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Eurochair - Meyra

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PRODUKTHAFTUNG - wAS IST DAS?<br />

Mit der Einführung des Gesetzes über die Haftung<br />

für fehlerhafte Produkte (ProdHaft G)<br />

müssen Hersteller fehlerhafter Produkte für<br />

Körperschäden und Sachbeschädigungen auch<br />

dann haften, wenn sie keine Schuld an der Fehlerhaftigkeit<br />

tragen. Gelegentlich wird dieses<br />

Gesetz auch als „Produzentenhaftung“ bezeichnet.<br />

Da die Haftung aber auch jeden anderen,<br />

der ein mangelhaftes Produkt in den Verkehr<br />

bringt, treffen kann, z. B. den Händler, ist das<br />

Verständnis, dass nur der Produzent haftet, zu<br />

eng gefasst.<br />

Die verschuldensunabhängige Haftung<br />

Für den Fall, dass ein fehlerhaftes Erzeugnis bei seinem<br />

Benutzer einen Personen- oder Sachschaden verursacht,<br />

ist der Haftende dem Geschädigten gegenüber<br />

schadensersatzpflichtig; auf ein Verschulden kommt es<br />

dabei nicht an!<br />

Bricht z. B. die Steckachse an einem Aktiv-Rollstuhl, so<br />

wird für daraus entstehende Schäden gehaftet, gleichgültig,<br />

ob die Steckachse maßabweichend gefertigt<br />

wurde oder einen für niemand erkennbaren Materialfehler<br />

aufwies.<br />

Dieses Risiko muss jeder verantwortungsbewusste Hersteller<br />

umfassend absichern.<br />

Die Erweiterung des haftenden Personenkreises<br />

Grundsätzlich haften alle Hersteller, ob Industrie oder<br />

Ein-Mann-Betrieb. Handelsbetriebe sind von der Haftungsverschärfung<br />

besonders betroffen. Nach dem Gesetz<br />

müssen Händler und Hersteller haften, wenn sie<br />

• Produkte aus Nicht-EU-Ländern einführen,<br />

• Produkte vertreiben, deren Hersteller im Schadensfall<br />

nicht genannt werden können,<br />

• Produkte fremder Hersteller mit eigenem Namen versehen<br />

(Quasi-Hersteller).<br />

Haftungsbeschränkungen<br />

Grundsätzlich kann die Haftung weder durch sogenannte<br />

Haftungsfreizeichnung noch durch „Allgemeine<br />

Geschäftsbedingungen“ beschränkt werden. Bemerkenswert<br />

ist, dass die Haftungssumme für einen<br />

Vorfall auf 85 Mio. € festgesetzt ist.<br />

Erlöschen von Ansprüchen<br />

Der Anspruch auf Schadensersatz erlischt 10 Jahre<br />

nach dem Zeitpunkt, zu dem das Erzeugnis in den Verkehr<br />

gebracht wurde.<br />

Vor diesem Hintergrund verfügt MEYRA-ORTOPEDIA<br />

über eine umfassende Versicherung, da unverschuldete<br />

Produktfehler unberechenbar sind und unberechenbar<br />

auftreten können.<br />

Besonders große Sorgfalt ist bei Erzeugnissen aus<br />

Nicht-EU-Ländern geboten. Hier haftet ein Importeur<br />

wie der Hersteller, und es gelten die Anforderungen<br />

nach europäischem Standard.<br />

Nicht immer entspricht das ausländische Erzeugnis unserem<br />

Stand der Technik (DIN, EN, ISO). Im Schadensfall<br />

kann dies für Importeur bzw. Händler folgenschwere<br />

Haftung auslösen.<br />

Entscheidet sich der Fachhändler für unsere Produkte,<br />

so sind seine Haftungsrisiken im Schadensfall begrenzt<br />

und wir bleiben in jedem Fall Ansprechpartner.<br />

Das Gesetz über Medizinprodukte (MPG)<br />

Das MPG steht in enger Verwandschaft zum Produkthaftungsgesetz.<br />

Nach einer 5-jährigen Übergangszeit<br />

erhielt das MPG ab dem 14.06.1998 Rechtsverbindlichkeit.<br />

Nach dem MPG werden 4 Risikoklassen<br />

unterschieden, die Klassen I, IIa; IIb, III. Fast alle unsere<br />

Erzeugnisse gehören in die Risikoklasse I.<br />

Äußeres Erkennungszeichen, dass ein Gerät (Medizinprodukt)<br />

den einschlägigen Rechtsvorschriften entspricht<br />

(Konformität), ist das CE-Zeichen als rechtsverbindliche<br />

Kennzeichnungspflicht; ein unbedingtes<br />

Muss. Ab oben genanntem Stichtag (14.06.1998) ist<br />

das bekannte GS-Zeichen, das als freiwillige Qualitätsbestätigung<br />

galt, für Medizinprodukte verboten. Das<br />

GS-Zeichen (Qualitätszeichen) ist mit dem CE-Zeichen<br />

(Konformitätszeichen) nicht verwandt. Erzeugnisse unseres<br />

Hauses werden weiterhin von unabhängigen Institutionen<br />

freiwillig über das notwendige Maß hinaus<br />

auf Qualität geprüft, was durch das abgebildete TÜV-<br />

Zeichen dokumentiert wird. Wer Medizinprodukte herstellt<br />

und in den Verkehr bringt, hat das Konformitäts-<br />

Bewertungsverfahren durchzuführen.<br />

Dieses besteht aus strengen Auflagen und einer umfassenden<br />

Dokumentation. Dazu zählen z. B. die Risikoanalyse<br />

(welche Gefahren gehen vom Gerät aus?),<br />

z. B. eine Erklärung über Toxizitätsfragen (Giftigkeit)<br />

und vieles andere mehr, aber auch genaue vorgegebene<br />

Auslegungs- und Berechnungsvorschriften nach<br />

entsprechenden Normen.<br />

Nehmen Sie an einem Rollstuhl unserer Fertigung Veränderungen<br />

vor, die über die vorgesehenen Anpassungen<br />

(z. B. Einstellen der Länge der Beinstütze) und<br />

die Nutzung unseres Baukastens hinausgehen (Sie bohren<br />

z. B. den Rahmen ohne unsere Freigabe an), gelten<br />

Sie als Hersteller mit der gesamten daraus abzuleitenden<br />

Verantwortung.<br />

Dies betrifft sowohl die Produkthaftung als auch das<br />

MPG.<br />

FARBEN UND PRODUKTHAFTUNG<br />

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