<br />
bei der ggf. anzuwendenden Equity-Methode nicht um eine Vollkonsolidierung, sondern um eine<br />
Bewertungsmethode handelt.<br />
Die Überprüfung ergab, dass die betreffenden verselbständigten Aufgabenbereiche für einen<br />
Gesamtabschluss der Stadt Meschede ebenfalls von untergeordneter Bedeutung sind.<br />
Fazit:<br />
Im Ergebnis war festzustellen, dass kein verselbstständigter Aufgabenbereich vorliegt, auf den § 50<br />
GemHVO angewendet werden muss.<br />
Es ergibt sich somit auf der Basis der der Untersuchung zugrundeliegenden Daten eine faktische<br />
Befreiung der Stadt Meschede von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses. Die nach §<br />
116 Abs. 3 S. 2 GO erforderliche Darstellung <strong>zum</strong> Verzicht auf die Einbeziehung von<br />
verselbstständigten Aufgabenbereichen und der Wegfall des Gesamtabschlusses werden in den
Anhang des Jahresabschlusses der Stadt Meschede aufgenommen. Das Vorliegen der<br />
Voraussetzungen für die faktische Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses<br />
wird jährlich überprüft.<br />
Basis der Beurteilung sind die individuellen Verhältnisse der Stadt Meschede. Eine pauschale<br />
Übertragung des Ergebnisses auf andere Kommunen ist nicht vertretbar, da in jedem Fall die<br />
spezifischen Verhältnisse der Kommune, insbesondere der Konsolidierungskreis und die Art und der<br />
Umfang der verselbstständigten Aufgabenbereiche einer gewissenhaften Prüfung unterzogen<br />
werden müssen.<br />
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Michael Artus, Stadtkämmerer der Stadt Meschede, Herrn<br />
Hannes Hahn, Partner bei Rödl & Partner oder Herrn Oliver Quost, Wirtschaftsprüfer bei Rödl &<br />
Partner.
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Praxisleitfaden 4. Auflage<br />
Anlage II.1<br />
Leitfaden für die für die Erstellung des<br />
Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund<br />
(Gesamtabschlussrichtlinie)
7c<br />
Stadtkämmerei<br />
Leitfaden<br />
für die Erstellung des<br />
Gesamtabschlusses<br />
der Stadt Dortmund<br />
Entwurf<br />
Stand: Juli 2009
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Einleitung ................................................................................................................. 4<br />
2. Maßgebende Grundlagen ........................................................................................ 4<br />
2.1 Aufstellungspflicht ............................................................................................. 4<br />
2.2 Bestandteile des Gesamtabschlusses .............................................................. 4<br />
2.3 Aufstellung des Gesamtabschlusses ................................................................ 4<br />
2.4 Geltungsbereich................................................................................................ 5<br />
3. Grundsätze ordnungsgemäßer Konzernrechnungslegung (GoK) ............................ 6<br />
4. Grundsätze der Einheitlichkeit.................................................................................. 7<br />
4.1 Einheitlicher Stichtag ........................................................................................ 7<br />
4.2 Einheitlicher Ausweis ........................................................................................ 7<br />
4.3 Einheitlicher Bilanzansatz (Bilanzierungsgrundsätze)....................................... 7<br />
4.4 Einheitliche Bewertung (Bewertungsgrundsätze).............................................. 8<br />
5. Konsolidierungsgrundsätze.................................................................................... 10<br />
5.1 Konsolidierungskreis....................................................................................... 10<br />
5.2 Konsolidierungsmethoden............................................................................... 10<br />
5.2.1 Equity-Konsolidierung........................................................................................10<br />
5.2.2 Vollkonsolidierung ..............................................................................................10<br />
5.2.3 Kapitalkonsolidierung.........................................................................................10<br />
5.2.4 Behandlung konzerninterner Beziehungen ....................................................11<br />
5.3 Latente Steuern (§ 306 HGB) ......................................................................... 17<br />
6. Übrige Grundsätze ................................................................................................. 18<br />
6.1 Konzerninterne Abstimmungen (Saldenabstimmungen)................................. 18<br />
6.2 Rahmenzeitplan .............................................................................................. 18<br />
6.3 Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten ...................................................... 18<br />
6.4 Abweichung von einheitlichen Gesamtrechnungslegungsgrundsätzen .......... 19<br />
6.5 Währung ......................................................................................................... 19<br />
2
7. <strong>Anlagen</strong><br />
• Anlage 1: Liste der voll zu konsolidierenden Organisationen<br />
Teil A: voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen<br />
Teil B: Stadt / Sondervermögen<br />
• Anlage 2: Liste der nicht voll zu konsolidierenden Organisationen<br />
(untergeordnete Bedeutung)<br />
• Anlage 3: Liste der assoziierten Unternehmen nach Equity-Konsolidierung<br />
• Anlage 4: Liste der assoziierten Unternehmen von untergeordneter Bedeutung<br />
(nicht zu konsolidieren)<br />
• Anlage 5: Beteiligungen<br />
• Anlage 6: Postenbeschreibungen für den Gesamtabschluss<br />
• Anlage 7: Muster Gesamtbilanz<br />
• Anlage 8: Muster Gesamtergebnisrechung<br />
• Anlage 9: Positionsplan der Stadt Dortmund – Aktiva<br />
• Anlage 10: Positionsplan der Stadt Dortmund – Passiva<br />
• Anlage 11: Positionsplan der Stadt Dortmund - Gesamtergebnisrechnung<br />
• Anlage 12: Überleitung der Aktiva zur Kommunalbilanz II<br />
• Anlage 13: Überleitung der Passiva zur Kommunalbilanz II<br />
• Anlage 14: Überleitung der Gewinn- und Verlustrechnung zur Ergebnisrechnung II<br />
• Anlage 15: Muster Gesamtanhang<br />
• Anlage 16: Muster Gesamtanlagenspiegel (in Arbeit)<br />
• Anlage 17: Muster Eigenkapitalveränderungsrechnung (in Arbeit)<br />
• Anlage 18: Muster Gesamtrückstellungsspiegel<br />
• Anlage 19: Muster Gesamtverbindlichkeitenspiegel<br />
• Anlage 20: Muster zu Angaben für den Gesamtlagebericht (in Arbeit)<br />
• Anlage 21: Muster Meldedateien für konzerninterne Beziehungen (in Arbeit)<br />
• Anlage 22: Terminplanungen für Probeabschlüsse 2008/ 2009 und Gesamtabschluss<br />
2010<br />
• Anlage 23: <strong>NKF</strong>-Rahmentabelle und örtliche Nutzungsdauern der Stadt Dortmund<br />
• Anlage 24: Liste der Ansprechpartner (voll zu konsolidierende verbundene<br />
Unternehmen, Stadt / Sondervermögen und assoziierte Unternehmen)<br />
3
1. Einleitung<br />
Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (<strong>NKF</strong>) hat Nordrhein-<br />
Westfalen das bisherige kommunale Haushaltswesen, die auf einer Einnahme-/ Ausgaberechnung<br />
basierende Kameralistik, reformiert. Das <strong>NKF</strong> orientiert sich dabei grundsätzlich an<br />
den Regelungen des deutschen Handelsrechts, berücksichtigt aber zusätzlich<br />
kommunalspezifische Besonderheiten.<br />
Mit der Umstellung der kommunalen (Kern-) Verwaltungen auf das doppische Rechnungswesen<br />
wurden gleichzeitig Regelungen für die Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses<br />
getroffen. Ziel des Gesamtabschlusses ist es, einen Gesamtüberblick über die finanzielle Lage<br />
der Gemeinden zu verschaffen. Um die kommunale Vermögens-, Schulden, Ertrags- und<br />
Finanzlage insgesamt darstellen zu können, müssen die in der Vergangenheit aus<br />
verschiedensten Gründen aus dem Organisations- und Rechtsrahmen der zentralen Verwaltung<br />
ausgegliederten Tätigkeitsbereiche berücksichtigt werden. Das <strong>NKF</strong> bedient sich dazu analog<br />
der Konzernrechnungslegung des Handelsrechts. Ziel dieses Gesamtabschlusses nach <strong>NKF</strong> ist<br />
es, unabhängig von Organisations- oder Rechtsform sämtliche Tätigkeitsbereiche der<br />
Kommune so darzustellen, als ob es sich bei der Gemeinde um „ein Unternehmen“ handelt.<br />
Diese Ausführungen sollen den am Gesamtabschluss beteiligten Organisationen als Leitfaden<br />
dienen.<br />
2. Maßgebende Grundlagen<br />
2.1 Aufstellungspflicht<br />
Die Stadt Dortmund hat in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31.12. einen Gesamtabschluss<br />
innerhalb der ersten neun Monate nach diesem Stichtag aufzustellen (§ 116 Abs. 1<br />
u. 5 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO <strong>NRW</strong>)).<br />
2.2 Bestandteile des Gesamtabschlusses<br />
Der Gesamtabschluss besteht aus (§ 116 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong>):<br />
1. Gesamtergebnisrechnung,<br />
2. Gesamtbilanz,<br />
3. Gesamtanhang<br />
und ist um einen Gesamtlagebericht und Beteiligungsbericht zu ergänzen. Dem Gesamtanhang<br />
ist eine Kapitalfluss-rechnung unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungs Standards 2<br />
(DRS 2) beizufügen (§ 51 Abs.3 Gemeindehaushaltsverordnung <strong>NRW</strong> (GemHVO <strong>NRW</strong>)).<br />
2.3 Aufstellung des Gesamtabschlusses<br />
Der Entwurf des Gesamtabschlusses wird von der Stadtkämmerin aufgestellt und dem<br />
Oberbürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Oberbürgermeister leitet den von ihm<br />
bestätigten Entwurf innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat der<br />
Stadt Dortmund zur Bestätigung zu (§ 116 Abs. 5 i.V.m. § 95 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong>).<br />
Der Gesamtabschluss ist vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein<br />
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und<br />
Finanzgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />
Buchführung ergibt (§ 116 Abs. 6 GO <strong>NRW</strong>).<br />
4
Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr<br />
folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss durch<br />
Beschluss (§ 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong>).<br />
Der vom Rat der Stadt Dortmund bestätigte Gesamtabschluss ist der Aufsichtsbehörde<br />
anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen (§ 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong>).<br />
2.4 Geltungsbereich<br />
Die Stadt Dortmund hat zu dem Gesamtabschluss ihren Jahresabschluss und die Jahresabschlüsse<br />
des gleichen Geschäftsjahres aller verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-<br />
oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren (§ 116 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong>).<br />
Konsolidierungskreis und -methoden ergeben sich aus § 50 GemHVO <strong>NRW</strong> wie folgt:<br />
Verselbstständigte Aufgabenbereiche in<br />
öffentlich-rechtlicher Organisationsform<br />
(z.B. Sondervermögen gem. § 97 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong>)<br />
Unternehmen u. Einrichtungen des privaten Rechts<br />
- unter einheitlicher Leitung (tatsächliche Ausübung)<br />
- Control-Konzept (Möglichkeit der Einflussnahme)<br />
- Mehrheit der Stimmrechte (> 50 %)<br />
- Recht zur Bestellung/Abberufung der Mehrheit der<br />
Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs-, Aufsichtsorgans<br />
- Recht zur beherrschenden Einflussnahme<br />
Verselbstständigte Aufgabenbereiche unter<br />
maßgeblichem Einfluss der Gemeinde (> 20 % < 50 %)<br />
Konsolidierungs- GemHVO<br />
methode HGB <strong>NRW</strong> Organisationsart<br />
Voll-<br />
konsoli-<br />
dierung<br />
Voll-<br />
konsoli-<br />
dierung<br />
Equity<br />
§§ 300 –<br />
309<br />
§§ 300 –<br />
309<br />
§§ 311,<br />
312<br />
§ 50 Abs. 1 Verbundene<br />
Organisation<br />
§ 50 Abs. 2 Verbundene<br />
Unternehmen<br />
§ 50 Abs. 3<br />
Assoziierte<br />
Unternehmen<br />
Verbundene und assoziierte Organisationen / Unternehmen müssen nicht in den<br />
Gesamtabschluss einbezogen werden, wenn sie für die Verpflichtung ein den tatsächlichen<br />
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage<br />
der Gemeinde zu vermitteln von untergeordneter Bedeutung sind (§ 116 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong>).<br />
Verselbstständigte Aufgabenbereiche, die aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht in den<br />
Gesamtabschluss einbezogen werden, sind im Gesamtanhang darzustellen.<br />
5
3. Grundsätze ordnungsgemäßer Konzernrechnungslegung (GoK)<br />
Die Grundsätze ordnungsgemäßer Konzernrechnungslegung ergeben sich insbesondere aus<br />
der Anforderung im Gesamtabschluss die Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage so<br />
darzustellen, als ob die Stadt Dortmund und die einzubeziehenden Organisationen eine Einheit<br />
bilden (Einheitstheorie).<br />
Die folgende Übersicht gibt einen Überblick über die GoK, die entsprechend dem Vorgehen bei<br />
der Erstellung des Gesamtabschlusses aufgebaut ist:<br />
Grundsätze ordnungsgemäßer Konzernrechnungslegung (GoK)<br />
Allgemeine Anforderungen Allgemeine Anforderungen Allgemeine Anforderungen<br />
an die Kommunalbilanzen II an den Summenabschluss an die Konsolidierung<br />
Grundsätze der Einheit- Rahmengrundsätze, Grundsätze ordnungsgemäßer<br />
lichkeit von vor allem Konsolidierung (GoKons):<br />
- Stichtag - Grundsatz der Vollständigkeit - Grundsatz der Eliminierung<br />
- Ausweis<br />
- Ansatz<br />
des Gesamtabschlussinhalts konzerninterner Beziehungen<br />
- Bewertung - Rahmengrundsätze, vor allem:<br />
- Währung - Grundsatz der Vollständigkeit - Stetigkeit der Konsolidierungsdes<br />
Konsolidierungskreises methoden<br />
Grundsätze ordnungsge- - Grundsatz der Wesentlichkeit<br />
mäßer Buchführung (GoB) bei der Konsolidierung<br />
Im ersten Schritt werden die zusammenzufassenden Einzelabschlüsse der einzubeziehenden<br />
Organisationen (Handelsbilanzen I) zu einem einheitlichen Stichtag aufgestellt und<br />
grundsätzlich einheitlich den Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften der Stadt Dortmund<br />
sowie den konzerneinheitlichen Richtlinien angepasst, d.h. die Kommunalbilanzen II (KB II)<br />
werden erstellt.<br />
Im zweiten Schritt werden die KB II <strong>zum</strong> „Summenabschluss“ addiert. Hierbei ist vor allem der<br />
Grundsatz der Vollständigkeit des Konsolidierungskreises und des Gesamtabschlussinhalts zu<br />
berücksichtigen.<br />
Im dritten Schritt wird durch die GoKons sichergestellt, dass die konzerninternen<br />
wirtschaftlichen Verflechtungen aus dem Summenabschluss eliminiert werden und damit dem<br />
Einheitsgrundsatz Rechnung getragen wird. Sachverhalte, die im Summenabschluss doppelt<br />
ausgewiesen sind, werden korrigiert.<br />
Im Folgenden werden nur die für die Erstellung des Gesamtabschlusses maßgeblichen<br />
Grundsätze erläutert.<br />
6
4. Grundsätze der Einheitlichkeit<br />
4.1 Einheitlicher Stichtag<br />
Der Gesamtabschluss ist jeweils auf den 31.12. aufzustellen. Daraus folgt, dass die Jahresabschlüsse<br />
aller in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Organisationen grundsätzlich auf<br />
diesen Stichtag aufzustellen sind.<br />
Es gelten folgende Ausnahmen:<br />
a) Für die nach der Equity-Methode einzubeziehenden (assoziierten) Unternehmen ist jeweils<br />
der letzte Jahresabschluss, auch bei abweichendem Abschlussstichtag, zugrunde zu legen<br />
(§ 50 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 312 Abs. 6 HGB).<br />
b) Für die mittels Vollkonsolidierung einzubeziehenden (verbundenen) Organisationen kann,<br />
sofern der Abschlussstichtag um weniger als drei Monate vor dem 31.12. liegt, von einem<br />
Zwischenabschluss abgesehen werden (entsprechende Anwendung § 299 Abs. 2<br />
Handelsgesetzbuch (HGB)). Darüber hinaus kann bei gleichbleibenden Geschäftsverläufen<br />
ggf. auf einen Zwischenabschluss in Abstimmung mit der Stadt Dortmund verzichtet<br />
werden, auch wenn der Abschlussstichtag mehr als drei Monate, aber nicht mehr als sechs<br />
Monate abweicht.<br />
Zu beachten ist, dass in beiden vorgenannten Fällen Vorgänge von besonderer Bedeutung<br />
zwischen dem Abschlussstichtag der Organisation und dem 31. Dezember im Gesamtanhang<br />
anzugeben sind.<br />
Sofern ein Zwischenabschluss erstellt werden muss, ist dieser entsprechend der gesetzlichen<br />
Vorschrift, die für die jeweils einzubeziehende Organisation maßgebend ist, zu prüfen.<br />
4.2 Einheitlicher Ausweis<br />
Die Gliederungen der Gesamtbilanz (► Anlage 7) und Gesamtergebnisrechnung (► Anlage 8)<br />
ergeben sich aus den kommunalen Gliederungsvorschriften (§ 49 Abs. 3 i.V.m. §§ 38, 41<br />
GemHVO <strong>NRW</strong>), die an die Besonderheiten des Gesamtabschlusses angepasst wurden.<br />
Bei der Erstellung der KB II ist für die im Gesamtabschluss voll zu konsolidierenden<br />
Organisationen (► Anlage 1) die Gliederung entsprechend diesen Vorschriften einheitlich<br />
anzupassen.<br />
Der Grundsatz der Maßgeblichkeit des Rechnungslegungsrahmens der Stadt Dortmund gilt<br />
darüber hinaus auch für die konzerneinheitlich auszuübenden Ansatz- und<br />
Bewertungsvorschriften (§ 50 Abs. 1 und 2 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. §§ 300 Abs. 1 und 308 HGB).<br />
4.3 Einheitlicher Bilanzansatz (Bilanzierungsgrundsätze)<br />
Folgende Ansatzwahlrechte nach dem Handelsgesetzbuch im Einzelabschluss der voll zu<br />
konsolidierenden Organisationen sind im Rahmen der Erstellung der KB II grundsätzlich an die<br />
konzerneinheitlichen Rechnungslegungsvorschriften anzupassen:<br />
Keine Ansatzwahlrechte nach der GemHVO <strong>NRW</strong>:<br />
- Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes<br />
(§ 269 HGB)<br />
- Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert (§ 255 Abs. 4 HGB)<br />
7
- Aktive latente Steuern (§ 274 Abs. 2 HGB)<br />
- Sonderposten mit Rücklageanteil (§§ 247 Abs. 3 und 273 HGB)<br />
- Sonstige Aufwandsrückstellungen (§ 249 Abs. 2 HGB)<br />
Entsprechende Posten sind im Rahmen der Erstellung der KB II aufzulösen und ggf.<br />
Folgewirkungen (z.B. Abschreibungen) zu korrigieren.<br />
Ansatzwahlrecht nach der GemHVO <strong>NRW</strong>:<br />
- Disagio (§§ 250 Abs. 3 und 268 Abs. 6 HGB und § 42 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
- für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw.<br />
Herstellungskosten bis einschließlich 60 € ohne Umsatzsteuer (§ 29 Abs. 3 GemHVO<br />
<strong>NRW</strong>)<br />
Ansatzpflicht nach der GemHVO <strong>NRW</strong>:<br />
- Sonderposten für Investitionen (Hauptfachausschuss des Institutes der Wirtschaftsprüfer<br />
(HFA des IDW) 1/1984 und § 43 Abs. 5 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
Erhaltene Zuwendungen und Beiträge für Investitionen mit Zweckbindung sind als<br />
Sonderposten anzusetzen und entsprechend der Abnutzung des bezuschussten<br />
Vermögensgegenstandes aufzulösen.<br />
- Pensionsrückstellungen für Altzusagen (Art. 28 Abs. 1 Einführungsgesetz <strong>zum</strong><br />
Handelsgesetzbuch (EGHGB) und § 36 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
Diese Pensionsverpflichtungen (nach beamtenrechtlichen Vorschriften) sind als<br />
Rückstellung anzusetzen. Dazu gehören bestehende Versorgungsansprüche, sämtliche<br />
Anwartschaften und andere fortgeltende Ansprüche nach dem Ausscheiden aus dem<br />
Dienst.<br />
- Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung (§ 249 Abs. 1 S. 3 HGB und § 36 Abs. 3<br />
GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
Rückstellungen sind anzusetzen, wenn die Nachholung der Instandhaltung hinreichend<br />
konkret beabsichtigt ist und als bisher unterlassen bewertet werden muss. Dabei ist ein<br />
Zeitraum von fünf Jahren konzerneinheitlich nach dem Abschlussstichtag zu<br />
berücksichtigen. Die vorgesehenen Maßnahmen müssen am Abschlussstichtag einzeln<br />
bestimmt und wertmäßig beziffert sein.<br />
Im Übrigen wird auf die Postenbeschreibungen (► Anlage 6) verwiesen.<br />
4.4 Einheitliche Bewertung (Bewertungsgrundsätze)<br />
Folgende Bewertungswahlrechte nach dem Handelsgesetzbuch im Einzelabschluss der voll zu<br />
konsolidierenden Organisationen sind im Rahmen der Erstellung der KB II grundsätzlich an die<br />
konzerneinheitlichen Rechnungslegungsvorschriften anzupassen:<br />
Keine Bewertungswahlrechte nach der GemHVO <strong>NRW</strong>:<br />
- Bewertungsvereinfachungsverfahren (§ 256 HGB)<br />
- Abschreibungen<br />
� aufgrund steuerlicher Vorschriften (§§ 254 und 279 Abs. 2 HGB)<br />
� auf das Umlaufvermögen aufgrund künftiger Wertschwankungen (§ 253 Abs. 3<br />
HGB)<br />
8
- Wertbeibehaltung aufgrund steuerlicher Vorschriften (§§ 253 Abs. 5, 254 und 280 Abs. 2<br />
HGB)<br />
- Bemessung der Herstellungskosten (§ 255 Abs.2 und 3 HGB und § 33 Abs. 3 GemHVO<br />
<strong>NRW</strong>)<br />
Nichteinbeziehung des Werteverzehrs des Anlagevermögens, Kosten der allgemeinen<br />
Verwaltung, Aufwendungen für soziale Einrichtungen, freiwillige soziale Leistungen,<br />
betriebliche Altersversorgung sowie Fremdkapitalzinsen.<br />
- Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB und § 36 Abs. 1<br />
GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
Nach der GemHVO <strong>NRW</strong> ist der Berechnung der Rückstellungen konzerneinheitlich ein<br />
Rechnungszinsfuß von 5 Prozent zu Grunde zu legen.<br />
Bewertungswahlrechte nach der GemHVO <strong>NRW</strong>:<br />
- Bemessung der Herstellungskosten (§ 255 Abs.2 und 3 HGB und § 33 Abs. 3 GemHVO<br />
<strong>NRW</strong>)<br />
Notwendige Material- und Fertigungsgemeinkosten können einbezogen werden.<br />
- Vollabschreibung geringwertiger Wirtschaftsguter (Anschaffungs- bzw.<br />
Herstellungskosten bis 410 € ohne Umsatzsteuer) im Jahr des Zugangs (§ 33 Abs. 4<br />
GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
- Ansatz eines Festwertes (§ 240 Abs. 3 HGB und § 34 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
Für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und<br />
Betriebsstoffe können Festwerte entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften<br />
gebildet werden. Darüber hinaus können nach der GemHVO <strong>NRW</strong> auch für Waren und<br />
Aufwuchs Festwerte gebildet werden.<br />
- Gruppenbewertung (§ 240 Abs. 4 HGB und § 34 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
Gleichartige Vermögensgegenstände können entsprechend der handelsrechtlichen<br />
Vorschriften zu einer Gruppe zusammengefasst werden. Für Schulden gilt dies nur in<br />
Bezug auf Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub, Überstunden und Garantien.<br />
- Abschreibungen<br />
� planmäßige (§ 253 Abs. 2 HGB und § 35 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
Anschaffungs-/Herstellungskosten sollen linear verteilt werden, sofern die<br />
degressive oder die Leistungsabschreibung nicht dem tatsächlichen<br />
Ressourcenverbrauch besser entspricht.<br />
� außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen (§ 35 Abs. 5 GemHVO<br />
<strong>NRW</strong>)<br />
- Nutzungsdauern<br />
Grundsätzlich gilt für die Nutzungsdauern die kommunale Abschreibungstabelle der<br />
Stadt Dortmund.<br />
Im Übrigen wird auf die Postenbeschreibungen (► Anlage 6) verwiesen.<br />
9
5. Konsolidierungsgrundsätze<br />
5.1 Konsolidierungskreis<br />
Die in den Gesamtabschluss der Stadt Dortmund einzubeziehenden voll zu konsolidierenden<br />
Organisationen und assoziierten Unternehmen sind in den ► <strong>Anlagen</strong> 1 und 3 aufgeführt. Diese<br />
Aufstellungen werden bei Änderungen quartalsweise den Organisationen zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
5.2 Konsolidierungsmethoden<br />
5.2.1 Equity-Konsolidierung<br />
Die in § 50 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> aufgeführten (assoziierten) Unternehmen sind entsprechend<br />
den §§ 311 und 312 Abs. 1 Nr. 1 HGB mit dem Buchwert - <strong>zum</strong> Zeitpunkt der erstmaligen<br />
Einbeziehung in den Gesamtabschluss - in einem gesonderten Posten in der Gesamtbilanz<br />
anzusetzen und fortzuschreiben (Buchwertmethode).<br />
Ein Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem anteiligen Eigenkapital des<br />
assoziierten Unternehmens ist bei erstmaliger Anwendung im Konzernanhang anzugeben. Die<br />
Ergebnisse aus der Fortschreibung der Wertansätze der assoziierten Unternehmen sind in der<br />
Gesamtergebnisrechnung unter den gesonderten Posten als „Erträge aus assoziierten<br />
Unternehmen“ bzw. „Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen“ auszuweisen.<br />
Abweichende Bewertungsmethoden im Jahresabschluss der assoziierten Unternehmen<br />
brauchen nicht an die konzerneinheitlichen Bewertungsmethoden angepasst zu werden. Sofern<br />
die Bewertung nicht angepasst wird, ist dies im Gesamtanhang anzugeben. Die<br />
Zwischenergebniseliminierung ist nur anzuwenden, soweit die für die Beurteilung maßgeblichen<br />
Sachverhalte bekannt oder zugänglich sind (§ 312 Abs. 5 HGB).<br />
Stellt das assoziierte Unternehmen einen Konzernabschluss auf, so ist von diesem und nicht<br />
vom Jahresabschluss auszugehen (§ 312 Abs. 6 HGB).<br />
5.2.2 Vollkonsolidierung<br />
Die in § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO <strong>NRW</strong> aufgeführten (verbundenen) Organisationen sind<br />
entsprechend den §§ 300 bis 309 HGB voll zu konsolidieren. D.h. sämtliche<br />
Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen<br />
und Erträge der einbezogenen Organisationen sind vollständig und nach den<br />
Rechnungslegungsvorschriften der Stadt Dortmund in den Gesamtabschluss aufzunehmen.<br />
5.2.3 Kapitalkonsolidierung<br />
Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung werden die Kapitalverflechtungen der in den<br />
Gesamtabschluss einzubeziehenden (voll zu konsolidierenden) Organisationen eliminiert. Dabei<br />
wird der Beteiligungsbuchwert der jeweiligen Beteiligung aus den Einzelabschlüssen mit dem<br />
auf die Beteiligung entfallenden anteiligen Eigenkapital verrechnet.<br />
Das Eigenkapital ist gem. § 301 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 HGB mit dem beizulegenden Wert, der den in<br />
den Gesamtabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenständen und Schulden der<br />
einzubeziehenden Organisation entspricht, anzusetzen (Neubewertungsmethode;<br />
Gesamtanhangangabe).<br />
10
Die Verrechnung erfolgt gem. § 301 Abs. 2 HGB auf der Grundlage der Wertansätze <strong>zum</strong><br />
Zeitpunkt des Erwerbs (Eröffnungsbilanzstichtag der Kommune) in den Gesamtabschluss<br />
(Gesamtanhangangabe).<br />
Aus der Verrechnung des neu bewerteten Eigenkapitals mit dem Beteiligungsbuchwert kann ein<br />
Unterschiedsbetrag entstehen. Dieser ist, wenn er auf der Aktivseite entsteht, in der<br />
Gesamtbilanz als „Firmenwert“ und wenn er auf der Passivseite entsteht, als<br />
„Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“ auszuweisen (Erläuterung im<br />
Gesamtanhang). Unterschiedsbeträge der Aktivseite können mit solchen der Passivseite<br />
verrechnet werden (§ 301 Abs. 3 HGB; Gesamtanhangangabe).<br />
Der Firmenwert ist in jedem folgenden Geschäftsjahr mindestens zu einem Viertel durch<br />
Abschreibungen zu tilgen. Die Abschreibung kann aber auch über die voraussichtliche<br />
Nutzungsdauer, längstens über 15 Jahre, verteilt werden.<br />
Ein passivischer Unterschiedsbetrag darf nur unter den Voraussetzungen des § 309 Abs. 2<br />
HGB aufgelöst werden.<br />
In der Gesamtbilanz muss außerdem ein „Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter“<br />
gebildet werden, wenn Konzernaußenstehende am Eigenkapital einer voll zu konsolidierenden<br />
Organisation beteiligt sind. Der Ausgleichsposten ist für den Teil des Eigenkapitals zu bilden,<br />
der auf die Anteile entfällt, die nicht von in den Gesamtabschluss einbezogenen Organisationen<br />
gehalten werden. In den Ausgleichsposten sind auch die Beträge einzubeziehen (stille<br />
Reserven und Lasten), die bei Anwendung der Neubewertungsmethode dem anteiligen<br />
Eigenkapital des Konzernaußenstehenden entsprechen (§ 307 Abs.1 HGB).<br />
5.2.4 Behandlung konzerninterner Beziehungen<br />
Aus dem Einheitsgrundsatz ergibt sich, dass alle konzerninternen Geschäftsbeziehungen der<br />
im Gesamtabschluss voll zu konsolidierenden Organisationen untereinander zu eliminieren<br />
sind. Die Konsolidierungen werden im Folgenden dargestellt und erläutert.<br />
5.2.4.1 Schuldenkonsolidierung (§ 303 HGB)<br />
Die Schuldenkonsolidierung dient der zutreffenden Darstellung der Gesamtvermögenslage, da<br />
interne Schuldbeziehungen im Konzern Verpflichtungen gegenüber sich selbst darstellen, die<br />
nach den Ansatzgrundsätzen in der Gesamtbilanz nicht berücksichtigt werden dürfen. Die<br />
Gesamtbilanz würde durch Sachverhalte aufgebläht, die im Verhältnis zwischen<br />
Gesamtkonzern und Dritten nicht existieren. Die Vermögenslage würde somit ohne<br />
Schuldenkonsolidierung aus Sicht des Konzerns falsch dargestellt.<br />
Es sind somit alle Bilanzposten herauszurechnen („wegzulassen“), durch die Schuldverhältnisse<br />
zwischen den einbezogenen Organisationen abgebildet werden. Darüber hinaus sind zusätzlich<br />
die Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 47<br />
GemHVO <strong>NRW</strong>) auf eliminierungspflichtige Sachverhalte zu untersuchen. Die folgende<br />
Übersicht gibt einen beispielhaften Überblick über die Jahresabschlussposten, die auf<br />
konzerninterne Schuldbeziehungen zu untersuchen sind:<br />
11
Schuldenkonsolidierung<br />
Aktivseite Passivseite<br />
- Ausstehende Einlagen auf das<br />
Eigenkapital, davon eingefordert<br />
- Geleistete Anzahlungen<br />
- Ausleihungen an verbundene<br />
Unternehmen<br />
- Wertpapiere des<br />
Anlagevermögens<br />
- Forderungen aus Lieferungen<br />
und Leistungen<br />
- Forderungen gegen<br />
verbundene Unternehmen<br />
- Sonstige<br />
Vermögensgegenstände<br />
- Sonstige Wertpapiere<br />
- Schecks und Guthaben bei<br />
Kreditinstituten<br />
- Rechnungsabgrenzungsposten<br />
- Sonderposten<br />
- Sonstige Rückstellungen<br />
- Anleihen<br />
- Verbindlichkeiten aus Liefe-<br />
rungen und Leistungen<br />
- Verbindlichkeiten gegenüber<br />
Kreditinstituten<br />
- Erhaltene Anzahlungen auf<br />
Bestellungen<br />
- Verbindlichkeiten aus der Annahme<br />
gezogener Wechsel und<br />
Ausstellung eigener Wechsel<br />
- Verbindlichkeiten gegenüber<br />
verbundenen Unternehmen<br />
- Rechnungsabgrenzungsposten<br />
Posten unter der Bilanz<br />
oder im Anhang<br />
- Verbindlichkeiten aus der<br />
Begebung und Übertragung<br />
von Wechseln<br />
- Verbindlichkeiten aus Bürg-<br />
schaften, Wechsel- und<br />
Scheckbürgschaften<br />
- Verbindlichkeiten aus<br />
Gewährleistungsverträgen<br />
- Haftungsverhältnisse aus der<br />
Bestellung von Sicherheiten<br />
für fremde Verbindlichkeiten<br />
- Sonstige Haftungsverhältnisse<br />
Soweit die in den Einzelabschlüssen vermerkten Haftungsverhältnisse auf konzerninternen<br />
Schuldbeziehungen beruhen, entfällt eine Vermerkpflicht im Gesamtabschluss, da dem Grunde<br />
nach unsichere Verpflichtungen gegenüber sich selbst nicht vermerkpflichtig sind. Hat eine in<br />
den Gesamtabschluss einbezogene Organisation einem anderen einbezogenen Unternehmen<br />
z.B. eine Bürgschaft gewährt, so ist die aus der Bürgschaft resultierende Verpflichtung im<br />
Gesamtabschluss nicht vermerkpflichtig. Dies gilt auch für den Fall, dass ein in den<br />
Gesamtabschluss einbezogenes Unternehmen einem konzernaußenstehenden Dritten eine<br />
Bürgschaft für eine von einem ebenfalls einbezogenen Unternehmen zu erbringende Leistung<br />
gewährt. In diesem Fall muss ein Vermerk unterbleiben, da die entsprechende Hauptschuld<br />
(des zur Leistung verpflichteten Unternehmens) gegenüber dem Nichtkonzernunternehmen<br />
schon in der Einzelbilanz des verpflichteten Konzernunternehmens und damit ebenfalls in der<br />
Gesamtbilanz auszuweisen ist. Mit einem zusätzlichen Vermerk der Bürgschaftsverpflichtung<br />
als Haftungsverhältnis unter der Gesamtbilanz/im Gesamtanhang würde die Verpflichtung aus<br />
dem Schuldverhältnis hier doppelt berücksichtigt.<br />
Sofern sich innerkonzernliche Ansprüche und Verbindlichkeiten in gleicher Höhe<br />
gegenüberstehen, können diese ohne Konsolidierungsdifferenzen eliminiert („weggelassen“)<br />
werden. Stehen sich diese aber in unterschiedlicher Höhe gegenüber, entstehen bei der<br />
Schuldenkonsolidierung sog. Aufrechnungsdifferenzen. Diese können aktivisch (Ansprüche ><br />
Verpflichtung) oder passivisch (Ansprüche < Verpflichtung) sein.<br />
Aufrechnungsdifferenzen haben verschiedene Ursachen und sind abhängig von ihren<br />
Entstehungsgründen unterschiedlich zu behandeln. Es wird unterschieden zwischen<br />
1) unechten Aufrechnungsdifferenzen<br />
2) stichtagsbedingten Aufrechnungsdifferenzen und<br />
3) echten Aufrechnungsdifferenzen<br />
Zu 1)<br />
Aufrechnungsdifferenzen werden als „unecht“ bezeichnet, wenn sie auf buchungstechnische<br />
Unzulänglichkeiten (z.B. Fehlbuchungen, verspätete Buchungen)<br />
12
zurückzuführen sind. Diese sind durch Abstimmung der Konzernunternehmen bei der<br />
Aufstellung der Einzelabschlüsse zu vermeiden und stellen kein spezifisches Problem der<br />
Schuldenkonsolidierung dar. Sofern Korrekturen erforderlich sind, sollen diese nach Art des<br />
Geschäftsvorfalles entweder erfolgswirksam oder erfolgsneutral bereits bei Erstellung der<br />
KB II nachgebucht werden.<br />
Unechte Aufrechnungsdifferenzen umfassen ferner zeitliche Buchungsunterschiede, die<br />
sich aus der Beachtung des Realisationsprinzips ergeben. Liegt zwischen dem<br />
Entstehungszeitpunkt der Forderung und dem Entstehungszeitpunkt der Verbindlichkeit ein<br />
Bilanzstichtag, sind diese Aufrechnungsdifferenzen erfolgswirksam zu eliminieren.<br />
Zu 2)<br />
Stichtagsbedingte Differenzen entstehen, wenn sich konzerninterne Ansprüche und<br />
Verpflichtungen wegen abweichender Bilanzstichtage der einbezogenen Organisationen in<br />
unterschiedlicher Höhe gegenüberstehen. Die Problematik resultiert aus der Regelung des<br />
§ 299 Abs. 2 HGB, wonach Unternehmen ohne Zwischenabschluss in den<br />
Gesamtabschluss einbezogen werden können, wenn der Abschlussstichtag des<br />
Unternehmens nicht mehr als drei Monate vor dem Gesamtabschluss liegt. Sie spiegeln<br />
zeitliche Buchungsunterschiede wider, und sollen ebenso wie unechte Differenzen durch<br />
eine nachträgliche Korrekturbuchung in der KB II eliminiert werden.<br />
Zu 3)<br />
Aufrechnungsdifferenzen werden als „echt“ bezeichnet, wenn sich konzerninterne<br />
Ansprüche und Verpflichtungen aufgrund von Ansatz- und Bewertungsvorschriften in<br />
unterschiedlicher Höhe gegenüberstehen und diese sich selbst bei Anwendung<br />
konzerneinheitlicher Bewertungsmethoden nach § 308 HGB nicht vermeiden lassen.<br />
Mögliche Gründe sind:<br />
1) Rückstellungen, denen keine Forderung gegenübersteht,<br />
2) Niederstwertvorschriften für Forderungen bzw. Höchstwertprinzip für Verbindlichkeiten.<br />
Echte Aufrechnungsdifferenzen sind durch die Schuldenkonsolidierung zu eliminieren, da<br />
nach dem Einheitsgrundsatz diese Geschäftsvorfälle, aus denen die Differenzen resultieren,<br />
gar nicht stattfinden. Zum Zweck der periodengerechten Ermittlung des Gesamterfolges ist<br />
zu beachten, in welchem Geschäftsjahr die Differenzen entstanden sind. Sind diese<br />
vollständig im aktuellen Geschäftsjahr entstanden und wurden sie im Einzelabschluss der<br />
einbezogenen Organisation erfolgswirksam berücksichtigt, so sind die Differenzen bei der<br />
Konsolidierung erfolgswirksam zu neutralisieren.<br />
In Höhe einer aktivischen Differenz, die im Einzelabschluss Ertrag war, wird im Rahmen der<br />
Konsolidierung ein zusätzlicher Aufwand gebucht bzw. in Höhe einer passivischen<br />
Differenz, die im Einzelabschluss Aufwand war, wird ein zusätzlicher Ertrag gebucht. Sind<br />
echte Aufrechnungsdifferenzen hingegen erfolgsneutral entstanden, ist eine erfolgsneutrale<br />
Eliminierung erforderlich.<br />
Aufrechnungsdifferenzen in Folgejahren, die nicht in der Abrechnungsperiode sondern bereits<br />
in Vorperioden entstanden sind, sind erfolgsunwirksam zu eliminieren, da sie schon in den<br />
Vorperioden erfolgswirksam verrechnet wurden. Diese Aufrechnungsdifferenzen sind entweder<br />
erfolgsneutral über den Ergebnisvortrag bzw. mit den Gewinnrücklagen zu verrechnen (direkte<br />
Einzelkorrektur) oder es ist für diese ein passivischer Korrekturposten <strong>zum</strong> Eigenkapital zu<br />
bilden (indirekte Globalkorrektur), der ein positives oder negatives Vorzeichen haben kann. Die<br />
Aufrechnungsdifferenzen werden in der Konzernbuchführung gesondert erfasst und fortgeführt.<br />
Auf eine Schuldenkonsolidierung darf gem. § 303 Abs. 2 HGB verzichtet werden, wenn die<br />
wegzulassenden Beträge für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen<br />
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nur von<br />
untergeordneter Bedeutung sind. Es ist eine Gesamtbetrachtung aller zu konsolidierenden<br />
Sachverhalte erforderlich.<br />
13
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit kann außerdem darauf verzichtet werden, einzelne unwesentliche<br />
Aufrechnungsdifferenzen fortzuführen. Veränderungen solcher Aufrechnungsdifferenzen<br />
könnten dann erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet werden und nicht (wie<br />
eigentlich notwendig) erfolgswirksam über die Gesamtergebnisrechnung.<br />
5.2.4.2 Behandlung von Zwischenergebnissen (§ 304 HGB)<br />
Entsprechend der Einheitstheorie sind Lieferungen und Leistungen zwischen den in den<br />
Gesamtabschluss einbezogenen Organisationen konzerninterne Transaktionen. D.h. die aus<br />
den Lieferungen und Leistungen entstandenen Gewinne und Verluste sind im Gesamtabschluss<br />
zu eliminieren. Voraussetzung ist, dass sich die Lieferung bzw. Leistung am Stichtag des<br />
Gesamtabschlusses noch im Bestand einer in den Gesamtabschluss einzubeziehenden<br />
Organisation befindet. Dieser Vermögensgegenstand ist dann aus Konzernsicht mit den<br />
(Konzern-) Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der Gesamtbilanz anzusetzen.<br />
Das zu eliminierende Zwischenergebnis besteht dabei nicht nur aus dem im Konzern entstandenen<br />
Gewinn oder Verlust, sondern kann auch aus bewertungsabhängigen Bestandteilen<br />
infolge konzerneinheitlicher Bewertung resultieren.<br />
Dies verdeutlicht das folgende Beispiel:<br />
14
A liefert ein selbst hergestelltes Produkt an B für 100 GE. B verarbeitet diese Produkt als Rohstoff in<br />
seiner Produktion ein und fertigt daraus ein neues Gut, das sich am Stichtag noch im Bestand befindet.<br />
TU A TU B TU B Gesamt-<br />
Konzernunternehmen TU A TU B<br />
EA= HB I EA= HB I KB II abschluss<br />
Einzelkosten 20 100 Bilanz<br />
Gemeinkosten 30 40 UV/HK 155 140 90<br />
AfA 10 15 GuV<br />
FK-Zinsen 5 Umsatzerlös 100<br />
Gewinnaufschlag 35 Aufwendungen -65<br />
insgesamt 100 155 Gewinn 35<br />
Bewertungsanpassung -15 -15<br />
Gewinn A -35<br />
Zwischengewinn -50<br />
Die Anschaffungskosten betragen aus Konzernsicht 90 GE, da nur die Einzelkosten und<br />
notwendige Gemeinkosten einbezogen werden dürfen (§ 33 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong>). Zur<br />
Ermittlung des aus Konzernsicht zu eliminierenden Zwischenergebnisses sind die<br />
Herstellungskosten aus der KB II mit denen aus der Gesamtbilanz zu vergleichen. Das<br />
Zwischenergebnis von 50 GE besteht einerseits aus dem aus Konzernsicht unrealisierten<br />
Gewinn der Tochter A von 35 GE und anderseits aus der konzerneinheitlichen Bewertung von<br />
15 GE.<br />
Das Zwischenergebnis ist in voller Höhe erfolgswirksam mit dem Konzernergebnis in der<br />
Gesamtbilanz zu verrechnen, und zwar auch dann, wenn fremde Dritte an dem<br />
Konzernunternehmen beteiligt sind. Der auf andere Gesellschafter entfallende Fremdanteil wird<br />
nicht korrigiert.<br />
Ist der Vermögensgegenstand im Folgejahr noch im Bestand, ist das Zwischenergebnis<br />
erfolgsneutral mit dem Konzerneigenkapital (Ergebnisvortrag) zu verrechnen.<br />
Auf die Zwischenergebniseliminierung kann verzichtet werden, wenn die Zwischenergebnisse<br />
für die Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage des Gesamtabschlusses von<br />
untergeordneter Bedeutung sind. D.h. die Zwischenergebnisse sind im Verhältnis <strong>zum</strong><br />
Gesamtergebnis unbedeutend und auch der Verzicht auf die Schulden- und Aufwands- und<br />
Ertragskonsolidierung ist zusammen mit der Zwischenergebniseliminierung von untergeordneter<br />
Bedeutung (doppeltes Minimumprinzip). Die Methodenstetigkeit bzw. eventuelle<br />
anhangangabepflichtige Abweichungen sind zu beachten (§ 297 Abs. 3 HGB).<br />
5.2.4.3 Aufwands- und Ertragskonsolidierung (§ 305 HGB)<br />
Mit diesem Konsolidierungsschritt wird die Gesamtergebnisrechnung von Erfolgskomponenten<br />
befreit, die aus Geschäften zwischen einbezogenen Konzernorganisationen resultieren. Nach<br />
der Aufwands- und Ertragskonsolidierung weist die Gesamtergebnisrechnung grundsätzlich nur<br />
noch Aufwendungen und Erträge aus Geschäften mit nicht voll zu konsolidierenden<br />
Organisationen aus.<br />
In der Praxis existieren viele denkbare Einzelfälle der Aufwands- und Ertragskonsolidierung. Im<br />
Folgenden wird die Grundkonzeption zur Bereinigung konzerninterner Aufwendungen und<br />
Erträge dargestellt:<br />
15
Für die Konsolidierungstechnik ist vom Einheitsgrundsatz auszugehen:<br />
1) Zunächst ist zu überlegen, wie der zu betrachtende Geschäftsvorfall in der<br />
Gesamtergebnisrechnung der Einheit Konzern abzubilden ist.<br />
2) Die Abbildung in der Gesamtergebnisrechnung ist dann mit der Abbildung in der Summen-<br />
Ergebnisrechnung zu vergleichen.<br />
3) Ausgehend von der Summen-Ergebnisrechnung sind dann die notwendigen<br />
Konsolidierungsbuchungen vorzunehmen, die den Geschäftsvorfall innerhalb des Konzerns<br />
richtig darstellen.<br />
Beispiele für die Konsolidierung von Innenumsatzerlösen:<br />
A liefert an B einen selbst hergestellten Vermögensgegenstand für 20 GE; KHK: Materialaufwand 10 GE; Löhne 5 GE<br />
1) B veräußert den VG an Konzernfremde<br />
im gleichen GJ für 30 GE<br />
E-GuV A<br />
S H<br />
E-GuV B<br />
S H<br />
Summen-GuV Konsolidierung Konzern-GuV<br />
S H S H S H<br />
Umsatzerlöse 20 30 50 20 30<br />
Materialaufwand 10 20 30 20 10<br />
Löhne 5 5 5<br />
Jahresüberschuss<br />
2) VG befindet sich am Abschlussstichtag<br />
noch unbearbeitet im Bestand von B<br />
5<br />
S H<br />
10<br />
S H<br />
15<br />
S H S H<br />
15<br />
S H<br />
Umsatzerlöse 20 20 20<br />
Bestandsveränderung wird 15 15<br />
Materialaufwand 10 nicht berührt 10 10<br />
Löhne 5 5 5<br />
Jahresüberschuss 5 Vorräte 20 5 Vorräte 5 0<br />
2a) B veräußert den VG an Konzernfremde<br />
im Folgejahr für 30 GE S H S H S H S H S H<br />
Umsatzerlöse 30 30 30<br />
Bestandsveränderung wird<br />
Materialaufwand<br />
Löhne<br />
nicht berührt 20 20 15 20 15<br />
Jahresüberschuss<br />
3) VG befindet sich am Abschlussstichtag<br />
10 10 5 15<br />
bearbeitet (15 GE Löhne) im Bestand von B S H S H S H S H S H<br />
Umsatzerlöse 20 20 20<br />
Bestandsveränderung 35 35 5 30<br />
Materialaufwand 10 20 30 20 10<br />
Löhne 5 15 20 20<br />
Jahresüberschuss 5 0 5 Vorräte 5 0<br />
Darüber hinaus sind auch andere Erträge aus Lieferungen und Leistungen zwischen den<br />
Konzernorganisationen, z.B. Veräußerungsgewinne oder -verluste aus dem Verkauf von<br />
Anlagevermögen, Zinserträge aus Darlehensgewährungen u.ä. sowie konzerninterne<br />
Gewinnvereinnahmungen zu konsolidieren.<br />
Auf die Aufwands- und Ertragskonsolidierung kann verzichtet werden, wenn die<br />
wegzulassenden Beträge insgesamt für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen<br />
der wirtschaftlichen Lage des Konzerns entsprechenden Bildes von untergeordneter Bedeutung<br />
sind. Auch hierbei gilt das doppelte Minimumprinzip, d.h. die Unwesentlichkeit muss für alle<br />
Konsolidierungsmaßnahmen eines einbezogenen Unternehmens isoliert und im Verbund<br />
geprüft werden (§ 305 Abs. 2 HGB).<br />
Nur wenn beide Prüfungen ergeben, dass die betreffenden Konsolidierungen von<br />
untergeordneter Bedeutung sind, darf auf sie verzichtet werden.<br />
16
5.3 Latente Steuern (§ 306 HGB)<br />
Wie im handelsrechtlichen Einzelabschluss sind auch im Gesamtabschluss latente Steuern zu<br />
berücksichtigen. Damit der Gesamtabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen<br />
entsprechendes Bild der Vermögen-, Schulden-, Finanz- und Ertragsgesamtlage vermitteln<br />
kann, ist dort derjenige Steueraufwand auszuweisen, der sich ergeben hätte, wäre der Konzern<br />
ein Unternehmen und das Gesamtergebnis Besteuerungsgrundlage.<br />
Aktive latente Steuern entstehen, wenn das steuerrechtliche Ergebnis größer ist als der<br />
handelsrechtliche Gesamtjahresüberschuss. Passive latente Steuern entstehen, wenn das<br />
steuerrechtliche Ergebnis kleiner ist als der handelsrechtliche Gesamtjahresüberschuss.<br />
Die höheren bzw. niedrigeren effektiven Steuern des Konzerns werden in der Gesamtbilanz<br />
neutralisiert bzw. angepasst, so dass der ausgewiesene (fiktive) Steueraufwand dem<br />
Gesamtergebnis entspricht. In den Folgeperioden wird der dann im Vergleich <strong>zum</strong><br />
Gesamtjahresergebnis zu niedrige bzw. zu hohe effektive Steueraufwand durch Auflösung der<br />
aktiven bzw. passiven latenten Steuern korrigiert.<br />
Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen sind sowohl auf der Einzelabschlussebene (HB I)<br />
als auch auf der Gesamtabschlussebene in der KB II und im Gesamtabschluss latente Steuern<br />
zu berücksichtigen, die bedeutend für den Umfang und Ausweis im Gesamtabschluss sind. Die<br />
folgende Übersicht systematisiert die Ebenen der Entstehung von Steuerlatenzen:<br />
Latenz<br />
Arbeitsschritte<br />
Aktive<br />
latente<br />
Steuern<br />
Passive<br />
latente<br />
Steuern<br />
Erstellung des Einzelabschlusses<br />
(HBI)<br />
Differenz zwischen steuerrechtlichem<br />
Ergebnis und<br />
Ergebnis laut HB I<br />
Steuerrechtliches Ergebnis<br />
><br />
Ergebnis laut HB I<br />
Steuerrechtliches Ergebnis<br />
<<br />
Ergebnis laut HB I<br />
Gesetzliche<br />
Grundlage § 274 HGB<br />
Erstellung des Gesamtabschlusses<br />
Erstellung der KB II<br />
aus der HB I<br />
Differenz zwischen Ergebnis<br />
laut HB I und<br />
Ergenis laut KB II<br />
Ergebnis laut HB I<br />
><br />
Ergebnis laut KB II<br />
Ergebnis laut HB I<br />
<<br />
Ergebnis laut KB II<br />
Konsolidierung<br />
Differenz zwischen Summe<br />
der Ergebnisse laut KB II<br />
und<br />
Gesamtergebnis<br />
Summe der Ergebnisse<br />
laut KB II<br />
><br />
Gesamtergebnis<br />
Summe der Ergebnisse<br />
laut KB II<br />
<<br />
Gesamtergebnis<br />
§ 274 i.V.m.<br />
§ 298 Abs. 1 HGB § 306 HGB<br />
Latente Steuern errechnen sich für die HB I aus der Differenz des dort ausgewiesenen handelsrechtlichen<br />
Ergebnisses <strong>zum</strong> steuerlichen Ergebnis. Passive latente Steuern sind wegen der<br />
Passivierungspflicht vollständig in die KB II zu übernehmen. Aktive latente Steuern sind nach<br />
der GemHVO <strong>NRW</strong> in der KB II aufzulösen, da kein Ansatzwahlrecht besteht. Bei der<br />
Gesamtabschlusserstellung sind aber zusätzlich, wenn sich das KB II-Ergebnis von dem der<br />
HB I unterscheidet, latente Steuern zu berücksichtigen und in die KB II einzustellen.<br />
Bei der Ermittlung des Abgrenzungsbetrages ist der aktuelle Steuersatz zugrunde zu legen. Bei<br />
Ergebnisdifferenzen aufgrund der KB II und des steuerrechtlichen Ergebnisses eines<br />
Konzernunternehmens ist dessen unternehmensindividueller Steuersatz anzuwenden. Für<br />
konsolidierungsspezifische Steuerlatenzen gem. § 306 HGB sollte ein konzerneinheitlicher<br />
Durchschnittssteuersatz zugrunde gelegt werden.<br />
17
Im Gesamtabschluss darf nur ein Posten für latente Steuern angesetzt werden (§ 306 S 3<br />
HGB). Das Saldierungsverbot greift in diesem Fall nicht. Aktive und passive<br />
Abgrenzungsposten dürfen gem. § 274 HGB mit den nach § 306 HGB zusammengefasst<br />
werden. Eine weitergehende Saldierung auf Einzel- wie auf Gesamtabschlussebene ist<br />
zulässig.<br />
Ein Steuerabgrenzungsposten ist in der Gesamtbilanz oder im Gesamtanhang gesondert<br />
anzugeben (§ 306 S. 2 HGB). Die Ermittlungsmethode (z.B. Angaben über den Steuersatz) soll<br />
in Gesamtanhang in sinngemäßer Anwendung des § 313 Abs. 1 Nr. 1 HGB (Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsmethoden) angegeben werden. Diese ist in Folgeperioden grundsätzlich<br />
beizubehalten.<br />
Abweichungen sind gem. § 313 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 HGB im Gesamtanhang anzugeben und zu<br />
begründen sowie deren Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Konzerns gesondert<br />
darzustellen.<br />
6. Übrige Grundsätze<br />
6.1 Konzerninterne Abstimmungen (Saldenabstimmungen)<br />
Um Differenzen bei der Schuldenkonsolidierung im Gesamtabschluss zu vermeiden, sind<br />
Geschäftsvorfälle zwischen den voll zu konsolidierenden Organisationen (► Anlage 1)<br />
regelmäßig abzustimmen. Grundsätzlich sollte eine Abstimmung quartalsweise erfolgen. Die<br />
Saldenabstimmung ist von der Organisation zu veranlassen, die eine Forderung ausweist.<br />
6.2 Rahmenzeitplan<br />
Der vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf des Gesamtabschlusses ist jährlich spätestens<br />
bis <strong>zum</strong> 30.09. dem Rat der Stadt Dortmund zur Bestätigung vorzulegen. Um die fristgerechte<br />
Aufstellung des Entwurfs des Gesamtabschlusses zu gewährleisten, sind die durch den<br />
Abschlussprüfer der jeweiligen Organisation bestätigten Kommunalbilanzen II sowie<br />
ergänzende Informationen regelmäßig bis <strong>zum</strong> 31.05. des Folgejahres bei der Stadtkämmerei<br />
einzureichen. Für den ersten Gesamtabschluss <strong>zum</strong> 31.12.2010 gilt der Zeitplan gem. ►<br />
Anlage 22c. Für die Probeabschlüsse <strong>zum</strong> 31.12.08 und 31.12.09 sind die vom Rahmenzeitplan<br />
abweichenden Terminpläne zu beachten (► <strong>Anlagen</strong> 22a und 22b).<br />
6.3 Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten<br />
a. Organisationen<br />
Die voll zu konsolidierenden Organisationen und assoziierten Unternehmen (► <strong>Anlagen</strong> 1 und<br />
3) haben ihre geprüften Einzelabschlüsse (KB II) bei der Stadtkämmerei rechtzeitig<br />
einzureichen. Die Ansprechpartner in den einzelnen Organisationen sind in ► Anlage 24<br />
aufgeführt.<br />
Die voll zu konsolidierenden Organisationen sind für die rechtzeitige und richtige Erstellung und<br />
Weiterleitung der Kommunalbilanzen II sowie ggf. ergänzender Informationen zuständig.<br />
Die Kommunalbilanzen II der Organisationen sind durch die mit der Prüfung des jeweiligen<br />
handelsrechtlichen Einzelabschlusses beauftragten Wirtschaftsprüfer zu bestätigen.<br />
b. Stadtkämmerei der Stadt Dortmund (20/1-2)<br />
Die Stadtkämmerei erstellt auf Basis der Kommunalbilanzen II den Gesamtabschluss. Zur<br />
Aufstellung benötigte Arbeitshilfen und Formulare werden durch die Stadtkämmerei<br />
bereitgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsfragen werden mit dieser Stelle abgestimmt.<br />
18
6.4 Abweichung von einheitlichen Gesamtrechnungslegungsgrundsätzen<br />
Die Grundsätze ordnungsgemäßer Gesamtrechnungslegung sind zu beachten. Auf die<br />
Anpassung an eine einheitliche Bilanzierung und Bewertung im Gesamtabschluss kann unter<br />
Umständen verzichtet werden, soweit diese für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und<br />
Finanzlage von untergeordneter Bedeutung sind. Sofern im Einzelfall im Rahmen der Erstellung<br />
der KB II auf eine Anpassung verzichtet werden soll, ist dies mit der Stadtkämmerei<br />
abzustimmen.<br />
6.5 Währung<br />
Der Gesamtabschluss und die erforderlichen KB II werden in Euro (€) aufgestellt.<br />
19
Stand Juli 2009 Anlage 1<br />
Teil A) voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen<br />
Teil B) Stadt / Sondervermögen<br />
Voll zu konsolidierende Organisationen<br />
Name Anschrift
Stand Juli 2009 Anlage 2<br />
Nicht voll zu konsolidierende Organisationen (untergeordnete Bedeutung)<br />
Name Anschrift
Stand Juli 2009 Anlage 3<br />
Assoziierte Unternehmen nach Equity-Konsolidierung<br />
Name Anschrift
Stand Juli 2009 Anlage 4<br />
Assoziierte Unternehmen von untergeordneter Bedeutung (nicht zu konsolidieren)<br />
Name Anschrift
Stand Juli 2009 Anlage 5<br />
Beteiligungen<br />
Name Anschrift
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Postenbeschreibungen für den Gesamtabschluss<br />
Allgemeines Für die Gliederung der Gesamtbilanz (im Folgenden Bilanz) und der<br />
Gesamtergebnisrechnung (im Folgenden Ergebnisrechnung) sind die<br />
Vorgaben der GemHVO zu beachten.<br />
Da das Gliederungsschema sowie die Zuordnung und Bewertung<br />
einzelner Bilanz- und Ergebnisposten nach der GemHVO von denen des<br />
HGB abweichen, werden eingehender hier die Posten beschrieben, die<br />
eine Umgliederung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses (HB I) zur<br />
Kommunalbilanz I (KB I) und eine Anpassung von Ausweis und<br />
Bewertung zur Kommunalbilanz II (KB II) nach der GemHVO<br />
ermöglichen. Die KB II ist Grundlage für die Konsolidierung und<br />
Erstellung des Gesamtabschlusses.<br />
Die folgende Postenbeschreibung orientiert sich an den<br />
Gliederungsvorschriften der GemHVO zu Bilanz (§ 41, siehe Anlage 7)<br />
und Ergebnisrechnung (§ 38 i.V.m. § 2, siehe Anlage 8). Aufbau und<br />
Inhalt der kommunalen Bilanz und Ergebnisrechnung wurden dabei um<br />
Posten ergänzt, die für den Gesamtabschluss der Stadt Dortmund<br />
zusätzlich notwendig sind.<br />
Soweit die Posten nominell und inhaltlich den Regelungen des HGB<br />
entsprechen, wird auf die Referenzregelung des Handelsrechts<br />
verwiesen. Eine eingehendere Beschreibung der Posten erfolgt immer<br />
dann, wenn Einzelposten von HGB-Regelungen abweichen.<br />
Im Folgenden wird der Begriff „voll zu konsolidierende<br />
Organisationen“ für die Stadt Dortmund, die Sondervermögen und<br />
voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen verwendet (s.<br />
Anlage 1).<br />
Konsolidierungskreisinterne<br />
Geschäftsbeziehungen Für Konsolidierungszwecke sind bei bestimmten Posten der Bilanz<br />
Aktiva und Passiva, die sich aus Geschäftsbeziehungen zwischen voll zu<br />
konsolidierenden Organisation ergeben, gesondert zu erfassen (siehe<br />
Anlage 9/10). Diese sind jeweils unter „Zusammensetzung des Postens“<br />
erwähnt.<br />
1
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Aktiva<br />
Postenbezeichnung Anlagevermögen<br />
Posten-Nr. A1<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva<br />
Inhalt Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Betrieb dauerhaft<br />
zu dienen.<br />
Ansatz- und<br />
Bewertungsbesonderheiten Anzusetzen sind grundsätzlich Anschaffungs-/Herstellungskosten,<br />
vermindert um planmäßige Abschreibungen, sofern keine zusätzlichen<br />
Einschränkungen gemäß Einzelpostenbeschreibung vorliegen.<br />
Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung von Anlagevermögen sind<br />
außerplanmäßige Abschreibungen auf den beizulegenden Wert zu<br />
berücksichtigen (§ 35 (5) GemHVO).<br />
Finanzanlagen können analog HGB auch bei vorübergehender<br />
Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben werden.<br />
Bestehen die Gründe für eine dauernde oder vorübergehende<br />
Wertminderung nicht mehr, sind Werte des Anlagevermögens<br />
zuzuschreiben (§ 35 (8) GemHVO).<br />
Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des<br />
Geschäftsbetriebs nach § 269 HGB dürfen mangels Wahlrecht nach<br />
GemHVO / GO nicht angesetzt werden. In Fällen der Bildung des<br />
Postens in der HB I ist bei der Aufstellung der KB II darauf zu achten,<br />
dass der Posten aufzulösen ist und vorgenommene Abschreibungen des<br />
abgelaufenen Geschäftsjahres zu korrigieren sind.<br />
Für die Abschreibungen des Anlagevermögens sind grundsätzlich die<br />
Nutzungsdauern der <strong>NKF</strong>-Tabelle Dortmund (siehe Anlage 23) zu<br />
Grunde zu legen. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens<br />
werden i. d. R. linear und pro rata temporis abgeschrieben.<br />
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 Euro (netto) sind grundsätzlich<br />
voll abzuschreiben und Vermögensgegenstände unter 60 Euro (netto)<br />
direkt im Aufwand zu erfassen.<br />
Soweit „Poolabschreibungen“ vorgenommen werden, können diese<br />
aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes beibehalten werden.<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► A1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
► A1.2 Sachanlagen<br />
► A1.3 Finanzanlagen<br />
Zusammenhang mit Posten Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des AV unter<br />
► Bilanzielle Abschreibungen (E14)<br />
Zuschreibungen auf Vermögensgegenstände des AV unter<br />
► Sonstige ordentliche Erträge (E7)<br />
2
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Postenbezeichnung Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Posten-Nr. A1.1<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen<br />
Inhalt Nicht-physische, entgeltlich erworbene Vermögensgegenstände, die im<br />
wirtschaftlichen Eigentum stehen, werden analog <strong>zum</strong> HGB unter den<br />
immateriellen Vermögensgegenständen aktiviert.<br />
Ansatz- und<br />
Bewertungsbesonderheiten Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung bzw. aus der<br />
Equity-Konsolidierung gem. § 301/ § 312 HGB dürfen nach GemHVO<br />
höchstens über 15 Jahre abgeschrieben werden.<br />
Zusammensetzung des ►A1.1.1 Geschäfts- oder Firmenwerte aus den Einzelabschlüssen<br />
Postens ►A1.1.2 Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />
►A1.1.3 Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Equity-Konsolidierung<br />
►A1.1.4 Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />
►A1.1.5 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Geschäfts- oder Firmenwerte aus den Einzelabschlüssen<br />
Posten-Nr. A1.1.1<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen<br />
Inhalt Als Geschäfts- oder Firmenwert darf gemäß § 255 Abs. 4 HGB der<br />
Unterschiedsbetrag angesetzt werden, um den die für die Übernahme<br />
eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen<br />
Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im<br />
Zeitpunkt der Übernahme übersteigt. Diese Position darf im <strong>NKF</strong><br />
mangels Wahlrecht nach GemHVO nicht angesetzt werden und ist in der<br />
KB II entsprechend ergebniswirksam zu berücksichtigen. Dabei ist auf<br />
die Folgeveränderungen, wie Abschreibungen, zu achten.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />
Posten-Nr. A1.1.2<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen<br />
Inhalt Diese Position entsteht erst im Rahmen der Konsolidierung und<br />
beinhaltet den aktivischen Unterschiedsbetrag aus der<br />
Kapitalkonsolidierung des Vollkonsolidierungskreises.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Equity-Konsolidierung<br />
Posten-Nr. A1.1.3<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen<br />
Inhalt Bei Anwendung der Kapitalanteilsmethode für die Konsolidierung der<br />
assoziierten Unternehmen ist ein aktivischer Unterschiedsbetrag gem. §<br />
312 Abs. 1 HGB aus der Equity-Konsolidierung hier auszuweisen.<br />
__________________________________<br />
3
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Postenbezeichnung Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Posten-Nr. A1.1.4<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen<br />
Inhalt Ausgewiesen werden die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände,<br />
sofern sie nicht unter A.1.1.1 bis A.1.1.3 und A.1.1.5<br />
ausgewiesen werden.<br />
Zusammensetzung des ►A1.1.4.1 Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Postens aus Einzelabschlüssen<br />
►A1.1.4.2 Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aus<br />
Einzelabschlüssen<br />
Posten-Nr. A1.1.4.1<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen<br />
Inhalt Immaterielle Vermögensgegenstände, die selbst hergestellt wurden,<br />
dürfen nicht aktiviert werden. Dies betrifft auch Vermögensgegenstände,<br />
die innerhalb des Konzerns selbst geschaffen wurden.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Posten-Nr. A1.1.4.2<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen<br />
Inhalt Software, Konzessionen, Lizenzen und gewerbliche Schutzrechte u. ä.<br />
sind unter dieser Position zu erfassen.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Posten-Nr. A1.1.5<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen<br />
Inhalt Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände sind<br />
hier zu erfassen.<br />
Zusammensetzung des ►A1.1.5.1 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an<br />
Postens Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierende<br />
verbundene Unternehmen (Anlage 1)<br />
►A1.1.5.2 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an<br />
Sonstige<br />
__________________________________<br />
4
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Postenbezeichnung Sachanlagen<br />
Posten-Nr. A1.2<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen<br />
Inhalt Physische Vermögensgegenstände, die im wirtschaftlichen Eigentum<br />
stehen, werden analog <strong>zum</strong> HGB unter den Sachanlagen aktiviert. Die<br />
Gliederung nach der GemHVO ist ausführlicher als nach HGB und<br />
erfordert insofern eine Umgliederung von Posten für die KB II.<br />
Insbesondere berücksichtigt die Bilanz nicht nur gesonderte Ansätze für<br />
unbebaute und bebaute Grundstücke, sondern auch eine Trennung der<br />
Ansätze nach Nutzungsarten im Sinne der kommunalen Aufgabenerfüllung.<br />
Hierunter fallen auch analog HGB selbst erstellte<br />
Vermögensgegenstände.<br />
Ansatz- und<br />
Bewertungsbesonderheiten Die Bewertungswahlrechte für die Herstellungskosten nach § 255 (2) u.<br />
(3) HGB sind durch § 33 (3) GemHVO eingeschränkt.<br />
Zu den Herstellungskosten gehören nur folgende Kosten:<br />
Material- und Fertigungseinzelkosten, Sonderkosten der Fertigung und<br />
notwendige Material- und Fertigungsgemeinkosten.<br />
Soweit Werteverzehr des Anlagevermögens, Kosten der allgemeinen<br />
Verwaltung, Aufwendungen für soziale Einrichtungen, für freiwillige<br />
soziale Leistungen und betriebliche Altersversorgung sowie<br />
Fremdkapitalkosten eingerechnet werden, können diese aufgrund des<br />
Wesentlichkeitsgrundsatzes in Abstimmung mit der Konzernmutter<br />
beibehalten werden.<br />
Festwerte dürfen gem. § 34 (1) GemHVO analog § 240 (3) HGB gebildet<br />
werden. Für Aufwuchs kann gem. § 34 (2) GemHVO ein pauschaliertes<br />
Festwertverfahren angewendet werden. Die Gruppenbewertung für<br />
bewegliche Vermögensgegenstände ist gem. § 34 (3) GemHVO analog<br />
§ 240 (4) HGB zulässig.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
Posten-Nr. A1.2.1<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen<br />
Inhalt Zu den Grundstücken zählen sämtliche Arten von Grundvermögen und<br />
grundstücksgleichen Rechten analog HGB. Der Ausweis unter dieser<br />
Position erfolgt nur, soweit sich auf den Grundstücken keine Gebäude<br />
befinden.<br />
Eigene Grundstücke, auf denen Bauten von Dritten aufgrund eines<br />
dinglichen (z.B. Erbbaurecht), oder obligatorischen Rechts (z.B. Pacht)<br />
erstellt wurden, gelten als unbebaut.<br />
Zusammensetzung des ►A1.2.1.1 Grünflächen<br />
Postens ►A1.2.1.2 Ackerland<br />
►A1.2.1.3 Wald, Forsten<br />
►A1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke<br />
__________________________________<br />
5
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Postenbezeichnung Grünflächen<br />
Posten-Nr. A1.2.1.1<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Unbebaute<br />
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
Inhalt Vorrangig der öffentlichen Nutzung vorbehaltener, nicht forst- oder<br />
landwirtschaftlich genutzter Grund und Boden ist unter dem Posten<br />
„Grünflächen“ anzusetzen. Die öffentliche Nutzung kann u.a. als Freizeit-<br />
oder Erholungsfläche (Park- und Kleingartenanlagen und Sport-, Spiel-<br />
oder Badeplätze), für ökologische oder andere, der Allgemeinheit<br />
dienende Zwecke (Naturschutz- und Wasserflächen von stehenden<br />
Gewässern, Friedhöfe) erfolgen.<br />
Ansatz- und<br />
Bewertungsbesonderheiten Aufwuchs, Aufbauten und Ausstattung (z. B. Bänke, Papierkörbe,<br />
Gartenanlagen, Spielgeräte, Einfriedungen, Umzäunungen) der<br />
Grünflächen sind hier ebenfalls zu erfassen. Soweit die vorgenannten<br />
Vermögensgegenstände in anderen Bilanzpositionen enthalten sind,<br />
kann auf eine Umgliederung aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes<br />
in Abstimmung mit der Konzernmutter verzichtet werden.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Ackerland<br />
Posten-Nr. A1.2.1.2<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Unbebaute<br />
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
Inhalt Unter dem Bilanzposten Ackerland sind die landwirtschaftlich genutzten<br />
Flächen auszuweisen. Hierzu zählen Anbauflächen für Feldfrüchte,<br />
Sonderkulturen sowie Weideflächen.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Wald, Forsten<br />
Posten-Nr. A1.2.1.3<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Unbebaute<br />
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
Inhalt Waldflächen sind alle mit Forstpflanzen bestockten Grundflächen,<br />
einschließlich der kahlgeschlagenen und verlichteten Grundflächen,<br />
Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen,<br />
Waldwiesen sowie weitere mit Waldflächen verbundene und ihnen<br />
dienende Grundflächen.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Sonstige unbebaute Grundstücke<br />
Posten-Nr. A1.2.1.4<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Unbebaute<br />
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
Inhalt Dieser Bilanzposten stellt eine Sammelposition für die anderen<br />
unbebauten Grundstücke dar, sofern sie nicht den Posten ►A1.2.1.1 bis<br />
A1.2.1.3 zugeordnet werden.<br />
Unter diesem Bilanzposten sind auch die Grundstücke auszuweisen, die<br />
verpachtet bzw. für die Erbbaurechte vergeben worden sind.<br />
__________________________________<br />
6
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Postenbezeichnung Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
Posten-Nr. A1.2.2<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen<br />
Inhalt Zu den Grundstücken zählen sämtliche Arten von Grundvermögen<br />
analog HGB. Grundstücksgleiche Rechte sind dingliche Rechte analog<br />
HGB, die bürgerlich-rechtlich wie Grundstücke behandelt werden.<br />
Ein Ausweis unter dieser Position erfolgt nur, soweit die Grundstücke<br />
bebaut sind.<br />
Zusammensetzung des ►A1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />
Postens ►A1.2.2.2 Schulen<br />
►A1.2.2.3 Wohnbauten<br />
►A1.2.2.4 Krankenhäuser<br />
►A1.2.2.5 Soziale Einrichtungen<br />
►A1.2.2.6 Sportstätten<br />
►A1.2.2.7 Mehrzweck- und Messehallen<br />
►A1.2.2.8 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />
Posten-Nr. A1.2.2.1<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Bebaute Grundstücke<br />
und grundstücksgleiche Rechte<br />
Inhalt Auszuweisen sind bebaute Grundstücke, die dem Betrieb von Kinder-<br />
und Jugendeinrichtungen dienen, z. B. Kindergärten und<br />
-tageseinrichtungen, Jugendzentren, Einrichtungen der Jugendarbeit in<br />
Form von Kinder- und Jugendferien-/-erholungsstätten, Einrichtungen<br />
der Stadtranderholung, Jugendheime, Jugendbildungsstätten u.a. Die<br />
sonstigen Einrichtungen zur Förderung junger Menschen und Familien<br />
sind ebenfalls hier zu erfassen.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Schulen<br />
Posten-Nr. A1.2.2.2<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Bebaute Grundstücke<br />
und grundstücksgleiche Rechte<br />
Inhalt Auszuweisen sind bebaute Grundstücke, die dem Schulbetrieb dienen,<br />
wie Grund- und weiterführende Schulen, aber auch Volkshoch- und<br />
Musikschulen. Schulsporthallen sind ebenfalls dieser Position<br />
zuzuordnen.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Wohnbauten<br />
Posten-Nr. A1.2.2.3<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Bebaute Grundstücke<br />
und grundstücksgleiche Rechte<br />
Inhalt Auszuweisen sind bebaute Grundstücke, die überwiegend<br />
Wohnzwecken dienen. Zu erfassen sind auch Werkswohnungen und<br />
Wohnheime.<br />
__________________________________<br />
7
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Postenbezeichnung Krankenhäuser<br />
Posten-Nr. A1.2.2.4<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Bebaute Grundstücke<br />
und grundstücksgleiche Rechte<br />
Inhalt Bebaute Grundstücke, die dem Betrieb von Krankenhäusern dienen,<br />
sind unter dieser Bilanzposition zu erfassen.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />
Posten-Nr. A1.2.2.5<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Bebaute Grundstücke<br />
und grundstücksgleiche Rechte<br />
Inhalt Auszuweisen sind bebaute Grundstücke, die dem Betrieb der<br />
Organisation dienen, soweit sie nicht unter den Posten ►A1.2.2.1 bis<br />
A1.2.2.7 auszuweisen sind.<br />
Dazu gehören u.a. Büro-, Wirtschafts-, Verwaltungs- oder sonstige<br />
Betriebsgebäude wie Werkshallen oder Werkstätten, Hotels und<br />
Gaststätten, Veranstaltungshallen.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Infrastrukturvermögen<br />
Posten-Nr. A1.2.3<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen<br />
Inhalt Dem Infrastrukturvermögen werden öffentliche Einrichtungen<br />
zugeordnet, die ausschließlich dem Leben in einer Kommune und der<br />
örtlichen Infrastruktur dienen. Wesentliches Merkmal ist das<br />
unabdingbare öffentliche Bedürfnis am Vorhalten der Infrastruktur, dass<br />
eine Veräußerung oder alternative Nutzung nahezu ausschließt.<br />
Der hier definierte Infrastrukturbegriff umfasst u.a. Straßen, Kanäle,<br />
Brücken, Tunnel, Wege, Plätze, die Kanalisation sowie sonstige<br />
Verkehrs-, Ver- und Entsorgungseinrichtungen, wie z.B. Häfen,<br />
Flughäfen, Deponien und Kläranlagen.<br />
Vermögensgegenstände, die im weiteren Sinne auch der öffentlichen<br />
Infrastruktur zuzuordnen sind, beispielsweise Krankenhäuser,<br />
Bildungsinstitutionen und Kultur- und Sozialeinrichtungen, sind in der<br />
Bilanz bei den ►bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen<br />
Rechte (A1.2.2) auszuweisen.<br />
Zusammensetzung des ►A1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />
Postens ►A1.2.3.2 Brücken und Tunnel<br />
►A1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und<br />
Sicherheitsanlagen<br />
►A1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
►A1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und<br />
Verkehrslenkungsanlagen<br />
►A1.2.3.6 Stromversorgungsanlagen<br />
►A1.2.3.7 Gasversorgungsanlagen<br />
►A1.2.3.8 Wasserversorgungsanlagen<br />
►A1.2.3.9 Abfallentsorgungsanlagen<br />
►A1.2.3.10 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />
__________________________________<br />
8
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Postenbezeichnung Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />
Posten-Nr. A1.2.3.1<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Infrastrukturvermögen<br />
Inhalt Zum Infrastrukturvermögen gehörende Flächen werden hier<br />
ausgewiesen.<br />
Ein-, Auf- oder Unterbauten, wie beispielsweise der Straßenaufbau,<br />
werden separat in den folgenden Bilanzpositionen ausgewiesen.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Brücken und Tunnel<br />
Posten-Nr. A1.2.3.2<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Infrastrukturvermögen<br />
Inhalt Zu diesem Bilanzposten gehören alle Brücken und Tunnel, unabhängig<br />
von ihrer Nutzung für Fußgänger, Kraftfahrzeuge oder Schienenverkehr.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />
Posten-Nr. A1.2.3.3<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Infrastrukturvermögen<br />
Inhalt Neben dem Streckennetz beinhaltet dieser Bilanzposten sämtliche dem<br />
Betrieb des Streckennetzes unmittelbar dienenden <strong>Anlagen</strong> der<br />
Streckenausrüstung, z. B. Gleisunterbau, Schienen, Weichen,<br />
Oberleitungen, Signale, Funk- und Telefonanlagen für die<br />
Streckensicherung.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
Posten-Nr. A1.2.3.4<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Infrastrukturvermögen<br />
Inhalt Sämtliche baulichen Teile des öffentlichen Kanalnetzes, z. B. Kanäle,<br />
Grundstücksanschlüsse, Straßenabläufe, sowie die maschinellen Teile<br />
des Kanalnetzes (Dauerpumpwerke, Hochwasserpumpen). Kläranlagen<br />
sind ebenfalls diesem Bilanzposten zuzuordnen.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />
Posten-Nr.. A1.2.3.5<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Infrastrukturvermögen<br />
Inhalt Alle gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze, deren Nutzung für den<br />
öffentlichen Verkehr mit Fahrzeugen und Fußgängern errichtet worden<br />
sind, sowie die zur Verkehrsführung und Verkehrssteuerung<br />
eingesetzten Einrichtungen und <strong>Anlagen</strong>, z. B. Verkehrsschilder,<br />
Ampeln.<br />
__________________________________<br />
9
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Postenbezeichnung Stromversorgungsanlagen<br />
Posten-Nr. A1.2.3.6<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Infrastrukturvermögen<br />
Inhalt Hierzu gehören die <strong>Anlagen</strong>, die der Stromversorgung dienen.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Gasversorgungsanlagen<br />
Posten-Nr. A1.2.3.7<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Infrastrukturvermögen<br />
Inhalt Alle <strong>Anlagen</strong>, die der Gasversorgung dienen, sind hierunter zu<br />
bilanzieren.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Wasserversorgungsanlagen<br />
Posten-Nr. A1.2.3.8<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Infrastrukturvermögen<br />
Inhalt Zu diesem Bilanzposten gehören die <strong>Anlagen</strong>, die der<br />
Wasserversorgung dienen.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Abfallentsorgungsanlagen<br />
Posten-Nr. A1.2.3.9<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Infrastrukturvermögen<br />
Inhalt Die <strong>Anlagen</strong>, die der Abfallentsorgung dienen, sind hierunter zu<br />
erfassen.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />
Posten-Nr. A1.2.3.10<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen / Infrastrukturvermögen<br />
Inhalt Bei den „Sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens“ werden Bauten<br />
bilanziert, die dem Infrastrukturvermögen zuzuordnen sind, jedoch nicht<br />
unter eine der anderen Infrastrukturbilanzpositionen 1.2.3.1 bis 1.2.3.9<br />
gefasst werden können.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Bauten auf fremden Grund und Boden<br />
Posten-Nr. A1.2.4<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen<br />
Inhalt Hierzu gehören analog HGB alle Bauten, die auf fremden Grundstücken<br />
erbaut wurden und an denen keine dinglichen Rechte bestehen. Es<br />
handelt sich folglich nur um Bauten, die aufgrund eines obligatorischen<br />
Rechtes errichtet wurden (z.B. Bauten auf gepachteten Grundstücken).<br />
Gebäude, die aufgrund eines Erbbaurechtes erbaut wurden, sind unter<br />
A.1.2.2 auszuweisen.<br />
__________________________________<br />
10
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Postenbezeichnung Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />
Posten-Nr. A1.2.5<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen<br />
Inhalt Vermögensgegenstände, deren Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für<br />
Kunst, Kultur und Geschichte im öffentlichen Interesse liegt, u.a.<br />
Gemälde, Antiquitäten und kulturhistorische Bauten als Denkmäler sowie<br />
Ausgrabungen als Bodendenkmäler.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />
Posten-Nr. A1.2.6<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen<br />
Inhalt Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, die der Leistungserstellung dienen,<br />
sind analog HGB unter diesem Bilanzposten anzusetzen.<br />
Zu den <strong>Anlagen</strong> und Maschinen gehören sämtliche vom unbeweglichen<br />
Vermögen abgegrenzte Betriebsvorrichtungen, z.B. Blockheizkraftwerke,<br />
Notstromaggregate, Druckmaschinen der Hausdruckerei, Kompressoren<br />
etc. Ferner können hier Betriebsvorrichtungen im technischen Sinne<br />
ausgewiesen werden, z.B. Lastenaufzüge, Klimaanlagen, Autoaufzüge<br />
in Parkhäusern.<br />
Ansatz- und<br />
Bewertungsbesonderheiten Im Gegensatz <strong>zum</strong> HGB werden hier auch sämtliche Fahrzeuge und<br />
Spezialfahrzeuge (z.B. Löschboote, Friedhofsbagger, Fahrzeuge des<br />
ÖPNV, Kehrmaschinen, Entsorgungsfahrzeuge) erfasst.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
Posten-Nr. A1.2.7<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen<br />
Inhalt Zur Betriebsausstattung gehören Vermögensgegenstände, die der<br />
Ausstattung des Produktionsbetriebes dienen und nicht Teil einer<br />
technischen Anlage sind. Zur Geschäftsausstattung gehören<br />
Vermögensgegenstände, die dem kaufmännischen Bereich zuzuordnen<br />
sind.<br />
Ansatz- und<br />
Bewertungsbesonderheiten Mit Ausnahme der Zuordnung von Fahrzeugen <strong>zum</strong> Posten ►A1.2.6<br />
entspricht der Posten damit den Inhalten der entsprechenden HGB-<br />
Position.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Geleistete Anzahlungen, <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
Posten-Nr. A1.2.8<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Sachanlagen<br />
Inhalt Der Posten entspricht der HGB-Bilanzierung. Bei den geleisteten<br />
Anzahlungen für Sachanlagen handelt es sich um Vorleistungen der<br />
bilanzierenden Organisation auf im Übrigen noch schwebende<br />
Geschäfte.<br />
Unter <strong>Anlagen</strong> im Bau sind die Ausgaben bzw. Aufwendungen zu<br />
aktivieren, die für bis <strong>zum</strong> Bilanzstichtag noch nicht fertiggestellte<br />
Investitionen in Sachanlagen angefallen sind. Es sind sowohl Fremd- als<br />
auch Eigenleistungen zu berücksichtigten.<br />
11
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Zusammensetzung des ►A1.2.8.1 Geleistete Anzahlungen an Stadt, Sondervermögen und voll<br />
Postens zu konsolidierende verbundene Unternehmen (Anlage 1)<br />
►A1.2.8.2 Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Finanzanlagen<br />
Posten-Nr. A1.3<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen<br />
Inhalt Unter den Finanzanlagen werden analog HGB die Vermögenswerte<br />
erfasst, die auf Dauer finanziellen Anlagezwecken in Form von<br />
Anteilsrechten oder Ausleihungen dienen.<br />
Zusammensetzung des ►A1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen<br />
Postens ►A1.3.2 Anteile an assoziierten Unternehmen (Anlage 3)<br />
►A1.3.3 Beteiligungen (<strong>Anlagen</strong> 4 und 5)<br />
►A1.3.4 Sondervermögen<br />
►A1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
►A1.3.6 Ausleihungen<br />
Zusammenhang mit Posten Erträge aus Beteiligungen und Ergebnisabführungsverträgen sowie<br />
Zinserträge unter<br />
► Finanzerträge (E19)<br />
► Erträge aus assoziierten Beteiligungen (E20)<br />
► Abschreibungen (E14)<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Anteile an verbundenen Unternehmen<br />
Posten-Nr. A1.3.1<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Finanzanlagen<br />
Inhalt Anteile an privatrechtlichen Organisationen, die im Gesamtabschluss<br />
analog § 290 i.V.m. § 271 (2) HGB verbunden sind, sind hier<br />
auszuweisen.<br />
Zusammensetzung des ►A1.3.1.1 Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen<br />
Postens Unternehmen (Anlage 1 Teil A)<br />
►A1.3.1.2 Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen<br />
Unternehmen (Anlage 2)<br />
Bemerkungen Die verbundenen Unternehmen i.S.d. Gesamtabschlusses sind in<br />
►Anlage 1, Teil A und ►Anlage 2 aufgeführt.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Anteile an assoziierten Unternehmen (Anlage 3)<br />
Posten-Nr. A1.3.2<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Finanzanlagen<br />
Inhalt Ein Unternehmen ist assoziiert, wenn ein in den Gesamtabschluss<br />
einbezogenes Unternehmen auf dieses einen maßgeblichen Einfluss<br />
ausübt. Dies liegt i.d.R. vor, wenn mindestens 20 Prozent (widerlegbar)<br />
der Anteile gehalten werden. Ausgewiesen werden hier nur die<br />
assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode im<br />
Gesamtabschluss konsolidiert werden.<br />
12
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Bemerkungen Die assoziierten Unternehmen i.S.d. Gesamtabschlusses sind in<br />
►Anlage 3 aufgeführt.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Beteiligungen (<strong>Anlagen</strong> 4 und 5)<br />
Posten-Nr. A1.3.3<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Finanzanlagen<br />
Inhalt Hier sind die Beteiligungen gem. § 271 (1) HGB auszuweisen, die nicht<br />
assoziierte Unternehmen (►A.1.3.2) im Sinne des Gesamtabschlusses<br />
sind.<br />
Ansatz- und Übrige Beteiligungen sind als Wertpapiere des<br />
Bewertungsbesonderheiten Anlagevermögens (►A1.3.5) auszuweisen.<br />
Bemerkungen Beteiligungen i.S.d. Gesamtabschlusses sind in ►<strong>Anlagen</strong> 4 und 5<br />
aufgeführt.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Sondervermögen<br />
Posten-Nr. A1.3.4<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Finanzanlagen<br />
Inhalt Hier sind Sondervermögen gemäß § 97 (1) GO <strong>NRW</strong> auszuweisen.<br />
Bemerkungen Dieser Posten betrifft grundsätzlich nur den Einzel- und<br />
Gesamtabschluss der Stadt Dortmund.<br />
Die Sondervermögen sind in ►Anlage 1, Teil B aufgeführt.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
Posten-Nr. A1.3.5<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Finanzanlagen<br />
Inhalt Zu dieser Position gehören Wertpapiere, die analog HGB der<br />
langfristigen Kapitalanlage dienen und nicht unter ►(A1.3.1), ►(A.1.3.2)<br />
oder ►(A1.3.3) auszuweisen sind.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Ausleihungen<br />
Posten-Nr. A1.3.6<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Finanzanlagen<br />
Inhalt Als Ausleihungen sind langfristige Finanz- und Kapitalforderungen<br />
analog HGB zu aktivieren.<br />
Zusammensetzung des ►A1.3.6.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen<br />
Postens ►A1.3.6.2 Ausleihungen an Beteiligungen (<strong>Anlagen</strong> 3, 4 und 5)<br />
►A1.3.6.3 Ausleihungen an Stadt / Sondervermögen<br />
►A1.3.6.4 Sonstige Ausleihungen<br />
Ansatz- und Ansatz <strong>zum</strong> Nennwert analog HGB;<br />
Bewertungsbesonderheiten Unverzinsliche/ niedrig verzinsliche Ausleihungen sind abzuzinsen,<br />
soweit keine Gegenleistungsverpflichtung des Empfängers besteht.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Ausleihungen an verbundene Unternehmen<br />
Posten-Nr. A1.3.6.1<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Finanzanlagen / Ausleihungen<br />
13
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Inhalt Ausleihungen an verbundene Unternehmen i.S.d. Gesamtabschlusses.<br />
Zusammensetzung des ►A1.3.6.1.1 Ausleihungen an voll zu konsolidierende verbundene<br />
Postens Unternehmen (Anlage 1, Teil A)<br />
►A1.3.6.1.2 Ausleihungen an nicht voll zu konsolidierende verbundene<br />
Unternehmen (Anlage 2)<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Ausleihungen an Beteiligungen (<strong>Anlagen</strong> 3,4 und 5)<br />
Posten-Nr. A1.3.6.2<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Finanzanlagen / Ausleihungen<br />
Inhalt Ausleihungen an assoziierte Unternehmen und Beteiligungen i.S.d.<br />
Gesamtabschlusses gem. ►<strong>Anlagen</strong> 3, 4 und 5<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Ausleihungen an Stadt / Sondervermögen<br />
Posten-Nr. A1.3.6.3<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Finanzanlagen / Ausleihungen<br />
Inhalt Ausleihungen an Stadt / Sondervermögen<br />
Zusammensetzung des ►A1.3.6.3.1 Ausleihungen an Stadt und voll zu konsolidierende<br />
Postens Sondervermögen (Anlage 1, Teil B)<br />
►A1.3.6.3.2 Ausleihungen an nicht voll zu konsolidierende<br />
Sondervermögen<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Sonstige Ausleihungen<br />
Posten-Nr. A1.3.6.4<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Anlagevermögen / Finanzanlagen / Ausleihungen<br />
Inhalt Hierzu gehören Ausleihungen, die nicht ►A1.3.6.1 bis A1.3.6.3<br />
zuzuordnen sind. Analog HGB sind Genossenschaftsanteile unter den<br />
sonstigen Ausleihungen auszuweisen.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Umlaufvermögen<br />
Posten-Nr. A2<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva<br />
Inhalt Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens verbleiben in der Regel<br />
kurzfristig im Betrieb, da diese verbraucht, veräußert oder, wie <strong>zum</strong><br />
Beispiel bei Forderungen, in liquide Mittel überführt werden.<br />
Ansatz- und<br />
Bewertungsbesonderheiten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, sofern nicht der Börsen-,<br />
Marktwert oder beizulegender Wert am Abschlussstichtag analog HGB<br />
anzusetzen ist.<br />
Für die Herstellungskosten (siehe ►A1.2 Sachanlagen) sind die<br />
Bewertungsvorgaben nach § 33 (3) GemHVO zu berücksichtigen.<br />
Zuschreibungen auf das Umlaufvermögen sind vorzunehmen, wenn der<br />
Grund der Abschreibung entfallen ist.<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► A2.1 Vorräte<br />
► A2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
► A2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
14
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
► A2.4. Liquide Mittel<br />
Zusammenhang mit Posten Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des UV unter<br />
► Bilanzielle Abschreibungen (E14)<br />
Wertaufholung des UV nach nur vorübergehender Wertminderung<br />
► Sonstige ordentliche Erträge (E7)<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Vorräte<br />
Posten-Nr. A2.1<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Umlaufvermögen<br />
Inhalt Alle auf Lager, in Arbeit oder auch unterwegs befindlichen<br />
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, die für die<br />
Leistungserstellung oder als Erzeugnisse, Leistungen oder Waren für die<br />
Veräußerung vorgesehen sind.<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► A2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren<br />
► A2.1.2 Geleistete Anzahlungen für Vorräte<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren<br />
Posten-Nr. A2.1.1<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Umlaufvermögen / Vorräte<br />
Inhalt Dieser Bilanzposten umfasst neben Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen<br />
sowie Waren auch die fertigen und unfertigen Erzeugnisse und<br />
Leistungen, da ein gesonderter Ausweis nach GemHVO nicht erfolgt.<br />
Ansatz- und<br />
Bewertungsbesonderheiten Die Bewertungsvereinfachungsverfahren in Form der Gruppen- und<br />
Festbewertung (§ 34 GemHVO) können analog HGB angewendet<br />
werden.<br />
Die Anwendung von Verbrauchsfolgeverfahren gem. § 256 HGB ist nach<br />
GemHVO nicht zulässig. Sollten diese angewendet worden sein, ist die<br />
Bewertung auf Grund des Wesentlichkeitsgrundsatzes beizubehalten.<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► A2.1.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe<br />
► A2.1.1.2 Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen<br />
► A2.1.1.3 Fertige Erzeugnisse und Waren<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe<br />
Posten-Nr. A2.1.1.1<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Umlaufvermögen / Vorräte<br />
Inhalt Analog HGB werden hier die klassischen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe<br />
ausgewiesen.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen<br />
Posten-Nr. A2.1.1.2<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Umlaufvermögen / Vorräte<br />
Inhalt Die unfertigen Erzeugnisse und unfertigen Leistungen werden bei dieser<br />
Position ausgewiesen.<br />
15
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Fertige Erzeugnisse und Waren<br />
Posten-Nr. A2.1.1.3<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Umlaufvermögen / Vorräte<br />
Inhalt Der Inhalt zu diesem Posten entspricht dem des HGB. Zu dieser Position<br />
können auch Baugrundstücke oder Gewerbegrundstücke zählen, die<br />
unter der Zwecksetzung der Weiterveräußerung erworben werden.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Geleistete Anzahlungen für Vorräte<br />
Posten-Nr. A2.1.2<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Umlaufvermögen / Vorräte<br />
Inhalt Analog HGB werden hier Vorleistungen an Dritte auf Grundlage eines<br />
Lieferungs- oder Leistungsvertrages für Vermögensgegenstände des<br />
Vorratsvermögens abgebildet.<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► A2.1.2.1 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Stadt, Sonder-<br />
Vermögen und voll zu konsolidierende verbundene<br />
Unternehmen (Anlage 1)<br />
► A2.1.2.2 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
Posten-Nr. A2.2<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Umlaufvermögen<br />
Inhalt Der Posten entspricht inhaltlich den gleichnamigen Posten des HGB, ist<br />
aber ergänzend in die folgenden Teilposten untergliedert:<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► A2.2.1 Forderungen gegen Stadt, Sondervermögen und voll zu<br />
konsolidierenden verbundene Unternehmen (Anlage 1)<br />
► A2.2.2 Forderungen gegen Sonstige<br />
► A2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände von Stadt, Sonderver-<br />
mögen und voll zu konsolidierenden verbundenen<br />
Unternehmen (Anlage 1)<br />
► A2.2.4 Sonstige Vermögensgegenstände von Sonstigen<br />
► A2.2.5 Eingefordertes noch nicht eingezahltes Kapital<br />
Ansatz- und<br />
Bewertungsbesonderheiten Forderungen werden analog HGB <strong>zum</strong> Abschlussstichtag auf ihre<br />
Werthaltigkeit hin überprüft.<br />
Zweifelhafte Forderungen sind zu ihrem wahrscheinlichen Wert<br />
auszuweisen, uneinbringliche Forderungen auszubuchen.<br />
Für wertberichtigte Forderungen erfolgt in der Gesamtergebnisrechnung<br />
ein differenzierter Ausweis. Der Aufwand aus pauschal wertberichtigten<br />
Forderungen wird unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen<br />
ausgewiesen. Der Aufwand aus Forderungen, bei denen der<br />
Forderungsausfall endgültig feststeht, wird bei den bilanziellen<br />
Abschreibungen dargestellt.<br />
Folgende Wertberichtigungen werden bei der Stadtkasse Dortmund<br />
vorgenommen:<br />
16
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Pos.<br />
A2.2.1.1 Gebühren<br />
A2.2.1.2 Beiträge<br />
A2.2.1.3 Steuern<br />
offene Ford. zweifelhafte<br />
Forderungen<br />
Mahnstufe 2 von der<br />
Stadtkasse zur<br />
Niederschlagung<br />
/<strong>zum</strong> Erlass<br />
vorgeschlagen<br />
Aussetzung der Vollziehung 50%<br />
A2.2.1.4<br />
Gewerbesteuer<br />
aus Transferleistungen<br />
1%<br />
70%<br />
95%<br />
A2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche<br />
Forderungen<br />
A2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich<br />
30%<br />
A2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen<br />
Bereich<br />
A2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen<br />
(<strong>Anlagen</strong> 1 Teil A und 2)<br />
A2.2.2.4 gegen Beteiligungen<br />
(<strong>Anlagen</strong> 3, 4 und 5)<br />
keine Wertberichtigung<br />
A2.2.2.5 gegen Sondervermögen<br />
(Anlage 1 Teil B)<br />
30%<br />
uneinbring.<br />
For-<br />
derungen<br />
100%<br />
Soweit abweichende Bewertungsgrundsätze zu Grunde gelegt werden,<br />
können diese auf Grund des Wesentlichkeitsgrundsatzes beibehalten<br />
werden.<br />
Innerhalb des Konzernkreises sollen grundsätzlich keine<br />
Wertberichtigungen vorgenommen werden.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Forderungen gegen Stadt, Sondervermögen und voll zu<br />
konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />
Posten-Nr. A2.2.1<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Umlaufvermögen/ Forderungen und sonstige<br />
Vermögensgegenstände<br />
Inhalt Unter dieser Position sind alle Forderungen, die gegenüber<br />
wirtschaftlichen Einheiten des Konsolidierungskreises bestehen (Anlage<br />
1), auszuweisen.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Forderungen gegen Sonstige<br />
Posten-Nr. A2.2.2<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Umlaufvermögen / Forderungen und sonstige<br />
Vermögensgegenstände<br />
Inhalt Forderungen, die gegenüber Konzernfremden bestehen, sind hier zu<br />
bilanzieren.<br />
_____________________________<br />
17
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Postenbezeichnung Sonstige Vermögensgegenstände von Stadt, Sondervermögen und<br />
voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (►Anlage 1)<br />
Posten-Nr. A2.2.3<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Umlaufvermögen / Forderungen und sonstige<br />
Vermögensgegenstände<br />
Inhalt Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens analog HGB, die nicht<br />
unter den Posten A2.2.1 und A2.2.2 einzuordnen sind und gegenüber<br />
wirtschaftlichen Einheiten des Konsolidierungskreises bestehen (Anlage<br />
1) z.B.:<br />
o Steuererstattungsansprüche,<br />
o Kautionsleistungen,<br />
o Gehaltsvorschüsse<br />
o Schadensersatzleistungen.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Sonstige Vermögensgegenstände von Sonstigen<br />
Posten-Nr. A2.2.4<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Umlaufvermögen / Forderungen und sonstige<br />
Vermögensgegenstände<br />
Inhalt Wie unter A.2.2.3 beschrieben, die jedoch nicht gegenüber<br />
wirtschaftlichen Einheiten, die unter der ►Anlage 1 aufgeführt sind,<br />
bestehen.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital<br />
Posten-Nr. A2.2.5<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Umlaufvermögen / Forderungen und sonstige<br />
Vermögensgegenstände<br />
Inhalt Unter dieser Position sind die eingeforderten und noch nicht<br />
eingezahlten ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital (bzw.<br />
Stammkapital bei der GmbH) und ähnliche Beträge als Forderungen zu<br />
erfassen.<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► A2.2.5.1 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Stadt,<br />
Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen<br />
Unternehmen (Anlage 1)<br />
► A2.2.5.2 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
Posten-Nr. A2.3<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Umlaufvermögen<br />
Inhalt Wertpapiere, die analog HGB auf Grund des kurzfristigen<br />
Bindungswillens nicht beim Anlagevermögen ausgewiesen werden.<br />
Ansatz- und<br />
Bewertungsbesonderheiten Hierunter fallen die im HGB gesondert auszuweisenden Anteile an<br />
verbundenen Unternehmen und eigenen Anteile.<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► A2.3.1 Wertpapiere des Umlaufvermögens von der Stadt,<br />
und von voll zu konsolidierenden verbundenen<br />
Unternehmen (Anlage 1 Teil A)<br />
► A2.3.2 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
__________________________________<br />
18
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Postenbezeichnung Liquide Mittel<br />
Posten-Nr. A2.4<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva / Umlaufvermögen<br />
Inhalt Liquide Mittel sind alle Bar- und Buchgeldguthaben, die kurzfristig<br />
verfügbar sind, z.B. Barmittel der Kasse, Guthaben bei Banken und<br />
Sparkassen (Spar- oder Kontokorrentguthaben) sowie Schecks analog<br />
HGB.<br />
_________________________________<br />
Postenbezeichnung Aktive Rechnungsabgrenzungsposten<br />
Posten-Nr. A3<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva<br />
Inhalt Ausgewiesen werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag analog<br />
HGB, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag<br />
darstellen. Der Posten wird wie folgt untergliedert:<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► A3.1 Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
► A3.2 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten<br />
► A3.3 Aktivische latente Steuern aus Einzelabschlüssen<br />
Ansatz- und<br />
Bewertungsbesonderheiten Gemäß 42 (2) GemHVO dürfen Disagios aktiv abgegrenzt werden.<br />
Dieses Ansatzwahlrecht ist grundsätzlich auszuüben.<br />
Zusammenhang mit Posten Abgrenzungen sind unter folgenden Ergebnisrechnungspositionen<br />
möglich:<br />
► Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (E13)<br />
► Transferaufwendungen (E15)<br />
► Sonstige ordentliche Aufwendungen (E16)<br />
► Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen (E21)<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
Posten-Nr. A3.1<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva<br />
Inhalt Ergeben sich aktive latente Steuern aus den Konsolidierungsmaßnahmen<br />
gem. § 306 HGB, sind diese hier auszuweisen.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten<br />
Posten-Nr. A3.2<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva<br />
Inhalt Unter dieser Position sind alle sonstigen aktiven<br />
Rechnungsabgrenzungsposten zu erfassen. Also grundsätzlich alle vor<br />
dem Abschlussstichtag geleisteten Ausgaben, soweit sie Aufwand für<br />
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► A3.2.1 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Stadt,<br />
Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen<br />
Unternehmen (Anlage 1)<br />
► A3.2.2 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen<br />
__________________________________<br />
19
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Postenbezeichnung Aktive latente Steuern aus Einzelabschlüssen<br />
Posten-Nr. A3.3<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva<br />
Inhalt Im Rahmen der Erstellung der KB II ist dieser Posten mangels<br />
Ansatzwahlrecht in der GemHVO/GO aufzulösen.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />
Posten-Nr. A4<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Aktiva<br />
Inhalt Sofern das Eigenkapital aufgebraucht ist und sich ein Überschuss der<br />
Passivposten über die Aktivposten ergibt ist dieser hier gesondert<br />
auszuweisen.<br />
20
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Passiva<br />
Postenbezeichnung Eigenkapital<br />
Posten-Nr. P1<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva<br />
Inhalt Rechengröße, die sich aus der Wertdifferenz zwischen Aktivseite<br />
(Vermögen) und der Summe von Verbindlichkeiten, Rückstellungen,<br />
Sonderposten und passiven Rechnungsabgrenzungsposten ergibt.<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► P1.1 Allgemeine Rücklage<br />
► P1.2 Sonderrücklagen<br />
► P1.3 Ausgleichsrücklage<br />
► P1.4 Ergebnisvorträge<br />
► P1.5 Gesamtjahresüberschuss/ -fehlbetrag<br />
► P1.6 Gesamtbilanzgewinn/ -verlust<br />
► P1.7 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />
Bemerkungen Übersteigt ein Jahresfehlbetrag <strong>zum</strong> Abschlussstichtag das vorhandene<br />
Eigenkapital, wird der Wert als „nicht durch Eigenkapital gedeckter<br />
Fehlbetrag“ auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Allgemeine Rücklage<br />
Posten-Nr. P1.1<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Eigenkapital<br />
Inhalt Die Allgemeine Rücklage ergibt sich bei Aufstellung der Bilanz<br />
rechnerisch aus der Differenz der Aktivposten und allen übrigen<br />
Passivposten der Bilanz, einschließlich der sonstigen Eigenkapitalposten<br />
(►P1.2 bis P1.7).<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► P1.1.1 Grundkapital/ Stammkapital<br />
► P1.1.2 Allgemeine Rücklage Stadt<br />
► P1.1.3 Kapitalrücklage<br />
► P1.1.4 Gewinnrücklagen<br />
► P1.1.5 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Grundkapital / Stammkapital<br />
Posten-Nr. P1.1.1<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Eigenkapital/ Allgemeine Rücklage<br />
Inhalt Nominalkapital oder Nennkapital einer Kapitalgesellschaft bzw. eines<br />
Sondervermögens, auf das sich Angaben <strong>zum</strong> Besitz von Anteilen der<br />
Organisation beziehen.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Allgemeine Rücklage Stadt<br />
Posten-Nr. P1.1.2<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Eigenkapital/ Allgemeine Rücklage<br />
Inhalt Dieser Posten ist nur im städtischen Einzelabschluss möglich und wird<br />
für den Gesamtabschluss übernommen.<br />
__________________________________<br />
21
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Postenbezeichnung Kapitalrücklage<br />
Posten-Nr. P1.1.3<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Eigenkapital/ Allgemeine Rücklage<br />
Inhalt Als Kapitalrücklagen sind gem. § 272 (2) HGB alle Beträge<br />
auszuweisen, die bei der Emission von Anteilen einschließlich von<br />
Bezugsanteilen über den Nennbetrag hinaus und bei der Ausgabe von<br />
Anleihen für Wandlungs- und Optionsrechte <strong>zum</strong> Erwerb von Anteilen<br />
erzielt werden.<br />
Außerdem sind in die Kapitalrücklage einzustellen:<br />
o die Beträge von Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen<br />
Gewährung eines Vorzugs für ihre Anteile (Vorzugsaktien) leisten,<br />
o sonstige Zuzahlungen der Gesellschafter in das Eigenkapital.<br />
Neben der im Einzelabschluss ausgewiesenen Kapitalrücklage werden<br />
hier Zuschüsse von der Stadt Dortmund an die Sondervermögen<br />
(►Anlage 1, Teil B) ausgewiesen, die zweckbestimmt zur Schaffung<br />
von Anlagevermögen sind.<br />
Ansatz- und<br />
Bewertungsbesonderheiten Zuwendungen für Investitionen, die von der Stadt an Sondervermögen<br />
geleistet wurden und als Sonderposten in den Einzelbilanzen<br />
ausgewiesen werden, sind in die Kapitalrücklage umzugliedern.<br />
Andere konzerninterne Zuwendungen für Investitionen verbleiben<br />
aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes in Abstimmung mit der<br />
Konzernmutter bei den Sonderposten für Zuwendungen (►P2.1).<br />
. __________________________________<br />
Postenbezeichnung Gewinnrücklagen<br />
Posten-Nr. P1.1.4<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Eigenkapital/ Allgemeine Rücklage<br />
Inhalt Gewinnrücklagen sind Rücklagen aus bereits erwirtschafteten und<br />
versteuerten Gewinnen vergangener Perioden, die nicht ausgeschüttet<br />
wurden (thesaurierte Gewinne).<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />
Posten-Nr. P1.1.5<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Eigenkapital/ Allgemeine Rücklage<br />
Inhalt Übersteigt der im Rahmen der Kapitalkonsolidierung ermittelte Zeitwert<br />
des Eigenkapitals einer voll zu konsolidierenden Organisation den<br />
entsprechenden Beteiligungsbuchwert (i.d.R. die Anschaffungskosten),<br />
so ist der Unterschiedsbetrag hier auszuweisen.<br />
Ansatz- und<br />
Bewertungsbesonderheiten Gem. § 50 (2) GemHVO ist die Neubewertungsmethode anzuwenden.<br />
Bemerkungen Dieser Ausgleichsposten entsteht nur im Rahmen einer<br />
Kapitalkonsolidierung und ist insofern nur im Gesamtabschluss relevant.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Sonderrücklagen<br />
Posten-Nr. P1.2<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Eigenkapital<br />
Inhalt In der Sonderrücklage sind gem. § 43 (4) GemHVO noch nicht<br />
zweckentsprechend verwendete Zuwendungen (ansonsten ►P1.2) für<br />
die Anschaffung/ Herstellung von Vermögensgegenständen<br />
auszuweisen, bei denen der Zuwendungsgeber eine ertragswirksame<br />
22
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Auflösung ausgeschlossen hat. Darüber hinaus kann diese gebildet<br />
werden, um beschlossene Anschaffungen/ Herstellung von<br />
Vermögensgegenständen zu sichern.<br />
Ansatz- und Das Wahlrecht zur Sicherstellung beschlossener Anschaffung /<br />
Bewertungsbesonderheiten Herstellung von Vermögensgegenständen durch Bildung einer<br />
Sonderrücklage wird im Gesamtabschluss nicht ausgeübt ( § 43 (4) S. 2<br />
GemHVO).<br />
Bemerkungen Wurde das Wahlrecht nach § 43 (4) S. 2 GemHVO im Einzelabschluss<br />
ausgeübt, ist die Sonderrücklage in die allgemeine Rücklage<br />
umzugliedern.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Ausgleichsrücklage<br />
Posten-Nr. P1.3<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Eigenkapital<br />
Inhalt Die Ausgleichsrücklage dient im städtischen Einzelabschluss dazu, im<br />
Bedarfsfall den kommunalen Haushaltsausgleich sicherzustellen.<br />
Bemerkungen Auf Grund der beschriebenen Voraussetzung kommt die Bildung der<br />
Ausgleichsrücklage durch die einzubeziehenden Organisationen nicht in<br />
Betracht.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Ergebnisvorträge<br />
Posten-Nr. P1.4<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Eigenkapital<br />
Inhalt Ergebnisvorträge, die sich analog HGB aus dem Einzelabschluss der<br />
Organisationen ergeben.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Gesamtjahresüberschuss/ -fehlbetrag<br />
Posten-Nr. P1.5<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Eigenkapital<br />
Inhalt Saldo der Ergebnisrechnung/ Gewinn- und Verlustrechnung<br />
Zusammenhang mit Posten Entspricht dem Ergebnisrechnungsposten<br />
► Gesamtjahresüberschuss-/fehlbetrag (E28)<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Gesamtbilanzgewinn/ -verlust<br />
Posten-Nr. P1.6<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Eigenkapital<br />
Inhalt Sofern die Bilanz unter Berücksichtigung einer vollständigen oder<br />
teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wurde, tritt an<br />
die Stelle des Postens ► P1.5 „Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag“<br />
der Posten „Gesamtbilanzgewinn/-verlust“. (vgl. § 268 Abs. 1 HGB)<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />
Posten-Nr. P1.7<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Eigenkapital<br />
Inhalt Anteile anderer Gesellschafter am Eigenkapital einer voll zu<br />
konsolidierenden Organisation sind hier im Rahmen der Konsolidierung<br />
gesondert auszuweisen (gem. § 307 Abs. 1 HGB).<br />
Ansatz- und<br />
23
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Bewertungsbesonderheiten Im Rahmen der Neubewertung sind auch die auf andere Gesellschafter<br />
entfallenden stillen Reserven aufzudecken und hier anteilig<br />
auszuweisen.<br />
Bemerkungen Auf Grund der beschriebenen Voraussetzung sind Anteile anderer<br />
Gesellschafter nur im Gesamtabschluss auszuweisen.<br />
Postenbezeichnung Sonderposten<br />
Posten-Nr. P2<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva<br />
__________________________________<br />
Inhalt Sonderposten stellen Vermögensübertragungen Dritter mit dem<br />
Vorbehalt einer bestimmten Verwendung dar.<br />
Wesentliche Voraussetzung zur Bildung von Sonderposten ist der<br />
direkte Bezug, der zwischen Sonderposten und einem bestimmten<br />
Aktivposten hergestellt werden muss (Ausnahme: ►Sonderposten für<br />
den Gebührenausgleich, P2.3); um eine entsprechende ertragswirksame<br />
Auflösung zu gewährleisten.<br />
Ansatz- und<br />
Bewertungsbesonderheiten Während handelsrechtlich eine Saldierung dieser Leistungen durch<br />
Reduzierung der AK/HK des zugehörigen Aktivpostens erlaubt ist, hat<br />
gem. § 43 (5) GemHVO ein Bruttoausweis zu erfolgen.<br />
Geldleistungen sind mit dem Nennbetrag, Sachleistungen mit dem<br />
vorsichtig geschätzten Zeitwert anzusetzen.<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► P2.1 Sonderposten für Zuwendungen<br />
► P2.2 Sonderposten für Beiträge<br />
► P2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />
► P2.4 Sonstige Sonderposten<br />
Bemerkungen Die Einstellung als Sonderposten bedingt die Aktivierung eines<br />
zugeordneten Aktivpostens. Bis zur Aktivierung (= Erfüllung der<br />
Zweckbestimmung der Leistung) sind Zuwendungen, Beiträge, Spenden<br />
u.ä. unter den ►Sonstigen Verbindlichkeiten (P4.7) zu passivieren.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Sonderposten für Zuwendungen<br />
Posten-Nr. P2.1<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Sonderposten<br />
Inhalt Der Begriff der „Zuwendung“ umfasst Förderungen der öffentlichen Hand<br />
(Zuweisungen) und von privater Seite (Zuschüsse) in Geld- und<br />
Sachform, deren Verwendung für Investitionen zweckgebunden ist.<br />
Drittmittel, die aus formellen Gründen (Förderrecht u.ä.) von der Stadt an<br />
den Fördernehmer weitergeleitet wurden, sind hier als Sonderposten<br />
auszuweisen. Setzen sich Zuwendungen aus Eigenmitteln (von<br />
Organisationen aus dem Konsolidierungskreis) und Drittmitteln<br />
zusammen, ist eine Sonderpostenbildung nur in Höhe der Drittmittel<br />
möglich.<br />
Ansatz- und<br />
Bewertungsbesonderheiten Von der Stadt Dortmund an Sondervermögen (Anlage 1, Teil B) für<br />
Investitionen geleistete Zuwendungen sind als Eigenkapital<br />
24
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
(►Kapitalrücklage P.1.1.3) auszuweisen und entsprechend<br />
umzugliedern.<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► P.2.1.1 Sonderposten für Zuwendungen von Stadt,<br />
Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen<br />
Unternehmen (Anlage 1)<br />
► P2.1.2 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen<br />
Zusammenhang mit Posten Ertragswirksame Auflösung unter<br />
► Zuwendungen und allgemeine Umlagen (E2)<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Sonderposten für Beiträge<br />
Posten-Nr. P2.2<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Sonderposten<br />
Inhalt Beiträge von Dritten für öffentliche Investitionsmaßnahmen (z.B. nach<br />
KAG; BauGB) werden hier ausgewiesen. Typisches Beispiel sind<br />
beitragsfinanzierte Erschließungsmaßnahmen im Straßenbau.<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► P.2.2.1 Sonderposten für Beiträge von Stadt, Sondervermögen und<br />
voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
(Anlage 1)<br />
► P2.2.2 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen<br />
Zusammenhang mit Posten Ertragswirksame Auflösung unter<br />
► Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (E4)<br />
Bemerkungen Auf Grund der beschriebenen Voraussetzung sind Sonderposten für<br />
Beiträge nur durch die Stadt Dortmund und Sondervermögen<br />
auszuweisen.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />
Posten-Nr. P2.3<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Sonderposten<br />
Inhalt Teilbereiche der kommunalen Aufgabenerfüllung werden durch<br />
Gebühren der Leistungsempfänger finanziert (z.B. Entwässerung,<br />
Abfallentsorgung). Nach KAG ist die Kommune verpflichtet,<br />
Jahresüberschüsse dieser Gebührenbereiche gegenüber den<br />
Leistungsempfängern spätestens nach drei Jahren auszugleichen.<br />
Hierfür ist gem. § 43 (6) GemHVO ein Sonderposten für den<br />
Gebührenausgleich zu bilden.<br />
Zusammenhang mit Posten Bildung<br />
► sonstige ordentliche Aufwendungen (E16)<br />
Ertragswirksame Auflösung unter<br />
► Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (E4)<br />
Bemerkungen Auf Grund der beschriebenen Voraussetzung sind Sonderposten für den<br />
Gebührenausgleich nur durch die Stadt Dortmund auszuweisen.<br />
__________________________________<br />
25
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Postenbezeichnung Sonstige Sonderposten<br />
Posten-Nr. P2.4<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Sonderposten<br />
Inhalt „Sonstige Sonderposten“ ist die Sammelposition für Sachverhalte<br />
gemäß der ► allgemeinen Sonderpostendefinition (P2), die nicht unter<br />
die speziellen Sonderpostenvoraussetzungen der Posten P2.1 bis P2.3<br />
fallen.<br />
Beispiele für mögliche Sachverhalte sind Sonderposten für<br />
• Stellplatzablösebeträge<br />
• Ausgleichs- und Ersatzgelder für ökologische Maßnahmen<br />
• geleistete Baukostenzuschüsse für Hausanschlüsse<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► P.2.4.1 Sonstige Sonderposten von Stadt, Sondervermögen und<br />
voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
(Anlage 1)<br />
► P2.4.2 Sonstige Sonderposten von Sonstigen<br />
► P2.4.3 Sonderposten mit Rücklageanteil<br />
Bemerkungen Sonderposten mit Rücklageanteil gem. § 273 HGB, die in<br />
handelsrechtlichen Einzelabschlüssen der Organisationen gebildet<br />
wurden, sind mangels Wahlrecht in der GemHVO/GO im<br />
Gesamtabschluss ertragswirksam aufzulösen. Die vorgenommene<br />
Auflösung des Geschäftsjahres ist zu korrigieren.<br />
Zusammenhang mit Posten Ertragswirksame Auflösung unter<br />
► Sonstige ordentliche Erträge (E7)<br />
Postenbezeichnung Rückstellungen<br />
Posten-Nr. P3<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva<br />
__________________________________<br />
Inhalt Rückstellungen werden für Verpflichtungen gebildet, die dem<br />
Geschäftsjahr zuzuordnen sind, deren Höhe und/oder Fälligkeit <strong>zum</strong><br />
Bilanzstichtag aber noch ungewiss sind.<br />
Gem. § 36 GemHVO besteht für Rückstellungssachverhalte eine<br />
Passivierungspflicht (kein Passivierungswahlrecht). Dabei sind die<br />
zulässigen Sachverhalte für Rückstellungsbildungen abschließend<br />
aufgezählt (siehe ► P3.1 bis P3.5).<br />
Ansatz- und<br />
Bewertungsbesonderheiten Passivierung analog HGB in Höhe des Betrages, der nach vernünftiger<br />
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. (BILMOG)<br />
Rückstellungen, die auf Grund eines Wahlrechts nach § 249 HGB<br />
gebildet wurden und nicht unter das Passivierungsgebot nach GemHVO<br />
fallen, sind ertragswirksam aufzulösen. (BILMOG)<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► P3.1 Pensionsrückstellungen<br />
► P3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten<br />
► P3.3 Instandhaltungsrückstellungen<br />
► P3.4 Steuerrückstellungen<br />
► P3.5 Sonstige Rückstellungen<br />
26
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Bemerkungen Zusätzliche Angaben sind für den Gesamtrückstellungsspiegel im (►<br />
Anlage 18) erforderlich.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Pensionsrückstellungen<br />
Posten-Nr. P3.1<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Rückstellungen<br />
Inhalt Sämtliche Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung, die sich<br />
aus einem Beschäftigungsverhältnis ergeben und direkt vom<br />
Dienstherrn/ Arbeitgeber zu leisten sind, sind unter den<br />
Pensionsrückstellungen zu berücksichtigen.<br />
Im Einzelnen sind gemäß § 36 (1) GemHVO nach den beamtenrechtlichen<br />
Vorschriften zu erfassen:<br />
� bestehende Versorgungsansprüche<br />
� sämtliche Anwartschaften<br />
� andere fortgeltende Ansprüche nach Ausscheiden aus dem Dienst<br />
(z.B. Beihilfe)<br />
Pensionsverpflichtungen gegenüber tariflich Beschäftigten sind gemäß §<br />
36 (4) GemHVO analog § 36 (1) GemHVO zu bilden.<br />
Ansatz- und<br />
Bewertungsbesonderheiten Abweichend von handelsrechtlichen Regelungen sind auch<br />
Pensionsverpflichtungen im Rahmen sog. „Altzusagen“ anzusetzen.<br />
Derzeitige Bewertungsparameter:<br />
o Barwertermittlung im Teilwertverfahren,<br />
o Rechnungszinsfuss: 5%;<br />
o Sterberichttafel: Heubeck 2005G<br />
o Beihilfeansprüche werden als prozentualer Aufschlag zur<br />
Pensionsrückstellung pauschal berücksichtigt. (z.Zt. 20%)<br />
Zusammenhang mit Posten Rückstellungsbildung für aktives Personal<br />
►Personalaufwendungen (E11),<br />
Rückstellungsbildung für ehemaliges Personal<br />
►Versorgungsaufwendungen (E12),<br />
Auflösung der Rückstellungen<br />
►sonstige ordentliche Erträge (E7)<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Rückstellungen für Deponien und Altlasten<br />
Posten-Nr. P3.2<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Rückstellungen<br />
Inhalt Für Rekultivierungs- und Nachsorgeverpflichtungen, die sich aus dem<br />
Betrieb von Deponien ergeben, sind gem. § 36 (2) GemHVO<br />
Rückstellungen in Höhe der zu erwarteten Gesamtkosten <strong>zum</strong> Zeitpunkt<br />
der Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen anzusetzen.<br />
Dies gilt entsprechend für Altlasten. Voraussetzung hierfür ist die<br />
gesicherte Erkenntnis (Einzelgutachten) über das Vorliegen einer Altlast<br />
sowie die vertragliche/ gesetzliche Verpflichtung zur Sanierung.<br />
Ansatz- und<br />
Bewertungsbesonderheiten Zukünftige Preissteigerungen sind (analog HGB) zu berücksichtigen.<br />
Zusammenhang mit Posten Rückstellungsbildung<br />
► sonstige ordentliche Aufwendungen (E16)<br />
27
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Auflösung der Rückstellungen<br />
►sonstige ordentliche Erträge (E7)<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Instandhaltungsrückstellungen<br />
Posten-Nr. P3.3<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Rückstellungen<br />
Inhalt Instandhaltungsrückstellungen für Sachanlagen sind gemäß § 36 (3)<br />
GemHVO anzusetzen, wenn die Nachholung hinreichend konkret<br />
beabsichtigt ist und als bisher unterlassen bewertet werden muss.<br />
Ansatz- und<br />
Bewertungsbesonderheiten Die vorgesehenen Maßnahmen müssen am Abschlussstichtag einzeln<br />
bestimmt und wertmäßig beziffert sein.<br />
Abweichend von handelsrechtlichen Fristenregelungen zu<br />
Passivierungspflicht und -wahlrechten (3 bzw. 12 Monate) gilt als<br />
längstmöglicher Zeitraum für die Nachholung, dass die Maßnahme im<br />
Rahmen der mittelfristigen Planung (5 Jahre) durchgeführt wird.<br />
Zusammenhang mit Posten Rückstellungsbildung<br />
► sonstige ordentliche Aufwendungen (E16)<br />
Auflösung der Rückstellungen<br />
► sonstige ordentliche Erträge (E7)<br />
Bemerkungen Einzelmaßnahmen sind in einer Liste gesondert aufzuführen.<br />
_________________________________<br />
Postenbezeichnung Steuerrückstellungen<br />
Posten-Nr. P3.4<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Rückstellungen<br />
Inhalt Analog HGB sind Beträge in die Steuerrückstellungen einzustellen, um<br />
den Steueraufwand des Geschäftsjahres zutreffend darstellen zu<br />
können.<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► P3.4.1 Steuerrückstellungen gegenüber Stadt<br />
► P3.4.2 Passive latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
► P3.4.3 Passive latente Steuern aus Einzelabschlüssen<br />
► P3.4.4 Sonstige Steuerrückstellungen<br />
Zusammenhang mit Posten Rückstellungsbildung<br />
► sonstige ordentliche Aufwendungen (E16)<br />
Auflösung der Rückstellungen<br />
► sonstige ordentliche Erträge (E7)<br />
__________________________________<br />
28
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Postenbezeichnung Steuerrückstellungen gegenüber Stadt<br />
Posten-Nr. P3.4.1<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Rückstellungen/ Steuerrückstellungen<br />
Inhalt Rückstellungen für Steuern, die an die Stadt Dortmund abgeführt werden<br />
müssen.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Passive latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
Posten-Nr. P3.4.2<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Rückstellungen/ Steuerrückstellungen<br />
Inhalt Resultieren passive latente Steuern aus den Konsolidierungsmaßnahmen<br />
gem. §§ 301 und 306 HGB, sind diese hier auszuweisen.<br />
_________________________________<br />
Postenbezeichnung Passive latente Steuern aus Einzelabschlüssen<br />
Posten-Nr. P3.4.3<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Rückstellungen/ Steuerrückstellungen<br />
Inhalt Posten für passive latente Steuern aus den jeweiligen Einzelbilanzen<br />
gem. § 274 Abs. 1 HGB.<br />
_________________________________<br />
Postenbezeichnung Sonstige Steuerrückstellungen<br />
Posten-Nr. P3.4.4<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Rückstellungen/ Steuerrückstellungen<br />
Inhalt Sonstige Steuerrückstellungen, die nicht unter die Posten ►P3.4.1 bis<br />
P3.4.3 fallen.<br />
_________________________________<br />
Postenbezeichnung Sonstige Rückstellungen<br />
Posten-Nr. P3.5<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Rückstellungen<br />
Inhalt Hier sind gem. § 36 (4) bis (6) GemHVO weitere Rückstellungen zu<br />
passivieren, die nicht unter den Posten P3.1 bis P3.4 erfasst sind. Im<br />
Einzelnen sind hier anzusetzen:<br />
o Rückstellungen für Personalangelegenheiten (Altersteilzeit/ 58er<br />
Regelungen/ Urlaub und Überstunden)<br />
o Rückstellungen für Archivkosten<br />
o Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden<br />
Geschäften / laufenden Verfahren<br />
o Rückstellungen für Jahresabschlusskosten<br />
o Rückstellungen für Schadensersatzverpflichtungen<br />
o Rückstellungen für Verlustabdeckungen und<br />
Ausgleichsverpflichtungen<br />
o Rückstellungen für Verpflichtungen aus öffentlichen Auflagen<br />
(Brandschutz u.ä.)<br />
Ansatz- und<br />
Bewertungsbesonderheiten Für Rückstellungen für Urlaub/ Überstunden oder Garantien kann nach §<br />
34 (3) GemHVO ein Gruppenwert mit dem gewogenen<br />
Durchschnittswert angesetzt werden.<br />
29
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Bei der Bildung von Rückstellungen für Altersteilzeit sind sowohl am<br />
Abschlussstichtag bereits vereinbarte Altersteilzeitverhältnisse als auch<br />
potentielle Anwärter zu berücksichtigen (analog IDW RS HFA 3).<br />
Die Bildung von Rückstellungen für Sanierungsgelder der ZKW im<br />
Rahmen des Gesamtabschlusses ist noch zu klären.<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► P3.5.1 Sonstige Rückstellungen von Stadt, Sondervermögen und<br />
voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
(Anlage 1)<br />
► P3.5.2 Sonstige Rückstellungen von Sonstigen<br />
Zusammenhang mit Posten Rückstellungsbildung<br />
► sonstige ordentliche Aufwendungen (E16),<br />
bei Rückstellungen für Personalangelegenheiten:<br />
► Personalaufwendungen (E11)<br />
Auflösung der Rückstellungen<br />
►sonstige ordentliche Erträge (E7)<br />
Postenbezeichnung Verbindlichkeiten<br />
Posten-Nr. P4<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva<br />
_________________________________<br />
Inhalt Verpflichtungen, deren Grund, Höhe und Fälligkeit feststehen, werden<br />
analog HGB hier ausgewiesen.<br />
Ansatz- und<br />
Bewertungsbesonderheiten Passivierung mit dem Rückzahlungsbetrag analog HGB.<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► P4.1 Anleihen<br />
► P4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />
► P4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />
► P4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen<br />
wirtschaftlich gleichkommen<br />
► P4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
► P4.6 Sonstige Verbindlichkeiten<br />
► P4.7 Verbindlichkeiten gegenüber Stadt / Sondervermögen / voll zu<br />
konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
Bemerkungen Zusätzliche Angaben sind für den Gesamtverbindlichkeitenspiegel (siehe<br />
►Anlage 19) erforderlich.<br />
Postenbezeichnung Anleihen<br />
Posten-Nr. P4.1<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva<br />
__________________________________<br />
Inhalt Hier werden langfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen, bei denen die<br />
Organisationen handelbare Wertpapiere herausgegeben haben.<br />
Beispiele für Anleihen sind Schuldverschreibungen und<br />
Kommunalobligationen.<br />
__________________________________<br />
30
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Postenbezeichnung Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />
Posten-Nr. P4.2<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Verbindlichkeiten<br />
Inhalt Kredite, die zur Finanzierung von Investitionen aufgenommen wurden<br />
Bemerkungen Verbindlichkeiten gegenüber voll zu konsolidierenden Organisationen<br />
i.S.d. Gesamtabschlusses (►Anlage 1) sind unter ► P4.7 auszuweisen.<br />
Postenbezeichnung Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />
Posten-Nr. P4.3<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Verbindlichkeiten<br />
Inhalt Auszuweisen sind Verbindlichkeiten, die zur Finanzierung der laufenden<br />
Geschäftstätigkeit notwendig sind und nicht für Investitionen verwendet<br />
werden.<br />
Bemerkungen Verbindlichkeiten gegenüber voll zu konsolidierenden Organisationen<br />
i.S.d. Gesamtabschlusses (►Anlage 1) sind unter ► P4.7 auszuweisen.<br />
_________________________________<br />
Postenbezeichnung Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen<br />
wirtschaftlich gleichkommen<br />
Posten-Nr. P4.4<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Verbindlichkeiten<br />
Inhalt Auszuweisen sind alternative Finanzierungen und Grundstückskäufe,<br />
z.B.<br />
o Leasingverträge (Voraussetzung.: wirtschaftliches Eigentum beim<br />
Leasingnehmer)<br />
o Restkaufgelder (im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften)<br />
o Schuldübernahmen<br />
o Leibrentenverträge<br />
Bemerkungen Verbindlichkeiten gegenüber voll zu konsolidierenden Organisationen<br />
i.S.d. Gesamtabschlusses (►Anlage 1) sind unter ► P4.7 auszuweisen.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
Posten-Nr. P4.5<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Verbindlichkeiten<br />
Inhalt Auszuweisen sind sämtliche vertragliche Verpflichtungen, bei denen eine<br />
Lieferung oder Leistung erbracht wurde, aber noch nicht die hierfür<br />
geschuldete Gegenleistung erfolgte.<br />
Bemerkungen<br />
Verbindlichkeiten gegenüber voll zu konsolidierenden Organisationen<br />
i.S.d. Gesamtabschlusses (►Anlage 1) sind unter ► P4.7 auszuweisen.<br />
__________________________________<br />
31
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Postenbezeichnung Sonstige Verbindlichkeiten<br />
Posten-Nr. P4.6<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Verbindlichkeiten<br />
Inhalt Hier werden alle Verbindlichkeiten erfasst, die nicht unter die Posten<br />
P4.1 bis P4.5 oder P4.7 auszuweisen sind.<br />
Beispiele für „Sonstige Verbindlichkeiten“ sind:<br />
o Steuerverbindlichkeiten<br />
o Verbindlichkeiten aus Transferleistungen<br />
o Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern<br />
o Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern<br />
o Überzahlungen von Kunden<br />
o Beiträge und Versicherungen<br />
o Zuwendungen für laufende Zwecke<br />
o Zuwendungen für Investitionen, die noch nicht zweckentsprechend<br />
verwendet wurden; siehe ►Sonderposten (P2)<br />
Ansatz- und<br />
Bewertungsbesonderheiten Abweichend vom HGB sind hier auch die Verbindlichkeiten aus der<br />
Annahme gezogener Wechsel, der Ausstellung von Wechseln sowie die<br />
erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen auszuweisen.<br />
Bemerkungen Verbindlichkeiten gegenüber voll zu konsolidierenden Organisationen<br />
i.S.d. Gesamtabschlusses (►Anlage 1) sind unter ► P4.7 auszuweisen.<br />
_________________________________<br />
Postenbezeichnung Verbindlichkeiten gegenüber Stadt / Sondervermögen /voll zu<br />
konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
Posten-Nr. P4.7<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva / Verbindlichkeiten<br />
Inhalt Zu diesen Verbindlichkeiten zählen sämtliche Verpflichtungen gegenüber<br />
der Stadt, den Sondervermögen und voll zu konsolidierenden<br />
verbundenen Unternehmen (►Anlage 1).<br />
Bemerkungen Diese Position wird im Rahmen der Konsolidierung eliminiert und<br />
demzufolge in der Gesamtbilanz nicht ausgewiesen.<br />
_________________________________<br />
Postenbezeichnung Passive Rechnungsabgrenzung<br />
Posten-Nr. P5<br />
Zuordnung Jahresrechnung Bilanz / Passiva<br />
Inhalt Einnahmen, die im laufenden Jahr zugeflossen sind, die Leistung aber<br />
erst im Folgejahr erbracht werden, werden analog HGB passiviert.<br />
Typische Beispiele sind erhaltene Miet- und Pachtvorauszahlungen oder<br />
Disagios auf gegebene Kredite.<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► P5.1 Passive Rechnungsabgrenzung von Stadt, Sondervermögen<br />
und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
(Anlage 1)<br />
► P5.2 Passive Rechnungsabgrenzung von Sonstigen<br />
32
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Ansatzbesonderheiten:<br />
Gesamtergebnisrechnung<br />
Periodenfremde Erträge/<br />
Aufwendungen Periodenfremde Erträge/ Aufwendungen sind abweichend vom HGB<br />
nicht unter „Sonstige betriebliche Erträge/ Aufwendungen“ auszuweisen,<br />
sondern in der nach GemHVO originär zutreffenden<br />
Ergebnisrechnungsposition.<br />
Beispiel:<br />
In einer handelsrechtlichen GuV sind bei den „Sonstigen betrieblichen<br />
Aufwendungen“ periodenfremde Aufwendungen, z.B. für<br />
Instandhaltungen für Gebäude oder Energiekosten, enthalten, wenn<br />
hierfür keine Rückstellungen oder Verbindlichkeiten im<br />
Vorjahresabschluss gebildet wurden. Für die Erstellung der ER II sind<br />
diese periodenfremden Aufwandspositionen grundsätzlich in die<br />
Ergebnisrechnungsposition „Aufwendungen für Sach- und<br />
Dienstleistungen“ umzugliedern. Auf die Umgliederung kann ggf.<br />
aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes in Abstimmung mit der<br />
Konzernmutter verzichtet werden.<br />
Konsolidierungskreisinterne<br />
Erträge und Aufwendungen Die Erträge und Aufwendungen zwischen den voll zu konsolidierenden<br />
Organisationen (►Anlage 1) sind bei bestimmten Posten der<br />
Ergebnisrechnung für Konsolidierungszwecke gesondert zu erfassen.<br />
Diese sind jeweils unter „Zusammensetzung des Postens“ erwähnt.<br />
33
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Postenbezeichnung Steuern und ähnliche Abgaben<br />
Posten-Nr. E1<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Erträge<br />
Inhalt Hier sind die von der Stadt Dortmund aufgrund ihrer Steuerhoheit<br />
erhobenen Gemeindesteuern (z.B. Gewerbe-, Grundsteuer) und die<br />
Gemeindeanteile an Gemeinschaftssteuern zu erfassen.<br />
Steuerähnliche Abgaben sind z.B. die Fremdenverkehrsabgabe oder<br />
Abgaben von Spielbanken.<br />
Bemerkungen Aufgrund der beschriebenen Voraussetzung sind Erträge aus Steuern<br />
nur durch die Stadt auszuweisen.<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► E1.1 Steuern von Sondervermögen und voll zu konsolidierenden<br />
verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />
► E1.2 Steuern von Sonstigen<br />
Besonderheiten Auf die Konsolidierung von Grund- und Gewerbesteuern, die von voll zu<br />
konsolidierenden Organisationen an die Stadt Dortmund gezahlt wurden,<br />
wird aus Vereinfachungsgründen verzichtet. Die Behandlung im<br />
Gesamtabschluss ist noch nicht abschließend geklärt.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Zuwendungen und allgemeine Umlagen<br />
Posten-Nr. E2<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Erträge<br />
Inhalt Unter den Zuwendungen werden Zuweisungen und Zuschüsse erfasst,<br />
z.B. Schlüssel-, Bedarfszuweisungen und allgemeine Zuweisungen.<br />
Insbesondere sind hier (auch konzerninterne) Zuschüsse für laufende<br />
Zwecke (Betriebskostenzuschüsse u.ä.) und empfangene Spenden<br />
auszuweisen.<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► E2.1 Zuwendungen und allgemeine Umlagen von Stadt,<br />
Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen<br />
Unternehmen (Anlage 1)<br />
► E2.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen von Sonstigen<br />
Besonderheiten Erträge aus der Auflösung von ►Sonderposten aus Zuwendungen<br />
(P2.1), die sich aus Investitionszuwendungen ergeben, sind hier zu<br />
berücksichtigen.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Sonstige Transfererträge<br />
Posten-Nr. E3<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Erträge<br />
Inhalt Erträge, die der Empfänger ohne konkrete Gegenleistung erhält, sind<br />
unter den sonstigen Transfererträgen auszuweisen, soweit sie nicht den<br />
Steuern oder Zuwendungen zuzuordnen sind. Überwiegend handelt es<br />
sich dabei um den Ersatz von eigenen ►Transferaufwendungen (E15),<br />
z.B. Sozialhilfeleistungen, durch Dritte oder empfangene<br />
Schuldendiensthilfen.<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► E3.1 Sonstige Transfererträge von Stadt, Sondervermögen und voll<br />
zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />
► E3.2 Sonstige Transfererträge von Sonstigen<br />
34
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Bemerkungen Aufgrund der beschriebenen Voraussetzung sind sonstige<br />
Transfererträge grundsätzlich nur durch die Stadt und die<br />
Sondervermögen auszuweisen.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte<br />
Posten-Nr. E4<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Erträge<br />
Inhalt Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte werden auf Grundlage öffentlichrechtlicher<br />
Schuldverhältnisse erhoben. Insbesondere werden hier<br />
Gebühren, Beiträge und ähnliche Entgelte ausgewiesen.<br />
Darüber hinaus sind Erträge aus der Auflösung von ►Sonderposten für<br />
Beiträge und von ►Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />
(P2.2/P2.3) hier auszuweisen.<br />
Aufgrund der beschriebenen Voraussetzung sind öffentlich-rechtliche<br />
Leistungsentgelte nur von der Stadt und den Sondervermögen<br />
auszuweisen.<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► E4.1 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte von Stadt,<br />
Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen<br />
Unternehmen (Anlage 1)<br />
► E4.2 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Privatrechtliche Leistungsentgelte<br />
Posten-Nr. E5<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Erträge<br />
Inhalt Erträge aufgrund privater Schuldverhältnisse sind hier auszuweisen.<br />
Hierzu gehören z.B. Umsatzerlöse aus Lieferungen und Leistungen,<br />
Pacht- und Mieterträge u.ä..<br />
Erträge aus der Veräußerung von Anlagevermögen sind den<br />
►sonstigen ordentlichen Erträgen (E7) zuzuordnen.<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► E5.1 Privatrechtliche Leistungsentgelte von Stadt,<br />
Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen<br />
Unternehmen (Anlage 1)<br />
► E5.2 Privatrechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />
Posten-Nr. E6<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Erträge<br />
Inhalt Hier werden im Allgemeinen Kostenerstattungen/ -umlagen für<br />
Leistungen der Verwaltung für Dritte ausgewiesen. Der Übernahme<br />
dieser Aufgaben liegt i.d.R. ein auftragsähnliches Verhältnis zu Grunde.<br />
Bemerkungen Aufgrund der beschriebenen Voraussetzung sind Kostenerstattungen/umlagen<br />
in der Regel durch die Stadt und die Sondervermögen<br />
auszuweisen.<br />
35
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► E6.1 Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Stadt,<br />
Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen<br />
Unternehmen (Anlage 1)<br />
► E6.2 Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Sonstigen<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Sonstige ordentliche Erträge<br />
Posten-Nr. E7<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Erträge<br />
Inhalt Hier werden Erträge der laufenden Geschäftstätigkeit erfasst, die nicht<br />
einer anderen Ertragspositionen zuzuordnen sind. Der Posten entspricht<br />
damit im Wesentlichen den handelsrechtlichen „sonstigen betrieblichen<br />
Erträgen“.<br />
Zu den sonstigen ordentlichen Erträgen gehören u.a.:<br />
o Erträge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen des<br />
Anlagevermögens<br />
o Erträge aus der Auflösung von ►sonstigen Sonderposten (P2.4)<br />
o Erstattung von Steuern vom Einkommen und Ertrag für Vorjahre<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► E7.1 Sonstige ordentliche Erträge von Stadt,<br />
Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen<br />
Unternehmen (Anlage 1)<br />
► E7.2 Sonstige ordentliche Erträge von Sonstigen<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Aktivierte Eigenleistungen<br />
Posten-Nr. E8<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Erträge<br />
Inhalt Aufwendungen des Geschäftsjahres zur Herstellung von selbst erstellten<br />
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens analog HGB.<br />
Besonderheiten Für die Herstellungskosten (siehe ►A1.2 Sachanlagen) sind<br />
grundsätzlich die Bewertungsvorgaben nach § 33 (3) GemHVO zu<br />
berücksichtigen.<br />
Soweit konzerninterne Leistungen in die aktivierten Eigenleistungen<br />
eingerechnet wurden, können diese aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes<br />
in Abstimmung mit der Konzernmutter beibehalten werden.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Bestandsveränderungen<br />
Posten-Nr. E9<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Erträge<br />
Inhalt Aufwendungen für Erzeugnisse des Vorratsvermögens, die im<br />
abgelaufenen Geschäftsjahr hergestellt, aber nicht veräußert wurden<br />
(analog HGB).<br />
Besonderheiten Für die Herstellungskosten sind grundsätzlich die Bewertungsvorgaben<br />
(siehe ►A1.2 Sachanlagen) nach § 33 (3) GemHVO zu berücksichtigen.<br />
36
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Soweit konzerninterne Leistungen in die Bestandsveränderungen<br />
eingerechnet wurden, können diese aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes<br />
in Abstimmung mit der Konzernmutter beibehalten werden.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Ordentliche Gesamterträge (Summenzeile)<br />
Posten-Nr. E10<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung<br />
Inhalt Addition der Ertragsarten (►E1 bis E9) der Ergebnisrechnung<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Personalaufwendungen<br />
Posten-Nr. E11<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen<br />
Inhalt Personalaufwendungen umfassen sämtliche Aufwendungen für aktiv<br />
Beschäftigte.<br />
Neben den Löhnen und Gehältern sind hier auch die Aufwendungen für<br />
soziale Abgaben, Altersvorsorge und Zuführungen zu den<br />
Pensionsrückstellungen auszuweisen.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Versorgungsaufwendungen<br />
Posten-Nr. E12<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen<br />
Inhalt Versorgungsaufwendungen umfassen sämtliche Aufwendungen für<br />
ehemalig Beschäftigte. Hierzu gehören die Pensionszahlungen, soweit<br />
sie nicht erfolgsneutral zu Lasten von Pensionsrückstellungen erfolgen.<br />
Zusätzlich sind hier Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für<br />
Versorgungsempfänger zu erfassen.<br />
Ebenso sind hier weitere Verpflichtungen, z.B. Beiträge zur<br />
Sozialversicherung und Beihilfen, zu berücksichtigen.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen<br />
Posten-Nr. E13<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen<br />
Inhalt Sämtliche Aufwendungen, die mit dem Betriebszweck, also Umsatz-<br />
oder Verwaltungserlösen, wirtschaftlich zusammenhängen, sind in<br />
diesem Posten auszuweisen.<br />
Zusammensetzung des<br />
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen entsprechen im<br />
Wesentlichen dem handelsrechtlichen Posten „Materialaufwand“ und<br />
umfassen u.a. Aufwendungen für Fertigung, Vertrieb, Waren.<br />
37
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Postens ► E13.1 Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen an Stadt,<br />
Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundene<br />
Unternehmen (Anlage 1)<br />
► E13.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen an Sonstige<br />
Besonderheiten Hier werden Aufwendungen für die Unterhaltung (Instandhaltung) und<br />
die Bewirtschaftung (Energie, Wasser, Abwasser) des gesamten<br />
Anlagevermögens ausgewiesen.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Bilanzielle Abschreibungen<br />
Posten-Nr. E14<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen<br />
Inhalt Im Gegensatz <strong>zum</strong> HGB sind hier sämtliche planmäßigen und<br />
außerplanmäßigen Abschreibungen auszuweisen. Sofortabschreibungen<br />
auf GWGs (410 € netto) sind hier zu erfassen.<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► E14.1 Abschreibungen auf Aufwendungen für Ingangsetzung und<br />
Erweiterung des Geschäftsbetriebes aus Einzelabschlüssen<br />
► E14.2 Abschreibungen auf das Anlagevermögen<br />
► E14.3 Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des<br />
Umlaufvermögens<br />
Besonderheiten „Poolabschreibungen“ können aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes<br />
beibehalten werden.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Abschreibungen auf Aufwendungen für Ingangsetzung und<br />
Erweiterung des Geschäftsbetriebes aus Einzelabschlüssen<br />
Posten-Nr. E14.1<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen/ Abschreibungen<br />
Inhalt analog HGB<br />
Besonderheiten Auf Grund des Ansatzverbotes nach <strong>NKF</strong> müssen die Abschreibungen<br />
auf Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes<br />
aus Einzelabschlüssen in der KB II neutralisiert werden.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Abschreibungen auf das Anlagevermögen<br />
Posten-Nr. E14.2<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen/ Abschreibungen<br />
Inhalt analog HGB<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► E14.2.1 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
► E14.2.2 Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen<br />
► E14.2.3 Abschreibungen auf Finanzanlagen<br />
__________________________________<br />
38
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Postenbezeichnung Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Posten-Nr. E14.2.1<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen/ Abschreibungen<br />
Inhalt analog HGB<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► E14.2.1.1 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus<br />
Einzelabschlüssen<br />
► E14.2.1.2 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus<br />
Vollkonsolidierung<br />
► E14.2.1.3 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus<br />
Equity-Konsolidierung<br />
► E14.2.1.4 Abschreibungen auf selbst geschaffene immaterielle VG<br />
aus Einzelabschlüssen<br />
► E14.2.1.5 Sonstige Abschreibungen auf immaterielle VG<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus<br />
Einzelabschlüssen<br />
Posten-Nr. E14.2.1.1<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen/ Abschreibungen<br />
Inhalt Aufwendungen für Abschreibungen auf einen Geschäfts- oder<br />
Firmenwert gem. § 255 Abs. 4 HGB.<br />
Besonderheiten Auf Grund des Ansatzverbotes nach <strong>NKF</strong> müssen die Abschreibungen<br />
auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus Einzelabschlüssen in der KB II<br />
neutralisiert werden.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus<br />
Vollkonsolidierung<br />
Posten-Nr. E14.2.1.2<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen/ Abschreibungen<br />
Inhalt Aufwendungen für Abschreibungen auf einen Geschäfts- oder<br />
Firmenwert, soweit er im Rahmen der Vollkonsolidierung im<br />
Gesamtabschluss entstanden ist.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus<br />
Equity-Konsolidierung<br />
Posten-Nr. E14.2.1.3<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen/ Abschreibungen<br />
Inhalt Aufwendungen für Abschreibungen auf einen Geschäfts- oder<br />
Firmenwert, soweit er im Rahmen der Konsolidierung assoziierter<br />
Unternehmen im Gesamtabschluss entstanden ist.<br />
__________________________________<br />
39
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Postenbezeichnung Abschreibungen auf selbst geschaffene immaterielle VG<br />
aus Einzelabschlüssen<br />
Posten-Nr. E14.2.1.4<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen/ Abschreibungen<br />
Inhalt Sind immaterielle VG selbst erstellt oder innerhalb des<br />
Vollkonsolidierungskreises hergestellt und dann erworben worden, sind<br />
deren Abschreibungen hier auszuweisen.<br />
Besonderheiten Auf Grund des Ansatzverbotes nach <strong>NKF</strong> müssen die Abschreibungen<br />
auf selbst geschaffene immaterielle VG aus Einzelabschlüssen in der<br />
KB II neutralisiert werden.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Sonstige Abschreibungen auf immaterielle VG<br />
Posten-Nr. E14.2.1.5<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen/ Abschreibungen<br />
Inhalt analog HGB<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen<br />
Posten-Nr. E14.2.2<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen/ Abschreibungen<br />
Inhalt analog HGB<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Abschreibungen auf Finanzanlagen<br />
Posten-Nr. E14.2.3<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen/ Abschreibungen<br />
Inhalt analog HGB<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► E14.2.3.1 Abschreibungen auf Sondervermögen und voll zu<br />
konsolidierende Unternehmen (Anlage 1)<br />
► E14.2.3.2 Abschreibungen auf assoziierte Unternehmen (Anlage 3)<br />
► E14.2.3.3 Abschreibungen auf übrige Finanzanlagen<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Abschreibungen auf Sondervermögen und voll zu<br />
konsolidierende Unternehmen (Anlage 1)<br />
Posten-Nr. E14.2.3.1<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen/ Abschreibungen<br />
Inhalt Abschreibungen auf Sondervermögen und voll zu konsolidierende<br />
Unternehmen, die in ► Anlage 1 der Konzernrichtlinie aufgeführt sind.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Abschreibungen auf assoziierte Unternehmen (Anlage 3)<br />
Posten-Nr. E14.2.3.2<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen/ Abschreibungen<br />
Inhalt Abschreibungen auf Beteiligungen, die als assoziierte Unternehmen des<br />
Konzernverbundes in ► Anlage 3 der Konzernrichtlinie aufgeführt sind.<br />
__________________________________<br />
40
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Postenbezeichnung Abschreibungen auf übrige Finanzanlagen<br />
Posten-Nr. E14.2.3.1<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen/ Abschreibungen<br />
Inhalt Abschreibungen auf Finanzanlagen, die nicht voll oder at-Equity zu<br />
konsolidieren sind.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des<br />
Umlaufvermögens<br />
Posten-Nr. E14.3<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen/ Abschreibungen<br />
Inhalt analog HGB – Ausnahme s. Besonderheiten<br />
Besonderheiten Die Vollabschreibung auf Forderungen wird im <strong>NKF</strong> unter dieser Position<br />
ausgewiesen (siehe auch ► A2.2).<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Transferaufwendungen<br />
Posten-Nr. E15<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen<br />
Inhalt Transferaufwendungen liegen vor, wenn Leistungen ohne konkrete<br />
Gegenleistung an Dritte erbracht werden, die i.d.R. auf gesetzlich<br />
geregelten Ansprüchen Einzelner gegenüber dem öffentlichen Bereich<br />
beruhen, z.B.:<br />
o Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und<br />
Jugendhilfe<br />
o Zuwendungen an öffentliche und sonstige Bereiche<br />
o Allgemeine Umlageleistungen (z.B. Umlagen an Regional-/<br />
Zweckverbände).<br />
Zuschüsse/ Zuweisungen der öffentlichen Hand an Dritte, die für<br />
laufende (nicht investive) Zwecke geleistet werden, sind hier<br />
auszuweisen. Sofern eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung<br />
besteht, ist diese abzugrenzen (►Aktive Rechnungsabgrenzung (A3)).<br />
Steuern und Spenden sind unter den ►sonstigen ordentlichen<br />
Aufwendungen (E16) zu erfassen.<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► E15.1 Transferaufwendungen an Stadt,<br />
Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundene<br />
Unternehmen (Anlage 1)<br />
► E15.2 Transferaufwendungen an Sonstige<br />
__________________________________<br />
41
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Postenbezeichnung Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />
Posten-Nr. E16<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen<br />
Inhalt Aufwendungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, für die<br />
nicht eine besondere Aufwandsposition vorgesehen ist, sind hier<br />
auszuweisen.<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► E16.1 Andere Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />
► E16.2 Steuern vom Einkommen und Ertrag<br />
► E16.3 Sonstige Steuern<br />
► E16.4 Latente Steuern<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Andere Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />
Posten-Nr. E16.1<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen<br />
Inhalt Beispiele sind u.a.<br />
o Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des<br />
Anlagevermögens oder Umlaufvermögens,<br />
o Zuführungen zu Rückstellungen, soweit keiner anderen<br />
Aufwandsart zuzuordnen<br />
o sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen,<br />
o Mieten, Pachten, Erbbauzinsen,<br />
o Beiträge, Versicherungen,<br />
o Geschäftsaufwendungen,<br />
o geleistete Spenden,<br />
o Einzel-, Pauschalwertberichtigungen,<br />
o Einstellungen in den Sonderposten<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► E16.1.1 Andere Sonstige ordentliche Aufwendungen an Stadt,<br />
Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundene<br />
Unternehmen (Anlage 1)<br />
► E16.1.2 Andere Sonstige ordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />
Besonderheiten Aufwendungen für die Unterhaltung (Instandhaltung) und die<br />
Bewirtschaftung (Energie, Wasser, Abwasser) des Anlagevermögens<br />
werden unter ►Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (E13)<br />
ausgewiesen.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Steuern vom Einkommen und Ertrag<br />
Posten-Nr. E16.2<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen<br />
Inhalt analog HGB<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► E16.2.1 Steuern vom Einkommen und Ertrag an Stadt<br />
► E16.2.2 Steuern vom Einkommen und Ertrag an Sonstige<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Sonstige Steuern<br />
Posten-Nr. E16.3<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen<br />
Inhalt analog HGB<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► E16.3.1 Sonstige Steuern an Stadt<br />
► E16.3.2 Sonstige Steuern an Sonstige<br />
__________________________________<br />
42
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Postenbezeichnung Latente Steuern<br />
Posten-Nr. E16.4<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen<br />
Inhalt Latente Steuern sind bilanzierte Differenzen zwischen steuer- und<br />
handelsrechtlich ermitteltem Steueraufwand, die sich in Folgeperioden<br />
wieder ausgleichen.<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► E16.4.1 Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />
► E16.4.2 Latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />
Posten-Nr. E16.4.1<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen<br />
Inhalt Aufwendungen für latente Steuern, die im Rahmen der Aufstellung der<br />
voll zu konsolidierenden Abschlüsse entstehen.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
Posten-Nr. E16.4.2<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Ordentliche Aufwendungen<br />
Inhalt Aufwendungen für latente Steuern, die im Rahmen der<br />
Konsolidierungsaufrechnungen auf Ebene des Gesamtabschlusses<br />
entstehen.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Ordentliche Gesamtaufwendungen (Summenzeile)<br />
Posten-Nr. E17<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung<br />
Inhalt Addition der Aufwandsarten (►E11 bis E16) der Ergebnisrechnung<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit (Summenzeile)<br />
Posten-Nr. E18<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung<br />
Inhalt Saldo der ►ordentlichen Gesamterträge (E10) und der ►ordentlichen<br />
Gesamtaufwendungen (E17)<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Finanzerträge<br />
Posten-Nr. E19<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Finanzergebnis<br />
Inhalt Neben sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen gemäß HGB sind hier<br />
folgende Positionen auszuweisen:<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► E19.1 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen<br />
► E19.2 Beteiligungserträge<br />
► E19.3 Zinsen und ähnliche Erträge<br />
► E19.4 Übrige Finanzerträge<br />
43
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Besonderheiten Die Zuschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten aus der Voll- bzw.<br />
der Equitykonsolidierung ist bei den Finanzerträgen auszuweisen.<br />
________________________________<br />
Postenbezeichnung Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen<br />
Posten-Nr. E19.1<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Finanzergebnis<br />
Inhalt Erträge, die aus vertraglichen Gewinnabführungsverträgen /<br />
Verlustübernahmen resultieren, sind hier auszuweisen.<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► E19.1.1 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustüber-<br />
nahmen von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsoli-<br />
dierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />
► E19.1.2 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustüber-<br />
nahmen von Sonstigen<br />
________________________________<br />
Postenbezeichnung Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen von<br />
Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen<br />
Unternehmen (Anlage 1)<br />
Posten-Nr. E19.1.1<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Finanzergebnis<br />
Inhalt Entsprechende Geschäftsvorfälle die mit Organisationen entstanden<br />
sind, die in der ► Anlage 1 aufgeführt sind, sind hier auszuweisen.<br />
________________________________<br />
Postenbezeichnung Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen von<br />
Sonstigen<br />
Posten-Nr. E19.1.2<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Finanzergebnis<br />
Inhalt Entsprechende Geschäftsvorfälle die mit Organisationen entstanden<br />
sind, die nicht in der ► Anlage 1 aufgeführt sind, sind hier auszuweisen.<br />
________________________________<br />
Postenbezeichnung Beteiligungserträge<br />
Posten-Nr. E19.2<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Finanzergebnis<br />
Inhalt Die Beteiligungserträge sind in diesem Posten zu zeigen, sofern kein<br />
Gewinn- / Ergebnisabführungsvertrag besteht.<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► E19.2.1 Beteiligungserträge von Sondervermögen und voll zu<br />
konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />
► E19.2.2 Beteiligungserträge von Sonstigen (<strong>Anlagen</strong>2, 4 und 5)<br />
________________________________<br />
Postenbezeichnung Beteiligungserträge von Sondervermögen und voll zu<br />
konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />
Posten-Nr. E19.2.1<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Finanzergebnis<br />
Inhalt Beteiligungserträge, die mit Organisationen entstanden sind, die in der<br />
► Anlage 1 aufgeführt sind, sind hier auszuweisen.<br />
________________________________<br />
Postenbezeichnung Beteiligungserträge von Sonstigen (<strong>Anlagen</strong> 2, 4 und 5)<br />
Posten-Nr. E19.2.2<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Finanzergebnis<br />
44
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Inhalt Die Beteiligungserträge, die mit Organisationen entstanden sind, die in<br />
den ►<strong>Anlagen</strong>2, 4 und 5 aufgeführt sind, sind in diesem Posten zu<br />
zeigen.<br />
________________________________<br />
Postenbezeichnung Zinsen und ähnliche Erträge<br />
Posten-Nr. E19.3<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Finanzergebnis<br />
Inhalt Zinsen und ähnliche Erträge sind in diesem Posten auszuweisen. Hierzu<br />
zählen Zinsen für Einlagen bei Kreditinstituten und für Forderungen an<br />
Dritte (Bankguthaben, Darlehen und Hypotheken), Zinsen und<br />
Dividenden aus Wertpapieren des Umlaufvermögens sowie Zinserträge<br />
aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des<br />
Finanzanlagevermögens.<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► E19.3.1 Zinsen und ähnliche Erträge von Stadt, Sondervermögen<br />
und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
(Anlage 1)<br />
► E19.3.2 Zinsen und ähnliche Erträge von Sonstigen<br />
________________________________<br />
Postenbezeichnung Übrige Finanzerträge<br />
Posten-Nr. E19.4<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Finanzergebnis<br />
Inhalt Finanzerträge, die nicht unter den Positionen E 19.1 bis E 19.3 zuzuordnen<br />
sind, sind in diesem Posten zu zeigen. Zu diesem Posten<br />
gehören u.a. Dividendenerträge und ähnliche Ausschüttungen aus<br />
Wertpapieren des Anlagevermögens.<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► E19.4.1 Übrige Finanzerträge von Stadt, Sondervermögen und voll zu<br />
konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />
► E19.4.2 Übrige Finanzerträge von Sonstigen<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Erträge aus assoziierten Unternehmen<br />
Posten-Nr. E20<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Finanzergebnis<br />
Inhalt Gewinne, die sich aus einer Beteiligung an einem Unternehmen gem. ►<br />
Anlage 3 ergeben.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen<br />
Posten-Nr. E21<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Finanzergebnis<br />
Inhalt Neben sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen gemäß HGB sind<br />
hier folgende Positionen auszuweisen:<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► E21.1 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustüber-<br />
nahmen<br />
► E21.2 Andere Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen<br />
________________________________<br />
45
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Postenbezeichnung Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen<br />
Posten-Nr. E21.1<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Finanzergebnis<br />
Inhalt Aufwendungen, die aus Gewinnabführungsverträgen oder<br />
Verlustübernahmen resultieren, sind hier auszuweisen.<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► E21.1.1 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen/<br />
Verlustübernahmen an Sondervermögen und voll zu konsoli-<br />
dierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />
► E21.1.2 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen /<br />
Verlustübernahmen von Sonstigen<br />
________________________________<br />
Postenbezeichnung Andere Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen<br />
Posten-Nr. E21.2<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Finanzergebnis<br />
Inhalt Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen, die nicht unter der Position<br />
21.1 auszuweisen sind, werden unter diesem Posten ausgewiesen.<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► E21.2.1 Andere Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen<br />
an Stadt, Sondervermögen und voll zu konsoli-<br />
dierende verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />
► E21.2.2 Andere Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen<br />
an Sonstige<br />
________________________________<br />
Postenbezeichnung Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen (Anlage 3)<br />
Posten-Nr. E22<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Finanzergebnis<br />
Inhalt Verluste, die sich aus einer Beteiligung an einem Unternehmen gem. ►<br />
Anlage 3 ergeben.<br />
________________________________<br />
Postenbezeichnung Gesamtfinanzergebnis (Summenzeile)<br />
Posten-Nr. E23<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung<br />
Inhalt Saldo der ►Finanzerträge (E19), der ►Erträge aus assoziierten<br />
Unternehmen (E20), der ►Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen<br />
(E21) und der ►Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen (E22).<br />
________________________________<br />
Postenbezeichnung Ordentliches Gesamtergebnis (Summenzeile)<br />
Posten-Nr. E24<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung<br />
Inhalt Addition des ►Ergebnisses aus laufender Geschäftstätigkeit (E18) und<br />
des ►Gesamtfinanzergebnisses (E23).<br />
__________________________________<br />
46
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Postenbezeichnung Außerordentliche Erträge<br />
Posten-Nr. E25<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Außerordentliches Ergebnis<br />
Inhalt Hier sind Erträge auszuweisen, die außerhalb der gewöhnlichen<br />
Geschäftstätigkeit anfallen. Der Tatbestand ist entsprechend dem HGB<br />
eng auszulegen.<br />
Außerordentliche Erträge sind in der Gesamtergebnisrechnung nur<br />
darzustellen, wenn dies mit der Konzernmutter abgestimmt wurde.<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► E25.1 Außerordentliche Erträge von Stadt, Sondervermögen und voll<br />
zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />
► E25.2 Außerordentliche Erträge von Sonstigen<br />
________________________________<br />
Postenbezeichnung Außerordentliche Aufwendungen<br />
Posten-Nr. E26<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung/ Außerordentliches Ergebnis<br />
Inhalt Hier sind Aufwendungen auszuweisen, die außerhalb der gewöhnlichen<br />
Geschäftstätigkeit anfallen. Der Tatbestand ist entsprechend dem HGB<br />
eng auszulegen.<br />
Außerordentliche Aufwendungen sind in der Gesamtergebnisrechnung<br />
nur darzustellen, wenn dies mit der Konzernmutter abgestimmt wurde.<br />
Zusammensetzung des<br />
Postens ► E26.1 Außerordentliche Aufwendungen an Stadt, Sondervermögen<br />
und voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen<br />
(Anlage 1)<br />
► E26.2 Außerordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />
________________________________<br />
Postenbezeichnung Außerordentliches Gesamtergebnis (Summenzeile)<br />
Posten-Nr. E27<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung<br />
Inhalt Saldo der ►außerordentlichen Erträge (E25) und der<br />
►außerordentlichen Aufwendungen (E26)<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag<br />
Posten-Nr. E28<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung<br />
Inhalt Summe des ►ordentlichen (E24) und des ►außerordentlichen<br />
Gesamtergebnisses (E27)<br />
__________________________________<br />
47
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Postenbezeichnung Anderen Gesellschaftern zustehender Gewinn<br />
Posten-Nr. E29<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung<br />
Inhalt In der Gesamtergebnisrechnung ist der im Jahresergebnis enthaltende,<br />
anderen Gesellschaftern zustehende Gewinn hier auszuweisen (§ 307<br />
Abs. 2 HGB).<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Auf andere Gesellschafter entfallender Verlust<br />
Posten-Nr. E30<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung<br />
Inhalt In der Gesamtergebnisrechnung ist der im Jahresergebnis enthaltende,<br />
auf andere Gesellschafter entfallende Verlust hier auszuweisen (§ 307<br />
Abs. 2 HGB).<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Gesamtergebnisanteil des Konzerngesellschafters<br />
Posten-Nr. E31<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung<br />
Inhalt Der dem Konzerngesellschafter (=Stadt Dortmund) zustehende<br />
Ergebnisanteil wird hier ausgewiesen.<br />
Summe der Posten ► Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag (E28)<br />
►anderen Gesellschaftern zustehender Gewinn (E29) und ►auf andere<br />
Gesellschafter entfallender Verlust (E30)<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Gewinnvortrag / Verlustvortrag<br />
Posten-Nr. E32<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung<br />
Inhalt Die aus den Vorjahren entstandenen bzw. aus dem laufenden<br />
Geschäftsjahr durch Ergebnisverwendung entstandenen<br />
Gewinne/Verluste werden bei diesem Posten bilanziert.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Veränderung Konsolidierungsausgleichsposten<br />
Posten-Nr. E33<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung<br />
Inhalt Hierbei handelt es sich um die Differenz zu Beginn und Ende des<br />
Geschäftsjahres der Bilanzposten ►Geschäfts- oder Firmenwerte aus<br />
der Vollkonsolidierung (A1.1.2) bzw. ►Geschäfts- oder Firmenwerte aus<br />
der Equity – Konsolidierung (A1.1.3) und der entsprechenden Differenz<br />
aus dem Posten ►Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />
(P1.1.5).<br />
__________________________________<br />
48
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 6<br />
Postenbezeichnung Entnahmen aus der Kapitalrücklage<br />
Posten-Nr. E34<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung<br />
Inhalt Wird der Jahresabschluss unter Berücksichtigung der teilweisen oder<br />
vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, ist diese<br />
Position nach Bedarf zu füllen. Entnahmen aus der Kapitalrücklage<br />
werden in diesem Posten offen ausgewiesen, soweit sie sich auf den<br />
Bilanzgewinn/-verlust auswirken.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Entnahmen aus Gewinnrücklagen<br />
Posten-Nr. E35<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung<br />
Inhalt Wird der Jahresabschluss unter Berücksichtigung der teilweisen oder<br />
vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, ist diese<br />
Position nach Bedarf zu füllen.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Einstellungen in Gewinnrücklagen<br />
Posten-Nr. E36<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung<br />
Inhalt Wird der Jahresabschluss unter Berücksichtigung der teilweisen oder<br />
vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, ist diese<br />
Position nach Bedarf zu füllen.<br />
__________________________________<br />
Postenbezeichnung Gesamtbilanzgewinn/ -verlust<br />
Posten-Nr. E37<br />
Zuordnung Jahresrechnung Ergebnisrechnung<br />
Inhalt Der Gesamtbilanzgewinn/-verlust wird aus der Gesamtergebnisrechnung<br />
ermittelt. Er muss der Bilanzposition „Gesamtbilanzgewinn/-verlust“<br />
innerhalb des Eigenkapitals in der Gesamtbilanz entsprechen.<br />
(Summe der Posten ► Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag (E28),<br />
►anderen Gesellschaftern zustehender Gewinn (E29), ►auf andere<br />
Gesellschafter entfallender Verlust (E30), ► Gesamtergebnisanteil des<br />
Konzerngesellschafters (E31), ► Gewinnvortrag / Verlustvortrag (E32),<br />
► Veränderung Konsolidierungsausgleichsposten (E33), ► Entnahmen<br />
aus der Kapitalrücklage (E34), ► Entnahmen aus Gewinnrücklagen<br />
(E35), Einstellungen in Gewinnrücklagen (E36))<br />
49
ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 7<br />
Gesamtbilanz (ergänztes Muster § 41 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
Aktiva Passiva<br />
1. Anlagevermögen 1. Eigenkapital<br />
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.1 Allgemeine Rücklage<br />
davon Geschäfts- oder Firmenwert aus Kapitalkonsolidierung 1.2 Sonderrücklagen<br />
1.2 Sachanlagen 1.3 Ausgleichsrücklage<br />
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.4 Ergebnisvorträge<br />
1.2.1.1 Grünflächen 1.5 Gesamtsjahresüberschuss/-fehlbetrag<br />
1.2.1.2 Ackerland 1.6 Gesamtbilanzgewinn/-verlust<br />
1.2.1.3 Wald, Forsten 1.7 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke<br />
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />
1.2.2.2 Schulen 2. Sonderposten<br />
1.2.2.3 Wohnbauten 2.1 für Zuwendungen<br />
1.2.2.4 Krankenhäuser 2.2 für Beiträge<br />
1.2.2.5 Sonstige Dienst-, Geschäfts und Betriebsgebäude 2.3 für den Gebührenausgleich<br />
2.4 Sonstige Sonderposten<br />
1.2.3 Infrastrukturvermögen 3. Rückstellungen<br />
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 3.1 Pensionsrückstellungen<br />
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten<br />
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 3.3 Instandhaltungsrückstellungen<br />
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 3.4 Steuerrückstellungen<br />
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 3.5 Sonstige Rückstellungen<br />
1.2.3.6 Stromversorgungsanlagen 4. Verbindlichkeiten<br />
1.2.3.7 Gasversorgungsanlagen 4.1 Anleihen<br />
1.2.3.8 Wasserversorgungsanlagen 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />
1.2.3.9 Abfallentsorgungsanlagen 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />
1.2.3.10 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kredit-<br />
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden aufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
1.2.6 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten<br />
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 5. Passive Rechnungsabgrenzung<br />
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
1.3 Finanzanlagen<br />
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen<br />
1.3.2 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />
1.3.3 Beteiligungen<br />
1.3.4 Sondervermögen<br />
1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
1.3.6 Ausleihungen<br />
1.3.6.1 an verbundene Unternehmen<br />
1.3.6.2 an Beteiligungen<br />
1.3.6.3 an Sondervermögen<br />
1.3.6.4 Sonstige Ausleihungen<br />
2. Umlaufvermögen<br />
2.1 Vorräte<br />
2.1.1 Roh,- Hilfs- und Betriebstoffe, Waren<br />
2.1.2 Geleistete Anzahlungen<br />
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
2.4 Liquide Mittel<br />
3. Aktive Rechnungsabgrenzung<br />
4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 8<br />
Gesamtergebnisrechnung (ergänztes Muster § 38 i.V.m. § 2 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
1 Steuern und ähnliche Abgaben<br />
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen<br />
3 + Sonstige Transfererträge<br />
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte<br />
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte<br />
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />
7 + Sonstige ordentliche Erträge<br />
8 + Aktivierte Eigenleistungen<br />
9 +/- Bestandsveränderungen<br />
10 = Ordentliche Gesamterträge<br />
11 - Personalaufwendungen<br />
12 - Versorgungsaufwendungen<br />
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen<br />
14 - Bilanzielle Abschreibungen<br />
15 - Transferaufwendungen<br />
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />
17 = Ordentliche Gesamtaufwendungen<br />
18 = Gesamtergebnis der laufenden Geschäfts-tätigkei<br />
19 + Finanzerträge<br />
20 + Erträge aus assoziierten Unternehmen<br />
21 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen<br />
22 - Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen<br />
23 = Gesamtfinanzergebnis<br />
24 = Ordentliches Gesamtergebnis<br />
25 + Außerordentliche Erträge<br />
26 - Außerordentliche Aufwendungen<br />
27 = Außerordentliches Gesamtergebnis<br />
28 = Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag<br />
29 - Anderen Gesellschaftern zustehender Gewinn<br />
30 + Auf andere Gesellschafter entfallender Verlust<br />
31 = Gesamtergebnisanteil des Konzerngesellschafters<br />
32 +/- Gewinnvortrag/Verlustvortrag<br />
33 +/- Veränderung Konsolidierungsausgleichsposten<br />
34 + Entnahmen aus der Kapitalrücklage (Allgemeine Rücklage)<br />
35 + Entnahmen aus Gewinnrücklagen (Allgemeine Rücklage)<br />
36 - Einstellungen in Gewinnrücklagen (Allgemeine Rücklage)<br />
37 Gesamtbilanzgewinn/-verlust<br />
Ergebnis Ist-Ergebnis<br />
des des<br />
Vorjahres HJ<br />
EUR EUR<br />
1 2
ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 9<br />
Position <strong>NKF</strong>-Gesamtbilanz (Entwurf) - AKTIVA<br />
Kursiv = HGB-Positionen<br />
AKTIVA<br />
0. Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs aus Einzelabschlüssen 0<br />
1. Anlagevermögen<br />
1. Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
1. Geschäfts- oder Firmenwerte aus den Einzelabschlüssen 0<br />
2. Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung (Kapitalkonsolidierung)<br />
3. Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Equitykonsolidierung (nur Kapitalanteilsmethode)<br />
4. Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Lizenzen, DV-Software, Konzessionen, Schutzrechte)<br />
1. Selbst geschaffene (eigene und aus Konzernsicht) Immaterielle Vermögensgegenstände aus Einzelabschlüssen 0<br />
2. Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
5. Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
1. Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierende verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />
2. Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige<br />
2. Sachanlagen<br />
1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
1. Grünflächen<br />
2. Ackerland<br />
3. Wald, Forsten<br />
4. Sonstige unbebaute Grundstücke<br />
2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
1. Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />
2. Schulen<br />
3. Wohnbauten<br />
4. Krankenhäuser<br />
5. Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />
3. Infrastrukturvermögen<br />
1. Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />
2. Brücken und Tunnel<br />
3. Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />
4. Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
5. Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />
6. Stromversorgungsanlagen<br />
7. Gasversorgungsanlagen<br />
8. Wasserversorgungsanlagen<br />
9. Abfallentsorgungsanlagen<br />
10. Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />
4. Bauten auf fremdem Grund und Boden (aus Konzernsicht)<br />
5. Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />
6. Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />
7. Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
8. Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
1. Geleistete Anzahlungen an Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierende verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />
2. Geleistete Anzahlungen an Sonstige und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
3. Finanzanlagen<br />
1. Anteile an verbundenen Unternehmen<br />
1. Anteile an voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1 Teil A)<br />
2. Anteile an nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 2)<br />
2. Anteile an assoziierten Unternehmen (Anlage 3)<br />
3. Beteiligungen (<strong>Anlagen</strong> 4 und 5)<br />
4. Sondervermögen<br />
1. Voll zu konsolidierende Sondervermögen (Anlage 1 Teil B)<br />
2. Nicht voll zu konsolidierende Sondervermögen<br />
5. Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
1. Wertpapiere des Anlagevermögens von der Stadt und von voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1 Teil A)<br />
2. Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
6. Ausleihungen<br />
1. an verbundene Unternehmen<br />
1. Ausleihungen an voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen (Anlage 1 Teil A)<br />
2. Ausleihungen an nicht voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen (Anlage 2)<br />
2. an Beteiligungen (<strong>Anlagen</strong> 3, 4 und 5)<br />
3. an Sondervermögen und Stadt<br />
1. Ausleihungen an Stadt und voll zu konsolidierende Sondervermögen (Anlage 1 Teil B)<br />
2. Ausleihungen an nicht voll zu konsolidierende Sondervermögen<br />
4. Sonstige Ausleihungen<br />
2. Umlaufvermögen<br />
1. Vorräte<br />
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren<br />
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe<br />
2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen<br />
3. Fertige Erzeugnisse und Waren (ggf. auch Grundstücke)<br />
2. Geleistete Anzahlungen für Vorräte<br />
1. Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierende verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />
2. Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige<br />
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
1. Forderungen gegen Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen (Anlage 1)<br />
2. Forderungen gegen Sonstige<br />
3. Sonstige Vermögensgegenstände von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />
4. Sonstige Vermögensgegenstände von Sonstigen<br />
5. Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital<br />
1. Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />
2. Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital (übrige)<br />
3. Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
1. Wertpapiere des Umlaufvermögens von der Stadt und von voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1 Teil A)<br />
2. Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
4. Liquide Mittel<br />
3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten<br />
1. Abgrenzung latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
2. Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten<br />
1. Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />
2. Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen<br />
3. Aktive latente Steuern aus Einzelabschlüssen 0<br />
4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 10<br />
Position <strong>NKF</strong>-Gesamtbilanz (Entwurf) - Passiva<br />
Kursiv = HGB-Positionen, blau =freiwillig<br />
PASSIVA<br />
1. Eigenkapital<br />
1. Allgemeine Rücklage<br />
1. Grundkapital/Stammkapital (netto)<br />
2. Allgemeine Rücklage Stadt<br />
3. Kapitalrücklage<br />
4. Gewinnrücklagen<br />
5. Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />
2. Sonderrücklagen<br />
3. Ausgleichsrücklage<br />
4. Ergebnisvorträge<br />
5. Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag<br />
6. Gesamtbilanzgewinn/-verlust<br />
7. Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />
2. Sonderposten<br />
1. Sonderposten für Zuwendungen<br />
Sonderposten für Zuwendungen von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen<br />
1. Unternehmen (Anlage 1)<br />
2. Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen<br />
2. Sonderposten für Beiträge<br />
Sonderposten für Beiträge von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
1. (Anlage 1)<br />
2. Sonderposten für Beiträge von Sonstigen<br />
3. Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />
4. Sonstige Sonderposten<br />
Sonstige Sonderposten von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
1. (Anlage 1)<br />
2. Sonstige Sonderposten von Sonstigen<br />
3. Sonderposten mit Rücklageanteil 0<br />
3. Rückstellungen<br />
1. Pensionsrückstellungen<br />
2. Rückstellung für Deponien und Altlasten<br />
3. Instandhaltungsrückstellungen<br />
4. Steuerrückstellungen<br />
1. Steuerrückstellungen gegenüber Stadt<br />
2. Passive latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
3. Passive latente Steuern aus Einzelabschlüssen<br />
4. Sonstige Steuerrückstellungen<br />
5. Sonstige Rückstellungen<br />
Sonstige Rückstellungen gegenüber Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen<br />
1. Unternehmen (Anlage 1)<br />
2. Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen<br />
4. Verbindlichkeiten<br />
1. Anleihen<br />
1. Anleihen von der Stadt und von voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1 Teil A)<br />
2. Anleihen von Sonstigen<br />
2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von Stadt, Sondervermögen und voll zu<br />
1. konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />
2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von Sonstigen<br />
3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen<br />
1. Unternehmen (Anlage 1)<br />
2. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung von Sonstigen<br />
4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />
1. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen von Stadt, Sondervermögen<br />
und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />
2. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen von Sonstigen<br />
5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden<br />
1. verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von Sonstigen<br />
6. Sonstige Verbindlichkeiten<br />
Sonstige Verbindlichkeiten von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
1. (Anlage 1)<br />
2. Sonstige Verbindlichkeiten von Sonstigen<br />
Verbindlichkeiten gegenüber Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden<br />
Z verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />
5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten<br />
Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen<br />
1. Unternehmen (Anlage 1)<br />
2. Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen
ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 11<br />
Position <strong>NKF</strong>-Gesamtergebnisrechnung (Entwurf)<br />
Kursiv = HGB-Positionen, blau =freiwillig<br />
GESAMTERGEBNISRECHNUNG<br />
1. Steuern und ähnliche Abgaben<br />
1. Steuern von Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />
2. Steuern von Sonstigen<br />
2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen<br />
1. Zuwendungen und allgemeine Umlagen von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />
2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen von Sonstigen<br />
3. Sonstige Transfererträge<br />
1. Sonstige Transfererträge von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />
2. Sonstige Transfererträge von Sonstigen<br />
4. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte<br />
1. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />
2. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen<br />
5. Privatrechtliche Leistungsentgelte<br />
1. Privatrechtliche Leistungsentgelte von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />
2. Privatrechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen<br />
6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />
1. Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />
2. Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Sonstigen<br />
7. Sonstige ordentliche Erträge<br />
1. Sonstige ordentliche Erträge von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />
2. Sonstige ordentliche Erträge von Sonstigen<br />
8. Aktivierte Eigenleistungen<br />
9. Bestandsveränderungen<br />
10. Ordentliche Gesamterträge<br />
11. Personalaufwendungen<br />
12. Versorgungsaufwendungen<br />
13. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen<br />
1. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />
2. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an Sonstige<br />
14. Bilanzielle Abschreibungen<br />
1. Abschreibungen auf Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes aus Einzelabschlüssen 0<br />
2. Abschreibungen auf das Anlagevermögen<br />
1. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
1. Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus Einzelabschlüssen 0<br />
2. Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus Vollkonsolidierung<br />
3. Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus Equitykonsolidierung (nur bei Kapitalanteilsmethode)<br />
4. Abschreibungen auf selbst geschaffene (eigene und aus Konzernsicht) Immaterielle VG aus Einzelabschlüssen 0<br />
5. Sonstige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
2. Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen<br />
3. Abschreibungen auf Finanzanlagen<br />
1. Abschreibungen auf Sondervermögen und voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen (Anlage 1)<br />
2. Abschreibungen auf assoziierte Unternehmen (Anlage 3)<br />
3. Abschreibungen auf übrige Finanzanlagen<br />
3. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens<br />
15. Transferaufwendungen<br />
1. Transferaufwendungen an Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen (Anlage 1)<br />
2. Transferaufwendungen an Sonstige<br />
16. Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />
1. Andere sonstige ordentliche Aufwendungen<br />
1. Andere sonstige ordentliche Aufwendungen an Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen (Anlage 1)<br />
2. Andere sonstige ordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />
2. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<br />
1. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag an Stadt<br />
2. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag an Sonstige<br />
3. sonstige Steuern<br />
1. Sonstige Steuern an Stadt<br />
2. Sonstige Steuern an Sonstige<br />
4. Latente Steuern<br />
1. Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />
2. Latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
17. Ordentliche Gesamtaufwendungen<br />
18. Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit<br />
19. Finanzerträge<br />
1. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen<br />
1. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />
2. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen von Sonstigen<br />
2.. Beteiligungserträge<br />
1. Beteiligungserträge von Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />
2. Beteiligungserträge von Sonstigen (<strong>Anlagen</strong> 4 und 5)<br />
3. Zinsen und ähnliche Erträge<br />
1. Zinsen und ähnliche Erträge von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />
2. Zinsen und ähnliche Erträge von Sonstigen<br />
3. Zuschreibung Geschäfts-/ oder Firmenwert aus Vollkonsolidierung<br />
4. Zuschreibung Geschäfts-/ oder Firmenwert aus Equitykonsolidierung<br />
4. Übrige Finanzerträge<br />
1. Übrige Finanzerträge von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />
2. Übrige Finanzerträge von Sonstigen<br />
20. Erträge aus assoziierten Unternehmen (Anlage 3)<br />
21. Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen<br />
1. Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen<br />
1. Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen an Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />
2. Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen von Sonstigen<br />
2. Andere Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen<br />
1. Andere Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen an Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen (Anlage 1)<br />
2. Andere Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen an Sonstige<br />
22. Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen (Anlage 3)<br />
23. Gesamtfinanzergebnis<br />
24. Ordentliches Gesamtergebnis<br />
25. Außerordentliche Erträge<br />
1. Außerordentliche Erträge von Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen (Anlage 1)<br />
2. Außerordentliche Erträge von Sonstigen<br />
26. Außerordentliche Aufwendungen<br />
1. Außerordentliche Aufwendungen an Stadt, Sondervermögen und voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen (Anlage 1)<br />
2. Außerordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />
27. Außerordentliches Gesamtergebnis<br />
28. Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag<br />
29. Anderen Gesellschaftern zustehender Gewinn<br />
30. Auf andere Gesellschafter entfallender Verlust<br />
31. Gesamtergebnisanteil des Konzerngesellschafters<br />
32. Gewinnvortrag/Verlustvortrag<br />
33. Veränderung Konsolidierungsausgleichsposten<br />
34. Entnahmen aus der Kapitalrücklage (Allgemeine Rücklage)<br />
35. Entnahmen aus Gewinnrücklagen (Allgemeine Rücklage)<br />
36. Einstellungen in Gewinnrücklagen (Allgemeine Rücklage)<br />
37. Gesamtbilanzgewinn/-verlust
ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 12<br />
Überleitung der Aktiva<br />
Umgliederung<br />
I. II. III.<br />
Anpassung<br />
Bilanzansatz<br />
Bewertungsanpassung<br />
KB II<br />
Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in €<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss) Kommunalbilanz I<br />
A. Anlagevermögen 1. Anlagevermögen<br />
I. Immaterielle Vermögensgenstände 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte<br />
und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten<br />
2. Geschäfts- oder Firmenwert<br />
3. Geleistete Anzahlungen<br />
II. Sachanlagen 1.2 Sachanlagen<br />
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten<br />
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken<br />
1.2.1.1 Grünflächen<br />
1.2.1.2 Ackerland<br />
1.2.1.3 Wald, Forsten<br />
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke<br />
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />
1.2.2.2 Schulen<br />
1.2.2.3 Wohnbauten<br />
1.2.2.4 Krankenhäuser<br />
1.2.2.5 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />
1.2.3 Infrastrukturvermögen<br />
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />
1.2.3.2 Brücken und Tunnel<br />
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />
1.2.3.6 Stromversorgungsanlagen<br />
1.2.3.7 Gasversorgungsanlagen<br />
1.2.3.8 Wasserversorgungsanlagen<br />
1.2.3.9 Abfallentsorgungsanlagen<br />
1.2.3.10 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden<br />
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />
2. Technische <strong>Anlagen</strong> und Maschinen 1.2.6 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />
3. Andere <strong>Anlagen</strong>, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
4. Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
III. Finanzanlagen 1.3 Finanzanlagen<br />
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen (Anlage 1 Teil A und 2)<br />
2. Beteiligungen 1.3.2 Anteile an assoziierten Unternehmen (Anlage 3)<br />
1.3.3 Beteiligungen (Anlage 4 und 5)<br />
1.3.4 Sondervermögen (Anlage 1 Teil B)<br />
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
1.3.6 Ausleihungen<br />
4. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.3.6.1 an verbundene Unternehmen (Anlage 1 Teil A und 2)<br />
5. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein<br />
Beteiligungsverhälnis besteht<br />
1.3.6.2 an Beteiligungen (Anlage 3, 4 und 5)<br />
6. Ausleihungen an Stadt 1.3.6.3 an Stadt / Sondervermögen (Anlage 1 Teil B)<br />
7. Sonstige Ausleihungen 1.3.6.4 Sonstige Ausleihungen<br />
B. Umlaufvermögen 2. Umlaufvermögen<br />
I. Vorräte 2.1 Vorräte<br />
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2.1.1 Roh,- Hilfs- und Betriebstoffe, Waren<br />
2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen<br />
3. Fertige Erzeugnisse und Waren<br />
4. Geleistete Anzahlungen 2.1.2 Geleistete Anzahlungen<br />
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen<br />
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein<br />
Beteiligungsverhältnis besteht<br />
4. Forderungen gegen Stadt / Gesellschafter<br />
5. Sonstige Vermögensgegenstände<br />
III. Wertpapiere 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
1. Anteile an verbundenen Unternehmen<br />
2. eigene Anteile<br />
3. sonstige Wertpapiere<br />
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben<br />
2.4 Liquide Mittel<br />
bei Kreditinstituten und Schecks<br />
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3. Aktive Rechnungsabgrenzung<br />
Bilanzsumme Bilanzsumme
ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 13<br />
Überleitung der Passiva<br />
I. II. III.<br />
Anpassung Bewertungs-<br />
Umgliederung Bilanzansatz anpassung KB II<br />
Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in €<br />
Handelsbilanz I (Einzelabschluss) Kommunalbilanz I<br />
A. Eigenkapital 1. Eigenkapital<br />
1.1. Allgemeine Rücklage<br />
I. Gezeichnetes Kapital 1.1.1 Grund-/Stammkapital<br />
1.1.2 Allgemeine Rücklage<br />
II. Kapitalrücklage 1.1.3 Kapitalrücklage<br />
III. Gewinnrücklagen 1.1.4 Gewinnrücklagen<br />
1.1.5 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />
1.2 Sonderrücklagen<br />
1.3 Ausgleichsrücklage<br />
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 1.4 Ergebnisvorträge<br />
V. Jahresüberschuss/ -fehlbetrag 1.5 Gesamtjahresüberschuss/ -fehlbetrag<br />
B. Empfangene Ertragszuschüsse 1.6 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />
C. Sonderposten 2. Sonderposten<br />
2.1 für Zuwendungen<br />
2.2 für Beiträge<br />
2.3 für den Gebührenausgleich<br />
2.4 Sonstige Sonderposten<br />
D. Rückstellungen 3. Rückstellungen<br />
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 3.1 Pensionsrückstellungen<br />
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten<br />
3.3 Instandhaltungsrückstellungen<br />
2. Steuerrückstellungen 3.4 Steuerrückstellungen<br />
3. Sonstige Rückstellungen 3.5 Sonstige Rückstellungen<br />
E. Verbindlichkeiten 4. Verbindlichkeiten<br />
1. Anleihen, davon konvertibel 4.1 Anleihen<br />
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten<br />
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kredit-<br />
3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen aufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen<br />
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein<br />
Beteiligungsverhältnis besteht<br />
7. Verbindlichkeiten gegenüber Stadt / Gesellschafter<br />
8. Sonstige Verbindlichkeiten 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten<br />
F. Rechnungsabgrenzungsposten 5. Passive Rechnungsabgrenzung<br />
Bilanzsumme Bilanzsumme<br />
4.7<br />
Verbindlichkeiten gegenüber Stadt / Sondervermögen / voll<br />
zu konsolidierende verbundene Unternehmen (Anlage 1)
ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 14<br />
Überleitung der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
GuV I (Einzelabschluss)<br />
I. II. III.<br />
Anpassung<br />
Bilanzansatz<br />
Bewertungsanpassung<br />
ER II<br />
Betrag in € Ergebnisrechnung (ER I)<br />
Umgliederung<br />
Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in €<br />
01 Steuern und ähnliche Abgaben<br />
02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen<br />
davon von Stadt / Sondervermögen / voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
(Anlage 1)<br />
03 + Sonstige Transfererträge<br />
davon von Stadt / Sondervermögen / voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
(Anlage 1)<br />
04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte<br />
davon von Stadt / Sondervermögen / voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
(Anlage 1)<br />
1. Umsatzerlöse 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte<br />
davon von Stadt / Sondervermögen / voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
(Anlage 1)<br />
06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />
davon von Stadt / Sondervermögen / voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
(Anlage 1)<br />
4. sonstige betriebliche Erträge 07 + Sonstige ordentliche Erträge<br />
davon von Stadt / Sondervermögen / voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
(Anlage 1)<br />
3. andere aktivierbare Eigenleistungen 08 + Aktivierte Eigenleistungen<br />
2. Erhöhung/Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 09 +/- Bestandsveränderungen<br />
10 = Ordentliche Erträge<br />
6. Personalaufwand 11 - Personalaufwendungen<br />
a) Löhne und Gehälter<br />
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung<br />
12 - Versorgungsaufwendungen<br />
5. Materialaufwand 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen<br />
davon von Stadt / Sondervermögen / voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren<br />
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen<br />
(Anlage 1)<br />
7. Abschreibungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen<br />
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevemögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die<br />
Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes<br />
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen<br />
überschreiten<br />
15 - Transferaufwendungen<br />
davon von Stadt / Sondervermögen / voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
(Anlage 1)<br />
8. sonstige betriebliche Aufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />
davon von Stadt / Sondervermögen / voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
(Anlage 1)<br />
17 = Ordentliche Aufwendungen<br />
18 = Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit (10+17)<br />
9. Erträge aus Beteiligungen 19 + Finanzerträge<br />
davon von Stadt / Sondervermögen / voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens<br />
11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge<br />
12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
(Anlage 1)<br />
20 + Erträge aus assozierten Unternehmen<br />
13 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 21 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen<br />
davon von Stadt / Sondervermögen / voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
(Anlage 1)<br />
22 - Aufwendungen aus assozierten Unternehmen<br />
23 = Finanzergebnis (19+20+21+22)<br />
14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 24 = Ordentliches Ergebnis (18+23)<br />
15. außerordentliche Erträge 25 + Außerordentliche Erträge<br />
16. außerordentliche Aufwendungen 26 - Außerordentliche Aufwendungen<br />
17. außerordentliches Ergebnis<br />
18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<br />
19. sonstige Steuern<br />
27 = Außerordentliches Ergebnis (25+26)<br />
20. Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag 28 = Jahresergebnis (24+27)<br />
29. - Anderen Gesellschaftern zustehender Gewinn<br />
30. + Auf andere Gesellschafter entfallender Verlust<br />
31. = Ergebnisanteil des Konzerngesellschafters (28+29+30)<br />
21. Gewinnvortrag/ Verlustvortrag 32. +/- Gewinnvortrag/ Verlustvortrag<br />
33. +/- Veränderung Konsolidierungsausgleichsposten<br />
22. Entnahmen aus der Kapitalrücklage 34. + Entnahmen aus der Kapitalrücklage<br />
23. Entnahmen aus Gewinnrücklagen 35. + Entnahmen aus Gewinnrücklagen<br />
24. Einstellungen in Gewinnrücklagen 36. - Einstellungen in Gewinnrücklagen<br />
25. Bilanzgewinn/ -verlust 37. = Gesamtbilanzgewinn/ -verlust (31+32+33+34+35+36)
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 15<br />
GemHVO<br />
51 (2,3)<br />
i.V.m<br />
49 (3,4)<br />
GemHVO<br />
32 (1) Nr. 1<br />
HGB<br />
265 (1) S. 2<br />
GemHVO<br />
41 (5) S. 2<br />
HGB 265 (2) 2<br />
HGB 298<br />
i.V.m. 265 (2)<br />
S. 3<br />
GemHVO<br />
41 (6)<br />
HGB<br />
265 (5)<br />
GO <strong>NRW</strong><br />
116 (1) S. 1<br />
HGB<br />
299 (2)<br />
HGB<br />
299 (3)<br />
GemHVO<br />
50 (3) i.V.m<br />
§ 312 (6) HGB<br />
GemHVO<br />
Zu 51 (2)<br />
HGB<br />
313 (2) Nr. 1<br />
S. 1<br />
Muster “Gesamtanhang”<br />
I. Allgemeine Angaben <strong>zum</strong> Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag<br />
Die Stadt Dortmund hat nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GO <strong>NRW</strong>)<br />
und Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen<br />
(GemHVO <strong>NRW</strong>) einen Einzelabschluss und als Mutterunternehmen einen<br />
Gesamtabschluss aufgestellt. Sofern ergänzende Vorschriften des Handelsgesetzbuches<br />
(HGB) anzuwenden waren, wurden diese berücksichtigt.<br />
Die Ausweiswahlrechte wurden weitgehend zugunsten des Gesamtanhangs ausgeübt.<br />
ggf. Angabe und Begründung von Abweichungen der Darstellungsstetigkeit Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung<br />
Aufgrund des Verkaufs der XY-GmbH <strong>zum</strong> 01.01.200x, sind die Zahlen des<br />
Berichtsjahres mit denen des Vorjahres nur bedingt vergleichbar<br />
(Anhangerläuterung soweit Beträge nicht vergleichbar).<br />
soweit der Vorjahresbetrag angepasst wird: Anhangangabe und Erläuterung<br />
(Neue Posten dürfen hinzugefügt werden, wenn ihr Inhalt nicht von einem<br />
vorgeschriebenen Posten erfasst wird.)<br />
Das Geschäftsjahr für den Konzern und die konsolidierten Organisationen entspricht<br />
dem Kalenderjahr.<br />
Bei den Sondervermögen / voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
... wurde auf einen Zwischenabschluss entsprechend § 299 Abs. 2 HGB verzichtet<br />
(keine analoge Regelung in der GemHVO/GO).<br />
(Nur Vorgänge von besonderer Bedeutung für die VSEF-Lage zwischen dem<br />
Abschlussstichtag dieser Unternehmen / Sondervermögen und dem<br />
Gesamtabschlussstichtag werden im Gesamtanhang angegeben.)<br />
Bei den assoziierten Unternehmen wurde der jeweils letzte Jahresabschluss zugrunde<br />
gelegt.<br />
Die Betragsangaben erfolgen in tausend Euro (T €).<br />
II. Angaben <strong>zum</strong> Konsolidierungskreis<br />
Der Konsolidierungskreis besteht neben der Stadt Dortmund aus neun<br />
Sondervermögen und zweiundvierzig voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen<br />
(vorläufig):<br />
1
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 15<br />
GO<br />
116 (3)<br />
HGB<br />
313 (2) Nr. 1<br />
S. 2<br />
Name des Sondervermögens / Unternehmens<br />
Anteil<br />
am<br />
Kapital<br />
Konsolidirungsgrund<br />
1<br />
Nicht in den Gesamtabschluss einbezogen wurden aufgrund der untergeordneten Bedeutung<br />
für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns drei<br />
Tochterunternehmen (vorläufig):<br />
2
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 15<br />
GemHVO<br />
Zu 51 (2)<br />
HGB<br />
313 (2) Nr. 2<br />
S. 1<br />
GemHVO<br />
Zu 50 (3)<br />
HGB<br />
313 (2) Nr. 2<br />
S. 2<br />
HGB<br />
analog<br />
313 (2) Nr. 4<br />
Name des Unternehmens Anteil<br />
am<br />
Kapital<br />
Ferner wurden vierzehn assoziierte Unternehmen im Gesamtabschluss berücksichtigt<br />
(vorläufig):<br />
Name des Unternehmens Anteil am<br />
Kapital<br />
Auf die Beteiligung an den folgenden vier assoziierten Unternehmen sind die<br />
Vorschriften der § 50 Abs. 3 GemHVO i.V.m. §§ 311 Abs. 1, 312 HGB aufgrund<br />
untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Finanzlage<br />
des Konzerns nicht angewendet worden (vorläufig):<br />
Name des Unternehmens Anteil am<br />
Kapital<br />
Schließlich besitzt die Stadt Dortmund oder ein Tochterunternehmen mindestens 20%<br />
der Anteile an folgenden Beteiligungsunternehmen (vorläufig):<br />
3
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 15<br />
HGB<br />
294 (2) 1,2<br />
GemHVO<br />
41 (5)<br />
GemHVO Zu<br />
50<br />
Analog HGB<br />
HGB<br />
313 (1) S 2<br />
Nr. 3<br />
HGB<br />
301 (1) 4, (2) 2<br />
HGB<br />
301 (3) 2, 3<br />
HGB<br />
312 (5) 3,<br />
304 (2)<br />
GemHVO<br />
50 (1,2)<br />
HGB<br />
305 (1)<br />
HGB<br />
312 (1) S. 1, 2,<br />
4<br />
Da sich der Konsolidierungskreis im Vergleich <strong>zum</strong> Vorjahr wesentlich vergrößert hat, sind die Werte im<br />
Gesamtabschluss nicht unmittelbar vergleichbar. Aus diesem Grund sind die entsprechenden Vorjahresbeträge<br />
an die Änderung angepasst worden. Danach ergibt sich folgendes Bild:<br />
III. Angaben zu den Konsolidierungsmethoden<br />
ggf. Angabe und Begründung von Abweichungen von angewandten Konsolidierungsmethoden<br />
gem. § 32 I Nr. 1 GemHVO (Durchbrechung der Stetigkeit) und Erläuterung der Auswirkungen auf die VSEF-Lage<br />
Bei der Kapitalkonsolidierung wurde die Neubewertungsmethode<br />
(§ 50 Abs. 1, 2 GemHVO i.V.m. § 301 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 HGB) angewandt<br />
(Vollkonsolidierung mit Minderheitenausweis). Dabei erfolgte die Verrechnung<br />
mit dem Eigenkapital auf der Grundlage der Wertansätze <strong>zum</strong> Zeitpunkt<br />
der erstmaligen Einbeziehung der Konzernorganisationen in den Gesamtabschluss.<br />
Die aus der Kapitalkonsolidierung resultierenden Unterschiedsbeträge der Aktivseite<br />
(€ ...) sind mit denen der Passivseite (€ ...) verrechnet worden. (Erläuterung sowie deren<br />
Änderung <strong>zum</strong> Vorjahr § 301 III S. 2 und S. 3 HGB)<br />
Die Schuldenkonsolidierung erfolgte nach § 50 Abs. 1,2 GemHVO i.V.m.<br />
§ 303 Abs. 1 HGB durch Eliminierung der Forderungen mit den entsprechenden<br />
Verbindlichkeiten zwischen den Konzernorganisationen.<br />
Von einer Zwischenergebniseliminierung wurde gem. § 50 Abs. 1, 2 GemHVO<br />
abgesehen, da Lieferungen und Leistungen zwischen den<br />
Konzernorganisationen/assoziierten Unternehmen zu üblichen Marktbedingungen<br />
vorgenommen wurden. Die Ermittlung der Wertansätze erfordern einen unverhältnismäßig<br />
hohen Aufwand und ist für die VSEF-Lage von<br />
untergeordneter Bedeutung. (siehe Handreichung zu § 50 GemHVO)<br />
Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgte gemäß § 50 Abs. 1, 2 GemHVO i.V.m.<br />
§ 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Erträge zwischen den Konzernorganisationen mit<br />
den auf sie entfallenden Aufwendungen.<br />
Die assoziierten Unternehmen wurden in der Gesamtbilanz mit dem Buchwert angesetzt<br />
(Buchwertmethode) und zwar auf der Grundlage der Wertansätze <strong>zum</strong> Zeitpunkt der<br />
erstmaligen Einbeziehung des assoziierten Unternehmens in den Gesamtabschluss. Der aus der<br />
Equity-Methode resultierende Unterschiedsbetrag beträgt ... €. (Angabe bei erstmaliger Anwendung)<br />
4
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 15<br />
GemHVO 51<br />
(2)<br />
HGB<br />
313 (1) S. 2<br />
Nr.1<br />
HGB<br />
313 (1) Nr. 1<br />
HGB 308 (1) 3<br />
HGB 308 (2) 4<br />
HGB 312 (5)<br />
§ 50 (1, 2)<br />
i.V.m.<br />
§ 309 (1)<br />
GemHVO<br />
33(3)<br />
HGB<br />
313 (1)<br />
S. 2 Nr. 3 1.<br />
HS<br />
HGB<br />
313 (1) S. 2<br />
Nr. 3 2. HS<br />
IV. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Organisationen wurden für den Gesamtabschluss<br />
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich einheitlich nach den bei der Stadt<br />
Dortmund geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.<br />
ggf. Angabe und Begründung bei Abweichung von Bewertungsmethoden EA Stadt und GA<br />
ggf. Angabe und Begründung bei Abweichung der einheitlichen Bewertung im EA TU und GA (in Ausnahmefällen zulässig);<br />
Beibehaltung der Bewertung des EA TU<br />
Das assoziierte Unternehmen.... wendete vom Gesamtabschluss abweichende<br />
Bewertungsmethoden an, welche nicht angepasst wurden.<br />
Im Einzelnen wurden im Konzern folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
angewendet:<br />
Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um<br />
lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu fünf<br />
Jahren), bewertet. Der Geschäfts- oder Firmenwert aus Kapitalkonsolidierung wird über<br />
fünfzehn Jahre abgeschrieben (Firmenwert gem. § 255 Abs. 4 HGB nicht zulässig).<br />
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um<br />
lineare Abschreibungen (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zwischen vier und achtzig<br />
Jahren) angesetzt (In den begründeten Fällen .... wurde die degressive Abschreibung<br />
vorgenommen).<br />
Bei Zugängen des beweglichen Anlagevermögens wurde die Abschreibung für die vollen<br />
Monate ab Beginn des Monats der Anschaffung oder Herstellung und dem Ende des Jahres<br />
vorgenommen. Bei der Stadt wurden geringwertige Vermögensgegenstände mit<br />
Anschaffungskosten bis 410,00 € (ohne Vorsteuer) gem. § 33 Abs. 4 GemHVO grundsätzlich<br />
im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben und mit Anschaffungskosten bis 60,00 € (ohne<br />
Vorsteuer) wurde unmittelbar Aufwand verbucht. Bei den voll zu konsolidierenden<br />
Unternehmen / Sondervermögen wurden Anschaffungskosten bis 150,00 € unmittelbar im<br />
Aufwand erfasst und Anschaffungskosten ab 150,00 € bis 1.000,00 € wurden als<br />
Sammelposten über 5 Jahre abgeschrieben .<br />
Die Herstellungskosten enthalten neben den Material-, den Fertigungs- und Sonderkosten der<br />
Fertigung auch die notwendigen Materialgemein- und Fertigungsgemeinkosten. Wurden die<br />
Wahlrechte zur Ermittlung der Herstellungskosten bei den Konzernorganisationen anderweitig<br />
ausgeübt, ist aufgrund untergeordneter Bedeutung für die VSEF-Lage auf eine Anpassung<br />
gem. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB verzichtet worden.<br />
ggf. Angabe und Begründung von Abweichungen von angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gem. § 32 I Nr.<br />
5 GemHVO – mit dem Hinweis auf die entsprechende Bilanzposition (Durchbrechung der Stetigkeit); z.B. anstatt planmäßige<br />
außerplanmäßige Abschreibung erforderlich<br />
ggf. den Einfluss auf die VSEF-Lage gesondert darstellen; z.B. Verschlechterung der Ertragslage des Konzerns aufgrund<br />
außerplanmäßiger Abschreibungen<br />
5
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 15<br />
GemHVO<br />
51 (2) S. 2<br />
HGB<br />
313 (1)<br />
S. 2 Nr. 1<br />
GemHVO<br />
35 (5),<br />
35 (8)<br />
HGB<br />
253 (2), 280<br />
(1)<br />
GemHVO<br />
35 (5),<br />
35 (8)<br />
HGB<br />
253 (2), 280<br />
(1)<br />
GemHVO<br />
35 (7)<br />
HGB<br />
253 (3)<br />
GemHVO<br />
51 (2) S. 2<br />
HGB<br />
313 (1) S. 2<br />
Nr. 3,<br />
308 (2) S. 3<br />
HGB<br />
253 (3)<br />
GemHVO<br />
35 (7)<br />
HGB<br />
313 (1)<br />
S. 2 Nr. 3<br />
HGB<br />
253 (3)<br />
GemHVO<br />
35 (7, 8)<br />
GemHVO<br />
42 (2)<br />
HGB 250 (3)<br />
GemHVO<br />
43 (5, 6)<br />
Für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden in Einzelfällen Festwerte gem.<br />
§ 34 Abs. 1 und 2 GemHVO in Höhe von .... gebildet. Für andere gleichartige oder annähernd<br />
gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurde in<br />
Einzelfällen eine Gruppenbewertung gem. § 34 Abs. 3 GemHVO und der gewogene<br />
Durchschnittswert angesetzt.<br />
Die Finanzanlagen wurden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Aufgrund<br />
voraussichtlich dauernder Wertminderung wurde .... und aufgrund vorübergehender<br />
Wertminderung wurde .... außerplanmäßig abgeschrieben. Das Wertaufholungsgebot wurde<br />
berücksichtigt. Es erfolgten Zuschreibungen in Höhe von .... bei....<br />
Die Ausleihungen wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Unverzinsliche und<br />
niedrig verzinsliche Ausleihungen wurden, soweit keine Gegenleistungsverpflichtungen<br />
bestehen, unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von .... % abgezinst und in Höhe von .... €<br />
außerplanmäßig abgeschrieben. Zuschreibungen erfolgten im Berichtsjahr in Höhe von .... €.<br />
Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu<br />
Anschaffungs-/Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.<br />
Für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren wurden in Einzelfällen Festwerte in Höhe<br />
von ... gebildet. Für gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens<br />
wurde in Einzelfällen eine Gruppenbewertung vorgenommen und der gewogene<br />
Durchschnittswert angesetzt.<br />
Wurden andere Bewertungsvereinfachungsverfahren nach § 256 HGB angewendet, ist<br />
aufgrund untergeordneter Bedeutung für die VSEF-Lage auf eine Anpassung gem. § 308 Abs.<br />
2 S. 3 HGB verzichtet worden.<br />
Forderungen wurden mit dem Nennbetrag aktiviert. Zweifelhafte Forderungen wurden mit<br />
dem wahrscheinlich eingehenden Wert angesetzt. Uneinbringliche Forderungen wurden<br />
abgeschrieben.<br />
Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine pauschale Wertberich-tigung in<br />
Höhe von 1 % auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Die Forderungen<br />
gegenüber nicht voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen / Sondervermögen und<br />
gegenüber Beteiligungen wurden keiner Wertberichtigung unterzogen.<br />
Bei abweichenden Bewertungsmethoden der Konzernorganisationen wurden diese aufgrund<br />
des Wesentlichkeitsgrundsatzes/ Einfluss auf die VSEF-Lage beibehalten (§ 308 Abs. 2 S. 3<br />
HGB).<br />
Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten bzw.<br />
<strong>zum</strong> niedrigeren Wert am Abschlussstichtag.<br />
Disagios wurden aktivisch abgegrenzt.<br />
Zuwendungen und Beiträge für zweckgebundene Investitionen wurden als Sonderposten<br />
ausgewiesen. Zugänge von Sonderposten im Berichtsjahr wurden mit den Nennbeträgen<br />
passiviert. Die Auflösung erfolgte - mit Ausnahme des Sonderpostens für den<br />
Gebührenausgleich - nach Maßgabe der auf die Vermögensgegenstände angewandten<br />
Abschreibungssätze.<br />
6
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 15<br />
GemHVO<br />
43 (4) S. 1, 3<br />
GemHVO<br />
43 (4) S. 2<br />
HGB<br />
308 (1) S. 3<br />
GemHVO<br />
36<br />
GemHVO<br />
36 (1, 4),<br />
51 (2) S. 2<br />
HGB<br />
308 (1) S. 3<br />
GemHVO<br />
36 (2)<br />
GemHVO<br />
36 (3)<br />
GemHVO<br />
51 (2)<br />
HGB<br />
313 (1) S. 2<br />
Nr. 1<br />
In der Sonderrücklage wurden erhaltene Zuwendungen für die Anschaffung oder Herstellung<br />
von Vermögensgegenständen, die noch nicht zweckentsprechend verwendet wurden und deren<br />
ertragswirksame Auflösung durch den Zuwendungsgeber ausgeschlossen wurde, mit dem<br />
Nennbetrag ausgewiesen.<br />
Das Wahlrecht zur Bildung einer Sonderrücklage zur Sicherstellung für beschlossene<br />
Anschaffungen oder Herstellungen von Vermögensgegenständen wird im Gesamtabschluss<br />
nicht ausgeübt.<br />
Allen am Bilanzstichtag bestehenden und bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken ist<br />
durch die Bildung von Rückstellungen ausreichend Rechnung getragen worden.<br />
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden für bestehende<br />
Versorgungsansprüche und sämtliche Anwartschaften gebildet. Diese wurden mit dem nach<br />
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Teilwert auf der Basis eines<br />
Rechnungszinsfußes von 5 % angesetzt (Abweichungen des Rechnungszinsfußes bei<br />
Konzernorganisationen wurden aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes gem. § 308 Abs. 2 S.<br />
3 HGB beibehalten / wurden pauschal mit einem Zuschlag von .... % auf die<br />
Rückstellungsverpflichtung gebildet. ) Beihilfeansprüche wurden als prozentualer Aufschlag<br />
zur Pensionsrückstellung pauschal berücksichtigt (z.Z. 20 %).<br />
Bei den Rückstellungen für Deponien und Altlasten wurden die zu erwartenden<br />
Gesamtkosten <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Rekultivierungs- und Nachbesserungsmaßnahme angesetzt.<br />
Dabei wurden zukünftige Preissteigerungen berücksichtigt (konkrete Einzelgutachten im EA<br />
Stadt).<br />
Bei der Bildung von Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen wurde für die<br />
Nachholung ein längstmöglicher Zeitraum von fünf Jahren nach dem Abschlussstichtag<br />
berücksichtigt.<br />
Bei den Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub und Überstunden wurde gem. § 34<br />
Abs. 3 GemHVO in Einzelfällen eine Gruppenbewertung vorgenommen und der gewogene<br />
Durchschnittswert angesetzt.<br />
Die Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.<br />
7
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 15<br />
GemHVO/GO<br />
Bisher keine<br />
Regelung<br />
für den<br />
<strong>Anlagen</strong>spiegel<br />
im GA<br />
HGB<br />
269<br />
HGB<br />
301 (3) S. 2, 3<br />
HGB 298 (1)<br />
i.V.m. 265 (3)<br />
GemHVO 41<br />
(7) S. 3<br />
HGB<br />
268 (4) S. 1<br />
V. Angaben zur Gesamtbilanz<br />
Anlagevermögen:<br />
Anlagevermögen 31.12.20.. Vorjahr<br />
T € T €<br />
Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Sachanlagen<br />
Finanzanlagen<br />
Gesamt<br />
Die Aufgliederung der erfassten <strong>Anlagen</strong>gegenstände ergibt sich aus der Gesamtbilanz. Eine<br />
Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens in Form eines <strong>Anlagen</strong>spiegels ist als<br />
Anlage <strong>zum</strong> Anhang dargestellt.<br />
Erläuterung von bedeutsamen Posten, Zugängen und Abgängen sowie Zuschreibungen (§ 35 (8) GemHVO) des<br />
Anlagevermögens<br />
Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs waren im<br />
Gesamtabschluss mangels Wahlrecht in der GemHVO/GO im Gesamtabschluss aufzulösen.<br />
Bei der Erstkonsolidierung der ... ergab sich ein aktivischer Unterschiedsbetrag in Höhe von ...<br />
€ aus der Kapitalkonsolidierung, der als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen wird. Der<br />
Posten hat sich im Berichtsjahr nur unwesentlich verändert.<br />
(Anpassungen von Festwerten sind im Anhang darzustellen (S. 307 Handreichung GemHVO<br />
und S. 358))<br />
Bei den Finanzanlagen werden auch die rechtlich unselbstständigen Stiftungen und<br />
Interessentengesamtheiten in Höhe von .... € ausgewiesen. Korrespondierend hierzu wurde ein<br />
entsprechender Sonderposten gebildet.<br />
Umlaufvermögen:<br />
Vorräte 31.12.20.. Vorjahr<br />
T € T €<br />
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren<br />
geleistete Anzahlungen<br />
Gesamt<br />
Bei der Position Roh, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden auch die fertigen und<br />
unfertigen Erzeugnisse und Leistungen erfasst.<br />
Bei den Waren werden Grundstücke der xy-AG und xy-GmbH in Höhe von .... € ausgewiesen.<br />
(Anpassungen des Festwertes sind im Anhang darzustellen (S. 307 Handreichung GemHVO<br />
und S. 358))<br />
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:<br />
ggf. Mitzugehörigkeitsvermerk<br />
8
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 15<br />
GemHVO<br />
Kein Verweis<br />
des § 49 auf §<br />
46<br />
HGB<br />
298 (1)<br />
i.V.m. 268 (4)<br />
S. 2<br />
GemHVO<br />
35 (8)<br />
HGB<br />
298 (1) i. V. m.<br />
268 (6) HGB<br />
42 (2)<br />
GemHVO<br />
HGB<br />
298 (1) i.V.m.<br />
274 (2) S. 2<br />
306 S. 2<br />
GemHVO<br />
51 (2)<br />
Forderungsspiegel und Angabe von Restlaufzeiten im Gesamtanhang nicht angabepflichtig<br />
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind im Wesentlichen enthalten:<br />
- Zinsforderungen (-abgrenzungen)<br />
- Schadensersatzleistungen<br />
- Steuererstattungsansprüche<br />
- Forderungen an Versicherungsunternehmen<br />
- Forderung an Betriebsangehörige<br />
- kurzfristige Darlehen<br />
- übrige Forderungen und Vermögensgegenstände über ... €<br />
Wertpapiere:<br />
ggf. Erläuterung (Wertaufholungsgebot bei den Töchtern berücksichtigen - Bei abweichenden<br />
Bewertungsmethoden der Konzernorganisationen wurden diese aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes/<br />
Einfluss auf die VSEF-Lage beibehalten (§ 308 Abs. 2 S. 3 HGB).<br />
Aktive Rechnungsabgrenzung:<br />
ggf. Erläuterung von wesentlichen Bestandteilen<br />
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten ( € ....) beinhaltet Disagios in Höhe von ... €.<br />
Aufgrund der Tatsache, dass das Konzernergebnis niedriger ist als die Summe der<br />
Einzelergebnisse wurde eine Steuerabgrenzung in Höhe von € ..... vorgenommen. Es wurde ein<br />
einheitlicher Ertragssteuersatz von .... % für Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag und<br />
Gewerbesteuer zugrunde gelegt.<br />
(Die in den Einzelabschlüssen der TU dargestellten aktiven latenten Steuern wurden mangels<br />
Ansatzwahlrecht in der GemHVO/ GO im Gesamtabschluss aufgelöst.)<br />
Eigenkapital<br />
Die Eigenkapitalveränderungen ergeben sich aus folgender Übersicht (DRS 7),(vorläufig):<br />
Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis (DRS 7)<br />
(Eigenkapitalveränderungsrechnung § 51 Abs. 2 GemHVO)<br />
Gezeichnetes Nicht Kapital- Erw irt- Eigene Kummuliertes übriges Eigen- Eigene Eigen- Minder- Kummuliertes übriges Eigen-<br />
Kapital<br />
eingeforderte rücklage schaftetes Anteile,die Konzernergebnis kapital Anteile,die kapital heiten Konzernergebnis kapital<br />
ausstehende Konzern- zur Einziehung gem. nicht zur kapital<br />
Konzerneigen- Stamm- Vorzugs- Einlagen eigen- bestimmt Ausgleichs- andere Konzern- Einziehung Ausgleichs- andere<br />
kapitalspiegel aktien aktien kapital sind posten aus neutrale bilanz bestimmt posten aus neutrale<br />
der Fremd- Trans- sind der Fremd- Transw<br />
ährungs- aktionen w ährungs- aktionen<br />
Stand am 31.12.01<br />
Ausgabe von<br />
Anteilen<br />
Erw erb/Einziehung<br />
eigener Anteile<br />
Gezahlte<br />
Dividenden<br />
Änderung des<br />
Konsolidierungskreises<br />
Übrige<br />
Veränderungen<br />
umrechnung umrechnung<br />
Konzern-<br />
Jahresüberschuss/<br />
-fehlbetrag<br />
Übriges<br />
Konzernergebnis<br />
Mutterunternehmen<br />
Minderheitsgesellschafter<br />
Konzerngesamtergebnis<br />
Stand am 31.12.02<br />
- - - - - - - - - - - - -<br />
9
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 15<br />
HGB<br />
301 (3) S. 2<br />
GemHVO<br />
43 (4)<br />
GO<br />
75 (3)<br />
HGB<br />
307 (1) S. 1<br />
GemHVO<br />
43 (5)<br />
GemHVO<br />
43 (5)<br />
GemHVO<br />
43 (6)<br />
GemHVO<br />
43 (5)<br />
Erläuterungen zur Entwicklung der folgenden Posten:<br />
- Allgemeine Rücklage (insbesondere: Unterschiedsbetrag aus der<br />
Kapitalkonsolidierung)<br />
- Sonderrücklagen<br />
- Ausgleichsrücklage<br />
- Jahresüberschuss / -fehlbetrag bzw. Bilanzgewinn/-verlust<br />
- Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />
Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />
Bei der Erstkonsolidierung der ... ergab sich ein passivischer Unterschiedsbetrag aus der<br />
Kapitalkonsolidierung in Höhe von ... €. Er hat sich im Berichtsjahr nicht verändert (Angabe<br />
und Erläuterung wesentlicher Änderungen <strong>zum</strong> Vorjahr).<br />
Sonderrücklagen<br />
Zum 31.12.2010 betragen die Sonderrücklagen...<br />
Ausgleichsrücklage<br />
Zum 31.12.2010 beträgt die Ausgleichrücklage ....€.<br />
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag bzw. Bilanzgewinn/-verlust<br />
Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />
Anderen Gesellschaftern stehen Minderheitenanteile in Höhe von insgesamt .... € zu.<br />
Sonderposten<br />
Der Wert der Sonderposten <strong>zum</strong> 31.12.20... beträgt insgesamt ... € (Vorjahr: ...€).<br />
Es werden Zuwendungen und Beiträge als Sonderposten ausgewiesen, die im Rahmen einer<br />
Zweckbindung für investive Maßnahmen geleistet wurden und nicht frei verwendet werden<br />
dürfen. Die Auflösung der Sonderposten wird entsprechend der Abnutzung des bezuschussten<br />
Vermögensgegenstandes vorgenommen.<br />
In den Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von ... € fließen die<br />
Jahresüberschüsse der kostenrechnenden Einrichtungen „Straßenreinigung“,<br />
„Abfallwirtschaft“ und „Abwasserwirtschaft“ ein.<br />
Die Sonstigen Sonderposten umfassen erhaltene Gelder für Ausgleichs- und<br />
Ersatzmaßnahmen und Stellplatzablöseerträge.<br />
Hier sind auch die Baukostenzuschüsse von Kunden in Höhe von ... € enthalten.<br />
Die Auflösung der Sonderposten wird grundsätzlich entsprechend der Abnutzung des<br />
bezuschussten Vermögensgegenstandes vorgenommen.<br />
Sonderposten mit Rücklageanteil gem. § 273 HGB wurden im Gesamtabschluss mangels<br />
10
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 15<br />
GemHVO 36<br />
GemHVO<br />
36 (2)<br />
GemHVO<br />
36 (3)<br />
HGB 298 (1)<br />
i.V.m. 274 (1)<br />
S. 1, 306 S. 2<br />
GemHVO<br />
36 (4)<br />
HGB<br />
285 S. 1 Nr 12<br />
GemHVO<br />
36 (4, 5)<br />
Wahlrecht in der GemHVO/ GO im Gesamtabschluss aufgelöst.<br />
Sonderpostenspiegel (keine Ausübung des Wahlrechts analog EA)<br />
Rückstellungen (Rückstellungsspiegel im GA keine Pflicht)<br />
Die Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:<br />
Gesamtrückstellungsspiegel (ergänztes Muster § 36 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
Gesamtrückstellungsspiegel<br />
Gesamt- Gesamtbetrag<br />
Veränderungen<br />
betrag<br />
Arten der am 31.12 im Haushaltsjahr<br />
am 31.12<br />
Rückstellungen des Vor- Zuführungen Laufende Grund des Hausjahres<br />
Auflösung entfallen haltsjahres<br />
Rückstellungen<br />
1. Pensionsrückstellungen<br />
Rückstellungen für Deponien<br />
EUR EUR EUR EUR EUR<br />
2. und Altlasten<br />
3. Instandhaltungsrückstellungen<br />
4. Steuerrückstellungen<br />
5. Sonstige Rückstellungen<br />
Die Pensionsrückstellungen beinhalten Verpflichtungen nach beamtenrechtlichen<br />
Vorschriften und sonstige, direkte Pensionsverpflichtungen gegenüber tariflich Beschäftigten,<br />
die nicht durch entsprechende Umlagen der Zusatzversorgungskasse abgedeckt werden.<br />
Ausgewiesen werden Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien in<br />
Höhe von .... € (im Wesentlichen Deponie Nordost) und Altlasten in Höhe von .... €.<br />
Instandhaltungsrückstellungen wurden für folgende Maßnahmen gebildet:<br />
evtl. als Anlage<br />
Maßnahme Gesamtrückstellung in T €<br />
Brügmannblock<br />
Berufskolleg Hacheney<br />
.....<br />
In den Steuerrückstellungen sind latente Steuern aus der Konsolidierung in Höhe von ... €<br />
enthalten. Dabei wurde ein einheitlicher Ertragssteuersatz von .... % für Körperschaftssteuer,<br />
Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer zugrunde gelegt.<br />
Die Sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen:<br />
- Rückstellungen für Personalangelegenheiten<br />
- Rückstellungen für Jahresabschlusskosten und Steuererklärungen<br />
- Drohverlustrückstellungen<br />
- Rückstellungen für Archivkosten<br />
11
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 15<br />
HGB<br />
314 (1) Nr. 1 1.<br />
HS<br />
GemHVO<br />
49 (3) i.V.m.<br />
47<br />
GemHVO<br />
47<br />
- Rückstellungen für Schadensersatzverpflichtungen<br />
- Rückstellungen für ausstehende Rechnungen<br />
- .....<br />
Verbindlichkeiten<br />
Die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten werden in einem<br />
Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt.<br />
Gesamtverbindlichkeitenspiegel (ergänztes Muster § 47 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
Gesamt- Gesamtbetrag<br />
mit einer Restlaufzeit von betrag<br />
Art der Verbindlichkeit des des<br />
Haus- bis zu 1 J. 1 bis 5 J. mehr als Vorhaltsjahres<br />
5 J. jahres<br />
EUR EUR EUR EUR EUR<br />
1 2 3 4 5<br />
1. Anleihen<br />
Verbindlichkeiten aus Krediten<br />
2. für Investitionen<br />
Verbindlichkeiten aus Krediten<br />
3. zur Liquiditätssicherung<br />
4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen<br />
wirtschaftlich gleichkommen<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen<br />
5. und Leistungen<br />
7. Sonstige Verbindlichkeiten<br />
8. Summe aller Verbindlichkeiten<br />
Nachrichtlich anzugeben:<br />
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung<br />
von Sicherheiten:<br />
z.B. Bürgschaften u.a.<br />
ggf. Anleihen erläutern<br />
Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen nahmen in Folge der<br />
Investitionstätigkeit um insgesamt um .... € zu.<br />
Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung betreffen kurzfristige<br />
Kontokorrente zur Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit.<br />
Die Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, beinhalten im<br />
Wesentlichen Verpflichtungen aus PPP-Modellen, Restkaufgelder im Zusammenhang mit<br />
Grundstücksgeschäften und Leibrenten.<br />
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen enthalten:<br />
- Steuerverbindlichkeiten<br />
12
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 15<br />
HGB<br />
298 (1)<br />
i.V.m. 268 (5)<br />
S.3<br />
HGB<br />
298 (1) i.V.m.<br />
265 (3)<br />
GemHVO<br />
41 (7) S.3<br />
GemHVO<br />
44 (analog EA)<br />
HGB<br />
314 (1) Nr. 2<br />
i.V.m. § 251<br />
GemHVO<br />
43 (6)<br />
- Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern<br />
- Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern<br />
- Überzahlungen von Kunden<br />
- Beiträge und Versicherungen<br />
- Zuwendungen für noch nicht zweckentsprechend verwendetet Investitionen<br />
- Verbindlichkeiten aus Transferleistungen<br />
- übrige Verbindlichkeiten über ... €<br />
In den Verbindlichkeiten sind antizipative Verbindlichkeiten (Zinsabgrenzungen) für Kredite<br />
von € ... enthalten. (ggf. wenn größere Beträge enthalten)<br />
ggf. Mitzugehörigkeitsvermerk<br />
Passiver RAP<br />
ggf. Erläuterung von wesentlichen Beträgen<br />
Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse<br />
- Angabe aller Sachverhalte, aus denen sich zukünftig erhebliche finanzielle<br />
Verpflichtungen ergeben können (§ 44 Abs. 1 S. 3 GemHVO)<br />
- Verpflichtungen aus Leasingverträgen (§ 44 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO)<br />
- ggf. Angabe von Kostenunterdeckungen kostenrechnender Einheiten, die<br />
auszugleichen sind<br />
VI. Angaben zur Gesamtergebnisrechnung<br />
Erläuterung wesentlicher Posten und Abweichungen, z.B.:<br />
Steuern und ähnliche Abgaben 31.12.20.. Vorjahr<br />
T € T €<br />
Steuern<br />
Ähnliche Abgaben<br />
Gesamt<br />
In den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind Erträge aus der Auflösung von<br />
Sonderposten in Höhe von ... € enthalten.<br />
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 31.12.20.. Vorjahr<br />
T€ T€<br />
Gebühren<br />
Beiträge<br />
Ähnliche Entgelte<br />
Gesamt<br />
13
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 15<br />
HGB<br />
314 I Nr. 3<br />
GemHVO<br />
35 (8)<br />
HGB<br />
253 (2), 280<br />
(1)<br />
privatrechtliche Leistungsentgelte 31.12.20.. Vorjahr<br />
T€ T€<br />
Versorgung<br />
Verkehr<br />
Entsorgung<br />
Gesundheit und Pflege<br />
Wohnen<br />
Kultur<br />
Veranstaltung, Kultur und Freizeit<br />
Strukturentwicklung und Wirtschaftsförderung<br />
EDV und Kommunikation<br />
Sonstige<br />
Gesamt<br />
sonstige ordentliche Erträge 31.12.20.. Vorjahr<br />
z.B.: T€ T€<br />
Erträge aus der Veräußerung von Anlagegegenständen<br />
Erträge aus der Auflösung und Inanspruchnahme von<br />
Rückstellungen<br />
Steuererstattungen<br />
Schadenersatz<br />
Übrige<br />
Gesamt<br />
In den sonstigen ordentlichen Erträgen sind Zuschreibungen auf das Sachanlagevermögen und<br />
das Finanzanlagevermögen in Höhe von ... € enthalten. Die Zuschreibungen wurden aufgrund<br />
.... vorgenommen.<br />
Personalaufwendungen 31.12.20.. Vorjahr<br />
T€ T€<br />
Löhne und Gehälter<br />
Soziale Abgaben<br />
Aufwendungen für Altersversorgung und<br />
Unterstützung<br />
Gesamt<br />
Bei den Aufwendungen für Altersversorgung sind Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen<br />
in Höhe von ... € enthalten.<br />
In den Versorgungsaufwendungen sind Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen in Höhe<br />
von ... € enthalten.<br />
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 31.12.20.. Vorjahr<br />
T€ T€<br />
Materialaufwand<br />
Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung<br />
des Anlagevermögens<br />
Die den bilanziellen Abschreibungen zu Grunde liegenden Nutzungsdauern weichen in<br />
Einzelfällen von der AfA-Tabelle der Stadt Dortmund ab. Aufgrund des<br />
Wesentlichkeitsgrundsatzes / Einfluss auf die VSEF-Lage war eine Anpassung nicht<br />
erforderlich (§ 308 Abs. 2 S. 3 HGB).<br />
14
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 15<br />
GemHVO<br />
35 (5)<br />
HGB<br />
298 (1) i.V.m.<br />
277 (3) S. 1<br />
GemHVO<br />
35 (7)<br />
HGB<br />
279 (1) S. 2<br />
HGB<br />
298 (1)<br />
i.V.m. 277 (4)<br />
S. 2<br />
HGB<br />
314 (1) Nr. 4<br />
In den bilanziellen Abschreibungen sind außerplanmäßige Abschreibungen auf das<br />
Anlagevermögen in Höhe von ...€ enthalten. Diese außerplanmäßigen Abschreibungen wurden<br />
aufgrund ..... vorgenommen.<br />
Der Firmenwert aus der Kapitalkonsolidierung wurde im Gesamtabschluss in Höhe von .... €<br />
planmäßig abgeschrieben.<br />
Die Finanzanlagen wurden aufgrund vorübergehender Wertminderung in Höhe von ... €<br />
außerplanmäßig abgeschrieben und betreffen ....<br />
Sonstige ordentliche Aufwendungen 31.12.20.. Vorjahr<br />
z.B.: T€ T€<br />
Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des<br />
Anlagevermögen<br />
Zuführungen zu Rückstellungen<br />
Mieten und Pachten<br />
Sonstige Personalaufwendungen<br />
Übrige<br />
Das Finanzergebnis verbesserte / verminderte sich im Wesentlichen aufgrund der gestiegenen<br />
Zinserträge / Zinsaufwendungen, .... um .... €.<br />
Das Ergebnis aus der Beteiligung an assoziierten Unternehmen betrifft die ... AG / GmbH.<br />
Das außerordentliche Ergebnis betrifft ..... außerordentliche Erträge / Aufwendungen aufgrund.<br />
....<br />
VII. Sonstige Angaben<br />
1. Anzahl der Arbeitnehmer<br />
Im Jahresdurchschnitt 200x wurden im Konzern insgesamt .... (vollzeitverrechnet/ nach<br />
Köpfen) Mitarbeiter (ohne Vorstand, Geschäftsführer und Betriebsleitung) beschäftigt.<br />
2. Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und<br />
Finanzgesamtlage nach dem Abschlussstichtag<br />
15
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 15<br />
51 (3)<br />
GemHVO<br />
297 (1) 1<br />
HGB<br />
VIII. Erweiterung des Gesamtanhangs<br />
Die Kapitalflussrechnung (nach DRS 2) stellt sich wie folgt dar (vorläufig):<br />
1. +/-<br />
Ordentliches Ergebnis vor a. o. Posten des<br />
Konzerns (einschl. Ergebnisanteil von<br />
Minderheitsgesellschaftern)<br />
Ab-/Zuschreibungen auf<br />
2. +/- Gegenstände des AV<br />
3. +/- Zu-/Abnahme der Rückstellungen<br />
Sonst. zahlungsunwirksame<br />
4. +/- Aufwendungen/Erträge<br />
5. -/+ Gewinn/Verlust aus <strong>Anlagen</strong>abgängen<br />
Zu-/Abnahme der Vorräte, Forderungen sowie and.<br />
Aktiva, die nicht der Investitions-<br />
6. -/+ oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind<br />
Zu-/Abnahme der Verbindlichkeiten sowie and.<br />
Passiva, die nicht der Investitions-<br />
7. +/- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind<br />
8. +/- Ein-/Auszahlungen aus a. o. Posten<br />
9. = Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit<br />
10.<br />
11. -<br />
Einzahlungen aus <strong>Anlagen</strong>abgängen des<br />
Sachanlagevermögens<br />
Auszahlungen für Investitionen in das<br />
Sachanlagevermögen<br />
Einzahlungen aus <strong>Anlagen</strong>abgängen des<br />
12. + immateriellen Anlagevermögens<br />
Auszahlungen für Investitionen in das<br />
13. - immaterielle Anlagevermögen<br />
Einzahlungen aus <strong>Anlagen</strong>abgängen des<br />
14. + Finanzanlagevermögens<br />
Auszahlungen für Investitionen in das<br />
15. - Finanzanlagevermögen<br />
Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten<br />
16. + Unternehmen u. sonst. Geschäftseinheiten<br />
Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten<br />
17. - Unternehmen u. sonst. Geschäftseinheiten<br />
Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen<br />
18. + i.R. der kurzfristigen Finanzdisposition<br />
Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen<br />
19. - i.R. der kurzfristigen Finanzdisposition<br />
20. = Cashflow aus der Investitionstätigkeit<br />
21. Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen<br />
Auszahlungen an Unternehmenseigner u.<br />
22. - Minderheitsgesellschafter<br />
16
ENTWURF – Stand Juli 2009 Anlage 15<br />
Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen<br />
23. + u. der Aufnahme von (Finanz-) Krediten<br />
Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen<br />
24. - u. (Finanz-) Krediten<br />
25. = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit<br />
Zahlungswirksame Veränderungen des<br />
26. Finanzmittelfonds (Summe aus 9, 20, 25)<br />
Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und<br />
bewertungsbedingte Änderungen des<br />
27. +/- Finanzmittelfonds<br />
28. + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode<br />
Finanzmittelfonds am Ende der Periode<br />
29. = (Summe aus 26 bis 28)<br />
17
ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 16<br />
Gesamtanlagenspiegel
ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 17<br />
EK-Veränderungsrechnung
ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 18<br />
Gesamtrückstellungsspiegel (ergänztes Muster § 36 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
Gesamtrückstellungsspiegel<br />
Gesamt- Gesamtbetrag<br />
Veränderungen<br />
betrag<br />
Arten der am 31.12 im Haushaltsjahr<br />
am 31.12<br />
Rückstellungen des Vor- Zuführungen Laufende Grund des Hausjahres<br />
Auflösung entfallen haltsjahres<br />
Rückstellungen<br />
1. Pensionsrückstellungen<br />
Rückstellungen für Deponien und<br />
2. Altlasten<br />
3. Instandhaltungsrückstellungen<br />
4. Steuerrückstellungen<br />
5. Sonstige Rückstellungen<br />
EUR EUR EUR EUR EUR
ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 19<br />
Gesamtverbindlichkeitenspiegel (ergänztes Muster § 47 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
Gesamt- Gesamtbetrag<br />
mit einer Restlaufzeit von<br />
betrag<br />
des des<br />
Haus- bis zu 1 J. 1 bis 5 J. mehr als Vor-<br />
Art der Verbindlichkeit haltsjahres 5 J. jahres<br />
EUR EUR EUR EUR EUR<br />
1 2 3 4 5<br />
1. Anleihen<br />
2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />
3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />
4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen<br />
wirtschaftlich gleichkommen<br />
5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
7. Sonstige Verbindlichkeiten<br />
8. Summe aller Verbindlichkeiten<br />
Nachrichtlich anzugeben:<br />
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung<br />
von Sicherheiten:<br />
z.B. Bürgschaften u.a.
ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 20<br />
Muster zu Angaben des Lageberichts
ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 21<br />
Meldedateien zu konzerninternen Beziehungen
ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 22a<br />
Einreichen der umgegliederten HBI bei der Stadtkämmerei bis 31.05.2009<br />
(mit Aufriss nach Partnergesellschaften)<br />
Einreichen der geprüften Einzel- bzw. Teilkonzernabschlüsse bis 30.06.2009<br />
bei der Stadtkämmerei<br />
Einreichen der Kommunalbilanz II bei der Stadtkämmerei bis 31.07.2009<br />
Postenüberleitung HB I - KB I; Ansatz/Bewertung KB II<br />
Bestätigung der KB II durch Wirtschaftsprüfer<br />
Ergänzende Informationen <strong>zum</strong> Gesamtlagebericht und -anhang<br />
ggf. ergänzende Erläuterungen zur Konsolidierung<br />
Terminplanung Probegesamtabschluss 2008<br />
(Stadt und Sondervermögen gem. Anlage 1, Teil B)<br />
Aufstellung des Probegesamtabschlusses 01.08.2009 bis 31.12.2009<br />
Aufstellung und Bestätigung des Entwurfes durch Stadtkämmerin 31.12.2009<br />
begleitende Abstimmung mit Rechnungsprüfungsamt 01.10.2009 bis 31.12.2009
ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 22b<br />
Terminplanung Probegesamtabschluss 2009<br />
(Stadt und verbundene voll zu konsolidierende/ assoziierte Organisationen gem. Anlage 1 und 3)<br />
Einreichen der umgegliederten HBI bei der Stadtkämmerei bis 31.05.2010<br />
(mit Aufriss nach Partnergesellschaften)<br />
Einreichen der geprüften Einzel- bzw. Teilkonzernabschlüsse bis 30.06.2010<br />
bei der Stadtkämmerei<br />
Einreichen der Kommunalbilanz II bei der Stadtkämmerei bis 31.07.2010<br />
Postenüberleitung HB I - KB I; Ansatz/Bewertung KB II<br />
Bestätigung der KB II durch Wirtschaftsprüfer<br />
Ergänzende Informationen <strong>zum</strong> Gesamtlagebericht und -anhang<br />
ggf. ergänzende Erläuterungen zur Konsolidierung<br />
Aufstellung des Probegesamtabschlusses 01.08.2010 bis 31.12.2010<br />
Aufstellung und Bestätigung des Entwurfes durch Stadtkämmerin 31.12.2010<br />
begleitende Abstimmung mit Rechnungsprüfungsamt 01.10.2010 bis 31.12.2010
ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 22c<br />
Einreichen der geprüften Einzel- bzw. Teilkonzernabschlüsse bis 31.05.2011<br />
bei der Stadtkämmerei<br />
Einreichen der Kommunalbilanz II bei der Stadtkämmerei bis 31.05.2011<br />
Postenüberleitung HB I - KB I; Ansatz/Bewertung KB II<br />
Bestätigung der KB II durch Wirtschaftsprüfer<br />
Terminplanung Gesamtabschluss 2010<br />
Ergänzende Informationen <strong>zum</strong> Gesamtlagebericht und -anhang<br />
ggf. ergänzende Erläuterungen zur Konsolidierung bis 31.05.2011<br />
Aufstellung und Einbringung des Entwurfs des Gesamtabschlusses 01.06.2011 bis 15.09.2011<br />
in die Gremien<br />
Aufstellung des Entwurfes durch Stadtkämmerin 10.08.2011<br />
Bestätigung des Entwurfes durch Oberbürgermeister 17.08.2011<br />
Druck Gesamtabschluss 17.08.2011 bis 24.08.2011<br />
Versand an Haupt- und Finanzausschuss (HFA) bis 25.08.2011<br />
Versand an Rat bis 01.09.2011<br />
Einbringung HFA bis 08.09.2011<br />
Einbringung Rat; Weiterleitung Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) bis 15.09.2011<br />
Prüfung und Anpassung des Entwurfes des Gesamtabschlusses 16.09.2011 bis 23.11.2011<br />
Prüfung des Entwurfes des Gesamtabschlusses durch den RPA 16.09.2011 bis 16.11.2011<br />
ggf. Anpassung des Entwurfs durch die Verwaltung bis 23.11.2011<br />
Bestätigung des geprüften Gesamtabschlusses und 24.11.2011 bis 15.12.2011<br />
Entlastung des Oberbürgermeisters durch den Rat<br />
Druck der Vorlage <strong>zum</strong> Gesamtabschluss 24.11.2011 bis 30.11.2011<br />
Versand der Unterlagen an den Rat bis 01.12.2011<br />
Bestätigung des Gesamtabschlusses und Entlastung des OB durch den Rat bis 15.12.2011<br />
Anzeige und Bekanntmachung bis 31.03.2012
ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 23<br />
Örtliche Nutzungsdauern der Stadt Dortmund<br />
Nr. Vermögensgegenstand<br />
1.0 Gebäude und bauliche <strong>Anlagen</strong><br />
Nutzungsdauern<br />
Stadt Dortmund<br />
in Jahren<br />
1.1 Abwasserhebe- und -reinigungsanlagen (baulicher Teil) 33,33<br />
1.2 Abwasserkanäle 80<br />
1.2 Abwässerkanäle (Inlinerverfahren) 40<br />
1.3 Auslaufbauwerke einschl. Rechen und Schützen (Bauwerke) 33,33 - 50<br />
1.5 Einlaufbauwerke einschl. Rechen und Schützen (Bauwerke) 33,33 - 50<br />
Regenrückhaltebecken, offenes Erdbecken 20<br />
Regenrückhaltebecken, Stahlbetonbauwerk 80<br />
1.8 Freibäder (bauliche <strong>Anlagen</strong>) 40<br />
1.9 Garagen (massiv) 40<br />
1.10 Garagen (sonstige Bauweise) 20<br />
1.11 Gemeindezentren, Bürgerhäuser, Saalbauten, Vereins-, Jugendheime 40<br />
1.12 Geschäftshäuser (auch gemischt genutzt mit Wohnungen) 40 / 50<br />
1.13 Hallen (massiv) 40<br />
1.14 Hallen (sonstige Bauweise) 20<br />
1.15 Hallenbäder 40<br />
1.16 Heime, Personal- und Schwestern-, Alten-, Kinder- 40<br />
1.18 Industriegebäude, Werkstätten (mit und ohne Sozialtrakt) 40<br />
1.20 Kindergärten, Kindertagesstätten 40<br />
1.23 Lager (massiv) 40<br />
1.24 Lager (sonstige Bauweise) 20<br />
1.26 Parkhäuser, Tiefgaragen 40<br />
1.28 Feuer- und Rettungswachen (massiv) 40<br />
1.29 Feuer- und Rettungswachen (sonstige Bauweise) 20<br />
1.32 Schulgebäude (massiv) 40<br />
1.33 Schulgebäude (sonstige Bauweise) 20<br />
Turn- und Sporthallen Schulen 40<br />
1.36 Sportanlagen (nur Sozialgebäude u.a. Funktionsgebäude) 40<br />
Umkleidegebäude 40<br />
1.39 Tunnel 75<br />
1.40 Verwaltungsgebäude (massiv) 40<br />
1.41 Verwaltungsgebäude (sonstige Bauweise) 20<br />
1.44 Wohnhäuser (auch Mehrfamilienhäuser) 50<br />
Museum (z.b. U-Turm) 50<br />
Bahnhöfe, mit Gebäudecharakter 50<br />
Bhf. oberirdisch (Leichtbauweise) 10<br />
Bhf. oberirdisch (Massivbauweise) 25<br />
Bahnhöfe, unterirdische ~ 75<br />
Unterwerk (Bauwerk) 50<br />
Stellwerk (Bauwerk)<br />
2.0 Straßen, Wege, Plätze (Grundstückseinrichtungen)<br />
50<br />
2.1 Betonmauer, Ziegelmauer<br />
Umzäunung (aus Draht) 10<br />
Umzäunung (aus Holz/sonstige) 5<br />
Umzäunung (Beton und Mauerwerk) 20<br />
Umzäunung (Draht mit massivem Sockel) 10<br />
Umzäunung (Mauerwerk a. eigenem Grdst.) 20<br />
2.2 Brücken (Holzkonstruktion)<br />
Brücken (Holz) o. Überdachung, Überbauten 30<br />
24
ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 23<br />
Nutzungsdauern<br />
Stadt Dortmund<br />
in Jahren<br />
Nr. Vermögensgegenstand<br />
2.3 Brücken (Mauerwerk, Beton- oder Stahlkonstruktion, Verbundsystem)<br />
Brücken (Stahlbeton, Spannbeton, Stahl-Verbundskonstruktion) 70<br />
Brücken (Stahlkonstruktion,Walzträger in Beton) 80<br />
2.4 Gewässerausbau naturnah, offene Gräben 20<br />
Böschungssicherung 20<br />
Straßen- u. Stadtmobiliar (Brunnen, Beleuchtung) 20<br />
Straßen- u. Stadtmobiliar (Verkehrssignalanlagen) 15<br />
Straßen- u. Stadtmobiliar (Schilderbrücken) 30<br />
2.8 Spielplätze, Bolzplätze 12<br />
2.9 Sportplätze (Rasen- und Hartplätze)<br />
Sportplätze (Kunstrasen) 20<br />
Sportplätze Schulen (Mini-Spielfelder aus Kunstrasen) 15<br />
2.10 Straßen (Anlieger-, Hauptverkehrsstraßen) Wege, Plätze, Parkflächen<br />
(Straßenbegleitgrün, Parkplätze, Buscaps)<br />
40<br />
2.11 Wege, Plätze, Parkflächen (in einfacher Bauart) 20<br />
Außenanlagen Feuerwehr,<br />
Außenanl. m. Straßencharakter<br />
30<br />
Außenanlagen Schulen, TEK 20<br />
Außenanlagen Parkanlage 15<br />
Außenanlagen Spielplatz, Boltzplatz 12<br />
Außenanlagen Sportplatz 20<br />
Außenanlagen einfach (Schotter) 10<br />
Stadtbahntrasse, ~ in Troglage 75<br />
Stadtbahntrasse, ~ in Einschnittlage 75<br />
Stadtbahntrasse, ~ in Dammlage 75<br />
Stadtbahntrasse, ~ in Hochlage<br />
3.0 Technische <strong>Anlagen</strong> (Betriebsanlagen)<br />
75<br />
3.1 Abwasserhebe- und -reinigungsanlagen (maschinelle Einrichtungen) 12,5 - 33,33<br />
3.2 Alarmgeber, Alarmanlagen, Einbruchmeldeanlagen 8<br />
3.3 Aufzüge (mobil), Hublifte, Hebebühnen, Arbeitsbühnen 15<br />
3.4 Bahnkörper, Gleisanlagen, Gleiseinrichtungen 4 25<br />
Außenanlagen der Stadtbahn 15<br />
Stromversorgungsanlage (=Unterwerk) 20<br />
Fahrleitungen 20<br />
Zugsicherung 20<br />
Fernmeldekabel 20<br />
Aufzuege, Personen~ 15<br />
3.5 Unterführung, Fußgänger~ 75<br />
3.6 Entwerter 5<br />
3.7 Fahrtreppen 12<br />
3.8 Weichen, Kreuzungen 20<br />
3.9 Dampfkessel, Dampfmaschinen, Dampfturbinen, Dampfversorgungsleitungen 10<br />
3.10 Druckluftanlagen, Kompressoren 5<br />
3.11 Druckrohrleitungen 20<br />
3.13 Heiß- und Kaltluftanlagen, Abzugsvorrichtungen, Ventilatoren, Klimaanlagen 10<br />
3.15 Kabelnetze (auch Rohre, Schächte, Kabelkanäle) 40<br />
Glasfaserverkabelung 20<br />
3.16 Leitstellentechnik 5<br />
3.17 Mess- und Prüfgeräte 8<br />
Geschwindigkeitsmeßgeräte in Fahrzeugen 8<br />
3.18 Notstromaggregate, Stromgeneratoren, -umformer, Gleichrichter (ausser Stadtbahn) 15<br />
3.19 Ozonmessstation, Umweltmessstation 8<br />
25
ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 23<br />
Nr. Vermögensgegenstand<br />
Nutzungsdauern<br />
Stadt Dortmund<br />
in Jahren<br />
3.20 Photovoltaikanlagen 20<br />
3.22 Stromverteileranlagen (ausser Stadtbahn) 10<br />
3.23 Telekommunikationseinrichtungen, Betriebsfunkanlagen, Antennenmasten 10<br />
3.24 Verkehrsrechner (Verkehrsleitsystem) 10<br />
3.25 Videoanlagen, Überwachungsanlagen<br />
3.28 Windkraftanlagen<br />
5<br />
Fernwirkanlage 10<br />
Zugzielanzeiger 10<br />
Fahrgastinformationssystem 10<br />
Uhrenanlagen 8<br />
Fernhinweisschilder 9<br />
Funkanlagen 10<br />
Elektroakustische <strong>Anlagen</strong> 8<br />
Fernsehüberwachungsanlagen 11<br />
Brandmeldeanlagen 6<br />
Tauchpumpe<br />
4.0 Maschinen und Geräte<br />
8<br />
Atemschutzgerät, Maskendichtprüfgerät 8<br />
feuerwehrtechnische Geräte usw. 8<br />
Druckereimaschinen und ähnliches 13<br />
Buchbindemaschinen 10<br />
Fahrkartenverkaufsautomat, Fahrkartenentwerter 5<br />
medizinisch-technische Geräte 8<br />
medizinische Geräte Feuerwehr 7<br />
Mikroskop (nicht Schulen) 10<br />
Automaten 10<br />
Parkscheinautomat/Eintrittskartenautomat 10<br />
Stempeluhren 10<br />
Spiel- und Sportgeräte (Wippe, Rutsche, Schaukel, Klettergeräte, Boote, usw. bwgl.!!!) 10<br />
Zirkuszelt 10<br />
Büromaschinen/-gerät 10<br />
Faxgerät 6<br />
Handy/Telefon 6<br />
Werkstattmaschinen (Bohrhammer, Bohrmaschine, usw.) 8<br />
Küchenmaschinen/-geräte 10<br />
Waschmaschine, Trockner 10<br />
Rasenmäher, Kehrmaschine, Räumgeräte 9<br />
Laubblasgerät, Hochdruckreiniger 8<br />
Reinigungsmaschinen 8<br />
Sonderbauwerke Maschinen Kanal 12,5 - 50<br />
5.0 Büro- und Geschäftsausstattung<br />
Computer und Zubehör (Drucker, Scanner, Bildschirm, Bauteile, usw.) 4<br />
Monitore Feuerwehr 2<br />
Software 5<br />
Werkstatteinrichtungen 13<br />
Büroeinrichtung (Flipchart, Büromöbel) 13<br />
medizinische Einrichtung (Intelligenztest) 8<br />
medizinische Einrichtung Feuerwehr 7<br />
Kücheneinrichtung 13<br />
26
ENTWURF - Stand Juli 2009 Anlage 23<br />
Nutzungsdauern<br />
Stadt Dortmund<br />
in Jahren<br />
Nr. Vermögensgegenstand<br />
Vorhänge (nur Verwaltung) 13<br />
Gaststätteneinrichtung (Tische, Stühle) 8<br />
Thekenanlage (Bartheken,-schränke) 5<br />
Gaststätteneinbauten (Entlüftungsanlage, Garderoben) 8<br />
Lizenzen Vertragslaufzeit,<br />
Klassenraumeinrichtung 13<br />
Mikroskope 10<br />
Spielzeug 5<br />
Blockbohlenhaus, Container begehbar 12<br />
Parkbänke (Außengelände) 10<br />
Außenspielgeräte (unbewegl.)/beb. G+B 10<br />
Außenspielgeräte (unbewegl.)/ÖWG 10<br />
Außenspielgeräte (unbewegl.)/unbeb.G+B 10<br />
Markisen am Gebäude/Aussenrollos 10<br />
Instrumente 10-15<br />
Tiere 10<br />
Medientechnik (Beamer, Overheadpr., TV, Kamera, Videorec., Musikanl.,Mikrofone) 7<br />
Postbearbeitungsmaschinen/-geräte 10<br />
Container-Box (Beton, f. Mülltonnen) 20<br />
Fahrradständer 12<br />
Futtertrog/-traufe 8<br />
mobile Fanganlage 10<br />
Messestand 6<br />
Fahnen/Flaggen 1<br />
Atemschutzübungsstrecke 12<br />
6.0 Fahrzeuge<br />
6.1 Anhänger, Auflieger 10<br />
6.2 Bagger, sonstige Baufahrzeuge 8<br />
6.3 Fahrräder 6<br />
6.4 Fäkalienwagen, Hochdruckspülwagen u.ä. 8<br />
6.5 Feuerwehrfahrzeuge, Feuerlöschfahrzeuge, Kraftfahrdrehleiter, Löschboot<br />
Löschfahrzeuge, Löschboot 20<br />
Drehleiter 15<br />
Abrollbehälter 20<br />
6.6 Hubwagen, Gerätewagen 10<br />
6.7 Kleintransporter, Mannschaftstransportfahrzeuge 6<br />
6.8 Krankentransportwagen, -fahrzeuge, Notarzteinsatzwagen, Rettungstransportwagen 7<br />
6.9 Lastkraftwagen, Sattelschlepper, Wechselaufbauten u. ä. 8<br />
Wechsellader Feuerwehr 10<br />
Gerätetransportwagen Stadtbahn 12<br />
6.11 Motorräder, Motorroller 6<br />
6.14 Personenkraftwagen, Wohnwagen 6<br />
6.15 Rettungsboot 8<br />
6.16 Traktoren 8<br />
27
Stand Juli 2009 Anlage 24<br />
Teil A) voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen<br />
Teil B) Stadt / Sondervermögen<br />
Teil C) assoziierte Unternehmen<br />
Name Anschrift<br />
Liste der Ansprechpartner<br />
Ansprechpartner<br />
Vertreter<br />
Name Telefon Mail Name Telefon Mail<br />
1
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Praxisleitfaden 4. Auflage<br />
Anlage II.2<br />
Leitfaden zur Erstellung des Gesamtabschlusses<br />
der Landeshauptstadt<br />
(Gesamtabschlussrichtlinie)
Landeshauptstadt Düsseldorf<br />
Der Oberbürgermeister<br />
Stadtkämmerei<br />
Leitfaden zur Erstellung des Gesamtabschlusses<br />
der Landeshauptstadt Düsseldorf<br />
Entwurf<br />
Stand: August 2009
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Einleitung ............................................................................................................ 1<br />
2 Aufgabe und Zweck der Gesamtabschlussrichtlinie....................................... 1<br />
3 Grundlagen ......................................................................................................... 1<br />
3.1 Geltungsbereich........................................................................................................................ 1<br />
3.2 Rechtliche Grundlagen ............................................................................................................. 2<br />
3.3 Bestandteile des Gesamtabschlusses...................................................................................... 2<br />
3.4 Organisatorische Grundlagen ................................................................................................... 2<br />
4 Grundsätze ordnungsgemäßer Gesamtrechnungslegung (GoG) .................. 3<br />
4.1 Grundsatz der Beachtung der Generalnorm............................................................................. 3<br />
4.2 Grundsatz zur Beachtung der Einheitstheorie .......................................................................... 3<br />
4.3 Grundsatz der Vollständigkeit ...................................................................................................4<br />
4.4 Grundsatz der Stetigkeit ........................................................................................................... 4<br />
4.5 Grundsatz der Einheitlichkeit .................................................................................................... 4<br />
5 Konsolidierungsrichtlinie .................................................................................. 9<br />
5.1 Konsolidierungskreis................................................................................................................. 9<br />
5.2 Konsolidierungsmaßnahmen .................................................................................................... 9<br />
5.2.1 Kapitalkonsolidierung......................................................................................................... 9<br />
5.2.2 Schuldenkonsolidierung................................................................................................... 10<br />
5.2.3 Zwischenergebniseliminierung ........................................................................................ 11<br />
5.2.4 Aufwands- und Ertragseliminierung................................................................................. 12<br />
6 Latente Steuern .................................................................................................12<br />
<strong>Anlagen</strong> ....................................................................................................................13<br />
Anlage 1: Beteiligungsverzeichnis ..................................................................................................... 14<br />
Anlage 2: Örtlicher Positionenplan .................................................................................................... 17<br />
Anlage 3: Zuordnungsvorschriften <strong>zum</strong> örtlichen Positionenplan...................................................... 22<br />
Anlage 4: Nutzungsdauertabelle für den Gesamtabschluss.............................................................. 54<br />
Anlage 5: Terminplan......................................................................................................................... 62<br />
Anlage 6: Personelle Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten....................................................... 63<br />
Anlage 7: Konsolidierungspaket ........................................................................................................ 64<br />
Anlage 8: Ableitung der Gesamtkapitalflussrechnung im Rahmen des DRS 2................................. 74
1 Einleitung<br />
Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (<strong>NKF</strong>) <strong>zum</strong> 1. Januar 2005 haben<br />
alle Kommunen in <strong>NRW</strong> spätestens <strong>zum</strong> 1. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz aufzustellen und ihre<br />
Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung zu erfassen. Ferner sieht das Gemeindehaushaltsrecht<br />
<strong>NRW</strong> vor, dass spätestens <strong>zum</strong> Stichtag 31. Dezember 2010 von jeder Kommune<br />
ein Gesamtabschluss aufzustellen ist, der – analog <strong>zum</strong> Konzernabschluss in der Privatwirtschaft<br />
– die verselbstständigten Aufgabenbereiche (Betriebe bzw. Unternehmen) mit der Kernverwaltung<br />
zusammenfasst.<br />
Durch Berücksichtigung der aus der Kernverwaltung der Kommune ausgegliederten Aufgabenbereiche<br />
wird ein Gesamtüberblick geschaffen, der die kommunale Vermögens-, Schulden-, Finanz- und<br />
Ertragsgesamtlage abbildet. Somit wird umfassend ein der tatsächlichen Aufgabenerledigung entsprechendes<br />
Bild über die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung der Kommune abgegeben.<br />
Das <strong>NKF</strong> orientiert sich dabei grundsätzlich an den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches<br />
(HGB), Stand 2002, berücksichtigt aber zusätzlich kommunalspezifische Besonderheiten; dies gilt<br />
auch für die Konzernrechnungslegung.<br />
Diese Ausführungen gelten für alle verselbstständigten Aufgabenbereiche der Landeshauptstadt Düsseldorf,<br />
die als Teil des "Konzerns Düsseldorf" in dessen Gesamtabschluss einbezogen werden, als<br />
Richtlinie.<br />
2 Aufgabe und Zweck der Gesamtabschlussrichtlinie<br />
Die Gesamtabschlussrichtlinie ist als konkrete Arbeitsanleitung für die Abschlusserstellung anzusehen.<br />
Sie stellt ein geschlossenes System von schriftlich fixierten Anweisungen zur Aufstellung des<br />
Gesamtabschlusses der Landeshauptstadt Düsseldorf dar.<br />
Die gemachten Ausführungen erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.<br />
Soweit in der vorliegenden Richtlinie keine Erläuterungen zu bestimmten Sachverhalten enthalten<br />
sind, gelten die Vorschriften der GO <strong>NRW</strong> und der GemHVO <strong>NRW</strong>.<br />
3 Grundlagen<br />
3.1 Geltungsbereich<br />
Die vorliegende Richtlinie dient zur Sicherstellung der einheitlichen Bilanzierung und Bewertung innerhalb<br />
des „Konzerns Düsseldorf“ und ist erstmals auf Gesamtabschlüsse ab dem Aufstellungsdatum<br />
31.12.2009 anzuwenden. Grundsätzlich sind die Vorschriften für das Konsolidierungspaket ("Package")<br />
anzuwenden.<br />
Die in den Gesamtabschluss einbezogenen Betriebe und Unternehmen sind verpflichtet, der Landeshauptstadt<br />
Düsseldorf alle Aufklärungen und Nachweise zur Verfügung zu stellen, welche die Aufstellung<br />
des Gesamtabschlusses erfordert (vgl. hierzu auch die <strong>Anlagen</strong>).<br />
Diese Gesamtabschlussrichtlinie kann nicht für alle vorkommenden Geschäftsvorfälle eine generelle<br />
Regelung liefern. Sofern sich aus den Aktivitäten der „Konzernunternehmen“ Besonderheiten ergeben,<br />
die nicht durch diese Richtlinie abgedeckt sind, müssen diese Sachverhalte in Abstimmung zwischen<br />
der Kämmerei / Beteiligungsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf und dem(n) betreffenden<br />
Betrieb(en) bzw. Unternehmen geregelt werden.<br />
- 1 -
3.2 Rechtliche Grundlagen<br />
Gemäß § 116 GO <strong>NRW</strong> ist die Landeshauptstadt Düsseldorf dazu verpflichtet, einen Gesamtabschluss<br />
und einen Gesamtlagebericht nach den Grundsätzen einheitlicher Bilanzierung und Bewertung<br />
(§§ 300, 308 HGB) aufzustellen. Der Abschluss umfasst die Gesamtbilanz, die Gesamtergebnisrechnung<br />
und den Gesamtanhang. Dem Gesamtanhang ist eine Kapitalflussrechnung unter Beachtung<br />
des Deutschen Rechnungslegungsstandards 2 (DRS 2) beizufügen (§ 51 Abs. 3 GemHVO<br />
<strong>NRW</strong>).<br />
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31.12. einen<br />
Gesamtabschluss innerhalb der ersten neun Monate nach diesem Stichtag aufzustellen (§ 116 Abs. 1<br />
u. 5 GO <strong>NRW</strong>). Dabei wird der Entwurf des Gesamtabschlusses vom Kämmerer aufgestellt und dem<br />
Oberbürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Oberbürgermeister leitet den von ihm bestätigten<br />
Entwurf innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat der Landeshauptstadt<br />
Düsseldorf zu (§ 116 Abs. 5 i.V.m. § 95 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong>).<br />
Der Gesamtabschluss ist vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den<br />
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage<br />
der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt<br />
(§ 116 Abs. 6 GO <strong>NRW</strong>). Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf bestätigt bis spätestens 31. Dezember<br />
des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften<br />
Gesamtabschluss durch Beschluss (§ 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong>). Der vom Rat der<br />
Landeshauptstadt Düsseldorf bestätigte Gesamtabschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und<br />
öffentlich bekannt zu machen (§ 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong>).<br />
Der Gesamtabschluss der Landeshauptstadt Düsseldorf ist als Probeabschluss erstmals für das Geschäftsjahr<br />
2008 aufzustellen.<br />
Die Landeshauptstadt Düsseldorf erstellt keinen befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht<br />
gem. § 291 HGB.<br />
3.3 Bestandteile des Gesamtabschlusses<br />
Der Gesamtabschluss besteht nach § 116 GO <strong>NRW</strong> aus<br />
• Gesamtbilanz,<br />
• Gesamtergebnisrechnung und<br />
• Gesamtanhang.<br />
Ergänzend ist ein Gesamtlagebericht zu erstellen und ein Beteiligungsbericht beizufügen. Dem Gesamtanhang<br />
ist eine Kapitalflussrechnung unter Beachtung des DRS 2 beizufügen (§ 51 Abs. 3<br />
GemHVO <strong>NRW</strong>).<br />
3.4 Organisatorische Grundlagen<br />
Konsolidierung<br />
Alle Betriebe, die nach den Vorschriften der Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss einbezogen<br />
werden, müssen das Konsolidierungspaket des „Konzerns Düsseldorf“ ausfüllen und entsprechend<br />
dem Terminplan, der jährlich als Anlage <strong>zum</strong> Konsolidierungspaket versandt wird, an die Landeshauptstadt<br />
Düsseldorf - Kämmerei / Beteiligungsmanagement - senden (siehe <strong>Anlagen</strong> 5 bis 7). Die<br />
Versendung hat auf dem Postweg und per E-Mail zu erfolgen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass<br />
alle Seiten des Konsolidierungspaketes ausgefüllt und vom Wirtschaftsprüfer bestätigt sind.<br />
- 2 -
Das Konsolidierungspaket wird von der Landeshauptstadt Düsseldorf vorgegeben und dient der An-<br />
passung an die Ausweisvorschriften der Landeshauptstadt Düsseldorf sowie an die konzerneinheitlichen<br />
Richtlinien; die Erstellung der Handelsbilanz II (Kommunalbilanzen II) wird somit ermöglicht.<br />
Saldenabstimmungen mit allen vollkonsolidierten Betrieben und der Landeshauptstadt Düsseldorf sind<br />
am 31.10. oder am 30.11. eines Jahres, spätestens jedoch <strong>zum</strong> 31.12. durchzuführen. Die Saldenabstimmung<br />
ist von dem Betrieb zu veranlassen, der eine Forderung ausweist. Die Kernverwaltung der<br />
Landeshauptstadt Düsseldorf (als "Konzernmutter") ist bei Zweifelsfragen zu konsultieren (s. Anlage<br />
6.: Personelle Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten).<br />
Für Zwecke der Saldenabstimmung und der Konsolidierung werden dem Konsolidierungspaket jährlich<br />
aktuelle, konsolidierungsrelevante Übersichten als Anlage mit beigefügt.<br />
Konzerneinheitliche Bewertung<br />
Der Gesamtabschluss ist nach einheitlichen Bewertungsgrundsätzen aufzustellen. Dies betrifft alle voll<br />
zu konsolidierenden Betriebe bzw. Unternehmen.<br />
Näheres hierzu siehe Kapitel 4.5 Grundsatz der Einheitlichkeit.<br />
Unterjährige Abschlüsse<br />
Es gelten folgende wesentliche Abgrenzungskriterien:<br />
• keine Glättung saisonaler Einflüsse,<br />
• Konsolidierungskreisänderungen sind im Erwerbsquartal zu berücksichtigen.<br />
Haushaltsjahr / Geschäftsjahr<br />
Als Stichtag der Einbeziehung gilt der Gesamtabschlussstichtag. Ein abweichender Stichtag ist grundsätzlich<br />
unzulässig.<br />
Als Geschäftsjahr gilt das Haushalts- bzw. Kalenderjahr.<br />
Prüfung des Gesamtabschlusses<br />
Die Gesamtabschlüsse unterliegen der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt<br />
Düsseldorf oder Dritter als Prüfer. Der Termin der Bestätigung durch das Rechnungsprüfungsamtes<br />
oder Dritter als Prüfer ergibt sich aus dem Terminplan (siehe Anlage 5).<br />
Die Maßgabe, wer den Gesamtabschluss prüft, erfolgt durch den Rechnungsprüfungsausschuss der<br />
Landeshauptstadt Düsseldorf.<br />
4 Grundsätze ordnungsgemäßer Gesamtrechnungslegung (GoG)<br />
4.1 Grundsatz der Beachtung der Generalnorm<br />
Der Gesamtabschluss ist klar und übersichtlich zu erstellen. Er hat unter Beachtung der Grundsätze<br />
ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,<br />
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage zu vermitteln.<br />
4.2 Grundsatz zur Beachtung der Einheitstheorie<br />
Im Gesamtabschluss ist die Vermögens-, Finanz-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der<br />
einbezogenen Unternehmen so darzustellen, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen<br />
wären. D. h. alle Unternehmen des „Konzerns“ werden trotz ihrer rechtlichen Selbständig-<br />
- 3 -
keit als wirtschaftliche Einheit angesehen; im Gesamtabschluss werden also nur Beziehungen zu Außenstehenden<br />
dargestellt.<br />
4.3 Grundsatz der Vollständigkeit<br />
In dem Gesamtabschluss sind die Kommune und alle Tochterunternehmen ohne Rücksicht auf den<br />
Sitz der Tochterunternehmen (Weltabschlussprinzip) einzubeziehen, sofern auf die Einbeziehung<br />
nach § 116 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong> nicht verzichtet werden kann (Konsolidierungswahlrecht bei untergeordneter<br />
Bedeutung).<br />
Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,<br />
Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.<br />
Die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie die Erträge und<br />
Aufwendungen der in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen und Betriebe sind unabhängig<br />
von ihrer Berücksichtigung in den Jahresabschlüssen dieser Unternehmen vollständig aufzunehmen,<br />
soweit nach dem Recht der Kommune nicht ein Bilanzierungsverbot oder ein Bilanzierungswahlrecht<br />
besteht. Nach dem Recht der Kommune zulässige Bilanzierungswahlrechte dürfen im<br />
Gesamtabschluss unabhängig von ihrer Ausübung in den Jahresabschlüssen der in den Gesamtabschluss<br />
einbezogenen Unternehmen ausgeübt werden.<br />
Für den Ansatz in der Gesamtbilanz ist also ausschließlich das Recht der Kommune, hier der Landeshauptstadt<br />
Düsseldorf, maßgeblich. Es gibt bei der Aufstellung konsolidierter Abschlüsse keinen<br />
Grundsatz der Maßgeblichkeit der Einzelabschlüsse für den Gesamtabschluss.<br />
Trotz des allgemein verbindlichen Vollständigkeitsgebots sind bei der Erstellung des Gesamtabschlusses<br />
Einschränkungen hinsichtlich der Wesentlichkeit und durch Kosten-Nutzen-Überlegungen<br />
statthaft. Daher ist eine Position von untergeordneter Bedeutung im Abschluss nicht gesondert auszuweisen.<br />
4.4 Grundsatz der Stetigkeit<br />
Die beim Jahresabschluss geltenden Grundsätze der Stetigkeit der Bewertungsmethoden sowie der<br />
Stetigkeit bei der Gliederung der Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung gelten auch für den<br />
Gesamtabschluss.<br />
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen und Ergebnisrechnungen<br />
(Gewinn- und Verlustrechnungen), ist beizubehalten; Abweichungen / Änderungen<br />
sind im Anhang zu erläutern.<br />
Im Gesamtabschluss ist zudem die Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden zu beachten. Die auf den<br />
vorhergehenden Gesamtabschluss angewandten Konsolidierungsmethoden müssen beibehalten werden.<br />
4.5 Grundsatz der Einheitlichkeit<br />
Stichtagseinheitlichkeit<br />
Der Gesamtabschluss ist auf den Stichtag des Jahresabschlusses der Landeshauptstadt Düsseldorf<br />
aufzustellen.<br />
Liegt der Abschlussstichtag eines Unternehmens um mehr als drei Monate vor dem Stichtag des Gesamtabschlusses,<br />
ist <strong>zum</strong> Zwecke des Gesamtabschlusses <strong>zum</strong> Gesamtbilanzstichtag für dieses Unternehmen<br />
ein Zwischenabschluss zu erstellen.<br />
- 4 -
Wird kein Zwischenabschluss aufgestellt, weil z. B. der Abschlussstichtag eines Unternehmens nicht<br />
um mehr als drei Monate vor dem Konzernstichtag liegt, sind Vorgänge von besonderer Bedeutung,<br />
die zwischen dem Abschlussstichtag des Einzelabschlusses und des Gesamtabschlusses eingetreten<br />
sind, in der Gesamtbilanz bzw. Gesamtergebnisrechnung zu berücksichtigen oder im Anhang anzugeben<br />
(§ 299 Abs. 3 HGB). Die Wesentlichkeit bezieht sich auf das einzelne Konzernunternehmen<br />
und nicht auf den Konzern insgesamt. Vorgänge von besonderer Bedeutung sind z. B. zwischenzeitliche<br />
Liquidationen größerer Schuldner, Zu- und Abgänge wesentlicher Beteiligungen, zwischenzeitliche<br />
Verlagerungen erheblicher Liquidität und zwischenzeitlich angefallene höhere Verluste.<br />
Einheitlichkeit des Ausweises<br />
Die Gliederung der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung ergibt sich aus den kommunalen<br />
Gliederungsvorschriften (§ 49 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong>).<br />
Bevor die Betriebe der Landeshauptstadt Düsseldorf <strong>zum</strong> "Konzern Düsseldorf“ konsolidiert werden<br />
können, müssen sie ihre Bilanzen einheitlich nach der städtischen Gliederungsvorschrift (siehe Anlage<br />
2) zu ihren Kommunalbilanzen II (KB II) anpassen.<br />
Einheitlicher Bilanzansatz<br />
Den in den Gesamtabschluss der Landeshauptstadt Düsseldorf einzubeziehenden Unternehmen stehen<br />
für ihre Einzelabschlüsse, die sie in der Regel nach den Vorschriften des HGB erstellen, eine<br />
Reihe von Wahlrechten bei der Bewertung und dem Ansatz von bilanziellen Sachverhalten zu.<br />
§ 32 ff. GemHVO <strong>NRW</strong> regelt die Vermögenserfassung und Vermögensbewertung für die jährlich<br />
aufzustellenden Bilanzen der Gemeinden. Im Sinne eines einheitlichen Bilanzansatzes sind diese<br />
auch von den Unternehmen, die in den Gesamtabschluss des "Konzerns Stadt" einzubeziehen sind,<br />
bei der Erstellung ihrer KB II anzuwenden.<br />
Hinsichtlich der Ansatzwahlrechte, die bei der Erstellung der Einzelabschlüsse gelten, gelten bei der<br />
Erstellung der KB II die im Folgenden genannten Vorschriften.<br />
Da in der GemHVO <strong>NRW</strong> - anders als nach den Rechnungslegungsvorschriften nach dem Handelsgesetzbuch<br />
- folgende Sachverhalte nicht explizit erwähnt werden, kann von einem Bilanzierungsverbot<br />
ausgegangen werden:<br />
• Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes (§ 269 HGB),<br />
• Derivative Geschäfts- oder Firmenwerte (§ 255 Abs. 4 HGB),<br />
• Aktive latente Steuern im Einzelabschluss (§ 274 Abs. 2 HGB),<br />
• Sonderposten mit Rücklageanteil (§ 247 Abs. 3 und § 273 HGB) und<br />
• Sonstige Aufwandsrückstellungen (§ 249 Abs. 2 HGB).<br />
Bei der Erstellung der KB II sind o.g. Posten aufzulösen, wobei darauf zu achten ist, dass mögliche<br />
Folgewirkungen (z.B. Abschreibungen) korrigiert werden.<br />
Ein Ansatzwahlrecht besteht nach § 42 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong> für das Disagio (§ 250 Abs. 3 und §<br />
268 Abs. 6 HGB). Dieser ist konzerneinheitlich in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aufzunehmen.<br />
Ansatzpflichten nach der GemHVO <strong>NRW</strong> bestehen für:<br />
• Sonderposten für Investitionen (HFA 1/1984 und § 43 Abs. 5 GemHVO <strong>NRW</strong>),<br />
- 5 -
• Pensionsrückstellungen für Altzusagen nach beamtenrechtlichen Bestimmungen innerhalb der<br />
Kernverwaltung (Art. 28 Abs. 1 EGHGB und § 36 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong>) sowie Altzusagen<br />
außerhalb der Kernverwaltung, wenn der Arbeitgeber keine entsprechenden Rückstellungen<br />
bildet, und<br />
• Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung (§ 249 Abs. 1 Satz 3 HGB und § 36 Abs. 3<br />
GemHVO <strong>NRW</strong>).<br />
Einheitliche Bewertung<br />
Die in den Gesamtabschluss (Grundsatz der Vollständigkeit) übernommenen Vermögensgegenstände<br />
und Schulden der in den Gesamtabschluss im Wege der Vollkonsolidierung einbezogenen Unternehmen<br />
sind nach den auf den Jahresabschluss der Kommune anwendbaren Bewertungsmethoden einheitlich<br />
zu bewerten. Nach dem Recht der Kommune zulässige Bewertungswahlrechte können im<br />
Gesamtabschluss unabhängig von ihrer Ausübung in den Jahresabschlüssen der in den Gesamtabschluss<br />
einbezogenen Unternehmen ausgeübt werden.<br />
Die Wertfindung bei gleichen Sachverhalten muss nach den gleichen Bewertungsmethoden erfolgen.<br />
Gleiche Sachverhalte liegen vor, wenn art- oder funktionsgleiche Vermögensgegenstände oder<br />
Schulden vorliegen und gleichzeitig die gleichen wertbestimmenden Bedingungen, i. S. v. wertbeeinflussenden<br />
standort-, branchen- und betriebsspezifischen Faktoren, gegeben sind.<br />
Folgende Bewertungswahlrechte, die nach dem HGB bei der Erstellung der Einzelabschlüsse gelten,<br />
müssen bei der Überleitung auf die KB II angepasst werden.<br />
Da sie nicht explizit erwähnt werden, gelten keine Bewertungswahlrechte nach der GemHVO <strong>NRW</strong><br />
für:<br />
• Bewertungsvereinfachungsverfahren (§ 256 HGB),<br />
• Abschreibungen auf Grund steuerlicher Vorschriften (§§ 254 und 279 Abs. 2 HGB),<br />
• Abschreibungen auf das Umlaufvermögen auf Grund künftiger Wertschwankungen (§ 253<br />
Abs. 3 HGB) und<br />
Wertbeibehaltungen auf Grund steuerlicher Vorschriften (§§ 253 Abs. 5, 254 und 280 Abs. 2 HGB).<br />
Eine einheitliche Bewertung kann unterbleiben, wenn ihre Auswirkungen für die Vermittlung eines den<br />
tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage<br />
des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung sind (§ 308 Abs. 2 HGB).<br />
In folgenden Fällen bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Auswirkungen auf den Gesamtabschluss<br />
eher unwesentlich sind:<br />
• Verzicht auf die Anpassung von GWG - Erfassungen nach altem und nach neuem Steuerrecht<br />
(insbesondere Zulässigkeit einer Übernahme der bei den voll zu konsolidierenden Betrieben<br />
vorgenommenen Poolbildung)<br />
• Verzicht auf den Ausweis bzw. die Eliminierung von Verbundbeziehungen (Forderungen/Ertrag<br />
bzw. Verbindlichkeiten/Aufwand ggü. verb. Betrieben) aus Sammeldebitoren bzw.<br />
aus Vorverfahren<br />
• Zusammenfassung der Forderungsarten in einem Bilanzposten<br />
• Zusammenfassung der Verbindlichkeiten nach wesentlichen Arten<br />
• Verzicht auf die Anpassung von Herstellungskosten<br />
- 6 -
• Verzicht auf die Anpassung von Bewertungsvereinfachungsverfahren<br />
• Beibehaltung von Netto-Bilanzierungen von bezuschussten Vermögensgegenständen der Be-<br />
triebe. Beibehaltung von Netto-Bilanzierungen bei steuerlich sondergeförderten Vermögens-<br />
gegenständen der Betriebe<br />
• Verzicht auf folgende Umgliederungen:<br />
-unwesentlicher Bilanzposten v.a. Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
-einzelner Geschäftsvorfälle, sondern Beschränkung auf Kontenebene (-salden)<br />
• Verzicht auf die Eliminierung „konzerninterner“ investiver Zuwendungen<br />
• Verzicht auf eine Zwischenergebniseliminierung (soweit insgesamt unwesentlich)<br />
• Verzicht auf die Umgliederung bestimmter Geschäftsvorfälle in die aktivierten Eigenleistungen<br />
aus „Konzernsicht“ (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 HGB)<br />
• Nicht-Konsolidierung von Aufwands- und Ertragssteuern aus den Betrieben<br />
Darüber hinaus sind in Ausnahmefällen folgende Abweichungen zulässig:<br />
• Anpassung von Nutzungsdauern und Tabelle über örtliche Nutzungsdauern im Rahmen der<br />
Gesamtrechnungslegung<br />
Sofern im Einzelabschluss der voll zu konsolidierenden Betriebe im Vergleich <strong>zum</strong> Einzelabschluss<br />
der Landeshauptstadt Düsseldorf unterschiedliche Vermögenswerte nach verschiedenen<br />
Methoden abschreiben, ist dies im Rahmen der Gesamtrechnungslegung zulässig. Im<br />
Umkehrschluss bedeutet dies, dass gleiche und gleich genutzte Vermögensgegenstände nur<br />
in Ausnahmefällen und unter Beachtung des Gebotes der Willkürfreiheit nach unterschiedlichen<br />
Methoden abgeschrieben werden dürfen.<br />
Folgendes Prüfschema ist als Entscheidungsgrundlage für eine Anpassung der Abschreibungszeiträume<br />
heranzuziehen:<br />
- 7 -
Ist der Vermögensgegenstand<br />
des Betriebes in der örtlichen<br />
Abschreibungstabelle der<br />
Kommune enthalten? nein<br />
ja<br />
Weicht der Abschreibungszeitraum<br />
des Vermögensgegenstandes<br />
des Betriebes von<br />
der örtlichen Abschreibungstabelle<br />
der Kommune ab?<br />
ja<br />
Ist die Abweichung wesentlich?<br />
ja<br />
Ist die Abweichung begründet?<br />
(z.B. durch betriebsspezifische<br />
Nutzung)<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
Keine Anpassung<br />
erforderlich<br />
Anpassung erforderlich<br />
Abweichungen sind zu analysieren und zu begründen, sofern eine Anpassung der Nutzungsdauern<br />
nicht vorgenommen wird.<br />
Die angesetzten Nutzungsdauern im Rahmen der Einzelabschlüsse der voll zu konsolidierenden Betriebe<br />
und der Landeshauptstadt Düsseldorf werden in einer „Nutzungsdauertabelle für den Gesamtabschluss<br />
der Landeshauptstadt Düsseldorf“ (siehe Anlage 4) zusammengefasst. Diese Tabelle ist die<br />
verbindliche Grundlage für die Gesamtabschlusserstellung.<br />
• Verzicht auf die Umgliederung unwesentlicher „konzerninterner“ Zu-/Abgänge für die Erstellung<br />
des Gesamtanlagenspiegels<br />
• Verzicht auf die Anpassung vergangenheitsorientierter Bilanzansätze und Bewertungsmethoden<br />
(gilt auch bei unterjährigem Erwerb von voll zu konsolidierenden Betrieben)<br />
• Verzicht auf die Umgliederung von Umsatzsteuer-/Vorsteuerdifferenzen als Aufwand oder Ertrag<br />
in den Posten G270 „Sonstige ordentliche Aufwendungen“<br />
- 8 -
5 Konsolidierungsrichtlinie<br />
Die Konsolidierung folgt dem Ziel, die wirtschaftliche Einheit des „Konzerns“ so zu behandeln, als<br />
wäre sie ein einheitliches Unternehmen. Zur Vermeidung von Doppelerfassungen innerhalb des „Konzerns“<br />
sind folgende Konsolidierungen vorzunehmen:<br />
• Kapitalkonsolidierung,<br />
• Schuldenkonsolidierung,<br />
• Zwischenergebniseliminierung und<br />
• Aufwands- und Ertragskonsolidierung.<br />
5.1 Konsolidierungskreis<br />
Die voll zu konsolidierenden und assoziierten Unternehmen, die in den Gesamtabschluss der Landeshauptstadt<br />
Düsseldorf einbezogen werden, sind in Anlage 1 aufgeführt.<br />
5.2 Konsolidierungsmaßnahmen<br />
5.2.1 Kapitalkonsolidierung<br />
Die Kapitalkonsolidierung ist das Kernstück der Konzernrechnungslegung.<br />
Bei der Kapitalkonsolidierung wird nach der Neubewertungsmethode (§ 301 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB)<br />
der beizulegende Wert einer Beteiligung der Kommune, der gutachtlich ermittelt wurde, gegen das<br />
Eigenkapital der Tochter verrechnet. Eine bloße Addition des Vermögens und des Eigenkapitals würde<br />
aus der Sicht der Einheitstheorie zu einer Doppelzählung führen. In der wirtschaftlichen Einheit<br />
„Konzern“ wird die Beteiligung gegenstandslos.<br />
Je nach Anteilen an den Stimmrechten wird zwischen zwei Konsolidierungsarten unterschieden:<br />
• Vollkonsolidierung von Unternehmen, die unter einheitlicher Leitung der Gemeinde stehen<br />
(i.d.R. Stimmrechtsanteile > 50 v.H.) oder<br />
• Equity - Konsolidierung von assoziierten Unternehmen, die unter einem maßgeblichen Einfluss<br />
der Gemeinde stehen (i.d.R Stimmrechtsanteile 20 bis 50 v.H.).<br />
Die Einbeziehung von voll zu konsolidierenden ("Tochter-")Unternehmen und assoziierten Unternehmen<br />
regelt § 50 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. §§ 300 bis 309, 311 und 311 HGB.<br />
Bei der Vollkonsolidierung werden sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten<br />
sowie Aufwendungen und Erträge der einbezogenen Unternehmen vollständig in den<br />
Gesamtabschluss der Landeshauptstadt Düsseldorf einbezogen.<br />
Nach der Equity - Methode werden die Wertansätze der einbezogenen Unternehmen, ausgehend von<br />
den historischen Anschaffungskosten, entsprechend des anteiligen bilanziellen Eigenkapitals der assoziierten<br />
Unternehmen angesetzt. Vermögen, Schulden sowie Aufwendungen und Erträge der assoziierten<br />
Unternehmen werden - anders als bei der Vollkonsolidierung - nicht in den Konzernabschluss<br />
übernommen.<br />
Sowohl bei der Vollkonsolidierung als auch bei der Equity - Konsolidierung entsteht ein Unterschiedsbetrag,<br />
wenn der anteilige Zeitwert des Unternehmens vom anteiligen Eigenkapital des Unternehmens<br />
abweicht. Ein aktivischer Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert ("Goodwill")<br />
in der Gesamtbilanz der Stadt ausgewiesen, während ein passivischer Unterschiedsbetrag ("Badwill")<br />
als solcher ausgewiesen wird. Eine Saldierung von verschiedenen „Goodwills“ und „Badwills“ (mehre-<br />
- 9 -
er Betriebe) ist zulässig, muss aber im Gesamtanhang erläutert werden (§ 50 Abs. 1 und 2 GemHVO<br />
<strong>NRW</strong> i.V.m. § 301 Abs. 3 Satz 3 HGB). Gem. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m.<br />
§ 309 Abs. 1 Satz 3 HGB darf ein „Goodwill“ auch offen mit den Rücklagen verrechnet werden.<br />
Die Landeshauptstadt Düsseldorf als "mehrstufiger Konzern" wendet die Kettenkonsolidierung zur<br />
Erfassung ihrer Töchter und Enkel im Gesamtabschluss an. Hierbei wir die Kapitalkonsolidierung stufenweise,<br />
beginnend auf der niedrigsten Hierarchiestufe des „Konzerns“, für alle Teilkonzerne und<br />
schließlich für den „Gesamtkonzern“ durchgeführt.<br />
5.2.2 Schuldenkonsolidierung<br />
Die Schuldenkonsolidierung dient dazu, die internen Schuldbeziehungen, welche z.B. durch Darlehensgewährung<br />
oder Lieferungen und Leistungen zwischen den Konzernunternehmen entstehen, zu<br />
eliminieren. Bei Vollkonsolidierung ist die Schuldenkonsolidierung Pflicht, bei der Equity - Methode ist<br />
sie naturgemäß nicht durchführbar.<br />
Alle Bilanzposten, durch die Schuldverhältnisse zwischen den in den Gesamtabschluss einbezogenen<br />
Unternehmen abgebildet werden, sind herauszurechnen. Ansprüche und Verbindlichkeiten in gleicher<br />
Höhe zwischen Unternehmen des "Konzern Stadt" werden ohne Konsolidierungsdifferenzen eliminiert.<br />
Treten jedoch "Aufrechnungsdifferenzen" zwischen Ansprüchen und Verbindlichkeiten auf, so sind<br />
diese in Abhängigkeit von ihren Entstehungsgründen unterschiedlich zu eliminieren:<br />
Unechte Aufrechnungsdifferenzen, die auf fehlerhafte Buchungen zurückzuführen sind, sind durch<br />
Abstimmung der Konzernunternehmen bei der Aufstellung der Einzelabschlüsse zu korrigieren. Sollten<br />
Korrekturen erforderlich sein, so sind diese bei der Erstellung der KB II durch erfolgswirksame<br />
oder erfolgsneutrale Buchungen durchzuführen. Unechte Aufrechnungsdifferenzen auf Grund zeitlicher<br />
Buchungsunterschiede (Erfassung vor/nach einem Bilanzstichtag) sind erfolgswirksam zu eliminieren.<br />
Echte Aufrechnungsdifferenzen treten dann auf, wenn auf Grund unterschiedlicher Ansatz- und Bewertungsmethoden,<br />
die selbst bei der Anwendung konzerneinheitlicher Bewertungsmethoden nicht<br />
ausgeschlossen werden können, Ansprüche und Verbindlichkeiten in unterschiedlicher Höhe gegenüberstehen<br />
(z.B. Niederstwertvorschriften bei Forderungen vs. Höchstwertprinzip bei Verbindlichkeiten).<br />
Diese Differenzen werden - je nachdem, ob ihnen in den Einzelabschlüssen eine erfolgsneutrale<br />
oder erfolgswirksame Buchung zu Grunde liegt - erfolgsneutral oder erfolgswirksam eliminiert.<br />
Stichtagsbedingte Differenzen können dann entstehen, wenn sich auf Grund abweichender Bilanzstichtage<br />
unterschiedliche konzerninterne Ansprüche und Verpflichtungen gegenüberstehen. Stichtagsbedingte<br />
Differenzen sind wie zeitliche Buchungsunterschiede durch eine nachträgliche Korrekturbuchung<br />
in der KB II erfolgswirksam zu eliminieren.<br />
Folgende Jahresabschlussposten sollten - ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben - hinsichtlich<br />
konzerninterner Schuldbeziehungen untersucht werden:<br />
Aktiva:<br />
• ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Eigenkapital<br />
• geleistete Anzahlungen<br />
• Ausleihungen an verbundene Unternehmen<br />
• Forderungen gegen verbundene Unternehmen<br />
• Sonstige Vermögensgegenstände<br />
- 10 -
• Sonstige Wertpapiere<br />
• Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten<br />
Passiva:<br />
• Sonderposten<br />
• Sonstige Rückstellungen<br />
• Anleihen<br />
• Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen<br />
• Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und Ausstellung eigener Wechsel<br />
• Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen<br />
• Passiver Rechnungsabgrenzungsposten<br />
Darüber hinaus ist zu prüfen, inwiefern Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen<br />
Verpflichtungen gegebenenfalls konzerinterne Schuldverhältnisse widerspiegeln.<br />
Die vorgenannte Vorschrift braucht nicht angewendet zu werden, wenn die wegzulassenden Beträge<br />
für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-,<br />
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des „Konzerns“ nur von untergeordneter Bedeutung sind.<br />
5.2.3 Zwischenergebniseliminierung<br />
Bestehen zwischen den „Konzernunternehmen“ Leistungsbeziehungen, sind aus den konzerninternen<br />
Leistungsbeziehungen entstandene Ergebnisauswirkungen zu korrigieren.<br />
Im Zuge der Zwischenergebniseliminierung werden alle in den Gesamtabschluss übernommenen<br />
Vermögensgegenstände, die ganz oder teilweise auf Lieferungen oder Leistungen zwischen den<br />
„Konzernunternehmen“ beruhen, mit einem Betrag angesetzt, zu dem sie angesetzt werden könnten,<br />
wenn die in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen auch rechtlich ein einziges Unternehmen<br />
darstellen würden.<br />
Zur Bestimmung der „Konzernanschaffungs- oder Konzernherstellungskosten“ ist allein die Konzernsicht<br />
maßgebend. In der Regel weichen die „Konzernanschaffungs- oder Konzernherstellungskosten“<br />
von den Einzelabschlusswerten ab. Vor der Zwischenergebniseliminierung sind daher die aus der<br />
Konzernsicht zutreffenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu ermitteln.<br />
Zwischenergebnisse brauchen nicht eliminiert werden, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ<br />
erfüllt sind:<br />
• die Lieferung oder Leistung wird zu üblichen Marktbedingungen vorgenommen,<br />
• die Ermittlung der „Konzernanschaffungskosten oder Konzernherstellungskosten“ erfordert einen<br />
unverhältnismäßig hohen Aufwand und<br />
• der Verzicht auf die Ermittlung von Zwischenergebnissen wird im Konzernanhang angegeben<br />
(§ 304 Abs. 2 HGB).<br />
Die Zwischenergebniseliminierung muss ferner nicht angewendet werden, wenn diese für die Vermittlung<br />
eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Finanz-<br />
und Ertragsgesamtlage des „Konzerns“ nur von untergeordneter Bedeutung ist (§ 50 Abs. 1 und<br />
2 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 304 Abs. 2 HGB).<br />
- 11 -
Einbezogene verbundene Unternehmen haben Zugänge und Abgänge des Anlagevermögens aus<br />
Veräußerungen und Übertragungen an bzw. von verbundenen Unternehmen und assoziierten Unternehmen<br />
unter Angabe der dabei entstandenen Gewinne und Verluste aufzuführen.<br />
Da Gewinne aus konzerninternen Geschäften die Jahreserfolge der konsolidierten Unternehmen erhöhen,<br />
ohne dass aus Konzernsicht Gewinne realisiert werden, ist der Jahresüberschuss der Summenerfolgsrechnung<br />
um diese Zwischengewinne zu kürzen. In den Folgekonsolidierungen ist der<br />
Konzernjahresüberschuss nur um die Veränderung der Zwischenergebnisse gegenüber dem Vorjahr<br />
zu korrigieren. Analog führen Zwischenverluste ("Scheinverluste") zu einer Erhöhung des Konzernüberschusses,<br />
der entsprechend zu eliminieren ist.<br />
5.2.4 Aufwands- und Ertragseliminierung<br />
Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung dient der Eliminierung von Erfolgskomponenten in der Gesamtergebnisrechnung,<br />
die aus Geschäften zwischen einbezogenen Konzerngesellschaften resultieren.<br />
Ziel ist eine Gesamtergebnisrechnung, die lediglich die Aufwendungen und Erträge aus Geschäften<br />
mit Konzernfremden ausweist.<br />
Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung sind:<br />
• 1. unter den ordentlichen Erträgen die Erlöse aus Lieferungen und Leistungen zwischen<br />
den in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenen Aufwendungen<br />
zu verrechnen, soweit sie nicht als Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen<br />
Erzeugnissen oder als andere aktivierte Eigenleistungen auszuweisen sind, und<br />
• 2. andere Erträge aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Gesamtabschluss<br />
einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen zu<br />
verrechnen, soweit sie nicht als andere aktivierte Eigenleistungen auszuweisen sind.<br />
In Anlehnung an § 305 Abs. 2 HGB kann auf die Aufwands- und Ertragskonsolidierung verzichtet werden,<br />
wenn die wegzulassenden Beträge für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen<br />
entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des „Konzerns“<br />
nur von untergeordneter Bedeutung sind.<br />
6 Latente Steuern<br />
Weicht das im Gesamtabschluss ausgewiesene Jahresergebnis auf Grund erfolgswirksamer Konsolidierungsmaßnahmen<br />
von der Summe der Einzelergebnisse aller einbezogenen Unternehmen ab, so<br />
ist der Steueraufwand in der Gesamtergebnisrechnung entsprechend zu korrigieren, soweit sich der<br />
im Verhältnis <strong>zum</strong> Gesamtjahresergebnis zu hohe bzw. zu niedrige Steueraufwand in späteren Jahren<br />
voraussichtlich ausgleicht (vgl. § 50 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 306 HGB).<br />
Das <strong>Modellprojekt</strong> hat in seinen Beratungen festgestellt, dass die Ermittlung von latenten Steuern als<br />
im kommunalen Umfeld eher wesensfremdes Element von nur nachrangiger Bedeutung ist und ein<br />
größerer Aufwand zu Berechnung und Fortführung solcher Posten sich kaum rechtfertigen lassen<br />
dürfte. Die Landeshauptstadt Düsseldorf wird daher auf die Angabe im Gesamtabschluss verzichten.<br />
- 12 -
<strong>Anlagen</strong><br />
- 13 -
Anlage 1: Beteiligungsverzeichnis<br />
Verbundene Unternehmen (beherrschender Einfluss bzw. einheitliche Leitung)<br />
davon in den Gesamtabschluss einzubeziehen:<br />
Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH<br />
Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG<br />
Stadtentwässerungsbetrieb (SEBD)<br />
Messe Düsseldorf GmbH<br />
Messe Düsseldorf North America Inc. (Messe)<br />
Messe Düsseldorf ASIA Pte. Ltd. (Messe)<br />
Veletrhy Brno a.s. (Messe)<br />
Brno Inn a.s. (Messe Brünn AG)<br />
Messe Düsseldorf Moskau OOO (Messe)<br />
Messe Düsseldorf China Ltd. (Messe)<br />
IGEDO Company GmbH & Co. KG (Messe)<br />
Multifunktionsarena Immobiliengesellschaft GmbH & Co. KG<br />
Städt. Wohnungsgesellschaft Düsseldorf AG<br />
Rheinbahn AG<br />
Rheinbahn-Immobilien GmbH & Co. KG (Rheinbahn)<br />
Reisedienst Maaßen GmbH (Rheinbahn)<br />
davon nicht in den Gesamtabschluss einzubeziehen:<br />
Bädergesellschaft Düsseldorf mbH (Holding)<br />
Düsseldorf Congress Veranstaltungsgesellschaft mbH<br />
Düsseldorf Marketing & Tourismus GmbH<br />
sportAgentur Düsseldorf GmbH<br />
Bünger Bau- und Projektmanagement GmbH (IDR)<br />
IDR Bahn GmbH & Co. KG (IDR)<br />
IDR Bahn Verwaltungsgesellschaft mbH (IDR)<br />
IDR Immobilien GmbH (IDR)<br />
IDR Nord I GmbH & Co. KG (IDR)<br />
IDR Nord II GmbH & Co. KG (IDR)<br />
IDR Nord III GmbH & Co. KG (IDR)<br />
IDR Süd I GmbH & Co. KG (IDR)<br />
IDR Süd II GmbH & Co. KG (IDR)<br />
IDR Sonstige Gewerbeimmoblien I GmbH & Co. KG (IDR)<br />
IDR Sonstige Gewerbeimmoblien II GmbH & Co. KG (IDR)<br />
IDR Sonstige Gewerbeimmoblien III GmbH & Co. KG (IDR)<br />
IDR Sonstige Gewerbeimmoblien IV GmbH & Co. KG (IDR)<br />
IDR Dome GmbH & Co. KG (IDR)<br />
Elbsee- Kieswerk Düsseldorf GmbH & Co. KG (IDR)<br />
Elbsee- Kieswerk Düsseldorf Beteiligungsgesellschaft mbH (IDR)<br />
Jugendberufshilfe Düsseldorf gGmbH<br />
Kunsthalle Düsseldorf gGmbH<br />
Messe Düsseldorf Japan Ltd. (Messe)<br />
Messe Düsseldorf India Pvt. Ltd. (Messe)<br />
Vystavki Brno o.o.o. (Messe Brünn)<br />
Expo restaurace a.s. (Messe Brünn)<br />
BVV Fair Travel spol. s.r.o. (Messe Brünn)<br />
BVV spol. s.r.o. (Messe Brünn)<br />
Kongresove centrum Brno a.s. (Messe Brünn)<br />
BD-Expo spol. s.r.o. (Messe Brünn)<br />
- 14 -
Vlecka BVV spol. s.r.o. (Messe Brünn)<br />
Fixxus …GmbH & Co. Objekt Rheinhalle Düsseldorf KG (Messe)<br />
Multifunktionsarena Immobilienverwaltungs GmbH<br />
Rheinbahn-Immobilienverwaltung GmbH (Rheinbahn)<br />
Werkstatt für angepasste Arbeit GmbH<br />
Zukunftswerkstatt Düsseldorf GmbH<br />
Düsseldorfer Transfer GmbH (Zukunftswerkstatt)<br />
Quadriennale GmbH<br />
Stadtbetrieb zentrale Dienste<br />
Zweckverband "Erholungsgebiet Unterbacher See"<br />
Assoziierte Unternehmen<br />
Deutsche Oper am Rhein Theatergemeinschaft Düsseldorf-Duisburg gGmbH<br />
Neue Schauspiel GmbH<br />
Regionale Bahngesellschaft Kaarst-Neuss-Düsseldorf-Erkrath-Mettmann-Wuppertal mbH<br />
Sana-Kliniken Düsseldorf GmbH<br />
Lokalradio Düsseldorf Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG (Holding)<br />
Rhein-Bus Verkehrsbetrieb GmbH (Rheinbahn)<br />
Stadtbahnbetriebsführungsgesellschaft Rhein mbH (Rheinbahn)<br />
ELBA Omnibusreisen GmbH (Rheinbahn)<br />
trans regio Deutsche Regionalbahn GmbH (Rheinbahn)<br />
Grundstückentwicklungs-Gesellschaft Düsseldorf GmbH (IDR)<br />
GEC German Exposition International Corporation GmbH (Messe)<br />
Messetrum Düsseldorf Verwaltungsgesllschaft mbH<br />
IT-Kooperation Rhein/Ruhr<br />
Zweckverband "Neanderthal- Museum und Wildgehege"<br />
davon wesentlich:<br />
Flughafen Düsseldorf GmbH (Holding)<br />
Stadtwerke Düsseldorf AG (Holding)<br />
Beteiligungen<br />
Ausbildungs- und Qualifizierungszentrum Düsseldorf GmbH (Zukunftswerkstatt)<br />
Düsseldorfer Künsteratelier GmbH<br />
ekz-bibliotheksservie GmbH<br />
Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH<br />
RW Holding AG (Rheinbahn)<br />
beka ebusiness GmbH (Rheinbahn)<br />
Einkaufs- und Wirtschaftsg. für Verkehrsbetriebe (BEKA) mbH<br />
(Rheinbahn)<br />
Gemeinnützige Gesellschaft d. Werkstätten f. beh.<br />
Menschen…mbH (Werkstatt)<br />
Zweckverband VRR<br />
- 15 -
Sondervermögen<br />
Franz-Josef und Elisabeth-Spieß Stiftung<br />
Heinrich-Küppers-Stiftung<br />
Gerhard-Weilinghaus Stiftung<br />
Stiftung zur Förderung der Jugendpflege<br />
Stiftung zu Unterstützungen an Witwen und Waisen von Lehrkräften städtischer höherer Lehranstalten<br />
Stiftung für soziale Zwecke zugunsten von Angehörigen der städt. Feuerwehr und deren Hinterbliebenen<br />
Stiftung zu Unterstützungen an Gemeindebeamte und Hinterbliebene von Gemeindebeamten und<br />
Ruhegehaltsempfängern des städt. Orchesters<br />
Scheidt-Keim-Stiftung<br />
Schmolz und Bickenbach-Stipendium<br />
Stiftung zur Förderung begabter Schüler der städt. Musikschule Düsseldorf<br />
Stiftung niederländische Glassammlung Knecht-Drenth<br />
Stiftung Glasmuseum Hentrich<br />
Jutta Cuny-Franz Foundation<br />
Paul Giradet-Stiftung<br />
Carl und Ruth Lauterbach Stiftung<br />
Stiftung Monjau/Levin<br />
Stiftung Roland Weber für Schloss Benrath<br />
Stiftung Park- und Kulturdenkmal Friedhof Golzheim<br />
W. und K. Festag Stiftung<br />
Stiftung Bertold Heinze<br />
- 16 -
Anlage 2: Örtlicher Positionenplan<br />
Bilanz<br />
BA010 AKTIVA<br />
BA020 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetrieb<br />
00100 Ingangsetzungsaufwendungen<br />
BA030 Anlagevermögen<br />
BA050 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
BA060 Geschäfts- oder Firmenwert<br />
01000 Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüssen (EA)<br />
K050 Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung<br />
BA070 Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />
01030 Sonstige selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aus den EA<br />
01040 Sonstige entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände<br />
BA080 Anzahlungen<br />
01050 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis (VK)<br />
01060 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige<br />
BA100 Sachanlagen<br />
BA105 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
01200 Grünflächen<br />
01220 Ackerland<br />
01240 Wald, Forsten<br />
01260 Sonstige unbebaute Grundstücke<br />
BA110 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
01300 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />
01320 Schulen<br />
01340 Wohnbauten<br />
01380 Soziale Einrichtungen<br />
01400 Sportstätten<br />
01420 Mehrzweck- und Messehallen<br />
01440 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />
BA115 Infrastrukturvermögen<br />
01500 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />
01520 Brücken und Tunnel<br />
01540 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />
01560 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
01580 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />
01600 Versorgungsanlagen (Strom, Wasser, Gas)<br />
01680 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />
BA120 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />
01700 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />
BA125 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />
BA130 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />
BA145 Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
05000 Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
BA150 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
05020 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
05040 Geleistete Anzahlungen an Sonstige<br />
05060 <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
BA210 Finanzanlagen<br />
BA215 Anteile an verbundenen Unternehmen<br />
10000 Anteile an verbundenen Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />
10020 Anteile an sonstigen verbundenen Unternehmen<br />
BA220 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />
10040 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />
- 17 -
BA230 Übrige Beteiligungen<br />
10080 Übrige Beteiligungen<br />
BA235 Sondervermögen<br />
10100 Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis<br />
10120 Sonstige Sondervermögen<br />
BA240 Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
10140 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
10160 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
BA245 Ausleihungen<br />
10180 Ausleihungen an verbundene Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />
10200 Ausleihungen an sonstige verbundene Unternehmen<br />
10220 Ausleihungen an Beteiligungen<br />
10240 Ausleihungen an Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis<br />
10250 Ausleihungen an sonstige Sondervermögen<br />
10260 Ausleihungen von kommunalen Betrieben an Kommune<br />
10280 Sonstige Ausleihungen<br />
BA300 Umlaufvermögen<br />
BA305 Vorräte<br />
BA310 Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Waren<br />
20000 Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe<br />
20020 Waren<br />
20040 Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen<br />
20060 Fertige Erzeugnisse<br />
BA320 Geleistete Anzahlungen für Vorräte<br />
20080 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />
20100 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige<br />
BA350 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
BA355 Forderungen<br />
20120 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierung<br />
20140 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen<br />
20160 Sonstige Forderungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
20180 Sonstige Forderungen an Sonstige<br />
BA360 Sonstige Vermögensgegenstände<br />
20200 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />
20220 Sonstige Vermögensgegenstände von Sonstigen<br />
BA380 Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
20240 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
20260 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
BA385 Liquide Mittel<br />
20270 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten<br />
BA400 Aktive Rechnungsabgrenzung<br />
20300 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
20320 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen<br />
BA420 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />
20340 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />
BA440 Aktive latente Steuern<br />
20360 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen)<br />
BP010 PASSIVA<br />
BP030 Eigenkapital<br />
BP045 Allgemeine Rücklage<br />
30000 Allgemeine Rücklage<br />
30050 Grundkapital/Stammkapital<br />
30100 Kapitalrücklage<br />
30150 Gewinnrücklagen<br />
BP050 Sonderrücklagen<br />
- 18 -
30200 Sonderrücklagen<br />
BP055 Ausgleichsrücklage<br />
30250 Ausgleichsrücklage<br />
BP070 Gesamtbilanzergebnis<br />
BP075 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />
K0353 AGP für Anteile fremder Gesellschafter<br />
BP080 Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung<br />
K0352 AGP Währungsumrechnung<br />
BP085 Ausgleichsposten aus Kapitalkonsolidierung<br />
K0351 Passivischer UB aus Kapitalkonsolidierung<br />
BP100 Sonderposten<br />
BP110 Sonderposten für Zuwendungen<br />
35000 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
35050 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen<br />
BP120 Sonderposten für Beiträgen<br />
35100 Sonderposten für Beiträgen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
35150 Sonderposten für Beiträgen von Sonstigen<br />
BP130 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />
35200 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />
BP140 Sonstige Sonderposten<br />
35250 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
35300 Sonstige Sonderposten von Sonstigen<br />
35350 Sonderposten mit Rücklageanteil<br />
BP200 Rückstellungen<br />
BP210 Pensionsrückstellungen<br />
37000 Pensionsrückstellungen<br />
BP220 Rückstellungen für Deponien und Altlasten<br />
37050 Rückstellungen für Deponien<br />
37100 Rückstellungen für Altlasten<br />
BP230 Instandhaltungsrückstellungen<br />
37150 Instandhaltungsrückstellungen<br />
BP240 Steuerrückstellungen<br />
37200 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune<br />
37250 Steuerrückstellungen gegenüber Sonstigen<br />
37350 Passive latente Steuern aus Einzelabschlüssen<br />
BP250 Sonstige Rückstellungen<br />
37400 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis<br />
37450 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen<br />
BP300 Verbindlichkeiten<br />
BP310 Anleihen<br />
40000 Anleihen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
40050 Anleihen von Sonstigen<br />
BP320 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />
40100 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />
40150 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen gegenüber Sonstigen<br />
BP330 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />
40250 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ggü. Vollkonsolidierungskreis<br />
40300 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ggü. Sonstigen<br />
BP340 Verb. aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />
40350 Verb. aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen ggü. dem VK<br />
40400 Verb. aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen ggü. Sonstigen<br />
BP350 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
40450 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem VK<br />
40500 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sonstigen<br />
BP360 Sonstige Verbindlichkeiten<br />
40550 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />
- 19 -
40600 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Sonstigen<br />
BP400 Passive Rechnungsabgrenzung<br />
40650 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
40700 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen<br />
Ergebnisrechnung<br />
G010 Ordentliche Erträge<br />
G030 Steuern und ähnliche Abgaben<br />
50000 Steuern und ähnliche Abgaben vom Vollkonsolidierungskreis<br />
50050 Steuern und ähnliche Abgaben von Sonstigen<br />
G040 Zuwendungen und allgemeine Umlagen<br />
50100 Zuwendungen und allgemeine Umlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
50150 Zuwendungen und allgemeine Umlagen von Sonstigen<br />
G060 Sonstige Transfererträge<br />
50200 Sonstige Transfererträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
50250 Sonstige Transfererträge von Sonstigen<br />
G080 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte<br />
50300 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />
50350 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen<br />
G100 Privatrechtliche Leistungsentgelte<br />
50400 Privatrechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />
50450 Privatrechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen<br />
G120 Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />
50500 Kostenerstattungen und Kostenumlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
50550 Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Sonstigen<br />
G140 Sonstige ordentliche Erträge<br />
50600 Sonstige ordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
50650 Sonstige ordentliche Erträge von Sonstigen<br />
G160 Aktivierte Eigenleistungen<br />
50700 Aktivierte Eigenleistungen<br />
G180 Bestandsveränderungen<br />
50750 Bestandsveränderungen<br />
G200 Ordentliche Aufwendungen<br />
G210 Personalaufwendungen<br />
55000 Aufwendungen aus der Personalgestellung im Vollkonsolidierungskreis<br />
55050 Sonstige Personalaufwendungen<br />
G220 Versorgungsaufwendungen<br />
55150 Versorgungsaufwendungen<br />
G230 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen<br />
55250 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
55350 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an Sonstige<br />
G240 Bilanzielle Abschreibungen<br />
55450 Abschreibungen von Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung<br />
55550 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüssen<br />
55650 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung<br />
55750 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus der Equity – Konsolidierung<br />
55850 Abschreibungen auf selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände<br />
55950 Abschreibungen auf voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen<br />
56050 Abschreibungen auf Sondervermögen<br />
56150 Abschreibungen auf assoziierte Unternehmen<br />
56250 Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens<br />
56350 Sonstige Abschreibungen<br />
G260 Transferaufwendungen<br />
56450 Transferaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
56550 Transferaufwendungen an Sonstige<br />
- 20 -
G270 Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />
56650 Steuern vom Einkommen und Ertrag an Vollkonsolidierungskreis<br />
56750 Steuern vom Einkommen und Ertrag an Sonstige<br />
56850 Sonstige Steuern an Vollkonsolidierungskreis<br />
56950 Sonstige Steuern an Sonstige<br />
57050 Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />
60000 Aufwendungen aus Verlustübernahmen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
60050 Aufwendungen aus Verlustübernahmen von Sonstigen<br />
60100 Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
60150 Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />
G300 Finanzerträge<br />
60200 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
60250 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen von Sonstigen<br />
60300 Erträge aus Verlustübernahmen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
60350 Erträge aus Verlustübernahmen von Sonstigen<br />
60400 Beteiligungserträge von voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
60450 Beteiligungserträge von Sondervermögen<br />
60500 Beteiligungserträge von assoziierten Unternehmen<br />
60550 Beteiligungserträge von Sonstigen<br />
60600 Zinserträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
60650 Zinserträge von Sonstigen<br />
60750 Sonstige Finanzerträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
60800 Sonstige Finanzerträge von Sonstigen<br />
G310 Erträge aus assoziierten Unternehmen<br />
60700 Erträge aus assoziierten Beteiligungen<br />
G320 Finanzaufwendungen<br />
60850 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
60900 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen von Sonstigen<br />
60950 Zinsaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
61000 Zinsaufwendungen an Sonstige<br />
61100 Sonstige Finanzaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
61150 Sonstige Finanzaufwendungen an Sonstige<br />
G330 Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen<br />
61050 Aufwendungen aus assoziierten Beteiligungen<br />
G400 Außerordentliche Erträge<br />
63000 Außerordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
63050 Außerordentliche Erträge von Sonstigen<br />
G420 Außerordentliche Aufwendungen<br />
63100 Außerordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
63150 Außerordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />
BP060 Ergebnisvorträge<br />
30300 Ergebnisvortrag<br />
G500 Gewinnverwendung<br />
G510 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis<br />
65050 Anderen Gesellschaftern zuzurechnender Gewinn<br />
G540 Zuführung in die Kapitalrücklage<br />
65220 Zuführung in die Kapitalrücklage<br />
G550 Entnahmen aus der Kapitalrücklage<br />
65200 Entnahmen aus der Kapitalrücklage<br />
G560 Zuführung in die Gewinnrücklage<br />
65320 Zuführung in die Gewinnrücklage<br />
G570 Entnahmen aus der Gewinnrücklage<br />
65300 Entnahmen aus der Gewinnrücklage<br />
- 21 -
Anlage 3: Zuordnungsvorschriften <strong>zum</strong> örtlichen Positionenplan<br />
Erläuterungen zu Positionen der Gesamtbilanz (Summenbilanz)<br />
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften der Gemeindeordnung<br />
(GO <strong>NRW</strong>) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO <strong>NRW</strong>).<br />
BA010 AKTIVA<br />
BA020 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />
Im Einzelabschluss gesondert angesetzte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des<br />
Geschäftsbetriebs nach § 269 HGB dürfen nach der GO <strong>NRW</strong> und der GemHVO <strong>NRW</strong> nicht angesetzt<br />
werden. In Fällen der Bildung des Postens in der Handelsbilanz ist bei Aufstellung der KB II darauf<br />
zu achten, dass der Posten aufgelöst wird und bereits vorgenommene Abschreibungen des abgelaufenen<br />
Geschäftsjahres korrigiert werden.<br />
BA050 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
01000 Geschäfts- oder Firmenwerte aus den Einzelabschlüssen<br />
Nicht-physische, entgeltlich erworbene Vermögensgegenstände, die im wirtschaftlichen Eigentum<br />
stehen, werden als immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert. Hierzu gehört die Position<br />
„Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüssen“.<br />
Als Geschäfts- oder Firmenwert darf gemäß § 255 Abs. 4 HGB der Unterschiedsbetrag angesetzt<br />
werden, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung<br />
den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden<br />
im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt. Diese Position darf nach <strong>NKF</strong> nicht angesetzt werden<br />
und ist in der KB II entsprechend aufwandswirksam auszubuchen.<br />
K050 Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />
Diese Position entsteht erst im Rahmen der Konsolidierung und beinhaltet den aktivischen Unterschiedsbetrag<br />
aus der Kapitalkonsolidierung des Vollkonsolidierungskreises.<br />
BA070 Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
o 01030 Sonstige selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aus den<br />
Einzelabschlüssen<br />
o 01040 Sonstige entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände<br />
In die Positionen 01030 und 01040 sind die immateriellen Vermögensgegenstände (= nichtphysische,<br />
entgeltlich erworbene Vermögensgegenstände, die im wirtschaftlichen Eigentum<br />
stehen) zu erfassen. Sie sind ganz allgemein Rechte und übrige Möglichkeiten mit besonderen<br />
Vorteilen für den Betrieb, zu deren Erlangung Aufwendungen aus einem Kauf- oder<br />
Tauschvorgang entstanden sein müssen. Die immateriellen Vermögensgegenstände müssen<br />
außerdem bewertungsfähig sein. Die grundstücksgleichen Rechte gehören <strong>zum</strong> unbeweglichen<br />
Anlagevermögen. Dagegen sind die Grunddienstbarkeiten, das Nießbrauchsrecht und<br />
die beschränkte persönliche Dienstbarkeit, die nur eine eingeschränkte Grundstücksnutzung<br />
gewähren, als immaterielle Vermögensgegenstände anzusetzen, wenn dafür ein Entgelt bezahlt<br />
wurde. Werden die immateriellen Vermögensgegenstände nur kurzfristig genutzt, sind<br />
diese dem Umlaufvermögen zuzuordnen.<br />
- 22 -
Zu den sonstigen immateriellen Vermögensgegenständen gehören z.B. Lizenzen, Konzessionen<br />
und Software. Bei Software wird zwischen Firmware, Systemsoftware und Anwendungssoftware<br />
unterschieden. Die Firmware ist ein fest mit dem Computer verbundener Programmbaustein,<br />
der als unselbstständiger Teil der Hardware mit dieser als Sachanlagevermögen zu<br />
aktivieren ist. Die Systemsoftware und die Anwendungssoftware sind auf Grund ihrer selbstständigen<br />
Verwertbarkeit grundsätzlich als immaterielle Vermögensgegenstände zu bilanzieren.<br />
Wird am Markt die Software nur zusammen mit der Hardware gehandelt, ist diese mit der<br />
Hardware wie ein einheitlicher Vermögensgegenstand des Sachanlagevermögens zu bilanzieren.<br />
Als immaterielle (unkörperliche) Wirtschaftsgüter kommen zudem in Betracht: Rechte, rechtsähnliche<br />
Werte und sonstige Vorteile. Trivialprogramme sind abnutzbare bewegliche und<br />
selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter. Computerprogramme, deren Anschaffungskosten<br />
nicht mehr als 410 Euro netto betragen, sind wie Trivialprogramme zu behandeln (vgl. EStR<br />
5.5 Abs. 1).<br />
Keine immateriellen Wirtschaftsgüter, sondern materiell (körperliche) und zugleich abnutzbare<br />
bewegliche Wirtschaftsgüter sind, wenn sie nicht unter anderen rechtlichen Gesichtspunkten,<br />
z.B. als Kundenkartei oder Verlagsarchiv, als immaterielle Wirtschaftsgüter anzusehen sind,<br />
Computerprogramme, die keine Befehlsstruktur enthalten, sondern nur Bestände von Daten,<br />
die allgemein bekannt und jedermann zugänglich sind (vgl. EStH 5.5).<br />
Gesondert zu erfassen sind die immateriellen Vermögensgegenstände, die selbst hergestellt<br />
oder nicht entgeltlich erworben wurden. Sie dürfen i.d.R. nicht aktiviert werden. Ein eigener<br />
Herstellungsvorgang für Software ist dann gegeben, wenn diese vom Anwender unter Einsatz<br />
seiner eigenen materiellen und personellen Ressourcen selbst geschaffen wird (Eigenherstellung).<br />
Dies liegt auch dann vor, wenn im Rahmen eines Dienstvertrages ein Softwareanbieter eingebunden<br />
worden ist und der Softwareanwender das wirtschaftliche Risiko (Herstellungsrisiko)<br />
trägt. Eine Aktivierung dieser Software ist dann nicht zulässig. Dies gilt auch, wenn durch wesensverändernde<br />
Vorgänge aus der gekauften Standardsoftware eine Individualsoftware als<br />
neuer Vermögensgegenstand entsteht. Auch hierbei ist entscheidend, wer das Herstellungsrisiko<br />
trägt. Unter diese Position fallen auch die immateriellen Vermögensgegenstände, die innerhalb<br />
des „Konzerns Kommune“ erworben wurden, insbesondere die immateriellen Vermögensgegenstände,<br />
die innerhalb des „Konzerns Kommune“ selbst geschaffen bzw. erworben<br />
wurden.<br />
Zu den immateriellen Vermögensgegenständen gehören auch die Verfüllrechte auf Grundstücken<br />
(z.B. im Rahmen der Abfallentsorgung). Diese sind vom Wert des Grundstückes zu trennen<br />
und gesondert zu erfassen.<br />
BA080 Anzahlung auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
o 01050 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis<br />
o 01060 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige<br />
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Die von der Kommune oder ihren Betrieben geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
sind hier zu erfassen. Für die Definition dieser Gegenstände siehe die vorstehenden<br />
Positionsnummern.<br />
BA105 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
Physische Vermögensgegenstände, die im wirtschaftlichen Eigentum stehen, werden analog <strong>zum</strong><br />
HGB unter den Sachanlagen aktiviert. Hierzu gehören auch die unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen<br />
Rechte.<br />
Für die Beurteilung, ob es sich um ein bebautes oder ein unbebautes Grundstück handelt, ist auf den<br />
Begriff des Gebäudes im bewertungsrechtlichen Sinne abzustellen (vgl. § 72 BewG). Als Grundstücke<br />
werden vermessene Teile des Grund und Bodens bezeichnet, für die ein eigenes Grundbuchblatt im<br />
Grundbuch geführt wird. Unter einem Gebäude wird ein Bauwerk auf eigenem oder fremden Grund<br />
und Boden verstanden, das Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen<br />
äußere Einflüsse gewährt, den Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden<br />
verbunden ist, von einiger Beständigkeit und standfest ist. Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche<br />
Wirtschaftsgüter sind, sowie Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume stehen<br />
den Gebäuden gleich. Wegen der Abgrenzung der Gebäude von den Betriebsvorrichtungen vgl.<br />
EStR 7.1.<br />
Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden.<br />
Auszug aus dem Bewertungsgesetz:<br />
§ 72 BewG Begriff<br />
(1) Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude<br />
befinden. Die Benutzbarkeit beginnt im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit. Gebäude sind als bezugsfertig<br />
anzusehen, wenn den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen Benutzern zugemutet<br />
werden kann, sie zu benutzen; die Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde ist nicht entscheidend.<br />
(2) Befinden sich auf einem Grundstück Gebäude, deren Zweckbestimmung und Wert gegenüber<br />
der Zweckbestimmung und dem Wert des Grund und Bodens von untergeordneter Bedeutung<br />
sind, so gilt das Grundstück als unbebaut.<br />
Nicht <strong>zum</strong> Sachanlagevermögen und damit unter dem Grundstücksbegriff, sondern zu den immateriellen<br />
Vermögensgegenständen gehören die Verfüllrechte auf Grundstücken (z.B. im Rahmen der Abfallentsorgung).<br />
Diese sind vom Wert des Grundstückes zu trennen und gesondert zu erfassen.<br />
Zur Position „unbebaute Grundstücke“ mit ihren Unterpositionen (s.u.) gehören auch die bebauten<br />
Grundstücke der Kommune und ihrer Betriebe, auf denen sich fremde Bauten befinden. Dagegen sind<br />
die Grundstücke des Infrastrukturvermögens der Kommune und der Betriebe gesondert zu erfassen.<br />
Die auf den unbebauten Grundstücken befindlichen und ggf. abzuschreibenden unterschiedlichsten<br />
Aufbauten oder <strong>Anlagen</strong> stellen selbstständige Vermögensgegenstände dar, die getrennt vom jeweiligen<br />
Grund und Boden zu aktivieren sind. Dies gilt auch für die mit dem Grund und Boden verbundenen<br />
Rechte, z.B. Grunddienstbarkeiten, sowie für die im Boden befindlichen Bodenschätze. Die<br />
grundstücksgleichen Rechte stellen dingliche Rechte dar, die wie Grundstücke behandelt werden. Sie<br />
erhalten ein eigenes Grundbuchblatt und können belastet werden.<br />
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01200 Grünflächen<br />
Hier sind die unterschiedlichen Nutzungsformen von Grünflächen, z.B. Friedhöfe, Parkanlagen,<br />
Kleingartenanlagen, Kinderspielplätze, Naturschutzflächen, Wasserflächen von stehenden<br />
Gewässern zu erfassen. Dabei sind Gartenbauflächen nur zu berücksichtigen, wenn sie<br />
nicht als Ackerflächen genutzt werden. Auch sollten die fließenden Gewässer unter der Position<br />
„Sonstige unbebaute Grundstücke“ erfasst werden. Dafür spricht auch die Vielzahl der bei<br />
fließenden Gewässern bestehenden Auf- und Ausbauwerken, die einer Erfassung unter den<br />
Grünflächen entgegen stehen.<br />
Vorhandene Aufbauten -wie z.B. Pflanzen, Gartenanlagen, Spielgeräte, Einfriedungen und<br />
Umzäunungen- sind hier zu berücksichtigen. Bei Sportplätzen sind auch Zuschauertribünen,<br />
Umkleidekabinen, Sprunggruben, jedoch keine Stadien oder Arenen (siehe „Bebaute<br />
Grundstücke“); bei Gewässern auch Absturzbauwerke, Wehranlagen, Absperrvorrichtungen<br />
u.a. unter diesem Posten zu berücksichtigen.<br />
01220 Ackerland<br />
Zu dieser Position gehören das Ackerland sowie die sonstigen landwirtschaftlich genutzten<br />
Flächen der Kommune und ihrer Betriebe. Die damit im Zusammenhang stehenden Gebäude-<br />
, Hof- oder Wegeflächen sind ebenso wie die Wohn- und Betriebsgebäudeflächen unter der<br />
jeweils zutreffenden Position zu erfassen. In der Regel finden sich auf landwirtschaftlichen<br />
Flächen keine oder nur wenige <strong>Anlagen</strong> oder Aufbauten. So sind hier nur dann auch Gartenbauflächen<br />
zu erfassen, wenn diese vergleichbar dem Ackerland genutzt werden. Andernfalls<br />
sind die Gartenbauflächen der Position „Grünflächen“ zuzuordnen.<br />
Außerdem sind vorhandene Aufbauten, z.B. Pflanzen, Gartenanlagen, Gewächshäuser, Brunnenanlagen<br />
(soweit nicht kulturhistorisch bzw. Denkmal), Einfriedungen u.a. zu berücksichtigen.<br />
Unter Beachtung des Wesentlichkeitsgrundsatzes kann von einer Bilanzierung unwesentlicher<br />
Ackerlandaufbauten abgesehen werden.<br />
01240 Wald, Forsten<br />
Zu dieser Position gehören der im kommunalen/betrieblichen Besitz befindliche Wald sowie<br />
sonstige forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Damit im Zusammenhang stehende Gebäude-,<br />
Hof- oder Wegeflächen sind ebenso wie die Wohn- und Betriebsgebäudeflächen unter den<br />
jeweils zutreffenden Positionen zu erfassen. Eine Zusammenfassung von mehreren Komponenten,<br />
z.B. der Waldwege, zu einer Vermögenseinheit ist dabei nicht zulässig. Auch sind die<br />
vorhandenen Aufbauten zu berücksichtigen, zu denen stehendes Holzvermögen, Pflanzen,<br />
Einfriedungen, Umzäunungen u.a. gehören können.<br />
01260 Sonstige unbebaute Grundstücke<br />
Diese Position stellt eine Sammelposition für die unbebauten Grundstücke der Kommune und<br />
ihrer Betriebe dar, die nicht unter den übrigen Positionen zu erfassen sind, z.B. unbebaute<br />
Baugrundstücke oder unbebaute Gewerbegrundstücke. Derartige unbebaute Grundstücke der<br />
Kommune oder eines Betriebes sind nur dann hier zu erfassen, wenn sie nicht zur kurzfristigen<br />
Veräußerung gehalten werden. Vorhandene Aufbauten auf den sonstigen unbebauten<br />
Grundstücken der Kommune und ihrer Betriebe, zu denen stehendes Holzvermögen, Pflanzen,<br />
Umzäunungen u.a. gehören können, sind hier zu berücksichtigen.<br />
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Unter dieser Position sind ebenfalls die Grundstücke mit fließendem Gewässer auszuweisen.<br />
Beim Ansatz der fließenden Gewässer sind auch die Aufbauten - wie Absturzbauwerke und<br />
Wehranlagen - zu berücksichtigen.<br />
Auch die Grundstücke, für die Erbbaurechte vergeben worden sind, gehören zu dieser Position.<br />
Es kann sich hierbei auch um ein bebautes Grundstück handeln. In diesen Fällen besteht<br />
i.d.R. jedoch nur beim Grund und Boden dieses Grundstücks ein wirtschaftliches Eigentum<br />
der Kommune oder eines ihrer Betriebe.<br />
BA110 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
Bebaute Grundstücke sind nach § 74 BewG Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden<br />
(siehe auch Abgrenzung bebaute und unbebaute Grundstücke unter der Erläuterung zur Position<br />
„unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“). Die Benutzbarkeit beginnt <strong>zum</strong> Zeitpunkt<br />
der Bezugsfertigkeit.<br />
Zu der Position „Bebaute Grundstücke“ und ihren Unterpositionen zählen sämtliche Arten von Grundvermögen.<br />
Grundstücksgleiche Rechte sind dingliche Rechte, die bürgerlich-rechtlich wie Grundstücke<br />
behandelt werden. Sie erhalten ein eigenes Grundbuchblatt und können belastet werden (z.B.<br />
Erbbaurechte, Abbaurechte, Wohnungseigentum).<br />
01300 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />
Zur Position „Kinder- und Jugendeinrichtungen“ gehören Tageseinrichtungen für Kinder in<br />
Form von Krippen, Kindergärten und Horte sowie Einrichtungen mit altersgemischten Gruppen,<br />
aber auch Sonderschulkindergärten. Weiterhin fallen hierunter Einrichtungen der Jugendarbeit<br />
in Form von Kinder- und Jugendferien-/-erholungsstätten, Einrichtungen der Stadtranderholung,<br />
Jugendheime, Jugendzentren, Jugendbildungsstätten u.a. Außerdem sind hier<br />
auch die sonstigen Einrichtungen zur Förderung junger Menschen und Familien zu erfassen.<br />
01320 Schulen<br />
Zur Position „Schulen“ gehören Grundschulen einschließlich Schulkindergärten, Hauptschulen<br />
Realschulen und Abendrealschulen als Weiterbildungskolleg, Gymnasien und Abendgymnasien<br />
als Weiterbildungskolleg sowie Kollegs als Institute zur Erlangung der Hochschulreife als<br />
Weiterbildungskolleg, Gesamtschulen als organisatorische und pädagogische Zusammenführung<br />
der Schulformen in der Sekundarstufe I, Förderschulen in allen ihren Ausformungen, aber<br />
auch Berufskollegs mit Berufsschule, Berufsfachschule, Fachschule und Fachoberschule<br />
einschließlich der Schulsporthallen.<br />
01340 Wohnbauten<br />
Zur Position „Wohnbauten“ gehören alle <strong>zum</strong> Zwecke des Wohnens von Menschen errichteten<br />
Gebäude bzw. bebauten Grundstücke der Kommune und ihrer Betriebe, die dadurch den<br />
Menschen einen Schutz vor Witterungseinflüssen gewähren und den Aufenthalt von Menschen<br />
gestatten.<br />
01380 Soziale Einrichtungen<br />
Zu dieser Position gehören alle Gebäude <strong>zum</strong> Zwecke des Wohnens von älteren Menschen<br />
wie z.B. Seniorenheime. Des Weiteren können auch Frauenhäuser, Herbergen und Unterkünfte<br />
für Obdachlose, Aussiedler sowie Asylbewerber hier eingestellt werden.<br />
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01400 Sportstätten<br />
Zur Position „Sportstätten“ gehören alle Gebäude mit Flächen für Zwecke des Vereinssports,<br />
Breitensports und – sofern keine Zugehörigkeit zu einer Schule vorliegt – des Schulsports. Zu<br />
dieser Position gehören insbesondere Sport- und Turnhallen, Tennis- und Eislaufhallen inklusive<br />
der mit der Sportstätte fest verbundenen Einrichtungsgegenstände. Sportplätze mit Zuschauertribünen<br />
und direkt zuordenbaren Umkleideräumlichkeiten etc. oder sonstigen Gebäuden<br />
sind der Position „Grünflächen“ zuzuordnen.<br />
01420 Mehrzweck- und Messehallen<br />
Zu dieser Position gehören alle Gebäude <strong>zum</strong> Zwecke der Durchführung von z.B. Sport-, Musik-<br />
oder Kongressveranstaltungen, insbesondere dann, wenn eine Mehrfachnutzung möglich<br />
ist.<br />
01440 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />
Unter die Position „Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude“ fallen die Verwaltungsund<br />
Betriebsgebäude, z.B. Feuerwehrgerätehäuser, Rettungswachen, Werkstätten, Lagerhallen,<br />
Parkhäuser, Tiefgaragen, Garagen, Bestattungseinrichtungen, aber auch das Infrastrukturvermögen<br />
im weiteren Sinne, das nicht im Bereich „Infrastrukturvermögen“ erfasst werden<br />
darf. Dazu gehören insbesondere Einrichtungen, die der Bildung und Kultur, der Gesundheit,<br />
der Erholung und Freizeit dienen, z.B. Volkshochschulen, Bibliotheken, Museen, Ausstellungen,<br />
Theater, Kinos, Bühnen, Orchester, Opernhäuser, Begegnungsstätten, Bürgerhäuser.<br />
BA115 Infrastrukturvermögen<br />
Der Bereich „Infrastrukturvermögen“ umfasst die öffentlichen Einrichtungen, die ausschließlich nach<br />
ihrer Bauweise und Funktion dazu bestimmt sind der örtlichen Infrastruktur zu dienen (Infrastrukturvermögen<br />
im engeren Sinne). Dazu zählen Grundstücke mit Straßen, Kanalisation und sonstige Verkehrs-,<br />
Ver- und Entsorgungseinrichtungen, z.B. Kläranlagen, Sonderbauwerke.<br />
Wegen ihrer Eigenart und der sich daraus ergebenden eingeschränkten Verwendungsmöglichkeit ist<br />
das Infrastrukturvermögen im engeren Sinne in der Bilanz gesondert auszuweisen. Die übrigen öffentlichen<br />
Einrichtungen, z.B. Bildungsinstitutionen und Kultur- und Sozialeinrichtungen (Infrastrukturvermögen<br />
im weiteren Sinne) sind hier nicht zu erfassen.<br />
01500 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />
Unter dieser Sammelposition ist sämtlicher Grund und Boden des kommunalen sowie des betrieblichen<br />
Infrastrukturvermögens zu erfassen und zwar unabhängig von den darauf befindlichen<br />
Gebäuden oder sonstigen Aufbauten. Zu beachten ist dabei, dass der Grundstücksbegriff<br />
im <strong>NKF</strong> auf die wirtschaftliche Einheit abstellt, so dass mehrere bürgerlich-rechtliche Einzelgrundstücke<br />
bzw. Flurstücke, aber auch nur ein Teil von einem solchen, ein Grundstück im<br />
Sinne des Bewertungsrechtes bilden können/kann. Die Grundstücke des Infrastrukturvermögens<br />
bestehen – insbesondere im Außenbereich – oftmals aus einer Vielzahl von Flurstücken<br />
bzw. Teilflurstücken mit z.T. unterschiedlichen Nutzungsarten, z.B. Straßen, Graben, Verkehrsbegleitfläche,<br />
Grünland, etc. In diesen Fällen ist zu prüfen, in welchem Umfang eine wirtschaftliche<br />
Einheit gegeben ist.<br />
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01520 Brücken und Tunnel<br />
Zu dieser Position gehören alle Brücken und Tunnel als oberirdische ingenieurtechnische<br />
Bauwerke, unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzung für Fußgänger, Straßen- oder Schienenverkehr.<br />
Die Zuführungswege zu den Brücken und Tunnel der Kommune sind jedoch unter der Position<br />
„Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen“ zu erfassen. Unterirdische<br />
ausgebaute Abwasserbeseitigungsanlagen gehören dagegen nicht zu dieser Position. Sie<br />
sind unter „Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen“ zu erfassen.<br />
01540 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />
Neben dem Streckennetz der Kommunen und ihrer Betriebe beinhaltet diese Position sämtliche<br />
dem Betrieb des Streckennetzes unmittelbar dienende <strong>Anlagen</strong> der Streckenausrüstung,<br />
z.B. Gleisunterbau, Schienen, Weichen, Oberleitungen, Signale, Funk- und Telefonanlagen für<br />
die Streckensicherung sowie die sonstige Betriebstechnik.<br />
01560 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
Zu dieser Position gehören die ausgebauten Abwasserbeseitigungsanlagen, also sämtliche<br />
baulichen Teile des Kanalnetzes, z.B. Kanäle, Grundstücksanschlüsse, Straßenabläufe. Dazu<br />
gehören aber auch die maschinellen Teile des Kanalnetzes, z.B. Dauerpumpwerke, Hochwasserpumpen.<br />
Die Kläranlagen der Kommune und ihrer Betriebe, Stauraumkanäle, Regenrückhaltebecken,<br />
Regenwasserbehandlungsanlagen u.a. sowie öffentliche Toiletten sind ebenfalls<br />
dieser Position zuzuordnen.<br />
Kommunale Abwasseranlagen können nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) bilanziert<br />
werden.<br />
01580 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />
Alle kommunalen und betrieblichen Straßen, als begeh- und befahrbare, befestigte und klassifizierte<br />
Verkehrswege, die von Fußgängern und verschiedenen Fahrzeugen benutzt werden,<br />
eine glatte Oberfläche haben und dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder diesem dienen,<br />
sind unter dieser Position zu erfassen. Aber auch Wege und Plätze, deren Nutzung für<br />
den öffentlichen Verkehr mit Fahrzeugen und Fußgängern errichtet worden sind, fallen darunter.<br />
Zu beachten ist, dass zur öffentlichen Straße der Straßenkörper, das Zubehör und die Nebenanlagen<br />
(vgl. § 2 StrWG <strong>NRW</strong>) gehören. So zählen <strong>zum</strong> Zubehör sämtliche zur Verkehrsführung<br />
und Verkehrssteuerung eingesetzten Einrichtungen und <strong>Anlagen</strong>, z.B. Verkehrsschilder,<br />
Ampeln.<br />
01600 Versorgungsanlagen (Strom, Wasser, Gas)<br />
Unter diese Position fallen alle <strong>Anlagen</strong>, die der Strom-, Gas- und Wasserversorgung dienen.<br />
01680 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />
Dieser Position sind die sonstigen Vermögengenstände des Infrastrukturvermögens zuzuordnen,<br />
wenn diese nicht unter den zuvor genannten Positionen gesondert zu erfassen sind. Die<br />
hier zuzuordnenden Vermögensgegenstände können z.B. Rückhaltebecken für Regenwasser<br />
sein, aber auch Einrichtungen und <strong>Anlagen</strong>, die dem Hochwasserschutz dienen.<br />
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BA120 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />
Dieser Position sind kommunale Bauten zuzuordnen, die sich nicht auf eigenem Grund und Boden<br />
des „Konzerns Kommune“, sondern auf „konzernfremdem“ Grund und Boden befinden. Das bestehende<br />
Rechtsverhältnis zwischen der Kommune, ihrem Betrieb und dem Dritten als Grundstückseigentümer<br />
beinhaltet entgegen den grundstücksgleichen Rechten kein das Grundverhältnis sicherndes<br />
dingliches Recht. Es ist vielmehr ein vertraglich gesichertes Recht, z. B. durch Miet- oder Pachtvertrag<br />
und ggf. mit dauernder dinglicher Sicherung des Nutzungsverhältnisses durch eine beschränkte persönliche<br />
Dienstbarkeit. Der fremde Grundstückseigentümer gestattet dadurch der Kommune oder<br />
ihrem Betrieb, eine bauliche Anlage auf seinem Grund und Boden vorzuhalten.<br />
Diese Position hat besondere Bedeutung für den Bereich der baulichen <strong>Anlagen</strong> in Form von Betriebsvorrichtungen,<br />
z.B. Trafostationen, Druckreglerstationen, die keine betrieblichen Einrichtungen,<br />
sondern eine selbstständige bauliche Einheit darstellen, und sich nicht auf Grundstücken der Kommune<br />
oder ihrer Betriebe befinden. Hierbei ist zu beachten, dass die Eigentumsverhältnisse aus Sicht<br />
des „Konzerns Kommune“ betrachtet werden müssen. Unter dieser Position dürfen daher nur Bauten<br />
ausgewiesen werden, die sich auf „konzernfremdem“ Grund und Boden (Grundstücken) befinden.<br />
BA125 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />
Zu dieser Position gehören Vermögensgegenstände der Kommune oder ihrer Betriebe, deren Erhaltung<br />
wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Kultur und Geschichte im öffentlichen Interesse liegt. Dies sind<br />
z.B. Gemälde, Skulpturen, Antiquitäten, Sammlungen und sonstige Vermögensgegenstände von kulturhistorischer<br />
Bedeutung. Dagegen ist Kunst am Bau, die mit dem Gebäude der Kommune oder ihres<br />
Betriebes verbunden ist und keinen eigenständigen Vermögensgegenstand darstellt, nicht dieser Position<br />
zuzuordnen.<br />
Zu dieser Position gehören auch alle Arten von Denkmälern, auch die Baudenkmäler, die als bauliche<br />
<strong>Anlagen</strong> nicht zu den Gebäuden gehören. So sind z.B. Kriegerdenkmäler, Ehrenfriedhöfe oder Säulen,<br />
Gedenktafeln und Gedenksteine sowie Wegekreuze dieser Position zuzuordnen. Als Bodendenkmäler<br />
sind Ausgrabungen und ggf. sonstige archäologische Funde hier auszuweisen.<br />
BA130 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />
Alle Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, die der kommunalen oder der betrieblichen Leistungserstellung<br />
dienen, sind unter dieser Position zu erfassen. Dies gilt nur, wenn diese Wirtschaftsgüter als<br />
Vermögensgegenstände selbstständig bewertbar und als nicht fest mit einem Gebäude verbunden zu<br />
bewerten sind. Technische Geräte, die als Betriebs- und Geschäftsausstattung genutzt werden, gehören<br />
nicht zu dieser Position. Zu den technischen <strong>Anlagen</strong> und Maschinen gehören sämtliche vom unbeweglichen<br />
Vermögen abgegrenzte Betriebsvorrichtungen, z.B. Blockheizkraftwerke, Notstromaggregate,<br />
Druckmaschinen, Kompressoren, Lastenaufzüge, Klimaanlagen, Autoaufzüge in Parkhäusern,<br />
Verkaufsautomaten, Tresoranlagen, Schauvitrinen.<br />
Der Position sind auch die marktgängigen Fahrzeuge, z.B. Personenkraftwagen, Lastkraftwagen,<br />
Busse und Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs, Anhänger, Krafträder und Fahrräder zuzuordnen.<br />
Des Weiteren beinhaltet diese Position Spezialfahrzeuge wie z.B. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr,<br />
Löschboote, Friedhofsbagger oder Kehrmaschinen, aber auch die Entsorgungsfahrzeuge der Abfallund<br />
Abwasserbeseitigung.<br />
Dagegen gehören Einrichtungen, die der Strom-, Gas- und Wasserversorgung dienen -wie bereits<br />
aufgezeigt- zu dem Bereich „Infrastrukturvermögen“. Grundstücksbezogene Entwässerungssysteme,<br />
die zu Friedhöfen, Park- u.ä. Grünanlagen gehören, sind unter Positionen mit entsprechender Bezeichnung<br />
auszuweisen.<br />
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BA145 Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
Zur Position „Betriebs- und Geschäftsausstattung“ gehören alle Vermögensgegenstände, die dem<br />
allgemeinen Geschäftsbetrieb dienen. Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung sind z.B. Stühle, Tische,<br />
Schränke und PC zu zählen. Aber auch der fachlich geprägte Geschäftsbetrieb ist dazuzurechnen,<br />
mit der Folge, dass auch Schaufeln, Spaten und Harken der Grünpflege, Strahlrohre und Schläuche<br />
im Feuerwehrbereich, Spielsachen in Kindertageseinrichtungen, Geschirr in der Altentagesstätte<br />
sowie Lehr-, Lern- und sonstiges Unterrichtsmaterial gleichfalls dieser Position zuzuordnen sind. Sofern<br />
bei den einzelnen voll zu konsolidierenden Betrieben gleiche Vermögenswerte nicht nach einem<br />
Vereinfachungsverfahren (z.B. Fest- oder Gruppenbewertung) bewertet werden, muss im Rahmen<br />
des Gesamtabschlusses keine Angleichung erfolgen, wenn unterschiedliche Zwecksetzungen bestehen.<br />
Zu dieser Position gehören auch die geringwertigen Wirtschaftsgüter (60 bis 410 Euro netto) bzw. die<br />
Vermögensgegenstände, die steuerrechtlich im Rahmen des zulässigen Sammelpostens abgeschrieben<br />
werden (150 bis 1.000 Euro netto). Eine Angleichung der Behandlung auf das geltende Recht für<br />
die Stadt Düsseldorf (GemHVO <strong>NRW</strong>) erfolgt aus Gründen der Wesentlichkeit nicht.<br />
BA150 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
Geleistete Anzahlungen<br />
o 05020 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
o 05040 Geleistete Anzahlungen an Sonstige<br />
Hier sind die geleisteten Anzahlungen der Kommune sowie ihrer Betriebe zu erfassen. Die<br />
Position beinhaltet die geldlichen Vorleistungen der Kommune/Betriebe auf noch zu erhaltende<br />
Sachanlagen, z.B. Grundstücke, Gebäude, technische <strong>Anlagen</strong>, oder auf Vermögensgegenstande,<br />
die als <strong>Anlagen</strong> im Bau zu klassifizieren sind. In diesen Fällen besteht ein schwebendes<br />
Geschäft, das dem Erwerb eines Vermögensgegenstandes des Sachanlagevermögens<br />
dient, dem noch kein fertiggestellter Vermögensgegenstand gegenüber steht. Die Höhe<br />
der geleisteten Anzahlungen (Nennwert) ist aus den diesbezüglichen Zahlungsströmen, bezogen<br />
auf den Abschlussstichtag, zu ermitteln. Auf immaterielle Vermögensgegenstände geleistete<br />
Anzahlungen sind nicht unter dieser Position, sondern im Bereich „Immaterielle Vermögensgegenstände“<br />
gesondert zu erfassen.<br />
Die hier gebuchten Beträge sind nach Erhalt der Sachanlage in die entsprechende Position<br />
umzubuchen.<br />
05060 <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
Die <strong>Anlagen</strong> im Bau der Kommune oder ihrer Betriebe sind unter einer gesonderten Position<br />
zu erfassen. Sie bilden den Wert noch nicht fertiggestellter Sachanlagen auf einem eigenen<br />
oder auf einem fremden Grundstück ab. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Definition<br />
der Herstellungskosten eines Vermögensgegenstands nach § 33 GemHVO <strong>NRW</strong>. Es ist die<br />
Höhe der Aufwendungen, bezogen auf den Abschlussstichtag, für die bis zu diesem Stichtag<br />
noch nicht fertig gestellten <strong>Anlagen</strong> auf Grund von Fremdleistungen oder Eigenleistungen zu<br />
erfassen. Eine Aufteilung der Aufwendungen für <strong>Anlagen</strong> im Bau nach den einzelnen (endgültigen)<br />
Bilanzposten des Sachanlagevermögens ist bei dieser Position nicht erforderlich.<br />
Die hier gebuchten Beträge sind nach Inbetriebnahme des Anlagegutes in die endgültige Bilanzposition<br />
umzubuchen.<br />
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BA210 Finanzanlagen<br />
BA215 Anteile an verbundenen Unternehmen<br />
o 10000 Anteile an verbundenen Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />
o 10020 Anteile an sonstigen verbundenen Unternehmen<br />
Unter diesen Positionen sind Anteile an öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Organisationen<br />
(Unternehmen) anzusetzen, die von der Kommune oder einem ihrer Betriebe in der Absicht<br />
gehalten werden, eine dauernde Verbindung zu diesen Organisationseinheiten herzustellen.<br />
Als verbundene Unternehmen gelten regelmäßig privatrechtliche Unternehmen, wenn<br />
diese unter der einheitlichen Leitung der Kommune stehen bzw. die Kommune auf das Unternehmen<br />
einen beherrschenden Einfluss ausübt. Dieser ist i.d.R. anzunehmen, wenn eine Beteiligung<br />
von mehr als 50% vorliegt oder andere Gründe, z.B. ein Vertrag, dafür sprechen.<br />
BA220 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />
o 10040 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />
Ein Unternehmen ist assoziiert, wenn ein in den kommunalen Gesamtabschluss einbezogenes<br />
Unternehmen auf dieses Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss ausübt. Dies liegt<br />
i.d.R. vor, wenn mindestens 20% (widerlegbar) der Anteile gehalten werden. Erfasst werden<br />
unter dieser Position nur die assoziierten Unternehmen, die nach der Equity - Methode im Gesamtabschluss<br />
konsolidiert werden.<br />
BA230 Übrige Beteiligungen<br />
Bei dieser Position sind die Beteiligungen zu erfassen, die nicht assoziierte Unternehmen im<br />
Sinne des Gesamtabschlusses sind.<br />
BA235 Sondervermögen<br />
o 10100 Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis<br />
o 10120 Sonstiges Sondervermögen<br />
Hier sind Sondervermögen gem. § 97 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong> (z.B. Eigenbetriebe) zu erfassen.<br />
BA240 Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
o 10140 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
o 10160 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
Unter dieser Position sind Wertpapiere der Kommune oder ihrer Betriebe zu erfassen, die keine<br />
Anteile an verbundenen Unternehmen oder Beteiligungen darstellen, z.B. Anleihen,<br />
Schuldverschreibungen oder RWE-Aktien. Sie stellen eine Kapitalanlage aus den der Kommune<br />
oder ihrem Betrieb gehörenden Finanzmitteln dar. Dazu sind Wertpapiere mit Mitgliedsund<br />
Bezugsrechten, z.B. Anteile an Investmentfonds, aber auch Wertpapiere mit Forderungsrechten,<br />
z.B. Obligationen, Anleihen, Pfandbriefe zu zählen. Die Arten von Wertpapieren werden<br />
u.a. durch § 1 Abs. 11 des Gesetzes über das Kreditwesen bestimmt. Sind die Wertpapiere<br />
dazu bestimmt, dauernd der Kommune oder einem ihrer Betriebe zu dienen, handelt es<br />
sich um Wertpapiere des Anlagevermögens. Bei einem geplanten Verbleib der Wertpapiere<br />
von weniger als einem Jahr bei der Kommune oder einem ihrer Betriebe sind diese dem Umlaufvermögen<br />
zuzuordnen.<br />
- 31 -
BA245 Ausleihungen<br />
• Ausleihungen an verbundene Unternehmen<br />
o 10180 Ausleihungen an verbundene Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />
o 10200 Ausleihungen an sonstige verbundene Unternehmen<br />
• 10220 Ausleihungen an Beteiligungen<br />
• Ausleihungen an Sondervermögen<br />
o 10240 Ausleihungen an Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis<br />
o 10250 Ausleihungen an sonstige Sondervermögen<br />
• 10260 Ausleihungen von kommunalen Betrieben an Kommune<br />
• 10280 Sonstige Ausleihungen<br />
Hier werden Ausleihungen als langfristige Forderungen der Kommune oder eines ihrer Betriebe er-<br />
fasst, die durch Hingabe von Kapital erworben wurden und dem Geschäftsbetrieb der Kommune oder<br />
des Betriebes dauerhaft (>1 Jahr) dienen sollen, z.B. langfristige Darlehen, Grund- und Rentenschulden,<br />
Hypotheken, rückzahlbare Zuwendungen.<br />
Nicht zu den Ausleihungen gehören jedoch langfristige Forderungen der Kommune oder eines Betriebes<br />
aus Lieferungen und Leistungen.<br />
Für Ausleihungen gelten die allgemeinen Bewertungsgrundsätze (Anschaffungskostenprinzip).<br />
Bei Ausleihungen wird der beizulegende Wert durch den voraussichtlichen Rückzahlungsbetrag bestimmt,<br />
welcher bei unverzinslichen oder niedrig verzinslichen Ausleihungen auf den Bilanzstichtag<br />
abzuzinsen ist. Ist die Ausleihung allerdings mit einer Gegenleistungsverpflichtung des Empfängers<br />
verbunden, so ist von einer Abzinsung abzusehen, z.B. bei der Schaffung von Sozialwohnungen im<br />
sozialen Wohnungsbau sowie von Arbeitsplätzen im Rahmen der Wirtschaftsförderung. Es sind auch<br />
Rückdeckungsansprüche der Kommune und ihrer Betriebe, die durch den Abschluss einer langfristigen<br />
Kapitalversicherung - z.B. einer Beamtenpensionsversicherung- bestehen, hier zu erfassen. Derartige<br />
Ansprüche der Kommune berühren nicht die Erfassung der Pensionsrückstellungen.<br />
BA305 Vorräte<br />
Unter der Position „Vorräte“ sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse und unfertige<br />
Leistungen (Dienstleistungen in Arbeit), fertige Erzeugnisse und Waren getrennt von den darauf<br />
geleisteten Anzahlungen anzusetzen. Diese Vorräte werden i.d.R. <strong>zum</strong> kurzfristigen Verbrauch oder<br />
zur Weiterveräußerung durch die Kommune oder einen ihrer Betriebe angeschafft oder hergestellt.<br />
Die unfertigen Leistungen müssen selbstständig bewertbar sein und i.d.R. auf einem Vertrag beruhen.<br />
Aber auch Bau- oder Gewerbegrundstücke, die unter dieser Zwecksetzung der Weiterveräußerung<br />
erworben werden, sind unter dem Umlaufvermögen und damit unter dieser Position zu erfassen.<br />
BA310 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren<br />
o 20000 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe<br />
o 20020 Waren<br />
Unter der Position „Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe“ sind die Materialien zu erfassen, die unmittelbar<br />
der kommunalen oder betrieblichen Produktion dienen. Die Rohstoffe gehen als Grundstoffe<br />
und wichtige Bestandteile in die unfertigen und fertigen Erzeugnisse ein. Ebenso die<br />
Hilfsstoffe, die jedoch nur einen untergeordneten Bestandteil der Erzeugnisse darstellen.<br />
- 32 -
Durch die Betriebsstoffe wird u.a. die Produktion unterstützt. Verfügt die Kommune oder einer<br />
ihrer Betriebe über Waren, sind dies von Dritten gekaufte Vermögensgegenstände, die von<br />
der Kommune oder dem Betrieb ohne wesentliche Be- oder Verarbeitung zur Weiterveräußerung<br />
beschafft wurden, z.B. Familienstammbücher bei der Kommune. Als Vorräte sind jedoch<br />
nur Lagerbestände an verwertbaren Materialien zu berücksichtigen.<br />
o 20040 Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen<br />
o 20060 Fertige Erzeugnisse<br />
Unter diesen Positionen sind die unfertigen und fertigen Erzeugnisse und Leistungen der<br />
Kommune und der ihrer Betriebe zu erfassen. Bei der weiteren Behandlung im Rahmen des<br />
kommunalen Gesamtabschlusses ist insbesondere auch auf den Grundsatz der Wesentlichkeit<br />
zu achten.<br />
BA320 Geleistete Anzahlungen für Vorräte<br />
o 20080 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />
o 20100 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige<br />
Unter diesen Positionen sind die Anzahlungen der Kommune oder eines ihrer Betriebe als<br />
Vorleistungen auf Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens zu erfassen. Diese Leistungen<br />
sind i.d.R. an Dritte auf Grund abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsverträge<br />
bereits erfolgt, auch wenn die Lieferungen oder Leistungen des Dritten noch aussteht.<br />
BA350 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital<br />
o 20120 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis<br />
o 20140 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen<br />
Unter diesen Positionen sind die eingeforderten und noch nicht eingezahlten ausstehenden<br />
Einlagen auf das gezeichnete Kapital (bzw. Stammkapital bei der GmbH) und ähnliche Beträge<br />
als Forderungen und unter der entsprechenden Bezeichnung zu erfassen. Sie haben eine<br />
besondere Bedeutung, so dass sie nicht in der Position „Sonstige Forderungen“ aufgehen dürfen.<br />
Sonstige Forderungen<br />
o 20160 Sonstige Forderungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
o 20180 Sonstige Forderungen an Sonstige<br />
Unter der Position „Sonstige Forderungen“ sind die Ansprüche der Kommune und ihrer Betriebe<br />
auszuweisen, die aus dem öffentlich-rechtlichen und dem privatrechtlichen Handeln gegenüber<br />
Dritten entstehen und nicht als längerfristige Ausleihungen unter dem Finanzanlagevermögen<br />
zu erfassen sind. Sie sind nicht nach ihrer Entstehung im zivilrechtlichen Sinne,<br />
sondern im bilanziellen Sinne (wirtschaftliche Betrachtung) anzusetzen. D.h. die Betriebe und<br />
die Kommunen müssen ihre Leistungspflicht erfüllt haben, so dass ihnen deshalb eine Gegenleistung<br />
zusteht bzw. ihnen deshalb (vollstreckbare) Ansprüche zugewachsen sind. Ein Ansatz<br />
in der Gesamtbilanz ist dabei von den tatsächlichen objektiven Verhältnissen <strong>zum</strong> Abschlussstichtag<br />
aus Sicht des „Konzerns Kommune“ abhängig.<br />
- 33 -
Unter diese Position gehören auch Lohn- und Gehaltsvorschüsse an Mitarbeiter, Arbeitgeberdarlehen<br />
und Schadenersatzansprüche.<br />
BA360 Sonstige Vermögensgegenstände<br />
o 20200 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />
o 20220 Sonstige Vermögensgegenstände von Sonstigen<br />
Unter der Sammelposition „Sonstige Vermögensgegenstände“ sind Ansprüche der Kommune<br />
oder ihrer Betriebe gegen Dritte zu erfassen, die keiner anderen Position zugeordnet werden<br />
können. Ebenfalls sind hier zur Veräußerung vorgesehene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,<br />
die nicht mehr genutzt werden, anzusetzen (mit Ausnahme der zur Veräußerung<br />
anstehenden Bau- und Gewerbegrundstücke, die im Vorratsvermögen zu erfassen sind).<br />
Auch die sog. antizipativen Aktivposten (sonstige Forderungen aus der Periodenabgrenzung)<br />
und ein auszuweisender Vorsteuerüberhang sind hier anzusetzen.<br />
BA380 Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
• 20240 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
• 20260 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
Auch im Umlaufvermögen bedarf es der Erfassung von Wertpapieren unter einer gesonderten Position,<br />
denn unter den Finanzanlagen sind nur Wertpapiere des Anlagevermögens zu erfassen.<br />
Die Kommune und ihre Betriebe besitzen aber auch vielfach Wertpapiere, die nach ihrer Zweckbestimmung<br />
nicht dauerhaft der Kommune oder einem ihrer Betriebe dienen sollen.<br />
Solche „kurzfristigen“ Wertpapiere sind dem Umlaufvermögen zuzuordnen und unter dieser Position<br />
zu erfassen. Sie haben i.d.R. einen geplanten Verbleib von weniger als einem Jahr.<br />
BA385 Liquide Mittel<br />
Unter dieser Position sind alle liquiden Mittel der Kommune und ihrer Betriebe in Form von Bar- oder<br />
Buchgeld anzusetzen, über die die Kommune oder ein Betrieb frei verfügen kann.<br />
Der Kassenbestand umfasst alle in den Kassen vorhandenen Banknoten und Münzen in in- und ausländischer<br />
Währung. Das Geld in ausländischer Währung ist unter Beachtung des Realisationsprinzips<br />
mit dem am Abschlussstichtag geltenden Geldkurs in Euro umzurechnen.<br />
Unter Guthaben sind Kontokorrent-, Festgeld- und Sparguthaben bei sämtlichen Banken zu verstehen.<br />
Die Kommune oder ihr Betrieb muss aber über ihre Guthaben frei verfügen können.<br />
Aber auch noch nicht eingelöste Schecks, die sich im Besitz der Kommune/Betriebe befinden, sind<br />
hierunter zu erfassen. Eingeräumte, aber von der Kommune oder einem ihrer Betriebe noch nicht in<br />
Anspruch genommene Kredite bilden für diese keine Guthaben bei Kreditinstituten und sind nicht unter<br />
dieser Position zu erfassen. Auch fremde Finanzmittel der Kommune sind hier zu erfassen, wenn<br />
für diese Mittel das wirtschaftliche Eigentum vorliegt. Dagegen besteht für Finanzmittel im Rahmen<br />
eines Treuhandvermögens keine Erfassungspflicht.<br />
Auf Grund des Bruttoprinzips dürfen Negativsalden auf Bankkonten nicht mit Positivsalden auf anderen<br />
Bankkonten verrechnet werden. Weisen Bankkonten einen Negativsaldo aus, sind sie auf der<br />
Passivseite der Gesamtbilanz unter der Position „Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten“ auszuweisen.<br />
- 34 -
BA400 Aktive Rechnungsabgrenzung (RAP)<br />
Unter einer gesonderten Position sind die Rechnungsabgrenzungsposten zu erfassen, die auf der<br />
Aktivseite der kommunalen sowie der betrieblichen Bilanz anzusetzen sind. Sie stellen bilanztechnische<br />
Posten und keine Vermögensgegenstände dar und dienen der periodischen Ergebnisermittlung,<br />
wenn eine Rechnungsabgrenzung durch andere Bilanzposten nicht möglich ist, z.B. in Form geleisteter<br />
Anzahlungen. Es sind Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz anzusetzen, wenn Ausgaben<br />
vor dem Abschlussstichtag eines Haushaltsjahres geleistet werden, diese aber Aufwendungen für<br />
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (transitorische Posten), z.B. geleistete Zuwendungen,<br />
Vorauszahlungen von Miete und Pacht, Versicherungsprämien. In dem bei der Bildung der Rechnungsabgrenzungsposten<br />
festgelegtem Zeitraum, ist in jedem Geschäftsjahr eine periodenbezogene<br />
ergebniswirksame Auflösung bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten vorzunehmen. Bei der<br />
Bildung der Rechnungsabgrenzungsposten ist außerdem der Grundsatz der Wesentlichkeit zu beachten.<br />
Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten<br />
o 20300 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
o 20320 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen<br />
Unter diesen Positionen sind alle sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zu erfassen,<br />
also grundsätzlich alle vor dem Abschlussstichtag geleisteten Ausgaben, soweit sie Aufwand<br />
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.<br />
BA420 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />
Sollte das Eigenkapital des „Konzerns Kommune“ insgesamt nicht ausreichen, einen ggf. in der Gesamtergebnisrechnung<br />
auftretenden Jahresfehlbetrag im Gesamtabschluss zu decken, ist in der Gesamtbilanz<br />
die auftretende Differenz hier anzusetzen.<br />
BA440 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen)<br />
Aktive latente Steuern (§ 274 HGB) entstehen, wenn das steuerliche Ergebnis größer ist als das des<br />
handelsrechtlichen Einzelabschlusses. Die höheren Steuern werden durch die Aktivierung „neutralisiert“,<br />
so dass der Steueraufwand dem Ergebnis der HB I entspricht. In Folgeperioden wird der dann<br />
zu geringe Steueraufwand durch die Auflösung des Postens entsprechend korrigiert. Im Rahmen der<br />
Erstellung der KB II ist dieser Posten mangels Ansatzwahlrecht in der GemHVO <strong>NRW</strong> aufzulösen.<br />
Abgrenzung latenter Steuern aus der Konsolidierung<br />
Latente Steuern aus der Konsolidierung sind im Gesamtabschluss nicht zu berücksichtigen;<br />
siehe Erläuterungen unter Kapitel 6 Latente Steuern.<br />
- 35 -
BP010 PASSIVA<br />
BP045 Allgemeine Rücklage<br />
Die Position „Allgemeine Rücklage“ stellt die Differenz zwischen den Aktivposten der Gesamtbilanz<br />
und den übrigen Passivposten einschließlich der besonderen Rücklagen und der Ausgleichsrücklage<br />
sowie eines möglichen Unterschiedsbetrages aus der Kapitalkonsolidierung dar. Deren Umfang hängt<br />
somit von den in die Gesamtbilanz aufzunehmenden Ansätzen des Vermögens und der Schulden ab.<br />
30000 Allgemeine Rücklage<br />
In dieser Position wird die entsprechende Bilanzposition des kommunalen Einzelabschlusses<br />
nach <strong>NKF</strong> dargestellt.<br />
30050 Grundkapital/Stammkapital<br />
Unter dieser Position ist das Nominalkapital oder Nennkapital einer Kapitalgesellschaft bzw.<br />
eines Sondervermögens, auf das sich Angaben <strong>zum</strong> Besitz von Anteilen der Kommune oder<br />
Dritter beziehen, zu erfassen. Dieses Grund- bzw. Stammkapital ist netto auszuweisen. Das<br />
bedeutet, dass ggf. die nicht eingeforderten, ausstehenden Einlagen hiervon abzusetzen sind.<br />
30100 Kapitalrücklage<br />
In der Position „Kapitalrücklage“ sind alle Beträge auszuweisen, die bei der Emission von Anteilen<br />
einschließlich von Bezugsanteilen über den Nennbetrag hinaus und bei der Ausgabe<br />
von Anleihen für Wandlungs- und Optionsrechte <strong>zum</strong> Erwerb von Anteilen erzielt werden.<br />
Außerdem sind hier zu erfassen:<br />
• die Beträge von Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzugs für<br />
ihre Anteile (Vorzugsaktien) leisten,<br />
• sonstige Zuzahlungen der Gesellschafter in das Eigenkapital.<br />
Neben der in den Einzelabschlüssen der kommunalen Betriebe ausgewiesenen Kapitalrücklage<br />
werden unter dieser Position auch Kapitaleinlagen der Kommune an ihre Sondervermögen<br />
(Eigenbetriebe) erfasst.<br />
30150 Gewinnrücklagen<br />
Unter der Position „Gewinnrücklagen“ sind Rücklagen aus bereits erwirtschafteten und versteuerten<br />
Gewinnen vergangener Perioden, die nicht ausgeschüttet wurden (thesaurierte Gewinne)<br />
zu erfassen.<br />
BP050 Sonderrücklagen<br />
In der Sonderrücklage sind gem. § 43 Abs. 4 GemHVO <strong>NRW</strong> noch nicht zweckentsprechend verwendete<br />
Zuwendungen für die Anschaffung/Herstellung von Vermögensgegenständen auszuweisen, bei<br />
denen der Zuwendungsgeber eine ertragswirksame Auflösung ausgeschlossen hat. Darüber hinaus<br />
kann diese gebildet werden, um beschlossene Anschaffungen/Herstellungen von Vermögensgegenständen<br />
zu sichern.<br />
BP055 Ausgleichsrücklage<br />
Die Position „Ausgleichsrücklage“ ist auf die Übernahme des entsprechenden Ansatzes in der Bilanz<br />
der Kommune ausgerichtet. Sie dient im kommunalen Einzelabschluss dazu, im Bedarfsfall den gesetzlich<br />
verpflichtenden Haushaltsausgleich sicherzustellen (vgl. § 75 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong>). Daher ist von<br />
dieser Position nur die Kommune selbst betroffen.<br />
- 36 -
BP070 Gesamtbilanzergebnis<br />
Unter dieser Position ist ein Gesamtjahresüberschuss oder ein Gesamtjahresfehlbetrag zu erfassen,<br />
der dem Gesamtergebnis der Gesamtergebnisrechnung entspricht.<br />
BP075 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />
Die Position „Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter“ soll Anteile Dritter am Eigenkapital<br />
eines voll zu konsolidierenden Betriebes im Rahmen der Konsolidierung gesondert erfassen (gem. §<br />
307 Abs. 1 HGB). Im Rahmen der Neubewertung sind auch die auf andere Gesellschafter entfallenden<br />
stillen Reserven aufzudecken und hier anteilig auszuweisen.<br />
BP080 Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung<br />
Bilanzielle Umrechnungsdifferenzen aus der Währungsumrechnung werden erfolgsneutral berücksichtigt,<br />
indem sie in diese Position eingestellt werden. Für den „Konzern“ der Stadt Düsseldorf hat dieser<br />
Ausgleichsposten Bedeutung für den Teilkonzern der Messe Düsseldorf GmbH.<br />
BP085 Ausgleichsposten aus Kapitalkonsolidierung<br />
Hier sind dann die Unterschiedsbeträge zu erfassen wenn der im Rahmen der Kapitalkonsolidierung<br />
ermittelte Zeitwert des Eigenkapitals eines voll zu konsolidierenden kommunalen Betriebes den entsprechenden<br />
Beteiligungsbuchwert (i.d.R. die Anschaffungskosten) übersteigt.<br />
BP100 Sonderposten<br />
Die Sonderposten werden aufgrund der Vermögensübertragungen Dritter mit dem Vorbehalt einer<br />
bestimmten Verwendung für den kommunalen/betrieblichen Bereich gebildet (Schenkungen, Spenden,<br />
Zuwendungen). Wesentliche Voraussetzung zur Bildung von Sonderposten ist der direkte Bezug,<br />
der zwischen Sonderposten und einem bestimmten Aktivposten hergestellt werden muss (Ausnahme:<br />
Sonderposten für den Gebührenausgleich). Dies erlaubt bei vorzunehmenden Abschreibungen auf<br />
abnutzbare Vermögensgegenstände eine entsprechende ertragswirksame Auflösung des betreffenden<br />
Sonderpostens. Wegen der Bedeutung dieser Sonderposten bei der Finanzierung der Kommunen/Betriebe<br />
sind Differenzierungen je nach bedeutender Herkunft der investiven Finanzmittel vorzunehmen,<br />
die nachfolgend inhaltlich vorgestellt werden.<br />
BP110 Sonderposten für Zuwendungen<br />
o 35000 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
o 35050 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen<br />
Hier sind die erhaltenen investiven Zuwendungen zu erfassen. Sie stellen für die Kommune<br />
und ihre Betriebe zusätzliche Finanzierungsmittel dar, die jedoch nicht unmittelbar als Kapitalbeitrag<br />
(Fremdkapital/Eigenkapital) zu bilanzieren sind. Diese Finanzmittel bilden vielmehr Ergebnisbeiträge,<br />
die jährlich den Abschreibungen für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens<br />
als Erträge gegenüber gestellt werden. Die Kommune und ihre Betriebe haben deshalb<br />
die erhaltenen Zuwendungen als Sonderposten zu passivieren, die ihnen für investive<br />
Maßnahmen gewährt werden und nicht frei verwendet werden dürfen. Dabei kommt es nicht<br />
darauf an, ob die Zuwendungen projektbezogen oder pauschal gewährt werden. Es muss sich<br />
dabei aber um nicht rückzahlbare Zuwendungen handeln.<br />
Für die Passivierung der erhaltenen investiven Zuwendungen stellt der vom Zuwendungsgeber<br />
festgelegte investive Verwendungszweck die Verbindung zu den damit finanzierten Vermögensgegenständen<br />
her. Erst nach zweckentsprechender Verwendung der erhaltenen Zuwendung<br />
erhält dieses Kapital den für den Ansatz als Sonderposten in der Bilanz notwendigen<br />
- 37 -
Eigenkapitalcharakter. Die Bilanzierung von erhaltenen Zuwendungen als Sonderposten in der<br />
Bilanz hat daher immer im Gleichklang mit der Aktivierung des betreffenden Vermögensgegenstandes<br />
zu erfolgen.<br />
Wenn rückzahlbare Zuwendungen als Darlehen gewährt werden, die für die Kommune oder<br />
ihre Betriebe eine Verpflichtung zur Rückzahlung beinhalten, stellen diese Zuwendungen für<br />
die Kommune und ihre Betriebe Verbindlichkeiten dar und sind in der Gesamtbilanz entsprechend<br />
anzusetzen.<br />
Auch für erhaltene Zuwendungen für den Erwerb von nicht abnutzbaren Anlagevermögen,<br />
z.B. unbebaute Grundstücke, sind in der Bilanz entsprechende Sonderposten zu bilden. Derartige<br />
Sonderposten bleiben jedoch so lange unverändert, wie die Kommune bzw. ein Betrieb<br />
über den betreffenden Vermögensgegenstand verfügt.<br />
BP120 Sonderposten für Beiträgen<br />
o 35100 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
o 35150 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen<br />
Hier sind die erhaltenen Beiträge nach den §§ 8, 9 und 11 des Kommunalabgabengesetzes<br />
<strong>NRW</strong> (KAG <strong>NRW</strong>), die von der Kommune oder einem ihrer Betriebe zur Herstellung, Anschaffung<br />
oder Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen oder <strong>Anlagen</strong> erhoben worden sind, zu<br />
erfassen. Aber auch Erschließungsbeiträge nach § 127 des Baugesetzbuches (BauGB) sind<br />
als Sonderposten, zu erfassen, weil sie Finanzierungszahlungen für Investitionsmaßnahmen<br />
der Kommune oder ihrer Betriebe darstellen, z.B. Beiträge der Anlieger für den Bau der Straße.<br />
Ähnlich verhält es sich mit Kanalanschlussgebühren.<br />
BP130 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />
Hier sind Überschüsse aus der Gebührenkalkulation zu erfassen. Die Kommune oder ein Betrieb<br />
ist nach § 6 Abs. 3 KAG <strong>NRW</strong> verpflichtet, eine am Ende eines Kalkulationszeitraumes<br />
bestehende Kostenüberdeckung innerhalb der nächsten drei Jahre wieder auszugleichen.<br />
Dies bedeutet, die Kostenüberdeckung in die nächste Gebührenkalkulation einzustellen, denn<br />
die Kommune oder der Betrieb darf über die von den Gebührenzahlern zuviel erhaltenen Beträge<br />
nicht frei verfügen, sondern muss diese wieder den Gebührenzahlern zu Gute kommen<br />
lassen. Rückstellungen für den Gebührenausgleich sind in diese Position umzugliedern.<br />
BP140 Sonstige Sonderposten<br />
o 35250 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
o 35300 Sonstige Sonderposten von Sonstigen<br />
o 35350 Sonderposten mit Rücklageanteil<br />
Unter diesen Positionen werden alle sonstigen der Kommune oder einem ihrer Betriebe von<br />
Dritten gewährte Leistungen erfasst, bei denen die Voraussetzungen für die Bildung eines<br />
Sonderpostens vorliegen. Dazu sind z.B. Schenkungen in Form von Geld- oder Sachleistungen<br />
und rechtlich unselbstständige Stiftungen zu zählen, weil die Kommune oder ein Betrieb<br />
rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der ihnen übergebenen Vermögenswerte wird.<br />
Unter der Position „Sonderposten mit Rücklageanteil“ sind die nach dem Steuerrecht zulässigen<br />
Rücklagen zu erfassen, wenn in bestimmten Fällen Rücklagen aus dem unversteuerten<br />
Gewinn gebildet worden sind. Auf Grund der umgekehrten Maßgeblichkeit ist der Sonderposten<br />
mit Rücklageanteil in der Handelsbilanz auszuweisen. Übernimmt ein voll zu konsolidie-<br />
- 38 -
ender Betrieb diesen Posten aus seinem Einzelabschluss, so ist dieser in der KB II zu elimi-<br />
nieren, da nach <strong>NKF</strong> ein Ansatzverbot besteht.<br />
Ebenfalls unter diese Position sind der Sonderposten US - Lease und der Sonderposten Abwasserabgabe<br />
einzustellen. Eine entsprechende Zuordnung ist in der Kommunalbilanz II vorzunehmen.<br />
BP200 Rückstellungen<br />
Gem. § 36 GemHVO <strong>NRW</strong> besteht für kommunale Rückstellungssachverhalte eine Passivierungspflicht<br />
(kein Passivierungswahlrecht). Dabei sind die zulässigen Sachverhalte für Rückstellungsbildungen<br />
in dieser Vorschrift abschließend aufgezählt. Sie werden nachfolgend erläutert.<br />
BP210 Pensionsrückstellungen<br />
Unter dieser Position sind sowohl Alt- als auch Neuzusagen als Pensionsrückstellungen zu erfassen.<br />
Basierend auf den relevanten Datengrundlagen zu diesen Alt- und Neuzusagen sind<br />
sämtliche zukünftigen Aufwendungen aus bestehenden Pensionen sowie sämtliche Pensionsanwartschaften<br />
zu ermitteln. Im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung kommt für<br />
die Ermittlung der Höhe der Rückstellungen nur das Teilwertverfahren in Betracht. Das Anwartschaftsbarwertverfahren<br />
wurde dafür nicht vorgesehen. Dabei entspricht der Barwert der<br />
Anwartschaft <strong>zum</strong> Zeitpunkt des Eintritts der Pensionierung der Gesamtsumme der auf den<br />
Abschlussstichtag abgezinsten zukünftigen Pensionszahlungen.<br />
Mit der Rückstellungsbildung wird <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Pensionszusage begonnen. Auf der Basis<br />
einer Einmalrückstellung erfolgt die ratierliche Ansammlung bis <strong>zum</strong> Pensionsbeginn (Barwert).<br />
Bei der Bemessung der Rückstellungen wird ein kommunal einheitlicher Zinsfuß von 5 v.H.<br />
zugrunde gelegt. Bei Personen, die nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst weitere<br />
Ansprüche gegenüber der Kommune / dem Betrieb behalten, z.B. Beihilfeansprüche, sind<br />
auch diese Ansprüche bei der Ermittlung der Rückstellungen zu berücksichtigen.<br />
BP220 Rückstellung für Deponien und Altlasten<br />
o 37050 Rückstellungen für Deponien<br />
Unter dieser Position sind die Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien<br />
zu erfassen. Sie stellen die zukünftigen zu erbringenden Leistungen für eine Rekultivierung<br />
und Nachsorge der Deponien und zur Sanierung von Altlasten dar, zu denen die<br />
Kommune oder ein Betrieb, z.B. auf Grund gesetzlicher Vorschriften, verpflichtet ist. Die Bewertung<br />
der Rückstellung kann sich an dem Verteilungsschlüssel „Verfüllmengenanteil der<br />
einzelnen Nutzungsjahre“ orientieren.<br />
o 37100 Rückstellungen für Altlasten<br />
Unter dieser Position sind auch die Rückstellungen für die Beseitigung von Altlasten zu erfassen.<br />
Eine Verpflichtung zur Beseitigung von Altlasten kann bei Grundstücken bestehen, wenn eine<br />
behördliche Verpflichtung zur Beseitigung der Altlasten ausgesprochen wurde. Eine Rückstellung<br />
für die Beseitigung von Altlasten ist noch nicht anzusetzen, wenn nur eine Absicht der<br />
Kommune oder eines Betriebes zur Beseitigung einer Altlast besteht.<br />
- 39 -
BP230 Instandhaltungsrückstellungen<br />
Unter dieser Position sind Rückstellungen für nicht umgesetzte Instandhaltungen zu erfassen.<br />
Für eine Rückstellungsbildung muss die Durchführung des Vorhabens in der mittelfristigen Ergebnis-<br />
und Finanzplanung (lfd. Jahr zzgl. die nächsten drei Jahre) vorgesehen sein. Dazu<br />
müssen die vorzunehmenden Maßnahmen einzeln beschrieben und wertmäßig beziffert sein.<br />
Insbesondere ist sicherzustellen, dass keine laufenden Schönheitsreparaturen einbezogen<br />
werden. Zu beachten ist, dass bei einem späteren Verzicht auf die vorgesehenen Instandhaltungsmaßnahmen<br />
die gebildeten Instandhaltungsrückstellungen zwar ertragswirksam aufgelöst<br />
werden, jedoch gleichzeitig auch eine Korrektur des Wertansatzes des betreffenden Vermögensgegenstandes<br />
vorzunehmen ist, die als außerplanmäßige Abschreibung ebenfalls die<br />
Ergebnisrechnung berührt.<br />
BP240 Steuerrückstellungen<br />
o 37200 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune<br />
o 37250 Steuerrückstellungen gegenüber Sonstigen<br />
o 37350 Passive latente Steuern aus Einzelabschlüssen<br />
Unter den Positionen 37200 und 37250 sind analog HGB Beträge als Steuerrückstellungen zu<br />
erfassen, um den Steueraufwand des Geschäftsjahres zutreffend darstellen zu können.<br />
Für passive latente Steuern ist gegebenenfalls in der HB I eine Rückstellung zu bilden, sofern<br />
sie ergebniswirksam entstanden sind und ihre Auflösung in künftigen Geschäftsjahren voraussichtlich<br />
zu steuerlichen Belastungen (steuerrechtliches Ergebnis kleiner als handelsrechtliches<br />
Ergebnis) führt.<br />
Abgrenzung latenter Steuern aus der Konsolidierung<br />
Latente Steuern aus der Konsolidierung sind im Gesamtabschluss nicht zu berücksichtigen;<br />
siehe Erläuterungen unter Kapitel 6 Latente Steuern.<br />
BP250 Sonstige Rückstellungen<br />
o 37400 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis<br />
o 37450 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen<br />
Hier werden die Rückstellungen für andere ungewisse Verbindlichkeiten, z.B. Rückstellungen<br />
für Altersteilzeit, für nicht beanspruchten Urlaub, für Arbeitszeitguthaben, für Verpflichtungen<br />
gegenüber anderen Dienstherren, aber auch Rückstellungen aus Lieferungen und Leistungen<br />
sowie für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, Prozesskostenrückstellungen und<br />
Rückstellungen für Verlustübernahmen erfasst. Bei den Verpflichtungsrückstellungen muss<br />
eine Verpflichtung der Kommune/des Betriebes gegenüber Dritten bestehen, z.B. auf Grund<br />
von Verträgen (privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Vereinbarungen) oder von gesetzlichen<br />
Regelungen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Dritte Kenntnis von seinem Anspruch<br />
hat.<br />
Auch ist zu beachten, dass andere als in § 36 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> genannte Aufwandsrückstellungen<br />
nicht gebildet werden dürfen, denn sie stellen nur eine Verpflichtung der Kommune/des<br />
Betriebes gegenüber sich selber dar. Hat ein voll zu konsolidierender Betrieb solche<br />
Aufwandsrückstellungen gebildet, sind diese im Rahmen der KB II ergebniswirksam zu eliminieren.<br />
- 40 -
Hat ein Betrieb unter den sonstigen Rückstellungen auch Instandhaltungsrückstellungen angesetzt,<br />
sind diese unter der gesonderten Position (siehe BP230) zu erfassen.<br />
BP310 Anleihen<br />
• 40000 Anleihen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
• 40050 Anleihen von Sonstigen<br />
Die Anleihen sind unter einer gesonderten Position zu erfassen. Sie stellen eine Finanzierungsform für<br />
Fremdkapital dar, bei der das benötigte Kapital von einer unbestimmten Zahl von Geldgebern durch<br />
den Kauf von Wertpapieren aufgebracht wird. Die von der Kommune oder einem ihrer Betriebe ausgebrachten<br />
Wertpapiere werden an der Börse gehandelt und unterliegen damit auch den üblichen<br />
Kursschwankungen. Beispiele für Anleihen sind Teilschuldverschreibungen (Obligationen), Gewinnschuldverschreibungen<br />
u.a. Die Anleihe ist bei der erstmaligen Bewertung (Zeitpunkt der Entstehung)<br />
mit dem Rückzahlungsbetrag zu passivieren, unabhängig davon, wie hoch der tatsächlich zur Verfügung<br />
gestellte Betrag ist. Ist der Rückzahlungsbetrag einer Anleihe höher als der Einzahlungsbetrag,<br />
so darf der Unterschiedsbetrag (Disagio) als Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert werden. Liegt<br />
der Einzahlungsbetrag über dem Rückzahlungsbetrag, so muss die Differenz (Agio) in der Bilanz<br />
durch einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten entsprechend der Kapitalnutzung über die Laufzeit<br />
verteilt werden. Unter dieser Position dürfen keine Schuldscheindarlehen erfasst werden. Genussscheine<br />
sind dann unter Anleihen auszuweisen, wenn sie ausschließlich Gläubigerrechte verbriefen.<br />
BP320 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />
• 40100 VB aus Krediten für Investitionen ggü. dem Vollkonsolidierungskreis<br />
• 40150 VB aus Krediten für Investitionen ggü. Sonstigen<br />
Unter den Positionen „Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen“ sind Geldbeträge zu erfassen,<br />
die von einem Dritten mit der Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden sind, das aufgenommene<br />
Kapital dem Kreditgeber zurückzuzahlen. Diese Kredite werden im Rahmen privatrechtlicher Rechtsgeschäfte,<br />
z.B. als Schuldscheindarlehen, aufgenommen. Hier sind nur die Kredite zu erfassen, die<br />
auf Grund von Investitionsmaßnahmen aufgenommen wurden (vgl. § 86 GO <strong>NRW</strong>).<br />
Der Rückzahlungsbetrag stellt dann den zu passivierenden Wertansatz dar, wenn nicht der volle<br />
Rückzahlungsbetrag zugeflossen ist. Als Anschaffungswert einer Darlehensverpflichtung gilt deren<br />
Nennwert. Der Unterschiedsbetrag, z.B. auf Grund von Agio, Disagio, Damnum oder Abschlussgebühren<br />
kann als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz ausgewiesen werden. Wenn Kredite<br />
mit Endfälligkeit aufgenommen werden, so steht der Kredit während der gesamten Laufzeit der Kommune/dem<br />
Betrieb in voller Höhe zur Verfügung. Bei einem Tilgungsdarlehen (Annuitätendarlehen,<br />
Ratendarlehen) hingegen verringert sich die Verbindlichkeit laufend und im Allgemeinen gleichmäßig<br />
über die Vertragslaufzeit.<br />
BP330 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />
• 40250 VB aus Krediten zur Liquiditätssicherung ggü. dem Vollkonsolidierungskreis<br />
• 40300 VB aus Krediten zur Liquiditätssicherung ggü. Sonstigen<br />
Unter diesen Positionen sind nur die Kredite zu erfassen, die als Betriebsmittel zur Liquiditätssicherung<br />
(Liquiditätskredite) aufgenommen wurden (vgl. § 89 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong>). Hier sind auch die Bankkonten<br />
zu erfassen, die einen negativen Saldo ausweisen (vgl. auch Erläuterungen zur Position „liquide<br />
Mittel“).<br />
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Mit den Liquiditätskrediten wird die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Kommune oder eines<br />
Betriebes gesichert, die im Rahmen privatrechtlicher Rechtsgeschäfte aufgenommen werden. Ein<br />
Hauptmerkmal dieses Betriebsmittelkredites ist seine kurze Laufzeit, entweder nach Tagen oder Monaten<br />
bestimmt, aber jeweils immer nicht länger als ein Jahr. Bei ihnen wird zwischen Festbetragskrediten<br />
und Kontokorrentkrediten unterschieden.<br />
BP340 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />
• 40350 VB aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen ggü. dem Vollkonsolidierungskreis<br />
• 40400 VB aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen ggü. Sonstigen<br />
Unter diesen Positionen sind die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte der Kommune und ihrer Betriebe zu<br />
erfassen. Dazu zählen z.B. Schuldübernahmen, Leibrentenverträge, Verträge über die Durchführung<br />
städtebaulicher Maßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz, Gewährung von Schuldendiensthilfen<br />
an Dritte, Leasingverträge, PPP-Verträge oder Restkaufgelder im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften.<br />
Von besonderer Bedeutung sind Leibrentenverträge und Leasingverträge. Leibrentenverträge<br />
gehören zu den Rentenverpflichtungen. Sie können im Rahmen eines Vermögenserwerbs<br />
vorkommen, <strong>zum</strong> Beispiel bei der Anschaffung eines Grundstückes auf Rentenbasis.<br />
BP350 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
• 40450 VLL ggü. dem Vollkonsolidierungskreis<br />
• 40500 VLL ggü. Sonstigen<br />
Hier sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu erfassen. Dies sind Verpflichtungen<br />
aufgrund von Kauf- und Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen, Miet- und Pachtverträgen und<br />
ähnlichen Verträgen, bei denen die Erbringung der eigenen (Gegen-)Leistung (z.B. die Zahlung für<br />
eine empfangene Leistung) noch aussteht. Analog <strong>zum</strong> Handelsrecht werden die Verbindlichkeiten<br />
aus Lieferungen und Leistungen gesondert ausgewiesen.<br />
Bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist der Rückzahlungsbetrag der Betrag, den der<br />
Schuldner zur Erfüllung der Verpflichtung aufbringen muss (Erfüllungsbetrag). Die Lieferantenverbindlichkeit<br />
ist grundsätzlich mit dem Rechnungsbetrag anzusetzen. Bei Inanspruchnahme des Skontos<br />
mindern sich die Verbindlichkeit und die Anschaffungskosten der bezogenen Güter erst im Zeitpunkt<br />
der tatsächlichen Inanspruchnahme (Zahlung der Rechnung; vgl. EStH 6.2).<br />
Es ist das Saldierungsverbot zu beachten, nach dem eine Forderung an einen Lieferanten nicht mit<br />
einer Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen verrechnet werden darf. Eine Ausnahme besteht<br />
bei geleisteten Anzahlungen auf Lieferungen und Leistungen oder wenn die Voraussetzungen für eine<br />
Aufrechnung nach § 387 BGB vorliegen. Bei gegenseitigem Anerkenntnis kann haushaltstechnisch<br />
lediglich eine Verrechnung im Rahmen der Zahlungsabwicklung vorgenommen werden.<br />
BP360 Sonstige Verbindlichkeiten<br />
• 40550 Sonstige Verbindlichkeiten ggü. dem Vollkonsolidierungskreis<br />
• 40600 Sonstige Verbindlichkeiten ggü. Sonstigen<br />
Als Auffangposition sind hier alle sonstigen Verbindlichkeiten zu erfassen. Hierunter fallen Verbindlichkeiten,<br />
die nicht auf der Grundlage von Warengeschäften oder einem entgeltlichen Leistungsaustausch<br />
beruhen. Zu den sonstigen Verbindlichkeiten gehören insbesondere Steuerverbindlichkeiten<br />
inkl. eines ggf. auszuweisenden Umsatzsteuerüberhangs, Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern,<br />
abzuführende Lohn- und Kirchensteuer der Beschäftigten u.ä. Die sonstigen Ver-<br />
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indlichkeiten sind im Zeitpunkt ihrer Begründung einzubuchen. Der Rückzahlungsbetrag stellt den zu<br />
passivierenden Wertansatz dar.<br />
Unter dieser Position sind auch Verpflichtungen zu erfassen, die bei der Kommune oder einem Betrieb<br />
wegen erhaltener rückzahlbarer Zuwendungen bestehen (Transferverbindlichkeiten).<br />
Erhaltene Anzahlungen sind ebenfalls hier zu erfassen. Die gesonderte Erfassung entsteht vielfach<br />
daraus, dass erhaltene investive Zuwendungen noch nicht zweckentsprechend verwendet worden<br />
sind. Liegt dies vor, darf für die erhaltene Zuwendung noch kein Sonderposten angesetzt werden,<br />
denn dieser ist erst zeitgleich mit dem durch Dritte mitfinanzierten Vermögensgegenstand in der Bilanz<br />
anzusetzen.<br />
BP400 Passive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)<br />
• 40650 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
• 40700 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen<br />
Der Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite der kommunalen/betrieblichen Bilanz ist Ausdruck<br />
einer Leistungsverpflichtung der Kommune/Betriebe, die der ergebniswirksamen Vereinnahmung<br />
der erhaltenen zeitraumbezogenen Zahlung entgegen steht. Unter dieser Position sind daher<br />
passive Rechnungsabgrenzungsposten anzusetzen, wenn Einnahmen vor dem Abschlussstichtag<br />
geleistet werden, diese aber Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (transitorische<br />
Posten).<br />
Als wesentliches Kriterium für die Entscheidung, ob Einnahmen als Erträge dem abgelaufenen Haushaltsjahr<br />
oder einem Folgejahr zuzuordnen sind, ist auf den wirtschaftlichen Grund abzustellen.<br />
Hierbei ist zu prüfen, inwiefern Einnahmen durch bestimmte, im abgelaufenen Jahr empfangene Gegenleistungen<br />
oder erst durch künftig zu erwartende Gegenleistungen wirtschaftlich verursacht sind.<br />
Dies kann z.B. bei Vorauszahlungen von Miete und Pacht, oder durch andere einmalige und im Voraus<br />
gezahlte Entgelte von Dritten gegeben sein. In dem bei der Bildung der Rechnungsabgrenzungsposten<br />
festgelegten Zeitraum, ist in jedem Geschäftsjahr eine periodenbezogene ergebniswirksame<br />
Auflösung vorzunehmen. Sie erfolgt i.d.R. in gleichmäßigen (planmäßigen) Raten.<br />
Erläuterungen zu Positionen der Gesamtergebnisrechnung (Summenergebnisrechnung)<br />
G010 Ordentliche Gesamterträge<br />
G030 Steuern und ähnliche Abgaben<br />
• 50000 Steuern und ähnliche Abgaben vom Vollkonsolidierungskreis<br />
• 50050 Steuern und ähnliche Abgaben von Sonstigen<br />
Hier sind erhaltene Steuern und ähnliche Abgaben zu erfassen. Die Kommune oder ein Betrieb ist<br />
z.B. nach § 1 Abs.1 KAG <strong>NRW</strong> berechtigt, Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) zu erheben,<br />
soweit nicht Bundes- oder Landesgesetze etwas anderes bestimmen. Es sind die von der Kommune<br />
aufgrund ihrer Steuerhoheit erhobenen Gemeindesteuern (z.B. Gewerbe-, Grundsteuer) und die Gemeindeanteile<br />
an Gemeinschaftssteuern zu erfassen. Steuerähnliche Abgaben sind z.B. die Fremdenverkehrsabgabe<br />
oder Abgaben von Spielbanken.<br />
G040 Zuwendungen und allgemeine Umlagen<br />
• 50100 Zuwendungen und allgemeine Umlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
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• 50150 Zuwendungen und allgemeine Umlagen von Sonstigen<br />
Hier sind erhaltene Zuwendungen und Umlagen zu erfassen. Zu den Zuwendungen zählen Zuweisungen<br />
und Zuschüsse als Übertragungen, die nicht ausdrücklich für die Durchführung von Investitionen<br />
geleistet werden, z.B. Schlüsselzuweisungen und Bedarfszuweisungen vom Land, sonstige allgemeine<br />
Zuweisungen und Zuwendungen für laufende Zwecke. Zuweisungen sind Übertragungen finanzieller<br />
Mittel zwischen Gebietskörperschaften. Zuschüsse sind Übertragungen vom unternehmerischen<br />
und übrigen Bereich an Kommunen (oder umgekehrt; z.B. Spenden und Zuschüsse).<br />
Auch Erträge aus der Auflösung von in der Bilanz angesetzten Sonderposten aus investiven Zuwendungen<br />
fallen unter diese Position.<br />
Allgemeine Umlagen, die vom Land oder von anderen Gemeinden/Gemeindeverbänden ohne Zweckbindung<br />
an einen bestimmten Aufgabenbereich zur Deckung des Finanzbedarfs aufgrund eines bestimmten<br />
Schlüssels geleistet werden, z.B. die Kreisumlage, gehören ebenfalls zur Position G040.<br />
G060 Sonstige Transfererträge<br />
• 50200 Sonstige Transfererträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
• 50250 Sonstige Transfererträge von Sonstigen<br />
Unter die Position „Sonstige Transfererträge“ fallen die Übertragungen von Finanzmitteln, denen keine<br />
konkreten Gegenleistungen der Kommune oder eines Betriebes gegenübersteht und die nicht gesondert<br />
als Steuern und ähnliche Abgaben, erhaltene Zuwendungen und allgemeine Umlagen zu erfassen<br />
sind. Zu den Erträgen sind der Ersatz von sozialen Leistungen, z.B. Erstattungen von zu Unrecht<br />
gezahlten Sozialhilfeleistungen, aber auch Schuldendiensthilfen, die zur Erleichterung des Schuldendienstes<br />
für aufgenommene Kredite, insbesondere zur Reduzierung der Zinsbelastungen, gewährt<br />
werden, zu zählen. Aber auch Schenkungen Dritter, die einen Ertrag für die Kommune oder ihre Betriebe<br />
darstellen und andere vergleichbare Leistungen, sind hier zu erfassen.<br />
G080 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte<br />
• 50300 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />
• 5030 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen<br />
Unter der Position „Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ sind Gebühren und zweckgebundene Abgaben<br />
für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und <strong>Anlagen</strong> sowie für die Inanspruchnahme<br />
wirtschaftlicher Dienstleistungen zu erfassen. Beispiele sind z.B. Passgebühren, Parkgebühren,<br />
Friedhofsgebühren, Gebühren des Rettungsdienstes und der Feuerwehr, Gebühren für die Nutzung<br />
von Einrichtungen der Abwasserbeseitigung oder der Straßenreinigung. Der Ersatz von besonderen<br />
Auslagen kann mit den Verwaltungsgebühren zusammen erfasst werden.<br />
Auch zweckgebundene Abgaben, z.B. Kurtaxe, Kurbeiträge, sind hier zu erfassen, wenn diese nicht<br />
für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen erhoben werden: also Entgelte,<br />
die auf den Grundsätzen des KAG <strong>NRW</strong> erhoben werden.<br />
Auch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge, die für investive Maßnahmen erhoben<br />
wurden, sowie von Sonderposten für den Gebührenausgleich, also von Erträgen, die den Gebührenzahlern<br />
wieder zu Gute kommen müssen, sind hier zu erfassen.<br />
Erhaltene Verwarnungs- und Bußgelder sind nicht hier, sondern unter der Position „sonstige ordentliche<br />
Erträge“ zu erfassen.<br />
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G100 Privatrechtliche Leistungsentgelte<br />
• 50400 Privatrechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />
• 50450 Privatrechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen<br />
Unter der Position „Privatrechtliche Leistungsentgelte“ sind die Entgelte zu erfassen, bei denen der<br />
Leistungserbringung ein privates Rechtsverhältnis zu Grunde liegt. Bei z.B. Verkauf von Waren,<br />
Drucksachen und sonstigen Erzeugnissen, Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Betriebsanlagen,<br />
Eintrittsgeldern, Umsatzerlöse aus Lieferungen und Leistungen, sind die erzielten Entgelte<br />
hier als Erträge zu erfassen. Aber auch Erträge aus Erbbaurechtsverhältnissen sowie andere<br />
vergleichbare Leistungen gehören zu dieser Position.<br />
G120 Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />
• 50500 Kostenerstattungen und Kostenumlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
• 50550 Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Sonstigen<br />
Unter der Position „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ sind Erträge zu erfassen, die von der<br />
Kommune oder einem Betrieb aus der Erbringung von Gütern und Dienstleistungen für eine andere<br />
Stelle, die diese vollständig oder anteilig erstattet, erwirtschaftet werden. Der Erstattung liegt i.d.R. ein<br />
auftragsähnliches Verhältnis zu Grunde. Unerheblich ist, auf welcher Rechtsgrundlage die Erstattungspflicht<br />
beruht und ob die Erstattung die Kosten der Kommune/des Betriebs als Empfänger voll<br />
oder nur teilweise deckt.<br />
Wenn die Aufwendungen der Kommune oder des Betriebes, die im Auftrag eines Dritten geleistet<br />
wurden, nicht exakt berechnet, sondern nur pauschal ermittelt und in Rechnung gestellt werden, handelt<br />
es sich um die Erhebung einer Kostenumlage. Dies ist jedoch keine Umlage, wie sie von den<br />
Umlageverbänden zur allgemeinen Finanzierung ihres Haushalts erhoben werden.<br />
Ebenfalls hier zu erfassen sind Erträge aus einer (aufgabenbezogenen) Leistungsbeteiligung bei Leistungen<br />
für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II.<br />
G140 Sonstige ordentliche Erträge<br />
• 50600 Sonstige ordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
• 50650 Sonstige ordentliche Erträge von Sonstigen<br />
Unter dieser Sammelposition sind alle Erträge, die nicht den anderen Ertragspositionen zuzuordnen<br />
sind, zu erfassen. Dies sind z.B.<br />
• Erträge aus der Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens (über Buchwert),<br />
• ordnungsrechtliche Erträge (Verwarnungs- und Bußgelder, Zwangsgelder u.a.),<br />
• Auflösung von sonstigen Sonderposten (sofern nicht einer speziellen Position zugeordnet),<br />
• Erhaltene Steuererstattungen (aus Vorjahren),<br />
• Erträge aus Zuschreibungen bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens,<br />
• Erträge aus Zahlungseingängen von in Vorjahren ausgebuchten Forderungen,<br />
• Ertragswirksame Änderung von Bestandskonten, z.B. die Auflösung einer gebildeten Rückstellung,<br />
weil der Grund dafür entfallen ist,<br />
• Skontoertrag (sofern Skonto nicht bei den Aufwendungen abgesetzt wird),<br />
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• Erhaltener Schadenersatz,<br />
• Beitreibungsgebühren und Säumniszuschläge,<br />
• Erträge aus der Inanspruchnahme von Bürgschaften und Gewährverträgen,<br />
• Konzessionsabgaben nach der Konzessionsabgabenverordnung.<br />
Erstattungen im Rahmen von Personalgestellungen sind unter dieser Position anzusetzen und<br />
ggf. im Rahmen der Konsolidierung zu eliminieren.<br />
G160 Aktivierte Eigenleistungen<br />
Unter der Position „Aktivierte Eigenleistungen“ ist der Ertragswert zu erfassen, wenn von der Kommune<br />
oder einem Betrieb aktivierungsfähige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens selbst erstellt<br />
werden. Diese Position ist die Gegenposition zu den Aufwendungen der Kommune oder des<br />
Betriebes zur Herstellung von Anlagevermögen, sofern diese Aufwendungen auch Herstellungskosten<br />
nach § 33 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> darstellen, z. B. Materialaufwand und Personalaufwand für selbst<br />
erstellte Gebäude, Spielgeräte. Dagegen sind Fremdmaterial und Fremdleistungen als Aufwendungen<br />
zu erfassen. Weil die Nettomethode nicht zur Anwendung kommen darf, müssen die aktivierten Eigenleistungen<br />
in ihrer Höhe mit den damit in Zusammenhang stehenden aktivierbaren Herstellungsaufwendungen<br />
übereinstimmen.<br />
G180 Bestandsveränderungen<br />
Erhöht sich der Bestand an fertigen oder unfertigen Erzeugnissen oder unfertigen Leistungen im Vergleich<br />
<strong>zum</strong> Vorjahr, so stellt dies einen Ertrag dar, der unter dieser Position zu erfassen ist. Grundlage<br />
der Ermittlung der Bestandsveränderungen ist die Inventur <strong>zum</strong> Bilanzstichtag, bei der Mengen- und<br />
Wertveränderungen zu ermitteln sind. Weil sich die Bestandsveränderungen aus Mengen- und/oder<br />
Bewertungsänderungen ergeben können, ist bei dieser Position ggf. auch ein negativer Ertrag, der<br />
durch eine Verminderung des Bestandes entstehen kann, auszuweisen.<br />
G200 Ordentliche Gesamtaufwendungen<br />
G210 Personalaufwendungen<br />
• 55000 Aufwendungen aus Personalgestellung im Vollkonsolidierungskreis<br />
• 55050 Sonstige Personalaufwendungen<br />
Zu dieser Position gehören alle anfallenden Aufwendungen für die Beamten und tariflich Beschäftigten<br />
sowie für weitere Personen, die aufgrund von Arbeitsverträgen beschäftigt werden.<br />
Aufwandswirksam sind die Bruttobeträge einschließlich der Nebenbezüge und Lohnnebenkosten, z.B.<br />
Überstundenentlohnung, Weihnachtsgeld, Sozialversicherungsbeiträge. Auch Beihilfen sowie Unterstützungsleistungen<br />
sind unter dieser Position zu erfassen. Die jährlichen Zuführungen zu Pensionsrückstellungen<br />
für die aktiv Beschäftigten sowie Rückstellungen für Urlaubsansprüche und Arbeitszeitguthaben<br />
sowie Zuführungen zu anderen personalwirtschaftlichen Rückstellungen zählen ebenfalls<br />
zu dieser Position. Als Beiträge zu Versorgungskassen fallen z.B. die Arbeitgeberanteile zur Zusatzversorgungskasse<br />
hierunter.<br />
Zahlungen der Kommune/Betriebe für nicht beschäftigte Schwerbehinderte („Schwerbeschädigtenabgabe“)<br />
sind nicht hier, sondern unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu erfassen.<br />
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G220 Versorgungsaufwendungen<br />
Zu dieser Position gehören alle anfallenden Versorgungsleistungen für die nicht mehr tätigen Beschäftigten<br />
und deren Angehörige. Ggf. können auch zusätzlich Zuführungen zu Pensionsrückstellungen<br />
(vgl. § 36 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong>) anfallen, soweit sich die Ansprüche für den Kreis der Versorgungsempfänger<br />
verändert haben, z.B. durch Veränderungen der Sterbetafeln, die zur Berechung der<br />
Rückstellungen herangezogen werden. Außerdem sind unter dieser Position noch weitere Aufwendungen<br />
zu erfassen, z.B. Beiträge zur Sozialversicherung, aber auch Beihilfen an die Versorgungsempfänger,<br />
soweit dafür nicht die entsprechenden Rückstellungen ausreichen. Die jährlichen Umlagezahlungen<br />
an Versorgungskassen für Beamte können ganz oder teilweise Aufwendungen sein. Dies<br />
ist abhängig davon, in welchem Umfang die Pensionsrückstellungen die Versorgungsverpflichtungen<br />
der Kommune/Betriebe <strong>zum</strong> Abschlussstichtag abdecken. Der Wertansatz der Pensionsrückstellungen<br />
ist an einem Abschlussstichtag nur dann herab zu setzen, wenn der Ansatz höher ist, als es dem<br />
Barwert der insgesamt noch zu leistenden Versorgungszahlungen entspricht.<br />
G230 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen<br />
• 55250 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
• 55350 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an Sonstige<br />
Hier sind alle Aufwendungen, die mit dem kommunalen und betrieblichen Verwaltungs- und Geschäftshandeln<br />
(Betriebszweck) bzw. Umsatz- oder Verwaltungserlösen wirtschaftlich zusammenhängen,<br />
zu erfassen. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umfassen deshalb u.a. Aufwendungen<br />
für Fertigung, Vertrieb, Waren. Auch gehören abweichend von der entsprechenden HGB-<br />
Position- die Aufwendungen für die Bewirtschaftung des Anlagevermögens sowie Aufwendungen für<br />
die Unterhaltung zu dieser Position.<br />
Erhaltungsaufwand dient unabhängig seiner Größenordnung dazu, Gegenstände in einem ordnungsgemäßen<br />
Zustand zu erhalten. Hauptmerkmal dieser Aufwendungen ist, dass sie durch die gewöhnliche<br />
Nutzung des Gegenstandes veranlasst werden. Dazu gehören die Unterhaltung eigener, gemieteter<br />
oder gepachteter Gebäude, Grundstücke und <strong>Anlagen</strong> sowie der zu den Gebäuden gehörenden<br />
Außenanlagen.<br />
Unter diese Position fallen auch die Aufwendungen für die Haltung (Unterhaltung und Instandsetzung)<br />
von Fahrzeugen z.B. für Betriebsstoffe, Schmierstoffe, Reifenerneuerungen, Pflege- und Inspektionskosten,<br />
KFZ-Steuern, KFZ-Versicherungsbeiträge, GEZ-Gebühren für Radios in dienstlich genutzten<br />
KFZ. Dazu gehören die Haltung eigener, gemieteter oder geleaster Fahrzeuge.<br />
Als Aufwendungen für die Bewirtschaftung eigener, gemieteter oder gepachteter Grundstücke, Gebäude<br />
und einzelner Räume kommen z.B. in Betracht Energiekosten, Heizung, Wasser, Reinigung,<br />
Versicherung, Bewachung, Steuern und die Behebung von Schadensfällen.<br />
Ebenso sind hier Kostenerstattungen und Kostenumlagen, die von der Kommune oder einem Betrieb<br />
wegen der Erbringung von Gütern und Dienstleistungen durch eine andere Stelle zu zahlen sind und<br />
dafür ein auftragsähnliches Verhältnis vorliegt, zu erfassen.<br />
Außerdem sind hier die sonstigen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen, z.B. Lernmittel (nach<br />
dem Lernmittelfreiheitsgesetz), Erwerb von Vorräten und Schülerbeförderungskosten zu erfassen.<br />
G240 Bilanzielle Abschreibungen<br />
• 55450 Abschreibungen von Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />
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• 55550 Abschreibungen auf den GoF aus den Einzelabschlüssen<br />
• 55650 Abschreibungen auf den GoF aus der Vollkonsolidierung<br />
• 55750 Abschreibungen auf den GoF aus Equity - Konsolidierung<br />
• 55850 Abschreibungen auf selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände<br />
• 55950 Abschreibungen auf verbundene Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />
• 56050 Abschreibungen auf Sondervermögen<br />
• 56150 Abschreibungen auf assoziierte Unternehmen<br />
• 56250 Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens<br />
• 56350 Sonstige Abschreibungen<br />
Hier sind die durch die Abnutzung von beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens<br />
entstehenden planmäßigen Abschreibungen zu erfassen. Hier sind aber auch die Sofortabschreibungen<br />
geringwertiger Vermögensgegenstände (geringwertiger Wirtschaftsgüter) sowie die außerplanmäßigen<br />
Abschreibungen von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens zu erfassen.<br />
Dazu gehören auch die erforderlichen Abschreibungen auf Finanzanlagen, die der Aufgabenerfüllung<br />
zugerechnet werden bzw. dem Geschäftsbetrieb dienen sowie Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände.<br />
Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind ebenfalls<br />
unter dieser Position zu erfassen. Dagegen sind Verluste aus dem Abgang von Gegenständen<br />
des Umlaufvermögens, aus dem Abgang von immateriellen Vermögensgegenständen und Vermögensgegenständen<br />
des Sachanlagevermögens sowie aus dem Abgang von Finanzanlagen als Wertminderungen<br />
nicht hier, sondern unter der Position „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ zu erfassen.<br />
Den Abschreibungen aus der Nutzung der Vermögensgegenstände stehen ggf. auch Erträge aus der<br />
Auflösung von Sonderposten gegenüber, die wegen der erhaltenen investiven Zuwendungen zur Anschaffung<br />
von Vermögensgegenständen gebildet worden sind.<br />
Mit dem Jahressteuergesetz 2008 wurden ab dem 01.01.2008 die Regeln für die Abschreibung von<br />
geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) verändert. Neu eingeführt wurde die so genannte Poolabschreibung<br />
für GWG mit Anschaffungskosten zwischen 151 Euro und 1.000 Euro (netto). Solche<br />
Poolabschreibungen können aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes und im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit<br />
der Rechnungslegung beibehalten werden.<br />
Gesondert zu betrachten sind die Abschreibungen auf die Aufwendungen für die Ingangsetzung und<br />
Erweiterung des Geschäftsbetriebs, auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus Einzelabschlüssen und<br />
auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände. Aufgrund des Ansatzverbotes<br />
nach <strong>NKF</strong> müssen die Abschreibungen auf die vorgenannten Positionen in der KB II neutralisiert werden.<br />
G260 Transferaufwendungen<br />
• 56450 Transferaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
• 56550 Transferaufwendungen an Sonstige<br />
Unter dieser Position sind alle Leistungen der Kommune oder der Betriebe an Dritte zu erfassen, die<br />
gewährt werden, ohne dass die Kommune oder der Betrieb dadurch einen Anspruch auf eine konkrete<br />
Gegenleistung erwirbt. Als Transferaufwendungen werden daher z.B. Zuweisungen und Zuschüsse<br />
für laufende Zwecke, Schuldendiensthilfen u.ä. erfasst. Dazu gehören auch Fälle, wenn sich die Kommune<br />
oder ein Betrieb lediglich an einer Finanzierung beteiligt, z.B. bei der Umlage nach dem Kran-<br />
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kenhausgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen oder an Leistungen nach sonstigen landes- oder<br />
bundesrechtlichen Vorschriften. Darunter fallen auch kommunale Hilfen an private Haushalte (Sozialtransferaufwendungen).<br />
Typisch dafür sind Leistungen der Sozialhilfe, der Jugendhilfe, Leistungen an<br />
Arbeitssuchende, Leistungen an Kriegsopfer und ähnliche Anspruchsberechtigte, Leistungen an Asylbewerber<br />
sowie sonstige soziale Leistungen. Aber auch Hilfen der Kommune oder eines Betriebes an<br />
Unternehmen (Subventionen, geleistete Spenden) fallen hierunter. Steuern sind dagegen unter den<br />
sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu erfassen.<br />
G270 Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />
• Steuern vom Einkommen und Ertrag<br />
o 56650 Steuern vom Einkommen und Ertrag an Vollkonsolidierungskreis<br />
o 56750 Steuern vom Einkommen und Ertrag an Sonstige<br />
• Sonstige Steuern<br />
o 56850 Sonstige Steuern an Vollkonsolidierungskreis<br />
o 56950 Sonstige Steuern an Sonstige<br />
• Latente Steuern<br />
o 57050 Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />
• Aufwendungen aus Verlustübernahmen<br />
o 60000 Aufwendungen aus Verlustübernahmen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
o 60050 Aufwendungen aus Verlustübernahmen von Sonstigen<br />
• Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen<br />
o 60100 Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
o 60150 Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />
Unter der Position „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ sind alle Aufwendungen, die nicht den anderen<br />
Aufwandspositionen, den Zinsen und ähnlichen Finanzaufwendungen oder den außerordentlichen<br />
Aufwendungen zuzuordnen sind, zu erfassen. Hierunter fallen:<br />
• sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen, z.B. für Aus- und Fortbildung, Reisekosten,<br />
Dienst-, Schutz- und Arbeitskleidung inkl. persönlicher (dienstlicher) Ausrüstungsgegenstände,<br />
Aufwendungen für Personaleinstellungen, Dienstjubiläen, Umfallversicherung für die<br />
Beschäftigten,<br />
• Inanspruchnahme von Rechten und Diensten, z.B. Mieten, Pachten, Erbbauzinsen (ohne<br />
Mietnebenkosten, diese sind der Position „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ zuzuordnen),<br />
Leasing, Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit, Supportleistungen für eingesetzte<br />
Software,<br />
• Geschäftsaufwendungen wie z.B. Büro- und Verbrauchsmaterial, Austauschgegenstände unter<br />
60 € netto (Landeshauptstadt Düsseldorf) bzw. 150 € netto (Betriebe der Landeshauptstadt<br />
Düsseldorf, die von der sog. Poolabschreibung Gebrauch machen), Fachliteratur, Fachzeitschriften,<br />
Zeitungen, elektronische oder Online-Veröffentlichungen, Telekommunikationsleistungen,<br />
Porto, Vergütungen an Sachverständige, Gerichts-, Anwaltskosten, Rundfunk- und<br />
Fernsehgebühren (soweit sie nicht bei der Haltung von Fahrzeugen zu erfassen sind), Kontoführungsgebühren,<br />
an Dritte zu leistende Verwaltungsgebühren, Bewirtungen, Lizenzgebüh-<br />
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en für die Nutzung von Internetportalen, Druckaufträge, Kopieraufträge, Dolmetscherkosten,<br />
Honorare außerhalb einer Dienstbeschäftigung,<br />
• Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen (Verkauf unter Buchwert),<br />
• Versicherungsbeiträge, Steueraufwendungen (Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, la-<br />
tente Steuern etc), Aufwendungen aus Schadensfällen (soweit sie nicht unter die Aufwendungen<br />
für Sach- und Dienstleistungen fallen)<br />
• Aufwendungen aus aufgabenbezogenen Leistungsbeteiligungen bei Leistungen für Unterkunft<br />
und Heizung an Arbeitssuchende, zur Eingliederung I von Arbeitssuchenden und bei einmaligen<br />
Leistungen an Arbeitssuchenden,<br />
• Wertberichtigungen zu Forderungen (wie Niederschlagungen),<br />
• Einstellungen und Zuschreibungen in die Sonderposten,<br />
• Aufwendungen aus Verlustübernahmen,<br />
• Sonstige Rückstellungszuführungen (soweit nicht bei speziellen Positionen erfasst),<br />
• Ersatzbeschaffungen im Rahmen von Festwerten (soweit gebildet),<br />
• Weitere sonstige ordentliche Aufwendungen wie Verfügungsmittel des Landrats, Fraktionszuwendungen,<br />
Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz, Ersatzvornahmen,<br />
Säumniszuschläge, Aufwendungen aus der Inanspruchnahme von Bürgschaften und Gewährverträgen,<br />
Spendenverwendungen<br />
G300 Finanzerträge<br />
• Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen<br />
o 60200 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
o 60250 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen von Sonstigen<br />
o 60300 Erträge aus Verlustübernahmen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
o 60350 Erträge aus Verlustübernahmen von Sonstigen<br />
• Beteiligungserträge<br />
• Zinserträge<br />
o 60400 Beteiligungserträge von voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
o 60450 Beteiligungserträge von Sondervermögen<br />
o 60500 Beteiligungserträge von assoziierten Unternehmen<br />
o 60550 Beteiligungserträge von Sonstigen<br />
o 60600 Zinserträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
o 60650 Zinserträge von Sonstigen<br />
• Sonstige Finanzerträge<br />
o 60750 Sonstige Finanzerträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
o 60800 Sonstige Finanzerträge von Sonstigen<br />
- 50 -
Unter den Finanzerträgen sind insbesondere Zinsen aus Ausleihungen, Dividenden oder andere Ge-<br />
winnanteile zu erfassen. Ebenso sind hier Erträge aus Beteiligungen oder Wertpapieren, Zinsen aus<br />
Geldanlagen und Kontoguthaben (z.B. Tagesgeld- und Festgeldzinsen) sowie andere zinsähnliche<br />
Erträge anzusetzen. Nicht dazu gehören Zinszuschüsse sowie Verzugszinsen, Stundungs- oder Aussetzungszinsen,<br />
die durch ein Hinausschieben der Zahlungsfälligkeit entstehen. Diese sind unter den<br />
sonstigen ordentlichen Erträgen zu erfassen. Auch Erträge aus der Veräußerung von Finanzanlagen<br />
sind nicht hier, sondern unter den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ auszuweisen.<br />
Unter der Position „Zinserträge“ sind Zinsen für Einlagen bei Kreditinstituten und für Forderungen an<br />
Dritte (Bankguthaben, Darlehen und Hypotheken) sowie Zinsen und Dividenden aus Wertpapieren<br />
des Umlaufvermögens zu erfassen. Hierunter fallen auch Zinserträge aus anderen Wertpapieren und<br />
Ausleihungen des Finanzanlagevermögens. Säumniszuschläge gehören nicht zu den Zinserträgen<br />
und sind bei der Position „sonstige ordentliche Erträge“ zu erfassen.<br />
Zur Position „Sonstige Finanzerträge“ gehören u.a. Dividendenerträge und ähnliche Ausschüttungen<br />
aus Wertpapieren des Anlagevermögens. Die Erträge aus assoziierten Unternehmen sind unter der<br />
Position gesondert G310 zu erfassen.<br />
G310 Erträge aus assoziierten Unternehmen<br />
Die Anteilskonsolidierung von assoziierten Unternehmen erfolgt nach der Equity - Methode, die in<br />
§ 312 HGB geregelt ist. Die Equity - Methode ist dadurch charakterisiert, dass der Wertansatz für den<br />
kommunalen Betrieb, ausgehend von den historischen Anschaffungskosten, in den Folgejahren entsprechend<br />
der Entwicklung des anteiligen bilanziellen Eigenkapitals des assoziierten Betriebes fortgeschrieben<br />
wird. Erfolgswirksame Buchungen aus dieser Fortschreibung werden in dieser Position<br />
berücksichtigt. Wegen des Bruttoprinzips sind Erträge und Aufwendungen getrennt zu buchen.<br />
G320 Finanzaufwendungen<br />
• Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen<br />
o 60850 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
o 60900 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen von Sonstigen<br />
• Zinsaufwendungen<br />
o 60950 Zinsaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
o 61000 Zinsaufwendungen an Sonstigen<br />
• Sonstige Finanzaufwendungen<br />
o 61100 Sonstige Finanzaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
o 61150 Sonstige Finanzaufwendungen an Sonstigen<br />
Anders als im Handelsrecht werden unter den Finanzaufwendungen keine Abschreibungen auf Finanzanlagen<br />
erfasst, weil diese Vermögensgegenstände der kommunalen Aufgabenerfüllung zugerechnet<br />
werden bzw. dem Geschäftsbetrieb der Kommune oder einem Betrieb dienen. Diese sind<br />
somit unter den bilanziellen Abschreibungen zu erfassen.<br />
Unter der Position „Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen“ sind alle Aufwendungen aus<br />
Ergebnisabführungsverträgen zwischen Unternehmen aus der kommunalen Beteiligungsstruktur auszuweisen.<br />
Hier sind die Aufwendungen zu erfassen, wenn ein kommunaler Betrieb einen Gewinn erwirtschaftet<br />
und diesen an die Kommune abführen muss (Aufwand aus einem Gewinnabführungsvertrag).<br />
- 51 -
Übernimmt dagegen die Kommune den Verlust eines kommunalen Betriebes ist dieser „Aufwand aus<br />
Verlustübernahmen" nicht hier, sondern <strong>NKF</strong> - konform unter der Position „Sonstige ordentliche Aufwendungen“<br />
zu erfassen.<br />
Unter der Position „Zinsaufwendungen“ sind Zinsaufwendungen aus der Inanspruchnahme von<br />
Fremdkapital, auch Zinsen im Rahmen eines Kontokorrentkredites, auszuweisen.<br />
Zu der Position „Sonstige Finanzaufwendungen“ gehören Kreditbeschaffungskosten aus der Inanspruchnahme<br />
von Fremdkapital, aber auch sonstige Finanzaufwendungen im Rahmen eines Kontokorrentkredites<br />
(z.B. Agio, Disagio bzw. Damnum, Kreditprovisionen). Hierzu gehören nicht die allgemeinen<br />
Aufwendungen für den Geldverkehr, z.B. Kontoführungsgebühren, die unter den sonstigen<br />
ordentlichen Aufwendungen zu erfassen sind.<br />
G330 Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen<br />
Vergleiche für diese Position die Erläuterungen zur Position „Erträge aus assoziierten Unternehmen“.<br />
Es handelt sich bei dieser Position um die zugehörige Aufwandsposition.<br />
Außerordentliches Gesamtergebnis<br />
Im Rahmen der Abgrenzung, ob Geschäftsfälle der Kommune oder eines Betriebes zu außerordentlichen<br />
Erträgen oder Aufwendungen führen, muss geprüft werden, ob diese Vorgänge in hohem Maße<br />
ungewöhnlich sind, d.h. deren Auftreten nicht erwartet werden kann, selten oder unregelmäßig vorkommen,<br />
d.h. nicht ständig anfallen bzw. nicht wiederkehrender Natur und somit nicht planbar sind<br />
sowie materiell bedeutsam sind, d.h. von den finanziellen Auswirkungen her wesentlich in Bezug auf<br />
die örtlichen Gegebenheiten der Kommune oder des Betriebes sind. Dabei bestehen keine Unterschiede<br />
zwischen dem <strong>NKF</strong> - Vorgaben und denen des HGB. Die genannten Voraussetzungen müssen<br />
kumulativ vorliegen, um Erträge und Aufwendungen aus Geschäftsfällen der Kommune oder eines<br />
Betriebes als außerordentlich zu klassifizieren.<br />
Außerordentliche Erträge<br />
o 63000 Außerordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
o 63050 Außerordentliche Erträge von Sonstigen<br />
Unter dieser Position sind Erträge auszuweisen, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />
anfallen. Der Tatbestand ist entsprechend eng auszulegen. Als außerordentliche Erträge<br />
sind z.B. Versicherungsleistungen oder besondere Zuweisungen nach Naturkatastrophen<br />
anzusehen. Aber auch Spenden, sofern sie von wesentlicher Bedeutung für die individuellen<br />
Gegebenheiten der Kommune/Betriebe sind und ohne Auflage gewährt werden, zählen dazu.<br />
Unter diese Position fallen nicht die Veräußerungen von Vermögensgegenständen, die im<br />
Rahmen der Aufgabenerfüllung der Kommune/Betriebe regelmäßig erfolgen. Stellt die Veräußerung<br />
jedoch einen ungewöhnlichen Vorgang oder eine Aufgabe einer wesentlichen Betriebsgrundlage<br />
dar, z.B. die Veräußerung eines kommunalen/betrieblichen Unternehmens<br />
oder einer langjährigen wesentlichen Beteiligung, soll diese, weil sie aus der Natur der Sache<br />
heraus als selten und nicht gewöhnlich zu bewerten ist, hier erfasst werden.<br />
Außerordentliche Aufwendungen<br />
o 63100 Außerordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
o 63150 Außerordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />
- 52 -
Unter dieser Position sind Aufwendungen auszuweisen, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />
der Kommune oder des Betriebes anfallen. Der Tatbestand ist eng auszulegen.<br />
Als außerordentliche Aufwendungen sind z.B. die notwendigen Leistungen der Kommune/Betriebe<br />
zur Beseitigung von Naturkatastrophen anzusehen. Auch Abschreibungen, die<br />
entstehen, weil ein Geschäftsfall der Kommune/Betriebe als außerordentlich zu klassifizieren<br />
ist, sind im Ergebnisplan als außerordentliche Aufwendungen zu behandeln und entsprechend<br />
zuzuordnen.<br />
BP060 Ergebnisvorträge<br />
Als Ergebnisvortrag (Gewinn-/Verlustvortrag) ist der Restbetrag auszuweisen, der sich aus der Ergebnisverwendung<br />
der Vorjahre ergibt.<br />
G500 Gewinnverwendung<br />
G510 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis<br />
Sind Anteile vollkonsolidierter Betriebe im Besitz von Gesellschaftern außerhalb des Vollkonsolidierungskreises,<br />
ist das diesen Gesellschaftern zuzurechnende Ergebnis hier auszuweisen.<br />
Aufgrund des Saldierungsverbotes ist ggf. weiter zu untergliedern in:<br />
• Anderen Gesellschaftern zuzurechnender Gewinn<br />
• Anderen Gesellschaftern zuzurechnender Verlust<br />
G540 Zuführung in die Kapitalrücklage<br />
G550 Entnahmen aus der Kapitalrücklage<br />
G560 Zuführung in die Gewinnrücklage<br />
G570 Entnahmen aus der Gewinnrücklage<br />
Mit diesen vorgenannten Posten (G540 bis G570) werden in der Gesamtergebnisrechnung alle Zuführungen<br />
und Entnahmen zu bzw. aus der Kapitalrücklage sowie Zuführungen und Entnahmen zu bzw.<br />
aus den Gewinnrücklagen offen ausgewiesen, soweit sie sich auf den Gesamtbilanzgewinn/-verlust<br />
auswirken.<br />
- 53 -
Anlage 4: Nutzungsdauertabelle für den Gesamtabschluss<br />
Nr. Bezeichnung Beispiele (nicht abschließend)<br />
DUS<br />
ab<br />
1.1.05<br />
1. Gebäude und bauliche <strong>Anlagen</strong><br />
(Ab-) Wasserhebe- / -<br />
1.01 reinigungsanlagen<br />
(baulicher Teil)<br />
Nachklärbecken, Absetzbecken,<br />
Drainagen<br />
40<br />
1.02 Abwasserkanäle<br />
Aus- und Einlaufbauwerke einschl.<br />
80<br />
1.03 Rechen und Schützen (baulicher<br />
Teil)<br />
Fischaufstiegsanlage<br />
Bau-, Verkaufsbuden, Lagerbehäl-<br />
50<br />
1.04 Baracken, Behelfsbauten<br />
ter, Brennstoff-, Außentank<br />
Blockhaus, Grillhütte, Präsentationspavillion<br />
20<br />
1.05 Feuerwehrgerätehäuser (massiv) 60<br />
1.06 Feuerwehrgerätehäuser<br />
(sonstige Bauweise)<br />
40<br />
1.07 Freibäder (bauliche <strong>Anlagen</strong>) 40<br />
1.08 Garagen (massiv) 60<br />
1.09 Garagen (sonstige Bauweise) 40<br />
Gemeindezentren, Bürgerhäuser,<br />
1.10<br />
Saalbauten, Vereins-, Jugendheime<br />
60<br />
Geschäftshäuser (auch gemischt<br />
1.11<br />
genutzt mit Wohnungen)<br />
Bank, Gericht, Ausstellungs-, Kauf-<br />
Warenhäuser, Hochschulen<br />
Universitäten, Hotel, Theater<br />
80<br />
Gewässer / Hochwasserschutzanla-<br />
1.12 gen<br />
(baulicher Teil) I<br />
Hochwasserschutzmauer, -<br />
schieberanlage, -schutztore<br />
Deiche, Absturzbauwerke, Durchlässe,<br />
Spaltwerk<br />
100<br />
Gewässer / Hochwasserschutzanla-<br />
1.13 gen<br />
(baulicher Teil) II<br />
Hochwasserrückhaltebecken, -<br />
schutztore<br />
Sandfang, Gewässer (technisch<br />
ausgebaut)<br />
70<br />
1.14 Hallen (massiv)<br />
Leichtbauweise, Holzkonstruktion,<br />
60<br />
1.15 Hallen (sonstige Bauweise)<br />
Eislauf-, Squash-, Tennis-, Turn-,<br />
Sport-, Kühl-, Traglufthallen, Reitund<br />
Pferdeställen, Einkaufsmarkt<br />
40<br />
1.16 Hallenbäder<br />
Kur- und Heilbäder, Badekabinen,<br />
Schwimmbecken<br />
60<br />
Heime, Personal- und Schwestern-,<br />
1.17<br />
Alten-, Kinder-<br />
80<br />
Industriegebäude, Werkstätten<br />
1.18<br />
(mit und ohne Sozialtrakt)<br />
60<br />
1.19 Kapellen, Kirchen Friedhofskapellen 80<br />
1.20 Kindergärten, Kindertagesstätten 60<br />
- 54 -
1.21 Krankenhäuser 60<br />
1.22 Krematorien 60<br />
1.23 Lager (massiv) 60<br />
1.24 Lager (sonstige Bauweise) 40<br />
1.25 Leichenhallen, Trauerhallen 60<br />
1.26 Parkhäuser, Tiefgaragen 50<br />
1.27 Pumpenhäuser 50<br />
1.28 Rettungswachen (massiv) 60<br />
Rettungswachen (sonstige Bauwei-<br />
1.29<br />
se)<br />
40<br />
Schleusen, Wehre (sonstige Bau-<br />
1.30<br />
weise)<br />
Holzschleusen 30<br />
1.31 Schleusen, Wehre (Stahl und Beton) 50<br />
1.32 Schulgebäude (massiv) 60<br />
1.33 Schulgebäude (sonstige Bauweise) 40<br />
1.34 Silobauten (Beton) 30<br />
1.35 Silobauten (Kunststoff oder Stahl)) 25<br />
Sportanlagen (nur Sozialgebäude<br />
1.36<br />
u.a. Funktionsgebäude)<br />
Umkleidekabinen 60<br />
Straßenabläufe einschl. Anschluss-<br />
1.37<br />
kanäle<br />
Entwässerungsanlagen, -rinnen,<br />
Kanalanschlussleitung<br />
60<br />
Transformatoren- und Schalthäuser,<br />
1.38<br />
Trafostationshäuser<br />
40<br />
1.39 Tunnel (Spannbeton-, Stahlbeton-) 70<br />
1.40 Tunnel (Stahl-) 80<br />
1.41 Uferanlagen Kai-, Ufermauern, Pflasterböschung 75<br />
1.42 Verwaltungsgebäude (massiv) 60<br />
1.43 Verwaltungsgebäude<br />
(sonstige Bauweise)<br />
40<br />
1.44 Wassertürme 50<br />
1.45 Wohncontainer Wohnbaracken 20<br />
Wohnhäuser (auch Mehrfamilien-<br />
1.46<br />
häuser)<br />
Einfamilien, Reihenhäuser 80<br />
2. Straßen, Wege, Plätze (Grundstückseinrichtungen)<br />
2.01 Betonmauer, Ziegelmauer Wände, Mauern 40<br />
2.02 Brücken (Belag) 50<br />
Ingenieurbauwerke (Stütz-, Lärmschutzwän-<br />
2.03 Brücken (Holzkonstruktion)<br />
de u.a.)<br />
20<br />
2.04 Brücken (Mauerwerk)<br />
Ingenieurbauwerke (Stütz-, Lärmschutzwände<br />
u.a.)<br />
100<br />
Brücken (Stahl, Walzträger<br />
2.05<br />
in Beton)<br />
Ingenieurbauwerke (Stütz-, Lärmschutzwände<br />
u.a.)<br />
80<br />
Brücken<br />
2.06 (Stahlbeton, Verbund,<br />
Spannbeton)<br />
Ingenieurbauwerke (Stütz-, Lärmschutzwände<br />
u.a.)<br />
70<br />
2.07 Brückenwaagen 20<br />
- 55 -
Gewässerausbau naturnah<br />
2.08<br />
offene Gräben<br />
Renaturierung 50<br />
Kompostdeponie, -plätze<br />
2.09<br />
(baulicher Teil)<br />
Kompostplätze, -grünflächen, Kläranlage 25<br />
2.10 Löschwasserteiche 40<br />
2.11 Spielplätze, Bolzplätze Grünanlagen, Kleinspielplätze 15<br />
Barrieren, Tribünen, Sprungturm, Becken-<br />
2.12 Sport- und Bäderausbauten<br />
einstiegsleiter<br />
20<br />
Sportplätze (Rasen- und<br />
2.13<br />
Hartplätze)<br />
Golfplatz, Eis- und Rollschuhbahnen 25<br />
2.14 Straßen<br />
Bundes-, Landes-, Kreis-, Gemeinde-,<br />
Hauptverkehrs-, Anlieger-, Sammelstraßen<br />
Fahrradständer (offen), Poller, Pfosten,<br />
Holzzaun, Orientierungssysteme, Streugut-<br />
60<br />
Straßen- und Stadtmobiliar<br />
2.15<br />
I<br />
behälter, Schranken (elektrisch), Lichtreklame,<br />
Holzbänke<br />
Fahnenmast, Litfaßsäule, Werbetafel, Absperrgitter,<br />
-vorrichtungen<br />
Drahtzaun, Stellplätze (überdacht, PKW /<br />
Fahrrad), Leit-, Schutzplanken, Parkuhren,<br />
10<br />
Straßen- und Stadtmobiliar<br />
2.16<br />
II<br />
Straßenschilder, Knotenanlagen inkl. Steuerkabel,<br />
Straßennamen-, Hausnummerschilder,<br />
Schilderpfosten, Spiegel, Tabellenwegweiser,<br />
Verkehrsüberwachungsanlagen (stationär)<br />
20<br />
Straßen- und Stadtmobiliar<br />
2.17<br />
III<br />
Schranken (mechanisch), Bänke (außer<br />
Holz), Polleranlagen (hydraulisch)<br />
30<br />
2.18 Straßenbelag Verschleiß-, Deck- und Bindeschicht 15<br />
2.19 Wege, Plätze, Parkflächen<br />
Autoparkflächen, Parkplätze, Wege, Plätze,<br />
Fußgängerzone, Hofbefestigungen<br />
30<br />
3. Technische <strong>Anlagen</strong> (Betriebsanlagen)<br />
(Ab-) Wasserhebe- / - Schneckenpumpen, sonstige Pumpen,<br />
reinigungsanlagen<br />
3.01<br />
(bauliche / maschinelle Ein-<br />
Druckbelüftung, Oberflächenbelüftung,<br />
Tropfkörperanlage, Schaltwerte, elektrischer<br />
33<br />
richtungen)<br />
Teil, Rechenanlage, Brunnen<br />
Alarmgeber, Alarmanlagen,<br />
3.02<br />
Leitstellentechnik<br />
Brandmeldeanlage, Pausensignal-, Beschallungs-,<br />
Martinshorn-, Notrufanlage, Multiwarn,<br />
Signalhorn<br />
Hublifte, Hebe-, Arbeitsbühnen, Hubkorb, -<br />
steiger, Krananlagen, Sargversenk- und He-<br />
15<br />
Aufzüge, Transportvorrich-<br />
3.03<br />
tungen (mobil)<br />
beanlagen, Elevatoren, Förderbänder, -<br />
schnecken, Hänge-, Rollenbahnen, Transportbänder,<br />
Hochregallager, Plattenbänder,<br />
Rohrpostanlage, Hubtische<br />
15<br />
Aufzüge, Transportvorrich-<br />
3.04<br />
tungen (stationär)<br />
Aus- und Einlaufbauwerke<br />
Hublifte, Hebe-, Arbeitsbühnen, Hubkorb, -<br />
steiger, Krananlagen, Sargversenk- und Hebeanlagen,<br />
Laderampe<br />
25<br />
3.05 einschl. Rechen und Schützen<br />
Wehre, Kläranlagen, Schieber, Regler 20<br />
- 56 -
(maschinelle Einrichtungen)<br />
Bahnkörper, Gleisanlagen,<br />
3.06 Gleiseinrichtungen, Weichen<br />
Signalanlagen, Drehscheiben 33<br />
Baucontainer, Bürocontai-<br />
3.07<br />
ner, Transportcontainer<br />
20<br />
3.08 Beleuchtungsanlagen Gas-, Stromlichtpunkte, Schaltschränke 30<br />
Blockheizkraftwerke (Kraft-<br />
3.09<br />
Wärmkopplungsanlagen)<br />
20<br />
Brennofen (Töpferwerk-<br />
3.10<br />
statt)<br />
Dampfkessel, Dampfma-<br />
25<br />
3.11 schinen, Dampfturbinen, -<br />
versorgungsleitungen<br />
(Druck-) Wasserkessel, Wasserspeicher 20<br />
Druckluftanlagen, Kom-<br />
3.12<br />
pressoren<br />
Abfüll-, Preßluftanlage 15<br />
3.13 Druckrohrleitungen Abwasser, Sickwasser 40<br />
3.14 Gasleitungen<br />
Heiß- und Kaltluftanlagen,<br />
45<br />
3.15 Abzugsvorrichtungen, Klimaanlagen<br />
(Staub-) Absauganlage, Kälteanlage 15<br />
3.16 Heizkanäle 50<br />
Kabelnetze (Rohre,<br />
3.17 Schächte, Trassen, Freileitungen)<br />
Stromversorgungsleitungen, Kabelnetz,<br />
Fernmeldekabel<br />
25<br />
3.18 Kaltlichtleuchte 5<br />
Kompostwerk (maschineller<br />
3.19<br />
Teil)<br />
12<br />
Marmorkiesreaktor (Chlor-<br />
3.20<br />
anlage)<br />
Abwasser-, Pegel-, Kabel-, Glasfaser-, Emissionsmessgerät,<br />
Materialprüf-, Vermessungs-,<br />
Verkehrszählungs-, -<br />
12<br />
3.21 Mess- und Prüfgeräte I überwachungsgerät (Radar-, Zählgerät,<br />
Zählplatten), Röhrenkamera incl. Monitor<br />
und Feder, Längenmessrad, Prüfhörer, Glasfaserprüfstift,<br />
Thermometer<br />
12<br />
3.22 Mess- und Prüfgeräte II<br />
Notstromaggregate, Strom-<br />
Messkugel, Präzisions Digital Luxmeter,<br />
Schallpegel-Analysator, Anemometer<br />
12<br />
3.23 generatoren, -umformer,<br />
Gleichrichter<br />
Ladeaggregate, Wärmetauscher 20<br />
Ozonmessstation, Um-<br />
3.24<br />
weltmessstation<br />
12<br />
3.25 Photovoltaikanlagen 25<br />
3.26 Regaleinrichtungen<br />
Aktenpaternoster, Kompaktusanlage, Traversen<br />
20<br />
3.27 Solaranlagen 15<br />
3.28 Stromverteileranlagen 15<br />
- 57 -
3.29<br />
Telekommunikationseinrichtungen,Betriebsfunkanlagen<br />
Verkehrsrechner (Verkehrs-<br />
Antennenmasten, Funknetzanbindung, Fernsprechnebenstellenanlage<br />
(ISDN)<br />
3.30<br />
leitsystem)<br />
15<br />
Videoanlagen, Überwa-<br />
3.31<br />
chungsanlagen<br />
Aufruf-, Gegensprech-, Vermittlungsanlage,<br />
Kommunikationssysteme<br />
Auto-, Portalwaschanlage, Schmier-, Treib-<br />
15<br />
Waschanlage, Waschstra-<br />
3.32<br />
ßestofftank-<br />
und -zapfanlage,<br />
Tank- und Waschplatz, Schlauchwaschstraße<br />
15<br />
Wasseraufbereitungs-,<br />
3.33 Wasserenthärtungs-, Wasserreinigungsanlagen<br />
(Dauer- und Schnecken-) Pumpen, Pumpwerk,<br />
Rückgewinnungsanlage, Schlammbehandlung,<br />
Versorgungsleitung, Sickerwasserbehandlungsanlage<br />
15<br />
3.34 Windkraftanlagen 20<br />
3.35 Zwinger<br />
3.36 Maschinen und Geräte<br />
15<br />
Atemschutzgerät, Masken-<br />
3.37<br />
dichtprüfgerät<br />
Sauerstoffschutzgerät<br />
Getränke-, Passbild-, Visitenkarten-, Waren-,<br />
12<br />
3.38 Automaten (sonstige) Zigaretten-, Spiel-, Musik-, Videoautomat,<br />
Kaffeeautomat<br />
Entwicklungströge, Heft-, Trocken-, Vergrößerungs-,<br />
Rasterpräge-, (Film-) Schneidege-<br />
8<br />
Druckerei-, Fotolaborgerä-<br />
3.39<br />
te, Fotolaboreinrichtung<br />
Fahrkartenverkaufsautorät,<br />
Stanze, Foto-, Leuchttisch, Reproduktionskamera,<br />
Thermo-, Klebebinder-, Paginier-,<br />
Lochmaschine, Trockenschrank, Dunkelkammer-<br />
und Direktbelichtungssystem,<br />
Buchpresse<br />
10<br />
3.40 mat, Fahrkartenentwerter,<br />
Parkscheinautomat<br />
Kassenautomat<br />
Ventilator, Raumheizgerät, Be- / Entlüf-<br />
12<br />
3.41 Klimageräte (mobil)<br />
tungsgerät, Heiß- / Kaltluftgerät, (Bau-) Entfeuchtungs-,<br />
Trocknungsgeräte, Luftbe- /entfeuchter,<br />
Hygrometer<br />
Wäschetrockner, Waschmaschine, Mikrowel-<br />
10<br />
3.42 Küchen-, Haushaltsgeräte<br />
le, Nähmaschine, Kühlschrank, Spülmaschine,<br />
Gefrierschrank, Geschirr-Set, Kaffeemaschine,<br />
Abfalleimer<br />
Betonkleinmischer, Kanalleuchte, -rohrfräse,<br />
10<br />
Maschinen und Geräte<br />
3.43<br />
(Kanal- und Straßenbau)<br />
Rüttelplatten, Stampfer, Straßenfräse, Teerkocher,<br />
-spritze, Walzen, Zusammentragmaschine<br />
Atmungs-, Lade-, Nebel-, Spritzgerät, Press-<br />
10<br />
Maschinen und Geräte<br />
3.44<br />
(mobil)<br />
lufthammer, Bohrmaschine, Sägen, Scheren,<br />
Fräs-, Hobel-, Dreh-, Schleif-, Schneide-,<br />
Winden, Schläuche, Stempel, Trennmaschine,<br />
Laubbläser, -sauger, Lampen aller Art,<br />
8<br />
15<br />
- 58 -
Deckenfluter, Feuerlöscher, Druckluftanlage<br />
Abkant-, Abricht-, Anleim-, Anspitz-, Drehbänke,<br />
Sägen, Scheren, Bohr-, Fräs-, Hobel-<br />
Maschinen und Geräte (sta- , Härte-, Lackier-, Schleifmaschine, Schweiß-<br />
3.45<br />
tionär)<br />
, Lötgerät, Trenn-, Entfettungs-, Entgrat-,<br />
Erodier-, Falz-, Färb-, Feil-, Niet-, Stauchmaschine,<br />
Stanzen, Presse, Winden<br />
Aufsitzrasenmäher, Mähgerät aller Art,<br />
Friedhofsbagger, Hartplatzpflegegerät, Stra-<br />
Maschinen und Geräte ßen-, Gehweg-, Hand-, Vorbaukehrmaschi-<br />
3.46<br />
(Straßen- und Grünpflege) ne, Bewässerungsanlage, Kehrrichtkarren,<br />
Winterdienstgeräte, Schneepflug, Vorbauten,<br />
Leitpfostenwaschgerät<br />
Analyse-, Desinfektions-, Destillier-, Röntgen-,<br />
Inhalations-, Ultraschallgerät, , Zentri-<br />
Medizinisch-technische Gefuge, Mikroskop, Dummy, Sterilisator, Wär-<br />
3.47<br />
räte I<br />
me-, Rotlichtstrahler, Akkumulator, Magnet-,<br />
Fettabscheider, Aufzuchtanlage,Brutschrank,<br />
(Aquarien-) Filter<br />
Medizinisch-technische Ge- Defibrillator, AED-Gerät, Fibrintimer, Seh-<br />
3.48<br />
räte II<br />
testgerät, Testsystem<br />
(Industrie-) Staubsauger, Sandstrahlgebläse,<br />
Bohner-, Bürst-, Schuhputzmaschine,<br />
3.49 Reinigungsgeräte<br />
(Dampf-) Hochdruckreiniger, Wischmopwaschmaschine<br />
u.a.<br />
Feuerwehrschutzanzug, Gas-Säure-<br />
Sicherheitsgeräte und -<br />
3.50 Kontaminations-Schutzanzug, Schutzoverall,<br />
zubehör<br />
Auffanggurte, Rettungsweste<br />
Wippe, Rutsche, Schaukel, Klettergeräte,<br />
3.51 Spiel- / Sportgeräte Fitness- und Turngeräte, Sprungbrett<br />
(Schwimmbad), Kanu u.a.<br />
3.52 Büro- und Geschäftsausstattung (einschl. Software)<br />
CD-/DVD-Player,Fernseher, (Digital-) Kameras<br />
incl. Stativ, Cassettenrecorder, Lautspre-<br />
Audio-, Film-, Foto-, Videocher, Radio, Diktiergeräte, Verstärker,<br />
3.53<br />
geräte I<br />
Mischpult, Mixer, Stimmgerät, Regietische,<br />
Beamer, Textgeneratoren, Videogeräte,<br />
Camcorder<br />
Audio-, Film-, Foto-, Video- CD-Abhörsäule, Diaprojektor, DVB-T-<br />
3.54<br />
geräte II<br />
Receiver, Objektiv<br />
Regalsystem, -möbel, Zeichentisch mit<br />
Leuchtplatte, Zeichengeräte, Mediensicherungsanlage,<br />
Theken, Tresen, Schiebeleiter,<br />
Bibliotheks-, Gaststätten-,<br />
Röntgenbildbetrachter, Gymnastikgeräte,<br />
Küchen-, Labor-, Laden-,<br />
Gehstützen, Krankentragen, -fahrstühle, Un-<br />
3.55 Lager-, Praxis-, Krankentersuchungstisch,<br />
Behandlungs-, Massagehaus-,Werkstatteinrichtunliegen,<br />
Kranken-, Pflegebetten, Gerüst, Eingen<br />
I<br />
bauküchen, Bierzelt (-garnituren), Buchförderanlage,<br />
Erste-Hilfe-Schrank, Gartengrillkamin<br />
15<br />
10<br />
10<br />
10<br />
10<br />
5<br />
10<br />
10<br />
10<br />
15<br />
- 59 -
3.56<br />
3.57<br />
Bibliotheks-, Gaststätten-,<br />
Küchen-, Labor-, Laden-,<br />
Lager-, Praxis-, Krankenhaus-,Werkstatteinrichtungen<br />
II<br />
Bühnen-, Theater-, Ausstellungs-,Konzerteinrichtungen<br />
3.58 Büromaschinen I<br />
Bilderbuchtrog, Wickelauflage 15<br />
Redner-, Orchesterpult, Garderobenständer,<br />
Standaschenbecher, Ausstellungs-, Prospektständer,<br />
Bilderrahmen, Messestandsystem,<br />
(Glas-) Vitrinen, Schaufensteranlagen,<br />
Schaukästen, Bestuhlung, Beleuchtungsstellwerk,<br />
Podium, Teppich, Schließfachan-<br />
lage, Podest<br />
Binde-, Heft-, Rechen-, Schreibmaschine,<br />
Brieföffner, Brief-, Waagen aller Art, Papierschneidegerät,<br />
Schredder, Laminiergerät,<br />
Lablemaker, Papierrüttler, Beschriftungsautomat,<br />
Adressier-, Kuvertier-, Frankiermaschine,<br />
Kopierer, Registrierkasse, Perforiergerät,<br />
Diktiergerät, Aktenvernichter<br />
3.59 Büromaschinen II Falzmaschine, Mobile Sortierstation 10<br />
3.60 Büromöbel, -ausstattung I<br />
3.61 Büromöbel, -ausstattung II<br />
3.62 Computer und Zubehör<br />
3.63 Gebrauchskunst I<br />
3.64 Gebrauchskunst II<br />
Schränke / Stühle / Tische aller Art, Polstergarnitur,<br />
Regal, Postverteilungsanlage, Medien-,<br />
Plakat-, Transportwagen, Steh-, Stellwandelement,<br />
Abdeckplatte, Prospektstän-<br />
der, Sichtschutzverblendung<br />
Wandspiegel, (Holz-)Spielzeug, Container,<br />
Wand-, Schultafel, Hinweisschild, Leitern,<br />
Jalousien, Tresor, Infoterminal, Pflanzkübel<br />
(mit / ohne Bepflanzung), Bilderrahmen<br />
PC, Laptop, Notebook, Workstations, Peripheriegeräte<br />
(z.B. Monitor, Drucker, Kabel,<br />
Plotter, Scanner u.a.), Netzwerkserver,<br />
Großrechner, Kabel (-trommel), Datensicherungssystem,<br />
Barcodescanner, ISDN-<br />
Router, Printserver<br />
hochwertig, ab 1.000 EUR Anschaffungskosten)<br />
z.B. Grafiken, Aquarelle, Zeichnungen usw.<br />
unterhalb 1.000 EUR Anschaffungskosten)<br />
z.B. sonstige (Druck-) Grafiken<br />
3.65 Geldbearbeitungssysteme<br />
EC- / Kreditkartenleser, Geldprüf-, Sortier.,<br />
Wechsel-, Zählgerät<br />
Geldverpackungs-, Banderoliermaschine,<br />
Münzgerät<br />
10<br />
Instrumente (Blas- und<br />
3.66<br />
Schlag-)<br />
15<br />
3.67 Instrumente (elektronisch) Keyboard 5<br />
3.68 Instrumente (Streich-) 10<br />
3.69 Instrumente (Tasten-) Klavier, Klavierbank 20<br />
20<br />
10<br />
20<br />
20<br />
5<br />
20<br />
5<br />
- 60 -
3.70 Kommunikationsgeräte<br />
Autotelefon, Handy, Babyphone, Telefon,<br />
Anrufbeantworter, Faxgerät, Funkgerät<br />
5<br />
3.71 Lehr- und Lernmaterial<br />
Therapeutisches Material, Weidenhütte,<br />
(Fach-) Bücher, (Arbeits-) Zelte, Lernkarten<br />
5<br />
Lehr- und Lernmaterial<br />
3.72<br />
(speziell)<br />
Übungsinventar für Chemie und Physik<br />
Material Jagerprüfung (u.a. (Teil-)Präparate)<br />
Flipchart, Lein-, Magnet-, Moderations- und<br />
Pinnwand, Metaplantafel, Datensichtgerät<br />
18<br />
Präsentationsgeräte, Mode-<br />
3.73<br />
rationsmedien<br />
(z.B. Mikrofiche), Diatisch, Kartenständer,<br />
Projektionswand, Scheinwerfer (-anlage),<br />
Displaywand, Magnetwand, Moderationskoffer,<br />
Whiteboard<br />
10<br />
3.74 Präsentationszubehör Schaufensterpuppe 10<br />
3.75 Rucksack, Koffer Erste-Hilfe-Kasten (Notfallkoffer)<br />
Data-Display, Standardanwendungen, Be-<br />
5<br />
3.76 Software<br />
triebssystem, Netzwerksoftware, Spezialsoftware<br />
5<br />
3.77 Transportboxen (Kunststoff) Hundeboxen (für PKW), Gerätecontainer<br />
3.78 Fahrzeuge<br />
10<br />
3.79 Anhänger, Auflieger 15<br />
Bagger, sonstige Baufahr-<br />
3.80<br />
zeuge<br />
Bauwagen, Bulldog, Kipper 12<br />
3.81 Fahrräder Einrad, Lastenfahrrad 8<br />
Fäkalienwagen, Hoch-<br />
3.82<br />
druckspülwagen<br />
Feuerwehrfahrzeuge, Feu-<br />
Schadstoffmobil, Schlammsaugewagen,<br />
Sinkkasten-, Straßenablaufreinigungswagen,<br />
Streufahrzeug, Toilettenwagen, -kabine<br />
10<br />
3.83 erlöschfahrzeuge,Kraftfahrdrehleitern, Löschboote<br />
Einsatzleitwagen inkl. Leitern 20<br />
3.84 Hubwagen, Gerätewagen<br />
Elektrokarren, Stapler, Mülltonnen-, Kranztransportwagen,<br />
Bahrwagen<br />
10<br />
Kleintransporter, Mann-<br />
3.85<br />
schaftstransportfahrzeuge<br />
Kranken- / Rettungstrans-<br />
10<br />
3.86 portfahrzeuge,Notarzteinsatzwagen Lastkraftwagen, Sattel-<br />
8<br />
3.87 schlepper,Wechselaufbauten u.ä.<br />
Lokomotiven, Waggons,<br />
Transportcontainer 12<br />
3.88 Gelenkwagen, Kesselwagen<br />
Loren 30<br />
3.89 Motorräder, Motorroller Gepäckbrücke 10<br />
3.90 Müllentsorgungsfahrzeug Müllverdichter, Radlader 10<br />
3.91 Omnibusse 10<br />
3.92 Personenkraftwagen,<br />
Wohnwagen<br />
Kombiwagen, Wohnmobil 10<br />
3.93 Rettungsboot 12<br />
3.94 Traktoren 12<br />
- 61 -
Anlage 5: Terminplan<br />
Einreichen der geprüften Einzel- bzw. Teilkonzernabschlüsse bei der Kämmerei bis 31. Mai<br />
Einreichen der Kommunalbilanz II bei der Kämmerei bis 31. Mai<br />
- Postenüberleitung HBI - KBI; Ansatz/Bewertung KB II<br />
- Bestätigung der KB II durch Wirtschaftsprüfer<br />
- Ergänzende Informationen <strong>zum</strong> Gesamtlagebericht und -anhang<br />
- ggf. ergänzende Erläuterungen zur Konsolidierung<br />
Aufstellung und Einbringung des Entwurfs des Gesamtabschlusses<br />
in die Gremien<br />
- Aufstellung des Entwurfs durch Kämmerer<br />
- Bestätigung des Entwurfs durch Oberbürgermeister<br />
- Druck Gesamtabschluss<br />
- Versand an Haupt- und Finanzausschuss (HFA)<br />
- Versand an Rat<br />
- Einbringung HFA<br />
- Einbringung Rat; Weiterleitung Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)<br />
Prüfung und Anpassung des Entwurfs des Gesamtabschlusses<br />
- Prüfung des Entwurfs des Gesamtabschlusses durch den RPA<br />
- ggf. Anpassung des Entwurfs durch die Verwaltung<br />
Bestätigung des geprüften Gesamtabschlusses und<br />
Entlastung des Oberbürgermeisters durch den Rat<br />
- Druck der Vorlage <strong>zum</strong> Gesamtabschluss<br />
- Versand der Unterlagen an den Rat<br />
- Bestätigung des Gesamtabschlusses und Entlastung des OB durch den Rat<br />
01.<br />
Jun<br />
16.<br />
Sep<br />
30.<br />
Nov<br />
bis 15.<br />
Sep<br />
bis 30.<br />
Nov<br />
bis 15.<br />
Dez<br />
Anzeige und Bekanntmachung bis 31. Mrz<br />
- 62 -
Anlage 6: Personelle Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten<br />
Konsolidierungskreis Ansprechpartner Telefon / E-Mail<br />
Landeshauptstadt Düsseldorf<br />
- Kämmerei - Herr Hoppenstedt 0211 / 89 - 92028<br />
Marktplatz 6 peter.hoppenstedt@duesseldorf.de<br />
40213 Düsseldorf Frau Chilla 0211 / 89 - 94974<br />
manuela.chilla@duesseldorf.de<br />
SWD Städt. Wohnungs-<br />
gesellschaft Düsseldorf AG<br />
Witzelstraße 54/56 Herr Heddergott 0211 / 8904 - 100<br />
40255 Düsseldorf heddergott@swd-duesseldorf.de<br />
Herr Everdwalbesloh 0211 / 8904 - 146<br />
everdwalbesloh@swdduesseldorf.de<br />
Messe Düsseldorf GmbH<br />
Stockumer Kirchstr. 61 Herr Panzner 0211 / 4560 - 7726<br />
40474 Düsseldorf PanznerU@messe-duesseldorf.de<br />
Herr Agliata 0211 / 4560 - 173<br />
AgliataG@messe-duesseldorf.de<br />
Rheinbahn AG<br />
Hansaallee 1 Herr Korda 0211 / 582 - 1410<br />
40549 Düsseldorf Werner.Korda@rheinbahn.de<br />
Herr Grimm 0211 / 582 - 1415<br />
Bernhard.Grimm@rheinbahn.de<br />
Multifunktionsarena Immobilien-<br />
gesellschaft mbH & Co. KG<br />
Arena-Straße-1 Herr Pahlow 0211 / 320091<br />
40474 Düsseldorf pahlow@pahlow.de<br />
Industrieterrains Düsseldorf-<br />
Reisholz AG<br />
Henkelstraße 164 Herr Kornfeld 0211 / 74836 - 21<br />
40589 Düsseldorf kornfeld@idr.de<br />
Herr Schneider 0211 / 74836 - 940<br />
t.schneider@idr.de<br />
Holding der Landeshauptstadt<br />
Düsseldorf GmbH<br />
Marktplatz 6 Herr Jahnke 0211 / 89 - 93201<br />
40213 Düsseldorf frankronald.jahnke@duesseldorf.de<br />
Herr Klinkenberg 0211 / 89 - 93204<br />
horst.klinkenberg@duesseldorf.de<br />
Stadtentwässerungsbetrieb<br />
Auf'm Hennekamp 47 Herr Schmalbach 0211 / 89 - 95527<br />
40225 Düsseldorf franz.schmalbach@duesseldorf.de<br />
Frau Henkel 0211 / 89 - 26729<br />
lydia.henkel@duesseldorf.de<br />
- 63 -
Anlage 7: Konsolidierungspaket<br />
Kontensalden<br />
Report-ID : ERF-BE V-Währung<br />
Mu<br />
Landeshauptstadt Düsseldorf 001 lt 1 LW<br />
G-Bereich WährungKnz EUR<br />
Datenart N3 N3<br />
KON001 12.2008<br />
K K<br />
Bezeichnung Konto BG 1 2 V-Periode Periode S<br />
KOMMUNALBILANZ B 1<br />
AKTIVA BA010 1<br />
Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung<br />
des Geschäftsbetrie BA020 1 0,00 2,00<br />
Ingangsetzungsaufwendungen 00100 1 A 0,00 2,00 S<br />
Anlagevermögen BA030 1 0,00 0,00<br />
Immaterielle Vermögensgegenstände BA050 1 0,00 0,00<br />
Geschäfts- oder Firmenwert BA060 1 0,00 0,00<br />
Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüssen 01000 1 A 0,00 S<br />
Geschäftswert Kapitalkonsolid. K0031 1 A 0,00 S<br />
Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung K050 1 A 0,00 S<br />
Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände BA070 1 0,00 0,00<br />
Sonstige selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände<br />
aus den E 01030 1 A 0,00 S<br />
Sonstige entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände<br />
01040 1 A 0,00 S<br />
Anzahlungen BA080 1 0,00 0,00<br />
Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an<br />
Vollkonsolidierun 01050 1 I A 0,00 S<br />
Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an<br />
Sonstige 01060 1 A 0,00 S<br />
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände BA091* 1 0,00 0,00<br />
Sachanlagen BA100 1 0,00 0,00<br />
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte BA105 1 0,00 0,00<br />
Grünflächen 01200 1 A 0,00 S<br />
Ackerland 01220 1 A 0,00 S<br />
Wald, Forsten 01240 1 A 0,00 S<br />
Sonstige unbebaute Grundstücke 01260 1 A 0,00 S<br />
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte BA110 1 0,00 0,00<br />
Kinder- und Jugendeinrichtungen 01300 1 A 0,00 S<br />
Schulen 01320 1 A 0,00 S<br />
Wohnbauten 01340 1 A 0,00 S<br />
Krankenhäuser 01360 1 A 0,00 S<br />
Soziale Einrichtungen 01380 1 A 0,00 S<br />
Sportstätten 01400 1 A 0,00 S<br />
Mehrzweck- und Messehallen 01420 1 A 0,00 S<br />
Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 01440 1 A 0,00 S<br />
Sonstige bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche<br />
Rechte 01450 1 A 0,00 S<br />
Infrastrukturvermögen BA115 1 0,00 0,00<br />
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 01500 1 A 0,00 S<br />
Brücken und Tunnel 01520 1 A 0,00 S<br />
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />
01540 1 A 0,00 S<br />
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 01560 1 A 0,00 S<br />
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />
01580 1 A 0,00 S<br />
Stromversorgungsanlagen 01600 1 A 0,00 S<br />
Gasversorgungsanlagen 01620 1 A 0,00 S<br />
Wasserversorgungsanlagen 01640 1 A 0,00 S<br />
Abfallbeseitigungsanlagen 01660 1 A 0,00 S<br />
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 01680 1 A 0,00 S<br />
Bauten auf fremdem Grund und Boden BA120 1 0,00 0,00<br />
Bauten auf fremdem Grund und Boden 01700 1 A 0,00 S<br />
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler BA125 1 0,00 0,00<br />
- 64 -
Kunstgegenstände 01750 1 A 0,00 S<br />
Baudenkmäler 01800 1 A 0,00 S<br />
Bodendenkmäler 01850 1 A 0,00 S<br />
Sonstige Kulturgüter 01900 1 A 0,00 S<br />
Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge BA130 1 0,00 0,00<br />
Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong> 02000 1 A 0,00 S<br />
Spezialfahrzeuge 04020 1 A 0,00 S<br />
Fahrzeuge für den ÖPNV 04040 1 A 0,00 S<br />
Sonstige Fahrzeuge 04060 1 A 0,00 S<br />
Betriebs- und Geschäftsausstattung BA145 1 0,00 0,00<br />
Betriebs- und Geschäftsausstattung 05000 1 A 0,00 S<br />
Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau BA150 1 0,00 0,00<br />
Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis 05020 1 I A 0,00 S<br />
Geleistete Anzahlungen an Sonstige 05040 1 A 0,00 S<br />
<strong>Anlagen</strong> im Bau 05060 1 A 0,00 S<br />
Summe Sachanlagevermögen BA201* 1 0,00 0,00<br />
Finanzanlagen BA210 1 0,00 0,00<br />
Anteile an verbundenen Unternehmen BA215 1 0,00 0,00<br />
Anteile an verbundenen Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />
10000 1 B A 0,00 S<br />
Anteile an sonstigen verbundenen Unternehmen 10020 1 B A 0,00 S<br />
Anteile an assoziierten Unternehmen BA220 1 0,00 0,00<br />
Anteile an assoziierten Unternehmen 10040 1 A 0,00 S<br />
EF Beteiligung an assoz. Unternehmen E13010 1 B A 0,00 S<br />
EF GfW aus Konsolidierung E13011 1 A 0,00 S<br />
EF Pass. UB aus Kapitalkonsolidierung E13012 1 A 0,00 S<br />
Geschäftswert assoziieter Betriebe K0120 1 A 0,00 S<br />
Stille Reserven assoziiete Betriebe K0140 1 A 0,00 S<br />
Passivischer UB assoziierte Betriebe K0160 1 A 0,00 S<br />
Übrige Beteiligungen BA230 1 0,00 0,00<br />
Übrige Beteiligungen 10080 1 B A 0,00 S<br />
Sondervermögen BA235 1 0,00 0,00<br />
Voll zu konsolidierende Sondervermögen 10100 1 A 0,00 S<br />
Nicht voll zu konsolidierende Sondervermögen 10120 1 A 0,00 S<br />
Wertpapiere des Anlagevermögens BA240 1 0,00 0,00<br />
Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
10140 1 A 0,00 S<br />
Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 10160 1 A 0,00 S<br />
Ausleihungen BA245 1 0,00 0,00<br />
Ausleihungen an verbundene Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />
10180 1 I A 0,00 S<br />
Ausleihungen an sonstige verbundene Unternehmen 10200 1 A 0,00 S<br />
Ausleihungen an Beteiligungen 10220 1 A 0,00 S<br />
Ausleihungen an Sondervermögen 10240 1 A 0,00 S<br />
Ausleihungen von kommunalen Betrieben an Kommune 10260 1 A 0,00 S<br />
Sonstige Ausleihungen 10280 1 A 0,00 S<br />
Summe Finanzanlagevermögen BA251* 1 0,00 0,00<br />
Summe Anlagevermögen BA291** 1 0,00 0,00<br />
Umlaufvermögen BA300 1 0,00 1,00<br />
Vorräte BA305 1 0,00 1,00<br />
Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Waren BA310 1 0,00 0,00<br />
Rohstoffe/Fertigungsmaterial, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe 20000 1 0,00 S<br />
Waren 20020 1 0,00 S<br />
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 20040 1 0,00 S<br />
Fertige Erzeugnisse 20060 1 0,00 S<br />
Geleistete Anzahlungen für Vorräte BA320 1 0,00 1,00<br />
Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />
20080 1 I 0,00 1,00 S<br />
Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige 20100 1 0,00 S<br />
Summe Vorräte BA331* 1 0,00 1,00<br />
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände BA350 1 0,00 0,00<br />
Forderungen BA355 1 0,00 0,00<br />
Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierung<br />
20120 1 0,00 S<br />
Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen<br />
20140 1 0,00 S<br />
Sonstige Forderungen an Vollkonsolidierungskreis 20160 1 I 0,00 S<br />
Sonstige Forderungen an Sonstige 20180 1 0,00 S<br />
Sonstige Vermögensgegenstände BA360 1 0,00 0,00<br />
Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />
20200 1 I 0,00 S<br />
- 65 -
Sonstige Vermögensgegenstände von Sonstigen 20220 1 0,00 S<br />
Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
BA371* 1 0,00 0,00<br />
Wertpapiere des Umlaufvermögens BA380 1 0,00 0,00<br />
Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
20240 1 I 0,00 S<br />
Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens 20260 1 0,00 S<br />
Liquide Mittel BA385 1 0,00 0,00<br />
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 20270 1 0,00 S<br />
Summe Umlaufvermögen BA391** 1 0,00 1,00<br />
Aktive Rechnungsabgrenzung BA400 1 0,00 0,00<br />
Abgrenzung latenter Steuern aus der Konsolidierung 20280 1 0,00 S<br />
Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskrei<br />
20300 1 I 0,00 S<br />
Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen<br />
20320 1 0,00 S<br />
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag BA420 1 0,00 0,00<br />
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 20340 1 0,00 S<br />
Aktive latente Steuern BA440 1 0,00 0,00<br />
Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen) 20360 1 0,00 S<br />
Aktive Steuerabgrenzung aus Kons.maßnahmen K0290 1 0,00 S<br />
Summe Aktiva BA451*** 1 0,00 3,00<br />
PASSIVA BP010 2<br />
Eigenkapital BP030 2 0,00 1,00<br />
Allgemeine Rücklage BP045 2 0,00 1,00<br />
Allgemeine Rücklage 30000 2 K 0,00 1,00 H<br />
Grundkapital/Stammkapital 30050 2 K 0,00 H<br />
Kapitalrücklage 30100 2 K 0,00 H<br />
Gewinnrücklagen 30150 2 K 0,00 H<br />
Andere Gewinnrücklagen 30160 2 K 0,00 H<br />
Neubewertungsrücklage 30170 2 K 0,00 H<br />
EF Verrechnung mit Gew.RL E13013 2 K 0,00 H<br />
Andere Rücklagen K0320 2 K 0,00 H<br />
Sonderrücklagen BP050 2 0,00 0,00<br />
Sonderrücklagen 30200 2 K 0,00 H<br />
Ausgleichsrücklage BP055 2 0,00 0,00<br />
Ausgleichsrücklage 30250 2 K 0,00 H<br />
Gesamtbilanzergebnis BP070 2 0,00 0,00<br />
Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter BP075 2 0,00 0,00<br />
AGP für Anteile fremder Gesellschafter K0353 2 K 0,00 H<br />
UB-Interimskonto für AGP fremde Gesellschafter K0354 2 K 0,00 H<br />
Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung BP080 2 0,00 0,00<br />
EF Währungseffekte Eigenkapital E35200 2 K 0,00 H<br />
EF Währungseffekte Goodwill E35201 2 K 0,00 H<br />
EF Währungseffekte Jahresergebnis E35202 2 K 0,00 H<br />
AGP Währungsumrechnung K0352 2 K 0,00 H<br />
Ausgleichsposten aus Kapitalkonsolidierung BP085 2 0,00 0,00<br />
UB-Interimskonto K0350 2 K 0,00 H<br />
Pass. UB aus Kapitalkonsolidierung K0351 2 K 0,00 H<br />
Verrechnung Bilanz aus KVA JU K0355 2 K 0,00 H<br />
Summe Eigenkapital BP091* 2 0,00 1,00<br />
Sonderposten BP100 2 0,00 0,00<br />
Sonderposten für Zuwendungen BP110 2 0,00 0,00<br />
Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
35000 2 I 0,00 H<br />
Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen 35050 2 0,00 H<br />
Sonderposten für Beiträgen BP120 2 0,00 0,00<br />
Sonderposten für Beiträgen vom Vollkonsolidierungskreis 35100 2 I 0,00 H<br />
Sonderposten für Beiträgen von Sonstigen 35150 2 0,00 H<br />
Sonderposten für den Gebührenausgleich BP130 2 0,00 0,00<br />
Sonderposten für den Gebührenausgleich 35200 2 0,00 H<br />
Sonstige Sonderposten BP140 2 0,00 0,00<br />
Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis 35250 2 I 0,00 H<br />
Sonstige Sonderposten von Sonstigen 35300 2 0,00 H<br />
Sonderposten mit Rücklageanteil 35350 2 0,00 H<br />
Summe Sonderposten BP151* 2 0,00 0,00<br />
Rückstellungen BP200 2 0,00 1,00<br />
Pensionsrückstellungen BP210 2 0,00 1,00<br />
Pensionsrückstellungen 37000 2 R 0,00 1,00 H<br />
Rückstellungen für Deponien und Altlasten BP220 2 0,00 0,00<br />
Rückstellungen für Deponien 37050 2 R 0,00 H<br />
- 66 -
Rückstellungen für Altlasten 37100 2 R 0,00 H<br />
Instandhaltungsrückstellungen BP230 2 0,00 0,00<br />
Instandhaltungsrückstellungen 37150 2 R 0,00 H<br />
Steuerrückstellungen BP240 2 0,00 0,00<br />
Steuerrückstellungen gegenüber Kommune 37200 2 R 0,00 H<br />
Steuerrückstellungen gegenüber Sonstigen 37250 2 R 0,00 H<br />
Passive latente Steuern aus der Konsolidierung 37300 2 R 0,00 H<br />
Passive latente Steuern aus Einzelabschlüssen 37350 2 R 0,00 H<br />
Passive Steuerabgrenz. aus Konsmaßnahmen K0380 2 R 0,00 H<br />
Sonstige Rückstellungen BP250 2 0,00 0,00<br />
Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis 37400 2 I R 0,00 H<br />
Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen 37450 2 R 0,00 H<br />
So. Rückst. assoz. Unternehmen E39510 2 R 0,00 H<br />
Summe Rückstellungen BP261* 2 0,00 1,00<br />
Verbindlichkeiten BP300 2 0,00 1,00<br />
Anleihen BP310 2 0,00 0,00<br />
Anleihen vom Vollkonsolidierungskreis 40000 2 I 1 0,00 H<br />
Anleihen von Sonstigen 40050 2 1 0,00 H<br />
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen BP320 2 0,00 0,00<br />
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen gegenüber<br />
dem Vollkon 40100 2 I 1 0,00 H<br />
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen gegenüber<br />
Sonstigen 40150 2 1 0,00 H<br />
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung BP330 2 0,00 0,00<br />
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />
gegenüber dem 40250 2 I 1 0,00 H<br />
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />
gegenüber Sons 40300 2 1 0,00 H<br />
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen<br />
wirtschaftlich gl BP340 2 0,00 0,00<br />
Verb. aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />
gleichk Vollk. 40350 2 1 0,00 H<br />
Verb. aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />
gleick Sonst. 40400 2 1 0,00 H<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen BP350 2 0,00 0,00<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber<br />
dem Vollkon 40450 2 I 1 0,00 H<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber<br />
Sonstigen 40500 2 1 0,00 H<br />
Sonstige Verbindlichkeiten BP360 2 0,00 1,00<br />
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />
40550 2 I 1 0,00 1,00 H<br />
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Sonstigen 40600 2 1 0,00 H<br />
Summe Verbindlichkeiten BP371* 2 0,00 1,00<br />
Passive Rechnungsabgrenzung BP400 2 0,00 0,00<br />
Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
40650 2 I 0,00 H<br />
Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen 40700 2 0,00 H<br />
Summe Passiva BP451*** 2 0,00 3,00<br />
Ordentliche Erträge G010 3 0,00 0,00<br />
Steuern und ähnliche Abgaben G030 3 0,00 0,00<br />
Steuern und ähnliche Abgaben vom Vollkonsolidierungskreis 50000 3 I 0,00 H<br />
Steuern und ähnliche Abgaben von Sonstigen 50050 3 0,00 H<br />
EF Latente Steuer auf Zwischenergebnisse E77500 4 0,00 H<br />
Zuwendungen und allgemeine Umlagen G040 3 0,00 0,00<br />
Zuwendungen und allgemeine Umlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
50100 3 I 0,00 H<br />
Zuwendungen und allgemeine Umlagen von Sonstigen 50150 3 0,00 H<br />
Sonstige Transfererträge G060 3 0,00 0,00<br />
Sonstige Transfererträge vom Vollkonsolidierungskreis 50200 3 I 0,00 H<br />
Sonstige Transfererträge von Sonstigen 50250 3 0,00 H<br />
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte G080 3 0,00 0,00<br />
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />
50300 3 I 0,00 H<br />
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen 50350 3 0,00 H<br />
Privatrechtliche Leistungsentgelte G100 3 0,00 0,00<br />
Privatrechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />
50400 3 I 0,00 H<br />
Privatrechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen 50450 3 0,00 H<br />
Kostenerstattungen und Kostenumlagen G120 3 0,00 0,00<br />
Kostenerstattungen und Kostenumlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
50500 3 I 0,00 H<br />
- 67 -
Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Sonstigen 50550 3 0,00 H<br />
Sonstige ordentliche Erträge G140 3 0,00 0,00<br />
Sonstige ordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis 50600 3 I 0,00 H<br />
Sonstige ordentliche Erträge von Sonstigen 50650 3 0,00 H<br />
Ertrag aus Endkonsolidierung K0544 3 0,00 H<br />
Aktivierte Eigenleistungen G160 3 0,00 0,00<br />
Aktivierte Eigenleistungen 50700 3 0,00 H<br />
Bestandsveränderungen G180 3 0,00 0,00<br />
Bestandsveränderungen 50750 3 0,00 H<br />
Summe ordentliche Erträge G191* 3 0,00 0,00<br />
Ordentliche Aufwendungen G200 4 0,00 0,00<br />
Personalaufwendungen G210 4 0,00 0,00<br />
Aufwendungen aus der Personalgestellung im Vollkonsolidierungskreis<br />
55000 4 J 0,00 S<br />
Sonstige Personalaufwendungen 55050 4 0,00 S<br />
Versorgungsaufwendungen G220 4 0,00 0,00<br />
Versorgungsaufwendungen 55150 4 0,00 S<br />
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen G230 4 0,00 0,00<br />
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an Vollkonsolidierungskrei<br />
55250 4 I 0,00 S<br />
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an Sonstige 55350 4 0,00 S<br />
EF Effekte Zwischenergebniseliminierung E60010 4 0,00 S<br />
Bilanzielle Abschreibungen G240 4 0,00 0,00<br />
Abschreibungen von Aufwendungen für die Ingangsetzung<br />
und Erweiterung 55450 4 D 0,00 S<br />
Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus<br />
den Einzelabschl 55550 4 D 0,00 S<br />
Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus der<br />
Vollkonsolid 55650 4 D 0,00 S<br />
Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus der<br />
Equity-Konso 55750 4 D 0,00 S<br />
Abschreibungen auf selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände<br />
55850 4 D 0,00 S<br />
Abschreibungen auf voll zu konsolidierende verbundene<br />
Unternehmen 55950 4 D 0,00 S<br />
Abschreibungen auf Sondervermögen 56050 4 D 0,00 S<br />
Abschreibungen auf assoziierte Unternehmen 56150 4 D 0,00 S<br />
Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens<br />
56250 4 D 0,00 S<br />
Sonstige Abschreibungen 56350 4 D 0,00 S<br />
EF AfA aus KapKons at equity E65010 4 D 0,00 S<br />
AfA aus Kapitalkonsolidierung K0650 4 D 0,00 S<br />
Transferaufwendungen G260 4 0,00 0,00<br />
Transferaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis 56450 4 0,00 S<br />
Transferaufwendungen an Sonstige 56550 4 0,00 S<br />
Sonstige ordentliche Aufwendungen G270 4 0,00 0,00<br />
Steuern vom Einkommen und Ertrag an Vollkonsolidierungskreis<br />
56650 4 I 0,00 S<br />
Steuern vom Einkommen und Ertrag an Sonstige 56750 4 0,00 S<br />
Sonstige Steuern an Vollkonsolidierungskreis 56850 4 I 0,00 S<br />
Sonstige Steuern an Sonstige 56950 4 0,00 S<br />
Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen 57050 4 0,00 S<br />
Latente Steuern aus der Konsolidierung 57150 4 0,00 S<br />
Aufwendungen aus Verlustübernahmen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
60000 4 I 0,00 S<br />
Aufwendungen aus Verlustübernahmen von Sonstigen 60050 4 0,00 S<br />
Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
60100 4 I 0,00 S<br />
Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen an Sonstige 60150 4 0,00 S<br />
Verrechnung GuV aus KVA JU K0675 4 0,00 S<br />
Latente Steuer aus Kons.maßnahmen (Aufwand) K0770 4 0,00 S<br />
Latente Steuer aus Kons.maßnahmen (Ertrag) K0771 3 0,00 S<br />
Summe ordentliche Aufwendungen G281* 4 0,00 0,00<br />
Summe Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit G291** 3 0,00 0,00<br />
Finanzerträge G300 3 0,00 0,00<br />
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
60200 3 I 0,00 H<br />
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen von Sonstigen 60250 3 0,00 H<br />
Erträge aus Verlustübernahmen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
60300 3 I 0,00 H<br />
Erträge aus Verlustübernahmen von Sonstigen 60350 3 0,00 H<br />
Beteiligungserträge von voll zu konsolidierenden verbunde- 60400 3 I 0,00 H<br />
- 68 -
nen Unternehm<br />
Beteiligungserträge von Sondervermögen 60450 3 0,00 H<br />
Beteiligungserträge von assoziierten Unternehmen 60500 3 0,00 H<br />
Beteiligungserträge von Sonstigen 60550 3 0,00 H<br />
Zinserträge vom Vollkonsolidierungskreis 60600 3 I 0,00 H<br />
Zinserträge von Sonstigen 60650 3 0,00 H<br />
Sonstige Finanzerträge vom Vollkonsolidierungskreis 60750 3 I 0,00 H<br />
Sonstige Finanzerträge von Sonstigen 60800 3 0,00 H<br />
Erträge aus assoziierten Unternehmen G310 3 0,00 0,00<br />
Erträge aus assoziierten Beteiligungen 60700 3 0,00 H<br />
EF anteiliger Jahresüberschuss E55012 3 0,00 H<br />
EF anteiliger Jahresfehlbetrag E55013 4 0,00 H<br />
EF Sonstige Erträge E55014 3 0,00 H<br />
EF Sonstige Aufwendungen E55015 4 0,00 H<br />
EF Auflösung passivischer UB E55016 3 0,00 H<br />
EF Ausgl. ergebniswirksame Veränd. E55017 3 0,00 H<br />
EF Ertrag Entkonsolidierung E55018 3 0,00 H<br />
Ertr. aus Beteil. Equity E55019 3 I 0,00 H<br />
Finanzaufwendungen<br />
Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen vom Voll-<br />
G320 4 0,00 0,00<br />
konsolidierungskrei<br />
Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen von Sonsti-<br />
60850 4 I 0,00 S<br />
gen 60900 4 0,00 S<br />
Zinsaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis 60950 4 I 0,00 S<br />
Zinsaufwendungen an Sonstige 61000 4 0,00 S<br />
Sonstige Finanzaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis 61100 4 I 0,00 S<br />
Sonstige Finanzaufwendungen an Sonstige 61150 4 0,00 S<br />
Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen G330 4 0,00 0,00<br />
Aufwendungen aus assoziierten Beteiligungen 61050 4 0,00 S<br />
Summe Finanzergebnis G341* 3 0,00 0,00<br />
Summe Ordentliches Ergebnis G361** 3 0,00 0,00<br />
Außerordentliche Erträge G400 3 0,00 0,00<br />
Außerordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis 63000 3 I 0,00 H<br />
Außerordentliche Erträge von Sonstigen 63050 3 0,00 H<br />
Außerordentliche Aufwendungen G420 4 0,00 0,00<br />
Außerordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis 63100 4 I 0,00 S<br />
Außerordentliche Aufwendungen an Sonstige 63150 4 0,00 S<br />
Summe Außerordentliches Ergebnis G441* 3 0,00 0,00<br />
Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Eliminierung KapKons) G450 2 0,00 0,00<br />
Jahresergebnis (Eliminierung durch KapKons) K0341 2 L 0,00 H<br />
Summe Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Erfassung) G999 3 0,00 0,00<br />
Ergebnisvorträge BP060 2 0,00 0,00<br />
Ergebnisvortrag 30300 2 X K 0,00 H<br />
Ergebnisvortrag Equity E33000 2 K 0,00 H<br />
Ergebnisvortrag K0330 2 K 0,00 H<br />
Gewinnverwendung G500 2<br />
Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis G510 2 0,00 0,00<br />
Anderen Gesellschaftern zuzurechnender Gewinn 65050 2 L 0,00 H<br />
Zuführung in die Kapitalrücklage G540 2 0,00 0,00<br />
Zuführung in die Kapitalrücklage 65220 2 L 0,00 H<br />
Entnahmen aus der Kapitalrücklage G550 2 0,00 0,00<br />
Entnahmen aus der Kapitalrücklage 65200 2 L 0,00 H<br />
Zuführung in die Gewinnrücklage G560 2 0,00 0,00<br />
Zuführung in die Gewinnrücklage 65320 2 L 0,00 H<br />
Entnahmen aus der Gewinnrücklage G570 2 0,00 0,00<br />
Entnahmen aus der Gewinnrücklage 65300 2 L 0,00 H<br />
Summe Gesamtbilanzgewinn/Gesamtbilanzverlust G581** 2 0,00 0,00<br />
Aktiva 1 0,00 3,00<br />
Passiva 2 0,00 3,00<br />
* Aktiva - Passiva = Bil-JÜ 0,00 0,00<br />
Erträge 3 0,00 0,00<br />
Aufwendungen 4 0,00 0,00<br />
* Erträge - Aufwendungen = GuV-JÜ 0,00 0,00<br />
Differenz 0,00 0,00<br />
- 69 -
IC- Unterkontensalden<br />
Report-ID : IC-Unterkontensalden V-Währung<br />
Landeshauptstadt Düsseldorf 001 Mult 1 LW<br />
G-Bereich WährungKnz EUR<br />
Datenart N3 N3<br />
KON001 12.2008<br />
Bezeichnung Konto BG K1 K2 V-Periode Periode S<br />
Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />
20080 1 I 0,00 1,00 S<br />
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />
40550 2 I 1 0,00 1,00 H<br />
<strong>Anlagen</strong>bewegungen<br />
Report-ID : <strong>Anlagen</strong>bewegungen V-Währung<br />
Landeshauptstadt Düsseldorf 001 Multt 1 LW 2,00<br />
G-Bereich WährungKnz EUR<br />
Datenart N3 N3<br />
KON001 12.2008<br />
Bezeichnung Konto BG K1 K2 V-Periode Periode S AHkZugang<br />
Ingangsetzungsaufwendungen 00100 1 A 0,00 2,00 S<br />
Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüssen<br />
01000 1 A 0,00 S<br />
Sonstige selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände<br />
aus den E 01030 1 A 0,00 S<br />
Sonstige entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände<br />
01040 1 A 0,00 S<br />
Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
an Vollkonsolidierun 01050 1 I A 0,00 S<br />
Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
an Sonstige 01060 1 A 0,00 S<br />
Grünflächen 01200 1 A 0,00 S<br />
Ackerland 01220 1 A 0,00 S<br />
Wald, Forsten 01240 1 A 0,00 S<br />
Sonstige unbebaute Grundstücke 01260 1 A 0,00 S<br />
Kinder- und Jugendeinrichtungen 01300 1 A 0,00 S<br />
Schulen 01320 1 A 0,00 S<br />
Wohnbauten 01340 1 A 0,00 S<br />
Krankenhäuser 01360 1 A 0,00 S<br />
Soziale Einrichtungen 01380 1 A 0,00 S<br />
Sportstätten 01400 1 A 0,00 S<br />
Mehrzweck- und Messehallen 01420 1 A 0,00 S<br />
Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 01440 1 A 0,00 S<br />
Sonstige bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche<br />
Rechte 01450 1 A 0,00 S<br />
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 01500 1 A 0,00 S<br />
Brücken und Tunnel 01520 1 A 0,00 S<br />
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />
01540 1 A 0,00 S<br />
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
01560 1 A 0,00 S<br />
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />
01580 1 A 0,00 S<br />
Stromversorgungsanlagen 01600 1 A 0,00 S<br />
Gasversorgungsanlagen 01620 1 A 0,00 S<br />
Wasserversorgungsanlagen 01640 1 A 0,00 S<br />
Abfallbeseitigungsanlagen 01660 1 A 0,00 S<br />
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 01680 1 A 0,00 S<br />
Bauten auf fremdem Grund und Boden 01700 1 A 0,00 S<br />
Kunstgegenstände 01750 1 A 0,00 S<br />
- 70 -
Baudenkmäler 01800 1 A 0,00 S<br />
Bodendenkmäler 01850 1 A 0,00 S<br />
Sonstige Kulturgüter 01900 1 A 0,00 S<br />
Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong> 02000 1 A 0,00 S<br />
Spezialfahrzeuge 04020 1 A 0,00 S<br />
Fahrzeuge für den ÖPNV 04040 1 A 0,00 S<br />
Sonstige Fahrzeuge 04060 1 A 0,00 S<br />
Betriebs- und Geschäftsausstattung 05000 1 A 0,00 S<br />
Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
05020 1 I A 0,00 S<br />
Geleistete Anzahlungen an Sonstige 05040 1 A 0,00 S<br />
<strong>Anlagen</strong> im Bau 05060 1 A 0,00 S<br />
Anteile an verbundenen Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />
10000 1 B A 0,00 S<br />
Anteile an sonstigen verbundenen Unternehmen 10020 1 B A 0,00 S<br />
Anteile an assoziierten Unternehmen 10040 1 A 0,00 S<br />
Übrige Beteiligungen 10080 1 B A 0,00 S<br />
Voll zu konsolidierende Sondervermögen 10100 1 A 0,00 S<br />
Nicht voll zu konsolidierende Sondervermögen 10120 1 A 0,00 S<br />
Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
10140 1 A 0,00 S<br />
Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 10160 1 A 0,00 S<br />
Ausleihungen an verbundene Unternehmen im<br />
Vollkonsolidierungskreis 10180 1 I A 0,00 S<br />
Ausleihungen an sonstige verbundene Unternehmen<br />
10200 1 A 0,00 S<br />
Ausleihungen an Beteiligungen 10220 1 A 0,00 S<br />
Ausleihungen an Sondervermögen 10240 1 A 0,00 S<br />
Ausleihungen von kommunalen Betrieben an<br />
Kommune 10260 1 A 0,00 S<br />
Sonstige Ausleihungen 10280 1 A 0,00 S<br />
EF Beteiligung an assoz. Unternehmen E13010 1 B A 0,00 S<br />
EF GfW aus Konsolidierung E13011 1 A 0,00 S<br />
EF Pass. UB aus Kapitalkonsolidierung E13012 1 A 0,00 S<br />
Geschäftswert Kapitalkonsolid. K0031 1 A 0,00 S<br />
Geschäftswert assoziieter Betriebe K0120 1 A 0,00 S<br />
Stille Reserven assoziiete Betriebe K0140 1 A 0,00 S<br />
Passivischer UB assoziierte Betriebe K0160 1 A 0,00 S<br />
Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung<br />
K050 1 A 0,00 S<br />
- 71 -
Kapitalbewegungen<br />
Report-ID : Kapitalbewegungen V-Währung<br />
Mu<br />
Landeshauptstadt Düsseldorf 001 lt 1 LW 1,00<br />
G-Bereich WährungKnz EUR<br />
Datenart<br />
KON0<br />
N3 N3<br />
01 12.2008<br />
K K<br />
Bezeichnung Konto BG 1 2 V-Periode Periode S KapErhöhg.<br />
Allgemeine Rücklage 30000 2 K 0,00 1,00 H<br />
Grundkapital/Stammkapital 30050 2 K 0,00 H<br />
Kapitalrücklage 30100 2 K 0,00 H<br />
Gewinnrücklagen 30150 2 K 0,00 H<br />
Andere Gewinnrücklagen 30160 2 K 0,00 H<br />
Neubewertungsrücklage 30170 2 K 0,00 H<br />
Sonderrücklagen 30200 2 K 0,00 H<br />
Ausgleichsrücklage 30250 2 K 0,00 H<br />
Ergebnisvortrag<br />
Anderen Gesellschaftern zuzurechnen-<br />
30300 2 X K 0,00 H<br />
der Gewinn 65050 2 L 0,00 H<br />
Entnahmen aus der Kapitalrücklage 65200 2 L 0,00 H<br />
Zuführung in die Kapitalrücklage 65220 2 L 0,00 H<br />
Entnahmen aus der Gewinnrücklage 65300 2 L 0,00 H<br />
Zuführung in die Gewinnrücklage 65320<br />
E1301<br />
2 L 0,00 H<br />
EF Verrechnung mit Gew.RL<br />
3<br />
E3300<br />
2 K 0,00 H<br />
Ergebnisvortrag Equity<br />
0<br />
E3520<br />
2 K 0,00 H<br />
EF Währungseffekte Eigenkapital 0<br />
E3520<br />
2 K 0,00 H<br />
EF Währungseffekte Goodwill<br />
1 2 K 0,00 H<br />
EF Währungseffekte Jahresergebnis<br />
E3520<br />
2 2 K 0,00 H<br />
Andere Rücklagen K0320 2 K 0,00 H<br />
Ergebnisvortrag<br />
Jahresergebnis (Eliminierung durch<br />
K0330 2 K 0,00 H<br />
KapKons) K0341 2 L 0,00 H<br />
UB-Interimskonto K0350 2 K 0,00 H<br />
Pass. UB aus Kapitalkonsolidierung K0351 2 K 0,00 H<br />
AGP Währungsumrechnung K0352 2 K 0,00 H<br />
AGP für Anteile fremder Gesellschafter<br />
UB-Interimskonto für AGP fremde Ge-<br />
K0353 2 K 0,00 H<br />
sellschafter K0354 2 K 0,00 H<br />
Verrechnung Bilanz aus KVA JU K0355 2 K 0,00 H<br />
Rückstellungsbewegungen<br />
Report-ID : Rückstellungsbewegungen V-Währung<br />
Mu<br />
Landeshauptstadt Düsseldorf 001 lt 1 LW 1,00<br />
G-Bereich WährungKnz EUR<br />
Datenart<br />
KON0<br />
N3 N3<br />
01 12.2008<br />
K K<br />
Bezeichnung Konto BG 1 2 V-Periode Periode S Inanspr<br />
Pensionsrückstellungen 37000 2 R 0,00 1,00 H<br />
Rückstellungen für Deponien 37050 2 R 0,00 H<br />
Rückstellungen für Altlasten 37100 2 R 0,00 H<br />
- 72 -
Instandhaltungsrückstellungen 37150 2 R 0,00 H<br />
Steuerrückstellungen gegenüber Kommune 37200 2 R 0,00 H<br />
Steuerrückstellungen gegenüber Sonstigen<br />
Passive latente Steuern aus der Konsolidie-<br />
37250 2 R 0,00 H<br />
rung<br />
Passive latente Steuern aus Einzelabschlüs-<br />
37300 2 R 0,00 H<br />
sen<br />
Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkon-<br />
37350 2 R 0,00 H<br />
solidierungskreis<br />
Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonsti-<br />
37400 2 I R 0,00 H<br />
gen 37450<br />
E3951<br />
2 R 0,00 H<br />
So. Rückst. assoz. Unternehmen<br />
Passive Steuerabgrenz. aus Konsmaßnahmen<br />
Verbindlichkeitenspiegel<br />
0 2 R 0,00 H<br />
K038<br />
0 2 R 0,00 H<br />
Report-ID : Verbindlichkeitenspiegel V-Währung<br />
M<br />
Landeshauptstadt Düsseldorf 001 ult 1 LW 1,00<br />
G-Bereich WährungKnz EUR<br />
Datenart<br />
KON<br />
N3 N3<br />
001 12.2008<br />
Kon- B K K<br />
Bezeichnung<br />
to G 1 2 V-Periode Periode S Restlaufze<br />
Anleihen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
4000<br />
0<br />
4005<br />
2 I 1 0,00 H<br />
Anleihen von Sonstigen<br />
0 2 1 0,00 H<br />
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 4010<br />
gegenüber dem Vollkon<br />
0 2 I 1 0,00 H<br />
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 4015<br />
gegenüber Sonstigen<br />
0 2 1 0,00 H<br />
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssi- 4025<br />
cherung gegenüber dem<br />
0 2 I 1 0,00 H<br />
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssi- 4030<br />
cherung gegenüber Sons<br />
0 2 1 0,00 H<br />
Verb. aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirt- 4035<br />
schaftlich gleichk Vollk.<br />
0 2 1 0,00 H<br />
Verb. aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirt- 4040<br />
schaftlich gleick Sonst.<br />
0 2 1 0,00 H<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4045<br />
gegenüber dem Vollkon<br />
0 2 I 1 0,00 H<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4050<br />
gegenüber Sonstigen<br />
0 2 1 0,00 H<br />
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Voll- 4055<br />
konsolidierungskreis<br />
0<br />
4060<br />
2 I 1 0,00 1,00 H<br />
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Sonstigen 0 2 1 0,00 H<br />
- 73 -
Anlage 8: Ableitung der Gesamtkapitalflussrechnung im Rahmen des DRS 2<br />
Dem Gesamtanhang ist gem. § 51 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> eine Gesamtkapitalflussrechnung unter<br />
Beachtung des Deutschen Rechnungslegungsstandards NR. 2 (DRS 2) beizufügen. Sie soll die Gesamtbilanz<br />
sowie die Gesamtergebnisrechnung um Informationen hinsichtlich der Herkunft und Verwendung<br />
der liquiden Mittel (Finanzlage) des „Konzerns Düsseldorf“ ergänzen.<br />
Ausgangspunkt der Gesamtkapitalflussrechnung ist der Finanzmittelfonds, d.h. das Zahlungsmittelreservoir,<br />
das dem „Konzern Düsseldorf“ insgesamt zur Verfügung steht. Die Veränderung dieses Fonds<br />
in einem Geschäftsjahr resultiert aus Zahlungen, die dem „Konzern Düsseldorf“ zugeflossen bzw. von<br />
diesem abgeflossen sind sowie aus Wertänderungen des Fonds selbst. Gänzlich einbezogenen werden<br />
allein die verbundenen voll zu konsolidierenden Betriebe und die „Mutter“.<br />
Vorgehensweise<br />
1. Definition des Finanzmittelfonds<br />
Der Finanzmittelfonds ist der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 1 . Jederzeit<br />
fällige Bankverbindlichkeiten dürfen in den Finanzmittelfonds einbezogen werden, soweit sie zur Disposition<br />
der liquiden Mittel gehören.<br />
Zahlungsmittel im Sinne von DRS 2 (Tz. 6) sind Barmittel und täglich fällige Sichteinlagen.<br />
Zahlungsmitteläquivalente sind<br />
• als Liquiditätsreserve gehaltene,<br />
• kurzfristige und äußerst liquide Finanzmittel, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden<br />
können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen (Beispiele: bestimmte<br />
kurzfristige Wertpapiere, Swap-Geschäfte, Wechsel, Termingelder).<br />
Die örtliche Abgrenzung des Finanzmittelfonds (Festlegung der Bestandteile) wird durch die Landeshauptstadt<br />
Düsseldorf („Mutter“) vorgenommen und in den Anhangangaben erläutert.<br />
2. Aufbau der Gesamtkapitalflussrechnung<br />
Die Gesamtkapitalflussrechnung ist in Staffelform unter Beachtung der in DRS 2 enthaltenen Mindestgliederungen<br />
darzustellen. Im Jahr der erstmaligen Aufstellung eines Gesamtabschlusses müssen<br />
keine Vorjahreszahlen angegeben werden (2010). In den Folgeperioden sind Vergleichszahlen der<br />
Vorperiode beizufügen. Für die Darstellung der Gesamtkapitalflussrechnung gilt der Grundsatz der<br />
Stetigkeit.<br />
Die Gesamtkapitalflussrechnung folgt grundsätzlich folgendem Aufbau (Überblick):<br />
1 vgl. Tz.6 DRS 2<br />
- 74 -
Gesamtkapitalflussrechnung<br />
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis 8)<br />
Cashflow aus der Investitionstätigkeit (Summe aus 10 bis 19)<br />
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (Summe aus 21 bis 24)<br />
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe aus 9,<br />
20, 25)<br />
Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen<br />
des Finanzmittelfonds<br />
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode<br />
Finanzmittelfonds am Ende der Periode (Summe aus 26 bis 28)<br />
Geschäftsjahr<br />
Für die Darstellung aller Zahlungen eines Geschäftsjahres ist eine Unterscheidung nach<br />
• Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit,<br />
• Cashflow aus der Investitionstätigkeit und<br />
• Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit<br />
notwendig.<br />
Laufende Geschäftstätigkeit sind die wesentlichen auf Erlöserzielung ausgerichteten zahlungswirksamen<br />
Tätigkeiten des „Konzerns Düsseldorf“ sowie dessen sonstige Aktivitäten, die nicht der Investitions-<br />
oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind. 2<br />
Investitionstätigkeiten sind der Erwerb und die Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens,<br />
von längerfristigen finanziellen Vermögenswerten, die nicht dem Finanzmittelfonds oder der<br />
Finanzierungstätigkeit zugehören, sowie die Anlage von Finanzmittelbeständen, die nicht dem Finanzmittelfonds<br />
oder der Finanzierungstätigkeit zugehören. 3<br />
Finanzierungstätigkeiten sind zahlungswirksame Aktivitäten, die sich auf den Umfang und die Zusammensetzung<br />
der Eigenkapitalposten und der Finanzschulden des „Konzerns Düsseldorf“ auswirken.<br />
4<br />
Aus der Addition der einzelnen Cashflows ergibt sich die zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds<br />
(vgl. Nr. 27 der Kapitalflussrechnung) in der Berichtsperiode.<br />
Zusätzlich müssen weitere Änderungen des Finanzmittelfonds berücksichtigt werden (vgl. Nr. 28 der<br />
Kapitalflussrechnung). Diese können aus Änderungen des Konsolidierungskreises, des Wechselkurses<br />
von Fremdwährungen oder aus Bewertungsänderungen resultieren.<br />
Aus der Addition der Veränderungen und des Finanzmittelfonds am Ende des Vorjahres (bzw. den<br />
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode) ergibt sich der Finanzmittelfonds am Ende der Periode.<br />
2 vgl. Tz.6 DRS 2<br />
3 vgl. Tz.6 DRS 2<br />
4 vgl. Tz.6 DRS 2<br />
EUR<br />
- 75 -
3. Methoden zur Ermittlung und Darstellung der Cashflows<br />
Die Ermittlung des Cashflows nach DRS 2 erfolgt im Rahmen der Gesamtrechnungslegung der Landeshauptstadt<br />
Düsseldorf unter Anwendung der derivativen Methode. Dabei werden die Zahlungen<br />
aus den Bewegungen der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung abgeleitet.<br />
Der Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit wird indirekt dargestellt, indem das Gesamtjahresergebnis<br />
als Datenbasis um alle zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Erträge bereinigt wird.<br />
Die Cashflows aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden direkt dargestellt.<br />
4. Ableitung nach dem „Top-down-Konzept“ und Zuständigkeit<br />
Die Gesamtkapitalflussrechnung wird auf Basis konsolidierter Zahlen des Gesamtabschlusses „von<br />
oben nach unten“ (Top-Down-Verfahren) abgeleitet. Bei dieser Vorgehensweise wird grundsätzlich<br />
nur die bereits aufgestellte Gesamtbilanz sowie die Gesamtergebnisrechnung zur Erstellung der Gesamtkapitalflussrechnung<br />
herangezogen, die bereits konsolidierte Werte ausweisen.<br />
Die Gesamtkapitalflussrechnung wird zentral durch die „Mutter“ erstellt.<br />
5. Gestaltung des Gliederungsschemas<br />
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit<br />
Zur Ermittlung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit wird das folgende Gliederungsschema<br />
zu Grunde gelegt:<br />
Nr.<br />
Ermittlung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit<br />
bei Anwendung der indirekten Methode<br />
Ergebnis<br />
Bezeichnung<br />
Geschäftsjahr<br />
1 Ordentliches Ergebnis<br />
2 +/-<br />
Abschreibungen/Zuschreibungen auf das Anlagevermögen<br />
und Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
3 +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen<br />
4 +/- sonstige zahlungsunw irksame Aufw endungen/Erträge<br />
5 -/+<br />
Gew inn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des<br />
Anlagevermögens<br />
Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus<br />
6 -/+<br />
Lieferungen und Leistungen sow ie anderer Aktiva, die<br />
nicht Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen<br />
sind<br />
Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen<br />
7 +/- und Leistungen, sow ie anderer Passiva, die nicht der<br />
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind<br />
8 -/+ Ein- und Auszahlungen aus außerordentlichen Posten<br />
9 =<br />
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (Summe<br />
aus 1 bis 8)<br />
Er ge bnis<br />
Vorjahr<br />
EUR EUR<br />
- 76 -
Cashflow aus der Investitionstätigkeit<br />
Im Hinblick auf die nach DRS 2 anzuwendende direkte Methode für den Cashflow aus der Investitionstätigkeit<br />
ist folgendes Gliederungsschema anzuwenden:<br />
10<br />
Ermittlung des Cashflows aus der Investitionstätigkeit<br />
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des<br />
Sachanlagevermögens<br />
11 - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlage-vermögen<br />
12 +<br />
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des<br />
immateriellen Anlagevermögens<br />
13 -<br />
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle<br />
Anlagevermögen<br />
14 +<br />
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des<br />
Finanzanlagevermögens<br />
15 - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlage-vermögen<br />
16 +<br />
Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten<br />
Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten<br />
17 -<br />
Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten<br />
Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten<br />
18 +<br />
Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen<br />
der kurzfristigen Finanzdisposition<br />
Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen<br />
19 - der kurzfristigen<br />
Finanzdisposition<br />
20 =<br />
Cashflow aus der Investitionstätigkeit<br />
(Summe aus 10 bis 20)<br />
Bei den Positionen Nr. 18 und Nr. 19 –Ein-/Auszahlungen, die im Zusammenhang mit der kurzfristigen<br />
Finanzdisposition stehen- handelt es sich entweder um kurzfristige <strong>Anlagen</strong> von Überschüssen oder<br />
deren Rückzahlung. Dabei können Termin-, Options-, Swap- oder ähnliche Geschäfte vorliegen.<br />
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit<br />
Im Hinblick auf die nach DRS 2 anzuwendende direkte Methode ist folgendes Schema für den Bereich<br />
„Finanzierungstätigkeit“ anzuwenden. Zusätzlich zu den Positionen des DRS 2 ist in nachfolgendem<br />
Schema die kommunale Besonderheit der Sonderposten berücksichtigt. Die den Sonderposten zu<br />
Grunde liegenden Zahlungen werden der Finanzierungstätigkeit zugeordnet. Sie stellen eine speziell<br />
im kommunalen Umfeld angesiedelte Finanzierungsform dar. Die Auflösung wird dagegen unter den<br />
zahlungsunwirksamen Erträgen im Bereich der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen.<br />
- 77 -
21<br />
22 -<br />
23 +<br />
24 -<br />
25 +<br />
26 =<br />
Ermittlung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit<br />
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen<br />
(Kapitalerhöhungen, Verkauf eigener Anteile, etc.)<br />
Auszahlungen an Unternehmenseigner und<br />
Minderheitsgesellschafter (Dividenden,<br />
Erwerb eigener Anteile, Eigenkapitalrückzahlungen, andere<br />
Ausschüttungen)<br />
Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der<br />
Aufnahme von (Finanz-) Krediten<br />
Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-)<br />
Krediten<br />
Einzahlungen aus Sonderposten für Zuwendungen, Beiträge<br />
und Gebühren<br />
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit<br />
(Summe aus 22 bis 25)<br />
Veränderungen des Finanzmittelfonds<br />
Der letzte Baustein der gestaffelten Kapitalflussrechnung ist die Veränderung des Finanzmittelfonds<br />
selbst. Diese Veränderung wird anhand des nach DRS 2 festgelegten Gliederungsschemas wie folgt<br />
unterteilt:<br />
27<br />
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds<br />
(Summe aus 9, 21 und 26)<br />
Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte<br />
28 +/- Änderungen<br />
des Finanzmittelfonds<br />
29 + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode<br />
30 =<br />
Finanzmittelfonds am Ende der Periode<br />
(Summe aus 27 bis 29)<br />
6. Erforderliche Daten zur Aufstellung einer Gesamtkapitalflussrechnung<br />
Für die Erstellung der Gesamtkapitalflussrechnung werden zusätzlich zu den Abschlüssen der verbundenen<br />
Betriebe weitere Daten benötigt. Diese sind durch die Betriebe gesondert an die Landeshauptstadt<br />
Düsseldorf zu melden:<br />
• Neuaufnahme von Finanzkrediten (mit speziellem Ausweis für den Verbundbereich)<br />
• Tilgung von Finanzkrediten (mit speziellem Ausweis für den Verbundbereich)<br />
• <strong>Anlagen</strong>spiegel auf Basis der KB III<br />
• Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Sachanlagevermögen (mit speziellem Ausweis<br />
für den Verbundbereich)<br />
• Im Berichtsjahr gezahlte Dividenden, getrennt nach außenstehenden Anteilseignern und Verbundbereich<br />
• Ertragsteuer(aufwand) der Betriebe<br />
Veränderungen des Finanzmittelfonds<br />
• Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Minderheitsgesellschaftern und Auszahlungen<br />
an diese in Form von Dividenden, Eigenkapitalrückzahlungen oder anderer Ausschüttungen<br />
- 78 -
• Veränderungen der auf die Investitionen bezogenen offenen Forderungen und Verbindlichkei-<br />
ten (besondere Berücksichtigung der Umsatzsteuer)<br />
• Angabe der Zahlungsströme im Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften und deren Zuord-<br />
nung zur laufenden Investitions- oder Finanztätigkeit<br />
• bedeutsame zahlungsunwirksame Investitions- und Finanzierungsvorgänge und Geschäftsfäl-<br />
le (Anhangsangabe nach DRS 2 Tz. 52)<br />
• Gesamtbetrag der für den Kauf konsolidierter Unternehmen als Kaufpreis gezahlten bzw. als<br />
Verkaufspreis erhaltenen Finanzmittel abzüglich der mit dem Kauf erworbenen bzw. mit dem<br />
Verkauf veräußerten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Anhangsangabe nach<br />
DRS 2 Tz. 52)<br />
• In den Finanzmittelfonds einbezogene Bestände, die Verfügungsbeschränkungen unterliegen<br />
(Anhangsangabe nach DRS 2 Tz. 52)<br />
Falls nicht von untergeordneter Bedeutung muss die Zuordnung zu den einzelnen Cashflows durch<br />
folgende Angaben korrigiert werden:<br />
• Darlehensschulden gegenüber Nichtbanken, die in dem Posten „Sonstige Verbindlichkeiten“<br />
enthalten sind (� Umgliederung <strong>zum</strong> Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit)<br />
• Antizipative passive Rechnungsabgrenzungsposten (z.B. rückständige Löhne und Gehälter,<br />
Miet- und Pachtzinsen, Zinsschulden gegenüber Nichtbanken, nicht verbundenen Betrieben<br />
und nicht im Beteiligungsverhältnis stehenden Betrieben oder Sondervermögen) (� Umgliederung<br />
<strong>zum</strong> Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit)<br />
- 79 -
Eine grobe Übersicht über die Daten, die für die Ableitung der einzelnen Positionen der Gesamtkapitalflussrechnung<br />
erforderlich sind, kann der folgenden Aufstellung entnommen werden:<br />
Posten nach DRS 2<br />
Periodenergebnis (einschließlich<br />
Ergebnisanteilen von<br />
Minderheitsgesellschaftern) vor<br />
außerordentlichen Posten<br />
Abschreibungen/Zuschreibungen auf<br />
Gegenstände des Anlagevermögens<br />
Zunahme/Abnahme der<br />
Rückstellungen<br />
Sonstige zahlungsunwirksame<br />
Aufwendungen/Erträge (bspw.<br />
Abschreibung auf ein aktiviertes<br />
Disagio)<br />
Gewinn/Verlust aus dem Abgang von<br />
Gegenständen des<br />
Anlagevermögens<br />
Zunahme/Abnahme der Vorräte, der<br />
Forderungen aus Lieferungen und<br />
Leistungen sowie anderer Aktiva, die<br />
nicht der Investitions- oder<br />
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen<br />
sind<br />
Zunahme/Abnahme der<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen<br />
und Leistungen sowie anderer<br />
Passiva, die nicht der Investitions-<br />
oder Finanzierungstätigkeit<br />
zuzuordnen sind<br />
Einzubeziehende Posten nach der<br />
derivativen Ermittlungsmethode<br />
Ordentliches Ergebnis<br />
Summe der Abschreibungen und<br />
Zuschreibungen aus dem<br />
Gesamtanlagenspiegel<br />
Gesamtbilanz aus dem laufenden<br />
Jahr und aus dem Vorjahr<br />
Zusatzinformationen von den<br />
einzelnen Beteiligungsunternehmen<br />
sind notwendig. z.B. aktivierte<br />
Eigenleistungen, Erträge aus der<br />
Auflösung von Sopos<br />
Zusatzinformationen sind nötig. Zur<br />
weiteren Ermittlung muss nach<br />
immateriellen VG, Sachanlagen und<br />
Finanzanlagen unterteilt werden.<br />
Gesamtbilanz aus dem laufenden<br />
Jahr und aus dem Vorjahr.<br />
z.B. Vorräte, Forderungen,<br />
Rechnungsabgrenzungsposten<br />
Gesamtbilanz aus dem laufenden<br />
Jahr und aus dem Vorjahr.<br />
z.B. Verbindlichkeiten aus LL und<br />
aus Transferleistungen,<br />
Rechnungsabgrenzungsposten<br />
Berücksichtigung in der<br />
Kapitalflussrechnung<br />
- +<br />
negatives<br />
Jahresergebnis<br />
positives<br />
Jahresergebnis<br />
Zuschreibungen Abschreibungen<br />
Abnahme Zunahme<br />
Erträge Aufwendungen<br />
Gewinn Verlust<br />
Zunahme Abnahme<br />
Abnahme Zunahme<br />
- 80 -
Posten nach DRS 2<br />
Ein- und Auszahlungen aus<br />
außerordentlichen Posten<br />
Wenn nicht alle außerordentlichen<br />
Erträge bzw. Aufwendungen<br />
zahlungswirksam sind, werden<br />
Zusatzinformationen benötigt.<br />
Cashflow aus laufender<br />
Summenposition<br />
Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis<br />
8)<br />
Einzahlungen aus Abgängen von<br />
Gegenständen des<br />
Sachanlagevermögens<br />
Auszahlungen für Investitionen in<br />
das Sachanlagevermögen<br />
Einzahlungen aus Abgängen von<br />
Gegenständen des immateriellen<br />
Anlagevermögen<br />
Auszahlungen für Investitionen in<br />
das immaterielle Anlagevermögen<br />
Einzahlungen aus Abgängen von<br />
Gegenständen des<br />
Finanzanlagevermögens<br />
Auszahlungen für Investitionen in<br />
das Finanzanlagevermögen<br />
Einzahlungen aus dem Verkauf von<br />
konsolidierten Unternehmen und<br />
sonstigen Geschäftseinheiten<br />
Auszahlungen aus dem Erwerb von<br />
konsolidierten Unternehmen und<br />
sonstigen Geschäftseinheiten<br />
Einzahlungen aufgrund von<br />
Finanzmittelanlagen im Rahmen der<br />
kurzfristigen Finanzdisposition<br />
Auszahlungen aufgrund von<br />
Finanzmittelanlagen im Rahmen der<br />
kurzfristigen Finanzdisposition<br />
Cashflow aus der Investitionstätigkeit<br />
(Summe aus 10 bis 19)<br />
Einzubeziehende Posten nach der<br />
derivativen Ermittlungsmethode<br />
Abgänge von Restbuchwerten<br />
+ Gewinn aus Abgang von SAV<br />
- Verlust aus Abgang von SAV<br />
Zugänge zu AHK - aktivierte<br />
Eigenleistungen auf SAV<br />
Abgänge von Restbuchwerten<br />
+ Gewinn aus Abgang von<br />
immateriellen VG - Verlust aus<br />
Abgang von immateriellen VG<br />
Zugänge zu AHK - aktivierte<br />
Eigenleistungen auf immaterielle VG X<br />
Abgänge von Restbuchwerten<br />
+ Gewinn aus Abgang von FA<br />
- Verlust aus Abgang von FA<br />
Zugänge zu AHK - aktivierte<br />
Eigenleistungen auf FAV<br />
Zusatzinformationen sind notwendig.<br />
Zusatzinformationen sind notwendig.<br />
Zur Zeit liegen keine Erkenntnisse<br />
darüber vor, ob weitere<br />
Informationen benötigt werden.<br />
Zur Zeit liegen keine Erkenntnisse<br />
darüber vor, ob weitere<br />
Informationen benötigt werden.<br />
Summenposition<br />
Berücksichtigung in der<br />
Kapitalflussrechnung<br />
- +<br />
Einzahlungen Auszahlungen<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
- 81 -
Posten nach DRS 2<br />
Einzahlungen aus<br />
Ableitung aus der<br />
Eigenkapitalzuführungen<br />
Gewinnverwendungsrechnung<br />
(Kapitalerhöhungen, Verkauf eigener<br />
Anteile, etc.)<br />
Auszahlungen an<br />
Unternehmenseigner und<br />
Minderheitsgesellschafter<br />
(Dividenden, Erwerb eigener Anteile,<br />
Eigenkapitalrückzahlungen, andere<br />
Ausschüttungen)<br />
Einzahlungen aus der Begebung von<br />
Anleihen und der Aufnahme von<br />
(Finanz-)Krediten<br />
Auszahlungen aus der Tilgung von<br />
Anleihen und (Finanz-)Krediten<br />
Cashflow aus der<br />
Finanzierungstätigkeit (Summe aus<br />
21 bis 24)<br />
Zahlungswirksame Veränderungen<br />
des Finanzmittelfonds (Summe aus<br />
9, 20, 25)<br />
Wechselkurs-, konsolidierungskreis-<br />
und bewertungsbedingte<br />
Änderungen des Finanzmittelfonds<br />
Finanzmittelfonds am Anfang der<br />
Periode<br />
Finanzmittelfonds am Ende der<br />
Periode (Summe aus 26 bis 28)<br />
Einzubeziehende Posten nach der<br />
derivativen Ermittlungsmethode<br />
Ableitung aus der<br />
Gewinnverwendungsrechnung<br />
Zusatzinformationen über die<br />
Veränderungen der einschlägigen<br />
Verbindlichkeiten sind notwendig.<br />
Zusatzinformationen über die<br />
Veränderungen der einschlägigen<br />
Verbindlichkeiten sind notwendig.<br />
Summenposition<br />
Summenposition<br />
Zusatzinformationen zu Einzelfällen,<br />
die diese Position betreffen, sind<br />
nötig.<br />
i.d.R. liquide Mittel aus der<br />
Gesamtbilanz vom Vorjahr<br />
Summenposition<br />
Berücksichtigung in der<br />
Kapitalflussrechnung<br />
- +<br />
X<br />
X<br />
Einzelfallbetrachtung<br />
X<br />
X<br />
Einzelfallbetrachtung<br />
X<br />
- 82 -
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Praxisleitfaden 4. Auflage<br />
Anlage II.3<br />
Richtlinie für die Erstellung des<br />
Gesamtabschlusses der Stadt Essen<br />
(Gesamtabschlussrichtlinie)
Richtlinie für die Erstellung des<br />
Gesamtabschlusses der Stadt Essen<br />
Stand: Juli 2009<br />
STADT<br />
ESSEN<br />
(Gesamtabschlussrichtlinie)<br />
1
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Einleitung............................................................................................................................ 1<br />
2 Aufgabe und Zweck der Gesamtabschlussrichtlinie ............................................................ 1<br />
3 Grundlagen ......................................................................................................................... 2<br />
3.1 Rechtliche Grundlagen................................................................................................ 2<br />
3.2 Geltungsbereich .......................................................................................................... 3<br />
3.3 Grundsätze für die Gesamtrechnungslegung.............................................................. 3<br />
3.3.1 Einheitstheorie ........................................................................................................ 3<br />
3.3.2 Einheitlichkeit ......................................................................................................... 4<br />
3.3.3 Vollständigkeit ........................................................................................................ 8<br />
3.3.4 Stetigkeit................................................................................................................. 8<br />
3.3.5 Weitere Grundsätze ................................................................................................ 9<br />
3.4 Von den Einzelabschlüssen <strong>zum</strong> Summenabschluss .................................................. 10<br />
3.5 Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten............................................................... 10<br />
3.6 Gesamtabschlussterminplan...................................................................................... 11<br />
3.7 Formularwesen.......................................................................................................... 11<br />
3.8 Technische Unterstützung des Gesamtabschlusses ................................................... 11<br />
4 Konsolidierung .................................................................................................................. 12<br />
4.1 Rechtliche Grundlagen.............................................................................................. 12<br />
4.2 Konsolidierungskreis ................................................................................................. 12<br />
4.2.1 Verbundene Unternehmen.................................................................................... 12<br />
4.2.2 Assoziierte Unternehmen ...................................................................................... 13<br />
4.3 Vollkonsolidierung verbundener Unternehmen ........................................................ 14<br />
4.3.1 Kapitalkonsolidierung ........................................................................................... 14<br />
4.3.2 Schuldenkonsolidierung........................................................................................ 15<br />
4.3.3 Zwischenergebniskonsolidierung .......................................................................... 16<br />
4.3.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung.................................................................. 16<br />
4.3.5 Latente Steuern..................................................................................................... 17<br />
4.4 At-Equity-Konsolidierung bei assoziierten Unternehmen......................................... 17<br />
5 Gesamtanhang .................................................................................................................. 18<br />
6 Gesamtlagebericht ............................................................................................................ 19<br />
7 Beteiligungsbericht ........................................................................................................... 19<br />
8 Prüfung und Offenlegung des Gesamtabschlusses ........................................................... 20<br />
9 Inkrafttreten ..................................................................................................................... 20<br />
Abkürzungsverzeichnis<br />
<strong>Anlagen</strong>verzeichnis<br />
I
1 Einleitung<br />
Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (<strong>NKF</strong>) <strong>zum</strong> 1. Januar 2005<br />
haben alle Kommunen in <strong>NRW</strong> gem. § 1 <strong>NKF</strong>EG <strong>NRW</strong> spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009<br />
ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung zu erfassen und <strong>zum</strong><br />
Stichtag 1. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz nach § 92 Abs. 1 bis 3 GO <strong>NRW</strong> aufzustellen.<br />
Neben dem Einzelabschluss haben die Kommunen gem. § 2 <strong>NKF</strong>EG <strong>NRW</strong> spätestens <strong>zum</strong><br />
31. Dezember 2010 den ersten Gesamtabschluss nach § 116 GO aufzustellen.<br />
Ziel der Aufstellung eines Gesamtabschlusses ist die Verbesserung des Gesamtüberblicks über<br />
die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde. Ein<br />
Gesamtüberblick ist bisher dadurch erschwert worden, dass die Kernverwaltung andere<br />
Rechnungslegungsvorschriften anwendet als ihre verselbstständigten Aufgabenbereiche.<br />
Durch die Einbeziehung (Konsolidierung) der Jahresabschlüsse der verselbstständigten<br />
Aufgabenbereiche wird dieses Informationsdefizit beseitigt. Im Gesamtabschluss ist die<br />
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage so darzustellen, als ob die Kernverwaltung<br />
mit ihren verselbstständigten Aufgabenbereichen eine einzige wirtschaftliche und rechtliche<br />
Einheit bildet. Die Adressaten des Gesamtabschlusses sollen anhand dieser Informationen<br />
beurteilen können, ob die Gemeinde einschließlich ihrer Betriebe zukünftig in der Lage ist, ihre<br />
Aufgaben zu erfüllen.<br />
Das <strong>NKF</strong> orientiert sich bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses grundsätzlich an den<br />
Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie an den Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />
Buchführung (GoB) und Konzernrechnungslegung (GoK) soweit kommunalspezifische<br />
Besonderheiten der Gemeinden dem nicht entgegenstehen.<br />
2 Aufgabe und Zweck der Gesamtabschlussrichtlinie<br />
Diese Gesamtabschlussrichtlinie regelt organisatorische und fachliche Fragen zur Erstellung<br />
des Konzernabschlusses für die Kernverwaltung der Stadt Essen sowie ihre verselbstständigten<br />
Aufgabenbereiche. Sie dient zur Sicherstellung der einheitlichen Bilanzierung und Bewertung<br />
innerhalb des Konzerns Stadt Essen und ist erstmals auf den Probegesamtabschluss <strong>zum</strong><br />
31. Dezember 2009 anzuwenden.<br />
Sämtliche <strong>Anlagen</strong> werden jährlich durch die Finanzbuchhaltung überprüft und bei Bedarf<br />
angepasst. Änderungen der <strong>Anlagen</strong> werden den Beteiligten zeitnah mitgeteilt.<br />
Die folgenden Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Soweit keine<br />
Erläuterungen zu bestimmten Sachverhalten enthalten sind, gelten die Vorschriften der GO<br />
<strong>NRW</strong> und der GemHVO <strong>NRW</strong>. Für detailliertere Erläuterungen wird auf den Praxisleitfaden zur<br />
Aufstellung eines <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses verwiesen. Dieser ist in der jeweils aktuellen Version<br />
im Download-Bereich der Homepage des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses <strong>NRW</strong> auf<br />
www.nkf-gesamtabschluss.de abrufbar. Die Klärung von Einzelfragen sollte in Abstimmung<br />
mit der Finanzbuchhaltung erfolgen.<br />
1
3 Grundlagen<br />
3.1 Rechtliche Grundlagen<br />
Die Stadt Essen ist gem. § 116 Abs. 1 Go <strong>NRW</strong> verpflichtet, in jedem Haushaltsjahr für den<br />
Abschlussstichtag 31.12. einen Gesamtabschluss aufzustellen. Die Aufstellung hat gem. § 116<br />
Abs. 5 GO <strong>NRW</strong> innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag zu erfolgen.<br />
Der Entwurf des Gesamtabschlusses wird vom Kämmerer aufgestellt und dem<br />
Oberbürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Oberbürgermeister leitet den von ihm<br />
bestätigten Entwurf innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat<br />
zur Bestätigung zu (§ 116 Abs. 5 i.V.m. § 95 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong>).<br />
Der Gesamtabschluss ist gem. § 116 Abs. 6 GO <strong>NRW</strong> vom Rechnungsprüfungsausschuss<br />
dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der<br />
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der<br />
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Der Gesamtlagebericht ist darauf zu<br />
prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben<br />
nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage<br />
der Gemeinde vermitteln.<br />
Der Rat der Stadt Essen bestätigt gem. § 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong> den geprüften<br />
Gesamtabschluss. Er wird nicht wie der Einzelabschluss der Stadt Essen festgestellt, da er<br />
lediglich Informationsfunktion hat. Der bestätigte Gesamtabschluss ist gem. § 116 Abs. 1 i.V.m.<br />
§ 96 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong> unverzüglich der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu<br />
machen.<br />
Der Gesamtabschluss besteht gem. § 116 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong> aus der Gesamtergebnisrechnung,<br />
der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang. Ihm sind gem. § 49 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong> ein<br />
Gesamtlagebericht und ein Beteiligungsbericht beizufügen. Der Gesamtanhang ist gem. § 51<br />
Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> um eine Gesamtkapitalflussrechnung unter Beachtung des DRS 2 zu<br />
ergänzen.<br />
Für das Haushaltsjahr 2009 ist erstmalig ein Gesamtabschluss als Probeabschluss aufzustellen.<br />
Die Aufstellung der Gesamteröffnungsbilanz erfolgt auf den 1. Januar 2010.<br />
Die Stadt Essen wird die im Rahmen des <strong>Modellprojekt</strong>es „<strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss“ (im<br />
Folgenden nur „<strong>Modellprojekt</strong>“) erarbeiteten Vereinfachungen in Anspruch nehmen (siehe<br />
dazu insbesondere Praxisleitfaden, Kapitel „Rechnungslegungsbezogene Erleichterungen“<br />
sowie zusammengefasst in Anlage 10).<br />
Die Stadt Essen erstellt keinen befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht gem.<br />
§ 291 HGB.<br />
2
3.2 Geltungsbereich<br />
Gem. § 116 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong> hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss und die Jahresabschlüsse<br />
des gleichen Geschäftsjahres aller verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlichrechtlicher<br />
und privatrechtlicher Form zu konsolidieren. Die jeweilige Konsolidierungsmethode<br />
ergibt sich aus § 50 GemHVO <strong>NRW</strong>.<br />
Verselbstständigte Aufgabenbereiche müssen gem. § 116 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong> nicht einbezogen<br />
werden, wenn sie für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde zu vermitteln,<br />
von untergeordneter Bedeutung sind.<br />
Die in den Gesamtabschluss einzubeziehenden verselbstständigten Aufgabenbereiche sind<br />
verpflichtet, der Muttergesellschaft Stadt Essen alle Aufklärungen und Nachweise zur<br />
Verfügung zu stellen, die für die Aufstellung des Gesamtabschlusses erforderlich sind (siehe<br />
dazu auch den Konsolidierungsformularsatz in Anlage 1).<br />
Die in den Gesamtabschluss einzubeziehenden verselbstständigten Aufgabenbereiche ergeben<br />
sich für den jeweiligen Abschlussstichtag aus Anlage 3. Der Konsolidierungskreis wird jährlich<br />
überprüft und gegebenenfalls angepasst.<br />
Die Regelungen dieser Gesamtabschlussrichtlinie sind für die Stadt Essen und die voll zu<br />
konsolidierenden Betriebe bindend.<br />
3.3 Grundsätze für die Gesamtrechnungslegung<br />
3.3.1 Einheitstheorie<br />
Das Wesen der Einheitstheorie besteht darin, dass sie den Konzern trotz rechtlicher<br />
Selbstständigkeit der einzelnen Unternehmen als wirtschaftliche Einheit betrachtet. Der<br />
Konzernabschluss ist also so aufzustellen, dass er mit dem fiktiven Einzelabschluss eines<br />
Unternehmens, dem alle Konzernunternehmungen als rechtlich unselbstständige Teilbetriebe<br />
angehören, übereinstimmt. Folglich müssen konzerninterne Liefer- und Leistungsbeziehungen<br />
sowie alle kapital- und finanzwirtschaftlichen Verflechtungen zwischen den einzelnen<br />
Konzernunternehmungen eliminiert werden (Konsolidierung).<br />
Für den Gesamtabschluss der Kommune bedeutet dies, dass die Vermögens-, Schulden-,<br />
Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune selbst und sämtlicher unter ihrer einheitlichen<br />
Leitung stehenden Betriebe so darzustellen ist, als wären diese insgesamt eine einheitliche<br />
Verwaltung (§ 116 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 297 Abs. 2, 3 HGB).<br />
3
3.3.2 Einheitlichkeit<br />
Dieser Grundsatz umfasst die Vereinheitlichung der Einzelabschlüsse in formeller und<br />
materieller Hinsicht.<br />
3.3.2.1 Ausweis<br />
Die Gliederung der Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung ergibt sich aus den<br />
kommunalen Gliederungsvorschriften gem. § 49 Abs. 3 i. V. m. § 41 Abs. 3, 4 und § 38 Abs. 1<br />
Satz 3 GemHVO <strong>NRW</strong>.<br />
Bei der Überleitung der Handelsbilanz I (HB I) zur Kommunalbilanz I (KB I) ist die Gliederung<br />
der Jahresabschlüsse der voll zu konsolidierenden Betriebe durch die Betriebe selbst<br />
entsprechend diesen Vorschriften (siehe Positionenplan in Anlage 6 sowie die ergänzenden<br />
Erläuterungen in Anlage 7) zu vereinheitlichen. Hierzu sind Umgliederungen und Aufteilungen<br />
der Handelsbilanz- und GuV-Posten auf die tiefer gegliederten und anders strukturierten<br />
<strong>NKF</strong>-Posten erforderlich.<br />
3.3.2.2 Ansatz<br />
Entsprechend § 300 Abs. 2 HGB sind grundsätzlich die Ansatzgebote und -verbote einheitlich<br />
anzuwenden und die Ansatzwahlrechte unabhängig von ihrer Ausübung im Einzelabschluss<br />
bei der Erstellung der KB II einheitlich auszuüben.<br />
Da nach Handelsrecht aber die in der einzelgesellschaftlichen Rechnungslegung bestehenden<br />
Bilanzansatzwahlrechte von Fall zu Fall unterschiedlich ausgeübt werden können, dürfen diese<br />
Wahlrechte auch unterschiedlich in der Konzernrechnungslegung in Anspruch genommen<br />
werden. Dies gilt für den Gesamtabschluss gleichermaßen.<br />
Wesentliche Ansatzgebote gem. GemHVO <strong>NRW</strong> (abweichend <strong>zum</strong> HGB) sind:<br />
4<br />
− Sonderposten für Investitionszuwendungen<br />
(§ 43 Abs. 5 GemHVO <strong>NRW</strong> und HFA 1/1984))<br />
− Pensionsrückstellungen für Altzusagen<br />
(§ 36 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong> und Art. 28 Abs. 1 EGHGB)<br />
− Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung<br />
(§ 36 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> und § 249 Abs. 1 S. 3 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
Wesentliche Ansatzwahlrechte gem. GemHVO <strong>NRW</strong> sind:<br />
− Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw.<br />
Herstellungskosten bis einschließlich 60 Euro ohne Umsatzsteuer<br />
(§ 29 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
− Disagio<br />
(§ 42 Abs. 2 Satz 1 GemHVO <strong>NRW</strong> und §§ 250 Abs. 3 und 268 Abs. 6 HGB)
Wesentliche Ansatzverbote gem. GemHVO <strong>NRW</strong> in Abweichung <strong>zum</strong> HGB sind:<br />
− Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />
(Verbot, da Wahlrecht explizit nicht eingeräumt)<br />
− Sonderposten mit Rücklageanteil (Verbot, da Wahlrecht explizit nicht eingeräumt)<br />
− Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert in den Handelsbilanzen<br />
(Verbot, da Wahlrecht explizit nicht eingeräumt)<br />
− Aktive latente Steuern in den Handelsbilanzen<br />
(Verbot, da Wahlrecht explizit nicht eingeräumt)<br />
− Sonstige Aufwandsrückstellungen<br />
(ohne Instandhaltungsrückstellung; § 36 Abs. 6 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
Bei der Erstellung der KB II sind die genannten Posten aufzulösen und eventuelle<br />
Folgewirkungen zu korrigieren.<br />
3.3.2.3 Bewertung<br />
Die in den Gesamtabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der in den<br />
Gesamtabschluss einbezogenen Betriebe sind entsprechend § 308 Abs. 1 Satz 1 HGB<br />
grundsätzlich nach den auf den Jahresabschluss der Kommune anwendbaren<br />
Bewertungsmethoden einheitlich zu bewerten. Die Wertfindung muss bei gleichen<br />
Sachverhalten nach den gleichen Bewertungsmethoden erfolgen.<br />
Gleiche Sachverhalte liegen vor, wenn<br />
− art- und funktionsgleiche Vermögenswerte oder Schulden vorliegen und gleichzeitig<br />
− die gleichen wertbestimmenden Bedingungen im Sinne von wertbeeinflussenden<br />
standort-, branchen- und betriebsspezifischen Faktoren gegeben sind.<br />
Wesentliche Bewertungswahlrechte gem. GemHVO <strong>NRW</strong> sind:<br />
− Sofortige Aufwandsverrechnung von Vermögensgegenständen mit einem Wert von<br />
unter 60 Euro ohne Umsatzsteuer (§ 33 Abs. 4 Satz 2 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
− Einbeziehung der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten in die<br />
Herstellungskosten (§ 33 Abs. 3 Satz 3 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
− Vollabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder<br />
Herstellungskosten bis 410 Euro ohne Umsatzsteuer) im Jahr des Zugangs<br />
(§ 33 Abs. 4 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
− Ansatz eines Festwertes (§ 34 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
− Gruppenbewertung (§ 34 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
− Anwendung der degressiven oder leistungsbezogenen Abschreibung statt der linearen<br />
Abschreibung (§ 35 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
5
6<br />
− Eigenverantwortliche Festlegung der örtlichen Nutzungsdauern innerhalb der<br />
Bandbreite der vom IM <strong>NRW</strong> vorgegebenen Rahmentabelle<br />
(§ 35 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
− Außerplanmäßige Abschreibung bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung<br />
von Finanzanlagen (§ 35 Abs. 5 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
− Pauschale Bewertung von Rückstellungen für Beihilfen nach § 88 LBG <strong>NRW</strong><br />
(§ 36 Abs. 1 Satz 5 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
Im Gegensatz <strong>zum</strong> HGB nicht vorhandene Bewertungswahlrechte (da in der GemHVO <strong>NRW</strong><br />
explizit nicht eingeräumt) sind:<br />
− Verbrauchsfolgeverfahren (§ 256 HGB)<br />
− Abschreibungen<br />
− aufgrund steuerlicher Vorschriften (§§ 254 und 279 Abs. 2 HGB)<br />
− auf das Umlaufvermögen aufgrund zukünftiger Wertschwankungen (§ 253<br />
Abs. 3 HGB)<br />
− Wertbeibehaltung aufgrund steuerlicher Vorschriften (§§ 253 Abs. 5, 254 und 280<br />
Abs. 2 HGB)<br />
− Bemessung der Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 u. 3 und § 33 Abs. 3 GemHVO)<br />
Nichteinbeziehung des Werteverzehrs des Anlagevermögens, Kosten der allgemeinen<br />
Verwaltung, Aufwendungen für soziale Einrichtungen, freiwillige soziale Leistungen,<br />
betriebliche Altersversorgung sowie Fremdkapitalzinsen<br />
− Rückstellung für Pensionsverpflichtungen (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB und § 36 Abs. 1<br />
GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen ist ein Rechnungszins von 5% zu<br />
Grunde zu legen, während das HGB keine quantitative Vorgabe trifft.<br />
Eine einheitliche Bewertung kann unterbleiben, wenn ihre Auswirkungen für die Vermittlung<br />
eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-,<br />
Ertrags- und Finanzgesamtlage nur von untergeordneter Bedeutung sind (§ 308 Abs. 2 HGB).<br />
Darüber hinaus sind Abweichungen in Ausnahmefällen (z.B. Erwerb eines Unternehmens kurz<br />
vor dem Gesamtabschlussstichtag) zulässig.
3.3.2.4 Stichtage<br />
Der Gesamtabschluss ist auf den 31. Dezember aufzustellen (§ 116 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong>).<br />
Gem. § 299 Abs. 2 S. 1 HGB sollen die Jahresabschlüsse aller in den Konzernabschluss<br />
einbezogenen Unternehmen auf diesen Stichtag aufgestellt werden. Es gelten aber folgende<br />
Ausnahmen:<br />
− Für die nach der At Equity-Methode einzubeziehenden (assoziierten) Unternehmen ist<br />
jeweils der letzte Jahresabschluss auch bei abweichendem Abschlussstichtag zugrunde<br />
zu legen (§ 50 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 312 Abs. 6 HGB).<br />
− Für die mittels Vollkonsolidierung einzubeziehenden (verbundenen) Betriebe kann,<br />
sofern der Abschlussstichtag um weniger als drei Monate vor dem 31.12. liegt, von<br />
einem Zwischenabschluss abgesehen werden (entsprechende Anwendung § 299 Abs. 2<br />
HGB)<br />
Zu beachten ist, dass in beiden vorgenannten Fällen Vorgänge von besonderer Bedeutung<br />
zwischen dem Abschlussstichtag des Betriebs und dem 31.12. im Gesamtanhang anzugeben<br />
sind (§ 299 Abs. 3 HGB).<br />
Betriebe, deren Abschlussstichtage um mehr als drei Monate vom Abschlussstichtag des<br />
Gesamtabschlusses abweichen, sind grundsätzlich aufgrund von Zwischenabschlüssen auf den<br />
Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses (31. Dezember) in den Gesamtabschluss<br />
einzubeziehen.<br />
3.3.2.5 Währung<br />
Der Gesamtabschluss wird in Euro aufgestellt. Eine Währungsumrechnung muss ggf. in der<br />
KB II und ER II vorgenommen werden, sofern Jahresabschlüsse gemeindlicher Betriebe in<br />
fremder Währung aufgestellt werden sollten.<br />
7
3.3.3 Vollständigkeit<br />
Der Grundsatz der Vollständigkeit hat im Rahmen des Gesamtabschlusses zwei Ausprägungen.<br />
a) Vollständigkeit des Konsolidierungskreises<br />
In den Gesamtabschluss sind dem Weltabschlussprinzip entsprechend alle verbundenen<br />
Unternehmen i.S.d. § 290 HGB (einheitliche Leitung oder beherrschender Einfluss)<br />
einzubeziehen, sofern auf die Einbeziehung nicht nach § 116 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong> wegen<br />
untergeordneter Bedeutung verzichtet werden kann.<br />
b) Vollständigkeit der Abschlusspositionen<br />
Gem. § 50 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 300 Abs. 2 HGB sind sämtliche<br />
Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge und<br />
Aufwendungen der in den Gesamtabschluss einbezogenen Betriebe unabhängig von ihrer<br />
Berücksichtigung in den Einzelabschlüssen dieser Betriebe vollständig aufzunehmen, soweit<br />
nach dem Recht der Stadt Essen nicht ein Bilanzierungsverbot oder –wahlrecht besteht.<br />
Nach dem Recht der Stadt Essen zulässige Bilanzierungswahlrechte dürfen im<br />
Gesamtabschluss unabhängig von ihrer Ausübung in den Jahresabschlüssen der Betriebe<br />
ausgeübt werden.<br />
3.3.4 Stetigkeit<br />
Der Grundsatz der Stetigkeit hat vier Ausprägungen:<br />
a) Bewertungsstetigkeit (§ 49 Abs. 3 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO; analog § 298 Abs. 1<br />
i.V.m. § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB)<br />
8<br />
Die auf den vorhergehenden Gesamtabschluss angewandten Bewertungsmethoden<br />
sollen beibehalten werden.<br />
b) Gliederungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB)<br />
c) Ansatzstetigkeit (DRS 13)<br />
d) Konsolidierungsstetigkeit (§ 297 Abs. 3 S. 2 HGB)<br />
Der Grundsatz der Konsolidierungsstetigkeit besagt, dass auf denselben Sachverhalt eine<br />
Konsolidierungsmethode unverändert anzuwenden ist (zeitliche Stetigkeit) und auf<br />
gleichartige Sachverhalte dieselbe Konsolidierungsmethode anzuwenden ist (sachliche<br />
Stetigkeit).
3.3.5 Weitere Grundsätze<br />
a) Grundsatz der Bilanzidentität<br />
(§ 49 Abs. 3 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
b) Grundsatz der Einzelbewertung<br />
(§ 49 Abs. 3 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
c) Vorsicht-, Imparitäts-, Wertaufhellungs- und Realisationsprinzip<br />
(§ 49 Abs. 3 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 3 GemHOV <strong>NRW</strong>)<br />
d) Grundsatz der Periodenabgrenzung<br />
(§ 49 Abs. 3 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO <strong>NRW</strong><br />
e) Saldierungsverbot<br />
(§ 49 Abs. 3 i.V.m. § 41 Abs. 2 bzw. i.V.m. § 38 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
Ausnahme: Verrechnung Goodwill mit passivischem Unterschiedsbetrag (§ 50 Abs. 1<br />
GemHVO i.V.m. § 301 Abs. 3 S. 3 HGB)<br />
f) Anschaffungskostenprinzip<br />
(§ 116 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 91 Abs. 2 Nr. 1 GO <strong>NRW</strong>)<br />
g) Grundsatz der Wesentlichkeit<br />
Der Gesamtabschluss muss sämtliche wesentlichen Sachverhalte enthalten;<br />
unwesentliche Sachverhalte dürfen weggelassen werden.<br />
h) Grundsatz der Wirtschaftlichkeit<br />
Kosten der Informationsbeschaffung und Nutzen der Information müssen in einem<br />
angemessenen Verhältnis stehen.<br />
i) Going concern- (Fortführungs-)Prämisse<br />
Wird unterstellt, da vom Fortbestehen der Stadt Essen dauerhaft ausgegangen werden<br />
kann.<br />
9
3.4 Von den Einzelabschlüssen <strong>zum</strong> Summenabschluss<br />
Grundlage zur Erstellung einer Summenbilanz sind die Einzelabschlüsse der Kommune und der<br />
voll zu konsolidierenden Betriebe. Diese Abschlüsse sind in einem ersten Schritt durch<br />
Umgliederungen bzw. Aufteilungen an die Ausweisvorschriften des <strong>NKF</strong> anzupassen (HB/GuV<br />
� KB I/ER I). Hierzu dient der Positionenplan (Anlage 6) sowie die ergänzenden Erläuterungen<br />
<strong>zum</strong> Positionenplan in Anlage 7. Im Anschluss erfolgt die Angleichung an die Ansatz- und<br />
Bewertungsvorschriften des <strong>NKF</strong> (KB I/ER I � KB II/ER II). Abschließend sind die stillen<br />
Reserven / stillen Lasten in den Vermögensgegenständen und Schulden der Betriebe in der<br />
KB III aufzudecken (KB II � KB III).<br />
Die einzelnen KB III / ER II des Vollkonsolidierungskreises werden zu einer Summenbilanz bzw.<br />
Summenergebnisrechnung aufaddiert. Anschließend können die Konsolidierungsbuchungen<br />
vorgenommen werden.<br />
3.5 Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten<br />
Alle verselbstständigten Aufgabenbereiche, die gem. Anlage 3 nach den Vorschriften der<br />
Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss einbezogen werden, müssen den von der<br />
Finanzbuchhaltung vorgegebenen Konsolidierungsformularsatz (KFS) in Anlage 1 vollständig<br />
ausfüllen, durch den jeweiligen Abschlussprüfer bestätigen lassen und fristgerecht an die<br />
Finanzbuchhaltung weiterleiten.<br />
Die Aufstellung der Kommunalbilanz III erfolgt durch die Finanzbuchhaltung mit den<br />
Informationen aus dem KFS.<br />
Die Durchführung der Konsolidierungsschritte sowie die Aufstellung des Gesamtabschlusses<br />
und des Gesamtlageberichts obliegen der Finanzbuchhaltung.<br />
Der Beteiligungsbericht wird durch das Beteiligungsmanagement aufgestellt.<br />
10
3.6 Gesamtabschlussterminplan<br />
Um eine fristgerechte Aufstellung des Gesamtabschlusses zu gewährleisten, sind die durch den<br />
Abschlussprüfer des jeweiligen verselbstständigten Aufgabenbereichs bestätigten<br />
Kommunalbilanzen II sowie ergänzenden Informationen aus den KFS regelmäßig bis Mitte Mai<br />
des folgenden Geschäftsjahres bei der Finanzbuchhaltung einzureichen.<br />
Der detaillierte Zeitplan ergibt sich aus Anlage 11 und wird jährlich aktualisiert.<br />
Um den Abstimmungsaufwand der zu eliminierenden konzerninternen Sachverhalte zwischen<br />
allen voll zu konsolidierenden Betrieben und der Stadt Essen <strong>zum</strong> 31. Dezember zu<br />
vereinfachen, wird bereits <strong>zum</strong> 31. Oktober eine Saldenabstimmung vorgenommen. Dies dient<br />
lediglich der Reduzierung des Abstimmungsaufwandes in den ersten Monaten des Folgejahres<br />
und entbindet nicht von Pflicht zur Durchführung einer Saldenabstimmung <strong>zum</strong><br />
31. Dezember. Für die Abstimmung sind die Formulare in den <strong>Anlagen</strong> 8 und 9 zu verwenden.<br />
3.7 Formularwesen<br />
Der durch die voll zu konsolidierenden Betriebe auszufüllende Konsolidierungsformularsatz<br />
(KFS) befindet sind in Anlage 1.<br />
Der KFS wird jährlich überarbeitet und aktualisiert.<br />
3.8 Technische Unterstützung des Gesamtabschlusses<br />
Eine endgültige Entscheidung für eine Konsolidierungssoftware wurde <strong>zum</strong> jetzigen Zeitpunkt<br />
noch nicht getroffen. Sollte die endgültige Entscheidung erst in 2010 getroffen werden, wird<br />
die Erstkonsolidierung <strong>zum</strong> 1. Januar 2010 bzw. die Probekonsolidierung <strong>zum</strong> 31. Dezember<br />
2009 daher voraussichtlich mit Excel durchgeführt. Nach einer Entscheidung für eine<br />
Konsolidierungssoftware und deren Implementierung erfolgen zukünftige Konsolidierungen<br />
mittels der neuen Konsolidierungssoftware.<br />
11
4 Konsolidierung<br />
4.1 Rechtliche Grundlagen<br />
In den §§ 50 Abs. 1 und 3, 51 Abs. 3 und 52 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong> wird für den<br />
Gesamtabschluss auf handelsrechtliche Regelungen verwiesen. Gem. § 49 Abs. 4 GemHVO<br />
<strong>NRW</strong> sind die handelsrechtlichen Vorschriften zurzeit in der Fassung des Handelsgesetzbuches<br />
vom 10. Mai 1897, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24. August 2002 entsprechend<br />
anzuwenden.<br />
4.2 Konsolidierungskreis<br />
4.2.1 Verbundene Unternehmen<br />
Die verbundenen Unternehmen der Stadt Essen sind dadurch gekennzeichnet, dass die Stadt<br />
Essen entweder die einheitliche Leitung ausübt oder einen beherrschenden Einfluss hat (§ 50<br />
Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong>).<br />
Eine einheitliche Leitung liegt in der Regel vor, wenn folgende Kriterien kumulativ erfüllt sind:<br />
12<br />
− Die Kommune stimmt ihre Aufgabenerfüllung mit der Aufgabenerfüllung, die dem<br />
Betrieb übertragen wurde, ab und kann im Zweifel ihre Interessen durchsetzen.<br />
− Es besteht nicht allein die Möglichkeit der Einflussnahme, sondern sie wird auch<br />
tatsächlich ausgeübt.<br />
− Der Einfluss wird allein von der Kommune ausgeübt und nicht gemeinschaftlich mit<br />
anderen.<br />
Ausschlaggebend sind dabei die tatsächlichen Verhältnisse.<br />
Ein beherrschender Einfluss durch die Kommune wird zwingend vermutet, wenn eine der<br />
Kontrollmöglichkeiten des § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 1-3 GemHVO <strong>NRW</strong> gegeben ist. Diese<br />
Kontrollrechte liegen vor, wenn der Kommune<br />
− die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zusteht,<br />
− das Recht zusteht, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder<br />
Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen und sie gleichzeitig Gesellschafterin ist,<br />
oder<br />
− das Recht zusteht, einen beherrschenden Einfluss aufgrund eines mit diesem<br />
Unternehmen geschlossenen Beherrschungsvertrages oder aufgrund einer<br />
Satzungsbestimmung dieses Unternehmens auszuüben.<br />
Es ist hierbei nicht zwingend erforderlich, dass der Einfluss der Kommune auch tatsächlich<br />
ausgeübt wird.<br />
Eine Liste der verbundenen Unternehmen enthält Anlage 2.
Betriebe, die für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild<br />
der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune zu vermitteln von<br />
untergeordneter Bedeutung sind, brauchen gemäß § 116 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong> nicht in den<br />
Gesamtabschluss einbezogen zu werden. Entscheidend für die Beurteilung der Bedeutung für<br />
den Gesamtabschluss der Stadt Essen war neben der Analyse der reinen Verhältniszahlen auch<br />
die Einbindung der Unternehmen in die wirtschaftliche Tätigkeit der gesamten Gemeinde.<br />
Eine Liste der verbleibenden voll zu konsolidierenden Unternehmen enthält Anlage 3.<br />
Sparkassen sind nicht in den Konsolidierungskreis einzubeziehen.<br />
4.2.2 Assoziierte Unternehmen<br />
Ein assoziiertes Unternehmen liegt vor, wenn ein in den Gesamtabschluss einbezogenes<br />
Unternehmen eine Beteiligung gem. § 271 Abs. 1 HGB an einem nicht im Rahmen der<br />
Vollkonsolidierungen einbezogenen Unternehmen hält und tatsächlich einen maßgeblichen<br />
Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik des anderen Unternehmens ausübt, wobei das<br />
Vorliegen des maßgeblichen Einflusses bei einem Stimmrechtsanteil von mindestens 20%<br />
widerlegbar vermutet wird. Der maßgebliche Einfluss kann sowohl gesellschaftsrechtlicher als<br />
auch wirtschaftlicher Natur sein.<br />
Eine jährliche Analyse der assoziierten Unternehmen der Stadt Essen hat ergeben, dass<br />
sämtliche assoziierte Unternehmen sowohl in der Einzel- als auch in der Gesamtbetrachtung<br />
deutlich unterhalb der Wesentlichkeitsgrenze liegen und daher nicht in den<br />
Konsolidierungskreis einbezogen werden. Bei der Analyse wurden auch Leistungsbeziehungen<br />
und Gesellschaftszwecke untersucht.<br />
Eine Liste der assoziierten Unternehmen der Stadt Essen enthält Anlage 4.<br />
4.2.3 At-Cost-Beteiligungen<br />
Hat die Kommune nachweislich keinen maßgeblichen Einfluss auf einen kommunalen Betrieb,<br />
ist dieser als Beteiligung zu fortgeführten Anschaffungskosten (at cost) zu bilanzieren. Das<br />
Gleiche gilt für Betriebe, bei denen das Einbeziehungswahlrecht aufgrund untergeordneter<br />
Bedeutung gem. § 116 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong> in Anspruch genommen wurden.<br />
Die Stadt Essen behandelt alle kommunalen Betriebe mit einer Beteiliungsquote von unter<br />
20% als At-Cost-Beteiligungen, die mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten in die<br />
Gesamtbilanz zu übernehmen sind. Im Rahmen der Analyse der At-Cost-Beteiligungen wurde<br />
ausgeschlossen, dass bei diesen Betrieben ein maßgeblicher oder beherrschender Einfluss bzw.<br />
eine besondere Beteiligungsabsicht seitens der Stadt Essen besteht.<br />
Eine Liste der At-Cost-Beteiliungen der Stadt Essen enthält Anlage 5.<br />
13
4.3 Vollkonsolidierung verbundener Unternehmen<br />
4.3.1 Kapitalkonsolidierung<br />
Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung werden die Kapitalverflechtungen der in den<br />
Gesamtabschluss einzubeziehenden, voll zu konsolidierenden Unternehmen eliminiert.<br />
Die Stadt Essen führt die Kapitalkonsolidierung gem. § 50 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 301<br />
HGB nach der so genannten Erwerbsmethode durch. Dabei wird der Buchwert der Beteiligung<br />
in der Bilanz der Stadt Essen mit dem auf die Stadt Essen entfallenden anteiligen Eigenkapital<br />
in der Bilanz des verbundenen Unternehmens verrechnet.<br />
Die Stadt Essen wird die Erstkonsolidierung – wie vom <strong>Modellprojekt</strong> empfohlen - auf<br />
Grundlage der Wertansätze <strong>zum</strong> Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile durchführen (§ 301 Abs. 2<br />
S. 1 Alt. 1 HGB). Dabei wird als Erwerbszeitpunkt der Stichtag der kommunalen<br />
Eröffnungsbilanz fingiert und die Stillen Reserven auf den Eröffnungsbilanzstichtag des<br />
Gesamtabschlusses (1. Januar 2010) fortgeschrieben.<br />
Ein aus der Kapitalkonsolidierung verbleibender Unterschiedsbetrag ist, wenn er auf der<br />
Aktivseite entsteht, in der Gesamtbilanz als „Firmenwert“ auszuweisen; ein passiver<br />
Unterschiedsbetrag als „Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“.<br />
Nach der derzeitigen Rechtslage kann ein positiver Unterschiedsbetrag entweder<br />
14<br />
a) mit passiven Unterschiedsbeträgen verrechnet werden (§ 50 Abs. 1 GemHVO i.V.m.<br />
§ 301 Abs. 3 S. 3 HGB),<br />
b) in den folgenden vier Geschäftsjahren zu mindest einem Viertel abgeschrieben<br />
werden (§ 50 Abs. 1 GemHVO i.V.m. § 309 Abs. 1 S. 1 HGB),<br />
c) über die voraussichtliche Nutzungsdauer (max. 15 Jahre) planmäßig abgeschrieben<br />
werden (§ 50 Abs. 1 GemHVO i.V.m. § 309 Abs. 1 S. 2 HGB) oder<br />
d) offen mit den Rücklagen verrechnet werden (§ 50 Abs. 1 GemHVO i.V.m. § 309 Abs.<br />
1 S. 3 HGB).<br />
Für die Behandlung eines passiven Unterschiedsbetrages wird auf die Regelungen des § 309<br />
Abs. 2 HGB verwiesen.<br />
In der Gesamtbilanz ist im Eigenkapital gesondert ein „Ausgleichsposten für Anteile anderer<br />
Gesellschafter“ auszuweisen, soweit Außenstehende am Eigenkapital eines voll zu<br />
konsolidierenden Unternehmens beteiligt sind. Dieser Ausgleichsposten ist für den Teil des<br />
Eigenkapitals zu bilden, der auf Anteile entfällt, die nicht von in den Gesamtabschluss<br />
einbezogenen Unternehmen gehalten werden. Der Posten ist in den folgenden<br />
Geschäftsjahren um das Ergebnis fortzuschreiben, das auf die konzernfremden Gesellschafter<br />
entfällt.<br />
Die Stadt Essen als mehrstufiger „Konzern“ wird die Kapitalkonsolidierung stufenweise, also im<br />
Wege der sog. Kettenkonsolidierung vornehmen.
4.3.2 Schuldenkonsolidierung<br />
Nach der Einheitstheorie sind die Stadt Essen und ihre Beteiligungen so darzustellen, als wären<br />
sie ein einheitliches Unternehmen. Dementsprechend sind im Gesamtabschluss nur<br />
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Dritten auszuweisen und sämtliche<br />
gesamtgemeindeinternen Schuldverhältnisse zu eliminieren.<br />
Dabei sind die Begriffe „Forderungen“ und „Verbindlichkeiten“ weit auszulegen. So sind u.a.<br />
auch geleistete/erhaltene Anzahlungen, Ausleihungen, Sonstige Vermögensgegenstände,<br />
Rechnungsabgrenzungsposten und Rückstellungen auf zu eliminierende konzerninterne<br />
Schuldverhältnisse zu untersuchen. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwiefern Angaben zu<br />
Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen ggf. konzerninterne<br />
Schuldverhältnisse beinhalten.<br />
Für die Saldenabstimmung ist das Formular in Anlage 8 zu verwenden. Ausgelöst wird die<br />
Saldenabstimmung durch den Betrieb, der eine Forderung ausweist. Differenzen sind durch die<br />
Unternehmen zu klären und gegebenenfalls wie im Folgenden dargestellt zu korrigieren. Die<br />
verbleibenden echten Aufrechnungsdifferenzen sind zu erläutern.<br />
Treten Differenzen auf, so sind diese abhängig von ihren Entstehungsgründen zu eliminieren:<br />
a) Unechte Aufrechnungsdifferenzen<br />
beruhen auf fehlerhaften Buchungen oder zeitlichen Buchungsunterschieden und sind bereits<br />
im Rahmen der Saldenabstimmung der Konzernunternehmen aufzudecken und in den<br />
Einzelabschlüssen zu eliminieren oder in den KB II zu korrigieren.<br />
b) Echte Aufrechnungsdifferenzen<br />
resultieren aus unterschiedlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften. Diese können selbst bei<br />
Anwendung konzerneinheitlicher Bewertungsmethoden nicht ausgeschlossen werden, da sich<br />
Niederst- und Höchstwertprinzip gegenüberstehen. Aufgrund dieses Vorsichtsprinzips kommt<br />
es in der Regel auch zu passivischen Aufrechnungsdifferenzen, da die Forderung im Zweifel<br />
niedriger zu bewerten ist als die korrespondierende Verbindlichkeit. Weiterhin stehen<br />
Rückstellungen meistens noch keine zu bilanzierenden Forderungen gegenüber. Diese<br />
Differenzen werden abhängig davon, ob ihnen in den Einzelabschlüssen eine erfolgsneutrale<br />
oder erfolgswirksame Buchung zugrunde liegt, erfolgsneutral bzw. erfolgswirksam im Rahmen<br />
der Schuldenkonsolidierung eliminiert.<br />
c) Stichtagsbedingte Differenzen<br />
entstehen, wenn sich aufgrund abweichender Bilanzstichtage unterschiedliche konzerninterne<br />
Ansprüche und Verpflichtungen gegenüberstehen. Solche Differenzen sind wie zeitliche<br />
Buchungsunterscheide durch nachträgliche Korrekturbuchungen in der KB II des Betriebes mit<br />
dem abweichenden Wirtschaftsjahr zu eliminieren.<br />
Am Stichtag unterwegs befindliche Zahlungen sind beim empfangenden Betrieb auf Ebene der<br />
KB II als Zahlungseingang und Forderungsausgleich im abgelaufenen Wirtschaftsjahr zu<br />
erfassen.<br />
15
4.3.3 Zwischenergebniskonsolidierung<br />
Im Rahmen dieses Konsolidierungsschritts werden die Ergebnisse aus Liefer- oder<br />
Leistungsbeziehungen zwischen den in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen<br />
eliminiert, da solche Gewinne/Verluste in Folge der Einheitstheorie als nicht realisiert gelten.<br />
Im Gesamtabschluss dürfen nur Ergebnisse aus Geschäftsbeziehungen mit (konzernfremden)<br />
Dritten realisiert werden. Voraussetzung für eine Zwischenergebniseliminierung ist, dass die<br />
Lieferung oder Leistung Eingang in einen Vermögensgegenstand gefunden hat, der am<br />
Gesamtabschlussstichtag noch bei einem Unternehmen des Konsolidierungskreises körperlich<br />
vorhanden ist und in dessen Einzelabschluss bilanziert ist.<br />
Das Zwischenergebnis ist die Differenz zwischen dem Wertansatz des konzernintern<br />
gelieferten Vermögensgegenstandes in der KB II des empfangenden Unternehmens und den<br />
Gesamtabschlussanschaffungs- bzw. -herstellungskosten. Dabei kann es sich um einen<br />
Zwischengewinn oder einen Zwischenverlust handeln. Ist der Wertansatz im Einzelabschluss<br />
höher als im Gesamtabschluss, handelt es sich um einen Zwischengewinn. Der Wertansatz ist<br />
aus Konzernsicht überhöht. Ein Zwischenverlust entsteht, wenn das liefernde Unternehmen<br />
einen Preis unterhalb der Konzernanschaffungskosten bzw. -herstellungskosten erzielt.<br />
Die voll zu konsolidierenden Betriebe haben daher über diese Leistungsbeziehungen und die<br />
erzielten Ergebnisse zu berichten (Anlage 1).<br />
4.3.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung<br />
In diesem Konsolidierungsschritt werden die innergemeindlichen Leistungsbeziehungen<br />
eliminiert, so dass die Gesamtergebnisrechnung nur die Aufwendungen und Erträge ausweist,<br />
die auf Leistungsbeziehungen mit Dritten beruhen. Erlöse sind dabei grundsätzlich mit den<br />
korrespondierenden Aufwendungen zu verrechnen. Ausgelöst wird die Saldenabstimmung<br />
durch den Betrieb, der einen Erlös ausweist.<br />
Soweit die Lieferungen oder Leistungen des leistenden Unternehmens beim empfangenden<br />
Unternehmen zu einer Aktivierung im Anlagevermögen geführt haben, sind die Umsatzerlöse<br />
im Rahmen der Konsolidierungsbuchungen in die Positionen „Andere aktivierte<br />
Eigenleistungen“ umzugliedern. Entsprechend findet eine Umgliederung in „Erhöhung des<br />
Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen“ bei einer Aktivierung im Umlaufvermögen<br />
statt. Diese Umgliederungen ergeben sich im Rahmen der Saldenabstimmung der<br />
konzerninternen Aufwendungen und Erträge auf Einzelabschlussebene, da dem Erlös des<br />
leistenden Betriebs kein entsprechender Aufwand des empfangenden Betriebs gegenübersteht<br />
sondern eine Aktivierung. Dies ist durch den empfangenden Betrieb entsprechend zu<br />
erläutern. Verbleibende Differenzen sind durch die Unternehmen zu klären und auf<br />
Einzelabschlussebene zu korrigieren.<br />
Auf eine Umgliederung der Umsatzsteuerdifferenzen in die Position „Nichtabzugsfähige<br />
Vorsteuer“ kann gemäß der Empfehlung des <strong>Modellprojekt</strong>es verzichtet werden (siehe<br />
Anlage 11 sowie Praxisleitfaden).<br />
Auch Ergebnisübernahmen sind im Rahmen der Konsolidierung zu stornieren. Bei einer nicht<br />
phasengleichen Vereinnahmung hat die Konsolidierung gegen den Ergebnisvortrag oder die<br />
Gewinnrücklagen zu erfolgen.<br />
Für die Saldenabstimmung ist das Formular in Anlage 9 zu verwenden.<br />
16
4.3.5 Latente Steuern<br />
Infolge von Zwischenergebniseliminierungen und erfolgswirksamen Schuldenkonsolidierungen<br />
kann es zu Abweichungen zwischen der Summe der Einzelergebnisse und dem Ergebnis des<br />
Gesamtabschlusses kommen. Gem. § 50 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 306 HGB ist in diesen<br />
Fällen eine Steuerabgrenzung vorzunehmen.<br />
Das <strong>Modellprojekt</strong> hat in seinen Beratungen festgestellt, dass die Ermittlung von latenten<br />
Steuern als im kommunalen Umfeld eher wesensfremdes Element von nur nachrangiger<br />
Bedeutung ist und ein größerer Aufwand zur Berechnung und Fortführung solcher Posten sich<br />
kaum rechtfertigen lassen dürfte (siehe Anlage 10 sowie Praxisleitfaden). Die Stadt Essen wird<br />
daher auf die Angabe im Gesamtabschluss verzichten.<br />
Sollten bereits im Rahmen der Erstellung der Einzelabschlüsse passive latente Steuern<br />
entstanden sein, sind diese vollständig in die KB II zu übernehmen (Rückstellung für passive<br />
latente Steuern). Aktive latente Steuern aus den Einzelabschlüssen sind dagegen in der KB II<br />
aufzulösen, da die GemHVO <strong>NRW</strong> kein Ansatzwahlrecht vorsieht.<br />
4.4 At-Equity-Konsolidierung bei assoziierten Unternehmen<br />
Die assoziierten Unternehmen sind gem. § 50 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> entsprechend den §§ 311,<br />
312 HGB zu konsolidieren. Grundsätzlich eröffnet § 312 Abs. 1 HGB dabei zwei Möglichkeiten<br />
des Wertansatzes. Sowohl DRS 8 als auch das BilMoG sehen allerdings eine Einschränkung auf<br />
die Buchwertmethode vor. Die Stadt Essen wird daher die At-Equity-Konsolidierung nach der<br />
Buchwertmethode vornehmen.<br />
Die Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen ist demnach mit dem Buchwert <strong>zum</strong><br />
Zeitpunkt des Anteilserwerbs (also der kommunalen Eröffnungsbilanz) anzusetzen und<br />
fortzuschreiben. Ein eventueller Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem<br />
anteiligen Eigenkapital des assoziierten Unternehmens ist bei erstmaliger Anwendung im<br />
Konzernanhang anzugeben (§ 312 Abs. 1 S. 2 HGB). Die Ergebnisse aus der Fortschreibung der<br />
Wertansätze der assoziierten Unternehmen sind in der Gesamtergebnisrechnung<br />
erfolgswirksam zu erfassen.<br />
Die Stadt Essen macht vom Wahlrecht des § 312 Abs. 5 S. 1 HGB Gebrauch und wird keine<br />
Anpassung der Einzelabschlüsse der assoziierten Unternehmen an die konzerneinheitlichen<br />
Bewertungsmethoden vornehmen. Eine Zwischenergebniseliminierung wird nur vorgenommen,<br />
soweit die für die Beurteilung maßgeblichen Sachverhalte bekannt und zugänglich sind.<br />
Es ist jeweils der letzte Jahresabschluss des assoziierten Unternehmens zugrunde zu legen.<br />
Sollte ein assoziiertes Unternehmen der Stadt Essen einen Konzernabschluss aufstellen, so ist<br />
von diesem auszugehen.<br />
17
5 Gesamtanhang<br />
Gem. § 49 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong> besteht der Gesamtabschluss neben der Gesamtbilanz und der<br />
Gesamtergebnisrechnung aus einem Gesamtanhang. In diesem sind gem. § 51 Abs. 2 GemHVO<br />
<strong>NRW</strong> zu den Posten der Gesamtbilanz und den Positionen der Gesamtergebnisrechnung die<br />
verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Außerdem ist die<br />
Anwendung von zulässigen Vereinfachungsregelungen und Schätzungen im Einzelnen<br />
anzugeben.<br />
Für die Erstellung des Gesamtanhangs ist durch die voll zu konsolidierenden Unternehmen das<br />
entsprechende Formular im KFS in Anlage 1 auszufüllen.<br />
Der Gesamtanhang ist gem. § 51 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> durch eine Kapitalflussrechnung unter<br />
Beachtung des DRS 2 zu ergänzen. Die Stadt Essen nimmt die Ermittlung der Cash-Flows aus<br />
laufen der Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit derivativ vor. Die<br />
Darstellung des Cash-Flows aus laufender Geschäftstätigkeit erfolgt indirekt. Die Ermittlung<br />
der Gesamtkapitalflussrechnung erfolgt nach dem Top-down-Konzept.<br />
Für die Erstellung der Kapitalflussrechnung werden zusätzlich zu den Jahresabschlüssen der<br />
Betriebe weitere Daten benötigt. Deshalb ist für Zwecke der Gesamtkapitalflussrechnung<br />
zusätzlich das entsprechende Formular im KFS in Anlage 1 auszufüllen.<br />
Weiterhin ist im Gesamtanhang gem. § 49 Abs. 3 i.V.m. § 47 GemHVO <strong>NRW</strong> ein<br />
Verbindlichkeitenspiegel darzustellen. Die voll zu konsolidierenden Unternehmen müssen<br />
daher nach der Vorgabe des § 47 GemHVO <strong>NRW</strong> einen Verbindlichkeitenspiegel zur Verfügung<br />
stellen. Eine Vorlage wird im KFS in Anlage 1 zur Verfügung gestellt.<br />
Für Zwecke der Kapitalflussrechnung wird außerdem auf Grundlage der Einzelanlagenspiegel<br />
sowie der ergänzenden Informationen aus dem KFS ein Gesamtanlagenspiegel erstellt werden.<br />
Außerdem wird auf Empfehlung des <strong>Modellprojekt</strong>es die Veränderung des Gesamteigenkapitals<br />
mit Hilfe eines Gesamteigenkapitalspiegels dargestellt.<br />
18
6 Gesamtlagebericht<br />
Gem. § 116 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong> ist der Gesamtabschluss um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen.<br />
Der Gesamtlagebericht muss mit dem Gesamtabschluss im Einklang stehen. Er hat das durch<br />
den Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und<br />
Finanzlage der Stadt Essen einschließlich der verselbstständigten Aufgabenbereiche zu<br />
erläutern. Dazu sind in einem Überblick der Geschäftsablauf mit den wichtigsten Ergebnissen<br />
des Gesamtabschlusses und die Gesamtlage darzustellen.<br />
Weiterhin hat der Gesamtlagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der<br />
gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft der Stadt<br />
Essen unter Einbeziehung der verselbstständigten Aufgabenbereiche zu enthalten. In diese<br />
Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO <strong>NRW</strong>, soweit<br />
sie für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Essen<br />
bedeutsam sind, einbezogen und erläutert werden.<br />
Auf Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung der Gemeinde ist einzugehen.<br />
In Anlehnung an § 48 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 315 Abs. 2 HGB ist über Vorgänge von<br />
besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, zu berichten.<br />
Der Gesamtlagebericht ist am Schluss um die Angabe der Mitglieder des Verwaltungsvorstands<br />
gem. § 70 GO <strong>NRW</strong> sowie der Ratsmitglieder (auch wenn sie im Haushaltsjahr ausgeschieden<br />
sind) zu ergänzen. Die Auflistung muss mindestens die Angaben gem. § 116 Abs. 4 GO <strong>NRW</strong><br />
enthalten.<br />
Der Gesamtlagebericht wird auf Grundlage der Lageberichte der Einzelabschlüsse erstellt. Über<br />
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Ablauf des Haushaltsjahres (bzw. nach<br />
Aufstellung der Lageberichte der Stadt Essen und der verselbstständigten Aufgabenbereiche)<br />
eingetreten sind, ist die Finanzbuchhaltung laufend und zeitnah schriftlich zu unterrichten.<br />
7 Beteiligungsbericht<br />
Gem. § 117 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong> und § 49 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong> hat die Stadt Essen einen<br />
Beteiligungsbericht zu erstellen. Darin ist ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche<br />
Betätigung, unabhängig davon, ob verselbstständigte Aufgabenbereiche dem<br />
Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses angehören, zu erläutern. Dieser Bericht ist jährlich<br />
bezogen auf den Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses fortzuschreiben und dem<br />
Gesamtabschluss beizufügen.<br />
Der Beteiligungsbericht hat neben den vorgenannten allgemeinen Anforderungen mindestens<br />
die Angaben gem. § 52 GemHVO <strong>NRW</strong> zu enthalten.<br />
Der Beteiligungsbericht ist dem Rat und den Einwohnern der Stadt Essen zur Kenntnis zu<br />
bringen (§ 117 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong>). Zu diesem Zweck hält die Stadt Essen den Bericht zur<br />
Einsichtnahme verfügbar. Auf diese Möglichkeit zur Einsichtnahme wird öffentlich<br />
hingewiesen.<br />
Der Beteiligungsbericht wird durch das Beteiligungsmanagement (Stadtamt 02-02) in<br />
Zusammenarbeit mit den Beteiligungsgesellschaften erstellt.<br />
19
8 Prüfung und Offenlegung des Gesamtabschlusses<br />
Der Gesamtabschluss ist vom Rechnungsprüfungsamt gem. § 116 Abs. 6 GO <strong>NRW</strong> dahingehend<br />
zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,<br />
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Essen unter Beachtung der Grundsätze<br />
ordnungsmäßiger Buchführung vermittelt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich<br />
dabei darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen sowie<br />
sonstige ortsrechtliche Bestimmungen beachtet worden sind.<br />
Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss im Einklang steht<br />
und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-,<br />
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Essen erwecken.<br />
Eine Prüfung der einbezogenen Einzelabschlüsse durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgt<br />
nicht, soweit diese nach gesetzlichen Vorschriften geprüft worden sind.<br />
Der geprüfte und vom Rat der Stadt Essen bestätigte Gesamtabschluss ist gem. § 116 Abs. 1<br />
i.V.m. § 96 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong> der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen, öffentlich bekannt<br />
zu machen und danach bis zur Bestätigung des folgenden Gesamtabschlusses zur<br />
Einsichtnahme verfügbar zu halten.<br />
9 Inkrafttreten<br />
Diese Gesamtabschlussrichtlinie tritt mit Verabschiedung durch den Rat der Stadt Essen in<br />
Kraft und ist erstmalig anzuwenden auf den Gesamtabschluss <strong>zum</strong> 31.12.2009. Die<br />
Gesamtabschlussrichtlinie ist für die Stadt Essen und Ihre verselbstständigten<br />
Aufgabenbereiche verpflichtend anzuwenden.<br />
20
Abkürzungsverzeichnis<br />
BilMoG Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts<br />
(Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz)<br />
DRS Deutscher Rechnungslegungsstandard<br />
ER Ergebnisrechnung<br />
GemHVO Verordnung über das Haushaltswesen im Land<br />
Nordrhein-Westfalen (Gemeindehaushaltsverordnung <strong>NRW</strong>)<br />
GO Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen<br />
GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />
GoK Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung<br />
HB Handelsbilanz<br />
HFA Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer in<br />
Deutschland e.V.<br />
HGB Handelsgesetzbuch<br />
KB Kommunalbilanz<br />
KFS Konsolidierungsformularsatz (Reporting Package)<br />
<strong>NKF</strong> Neues Kommunales Finanzmanagement<br />
<strong>NKF</strong>EG Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen<br />
Finanzmanagements im Land Nordrhein-Westfalen<br />
<strong>NRW</strong> Nordrhein-Westfalen<br />
I
<strong>Anlagen</strong>verzeichnis<br />
Anlage 1 Konsolidierungsformularsatz<br />
Anlage 2 Liste der verbundenen Unternehmen<br />
Anlage 3 Liste der vollzukonsolidierenden, verbundenen Unternehmen<br />
Anlage 4 Assoziierte Unternehmen<br />
Anlage 5 At-Cost-Beteiligungen<br />
Anlage 6 Positionenplan<br />
Anlage 7 Erläuterungen <strong>zum</strong> Positionenplan<br />
Anlage 8 Formularsatz zur Abstimmung der innergemeindlichen<br />
Forderungen und Verbindlichkeiten<br />
Anlage 9 Formularsatz zur Abstimmung der innergemeindlichen<br />
Aufwendungen und Erträge<br />
Anlage 10 Vorschläge des <strong>Modellprojekt</strong>es zu rechnungslegungsbezogenen<br />
Erleichterungen bei Aufstellung eines <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses<br />
Anlage 11 Zeitplan für die Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses<br />
(Melderichtlinie)<br />
Anlage 12 Ansprechpartner<br />
I
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Praxisleitfaden 4. Auflage<br />
Anlage II.4<br />
Gesamtabschlussrichtlinie (GA-Richtlinie)<br />
für den <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
(„Kommunaler Konzernabschluss") der<br />
Stadt Lippstadt
Gesamtabschluss-<br />
richtlinie<br />
(GA-Richtlinie)<br />
für den <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
(„Kommunaler Konzernabschluss")<br />
der Stadt Lippstadt<br />
Gesamtabschlussrichtlinie Stand: 01. August 2009<br />
der Stadt Lippstadt
Inhalt Seite<br />
A. Grundlagen der konsolidierten Gesamtrechnungslegung .................................................. 1<br />
I. Rechtliche Grundlagen ...................................................................................................... 1<br />
II. Aufgabe und Zweck der Gesamtabschlussrichtlinie ......................................................... 1<br />
III. Geltungsbereich ................................................................................................................. 2<br />
IV. Grundsätze für die Gesamtrechnungslegung ..................................................................... 2<br />
V. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten ....................................................................... 3<br />
VI. Gesamtabschlussterminplan .............................................................................................. 3<br />
VII. Formularwesen .................................................................................................................. 3<br />
B. Abgrenzung des Konsolidierungskreises .............................................................................. 4<br />
C. Elemente des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses ................................................................................ 6<br />
I. Überblick ........................................................................................................................... 6<br />
II. Gesamtergebnisrechnung .................................................................................................. 6<br />
III. Gesamtbilanz ..................................................................................................................... 6<br />
IV. Gesamtanhang ................................................................................................................... 7<br />
V. Gesamtlagebericht ............................................................................................................. 7<br />
VI. Beteiligungsbericht ............................................................................................................ 7<br />
VII. Weitere Unterlagen............................................................................................................ 8<br />
D. Vorbereitung der Einzelabschlüsse für die Konsolidierung ............................................... 8<br />
I. Einheitliche Abschluss-Stichtage ...................................................................................... 8<br />
II. Überleitung auf einen einheitlichen Konzernkontenrahmen ............................................. 9<br />
III. Einheitliche Bewertung ..................................................................................................... 9<br />
IV. Ermittlung der stillen Reserven / Lasten ......................................................................... 10<br />
E. Konsolidierung ...................................................................................................................... 10<br />
I. Vollkonsolidierung .......................................................................................................... 10<br />
II. At-Equity-Konsolidierung ............................................................................................... 12<br />
F. Prüfung und Offenlegung des Gesamtabschlusses ............................................................ 13<br />
G. Inkrafttreten .......................................................................................................................... 13<br />
Gesamtabschlussrichtlinie Stand: 01. August 2009<br />
der Stadt Lippstadt<br />
I
<strong>Anlagen</strong> Blatt<br />
Anlage 1: Verantwortliche der zu konsolidierenden Aufgabenbereiche 1<br />
Anlage 2: Übersicht über den Konsolidierungskreis der Stadt Lippstadt 1<br />
Anlage 3: Positionenplan zur <strong>NKF</strong>-Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung 8<br />
Anlage 4: Abkürzungsverzeichnis und Begriffsdefinitionen 1<br />
Gesamtabschlussrichtlinie Stand: 01. August 2009<br />
der Stadt Lippstadt<br />
II
A. Grundlagen der konsolidierten Gesamtrechnungslegung<br />
I. Rechtliche Grundlagen<br />
1 Die Regelungen <strong>zum</strong> konsolidierten Gesamtabschluss im Rahmen des Neuen Kommunalen<br />
Finanzmanagements (<strong>NKF</strong>) sind in den §§ 116 und 117 GO <strong>NRW</strong> i.V.m. den §§ 49 bis 52<br />
GemHVO <strong>NRW</strong> mit Verweisen auf das HGB enthalten.<br />
2 Der Gesamtabschluss soll unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />
(GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,<br />
Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune und der verselbstständigten Aufgabenbereiche<br />
(vAB / Betriebe) in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form vermitteln. Das bedeu-<br />
tet, der Abschluss der Kommune ist so aufzustellen, als ob sämtliche Organisationseinheiten<br />
eine einzige wären (Einheitsgrundsatz; § 297 Abs. 3 Satz 1 HGB).<br />
3 Zu den Bestandteilen des Gesamtabschlusses zählen die Gesamtbilanz, die Gesamtergebnis-<br />
rechnung sowie der Gesamtanhang nebst beigefügter Kapitalflussrechnung; beizufügen sind<br />
außerdem ein Gesamtlagebericht sowie ein Beteiligungsbericht (vgl. § 116 Abs. 1 und § 117<br />
Abs. 1 GO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 49 Abs. 1 und § 51 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong>).<br />
II. Aufgabe und Zweck der Gesamtabschlussrichtlinie<br />
4 Die Gesamtabschlussrichtlinie (GA-Richtlinie) beinhaltet die Zusammenfassung aller schrift-<br />
lichen konzerninternen Anweisungen zur Aufstellung des Gesamtabschlusses der Stadt<br />
Lippstadt. Dabei regelt sie verbindlich, welche Angaben zur Aufstellung des Gesamtab-<br />
schlusses von welchem Aufgabenbereich an welchen Adressaten mit welcher Frist und in<br />
welcher Form zu liefern sind.<br />
5 Ziel der GA-Richtlinie ist die handlungsorientierte Umsetzung des <strong>NKF</strong> zur Aufstellung des<br />
konsolidierten Gesamtabschlusses und zur Sicherstellung der Einhaltung der Grundsätze ord-<br />
nungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK) mit den spezifischen Festlegungen für die<br />
kommunalen Gesamtabschlüsse in Nordrhein-Westfalen, im speziellen der Stadt Lippstadt.<br />
Gesamtabschlussrichtlinie Stand: 01. August 2009<br />
der Stadt Lippstadt<br />
1
III. Geltungsbereich<br />
6 Diese GA-Richtlinie bindet sowohl die Stadt Lippstadt (Kernverwaltung) wie auch die nach<br />
§ 116 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong> zu konsolidierenden Betriebe.<br />
IV. Grundsätze für die Gesamtrechnungslegung<br />
7 Der Gesamtabschluss hat gem. § 297 Abs. 2 S. 2 HGB unter Beachtung der Grundsätze ord-<br />
nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln. Da jedoch sowohl die Vor-<br />
schriften <strong>zum</strong> handelsrechtlichen Konzernabschluss als auch die Vorschriften <strong>zum</strong> kommuna-<br />
len Gesamtabschluss nicht sämtliche Sachverhalte abschließend regeln, sind offene Fragen<br />
unter der Hinzuziehung der Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK)<br />
auszulegen.<br />
8 Hierzu zählen vor allem:<br />
• Grundsatz der Einheitlichkeit: vor allem Ansatz, Bewertung und Ausweis.<br />
• Grundsatz der Vollständigkeit des Konsolidierungskreises: vollständige Einbeziehung<br />
aller „Konzernunternehmen“ unter Berücksichtigung von Einbeziehungsverboten und<br />
–wahlrechten.<br />
• Grundsatz der Eliminierung konzerninterner Beziehungen: Fiktion der rechtlichen und<br />
wirtschaftlichen Einheit der Kommune und aller Betriebe, d. h. der Gesamtabschluss ist so<br />
aufzustellen, als ob alle „Konzernunternehmen“ ein einziges, rechtlich abgegrenztes Un-<br />
ternehmen wären.<br />
• Grundsatz der Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden: einmal gewählte Konsolidie-<br />
rungsmethoden sind beizubehalten.<br />
• Grundsatz der Wesentlichkeit: der Abschluss hat sämtliche wesentlichen Sachverhalte zu<br />
enthalten, unwesentliche Informationen dürfen weggelassen werden.<br />
• Grundsatz der Wirtschaftlichkeit: Kosten der Informationsbeschaffung und Nutzen der In-<br />
formation müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen.<br />
Gesamtabschlussrichtlinie Stand: 01. August 2009<br />
der Stadt Lippstadt<br />
2
V. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten<br />
9 Die Aufstellung des Gesamtabschlusses wird dem Fachbereich Finanzen und Liegenschaften<br />
in der Verwaltung übertragen. Die gesetzliche Verantwortung des Stadtkämmerers bleibt<br />
hiervon unberührt. Die Verantwortlichen der zu konsolidierenden Aufgabenbereiche sind aus<br />
der Anlage 1 zu entnehmen.<br />
VI. Gesamtabschlussterminplan<br />
10 Der Terminplan regelt sämtliche Termine für die Fertigstellung des Gesamtabschlusses für<br />
alle Beteiligten verbindlich. Er soll gewährleisten, dass der Abschluss fristgerecht aufgestellt<br />
werden kann. Der Entwurf des Gesamtabschlusses ist gem. § 116 Abs. 5 GO <strong>NRW</strong> bis spätes-<br />
tens 9 Monate nach Ablauf des Bilanzstichtages aufzustellen. Erstmalig ist dies Pflicht <strong>zum</strong><br />
31. Dezember 2010.<br />
• Der Termin für die letzten konzerninternen Fakturierungen (Buchungsstopp) und somit<br />
auch für die Abstimmungsvorgänge, vor allem Saldenabstimmungen der Forderungen<br />
und Verbindlichkeiten sowie korrespondierender Aufwands- und Ertragskonten, ist der<br />
31. März des jeweiligen Folgejahres.<br />
• Abgabetermin der testierten HB I und KB II / III der voll zu konsolidierenden Betriebe<br />
sowie der Formulare und Berichte ist der 30. Juni des jeweiligen Folgejahres.<br />
• Die Durchführung der vorbereitenden Maßnahmen und die Konsolidierung sind bis<br />
<strong>zum</strong> 31. August des jeweiligen Jahres vorzunehmen.<br />
VII. Formularwesen<br />
11 Für eine strukturierte und einheitliche Vorgehensweise bei der Aufstellung des Gesamtab-<br />
schlusses sind die von der Verwaltung vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Für die voll<br />
zu konsolidierenden Betriebe gelten dabei vor allem die Formblätter zur Bewertung und Um-<br />
gliederung auf die KB II / III. Die Formularblätter werden stetig fortentwickelt und den jewei-<br />
ligen Gegebenheiten <strong>zum</strong> Gesamtabschlussstichtag angepasst. Die Formblätter werden den<br />
voll zu konsolidierenden Betrieben termingerecht zur Verfügung gestellt.<br />
Gesamtabschlussrichtlinie Stand: 01. August 2009<br />
der Stadt Lippstadt<br />
3
B. Abgrenzung des Konsolidierungskreises<br />
12 Zweck der Abgrenzung des Konsolidierungskreises ist die Festlegung und Einordnung der<br />
Betriebe der Kommune, die zusammen mit der Kommune selbst den „Konzern Kommune“<br />
bilden und deren Beziehungen untereinander eliminiert werden müssen. Damit soll gewähr-<br />
leistet werden, dass jährlich die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der<br />
Kommune insgesamt so dargestellt wird, als ob es sich bei der Kommune und den Betrieben<br />
um ein einziges „Unternehmen“ handeln würde.<br />
13 Durch § 116 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong> wird daher bestimmt, dass die Kommune zur Aufstellung des<br />
Gesamtabschlusses ihren Jahresabschluss nach § 95 GO <strong>NRW</strong> und die Jahresabschlüsse des<br />
gleichen Geschäftsjahres aller Betriebe in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form<br />
zu konsolidieren hat. Dies geschieht gemäß § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO <strong>NRW</strong> im Rahmen<br />
der Vollkonsolidierung entsprechend den Vorschriften der §§ 300 bis 309 HGB, soweit die<br />
einheitliche Leitung oder ein beherrschender Einfluss der Kommune gegeben ist. § 50 Abs. 3<br />
GemHVO ergänzt hierzu, dass Betriebe unter maßgeblichen Einfluss der Kommune entspre-<br />
chend den §§ 311 und 312 des HGB nach der Methode At-Equity zu konsolidieren sind. Alle<br />
übrigen Beteiligungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten in den Gesamtabschluss<br />
unter dem Posten Finanzanlagen übernommen. Betriebe, die für die Verpflichtung, ein den<br />
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Fi-<br />
nanzgesamtlage der Kommune zu vermitteln von untergeordneter Bedeutung sind, brauchen<br />
gemäß § 116 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong> nicht in den Gesamtabschluss einbezogen zu werden.<br />
14 Die Bestimmung des örtlichen Konsolidierungskreises für Zwecke des <strong>NKF</strong>-<br />
Gesamtabschlusses nimmt ihren allgemeinen Ausgangspunkt in dem Beteiligungsbericht der<br />
Kommune. Durch den Beteiligungsbericht nach § 117 GO <strong>NRW</strong> soll regelmäßig die wirt-<br />
schaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Kommune aufgezeigt und erläutert wer-<br />
den, so dass ein Überblick über die tatsächliche Beteiligungsstruktur der Kommune vorhan-<br />
den ist. Insbesondere die Verpflichtung, im Beteiligungsbericht die Lage jedes einzelnen Be-<br />
triebes in den Blickpunkt zu stellen, ermöglicht, den Beteiligungsbericht als Einstieg für die<br />
Festlegung des örtlichen Konsolidierungskreises zu nutzen. Die im Beteiligungsbericht ent-<br />
Gesamtabschlussrichtlinie Stand: 01. August 2009<br />
der Stadt Lippstadt<br />
4
haltene differenzierte Betrachtung gewährleistet bestimmte Informationen, die im Rahmen<br />
von Prüfschritten zur Festlegung des Konsolidierungskreises eine Hilfestellung bieten.<br />
15 Der Konsolidierungskreis der Stadt Lippstadt gliedert sich demnach wie folgt:<br />
Vollkonsolidierung: • Stadtwerke Lippstadt GmbH<br />
• Stadtentwässerung Lippstadt AöR<br />
• Wirtschaftsförderung Lippstadt GmbH<br />
• Kultur und Werbung Lippstadt GmbH<br />
• Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Lippstadt mbH<br />
At Equity: • CarTec Technologie und Entwicklungszentrum Lippstadt<br />
GmbH<br />
• HochsauerlandEnergie GmbH<br />
Fortgeführte AK: • Westfälisches Gesundheitszentrum Holding GmbH<br />
• Gesundheitszentrum in Bad Waldliesborn GmbH<br />
• Westfälische Landeseisenbahn GmbH<br />
• Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH<br />
• Bau- und Wohnungsgenossenschaft e.G.<br />
Die Sparkasse Lippstadt und ihre Beteiligungen sind aufgrund des Sparkassengesetzes <strong>NRW</strong><br />
nicht in den Gesamtabschluss einzubeziehen.<br />
16 Der Konsolidierungskreis ist dem Schaubild in der Anlage 2 zu entnehmen.<br />
17 Weitere Erläuterungen zu den einzelnen Konsolidierungsarten und -methoden enthält Kapi-<br />
tel E.<br />
Gesamtabschlussrichtlinie Stand: 01. August 2009<br />
der Stadt Lippstadt<br />
5
C. Elemente des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses<br />
I. Überblick<br />
18 Wie in Kapitel A I bereits dargelegt, besteht der Gesamtabschluss aus<br />
• der Gesamtergebnisrechnung,<br />
• der Gesamtbilanz sowie<br />
• dem Gesamtanhang nebst beizufügender Kapitalflussrechnung<br />
und ist um einen Gesamtlagebericht und einen Beteiligungsbericht zu ergänzen.<br />
II. Gesamtergebnisrechnung<br />
19 In der Gesamtergebnisrechnung werden sämtliche den vollkonsolidierten Betrieben und dem<br />
Kernhaushalt der Kommune zuzurechnenden Aufwendungen und Erträge zusammengefasst<br />
und um Doppelerfassungen oder rein „konzerninterne“ Vorgänge bereinigt. Für die Gliede-<br />
rung gilt § 49 Abs. 3 i.V.m. § 38 GemHVO <strong>NRW</strong>.<br />
III. Gesamtbilanz<br />
20 Die Gesamtbilanz ist die konsolidierte Darstellung des Gesamtvermögens der Kommune.<br />
Wesentlich ist hierbei, dass sämtliche der Kommune selbst oder einem Betrieb, der unter der<br />
einheitlichen Leitung der Kommune steht (oder von dieser beherrscht wird), gehörenden<br />
Vermögensgegenstände und Schulden nach einheitlichen Grundsätzen (Fiktion der rechtli-<br />
chen und wirtschaftlichen Einheit) erfasst und bewertet werden. Daneben sind Doppelerfas-<br />
sungen (z. B. Beteiligungsbuchwert und anteiliges Eigenkapital des gleichen Betriebes) oder<br />
rein „konzerninterne“ Sachverhalte (z. B. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen voll-<br />
konsolidierten Betrieben der Kommune) wegzulassen.<br />
21 Für die Gliederung und Bewertung der Gesamtbilanz gelten die gesetzlichen Regelungen der<br />
Kernverwaltung (§ 49 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong>).<br />
Gesamtabschlussrichtlinie Stand: 01. August 2009<br />
der Stadt Lippstadt<br />
6
IV. Gesamtanhang<br />
22 Für den Gesamtanhang gilt § 51 Abs. 2 und 3 GemHVO <strong>NRW</strong>. Demzufolge sind im Gesamt-<br />
anhang die für die Gesamtbilanz und die Gesamtergebnisrechnung verwendeten Bilanzie-<br />
rungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass ein sachverständiger<br />
Dritter die Einzelposten beurteilen kann. Dem Gesamtanhang ist eine nach den Grundsätzen<br />
des DRS 2 aufgestellte Kapitalflussrechnung beizufügen. Sie soll die Gesamtbilanz sowie die<br />
Gesamtergebnisrechnung um Informationen hinsichtlich der Herkunft und Verwendung der<br />
liquiden Mittel (Finanzlage) des „Konzerns“ ergänzen.<br />
V. Gesamtlagebericht<br />
23 Der Gesamtlagebericht (vgl. § 51 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong>) soll das durch den Gesamtab-<br />
schluss vermittelte Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der<br />
Kommune einschließlich der Betriebe erläutern. In die Darstellung der Gesamtlage der Kom-<br />
mune sind vor allem folgende Punkte einzubeziehen:<br />
• der Überblick über den Geschäftsverlauf,<br />
• die Darstellung der wichtigsten Ergebnisse des Gesamtabschlusses und der Gesamtlage<br />
entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen,<br />
• die Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage,<br />
• die Darstellung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Kommune,<br />
• Angaben über die Verantwortlichen gemäß § 116 Abs. 4 GO <strong>NRW</strong>.<br />
VI. Beteiligungsbericht<br />
24 Des Weiteren ist dem Gesamtabschluss ein Beteiligungsbericht beizufügen (siehe auch Tzn 3<br />
und 18). Dieser richtet sich nach § 117 GO <strong>NRW</strong>. Demnach hat die Kommune darin ihre<br />
wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Betätigungen zu erläutern, unabhängig davon, ob<br />
diese im Rahmen des Gesamtabschlusses <strong>zum</strong> Konsolidierungskreis gehören oder nicht. Die-<br />
ser Bericht ist für jedes Jahr bezogen auf den Stichtag des Gesamtabschlusses fortzuschreiben<br />
und dem Rat und den Einwohnern zur Kenntnis zu bringen.<br />
Gesamtabschlussrichtlinie Stand: 01. August 2009<br />
der Stadt Lippstadt<br />
7
25 Der Beteiligungsbericht dient insofern der Ergänzung der Berichterstattung im Gesamtab-<br />
schluss, da er losgelöst vom Konsolidierungskreis der Stadt über sämtliche Betriebe Auskunft<br />
gibt, wodurch die Entwicklung einzelner Beteiligungen besser beurteilt werden kann.<br />
26 Nähere Bestimmungen <strong>zum</strong> Beteiligungsbericht trifft § 52 GemHVO <strong>NRW</strong>. Demnach sind<br />
folgende Punkte im Beteiligungsbericht anzugeben und zu erläutern:<br />
1. die Ziele der Beteiligung,<br />
2. die Erfüllung des öffentlichen Zwecks,<br />
3. die Beteiligungsverhältnisse,<br />
4. die Entwicklung der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten<br />
drei Abschlussstichtage,<br />
5. die Leistungen der Beteiligungen, bei wesentlichen Beteiligungen mit Hilfe von<br />
Kennzahlen,<br />
6. die wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander<br />
und mit der Gemeinde,<br />
7. die Zusammensetzung der Organe der Beteiligungen,<br />
8. der Personalbestand jeder Beteiligung.<br />
VII. Weitere Unterlagen<br />
27 Die Kommune kann dem Gesamtabschluss weitere Unterlagen beifügen, die aus örtlichen<br />
Gegebenheiten heraus erforderlich sind und für die Adressaten des Gesamtabschlusses die<br />
Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit der durch den Gesamtabschluss aufgezeigten wirt-<br />
schaftlichen Lage der Kommune verbessern können.<br />
D. Vorbereitung der Einzelabschlüsse für die Konsolidierung<br />
I. Einheitliche Abschluss-Stichtage<br />
28 Stichtag für die Aufstellung des jährlichen Gesamtabschlusses ist der 31. Dezember. Weicht<br />
der Abschlussstichtag eines zu konsolidierenden Betriebes mehr als drei Monate vom Ab-<br />
schlussstichtag des Gesamtabschlusses ab, so hat dieser grundsätzlich einen Zwischenab-<br />
schluss aufzustellen (§ 299 Abs. 2 HGB).<br />
Gesamtabschlussrichtlinie Stand: 01. August 2009<br />
der Stadt Lippstadt<br />
8
II. Überleitung auf einen einheitlichen Konzernkontenrahmen<br />
29 Es gilt der Grundsatz der Stetigkeit, nach dem die Form der Darstellung (insbesondere die<br />
Gliederung von Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung und Kapitalflussrechnung) beizube-<br />
halten ist, soweit nicht in Ausnahmefällen auf Grund besonderer Umstände Abweichungen er-<br />
forderlich sind.<br />
30 Zur Erstellung einer KB II aus dem zugrundeliegenden Jahresabschluss (HB I) eines Betrie-<br />
bes sind grundsätzlich mehrere Schritte der Anpassung an die „konzerneinheitlichen“ Rege-<br />
lungen erforderlich. Wesentlich sind:<br />
1. die Vorbereitung und Abstimmung des Positionenplanes (der Positionenplan für die<br />
Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung ist der Anlage 3 zu entnehmen) und Über-<br />
leitung der Einzelabschlüsse,<br />
2. die Umgliederungen, die zur Erzielung eines „konzerneinheitlichen“ Ausweises in Bi-<br />
lanz und Ergebnisrechnung erforderlich sind,<br />
3. die Aufteilung bestimmter Bilanzposten auf die tiefer gegliederten Posten der <strong>NKF</strong>-<br />
Bilanzierung, insbesondere im Bereich der bebauten und unbebauten Grundstücke und<br />
des Infrastrukturvermögens,<br />
4. die Erfassung von sonstigen Korrekturen (Abweichungen), die allein auf Grund der<br />
Eigenart eines Gesamtabschlusses entstehen können.<br />
III. Einheitliche Bewertung<br />
31 Die in den Gesamtabschluss nach § 300 Abs. 2 HGB übernommenen Vermögensgegenstände<br />
und Schulden der einzelnen Aufgabenbereiche sind nach den auf den Einzelabschluss der<br />
Stadt Lippstadt anzuwendenden Bewertungsmethoden einheitlich zu bewerten (§ 308 Abs. 1<br />
HGB).<br />
Gesamtabschlussrichtlinie Stand: 01. August 2009<br />
der Stadt Lippstadt<br />
9
32 Falls ein zu konsolidierender Aufgabenbereich in seinem Einzelabschluss Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsmethoden anwendet, die von den für den Gesamtabschluss vorgeschriebenen Bi-<br />
lanzierungs- und Bewertungsmethoden abweichen, sind bei der Überleitung auf die KB II<br />
ggf. Anpassungen (wenn wesentlich) vorzunehmen. Darüber hinausgehende Abweichungen<br />
sind außerdem im Gesamtanhang anzugeben.<br />
IV. Ermittlung der stillen Reserven / Lasten<br />
33 Für die Kapitalkonsolidierung (s. Tz. 35) gilt die Neubewertungsmethode. Es ist daher not-<br />
wendig die stillen Reserven und Lasten vor der eigentlichen Konsolidierung vollständig auf-<br />
zudecken. Grundsätzlich sollen stille Reserven und Lasten entsprechend des Einzelbewer-<br />
tungsgrundsatzes jeweils einzeln erfasst und aufgedeckt werden. Ist eine exakte Verteilung<br />
der stillen Reserven/Lasten mit vertretbarem Aufwand nicht möglich, darf die Zuordnung<br />
auch auf Ebene von <strong>Anlagen</strong>gruppen bzw. von Bilanzposten erfolgen. Nach Aufdeckung der<br />
stillen Reserven und Lasten erhält man die KB III.<br />
E. Konsolidierung<br />
I. Vollkonsolidierung<br />
34 Gemäß § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO <strong>NRW</strong> sind unter Verweis auf die §§ 300 bis 309 HGB<br />
für die Konsolidierung im <strong>NKF</strong> die folgenden Schritte vorgesehen:<br />
1. Kapitalkonsolidierung (Neubewertungsmethode),<br />
2. Schuldenkonsolidierung,<br />
3. Zwischenergebniseliminierung,<br />
4. Aufwands- und Ertragskonsolidierung.<br />
Gesamtabschlussrichtlinie Stand: 01. August 2009<br />
der Stadt Lippstadt<br />
10
35 Zu 1):<br />
Kapitalkonsolidierung ist die Verrechnung der Anteile an Betrieben mit dem auf sie entfal-<br />
lenden Eigenkapital. Die Kapitalkonsolidierung ist entsprechend der Neubewertungsmethode<br />
durchzuführen. Diese Neubewertung – das Gesetzt spricht vom Ansatz des Eigenkapitals mit<br />
dem „beizulegenden Wert“ der Vermögensgegenstände und Schulden im Zeitpunkt der Erst-<br />
konsolidierung – erfolgt entweder im Anschluss an die Erstellung der KB II oder aber im<br />
Rahmen der Konsolidierung. Die Neubewertung führt somit grundsätzlich zur vollständigen<br />
Aufdeckung der stillen Reserven/stillen Lasten. Die daraus resultierende Differenz zwischen<br />
Eigenkapital nach Neubewertung und Beteiligungsbuchwert ist als Geschäfts- oder Firmen-<br />
wert anzusehen.<br />
36 Zeitpunkt der Erstkonsolidierung ist der Eröffnungsbilanzstichtag der Kernverwaltung<br />
37 Zu 2):<br />
(01.01.2007).<br />
In § 303 Abs. 1 HGB wird der Grundsatz der Verpflichtung zur Durchführung der Schulden-<br />
konsolidierung kodifiziert. Demnach sind Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstel-<br />
lungen und Verbindlichkeiten sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten zwischen<br />
den in dem Gesamtabschluss einzubeziehen Betrieben und der Kommune wegzulassen.<br />
38 Durch § 303 Abs. 2 HGB wird die Ausnahme geregelt. Folglich kann auf die Anwendung von<br />
39 Zu 3):<br />
Absatz 1 der Vorschrift verzichtet werden, wenn die wegzulassenden Beträge für die Vermitt-<br />
lung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-,<br />
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune nur von untergeordneter Bedeutung<br />
sind. In diesem Zusammenhang ist die untergeordnete Bedeutung sowohl in der Einzel- als<br />
auch in der Kumulativbetrachtung zu verstehen.<br />
Die Zwischenergebniseliminierung ist in § 304 HGB geregelt. Demnach sind gem. § 304<br />
Abs. 1 HGB die Vermögensgegenstände, die ganz oder teilweise auf die Lieferung und Leis-<br />
tung zwischen den in den Gesamtabschluss einbezogenen Betrieben und der Kommune beru-<br />
hen, so anzusetzen, wie dies in einem einheitlichen Unternehmen der Fall wäre.<br />
Gesamtabschlussrichtlinie Stand: 01. August 2009<br />
der Stadt Lippstadt<br />
11
40 Ausnahmetatbestände werden in § 304 Abs. 2 HGB genannt. Folglich kann auf eine Eliminie-<br />
41 Zu 4):<br />
rung verzichtet werden, sofern die zu eliminierenden Beträge für die Vermittlung eines den<br />
tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Ertrags-, und Finanzge-<br />
samtlage der Kommune von untergeordneter Bedeutung sind. Darüber hinaus kann auf die<br />
Eliminierung verzichtet werden, wenn übliche Marktbedingungen bei der Transaktion zur<br />
Anwendung kamen und die Ermittlung des Ansatzes mit unverhältnismäßig hohem Aufwand<br />
verbunden wäre.<br />
Das Ziel der Aufwands- und Ertragskonsolidierung im Gesamtabschluss ist es, in der Ge-<br />
samtergebnisrechnung nach Art und Höhe nur diejenigen Aufwendungen und Erträge abzu-<br />
bilden, die aus Transaktionen mit außerhalb des kommunalen „Konzerns“ stehenden Dritten<br />
resultieren. Demnach sind die Erlöse aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den<br />
Gesamtabschluss einbezogenen Betrieben, wenn die in den Konzernabschluss einbezogenen<br />
Betriebe auch rechtlich ein einziges Unternehmen bilden würden, mit den auf sie entfallenden<br />
Aufwendungen zu verrechnen, sofern sie nicht als Erhöhung des Bestands an fertigen und un-<br />
fertigen Erzeugnissen oder als aktivierte Eigenleistungen auszuweisen sind.<br />
II. At-Equity-Konsolidierung<br />
42 Im Gegensatz zur Vollkonsolidierung erfolgt bei der Equity-Methode grds. keine Einbezie-<br />
hung von Vermögenswerten, Schulden, Aufwendungen und Erträgen des Beteiligungsunter-<br />
nehmens in den Konzernabschluss. Stattdessen findet eine Fortschreibung des Beteili-<br />
gungsbuchwerts um die anteilig auf den Anteilseigner entfallenden Eigenkapitalverän-<br />
derungen beim Beteiligungsunternehmen statt (sog. Equity-Fortschreibung).<br />
Die Equity-Konsolidierung (vgl. § 50 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. §§ 311, 312 HGB) ist<br />
nach der Buchwertmethode durchzuführen.<br />
Gesamtabschlussrichtlinie Stand: 01. August 2009<br />
der Stadt Lippstadt<br />
12
F. Prüfung und Offenlegung des Gesamtabschlusses<br />
43 Der Gesamtabschluss ist gem. § 116 Abs. 6 GO <strong>NRW</strong> vom Rechnungsprüfungsausschuss<br />
dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der<br />
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt unter Beachtung der<br />
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt.<br />
44 Die Prüfung beinhaltet die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, ergänzenden Satzungen<br />
und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Der Gesamtlagebericht ist dahingehen zu prü-<br />
fen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und seine sonstigen Angaben keine fal-<br />
sche Vorstellung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune<br />
erwecken.<br />
45 Der Gesamtabschluss ist innerhalb von neun Monaten nach Abschlussstichtag aufzustellen<br />
und bis <strong>zum</strong> 31.12. des Folgejahres vom Rat durch Beschluss festzustellen (§ 116 Abs. 5<br />
i.V.m. § 96 GO <strong>NRW</strong>). Der vom Rat festgestellte Gesamtabschluss ist der Aufsichtsbehörde<br />
unverzüglich anzuzeigen. Der Gesamtabschluss ist öffentlich bekannt zu machen und danach<br />
bis zur Feststellung des folgenden Gesamtabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.<br />
G. Inkrafttreten<br />
46 Diese Richtlinie tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.<br />
Die Richtlinie wurde vom Rat der Stadt Lippstadt in seiner Sitzung vom … … beschlossen.<br />
Der Bürgermeister<br />
Christof Sommer<br />
Gesamtabschlussrichtlinie Stand: 01. August 2009<br />
der Stadt Lippstadt<br />
13
<strong>Anlagen</strong><br />
Gesamtabschlussrichtlinie Stand: 01. August 2009<br />
der Stadt Lippstadt
Stadt Lippstadt<br />
Postfach 2540<br />
59535 Lippstadt<br />
Stadtwerke Lippstadt GmbH<br />
Postfach 2525<br />
59535 Lippstadt<br />
Verantwortliche der zu konsolidierenden Aufgabenbereiche<br />
Stadtentwässerung Lippstadt AöR<br />
Postfach 2525<br />
59535 Lippstadt<br />
Wirtschaftsförderung Lippstadt GmbH<br />
Erwitter Str. 105<br />
59557 Lippstadt<br />
Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft<br />
Lippstadt mbH<br />
Postfach 1628<br />
59526 Lippstadt<br />
Kultur und Werbung Lippstadt GmbH<br />
Geiststr. 2<br />
59555 Lippstadt<br />
Hauptansprechpartner/-in<br />
Klaus Weber<br />
Telefon: 02941/980380<br />
Fax: 02941/980392<br />
Mail: klaus.weber@stadt-lippstadt.de<br />
Wilfried Oevel<br />
Telefon: 02941/282952<br />
Fax: 02941/282998<br />
Mail: oevel@stadtwerke-lippstadt.de<br />
Andrea Münstermann<br />
Telefon: 02941/282950<br />
Fax: 02941/282998<br />
Anlage 1<br />
Mail: muenstermann@stadtwerke-lippstadt.de<br />
Holger Gebauer<br />
Telefon: 02941/270109<br />
Fax: 02941/270111<br />
Mail: hgebauer@cartec.de<br />
Meinolf Köller<br />
Telefon: 02941/971411<br />
Mail: m.koeller@gwl-lippstadt.de<br />
Carmen Harms<br />
Telefon: 02941/79861<br />
Fax: 02941/3708<br />
Mail: kwl.lippstadt@t-online.de
Konsolidierungskreis der Stadt Lippstadt<br />
Stadtwerke Lippstadt GmbH<br />
100<br />
HochsauerlandEnergie GmbH<br />
50<br />
Westf.<br />
Gesundheitszentrum<br />
Holding GmbH 12<br />
Stadtentwässerung<br />
Lippstadt AöR<br />
CarTec<br />
27,5<br />
Gesundheitszentrum in<br />
Bad Waldliesborn GmbH<br />
5,1<br />
Vollkonsolidierung At Equity<br />
Stad<br />
Stadt Lippstadt<br />
Lippstadt<br />
Westf. Landes-<br />
Eisenbahn GmbH<br />
4,38<br />
Volksbank Lippstadt e.G. Volksbank Hörste e.G.<br />
WFL<br />
100<br />
GW<br />
89,9<br />
Regionalverkehr Ruhr-<br />
Lippe GmbH<br />
3,75<br />
Volksbank<br />
Benninghausen e.G.<br />
Fortgeführte<br />
Anschaffungskosten<br />
KWL<br />
100<br />
Bau- und Wohnungsgenossenschaft<br />
e.G.<br />
3,31<br />
Anlage 2
Positionenplan zur <strong>NKF</strong>-Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung<br />
A1 Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes<br />
A1.2 Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes<br />
A2 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
A2.1 Geschäfts- oder Firmenwert<br />
A2.1.1 Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüssen<br />
A2.1.2 Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung<br />
A2.1.3 Geschäfts- oder Firmenwert aus der Equity-Konsolidierung<br />
A2.2 Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
A2.2.1 Sonstige selbstgeschaffene imm. VG aus den EA<br />
A2.2.2 Sonstige entgeltlich erworbene imm. VG<br />
A2.3 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
A2.3.1 Anzahlungen auf imm. VG an Vollkonsolidierungskreis<br />
A2.3.2 Anzahlungen auf imm. VG an Sonstige<br />
Summe A2 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
A3. Sachanlagen<br />
A3.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
A3.1.1 Grünflächen<br />
A3.1.2 Ackerland<br />
A3.1.3 Wald, Forsten<br />
A3.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke<br />
A3.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
A3.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />
A3.2.2 Schulen<br />
A3.2.3 Krankenhäuser<br />
A3.2.4 Soziale Einrichtungen<br />
A3.2.5 Sportstätten<br />
A3.2.6 Mehrzweck- und Messehalle<br />
A3.2.7 Einrichtungen für Senioren<br />
A3.2.8 Wohnbauten<br />
A3.2.9 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />
A3.3 Infrastruckturvermögen<br />
A3.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />
A3.3.2 Stromversorgungsanlagen<br />
A3.3.3 Gasversorgungsanlagen<br />
A3.3.4 Wasserversorgungsanlagen<br />
A3.3.5 Abfallbeseitgungsanlagen<br />
A3.3.6 Entwässerungs- und Abwasserbeseitungsanlagen<br />
A3.3.7 Brücken und Tunnel<br />
A3.3.8 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />
A3.3.9 Straßennetz mit Wegen, plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />
A3.3.10 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />
A3.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />
A3.4.1 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />
A3.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />
A3.5.1 Kunstgegenstände<br />
A3.5.2 Baudenkmäler<br />
A3.5.3 Bodendenkmäler<br />
A3.5.4 Sonstige Kulturgüter<br />
A3.6 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />
A3.6.1 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong><br />
A3.6.2 Spezialfahrzeuge<br />
A3.6.3 Fahrzeuge für den ÖPNV<br />
A3.6.4 sonstige Fahrzeuge<br />
A3.7 Betriebs und Geschäftsausstattung<br />
A3.7.1 Betriebs und Geschäftsausstattung<br />
Anlage 3<br />
Blatt 1
Positionenplan zur <strong>NKF</strong>-Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung<br />
A3.8 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
A3.8.1 Geleistete Anzahlungen<br />
A3.8.1.1 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
A3.8.1.2 Geleistete Anzahlungen an Sonstige<br />
A3.8.2 <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
Summe Sachanlagen<br />
A4 Finanzanlagen<br />
A4.1 Anteile an verbundenen Unternehmen<br />
A4.1.1 Anteile an verbundenen Unternehmen im vollkonsolidierungskreis<br />
A4.1.2 Anteile an sonstige verbundenen Unternehmen<br />
A4.1.2 Verbundenen nicht vollkonsolidierten (at equity) Organisationen<br />
A4.2 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />
A4.2.1 Anteile an assoziierten Betrieben aus den Einzelabschlüssen<br />
A4.2.2 Unterschiedsbetrag aus der Equity-Konsoldierung<br />
A4.1.3 Anteile an verbundenen nicht konsolidierten Organisationen<br />
A4.3 übrige Beteiligungen (at cost)<br />
A4.3.1 übrige Beteiligungen (at cost)<br />
A4.4 Sondervermögen<br />
A4.4.1 Voll zu konsolidierende Sondervermögen<br />
A4.4.2 nicht voll zu konsolidierende Sondervermögen<br />
A4.4 Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
A4.4.1 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
A4.4.2 sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
A4.5 Ausleihungen<br />
A4.5.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen<br />
A4.5.1.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />
A4.5.1.2 Ausleihungen an sonstige verbundene Unternehmen<br />
A4.5.2 Ausleihungen an Beteiligungen<br />
A4.5.3 Ausleihungen an Sondervermögen<br />
A4.5.4 Ausleihungen von kommunalen Betrieben an Kommune<br />
A4.5.5 Sonstige Ausleihungen<br />
Summe Finanzanlagen<br />
Summe Anlagevermögen<br />
Anlage 3<br />
Blatt 2
Positionenplan zur <strong>NKF</strong>-Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung<br />
A5 Umlaufvermögen<br />
A5.1 Vorräte<br />
A.5.1.1Rohstoffe/Fertigungsmaterial, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe<br />
A.5.1.2Waren (auch Grundstücke des Umlaufvermögens)<br />
A.5.1.3Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen<br />
A.5.1.4Fertige Erzeugnisse<br />
A.5.1.5Geleistete Anzahlungen für Vorräte<br />
A5.1.4.1 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />
A5.1.4.2 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an sonstige<br />
Summe Vorräte<br />
A5.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
A5.2.1 Forderungen<br />
A5.2.1.1 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital<br />
A5.2.1.1.1 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsoldierungskreis<br />
A5.2.1.1.2 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von sonstige<br />
A5.2.2 Sonstige Forderungen<br />
A5.2.2.1 Sonstige Forderungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
A5.2.2.2 Sonstige Forderungen an Sonstige<br />
A5.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände<br />
A5.2.3.1 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsoldierungskreis<br />
A5.2.3.2 Sonstige Vermögensgegenstände von Sonstige<br />
Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
A5.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
A5.3.1 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
A5.3.2 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
A5.4 Liquide Mittel<br />
Summe Umlaufvermögen<br />
A6 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)<br />
A6.1 Abgrenzung latenter Steuern aus der Konsoldierung<br />
A6.2 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzung<br />
A6.2.1 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
A6.2.2 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von sonstigen<br />
Summe Aktive Rechnungsabgrenzungsposten<br />
A7 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />
A7.1 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />
A8 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen)<br />
A8.1 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen)<br />
Bilanzsumme Aktiva<br />
Anlage 3<br />
Blatt 3
Positionenplan zur <strong>NKF</strong>-Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung<br />
P Passiva<br />
P1 Eigenkapital<br />
P1.1 Grundkapital/Stammkapital<br />
P1.2 Allgemeine Rücklage<br />
P1.3 Kapitalrücklage<br />
P1.4 Gewinnrücklage<br />
P1.5 Rücklagen für eigene Anteile<br />
P1.6 Sonderrücklagen<br />
P1.6.1 Sonderrücklagen<br />
P1.7 Ausgleichsrücklage<br />
P1.7.1 Ausgleichsrücklage<br />
P1.8 Jahresergebnis<br />
P1.9 Ergebnisvorträge<br />
P1.9 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />
P1.10 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />
P1.10. Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />
P1.11 Bilanzgewinn/bilanzverlust<br />
P1.11. Bilanzgewinn/bilanzverlust<br />
Summe Eigenkapital<br />
P2 Sonderposten<br />
P2.1 Sonderposten für Zuwendungen<br />
P.2.1.1Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
P2.1.2 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen<br />
P2.2 Sonderposten für Beiträge<br />
P2.2.1 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
P2.2.2 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen<br />
P2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />
P2.3.1 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />
P2.3 Sonstige Sonderposten<br />
P2.3.1 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
P2.3.2 Sonstige Sonderposten von Sonstigen<br />
P2.3.3 Sonderposten mit Rücklageanteil<br />
Summe Sonderposten<br />
P3 Rückstellungen<br />
P3.1 Pensionsrückstellungen<br />
P3.1.1 Pensionsrückstellungen<br />
P3.2 Rückstellung für Deponien und Altlasten<br />
P3.2.1 Rückstellung für Deponien<br />
P3.2.2 Rückstellungen für Altlasten<br />
P3.3 Instandhaltungsrückstellungen<br />
P3.3.1 Instandhaltungsrückstellungen<br />
P3.4 Steuerrückstellungen<br />
P3.4.1 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune<br />
P3.4.2 Steuerrückstellungen gegenüber Sonstigen<br />
P3.4.3 Passive latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
P3.4.4 Passive latente Steuern aus Einzelabschlüssen<br />
P3.5 Sonstige Rückstellungen<br />
P3.5.1 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis<br />
P3.5.2 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstige<br />
Summe Rückstellungen<br />
Anlage 3<br />
Blatt 4
Positionenplan zur <strong>NKF</strong>-Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung<br />
P4 Verbindlichkeiten<br />
P4.1 Anleihen<br />
P4.1.1 Anleihen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
P4.1.2 Anleihen von Sonstigen<br />
P4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />
P4.2.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />
P4.2.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen gegenüber Sonstigen<br />
P4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />
P4.3.1 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherungen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />
P4.3.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung gegenüber Sonstigen<br />
P4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />
P4.4.1 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />
gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />
P4.4.2 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen gegenüber Sonstige<br />
P4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
P4.5.1 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />
P4.5.2 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sonstigen<br />
P4.5.3 von Sonstigen<br />
P4.6 Sonstige Verbindlichkeiten<br />
P4.6.1 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />
P4.6.3 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Sonstigen<br />
Summe Verbindlichkeiten<br />
P5 Passive Rechnungsabgrenzungsposten<br />
P5.1 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
P5.2 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstige<br />
Summe Passive Rechnungsabgrenzungsposten<br />
Bilanzsumme Passiva<br />
Anlage 3<br />
Blatt 5
Positionenplan zur <strong>NKF</strong>-Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung<br />
ERGEBNISRECHNUNG<br />
E Ordentliche Erträge<br />
E1 Steuern und ähnliche Abgaben<br />
E1.1 Steuern und ähnliche Abgaben vom Vollkonsolidierungskreis<br />
E1.2 Steuern und ähnliche Abgaben von Sonstigen<br />
E2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen<br />
E2.1 Zuwendungen und allgemeine Umlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
E2.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen von Sonstigen<br />
E3 Sonstige Transfererträge<br />
E3.1 Sonstige Transfererträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
E3.2 Sonstige Transfererträge von Sonstigen<br />
E4 öffentlich rechtliche Leistungsentgelte<br />
E4.1 öffentlich rechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />
E4.2 öffentlich rechtliche Leistungsentgelte mit Sonstigen<br />
E5 privatrechtliche Leistungsentgelte<br />
E5.1 privatrechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />
E5.2 privatrechtliche Leistungsentgelte mit Sonstigen<br />
E6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />
E6.1 Kostenerstattungen und Kostenumlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
E6.2 Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Sonstigen<br />
E7 Sonstige ordentliche Erträge<br />
E7.1 Sonstige ordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
E7.2 Sonstige ordentliche Erträge von Sonstigen<br />
E8 Aktivierte Eigenleistungen<br />
E8.1 Aktivierte Eigenleistungen<br />
E9 Bestandsveränderungen<br />
E9.1 Bestandsveränderungen<br />
Summe ordentliche Erträge<br />
A1 Personalaufwendungen<br />
A1.1 Aufwendungen aus der Personalgestellung im Vollkonsolidierungskreis<br />
A1.2 Sonstige Personalaufwendungen<br />
A2 Versorgungsaufwendungen<br />
A2.1 Versorgungsaufwendungen<br />
A3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleitsungen<br />
A3.1 Aufwendungen für Sach- und Dienstleitsungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
A3.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleitsungen an Sonstigen<br />
A4 Bilanzielle Abschreibungen<br />
A4.1 Abschreibungen von Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />
A4.2 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüsseln<br />
A4.3 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung<br />
A4.4 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus der Equity-Konsolidierung<br />
A4.5 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
A4.6 Abschreibungen auf voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen<br />
A4.7 Abschreibungen auf Sondervermögen<br />
A4.8 Abschreibungen auf assoziierte Unternehmen<br />
A4.9 Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens<br />
A4.10 Sonstige Abschreibungen<br />
A5 Transferaufwendungen<br />
A5.1 Transferaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
A5.2 Transferaufwendungen von Sonstige<br />
Anlage 3<br />
Blatt 6
Positionenplan zur <strong>NKF</strong>-Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung<br />
A6 Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />
A6.1 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<br />
A6.1.1 Steuern vom Einkommen und Ertrag an Vollkonsolidierungskreis<br />
A6.1.2 Steuern vom Einkommen und Ertrag an Sonstige<br />
A6.2 sonstige Steuern<br />
A6.2.1 Sonstige Steuern an Vollkonsolidierungskreis<br />
A6.2.2 Sonstige Steuern an Sonstige<br />
A6.3 Latente Steuern<br />
A6.3.1 Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />
A6.3.2 Latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
A6.4 Aufwendungen aus Verlustübernahmen<br />
A6.4.1 Aufwendungen aus Verlustübernahmen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
A6.4.2 Aufwendungen aus Verlustübernahmen an Sonstige<br />
A6.4 Übrige Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />
A6.4.1 Übrige Sonstige ordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
A6.4.2 Übrige Sonstige ordentliche Aufwendungen an sonstigen<br />
S1 Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit<br />
F Finanzerträge und Finanraufwendungen<br />
F1 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen/Verlustübernahmen<br />
F1.1 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen vom Vollkonslidierungskreis<br />
F1.2 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen von Sonstigen<br />
F1.3 Erträge aus Verlustübernahmen vom Volkonsoldierungskreis<br />
F1.4 Erträge aus Verlustübernahmen und sonstigen<br />
F2 Beteiligungserträge<br />
F2.1 Beteiligungserträge von voll zu konsoldierenden verbundenen Unternehmen<br />
F2.2 Beteiligungserträge von Sondervermögen<br />
F2.3 Beteiligungserträge von assoziierten Unternehmen<br />
F2.4 Beteilgungserträge von Sonstigen<br />
F3 Zinserträge und sonstige Finanzerträge<br />
F.3.1 Zinserträge<br />
F3.1.1 Zinserträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
F3.1.2 Zinserträgevon Sonstigen<br />
F3.2 Erträge aus assoziierten Beteiligungen<br />
F3.2.1 Erträge aus assoziierten Beteiligung<br />
F3.3 Sonstige Finanzerträge<br />
F3.3.1 Sonstige Finanzerträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
F3.3.2 sonstige Finanzerträge von Sonstige<br />
F4 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen<br />
F4.1 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
F4.2 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen vom Sonstigen<br />
Anlage 3<br />
Blatt 7
Positionenplan zur <strong>NKF</strong>-Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung<br />
F5 Zinsaufwendungen und sonstige Finanzaufwendungen<br />
F5.1 Zinsaufwendungen<br />
F5.1.1 Zinseaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
F5.1.2 Zinsaufwendungen an Sonstige<br />
F5.2 Aufwendungen aus assoziierten Beteiligungen<br />
F5.2.1 Aufwendungen aus assoziierten Beteiligungen<br />
F5.3 Sonstige Finanzaufwendungen<br />
F5.3.1 Sonstige Finanzaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
F5.3.2 Sonstige Finanzaufwendungen an Sonstige<br />
S2 Finanzergebnis<br />
(Saldo aus F1 und F5)<br />
S3 Ordentliches Ergebnis<br />
(summe aus S1 und S2)<br />
AE Außerordentliche Erträge<br />
AE1.1Außerordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
AE1.2Außerordentliche Erträge an Sonstige<br />
AE Außerordentliche Aufwendungen<br />
AE2.1Außerordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
AE2.2Außerordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />
S4 Außerordentliches Ergebnis<br />
S5 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag<br />
G Gewinnverwendung<br />
G1 Gesamtjahresergebnis<br />
G1.1 Gesamtjahresüberschuss<br />
G1.2 Gesamtjahresfehlbetrag<br />
G2 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis<br />
G2.1 Anderen Gesellschaftern zuzurechnender Gewinn<br />
G2.2 Anderen Gesellschaftern zuzurechnender Verlust<br />
G3 Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr<br />
G3.1 Gewinnvortrag aus dem Vorjahr<br />
G3.2 Verlustvortrag aus dem Vorjahr<br />
G4 Entnahmen aus der Kapitalrücklagen<br />
G4.1 Entnahmen aus der Kapitalrücklagen<br />
G5 Einstellungen in Gewinnrücklagen<br />
G5.1 Entnahme aus Gewinnrücklagen<br />
G5.2 Einstellungen in Gewinnrücklagen<br />
S6 Gesamtbilanzgewinn/Gesamtbilanzverlust<br />
Anlage 3<br />
Blatt 8
Abkürzungsverzeichnis und Begriffsdefinitionen<br />
vAB Verselbstständigter Aufgabenbereich<br />
GA-Richtlinie Gesamtabschlussrichtlinie<br />
Anlage 4<br />
§ 116 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong> enthält den Begriff des verselbstständigten<br />
Aufgabenbereichs, der in den Gesamtabschluss der Kommune<br />
einzubeziehen ist. Die GA-Richtlinie verwendet den gebräuchlicheren<br />
betriebswirtschaftlichen Begriff "Betrieb" synonym<br />
<strong>zum</strong> gesetzlichen Begriff vAB, unabhängig von der tatsächlichen<br />
Rechtsform.<br />
GemHVO <strong>NRW</strong> Gemeindehaushaltsversorgung <strong>NRW</strong><br />
GO <strong>NRW</strong> Gemeindeordnung <strong>NRW</strong><br />
HGB Handelsgesetzbuch<br />
<strong>NKF</strong> Neues Kommunales Finanzmanagement<br />
GoK Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung<br />
HB I Handelsbilanz I<br />
KB II / III Kommunalbilanz II / III<br />
ER Ergebnisrechnung<br />
Im Rahmen der Aufstellung des Gesamtabschlusses werden die<br />
Bilanzen der einzelnen Betriebe und der Kommune zu einer<br />
Summenbilanz zusammengeführt. Die in diesem Zusammenhang<br />
in der betriebswirtschaftlichen Literatur verwendete Bezeichnung<br />
"Handelsbilanz II" (HB II) für eine hinsichtlich der<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze vereinheitlichte Bilanz<br />
entspricht im Rahmen des Gesamtabschlusses der "Kommunalbilanz<br />
II" (KB II).<br />
Etwaige stille Reserven oder Lasten der in der KB II ausgewiesenen<br />
Vermögensgegenständen und Schulden werden in der<br />
"Kommunalbilanz III" (KB III) aufgedeckt.<br />
Bei der Gesamtabschlussaufstellung werden die einzelnen Gewinn-<br />
und Verlustrechnungen bzw. Ergebnisrechnungen konsolidierungstechnisch<br />
bearbeitet. Die verwendete Bezeichnung GuV<br />
der betriebswirtschaftlichen Literatur entspricht der "Ergebnisrechnung"<br />
im kommunalen Gesamtabschluss.<br />
Positionenplan Der Positionenplan ist ein Instrument zur kontenbezogenen Erfassung<br />
der Bilanz- und GuV-Positionen aller zu konsolidierender<br />
Betriebe für die Überleitung zur KB II und ER II sowie zur<br />
Gesamtbilanz und -ergebnisrechnung.
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Praxisleitfaden 4. Auflage<br />
Anlage II.5<br />
Gesamtabschlussrichtlinie der<br />
Stadt Solingen
Gesamtabschlussrichtlinie<br />
Ressort 1<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
Stadt Solingen mbH<br />
der Stadt Solingen<br />
Version 1 für 2010<br />
- Entwurf -
<strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – „Konzern“ Stadt Solingen – Richtlinie - Entwurf<br />
2<br />
Gesamtabschlussrichtlinie<br />
Inhalt<br />
A. Ziel dieses Dokumentes......................................................................................................3<br />
B. Grundlagen der konsolidierten Gesamtrechnungslegung ...................................................4<br />
I. Rechtliche Grundlagen ................................................................................................4<br />
II. Aufgabe und Zweck der Gesamtabschlussrichtlinie ......................................................4<br />
III. Geltungsbereich..........................................................................................................5<br />
IV. Grundsätze für die Gesamtrechnungslegung ...............................................................5<br />
V. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten...................................................................8<br />
VI. Gesamtabschlussterminplan......................................................................................8<br />
VII. Formularwesen..........................................................................................................8<br />
VIII. Technische Unterstützung des Gesamtabschlusses durch Einsatz einer<br />
Konsolidierungssoftware............................................................................................9<br />
IX. Abgrenzung des Konsolidierungskreises ...................................................................9<br />
C. Vorbereitung der Einzelabschlüsse für die Konsolidierung (Einzelabschlüsse II)......................11<br />
I. Einheitliche Abschluss-Stichtage ................................................................................11<br />
II. Einheitlicher Konzernkontenrahmen ..........................................................................11<br />
III. Einheitliche Bewertung..............................................................................................11<br />
1. Ansatz von Vermögensgegenständen:...............................................................12<br />
2. Bewertung Zeitwert ..........................................................................................12<br />
3. Bewertung Nutzungsdauer................................................................................13<br />
D. Konsolidierung...................................................................................................................15<br />
I. Vollkonsolidierung ....................................................................................................15<br />
II. Equity-Konsolidierung ...............................................................................................17<br />
E. Gesamtanhang ..................................................................................................................18<br />
F. Gesamtlagebericht .............................................................................................................19<br />
G. Beteiligungsbericht.............................................................................................................20<br />
H. Prüfung und Offenlegung des Gesamtabschlusses ..............................................................21<br />
I. Abkürzungsverzeichnis.......................................................................................................22<br />
J. <strong>Anlagen</strong>verzeichnis ............................................................................................................23<br />
;
<strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – „Konzern“ Stadt Solingen – Richtlinie - Entwurf<br />
3<br />
A. Ziel dieses Dokumentes<br />
1. Das hier vorliegende Dokument dient der Beschreibung der Prozesse, die zur Aufstellung<br />
des Gesamtabschlusses (GA) notwendig sind. Es soll den bei der Erstellung des Gesamt-<br />
abschlusses Beteiligten als Richtschnur und Arbeitshilfe dienen.<br />
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<strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – „Konzern“ Stadt Solingen – Richtlinie - Entwurf<br />
4<br />
B. Grundlagen der konsolidierten Gesamtrechnungslegung<br />
I. Rechtliche Grundlagen<br />
2. § 116 GO <strong>NRW</strong> i. V. m. §§ 49 ff. GemHVO <strong>NRW</strong> enthalten die Regelungen <strong>zum</strong> konso-<br />
lidierten Gesamtabschluss im Rahmen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements<br />
(<strong>NKF</strong>).<br />
3. Der Gesamtabschluss der Stadt Solingen soll unter Beachtung der Grundsätze ord-<br />
nungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune und der<br />
verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher<br />
Form vermitteln (vgl. § 116 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong>).<br />
4. Der erste Gesamtabschluss ist spätestens auf den Stichtag 31. Dezember 2010 nach den<br />
Vorschriften § 116 GO <strong>NRW</strong> aufzustellen (vgl. § 2 Abs. 1 <strong>NKF</strong>EG <strong>NRW</strong>). Ein Gesamtab-<br />
schluss kann aber auch vor diesem Stichtag aufgestellt werden, sofern bereits ein Jah-<br />
resabschluss nach § 95 GO <strong>NRW</strong> aufgestellt wurde. Danach ist der Gesamtabschluss in<br />
jedem Haushaltsjahr <strong>zum</strong> Abschlussstichtag 31. Dezember unter Beachtung der GoB<br />
aufzustellen. Die Stadt Solingen stellt den ersten Gesamtabschluss <strong>zum</strong> 31.12.2010 auf.<br />
5. Die Bestandteile des Gesamtabschlusses sind: Gesamtergebnisrechnung, Gesamtbilanz<br />
und Gesamtanhang. Dem Gesamtabschluss sind ein Gesamtlagebericht und ein Beteili-<br />
gungsbericht beizufügen (vgl. § 116 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong> i. V. m. § 49 Abs. 1 und 2 GemH-<br />
VO <strong>NRW</strong>). Unter Berücksichtigung von § 51 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> ist eine Gesamtkapi-<br />
talflussrechnung gemäß DRS 2 Bestandteil des Gesamtanhangs.<br />
6. Die rechtlichen Grundlagen sind der Richtlinie als Anlage 1 beigefügt.<br />
II. Aufgabe und Zweck der Gesamtabschlussrichtlinie<br />
7. Die Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses erfordert innerhalb des "Kon-<br />
zerns“ Stadt Solingen den Aufbau eines einheitlich organisierten Reporting-Systems<br />
(Gesamtabschlussberichtssystem). Die hierzu erforderlichen Regelungen werden in Form<br />
dieser Gesamtabschlussrichtlinie verbindlich vorgegeben. Die Gesamtabschlussrichtlinie<br />
beinhaltet die grundsätzlichen internen Anweisungen zur Aufstellung des Gesamtab-<br />
schlusses des „Konzerns“ Stadt Solingen.<br />
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5<br />
8. Sie regelt verbindlich, welche Angaben zur Aufstellung des Gesamtabschlusses von wel-<br />
chem Aufgabenbereich an welchen Adressaten mit welcher Frist zu liefern sind.<br />
9. Ziel der Gesamtabschlussrichtlinie ist die handlungsorientierte Umsetzung des <strong>NKF</strong>G<br />
<strong>NRW</strong> zur Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses und zur Sicherstellung der<br />
Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK) mit den<br />
spezifischen Festlegungen zur Gesamtabschlusserstellung in Nordrhein-Westfalen.<br />
III. Geltungsbereich<br />
10. Die Regelungen der Gesamtabschlussrichtlinie sind für die Stadt Solingen und die ge-<br />
mäß dieser Richtlinie vollzukonsolidierenden Betriebe in öffentlich-rechtlicher oder pri-<br />
vatrechtlicher Form bindend.<br />
11. Im Einzelnen wird auf die im Beteiligungsverzeichnis (vgl. Anlage 2) aufgelisteten Auf-<br />
gabenbereiche verwiesen.<br />
IV. Grundsätze für die Gesamtrechnungslegung<br />
12. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK) sind die Grundsätze<br />
ordnungsmäßiger Buchführung für den Gesamtabschluss. Die GoK konkretisieren die<br />
gesetzlichen Regelungen des <strong>NKF</strong> und dienen dem Ausfüllen von nicht im Gesetz gere-<br />
gelten Sachverhalten.<br />
13. Die GoK sind ein unbestimmter Rechtsbegriff, der konkretisiert werden muss. Generell<br />
gelten die folgenden Grundsätze für den Gesamtabschluss:<br />
• Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes<br />
der Vermögens-, Schulden- , Ertrags- und Finanzgesamtlage des „Konzerns“<br />
Stadt Solingen (Generalnorm)<br />
• Vollständigkeit der Bilanzierung: Dieser bereits aus dem Einzelabschluss bekann-<br />
te Grundsatz gilt gemäß § 49 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 41 Abs. 1 GemHVO<br />
<strong>NRW</strong> auch für den Gesamtabschluss (vgl. § 298 Abs. 1 HGB i.V.m. § 246 Abs. 1<br />
HGB.<br />
• Weltabschlussprinzip: folgt aus § 116 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong> parallel zu § 294 Abs. 1<br />
HGB. Demnach soll der Gesamtabschluss sowohl die Kommune selbst, als auch alle<br />
Betriebe sowohl in öffentlich-rechtlicher als auch in privatrechtlicher Form enthalten.<br />
;
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6<br />
Alle Konzernunternehmen sind unter Berücksichtigung von Einbeziehungswahlrech-<br />
ten vollständig einzubeziehen.<br />
• Vollständigkeit des Konzernabschlusses: Dieser Grundsatz folgt aus § 50 Abs. 1<br />
GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 300 Abs. 2 HGB. Er stellt eine Erweiterung des Grundsatzes<br />
der Vollständigkeit der Bilanzierung (§ 49 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 41 Abs. 1<br />
GemHVO <strong>NRW</strong>) dar und begründet eine eigene Konzernbilanzpolitik. Vermögensge-<br />
genstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge<br />
der in den Gesamtabschluss einbezogenen Betriebe sind vollständig aufzunehmen,<br />
soweit nach dem Recht der Kommune nicht ein Bilanzierungsverbot oder ein Bilan-<br />
zierungswahlrecht besteht. Die nach dem Recht der Kommune zulässigen Bilanzie-<br />
rungswahlrechte dürfen im Gesamtabschluss neu ausgeübt werden.<br />
• Einheitlichkeit der Bewertung und des Bilanzansatzes und Stichtagseinheit-<br />
lichkeit: Der Konzernabschluss ist so aufzustellen, als ob diese Unternehmen insge-<br />
samt ein einziges Unternehmen wären (§ 297 Abs. 3 Satz 1 HGB). Aus dieser An-<br />
nahme der rechtlichen und wirtschaftlichen Einheit ergibt sich die Notwendigkeit der<br />
Konsolidierung anstelle der einfachen Addition der Einzelabschlüsse. Der Grundsatz<br />
der Einheitlichkeit der Bewertung und des Bilanzansatzes gibt die Grundprinzipien<br />
vor, nach denen die Einheit Konzern bilanziert werden soll. Aus diesem Grundsatz<br />
resultiert die Notwendigkeit zur Erstellung einer Handelsbilanz HB II mit einheitlichen<br />
Maßstäben und Bewertungsansätzen (§ 50 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. §§ 300 und<br />
308 HGB).<br />
Der Gesamtabschluss der Stadt Solingen soll darüber hinaus auf einen konzernein-<br />
heitlichen Abschlussstichtag erstellt werden (§ 299 HGB).<br />
• Der Grundsatz der Stetigkeit hat vier Ausprägungen: Die Bewertungsstetigkeit<br />
fordert, dass die auf den vorhergehenden Gesamtabschluss angewandten Bewer-<br />
tungsmethoden beibehalten werden sollen (§ 49 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. §32<br />
Abs. 1 Nr. 5 GemHVO <strong>NRW</strong>, parallel zu § 298 Abs. 1 HGB i.V.m. § 252 Abs. 1 Nr. 6<br />
HGB) . Der Grundsatz der Gliederungsstetigkeit ist im Gemeindehaushaltsrecht <strong>NRW</strong><br />
zwar nicht geregelt, obwohl hierzu im § 265 Abs. 1 HGB eine gesonderte Regelung<br />
enthalten ist. Er ergibt sich aber bereits aus dem Grundsatz der Klarheit und über-<br />
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7<br />
sichtlichkeit und ist daher auch im Gesamtabschluss verpflichtend zu beachten. Die<br />
Ansatzstetigkeit ist weder im HGB noch im Gemeindehaushaltsrecht geregelt. Aller-<br />
dings fordern DRS 13.7 i.V.m. 13.6 und neuerliche Entwürfe <strong>zum</strong> BilMoG auch die<br />
Stetigkeit des Bilanzansatzes. Es empfiehlt sich daher, auch diesen Ansatz zu berück-<br />
sichtigen. Ergänzend ist der Grundsatz der Konsolidierungsstetigkeit zu berücksichti-<br />
gen. Im Gemeindehaushaltsrecht <strong>NRW</strong> nicht geregelt, findet sich die Regelung im<br />
HGB in § 297 Abs. 3 Satz 2 HGB. Der Grundsatz besagt, dass in den Folgejahren auf<br />
denselben Sachverhalt eine Konsolidierungsmethode unverändert anzuwenden ist<br />
(zeitliche Stetigkeit) bzw. auf gleichartige Sachverhalte dieselbe Konsolidierungsme-<br />
thode anzuwenden ist (sachliche Stetigkeit).<br />
• Weitere Grundsätze:<br />
Weitere Grundsätze für den Gesamtabschluss ergeben sich aus dem Rückbezug des<br />
§ 49 Abs. 3 GemHVO und des § 116 Abs. 2 Satz 2 GO <strong>NRW</strong> auf die Regelungen<br />
<strong>zum</strong> Einzelabschluss der Kommune. Im Einzelnen handelt es sich dabei u.a. um fol-<br />
gende Grundsätze:<br />
• Saldierungsverbot für Gesamtbilanz aus § 49 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 41 Abs.<br />
2 GemHVO <strong>NRW</strong> und für Gesamtergebnisrechnung aus § 49 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong><br />
i.V.m. § 31 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong>.<br />
• Der Grundsatz der Bilanzidentität ergibt sich aus § 49 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. §<br />
32 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO <strong>NRW</strong><br />
• Das Stichtagsprinzip und der Grundsatz der Einzelbewertung ergeben sich aus § 49<br />
Abs. 3 Gem. HVO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO <strong>NRW</strong>.<br />
• Realisations-, Vorsichts- und Imparitäts- sowie Wertaufhellungsprinzip § 49 Abs. 3<br />
Gem. HVO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO <strong>NRW</strong>.<br />
• Anschaffungskostenprinzip nach § 116 Abs. 2 Satz 2 GO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 91 Abs. 2<br />
Nr. 1 GO <strong>NRW</strong>.<br />
• Grundsatz der Periodenabgrenzung nach § 49 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 32<br />
Abs. 1 Nr. 4 GemHVO <strong>NRW</strong>.<br />
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8<br />
• Die Going concern-Prämisse ist im Gemeindehaushaltsrecht nicht geregelt, wird aber<br />
für Einzel- und Gesamtabschluss unterstellt, da vom Fortbestehen von Kommunen<br />
dauerhaft ausgegangen werden kann.<br />
• Grundsatz der Wesentlichkeit ("materiality"), wonach der Abschluss sämtliche we-<br />
sentlichen Sachverhalte zu enthalten hat; unwesentliche Informationen dürfen weg-<br />
gelassen werden<br />
• Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, d.h. Kosten der Informationsbeschaffung und Nut-<br />
zen der Information müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen<br />
V. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten<br />
14. Die Aufstellung des Gesamtabschlusses ist der Konsolidierungsstelle der Stadt Solingen<br />
übertragen. Diese ist in der BSG angesiedelt. Ansprechpartner der BSG und der zu kon-<br />
solidierenden Aufgabenbereiche sind in Anlage 3 aufgeführt.<br />
15. Die Zuordnung von Aufgaben ist dem Aufgaben- und Terminplan zu entnehmen (siehe<br />
Anlage 4)<br />
VI. Gesamtabschlussterminplan<br />
16. Der Gesamtabschlussterminplan ist dem Aufgaben- und Terminplan zu entnehmen (sie-<br />
he Anlage 4)<br />
VII. Formularwesen<br />
17. Das Formularwesen stellt eine strukturierte und einheitliche Vorgehensweise bei der<br />
Aufstellung des Gesamtabschlusses im Zusammenspiel zwischen Kommune und Beteili-<br />
gungsunternehmen sicher (sog. "reporting packages").<br />
18. Im Rahmen des Formularwesen werden den Betrieben zur Meldung der abschlussrele-<br />
vanten Daten bis auf weiteres folgende Formblätter als Excel Datei übermittelt:<br />
1. Das dezentrale Erfassungstool (DET). Vergleiche hierzu die Anmerkungen in Anlage 5.<br />
2. Gesamtabschluss Meldebogen (zur Dokumentation der Neubewertungen und Um-<br />
gliederungen)<br />
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9<br />
19. Möglichkeiten der Vollständigkeits- und Plausibilitätskontrolle (Validierung) der Melde-<br />
daten innerhalb des Erfassungstools werden zurzeit geprüft.<br />
VIII. Technische Unterstützung des Gesamtabschlusses durch Einsatz einer<br />
Konsolidierungssoftware<br />
20. Im „Konzern“ Stadt Solingen wird die Konsolidierungssoftware SAP SEM-BCS (Strategic<br />
Enterprise Management Business Consolidation System) eingesetzt. Die Erstellung der<br />
Meldedaten erfolgt durch die vAB mittels eines excelbasierten Erfassungstools (DET).<br />
21. Das DV-Konzept wird nach Vornahme der Einstellungen ergänzt.<br />
IX. Abgrenzung des Konsolidierungskreises<br />
22. Für die Abgrenzung des Konsolidierungskreises sind die Regelungen des § 116 Abs. 2<br />
und 3 GO <strong>NRW</strong> maßgeblich. In den Gesamtabschluss sind neben dem Einzelabschluss<br />
der Kommune die nachfolgenden Aufgabenbereiche einzubeziehen: 1<br />
• Betriebe bzw. verselbständigte Aufgabenbereiche, die mit der Kommune eine Rechts-<br />
einheit bilden<br />
• rechtlich selbständige Organisationseinheiten und Vermögensmassen mit Nennkapital,<br />
an denen die Kommune eine Beteiligung hält<br />
• Anstalten, die von der Kommune auf der Grundlage der Verordnung über kommuale<br />
Unternehmen und Einrichtungen als Anstalt des öffentlichen Rechts (AÖR) getragen<br />
werden<br />
• Zweckverbände<br />
• rechtlich selbständige kommunale Stiftungen<br />
• sonstige rechtlich selbständige Aufgabenträger 2, deren finanzielle Existenz auf Grund<br />
rechtlicher Verpflichtung wesentlich durch die Kommune gesichert wird<br />
23. Einzubeziehen sind auch die mittelbaren Aufgabenbereiche<br />
1 Vgl. Neues Kommunales Finanzmanagement in Nordrhein-Westfalen, Handreichung für Kommunen,<br />
Innenministerium Nordrhein-Westfalen, 3. Auflage, Düsseldorf 2008, S. 341.<br />
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10<br />
24. Die Stadt-Sparkasse Solingen wird nicht in den Gesamtabschluss mit einbezogen. Der<br />
Landesgesetzgeber hat durch § 1 Abs. 1 S. 2 SpkG <strong>NRW</strong> entschieden, dass die ge-<br />
meindlichen Sparkassen nicht im Jahresabschluss der Gemeinde anzusetzen sind. Dieses<br />
Verbot lässt es nicht zu, eine Sparkasse in den Konsolidierungskreis für den gemeindli-<br />
chen Gesamtabschluss aufzunehmen. 1 Demfolgend werden auch die Beteiligungen der<br />
Sparkasse nicht einbezogen.<br />
25. In den Gesamtabschluss brauchen keine Aufgabenbereiche einbezogen werden, die für<br />
die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö-<br />
gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage zu vermitteln, von untergeordneter<br />
Bedeutung sind. Dies ist im Gesamtanhang darzustellen (vgl. § 116 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong>).<br />
26. Der Konsolidierungskreis wird in der Anlage 6 dargestellt.<br />
1 Vgl. Neues Kommunales Finanzmanagement in Nordrhein-Westfalen, Handreichung für Kommunen,<br />
Innenministerium Nordrhein-Westfalen, 3. Auflage, Düsseldorf 2008, S. 341.<br />
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C. Vorbereitung der Einzelabschlüsse für die Konsolidierung<br />
(Einzelabschlüsse II)<br />
I. Einheitliche Abschluss-Stichtage<br />
27. Stichtag für die Aufstellung des jährlichen Gesamtabschlusses ist der 31. Dezember.<br />
28. Abweichende Abschlussstichtage von zu konsolidierenden Aufgabenbereichen:<br />
• Stadtwerke Solingen GmbH 30.09.<br />
• Stadtwerke Solingen Netz GmbH 30.09.<br />
• Städtische Musikschule Solingen GmbH 31.07.<br />
29. Zu 1. und 2.: Gemäß § 299 Absatz 2 Satz 2 HGB werden keine Zwischenabschlüsse er-<br />
stellt<br />
30. zu 3.: Gemäß § 299 Absatz 3 bzw. § 299 Absatz 2 Satz 2 HGB wird wegen unverhält-<br />
nismäßig hohem Aufwand kein Zwischenabschluss erstellt. Darüber hinaus ist dieser Be-<br />
reich für die zutreffende Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzla-<br />
ge von untergeordneter Bedeutung.<br />
II. Einheitlicher Konzernkontenrahmen<br />
31. Der Kontenrahmen für den „Konzern“ Stadt Solingen (Positionenplan) ist als Anlage 7<br />
beigefügt. Die Zuordnung der Vermögensgegenstände zu den Positionen ist der Anlage<br />
8.1 zu entnehmen.<br />
III. Einheitliche Bewertung<br />
32. Die Gesamtlage der Stadt Solingen wird künftig gem. § 116 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong> so darge-<br />
stellt werden, als ob es sich bei der Kommune um ein einziges "Unternehmen", ver-<br />
gleichbar einem handelsrechtlichen Konzern, handeln würde. Mit Hilfe des Gesamtab-<br />
schlusses soll der Gesamtüberblick über die Kernverwaltung und ihrer Betriebe zurück<br />
gewonnen werden, um beurteilen zu können, ob die Stadt Solingen zukünftig in der<br />
Lage ist, ihre Aufgaben zu erfüllen.<br />
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33. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Gesamtabschlusses richten sich nach<br />
folgenden Grundsätzen:<br />
1. Ansatz von Vermögensgegenständen:<br />
34. Vermögensgegenstände sind entsprechend den Festlegungen für den Gesamtabschluss<br />
anzusetzen (siehe Anlage 8.2)<br />
2. Bewertung Zeitwert<br />
35. Erstkonsolidierung<br />
36. Die Vermögensgegenstände sind von den Betrieben mit dem am Erstkonsolidierungs-<br />
stichtag vorliegenden Zeitwert anzusetzen. Die Wertermittlung ist der „Bewertung der<br />
Beteiligungen der Stadt Solingen <strong>zum</strong> 1.01. 2008“ zu entnehmen (siehe Anlage 8.3.)<br />
37. Bei Aufdeckung von Stillen Reserven im Rahmen dieser Bewertung werden den betrof-<br />
fenen Gesellschaften die Einzelbewertungen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus<br />
werden den Betrieben ergänzende Informationen zur Ermittlung der Stillen Reserven zur<br />
Verfügung gestellt.<br />
38. Folgekonsolidierung<br />
(hierzu nachfolgend zunächst grundsätzliche Ausführungen aus dem Praxisleitfaden, die im<br />
Rahmen der ersten Folgekonsolidierung konkretisiert werden)<br />
Bei der Folgekonsolidierung wird der Gesamtabschluss in jedem Folgejahr erneut aus der<br />
Summenbilanz als Zusammenfassung der Einzelabschlüsse von Kernverwaltung und einzube-<br />
ziehenden Betrieben bzw. aus der KB II entwickelt. Die Wertkorrekturen aus der Erstkonsolidie-<br />
rung, z.B. aus der Aufdeckung stiller Reserven, haben sich dort jedoch nicht niedergeschlagen.<br />
Daher sind die Buchungen der Erstkonsolidierung sowie die bis <strong>zum</strong> letzten vorhergehenden<br />
Stichtag der "Konzernbilanz" vorgenommenen Buchungen der Folgekonsolidierung ggf. kumu-<br />
liert zu wiederholen.<br />
Im ersten Schritt erfolgt wie bei der Erstkonsolidierung die Aufrechnung des Beteiligungsbuch-<br />
wertes gegen das anteilige Eigenkapital des Betriebs. Dieses hat sich zwischenzeitlich durch<br />
Gewinne/Verluste, Rücklagenveränderungen etc. geändert. Zu konsolidieren ist jedoch nur das<br />
Eigenkapital des Betriebs, das bei Erstkonsolidierung vorhanden war. Die Veränderungen des<br />
Eigenkapitals des Betriebs nach dem Erstkonsolidierungszeitpunkt gehen nicht in den erneuten<br />
Vorgang der Kapitalkonsolidierung ein.<br />
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Im zweiten Schritt der Folgekonsolidierung werden die Wertänderungen an den aufgedeckten<br />
stillen Reserven/Lasten berücksichtigt. Diese werden erfolgswirksam (z.B. Mehrabschreibun-<br />
gen im Anlagevermögen, Mehrverbrauch Materialaufwand bei stillen Reserven in den Vorräten)<br />
erfasst. Auf diese Weise führen im Rahmen der Erstkonsolidierung aufgedeckte stille Reserven<br />
in der Zukunft zu gegenüber dem Einzelabschluss zusätzlichen Aufwendungen, stille Lasten bei<br />
Auflösung zu zusätzlichen Erträgen.<br />
Die Abschreibungen auf aufgedeckte stille Reserven werden jedoch nur im Gesamtabschluss<br />
erfolgswirksam. Für die zugerechneten stillen Reserven im abnutzbaren Anlagevermögen ist<br />
dabei eine Verteilung über die Restnutzungsdauer in der KB III vorzunehmen; ferner wird die<br />
Abschreibungsmethode nach Maßgabe der KB III fortgeführt. Soweit stille Reserven bei nicht<br />
abnutzbaren Anlagegütern aufgedeckt wurden (z.B. Grundstücke), ist der im Zeitpunkt des Ab-<br />
gangs im Einzelabschluss entstandene Buchgewinn um den Betrag der aufgedeckten stillen<br />
Reserven zu kürzen. Ein Buchverlust ist entsprechend zu erhöhen. Stille Reserven in Vorräten<br />
vermindern bei Veräußerung an Dritte den Gewinn im Jahresabschluss oder erhöhen einen<br />
Jahresfehlbetrag.<br />
3. Bewertung Nutzungsdauer<br />
39. Die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände bestimmt sich nach der Gesamtab-<br />
schlussabschreibungstabelle (siehe Anlage 8.4).<br />
40. Soweit die Nutzungsdauer des Einzelabschlusses (HB I ) innerhalb der vorgegebenen<br />
Bandbreite dieser Tabelle liegt, kann die Nutzungsdauer beibehalten werden.<br />
41. Soweit die Nutzungsdauer des Einzelabschlusses (HB I) außerhalb der vorgegebenen<br />
Bandbreite dieser Tabelle liegt, ist im Rahmen der HB II folgende Anpassung vorzuneh-<br />
men:<br />
- ist die örtliche Nutzungsdauer kürzer als der untere Wert der Bandbreite, ist auf<br />
diesen unteren Wert anzupassen<br />
- ist die örtliche Nutzungsdauer länger als der obere Wert der Bandbreite, ist auf die-<br />
sen oberen Wert anzupassen<br />
42. Der Grundsatz der Wesentlichkeit ist zu beachten. Abgrenzungsfragen sind mit der Kon-<br />
solidierungsstelle abzustimmen.<br />
43. Bei Vermögensgegenstände, die in der Gesamtabschlussabschreibungstabelle noch nicht<br />
aufgeführt sind, werden die Ansätze des Einzelabschlusses (HB I) beibehalten.<br />
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44. Außerplanmäßige Ab- und Zuschreibungen von Vermögenswerten der vAB sind beizu-<br />
behalten.<br />
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D. Konsolidierung<br />
45. Der Jahresabschluss der Kommune sowie die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäfts-<br />
jahres aller verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privat-<br />
rechtlicher Form sind zu konsolidieren. Verselbständige Aufgabenbereiche, insbesondere<br />
Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts, die unter einheitlicher Leitung der<br />
Kommune stehen, sind entsprechend §§ 300 bis 309 HGB (Vollkonsolidierung) zu kon-<br />
solidieren. Sofern die verselbständigten Aufgabenbereiche unter einem maßgeblichen<br />
Einfluss stehen, hat die Konsolidierung entsprechend §§ 311 und 312 HGB (Equity-<br />
Methode) zu erfolgen (vgl. § 50 GemHVO).<br />
46. Die folgenden in §§ 50 Abs. 1 und 3, 51 Abs. 3 und 52 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong> zur An-<br />
wendung durch die Kommune im Rahmen ihres Haushaltsrechts bestimmten handels-<br />
rechtlichen Vorschriften sind nach § 49 Abs. 4 GemHVO <strong>NRW</strong> in der Fassung des Han-<br />
delsgesetzbuches vom 10. Mai 1897 (RGBl. S. 105), zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />
24. August 2002 (BGBl. I S. 3412), entsprechend anzuwenden.<br />
I. Vollkonsolidierung<br />
47. Um die Gesamtabbildung des Konzerns Stadt Solingen so zu erreichen, als handele es<br />
sich um eine einziges Unternehmen, sind im Anschluss an die Aufbereitung der Einzel-<br />
abschlüsse die Beziehungen innerhalb des Konzerns zu eliminieren (Konsolidierung).<br />
Gemäß § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO <strong>NRW</strong> sind unter Verweis auf die §§ 300 bis 309<br />
HGB für die Konsolidierung im <strong>NKF</strong> die folgenden Schritte vorgesehen:<br />
• Kapitalkonsolidierung nach der Erwerbsmethode<br />
o Anwendung der Neubewertungsmethode gem. § 301 Abs. 1 Nr. 2 HGB<br />
Hierbei erfolgt eine weitere Modifikation der HB I Werte, indem die stillen<br />
Rücklagen und Lasten bereits in einer der eigentlichen Konsolidierung vorge-<br />
lagerten Kommunalbilanz III aufgedeckt werden.<br />
• Schuldenkonsolidierung nach § 303 HGB<br />
o Bei der Schuldenkonsolidierung werden – vereinfacht formuliert – die inner-<br />
konzernlichen Kreditbeziehungen eliminiert. Entsprechend dem § 303 Abs. 1<br />
HGB sind Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Ver-<br />
bindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten zwischen den Betrieben<br />
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zu konsolidieren. Auf diese Vorgehensweise kann verzichtet werden, wenn<br />
die zu konsolidierenden Beträge für die Vermittlung eines den tatsächlichen<br />
Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragsla-<br />
ge des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung sind.<br />
• Zwischenergebniseliminierung<br />
o Entsprechend § 304 Abs. 1 HGB sind die Vermögensgegenstände, die ganz<br />
oder teilweise auf Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Gesamt-<br />
abschluss einbezogenen Betrieben und der Kommune beruhen, so anzuset-<br />
zen, wie dies in einem einheitlichen Unternehmen der Fall wäre. Die Verein-<br />
fachungsregelung nach § 304 Abs. 2 HGB ist anwendbar.<br />
o Eine automatische Zwischenergebniseliminierung ist zurzeit nicht eingerich-<br />
tet. Auftretende Sachverhalte werden manuell eliminiert.<br />
• Aufwands- und Ertragskonsolidierung<br />
o Entsprechend § 305 Abs. 1 HGB sind bei den Umsatzerlösen die Erlöse aus<br />
Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Gesamtabschluss einbezo-<br />
genen Betrieben mit den auf sie entfallenden Aufwendungen zu verrechnen,<br />
sofern sie nicht als Erhöhung des Bestand an fertigen und unfertigen Er-<br />
zeugnissen oder als aktivierte Eigenleistungen auszuweisen sind. Die Verein-<br />
fachungsregelung nach § 305 Abs. 2 HGB ist anwendbar.<br />
• Steuerabgrenzung nach § 306 HGB:<br />
Hierbei handelt es sich um einen Korrekturposten, um den Steueraufwand im Einzel-<br />
oder Gesamtabschluss an das Jahres- oder Gesamtergebnis anzupassen. Abweichungen<br />
gibt es auf drei Stufen:<br />
1. Einzelabschlüsse: Bei den steuerpflichtigen Betrieben ergeben sich regelmä-<br />
ßig Abweichungen zwischen dem Ergebnis vor Steuern und dem steuerli-<br />
chen Einkommen. Diese resultieren aus steuerfreien Einnahmen und nicht<br />
abzugsfähigen Aufwendungen oder aus abweichenden Ansatz- und Bewer-<br />
tungsmethoden bzw. der unterschiedlichen Ausübung von Bilanzierungs-<br />
und Bewertungswahlrechten. Nur wenn sich diese Abweichungen im Zeitab-<br />
lauf wieder ausgleichen, ist gemäß § 274 HGB ein Steuerausgleichsposten<br />
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<strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – „Konzern“ Stadt Solingen – Richtlinie - Entwurf<br />
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oder eine Rückstellung für latente Steuern zu bilden. Da für die meisten Be-<br />
triebe das HGB anwendbar ist, sind derartige Posten bereits in den Einzelab-<br />
schlüssen enthalten.<br />
2. Im Rahmen der Anpassungen an einheitliche Bilanzierungs- und Bewer-<br />
tungsmethoden der §§ 300 Abs. 2 und 308 Abs. 2 HGB ergeben sich regel-<br />
mäßig Abweichungen zwischen Handelsbilanz HB I und HB II der einzubezie-<br />
henden Betriebe. Sofern sich diese künftig wieder ausgleichen, sind sie ge-<br />
mäß § 298 Abs. 1 HGB i.V.m. § 274 HGB in der HB II zur berücksichtigen<br />
und führen zu weiteren Veränderungen der Steuerausgleichsposten bzw. der<br />
Rückstellungen für latente Steuern. Dieser Fall ist zwar im Gemeindehaus-<br />
haltsrecht <strong>NRW</strong> nicht geregelt, aber analog zur HGB-Regelung zu lösen.<br />
3. Konsolidierungsmaßnahmen: Ergeben sich aufgrund von Konsolidierungs-<br />
maßnahmen der §§ 300 bis 307 HGB Ergebniseinflüsse, die zu einer Abwei-<br />
chung des Gesamtergebnisses von der Summe der Einzelergebnisse der ein-<br />
bezogenen Betriebe führen und gleichen sich die Ergebnisunterschiede in<br />
späteren Perioden wieder aus, so ist hierfür nach § 50 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong><br />
i.V.m. § 306 HGB ebenfalls ein Ausgleichsposten oder eine Rückstellung für<br />
latente Steuern zu bilden. Dieser Posten kann mit dem nach § 274 HGB zu-<br />
sammengefasst werden.<br />
II. Equity-Konsolidierung<br />
• Die Equity-Konsolidierung (vgl. § 50 Absatz 3 GemHVO <strong>NRW</strong> i.V.m. §§ 311, 312 HGB)<br />
kann grundsätzlich nach der Buchwert- oder Kapitalanteilsmethode durchgeführt wer-<br />
den. Im <strong>NKF</strong> wird die Buchwertmethode favorisiert. Diese kommt in Solingen zur An-<br />
wendung.<br />
;
<strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – „Konzern“ Stadt Solingen – Richtlinie - Entwurf<br />
18<br />
E. Gesamtanhang<br />
Im Gesamtanhang wird entsprechend § 51 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong> angegeben bzw. erläu-<br />
tert:<br />
• Der Konsolidierungskreis<br />
• Veränderungen des Konsolidierungskreises mit zusätzlichen Angaben zur Vergleichbar-<br />
keit (wenn nicht durch Anpassung der Vorjahreszahlen hergestellt)<br />
• Der Assoziierungskreis<br />
• Veränderungen des Assoziierungskreises<br />
• Posten der Gesamtbilanz;<br />
• Positionen der Gesamtergebnisrechnung;<br />
• verwendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden;<br />
• verwendete Konsolidierungsmethoden,<br />
• angewendete Vereinfachungsregeln und Schätzungen im Einzelnen.<br />
48. Dem Gesamtanhang ist eine Kapitalflussrechnung unter Beachtung des Deutschen<br />
Rechnungslegungsstandard Nr. 2 (DRS 2) beizufügen (vgl. § 51 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong>).<br />
49. Fristen und Verantwortlichkeiten zur Aufstellung des Gesamtanhangs ergeben sich aus<br />
Kapitel B.V. und B.VI.<br />
;
<strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – „Konzern“ Stadt Solingen – Richtlinie - Entwurf<br />
19<br />
F. Gesamtlagebericht<br />
50. Der Gesamtlagebericht (vgl. § 51 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong>) erläutert das durch den Ge-<br />
samtabschluss vermittelte Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtla-<br />
ge der Kommune einschließlich der Betriebe. In die Darstellung der Gesamtlage der<br />
Kommune werden einbezogen:<br />
• Der Überblick über den Geschäftsverlauf<br />
• Die Darstellung der wichtigsten Ergebnisse des Gesamtabschlusses und der Gesamtlage<br />
entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen<br />
• Die Darstellung der Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Stadt Solingen<br />
• Die Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage anhand der für<br />
die Kommune bedeutsamen produktorientierten Zielen und Kennzahlen (§ 12 GemH-<br />
VO <strong>NRW</strong>)<br />
• Die Prüfung, ob die Einrichtung eines Risikofrüherkennungssystems erforderlich ist<br />
• Angaben über die Verantwortlichkeiten gem. § 116 Abs. 4 GO <strong>NRW</strong><br />
51. Die Gliederung des Gesamtlageberichtes trägt dazu bei, dass durch den Gesamtab-<br />
schluss gem. § 116 Abs. 6 GO <strong>NRW</strong> ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />
Bild der Kommune vermittelt wird.<br />
;
<strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – „Konzern“ Stadt Solingen – Richtlinie - Entwurf<br />
20<br />
G. Beteiligungsbericht<br />
52. Nach § 117 GO <strong>NRW</strong> erstellt die Stadt Solingen einen Beteiligungsbericht, in dem ihre<br />
wirtschaftliche und nicht-wirtschaftliche Betätigung unabhängig davon, ob Betriebe<br />
dem Konsolidierungskreis des Gesamtabschluss angehören, erläutert wird. Dieser Be-<br />
richt wird jährlich bezogen auf den Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses fortge-<br />
schrieben und dem Gesamtabschluss beigefügt.<br />
;
<strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – „Konzern“ Stadt Solingen – Richtlinie - Entwurf<br />
21<br />
H. Prüfung und Offenlegung des Gesamtabschlusses<br />
53. Der Gesamtabschluss ist dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnis-<br />
sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der<br />
Gemeinde unter Beachtung der GoB ergibt. Die Prüfung beinhaltet die Einhaltung der<br />
gesetzlichen Vorschriften, ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Be-<br />
stimmungen. Der Gesamtlagebericht ist dahingehend zu prüfen, ob er mit dem Ge-<br />
samtabschluss in Einklang steht und seine sonstigen Angaben keine falsche Vorstellung<br />
der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune erweckt (vgl.<br />
§ 116 Abs. 6 GO <strong>NRW</strong> i. V. m. § 101 Abs. 2 bis 8 GO <strong>NRW</strong>.).<br />
54. Zur Vorbereitung der Gesamtabschlussprüfung muß die Kommune klären, wie und von<br />
wem die Prüfung vorgenommen wird. Mit den Beteiligten sind das gesamte Verfahren<br />
und die vorbereitenden Arbeiten abzustimmen. Die Prüfung ist in den Terminplan ein-<br />
zubeziehen. Die Frage der Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Solingen ist derzeit<br />
noch offen.<br />
55. Für die Anzeige des Gesamtabschlusses an die Aufsichtsbehörde und seine Offenlegung<br />
sind die Vorschriften des § 96 GO <strong>NRW</strong> entsprechend anzuwenden (vgl. § 116 Abs. 1<br />
GO <strong>NRW</strong>).<br />
;
<strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – „Konzern“ Stadt Solingen – Richtlinie - Entwurf<br />
22<br />
I. Abkürzungsverzeichnis<br />
56. AöR – Anstalt öffentlichen Rechts<br />
57. BSG – Beteiligungsgesellschaft Stadt Solingen mbH<br />
58. DET – Dezentrales Erfassungstool<br />
59. DRS Deutscher Rechnungslegungs Standard<br />
60. GA – Gesamtabschluss<br />
61. GemHVO <strong>NRW</strong> – Gemeindehaushaltsverordnung für Nordrhein-Westfalen<br />
62. GO <strong>NRW</strong> – Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen<br />
63. GoB – Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />
64. GoK – Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung<br />
65. <strong>NKF</strong> – Neues Kommunales Finanzmanagement<br />
66. <strong>NKF</strong>EG <strong>NRW</strong> – Neues Kommunales Finanzmanagement Einführungsgesetz<br />
67. SAP SEM-BCS - Strategic Enterprise Management Business Consolidation System<br />
68. vAB – verselbstständigte Aufgabenbereiche<br />
;
<strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – „Konzern“ Stadt Solingen – Richtlinie - Entwurf<br />
23<br />
J. <strong>Anlagen</strong>verzeichnis<br />
Anlage 1 Rechtliche Grundlagen<br />
Anlage 2 Beteiligungsverzeichnis 1<br />
Anlage 3 Ansprechpartner BSG<br />
Anlage 4 Aufgaben- und Terminplan<br />
Anlage 5 <strong>NKF</strong> TP 05 Richtlinie Überleitung Erfassungstool Hinweise.doc<br />
Anlage 6 Konsolidierungskreis 2<br />
Anlage 7 Positionenplan<br />
Anlage 8 1. Zuordnung Vermögensgegenstände zu Positionen / Kontierungshandbuch 3<br />
2. Ansatz- und Bewertung<br />
3. Bewertungsgutachen – Übersicht „Gesamtwert der Beteiligungen“<br />
4. Tabelle Nutzungsdauern<br />
1 Da die relevanten Stände (1.1.2010/31.12.2010) zzt. noch nicht feststehen, werden exemplarisch die<br />
derzeitigen Stände mitgegeben<br />
2 Da die relevanten Stände (1.1.2010/31.12.2010) zzt. noch nicht feststehen, werden exemplarisch die<br />
derzeitigen Stände mitgegeben<br />
3 Da das Kontierungshandbuch <strong>NKF</strong> anderweitig frei zugänglich ist, wird wegen des Umfangs von einer<br />
Veröffentlichung im Rahmen des Praxisleitfadens abgesehen.<br />
;
„Konzern“ Stadt Solingen – Gesamtabschlussrichtlinie – Anlage 1<br />
§ 116 GO <strong>NRW</strong><br />
Gesamtabschluss<br />
(1) Die Gemeinde hat in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember<br />
einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />
aufzustellen. Er besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz<br />
und dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Der Rat<br />
bestätigt den geprüften Gesamtabschluss durch Beschluss. § 96 findet entsprechende<br />
Anwendung.<br />
(2) Zu dem Gesamtabschluss hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss nach § 95 und die<br />
Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres aller verselbstständigten Aufgabenbereiche<br />
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren. Auf den<br />
Gesamtabschluss sind, soweit seine Eigenart keine Abweichung erfordert, § 88 und<br />
§ 91 Abs. 2 entsprechend anzuwenden.<br />
(3) In den Gesamtabschluss müssen verselbstständigte Aufgabenbereiche nach Absatz 2<br />
nicht einbezogen werden, wenn sie für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen<br />
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage<br />
der Gemeinde zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind. Dies ist<br />
im Gesamtanhang darzustellen.<br />
(4) Am Schluss des Gesamtlageberichtes sind für die Mitglieder des Verwaltungsvorstands<br />
nach § 70, soweit dieser nicht zu bilden ist für den Bürgermeister und den<br />
Kämmerer, sowie für die Ratsmitglieder, auch wenn die Personen im Haushaltsjahr<br />
ausgeschieden sind, anzugeben:<br />
1. der Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen,<br />
2. der ausgeübte Beruf,<br />
3. die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125<br />
Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes,<br />
4. die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen der<br />
Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form,<br />
5. die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen.<br />
(5) Der Gesamtabschluss ist innerhalb der ersten neun Monate nach dem<br />
Abschlussstichtag aufzustellen. § 95 Abs. 3 findet für die Aufstellung des Gesamtabschlusses<br />
entsprechende Anwendung.<br />
(6) Der Gesamtabschluss ist vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen,<br />
ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,<br />
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der<br />
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses<br />
erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden<br />
Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Der<br />
Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang<br />
steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Ver-
„Konzern“ Stadt Solingen – Gesamtabschlussrichtlinie – Anlage 1<br />
mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde erwecken. § 101<br />
Abs. 2 bis 8 gilt entsprechend.<br />
(7) In die Prüfung nach Absatz 6 müssen die Jahresabschlüsse der verselbstständigten<br />
Aufgabenbereiche nicht einbezogen werden, wenn diese nach gesetzlichen Vorschriften<br />
geprüft worden sind.<br />
(1) Der Gesamtabschluss besteht aus<br />
1. der Gesamtergebnisrechnung,<br />
2. der Gesamtbilanz,<br />
3. dem Gesamtanhang.<br />
GemHVO <strong>NRW</strong><br />
§ 49<br />
Gesamtabschluss<br />
(2) Dem Gesamtabschluss sind ein Gesamtlagebericht und ein Beteiligungsbericht beizufügen.<br />
(3) Auf den Gesamtabschluss sind, soweit seine Eigenart keine Abweichungen bedingt<br />
oder nichts anderes bestimmt ist, die §§ 32 bis 38, 41 bis 43 und 47 entsprechend anzuwenden.<br />
(4) Sofern in diesem Abschnitt auf Vorschriften des Handelsgesetzbuches verwiesen<br />
wird, finden diese in der Fassung des Handelsgesetzbuches vom 10. Mai 1897 (RGBl. S.<br />
105), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. August 2002 (BGBl. I S. 3412), entsprechende<br />
Anwendung.<br />
§ 50<br />
Konsolidierung<br />
(1) Verselbstständigte Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlichen Organisationsformen<br />
sind entsprechend den §§ 300 bis 309 des Handelsgesetzbuches zu konsolidieren.<br />
(2) Stehen Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts unter der einheitlichen<br />
Leitung der Gemeinde, sind diese entsprechend Absatz 1 zu konsolidieren. Dies gilt<br />
auch, wenn der Gemeinde<br />
1. die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zusteht,<br />
2. das Recht zusteht, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans<br />
zu bestellen oder abzuberufen und sie gleichzeitig Gesellschafterin ist oder<br />
3. das Recht zusteht, einen beherrschenden Einfluss auf Grund eines mit diesem Unternehmen<br />
geschlossenen Beherrschungsvertrags oder auf Grund einer Satzungsbestimmung<br />
dieses Unternehmens auszuüben.<br />
(3) Verselbstständigte Aufgabenbereiche unter maßgeblichem Einfluss der Gemeinde<br />
sind entsprechend den §§ 311 und 312 des Handelsgesetzbuches zu konsolidieren.
„Konzern“ Stadt Solingen – Gesamtabschlussrichtlinie – Anlage 1<br />
§ 51<br />
Gesamtlagebericht, Gesamtanhang<br />
(1) Durch den Gesamtlagebericht ist das durch den Gesamtabschluss zu vermittelnde<br />
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde einschließlich<br />
der verselbstständigten Aufgabenbereiche zu erläutern. Dazu sind in einem<br />
Überblick der Geschäftsablauf mit den wichtigsten Ergebnissen des Gesamtabschlusses<br />
und die Gesamtlage in ihren tatsächlichen Verhältnissen darzustellen. Außerdem hat der<br />
Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung<br />
entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft der Gemeinde unter<br />
Einbeziehung der verselbstständigten Aufgabenbereiche und der Gesamtlage der Gemeinde<br />
zu enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen<br />
nach § 12, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und<br />
Finanzgesamtlage der Gemeinde sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die im<br />
Gesamtabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Auch ist auf die Chancen<br />
und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde<br />
liegende Annahmen sind anzugeben.<br />
(2) Im Gesamtanhang sind zu den Posten der Gesamtbilanz und den Positionen der Gesamtergebnisrechnung<br />
die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben<br />
und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte die Wertansätze beurteilen<br />
können. Die Anwendung von zulässigen Vereinfachungsregelungen und Schätzungen<br />
ist im Einzelnen anzugeben.<br />
(3) Dem Gesamtanhang ist eine Kapitalflussrechnung unter Beachtung des Deutschen<br />
Rechnungslegungsstandards Nr. 2 (DRS 2) in der vom Bundesministerium der Justiz nach<br />
§ 342 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches bekannt gemachten Form beizufügen.<br />
§ 52<br />
Beteiligungsbericht<br />
(1) Im Beteiligungsbericht nach § 117 der Gemeindeordnung sind gesondert anzugeben<br />
und zu erläutern<br />
1. die Ziele der Beteiligung,<br />
2. die Erfüllung des öffentlichen Zwecks,<br />
3. die Beteiligungsverhältnisse,<br />
4. die Entwicklung der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten<br />
drei Abschlussstichtage,<br />
5. die Leistungen der Beteiligungen, bei wesentlichen Beteiligungen mit Hilfe von Kennzahlen,<br />
6. die wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander<br />
und mit der Gemeinde,<br />
7. die Zusammensetzung der Organe der Beteiligungen,<br />
8. der Personalbestand jeder Beteiligung.<br />
(2) Im Bericht sind die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der Beteiligungen<br />
in einer Zeitreihe abzubilden, die das abgelaufene Geschäftsjahr, das Vorjahr und das
„Konzern“ Stadt Solingen – Gesamtabschlussrichtlinie – Anlage 1<br />
Vorvorjahr umfasst. Die Darstellung kann bei den Bilanzen auf die in § 266 des Handelsgesetzbuches<br />
in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten<br />
Posten in der vorgeschriebenen Reihenfolge beschränkt werden. Bei den Gewinn-<br />
und Verlustrechnungen können Erleichterungen nach § 276 des Handelsgesetzbuches<br />
unabhängig von der Einhaltung der dort beschriebenen Größenklassen in Anspruch genommen<br />
werden. Werden bei den Beteiligungen für die Jahresabschlussanalyse Strukturbilanzen<br />
erstellt, können diese die vollständigen Bilanzen ersetzen.<br />
(3) Dem Bericht ist eine Übersicht über die gemeindlichen Beteiligungen unter Angabe<br />
der Höhe der Anteile an jeder Beteiligung in Prozent beizufügen.
Konzern Stadt Solingen Konsolidierungskreis <strong>zum</strong><br />
01.01.2009<br />
Beteiligung (Stand 01.01.2009)<br />
Veränderung gegenüber dem Vorjahr: Zum 01.01.2009 ist<br />
"Ensorgungsbetriebe Solingen - Müllheizkraftwerk" auf "Entsorgungsbetriebe<br />
Solingen" übertragen worden.<br />
Rechtsform gehalten Beteiligun Beteiligungs- Stammkapital Stanmkapital- Art der<br />
durch gsquote Konzern<br />
anteil Einbeziehung<br />
quote in<br />
%<br />
in %<br />
Partnerkonti<br />
erung (PK) -<br />
Soll<br />
Stadt Solingen Vollkonsolidierung 100000<br />
Altenzentren der Stadt Solingen Eigenbetrieb Stadt 6.402.397 6.402.397 Vollkonsolidierung 903100<br />
Beteiligungsgesellschaft Stadt Solingen mbH (BSG) GmbH Stadt 100,000 100,000 1.000.000 1.000.000 Vollkonsolidierung 160100<br />
Dienstleistungsbetrieb Gebäude Eigenbetrieb Stadt 100.000 100.000 Vollkonsolidierung 140400<br />
Entsorgung Solingen GmbH GmbH Stadt 100,000 100,000 25.000 25.000 Vollkonsolidierung 130300<br />
Entsorgungsbetriebe Solingen Eigenbetrieb Stadt 25.563.594 25.563.594 Vollkonsolidierung 130100<br />
Gründer- und Technologiezentrum Solingen GmbH GmbH BSG 51,000 51,000 52.000 26.520 Vollkonsolidierung 140115<br />
Institut für Galvano- und Oberflächentechnik Solingen GmbH GmbH BSG 90,000 90,000 102.258 92.032 Vollkonsolidierung 150100<br />
itec Informationstechnologie Solingen GmbH GmbH SWS 100,000 50,100 500.000 500.000 Vollkonsolidierung 120300<br />
Kunst-Museum Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbh GmbH Stadt 100,000 100,000 25.565 25.565 Vollkonsolidierung 140125<br />
Kunstmuseum Solingen Betriebsgesellschaft mbH GmbH Stadt 51,000 51,000 100.000 51.000 Vollkonsolidierung 140120<br />
Moneta 42ste Verwaltungsgesellschaft mbH GmbH BSG 100,000 100,000 25.000 25.000 Vollkonsolidierung 140000<br />
Städtische Musikschule Solingen GmbH GmbH Stadt 100,000 100,000 25.000 25.000 Vollkonsolidierung 905500<br />
Sanierungsgesellschaft Südliche Innenstadt Solingen mbH & Co. KG GmbH & Co. KG Stadt 100,000 100,000 25.000 25.000 Vollkonsolidierung 140150<br />
Sanierungsgesellschaft Südliche Innenstadt Solingen Verwaltungs GmbH GmbH Stadt 100,000 100,000 50.000 50.000 Vollkonsolidierung 140145<br />
Städtisches Klinikum Solingen gemeinnützige GmbH GmbH Stadt 100,000 100,000 11.000.000 11.000.000 Vollkonsolidierung 107100<br />
Stadtwerke Solingen GmbH (SWS) GmbH BSG 50,100 50,100 61.360.000 30.741.360 Vollkonsolidierung 110100<br />
Stadtwerke Solingen Netz GmbH GmbH SWS 100,000 50,100 250.000 250.000 Vollkonsolidierung 110800<br />
Technischer Betrieb Straßen und Grünflächen Eigenbetrieb Stadt 1.000.000 1.000.000 Vollkonsolidierung 140500<br />
Wirtschaftsförderung Solingen GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG Stadt 100,000 100,000 51.129 51.129 Vollkonsolidierung 140155<br />
Wirtschaftsförderung Solingen Verwaltungsgesellschaft mbH GmbH BSG 100,000 100,000 25.000 25.000 Vollkonsolidierung 905400<br />
Bergische Symphoniker - Orchester der Städte Remscheid und Solingen GmbH GmbH Stadt 50,000 50,000 25.564 12.782 at-equity 104200<br />
Elba Omnibusreisen GmbH GmbH SWS 25,000 12,525 250.000 62.500 at-equity 110210<br />
MVV Energiedienstleistungen GmbH Solingen GmbH BSG 25,100 37,074 600.000 150.600 at-equity 190100<br />
MVV Energiedienstleistungen GmbH Solingen GmbH SWS 23,900 37,074 600.000 143.400 at-equity 190100<br />
RBSV GmbH GmbH BSG 21,500 21,500 600.000 129.000 at-equity 110010<br />
Wasserwerk Baumberg GmbH GmbH SWS 50,000 25,050 200.000 100.000 at-equity 110900<br />
Zweckverband Bergische Volkshochschule Zweckverband Stadt 50,000 50,000 at-equity 104300<br />
24/7 Trading GmbH GmbH SWS 5,000 2,505 2.150.000 107.500 at-cost 190005<br />
Bergische Trinkwasser-Verbund-GmbH GmbH / Gbr SWS 19,850 9,945 100.000 19.850 at-cost 110300<br />
Bergisches Entwicklungsagentur GmbH GmbH Stadt 18,363 18,363 50.100 9.200 at-cost<br />
Bergisches Institut für Produktentwicklung und Innovationsmanagement gGmbHGmbH Stadt 15,000 15,000 30.000 4.500 at-cost 115400<br />
Lokalfunk Remscheid-Solingen Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG GmbH & Co. KG Stadt 14,300 14,300 512.000 73.216 at-cost 115401<br />
MVV Energie AG AG BSG 1,370 1,370 168.721.398 2.316.539 at-cost 190000<br />
RW Holding AG AG BSG 0,550 0,550 74.362.860 411.840 at-cost 160302<br />
RWE AG AG BSG 0,001 0,001 1.440.000.000 2.240 at-cost 160301<br />
TAG Tropolys Altgesellschafter GmbH GmbH BSG 16,880 16,880 25.000 4.200 at-cost 115402<br />
Trianel Power Kraftwerk Hamm-Uentrop GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG SWS 2,450 1,227 84.598.006 2.069.930 at-cost 110400<br />
Vienna I Sarl Sarl BSG 1,520 1,520 2.300.075 0 at-cost<br />
Nachrichtlich<br />
Stadtwerke Aue GmbH GmbH Stadt 0,125 0,125 4.096.000 5.120 111401<br />
Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH (VkA) GmbH Stadt 0,640 0,640 127.823 813 111400<br />
Bergisch-Rheinischer Wasserverband Wasser- und Bodenverband Stadt 111301<br />
Landschaftsverband Rheinland Gebietskörperschaft Stadt 118400<br />
Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper Zweckverband Stadt 111302<br />
Wupperverband Wasser- und Bodenverband Stadt 111303<br />
Zweckverband Erholungsgebiet Ittertal Zweckverband Stadt 113300<br />
Zweckverband KDN - Dachverband kommunaler IT - Dienstleister Zweckverband Stadt 101300<br />
Zweckverband Naturpark Bergisches Land Zweckverband Stadt 113302<br />
Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Zweckverband Stadt 112301<br />
BSG<br />
van Lessen<br />
2246 05.08.2009 1
Konsolidierungsstelle:<br />
Beteiligungsgesellschaft Stadt Solingen mbH<br />
Rathausplatz 1<br />
42651 Solingen<br />
Ansprechpartner<br />
Herr Dahlmann<br />
Raum: 227<br />
Telefon: 0212 290 2196<br />
Fax: 0212 290 74 2196<br />
Mail: K.Dahlmann@Solingen.de<br />
Herr van Lessen<br />
Raum : 226<br />
Telefon: 0212 290 2246<br />
Fax: 0212 290 74 2246<br />
Mail: F.vanLessen@Solingen.de<br />
Herr I.Schneider<br />
Raum: 225<br />
Telefon: 0212 290 2174<br />
Fax: 0212 290 74 2174<br />
Mail: I.Schneider@Solingen.de<br />
Konzern Stadt Solingen – Gesamtabschlussrichtlinie – Anlage 3
Termin Aktion<br />
04 Aufgaben und Terminplan 2010 .doc - 1 -<br />
Konzern Stadt Solingen – Gesamtabschlussrichtlinie – Anlage 4<br />
01.01.2010 bis 31.12.2010<br />
Information der Konsolidierungsstelle durch die Stadt / den<br />
verselbstständigten Aufgabenbereich (vAB) über vollzogene<br />
Veränderungen der Beteiligungsstruktur<br />
01.01.2010 bis 31.12.2010<br />
- Unmittelbar nach Vollzug: Information der Stadt / vAB durch<br />
Konsolidierungsstelle über vollzogene Veränderungen der<br />
Beteiligungsstruktur<br />
- Quartalsweise: Zusendung der aktualisierten Strukturdaten<br />
14.01.2011 Buchungsschluss bzgl. Beziehungen zwischen den vAB; den vAB und<br />
der Stadt<br />
Rechnungen, die das alte Jahr betreffen und nach dem 15. Dezember<br />
erstellt werden, sind dem Empfänger vorab mit dem Hinweis<br />
„Buchungsmonat Dezember“ zuzufaxen.<br />
15.02.2011 Buchungsschluss Kontokorrentkonten aus Lieferung und Leistung<br />
bis 28.02.2011 - bilaterale Saldenabstimmung (Forderungen und Verbindlichkeiten)<br />
zwischen den vAB; den vAB und der Stadt auf den Stichtag 31.12.2010<br />
- Saldenbestätigung mit „Kunden und Lieferanten“<br />
offen: einheitliche Vorgaben (Abstimmung RPA)<br />
bis 31.03.2011 Übersendung (bei Onlineverfahren: Übermittlung) des Reporting<br />
Packages durch die vAB/ die Stadt (HB II)<br />
bis 11.04.2011 Information durch Konsolidierungsstelle über Anpassungsbedarf<br />
bis 31.05.2011 Übersendung / Übermittlung der geprüften Meldedaten durch die vAB /<br />
die Stadt<br />
Übersendung der Prüfungsberichte <strong>zum</strong> Jahresabschluss (HB I) und der<br />
Prüfungsfeststellungen zur HB II<br />
bis 31.08.2011 Aufstellung des Gesamtabschlusses intern<br />
offen: liegt bis hier ein geprüfter Einzelabschluss der Stadt vor<br />
bis 30.09.2011 Aufstellung des Entwurfs eines Gesamtabschlusses durch den<br />
Kämmerer (§ 116 Abs. 5 i.V.m. 95 Abs. 3 GO) und Vorlage beim<br />
Oberbürgermeister zur Bestätigung<br />
ab 04.10.2011 - Weiterleitung des bestätigten Entwurfs an den Rat zur Feststellung<br />
- Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss
Anmerkungen <strong>zum</strong> Erfassungstool<br />
1. Einleitung<br />
Konzern Stadt Solingen – Gesamtabschlussrichtlinie – Anlage 5<br />
Die Erfassung der Meldedaten erfolgt dezentral über ein MS-Excel basiertes Erfassungstool<br />
(nachfolgend: DET ).<br />
Das DET wird den Meldeeinheiten in der jeweils aktuellen Version von der Konsolidierungsstelle<br />
zur Verfügung gestellt (Übersendung auf elektronischem Weg).<br />
Die Aktivierung der Funktion „Blatt schützen“ beschränkt die Eingabemöglichkeiten auf<br />
die Eingabefelder. Die Nutzung der Gliederungsfunktion ist dann nicht mehr möglich.<br />
Das DET setzt sich aus folgenden Blättern zusammen:<br />
1. Gesamtbilanz <strong>NKF</strong><br />
2. Gesamtergebnisrechnung <strong>NKF</strong><br />
3. Formular Überleitung Bilanz<br />
4. Formular Überleitung GuV<br />
Die Struktur der Blätter 1. und 2. entspricht dem Positionenplan.<br />
2. Hinweise zu den Strukturelementen des Positionenplans<br />
1. Nummernintervalle<br />
Auf Basis des Positionenplans werden die erforderlichen Informationen von den in den<br />
Gesamtabschluss einzubeziehenden Einheiten abgefragt und anschließend die Konsolidierung<br />
zur Erstellung des Gesamtabschlusses durchgeführt. Die einzelnen Positionen<br />
des Positionenplans sind somit die "Informationsträger" im Rahmen des Melde- und<br />
Konsolidierungsprozesses.<br />
Zur besseren Orientierung sind im Positionenplan Nummernintervalle für abgegrenzte<br />
Bereiche vergeben. Als oberste Gliederung werden folgende Positionennummernkreise<br />
verwendet:<br />
• 1 000 000 bis 1 999 999 Bilanzpositionen Aktiva<br />
• 2 000 000 bis 2 999 999 Bilanzpositionen Passiva<br />
• 3 000 000 bis 3 999 999 GuV-Positionen/Positionen der Ergebnisrechnung<br />
• 4 000 000 bis 4 999 999 Gewinnverwendungspositionen<br />
• 8 000 000 bis 8 999 999 Anhangsangaben (noch nicht dargestellt)<br />
Die Eigenschaften einer Position werden durch die Positionenbezeichnung, die eindeutige<br />
Positionennummer sowie die Hierarchie im Konsolidierungssystem bestimmt.<br />
2. Positionenart<br />
Bei den Positionen im Positionenplan handelt es sich entweder um Summenpositionen<br />
oder um einzelne Wertepositionen. (vgl. Spalte "Positionenart im Positionenplan) Die<br />
Positionenarten werden wie folgt unterschieden:<br />
• Positionenart 1 sind Wertpositionen<br />
- 1 -
Konzern Stadt Solingen – Gesamtabschlussrichtlinie – Anlage 5<br />
Bei den Wertepositionen handelt es sich grundsätzlich um Positionen, auf denen einzelne<br />
Werte erfasst werden können. Bei einigen Wertpositionen ist jedoch eine weitere<br />
Detaillierung (auch Aufriss genannt) erforderlich. Das bedeutet, dass der Betrag auf der<br />
Werteposition weiter in einzelne auf die Werteposition entfallene Beträge zu detaillieren<br />
ist.<br />
Im DET sind folgende Detaillierungen vorgesehen:<br />
- Ausweis gegenüber anderen Unternehmen (Aufriss über Partner)<br />
- Ausweis von Bewegungen auf den Positionen (Aufriss über Bewegungsarten)<br />
- Ausweis von Restlaufzeiten<br />
Für die Eingaben sind die weißen Felder vorgesehen.<br />
Die Summen der Eingabefelder werden oberhalb dieser ausgegeben.<br />
• Positionenart 2 sind Summenpositionen<br />
Summenpositionen sind Positionen, auf denen die Werte der hierarchisch „darunter liegenden“<br />
Positionen aufsummiert dargestellt werden. Auf Summenpositionen werden<br />
keine einzelnen Werte erfasst. Z.B. ist die Position „1.120.000.000 – Sachanlagevermögen“<br />
eine Summenposition, auf der die Werte der unter ihr liegenden Positionen<br />
1.121.000.000 bis 1.112.800.000 aufsummiert werden.<br />
Im DET sind die Zeilen der Summenpositionen gelb markiert.<br />
3. Vorzeichen<br />
Das Vorzeichen gibt den grundsätzlichen Charakter einer Position wieder und dient zur<br />
grundsätzlich vorzeichenfreien Erfassung. Das System erkennt auf Grund des Charakters<br />
des Kontos, ob der Wert im Soll oder Haben auf das Konto zu schreiben ist. Nur wenn<br />
ein Saldo auf einer Position umschlägt, sind die Vorzeichen anzugeben; z.B. wenn ein<br />
Bankkonto einen negativen Saldo hat, ist der Wert mit entsprechendem Vorzeichen zu<br />
erfassen.<br />
3. Eingabe<br />
Das DET unterscheidet die Bereiche HB I und HB II<br />
In den Bereich HB I ist der Einzelabschluss der Meldeeinheit nach dortiger Gliederung<br />
einzugeben. In den Bereichen, in denen der Positionenplan eine abweichende Aufgliederung<br />
gegenüber dem HGB vorsieht (z.B. bei den Forderungen, den Verbindlichkeiten<br />
oder den ordentlichen Erträgen) wurde dieser um Gliederungspunkte nach HGB erweitert.<br />
Diese Gliederungspunkte sind zwingend umzugliedern, so dass Eingaben im HB II<br />
Bereich in diesen Linien nicht möglich sind<br />
Im DET sind diese Gliederungspunkte daran zu erkennen, dass der Positionenbezeichnung<br />
„HGB“ vorangestellt wurde.<br />
In den Bereich HB II ist der Einzelabschluss der Meldeeinheit in den Positionenplan umzugliedern.<br />
Die vorgenommenen Umgliederungen sind – soweit nicht aus dem Eingabeblatt direkt<br />
ersichtlich - im „Formular Überleitung …“ zu dokumentieren.<br />
Die Umgliederungen der Bilanz und der GuV sind einzeln darzustellen. Bei Bedarf ist das<br />
Formular durch Hinzufügen weiterer Zeilen zu ergänzen.<br />
Bei einigen Wertpositionen ist eine weitere Detaillierung (auch Aufriss genannt) erforderlich.<br />
Diese sind:<br />
- 2 -
Konzern Stadt Solingen – Gesamtabschlussrichtlinie – Anlage 5<br />
- Ausweis von Bewegungen auf den Positionen (Aufriss über Bewegungsarten)<br />
Beispiel: Auf der Position 1.121.4000 sind die sonstigen unbebauten Grundstücke auszuweisen.<br />
In den Spalten K bis T ist die unterjährige Bewegung (entsprechend den Bewegungsarten<br />
im Anlagespiegel) einzutragen.<br />
- Ausweis gegenüber anderen Unternehmen (Aufriss über Partner)<br />
Im DET stehen hierfür bei den relevanten Positionen Untergliederungen zur Verfügung,<br />
die eine partnerscharfe Zuordnung erlauben.<br />
Beispiel: Auf der Position 1.221.2100 sind die sonstigen Forderungen an den<br />
Vollkonsolidierungskreis auszuweisen. Bei Anklicken des Gliederungskreuzes auf<br />
der linke Seite öffnen sich die darunter liegenden Zeilen. In diesen sind in der<br />
Spalte „J“ die Partnergesellschaften aufgeführt. Besteht eine Forderung, z.B. gegen<br />
der Beteiligungsgesellschaft Stadt Solingen mbH, ist der Betrag in dieser Zeile<br />
(Zeile 490) in Spalte „U“auszuweisen.<br />
- 3 -
Konzern Stadt Solingen – Gesamtabschlussrichtlinie – Anlage 5<br />
- Ausweis von Restlaufzeiten<br />
Ausgehend von dem Beispiel der Forderung gegenüber der BSG, ist diese in den<br />
Spalten V, W, X auf die dort genannten Restlaufzeitbereiche aufzuteilen.<br />
4. Kontakt<br />
Beteiligungsgesellschaft Stadt Solingen mbH<br />
Herr van Lessen<br />
Tel. 0212 290 2246<br />
Fax 0212 290 74 2246<br />
F.vanLessen@solingen.de<br />
- 4 -
Konzern Stadt Solingen - Konsolidierungskreis<br />
<strong>zum</strong> 31.12.2008<br />
100%<br />
Beteiligungsgesellschaft Sanierungsgesell. Südliche Innenstadt 100% Kunstmuseum Solingen<br />
51% eigenbetriebsähnliche<br />
Stadt Solingen mbH Solingen Verwaltungs-GmbH Betriebsgesellschaft mbH<br />
Einrichtungen<br />
1)<br />
Moneta zweiundvierzigste 100% Sanierungsgesell. Südliche Innenstadt 100% Bergische Symphoniker - Orchester d. 50% Altenzentren der Stadt Solingen<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH Solingen mbH & Co. KG 2) Städte Remscheid u. Solingen GmbH<br />
Wirtschaftsförderung Solingen 100% Wirtschaftsförderung Solingen 100% EntsorgungsBetriebe Solingen<br />
Verwaltungs GmbH 1) GmbH & Co. KG 2)<br />
Institut für Galvano- und Ober- 90% Entsorgung Solingen GmbH 100% EntsorgungsBetriebe Solingen -<br />
flächentechnik Solingen GmbH Müllheizkraftwerk<br />
Gründer- und Technologie- 51% Kunstmuseum Solingen Grund- 100% Dienstleistungsbetrieb Gebäude<br />
zentrum Solingen GmbH stücksverwaltungsgesell. mbH<br />
49% itec Informationstechnologie 51% Städtische Musikschule Solingen GmbH 100% Technischer Betrieb<br />
Solingen GmbH Straßen und Grünflächen<br />
RBSV GmbH 21,5% Städtisches Klinikum Solingen 100% Zweckverbände<br />
gemeinnützige GmbH<br />
Stadtwerke Solingen GmbH<br />
50,1% Zweckverband 50%<br />
Bergische Volkshochschule<br />
100% Stadtwerke Solingen<br />
Netz GmbH Legende<br />
50% Wasserwerk Baumberg GmbH Vollkonsolidierung ( 1 KöR;<br />
16 Gesellschaften;<br />
5 eigenbetr. ähnl. Einr.)<br />
25% ELBA Omnibusreisen GmbH<br />
at equity (5 Gesellschaften;<br />
1 Zweckverband)<br />
23,9% enserva GmbH 25,1%<br />
Stadt Solingen<br />
1) Komplementärin 2) Kommanditistin
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Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
Aufbau der Bilanz<br />
(Hinweis: ein direkter Zugriff auf das gewünschte Kapitel ist möglich:<br />
„STRG“ Taste gedrückt halten, den Cursor auf das gewünschte Kapitel stellen<br />
und die linke Maustaste drücken)<br />
AKTIVA___________________________________________________________ 3<br />
1. Anlagevermögen _____________________________________________________________________ 3<br />
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände __________________________________________________ 3<br />
1.2 Sachanlagen _______________________________________________________________________ 4<br />
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ______________________________ 5<br />
1.2.1.1 Gründflächen ______________________________________________________________ 5<br />
1.2.1.2 Ackerland _________________________________________________________________ 5<br />
1.2.1.3 Wald, Forsten ______________________________________________________________ 5<br />
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke _____________________________________________ 5<br />
1.2.2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ________________________________ 6<br />
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen _____________________________________________ 6<br />
1.2.2.2 Schulen ___________________________________________________________________ 6<br />
1.2.2.3 Wohnbauten_______________________________________________________________ 6<br />
1.2.2.4 Sonstige Dienst, Geschäfts- und Betriebsgebäude ________________________________ 6<br />
1.2.3. Infrastrukturvermögen __________________________________________________________ 6<br />
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens ___________________________________ 7<br />
1.2.3.2 Brücken und Tunnel _________________________________________________________ 7<br />
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen ______________________ 7<br />
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen_______________________________ 7<br />
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen ____________________ 7<br />
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens ____________________________________ 7<br />
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden ____________________________________________ 8<br />
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler _______________________________________________ 8<br />
1.2.6 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge ______________________________________ 8<br />
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung ________________________________________________ 8<br />
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, <strong>Anlagen</strong> im Bau ___________________________________________ 8<br />
1.3. Finanzanlagen _____________________________________________________________________ 8<br />
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen _____________________________________________ 9<br />
1.3.2 Beteiligungen _________________________________________________________________ 10<br />
1.3.3 Sondervermögen ______________________________________________________________ 11<br />
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens _______________________________________________ 11<br />
1.3.5 Ausleihungen _________________________________________________________________ 11<br />
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen ________________________________________________ 12<br />
1.3.5.2 an Beteiligungen __________________________________________________________ 12<br />
1.3.5.3 an Sondervermögen________________________________________________________ 12<br />
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen _____________________________________________________ 12<br />
2. Umlaufvermögen ____________________________________________________________________ 13<br />
2.1. Vorräte __________________________________________________________________________ 13<br />
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren_____________________________________________ 13<br />
2.1.2. Geleistete Anzahlungen ________________________________________________________ 14<br />
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände______________________________________ 14<br />
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen _____________ 14<br />
2.2.1.1 Gebühren ________________________________________________________________ 15<br />
2.2.1.2 Beiträge __________________________________________________________________ 15<br />
2.2.1.3 Steuern __________________________________________________________________ 15<br />
2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen __________________________________________ 15<br />
2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen _____________________________________ 15<br />
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen_____________________________________________________ 15<br />
- 1 -
Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich _____________________________________________ 15<br />
2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich __________________________________________ 15<br />
2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen_____________________________________________ 16<br />
2.2.2.4 gegen Beteiligungen _______________________________________________________ 16<br />
2.2.2.5 gegen Sondervermögen ____________________________________________________ 16<br />
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände_________________________________________________ 16<br />
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens ___________________________________________________ 16<br />
2.4 Liquide Mittel _____________________________________________________________________ 17<br />
3. Aktive Rechnungsabgrenzung ________________________________________________________ 18<br />
4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag _________________________________________ 19<br />
PASSIVA_________________________________________________________ 20<br />
1. Eigenkapital_________________________________________________________________________ 20<br />
1.1 Allgemeine Rücklage _______________________________________________________________ 20<br />
1.2 Sonderrücklagen___________________________________________________________________ 20<br />
1.3 Ausgleichsrücklage_________________________________________________________________ 21<br />
1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ____________________________________________________ 21<br />
2. Sonderposten _______________________________________________________________________ 22<br />
2.1 für Zuwendungen__________________________________________________________________ 22<br />
2.2 für Beiträge _______________________________________________________________________ 23<br />
2.3 für den Gebührenausgleich __________________________________________________________ 23<br />
2.4 Sonstige Sonderposten _____________________________________________________________ 23<br />
3. Rückstellungen ______________________________________________________________________ 24<br />
3.1 Pensionsrückstellungen _____________________________________________________________ 25<br />
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten_____________________________________________ 25<br />
3.3 Instandhaltungsrückstellungen _______________________________________________________ 25<br />
3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 ________________________________________ 25<br />
4. Verbindlichkeiten ____________________________________________________________________ 26<br />
4.1 Anleihen _________________________________________________________________________ 27<br />
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen _________________________________________ 27<br />
4.2.1 von verbundenen Unternehmen __________________________________________________ 27<br />
4.2.2 von Beteiligungen______________________________________________________________ 28<br />
4.2.3 von Sondervermögen___________________________________________________________ 28<br />
4.2.4 vom öffentlichem Bereich _______________________________________________________ 28<br />
4.2.5 vom privaten Kreditmarkt _______________________________________________________ 28<br />
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung __________________________________ 28<br />
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen _________ 28<br />
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen_______________________________________ 29<br />
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen_______________________________________________ 29<br />
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten __________________________________________________________ 29<br />
5. Passive Rechnungsabgrenzung________________________________________________________ 30<br />
- 2 -
Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
Aktiva<br />
1. Anlagevermögen<br />
Gesetz<br />
§ 33 GemHVO <strong>NRW</strong>:<br />
(1) Ein Vermögensgegenstand ist in die Bilanz aufzunehmen, wenn die Gemeinde das wirtschaftliche<br />
Eigentum daran inne hat und dieser selbstständig verwertbar ist. Als Anlagevermögen<br />
sind nur die Gegenstände auszuweisen, die dazu bestimmt sind, dauernd der Aufgabenerfüllung<br />
der Gemeinde zu dienen.<br />
(2) Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand<br />
zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem<br />
Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören<br />
auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Minderungen des Anschaffungspreises<br />
sind abzusetzen.<br />
(3) Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die<br />
Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung<br />
oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung<br />
entstehen. Dazu gehören die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten<br />
der Fertigung. Notwendige Materialgemeinkosten und Fertigungsgemeinkosten können einbezogen<br />
werden.<br />
(4) Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />
wertmäßig den Betrag 410 Euro ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, die selbstständig<br />
genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen, sind als geringwertige Vermögensgegenstände<br />
zu erfassen und können im laufenden Haushaltsjahr vollständig abgeschrieben<br />
werden. Bei einem Wert unter 60 Euro ohne Umsatzsteuer können die Vermögensgegenstände<br />
unmittelbar als Aufwand verbucht werden.<br />
§ 43 (2) GemHVO <strong>NRW</strong>: Bei geleisteten Zuwendungen für Vermögensgegenstände, an denen<br />
die Gemeinde das wirtschaftliche Eigentum hat, sind die Vermögensgegenstände zu aktivieren.<br />
Ist kein Vermögensgegenstand zu aktivieren, jedoch die geleistete Zuwendung mit einer mehrjährigen<br />
und einklagbaren Gegenleistungsverpflichtung verbunden, ist diese als Rechnungsabgrenzungsposten<br />
zu aktivieren und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung<br />
aufzulösen<br />
Kommentierung<br />
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Gesetz<br />
§ 43 GemHVO <strong>NRW</strong>:<br />
- 3 -
Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
(1) Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die nicht entgeltlich erworben<br />
oder selbst hergestellt wurden, dürfen nicht aktiviert werden.<br />
Kommentierung<br />
Immaterielle Wirtschaftsgüter sind Rechte und Möglichkeiten mit besonderen Vorteilen, zu deren<br />
Erlangung bei der Gemeinde Aufwendungen aus einem Kauf- oder Tauschvorgang entstanden<br />
sein müssen. Diese Gütermüssen außerdem bewertungsfähig sein, z. B. Konzessionen, Lizenzen,<br />
EDV-Software. Die nicht fassbaren Werte zählen nicht zu den Sachanlagen oder Finanzanlagen<br />
und gehören nicht <strong>zum</strong> Umlaufvermögen (vgl. § Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong>). Grundstücksgleiche<br />
Rechte gehören dagegen <strong>zum</strong> unbeweglichen Anlagevermögen. Die immateriellen Vermögensgegenstände<br />
sind der Kontengruppe 01 zugeordnet.<br />
1.2 Sachanlagen<br />
Gesetz<br />
Bewertung<br />
§ 34 (1) GemHVO <strong>NRW</strong>: Für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens, für Roh-, Hilfs-<br />
und Betriebsstoffe sowie für Waren, die regelmäßig ersetzt werden und deren Gesamtwert von<br />
nachrangiger Bedeutung ist, können Festwerte gebildet werden, sofern der Bestand in seiner<br />
Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Schwankungen unterliegt. Jedoch<br />
ist in der Regel alle drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme und vor der erstmaligen<br />
Bildung von Festwerten eine körperliche Inventur durchzuführen.<br />
Kommentierung<br />
Unter Sachanlagen werden die materiellen Vermögensgegenstände der Gemeinde erfasst. Dabei<br />
wird eine Trennung zwischen unbeweglichem und beweglichem Sachanlagevermögen vorgenommen.<br />
Bei den unbeweglichen Sachanlagevermögen stellen die öffentlichen Liegenschaften<br />
einen großen Teil des Vermögens der Gemeinde dar, die im Wesentlichen in unbebaute und<br />
bebaute Grundstücke zu unterteilen sind. Dazu wird dann jeweils entsprechend ihrer Nutzung<br />
bzw. den Sachzielen der kommunalen Aufgabenerfüllung eine weitere Untergliederung in die<br />
bedeutenden Nutzungsarten, die erweitert werden dürfen, vorgenommen.<br />
Außerdem sind im Bilanzbereich „Sachanlagen unter den dafür bestimmten Posten mit ihrem<br />
Wert anzusetzen<br />
- Bauten auf fremden Grund und Boden, die entgegen dem grundstücksgleichen Recht kein das<br />
Grundverhältnis sicherndes dingliches Recht, sondern ein vertraglich gesichertes Recht, z.B.<br />
durch Miet- oder Pachtvertrag, beinhalten (Kontengruppe 05);<br />
- Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler, die Bau- und Bodendenkmäler umfassen, die nicht zu<br />
den Gebäuden gehören (Kontengruppe 06);<br />
- Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge, zu den neben den <strong>Anlagen</strong> und Maschinen<br />
sämtliche vom unbeweglichen Vermögen abgegrenzte Betriebsvorrichtungen sowie die marktgängigen<br />
Fahrzeuge und die kommunalen Spezialfahrzeuge gehören (Kontengruppe 07);<br />
- Betriebs- und Geschäftsausstattungen mit den Einrichtungsgegenständen der Büros und Werkstätten,<br />
einschließlich der erforderlichen Werkzeuge (Kontengruppe08);<br />
- geleistete Anzahlungen der Gemeinde, die geldlichen Vorleistungen der Gemeinde auf noch zu<br />
erhaltende Sachanlagen beinhalten (Kontengruppe 09).<br />
- 4 -
Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
Alle im Bilanzbereich „Sachanlagen“ aufgeführte Vermögensgegenstände sind in den Anlagespiegel<br />
aufzunehmen, um die Entwicklung des Anlagevermögens im Haushaltsjahr detailliert<br />
aufzuzeigen.<br />
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
Gesetz<br />
Bewertung<br />
§ 34 (2) GemHVO <strong>NRW</strong>: Wird für Aufwuchs ein pauschaliertes Festwertverfahren angewendet,<br />
ist eine Revision nach zehn Jahren und eine Neuberechnung der Forsteinrichtungswerks alle 20<br />
Jahre durchzuführen.<br />
Kommentierung<br />
Als Sachanlagen sind unbebaute Gründstücke mit ihrem Wert anzusetzen. Wegen der Bedeutung<br />
im gemeindlichen Bereich ist eine Untergliederung dieses Bilanzpostens mindestens in<br />
Grünflächen, Ackerland, Wald und Forsten sowie sonstige unbebaute Grundstücke vorgesehen.<br />
Der Wert von grundstücksgleichen Rechten ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzungsform<br />
und bezogen auf das betroffene Grundstück unter diesem Posten abzubilden. Die unbebauten<br />
Grundstücke sind der Kontengruppe 02 zugeordnet.<br />
1.2.1.1 Grünflächen<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
1.2.1.2 Ackerland<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
1.2.1.3 Wald, Forsten<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
- 5 -
Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
1.2.2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
Weitere Sachanlagen sind bebaute Grundstücke, die entsprechend den zu erfüllenden Aufgaben<br />
errichtet wurden. Daraus abgeleitet, soll dieser Posten in Kindertageseinrichtungen, Schulen,<br />
Wohnbauten und sonstige Dienst-, Geschäfts und Betriebsgebäude untergliedert werden. Eine<br />
weitere Abgrenzung zu den übrigen bebauten Grundstücken bietet sich nach den Merkmalen<br />
des § 107 Abs. Nr. 2 GO <strong>NRW</strong> an. Der Wert von grundstücksgleichen Rechten ist unter Berücksichtigung<br />
der jeweiligen Nutzungsform und bezogen auf das betroffene Grundstück unter diesem<br />
Posten abzubilden. Die bebauten Grundstücke sind der Kontengruppe 03 zugeordnet.<br />
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
1.2.2.2 Schulen<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
1.2.2.3 Wohnbauten<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
1.2.2.4 Sonstige Dienst, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
1.2.3. Infrastrukturvermögen<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
Zu den Sachanlagen zählt auch das Infrastrukturvermögen. Es umfasst die öffentlichen Einrichtungen,<br />
die ausschließlich nach ihrer Bauweise und Funktion der örtlichen Infrastruktur zu dienen<br />
bestimmt sind (Infrastrukturvermögen im engen Sinne). Dazu zählen Gründstücke mit Straßen,<br />
Kanalisation und sonstige Verkehrs-, Ver- und Entsorgungseinrichtungen, z.B. Kläranlagen,<br />
- 6 -
Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
Sonderbauwerke. Wegen ihrer Eigenart und der sich daraus ergebenden eingeschränkten Verwendungsmöglichkeit<br />
ist das Infrastrukturvermögen im engeren Sinne in der Bilanz gesondert<br />
auszuweisen. Der Grund und Boden des gemeindlichen Infrastrukturvermögens wird unabhängig<br />
von den darauf befindlichen Gebäuden oder sonstigen Aufbauten in meinem besonderen<br />
Bilanzposten angesetzt. Die übrigen öffentlichen Einrichtungen, z.B. Krankenhäuser, Bildungsinstitutionen<br />
und Kultur- und Sozialeinrichtungen (Infrastrukturvermögen im weiteren Sinne) sind<br />
in der Regel dem Bilanzbereich der bebauten Grundstücke zuzuordnen. Das Infrastrukturvermögen<br />
ist der Kontengruppe 04 zugeordnet.<br />
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />
Gesetz<br />
§ 35 (6) GemHVO <strong>NRW</strong>: Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung von Grund und<br />
Boden durch die Anschaffung oder Herstellung von Infrastrukturvermögen können außerplanmäßige<br />
Abschreibungen bis zur Inbetriebnahme der Vermögensgegenstände linear auf den Zeitraum<br />
verteilt werden, in dem die Vermögensgegenstände angeschafft oder hergestellt werden.<br />
Absatz 5 Satz 3 gilt entsprechend.<br />
Kommentierung<br />
1.2.3.2 Brücken und Tunnel<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />
Gesetz<br />
- 7 -
Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
Kommentierung<br />
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
1.2.6 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
1.3. Finanzanlagen<br />
Gesetz<br />
Konsolidierung<br />
§ 50 GemHVO <strong>NRW</strong>:<br />
(1) Verselbstständigte Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlichen Organisationsformen sind entsprechend<br />
den §§ 300 bis 309 des Handelsgesetzbuches zu konsolidieren.<br />
- 8 -
Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
(2) Stehen Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts unter der einheitlichen Leitung<br />
der Gemeinde, sind diese entsprechend Absatz 1 zu konsolidieren. Dies gilt auch, wenn der<br />
Gemeinde<br />
1. die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zusteht,<br />
2. das Recht zusteht, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan<br />
zu bestellen oder abzuberufen und sie gleichzeitig Gesellschafterin ist oder<br />
3. das Recht zusteht, einen beherrschenden Einfluss auf Grund eines mit diesem Unternehmen<br />
geschlossenen Beherrschungsvertrags oder auf Grund einer Satzungsbestimmung dieses Unternehmen<br />
geschlossenen Beherrschungsvertrags oder auf Grund einer Satzungsbestimmung dieses<br />
Unternehmens auszuüben.<br />
(3) Verselbstständigte Aufgabenbereiche unter maßgeblichen Einfluss der Gemeinde sind entsprechend<br />
den §§ 311 und 312 des Handelsgesetzbuches zu konsolidieren.<br />
Bewertung<br />
§ 55 (7) GemHVO <strong>NRW</strong>: Wertpapiere, die an einer Börse <strong>zum</strong> amtlichen Handel oder <strong>zum</strong> geregelten<br />
Markt zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen sind, sind mit dem Tiefstkurs der<br />
vergangenen 12 Wochen ausgehend vom Bilanzstichtag anzusetzen; andere Wertpapiere mit<br />
ihren historischen Anschaffungskosten. Wertpapiere sind als Anlagevermögen zu aktivieren. Sie<br />
sind nur dann als Umlaufvermögen anzusetzen, wenn sie zur Veräußerung oder als kurzfristige<br />
Anlage liquider Mittel bis zu einem Jahr bestimmt sind.<br />
Kommentierung<br />
Unter den Finanzanlagen werden die Werte angesetzt, die auf Dauer finanziellen Anlagezwecken<br />
oder Unternehmensverbindungen sowie damit zusammenhängenden Ausleihungen dienen.<br />
Daher werden hier die wirtschaftlichen Unternehmen und Einrichtungen der Gemeinde<br />
(Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen) in öffentlich-rechtlicher oder<br />
privatrechtlicher Form sowie die Wertpapiere des Anlagevermögens und die Ausleihungen angesetzt.<br />
Die Anstalten des öffentlichen Rechts (AÖR) und die Zweckverbände, auch die Sparkassenverbände,<br />
gehören zu den öffentlich-rechtlichen Organisationen, die je nach Einfluss der<br />
Gemeinde wie ein verbundenes Unternehmen oder Beteiligung anzusetzen sind.<br />
Unter Finanzanlagen sind auch Rückdeckungsansprüche der Gemeinde, die durch den Abschluss<br />
einer Kapitalversicherung, z. B. „Beamtenpensionsversicherung“, entstehen, anzusetzen. Die<br />
Gemeinden wollen dadurch ihre Liquidität in künftigen Haushaltsjahren sichern, in denen die<br />
Versorgungszahlungen an die Ruhestandsbeamten fällig werden, auch wenn diese über eine<br />
Versorgungskasse tatsächlich zur Auszahlung gelangen. Aus der Art der Versicherung ergibt<br />
sich, dass die Gemeinde im zeitlichen Versicherungsverlauf steigende Versicherungsverlauf steigende<br />
Versicherungsansprüche erwirbt, die beim Eintritt des Versicherungsfalls an die Gemeinde<br />
ausgeschüttet werden. Zu dem Thema „Beamtenpensionsversicherung“ vgl. Erläuterung Nr. 1.5<br />
zu § 36 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong>.<br />
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
- 9 -
Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
Verbundene Unternehmen sind solche Unternehmen, an denen die Gemeinde beteiligt ist und<br />
die im Gesamtabschluss voll zu konsolidieren sind. Dies sind Unternehmen, die unter der einheitlichen<br />
Leitung der Gemeinde stehen. Dazu gehören auch Unternehmen, bei denen der Gemeinde<br />
die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zusteht, oder das Recht zusteht, die Mehrheit<br />
der Mitglieder des Verwaltungs- und Leitungs- oder des Aufsichtsorgans zu bestellen oder<br />
abzuberufen und sie gleichzeitig Gesellschafterin ist oder das Recht zusteht, einen beherrschenden<br />
Einfluss auf Grund eines mit diesem Unternehmen geschlossenen Beherrschungsvertrags<br />
oder auf Grund einer Satzungsbestimmung dieses Unternehmens auszuüben.<br />
Welches gemeindliche Unternehmen als verbundenes Unternehmen zu behandeln ist, wird<br />
durch die Anwendung der Regeln für die Einbeziehung der Unternehmen in den Gesamtabschluss<br />
geklärt (vgl. § 50 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong>). Es gilt dabei grundsätzlich, dass Beteiligungen,<br />
die im Gesamtabschluss voll zu konsolidieren sind, in der Bilanz der Gemeinde als verbundenes<br />
Unternehmen anzusetzen sind. Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind der Kontengruppe<br />
10 zugeordnet.<br />
Die Sparkassen in der Trägerschaft der Gemeinden könnten in der gemeindlichen Bilanz als verbundene<br />
Unternehmen erfasst werden. Sie sind nach § 3 des Sparkassengesetzes ein Wirtschaftunternehmen<br />
der Gemeinde. Der Gesetzgeber hat die Sparkassen aber nicht dem Konsolidierungskreis<br />
für den Gesamtabschluss zugerechnet. Eine Sparkasse stellt zwar eine Vermögensmasse<br />
dar, diese ist jedoch nicht der Haushaltswirtschaft in der Gemeinden zuzurechnen.<br />
Daher soll die Sparkasse derzeit nicht als Vermögenswert in der gemeindlichen Bilanz angesetzt<br />
werden. Dieser Verzicht auf einen Wertansatz in der Bilanz der Gemeinde sollte jedoch nicht<br />
dazu führen, gänzlich auf Angaben der Trägerschaft für eine Sparkasse zu verzichten. Eine derartige<br />
Angabe im Anhang kann auch im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in einem Sparkassenzweckverband<br />
gemacht werden.<br />
1.3.2 Beteiligungen<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
Beteiligungen sind i.d.R. solche Verbindungen zu anderen Unternehmen, bei denen die gehaltenen<br />
Anteile an diesen Unternehmen dazu bestimmt sind, durch die Herstellung einer dauernden<br />
Verbindung zu diesem Unternehmen dem eigenen Geschäftsbetrieb zu dienen. Auch wenn die<br />
Beteiligungsabsicht ausschlaggebend für die Herstellung der Unternehmensbeziehung ist, stellt<br />
die Beteiligungshöhe durchaus eines von mehreren Merkmalen zur Einordnung der Beteiligungen<br />
der Gemeinde dar. So wird regelmäßig davon ausgegangen, dass dann ein Beteiligungsverhältnis<br />
der Gemeinde mit einem Unternehmen besteht, wenn die Gemeinde mindestens einen<br />
Anteil von 20 v. H. am Nennkapital des Unternehmens hält. Sind Unternehmen, bei mit der Gemeinde<br />
ein Beteiligungsverhältnis besteht, zugleich verbundene Unternehmen, so ist der Beteiligungswert<br />
unter dem Bilanzposten „Anteile an verbundenen Unternehmen“ einzusetzen.<br />
Soweit die Gemeinde jedoch Anteile an einem Unternehmen unterhalb von 20 v. H. des Nennkapitals<br />
hält, sind diese bei den Wertpapieren des Anlagevermögens anzusetzen, soweit sie dazu<br />
bestimmt sind, dauernd der Kommune zu dienen. Zu den Wertpapieren gehören auch Obligationen,<br />
Anleihen etc.. Die Beteiligungen der Gemeinde sind der Kontengruppe 11 zugeordnet.<br />
- 10 -
Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
1.3.3 Sondervermögen<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
Zum Sondervermögen der Gemeinde gehören nach § 97 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong> das Gemeindegliederungsvermögen,<br />
das Vermögen der rechtlich unselbstständigen örtlichen Stiftungen, wirtschaftliche<br />
Unternehmen (§ 114 GO <strong>NRW</strong>) und organisatorisch verselbstständigte Einrichtungen (§<br />
107 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong>) ohne eigene Rechtspersönlichkeit sowie rechtlich unselbständige Versorgungs-<br />
und Versicherungseinrichtungen. Weil im Bilanzbereich „Finanzanlagen“ grundsätzlich<br />
nur gemeindliche Beteiligungen mit eigenen Rechnungskreis anzusetzen sind, sind hier das Gemeindegliedervermögen<br />
sowie das Vermögen der rechtlich unselbstständigen örtlichen Stiftungen<br />
nicht anzusetzen, denn sie sind im Haushalt der Gemeinde enthalten. Dieses gemeindliche<br />
Vermögen ist vielmehr unter den übrigen Bilanzposten bei der jeweils betreffenden Vermögensart<br />
anzusetzen. Die Erhaltung des Zwecks bei diesen beiden Arten von Sondervermögen erfordert<br />
von der Gemeinde keinen Nachweis durch gesonderte Bilanzposten, sondern ist von der<br />
Gemeinde intern zu belegen. Im Anhang bedarf es aber zu diesen beiden Arten von Sondervermögen<br />
der Gemeinde einer Angabe und Erläuterung.<br />
Die als Sondervermögen anzusetzenden Vermögen der Gemeinde sind der Kontengruppe 12<br />
zugeordnet. Das Treuhandvermögen (§ 98 GO <strong>NRW</strong>) einer Gemeinde zählt nicht zu den Sondervermögen<br />
und ist auch nicht in der Bilanz zu aktivieren.<br />
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
Als Wertpapiere des Anlagevermögens sind Wertpapiere anzusetzen, die ohne Beteiligung zu<br />
sein oder ohne zu Anteilen an verbundene Unternehmen zu gehören, dazu bestimmt sind, als<br />
Kapitalanlage dauernd der Aufgabenerfüllung der Gemeinde zu dienen, z. B. Wertpapiere mit<br />
Gewinnbeteiligung oder festverzinsliche Wertpapiere. Die Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
sind der Kontengruppe 14 zugeordnet.<br />
1.3.5 Ausleihungen<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
Als Ausleihungen werden langfristige Forderungen der Gemeinde bezeichnet, die durch Hingabe<br />
von Kapital erworben wurden, z. B. Darlehen. Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen<br />
und Sondervermögen werden gesondert ausgewiesen, um die finanziellen Verflechtungen<br />
zwischen der Gemeinde und ihren verselbstständigten Aufgabenbereichen transparent<br />
zu machen. Diese Differenzierung erleichtert zudem die Aufstellung des Gesamtabschlusses.<br />
- 11 -
Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
1.3.5.2 an Beteiligungen<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
1.3.5.3 an Sondervermögen<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
- 12 -
Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
2. Umlaufvermögen<br />
Gesetz<br />
§ 35 (7) GemHVO <strong>NRW</strong>: Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen<br />
vorzunehmen, um diese mit einem niedrigern Wert anzusetzen, der sich aus einem beizulegenden<br />
Wert am Abschlussstichtag ergibt.<br />
2.1. Vorräte<br />
Gesetz<br />
Bewertung<br />
§ 34 (3) GemHVO <strong>NRW</strong>: Gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens und andere<br />
gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände können jeweils<br />
zu einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt<br />
werden. Dies gilt auch für Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub, Überstunden und Garantien.<br />
§ 35 (7) GemHVO <strong>NRW</strong>: Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen<br />
vorzunehmen, um diese mit einem niedrigern Wert anzusetzen, der sich aus einem beizulegenden<br />
Wert am Abschlussstichtag ergibt.<br />
Kommentierung<br />
Dieser Posten des Umlaufvermögensumfasst die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse<br />
und unfertige Leistungen, fertige Erzeugnisse und Waren sowie darauf geleisteten<br />
Anzahlungen. Aus der Gesamtsicht der gemeindlichen Verwaltung sind diese Gegenstände eher<br />
unbedeutend. In einzelnen Bereichen, z.B. im Baubereich, im Entsorgungs- oder Straßenreinigungsbereich,<br />
können diese jedoch von Bedeutung sein. Solange Vorräte gelagert werden, stellen<br />
die Auszahlungen für ihre Beschaffung keinen Ressourcenverbrauch dar.<br />
In der Bilanz sind geleistete Anzahlungen auf Vorräte gesondert anzusetzen. Unter diesem Posten<br />
sind Zahlungen der Gemeinde anzusetzen, die an Dritte auf Grund abgeschlossener Lieferungs-<br />
oder Leistungsverträge erfolgt sind, wo aber die Lieferung oder Leistung noch aussteht.<br />
Dieser Posten ist aufzulösen, wenn die Lieferung oder Leistung erfolgt ist. Die Vorräte sind der<br />
Kontengruppe 15 zugeordnet.<br />
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren<br />
Gesetz<br />
Bewertung<br />
§ 34 (1) GemHVO <strong>NRW</strong>: Für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens, für Roh-, Hilfs-<br />
und Betriebsstoffe sowie für Waren, die regelmäßig ersetzt werden und deren Gesamtwert von<br />
- 13 -
Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
nachrangiger Bedeutung ist, können Festwerte gebildet werden, sofern der Bestand in seiner<br />
Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Schwankungen unterliegt. Jedoch<br />
ist in der Regel alle drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme und vor der erstmaligen<br />
Bildung von Festwerten eine körperliche Inventur durchzuführen.<br />
Kommentierung<br />
2.1.2. Geleistete Anzahlungen<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
Dieser Posten wird insbesondere in öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Forderungen der<br />
Gemeinde untergliedert, unter denen wiederum unterschiedliche Forderungsarten anzusetzen<br />
und abzubilden sind, z. B. Abgabenforderungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen,<br />
Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich. Diese Forderungsgliederung soll u. a.<br />
dazu beitragen, den Grundsätzen der Finanzmittelbeschaffung nach § 77 GO <strong>NRW</strong> gerecht zu<br />
werden.<br />
Jede Forderung der Gemeinde kann wie ein kreditähnliches Geschäft betrachtet werden. Daher<br />
bestehen auch bei den Forderungen einige Risiken für die Gemeinde, z.B. ein Ausfallrisiko oder<br />
ein Betreibungsrisiko. Risiken, die sich jedoch aus dem der Forderung zu Grunde liegenden gemeindlichen<br />
Geschäft ergeben, können nicht als Forderungsrisiko eingestuft werden. Zum Bilanzstichtag<br />
muss jede Forderung von der Gemeinde einer individuellen Risikoüberprüfung unter<br />
Beachtung des § 26 GemHVO <strong>NRW</strong> unterzogen und ggf. in der geschätzten Höhe des Ausfalls<br />
abgeschrieben (Grundsatz der Einzelbewertung).<br />
Eine Forderung mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (vgl. Forderungsspiegel nach § 46<br />
GemHVO <strong>NRW</strong>) kann eine Ausleihung darstellen. Liegen im Einzelfall die Voraussetzungen dafür<br />
vor, sind solche Forderungen unter dem dann zutreffenden Bilanzposten „Ausleihungen“ anzusetzen.<br />
Solche langfristigen Forderungen können aber auch z. B. wegen überlanger Stundungsfristen<br />
entstehen. Sie sollten in einem solchen Fall als „normale“ Forderung behandelt und angesetzt<br />
werden.<br />
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen<br />
Gesetz<br />
- 14 -
Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
Kommentierung<br />
Die öffentlich-rechtlichen Forderungen und die Forderungen aus Transferleistungen sind der<br />
Kontengruppe 16 und die privatrechtlichen Forderungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände<br />
sind der Kontengruppe 17 zugeordnet.<br />
2.2.1.1 Gebühren<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
2.2.1.2 Beiträge<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
2.2.1.3 Steuern<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen<br />
2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich<br />
- 15 -
Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
2.2.2.4 gegen Beteiligungen<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
2.2.2.5 gegen Sondervermögen<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
Unter dem Sammelposten Sonstige Vermögensgegenstände sind Vermögenswerte des gemeindlichen<br />
Umlaufvermögens zu bilanzieren, die keiner anderen Position zugeordnet werden können,<br />
z. B. Gehalts- und Reisekostenvorschüsse, Schadenersatzansprüche.<br />
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
Gesetz<br />
§ 55 (7) GemHVO <strong>NRW</strong>: Wertpapiere, die an einer Börse <strong>zum</strong> amtlichen Handel oder <strong>zum</strong> geregelten<br />
Markt zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen sind, sind mit dem Tiefstkurs der<br />
vergangenen 12 Wochen ausgehend vom Bilanzstichtag anzusetzen; andere Wertpapiere mit<br />
ihren historischen Anschaffungskosten. Wertpapiere sind als Anlagevermögen zu aktivieren. Sie<br />
sind nur dann als Umlaufvermögen anzusetzen, wenn sie zur Veräußerung oder als kurzfristige<br />
Anlage liquider Mittel bis zu einem Jahr bestimmt sind<br />
Kommentierung<br />
- 16 -
Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
Weil unter den Finanzanlagen nur Wertpapiere des Anlagevermögens anzusetzen sind, aber<br />
wegen ihrer Zweckbestimmung auch Wertpapiere dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind, werden<br />
diese gesondert angesetzt. Unter diesen Bilanzposten gehören daher Wertpapiere mit einem<br />
geplanten Verbleib von weniger als einem Jahr. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
sind der Kontengruppe 14 zugeordnet, müssen aber getrennt von den Wertpapieren des Anlagevermögens<br />
erfasst werden.<br />
2.4 Liquide Mittel<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
Unter diesen Posten sind alle liquiden Mittel der Gemeinde in Form von Bar- oder Buchgeld anzusetzen.<br />
Der Kassenbestand alle in den Kassen, z. B. Hauptkasse, Handkasse oder sonstige Nebenkassen<br />
(u .a. Parkautomaten), vorhandenen Banknoten und Münzen in in- und ausländischer<br />
Währung. Das Geld in ausländischer Währung ist unter Beachtung des Realisationsprinzips mit<br />
dem am Abschlussstichtag geltenden Geldkurs in Euro umzurechnen. Auch Erkenntnisse aus der<br />
Finanzrechnung müssen einbezogen werden.<br />
Unter Guthaben sind Kontokorrent-, Festgeld- und Sparguthaben bei den örtlichen Banken, bei<br />
Landesbanken, bei der Bundesbank und der Europäischen Zentralbank sowie auch bei<br />
Bausparkassen und ausländischen Banken bestehen. Aber auch noch nicht eingelöste Schecks,<br />
die sich im Besitz der Gemeinde befinden, sind hierunter zu erfassen. Die liquiden Mittel sind der<br />
Kontengruppe 18 zugeordnet.<br />
Eingeräumte, aber von der Gemeinde noch nicht in Anspruch genommene Kredite bilden für die<br />
Gemeinde keine Guthaben bei Kreditinstituten, sondern stellen ein grundsätzlich nicht zu bilanzierendes<br />
schwebendes Geschäft dar.<br />
- 17 -
Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
3. Aktive Rechnungsabgrenzung<br />
Gesetz<br />
§ 42 GemHVO <strong>NRW</strong>:<br />
(1) Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben,<br />
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, anzusetzen.<br />
(2) Ist der Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als der Auszahlungsbetrag, so darf<br />
der Unterschiedsbetrag in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen werden.<br />
Der Unterschiedsbetrag ist durch planmäßige jährliche Abschreibungen aufzulösen, die auf die<br />
gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt werden kann.<br />
§ 43 GemHVO <strong>NRW</strong>:<br />
(2): Bei geleisteten Zuwendungen für Vermögensgegenstände, an denen die Gemeinde das wirtschaftliche<br />
Eigentum hat, sind die Vermögensgegenstände zu aktivieren. Ist kein Vermögensgegenstand<br />
zu aktivieren, jedoch die geleistete Zuwendung mit einer mehrjährigen und einklagbaren<br />
Gegenleistungsverpflichtung verbunden, ist diese als Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren<br />
und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung aufzulösen.<br />
Kommentierung<br />
Auf der Aktivseite der Bilanz sind Rechnungsabgrenzungsposten anzusetzen, wenn Ausgaben<br />
vor dem Abschlussstichtag eines Haushaltsjahres geleistet werden, diese aber Aufwendungen<br />
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (transitorische Posten). Es ist zu prüfen, inwiefern<br />
Ausgaben durch bestimmte, im abgelaufenen Jahr empfangene Gegenleistungen oder<br />
erst durch künftig zu erwartende Gegenleistungen wirtschaflicht verursacht sind. Dies kann z. B.<br />
bei geleisteten Zuwendungen, Vorauszahlungen von Miete und Pacht, Versicherungsprämien<br />
usw. durch die Gemeinde gegeben sein (vgl. Erläuterungen zu § 42 Abs. 1 sowie § 43 Abs. 2<br />
GemHVO <strong>NRW</strong>). Die aktive Rechnungsabgrenzung ist der Kontengruppe 19 zugeordnet.<br />
- 18 -
Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />
Gesetz<br />
§ 43 (7) GemHVO <strong>NRW</strong>: Ergibt sich in der Bilanz ein Überschuss der Passivposten über die Aktivposten,<br />
ist der entsprechende Betrag auf der Aktivseite der Bilanz unter der Bezeichnung „Nicht<br />
durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ gesondert auszuweisen.<br />
Kommentierung<br />
Ist das gesamte Eigenkapital aufgezehrt und ergibt sich ein Überschuss der Passivposten über die<br />
Aktivposten, ist der entsprechende Betrag – vergleichbar mit den Regelungen des Handelsrechts<br />
– auf der Aktivseite der Bilanz unter der Bezeichnung „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“<br />
gesondert auszuweisen. Diese ergänzende Gliederungsregel ist auch für die Gemeinden<br />
sachgerecht (vgl. § 43 Abs. 7 GemHVO <strong>NRW</strong>).<br />
- 19 -
Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
Passiva<br />
1. Eigenkapital<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
Das Eigenkapital wird aus der Differenz zwischen Vermögen (Aktivseite) und den Schulden (Verbindlichkeiten<br />
und Rückstellungen) unter Einbeziehung der Sonderposten gebildet. Es stellt den<br />
Gegenwert für bereits getätigte Investitionen dar oder steht noch für Investitionen zur Verfügung.<br />
Als Vorbild dient zwar das kaufmännische Rechnungswesen, jedoch wird aufgrund der<br />
kommunalen Eigenheiten die Eigenkapitalposition in die allgemeine Rücklage, Sonderrücklagen,<br />
Ausgleichsrücklage und Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag unterteilt. Dabei ergibt sich der Wert<br />
der allgemeinen Rücklage aus der Differenz der Aktivposten zu den übrigen Passivposten. Er<br />
hängt somit von der Bewertung der anderen Bilanzposten ab. Das Eigenkapital ist der Kontengruppe<br />
20 zugeordnet.<br />
1.1 Allgemeine Rücklage<br />
Gesetz<br />
§ 43 (3) GemHVO <strong>NRW</strong>: Werden Ermächtigungen für Aufwendungen gem. § 22 übertragen, ist<br />
in deren Höhe im Eigenkapital eine zweckgebundene Deckungsrücklage anzusetzen. Die Auflösung<br />
ist entsprechend der Inanspruchnahme oder mit Ablauf der Verfügbarkeit der Ermächtigungen<br />
vorzunehmen. In Höhe der nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen ist diese<br />
zweckgebundene Rücklage durch Umschichtung in die allgemeine Rücklage aufzulösen.<br />
Kommentierung<br />
1.2 Sonderrücklagen<br />
Gesetz<br />
§ 43 (4) GemHVO <strong>NRW</strong>: Erhaltene Zuwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von<br />
Vermögensgegenständen, deren ertragswirksame Auflösung durch den Zuwendungsgeber ausgeschlossen<br />
wurde, sind in Höhe des noch nicht aktivierten Anteils der Vermögensgegenstände<br />
in einer Sonderrücklage zu passivieren. Diese Sonderrücklage kann auch gebildet werden, um<br />
die vom Rat beschlossene Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen zu sichern.<br />
In dem Jahr, in dem die vorgesehenen Vermögensgegenstände betriebsbereit sind, ist die<br />
Sonderrücklage durch Umschichtung in die allgemeine insoweit aufzulösen. Sonstige Sonderrücklagen<br />
dürfen nur gebildet werden, soweit diese durch Gesetz oder Verordnung zugelassen<br />
sind.<br />
- 20 -
Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
Kommentierung<br />
1.3 Ausgleichsrücklage<br />
Gesetz<br />
§ 75 (3) GO <strong>NRW</strong>:<br />
Die Ausgleichsrücklage ist in der Bilanz zusätzlich zur allgemeinen Rücklage als gesonderter Posten<br />
des Eigenkapitals anzusetzen. Sie kann in der Eröffnungsbilanz bis zur Höhe eines Drittels<br />
des Eigenkapitals gebildet werden, höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen<br />
Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen. Die Höhe der Einnahmen nach Satz 2 bemisst<br />
sich nach dem Durchschnitt der drei Haushaltsjahre, die dem Eröffnungsbilanzstichtag vorangehen.<br />
Der Ausgleichsrücklage können Jahresüberschüsse durch Beschluss nach § 96 Abs. 1 Satz 2<br />
zugeführt werden, soweit ihr Bestand nicht den in der Eröffnungsbilanz zulässigen Betrag erreicht<br />
hat.<br />
Kommentierung<br />
1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag<br />
Gesetz<br />
§ 43 (7) GemHVO <strong>NRW</strong>: Ergibt sich in der Bilanz ein Überschuss der Passivposten über die Aktivposten,<br />
ist der entsprechende Betrag auf der Aktivseite der Bilanz unter der Bezeichnung „Nicht<br />
durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ gesondert auszuweisen.<br />
Kommentierung<br />
Der Bilanzposten „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ übernimmt im Rahmen des Jahresabschlusses<br />
das Jahresergebnis der Ergebnisrechnung. Weil der Rat nach § 96 <strong>NRW</strong> über die Verwendung<br />
des „Jahresüberschusses/Jahresfehlbetrages“ zu beschließen hat, muss ihm die Bilanz<br />
ohne eine vorherige vollständige oder teilweise Verwendung des Jahresergebnisses vorgelegt<br />
werden. Nach der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat können dann die erforderlichen<br />
Umbuchungen, z. B. in die Ausgleichsrücklage oder in die allgemeine Rücklage, vorgenommen<br />
werden. Wenn ausreichend sicher ist, dass der Rat nicht vor der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung<br />
abweicht, bestehen keine Bedenken, die Ergebnisverwendung bereits in der<br />
vorgelegten Bilanz darzustellen und dabei auch einen Bilanzgewinn auszuweisen.<br />
- 21 -
Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
2. Sonderposten<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
Es werden investive Zuwendungen und Beiträge als Sonderposten passiviert, die im Rahmen<br />
einer Zweckbindung für investive Maßnahmen bewilligt bzw. gezahlt werden und von der Gemeinde<br />
nicht frei verwendet werden (vgl. § 43 Abs. 5 GemHVO <strong>NRW</strong>). Dabei kommt es nicht<br />
drauf an, ob die Zuwendungen projektbezogen oder pauschal gewährt werden. Es muss sich<br />
dabei um nicht rückzahlbare Zuwendungen handeln. Für die Passivierung der erhaltenen investiven<br />
Zuwendungen stellt der vom Zuwendungsgeber festgelegte „investive“ Verwendungszweck<br />
die Verbindung zu den damit finanzierten Vermögensgegenständen her. Erst nach zweckentsprechender<br />
Verwendung der erhaltenen Zuwendung erhält dieses Kapital den für den Ansatz<br />
als Sonderposten in der Bilanz notwendigen Eigenkapitalcharakter. Die Bilanzierung von erhaltenen<br />
Zuwendungen als Sonderposten in der Bilanz hat daher immer im Gleichklang mit der Aktivierung<br />
des betreffenden Vermögensgegenstandes zu erfolgen. Wenn rückzahlbare Zuwendungen<br />
als Darlehen gewährt werden, die für die Gemeinde eine Verpflichtung zu Rückzahlung<br />
beinhalten, stellen diese Zuwendungen für die Gemeinde jedoch Verbindlichkeiten dar und sind<br />
in der gemeindlichen Bilanz entsprechend anzusetzen.<br />
Auch für erhaltene Zuwendungen für den Erwerb von nicht abnutzbaren Anlagevermögen, z. B.<br />
unbebaute Grundstücke, sind in der gemeindlichen Bilanz entsprechende Sonderposten zu bilden.<br />
Derartige Sonderposten bleiben in der gemeindlichen Bilanz so lange unverändert, wie die<br />
Gemeinde über den betreffenden Vermögensgegenstand verfügt.<br />
Ebenfalls sind bei Schenkungen in Form von Sachleistungen an die Gemeinde Sonderposten zu<br />
bilden. Der ermittelte aktuelle Zeitwert des erhaltenen Vermögensgegenstandes stellt den aktivierungsfähigen<br />
Anschaffungswert dar und ist auch als Wertansatz für den Sonderposten zu<br />
übernehmen.<br />
Außerdem sind auch für rechtliche unselbstständige örtliche Stiftungen, bei denen durch den<br />
Stifter Vermögensgegenstände mit einer bestimmten Zweckbindung (Stifterbindung) der Gemeinde<br />
zu Eigentum übertragen werden, Sonderposten in der gemeindlichen Bilanz zu bilden.<br />
Die Vielfalt der Zuwendungen an die Gemeinde in Form von Geldleistungen und Sachleistungen<br />
bringt es mit sich, dass für derartige Leistungen Dritter, wenn diese zu einem aktivierbaren Vermögensgegenstand<br />
in der gemeindlichen Bilanz führen, entsprechend Sonderposten zu passivieren<br />
sind. Dies steht mit der Vorschrift des § 43 Abs. 5 GO <strong>NRW</strong> in Einklang, denn die Begriffe<br />
„Zuwendungen“ (als Leistungen Dritter) und „Investitionen“ (als vermögenswirksam) werden<br />
dort als Sammelbegriffe benutzt.<br />
Auch die entstandenen Jahresüberschüsse der kostenrechnenden Einrichtungen, die nach § 6<br />
KAG in die nächste Gebührenkalkulation einzustellen sind, sind als Sonderposten „für den Gebührenausgleich“<br />
anzusetzen (vgl. § 43 Abs. 6 GemHVO <strong>NRW</strong>). Die Sonderposten sind der Kontengruppe<br />
23 zugeordnet.<br />
2.1 für Zuwendungen<br />
Gesetz<br />
- 22 -
Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
§ 43 (5) GemHVO <strong>NRW</strong>: Erhaltene Zuwendungen und Beiträge für Investitionen, die im Rahmen<br />
einer Zweckbindung bewilligt und gezahlt werden, sind als Sonderposten auf der Passivseite<br />
zwischen dem Eigenkapital und den Rückstellungen anzusetzen. Die Auflösung der Sonderposten<br />
ist entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes vorzunehmen.<br />
Kommentierung<br />
2.2 für Beiträge<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
2.3 für den Gebührenausgleich<br />
Gesetz<br />
§ 43 (6) GemHVO <strong>NRW</strong>: Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen am Ende<br />
eines Kalkulationszeitraumes, die nach § 6 des Kommunalabgabengesetzes in den folgenden<br />
drei Jahren ausgeglichen werden müssen, sind als Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />
anzusetzen. Kostenunterdeckungen, die ausgeglichen werden sollen, sind im Anhand anzugeben.<br />
Kommentierung<br />
2.4 Sonstige Sonderposten<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
- 23 -
Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
3. Rückstellungen<br />
Gesetz<br />
§ 88 GO <strong>NRW</strong>: Für dem Grunde oder Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten, für drohende<br />
Verluste aus schwebenden Geschäften oder laufenden Verfahren oder für bestimmte Aufwendungen<br />
hat die Gemeinde Rückstellungen in angemessener Höhe zu bilden.<br />
§ 36 GemHVO <strong>NRW</strong>:<br />
(1) Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften sind als Rückstellung<br />
anzusetzen. Zu den Rückstellungen nach Satz 1 gehören bestehende Versorgungsansprüche<br />
sowie sämtliche Anwartschaften und andere fortgeltende Ansprüche nach dem Ausscheiden aus<br />
dem Dienst. Für die Rückstellungen ist im Teilzeitwertverfahren der Barwert zu ermitteln. Der<br />
Berechnung ist ein Rechnungszinsfuß von fünf Prozent zu Grunde zu legen. Der Barwert für<br />
Ansprüche auf Beihilfen nach § 88 des Landesbeamtengesetzes sowie andere Ansprüche außerhalb<br />
des Beamtenversorgungsgesetzes kann als prozentualer Anteil der Rückstellungen für Versorgungsbezüge<br />
nach Satz 1 ermittelt werden. Der Prozentsatz nach Satz 5 ist aus dem Verhältnis<br />
des Volumens der gezahlten Leistungen nach Satz 5 zu dem Volumen der gezahlten Versorgungsbezüge<br />
zu ermitteln. Er bemisst sich nach dem Durchschnitt dieser Leistungen in den drei<br />
dem Jahresabschluss vorangehenden Haushaltsjahren. Die Ermittlung des Prozentsatzes ist mindestens<br />
alle fünf Jahre vorzunehmen.<br />
(2) Für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien sind Rückstellungen in Höhe der zu erwartenden<br />
Gesamtkosten <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen anzusetzen.<br />
Das gilt entsprechend für die Sanierung von Altlasten.<br />
(3) Für unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen sind Rückstellungen anzusetzen, wenn die<br />
Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt ist und als bisher unterlassen<br />
bewertet werden muss. Die vorgesehenen Maßnahmen müssen am Abschussstichtag einzeln<br />
bestimmt und wertmäßig beziffert sein.<br />
(4) Für Verpflichtungen, die dem Grunde oder der Höhe nach <strong>zum</strong> Abschlussstichtag noch nicht<br />
genau bekannt sind, müssen Rückstellungen angesetzt werden, sofern der zu leistende Betrag<br />
nicht geringfügig ist. Es muss wahrscheinlich sein, dass eine Verbindlichkeit zukünftig entsteht,<br />
die wirtschaftliche Ursache vom dem Abschlussstichtag liegt und die zukünftige Inanspruchnahme<br />
voraussichtlich erfolgen wird.<br />
(5) Für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und aus laufenden Verfahren müssen<br />
Rückstellungen angesetzt werden, sofern der voraussichtliche Verlust nicht geringfügig sein<br />
wird.<br />
(6) Sonstige Rückstellungen dürfen nur gebildet werden, soweit diese durch Gesetz oder Verordnung<br />
zugelassen sind. Rückstellungen sind aufzulösen, wenn der Grund hierfür entfallen ist.<br />
Kommentierung<br />
Unter diesem Posten dürfen in der Bilanz nur die Rückstellungen in entsprechender Gliederung<br />
angesetzt werden, die in § 36 GemHVO <strong>NRW</strong> näher bestimmt sind. Danach dürfen Rückstellungen<br />
nur gebildet werden für<br />
- Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften (bestehende Versorgungsansprüche<br />
sowie sämtliche Anwartschaften und andere fortgeltende Ansprüche nach den beam-<br />
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Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
tenrechtlichen Vorschriften (bestehende Versorgungsansprüche sowie sämtliche Anwartschaften<br />
und andere fortgeltende Ansprüche nach dem Ausscheiden aus dem Dienst) aber auch Ansprüche<br />
auf Beihilfen nach § 88 des Landesbeamtengesetzes sowie andere Ansprüche außerhalb des<br />
Beamtenversorgungsgesetzes,<br />
- die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien sowie für die Sanierung von Altlasten,<br />
- unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen (wenn die Nachholung der Instandhaltung hinreichend<br />
konkret beabsichtigt ist und als bisher unterlassen bewertet werden muss),<br />
- Verpflichtungen, die dem Grunde oder Höhe nach <strong>zum</strong> Abschlussstichtag noch nicht genau<br />
bekannt sind,<br />
- drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und aus laufenden Verfahren.<br />
Dann zählen jedoch keine ungewissen Verbindlichkeiten im Rahmen des Finanzausgleichs, aus<br />
Umlagen und aus Steuerschuldverhältnissen. Außerdem dürfen sonstige Rückstellungen nur<br />
gebildet werden, sowie diese durch Gesetz oder Verordnung zugelassen sind.<br />
Die Rückstellungen sind nach Arten den Kontengruppen 25 „Pensionsrückstellungen“, 26<br />
„Rückstellungen für Deponien und Altlasten“, 27 „Instandhaltungsrückstellungen“ und 28<br />
„Sonstige Rückstellungen“ zugeordnet.<br />
3.1 Pensionsrückstellungen<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
3.3 Instandhaltungsrückstellungen<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
- 25 -
Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
4. Verbindlichkeiten<br />
Gesetz<br />
§ 86 GO <strong>NRW</strong>:<br />
(1) Kredite dürfen nur für Investitionen unter der Voraussetzung des § 77 Abs. 3 und zur Umschuldung<br />
aufgenommen werden. Die daraus übernommenen Verpflichtungen müssen mit der<br />
dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde in Einklang stehen.<br />
(2) Die Kreditermächtigung gilt bis <strong>zum</strong> Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und,<br />
wenn die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr nicht rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht<br />
wird, bis <strong>zum</strong> Erlass dieser Haushaltssatzung.<br />
(3) Die Aufnahme einzelner Kredite bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde, sobald die<br />
Kreditaufnahme nach § 19 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der<br />
Wirtschaft beschränkt worden ist. Die Einzelgenehmigung kann nach Maßgabe der Kreditbeschränkungen<br />
versagt werden.<br />
(4) Entscheidungen der Gemeinde über die Begründung einer Zahlungsverpflichtung, die wirtschaftlich<br />
einer Kreditverpflichtung gleichkommt, sind der Aufsichtsbehörde unverzüglich, spätestens<br />
einen Monat vor der rechtsverbindlichen Eingehung der Verpflichtung, schriftlich anzuzeigen.<br />
Absatz 1 Satz 2 gilt sinngemäß. Eine Anzeige ist nicht erforderlich für die Begründung<br />
von Zahlungsverpflichtungen im Rahmen der laufenden Verwaltung.<br />
(5) Die Gemeinde darf zur Sicherung des Kredits keine Sicherheiten bestellen. Die Aufsichtsbehörde<br />
kann Ausnahmen zulassen, wenn die Bestellung von Sicherheiten der Verkehrsübung<br />
entspricht.<br />
§ 47 GemHVO <strong>NRW</strong>:<br />
(1) Im Verbindlichkeitenspiegel sind mindestens die folgenden Posten auszuweisen:<br />
1. Anleihen,<br />
2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen,<br />
2.1 von verbundenen Unternehmen,<br />
2.2 von Beteiligungen,<br />
2.3 von Sondervermögen,<br />
2.4 vom öffentlichen Bereich,<br />
2.4.1 vom Bund,<br />
2.4.2 vom Land,<br />
2.4.3 von Gemeinden und Gemeindeverbänden<br />
2.4.4 von Zweckverbänden,<br />
2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich,<br />
2.4.6 von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen+<br />
2.5 vom privaten Kreditmarkt,<br />
2.5.1 von Banken und Kreditinstituten<br />
2.5.2 von übrigen Kreditgebern<br />
3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung,<br />
3.1 vom öffentlichen Bereich,<br />
3.2 vom privaten Kreditmarkt,<br />
4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen,<br />
5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,<br />
6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen,<br />
7. Sonstige Verbindlichkeiten.<br />
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Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
Nachrichtlich sind Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten, gegliedert nach<br />
Arten und unter Angabe des jeweiligen Gesamtbetrages, auszuweisen.<br />
(2) Zu den Posten nach Absatz 1 Satz 1 sind jeweils der Gesamtbetrag am Abschlussstichtag<br />
unter Angabe der Restlaufzeit, gegliedert in Betragsangaben für Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten<br />
bis zu einem Jahr, von einem bis zu fünf Jahren und von mehr als fünf Jahren sowie der<br />
Gesamtbetrag am vorherigen Abschlussstichtag anzugeben.<br />
Kommentierung<br />
Der Bilanzausweis der Verbindlichkeiten orientiert sich im Wesentlichen an den Arten der Verbindlichkeiten,<br />
z. B. aus Krediten, aus Lieferungen und Leistungen, aus Transferleistungen, und<br />
verlangt bei den Krediten für Investitionen eine weitere Gliederung nach Gläubigern. Es können<br />
in Einzelfällen aber auch Anleihen anzusetzen sein. Durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen<br />
(Kommunalobligationen) werden die Rechte der Gläubiger verbrieft und es entstehen Verbindlichkeiten<br />
für die Gemeinde. Die Verbindlichkeiten sind den Kontengruppen 32 „Verbindlichkeiten<br />
aus Krediten für Investitionen“, 33 „Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung“,<br />
34 „Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen“,<br />
35 „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“, 36 „Verbindlichkeiten aus<br />
Transferleistungen“ und 37 „Sonstige Verbindlichkeiten“ zugeordnet.<br />
Im Anhang sind zu den Verbindlichkeiten auch zinsbezogene und währungsbezogene Derivatgeschäfte,<br />
die im Zusammenhang mit einem Kredit abgeschlossen wurden, anzugeben.<br />
Wenn die Gemeinde Zuwendungen von Dritten erhalten hat, sie aber noch nicht den dadurch<br />
zu finanzierenden Vermögensgegenstand in Betrieb genommen hat, muss sie bereits diese Zuwendungen<br />
passivieren. Dies soll unter einem gesonderten Bilanzposten erfolgen, denn dadurch<br />
werden Vorleistungen des Zuwendungsgebers gegenüber den noch ausstehenden Leistungen<br />
der Gemeinde (Beschaffung von Vermögensgegenständen) zutreffend bilanziert. Erhaltene Zuwendungen<br />
führen von ihrer Verwendung zu Verbindlichkeiten der Gemeinde. Außerdem besteht<br />
i.d.R. bei einer nicht entsprechenden Verwendung der Zuwendung grundsätzlich eine<br />
Rückzahlungspflicht gegenüber dem Zuwendungsgeber. Dieser Sachverhalt wird dadurch einen<br />
Ansatz unter dem Bilanzposten „Erhaltene Anzahlungen“ transparent gemacht, der zwischen<br />
den Verbindlichkeiten aus Transferleistungen und den sonstigen Verbindlichkeiten einzuordnen<br />
ist. Erst mit der Inbetriebnahme des Vermögensgegenstandes darf durch eine Umschichtung auf<br />
der Passivseite der Bilanz der Sonderposten gebildet werden.<br />
4.1 Anleihen<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />
4.2.1 von verbundenen Unternehmen<br />
Gesetz<br />
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Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
Kommentierung<br />
4.2.2 von Beteiligungen<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
4.2.3 von Sondervermögen<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
4.2.4 vom öffentlichem Bereich<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
4.2.5 vom privaten Kreditmarkt<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
- 28 -
Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
- 29 -
Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
5. Passive Rechnungsabgrenzung<br />
Gesetz<br />
§ 42 GemHVO <strong>NRW</strong>:<br />
(3) Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Abschlussstichtag eingegangene<br />
Einnahmen, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, anzusetzen.<br />
Kommentierung<br />
Auf der Passivseite der Bilanz werden Rechnungsabgrenzungsposten angesetzt, wenn Einnahmen<br />
vor dem Abschlussstichtag geleistet werden, diese aber Erträge für eine bestimmte Zeit<br />
nach diesem Tag darstellen (transitorische Posten). Als wesentliches Kriterium für die Entscheidung,<br />
ob Einnahmen als Erträge dem abgelaufenen Haushaltsjahr oder einem Folgejahr zuzuordnen<br />
sind, ist auf den „wirtschaftlichen Grund“ abzustellen. Hierbei ist zu prüfen, inwiefern<br />
Einnahmen durch bestimmte, im abgelaufenen Jahr empfangene Gegenleistungen oder erst<br />
durch künftige zu erwartende Gegenleistungen wirtschaftlich verursacht sind. Dies kann z. B.<br />
bei Vorauszahlungen von Miete und Pacht, oder durch einmalige und im Voraus gezahlte Entgelte<br />
von Dritten gegeben sein (vgl. Erläuterungen zu § 42 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong>). Die passive<br />
Rechnungsabgrenzung ist der Kontengruppe 39 zugeordnet.<br />
- 30 -
Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
Ergebnisrechnung<br />
(Hinweis: ein direkter Zugriff auf das gewünschte Kapitel ist möglich:<br />
„STRG“ Taste gedrückt halten, den Cursor auf das gewünschte Kapitel stellen<br />
und die linke Maustaste drücken)<br />
Ordentliche Erträge...................................................................................................... 2<br />
1. Steuern und ähnliche Abgaben ................................................................................ 2<br />
2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen .................................................................. 2<br />
3. sonstige Transfererträge........................................................................................... 3<br />
4. öffentlich-rechtliche Leistungsangestellte.................................................................. 3<br />
5. privatrechtliche Leistungsentgelte............................................................................. 4<br />
6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen.................................................................. 4<br />
7. sonstige ordentliche Erträge ..................................................................................... 4<br />
8. aktivierte Eigenleistungen......................................................................................... 5<br />
9. Bestandsveränderungen........................................................................................... 5<br />
Ordentliche Aufwendungen......................................................................................... 6<br />
10. Personalaufwendungen.......................................................................................... 6<br />
11. Versorgungsaufwendungen ................................................................................... 6<br />
12. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen...................................................... 7<br />
13. bilanzielle Abschreibungen..................................................................................... 7<br />
14. Transferaufwendungen.......................................................................................... 8<br />
15. sonstige ordentliche Aufwendungen .................................................................... 10<br />
16. Finanzerträge....................................................................................................... 11<br />
17. Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen ........................................................... 11<br />
18. außerordentliche Erträge...................................................................................... 12<br />
19. außerordentliche Aufwendungen......................................................................... 12<br />
- 1 -
Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
Ordentliche Erträge<br />
1. Steuern und ähnliche Abgaben<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
Zu den kommunalen Steuern zählen die Realsteuern des § 3 Abs. 2 AO (Gewerbesteuer,<br />
Grundsteuer A und B). Darüber hinaus werden die Gemeindeanteile an Gemeinschaftssteuern<br />
(Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer) und sonstige<br />
Steuern, z.B. Vergnügungssteuer für die Vorführung von Bildstreifen, sonstige Vergnügungssteuer,<br />
Hundesteuer, Jagdsteuer, Zweitwohnungssteuer, gebucht. Weiterhin werden hier steuerähnliche<br />
Abgaben, z.B. Fremdenverkehrsabgaben, und die Abgaben von Spielbanken erfasst.<br />
Die Steuern und die ähnlichen Abgaben sind der Kontengruppe 40 zugeordnet.<br />
2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen<br />
Gesetz<br />
§ 43 GemHVO <strong>NRW</strong>:<br />
(2) Bei geleisteten Zuwendungen für Vermögensgegenstände, an denen die Gemeinde das wirtschaftliche<br />
Eigentum hat, sind die Vermögensgegenstände zu aktivieren. Ist kein Vermögensgegenstand<br />
zu aktivieren, jedoch die geleistete Zuwendung mit einer mehrjährigen und einklagbaren<br />
Gegenleistungsverpflichtung verbunden, ist diese als Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren<br />
und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung aufzulösen.<br />
(4) Erhaltene Zuwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen,<br />
deren ertragswirksame Auflösung durch den Zuwendungsgeber ausgeschlossen wurde, sind in<br />
Höhe des noch nicht aktivierten Anteils der Vermögensgegenstände in einer Sonderrücklage zu<br />
passivieren. Diese Sonderrücklage kann auch gebildet werden, um die vom Rat beschlossene<br />
Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen zu sichern. In dem Jahr, in dem die<br />
vorgesehenen Vermögensgegenstände betriebsbereit sind, ist die Sonderrücklage durch Umschichtung<br />
in die allgemeine insoweit aufzulösen. Sonstige Sonderrücklagen dürfen nur gebildet<br />
werden, soweit diese durch Gesetz oder Verordnung zugelassen sind.<br />
(5) Erhaltene Zuwendungen und Beiträge für Investitionen, die im Rahmen einer Zweckbindung<br />
bewilligt und gezahlt werden, sind als Sonderposten auf der Passivseite zwischen dem Eigenkapital<br />
und den Rückstellungen anzusetzen. Die Auflösung der Sonderposten ist entsprechend der<br />
Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes vorzunehmen.<br />
Kommentierung<br />
Zu den Zuwendungen zählen Zuweisungen und Zuschüsse als Übertragungen vom öffentlichen<br />
an den privaten Bereich oder umgekehrt, die nicht ausdrücklich für die Durchführung von Investitionen<br />
geleistet werden, z.B. Schlüsselzuweisungen und Bedarfszuweisungen vom Land, sons-<br />
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Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
tige allgemeine und Zuschüsse für laufende Zwecke. Auch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten<br />
aus Zuwendungen fallen hierunter (vgl. § 43 Abs. 5 GemHVO <strong>NRW</strong>). Die Zuwendungen<br />
sind der Kontengruppe 41 zugeordnet.<br />
Allgemeine Umlagen, die vom Land oder von anderen Gemeinden (GV) ohne Zweckbindung an<br />
einen bestimmten Aufgabenbereich zur Deckung des Finanzbedarfs aufgrund eines bestimmten<br />
Schlüssel geleistet werden, z.B. die Kreisumlage, gehören auch zu dieser Position. Die allgemeinen<br />
Umlagen sind der Kontengruppe 41 zugeordnet.<br />
3. sonstige Transfererträge<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
Unter sonstige Transfererträge fällt die Übertragung von Finanzmitteln, denen keine konkrete<br />
Gegenleistung der Gemeinde gegenübersteht, soweit es sich nicht um Zuwendungen handelt.<br />
Solche Erträge sind der Ersatz von sozialen Leistungen, z.B. Sozialhilfeleistungen, die die Gemeinde<br />
ersetz bekommt. Aber auch Schuldendiensthilfen u. a. werden als Transfererträge ausgewiesen.<br />
Die sonstigen Transfererträge sind der Kontengruppe 42 zugeordnet.<br />
4. öffentlich-rechtliche Leistungsangestellte<br />
Gesetz<br />
§ 44 (2) GemHVO <strong>NRW</strong>: Gesondert anzugeben und zu erläutern sind:<br />
1. …<br />
6. noch nicht erhobene Beiträge aus fertig gestellten Erschließungsmaßnahmen<br />
… und weitere wichtige Angaben, soweit sie nach Vorschriften der Gemeindeordnung oder<br />
dieser Verordnung für den Anhang vorgesehen sind.<br />
Kommentierung<br />
Unter öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten werden Verwaltungsgebühren aus der Inanspruchnahme<br />
von Verwaltungsleistungen und Amthandlungen, z.B. Passgebühren, Genehmigungsgebühren<br />
usw., erfasst. Auch Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte sowie zweckgebundene<br />
Abgaben für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und <strong>Anlagen</strong> und für die<br />
Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen, z.B. von Einrichtungen der Abwasserbeseitigung,<br />
der Abfallbeseitigung, der Straßenreinigung, werden hier erfasst. Auch Erträge aus der<br />
Auflösung von Sonderposten für Beiträge und von Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />
fallen hierunter. Diese öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte sind der Kontengruppe 43 zugeordnet.<br />
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Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
5. privatrechtliche Leistungsentgelte<br />
Gesetz<br />
§ 77 (2) GO <strong>NRW</strong>: Sie (die Gemeinde) hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel<br />
1. soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen,<br />
2. im Übrigen aus Steuern<br />
zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen.<br />
Kommentierung<br />
Die Gemeinde beschafft ihre Finanzmittel nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 GO <strong>NRW</strong> auch aus Entgelten<br />
für erbrachte Leistungen. Wenn diesen ein privates Rechtsverhältnis zu Grunde liegt, z.B. bei<br />
Verkauf, Mieten und Pachten, Eintrittsgeldern, sind diese als Erträge hier auszuweisen. Aber<br />
auch Erträge aus Erbaurechtsmietverhältnissen gehören dazu. Diese privatrechtlichen Leistungsentgelte<br />
sind der Kotengruppe 44 zugeordnet.<br />
6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind solche, die von der Gemeinde aus der<br />
Erbringung von Gütern und Dienstleistungen für eine andere Stelle, die diese vollständige oder<br />
anteilig erstattet, erwirtschaftet werden. Der Erstattung liegt i.d.R. ein auftragsähnliches Verhältnis<br />
zu Grunde. Unerheblich ist, auf welcher Rechtsgrundlage die Erstattungspflicht beruht<br />
und ob die Erstattung die Kosten des Empfängers voll oder nur teilweise deckt. Wenn die Aufwendungen<br />
der Gemeinde, die im Auftrag eines Dritten geleistet wurden, nicht exakt berechnet,<br />
sondern nur pauschal ermittelt und in Rechnung gestellt werden, handelt es sich um eine<br />
Kostenumlage. Dazu zählen jedoch nicht die Umlagen, die von Umlageverbänden zur allgemeinen<br />
Finanzierung ihres Haushaltes erhoben werden. Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />
sind der Kontengruppe 44 zugeordnet.<br />
7. sonstige ordentliche Erträge<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
Als Aufwandsposition sind hier alle Erträge einer Gemeinde, die nicht den anderen Ertragspositionen<br />
zuzuordnen sind, z. B. ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder u. a.), Säumniszuschläge und<br />
dgl., Erträge aus der Inanspruchnahme von Bürgschaften und Gewährverträgen, Verzinsung der<br />
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Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
Gewerbesteuer nach § 233 a AO, Konzessionsabgaben, zu erfassen. Aber auch Erträge aus der<br />
Veräußerung von Vermögensgegenständen (bei Erlösen über Buchwert) sowie die ertragswirksame<br />
Änderung von Bestandskonten gehören dazu. Außerdem fallen Erträge aus der Auflösung<br />
von sonstigen Sonderposten sowie nicht zahlungswirksame Erträge hierunter. Die sonstigen<br />
ordentlichen Erträge sind der Kontengruppe 45 zugeordnet.<br />
8. aktivierte Eigenleistungen<br />
Gesetz<br />
§ 33 (3) GemHVO <strong>NRW</strong>: Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch<br />
von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes,<br />
seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende<br />
wesentliche Verbesserung entstehen. Dazu gehören die Materialkosten, die Fertigungskosten<br />
und die Sonderkosten der Fertigung. Notwendige Materialgemeinkosten und Fertigungsgemeinkosten<br />
können einbezogen werden.<br />
Kommentierung<br />
Erstellt die Gemeinde selbst aktivierungsfähige Vermögensgegenstände, so stellt deren Wert<br />
einen Ertrag dar, der hier auszuweisen ist. Diese Position ist die Gegenposition zu den Aufwendungen<br />
der Gemeinde zur Herstellung von Anlagevermögen, sofern diese Aufwendungen auch<br />
Herstellungskosten nach § 33 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> darstellen, z.B. Materialaufwand und Personalaufwand<br />
für selbst erstellte Gebäude, Spielgeräte, usw. Die aktivierbaren Eigenleistungen<br />
sind der Kontengruppe 47 zugeordnet.<br />
9. Bestandsveränderungen<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
Erhöht sich der Bestand an fertigen oder unfertigen Erzeugnissen im Vergleich <strong>zum</strong> Vorjahr, so<br />
stellt dies einen Ertrag dar, der hier auszuweisen ist. Grundlage der Ermittlung der Bestandsveränderungen<br />
ist die Inventur <strong>zum</strong> Bilanzstichtag. Bestandsveränderungen können sich aus Mengen-<br />
und/oder Bewertungsänderungen ergeben, so dass hier auch ggf. ein „negativer Ertrag“<br />
durch eine Verminderung des Bestandes auszuweisen ist. Die Bestandsveränderungen sind der<br />
Kontengruppe 47 zugeordnet.<br />
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Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
Ordentliche Aufwendungen<br />
10. Personalaufwendungen<br />
Gesetz<br />
§ 19 GemHVO (2): Die Veranschlagung von Personalaufwendungen in den Teilplänen richtet<br />
sich nach den im Haushaltsjahr voraussichtlich besetzten Stellen. Dabei können die Personalaufwendungen<br />
für Personen, die nicht im Stellenplan geführt werden, zentral veranschlagt werden.<br />
Kommentierung<br />
Hierzu gehören alle anfallenden Aufwendungen für die Beamten und tariflich Beschäftigten<br />
sowie für weitere Personen, die auf Grund von Arbeitsverträgen beschäftigt werden. Aufwandswirksam<br />
sind Bruttobeträge einschließlich der Lohnnebenkosten, z.B. Sozialversicherungsbeiträge.<br />
Die jährlichen Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für die Beschäftigten zählen<br />
auch zu dieser Position. Als Beiträge zu Versorgungskassen fallen z.B. die Arbeitgeberanteile zur<br />
Zusatzversorgungskasse hierunter. Die Personalaufwendungen sind der Kontengruppe 50 zugeordnet.<br />
11. Versorgungsaufwendungen<br />
Gesetz<br />
§ 19 GemHVO (3): Die Versorgungs- und die Beihilfeaufwendungen können auf die Teilpläne<br />
nach der Höhe der dort ausgewiesenen Personalaufwendungen aufgeteilt oder zentral veranschlagt<br />
werden.<br />
Kommentierung<br />
Hierzu gehören alle anfallenden Versorgungsleistungen, auch für Angehörige der ausgeschiedenen<br />
Beschäftigten, soweit die Aufwendungen nicht bereits durch Rückstellungen berücksichtigt<br />
wurden. Ebenso sind weitere Aufwendungen, z. B. Beiträge zur Sozialversicherung, Beihilfen, zu<br />
berücksichtigen. Ggf. können auch zusätzlich Zuführungen zu Pensionsrückstellungen anfallen,<br />
soweit sich die Ansprüche für den Kreis der Versorgungsempfänger verändert haben, z.B. durch<br />
Veränderungen der Sterbetafeln, die zur Berechnung der Rückstellungen herangezogen werden.<br />
Die jährlichen Umlagezahlungen an Versorgungskassen für Beamte können ganz oder teilweise<br />
Aufwendungen sein. Der Wertsatz der Pensionsrückstellungen ist zu einem Abschlussstichtag<br />
nur dann herab zu setzen, wenn es höher ist, als es dem Barwert der noch in Zukunft zu leistenden<br />
Versorgungszahlungen entspricht. Die Versorgungsaufwendungen sind der Kontengruppe<br />
51 zugeordnet.<br />
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Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
12. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
Hier sind alle Aufwendungen, die mit dem gemeindlichen Verwaltungshandeln („Betriebszweck“)<br />
bzw. Umsatz- oder Verwaltungserlösen wirtschaftlich zusammenhängen, auszuweisen.<br />
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umfassen deshalb u. a. Aufwendungen für<br />
Fertigung, Vertrieb, Waren, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umfassen deshalb u.<br />
a. Aufwendungen für Fertigung, Vertrieb, Waren, Aufwendungen für Energie, Wasser, Abwasser,<br />
Aufwendungen für die Unterhaltung (inkl. Reparatur, Fremdinstandhaltung) und die Bewirtschaftung<br />
des Anlagevermögens, aber auch Kostenerstattungen an Dritte. Auch weitere Verwaltungs-<br />
und Betriebsaufwendungen sind hierunter zu erfassen, z. B. für die Schülerbeförderung<br />
oder für Lernmittel. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind der Kontengruppe<br />
52 zugeordnet.<br />
13. bilanzielle Abschreibungen<br />
Gesetz<br />
§ 33 (4) GemHVO <strong>NRW</strong>: Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs-<br />
oder Herstellungskosten wertmäßig den Betrag 410 Euro ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten,<br />
die selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen, sind als geringwertige<br />
Vermögensgegenstände zu erfassen und können im laufenden Haushaltsjahr vollständig<br />
abgeschrieben werden. Bei einem Wert unter 60 Euro ohne Umsatzsteuer können die<br />
Vermögensgegenstände unmittelbar als Aufwand verbucht werden.<br />
§ 35 GemHVO <strong>NRW</strong>:<br />
(1) Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind<br />
die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Die<br />
Anschaffungs- oder Herstellungskosten sollen dazu linear auf die Haushaltsjahre verteilt werden,<br />
in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. Die degressive Abschreibung<br />
oder die Leistungsabschreibung können dann angewandt werden, wenn dies dem tatsächlichen<br />
Ressourcenverbrauch besser entspricht.<br />
(2) Für Vermögensgegenstände nach Absatz 1 kann im Jahr der Anschaffung oder Herstellung<br />
nur der Teil der auf ein Jahr anfallenden Abschreibungen angesetzt werden, der auf die vollen<br />
Monate im Zeitraum zwischen der Anschaffung oder Herstellung und dem Ende des Jahres entfällt.<br />
Im Jahr ihrer Veräußerung kann für diese Vermögensgegenstände nur der Teil der auf ein<br />
Jahr anfallenden Abschreibungen angesetzt werden, der auf die vollen Monate im Zeitraum<br />
zwischen dem Anfang des Jahres und ihrer Veräußerung entfällt.<br />
(3) Für die Bestimmung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von abnutzbaren Vermögensgegenständen<br />
ist die vom Innenministerium bekannt gegebene Abschreibungstabelle für Gemeinden<br />
zu Grunde zu legen. Innerhalb des dort vorgegebenen Rahmens ist unter Berücksichtigung<br />
der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse die Bestimmung der jeweiligen Nutzungsdauer so vorzunehmen,<br />
dass eine Stetigkeit für zukünftige Festlegungen von Abschreibungen gewährleistet<br />
wird. Eine Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände<br />
- 7 -
Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
(Abschreibungstabelle) sowie ihre nachträglichen Änderungen sind der Aufsichtsbehörde vorzulegen.<br />
(4) Wird durch Instandsetzung eines Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens eine Verlängerung<br />
seiner wirtschaftlichen Nutzungsdauer erreicht, ist die Restnutzungsdauer neu zu<br />
bestimmen. Entsprechend ist zu verfahren, wenn in Folge einer voraussichtlich dauernden<br />
Wertminderung eine Verkürzung eintritt.<br />
(5) Außerplanmäßige Abschreibungen sind bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung<br />
eines Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens vorzunehmen. Sie können bei Finanzanlagen<br />
vorgenommen werden, um diese mit dem niedrigen Wert anzusetzen, der diesen am Abschlussstichtag<br />
beizulegen ist. Außerplanmäßige Abschreibungen sind im Anhang zu erläutern.<br />
(6) Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung von Grund und Boden durch die Anschaffung<br />
oder Herstellung von Infrastrukturvermögen können außerplanmäßige Abschreibungen<br />
bis zur Inbetriebnahme der Vermögensgegenstände linear auf den Zeitraum verteilt werden,<br />
in dem die Vermögensgegenstände angeschafft oder hergestellt werden. Absatz 5 Satz 3 gilt<br />
entsprechend.<br />
(7) Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen vorzunehmen, um<br />
diese mit einem niedrigern Wert anzusetzen, der sich aus einem beizulegenden Wert am Abschlussstichtag<br />
ergibt.<br />
(8) Stellt sich in einem späteren Haushaltsjahr heraus, dass die Gründe für eine dauernde Wertminderung<br />
eines Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens oder der Finanzanlagen nicht<br />
mehr bestehen, so ist der Betrag der Abschreibung im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung<br />
der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zuzuschreiben.<br />
Zuschreibungen sind im Anhang zu erläutern.<br />
§ 44 (2) GemHVO <strong>NRW</strong>: Gesondert anzugeben und zu erläutern sind:<br />
1. …<br />
5. Abweichungen von der standardmäßig vorgesehenen linearen Abschreibung sowie von der<br />
örtlichen Abschreibungstabelle bei der Festlegung der Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen<br />
… und weitere wichtige Angaben, soweit sie nach Vorschriften der Gemeindeordnung oder<br />
dieser Verordnung für den Anhang vorgesehen sind.<br />
Kommentierung<br />
Der Ressourcenverbrauch, der durch die Abnutzung von beweglichen Vermögensgegenständen<br />
des Anlagevermögens entsteht, wird über die Abschreibungen erfasst. Sie sind während der<br />
Nutzungsdauer des angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstandes jährlich zu ermitteln<br />
und hier auszuweisen. Auch die Sofortabschreibung geringwertiger Vermögensgegenstände<br />
sowie außerplanmäßige Abschreibungen werden hier erfasst. Die bilanziellen Abschreibungen<br />
sind der Kontengruppe 57 zugeordnet.<br />
14. Transferaufwendungen<br />
Gesetz<br />
- 8 -
Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
§ 19 (1) GemHVO <strong>NRW</strong>: Abgaben, abgabenähnliche Erträge und allgemeine Zuweisungen, die<br />
die Gemeinde zurückzuzahlen hat, sind bei den Erträgen, sind bei den Erträgen abzusetzen,<br />
auch wenn sie sich auf Erträge der Vorjahren beziehen.<br />
§43 (2) GemHVO <strong>NRW</strong>: Bei geleisteten Zuwendungen für Vermögensgegenstände, an denen die<br />
Gemeinde das wirtschaftliche Eigentum hat, sind die Vermögensgegenstände zu aktivieren. Ist<br />
kein Vermögensgegenstand zu aktivieren, jedoch die geleistete Zuwendung mit einer mehrjährigen<br />
und einklagbaren Gegenleistungsverpflichtung verbunden, ist diese als Rechnungsabgrenzungsposten<br />
zu aktivieren und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung aufzulösen.<br />
Kommentierung<br />
Hierunter sind alle Leistungen der Gemeinde an Dritte zu erfassen, die von der Gemeinde gewährt<br />
werden, ohne dass die Gemeinde dadurch einen Anspruch auf eine konkrete Gegenleistung<br />
erwirbt. Sie beruhen i.d.R. auf einseitigen Geschäftsvorfällen und nicht auf einem Leistungsaustausch.<br />
Diese Art gemeindlicher Leistungen stellen Transferleistungen dar und sind von<br />
der Gemeinde als Aufwendungen in der Ergebnisrechnung zu erfassen (Transferaufwendungen).<br />
Darunter fallen insbesondere gemeindliche Hilfen an private Haushalte (Sozialtransfers). Typisch<br />
dafür sind Leistungen der Sozialhilfe, der Jugendhilfe, Leistungen an Arbeitssuchende, Leistungen<br />
an Kriegsopfer und ähnliche Anspruchsberechtigte, Leistungen an Asylbewerber sowie sonstige<br />
soziale Leistungen. Aber auch Hilfen der Gemeinde an Unternehmen (Subventionen) fallen<br />
hierunter. Als Transferaufwendungen werden daher z.B. Zuweisungen und Zuschüsse für laufende<br />
Zwecke, Schuldendiensthilfen u. a., erfasst. Die Steuerpflichten der Gemeinde sind hierunter<br />
nicht zu erfassen.<br />
Auch bei Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke kann eine Gegenleistung des Dritten<br />
privatrechtlich vereinbart als auch öffentlich-rechtlich begründet sein. Aus der getroffenen<br />
Vereinbarung heraus sollte erkennbar sein, ob wir und in welcher sachlichen und zeitlichen Form<br />
eine Gegenleistungsverpflichtung des Dritten besteht. Besteht eine über das Haushaltsjahr hinausgehende<br />
(mehrjährige) Gegenleistungsverpflichtung, ist eine periodengerechte Rechnungsabgrenzung<br />
vorzunehmen.<br />
Dagegen werden aktivierbare Zuwendungen, bei denen aus der Gewährung der investiven Zuwendung<br />
heraus die Gemeinde wirtschaftlicher Eigentümer des mit der Zuwendung geschaffenen<br />
Vermögensgegenstandes wird oder eine mehrjährige Gegenleistung des Zuwendungsempfängers<br />
wegen der gewährten Zuwendung besteht, unter dieser Position nicht erfasst, sondern<br />
sind unter den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit zu erfassen. Zu beachten ist, dass investive<br />
Zuwendungen, die im kameralen Rechnungswesen dem Vermögenshaushalt zuzuordnen waren,<br />
jetzt nicht ungeprüft der Investitionstätigkeit der Gemeinde zugeordnet werden dürfen. Da von<br />
der Gemeinde vielfach Zuwendungen gegeben werden, ohne dass ihnen etwas geschuldet wird,<br />
sondern sie sich lediglich an der Finanzierung beteiligen, z. B. durch die Umlage nach Krankenhausgesetz<br />
des Landes Nordrhein-Westfalen (KHG <strong>NRW</strong>) oder durch Leistungen noch sonstigen<br />
landes- oder bundesrechtlichen Vorschriften.<br />
Auch Umlagen, die ohne Zweckbindung an einen bestimmten Aufgabenbereich zur Deckung<br />
des allgemeinen Finanzbedarfs gezahlt werden, z. B. die Kreisumlage, aber auch Umlagen an<br />
Zweckverbände und ähnliche kommunale Zusammenschlüsse für die Erfüllung bestimmter Aufgaben<br />
gehören zu dieser Position. Die Transferaufwendungen sind der Kontengruppe 53 zugeordnet.<br />
- 9 -
Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
15. sonstige ordentliche Aufwendungen<br />
Gesetz<br />
§ 15 GemHVO <strong>NRW</strong>: Verfügungsmittel der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters sind im<br />
Haushaltsplan gesondert anzugeben. Die verfügbaren Mittel dürfen nicht überschritten und<br />
nicht mit anderen Haushaltspositionen verbunden werden. Sie sind nicht übertragbar.<br />
Kommentierung<br />
Sonstige ordentliche Aufwendungen umfassen alle Aufwendungen, die nicht den anderen Aufwandspositionen,<br />
den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen oder den außerordentlichen Aufwendungen<br />
zuzuordnen sind. Hier sind die sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen,<br />
z. B. für Aus- und Fortbildung, Reisekosten, Ersatz für Sachschäden, Ausgleichsabgabe nach<br />
dem Schwerbehindertengesetz u. a. zu erfassen. Aber auch Aufwendungen für die Inanspruchnahme<br />
von Rechten und Diensten, Geschäftsaufwendungen, Aufwendungen für Beiträge,<br />
Wertberichtigungen, Verluste aus Finanzanlagen und Wertpapieren, Aufwendungen für besondere<br />
Finanzauszahlungen, betriebliche Steueraufwendungen und andere sonstige ordentliche<br />
Aufwendungen gehören dazu. Unter dieser Position werden auch die Aufwendungen für die<br />
ehrenamtliche Tätigkeit (Ratsmitglieder u. a.) erfasst. Die sonstigen ordentlichen sind der Kontengruppe<br />
54 zugeordnet.<br />
- 10 -
Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
16. Finanzerträge<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
Hier sind insbesondere Zinsen aus gegeben Darlehen, aber auch Dividenden oder andere Gewinnanteile<br />
als Erträge aus Beteiligungen sowie andere zinsähnliche Erträge als Finanzerträge zu<br />
erfassen. Hierunter fallen auch die Erträge aus Wertpapieren des Umlaufvermögens, z. B. Tages-<br />
und Festgeldzinsen. Die Finanzerträge sind der Kontengruppe 46 zugeordnet.<br />
17. Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen<br />
Gesetz<br />
§ 2 (2) GemHVO: Im Ergebnisplan sind für jedes Haushaltsjahr<br />
1. …<br />
2. der Saldo aus Finanzerträgen und den Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen als Finanzergebnis<br />
auszuweisen.<br />
Kommentierung<br />
Hier sind Zinsaufwendungen und Kreditbeschaffungskosten aus der Inanspruchnahme von<br />
Fremdkapital, aber auch sonstige Finanzaufwendungen auszuweisen. Hierzu gehören nicht die<br />
allgemeinen Aufwendungen für den Geldverkehr, z. B. Kontoführungsgebühren. Die Zinsen und<br />
sonstigen Finanzaufwendungen sind der Kontengruppe 55 zugeordnet.<br />
- 11 -
Stadt Solingen – Gesamtabschluss – Richtlinie – Überleitung – Gliederung nach <strong>NKF</strong><br />
18. außerordentliche Erträge<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
Erträge und Aufwendungen, die außerhalb des ordentlichen Verwaltungsablaufs der Gemeinde<br />
anfallen, aber durch die Aufgabenerfüllung der Gemeinde verursacht wurden, werden als außerordentliche<br />
Erträge und Aufwendungen bezeichnet. Die Begriffe „Außerordentliche Erträge“<br />
und „Außerordentliche Aufwendungen“ werden im gemeindlichen Haushaltsrecht behandelt.<br />
Sie sind daher entsprechend dem Handelsrecht eng auszulegen. Derartige Erträge und Aufwendungen<br />
beruhen auf seltenen und ungewöhnlichen Vorgängen, z.B. Naturkatastrophen, sonstige<br />
durch höhere Gewalt verursachte Unglücke. Aber auch Spenden, sofern sie von wesentlicher<br />
Bedeutung für die individuellen Gegebenheiten der Gemeinde sind und ohne Auflage gewährt<br />
werden, zählen dazu. Unter diese Position fallen nicht die Veräußerungen von Vermögensgegenständen,<br />
die im Rahmen der Aufgabenerfüllung der Gemeinde regelmäßig erfolgen. Stellt<br />
die Veräußerung jedoch einen ungewöhnlichen Vorgang oder eine Aufgabe einer wesentlichen<br />
Betriebsgrundlage dar, z.B. die Veräußerung eines gemeindlichen Unternehmens oder einer<br />
langjährigen wesentlichen Beteiligung, soll diese, weil sie aus der Natur der Sache heraus als<br />
selten und nicht gewöhnlich zu bewerten ist, hier erfasst werden. Die außerordentlichen Erträge<br />
sind der Kontengruppe 49, die außerordentlichen Aufwendungen der Kontengruppe 59 zugeordnet.<br />
19. außerordentliche Aufwendungen<br />
Gesetz<br />
Kommentierung<br />
Siehe außerordentliche Erträge<br />
- 12 -
Konzern Stadt Solingen Gesamtabschlussrichtlinie Anlage 8.2<br />
Nr. (Wahl-)recht <strong>NKF</strong> (Wahl-)recht HGB (Wahl-)recht HGB BilMoG Steuerbilanz Festlegung<br />
1. § 29 Abs. 3 GemHVO<br />
Aktivierungswahlrecht für<br />
Vermögensgegenstände des<br />
Anlagevermögens mit<br />
Anschaffungs- bzw.<br />
Herstellungskosten bis<br />
einschließlich 60 € ohne USt<br />
2. § 42 Abs. 2 Satz 1 GemHVO<br />
Disagio als aktiver RAP<br />
3. § 36 Abs. 3 GemHVO<br />
Passivierungspflicht für die<br />
Bildung von Rückstellungen<br />
für eine unterlassene<br />
Instandhal-tung von<br />
Sachanlagen<br />
4. § 36 Abs. 3 GemHVO<br />
Passivierungspflicht für die<br />
Bildung von Rückstellungen<br />
für eine unterlassene<br />
Instandhaltung von<br />
Sachanlagen<br />
5. § 88 GO <strong>NRW</strong>; (Hinweis in<br />
Handreichung zu § 88 GO<br />
<strong>NRW</strong>, § 36 Abs. 4 GemHVO<br />
<strong>NRW</strong>, dass Rückstellungen<br />
gebildet werden müssen,<br />
wenn die Bedingungen<br />
vorliegen)<br />
6. § 43 Abs. 4 Satz 2 GemHVO<br />
Passivierungswahlrecht für<br />
Sonderrücklagen zur<br />
Sicherung der Anschaffung<br />
oder Herstellung von<br />
Vermögensgegenständen<br />
Keine gesetzl.<br />
Regelung vorhanden.<br />
Gem. GoB Übernahme<br />
der steuerrechtlichen<br />
Regelung möglich<br />
§ 250 Abs. 3 HGB<br />
Disagio als aktiver RAP<br />
§ 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 1<br />
HGB<br />
Passivierungspflicht für<br />
unterlassene Instandhaltung<br />
innerhalb von<br />
drei Monaten<br />
§ 249 Abs. 1 S. 3 HGB<br />
Passivierungswahlrecht<br />
für Rückstellungen für<br />
unterlassene<br />
Instandhaltungen, die<br />
innerhalb der letzten<br />
neun Monate des<br />
folgenden<br />
Geschäftsjahres<br />
nachgeholt werden<br />
§ 249 Abs. 2 HGB<br />
Rückstellungen für<br />
bestimmte<br />
Aufwendungen dürfen<br />
gebildet werden<br />
keine Berücksichtigung<br />
nach HGB<br />
7. keine Berücksichtigung § 250 I S. 2 Nr. 1 HGB<br />
Als Aufwand<br />
berücksichtigte Zölle<br />
und Verbrauchsteuern,<br />
soweit sie auf am<br />
Abschlussstichtag<br />
auszuweisende<br />
Vermögensgegenständ<br />
e des<br />
Vorratsvermögens<br />
entfallen, dürfen als<br />
ARAP ausgewiesen<br />
werden<br />
Ansatz<br />
Keine gesetzl. Regelung vorhanden.<br />
Gem. GoB Übernahme der<br />
steuerrechtlichen Regelung möglich<br />
§ 250 Abs. 3 HGB<br />
Disagio als aktiver RAP<br />
§ 6 Abs. 2 EStG<br />
bis 150 Euro<br />
- AK/HK in voller Höhe<br />
Betriebsausgaben im<br />
Erstjahr<br />
- keine Aufnahme in<br />
Bestandsverzeichnis,<br />
wenn separat gebucht<br />
§ 5 Abs. 5 EStG<br />
Aktivierungspflicht<br />
Vermögens-gegenstände<br />
bis 60 € ohne USt sind<br />
nicht zu aktivieren (Bis<br />
zur Anpassung der<br />
Wertgrenze <strong>NKF</strong> an StR<br />
kann der Wertansatz StR<br />
beibehalten werden)<br />
Ein Disagio ist als aktiver<br />
RAP auszuweisen<br />
bleibt Passivierungspflicht Passivierungspflicht für<br />
unterlassene Instandhaltung<br />
innerhalb von<br />
drei Monaten<br />
§ 249 Abs. 1 S. 3 HGB<br />
Aufhebung; Passivierungsverbot<br />
§ 249 Abs. 2 HGB<br />
Für andere als die in Absatz 1<br />
bezeichneten<br />
Zwecke dürfen Rückstellungen nicht<br />
gebildet<br />
werden. Rückstellungen dürfen nur<br />
aufgelöst<br />
werden, soweit der Grund hierfür<br />
entfallen ist.<br />
Passivierungsverbot noch keine;<br />
Abhängig von<br />
Bilanzpolitik<br />
Verbot Passivierungsverbot<br />
keine Berücksichtigung § 7 g EStG<br />
Sonder- und Ansparabschreibung<br />
Wahlrecht wird gestrichen -<br />
Aktivierungsverbot<br />
§ 5 Abs. 5 Satz 2 EStG<br />
Aktivierungspflicht<br />
keine Umgliederung<br />
Zölle und<br />
Verbrauchssteuern sind<br />
als Aufwand<br />
auszuweisen<br />
V 04.08.2009 1
Konzern Stadt Solingen Gesamtabschlussrichtlinie Anlage 8.2<br />
Nr. (Wahl-)recht <strong>NKF</strong> (Wahl-)recht HGB (Wahl-)recht HGB BilMoG Steuerbilanz Festlegung<br />
8. keine Berücksichtigung § 250 I S.2 Nr. 2 HGB<br />
Als Aufwand<br />
berücksichtigte<br />
Umsatzsteuer auf am<br />
Abschlusstichtag<br />
auszuweisende oder<br />
von den Vorräten<br />
offenabgesetzte<br />
Anzahlungen dürfen<br />
als ARAP ausgewiesen<br />
werden.<br />
9. keine Berücksichtigung § 255 Abs. 4 HGB<br />
derivater Geschäfts-<br />
oder Firmenwert darf<br />
angesetzt werden<br />
10.<br />
11.<br />
12.<br />
13.<br />
14.<br />
15.<br />
keine Berücksichtigung § 269 HGB<br />
§ 269 HGB<br />
Ingangsetzungs- und<br />
Erweiterungsaufwendungen<br />
des<br />
Geschäftsbetriebs<br />
dürfen aktiviert werden<br />
weggefallen<br />
keine Berücksichtigung § 274 Abs. 2 HGB<br />
aktive latente Steuer<br />
analog § 35 Abs. 5 S. 1<br />
GemHVO<br />
§ 35 Abs. 5 Satz 2 GemHVO<br />
Finanzanlagen können bei<br />
voraussichtlich dauernder<br />
Wertminderung<br />
abgeschrieben werden<br />
§ 253 Abs. 2 Satz 3<br />
Außerplanmäßige<br />
Abschreibung auf<br />
Vermögensgegenständ<br />
e bei vorübergehender<br />
Wertminderung<br />
§ 279 Abs. 1<br />
Bei<br />
Kapitalgesellschaften<br />
auf Finanzanlagen<br />
begrenzt<br />
keine Berücksichtigung § 253 Abs. 4 HGB<br />
Abschreibung nach<br />
"vernünftiger<br />
kaufmännischer<br />
Beurteilung"<br />
§ 279 Abs. 1 S. 1 HGB<br />
keine Anwendung bei<br />
Kapitalgesellschaften<br />
§ 35 Abs. 8 GemHVO<br />
Wertaufholungsgebot<br />
Wahlrecht wird gestrichen -<br />
Aktivierungsverbot<br />
§ 5 Abs. 5 Satz 2 EStG<br />
Aktivierungspflicht<br />
§ 246 Abs. 1 S. 4 HGB<br />
§ 5 Abs. 2 EStG<br />
Aktivierungspflicht für entgeltlich Aktivierungspflicht für<br />
erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert entgeltlich erworbenen<br />
Geschäfts- oder<br />
Firmenwert<br />
§ 274 Abs. 1 HGB<br />
Aktivierungswahlrecht<br />
§ 253 Abs. 3 Satz 4<br />
Verbot für außerplanmäßige<br />
Abschreibungen im Anlagevermögen<br />
bei nur vorübergehender<br />
Wertminderung (außer Finanzanlagen)<br />
Aktivierungsverbot<br />
(kein Wirtschaftsgut)<br />
Verbot einer<br />
Abschreibung auch bei<br />
Finanzanlagen<br />
Pflicht Pflicht Pflicht Pflicht<br />
§ 253 Abs. 5 HGB<br />
Beibehaltungswahlrech<br />
t für niedrigere Werte<br />
aus außerplan-mäßiger<br />
Abschreibung<br />
§ 280 Abs. 1 S. 1 HGB<br />
Wertaufholungsgebot<br />
für<br />
Kapitalgesellschaften<br />
Bewertung<br />
Umsatzsteuer ist als<br />
Aufwand auszuweisen<br />
Aktivierungspflicht für<br />
entgeltlich erworbenen<br />
Geschäfts- oder<br />
Firmenwert<br />
Aktivierungsverbot<br />
Aktivierungswahlrecht<br />
Verbot für<br />
außerplanmäßige<br />
Abschreibungen im<br />
Anlagevermögen bei nur<br />
vorübergehender<br />
Wertminderung<br />
entfällt keine Abschreibung<br />
nach vernünftiger<br />
kaufmännischer<br />
Beurteilung<br />
§ 253 Abs. 5<br />
Wertaufholungsgebot, außer bei<br />
Geschäfts- oder Firmenwert<br />
Gebot Wertaufholungsgebot<br />
V 04.08.2009 2
Konzern Stadt Solingen Gesamtabschlussrichtlinie Anlage 8.2<br />
Nr. (Wahl-)recht <strong>NKF</strong> (Wahl-)recht HGB (Wahl-)recht HGB BilMoG Steuerbilanz Festlegung<br />
16.<br />
17.<br />
18.<br />
19.<br />
20.<br />
keine Berücksichtigung § 254 HGB<br />
Steuerrechtliche<br />
Abschreibungen<br />
möglich<br />
§ 33 Abs. 3 GemHVO<br />
Bestandteil der<br />
Herstellungskosten<br />
- Pflicht<br />
Einzelkosten<br />
- Kann<br />
Notwendige<br />
Materialgemeinkosten und<br />
Fertigungsgemeinkosten<br />
(Handreichung:<br />
Materialgemeinkosten<br />
umfassen auch<br />
Abschreibungen)<br />
§ 255 HGB<br />
Bestandteil der<br />
Herstellungskosten:<br />
- Pflicht<br />
Einzelkosten<br />
- Kann<br />
Gemeinkosten<br />
§ 33 Abs. 4 Satz 2 Übernahme der<br />
Wahlrecht zur sofortigen steuerrechtlichen<br />
Aufwandsverrechung von Regelung<br />
Vermögensgegenständen<br />
mit einem Wert von unter 60<br />
€ ohne Umsatzsteuer<br />
§ 33 Abs. 4 GemHVO<br />
Möglichkeit der<br />
Vollabschreibung<br />
geringwertiger<br />
Wirtschaftsgüter<br />
(Anschaffungs- oder<br />
Herstellungskosten bis 410 €<br />
ohne Umsatzsteuer) im Jahr<br />
des Zugangs<br />
§ 34 Abs. 3 GemHVO<br />
Möglichkeit der Fest- und<br />
Gruppenbewertung<br />
Übernahme der<br />
steuerrechtlichen<br />
Regelung möglich<br />
(wenn GWG nicht<br />
wesentlich)<br />
entfällt<br />
Verbot der Vornahme von nur<br />
steuerrechtlich zulässigen<br />
Abschreibungen<br />
§ 255 Abs. 2 HGB<br />
Bestandteil der Herstellungskosten:<br />
- Pflicht<br />
Einzelkosten und angemessene Teile der<br />
Materialgemeinkosten,<br />
der Fertigungsgemeinkosten<br />
und des Werteverzehrs des<br />
Anlagevermögens,<br />
soweit dieser durch die Fertigung<br />
veranlasst ist.<br />
- Kann<br />
Bei der Berechnung der<br />
Herstellungskosten dürfen angemessene<br />
Teile der Kosten der allgemeinen<br />
Verwaltung sowie angemessene<br />
Aufwendungen für soziale<br />
Einrichtungen des Betriebs, für<br />
freiwillige soziale Leistungen und für die<br />
betriebliche Altersversorgung<br />
einbezogen werden, soweit diese auf<br />
den Zeitraum der Herstellung entfallen.<br />
Übernahme der steuerrechtlichen<br />
Regelung<br />
Übernahme der steuerrechtlichen<br />
Regelung möglich (wenn GWG nicht<br />
wesentlich)<br />
EStR 6.3<br />
(1) In die<br />
Herstellungskosten<br />
eines Wirtschaftsgutes<br />
sind auch angemessene<br />
Teile der notwendigen<br />
Materialgemeinkosten<br />
und<br />
Fertigungsgemeinkoste<br />
n (>Absatz 2) sowie der<br />
Wertverzehr von<br />
Anlagevermögen,<br />
soweit er durch die<br />
Herstellung des<br />
Wirtschaftsgutes<br />
veranlasst ist (>Absatz<br />
3), einzubeziehen.<br />
§ 6 Abs. 2 EStG<br />
bis 150 Euro<br />
- AK/HK in voller Höhe<br />
Betriebsausgaben im<br />
Erstjahr<br />
- keine Aufnahme in<br />
Bestandsverzeichnis,<br />
wenn separat gebucht<br />
§ 256 i.V.m 240 Abs. 3 § 240 HGB unverändert<br />
§ 6 Abs. 1 Nr. 2 a EStR<br />
und 4 HGB<br />
§ 256 HGB<br />
LIFO zulässig<br />
Anwendung der Einzel- Als Bewertungsvereinfachungsverfahren<br />
, Fest- oder<br />
sind nur noch die Bewertung <strong>zum</strong><br />
Gruppenbewertung gewogenen Durchschnitt, LIFO oder<br />
sowie<br />
Verbrauchsfolgeverfahr<br />
en<br />
FIFO zulässig.<br />
Nur steuerrechtlich<br />
zulässige<br />
Abschreibungen sind zu<br />
korrigieren<br />
Bestandteil der<br />
Herstellungskosten:<br />
Einzelkosten und<br />
angemessen Teile der<br />
Materialgemeinkosten,<br />
der<br />
Fertigungsgemeinkosten<br />
und des Werteverzehrs<br />
des Anlagevermögens,<br />
soweit dieser durch<br />
Fertigung veranlasst ist.<br />
Vermögensgegenstände<br />
bis 60 € ohne USt sind<br />
nicht zu aktivieren (Bis<br />
zur Anpassung der<br />
Wertgrenze <strong>NKF</strong> an StR<br />
kann der Wertansatz StR<br />
beibehalten werden)<br />
§ 6 Abs. 2 a EStG Geringwertige<br />
AK/HK > 150 € < 1000 Wirtschaftsgüter<br />
€<br />
(Anschaffungs- oder<br />
Bildung eines Herstellungskosten bis<br />
Sammelpostens mit 410 € ohne<br />
Auflösung über fünf Umsatzsteuer) sind im<br />
Jahr ab Jahr der Bildung Jahr des Zugangs voll<br />
abzuschreiben (Bis zur<br />
Anpassung der<br />
Wertgrenze <strong>NKF</strong> an StR<br />
kann der Wertansatz StR<br />
beihehalten werden)<br />
Fest- und<br />
Gruppenbewertung ist<br />
zulässig.<br />
Verbrauchsfolgeverfahre<br />
n nach HGB sind zulässig<br />
V 04.08.2009 3
Konzern Stadt Solingen Gesamtabschlussrichtlinie Anlage 8.2<br />
Nr. (Wahl-)recht <strong>NKF</strong> (Wahl-)recht HGB (Wahl-)recht HGB BilMoG Steuerbilanz Festlegung<br />
21.<br />
22.<br />
23.<br />
24.<br />
25.<br />
§ 35 Abs. 1 GemHVO<br />
Wahlrecht zur Anwendung<br />
der degressiven oder<br />
leistungsbezogenen<br />
Abschreibung statt der<br />
linearen Abschreibung,<br />
sofern diese den<br />
tatsächlichen<br />
Ressourcehverbrauch besser<br />
widerspiegelt.<br />
§ 35 Abs. 3 GemHVO<br />
Eigenverantwortliche<br />
Festlegung der örtlichen<br />
Nutzungsdauern von<br />
abnutzbaren<br />
Vermögensgegenständen<br />
innerhalb der Bandbreite der<br />
<strong>NKF</strong>- Rahmentabelle, die<br />
vom Innenministerium mit<br />
Runderlass vom 24.02.2005<br />
vorgegeben ist.<br />
§ 35 Abs. 6 GemHVO<br />
Wahlrecht zur linearen<br />
Verteilung von<br />
außerplanmäßigen<br />
Abschreibungen bei<br />
voraussichtlich dauernder<br />
Wertminderung von Grund<br />
und Boden in Folge der<br />
Anschaffung oder<br />
Herstellung von<br />
Infrastrukturvermögen auf<br />
den Zeitraum der<br />
Anschaffung oder<br />
Herstellung<br />
§ 88 LBG <strong>NRW</strong> (§ 36 Abs. 1<br />
Satz 5 GemHVO)<br />
Pauschale Bewertung von<br />
Rückstellungen für Beihilfen<br />
§ 253 Abs. 2 Satz 1 § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB<br />
HGB<br />
Wahlrecht aus planmäßigen<br />
Wahlrecht aus Abschreibungen (linear, degressiv,<br />
planmäßigen leistungsabhängig)<br />
Abschreibungen (linear,<br />
degressiv,<br />
leistungsabhängig)<br />
§ 253 Abs.1 iVm Abs.2<br />
HGB<br />
betriebsgewöhnliche<br />
Nutzungsdauer / AfA<br />
Tabelle<br />
§ 253 Abs.1 iVm Abs.3 HGB<br />
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer /<br />
Afa Tabelle<br />
§ 7 EStG<br />
Grundsätzlich für alle<br />
WG: linear<br />
Nur bei beweglichen<br />
WG:<br />
- nach<br />
Leistungseinheiten<br />
§ 7 Abs. 1 EStG<br />
Gesamtdauer der<br />
Verwendung oder<br />
Nutzung / Afa Tabelle<br />
Abschreibungen können<br />
linear, degressiv oder<br />
leistungsabhängig<br />
vorgenommen werden.<br />
Der<br />
Abschreibungszeitraum<br />
ist nach der<br />
betriebsgewöhnlichen<br />
Nutzungsdauer zu<br />
bestimmen.<br />
Nutzungsdauern<br />
außerhalb der <strong>NKF</strong><br />
Rahmentabelle sind auf<br />
den dieser ND nächsten<br />
Wert anzupassen<br />
keine Berücksichtigung keine Berücksichtigung keine Berücksichtigung Außerplanmäßige<br />
Abschreibungen sind in<br />
voller Höhe in dem Jahr<br />
geltend zu machen, in<br />
dem die dauernde<br />
Wertminderung eintritt.<br />
keine Berücksichtigung keine Berücksichtigung keine Berücksichtigung Die Rückstellung für<br />
Beihilfen kann pauschal<br />
bewertet werden<br />
§ 246 Abs. 2 HGB<br />
Saldierungsgebot von Schulden mit<br />
Planvermögen<br />
"Vermögensgegenstände, die<br />
dem Zugriff aller übrigen Gläubiger<br />
entzogen<br />
sind und ausschließlich der Erfüllung von<br />
Schulden<br />
aus Altersversorgungsverpflichtungen<br />
oder<br />
vergleichbaren langfristig fälligen<br />
Verpflichtungen<br />
dienen, die gegenüber Arbeitnehmern<br />
eingegangen<br />
wurden, sind mit diesen Schulden zu<br />
verrechnen; entsprechend ist mit den<br />
zugehörigen<br />
Aufwendungen und Erträgen zu<br />
verfahren."<br />
V 04.08.2009 4
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Praxisleitfaden 4. Auflage<br />
Anlage II.6<br />
Gesamtabschlussrichtlinie Kreis Unna
Gesamtabschlussrichtlinie Kreis Unna<br />
Entwurf | Stand: Juli 2009
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Einleitung ................................................................................................................................ 1<br />
1.1 Aufgabe der Gesamtabschlussrichtlinie ................................................................................. 1<br />
1.2 Geltungsbereich der Gesamtabschlussrichtlinie .................................................................... 1<br />
1.3 Aufstellungspflicht und Bestandteile des Gesamtabschlusses............................................... 1<br />
1.4 Grundsätze ordnungsmäßiger Gesamtrechnungslegung (GoG)............................................ 1<br />
2 Konsolidierung ........................................................................................................................ 2<br />
2.1 Bestimmung des Konsolidierungskreises............................................................................... 2<br />
2.2 Vorbereitung der Einzelabschlüsse ........................................................................................ 3<br />
2.2.1 Einheitlichkeit der Abschluss-Stichtage und Buchungsschluss.............................................. 3<br />
2.2.2 Anwendung eines einheitlichen Positionenplanes.................................................................. 3<br />
2.2.3 Einheitlichkeit der Bewertung ................................................................................................. 4<br />
2.2.4 Anpassung von Nutzungsdauern und Tabelle über örtliche Nutzungsdauern im<br />
Rahmen der Gesamtrechnungslegung................................................................................... 5<br />
2.2.5 Einheitlichkeit der Währung .................................................................................................... 5<br />
2.3 Vollkonsolidierung................................................................................................................... 6<br />
2.3.1 Kapitalkonsolidierung.............................................................................................................. 6<br />
2.3.2 Schuldenkonsolidierung.......................................................................................................... 6<br />
2.3.3 Zwischenergebniseliminierung ............................................................................................... 7<br />
2.3.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung .................................................................................... 7<br />
2.4 Equity-Konsolidierung............................................................................................................. 7<br />
2.5 Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (at cost) .................................................. 7<br />
3 Gesamtanhang und <strong>Anlagen</strong> <strong>zum</strong> Gesamtabschluss ............................................................ 7<br />
3.1 Gesamtanhang ....................................................................................................................... 7<br />
3.2 <strong>Anlagen</strong> <strong>zum</strong> Gesamtabschluss ............................................................................................. 8<br />
3.2.1 Gesamtlagebericht.................................................................................................................. 8<br />
3.2.2 Beteiligungsbericht.................................................................................................................. 8<br />
4 Aufstellung, Feststellung, Prüfung und Offenlegung des Gesamtabschlusses...................... 9<br />
4.1 Unterjährige Saldenabstimmung ............................................................................................ 9<br />
4.2 Zeitplan ................................................................................................................................... 9<br />
4.3 Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten.............................................................................. 9<br />
4.4 Aufstellungs- und Prüfungsverfahren ..................................................................................... 9<br />
4.5 Technische Abwicklung ........................................................................................................ 10<br />
5 Inkrafttreten........................................................................................................................... 10<br />
<strong>Anlagen</strong>....................................................................................................................................................... 11<br />
Anlage 1: Bestimmung des Konsolidierungskreises............................................................................... 12<br />
Anlage 2: Örtlicher Positionenplan.......................................................................................................... 14<br />
Anlage 3: Zuordnungsvorschriften <strong>zum</strong> örtlichen Positionenplan........................................................... 19<br />
Anlage 4: Nutzungsdauertabelle für den Gesamtabschluss des Kreises Unna ..................................... 50<br />
Anlage 5: Meldebogen der »konzerninternen« Forderungen und Verbindlichkeiten ............................. 51<br />
Anlage 6: Meldebogen für »konzerninterne« Zwischenergebnisse........................................................ 53<br />
Anlage 7: Meldebogen für »konzerninterne« Aufwendungen und Erträge............................................. 54<br />
Anlage 8: Ableitung der Gesamtkapitalflussrechnung im Rahmen des DRS 2...................................... 55<br />
Anlage 9: Aufgaben- und Terminplanung ............................................................................................... 63<br />
0
1 Einleitung<br />
1.1 Aufgabe der Gesamtabschlussrichtlinie<br />
Mit der Gesamtabschlussrichtlinie werden verbindliche Regelungen zur Aufstellung des Gesamtab-<br />
schlusses beim Kreis Unna festgeschrieben. Sie stellt den Handlungsrahmen und die konkrete Arbeitsan-<br />
leitung für die Gesamtabschlusserstellung dar. Soweit die vorliegende Richtlinie keine konkreten Ausfüh-<br />
rungen enthält, gelten die Vorschriften der Gemeindeordnung (GO <strong>NRW</strong>) und der Gemeindehaushalts-<br />
verordnung (GemHVO <strong>NRW</strong>) sowie die entsprechenden handelsrechtlichen Vorgaben (HGB).<br />
1.2 Geltungsbereich der Gesamtabschlussrichtlinie<br />
Die Gesamtabschlussrichtlinie wird vom Kreistag erlassen und bindet sowohl die Mitarbeiter/innen der<br />
Kreisverwaltung als auch die verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich- und privatrechtlicher<br />
Form einschließlich der vom Kreis Unna in die Gremien entsandten Vertreter.<br />
1.3 Aufstellungspflicht und Bestandteile des Gesamtabschlusses<br />
Der Kreis Unna hat in jedem Haushaltsjahr für den Abschluss-Stichtag 31.12. einen Gesamtabschluss<br />
innerhalb der ersten neun Monate nach diesem Stichtag aufzustellen (§ 116 Abs. 1 und 5 GO <strong>NRW</strong><br />
i.V.m. §§ 49 ff GemHVO <strong>NRW</strong>).<br />
Ziel des Gesamtabschlusses ist es, die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des<br />
Kreises Unna und seiner Betriebe in Gesamtheit abzubilden und damit eine Betrachtung des »Konzerns<br />
Kreis Unna« zu ermöglichen.<br />
Der Gesamtabschluss besteht aus (§ 116 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 49 Abs. 1, 2 GemHVO <strong>NRW</strong>):<br />
• Gesamtergebnisrechnung,<br />
• Gesamtbilanz,<br />
• Gesamtanhang<br />
und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Dem Gesamtanhang ist eine Kapitalflussrechnung<br />
unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungs-Standards 2 (DRS 2) beizufügen (§ 51 Abs. 3<br />
GemHVO <strong>NRW</strong>).<br />
Sofern auf Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) verwiesen wird, finden diese in der Fassung<br />
vom 10. Mai 1987 (RGBl. S. 105), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. August 2002 (BGBl. I S. 3412)<br />
entsprechende Anwendung.<br />
1.4 Grundsätze ordnungsmäßiger Gesamtrechnungslegung (GoG)<br />
Der Gesamtabschluss ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen (§<br />
116 Abs. 1 Satz 1 GO <strong>NRW</strong>). Es ist ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö-<br />
gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises Unna zu vermitteln. Da sowohl die Vor-<br />
schriften <strong>zum</strong> handelsrechtlichen Konzernabschluss als auch <strong>zum</strong> kommunalen Gesamtabschluss nicht<br />
alle Sachverhalte regeln, sind offene Fragen unter Heranziehung der Grundsätze ordnungsmäßiger Ge-<br />
samtrechnungslegung (GoG) auszulegen. Die GoG setzten sich zusammen aus den Grundsätzen ord-<br />
nungsmäßiger Buchführung (GoB), den Grundsätzen ordnungsmäßiger Konsolidierung (GoKons) und<br />
ergänzender Grundsätze.<br />
Für die Gesamtabschlusserstellung sind insbesondere die folgenden Grundsätze zu beachten:<br />
1
2<br />
• Grundsatz der Einheitlichkeit (Ansatz, Bewertung und Ausweis),<br />
• Grundsatz der Vollständigkeit des Gesamtabschlusses und des Konsolidierungskreises,<br />
• Grundsatz der Eliminierung »konzerninterner« Beziehungen,<br />
• Grundsatz der Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden und<br />
• Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit.<br />
2 Konsolidierung<br />
2.1 Bestimmung des Konsolidierungskreises<br />
Zur Bestimmung, welche Einheiten neben dem Abschluss des Kreises Unna in den Gesamtabschluss<br />
einzubeziehen sind, regelt § 116 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong> i.V.m. § 50 GemHVO <strong>NRW</strong> die Festsetzung des Kon-<br />
solidierungskreises. In welcher Form und welchem Umfang die Einbeziehung erfolgt -Vollkonsolidierung<br />
oder als assoziiertes Unternehmen-, ist abhängig von der Intensität der Unternehmensanbindung. Neben<br />
der Unterscheidung öffentlich- oder privatrechtliche Rechtsform ist das Ausmaß des Einflusses des Krei-<br />
ses Unna auf die verselbstständigten Aufgabenbereiche von Bedeutung.<br />
Das nachstehend abgebildete Prüfschema stellt dar, welche Schritte zur Bestimmung des Konsolidie-<br />
rungskreises erforderlich sind:<br />
Öffentlich-rechtliche Betriebe<br />
<strong>zum</strong> Beispiel:<br />
- Anstalten öffentlichen Rechts<br />
- Zweckverbände<br />
- Stiftungen (bei denen die Kommune selbst Stifterin ist)<br />
- Eigenbetriebe<br />
nicht: Sparkassen<br />
Vollkonsolidierung<br />
Einbeziehung<br />
nach<br />
„At Equity“<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
Liegt eine „einheitliche Leitung“ durch die<br />
Kommune vor?<br />
Indizien hierfür können sein:<br />
- Bestimmung der Unternehmensziele<br />
- Entscheidung über wesentliche geschäftliche Maßnahmen<br />
- Festlegung wesentlicher Grundsätze der Geschäftspolitik<br />
- Koordination wesentlicher Teilbereiche der Unternehmensleitung<br />
- personelle Besetzung wesentlicher Führungsstellen, z.B. Vorstand<br />
nein<br />
Liegt eine der Kontrollmöglichkeiten des<br />
§ 50 Abs. 2 Nr. 1- 3 GemHVO <strong>NRW</strong> vor?<br />
- Liegt die Mehrheit der Stimmrechte bei der Kommune<br />
(aus Konzernsicht)?<br />
- Steht der Kommune das Recht zu, die Mehrheit von<br />
Organmitgliedern zu bestellen?<br />
- Steht der Kommune auf Grund eines Beherrschungsvertrages oder<br />
satzungsmäßig das Recht zu, einen beherrschenden Einfluss<br />
auszuüben?<br />
nein<br />
Liegt ein maßgeblicher Einfluss durch die<br />
Kommune vor?<br />
- Vertretensein im Vorstand oder Aufsichtsrat?<br />
- Mitwirken an Unternehmensentscheidungen?<br />
- Liegen erhebliche Liefer- und Leistungsbeziehungen vor?<br />
Unterschied zu beherrschendem Einfluss nach Umfang u. Intensität<br />
Ermittlung der effektiven<br />
„Beteiligungsquote“<br />
(direkte und indirekte „Beteiligungen“)<br />
Ist der Anteil an dem Betrieb für<br />
die Gesamtbilanz wesentlich?<br />
Die Bewertung und Einordnung der einzelnen verselbstständigten Aufgabenbereiche des Kreises Unna<br />
ist der Anlage 1 »Bestimmung des Konsolidierungskreises« zu entnehmen.<br />
Sofern die Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Kreis Unna mbH (VBU) nach handelsrechtlichen<br />
Voraussetzungen selbst einen Konzernabschluss vorzulegen hat, wird bei der Bestimmung des Konsoli-<br />
dierungskreises auf dem Konzernabschluss der VBU aufgesetzt.<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
<strong>zum</strong> Beispiel:<br />
Private Betriebe<br />
- Aktiengesellschaften<br />
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung<br />
Handelt es sich um ein verbundenes<br />
Unternehmen?<br />
ja<br />
Ausweis in der<br />
Gesamtbilanz unter<br />
„Anteile an<br />
verbundenen Unternehmen“<br />
Ausweis in der Gesamtbilanz<br />
unter<br />
„Übrige Beteiligungen“
Sofern die VBU hierzu nicht verpflichtet ist, ist dieser Konzernabschluss »intern« durch die VBU aufzu-<br />
stellen. Die Prüfung dieses »internen« Konzernabschlusses erfolgt im Rahmen der Prüfung des Gesamt-<br />
abschlusses.<br />
2.2 Vorbereitung der Einzelabschlüsse<br />
Die Einzelabschlüsse des Kreises Unna und der in den Gesamtabschluss im Rahmen einer Vollkonsoli-<br />
dierung einzubeziehenden Betriebe sind dahingehend aufzubereiten, dass die zeitliche Betrachtung, die<br />
Kontendefinition und die Bewertungsgrundsätze zu vereinheitlichen sind und die Abschlusserstellung<br />
einheitlichen Bilanzierungsgrundsätzen folgt.<br />
2.2.1 Einheitlichkeit der Abschluss-Stichtage und Buchungsschluss<br />
Der Gesamtabschluss ist auf den Stichtag 31.12. eines Haushaltsjahres (einheitliches Geschäftsjahr)<br />
aufzustellen.<br />
Periodenbezogener Buchungsschluss für alle »konzerninternen« Leistungsbeziehungen und Rechnun-<br />
gen ist jeweils der 28. Februar des auf das abzuschließenden Haushaltsjahres folgenden Jahres. Forde-<br />
rungen und Verbindlichkeiten innerhalb des »Konzerns« Kreis Unna für die abzuschließende Periode<br />
sind bis <strong>zum</strong> Buchungsschluss in die Bücher der jeweiligen Einzelabschlüsse zu übernehmen.<br />
2.2.2 Anwendung eines einheitlichen Positionenplanes<br />
Für die in die Vollkonsolidierung einzubeziehenden Betriebe gilt der vom Kreis Unna entwickelte örtliche<br />
Positionenplan (vgl. Anlage 2). Für die einzelnen Positionen sind einheitliche verbindliche fünfstellige<br />
Positionsnummern vorgegeben, die sich wie folgt gliedern:<br />
Positionenklasse<br />
Beispiel:<br />
Positionenklasse 1 Finanzanlagen und Umlaufvermögen<br />
Positionengruppe 13 Forderungen und sonstige Verbindlichkeiten<br />
Positionenart 131 Forderungen<br />
Position 1312 Sonstige Forderungen<br />
Unterposition 13121 Sonstige Forderungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
Der Positionenplan legt -auf Kontenebene- fest, in welche Positionen der Gesamtbilanz und der Gesamt-<br />
ergebnisrechnung die Bilanz- und Ergebnisposten bzw. GuV-Posten aus den Einzelabschlüssen einge-<br />
hen sollen.<br />
Positionengruppe<br />
Positionenart<br />
Die Zuordnung einzelner Konten der betrieblichen Kontenpläne und des Kontenplanes des Kreises Unna<br />
zu den einzelnen Positionen des Positionenplanes (speziell »Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-<br />
gen« und »sonstige ordentliche Aufwendungen«) erfolgt ausschließlich entsprechend der Zuordnungs-<br />
vorschriften <strong>zum</strong> kommunalen haushaltsrechtlichen Kontenrahmen (Kommunaler Kontierungsplan), die<br />
im Rahmen des kommunalen Einzelabschlusses durch die verbindliche Anlage 17 (Muster zu den §§ 3, 4<br />
und 41 GemHVO <strong>NRW</strong>) vorgegeben wurden. Weitere Grundlage sind die Kontierungsvorschriften des<br />
Kreises Unna für seinen Einzelabschluss, die ebenfalls auf den o.g. Zuordnungsvorschriften sowie den<br />
finanzstatistischen Erhebungsmerkmalen beruhen. Die örtlichen Zuordnungsvorschriften <strong>zum</strong> Positio-<br />
nenplan des Kreises Unna können Anlage 3 entnommen werden.<br />
Position<br />
Unterposition<br />
3
Die Daten der jeweiligen Einzelabschlüsse sind von den voll zu konsolidierenden Betrieben und vom<br />
Kreis Unna in eigener Verantwortung in die einheitliche Struktur des Positionenplanes überzuleiten.<br />
Vorab erfolgt eigenverantwortlich die Aufteilung bestimmter Bilanzposten aus den Einzelabschlüssen auf<br />
die tiefer gegliederten Posten der <strong>NKF</strong>-Bilanzierung. Speziell ist eine Unterscheidung zwischen bebauten<br />
und unbebauten Grundstücken vorzunehmen, die nach handelrechtlichen Vorgaben nicht separat aus-<br />
gewiesen werden. Ebenso sind Verfüllrechte auf Grundstücke aus den entsprechenden Grundstückswer-<br />
ten herauszulösen, vom Grund und Boden getrennt auszuweisen und in die immateriellen Vermögensge-<br />
genstände zu überführen.<br />
Investive Zuwendungen sind für ab dem 01.01.2010 angeschaffte Vermögensgegenstände nicht mehr bei<br />
den Anschaffungs-/Herstellungskosten abzusetzen, sondern brutto in einer gesonderten Passivposition<br />
»Sonderposten« zu bilanzieren.<br />
Aus dem in den einheitlichen Positionenplan übergeleiteten Datenmaterial wird durch den Kreis Unna<br />
eine Summenbilanz und Summenergebnisrechnung erstellt.<br />
Auf einen separaten Ausweis der handelsrechtlichen Gliederung der Bilanz sowie Gewinn- und Verlust-<br />
rechnung der vollkonsolidierten Betriebe und der Gliederung des Einzelabschlusses des Kreises Unna<br />
wird im Rahmen der Gesamtabschlussaufstellung verzichtet.<br />
2.2.3 Einheitlichkeit der Bewertung<br />
Die in den Gesamtabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der einbezogenen<br />
Betriebe und des Kreises Unna sind entsprechend § 308 Abs. 1 Satz 1 HGB grundsätzlich nach den auf<br />
den Jahresabschluss des Kreises Unna anzuwenden Bewertungsmethoden der GemHVO <strong>NRW</strong> einheit-<br />
lich zu bewerten.<br />
Wendet ein Betrieb im Einzelabschluss abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an, sind<br />
bei der Überleitung in den einheitlichen Positionenplan grundsätzlich Berichtigungen vorzunehmen.<br />
Abweichungen vom Grundsatz der einheitlichen Bewertung sind entsprechend § 308 Abs. 2 Satz 3 und<br />
Satz 4 HGB zulässig, sofern deren Auswirkungen für das Gesamtbild von untergeordneter Bedeutung<br />
sind.<br />
Für den Gesamtabschluss finden die folgenden einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Anwendung bzw. es wird in folgenden Fällen vom Grundsatz der Einheitlichkeit abgewichen:<br />
Vergangenheitsorientierte<br />
Wertansätze<br />
Bewertungsvereinfachungs-<br />
verfahren<br />
4<br />
Es erfolgt grundsätzlich keine Anpassung vergangenheitsorientierter<br />
Bilanzansätze und Bewertungsmethoden. Grundlage sind die Daten, die<br />
bei erstmaliger Aufstellung der Bilanz des Kreises Unna <strong>zum</strong> 01.01.2009<br />
Berücksichtigung gefunden haben.<br />
Bei den Bewertungsvereinfachungsverfahren (Gruppen-, Festwert-,<br />
Verbrauchsfolgeverfahren) existiert nach dem Handelsrecht ein Wahlrecht.<br />
Auf eine Vereinheitlichung wird auch schon auf Grund der untergeordneten<br />
Bedeutung bei den Betrieben verzichtet.<br />
Herstellungskosten Unterschiedliche Pflicht- und Wahlbestandteile der Herstellungskosten<br />
aus den Handelsbilanzen werden schon aufgrund der untergeordneten<br />
Bedeutung im kommunalen Bereich beibehalten. Darüber hinaus wird<br />
bei »konzerninternen« Leistungen, die zu Herstellungskosten führen, auf<br />
eine Umgliederung in die „Aktivierten Eigenleistungen“ sowie auf eine<br />
Zwischenergebniseliminierung verzichtet.<br />
Geringwertige Wirtschaftsgüter Für die nach HGB zu bilanzierenden Betriebe sind über die umgehrte<br />
Maßgeblichkeit nach § 254 HGB steuerliche Mehrabschreibungen für
Ist der Vermögensgegenstand<br />
des Betriebes in der örtlichen<br />
Abschreibungstabelle der<br />
Kommune enthalten? nein<br />
Weicht der Abschreibungszeitraum<br />
des Vermögensgegenstandes<br />
des Betriebes von<br />
der örtlichen Abschreibungstabelle<br />
der Kommune ab?<br />
Ist die Abweichung wesentlich?<br />
Ist die Abweichung begründet?<br />
(z.B. durch betriebsspezifische<br />
Nutzung)<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
geringwertige Wirtschaftsgüter zulässig. Sofern nach dem Einkommensteuerrecht<br />
zulässige Methoden (z.B. Poolbildung) Anwendung finden,<br />
werden diese bei der Erstellung des Gesamtabschlusses nicht an die<br />
geltenden Bestimmungen für den Kreis Unna angepasst.<br />
2.2.4 Anpassung von Nutzungsdauern und Tabelle über örtliche Nutzungsdauern im Rahmen<br />
der Gesamtrechnungslegung<br />
Sofern im Einzelabschluss der voll zu konsolidierenden Betriebe im Vergleich <strong>zum</strong> Einzelabschluss des<br />
Kreises Unna unterschiedliche Vermögenswerte nach verschiedenen Methoden abschreiben, ist dies<br />
auch im Rahmen der Gesamtrechnungslegung zulässig. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass gleiche<br />
und gleich genutzte Vermögensgegenstände nur in Ausnahmefällen und unter Beachtung des Gebotes<br />
der Willkürfreiheit nach unterschiedlichen Methoden abgeschrieben werden dürfen.<br />
Folgendes Prüfschema ist als Entscheidungsgrundlage für eine Anpassung der Abschreibungszeiträume<br />
heranzuziehen:<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
Keine Anpassung<br />
erforderlich<br />
Anpassung erforderlich<br />
Abweichungen sind zu analysieren und zu begründen, sofern eine Anpassung der Nutzungsdauern nicht<br />
vorgenommen wird.<br />
Die angesetzten Nutzungsdauern im Rahmen der Einzelabschlüsse der voll zu konsolidierenden Betriebe<br />
und des Kreises Unna werden in einer »Nutzungsdauertabelle für den Gesamtabschluss des Kreises<br />
Unna« (siehe Anlage 4) zusammengefasst. Diese Tabelle ist die verbindliche Grundlage für die Gesamt-<br />
abschlusserstellung.<br />
2.2.5 Einheitlichkeit der Währung<br />
Der Gesamtabschluss des Kreises Unna wird in Euro (€) aufgestellt.<br />
5
2.3 Vollkonsolidierung<br />
Verselbstständigte Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlichen Organisationsformen sowie Unternehmen<br />
und Einrichtungen des privaten Rechts, die unter der einheitlichen Leitung des Kreises Unna stehen, sind<br />
gemäß § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO <strong>NRW</strong> entsprechend den §§ 300 bis 309 HGB voll zu konsolidieren.<br />
Bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses des Kreises Unna ist auf Grund des gültigen Einheitsgrund-<br />
satzes der »Konzern« Kreis Unna so zu betrachten, als sei er ein einziges wirtschaftlich und rechtlich<br />
selbstständiges Unternehmen. Da Beziehungen zu Tochterunternehmen wie Beziehungen zu Nicht-<br />
»Konzern«-Unternehmen behandelt werden, würde eine bloße Summation der Einzelabschlüsse zu Fehl-<br />
interpretationen führen. Aus diesem Grund müssen Leistungsbeziehungen zwischen der »Mutter« und<br />
einzelnen Tochterunternehmen eliminiert werden.<br />
Folgende Konsolidierungsschritte sind bei der Vollkonsolidierung vorzunehmen:<br />
6<br />
• Kapitalkonsolidierung,<br />
• Schuldenkonsolidierung,<br />
• Zwischenergebniseliminierung und<br />
• Aufwands- und Ertragskonsolidierung.<br />
2.3.1 Kapitalkonsolidierung<br />
Bei der Kapitalkonsolidierung erfolgt eine Eliminierung der Kapitalverflechtungen zwischen den in die<br />
Vollkonsolidierung einzubeziehenden Betrieben untereinander und mit der »Mutter«.<br />
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt beim Kreis Unna unter Anwendung der Neubewertungsmethode: Im<br />
ersten Schritt ist das Eigenkapital des Tochterunternehmens neu zu bewerten. Die Neubewertungsme-<br />
thode führt damit zur Aufdeckung aller stiller Reserven/Lasten. Danach erfolgt die Aufrechnung mit dem<br />
beim Kreis ausgewiesenen Beteiligungsbuchwert.<br />
Die Folgekonsolidierung in den nächsten Perioden geht unverändert von den bei der Erstkonsolidierung<br />
ermittelten Anschaffungskosten aus.<br />
Werden nicht alle Anteile an einem Tochterunternehmen vom Kreis gehalten, ist für die nicht dem Kreis<br />
gehörenden Anteile ein Ausgleichsposten für die Anteile der anderen Gesellschafter in Höhe ihres Anteils<br />
am Eigenkapital unter entsprechender Bezeichnung innerhalb des Eigenkapitals gesondert auszuweisen,<br />
da aus der Bilanz des betreffenden Tochterunternehmens die Vermögensgegenstände und Schulden<br />
unabhängig von der Beteiligungsquote in voller Höhe in die Gesamtbilanz übernommen werden.<br />
Zur Durchführung der Kapitalkonsolidierung im mehrstufigen »Konzern« findet zur Erfassung der mittel-<br />
baren Beteiligungen beim Kreis Unna das Ketten-/ Simultankonsolidierungsverfahren Anwendung.<br />
2.3.2 Schuldenkonsolidierung<br />
Bei der Schuldenkonsolidierung sind sämtliche Schuldbeziehungen (Forderungen und Verbindlichkeiten<br />
innerhalb des »Konzernverbundes« <strong>zum</strong> Gesamtabschluss-Stichtag) der voll zu konsolidierenden Betrie-<br />
be untereinander und zwischen ihnen und dem Kreis Unna zu eliminieren. Ausleihungen und andere<br />
Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den einbezogenen Betrieben sowie ent-<br />
sprechende Rechnungsabgrenzungsposten sind wegzulassen (§ 303 Abs. 1 HGB). Lediglich die gegen-<br />
über Dritten bzw. nicht einbezogenen Betriebe bestehende Schuldverhältnisse sind abzubilden.<br />
Zur Meldung der »konzerninternen« Forderungen und Verbindlichkeiten ist jeweils ein verbindlicher Mel-<br />
debogen zu verwenden (siehe Anlage 5).
2.3.3 Zwischenergebniseliminierung<br />
Bei der Zwischenergebniseliminierung werden etwaige entstandene Aufwendungen oder Erträge beim<br />
Verkauf oder bei der Übertragung von Vermögensgegenständen innerhalb des »Konzernverbundes«<br />
eliminiert. Die Anschaffungs- / Herstellungskosten werden somit auf den ursprünglichen Betrag zurück-<br />
gesetzt.<br />
Zur Meldung »konzerninterner« Zwischenergebnisse ist ein verbindlicher Meldebogen zu verwenden<br />
(siehe Anlage 6).<br />
2.3.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung<br />
Bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung sind sämtliche Leistungsbeziehungen, die zu Aufwendun-<br />
gen bzw. Erträgen innerhalb des »Konzernverbundes« (mit Ausnahme der Ergebnisse aus der Zwi-<br />
schenergebniseliminierung) führen, zu eliminieren.<br />
Die Mehrwertsteuer (Umsatz- und Vorsteuer) ist für den Betrachtungszeitraum in Summe, aber differen-<br />
ziert nach Steuersätzen (zurzeit 7% bzw. 19%), auszuweisen. Aufrechnungsdifferenzen auf Grund der<br />
Mehrwertsteuer bleiben in der Gesamtergebnisrechnung in der Position der Hauptleistung stehen und<br />
werden nicht eliminiert.<br />
Zur Meldung der »konzerninternen« Aufwendungen und Erträge ist jeweils ein verbindlicher Meldebogen<br />
zu verwenden (siehe Anlage 7).<br />
2.4 Equity-Konsolidierung<br />
Die assoziierten Unternehmen sind im Gesamtabschluss nach der Equity-Methode zu berücksichtigen<br />
(§§ 311, 312 HGB). Nach dieser Methode sind keine einzelnen Bilanzpositionen in den Gesamtabschluss<br />
zu übernehmen. Neben der Kapitalkonsolidierung kommt bei dieser Methode evtl. noch die Zwischener-<br />
gebniseliminierung zur Anwendung.<br />
Die Kapitalkonsolidierung wird beim Kreis Unna nach der Buchwertmethode vorgenommen. Ermittelt<br />
werden die Unterschiedsbeträge zwischen den Anschaffungskosten der Beteiligung und dem anteiligen<br />
Eigenkapital des assoziierten Unternehmens. In den Folgejahren erfolgt die Fortschreibung des Beteili-<br />
gungsbuchwertes im Gesamtabschluss unter Berücksichtigung der Abschreibungen der den Vermögens-<br />
positionen zugeordneten stillen Reserven/Lasten sowie die Fortschreibung des Geschäftswertes unter<br />
Berücksichtigung der Abschreibungen.<br />
2.5 Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (at cost)<br />
Anteile von untergeordneter Bedeutung werden im Gesamtabschluss des Kreises Unna zu fortgeführten<br />
Anschaffungskosten berücksichtigt.<br />
3 Gesamtanhang und <strong>Anlagen</strong> <strong>zum</strong> Gesamtabschluss<br />
3.1 Gesamtanhang<br />
Im Gesamtanhang werden die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu den Posten der<br />
Gesamtbilanz und den Positionen der Gesamtergebnisrechnung angegeben und erläutert (§ 51 Abs. 2<br />
GemHVO <strong>NRW</strong>). Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen, Abweichungen vom Grundsatz der<br />
einheitlichen Bewertung und Schätzungen sind im Gesamtanhang anzugeben und zu begründen.<br />
Abzubilden ist, welche verselbstständigten Aufgabenbereiche infolge der Einstufung als »von unterge-<br />
ordneter Bedeutung« nicht in den Gesamtabschluss einbezogen werden (§ 116 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong>).<br />
7
Im Einzelnen werden dargestellt:<br />
8<br />
• der Konsolidierungskreis und seine Veränderungen,<br />
• die angewandten Konsolidierungsmethoden,<br />
• die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,<br />
• Erläuterungen zur Positionen der Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung,<br />
• Erläuterungen <strong>zum</strong> Verbindlichkeitenspiegel,<br />
• die angewandten Vereinfachungsregelungen.<br />
Dem Gesamtanhang wird nach § 51 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> eine Kapitalflussrechnung unter Beachtung<br />
des DRS 2 beigefügt (Struktur und Ableitung siehe Anlage 8). Die hierfür erforderlichen und von den voll<br />
zu konsolidierenden Betrieben an den Kreis Unna zu meldenden Angaben sind ebenfalls der Anlage 8 zu<br />
entnehmen.<br />
3.2 <strong>Anlagen</strong> <strong>zum</strong> Gesamtabschluss<br />
3.2.1 Gesamtlagebericht<br />
Durch den Gesamtlagebericht wird das durch den Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild der Vermögens-<br />
, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises erläutert (§ 51 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong>). Darge-<br />
stellt werden<br />
• in einem Überblick der Geschäftsablauf mit den wichtigsten Ergebnissen des Gesamtabschlus-<br />
ses,<br />
• die Gesamtlage in ihren tatsächlichen Verhältnissen,<br />
• eine ausgewogene, umfassende Analyse der Haushaltswirtschaft des Kreises unter Einbezie-<br />
hung der verselbstständigten Aufgabenbereiche und der Gesamtlage anhand der für den Kreis<br />
bedeutenden produktorientierten Ziele und Kennzahlen gemäß § 12 GemHVO <strong>NRW</strong>,<br />
• Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung des Kreises Unna,<br />
• Angaben zu den Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes gemäß § 116 Abs. 4 GO <strong>NRW</strong>.<br />
Der Gesamtlagebericht wird aus den Einzelabschlüssen der voll konsolidierten Aufgabenbereiche gene-<br />
riert und um weitere aus Gesamtsicht maßgebliche Sachverhalte ergänzt.<br />
3.2.2 Beteiligungsbericht<br />
Der Beteiligungsbericht wird entsprechend § 117 GO <strong>NRW</strong> mit den Inhalten aus § 52 GemHVO <strong>NRW</strong><br />
erstellt. Er wird jährlich bezogen auf den Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses fortgeschrieben und<br />
dem Gesamtabschluss beigefügt.<br />
Neben den Finanz- und Leistungsbeziehungen zwischen dem Kreis Unna und den im Gesamtabschluss<br />
vollkonsolidierten Unternehmensbereichen werden vor allem die Beziehungen zu den sonstigen -nicht<br />
vollkonsolidierten und assoziierten- Unternehmen sowie Beteiligungen dargestellt.
4 Aufstellung, Feststellung, Prüfung und Offenlegung des Gesamtabschlusses<br />
4.1 Unterjährige Saldenabstimmung<br />
Um Differenzen bei der Schuldenkonsolidierung sowie der Aufwands- und Ertragskonsolidierung im Ge-<br />
samtabschluss zu vermeiden, sind Geschäftsfälle zwischen den voll zu konsolidierenden Betrieben und<br />
zwischen ihnen und dem Kreis Unna regelmäßig unterjährig abzustimmen. Grundsätzlich soll eine Ab-<br />
stimmung quartalsweise erfolgen. Die Saldenabstimmung ist von der Organisation zu veranlassen, die<br />
eine Forderung ausweist.<br />
4.2 Zeitplan<br />
Der Kreis Unna erstellt erstmals <strong>zum</strong> Stichtag 31.12.2010 einen Gesamtabschluss entsprechend der<br />
gesetzlichen Vorgaben. Stichtag für die Aufstellung des Gesamtabschlusses ist im Weiteren der 31.12.<br />
eines jeden Jahres.<br />
Die zeitliche Abfolge mit Terminbestimmung ist der Anlage 9 »Aufgaben- und Terminplanung« zu ent-<br />
nehmen.<br />
4.3 Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten<br />
Die jeweils für die einzelnen Entwicklungsschritte zuständigen Stellen beim Kreis Unna und den Betrie-<br />
ben wirken bei der Erstellung des Gesamtabschlusses zusammen.<br />
Beim Kreis Unna ist die Gesamtrechnungslegung beim Steuerungsdienst -Zentrale Finanzbuchhal-<br />
tung/Geschäftsbuchhaltung- angesiedelt. Der Steuerungsdienst des Kreises Unna nimmt die Konsolidie-<br />
rung vor und stellt den Gesamtabschluss samt <strong>Anlagen</strong> mit Hilfe erweiterter Informationen aus den Be-<br />
trieben auf. Der Gesamtanhang wird ebenfalls durch den Steuerungsdienst des Kreises Unna erstellt. Die<br />
für die Gesamtbetrachtung relevanten Informationen über die Einzelunternehmen werden aus den testier-<br />
ten Jahresabschlüssen entnommen bzw. gezielt durch den Steuerungsdienst erfragt.<br />
Die einbezogenen Betriebe sind verpflichtet, dem Kreis Unna alle Aufklärungen und Nachweise zur Ver-<br />
fügung zu stellen, die die Aufstellung des Gesamtabschlusses erfordert. Von allen verselbstständigten<br />
Aufgabenbereichen werden die zur Fortschreibung des Beteiligungsberichtes erforderlichen Unterlagen<br />
(Geschäfts- und Prüfberichte) und Informationen zeitnah dem Kreis Unna -Steuerungsdienst- zur Verfü-<br />
gung gestellt.<br />
Die Zuständigkeiten im Einzelnen sind der Anlage 9 »Aufgaben- und Terminplanung« zu entnehmen.<br />
4.4 Aufstellungs- und Prüfungsverfahren<br />
Der Entwurf des Gesamtabschlusses wird vom Kämmerer aufgestellt und dem Landrat zur Bestätigung<br />
vorgelegt. Dieser leitet den Entwurf dem Kreistag zur Feststellung zu. Die Feststellung erfolgt spätestens<br />
bis <strong>zum</strong> 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nachdem die Prüfung durch den Rechnungs-<br />
prüfungsausschuss abgeschlossen ist (§ 116 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 95 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong>).<br />
Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich zur Prüfung der Stabstelle »Rechnungsprüfungsangele-<br />
genheiten«. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Vor Abga-<br />
be des Prüfberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Kreistag ist dem Landrat Gele-<br />
genheit zur Stellungnahme <strong>zum</strong> Prüfergebnis zu geben (§ 116 Abs. 6 Satz 4 i. V. m. § 101 Abs. 2 bis 8<br />
GO <strong>NRW</strong>).<br />
Der vom Kreistag festgestellte Gesamtabschluss ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Der<br />
Gesamtabschluss ist über das Amtsblatt des Kreises Unna öffentlich bekannt zu machen und danach bis<br />
9
zur Feststellung des folgenden Gesamtabschlusses zur Einsichtnahme in den Räumlichkeiten des Steue-<br />
rungsdienstes verfügbar zu halten (§ 116 Abs. 1 Satz 4 i. V. m. § 96 GO <strong>NRW</strong>).<br />
4.5 Technische Abwicklung<br />
Der Gesamtabschluss wird mit Hilfe der Standardsoftware »MS-Excel« bzw. auf Basis der beim Kreis<br />
Unna eingesetzten Finanzsoftware erstellt.<br />
Von den Betrieben werden die abschlussrelevanten Daten in das vom Kreis Unna erarbeitete Format<br />
eingepflegt. Die weitere Bearbeitung erfolgt beim Kreis Unna.<br />
5 Inkrafttreten<br />
Die Gesamtabschlussrichtlinie tritt am Tage der Unterschrift in Kraft.<br />
10
<strong>Anlagen</strong><br />
11
Anlage 1: Bestimmung des Konsolidierungskreises<br />
12<br />
VKU<br />
Verkehrsgesellschaft für<br />
den Kreis Unna mbh<br />
25,11%<br />
Vollkonsolidierung<br />
At Equity<br />
Anschaffungskosten<br />
GWA<br />
Logistik GmbH<br />
VKU<br />
100%<br />
Verkehrsgesellschaft für<br />
den Kreis Unna mbh<br />
25,11%<br />
VKU<br />
Verkehrsdienst<br />
GmbH<br />
100%<br />
UKBS<br />
Unnaer Kreis- Bau- u.<br />
Siedlungsgesellschaft<br />
40,80%<br />
GWA<br />
Gesellschaft f. Wertstoffu.<br />
Abfallwirtschaft Kreis<br />
Unna mbH<br />
100%<br />
BBKU<br />
Boden- u. Bauschuttververwertungsgesellschaft<br />
Kreis Unna mbH<br />
UKBS<br />
25,10%<br />
Unnaer Kreis- Bau- u.<br />
Siedlungsgesellschaft<br />
40,80%<br />
WFG<br />
Wirtschaftsförderungsgesellschaft<br />
tür den Kreis<br />
Unna mbH<br />
40%<br />
Technologiepark<br />
Schwerte<br />
GmbH<br />
12,75%<br />
Technopark<br />
Kamen GmbH<br />
24%<br />
AKU<br />
Auftragsgesellschaft für<br />
Abfallentsorgung Kreis<br />
Unna mbH<br />
100%<br />
AVA<br />
Abfallvermeidungsagentur<br />
GmbH<br />
WFG<br />
74%<br />
Wirtschaftsförderungsgesellschaft<br />
tür den Kreis<br />
Unna mbH<br />
40%<br />
VBU<br />
Verwaltungs- und<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
Kreis Unna mbH<br />
Lüntec<br />
Technologiezentrum<br />
Lünen GmbH<br />
40%<br />
100%<br />
Wirtschaftsförderungszentrum<br />
Lünen<br />
16%<br />
MVA-Holding<br />
MVA-Holding GmbH<br />
1,0%<br />
MVA-E<br />
MVA-Eigentümer GmbH<br />
16,26%<br />
MVA-B<br />
MVA-Betreiber GmbH<br />
26,50%<br />
VBU<br />
Verwaltungs- und<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
Kreis Unna mbH<br />
100%
Umweltzentrum<br />
Umweltzentrum<br />
Westfalen GmbH<br />
50%<br />
Radio U<br />
Radio Unna<br />
Betriebsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG<br />
4,95%<br />
PBKU<br />
Projekt- u.<br />
Betriebsgesellschaft<br />
Kreishaus Unna mbH<br />
10%<br />
RVM<br />
Regionalverkehr<br />
Münsterland GmbH<br />
29,17%<br />
RWE AG<br />
Rheinisch-Westfälische<br />
Elektrizitäts-AG<br />
0,08%<br />
LEG<br />
Landesentwicklungsgesellschaft<br />
<strong>NRW</strong><br />
Anlage 2: Örtlicher Positionenplan<br />
Die Positionen der Gesamtbilanz -Aktiva-<br />
14<br />
A AKTIVA<br />
00000 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />
00100 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />
01000 Anlagevermögen<br />
02000 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
02100 Geschäfts- oder Firmenwert<br />
02110 Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüssen<br />
02120 Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung<br />
02130 Geschäfts- oder Firmenwert aus der Equity-Konsolidierung<br />
02200 Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />
02210 Sonstige selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aus den Einzelabschlüssen<br />
02220 Sonstige entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände<br />
02300 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
02310 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis<br />
02320 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige<br />
03000 Sachanlagen<br />
03100 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
03110 Grünflächen<br />
03120 Ackerland<br />
03130 Wald, Forsten<br />
03140 Sonstige unbebaute Grundstücke<br />
03200 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
03210 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />
03220 Schulen<br />
03230 Wohnbauten<br />
03240 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />
03300 Infrastrukturvermögen<br />
03310 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />
03320 Brücken und Tunnel<br />
03330 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />
03340 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
03350 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />
03360 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />
03400 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />
03410 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />
03500 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />
03510 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />
03600 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />
03610 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />
03700 Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
03710 Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
03800 Geleistete Anzahlungen, <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
03810 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
03820 Geleistete Anzahlungen an Sonstige<br />
03830 <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
10000 Finanzanlagen<br />
10100 Anteile an verbundenen Unternehmen<br />
10110 Anteile an verbundenen Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />
10120 Anteile an sonstigen verbundenen Unternehmen<br />
10200 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />
10210 Anteile an assoziierten Unternehmen aus den Einzelabschlüssen<br />
10220 Unterschiedsbetrag aus der Equity-Konsolidierung<br />
10300 Übrige Beteiligungen<br />
10310 Übrige Beteiligungen<br />
10400 Sondervermögen<br />
10410 Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis<br />
10420 Sonstige Sondervermögen<br />
10500 Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
10510 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
10520 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
10600 Ausleihungen<br />
10610 Ausleihungen an verbundene Unternehmen<br />
10611 Ausleihungen an verbundene Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />
10612 Ausleihungen an sonstige verbundene Unternehmen<br />
10620 Ausleihungen an Beteiligungen<br />
10621 Ausleihungen an Beteiligungen<br />
10630 Ausleihungen an Sondervermögen<br />
10631 Ausleihungen an Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis<br />
10632 Ausleihungen an sonstige Sondervermögen<br />
10640 Ausleihungen von kommunalen Betrieben an Kommune<br />
10641 Ausleihungen von kommunalen Betrieben an Kommune<br />
10650 Sonstige Ausleihungen<br />
10651 Sonstige Ausleihungen
11000 Umlaufvermögen<br />
12000 Vorräte<br />
12100 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren<br />
12110 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe<br />
12120 Waren und Grundstücke des Umlaufvermögens<br />
12200 Geleistete Anzahlungen für Vorräte<br />
12210 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />
12220 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige<br />
13000 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
13100 Forderungen<br />
13110 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital<br />
13111 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis<br />
13112 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen<br />
13120 Sonstige Forderungen<br />
13121 Sonstige Forderungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
13122 Sonstige Forderungen an Sonstige<br />
13200 Sonstige Vermögensgegenstände<br />
13210 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />
13220 Sonstige Vermögensgegenstände von Sonstigen<br />
14000 Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
14100 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
14200 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
15000 Liquide Mittel<br />
15100 Liquide Mittel<br />
16000 Aktive Rechnungsabgrenzung (RAP)<br />
16100 Latente Steuern<br />
16110 Aktive latente Steuern aus Einzelabschlüssen<br />
16120 Abgrenzung latenter Steuern aus der Konsolidierung<br />
16200 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzung<br />
16210 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
16220 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen<br />
17000 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />
17100 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />
15
Die Positionen der Gesamtbilanz -Passiva-<br />
16<br />
20000 Eigenkapital<br />
20100 Allgemeine Rücklage<br />
20110 Allgemeine Rücklage<br />
20120 Grundkapital/Stammkapital<br />
20130 Kapitalrücklage<br />
20140 Gewinnrücklagen<br />
20150 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />
20160 Vorabausschüttung<br />
20200 Sonderrücklagen<br />
20210 Sonderrücklagen<br />
20300 Ausgleichsrücklage<br />
20310 Ausgleichsrücklage<br />
20400 Ergebnisvorträge<br />
20410 Gewinnvortrag/Verlustvortrag<br />
20500 Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag<br />
20510 Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag<br />
20600 Gesamtbilanzgewinn/-verlust<br />
20610 Gesamtbilanzgewinn/-verlust<br />
20700 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />
20710 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />
21000 Sonderposten<br />
21100 Sonderposten für Zuwendungen<br />
21110 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
21120 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen<br />
21200 Sonderposten für Beiträge<br />
21210 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
21220 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen<br />
21300 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />
21310 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />
21400 Sonstige Sonderposten<br />
21410 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
21420 Sonstige Sonderposten von Sonstigen<br />
21430 Sonderposten mit Rücklageanteil<br />
22000 Rückstellungen<br />
22100 Pensionsrückstellungen<br />
22110 Pensionsrückstellungen<br />
22200 Rückstellung für Deponien und Altlasten<br />
22210 Rückstellung für Deponien und Altlasten<br />
22300 Instandhaltungsrückstellungen<br />
22310 Instandhaltungsrückstellungen<br />
22400 Steuerrückstellungen<br />
22410 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune<br />
22420 Steuerrückstellungen gegenüber Sonstigen<br />
22430 Passive latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
22440 Passive latente Steuern aus Einzelabschlüssen<br />
22500 Sonstige Rückstellungen<br />
22510 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis<br />
22520 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen<br />
30000 Verbindlichkeiten<br />
30100 Anleihen<br />
30110 Anleihen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
30120 Anleihen von Sonstigen<br />
30200 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />
30210 VB aus Krediten für Investitionen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />
30220 VB aus Krediten für Investitionen gegenüber Sonstigen<br />
30300 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />
30310 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />
30320 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung gegenüber Sonstigen<br />
30400 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />
30410 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />
30420 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen gegenüber Sonstigen<br />
30500 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
30510 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />
30520 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sonstigen<br />
30600 Sonstige Verbindlichkeiten<br />
30610 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />
30620 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Sonstigen<br />
38000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP)<br />
38100 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
38200 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen<br />
39000 Wertberichtigungen zu Forderungen (Bilanzausweis nicht zulässig)<br />
39100 Einzelwertberichtigungen zu Forderungen<br />
39200 Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen
Die Positionen der Gesamtergebnisrechnung<br />
40100 Steuern und ähnliche Abgaben vom Vollkonsolidierungskreis<br />
40200 Steuern und ähnliche Abgaben von Sonstigen<br />
40000 Steuern und ähnliche Abgaben<br />
41100 Zuwendungen und allgemeine Umlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
41200 Zuwendungen und allgemeine Umlagen von Sonstigen<br />
41000 Zuwendungen und allgemeine Umlagen<br />
42100 Sonstige Transfererträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
42200 Sonstige Transfererträge von Sonstigen<br />
42000 Sonstige Transfererträge<br />
43100 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />
43200 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen<br />
43000 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte<br />
44100 Privatrechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />
44200 Privatrechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen<br />
44000 Privatrechtliche Leistungsentgelte<br />
45100 Kostenerstattungen und Kostenumlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
45200 Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Sonstigen<br />
45000 Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />
46100 Erträge aus Personalgestellung vom Vollkonsolidierungskreis<br />
46200 Sonstige ordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
46300 Sonstige ordentliche Erträge von Sonstigen<br />
46000 Sonstige ordentliche Erträge<br />
47100 Aktivierte Eigenleistungen<br />
47000 Aktivierte Eigenleistungen<br />
48100 Bestandsveränderungen<br />
48000 Bestandsveränderungen<br />
49000 Ordentliche Gesamterträge<br />
50100 Aufwendungen aus der Personalgestellung im Vollkonsolidierungskreis<br />
50200 Sonstige Personalaufwendungen<br />
50000 Personalaufwendungen<br />
51100 Versorgungsaufwendungen<br />
51000 Versorgungsaufwendungen<br />
52100 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
52200 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an Sonstige<br />
52000 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen<br />
53100 Abschreibungen von Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />
53200 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüssen<br />
53300 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung<br />
53400 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus Equity-Konsolidierung<br />
53500 Abschreibungen auf selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände<br />
53600 Abschreibungen auf verbundene Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />
53700 Abschreibungen auf assoziierte Unternehmen<br />
53800 Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens<br />
53900 Sonstige Abschreibungen<br />
53000 Bilanzielle Abschreibungen<br />
54100 Transferaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
54200 Transferaufwendungen an Sonstige<br />
54000 Transferaufwendungen<br />
55110 Steuern vom Einkommen und Ertrag an Vollkonsolidierungskreis<br />
55120 Steuern vom Einkommen und Ertrag an Sonstige<br />
55100 Steuern vom Einkommen und Ertrag<br />
55210 Sonstige Steuern an Vollkonsolidierungskreis<br />
55220 Sonstige Steuern an Sonstige<br />
55200 Sonstige Steuern<br />
55310 Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />
55320 Latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
55300 Latente Steuern<br />
55410 Aufwendungen aus Verlustübernahmen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
55420 Aufwendungen aus Verlustübernahmen von Sonstige<br />
55400 Aufwendungen aus Verlustübernahmen<br />
55510 Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
55520 Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />
55500 Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen<br />
55000 Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />
56000 Ordentliche Gesamtaufwendungen<br />
57000 Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit<br />
17
58110 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
58120 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen von Sonstigen<br />
58100 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen<br />
58210 Beteiligungserträge von voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
58220 Beteiligungserträge von assoziierten Unternehmen<br />
58230 Beteiligungserträge von Sonstigen<br />
58200 Beteiligungserträge<br />
58311 Zinserträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
58312 Zinserträge von Sonstigen<br />
58310 Zinserträge<br />
58321 Sonstige Finanzerträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
58322 Sonstige Finanzerträge von Sonstigen<br />
58320 Sonstige Finanzerträge<br />
58300 Zinserträge und sonstige Finanzerträge<br />
58000 Finanzerträge<br />
59100 Erträge aus assoziierten Unternehmen<br />
59000 Erträge aus assoziierten Unternehmen<br />
60110 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
60120 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen von Sonstigen<br />
60100 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen<br />
60211 Zinsaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
60212 Zinsaufwendungen an Sonstige<br />
60210 Zinsaufwendungen<br />
60221 Sonstige Finanzaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
60222 Sonstige Finanzaufwendungen an Sonstige<br />
60220 Sonstige Finanzaufwendungen<br />
60200 Zinsaufwendungen und sonstige Finanzaufwendungen<br />
60000 Finanzaufwendungen<br />
61100 Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen<br />
61000 Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen<br />
62000 Gesamtfinanzergebnis<br />
63000 Ordentliches Gesamtergebnis<br />
64100 Außerordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
64200 Außerordentliche Erträge von Sonstigen<br />
64000 Außerordentliche Erträge<br />
65100 Außerordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
65200 Außerordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />
65000 Außerordentliche Aufwendungen<br />
66000 Außerordentliches Gesamtergebnis<br />
67000 Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag<br />
Gewinnverwendung<br />
Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag<br />
71000 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis<br />
72000 Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr<br />
73000 Entnahmen/Zuführungen Allgemeine Rücklage<br />
74000 Gesamtbilanzgewinn / Gesamtbilanzverlust<br />
18
Anlage 3: Zuordnungsvorschriften <strong>zum</strong> örtlichen Positionenplan<br />
Erläuterungen zu Positionen der Gesamtbilanz (Summenbilanz)<br />
A AKTIVA<br />
00100 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />
Im Einzelabschluss gesondert angesetzte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des<br />
Geschäftsbetriebs nach § 269 HGB dürfen nach der GO <strong>NRW</strong> und der GemHVO <strong>NRW</strong> nicht angesetzt<br />
werden. In Fällen der Bildung des Postens in der Handelsbilanz ist bei Aufstellung der KB II darauf zu<br />
achten, dass der Posten aufgelöst wird und bereits vorgenommene Abschreibungen des abgelaufenen<br />
Geschäftsjahres korrigiert werden.<br />
02000 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
02110 Geschäfts- oder Firmenwerte aus den Einzelabschlüssen<br />
Nicht-physische, entgeltlich erworbene Vermögensgegenstände, die im wirtschaftlichen Eigentum<br />
stehen, werden als immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert. Hierzu gehört die Position<br />
»Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüssen«.<br />
Als Geschäfts- oder Firmenwert darf gemäß § 255 Abs. 4 HGB der Unterschiedsbetrag angesetzt<br />
werden, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert<br />
der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt<br />
der Übernahme übersteigt. Diese Position darf nach <strong>NKF</strong> nicht angesetzt werden und ist in der<br />
KB II entsprechend aufwandswirksam auszubuchen.<br />
02120 Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />
Diese Position entsteht erst im Rahmen der Konsolidierung und beinhaltet den aktivischen Unter-<br />
schiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung des Vollkonsolidierungskreises.<br />
02130 Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Equity-Konsolidierung<br />
Bei Anwendung der Kapitalanteilsmethode für die Konsolidierung der assoziierten Unternehmen<br />
ist ein sich ggf. ergebender aktivischer Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung hier<br />
auszuweisen.<br />
02200 Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
o 02210 Sonstige selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aus den Ein-<br />
zelabschlüssen<br />
o 02220 Sonstige entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände<br />
In die Positionen 02210 und 02220 sind die immateriellen Vermögensgegenstände (= nicht-<br />
physische, entgeltlich erworbene Vermögensgegenstände, die im wirtschaftlichen Eigentum ste-<br />
hen) zu erfassen. Sie sind ganz allgemein Rechte und übrige Möglichkeiten mit besonderen Vor-<br />
teilen für den Betrieb, zu deren Erlangung Aufwendungen aus einem Kauf- oder Tauschvorgang<br />
entstanden sein müssen. Die immateriellen Vermögensgegenstände müssen außerdem bewer-<br />
tungsfähig sein. Die grundstücksgleichen Rechte gehören <strong>zum</strong> unbeweglichen Anlagevermögen.<br />
Dagegen sind die Grunddienstbarkeiten, das Nießbrauchsrecht und die beschränkte persönliche<br />
Dienstbarkeit, die nur eine eingeschränkte Grundstücksnutzung gewähren, als immaterielle Ver-<br />
mögensgegenstände anzusetzen, wenn dafür ein Entgelt bezahlt wurde. Werden die immateriel-<br />
19
20<br />
len Vermögensgegenstände nur kurzfristig genutzt, sind diese dem Umlaufvermögen zuzuord-<br />
nen.<br />
Zu den sonstigen immateriellen Vermögensgegenständen gehören z.B. Lizenzen, Konzessionen<br />
und Software. Bei Software wird zwischen Firmware, Systemsoftware und Anwendungssoftware<br />
unterschieden. Die Firmware ist ein fest mit dem Computer verbundener Programmbaustein, der<br />
als unselbstständiger Teil der Hardware mit dieser als Sachanlagevermögen zu aktivieren ist. Die<br />
Systemsoftware und die Anwendungssoftware sind auf Grund ihrer selbstständigen Verwertbar-<br />
keit grundsätzlich als immaterielle Vermögensgegenstände zu bilanzieren.<br />
Wird am Markt die Software nur zusammen mit der Hardware gehandelt, ist diese mit der Hard-<br />
ware wie ein einheitlicher Vermögensgegenstand des Sachanlagevermögens zu bilanzieren.<br />
Als immaterielle (unkörperliche) Wirtschaftsgüter kommen zudem in Betracht: Rechte, rechtsähn-<br />
liche Werte und sonstige Vorteile. Trivialprogramme sind abnutzbare bewegliche und selbststän-<br />
dig nutzbare Wirtschaftsgüter. Computerprogramme, deren Anschaffungskosten nicht mehr als<br />
410 Euro netto betragen, sind wie Trivialprogramme zu behandeln (vgl. EStR 5.5 Abs. 1).<br />
Keine immateriellen Wirtschaftsgüter, sondern materiell (körperliche) und zugleich abnutzbare<br />
bewegliche Wirtschaftsgüter sind, wenn sie nicht unter anderen rechtlichen Gesichtspunkten, z.B.<br />
als Kundenkartei oder Verlagsarchiv, als immaterielle Wirtschaftsgüter anzusehen sind, Compu-<br />
terprogramme, die keine Befehlsstruktur enthalten, sondern nur Bestände von Daten, die allge-<br />
mein bekannt und jedermann zugänglich sind (vgl. EStH 5.5).<br />
Gesondert zu erfassen sind die immateriellen Vermögensgegenstände, die selbst hergestellt oder<br />
nicht entgeltlich erworben wurden. Sie dürfen i.d.R. nicht aktiviert werden. Ein eigener Herstel-<br />
lungsvorgang für Software ist dann gegeben, wenn diese vom Anwender unter Einsatz seiner ei-<br />
genen materiellen und personellen Ressourcen selbst geschaffen wird (Eigenherstellung).<br />
Dies liegt auch dann vor, wenn im Rahmen eines Dienstvertrages ein Softwareanbieter einge-<br />
bunden worden ist und der Softwareanwender das wirtschaftliche Risiko (Herstellungsrisiko)<br />
trägt. Eine Aktivierung dieser Software ist dann nicht zulässig. Dies gilt auch, wenn durch we-<br />
sensverändernde Vorgänge aus der gekauften Standardsoftware eine Individualsoftware als<br />
neuer Vermögensgegenstand entsteht. Auch hierbei ist entscheidend, wer das Herstellungsrisiko<br />
trägt. Unter diese Position fallen auch die immateriellen Vermögensgegenstände, die innerhalb<br />
des »Konzerns Kommune« erworben wurden, insbesondere die immateriellen Vermögensge-<br />
genstände, die innerhalb des »Konzerns Kommune« selbst geschaffen bzw. erworben wurden.<br />
Zu den immateriellen Vermögensgegenständen gehören auch die Verfüllrechte auf Grundstücken<br />
(z.B. im Rahmen der Abfallentsorgung). Diese sind vom Wert des Grundstückes zu trennen und<br />
gesondert zu erfassen.<br />
02300 Anzahlung auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
o 02310 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungs-<br />
kreis<br />
o 02320 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige<br />
Die von der Kommune oder ihren Betrieben geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Vermö-<br />
gensgegenstände sind hier zu erfassen. Für die Definition dieser Gegenstände siehe die vorste-<br />
henden Positionsnummern.<br />
03100 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Physische Vermögensgegenstände, die im wirtschaftlichen Eigentum stehen, werden analog <strong>zum</strong> HGB<br />
unter den Sachanlagen aktiviert. Hierzu gehören auch die unbebauten Grundstücke und grundstücksglei-<br />
chen Rechte.<br />
Für die Beurteilung, ob es sich um ein bebautes oder ein unbebautes Grundstück handelt, ist auf den<br />
Begriff des Gebäudes im bewertungsrechtlichen Sinne abzustellen (vgl. § 72 BewG). Als Grundstücke<br />
werden vermessene Teile des Grund und Bodens bezeichnet, für die ein eigenes Grundbuchblatt im<br />
Grundbuch geführt wird. Unter einem Gebäude wird ein Bauwerk auf eigenem oder fremden Grund und<br />
Boden verstanden, das Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußere<br />
Einflüsse gewährt, den Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden ist,<br />
von einiger Beständigkeit und standfest ist. Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschafts-<br />
güter sind, sowie Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume stehen den Gebäuden<br />
gleich. Wegen der Abgrenzung der Gebäude von den Betriebsvorrichtungen vgl. EStR 7.1.<br />
Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden.<br />
Auszug aus dem Bewertungsgesetz:<br />
§ 72 BewG Begriff<br />
(1) Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude be-<br />
finden. Die Benutzbarkeit beginnt im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit. Gebäude sind als bezugsfer-<br />
tig anzusehen, wenn den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen Benutzern zugemutet werden<br />
kann, sie zu benutzen; die Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde ist nicht entscheidend.<br />
(2) Befinden sich auf einem Grundstück Gebäude, deren Zweckbestimmung und Wert gegenüber<br />
der Zweckbestimmung und dem Wert des Grund und Bodens von untergeordneter Bedeutung<br />
sind, so gilt das Grundstück als unbebaut.<br />
Nicht <strong>zum</strong> Sachanlagevermögen und damit unter dem Grundstücksbegriff, sondern zu den immateriellen<br />
Vermögensgegenständen gehören die Verfüllrechte auf Grundstücken (z.B. im Rahmen der Abfallentsor-<br />
gung). Diese sind vom Wert des Grundstückes zu trennen und gesondert zu erfassen.<br />
Zur Position »unbebaute Grundstücke« mit ihren Unterpositionen (s.u.) gehören auch die bebauten<br />
Grundstücke der Kommune und ihrer Betriebe, auf denen sich fremde Bauten befinden. Dagegen sind<br />
die Grundstücke des Infrastrukturvermögens der Kommune und der Betriebe gesondert zu erfassen. Die<br />
auf den unbebauten Grundstücken befindlichen und ggf. abzuschreibenden unterschiedlichsten Aufbau-<br />
ten oder <strong>Anlagen</strong> stellen selbstständige Vermögensgegenstände dar, die getrennt vom jeweiligen Grund<br />
und Boden zu aktivieren sind. Dies gilt auch für die mit dem Grund und Boden verbundenen Rechte, z.B.<br />
Grunddienstbarkeiten, sowie für die im Boden befindlichen Bodenschätze. Die grundstücksgleichen<br />
Rechte stellen dingliche Rechte dar, die wie Grundstücke behandelt werden. Sie erhalten ein eigenes<br />
Grundbuchblatt und können belastet werden.<br />
03110 Grünflächen<br />
Hier sind die unterschiedlichen Nutzungsformen von Grünflächen, z.B. Friedhöfe, Parkanlagen,<br />
Kleingartenanlagen, Kinderspielplätze, Naturschutzflächen, Wasserflächen von stehenden Ge-<br />
wässern u.a. zu erfassen. Dabei sind Gartenbauflächen nur zu berücksichtigen, wenn sie nicht<br />
als Ackerflächen genutzt werden. Auch sollten die fließenden Gewässer unter der Position<br />
»Sonstige unbebaute Grundstücke« erfasst werden. Dafür spricht auch die Vielzahl der bei flie-<br />
ßenden Gewässern bestehenden Auf- und Ausbauwerken, die einer Erfassung unter den Grün-<br />
flächen entgegen stehen.<br />
21
22<br />
Vorhandene Aufbauten -wie z.B. Pflanzen, Gartenanlagen, Spielgeräte, Einfriedungen und Um-<br />
zäunungen- sind hier zu berücksichtigen. Bei Sportplätzen sind auch Zuschauertribünen, Umklei-<br />
dekabinen, Sprunggruben, jedoch keine Stadien oder Arenen (siehe »Bebaute Grundstücke«);<br />
bei Gewässern auch Absturzbauwerke, Wehranlagen, Absperrvorrichtungen u.a. unter diesem<br />
Posten zu berücksichtigen.<br />
03120 Ackerland<br />
Zu dieser Position gehören das Ackerland sowie die sonstigen landwirtschaftlich genutzten Flä-<br />
chen der Kommune und ihrer Betriebe. Die damit im Zusammenhang stehenden Gebäude- , Hof-<br />
oder Wegeflächen sind ebenso wie die Wohn- und Betriebsgebäudeflächen unter der jeweils zu-<br />
treffenden Position zu erfassen. In der Regel finden sich auf landwirtschaftlichen Flächen keine<br />
oder nur wenige <strong>Anlagen</strong> oder Aufbauten. So sind hier nur dann auch Gartenbauflächen zu er-<br />
fassen, wenn diese vergleichbar dem Ackerland genutzt werden. Andernfalls sind die Gartenbau-<br />
flächen der Position »Grünflächen« zuzuordnen.<br />
Außerdem sind vorhandene Aufbauten, z.B. Pflanzen, Gartenanlagen, Gewächshäuser, Brun-<br />
nenanlagen (soweit nicht kulturhistorisch bzw. Denkmal), Einfriedungen u.a. zu berücksichtigen.<br />
Unter Beachtung des Wesentlichkeitsgrundsatzes kann von einer Bilanzierung unwesentlicher<br />
Ackerlandaufbauten abgesehen werden.<br />
03130 Wald, Forsten<br />
Zu dieser Position gehören der im kommunalen/betrieblichen Besitz befindliche Wald sowie sons-<br />
tige forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Damit im Zusammenhang stehende Gebäude-, Hof- o-<br />
der Wegeflächen sind ebenso wie die Wohn- und Betriebsgebäudeflächen unter den jeweils zu-<br />
treffenden Positionen zu erfassen. Eine Zusammenfassung von mehreren Komponenten, z.B. der<br />
Waldwege, zu einer Vermögenseinheit ist dabei nicht zulässig. Auch sind die vorhandenen Auf-<br />
bauten zu berücksichtigen, zu denen stehendes Holzvermögen, Pflanzen, Einfriedungen, Um-<br />
zäunungen u.a. gehören können.<br />
03140 Sonstige unbebaute Grundstücke<br />
Diese Position stellt eine Sammelposition für die unbebauten Grundstücke der Kommune und ih-<br />
rer Betriebe dar, die nicht unter den übrigen Positionen zu erfassen sind, z.B. unbebaute Bau-<br />
grundstücke oder unbebaute Gewerbegrundstücke. Derartige unbebaute Grundstücke der Kom-<br />
mune oder eines Betriebes sind nur dann hier zu erfassen, wenn sie nicht zur kurzfristigen Ver-<br />
äußerung gehalten werden. Vorhandene Aufbauten auf den sonstigen unbebauten Grundstücken<br />
der Kommune und ihrer Betriebe, zu denen stehendes Holzvermögen, Pflanzen, Umzäunungen<br />
u.a. gehören können, sind hier zu berücksichtigen.<br />
Unter dieser Position sind ebenfalls die Grundstücke mit fließendem Gewässer auszuweisen.<br />
Beim Ansatz der fließenden Gewässer sind auch die Aufbauten -wie Absturzbauwerke und<br />
Wehranlagen- zu berücksichtigen.<br />
Auch die Grundstücke, für die Erbbaurechte vergeben worden sind, gehören zu dieser Position.<br />
Es kann sich hierbei auch um ein bebautes Grundstück handeln. In diesen Fällen besteht i.d.R.<br />
jedoch nur beim Grund und Boden dieses Grundstücks ein wirtschaftliches Eigentum der Kom-<br />
mune oder eines ihrer Betriebe.
03200 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
Bebaute Grundstücke sind nach § 74 BewG Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden<br />
(siehe auch Abgrenzung bebaute und unbebaute Grundstücke unter der Erläuterung zur Position »unbe-<br />
baute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte«). Die Benutzbarkeit beginnt <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Be-<br />
zugsfertigkeit.<br />
Zu der Position „Bebaute Grundstücke“ und ihren Unterpositionen zählen sämtliche Arten von Grundver-<br />
mögen. Grundstücksgleiche Rechte sind dingliche Rechte, die bürgerlich-rechtlich wie Grundstücke be-<br />
handelt werden. Sie erhalten ein eigenes Grundbuchblatt und können belastet werden (z.B. Erbbaurech-<br />
te, Abbaurechte, Wohnungseigentum).<br />
03210 Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />
Zur Position »Kinder- und Jugendeinrichtungen« gehören Tageseinrichtungen für Kinder in Form<br />
von Krippen, Kindergärten und Horte sowie Einrichtungen mit altersgemischten Gruppen, aber<br />
auch Sonderschulkindergärten. Weiterhin fallen hierunter Einrichtungen der Jugendarbeit in Form<br />
von Kinder- und Jugendferien-/-erholungsstätten, Einrichtungen der Stadtranderholung, Jugend-<br />
heime, Jugendzentren, Jugendbildungsstätten u.a. Außerdem sind hier auch die sonstigen Ein-<br />
richtungen zur Förderung junger Menschen und Familien zu erfassen.<br />
03220 Schulen<br />
Zur Position »Schulen« gehören Grundschulen einschließlich Schulkindergärten, Hauptschulen<br />
Realschulen und Abendrealschulen als Weiterbildungskolleg, Gymnasien und Abendgymnasien<br />
als Weiterbildungskolleg sowie Kollegs als Institute zur Erlangung der Hochschulreife als Weiter-<br />
bildungskolleg, Gesamtschulen als organisatorische und pädagogische Zusammenführung der<br />
Schulformen in der Sekundarstufe I, Förderschulen in allen ihren Ausformungen, aber auch Be-<br />
rufskollegs mit Berufsschule, Berufsfachschule, Fachschule und Fachoberschule einschließlich<br />
der Schulsporthallen.<br />
03230 Wohnbauten<br />
Zur Position »Wohnbauten« gehören alle <strong>zum</strong> Zwecke des Wohnens von Menschen errichteten<br />
Gebäude bzw. bebauten Grundstücke der Kommune und ihrer Betriebe, die dadurch den Men-<br />
schen einen Schutz vor Witterungseinflüssen gewähren und den Aufenthalt von Menschen ges-<br />
tatten.<br />
03240 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />
Unter die Position »Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude« fallen die Verwaltungs-<br />
und Betriebsgebäude, z.B. Feuerwehrgerätehäuser, Rettungswachen, Werkstätten, Lagerhallen,<br />
Parkhäuser, Tiefgaragen, Garagen, Bestattungseinrichtungen, aber auch das Infrastrukturvermö-<br />
gen im weiteren Sinne, das nicht im Bereich „Infrastrukturvermögen“ erfasst werden darf. Dazu<br />
gehören insbesondere Einrichtungen, die der Bildung und Kultur, der Gesundheit, der Erholung<br />
und Freizeit dienen, z.B. Volkshochschulen, Bibliotheken, Museen, Ausstellungen, Theater, Ki-<br />
nos, Bühnen, Orchester, Opernhäuser, Begegnungsstätten, Bürgerhäuser u.a.<br />
Ebenso sind Krankenhäuser, Soziale Einrichtungen, Sportstätten oder Mehrzweck- und Messe-<br />
hallen, Einrichtungen, die dem Sozialen oder dem Sport dienen, Stadthallen, Krankenhäuser oder<br />
Sanatorien hier zu erfassen.<br />
23
03300 Infrastrukturvermögen<br />
Der Bereich »Infrastrukturvermögen« umfasst die öffentlichen Einrichtungen, die ausschließlich nach<br />
ihrer Bauweise und Funktion dazu bestimmt sind der örtlichen Infrastruktur zu dienen (Infrastrukturver-<br />
mögen im engeren Sinne). Dazu zählen Grundstücke mit Straßen, Kanalisation und sonstige Verkehrs-,<br />
Ver- und Entsorgungseinrichtungen, z.B. Kläranlagen, Sonderbauwerke.<br />
Wegen ihrer Eigenart und der sich daraus ergebenden eingeschränkten Verwendungsmöglichkeit ist das<br />
Infrastrukturvermögen im engeren Sinne in der Bilanz gesondert auszuweisen. Die übrigen öffentlichen<br />
Einrichtungen, z.B. Krankenhäuser, Bildungsinstitutionen und Kultur- und Sozialeinrichtungen (Infrastruk-<br />
turvermögen im weiteren Sinne) sind hier nicht zu erfassen (vgl. Erläuterungen zur Position »Sonstige<br />
Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude«).<br />
24<br />
03310 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />
Unter dieser Sammelposition ist sämtlicher Grund und Boden des kommunalen sowie des be-<br />
trieblichen Infrastrukturvermögens zu erfassen und zwar unabhängig von den darauf befindlichen<br />
Gebäuden oder sonstigen Aufbauten. Zu beachten ist dabei, dass der Grundstücksbegriff im <strong>NKF</strong><br />
auf die wirtschaftliche Einheit abstellt, so dass mehrere bürgerlich-rechtliche Einzelgrundstücke<br />
bzw. Flurstücke, aber auch nur ein Teil von einem solchen, ein Grundstück im Sinne des Bewer-<br />
tungsrechtes bilden können/kann. Die Grundstücke des Infrastrukturvermögens bestehen – ins-<br />
besondere im Außenbereich – oftmals aus einer Vielzahl von Flurstücken bzw. Teilflurstücken mit<br />
z.T. unterschiedlichen Nutzungsarten, z.B. Straßen, Graben, Verkehrsbegleitfläche, Grünland,<br />
etc. In diesen Fällen ist zu prüfen, in welchem Umfang eine wirtschaftliche Einheit gegeben ist.<br />
03320 Brücken und Tunnel<br />
Zu dieser Position gehören alle Brücken und Tunnel als oberirdische ingenieurtechnische Bau-<br />
werke, unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzung für Fußgänger, Straßen- oder Schienenver-<br />
kehr.<br />
Die Zuführungswege zu den Brücken und Tunnel der Kommune sind jedoch unter der Position<br />
»Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen« zu erfassen. Unterirdische<br />
ausgebaute Abwasserbeseitigungsanlagen gehören dagegen nicht zu dieser Position. Sie sind<br />
unter »Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen« zu erfassen.<br />
03330 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />
Neben dem Streckennetz der Kommunen und ihrer Betriebe beinhaltet diese Position sämtliche<br />
dem Betrieb des Streckennetzes unmittelbar dienende <strong>Anlagen</strong> der Streckenausrüstung, z.B.<br />
Gleisunterbau, Schienen, Weichen, Oberleitungen, Signale, Funk- und Telefonanlagen für die<br />
Streckensicherung sowie die sonstige Betriebstechnik.<br />
03340 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
Zu dieser Position gehören die ausgebauten Abwasserbeseitigungsanlagen, also sämtliche bau-<br />
lichen Teile des Kanalnetzes, z.B. Kanäle, Grundstücksanschlüsse, Straßenabläufe. Dazu gehö-<br />
ren aber auch die maschinellen Teile des Kanalnetzes, z.B. Dauerpumpwerke, Hochwasserpum-<br />
pen. Die Kläranlagen der Kommune und ihrer Betriebe, Stauraumkanäle, Regenrückhaltebecken,<br />
Regenwasserbehandlungsanlagen u.a. sowie öffentliche Toiletten sind ebenfalls dieser Position<br />
zuzuordnen.
03350 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />
Alle kommunalen und betrieblichen Straßen, als begeh- und befahrbare, befestigte und klassifi-<br />
zierte Verkehrswege, die von Fußgängern und verschiedenen Fahrzeugen benutzt werden, eine<br />
glatte Oberfläche haben und dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder diesem dienen, sind<br />
unter dieser Position zu erfassen. Aber auch Wege und Plätze, deren Nutzung für den öffentli-<br />
chen Verkehr mit Fahrzeugen und Fußgängern errichtet worden sind, fallen darunter.<br />
Zu beachten ist, dass zur öffentlichen Straße der Straßenkörper, das Zubehör und die Nebenan-<br />
lagen (vgl. § 2 StrWG <strong>NRW</strong>) gehören. So zählen <strong>zum</strong> Zubehör sämtliche zur Verkehrsführung<br />
und Verkehrssteuerung eingesetzten Einrichtungen und <strong>Anlagen</strong>, z.B. Verkehrsschilder, Ampeln<br />
u.a.<br />
03360 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />
Dieser Position sind die sonstigen Vermögengenstände des Infrastrukturvermögens zuzuordnen,<br />
wenn diese nicht unter den zuvor genannten Positionen gesondert zu erfassen sind. Die hier zu-<br />
zuordnenden Vermögensgegenstände können z.B. Rückhaltebecken für Regenwasser sein, aber<br />
auch Einrichtungen und <strong>Anlagen</strong>, die dem Hochwasserschutz dienen.<br />
03410 Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />
Dieser Position sind kommunale Bauten zuzuordnen, die sich nicht auf eigenem Grund und Boden des<br />
»Konzerns Kommune«, sondern auf »konzernfremdem« Grund und Boden befinden. Das bestehende<br />
Rechtsverhältnis zwischen der Kommune, ihrem Betrieb und dem Dritten als Grundstückseigentümer<br />
beinhaltet entgegen den grundstücksgleichen Rechten kein das Grundverhältnis sicherndes dingliches<br />
Recht. Es ist vielmehr ein vertraglich gesichertes Recht, z. B. durch Miet- oder Pachtvertrag und ggf. mit<br />
dauernder dinglicher Sicherung des Nutzungsverhältnisses durch eine beschränkte persönliche Dienst-<br />
barkeit. Der fremde Grundstückseigentümer gestattet dadurch der Kommune oder ihrem Betrieb, eine<br />
bauliche Anlage auf seinem Grund und Boden vorzuhalten.<br />
Diese Position hat besondere Bedeutung für den Bereich der baulichen <strong>Anlagen</strong> in Form von Betriebsvor-<br />
richtungen, z.B. Trafostationen, Druckreglerstationen, die keine betrieblichen Einrichtungen, sondern eine<br />
selbstständige bauliche Einheit darstellen, und sich nicht auf Grundstücken der Kommune oder ihrer Be-<br />
triebe befinden. Hierbei ist zu beachten, dass die Eigentumsverhältnisse aus Sicht des »Konzerns Kom-<br />
mune« betrachtet werden müssen. Unter dieser Position dürfen daher nur Bauten ausgewiesen werden,<br />
die sich auf »konzernfremdem« Grund und Boden (Grundstücken) befinden.<br />
03510 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />
Zu dieser Position gehören Vermögensgegenstände der Kommune oder ihrer Betriebe, deren Erhaltung<br />
wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Kultur und Geschichte im öffentlichen Interesse liegt. Dies sind z.B.<br />
Gemälde, Skulpturen, Antiquitäten, Sammlungen u.a. Vermögensgegenstände kulturhistorischer Bedeu-<br />
tung. Dagegen ist Kunst am Bau, die mit dem Gebäude der Kommune oder ihres Betriebes verbunden ist<br />
und keinen eigenständigen Vermögensgegenstand darstellt, nicht dieser Position zuzuordnen.<br />
Zu dieser Position gehören auch alle Arten von Denkmälern, auch die Baudenkmäler, die als bauliche<br />
<strong>Anlagen</strong> nicht zu den Gebäuden gehören. So sind z.B. Kriegerdenkmäler, Ehrenfriedhöfe oder Säulen,<br />
Gedenktafeln und Gedenksteine sowie Wegekreuze dieser Position zuzuordnen. Als Bodendenkmäler<br />
sind Ausgrabungen und ggf. sonstige archäologische Funde hier auszuweisen.<br />
03610 Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />
Alle Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, die der kommunalen oder der betrieblichen Leistungserstellung<br />
dienen, sind unter dieser Position zu erfassen. Dies gilt nur, wenn diese Wirtschaftsgüter als Vermögens-<br />
25
gegenstände selbstständig bewertbar und als nicht fest mit einem Gebäude verbunden zu bewerten sind.<br />
Technische Geräte, die als Betriebs- und Geschäftsausstattung genutzt werden, gehören nicht zu dieser<br />
Position. Zu den technischen <strong>Anlagen</strong> und Maschinen gehören sämtliche vom unbeweglichen Vermögen<br />
abgegrenzte Betriebsvorrichtungen, z.B. Blockheizkraftwerke, Notstromaggregate, Druckmaschinen,<br />
Kompressoren, Lastenaufzüge, Klimaanlagen, Autoaufzüge in Parkhäusern, Verkaufsautomaten, Tresor-<br />
anlagen, Schauvitrinen, etc.<br />
Der Position sind auch die marktgängigen Fahrzeuge, z.B. Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Busse,<br />
Anhänger, Krafträder, Fahrräder u.a., zuzuordnen, sowie Spezialfahrzeuge, z.B. Einsatzfahrzeuge der<br />
Feuerwehr, Löschboote, Friedhofsbagger oder Kehrmaschinen, aber auch die Entsorgungsfahrzeuge der<br />
Abfall- und Abwasserbeseitigung.<br />
Dagegen gehören Einrichtungen, die der Strom-, Gas- und Wasserversorgung dienen -wie bereits aufge-<br />
zeigt- zu dem Bereich »Infrastrukturvermögen«. Grundstücksbezogene Entwässerungssysteme, die zu<br />
Friedhöfen, Park- u.ä. Grünanlagen gehören, sind unter Positionen mit entsprechender Bezeichnung<br />
auszuweisen.<br />
03710 Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
Zur Position »Betriebs- und Geschäftsausstattung« gehören alle Vermögensgegenstände, die dem all-<br />
gemeinen Geschäftsbetrieb dienen. Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung sind z.B. Stühle, Tische,<br />
Schränke, PC u.a. zu zählen. Aber auch der fachlich geprägte Geschäftsbetrieb ist dazuzurechnen, mit<br />
der Folge, dass auch Schaufeln, Spaten und Harken der Grünpflege, Strahlrohre und Schläuche im Feu-<br />
erwehrbereich, Spielsachen in Kindertageseinrichtungen, Geschirr in der Altentagesstätte sowie Lehr-,<br />
Lern- und sonstiges Unterrichtsmaterial gleichfalls dieser Position zuzuordnen sind. Sofern bei den ein-<br />
zelnen voll zu konsolidierenden Betrieben gleiche Vermögenswerte nicht nach einem Vereinfachungsver-<br />
fahren (z.B. Fest- oder Gruppenbewertung) bewertet werden, muss im Rahmen des Gesamtabschlusses<br />
keine Angleichung erfolgen, wenn unterschiedliche Zwecksetzungen bestehen.<br />
Zu dieser Position gehören auch die geringwertigen Wirtschaftsgüter (60 bis 410 Euro netto) bzw. die<br />
Vermögensgegenstände, die steuerrechtlich im Rahmen des zulässigen Sammelpostens abgeschrieben<br />
werden (150 bis 1.000 Euro netto). Eine Angleichung der Behandlung auf das geltende Recht für den<br />
Kreis Unna (GemHVO <strong>NRW</strong>) erfolgt aus Gründen der Wesentlichkeit nicht.<br />
03800 Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
26<br />
03800 Geleistete Anzahlungen<br />
o 03810 Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
o 03820 Geleistete Anzahlungen an Sonstige<br />
Hier sind die geleisteten Anzahlungen der Kommune sowie ihrer Betriebe zu erfassen. Die Posi-<br />
tion beinhaltet die geldlichen Vorleistungen der Kommune/Betriebe auf noch zu erhaltende Sach-<br />
anlagen, z.B. Grundstücke, Gebäude, technische <strong>Anlagen</strong>, oder auf Vermögensgegenstande, die<br />
als <strong>Anlagen</strong> im Bau zu klassifizieren sind. In diesen Fällen besteht ein schwebendes Geschäft,<br />
das dem Erwerb eines Vermögensgegenstandes des Sachanlagevermögens dient, dem noch<br />
kein fertiggestellter Vermögensgegenstand gegenüber steht. Die Höhe der geleisteten Anzahlun-<br />
gen (Nennwert) ist aus den diesbezüglichen Zahlungsströmen, bezogen auf den Abschlussstich-<br />
tag, zu ermitteln. Auf immaterielle Vermögensgegenstände geleistete Anzahlungen sind nicht un-<br />
ter dieser Position, sondern im Bereich „Immaterielle Vermögensgegenstände“ gesondert zu er-<br />
fassen.
Die hier gebuchten Beträge sind nach Erhalt der Sachanlage in die entsprechende Position um-<br />
zubuchen.<br />
03830 <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
Die <strong>Anlagen</strong> im Bau der Kommune oder ihrer Betriebe sind unter einer gesonderten Position zu<br />
erfassen. Sie bilden den Wert noch nicht fertiggestellter Sachanlagen auf einem eigenen oder auf<br />
einem fremden Grundstück ab. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Definition der Herstel-<br />
lungskosten eines Vermögensgegenstands nach § 33 GemHVO <strong>NRW</strong>. Es ist die Höhe der Auf-<br />
wendungen, bezogen auf den Abschlussstichtag, für die bis zu diesem Stichtag noch nicht fertig<br />
gestellten <strong>Anlagen</strong> auf Grund von Fremdleistungen oder Eigenleistungen zu erfassen. Eine Auf-<br />
teilung der Aufwendungen für <strong>Anlagen</strong> im Bau nach den einzelnen (endgültigen) Bilanzposten<br />
des Sachanlagevermögens ist bei dieser Position nicht erforderlich.<br />
Die hier gebuchten Beträge sind nach Inbetriebnahme des Anlagegutes in die entgültige Bilanz-<br />
position umzubuchen.<br />
10000 Finanzanlagen<br />
10100 Anteile an verbundenen Unternehmen<br />
o 10110 Anteile an verbundenen Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />
o 10120 Anteile an sonstigen verbundenen Unternehmen<br />
Unter diesen Positionen sind Anteile an öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Organisatio-<br />
nen (Unternehmen) anzusetzen, die von der Kommune oder einem ihrer Betriebe in der Absicht<br />
gehalten werden, eine dauernde Verbindung zu diesen Organisationseinheiten herzustellen. Als<br />
verbundene Unternehmen gelten regelmäßig privatrechtliche Unternehmen, wenn diese unter der<br />
einheitlichen Leitung der Kommune stehen bzw. die Kommune auf das Unternehmen einen be-<br />
herrschenden Einfluss ausübt. Dieser ist i.d.R. anzunehmen, wenn eine Beteiligung von mehr als<br />
50% vorliegt oder andere Gründe, z.B. ein Vertrag, dafür sprechen.<br />
10200 Anteile an assoziierten Unternehmen<br />
o 10210 Anteile an assoziierten Unternehmen aus den Einzelabschlüssen<br />
o 10220 Unterschiedsbetrag aus der Equity-Konsolidierung<br />
Ein Unternehmen ist assoziiert, wenn ein in den kommunalen Gesamtabschluss einbezogenes<br />
Unternehmen auf dieses Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss ausübt. Dies liegt i.d.R. vor,<br />
wenn mindestens 20% (widerlegbar) der Anteile gehalten werden. Erfasst werden unter dieser<br />
Position nur die assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode im Gesamtabschluss<br />
konsolidiert werden. Bei erstmaliger Anwendung der Equity-Methode ist ein Unterschiedsbetrag,<br />
der sich aus der Gegenüberstellung des Beteiligungsbuchwertes und des anteiligen Eigenkapitals<br />
(Buchwert) ergibt, gesondert zu erfassen.<br />
10310 Übrige Beteiligungen<br />
Bei dieser Position sind die Beteiligungen zu erfassen, die nicht assoziierte Unternehmen im Sin-<br />
ne des Gesamtabschlusses sind.<br />
10400 Sondervermögen<br />
o 10410 Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis<br />
o 10420 Sonstiges Sondervermögen<br />
27
28<br />
Hier sind Sondervermögen gem. § 97 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong> (z.B. Eigenbetriebe) zu erfassen.<br />
10500 Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
o 10510 Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
o 10520 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
Unter dieser Position sind Wertpapiere der Kommune oder ihrer Betriebe zu erfassen, die keine<br />
Anteile an verbundenen Unternehmen oder Beteiligungen darstellen, z.B. Anleihen, Schuldver-<br />
schreibungen oder RWE-Aktien. Sie stellen eine Kapitalanlage aus den der Kommune oder ihrem<br />
Betrieb gehörenden Finanzmitteln dar. Dazu sind Wertpapiere mit Mitgliedsund Bezugsrechten,<br />
z.B. Anteile an Investmentfonds, aber auch Wertpapiere mit Forderungsrechten, z.B. Obligatio-<br />
nen, Anleihen, Pfandbriefe etc., zu zählen. Die Arten von Wertpapieren werden u.a. durch § 1<br />
Abs. 11 des Gesetzes über das Kreditwesen bestimmt. Sind die Wertpapiere dazu bestimmt,<br />
dauernd der Kommune oder einem ihrer Betriebe zu dienen, handelt es sich um Wertpapiere des<br />
Anlagevermögens. Bei einem geplanten Verbleib der Wertpapiere von weniger als einem Jahr bei<br />
der Kommune oder einem ihrer Betriebe sind diese dem Umlaufvermögen zuzuordnen.<br />
10600 Ausleihungen<br />
• 10610 Ausleihungen an verbundene Unternehmen<br />
o 10611 Ausleihungen an verbundene Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />
o 10612 Ausleihungen an sonstige verbundene Unternehmen<br />
• 10621 Ausleihungen an Beteiligungen<br />
• 10630 Ausleihungen an Sondervermögen<br />
o 10631 Ausleihungen an Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis<br />
o 10632 Ausleihungen an sonstige Sondervermögen<br />
• 10641 Ausleihungen von kommunalen Betrieben an Kommune<br />
• 10651 Sonstige Ausleihungen<br />
Hier werden Ausleihungen als langfristige Forderungen der Kommune oder eines ihrer Betriebe erfasst,<br />
die durch Hingabe von Kapital erworben wurden und dem Geschäftsbetrieb der Kommune oder des Be-<br />
triebes dauerhaft (>1 Jahr) dienen sollen, z.B. langfristige Darlehen, Grund- und Rentenschulden, Hypo-<br />
theken, rückzahlbare Zuwendungen.<br />
Nicht zu den Ausleihungen gehören jedoch langfristige Forderungen der Kommune oder eines Betriebes<br />
aus Lieferungen und Leistungen.<br />
Für Ausleihungen gelten die allgemeinen Bewertungsgrundsätze (Anschaffungskostenprinzip).<br />
Bei Ausleihungen wird der beizulegende Wert durch den voraussichtlichen Rückzahlungsbetrag be-<br />
stimmt, welcher bei unverzinslichen oder niedrig verzinslichen Ausleihungen auf den Bilanzstichtag abzu-<br />
zinsen ist. Ist die Ausleihung allerdings mit einer Gegenleistungsverpflichtung des Empfängers verbun-<br />
den, so ist von einer Abzinsung abzusehen, z.B. bei der Schaffung von Sozialwohnungen im sozialen<br />
Wohnungsbau sowie von Arbeitsplätzen im Rahmen der Wirtschaftsförderung. Es sind auch Rückde-<br />
ckungsansprüche der Kommune und ihrer Betriebe, die durch den Abschluss einer langfristigen Kapital-<br />
versicherung -z.B. einer Beamtenpensionsversicherung- bestehen, hier zu erfassen. Derartige Ansprüche<br />
der Kommune berühren nicht die Erfassung der Pensionsrückstellungen.
12000 Vorräte<br />
Unter der Position »Vorräte« sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse und unfertige<br />
Leistungen (Dienstleistungen in Arbeit), fertige Erzeugnisse und Waren getrennt von den darauf geleiste-<br />
ten Anzahlungen anzusetzen. Diese Vorräte werden i.d.R. <strong>zum</strong> kurzfristigen Verbrauch oder zur Weiter-<br />
veräußerung durch die Kommune oder einen ihrer Betriebe angeschafft oder hergestellt. Die unfertigen<br />
Leistungen müssen selbstständig bewertbar sein und i.d.R. auf einem Vertrag beruhen. Aber auch Bau-<br />
oder Gewerbegrundstücke, die unter dieser Zwecksetzung der Weiterveräußerung erworben werden,<br />
sind unter dem Umlaufvermögen und damit unter dieser Position zu erfassen.<br />
12100 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren<br />
o 12110 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe<br />
o 12120 Waren und Grundstücke des Umlaufvermögens<br />
Unter der Position »Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe« sind die Materialien zu erfassen, die unmit-<br />
telbar der kommunalen oder betrieblichen Produktion dienen. Die Rohstoffe gehen als Grundstof-<br />
fe und wichtige Bestandteile in die unfertigen und fertigen Erzeugnisse ein. Ebenso die Hilfsstof-<br />
fe, die jedoch nur einen untergeordneten Bestandteil der Erzeugnisse darstellen.<br />
Durch die Betriebsstoffe wird u.a. die Produktion unterstützt. Verfügt die Kommune oder einer ih-<br />
rer Betriebe über Waren, sind dies von Dritten gekaufte Vermögensgegenstände, die von der<br />
Kommune oder dem Betrieb ohne wesentliche Be- oder Verarbeitung zur Weiterveräußerung be-<br />
schafft wurden, z.B. Familienstammbücher bei der Kommune. Als Vorräte sind jedoch nur Lager-<br />
bestände an verwertbaren Materialien zu berücksichtigen.<br />
Unter der Position 12120 sind auch die Grundstücke des Umlaufvermögens zu erfassen.<br />
12200 Geleistete Anzahlungen für Vorräte<br />
o 12210 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />
o 12220 Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige<br />
Unter diesen Positionen sind die Anzahlungen der Kommune oder eines ihrer Betriebe als Vor-<br />
leistungen auf Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens zu erfassen. Diese Leistungen<br />
sind i.d.R. an Dritte auf Grund abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsverträge bereits er-<br />
folgt, auch wenn die Lieferungen oder Leistungen des Dritten noch aussteht.<br />
1300 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
13110 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital<br />
o 13111 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis<br />
o 13112 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen<br />
Unter diesen Positionen sind die eingeforderten und noch nicht eingezahlten ausstehenden Ein-<br />
lagen auf das gezeichnete Kapital (bzw. Stammkapital bei der GmbH) und ähnliche Beträge als<br />
Forderungen und unter der entsprechenden Bezeichnung zu erfassen. Sie haben eine besondere<br />
Bedeutung, so dass sie nicht in der Position »Sonstige Forderungen« aufgehen dürfen.<br />
13120 Sonstige Forderungen<br />
o 13121 Sonstige Forderungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
o 13122 Sonstige Forderungen an Sonstige<br />
29
30<br />
Unter der Position »Sonstige Forderungen« sind die Ansprüche der Kommune und ihrer Betriebe<br />
auszuweisen, die aus dem öffentlich-rechtlichen und dem privatrechtlichen Handeln gegenüber<br />
Dritten entstehen und nicht als längerfristige Ausleihungen unter dem Finanzanlagevermögen zu<br />
erfassen sind. Sie sind nicht nach ihrer Entstehung im zivilrechtlichen Sinne, sondern im bilanziel-<br />
len Sinne (wirtschaftliche Betrachtung) anzusetzen. D.h. die Betriebe und die Kommunen müssen<br />
ihre Leistungspflicht erfüllt haben, so dass ihnen deshalb eine Gegenleistung zusteht bzw. ihnen<br />
deshalb (vollstreckbare) Ansprüche zugewachsen sind. Ein Ansatz in der Gesamtbilanz ist dabei<br />
von den tatsächlichen objektiven Verhältnissen <strong>zum</strong> Abschlussstichtag aus Sicht des »Konzerns<br />
Kommune« abhängig.<br />
Unter diese Position gehören auch Lohn- und Gehaltsvorschüsse an Mitarbeiter, Arbeitgeberdar-<br />
lehen und Schadenersatzansprüche.<br />
13200 Sonstige Vermögensgegenstände<br />
o 13210 Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />
o 13220 Sonstige Vermögensgegenstände von Sonstigen<br />
Unter der Sammelposition »Sonstige Vermögensgegenstände« sind Ansprüche der Kommune<br />
oder ihrer Betriebe gegen Dritte zu erfassen, die keiner anderen Position zugeordnet werden<br />
können. Ebenfalls sind hier zur Veräußerung vorgesehene Vermögensgegenstände des Anlage-<br />
vermögens, die nicht mehr genutzt werden, anzusetzen (mit Ausnahme der zur Veräußerung an-<br />
stehenden Bau- und Gewerbegrundstücke, die im Vorratsvermögen zu erfassen sind). Auch die<br />
sog. antizipativen Aktivposten (sonstige Forderungen aus der Periodenabgrenzung) und ein aus-<br />
zuweisender Vorsteuerüberhang sind hier anzusetzen.<br />
14000 Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
• 14100 Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
• 14200 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
Auch im Umlaufvermögen bedarf es der Erfassung von Wertpapieren unter einer gesonderten Position,<br />
denn unter den Finanzanlagen sind nur Wertpapiere des Anlagevermögens zu erfassen.<br />
Die Kommune und ihre Betriebe besitzen aber auch vielfach Wertpapiere, die nach ihrer Zweckbestim-<br />
mung nicht dauerhaft der Kommune oder einem ihrer Betriebe dienen sollen.<br />
Solche »kurzfristigen« Wertpapiere sind dem Umlaufvermögen zuzuordnen und unter dieser Position zu<br />
erfassen. Sie haben i.d.R. einen geplanten Verbleib von weniger als einem Jahr.<br />
15100 Liquide Mittel<br />
Unter dieser Position sind alle liquiden Mittel der Kommune und ihrer Betriebe in Form von Bar- oder<br />
Buchgeld anzusetzen, über die die Kommune oder ein Betrieb frei verfügen kann.<br />
Der Kassenbestand umfasst alle in den Kassen vorhandenen Banknoten und Münzen in in- und auslän-<br />
discher Währung. Das Geld in ausländischer Währung ist unter Beachtung des Realisationsprinzips mit<br />
dem am Abschlussstichtag geltenden Geldkurs in Euro umzurechnen.<br />
Unter Guthaben sind Kontokorrent-, Festgeld- und Sparguthaben bei sämtlichen Banken zu verstehen.<br />
Die Kommune oder ihr Betrieb muss aber über ihre Guthaben frei verfügen können.<br />
Aber auch noch nicht eingelöste Schecks, die sich im Besitz der Kommune/Betriebe befinden, sind hier-<br />
unter zu erfassen. Eingeräumte, aber von der Kommune oder einem ihrer Betriebe noch nicht in An-<br />
spruch genommene Kredite bilden für diese keine Guthaben bei Kreditinstituten und sind nicht unter die-
ser Position zu erfassen. Auch fremde Finanzmittel der Kommune sind hier zu erfassen, wenn für diese<br />
Mittel das wirtschaftliche Eigentum vorliegt. Dagegen besteht für Finanzmittel im Rahmen eines Treu-<br />
handvermögens keine Erfassungspflicht.<br />
Auf Grund des Bruttoprinzips dürfen Negativsalden auf Bankkonten nicht mit Positivsalden auf anderen<br />
Bankkonten verrechnet werden. Weisen Bankkonten einen Negativsaldo aus, sind sie auf der Passivseite<br />
der Gesamtbilanz unter der Position »Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten« auszuweisen.<br />
16000 Aktive Rechnungsabgrenzung (RAP)<br />
Unter einer gesonderten Position sind die Rechnungsabgrenzungsposten zu erfassen, die auf der Aktiv-<br />
seite der kommunalen sowie der betrieblichen Bilanz anzusetzen sind. Sie stellen bilanztechnische Pos-<br />
ten und keine Vermögensgegenstände dar und dienen der periodischen Ergebnisermittlung, wenn eine<br />
Rechnungsabgrenzung durch andere Bilanzposten nicht möglich ist, z.B. in Form geleisteter Anzahlun-<br />
gen. Es sind Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz anzusetzen, wenn Ausgaben vor dem Ab-<br />
schlussstichtag eines Haushaltsjahres geleistet werden, diese aber Aufwendungen für eine bestimmte<br />
Zeit nach diesem Tag darstellen (transitorische Posten), z.B. geleistete Zuwendungen, Vorauszahlungen<br />
von Miete und Pacht, Versicherungsprämien usw. In dem bei der Bildung der Rechnungsabgrenzungs-<br />
posten festgelegtem Zeitraum, ist in jedem Geschäftsjahr eine periodenbezogene ergebniswirksame Auf-<br />
lösung bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten vorzunehmen. Bei der Bildung der Rechnungsab-<br />
grenzungsposten ist außerdem der Grundsatz der Wesentlichkeit zu beachten.<br />
16110 Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen)<br />
Aktive latente Steuern (§ 274 HGB) entstehen, wenn das steuerliche Ergebnis größer ist als das<br />
des handeslrechtlichen Einzelabschlusses. Die höheren Steuern werden durch die Aktivierung<br />
»neutralisiert«, so dass der Steueraufwand dem Ergebnis der HB I entspricht. In Folgeperioden<br />
wird der dann zu geringe Steueraufwand durch die Auflösung des Postens entsprechend korri-<br />
giert. Im Rahmen der Erstellung der KB II ist dieser Posten mangels Ansatzwahlrecht in der<br />
GemHVO <strong>NRW</strong> aufzulösen.<br />
16120 Abgrenzung latenter Steuern aus der Konsolidierung<br />
Gem. § 306 HGB sind aktive latente Steuern aus der Konsolidierung im Gesamtabschluss zu be-<br />
rücksichtigen.<br />
16200 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten<br />
o 16210 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
o 16220 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen<br />
Unter diesen Positionen sind alle sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zu erfassen,<br />
also grundsätzlich alle vor dem Abschlussstichtag geleisteten Ausgaben, soweit sie Aufwand für<br />
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.<br />
17100 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />
Sollte das Eigenkapital des »Konzerns Kommune« insgesamt nicht ausreichen, einen ggf. in der Ge-<br />
samtergebnisrechnung auftretenden Jahresfehlbetrag im Gesamtabschluss zu decken, ist in der Ge-<br />
samtbilanz die auftretende Differenz hier anzusetzen.<br />
31
P PASSIVA<br />
20100 Allgemeine Rücklage<br />
Die Position »Allgemeine Rücklage« stellt die Differenz zwischen den Aktivposten der Gesamtbilanz und<br />
den übrigen Passivposten einschließlich der besonderen Rücklagen und der Ausgleichsrücklage sowie<br />
eines möglichen Unterschiedsbetrages aus der Kapitalkonsolidierung dar. Deren Umfang hängt somit von<br />
den in die Gesamtbilanz aufzunehmenden Ansätzen des Vermögens und der Schulden ab.<br />
32<br />
20110 Allgemeine Rücklage<br />
In dieser Position wird die entsprechende Bilanzposition des kommunalen Einzelabschlusses<br />
nach <strong>NKF</strong> dargestellt.<br />
20120 Grundkapital/Stammkapital<br />
Unter dieser Position sind das Nominalkapital oder Nennkapital einer Kapitalgesellschaft bzw. ei-<br />
nes Sondervermögens, auf das sich Angaben <strong>zum</strong> Besitz von Anteilen der Kommune oder Dritter<br />
beziehen, zu erfassen. Dieses Grund- bzw. Stammkapital ist netto auszuweisen. Das bedeutet,<br />
dass ggf. die nicht eingeforderten, ausstehenden Einlagen hiervon abzusetzen sind.<br />
20130 Kapitalrücklage<br />
In der Position »Kapitalrücklage« sind alle Beträge auszuweisen, die bei der Emission von Antei-<br />
len einschließlich von Bezugsanteilen über den Nennbetrag hinaus und bei der Ausgabe von An-<br />
leihen für Wandlungs- und Optionsrechte <strong>zum</strong> Erwerb von Anteilen erzielt werden.<br />
Außerdem sind hier zu erfassen:<br />
• die Beträge von Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzugs für ih-<br />
re Anteile (Vorzugsaktien) leisten,<br />
• sonstige Zuzahlungen der Gesellschafter in das Eigenkapital.<br />
Neben der in den Einzelabschlüssen der kommunalen Betriebe ausgewiesenen Kapitalrücklage<br />
werden unter dieser Position auch Kapitaleinlagen der Kommune an ihre Sondervermögen (Ei-<br />
genbetriebe) erfasst.<br />
20140 Gewinnrücklagen<br />
Unter der Position »Gewinnrücklagen« sind Rücklagen aus bereits erwirtschafteten und versteu-<br />
erten Gewinnen vergangener Perioden, die nicht ausgeschüttet wurden (thesaurierte Gewinne)<br />
zu erfassen.<br />
20150 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />
Hier sind dann Beträge zu erfassen, wenn der im Rahmen der Kapitalkonsolidierung ermittelte<br />
Zeitwert des Eigenkapitals eines voll zu konsolidierenden kommunalen Betriebes den entspre-<br />
chenden Beteiligungsbuchwert (i.d.R. die Anschaffungskosten) übersteigt.<br />
20160 Vorabausschüttung<br />
Hier sind ggf. Vorabausschüttungen auf den Jahresüberschuss auszuweisen.<br />
20210 Sonderrücklagen<br />
In der Sonderrücklage sind gem. § 43 Abs. 4 GemHVO <strong>NRW</strong> noch nicht zweckentsprechend verwendete<br />
Zuwendungen für die Anschaffung/Herstellung von Vermögensgegenständen auszuweisen, bei denen<br />
der Zuwendungsgeber eine ertragswirksame Auflösung ausgeschlossen hat. Darüber hinaus kann diese
gebildet werden, um beschlossene Anschaffungen/Herstellungen von Vermögensgegenständen zu si-<br />
chern.<br />
20310 Ausgleichsrücklage<br />
Die Position »Ausgleichsrücklage« ist auf die Übernahme des entsprechenden Ansatzes in der Bilanz der<br />
Kommune ausgerichtet. Sie dient im kommunalen Einzelabschluss dazu, im Bedarfsfall den gesetzlich<br />
verpflichtenden Haushaltsausgleich sicherzustellen (vgl. § 75 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong>). Daher ist von dieser<br />
Position nur die Kommune selbst betroffen.<br />
20410 Gewinnvortrag/Verlustvortrag<br />
Hier ist ein Gewinn- oder Verlustvortrag zu erfassen. Dies entspricht den Posten der HB I.<br />
20510 Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag<br />
Unter dieser Position ist ein Gesamtjahresüberschuss oder ein Gesamtjahresfehlbetrag zu erfassen, der<br />
dem Gesamtergebnis der Gesamtergebnisrechnung entspricht.<br />
20610 Gesamtbilanzgewinn/-verlust<br />
Sofern die Bilanz unter Berücksichtigung einer vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahreser-<br />
gebnisses aufgestellt wurde, tritt an die Stelle des Postens »Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag« (siehe<br />
20510) der Posten »esamtbilanzgewinn/-verlust«(vgl. § 268 Abs. 1 HGB).<br />
20710 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />
Die Position »Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter« soll Anteile Dritter am Eigenkapital<br />
eines voll zu konsolidierenden Betriebes im Rahmen der Konsolidierung gesondert erfassen (gem. § 307<br />
Abs. 1 HGB). Im Rahmen der Neubewertung sind auch die auf andere Gesellschafter entfallenden stillen<br />
Reserven aufzudecken und hier anteilig auszuweisen.<br />
21000 Sonderposten<br />
Die Sonderposten werden aufgrund der Vermögensübertragungen Dritter mit dem Vorbehalt einer be-<br />
stimmten Verwendung für den kommunalen/betrieblichen Bereich gebildet (Schenkungen, Spenden, Zu-<br />
wendungen). Wesentliche Voraussetzung zur Bildung von Sonderposten ist der direkte Bezug, der zwi-<br />
schen Sonderposten und einem bestimmten Aktivposten hergestellt werden muss (Ausnahme: Sonder-<br />
posten für den Gebührenausgleich). Dies erlaubt bei vorzunehmenden Abschreibungen auf abnutzbare<br />
Vermögensgegenstände eine entsprechende ertragswirksame Auflösung des betreffenden Sonderpos-<br />
tens. Wegen der Bedeutung dieser Sonderposten bei der Finanzierung der Kommunen/Betriebe sind<br />
Differenzierungen je nach bedeutender Herkunft der investiven Finanzmittel vorzunehmen, die nachfol-<br />
gend inhaltlich vorgestellt werden.<br />
21100 Sonderposten für Zuwendungen<br />
o 21110 Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
o 21120 Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen<br />
Hier sind die erhaltenen investiven Zuwendungen zu erfassen. Sie stellen für die Kommune und<br />
ihre Betriebe zusätzliche Finanzierungsmittel dar, die jedoch nicht unmittelbar als Kapitalbeitrag<br />
(Fremdkapital/Eigenkapital) zu bilanzieren sind. Diese Finanzmittel bilden vielmehr Ergebnisbei-<br />
träge, die jährlich den Abschreibungen für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens als Er-<br />
träge gegenüber gestellt werden. Die Kommune und ihre Betriebe haben deshalb die erhaltenen<br />
Zuwendungen als Sonderposten zu passivieren, die ihnen für investive Maßnahmen gewährt<br />
werden und nicht frei verwendet werden dürfen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Zuwen-<br />
33
34<br />
dungen projektbezogen oder pauschal gewährt werden. Es muss sich dabei aber um nicht rück-<br />
zahlbare Zuwendungen handeln.<br />
Für die Passivierung der erhaltenen investiven Zuwendungen stellt der vom Zuwendungsgeber<br />
festgelegte investive Verwendungszweck die Verbindung zu den damit finanzierten Vermögens-<br />
gegenständen her. Erst nach zweckentsprechender Verwendung der erhaltenen Zuwendung er-<br />
hält dieses Kapital den für den Ansatz als Sonderposten in der Bilanz notwendigen Eigenkapital-<br />
charakter. Die Bilanzierung von erhaltenen Zuwendungen als Sonderposten in der Bilanz hat da-<br />
her immer im Gleichklang mit der Aktivierung des betreffenden Vermögensgegenstandes zu er-<br />
folgen.<br />
Wenn rückzahlbare Zuwendungen als Darlehen gewährt werden, die für die Kommune oder ihre<br />
Betriebe eine Verpflichtung zur Rückzahlung beinhalten, stellen diese Zuwendungen für die<br />
Kommune und ihre Betriebe Verbindlichkeiten dar und sind in der Gesamtbilanz entsprechend<br />
anzusetzen.<br />
Auch für erhaltene Zuwendungen für den Erwerb von nicht abnutzbaren Anlagevermögen, z.B.<br />
unbebaute Grundstücke, sind in der Bilanz entsprechende Sonderposten zu bilden. Derartige<br />
Sonderposten bleiben jedoch so lange unverändert, wie die Kommune bzw. ein Betrieb über den<br />
betreffenden Vermögensgegenstand verfügt.<br />
21200 Sonderposten für Beiträgen<br />
o 21210 Sonderposten für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
o 21220 Sonderposten für Beiträge von Sonstigen<br />
Hier sind die erhaltenen Beiträge nach den §§ 8, 9 und 11 des Kommunalabgabengesetzes <strong>NRW</strong><br />
(KAG <strong>NRW</strong>), die von der Kommune oder einem ihrer Betriebe zur Herstellung, Anschaffung oder<br />
Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen oder <strong>Anlagen</strong> erhoben worden sind zu erfassen. Aber<br />
auch Erschließungsbeiträge nach § 127 des Baugesetzbuches (BauGB) sind als Sonderposten,<br />
zu erfassen, weil sie Finanzierungszahlungen für Investitionsmaßnahmen der Kommune oder ih-<br />
rer Betriebe darstellen, z.B. Beiträge der Anlieger für den Bau der Straße.<br />
21310 Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />
Hier sind Überschüsse aus der Gebührenkalkulation zu erfassen. Die Kommune oder ein Betrieb<br />
ist nach § 6 Abs. 3 KAG <strong>NRW</strong> verpflichtet, eine am Ende eines Kalkulationszeitraumes beste-<br />
hende Kostenüberdeckung innerhalb der nächsten drei Jahre wieder auszugleichen. Dies bedeu-<br />
tet, die Kostenüberdeckung in die nächste Gebührenkalkulation einzustellen, denn die Kommune<br />
oder der Betrieb darf über die von den Gebührenzahlern zuviel erhaltenen Beträge nicht frei ver-<br />
fügen, sondern muss diese wieder den Gebührenzahlern zu Gute kommen lassen.<br />
21400 Sonstige Sonderposten<br />
o 21410 Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
o 21420 Sonstige Sonderposten von Sonstigen<br />
o 21430 Sonderposten mit Rücklageanteil<br />
Unter diesen Positionen werden alle sonstigen der Kommune oder einem ihrer Betriebe von Drit-<br />
ten gewährte Leistungen erfasst, bei denen die Voraussetzungen für die Bildung eines Sonder-<br />
postens vorliegen. Dazu sind z.B. Schenkungen in Form von Geld- oder Sachleistungen und<br />
rechtlich unselbstständige Stiftungen zu zählen, weil die Kommune oder ein Betrieb rechtlicher<br />
und wirtschaftlicher Eigentümer der ihnen übergebenen Vermögenswerte wird.
Unter der Position »Sonderposten mit Rücklageanteil« sind die nach dem Steuerrecht zulässigen<br />
Rücklagen zu erfassen, wenn in bestimmten Fällen Rücklagen aus dem unversteuerten Gewinn<br />
gebildet worden sind. Auf Grund der umgekehrten Maßgeblichkeit ist der Sonderposten mit Rück-<br />
lageanteil in der Handelsbilanz auszuweisen. Übernimmt ein voll zu konsolidierender Betrieb die-<br />
sen Posten aus seinem Einzelabschluss, so ist dieser in der KB II zu eliminieren, da nach <strong>NKF</strong><br />
ein Ansatzverbot besteht.<br />
22000 Rückstellungen<br />
Gem. § 36 GemHVO <strong>NRW</strong> besteht für kommunale Rückstellungssachverhalte eine Passivierungspflicht<br />
(kein Passivierungswahlrecht). Dabei sind die zulässigen Sachverhalte für Rückstellungsbildungen in<br />
dieser Vorschrift abschließend aufgezählt. Sie werden nachfolgend erläutert.<br />
22110 Pensionsrückstellungen<br />
Unter dieser Position sind sowohl Alt- als auch Neuzusagen als Pensionsrückstellungen zu erfas-<br />
sen. Basierend auf den relevanten Datengrundlagen zu diesen Alt- und Neuzusagen sind sämtli-<br />
che zukünftigen Aufwendungen aus bestehenden Pensionen sowie sämtliche Pensionsanwart-<br />
schaften zu ermitteln. Im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung kommt für die Ermitt-<br />
lung der Höhe der Rückstellungen nur das Teilwertverfahren in Betracht. Das Anwartschaftsbar-<br />
wertverfahren wurde dafür nicht vorgesehen. Dabei entspricht der Barwert der Anwartschaft <strong>zum</strong><br />
Zeitpunkt des Eintritts der Pensionierung der Gesamtsumme der auf den Abschlussstichtag ab-<br />
gezinsten zukünftigen Pensionszahlungen.<br />
Mit der Rückstellungsbildung wird <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Pensionszusage begonnen. Auf der Basis<br />
einer Einmalrückstellung erfolgt die ratierliche Ansammlung bis <strong>zum</strong> Pensionsbeginn (Barwert).<br />
Bei der Bemessung der Rückstellungen wird ein kommunal einheitlicher Zinsfuß von 5 v.H.<br />
zugrunde gelegt. Bei Personen, die nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst weitere An-<br />
sprüche gegenüber der Kommune / dem Betrieb behalten, z.B. Beihilfeansprüche, sind auch die-<br />
se Ansprüche bei der Ermittlung der Rückstellungen zu berücksichtigen.<br />
22210 Rückstellung für Deponien und Altlasten<br />
Unter dieser Position sind die Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Depo-<br />
nien zu erfassen. Sie stellen die zukünftigen zu erbringenden Leistungen für eine Rekultivierung<br />
und Nachsorge der Deponien und zur Sanierung von Altlasten dar, zu denen die Kommune oder<br />
ein Betrieb, z.B. auf Grund gesetzlicher Vorschriften, verpflichtet ist. Die Bewertung der Rückstel-<br />
lung kann sich an dem Verteilungsschlüssel „Verfüllmengenanteil der einzelnen Nutzungsjahre“<br />
orientieren.<br />
Unter dieser Position sind auch die Rückstellungen für die Beseitigung von Altlasten zu erfassen.<br />
Eine Verpflichtung zur Beseitigung von Altlasten kann bei Grundstücken bestehen, wenn eine<br />
behördliche Verpflichtung zur Beseitigung der Altlasten ausgesprochen wurde. Eine Rückstellung<br />
für die Beseitigung von Altlasten ist noch nicht anzusetzen, wenn nur eine Absicht der Kommune<br />
oder eines Betriebes zur Beseitigung einer Altlast besteht.<br />
22300 Instandhaltungsrückstellungen<br />
Unter dieser Position sind Rückstellungen für nicht umgesetzte Instandhaltungen zu erfassen.<br />
Für eine Rückstellungsbildung muss die Durchführung des Vorhabens in der mittelfristigen Er-<br />
gebnis- und Finanzplanung (lfd. Jahr zzgl. die nächsten drei Jahre) vorgesehen sein. Dazu müs-<br />
sen die vorzunehmenden Maßnahmen einzeln beschrieben und wertmäßig beziffert sein. Insbe-<br />
35
36<br />
sondere ist sicherzustellen, dass keine laufenden Schönheitsreparaturen einbezogen werden. Zu<br />
beachten ist, dass bei einem späteren Verzicht auf die vorgesehenen Instandhaltungsmaßnah-<br />
men die gebildeten Instandhaltungsrückstellungen zwar ertragswirksam aufgelöst werden, jedoch<br />
gleichzeitig auch eine Korrektur des Wertansatzes des betreffenden Vermögensgegenstandes<br />
vorzunehmen ist, die als außerplanmäßige Abschreibung ebenfalls die Ergebnisrechnung be-<br />
rührt.<br />
22400 Steuerrückstellungen<br />
o 22410 Steuerrückstellungen gegenüber Kommune<br />
o 22420 Steuerrückstellungen gegenüber Sonstigen<br />
o 22430 Passive latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
o 22440 Passive latente Steuern aus Einzelabschlüssen<br />
Unter den Positionen 22410 und 22420 sind analog HGB Beträge als Steuerrückstellungen zu er-<br />
fassen, um den Steueraufwand des Geschäftsjahres zutreffend darstellen zu können.<br />
Für passive latente Steuern ist gegebenenfalls in der HB I eine Rückstellung zu bilden. Passive<br />
latente Steuern sind jedoch wegen § 306 HGB auf zeitliche Differenzen sowohl aus der HB I als<br />
auch aus der KB II und aus zusätzlichen Konsolidierungsmaßnahmen (z.B. Kapitalkonsolidierung<br />
gemäß § 301 HGB) anzusetzen, sofern sie ergebniswirksam entstanden sind und ihre Auflösung<br />
in künftigen Geschäftsjahren voraussichtlich zu steuerlichen Belastungen (steuerrechtliches Er-<br />
gebnis kleiner als handelsrechtliches Ergebnis) führt.<br />
22500 Sonstige Rückstellungen<br />
o 22510 Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis<br />
o 22520 Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen<br />
Hier werden die Rückstellungen für andere ungewisse Verbindlichkeiten, z.B. Rückstellungen für<br />
Altersteilzeit, für nicht beanspruchten Urlaub, für Arbeitszeitguthaben, für Verpflichtungen gegen-<br />
über anderen Dienstherren, aber auch Rückstellungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für<br />
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, Prozesskostenrückstellungen und Rückstel-<br />
lungen für Verlustübernahmen erfasst. Bei den Verpflichtungsrückstellungen muss eine Verpflich-<br />
tung der Kommune/des Betriebes gegenüber Dritten bestehen, z.B. auf Grund von Verträgen<br />
(privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Vereinbarungen) oder von gesetzlichen Regelungen.<br />
Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Dritte Kenntnis von seinem Anspruch hat.<br />
Auch ist zu beachten, dass andere als in § 36 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> genannte Aufwandsrück-<br />
stellungen nicht gebildet werden dürfen, denn sie stellen nur eine Verpflichtung der Kommu-<br />
ne/des Betriebes gegenüber sich selber dar. Hat ein voll zu konsolidierender Betrieb solche Auf-<br />
wandsrückstellungen gebildet, sind diese im Rahmen der KB II ergebniswirksam zu eliminieren.<br />
Hat ein Betrieb unter den sonstigen Rückstellungen auch Instandhaltungsrückstellungen ange-<br />
setzt, sind diese unter der gesonderten Position (siehe 22310) zu erfassen.<br />
30100 Anleihen<br />
• 30110 Anleihen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
• 30120 Anleihen von Sonstigen<br />
Die Anleihen sind unter einer gesonderten Position zu erfassen. Sie stellen eine Finanzierungsform für<br />
Fremdkapital dar, bei der das benötigte Kapital von einer unbestimmten Zahl von Geldgebern durch den
Kauf von Wertpapieren aufgebracht wird. Die von der Kommune oder einem ihrer Betriebe ausgebrach-<br />
ten Wertpapiere werden an der Börse gehandelt und unterliegen damit auch den üblichen Kursschwan-<br />
kungen. Beispiele für Anleihen sind Teilschuldverschreibungen (Obligationen), Gewinnschuldverschrei-<br />
bungen u.a. Die Anleihe ist bei der erstmaligen Bewertung (Zeitpunkt der Entstehung) mit dem Rückzah-<br />
lungsbetrag zu passivieren, unabhängig davon, wie hoch der tatsächlich zur Verfügung gestellte Betrag<br />
ist. Ist der Rückzahlungsbetrag einer Anleihe höher als der Einzahlungsbetrag, so darf der Unterschieds-<br />
betrag (Disagio) als Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert werden. Liegt der Einzahlungsbetrag über<br />
dem Rückzahlungsbetrag, so muss die Differenz (Agio) in der Bilanz durch einen passiven Rechnungs-<br />
abgrenzungsposten entsprechend der Kapitalnutzung über die Laufzeit verteilt werden. Unter dieser Posi-<br />
tion dürfen keine Schuldscheindarlehen erfasst werden. Genussscheine sind dann unter Anleihen aus-<br />
zuweisen, wenn sie ausschließlich Gläubigerrechte verbriefen.<br />
30200 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />
• 30210 VB aus Krediten für Investitionen ggü. dem Vollkonsolidierungskreis<br />
• 30220 VB aus Krediten für Investitionen ggü. Sonstigen<br />
Unter den Positionen »Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen« sind Geldbeträge zu erfassen,<br />
die von einem Dritten mit der Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden sind, das aufgenommene Kapi-<br />
tal dem Kreditgeber zurückzuzahlen. Diese Kredite werden im Rahmen privatrechtlicher Rechtsgeschäf-<br />
te, z.B. als Schuldscheindarlehen u.a., aufgenommen. Hier sind nur die Kredite zu erfassen, die auf<br />
Grund von Investitionsmaßnahmen aufgenommen wurden (vgl. § 86 GO <strong>NRW</strong>).<br />
Der Rückzahlungsbetrag stellt dann den zu passivierenden Wertansatz dar, wenn nicht der volle Rück-<br />
zahlungsbetrag zugeflossen ist. Als Anschaffungswert einer Darlehensverpflichtung gilt deren Nennwert.<br />
Der Unterschiedsbetrag, z.B. auf Grund von Agio, Disagio, Damnum oder Abschlussgebühren kann als<br />
aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz ausgewiesen werden. Wenn Kredite mit Endfälligkeit<br />
aufgenommen werden, so steht der Kredit während der gesamten Laufzeit der Kommune/dem Betrieb in<br />
voller Höhe zur Verfügung. Bei einem Tilgungsdarlehen (Annuitätendarlehen, Ratendarlehen) hingegen<br />
verringert sich die Verbindlichkeit laufend und im Allgemeinen gleichmäßig über die Vertragslaufzeit.<br />
30300 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />
• 30310 VB aus Krediten zur Liquiditätssicherung ggü. dem Vollkonsolidierungskreis<br />
• 30320 VB aus Krediten zur Liquiditätssicherung ggü. Sonstigen<br />
Unter diesen Positionen sind nur die Kredite zu erfassen, die als Betriebsmittel zur Liquiditätssicherung<br />
(Liquiditätskredite) aufgenommen wurden (vgl. § 89 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong>). Hier sind auch die Bankkonten zu<br />
erfassen, die einen negativen Saldo ausweisen (vgl. auch Erläuterungen zur Position »liquide Mittel«).<br />
Mit den Liquiditätskrediten wird die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Kommune oder eines<br />
Betriebes gesichert, die im Rahmen privatrechtlicher Rechtsgeschäfte aufgenommen werden. Ein<br />
Hauptmerkmal dieses Betriebsmittelkredites ist seine kurze Laufzeit, entweder nach Tagen oder Monaten<br />
bestimmt, aber jeweils immer nicht länger als ein Jahr. Bei ihnen wird zwischen Festbetragskrediten und<br />
Kontokorrentkrediten unterschieden.<br />
30400 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />
• 30410 VB aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen ggü. dem Vollkon-<br />
solidierungskreis<br />
• 30420 VB aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen ggü. Sonstigen<br />
37
Unter diesen Positionen sind die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte der Kommune und ihrer Betriebe zu<br />
erfassen. Dazu zählen z.B. Schuldübernahmen, Leibrentenverträge, Verträge über die Durchführung<br />
städtebaulicher Maßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz, Gewährung von Schuldendiensthil-<br />
fen an Dritte, Leasingverträge, PPP-Verträge oder Restkaufgelder im Zusammenhang mit Grundstücks-<br />
geschäften. Von besonderer Bedeutung sind Leibrentenverträge und Leasingverträge. Leibrentenverträ-<br />
ge gehören zu den Rentenverpflichtungen. Sie können im Rahmen eines Vermögenserwerbs vorkom-<br />
men, <strong>zum</strong> Beispiel bei der Anschaffung eines Grundstückes auf Rentenbasis.<br />
30500 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
38<br />
• 30510 VLL ggü. dem Vollkonsolidierungskreis<br />
• 30520 VLL ggü. Sonstigen<br />
Hier sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu erfassen. Dies sind Verpflichtungen<br />
aufgrund von Kauf- und Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen, Miet- und Pachtverträgen und ähnli-<br />
chen Verträgen, bei denen die Erbringung der eigenen (Gegen-)Leistung (z.B. die Zahlung für eine emp-<br />
fangene Leistung) noch aussteht. Analog <strong>zum</strong> Handelsrecht werden die Verbindlichkeiten aus Lieferun-<br />
gen und Leistungen gesondert ausgewiesen.<br />
Bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist der Rückzahlungsbetrag der Betrag, den der<br />
Schuldner zur Erfüllung der Verpflichtung aufbringen muss (Erfüllungsbetrag). Die Lieferantenverbindlich-<br />
keit ist grundsätzlich mit dem Rechnungsbetrag anzusetzen. Bei Inanspruchnahme des Skontos mindern<br />
sich die Verbindlichkeit und die Anschaffungskosten der bezogenen Güter erst im Zeitpunkt der tatsächli-<br />
chen Inanspruchnahme (Zahlung der Rechnung; vgl. EStH 6.2).<br />
Es ist das Saldierungsverbot zu beachten, nach dem eine Forderung an einen Lieferanten nicht mit einer<br />
Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen verrechnet werden darf. Eine Ausnahme besteht bei<br />
geleisteten Anzahlungen auf Lieferungen und Leistungen oder wenn die Voraussetzungen für eine Auf-<br />
rechnung nach § 387 BGB vorliegen. Bei gegenseitigem Anerkenntnis kann haushaltstechnisch lediglich<br />
eine Verrechnung im Rahmen der Zahlungsabwicklung vorgenommen werden.<br />
30600 Sonstige Verbindlichkeiten<br />
• 30610 Sonstige Verbindlichkeiten ggü. dem Vollkonsolidierungskreis<br />
• 30620 Sonstige Verbindlichkeiten ggü. Sonstigen<br />
Als Auffangposition sind hier alle sonstigen Verbindlichkeiten zu erfassen. Hierunter fallen Verbindlichkei-<br />
ten, die nicht auf der Grundlage von Warengeschäften oder einem entgeltlichen Leistungsaustausch be-<br />
ruhen. Zu den sonstigen Verbindlichkeiten gehören insbesondere Steuerverbindlichkeiten inkl. eines ggf.<br />
auszuweisenden Umsatzsteuerüberhangs, Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern,<br />
abzuführende Lohn- und Kirchensteuer der Beschäftigten u.Ä. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind im<br />
Zeitpunkt ihrer Begründung einzubuchen. Der Rückzahlungsbetrag stellt den zu passivierenden Wertan-<br />
satz dar.<br />
Unter dieser Position sind auch Verpflichtungen zu erfassen, die bei der Kommune oder einem Betrieb<br />
wegen erhaltener rückzahlbarer Zuwendungen bestehen (Transferverbindlichkeiten).<br />
Erhaltene Anzahlungen sind ebenfalls hier zu erfassen. Die gesonderte Erfassung entsteht vielfach dar-<br />
aus, dass erhaltene investive Zuwendungen noch nicht zweckentsprechend verwendet worden sind. Liegt<br />
dies vor, darf für die erhaltene Zuwendung noch kein Sonderposten angesetzt werden, denn dieser ist<br />
erst zeitgleich mit dem durch Dritte mitfinanzierten Vermögensgegenstand in der Bilanz anzusetzen.
38000 Passive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)<br />
• 38100 Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
• 38200 Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen<br />
Der Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite der kommunalen/betrieblichen Bilanz ist Aus-<br />
druck einer Leistungsverpflichtung der Kommune/Betriebe, die der ergebniswirksamen Vereinnahmung<br />
der erhaltenen zeitraumbezogenen Zahlung entgegen steht. Unter dieser Position sind daher passive<br />
Rechnungsabgrenzungsposten anzusetzen, wenn Einnahmen vor dem Abschlussstichtag geleistet wer-<br />
den, diese aber Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (transitorische Posten).<br />
Als wesentliches Kriterium für die Entscheidung, ob Einnahmen als Erträge dem abgelaufenen Haus-<br />
haltsjahr oder einem Folgejahr zuzuordnen sind, ist auf den wirtschaftlichen Grund abzustellen.<br />
Hierbei ist zu prüfen, inwiefern Einnahmen durch bestimmte, im abgelaufenen Jahr empfangene Gegen-<br />
leistungen oder erst durch künftig zu erwartende Gegenleistungen wirtschaftlich verursacht sind. Dies<br />
kann z.B. bei Vorauszahlungen von Miete und Pacht, oder durch andere einmalige und im Voraus ge-<br />
zahlte Entgelte von Dritten gegeben sein. In dem bei der Bildung der Rechnungsabgrenzungsposten<br />
festgelegten Zeitraum, ist in jedem Geschäftsjahr eine periodenbezogene ergebniswirksame Auflösung<br />
vorzunehmen. Sie erfolgt i.d.R. in gleichmäßigen (planmäßigen) Raten.<br />
39000 Wertberichtigungen zu Forderungen<br />
• 39100 Einzelwertberichtigungen zu Forderungen<br />
• 39200 Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen<br />
Die Forderungsberichtigungskonten sind gegen die Forderungskonten zu saldieren.<br />
Erläuterungen zu Positionen der Gesamtergebnisrechnung (Summenergebnisrechnung)<br />
OE Ordentliche Gesamterträge<br />
40000 Steuern und ähnliche Abgaben<br />
• 40100 Steuern und ähnliche Abgaben vom Vollkonsolidierungskreis<br />
• 40200 Steuern und ähnliche Abgaben von Sonstigen<br />
Hier sind erhaltene Steuern und ähnliche Abgaben zu erfassen. Die Kommune oder ein Betrieb ist z.B.<br />
nach § 1 Abs.1 KAG <strong>NRW</strong> berechtigt, Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) zu erheben, soweit<br />
nicht Bundes- oder Landesgesetze etwas anderes bestimmen. Es sind die von der Kommune aufgrund<br />
ihrer Steuerhoheit erhobenen Gemeindesteuern (z.B. Gewerbe-, Grundsteuer) und die Gemeindeanteile<br />
an Gemeinschaftssteuern zu erfassen. Steuerähnliche Abgaben sind z.B. die Fremdenverkehrsabgabe<br />
oder Abgaben von Spielbanken.<br />
41000 Zuwendungen und allgemeine Umlagen<br />
• 41100 Zuwendungen und allgemeine Umlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
• 41200 Zuwendungen und allgemeine Umlagen von Sonstigen<br />
Hier sind erhaltene Zuwendungen und Umlagen zu erfassen. Zu den Zuwendungen zählen Zuweisungen<br />
und Zuschüsse als Übertragungen, die nicht ausdrücklich für die Durchführung von Investitionen geleistet<br />
werden, z.B. Schlüsselzuweisungen und Bedarfszuweisungen vom Land, sonstige allgemeine Zuweisun-<br />
39
gen und Zuwendungen für laufende Zwecke. Zuweisungen sind Übertragungen finanzieller Mittel zwi-<br />
schen Gebietskörperschaften. Zuschüsse sind Übertragungen vom unternehmerischen und übrigen Be-<br />
reich an Kommunen (oder umgekehrt; z.B. Spenden und Zuschüsse).<br />
Auch Erträge aus der Auflösung von in der Bilanz angesetzten Sonderposten aus investiven Zuwendun-<br />
gen fallen unter diese Position.<br />
Allgemeine Umlagen, die vom Land oder von anderen Gemeinden/Gemeindeverbänden ohne Zweckbin-<br />
dung an einen bestimmten Aufgabenbereich zur Deckung des Finanzbedarfs aufgrund eines bestimmten<br />
Schlüssels geleistet werden, z.B. die Kreisumlage, gehören ebenfalls zur Position 41000.<br />
42000 Sonstige Transfererträge<br />
40<br />
• 42100 Sonstige Transfererträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
• 42200 Sonstige Transfererträge von Sonstigen<br />
Unter die Position »Sonstige Transfererträge« fallen die Übertragungen von Finanzmitteln, denen keine<br />
konkreten Gegenleistungen der Kommune oder eines Betriebes gegenübersteht und die nicht gesondert<br />
als Steuern und ähnliche Abgaben, erhaltene Zuwendungen und allgemeine Umlagen zu erfassen sind.<br />
Zu den Erträgen sind der Ersatz von sozialen Leistungen, z.B. Erstattungen von zu Unrecht gezahlten<br />
Sozialhilfeleistungen, aber auch Schuldendiensthilfen, die zur Erleichterung des Schuldendienstes für<br />
aufgenommene Kredite, insbesondere zur Reduzierung der Zinsbelastungen, gewährt werden, zu zählen.<br />
Aber auch Schenkungen Dritter, die einen Ertrag für die Kommune oder ihre Betriebe darstellen und an-<br />
dere vergleichbare Leistungen, sind hier zu erfassen.<br />
43000 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte<br />
• 43100 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />
• 43200 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen<br />
Unter der Position »Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte« sind Gebühren und zweckgebundene Abga-<br />
ben für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und <strong>Anlagen</strong> sowie für die Inanspruchnahme wirt-<br />
schaftlicher Dienstleistungen zu erfassen. Beispiele sind z.B. Passgebühren, Parkgebühren, Friedhofs-<br />
gebühren, Gebühren des Rettungsdienstes und der Feuerwehr, Gebühren für die Nutzung von Einrich-<br />
tungen der Abwasserbeseitigung oder der Straßenreinigung. Der Ersatz von besonderen Auslagen kann<br />
mit den Verwaltungsgebühren zusammen erfasst werden.<br />
Auch zweckgebundene Abgaben, z.B. Kurtaxe, Kurbeiträge, sind hier zu erfassen, wenn diese nicht für<br />
die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen erhoben werden: also Entgelte, die auf<br />
den Grundsätzen des KAG <strong>NRW</strong> erhoben werden.<br />
Auch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge, die für investive Maßnahmen erhoben<br />
wurden, sowie von Sonderposten für den Gebührenausgleich, also von Erträgen, die den Gebührenzah-<br />
lern wieder zu Gute kommen müssen, sind hier zu erfassen.<br />
Erhaltene Verwarnungs- und Bußgelder sind nicht hier, sondern unter der Position »sonstige ordentliche<br />
Erträge« zu erfassen.<br />
44000 Privatrechtliche Leistungsentgelte<br />
• 44100 Privatrechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />
• 44200 Privatrechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen<br />
Unter der Position »Privatrechtliche Leistungsentgelte« sind die Entgelte zu erfassen, bei denen der Leis-<br />
tungserbringung ein privates Rechtsverhältnis zu Grunde liegt. Bei z.B. Verkauf von Waren, Drucksachen
und sonstigen Erzeugnissen, Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Betriebsanlagen, Ein-<br />
trittsgeldern, Umsatzerlöse aus Lieferungen und Leistungen, sind die erzielten Entgelte hier als Erträge<br />
zu erfassen. Aber auch Erträge aus Erbbaurechtsverhältnissen sowie andere vergleichbare Leistungen<br />
gehören zu dieser Position.<br />
45000 Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />
• 45100 Kostenerstattungen und Kostenumlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
• 45200 Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Sonstigen<br />
Unter der Position »Kostenerstattungen und Kostenumlagen« sind Erträge zu erfassen, die von der Kom-<br />
mune oder einem Betrieb aus der Erbringung von Gütern und Dienstleistungen für eine andere Stelle, die<br />
diese vollständig oder anteilig erstattet, erwirtschaftet werden. Der Erstattung liegt i.d.R. ein auftragsähn-<br />
liches Verhältnis zu Grunde. Unerheblich ist, auf welcher Rechtsgrundlage die Erstattungspflicht beruht<br />
und ob die Erstattung die Kosten der Kommune/des Betriebs als Empfänger voll oder nur teilweise deckt.<br />
Wenn die Aufwendungen der Kommune oder des Betriebes, die im Auftrag eines Dritten geleistet wur-<br />
den, nicht exakt berechnet, sondern nur pauschal ermittelt und in Rechnung gestellt werden, handelt es<br />
sich um die Erhebung einer Kostenumlage. Dies ist jedoch keine Umlage, wie sie von den Umlagever-<br />
bänden zur allgemeinen Finanzierung ihres Haushalts erhoben werden.<br />
Ebenfalls hier zu erfassen sind Erträge aus einer (aufgabenbezogenen) Leistungsbeteiligung bei Leistun-<br />
gen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II<br />
46000 Sonstige ordentliche Erträge<br />
• 46100 Erträge aus Personalgestellung vom Vollkonsolidierungskreis<br />
• 46200 Sonstige ordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
• 46300 Sonstige ordentliche Erträge von Sonstigen<br />
Unter dieser Sammelposition sind alle Erträge, die nicht den anderen Ertragspositionen zuzuordnen sind,<br />
zu erfassen. Dies sind z.B.<br />
• Erträge aus der Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens (über Buchwert),<br />
• ordnungsrechtliche Erträge (Verwarnungs- und Bußgelder, Zwangsgelder u.a.),<br />
• Auflösung von sonstigen Sonderposten (sofern nicht einer speziellen Position zugeordnet),<br />
• Erhaltene Steuererstattungen (aus Vorjahren),<br />
• Erträge aus Zuschreibungen bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens,<br />
• Erträge aus Zahlungseingängen von in Vorjahren ausgebuchten Forderungen,<br />
• Ertragswirksame Änderung von Bestandskonten, z.B. die Auflösung einer gebildeten Rückstel-<br />
lung, weil der Grund dafür entfallen ist,<br />
• Skontoertrag (sofern Skonto nicht bei den Aufwendungen abgesetzt wird),<br />
• Erhaltener Schadenersatz,<br />
• Beitreibungsgebühren und Säumniszuschläge,<br />
• Erträge aus der Inanspruchnahme von Bürgschaften und Gewährverträgen,<br />
• Konzessionsabgaben nach der Konzessionsabgabenverordnung.<br />
41
42<br />
Erstattungen im Rahmen von Personalgestellungen sind unter dieser Position anzusetzen und ggf.<br />
im Rahmen der Konsolidierung zu eliminieren.<br />
47100 Aktivierte Eigenleistungen<br />
Unter der Position »Aktivierte Eigenleistungen« ist der Ertragswert zu erfassen, wenn von der Kommune<br />
oder einem Betrieb aktivierungsfähige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens selbst erstellt wer-<br />
den. Diese Position ist die Gegenposition zu den Aufwendungen der Kommune oder des Betriebes zur<br />
Herstellung von Anlagevermögen, sofern diese Aufwendungen auch Herstellungskosten nach § 33 Abs. 3<br />
GemHVO <strong>NRW</strong> darstellen, z. B. Materialaufwand und Personalaufwand für selbst erstellte Gebäude,<br />
Spielgeräte, usw. Dagegen sind Fremdmaterial und Fremdleistungen als Aufwendungen zu erfassen.<br />
Weil die Nettomethode nicht zur Anwendung kommen darf, müssen die aktivierten Eigenleistungen in<br />
ihrer Höhe mit den damit in Zusammenhang stehenden aktivierbaren Herstellungsaufwendungen über-<br />
einstimmen.<br />
48100 Bestandsveränderungen<br />
Erhöht sich der Bestand an fertigen oder unfertigen Erzeugnissen oder unfertigen Leistungen im Ver-<br />
gleich <strong>zum</strong> Vorjahr, so stellt dies einen Ertrag dar, der unter dieser Position zu erfassen ist. Grundlage<br />
der Ermittlung der Bestandsveränderungen ist die Inventur <strong>zum</strong> Bilanzstichtag, bei der Mengen- und<br />
Wertveränderungen zu ermitteln sind. Weil sich die Bestandsveränderungen aus Mengen- und/oder Be-<br />
wertungsänderungen ergeben können, ist bei dieser Position ggf. auch ein negativer Ertrag, der durch<br />
eine Verminderung des Bestandes entstehen kann, auszuweisen.<br />
OA Ordentliche Gesamtaufwendungen<br />
50000 Personalaufwendungen<br />
• 55100 Aufwendungen aus Personalgestellung im Vollkonsolidierungskreis<br />
• 55200 Sonstige Personalaufwendungen<br />
Zu dieser Position gehören alle anfallenden Aufwendungen für die Beamten und tariflich Beschäftigten<br />
sowie für weitere Personen, die aufgrund von Arbeitsverträgen beschäftigt werden.<br />
Aufwandswirksam sind die Bruttobeträge einschließlich der Nebenbezüge und Lohnnebenkosten, z.B.<br />
Überstundenentlohnung, Weihnachtsgeld, Sozialversicherungsbeiträge u.a. Auch Beihilfen sowie Unter-<br />
stützungsleistungen sind unter dieser Position zu erfassen. Die jährlichen Zuführungen zu Pensionsrück-<br />
stellungen für die aktiv Beschäftigten sowie Rückstellungen für Urlaubsansprüche und Arbeitszeitgutha-<br />
ben sowie Zuführungen zu anderen personalwirtschaftlichen Rückstellungen zählen ebenfalls zu dieser<br />
Position. Als Beiträge zu Versorgungskassen fallen z.B. die Arbeitgeberanteile zur Zusatzversorgungs-<br />
kasse hierunter.<br />
Zahlungen der Kommune/Betriebe für nicht beschäftigte Schwerbehinderte (»Schwerbeschädigtenabga-<br />
be«) sind nicht hier, sondern unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu erfassen.<br />
51100 Versorgungsaufwendungen<br />
Zu dieser Position gehören alle anfallenden Versorgungsleistungen für die nicht mehr tätigen Beschäftig-<br />
ten und deren Angehörige. Ggf. können auch zusätzlich Zuführungen zu Pensionsrückstellungen (vgl. §<br />
36 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong>) anfallen, soweit sich die Ansprüche für den Kreis der Versorgungsempfänger<br />
verändert haben, z.B. durch Veränderungen der Sterbetafeln, die zur Berechung der Rückstellungen<br />
herangezogen werden. Außerdem sind unter dieser Position noch weitere Aufwendungen zu erfassen,<br />
z.B. Beiträge zur Sozialversicherung, aber auch Beihilfen an die Versorgungsempfänger, soweit dafür
nicht die entsprechenden Rückstellungen ausreichen. Die jährlichen Umlagezahlungen an Versorgungs-<br />
kassen für Beamte können ganz oder teilweise Aufwendungen sein. Dies ist abhängig davon, in welchem<br />
Umfang die Pensionsrückstellungen die Versorgungsverpflichtungen der Kommune/Betriebe <strong>zum</strong> Ab-<br />
schlussstichtag abdecken. Der Wertansatz der Pensionsrückstellungen ist an einem Abschlussstichtag<br />
nur dann herab zu setzen, wenn der Ansatz höher ist, als es dem Barwert der insgesamt noch zu leisten-<br />
den Versorgungszahlungen entspricht.<br />
52000 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen<br />
• 52100 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
• 52200 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an Sonstige<br />
Hier sind alle Aufwendungen, die mit dem kommunalen und betrieblichen Verwaltungs- und Geschäfts-<br />
handeln (Betriebszweck) bzw. Umsatz- oder Verwaltungserlösen wirtschaftlich zusammenhängen, zu<br />
erfassen. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umfassen deshalb u.a. Aufwendungen für<br />
Fertigung, Vertrieb, Waren. Auch gehören abweichend von der entsprechenden HGB-Position- die Auf-<br />
wendungen für die Bewirtschaftung des Anlagevermögens sowie Aufwendungen für die Unterhaltung zu<br />
dieser Position.<br />
Erhaltungsaufwand dient unabhängig seiner Größenordnung dazu, Gegenstände in einem ordnungsge-<br />
mäßen Zustand zu erhalten. Hauptmerkmal dieser Aufwendungen ist, dass sie durch die gewöhnliche<br />
Nutzung des Gegenstandes veranlasst werden. Dazu gehören die Unterhaltung eigener, gemieteter oder<br />
gepachteter Gebäude, Grundstücke und <strong>Anlagen</strong> sowie der zu den Gebäuden gehörenden Außenanla-<br />
gen.<br />
Unter diese Position fallen auch die Aufwendungen für die Haltung (Unterhaltung und Instandsetzung)<br />
von Fahrzeugen z.B. für Betriebsstoffe, Schmierstoffe, Reifenerneuerungen, Pflege- und Inspektionskos-<br />
ten, KFZ-Steuern, KFZ-Versicherungsbeiträge, GEZ-Gebühren für Radios in dienstlich genutzten KFZ.<br />
Dazu gehören die Haltung eigener, gemieteter oder geleaster Fahrzeuge.<br />
Als Aufwendungen für die Bewirtschaftung eigener, gemieteter oder gepachteter Grundstücke, Gebäude<br />
und einzelner Räume kommen z.B. in Betracht Energiekosten, Heizung, Wasser, Reinigung, Versiche-<br />
rung, Bewachung, Steuern und die Behebung von Schadensfällen.<br />
Ebenso sind hier Kostenerstattungen und Kostenumlagen, die von der Kommune oder einem Betrieb<br />
wegen der Erbringung von Gütern und Dienstleistungen durch eine andere Stelle zu zahlen sind und<br />
dafür ein auftragsähnliches Verhältnis vorliegt, zu erfassen.<br />
Außerdem sind hier die sonstigen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen, z.B. Lernmittel (nach dem<br />
Lernmittelfreiheitsgesetz), Erwerb von Vorräten und Schülerbeförderungskosten zu erfassen.<br />
53000 Bilanzielle Abschreibungen<br />
• 53100 Abschreibungen von Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäfts-<br />
betriebs<br />
• 53200 Abschreibungen auf den GoF aus den Einzelabschlüssen<br />
• 53300 Abschreibungen auf den GoF aus der Vollkonsolidierung<br />
• 53400 Abschreibungen auf den GoF aus Equity-Konsolidierung<br />
• 53500 Abschreibungen auf selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände<br />
• 53600 Abschreibungen auf verbundene Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />
• 53700 Abschreibungen auf assoziierte Unternehmen<br />
43
44<br />
• 53800 Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens<br />
• 53900 Sonstige Abschreibungen<br />
Hier sind die durch die Abnutzung von beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens<br />
entstehenden planmäßigen Abschreibungen zu erfassen. Hier sind aber auch die Sofortabschreibungen<br />
geringwertiger Vermögensgegenstände (geringwertiger Wirtschaftsgüter) sowie die außerplanmäßigen<br />
Abschreibungen von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens zu erfassen. Dazu gehören<br />
auch die erforderlichen Abschreibungen auf Finanzanlagen, die der Aufgabenerfüllung zugerechnet wer-<br />
den bzw. dem Geschäftsbetrieb dienen sowie Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände.<br />
Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind ebenfalls unter dieser Position<br />
zu erfassen. Dagegen sind Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Umlaufvermögens, aus<br />
dem Abgang von immateriellen Vermögensgegenständen und Vermögensgegenständen des Sachanla-<br />
gevermögens sowie aus dem Abgang von Finanzanlagen als Wertminderungen nicht hier, sondern unter<br />
der Position „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ zu erfassen. Den Abschreibungen aus der Nutzung<br />
der Vermögensgegenstände stehen ggf. auch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten gegenüber,<br />
die wegen der erhaltenen investiven Zuwendungen zur Anschaffung von Vermögensgegenständen gebil-<br />
det worden sind.<br />
Mit dem Jahressteuergesetz 2008 wurden ab dem 01.01.2008 die Regeln für die Abschreibung von ge-<br />
ringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) verändert. Neu eingeführt wurde die so genannte Poolabschrei-<br />
bung für GWG mit Anschaffungskosten zwischen 151 Euro und 1.000 Euro (netto). Solche Poolabschrei-<br />
bungen können aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes und im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der<br />
Rechnungslegung beibehalten werden.<br />
Gesondert zu betrachten sind die Abschreibungen auf die Aufwendungen für die Ingangsetzung und Er-<br />
weiterung des Geschäftsbetriebs, auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus Einzelabschlüssen und auf<br />
die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände. Aufgrund des Ansatzverbotes nach <strong>NKF</strong><br />
müssen die Abschreibungen auf die vorgenannten Positionen in der KB II neutralisiert werden.<br />
54000 Transferaufwendungen<br />
• 54100 Transferaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
• 54200 Transferaufwendungen an Sonstige<br />
Unter dieser Position sind alle Leistungen der Kommune oder der Betriebe an Dritte zu erfassen, die ge-<br />
währt werden, ohne dass die Kommune oder der Betrieb dadurch einen Anspruch auf eine konkrete Ge-<br />
genleistung erwirbt. Als Transferaufwendungen werden daher z.B. Zuweisungen und Zuschüsse für lau-<br />
fende Zwecke, Schuldendiensthilfen u.Ä. erfasst. Dazu gehören auch Fälle, wenn sich die Kommune<br />
oder ein Betrieb lediglich an einer Finanzierung beteiligt, z.B. bei der Umlage nach dem Krankenhausge-<br />
setz des Landes Nordrhein-Westfalen oder an Leistungen nach sonstigen landes- oder bundesrechtli-<br />
chen Vorschriften. Darunter fallen auch kommunale Hilfen an private Haushalte (Sozialtransferaufwen-<br />
dungen). Typisch dafür sind Leistungen der Sozialhilfe, der Jugendhilfe, Leistungen an Arbeitssuchende,<br />
Leistungen an Kriegsopfer und ähnliche Anspruchsberechtigte, Leistungen an Asylbewerber sowie sons-<br />
tige soziale Leistungen. Aber auch Hilfen der Kommune oder eines Betriebes an Unternehmen (Subven-<br />
tionen, geleistete Spenden) fallen hierunter. Steuern sind dagegen unter den sonstigen ordentlichen Auf-<br />
wendungen zu erfassen.<br />
55000 Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />
• 55100 Steuern vom Einkommen und Ertrag<br />
o 55110 Steuern vom Einkommen und Ertrag an Vollkonsolidierungskreis
o 55120 Steuern vom Einkommen und Ertrag an Sonstige<br />
• 55200 Sonstige Steuern<br />
o 55210 Sonstige Steuern an Vollkonsolidierungskreis<br />
o 55220 Sonstige Steuern an Sonstige<br />
• 55300 Latente Steuern<br />
o 55310 Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />
o 55320 Latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
• 55400 Aufwendungen aus Verlustübernahmen<br />
o 55410 Aufwendungen aus Verlustübernahmen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
o 55420 Aufwendungen aus Verlustübernahmen von Sonstigen<br />
• 55500 Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen<br />
o 55510 Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
o 55520 Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />
Unter der Position »Sonstige ordentliche Aufwendungen« sind alle Aufwendungen, die nicht den anderen<br />
Aufwandspositionen, den Zinsen und ähnlichen Finanzaufwendungen oder den außerordentlichen Auf-<br />
wendungen zuzuordnen sind, zu erfassen. Hierunter fallen:<br />
• sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen, z.B. für Aus- und Fortbildung, Reisekosten,<br />
Dienst-, Schutz- und Arbeitskleidung inkl. persönlicher (dienstlicher) Ausrüstungsgegenstände,<br />
Aufwendungen für Personaleinstellungen, Dienstjubiläen, Umfallversicherung für die Beschäftig-<br />
ten,<br />
• Inanspruchnahme von Rechten und Diensten, z.B. Mieten, Pachten, Erbbauzinsen (ohne Miet-<br />
nebenkosten, diese sind der Position »Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen« zuzuord-<br />
nen), Leasing, Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit, Supportleistungen für eingesetzte<br />
Software,<br />
• Geschäftsaufwendungen wie z.B. Büro- und Verbrauchsmaterial, Austauschgegenstände unter<br />
60 € netto (Kreis Unna) bzw. 150 € netto (Betriebe des Kreises Unna, die von der sog. Poolab-<br />
schreibung Gebrauch machen), Fachliteratur, Fachzeitschriften, Zeitungen, elektronische oder<br />
Online-Veröffentlichungen, Telekommunikationsleistungen, Porto, Vergütungen an Sachverstän-<br />
dige, Gerichts-, Anwaltskosten, Rundfunk- und Fernsehgebühren (soweit sie nicht bei der Hal-<br />
tung von Fahrzeugen zu erfassen sind), Kontoführungsgebühren, an Dritte zu leistende Verwal-<br />
tungsgebühren, Bewirtungen, Lizenzgebühren für die Nutzung von Internetportalen, Druckaufträ-<br />
ge, Kopieraufträge, Dolmetscherkosten, Honorare außerhalb einer Dienstbeschäftigung,<br />
• Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen (Verkauf unter Buchwert),<br />
• Versicherungsbeiträge, Steueraufwendungen (Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, latente<br />
Steuern etc), Aufwendungen aus Schadensfällen (soweit sie nicht unter die Aufwendungen für<br />
Sach- und Dienstleistungen fallen)<br />
• Aufwendungen aus aufgabenbezogenen Leistungsbeteiligungen bei Leistungen für Unterkunft<br />
und Heizung an Arbeitssuchende, zur Eingliederung I von Arbeitssuchenden und bei einmaligen<br />
Leistungen an Arbeitssuchenden,<br />
• Wertberichtigungen zu Forderungen (wie Niederschlagungen),<br />
45
46<br />
• Einstellungen und Zuschreibungen in die Sonderposten,<br />
• Aufwendungen aus Verlustübernahmen,<br />
• Sonstige Rückstellungszuführungen (soweit nicht bei speziellen Positionen erfasst),<br />
• Ersatzbeschaffungen im Rahmen von Festwerten (soweit gebildet),<br />
• Weitere sonstige ordentliche Aufwendungen wie Verfügungsmittel des Landrats, Fraktionszu-<br />
wendungen, Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz, Ersatzvornahmen, Säum-<br />
niszuschläge, Aufwendungen aus der Inanspruchnahme von Bürgschaften und Gewährverträ-<br />
gen, Spendenverwendungen<br />
58000 Finanzerträge<br />
• 58100 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen<br />
o 58110 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen vom Vollkonsoli-<br />
dierungskreis<br />
o 58120 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen / Verlustübernahmen von Sonstigen<br />
• 58200 Beteiligungserträge<br />
o 58210 Beteiligungserträge von voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
o 58220 Beteiligungserträge von assoziierten Unternehmen<br />
o 58230 Beteiligungserträge von Sonstigen<br />
• 58310 Zinserträge<br />
o 58311 Zinserträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
o 58312 Zinserträge von Sonstigen<br />
• 58320 Sonstige Finanzerträge<br />
o 58321 Sonstige Finanzerträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
o 58322 Sonstige Finanzerträge von Sonstigen<br />
Unter den Finanzerträgen sind insbesondere Zinsen aus Ausleihungen, Dividenden oder andere Gewinn-<br />
anteile zu erfassen. Ebenso sind hier Erträge aus Beteiligungen oder Wertpapieren, Zinsen aus Geldan-<br />
lagen und Kontoguthaben (z.B. Tagesgeld- und Festgeldzinsen) sowie andere zinsähnliche Erträge an-<br />
zusetzen. Nicht dazu gehören Zinszuschüsse sowie Verzugszinsen, Stundungs- oder Aussetzungszin-<br />
sen, die durch ein Hinausschieben der Zahlungsfälligkeit entstehen. Diese sind unter den sonstigen or-<br />
dentlichen Erträgen zu erfassen. Auch Erträge aus der Veräußerung von Finanzanlagen sind nicht hier,<br />
sondern unter den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ auszuweisen.<br />
Unter der Position »Zinserträge« sind Zinsen für Einlagen bei Kreditinstituten und für Forderungen an<br />
Dritte (Bankguthaben, Darlehen und Hypotheken) sowie Zinsen und Dividenden aus Wertpapieren des<br />
Umlaufvermögens zu erfassen. Hierunter fallen auch Zinserträge aus anderen Wertpapieren und Auslei-<br />
hungen des Finanzanlagevermögens. Säumniszuschläge gehören nicht zu den Zinserträgen und sind bei<br />
der Position »sonstige ordentliche Erträge« zu erfassen.<br />
Zur Position »Sonstige Finanzerträge« gehören u.a. Dividendenerträge und ähnliche Ausschüttungen aus<br />
Wertpapieren des Anlagevermögens. Die Erträge aus assoziierten Unternehmen sind unter der Position<br />
gesondert 59100 zu erfassen.
59100 Erträge aus assoziierten Unternehmen<br />
Die Anteilskonsolidierung von assoziierten Unternehmen erfolgt nach der Equity-Methode, die in § 312<br />
HGB geregelt ist. Die Equity-Methode ist dadurch charakterisiert, dass der Wertansatz für den kommuna-<br />
len Betrieb, ausgehend von den historischen Anschaffungskosten, in den Folgejahren entsprechend der<br />
Entwicklung des anteiligen bilanziellen Eigenkapitals des assoziierten Betriebes fortgeschrieben wird.<br />
Erfolgswirksame Buchungen aus dieser Fortschreibung werden in dieser Position berücksichtigt. Wegen<br />
des Bruttoprinzips sind Erträge und Aufwendungen getrennt zu buchen.<br />
60000 Finanzaufwendungen<br />
• 60100 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen<br />
o 60110 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
o 60120 Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen von Sonstigen<br />
• 60210 Zinsaufwendungen<br />
o 60211 Zinsaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
o 60212 Zinsaufwendungen an Sonstigen<br />
• 60220 Sonstige Finanzaufwendungen<br />
o 60221 Sonstige Finanzaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
o 60222 Sonstige Finanzaufwendungen an Sonstigen<br />
Anders als im Handelsrecht werden unter den Finanzaufwendungen keine Abschreibungen auf Finanzan-<br />
lagen erfasst, weil diese Vermögensgegenstände der kommunalen Aufgabenerfüllung zugerechnet wer-<br />
den bzw. dem Geschäftsbetrieb der Kommune oder einem Betrieb dienen. Diese sind somit unter den<br />
bilanziellen Abschreibungen zu erfassen.<br />
Unter der Position »Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen« sind alle Aufwendungen aus Er-<br />
gebnisabführungsverträgen zwischen Unternehmen aus der kommunalen Beteiligungsstruktur auszuwei-<br />
sen. Wie im Schaubild bei der Position „Erträge aus Gewinnabführungsverträgen/Verlustübernahmen“<br />
aufgeführt, sind hier die Aufwendungen zu erfassen, wenn ein kommunaler Betrieb einen Gewinn erwirt-<br />
schaftet und diesen an die Kommune abführen muss (Aufwand aus einem Gewinnabführungsvertrag).<br />
Übernimmt dagegen die Kommune den Verlust eines kommunalen Betriebes ist dieser „Aufwand aus<br />
Verlustübernahmen" nicht hier, sondern <strong>NKF</strong>-konform unter der Position „Sonstige ordentliche Aufwen-<br />
dungen“ zu erfassen.<br />
Unter der Position »Zinsaufwendungen« sind Zinsaufwendungen aus der Inanspruchnahme von Fremd-<br />
kapital, auch Zinsen im Rahmen eines Kontokorrentkredites, auszuweisen..<br />
Zu der Position »Sonstige Finanzaufwendungen« gehören Kreditbeschaffungskosten aus der Inan-<br />
spruchnahme von Fremdkapital, aber auch sonstige Finanzaufwendungen im Rahmen eines Kontokor-<br />
rentkredites (z.B. Agio, Disagio bzw. Damnum, Kreditprovisionen).Hierzu gehören nicht die allgemeinen<br />
Aufwendungen für den Geldverkehr, z.B. Kontoführungsgebühren, die unter den sonstigen ordentlichen<br />
Aufwendungen zu erfassen sind.<br />
61100 Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen<br />
Vergleiche für diese Position die Erläuterungen zur Position »Erträge aus assoziierten Unternehmen«. Es<br />
handelt sich bei dieser Position um die zugehörige Aufwandsposition.<br />
47
66000 Außerordentliches Gesamtergebnis<br />
Im Rahmen der Abgrenzung, ob Geschäftsfälle der Kommune oder eines Betriebes zu außerordentlichen<br />
Erträgen oder Aufwendungen führen, muss geprüft werden, ob diese Vorgänge in hohem Maße unge-<br />
wöhnlich sind, d.h. deren Auftreten nicht erwartet werden kann, selten oder unregelmäßig vorkommen,<br />
d.h. nicht ständig anfallen bzw. nicht wiederkehrender Natur und somit nicht planbar sind sowie materiell<br />
bedeutsam sind, d.h. von den finanziellen Auswirkungen her wesentlich in Bezug auf die örtlichen Gege-<br />
benheiten der Kommune oder des Betriebes sind. Dabei bestehen keine Unterschiede zwischen dem<br />
<strong>NKF</strong>-Vorgaben und denen des HGB. Die genannten Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen, um<br />
Erträge und Aufwendungen aus Geschäftsfällen der Kommune oder eines Betriebes als außerordentlich<br />
zu klassifizieren.<br />
48<br />
64000 Außerordentliche Erträge<br />
o 64100 Außerordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
o 64200 Außerordentliche Erträge von Sonstigen<br />
Unter dieser Position sind Erträge auszuweisen, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätig-<br />
keit anfallen. Der Tatbestand ist entsprechend eng auszulegen. Als außerordentliche Erträge sind<br />
z.B. Versicherungsleistungen oder besondere Zuweisungen nach Naturkatastrophen anzusehen.<br />
Aber auch Spenden, sofern sie von wesentlicher Bedeutung für die individuellen Gegebenheiten<br />
der Kommune/Betriebe sind und ohne Auflage gewährt werden, zählen dazu.<br />
Unter diese Position fallen nicht die Veräußerungen von Vermögensgegenständen, die im Rah-<br />
men der Aufgabenerfüllung der Kommune/Betriebe regelmäßig erfolgen. Stellt die Veräußerung<br />
jedoch einen ungewöhnlichen Vorgang oder eine Aufgabe einer wesentlichen Betriebsgrundlage<br />
dar, z.B. die Veräußerung eines kommunalen/betrieblichen Unternehmens oder einer langjähri-<br />
gen wesentlichen Beteiligung, soll diese, weil sie aus der Natur der Sache heraus als selten und<br />
nicht gewöhnlich zu bewerten ist, hier erfasst werden.<br />
65000 Außerordentliche Aufwendungen<br />
o 65100 Außerordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
o 65200 Außerordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />
Unter dieser Position sind Aufwendungen auszuweisen, die außerhalb der gewöhnlichen Ge-<br />
schäftstätigkeit der Kommune oder des Betriebes anfallen. Der Tatbestand ist eng auszulegen.<br />
Als außerordentliche Aufwendungen sind z.B. die notwendigen Leistungen der Kommu-<br />
ne/Betriebe zur Beseitigung von Naturkatastrophen anzusehen. Auch Abschreibungen, die ent-<br />
stehen, weil ein Geschäftsfall der Kommune/Betriebe als außerordentlich zu klassifizieren ist,<br />
sind im Ergebnisplan als außerordentliche Aufwendungen zu behandeln und entsprechend zuzu-<br />
ordnen.<br />
GV Gewinnverwendung<br />
71000 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis<br />
Sind Anteile vollkonsolidierter Betriebe im Besitz von Gesellschaftern außerhalb des Vollkonsolidierungs-<br />
kreises, ist das diesen Gesellschaftern zuzurechnende Ergebnis hier auszuweisen.<br />
Aufgrund des Saldierungsverbotes ist ggf. weiter zu untergliedern in:<br />
• Anderen Gesellschaftern zuzurechnender Gewinn
• Anderen Gesellschaftern zuzurechnender Verlust<br />
72000 Gewinnvortrag/Verlustvortrag<br />
Als Gewinn-/Verlustvortrag ist der Restbetrag auszuweisen, der sich aus der Ergebnisverwendung der<br />
Vorjahre ergibt.<br />
73000 Entnahmen/Zuführungen Allgemeine Rücklage<br />
Dieser Posten kann weiter unterteilt werden in:<br />
• Entnahmen aus der Kapitalrücklage<br />
• Entnahmen aus Gewinnrücklagen<br />
• Zuführungen zu Gewinnrücklagen<br />
Mit diesem Posten werden in der Gesamtergebnisrechnung alle Entnahmen aus der Kapitalrücklage so-<br />
wie Zuführungen und Entnahmen zu bzw. aus den Gewinnrücklagen offen ausgewiesen, soweit sie sich<br />
auf den Gesamtbilanzgewinn/-verlust auswirken.<br />
49
Anlage 4: Nutzungsdauertabelle für den Gesamtabschluss des Kreises Unna<br />
Die Nutzungsdauertabelle für den Gesamtabschluss des Kreises Unna konnte im Rahmen der Projektar-<br />
beit nicht erstellt werden, da zurzeit noch keine örtliche Nutzungsdauertabelle für den Einzelabschluss<br />
des Kreises Unna vorliegt.<br />
50
Anlage 5: Meldebogen der »konzerninternen« Forderungen und Verbindlichkeiten<br />
51
Anlage 6: Meldebogen für »konzerninterne« Zwischenergebnisse<br />
Der Meldebogen für »konzerninterne« Zwischenergebnisse konnte im Rahmen der Projektarbeit noch<br />
nicht erstellt werden.<br />
53
Anlage 7: Meldebogen für »konzerninterne« Aufwendungen und Erträge<br />
54
Anlage 8: Ableitung der Gesamtkapitalflussrechnung im Rahmen des DRS 2<br />
Dem Gesamtanhang ist gem. § 51 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> eine Gesamtkapitalflussrechnung unter Beach-<br />
tung des Deutschen Rechnungslegungsstandards NR. 2 (DRS 2) beizufügen. Sie soll die Gesamtbilanz<br />
sowie die Gesamtergebnisrechnung um Informationen hinsichtlich der Herkunft und Verwendung der<br />
liquiden Mittel (Finanzlage) des »Konzerns« Kreis Unna ergänzen.<br />
Ausgangspunkt der Gesamtkapitalflussrechnung ist der Finanzmittelfonds, d.h. das Zahlungsmittelreser-<br />
voir, das dem »Konzern« Kreis Unna insgesamt zur Verfügung steht. Die Veränderung dieses Fonds in<br />
einem Geschäftsjahr resultiert aus Zahlungen, die dem »Konzern« Kreis Unna zugeflossen bzw. von<br />
diesem abgeflossen sind sowie aus Wertänderungen des Fonds selbst. Gänzlich einbezogenen werden<br />
allein die verbundenen voll zu konsolidierenden Betriebe und die »Mutter«.<br />
Vorgehensweise<br />
1. Definition des Finanzmittelfonds<br />
Der Finanzmittelfonds ist der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 1 . Jederzeit<br />
fällige Bankverbindlichkeiten dürfen in den Finanzmittelfonds einbezogen werden, soweit sie zur Disposi-<br />
tion der liquiden Mittel gehören.<br />
Zahlungsmittel im Sinne von DRS 2 (Tz. 6) sind Barmittel und täglich fällige Sichteinlagen.<br />
Zahlungsmitteläquivalente sind<br />
• als Liquiditätsreserve gehaltene,<br />
• kurzfristige und äußerst liquide Finanzmittel, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden<br />
können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen (Beispiele: bestimmte kurzfristi-<br />
ge Wertpapiere, Swap-Geschäfte, Wechsel, Termingelder).<br />
Die örtliche Abgrenzung des Finanzmittelfonds (Festlegung der Bestandteile) wird durch den Kreis Unna<br />
»Mutter«) vorgenommen und in den Anhangangaben erläutert.<br />
2. Aufbau der Gesamtkapitalflussrechnung<br />
Die Gesamtkapitalflussrechnung ist in Staffelform unter Beachtung der in DRS 2 enthaltenen Mindest-<br />
gliederungen darzustellen. Im Jahr der erstmaligen Aufstellung eines Gesamtabschlusses müssen keine<br />
Vorjahreszahlen angegeben werden (2010). In den Folgeperioden sind Vergleichszahlen der Vorperiode<br />
beizufügen. Für die Darstellung der Gesamtkapitalflussrechnung gilt der Grundsatz der Stetigkeit.<br />
Die Gesamtkapitalflussrechnung folgt grundsätzlich folgendem Aufbau (Überblick):<br />
1 vgl. Tz.6 DRS 2<br />
55
56<br />
Gesamtkapitalflussrechnung<br />
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis 8)<br />
Cashflow aus der Investitionstätigkeit (Summe aus 10 bis 19)<br />
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (Summe aus 21 bis 24)<br />
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe aus 9,<br />
20, 25)<br />
Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen<br />
des Finanzmittelfonds<br />
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode<br />
Finanzmittelfonds am Ende der Periode (Summe aus 26 bis 28)<br />
Geschäftsjahr<br />
Für die Darstellung aller Zahlungen eines Geschäftsjahres ist eine Unterscheidung nach<br />
• Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit,<br />
• Cashflow aus der Investitionstätigkeit und<br />
• Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit<br />
notwendig.<br />
Laufende Geschäftstätigkeit sind die wesentlichen auf Erlöserzielung ausgerichteten zahlungswirksamen<br />
Tätigkeiten des »Konzerns« Kreis Unna sowie dessen sonstige Aktivitäten, die nicht der Investitions-<br />
oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind. 2<br />
Investitionstätigkeiten sind der Erwerb und die Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens,<br />
von längerfristigen finanziellen Vermögenswerten, die nicht dem Finanzmittelfonds oder der Finanzie-<br />
rungstätigkeit zugehören, sowie die Anlage von Finanzmittelbeständen, die nicht dem Finanzmittelfonds<br />
oder der Finanzierungstätigkeit zugehören. 3<br />
Finanzierungstätigkeiten sind zahlungswirksame Aktivitäten, die sich auf den Umfang und die Zusammensetzung<br />
der Eigenkapitalposten und der Finanzschulden des »Konzerns« Kreis Unna auswirken. 4<br />
Aus der Addition der einzelnen Cashflows ergibt sich die zahlungswirksame Veränderung des Finanzmit-<br />
telfonds (vgl. Nr. 27 der Kapitalflussrechnung) in der Berichtsperiode.<br />
Zusätzlich müssen weitere Änderungen des Finanzmittelfonds berücksichtigt werden (vgl. Nr. 28 der Ka-<br />
pitalflussrechnung). Diese können aus Änderungen des Konsolidierungskreises, des Wechselkurses von<br />
Fremdwährungen oder aus Bewertungsänderungen resultieren.<br />
Aus der Addition der Veränderungen und des Finanzmittelfonds am Ende des Vorjahres (bzw. den Fi-<br />
nanzmittelfonds am Anfang der Periode) ergibt sich der Finanzmittelfonds am Ende der Periode.<br />
3. Methoden zur Ermittlung und Darstellung der Cashflows<br />
Die Ermittlung des Cashflows nach DRS 2 erfolgt im Rahmen der Gesamtrechnungslegung des Kreises<br />
Unna unter Anwendung der derivativen Methode. Dabei werden die Zahlungen aus den Bewegungen der<br />
Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung abgeleitet.<br />
2 vgl. Tz.6 DRS 2<br />
3 vgl. Tz.6 DRS 2<br />
4 vgl. Tz.6 DRS 2<br />
EUR
Der Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit wird indirekt dargestellt, indem das Gesamtjahresergeb-<br />
nis als Datenbasis um alle zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Erträge bereinigt wird.<br />
Die Cashflows aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden direkt dargestellt.<br />
4. Ableitung nach dem »Top-down-Konzept« und Zuständigkeit<br />
Die Gesamtkapitalflussrechnung wird auf Basis konsolidierter Zahlen des Gesamtabschlusses »von oben<br />
nach unten« (Top-Down-Verfahren) abgeleitet. Bei dieser Vorgehensweise wird grundsätzlich nur die<br />
bereits aufgestellte Gesamtbilanz sowie die Gesamtergebnisrechnung zur Erstellung der Gesamtkapital-<br />
flussrechnung herangezogen, die bereits konsolidierte Werte ausweisen.<br />
Die Gesamtkapitalflussrechnung wird zentral durch die »Mutter« erstellt.<br />
5. Gestaltung des Gliederungsschemas<br />
5.1 Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit<br />
Zur Ermittlung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit wird das folgende Gliederungsschema zu<br />
Grunde gelegt:<br />
Nr.<br />
1 Ordentliches Ergebnis<br />
2 +/-<br />
Abschreibungen/Zuschreibungen auf das Anlagevermögen und<br />
Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
3 +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen<br />
4 +/- sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge<br />
5 -/+<br />
6 -/+<br />
7 +/-<br />
Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des<br />
Anlagevermögens<br />
Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus<br />
Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht<br />
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind<br />
Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und<br />
Leistungen, sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions-<br />
oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind<br />
8 -/+ Ein- und Auszahlungen aus außerordentlichen Posten<br />
9 =<br />
Bezeichnung<br />
5.2 Cashflow aus der Investitionstätigkeit<br />
Ermittlung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit<br />
bei Anwendung der indirekten Methode<br />
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (Summe aus 1<br />
bis 8)<br />
Im Hinblick auf die nach DRS 2 anzuwendende direkte Methode für den Cashflow aus der Investitionstä-<br />
tigkeit ist folgendes Gliederungsschema anzuwenden:<br />
Ergebnis<br />
Geschäftsjahr<br />
Ergebnis<br />
Vorjahr<br />
EUR EUR<br />
57
Bei den Positionen Nr. 18 und Nr. 19 –Ein-/Auszahlungen, die im Zusammenhang mit der kurzfristigen<br />
Finanzdisposition stehen- handelt es sich entweder um kurzfristige <strong>Anlagen</strong> von Überschüssen oder de-<br />
ren Rückzahlung. Dabei können Termin-, Options-, Swap- oder ähnliche Geschäfte vorliegen.<br />
5.3 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit<br />
Im Hinblick auf die nach DRS 2 anzuwendende direkte Methode ist folgendes Schema für den Bereich<br />
„Finanzierungstätigkeit“ anzuwenden. Zusätzlich zu den Positionen des DRS 2 ist in nachfolgendem<br />
Schema die kommunale Besonderheit der Sonderposten berücksichtigt. Die den Sonderposten zu Grun-<br />
de liegenden Zahlungen werden der Finanzierungstätigkeit zugeordnet. Sie stellen eine speziell im kom-<br />
munalen Umfeld angesiedelte Finanzierungsform dar. Die Auflösung wird dagegen unter den zahlung-<br />
sunwirksamen Erträgen im Bereich der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen.<br />
58<br />
10<br />
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des<br />
Sachanlagevermögens<br />
11 - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlage-vermögen<br />
12 +<br />
13 -<br />
14 +<br />
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des<br />
immateriellen Anlagevermögens<br />
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle<br />
Anlagevermögen<br />
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des<br />
Finanzanlagevermögens<br />
15 - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlage-vermögen<br />
16 +<br />
17 -<br />
18 +<br />
19 -<br />
20 =<br />
21<br />
22 -<br />
23 +<br />
24 -<br />
25 +<br />
26 =<br />
Ermittlung des Cashflows aus der Investitionstätigkeit<br />
Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten<br />
Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten<br />
Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten<br />
Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten<br />
Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen<br />
der kurzfristigen Finanzdisposition<br />
Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen<br />
der kurzfristigen<br />
Finanzdisposition<br />
Cashflow aus der Investitionstätigkeit<br />
(Summe aus 10 bis 20)<br />
Ermittlung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit<br />
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen<br />
(Kapitalerhöhungen, Verkauf eigener Anteile, etc.)<br />
Auszahlungen an Unternehmenseigner und<br />
Minderheitsgesellschafter (Dividenden,<br />
Erwerb eigener Anteile, Eigenkapitalrückzahlungen, andere<br />
Ausschüttungen)<br />
Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der<br />
Aufnahme von (Finanz-) Krediten<br />
Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-)<br />
Krediten<br />
Einzahlungen aus Sonderposten für Zuwendungen, Beiträge<br />
und Gebühren<br />
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit<br />
(Summe aus 22 bis 25)
5.4 Veränderungen des Finanzmittelfonds<br />
Der letzte Baustein der gestaffelten Kapitalflussrechnung ist die Veränderung des Finanzmittelfonds<br />
selbst. Diese Veränderung wird anhand des nach DRS 2 festgelegten Gliederungsschemas wie folgt<br />
unterteilt:<br />
6. Erforderliche Daten zur Aufstellung einer Gesamtkapitalflussrechnung<br />
Für die Erstellung der Gesamtkapitalflussrechnung werden zusätzlich zu den Abschlüssen der verbunde-<br />
nen Betriebe weitere Daten benötigt. Diese sind durch die Betriebe gesondert an den Kreis Unna zu mel-<br />
den:<br />
27<br />
28 +/-<br />
• Neuaufnahme von Finanzkrediten (mit speziellem Ausweis für den Verbundbereich)<br />
• Tilgung von Finanzkrediten (mit speziellem Ausweis für den Verbundbereich)<br />
• <strong>Anlagen</strong>spiegel auf Basis der KB III<br />
• Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Sachanlagevermögen (mit speziellem Ausweis für<br />
den Verbundbereich)<br />
• Im Berichtsjahr gezahlte Dividenden, getrennt nach außenstehenden Anteilseignern und Ver-<br />
bundbereich<br />
• Ertragsteuer(aufwand) der Betriebe<br />
• Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Minderheitsgesellschaftern und Auszahlungen<br />
an diese in Form von Dividenden, Eigenkapitalrückzahlungen oder anderer Ausschüttungen<br />
• Veränderungen der auf die Investitionen bezogenen offenen Forderungen und Verbindlichkeiten<br />
(besondere Berücksichtigung der Umsatzsteuer)<br />
• Angabe der Zahlungsströme im Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften und deren Zuordnung<br />
zur laufenden Investitions- oder Finanztätigkeit<br />
• bedeutsame zahlungsunwirksame Investitions- und Finanzierungsvorgänge und Geschäftsfälle<br />
(Anhangsangabe nach DRS 2 Tz. 52)<br />
• Gesamtbetrag der für den Kauf konsolidierter Unternehmen als Kaufpreis gezahlten bzw. als<br />
Verkaufspreis erhaltenen Finanzmittel abzüglich der mit dem Kauf erworbenen bzw. mit dem<br />
Verkauf veräußerten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Anhangsangabe nach DRS<br />
2 Tz. 52)<br />
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds<br />
(Summe aus 9, 21 und 26)<br />
Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte<br />
Änderungen<br />
des Finanzmittelfonds<br />
29 + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode<br />
30 =<br />
Finanzmittelfonds am Ende der Periode<br />
(Summe aus 27 bis 29)<br />
• In den Finanzmittelfonds einbezogene Bestände, die Verfügungsbeschränkungen unterliegen<br />
(Anhangsangabe nach DRS 2 Tz. 52)<br />
Falls nicht von untergeordneter Bedeutung muss die Zuordnung zu den einzelnen Cashflows durch fol-<br />
gende Angaben korrigiert werden:<br />
Veränderungen des Finanzmittelfonds<br />
59
60<br />
• Darlehensschulden gegenüber Nichtbanken, die in dem Posten »Sonstige Verbindlichkeiten«<br />
enthalten sind (� Umgliederung <strong>zum</strong> Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit)<br />
• Antizipative passive Rechnungsabgrenzungsposten (z.B. rückständige Löhne und Gehälter, Miet-<br />
und Pachtzinsen, Zinsschulden gegenüber Nichtbanken, nicht verbundenen Betrieben und nicht<br />
im Beteiligungsverhältnis stehenden Betrieben oder Sondervermögen) (� Umgliederung <strong>zum</strong><br />
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit)<br />
Eine grobe Übersicht über die Daten, die für die Ableitung der einzelnen Positionen der Gesamtkapital-<br />
flussrechnung erforderlich sind, kann der folgenden Aufstellung entnommen werden:<br />
Posten nach DRS 2<br />
Periodenergebnis (einschließlich<br />
Ergebnisanteilen von<br />
Minderheitsgesellschaftern) vor<br />
außerordentlichen Posten<br />
Abschreibungen/Zuschreibungen auf<br />
Gegenstände des Anlagevermögens<br />
Zunahme/Abnahme der<br />
Rückstellungen<br />
Sonstige zahlungsunwirksame<br />
Aufwendungen/Erträge (bspw.<br />
Abschreibung auf ein aktiviertes<br />
Disagio)<br />
Gewinn/Verlust aus dem Abgang von<br />
Gegenständen des<br />
Anlagevermögens<br />
Zunahme/Abnahme der Vorräte, der<br />
Forderungen aus Lieferungen und<br />
Leistungen sowie anderer Aktiva, die<br />
nicht der Investitions- oder<br />
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen<br />
sind<br />
Zunahme/Abnahme der<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen<br />
und Leistungen sowie anderer<br />
Passiva, die nicht der Investitions-<br />
oder Finanzierungstätigkeit<br />
zuzuordnen sind<br />
Einzubeziehende Posten nach der<br />
derivativen Ermittlungsmethode<br />
Ordentliches Ergebnis<br />
Summe der Abschreibungen und<br />
Zuschreibungen aus dem<br />
Gesamtanlagenspiegel<br />
Gesamtbilanz aus dem laufenden<br />
Jahr und aus dem Vorjahr<br />
Zusatzinformationen von den<br />
einzelnen Beteiligungsunternehmen<br />
sind notwendig. z.B. aktivierte<br />
Eigenleistungen, Erträge aus der<br />
Auflösung von Sopos<br />
Zusatzinformationen sind nötig. Zur<br />
weiteren Ermittlung muss nach<br />
immateriellen VG, Sachanlagen und<br />
Finanzanlagen unterteilt werden.<br />
Gesamtbilanz aus dem laufenden<br />
Jahr und aus dem Vorjahr.<br />
z.B. Vorräte, Forderungen,<br />
Rechnungsabgrenzungsposten<br />
Gesamtbilanz aus dem laufenden<br />
Jahr und aus dem Vorjahr.<br />
z.B. Verbindlichkeiten aus LL und<br />
aus Transferleistungen,<br />
Rechnungsabgrenzungsposten<br />
Berücksichtigung in der<br />
Kapitalflussrechnung<br />
- +<br />
negatives<br />
Jahresergebnis<br />
positives<br />
Jahresergebnis<br />
Zuschreibungen Abschreibungen<br />
Abnahme Zunahme<br />
Erträge Aufwendungen<br />
Gewinn Verlust<br />
Zunahme Abnahme<br />
Abnahme Zunahme
Posten nach DRS 2<br />
Ein- und Auszahlungen aus<br />
außerordentlichen Posten<br />
Wenn nicht alle außerordentlichen<br />
Erträge bzw. Aufwendungen<br />
zahlungswirksam sind, werden<br />
Zusatzinformationen benötigt.<br />
Cashflow aus laufender<br />
Summenposition<br />
Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis<br />
8)<br />
Einzahlungen aus Abgängen von<br />
Gegenständen des<br />
Sachanlagevermögens<br />
Auszahlungen für Investitionen in<br />
das Sachanlagevermögen<br />
Einzahlungen aus Abgängen von<br />
Gegenständen des immateriellen<br />
Anlagevermögen<br />
Auszahlungen für Investitionen in<br />
das immaterielle Anlagevermögen<br />
Einzahlungen aus Abgängen von<br />
Gegenständen des<br />
Finanzanlagevermögens<br />
Auszahlungen für Investitionen in<br />
das Finanzanlagevermögen<br />
Einzahlungen aus dem Verkauf von<br />
konsolidierten Unternehmen und<br />
sonstigen Geschäftseinheiten<br />
Auszahlungen aus dem Erwerb von<br />
konsolidierten Unternehmen und<br />
sonstigen Geschäftseinheiten<br />
Einzahlungen aufgrund von<br />
Finanzmittelanlagen im Rahmen der<br />
kurzfristigen Finanzdisposition<br />
Auszahlungen aufgrund von<br />
Finanzmittelanlagen im Rahmen der<br />
kurzfristigen Finanzdisposition<br />
Cashflow aus der Investitionstätigkeit<br />
(Summe aus 10 bis 19)<br />
Einzubeziehende Posten nach der<br />
derivativen Ermittlungsmethode<br />
Abgänge von Restbuchwerten<br />
+ Gewinn aus Abgang von SAV<br />
- Verlust aus Abgang von SAV<br />
Zugänge zu AHK - aktivierte<br />
Eigenleistungen auf SAV<br />
Abgänge von Restbuchwerten<br />
+ Gewinn aus Abgang von<br />
immateriellen VG - Verlust aus<br />
Abgang von immateriellen VG<br />
Zugänge zu AHK - aktivierte<br />
Eigenleistungen auf immaterielle VG X<br />
Abgänge von Restbuchwerten<br />
+ Gewinn aus Abgang von FA<br />
- Verlust aus Abgang von FA<br />
Zugänge zu AHK - aktivierte<br />
Eigenleistungen auf FAV<br />
Zusatzinformationen sind notwendig.<br />
Zusatzinformationen sind notwendig.<br />
Zur Zeit liegen keine Erkenntnisse<br />
darüber vor, ob weitere<br />
Informationen benötigt werden.<br />
Zur Zeit liegen keine Erkenntnisse<br />
darüber vor, ob weitere<br />
Informationen benötigt werden.<br />
Summenposition<br />
Berücksichtigung in der<br />
Kapitalflussrechnung<br />
- +<br />
Einzahlungen Auszahlungen<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
61
Einzahlungen aus<br />
Ableitung aus der<br />
Eigenkapitalzuführungen<br />
Gewinnverwendungsrechnung<br />
(Kapitalerhöhungen, Verkauf eigener<br />
Anteile, etc.)<br />
62<br />
Posten nach DRS 2<br />
Auszahlungen an<br />
Unternehmenseigner und<br />
Minderheitsgesellschafter<br />
(Dividenden, Erwerb eigener Anteile,<br />
Eigenkapitalrückzahlungen, andere<br />
Ausschüttungen)<br />
Einzahlungen aus der Begebung von<br />
Anleihen und der Aufnahme von<br />
(Finanz-)Krediten<br />
Auszahlungen aus der Tilgung von<br />
Anleihen und (Finanz-)Krediten<br />
Cashflow aus der<br />
Finanzierungstätigkeit (Summe aus<br />
21 bis 24)<br />
Zahlungswirksame Veränderungen<br />
des Finanzmittelfonds (Summe aus<br />
9, 20, 25)<br />
Wechselkurs-, konsolidierungskreis-<br />
und bewertungsbedingte<br />
Änderungen des Finanzmittelfonds<br />
Finanzmittelfonds am Anfang der<br />
Periode<br />
Finanzmittelfonds am Ende der<br />
Periode (Summe aus 26 bis 28)<br />
Einzubeziehende Posten nach der<br />
derivativen Ermittlungsmethode<br />
Ableitung aus der<br />
Gewinnverwendungsrechnung<br />
Zusatzinformationen über die<br />
Veränderungen der einschlägigen<br />
Verbindlichkeiten sind notwendig.<br />
Zusatzinformationen über die<br />
Veränderungen der einschlägigen<br />
Verbindlichkeiten sind notwendig.<br />
Summenposition<br />
Summenposition<br />
Zusatzinformationen zu Einzelfällen,<br />
die diese Position betreffen, sind<br />
nötig.<br />
i.d.R. liquide Mittel aus der<br />
Gesamtbilanz vom Vorjahr<br />
Summenposition<br />
Berücksichtigung in der<br />
Kapitalflussrechnung<br />
- +<br />
X<br />
X<br />
Einzelfallbetrachtung<br />
X<br />
X<br />
Einzelfallbetrachtung<br />
X
Anlage 9: Aufgaben- und Terminplanung<br />
1.<br />
zeitgleicher<br />
Buchungsschluss<br />
2. Vorbereitung der<br />
Einzelabschlüsse<br />
3. Konsolidierung<br />
4. Gesamtanhang<br />
5. <strong>Anlagen</strong><br />
6. Aufstellung<br />
7. Prüfung<br />
2.1<br />
2.2<br />
Bilanzposten komprimieren und<br />
umgliedern in Positionenplan<br />
Ergebnisrechnung umgliedern in<br />
Positionenplan<br />
2.3 Daten in Exel-Datenblätter einpflegen bis 30. Juni 2.3<br />
28. Feb 28. Feb<br />
2.1<br />
Bilanzposten umgliedern in<br />
Positionenplan (= KB I)<br />
2.2<br />
Ergebnisrechnung umgliedern in<br />
Positionenplan<br />
Daten in Exel-Datenblätter einpflegen<br />
und an Kreis Unna weiterleiten<br />
3.1 Kapitalkonsolidierung 3.1 Kapitalkonsolidierung<br />
3.2 Schuldenkonsolidierung 3.2 Schuldenkonsolidierung<br />
3.3 Zwischenergebniseleminierung 3.3 Zwischenergebniseleminierung<br />
bis 30. Juni<br />
3.4 Aufwand- und Ertragskonsolidierng bis 15. Juli 3.4 Aufwand- und Ertragskonsolidierng bis 15. Juli<br />
3.5 Gesamtbilanz/-ergebnisrechnung bis 31. Juli<br />
4.1<br />
4.2<br />
Darstellung der nicht in<br />
Konsolidierungskreis aufgenommenen<br />
vers. Aufgabenbereiche<br />
untergeordneter Bedeutung<br />
Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsmethoden<br />
4.3 Gesamtkapitalflussrechnung<br />
4.4 Verbindlichkeitenspiegel bis 31. Aug<br />
5.1 Gesamtlagebericht erstellen bis 30. Sept<br />
5.2 Beteiligungsbericht 5.2 Beteiligungsbericht<br />
5.2.2 Beteiligungsbericht erstellen bis 30. Sept<br />
5.2.3 Vorlage KT bis 30. Sept<br />
6.1<br />
6.2<br />
7.1<br />
7.2<br />
7.3<br />
Kämmerer stellt Entwurf<br />
Geamtabschluss auf<br />
Landrat bestätigt Entwurf und leitet<br />
bis 30. Sept.<br />
weiter bis 15. Okt<br />
Rechnungsprüfung prüft<br />
Gesamtabschluss und<br />
Gesamtlagebericht und fasst Ergebnis<br />
in Bestätigungsvermerk zusammen<br />
8. Feststellung und<br />
Entlastung 8.1 Feststellung durch KT<br />
8.2<br />
Gelegenheit zur Stellungnahmen <strong>zum</strong><br />
Prüfbericht für LR<br />
Abgabe Prüfbericht durch<br />
Rechnungsprüfungsauschuss an KT bis 15. Nov<br />
KT-Beschluss über<br />
Ergebnisverwendung<br />
8.3 Entlastung des LR<br />
8.4 Anzeige bei der Aufsichtbehörde<br />
Kreis Unna in Gesamtabschluss einbezogene Unternehmen<br />
8.5 Öffentliche Bekanntmachung bis 31. Dez.<br />
bis Feststellung des<br />
8.5 Auslegung<br />
folgenden<br />
Jahresabschlusses<br />
5.2.1<br />
Geschäfts-/Prüfberichte an Kreis<br />
Unna<br />
nach Prüfung durch<br />
Wirtschaftsprüfer;<br />
spätestens bis<br />
15. Aug<br />
63
Impressum<br />
Herausgeber Kreis Unna - Der Landrat<br />
Steuerungsdienst / Zentrale Finanzbuchhaltung<br />
Friedrich-Ebert-Str. 17|59423 Unna|Fon 02303-271010<br />
E-Mail heinz.appel@kreis-unna.de<br />
Stand Juli 2009<br />
64
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Praxisleitfaden 4. Auflage<br />
Anlage III.1<br />
Umsetzungstagebuch der Stadt Dortmund<br />
(Projektplan)
Nr. Vorgangsname<br />
1 Gesamtabschluss Stadt Dortmund<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
8<br />
13<br />
18<br />
23<br />
24<br />
25<br />
26<br />
27<br />
28<br />
29<br />
30<br />
31<br />
32<br />
33<br />
34<br />
35<br />
36<br />
37<br />
38<br />
Abstimmungsgespräche<br />
Information - Konzern<br />
Auftaktgespräch<br />
Information - Gesellschaften<br />
Information - Sondervermögen<br />
Information - Projektlenkung<br />
Information - Rechnungsprüfungsamt<br />
Vorarbeiten <strong>zum</strong> Projekt<br />
EDV-Auswahl (Software)<br />
Vorarbeiten<br />
Bestandsaufnahme EDV der Konzernunternehmen<br />
Recherche möglicher EDV-Unterstützungen<br />
Aufstellung eines Anforderungskataloges<br />
Softwareauswahl (Sammlung von Informationen)<br />
Sammlung von Informationen<br />
Ergebnisbericht (Alternativen, Kosten, Kapazitäten)<br />
Entscheidung zur Softwareauswahl<br />
Softwareinstallation<br />
Schaffung systemtechnischer Voraussetzungen durch IT-Dienstleister<br />
Auswahl externer Beratung zur Softwareeinführung<br />
Erstellung eines Lastenheftes<br />
Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbes in den Örtlichen Bekannmachungen<br />
Einreichung der Teilnahmeanträge<br />
Entwurf eines Projektplanes <strong>zum</strong> Projekt - Gesamtabschluss der Stadt Dortmund -<br />
Seite 1<br />
2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />
'07 '08 '09 '10 '11 '12
Nr. Vorgangsname<br />
39<br />
40<br />
41<br />
42<br />
43<br />
44<br />
45<br />
46<br />
47<br />
48<br />
49<br />
50<br />
51<br />
52<br />
53<br />
54<br />
55<br />
56<br />
57<br />
58<br />
59<br />
60<br />
61<br />
62<br />
Versendung der Verdingungsunterlagen<br />
Einreichung der Angebote<br />
Angebotsöffnung<br />
Formelle Prüfung der Angebote<br />
Fachtechnische Prüfung der Angebote<br />
Zuschlag<br />
Konsolidierungsvorbereitung<br />
Konzeptionelle Umsetzung und Organisation<br />
Erster Entwurf eines Musters für den Gesamtabschluss (ohne Beträge)<br />
Bilanz<br />
GuV<br />
Anhang<br />
Lagebericht<br />
Erster Entwurf der Konzernrichtlinie<br />
Grundsätzliches<br />
Abgrenzung Konsolidierungskreis<br />
Ermittlung Konsolidierungsmethode<br />
Geltungsbereich<br />
Konzern-GoB<br />
Bewertungsgrundsätze<br />
Konsolidierungsgrundsätze<br />
Übrige Grundsätze<br />
Terminplan<br />
Einheitlicher Abschlussstichtag<br />
Entwurf eines Projektplanes <strong>zum</strong> Projekt - Gesamtabschluss der Stadt Dortmund -<br />
Seite 2<br />
2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />
'07 '08 '09 '10 '11 '12
Nr. Vorgangsname<br />
63<br />
64<br />
65<br />
66<br />
67<br />
68<br />
69<br />
70<br />
71<br />
72<br />
73<br />
74<br />
75<br />
76<br />
80<br />
83<br />
84<br />
90<br />
91<br />
100<br />
124<br />
125<br />
126<br />
127<br />
Konzerngesellschaften (Auflistung)<br />
Anweisung für die Erstellung der HB II<br />
Gliederungsschema für Bilanz (im Entwurf)<br />
Gliederungsschema für GuV (im Entwurf)<br />
Beschreibung Posteninhalte (Bilanz/GuV - Entwürfe)<br />
Ausweis der Bilanz- und GuV-Posten<br />
Ansatz der Bilanz- und GuV-Posten<br />
Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten<br />
Erste Abstimmung der Konzernrichtlinie mit den Sondervermögen und Gesellschaften<br />
Durchführung interner Abstimmungen<br />
Durchführung von Abstimmungsgesprächen mit Gesellschaften<br />
Durchführung von Abstimmungsgesprächen mit Sondervermögen<br />
Vorbereitende Maßnahmen zur Konsolidierung<br />
interne Debitoren- und Kreditorenstammsätze<br />
Ermittlung der relevanten/nicht relevanten Innenumsätze<br />
IT-Umsetzung Konsolidierungsvorbereitung (SAP-Quellsysteme)<br />
Grobkonzeption<br />
Feinkonzept/Systemeinstellungen (SAP Quellsysteme)<br />
Inhaltliche Konzeption<br />
Systemeinstellungen Konsolidierungsvorbereitungen<br />
Sonstige Prozesse<br />
Definition Übergabeformat aus anderen Systemen<br />
Dokumentation Konzept zu Konsolidierungsvorbereitungen<br />
Sollkonzept<br />
Entwurf eines Projektplanes <strong>zum</strong> Projekt - Gesamtabschluss der Stadt Dortmund -<br />
Seite 3<br />
2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />
'07 '08 '09 '10 '11 '12
Nr. Vorgangsname<br />
130<br />
133<br />
157<br />
182<br />
188<br />
189<br />
190<br />
191<br />
192<br />
193<br />
194<br />
195<br />
196<br />
197<br />
198<br />
199<br />
200<br />
201<br />
202<br />
203<br />
204<br />
205<br />
206<br />
207<br />
Customizing-Dokumentation<br />
Testbetrieb (SAP Quellsysteme)<br />
Produktionsvorbereitung (SAP Produktivumgebungen)<br />
Produktivunterstützung<br />
Testabschluss Sondervermögen Stichtag 31.12.2008<br />
Konzeptionelle Umsetzung und Organisation<br />
Mitarbeit als Modellkommune<br />
Test: Gesamtabschluss - Sondervermögen (Eigenbetriebe)<br />
Umsetzung der Konzernrichtlinie<br />
Aufstellung des Probeabschlusses <strong>zum</strong> 31.12.2008 - Sondervermögen<br />
Anpassungen eines Musters an <strong>Modellprojekt</strong><br />
Bilanz<br />
GuV<br />
Anhang<br />
Lagebericht<br />
Anpassung der Konzernrichtlinie an <strong>Modellprojekt</strong><br />
Ergebnisse des <strong>Modellprojekt</strong>es (Konzernrichtlinie)<br />
Ergebnisse des <strong>Modellprojekt</strong>es (Muster)<br />
IT-Umsetzung (SAP Konsoldierungssystem SEM-BCS)<br />
Grobkonzeption<br />
Workshop "Grundsatzfragen der Konzernkonsolidierung"<br />
Transport des <strong>NKF</strong>-Templates der bpc auf Basis SEM-BCS 6.0<br />
Feinkonzept/Systemeinstellungen<br />
Workshops<br />
Entwurf eines Projektplanes <strong>zum</strong> Projekt - Gesamtabschluss der Stadt Dortmund -<br />
Seite 4<br />
2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />
'07 '08 '09 '10 '11 '12
Nr. Vorgangsname<br />
208<br />
209<br />
210<br />
211<br />
212<br />
213<br />
214<br />
217<br />
222<br />
263<br />
267<br />
275<br />
276<br />
277<br />
278<br />
279<br />
280<br />
281<br />
282<br />
283<br />
284<br />
285<br />
286<br />
287<br />
Testbetrieb<br />
Workshop(s) "Stammdaten, Konsolidierungsform & Teilkonzernabschlüsse"<br />
Workshop(s) "Datenmodell & Meldedaten"<br />
Workshop(s) "Konsolidierungsmaßnahmen"<br />
Workshop(s) "Reporting (Legal & Management)"<br />
Workshop(s) "Organisatorische Prozesse"<br />
Systemaufbau (inkl. Konzeptionsbeschreibung)<br />
SAP Business Warehouse<br />
Stammdaten<br />
Konsolidierungsmaßnahmen<br />
Konsolidierungsmonitor<br />
Reporting<br />
Sonstiges<br />
Testvorbereitung<br />
Berechtigungen (Konzeption)<br />
Benutzer (Konzeption)<br />
Aufbau Testfallkatalog<br />
Testorganisation (User, Berechtigungen, etc.)<br />
Testdurchführung (inkl. Berechtigungen)<br />
Konsolidierungseinstellungen im SEM-BCS (inkl. Stammdaten)<br />
Konsolidierungsdurchführung<br />
Meldeverfahren<br />
Konsolidierungsmaßnahmen<br />
Reporting<br />
Entwurf eines Projektplanes <strong>zum</strong> Projekt - Gesamtabschluss der Stadt Dortmund -<br />
Seite 5<br />
2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />
'07 '08 '09 '10 '11 '12
Nr. Vorgangsname<br />
288<br />
Produktionsvorbereitung<br />
289<br />
290<br />
291<br />
292<br />
293<br />
294<br />
295<br />
296<br />
297<br />
298<br />
299<br />
300<br />
301<br />
302<br />
303<br />
304<br />
305<br />
306<br />
307<br />
308<br />
309<br />
310<br />
311<br />
Berechtigungen und User<br />
Ggf. letzte Anwenderschulungen<br />
Produktivunterstützung<br />
Einreichen der umgegliederten HBI bei der Stadtkämmerei<br />
Einreichen der geprüften Einzel- bzw. Teilkonzernabschlüsse<br />
Einreichen der Handelsbilanz II bei der Stadtkämmerei<br />
Postenüberleitung HB I - HB II<br />
Bestätigung der HB II durch Wirtschaftsprüfer<br />
Ergänzende Informationen <strong>zum</strong> Gesamtlagebericht und -anhang<br />
ggf. ergänzende Erläuterungen zur Konsolidierung<br />
Versand an Kämmerei<br />
Aufstellung des Probegesamtabschlusses<br />
Saldovortrag SEM-BCS<br />
Vorabprüfung HBI-Salden<br />
Übernahme der Meldedaten<br />
Übernahme Zusatzmeldedaten<br />
Durchführung Validierung/Rundung, ggf. Rücksprache mit Meldeeinheiten<br />
Korrekturbuchungen Meldedaten (vereinfacht)<br />
Umgliederungen der Meldedaten durchführen (vereinfacht)<br />
Konzernabstimmungen<br />
Saldenabstimmung<br />
Durchführung im System (vereinfacht)<br />
Klärung von Differenzen<br />
Entwurf eines Projektplanes <strong>zum</strong> Projekt - Gesamtabschluss der Stadt Dortmund -<br />
Seite 6<br />
2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />
'07 '08 '09 '10 '11 '12
Nr. Vorgangsname<br />
312<br />
313<br />
314<br />
315<br />
316<br />
317<br />
318<br />
321<br />
322<br />
323<br />
326<br />
327<br />
331<br />
332<br />
333<br />
340<br />
341<br />
342<br />
343<br />
344<br />
354<br />
424<br />
425<br />
439<br />
Durchführung Konsolidierung<br />
Übernahme der Meldedaten<br />
Übernahme Zusatzmeldedaten<br />
Durchführung Validierung/Rundung, ggf. Rücksprache mit Meldeeinheiten<br />
Korrekturbuchungen Meldedaten<br />
Umgliederungen der Meldedaten durchführen<br />
Konzernabstimmungen<br />
Durchführung der manuellen Konsolidierungsbuchungen<br />
Umgliederungsmaßnahmen der Konsolidierung durchführen<br />
Kapitalkonsolidierung<br />
Zwischenergebniseliminierung (ggf. manuelle Buchung)<br />
Konzernaufrechnungen<br />
Aufstellung Gesamtbilanz<br />
Aufstellung Gesamtergebnisrechnung<br />
Aufstellung Gesamtanhang<br />
Qualitätssicherung<br />
Aufstellung und Bestätigung des Entwurfes durch Stadtkämmerin<br />
begleitende Abstimmung mit Rechnungsprüfungsamt<br />
Testabschluss konzernweit Stichtag 31.12.2009 (Wiederholung der Schritte aus dem ersten Probeabschluss)<br />
Konzeptionelle Umsetzung und Organisation<br />
IT-Umsetzung (SAP Konsoldierungssystem SEM-BCS)<br />
Echtabschluss 2010 (Wiederholung der Schritte aus dem zweiten Probeabschluss)<br />
Konzeptionelle Umsetzung und Organisation<br />
IT-Umsetzung (SAP Konsoldierungssystem SEM-BCS)<br />
Entwurf eines Projektplanes <strong>zum</strong> Projekt - Gesamtabschluss der Stadt Dortmund -<br />
Seite 7<br />
2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />
'07 '08 '09 '10 '11 '12
Vorgang<br />
In Arbeit<br />
Meilenstein<br />
Sammelvorgang<br />
Entwurf eines Projektplanes <strong>zum</strong> Projekt - Gesamtabschluss der Stadt Dortmund -<br />
Rollup: Vorgang<br />
Rollup: Meilenstein<br />
Rollup: In Arbeit<br />
Unterbrechung<br />
Seite 8<br />
Externe Vorgänge<br />
Projektsammelvorgang<br />
Gruppenkopf
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Praxisleitfaden 4. Auflage<br />
Anlage III.2<br />
Umsetzungstagebuch der<br />
Landeshauptstadt Düsseldorf
Umsetzungstagebuch_Duesseldorf<br />
Teilnehmerkreis<br />
Konzern Projekt<br />
AG Modellkommunen<br />
AG<br />
Termin Intern Düsseldorf gruppe (D,DO,E,UN) Software Sonstige Beschreibung / Inhalt<br />
21.05.2007 X 1. Lenkungsgruppensitzung<br />
04.06.2007 X --<br />
19.06.2007 X --<br />
30.07.2007 X Teilnahmewettbewerb<br />
14.08.2007 X --<br />
21.08.2007 X --<br />
22.08.2007 X Seminar Küting/Weber<br />
23.08.2007 X Seminar Küting/Weber<br />
24.08.2007 X Seminar Küting/Weber<br />
28.08.2007 X --<br />
05.09.2007 X --<br />
19.09.2007 X --<br />
10.10.2007 X --<br />
22 22.10.2007 10 2007 X Auswahlgespräche für Neueinstellung<br />
24.10.2007 X --<br />
06.11.2007 Doppik-Kongress<br />
07.11.2007 X --<br />
09.11.2007 X Gespräch mit verbundenen Unternehmen<br />
(JBH/ZWD/WfaA)<br />
Konsolidierungskreis<br />
21.11.2007 X --<br />
03.12.2007 X Rechnungsprüfungsamt<br />
Abgrenzung des Konsolidierungskreises<br />
05.12.2007 X --<br />
20.12.2007 X Vorgespräch für Abstimmung Leistungsverzeichnis<br />
10.01.2008 X Projektleitersitzung
Umsetzungstagebuch_Duesseldorf<br />
Teilnehmerkreis<br />
Konzern Projekt<br />
AG Modellkommunen<br />
AG<br />
Termin Intern Düsseldorf gruppe (D,DO,E,UN) Software Sonstige Beschreibung / Inhalt<br />
17.01.2008 X Gespräch mit verbundenen Unternehmen (IDR)<br />
Konsolidierugskreis, Positionenplan, Anlagevermögen<br />
30.01.2008 X Vorbereitung Folienvortrag<br />
06.02.2008 X Erstellen eines Entwurfes für ein Leistungsverzeichnis<br />
12.02.2008 X Gespräch mit verbundenen Unternehmen (SZD)<br />
Konsolidierungskreis, Positionenplan, Anlagevermögen<br />
13.02.2008 X Gespräch mit verbundenen Unternehmen (Messe)<br />
Konsolidierungskreis, Positionenplan, Anlagevermögen<br />
14.02.2008 X Gespräch mit verbundenen Unternehmen (SEBD)<br />
Konsolidierungskreis, Positionenplan, Anlagevermögen<br />
19.02.2008 X Gespräch mit verbundenen Unternehmen (SWD)<br />
Konsolidierungskreis, Positionenplan, Anlagevermögen<br />
20.02.2008 X Gespräch mit verbundenen Unternehmen (Arena)<br />
Konsolidierungskreis Konsolidierungskreis, Positionenplan Positionenplan, Anlagevermögen<br />
05.03.2008 X --<br />
11.03.2008 X Abstimmung Leistungsverzeichnis mit Vergabestelle/Kämmerei<br />
11.03.2008 X Gespräch mit verbundenen Unternehmen (RBG)<br />
Zuordnung Anlagevermögen, Teilkonzern<br />
13.03.2008 X Abstimmung Leistungsverzeichnis mit Vergabestelle/Kämmerei<br />
19.03.2008 X Redaktionskonferenz Praxisleitfaden 1. Auflage<br />
31.03.2008 X Sitzung IM Düsseldorf<br />
01.04.2008 X Redaktionskonferenz Praxisleitfaden 1. Auflage<br />
02.04.2008 X --<br />
07.04.2008 X Vorbereitung Veranstaltung Solingen<br />
08.04.2008 X Entwurf Ausschreibung
Umsetzungstagebuch_Duesseldorf<br />
Teilnehmerkreis<br />
Konzern Projekt<br />
AG Modellkommunen<br />
AG<br />
Termin Intern Düsseldorf gruppe (D,DO,E,UN) Software Sonstige Beschreibung / Inhalt<br />
16.04.2008 X --<br />
17.04.2008 X Gespräch mit verbundenen Unternehmen (Messe)<br />
Konsolidierungssoftware, Anlagevermögen, Teilkonzern<br />
21.04.2008 X Vorbereitung Veranstaltung Solingen<br />
21.04.2008 X Vorbereitung beschränkte Ausschreibung<br />
23.04.2008 X Vorbereitung Veranstaltung Solingen<br />
25.04.2008 X Gespräch mit verbundenen Unternehmen (RBG)<br />
Zuordnung Anlagevermögen<br />
29.04.2008 X Veranstaltung Solingen<br />
30.04.2008 X --<br />
14.05.2008 X --<br />
27.05.2008 X --<br />
28.05.2008 X Aufdeckung stiller Reserven<br />
29 29.05.2008 05 2008 X Vorbereitung Veranstaltung Detmold<br />
11.06.2008 X --<br />
11.06.2008 X Vorbereitung Veranstaltung Detmold<br />
19.06.2008 X Netzwerkveranstaltung Detmold<br />
27.08.2008 X --<br />
05.09.2008 X PWC-Forum Mönchengladbach<br />
08.09.2008 X Übergreifendes Gespräch zur Gesamtsteuerung<br />
10.09.2008 X --<br />
18.09.2008 X 2. Lenkungsgruppensitzung<br />
14.10.2008 X Positionenrahmen<br />
12.11.2008 X Präsentation IDL<br />
12.11.2008 X --<br />
19.11.2008 X Redaktionskonferenz
Umsetzungstagebuch_Duesseldorf<br />
Teilnehmerkreis<br />
Konzern Projekt<br />
AG Modellkommunen<br />
AG<br />
Termin Intern Düsseldorf gruppe (D,DO,E,UN) Software Sonstige Beschreibung / Inhalt<br />
24.11.2008 X Erfassung und Bewertung von Beteiligungen<br />
in der Eröffnungsbilanz<br />
27.11.2008 X Versand Konsolidierungspakete<br />
03.12.2008 X Erläuterungen <strong>zum</strong> Positionenrahmen<br />
17.12.2008 X --<br />
05.01.2009 X Arbeitsplan Gesamtabschluss 2009<br />
07.01.2009 X Instrumentale Effekte, Gesamtsteuerung<br />
09.01.2009 X Abstimmung Zertifizierung<br />
18.01.2009 X PWC-Forum Oberhausen<br />
26.01.2009 X Klärung von Umsetzungsfragen in den örtlichen Projekten<br />
28.01.2009 X --<br />
09.02.2009 X Klärung von Umsetzungsfragen in den örtlichen Projekten<br />
10.02.2009 X Symposium <strong>zum</strong> Gesamtabschluss in Köln<br />
11 11.02.2009 02 2009 X Jour Fixe/Coaching<br />
16.02.2009 X Klärung von Umsetzungsfragen in den örtlichen Projekten<br />
17.02.2009 X Jour Fixe/Coaching<br />
17.02.2009 X Gespräch mit verbundenen Unternehmen (RBG)<br />
18.02.2009 X --<br />
19.02.2009 X Gespräch mit verbundenen Unternehmen (Messe)<br />
Konsolidierungssoftware<br />
25.02.2009 X Schulung<br />
Einrichten von Stammdaten<br />
04.03.2009 X Jour Fixe/Coaching<br />
05.03.2009 X EvaluationGemHVO / Praxisleitfaden<br />
10.03.2009 X Schulung<br />
Einrichten von Positionen / Konten<br />
11.03.2009 X --
Umsetzungstagebuch_Duesseldorf<br />
Teilnehmerkreis<br />
Konzern Projekt<br />
AG Modellkommunen<br />
AG<br />
Termin Intern Düsseldorf gruppe (D,DO,E,UN) Software Sonstige Beschreibung / Inhalt<br />
12.03.2009 X Schulung<br />
Dateneingabe<br />
15.03.2009 X Abschluss Erarbeitung der Fallstudie<br />
16.03.2009 X Vereinfachungskatalog<br />
19.03.2009 X Schulung<br />
Dateneingabe / Buchungen<br />
25.03.2009 X Veranstaltung Euskirchen<br />
30.03.2009 X Vorbereitung Redaktionskonferenz<br />
31.03.2009 X Redaktionskonferenz<br />
01.04.2009 X Gespräch mit verbundenen Unternehmen (IDR)<br />
Anlagevermögen, Teilkonzern<br />
06.04.2009 X Vereinfachungskatalog<br />
22.04.2009 X --<br />
23 23.04.2009 04 2009 X Schulung<br />
Korrekturen<br />
24.04.2009 X Kurzzusammenfassung der Fallstudie<br />
27.04.2009 X PWC-Forum Köln<br />
05.05.2009 X Schulung<br />
Konsolidierungsschritte<br />
06.05.2009 X --<br />
14.05.2009 X Vereinfachungskatalog<br />
20.05.2009 X --<br />
26.05.2009 X 3. Lenkungsgruppensitzung<br />
27.05.2009 X Schulung<br />
Konsolidierungsbuchungen / Korrekturen<br />
28.05.2009 X Anwendertreffen in Köln<br />
29.05.2009 X Vorbereitung Abschlussveranstaltung Düsseldorf
Umsetzungstagebuch_Duesseldorf<br />
Teilnehmerkreis<br />
Konzern Projekt<br />
AG Modellkommunen<br />
AG<br />
Termin Intern Düsseldorf gruppe (D,DO,E,UN) Software Sonstige Beschreibung / Inhalt<br />
03.06.2009 X --<br />
04.06.2009 X Gesamtabschlussrichtlinie<br />
08.06.2009 X Vorbereitung Abschlussveranstaltung Düsseldorf<br />
12.06.2009 X Vorbereitung Abschlussveranstaltung Düsseldorf<br />
16.06.2009 X --<br />
17.06.2009 X Veranstaltung <strong>zum</strong> Gesamtabschluss bei IBM in Düsseldorf<br />
22.06.2009 X Abschlussveranstaltung Düsseldorf<br />
29.06.2009 X Fertigstellung Gesamtbilanz<br />
01.07.2009 X --<br />
06.07.2009 X Vorbereitung AG Modellkommunen-<br />
Treffen 08.07.2009<br />
08.07.2009 X Vorbereitung Redaktionskonferenz Abschlussbericht<br />
09.03.3009 X Vorbereitung Veranstaltung Euskirchen
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Praxisleitfaden 4. Auflage<br />
Anlage III.3<br />
Umsetzungstagebuch der Stadt Essen
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Umsetzungstagebuch und<br />
Projektplan der Stadt Essen<br />
<strong>Modellprojekt</strong> zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses im<br />
Neuen Kommunalen Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>)
Zentrale Projektschritte<br />
04.05.2006 Informationsveranstaltung mit den Beteiligungen der Stadt Essen<br />
Thema u.a.: Gesamtabschluss und Konsolidierung<br />
21.05.2007 Kick-off-Veranstaltung<br />
<strong>zum</strong> Start des <strong>Modellprojekt</strong>es "<strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss"<br />
16.10.2007 Vorstellung des <strong>Modellprojekt</strong>es im Verwaltungsvorstand der Stadt Essen<br />
05.2008 - 10.2008 Entwicklung eines excel-basierten Konsolidierungsformularsatzes<br />
(Überleitungstool)<br />
22.10.2008 Informationsveranstaltung mit allen zu konsolidierenden Betrieben<br />
der Stadt Essen<br />
10.2008 - 03.2009 Erstellung der Fallstudie der Stadt Essen<br />
praktische Auseinandersetzung mit den Themen:<br />
Erstellung eines Konsolidierungsformularsatzes (KFS)<br />
Ermittlung des Konsolidierungskreis<br />
Überleitung der Einzelabschlüsse der voll zu konsolidierenden Betriebe<br />
Durchführung einer Probe-Konsolidierung<br />
Erstellung einer Kapitalflussrechnung anhand des Einzelabschlusses<br />
→ Ergebnis: Formulierung von Erleichterungsregeln<br />
04.2009 - 06.2009 Erarbeitung von Erleichterungsvorschlägen<br />
in Zusammenarbeit mit den anderen Modellkommunen für das <strong>Modellprojekt</strong><br />
07.2009 - 09.2009 Erstellung einer Gesamtabschlussrichtlinie<br />
inkl. Überarbeitung des Konsolidierungsformularsatzes (Anlage zur Richtlinie)<br />
01.2010 - 07.2010 Erstellung der Gesamteröffnungsbilanz <strong>zum</strong> Stichtag 01.01.2010<br />
07.2010 - 08.2010 Erstellung eines Probeabschlusses <strong>zum</strong> Stichtag 31.12.2009<br />
01.2011 - 10.2011 Erstellung des Gesamtabschlusses <strong>zum</strong> Stichtag 31.12.2010<br />
- 2 -
Detaillierter Projektablauf<br />
04. Mai 06 Informationsveranstaltung mit den Beteiligungen der Stadt Essen <strong>zum</strong> Thema<br />
"Neues Kommunales Finanzmanagement"<br />
Innerhalb dieser Veranstaltung thematisiert:<br />
Gesamtabschluss und Konsolidierung (Referent: Herr Heck)<br />
2007 - 2009 Regelmäßige Berichterstattung im Rahmen der Geschäftsbereichskonferenz<br />
(Geschäftsbereich 2 "Finanzen")<br />
21. Mai 07 Kick-off-Veranstaltung <strong>zum</strong> Start des <strong>Modellprojekt</strong>es "<strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss"<br />
Juli 07 - Okt. 07 Theoretische Einführung in die Themen:<br />
Mapping/Positionenplan<br />
Inhalte einer Gesamtabschlussrichtlinie<br />
Beteiligungsbewertung<br />
Überleitung der Abschlüsse der Betriebe<br />
Kapitalkonsolidierung<br />
Equity Konsolidierung<br />
16. Okt. 07 Vorstellung im Verwaltungsvorstand<br />
Nov. 07 1. Überarbeitung des Positionenplanes<br />
Nov. 07 Vorläufige Abgrenzung des Konsolidierungskreises der Stadt Essen<br />
Dez. 07 - März 08 Theoretische Einführung in die Themen:<br />
Schuldenkonsolidierung<br />
Zwischenergebniseliminierung<br />
Aufwands- und Ertragskonsolidierung<br />
Gesamtergebnisermittlung<br />
März 08 - April 08 Zusammenführung der theoretischen Ausarbeitungen zur 1. Auflage des<br />
Praxisleitfadens und einer Standardpräsentation<br />
29. April 08 1. Informationsveranstaltung in Solingen<br />
April 08 Veröffentlichung der 1. Auflage des Praxisleitfadens<br />
April 08 - Juni 08 Theoretische Einführung in die Themen:<br />
Gesamtkapitalflussrechnung<br />
Segmentberichterstattung<br />
Gesamtsteuerung<br />
Mai 08 - Okt. 08 Entwicklung eines excel-basierten Konsolidierungsformularsatzes /<br />
Überleitungstools (KFS)<br />
Juni 08 - Jan. 09 Einzelgespräche mit den voll zu konsolidierenden Betrieben
Detaillierter Projektablauf<br />
Aug. 08 Überarbeitung der 1. Auflage des Praxisleitfadens<br />
Sep. 08 Veröffentlichung der 2. Auflage des Praxisleitfadens<br />
Okt. 08 Informationsveranstaltung mit allen zu konsolidierenden Betrieben der Stadt Essen<br />
Okt. 08 - Dez. 08 2. Überarbeitung des Positionenplanes<br />
Nov. 08 - März 09 Erstellung der Fallstudie der Stadt Essen<br />
praktische Auseinandersetzung mit den Themen:<br />
Überarbeitung des KFS<br />
Ermittlung des Konsolidierungskreis<br />
Überleitung der Einzelabschlüsse der voll zu konsolidierenden Betriebe<br />
Durchführung einer Probe-Konsolidierung<br />
Erstellung einer Kapitalflussrechnung anhand des Einzelabschlusses<br />
→ Ergebnis: Formulierung von Erleichterungsregeln<br />
25. März 09 2. Informationsveranstaltung in Euskirchen<br />
März 09 - April 09 Überarbeitung der 2. Auflage des Praxisleitfadens<br />
April 09 Veröffentlichung der Fallstudie der Stadt Essen<br />
Mai 09 Veröffentlichung der 3. Auflage des Praxisleitfadens<br />
April 09 - Juni 09 Erarbeitung von Erleichterungsvorschlägen in Zusammenarbeit mit den anderen<br />
Modellkommunen für das <strong>Modellprojekt</strong><br />
22. Juni 09 Abschlussveranstaltung des <strong>Modellprojekt</strong>es in Düsseldorf<br />
Aug. 09 Veröffentlichung der 4. Auflage des Praxisleitfadens<br />
Juni 09 - Sep. 09 Überprüfung des Konsolidierungskreises<br />
Juli 09 - Sep. 09 Erstellung einer Gesamtabschlussrichtlinie<br />
Überarbeitung des Konsolidierungsformularsatzes (KFS)<br />
Aug. 09 - Aug 10 Softwareentscheidung und -implementierung<br />
Sep. 09 - Okt. 09 Veranstaltungen zur Vorstellung des KFS mit den voll zu konsolidierenden Betrieben<br />
Okt. 09 - Nov. 09 Aufbereitung der Rechnungssysteme der voll zu konsolidierenden Betriebe<br />
4
Detaillierter Projektablauf<br />
Nov. 09 Saldenabstimmung mit den voll zu konsolidierenden Betrieben<br />
<strong>zum</strong> Stichtag 31. Okt. 2009<br />
Jan. 10 - Juli 10 Erstellung der Gesamteröffnungsbilanz <strong>zum</strong> Stichtag 01.01.2010<br />
Saldenabstimmung<br />
Überprüfung des Konsolidierungskreises<br />
Aufdeckung und Verteilung stiller Reserven/Lasten<br />
Erstellung der Summenbilanz<br />
Konsolidierung<br />
Juli 10 - Aug. 10 Erstellung eines Probeabschlusses <strong>zum</strong> Stichtag 31.12.2009<br />
Aug. 10 - Sep. 10 Fehleranalyse mit den voll zu konsolidierenden Betrieben<br />
Überarbeitung der Gesamtabschlussrichtlinie<br />
Überarbeitung des KFS<br />
Nov. 10 Saldenabstimmung mit den voll zu konsolidierenden Betrieben<br />
<strong>zum</strong> Stichtag 31. Okt. 2010<br />
Jan. 11 - Sep. 11 Erstellung des Gesamtabschlusses <strong>zum</strong> Stichtag 31.12.2010<br />
Saldenabstimmung<br />
Überprüfung des Konsolidierungskreises<br />
Fortschreibung stiller Reserven/Lasten<br />
Erstellung der Summenbilanz<br />
Erstellung der Summenergebnisrechnung<br />
Konsolidierung<br />
Erstellung der Gesamtbilanz / Gesamtergebnisrechnung<br />
Erstellung der relevanten Spiegel (inkl. Eigenkapitalveränderungsrechnung)<br />
Erstellung der Kapitalflussrechnung<br />
Erstellung des Anhangs<br />
Erstellung des Lageberichtes<br />
Sep. 2011 Zuleitung an den Kämmerer<br />
30. Sep. 2011 Bestätigung durch OB<br />
Dez. 2011 Bestätigung des geprüften Gesamtabschlusses durch den Rat der Stadt Essen<br />
5
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Praxisleitfaden 4. Auflage<br />
Anlage III.4<br />
Umsetzungstagebuch der Stadt Lippstadt
17. November 2006<br />
UMSETZUNGSTAGEBUCH DER STADT LIPPSTADT<br />
Die Stadt Lippstadt wird vom Innenministerium <strong>NRW</strong> zusammen mit den weiteren<br />
Modellkommunen Stadt Düsseldorf, Stadt Essen, Stadt Solingen und dem Kreis<br />
Unna offiziell in das neue <strong>Modellprojekt</strong> „<strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss“ berufen.<br />
21. November 2006<br />
Das Pressereferat der Stadt Lippstadt informiert auf Veranlassung des Fachdienstes<br />
Kämmerei alle örtlichen Presseorgane über die Berufung der Stadt in das<br />
<strong>Modellprojekt</strong> „<strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss“.<br />
22. November 2006<br />
Die im angrenzenden Kreis Warendorf erscheinende Tageszeitung „Die Glocke“<br />
berichtet über die Teilnahme der Stadt Lippstadt am <strong>Modellprojekt</strong>.<br />
24. November 2006<br />
Die Lippstädter Tageszeitung „Der Patriot“ berichtet ausführlich über Berufung der<br />
Stadt in das Landesmodellprojekt „<strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss“.<br />
26. November 2006<br />
Auch die Lippstädter Wochenendzeitung „Lippstadt am Sonntag“ informiert über die<br />
Teilnahme der Stadt.<br />
28. November 2006<br />
In einem ersten Abstimmungsgespräch <strong>zum</strong> neuen <strong>Modellprojekt</strong> werden im<br />
Innenministerium mit allen Modellkommunen organisatorische und inhaltliche<br />
Fragen <strong>zum</strong> <strong>Modellprojekt</strong> und vergaberechtliche Fragestellungen zur europaweiten<br />
Ausschreibung eines Beratungsunternehmens erörtert.<br />
10.-20. Dezember 2006<br />
Nachdem die entsprechenden Referenzen und die vorliegenden Erfahrungen im<br />
Bereich der Konzernrechnungslegung eruiert wurden, erfolgen zunächst interne<br />
Vorberatungen zwischen Kämmerei und dem 1. Beigeordneten/Stadtkämmerer der<br />
Stadt Lippstadt im Hinblick auf die Beauftragung eines beratenden<br />
Wirtschaftsprüfungsunternehmens. Um diese Beauftragung auch vergaberechtlich<br />
abzusichern, wird der örtlichen Rechnungsprüfung vorgeschlagen, die<br />
Wirtschaftsberatungs- und Revisionsgesellschaft mbH/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
(WRG) in Gütersloh beratend in Einzelfragen hinzuzuziehen.<br />
8. Januar 2007<br />
- Gesamtabschluss<br />
Für die Ratssitzung am 29. Januar 2007 wird eine umfangreiche Mitteilungsvorlage<br />
gefertigt, in der über die inhaltlichen Zielsetzungen des Landes, den vorgesehenen<br />
Projektablauf und die finanziellen Rahmenbedingungen <strong>zum</strong> <strong>Modellprojekt</strong> berichtet<br />
wird.<br />
<strong>NRW</strong>-<strong>Modellprojekt</strong>: <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss / Umsetzungstagebuch der Stadt Lippstadt Seite 1
12. Januar 2007<br />
Die örtliche Rechnungsprüfung teilt mit, dass gegen die Beauftragung der WRG<br />
Gütersloh keine Bedenken bestehen.<br />
12. Januar 2007<br />
Mit der WRG Gütersloh wird ein Termin für ein erstes Beratungsgespräch<br />
vereinbart.<br />
29. Januar 2007<br />
Die Mitteilungsvorlage wird durch den Rat der Stadt Lippstadt nach einigen kurzen<br />
Erläuterungen des Bürgermeisters zur Kenntnis genommen.<br />
30. Januar 2007<br />
Mit der WRG Gütersloh werden im ersten Beratungsgespräch die nachfolgenden<br />
Themen erörtert:<br />
• Allgemeiner Austausch <strong>zum</strong> <strong>Modellprojekt</strong><br />
• Softwarefragen<br />
• Festlegung des Konsolidierungskreises und Identifizierung von<br />
Abgrenzungsproblemen<br />
• Wesentliche inhaltliche Fragen der Konzernrechnungslegung und Auswirkungen<br />
auf die Betroffenen (z.B. Grundlagenschulungen)<br />
• Vorbereitung einer Informationsveranstaltung mit den Geschäftsführern der zu<br />
konsolidierenden Beteiligungsgesellschaften der Stadt<br />
6. Februar 2007<br />
Die Geschäftsführer und die Leiter des Rechnungswesens aller voll- und<br />
teilkonsolidierungspflichtigen Tochtergesellschaften werden zu einer<br />
Informationsveranstaltung des örtlichen Projektes eingeladen.<br />
9. Februar 2007<br />
Die Stadt Lippstadt beantragt über die Kommunalaufsicht des Kreises Soest bei der<br />
Bezirksregierung Arnsberg die Gewährung einer Bedarfszuweisung (Fördermittel)<br />
für die Teilnahme am <strong>NRW</strong>-<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss.<br />
27. Februar 2007<br />
In der Auftaktveranstaltung des örtlichen Projektes werden die nachfolgenden<br />
Tagesordnungspunkte erörtert:<br />
• Warum Konzernrechnungslegung (Kurze Vorstellung des <strong>Modellprojekt</strong>es und<br />
der gesetzlichen Grundlagen) ?<br />
• Vorstellung des in den Gesamtabschluss einzubeziehenden<br />
Unternehmenskreises und inhaltliche Qualifizierung im Konzernabschluss.<br />
• Welche konkreten Arbeiten kommen auf die Tochtergesellschaften in<br />
Abhängigkeit von ihrer Einstufung im Gesamtabschluss zu ?<br />
• Festlegung erster Umsetzungsschritte.<br />
28. Februar 2007<br />
Vorbesprechung im Referat 34 des <strong>NRW</strong>-Innenministeriums mit allen<br />
Modellkommunen zur Präsentation der Bewerber um die Projektleitung des<br />
<strong>Modellprojekt</strong>es.<br />
<strong>NRW</strong>-<strong>Modellprojekt</strong>: <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss / Umsetzungstagebuch der Stadt Lippstadt Seite 2
2. März 2007<br />
Die WRG Gütersloh wird mit der Prüfung der Gesellschaftsverträge der Lippstadt<br />
Marketing GmbH und der CarTec Technologie- und EntwicklungsCentrum GmbH<br />
dahingehend beauftragt, ob die einschlägigen Bestimmungen der Verträge dieser<br />
Minderheitsbeteiligungen (Sperrminoritäten) zur Vollkonsolidierungsverpflichtung<br />
führen könnten.<br />
5. März 2007<br />
Im Innenministerium präsentieren sich drei Bewerber/Arbeitsgemeinschaften um die<br />
Projektleitung des <strong>NKF</strong>-<strong>Modellprojekt</strong>es Gesamtabschluss.<br />
14./15. März 2007<br />
Der Hauptverantwortliche im örtlichen Projekt der Stadt Lippstadt, Herr Weber,<br />
besucht ein 2-tägiges Seminar „Grundlagen der Konzernrechnungslegung“ bei der<br />
Haufe-Akademie.<br />
27. April 2007<br />
Das Konsortium PwC/IVC, das vom Innenministerium den Zuschlag für die<br />
Projektleitung erhalten hat, erstattet der Verwaltungsleitung der Stadt Lippstadt<br />
einen Antrittsbesuch.<br />
21. Mai 2007<br />
Im Rahmen des offiziellen Starts des <strong>Modellprojekt</strong>es findet eine Kick-off-<br />
Veranstaltung im Innenministerium des Landes statt.<br />
4. Juni 2007<br />
1. Projektgruppensitzung im Innenministerium mit folgenden (wesentlichen<br />
inhaltlichen) Besprechungspunkten:<br />
• Aktuelle Darstellung der örtlichen Projektüberlegungen<br />
• Inhaltliche und zeitliche Workshopplanung<br />
• Beschlussfassung über die Projekt- u. Arbeitsorganisation<br />
19. Juni 2007<br />
2. Projektgruppensitzung bei der Stadt Düsseldorf mit folgenden (wesentlichen<br />
inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />
• Abschließende Klärung noch offener Punkte zur Arbeitsorganisation<br />
• Konzern-Strukturen, Reporting, Stammdaten, Gesellschaften (Wesentliche<br />
Konzerstrukturen als Datengrundlage des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses<br />
14. August 2007<br />
3. Projektgruppensitzung bei der Stadt Essen mit folgenden (wesentlichen<br />
inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />
• Entwicklung von Kontenplänen (Positionenplänen) zur Gesamtbilanz und<br />
Gesamtergebnisrechnung (Konzern-Kontenrahmen)<br />
21. August 2007<br />
4. Projektgruppensitzung bei der Stadt Lippstadt mit folgenden (wesentlichen<br />
inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />
• Mindestinhalte und –gliederung einer örtlichen Gesamtabschlussrichtlinie<br />
<strong>NRW</strong>-<strong>Modellprojekt</strong>: <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss / Umsetzungstagebuch der Stadt Lippstadt Seite 3
27. August 2007<br />
Einladung (an Geschäftsführer der städt. Beteiligungsgesellschaften, Bürgermeister,<br />
1. Beigeordneten, örtliche Rechnungsprüfung, WRG Gütersloh und den<br />
Projektcoach von PwC/IVC) zur 1. Sitzung der örtlichen Arbeitsgruppe in Lippstadt<br />
mit folgenden Tagesordnungspunkten:<br />
• Kurzübersicht über das bwz. Sachstandsbericht <strong>zum</strong> <strong>Modellprojekt</strong><br />
• Grundsätzliche und technische Fragen und Abläufe des kommunalen<br />
Konzernabschlusses einschließlich Aufgabenteilung zwischen Verwaltung und<br />
Gesellschaften<br />
• Synopse HGB/<strong>NKF</strong><br />
• Gegenüberstellung AfA/<strong>NKF</strong><br />
• Kontenplanharmonisierung<br />
• Probeabschluss per 31.12.2006<br />
• Kontenpläne (Positionenpläne) Gesamtbilanz/Gesamtergebnisrechnung:<br />
Rückmeldungen der Gesellschaften und weiteres Vorgehen<br />
• Informationen zur Kapitalkonsolidierung<br />
• Ausblick zur Schuldenkonsolidierung, Zwischenerfolgseliminierung, Aufwands-<br />
und Ertragskonsolidierung, Equity-Konsolidierung<br />
• Kapitalflussrechnung<br />
• Konzernrichtlinie<br />
28. August 2007<br />
5. Projektgruppensitzung bei der Stadt Solingen mit folgenden (wesentlichen<br />
inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />
• Ermittlung von Beteiligungsbuchwerten aus Konzernsicht<br />
5. September 2007<br />
6. Projektgruppensitzung beim Kreis Unna mit folgenden (wesentlichen inhaltlichen)<br />
Tagesordnungspunkten:<br />
• Grundlagen der Handelsbilanz II: Gliederung und Korrekturen<br />
• Schlagworte <strong>zum</strong> Themenkomplex Wesentlichkeit und deren praktische<br />
Handhabung beim Konzernabschluss<br />
• Vorbereitung des <strong>NKF</strong>-Bundeskonkresses am 6. November 2007<br />
12. September 2007<br />
Der Projektleitung wird Rückmeldung <strong>zum</strong> Thema „Wesentlichkeit und deren prakt.<br />
Handhabung“ im Zusammenhang mit der Bestimmung des Konsolidierungskreises<br />
gegeben.<br />
19. September 2007<br />
7. Projektgruppensitzung bei IVC Public Services GmbH in Essen mit folgenden<br />
(wesentlichen inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />
• Handelsbilanz II: Neubewertung und Steuereliminierung<br />
• Gegenüberstellung der Wahlrechte nach HGB und <strong>NKF</strong><br />
• Gegenüberstellung der Nutzungsdauern nach AfA und <strong>NKF</strong><br />
10. Oktober 2007<br />
8. Projektgruppensitzung bei der Stadt Düsseldorf mit folgenden (wesentlichen<br />
inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />
<strong>NRW</strong>-<strong>Modellprojekt</strong>: <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss / Umsetzungstagebuch der Stadt Lippstadt Seite 4
• Informationen eines Vertreters des Innenministeriums zu GO-Änderung im<br />
Bereich der §§ 107 f. GO<br />
• Zulässigkeit der Quotenkonsolidierung<br />
• Kapitalkonsolidierung I<br />
24. Oktober 2007<br />
9. Projektgruppensitzung bei PwC in Düsseldorf mit folgenden (wesentlichen<br />
inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />
• Gliederung eines Leitfadens zur Aufstellung eines <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses<br />
• Überarbeitung der Kontenpläne (Positionenpläne)<br />
• Kapitalkonsolidierung II<br />
30. Oktober 2007<br />
1. Sitzung der örtlichen Arbeitsgruppe in Lippstadt mit der am 27. August<br />
versendeten Tagesordnung.<br />
7. November 2007<br />
10. Projektgruppensitzung bei der Stadt Essen mit folgenden (wesentlichen<br />
inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />
• Praxisbeispiele zur Kapitalkonsolidierung<br />
• Überarbeitung des Leitfadens zur Aufstellung eines <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses<br />
• Überarbeitung der Kontenpläne (Positionenpläne)<br />
• Abgrenzung der Konsolidierungskreise<br />
21. November 2007<br />
11. Projektgruppensitzung bei der Stadt Lippstadt mit folgenden (wesentlichen<br />
inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />
• Equity-Konsolidierung<br />
• Überarbeitung der Kontenpläne (Positionenpläne)<br />
• Abgrenzung der Konsolidierungskreise<br />
23. November 2007<br />
Die WRG Gütersloh greift einen Gedanken aus der 1. Sitzung der örtlichen<br />
Arbeitsgruppe auf und legt einen Vereinfachungsvorschlag für die Neubewertung<br />
vor.<br />
30. November 2007<br />
Alle vollkonsolidierungspflichtigen Betriebe der Stadt Lippstadt werden gebeten, ihre<br />
Nutzungsdauern in einer entsprechenden Gegenüberstellung einzutragen.<br />
4. Dezember 2007<br />
Nach erheblichen Vorarbeiten kann der Konsolidierungskreis mit Erläuterungen<br />
(„Der Weg von der Beteiligungsübersicht im Beteiligungsbericht zur Darstellung des<br />
Konsolidierungskreises im <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss“) an die Projektleitung des<br />
<strong>Modellprojekt</strong>es weitergeleitet werden.<br />
5. Dezember 2007<br />
12. Projektgruppensitzung bei der Stadt Solingen mit folgenden (wesentlichen<br />
inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />
<strong>NRW</strong>-<strong>Modellprojekt</strong>: <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss / Umsetzungstagebuch der Stadt Lippstadt Seite 5
• Erstellung von Zwischenabschlüssen<br />
• Schuldenkonsolidierung, Zwischenerfolgseliminierung, Aufwand- und<br />
Ertragskonsolidierung<br />
• Controlling-Liste (Terminfixierung von Arbeitsaufträgen)<br />
17. Dezember 2007<br />
Das Umsetzungstagebuch der Stadt Lippstadt wird bis einschl. 5. Dezember 2007<br />
an die Projektleitung gesendet.<br />
20. Dezember 2007<br />
Den Vertretern der Stadtwerke Lippstadt GmbH und der Gemeinnützigen<br />
Wohnungsbaugesellschaft Lippstadt mbH wird Rückmeldung auf die von ihnen<br />
eingebrachten und im <strong>Modellprojekt</strong> diskutierten Fragen/Anmerkungen <strong>zum</strong><br />
Positionenplan gegeben.<br />
4. Januar 2008<br />
Den Vertretern in der örtlichen Arbeitsgruppe wird der Termin für die nächste<br />
Sitzung mitgeteilt.<br />
10. Januar 2008<br />
1. Sitzung der Projektleiter der Modellkommunen bei IVC in Essen mit folgenden<br />
(wesentlichen inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />
- Rückblick 2007<br />
- Veröffentlichungen im Internet/Projektmarketing<br />
- Stärkung der örtlichen Projektarbeit<br />
1. – 4. KW 2008<br />
- Umfangreiche Arbeiten an der Aufstellung des Projektstruktur- und<br />
Aktivitätenplanes.<br />
- Arbeiten an der Überleitung der HB I/GuV I auf die KB II/ER II für jeden<br />
vollkonsolidierungspflichtigen Betrieb<br />
30. Januar 2008<br />
Der Entwurf des Projektstruktur- und Aktivitätenplanes wird der <strong>Modellprojekt</strong>leitung<br />
übersandt.<br />
15. Februar 2008<br />
Im Zusammenhang mit der Frage der Wesentlichkeit wird der Projektleitung eine<br />
Untersuchung der von den Betrieben der Stadt entrichteten Grundbesitzabgaben<br />
übersandt.<br />
7. + 8. KW 2008<br />
Erstellung des örtlichen Arbeitspapiers zur Gesamtergebnisermittlung für den WS 15<br />
beim Kreis Unna.<br />
18. Februar 2008<br />
Arbeitspapier wird an das <strong>Modellprojekt</strong> übersandt.<br />
8.+9. KW 2008<br />
Nachdem alle vollkonsolidierungspflichtigen Betriebe ihre Nutzungsdauern mitgeteilt<br />
haben, werden diese in eine Gesamtübersicht inkl. der ND der Stadt Lippstadt<br />
<strong>NRW</strong>-<strong>Modellprojekt</strong>: <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss / Umsetzungstagebuch der Stadt Lippstadt Seite 6
eingearbeitet. In Zusammenarbeit mit der beraten WP-Gesellschaft (WRG<br />
Gütersloh) findet eine Analyse zur Identifizierung möglicher<br />
Anpassungsnotwendigkeiten im Hinblick auf den Gesamtabschluss statt.<br />
26. Februar 2008<br />
Die Mitglieder der örtlichen Arbeitsgruppe werden zur nächsten Sitzung am 11.03.08<br />
eingeladen.<br />
10. KW 2008<br />
Erstellung des örtlichen Arbeitspapiers zur Gesamtkapitalflussrechnung für den WS<br />
16 bei IVC in Essen.<br />
3. März 2008<br />
Arbeitspapier wird an das <strong>Modellprojekt</strong> übersandt.<br />
5. März 2008<br />
13. Projektgruppensitzung beim Kreis Unna mit folgenden (wesentlichen<br />
inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />
• Fachkonzept Gesamtergebnisermittlung<br />
• Praxisleitfaden<br />
• Wesentlichkeit von Steuern und Grundbesitzabgaben<br />
• Vorbereitung der Informationsveranstaltung des <strong>Modellprojekt</strong>es am 29.04.08 in<br />
Solingen<br />
11. März 2008<br />
Sitzung der örtlichen Arbeitsgruppe mit folgenden (wesentlichen)<br />
Tagesordnungspunkten):<br />
- Sachstandsbericht <strong>zum</strong> <strong>Modellprojekt</strong><br />
- Entwurf Gesamtabschlussrichtlinie<br />
- Stand des Probeabschlusses/Vereinbarungen <strong>zum</strong> weiteren Vorgehen<br />
- Ausblick <strong>zum</strong> Gesamtlagebericht, Gesamtanhang und zur<br />
Gesamtkapitalflussrechnung<br />
12.+13. März 2008<br />
Erstellung des Protokolls über die Sitzung der örtlichen Arbeitsgruppe<br />
17. März 2008<br />
Protokoll wird an alle Mitglieder der örtlichen Arbeitsgruppe versandt.<br />
12. – 14. KW 2008<br />
• Erstellung der Präsentation für die Informationsveranstaltung des<br />
<strong>Modellprojekt</strong>es am 29.04.08 in Solingen (gemeinsam mit dem Kreis Unna)<br />
• In Einzelgesprächen mit den FIBU-Leitern der vollkonsolidierungspflichtigen<br />
Betriebe werden die noch offenen Fragen bei der Überleitung von der HB I auf<br />
die KB II geklärt.<br />
2. April 2008<br />
14. Projektgruppensitzung bei IVC in Essen mit folgenden (wesentlichen<br />
inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />
• Praxisleitfaden<br />
• Vorbereitung der Informationsveranstaltung des <strong>Modellprojekt</strong>es am 29.04.08 in<br />
<strong>NRW</strong>-<strong>Modellprojekt</strong>: <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss / Umsetzungstagebuch der Stadt Lippstadt Seite 7
Solingen<br />
16. April 2008<br />
15. Projektgruppensitzung bei PwC in Düsseldorf mit folgenden (wesentlichen<br />
inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />
• Fachkonzept Gesamtkapitalflussrechnung<br />
• Fachkonzept Immaterielle Vermögensgegenstände in Jahres- und<br />
Gesamtabschluss<br />
• Praxisleitfaden<br />
• Vorbereitung der Informationsveranstaltung des <strong>Modellprojekt</strong>es am 29.04.08 in<br />
Solingen<br />
17. + 18. KW 2008<br />
Erarbeitung des örtlichen Arbeitspapiers zu Gesamtanhang und –lagebericht<br />
29. April 2008<br />
Teilnahme an der Informationsveranstaltung des <strong>Modellprojekt</strong>es in Solingen<br />
30. April 2008<br />
16. Projektgruppensitzung bei der Stadt Düsseldorf mit folgenden (wesentlichen<br />
inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />
• Fachkonzept Gesamtkapitalflussrechnung<br />
• Fachkonzept Immaterielle Vermögensgegenstände in Jahres- und<br />
Gesamtabschluss<br />
• Fachkonzept Segmentberichterstattung<br />
14. Mai 2008<br />
17. Projektgruppensitzung bei der Stadt Essen mit folgenden (wesentlichen<br />
inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />
• Fachkonzept Gesamtkapitalflussrechnung (Fortsetzung)<br />
• Fachkonzept Gesamtsteuerung<br />
• Vorbereitung Netzwerkveranstaltung am 19. Juni in Düsseldorf<br />
21. Mai 2008<br />
Die vollkonsolidierungspflichtigen Betriebe werden gebeten, ihre Jahresabschlussdaten<br />
möglichst bis Anfang Juli digital zur Verfügung zu stellen, damit anschl. die<br />
ersten vorbereitenden Arbeiten zur Aufstellung des Probeabschlusses per<br />
31.12.2007 gestartet werden können.<br />
27. Mai 2008<br />
18. Projektgruppensitzung bei der Stadt Lippstadt mit folgenden (wesentlichen<br />
inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />
• Vorbereitung der Umsetzungsphase einschl. Terminplanung 2009<br />
• Abstimmung Redaktionsarbeiten Praxisleitfaden<br />
• Vorbereitung Veranstaltungen<br />
• Standardpräsentation<br />
• Fachkonzept Gesamtsteuerung<br />
11. Juni 2008<br />
19. Projektgruppensitzung bei der Stadt Solingen mit folgenden (wesentlichen<br />
<strong>NRW</strong>-<strong>Modellprojekt</strong>: <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss / Umsetzungstagebuch der Stadt Lippstadt Seite 8
inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />
• Fachkonzept Gesamtsteuerung (Fortsetzung)<br />
• Ansatz von Nutzungsdauern der Energieversorgungsunternehmen<br />
• Zwischenerfolgseliminierung<br />
• Saldierung von Aufrechnungsdifferenzen<br />
• Behandlung von geleisteten und empfangenden Investitionszuschüssen<br />
30. – 36. KW 2008<br />
Gemeinsam mit der WRG Gütersloh werden im Rahmen von Workshops die ersten<br />
vorbereitenden Arbeiten im Rahmen des Probeabschlusses per 31.12.2007<br />
durchgeführt. Dabei werden die bereits testierten bzw. vorläufigen<br />
Jahresabschlusszahlen per 31.12.2007 mit allen erforderlichen<br />
Konsolidierungsschritten zusammengeführt.<br />
19. August 2008<br />
Rückmeldung an das <strong>Modellprojekt</strong> zur Checkliste Gesamtlagebericht<br />
27. August 2008<br />
20. Projektgruppensitzung beim Kreis Unna mit folgenden (wesentlichen<br />
inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />
• Praxisleitfaden (Zwischenbericht <strong>zum</strong> 31. August 2008)<br />
• Vorbereitung Veranstaltungen und Tagungen<br />
• Vorbereitung der Lenkungsgruppe am 18.09.08<br />
• Stand der Projektarbeiten vor Ort<br />
28. August 2008<br />
Dem Projektbüro wird ein Zwischenbericht <strong>zum</strong> örtlichen Projekt in Lippstadt<br />
übersandt.<br />
10. September 2008<br />
21. Projektgruppensitzung bei IVC in Essen mit folgenden (wesentlichen<br />
inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />
• Zwischenbericht <strong>zum</strong> 31. August 2008<br />
• Vorbereitung der Lenkungsgruppe am 18.09.08<br />
• Stand der Projektarbeiten vor Ort<br />
16. September 2008<br />
Sitzung der örtliche Arbeitsgruppe mit folgenden wesentlichen<br />
Tagesordnungspunkten:<br />
- Besprechung des 1. Entwurfes eine Probe-Gesamtabschlusses<br />
- Erörterung der Aussagekraft von Unterschiedsbeträgen und dabei auftretenden<br />
stillen Reserven<br />
- Besprechung der weiteren Vorgehensweise zur Verabschiedung der<br />
Gesamtabschlussrichtlinie<br />
40. – 45. KW 2008<br />
Umfangreiche Abstimmungsarbeiten im Zusammenhang mit der Aufwands- und<br />
Ertrags- bzw. Schuldenkonsolidierung beim 1. Probe-Gesamtabschluss per<br />
31.12.2007 werden durchgeführt.<br />
12. November 2008<br />
<strong>NRW</strong>-<strong>Modellprojekt</strong>: <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss / Umsetzungstagebuch der Stadt Lippstadt Seite 9
22. Projektgruppensitzung im IM <strong>NRW</strong> mit folgenden (wesentlichen inhaltlichen)<br />
Tagesordnungspunkten:<br />
• Stand der Projektarbeiten vor Ort<br />
• Positionenplan/Überleitung<br />
• Praxisleitfaden/Standardpräsentation<br />
17. November 2008<br />
Teilnahme und Vortrag anl. der Fachtagung Konzernbilanz beim KRZ Lemgo.<br />
9. Dezember 2008<br />
Sitzung der örtlichen Arbeitsgruppe mit folgenden wesentlichen<br />
Tagesordnungspunkten:<br />
- Festlegung der notwendigen weiteren Schritte im Rahmen der Aufstellung des<br />
Probe-Gesamtabschlusses<br />
17. Dezember 2008<br />
23. Projektgruppensitzung beim Kreis Unna mit folgenden (wesentlichen<br />
inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />
• Positionenplan/-rahmen<br />
• Gesamtsteuerung – Grobkonzepte der Modellkommunen<br />
• Zwischenabschlüsse<br />
• Planungen 2009<br />
13. Januar 2009<br />
Die Themenwünsche bei der Überarbeitung des Praxisleitfadens werden an das<br />
Projektbüro gemeldet.<br />
28. Januar 2009<br />
24. Projektgruppensitzung bei IVC in Essen mit folgenden (wesentlichen<br />
inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />
• Vorbereitung der 2. Informationsveranstaltung in Euskirchen<br />
29. Januar 2009<br />
Herrn Bürgermeister Sommer werden die Daten des Probe-Gesamtabschlusses per<br />
31.12.2007 zur Verfügung gestellt.<br />
6. – 12. KW 2009<br />
- Vorbereitung des Hauptvortrages „Die Aufstellung des Gesamtabschlusses am<br />
Beispiel der Stadt Lippstadt“ anlässlich der 2. Informationsveranstaltung des<br />
<strong>Modellprojekt</strong>es am 25.03.2009 in Euskirchen<br />
- Erarbeitung der Fallstudie<br />
18. Februar 2009<br />
25. Projektgruppensitzung bei PwC in Düsseldorf mit folgenden (wesentlichen<br />
inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />
• Stand der Probeabschlüsse und der Fallstudien<br />
11. März 2009<br />
26. Projektgruppensitzung bei der Stadt Düsseldorf mit folgenden (wesentlichen<br />
inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />
• Vorbereitung der 2. Informationsveranstaltung in Euskirchen<br />
<strong>NRW</strong>-<strong>Modellprojekt</strong>: <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss / Umsetzungstagebuch der Stadt Lippstadt Seite 10
• Überarbeitung Praxisleitfaden<br />
• Erstkonsolidierungsstichtag<br />
• Überarbeitung Standarpräsentation<br />
12. KW 2009<br />
Vorbereitung der Sitzung der örtlichen Arbeitsgruppe am 24. März 2009<br />
20. März 2009<br />
Workshop „Konzernbuchhaltung“ bei der WRG Gütersloh<br />
24. März 2009<br />
Sitzung der örtlichen Arbeitsgruppe mit folgenden Tagesordnungspunkten:<br />
- Probe-Gesamtabschluss per 31.12.2007 und testatfähiger Gesamtabschluss per<br />
31.12.2008<br />
31. März 2009<br />
Redaktionskonferenz in Dortmund zur Vorschlagsliste zu den<br />
rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen<br />
20. April 2009<br />
Die Zuordnung der Einzelthemen aus der Fallstudie der Stadt Lippstadt <strong>zum</strong><br />
Praxisleitfaden werden an das <strong>Modellprojekt</strong>büro übersandt.<br />
22. April 2009<br />
27. Projektgruppensitzung bei der Stadt Solingen mit folgenden (wesentlichen<br />
inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />
• Überarbeitung Praxisleitfaden<br />
• Besprechung der rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen<br />
18. – 22. KW 2009<br />
Bearbeitung der Arbeitsaufträge im Rahmen der Vorschlagsliste zu den<br />
rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen<br />
6. Mai 2009<br />
Der Zwischenbericht über den Stand des örtlichen Projektes auf den 30.04.2009<br />
wird an das <strong>Modellprojekt</strong>büro übermittelt.<br />
6. Mai 2009<br />
28. Projektgruppensitzung bei der Stadt Lippstadt mit folgenden (wesentlichen<br />
inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />
• Vorbereitung der Abschlussveranstaltung am 22.06.09 in Düsseldorf<br />
• Besprechung der rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen<br />
• Evaluation des <strong>NKF</strong><br />
20. Mai 2009<br />
29. Projektgruppensitzung beim Kreis Unna mit folgenden (wesentlichen<br />
inhaltlichen) Tagesordnungspunkten:<br />
• 2. Zwischenbericht<br />
• Praxisleitfaden<br />
• Rechnungslegungsbezogene Erleichterungen<br />
• Weitere Terminplanungen<br />
<strong>NRW</strong>-<strong>Modellprojekt</strong>: <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss / Umsetzungstagebuch der Stadt Lippstadt Seite 11
23. – 25. KW 2009<br />
Vorbereitung der seitens der Stadt Lippstadt vorzutragenden Erleichterungspunkte<br />
anl. der Abschlussveranstaltung am 22.06.09 in Düsseldorf<br />
3. Juni 2009<br />
30. Projektgruppensitzung bei PwC in Köln mit folgenden (wesentlichen inhaltlichen)<br />
Tagesordnungspunkten:<br />
• Rechnungslegungsbezogene Erleichterungen<br />
• Vorbereitung der Abschlussveranstaltung<br />
5. Juni 2009<br />
Sitzung der örtlichen Arbeitsgruppe mit folgenden Besprechungspunkten:<br />
- Testatfähiger Gesamtabschluss per 31.12.2008<br />
16. Juni 2009<br />
31. Projektgruppensitzung im IM <strong>NRW</strong> mit folgenden (wesentlichen inhaltlichen)<br />
Tagesordnungspunkten:<br />
• Rechnungslegungsbezogene Erleichterungen<br />
• Vorbereitung der Abschlussveranstaltung<br />
22. Juni 2009<br />
Teilnahme an der Abschlussveranstaltung in Düsseldorf<br />
<strong>NRW</strong>-<strong>Modellprojekt</strong>: <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss / Umsetzungstagebuch der Stadt Lippstadt Seite 12
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Praxisleitfaden 4. Auflage<br />
Anlage III.5<br />
Umsetzungstagebuch der Stadt Solingen
<strong>NKF</strong> <strong>Modellprojekt</strong> Gesamtabschluss<br />
<strong>NKF</strong> Teilprojekt 05 „Konsolidierung“<br />
Umsetzungstagebuch<br />
Abkürzungen<br />
GA – Gesamtabschluss<br />
BSG – Beteiligungsgesellschaft Stadt Solingen mbH<br />
Themen/Aktivitäten Zeitraum Umsetzung in Solingen<br />
Projektorganisation/-management<br />
Aufbau der gesamten Projektorganisation<br />
(z.B. Ansiedlung in der Kämmerei / Beteiligungsmanagement)<br />
Bereitstellung fachlich qualifizierter Mitarbeiter/innen<br />
durch die Kommune<br />
Start- und Analysephase<br />
- 1 -<br />
Stadt Solingen – <strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – Umsetzungstagebuch<br />
2006 bis 2007 - Grundsätzlich: Rückgriff auf Erfahrungen aus dem Projekt „Konzernrechnungslegung<br />
bei der Stadt Solingen 1999 bis 2003; Einführung GA<br />
ist als <strong>NKF</strong> Teilprojekt organisiert, denn<br />
o GA setzt auf Einzelabschluss auf / berücksichtigt die Steuerungsphilosophie<br />
o <strong>NKF</strong>-Buchungsstoff in Kernverwaltung ist auf GA vorzubereiten<br />
o Verwaltung und Politik sind für GA zu gewinnen<br />
- Projektarbeit wurde mit Beginn <strong>Modellprojekt</strong> aufgenommen<br />
o Mitglieder: Vertreter der Stadt Solingen und der „großen“ Betriebe<br />
(Finanzmanagement, Finanzbuchhaltung, Leiter Rechnungswesen);<br />
Rechnungsprüfungsamt, Mitarbeiter der BSG als<br />
Konsolidierungsstelle<br />
o Darstellung zu den Projektgruppensitzungen (siehe unten)<br />
- Erstellung GA erfolgt durch Beteiligungsgesellschaft Stadt Solingen mbH<br />
o vorhandenes Know-how zur Konzernrechnungslegung (Verpflichtung<br />
zur Aufstellung eines HGB Konzernabschlusses)<br />
o von <strong>NKF</strong>-Einführung nicht belastete Mitarbeiter<br />
2002 bis heute - Rückgriff auf Mitarbeiter der BSG mit Weiterbildung Bilanzbuchhalter<br />
und praktischer Erfahrung in der Aufstellung eines Konzerabschlusses<br />
- Schulung von Vertretern der Betriebe im Rahmen des Projektes „Kon-
Themen/Aktivitäten Zeitraum Umsetzung in Solingen<br />
Festlegung der Verantwortlichkeiten und<br />
Entscheidungsgremien<br />
Erstellung eines Meilensteinplans (einschließlich<br />
Maßnahmen- und Zeitplanung)<br />
Dokumentation aller örtlichen Entscheidungen<br />
<strong>NKF</strong> 1. Landesprojektsitzung<br />
Landeshauptstadt Düsseldorf<br />
bei Innenministerium<br />
<strong>NKF</strong> 2. Landesprojektsitzung<br />
Landeshauptstadt Düsseldorf<br />
- 2 -<br />
Stadt Solingen – <strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – Umsetzungstagebuch<br />
zernrechnungslegung bei der Stadt Solingen<br />
2006<br />
- aufgrund der Einbindung in das <strong>NKF</strong>-Einführungsprojekt bei der Stadt<br />
Solingen wie dort festgelegt (Teilprojekte – Projektleitung – Lenkungsausschuss-<br />
Verwaltungsvorstand)<br />
Juni 2007 - Erstellung entsprechend den Projektphasen des Landesprojektes<br />
Permanent - Die Ergebnisse der Projektgruppensitzungen wurden in Protokollen zu<br />
diesen Sitzungen dokumentiert (siehe unten)<br />
- die Dokumentation der darüber hinaus gehenden Entscheidung wurde<br />
entsprechend dem Ablaufprozess vorgenommen (siehe auch Fallstudie<br />
und Gesamtabschlussrichtlinie)<br />
04.06.2007 - Inhaltliche und zeitliche Rahmenplanung<br />
- Beschlussfassung über Projekt- und Arbeitsorganisation<br />
- Inhaltliche und zeitliche Detailplanung<br />
19.06.2007 - Abschließende Klärung offener Punkte zur Arbeitsorganisation<br />
- Konzernstrukturen, Reporting, Stammdaten, Gesellschaften<br />
Konzeptions- -<br />
phase<br />
<strong>NKF</strong>-Projekt-Sitzung Solingen 10.08.2007 - Kick-Off Veranstaltung<br />
- Vorstellung des Projekts bei Mitarbeitern der Betriebe<br />
- Mapping<br />
<strong>NKF</strong> 3. Landesprojektsitzung<br />
Stadt Essen<br />
<strong>NKF</strong> 4 .Landesprojektsitzung<br />
Stadt Lippstadt<br />
-<br />
14.08.2007 - Konzernstrukturen, Reporting, Stammdaten, Gesellschaften: Überarbeitung<br />
und abschließende Beschlussfassung des Fachkonzeptes<br />
- Fachkonzept Positionsplan/Mapping<br />
21.08.2007 - Mindestinhalte und –gliederung einer örtlichen Gesamtabschlussrichtlinie<br />
- Ermittlung von Beteiligungsbuchwerten<br />
<strong>NKF</strong> 5. Landesprojektsitzung 28.08.2007 - Ermittlung von Beteiligungsbuchwerten
Themen/Aktivitäten Zeitraum Umsetzung in Solingen<br />
Stadt Solingen<br />
<strong>NKF</strong> 6. Landesprojektsitzung<br />
Kreis Unna<br />
- 3 -<br />
Stadt Solingen – <strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – Umsetzungstagebuch<br />
- Grundlagen der HB II, Gliederung und Korrekturen<br />
5.09.2007 - Grundlagen der HB II, Gliederung und Korrekturen<br />
- Neubewertung, Steuereliminierung<br />
- Wesentlichkeit und praktische Handhabung beim Konzernabschluß<br />
- Vorbereitung des <strong>NKF</strong>-Bundeskongresses am 6. November 2007 in Düsseldorf<br />
<strong>NKF</strong>-Projekt –Sitzung Solingen 7.09.2007 - Vorschlag auf Ergebniskonsolidierung zu verzichten, wird abgelehnt<br />
- Themen wie Wesentlichkeit, Geringwertige Wirtschaftsgüter nach Unternehmenssteuerreform<br />
2008, Ansätze für Rückstellungen, sowie un-<br />
<strong>NKF</strong> 7. Landesprojektsitzung<br />
bei IVC, Essen<br />
terschiedliche Nutzungsdauern in Betrieben werden dargestellt.<br />
19.09.2007 - Grundlagen der HB II, Neubewertung, Steuereliminierung<br />
- Kapitalkonsoliderung<br />
- Quotenkonsolidierung<br />
<strong>NKF</strong> 8. Landesprojektsitzung<br />
10.10.2007 - Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung von Kommunen<br />
Landeshauptstadt Düsseldorf<br />
- Kapitalkonsolidierung, Konzernstrukturen<br />
<strong>NKF</strong>-Projekt Sitzung Solingen 17.10.2007 - Ausweis von Pensionsrückstellungen<br />
- Einheitlichkeit der Bewertung, Festlegung des Konsolidierungskreises,<br />
Konsolidierung von Zweckverbänden<br />
- Prüfung des Gesamtabschlusses durch RPA oder externe Wirtschaftsprüfer?<br />
<strong>NKF</strong> 9. Landesprojektsitzung<br />
24.10.2007 - Leitfaden zur Aufstellung eines <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses<br />
PWC Düsseldorf<br />
<strong>NKF</strong> 10. Landesprojektsitzung<br />
Stadt Essen<br />
- Kapitalkonsolidierung II<br />
7.11.2007 - Praxisbeispiele zur Kapitalkonsolidierung<br />
- Leitfaden zur Aufstellung des Gesamtabschlusses<br />
- Positionenplan<br />
<strong>NKF</strong>-Projekt Sitzung Solingen 14.11.2007 - Unternehmereigenschaft von verselbständigten Aufgabenbereichen,<br />
Überleitungsrechnung auf die HB II,<br />
<strong>NKF</strong> 11. Landesprojektsitzung<br />
Stadt Lippstadt<br />
- U.a. Ausweis von Deponien und Abfallbeseitigungsanlagen<br />
21.11.2007 - Equitiy – Konsolidierung<br />
- Positionenplan
Themen/Aktivitäten Zeitraum Umsetzung in Solingen<br />
<strong>NKF</strong> 12. Landesprojektsitzung<br />
Stadt Solingen<br />
<strong>NKF</strong>-Projekt Sitzung Solingen<br />
<strong>NKF</strong> 1. Projektleitersitzung,<br />
Landeshauptstadt Düsseldorf,<br />
Innenministerium<br />
<strong>NKF</strong> 13. Landesprojektsitzung<br />
Kreis Unna<br />
<strong>NKF</strong> 14. Landesprojektsitzung<br />
- 4 -<br />
Stadt Solingen – <strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – Umsetzungstagebuch<br />
- Abgrenzung Konsolidierungskreis<br />
- Zwischenabschlüsse<br />
5.12.2007 - Schuldenkonsolidierung, Zwischenergebniselimierung, Aufwands- und<br />
Ertragskonsolidierung, Konsolidierungsverbot<br />
12.12.2007 - Leitfaden zur Aufstellung eines <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses<br />
- Kapitalkonsolidierung II, Zwischenabschlüsse bei abweichenden Ge-<br />
schäftsjahren<br />
10.01.2008 - Rückblick 2007, Veröffentlichungen im Internet, Stärkung der örtlichen<br />
Projektarbeit<br />
5.03.2008 - Praxisleitfaden zur Aufstellung eines <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses<br />
- Konsolidierung von Steuern und Grundabgaben<br />
2.04.2008 - Praxisleitfaden zur Aufstellung eines <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses<br />
bei IVC Essen<br />
- Informationsveranstaltung des <strong>Modellprojekt</strong>s in Solingen 29.4.2008<br />
<strong>NKF</strong>-Projekt Sitzung Solingen 9.04.2008 - Technische Umsetzung<br />
- Dezentrales Erfassungstool<br />
- Änderungen durch das BilMoG<br />
<strong>NKF</strong> 15. Landesprojektsitzung PWC 16.04.2008 - Gesamtkapitalflussrechnung, Immaterielle Vermögensgegenstände, Pra-<br />
Düsseldorf<br />
xisleitfaden zur Aufstellung Gesamtabschluss<br />
- Vorbereitung Informationsveranstaltung des <strong>Modellprojekt</strong>s Solingen<br />
29.04.2008<br />
Veranstaltung des Landesprojekts 29.04.2008 - Vorstellung des <strong>Modellprojekt</strong>s<br />
in Solingen<br />
- Der Solinger Weg<br />
- Praxisworkshops für Modellkommunen<br />
<strong>NKF</strong> 16. Landesprojektsitzung<br />
30.04.2008 - Gesamtkapitalflussrechnung, Segmentberichterstattung<br />
Landeshauptstadt Düsseldorf<br />
- Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
<strong>NKF</strong> 17. Landesprojektsitzung<br />
14.05.2008 - Gesamtkapitalflussrechnung<br />
Stadt Essen<br />
- Gesamtsteuerung, Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
<strong>NKF</strong> 18. Landesprojektsitzung<br />
27.05.2008 - Redaktionsarbeiten für Fortschreibung Praxisleitfaden<br />
Stadt Lippstadt<br />
- Vorbereitung der Veranstaltungen und Tagungen des <strong>Modellprojekt</strong>s<br />
<strong>NKF</strong>-Projekt Sitzung Solingen 5.06.2008 - Segmentberichterstattung (DRS3)
Themen/Aktivitäten Zeitraum Umsetzung in Solingen<br />
<strong>NKF</strong> 19. Landesprojektsitzung<br />
in Solingen<br />
- 5 -<br />
Stadt Solingen – <strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – Umsetzungstagebuch<br />
- Darstellung über <strong>NKF</strong>-Produktbereiche<br />
- Gesamtkapitalflussrechnung<br />
- Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
11. 06.2008 - Stille Reserven<br />
- Nutzungsdauern<br />
- Aufrechnungsdifferenzen<br />
- Investitionszuschüsse<br />
<strong>NKF</strong>-Projekt Sitzung Solingen 18.06.2008 - Ansatz- und Bewertungswahlrechte im <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
- Abgleich mit Nutzungsdauern Wirtschaftsförderung<br />
- Vorstellung Erfassungstool für Überleitungsrechnung 2007<br />
- Festlegung der Buchungsschlüsse und Saldenabstimmung<br />
Infoveranstaltung zur Konsolidierungssoftware<br />
<strong>NKF</strong> 20. Landesprojektsitzung in<br />
Unna bei Kommune<br />
- Terminvorgaben für testierte Abschlüsse<br />
Umsetzungsphase<br />
-<br />
22.08.2008 - Präsentation SEM-BCS über bpc Münster<br />
27.08.2008 - Redaktionskonferenz Praxisleitfaden<br />
Konsolidierungssoftware Im September - Schulung SAP und Konsolidierungssoftware SEM-BCS fünf Schulungsta-<br />
2008<br />
ge für alle Mitarbeiter der Konsolidierungsstelle<br />
<strong>NKF</strong>-Abschluss PwC-Veranstaltung<br />
in Mönchengladbach<br />
5.09.2008 - Informationsveranstaltung PwC zu <strong>NKF</strong> und BilMoG<br />
<strong>NKF</strong> 21. Landesprojektsitzung<br />
10.09.2008 - Zwischenberichte der Modellkommunen<br />
in Essen bei IVC<br />
- Überarbeitung Praxisleitfaden<br />
- Vom Gesamtabschluss zur Gesamtsteuerung<br />
<strong>NKF</strong> 22. Landesprojektsitzung<br />
in Düsseldorf bei Innenministerium<br />
12.11.2008 - Überarbeitung Positionenplan und Entwicklung eines<br />
- Überleitungsszenarios<br />
- Weiterentwicklung Praxisleitfaden und<br />
- Standardpräsentation
Themen/Aktivitäten Zeitraum Umsetzung in Solingen<br />
<strong>NKF</strong>-Projekt Sitzung<br />
In Solingen<br />
<strong>NKF</strong> 23. Landesprojektsitzung<br />
in Unna<br />
Erstellung eines ersten Probeabschlusses<br />
<strong>zum</strong> Stichtag 31.12.2007<br />
Erstellung einer Fallstudie über die erstmalige<br />
Erstellung des Gesamtabschlusses<br />
<strong>NKF</strong> 24. Landesprojektsitzung in Essen<br />
bei IVC<br />
<strong>NKF</strong> 25. Landesprojektsitzung<br />
in Düsseldorf bei PwC<br />
<strong>NKF</strong> 26. Landesprojektsitzung<br />
in Düsseldorf bei Landeshauptstadt<br />
<strong>NKF</strong> Informationsveranstaltung<br />
in Euskirchen<br />
<strong>NKF</strong> Landesprojektsitzung<br />
/Redaktionskonferenz in Dortmund<br />
- 6 -<br />
Stadt Solingen – <strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – Umsetzungstagebuch<br />
20.11.2008 - Abweichende Abschlussstichtage<br />
- Segmentberichterstattung / Matrixkonsolidierung auf Basis der <strong>NKF</strong>-<br />
Produktbereiche<br />
17.12.2008 - Positionenrahmen<br />
- Konzeptpapiere der Kommunen zur Gesamtsteuerung<br />
Januar und Februar<br />
2009<br />
Februar und März<br />
2009<br />
- Eingaben in SEM-BCS von zwei Mitarbeitern der Konsolidierungsstelle<br />
im Zeitraum von rund 20 Manntagen<br />
- Formulierung und Zusammenstellung von insgesamt vier Mitarbeitern<br />
28.01.2009 - Fallstudien der Kommunen<br />
- Probeabschlüsse der Kommunen<br />
- Vorbereitung Informationsveranstaltung<br />
- in Euskirchen<br />
- Prüfung Gesamtabschluss (GPA)<br />
- Behandlung von Investitionszuschüssen<br />
- Überarbeitung Praxisleitfaden<br />
18.02.2009 - Fallstudien der Kommunen<br />
- Probeabschlüsse der Kommunen<br />
- Vorbereitung Informationsveranstaltung Euskirchen<br />
11.03.2009 - Vorbereitung Informationsveranstaltung Euskirchen<br />
- Abstimmung Präsentationsfolien<br />
- Berichterstattung Fallstudien<br />
25.03.2009 - Präsentation der Arbeitsergebnisse und der Fallstudie<br />
31.03.2009 - Diskussion der Vorschlagsliste zu rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen<br />
im <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
<strong>NKF</strong> 27. Landesprojektsitzung 22.04.2009 - Änderungsvorschläge der Modellkommunen <strong>zum</strong> Praxisleitfaden
Themen/Aktivitäten Zeitraum Umsetzung in Solingen<br />
- 7 -<br />
Stadt Solingen – <strong>NKF</strong> Gesamtabschluss – Umsetzungstagebuch<br />
in Solingen - Diskussion der Vorschlagsliste zu rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen<br />
im <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
<strong>NKF</strong>-Abschluss PwC-Veranstaltung<br />
in Köln<br />
27.04.2009 - Informationsveranstaltung PwC zu <strong>NKF</strong> und BilMoG<br />
<strong>NKF</strong> 28. Landesprojektsitzung<br />
in Lippstadt<br />
<strong>NKF</strong> 29. Landesprojektsitzung<br />
in Unna<br />
<strong>NKF</strong> 30. Landesprojektsitzung<br />
in Köln bei PwC<br />
<strong>NKF</strong> 31. Landesprojektsitzung<br />
in Düsseldorf bei Innenministerium<br />
<strong>NKF</strong>-Abschlussveranstaltung des<br />
Landesprojekts in Düsseldorf<br />
<strong>NKF</strong> 32. Landesprojekt<br />
Redaktionskonferenz in Essen<br />
6.05.2009 - Weitere Beratung der Vorschlagsliste der Modellkommunen<br />
- Vorbereitung Abschlussveranstaltung am 22.6.2009<br />
20.05.2009 - 2. Zwischenbericht des <strong>Modellprojekt</strong>s<br />
- Praxisleitfaden zur Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses 3. Auflage<br />
- Weitere Beratung der Vorschlagsliste der Modellkommunen<br />
3.06.2009 - Beratung und Festlegung rechnungslegungsrelevanter Erleichterungen<br />
- Festlegung von Themen und Referenten in der Abschlussveranstaltung<br />
16.06.2009 - Beratung und Festlegung rechnungslegungsrelevanter Erleichterungen<br />
- Besprechung und Abstimmung der Vorträge der Modellkommunen für<br />
die Abschlussveranstaltung am 22.6.2009<br />
22.06.2009 - Präsentation der Ergebnisse des Projekts und Vorschlag rechnungslegungsrelevanter<br />
Erleichterungen<br />
1.07.2009 - Formulierung von Umsetzungstagebüchern der Kommunen<br />
- Entwicklung eines zusätzlichen Kapitels Y für den Praxisleitfaden unter<br />
Einbindung der Arbeitsergebnisse der Modellkommunen
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Praxisleitfaden 4. Auflage<br />
Anlage III.6<br />
Umsetzungstagebuch Kreis Unna
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Umsetzungstagebuch Kreis Unna<br />
<strong>Modellprojekt</strong> zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses im<br />
Neuen Kommunalen Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>)<br />
Arbeitspapier des Kreises Unna<br />
Stand: 08.07.2009<br />
1
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Arbeitsstruktur beim Kreis Unna........................................................................................... 3<br />
2 Einbindung der Betriebe ........................................................................................................ 3<br />
3 Information der Politik ............................................................................................................ 3<br />
4 Einbindung der kreisangehörigen Kommunen.................................................................... 4<br />
5 Technische Umsetzung.......................................................................................................... 4<br />
6 Besondere Problematik aufgrund der gemischt kameral/doppischen<br />
Haushaltsführung <strong>zum</strong> Zeitpunkt des fiktiven Gesamtabschlusses................................. 5<br />
7 Entwicklung eines örtlichen Positionenplans...................................................................... 5<br />
8 Mapping-Prozess .................................................................................................................... 6<br />
9 Fallstudie des Kreises Unna .................................................................................................. 7<br />
10 Erarbeitung einer örtlichen Gesamtabschlussrichtlinie ..................................................... 8<br />
11 Tabellarisches Umsetzungstagebuch................................................................................... 9<br />
2
1 Arbeitsstruktur beim Kreis Unna<br />
Die Durchführung des <strong>Modellprojekt</strong>es »<strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss« ist beim Kreis Unna so angelegt,<br />
dass die Ressourcen bei vorhandenen Planstellen des Steuerungsdienstes bzw. der<br />
Zentralen Finanzbuchhaltung in dem erforderlichen Umfang anteilig bereit gestellt wurden.<br />
Dies war nicht anders möglich, da für die adäquate Begleitung ein bestimmtes Fach- und<br />
Zusammenhangswissen aus dem Bereich der Finanzsteuerung zwingend erforderlich ist.<br />
Dieses kann nur bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorausgesetzt werden, die bestimmte<br />
Funktionen innerhalb der Verwaltung wahrnehmen. Eine komplette Freistellung bestimmter<br />
Personen war nicht möglich, da das vorhandene »know how« bei der zeitgleich<br />
erfolgten (Teil-)Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>) für den<br />
»laufenden Betrieb« ebenfalls benötigt wird.<br />
Um bei den oben erwähnten Planstellen die für das <strong>Modellprojekt</strong> erforderlichen Freiräume<br />
zu schaffen, wurde eine zusätzliche Planstelle im Bereich der Zentralen Finanzbuchhaltung<br />
ausgewiesen.<br />
2 Einbindung der Betriebe<br />
Der Kreis Unna hat seine verbundenen Unternehmen und Beteiligungen frühzeitig in den<br />
Prozess zur Erstellung eines Gesamtabschlusses eingebunden und entsprechende Arbeitsstrukturen<br />
geschaffen. Am 07.09.2007 wurde ein Auftaktgespräch mit den jeweiligen Geschäftsführern<br />
und verantwortlichen Personen der Buchhaltungen geführt. Der seitens der<br />
externen Berater dem Kreis Unna zugewiesene »Projektcoach« wurde ebenfalls zu dieser<br />
Veranstaltung eingeladen. Neben allgemeinen Erläuterungen zu dem <strong>Modellprojekt</strong> wurde<br />
insbesondere über den internen zeitlichen und inhaltlichen Arbeitsprozess zur Erstellung<br />
eines Gesamtabschlusses diskutiert. Es wurde zunächst ein monatlicher Rhythmus für die<br />
Arbeitsgruppensitzungen festgelegt, in denen die einzelnen Konsolidierungsschritte konkret<br />
erläutert und beraten wurden. Die Sitzungen fanden am 31.10.2007, 29.11.2007 und am<br />
24.01.2008 statt.<br />
Im weiteren Verlauf der Arbeitsgruppensitzungen ist festgestellt worden, dass der Abstimmungsbedarf<br />
mit den verbundenen Unternehmen erheblich höher einzustufen ist als bei den<br />
Beteiligungen, die nach der Equity-Methode zu konsolidieren sind. Aus diesem Grund wurden<br />
die nächsten Termine ausschließlich mit den Kolleginnen und Kollegen der VBU-Holding<br />
in Form von konkreten Arbeitsterminen wahrgenommen.<br />
Auf Grund eines personellen Wechsels in der Finanzbuchhaltung der VBU im Frühjahr 2008<br />
und Schwierigkeiten bei der Umstellung des kommunalen Rechnungswesens sowie der Erstellung<br />
einer ersten Vermögens- und Schuldenübersicht für den Kreis Unna per 01.01.2007<br />
konnten die Arbeitstermine zur Erstellung eines ersten Probe-Gesamtabschlusses erst wieder<br />
am 14.10.2008 aufgenommen werden. Weitere Termine fanden am 25.11.2008,<br />
01.12.2008 sowie am 11.12.2008 statt. Ein die erste Erstellungsphase abschließendes Treffen<br />
zwischen den Beteiligten wurde am 12.03.2009 durchgeführt.<br />
3 Information der Politik<br />
Die Information der politischen Gremien über die Teilnahme am <strong>Modellprojekt</strong> »<strong>NKF</strong>-<br />
Gesamtabschluss« erfolgte über den beim Kreis Unna eingerichteten »Ausschuss für Finanzen<br />
und Beteiligungen« im Rahmen seiner turnusmäßigen Sitzungen. Insbesondere bei der<br />
3
Beratung der Beteiligungsberichte 2007 und 2008 und der hier vorgenommenen strukturellen<br />
Veränderungen für den Gesamtabschluss konnte über den Stand der Projektarbeiten und<br />
ggf. zu erwartende Veränderungen bzw. Wirkungen berichtet werden.<br />
Aus Sicht der Politik bestand bereits seit längerer Zeit der Wunsch, auch die Beteiligungen<br />
des Kreises Unna in die Quartalsberichterstattung für den Haushalt einzubeziehen. Ein entsprechender<br />
Antrag einer Fraktion konnte mit Verweis auf den künftigen Gesamtabschluss<br />
zurückgestellt werden.<br />
Die konkreten Ergebnisse des fiktiven Gesamtabschlusses <strong>zum</strong> 31.12.2007 wurden dem<br />
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen in seiner Sitzung am 12.05.2009 vorgestellt. Im<br />
Juli 2009 wird den Fraktionen die Fallstudie des Kreises Unna zur Verfügung gestellt.<br />
Eine umfangreiche Schulung <strong>zum</strong> Thema »<strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss« sowie eine umfassende<br />
Darstellung der Fallstudie wird auf Wunsch der Politik im Frühjahr 2010 stattfinden.<br />
4 Einbindung der kreisangehörigen Kommunen<br />
Die zehn kreisangehörigen Kommunen des Kreises Unna wurden im Rahmen eines sog.<br />
»örtlichen Erfahrungszirkels«, der bereits während der eigentlichen Umstellung des Rechnungswesens<br />
auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>) ins Leben gerufen wurde<br />
und regelmäßig zusammengekommen ist, über den Projektstand und die Entwicklung des<br />
ersten Probe-Gesamtabschlusses seitens des Kreises Unna informiert.<br />
Ein erster Termin <strong>zum</strong> Thema »<strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss« fand am 17.03.2009 statt. Ein weiterer<br />
Termin ist für das 4. Quartal 2009 geplant.<br />
5 Technische Umsetzung<br />
Beim Kreis Unna wird im Rahmen der laufenden Buchhaltung, Haushaltsplanung und Rechnungslegung<br />
für den kommunalen Einzelabschluss die Finanzsoftware »newsystem kommunal«<br />
(Navision-Datenbank) der Firma INFOMA eingesetzt. Es ist beabsichtigt, die Software<br />
im Rahmen der dort integrierten Möglichkeiten einer Konsolidierung auch im Rahmen der<br />
Erstellung des Gesamtabschlusses einzusetzen. Erste Gespräche zur softwaretechnischen<br />
Abwicklung sind mit der Firma INFOMA bereits im Jahr 2008 geführt worden. In einer Kooperation<br />
zwischen der Softwarefirma und dem Kreis Unna soll die Einrichtung eines Konsolidierungsmandanten<br />
und die Erstellung des ersten Probe-Gesamtabschlusses per 31.12.2007 in<br />
der zweiten Jahreshälfte 2009 erfolgen. Die Kooperation beinhaltet die folgenden Punkte:<br />
• Der Kreis Unna führt die Konsolidierung mit der Standardsoftware »MS-Excel« durch<br />
und stellt INFOMA die Ergebnisse und Erfahrungen zur Verfügung. Der Kreis Unna<br />
steht weiterhin für Fragen bezüglich der Konsolidierung zur Verfügung.<br />
• INFOMA richtet für den Kreis Unna vor Ort einen Konsolidierungsmandanten ein und<br />
führt die Konsolidierung mit der Finanzsoftware »newsystem kommunal« durch.<br />
Während der Projektphase wurde der erste Probe-Gesamtabschluss per 31.12.2007 zunächst<br />
mit der Standardsoftware »MS-Excel« erstellt.<br />
4
6 Besondere Problematik aufgrund der gemischt kameral/doppischen<br />
Haushaltsführung <strong>zum</strong> Zeitpunkt des fiktiven Gesamtabschlusses<br />
Der Kreis Unna hat sich entschieden, <strong>zum</strong> Stichtag 01.01.2007 eine Teilbereichsumstellung<br />
auf das <strong>NKF</strong> gemäß § 4 <strong>NKF</strong>EG <strong>NRW</strong> vorzunehmen und für die umgestellten Aufgabenbereiche<br />
eine Vermögens- und Schuldenübersicht nach § 5 <strong>NKF</strong>EG aufzustellen. Von der Umstellung<br />
ausgenommen waren Teile des Hochbaus (Baumaßnahmen) und die Abwicklung<br />
der sog. Allgemeinen Deckungsmittel inkl. Berechnung der allgemeinen Kreisumlage. Führend<br />
und maßgeblich für den Haushaltsausgleich waren in den Jahren 2007 und 2008 die<br />
kameralen Daten. Eine rechtlich endgültige Umstellung erfolgt erst <strong>zum</strong> Stichtag 01.01.2009.<br />
Zu diesem Datum wird auch erst die rechtlich formale Eröffnungsbilanz i.S.d. § 92 GO <strong>NRW</strong><br />
aufgestellt.<br />
Aufgrund dieser örtlichen besonderen Problematik wurde auch die Aufstellung eines ersten<br />
Probe-Gesamtabschlusses per 31.12.2007 erschwert, da<br />
• die kameralen und doppischen Rechnungen für das Haushaltsjahr 2007 wieder in einer<br />
Rechnung entsprechend der doppischen Ergebnisrechnung zusammengeführt<br />
werden müssen (inkl. der Problematik der Zuordnung einzelner kameraler Haushaltsstellen<br />
in die Ergebnisrechnungspositionen),<br />
• neben der formalen Vermögens- und Schuldenübersicht per 01.01.2007 auch eine<br />
»Eröffnungsbilanz« mit einer Gesamtsicht erstellt werden musste (inkl. aller Vermögenswerte<br />
und Verbindlichkeiten) und<br />
• diese »Eröffnungsbilanz« <strong>zum</strong> 31.12.2007 fortgeschrieben werden musste (inkl. Veränderungen<br />
im noch nicht erfassten Anlagevermögen und bei den Verbindlichkeiten).<br />
Die ermittelten Werte und Ansätze in der für den Probe-Gesamtabschluss zugrundegelegten<br />
»Bilanz« und Ergebnisrechnung des Kreises Unna sind insgesamt »Näherungswerte« und<br />
entsprechen nicht einer endgültigen und formellen »Gesamtschau« über das Haushaltsjahr<br />
2007.<br />
Aufgrund der unterschiedlichen Rechnungslegungen können auch einige Elemente eines<br />
<strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses im Rahmen des ersten Probeabschlusses nicht bzw. nur »näherungsweise«<br />
vorgelegt werden.<br />
Das mit dem fiktiven Gesamtabschluss des Kreises Unna <strong>zum</strong> 31.12.2007 gezeigte Bild der<br />
finanziellen Lage des »Konzerns Kreis Unna« entspricht jedoch sehr weitgehend der Realität.<br />
7 Entwicklung eines örtlichen Positionenplans<br />
Die Anlage VII <strong>zum</strong> Praxisleitfaden zur Erstellung eines <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses enthält<br />
einen Positionenrahmen für die Erstellung des Summenabschlusses. Aufbauend auf diesen<br />
Rahmen hat der Kreis Unna einen örtlichen Positionenplan entwickelt, der die örtlichen Gegebenheiten<br />
und besonderen Verhältnisse beim Kreis Unna als »Mutter« und den Betrieben<br />
(v.a. der VBU und ihrer Gesellschaften) berücksichtigt. Dabei wurden einheitliche und sowohl<br />
für die »Mutter« als auch für die Töchter des Kreises Unna verbindliche fünfstellige Positionsnummern<br />
für einzelne Positionen vergeben, auf die die jeweiligen Konten im Rahmen der<br />
Erstellung des Gesamtabschlusses überzuleiten sind.<br />
5
Die Positionsnummer gliedert sich dabei wie folgt:<br />
Positionenklasse<br />
Positionengruppe<br />
Beispiel:<br />
Positionenklasse 1 Finanzanlagen und Umlaufvermögen<br />
Positionengruppe 13 Forderungen und sonstige Verbindlichkeiten<br />
Positionenart 131 Forderungen<br />
Position 1312 Sonstige Forderungen<br />
Unterposition 13121 Sonstige Forderungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
Die Zuordnung einzelner Konten der Kontenpläne des Kreises Unna und seiner verbundenen<br />
Unternehmen zu den einzelnen Positionen des Positionenplanes erfolgt ausschließlich<br />
entsprechend der Zuordnungsvorschriften <strong>zum</strong> kommunalen haushaltsrechtlichen Kontenrahmen<br />
(Kommunaler Kontierungsplan), die im Rahmen des kommunalen Einzelabschlusses<br />
durch die verbindliche Anlage 17 (Muster zu den §§ 3, 4 und 41 GemHVO <strong>NRW</strong>) vorgegeben<br />
wurden. Weitere Grundlage sind die Kontierungsvorschriften des Kreises Unna für seinen<br />
Einzelabschluss, die ebenfalls auf den o.g. Zuordnungsvorschriften sowie den finanzstatistischen<br />
Erhebungsmerkmalen beruhen.<br />
Die Zuordnungsvorschriften <strong>zum</strong> örtlichen Positionenplan des Kreises Unna ergänzen und<br />
konkretisieren die Erläuterungen zu den Positionen der Summenbilanz und zur Gesamtergebnisrechnung<br />
aus der Anlage VII <strong>zum</strong> Praxisleitfaden.<br />
8 Mapping-Prozess<br />
Positionenart<br />
Der Mapping-Prozess beschreibt im Wesentlichen die Überleitung der einzelnen Konten der<br />
voll zu konsolidierenden Betriebe und des Kreises Unna auf die einheitlichen Positionsnummern<br />
des örtlichen Positionenplans, so dass eine Summenbilanz und Summenergebnisrechnung<br />
erstellt werden kann. Die eigentliche Umgliederung der betrieblichen Konten wurde bei<br />
der VBU als Holding vorgenommen, so dass in den Positionenplan bereits die »umgegliederten«<br />
Zahlen übernommen werden konnten. Auf einen separaten Ausweis der handelsrechtlichen<br />
Gliederung der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung im Konzernabschluss der<br />
VBU wurde ebenso verzichtet wie auf den Ausweis der Gliederung des Einzelabschlusses<br />
des Kreises Unna.<br />
Im Rahmen des Mappingprozesses sind für den Kreis Unna als »Mutter« grundsätzlich nur<br />
wenige Umgliederungen notwendig, da die Gliederungsschemata der Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung<br />
den verbindlichen Mustern für den kommunalen Einzelabschluss und<br />
in ihrer Grundform den gesetzlichen Bestimmungen aus der GemHVO <strong>NRW</strong> entsprechen.<br />
Daher ist hier die eigentliche Aufgabe, die innerhalb des »Konzerns« entstandenen Aufwendungen<br />
und Erträge, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Sicht der »Mutter« auszuweisen.<br />
Weiterhin werden für den Kreis Unna als »Mutter« im Rahmen der Erstellung des Gesamtabschlusses<br />
keine stillen Reserven oder Lasten aufgedeckt und somit keine Kommunalbilanz<br />
III (KB III) aufgestellt.<br />
Die VBU nutzt im Rahmen ihrer Konzernbuchhaltung eine Finanzsoftware, die auf die selbe<br />
Datenbank (Navision) wie die vom Kreis Unna eingesetzte Finanzsoftware (»newsystem<br />
6<br />
Position<br />
Unterposition
kommunal« der Firma INFOMA) aufsetzt. Dies hat den Überleitungsprozess erheblich erleichtert.<br />
Die Daten konnten mittels verschiedener sog. Kontenschemata geschlüsselt und<br />
somit in die entsprechenden Positionen des Positionenplanes überführt werden.<br />
Folgende wesentliche Bereiche wurden im Rahmen des Mapping-Prozesses umgegliedert:<br />
• Verfüllrechte auf Grundstücke waren bei der VBU in den entsprechenden Grundstückswerten<br />
enthalten. Diese mussten vom Grund und Boden getrennt und in die<br />
immateriellen Vermögensgegenstände überführt werden.<br />
• Bebaute und unbebaute Grundstücke wurden bei der VBU entsprechend der handelsrechtlichen<br />
Vorschriften nicht in unterschiedlichen Positionen ausgewiesen und<br />
mussten getrennt werden. Diese Trennung ist <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Erstellung dieser<br />
Fallstudie noch nicht umgesetzt.<br />
• Die auf Dauer angelegten übrigen Beteiligungen der VBU (MVA Hamm Eigentümer<br />
GmbH und MVA Hamm Betreiber Holding GmbH) waren der Position »sonstige Ausleihungen«<br />
zuzuordnen, da ein maßgeblicher Einfluss nicht vorliegt (siehe Kapitel<br />
3.2). Nach den zur Zeit geltenden Vorschriften für die »Mutter« Kreis Unna wären<br />
diese im Einzelabschluss unter der Position »sonstige Ausleihungen« zu bilanzieren<br />
gewesen. 1 Aus Sicht des Kreises Unna wird angestrebt, im kommunalen Einzelabschluss<br />
die für auf Dauer angelegte Anteile, die nicht voll oder nach At Equity zu konsolidieren<br />
sind, unter der Position »übrige Beteiligungen« ausweisen zu können.<br />
Darüber hinaus mussten einige zwar nicht wesentliche, aber dennoch aus dem Ermessen<br />
des Kreises Unna vorzunehmende Umgliederungen im Gesamtergebnisplan vorgenommen<br />
werden.<br />
»Konzerninterne« Leistungsbeziehungen sowie die offenen Posten zwischen dem Kreis Unna<br />
und seinen Töchtern <strong>zum</strong> Stichtag 31.12.2007 konnten nicht auf Basis der Sachkonten<br />
ermittelt werden, da es hierfür keine speziellen Sachkonten gibt. Die entsprechenden Buchungen<br />
wurden über die debitorischen und kreditorischen (Einzel-)Posten gefiltert und<br />
konnten auf diesem Weg identifiziert und den entsprechenden Bilanz- und Ergebnisplanpositionen<br />
manuell zugeordnet werden.<br />
9 Fallstudie des Kreises Unna<br />
Der Kreis Unna hat in seiner im Rahmen des <strong>Modellprojekt</strong>es erarbeiteten Fallstudie neben<br />
den eigentlichen Ergebnissen des ersten Probe-Gesamtabschlusses per 31.12.2007 auch<br />
umfangreiche Erläuterungen über das Vorgehen und die getroffenen Entscheidungen sowie<br />
die in Anspruch genommenen rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen dargestellt.<br />
Die Fallstudie des Kreises Unna zur Umsetzung eines ersten Probe-Gesamtabschlusses per<br />
31.12.2007 gibt zunächst einen Überblick über die Projekt-, Beteiligungs- und Arbeitsstruktur<br />
des Kreises Unna (Kapitel 1). Hier wird insbesondere auch die Einbindung der Betriebe in<br />
den Umsetzungsprozess beschrieben und eine kurze Zusammenstellung der behandelten<br />
Fragestellungen und Inhalte in den örtlichen Projektgruppensitzungen gegeben (vgl. auch die<br />
beigefügte tabellarische Aufstellung unten).<br />
1 Siehe Kommentierung der GPA (Stand 12/07) sowie Ausführungen in der Handreichung für Kommu-<br />
nen (3. Auflage) zu § 41 GemHVO <strong>NRW</strong>.<br />
7
Der eigentliche Probe-Gesamtabschluss setzt beim Kreis Unna auf einen fiktiven Einzelabschluss<br />
per 31.12.2007 des Kreises Unna auf, da eine formale Umstellung auf das Neue<br />
Kommunale Finanzmanagement (<strong>NKF</strong>) erst <strong>zum</strong> Stichtag 01.01.2009 erfolgt und somit <strong>zum</strong><br />
Stichtag 31.12.2007 lediglich eine Vermögens- und Schuldenübersicht vorliegt. Die Jahresrechnung<br />
wurde formal nach den kameralen Grundsätzen aufgestellt (vgl. oben, Kapitel 6).<br />
Der fiktive doppische Einzelabschluss wird in Kapitel 2 der Fallstudie des Kreises Unna beschrieben.<br />
Der erste notwendige Schritt zur Erstellung eines Gesamtabschlusses -Bestimmung des<br />
Konsolidierungskreises- wird in Kapitel 3 erläutert. Eine Besonderheit beim Kreis Unna lag<br />
darin, dass mehrere Tochterunternehmen in einer Holdingstruktur gebündelt sind. Da die<br />
Holding nach handelsrechtlichen Voraussetzungen im Jahr 2007 ihrerseits zur Aufstellung<br />
eines Konzernabschlusses verpflichtet war, wurde bei der Beurteilung der Tochter- und Enkelgesellschaften<br />
im Hinblick auf ihre Einbeziehung in den Konsolidierungskreis für den Gesamtabschluss<br />
auf dem Konzernabschluss der Holding aufgesetzt.<br />
Die Entwicklung eines örtlichen Positionenplans sowie der eigentliche Mapping-Prozess<br />
werden in Kapitel 4 näher erläutert (siehe auch oben, Kapitel 7 und 8).<br />
Die Überlegungen zur Anpassung von Wertansätzen, Ausübung von Bewertungswahlrechten<br />
und die Anpassung von Nutzungsdauern werden in Kapitel 5 der Fallstudie des Kreises<br />
Unna beschrieben.<br />
Die einzelnen Konsolidierungsschritte im Rahmen der Vollkonsolidierung (Kapitalkonsolidierung,<br />
Schuldenkonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung und Aufwands- und Ertragseliminierung)<br />
und der At Equity-Methode sowie die Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />
(At cost) sind Bestandteile des Kapitels 6 der Fallstudie des Kreises Unna. Hier<br />
werden auch die einzelnen Schritte, Buchungssätze und zu erledigende Arbeiten beschrieben.<br />
Nach der Beschreibung des Erstellungsprozesses der Gesamtabschlussrichtlinie für den<br />
Kreis Unna (Überblick) in Kapitel 7 der Fallstudie (siehe auch unten, Kapitel 10) werden die<br />
Ergebnisse des fiktiven Gesamtabschlusses per 31.12.2007 in Kapitel 8 der Fallstudie näher<br />
beschrieben und erläutert.<br />
Das Thema Beteiligungsverwaltung und Gesamtsteuerung wird im letzten Kapitel der Fallstudie<br />
des Kreises Unna (Kapitel 9 der Fallstudie des Kreises Unna) behandelt.<br />
Die Fallstudie wurde zwischen Januar und März 2009 erstellt und wurde mit Vertretern der<br />
voll zu konsolidierenden Betriebe und dem Projektcoach seitens des <strong>Modellprojekt</strong>es abgestimmt.<br />
10 Erarbeitung einer örtlichen Gesamtabschlussrichtlinie<br />
Die örtliche Gesamtabschlussrichtlinie wurde in den Monaten Februar bis Juli 2009 in einer<br />
ersten Entwurfsversion erarbeitet und mit umfangreichen <strong>Anlagen</strong> versehen. Unter anderem<br />
sind ihr umfangreiche Zuordnungsvorschriften <strong>zum</strong> örtlichen Positionenplan sowie unterschiedliche<br />
Meldebögen zwecks durchzuführender Konsolidierungsmaßnahmen (Aufwendungen,<br />
Erträge, Forderungen, Verbindlichkeiten) beigefügt.<br />
Der Entwurf der Gesamtabschlussrichtlinie wird neben der Fallstudie separat als örtliches<br />
Projektergebnis des Kreises Unna eingebracht.<br />
8
11 Tabellarisches Umsetzungstagebuch<br />
Termin<br />
Teilnehmerkreis<br />
Intern AG Unna PG AG MK Sonstige<br />
9<br />
Beschreibung / Inhalt / Entscheidung<br />
21.05.2007 X Kick-Off Veranstaltung des Landesprojektes<br />
04.06.2007 X --<br />
19.06.2007 X --<br />
13.08.2007 X Vorbereitung der Projektgruppensitzung am 14.08.2007<br />
14.08.2007 X --<br />
21.08.2007 X --<br />
28.08.2007 X --<br />
04.09.2007 X Vorbereitung der Projektgruppensitzung am 05.09.2007<br />
05.09.2007 X --<br />
07.09.2007 X<br />
19.09.2007 X --<br />
10.10.2007 X --<br />
24.10.2007 X --<br />
31.10.2007 X<br />
Auftaktveranstaltung beim Kreis Unna<br />
• Vorstellung des Projektes zur Erstellung eines <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses<br />
• rechtliche Grundlagen<br />
• Klärung organisatorischer Fragen (Ansprechpartner, Protokollführung etc.)<br />
Örtliches Arbeitsgruppentreffen Kreis Unna<br />
• Entscheidung, einen Wirtschaftsprüfer als externe Unterstützung zunächst
07.11.2007 X --<br />
21.11.2007 X --<br />
nicht in den Prozess einzubinden<br />
• Klärung der Frage, ob die Anforderungen einer direkten Cashflow-Rechnung<br />
in den Betrieben erfüllt werden kann (Antwort: nein)<br />
• Vorstellung des Zeit- und Aufgabenplans des <strong>Modellprojekt</strong>es<br />
• Zurverfügungstellung der gültigen rechtlichen Grundlagen (GemHVO <strong>NRW</strong>,<br />
HGB)<br />
28.11.2007 X Vorbereitung des Arbeitsgruppentreffens am 29.11.2007<br />
29.11.2007 X<br />
Örtliches Arbeitsgruppentreffen Kreis Unna<br />
• Zurverfügungstellung der betrieblichen Kontenpläne und Abschreibungstabellen,<br />
um einen ersten Abgleich vornehmen zu können<br />
• Diskussion über die Gliederung der kommunalen Bilanz nach § 41 GemHVO<br />
<strong>NRW</strong> und die damit verbundenen Auswirkungen auf die betriebliche Buchhaltung<br />
(z.B. Aufschlüsselung der Forderungsbestände)<br />
• Diskussion über unterschiedliche Behandlungen geringwertiger Wirtschaftsgüter<br />
und Anwendung von Fest- und Gruppenbewertungen<br />
• Diskussion über unterschiedliche Nutzungsdauern und Abschreibungszeiträumen<br />
Entscheidungen:<br />
1. Die Betriebe nehmen keine Zuordnung ihrer Konten auf Konteneben des Kreises<br />
Unna vor, sondern in Bezug auf die Einzelpositionen des Positionenplans.<br />
2. Die Zuordnung der betrieblichen Konten zu den Positionen „Aufwendungen für<br />
Sach- und Dienstleistungen“ und „sonstige ordentliche Aufwendungen“ wird entsprechend<br />
den Kontierungsvorschriften des Kreises Unna für den kommunalen<br />
Einzelabschluss vorgenommen (Zuordnung gemäß den <strong>NKF</strong>- und finanzstatistischen<br />
Vorgaben).<br />
10
05.12.2007 X --<br />
09.01.2008 X Vorbereitung der Projektgruppensitzung am 10.01.2008<br />
10.01.2008 X --<br />
18.01.2008 X Vorbereitung des Arbeitsgruppentreffens am 24.01.2008<br />
23.01.2008 X Vorbereitung des Arbeitsgruppentreffens am 24.01.2008<br />
24.01.2008 X<br />
Örtliches Arbeitsgruppentreffen Kreis Unna<br />
• Vorstellung der Standardpräsentation des <strong>Modellprojekt</strong>es inkl. Einführung in<br />
die unterschiedlichen Konsolidierungsschritte und rechtliche Grundlagen<br />
• Diskussion über die unterschiedliche buchhalterische Behandlung der Vor-<br />
und Umsatzsteuer in den Betrieben und beim Kreis (Differenz zwischen Bruttoaufwand<br />
und Nettoertrag)<br />
Entscheidungen:<br />
1. Es soll nach Möglichkeit keine Anpassung der unterschiedlichen Abschreibungszeiträume<br />
bei gleich bzw. gleich genutzten Vermögensgegenständen vorgenommen<br />
werden.<br />
2. Es soll nach Möglichkeit keine Hebung stiller Reserven bei der Aufstellung der<br />
KB II / KB III vorgenommen werden, sofern diese nicht bereits im Rahmen der<br />
Wertermittlung für die erste Vermögens- und Schuldenübersicht des Kreises Unna<br />
per 01.01.2007 gehoben worden sind.<br />
3. Die weiteren Termine werden nur noch zwischen den Vertretern der voll zu konsolidierenden<br />
Betriebe und des Kreises Unna wahrgenommen.<br />
4. Die Protokolle der örtlichen Arbeitsgruppensitzungen dürfen vom Kreis Unna im<br />
Rahmen eines Umsetzungstagebuches (einer örtlichen Fallstudie) veröffentlicht<br />
werden.<br />
29.01.2008 X Abstimmungsgespräch mit dem Kreisdirektor<br />
30.01.2008 X Vorbereitung Folienvortrag<br />
11
05.03.2008 X --<br />
10.03.2008 X Zwischenstand Umsetzung Kreis Unna<br />
12.03.2008 X Zwischenstand Umsetzung Kreis Unna<br />
19.03.2008 X Redaktionskonferenz Praxisleitfaden 1. Auflage<br />
31.03.2008 X Sitzung IM Düsseldorf<br />
01.04.2008 X Redaktionskonferenz Praxisleitfaden 1. Auflage<br />
02.04.2008 X --<br />
03.04.2008 X Zwischenstand Umsetzung Kreis Unna<br />
07.04.2008 X Vorbereitung Veranstaltung Solingen (Treffen mit der Stadt Lippstadt)<br />
14.04.2008 X<br />
16.04.2008 X --<br />
• Zwischenstand Umsetzung Kreis Unna<br />
• Vorbereitung der Projektgruppensitzung am 16.04.2008<br />
21.04.2008 X Vorbereitung Veranstaltung Solingen am 29.04.2008<br />
23.04.2008 X Vorbereitung Veranstaltung Solingen am 29.04.2009<br />
25.04.2008 X Seminar Münster<br />
29.04.2008 X Informationsveranstaltung Solingen<br />
30.04.2008 X --<br />
14.05.2008 X --<br />
27.05.2008 X --<br />
28.05.2008 X Aufdeckung stiller Reserven<br />
29.05.2008 X Vorbereitung Veranstaltung Detmold (Treffen mit Stadt Lippstadt)<br />
12
06.06.2008 X »Konzern«-<strong>Anlagen</strong>buchhaltung<br />
09.06.2008 X »Konzern«-<strong>Anlagen</strong>buchhaltung<br />
11.06.2008 X --<br />
12.06.2008 X Vorbereitung Veranstaltung Detmold<br />
19.06.2008 X Netzwerkveranstaltung <strong>NKF</strong> Detmold<br />
02.07.2008 X Erarbeitung eines gemeinsamen Papiers mit der Stadt Essen (»Festlegungen«)<br />
30.07.2008 X Gesamtkapitalflussrechnung<br />
27.08.2008 X --<br />
08.09.2008 X Gesamtsteuerung<br />
10.09.2008 X --<br />
18.09.2008 X Lenkungsgruppe<br />
01.10.2008 X Vorbereitung der Arbeitsgruppensitzung am 14.10.2008<br />
08.10.2008 X Vorbereitung Arbeitskreis der Kämmerer am 10.10.2008<br />
10.10.2008 X Arbeitskreis der Kämmerer<br />
14.10.2008 X<br />
14.10.2008 X Positionenrahmen<br />
Örtliches Arbeitsgruppentreffen Kreis Unna<br />
• Diskussion über die Ansatz- und Bewertungswahlrechte / Aufdeckung stiller<br />
Reserven im Rahmen der Erstellung eines <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses<br />
• Betrieblicher Anlagespiegel der voll zu konsolidierenden Betriebe (Überblick<br />
über die <strong>Anlagen</strong>klassen und ihre Größenordnungen)<br />
• Betrieblicher Kontenplan der voll zu konsolidierenden Betriebe (Überblick<br />
über die Differenziertheit, Dichte und Buchungsvolumen) / Erster Abgleich<br />
mit dem Positionenrahmen<br />
13
12.11.2008 X --<br />
19.11.2008 X Positionenrahmen<br />
24.11.2008 X Vorbereitung des Arbeitsgruppentreffens am 25.11.2008<br />
25.11.2008 X<br />
26.11.2008 X<br />
01.12.2008 X<br />
Örtliches Arbeitsgruppentreffen Kreis Unna<br />
• Erster Abgleich der per 31.12.2007 offenen Forderungen und Verbindlichkeiten<br />
zwischen den voll zu konsolidierenden Betrieben und dem Kreis Unna<br />
• Fortsetzung Abgleich des betrieblichen Kontenplans mit dem Positionenrahmen<br />
und Erstellung eines örtlichen Positionenplans<br />
Klärung offener Fragen:<br />
1. Buchungsschluss bei den Betrieben und beim Kreis Unna<br />
2. Zeitversetzte und periodenfremde Buchungen in den Büchern des Kreises Unna<br />
aufgrund Systemwechsel von der Kameralistik auf die Doppik per 01.01.2007<br />
• Zwischenstand Umsetzung Kreis Unna<br />
• Ausweis von »konzerninternen« Forderungen und Verbindlichkeiten, örtlicher<br />
Positionenplan, Abgleich Nutzungsdauerntabellen<br />
Örtliches Arbeitsgruppentreffen Kreis Unna<br />
Fortsetzung: Abgleich der per 31.12.2007 offenen Forderungen und Verbindlichkeiten<br />
zwischen den voll zu konsolidierenden Betrieben und dem Kreis Unna<br />
Aufdeckung ungeklärter Punkte:<br />
1. Buchungsdifferenzen aufgrund der unterschiedlichen buchhalterischen Behandlung<br />
der Vor- und Umsatzsteuer<br />
2. Weiteres Vorgehen bei der Aufwands- und Ertragseliminierung (Frage: unterjährige<br />
Buchung auf eigenem Kontenkreis oder Ex-post-Bertrachtung der<br />
(geschlüsselten) Debitoren und Kreditoren)<br />
3. Abgleich der Nutzungsdauerntabellen der Betriebe und des Kreises Unna<br />
4. Erstellung eines örtlichen Positionenplans<br />
14
03.12.2008 X Erläuterungen <strong>zum</strong> Positionenrahmen<br />
11.12.2008 X<br />
17.12.2008 X --<br />
Örtliches Arbeitsgruppentreffen Kreis Unna<br />
• Vorstellung des örtlichen Positionenplans und Zuordnung der Konten der voll<br />
zu konsolidierenden Betriebe<br />
• »Positionenscharfe« Aufwands- und Ertragseliminierung<br />
05.01.2009 X Arbeitsplan Gesamtabschluss 2009<br />
07.01.2009 X Instrumentale Effekte, Gesamtsteuerung<br />
14.01.2009 X Seminar Münster<br />
26.01.2009 X Klärung von Umsetzungsfragen in den örtlichen Projekten<br />
28.01.2009 X --<br />
29.01.2009 X<br />
Örtliches Arbeitsgruppentreffen Kreis Unna<br />
Abstimmung mit dem Projektcoach<br />
09.02.2009 X Klärung von Umsetzungsfragen in den örtlichen Projekten<br />
10.02.2009 X Abstimmungsgespräch mit dem Softwareanbieter<br />
16.02.2009 X Klärung von Umsetzungsfragen in den örtlichen Projekten<br />
18.02.2009 X --<br />
03.03.2009 X Arbeitsstand Umsetzung Kreis Unna<br />
04.03.2009 X Bestimmung des Konsolidierungskreises beim Kreis Unna<br />
09.03.3009 X Vorbereitung Veranstaltung Euskirchen am 25.03.2009<br />
11.03.2009 X --<br />
12.03.2009 X Arbeitsgruppentreffen Kreis Unna<br />
15
Vorstellung des ersten Probe-Gesamtabschlusses und der Fallstudie<br />
15.03.2009 X Abschluss: Erarbeitung der Fallstudie des Kreises Unna (Endredaktion)<br />
16.03.2009 X Vereinfachungskatalog<br />
16.03.2009 X Vorbereitung des Erfahrungszirkels am 17.03.2009<br />
17.03.2009 X Erfahrungszirkel mit den kreisangehörigen Kommunen<br />
19.03.2009 X Gesamtabschlussrichtlinie für den Kreis Unna<br />
25.03.2009 X Informationsveranstaltung Euskirchen<br />
30.03.2009 X Vorbereitung Redaktionskonferenz<br />
06.04.2009 X Vereinfachungskatalog<br />
22.04.2009 X --<br />
24.04.2009 X Kurzzusammenfassung der Fallstudie des Kreises Unna<br />
06.05.2009 X --<br />
12.05.2009 X Vorbereitung Ausschusssitzung am 13.05.2009<br />
13.05.2009 X Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen<br />
14.05.2009 X Vereinfachungskatalog<br />
18.05.2009 X Zwischenstand Projektumsetzung Kreis Unna<br />
20.05.2009 X --<br />
26.05.2009 X Lenkungsgruppe<br />
29.05.2009 X Vorbereitung Abschlussveranstaltung Düsseldorf am 22.06.2009<br />
03.06.2009 X --<br />
04.06.2009 X Gesamtabschlussrichtlinie für den Kreis Unna (Zwischenstand)<br />
16
08.06.2009 X Vorbereitung Abschlussveranstaltung Düsseldorf am 22.06.2009<br />
12.06.2009 X Vorbereitung Abschlussveranstaltung Düsseldorf am 22.06.2009<br />
16.06.2009 X --<br />
19.06.2009 X Vorbereitung Anwendertreffen am 24.06.2009<br />
22.06.2009 X Abschlussveranstaltung Düsseldorf<br />
24.06.2009 X<br />
01.07.2009 X --<br />
Anwendertreffen der Softwarefirma (Vortrag d.d. Kreis Unna <strong>zum</strong> Thema »Gesamtabschluss«))<br />
06.07.2009 X Abstimmung Projekttagebuch, Gesamtabschlussrichtlinie<br />
07.07.2009 X<br />
Abschluss: Projekttagebuch und Gesamtabschlussrichtlinie für den Kreis Unna (Endredaktion)<br />
08.07.2009 X Vorbereitung Redaktionskonferenz Abschlussbericht<br />
Erläuterung <strong>zum</strong> Teilnehmerkreis:<br />
Intern Arbeitsstruktur innerhalb des Kreises Unna | Vertreter seitens der Zentralen Finanzbuchhaltung und bei Bedarf seitens der Beteiligungsverwaltung<br />
(Steuerungsdienst)<br />
AG Unna Vertreter seitens der Zentralen Finanzbuchhaltung (Steuerungsdienst) und der verbundenen Unternehmen (bei Bedarf auch Vertreter der assoziierten<br />
Unternehmen und dem Projektcoach im Rahmen des <strong>Modellprojekt</strong>es)<br />
PG Projektgruppentreffen des <strong>Modellprojekt</strong>es<br />
AG MK Arbeitsgruppe zwischen den Modellkommunen Stadt Düsseldorf, Stadt Dortmund, Stadt Essen und dem Kreis Unna<br />
Sonstige Bei Bedarf, z.B. Gespräche mit Externen, der Softwarefirma INFOMA, den kreisangehörigen Kommunen etc.<br />
Hinweis:<br />
Bei den Sitzungen der Projektgruppe (PG) seitens des Landesprojektes wird hier auf eine detaillierte Darstellung der einzelnen behandelten Punkte verzichtet und auf das jeweilige<br />
Protokoll dieser Sitzung verwiesen.<br />
17
Impressum<br />
Herausgeber Kreis Unna - Der Landrat<br />
Steuerungsdienst; Zentrale Finanzbuchhaltung<br />
Friedrich-Ebert-Str. 17|59425 Unna|Fon 02303-27-2110<br />
E-Mail: thomas.baumeister@kreis-unna.de | markus.erdtmann@kreis-unna.de<br />
Stand 08.07.2009<br />
18
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Praxisleitfaden 4. Auflage<br />
Anlage IV<br />
Rechtsgrundlagen des<br />
<strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses und<br />
HGB-Regelungstexte (Stand 2002)
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IV<br />
1<br />
Rechtsgrundlagen des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses und<br />
HGB-Regelungstexte (Stand 2002)<br />
Inhalt<br />
A. Erläuterung der rechtlichen Grundlagen des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses .............................. 1<br />
I. Gemeindehaushaltsrechtliche Regelungen ................................................................. 1<br />
II. Konkretisierung der Regelungen des <strong>NKF</strong> .................................................................. 2<br />
III. Anwendung von Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) .............................. 5<br />
IV. Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung ........................................... 6<br />
B. Für das <strong>NKF</strong> anzuwendende Regelungen des HGB ............................................................ 9<br />
A. Erläuterung der rechtlichen Grundlagen des <strong>NKF</strong>-<br />
Gesamtabschlusses<br />
I. Gemeindehaushaltsrechtliche Regelungen<br />
Die § 116 GO <strong>NRW</strong> i. V. m. §§ 49 ff. GemHVO <strong>NRW</strong> enthalten die rechtlichen Regelungen zur<br />
Aufstellung eines Gesamtabschlusses für Kommunen in <strong>NRW</strong>.<br />
Der Gesamtabschluss der <strong>NKF</strong>-Kommune soll unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,<br />
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune einschließlich der verselbstständigten<br />
Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form vermitteln (vgl.<br />
§ 116 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong>).<br />
Der erste Gesamtabschluss ist spätestens <strong>zum</strong> 31. Dezember 2010 nach den Vorschriften des<br />
§ 116 GO <strong>NRW</strong> aufzustellen (vgl. § 2 Abs. 1 <strong>NKF</strong>EG <strong>NRW</strong>). Ein Gesamtabschluss kann aber<br />
auch vor diesem Stichtag aufgestellt werden, sofern bereits ein Jahresabschluss nach<br />
§ 95 GO <strong>NRW</strong> aufgestellt wurde. Danach ist der Gesamtabschluss in jedem Haushaltsjahr <strong>zum</strong><br />
Abschlussstichtag 31. Dezember unter Beachtung der GoB aufzustellen.<br />
Der Jahresabschluss der Kommune nach § 95 GO <strong>NRW</strong> sowie die Jahresabschlüsse des gleichen<br />
Geschäftsjahres aller verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder<br />
privatrechtlicher Form sind gem. § 116 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong> zu konsolidieren.
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IV<br />
2<br />
In den Gesamtabschluss müssen verselbstständigte Aufgabenbereiche nicht einbezogen werden,<br />
die für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der<br />
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage zu vermitteln, von untergeordneter<br />
Bedeutung sind (vgl. § 116 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong>).<br />
Verselbstständige Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlichen Organisationsformen sowie Unternehmen<br />
und Einrichtungen des privaten Rechts, die unter einheitlicher Leitung der Kommune<br />
stehen bzw. von der Kommune (faktisch) beherrscht werden, sind entsprechend den §§ 300 bis<br />
309 HGB zu konsolidieren (Vollkonsolidierung; vgl. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO <strong>NRW</strong>).<br />
Sofern die verselbstständigten Aufgabenbereiche unter maßgeblichem Einfluss der Kommune<br />
stehen, hat die Konsolidierung entsprechend den §§ 311 und 312 HGB zu erfolgen (Equity-<br />
Methode; vgl. § 50 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong>).<br />
Die Bestandteile des Gesamtabschlusses sind: Gesamtergebnisrechnung, Gesamtbilanz und<br />
Gesamtanhang. Dem Gesamtabschluss sind ein Gesamtlagebericht und ein Beteiligungsbericht<br />
beizufügen (vgl. § 116 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong> i. V. m. § 49 Abs. 1 und 2 GemHVO <strong>NRW</strong>).<br />
II. Konkretisierung der Regelungen des <strong>NKF</strong><br />
Gem. der starren Verweisung in § 49 Abs. 4 GemHVO <strong>NRW</strong> ist für die nachfolgenden Erläuterungen<br />
die Fassung des Handelsgesetzbuches mit dem Stand August 2002 zu beachten.<br />
Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber hat für die Einbeziehung von verselbstständigten Aufgabenbereichen<br />
in den Gesamtabschluss die Vollkonsolidierung gem. den §§ 300 bis 309 HGB<br />
sowie die Equity-Methode gem. den §§ 311, 312 HGB anzuwenden sind.<br />
Durch die Verweisung auf das HGB werden folgende handelsrechtliche Regelungen für den<br />
Gesamtabschluss der Kommunen relevant:<br />
§ 300 Konsolidierungsgrundsätze. Vollständigkeitsgebot<br />
Absatz 1 des Paragraphen schreibt vor, dass im Konzernabschluss der Jahresabschluss des<br />
Mutterunternehmens mit den Jahresabschlüssen der Tochterunternehmen zusammenzufassen<br />
ist. Dabei treten an die Stelle der Anteile an den Tochterunternehmen die jeweiligen Vermögensgegenstände,<br />
Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Bilanzierungshilfen und Sonderposten,<br />
sofern diese nach dem Recht des Mutterunternehmens bilanzierungsfähig sind.<br />
In Absatz 2 der Vorschrift wird das Vollständigkeitsgebot konkretisiert. Demnach ist unabhängig<br />
von der Bilanzierung im Einzelabschluss eine vollständige Bilanzierung im Sinne der Bilanzierungsvorschriften<br />
(Verbote und Wahlrechte) des Mutterunternehmens im Konzernabschluss<br />
vorzunehmen. Darüber hinaus werden Möglichkeiten zur Neuausübung von Wahlrechten eröff-
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IV<br />
3<br />
net. Die zwingende Anwendung der Bilanzierungsvorschriften des Mutterunternehmens bedingt<br />
eine Anpassung der Einzelabschlüsse der Tochterunternehmen.<br />
§ 301 Kapitalkonsolidierung<br />
In Absatz 1 der Vorschrift werden die konsolidierungspflichtigen Anteile des Mutterunternehmens<br />
an den Tochterunternehmen und deren Wertansatz definiert. Der Wertansatz der Anteile<br />
wird mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals des Tochterunternehmens<br />
verrechnet. Das Eigenkapital kann nach der Buchwertmethode (Ansatz mit dem Buchwert) oder<br />
nach der Neubewertungsmethode (Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert) angesetzt werden.<br />
Darüber hinaus werden Vorgaben für die Aufteilung eines sich aus der Buchwertmethode ergebenden<br />
Unterschiedsbetrages gemacht.<br />
Absatz 2 klärt die Frage des Zeitpunktes der Erstkonsolidierung (insgesamt 3 Möglichkeiten).<br />
Absatz 3 erläutert die Vorgehensweise bei der Behandlung der Unterschiedsbeträge (Aktivseite<br />
oder Passivseite). Absatz 4 bestimmt den Umgang mit eigenen Anteilen (des Mutterunternehmens<br />
selbst bzw. der Tochterunternehmen am Mutterunternehmen).<br />
§ 302 Kapitalkonsolidierung bei Interessenzusammenführung<br />
Die sogenannte "Pooling-of-interest-Methode" darf angewendet werden, wenn mindestens 90<br />
v.H. der Anteile im Wege eines vereinbarten Anteilstauschs erworben worden sind. In diesem<br />
Fall wird der Beteiligungswert im Gegensatz zu § 301 HGB mit dem gezeichneten Kapital des<br />
Tochterunternehmens verrechnet. Der Unterschiedsbetrag auf der Aktiv- beziehungsweise<br />
Passivseite ist von den Rücklagen abzuziehen bzw. hinzuzurechnen. Die Anwendung dieser<br />
Methode und die daraus resultierenden Veränderungen sind im Konzernanhang anzugeben.<br />
§ 303 Schuldenkonsolidierung<br />
Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den im<br />
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten<br />
sind zu verrechnen, es sei denn, sie sind von untergeordneter Bedeutung.<br />
§ 304 Behandlung der Zwischenergebnisse<br />
Vermögensgegenstände, die aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss<br />
einbezogenen Unternehmen resultieren, sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />
aus Sicht des Konzerns anzusetzen, es sei denn, sie sind von untergeordneter Bedeutung.
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4<br />
§ 305 Aufwands- und Ertragskonsolidierung<br />
Absatz 1 der Vorschrift schreibt vor, dass bei den Umsatzerlösen Erlöse aus innerkonzernlichen<br />
Lieferungen und Leistungen und die daraus resultierenden Erträge und Aufwendungen zu konsolidieren<br />
sind. Gleiches gilt für andere Erträge aus Lieferungen und Leistungen.<br />
Absatz 2 ermöglicht den Verzicht bei entsprechend untergeordneter Bedeutung der jeweiligen<br />
Posten.<br />
§ 306 Steuerabgrenzung<br />
Das im Konzernabschluss ausgewiesene Ergebnis kann aufgrund von Konsolidierungsvorgängen<br />
und Umbewertungen niedriger oder höher sein als die Summe der Einzelergebnisse der in<br />
den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Demnach ist ein Abgrenzungsposten (im<br />
Verhältnis <strong>zum</strong> Jahresergebnis zu hoch: Aktivseite; im Verhältnis <strong>zum</strong> Jahresergebnis zu niedrig:<br />
Passivseite) zu bilden, um den sich für das Geschäftsjahr ergebende Steueraufwand entsprechend<br />
anzupassen.<br />
§ 307 Anteile anderer Gesellschafter<br />
Für Anteile anderer Gesellschafter ist in der Konzernbilanz innerhalb des Eigenkapitals ein<br />
Ausgleichsposten in Höhe ihres Anteils am Eigenkapital zu bilden. Auch in der GuV des Konzerns<br />
sind Anteile anderer Gesellschafter am Gewinn bzw. Verlust nach dem Posten<br />
Jahresübeschuss/Jahresfehlbetrag gesondert auszuweisen.<br />
§ 308 Einheitliche Bewertung<br />
Die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der einbezogenen<br />
Unternehmen sind einheitlich nach den für den Jahresabschluss des Mutterunternehmens<br />
anzuwendenden Vorschriften zu bewerten. Dabei können nach dem Recht des Mutterunternehmens<br />
zulässige Bewertungswahlrechte unabhängig von ihrer Ausübung in den Einzelabschlüssen<br />
ausgeübt werden.<br />
Absatz 2 stellt nochmals klar, dass Bewertungsanpassungen erforderlich sind, sofern Vermögensgegenstände<br />
oder Schulden nach Vorschriften bewertet wurden, die sich von denen für die<br />
Aufstellung des Konzernabschlusses unterscheiden.
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IV<br />
5<br />
§ 309 Behandlung des Unterschiedsbetrages<br />
Absatz 1 der Vorschrift macht Vorgaben über die Fortschreibung einen aktiven Unterschiedsbetrages<br />
bei der Folgekonsolidierung. Es besteht ebenso die Möglichkeit der offenen Verrechnung<br />
mit den Rücklagen.<br />
In Absatz 2 werden die Vorraussetzungen für die Auflösung eines passiven Unterschiedsbetrages<br />
genannt.<br />
Für die Durchführung der Konsolidierungsmaßnahmen ist als übergeordnetes Prinzip der<br />
Grundsatz der Wesentlichkeit zu beachten.<br />
Im Sinne einer Vereinfachung ist die praktische Relevanz des § 302 HGB (Kapitalkonsolidierung<br />
bei Interessenzusammenführung; "pooling-of-interest-Methode") für den <strong>NKF</strong>-<br />
Gesamtabschluss noch zu überprüfen<br />
Die für Gemeinschaftsunternehmen geltende und in § 310 HGB definierte Quotenkonsolidierung<br />
ist als eine weitere Methode der Einbeziehung in den Gesamtabschluss nicht anzuwenden.<br />
Zur Nichtanwendbarkeit der Quotenkonsolidierung wird auf die Anlage XIII verwiesen.<br />
III. Anwendung von Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS)<br />
Nach § 342 Abs. 2 HGB wird die Beachtung der die Konzernrechnungslegung betreffenden<br />
GoB vermutet, wenn die Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) des Deutschen<br />
Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) in der vom Bundesministerium der Justiz<br />
bekanntgemachten Fassung bei der Aufstellung des Konzernabschlusses angewendet wurden.<br />
Die DRS sehen in bestimmten Bereichen Einschränkungen handelsrechtlicher Wahlrechte vor.<br />
So ist bei der Kapitalkonsolidierung allein die Neubewertungsmethode zulässig. Auch scheidet<br />
eine handelsrechtlich zulässige Verrechnung des Goodwills gegen die Rücklagen (§ 309 Abs. 1<br />
S. 3 HGB) aus.<br />
Gem. § 51 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> wird eine Kapitalflussrechnung unter Beachtung des DRS 2<br />
in der vom Bundesministerium der Justiz nach § 342 Abs. 2 des HGB bekannt gemachten Form<br />
für den Gesamtanhang vorgeschrieben. Anders als die für den Gesamtabschluss relevanten<br />
Regelungen des HGB, ist der DRS 2 in seiner jeweils aktuellen Fassung anzuwenden.<br />
§ 116 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong> regelt, dass die Kommune den Gesamtabschluss unter Beachtung der<br />
GoB aufstellen muss. Das bedeutet, dass neben den für den Jahresabschluss geltenden GoB<br />
auch die Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung Anwendung finden. Auch das<br />
Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen führt aus, dass die Grundsätze ordnungs-
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IV<br />
6<br />
mäßiger Konzernrechnungslegung bei den Kommunen grundsätzlich Anwendung finden. Die<br />
GoB stellen ein System von Regeln und Konventionen dar, das die gesamte Rechnungslegung<br />
umfasst. Auch die Terminologie des nordrhein-westfälischen Kommunalhaushaltsrechts bezieht<br />
sich wiederholt auf die GoB. Dementsprechend sind die GoB einheitlich anzuwenden, d.h. es<br />
gibt keine Trennung der GoB in solche, die für den privaten und solche, die für den öffentlichen<br />
Sektor gelten.<br />
Für den Gesamtabschluss nach dem <strong>NKF</strong> sind allein die Regelungen der GO <strong>NRW</strong> und<br />
GemHVO <strong>NRW</strong> maßgeblich sowie ggf. handelsrechtliche Regelungen, auf die das <strong>NKF</strong> verweist.<br />
Die DRS beseitigen keine hiernach bestehenden Wahlrechte. Sie sind allein in solchen<br />
Fällen als maßgeblich anzusehen, für die keine gesetzlichen Regelungen getroffen sind.<br />
Für den <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss können die folgenden DRS ergänzend herangezogen werden:<br />
• DRS 2 für Zwecke der Kapitalflussrechnung<br />
• DRS 3 für die Segmentberichterstattung<br />
• DRS 7 für das Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis<br />
• DRS 8 für die Equity-Konsolidierung<br />
• DRS 13 für den Grundsatz der Stetigkeit und Berichtigung von Fehlern<br />
• DRS 15 für die Lageberichterstattung.<br />
IV. Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung 1<br />
Die GoB sind ebenfalls einheitlich zu berücksichtigen, da deren Einhaltung die Informationen in<br />
den Kommunalbilanzen II (KB II) und damit im Gesamtabschluss stützen. Für die Rechnungslegungskonzeption<br />
des <strong>NKF</strong> erfolgt die Einbeziehung der GoB im Wesentlichen auf Grundlage<br />
des § 116 GO <strong>NRW</strong>.<br />
Die folgenden gesamtabschlussrelevanten GoK sind hierbei einzuhalten:<br />
• Rahmengrundsätze<br />
− Richtigkeit von Buchführung und Jahres- bzw. Gesamtabschluss (einschließlich<br />
Grundsätze der Willkürfreiheit und Objektivität)<br />
− Grundsatz der Beachtung der Generalnorm<br />
1 Vgl. Baetge, Jörg, Kirsch, Hans-Jürgen, Thiele, Stefan, Konzernbilanzen, 7. Auflage (2004), S. 74-78
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IV<br />
7<br />
− Grundsatz der Beachtung der wirtschaftlichen Einheit (Einheitstheorie)<br />
− Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit<br />
− Grundsatz der Vollständigkeit<br />
− Grundsatz der Einheitlichkeit der Bewertung<br />
− Grundsatz der Stichtagseinheitlichkeit<br />
− Grundsatz der Vergleichbarkeit (formelle und materielle Stetigkeit)<br />
− Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bzw. Wesentlichkeit<br />
• Dokumentationsgrundsätze<br />
− systematischer Aufbau der Buchführung<br />
− Sicherung der Vollständigkeit der Konten<br />
− vollständige und verständliche Aufzeichnungen<br />
− Beleggrundsatz (d. h. keine Buchung ohne Beleg)<br />
− Einhaltung der Aufbewahrungs- und Aufstellungsfristen<br />
− Sicherung der Zuverlässigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens<br />
durch ein angemessenes Internes Überwachungssystem<br />
• Systemgrundsätze<br />
− Fortführung der Unternehmenstätigkeit<br />
− Grundsatz der Pagatorik<br />
− Grundsatz der Einzelbewertung<br />
• Definitionsgrundsätze für den Jahreserfolg<br />
• Realisationsprinzip sowie Abgrenzung der Sache und der Zeit nach<br />
• Ansatzgrundsätze<br />
− Aktivierungsgrundsatz (bei selbständiger Verwertbarkeit)<br />
− Passivierungsgrundsatz (Vorliegen und Quantifizierbarkeit einer Verpflichtung sowie<br />
wirtschaftliche Belastung)<br />
• Kapitalerhaltungsgrundsätze<br />
− Imparitätsprinzip
− Grundsatz der Vorsicht.<br />
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IV<br />
8<br />
Diese Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung dienen der Regelung von im<br />
Rahmen des Gesamtabschlusses auftretenden Sachverhalten.
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IV<br />
9<br />
B. Für das <strong>NKF</strong> anzuwendende Regelungen des HGB<br />
Handelsgesetzbuch (Auszug)<br />
Die folgenden in § 50 Abs. 1 und 3, § 51 Abs. 3 und § 52 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong> zur Anwendung durch<br />
die Gemeinde im Rahmen ihres Haushaltsrechts bestimmten handelsrechtlichen Vorschriften sind nach §<br />
49 Abs. 4 GemHVO <strong>NRW</strong> in der Fassung des Handelsgesetzbuches vom 10. Mai 1897 (RGBl. S. 105),<br />
zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. August 2002 (BGBl. I S. 3412), entsprechend anzuwenden. Weitere<br />
Paragraphen sind zur Ergänzung und Nachvollziehbarkeit aufgeführt.<br />
Zweiter Titel<br />
Bilanz<br />
§ 266<br />
Gliederung der Bilanz<br />
(1) Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. Dabei haben große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (§<br />
267 Abs. 3, 2) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten<br />
Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. Kleine Kapitalgesellschaften<br />
(§ 267 Abs. 1) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit<br />
Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge<br />
aufgenommen werden.<br />
(2) Aktivseite<br />
A. Anlagevermögen:<br />
I. Immaterielle Vermögensgegenstände:<br />
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an<br />
solchen Rechten und Werten;<br />
2. Geschäfts- oder Firmenwert;<br />
3. geleistete Anzahlungen;<br />
II. Sachanlagen:<br />
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden<br />
Grundstücken;<br />
2. technische <strong>Anlagen</strong> und Maschinen;<br />
3. andere <strong>Anlagen</strong>, Betriebs- und Geschäftsausstattung;<br />
4. geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau;<br />
III. Finanzanlagen:<br />
1. Anteile an verbundenen Unternehmen;<br />
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen;<br />
3. Beteiligungen;<br />
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;<br />
5. Wertpapiere des Anlagevermögens;<br />
6. sonstige Ausleihungen.<br />
B. Umlaufvermögen:<br />
I. Vorräte:<br />
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;<br />
2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;<br />
3. fertige Erzeugnisse und Waren;
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IV<br />
10<br />
4. geleistete Anzahlungen;<br />
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:<br />
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;<br />
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen;<br />
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;<br />
4. sonstige Vermögensgegenstände;<br />
III. Wertpapiere:<br />
1. Anteile an verbundenen Unternehmen;<br />
2. eigene Anteile;<br />
3. sonstige Wertpapiere;<br />
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks.<br />
C. Rechnungsabgrenzungsposten.<br />
(3) Passivseite<br />
A. Eigenkapital:<br />
I. Gezeichnetes Kapital;<br />
II. Kapitalrücklage;<br />
III. Gewinnrücklagen:<br />
1. gesetzliche Rücklage;<br />
2. Rücklage für eigene Anteile;<br />
3. satzungsmäßige Rücklagen;<br />
4. andere Gewinnrücklagen;<br />
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag;<br />
V. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag.<br />
B. Rückstellungen:<br />
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen;<br />
2. Steuerrückstellungen;<br />
3. sonstige Rückstellungen.<br />
C. Verbindlichkeiten:<br />
1. Anleihen<br />
davon konvertibel;<br />
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;<br />
3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;<br />
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;<br />
5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;<br />
6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;<br />
7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;<br />
8. sonstige Verbindlichkeiten,<br />
davon aus Steuern,<br />
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.<br />
D. Rechnungsabgrenzungsposten.<br />
§ 271<br />
Beteiligungen. Verbundene Unternehmen<br />
(1) Beteiligungen sind Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb<br />
durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jenen Unternehmen zu dienen. Dabei ist es unerheblich,<br />
ob die Anteile in Wertpapieren verbrieft sind oder nicht. Als Beteiligung gelten im Zweifel Anteile<br />
an einer Kapitalgesellschaft, die insgesamt den fünften Teil des Nennkapitals dieser Gesellschaft überschreiten.<br />
Auf die Berechnung ist § 16 Abs. 2 und 4 des Aktiengesetzes entsprechend anzuwenden. Die<br />
Mitgliedschaft in einer eingetragenen Genossenschaft gilt nicht als Beteiligung im Sinne dieses Buches.<br />
(2) Verbundene Unternehmen im Sinne dieses Buches sind solche Unternehmen, die als Mutter- oder<br />
Tochterunternehmen (§ 290) in den Konzernabschluß eines Mutterunternehmens nach den Vorschriften<br />
über die Vollkonsolidierung einzubeziehen sind, das als oberstes Mutterunternehmen den am weitestgehenden<br />
Konzernabschluß nach dem Zweiten Unterabschnitt aufzustellen hat, auch wenn die Aufstellung
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IV<br />
11<br />
unterbleibt, oder das einen befreienden Konzernabschluß nach § 291 oder nach einer nach § 292 erlassenen<br />
Rechtsverordnung aufstellt oder aufstellen könnte; Tochterunternehmen, die nach § 295 oder §<br />
296 nicht einbezogen werden, sind ebenfalls verbundene Unternehmen.<br />
Dritter Titel<br />
Gewinn- und Verlustrechnung<br />
§ 275<br />
Gliederung<br />
(1) Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren<br />
aufzustellen. Dabei sind die in Absatz 2 oder 3 bezeichneten Posten in der angegebenen<br />
Reihenfolge gesondert auszuweisen.<br />
(2) Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens sind auszuweisen:<br />
1. Umsatzerlöse<br />
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen<br />
3. andere aktivierte Eigenleistungen<br />
4. sonstige betriebliche Erträge<br />
5. Materialaufwand:<br />
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren<br />
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen<br />
6. Personalaufwand:<br />
a) Löhne und Gehälter<br />
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung,<br />
davon für Altersversorgung<br />
7. Abschreibungen:<br />
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte<br />
Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen<br />
Abschreibungen überschreiten<br />
8. sonstige betriebliche Aufwendungen<br />
9. Erträge aus Beteiligungen,<br />
davon aus verbundenen Unternehmen<br />
10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens,<br />
davon aus verbundenen Unternehmen<br />
11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge,<br />
davon aus verbundenen Unternehmen<br />
12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen,<br />
davon an verbundene Unternehmen<br />
14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />
15. außerordentliche Erträge<br />
16. außerordentliche Aufwendungen<br />
17. außerordentliches Ergebnis<br />
18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<br />
19. sonstige Steuern<br />
20. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag.<br />
(3) Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens sind auszuweisen:<br />
1. Umsatzerlöse<br />
2. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen<br />
3. Bruttoergebnis vom Umsatz<br />
4. Vertriebskosten<br />
5. allgemeine Verwaltungskosten<br />
6. sonstige betriebliche Erträge
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12<br />
7. sonstige betriebliche Aufwendungen<br />
8. Erträge aus Beteiligungen,<br />
davon aus verbundenen Unternehmen<br />
9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens,<br />
davon aus verbundenen Unternehmen<br />
10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge,<br />
davon aus verbundenen Unternehmen<br />
11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen,<br />
davon an verbundene Unternehmen<br />
13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />
14. außerordentliche Erträge<br />
15. außerordentliche Aufwendungen<br />
16. außerordentliches Ergebnis<br />
17. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<br />
18. sonstige Steuern<br />
19. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag.<br />
(4) Veränderungen der Kapital- und Gewinnrücklagen dürfen in der Gewinn- und Verlustrechnung erst<br />
nach dem Posten "Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag" ausgewiesen werden.<br />
§ 276<br />
Größenabhängige Erleichterungen<br />
Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1, 2) dürfen die Posten § 275 Abs. 2 Nr. 1 bis 5<br />
oder Abs. 3 Nr. 1 bis 3 und 6 zu einem Posten unter der Bezeichnung "Rohergebnis" zusammenfassen.<br />
Kleine Kapitalgesellschaften brauchen außerdem die in § 277 Abs. 4 Satz 2 und 3 verlangten Erläuterungen<br />
zu den Posten "außerordentliche Erträge" und "außerordentliche Aufwendungen" nicht zu machen.<br />
§ 277<br />
Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
(1) Als Umsatzerlöse sind die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von für die<br />
gewöhnliche Geschäftstätigkeit der Kapitalgesellschaft typischen Erzeugnissen und Waren sowie aus<br />
von für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit der Kapitalgesellschaft typischen Dienstleistungen nach Abzug<br />
von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer auszuweisen.<br />
(2) Als Bestandsveränderungen sind sowohl Änderungen der Menge als auch solche des Wertes zu berücksichtigen;<br />
Abschreibungen jedoch nur, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft sonst üblichen<br />
Abschreibungen nicht überschreiten.<br />
(3) Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 2 Satz 3 sowie Abschreibungen nach § 253 Abs.<br />
3 Satz 3 sind jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben. Erträge und Aufwendungen<br />
aus Verlustübernahme und auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines<br />
Teilgewinnabführungsvertrags erhaltene oder abgeführte Gewinne sind jeweils gesondert unter entsprechender<br />
Bezeichnung auszuweisen.<br />
(4) Unter den Posten "außerordentliche Erträge" und "außerordentliche Aufwendungen" sind Erträge und<br />
Aufwendungen auszuweisen, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Kapitalgesellschaft<br />
anfallen. Die Posten sind hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art im Anhang zu erläutern, soweit die ausgewiesenen<br />
Beträge für die Beurteilung der Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Satz<br />
2 gilt auch für Erträge und Aufwendungen, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind.
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13<br />
Vierter Titel<br />
Vollkonsolidierung<br />
§ 300<br />
Konsolidierungsgrundsätze. Vollständigkeitsgebot<br />
(1) In dem Konzernabschluß ist der Jahresabschluß des Mutterunternehmens mit den Jahresabschlüssen<br />
der Tochterunternehmen zusammenzufassen. An die Stelle der dem Mutterunternehmen gehörenden<br />
Anteile an den einbezogenen Tochterunternehmen treten die Vermögensgegenstände, Schulden,<br />
Rechnungsabgrenzungsposten, Bilanzierungshilfen und Sonderposten der Tochterunternehmen, soweit<br />
sie nach dem Recht des Mutterunternehmens bilanzierungsfähig sind und die Eigenart des Konzernabschlusses<br />
keine Abweichungen bedingt oder in den folgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist.<br />
(2) Die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie die Erträge und<br />
Aufwendungen der in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen sind unabhängig von ihrer Berücksichtigung<br />
in den Jahresabschlüssen dieser Unternehmen vollständig aufzunehmen, soweit nach<br />
dem Recht des Mutterunternehmens nicht ein Bilanzierungsverbot oder ein Bilanzierungswahlrecht besteht.<br />
Nach dem Recht des Mutterunternehmens zulässige Bilanzierungswahlrechte dürfen im Konzernabschluß<br />
unabhängig von ihrer Ausübung in den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluß einbezogenen<br />
Unternehmen ausgeübt werden. Ansätze, die auf der Anwendung von für Kreditinstitute oder<br />
Versicherungsunternehmen wegen der Besonderheiten des Geschäftszweigs geltenden Vorschriften<br />
beruhen, dürfen beibehalten werden; auf die Anwendung dieser Ausnahme ist im Konzernanhang hinzuweisen.<br />
§ 301<br />
Kapitalkonsolidierung<br />
(1) Der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile an einem in den Konzernabschluß<br />
einbezogenen Tochterunternehmen wird mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals<br />
des Tochterunternehmens verrechnet. Das Eigenkapital ist anzusetzen<br />
1. entweder mit dem Betrag, der dem Buchwert der in den Konzernabschluß aufzunehmenden Vermögensgegenstände,<br />
Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Bilanzierungshilfen und Sonderposten,<br />
gegebenenfalls nach Anpassung der Wertansätze nach § 308 Abs. 2, entspricht, oder<br />
2. mit dem Betrag, der dem Wert der in den Konzernabschluß aufzunehmenden Vermögensgegenstände,<br />
Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Bilanzierungshilfen und Sonderposten entspricht, der<br />
diesen an dem für die Verrechnung nach Absatz 2 gewählten Zeitpunkt beizulegen ist.<br />
Bei Ansatz mit dem Buchwert nach Satz 2 Nr. 1 ist ein sich ergebender Unterschiedsbetrag den Wertansätzen<br />
von in der Konzernbilanz anzusetzenden Vermögensgegenständen und Schulden des jeweiligen<br />
Tochterunternehmens insoweit zuzuschreiben oder mit diesen zu verrechnen, als deren Wert höher oder<br />
niedriger ist als der bisherige Wertansatz.<br />
(2) Die Verrechnung nach Absatz 1 wird auf der Grundlage der Wertansätze <strong>zum</strong> Zeitpunkt des Erwerbs<br />
der Anteile oder der erstmaligen Einbeziehung des Tochterunternehmens in den Konzernabschluß oder,<br />
beim Erwerb der Anteile zu verschiedenen Zeitpunkten, zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen<br />
Tochterunternehmen geworden ist, durchgeführt. Der gewählte Zeitpunkt ist im Konzernanhang anzugeben.<br />
(3) Ein bei der Verrechnung nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 entstehender oder ein nach Zuschreibung oder<br />
Verrechnung nach Absatz 1 Satz 3 verbleibender Unterschiedsbetrag ist in der Konzernbilanz, wenn er<br />
auf der Aktivseite entsteht, als Geschäfts- oder Firmenwert und, wenn er auf der Passivseite entsteht, als<br />
Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung auszuweisen. Der Posten und wesentliche Änderungen<br />
gegenüber dem Vorjahr sind im Anhang zu erläutern. Werden Unterschiedsbeträge der Aktivseite mit<br />
solchen der Passivseite verrechnet, so sind die verrechneten Beträge im Anhang anzugeben.
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IV<br />
14<br />
(4) Absatz 1 ist nicht auf Anteile an dem Mutterunternehmen anzuwenden, die dem Mutterunternehmen<br />
oder einem in den Konzernabschluß einbezogenen Tochterunternehmen gehören. Solche Anteile sind in<br />
der Konzernbilanz als eigene Anteile im Umlaufvermögen gesondert auszuweisen.<br />
§ 302<br />
Kapitalkonsolidierung bei Interessenzusammenführung<br />
(1) Ein Mutterunternehmen darf die in § 301 Abs. 1 vorgeschriebene Verrechnung der Anteile unter den<br />
folgenden Voraussetzungen auf das gezeichnete Kapital des Tochterunternehmens beschränken:<br />
1. die zu verrechnenden Anteile betragen mindestens neunzig vom Hundert des Nennbetrags oder, falls<br />
ein Nennbetrag nicht vorhanden ist, des rechnerischen Wertes der Anteile des Tochterunternehmens,<br />
die nicht eigene Anteile sind,<br />
2. die Anteile sind auf Grund einer Vereinbarung erworben worden, die die Ausgabe von Anteilen eines in<br />
den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmens vorsieht, und<br />
3. eine in der Vereinbarung vorgesehene Barzahlung übersteigt nicht zehn vom Hundert des Nennbetrags<br />
oder, falls ein Nennbetrag nicht vorhanden ist, des rechnerischen Wertes der ausgegebenen Anteile.<br />
(2) Ein sich nach Absatz 1 ergebender Unterschiedsbetrag ist, wenn er auf der Aktivseite entsteht, mit<br />
den Rücklagen zu verrechnen oder, wenn er auf der Passivseite entsteht, den Rücklagen hinzuzurechnen.<br />
(3) Die Anwendung der Methode nach Absatz 1 und die sich daraus ergebenden Veränderungen der<br />
Rücklagen sowie Name und Sitz des Unternehmens sind im Konzernanhang anzugeben.<br />
§ 303<br />
Schuldenkonsolidierung<br />
(1) Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den<br />
Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten<br />
sind wegzulassen.<br />
(2) Absatz 1 braucht nicht angewendet zu werden, wenn die wegzulassenden Beträge für die Vermittlung<br />
eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung sind.<br />
§ 304<br />
Behandlung der Zwischenergebnisse<br />
(1) In den Konzernabschluß zu übernehmende Vermögensgegenstände, die ganz oder teilweise auf Lieferungen<br />
oder Leistungen zwischen in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen beruhen, sind<br />
in der Konzernbilanz mit einem Betrag anzusetzen, zu dem sie in der auf den Stichtag des Konzernabschlusses<br />
aufgestellten Jahresbilanz dieses Unternehmens angesetzt werden könnten, wenn die in den<br />
Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen auch rechtlich ein einziges Unternehmen bilden würden.<br />
(2) Absatz 1 braucht nicht angewendet zu werden, wenn die Behandlung der Zwischenergebnisse nach<br />
Absatz 1 für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung ist.<br />
§ 305<br />
Aufwands- und Ertragskonsolidierung<br />
(1) In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IV<br />
15<br />
1. bei den Umsatzerlösen die Erlöse aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluß<br />
einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen zu verrechnen, soweit<br />
sie nicht als Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen oder als andere aktivierte<br />
Eigenleistungen auszuweisen sind,<br />
2. andere Erträge aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluß einbezogenen<br />
Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen zu verrechnen, soweit sie nicht als andere<br />
aktivierte Eigenleistungen auszuweisen sind.<br />
(2) Aufwendungen und Erträge brauchen nach Absatz 1 nicht weggelassen zu werden, wenn die wegzulassenden<br />
Beträge für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung sind.<br />
§ 306<br />
Steuerabgrenzung<br />
Ist das im Konzernabschluß ausgewiesene Jahresergebnis auf Grund von Maßnahmen, die nach den<br />
Vorschriften dieses Titels durchgeführt worden sind, niedriger oder höher als die Summe der Einzelergebnisse<br />
der in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen, so ist der sich für das Geschäftsjahr<br />
und frühere Geschäftsjahre ergebende Steueraufwand, wenn er im Verhältnis <strong>zum</strong> Jahresergebnis zu<br />
hoch ist, durch Bildung eines Abgrenzungspostens auf der Aktivseite oder, wenn er im Verhältnis <strong>zum</strong><br />
Jahresergebnis zu niedrig ist, durch Bildung einer Rückstellung nach § 249 Abs. 1 Satz 1 anzupassen,<br />
soweit sich der zu hohe oder der zu niedrige Steueraufwand in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich<br />
ausgleicht. Der Posten ist in der Konzernbilanz oder im Konzernanhang gesondert anzugeben. Er darf<br />
mit den Posten nach § 274 zusammengefaßt werden.<br />
§ 307<br />
Anteile anderer Gesellschafter<br />
(1) In der Konzernbilanz ist für nicht dem Mutterunternehmen gehörende Anteile an in den Konzernabschluß<br />
einbezogenen Tochterunternehmen ein Ausgleichsposten für die Anteile der anderen Gesellschafter<br />
in Höhe ihres Anteils am Eigenkapital unter entsprechender Bezeichnung innerhalb des Eigenkapitals<br />
gesondert auszuweisen. In den Ausgleichsposten sind auch die Beträge einzubeziehen, die bei<br />
Anwendung der Kapitalkonsolidierungsmethode nach § 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 dem Anteil der anderen<br />
Gesellschafter am Eigenkapital entsprechen.<br />
(2) In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist der im Jahresergebnis enthaltene, anderen Gesellschaftern<br />
zustehende Gewinn und der auf sie entfallende Verlust nach dem Posten "Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag"<br />
unter entsprechender Bezeichnung gesondert auszuweisen<br />
Fünfter Titel<br />
Bewertungsvorschriften<br />
§ 308<br />
Einheitliche Bewertung<br />
(1) Die in den Konzernabschluß nach § 300 Abs. 2 übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden<br />
der in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen sind nach den auf den Jahresabschluß<br />
des Mutterunternehmens anwendbaren Bewertungsmethoden einheitlich zu bewerten. Nach dem Recht<br />
des Mutterunternehmens zulässige Bewertungswahlrechte können im Konzernabschluß unabhängig von<br />
ihrer Ausübung in den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen<br />
ausgeübt werden. Abweichungen von den auf den Jahresabschluß des Mutterunternehmens angewandten<br />
Bewertungsmethoden sind im Konzernanhang anzugeben und zu begründen.
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IV<br />
16<br />
(2) Sind in den Konzernabschluß aufzunehmende Vermögensgegenstände oder Schulden des Mutterunternehmens<br />
oder der Tochterunternehmen in den Jahresabschlüssen dieser Unternehmen nach Methoden<br />
bewertet worden, die sich von denen unterscheiden, die auf den Konzernabschluß anzuwenden sind<br />
oder die von den gesetzlichen Vertretern des Mutterunternehmens in Ausübung von Bewertungswahlrechten<br />
auf den Konzernabschluß angewendet werden, so sind die abweichend bewerteten Vermögensgegenstände<br />
oder Schulden nach den auf den Konzernabschluß angewandten Bewertungsmethoden<br />
neu zu bewerten und mit den neuen Wertansätzen in den Konzernabschluß zu übernehmen. Wertansätze,<br />
die auf der Anwendung von für Kreditinstitute oder Versicherungsunternehmen wegen der Besonderheiten<br />
des Geschäftszweigs geltenden Vorschriften beruhen, dürfen beibehalten werden; auf die Anwendung<br />
dieser Ausnahme ist im Konzernanhang hinzuweisen. Eine einheitliche Bewertung nach Satz 1<br />
braucht nicht vorgenommen zu werden, wenn ihre Auswirkungen für die Vermittlung eines den tatsächlichen<br />
Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nur<br />
von untergeordneter Bedeutung sind. Darüber hinaus sind Abweichungen in Ausnahmefällen zulässig;<br />
sie sind im Konzernanhang anzugeben und zu begründen.<br />
(3) (aufgehoben)<br />
§ 309<br />
Behandlung des Unterschiedsbetrags<br />
(1) Ein nach § 301 Abs. 3 auszuweisender Geschäfts- oder Firmenwert ist in jedem folgenden Geschäftsjahr<br />
zu mindestens einem Viertel durch Abschreibungen zu tilgen. Die Abschreibung des Geschäfts- oder<br />
Firmenwerts kann aber auch planmäßig auf die Geschäftsjahre verteilt werden, in denen er voraussichtlich<br />
genutzt werden kann. Der Geschäfts- oder Firmenwert darf auch offen mit den Rücklagen verrechnet<br />
werden.<br />
(2) Ein nach § 301 Abs. 3 auf der Passivseite auszuweisender Unterschiedsbetrag darf ergebniswirksam<br />
nur aufgelöst werden, soweit<br />
1. eine <strong>zum</strong> Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile oder der erstmaligen Konsolidierung erwartete ungünstige<br />
Entwicklung der künftigen Ertragslage des Unternehmens eingetreten ist oder zu diesem Zeitpunkt erwartete<br />
Aufwendungen zu berücksichtigen sind oder<br />
2. am Abschlußstichtag feststeht, daß er einem realisierten Gewinn entspricht.<br />
Sechster Titel<br />
Anteilmäßige Konsolidierung<br />
§ 310<br />
(1) Führt ein in einen Konzernabschluß einbezogenes Mutter- oder Tochterunternehmen ein anderes<br />
Unternehmen gemeinsam mit einem oder mehreren nicht in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen,<br />
so darf das andere Unternehmen in den Konzernabschluß entsprechend den Anteilen am Kapital<br />
einbezogen werden, die dem Mutterunternehmen gehören.<br />
(2) Auf die anteilmäßige Konsolidierung sind die §§ 297 bis 301, §§ 303 bis 306, 308, 309 entsprechend<br />
anzuwenden.<br />
§ 311<br />
Definition. Befreiung<br />
(1) Wird von einem in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen ein maßgeblicher Einfluß auf<br />
die Geschäfts- und Finanzpolitik eines nicht einbezogenen Unternehmens, an dem das Unternehmen<br />
nach § 271 Abs. 1 beteiligt ist, ausgeübt (assoziiertes Unternehmen), so ist diese Beteiligung in der Konzernbilanz<br />
unter einem besonderen Posten mit entsprechender Bezeichnung auszuweisen. Ein maßgeb-
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IV<br />
17<br />
licher Einfluß wird vermutet, wenn ein Unternehmen bei einem anderen Unternehmen mindestens den<br />
fünften Teil der Stimmrechte der Gesellschafter innehat.<br />
(2) Auf eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen brauchen Absatz 1 und § 312 nicht angewendet<br />
zu werden, wenn die Beteiligung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden<br />
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung<br />
ist.<br />
§ 312<br />
Wertansatz der Beteiligung und Behandlung des Unterschiedsbetrags<br />
(1) Eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen ist in der Konzernbilanz<br />
1. entweder mit dem Buchwert oder<br />
2. mit dem Betrag, der dem anteiligen Eigenkapital des assoziierten Unternehmens entspricht,<br />
anzusetzen. Bei Ansatz mit dem Buchwert nach Satz 1 Nr. 1 ist der Unterschiedsbetrag zwischen diesem<br />
Wert und dem anteiligen Eigenkapital des assoziierten Unternehmens bei erstmaliger Anwendung in der<br />
Konzernbilanz zu vermerken oder im Konzernanhang anzugeben. Bei Ansatz mit dem anteiligen Eigenkapital<br />
nach Satz 1 Nr. 2 ist das Eigenkapital mit dem Betrag anzusetzen, der sich ergibt, wenn die Vermögensgegenstände,<br />
Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Bilanzierungshilfen und Sonderposten<br />
des assoziierten Unternehmens mit dem Wert angesetzt werden, der ihnen an dem nach Absatz 3 gewählten<br />
Zeitpunkt beizulegen ist, jedoch darf dieser Betrag die Anschaffungskosten für die Anteile an<br />
dem assoziierten Unternehmen nicht überschreiten; der Unterschiedsbetrag zwischen diesem Wertansatz<br />
und dem Buchwert der Beteiligung ist bei erstmaliger Anwendung in der Konzernbilanz gesondert<br />
auszuweisen oder im Konzernanhang anzugeben. Die angewandte Methode ist im Konzernanhang anzugeben.<br />
(2) Der Unterschiedsbetrag nach Absatz 1 Satz 2 ist den Wertansätzen von Vermögensgegenständen<br />
und Schulden des assoziierten Unternehmens insoweit zuzuordnen, als deren Wert höher oder niedriger<br />
ist als der bisherige Wertansatz. Der nach Satz 1 zugeordnete oder der sich nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 2<br />
ergebende Betrag ist entsprechend der Behandlung der Wertansätze dieser Vermögensgegenstände<br />
und Schulden im Jahresabschluß des assoziierten Unternehmens im Konzernabschluß fortzuführen,<br />
abzuschreiben oder aufzulösen. Auf einen nach Zuordnung nach Satz 1 verbleibenden Unterschiedsbetrag<br />
und einen Unterschiedsbetrag nach Absatz 1 Satz 3 zweiter Halbsatz ist § 309 entsprechend anzuwenden.<br />
(3) Der Wertansatz der Beteiligung und die Unterschiedsbeträge werden auf der Grundlage der Wertansätze<br />
<strong>zum</strong> Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile oder der erstmaligen Einbeziehung des assoziierten Unternehmens<br />
in den Konzernabschluß oder beim Erwerb der Anteile zu verschiedenen Zeitpunkten zu dem<br />
Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen assoziiertes Unternehmen geworden ist, ermittelt. Der gewählte<br />
Zeitpunkt ist im Konzernanhang anzugeben.<br />
(4) Der nach Absatz 1 ermittelte Wertansatz einer Beteiligung ist in den Folgejahren um den Betrag der<br />
Eigenkapitalveränderungen, die den dem Mutterunternehmen gehörenden Anteilen am Kapital des assoziierten<br />
Unternehmens entsprechen, zu erhöhen oder zu vermindern; auf die Beteiligung entfallende Gewinnausschüttungen<br />
sind abzusetzen. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist das auf assoziierte<br />
Beteiligungen entfallende Ergebnis unter einem gesonderten Posten auszuweisen.<br />
(5) Wendet das assoziierte Unternehmen in seinem Jahresabschluß vom Konzernabschluß abweichende<br />
Bewertungsmethoden an, so können abweichend bewertete Vermögensgegenstände oder Schulden für<br />
die Zwecke der Absätze 1 bis 4 nach den auf den Konzernabschluß angewandten Bewertungsmethoden<br />
bewertet werden. Wird die Bewertung nicht angepaßt, so ist dies im Konzernanhang anzugeben. § 304<br />
über die Behandlung der Zwischenergebnisse ist entsprechend anzuwenden, soweit die für die Beurteilung<br />
maßgeblichen Sachverhalte bekannt oder zugänglich sind. Die Zwischenergebnisse dürfen auch<br />
anteilig entsprechend den dem Mutterunternehmen gehörenden Anteilen am Kapital des assoziierten<br />
Unternehmens weggelassen werden.
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IV<br />
18<br />
(6) Es ist jeweils der letzte Jahresabschluß des assoziierten Unternehmens zugrunde zu legen. Stellt das<br />
assoziierte Unternehmen einen Konzernabschluß auf, so ist von diesem und nicht vom Jahresabschluß<br />
des assoziierten Unternehmens auszugehen.<br />
§ 342<br />
Privates Rechnungslegungsgremium<br />
(1) Das Bundesministerium der Justiz kann eine privatrechtlich organisierte Einrichtung durch Vertrag<br />
anerkennen und ihr folgende Aufgaben übertragen:<br />
1. Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung,<br />
2. Beratung des Bundesministeriums der Justiz bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften<br />
und<br />
3. Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien.<br />
Es darf jedoch nur eine solche Einrichtung anerkannt werden, die aufgrund ihrer Satzung gewährleistet,<br />
daß die Empfehlungen unabhängig und ausschließlich von Rechnungslegern in einem Verfahren entwickelt<br />
und beschlossen werden, das die fachlich interessierte Öffentlichkeit einbezieht. Soweit Unternehmen<br />
oder Organisationen von Rechnungslegern Mitglied einer solchen Einrichtung sind, dürfen die Mitgliedschaftsrechte<br />
nur von Rechnungslegern ausgeübt werden.<br />
(2) Die Beachtung der die Konzernrechnungslegung betreffenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />
wird vermutet, soweit vom Bundesministerium der Justiz bekanntgemachte Empfehlungen einer<br />
nach Absatz 1 Satz 1 anerkannten Einrichtung beachtet worden sind.
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Praxisleitfaden 4. Auflage<br />
Anlage IX<br />
Checkliste Gesamtanhang
Checkliste Gesamtanhang<br />
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IX<br />
1<br />
Die Checkliste stellt eine Hilfestellung für die Aufstellung des <strong>NKF</strong>-Gesamtabschlusses dar und<br />
soll dazu betragen, dass der Gesamtanhang die erforderlichen Angaben enthält.<br />
Angaben im Gesamtanhang<br />
Bemerkungen<br />
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Gesamtabschlusses<br />
1. Generalnorm<br />
Enthält der Gesamtanhang zusätzliche Angaben für den Fall, dass<br />
besondere Umstände dazu führen, dass der Gesamtabschluss ein den<br />
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,<br />
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage nicht vermittelt? (§ 116<br />
Abs. 1 S. 1 GO <strong>NRW</strong>, § 51 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
2. Form der Darstellung<br />
Entspricht die Form der Darstellung der Gesamtbilanz und der Ergebnisrechnung<br />
den entsprechenden Regelungen? (§ 49 Abs. 3 i. V. m.<br />
§ 41 Abs. 3 und Abs. 4 bzw. § 38 Abs. 1 Satz 3 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
3. Darstellungsstetigkeit<br />
Wird die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der<br />
aufeinander folgenden Gesamtbilanzen und Gesamtergebnisrechnungen,<br />
beibehalten? (§ 116 Abs. 1 Satz 1 GO <strong>NRW</strong>)<br />
Werden ggf. Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit wegen besonderer<br />
Umstände im Gesamtanhang angegeben und begründet?<br />
(§ 116 Abs. 1 S. 1 GO <strong>NRW</strong>, § 51 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
4. Vergleichbarkeit mit Vorjahr<br />
Wird für den Fall, dass Vorjahresbeträge mit den Zahlen des Berichtsjahres<br />
nicht vergleichbar sind, dieses im Gesamtanhang angegeben<br />
und erläutert? (§ 49 Abs. 3 i. V. m. § 41 Abs. 5 GemHVO<br />
<strong>NRW</strong>)<br />
Enthält der Gesamtanhang Angaben und Erläuterungen in den Fällen,<br />
in denen Vorjahresbeträge angepasst wurden? (§ 49 Abs. 3 i. V. m.<br />
§ 41 Abs. 5 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
Angaben <strong>zum</strong> Konsolidierungskreis<br />
5. Angaben zu allen in den Gesamtabschluss einbezogenen kommuna- Sofern im Beteililen<br />
Betrieben (§ 51 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
gungsbericht enthalten<br />
Name und Sitz; Anteil am Kapital des Betriebes; der zur Einbezie- kann verwiesen werhung<br />
in den Gesamtabschluss verpflichtende Sachverhalt, sofern<br />
dieser nicht auf der Kapitalmehrheit der Stimmrechte beruht.<br />
den.<br />
6. Angaben zu den Betrieben, die als assoziierte Unternehmen zu behandeln<br />
sind (§ 51 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
Name und Sitz; Anteil am Kapital; der Betriebe.<br />
7. Angaben über die wesentliche Änderung der Zusammensetzung der in<br />
den Gesamtabschluss einbezogenen Betriebe für die Vergleichbarkeit<br />
mit vorangegangenen Gesamtabschlüssen oder Anpassung der entsprechenden<br />
Beträge des vorhergehenden Gesamtabschlusses. (§ 49<br />
Abs. 3 i. V. m. § 41 Abs. 5 GemHVO <strong>NRW</strong>)
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IX<br />
1<br />
Angaben im Gesamtanhang Bemerkungen<br />
8. Angabe bei Verzicht auf wegen untergeordneter Bedeutung für die<br />
Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden<br />
Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage<br />
(§ 116 Abs. 3 GO <strong>NRW</strong>). Angabe der wegen untergeordneter Bedeutung<br />
nicht nach der Equity-Methode einbezogenen assoziierten Betrie-<br />
be (§ 50 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> i. V. m. § 311 Abs. 2 HGB).<br />
Angaben zu den Konsolidierungsmethoden<br />
9. Angabe der angewandten Methode der Kapitalkonsolidierung (§ 50<br />
Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong> i. V. m. § 301 Abs. 1 Satz 4 HGB).<br />
10. Angabe des gewählten Zeitpunkts der Erstkonsolidierung (§ 50 Abs. 1<br />
GemHVO <strong>NRW</strong> i. V. m. § 301 Abs. 2 Satz 2 HGB).<br />
11. Angabe der gegeneinander verrechneten aktiven und passiven Unterschiedsbeträge<br />
aus der Kapitalkonsolidierung (§ 50 Abs. 1 GemHVO<br />
<strong>NRW</strong> i. V. m. § 301 Abs. 3 Satz 3 HGB)<br />
12. Angabe der angewandten Equity-Methode (§ 50 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong><br />
i. V. m. § 312 Abs. 1 Satz 4 HGB).<br />
13. Angabe des gewählten Zeitpunktes für die Ermittlung des Unterschiedsbetrages<br />
(§ 50 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> i. V. m. § 312 Abs. 3<br />
Satz 2 HGB).<br />
14. Angabe des Unterschiedsbetrages bei erstmaliger Anwendung der<br />
Equity-Methode für assoziierte Betriebe (§ 50 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> i.<br />
V. m. § 312 HGB).<br />
15. Angabe und Begründung der Abweichungen von in vorhergehenden<br />
Gesamtabschlüssen angewandten Konsolidierungsmethoden. (§ 116<br />
Abs. 1 GO <strong>NRW</strong>, § 51 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
16. Gesonderte Darstellung des Einflusses gegenüber dem Vorjahr abweichender<br />
Konsolidierungsmethoden auf die Vermögens-, Schulden-,<br />
Ertrags- und Finanzgesamtlage . (§ 116 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong>, § 51 Abs. 2<br />
GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
17. Angaben zu den auf die Posten der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung<br />
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
(§ 116 Abs. 1 Satz 1 GO <strong>NRW</strong>, § 51 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
18. Angaben zu den Grundlagen der Währungsumrechnung in Euro (§ 116<br />
Abs. 1 Satz 1, § 51 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
19. Angaben zu Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
und deren Begründung (§ 49 Abs. 3 i. V. m. § 32 Abs. 1 Nr. 5<br />
GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
Angaben zur gesonderten Darstellung des Einflusses der Abweichungen<br />
von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf die Vermögens-,<br />
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage (§ 116 GO <strong>NRW</strong>, § 51<br />
Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
20. Angaben zu den angewandten Vereinfachungsregeln und Schätzungen<br />
(§ 116 Abs. 1 Satz 1 GO <strong>NRW</strong>, § 51 Abs. 2 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
21. Angaben zu Abweichungen vom Grundsatz der einheitlichen Bewertung<br />
und deren Begründung (§ 50 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong> i. V. m. § 308<br />
Abs. 2 Satz 4 HGB)<br />
22. Angaben <strong>zum</strong> Verzicht auf die Anpassung der Bewertung bei assoziierten<br />
Betrieben an die einheitliche Bewertung (§ 50 Abs. 3 GemHVO<br />
<strong>NRW</strong> i. V. m. § 312 Abs. 5 Satz 2 HGB)<br />
Nur Angabe erforderlich,<br />
keine Begründung.
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IX<br />
3<br />
Angaben im Gesamtanhang Bemerkungen<br />
23. Weitere freiwillige Angaben (in Anlehnung an den DRS 13), z.B. :<br />
Angaben bei Änderung von Schätzmethoden;<br />
Angaben und Erläuterungen bei Änderungen der Konsolidierungsmethoden;<br />
Erläuterungen bei Ausweisänderungen;<br />
Angaben zur Korrektur von Fehlern.<br />
Erläuterungen zur Gesamtbilanz<br />
24. Werden die der Gesamtbilanz hinzugefügten Posten im Gesamtanhang<br />
angegeben? (§ 49 Abs. 3 i. V. m. § 41 Abs. 6 GemHVO <strong>NRW</strong>)?<br />
25. Werden der aktive Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />
(ausgewiesen als „Geschäfts- oder Firmenwert“) sowie wesentliche<br />
Änderungen gegenüber dem Vorjahr erläutert (§ 50 Abs. 1 GemHVO<br />
<strong>NRW</strong> i. V. m. § 301 Abs. 3 Satz 2 HGB)?<br />
26. Wird bzw. werden zu Posten der Gesamtbilanz im Gesamtanhang,<br />
die Mitzugehörigkeit zu anderen Posten angegeben, wenn dies zur<br />
Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Gesamtabschlusses<br />
erforderlich ist (§ 49 Abs. 3 i. V. m. § 41 Abs. 7 GemHVO <strong>NRW</strong>)?<br />
Werden die in der Gesamtbilanz zusammengefassten Posten angegeben<br />
(§ 49 Abs. 3 i. V. m. § 41 Abs. 7 GemHVO <strong>NRW</strong>)?<br />
27. Wenn für latente Steuern ein Abgrenzungsposten gebildet wird, ist<br />
dieser in der Gesamtbilanz oder im Gesamtanhang gesondert angegeben?<br />
(§ 50 Abs. 1 GemHVO i. V. m. § 306 Satz 2 HGB)?<br />
28. Wird ein gesondert angesetzter Bilanzposten „Nicht durch Eigenkapital<br />
gedeckter Fehlbetrag“ im Gesamtanhang erläutert (§ 49 Abs. 3 i. V. m.<br />
§ 43 Abs. 7 GemHVO <strong>NRW</strong>)?<br />
29. Sind die sich bei Anwendung der Methode der Kapitalkonsolidierung<br />
bei Interessenzusammenführung ergebenden Rücklagenveränderungen<br />
angegeben (§ 50 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong> i. V. m. § 302 Abs. 3<br />
HGB)?<br />
30. Sind der passive Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />
sowie wesentliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr erläutert worden<br />
(§ 50 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong> i. V. m. § 301 Abs. 3 Satz 2 HGB)?<br />
31. Werden bzw. wird unter dem Posten Rückstellungen im Gesamtanhang<br />
eine Rückstellung für latente Steuern gesondert angegeben?<br />
(§ 50 Abs. 1 GemHVO i. V. m. § 306 Satz 2 HGB)?<br />
32. Ist der Gesamtverbindlichkeitenspiegel vollständig und werden<br />
zu jedem einzelnen Posten der Verbindlichkeiten der Betrag der Verbindlichkeiten<br />
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr, von einem Jahr<br />
bis zu fünf Jahren und von mehr als fünf Jahren angegeben<br />
(§ 49 Abs. 3 i. V. m. § 47 Abs. 1 Satz 1 GemHVO <strong>NRW</strong>)?<br />
Werden Haftungsverhältnisse aus Bestellung von Sicherheiten gegliedert<br />
nach Arten und unter Angabe des jeweiligen Gesamtbetrages<br />
ausgewiesen (§ 49 Abs. 3 i. V. m. § 47 Abs. 1 Satz 2 GemHVO <strong>NRW</strong>)?<br />
33. Werden Kostenunterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen,<br />
die ausgeglichen werden sollen, im Gesamtanhang angegeben (§ 49<br />
Abs. 3 i. V. m. § 43 Abs. 6 GemHVO <strong>NRW</strong>)?<br />
Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung<br />
34. Werden zu den Abschreibungen die außerplanmäßigen Abschreibungen<br />
bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens (§ 49 Abs. 3 i.<br />
V. m. § 35 Abs. 5 GemHVO <strong>NRW</strong>) erläutert?<br />
Nur Abgaben erforderlich,<br />
keine<br />
zahlenmäßige<br />
Erläuterung
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage IX<br />
4<br />
Angaben im Gesamtanhang<br />
35. Werden die Zuschreibungen bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens<br />
(§ 49 Abs. 3 i. V. m. § 35 Abs. 8 GemHVO <strong>NRW</strong>) erläutert?<br />
36. Werden die außerordentlichen Erträge und außerordentlichen Aufwendungen<br />
hinsichtlich ihres Betrages und ihrer Art erläutert?<br />
Erläuterungen zur Gesamtkapitalflussrechnung<br />
37. Ist dem Gesamtanhang eine Kapitalflussrechnung unter Beachtung des<br />
DRS 2 (§ 51 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong>) beigefügt?<br />
38. Enthält der Gesamtanhang die Definition des Finanzmittelfonds?<br />
(DRS 2 Tz. 52 a)<br />
39. Sind die Auswirkungen von Änderungen der Definition des Finanzmittelfonds<br />
auf die Anfangs- und Endbestände sowie die Zahlungsströme<br />
der Vorperiode angegeben? (DRS 2 Tz. 52 b)<br />
40. Enthält der Gesamtanhang die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds<br />
(ggf. einschließlich einer rechnerischen Überleitung zu den entsprechenden<br />
Bilanzposten, soweit der Finanzmittelfonds nicht dem<br />
Bilanzposten „Liquide Mittel“ entspricht)? (DRS 2 Tz. 52 c)<br />
41. Werden in den Gesamtanhang bedeutende zahlungsunwirksame Vorgänge<br />
aufgenommen? (DRS 2 Tz. 52 d)<br />
42. Werden die Bestände des Finanzmittelfonds, die Verfügungsbeschränkungen<br />
unterliegen, im Gesamtanhang angegeben (DRS 2 Tz 53)?<br />
Erläuterungen <strong>zum</strong> (freiwilligen) Eigenkapitalspiegel<br />
43. Erfolgt die Darstellung der Veränderung und Entwicklung des Eigenkapitals<br />
(Eigenkapitalspiegel) im Gesamtanhang (§ 51 Abs. 2 GemHVO<br />
<strong>NRW</strong>)? Falls nein entfallen die Punkte 48 bis 50)<br />
44. Erläutert der Eigenkapitalspiegel die Veränderungen des Eigenkapitals<br />
der Kommune anhand der in der Gesamtbilanz ausgewiesenen Bestandteile<br />
(vgl. DRS 7 Tz. 7)?<br />
45. Wird basierend auf dem in der <strong>NKF</strong>-Bilanz ausgewiesenen Eigenkapital<br />
der Kommune die Entwicklung des Gesamteigenkapitals durch<br />
Hinzunahme der Minderheitenanteile dargestellt? (DRS 7 Tz. 7)?<br />
46. Werden wesentliche „Übrige Veränderungen“ des Gesamteigenkapitals<br />
angegeben und erläutert? (DRS 7 Tz. 16 / Anlage zu DRS 7)<br />
Weitere Angaben aus örtlichem Anlass<br />
47.<br />
Ggf. örtlich zu ergänzen und festzulegen.<br />
Bemerkungen
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Praxisleitfaden 4. Auflage<br />
Anlage V<br />
Ansatz- und Bewertungsunterschiede<br />
HGB vs. <strong>NKF</strong>
Ansatz- und Bewertungsunterschiede HGB vs. <strong>NKF</strong><br />
Sachverhalt<br />
Aufwendungen für die<br />
Ingangsetzung und Erweiterung<br />
des Geschäftsbetriebs<br />
Derivativer Geschäfts- oder<br />
Firmenwert<br />
Abschreibung des derivativen<br />
Geschäfts- oder Firmenwerts<br />
§ 269 Satz 1 Aktivierungswahlrecht keine<br />
Regelung<br />
§ 255 Abs. 4<br />
Satz 1<br />
§ 255 Abs. 4<br />
Satz 2, 3<br />
Sonderposten mit Rücklageanteil § 247 Abs. 3,<br />
§ 273<br />
Erhaltene Zuwendungen und<br />
Beiträge für Investitionen<br />
Rückstellungen für unterlassene<br />
Instandhaltung, die innerhalb der<br />
letzten 9 Monate des folgenden<br />
Geschäftsjahres nachgeholt wird<br />
Aufwandsrückstellungen<br />
exkl. Instandhaltungsrückstellungen<br />
Rückstellungen für Pensionen für<br />
HGB GO, GemHVO <strong>NRW</strong><br />
Aktivierungswahlrecht keine<br />
Regelung<br />
Abschreibung zu mindestens einem Keine<br />
Viertel jährlich oder planmäßig Regelung<br />
Passivierungswahlrecht,<br />
nach § 273 Passivierungsgebot für<br />
Kapitalgesellschaften bei<br />
steuerlicher Inanspruchnahme<br />
keine<br />
Regelung<br />
(HFA 1/1984) Wahlrecht Kürzung AHK oder Ansatz § 43 Abs. 5<br />
SoPo<br />
GemHVO<br />
§ 249 Abs. 1 Passivierungswahlrecht § 36 Abs. 3<br />
Satz 3<br />
GemHVO<br />
§ 249 Abs. 2 Passivierungswahlrecht § 36 Abs. 6<br />
GemHVO<br />
Art. 28 Passivierungswahlrecht § 36 Abs. 1<br />
sog. Altzusagen<br />
EGHGB<br />
GemHVO<br />
latente Steuern § 274 keine Einbeziehung quasi-<br />
keine<br />
permanenter Differenzen<br />
Regelung,<br />
Aktivierungswahlrecht für aktive<br />
latente Steuern<br />
§ 36 Abs. 4<br />
GemHVO<br />
Aktivierungsverbot<br />
Aktivierungsverbot<br />
Abschreibung nicht möglich, da ein<br />
GoF nicht angesetzt werden darf<br />
Passivierungsverbot<br />
Passivierungspflicht<br />
Passivierungsgebot für konkret<br />
beabsichtigte, einzeln bestimmte und<br />
wertmäßig bezifferte Maßnahmen<br />
Passivierungsverbot<br />
Passivierungspflicht<br />
Aktivierungsverbot<br />
Passiervierungsgebot<br />
Seite 1
Sachverhalt<br />
Abzinsung von Rückstellungen § 253 Abs. 1<br />
Satz 1 1.HS<br />
Außerplanmäßige Abschreibung<br />
wegen zukünftiger<br />
Wertschwankungen im<br />
Umlaufvermögen<br />
Außerplanmäßige Abschreibungen<br />
auf Anlagevermögen bei<br />
voraussichtlich nur<br />
vorübergehender Wertminderung<br />
§ 253 Abs. 3<br />
Satz 3<br />
§ 253 Abs. 2<br />
Satz 3 1. HS<br />
§ 279 Abs. 1<br />
Satz 2<br />
Wertaufholung für<br />
§ 253 Abs. 5<br />
vorangegangene außerplanmäßige § 280 Abs. 1<br />
Abschreibungen<br />
Satz 1<br />
Herstellungskosten<br />
Pflichtbestandteile<br />
Herstellungskosten<br />
Wahlbestandteile<br />
§ 255 Abs. 2<br />
Satz 3<br />
§ 255 Abs. 2<br />
und 3<br />
Verbot;<br />
Ausnahme: Rückstellungen dürfen<br />
nur abgezinst werden, soweit die<br />
ihnen zugrundeliegenden<br />
Verbindlichkeiten einen Zinsanteil<br />
enthalten<br />
Keine<br />
Regelung<br />
§ 36 Abs. 1<br />
GemHVO<br />
Wahlrecht Keine<br />
Regelung<br />
Wahlrecht;<br />
Kapitalgesellschaften<br />
Grundsätzlich Verbot;<br />
Wahlrecht bei Finanzanlagen<br />
Wahlrecht,<br />
Kapitalgesellschaften:<br />
Wertaufholungsgebot<br />
Material-, Fertigungseinzelkosten,<br />
Sondereinzelkosten der Fertigung<br />
Material-, Fertigungsgemeinkosten,<br />
anteilige AfA, allgemeine Verwaltung,<br />
soziale Einrichtungen, freiwillige<br />
soziale Leistungen, betriebliche<br />
Altersversorgung, anteilige<br />
Fremdkapitalzinsen<br />
Herstellungskosten<br />
Verbot<br />
Verbrauchsfolgeverfahren § 256 Satz 1 Wahlrecht:<br />
Anwendung von<br />
Verbrauchsfolgeverfahren und der<br />
Durchschnittswertmethode ist<br />
zulässig<br />
§ 35 Abs. 5<br />
GemHVO<br />
§ 35 Abs. 8<br />
GemHVO<br />
§ 33 Abs. 3<br />
GemHVO<br />
Abzinsungsverbot;<br />
Ausnahme für<br />
Pensionsverpflichtungen auf<br />
Grund beamtenrechtlicher<br />
Vorschriften<br />
Verbot der außerplanmäßigen<br />
Abschreibung<br />
Verbot der außerplanmäßigen<br />
Abschreibung mit Ausnahme der<br />
Finanzanlagen<br />
Wertaufholungsgebot für<br />
Vermögensgegenstände des<br />
Anlagevermögens oder der<br />
Finanzanlagen. Kein<br />
Wertaufholungsgebot für<br />
Abschreibungen auf<br />
Vermögensgegenstände des<br />
Umlaufvermögens.<br />
Materialeinzelkosten,<br />
Fertigungseinzelkosten,<br />
Sonderkosten der Fertigung<br />
Notwendige Material- und<br />
Fertigungsgemeinkosten<br />
§ 255 Vertriebskosten Verwaltungsgemeinkosten, AfA<br />
Keine<br />
Regelung<br />
Festwertbewertung § 240 Abs.3 für Sachanlagevermögen; RHB § 34 Abs. 1, 2<br />
GemHVO<br />
Gruppenbewertung § 240 Abs. 4<br />
§ 256<br />
HGB<br />
gleichartige Vermögensgegenstände<br />
des Vorratsvermögens, bewegl.<br />
Vermögensgegenstände und<br />
Schulden <strong>zum</strong> gewogenen<br />
Durchschnitt<br />
§ 34 Abs. 3<br />
GemHVO<br />
GO, GemHVO <strong>NRW</strong><br />
Durchschnittswertverfahren, keine<br />
Verbrauchsfolgeverfahren<br />
Sachanlagevermögen, RBH, Waren,<br />
Aufwuchs<br />
gleichartige Vermögensgegenstände<br />
des Vorratsvermögens, bewegl.<br />
Vermögensgegenstände,<br />
Rückstellungen für nicht<br />
genommenen Urlaub, Überstunden<br />
und Garantien <strong>zum</strong> gewogenen<br />
Durchschnitt<br />
Seite 2
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Praxisleitfaden 4. Auflage<br />
Anlage VI<br />
Positionenrahmen für den<br />
<strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Praxisleitfaden 4. Auflage<br />
Anlage VI<br />
Positionenrahmen für den<br />
<strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
2<br />
Inhaltsverzeichnis Seite<br />
A. Positionenrahmen (Gliederung) ............................................................................................ 4<br />
I. Teil A: Positionenrahmen zur Gesamtbilanz (Summenbilanz) .................................... 4<br />
II. Teil B: Positionenrahmen zur Gesamtergebnisrechnung<br />
(Summenergebnisrechnung) ....................................................................................... 9<br />
B. Erläuterungen zu Positionen der Gesamtbilanz (Summenbilanz) ...................................... 13<br />
I. AKTIVA ...................................................................................................................... 13<br />
1. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des<br />
Geschäftsbetriebs ............................................................................................. 13<br />
2. Anlagevermögen ............................................................................................... 13<br />
3. Sachanlagen ..................................................................................................... 15<br />
4. Finanzanlagen ................................................................................................... 24<br />
5. Umlaufvermögen ............................................................................................... 26<br />
6. Aktive Rechnungsabgrenzung (RAP) ............................................................... 29<br />
7. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ................................................ 30<br />
II. PASSIVA ................................................................................................................... 31<br />
1. Eigenkapital ....................................................................................................... 31<br />
2. Sonderposten .................................................................................................... 33<br />
3. Rückstellungen .................................................................................................. 35<br />
4. Verbindlichkeiten ............................................................................................... 38<br />
5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) ................................................ 41<br />
C. Erläuterungen zu Positionen der Gesamtergebnisrechnung<br />
(Summenergebnisrechnung) .............................................................................................. 42<br />
I. Ordentliche Gesamterträge ....................................................................................... 42<br />
1. Steuern und ähnliche Abgaben ......................................................................... 42<br />
2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen ........................................................... 42<br />
3. Sonstige Transfererträge .................................................................................. 42<br />
4. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ............................................................. 43<br />
5. Privatrechtliche Leistungsentgelte .................................................................... 43<br />
6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen .......................................................... 43<br />
7. Sonstige ordentliche Erträge ............................................................................. 44<br />
8. Aktivierte Eigenleistungen ................................................................................. 44<br />
9. Bestandsveränderungen ................................................................................... 44
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
3<br />
Inhaltsverzeichnis Seite<br />
II. Ordentliche Gesamtaufwendungen ........................................................................... 45<br />
1. Personalaufwendungen .................................................................................... 45<br />
2. Versorgungsaufwendungen .............................................................................. 45<br />
3. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ................................................ 45<br />
4. Bilanzielle Abschreibungen ............................................................................... 46<br />
5. Transferaufwendungen ..................................................................................... 47<br />
6. Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit ........................................... 48<br />
III. Finanzerträge ............................................................................................................ 49<br />
1. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen/Verlustübernahmen ......................... 49<br />
2. Beteiligungserträge ........................................................................................... 50<br />
3. Zinserträge und sonstige Finanzerträge ........................................................... 50<br />
IV. Finanzaufwendungen ................................................................................................ 50<br />
1. Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen ............................................. 50<br />
2. Zinsaufwendungen und sonstige Finanzaufwendungen ................................... 51<br />
VI. Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen ......................................................... 51<br />
VII. Gesamtfinanzergebnis ............................................................................................... 51<br />
VIII. Ordentliches Gesamtergebnis ................................................................................... 51<br />
IX. Außerordentliches Gesamtergebnis .......................................................................... 52<br />
1. Außerordentliche Erträge .................................................................................. 52<br />
2. Außerordentliche Aufwendungen ...................................................................... 52<br />
X. Gesamtjahresüberschuss/ -fehlbetrag ....................................................................... 53<br />
XI. Gewinnverwendung ................................................................................................... 53<br />
1. Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis ........................................ 53<br />
2. Gewinnvortrag/Verlustvortrag ........................................................................... 53<br />
3. Entnahmen/Zuführungen Allgemeine Rücklage ................................................ 53<br />
4. Gesamtbilanzgewinn/-verlust ............................................................................ 53
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
4<br />
A. Positionenrahmen (Gliederung)<br />
I. Teil A: Positionenrahmen zur Gesamtbilanz (Summenbilanz)<br />
A Aktiva<br />
A0 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />
A1 Anlagevermögen<br />
A1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Geschäfts- oder Firmenwert<br />
Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüssen<br />
Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung<br />
Geschäfts- oder Firmenwert aus der Equity-Konsolidierung<br />
Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Sonstige selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aus den<br />
Einzelabschlüssen<br />
Sonstige entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Vollkonsolidierungskreis<br />
Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an Sonstige<br />
A1.2 Sachanlagen<br />
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
Grünflächen<br />
Ackerland<br />
Wald, Forsten<br />
Sonstige unbebaute Grundstücke<br />
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />
Schulen<br />
Wohnbauten<br />
Krankenhäuser<br />
Soziale Einrichtungen<br />
Sportstätten<br />
Mehrzweck- und Messehallen<br />
Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />
Infrastrukturvermögen<br />
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />
Brücken und Tunnel<br />
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />
Stromversorgungsanlagen<br />
Gasversorgungsanlagen<br />
Wasserversorgungsanlagen<br />
Abfallbeseitigungsanlagen
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
5<br />
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />
Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />
Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />
Kunstgegenstände<br />
Baudenkmäler<br />
Bodendenkmäler<br />
Sonstige Kulturgüter<br />
Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />
Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong><br />
Fahrzeuge<br />
Spezialfahrzeuge<br />
Fahrzeuge für den ÖPNV<br />
Sonstige Fahrzeuge<br />
Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
Geleistete Anzahlungen und<strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
Geleistete Anzahlungen<br />
Geleistete Anzahlungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
Geleistete Anzahlungen an Sonstige<br />
<strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
A1.3 Finanzanlagen<br />
Anteile an verbundenen Unternehmen<br />
Anteile an verbundenen Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />
Anteile an sonstigen verbundenen Unternehmen<br />
Anteile an assoziierten Unternehmen<br />
Anteile an assoziierten Unternehmen aus den Einzelabschlüssen<br />
Unterschiedsbetrag aus der Equity-Konsolidierung<br />
Übrige Beteiligungen<br />
Übrige Beteiligungen<br />
Sondervermögen<br />
Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis<br />
Sonstige Sondervermögen<br />
Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
Ausleihungen<br />
Ausleihungen an verbundene Unternehmen<br />
Ausleihungen an verbundene Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />
Ausleihungen an sonstige verbundene Unternehmen<br />
Ausleihungen an Beteiligungen<br />
Ausleihungen an Sondervermögen
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
6<br />
Ausleihungen an Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis<br />
Ausleihungen an sonstige Sondervermögen<br />
Ausleihungen von kommunalen Betrieben an Kommune<br />
Sonstige Ausleihungen<br />
A2 Umlaufvermögen<br />
Vorräte<br />
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren<br />
Rohstoffe/Fertigungsmaterial, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe<br />
Waren (auch Grundstücke des Umlaufvermögens)<br />
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen<br />
Fertige Erzeugnisse<br />
Geleistete Anzahlungen für Vorräte<br />
Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Vollkonsolidierungskreis<br />
Geleistete Anzahlungen für Vorräte an Sonstige<br />
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
Forderungen<br />
Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital<br />
Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital vom Vollkonsolidierungskreis<br />
Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Sonstigen<br />
Sonstige Forderungen<br />
Sonstige Forderungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
Sonstige Forderungen an Sonstige<br />
Sonstige Vermögensgegenstände<br />
Sonstige Vermögensgegenstände vom Vollkonsolidierungskreis<br />
Sonstige Vermögensgegenstände von Sonstigen<br />
Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
Wertpapiere des Umlaufvermögens vom Vollkonsolidierungskreis<br />
Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
Liquide Mittel<br />
A3 Aktive Rechnungsabgrenzung (RAP)<br />
Aktive latente Steuern aus Einzelabschlüssen<br />
Abgrenzung latenter Steuern aus der Konsolidierung<br />
Sonstige aktive Rechnungsabgrenzung<br />
Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen<br />
A4 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
P Passiva<br />
P1 Eigenkapital<br />
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
7<br />
Allgemeine Rücklage<br />
Allgemeine Rücklage<br />
Grundkapital/Stammkapital<br />
Kapitalrücklage<br />
Gewinnrücklagen<br />
Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />
Sonderrücklagen<br />
Sonderrücklagen<br />
Ausgleichsrücklage<br />
Ausgleichsrücklage<br />
Ergebnisvorträge<br />
Gewinnvortrag/Verlustvortrag<br />
Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag<br />
Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag<br />
Gesamtbilanzgewinn/-verlust Gesamtbilanzgewinn/-verlust<br />
Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />
Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />
P2 Sonderposten<br />
Sonderposten für Zuwendungen<br />
Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
Sonderposten für Zuwendungen von Sonstigen<br />
Sonderposten für Beiträgen<br />
Sonderposten für Beiträgen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
Sonderposten für Beiträgen von Sonstigen<br />
Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />
Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />
Sonstige Sonderposten<br />
Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
Sonstige Sonderposten von Sonstigen<br />
Sonderposten mit Rücklageanteil<br />
P3 Rückstellungen<br />
Pensionsrückstellungen<br />
Pensionsrückstellungen
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
8<br />
Rückstellungen für Deponien und Altlasten<br />
Rückstellungen für Deponien<br />
Rückstellungen für Altlasten<br />
Instandhaltungsrückstellungen<br />
Instandhaltungsrückstellungen<br />
Steuerrückstellungen<br />
Steuerrückstellungen gegenüber Kommune<br />
Steuerrückstellungen gegenüber Sonstigen<br />
Passive latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
Passive latente Steuern aus Einzelabschlüssen<br />
Sonstige Rückstellungen<br />
Sonstige Rückstellungen gegenüber Vollkonsolidierungskreis<br />
Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen<br />
P4 Verbindlichkeiten<br />
Anleihen<br />
Anleihen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
Anleihen von Sonstigen<br />
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen gegenüber Sonstigen<br />
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung gegenüber Sonstigen<br />
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />
gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />
gegenüber Sonstigen<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Sonstigen<br />
Sonstige Verbindlichkeiten<br />
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis<br />
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Sonstigen<br />
P5 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP)<br />
Passive Rechnungsabgrenzungsposten vom Vollkonsolidierungskreis<br />
Passive Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
9<br />
II. Teil B: Positionenrahmen zur Gesamtergebnisrechnung (Summenergebnisrechnung)<br />
E1 Steuern und ähnliche Abgaben<br />
Steuern und ähnliche Abgaben vom Vollkonsolidierungskreis<br />
Steuern und ähnliche Abgaben von Sonstigen<br />
E2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen<br />
Zuwendungen und allgemeine Umlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
Zuwendungen und allgemeine Umlagen von Sonstigen<br />
E3 Sonstige Transfererträge<br />
Sonstige Transfererträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
Sonstige Transfererträge von Sonstigen<br />
E4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte<br />
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen<br />
E5 Privatrechtliche Leistungsentgelte<br />
Privatrechtliche Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis<br />
Privatrechtliche Leistungsentgelte von Sonstigen<br />
E6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />
Kostenerstattungen und Kostenumlagen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Sonstigen<br />
E7 Sonstige ordentliche Erträge<br />
Sonstige ordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
Sonstige ordentliche Erträge von Sonstigen<br />
E8 Aktivierte Eigenleistungen<br />
Aktivierte Eigenleistungen<br />
E9 Bestandsveränderungen<br />
Bestandsveränderungen<br />
E10 Ordentliche Gesamterträge<br />
A11 Personalaufwendungen<br />
Personalaufwendungen<br />
A12 Versorgungsaufwendungen<br />
Versorgungsaufwendungen
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
10<br />
A13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen<br />
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen an Sonstige<br />
A14 Bilanzielle Abschreibungen<br />
Abschreibungen von Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />
Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüssen<br />
Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung<br />
Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus der Equity-Konsolidierung<br />
Abschreibungen auf selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Abschreibungen auf verbundene Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />
Abschreibungen auf Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis<br />
Abschreibungen auf assoziierte Unternehmen<br />
Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens<br />
Sonstige Abschreibungen<br />
A15 Transferaufwendungen<br />
Transferaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
Transferaufwendungen an Sonstige<br />
A16 Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />
Steuern vom Einkommen und Ertrag<br />
Steuern vom Einkommen und Ertrag an Vollkonsolidierungskreis<br />
Steuern vom Einkommen und Ertrag an Sonstige<br />
Sonstige Steuern<br />
Sonstige Steuern an Vollkonsolidierungskreis<br />
Sonstige Steuern an Sonstige<br />
Latente Steuern<br />
Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen<br />
Latente Steuern aus der Konsolidierung<br />
Aufwendungen aus Verlustübernahmen<br />
Aufwendungen aus Verlustübernahmen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
Aufwendungen aus Verlustübernahmen von Sonstigen<br />
Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen<br />
Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />
A17 Ordentliche Gesamtaufwendungen<br />
S18 Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit<br />
(Saldo aus E1 bis E 9 und A11 bis A16)<br />
F19 Finanzerträge<br />
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen/Verlustübernahmen<br />
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen von Sonstigen<br />
Erträge aus Verlustübernahmen vom Vollkonsolidierungskreis
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
11<br />
Erträge aus Verlustübernahmen von Sonstigen<br />
Beteiligungserträge<br />
Beteiligungserträge von voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen<br />
Beteiligungserträge von Sondervermögen<br />
Beteiligungserträge von assoziierten Unternehmen<br />
Beteiligungserträge von Sonstigen<br />
Zinserträge und sonstige Finanzerträge<br />
Zinserträge<br />
Zinserträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
Zinserträge von Sonstigen<br />
Sonstige Finanzerträge<br />
Sonstige Finanzerträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
Sonstige Finanzerträge von Sonstigen<br />
F20 Erträge aus assoziierten Unternehmen<br />
Erträge aus assoziierten Unternehmen<br />
F21 Finanzaufwendungen<br />
Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen<br />
Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen vom Vollkonsolidierungskreis<br />
Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen von Sonstigen<br />
Zinsaufwendungen und sonstige Finanzaufwendungen<br />
Zinsaufwendungen<br />
Zinsaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
Zinsaufwendungen an Sonstige<br />
Sonstige Finanzaufwendungen<br />
Sonstige Finanzaufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
Sonstige Finanzaufwendungen an Sonstige<br />
F22 Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen<br />
Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen<br />
S23 Gesamtfinanzergebnis<br />
(Saldo aus F19 bis F 22)<br />
S24 Ordentliches Gesamtergebnis<br />
(Summe aus S18 und S23)<br />
AE25 Außerordentliche Erträge<br />
Außerordentliche Erträge vom Vollkonsolidierungskreis<br />
Außerordentliche Erträge von Sonstigen
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
12<br />
AE26 Außerordentliche Aufwendungen<br />
Außerordentliche Aufwendungen an Vollkonsolidierungskreis<br />
Außerordentliche Aufwendungen an Sonstige<br />
S27 Außerordentliches Gesamtergebnis<br />
(Saldo aus AE25 und AE26)<br />
S28 Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag<br />
(Saldo aus S24 und S27)<br />
G Gewinnverwendung<br />
G29 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis<br />
Anderen Gesellschaftern zuzurechnender Gewinn<br />
Anderen Gesellschaftern zuzurechnender Verlust<br />
G30 Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr<br />
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr<br />
Verlustvortrag aus dem Vorjahr<br />
G31 Entnahmen/Zuführungen Allgemeine Rücklage<br />
Entnahmen aus der Kapitalrücklage<br />
Entnahmen aus Gewinnrücklagen<br />
Einstellungen in Gewinnrücklagen<br />
S32 Gesamtbilanzgewinn/-verlust<br />
(Saldo aus S28 bis G31)
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
13<br />
B. Erläuterungen zu Positionen der Gesamtbilanz (Summenbilanz)<br />
I. AKTIVA<br />
1. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />
Im Einzelabschluss gesondert angesetzte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung<br />
des Geschäftsbetriebs nach § 269 HGB dürfen nach der GO <strong>NRW</strong> und der GemHVO<br />
<strong>NRW</strong> nicht angesetzt werden. In Fällen der Bildung des Postens in der Handelsbilanz ist bei<br />
Aufstellung der KB II darauf zu achten, dass der Posten aufgelöst wird und bereits vorgenommene<br />
Abschreibungen des abgelaufenen Geschäftsjahres korrigiert werden.<br />
2. Anlagevermögen<br />
Das Anlagevermögen umfasst sämtliche Vermögensgegenstände der Kommunen und Betriebe,<br />
die dazu bestimmt sind, dem Betrieb dauerhaft zu dienen.<br />
2.1 Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Nicht-physische, entgeltlich erworbene Vermögensgegenstände, die im wirtschaftlichen Eigentum<br />
stehen, werden als immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert.<br />
a) Geschäfts- oder Firmenwert<br />
Diese Position enthält sowohl die Geschäfts- oder Firmenwerte aus den Einzelabschlüssen<br />
der Betriebe als auch die Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Konsolidierung.<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte aus den Einzelabschlüssen<br />
Als Geschäfts- oder Firmenwert darf gemäß § 255 Abs. 4 HGB der Unterschiedsbetrag angesetzt<br />
werden, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung<br />
den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden<br />
im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt. Diese Position darf nach <strong>NKF</strong> nicht angesetzt werden<br />
und ist in der KB II entsprechend aufwandswirksam auszubuchen.
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
14<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Vollkonsolidierung<br />
Diese Position entsteht erst im Rahmen der Konsolidierung und beinhaltet den aktivischen<br />
Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung des Vollkonsolidierungskreises.<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Equity-Konsolidierung<br />
Bei Anwendung der Kapitalanteilsmethode für die Konsolidierung der assoziierten Unternehmen<br />
ist ein sich ggf. ergebender aktivischer Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />
hier auszuweisen.<br />
b) Sonstige Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
In dieser Position sind die immateriellen Vermögensgegenstände zu erfassen. Sie sind ganz<br />
allgemein Rechte und übrige Möglichkeiten mit besonderen Vorteilen für den Betrieb, zu deren<br />
Erlangung Aufwendungen aus einem Kauf- oder Tauschvorgang entstanden sein müssen. Die<br />
immateriellen Vermögensgegenstände müssen außerdem bewertungsfähig sein. Die grundstücksgleichen<br />
Rechte gehören <strong>zum</strong> unbeweglichen Anlagevermögen. Dagegen sind die<br />
Grunddienstbarkeiten, das Nießbrauchsrecht und die beschränkte persönliche Dienstbarkeit,<br />
die nur eine eingeschränkte Grundstücksnutzung gewähren, als immaterielle Vermögensgegenstände<br />
anzusetzen, wenn dafür ein Entgelt bezahlt wurde. Werden die immateriellen Vermögensgegenstände<br />
nur kurzfristig genutzt, sind diese dem Umlaufvermögen zuzuordnen.<br />
Zu den sonstigen immateriellen Vermögensgegenständen gehören z.B. Lizenzen, Konzessionen<br />
und Software. Bei Software wird zwischen Firmware, Systemsoftware und Anwendungssoftware<br />
unterschieden. Die Firmware ist ein fest mit dem Computer verbundener Programmbaustein,<br />
der als unselbstständiger Teil der Hardware mit dieser als Sachanlagevermögen zu<br />
aktivieren ist. Die Systemsoftware und die Anwendungssoftware sind auf Grund ihrer selbstständigen<br />
Verwertbarkeit grundsätzlich als immaterielle Vermögensgegenstände zu bilanzieren.<br />
Wird am Markt die Software nur zusammen mit der Hardware gehandelt, ist diese mit der<br />
Hardware wie ein einheitlicher Vermögensgegenstand des Sachanlagevermögens zu bilanzieren.<br />
Als immaterielle (unkörperliche) Wirtschaftsgüter kommen zudem in Betracht: Rechte, rechtsähnliche<br />
Werte und sonstige Vorteile. Trivialprogramme sind abnutzbare bewegliche und<br />
selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter. Computerprogramme, deren Anschaffungskosten<br />
nicht mehr als 410 Euro netto betragen, sind wie Trivialprogramme zu behandeln (vgl. EStR<br />
5.5 Abs. 1).<br />
Keine immateriellen Wirtschaftsgüter, sondern materiell (körperliche) und zugleich abnutzbare<br />
bewegliche Wirtschaftsgüter sind, wenn sie nicht unter anderen rechtlichen Gesichtspunkten,<br />
z.B. als Kundenkartei oder Verlagsarchiv, als immaterielle Wirtschaftsgüter anzusehen sind,
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
15<br />
Computerprogramme, die keine Befehlsstruktur enthalten, sondern nur Bestände von Daten,<br />
die allgemein bekannt und jedermann zugänglich sind (vgl. EStH 5.5).<br />
Sonstige selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Gesondert zu erfassen sind die immateriellen Vermögensgegenstände, die selbst hergestellt<br />
oder nicht entgeltlich erworben wurden. Sie dürfen i.d.R. nicht aktiviert werden. Ein eigener<br />
Herstellungsvorgang für Software ist dann gegeben, wenn diese vom Anwender unter Einsatz<br />
seiner eigenen materiellen und personellen Ressourcen selbst geschaffen wird (Eigenherstellung).<br />
Dies liegt auch dann vor, wenn im Rahmen eines Dienstvertrages ein Softwareanbieter<br />
eingebunden worden ist und der Softwareanwender das wirtschaftliche Risiko (Herstellungsrisiko)<br />
trägt. Eine Aktivierung dieser Software ist dann nicht zulässig. Dies gilt auch, wenn durch<br />
wesensverändernde Vorgänge aus der gekauften Standardsoftware eine Individualsoftware<br />
als neuer Vermögensgegenstand entsteht. Auch hierbei ist entscheidend, wer das Herstellungsrisiko<br />
trägt. Unter diese Position fallen auch die immateriellen Vermögensgegenstände,<br />
die innerhalb des „Konzerns Kommune“ erworben wurden, insbesondere die immateriellen<br />
Vermögensgegenstände, die innerhalb des „Konzerns Kommune“ selbst geschaffen bzw. erworben<br />
wurden.<br />
Sonstige entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Soweit die immateriellen Vermögensgegenstände außerhalb des „Konzerns Kommune“ entgeltlich<br />
erworben wurden, sind sie gesondert zu erfassen.<br />
c) Anzahlung auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Die von der Kommune oder ihren Betrieben geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
sind hier zu erfassen.<br />
3. Sachanlagen<br />
Physische Vermögensgegenstände, die im wirtschaftlichen Eigentum stehen, werden analog<br />
<strong>zum</strong> HGB unter den Sachanlagen aktiviert. Die Gliederung nach der GemHVO <strong>NRW</strong> ist ausführlicher<br />
als nach HGB und erfordert insofern eine Umgliederung von Posten für die KB II.<br />
Insbesondere muss auch die Gesamtbilanz nicht nur gesonderte Ansätze für unbebaute und<br />
bebaute Grundstücke (vgl. nachfolgende Abgrenzung), sondern sollte auch eine Trennung der<br />
Ansätze nach Nutzungsarten im Sinne der kommunalen Aufgabenerfüllung enthalten.
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
16<br />
Abgrenzung bebauter und unbebauter Grundstücke<br />
Für die Beurteilung, ob es sich um ein bebautes oder ein unbebautes Grundstück handelt, ist<br />
auf den Begriff des Gebäudes im bewertungsrechtlichen Sinne abzustellen. Unter einem Gebäude<br />
wird ein Bauwerk auf eigenem oder fremden Grund und Boden verstanden, das Menschen<br />
oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt,<br />
den Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden ist, von<br />
einiger Beständigkeit und standfest ist. Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter<br />
sind, sowie Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume stehen<br />
den Gebäuden gleich. Wegen der Abgrenzung der Gebäude von den Betriebsvorrichtungen<br />
vgl. EStR 7.1.<br />
a) Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
In dieser Position sind die unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte zu erfassen.<br />
Als Grundstücke werden vermessene Teile des Grund und Bodens bezeichnet, für die<br />
ein eigenes Grundbuchblatt im Grundbuch geführt wird. Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke,<br />
auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden (vgl. § 72 BewG).<br />
Auszug aus dem Bewertungsgesetz:<br />
§ 72 BewG Begriff<br />
(1) Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude<br />
befinden. Die Benutzbarkeit beginnt im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit. Gebäude<br />
sind als bezugsfertig anzusehen, wenn den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen Benutzern<br />
zugemutet werden kann, sie zu benutzen; die Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde<br />
ist nicht entscheidend.<br />
(2) Befinden sich auf einem Grundstück Gebäude, deren Zweckbestimmung und Wert<br />
gegenüber der Zweckbestimmung und dem Wert des Grund und Bodens von untergeordneter<br />
Bedeutung sind, so gilt das Grundstück als unbebaut.<br />
Zu dieser Position gehören auch die bebauten Grundstücke der Kommune und ihrer Betriebe,<br />
auf denen sich fremde Bauten befinden. Dagegen sind die Grundstücke des Infrastrukturvermögens<br />
der Kommune und der Betriebe gesondert zu erfassen. Die auf den unbebauten<br />
Grundstücken befindlichen und ggf. abzuschreibenden unterschiedlichsten Aufbauten oder<br />
<strong>Anlagen</strong> stellen selbstständige Vermögensgegenstände dar, die getrennt vom jeweiligen<br />
Grund und Boden zu aktivieren sind. Dies gilt auch für die mit dem Grund und Boden verbundenen<br />
Rechte, z.B. Grunddienstbarkeiten, sowie für die im Boden befindlichen Bodenschätze.
Grünflächen<br />
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
17<br />
Bei dieser Position sind die unterschiedlichen Nutzungsformen von Grünflächen, z.B. Friedhöfe,<br />
Parkanlagen, Kleingartenanlagen, Kinderspielplätze, Naturschutzflächen, Wasserflächen<br />
von stehenden Gewässern u.a. zu erfassen. Dabei sind Gartenbauflächen nur zu berücksichtigen,<br />
wenn sie nicht als Ackerflächen genutzt werden. Auch sollten die fließenden Gewässer<br />
unter der Position „Sonstige unbebaute Grundstücke“ erfasst werden. Dafür spricht auch die<br />
Vielzahl der bei fließenden Gewässern bestehenden Auf- und Ausbauwerken, die einer Erfassung<br />
unter den Grünflächen entgegen stehen.<br />
Vorhandene Aufbauten -wie z.B. Pflanzen, Gartenanlagen, Spielgeräte, Einfriedungen und<br />
Umzäunungen- sind bei der Bilanzierung hier zu berücksichtigen. Bei Sportplätzen sind auch<br />
Zuschauertribünen, Umkleidekabinen, Sprunggruben, jedoch keine Stadien oder Arenen (siehe<br />
„Bebaute Grundstücke; Sportstätten“); bei Gewässern auch Absturzbauwerke, Wehranlagen,<br />
Absperrvorrichtungen u.a. unter diesem Posten zu berücksichtigen.<br />
Ackerland<br />
Zu dieser Position gehören das Ackerland sowie die sonstigen landwirtschaftlich genutzten<br />
Flächen der Kommune und ihrer Betriebe. Die damit im Zusammenhang stehenden Gebäude-<br />
, Hof- oder Wegeflächen sind ebenso wie die Wohn- und Betriebsgebäudeflächen unter der<br />
jeweils zutreffenden Position zu erfassen. In der Regel finden sich auf landwirtschaftlichen<br />
Flächen keine oder nur wenige <strong>Anlagen</strong> oder Aufbauten. So sind hier nur dann auch Gartenbauflächen<br />
zu erfassen, wenn diese vergleichbar dem Ackerland genutzt werden. Andernfalls<br />
sind die Gartenbauflächen der Position „Grünflächen“ zuzuordnen.<br />
Außerdem sind vorhandene Aufbauten, z.B. Pflanzen, Gartenanlagen, Gewächshäuser, Brunnenanlagen<br />
(soweit nicht kulturhistorisch bzw. Denkmal), Einfriedungen u.a. zu berücksichtigen.<br />
Unter Beachtung des Wesentlichkeitsgrundsatzes kann von einer Bilanzierung unwesentlicher<br />
Ackerlandaufbauten abgesehen werden.<br />
Wald, Forsten<br />
Zu dieser Position gehören der im kommunalen/betrieblichen Besitz befindliche Wald sowie<br />
sonstige forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Damit im Zusammenhang stehende Gebäude-,<br />
Hof- oder Wegeflächen sind ebenso wie die Wohn- und Betriebsgebäudeflächen unter den<br />
jeweils zutreffenden Positionen zu erfassen. Eine Zusammenfassung von mehreren Komponenten,<br />
z.B. der Waldwege, zu einer Vermögenseinheit ist dabei nicht zulässig. Auch sind die<br />
vorhandenen Aufbauten zu berücksichtigen, zu denen stehendes Holzvermögen, Pflanzen,<br />
Einfriedungen, Umzäunungen u.a. gehören können.
Sonstige unbebaute Grundstücke<br />
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
18<br />
Diese Position stellt eine Sammelposition für die unbebauten Grundstücke der Kommune und<br />
ihrer Betriebe dar, die nicht unter den übrigen Positionen zu erfassen sind, z.B. unbebaute<br />
Baugrundstücke oder unbebaute Gewerbegrundstücke. Derartige unbebaute Grundstücke der<br />
Kommune oder eines Betriebes sind nur dann hier zu erfassen, wenn sie nicht zur kurzfristigen<br />
Veräußerung gehalten werden. Vorhandene Aufbauten auf den sonstigen unbebauten<br />
Grundstücken der Kommune und ihrer Betriebe, zu denen stehendes Holzvermögen, Pflanzen,<br />
Umzäunungen u.a. gehören können, sind hier zu berücksichtigen.<br />
Unter dieser Position sind ebenfalls die Grundstücke mit fließendem Gewässer auszuweisen.<br />
Beim Ansatz der fließenden Gewässer sind auch die Aufbauten -wie Absturzbauwerke und<br />
Wehranlagen- zu berücksichtigen.<br />
Auch die Grundstücke, für die Erbbaurechte vergeben worden sind, gehören zu dieser Position.<br />
Es kann sich hierbei auch um ein bebautes Grundstück handeln. In diesen Fällen besteht<br />
i.d.R. jedoch nur beim Grund und Boden dieses Grundstücks ein wirtschaftliches Eigentum<br />
der Kommune oder eines ihrer Betriebe.<br />
b) Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
Zu der Position „Bebaute Grundstücke“ zählen sämtliche Arten von Grundvermögen. Grundstücksgleiche<br />
Rechte sind dingliche Rechte, die bürgerlich-rechtlich wie Grundstücke behandelt<br />
werden.<br />
Kinder- und Jugendeinrichtungen<br />
Zur Position „Kinder- und Jugendeinrichtungen“ gehören Tageseinrichtungen für Kinder in<br />
Form von Krippen, Kindergärten und Horte sowie Einrichtungen mit altersgemischten Gruppen,<br />
aber auch Sonderschulkindergärten. Weiterhin fallen hierunter Einrichtungen der Jugendarbeit<br />
in Form von Kinder- und Jugendferien-/-erholungsstätten, Einrichtungen der Stadtranderholung,<br />
Jugendheime, Jugendzentren, Jugendbildungsstätten u.a. Außerdem sind hier<br />
auch die sonstigen Einrichtungen zur Förderung junger Menschen und Familien zu erfassen.<br />
Schulen<br />
Zur Position „Schulen“ gehören Grundschulen einschließlich Schulkindergärten, Hauptschulen,<br />
Realschulen und Abendrealschulen als Weiterbildungskolleg, Gymnasien und Abendgymnasien<br />
als Weiterbildungskolleg sowie Kollegs als Institute zur Erlangung der Hochschulreife<br />
als Weiterbildungskolleg, Gesamtschulen als organisatorische und pädagogische Zusammenführung<br />
der Schulformen in der Sekundarstufe I, Förderschulen in allen ihren Ausformungen,<br />
aber auch Berufskollegs mit Berufsschule, Berufsfachschule, Fachschule und Fachoberschule<br />
einschließlich der Schulsporthallen.
Wohnbauten<br />
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
19<br />
Zur Position „Wohnbauten“ gehören alle <strong>zum</strong> Zwecke des Wohnens von Menschen errichteten<br />
Gebäude bzw. bebauten Grundstücke der Kommune und ihrer Betriebe, die dadurch den<br />
Menschen einen Schutz vor Witterungseinflüssen gewähren und den Aufenthalt von Menschen<br />
gestatten.<br />
Krankenhäuser<br />
Zur Position „Krankenhäuser“ gehören alle Gebäude <strong>zum</strong> Zwecke der medizinischen Behandlung,<br />
(stationären) Unterbringung und Betreuung der Bevölkerung.<br />
Soziale Einrichtungen<br />
Zur Position „Soziale Einrichtungen“ gehören alle Gebäude, die die Kommune/Betriebe für<br />
soziale Zwecke vorhält/vorhalten. Dies umfasst z.B. Einrichtungen <strong>zum</strong> Zwecke des Wohnens<br />
von älteren Menschen wie z.B. Seniorenheime, aber auch weitere soziale Einrichtungen wie<br />
Frauenhäuser, Herbergen und Unterkünfte für Obdachlose, Aussiedler sowie Asylbewerber<br />
oder Beratungseinrichtungen. Bei erheblicher örtlicher Bedeutung kann diese Bilanzposition<br />
weiter entsprechend der Nutzungsarten/ Nutzergruppen untergliedert werden.<br />
Sportstätten<br />
Zur Position „Sportstätten“ gehören alle Gebäude mit Flächen für Zwecke des Vereinssports,<br />
Breitensports und - sofern keine Zugehörigkeit zu einer Schule vorliegt - des Schulsports. Zu<br />
dieser Position gehören insbesondere Sport- und Turnhallen, Tennis- und Eislaufhallen,<br />
Sportstadien und Arenen inklusive der mit der Sportstätte fest verbundenen Einrichtungsgegenstände.<br />
Sportplätze mit Zuschauertribünen und direkt zuzuordnenden Umkleideräumlichkeiten<br />
oder sonstige Gebäude sind der Position „Grünflächen“ zuzuordnen.<br />
Mehrzweck- und Messehallen<br />
Zur Position „Mehrzweck- und Messehallen“ gehören alle Gebäude <strong>zum</strong> Zwecke der Durchführung<br />
von z.B. Sport-, Musik- oder Kongressveranstaltungen, insbesondere dann, wenn eine<br />
Mehrfachnutzung möglich ist.<br />
Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude<br />
Unter die Position „Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude“ fallen die Verwaltungsund<br />
Betriebsgebäude, z.B. Feuerwehrgerätehäuser, Rettungswachen, Werkstätten, Lagerhallen,<br />
Parkhäuser, Tiefgaragen, Garagen, Bestattungseinrichtungen, aber auch das Infrastrukturvermögen<br />
im weiteren Sinne, das nicht im Bereich „Infrastrukturvermögen“ erfasst werden<br />
darf. Dazu gehören insbesondere Einrichtungen, die der Bildung und Kultur, der Gesundheit,<br />
der Erholung und Freizeit dienen, z.B. Volkshochschulen, Bibliotheken, Museen, Ausstellungen,<br />
Theater, Kinos, Bühnen, Orchester, Opernhäuser, Begegnungsstätten, Bürgerhäuser u.a.
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
20<br />
Soweit keine spezielleren Positionen für Krankenhäuser, Soziale Einrichtungen, Sportstätten<br />
oder Mehrzweck- und Messehallen (s.o.) eingerichtet wurden, sind Einrichtungen, die dem<br />
Sozialen oder dem Sport dienen, Stadthallen, Krankenhäuser oder Sanatorien hier zu erfassen.<br />
c) Infrastrukturvermögen<br />
Der Bereich „Infrastrukturvermögen“ umfasst die öffentlichen Einrichtungen, die ausschließlich<br />
nach ihrer Bauweise und Funktion dazu bestimmt sind der örtlichen Infrastruktur zu dienen<br />
(Infrastrukturvermögen im engeren Sinne). Dazu zählen Grundstücke mit Straßen, Kanalisation<br />
und sonstige Verkehrs-, Ver- und Entsorgungseinrichtungen, z.B. Kläranlagen, Sonderbauwerke.<br />
Wegen ihrer Eigenart und der sich daraus ergebenden eingeschränkten Verwendungsmöglichkeit<br />
ist das Infrastrukturvermögen im engeren Sinne in der Bilanz gesondert<br />
auszuweisen. Die übrigen öffentlichen Einrichtungen, z.B. Krankenhäuser, Bildungsinstitutionen<br />
und Kultur- und Sozialeinrichtungen (Infrastrukturvermögen im weiteren Sinne) sind hier<br />
nicht zu erfassen (vgl. Erläuterungen zur Position „Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude“).<br />
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />
Unter dieser Sammelposition ist sämtlicher Grund und Boden des kommunalen sowie des<br />
betrieblichen Infrastrukturvermögens zu erfassen und zwar unabhängig von den darauf befindlichen<br />
Gebäuden oder sonstigen Aufbauten. Zu beachten ist dabei, dass der Grundstücksbegriff<br />
im <strong>NKF</strong> auf die wirtschaftliche Einheit abstellt, so dass mehrere bürgerlich-rechtliche Einzelgrundstücke<br />
bzw. Flurstücke, aber auch nur ein Teil von einem solchen, ein Grundstück im<br />
Sinne des Bewertungsrechtes bilden können/kann. Die Grundstücke des Infrastrukturvermögens<br />
bestehen – insbesondere im Außenbereich – oftmals aus einer Vielzahl von Flurstücken<br />
bzw. Teilflurstücken mit z.T. unterschiedlichen Nutzungsarten, z.B. Straßen, Graben, Verkehrsbegleitfläche,<br />
Grünland, etc. In diesen Fällen ist zu prüfen, in welchem Umfang eine wirtschaftliche<br />
Einheit gegeben ist.<br />
Brücken und Tunnel<br />
Zu dieser Position gehören alle Brücken und Tunnel als oberirdische ingenieurtechnische<br />
Bauwerke, unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzung für Fußgänger, Straßen- oder Schienenverkehr.<br />
Die Zuführungswege zu den Brücken und Tunnel der Kommune sind jedoch unter<br />
der Position „Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen“ zu erfassen.<br />
Unterirdische ausgebaute Abwasserbeseitigungsanlagen gehören dagegen nicht zu dieser<br />
Position. Sie sind unter „Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen“ zu erfassen.
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
21<br />
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen<br />
Neben dem Streckennetz der Kommunen und ihrer Betriebe beinhaltet diese Position sämtliche<br />
dem Betrieb des Streckennetzes unmittelbar dienende <strong>Anlagen</strong> der Streckenausrüstung,<br />
z.B. Gleisunterbau, Schienen, Weichen, Oberleitungen, Signale, Funk- und Telefonanlagen für<br />
die Streckensicherung sowie die sonstige Betriebstechnik. Die Anlagegüter können, orientiert<br />
an Steuerungsbedürfnissen, analog der Darstellung in der AfA-Tabelle 90 des Bundesfinanzministeriums<br />
gegliedert werden.<br />
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
Zu dieser Position gehören die ausgebauten Abwasserbeseitigungsanlagen, also sämtliche<br />
baulichen Teile des Kanalnetzes, z.B. Kanäle, Grundstücksanschlüsse, Straßenabläufe. Dazu<br />
gehören aber auch die maschinellen Teile des Kanalnetzes, z.B. Dauerpumpwerke, Hochwasserpumpen.<br />
Die Kläranlagen der Kommune und ihrer Betriebe, Stauraumkanäle, Regenrückhaltebecken,<br />
Regenwasserbehandlungsanlagen u.a. sowie öffentliche Toiletten sind<br />
ebenfalls dieser Position zuzuordnen.<br />
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />
Alle kommunalen und betrieblichen Straßen, als begeh- und befahrbare, befestigte und klassifizierte<br />
Verkehrswege, die von Fußgängern und verschiedenen Fahrzeugen benutzt werden,<br />
eine glatte Oberfläche haben und dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder diesem dienen,<br />
sind unter dieser Position zu erfassen. Aber auch Wege und Plätze, deren Nutzung für<br />
den öffentlichen Verkehr mit Fahrzeugen und Fußgängern errichtet worden sind, fallen darunter.<br />
Zu beachten ist, dass zur öffentlichen Straße der Straßenkörper, das Zubehör und die<br />
Nebenanlagen (vgl. § 2 StrWG <strong>NRW</strong>) gehören. So zählen <strong>zum</strong> Zubehör sämtliche zur Verkehrsführung<br />
und Verkehrssteuerung eingesetzten Einrichtungen und <strong>Anlagen</strong>, z.B. Verkehrsschilder,<br />
Ampeln u.a..<br />
Versorgungsanlagen (Strom, Gas, Wasser, Abfall)<br />
Unter diese Position fallen alle <strong>Anlagen</strong>, die der Strom-, Gas-, Wasserversorgung oder Abfallbeseitigung<br />
dienen. Abhängig von ihrer Bedeutung können sie auch je nach Versorgungsart<br />
erfasst und zugeordnet sowie ggf. in der kommunalen Gesamtbilanz getrennt angesetzt werden.<br />
Wegen der örtlich differierenden Bedeutung der Versorgungsanlagen für die kommunale<br />
Daseinvorsorge ist jeweils festzulegen, ob ein zusammengefasster Ansatz von Strom-, Gas-,<br />
Wasserversorgungs- und Abfallbeseitigungsanlagen in der Gesamtbilanz sachgerecht, oder<br />
eine getrennte Bilanzierung vorzunehmen ist.
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
22<br />
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />
Dieser Position sind die sonstigen Vermögengenstände des Infrastrukturvermögens zuzuordnen,<br />
wenn diese nicht unter den zuvor genannten Positionen gesondert zu erfassen sind. Die<br />
hier zuzuordnenden Vermögensgegenstände können z.B. Rückhaltebecken für Regenwasser<br />
sein, aber auch Einrichtungen und <strong>Anlagen</strong>, die dem Hochwasserschutz dienen.<br />
d) Bauten auf fremdem Grund und Boden<br />
Dieser Position sind kommunale Bauten zuzuordnen, die sich nicht auf eigenem Grund und<br />
Boden der Kommune, sondern auf fremdem Grund und Boden befinden. Das bestehende<br />
Rechtsverhältnis zwischen der Kommune, ihrem Betrieb und dem Dritten als Grundstückseigentümer<br />
beinhaltet entgegen den grundstücksgleichen Rechten kein das Grundverhältnis<br />
sicherndes dingliches Recht. Es ist vielmehr ein vertraglich gesichertes Recht, z. B. durch<br />
Miet- oder Pachtvertrag und ggf. mit dauernder dinglicher Sicherung des Nutzungsverhältnisses<br />
durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit. Der fremde Grundstückseigentümer<br />
gestattet dadurch der Kommune oder ihrem Betrieb, eine bauliche Anlage auf seinem Grund<br />
und Boden vorzuhalten.<br />
Diese Position hat besondere Bedeutung für den Bereich der baulichen <strong>Anlagen</strong> in Form von<br />
Betriebsvorrichtungen, z.B. Trafostationen, Druckreglerstationen, die keine betrieblichen Einrichtungen,<br />
sondern eine selbstständige bauliche Einheit darstellen, und sich nicht auf Grundstücken<br />
der Kommune oder ihrer Betriebe befinden. Hierbei ist zu beachten, dass die Eigentumsverhältnisse<br />
aus Sicht des „Konzerns Kommune“ betrachtet werden müssen. Unter dieser<br />
Position dürfen daher nur Bauten ausgewiesen werden, die sich auf „konzernfremdem“ Grund<br />
und Boden (Grundstücken) befinden.<br />
e) Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler<br />
Zu dieser Position gehören Vermögensgegenstände der Kommune oder ihrer Betriebe, deren<br />
Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Kultur und Geschichte im öffentlichen Interesse<br />
liegt. Dies sind z.B. Gemälde, Skulpturen, Antiquitäten, Sammlungen u.a. Vermögensgegenstände<br />
kulturhistorischer Bedeutung. Dagegen ist Kunst am Bau, die mit dem Gebäude der<br />
Kommune oder ihres Betriebes verbunden ist und keinen eigenständigen Vermögensgegenstand<br />
darstellt, nicht dieser Position zuzuordnen.<br />
Zu dieser Position gehören auch alle Arten von Denkmälern, auch die Baudenkmäler, die als<br />
bauliche <strong>Anlagen</strong> nicht zu den Gebäuden gehören. So sind z.B. Kriegerdenkmäler, Ehrenfriedhöfe<br />
oder Säulen, Gedenktafeln und Gedenksteine sowie Wegekreuze dieser Position<br />
zuzuordnen. Als Bodendenkmäler sind Ausgrabungen und ggf. sonstige archäologische Funde<br />
hier auszuweisen.
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
23<br />
f) Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, Fahrzeuge<br />
Alle Maschinen und technische <strong>Anlagen</strong>, die der kommunalen oder der betrieblichen Leistungserstellung<br />
dienen, sind unter dieser Position zu erfassen. Dies gilt nur, wenn diese Wirtschaftsgüter<br />
als Vermögensgegenstände selbstständig bewertbar und als nicht fest mit einem<br />
Gebäude verbunden zu bewerten sind. Technische Geräte, die als Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
genutzt werden, gehören nicht zu dieser Position. Zu den technischen <strong>Anlagen</strong><br />
und Maschinen gehören sämtliche vom unbeweglichen Vermögen abgegrenzte Betriebsvorrichtungen,<br />
z.B. Blockheizkraftwerke, Notstromaggregate, Druckmaschinen, Kompressoren,<br />
Lastenaufzüge, Klimaanlagen, Autoaufzüge in Parkhäusern, Verkaufsautomaten, Tresoranlagen,<br />
Schauvitrinen, etc.<br />
Der Position sind auch die marktgängigen Fahrzeuge, z.B. Personenkraftwagen, Lastkraftwagen,<br />
Busse, Anhänger, Krafträder, Fahrräder u.a., zuzuordnen, sowie Spezialfahrzeuge, z.B.<br />
Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Löschboote, Friedhofsbagger oder Kehrmaschinen, aber<br />
auch die Entsorgungsfahrzeuge der Abfall- und Abwasserbeseitigung.<br />
Dagegen gehören Einrichtungen, die der Strom-, Gas- und Wasserversorgung dienen - wie<br />
bereits aufgezeigt - zu dem Bereich „Infrastrukturvermögen“. Grundstücksbezogene Entwässerungssysteme,<br />
die zu Friedhöfen, Park- u.ä. Grünanlagen gehören, sind unter Positionen<br />
mit entsprechender Bezeichnung auszuweisen.<br />
g) Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
Zur Position „Betriebs- und Geschäftsausstattung“ gehören alle Vermögensgegenstände, die<br />
dem allgemeinen Geschäftsbetrieb dienen. Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung sind z.B.<br />
Stühle, Tische, Schränke, PC u.a. zu zählen. Aber auch der fachlich geprägte Geschäftsbetrieb<br />
ist dazuzurechnen, mit der Folge, dass auch Schaufeln, Spaten und Harken der Grünpflege,<br />
Strahlrohre und Schläuche im Feuerwehrbereich, Spielsachen in Kindertageseinrichtungen,<br />
Geschirr in der Altentagesstätte sowie Lehr-, Lern- und sonstiges Unterrichtsmaterial<br />
gleichfalls dieser Position zuzuordnen sind. Sofern bei den einzelnen voll zu konsolidierenden<br />
Betrieben gleiche Vermögenswerte nicht nach einem Vereinfachungsverfahren (z.B. Festoder<br />
Gruppenbewertung) bewertet werden, muss im Rahmen des Gesamtabschlusses keine<br />
Angleichung erfolgen, wenn unterschiedliche Zwecksetzungen bestehen.<br />
h) Geleistete Anzahlungen und <strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
Geleistete Anzahlungen<br />
Hier sind die geleisteten Anzahlungen der Kommune sowie ihrer Betriebe zu erfassen. Die<br />
Position beinhaltet die geldlichen Vorleistungen der Kommune/Betriebe auf noch zu erhaltende<br />
Sachanlagen, z.B. Grundstücke, Gebäude, technische <strong>Anlagen</strong>, oder auf Vermögensgegenstande,<br />
die als <strong>Anlagen</strong> im Bau zu klassifizieren sind. In diesen Fällen besteht ein
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
24<br />
schwebendes Geschäft, das dem Erwerb eines Vermögensgegenstandes des Sachanlagevermögens<br />
dient, dem noch kein fertiggestellter Vermögensgegenstand gegenüber steht. Die<br />
Höhe der geleisteten Anzahlungen (Nennwert) ist aus den diesbezüglichen Zahlungsströmen,<br />
bezogen auf den Abschlussstichtag, zu ermitteln. Auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
geleistete Anzahlungen sind nicht unter dieser Position, sondern im Bereich „Immaterielle<br />
Vermögensgegenstände“ gesondert zu erfassen.<br />
<strong>Anlagen</strong> im Bau<br />
Die <strong>Anlagen</strong> im Bau der Kommune oder ihrer Betriebe sind unter einer gesonderten Position<br />
zu erfassen. Sie bilden den Wert noch nicht fertiggestellter Sachanlagen auf einem eigenen<br />
oder auf einem fremden Grundstück ab. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Definition<br />
der Herstellungskosten eines Vermögensgegenstands nach § 33 GemHVO <strong>NRW</strong>. Es ist die<br />
Höhe der Aufwendungen, bezogen auf den Abschlussstichtag, für die bis zu diesem Stichtag<br />
noch nicht fertig gestellten <strong>Anlagen</strong> auf Grund von Fremdleistungen oder Eigenleistungen zu<br />
erfassen. Eine Aufteilung der Aufwendungen für <strong>Anlagen</strong> im Bau nach den einzelnen (endgültigen)<br />
Bilanzposten des Sachanlagevermögens ist bei dieser Position nicht erforderlich, kann<br />
aber örtlich vorgenommen werden.<br />
4. Finanzanlagen<br />
a) Anteile an verbundenen Unternehmen<br />
Unter dieser Position sind Anteile an öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Organisationen<br />
(Unternehmen) anzusetzen, die von der Kommune oder einem ihrer Betriebe in der Absicht<br />
gehalten werden, eine dauernde Verbindung zu diesen Organisationseinheiten herzustellen.<br />
Als verbundene Unternehmen gelten regelmäßig privatrechtliche Unternehmen, wenn<br />
diese unter der einheitlichen Leitung der Kommune stehen bzw. die Kommune auf das Unternehmen<br />
einen beherrschenden Einfluss ausübt. Dieser ist i.d.R. anzunehmen, wenn eine Beteiligung<br />
von mehr als 50 % vorliegt oder andere Gründe, z.B. ein Vertrag, dafür sprechen.<br />
Soweit bei der örtlichen Festlegung des Konsolidierungskreises bestimmt wird, verbundene<br />
Unternehmen aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht voll zu konsolidieren, kann diese<br />
Bilanzposition weiter in „Anteile an verbundenen Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis“<br />
und „Anteile an sonstigen verbundenen Unternehmen“ untergliedert werden.<br />
b) Anteile an assoziierten Unternehmen<br />
Ein Unternehmen ist assoziiert, wenn ein in den kommunalen Gesamtabschluss einbezogenes<br />
Unternehmen auf dieses Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss ausübt. Dies liegt<br />
i.d.R. vor, wenn mindestens 20 % (widerlegbar) der Anteile gehalten werden. Erfasst werden<br />
unter dieser Position nur die assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode im Ge-
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
25<br />
samtabschluss konsolidiert werden. Bei erstmaliger Anwendung der Equity-Methode ist ein<br />
Unterschiedsbetrag, der sich aus der Gegenüberstellung des Beteiligungsbuchwertes und des<br />
anteiligen Eigenkapitals (Buchwert) ergibt, gesondert zu erfassen.<br />
c) Übrige Beteiligungen<br />
Bei dieser Position sind die Beteiligungen zu erfassen, die nicht assoziierte Unternehmen im<br />
Sinne des Gesamtabschlusses sind.<br />
d) Sondervermögen<br />
Unter dieser Position sind Sondervermögen gem. § 97 Abs. 1 GO <strong>NRW</strong> (z.B. Eigenbetriebe)<br />
zu erfassen.<br />
Soweit bei der örtlichen Festlegung des Konsolidierungskreises bestimmt wird, Sondervermögen<br />
aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht voll zu konsolidieren, kann diese Bilanzposition<br />
weiter in „Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis“ und „Sonstige Sondervermögen“<br />
untergliedert werden.<br />
e) Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
Unter dieser Position sind Wertpapiere der Kommune oder ihrer Betriebe zu erfassen, die keine<br />
Anteile an verbundenen Unternehmen oder Beteiligungen darstellen, z.B. Anleihen,<br />
Schuldverschreibungen oder RWE-Aktien. Sie stellen eine Kapitalanlage aus den der Kommune<br />
oder ihrem Betrieb gehörenden Finanzmitteln dar. Dazu sind Wertpapiere mit Mitgliedsund<br />
Bezugsrechten, z.B. Anteile an Investmentfonds, aber auch Wertpapiere mit Forderungsrechten,<br />
z.B. Obligationen, Anleihen, Pfandbriefe etc., zu zählen. Die Arten von Wertpapieren<br />
werden u.a. durch § 1 Abs. 11 des Gesetzes über das Kreditwesen bestimmt. Sind die Wertpapiere<br />
dazu bestimmt, dauernd der Kommune oder einem ihrer Betriebe zu dienen, handelt<br />
es sich um Wertpapiere des Anlagevermögens. Bei einem geplanten Verbleib der Wertpapiere<br />
von weniger als einem Jahr bei der Kommune oder einem ihrer Betriebe sind diese dem Umlaufvermögen<br />
zuzuordnen.<br />
Soweit Wertpapiere, die von der Kommune oder Betrieben im Vollkonsolidierungskreis ausgegeben<br />
wurden, von anderen Betrieben des Vollkonsolidierungskreises gehalten werden, kann<br />
diese Bilanzposition weiter in „Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis“<br />
und „Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens“ untergliedert werden.
f) Ausleihungen<br />
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
26<br />
Unter dieser Position werden Ausleihungen als langfristige Forderungen der Kommune oder<br />
eines ihrer Betriebe erfasst, die durch Hingabe von Kapital erworben wurden und dem Geschäftsbetrieb<br />
der Kommune oder des Betriebes dauerhaft (>1 Jahr) dienen sollen, z.B. langfristige<br />
Darlehen, Grund- und Rentenschulden, Hypotheken, rückzahlbare Zuwendungen.<br />
Nicht zu den Ausleihungen gehören jedoch langfristige Forderungen der Kommune oder eines<br />
Betriebes aus Lieferungen und Leistungen.<br />
Für Ausleihungen gelten die allgemeinen Bewertungsgrundsätze (Anschaffungskostenprinzip).<br />
Bei Ausleihungen wird der beizulegende Wert durch den voraussichtlichen Rückzahlungsbetrag<br />
bestimmt, welcher bei unverzinslichen oder niedrig verzinslichen Ausleihungen auf den<br />
Bilanzstichtag abzuzinsen ist. Ist die Ausleihung allerdings mit einer Gegenleistungsverpflichtung<br />
des Empfängers verbunden, so ist von einer Abzinsung abzusehen, z.B. bei der Schaffung<br />
von Sozialwohnungen im sozialen Wohnungsbau sowie von Arbeitsplätzen im Rahmen<br />
der Wirtschaftsförderung. Es sind auch Rückdeckungsansprüche der Kommune und ihrer Betriebe,<br />
die durch den Abschluss einer langfristigen Kapitalversicherung -z.B. einer Beamtenpensionsversicherung-<br />
bestehen, hier zu erfassen. Derartige Ansprüche der Kommune berühren<br />
nicht die Erfassung der Pensionsrückstellungen.<br />
Als (sonstige) Ausleihungen sind auch GmbH-Geschäftsanteile anzusetzen, sofern sie nicht<br />
zu den Beteiligungen oder Anteilen an verbundenen Unternehmen zu zählen sind.<br />
Erfolgen Ausleihungen innerhalb des Konsolidierungskreises (an verbundene Unternehmen;<br />
Beteiligungen; Sondervermögen oder von Betrieben an die Kommune), können diese in gesonderten<br />
Posten der Bilanz erfasst werden.<br />
5. Umlaufvermögen<br />
Die Vermögensgegenstände der Kommune oder eines ihrer Betriebe sind dann dem Umlaufvermögen<br />
zuzuordnen, wenn sie kurzfristig in der Kommune oder im Betrieb verbleiben, z.B.<br />
verbraucht, kurzfristig veräußert oder in liquide Mittel überführt werden. Das Umlaufvermögen<br />
enthält unterschiedliche Vermögensarten, die getrennt zu erfassen sind. Dies wird nachfolgend<br />
aufgezeigt.<br />
a) Vorräte<br />
Unter der Position „Vorräte“ sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse<br />
und unfertige Leistungen (Dienstleistungen in Arbeit), fertige Erzeugnisse und Waren getrennt<br />
von den darauf geleisteten Anzahlungen anzusetzen. Diese Vorräte werden i.d.R. <strong>zum</strong> kurzfristigen<br />
Verbrauch oder zur Weiterveräußerung durch die Kommune oder einen ihrer Betriebe
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
27<br />
angeschafft oder hergestellt. Die unfertigen Leistungen müssen selbstständig bewertbar sein<br />
und i.d.R. auf einem Vertrag beruhen. Aber auch Bau- oder Gewerbegrundstücke, die unter<br />
dieser Zwecksetzung der Weiterveräußerung erworben werden, sind unter dem Umlaufvermögen<br />
und damit unter dieser Position zu erfassen.<br />
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren<br />
Unter der Position „Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe“ sind die Materialien zu erfassen, die unmittelbar<br />
der kommunalen oder betrieblichen Produktion dienen. Die Rohstoffe gehen als Grundstoffe<br />
und wichtige Bestandteile in die unfertigen und fertigen Erzeugnisse ein. Ebenso die<br />
Hilfsstoffe, die jedoch nur einen untergeordneten Bestandteil der Erzeugnisse darstellen.<br />
Durch die Betriebsstoffe wird u.a. die Produktion unterstützt. Verfügt die Kommune oder einer<br />
ihrer Betriebe über Waren, sind dies von Dritten gekaufte Vermögensgegenstände, die von<br />
der Kommune oder dem Betrieb ohne wesentliche Be- oder Verarbeitung zur Weiterveräußerung<br />
beschafft wurden, z.B. Familienstammbücher bei der Kommune. Als Vorräte sind jedoch<br />
nur Lagerbestände an verwertbaren Materialien zu berücksichtigen.<br />
Unfertige und fertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen<br />
Unter dieser Position sind unfertige und fertige Erzeugnisse der Kommune und der ihrer Betriebe<br />
zu erfassen. Bei der weiteren Behandlung im Rahmen des Gesamtabschlusses ist insbesondere<br />
auch auf den Grundsatz der Wesentlichkeit zu achten.<br />
Geleistete Anzahlungen für Vorräte<br />
Unter dieser Position sind die Anzahlungen der Kommune oder eines ihrer Betriebe als Vorleistungen<br />
auf Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens zu erfassen. Diese Leistungen<br />
sind i.d.R. an Dritte auf Grund abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsverträge bereits<br />
erfolgt, auch wenn die Lieferungen oder Leistungen des Dritten noch aussteht.<br />
b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
Forderungen werden in der kommunalen Bilanz gem. GemHVO <strong>NRW</strong> gegliedert nach einer<br />
Vielzahl von Arten angesetzt. Diese Bilanzierungsform ist, wenn eine solche Differenzierung<br />
für das Buchungsgeschäft der kommunalen Betriebe nicht verbindlich ist, in der Gesamtbilanz<br />
nicht darstellbar. Nach dem allgemeinen Sinn und Zweck des Ansatzes von Forderungen in<br />
der Bilanz ist es deshalb ausreichend, die Ansprüche der Kommune, die gegenüber außerhalb<br />
der wirtschaftlichen Einheit stehenden Dritten bestehen, in der Gesamtbilanz anzusetzen und<br />
damit offen zu legen. Die Kommune hat dazu eigenverantwortlich zu entscheiden, ob sie eine<br />
weitere Differenzierung nach Forderungsarten, vergleichbar ihrem Einzelabschluss, vornimmt.
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
28<br />
Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital<br />
Unter dieser Position sind die eingeforderten und noch nicht eingezahlten ausstehenden Einlagen<br />
auf das gezeichnete Kapital (bzw. Stammkapital bei der GmbH) und ähnliche Beträge<br />
als Forderungen und unter der entsprechenden Bezeichnung zu erfassen. Sie haben eine<br />
besondere Bedeutung, so dass sie nicht in der Position „Sonstige Forderungen“ aufgehen<br />
dürfen.<br />
Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital von Eignern innerhalb des Vollkonsolidierungskreis<br />
kann in einem gesonderten Posten der Bilanz erfasst werden.<br />
Sonstige Forderungen<br />
Unter der Position „Sonstige Forderungen“ sind die Ansprüche der Kommune und ihrer Betriebe<br />
auszuweisen, die aus dem öffentlich-rechtlichen und dem privatrechtlichen Handeln gegenüber<br />
Dritten entstehen und nicht als längerfristige Ausleihungen unter dem Finanzanlagevermögen<br />
zu erfassen sind. Sie sind nicht nach ihrer Entstehung im zivilrechtlichen Sinne,<br />
sondern im bilanziellen Sinne (wirtschaftliche Betrachtung) anzusetzen. D.h. die Betriebe und<br />
die Kommunen müssen ihre Leistungspflicht erfüllt haben, so dass ihnen deshalb eine Gegenleistung<br />
zusteht bzw. ihnen deshalb (vollstreckbare) Ansprüche zugewachsen sind. Ein Ansatz<br />
in der Gesamtbilanz ist dabei von den tatsächlichen objektiven Verhältnissen <strong>zum</strong> Abschlussstichtag<br />
aus Sicht des „Konzerns Kommune“ abhängig. Es bleibt der Kommune eine weitere<br />
Untergliederung im Sinne des Ansatzes in ihrer eigenen Bilanz und unter Berücksichtigung<br />
der örtlichen Bedürfnisse freigestellt.<br />
Zu Konsolidierungszwecken können Forderungen im Vollkonsolidierungskreis und Sonstige<br />
Forderungen in eigenen Positionen erfasst werden.<br />
Sonstige Vermögensgegenstände<br />
Unter der Sammelposition „Sonstige Vermögensgegenstände“ sind Ansprüche der Kommune<br />
oder ihrer Betriebe gegen Dritte zu erfassen, die keiner anderen Position zugeordnet werden<br />
können, z.B. Gehalts- und Reisekostenvorschüsse oder Schadenersatzansprüche. Ebenfalls<br />
sind hier zur Veräußerung vorgesehene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die<br />
nicht mehr genutzt werden, anzusetzen (mit Ausnahme der zur Veräußerung anstehenden<br />
Bau- und Gewerbegrundstücke, die im Vorratsvermögen zu erfassen sind). Auch die sog.<br />
antizipativen Aktivposten (sonstige Forderungen aus der Periodenabgrenzung) sind hier anzusetzen.<br />
Zu Konsolidierungszwecken können „Sonstige Vermögensgegenstände im Vollkonsolidierungskreis“<br />
und „Sonstige Vermögensgegenstände von Sonstigen“ in eigenen Positionen erfasst<br />
werden.
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
29<br />
c) Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
Auch im Umlaufvermögen bedarf es der Erfassung von Wertpapieren unter einer gesonderten<br />
Position, denn unter den Finanzanlagen sind nur Wertpapiere des Anlagevermögens zu erfassen.<br />
Die Kommune und ihre Betriebe besitzen aber auch vielfach Wertpapiere, die nach ihrer<br />
Zweckbestimmung nicht dauerhaft der Kommune oder einem ihrer Betriebe dienen sollen.<br />
Solche „kurzfristigen“ Wertpapiere sind dem Umlaufvermögen zuzuordnen und unter dieser<br />
Position zu erfassen. Sie haben i.d.R. einen geplanten Verbleib von weniger als einem Jahr.<br />
Soweit Wertpapiere des Umlaufvermögens, die von der Kommune oder Betrieben im Vollkonsolidierungskreis<br />
ausgegeben wurden, von anderen Betrieben des Vollkonsolidierungskreises<br />
gehalten werden, kann diese Bilanzposition weiter in „Wertpapiere des Umlaufvermögens vom<br />
Vollkonsolidierungskreis“ und „Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens“ untergliedert<br />
werden.<br />
d) Liquide Mittel<br />
Unter dieser Position sind alle liquiden Mittel der Kommune und ihrer Betriebe in Form von<br />
Bar- oder Buchgeld anzusetzen, über die die Kommune oder ein Betrieb frei verfügen kann.<br />
Diese werden nachfolgend vorgestellt.<br />
Der Kassenbestand umfasst alle in den Kassen vorhandenen Banknoten und Münzen in inund<br />
ausländischer Währung. Das Geld in ausländischer Währung ist unter Beachtung des<br />
Realisationsprinzips mit dem am Abschlussstichtag geltenden Geldkurs in Euro umzurechnen.<br />
Unter Guthaben sind Kontokorrent-, Festgeld- und Sparguthaben bei sämtlichen Banken zu<br />
verstehen. Die Kommune oder ihr Betrieb muss aber über ihre Guthaben frei verfügen können.<br />
Aber auch noch nicht eingelöste Schecks, die sich im Besitz der Kommune/Betriebe befinden,<br />
sind hierunter zu erfassen. Eingeräumte, aber von der Kommune oder einem ihrer Betriebe<br />
noch nicht in Anspruch genommene Kredite bilden für diese keine Guthaben bei Kreditinstituten<br />
und sind nicht unter dieser Position zu erfassen. Auch fremde Finanzmittel der<br />
Kommune sind hier zu erfassen, wenn für diese Mittel das wirtschaftliche Eigentum vorliegt.<br />
Dagegen besteht für Finanzmittel im Rahmen eines Treuhandvermögens keine Erfassungspflicht.<br />
6. Aktive Rechnungsabgrenzung (RAP)<br />
Unter einer gesonderten Position sind die Rechnungsabgrenzungsposten zu erfassen, die auf<br />
der Aktivseite der kommunalen sowie der betrieblichen Bilanz anzusetzen sind. Sie stellen<br />
bilanztechnische Posten und keine Vermögensgegenstände dar und dienen der periodischen<br />
Ergebnisermittlung, wenn eine Rechnungsabgrenzung durch andere Bilanzposten nicht mög-
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
30<br />
lich ist, z.B. in Form geleisteter Anzahlungen. Es sind Rechnungsabgrenzungsposten in der<br />
Bilanz anzusetzen, wenn Ausgaben vor dem Abschlussstichtag eines Haushaltsjahres geleistet<br />
werden, diese aber Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen<br />
(transitorische Posten), z.B. geleistete Zuwendungen, Vorauszahlungen von Miete und Pacht,<br />
Versicherungsprämien usw. In dem bei der Bildung der Rechnungsabgrenzungsposten festgelegtem<br />
Zeitraum, ist in jedem Geschäftsjahr eine periodenbezogene ergebniswirksame Auflösung<br />
bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten vorzunehmen. Bei der Bildung der<br />
Rechnungsabgrenzungsposten ist außerdem der Grundsatz der Wesentlichkeit zu beachten.<br />
Aktive latente Steuern (aus Einzelabschlüssen)<br />
Aktive latente Steuern (§ 274 HGB) entstehen, wenn das steuerliche Ergebnis größer ist als<br />
das des handeslrechtlichen Einzelabschlusses. Die höheren Steuern werden durch die Aktivierung<br />
„neutralisiert“, so dass der Steueraufwand dem Ergebnis der HB I entspricht. In Folgeperioden<br />
wird der dann zu geringe Steueraufwand durch die Auflösung des Postens entsprechend<br />
korrigiert. Im Rahmen der Erstellung der KB II ist dieser Posten mangels Ansatzwahlrecht<br />
in der GemHVO <strong>NRW</strong> aufzulösen.<br />
Abgrenzung latenter Steuern aus der Konsolidierung<br />
§ 306 HGB wird nicht angewendet. Vgl. hierzu Kap. J. III. 12 im Haupttext des Praxisleitfadens<br />
(S. 172 f.)<br />
Etwaige gemeldete latente Steuern müssen im Zuge der KB II / KB III entsprechend aufgelöst<br />
werden.<br />
Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten<br />
Unter dieser Position sind alle sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zu erfassen,<br />
also grundsätzlich alle vor dem Abschlussstichtag geleisteten Ausgaben, soweit sie Aufwand<br />
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.<br />
Zu Konsolidierungszwecken können „Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten vom<br />
Vollkonsolidierungskreis“ und „Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten von Sonstigen“ in<br />
eigenen Positionen erfasst werden.<br />
7. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag<br />
Sollte das Eigenkapital des „Konzerns Kommune“ insgesamt nicht ausreichen, einen ggf. in<br />
der Gesamtergebnisrechnung auftretenden Jahresfehlbetrag im Gesamtabschluss zu decken,<br />
ist in der Gesamtbilanz die auftretende Differenz unter einem solchen Bilanzposten anzusetzen.<br />
Dass ein solcher Vorgang möglich ist, soll durch die Benennung dieser Position deutlich<br />
werden.
II. PASSIVA<br />
1. Eigenkapital<br />
a) Allgemeine Rücklage<br />
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
31<br />
Die Position „Allgemeine Rücklage“ stellt die Differenz zwischen den Aktivposten der Gesamtbilanz<br />
und den übrigen Passivposten einschließlich der besonderen Rücklagen und der Ausgleichsrücklage<br />
sowie eines möglichen Unterschiedsbetrages aus der Kapitalkonsolidierung<br />
dar. Deren Umfang hängt somit von den in die Gesamtbilanz aufzunehmenden Ansätzen des<br />
Vermögens und der Schulden ab.<br />
Allgemeine Rücklage<br />
In dieser Position wird die entsprechende Bilanzposition des kommunalen Einzelabschlusses<br />
nach <strong>NKF</strong> dargestellt.<br />
Grundkapital/Stammkapital<br />
Unter dieser Position sind das Nominalkapital oder Nennkapital einer Kapitalgesellschaft bzw.<br />
eines Sondervermögens, auf das sich Angaben <strong>zum</strong> Besitz von Anteilen der Kommune oder<br />
Dritter beziehen, zu erfassen. Dieses Grund- bzw. Stammkapital ist netto auszuweisen. Das<br />
bedeutet, dass ggf. die nicht eingeforderten, ausstehenden Einlagen hiervon abzusetzen sind.<br />
Kapitalrücklage<br />
In der Position „Kapitalrücklage“ sind alle Beträge auszuweisen, die bei der Emission von Anteilen<br />
einschließlich von Bezugsanteilen über den Nennbetrag hinaus und bei der Ausgabe<br />
von Anleihen für Wandlungs- und Optionsrechte <strong>zum</strong> Erwerb von Anteilen erzielt werden.<br />
Außerdem sind hier zu erfassen:<br />
• die Beträge von Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzugs für ihre<br />
Anteile (Vorzugsaktien) leisten,<br />
• sonstige Zuzahlungen der Gesellschafter in das Eigenkapital.<br />
Neben der in den Einzelabschlüssen der kommunalen Betriebe ausgewiesenen Kapitalrücklage<br />
werden unter dieser Position auch Kapitaleinlagen der Kommune an ihre Sondervermögen<br />
(Eigenbetriebe) erfasst.
Gewinnrücklagen<br />
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
32<br />
Unter der Position „Gewinnrücklagen“ sind Rücklagen aus bereits erwirtschafteten und versteuerten<br />
Gewinnen vergangener Perioden, die nicht ausgeschüttet wurden (thesaurierte Gewinne)<br />
zu erfassen.<br />
Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung<br />
b) In der Position „Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“ sind dann<br />
Beträge zu erfassen, wenn der im Rahmen der Kapitalkonsolidierung ermittelte<br />
Zeitwert des Eigenkapitals eines voll zu konsolidierenden kommunalen Betriebes<br />
den entsprechenden Beteiligungsbuchwert (i.d.R. die Anschaffungskosten) übersteigt.<br />
Ein solcher Unterschiedsbetrag ist hier auszuweisen. Sonderrücklagen<br />
In der Sonderrücklage sind gem. § 43 Abs. 4 GemHVO <strong>NRW</strong> noch nicht zweckentsprechend<br />
verwendete Zuwendungen für die Anschaffung/Herstellung von Vermögensgegenständen<br />
auszuweisen, bei denen der Zuwendungsgeber eine ertragswirksame Auflösung ausgeschlossen<br />
hat. Darüber hinaus kann diese gebildet werden, um beschlossene Anschaffungen/Herstellungen<br />
von Vermögensgegenständen zu sichern.<br />
c) Ausgleichsrücklage<br />
Die Position „Ausgleichsrücklage“ ist auf die Übernahme des entsprechenden Ansatzes in der<br />
Bilanz der Kommune ausgerichtet. Sie dient im kommunalen Einzelabschluss dazu, im Bedarfsfall<br />
den gesetzlich verpflichtenden Haushaltsausgleich sicherzustellen (vgl. § 75 Abs. 3<br />
GO <strong>NRW</strong>). Daher ist von dieser Position nur die Kommune selbst betroffen.<br />
d) Ergebnisvorträge<br />
Unter dieser Position ist ein Gewinn- oder Verlustvortrag zu erfassen. Dies entspricht den<br />
Posten der HB I.<br />
e) Gesamtjahresüberschuss/ -fehlbetrag<br />
Unter dieser Position ist ein Gesamtjahresüberschuss oder ein Gesamtjahresfehlbetrag zu erfassen,<br />
der dem Gesamtergebnis der Gesamtergebnisrechnung entspricht.Gesamtbilanzgewinn/-verlust<br />
Sofern die Bilanz unter Berücksichtigung einer vollständigen oder teilweisen Verwendung des<br />
Jahresergebnisses aufgestellt wurde, tritt an die Stelle der Posten „Gesamtjahresüberschuss/fehlbetrag“<br />
der Posten „Gesamtbilanzgewinn/-verlust“ (vgl. § 268 Abs. 1 HGB).
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
33<br />
f) Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter<br />
Die Position „Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter“ soll Anteile Dritter am Eigenkapital<br />
eines voll zu konsolidierenden Betriebes im Rahmen der Konsolidierung gesondert<br />
erfassen (gem. § 307 Abs. 1 HGB). Im Rahmen der Neubewertung sind auch die auf andere<br />
Gesellschafter entfallenden stillen Reserven aufzudecken und hier anteilig auszuweisen.<br />
2. Sonderposten<br />
Die Sonderposten werden aufgrund der Vermögensübertragungen Dritter mit dem Vorbehalt<br />
einer bestimmten Verwendung für den kommunalen/betrieblichen Bereich gebildet. Wesentliche<br />
Voraussetzung zur Bildung von Sonderposten ist der direkte Bezug, der zwischen Sonderposten<br />
und einem bestimmten Aktivposten hergestellt werden muss (Ausnahme: Sonderposten<br />
für den Gebührenausgleich). Dies erlaubt bei vorzunehmenden Abschreibungen auf<br />
abnutzbare Vermögensgegenstände eine entsprechende ertragswirksame Auflösung des betreffenden<br />
Sonderpostens. Wegen der Bedeutung dieser Sonderposten bei der Finanzierung<br />
der Kommunen/Betriebe sind Differenzierungen je nach bedeutender Herkunft der investiven<br />
Finanzmittel vorzunehmen, die nachfolgend inhaltlich vorgestellt werden.<br />
a) Sonderposten für Zuwendungen<br />
Unter einer gesonderten Position sind die erhaltenen investiven Zuwendungen zu erfassen.<br />
Sie stellen für die Kommune und ihre Betriebe zusätzliche Finanzierungsmittel dar, die jedoch<br />
nicht unmittelbar als Kapitalbeitrag (Fremdkapital/Eigenkapital) zu bilanzieren sind. Diese Finanzmittel<br />
bilden vielmehr Ergebnisbeiträge, die jährlich den Abschreibungen für Vermögensgegenstände<br />
des Anlagevermögens als Erträge gegenüber gestellt werden. Die Kommune<br />
und ihre Betriebe haben deshalb die erhaltenen Zuwendungen als Sonderposten zu passivieren,<br />
die ihnen für investive Maßnahmen gewährt werden und nicht frei verwendet werden dürfen.<br />
Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Zuwendungen projektbezogen oder pauschal gewährt<br />
werden. Es muss sich dabei aber um nicht rückzahlbare Zuwendungen handeln.<br />
Für die Passivierung der erhaltenen investiven Zuwendungen stellt der vom Zuwendungsgeber<br />
festgelegte investive Verwendungszweck die Verbindung zu den damit finanzierten Vermögensgegenständen<br />
her. Erst nach zweckentsprechender Verwendung der erhaltenen Zuwendung<br />
erhält dieses Kapital den für den Ansatz als Sonderposten in der Bilanz notwendigen<br />
Eigenkapitalcharakter. Die Bilanzierung von erhaltenen Zuwendungen als Sonderposten in der<br />
Bilanz hat daher immer im Gleichklang mit der Aktivierung des betreffenden Vermögensgegenstandes<br />
zu erfolgen.<br />
Wenn rückzahlbare Zuwendungen als Darlehen gewährt werden, die für die Kommune oder<br />
ihre Betriebe eine Verpflichtung zur Rückzahlung beinhalten, stellen diese Zuwendungen für
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
34<br />
die Kommune und ihre Betriebe Verbindlichkeiten dar und sind in der Gesamtbilanz entsprechend<br />
anzusetzen.<br />
Auch für erhaltene Zuwendungen für den Erwerb von nicht abnutzbaren Anlagevermögen, z.B.<br />
unbebaute Grundstücke, sind in der Bilanz entsprechende Sonderposten zu bilden. Derartige<br />
Sonderposten bleiben jedoch so lange unverändert, wie die Kommune bzw. ein Betrieb über<br />
den betreffenden Vermögensgegenstand verfügt.<br />
Soweit Sonderposten vorhanden sind, die durch Zuwendungen von der Kommune oder Betrieben<br />
innerhalb des Vollkonsolidierungskreises entstehen, kann diese Bilanzposition weiter<br />
in „Sonderposten für Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis“ und „Sonderposten für Zuwendungen<br />
von Sonstigen“ untergliedert werden.<br />
b) Sonderposten für Beiträgen<br />
Unter einer gesonderten Position sind die erhaltenen Beiträge nach den §§ 8, 9 und 11 des<br />
Kommunalabgabengesetzes <strong>NRW</strong> (KAG <strong>NRW</strong>), die von der Kommune oder einem ihrer Betriebe<br />
zur Herstellung, Anschaffung oder Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen oder <strong>Anlagen</strong><br />
erhoben worden sind zu erfassen. Aber auch Erschließungsbeiträge nach § 127 des<br />
Baugesetzbuches (BauGB) sind als Sonderposten, zu erfassen, weil sie Finanzierungszahlungen<br />
für Investitionsmaßnahmen der Kommune oder ihrer Betriebe darstellen, z.B. Beiträge<br />
der Anlieger für den Bau der Straße.<br />
Soweit Sonderposten vorhanden sind, die durch Beiträge von der Kommune oder Betrieben<br />
innerhalb des Vollkonsolidierungskreises entstehen, kann diese Bilanzposition weiter in „Sonderposten<br />
für Beiträge vom Vollkonsolidierungskreis“ und „Sonderposten für Beiträge von<br />
Sonstigen“ untergliedert werden.<br />
c) Sonderposten für den Gebührenausgleich<br />
Unter einer gesonderten Position sind Überschüsse aus der Gebührenkalkulation zu erfassen.<br />
Die Kommune oder ein Betrieb ist nach § 6 Abs. 3 KAG <strong>NRW</strong> verpflichtet, eine am Ende eines<br />
Kalkulationszeitraumes bestehende Kostenüberdeckung innerhalb der nächsten drei Jahre<br />
wieder auszugleichen. Dies bedeutet, die Kostenüberdeckung in die nächste Gebührenkalkulation<br />
einzustellen, denn die Kommune oder der Betrieb darf über die von den Gebührenzahlern<br />
zuviel erhaltenen Beträge nicht frei verfügen, sondern muss diese wieder den Gebührenzahlern<br />
zu Gute kommen lassen.
d) Sonstige Sonderposten<br />
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35<br />
Unter dieser Position werden alle sonstigen der Kommune oder einem ihrer Betriebe von Dritten<br />
gewährte Leistungen erfasst, bei denen die Voraussetzungen für die Bildung eines Sonderpostens<br />
vorliegen. Dazu sind z.B. Schenkungen in Form von Geld- oder Sachleistungen<br />
und rechtlich unselbstständige Stiftungen zu zählen, weil die Kommune oder ein Betrieb rechtlicher<br />
und wirtschaftlicher Eigentümer der ihnen übergebenen Vermögenswerte wird.<br />
Soweit sonstige Sonderposten vorhanden sind, die durch Geschäftsvorfälle innerhalb des<br />
Vollkonsolidierungskreises entstehen, kann diese Bilanzposition weiter in „Sonstige Sonderposten<br />
vom Vollkonsolidierungskreis“ und „Sonstige Sonderposten von Sonstigen“ untergliedert<br />
werden.<br />
e) Sonderposten mit Rücklageanteil<br />
Unter einer gesonderten Position sind die nach dem Steuerrecht zulässigen Rücklagen zu<br />
erfassen, wenn in bestimmten Fällen Rücklagen aus dem unversteuerten Gewinn gebildet<br />
worden sind. Auf Grund der umgekehrten Maßgeblichkeit ist der Sonderposten mit Rücklageanteil<br />
in der Handelsbilanz auszuweisen. Übernimmt ein voll zu konsolidierender Betrieb diesen<br />
Posten aus seinem Einzelabschluss, so ist dieser in der KB II zu eliminieren, da nach <strong>NKF</strong><br />
ein Ansatzverbot besteht.<br />
3. Rückstellungen<br />
Gem. § 36 GemHVO <strong>NRW</strong> besteht für kommunale Rückstellungssachverhalte eine Passivierungspflicht<br />
(kein Passivierungswahlrecht). Dabei sind die zulässigen Sachverhalte für Rückstellungsbildungen<br />
in dieser Vorschrift abschließend aufgezählt. Sie werden nachfolgend erläutert.<br />
a) Pensionsrückstellungen<br />
Unter dieser Position sind sowohl Alt- als auch Neuzusagen als Pensionsrückstellungen zu<br />
erfassen. Basierend auf den relevanten Datengrundlagen zu diesen Alt- und Neuzusagen sind<br />
sämtliche zukünftigen Aufwendungen aus bestehenden Pensionen sowie sämtliche Pensionsanwartschaften<br />
zu ermitteln. Im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung kommt für<br />
die Ermittlung der Höhe der Rückstellungen nur das Teilwertverfahren in Betracht. Das Anwartschaftsbarwertverfahren<br />
wurde dafür nicht vorgesehen. Dabei entspricht der Barwert der<br />
Anwartschaft <strong>zum</strong> Zeitpunkt des Eintritts der Pensionierung der Gesamtsumme der auf den<br />
Abschlussstichtag abgezinsten zukünftigen Pensionszahlungen.
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
36<br />
Mit der Rückstellungsbildung wird <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Pensionszusage begonnen. Auf der Basis<br />
einer Einmalrückstellung erfolgt die ratierliche Ansammlung bis <strong>zum</strong> Pensionsbeginn (Barwert).<br />
Bei der Bemessung der Rückstellungen wird ein kommunal einheitlicher Zinsfuß von 5<br />
v.H. zugrunde gelegt. Bei Personen, die nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst weitere<br />
Ansprüche gegenüber der Kommune / dem Betrieb behalten, z.B. Beihilfeansprüche, sind<br />
auch diese Ansprüche bei der Ermittlung der Rückstellungen zu berücksichtigen.<br />
b) Rückstellung für Deponien und Altlasten<br />
Unter dieser Position sind die Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien<br />
zu erfassen. Sie stellen die zukünftigen zu erbringenden Leistungen für eine Rekultivierung<br />
und Nachsorge der Deponien und zur Sanierung von Altlasten dar, zu denen die<br />
Kommune oder ein Betrieb, z.B. auf Grund gesetzlicher Vorschriften, verpflichtet ist. Die Bewertung<br />
der Rückstellung kann sich an dem Verteilungsschlüssel „Verfüllmengenanteil der<br />
einzelnen Nutzungsjahre“ orientieren.<br />
Unter dieser Position sind auch die Rückstellungen für die Beseitigung von Altlasten zu erfassen.<br />
Eine Verpflichtung zur Beseitigung von Altlasten kann bei Grundstücken bestehen, wenn<br />
eine behördliche Verpflichtung zur Beseitigung der Altlasten ausgesprochen wurde. Eine<br />
Rückstellung für die Beseitigung von Altlasten ist noch nicht anzusetzen, wenn nur eine Absicht<br />
der Kommune oder eines Betriebes zur Beseitigung einer Altlast besteht.<br />
c) Instandhaltungsrückstellungen<br />
Unter dieser Position sind Rückstellungen für nicht umgesetzte Instandhaltungen zu erfassen.<br />
Für eine Rückstellungsbildung muss die Durchführung des Vorhabens in der mittelfristigen<br />
Ergebnis- und Finanzplanung vorgesehen sein. Dazu müssen die vorzunehmenden Maßnahmen<br />
einzeln beschrieben und wertmäßig beziffert sein. Insbesondere ist sicherzustellen, dass<br />
keine laufenden Schönheitsreparaturen einbezogen werden. Zu beachten ist, dass bei einem<br />
späteren Verzicht auf die vorgesehenen Instandhaltungsmaßnahmen die gebildeten Instandhaltungsrückstellungen<br />
zwar ertragswirksam aufgelöst werden, jedoch gleichzeitig auch eine<br />
Korrektur des Wertansatzes des betreffenden Vermögensgegenstandes vorzunehmen ist, die<br />
als außerplanmäßige Abschreibung ebenfalls die Ergebnisrechnung berührt.<br />
d) Steuerrückstellungen<br />
Unter dieser Position sind analog HGB Beträge als Steuerrückstellungen zu erfassen, um den<br />
Steueraufwand des Geschäftsjahres zutreffend darstellen zu können.<br />
Soweit Steuerrückstellungen vorhanden sind, die durch an die eigene Kommune abzuführende<br />
Steuern entstehen, kann diese Bilanzposition weiter in „Steuerrückstellungen gegenüber<br />
Kommune“ und „Steuerrückstellungen gegenüber Sonstigen“ untergliedert werden.
Passive latente Steuern<br />
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
37<br />
Für passive latente Steuern ist gegebenenfalls in der HB I eine Rückstellung zu bilden. Passive<br />
latente Steuern sind jedoch wegen § 306 HGB auf zeitliche Differenzen sowohl aus der<br />
HB I als auch aus der KB II und aus zusätzlichen Konsolidierungsmaßnahmen (z.B. Kapitalkonsolidierung<br />
gemäß § 301 HGB) anzusetzen, sofern sie ergebniswirksam entstanden sind<br />
und ihre Auflösung in künftigen Geschäftsjahren voraussichtlich zu steuerlichen Belastungen<br />
(steuerrechtliches Ergebnis kleiner als handelsrechtliches Ergebnis) führt.<br />
Resultieren passive latente Steuern aus den Einzelabschlüssen und aus Konsolidierungsmaßnahmen<br />
gem § 306 HGB, können diese Sachverhalte in den getrennten Positionen „Passive<br />
latente Steuern aus der Konsolidierung“ und „Passive latente Steuern aus Einzelabschlüssen“<br />
dargestellt werden.<br />
e) Sonstige Rückstellungen<br />
Unter dieser Position werden die Rückstellungen für andere ungewisse Verbindlichkeiten, z.B.<br />
Rückstellungen für Altersteilzeit, für nicht beanspruchten Urlaub, für Arbeitszeitguthaben, für<br />
Verpflichtungen gegenüber anderen Dienstherren, aber auch Rückstellungen aus Lieferungen<br />
und Leistungen sowie für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften erfasst. Bei den<br />
Verpflichtungsrückstellungen muss eine Verpflichtung der Kommune/des Betriebes gegenüber<br />
Dritten bestehen, z.B. auf Grund von Verträgen (privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Vereinbarungen)<br />
oder von gesetzlichen Regelungen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Dritte<br />
Kenntnis von seinem Anspruch hat.<br />
Auch ist zu beachten, dass andere als in § 36 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> genannte Aufwandsrückstellungen<br />
nicht gebildet werden dürfen, denn sie stellen nur eine Verpflichtung der Kommune/des<br />
Betriebes gegenüber sich selber dar. Hat ein voll zu konsolidierender Betrieb solche<br />
Aufwandsrückstellungen gebildet, sind diese im Rahmen der KB II ergebniswirksam zu eliminieren.<br />
Hat ein Betrieb unter den sonstigen Rückstellungen auch Instandhaltungsrückstellungen<br />
angesetzt, sind diese unter der gesonderten Position zu erfassen.<br />
Soweit Sonstige Rückstellungen für Geschäftsfälle innerhalb des Vollkonsolidierungskreis<br />
gebildet werden, kann diese Bilanzposition weiter in „Sonstige Rückstellungen gegenüber<br />
Vollkonsolidierungskreis“ und „Sonstige Rückstellungen gegenüber Sonstigen“ untergliedert<br />
werden.
4. Verbindlichkeiten<br />
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
38<br />
Wegen der Bedeutung der Verbindlichkeiten für den kommunalen Bereich und bei der Finanzierung<br />
der Kommunen sind Differenzierungen je nach Herkunft der erhaltenen Finanzmittel<br />
vorzunehmen, die nachfolgend inhaltlich vorgestellt werden.<br />
a) Anleihen<br />
Die Anleihen sind unter einer gesonderten Position zu erfassen. Sie stellen eine Finanzierungsform<br />
für Fremdkapital dar, bei der das benötigte Kapital von einer unbestimmten Zahl<br />
von Geldgebern durch den Kauf von Wertpapieren aufgebracht wird. Die von der Kommune<br />
oder einem ihrer Betriebe ausgebrachten Wertpapiere werden an der Börse gehandelt und<br />
unterliegen damit auch den üblichen Kursschwankungen. Beispiele für Anleihen sind Teilschuldverschreibungen<br />
(Obligationen), Gewinnschuldverschreibungen u.a. Die Anleihe ist bei<br />
der erstmaligen Bewertung (Zeitpunkt der Entstehung) mit dem Rückzahlungsbetrag zu passivieren,<br />
unabhängig davon, wie hoch der tatsächlich zur Verfügung gestellte Betrag ist. Ist der<br />
Rückzahlungsbetrag einer Anleihe höher als der Einzahlungsbetrag, so darf der Unterschiedsbetrag<br />
(Disagio) als Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert werden. Liegt der Einzahlungsbetrag<br />
über dem Rückzahlungsbetrag, so muss die Differenz (Agio) in der Bilanz durch<br />
einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten entsprechend der Kapitalnutzung über die<br />
Laufzeit verteilt werden. Unter dieser Position dürfen keine Schuldscheindarlehen erfasst werden.<br />
Genussscheine sind dann unter Anleihen auszuweisen, wenn sie ausschließlich Gläubigerrechte<br />
verbriefen.<br />
Soweit Anleihen innerhalb des Vollkonsolidierungskreis ausgegeben werden, kann diese Bilanzposition<br />
weiter in „Anleihen vom Vollkonsolidierungskreis“ und „Anleihen von Sonstigen“<br />
untergliedert werden.<br />
b) Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />
Unter der Position „Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen“ sind Geldbeträge zu erfassen,<br />
die von einem Dritten mit der Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden sind, das<br />
aufgenommene Kapital dem Kreditgeber zurückzuzahlen. Diese Kredite werden im Rahmen<br />
privatrechtlicher Rechtsgeschäfte, z.B. als Schuldscheindarlehen u.a., aufgenommen. Hier<br />
sind nur die Kredite zu erfassen, die auf Grund von Investitionsmaßnahmen aufgenommen<br />
wurden (vgl. § 86 GO <strong>NRW</strong>).<br />
Der Rückzahlungsbetrag stellt dann den zu passivierenden Wertansatz dar, wenn nicht der<br />
volle Rückzahlungsbetrag zugeflossen ist. Als Anschaffungswert einer Darlehensverpflichtung<br />
gilt deren Nennwert. Der Unterschiedsbetrag, z.B. auf Grund von Agio, Disagio, Damnum oder<br />
Abschlussgebühren kann als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz ausgewie-
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
39<br />
sen werden. Wenn Kredite mit Endfälligkeit aufgenommen werden, so steht der Kredit während<br />
der gesamten Laufzeit der Kommune/dem Betrieb in voller Höhe zur Verfügung. Bei einem<br />
Tilgungsdarlehen (Annuitätendarlehen, Ratendarlehen) hingegen verringert sich die Verbindlichkeit<br />
laufend und im Allgemeinen gleichmäßig über die Vertragslaufzeit.<br />
Soweit Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen innerhalb des Vollkonsolidierungskreis<br />
eingegangen werden, kann diese Bilanzposition weiter in „Verbindlichkeiten aus Krediten für<br />
Investitionen gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis“ und „Verbindlichkeiten aus Krediten für<br />
Investitionen gegenüber Sonstigen“ untergliedert werden.<br />
c) Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung<br />
Unter dieser Position sind nur die Kredite zu erfassen, die als Betriebsmittel zur Liquiditätssicherung<br />
(Liquiditätskredite) aufgenommen wurden (vgl. § 89 Abs. 2 GO <strong>NRW</strong>).<br />
Mit den Liquiditätskrediten wird die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Kommune<br />
oder eines Betriebes gesichert, die im Rahmen privatrechtlicher Rechtsgeschäfte aufgenommen<br />
werden. Ein Hauptmerkmal dieses Betriebsmittelkredites ist seine kurze Laufzeit, entweder<br />
nach Tagen oder Monaten bestimmt, aber jeweils immer nicht länger als ein Jahr. Bei ihnen<br />
wird zwischen Festbetragskrediten und Kontokorrentkrediten unterschieden.<br />
Soweit Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung innerhalb des Vollkonsolidierungskreis<br />
eingegangen werden, kann diese Bilanzposition weiter in „Verbindlichkeiten aus<br />
Krediten zur Liquiditätssicherung gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis“ und „Verbindlichkeiten<br />
aus Krediten zur Liquiditätssicherung gegenüber Sonstigen“ untergliedert werden.<br />
d) Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen<br />
Unter dieser Position sind die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte der Kommune und ihrer Betriebe<br />
zu erfassen. Dazu zählen z.B. Schuldübernahmen, Leibrentenverträge, Verträge über<br />
die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz, Gewährung<br />
von Schuldendiensthilfen an Dritte, Leasingverträge oder Restkaufgelder im Zusammenhang<br />
mit Grundstücksgeschäften. Von besonderer Bedeutung sind Leibrentenverträge<br />
und Leasingverträge. Leibrentenverträge gehören zu den Rentenverpflichtungen. Sie können<br />
im Rahmen eines Vermögenserwerbs vorkommen, <strong>zum</strong> Beispiel bei der Anschaffung eines<br />
Grundstückes auf Rentenbasis.<br />
Soweit Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen,<br />
innerhalb des Vollkonsolidierungskreis eingegangen werden, kann diese Bilanzposition weiter<br />
in „Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen ge-
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
40<br />
genüber dem Vollkonsolidierungskreis“ und „Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen<br />
wirtschaftlich gleichkommen gegenüber Sonstigen“ untergliedert werden.<br />
e) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
Unter dieser Position sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu erfassen.<br />
Dies sind Verpflichtungen aufgrund von Kauf- und Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen,<br />
Miet- und Pachtverträgen und ähnlichen Verträgen, bei denen die Erbringung der eigenen<br />
(Gegen-)Leistung (z.B. die Zahlung für eine empfangene Leistung) noch aussteht. Analog <strong>zum</strong><br />
Handelsrecht werden die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gesondert ausgewiesen.<br />
Bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist der Rückzahlungsbetrag der Betrag,<br />
den der Schuldner zur Erfüllung der Verpflichtung aufbringen muss (Erfüllungsbetrag). Die<br />
Lieferantenverbindlichkeit ist grundsätzlich mit dem Rechnungsbetrag anzusetzen. Bei Inanspruchnahme<br />
des Skontos mindern sich die Verbindlichkeit und die Anschaffungskosten der<br />
bezogenen Güter erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Inanspruchnahme (Zahlung der Rechnung;<br />
vgl. EStH 6.2).<br />
Es ist das Saldierungsverbot zu beachten, nach dem eine Forderung an einen Lieferanten<br />
nicht mit einer Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen verrechnet werden darf. Eine<br />
Ausnahme besteht bei geleisteten Anzahlungen auf Lieferungen und Leistungen oder wenn<br />
die Voraussetzungen für eine Aufrechnung nach § 387 BGB vorliegen. Bei gegenseitigem<br />
Anerkenntnis kann haushaltstechnisch lediglich eine Verrechnung im Rahmen der Zahlungsabwicklung<br />
vorgenommen werden.<br />
Soweit Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung innerhalb des Vollkonsolidierungskreis<br />
eingegangen werden, kann diese Bilanzposition weiter in „Verbindlichkeiten aus Lieferung und<br />
Leistung gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis“ und „Verbindlichkeiten aus Lieferung und<br />
Leistung gegenüber Sonstigen“ untergliedert werden.<br />
f) Sonstige Verbindlichkeiten<br />
Als Auffangposition sind hier alle sonstigen Verbindlichkeiten zu erfassen. Hierunter fallen<br />
Verbindlichkeiten, die nicht auf der Grundlage von Warengeschäften oder einem entgeltlichen<br />
Leistungsaustausch beruhen. Zu den sonstigen Verbindlichkeiten gehören insbesondere<br />
Steuerverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern u.Ä. Die<br />
sonstigen Verbindlichkeiten sind im Zeitpunkt ihrer Begründung einzubuchen. Der Rückzahlungsbetrag<br />
stellt den zu passivierenden Wertansatz dar.<br />
Unter dieser Position sind auch Verpflichtungen zu erfassen, die bei der Kommune oder einem<br />
Betrieb wegen erhaltener rückzahlbarer Zuwendungen bestehen (Transferverbindlichkeiten).
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
41<br />
Erhaltene Anzahlungen sind ebenfalls hier zu erfassen. Die gesonderte Erfassung entsteht<br />
vielfach daraus, dass erhaltene investive Zuwendungen noch nicht zweckentsprechend verwendet<br />
worden sind. Liegt dies vor, darf für die erhaltene Zuwendung noch kein Sonderposten<br />
angesetzt werden, denn dieser ist erst zeitgleich mit dem durch Dritte mitfinanzierten Vermögensgegenstand<br />
in der Bilanz anzusetzen.<br />
Soweit sonstige Verbindlichkeiten innerhalb des Vollkonsolidierungskreis eingegangen werden,<br />
kann diese Bilanzposition weiter in „Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis“<br />
und „Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Sonstigen“ untergliedert werden.<br />
5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)<br />
Der Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite der kommunalen/betrieblichen Bilanz<br />
ist Ausdruck einer Leistungsverpflichtung der Kommune/Betriebe, die der ergebniswirksamen<br />
Vereinnahmung der erhaltenen zeitraumbezogenen Zahlung entgegen steht. Unter dieser Position<br />
sind daher passive Rechnungsabgrenzungsposten anzusetzen, wenn Einnahmen vor<br />
dem Abschlussstichtag geleistet werden, diese aber Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem<br />
Tag darstellen (transitorische Posten).<br />
Als wesentliches Kriterium für die Entscheidung, ob Einnahmen als Erträge dem abgelaufenen<br />
Haushaltsjahr oder einem Folgejahr zuzuordnen sind, ist auf den wirtschaftlichen Grund abzustellen.<br />
Hierbei ist zu prüfen, inwiefern Einnahmen durch bestimmte, im abgelaufenen Jahr<br />
empfangene Gegenleistungen oder erst durch künftig zu erwartende Gegenleistungen wirtschaftlich<br />
verursacht sind. Dies kann z.B. bei Vorauszahlungen von Miete und Pacht, oder<br />
durch andere einmalige und im Voraus gezahlte Entgelte von Dritten gegeben sein. In dem bei<br />
der Bildung der Rechnungsabgrenzungsposten festgelegten Zeitraum, ist in jedem Geschäftsjahr<br />
eine periodenbezogene ergebniswirksame Auflösung vorzunehmen. Sie erfolgt i.d.R. in<br />
gleichmäßigen (planmäßigen) Raten.<br />
Soweit Passive Rechnungsabgrenzungsposten aus Geschäftsfällen innerhalb des Vollkonsolidierungskreis<br />
resultieren, kann diese Bilanzposition weiter in „Passive Rechnungsabgrenzungsposten<br />
vom Vollkonsolidierungskreis“ und „Passive Rechnungsabgrenzungsposten von<br />
Sonstigen“ untergliedert werden.
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
42<br />
C. Erläuterungen zu Positionen der Gesamtergebnisrechnung<br />
(Summenergebnisrechnung)<br />
I. Ordentliche Gesamterträge<br />
Zu Konsolidierungszwecken können die nachfolgenden Ertragspositionen 1 bis 7 jeweils in<br />
„Erträge vom Vollkonsolidierungskreis“ und „Erträge von Sonstigen“ untergliedert werden.<br />
1. Steuern und ähnliche Abgaben<br />
Unter dieser Position sind erhaltene Steuern und ähnliche Abgaben zu erfassen. Die Kommune<br />
oder ein Betrieb ist z.B. nach § 1 Abs.1 KAG <strong>NRW</strong> berechtigt, Abgaben (Steuern, Gebühren<br />
und Beiträge) zu erheben, soweit nicht Bundes- oder Landesgesetze etwas anderes bestimmen.<br />
Es sind die von der Kommune aufgrund ihrer Steuerhoheit erhobenen Gemeindesteuern<br />
(z.B. Gewerbe-, Grundsteuer) und die Gemeindeanteile an Gemeinschaftssteuern zu<br />
erfassen. Steuerähnliche Abgaben sind z.B. die Fremdenverkehrsabgabe oder Abgaben von<br />
Spielbanken.<br />
2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen<br />
Unter dieser Position sind erhaltene Zuwendungen und Umlagen zu erfassen. Zu den Zuwendungen<br />
zählen Zuweisungen und Zuschüsse als Übertragungen, die nicht ausdrücklich für die<br />
Durchführung von Investitionen geleistet werden, z.B. Schlüsselzuweisungen und Bedarfszuweisungen<br />
vom Land, sonstige allgemeine Zuweisungen und Zuwendungen für laufende Zwecke.<br />
Auch Erträge aus der Auflösung von in der Bilanz angesetzten Sonderposten aus investiven<br />
Zuwendungen fallen hierunter.<br />
Allgemeine Umlagen, die vom Land oder von anderen Gemeinden/Gemeindeverbände (GV)<br />
ohne Zweckbindung an einen bestimmten Aufgabenbereich zur Deckung des Finanzbedarfs<br />
aufgrund eines bestimmten Schlüssels geleistet werden, z.B. die Kreisumlage, gehören ebenfalls<br />
zu dieser Position. Ebenso sind empfangene Spenden hier auszuweisen.<br />
3. Sonstige Transfererträge<br />
Unter die Position „Sonstige Transfererträge“ fallen die Übertragungen von Finanzmitteln, denen<br />
keine konkreten Gegenleistungen der Kommune oder eines Betriebes gegenübersteht<br />
und die nicht gesondert als Steuern und ähnliche Abgaben, erhaltene Zuwendungen und allgemeine<br />
Umlagen zu erfassen sind. Zu den Erträgen sind der Ersatz von sozialen Leistungen,
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
43<br />
z.B. Erstattungen von zu Unrecht gezahlten Sozialhilfeleistungen, aber auch Schuldendiensthilfen,<br />
die zur Erleichterung des Schuldendienstes für aufgenommene Kredite, insbesondere<br />
zur Reduzierung der Zinsbelastungen, gewährt werden, zu zählen. Aber auch Schenkungen<br />
Dritter, die einen Ertrag für die Kommune oder ihre Betriebe darstellen und andere vergleichbare<br />
Leistungen, sind hier zu erfassen.<br />
4. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte<br />
Unter der Position „Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ sind Gebühren und zweckgebundene<br />
Abgaben für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und <strong>Anlagen</strong> sowie für die<br />
Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen zu erfassen. Beispiele sind z.B. Passgebühren,<br />
Parkgebühren, Friedhofsgebühren, Gebühren des Rettungsdienstes und der Feuerwehr,<br />
Gebühren für die Nutzung von Einrichtungen der Abwasserbeseitigung oder der Straßenreinigung.<br />
Auch zweckgebundene Abgaben, z.B. Kurtaxe, Kurbeiträge, sind hier zu erfassen,<br />
wenn diese nicht für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen<br />
erhoben werden. Also Entgelte, die auf den Grundsätzen des KAG <strong>NRW</strong> erhoben werden.<br />
Auch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge, die für investive Maßnahmen<br />
erhoben wurden, sowie von Sonderposten für den Gebührenausgleich, also von Erträgen, die<br />
den Gebührenzahlern wieder zu Gute kommen müssen, sind hier zu erfassen.<br />
5. Privatrechtliche Leistungsentgelte<br />
Unter der Position „Privatrechtliche Leistungsentgelte“ sind die Entgelte zu erfassen, bei denen<br />
der Leistungserbringung ein privates Rechtsverhältnis zu Grunde liegt, z.B. bei Verkauf<br />
von Waren, Drucksachen und sonstigen Erzeugnissen, Mieten und Pachten für Grundstücke,<br />
Gebäude und Betriebsanlagen, Eintrittsgeldern, Umsatzerlöse aus Lieferungen und Leistungen,<br />
sind die erzielten Entgelte hier als Erträge zu erfassen. Aber auch Erträge aus Erbbaurechtsverhältnissen<br />
sowie andere vergleichbare Leistungen gehören zu dieser Position.<br />
6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />
Unter der Position „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ sind Erträge zu erfassen, die von<br />
der Kommune oder einem Betrieb aus der Erbringung von Gütern und Dienstleistungen für<br />
eine andere Stelle, die diese vollständig oder anteilig erstattet, erwirtschaftet werden. Der Erstattung<br />
liegt i.d.R. ein auftragsähnliches Verhältnis zu Grunde. Unerheblich ist, auf welcher<br />
Rechtsgrundlage die Erstattungspflicht beruht und ob die Erstattung die Kosten der Kommune/des<br />
Betriebs als Empfänger voll oder nur teilweise deckt.<br />
Wenn die Aufwendungen der Kommune oder des Betriebes, die im Auftrag eines Dritten geleistet<br />
wurden, nicht exakt berechnet, sondern nur pauschal ermittelt und in Rechnung gestellt
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
44<br />
werden, handelt es sich um die Erhebung einer Kostenumlage. Dies ist jedoch keine Umlage,<br />
wie sie von den Umlageverbänden zur allgemeinen Finanzierung ihres Haushalts erhoben<br />
werden.<br />
7. Sonstige ordentliche Erträge<br />
Unter dieser Sammelposition sind alle Erträge, die nicht den anderen Ertragspositionen zuzuordnen<br />
sind, z.B. ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder u.a.), Säumniszuschläge und dgl.,<br />
Erträge aus der Inanspruchnahme von Bürgschaften und Gewährverträgen, Konzessionsabgaben<br />
nach der Konzessionsabgabenverordnung, zu erfassen. Ebenso gehören Erträge aus<br />
Zahlungseingängen von in Vorjahren ausgebuchten Forderungen, aber auch Erträge aus der<br />
Veräußerung von nicht mehr benötigten Vermögensgegenständen (bei Erlösen über dem jeweiligen<br />
bilanziellen Buchwert) sowie Zuschreibungen bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens<br />
dazu. Außerdem ist unter dieser Position die ertragswirksame Änderung von<br />
Bestandskonten, z.B. die Auflösung einer gebildeten Rückstellung, weil der Grund dafür entfallen<br />
ist, zu erfassen. Auch fallen ggf. periodenfremde Erträge, Erträge aus der Auflösung von<br />
sonstigen Sonderposten sowie nicht zahlungswirksame Erträge hierunter. Erstattungen im<br />
Rahmen von Personalgestellungen sind unter dieser Position anzusetzen und ggf. im Rahmen<br />
der Konsolidierung zu eliminieren.<br />
8. Aktivierte Eigenleistungen<br />
Unter der Position „Aktivierte Eigenleistungen“ ist der Ertragswert zu erfassen, wenn von der<br />
Kommune oder einem Betrieb aktivierungsfähige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens<br />
selbst erstellt werden. Diese Position ist die Gegenposition zu den Aufwendungen der<br />
Kommune oder des Betriebes zur Herstellung von Anlagevermögen, sofern diese Aufwendungen<br />
auch Herstellungskosten nach § 33 Abs. 3 GemHVO <strong>NRW</strong> darstellen, z. B. Materialaufwand<br />
und Personalaufwand für selbst erstellte Gebäude, Spielgeräte, usw. Dagegen sind<br />
Fremdmaterial und Fremdleistungen als Aufwendungen zu erfassen. Weil die Nettomethode<br />
nicht zur Anwendung kommen darf, müssen die aktivierten Eigenleistungen in ihrer Höhe mit<br />
den damit in Zusammenhang stehenden aktivierbaren Herstellungsaufwendungen übereinstimmen.<br />
9. Bestandsveränderungen<br />
Erhöht sich der Bestand an fertigen oder unfertigen Erzeugnissen oder unfertigen Leistungen<br />
im Vergleich <strong>zum</strong> Vorjahr, so stellt dies einen Ertrag dar, der unter dieser Position zu erfassen<br />
ist. Grundlage der Ermittlung der Bestandsveränderungen ist die Inventur <strong>zum</strong> Bilanzstichtag,<br />
bei der Mengen- und Wertveränderungen zu ermitteln sind. Weil sich die Bestandsveränderungen<br />
aus Mengen- und/oder Bewertungsänderungen ergeben können, ist bei dieser Positi-
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
45<br />
on ggf. auch ein negativer Ertrag, der durch eine Verminderung des Bestandes entstehen<br />
kann, auszuweisen.<br />
II. Ordentliche Gesamtaufwendungen<br />
Zu Konsolidierungszwecken können die nachfolgenden Aufwandsspositionen 3, 5 und 6 jeweils<br />
in „Aufwendungen vom Vollkonsolidierungskreis“ und „Aufwendungen von Sonstigen“<br />
untergliedert werden.<br />
1. Personalaufwendungen<br />
Zu dieser Position gehören alle anfallenden Aufwendungen für die Beamten und tariflich Beschäftigten<br />
sowie für weitere Personen, die aufgrund von Arbeitsverträgen beschäftigt werden.<br />
Aufwandswirksam sind die Bruttobeträge einschließlich der Nebenbezüge und Lohnnebenkosten,<br />
z.B. Überstundenentlohnung, Weihnachtsgeld, Sozialversicherungsbeiträge u.a. Auch<br />
Beihilfen sowie Unterstützungsleistungen sind unter dieser Position zu erfassen. Die jährlichen<br />
Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für die aktiv Beschäftigten sowie Rückstellungen für<br />
Urlaubsansprüche und Arbeitszeitguthaben zählen ebenfalls zu dieser Position. Als Beiträge<br />
zu Versorgungskassen fallen z.B. die Arbeitgeberanteile zur Zusatzversorgungskasse hierunter.<br />
Zahlungen der Kommune/Betriebe für nicht beschäftigte Schwerbehinderte „(Schwerbeschädigtenabgabe)“<br />
sind nicht hier, sondern unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen<br />
zu erfassen.<br />
2. Versorgungsaufwendungen<br />
Zu dieser Position gehören alle anfallenden Versorgungsleistungen für die nicht mehr tätigen<br />
Beschäftigten und deren Angehörige. Ggf. können auch zusätzlich Zuführungen zu Pensionsrückstellungen<br />
(vgl. § 36 Abs. 1 GemHVO <strong>NRW</strong>) anfallen, soweit sich die Ansprüche für den<br />
Kreis der Versorgungsempfänger verändert haben, z.B. durch Veränderungen der Sterbetafeln,<br />
die zur Berechung der Rückstellungen herangezogen werden. Außerdem sind unter dieser<br />
Position noch weitere Aufwendungen zu erfassen, z.B. Beiträge zur Sozialversicherung,<br />
aber auch Beihilfen an die Versorgungsempfänger, soweit dafür nicht die entsprechenden<br />
Rückstellungen ausreichen. Die jährlichen Umlagezahlungen an Versorgungskassen für Beamte<br />
können ganz oder teilweise Aufwendungen sein. Dies ist abhängig davon, in welchem<br />
Umfang die Pensionsrückstellungen die Versorgungsverpflichtungen der Kommune/Betriebe<br />
<strong>zum</strong> Abschlussstichtag abdecken. Der Wertansatz der Pensionsrückstellungen ist an einem<br />
Abschlussstichtag nur dann herab zu setzen, wenn der Ansatz höher ist, als es dem Barwert<br />
der insgesamt noch zu leistenden Versorgungszahlungen entspricht.<br />
3. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
46<br />
Unter dieser Position sind alle Aufwendungen, die mit dem kommunalen und betrieblichen<br />
Verwaltungs- und Geschäftshandeln (Betriebszweck) bzw. Umsatz- oder Verwaltungserlösen<br />
wirtschaftlich zusammenhängen, zu erfassen. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen<br />
umfassen deshalb u.a. Aufwendungen für Fertigung, Vertrieb, Waren. Auch gehören abweichend<br />
von der entsprechenden HGB-Position- die Aufwendungen für die Bewirtschaftung<br />
des Anlagevermögens (Energie, Wasser, Abwasser), sowie Aufwendungen für die Unterhaltung<br />
(inkl. Reparatur, Fremdinstandhaltung) zu dieser Position. Ebenso sind hier Kostenerstattungen<br />
und Kostenumlagen, die von der Kommune oder einem Betrieb wegen der Erbringung<br />
von Gütern und Dienstleistungen durch eine andere Stelle zu zahlen sind und dafür<br />
ein auftragsähnliches Verhältnis vorliegt, zu erfassen. Außerdem sind hier die sonstigen Verwaltungs-<br />
und Betriebsaufwendungen, z.B. Lernmittel, zu erfassen.<br />
4. Bilanzielle Abschreibungen<br />
Unter dieser Position sind die durch die Abnutzung von beweglichen Vermögensgegenständen<br />
des Anlagevermögens entstehenden planmäßigen Abschreibungen zu erfassen. Hier sind<br />
aber auch die Sofortabschreibungen geringwertiger Vermögensgegenstände (geringwertiger<br />
Wirtschaftsgüter) sowie die außerplanmäßigen Abschreibungen von Vermögensgegenständen<br />
des Sachanlagevermögens zu erfassen. Dazu gehören auch die erforderlichen Abschreibungen<br />
auf Finanzanlagen, die der Aufgabenerfüllung zugerechnet werden bzw. dem Geschäftsbetrieb<br />
dienen sowie Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände. Abschreibungen<br />
auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind ebenfalls unter dieser Position<br />
zu erfassen. Dagegen sind Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Umlaufvermögens,<br />
aus dem Abgang von immateriellen Vermögensgegenständen und Vermögensgegenständen<br />
des Sachanlagevermögens sowie aus dem Abgang von Finanzanlagen als Wertminderungen<br />
nicht hier, sondern unter der Position „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ zu<br />
erfassen. Den Abschreibungen aus der Nutzung der Vermögensgegenstände stehen ggf.<br />
auch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten gegenüber, die wegen der erhaltenen investiven<br />
Zuwendungen zur Anschaffung von Vermögensgegenständen gebildet worden sind.<br />
Mit dem Jahressteuergesetz 2008 wurden ab dem 01.01.2008 die Regeln für die Abschreibung<br />
von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) verändert. Neu eingeführt wurde die so<br />
genannte Poolabschreibung für GWG mit Anschaffungskosten zwischen 151 Euro und 1.000<br />
Euro (netto). Solche Poolabschreibungen können aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes<br />
und im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der Rechnungslegung beibehalten werden.<br />
Gesondert zu betrachten sind die Abschreibungen auf die Aufwendungen für die Ingangsetzung<br />
und Erweiterung des Geschäftsbetriebs, auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus Einzelabschlüssen<br />
und auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände. Aufgrund<br />
des Ansatzverbotes nach <strong>NKF</strong> müssen die Abschreibungen auf die vorgenannten Positionen<br />
in der KB II neutralisiert werden.
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
47<br />
Die bilanziellen Abschreibungen können daher zu Konsolidierungszwecken zusätzlich in folgende<br />
Unterpositionen untergliedert werden:<br />
• Abschreibungen von Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />
• Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus den Einzelabschlüssen<br />
• Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung<br />
• Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus der Equity-Konsolidierung<br />
• Abschreibungen auf selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände<br />
• Abschreibungen auf verbundene Unternehmen im Vollkonsolidierungskreis<br />
• Abschreibungen auf Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis<br />
• Abschreibungen auf assoziierte Unternehmen<br />
• Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens<br />
• Sonstige Abschreibungen<br />
5. Transferaufwendungen<br />
Unter dieser Position sind alle Leistungen der Kommune oder der Betriebe an Dritte zu erfassen,<br />
die gewährt werden, ohne dass die Kommune oder der Betrieb dadurch einen Anspruch<br />
auf eine konkrete Gegenleistung erwirbt. Als Transferaufwendungen werden daher z.B. Zuweisungen<br />
und Zuschüsse für laufende Zwecke, Schuldendiensthilfen u.Ä. erfasst. Dazu gehören<br />
auch Fälle, wenn sich die Kommune oder ein Betrieb lediglich an einer Finanzierung<br />
beteiligt, z.B. bei der Umlage nach dem Krankenhausgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen<br />
oder an Leistungen nach sonstigen landes- oder bundesrechtlichen Vorschriften. Darunter<br />
fallen auch kommunale Hilfen an private Haushalte (Sozialtransferaufwendungen). Typisch<br />
dafür sind Leistungen der Sozialhilfe, der Jugendhilfe, Leistungen an Arbeitssuchende, Leistungen<br />
an Kriegsopfer und ähnliche Anspruchsberechtigte, Leistungen an Asylbewerber sowie<br />
sonstige soziale Leistungen. Aber auch Hilfen der Kommune oder eines Betriebes an Unternehmen<br />
(Subventionen) fallen hierunter. Steuern sind dagegen unter den sonstigen ordentlichen<br />
Aufwendungen zu erfassen.
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
48<br />
a) Sonstige ordentliche Aufwendungen<br />
Unter der Position „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ sind alle Aufwendungen, die nicht<br />
den anderen Aufwandspositionen, den Zinsen und ähnlichen Finanzaufwendungen oder den<br />
außerordentlichen Aufwendungen zuzuordnen sind, zu erfassen. Hier sind die sonstigen Personal-<br />
und Versorgungsaufwendungen, z.B. für Aus- und Fortbildung, Reisekosten, Ersatz für<br />
Sachschäden, Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz u.a. zu erfassen. Aber<br />
auch Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten, z.B. Aufwendungen<br />
für Mieten, Pachten, Leasing, Geschäftsaufwendungen und Aufwendungen für Beiträge gehören<br />
dazu. Ebenso sind Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Umlaufvermögens,<br />
aus dem Abgang von immateriellen Vermögensgegenständen und Vermögensgegenständen<br />
des Sachanlagevermögens sowie aus dem Abgang von Finanzanlagen als Wertminderungen<br />
unter dieser Position zu erfassen. Darüber hinaus gehören Aufwendungen aus Verlustübernahmen<br />
und Versicherungsbeiträge in diese Position.<br />
Zu den sonstigen ordentlichen Aufwendungen gehören auch die Aufwendungen für besondere<br />
Finanzauszahlungen und betriebliche Steueraufwendungen (Steuern vom Einkommen und<br />
vom Ertrag, latente Steuern etc.). Hierunter sind auch die Aufwendungen für die ehrenamtliche<br />
Tätigkeit (Ratsmitglieder u.a.) zu erfassen. Ebenso gehören Aufwendungen für die Bildung<br />
von Rückstellungen dazu, soweit sie nicht unter anderen Aufwandspositionen auszuweisen<br />
sind. Aufwendungen für die Unterhaltung (Instandhaltung) und die Bewirtschaftung (Energie,<br />
Wasser, Abwasser) von Gegenständen des Anlagevermögens werden unter der Position<br />
„Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ ausgewiesen.<br />
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen können zu Konsolidierungszwecken in folgende<br />
Unterpositionen untergliedert werden:<br />
• Steuern vom Einkommen und Ertrag<br />
• Sonstige Steuern<br />
• Latente Steuern<br />
• Aufwendungen aus Verlustübernahmen<br />
• Übrige sonstige ordentliche Aufwendungen<br />
6. Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit<br />
Die Position „Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit“ umfasst den Saldo aus der<br />
Summe der ordentlichen Gesamterträge und der Summe der ordentlichen Gesamtaufwendungen.
III. Finanzerträge<br />
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
49<br />
Unter den Finanzerträgen sind insbesondere Zinsen aus Ausleihungen, Dividenden oder andere<br />
Gewinnanteile zu erfassen. Ebenso sind hier Erträge aus Beteiligungen oder Wertpapieren,<br />
Zinsen aus Geldanlagen und Kontoguthaben (z.B. Tagesgeld- und Festgeldzinsen) sowie<br />
andere zinsähnliche Erträge anzusetzen. Nicht dazu gehören Zinszuschüsse sowie Verzugszinsen,<br />
Stundungs- oder Aussetzungszinsen, die durch ein Hinausschieben der Zahlungsfälligkeit<br />
entstehen. Diese sind unter den sonstigen ordentlichen Erträgen zu erfassen. Auch<br />
Erträge aus der Veräußerung von Finanzanlagen sind nicht hier, sondern unter den „sonstigen<br />
ordentlichen Erträgen“ auszuweisen.<br />
Zu Konsolidierungszwecken können die nachfolgenden Finanzertragsarten jeweils in „Erträge<br />
vom Vollkonsolidierungskreis“ und „Erträge von Sonstigen“ untergliedert werden.<br />
1. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen/Verlustübernahmen<br />
In der Praxis bestehen häufig Ergebnisabführungsverträge zwischen Unternehmen aus der<br />
kommunalen Beteiligungsstruktur. Unter dieser Position werden die aus den Gewinnabführungen<br />
oder Verlustübernahmen erhaltenen Erträge erfasst. Hierzu gehören auch Erträge aufgrund<br />
einer Gewinngemeinschaft oder eines Teilgewinnabführungsvertrages.<br />
Wie im folgenden Schaubild aufgeführt, gibt es zwei Fälle in denen solche Erträge entstehen<br />
können:<br />
• Ein Mutterunternehmen erhält von seiner Tochter den Gewinn aus dem Geschäftsjahr (Ertrag<br />
aus einem Gewinnabführungsvertrag).<br />
• Ein Tochterunternehmen erhält einen Verlustausgleich vom Mutterunternehmen (Ertrag<br />
aus Verlustübernahme).<br />
Aufwendungen aus Verlustübernahme Erträge aus Gewinnabführung<br />
Stadtwerke AG<br />
Ergebnisabführungsvertrag Ergebnisabführungsvertrag<br />
Richtung des Geldflusses<br />
hier: Verlustübernahme hier: Gewinnabführung<br />
Erträge aus<br />
Verlustübernahme<br />
Flughafen GmbH<br />
Energie-u.<br />
Wasser GmbH<br />
Aufwendungen aus<br />
Gewinnabführung
2. Beteiligungserträge<br />
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
50<br />
Unter dieser Position sind die laufenden Erträge aus Beteiligungen auszuweisen, sofern kein<br />
Gewinn-/Ergebnisabführungsvertrag besteht. Wegen des Bruttoprinzips sind Erträge und Aufwendungen<br />
getrennt zu buchen.<br />
3. Zinserträge und sonstige Finanzerträge<br />
a) Zinserträge<br />
Unter dieser Position sind Zinsen für Einlagen bei Kreditinstituten und für Forderungen an Dritte<br />
(Bankguthaben, Darlehen und Hypotheken) sowie Zinsen und Dividenden aus Wertpapieren<br />
des Umlaufvermögens zu erfassen. Hierunter fallen auch Zinserträge aus anderen Wertpapieren<br />
und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens.<br />
b) Sonstige Finanzerträge<br />
Zu dieser Position gehören u.a. Dividendenerträge und ähnliche Ausschüttungen aus Wertpapieren<br />
des Anlagevermögens. Erträge aus assoziierten Unternehmen<br />
Die Erträge aus assoziierten Unternehmen sind unter dieser Position gesondert zu erfassen.<br />
Wegen des Bruttoprinzips sind Erträge und Aufwendungen getrennt zu buchen.<br />
IV. Finanzaufwendungen<br />
Anders als im Handelsrecht werden unter dieser Position keine Abschreibungen auf Finanzanlagen<br />
erfasst, weil diese Vermögensgegenstände der kommunalen Aufgabenerfüllung zugerechnet<br />
werden bzw. dem Geschäftsbetrieb der Kommune oder einem Betrieb dienen. Diese<br />
sind somit unter den bilanziellen Abschreibungen zu erfassen.<br />
Zu Konsolidierungszwecken können die nachfolgenden Finanzaufwandsarten jeweils in „Aufwendungen<br />
an Vollkonsolidierungskreis“ und „Aufwendungen an Sonstige“ untergliedert werden.<br />
1. Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen<br />
Unter dieser Position sind alle Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen zwischen<br />
Unternehmen aus der kommunalen Beteiligungsstruktur auszuweisen. Wie im Schaubild bei<br />
der Position „Erträge aus Gewinnabführungsverträgen/Verlustübernahmen“ aufgeführt, sind
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
51<br />
hier die Aufwendungen zu erfassen, wenn ein kommunaler Betrieb einen Gewinn erwirtschaftet<br />
und diesen an die Kommune abführen muss (Aufwand aus einem Gewinnabführungsvertrag).<br />
Übernimmt dagegen die Kommune den Verlust eines kommunalen Betriebes ist dieser<br />
„Aufwand aus Verlustübernahmen" nicht hier, sondern <strong>NKF</strong>-konform unter der Position „Sonstige<br />
ordentliche Aufwendungen“ zu erfassen.<br />
2. Zinsaufwendungen und sonstige Finanzaufwendungen<br />
a) Zinsaufwendungen<br />
Unter dieser Position sind Zinsaufwendungen aus der Inanspruchnahme von Fremdkapital,<br />
auch Zinsen im Rahmen eines Kontokorrentkredites, auszuweisen..<br />
b) Sonstige Finanzaufwendungen<br />
Zu der Position „Sonstige Finanzaufwendungen“ gehören Kreditbeschaffungskosten aus der<br />
Inanspruchnahme von Fremdkapital, aber auch sonstige Finanzaufwendungen im Rahmen<br />
eines Kontokorrentkredites (z.B. Agio, Disagio bzw. Damnum, Kreditprovisionen).Hierzu gehören<br />
nicht die allgemeinen Aufwendungen für den Geldverkehr, z.B. Kontoführungsgebühren,<br />
die unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu erfassen sind.<br />
VI. Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen<br />
Vergleiche für diese Position die Erläuterungen zur Position „Erträge aus assoziierten Unternehmen“.<br />
Es handelt sich bei dieser Position um die zugehörige Aufwandsposition.<br />
VII. Gesamtfinanzergebnis<br />
Die Position umfasst den Saldo aus der Summe der Finanzerträge und der Summe der Finanzaufwendungen.<br />
VIII. Ordentliches Gesamtergebnis<br />
Saldo aus der Summe des Gesamtergebnisses der laufenden Geschäftstätigkeit und des Gesamtfinanzergebnisses.
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
52<br />
IX. Außerordentliches Gesamtergebnis<br />
Im Rahmen der Abgrenzung, ob Geschäftsfälle der Kommune oder eines Betriebes zu außerordentlichen<br />
Erträgen oder Aufwendungen führen, muss geprüft werden, ob diese Vorgänge<br />
in hohem Maße ungewöhnlich sind, d.h. deren Auftreten nicht erwartet werden kann, selten<br />
oder unregelmäßig vorkommen, d.h. nicht ständig anfallen bzw. nicht wiederkehrender Natur<br />
und somit nicht planbar sind sowie materiell bedeutsam sind, d.h. von den finanziellen Auswirkungen<br />
her wesentlich in Bezug auf die örtlichen Gegebenheiten der Kommune oder des Betriebes<br />
sind. Dabei bestehen keine Unterschiede zwischen dem <strong>NKF</strong>-Vorgaben und denen<br />
des HGB. Die genannten Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen, um Erträge und Aufwendungen<br />
aus Geschäftsfällen der Kommune oder eines Betriebes als außerordentlich zu<br />
klassifizieren.<br />
1. Außerordentliche Erträge<br />
Unter dieser Position sind Erträge auszuweisen, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />
anfallen. Der Tatbestand ist entsprechend eng auszulegen. Als außerordentliche Erträge<br />
sind z.B. Versicherungsleistungen oder besondere Zuweisungen nach Naturkatastrophen<br />
anzusehen. Aber auch Spenden, sofern sie von wesentlicher Bedeutung für die individuellen<br />
Gegebenheiten der Kommune/Betriebe sind und ohne Auflage gewährt werden, zählen dazu.<br />
Unter diese Position fallen nicht die Veräußerungen von Vermögensgegenständen, die im<br />
Rahmen der Aufgabenerfüllung der Kommune/Betriebe regelmäßig erfolgen. Stellt die Veräußerung<br />
jedoch einen ungewöhnlichen Vorgang oder eine Aufgabe einer wesentlichen Betriebsgrundlage<br />
dar, z.B. die Veräußerung eines kommunalen/betrieblichen Unternehmens<br />
oder einer langjährigen wesentlichen Beteiligung, soll diese, weil sie aus der Natur der Sache<br />
heraus als selten und nicht gewöhnlich zu bewerten ist, hier erfasst werden.<br />
2. Außerordentliche Aufwendungen<br />
Unter dieser Position sind Aufwendungen auszuweisen, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />
der Kommune oder des Betriebes anfallen. Der Tatbestand ist eng auszulegen.<br />
Als außerordentliche Aufwendungen sind z.B. die notwendigen Leistungen der Kommune/Betriebe<br />
zur Beseitigung von Naturkatastrophen anzusehen. Auch Abschreibungen, die<br />
entstehen, weil ein Geschäftsfall der Kommune/Betriebe als außerordentlich zu klassifizieren<br />
ist, sind im Ergebnisplan als außerordentliche Aufwendungen zu behandeln und entsprechend<br />
zuzuordnen.
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VI<br />
53<br />
X. Gesamtjahresüberschuss/ -fehlbetrag<br />
Summe des ordentlichen und außerordentlichen Gesamtergebnisses<br />
XI. Gewinnverwendung<br />
1. Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis<br />
Sind Anteile vollkonsolidierter Betriebe im Besitz von Gesellschaftern außerhalb des Vollkonsolidierungskreises,<br />
ist das diesen Gesellschaftern zuzurechnende Ergebnis hier auszuweisen.<br />
Aufgrund des Saldierungsverbotes ist ggf. weiter zu untergliedern in:<br />
• Anderen Gesellschaftern zuzurechnender Gewinn<br />
• Anderen Gesellschaftern zuzurechnender Verlust<br />
2. Gewinnvortrag/Verlustvortrag<br />
Als Gewinn-/Verlustvortrag ist der Restbetrag auszuweisen, der sich aus der Ergebnisverwendung<br />
der Vorjahre ergibt.<br />
3. Entnahmen/Zuführungen Allgemeine Rücklage<br />
Dieser Posten kann weiter unterteilt werden in:<br />
• Entnahmen aus der Kapitalrücklage<br />
• Entnahmen aus Gewinnrücklagen<br />
• Zuführungen zu Gewinnrücklagen<br />
Mit diesem Posten werden in der Gesamtergebnisrechnung alle Entnahmen aus der Kapitalrücklage<br />
sowie Zuführungen und Entnahmen zu bzw. aus den Gewinnrücklagen offen ausgewiesen,<br />
soweit sie sich auf den Gesamtbilanzgewinn/-verlust auswirken.<br />
4. Gesamtbilanzgewinn/-verlust<br />
Der Gesamtbilanzgewinn/-verlust wird aus der Gesamtergebnisrechnung ermittelt. Er muss<br />
der Bilanzposition „Gesamtbilanzgewinn/-verlust“ innerhalb des Eigenkapitals in der Gesamtbilanz<br />
entsprechen.
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Praxisleitfaden 4. Auflage<br />
Anlage VII<br />
Benötigte Daten zur Ableitung der<br />
Gesamtkapitalflussrechnung im Rahmen<br />
des DRS 2
Leitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VII<br />
1<br />
Benötigte Daten zur Ableitung der einzelnen<br />
Positionen der Gesamtkapitalflussrechnung im<br />
Rahmen des DRS 2<br />
Posten nach DRS 2<br />
Periodenergebnis (einschließlich<br />
Ergebnisanteilen von Minderheitsgesellschaftern)<br />
vor außerordentlichen<br />
Posten<br />
Abschreibungen/Zuschreibungen<br />
auf Gegenstände des Anlagevermögens<br />
Zunahme/Abnahme der Rückstellungen<br />
Sonstige zahlungsunwirksame<br />
Aufwendungen/Erträge (bspw.<br />
Abschreibung auf ein aktiviertes<br />
Disagio)<br />
Gewinn/Verlust aus dem Abgang<br />
von Gegenständen des Anlagevermögens<br />
Zunahme/Abnahme der Vorräte,<br />
der Forderungen aus Lieferungen<br />
und Leistungen sowie anderer<br />
Aktiva, die nicht der Investitions-<br />
oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen<br />
sind<br />
Benötigte Daten bei Anwendung<br />
der derivativen Ermittlungsmethode<br />
Ordentliches Ergebnis<br />
Summe der Abschreibungen und<br />
Zuschreibungen aus dem Gesamtanlagenspiegel<br />
Gesamtbilanz aus dem laufenden<br />
Jahr und aus dem Vorjahr<br />
Zusatzinformationen von den<br />
einzelnen Beteiligungsunternehmen<br />
sind notwendig. z.B.<br />
Erträge aus der Auflösung von<br />
Sonderposten<br />
Zusatzinformationen sind nötig.<br />
Zur weiteren Ermittlung muss<br />
nach immateriellen VG, Sachanlagen<br />
und Finanzanlagen unterteilt<br />
werden.<br />
Gesamtbilanz aus dem laufenden<br />
Jahr und aus dem Vorjahr.<br />
z.B. Vorräte, Forderungen,<br />
Rechnungsabgrenzungsposten<br />
Berücksichtigung in der Kapitalflussrechnung<br />
negatives Jahresergebnis <br />
Zuschreibungen<br />
- +<br />
positives Jahresergebnis <br />
Abschreibungen<br />
Abnahme Zunahme<br />
Erträge Aufwendungen<br />
Gewinn Verlust<br />
Zunahme Abnahme
Leitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VII<br />
2<br />
Benötigte Daten bei Anwen-<br />
Posten nach DRS 2 dung der derivativen Ermittlungsmethode<br />
Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten<br />
aus Lieferungen und<br />
Leistungen sowie anderer Passiva,<br />
die nicht der Investitions- oder<br />
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen<br />
sind<br />
Ein- und Auszahlungen aus außerordentlichen<br />
Posten<br />
Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit<br />
(Summe aus 1 bis<br />
8)<br />
Einzahlungen aus Abgängen von<br />
Gegenständen des Sachanlagevermögens<br />
Auszahlungen für Investitionen in<br />
das Sachanlagevermögen<br />
Einzahlungen aus Abgängen von<br />
Gegenständen des immateriellen<br />
Anlagevermögen<br />
Auszahlungen für Investitionen in<br />
das immaterielle Anlagevermögen<br />
Gesamtbilanz aus dem laufenden<br />
Jahr und aus dem Vorjahr.<br />
z.B. Verbindlichkeiten aus LL<br />
und aus Transferleistungen,<br />
Rechnungsabgrenzungsposten,<br />
Liquiditätskredite<br />
Außerordentliche Erträge und<br />
Aufwendungen bereinigt um<br />
nicht zahlungswirksame Vorgänge<br />
Summenposition<br />
Abgänge von Restbuchwerten<br />
+ Gewinn aus Abgang von SAV<br />
- Verlust aus Abgang von SAV<br />
(Berücksichtigung von noch nicht<br />
gezahlten Sachverhalten, also<br />
offenen Forderungen)<br />
Zugänge zu AHK (Berücksichtigung<br />
von noch nicht gezahlten<br />
Sachverhalten, also offenen<br />
Verbindlichkeiten)<br />
Abgänge von Restbuchwerten<br />
+ Gewinn aus Abgang von immateriellen<br />
VG<br />
- Verlust aus Abgang von immateriellen<br />
VG<br />
(Berücksichtigung von noch nicht<br />
gezahlten Sachverhalten, also<br />
offenen Forderungen)<br />
Zugänge zu AHK<br />
(Berücksichtigung von noch nicht<br />
gezahlten Sachverhalten, also<br />
offenen Verbindlichkeiten)<br />
Berücksichtigung in der Kapitalflussrechnung<br />
- +<br />
Abnahme Zunahme<br />
Einzahlungen Auszahlungen<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X
Leitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VII<br />
3<br />
Benötigte Daten bei Anwen-<br />
Posten nach DRS 2 dung der derivativen Ermittlungsmethode<br />
Einzahlungen aus Abgängen von<br />
Gegenständen des Finanzanlagevermögens<br />
Auszahlungen für Investitionen in<br />
das Finanzanlagevermögen<br />
Einzahlungen aus dem Verkauf<br />
von konsolidierten Unternehmen<br />
und sonstigen Geschäftseinheiten<br />
Auszahlungen aus dem Erwerb<br />
von konsolidierten Unternehmen<br />
und sonstigen Geschäftseinheiten<br />
Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen<br />
im Rahmen<br />
der kurzfristigen Finanzdisposition<br />
Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen<br />
im Rahmen<br />
der kurzfristigen Finanzdisposition<br />
Cashflow aus der Investitionstätigkeit<br />
(Summe aus 10 bis 19)<br />
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen<br />
(Kapitalerhöhungen,<br />
Verkauf eigener Anteile, etc.)<br />
Abgänge von Restbuchwerten<br />
+ Gewinn aus Abgang von FA<br />
- Verlust aus Abgang von FA<br />
(Berücksichtigung von noch nicht<br />
gezahlten Sachverhalten, also<br />
offenen Forderungen)<br />
Zugänge zu AHK<br />
(Berücksichtigung von noch nicht<br />
gezahlten Sachverhalten, also<br />
offenen Verbindlichkeiten)<br />
Berücksichtigung in der Kapitalflussrechnung<br />
- +<br />
Zusatzinformationen sind notwendig.<br />
X<br />
Zusatzinformationen sind notwendig.<br />
X<br />
Zusatzinformationen über z.B.<br />
Termin-, Options-, Swapgeschäfte<br />
sind nötig<br />
Zusatzinformationen über z.B.<br />
Termin-, Options-, Swapgeschäfte<br />
sind nötig<br />
Summenposition<br />
Ableitung aus der Gewinnverwendungsrechnung<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X
Posten nach DRS 2<br />
Auszahlungen an Unternehmenseigner<br />
und Minderheitsgesellschafter<br />
(Dividenden, Erwerb<br />
eigener Anteile, Eigenkapitalrückzahlungen,<br />
andere Ausschüttungen)<br />
Einzahlungen aus der Begebung<br />
von Anleihen und der Aufnahme<br />
von (Finanz-)Krediten<br />
Auszahlungen aus der Tilgung<br />
von Anleihen und (Finanz-) Krediten<br />
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit<br />
(Summe aus 21 bis 24)<br />
Zahlungswirksame Veränderungen<br />
des Finanzmittelfonds<br />
(Summe aus 9, 20, 25)<br />
Wechselkurs-, konsolidierungskreis-<br />
und bewertungsbedingte<br />
Änderungen des Finanzmittelfonds<br />
Finanzmittelfonds am Anfang der<br />
Periode<br />
Finanzmittelfonds am Ende der<br />
Periode (Summe aus 26 bis 28)<br />
Leitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage VII<br />
4<br />
Benötigte Daten bei Anwendung<br />
der derivativen Ermittlungsmethode<br />
Ableitung aus der Gewinnverwendungsrechnung<br />
Zusatzinformationen über die<br />
Veränderungen der einschlägigen<br />
Verbindlichkeiten sind notwendig.<br />
Zusatzinformationen über die<br />
Veränderungen der einschlägigen<br />
Verbindlichkeiten sind notwendig.<br />
Summenposition<br />
Summenposition<br />
Zusatzinformationen zu Einzelfällen,<br />
die diese Position betreffen,<br />
sind nötig.<br />
i.d.R. liquide Mittel aus der Gesamtbilanz<br />
des Vorjahres<br />
Summenposition<br />
Berücksichtigung in der Kapitalflussrechnung<br />
- +<br />
X<br />
X<br />
Einzelfallbetrachtung<br />
X<br />
Einzelfallbetrachtung<br />
X
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Praxisleitfaden 4. Auflage<br />
Anlage VIII<br />
Gesamtsteuerung: Stärkung der Organe
Überlegungen der Stadt Lippstadt<br />
zu den Themen<br />
„Konzernvorstand“ und „Stärkung der Organe“<br />
(Stand 21.11.2008)<br />
- Gesamtabschluss<br />
MODELLPROJEKT <strong>NKF</strong>-GESAMTABSCHLUSS<br />
- VOM GESAMTABSCHLUSS ZUR GESAMTSTEUERUNG -<br />
AUSGANGSSITUATION<br />
• Hohe Anzahl ausgegliederter kommunaler Betriebe in <strong>NRW</strong><br />
• Überblick über die Gesamtwirtschaftslage der Kommune fehlt in der Regel<br />
• Finanzorientierte Steuerung und Führung der Kommune häufig begrenzt auf<br />
die Kernverwaltung<br />
• „Eigenleben“ AR-Mitglieder / GV-Vertreter (fühlen sich vielfach nicht als Vertreter<br />
des Eigentümers/Anteilseigners)<br />
• Leitungen der Betriebe häufig nicht in Gesamtinteressenwahrnehmung der Kommune<br />
eingebunden<br />
• Zuständige Organisationseinheit in der Verwaltung oft nur reine Beteiligungsverwaltung<br />
und nicht Beteiligungsmanagement und –controlling<br />
• Grundsätzlich: Völlig unterschiedliche örtliche Rahmenbedingungen und Steuerungsbedürfnisse,<br />
insbesondere auch abhängig von der Größe der Kommune bzw.<br />
der kommunalen Konzernstruktur<br />
• Größenklassen der <strong>NRW</strong>-Kommunen (ohne Kreise):<br />
bis 20.000 EW 177 = 44,70 %<br />
20.000 bis 50.000 EW 143 = 36,11 %<br />
50.000 bis 100.000 EW 46 = 11,62 %<br />
über 100.000 EW 30 = 7,57 %<br />
396 = 100,00 %<br />
} = 80,81 %<br />
} = 19,19 %
2<br />
BISHERIGE STEUERUNGSSTRUKTUR<br />
(nicht allgemein verbindlich)<br />
AöR GmbH 1 GmbH 2 GmbH 3 GmbH 4 Stadt<br />
VR GV GV GV GV Rat (u. HFA)<br />
AR AR AR AR BM<br />
Vorstand GF GF GF GF Verwaltung<br />
GESAMTABSCHLUSS<br />
• Einheitstheorie (Kernverwaltung und Betriebe als „ein Unternehmen“)<br />
• Überblick über die Gesamtwirtschaftslage der Kommune (erstmalig)<br />
• Auch Zukunftsorientierung (Beurteilung der Frage, ob die Kommune in der Lage<br />
ist, ihre Aufgaben zukünftig zu erfüllen), obwohl grds. vergangenheitsorientiert<br />
• Verbesserte Gesamtsteuerung (zielgerichtet und aufeinander abgestimmt)<br />
• Einheitliche Bilanzierung und Bewertung<br />
• Hoher Qualitätsanspruch<br />
• Steuerungsrelevanz im Detail ? (Erprobungsphase)
3<br />
GESAMTSTEUERUNG<br />
• Steuerung des „Ganzen“ (Kernverwaltung und Betriebe)<br />
• Zielgerichtete und aufeinander abgestimmte Gesamtsteuerung bedarf ergänzender<br />
Instrumente<br />
• Einzelne Probleme, Fragestellungen und Klärungsbedarfe (ohne Anspruch auf<br />
Vollzähligkeit):<br />
� Welche Steuerungsstruktur (wer?) ?<br />
� Wer ist „Konzernführung / -vorstand“, wer steuert den „Konzern“?<br />
� Stärkung von Organen = Schwächung anderer Organe<br />
� Welche Steuerungsinstrumente (wie ?)?<br />
(Stichworte = Leitbild / Konzernstrategie, einheitliches Berichtswesen,<br />
Kennzahlen, konzernweite Risikoabschätzung, Nutzung von Synergien<br />
etc.)<br />
� Ausbau / Weiterentwicklung der Beteiligungsverwaltung <strong>zum</strong> echten Beteiligungsmanagment<br />
/ -controlling (i. V. m. dem Verwaltungscontrolling in<br />
der Kernverwaltung)<br />
� Qualifiziertes Personal !<br />
� Zukunftsorientierter Gesamtwirtschaftsplan zur Globalsteuerung als<br />
Denkmodell !?<br />
(Verfahrensprobleme, Handling, zusätzlicher Arbeitsaufwand, Langwierigkeit<br />
von Prozessen – Beteiligte, Instanzen, politische Einflüsse -)<br />
� Konkrete („echte“) Steuerung immer nur auf Basis der Einzelabschlüsse /<br />
- wirtschaftspläne!?<br />
� Völlig unterschiedliche Aufgaben / Einzelsegmente im kommunalen Konzern<br />
(„Gemischtwarenladen“)
4<br />
LÖSUNGSANSÄTZE FÜR DIE STRUKTUR DER GESAMTSTEUERUNG<br />
1. Installierung eines „echten“ Be- 2. Neue Steuerungsstruktur<br />
teiligungsmanagements<br />
• Aufgaben im Grundsatz<br />
⇒ Verwaltung Vertretung des<br />
⇒ Controlling Eigners u.<br />
⇒ Steuerung/Steuerungsunter- Konzernführung<br />
stützung<br />
• Detailaufgaben in diesem Rahmen u. a.<br />
⇒ Soll-Ist-Abweichungen/Berichts-<br />
wesen<br />
⇒ Jahresabschlussanalysen<br />
⇒ Kontraktmanagement<br />
⇒ Vereinheitlichung von Verträgen Konzern-<br />
steuerung<br />
⇒ Beteiligungsbericht<br />
⇒ Mitwirkung Gesamtlagebericht<br />
⇒ Benchmarking<br />
⇒ Portfolioanalysen<br />
⇒ Teilnahme an allen AR-Sitzungen<br />
u. Gesellschafterversammlungen<br />
(mit Protokollierung) sowie Rats-<br />
sitzungen etc. ( z. B. auch bei<br />
Berichterstattungen der Geschäfts-<br />
führer)<br />
Rat mit<br />
BM<br />
HFA<br />
(Rolle?)<br />
Konzernausschuss<br />
(BM, StK, GF, Politik,<br />
Beteiligungs-<br />
management)<br />
- Strategie -<br />
i. V. m.<br />
Lenkungs-/<br />
Koordinierungsgruppe<br />
(BM, StK, GF, Beteiligungsmanagement)<br />
-operatives Ge-<br />
schäft /Strategie-<br />
vorbereitungen-<br />
Betriebe<br />
mit GF<br />
AR GV<br />
⇒ Ansprechpartner für alle<br />
Mandatsträger Schwächung ? ! / Neuausrichtung<br />
Verwaltung / Beteiligungsmanagement
5<br />
Erstellt: Lippstadt, 21.11.2008<br />
gez. Meschede<br />
(Meschede)<br />
⇒ Abstimmungen mit und<br />
zwischen den Betrieben<br />
⇒ Enge Zusammenarbeit<br />
mit den Controllingstellen<br />
in den Betrieben<br />
⇒ Koordination bei der Nutzung<br />
von Synergien (z.B. auch<br />
Finanzierungen, Cash-<br />
Management, Investitions-<br />
planung, Personalentwicklung)
- Gesamtabschluss<br />
<strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss<br />
Praxisleitfaden 4. Auflage<br />
Anlage X<br />
Checkliste Gesamtlagebericht
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage X<br />
1<br />
Checkliste Gesamtlagebericht<br />
Die Checkliste zur Aufstellung des Gesamtlageberichtes ist in Anlehnung an den DRS 15 erarbeitet<br />
worden. Die enthaltenen Fragenstellungen dienen lediglich als Hilfestellung und sind nicht<br />
verbindlich anzuwenden. Sie können an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.<br />
Angaben im Gesamtlagebericht<br />
Angaben nach Grundsätzen und wichtigen Aspekten der Lageberichterstattung<br />
1. Ist der Gesamtlagebericht entsprechend den rechtlichen Vorgaben<br />
für die Lageberichterstattung und in Anlehnung an den<br />
DRS 15 aufgestellt worden?<br />
2. Vermittelt der Gesamtlagebericht sämtliche Informationen, die<br />
ein verständiger Adressat benötigt, um den Geschäftsverlauf im<br />
abgelaufenen Haushaltsjahr und die wirtschaftliche Gesamtlage<br />
der Kommune sowie ihre voraussichtliche Entwicklung beurteilen<br />
zu können?<br />
3. Ist die Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs und wirtschaftlichen<br />
Gesamtlage der Kommune ohne Rückgriff auf die<br />
Angaben im Gesamtabschluss verständlich?<br />
4. Konzentriert sich der Gesamtlagebericht auf das Wesentliche?<br />
5. Ist, sofern auf detaillierte Informationen im Gesamtabschluss<br />
verwiesen wurde, der Verweis eindeutig und nachvollziehbar?<br />
6. Wurde beachtet, dass Chancen und Risiken nicht gegeneinander<br />
aufgerechnet werden dürfen?<br />
7. Werden, sofern <strong>zum</strong> Gesamtabschluss eine produktorientierte<br />
Berichterstattung erfolgt, produktbereichsbezogene Informationen<br />
bereitgestellt?<br />
8. Orientieren sich die produktbereichsbezogenen Informationen<br />
an den kommunalen Produktbereichen(§ 4 GemHVO <strong>NRW</strong>) ?<br />
9. Sind die Informationen zutreffend und nachvollziehbar?<br />
10. Werden die Tatsachenangaben und Meinungen getrennt?<br />
11. Wird über Chancen und Risiken ausgewogen berichtet?<br />
12. Vermittelt die gewählte Darstellungsform einen richtigen Eindruck<br />
über die zu vermittelnden Informationen?<br />
13. Sind die Angaben plausibel, konsistent und frei von Widersprüchen<br />
gegenüber dem Gesamtabschluss?<br />
14. Sind die gezogenen Schlussfolgerungen im Hinblick auf allgemein<br />
bekannten örtlichen Wirtschaftsdaten oder landesweiten<br />
Daten schlüssig?<br />
15. Sind zukunftsbezogene Aussagen von stichtags- und vergangenheitsbezogenen<br />
Informationen klar zu unterscheiden?<br />
16. Wird bei zukunftsbezogenen Aussagen darauf hingewiesen,<br />
dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Erwartungen<br />
über die voraussichtliche Entwicklung geprägt sind und<br />
ggf. auch abweichen können?<br />
17. Werden die wesentlichen Prämissen zukunftsbezogener Aussagen<br />
offen gelegt?<br />
18. Sind die wesentlichen Prämissen plausibel und vollständig?<br />
19. Werden Informationen, die im Zusammenhang mit dem Gesamtabschluss<br />
stehen, nachvollziehbar übergeleitet?<br />
Bemerkungen
Praxisleitfaden - Modelprojekt <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage X<br />
2<br />
Angaben im Gesamtlagebericht Bemerkungen<br />
20. Wird der Gesamtlagebericht eindeutig sowohl vom Gesamtabschluss<br />
als auch von übrigen Informationen getrennt?<br />
21. Wird der Gesamtlagebericht als geschlossene Darstellung aufgestellt?<br />
22. Wird die Gliederung durch Überschriften innerhalb des Gesamtlageberichts<br />
deutlich?<br />
23. Wird der Gesamtlagebericht in Systematik und Darstellungsform<br />
im Zeitablauf stetig fortgeführt?<br />
24. Sind die Informationen sachlich, zeitlich und formal vergleichbar?<br />
25. Werden Veränderungen, die die Vergleichbarkeit beeinträchtigen,<br />
quantifiziert, erläutert und begründet?<br />
26. Wurden die Angaben zu vorherigen Haushaltsjahren entsprechend<br />
rückwirkend angepasst, soweit dies ohne unvertretbar<br />
hohen Aufwand möglich ist?<br />
27. Werden quantifizierte Informationen für mindestens das im Gesamtabschluss<br />
ausgewiesene Vorjahr dargestellt?<br />
28. Vermittelt der Gesamtlagebericht den Adressaten die Sicht der<br />
Kommune?<br />
29. Wird die Einschätzung und Beurteilung zu den einzelnen Berichtspunkten<br />
in den Vordergrund gestellt?<br />
30. Werden die wesentlichen Rahmenbedingungen der Geschäftstätigkeit<br />
der Kommune dargestellt? Werden dabei die Stärken<br />
und Schwächen auch im Hinblick auf Chancen und Risiken des<br />
Umfelds dargestellt?<br />
31. Werden alle <strong>zum</strong> Berichtszeitpunkt bekannten Ereignisse, Entscheidungen<br />
und Faktoren angegeben und erläutert, die aus<br />
der Sicht der Kommune einen wesentlichen Einfluss auf ihre<br />
weitere Entwicklung haben können?<br />
32. Wird über einmalige Effekte des abgelaufenen Haushaltsjahres<br />
berichtet?<br />
33. Werden wesentliche Abweichungen der wirtschaftlichen Gesamtlage<br />
<strong>zum</strong> Berichtszeitpunkt gegenüber der im Gesamtlagebericht<br />
des Vorjahres prognostizierten Entwicklung dargestellt<br />
und erläutert?<br />
34. Werden die kurzfristige und langfristige Perspektive in der Berichterstattung<br />
miteinander verbunden? Wurden der Geschäftsverlauf<br />
und die wirtschaftliche Gesamtlage zusamen mit der<br />
voraussichtlichen Entwicklung der Kommune erläutert?<br />
Überblick über den gesamten Geschäftsverlauf und über die wirtschaftliche Gesamtlage<br />
35. Stellt der Gesamtlagebericht die gesamte Geschäftstätigkeit der<br />
Kommune und deren Rahmenbedingungen als Ausgangspunkt<br />
für die Analyse des Geschäftsverlaufs und der wirtschaftlichen<br />
Gesamtlage dar?<br />
36. Geht der Gesamtlagebericht in Abhängigkeit von den spezifischen<br />
Gegebenheiten ein auf die organisatorische und rechtliche<br />
Struktur der Kommune und ihrer Betriebe sowie die Organisation<br />
der Leitung und Kontrolle, wichtigsten Produkte (Sach-<br />
und Dienstleistungen) und Geschäftsprozesse sowie die wesentlichen<br />
rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussfaktoren für<br />
die Geschäftstätigkeit
Praxisleitfaden - Modelprojekt <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage X<br />
3<br />
Angaben im Gesamtlagebericht Bemerkungen<br />
37. Wird ein Überblick über den Geschäftsverlauf im Haushaltsjahr<br />
vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen und kommunalspezifischen<br />
Rahmenbedingungen gegeben?<br />
38. Werden die wesentlichen Ereignisse, die für den Geschäftsverlauf<br />
ursächlich waren, dargestellt?<br />
39. Wird die Darstellung der örtlichen Rahmenbedingungen um die<br />
Einschätzung ergänzt, wie sich die gesamtwirtschaftliche sowie<br />
kommunalspezifische Entwicklung auf den Geschäftsverlauf<br />
ausgewirkt hat?<br />
40. Ist eine Beurteillung vorhanden, ob die Geschäftsentwicklung<br />
insgesamt günstig oder ungünstig verlaufen ist? Werden Abweichungen<br />
der tatsächlichen Geschäftsentwicklung von früher<br />
berichteten Erwartungen erläutert?<br />
41. Wird das Gesamtergebnis richtig wiedergegeben?<br />
42. Wird als Ergebnis des Gesamtabschlusses <strong>zum</strong>indest das Jahresergebnis<br />
gemäß § 48 Abs. 3 i. V. m. § 38 Abs. 1 und § 2<br />
Abs. 2 Nr. 5 GemHVO <strong>NRW</strong> dargestellt?<br />
43. Wird auf die in das Ergebnis des Gesamtabschlusses eingeflossenen<br />
Ergebniskomponenten, -strukturen und -trends eingegangen?<br />
(DRS 15 Tz. 50)<br />
Analyse der gesamten Haushaltswirtschaft<br />
44. Ist die im Gesamtlagebericht enthaltene Analyse der Haushaltswirtschaft<br />
der Gemeinde unter Einbeziehung der verselbständigten<br />
Aufgabenbereiche und der Gesamtlage der Gemeinde<br />
dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung<br />
angemessen, ausgewogen und umfassend? (§ 51 Abs. 1<br />
Satz 3 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
45. Werden die Ereignisse und Entwicklungen, die für den Geschäftsverlauf<br />
ursächlich waren, dargestellt und in ihrer Bedeutung<br />
für die gesamte Kommune gewertet?<br />
46. Wird eine über die im Gesamtabschluss enthaltenen Angaben<br />
hinausgehende ausführliche Beurteilung der Vermögens-,<br />
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune abgegeben?<br />
47. Wird auf alle Faktoren eingegangen, die einen wesentlichen<br />
Einfluss auf die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage<br />
der Kommune haben können oder bewirken, so<br />
dass von der berichteten Gesamtlage möglicherweise nicht auf<br />
die zukünftige Gesamtlage der Kommune geschlossen werden<br />
kann? Werden die erwarteten Auswirkungen eines solchen<br />
Einflusses quantifiziert, soweit dies sinnvoll und ohne unvertretbar<br />
hohen Aufwand möglich ist?<br />
48. Schließt die Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-<br />
und Finanzgesamtlage mit einer Gesamtaussage zur wirtschaftlichen<br />
Gesamtlage der Kommunae <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Aufstellung<br />
des Gesamtlageberichts ab?<br />
Gesamtertragslage<br />
49. Wird die Ergebnisentwicklung dargestellt und anhand der Ergebnisstruktur<br />
in der Gesamtergebnisrechnung und ihrer wesentlichen<br />
Quellen erläutert?
Praxisleitfaden - Modelprojekt <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage X<br />
4<br />
Angaben im Gesamtlagebericht Bemerkungen<br />
50. Werden Gründe für wesentliche Veränderungen im abgelaufenen<br />
Haushaltsjahr angegeben?<br />
51. Werden dabei insbesondere die zugrunde liegenden Trends<br />
herausgearbeitet und alle ungewöhnlichen und nicht wiederkehrenden<br />
Ereignisse sowie alle wesentlichen ökonomischen Veränderungen,<br />
die nachhaltig die Gesamtertragslage der Kommune<br />
beeinflussen, dargestellt? Werden ungewöhnliche und<br />
nicht wiederkehrende Ereignisse quantifiziert?<br />
52. Werden gegenläufige Trends durch Aufschlüsselung aggregierter<br />
Größen dargestellt, sofern diese Trends einen maßgeblichen<br />
Einfluss auf das Gesamtergebnis hatten?<br />
53. Werden bei der Beschreibung der Veränderung in einzelnen<br />
Positionen der Gesamtergebnisrechnung auch bei produktbereichsbezogenen<br />
Informationen unterschiedliche Trends angegeben?<br />
54. Werden, falls die Veränderung einer Position der Gesamtergebnisrechnung<br />
auf mehrere wesentliche Faktoren zurückzuführen<br />
ist, diese vollständig und in der Reihenfolge ihrer Bedeutung<br />
dargestellt?<br />
55. Wird die bisherige und künftige Entwicklung der Sach- und<br />
Dienstleistungen (auch Umsatz der kommunalen Betriebe) so<br />
dargestellt, dass die wesentlichen Einflussfaktoren erkennbar<br />
werden?<br />
56. Werden für kommunale Betriebe mit langfristigen Aufträgen<br />
auch Angaben über die Entwicklung des Auftragsvolumens<br />
gemacht?<br />
57. Werden Preis- und Mengeneinflüsse, insbesondere bei neuen<br />
Produkten oder Dienstleistungen, auf wesentliche Veränderungen<br />
des Gesamtergebnisses gegenüber den Vorjahren dargestellt?<br />
Werden absehbare Veränderungen angegeben?<br />
58. Werden, wenn dieses die Geschäftstätigkeit erfordert, die Angaben<br />
zur Umsatzentwicklung und Auftragslage der gemeindlichen<br />
Betriebe durch gleichwertige Angaben ersetzt?<br />
59. Werden wesentliche Veränderungen in der Struktur der einzelnen<br />
Aufwendungen und Erträge erläutert?<br />
60. Wurden wesentliche Inflations- und Wechselkurseinflüsse auf<br />
die Entwicklung von Posten der Gesamtergebnisrechnung angegeben<br />
und in ihrer Auswirkung erläutert?<br />
Gesamtfinanzlage<br />
61. Werden die Grundsätze und Ziele des gesamten Finanzmanagements<br />
der Kommune dargestellt?<br />
62. Wird die gesamte Kapitalstruktur der Kommune anhand der<br />
internen und externen Finanzierungsquellen, die zur Verfügung<br />
stehen, dargestellt und erläutert?<br />
63. Werden dabei insbesondere Angaben zur Art, Fälligkeits-, Währungs-<br />
und Zinsstruktur sowie anderen wesentlichen Konditionen<br />
der Verbindlichkeiten und der zugesagten, nicht ausgenutzten<br />
Kreditlinien gemacht?
Praxisleitfaden - Modelprojekt <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage X<br />
5<br />
Angaben im Gesamtlagebericht Bemerkungen<br />
64. Wird dabei insbesondere auf Beschränkungen eingegangen,<br />
welche die Verfügbarkeit von Finanzmitteln beeinträchtigen<br />
können?<br />
65. Werden Rückstellungen erläutert, sofern sie von wesentlicher<br />
Bedeutung für die gesamte Kapitalstruktur oder -ausstattung<br />
der Kommune sind?“<br />
66. Wird die gesamte Kapitalstruktur anhand von Relationen, die<br />
aus dem Gesamtabschluss abgeleitet sind, erläutert?<br />
67. Wird auf wesentliche Finanzierungsmaßnahmen des abgelaufenen<br />
Haushaltsjahres sowie auf wesentliche Finanzierungsvorhaben<br />
eingegangen?<br />
68. Werden wesentliche Auswirkungen des Zinsniveaus sowie<br />
mögliche Einflüsse einer Änderung der Kreditkonditionen erläutert?<br />
Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente<br />
69. Werden außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente der Kommune,<br />
insbesondere deren Zweck und wirtschaftliche Substanz,<br />
dargestellt?<br />
70. Werden dabei ihre möglichen künftigen Auswirkungen erläutert,<br />
sofern diese einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche<br />
Gesamtlage der Kommune haben können?<br />
71. Werden wesentliche Kategorien außerbilanzieller Finanzierungsinstrumente<br />
angegeben und deren Fristigkeit aufgegliedert?<br />
72. Werden im Rahmen der Investitionsanalyse die Fortführung und<br />
Abschluss von bedeutenden Investitionsvorhaben sowie die<br />
wesentlichen Einflüsse auf bereits begonnene Investitionsvorhaben<br />
dargestellt?<br />
73. Werden Umfang und Hauptzweck der im Haushaltsjahr getätigten<br />
Investitionen in immaterielle Vermögen, Sachanlagen, Beteiligungen<br />
und andere Finanzinvestitionen angegeben?<br />
74. Wird der Umfang der am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen<br />
Investitionsverpflichtungen unter Angabe der Mittelherkunft<br />
dargestellt?<br />
Gesamtliquiditätsanalyse<br />
75. Wird die Liquiditätsanalyse anhand einer Gesamtkapitalflussrechnung<br />
vorgenommen?<br />
76. Wird die gesamte Liquidität der Kommune im abgelaufenen<br />
Haushaltsjahr und deren Stand am Ende des Haushaltsjahres<br />
erläutert?<br />
77. Werden die Zuflüsse und Abflüsse liquider Zahlungsmittel sowie<br />
besondere Einflussfaktoren im abgelaufenen Haushaltsjahr<br />
erläutert?<br />
78. Werden die Ursachen wesentlicher Veränderungen der Mittelherkunft<br />
und Mittelverwendung erläutert?<br />
79. Werden wesentliche externe und interne Liquiditätsquellen erläutert?<br />
80. Werden dabei Beschränkungen des Transfers innerhalb des<br />
„kommunalen Konzerns“ angegeben, sofern diese eine erhebliche<br />
Bedeutung für die gesamte Liquidität der Kommune haben<br />
oder absehbar haben können?
Praxisleitfaden - Modelprojekt <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage X<br />
6<br />
Angaben im Gesamtlagebericht Bemerkungen<br />
81. Wird die Fähigkeit der Kommune bestehende Zahlungsverpflichtungen<br />
zu erfüllen, in den Mittelpunkt gestellt?<br />
82. Wird über eingetretene oder aufgrund der bekannten Geschäftsentwicklung<br />
absehbare Liquiditätsengpässe berichtet?<br />
Werden Maßnahmen zu deren Behebung dargestellt?<br />
83. Wird auf Bestimmungen in Garantien, Leasing-, Options- und<br />
anderen Finanzierungsverträgen hingewiesen, sofern sie umfangreiche<br />
vorzeitige Rückzahlungsverpflichtungen auslösen<br />
können, die für die Liquidität von erheblicher Bedeutung sind?<br />
Gesamtvermögenslage<br />
84. Werden die Höhe und Zusammensetzung des kommunalen<br />
Vermögens sowie wesentliche Abweichungen gegenüber dem<br />
Vorjahr angegeben und erläutert?<br />
85. Werden die Auswirkungen wesentlicher Erhöhungen oder Minderungen<br />
des kommunalen Vermögens im abgelaufenen Geschäftsjahr<br />
auf die Gesamtvermögenslage beschrieben?<br />
86. Werden Inflations- und Wechselkurseinflüsse angegeben und<br />
ihre Auswirkungen erläutert, wenn sie einen wesentlichen Einfluss<br />
auf die Entwicklung der Vermögenshöhe der Kommune<br />
genommen haben?<br />
87. Werden außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente sowie deren<br />
wesentliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr mit Bedeutung<br />
für die Gesamtvermögenslage erläutert?<br />
88. Werden die möglichen künftigen Auswirkungen der bestehenden<br />
vertraglichen Strukturen in Bezug auf außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente<br />
erläutert, sofern diese erheblichen<br />
Einfluss auf die wirtschaftliche Gesamtlage der Kommune haben<br />
können?<br />
89. Werden Angaben z.B. zu geleasten, gepachteten oder gemieteten<br />
Vermögensgegenständen oder selbst geschaffenen immateriellen<br />
Vermögensgegenständen der Kommune gemacht,<br />
sofern diese Vermögensgegenstände wesentlich für die wirtschaftliche<br />
Gesamtlage der Kommune sind?<br />
Einbeziehung von produktorientierten Zielen und Leistungskennzahlen<br />
90. Werden die zwischen Rat und Verwaltung abgestimmten produktorientierten<br />
Ziele, sofern sie von Bedeutung für das Bild der<br />
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der<br />
Kommune sind, dargestellt und erläutert?<br />
91. Werden die für die Beurteilung der Aufgabenerreichung bedeutsamsten<br />
finanziellen Leistungsindikatoren in die im Gesamtlagebericht<br />
enthaltene Analyse der Haushaltswirtschaft und der<br />
wirtschaftlichen Gesamtlage der Kommune einbezogen und<br />
erläutert?<br />
92. Tragen die Ausführungen zu den finanziellen Leistungsindikatoren<br />
dazu bei, ein zutreffendes Bild von der wirtschaftlichen Gesamtlage<br />
der Kommune zu vermitteln?<br />
93. Werden nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, soweit sie für die<br />
Beurteilung der kommunalen Aufgabenerfüllung von Bedeutung<br />
sind, in die Analyse der Haushaltswirtschaft und der wirtschaftlichen<br />
Gesamtlage der Kommune einbezogen?<br />
94. Tragen die Ausführungen zu den nichtfinanziellen Leistungsindikatoren<br />
dazu bei, ein zutreffendes Bild von der wirtschaftlichen<br />
Gesamtlage der Kommune zu vermitteln?
Praxisleitfaden - Modelprojekt <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage X<br />
7<br />
Angaben im Gesamtlagebericht Bemerkungen<br />
95. Werden die verwendeten Leistungskennzahlen angemessen<br />
definiert und ggf. aus dem Gesamtabschluss übergeleitet?<br />
96. Wird die Anwendung der Leistungskennzahlen grundsätzlich<br />
stetig bebehalten?<br />
97. Werden bei Neuaufnahme oder Wechsel von Leistungskennzahlen<br />
vergleichbare Vorjahreswerte angegeben?<br />
Prognosebericht:<br />
Darstellung der<br />
voraussichtlichen wirtschaftlichen Gesamtentwicklung der Kommune)<br />
98. Sind Prognosen und Wertungen zur wirtschaftlichen Gesamtentwicklung<br />
der Kommune als solche gekennzeichnet und sind<br />
sie wirklichkeitsnah?<br />
99. Wird die voraussichtliche wirtschaftliche Gesamtentwicklung der<br />
Kommune mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken beurteilt<br />
und erläutert?<br />
100. Werden hierbei auch Aussagen gemacht über die Änderungen<br />
der Haushaltspolitik, die Wahrnehmung zusätzlicher, anderer<br />
kommunaler Aufgaben mit Erläuterungen der daraus voraussichtlich<br />
zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen?<br />
101. Sind die Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung der<br />
Kommune erläutert und sind dabei die Entwicklungstrends und<br />
deren wesentliche Einflussfaktoren angegeben sowie die Erwartung<br />
zu einer Gesamtaussage verdichtet worden?<br />
102. Wird als Prognosezeitraum die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung<br />
nach § 84 GO <strong>NRW</strong> zugrunde gelegt, soweit kein<br />
kürzerer Zeitraum sachgerecht ist?<br />
103. Werden Gründe für die Festlegung des Zeitraumes, auf den<br />
sich die dargestellten Erwartungen beziehen, angegeben?<br />
104. Wird die erwartete Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen,<br />
soweit sie für die Gesamtentwicklung der Kommune<br />
von Bedeutung ist, dargestellt?<br />
105. Werden die Erwartungen zur weiteren Entwicklung der Ertrags-<br />
und Finanzgesamtlage dargestellt und bewertet sowie in ihrem<br />
Trend (positiv oder negativ) beschrieben? Werden dabei die<br />
Auswirkungen der wesentlichen Einflussfaktoren erläutert?<br />
106. Wird auch auf die voraussichtliche Gesamtentwicklung der Aufgabenerfüllung<br />
Kommune, bezogen auf die einzelnen Produktbereiche,<br />
gesondert eingegangen?<br />
107. Lässt der Gesamtlagebericht den Prognosecharakter der Darstellung<br />
sowie die wesentlichen Annahmen und Unsicherheiten<br />
bei der Beurteilung der voraussichtlichen wirtschaftlichen Entwicklung<br />
der Kommune erkennen?<br />
108. Werden die dem Prognosebericht zugrunde liegenden Annahmen<br />
angegeben? (§ 51 Abs. 1 Satz 6 GemHVO <strong>NRW</strong>)<br />
109. Erfolgt die Darstellung der voraussichtlichen wirtschaftlichen<br />
Entwicklung der Kommune geschlossen und getrennt von der<br />
Risikoberichterstattung?. Wenn der Prognosebericht mit dem<br />
Risikobericht zusamengeführt wird , sind dafür die Gründe angegeben?<br />
Risikobericht:<br />
Darstellung der wesentlichen Risiken<br />
der voraussichtlichen wirtschaftlichen Entwicklung der Kommune)
Praxisleitfaden - Modelprojekt <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage X<br />
8<br />
Angaben im Gesamtlagebericht Bemerkungen<br />
110. Wird die Risikoberichterstattung so aufbereitet, dass sie aus<br />
sich heraus verständlich ist?<br />
111. Wird bei der Risikoeinschätzung von einem dem jeweiligen<br />
Risiko adäquaten Prognosezeitraum der mittelfristigen Ergebnis-<br />
und Finanzplanung (§ 84 GO <strong>NRW</strong>) ausgegangen?<br />
112. Bezieht sich die Risikoberichterstattung auf die wirtschaftliche<br />
Gesamtlage der Kommune <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Aufstellung des<br />
Gesamtlageberichts?<br />
113. Werden, soweit für die Beurteilung der Risiken erforderlich,<br />
wesentliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr beschrieben?<br />
114. Werden die wesentlichen Risiken (d.h. Risiken, die Entscheidungen<br />
der Adressaten des Gesamtlageberichts beeinflussen<br />
könnten) der voraussichtlichen wirtschaftlichen Gesamtentwicklung<br />
der Kommune beurteilt und erläutert?<br />
115. Wird dabei besonders auf Risikokonzentrationen eingegangen?<br />
116. Werden die Risiken in geeigneter Form zu Risikokategorien<br />
zusammengefasst?<br />
117. Werden die einzelnen Risiken beschrieben und mögliche Konsequenzen<br />
für die Kommune erläutert?<br />
118. Werden die Risiken quantifiziert, wenn dieses nach anerkannten<br />
und verlässlichen Methoden möglich und wirtschaftlich vertretbar<br />
ist und die quantitative Angabe eine entscheidungsrelevante<br />
Information für die Adressaten des Gesamtlageberichts<br />
ist? Werden in diesem Fall die verwendeten Modelle und deren<br />
Annahmen erläutert?<br />
119. Werden, soweit ein Risiko für die Kommune durch wirksame<br />
Gegenmaßnahmen kompensiert wird, die Darstellung und Erläuterung<br />
auf das Restrisiko beschränkt oder weden andernfalls<br />
die Risiken der Bewältigungsmaßnahmen sowie die Gegenmaßnahmen<br />
dargestellt?<br />
120. Werden Interdependenzen zwischen einzelnen Risiken dargestellt,<br />
wenn anders die Risiken nicht zutreffend eingeschätzt<br />
werden können?<br />
121. Werden Risiken ohne die Verbindung zu den Chancen der<br />
Kommune dargestellt?<br />
122. Haben sich die im Rahmen des Risikofrüherkennungssystems<br />
kommunizierten Risiken im Gesamtlagebericht niedergeschlagen?<br />
123. Wird das Risikomanagement in angemessenem Umfang beschrieben?<br />
124. Wird dabei auf die Strategie, den Prozess und die Organisation<br />
des kommunalen Risikomanagements eingegangen?<br />
Weitere Angaben<br />
125. Werden wesentliche Vorgänge von besonderer Bedeutung für<br />
die Kommune, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres eingetreten<br />
sind, angegeben und die erwarteten Auswirkungen auf<br />
die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der<br />
Kommune erläutert?<br />
126. Wird auf ihren Eintritt von wesentlichen Vorgängen nach<br />
Schluss des Haushaltsjahres gesondert hingewiesen?
Praxisleitfaden - Modelprojekt <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage X<br />
9<br />
Angaben im Gesamtlagebericht<br />
127. Wird eine Angabe darüber auch gemacht, wenn keine Vorgänge<br />
von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Haushaltsjahres<br />
eingetreten sind?<br />
128. Werden am Schluss des Gesamtlageberichts für die Mitglieder<br />
des Verwaltungsvorstands nach § 70 GO <strong>NRW</strong> bzw. soweit<br />
dieser nicht zu bilden ist, für den Bürgermeister und den Kämmerer<br />
sowie für die Ratsmitglieder die gesetzlich vorgesehenen<br />
folgende Angaben gemacht? (§ 116 Abs. 4 GO <strong>NRW</strong>)<br />
129. Werden diese Angaben auch für Personen gemacht, die im<br />
Haushaltsjahr ausgeschieden sind?<br />
Bemerkungen
Literaturverzeichnis<br />
Praxisleitfaden - <strong>Modellprojekt</strong> <strong>NKF</strong>-Gesamtabschluss Anlage XI<br />
1<br />
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Grundsätzen sowie nach Vorschriften des HGB und der IAS/IFRS, 8. Aufl., 2007<br />
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vom 3. April 2001<br />
Ellrott, H. (Hrsg.): Beck’scher Bilanz-Kommentar : Handels- und Steuerbilanz ; §§ 238 bis 339,<br />
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Westfalen, Handreichung für Kommunen, 3. Aufl., Düsseldorf, 2008<br />
Küting, K./Weber, C.-P.: Handbuch der Konzernrechnungslegung. Kommentar zur Bilanzierung<br />
und Prüfung, Bd. 2 , 2. Aufl., Stuttgart 1998<br />
Scheffler, E.: Eigenkapital im Jahres- und Konzernabschluss nach IFRS : Abgrenzung, Konsolidierung<br />
und Veränderung, München 2006<br />
Siemonsmeier, U. et al.: Gemeindehaushaltsrecht Nordrhein-Westfalen - Kommentar, Wiesbaden,<br />
2005<br />
Theisen, M.R.: Der Konzern. Betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen der Konzernunternehmung,<br />
2. Aufl., Stuttgart, 2000